Annual Report • Aug 21, 2024
Annual Report
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Finanzbericht: 34745631

Protecting Digital Infrastructures
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| Operative Kennzahlen (in Mio. Euro) | 2023 | 2022 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 393,7 | 347,2 | 13% |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 43,0 | 47,0 | -9% |
| EBIT-Marge | 10,9% | 13,5% | -2,6 Pp |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 42,1 | 46,7 | -10% |
| Konzernperiodenergebnis | 29,0 | 31,3 | -7% |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 4,51 | 4,84 | -7% |
| Dividende je Aktie (in Euro, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung) | 2,36 | 2,86 | -17% |
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| Kennzahlen Cashflow (in Mio. Euro) | 2023 | 2022 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 51,9 | -4,0 | >100% |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -8,8 | -54,5 | >100% |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -23,3 | -39,5 | +41% |
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| Bilanzkennzahlen (in Mio. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 328,6 | 315,4 | +4% |
| Eigenkapital (inkl. nicht beherrschende Anteile) | 137,8 | 127,8 | +8% |
| Eigenkapitalquote | 41,9% | 40,5% | 1,4 Pp |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 41,3 | 21,5 | +92% |
| Fremdmittel | 190,8 | 187,6 | +2% |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,2 | 0,5 | -60 % |
| Auftragsbestand | 190,2 | 197,6 | -4 % |
| Festangestellte Mitarbeiter | 1.043 | 958 | +9 % |
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| Aktienkennzahlen (in Mio. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Im Umlauf befindliche Aktien | 6.469.502 | 6.469.502 | -% |
| Schlusskurs (Xetra, in Euro) | 146,80 | 196,40 | -25% |
| Marktkapitalisierung (in Mrd. Euro) | 0,9 | 1,3 | -25% |

Ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept ist für Behörden und Streitkräfte unerlässlich. Der Public Sector von secunet begleitet die digitale Transformation von Verwaltungen, Behörden und Streitkräften im In- und Ausland. Vertrauenswürdige Sicherheitslösungen sorgen für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Beratung, Sicherheitsanalysen und Trainings komplettieren das Portfolio von secunet für Cybersicherheit. Auf diese Weise nutzen öffentliche Organisationen neueste Technologien, behalten aber gleichzeitig ihre digitale Souveränität.
Die digitale Transformation bringt neue Geschäftsmodelle hervor, beschleunigt die Kommunikation und schafft effizientere Prozesse in bestehenden Wertschöpfungsketten. Doch die zunehmende Vernetzung und neue Technologien erhöhen gleichzeitig das Risiko für Cyberangriffe, Malware, Datenmissbrauch und Spionage. Der Business Sector von secunet unterstützt Unternehmen und das Gesundheitswesen bei der Absicherung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Kernkompetenz liegt dabei in der Beratung sowie in der Entwicklung und Produktion vertrauenswürdiger Sicherheitslösungen, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren und diese wirksam schützen.
secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt - wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IloT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist nur nachhaltig, wenn sie Effizienz, Souveränität und Sicherheit zusammen denkt. Das gilt besonders für die Cloud-Transformation, die aktuell oben auf der Agenda vieler Behörden steht. Da die Cloud-Angebote der großen Hyperscaler häufig Fragen rund um Transparenz und Datenschutz offenlassen, besteht ein großer Bedarf nach Cloud-Lösungen "made in Germany". Diese sollen Sicherheit und digitale Souveränität vereinen. secunet baut derzeit ein Ökosystem vertrauenswürdiger Lösungen und Services auf, welches die Cloud-Nutzung auch in sicherheitssensiblen Bereichen ermöglicht und durchaus mit Lösungen von Hyperscalern kombiniert werden kann. Norbert Müller, der für die secunet Cloud Solutions verantwortlich ist, spricht im Interview über Sinn und Zweck der souveränen Cloud, die Rolle von Open Source und den neu gegründeten Branchenverein ALASCA.
Norbert Müller: Im Privatleben und in der Geschäftswelt sind digitale Prozesse bereits Alltag und basieren überwiegend auf Anwendungen, die in der Cloud laufen. Behörden und Verwaltungen blieben bislang aus Sicherheitsgründen weitgehend ausgeklammert. Doch auch sie wünschen sich die Flexibilität und Effizienz, die neue Cloud-Dienste mitbringen. Damit können sie ihre IT agiler aufstellen und so dem großen Digitalisierungsdruck begegnen, der auf deutschen Behörden lastet: Prozesse sollen beschleunigt werden, zudem wünschen sich Bürgerinnen und Unternehmen mehr digitale Angebote. Doch es bleibt die Herausforderung, dass Behörden bei der Cloudifizierung keine Kompromisse bei der Sicherheit eingehen können. Personen- oder Steuerdaten sind hochsensibel und müssen lückenlos geschützt werden. Erst recht gilt das für Staatsgeheimnisse, die als Verschlusssachen eingestuft werden. Zudem gibt es das Thema der digitalen Souveränität.
Der Wert der digitalen Souveränität wird klar, wenn man sich das Gegenteil vorstellt, nämlich digitale Abhängigkeit - etwa von bestimmten Anbietern, die einen Wechsel zu einem anderen Anbieter erschweren, oder auch von den international dominanten IT-Unternehmen. Problematisch kann das zum Beispiel dann werden, wenn Anbieter unter US-Gesetzgebung arbeiten, deren Einfluss auf die Datensicherheit mindestens unklar ist.
Aus diesen und ähnlichen Gründen entsprachen herkömmliche Cloud-Lösungen, etwa die der Hyperscaler, oft nicht den Anforderungen von Behörden und sicherheitssensiblen Unternehmen. Souveräne Cloud-Angebote hingegen wollen genau dies ändern. Digitale Souveränität macht also durchaus einen zentralen Unterschied für Behörden und Verwaltungen aus.
Zunächst einmal muss als Grundvoraussetzung natürlich das Sicherheitslevel stimmen. Jede Cloud-Lösung, die für Behörden in Frage kommt, sollte mit hochsicherer Verschlüsselungstechnologie arbeiten. Sie sollte modular sein und verschiedene Betriebsmodelle umfassen und kombinieren - von "on premise" bis "as a service". Zum Beispiel können besonders schützenswerte Daten in der eigenen IT-Infrastruktur liegen, während andere Anwendungen komplett ausgelagert werden. Die Standardisierung von Ressourcen in sogenannten Containern und deren Orchestrierung in Kubernetes sorgen dann dafür, dass alle Teile der Cloud-Infrastruktur nahtlos ineinandergreifen. Für Behörden ist darüber hinaus wichtig, dass die Infrastruktur sowohl nach IT-Grundschutz und dem Cloud-Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert als auch für Verschlusssachen zugelassen werden kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verwendung von Open-Source-Bausteinen.
Dabei geht es vor allem um Transparenz und Nachprüfbarkeit. Eine proprietäre Software, die vom Anbieter geheim gehalten wird, ist für die Cloud-Kunden wie eine Black Box. Ob sie wirklich sicher ist oder nicht, kann niemand außer dem Anbieter beurteilen. Darauf kann sich keine Behörde in sicherheitssensiblen Bereichen einlassen. Open-Source-Software hingegen ist frei zugänglich und kann von jedem jederzeit überprüft werden. Aus diesem Grund beteiligen wir bei secunet uns übrigens schon lange an Open-Source-Technologie und leisten Beiträge zu deren Weiterentwicklung - auch jenseits der Cloud.
Wir werden den Kunden ein unabhängiges Cloud-Angebot aus einer Hand bieten, das zudem sehr breit aufgestellt ist, so dass es unterschiedlichste Kundenanforderungen hinsichtlich des Technologie-Stacks wie auch des Betriebsmodells bedienen kann.
Zudem ist es darauf angelegt, alle Sicherheitsniveaus von DSGVO-konform bis hin zur hohen Geheimhaltungsstufe GEHEIM abzudecken. Das Portfolio wird eine Kombination aus deutschen Public- und Private-Cloud-Angeboten in den Bereichen Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) sowie Software as a Service (SaaS) umfassen.
Die Basis der secunet Cloud ist bereits heute verfügbar: Unsere sicherheitsgehärtete Cloud-Plattform SecuStack haben wir im Jahr 2018 vorgestellt. Im Jahr 2022 haben wir den Cloud-native-Spezialisten SysEleven akquiriert, der besondere Expertise bei der Orchestrierung standardisierter Container mittels Kubernetes sowie eine eigene Infrastruktur mit Rechenzentren in Deutschland mitbringt. Das darauf basierende Public-Cloud-Angebot hat sich bereits bei mehreren Hundert Kunden bewährt. Das secunet Cloud-Portfolio wird nun Baustein für Baustein über die nächsten ein bis zwei Jahre ausgebaut. Die Bausteine sind modular und interoperabel, deshalb sprechen wir von einem Ökosystem. Als nächste Meilensteine peilen wir die allererste Zulassung eines Cloud-Stacks für Verschlusssachen durch das BSI an, und zwar bis einschließlich GEHEIM, sowie ein Testat nach C5.
Unser Angebot ist als Hybrid-Cloud-Ökosystem konzipiert, das auf sichere Weise Lösungen von Partnern einbeziehen und zu resilienten Multi-Cloud-Angeboten verbinden kann. Dabei können sogar Lösungen von Hyperscalern eine Rolle spielen, etwa in weniger sicherheitssensiblen Bereichen. So entsteht optimale Wahlfreiheit für die Kunden - aber auf einem hohen Sicherheitslevel und mit großer Transparenz.
"In einigen Jahren werden viele IT-Sicherheitsprodukte, die heute noch auf Hardware-Boxen basieren "as a service' verfügbar sein."
Wir sichern seit über 25 Jahren besonders schützenswerte digitale Infrastrukturen, zum Beispiel in Ministerien und Sicherheitsbehörden. Dabei haben wir ein einzigartiges Know-how rund um hochwertige Verschlüsselungstechnologie aufgebaut, dass nun die Grundlage für die secunet Cloud bildet.
Zudem bezieht unser Cloud-Angebot etablierte secunet Lösungen ein: So ermöglichen wir Kunden mit unserer Hochsicherheitslösung SINA, die in Behörden und der öffentlichen Verwaltung den De-facto-Standard für sichere Netzwerke und Arbeitsplätze darstellt, auch die Zugangspunkte zur Cloud abzusichern.
Somit sind wir gewissermaßen in der Lage, eine gesamte IT-Infrastruktur aus einer Hand anzubieten.
Rund um die souveräne Cloud ist in den letzten Jahren eine innovative Branche entstanden, die der Gesellschaft etwas Entscheidendes anbieten kann. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, um - bei allem nötigen Wettbewerb - Synergien zu nutzen, die Open-Source-Community zu stärken und die Technologieentwicklung dadurch weiter voranzutreiben. Zudem sollten die Akteure der neuen Branche bisweilen mit einer Stimme sprechen, damit sich das Wissen über die souveräne Cloud verbreitet. Dies sind die Ziele des neuen Vereins. ALASCA steht für "Alliance for Sovereign Cloud Infrastructures". secunet ist eines der sieben Gründungsmitglieder. Der Verein steht weiteren europäischen Unternehmen offen, die den Leitgedanken von Open Source im Cloud-Umfeld sowie digitaler Souveränität leben.
Die Cloud wird dann ein selbstverständlicher, zentraler Bestandteil der Behörden-IT geworden sein. IT-Verantwortliche werden ganz unterschiedliche Cloud-Angebote nach denjeweiligen Technologie- und Sicherheitsanforderungen auswählen und in die bestehende Multi-Cloud integrieren. Das Nutzererlebnis wird dennoch nahtlos sein. Darüber hinaus werden in einigen Jahren auch viele IT-Sicherheitsprodukte, die heute noch auf Hardware-Boxen basieren, "as a service" verfügbar sein. Die Cloud-Transformation ist vollständig, wenn sie alle Bereiche von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durchdringt.
Kryptografie 2.0
Zukünftige Quantencomputer stellen eine erhebliche Bedrohung für kryptografisch geschützte Daten dar. Das betrifft nicht nur die alltägliche Kommunikation im Internet, in Gefahr sind insbesondere hochsensible Daten bis hin zu Staatsgeheimnissen. Abhilfe versprechen neuartige, Quantencomputer-resistente Algorithmen, die in den letzten Jahren entwickelt wurden. Mit dieser Post-Quanten-Kryptografie (PQC) hat secunet sich schon früh befasst. Heute sind bereits mehrere SINA-Komponenten, die von Behörden und Bundeswehr für den Umgang mit Verschlusssachen eingesetzt werden, mit PQC ausgestattet. Das Bundes amt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat diese Geräte für die hohe Geheimhaltungsstufe GEHEIM zugelassen. Somit ist Deutschland in Europa Vorreiter in puncto PQC.
Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen beruht maßgeblich auf kryptografischen Algorithmen und Protokollen. Gängige Verschlüsselungsverfahren wie der in vielen Internet-Protokollen wie Transport Layer Security (TLS) und Internet Key Exchange (IKE) verwendete Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch setzen voraus, dass bestimmte mathematische Probleme aufgrund limitierter Rechenkapazitäten praktisch nicht lösbar sind. Digitale Signaturen mit dem Verfahren RSA, die zum Beispiel zur Authentifizierung in Webbrowsern genutzt werden, gelten als sicher, solange kein effizienter Algorithmus zur Faktorisierung existiert.
Darauf konnte man sich jahrzehntelang verlassen. Doch als Experten vor einigen Jahren die ersten Konzepte für Quantencomputer diskutierten, wurde schnell klar, dass die Tage der herkömmlichen Kryptografie gezählt sind. Bis die neuartigen Rechner den gängigen Algorithmen gefährlich werden können, wird es voraussichtlich noch einige Zeit dauern. Bislang existieren Quantencomputer nur als raumfüllende Versuchsaufbauten in Forschungslaboren, und ihre Leistungsfähigkeit beschränkt sich derzeit auf das Lösen einfacher Rechenaufgaben. Doch es wird erwartet, dass weiterentwickelte Quantencomputer schon in wenigen Jahren klassischen Rechnern in vielen Bereichen deutlich überlegen sein werden. Dazu gehört eben auch das Lösen mathematischer Probleme, die der konventionellen Kryptografie als Grundlage dienen.
Quantencomputer basieren auf einer völlig anderen Technologie als herkömmliche Systeme. Statt sich wie diese auf das binäre Rechnen mit Nullen und Einsen zu beschränken, können ihre fundamentalen Informationseinheiten, die Qubits, auch mit Abstufungen dazwischen arbeiten. Das liegt daran, dass die Qubits auf quantenmechanischen Zuständen basieren und daher nicht eindeutig einen der Werte Null oder Eins annehmen müssen. Vielmehr können sich die beiden Werte überlagern, wobei dann unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten für sie gelten. Verbindet man zahlreiche Qubits, können logische Operationen durchgeführt werden, die allerdings eher den Prozessen in neuronalen Netzen gleichen als dem seriellen Rechnen in klassischen Computern. Quantencomputer gehen nicht Schritt für Schritt vor, sondern beschreiten viele mögliche Lösungswege gleichzeitig und finden gegebenenfalls auch mehrere Lösungen. Dann müssen Algorithmen die Rechenoperationen sinnvoll eingrenzen, so dass verwertbare Ergebnisse herauskommen.
Sobald absehbar war, dass die neue Art des maschinellen Rechnens die herkömmliche Kryptografie bedrohen würde, begann die Suche nach alternativen Kryptoverfahren, die resistent gegenüber Quantencomputern sind. Denn nicht nur aufgrund der raschen Entwicklung der neuen Technologie ist Eile geboten. Die Herausforderung besteht auch darin, dass Angreifer bereits heute verschlüsselte Daten mitschneiden und speichern können, um sie erst später, wenn hinreichend leistungsfähige Quantencomputer verfügbar sind, zu entschlüsseln. Das ist ein sehr ernstzunehmendes Szenario, weil besonders sensible Daten, etwa mit der Einstufung GEHEIM, mitunter nicht nur für Jahre, sondern für Jahrzehnte unter Verschluss bleiben sollen. Somit ist der Quantencomputer bereits heute, bevor seine Entwicklung überhaupt den erforderlichen Reifegrad erreicht hat, eine signifikante Bedrohung für die Informationssicherheit auch von Staaten und internationalen Organisationen.
Um dieser Bedrohung zu begegnen, führt die US-amerikanische Normierungsbehörde National Institute of Standards and Technology (NIST) derzeit einen Prozess zur Standardisierung von PQC durch und hat kürzlich die ersten Algorithmen ausgewählt, die bis 2024 standardisiert werden sollen. Da jedoch mögliche Angriffe nach dem Muster "jetzt mitschneiden und später entschlüsseln" sofortige Präventivmaßnahmen erfordern, hat sich secunet in Abstimmung mit dem BSI entschieden, PQC bereits vor der Standardisierung durch das NIST zu implementieren.
Als IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik stellt secunet Technologie her, die hoch eingestufte Daten bis zum Grad GEHEIM schützt und unter anderem von der Bundeswehr sowie von Bundesministerien mit besonderen Sicherheitsanforderungen wie zum Beispiel dem Bundesministerium für Verteidigung genutzt wird. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2002 in Deutschland und anderen EU- bzw. NATO-Staaten rund 30.000 für GEHEIM bzw. SECRET zugelassene SINA-Verschlüsselungsgeräte ausgeliefert. In Deutschland stellt SINA den De-facto-Standard für Verschlüsselungen auf diesem hohen Sicherheitslevel dar. Drei zentrale Produkte dieses Portfolios hat secunet bereits mit PQC-Elementen ausgestattet: den SINA Communicator H, der abhörsichere Sprachkommunikation sowie viele weitere moderne Kommunikationsfeatures bietet, das hochsichere VPN-Gateway SINA L3 Box H sowie den Arbeitsplatzrechner SINA Workstation H Client V, der eine einzigartige Kombination von performanter Kryptografie und hoher Rechenleistung liefert.
Das BSI hat diese drei SINA-Komponenten als erste Verschlüsselungsprodukte mit PQC in Deutschland für die Geheimhaltungsstufe GEHEIM zugelassen. Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit Vorreiter bei Kryptogeräten, die bereits heute mit PQC arbeiten. Und mit der SINA Workstation H R RW14 steht die neueste Generation von gehärteten Laptops, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen konzipiert sind, bereits in den Startlöchern für den Eintritt ins PQC-Zeitalter.
In den bisher drei SINA-Komponenten mit PQC wird der Schlüsselaustausch quantenresistent umgesetzt. Was bedeutet das? Um die Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung gegenüber Quantencomputern zu gewährleisten, müssen sowohl der Verschlüsselungsalgorithmus als auch das Schlüsselaustauschverfahren, das zur Ableitung des Schlüssels verwendet wird, quantenresistent sein. In der Regel ist der Verschlüsselungsalgorithmus bereits quantenresistent, wenn er mit ausreichend großen Schlüsseln verwendet wird. Die konventionellen Schlüsselaustauschverfahren sind jedoch gegenüber Quantencomputern potentiell anfällig. Da sich die PQC-Algorithmen noch in der Endphase der Standardisierung befinden, empfiehlt das BSI die Verwendung von so genannten Hybridverfahren: Durch die Kombination von konventioneller Kryptografie und PQC müsste ein Angreifer jeden Algorithmus brechen, um die Hybridlösung zu knacken. Die drei SINA-Produkte mit PQC unterstützen einen hybriden quantenresistenten Schlüsselaustausch mit dem vom BSI empfohlenen Algorithmus FrodoKEM. Perspektivisch, im Laufe der nächsten Jahre, wird secunet alle kritischen Funktionalitäten des gesamten SINA-Portfolios für die Stufe GEHEIM, aber auch für niedrigere Geheimhaltungsstufen wie VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD), mit PQC realisieren.
Dabei können Hybridmodi nicht nur als vorübergehende Migrationsstrategie in Richtung PQC dienen, sondern als Beitrag zu langfristiger Sicherheit und Agilität hinsichtlich der Verschlüsselungsverfahren. Generell beginnt mit dem Einsatz von PQC eine neue kryptografische Ära, die nicht nur durch Resistenz gegenüber Quantencomputern, sondern auch durch eine erhöhte kryptografische Agilität gekennzeichnet ist. Als Reaktion auf die Bedrohung erfindet die Kryptografie sich also neu - und gewinnt an Stärke hinzu.
Fairness, Robustheit und Sicherheit für KI
Künstliche Intelligenz (KI) birgt großes Potenzial für Anwendungen im Bereich der inneren Sicherheit. Ein Beispiel ist die Live-Analyse von Gesichtsbildern zur Gefahrenabwehr, etwa an Flughäfen. Dabei gibt es allerdings eine große Herausforderung: Statistische Verzerrungen bei der Datengrundlage können dazu führen, dass KI tendenziöse Ergebnisse liefert, die im schlimmsten Fall bestimmte Personengruppen benachteiligen oder bevorzugen können. secunet erforscht Lösungen, die diesem gefährlichen und folgenschweren Effekt entgegenwirken und so dazu beitragen, dass KI-Anwendungen fair arbeiten und vertrauenswürdig sind.
Um die Sicherheit und Fairness von KI-Anwendungen zu garantieren, erarbeitet die EU derzeit den sogenannten EU AI Act, welcher Anwendungen von Künstlicher Intelligenz in verschiedene Risikokategorien einteilen und bestimmte Prüfungen vorschreiben wird. In Deutschland hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem AIC4 Kriterienkatalog frühzeitig ein Rahmenwerk für Prüfkriterien von KI-Anwendungen aufgestellt.
Ein wichtiger Bestandteil solcher Prüfungen ist die Frage, ob und in welchem Maße ein trainiertes KI-Modell statistischen Verzerrungen - einem sogenannten Bias - unterliegt. Ein Bias entsteht beispielsweise durch unzureichend ausgeglichene Trainingsdaten oder durch eine Überrepräsentation bestimmter Merkmalskombinationen, die dann vom KI-Modell gelernt und verallgemeinert werden. So kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass bei der Anwendung des KI-Modells bestimmte Gruppen von Menschen oder auch Individuen benachteiligt oder bevorzugt werden. Insbesondere bei KI-Anwendungen, die mit Bildern oder Videos von Menschen arbeiten, hätte ein Bias schwerwiegende Konsequenzen.
Das Problem sitzt durchaus tief: Bildverarbeitende KI-Modelle mit Architekturen wie CNNs (Convolutional Neural Networks) sind dazu konzipiert, Muster zu erkennen. Auch wenn Merkmale wie Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit nicht explizit in den Trainingsdaten gekennzeichnet sind, kann ein KI-Modell eine indirekte Repräsentation solcher oder ähnlicher Merkmale auf der Grundlage der vorhandenen Bildinformationen konstruieren. Ein solcher sogenannter indirekter Bias ist nur schwer zu erkennen und noch schwerer zu beheben. Eine Analyse benötigt ein sehr großes, differenziertes Datenset. Um alle Merkmalskombinationen auf herkömmliche Weise auf einen Bias zu testen, müssten tausende neue Bilder angefertigt werden, was in Bezug auf die benötigte Zeit und die Kosten schlichtweg nicht möglich ist.

secunet hat sich intensiv mit dem Thema Bias in Bildern und KI-Modellen mit menschlichem Bezug beschäftigt und eine Lösung entwickelt, die nicht nur Verzerrungen in den Daten erkennt, sondern erstmalig auch das KI-Modell auf eben jene Verzerrungen testen kann. Mit dieser Lösung ist es möglich, ein Modell so weiterzuentwickeln, dass ein Bias eliminiert wird. Dazu werden die Trainingsdaten so angepasst, dass alle Merkmale fair verteilt und vorhanden sind und als Konsequenz ein möglicher Bias im Modell mitigiert wird. Das sorgt übrigens nicht nur für faire und diskriminierungsfreie KI-Modelle, sondern erhöht darüber hinaus die Sicherheit und Robustheit der Modelle. Mit zusätzlichen Funktionen wie der Anpassung von Umwelt- und Umgebungsfaktoren können die Limitationen des KI-Modells festgestellt und Lösungsansätze entwickelt werden.
Die Analyse und Lösung des Bias-Problems geschieht dabei in drei Schritten:
1) Die Trainings- und Testdaten werden auf einen Bias in Bezug auf Merkmale wie Alter, Geschlecht und Ethnie analysiert. Damit können bereits frühzeitig Probleme erkannt werden, welche sich später im KI-Modell abbilden würden.
2) Die Lösung von secunet führt einen Test des KI-Modells durch. Dabei generiert sie eine Vielzahl von fotorealistischen künstlichen Identitäten, die sich zum Beispiel in Alter, Geschlecht und Ethnie unterscheiden. Die ursprünglichen Identitäten der Testdaten werden mit den künstlichen Identitäten ausgetauscht, mit der Absicht, die Erkennungsleistung des KI-Modells zu prüfen. Dabei werden beliebige Merkmalskombinationen generiert, schließlich ist auch die tatsächliche menschliche Vielfalt sehr groß. Eine Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Ethnien gibt es nicht, da dies zu einem neuen Bias führen würde. Die maßgeschneiderten Identitäten mit fließenden Übergängen in den Merkmalen bilden somit die gesamte menschliche Vielfalt ab.
3) Wird ein Bias erkannt, können neue Identitäten für die Trainingsdaten erzeugt und das Modell neu trainiert werden. Dieser Prozess wird so oft wiederholt, bis kein Bias mehr nachweisbar ist.
Das Verfahren lässt sich einfach und schnell durchführen. Hat ein KI-Modell den Prozess durchlaufen, liegt ein Nachweis dafür vor, dass es fair ist und frei von Diskriminierung. Dies schafft Vertrauen in die KI-Anwendung - aufseiten der Öffentlichkeit, aber auch aufseiten der Betreiber, denn Letztere können nun mit Zuversicht von der Fairness ihres Modells ausgehen.
Darüber hinaus geht es bei der Analyse von KI-Modellen nicht nur um Bias. Weitere wichtige Aspekte, die sich ebenfalls im EU AI Act und auch im BSI AIC4 wiederfinden, sind Robustheit und Sicherheit der Erkennungsleistung. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass eine KI-Anwendung unter bestimmten Witterungsbedingungen oder Lichtverhältnissen relevante Merkmale nicht erkennt, was Sicherheitsrisiken zur Folge hätte. Mit der Forschung und Entwicklung von secunet können verschiedene Umweltfaktoren getestet werden, um so die Grenzen der Erkennungsleistung einer Anwendung aufzuzeigen und mögliche Risiken zu identifizieren.
In der Öffentlichkeit wird viel über die Risiken von KI diskutiert, auch im Zusammenhang mit deren Einsatz für die innere Sicherheit. Eine gründliche und unvoreingenommene Prüfung und Optimierung der relevanten KI-Modelle ist der beste Weg, auf diese Diskussion zu reagieren und die Akzeptanz von KI-Anwendungen zu steigern.
Mobiler wird's nicht
Über die Hälfte des weltweiten Internet-Traffics wird mittlerweile durch mobile Endgeräte wie Smartphones verursacht. Das Smartphone ist fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Doch im beruflichen Kontext stellte sich bislang immer die Frage nach der Sicherheit: Was, wenn sensible Daten auf dem Handy landen und Angreifer diese abgreifen oder manipulieren? Insbesondere wenn Verschlusssachen im Spiel sind, ist die Frage mehr als berechtigt. Mit SINA Mobile können nun handelsübliche Smartphones auf ein Sicherheitslevel gehoben werden, das sich auch für Verschlusssachen der Einstufung VS-NfD (nur für den Dienstgebrauch) eignet.
Die Welt bewegt sich schneller als je zuvor. Grundlage für diese Beschleunigung des privaten und geschäftlichen Lebens ist die mobile Vernetzung jedes einzelnen. Das Smartphone als ständiger Begleiter sorgt dafür, dass die meisten Menschen den Großteil des Tages über erreichbar sind und kontinuierlich Daten austauschen. 73% der Verkäufe im Onlinehandel und 62% aller Onlinebanking-Transaktionen laufen heute über mobile Endgeräte. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass die mobile digitale Welt mit Risiken verbunden ist.
Und diese sind eklatant: Ohne Sicherheitsmaßnahmen ist jeder Fingertipp auf dem Smartphone, jede Nachricht und jeder Anruf gleichsam neugierigen Blicken ausgesetzt. Potenziell kann jede Transaktion abgefangen, jedes Detail ausgespäht und ausgenutzt werden. Unsichere Smartphones legen unser digitales Leben offen und ebnen den Weg für Identitätsdiebstahl, Finanzbetrug und Verletzungen der Privatsphäre.
"Mobile Endgeräte sind besonders anfällig gegenüber den Methoden von Cyberkriminellen oder sonstigen Akteuren, die sich unbefugt für sensible Daten interessieren", sagt Mustafa Alaa Eddine, der bei secunet für die Mobile-Produkte verantwortlich ist. "Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Smartphone-Kommunikation abzusichern. Für viele Behörden stellt sich die Herausforderung der mobilen Sicherheit darüber hinaus in verschärfter Form, nämlich beim Umgang mit Verschlusssachen, für die besondere Sicherheitsanforderungen gelten." Die Zulassung von Software, Endgeräten oder Netzwerkkomponenten für Verschlusssachen obliegt in Deutschland dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Seit der Jahrtausendwende entwickelt secunet unter dem Namen SINA (Sichere Inter-Netzwerk Architektur) in Zusammenarbeit mit dem BSI IT-Produkte, die für Verschlusssachen unterschiedlicher Einstufungsgrade zugelassen sind. Dabei reicht die Palette von der hochsicheren Lösung für die Bundeswehr, welche die strengen Kriterien für den Einstufungsgrad GEHEIM erfüllt, bis zum VS-NfD-zugelassenen Arbeitsplatzrechner, der zahlreich in deutschen Bundesministerien ausgerollt wurde und dort für Sicherheit sorgt.
"Da SINA mit Desktops oder Laptops als Clients außerordentlich erfolgreich ist, lag es nahe, die Technologie auf Smartphones auszuweiten", sagt Eddine. "So entstand die Idee für SINA Mobile, unsere neue Applikationssuite für das sichere Arbeiten mit dem Smartphone - auf VS-NfD-Level."
Möglich wird dieses Sicherheitsniveau dadurch, dass die SINA Mobile App auf dem Smartphone nahtlos in eine vorhandene SINA-Infrastruktur mit all ihren Sicherheitsmerkmalen integriert wird. Datenübertragungen, aber auch Nachrichten und Anrufe werden mit derselben leistungsfähigen Verschlüsselung abgesichert, die auch bei herkömmlichen SINA-Lösungen auf VS-NfD-Niveau eingesetzt wird und sich schon seit vielen Jahren bewährt hat. Wie bei SINA-Laptops sorgen verschlüsselte VPN-Tunnel dafür, dass die Daten nicht in die falschen Hände geraten. Das Smartphone kann parallel sogar privat genutzt werden, ohne dass die Sicherheit der durch SINA Mobile geschützten Inhalte kompromittiert würde. Nur Letztere werden dann, streng abgeschottet, über das sichere VPN übertragen, während für alle anderen Daten die üblichen, nicht speziell gesicherten Verbindungen bereitstehen.
Auch im Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Smartphones müssen sich Benutzerinnen keine Sorgen über etwaige Datenabflüsse machen: SINA Mobile speichert keinerlei kritische Daten auf dem Smartphone. Diese werden lediglich während der Nutzung aus dem Rechenzentrum abgerufen. Danach sind sie auf dem Gerät nicht mehr vorhanden.
Neben dem sicheren Arbeiten unterwegs bietet SINA Mobile noch weitere Einsatzmöglichkeiten: Mit der Applikationssuite können Nutzer*innen auch komplett remote arbeiten. "Das heißt: Der Laptop bleibt im Büro, während ich im Homeoffice mein Smartphone mit SINA Mobile mit meiner Arbeitsumgebung in der Cloud verbinde", erklärt Eddine. "Alternativ kann ich, falls nötig, auch direkt auf die SINA Workstation zugreifen. Die Bildschirminhalte lasse ich mir auf einem Monitor im Standardformat anzeigen. Somit wird das Smartphone zum vollwertigen Arbeitsplatz - und das bei Bedarf an jedem Ort."
Für Android ist SINA Mobile bereits verfügbar. Diese Version befindet sich im Zulassungsprozess des BSI für VS-NfD. Die Zulassung wird spätestens für das dritte Quartal 2024 erwartet. Zunächst läuft SINA Mobile auf den Android-Smartphones der Samsung Knox Enterprise Edition, denn bei diesen Geräten kann der notwendige Sicherheitsanker entweder per microSD-Token eingesetzt oder das bereits im Gerät vorhandene Embedded Secure Element genutzt werden. Voraussichtlich ab Herbst 2024 können Behörden SINA Mobile über den SINA-Rahmenvertrag beziehen. Die Entwicklung für eine iOS-Version läuft bereits parallel. Dabei sollen künftig alle Geräte unterstützt werden, die im Rahmen von iOS INDIGO zugelassen sind.
"SINA Mobile wird das Arbeiten mit sensiblen und VS-NfD-eingestuften Inhalten verändern", sagt Mustafa Eddine. "Das Smartphone kann nun ohne Bedenken auch in diesen Bereichen Einzug halten. Dabei wird es ganz auf die gewohnte Art genutzt. So trägt SINA Mobile übrigens auch dazu bei, dass das Gefälle im Nutzerkomfort, das früher zwischen regulärer und besonders abgesicherter IT bestand, immer kleiner wird. Obwohl hohe Sicherheitsanforderungen naturgemäß einigen technischen Aufwand nach sich ziehen, können Nutzer*innen mittlerweile von allen Vorteilen der digitalen Welt profitieren - und dennoch jederzeit in die Sicherheit ihrer Arbeitsinhalte vertrauen."
Kollaboration mit dem SINA supported Whiteboard
Das SINA-Produktportfolio wird im Jahr 2024 um ein digitales Whiteboard erweitert, das SINA Mobile ideal ergänzt. Das Whiteboard ist ein Interaktions-und Arbeitsmedium für den Besprechungsraum. So werden VS-NfD-konforme Meetings, Konferenzen, Workshops oder Schulungen vollumfänglich digital. Mit seinem großen Touch-Bildschirm bietet das Whiteboard viel Platz und unzählige Darstellungsmöglichkeiten. Kollaborationstools können auf dem Whiteboard optimal genutzt werden, beispielsweise um großflächige Mindmaps zu erstellen. Ob vor Ort oder aus dem Homeoffice - mit dem Whiteboard können Mitarbeiterinnen gemeinsam Ideen und Konzepte erarbeiten und vielfältig visualisieren. Denn je nach verwendeter Kollaborationssoftware ist es auch möglich, Inhalte remote auf dem Whiteboard in Echtzeit zu bearbeiten.
Netzwerk, verwalte dich selbst
Bei IT-Netzen gilt: Sicherheit ist gut - noch besser sind Sicherheit und Resilienz, für den Fall, dass eine Notsituation eintritt. Eine Airline oder ein Flughafen beispielsweise, die den Flugbetrieb aufrechterhalten müssen, werden das bestätigen. Doch große und komplexe Netzwerke mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen, wie etwa bei Behörden, mussten bislang mit hohem Aufwand manuell konfiguriert werden. Darunter leidet nicht nur die Effizienz, sondern auch die Resilienz. SINA SOLID macht damit Schluss: Bei einer Änderung oder Störung organisiert sich das Netzwerk kurzerhand automatisch neu. Auch einzelne SINA Workstations können sich nun auf diese Weise automatisiert mit ihresgleichen verbinden, zum Beispiel um im Krisenfall eine Verbindung aufrecht zu erhalten.
Mitte Februar 2023: Tausende Passagiere müssen wegen einer globalen IT-Panne bei einer großen Fluggesellschaft Verspätungen und Flugausfälle hinnehmen. Zumindest die Ursache war schnell erkannt: Ein Bagger hatte im Rahmen von Bauarbeiten an einer Bahnstrecke unweit eines großen deutschen Flughafens mehrere Glasfaserkabel durchtrennt.
Solche Ausfälle sind ärgerlich und können mitunter schwere Folgen haben, etwa wenn Verwaltungs- oder Regierungsstellen betroffen sind. Unternehmen müssen zudem wirtschaftliche Schäden befürchten. Generell lassen sich Störungen in redundant aufgebauten IT-Netzwerken durch automatisches Routing, also die selbstorganisierte Neukonfiguration von Netzwerkkomponenten, abfedern oder gänzlich vermeiden. Doch hochsichere, IPsec-geschützte Virtual Private Networks (VPN) waren früher davon ausgenommen: Bei diesen Netzen mussten Sicherheitsbeziehungen paarweise zwischen den beteiligten Gateways eingerichtet werden - und zwar manuell.
Das brachte nicht nur im Krisenfall Nachteile mit sich, sondern auch im IT-Alltag: Immer dann, wenn ein Element wegfiel oder eines hinzukam, musste neukonfiguriert werden. Mit der Anzahl der IPsec-Gateways im Netz wuchs auch der Verwaltungsaufwand. Zudem war das Vorgehen fehleranfällig.
Schließlich nahm sich die Technische Universität Ilmenau in einer Forschungskooperation mit secunet des Problems an. Prof. Dr. Günter Schäfer, Leiter des Fachgebiets Telematik/ Rechnernetze an der Fakultät für Informatik und Automatisierung der Technischen Universität Ilmenau, trieb das Thema voran. Die Frage lautete: Wie kann man ein flexibles Konfigurationsverfahren für IPsec-gesichertes VPN so gestalten, dass auf Änderungen des Netzwerkstatus dynamisch reagiert wird, dabei aber kaum manueller Verwaltungsaufwand entsteht? Dabei durften die Sicherheitseigenschaften nicht beeinträchtigt werden, und das Verfahren sollte auf sehr große VPNs mit mehreren tausend Sicherheitsgateways hochskalierbar sein.
Die zentrale Idee des Ilmenauer Forscherteams um Professor Schäfer war es, die Gateways in einer Ringstruktur mit zusätzlichen Querverbindungen anzuordnen, so dass auch indirekte Szenarien (Sicherheitsgateways hinter Sicherheitsgateways) unterstützt wurden. Das war die Geburtsstunde von SINA SOLID.
SOLID steht für "Secure OverLay for IPsec Discovery". Das Verfahren wurde von secunet zum gebrauchsfertigen Produkt ausgebaut und ist bereits seit einigen Jahren Teil der sicheren Kommunikationslösung SINA, die secunet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hatte. SINA ist ein Portfolio von Sicherheitskomponenten vom Gateway bis zum Laptop, mit denen sich sichere IT-Infrastrukturen für eingestufte Daten unterschiedlicher Geheimhaltungsgrade bis einschließlich GEHEIM aufbauen lassen. SINA SOLID ist für die Stufe VS-NfD (NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) zugelassen.
Beim automatischen Routing mit SINA SOLID bleiben alle Sicherheitseigenschaften von IPsec und SINA vollständig erhalten. Das Verfahren befähigt das Netz, selbstständig dynamisch auf Änderungen zu reagieren. Wenn zum Beispiel die Verbindung zwischen zwei Standorten unterbrochen wird, routet SOLID automatisch um - etwa über einen weiteren Standort -, ohne dass die Administration manuell tätig werden müsste. Wird eine neue SINA L3 Box (ein Sicherheitsgateway) in Betrieb genommen, organisiert sich daraufhin das Netz selbst neu.
Zudem kann SINA SOLID dafür sorgen, dass alle SINA L3 Boxen eines Netzwerks, auch über mehrere voneinander entfernte Standorte hinweg, in Bereitschaft stehen, falls Systeme ausfallen. So lassen sich georedundante Cluster aufbauen, um die Resilienz zu erhöhen.
Diese Cluster können auch in Verbindung mit einer Neuerung bei SINA SOLID sehr hilfreich sein. Zusätzlich zu den Gateways können sich nun auch die Clients - SINA Workstations als speziell abgesicherte Laptops auf VS-NfD-Ebene - selbstständig neu vernetzen. "Das ist insbesondere im Krisenfall von Vorteil", sagt Armin Wappenschmidt, der als Leiter Innovationen und Produktmanagement bei secunet unter anderem für die Weiterentwicklung von SINA SOLID verantwortlich ist. "Üblicherweise läuft sämtlicher Datenverkehr über die Zugangsgateways. Bei einem zentralen Systemausfall ist das problematisch: Sind diese Gateways trotz vorhandener Redundanzen nicht erreichbar, können sich Mitarbeiter*innen nicht mehr mit dem Intranet verbinden oder zumindest keine zentralen Dienste mehr nutzen."

Mit SINA SOLID hingegen können sich die SINA Workstations auf VS-NfD-Ebene nun auch mit einem georedundanten Cluster eines anderen Standorts verbinden. "Da es nun viele potenzielle Wege gibt, entsteht kein zentrales Nadelöhr", erklärt Wappenschmidt. "Bei dem ständig zunehmenden Datenverkehr ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Resilienz."
Darüber hinaus können sich die VS-NfD-zugelassenen SINA Workstations auch erstmals untereinander verbinden (sogenannte "Peer-to-Peer-Kommunikation"). Auch das entlastet die zentralen Zugänge, da Telefonie- und Videodaten nicht mehr durch den Engpass müssen. Zudem können die Clients selbst dann, wenn die Verbindung zwischen den Standorten unterbrochen wird, immer noch untereinander kommunizieren. Das heißt: Bei entsprechender Konfiguration kann im Fall der Fälle weiterhin telefoniert werden, und auch bilaterale Videocalls sowie Anwendungen, die ohne zentralen Server funktionieren, sind weiter verfügbar.
"Das sind Nutzungsszenarien, die im Fall eines zentralen Serverausfalls die Krisenkommunikation enorm erleichtern", so Wappenschmidt. "Doch nicht nur in Krisensituationen zahlt sich ein selbstorganisierendes Netzwerk aus. Administratoren werden zu schätzen wissen, dass sie nicht bei jeder Netzwerkkomponente, die neu hinzukommt, aktiv werden müssen - solche Tätigkeiten können bei großen Netzwerken schnell zur Sisyphusarbeit werden. SINA SOLID ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich stark abgesicherte Netzwerke für spezielle Einsatzzwecke wie Verschlusssachen mittlerweile genauso komfortabel nutzen und verwalten lassen wie unsichere oder kommerzielle Netze."
Die Architektur von SINA schafft es, dass viele der anspruchsvollen Sicherheitsmaßnahmen im Hintergrund ablaufen, ohne dass die Benutzerinnen sich darum kümmern müssten. So ist es auch mit der zentralen Maßnahme der Netzwerkverschlüsselung. Im direkten Vergleich mit gewöhnlichen, unsicheren Netzwerkkomponenten fällt allerdings auf, dass Netzwerkverschlüsselung deutlich mehr Rechenleistung in Anspruch nimmt. Das liegt in der Natur der Sache, kann alltägliche Rechenprozesse aber durchaus verlangsamen. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, hat die Fakultät für Informatik und Automatisierung der TU Ilmenau gemeinsam mit secunet HEAT entwickelt.
HEAT bedeutet "High-Speed Encryption Acceleration Track" und macht der Netzwerkverschlüsselung ordentlich Dampf. Das wird unter anderem dadurch erreicht, dass einige der Prozessoreinheiten (CPU-Kerne), die in der Hardware arbeiten, nun ausschließlich der Netzwerkverschlüsselung vorbehalten sind, während die übrigen andere Aufgaben erledigen.
Als Analogie taugt die Filiale eines Paketdiensts, in der man die Anzahl der täglich versendeten Pakete erhöhen möchte. Bislang kümmerten sich die 20 Mitarbeiterinnen der Filiale um alles gleichermaßen: Paketsendungen, aber auch zahlreiche andere Produkte und Services, die in der Filiale angeboten werden. Der administrative Aufwand war hoch, weil ständig neue Arbeitsmittel geholt werden mussten und die Tische nach jedem Vorgang aufgeräumt wurden - schließlich könnte der nächste Kunde ein völlig anderes Anliegen haben. Doch neuerdings bearbeiten 16 der 20 Mitarbeiterinnen ausschließlich Pakete, und es gibt verschiedene Schlangen für Kunden, die Pakte versenden wollen, und solche mit anderen Anliegen. Seit der Neuorganisation schafft die Filiale deutlich mehr Pakete pro Tag und ist aus diesem Grund sogar "Filiale des Jahres" geworden.
Verfügbar ist HEAT mit der neuesten Softwareversion der SINA L3 Box in Verbindung mit SINA SOLID.
das Geschäftsjahr 2023 war für den secunet-Konzern ein weiteres sehr erfolgreiches Jahr: Wir haben unsere Umsatzziele übertroffen und zum zehnten Mal in Folge einen Rekordumsatz erzielt. Diese Leistung ist besonders beachtlich, da wir sie während einer Haushaltskrise der öffentlichen Hand - der wichtigsten Kundengruppe des secunet-Konzerns - sowie unter herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen erbracht haben. Dies unterstreicht einmal mehr die Stärke unseres Geschäftsmodells sowie die robuste operative und finanzielle Aufstellung unseres Unternehmens.
Im vergangenen Jahr sind die allgemeinen Geschäftsrisiken spürbar gestiegen. Dennoch bleiben unsere strukturellen Wachstumstreiber wie die voranschreitende Digitalisierung und der wachsende Bedarf an IT-Sicherheit weiterhin intakt. Ihre Dringlichkeit hat angesichts der geopolitischen Verwerfungen und der rasant steigenden Bedrohung durch Cyberkriminalität weiter zugenommen. Es wird immer deutlicher, dass die digitale Transformation ohne vertrauenswürdige und innovative Schutzmaßnahmen nicht gelingen kann.
Die sich daraus ergebenden Chancen wollen wir aktiv nutzen. In den zurückliegenden Monaten haben wir daher unsere strategischen Initiativen konsequent vorangetrieben. Diese Fortschritte schaffen nicht nur ein zukunftsstarkes Fundament, sondern eröffnen auch vielversprechende Wachstumsperspektiven für die kommenden Jahre. Auf diese Weise positionieren wir uns bestmöglich, um nachhaltig von der dynamischen Entwicklung im IT-Sektor zu profitieren.
Der secunet-Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine erfreuliche Umsatzentwicklung: Der Konzernumsatz erhöhte sich deutlich auf 393,7 Mio. Euro und übertraf unsere im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Umsatzprognose von rund 375 Mio. Euro. Im Vergleich zum bereits sehr erfolgreichen Vorjahr (347,2 Mio. Euro) konnten wir ein Umsatzwachstum von 13 Prozent erzielen. Dies ermöglichte nicht nur die Festigung unserer starken Marktposition als Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen, sondern führte auch zu einem neuen Rekordumsatz - dem zehnten in Folge.
Wie üblich spielte das letzte Quartal des Jahres erneut eine entscheidende Rolle: In den Monaten von Oktober bis Dezember erzielten wir einen Umsatz von rund 155 Mio. Euro. Dies entspricht fast 40 Prozent des Jahresumsatzes. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte im Schlussquartal mit knapp 33 Mio. Euro ebenfalls einen herausragenden Wert, der mehr als 75 Prozent des Jahresergebnisses ausmachte. In Bezug auf beide Kennziffern war das vierte Quartal 2023 das bisher erfolgreichste in der Geschichte des Unternehmens.
Dennoch müssen wir auch unerfreuliche Entwicklungen im Jahr 2023 vermerken: Zwar konnten wir mit 43,0 Mio. Euro ein EBIT erzielen, das leicht über unserer im Oktober angepassten Prognose von circa 42 Mio. Euro lag. Wir haben jedoch weder das zu Beginn des Geschäftsjahres veröffentlichte Ziel von circa 50 Mio. Euro noch den Vorjahreswert von 47,0 Mio. Euro erreicht. Folglich reduzierte sich auch das Konzernperiodenergebnis auf 29,0 Mio. Euro (Vorjahr: 31,3 Mio. Euro), sodass sich das Ergebnis je Aktie auf 4,51 Euro (Vorjahr: 4,84 Euro) belief.
Wie Sie es von secunet gewohnt sind, möchten wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch für das abgelaufene Jahr angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Wir schlagen deshalb der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2,36 Euro vor (Vorjahr: 2,86 Euro). Mit diesem Vorschlag setzen wir unsere langjährige Dividendenpolitik fort, etwa die Hälfte des Jahresüberschusses auszuschütten.
Der secunet-Konzern verfolgt eine klare Strategie, die auf nachhaltigem und profitablem Wachstum in Kernmärkten basiert, gleichzeitig jedoch auch gezielte Investitionen in vielversprechende Wachstumsbereiche einschließt. Der vorrangige Fokus liegt darauf, die Marktposition zu stärken, zukünftige Chancen zu nutzen und dabei Werte für sämtliche Stakeholder zu schaffen.
Im Geschäftsjahr 2023 sind wir bei der Umsetzung unserer strategischen Schwerpunktthemen weiter gut vorangekommen:
Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen SysEleven arbeiten wir intensiv an der Entwicklung eines sicheren Cloud-Ökosystems, das speziell auf die Anforderungen von Ministerien, Behörden und Sicherheitsorganisationen ausgerichtet ist. Dieses System wird auf sensible Informationen und Prozesse zugeschnitten sein und sämtliche Sicherheitsniveaus bis hin zur hohen Geheimhaltungsstufe GEHEIM abdecken. Damit ermöglichen wir Branchen und Institutionen, die bisher aufgrund strenger Sicherheitsanforderungen vom Cloud-Computing ausgeschlossen waren, die Migration auf diese Technologie und den Einsatz von Cloud-nativen Lösungen. Die Grundlage für dieses Ökosystem haben wir bereits gelegt, und wir integrieren schrittweise weitere Bausteine. Bis zum Ende des Jahres 2024 planen wir die Freigabe des ersten Produkts in Deutschland, welches die gesetzeskonforme Verarbeitung von Verschlusssachen in einer mandantenfähigen Cloud-Lösung sicherstellt. Aber bereits heute stoßen wir auf eine sehr positive Resonanz von Kunden und Geschäftspartnern. Dies stärkt unsere Überzeugung, dass wir auf dem richtigen Kurs sind.
Ein wichtiger Schritt zur Diversifizierung unseres Geschäfts mit Blick auf Zielbranchen und Kundengruppen ist der Ausbau unseres Produktportfolios im Gesundheitsmarkt. Als führender Anbieter mit über 84.000 installierten Konnektoren sorgen wir für eine verlässliche Anbindung von Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen medizinischen Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur - die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Um unsere Spitzenposition zu festigen, haben wir im Jahr 2023 einen Highspeedkonnektor auf den Markt gebracht. Im Dezember konnten wir einen weiteren Erfolg verbuchen, indem wir als erster Hersteller im Markt die notwendige Zulassung für ein Produkt dieser Art erhalten haben. Als leistungsstarke serverbasierte Softwarelösung bildet der Highspeedkonnektor die Grundlage für einen cloudbasierten und zukunftssicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur. Auf diese Weise gewährleisten wir auch zukünftig die sichere Übertragung und Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen digitaler Gesundheitsanwendungen wie der Elektronischen Patientenakte (EPA) und dem Elektronischen Rezept (eRezept).
Eine weitere Neuheit ist, dass unsere bewährte IT-Sicherheitslösung SINA, die bereits bei vielen Behörden im Einsatz ist, ab sofort auch Smartphones absichert. Dazu haben wir die Applikationssuite SINA Mobile entwickelt, mit der sensible Daten auf handelsüblichen mobilen Endgeräten geschützt bearbeitet und übertragen werden können. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und reichen von gesicherter behördlicher Sprach-, E-Mail- und Messengerkommunikation bis hin zur Übertragung sensibler Bildmaterialien, etwa durch Polizeibeamte im Einsatz.
Neben der Entwicklung neuer Produkte haben wir auch unser bestehendes Portfolio verbessert. Ein Beispiel dafür ist die Steigerung der Leistung und Widerstandsfähigkeit von SINA durch die Integration verschiedener innovativer Module. Gleichzeitig richten wir unseren Blick in die Zukunft, weshalb wir uns frühzeitig mit neuartigen, quantencomputerresistenten Algorithmen beschäftigt haben. Einige SINA-Komponenten sind bereits heute mit solchen Algorithmen ausgestattet und bis zur Geheimhaltungsstufe GEHEIM zugelassen.
Der secunet-Konzern ist strategisch, operativ und finanziell erfolgreich und resilient aufgestellt. Wir können deshalb im dynamisch veränderten Marktumfeld für unsere Branche deutlich mehr Chancen als Risiken erkennen. Daher gehen wir auch weiterhin von einer starken Nachfrage nach unseren Produkten und Lösungen aus. Diese positive Einschätzung spiegelt sich auch im Auftragsbestand wider, der zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 über 190 Mio. Euro an festen Bestellungen aufwies. Auf dieser Basis blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2024 und planen einen Umsatz von rund 390 Mio. Euro.
Im vergangenen Jahr haben wir auf strategischer Ebene wichtige Meilensteine erreicht. Durch beträchtliche Investitionen konnten wir unser Portfolio erfolgreich erweitern und diversifizieren. Obwohl wir stolz auf unsere bisherigen Erfolge sind, betrachten wir diese als Etappe auf einem fortlaufenden Weg. Im Jahr 2024 werden wir weiterhin gezielt Ressourcen einsetzen, um die erreichten Fortschritte konsequent fortzuschreiben. Dieser Einsatz wird, ähnlich wie im Vorjahr, Auswirkungen auf die Profitabilität haben. Wie im Oktober letzten Jahres angekündigt, erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr ein EBIT von etwa 42 Mio. Euro.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir danken Ihnen herzlich für das Vertrauen, das Sie in secunet setzen. Unser aufrichtiger Dank gilt darüber hinaus unseren 1.161 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - dies sind 94 mehr als ein Jahr zuvor (1.067 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gemeinsam mit diesem engagierten, ehrgeizigen und exzellent ausgebildeten Team freuen wir uns darauf, die secunet-Story fortzuführen. Es ist eine zukunftsstarke Unternehmensgeschichte, die uns stolz macht und neugierig auf das, was vor uns liegt.
Ihr Vorstand der secunet Security Networks AG
Axel Deininger, CEO
Thorsten Henn, COO
Dr. Kai Martius, CTO
Thomas Pleines, CFO
im Jahr 2023 sah sich die Welt erneut mit wirtschaftlichen Herausforderungen und geopolitischen Verwerfungen konfrontiert. Einmal mehr hat sich jedoch gezeigt, wie stark und widerstandsfähig das Geschäftsmodell von secunet ist. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass ein Unternehmen in einem solch anspruchsvollen Umfeld ein so hohes Wachstum erzielen und erneut einen Rekordumsatz präsentieren kann. Ein Schlüsselfaktor liegt zweifellos in der stabilen und wachsenden Kundenbasis von secunet, deren Bedarf an vertrauenswürdigen Cybersicherheitslösungen ungebrochen hoch ist - gerade in diesen Zeiten.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung wird dieser Bedarf weiter steigen. Vor diesem Hintergrund verdienen die kontinuierlichen Investitionen von secunet in die Erweiterung und Diversifikation des Produktportfolios besondere Beachtung. Diese strategischen Fortschritte schaffen nicht nur ein zukunftsstarkes Fundament, sondern eröffnen auch vielversprechende Wachstumsperspektiven für die kommenden Jahre. Wir sind fest davon überzeugt, dass secunet den eingeschlagenen Erfolgspfad konsequent fortsetzen wird. Der Aufsichtsrat gestaltet diesen erfolgreichen Weg im Rahmen seiner Aufgabenstellung verantwortungsvoll und sehr bewusst mit.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich, sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der secunet Security Networks AG auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht sowie regelmäßig beratend begleitet und uns im Rahmen der Wahrnehmung unserer Aufgaben von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, zum Beispiel zu aktuellen Geschäftsvorfällen, fand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Der Vorstand hat uns stets zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet, insbesondere über die Strategie, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns.
Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bestand zu jeder Zeit die Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen und Berichten des Vorstands eingehend zu befassen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat seine Prüfungen im Wesentlichen gestützt auf
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| ― | die regelmäßigen Berichte des Vorstands, wie sie im Gesetz und in der Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehen sind, |
| ― | die gesonderten Berichte, die der Vorstand anlassbezogen erstattet hat, sowie |
| ― | die ergänzenden Erläuterungen des Vorstands und der Abschlussprüfer. |
Die Berichte haben jeweils dem gesamten Aufsichtsrat Vorgelegen. Soweit der Vorstand dem Aufsichtsrat geschäftliche Maßnahmen zur Zustimmung vorgelegt hat, war der Aufsichtsratsvorlage jeweils eine Darstellung der wesentlichen, bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beigefügt.
Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen am 22. März (Präsenz), am 31. Mai (Präsenz), am 20. September (Präsenz) und am 6. Dezember 2023 (Videokonferenz) statt. Des Weiteren ist der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung am 19. Oktober 2023 (Videokonferenz) zusammengetreten. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.
Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat zudem zwischen den Sitzungen im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand mit Berichten in Textform ausführlich über besonders bedeutsame Ereignisse und Vorhaben für die Gesellschaft informiert. Unterjährige Finanzinformationen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand vor Veröffentlichung erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich in allen ordentlichen Sitzungen mit der aktuellen Geschäftsentwicklung der secunet Security Networks AG befasst. Darüber hinaus beschäftigte er sich in allen ordentlichen Sitzungen eingehend mit den relevanten Fragen der Unternehmens-und Investitionsplanung sowie der Entwicklung von Erträgen und Liquidität. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich zudem ausführlich mit den Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf das Marktgeschehen und die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens auseinandergesetzt und die wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen mit dem Vorstand eingehend erörtert. Schwerpunkte des Geschäftsjahres 2023 waren die längerfristige strategische Fokussierung der Gesellschaft, die Transformation des Produktportfolios und die Entwicklung und weitere Integration der SysEleven GmbH in den secunet-Konzern.
In allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich die Aufsichtsratsmitglieder über die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Chancen- und Risikomanagement sowie die Compliance der Gesellschaft berichten lassen.
Zu den einzelnen Sitzungen und ihren Inhalten:
In der Sitzung am 22. März 2023 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 sowie der Erörterung der Abschlüsse und dem zusammengefassten Lagebericht für die secunet Security Networks AG und den Konzern zum 31. Dezember 2022 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 befasst. Der Bericht des Aufsichtsrats, der Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden vom Aufsichtsrat geprüft und schließlich gebilligt. Der Abschlussprüfer nahm an den Erörterungen am 22. März 2023 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung der secunet Security Networks AG wurden ebenfalls in der Sitzung am 22. März 2023 verabschiedet. In dieser Sitzung wurde zudem die Nachfolgeplanung für das Mandat des Finanzvorstands behandelt.
In der Sitzung am 31. Mai 2023 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie den Stand der Nachfolge für den Finanzvorstand. Weiterhin kündigte der Vorsitzende eine voraussichtliche Überarbeitung des Vergütungssystems des Vorstands an, wobei die aktuellen Vergütungsbenchmarks in Erfahrung gebracht werden.
Im Rahmen der Sitzung vom 20. September 2023 wurde die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft erörtert. Schwerpunkt der Sitzung war ein Update zur Strategie des secunet-Konzerns durch den Vorstand und die angelaufene Umstrukturierung des Geschäfts. Weiterhin wurden die Neuwahlen der Anteilseigner- sowie Arbeitnehmervertreter in der Hauptversammlung 2024 besprochen. Der Vorstand stellte die avisierte Auflösung der secustack GmbH vor, der der Aufsichtsrat nach Erörterung zustimmte. Weiterhin wurden nach Aussprache die Vorstandsmandate von Herrn Henn und Dr. Martius um fünf weitere Jahre bis Mai 2029 verlängert. Frau Jessica Nospers wurde zum neuen Vorstandsmitglied ab Juni 2024 für drei Jahre bestellt. Im Anschluss wurde ebenfalls die korrespondierende Ad-hoc-Mitteilung beschlossen und veröffentlicht. Schließlich wurde die Vorstandsvergütung überarbeitet und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder entsprechend angepasst.
In der Videokonferenz vom 19. Oktober 2023 wurde die Budgetplanung 2024 des Vorstands im Aufsichtsrat vorbesprochen. Der Beschluss zur Freigabe der Planung sollte in der nächsten ordentlichen Sitzung erfolgen.
Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 mit der aktuellen Geschäftslage. Er erörterte mit dem Vorstand die überarbeitete Budgetplanung 2024 und verabschiedete diese. Weiterhin wurden die Zielwerte für die variable Vorstandsvergütung 2024 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zur Gründung einer Repräsentanz von secunet in Dubai/VAE.
Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex wird eine hohe Bedeutung beigemessen und die Anwendung und Weiterentwicklung von Corporate-Governance-Standards im Unternehmen wird von Aufsichtsrat und Vorstand intensiv verfolgt.
Der Aufsichtsrat hat die Entsprechenserklärung 2023 am 30. November 2023 verabschiedet. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist dort sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance wiedergegeben.
Für seine eigene Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat in 2022 konkrete Besetzungsziele sowie ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat beschlossen. Näheres ist in der Erklärung zur Unternehmensführung erläutert.
Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ist jährlich Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung auf Grundlage eines von einem externen Dienstleister ausgewerteten Fragenkatalogs im Rahmen der Sitzung vom 22. März 2023 vorgenommen.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 sind von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden.
Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, zwei in Präsenz und eine in Form einer Videokonferenz, zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in allen Sitzungen mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Compliance und überwachte die Unabhängigkeit, Qualifikation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung.
Schwerpunkte der Sitzung am 22. März 2023 waren der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Vorprüfung der Jahresabschlussunterlagen. Nach Erörterung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, den geprüften Jahres- und Konzernabschluss zu billigen. Weiterhin wurde der Abschluss des Projekts über die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Abschlussprüfer 2023 vorgestellt. Der Prüfungsausschuss beriet zudem ohne Beisein des Vorstands.
In der Sitzung vom 20. September 2023 erfolgte die Vorstellung der Abschlussprüfung 2023, die erstmalig von den Prüfern der BDO durchgeführt wurde.
Schwerpunkte der Sitzung vom 6. Dezember 2023 waren der Bericht zur Jahres- und Abschlussprüfung durch die bestellten Prüfer der BDO. Weiterhin stellte der Bereich Interne Revision seinen Jahresbericht und die Jahresprüfungsplanung 2024 vor.
Der Technologie- und Innovationsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, zwei in Präsenz und eine in Form einer Videokonferenz, zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Die Ausschussmitglieder befassten sich in allen Sitzungen mit der operativen Entwicklung, der Strategie sowie den neuen Produkten des secunet-Konzerns.
Schwerpunkte der Sitzung vom 22. März 2023 waren der Schlussreport zum Projekt secunet 2.0 und die Überleitung zu zwei neuen Initiativen, einer strategischen Wachstumsinitiative und einer operativen Umsetzungsinitiative. Weiterhin wurden Updates zu den Plattform- und Portfoliostrategien von secunet erörtert. Im Rahmen der Sitzung fand auch eine Live-Vorstellung des Produkts SINA Mobile statt.
In der Sitzung vom 20. September 2023 wurden insbesondere die Wettbewerbssituation in den Bereichen eHealth und Cloud sowie das von secunet verfolgte Baukastenprinzip im Industry-Bereich mit einer modularen, einheitlichen Technologie- und Methodenplattform erörtert. Weiterhin wurden die Schwerpunkte der Investitionsplanung 2023/2024 behandelt.
In der Sitzung vom 6. Dezember 2023 wurde ein Update zur Post-Quantum-Kryptographie und zum Quantencomputing erörtert. Weiterhin erfolgte eine Vorstellung von Produkten des Border-Control-Portfolios.
Im Geschäftsjahr wurden Änderungen bei den Vorstandspersonalien beschlossen.
Die Mandate der Vorstandsmitglieder Torsten Henn und Dr. Kai Martius, die beide seit Juni 2019 im Vorstand von secunet tätig sind, wurden für weitere fünf Jahre bis Ende Mai 2029 verlängert.
Das Mandat von Herrn Thomas Pleines wird Ende Mai 2024 auslaufen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Pleines für seine langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Dienste des Unternehmens. Als neue Vorständin für den Bereich des CFO konnte ab dem 1. Juni 2024 Frau Jessica Nospers gewonnen werden. Frau Nospers verfügt über umfangreiche Expertise und Erfahrung in der finanzwirtschaftlichen Unternehmensführung und war zuletzt als Chief Financial Officer bei einem internationalen IT-Anbieter tätig.
Der Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wurde nach Durchführung des öffentlichen Auswahlverfahrens von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts bestellt. Der Prüfungsausschussvorsitzende war auch außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Austausch mit dem Wirtschaftsprüfer.
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und den nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Hinblick auf die bestehende Mehrheitsbeteiligung der Giesecke+Devrient GmbH, München, hat der Abschlussprüfer den vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht ebenfalls geprüft und gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Abschlussprüfung keine Einwendungen erhoben.
Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat haben sich mit der vom Vorstand erstellten zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie dem Vergütungsbericht befasst. Der Abschlussprüfer hat hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinsichtlich des Vergütungsberichts eine inhaltliche Prüfung durchgeführt und in beiden Fällen einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat am 20. März 2024 umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungsbericht beschlossen und die nichtfinanzielle Erklärung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 20. März 2024 umfassend diskutiert und intensiv erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Prüfungsausschuss hat auf Basis der hieraus gewonnen Erkenntnisse beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. März 2024 lagen diesem der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte vor. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erläuterte ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Weiterhin wurden alle wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen, einschließlich der Key Audit Matters, mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert und vom Aufsichtsrat einer eigenen Prüfung unterzogen. Die Prüfung des Aufsichtsrats umfasste auch den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Regeldividende von 2,36 Euro pro dividendenberechtigte Aktie vorsieht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind nach ausführlicher Diskussion und intensiver Erörterung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die Abschlüsse und die Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben sind. Der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns entspricht nach der Überzeugung des Aufsichtsrats allen gesetzlichen Anforderungen. Er stimmt den Aussagen im Lagebericht zur weiteren Unternehmensentwicklung zu und hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt sowie den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt; der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurde damit am 20. März 2024 festgestellt. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die herausragenden Leistungen und guten Ergebnisse im Geschäftsjahr 2023.
Essen, den 20. März 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Ralf Wintergerst
Die nationalen und internationalen Aktienmärkte entwickelten sich im Jahr 2023 überwiegend positiv. Der deutsche Leitindex DAX beendete das Jahr bei einem Stand von 16.751 Punkten. Dies entspricht einem Anstieg von 20% gegenüber dem Jahresende 2022. Der MDAX und der TecDAX verzeichneten ein Anstieg von 8% bzw. 14%. Der SDAX, dem secunet bis zum Dezember 2023 angehörte, schloss das Jahr bei 13.960 Punkten - ein Plus von 17%.
Die secunet-Aktie startete mit einem Kurs von 197,60 Euro in das Jahr 2023. Den Jahreshöchststand mit 256,00 Euro hatte die secunet-Aktie am 15. Juni 2023 erreicht. Der Tiefstand wurde am 2. November 2023 bei einem Kurs von 124,40 Euro verzeichnet. Am letzten Handelstag am 29. Dezember 2023 notierte die secunet-Aktie bei einem Schlusskurs von 146,80 Euro.
Die secunet-Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt. Von September 2021 bis Dezember 2023 war die secunet-Aktie im SDAX notiert. In der Rangliste aller gelisteten Unternehmen in Deutschland nahm secunet zum Jahresende Platz 169 ein.
Im Jahr 2023 wurden über das elektronische Handelssystem Xetra durchschnittlich 3.083 secunet-Aktien pro Tag gehandelt (Vorjahr: 4.694 Aktien). Der durchschnittliche tägliche Umsatz auf Xetra reduzierte sich aufgrund des Rückgang des Aktienkurses auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro).
secunet verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher und angemessener Dividendenzahlungen. Ziel ist es, 50% des auf die Aktionäre der secunet Security Networks AG entfallenden Ergebnisses nach Steuern auszuschütten.
Entsprechend der Dividendenpolitik wurde im Jahr 2023 eine Dividende von 2,86 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ausgezahlt. Die Ausschüttung belief sich auf 18,5 Mio. Euro. Damit zahlte secunet zum zehnten Mal in Folge eine Dividende aus.
Mit Blick auf die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnisse schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der am 23. Mai 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vor, an die Aktionäre 15,3 Mio. Euro durch Zahlung einer Dividende von 2,36 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Mit einer Ausschüttungsquote von 50% des Jahresüberschusses entspricht dies der Dividendenpolitik der Gesellschaft.
Die secunet Security Networks AG hat am 31. Mai 2023 ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Nachdem die Gesellschaft in den vergangenen drei Jahren ausschließlich virtuelle Hauptversammlungen durchgeführt hatte, fand zum ersten Mal wieder eine Veranstaltung mit physischer Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Insgesamt waren rund 85% des stimmberechtigten Grundkapitals in der Hauptversammlung vertreten (Vorjahr: 83%). Die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten erfolgte mit großer Mehrheit. Unter anderem wurde dem Vorschlag zugestimmt, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns zu bestellen. Der Gewinnverwendungsbeschluss, der die Ausschüttung einer Dividende von 2,86 Euro je Aktie vorsah, wurde mit 99,99% der Stimmen angenommen.
Das Grundkapital der secunet Security Networks AG beträgt 6.500.000 Euro und ist eingeteilt in 6.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme sowie im Falle einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme bzw. Wandelanleihen, durch die der Aktienanteil verwässert werden könnte.
Seit dem Jahr 2004 ist die Giesecke+Devrient GmbH, München, unmittelbar an der secunet AG beteiligt. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Beteiligung 75,12%. Der Streubesitz lag zum gleichen Stichtag bei 24,41%. Er verteilte sich auf eine regional breit diversifizierte Aktionärsstruktur mit einem steigenden Anteil internationaler Investoren, vorrangig aus den USA, Großbritannien und Skandinavien. Weitere 0,47% der Aktien (30.498 Stück) hält die secunet AG selbst.
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| Aktionärsstruktur | |
|---|---|
| Giesecke+Devrient GmbH | 75,12% |
| EigeneAktien | 0,47% |
| Streubesitz | 24,41 % |
Angaben gemäß vorliegender Stimmrechtsmiteillungen zum 31. Dezember 2023
Im Jahr 2023 erhielten wir keine Stimmrechtsmitteilung. Von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie von deren meldepflichtigen Angehörigen erhielten wir im Jahr 2023 keine Mitteilung über Erwerbsgeschäfte von Finanzinstrumenten der secunet AG (sogenannte Managers' Transactions).
secunet legt großen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation mit Investoren sowie weiteren Stakeholdem und pflegt einen zeitnahen und transparenten Dialog mit ihnen. Im Jahr 2023 gab es zahlreiche Kontakte zu bestehenden und potenziellen Investoren. secunet nutzte die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen und auf Roadshows und Investorenkonferenzen zu präsentieren. Anlässlich der Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres- und Quartalsergebnisse wurden zudem Telefonkonferenzen mit Internetübertragung veranstaltet, in denen der Vorstand über die vergangene und zukünftige Geschäftsentwicklung berichtete und sich den Fragen der Analysten und Investoren stellte. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitnah in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsergebnisse, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie Informationen zur Hauptversammlung und zu Stimmrechtsmitteilungen. Auch der Finanzkalender mit allen relevanten Veröffentlichungs- und Veranstaltungsterminen ist dort zu finden.
Ein wesentliches Element der Kapitalmarktkommunikation ist der kontinuierliche und transparente Dialog mit Analysten. Die secunet AG wurde Stand 31. Dezember 2023 von vier Analysten verschiedener Banken und Research-Unternehmen begleitet. Davon haben zum 31. Dezember 2023 drei Analysten eine Kaufempfehlung ausgesprochen, ein Analyst riet zum Verkauf.
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| Institut | Analyst | Empfehlung | Kursziel in Euro |
|---|---|---|---|
| Alster Research | Alexander Zienkowicz | Kaufen | 197 |
| Dr. Kalliwoda Research | Dr. Norbert Kalliwoda | Kaufen | 318 |
| Hauck Aufhäuser | Finn Kemper | Verkaufen | 100 |
| Warburg Research | Felix Ellmann | Kaufen | 320 |
Angaben per Stand 31. Dezember 2023
Index, Kurs 1. Januar 2023 = 100

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| 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|
| Kurs Jahresbeginn (Xetra) | Euro | 197,60 | 417,50 |
| Kurs Jahresende (Xetra) | Euro | 146,80 | 196,40 |
| Höchstkurs (Xetra) | 256,00 | 465,00 | |
| Euro | (15.6.2023) | (22.3.2022) | |
| Tiefstkurs (Xetra) | 124,40 | 163,80 | |
| Euro | (2.11.2023) | (28.9.2022) | |
| Jahresentwicklung | % | -29 | -53 |
| Marktkapitalisierung (31.12.) | in Mrd. Euro | 0,9 | 1,3 |
| 0 Umsatz je Handelstag (Xetra) | Stück | 3.083 | 4.694 |
| 0 Umsatz je Handelstag (Xetra) | Euro | 597.794 | 1.425.731 |
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| ISIN/WKN | DE0007276503/727650 |
| Grundkapital | 6.500.000 Euro |
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien | 6.469.502 Stück |
| Aktiengattung | Nennwertlose Inhaberaktien |
| Beginn der Börsennotierung | 9. November 1999 |
| Börsensegment | Prime Standard Frankfurter Wertpapierbörse |
| Designated Sponsor | ODDO BHF Corporates&Markets AG, Frankfurt am Main |
| Zahlstelle | Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
Für die secunet Security Networks AG haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen nachhaltig erfolgreich am Markt behaupten kann.
Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser muss nach breiter Auffassung darauf ausgerichtet sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung sorgen. Empfehlungen und Anregungen, wie dieser Anspruch bei der Führung und Kontrolle von Unternehmen umgesetzt werden kann, sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst. Der Kodex soll das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen stärken.
Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen daher regelmäßig die Umsetzung des DCGK bei der secunet Security Networks AG. Auch im Geschäftsjahr 2023 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 auseinandergesetzt. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum DCGK verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht und wird, sofern dies erforderlich ist, unverzüglich aktualisiert.
Die secunet Security Networks AG gibt gemäß §§289f HGB und 315d HGB die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab:
Die secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie den Regeln der eigenen Satzung. Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt sie über eine dualistische Leitungs- und Kontrollstruktur, die sich in den Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Für grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig.
Der Aufsichtsrat besteht gem. §9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Entsprechend der Empfehlungen des DCGK erfolgte die Wahl der Anteilseignervertreter im Wege der Einzelwahl. Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit Dr. Ralf Wintergerst (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Peter Zattler (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Elmar Legge, Jörg Marx (Vertreter der Arbeitnehmer), Gesa-Maria Rustemeyer (Vertreterin der Arbeitnehmer) und Prof. Dr. Günter Schäfer. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung.
In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt weiter die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile fest und überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats findet jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres statt. Zur Selbstbeurteilung beantwortet jedes Mitglied des Aufsichtsrats einen strukturierten Fragebogen zu den einzelnen Aspekten der Effizienz. Im Rahmen der bilanzfeststellenden ersten Sitzung im Geschäftsjahr werden die Ergebnisse einschließlich möglicher Verbesserungsvorschläge erörtert.
Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat für seine Zusammensetzung zudem konkrete Ziele benannt und dabei auf Diversität und Fachkompetenz geachtet. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder sollen zukünftig von Frauen besetzt sein.
Ziel des Kompetenzprofils ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des secunet-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Weiterhin soll jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied über besondere, langjährige Erfahrungen im Ausland verfügen, die es aufgrund einer Tätigkeit im Ausland oder seiner ausländischen Herkunft erworben hat. Das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium enthält zudem Expertise-Anforderungen in Fragen der Nachhaltigkeit. Darüber hinaus ist für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 70 Jahren vorgesehen.
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung und achten gleichzeitig darauf, das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums zu erfüllen. Im Berichtszeitraum wurden durch den Aufsichtsrat keine Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) an die Hauptversammlung unterbreitet. Der Aufsichtsrat erfüllte in seiner Zusammensetzung vor und nach den Aufsichtsratswahlen 2019 die Vorgaben des Kompetenzprofils, mit Ausnahme der Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügten und verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie waren und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügten und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
Die nachstehende Qualifikationsmatrix zeigt den Stand der Umsetzung der Ziele des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats.
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| Internationalität und Kapitalmarkt | Forschung & Entwicklung/ Technologie | Produktion/ Marketing/ Vertrieb/ Digitalisierung | Branchen/ Märkte | Rechnungslegung | Controlling/ Risikomanagement | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Wintergerst | X | X | X | X | ||
| Dr. Zattler | X | X | X | X | ||
| Dr. Legge | X | X | X | X | ||
| Prof. Dr. Schäfer | X | X | X | |||
| Rustemeyer | X | X | ||||
| Marx | X | X | X |
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| Governance/ Compliance | Nachhaltigkeit | |
|---|---|---|
| Dr. Wintergerst | X | X |
| Dr. Zattler | X | X |
| Dr. Legge | X | X |
| Prof. Dr. Schäfer | X | |
| Rustemeyer | X | X |
| Marx | X |
Weiter sollen dem Aufsichtsrat gem. Ziffer C.6 des Deutschen DCGK auf Anteilseignerseite eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die von der Gesellschaft, deren Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängig sind. Der Aufsichtsrat ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und der Größe des Gesamtgremiums zu der Einschätzung gelangt, dass ein in diesem Sinne unabhängiger Anteilseignervertreter angemessen ist und dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Elmar Legge diese Voraussetzungen erfüllt. Damit wird durch Herrn Dr. Legge auch der Empfehlung nach Ziffer C.9 des DCGK entsprochen., Diese besagt, dass im Falle eines kontrollierenden Gesellschafters (hier erfüllt durch die Mehrheitsbeteiligung der Giesecke+Devrient GmbH, München, an der secunet Security Networks AG) und einer Aufsichtsratsgröße von sechs oder weniger Mitgliedern, mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll.
Des Weiteren sollen gem. Ziffer C.7 des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dabei soll die Anteilseignerseite gem. Ziffer C.7 des DCGK, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Aufsichtsratsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds (i) in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, (ii) aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesem abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), (iii) ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder (iv) dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.
Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies gemäß Ziffer C.8 des DCGK in der Erklärung zur Unternehmemsführung begründet werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.7. des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand und zwar Herr Dr. Ralf Wintergerst, Herr Dr. Peter Zattler und Herr Dr. Elmar Legge. In dieser Einordnung hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass Herr Dr. Zattler dem Aufsichtsrat seit 2004 angehört und Herr Dr. Legge seit 1999. Beide erfüllen daher mit einer Zugehörigkeitsdauer von mehr als zwölf Jahren einen der vorgenannten Indikatoren, sodass - entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.8 des DCGK - in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden soll, weshalb beide Aufsichtsratsmitglieder dennoch als unabhängig angesehen werden. Herr Dr. Zattler und Herr Dr. Legge nehmen ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und in konsequenter Ausrichtung am Unternehmensinteresse der secunet Security Networks AG wahr. Mit Ausnahme ihrer jeweiligen Zugehörigkeitsdauer bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Zattler und Herrn Dr. Legge zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder andere Anhaltspunkte, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Allein aus der Dauer der Zugehörigkeit auf mangelnde Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand zu schließen, wäre nach der Auffassung des Aufsichtsrats vor diesem Hintergrund verfehlt.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- sowie einen Technologie- und Innovationsausschuss eingerichtet. Jeder Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die entsprechenden Tätigkeiten.
Zum 31. Dezember 2023 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Herr Dr. Elmar Legge (Vorsitzender), Herr Dr. Peter Zattler und Frau Gesa-Maria Rustemeyer. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Legge, verfügt aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Vorstand der RWTÜV-Unternehmensgruppe über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagement-Systemen und ist zudem als unabhängig anzusehen. Ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Zattler, verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO der Giesecke+Devrient GmbH ebenfalls über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Prüfungsausschuss prüft die Rechnungslegung und überwacht den Rechnungslegungsprozess, befasst sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Auf Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahresund Konzernabschlusses und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen und erteilt einen etwaigen Prüfungsauftrag zur nichtfinanziellen Erklärung.
Dem Technologie- und Innovationsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2023 folgende Mitglieder an: Herr Dr. Ralf Wintergerst (Vorsitzender), Herr Prof. Dr. Günter Schäfer und Herr Jörg Marx. Der Technologie- und Innovationsausschuss beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, neuen Produkten und wesentlichen Technologiefragen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Dieser ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht notwendig, da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht und die Errichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz bei der Benennung geeigneter Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen würde.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und zwar dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Deininger, Herrn Torsten Henn, Herrn Dr. Kai Martius und Herrn Thomas Pleines.
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Bestimmte Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand beschrieben sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
In der Sitzung am 25. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 für sich eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent festgelegt, was dem Ziel entspricht, zwei Frauen in den Aufsichtsrat wählen zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2022 eine Zielgröße für den Frauenanteil von einer Frau im Vorstand der Gesellschaft für den Umsetzungszeitraum bis zum 26. Mai 2027 beschlossen. Aktuell ist im Vorstand keine Frau vertreten. Der Aufsichtsrat hat jedoch für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2024 Frau Jessica Nospers als neue Vorständin gewinnen können.
In seiner Sitzung am 15. Juni 2022 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 folgende Zielgrößen festgelegt: Für die erste Führungsebene 25 Prozent und für die zweite Führungsebene 15 Prozent.
Für die Gesellschaft bleibt es weiterhin herausfordernd, mehr Frauen für Führungsaufgaben zu gewinnen. Im Geschäftsfeld der IT Security ist der relative Anteil an Frauen geringer als in anderen Branchen. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens, die begrenzte Anzahl von Führungspositionen und die damit einhergehende geringe Fluktuation hält der Vorstand weitergehende Zielvorgaben derzeit für nicht realistisch. Der Vorstand bekräftigt aber, dass er im Rahmen des Möglichen auf eine höhere Beteiligung von Frauen in Führungspositionen hinwirken möchte.
Diversität wird bei der secunet Security Networks AG als weit gefasster Ansatz verstanden, der neben Alter und Geschlecht insbesondere die berufliche Qualifikation und Erfahrung sowie die kulturelle Herkunft umfasst. Eine diverse Zusammensetzung des Vorstands dient dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg der secunet Security Networks AG durch Berücksichtigung vielfältiger, sich ergänzender Merkmale zu gewährleisten. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 67 Jahren für Vorstandsmitglieder beschlossen. Die derzeitige Zusammensetzung des Vorstands setzt nach Ansicht des Aufsichtsrats das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept weitestgehend um, insbesondere decken die Vorstandsmitglieder ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungshintergründen ab, die angesichts der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als wesentlich erachtet werden. Lediglich das Ziel, eine Frau in den Vorstand zu wählen, war zum Stichtag 31. Dezember 2023 noch nicht erfüllt. Dieses Ziel wird zum 1. Juni 2024 erfüllt. Für den Aufsichtsrat wird auf das bereits dargelegte Kompetenzprofil verwiesen.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Hierbei werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des DCGK die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie das vorstehende Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und konkreter Qualifikationsanforderungen entwickelt der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil, auf dessen Basis eine Auswahl möglicher Kandidaten erfolgt. Mit diesen Kandidaten werden im weiteren Schritt strukturierte Gespräche geführt, auf deren Grundlage der Aufsichtsrat, gegebenenfalls unter Mitwirkung externer Berater, einen Beschluss fasst.
Die Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen und vorjährigen Entsprechenserklärungen sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen abrufbar.
Der Vorstand hat für den secunet-Konzern jeweils einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter sowie Lieferanten und Geschäftspartner eingeführt, die im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen >> Corporate Governance abrufbar sind. Die Verhaltenskodexe fassen die Geschäftsgrundsätze, Prinzipien und Werte des secunet-Konzerns zusammen und bilden ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des secunet-Konzerns. Die Verhaltenskodexe regeln Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und sollen einen Maßstab und eine Hilfe sein für die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns sowie mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern und das Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für Fragen, die sich im Umgang mit den Verhaltenskodexen ergeben, hat die Gesellschaft ein Compliance Office eingerichtet.
Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt die Gesellschaft Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards in den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte sowie Betrug/Untreue. Das Compliance-Managementsystem zielt darauf ab, Regelverstößen in den genannten Unternehmensbereichen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie aufzudecken und zu sanktionieren. Die Gesellschaft identifiziert regelmäßig verhaltensbedingte Compliance-Risiken und dokumentiert und steuert die Risiken konsistent. Bei der Gesellschaft besteht ein elektronisches Hinweisgebersystem, das den Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit steht auch Dritten zur Verfügung.
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert. Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden umfassend, regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert.
Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zur Verfügung. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn bei der secunet Security Networks AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht. Der Finanzkalender und die Ad-hoc-Mitteilungen stehen auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet. com) im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Finanzmitteilungen zur Verfügung.
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite (www.secunet.com) verfügbar.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Nach Durchführung eines nach Art. 16 EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat die Hauptversammlung am 31. Mai 2023 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 gewählt sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2023.
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.
Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite (www.secunet.com) zusammengestellt.
Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß §87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gefasste Beschluss gemäß §113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats ist unter www.secunet.com im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance öffentlich zugänglich. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers finden Sie ebenfalls im vorstehend genannten Bereich.
Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Performance Share Plan) den Vorstandsmitgliedern jeweils eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Die wesentlichen Leistungskategorien und Erfolgsziele sowie die Zielerreichung im Berichtsjahr sind im Vergütungsbericht gemäß §162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt.
Für Mitarbeiter der Gesellschaft bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme.
Marktmissbrauchsverordnung (Managers' Transactions)
Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Organmitglieder (Aufsichtsrat/Vorstand) und bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 20.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Managers' Transactions gemeldet.
Die secunet Security Networks AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und dem Aktiengesetz. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat erörtern die Konzernquartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung.
Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2023 gewählten Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach §317 Handelsgesetzbuch (HGB) und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der secunet Security Networks AG sind Herr Marc Fritz und Herr Dr. Marcus Falk.
Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unterrichtet.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2023 wurden einer prüferischen Durchsicht durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Diese Entsprechenserklärung ist im Volltext mit Erläuterungen im Folgenden abgedruckt. Die Entsprechenserklärung findet sich auch auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance. Die in den letzten fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite dauerhaft zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG geben hiermit gemäß §161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ab:
Die secunet Security Networks AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung November 2022 den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022) mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen künftig mit den nachstehend genannten Ausnahmen entsprechen:
Empfehlung D.4: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG verfügt über keinen Nominierungsausschuss. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Benennung von geeigneten Kandidaten für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet.
Empfehlung G.8: Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Erläuterung: Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der secunet Security Networks AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele vorübergehend von den Festlegungen des Vergütungssystems abweichen kann, wenn dies im Interesse der secunet Security Networks AG erforderlich ist, insbesondere im Fall weitreichender Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Von den möglichen Abweichungen umfasst sind unter anderem die Leistungskriterien der variablen Vergütungselemente, die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die secunet Security Networks AG in einem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie - und damit der Leistungskriterien für Vorstandsmitglieder - im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Darüber hinaus soll das Vergütungssystem auch bei tiefgreifenden Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Vorstandsmitglieder Anreizwirkung entfalten. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass entgegen der Empfehlung in G.8 diese Flexibilität in Bezug auf die Zielwerte und Vergleichsparameter der Vorstandsvergütung sachgerecht ist.
Empfehlung G.17: Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand [...] des Vorsitzenden [...] von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.
Erläuterung: Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats der secunet Security Networks AG erhalten die Mitglieder der Ausschüsse eine Vergütung, die den im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallenden, höheren zeitlichen Aufwand angemessen berücksichtigt. Die Vorsitzenden der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse erhalten darüber hinaus keine gesonderte Vergütung. Die secunet Security Networks AG geht nicht davon aus, dass mit der Funktion des Ausschussvorsitzenden erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird, da insbesondere die Größe der Ausschüsse mit jeweils drei Mitgliedern überschaubar ist. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der secunet Security Networks AG nicht notwendig, den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Vergütung zu gewähren, um eine angemessene Vergütung der Tätigkeit als Vorsitzender in den Aufsichtsratsgremien zu gewährleisten.
München, den 30. November 2023
secunet Security Networks AG
Für den Vorstand
Axel Deininger
Für den Aufsichtsrat
Dr. Ralf Wintergerst
Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht der secunet Security Networks AG (im Folgenden "secunet AG") und den Lagebericht des secunet-Konzerns (im Folgenden "secunet") zusammen. Dies erfolgt, da die Risiken und Chancen der Muttergesellschaft sowie die voraussichtliche Entwicklung und die wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Somit steht der Lagebericht der secunet AG im Einklang mit der Lage des secunet-Konzerns.
secunet ist eines der führenden Cybersecurity-Unternehmen in Deutschland. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Ein zentraler Bestandteil des Portfolios sind Netzwerkkomponenten, die über hochentwickelte Verschlüsselungstechnologien verfügen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zur höchsten nationalen Sicherheitsstufe zugelassen sind. secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Das Geschäft von secunet erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen. Durch den weitgehenden Einsatz von Open Source Software sowie einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Sicherheitsmechanismen werden flexible, skalierbare und hochsichere Lösungen realisiert. Diese werden in der Regel maßgeschneidert für spezifische Anwendungsszenarien in Branchen, in denen es besonders hohe Anforderungen an die Informationssicherheit gibt. Hierzu zählen vor allem der öffentliche Sektor, einschließlich nationaler und internationaler Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Ebenfalls im Fokus stehen die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz. Das Unternehmen adressiert darüber hinaus Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel das Gesundheitswesen und die Industrie.
Die secunet Security Networks AG ist die Muttergesellschaft des secunet-Konzerns. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Sie fungiert als strategische und finanzielle Führung des Konzerns und beinhaltet einen überwiegenden Teil der operativen Geschäftsbereiche. Darüber hinaus sind konzernübergreifende Zentralfunktionen wie beispielsweise Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Interne Revision, Recht und Compliance, Human Resources, IT sowie Investor Relations, Sustainability und Corporate Communications zentral organisiert und werden direkt vom Vorstand verantwortet.
Die secunet AG hält sämtliche Anteile an den Tochtergesellschaften SysEleven GmbH (Sitz in Berlin), secunet International GmbH&Co. KG (Essen), secunet International Management GmbH (Essen) und stashcat GmbH (Hannover). Zu den Konzernunternehmen gehören zudem die nicht operativ tätigen secunet Inc. (Texas/USA) und finally safe GmbH (Essen).
In der secunet International GmbH&Co. KG sind die internationalen Vertriebsaktivitäten für die SINA-Produktfamilie gebündelt. Der secunet International Management GmbH als Komplementärin der secunet International GmbH&Co. KG obliegt die Geschäftsführung der secunet International GmbH&Co. KG.
Die SysEleven GmbH ist ein deutscher Anbieter von Cloud-Infrastruktur, Cloud-Services, Managed Services und Managed Kubernetes. Das Unternehmen verfügt über eine eigene, Open-Source-basierte Cloud-Infrastruktur mit ISO27001-zertifizierten Rechenzentrumsstandorten in Deutschland (Infrastructure as a Service) und stellt mit MetaKube eine Plattform für die effiziente Verwaltung und Optimierung von Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen auf Basis von Kubernetes bereit (Managed Kubernetes).
Die stashcat GmbH bietet einen Business-Messenger, der ein sicheres und Datenschutzbzw. DSGVO-konformes Messaging ermöglicht und zusätzliche sicherheitsoptimierte Kollaborations- und Videokonferenzfunktionen umfasst.
Die secustack GmbH (i.L., Sitz in Dresden) wurde zum 31. Dezember 2023 liquidiert. Der Fokus der Gesellschaft lag auf der Entwicklung und dem Vertrieb des Cloud-Betriebssystems SecuStack, einer sicherheitsgehärteten Cloud-Software. Ab dem 1. Januar 2024 geht SecuStack in der SINA Cloud auf und wird künftig von der SysEleven GmbH weiterentwickelt. Die secunet AG hielt 51% der Geschäftsanteile an der secustack GmbH, während die übrigen 49% im Besitz der CLOUD&HEAT Technologies GmbH (Dresden) waren.
Mehrheitsaktionär mit einer direkten Beteiligung von 75,12% und Mutterunternehmen der secunet AG ist die Giesecke+Devrient GmbH mit Sitz in München. Als strategische Holding führt die inhabergeführte Giesecke+Devrient GmbH die mit ihr verbundenen Unternehmen, darunter die secunet AG. Die Unternehmensgruppe ist international ausgerichtet und auf dem Gebiet des Banknoten- und Wertpapierdrucks sowie der Entwicklung und Herstellung von Sicherheitspapier und Banknotenbearbeitungssystemen tätig. Darüber hinaus entwickelt und fertigt die Unternehmensgruppe Magnetstreifen- und Chipkarten überwiegend für die Telekommunikationsbranche, Banken und den Bereich Gesundheitsvorsorge.
Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die secunet AG über ein dualistisches Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und wird vom Aufsichtsrat beraten und überwacht.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Änderungen bei den Vorstandspersonalien beschlossen. Die Mandate der Vorstandsmitglieder Herr Torsten Henn (COO) und Herr Dr. Kai Martius (CTO), beide seit Juni 2019 im Vorstand der secunet AG tätig, wurden für weitere fünf Jahre bis Ende Mai 2029 verlängert. Das Mandat von Herrn Thomas Pleines (CFO) wird Ende Mai 2024 auslaufen. Ab dem 1. Juni 2024 wird Frau Jessica Nospers die Nachfolge übernehmen. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Frau Nospers verfügt über umfangreiche Expertise und Erfahrung in der finanzwirtschaftlichen Unternehmensführung und war zuletzt als CFO bei einem internationalen IT-Anbieter tätig. Der Vorstand wird sich ab dem 1. Juni 2024 aus Herrn Axel Deininger (CEO), Herrn Torsten Henn (COO), Herrn Dr. Kai Martius (CTO) und Frau Jessica Nospers (CFO) zusammensetzen.
Für weitere Informationen zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen, die Teil dieses Berichts ist und auf der Unternehmenswebsite zur Verfügung steht. Diese beinhaltet auch die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG.
Zum Jahresende 2023 verfügte der secunet-Konzern über zwölf Standorte in Deutschland.
Das operative Geschäft des secunet-Konzerns ist in zwei Geschäftsbereiche unterteilt: den Public Sector und den Business Sector. In der Finanzberichterstattung berichtet secunet zusätzlich zur Gesamtbetrachtung des Konzerns mittels dieser Geschäftsbereiche über die operative Geschäftsentwicklung. Innerhalb der Geschäftsbereiche ist die Organisation prozessorientiert gestaltet und zielt auf eine optimale Bedienung der jeweiligen Märkte und Kunden ab.
Der Geschäftsbereich Public Sector betreut Kunden des öffentlichen Sektors, darunter nationale und internationale Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Zu dieser Kundengruppe gehören auch die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz.
Ein zentraler Bestandteil des Produktangebots ist das IP-basierte Kryptosystem SINA ("Sichere Inter-Netzwerk Architektur"), das in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurde. SINA dient dem Schutz von elektronischen Informationen vor unberechtigtem Zugriff und ermöglicht die geschützte Bearbeitung, Speicherung und Übertragung von Verschlusssachen über das Internet. SINA erfüllt mit Zulassungen durch das BSI bis zur hohen nationalen Geheimhaltungsstufe GEHEIM maximale Sicherheitsstandards.
Die SINA-Produktfamilie umfasst eine stetig wachsende Anzahl modularer Komponenten wie Clients, Gateways, Server und Softwaretools. Diese Komponenten kommen zur Absicherung verschiedenster Anwendungsszenarien zum Einsatz. Für militärische und behördliche Hochsicherheitsnetze, die besonders hohe Anforderungen an Datensicherheit und Belastbarkeit der Ausrüstung stellen, werden spezielle SINA-Komponenten angeboten. Diese basieren auf einer gehärteten Hardwareplattform und sind für extreme Einsatzbedingungen ausgelegt.
Der Public Sector umfasst auch die Aktivitäten in den Bereichen Digitale Identitäten und Biometrie. Das Angebot beinhaltet Lösungen zur Personenidentifikation und Authentifizierung von Nutzern auf Webportalen sowie zur biometrischen Erfassung und Verifikation im Zusammenhang mit hoheitlichen Identitätsdokumenten. Hierzu gehören auch automatisierte Grenzkontrollsysteme, die einen reibungslosen und sicheren Passagierfluss an Flughäfen und anderen Grenzkontrollstationen gewährleisten.
Die Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften SysEleven GmbH und stashcat GmbH sind ebenfalls im Public Sector integriert. Neben dem Produktangebot umfasst der Geschäftsbereich auch ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen, die von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprozessen reichen.
Der Geschäftsbereich Business Sector adressiert zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie.
Im Gesundheitsmarkt richtet secunet sein Angebot an medizinische Leistungserbringer, darunter Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf der Bereitstellung verschiedener Konnektoren. Diese bieten einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und stellen Schnittstellen zu Applikationen wie der Elektronischen Patientenaktie (EPA) und dem Elektronischen Rezept (eRezept) bereit. Zusätzlich übernehmen die Konnektoren wichtige Sicherheitsfunktionen wie das Verschlüsseln und Signieren von medizinischen Dokumenten. Auf diese Weise wird die sichere Übertragung und Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen digitaler Gesundheitsanwendungen gewährleistet.
Für die Industrie bietet secunet Lösungen für sicheres Edge Computing sowie Frühwarnsysteme zur Vorbeugung und Erkennung von Cyberangriffen. Der Fokus liegt insbesondere auf Produktionsunternehmen mit hohen Sicherheitsanforderungen. Ebenso werden Kritische Infrastrukturen (KRITIS) adressiert, das heißt Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, unter anderem aus den Sektoren Energie, Transport, Verkehr, Wasser sowie Finanz- und Versicherungswesen.
Wie im Geschäftsbereich Public Sector umfasst auch der Business Sector eine Vielzahl von Beratungsdienstleistungen.
In beiden Geschäftsbereichen liegt der geografische Schwerpunkt des Absatzes vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich auf die Länder der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und den Nahen Osten.
Der secunet-Konzern verfügt über keine eigenen Fertigungsanlagen. Für die Wertschöpfung und Herstellung der Hardwareprodukte arbeitet secunet mit einer Vielzahl von Herstellungspartnern zusammen. Dabei bezieht secunet sowohl Standardprodukte von Computerherstellern, die anschließend sicherheitstechnisch veredelt werden, als auch spezielle Produkte, die im Auftrag und nach Vorgabe von secunet hergestellt werden. Bei besonders sicherheitskritischen Komponenten bevorzugt secunet Partner aus Deutschland oder der Europäischen Union. Bei der Beschaffung von Softwarekomponenten, die im Rahmen von Produkten eingesetzt werden, fokussiert sich secunet vor allem auf Open Source, also Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und je nach der zugrundeliegenden Lizenz kommerziell verwendet werden darf.
Dem secunet-Konzern ist es besonders wichtig, dass bei der Herstellung und dem Transport der von secunet vertriebenen Produkte grundlegende Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Das Unternehmen achtet und unterstützt die Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des UN Global Compact. Verhaltensgrundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz sowie rechtskonforme und integre Geschäftspraktiken gibt secunet an seine Lieferanten weiter. Diese Verhaltensgrundsätze sind im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner definiert, der im Jahr 2022 aktualisiert wurde und verbindlich für alle Lieferanten und Geschäftspartner gilt. Durch diesen Kodex verpflichtet secunet seine Partner, sich an unseren Verhaltensgrundsätzen zu orientieren, sie einzuhalten und in ihrer Lieferkette weiterzugeben. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um der sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung in der Lieferkette gerecht zu werden.
Die Steuerung des secunet-Konzerns und der secunet AG erfolgt in Übereinstimmung mit der langfristigen Strategie sowie den kurz- und mittelfristigen Zielen. Der Vorstand trägt gemeinschaftlich die Verantwortung für die Gesamtplanung und für die Umsetzung der formulierten Ziele im Rahmen der strategischen Unternehmensentwicklung.
Der Vorstand nutzt primär finanzielle Steuerungs- und Leistungskennzahlen, um die aktuelle Geschäftsentwicklung zu bewerten und Entscheidungen für zukünftige Strategien und Investitionen zu treffen. Im jährlichen Strategieprozess werden eine interne Planung für einen mittelfristigen Zeitraum und eine Planungsrechnung für das kommende Jahr erstellt. Parallel dazu wird basierend auf der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig ein Forecast für das laufende Geschäftsjahr erarbeitet. Die Zielerreichung wird vom Vorstand durch einen Soll-Ist-Abgleich sowie mittels der Forecasts überwacht. Zudem werden auch die erzielten Fortschritte beim Erreichen der strategischen Ziele regelmäßig in den Sitzungen des Vorstands überprüft und analysiert.
Die finanziellen Steuerungs- und Leistungskennzahlen finden ebenfalls Anwendung in der Finanzberichterstattung. Eine detaillierte Darstellung ihrer Entwicklung findet sich folglich im Kapitel "Wirtschaftsbericht".
Die Unternehmenssteuerung erfolgt nicht ausschließlich auf Basis finanzieller Kennzahlen, sondern berücksichtigt auch nichtfinanzielle Leistungskennzahlen sowie branchen- und unternehmensspezifische Frühindikatoren.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen bei den Kennzahlen ergeben.
Die bedeutsamsten finanziellen Kennzahlen für die Unternehmensteuerung und die Finanzberichterstattung sind der Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Das EBIT repräsentiert den Periodenüberschuss vor Zinserträgen, Zinsaufwendungen bzw. Finanzergebnis Beteiligungserträgen (insbesondere Jahresabschluss) und Ertragssteuern. Es bietet eine Darstellung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und variierenden Finanzierungsaktivitäten.
Die finanziellen Steuerungskennzahlen werden sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Segmenten erfasst und überwacht. Sie bilden die Grundlage für Managementprozesse und Entscheidungsfindungen auf strategischer und operativer Ebene, beispielsweise auch für Investitions- und Akquisitionsentscheidungen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder beinhaltet einen variablen Anteil, der von der Zielerreichung bei den finanziellen Steuerungskennzahlen abhängt. Dies wird im gesonderten "Vergütungsbericht nach §162 AktG" detailliert beschrieben, der ebenfalls Teil dieses Geschäftsberichts ist.
Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung verwendet der secunet-Konzern sowohl in der Unternehmenssteuerung als auch in der Finanzberichterstattung noch weitere finanzielle Leistungskennzahlen. Im Unterschied zu den zuvor genannten sind die finanziellen Leistungskennzahlen nur nachrangig. Daher wird für diese Kennzahlen keine Prognose abgegeben.
Zu diesen Kennzahlen zählen insbesondere der Rohertrag sowie die betrieblichen Aufwendungen. Der Rohertrag, abgeleitet aus der Differenz von Umsatz und Umsatzkosten, dient als Indikator für die Wertschöpfung des Unternehmens. Die betrieblichen Aufwendungen umfassen die Ausgaben, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit anfallen. Differenziert wird zwischen Vertriebskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie allgemeinen Verwaltungskosten.
Neben den finanziellen Steuerungs- und Leistungskennzahlen erfolgt die Steuerung des Konzerns auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen, die allerdings nachrangig verwendet werden. Der Aufsichtsrat legt jährlich verschiedene Nachhaltigkeits- und ESG-Ziele fest, üblicherweise bis zu drei. Im Jahr 2023 umfassten diese die Erhöhung der Kundenzufriedenheit im Vergleich zur Referenzgruppe durch eine Net-Promoter-Score-Erhebung, die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch die Umsetzung geeigneter Projekte und die Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes, gemessen in Tonnen pro Mitarbeiter.
Beim Net-Promoter-Score war im Jahr 2023 ein geplanter Wert von 2 vorgesehen, jedoch wurde ein besserer Wert von 33 erreicht. Beim CO 2 -Ausstoß war eine geplante Menge von 3,74 Tonnen pro Mitarbeiter vorgesehen, jedoch wurde ein deutlich besserer Wert von 1,12 Tonnen pro Mitarbeiter erzielt. Die Prognose für die Mitarbeiterzufriedenheit lag bei 2,59 (basierend auf einer Mitarbeiterbefragung), jedoch wurde ein besserer Wert von 2,35 erreicht.
Für das Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat folgende Zielgrößen festgelegt: Ein Net-Promoter-Score von 2 sowie einen CO 2 -Ausstoß von 3,55 Tonnen pro Mitarbeiter. Zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit wurde beschlossen, Konzepte zur Umsetzung zu entwickeln, basierend auf den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2023.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder beinhaltet einen variablen Anteil, der von der Zielerreichung bei den nichtfinanziellen Leistungskennzahlen abhängt. Dies wird im gesonderten "Vergütungsbericht nach §162 AktG" detailliert beschrieben, der ebenfalls Teil dieses Geschäftsberichts ist.
Nach Einschätzung des Vorstands sind die wesentlichen unternehmensspezifischen Frühindikatoren der Auftragseingang und der Auftragsbestand. Diese Kennzahlen werden monatlich erfasst und dienen als Indikation für die zu erwartende Auslastung sowie die voraussichtliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung.
Um darüber hinaus einen Überblick über die Marktbedingungen zu erhalten, beobachtet und analysiert das Management kontinuierlich Statistiken und Prognosen zur allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie zur Dynamik der IT- und IT-Sicherheitsmärkte.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des secunet-Konzerns, der secunet AG und der SysEleven GmbH zielen darauf ab, technologische Trends frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu adressieren. Dadurch soll die Erreichung der strategischen Unternehmensziele optimal unterstützt werden. Im Fokus steht dabei die Entwicklung neuer Produkte, die Erschließung neuer Märkte und die Gewinnung neuer Kunden. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden sowohl zu eigenen Zwecken als auch im Rahmen individueller Kundenprojekte erbracht.
Strategisch baut secunet seine Innovationsanstrengungen auf drei Säulen:
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| ― | Förderung der Innovationskultur durch Incentivierung von Neuentwicklungen sowie regelmäßigen und intensiven fachlichen internen Austausch und Aufbau einer Infrastruktur für Wissensmanagement; |
| ― | Kooperationen und Partnerschaften mit Kunden, Lieferanten, Universitäten und Verbänden zur Erzielung von Synergien in Forschung und Entwicklung; |
| ― | Organisatorische Bündelung von Kompetenzen im Produktmanagement, die die Entwicklungen vom Innovationsmanagement bis zur Erstellung marktreifer Produkte begleiten. |
Mitarbeiter des secunet-Konzerns sind Mitglieder in zahlreichen nationalen und internationalen Standardisierungs- und Normierungsgremien. Die aktive Beteiligung ermöglicht eine frühzeitige Prüfung, Anerkennung und Implementierung von Innovationen in der IT. Der Vorstand ist der Ansicht, dass dies nicht nur den wertvollen Austausch von Know-how fördert, sondern auch zur kontinuierlichen Qualifikation der eigenen Belegschaft beiträgt.
Mit einem Umsatzanteil von etwa 91% im Geschäftsjahr 2023 stellt Deutschland den maßgeblichen Absatzmarkt für den secunet-Konzern dar.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im vergangenen Jahr einen Rückgang. Gemäß den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,3%. Im Jahr zuvor hatte es noch 1,8% Wachstum gegeben. Die Ursachen für die schwächelnde Wirtschaftsleistung werden von den Experten auf das von Krisen geprägte Umfeld sowie auf neue Unsicherheiten durch den Nahostkonflikt und die jüngste Haushaltskrise in Deutschland zurückgeführt.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung und Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des secunet-Konzerns. Marktstatistiken werden erstellt vom Digitalverband Bitkom.
Im vergangenen Jahr verzeichneten die Ausgaben für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) einen Anstieg um 2,0% auf 215,0 Mrd. Euro. Das Geschäftsklima in der Digitalwirtschaft entwickelte sich entgegen dem Trend der Gesamtwirtschaft positiv. Ein maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung war der Markt für Informationstechnologie (IT), der für den secunet-Konzern besonders relevant ist und 2023 um 2,2% wuchs. Dieser Markt umfasst IT-Hardware, Software und IT-Services. Die Ausgaben für Software verzeichneten mit einem Wachstum von 9,6% auf 41,5 Mrd. Euro den größten Zuwachs in diesem Segment.
Trotz eines Rückgangs von 5,4% bildetet die IT-Hardware mit einem Volumen von 52,0 Mrd. Euro weiterhin den größten Anteil des IT-Marktes, noch vor den IT-Services, deren Ausgaben um 5,1% auf 49,4 Mrd. Euro stiegen.
Gemäß Bitkom (Stand Oktober 2023) beliefen sich die Ausgaben für IT-Sicherheit in Deutschland im Jahr 2023 erstmals auf über 9 Mrd. Euro - sie kletterten um 13% auf 9,2 Mrd. Euro. Der Markt für IT-Sicherheit wuchs damit relativ stärker als der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) sowie als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Den größten Anteil an den Ausgaben bildeten Investitionen in IT-Sicherheitssoftware mit rund 4,3 Mrd. Euro (plus 18%). Knapp dahinter lagen Aufwendungen für Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit, die um 12% auf 4,0 Mrd. Euro zulegten. Unverändert weitere knapp 0,9 Mrd. Euro entfielen auf IT-Sicherheits-Hardware.
Cyberangriffe haben sich zu einer der größten Bedrohungen für die deutsche Wirtschaft entwickelt. Diese Attacken können die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vollständig lahmlegen, lebenswichtige Operationen in einem Krankenhaus verhindern, Kraftwerke ausschalten oder Flughäfen und Bahnstrecken zum Stillstand bringen. Im Jahr 2023 verursachte Wirtschaftskriminalität einen Gesamtschaden von 206 Mrd. Euro, wobei etwa 150 Mrd. Euro auf Cyberattacken zurückzuführen sind. Diese Zahlen basieren auf einer Umfrage von Bitkom, für die mehr als 1.000 Unternehmen aus verschiedenen Branchen befragt wurden. Etwa drei Viertel (72%) aller Unternehmen gaben an, von analogen und digitalen Angriffen betroffen gewesen zu sein.
Durch die öffentliche Wirkung dieser Cyberattacken steigt auch das Bewusstsein für Sicherheit, insbesondere in Bezug auf IT-Sicherheit, Cybersecurity und Datenschutz. Unternehmen in der Privatwirtschaft zeigen eine zunehmende Sensibilisierung. Das Allianz Risikobaromter 2024 ergab, dass Cybervorfälle sowohl weltweit als auch in Deutschland als das größte Geschäftsrisiko wahrgenommen werden - noch vor Risiken wie Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen oder Änderungen von Gesetzen und Vorschriften.
Das Thema IT-Sicherheit erfährt zusätzliche Unterstützung durch eine zunehmende Regulierung. Diese trägt maßgeblich dazu bei, dass IT-Sicherheit nicht mehr nur als technische Notwendigkeit, sondern als grundlegende Geschäftsanforderung betrachtet wird. Unternehmen und der Staat werden motiviert, in ihre Sicherheitsmaßnahmen zu investieren und somit ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber digitalen Bedrohungen zu stärken.
Mit der Digitalstrategie und der Cybersicherheitsstrategie verstärkt die deutsche Bundesregierung die Sicherheitsanforderungen, die Unternehmen und der Staat erfüllen müssen. Die Einführung eines Rechts auf Verschlüsselung soll die Akzeptanz und Anwendung von Verschlüsselungstechnologien in der Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Institutionen erhöhen. Zudem wird das Prinzip "Security by Design/Default" eingeführt, was bedeutet, dass digitale Anwendungen von Anfang an Aspekte der IT-Sicherheit berücksichtigen müssen.
Weitere nationale und internationale Initiativen unterstreichen die wachsende Bedeutung der IT-Sicherheit. Das deutsche IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verschärft die Vorgaben für kritische Infrastrukturen, indem der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert und der Katalog der Mindestanforderungen umfangreicher gestaltet werden. Beispielsweise dürfen sämtliche sicherheitsrelevanten Netz- und Systemkomponenten nur noch von vertrauenswürdigen Herstellern stammen, und Unternehmen müssen Systeme zur frühzeitigen Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen implementieren.
Auf europäischer Ebene wird die Europäische Union ein geplantes IT-Großsystem zur Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums (Einreise-/Ausreisesystem EES) einführen. Dies verschärft das geforderte Sicherheitsniveau für Grenzinfrastrukturen und erhöht den Bedarf für vertrauenswürdige Lösungen zur sicheren Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten erheblich.
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete der secunet-Konzern trotz anspruchsvoller wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer Haushaltskrise bei seiner wichtigsten Kundengruppe, den öffentlichen Auftraggebern, eine positive Entwicklung. Der Konzernumsatz erhöhte sich deutlich auf 393,7 Mio. Euro und übertraf die im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Umsatzprognose von rund 375 Mio. Euro. Im Vergleich zum bereits sehr erfolgreichen Vorjahr (347,2 Mio. Euro) entspricht der erreichte Wert einer Steigerung von 13%. Das Umsatzplus ist auf einen deutlichen Anstieg im Handelswarengeschäft zurückzuführen, insbesondere mit der SINA-Familie und mit biometrischen Grenzkontrolllösungen. Im Gegensatz dazu verzeichnete das Geschäft mit Softwarelizenzen und Services einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklungen führten zu einer Veränderung im Produktmix und einem weniger vorteilhaftem Margenprofil.
Des Weiteren hat der secunet-Konzern im Jahr 2023 die Investitionen, die bereits im Vorjahr begonnen wurden, konsequent fortgesetzt. Diese Investitionen haben vorrangig das Ziel, das Produktportfolio zu erweitern und zu diversifizieren sowie neue Märkte zu erschließen. Dabei wurden bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung der strategischen Schwerpunktthemen erzielt. Ein zentrales Projekt war die Entwicklung eines souveränen Cloud-Ökosystems, das speziell auf die Anforderungen von Ministerien, Behörden und Unternehmen mit höchsten Sicherheitsanforderungen zugeschnitten ist. Zudem wurde SINA Mobile entwickelt, eine Applikationssuite, die die sichere Bearbeitung und Übertragung sensibler Daten auf handelsüblichen mobilen Endgeräten ermöglicht. Im Gesundheitsmarkt wurde ein Highspeedkonnektor entwickelt, der als leistungsstarke, serverbasierte Softwarelösung die Grundlage für einen cloudbasierten und zukunftssicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur bildet.
Wie im Vorjahr führten diese umfangreichen Investitionen zu einem Anstieg der Kostenbasis. Zusammen mit dem veränderten Produktmix hatte dies zur Folge, dass sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich stärker verringerte als zu Beginn des Geschäftsjahres erwartet. Ursprünglich prognostizierte der Vorstand im Geschäftsbericht 2022 ein EBIT von etwa 50 Mio. Euro, revidierte diese Schätzung jedoch im Oktober auf etwa 42 Mio. Euro. Tatsächlich erreicht wurde ein EBIT von 43,0 Mio. Euro. Im Vorjahr belief sich der operative Gewinn auf 47,0 Mio. Euro.
Die unterjährige Geschäftsentwicklung war, wie bereits in der Vergangenheit, von einem besonders starken Jahresendgeschäft geprägt. In den Monaten von Oktober bis Dezember 2023 erzielte der secunet-Konzern einen Umsatz von rund 155 Mio. Euro. Dies entspricht fast 40% des Jahresumsatzes. Das EBIT erreichte im Schlussquartal mit circa 33 Mio. Euro ebenfalls einen sehr hohen Wert, der sogar mehr als 75% des Jahresergebnisses ausmachte. In Bezug auf beide Kennziffern war das vierte Quartal 2023 das bisher erfolgreichste in der Geschichte des Unternehmens.
Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 insgesamt positiv. Der Anstieg des Umsatzes belegt, dass der secunet-Konzern weiterhin deutliches Wachstum erzielen kann. Zudem hat das Unternehmen erfolgreich das Produktportfolio erweitert und diversifiziert. Obwohl der Vorstand mit dem Rückgang beim EBIT und dem Verfehlen der initialen Ergebnisziele nicht zufrieden ist, besteht die Ansicht, dass der secunet-Konzern nach wie vor äußerst profitabel ist. Die Veränderung im Produktmix sowie die getätigten Investitionen werden als kurzfristige, die Marge belastende Effekte betrachtet.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die Investitionen einen essentiellen Schritt darstellen, der für das mittel- und langfristige Wachstum des Unternehmens erforderlich ist und zusätzliche Wachstumspotenziale eröffnet.
Die Steuerung der secunet AG erfolgt auf Basis der Kennzahlen des secunet-Konzerns. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt unmittelbar von der Entwicklung des gesamten Konzerns ab. Entsprechend galten für die Prognose der secunet AG für das Geschäftsjahr 2023 die gleichen Annahmen wie für den Konzern: Erwartet wurde ein Umsatz von rund 344 Mio. Euro und ein EBIT von etwa 48 Mio. Euro.
Die secunet AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 372,4 Mio. Euro und ein EBIT von 43,4 Mio. Euro. Damit übertraf der Umsatz die Prognose (rund 344 Mio. Euro) und den Wert des Vorjahres (329,5 Mio. Euro) deutlich. Das EBIT der secunet AG lag wie auf Konzernebene sowohl unter den Erwartungen (etwa 48 Mio. Euro) als auch unter dem Vorjahreswert (51,2 Mio. Euro). Einzelheiten zu diesen Entwicklungen finden sich im Abschnitt "Geschäftsverlauf des secunet-Konzerns".
Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf der secunet AG im Geschäftsjahr 2023 insgesamt als gut.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für den secunet-Konzern nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete der secunet-Konzern einen Umsatz von 393,7 Mio. Euro, was einem deutlichen Anstieg von 13% im Vergleich zum Vorjahr (347,2 Mio. Euro) entspricht. Durch das Produktgeschäft, welches den Verkauf von Hardware, Software, Wartung und Support umfasst, wurden im Geschäftsjahr 2023 349,7 Mio. Euro erwirtschaftet (Vorjahr: 297,7 Mio. Euro). Während sich das Geschäft mit Handelswaren sehr positiv entwickelte, verlief das Geschäft mit Softwarelizenzen und Services unter den Erwartungen. Mit der Erbringung von Dienstleistungen wurden 44,0 Mio. Euro (Vorjahr: 49,5 Mio. Euro) erzielt.
Der geschäftliche Schwerpunkt des secunet-Konzerns lag weiterhin auf Bundesministerien, nationalen und internationalen Regierungsinstitutionen sowie Organisationen im Verteidigungsbereich. 88% des Konzernumsatzes entfielen im Geschäftsjahr 2023 auf diese Zielgruppe (Vorjahr: 86%). Der Geschäftsbereich Public Sector, der diese Aktivitäten abdeckt, erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von 344,8 Mio. Euro, was einem Plus von 15% im Vergleich zum Vorjahr (300,3 Mio. Euro) entspricht. Wesentlich für das Umsatzwachstum war ein erfolgreiches Produktgeschäft mit der SINA-Familie. Ein deutlicher Anstieg im Bereich der biometrischen Grenzkontrolllösungen trug zusätzlich zu dieser positiven Entwicklung bei.
Die verbleibenden 12% des Konzernumsatzes entfielen auf den Geschäftsbereich Business Sector (Vorjahr: 14%). Dieser bedient zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie. Der Business Sector erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 48,9 Mio. Euro, leicht über dem Niveau des Vorjahres (46,9 Mio. Euro), bedingt durch einen moderaten Anstieg der Umsatzerlöse im Gesundheitssektor.
Sowohl auf dem deutschen Markt als auch im internationalen Geschäft verzeichnete der secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2023 ein positives Wachstum.
In Deutschland stieg der Umsatz von 316,4 Mio. Euro im Vorjahr um 13% auf 358,5 Mio. Euro in der aktuellen Berichtsperiode. Im internationalen Geschäft erzielte secunet einen Umsatz von 35,1 Mio. Euro, verglichen mit 30,9 Mio. Euro im Vorjahr, was einem Plus von 14% entspricht. Der Anteil des internationalen Geschäfts am Gesamtumsatz blieb unverändert bei 9%.
Der Anstieg des Konzernumsatzes resultierte aus einer erhöhten Absatzmenge sowie gesteigerten Preisen. Da der secunet-Konzern hauptsächlich im Euroraum tätig ist, waren Währungseffekte unwesentlich. Die Umsatzerlöse aus Projekten mit dem Giesecke+Devrient-Konzern, das heißt mit der Muttergesellschaft oder den Schwestergesellschaften der secunet AG, lagen mit 2,8 Mio. Euro auf einem unverändert niedrigen Niveau (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro).
Der Auftragsbestand des secunet-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 190,2 Mio. Euro, was in etwa dem hohen Niveau zum Vorjahresstichtag (197,6 Mio. Euro) entspricht. Der Auftragsbestand umfasst hauptsächlich Bestellungen von öffentlichen Kunden sowie Aufträge für das Geschäftsjahr 2024 und die darauffolgenden Jahre.
Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete der secunet-Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 87,4 Mio. Euro, was einer Bruttomarge von 22,1% entspricht. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 90,2 Mio. Euro bzw. eine Bruttomarge von 26,0% erzielt wurden, ist auf die Entwicklung der Herstellungskosten des Umsatzes (Umsatzkosten) zurückzuführen. Diese stiegen von 257,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 306,3 Mio. Euro im Berichtszeitraum, was zu einer entsprechenden Verringerung der Bruttomarge führte.
Die Umsatzkosten bilden die bedeutendste Kostenposition im secunet-Konzern und umfassen neben dem Materialaufwand für das Produktgeschäft auch den Personalaufwand. Die Veränderungen im Produktmix, wie im Abschnitt "Umsatzentwicklung" erläutert, führten zu höheren Kosten für die Realisierung des Umsatzes. Insbesondere der Anstieg im Handelswarengeschäft resultierte in einer erhöhten Materialkostenquote, während das Wachstum im Beratungsbereich zusätzliche personelle Ressourcen erforderte. Die konzernweite Erweiterung der Belegschaft trug ebenfalls zur Zunahme des Personalaufwands bei. Darüber hinaus beeinflussten höhere planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen die Umsatzkosten, einschließlich planmäßiger Abschreibungen auf Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation der erworbenen SysEleven GmbH identifiziert wurden. Dieser Effekt wurde im Vorjahr nur teilweise erfasst, da die Konsolidierung der SysEleven GmbH erst zum 1. Juni 2022 erfolgte.
Die Vertriebskosten des secunet-Konzerns stiegen im Jahr 2023 in Verbindung mit gestiegenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf 26,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio. Euro). Die Vertriebskostenquote im Verhältnis zum Umsatz blieb mit 6,6% nahezu unverändert zum Vorjahr (6,5%).
Die allgemeinen Verwaltungskosten beliefen sich auf 10,6 Mio. Euro. Der leichte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (10,3 Mio. Euro) ist auf höhere Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen zurückzuführen. Die Verwaltungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz reduzierte sich von 3,0% im Vorjahr auf 2,7% im Berichtszeitraum. Im Vorjahr umfasste diese Position auch Einmalkosten im Zusammenhang mit der Akquisition der SysEleven GmbH.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten, also die Aufwendungen im Zusammenhang mit betrieblicher Forschung und Entwicklung für Produktentwicklungen, summierten sich im Jahr 2023 auf 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Diese Ausgaben fielen im Rahmen verschiedener Projekte an, die im Abschnitt "Investitionen" näher erläutert werden. Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz betrug 2,6% nach 2,8% im Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Neubewertung der im Rahmen der Akquisition der SysEleven GmbH vertraglich vereinbarten Auszahlungsklausel durchgeführt. Durch die Neubewertung wurde eine Wertminderung der Auszahlungsklausel um 2,6 Mio. Euro ermittelt. Dies führte zu einem entsprechenden einmaligen positiven Ergebniseffekt in der Berichtsperiode, der als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst wurde.
Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen verringerte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf 43,0 Mio. Euro. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 10,9%. Im Vorjahr erzielte der secunet-Konzern einen operativen Gewinn von 47,0 Mio. Euro und eine Marge von 13,5%.
Der Geschäftsbereich Public Sector verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang des EBIT auf 42,5 Mio. Euro im Vergleich zu 46,1 Mio. Euro im Vorjahr. Im Geschäftsbereich Business Sector blieb das EBIT mit 0,5 Mio. Euro nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (0,9 Mio. Euro). Beide Geschäftsbereiche waren durch einen Anstieg der jeweiligen Umsatz-und Funktionskosten geprägt.
Die Zinserträge blieben im Jahr 2023 weiterhin unwesentlich (0,0 Mio. Euro, Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen 0,9 Mio. Euro im Vergleich zu 0,5 Mio. Euro im Vorjahr. Neben der Verzinsung der Pensionsrückstellungen stieg der Zinsaufwand hauptsächlich aufgrund der Zinsen für einen vorübergehenden Kontokorrentkredit sowie der Aufwendungen im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16.
Im Geschäftsjahr 2023 erzielte der secunet-Konzern ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 42,1 Mio. Euro nach 46,7 Mio. Euro im Vorjahr. Aufgrund des niedrigeren EBT reduzierte sich der Steueraufwand auf 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,4 Mio. Euro). Die Steuerquote im Geschäftsjahr 2023 betrug rund 31% (Vorjahr: rund 33%),
Als Ergebnis verzeichnete der secunet-Konzern einen Konzernjahresüberschuss von 29,0 Mio. Euro im Vergleich zu 31,3 Mio. Euro im Vorjahr. Davon entfielen auf die Anteilseigner der secunet AG 29,2 Mio. Euro (Vorjahr: 31,3 Mio. Euro), während nicht beherrschende Anteile -0,1 Mio. Euro ausmachten (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro, Minderheitsgesellschafter der secustack GmbH). Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 4,51 Euro, verglichen mit 4,84 Euro im Vorjahr.
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG wird die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die secunet AG einen Umsatz von 372,4 Mio. Euro, im Vergleich zu 329,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Umsatzanstieg ist auf die gleichen Ursachen wie im Konzern zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 1,2 Mio. Euro im Vergleich zu 4,5 Mio. Euro im Vorjahr. Sie umfassten öffentliche Projektzuwendungen, Erstattungen aus Schadensersatz, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erträge. Der Bestand an unfertigen Leistungen sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen reduzierte sich im Jahr 2023 um 1,0 Mio. Euro, verglichen mit einem Anstieg von 0,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Der Materialaufwand belief sich auf 209,9 Mio. Euro im Vergleich zu 176,8 Mio. Euro im Vorjahr. Der Anstieg wurde hauptsächlich vom Umsatzwachstum im Produktgeschäft beeinflusst. Parallel dazu stieg der Personalaufwand aufgrund des Belegschaftswachstums auf 80,1 Mio. Euro, verglichen mit 71,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen blieben mit 4,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 unverändert gegenüber dem Vorjahr (4,3 Mio. Euro). Diese resultierten erneut hauptsächlich aus dem Sachanlagevermögen der Gesellschaft, wobei Büroausstattung und IT-Infrastruktur die wesentlichen Bestandteile darstellen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 34,9 Mio. Euro im Vergleich zu 30,6 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg resultierte aus verschiedenen Kostenpositionen, darunter Mietkosten für Büroflächen, Werbeaufwendungen, Personalnebenkosten und Kraftfahrzeugkosten.
Die Erträge aus Beteiligungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf 2,7 Mio. Euro im Vergleich zu 3,3 Mio. Euro im Vorjahr. Diese Erträge resultierten hauptsächlich aus dem Jahresüberschuss der secunet International GmbH&Co. KG.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der secunet AG fiel im Geschäftsjahr 2023 mit 43,4 Mio. Euro deutlich geringer aus als im Vorjahr (51,2 Mio. Euro). Das Finanzergebnis wird mit -1,1 Mio. Euro ausgewiesen, verglichen mit -0,4 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Zinsaufwand aufgrund eines vorübergehenden Kontokorrentkredits zurückzuführen. Somit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern 45,0 Mio. Euro (Vorjahr: 54,1 Mio. Euro).
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 14,2 Mio. Euro (Vorjahr: 17,1 Mio. Euro) sowie der sonstigen Steuern in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ergab sich ein deutlich verringerter Jahresüberschuss von 30,5 Mio. Euro (Vorjahr: 36,9 Mio. Euro).
Die Bilanz des secunet-Konzerns ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Bilanzsumme des secunet-Konzerns zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2023 betrug 328,6 Mio. Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Wert am 31. Dezember 2022 (315,4 Mio. Euro) darstellt. Auf der Passivseite der Bilanz entfielen 137,8 Mio. Euro auf das Eigenkapital (31. Dezember 2022: 127,8 Mio. Euro) und 190,7 Mio. Euro auf das Fremdkapital (31. Dezember 2022: 187,6 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote stieg somit auf 41,9% im Vergleich zum Vorjahresstichtag (40,5%). Entsprechend sank die Fremdkapitalquote auf 58,1% gegenüber 59,5% am Vorjahresstichtag.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die kurzfristig aufgenommenen Darlehen und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen auf 1,2 Mio. Euro, während es am Vorjahresstichtag 0,5 Mio. Euro waren. Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und notwendiger Ersatzinvestitionen erfolgte im Berichtszeitraum hauptsächlich aus dem operativen Cashflow.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 41.269.674,54 | 21.479.549,36 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 88.896.835,69 | 75.818.259,18 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 1.234.850,54 | 304.018,98 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.872.998,07 | 2.596.942,21 |
| Vorräte | 48.033.717,04 | 72.298.654,03 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 4.234.838,59 | 6.084.621,52 |
| Forderungen aus Ertragssteuern | 6.047.856,47 | 1.174.591,64 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 192.590.770,94 | 179.756.636,92 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagevermögen | 11.492.598,69 | 10.720.417,00 |
| Nutzungsrechte | 17.376.742,30 | 18.288.681,46 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 35.690.375,98 | 39.006.599,04 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 47.627.601,69 | 47.627.601,69 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.438.407,00 | 6.549.879,00 |
| Latente Steuern | 3.241.252,60 | 2.547.651,27 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 14.180.063,10 | 10.922.602,38 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 136.047.041,36 | 135.663.431,84 |
| Aktiva, gesamt | 328.637.812,30 | 315.420.068,76 |
Die Aktivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2023 kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 192,6 Mio. Euro aus, was einem Anstieg gegenüber den 179,8 Mio. Euro zum Vor-j ahresstichtag entspricht.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich aufgrund des Mittelzuflusses aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit auf 41,3 Mio. Euro gegenüber 21,5 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Demgegenüber standen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie die Dividendenauszahlung, die sich gegenläufig auswirkten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 75,8 Mio. Euro zum Abschlussstichtag des Vorjahres auf 88,9 Mio. Euro zum aktuellen Abschlussstichtag. Die Zunahme war vor allem auf das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft zurückzuführen.
Ebenfalls bedingt durch das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft reduzierte sich der Vorratsbestand auf 48,0 Mio. Euro. Im Vorjahr (31. Dezember 2022: 72,3 Mio. Euro) hatte der secunet-Konzern noch vermehrt Vorräte aufgebaut, um den weltweiten Engpässen in der Versorgung mit Halbleiterprodukten Rechnung zu tragen.
Die Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2023 betrugen 2,9 Mio. Euro, nach 2,6 Mio. Euro zum selben Stichtag des Vorjahres. Diese Werte repräsentieren Leistungen, die im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbracht wurden, bei denen jedoch noch kein unbedingter Zahlungsanspruch entstanden ist.
Die Forderungen aus Ertragssteuern beliefen sich zum Abschlussstichtag auf 6,0 Mio. Euro im Vergleich zu 1,2 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Der Anstieg ist hauptsächlich auf eine Steuerforderung zurückzuführen, die sich aus dem Rückgang des EBIT ergab.
Die langfristigen Vermögenswerte summierten sich zum 31. Dezember 2023 auf 136,0 Mio. Euro und lagen damit auf dem Niveau vom Vorjahresstichtag (135,7 Mio. Euro).
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen unverändert gegenüber dem Vorjahr 47,6 Mio. Euro. Die immateriellen Vermögenswerte verzeichneten aufgrund planmäßiger Abschreibungen eine moderate Reduzierung auf 35,7 Mio. Euro im Vergleich zu 39,0 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Das Sachanlagevermögen, das hauptsächlich aus Büroausstattung und IT-Infrastruktur besteht, stieg auf 11,5 Mio. Euro im Vergleich zu 10,7 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag an.
Die Nutzungsrechte in Höhe von 17,4 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 18,3 Mio. Euro) veränderten sich nur unwesentlich und resultierten hauptsächlich aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Korrespondierender Posten auf der Passivseite sind die Leasingverbindlichkeiten.
Die kurz- und langfristigen sonstigen Vermögenswerte stiegen auf 18,4 Mio. Euro (zum 31. Dezember 2022: 17,0 Mio. Euro) an. Diese bestehen hauptsächlich aus sonstigen Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüssen, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie anderen Forderungen.
Die Passivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2023 mit 112,9 Mio. Euro höhere kurzfristige Schulden, also Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr, auf als zum Vorjahresstichtag (103,3 Mio. Euro). Die langfristigen Schulden hingegen gingen von 84,3 Mio. Euro auf 77,9 Mio. Euro zurück. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die kurzfristig aufgenommenen Darlehen und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen auf 1,2 Mio. Euro, während es am Vorjahresstichtag 0,5 Mio. Euro waren.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Fremdmittel | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.354.865,81 | 36.185.965,84 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 173.410,58 | 79.789,82 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.032.943,46 | 3.947.364,31 |
| Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | 1.161.643,18 | 312.500,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 18.660.695,33 | 17.211.643,67 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 51.235,23 | 3.068.902,97 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 22.938.684,64 | 12.290.604,69 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 32.522.556,53 | 30.231.243,38 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 112.896.034,76 | 103.328.014,68 |
| Langfristige Fremdmittel | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 12.897.754,89 | 14.709.981,23 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 2.977.256,29 | 12.638.551,04 |
| Latente Steuern | 11.006.351,21 | 11.999.696,98 |
| Pensionsrückstellungen | 6.575.285,00 | 5.604.437,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.686.058,24 | 1.585.725,88 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 42.755.799,98 | 37.562.964,37 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 156.250,00 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 77.898.505,61 | 84.257.606,50 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | -701.105,06 | -211.218,99 |
| Gewinnrücklagen | 110.026.191,28 | 99.378.962,70 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 137.747.092,02 | 127.589.749,51 |
| Nicht beherrschende Anteile | 96.179,91 | 244.698,07 |
| Eigenkapital, gesamt | 137.843.271,93 | 127.834.447,58 |
| Passiva, gesamt | 328.637.812,30 | 315.420.068,76 |
Vor dem Hintergrund des reduzierten Vorratsvermögens nahmen auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag ab. Sie betrugen zum 31. Dezember 2023 32,4 Mio. Euro nach 36,2 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag.
Die Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Stichtag 17,9 Mio. Euro nach 18,7 Mio. Euro im Vorjahr. Sie resultierten im Wesentlichen aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Auf der Aktivseite stehen diesen Verbindlichkeiten die entsprechenden Nutzungsrechte gegenüber.
Die Vertragsverbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2023 auf 75,3 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 67,8 Mio. Euro) und umfassten Kundenanzahlungen, die nach dem Abschlussstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Diese Position erfasst Sachverhalte, bei denen secunet aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Wachstum im Produktgeschäft.
Bedingt durch den moderaten Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus und die entsprechende Anpassung des Rechnungszinses kam es zu einer erfolgsneutralen Zunahme der Pensionsrückstellungen. Zum 31. Dezember 2023 betrugen sie 6,6 Mio. Euro, zum Vorjahresstichtag 5,6 Mio. Euro.
Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich zum Abschlussstichtag auf 20,3 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 18,8 Mio. Euro). Diese Zunahme resultierte im Wesentlichen aus der Rückstellungsbildung für variable Vergütungsbestandteile der Belegschaft.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen deutlich auf 22,9 Mio. Euro gegenüber 12,3 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Diese Zunahme ist zum einen auf einen Anstieg der abzuführenden Umsatzsteuer zurückzuführen, bedingt durch das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft. Zum anderen wird die erfolgsabhängige Kaufpreiskomponente, die im Rahmen der Akquisition der SysEleven GmbH vereinbart wurde, nunmehr als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, da die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen ist. Entsprechend reduzierten sich die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten auf 3,0 Mio. Euro nach 12,6 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag.
Die passiven latenten Steuern waren mit 11,0 Mio. Euro nur unwesentlich verändert gegenüber dem Vorjahresstichtag (12,0 Mio. Euro). Diese beinhalteten insbesondere die passiven latenten Steuern aus immateriellen Vermögenswerten im Zuge des Erwerbs der SysEleven GmbH.
Das Eigenkapital des secunet-Konzerns erhöhte sich von 127,8 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag auf 137,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023. Dies ist hauptsächlich auf die Zunahme der Gewinnrücklagen zurückzuführen, die von 99,4 Mio. Euro auf 110,0 Mio. Euro gestiegen sind, insbesondere bedingt durch das den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnende Konzernperiodenergbnis abzüglich der Dividendenausschüttung in 2023. Im Verhältnis zur Bilanzsumme ergibt sich eine leicht verbesserte Eigenkapitalquote von 41,9% nach 40,5% zum Vorjahresstichtag.
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete der secunet-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von 51,9 Mio. Euro. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (-4,0 Mio. Euro) eine deutliche Verbesserung dar. Diese positive Entwicklung wurde durch eine Reduzierung des Working Capital erreicht, bedingt unter anderem durch den Abbau des Vorratsvermögens. Dadurch wurden die Auswirkungen des geringeren Ergebnisses vor Steuern überkompensiert.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug in der Berichtsperiode -8,8 Mio. Euro und umfasste vor allem Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Hierbei handelte es sich insbesondere um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software sowie anderer Betriebsausstattung. Im Vergleich dazu war der entsprechende Wert im Vorjahr mit -54,5 Mio. Euro stark von der Akquisition der SysEleven GmbH geprägt. In der aktuellen Berichtsperiode wurden keine Akquisitionen getätigt.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -23,3 Mio. Euro (Vorjahr: -39,5 Mio. Euro) spiegelt im Wesentlichen die geleistete Dividendenzahlung in Höhe von 18,5 Mio. Euro (Vorjahr: 34,8 Mio. Euro) sowie Tilgungsanteile von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) wider.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 ergab sich insgesamt ein Zufluss an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 19,8 Mio. Euro, verglichen mit einem Mittelabfluss von 98,0 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der Bestand an liquiden Mitteln belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 41,3 Mio. Euro und lag damit deutlich über dem Wert zum Vorjahresstichtag (21,5 Mio. Euro). Um zusätzliche finanzielle Flexibilität sicherzustellen, verfügt secunet über einen Kreditrahmen in Höhe von 30 Mio. Euro.
Der Jahresabschluss der secunet AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die bilanziellen Wertansätze im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG unterscheiden sich von denjenigen für den secunet-Konzern (aufgestellt nach den IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, im Wesentlichen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens von Forderungen, Vorräten, Pensionsrückstellungen und latenten Steuern.
Ebenfalls mit einem unterschiedlichen Wertansatz versehen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte, die gemäß HGB linear abgeschrieben werden, während die IFRS nur außerplanmäßige Abschreibungen nach einem Impairment-Test vorsehen.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.154.060,00 | 2.014.574,00 |
| II. Sachanlagen | 6.879.027,69 | 7.581.236,00 |
| III. Finanzanlagen | 80.499.152,04 | 82.107.718,80 |
| Summe Anlagevermögen | 88.532.239,73 | 91.703.528,80 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 50.521.853,28 | 75.080.274,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 96.583.853,94 | 80.493.079,36 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 35.177.432,79 | 15.884.905,00 |
| Summe Umlaufvermögen | 182.283.140,01 | 171.458.258,36 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 16.727.936,08 | 13.246.918,09 |
| Aktiva, gesamt | 287.543.315,82 | 276.408.705,25 |
Die Bilanzsumme der secunet AG verzeichnete zum 31. Dezember 2023 einen Anstieg auf 287,5 Mio. Euro im Vergleich zu 276,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022. Auf der Aktivseite der Bilanz blieb das Anlagevermögen zum Abschlussstichtag mit 88,5 Mio. Euro nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahresstichtag (91,7 Mio. Euro). Die Finanzanlagen beliefen sich auf 80,5 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 82,1 Mio. Euro) und umfassten die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen. Die Sachanlagen beliefen sich auf 6,9 Mio. Euro und verringerten sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahresstichtag (7,6 Mio. Euro). Ebenfalls aufgrund planmäßiger Abschreibungen reduzierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 1,2 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 2,0 Mio. Euro).
Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 auf 182,3 Mio. Euro, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahresstichtag entspricht (171,5 Mio. Euro). Diese Steigerung resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände auf 96,6 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 80,5 Mio. Euro) sowie des Kassenbestands und Guthabens bei Kreditinstituten auf 35,2 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 15,9 Mio. Euro). Andererseits gingen die Vorräte von 75,1 Mio. Euro auf 50,5 Mio. Euro zurück. Die Gründe für diese Entwicklungen entsprechen weitgehend denen im Konzern.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasste Abgrenzungen in Höhe von 16,7 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 13,2 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 91.616.863,84 | 76.360.410,84 |
| IV. Bilanzgewinn | 15.268.024,72 | 18.502.775,72 |
| Summe Eigenkapital | 135.010.695,98 | 122.988.993,98 |
| B. Rückstellungen | 29.489.300,64 | 30.252.570,03 |
| C. Verbindlichkeiten | 60.609.157,99 | 66.301.648,49 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 62.434.161,21 | 56.865.492,75 |
| Passiva, gesamt | 287.543.315,82 | 276.408.705,25 |
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 belief sich das Eigenkapital der secunet AG auf 135,0 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahreswert (123,0 Mio. Euro) eine Erhöhung darstellt.
Die Rückstellungen betrugen zum Abschlussstichtag 29,5 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 30,3 Mio. Euro) und umfassten im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen.
Aufgrund des reduzierten Vorratsbestands nahmen auch die Verbindlichkeiten ab. Sie betrugen zum 31. Dezember 2023 60,6 Mio. Euro, nach 66,3 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stieg zum Abschlussstichtag auf 62,4 Mio. Euro gegenüber 56,9 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Dies ist auf das zunehmende Produktgeschäft zurückzuführen, bei dem vermehrte Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 23. Mai 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 der secunet AG in Höhe 15,3 Mio. Euro einen Betrag in Höhe von 15,3 Mio. Euro auf die 6.469.502 Aktien des Grundkapitals zum 31. Dezember 2023 an die Aktionäre als Dividende, entsprechend 2,36 Euro j e Aktie, auszuschütten.
Im Geschäftsjahr 2023 erstreckten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten über diverse Projekte. Neben der Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios wurden auch Ressourcen für Neuentwicklungen bereitgestellt. Ein bedeutendes Projekt ist die Entwicklung eines souveränen Cloud-Ökosystems, das speziell auf die Anforderungen von Ministerien, Behörden und Unternehmen mit höchsten Sicherheitsanforderungen zugeschnitten ist. Zudem wurde SINA Mobile entwickelt, eine Applikationssuite, die die sichere Bearbeitung und Übertragung sensibler Daten auf handelsüblichen mobilen Endgeräten ermöglicht. Im Gesundheitsmarkt wurde ein Highspeedkonnektor entwickelt, der als leistungsstarke, serverbasierte Softwarelösung die Grundlage für einen cloudbasierten und zukunftssicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur bildet.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summierten sich im Geschäftsjahr 2023 auf 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz betrug 2,6% nach 2,8% im Vorjahr.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte secunet konzernweit 1.043 festangestellte Mitarbeiter. Damit erhöhte sich diese Zahl um 85 Personen bzw. 9% im Vergleich zum Vorjahresstichtag (958 Personen). Darüber hinaus beschäftigte der secunet-Konzern zum Stichtag 118 Aushilfskräfte (31. Dezember 2022: 109 Aushilfskräfte). Insgesamt waren damit 1.161 Personen für den secunet-Konzern tätig (31. Dezember 2022: 1.067 Personen). Der Anstieg der Beschäftigungszahl ist im Wesentlichen auf Neueinstellungen zurückzuführen.
Die secunet AG beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2023 853 festangestellte Mitarbeiter (31. Dezember 2022: 799).
Der Vorstand schätzt die wirtschaftliche Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstellung unverändert als gut ein.
Der Anstieg des Umsatzes zeigt, dass der secunet-Konzern weiterhin deutliches Wachstum erzielen kann. Zudem hat das Unternehmen erfolgreich das Produktportfolio erweitert und diversifiziert. Obwohl der Vorstand mit dem Rückgang beim EBIT und dem Verfehlen der initialen Ergebnisziele nicht zufrieden ist, besteht die Ansicht, dass der secunet-Konzern nach wie vor äußerst profitabel ist. Die Veränderung im Produktmix sowie die getätigten Investitionen werden als kurzfristige, die Marge belastende Effekte betrachtet. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die Investitionen einen essentiellen Schritt darstellen, der für das mittel- und langfristige Wachstum des Unternehmens erforderlich ist und zusätzliche Wachstumspotenziale eröffnet.
Die positiven Ergebnisse und das cashgenerative Geschäftsmodell des secunet-Konzerns haben zu einem erfreulichen Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit geführt. Diese Finanzkraft spiegelt sich zudem in einer starken Bilanz wider, insbesondere in einer mehr als soliden Eigenkapitalquote von über 40%.
Das Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden RCM) wird für den secunet-Konzern und für die secunet AG in gleicher Weise und parallel durchgeführt. Daher treffen die im folgenden dargestellte Funktion sowie die Beschreibung von Einzelrisiken und -chancen sowohl auf den secunet-Konzern als auch auf die secunet AG zu.
Das RCM findet bei secunet auf verschiedenen Ebenen statt: Entsprechend speist sich die Betrachtung der Risiko- und Chancenlage aus verschiedenen Quellen.
Risiken und Chancen mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele werden in einem dedizierten Risikoausschuss, dem RCM Komitee, behandelt.
Wiederkehrende operative Risiken und Chancen werden im Rahmen der regelmäßigen operativen Routinen und Risikominimierungs- bzw. Chancenmaximierungsmaßnahmen berücksichtigt und weitestgehend reduziert bzw. ausgeschlossen (Risiken) oder unterstützt (Chancen).
Risiken und Chancen, denen mittels strategischer, mittel- bis langfristiger Maßnahmen begegnet wird, werden als Rahmenbedingungen der mittelfristigen strategischen Unternehmensplanung durch den Vorstand berücksichtigt.
Das Risikofrüherkennungs- und das Risiko- und Chancenmanagementsystem der secunet AG werden laufend weiterentwickelt und optimiert.
Das RCM mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele wird bei secunet durch einen Risikoausschuss wahrgenommen, dem RCM Komitee. Diesem gehören die Mitglieder des Vorstands, der kaufmännische Leiter sowie der für das Risikomanagement zuständige Bereichsleiter an. Das RCM Komitee trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen einmal im Quartal. Entwicklungen, die eine Gefahr für die Zielerreichung oder sogar den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten, werden vom Risikoausschuss intensiv analysiert, beobachtet und bewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Chancen mit dem dann einhergehenden Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden.
In Vorbereitung der Sitzungen des Risikoausschusses findet jeweils eine umfassende Risiko- und Chanceninventur in allen Bereichen des Unternehmens statt. Nach einem Bottom-up-Ansatz werden die wesentlichen Risiken/Chancen identifiziert, nach ihrer Schadenhöhe oder ihrem Erfolgsbeitrag und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und aggregiert. Es sollen wesentliche Risiken und Chancen erfasst werden, dafür wurde als Wesentlichkeitsgrenze eine Abweichung von 1% oder mehr von der jeweiligen Planzahl festgelegt. Grundsätzlich können alle Risiken aufgenommen werden, ab der Wesentlichkeitsgrenze ist dies Pflicht. Parallel zur Inventur der Risiken und Chancen erfolgt eine Plausibilisierung dieser Angaben durch Vergleich mit den laufenden Umsatz- und Ergebnishochrechnungen, die durch die Bereiche Vertriebssteuerung und Finanzcontrolling gepflegt werden. Die Ergebnisse der Plausibilisierung fließen auch in die Risiko- und Chanceninventur ein.
Die so erhobenen unternehmensspezifischen Risiken und Chancen werden im Rahmen der Sitzungen des Risikoausschusses top down erörtert und erneut validiert. Bei der Betrachtung der potenziellen Schadenwirkungen von Risiken respektive Erfolgswirkung von Chancen wird auf eine Nettobetrachtung abgestellt, das heißt dass die Auswirkungen bereits getroffener Risiko-Begrenzungsmaßnahmen/Chancen-Verbesserungsmaßnahmen in die Bewertung eingerechnet werden. In Abhängigkeit des wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwerts der Risiken/Erfolgswerts der Chancen (Risikowert/Chancenwert) wird die weitere Behandlung der Risiken und Chancen nach einheitlichen Handlungsmaximen festgelegt. Diese reichen von einer reinen Dokumentation bei unbedenklichem Wert (im Geschäftsjahr 2023 für den secunet-Konzern wahrscheinlichkeitsgewichteter Schadenwert/Chancenwert in Höhe von unter rund 0,3 Mio. Euro bei der EBIT-Einbuße, "geringes Risiko/geringe Chance") über die weitere Beobachtung und Verfolgung der bestehenden Maßnahmen (bei einem Schadenwert/Chancenwert für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von unter rund 2,0 Mio. Euro, "mittleres Risiko/mittlere Chance") bis hin zur Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und zu verfolgen (Meldegrenze - bei einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwert/Chancenwert für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2023 über rund 2,0 Mio. Euro, "hohes Risiko/hohe Chance").
Die so definierten Wertgrenzen werden jährlich in Abhängigkeit des geplanten Jahresergebnisses neu festgesetzt. Sofern die identifizierten Risiken/Chancen quantifizierbar sind, werden die entsprechenden (stichtagsbezogenen) Risikowerte/Chancenwerte in das Berichtswesen aufgenommen.
Anschließend werden im Bedarfsfall Vorschläge für Gegenmaßnahmen bei Risiken sowie Unterstützungsmaßnahmen bei Chancen erarbeitet. Der Vorstand prüft diese Maßnahmen und sorgt für eine zeitnahe Umsetzung.
Die in diesem Teil des RCM betrachteten operativen Risiken und Chancen für den secunet-Konzern und somit auch für die secunet AG als Konzernobergesellschaft werden entsprechend ihrem Ursprung in den funktionalen Bereichen von secunet hauptsächlich eingeteilt in
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| ― | Absatzrisiken/Absatzchancen: Das sind Risiken und Chancen in allen Bereichen rund um die Distribution. Sie betreffen im Wesentlichen die Funktionen Einkauf und Eingangslogistik, Absatz und Ausgangslogistik sowie Vertrieb und Marketing. |
| ― | Produktrisiken/Produktchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit den Produkten und Lösungen von secunet entstehen können. Sie betreffen im Wesentlichen Risiken aus technischen Defekten oder aus potenziellen Sicherheitsschwächen der verwendeten Komponenten. Hinzu kommen Risiken aus den Bereichen, die für die Planung und Koordination der Marktreife von Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns verantwortlich sind. |
| ― | Projektrisiken/Projektchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Beratungsprojekten entstehen können. Hierzu gehören in erster Linie die Risiken der Budgetplanung sowie der darauffolgenden Budgeteinhaltung. Chancen können sich ergeben, wenn Projekte besser als geplant abgeschlossen werden. |
| ― | Strukturrisiken/Strukturchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die sich aus Unterstützungsfunktionen wie beispielsweise Finanzen und Controlling, Recht und Personal sowie IT ergeben. Hier werden ebenfalls Risiken aus M&A-Aktivitäten sowie Compliance-Risiken erfasst. |
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts stellt sich die Risiko- und Chancenlage bei den operativen Risiken folgendermaßen dar:
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| ― | Zu den Absatzrisiken zählen in erster Linie Risiken aus der Verschiebung von Großprojekten, zum Beispiel infolge von Budgetkürzungen bei Großkunden. Diese Absatzrisiken werden durch Absatzchancen kompensiert, die beispielsweise aus großen neuen Projekten oder der Erweiterung bestehender Großprojekte im öffentlichen Bereich entstehen. Ebenfalls zu den Absatzrisiken zählen Risiken aus Lieferengpässen. Diese werden durch aktives Supply Chain Management (zum Beispiel durch Lageraufbau und fortlaufende enge Abstimmung mit den wichtigsten Lieferanten) mitigiert. |
| ― | Produktrisiken ergeben sich in erster Linie aus höheren zeitlichen Aufwänden als erwartet für die Entwicklung und Zulassung neuer Produkte. Dies beeinflusst indirekt die Absatzchancen aus diesen Produkten. |
| ― | Die Projektrisiken bestehen im Wesentlichen aus Budgetabweichungen. Diese werden durch Abstimmungen mit den Kunden (Anpassung des Budgets, Change Requests in den Projektplanungen) und durch Aufnahme der Risiken in den Forecast (Ergebnisberichtigung) mitigiert. |
| ― | Strukturrisiken - beispielsweise drohende Wertberichtigungen auf Lagerbestände oder andere nicht geplante Aufwendungen - werden durch Chancen in dieser Kategorie mehr als kompensiert. |
Operative Risiken und Chancen sind Risiken/Chancen des laufenden Geschäftsbetriebs, die wiederholt entstehen können. Sie werden über spezifische Risikominimierungs- respektive Chancenverbesserungsroutinen erfasst, bewertet und möglichst weitgehend ausgeschlossen oder ausgenutzt. Diese Kontrollmechanismen setzen an verschiedenen Stellen im Wertschöpfungsprozess an.
Vertriebs- oder Absatzrisiken werden im Rahmen der Vertriebskoordination über Risikokommissionen erörtert. Risikokommissionen sind ab einer festgelegten Auftragshöhe zwingend abzuhalten. Diese Kommissionen setzen sich mindestens aus den Vertretern des zuständigen (Vertriebs-)Bereichs, der mit dem gewünschten Auftrag voraussichtlich betrauten Division/Geschäftseinheit, dem kaufmännischen Leiter, Vertretern der Rechtsabteilung und des Einkaufs sowie einem Mitglied des Vorstands zusammen. Ziel der Risikokommissionen ist es, für den jeweiligen Auftrag oder die Ausschreibung aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden, ob und wie auf eine Ausschreibung geboten oder ein Auftrag angenommen werden kann. Hierzu dient eine standardisierte synoptische Darstellung der Risiken und Chancen des jeweiligen Ausschreibungsobjekts.
Da im Rahmen der Risikokommissionen jeweils eine Erörterung der Risiken einschließlich einer Bewertung der Tragbarkeit stattfindet und mit der Entscheidung die Risiken als akzeptabel anerkannt sind, werden sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.
Bei Großprojekten besteht ein generelles Projektmanagementrisiko. Hinzu kommen spezielle Risiken bei langlaufenden Großprojekten. Derartige Projektrisiken werden bei secunet in der übergeordneten Projektkoordination identifiziert, bewertet und durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Das Projektmanagementrisiko entsteht nach der Beauftragung von Großprojekten: Allein aufgrund ihrer Dimension sind diese in der Umsetzung durch vielfältige Unwägbarkeiten gekennzeichnet. Das Risiko besteht beispielsweise in der Nichteinhaltung von Terminplänen und von Projektbudgets. Diesen Risiken trägt secunet durch ein umfassendes Projektmanagement Rechnung, aus dem regelmäßig Steuerungsberichte an Projektleitung, Geschäftsbereichsleitung und Vorstand erzeugt werden. Die Risiken aus Großprojekten werden - wie auch die Entwicklungsrisiken - über umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen, verbunden mit einem risikoorientierten Berichtswesen, fortlaufend überwacht. Bei Abweichungen von den eingestellten Sollgrößen werden unmittelbar Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und umgesetzt. Diese können in der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung des Projekts bestehen sowie in der Erörterung von Abweichungen mit den Kunden, um deren Erwartungshaltung mit den geänderten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Die im Rahmen des Projektmanagements auftretenden Risiken werden über die entsprechenden Maßnahmen hinreichend mitigiert. Entsprechend werden die angesprochenen Projektrisiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.
Wesentliche Projektrisiken bestanden per Ende 2023 nicht, entsprechend wurde diese Risikoklasse als gering eingestuft.
Produktrisiken können in verschiedenen Ausprägungen entstehen. Diese werden im Rahmen operativer Managementprozesse weitgehend mitigiert, sodass sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen werden.
Produktrisiken können in den einzelnen Phasen des Produktlebenszyklus entstehen. Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte - dies sind auch entsprechende Großprojekte - werden die folgenden Risiken regelmäßig diskutiert und abgewogen:
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| ― | Das Risiko einer eventuell ausfallenden Nachfrage: Das Produkt bewährt sich nicht am Markt. |
| ― | Das Risiko technischer Fehlentwicklungen: Das Produkt weist Mängel auf, die zu Gewährleistungsansprüchen führen. |
| ― | Das Risiko der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Produkts: Das Entwicklungsprojekt braucht wesentlich mehr Zeit als veranschlagt. |
Das Marktrisiko und das Risiko technischer Fehlentwicklungen bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht. Lediglich die zuletzt genannten Entwicklungsrisiken sind in der Betrachtung. Diese wirken sich überwiegend als Absatzrisiko im Rahmen der Risikobetrachtung für das laufende Geschäftsjahr aus.
In der Vergangenheit entwickelte secunet Produkte und Lösungen im Wesentlichen als Folge von Beauftragungen zur Deckung spezifischer Sicherheitsbedarfe im öffentlichen Sektor. Die IT-Hochsicherheit orientierte sich stark an den Kundenbedürfnissen, Produkte wurden grundsätzlich nicht ohne gezielte Anforderung konzipiert. Die meisten Entwicklungen von secunet waren auftragsinduziert und wurden entsprechend durch die bestellenden Kunden finanziert. Entwicklungsrisiken bestanden daher nicht mit Bezug auf eine eventuell ausfallende Nachfrage. Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte, die sich dann am Markt nicht bewähren, waren daher für secunet in den meisten Produktbereichen von untergeordneter Bedeutung.
Die Entwicklung eigener Produkte durch secunet, wie beispielsweise den secunet konnektor, den SINA Communicator und den easykiosk, haben das Volumen der damit verbundenen eigenen Investitionen in den letzten Jahren steigen lassen. Damit sind Entwicklungsrisiken stärker in den Fokus der Risikoevaluierung geraten. Hierbei sind weniger die mit den Produkten verbundenen Absatzaussichten als die Dauer von Entwicklung und Zulassung im Fokus. Das größte Risiko bei Entwicklungsprojekten kann in der Unterschätzung des notwendigen Zeitbedarfs bis zur Abnahmereife bestehen. Dadurch können Zeit- und Personalaufwendungen entstehen, welche die Profitabilität des Projekts beschränken. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, setzt secunet an verschiedenen Stellen umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen ein, verbunden mit einer dedizierten Berichtslinie. Dieser Teil der Risikoanalyse und des Risikomanagements deckt sich mit den Aktivitäten, die sich auf Großprojekte beziehen. Für den Bereich der Entwicklungsprojekte wird das Risiko zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft.
Das Produktportfolio der secunet AG fokussiert auf Lösungen im Bereich der Cybersecurity, speziell sind dies im Falle der SINA-Produktfamilie kryptografisch auf hohem Niveau abgesicherte und zugelassene Lösungen. Ein Risiko, das im Zusammenhang mit den technischen Eigenschaften dieser Produkte laufend begutachtet wird, ist die Auswirkung von möglichen - bisher unentdeckten - Sicherheitsschwächen. Hier wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit durch Sicherheitslücken in einzelnen Komponenten das mit der Gesamtlösung verbundene Sicherheitsversprechen von secunet an ihre Kunden kompromittiert wird. Dies ist die Aufgabe im operativen Incident Management, einer weiteren Komponente des Risikomanagements bei secunet. Zur Risikominimierung findet in diesem Bereich ein umfassender Prozess der fortlaufenden Risikoidentifizierung und -evaluierung statt. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedensten Quellen über potenzielle Sicherheitsrisiken durch secunet gesammelt und bewertet. Sofern im Ergebnis dieser Bewertung auch nur eine eventuelle Angreifbarkeit der Systeme möglich erscheint, werden die Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bei der Schließung der potenziellen Sicherheitslücke unterstützt. Dieser Prozess der Überwachung und Lösung potenzieller technischer Sicherheitsrisiken wird in enger Abstimmung mit dem Entwicklungs- und Zulassungspartner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Vor dem Hintergrund der praktizierten Risikominimierungsmaßnahmen wird das wirtschaftliche Risiko der technischen Produktsicherheit als gering eingeschätzt.
Mittel- und langfristige Risiken und Chancen für secunet werden im Rahmen der strategischen Planung berücksichtigt. Sie werden in den Risiko- und Chancenkategorien strategische Risiken (makroökonomische Rahmenbedingungen, Marktdynamik und Entwicklung der Wettbewerbssituation sowie Risiken bei Investitionen und M&A-Aktivitäten und Kapitalmarktrisiken) sowie Risiken mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Compliance Risiken zusammengefasst. Eine Erörterung dieser Rahmenbedingungen sowie der Konsequenzen auf die Strategie findet regelmäßig im Rahmen des Planungsprozesses und mit dem Aufsichtsrat statt, der diese Planung genehmigt und weiterverfolgt.
Zu den hier betrachteten Risiken gehören unter anderem die folgenden:
Makroökonomische Entwicklungen wie die konjunkturelle Entwicklung (mögliche Rezession), Inflation und Zinsentwicklung werden zwar in die Betrachtung einbezogen, allerdings für secunet als nicht wesentlich eingestuft. Dies liegt daran, dass die secunet-Produkte bislang schwerpunktmäßig in Infrastrukturprojekte öffentlicher Bedarfsträger eingebunden sind, die deutlich weniger konjunkturanfällig sind als Projekte der privaten Wirtschaft. Inflationserwartungen werden in die Planung aufgenommen. Zudem hat secunet nur kurzfristige Kredite aufgenommen und ist insofern von der Zinsentwicklung relativ unabhängig.
Als besonderen Sachverhalt hat der Vorstand die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in der strategischen Planung erörtert. Risiken aus Zuliefer- oder Kundenbeziehungen bestehen nicht. Indirekte Wirkungen werden als gering angesehen.
Marktrisiken werden durch Marktchancen überkompensiert. Als Risiken angesehen werden der schnelle technologische Wandel, der einen hohen Innovationsdruck erzeugt sowie der zunehmende Wettbewerbsdruck, bedingt durch die Attraktivität des Marktes für IT-Sicherheit. Chancen ergeben sich aus dem grundsätzlichen Marktwachstum infolge der wachsenden Digitalisierung, ergänzt durch den Wunsch nach digitaler Souveränität und Cyberresilienz. Vertrauenswürdige Produkte der IT-Sicherheit made in Germany sind daher gefragt. Regulatorische Anforderungen, beispielsweise aus dem IT-Sicherheitsgesetz, treiben die Nachfrage zusätzlich an.
Als potenzielle Risiken angesehen werden die Konzentration des secunet-Geschäfts auf den deutschen Markt, die Zielgruppe der öffentlichen Bedarfsträger mit verhältnismäßig wenigen großen Kunden, die im wesentlichen aus einer Produktfamilie bedient werden (SINA). Neben der Tatsache, dass diese Aspekte genauso als stabile Basis für ein nachhaltiges Geschäft interpretiert werden können, sieht die Strategie von secunet vor, in der privaten Wirtschaft (Business Sector) und auf internationalen Märkten Wachstumschancen zu nutzen.
Wie auch im operativen Bereich werden Lieferrisiken in der Strategie als sehr bedeutsam angesehen. Geopolitische Entwicklungen ("America First"-Bestellungen, Krieg in der Ukraine, Krieg im Gazastreifen, Veränderungen der Beschaffungsbeziehungen) verstärken die grundsätzlich angespannte Liefersituation auf dem internationalen Markt für Halbleiter. Dies wird speziell für secunet dadurch verstärkt, dass oftmals nur einzelne Lieferanten für den Hochsicherheitsbereich zugelassen sind. Die Single-Source-Abhängigkeit macht es nahezu unmöglich, auf alternative Lieferanten auszuweichen. Ein dauerhaft risikominimierendes Supply Chain Management ist daher sowohl operativ wie strategisch bedeutsam. Die bisherige Erfahrung im operativen Bereich hat gezeigt, dass secunet mit diesen Herausforderungen umgehen kann und stimmt mit Blick auf die mittelfristige Zukunft zuversichtlich.
Auf der Beschaffungsseite für Personal sind der Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung für die Zukunft herausfordernd. secunet ist daher bemüht, auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber anerkannt zu werden.
Als Chance im strategischen Bereich wird auch weiterhin das Wachstum durch Zukäufe angesehen. Die Akquisition der SysEleven GmbH im Geschäftsjahr 2022 hat gezeigt, dass secunet erfolgreiche Transaktionen realisieren kann. Auch weiterhin ist secunet aktiv bemüht, passende und wirtschaftlich sinnvolle Akquisitionsziele zu identifizieren.
Eine zusammenfassende Betrachtung der Risiken und Chancen, welche die weitere Entwicklung des secunet-Konzerns beeinflussen könnten, führt zu einer insgesamt positiven Einschätzung. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts insgesamt beherrschbar sind und die identifizierten Risiken keine den Fortbestand des Konzerns und des Unternehmens gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Berichtszeitraum von mindestens einem Jahr darstellen. Die Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die identifizierten Chancen unterstützen diese Einschätzung. Im operativen Management des Konzerns werden durchgängig Maßnahmen ergriffen, die eine Steigerung der Risikoposition verhindern sollen. Zugleich wird mit einer Vielzahl von Aktivitäten die Nutzung der beschriebenen Chancen vorangetrieben. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Risiken vor.
Die Geschäftsentwicklung der secunet AG unterliegt den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Daher gilt die Darstellung und Würdigung der Risiken und Chancen analog für die secunet AG.
Die Prognosen für den secunet-Konzern und die secunet AG beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben könnten. Der Ausblick basiert unter anderem auf den im folgenden beschriebenen Erwartungen in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung sowie die Entwicklung des IT- und IT-Sicherheitsmarktes.
Hinsichtlich des secunet-Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector könnten unvorhersehbare Ereignisse die aus heutiger Sicht erwartete Entwicklung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche beeinflussen.
Die prognostizierten Entwicklungen der finanziellen Leistungskennzahlen beziehen sich ausschließlich auf die Entwicklung des secunet-Konzerns in der Konzernstruktur zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 (Konsolidierungskreis). Etwaige Akquisitionen im Geschäftsjahr 2024 sind nicht berücksichtigt.
Mit einem Umsatzanteil von etwa 91% im Geschäftsjahr 2023 stellt Deutschland den maßgeblichen Absatzmarkt für den secunet-Konzern dar.
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) berichtet in seiner Winterprognose von zunehmenden Abwärtsrisiken. Die Konjunkturaussichten für die kommenden Jahre haben sich aufgrund der bevorstehenden Haushaltskonsolidierung eingetrübt.
Die konjunkturellen Folgen sind maßgeblich von den konkreten Sparmaßnahmen und der Stärke der Folgeeffekte, über die große Unsicherheit herrscht, abhängig. Diese Unsicherheit beeinflusst auch das Verhalten der Wirtschaftsakteure und führt zu einer verringerten Investitionsbereitschaft. Für das Jahr 2024 prognostiziert das IfW Kiel ein Wirtschaftswachstum von 0,9%, während für das Jahr 2025 ein Anstieg von 1,2% erwartet wird. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine noch schwächere Entwicklung möglich ist, insbesondere wenn die Einsparungen die Konjunktur stärker beeinträchtigen oder umfangreicher ausfallen. Eine Rezession im Jahr 2024 gilt als unwahrscheinlich, ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung für den secunet-Konzern. Marktstatistiken werden erstellt vom Digitalverband Bitkom.
Bitkom erwartet für das Jahr 2024, dass die Ausgaben für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) im Vergleich zu 2023 um 4,4% auf ein Volumen von 224,3 Mrd. Euro steigen werden. Der Markt für Informationstechnik (IT), der für den secunet-Konzern besonders relevant ist, soll voraussichtlich um 6,1% auf 151,5 Mrd. Euro wachsen. Dieser Markt umfasst IT-Hardware, Software und IT-Services. Die Prognose deutet darauf hin, dass die Ausgaben für Software voraussichtlich das stärkste Wachstum verzeichnen werden, mit einem Anstieg um 9,4% auf 45,4 Mrd. Euro. Die Ausgaben für IT-Hardware sollen voraussichtlich um 4,6% auf 54,4 Mrd. Euro steigen, während die Ausgaben für IT-Services voraussichtlich um 4,8% auf 51,7 Mrd. Euro zunehmen werden.
Gemäß aktueller Daten von Bitkom (Stand Oktober 2023) wird für das Jahr 2024 ein Anstieg der Ausgaben für IT-Sicherheit in Deutschland um etwa 13% auf 10,3 Mrd. Euro prognostiziert. Somit wird erwartet, dass die Ausgaben erstmals die Marke von 10 Mrd. Euro überschreiten werden. Die fortgesetzte Wachstumsdynamik des IT-Sicherheitsmarktes wird damit bestätigt, nachdem im Vorjahr bereits ein Wachstum von rund 13% verzeichnet wurde.
Der secunet-Konzern verfolgt eine klare Strategie, die auf nachhaltigem und profitablem Wachstum in Kernmärkten basiert, gleichzeitig jedoch auch gezielte Investitionen in vielversprechende Wachstumsbereiche einschließt. Der vorrangige Fokus liegt darauf, die Marktposition zu stärken, zukünftige Chancen zu nutzen und dabei Werte für sämtliche Stakeholder zu schaffen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des öffentlichen Kundenstamms sowie auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel der SINA-Produktfamilie. Dabei verfolgt der secunet-Konzern stets die Leitlinie, die Transformation der Kerngeschäftsmodelle hin zur Cloud weiter zu intensivieren. Zusätzlich strebt secunet an, das Geschäftsfeld mit einem klaren Fokus auf die Gesundheitsbranche und kritische Infrastrukturen zu erweitern, während gleichzeitig die internationale Präsenz ausgebaut wird.
Der Vorstand vertritt die Ansicht, dass die Produkte und Lösungen von secunet einen ausgezeichneten Ruf genießen. Das Unternehmen wird als Anbieter von hochwertiger und vertrauenswürdiger IT-Sicherheit für höchste Ansprüche anerkannt. Die seit 2004 bestehende IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland unterstreicht diese Einschätzung. Dies positioniert den secunet-Konzern hervorragend, um die steigende Nachfrage, die sich aus dem Marktwachstum ergibt, zu bedienen.
Weltweit erfreuen sich IT-Sicherheitslösungen "Made in Germany" aufgrund ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit eines hervorragenden Rufs. Die internationale Nachfrage nach hochwertigen Lösungen, wie sie von secunet angeboten werden, nimmt zu. Neben dem deutschen Markt liegt der Fokus von secunet auf Ländern der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie der NATO) sowie auf Ländern im Nahen Osten. Der Vorstand sieht den secunet-Konzern optimal aufgestellt, um die Wachstumspotenziale im Auslandsmarkt zu nutzen. Die im internationalen Vertrieb tätigen Mitarbeiter können auf umfangreiche Erfahrung im Konzern und im Umgang mit internationalen Kunden zurückgreifen.
Der secunet-Konzern strebt eine nachhaltige und profitable organische Entwicklung an, die durch wertsteigernde Akquisitionen ergänzt wird. Dies ermöglicht, Lücken im Portfolio zu schließen und die Technologiekompetenz weiter zu stärken. Dank einer stabilen Bilanzstruktur verfügt der secunet-Konzern über die finanziellen Mittel, um das geplante zukünftige Wachstum durch Übernahmen, Kooperationen und Partnerschaften zu finanzieren.
Angesichts der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen geht der Vorstand von einer anhaltend starken Nachfrage nach den Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns aus. Diese Einschätzung spiegelt sich auch im Auftragsbestand wider, der zu Beginn des Geschäftsjahrs 2024 190,2 Mio. Euro an festen Bestellungen aufwies. Die Risiken, wie sie im Risiko- und Chancenbericht beschrieben sind, werden vom Vorstand als beherrschbar angesehen, wobei die Chancen überwiegen. Daher beurteilt der Vorstand die voraussichtliche Entwicklung des secunet-Konzerns positiv: Er plant für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von rund 390 Mio. Euro (Vorjahr: 393,7 Mio. Euro).
Parallel dazu plant der Vorstand, die strategischen Initiativen unverändert fortzusetzen. Im Jahr 2024 werden daher weiterhin gezielt Ressourcen eingesetzt, um die erreichten Fortschritte voranzutreiben. Diese geplanten Investitionen werden auch im laufenden Geschäftsjahr Auswirkungen auf die Profitabilität haben. Wie im Oktober letzten Jahres angekündigt, erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr ein EBIT von etwa 42 Mio. Euro (Vorjahr: 43,0 Mio. Euro).
Die Steuerung der secunet AG erfolgt auf Basis der Kennzahlen des secunet-Konzerns. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt unmittelbar von der Entwicklung des gesamten Konzerns ab. Die Ausführungen im Prognosebericht des Konzerns gelten entsprechend.
Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand, dass der Umsatz in etwa 363 Mio. Euro betragen wird (Vorjahr: 372,4 Mio. Euro). Das EBIT wird auf rund 46 Mio. Euro geschätzt (Vorjahr: 43,4 Mio. Euro).
Das Finanzmanagement der Gesellschaft und des Konzerns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Damit wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.
Der secunet-Konzern und seine Gesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt streng risikominimierend. Das laufende Monitoring der liquiden Mittel und die Abstimmung mit dem Liquiditätsbedarf dienen der dauerhaften Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies ist auch das oberste Ziel des Finanzmanagements.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 bestand bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, ein temporärer Kreditrahmen über 30 Mio. Euro. Dieser diente der proaktiven Absicherung der Konzernliquidität.
Für die secunet Security Networks AG und den secunet-Konzern besteht ein internes Kontrollsystem (im Folgenden IKS), welches konkret die folgenden drei Ziele verfolgt:
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| ― | Berichterstattung: Sicherstellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der internen und externen finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung |
| ― | Effizienz: Sicherstellung der Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse |
| ― | Compliance: Unterstützung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen und internen Richtlinien |
Das IKS gliedert sich in die folgenden Teilbereiche:
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| ― | Kontrollumgebung und Zielsetzung des IKS |
| ― | IKS-Prozess mit Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten und Berichterstattung |
| ― | Information und Kommunikation |
| ― | Überwachung und Verbesserung |
Das IKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Es dient zudem der Aufdeckung von Risiken, die sich aus potenziellen Gesetzesverstößen ergeben und/oder das Unternehmensvermögen oder die Unternehmensziele gefährden. Es ist auch ein Informationssystem, das den Vorstand und alle Beteiligten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Die IKS-Organisation ist in das Corporate-Governance-System des secunet-Konzerns eingegliedert. Neben dem IKS, welches sich überwiegend auf die Steuerung der Prozessrisiken ausrichtet, unterhält der secunet-Konzern die weiteren Corporate-Governance-Systeme Risikomanagementsystem, Compliance-Management-System und Internes Revisionssystem. Diese Systeme werden im Wesentlichen parallel zum IKS betrieben. Die notwendige Integration erfolgt über die jeweiligen Systemverantwortlichen unter anderem durch Informationsaustausch in regelmäßigen Meetings sowie auf Ebene der verantwortlichen Vorstandsmitglieder.
In das IKS sind alle relevanten (wesentlichen) Prozesse und Funktionen mit einbezogen. Die Rollen und Verantwortlichkeiten sind im Rahmen des IKS klar bestimmt.
Der IKS-Prozess ist als Kreislauf angelegt:
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| ― | Neuanlage von Prozessen inklusive Beschreibung von Prozessen, Risiken und Kontrollen |
| ― | Implementierung und Durchführung der Kontrollaktivitäten im operativen Prozess |
| ― | Regelmäßige Wirksamkeitsbeurteilung und Berichterstattung |
| ― | Control Self Assessment: Dabei werden die aktuell gültigen Prozesse und Prozessrisiken sowie der aktuelle Stand der Dokumentation im IKS gegenübergestellt. Damit wird ermittelt, ob das dokumentierte IKS der operativen Realität entspricht und ob die definierten Kontrollen die Prozessrisiken hinreichend abdecken. Falls dem nicht so ist, hat der Prozessverantwortliche zusätzliche Kontrollen zu definieren oder die bestehenden Kontrollen entsprechend anzupassen |
| ― | Implementierung möglicher Verbesserungen aus der Wirksamkeitsbeurteilung und dem Control Self Assessment in die Kontrollaktivitäten |
Der IKS-Prozess wird durch den vom Vorstand ernannten IKS-Koordinator im Unternehmen kommuniziert. Für die Dokumentation des IKS, der Kontrollbestätigungen und des Self Assessment wird eine IT-Lösung verwendet. In der Nutzung werden die Verantwortlichen für den IKS-Prozess vom IKS-Koordinator geschult.
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es entsprechend der Grundsätze 4 und 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) angemessener und wirksamer Governance-Systeme (Internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance-Management-System) im Unternehmen.
Im Rahmen seiner laufenden internen Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig Berichte zu den Governance-Systemen erhalten und diese erörtert. Diese Regelprozesse tragen neben der Erfüllung der Managementaufgaben dazu bei, diese internen Prozesse im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend zu optimieren. Hierbei wird der Vorstand auch durch die interne Revision unterstützt. Aus der Befassung mit den Governance-Systemen sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.
1 Bei dem Abschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben, die keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen wurden.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im secunet-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und sichert ebenfalls die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Die Risikoidentifikation und Risikomitigierung für das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) erfolgt analog derjenigen für das gesamte IKS von secunet.
Im secunet-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der secunet AG - mit seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte - hat den in der secunet AG geführten Bereich Risikomanagement als Verantwortlichen für die Koordination des internen Steuerungssystems im secunet-Konzern beauftragt.
Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im secunet-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien wie den Risikoausschuss (RCM Komitee) sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie den Bereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Die interne Revision der secunet AG ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im secunet-Konzern eingebunden.
Das hier dargestellte Risikomanagementsystem richtet sich im Wesentlichen auf die Vermeidung des Eintretens von Schäden durch Risiken.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im secunet-Konzern im Wesentlichen durch das ERP-System des Herstellers SAP.
Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können sich zum Beispiel aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte ergeben sowie aus Geschäftsvorfällen, die nicht routinemäßig bearbeitet werden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit zu dolosen Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist zum Beispiel sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des secunet-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.
Die Bilanzierungsvorschriften im secunet-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss der secunet AG einbezogenen Unternehmen.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die deutschen Tochterunternehmen sowie das Mutterunternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Abschlüsse nach einheitlichen Maßstäben durch das Konzernrechnungswesen auf die Handelsbilanz II nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, übergeleitet. Durch Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung in der Summenbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Konzernabschluss ermittelt.
Trotz der genannten internen Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden. Diese führen dann zu eingeschränkter Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung des eingesetzten Systems nicht die absolute Sicherheit gewährleisten kann hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung und den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften.
Die Angaben nach §289a Satz 1 und §315a Satz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2023 erläutert der Vorstand der secunet AG:
1. Das Grundkapital der secunet AG beträgt unverändert 6.500.000 Euro und ist in 6.500.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der secunet AG eine Stimme.
2. Eine Beschränkung für die Übertragung der Aktien der secunet AG kann sich aufgrund der von der secunet AG angebotenen Produkte aus dem Außenwirtschaftsgesetz ergeben. So bestimmt etwa §5 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), dass "Beschränkungen ... angeordnet werden (können) in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen ... Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurde." Außerhalb der Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sind die Aktionäre der secunet AG in ihrer Entscheidung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Insbesondere bedürfen der Erwerb und die Veräußerung von Aktien zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft oder anderer Aktionäre. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Gesellschaft ergeben.
3. Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstands zu 24,41% im Streubesitz. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, hält nach Kenntnis des Vorstands die Giesecke+Devrient GmbH, München, mit einer direkten Beteiligung von 75,12% zum 31. Dezember 2023. Indirekt ist die MC Familiengesellschaft mbH, München, über ihre Beteiligung an der Giesecke+Devrient GmbH mit 75,58% (unter Zurechnung der von der secunet AG gehaltenen eigenen Aktien) an der secunet AG beteiligt. Wiederum indirekt über ihre Mehrheitsbeteiligung an der MC Familiengesellschaft mbH ist Verena von Mitschke-Collande, Deutschland, ebenfalls mit 75,58% an der secunet AG beteiligt. Am 8. Februar 2024 wurde der secunet AG mitgeteilt, dass das kontrollierende Mehrstimmrecht von Verena von Mitschke-Collande entfallen ist und nunmehr Celia von Mitschke-Collande, Marian von Mitschke-Collande, Sylvius von Mitschke-Collande und Gabriel von Mitschke-Collande über die Stimmrechte verfügen.
4. Die secunet AG hat keine Aktien ausgegeben, die Sonderrechte gewähren.
5. Wie alle anderen Aktionäre der Gesellschaft entscheiden auch die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstands, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, über die Ausübung ihrer Stimm- und Kontrollrechte selbst und üben daher ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.
6. Der Vorstand der secunet AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für ihre Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Änderungen der Satzung bedürfen nach §179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wobei Änderungen, die nur die Fassung betreffen, auch dem Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß §22 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht die Satzung oder zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen. §10 Absatz 5 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
7. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt. Weder sieht die Satzung der secunet AG eine bedingte Kapitalerhöhung vor, noch besteht eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Auch besteht keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Per 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 30.498 Stück eigene Inhaberaktien, die sie auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 erworben hatte. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 ist der Vorstand ermächtigt, diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an einer Börse zu veräußern. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der secunet AG bis zum 31. Dezember 2023 keinen Gebrauch gemacht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
9. Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die secunet AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Gesteuert werden die Gesellschaft und der Konzern durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.
Eine vertiefende Betrachtung der Führung des secunet-Konzerns findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB, die in diesem Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance zugänglich gemacht wird.
Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen.
secunet kommt mit der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2023 nach, entsprechend dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG)" gemäß §§315b, 315c i.V.m. 289c-289e HGB und der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 nach. Die vorliegende Erklärung wird mit dem zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Finanzpublikationen öffentlich zugänglich gemacht.
Die Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 4 HGB nicht in die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts einbezogen. Stattdessen wurde die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Prüfungsstandards ISAE 3000 (Revised) mit einer "Limited Assurance" geprüft.
Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung folgt secunet in der Auswahl der relevanten Aspekte sowie der Beschreibung der Konzepte der Einteilung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß §289c HGB. Wir haben auf die Anwendung eines Rahmenwerks verzichtet. Im Sinne der Fokussierung auf die Klarheit der Berichterstattung in Bezug auf die Vorgaben des HGB sowie einer konstanten Berichterstattung haben wir im Folgenden die Aufteilung nach übergreifenden Governance-Themen, verantwortungsvoller Unternehmensführung, Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen und Umweltbelangen aus den Vorjahren beibehalten. Hinzugekommen ist der Abschnitt "Achtung der Menschenrechte", der mindestens aufgrund der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an Bedeutung gewonnen hat. Innerhalb der Belange haben wir die aus der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich befundenen Themen aufgenommen. Zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurde ein gesonderter interner Prozess eingerichtet. In diesen Prozess ist neben den relevanten Fachabteilungen auch die Unternehmensführung eingebunden.
Die Auswahl der Inhalte der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für die Erklärung erfolgte auf Basis einer im Jahr 2023 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Diese wurde im Dialog mit zentralen Stakeholdern zu diesen Belangen im Unternehmen erarbeitet: Dies sind die Bereiche CTO-Office, Marketing, Compliance, Gesellschaftsrecht, Human Resources sowie Qualitäts- und Umweltmanagement. Als Vorbereitung auf die kommende Berichtspflicht im Rahmen der CSRD wurde das Konzept der doppelten Wesentlichkeit bereits entsprechend angewandt. Für den diesjährigen Bericht fand jedoch eine Rückführung der betrachteten Themen auf die Anforderungen des CSR-RUG statt: Es wurden diejenigen Themen als wesentlich bewertet, bei denen die Auswirkungen auf die jeweiligen Aspekte und auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der secunet AG sowie des secunet-Konzerns relevant sind.
Nach dieser Methodik wurden in diesem Jahr auch Umweltthemen und Menschenrechte als wesentlich für den Konzern bewertet. Die folgenden Themen wurden für die nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2023 als wesentlich festgelegt:
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―
Übergreifende Governance-Themen
| ― | Risikomanagement |
| ― | Kontrollsysteme |
| ― | Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgane des Unternehmens |
―
Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Compliance), Bekämpfung von Korruption und Bestechung
| ― | Korruption&Bestechung |
| ― | Wettbewerbswidriges Verhalten, politisches Engagement&Lobbying |
| ― | Geschäftsgebahren |
―
Achtung der Menschenrechte
| ― | Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette |
―
Sozialbelange
| ― | Verbraucher/Endnutzer |
―
Arbeitnehmerbelange
| ― | Arbeitsbedingungen |
| ― | Gleichberechtigung/Antidiskriminierung |
| ― | Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
―
Umweltbelange
| ― | Energie |
| ― | Klimaschutz (Emissionen) |
| ― | Kreislaufwirtschaft |
Ziel von secunet ist es, mit seinen Geschäftsaktivitäten sowie seinen Produkten und Dienstleistungen positive Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte zu erzeugen und negative Konsequenzen soweit möglich kontinuierlich zu minimieren. Zur Wesentlichkeitsanalyse gehört daher auch eine Auswirkungs- und Risikoanalyse für die betrachteten Belange. Als Vorbereitung auf die kommende Berichtspflicht im Rahmen der CSRD wurden die mit den Aspekten der materiellen Themen verbundenen Auswirkungen (Wirkungen der Geschäftsaktivitäten auf die Belange), Risiken und Chance (IROs - Impacts, Risks and Opportunities) bewertet. Für die diesjährige Berichterstattung nach dem CSR-RUG wurden die mit den Aspekten der Belange verbundenen Risiken wie im letzten Berichtsjahr in Analogie mit der Methode für die Ermittlung der unternehmerischen Risiken bewertet. Wesentliche Risiken werden in §289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 HGB als Risiken definiert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft und des Konzerns verbunden sind und sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen auf die Aspekte der Belange haben oder haben werden. Aus der durchgeführten Risikobewertung ergeben sich keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken.
Das Geschäftsmodell des secunet-Konzerns und der secunet AG sowie deren Resilienz sind ausführlich unter Grundlagen des Konzerns in diesem zusammengefassten Lagebericht 2023 beschrieben. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche Akzeptanz und ein hohes Maß an Integrität sind wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb ist es der Anspruch von secunet, als einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit, zu einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beizutragen.
secunet hat die strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen und die zunehmenden Anforderungen externer Stakeholder erkannt. Daher sind Nachhaltigkeitsfragen in den strategischen Planungsprozess für den secunet-Konzern eingeflossen. Zudem hat der Aufsichtsrat der secunet AG ein Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands beschlossen, das nichtfinanzielle Leistungsziele bzw. ESG-Ziele berücksichtigt und seit 2021 gültig ist. Die ESG-Ziele, ihre Gewichtung und die jeweilige Zielerreichung werden vom Aufsichtsrat für die jeweilige Bemessungsperiode bestimmt. Das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der secunet AG ist ausführlich im Vergütungsbericht nach §162 AktG beschrieben.
Aufsichtsrat und Vorstand befassen sich zudem mit Fragen der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsberichterstattung und lassen sich hierzu durch Experten beraten. Nichtfinanzielle Themen von Relevanz werden im Zuge der Beschlüsse zu den damit verbundenen Maßnahmen und Managementkonzepten an den Vorstand der secunet AG berichtet und durch diesen erörtert.
Die Kontrollsysteme von secunet sowie das Risikomanagementsystem, die ausführlich in diesem Lagebericht beschrieben werden, berücksichtigen bereits ebenfalls Fragen der Nachhaltigkeit in verschiedenen Ausprägungen. Die Einbindung von Nachhaltigkeitsthemen in Risikomanagement- und Kontrollsysteme soll weiter ausgebaut werden.
Zur internen, fachbereichsübergreifenden Abstimmung der ESG-Themen in der secunet AG und im secunet-Konzern wurde im März 2023 ein ESG-Komitee gegründet, dem alle Fachbereiche mit Berührungspunkten zu ESG-Themen angehören. Im ESG-Komitee werden aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten sowie die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit vorgestellt und erörtert.
secunet ist im Jahr 2023 dem United Nations Global Compact beigetreten. Damit verpflichtet sich die secunet AG zur Unterstützung der zehn Prinzipien des United Nations Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus verpflichtet sich secunet dazu, den UN Global Compact und die Prinzipien in der Unternehmensstrategie, in der Unternehmenskultur und in das Tagesgeschäft zu integrieren und sich an Kooperationsprojekten zu beteiligen, die die allgemeinen Ziele der Vereinten Nationen, insbesondere die Sustainable Development Goals, fördern.
Integrität ist das höchste Gut unserer Branche. Wir leben Diversität, Toleranz und Offenheit und begegnen jedem mit Respekt. Wir handeln stets im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen. Um diese Werte und Unternehmensgrundsätze zu leben, hat secunet ein konzernweit gültiges Compliance Management System implementiert. Mit diesem legt secunet konzernweit einheitliche Standards für wesentliche Compliance-Themen fest.
Der Vorstand trägt die übergeordnete Verantwortung dafür, dass geltende Gesetze eingehalten und Compliance-Risiken überwacht und mitigiert werden. Für die Koordination des Compliance Management Systems ist die Compliance Officerin zuständig. Sie berichtet wöchentlich direkt an den Finanzvorstand und jährlich an den Prüfungsausschuss bzw. den Aufsichtsrat der secunet AG. Neben der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems erstellt sie Richtlinien, berät Mitarbeiter, prüft Verträge und Kodizes, nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen und koordiniert die Aufklärung von Compliance-Fällen.
Im Jahr 2022 wurde die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Management Systems durch ein externes Audit gemäß dem IDW Prüfungsstandard 980 bescheinigt. Für das Jahr 2023 wurden Angemessenheit und Wirksamkeit durch ein Self Assessment im Cross Check mit der Internen Revision geprüft. Daraus ergaben sich keine Feststellungen.
Um unserer Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern gerecht zu werden und gleichzeitig als integrer und verantwortungsvoller Geschäftspartner gegenüber unseren Stakeholdem zu agieren, werden Risiken sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens identifiziert und bewertet.
Im Rahmen des Compliance Management Systems erfolgt eine Neubewertung der Compliance-Risiken (Compliance Risk Assessment), insbesondere für die Bereiche Korruption und Kartellrecht. Im Jahr 2023 wurden erstmalig qualitative Compliance-Risiken erfasst. Daraus werden präventive und/oder notwendige Maßnahmen abgeleitet, als Compliance-Programm zusammengefasst und im laufenden Geschäftsjahr umgesetzt.
Das Compliance-Programm umfasst Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen zu einzelnen Risikobereichen, Geschäftspartnerprüfungen, Implementierung und Pflege von Prozessen und Tools, Richtlinien und die allgemeine Beratung zu Compliance-Sachverhalten.
Das Compliance-Programm wurde um die folgenden Punkte im Jahr 2023 erweitert:
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| ― | Ausbau des Prozesses "Vertriebsunterstützende Geschäftspartner" (Geschäftspartner Due Dilligence) |
| ― | Ausbau des Compliance-IKS, |
| ― | Erweiterung des Hinweisgebersystems um die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) |
| ― | Aufsetzen eines Beschwerdemechanismus nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) |
| ― | Vorbereitende Maßnahmen und Prozessentwicklung für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im kommenden Geschäftsjahr |
| ― | Konkretisierung der Regelungen für den Umgang mit Zuwendungen |
Eines der zentralen Elemente unseres Compliance Management Systems ist der Verhaltenskodex für Mitarbeiter. Zum Ende des Jahres 2022 wurde ein neuer Verhaltenskodex für Mitarbeiter verabschiedet. Jeder Mitarbeiter des secunet-Konzerns ist zur Einhaltung der Verhaltensgrundsätzen verpflichtet. Neue Mitarbeiter erhalten seit August 2022 als Anlage zum Arbeitsvertrag eine Ausführung des jeweils gültigen Verhaltenskodexes. Der Verhaltenskodex wird durch mehrere Konzern- und Unternehmensrichtlinien ergänzt. Dieses verbindliche Rahmenwerk unterstützt die Mitarbeiter, in ihrem beruflichen Alltag die richtigen Entscheidungen zu treffen und den secunet-Werten zu folgen.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, im Rhythmus von zwei Jahren an digitalen Schulungen zu Compliance-Themen teilzunehmen. Zum Berichtsjahr startete das zweite Schulungsjahr, indem auch die Mitarbeiter der SysEleven GmbH erstmalig über das digitale Schulungstool geschult wurden.
Das Hinweisgebersystem des secunet-Konzerns ermöglicht es allen Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern und Dritten, Regelverstöße zu melden. Hinweise können per E-Mail, über das elektronische Hinweisgebersystem, postalisch, persönlich und/oder telefonisch übermittelt werden. Es können ebenfalls anonyme Meldungen abgegeben werden.
Das Hinweisgebersystem dient dem secunet-Konzern, um auf mögliche Risiken aufmerksam zu werden und Schäden vom Konzern sowie den Stakeholdern abzuwenden und durch Verstöße geschädigte Personen zu schützen.
Im Jahr 2023 wurde eine Verfahrensordnung erstellt, welche das Ziel hat, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die Betroffenen als auch den Schutz der hinweisgebenden Person berücksichtigt.
Des Weiteren wurde das Hinweisgebersystem an die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) angepasst.
Die Meldekriterien wurden erweitert, um Beschwerdeführern die Möglichkeit zu geben, auf vermutete Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen, Regelverstöße zu melden und Abhilfe einzufordern. Dies hilft auch bei der Identifzierung und Bewertung von unternehmerischen Risiken.
Im Berichtsjahr 2023 gingen beim Compliance Office vier Meldungen ein, die als relevant betrachtet wurden. Nach gründlicher Untersuchung konnte jedoch kein berichtsrelevanter Verstoß festgestellt werden. Zudem wurden bei den für secunet verantwortlichen Behörden keine Meldungen verzeichnet und an secunet weitergeleitet.
Als aktiver Teilnehmer des UN Global Compacts verpflichten wir uns, Korruption und Bestechung in allen Formen zu bekämpfen und ihr entgegenzuwirken. Teil des Verhaltenskodex ist eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf jegliche Form von Korruption und Bestechung. Dieser Grundsatz ist zudem in der gesonderten und konzernweit gültigen Richtlinie Antikorruption festgelegt. Ziel ist es, das Korruptionsrisiko weitestgehend zu minimieren.
Der Verhaltenskodex sowie die Konzernrichtlinie Antikorruption verbieten ausdrücklich jede Form von Korruption und Bestechung. Dieses Verbot gilt auch für unsere Geschäftspartner, die für uns, gemeinsam mit uns oder in unserem Namen Geschäfte tätigen.
Neben Anweisungen zum Umgang mit Zuwendungen in der Privatwirtschaft oder an/von Amtsträgern legt die Richtlinie Antikorruption verbindliche Vorgaben zur Beauftragung von vertriebsunterstützenden Geschäftspartnern fest.
Zudem zeigt die Richtlinie Antikorruption Meldekanäle auf, um vermutete Verstöße zu melden oder weitergehende Beratung zu erhalten.
Ein regelkonformes und integres Verhalten wird Mitarbeitern des secunet-Konzerns in verpflichtenden Schulungen in einem zweijährigen Turnus vermittelt. Die Schulungen im Bereich Korruptionsprävention umfassen die Themen Antikorruption und Umgang mit Interessenskonflikten. Darüber hinaus werden im Intranet Informationen und Hinweise zu diesen Themen dauerhaft bereitgestellt. Für die Information der Belegschaft in Bezug auf Compliance-relevante Vorgaben oder Neuerungen nutzt das Compliance Office verschiedene Kommunikationskanäle (Intranet, E-Mails oder einen konzerninternen Compliance-Blog).
Im Jahr 2023 wurde der Prozess "Umgang mit vertriebsunterstützenden Geschäftspartnern" (Due Dilligence) neu aufgesetzt, die Eventplanung unter Compliance-Aspekten reguliert.
Im Jahr 2023 sind im secunet-Konzern weder Verurteilungen noch Strafen aus Verstößen gegen Antikorruptionsgesetze ergangen.
Auch für wettbewerbsbeschränkendes Verhalten gilt eine Null-Toleranz-Politik. Dieser Grundsatz ist in der gesonderten und konzernweit gültigen Richtlinie Kartellrecht festgelegt.
Zu den verpflichtenden Mitarbeiterschulungen gehört auch das Thema Kartellrecht. Hier werden die Mitarbeiter sensibilisiert und erhalten Verhaltenshinweise zur Vermeidung von kartellrechtlich bedenklichen Aktivitäten.
Die Einhaltung international gültiger Menschenrechte und Arbeitsstandards ist für secunet selbstverständlich. Wir achten und unterstützen die Prinzipien und Pflichten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und des UN Global Compact. Wir dulden keine Form von Sklaverei oder Menschenhandel. Jedes Dienstverhältnis, welches mit dem secunet-Konzern eingegangen wird, geschieht auf freiwilliger Basis und kann vom Vertragspartner unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden. Die Vergütung der Belegschaft erfolgt nach der geltenden deutschen Lohngesetzgebung sowie unter Berücksichtigung des Mindestlohns und gesetzlich vorgeschriebener Zusatzleistungen.
Der Verhaltenskodex spiegelt die ethischen Grundsätze wider und definiert die Anforderungen beispielsweise in den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz, Diskriminierungsverbot sowie Menschenrechte und Gleichbehandlung. Über das Hinweisgebersystem, welches auf der Website von secunet für Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner und Dritte zur Verfügung steht, können Verletzungen gegen die Menschenrechte oder Arbeitsrechte bzw. Fälle von Diskriminierung persönlich oder anonym gemeldet werden. Wesentliche Verstöße würden an den Vorstand berichtet werden.
Im Berichtszeitraum gab es keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle, die mit unserer Belegschaft in Verbindung stehen. Wir sind stolz darauf, eine Arbeitsumgebung zu pflegen, die die Achtung der Menschenrechte aller unserer Mitarbeiter gewährleistet.
Ab dem 1. Januar 2024 fällt die secunet AG in den Anwendungsbereich des LkSG. Hierzu wurden bereits Maßnahmen ergriffen. So wurde die Compliance Officerin vom Vorstand zur Menschenrechtsbeauftragten des secunet-Konzerns benannt. Die Menschenrechtsbeauftragte wird unterstützt durch das LkSG-Board, das sich sowohl mit Menschenrechtsfragen als auch mit ESG-Aspekten entlang der Lieferkette befasst. Das LkSG-Board besteht aus Mitgliedern des Bereichs Sustainability, Compliance sowie Einkauf und tauscht sich monatlich aus. Ab dem Jahr 2024 wird das LkSG-Board um den Bereich Supply Chain Management und Umweltmanagement erweitert. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Risikomanagements zuständig. Dieses wird in Zukunft durch angemessene Maßnahmen weiter in die maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert. Branchenspezifische Besonderheiten werden mit Veröffentlichung der Bitkom-LkSG-Handreichung Anfang 2024 entsprechend eingearbeitet. Die Menschenrechtsbeauftrage informiert den Vorstand ab 2024 mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen über das LkSG-Risikomanagementsystem. Für die Umsetzung des LkSG-Risikomanagements hat das LkSG-Board die erstmalige Risikoanalyse in Form von Identifikation und Bewertung der Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unmittelbaren Lieferanten mit Hilfe verschiedener Stakeholder als Zuträger übernommen.
Die Verhaltensgrundsätze in Bezug auf die Themen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz sowie rechtskonforme und integre Geschäftspraktiken gibt secunet an seine Geschäftspartner und Lieferanten mittels Lieferantenkodex weiter.
Dies ist ein wesentlicher Baustein, um unserer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung in der Lieferkette gerecht zu werden.
Eine weitere, detaillierte Umsetzung von vertraglichen Zusicherungen im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung der Erwartungen entlang der Lieferkette wird im Geschäftsjahr 2024 weiter ausgebaut.
Kreativität, Motivation sowie Integrität unserer Mitarbeitenden sind entscheidende Faktoren und tragen zum Unternehmenserfolg der secunet AG maßgeblich bei. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens.
Die Arbeitnehmer von secunet sind fest angestellt in den Bereichen Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement sowie Verwaltung und Services. Hinzu kommen Werkstudenten und Praktikanten sowie in seltenen Fällen bei spezifischem Bedarf externe Kräfte als Vertretungen in der Verwaltung (zum Beispiel Leiharbeitskräfte). Aufgrund der Homogenität dieser Gruppen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet.
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| Bereich | Festangestellte | Auszubildende | Studierende, Aushilfen, etc. | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Group Services | 214 | 5 | 33 | 252 |
| Operational Services | 834 | 0 | 94 | 928 |
| Summe | 1.048 | 5 | 127 | 1.180 |
Anmerkung: In der Tabelle dargestellte Mitarbeiterzahlen umfassen alle aktiven Verträge, einschließlich derjenigen in Elternzeit, Mitarbeitende, die momentan außerhalb der Lohnzahlung stehen, sowie Geschäftsführer der Tochterunternehmen. Dies gewährleistet eine umfassende Übersicht über die gesamte Belegschaft des Unternehmens.
Zusätzlich zu den fest angestellten Mitarbeitern beschäftigt secunet in einzelnen produktiven Bereichen zur Abfederung von Spitzen in der Kapazitätsauslastung oder wenn sehr spezifisches Knowhow gefragt ist sogenannte Freelancer. Da die Zahl der Freelancer im Verhältnis zu den fest angestellten Mitarbeitern gering ist, beziehen sich die folgenden Aussagen zu Maßnahmen oder Kennzahlen ausschließlich auf die eingangs definierten fest angestellten Arbeitnehmer.
Die übergreifende Verantwortung für die Steuerung der HR-spezifischen Themen liegt in der entsprechenden Fachabteilung. Diese berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden, in dessen Verantwortung der Bereich HR liegt.
secunet strebt danach, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und diese Attraktivität auch in Zukunft zu erhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verfolgt secunet unter Leitung des Personalbereichs eine Vielzahl von Maßnahmen.
Unter anderem geschieht dies über einen durchgängigen Dialog mit den einzelnen Mitarbeitenden sowie der Belegschaft als Ganzes:
Um die Zufriedenheit der Belegschaft zu messen (und diese in die in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einzubinden), wurden Mitarbeiterbefragungen in den Jahren 2021 und 2023 durchgeführt. Diese Befragungen werden von der Belegschaft gut angenommen, die Teilnahmequote an der letzten Befragung lag bei 72%.
Aus den Erkenntnissen der Umfrage im Jahr 2021 wurden konkrete Projekte abgeleitet: Die Projekte zur Verbesserung von Zusammenarbeit und Prozessen sowie zur Führung wurden im Jahr 2022 aufgenommen. Sie stehen jeweils unter der Patenschaft eines Mitglieds des Vorstands und sind mit Mitarbeitern aus allen Bereichen besetzt. Die Implementierung der ersten Ergebnisse und Maßnahmen aus diesen Projekten hat im Jahr 2023 stattgefunden.
So wurden zwei zentrale Erkenntnisse in die Projekte "Führung" sowie "Übergreifende Zusammenarbeit&Prozesse" umgewandelt. Das Projekt "Führung" hat zum Ziel, das Führungsbild und Verständnis der secunet-Führungskräfte zu schärfen und zu verbessern. Durch die Analyse der operativen versus strategischen Führung, Erarbeitung von Verbesserungspotenzialen sowie Entwicklung von Führungskonzepten konnten unter anderem folgende Ergebnisse erarbeitet werden:
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| ― | Kooperativer Führungsstil als Grundausrichtung für secunet |
| ― | Erfolgsfaktoren für eine "gute" secunet-Führungskraft |
| ― | Weitere Konzepte befinden sich noch in der Entwicklung |
Ziel des Projekts "Übergreifende Zusammenarbeit&Prozesse" ist die Etablierung einer Divisions- und Fachbereich-übergreifenden Plattform, um mehr Verständnis für die Belange und Ansätze der anderen Divisionen zu schaffen und somit den Austausch untereinander zu fördern.
Die detaillierte Auswertung der Befragung aus dem Jahr 2023 ist noch nicht abgeschlossen, es sollen auch hier Projekte im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses angestoßen werden.
Die Durchführung der Befragungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse fließen als nichtfinanzielle Komponente in die Vorstandsvergütung ein.
Im Bereich der Personalentwicklung setzt secunet auf die Stärkung der Feedback-Kultur in alle Richtungen - dies soll eine tiefergehende, hochwertigere Rückkopplung in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit erlauben. Ein wesentlicher Baustein ist das jährlich stattfindende Mitarbeitergespräch. Bei dem Mitarbeitergespräch handelt es sich um einen standardisierten, strukturierten Dialog innerhalb dessen Mitarbeiter und Vorgesetzte sich gegenseitig im Sinne einer Performance-Beurteilung bewerten. Es findet dadurch eine individuelle Beratung und Lösung verschiedener Thematiken unter Einbeziehung der Vorgesetzten statt. So werden hier gleichzeitig die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation, mögliche Überlastungen und der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung abgefragt. Hieraus wird unter anderem der Bedarf an Schulungen für die Arbeitnehmer abgeleitet. So wurde das Angebot an Bildungs-und Weiterbildungsaktivitäten ausgeweitet. Alle Mitarbeiter der secunet AG haben an den jährlichen Mitarbeitergesprächen teilgenommen. Damit liegt die Beteiligungsquote bei 100%.
Im Berichtsjahr 2023 wurde in Schulungsmaßnahmen in Höhe von durchschnittlich rund 1.244,15 Euro je Mitarbeiter investiert, im Jahr 2022 waren es durchschnittlich rund 1.197 Euro (exklusive SysEleven GmbH). Hierzu gehören sowohl interne Schulungen zu Themen wie Präsentation und Verhandlungsführung sowie zur Erlangung der Qualifikation als Projektleiter als auch spezifische externe Fachschulungen. Zudem bildet secunet die Führungskräfte gezielt in Fragen der Personalführung fort.
Dem Austausch mit der Belegschaft dienen zudem mehrmals im Jahr stattfindende Informationsveranstaltungen des Vorstandsvorsitzenden, die sogenannten "All Hands Meetings", bei denen Informationen zur Geschäftsentwicklung und zur Unternehmensstrategie geteilt werden und die Mitarbeiter Gelegenheit zu Fragen haben. Weitere Informationen werden dauerhaft im Intranet der Gesellschaft vorgehalten.
Es entspricht dem Selbstverständnis von secunet, sämtliche relevanten Vorschriften und anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten einzuhalten. Es finden verschiedene Maßnahmen Anwendung, die auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Belegschaft wirken. Hierzu zählt der gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz und der Personalbereich von secunet, unterstützt durch den betriebsärztlichen Dienst, führen dazu verschiedene Maßnahmen durch, um berufsbedingte gesundheitliche Überbeanspruchungen möglichst gering zu halten. Aus dem Geschäftsmodell von secunet ergibt sich, dass die Tätigkeiten der Belegschaft überwiegend am Schreibtisch erfolgen. Unsere gesamte Belegschaft ist durch unsere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz abgedeckt.
Die Vermeidung von Unfällen ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung, auf den secunet in seiner Organisation viel Wert legt. Im Berichtsjahr 2023 wurden im secunet-Konzern insgesamt fünf Arbeitsunfälle (2022: acht) registriert und der zutreffenden Berufsgenossenschaft gemeldet.
secunet ermöglicht seinen Mitarbeitern zudem einen kostenlosen Gesundheitscheck beim betriebsärztlichen Dienst. Im Berichtsjahr 2023 wurden außerdem an den großen Standorten von secunet Grippeschutz-Impfaktionen durchgeführt.
secunet bietet seiner Belegschaft verschiedene, den individuellen Anforderungen entsprechende Entwicklungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten der individuellen Arbeitszeiten an. Damit kann jeder Mitarbeiter die Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gestalten, beispielsweise im Hinblick auf seine Familie, die individuelle Lebenssituation oder eine angemessene Work-Life-Balance. Ebenso können die Mitarbeitenden ihren Arbeitsort weitgehend frei bestimmen.
Unsere Mitarbeiter sind in Deutschland durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) berechtigt, nach der Geburt eines Kindes Freistellungszeit für die Familie in Anspruch zu nehmen.
Für seine Mitarbeiter bietet secunet außerdem einen Employee Assistance Service an: Die Leistungen beinhalten unter anderem die Themen Kinderbetreuung, Pflege&Begleitung von älteren Angehörigen sowie Unterstützung in akuten Krisensituationen und allen persönlichen Lebenslagen. Das beauftragte Dienstleistungsunternehmen hat die Aufgabe, die Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Arbeitswelt und Privatleben zu unterstützen und zu entlasten. Die Services sind für die Mitarbeiter kostenlos und werden streng vertraulich erbracht.
Der IT-Sektor wächst deutlich stärker als die Zahl der verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte. Daher ist der Wettbewerb um die Einstellung von erfahrenen Mitarbeitern sowie Nachwuchskräften hoch.
Für die Entwicklung von secunet sind daher die Nachwuchssicherung und das Recruiting entscheidende Faktoren:
secunet betreibt universitätsnahe Standorte und steht darüber im Kontakt mit potenziellen zukünftigen Arbeitnehmern. Unter anderem mit studienbegleitenden Praktika und der Unterstützung bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten werden Mitarbeiter der Zukunft für secunet gewonnen. Auch Kooperationen mit Universitäten schaffen Verbindungen, um die qualifizierte Belegschaft von secunet auszubauen. Zudem hat secunet im Jahr 2023 wiederholt ein sogenanntes Deutschlandstipendium vergeben, mit dem junge Talente in der IT gefördert werden.
secunet hat erfolgreich an zahlreichen Jobmessen teilgenommen, sowohl virtuell auf der Job I/O als auch vor Ort an den Hochschulen Uni Paderborn, RUB Bochum, TU München und TU Ilmenau. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme an den Women4Tech-Veranstaltungen im Rahmen der virtuellen Jobmessen Job I/O, mit denen das Unternehmen sein Engagement für Diversität und die Förderung von Frauen in technischen Berufen unterstreicht. Mit der Präsenz an den genannten Hochschulen hat die secunet AG ihre Reichweite und Sichtbarkeit bei potenziellen Bewerbern deutlich erhöht. Durch diese vielfältigen Beteiligungen konnte secunet talentierte Studenten und Absolventen direkt ansprechen.
Auch in der beruflichen Ausbildung ist secunet aktiv. Im Jahre 2023 durchliefen zwei Auszubildende im kaufmännischen Bereich sowie drei Auszubildende im technischen Bereich die entsprechenden Ausbildungsabschnitte. Hinzu kommt ein Teilnehmer im Trainee-Programm, das sich an junge Absolventen richtet.
In seiner Belegschaft empfindet secunet Vielfalt nicht nur als Bereicherung, vielmehr liegt in der Pluralität der Mitarbeiter ein Potenzial für den Erfolg. Es ist secunet ein Anliegen, dass Vielfalt und Chancengleichheit in allen Konzernbereichen und über alle Hierarchieebenen, Geschlechter, religiösen Ansichten und Nationalitäten hinweg verantwortungsvoll von allen Mitarbeitern sowie den Leitungs- und Überwachungsorganen gelebt werden. Bei secunet waren im aktuellen Berichtszeitraum keine Vorfälle von Diskriminierung oder Belästigung zu verzeichnen. Dies bekräftigt unser Engagement für ein respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle unsere Mitarbeiter.
Durch einen von Vertrauen und Respekt getragenen Umgang miteinander möchte secunet die notwendige Grundlage schaffen, die es jedem einzelnen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre bzw. seine Potenziale optimal zu entfalten. So haben alle Mitarbeiter samt Leitungs- und Kontrollorganen die secunet-weit gültigen Verhaltensgrundsätze und Werte des Verhaltenskodex zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese Verhaltensgrundsätze und Werte können über interne Meldekanäle an geeigneter Stelle angezeigt werden.
secunet leistet durch sein Produktportfolio einen Beitrag zu gesellschaftlichen Belangen im Hinblick auf die Bedürfnisse nach Datenschutz, Informationssicherheit und digitaler Souveränität. Der Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung gehört in der Europäischen Union zu den Grundrechten der Bürger. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Baustein, um wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Unter digitaler Souveränität versteht man alle Bestrebungen, eine erfolgreiche Digitalisierung zu erreichen, ohne neue strukturelle, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten. Auch in diesem Bereich spielt Informationssicherheit eine wesentliche Rolle.
secunet ist einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit. Unsere Produkte und Dienstleistungen zielen auf Informationssicherheit, besonders durch den Einsatz kryptografischer Methoden. Informationssicherheit ist selbst eine essenzielle Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende Digitalisierung.
Mit der Informationssicherheit ist auch eine Basis für wirksamen Datenschutz gelegt. Die hier geltenden technischen Vorgaben, zum Beispiel der EU DSGVO, werden ergänzend durch Beratungsansätze mit organisatorischen Maßnahmen verbunden. Unsere eigenen, internen Prozesse haben wir mit hohem Anspruch an Datensicherheit und Datenschutz gestaltet.
Hierzu haben wir umfassende Maßnahmen in unsere Geschäftsprozesse integriert und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Gefördert durch den IT-Sicherheitsbeauftragten und die secunet-Datenschutzbeauftragte werden die entsprechenden Ziele verfolgt. Die secunet AG ist ISO/IEC 27001:2017 zertifiziert und erfüllt damit hohe Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Informationssicherheit im eigenen Hause. Die fortlaufende Weiterentwicklung der damit verbundenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass auf bestmöglichen Datenschutz hingewirkt wird. Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz geben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Leistungserbringung zugrunde liegen, an unsere Lieferanten weiter.
Mit Blick auf unsere Kunden stehen Informationssicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt. Die IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland sowie die große Zahl der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen sowie zertifizierten secunet-Produkte und -Lösungen sind gute Indikatoren hierfür. Auch über die Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheitssysteme und Datenschutz wirkt secunet auf Datensicherheit und Datenschutz hin. Die wachsenden Umsätze sowie die von Jahr zu Jahr steigende Verbreitung der secunet-Lösungen insbesondere im öffentlichen Bereich dokumentieren, dass die Zahl der Kunden, die secunet in dieser Hinsicht vertrauen, zunimmt.
Ein Beispiel dafür, wie secunet einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leistet, ist die Bereitstellung von sicheren mobilen Arbeitsplätzen, die im behördlichen Umfeld gebraucht werden. Um deren Sicherheit nicht zu gefährden, setzten Behörden vielfach auf die SINA Workstation S. Die SINA Workstation S ist Teil des Krypto-Systems SINA, das secunet im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hat. Die Lösung erlaubt es, bestehende Systeme einfach in die sichere SINA-Umgebung zu migrieren. Die Nutzer arbeiten dann ohne Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung weiter, zum Beispiel in MS-Windows, und greifen sicher auf das Behördennetzwerk zu.
Einen weiteren gesellschaftlichen Beitrag leistet secunet mit der Ausstattung von medizinischen Bedarfsträgern mit dem Gesundheitskonnektor. Mit der Entwicklung und Zulassung des secunet konnektors hat secunet seine Erfahrung in der IT-Sicherheit auf den Gesundheitssektor, übertragen. Der secunet konnektor dient beispielsweise Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern als zentrales Element zum Anschluss der Computernetze an die Telematikinfrastruktur (TI). Die belastbare Sicherheitsinfrastruktur des secunet konnektors wird in Zukunft unter anderem einen Beitrag dazu leisten, die sichere und schnelle Abfrage von persönlichen Gesundheitsdaten (wie zum Beispiel Vorerkrankungen) zu ermöglichen, die insbesondere in Notfallsituationen unmittelbar benötigt werden.
Auch der SINA Communicator, ein Multikrypto-Telefon mit Einstufungsgrad GEHEIM, leistet durch die Absicherung von Kommunikation auf Regierungsebene oder bei besonders betroffenen Organisationen, gerade in Krisenzeiten mit noch höherem Bedürfnis nach Vertraulichkeit und Sicherheit einen wichtigen Beitrag
Die Debatte um die digitale Souveränität hat ihren Ursprung in der Diskussion um die Sicherheit von 5G-Netzwerken. Dieselbe Situation hat sich inzwischen bei Cloud-Diensten ergeben. Im Vordergrund stehen dabei die Abhängigkeiten, die schon entstanden sind und die Schwierigkeiten, trotz dieser Abhängigkeit noch eine sichere und verfügbare Infrastruktur bereitzustellen. Technologische Bausteine für digitale Souveränität, wie ein Cloud-Betriebssystem, Verschlüsselung, Virtualisierung und Betriebskompetenz sind jedenfalls vorhanden. Die Nutzbarmachung und Skalierung ist eine überwiegend politische Entscheidung.
secunet übersetzt den Begriff "digitale Souveränität" hier insbesondere mit einer Wahlfreiheit für Anwender, die Cloud-Infrastrukturen für sensible Daten (Behörden, eHealth, kritische Infrastrukturen) benötigen. Diese Kunden können bisher oftmals nur große Cloud-Betreiber aus Amerika oder China nutzen. SINA Cloud erweitert die bewährte SINA-Sicherheitsarchitektur um eine moderne Cloud-Plattform und deckt den Bedarf nach digitaler Souveränität. Damit entwickeln wir eine zertifizierbare und transparente Lösung mit hohem Sicherheitsniveau als Cloud-Betriebssystem, mit dem sich Kunden ihre eigene Cloud-Infrastruktur mit einer betriebsfertigen On-Premise-Lösung aufbauen können. Eine Zertifizierung des vertrauenswürdigen Betriebs bei der secunet-Tochtergesellschaft SysEleven ist ebenfalls geplant.
Unsere Produkte und Lösungen sind in erster Linie auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Entsprechend wichtig ist uns die Kundenzufriedenheit. Diese wurde daher in die nichtfinanziellen Komponenten als Bestandteil der variablen Vorstandsvergütung seit 2021 aufgenommen. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, wurden mehrfach Net-PromoterScore-Erhebungen durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk legt secunet auf die technologische Vorausschau. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von secunet zielen auf Verbesserungen und Innovationen bei Verfahren, Produkten und Lösungen. secunet trägt damit dem wachsenden Bedürfnis seiner Kunden nach erhöhter Sicherheit in den bestehenden Infrastrukturen Rechnung sowie nach Lösungen gegen Bedrohungen in neuen technologischen Umgebungen.
Die diesjährige Wesentlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass Umweltbelange für secunet wesentlich sind. Zu dieser Einschätzung führen verschiedene Gründe: Obwohl secunet keine energieintensiven Produktionsanlagen betreibt, fallen dennoch Umweltbelastungen an. Diese sind beispielsweise der Verbrauch fossiler Ressourcen für die notwendige IT-Ausstattung der Mitarbeitenden, die Emissionen durch Dienstreisen und Firmenfahrzeuge sowie der Energieaufwand für die betriebseigenen Rechenzentren und die secunet-Standorte. Zudem sind der Einsatz von Verpackungsmaterial beim Verkauf von Hardware und die Entstehung von Elektroschrott am Ende des Produktlebenszyklus zu beachten. Diese Faktoren zeigen, dass Umweltbelange mit der Geschäftstätigkeit von secunet verknüpft sind und daher auch als wesentlich eingestuft werden können.
Mit einem grundsätzlichen Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet sich die secunet AG dazu, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Umwelt zu schonen, Ressourcen sparsam einzusetzen und die Lebensbedingungen der Menschheit zu schützen. So definiert ein Verhaltenskodex, dem alle Mitarbeiter verpflichtet sind, sowie ein Lieferanten-Verhaltenskodex, die grundsätzlichen Anforderungen des Unternehmens in Bezug auf umweltgerechtes Handeln.
Im Jahr 2023 hat secunet ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 eingeführt. Dem liegt eine umfassende Umweltpolitik zugrunde: Damit setzt der secunet-Vorstand zusätzliche Leitplanken in Bezug auf einzelne Umweltthemen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Emission von Treibhausgasen, Wasserqualität und Wasserverbrauch, Luftqualität, Management der natürlichen Ressourcen und Abfallvermeidung, verantwortlicher Umgang mit Chemikalien sowie Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben.
Die wesentlichen Umweltaspekte von secunet werden systematisch beobachtet, bewertet und wo sinnvoll möglich mittels geeigneter Kennzahlen verfolgt. Jährlich werden Ziele mit Bezug zu ausgewählten Umweltaspekten mit dem secunet-Vorstand vereinbart. Maßnahmen zur Zielerreichung werden systematisch verfolgt und am Ende des Jahreszyklus bewertet. Der für das Umweltressort zuständige Vorstand übernimmt die Rechenschaftspflicht für die Erreichung der Umweltziele.
Seit 2022 setzt secunet zu mehr als 99% sogenannten Grünstrom ein. Das bedeutet, dass mit den Energieversorgern der zwölf Standorte entsprechende Versorgungsverträge geschlossen sind. Zudem lässt der secunet-Konzern ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das letzte Audit fand 2023 statt und wird turnusmäßig nach vier Jahren im Jahr 2027 erneuert.
Ein wesentlicher Umweltaspekt sind Treibhausgasemissionen. Für deren Bilanzierung wendet secunet den internationalen Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) an. secunet hat den Anspruch, möglichst alle Emissionen von Treibhausgasen des Kyoto-Protokolls zu Scope 1 und 2 zu erfassen. Zurzeit ist eine vollumfängliche Erfassung aller Kategorien aus Scope 1 und 2 noch nicht realisiert. Gleichzeitig arbeitet das Unternehmen daran, seine Scope-3-Emissionen zu ermitteln und die zum Teil noch mit Schätzungen versehenen Werte stetig auf immer solidere Datengrundlagen zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass dies eine andauernde Herausforderung im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses des Umweltmanagementsystems bleiben wird.
Die Reduktion der CO 2 -Emissionen ist seit dem Geschäftsjahr 2021 als Ziel innerhalb der variablen Vergütung des secunet-Vorstandes festgeschrieben. Für das Geschäftsjahr 2023 entsprach die Zielsetzung 3,74 t CO 2 je Mitarbeiter. Tatsächlich wurden 1,12 t CO 2 je Mitarbeiter 1 emittiert. Damit wurde das Ziel vollumfänglich erreicht. Weitere Ausführungen zur Vorstandsvergütung finden sich im Vergütungsbericht, der Teil dieses Geschäftsberichts ist.
secunet bewertet derzeit Möglichkeiten, auch bei der Entwicklung, der Produktion und der Nutzung neuer Produkte die besonderen Anforderungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Unter den Stichworten Green-IT oder Grüne Produkte werden der Einsatz von Rohstoffen, die Verwendung von Verpackungen, der Energieverbrauch, die Recycling-Fähigkeit oder auch die umweltgerechte Entsorgung beleuchtet.
Bei allen Bemühungen zum Umweltschutz wendet secunet grundsätzlich pragmatische Regeln an. Während die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in jedem Fall bindend ist, stehen alle weiteren Umweltschutzaktivitäten unter dem Vorbehalt ihrer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit und der Höhe ihres zu erwartenden Nutzens. secunet behält sich vor, Umweltschutzaktivitäten zu priorisieren. Bei der Erfassung von Daten wenden wir größte Sorgfalt an, können aber niemals vollständig ausschließen, dass einzelne Lücken in der Datenerfassung verbleiben oder dass auch fehlerhafte Daten erhoben werden. Werden solche Umstände festgestellt, werden sie schnellstmöglich transparent korrigiert.
1 Entsprechend der Vereinbarungen zur variablen Vergütung fließen in diese Kennzahl die folgenden Emissionskategorien aus Scope 1, 2 und 3 ein: Scope 1: Mobile und Stationäre Verbrennung, Scope 2: marktbasierte Stromemissionen, Scope 3: Dienstreisen mit Flugzeug und Bahn der secunet AG, der secunet International GmbH und der stashcat. Weiterhin wird bei der Berechnung nur die Mitarbeiterzahl der secunet AG zum Stichtag 30. Juni 2023 und nicht die des gesamten Konzerns einbezogen.
Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zielt die Europäische Union (EU) darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzuleiten. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) 2020/852 in Kraft getreten, die klassifiziert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten.
Die EU hat mittlerweile für alle sechs Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislautwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO veröffentlicht. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Dies sind die sogenannten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien sowie dem sozialen Mindestschutz als ökologisch nachhaltig gelten. Wenn eine Wirtschaftstätigkeit die in den delegierten Rechtsakten genannten Bewertungskriterien erfüllt, ist sie als ökologisch nachhaltig und somit als taxonomiekonform zu klassifizieren.
Die delegierte Verordnung 2022/1214 vom 9. März 2022 zu den Themen Atomkraft und Erdgas ist nicht anwendbar. Daher wird auf die Angabe der für diese Tätigkeiten spezifischen Meldebögen verzichtet.
Im Berichtsjahr 2021 waren gemäß der von der EU gewährten Erleichterung lediglich die Anteile der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für die ersten beiden Umweltziele "Klimawandel" sowie "Anpassung an den Klimawandel" offenzulegen. Für das Berichtsjahr 2022 war darüber hinaus für diese beiden Umweltziele offenzulegen, in welchem Ausmaß die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten die technischen Bewertungskriterien erfüllen, um somit Taxonomiekonformität nachweisen können.
Für das Berichtsjahr 2023 kommen zusätzliche Offenlegungspflichten hinzu. Zum einen wurden die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassungen an den Klimawandel" mittels des "Amended Climate Delegated Act" um zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten und ihre technischen Bewertungskriterien ergänzt, welche für das Berichtsjahr 2023 hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit überprüft werden müssen. Zudem wurde am 27. Juni 2023 die delegierte Verordnung C(2023)3851 - auch "Environmental Delegated Act" (EnvDA) genannt - veröffentlicht. Dieser enthält erstmalig die technischen Bewertungskriterien für die Wirtschaftstätigkeit der Umweltziele 3 bis 6, namentlich "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" sowie "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme". Auch hier ist vorgesehen, dass die neuen Umweltziele und ihre zugehörigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2023 hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit überprüft werden.
In diese Betrachtung werden alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften hinsichtlich ihrer Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben einbezogen. Weitere Informationen über die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften können dem Wirtschaftsbericht entnommen werden.
In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt secunet mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt, wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IIoT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten des secunet-Konzerns wurden zunächst auf der Basis einer Auflistung potenziell taxonomiefähiger Aktivitäten diejenigen identifiziert, die zum Geschäftsmodell von secunet passen. Diese wurden daraufhin anhand von finanziellen Kennzahlen hinsichtlich ihrer Bedeutung plausibilisiert. Hierbei wurden sowohl die ausgewiesenen Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als auch interne Finanzkennzahlen herangezogen.
Als Ergebnis der Analyse wurden die Wirtschaftsaktivitäten 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen", 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" sowie 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" als taxonomiefähig eingestuft. Durch die Veröffentlichung des EnvDA am 27. Juni 2023 mussten in diesem Geschäftsjahr erstmalig auch die Wirtschaftsaktivitäten der vier Umweltziele 3 bis 6 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) auf ihre Taxonomiefähigkeit hin untersucht werden. Dies wurde entsprechend umgesetzt, es konnte allerdings keine für secunet relevante Wirtschaftsaktivität identifiziert werden.
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| Taxonomiefähiger Anteil | Nicht-taxonomiefähiger Anteil | |
|---|---|---|
| Umsatz | 3% | 97 % |
| Investitionsausgaben (CapEx) | 57% | 43 % |
| Betriebsausgaben (OpEx) | 2% | 98 % |
Aufgrund von §289 (1) HGB ist secunet dazu verpflichtet die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß §315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss von secunet zum 31. Dezember 2023 nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahl genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Basierend auf einer Analyse der Wirtschaftsaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen Umsatzerlöse/Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an den jeweiligen Konzernwerten von secunet für das Geschäftsjahr 2023.
Der in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Umsatz für das Berichtsjahr 2023 wird auf 393,7 Mio. Euro beziffert. Dieser Betrag bildet den Nenner unter der EU-Taxonomieverordnung. Die Summe der Umsatzerlöse der für das Geschäftsjahr 2023 taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bildet den Zähler. Die in diesem Berichtsjahr 2023 identifizierten taxonomiefähigen Umsatzerlöse lassen sich auf die Geschäftstätigkeit der SysEleven GmbH zurückführen. Die SysEleven GmbH betreibt eine eigene Cloud-Infrastruktur und vermietet diese an Geschäftskunden, ergänzt durch weitere Cloud-Dienste, einschließlich der Kubernetes-Plattform MetaKube, sowie Beratungs- und IT-Service-Dienstleistungen.
Die CapEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Investitionsausgaben an, der entweder mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist (CapEx a), mit einem Plan um eine taxonomiekonforme Aktivität auszuweiten/eine aktuell nicht taxonomiefähige Tätigkeit fähig zu machen verbunden ist (CapEx b), oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit bezieht (CapEx c). Ein CapEx-Plan liegt aktuell nicht vor, wonach CapEx b entfällt. Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie an Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (einschließlich Mietzinsanpassungen) während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Dies gilt auch für entsprechende Zugänge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren.
Die so berechneten und in den Kapiteln "3. Sachanlagevermögen", "4. Immaterielle Vermögenswerte" und "5. Leasing" des Konzernanhangs ausgewiesenen Investitionsausgaben (CapEx) summieren sich für das Berichtsjahr 2023 auf 14,1 Mio. Euro.
Die Summe der Zugänge, welche taxonomiefähige Investitionen widerspiegeln, bilden den Zähler der CapEx-Kennzahl. Außerhalb seines Kerngeschäfts kann secunet mit seinen Investitionen in den Fuhrpark (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Annex I)), in Gebäude (7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (Annex I)) sowie in die Datenverarbeitung (8.1. Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (Annex I)) potenziell einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.
Die OpEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Betriebsausgaben an, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten (OpEx a), nicht kapitalisierten F&E-Aufwendungen (OpEx b), oder dem Erwerb von Produkten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit (OpEx c) verbunden ist. Zur Berechnung des taxonomiefähigen OpEx-Anteils wurden zur Ermittlung des Nenners jene Finanzbuchhaltungskonten herangezogen, welche die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing (Short-Term-Leasing), Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln.
Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der erfassten Ausgaben, die mit den oben genannten Konten erfasst worden sind und die in Zusammenhang mit den Vermögenswerten bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit stehen. Von den Gesamtbetriebsausgaben kann die Datenverarbeitung (8.1. "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" (Annex I)) den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden.
Folgende Wirtschaftstätigkeiten von secunet wurden für das Umweltziel Klimaschutz als taxonomiefähig klassifiziert:
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| Taxonomiefähige Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit | Zuordnung bei secunet |
|---|---|---|
| 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | Fuhrpark | CapEx |
| 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | Gebäude | CapEx |
| 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | Cloud-Infrastruktur und Cloud-Dienste der SysEleven GmbH | Umsatz, CapEx OpEx |
secunet hat, aufbauend auf den identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, eine Analyse zur Taxonomiekonformität (Alignment) durchgeführt. Es wurde dabei geprüft, ob die Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leisten und nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führen. Abschließend muss die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gewährleistet sein. Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform eingestuft werden.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung wurden Unterlagen von unseren Stakeholdern angefordert und Gespräche vor dem Hintergrund des Alignments geführt.
Der Konzern tätigt Investitionsausgaben, die unter die Definition des CapEx c) (Abschnitt 1.1.2.2. der Delegierten Verordnung 2021/2178) zu klassifizieren sind. Zur Analyse der Konformität wurden von verschiedenen Stakeholdern, insbesondere Leasinganbietern, Unterlagen zur Beurteilung der oben genannten Kriterien angefragt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden secunet keine Informationen in ausreichendem Detailgrad bereitgestellt. Eine Bewertung der Taxonomiekonformität konnte daher auf dieser Basis nicht vollständig durchgeführt werden.
Der Konzern nutzt angemietet Büroimmobilien und tätigt damit Investitionsausgaben, die unter die Definition des CapEx c) (Abschnitt 1.1.2.2. der Delegierten Verordnung 2021/2178) zu klassifizieren sind. Zur Analyse der Konformität wurde zunächst das Alter der Gebäude geprüft - Immobilien, die vor dem 31. Dezember 2020 fertiggestellt wurden, sind als nichttaxonomiekonform einzustufen. Die von secunet genutzten Immobilien sind entweder vor dem 31. Dezember 2020 bezogen worden oder älter als diese Datum. Insofern greift dieses Kriterium.
Die Aktivitäten der SysEleven GmbH im Rahmen von Datenverarbeitung, Hosting und den damit verbunden Tätigkeiten beziehen sich auf CapEx a) und OpEx a) (Abschnitte 1.1.2.2. und 1.1.3.2. der Delegierten Verordnung 2021/2178). Die technischen Bewertungskriterien werden im Berichtsjahr nicht erfüllt, da die im Kühlsystem der Rechenzentren verwendeten Kältemittel (zum Beispiel F-Gase) ein Treibhausgaspotenzial oberhalb der Grenzwerte aufweisen, die die Regulatorik vorschreibt.
Im Ergebnis erfüllt zum derzeitigen Stand keine Wirtschaftsaktivität die Kriterien, weshalb für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2023 nicht über eine EU-Taxonomie-Konformität berichtet werden kann.
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter Umsatz (3) | Umsatzanteil (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währung | (%) | (%) | (%) | (%) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,00 € | -% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 0,00 € | -% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 13.695.448,67 € | 3% | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie- konforme Tätigkeiten (A.2)) | 13.695.448,67 € | 3% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 13.695.448,67 € | 3% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 379.989.457,95 € | 97% | ||||
| Gesamt (A+B) | 393.684.906,62 € | 100% |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (%) | (%) | (%) | (J/N) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie- konforme Tätigkeiten (A.2)) | ||||
| Total (A.1 + A.2) | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||||
| Total (A.1 + A.2) | |||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Soziale Mindeststandards (17) | Taxonomie- konformer Umsatzanteil 2022 (18) | Taxonomie- konformer Umsatzanteil 2021 (19) |
| --- | --- | --- | --- |
| (J/N) | Prozent | Prozent | |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit | |||
| (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige | |||
| Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen | |||
| und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | -% | -% | |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene | -% | -% | |
| Tätigkeiten | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch | -% | -% | |
| nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | -% | -% | |
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) |
| --- | --- | --- |
| E | T | |
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit | ||
| (taxonomiekonform) | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit | ||
| (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige | ||
| Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen | ||
| und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene | ||
| Tätigkeiten | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch | ||
| nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter CapEx (3) | Anteil CapEx (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währung | (%) | (%) | (%) | (%) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 996.962,01 € | 7% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 4.254.934,68 € | 30% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 2.714.749,95 € | 20% | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | 7.966.646,64 € | 57% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 7.966.646,64 € | 57% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 6.093.024,22 € | 43% | ||||
| Gesamt (A+B) | 14.059.670,86 € | 100% |
scrollen
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (%) | (%) | (%) | (J/N) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||||
| Total (A.1 + A.2) | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||||
| Total (A.1 + A.2) | |||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |
|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Soziale Mindeststandards (17) |
| --- | --- |
| (J/N) | |
| --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |
| Total (A.1 + A.2) | |
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil 2022 | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil 2021 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) |
|---|---|---|---|---|
| (18) | (19) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Prozent | Prozent | E | T | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | -% | -% | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | -% | -% | ||
| Total (A.1 + A.2) | -% | -% | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter OpEx (3) | Anteil OpEx(4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währung | (%) | (%) | (%) | (%) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,00 € | -% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 0,00 € | -% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 235.413,38 € | -% | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | 235.413,38 € | -% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 235.413,38 € | -% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 10.991.678,25€ | 98% | ||||
| Gesamt (A+B) | 11.227.091,63€ | 100% |
scrollen
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Wirtschaftsaktivitäten (1) | Umweltverschmutzung (8) |
| --- | --- | --- |
| (%) | ||
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |
| Total (A.1 + A.2) | Total (A.1 + A.2) | |
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A+B) | Gesamt (A+B) |
scrollen
| | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") |
| --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) |
| --- | --- | --- | --- |
| | (%) | (%) | (J/N) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | | | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | | | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | | | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | | | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | | | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | | | |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | | | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | | | |
| Total (A.1 + A.2) | | | |
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | |
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | | | |
| Gesamt (A+B) | | | |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | (J/N) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||||
| Total (A.1 + A.2) | |||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Soziale Mindeststandards (17) | Taxonomiekonformer Op Ex-Anteil 2022 (18) | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil 2021 (19) |
| --- | --- | --- | --- |
| (J/N) | Prozent | Prozent | |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | -% | -% | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | -% | -% | |
| Total (A.1 + A.2) | -% | -% | |
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) |
|---|---|---|
| E | T | |
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand gemäß §312 Absatz 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Es wird erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem der aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Über die berichteten Aktivitäten hinaus waren keine weiteren berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte, Maßnahmen oder Unterlassungen zu verzeichnen."
Essen, den 19. März 2024
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
scrollen
| in Euro | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 41.269.674,54 | 21.479.549,36 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2, 11 | 88.896.835,69 | 75.818.259,18 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 2 | 1.234.850,54 | 304.018,98 |
| Vertragsvermögenswerte | 2, 11 | 2.872.998,07 | 2.596.942,21 |
| Vorräte | 7 | 48.033.717,04 | 72.298.654,03 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2 | 4.234.838,59 | 6.084.621,52 |
| Forderungen aus Ertragssteuern | 6.047.856,47 | 1.174.591,64 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 192.590.770,94 | 179.756.636,92 | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagevermögen | 3 | 11.492.598,69 | 10.720.417,00 |
| Nutzungsrechte | 5 | 17.376.742,30 | 18.288.681,46 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 35.690.375,98 | 39.006.599,04 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6 | 47.627.601,69 | 47.627.601,69 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 6.438.407,00 | 6.549.879,00 |
| Latente Steuern | 9 | 3.241.252,60 | 2.547.651,27 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 2 | 14.180.063,10 | 10.922.602,38 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 136.047.041,36 | 135.663.431,84 | |
| Aktiva, gesamt | 328.637.812,30 | 315.420.068,76 | |
| Passiva | |||
| in Euro | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Kurzfristige Fremdmittel | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10 | 32.354.865,81 | 36.185.965,84 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10 | 173.410,58 | 79.789,82 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 10 | 5.032.943,46 | 3.947.364,31 |
| Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | 10 | 1.161.643,18 | 312.500,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 13 | 18.660.695,33 | 17.211.643,67 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 10 | 51.235,23 | 3.068.902,97 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 | 22.938.684,64 | 12.290.604,69 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 10, 11 | 32.522.556,53 | 30.231.243,38 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 112.896.034,76 | 103.328.014,68 | |
| Langfristige Fremdmittel | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 10 | 12.897.754,89 | 14.709.981,23 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 2.977.256,29 | 12.638.551,04 | |
| Latente Steuern | 9 | 11.006.351,21 | 11.999.696,98 |
| Pensionsrückstellungen | 12 | 6.575.285,00 | 5.604.437,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 13 | 1.686.058,24 | 1.585.725,88 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 10, 11 | 42.755.799,98 | 37.562.964,37 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10 | 0,00 | 156.250,00 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 77.898.505,61 | 84.257.606,50 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 15 | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 15 | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | 15 | -701.105,06 | -211.218,99 |
| Gewinnrücklagen | 15 | 110.026.191,28 | 99.378.962,70 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 137.747.092,02 | 127.589.749,51 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 15 | 96.179,91 | 244.698,07 |
| Eigenkapital, gesamt | 15 | 137.843.271,93 | 127.834.447,58 |
| Passiva, gesamt | 328.637.812,30 | 315.420.068,76 |
scrollen
| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2023 | 1.1.-31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 16 | 393.684.906,62 | 347.224.758,27 |
| Umsatzkosten | -306.314.193,46 | -257.070.106,71 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 87.370.713,16 | 90.154.651,56 | |
| Vertriebskosten | -26.052.197,05 | -22.741.856,56 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 18 | -10.340.995,05 | -9.846.186,85 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -10.614.200,80 | -10.345.851,22 | |
| Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 2 | -30.273,84 | -103.748,75 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 2.664.748,40 | 0,00 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.495,80 | -104.364,36 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 42.984.299,02 | 47.012.643,82 | |
| Zinserträge | 19 | 1.888,35 | 26.989,84 |
| Zinsaufwendungen | 19 | -896.624,50 | -509.626,98 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 0,00 | 183.967,79 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 42.089.562,87 | 46.713.974,47 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 20 | -13.088.076,73 | -15.424.160,20 |
| Konzernperiodenergebnis | 29.001.486,14 | 31.289.814,27 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 29.150.004,30 | 31.308.526,86 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | 15 | -148.518,16 | -18.712,59 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | 4,51 | 4,84 | |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert, unverwässert, Stück) | 6.469.502 | 6.469.502 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2023 | 1.1.-31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Konzernperiodenergebnis | 29.001.486,14 | 31.289.814,27 | |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 15 | -720.103,00 | 2.638.810,00 |
| Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer | 230.216,93 | -843.627,56 | |
| -489.886,07 | 1.795.182,44 | ||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Realisierung Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund Entkonsolidierung | 15 | 0,00 | -268.469,10 |
| Sonstiges Ergebnis | -489.886,07 | 1.526.713,34 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 28.511.600,07 | 32.816.527,61 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 28.660.118,23 | 32.835.240,20 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | -148.518,16 | -18.712,59 |
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| in Euro | 1.1.-31.12.2023 | 1.1.-31.12.2022 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 42.089.562,87 | 46.713.974,47 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 17.459.808,40 | 14.872.042,07 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge | -2.544.474,30 | -178.578,39 |
| Veränderung der Rückstellungen | 1.591.574,15 | -7.848.781,33 |
| Buchverluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 6.194,10 | 84.676,00 |
| Zinsergebnis | 894.736,15 | 482.637,14 |
| Veränderung der Forderungen, Vertragsvermögenswerte, Vorräte und sonstigen Vermögenswerte | 8.571.795,27 | -68.066.247,46 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 6.242.419,49 | 34.948.560,48 |
| Steuerzahlungen | -22.435.739,47 | -24.973.175,31 |
| Mittelabfluss/-zufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 51.875.876,66 | -3.964.892,33 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -8.807.774,18 | -5.543.556,41 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 49.648,90 | 38.456,00 |
| Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | -61.625,40 | -240.198,00 |
| Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten | 65.571,70 | 104.700,00 |
| Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener liquider Mittel | 0,00 | -48.858.953,09 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -8.754.178,98 | -54.499.551,50 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von kurz- oder langfristigen Darlehen | 2.739.956,52 | 731.887,44 |
| Dividendenauszahlung | -18.502.775,72 | -34.805.920,76 |
| Tilgungsanteil von Zahlungen i.Z.m. Leasingzahlungen | -5.978.543,88 | -4.709.840,92 |
| Zinseinzahlungen | 1.888,35 | 26.989,84 |
| Zinsauszahlungen | -688.069,63 | -407.087,17 |
| Darlehenstilgungen | -904.028,14 | -368.096,43 |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -23.331.572,50 | -39.532.068,00 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19.790.125,18 | -97.996.511,83 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Periode | 21.479.549,36 | 119.476.061,19 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 41.269.674,54 | 21.479.549,36 |
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| Sonstige Rücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für eigene Anteile | Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 268.469,10 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | -268.469,10 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis1.1.-31.12.2022 | 0,00 | -268.469,10 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2022/1.1.2023 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 0,00 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis1.1.-31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis. 1.1 - 31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2023 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 0,00 |
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| Sonstige Rücklagen | ||
|---|---|---|
| in Euro | Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Steuern |
| --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | -2.830.316,20 | 927.654,60 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 2.638.810,00 | -843.627,56 |
| Konzern-Gesamtergebnis1.1.-31.12.2022 | 2.638.810,00 | -843.627,56 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2022/1.1.2023 | -191.506,20 | 84.027,04 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2023 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis1.1.-31.12.2023 | -720.103,00 | 230.216,93 |
| Konzern-Gesamtergebnis. 1.1 - 31.12.2023 | -720.103,00 | 230.216,93 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2023 | -911.609,20 | 314.243,97 |
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| Sonstige Rücklagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gesamt Sonstige Rücklagen | Gewinnrücklagen | Eigenkapital der Anteilseigner der secunet AG | Nicht beherrschende Anteile | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | -1.737.932,33 | 102.876.356,60 | 129.560.430,07 | 263.410,66 | 129.823.840,73 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 31.308.526,86 | 31.308.526,86 | -18.712,59 | 31.289.814,27 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 1.526.713,34 | 0,00 | 1.526.713,34 | 0,00 | 1.526.713,34 |
| Konzern-Gesamtergebnis1.1.-31.12.2022 | 1.526.713,34 | 31.308.526,86 | 32.835.240,20 | -18.712,59 | 32.816.527,61 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -34.805.920,76 | -34.805.920,76 | 0,00 | -34.805.920,76 |
| Eigenkapital zum 31.12.2022/1.1.2023 | -211.218,99 | 99.378.962,70 | 127.589.749,51 | 244.698,07 | 127.834.447,58 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2023 | 0,00 | 29.150.004,30 | 29.150.004,30 | -148.518,16 | 29.001.486,14 |
| Sonstiges Ergebnis1.1.-31.12.2023 | -489.886,07 | 0,00 | -489.886,07 | 0,00 | -489.886,07 |
| Konzern-Gesamtergebnis. 1.1 - 31.12.2023 | -489.886,07 | 29.150.004,30 | 28.660.118,23 | -148.518,16 | 28.511.600,07 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -18.502.775,72 | -18.502.775,72 | 0,00 | -18.502.775,72 |
| Eigenkapital zum 31.12.2023 | -701.105,06 | 110.026.191,28 | 137.747.092,02 | 96.179,91 | 137.843.271,93 |
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals siehe Anhangangabe 15.
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft (im Folgenden "secunet AG" oder "secunet") ist beim Amtsgericht Essen, Deutschland, (HRB 13615) eingetragen. Sie ist eine börsennotierte Gesellschaft im Segment Prime Standard im regulierten Markt in Frankfurt. Die Anschrift lautet: secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen, Deutschland.
Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -Verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit BSI-zugelassener Verschlüsselungstechnologie bis zur höchsten Sicherheitsstufe.
secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie.
Der Konzernabschluss wird nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Voraussetzungen der §§315, 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) werden eingehalten. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des Standing Interpretations Committee (SIC). Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geltenden Standards und Interpretationen werden angewandt, sofern sie von der EU übernommen wurden (Endorsement). Insoweit entspricht der Konzernabschluss der secunet AG den IFRS.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden nach ihrer Aufstellung am 19. März 2024 vom Vorstand freigegeben.
Der Konzernabschluss - ebenso wie der Jahresabschluss der secunet AG - wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt gemacht. Er steht auf der Internetseite www.secunet.com/ueber-uns/investoren zum Download zur Verfügung. Zudem kann er bei der secunet AG unter obiger Adresse angefordert oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.
Die Muttergesellschaft ist die Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München. Sie ist direkt mit 75,12% an der secunet AG beteiligt.
Der Konzernabschluss der secunet AG wird über den Konzernabschluss der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (kleinster Konsolidierungskreis), in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse der MC Familiengesellschaft mbH sowie der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht.
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen aufgrund der erfolgten Übernahme in EU-Recht (EU-Endorsement) oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals anzuwenden:
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| Standard / Interpretation | Wesentliche Neuerung | Inkrafttreten für Geschäftsjahresbeginn am oder nach dem: |
|---|---|---|
| Neue Standards | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1.1.2023 |
| Geänderte Standards | ||
| Änderungen an IAS 1 | Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 8 | Definition von Schätzungen bei der Bilanzierung | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 12 | Internationale Steuerreform - Modellregeln der zweiten Säule | 1.1.2023 |
| Änderungen an IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen | 1.1.2023 |
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich durch die Anwendung der geänderten Standards nicht ergeben.
Die folgenden Standards und Interpretationen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, aber entweder noch nicht nach den Vorgaben des Standards bzw. der Interpretation anzuwenden oder noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen.
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| Standard/Interpretation | Wesentliche Neuerung | Erstmalige Anwendung |
|---|---|---|
| Geänderte Standards (EU Endorsement ist bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt) | ||
| Änderungen an IAS 1 | Einstufung der Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, einschließlich der Verschiebung des Stichtags | GJ 2024 |
| Änderungen an IFRS 16 | Leasingverbindlichkeit bei einem Sale-and-lease-back | GJ 2024 |
| Änderungen an IAS 1 | Nicht-kurzfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | GJ 2024 |
| Geänderte Standards (noch nicht von der EU übernommen) | ||
| Änderungen an IAS 7/IFRS 7 | Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | GJ 2024 |
| IAS 21 | Mangelnde Austauschbarkeit | GJ 2025 |
Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen ist nicht geplant.
Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den secunet-Konzernabschluss erwartet.
Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 basiert, mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen aufgrund der Erstanwendung von neuen oder geänderten IAS-/IFRS-Vorschriften, auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsgrundsätzen wie im Vorjahr. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist nach Fristigkeiten gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang erläutert worden.
Der Konzernabschluss der secunet AG wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ausgewiesen.
In den Konzernabschluss werden neben der secunet Security Networks Aktiengesellschaft alle Beteiligungsunternehmen einbezogen, die von der secunet AG beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen gegeben ist, ein Anrecht auf variable Rückflüsse aus der Beteiligung und die Möglichkeit besteht, die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass die variablen Rückflüsse beeinflusst werden können.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Konsolidierungskreis unverändert.
Zum 31. Dezember 2023 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft secunet AG und sechs (Vorjahr: sechs) vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.
Nach den IFRS weisen die Tochtergesellschaften folgende Werte aus:
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| Gesellschaft | Sitz | Beteiligungshöhe | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital zum 31.12.2023 | Jahresergebnis 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| secunet International GmbH&Co. KG | Essen | 100% | 0% | 108 TEuro | 2.710 TEuro |
| secunet International Management GmbH | Essen | 100% | 0% | 57 TEuro | 4 TEuro |
| secustack GmbH i.L. | Dresden | 51% | 49% | 245 TEuro | -303 TEuro |
| finally safe GmbH | Essen | 100% | 0% | 49 TEuro | -5 TEuro |
| stashcat GmbH | Hannover | 100% | 0% | 1.116 TEuro | -1.169 TEuro |
| SysEleven GmbH | Berlin | 100% | 0% | 17.696 TEuro | -4.253 TEuro |
Die konsolidierte Tochtergesellschaft secustack GmbH befindet sich in Liquidation.
Die secunet Inc., Austin, Texas/USA, 100%ige Beteiligung, ist nicht mehr operativ tätig und wird aus Wesentlichkeitsgründen seit dem Geschäftsjahr 2002 nicht mehr konsolidiert.
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der secunet AG und der Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der secunet AG sowie sämtlicher einbezogener Gesellschaften ist der 31. Dezember 2023.
Die unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogene 100%ige Tochtergesellschaft secunet International GmbH&Co. KG macht für das Geschäfts-j ahr 2023 von den Befreiungsvorschriften des §264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch. Die secunet International Management GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der secunet International GmbH&Co. KG.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens werden dabei mit ihren jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
In Einzelabschlüssen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegen konsolidierte Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen.
Die Berichtswährung des Konzerns ist Euro.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie entstanden sind. Sie werden zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts nicht ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird (FVTPL), kommen hierzu die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Kategorisierung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs in die folgenden Kategorien:
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| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| ― | FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden) |
| ― | FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden) |
| ― | FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) |
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen kumuliert erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
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| ― | Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
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| ― | Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| ― | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL zu designieren, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene. In der Vergangenheit hat der secunet-Konzern sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich zum Zwecke des Haltens zur Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsleistungen erworben. Auf dieser Basis wird davon ausgegangen, dass dies auch zukünftig gilt.
Zur Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums, das heißt, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind (beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz), berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr die Bedingungen erfüllen.
Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:
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| ― | bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden, |
| ― | Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden, |
| ― | vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und |
| ― | Bedingungen, die den Anspruch des Konzerns auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswerts einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung). |
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann.
Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert aufgestellt, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag zu leisten, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.
Diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Auf Grundlage der in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshierarchie erfolgt die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Verfügbarkeit relevanter Informationen. Für die erste Stufe sind notierte (unbereinigte) Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Derzeit liegen keine Sachverhalte für finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL vor.
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird entsprechend erfasst.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Investmentkosten dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern betrachtet alle hochliquiden Anlagen, deren Abhebung oder Gebrauch nicht eingeschränkt ist, als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Hierzu zählen neben Bargeld und Sichteinlagen auch kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Nennwert.
Leistungen, die im Rahmen von Kundenprojekten bereits erbracht wurden, aber noch nicht an den Kunden abgerechnet wurden, werden im Posten der Vertragsvermögenswerte erfasst.
Vorräte, die fast ausschließlich Handelswaren umfassen, sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der Durchschnittsmethode.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie Kosten der Herstellung bewertet.
Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung grundsätzlich auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert und der aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt.
Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Die Abschreibungsdauer basiert auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und Marken werden planmäßig über zehn bis zwölf Jahre abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38.57 erfüllt werden. Dabei werden Einzelkosten sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten auf Basis von Stundenaufschreibungen sowie eingekauften Fremdleistungen erfasst. Die Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts beginnt im Zeitpunkt der Vertriebsfreigabe.
Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte werden durch den Vergleich ihres Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag als höherem Wert aus beizulegendem Zeitwert und Nutzungswert des Vermögenswerts ermittelt. Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächsthöheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen, wird für diese Vermögenswerte eine Wertaufholung vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind die Geschäfts- und Firmenwerte.
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten der erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet.
Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden gegebenenfalls Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit).
Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass die Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird die Wertaufholung für den jeweiligen Vermögenswert als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtsjahr lagen keine außerplanmäßigen Wertminderungen oder Wertaufholungen vor.
Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen bewertete Kundenstämme und Marken denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitieren. Dieser Impairment-Test wird jährlich vorgenommen und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gibt.
Sollte der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigen, so ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des ermittelten Differenzbetrags abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden dabei nicht wieder rückgängig gemacht. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, so ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig bei den Buchwerten der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen.
Ertragsteuern umfassen alle laufenden Steuern auf der Grundlage des jährlichen Periodenergebnisses sowie latente Steuern. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Ertragsteuern) unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen gebildet zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke nach den IFRS und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Differenz verwendet werden kann.
Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Die latenten Steuern, die sich aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ergeben, werden saldiert ausgewiesen.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standorts, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend, sofern notwendig, um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Leasingzahlungen für Mietverlängerungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst und die geleisteten Zahlungen reduzieren den Buchwert der Leasingverbindlichkeit. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Leasingnehmer seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Leasingnehmer seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf Null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (einschließlich IT-Ausstattung) nicht anzusetzen. Der Leasingnehmer erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die verlässlich geschätzt werden können und deren Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Rückstellungen werden in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Mögliche Erstattungsansprüche werden nicht saldiert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method für leistungsorientierte Pläne. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei Schätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet und zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Entstehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Aktuar zugrunde.
Beiträge für beitragsorientierte Versorgungszusagen werden in den jeweiligen Funktionsbereichen als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in dem Zeitraum erfasst, in dem die damit verbundenen Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erbracht werden.
secunet verfügt über Vergütungspläne, in deren Rahmen den Vorständen der secunet AG virtuelle Aktien gewährt werden, die nach dem Ende einer vierjährigen Performance-Periode ausschließlich in bar abgegolten werden. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag innerhalb der Performance-Periode sowie zum Auszahlungszeitpunkt wird die Rückstellung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie zu Erlösen nach diesem Tag führen, als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital beträgt 6.500.000 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage der secunet AG in Höhe von 1.902.005,80 Euro resultiert aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.
Eigene Anteile sind die eigenen Aktien der secunet AG, die von dieser selbst gehalten werden. Der Erwerb der eigenen Aktien wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung (Rücklage für eigene Anteile (Wert zum 31. Dezember 2023 wie im Vorjahr -103.739,83 Euro)) ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird kein Gewinn oder Verlust für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile ausgewiesen. Die Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung erfasst.
In den Gewinnrücklagen werden die nicht an Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre erfasst.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Anteile der nicht beherrschenden Anteile am Konzernergebnis führen zu einer Erhöhung oder Verminderung der nicht beherrschenden Anteile.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Der secunet-Konzern erzielt seine Umsätze mit dem Verkauf von Hardware, Lizenzen, Service-und Wartungsleistungen, sowohl getrennt als auch in Produktbundlen, und der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen. Die Zahlungen werden typischerweise innerhalb von 30-90 Tagen fällig.
Beim getrennten Verkauf von Hardware oder Lizenzen erübrigt sich die Aufgliederung in Leistungsverpflichtungen, da der jeweilige Verkauf eine einzelne Leistungsverpflichtung darstellt. Beim Verkauf von Hardware findet eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt statt, zu dem der Kunde die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Bei Lizenzübertragungen ist nach IFRS 15 zu beurteilen, ob der Kunde hierdurch ein Recht auf Zugang bzw. ein Recht auf Nutzung erhält. Hieraus ergibt sich, ob eine zeitraumbezogene bzw. zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgt.
Beim Verkauf von Produktbundlen handelt es sich nach IFRS 15 um Mehrkomponentengeschäfte. IFRS 15 verlangt bei Mehrkomponentengeschäften die Identifikation der separierbaren, eigenständigen Leistungsverpflichtungen innerhalb des Produktbundles. Im Anschluss ist für jede dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen, ob die Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgt. Hierbei ist auf die allgemeinen Grundsätze zur Umsatzrealisierung wie oben dargestellt abzustellen.
Für die in den Produktbundlen enthaltenen Dienst- und Serviceleistungen (zum Beispiel Softwaresubscription, Service Level Agreements, Supportleistungen oder verlängerte Garantien) ist unter Ausnutzung von Ermessenentscheidungen zu bestimmen, ob es sich jeweils um eigene Leistungsverpflichtungen handelt, oder ob diese Dienst- und Serviceleistungen zusammen mit einer anderen Leistungsverpflichtung aus dem Produktbundle ein Leistungsbundle darstellen.
Die Verteilung des Gesamttransaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt anhand von Einzelveräußerungspreisen.
Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Konzern sowohl auf der Basis von Dienstverträgen als auch auf der Basis von Werkverträgen.
In der Form von Dienstverträgen werden im Wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, bei denen es zu einem zeitlichen Zusammenfall von Leistungserbringung und Leistungsverbrauch kommt. Dem Wesen von Dienstverträgen nach wird die Leistungsbringung geschuldet, nicht das Ergebnis.
Nach IFRS 15.35 erfolgt die Leistungserfassung in diesen Fällen über den Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem Anteil an der Gesamtleistungserbringung (outputorientiert).
Als Abgrenzungsmerkmal zu den Dienstverträgen wird im Rahmen der Werkverträge das Ergebnis geschuldet - das heißt, im erweiterten Sinne wird ein Vermögenswert für den Kunden geschaffen. Für diesen Vermögenswert hat der Konzern keine alternative Verwendungsmöglichkeit. Unter diesen Vertragstyp fasst der Konzern im Wesentlichen kundenindividuelle Softwareentwicklungen, aber auch Lizenzverkäufe mit umfangreichem Customizing.
Bei Werkverträgen ist der Umsatz im Verhältnis des Fertigstellungsgrades zu realisieren (IFRS 15.39). Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten geschätzt (inputorientiert).
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge sowie der Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte (siehe Erläuterungen 3 und 4), der Werthaltigkeit von Forderungen (siehe Erläuterung 2), den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterungen 12 und 13), der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Erläuterung 9) sowie die Realisierung der Erträge bei Dienstleistungen (siehe Abschnitt Umsatzrealisierung in diesem Kapitel). Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes vorzunehmen (siehe Erläuterung 6). Schätzungen und Annahmen spielen bei der Kaufpreisallokation im Rahmen von Erstkonsolidierungen ebenfalls eine Rolle. Hier insbesondere bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes der Nutzungsdauer sowie der Bestimmung von Lizenzraten.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Die derzeit existierenden geopolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen (Krieg in der Ukraine, Nahostkonflikt, steigende Strom-, Energie- und Rohstoffpreise, anhaltende Liefereinschränkungen bei Vorprodukten (insbesondere bei Halbleitern) und das damit verbundene Risiko weiterhin hoher oder steigender Inflationsraten mit negativen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft auch als Folge weiterer Zinserhöhungen) sind aus heutiger Sicht mit Unsicherheiten verbunden. Eine direkte Betroffenheit der Geschäftstätigkeit des secunet-Konzerns ist weiterhin nicht eingetreten.
Da diese Risiken vom Vorstand insgesamt als beherrschbar angesehen werden, ergaben sich keine wesentlichen Anpassungen der Annahmen und Schätzungen, die dem Ansatz und der Bewertung zugrunde gelegt wurden.
Auch hat die Überprüfung der Werthaltigkeit im Bereich der Firmenwerte (siehe Erläuterung 6), sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (siehe Erläuterungen 3 und 4), aktiven latenten Steuern (siehe Erläuterung 9), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (siehe Erläuterung 2) in diesem Zusammenhang nicht zu Wertminderungen geführt.
Aus der Klimaänderung ergeben sich für das Geschäft der secunet AG keine Risiken und Chancen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden gemäß dem Wahlrecht von IAS 20.24 nach IAS 20.27 direkt mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten des bezuschussten Vermögenswerts verrechnet und stellen somit eine Anschaffungskostenminderung dar. Die Zuwendungen werden ratierlich in Form von geringeren Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Zuwendungen hierfür in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) erhalten.
Die übrigen Zuwendungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der Anspruch entsteht.
Ermessen wird ausgeübt bei der Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests (siehe Erläuterung 6), bei der Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden (siehe Erläuterungen 2 und 8) sowie bei der Bestimmung der Zinssätze im Rahmen der Leasingbilanzierung (siehe Erläuterung 5).
Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden dabei solche Vermögenswerte und Schulden angesetzt, die innerhalb eines Jahres fällig sind.
Entsprechend IAS 12 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditunternehmen.
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 88.896.835,69 Euro (Vorjahr: 75.818.259,18 Euro).
Im Berichtsjahr werden Vertragsvermögenswerte für bereits im Rahmen von Kundenprojekten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 2.872.998,07 Euro (Vorjahr: 2.596.942,21 Euro) ausgewiesen (davon gegen verbundene Unternehmen: 16.817,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)).
Die finanziellen Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen betragen 1.234.850,54 Euro (Vorjahr: 304.018,98 Euro) und resultieren wie im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.
Die Fristigkeit sämtlicher aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Forderungen stellt sich folgendermaßen dar:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Nicht fällig | 67.833.044,21 | 64.477.435,67 |
| 1-30 | 20.562.747,00 | 9.272.475,00 |
| 31-90 | 130.380,00 | 2.480.588,00 |
| 91 - 180 | 328.695,00 | 12.933,00 |
| 181 - 360 | 1.500.595,00 | 16.185,00 |
| > 360 | -127.928,00 | 42.182,00 |
| Gesamt | 90.227.533,21 | 76.301.798,67 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wurden die folgenden Wertberichtigungen vorgenommen:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.1. | 179.520,51 | 79.520,51 |
| Abgeschriebene Beträge | 0,00 | -3.748,75 |
| Neubewertung der Wertberichtigungen | -83.673,53 | 103.748,75 |
| Stand zum 31.12. | 95.846,98 | 179.520,51 |
Die Erfassung einer spezifischen Wertberichtigung auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfolgt bei deutlicher Überfälligkeit (>180 Tage) der Forderungen bei nicht öffentlichen Auftraggebern oder aufgrund besonderer Informationen für den Einzelfall. Eine ergebniswirksame Ausbuchung erfolgt bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder wenn die Forderung aus anderen Gründen als uneinbringlich eingeschätzt wird.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde, die nicht einer spezifischen Wertberichtigung unterliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis berechnet. Der Berechnung der erwarteten Verluste auf kollektiver Basis liegt eine Wertminderungsmatrix zugrunde, die eine Analyse historischer Daten über die Laufzeit der letzten fünf Jahre enthält. Die Wertberichtigung auf kollektiver Basis ist unter Verwendung von historischen Daten bereits bei dem Erstansatz der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte anzusetzen und ist an jedem Abschlussstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen anzupassen.
Nicht fällige und nicht einzelwertberichtigte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden vom Vorstand als werthaltig eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit, der Kundenstruktur sowie den langfristigen Geschäftsbeziehungen.
Die Zuführung zu und die Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Wertaufholungen/Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gezeigt.
Bei den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 18.414.901,69 Euro (Vorjahr: 17.007.223,90 Euro) handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
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| 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen | Anlagen im Bau |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 0,00 | 29.816.677,28 | 29.816.677,28 | 41.683,38 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 5.646.852,11 | 5.646.852,11 | 0,00 |
| Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -41.683,38 |
| Abgänge | 0,00 | -1.661.321,97 | -1.661.321,97 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 33.802.207,42 | 33.802.207,42 | 0,00 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 19.096.260,28 | 19.096.260,28 | 0,00 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 4.818.827,42 | 4.818.827,42 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | -1.605.478,97 | -1.605.478,97 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 22.309.608,73 | 22.309.608,73 | 0,00 |
| Restbuchwert am 31.12. | 0,00 | 11.492.598,69 | 11.492.598,69 | 0,00 |
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| | 2022 |
| --- | --- | --- |
| in Euro | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen |
| --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 23.631.496,36 | 23.673.179,74 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 2.318.519,27 | 2.318.519,27 |
| Zugänge | 4.884.181,45 | 4.884.181,45 |
| Umbuchungen | 41.683,38 | 0,00 |
| Abgänge | -1.059.203,18 | -1.059.203,18 |
| Stand am 31.12. | 29.816.677,28 | 29.816.677,28 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 16.044.036,36 | 16.044.036,36 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 3.988.295,10 | 3.988.295,10 |
| Abgänge | -936.071,18 | -936.071,18 |
| Stand am 31.12. | 19.096.260,28 | 19.096.260,28 |
| Restbuchwert am 31.12. | 10.720.417,00 | 10.720.417,00 |
Der Buchwert der Sachanlagen, für welche Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten bestehen, beläuft sich auf 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). An Darlehensgeber verpfändete Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen wie im Vorjahr nicht vor.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| 2023 | |||
|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Summe immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 7.676.705,00 | 45.248.209,14 | 52.924.914,14 |
| Zugänge | 3.157.000,00 | 3.922,06 | 3.160.922,06 |
| Abgänge | 0,00 | -71.169,59 | -71.169,59 |
| Stand am 31.12. | 10.833.705,00 | 45.180.961,61 | 56.014.666,61 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 3.999.561,00 | 9.918.754,10 | 13.918.315,10 |
| Zugänge | 1.312.762,00 | 5.164.383,11 | 6.477.145,11 |
| Abgänge | 0,00 | -71.169,58 | -71.169,58 |
| Stand am 31.12. | 5.312.323,00 | 15.011.967,63 | 20.324.290,63 |
| Restbuchwert am 31.12. | 5.521.382,00 | 30.168.993,98 | 35.690.375,98 |
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| 2022 | |||
|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Summe immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 7.476.705,00 | 13.621.830,95 | 21.098.535,95 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 31.219.531,60 | 31.219.531,60 |
| Zugänge | 200.000,00 | 459.374,96 | 659.374,96 |
| Abgänge | 0,00 | -52.528,37 | -52.528,37 |
| Stand am 31.12. | 7.676.705,00 | 45.248.209,14 | 52.924.914,14 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 2.619.592,00 | 5.244.939,14 | 7.864.531,14 |
| Zugänge | 1.379.969,00 | 4.726.343,33 | 6.106.312,33 |
| Abgänge | 0,00 | -52.528,37 | -52.528,37 |
| Stand am 31.12. | 3.999.561,00 | 9.918.754,10 | 13.918.315,10 |
| Restbuchwert am 31.12. | 3.677.144,00 | 35.329.455,04 | 39.006.599,04 |
Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der Zugehörigkeit des Vermögenswerts in den Funktionsbereichen erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 26.200 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte wurden Entwicklungskosten in Höhe von 3.157.000,00 Euro (Vorjahr: 200.000,00 Euro) aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 vollumfänglich erfüllt waren.
Die Entwicklung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 17.018.624,49 | 750.884,70 | 887.836,35 | 18.657.345,54 |
| Zugänge | 4.254.934,68 | 996.962,01 | 0,00 | 5.251.896,69 |
| Leasingzahlungen | -4.942.079,32 | -516.020,35 | -736.022,39 | -6.194.122,06 |
| Zinsaufwand | 180.352,48 | 24.256,21 | 10.969,49 | 215.578,18 |
| Stand 31.12. | 16.511.832,33 | 1.256.082,57 | 162.783,45 | 17.930.698,35 |
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| 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 16.540.454,77 | 869.656,16 | 0,00 | 17.410.110,93 |
| Zugänge | 1.380.949,66 | 425.162,22 | 0,00 | 1.806.111,88 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 2.731.811,56 | 0,00 | 1.418.822,09 | 4.150.633,65 |
| Leasingzahlungen | -3.822.722,66 | -548.910,70 | -539.298,08 | -4.910.931,44 |
| Zinsaufwand | 188.131,16 | 4.977,02 | 8.312,34 | 201.420,52 |
| Stand 31.12. | 17.018.624,49 | 750.884,70 | 887.836,35 | 18.657.345,54 |
Zur Fristigkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 vgl. Textziffer 10 Verbindlichkeiten. Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betrugen 2023 29.118,00 Euro (Vorjahr: 88.941,78 Euro). Der Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse betrug im Geschäftsjahr 2023 147.169,43 Euro (Vorjahr: 195.148,84 Euro).
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| 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 16.509.659,00 | 894.723,01 | 884.299,45 | 18.288.681,46 |
| Zugänge | 4.254.934,68 | 996.962,01 | 0,00 | 5.251.896,69 |
| Abschreibungen | -4.759.862,62 | -633.823,02 | -770.150,21 | -6.163.835,85 |
| Stand 31.12. | 16.004.731,06 | 1.257.862,00 | 114.149,24 | 17.376.742,30 |
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| 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 16.239.851,72 | 869.188,85 | 0,00 | 17.109.040,57 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 1.371.060,93 | 435.380,95 | 0,00 | 1.806.441,88 |
| Zugänge | 2.731.811,56 | 0,00 | 1.418.822,09 | 4.150.633,65 |
| Abschreibungen | -3.833.065,21 | -409.846,79 | -534.522,64 | -4.777.434,64 |
| Stand 31.12. | 16.509.659,00 | 894.723,01 | 884.299,45 | 18.288.681,46 |
Darstellung der nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Leasingverträgen
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 5.608.353,99 | 4.145.514,63 |
| 1 bis 5 Jahre | 10.214.636,63 | 11.662.185,52 |
| Größer 5 Jahre | 3.104.021,76 | 3.480.001,25 |
| Gesamt | 18.927.012,38 | 19.287.701,40 |
Für bisher noch nicht bilanzierte Mietoptionen können Zahlungen in Höhe von 2.950.504,80 Euro (Vorjahr: 10.162.864,80 Euro) in den nächsten Jahren anfallen.
Die segmentbezogene Verteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:
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| 2023 | 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Public Sector | Business Sector | Summe | Public Sector | Business Sector | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 | 9.023.266,13 | 1.299.700,00 | 10.322.966,13 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 37.304.635,56 | 0,00 | 37.304.635,56 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Restbuchwert am 31.12. | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, basierend auf erwarteten Synergien aus dem jeweiligen Unternehmenszusammenschluss. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten.
Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector.
Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf eine gegebenenfalls vorliegende Wertminderung gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den Nutzungswert bestimmt. Die Überprüfung findet jährlich zum 31. Dezember statt. Der Nutzungswert wird aus den diskontierten Zahlungsströmen der jeweiligen Einheit errechnet. Die Zahlungsströme werden aus dem EBIT abgeleitet, der im Rahmen der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung ermittelt wurde. Dieser wird zum Noplat (net-operating profit less adjusted taxes) übergeleitet und um Abschreibungen und Investitionen korrigiert. Bei den Berechnungen kam ein Diskontierungssatz (WACC) von 10,80% (Vorjahr: 10,25%) zur Anwendung.
Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes werden ein risikoloser Zins (aus Basis von Marktdaten) von 2,55% (Vorjahr: 2,0%), eine Marktrisikoprämie von 7,5% (Vorjahr: 7,5%) sowie ein Beta-Faktor von 1,1 (Vorjahr: 1,1) berücksichtigt. Da die Gesellschaft überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, werden einheitliche Parameter für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet. Die dem Test zugrundeliegenden Planungen basieren auf einem Zeitraum von drei Jahren und berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Erwartungen des Managements in Bezug auf die künftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Wachstumsrate über den Detailplanungszeitraum von 6% im Segment Public und 9,7% im Segment Business. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme mit Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 0,5% (Vorjahr: 0,5%) im Nutzungswert berücksichtigt.
Da die diskontierten Zahlungsströme die Buchwertansätze der Geschäfts- oder Firmenwerte überstiegen, waren keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde der Risikozuschlag um 1% erhöht und pauschale Abschläge in Höhe von 20% auf die erwarteten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auch hierbei ergab sich kein Wertminderungsbedarf für einen der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Handelswaren | 47.059.012,03 | 69.681.448,11 |
| Fertige Erzeugnisse | 54.517,70 | 265.035,40 |
| Unfertige Erzeugnisse | 457.123,49 | 1.169.325,40 |
| Geleistete Anzahlungen | 463.063,82 | 1.182.845,12 |
| Gesamt | 48.033.717,04 | 72.298.654,03 |
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten bewertet.
Die Herstellkosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie der Kosten der Herstellung bewertet.
Im Berichtsjahr führten Wertkorrekturen für Handelswaren zu einem Aufwand in Höhe von 612 TEuro (Vorjahr: 719 TEuro).
Die innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen betragen 6.438.407,00 Euro (Vorjahr: 6.549.879,00 Euro). Werterhöhend wirken die regelmäßigen Beiträge; Wertmindernd wirken Auszahlungen für Rentenzahlungen. Im Jahr 2023 entstand ein Verlust aus den Bewertungsmaßnahmen der Versicherungsgesellschaften zum Jahresende.
Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Rückversicherung bestehender Pensionsverpflichtungen von aktuellen und ehemaligen secunet-Mitarbeitern aus übernommenen Pensionszusagen früherer Arbeitgeber. Bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Planvermögen nach IAS 19. Deckungskapitale, die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden, stellen Erstattungen nach IAS 19 dar. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für das Deckungskapital wird durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und erfolgt für den weit überwiegenden Anteil des Rückdeckungskapitals anhand anerkannter finanzmathematischer Verfahren (Barwertmethode unter Anwendung von Swapzinssätzen zuzüglich emittentenspezifischer Risikoaufschläge).
Der Ertrag aus den Erstattungsansprüchen wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) ausgewiesen.
Im Konzern bestehen Verlustvorträge in Höhe von 7.883 TEuro in der Körperschaftsteuer bzw. 8.835 TEuro in der Gewerbesteuer (Vorjahr: 5.692 TEuro in der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) die wie im Vorjahr ausschließlich auf inländische Gesellschaften entfallen.
Auf Verluste in Höhe von 3.666 TEuro (Vorjahr: 2.709 TEuro) wurden keine latenten Steuern gebildet, da kurz- bis mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieser Verlustvorträge gerechnet wird. Sie sind unverfallbar. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 1.174 TEuro (Vorjahr: 866 TEuro). Auf in Vorjahren gebildete aktive latente Steuern wurden Wertberichtigungen im Umfang von 320 TEuro vorgenommen.
Auf Körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 4.217 TEuro sowie Gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 5.169 TEuro (Vorjahr: 2.983 TEuro für Körper- und Gewerbesteuer) wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1.500 TEuro (Vorjahr: 958 TEuro) gebildet. Für die Aktivierung liegen ausreichende substanzielle Hinweise auf zukünftig zu versteuernde Ergebnisse vor. Die Verluste sind unverfallbar.
Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,97% bzw. 16,14% bei Personengesellschaften (Vorjahr: 31,97% bzw. 16,14% bei Personengesellschaften) zugrunde gelegt. Der Steuersatz für die latenten Steuern beinhaltet Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Die Zusammensetzung der latenten Steuern im Bilanzansatz stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | 935.850,14 | 748.820,52 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | 12.131,02 | 16.936,75 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 12.468,30 | 24.936,60 |
| aus Sachanlagevermögen | 14.420,71 | 72.080,21 |
| aus Leasingverhältnissen i.S.d. IFRS 16 | 177.113,48 | 114.595,19 |
| aus Verlustvorträgen | 1.499.669,27 | 957.520,68 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 589.599,68 | 612.761,32 |
| 3.241.252,60 | 2.547.651,27 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | -73.401,84 | -56.307,80 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -10.608.554,71 | -11.358.288,31 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -65.282,74 | -51.146,88 |
| aus Sachanlagevermögen | -22.513,59 | 0,00 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -236.598,33 | -533.953,99 |
| -11.006.351,21 | -11.999.696,98 | |
| Gesamt | -7.765.098,61 | -9.452.045,71 |
Es wurden 2.588 TEuro (Vorjahr: 1.726 TEuro) aktive latente Steuern und 8.866 TEuro (Vorjahr: 9.475 TEuro) passive latente Steuern auf Sachverhalte gebildet, die eine Fristigkeit größer 12 Monate haben.
Auf temporäre Differenzen in Höhe von 1 TEuro (Vorjahr: 1 TEuro), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, wurden keine latenten Steuern bilanziert.
Die Entwicklung der latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 1.1. - 31.12.2023 | 1.1. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | -43.187,31 | 15.505,01 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -4.805,73 | -4.812,53 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -12.468,30 | -16.637,40 |
| aus Sachanlagevermögen | -57.659,50 | 68.820,81 |
| aus Leasingverhältnissen i. S. d. IFRS 16 | 62.518,29 | 18.312,68 |
| aus Verlustvorträgen | 542.148,59 | 501.140,52 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -23.161,64 | 128.345,84 |
| 463.384,40 | 710.674,93 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | -17.094,04 | 113.162,54 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 749.733,60 | 1.563.650,93 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -14.135,86 | -14.123,95 |
| aus Sachanlagevermögen | -22.513,59 | 51.306,15 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 297.355,66 | -87.020,70 |
| 993.345,77 | 1.626.974,97 | |
| Ertrag aus latenten Steuern | 1.456.730,17 | 2.337.649,90 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein latenter Steuerertrag in Höhe von 230.216,93 Euro (Vorjahr: Steueraufwand 843.627,56 Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (173.410,58 Euro (Vorjahr: 79.789,82 Euro)). Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Nominalwert.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Abzuführende Umsatzsteuer | 12.976.415,64 | 10.393.401,99 |
| Bedingte Kaufpreiszahlung | 8.491.643,00 | 0,00 |
| Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 1.204.298,98 | 923.680,18 |
| Abzuführende Sozialversicherungsbeiträge | 15.656,51 | 15.200,23 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 250.670,51 | 958.322,29 |
| Gesamt | 22.938.684,64 | 12.290.604,69 |
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:
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| Summe | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.354.865,81 | 36.185.965,84 | 32.354.865,81 | 36.185.965,84 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 173.410,58 | 79.789,82 | 173.410,58 | 79.789,82 | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 17.930.698,35 | 18.657.345,54 | 5.032.943,46 | 3.947.364,31 | 9.841.399,64 | 11.300.674,45 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern | 4.138.899,47 | 468.750,00 | 1.161.643,18 | 312.500,00 | 2.977.256,29 | 156.250,00 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 51.235,23 | 3.068.902,97 | 51.235,23 | 3.068.902,97 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19.961.428,35 | 24.929.155,73 | 19.961.428,35 | 12.290.604,69 | 0,00 | 12.638.551,04 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 75.278.356,51 | 67.794.207,75 | 32.522.556,53 | 30.231.243,38 | 42.755.799,98 | 37.562.964,37 |
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| Restlaufzeit über 5 Jahre | ||
|---|---|---|
| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3.056.355,25 | 3.409.306,78 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine im Zusammenhang mit dem Erwerb der SysEleven GmbH, Berlin, bilanzierte Earn-Out-Klausel in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro) enthalten. Die Höhe der Auszahlung der Earn-Out-Klausel richtet sich nach qualitativen und quantitativen Zielvorgaben für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die quantitativen Zielvorgaben richten sich nach den kumulierten Mindestwerten für Umsatz und Ergebnis aus den Geschäftsjahren 2022 und 2023. Die qualitativen Zielvorgaben setzen sich aus Kriterien des Geschäftsbetriebs der SysEleven GmbH zusammen. Anhand einer Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Eintritts sowie einer Gewichtung der Faktoren wurde ein Fair Value der Earn-Out-Klausel in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro) berechnet.
Die Folgebewertung wird durch die Zinssituation am jeweiligen Bewertungsstichtag sowie die zum Bewertungsstichtag getroffenen Einschätzungen zur Zielerreichung beeinflusst. Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag aus der Bewertungsänderungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, erfolgt keine Auszahlung.
Die folgende Darstellung stellt Informationen über Forderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten für Kundenverträge bereit:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 88.896.835,69 | 75.818.259,18 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.872.998,07 | 2.596.942,21 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 75.278.356,51 | 67.794.207,75 |
Die Vertragsvermögenswerte beinhalten im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr hierauf nicht zu erfassen.
Mit Fakturierung an den Kunden werden die Vertragsvermögenswerte zu den Forderungen umgebucht.
Auf die Angabe der verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreise wird verzichtet, da keine wesentlichen Beträge über das Geschäftsjahr 2024 hinaus zu realisieren sind.
In den Vertragsverbindlichkeiten werden Kundenzahlungen erfasst, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Hier werden Sachverhalte erfasst, bei denen der Konzern aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die Umsatzerlöse entstehen in einem Zeitraum der den unter 10. ausgewiesenen Fristigkeiten entspricht.
Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 67.794.207,75 | 50.983.035,47 |
| Erfasst in den Umsatzerlösen | -30.231.243,38 | -20.889.875,70 |
| Zugang aus erhaltenen Zahlungen | 37.715.392,14 | 37.701.047,98 |
| Stand 31.12. | 75.278.356,51 | 67.794.207,75 |
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -79.169,00 | -69.641,00 |
| Zuführung | 329.914,00 | 282.842,00 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung | 720.103,00 | -2.638.810,00 |
| Endbestand zum 31.12. | 6.575.285,00 | 5.604.437,00 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund einzelvertraglicher Zusagen der Konzerngesellschaft an die Mitarbeiter gebildet. Pensionsberechtigt sind im secunet-Konzern 25 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Vorjahr: 25 Mitarbeiter), die in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen beschäftigt waren. Die 25 Pensionsberechtigten teilen sich auf in 22 Anwärter und drei Rentenempfänger.
Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und der Übernahme von Mitarbeitern von anderen Unternehmen bestehen in der Gesellschaft unterschiedliche Pensionspläne. Diese lassen sich im Wesentlichen zu zwei Arten von Plänen zusammenfassen.
Die erste Art von Plänen gewährt dem Pensionsberechtigten für jedes Dienstjahr einen definierten Prozentsatz (zwischen 0,6% und 1,5%) der Bezüge als Altersruhegeld. In der zweiten Art von Plänen wird den Pensionsberechtigten ein fixer Baustein für die Altersversorgung gewährt.
In beiden Plänen besteht unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente.
Beide Pläne gewähren Invaliden- und Hinterbliebenenrente.
Den Gutachten für die berechtigten Arbeitnehmer des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2023 liegen Trendannahmen für die Gehaltsentwicklung von 3,0% (Vorjahr: 2,5%), ein Rententrend von 2,0% p.a. (Vorjahr: 2,0% p.a.), ein Rechnungszins von 3,15% p.a. (Vorjahr: 3,7% p.a.) sowie eine Fluktuationsrate von 5,5% (Vorjahr: 5,5%) zugrunde. Bei der Ermittlung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Zur Festlegung des Rechnungszinses wird auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating mit dem Bootstrapping-Verfahren eine Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag abgeleitet. Der Rechnungszins wurde anhand der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtung aus der Zinsstrukturkurve abgeleitet.
Die Parameter wurden auf Basis der Daten von Dezember 2023 festgelegt.
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| 2023 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungsparameter | Sensitivität | Ausgangswert | Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) | Ausgangswert | Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszins | + 0,50% | 3,15% | -500 | 3,70 % | -425 |
| Rechnungszins | - 0,50% | 3,15% | 563 | 3,70 % | 478 |
| Gehaltstrend | + 0,25% | 3,00 % | 40 | 2,50 % | 36 |
| Gehaltstrend | -0,25% | 3,00 % | -39 | 2,50 % | -36 |
| Rententrend | + 0,25% | 2,00 % | 246 | 2,00 % | 209 |
| Rententrend | - 0,25% | 2,00 % | -143 | 2,00 % | -124 |
| Lebenserwartung | + 2 Jahre | Heubeck 2018 G | 407 | Heubeck 2018 G | 318 |
Den Sensitivitätsberechnungen liegen die durchschnittlichen Laufzeiten der zum 31. Dezember 2023 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2023 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen beziehungsweise Trendaussagen.
Die Schätzung und Festlegung der Parameter liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 124.181,00 | 186.940,00 |
| Zinsaufwand | 205.733,00 | 95.902,00 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 104.797,00 | 141.569,00 |
| Änderungen der biometrischen Annahmen | -1.610,00 | 0,00 |
| Änderungen der finanziellen Annahmen | 616.916,00 | -2.780.379,00 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -79.169,00 | -69.641,00 |
| Stand 31.12. | 6.575.285,00 | 5.604.437,00 |
Von den Pensionsverpflichtungen entfallen 63,2% (Vorjahr: 59,7%) auf aktive Anwärter. 14,6% (Vorjahr: 15,4%) entfallen auf ausgeschiedene Anwärter, 18,2% (Vorjahr: 24,9%) entfallen auf Rentenempfänger und 4,0% (Vorjahr: 0,0%) entfallen auf Empfänger von Hinterbliebenenrente. Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar.
Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,0 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre).
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 124.181,00 | 186.940,00 |
| Zinsaufwand | 205.733,00 | 95.902,00 |
| Jahresaufwand | 329.914,00 | 282.842,00 |
Die Aufwendungen aus den Zusagen werden gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und bestehen aus dem Zinsaufwand und dem Dienstzeitaufwand. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst, der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand in den Funktionsbereichen erfasst.
Im Berichtsjahr wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 79.169,00 Euro (Vorjahr: 69.641,00 Euro) direkt vom Arbeitgeber gezahlt.
Den Pensionsverpflichtungen stehen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.438.407,00 Euro (Vorjahr: 6.549.879,00 Euro) gegenüber, die kein Planvermögen im Sinne des IAS 19 darstellen.
Zum 31. Dezember 2024 wird unter Berücksichtigung eines Jahresaufwands von 351.857 Euro und geplanten Versorgungsleistungen in Höhe von 153.082 Euro eine Pensionsrückstellung in Höhe von 6.774.060 Euro erwartet.
Der secunet-Konzern hat im Berichtsjahr 6.409 TEuro (Vorjahr: 5.173 TEuro) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die als beitragsorientierter Versorgungsplan anzusehen sind. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen eingegangen.
Der beizulegende Zeitwert des Deckungskapitals aus Rückdeckungsversicherungen - ausgewiesen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten - entspricht dem Buchwert. Er entwickelten sich wie folgt:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Buchwert 1.1. | 6.549.879,00 | 6.414.381,00 |
| Einzahlungen | 61.625,40 | 61.625,68 |
| Auszahlungen | -65.571,70 | -104.706,07 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen/Erträge | -107.525,70 | 178.578,39 |
| Buchwert 31.12. | 6.438.407,00 | 6.549.879,00 |
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 1.1.2023 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | |||||
| Jubiläumsrückstellung | 506.674,00 | -13.176,00 | 0,00 | 0,00 | 493.498,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 523.476,88 | 0,00 | 0,00 | 13.844,36 | 537.321,24 |
| Langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung | 555.575,00 | 0,00 | 0,00 | 99.919,00 | 655.494,00 |
| 1.585.725,88 | -13.176,00 | 0,00 | 113.763,36 | 1.686.313,24 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Mitarbeiter-Jahresboni | 12.696.044,00 | -12.696.044,00 | 0,00 | 11.767.583,00 | 11.767.583,00 |
| Rückständiger Urlaub | 1.981.512,25 | -1.981.512,25 | 0,00 | 2.558.073,00 | 2.558.073,00 |
| Nachlaufende Kosten | 124.638,36 | -124.638,36 | 0,00 | 1.043.863,68 | 1.043.863,68 |
| Gewährleistung | 647.000,00 | 0,00 | 0,00 | 741.760,00 | 1.388.760,00 |
| Drohverluste | 277.920,00 | 0,00 | 0,00 | 18.750,00 | 296.670,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 288.474,68 | -288.474,68 | 0,00 | 256.260,43 | 256.260,43 |
| Sonstige | 1.196.054,38 | -934.532,38 | 0,00 | 1.087.708,22 | 1.349.230,22 |
| 17.211.643,67 | -16.025.201,67 | 0,00 | 17.473.998,33 | 18.660.440,33 | |
| Gesamt | 18.797.369,55 | -16.038.377,67 | 0,00 | 17.587.761,69 | 20.346.753,57 |
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Gewährleistungen bzw. Kulanzen im Produkt- sowie Projektgeschäft wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für die angemieteten Objekte in Essen, Dresden, Hannover und München.
Die gesamten Rückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus den Risiken gebildet.
Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die erwartete Inanspruchnahme der Rückstellungen liegt im Ermessen des Vorstands.
Für die Vorstandsmitglieder wird jährlich ein Performance Share Plan (PSP) aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine langfristige variable Vergütungskomponente.
Der PSP wird in jährlichen Tranchen mit einer vierjährigen Performance-Periode gewährt. Zu Beginn jeder Tranche wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Zuteilungsstichtag eine Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Aktien, die den Vorständen am Ende der Laufzeit einer Tranche final zugeteilt werden, ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Leistungskriterien innerhalb der jeweiligen Performance-Periode. Die Höhe der Auszahlungen ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ende des vierjährigen Performancezeitraums. Die finale Anzahl der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Auszahlung kann daher von der Anzahl der vorläufig gewährten virtuellen Aktien abweichen.
Die Höhe der Auszahlung der aktienbasierten Vergütung unterliegt mehrfachen Deckelungen. Zum ersten ist die Höhe der Zielerreichung für jedes PSP-Ziel auf maximal 150% begrenzt. Zusätzlich ist die Höhe der Auszahlung auf 200% des ursprünglichen Zuteilungswerts gedeckelt. Als letzte Grenze ist die für jedes Vorstandsmitglied definierte Maximalvergütung zu beachten.
Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds regelt der PSP Good- bzw. Bad-Leaver-Sachverhalte, bei deren Eintreten die Ansprüche verfallen (Bad-Leaver-Fälle) bzw. fortbestehen (Good Leaver). Beim Fortbestehen der Ansprüche wird die Auszahlung im wesentlichen nach den Vorgaben des PSP am Ende der Performance-Periode vorgenommen.
Im Rahmen des Performance Share Plans wurden dem Vorstand für die Performance-Perioden die wie folgt dargestellten virtuellen Aktien gewährt:
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| Performance-Periode | Anzahl der gewährten virtuellen Aktien |
|---|---|
| 2021-2024 | 1.866 |
| 2022-2025 | 1.147 |
| 2023-2026 | 2.199 |
Die finale Anzahl an virtuellen Aktien am Ende der vierjährigen Performance-Periode bestimmt sich anhand der drei verknüpften Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR-Maßzahl für die Entwicklung des Werts eines Aktienengagements, bezogen auf Kursentwicklung und Dividenden, über einen bestimmten Zeitraum), Erreichung strategischer Ziele sowie Nachhaltigkeit, für die der Aufsichtsrat vor der Gewährung einer neuen Tranche Ziel- und Schwellenwerte beschließt.
Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in bar abzugeltenden virtuellen Aktien, die die Grundlage für die Ermittlung der Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, wird ein anerkanntes finanzwirtschaftliches Modell ("Monte-Carlo-Simulation") angewandt. Folgende Parameter sind in die Berechnung zum 31. Dezember 2023 eingegangen:
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| Parameter | Wert |
|---|---|
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Aktienkurs secunet AG zum Stichtag | 146,00 Euro |
| Bisher gezahlte Dividende | 10,78 Euro |
| Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) | 2,97% |
| Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) | 48,95% |
| Restlaufzeit | 1 Jahr |
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 96,20 Euro (ungedeckelt) bzw. 96,17 Euro (gedeckelt).
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| Parameter | Wert |
|---|---|
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Aktienkurs secunet AG zum Stichtag | 146,00 Euro |
| Bisher gezahlte Dividende | 8,24 Euro |
| Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) | 2,59% |
| Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) | 53,56% |
| Restlaufzeit | 2 Jahre |
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 193,31 Euro (ungedeckelt) bzw. 165,41 Euro (gedeckelt).
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| Parameter | Wert |
|---|---|
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Aktienkurs secunet AG zum Stichtag | 146,00 Euro |
| Bisher gezahlte Dividende | 2,86 Euro |
| Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) | 2,55% |
| Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) | 52,76% |
| Restlaufzeit | 3 Jahre |
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 192,81 Euro (ungedeckelt) bzw. 130,16 Euro (gedeckelt).
Für die aktienorientierte Vergütung wurde zum Bilanzstichtag eine langfristige Rückstellung in Höhe von 655 TEuro (Vorjahr: 555 TEuro) passiviert. Es wurde ein Aufwand von 100 TEuro (Vorjahr: 10 TEuro) erfasst.
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die secunet AG hält am Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 30.498 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,469% des gezeichneten Kapitals.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis pro Aktie ergibt sich bei einem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenden Konzernperiodenergebnis von 29.001.486,14 Euro in Höhe von 4,51 Euro pro Aktie (6.469.502 Aktien) nach 4,84 Euro (6.469.502 Aktien) im Vorjahr.
Die Minderheitenanteile entwickelten sich wie folgt:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 244.698,07 | 263.410,66 |
| Anteil am Jahresergebnis | -148.518,16 | -18.712,59 |
| Endbestand zum 31.12. | 96.179,91 | 244.698,07 |
Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie im Fall einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch.
Die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen umfassen die Rücklage für eigene Anteile (-103.739,83 Euro; Vorjahr: -103.739,83 Euro) sowie das sonstige Ergebnis.
Die Rücklage für eigene Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Aktuell hält die Gesellschaft 30.498 eigene Aktien.
Im sonstigen Ergebnis sind Währungskursdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung sowie latente Steuern hierauf enthalten.
Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 99.378.962,70 Euro auf 110.026.191,28 Euro erhöht. Die Erhöhung ergibt sich aus dem den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnenden Konzernperiodenergebnis von 29.150.004,30 Euro abzüglich der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlungen in Höhe von 18.502.775,72 Euro.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2022 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 18.502.775,72 Euro wurden im Geschäftsjahr 2023 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023 Dividenden in Höhe von 2,86 Euro je Aktie, also insgesamt 18.502.775,72 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss von 30.524.477,72 Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, hieraus einen Betrag in Höhe von 15.256.453,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Für den 31. Dezember 2023 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn in Höhe von 15.268.024,72 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,36 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50% des Jahresüberschusses) auszuschütten (insgesamt: 15.268.024,72 Euro). Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht. Für den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro wird die Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorgeschlagen.
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| in Euro | 2023 |
|---|---|
| Bilanzgewinn zum 1.1.2023 | 18.502.775,72 |
| Dividendenzahlung im Jahr 2023 für 2022 | -18.502.775,72 |
| Jahresüberschuss 2023 | 30.524.477,72 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -15.256.453,00 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2023 | 15.268.024,72 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenauszahlung 2024 | 15.268.024,72 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Der secunet-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse vollständig im Rahmen von Verträgen mit Kunden.
Die folgende Übersicht gliedert die Umsätze nach geographischen Merkmalen, hauptsächlichen Umsatzströmen sowie der Umsatzrealisierung.
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| Public Sector | Business Sector | Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geografische Zuordnung | ||||||
| Inland | 310.119,0 | 270.136,6 | 48.419,7 | 46.235,5 | 358.538,7 | 316.372,1 |
| Ausland | 34.657,0 | 30.163,6 | 489,2 | 689,0 | 35.146,2 | 30.852,6 |
| Gesamt | 344.776,0 | 300.300,2 | 48.908,9 | 46.924,5 | 393.684,9 | 347.224,7 |
| Umsatzerzielung | ||||||
| Beratungsgeschäft | 37.119,0 | 41.345,6 | 6.832,6 | 8.147,9 | 43.951,6 | 49.493,5 |
| Produktgeschäft | 307.657,0 | 258.954,6 | 42.076,3 | 38.776,6 | 349.733,3 | 297.731,2 |
| Gesamt | 344.776,0 | 300.300,2 | 48.908,9 | 46.924,5 | 393.684,9 | 347.224,7 |
| Erfassung der Umsätze | ||||||
| über Zeitraum | 70.984,9 | 61.793,0 | 25.866,5 | 17.513,1 | 96.851,4 | 79.306,1 |
| im Zeitpunkt | 273.791,1 | 238.507,2 | 23.042,4 | 29.411,4 | 296.833,5 | 267.918,6 |
| Gesamt | 344.776,0 | 300.300,2 | 48.908,9 | 46.924,5 | 393.684,9 | 347.224,7 |
Insgesamt wurden im Inland Umsätze in Höhe von 358.538,7 TEuro (Vorjahr: 316.372,1 TEuro) erwirtschaftet. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug 35.146,2 TEuro (Vorjahr: 30.852,6 TEuro). Die Aufteilung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden.
Von den Umsatzerlösen entfallen circa 256 Mio. Euro auf den größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS 8.34. Diese Umsätze werden im Geschäftsbereich Public Sector erwirtschaftet. Kein weiterer einzelner Kunde hat 2023 10% oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.
Mit Ausnahme des Materialaufwands, der immer den Umsatzkosten zuzurechnen ist, werden sämtliche Kostenarten in den Umsatzkosten, in den Vertriebskosten sowie innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die nachstehend aufgeführten Kostenarten sind in der folgenden Höhe enthalten:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 185.607.790,98 | 153.629.725,07 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 25.652.732,39 | 24.302.868,12 |
| Materialaufwand | 211.260.523,37 | 177.932.593,19 |
| Löhne und Gehälter | 82.301.462,41 | 69.951.953,46 |
| Soziale Abgaben | 13.296.966,46 | 11.173.059,09 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 126.443,23 | 182.756,36 |
| Personalaufwand | 95.724.872,10 | 81.307.768,91 |
| Abschreibungen (planmäßige) | 17.459.808,39 | 15.035.814,52 |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen 10.340.995,05 Euro (Vorjahr: 9.846.186,85 Euro).
Sämtliche Aufwendungen entfielen auf Entwicklungsprojekte, die die in IAS 38.57 dargelegten Kriterien zur Begründung einer Aktivierungspflicht nicht vollumfänglich erfüllten.
Im Geschäftsjahr 2023 sind Zinserträge in Höhe von 1.888,35 Euro (Vorjahr: 26.989,84 Euro) erzielt worden. Der Betrag entfällt auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Zinsaufwand des Jahres 2023 von 896.624,50 Euro (Vorjahr: 509.626,98 Euro) besteht im Wesentlichen aus Zinsen gegenüber Kreditinstituten und Leasinggebern (465.730,45 Euro, Vorjahr: 205.648,65 Euro), der Verzinsung der Pensionsrückstellungen (205.733,00 Euro, Vorjahr: 95.902,00 Euro) sowie dem Zinsaufwand im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (215.578,18 Euro, Vorjahr: 201.420,52 Euro). Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Verzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen sowie Verzinsung von Steuernachzahlungen.
Im Berichtsjahr sind laufende Steuern in Höhe von 14.544.806,90 Euro angefallen (Vorjahr: 17.761.810,10 Euro). Hierin enthalten ist ein Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 147.107,00 Euro (Vorjahr: 323.339,10 Euro). Zu den latenten Steuern vgl. Erläuterung 9.
Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird ein Steuersatz in Höhe von 31,97% (Vorjahr: 31,97%) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der sich bei der Anwendung des Steuersatzes des Konzerns ergebende Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steuern | 42.089.562,87 | 46.713.974,47 |
| Erwarteter Steueraufwand | -13.456.033,25 | -14.934.457,64 |
| Steuereffekt aus der Änderung von Steuersätzen | -28.935,00 | 0,00 |
| Nichtansatz von Verlusten | 0,00 | -3.558,13 |
| Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen | -139.658,00 | -70.511,95 |
| Wertberichtigung auf Latente Steuern auf Verlustvorträge | -307.230,00 | 0,00 |
| Vorjahressteuern | -147.107,00 | -323.339,10 |
| Permanente Differenzen | 845.458,00 | 0,00 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | -38.447,00 | -34.055,44 |
| Sonstige Sachverhalte | 183.875,52 | -58.237,94 |
| Effektiver Steueraufwand | -13.088.076,73 | -15.424.160,20 |
Zum 31. Dezember 2023 sind die angewendeten Steuersätze bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern unverändert zum Vorjahr.
Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichts-j ahr 31,1% (Vorjahr: 33,0%).
Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Laufe des Berichtsjahrs dar. Dabei wird unterschieden nach Zahlungsströmen aus der betrieblichen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode ermittelt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2023 | Beginn der Periode | Veränderungen im Konsolidierungskreis | Zahlungswirksame Zugänge | Zahlungsunwirksame Zugänge |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.209.510,03 | 0,00 | 2.740.085,82 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 18.657.345,54 | 0,00 | 0,00 | 5.036.318,51 |
| Summe | 20.355.605,57 | 0,00 | 2.740.085,82 | 5.036.318,51 |
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| 31.12.2023 | Zahlungswirksame Abgänge | Zahlungsunwirksame Verzinsung |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -312.500,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -811.223,58 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | -5.978.543,88 | 215.578,18 |
| Summe | -7.102.267,46 | 327.967,94 |
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| 31.12.2023 | Ende der Periode |
|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 156.250,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.250.762,03 |
| Leasingverbindlichkeiten | 17.930.698,35 |
| Summe | 21.337.710,38 |
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| 31.12.2022 | Beginn der Periode | Veränderungen im Konsolidierungskreis | Zahlungswirksame Zugänge | Zahlungsunwirksame Zugänge |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 625.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlicheiten | 0,00 | 1.421.356,46 | 731.887,44 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 17.410.110,93 | 4.150.633,65 | 0,00 | 1.806.441,88 |
| Summe | 17.410.110,93 | 6.196.990,11 | 731.887,44 | 1.806.441,88 |
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| 31.12.2022 | Zahlungswirksame Abgänge | Zahlungsunwirksame Verzinsung |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -156.250,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlicheiten | -211.846,43 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | -4.910.931,44 | 201.090,52 |
| Summe | -5.279.027,87 | 201.090,52 |
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| 31.12.2022 | Ende der Periode |
|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.209.510,03 |
| Leasingverbindlichkeiten | 18.657.345,54 |
| Summe | 20.335.605,57 |
Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Beide Geschäftsbereiche werden als separate Segmente in der Segmentberichterstattung ausgewiesen, da sie mindestens ein Größenkriterium des IFRS 8.13 erfüllen.
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2023 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 344.776 | 48.909 | 393.685 |
| Umsatzkosten | -265.839 | -37.819 | -303.658 |
| Vertriebskosten | -20.292 | -5.760 | -26.052 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -6.992 | -3.349 | -10.341 |
| Verwaltungskosten | -9.175 | -1.475 | -10.650 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 42.478 | 506 | 42.984 |
| Zinsergebnis | -895 | ||
| Beteiligungsergebnis | 0 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 42.089 | ||
| Firmenwerte | 46.328 | 1.300 | 47.628 |
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2022 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 300.300 | 46.925 | 347.224 |
| Umsatzkosten | -220.491 | -36.579 | -257.070 |
| Vertriebskosten | -17.629 | -5.217 | -22.846 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -7.209 | -2.638 | -9.846 |
| Verwaltungskosten | -8.919 | -1.531 | -10.450 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 46.060 | 953 | 47.013 |
| Zinsergebnis | -484 | ||
| Beteiligungsergebnis | 184 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 46.713 | ||
| Firmenwerte | 46.328 | 1.300 | 47.628 |
secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits und bieten diesen Beratungsleistungen, Produkte und Lösungen an.
Der Geschäftsbereich Public Sector bietet seinen Kunden zum einen die SINA-Produktfamilie an. Das sind Lösungen (Software, Hardware und Management) zur kryptografisch hochsicheren Bearbeitung, Übermittlung und Speicherung von Verschlusssachen unterschiedlich hoher Vertraulichkeit. Zum anderen gehört zum Angebot eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit für öffentliche Kunden, angefangen bei IT-Sicherheitsberatung und -schulung bis hin zu Produkten rund um elektronische Reisepässe, automatisierte (biometrische) Grenzkontrollsysteme, die elektronische Steuererklärung ELSTER sowie die Ausstattung großer Infrastrukturen mit Hochsicherheitstechnologie und PublicKey-Infrastrukturen.
Der Geschäftsbereich Business Sector bietet IT-Sicherheitsberatung und -lösungen für den Gesundheitsmarkt sowie für den spezifischen Bedarf von Unternehmen der privaten Wirtschaft an. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im Wesentlichen aus dem secunet konnektor für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der privaten Wirtschaft reichen von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprojekten. Die kundenspezifischen Lösungen im Business Sector richten sich insbesondere an Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Telekommunikationsunternehmen, Energie- und Versorgungsunternehmen, an die Automotive-Branche sowie an Unternehmen mit vernetzt gesteuerten, digitalen Produktions- und Leistungsprozessen (Industrie 4.0). Zum Portfolio gehört beispielsweise die Lösung eID PKI Suite, welche zur Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von digitalen Zertifikaten eingesetzt wird. Die Zertifikate dienen der Authentisierung von Nutzern und technischen Komponenten sowie zum Signieren und Verschlüsseln von Daten und Nachrichten. Ebenfalls angeboten wird das Produkt secunet edge, mit dem vernetzte Sensoren, Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 vor Cyber-Angriffen geschützt werden.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen wie die für den Konzernabschluss. Mittels Umlagen werden die nicht direkt den berichtspflichtigen Segmenten zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel Overhead-Kosten) den berichtspflichtigen Segmenten zugerechnet.
Die Steuerung der Segmente erfolgt mittels der Segmentergebnisse.
Mit Ausnahme unwesentlicher Bestandteile konzentriert sich das Vermögen der Segmente auf das Inland. Wesentliche Veränderungen des Segmentvermögens lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere Angaben zu den Umsatzerlösen sind der Erläuterung 16 zu entnehmen.
In der Segmentberichterstattung werden in den Verwaltungskosten die allgemeinen Verwaltungskosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst.
Die Vertriebskosten werden mit dem Wertminderungsergebnis aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zusammengefasst.
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.133 Mitarbeiter (1.014 Festangestellte sowie 119 Aushilfen (Vorjahr: 1.007 Mitarbeiter (907 Festangestellte sowie 100 Aushilfen)).
secunet hatte zum 31. Dezember 2023 Einkaufverpflichtungen, die hauptsächlich aus kurzfristigen Verträgen über den Kauf von Vorräten und Dienstleistungen bestanden, die vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen wurden.
Der Gesamtbetrag der erforderlichen Zahlungen für die zuvor genannten Verpflichtungen zum 31. Dezember verteilt sich wie folgt auf die jeweiligen Jahre:
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| in Euro | |
|---|---|
| 2024 | 26.598.286,77 |
| 2025 | 3.528.247,69 |
| 2026 | 459.750,00 |
| 2027 | 0,00 |
| Folgende Jahre | 0,00 |
| Gesamt | 30.586.284,46 |
Das Kapitalmanagement des secunet-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.
Das Eigenkapital des Konzerns (inklusive nicht beherrschende Anteile) am 31. Dezember 2023 beträgt 137.843.271,93 Euro (Vorjahr: 127.834.447,58 Euro).
Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfall- und Marktrisiken.
Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Dreijahresplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.
Das Finanzwesen meldet dem Finanzvorstand täglich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel. In Verbindung mit einem permanenten Mahnwesen stellt dies einen hohen Zahlungsmittelbestand sicher.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Rahmenkreditvereinbarung in Höhe von 30 Mio. Euro (Vorjahr: Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 30 Mio. Euro sowie 6 Mio. Euro Avalkreditlinie). Hiervon sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 wie im Vorjahr 1.777.643,68 Euro für Avale in Anspruch genommen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine weitere Avalkreditlinie in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio. Euro) von denen 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen sind.
Zum Jahresende standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 41.269.674,54 Euro (Vorjahr: 21.479.549,36 Euro) zur Verfügung. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betragen 42.181.562,57 Euro (Vorjahr: 37.330.955,09 Euro).
Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren begegnet.
Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht nicht. Insgesamt wird das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt.
Eine Analyse der Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt die Übersicht unter Erläuterung 2.
Der Konzern erwirtschaftet den Hauptteil der Umsätze im europäischen Währungsraum. Die Risiken aus Währungskursschwankungen sind daher unwesentlich. Bei den verzinslichen Tages- und Festgeldanlagen des Unternehmens werden feste Zinsen vereinbart. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird keine Kreditfinanzierung benötigt. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind daher ebenfalls als gering zu bewerten.
Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Mit Ausnahme der Earn-Out-Klausel (bedingte Kaufpreisverpflichtung) wurden keine finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft (FVTPL).
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.
Im Geschäftsjahr 2023 ist für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ein Aufwand aus Wertminderungen und Abschreibungen in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 100 TEuro) und ein Ertrag aus Wertaufholungen in Höhe von 83 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) entstanden.
Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt:
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| 31.12.2023 | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | verpflichtend als FVTPL | zu fortgeführten Anschaffungskosten | keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 6.438.407,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 41.269.674,54 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 88.896.835,69 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 1.234.850,54 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 409.299,26 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 131.810.660,03 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 8.491.643,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 32.354.865,81 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 173.410,58 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.138.899,47 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 36.667.175,86 |
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| 31.12.2023 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|
| in Euro | Summe der Buchwerte | Level 1 |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.438.407,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 41.269.674,54 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 88.896.835,69 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 1.234.850,54 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 409.299,26 | 0,00 |
| 131.810.660,03 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 8.491.643,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.354.865,81 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 173.410,58 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 4.138.899,47 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
| 36.667.175,86 | 0,00 |
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| 31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert | ||
|---|---|---|---|
| in Euro | Level 2 | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.438.407,00 | 0,00 | 6.438.407,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 8.491.643,00 | 8.491.643,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 4.138.899,47 | 0,00 | 4.138.899,47 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.138.899,47 | 0,00 | 4.138.899,47 |
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| 31.12.2022 | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | verpflichtend als FVTPL | zu fortgeführten Anschaffungskosten | keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 6.549.879,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 21.479.549,36 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 75.818.259,18 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 304.018,98 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 900.068,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 98.501.895,52 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 11.143.643,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 36.185.965,84 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 79.789,82 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.410.147,47 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150.000,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 38.825.903,13 |
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| 31.12.2022 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|
| in Euro | Summe der Buchwerte | Level 1 |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.549.879,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.479.549,36 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.818.259,18 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 304.018,98 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 900.068,00 | 0,00 |
| 98.501.895,52 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 11.143.643,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.185.965,84 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.789,82 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 2.410.147,47 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 150.000,00 | 0,00 |
| 38.825.903,13 | 0,00 |
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| 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert | ||
|---|---|---|---|
| in Euro | Level 2 | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.549.879,00 | 0,00 | 6.549.879,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| - | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 11.143.643,00 | 11.143.643,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen | 2.410.147,47 | 0,00 | 2.410.147,47 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 150.000,00 | 0,00 | 150.000,00 |
| 2.560.147,47 | 0,00 | 2.560.147,47 |
Das Nettoergebnis (Gewinn+/Verlust-) aus Finanzinstrumenten ergibt sich für die beiden Geschäftsjahre in folgender Höhe:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zinsergebnis | 1.888,35 | 26.989,84 |
| Verluste aus ausgebuchten Forderungen | -113.947,37 | -3.600,00 |
| Gewinne aus abgeschriebenen Forderungen | 8.392,84 | 522,96 |
| Wertminderungen (-)/Wertaufholungen (+) | 83.673,53 | -103.748,75 |
| -19.992,65 | -79.835,95 | |
| Zinsergebnis | -107.525,70 | 178.578,39 |
| Gesamt | -127.518,35 | 98.742,44 |
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/corporategovernance) dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
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| ― | Dipl.-Wirtschaftingenieur Axel Deininger |
| ― | Dipl.-Ing. Torsten Henn |
| ― | Dr.-Ing. Kai Martius |
| ― | Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines |
Im Geschäftsjahr wurden für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Vorjahr: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) die folgenden Beträge als Aufwand erfasst.
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| in TEuro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 227 | 346 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 48 | 157 |
| Steuerberaterleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| Gesamt | 275 | 503 |
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG.
Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.
Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen gliedert sich gemäß IAS 24 in die folgenden Kategorien:
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| in TEuro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Vorstand | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.474,3 | 1.542,1 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 65,4 | 44,0 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 99,9 | 10,5 |
| Insgesamt | 1.639,6 | 1.596,6 |
| Aufsichtsrat | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 142,5 | 118,8 |
Als Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand sowie der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr.
Für die Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.396 TEuro (Vorjahr: 1.164 TEuro) gebildet. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.764 TEuro (Vorjahr: 1.652 TEuro).
Für frühere Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.251 TEuro (Vorjahr: 1.181 TEuro) ausgewiesen. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.450 TEuro (Vorjahr: 1.471 TEuro).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands werden Versorgungsleistungen in Höhe von 50,1 TEuro (Vorjahr: 44,1 TEuro) gezahlt.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 12,9 TEuro (Vorjahr: 31,6 TEuro) erhalten.
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 1.776 TEuro (Vorjahr: 1.916 TEuro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranche 2023-2026 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 309 TEuro belief.
Für weitere Ausführungen zur anteilsbasierten Vergütung wird auf die Erläuterungen unter Textziffer 14 verwiesen.
Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 403 TEuro (Vorjahr: 478 TEuro) gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2024 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde das EBIT-Ziel auf 50 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 374,9 Mio. Euro festgelegt.
Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100%. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50% für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200% für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0%. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2023 halten Vorstände 1.000 Aktien (Vorjahr: 880 Aktien) der secunet Security Networks AG. Aufsichtsräte halten wie im Vorjahr keine Aktien der secunet AG.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 142,5 TEuro (Vorjahr: 118,8 TEuro). Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine Entlohnung in marktüblicher Höhe für ihre Arbeitsleistung.
Die secunet AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Giesecke+Devrient GmbH, München, die an der Gesellschaft mit 75,12% beteiligt ist. Die secunet AG wird mit ihrem Konzernabschluss in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen.
Die folgenden Transaktionen wurden im oben genannten Zeitraum mit Unternehmen aus dem Konzernverbund der MC Familiengesellschaft mbH zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 0,00 | 11.269,23 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Veridos GmbH, Berlin | 1.815.179,19 | 355.499,06 |
| Giesecke+Devrient Group Services GmbH&Co. KG, München | 475.989,30 | 7.289,58 |
| Giesecke+Devrient Currency Technologies GmbH, München | 226.591,96 | 611.540,60 |
| Giesecke+Devrient advance52, München | 170.510,38 | 221.227,34 |
| Giesecke+ Devrient ePayments GmbH, München (vormals Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München) | 42.831,95 | 16.803,75 |
| Papierfabrik Louisenthal GmbH, Gmund am Tegernsee | 25.139,36 | 0,00 |
| Giesecke&Devrient MS India Private Limited, Neu Delhi | 8.010,00 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 0,00 | 461,47 |
| Gesamt | 2.764.252,14 | 1.224.091,03 |
Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern werden im Rahmen von Hardware- und Dienstleistungsprojekten erzielt.
Bei Projekten, die mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern durchgeführt werden, wurden Rückstellungen für nachlaufende Kosten in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) gebildet.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 110.544,08 | 59.610,53 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke+ Devrient ePayments GmbH, München (vormals Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München) | 1.297.161,80 | 468.655,49 |
| Giesecke+Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 292.230,06 | 289.876,66 |
| Netcetera AG, Zürich/Schweiz | 188.400,00 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Immobilien Management GmbH, München | 54.689,04 | 44.578,32 |
| Giesecke+Devrient Group Services GmbH&Co. KG, München | 25.427,70 | 0,00 |
| Veridos GmbH, Berlin | 13.404,80 | 0,00 |
| Giesecke and Devrient Mobile Security Australia Pty Ltd., Knoxfield/Victoria | 0,00 | 22.306,00 |
| Giesecke+Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 0,00 | 79.736,27 |
| Gesamt | 1.981.857,48 | 964.763,27 |
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Veridos GmbH, Berlin | 1.077.629,49 | 42.179,55 |
| Giesecke+Devrient Currency Technologies GmbH, München | 61.957,33 | 205.804,67 |
| Giesecke+Devrient Service GmbH&Co. KG, München | 54.300,82 | 7.821,12 |
| Giesecke+Devrient advance52, München | 24.424,76 | 40.962,07 |
| Giesecke+ Devrient ePayments GmbH, München (vormals Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München) | 12.744,90 | 7.251,57 |
| Papierfabrik Louisenthal GmbH, Gmund am Tegernsee | 3.793,24 | 0,00 |
| Gesamt | 1.234.850,54 | 304.018,98 |
Die Forderungen gegen Konzerngesellschaften bestehen in Höhe von 1.234.850,54 Euro (Vorjahr: 304.018,98 Euro) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 30.896,48 | 20.930,40 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Netcetera AG, Zürich/Schweiz | 50.400,00 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 39.449,70 | 54.438,74 |
| Giesecke+Devrient Group Services GmbH&Co. KG, München | 30.258,96 | 0,00 |
| Veridos GmbH, Berlin | 15.951,71 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Immobilien Management GmbH, München | 5.423,33 | 4.420,68 |
| Giesecke+Devrient ePayments GmbH, München (vormals Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München) | 1.030,40 | 0,00 |
| Gesamt | 173.410,58 | 79.789,82 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.
Essen, den 19. März 2024
Der Vorstand
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
An die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen
Wir haben den Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der secunet Security Networks Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben die folgenden Sachverhalte, als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:
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| ― | 1. Umsatzrealisierung |
| ― | 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
Im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinnend Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von EUR 393,7 Mio. ausgewiesen.
Zum einen erzielt der secunet-Konzern aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die er mit Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden zeitpunktbezogen bzw. zeitraumbezogen erfasst. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantiezusagen, wird der Umsatz dieser Leistungen zeitraumbezogen über die Vertragslaufzeit realisiert. Vertraglich werden hierfür die einzelnen Komponenten auf separate Leistungsverpflichtungen aufgeteilt und der vereinbarte Transaktionspreis entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen verteilt. Des Weiteren realisiert der secunet-Konzern Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden sowie für die Entwicklung von Software auf Basis des Fertigstellungsgrads.
Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Maße öffentliche Auftraggeber wie Behörden, Ministerien sowie Organisationen im Bereich der Verteidigung zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen.
Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt "16. Umsatzerlöse" enthalten.
Wir haben uns im Rahmen der Prüfung ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich des Erlösrealisierungszeitpunktes gemäß den Regelungen nach IFRS 15 gewürdigt. Zudem haben wir während unserer Prüfung, auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken, unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf die Auftragsannahme und die Rechnungsstellung zur Sicherstellung einer vollständigen und richtigen Erfassung sowie der periodengerechten Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2023 und Januar 2024 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen. Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Umsatzvorgänge erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Umsätze mit den zuvor genannten externen Dokumenten überprüft.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten.
Im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 47,6 Mio. ausgewiesen, die 14,5% (Vorjahr: EUR 47,6 Mio., 15,1%) der Konzernbilanzsumme ausmachen.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres sowie ergänzend bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des Nutzungswerts erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für den Konzernabschluss der secunet AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der Gesellschaft zu der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sind im Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt "6. Geschäfts- und Firmenwert" enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Dreijahresplanung abgestimmt und uns anhand einer Analyse der Plan-Ist Abweichungen in der Vergangenheit und im laufenden Geschäftsjahr von der Planungstreue der Gesellschaft überzeugt. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand der durchschnittlichen Kapitalkosten einer Peer Group kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die von der secunet AG vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Veränderungen des Weighted Average Costs of Capital (WACC) und der EBIT Marge im Terminal Value haben unsere Bewertungsexperten zusätzlich eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt.
Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung |
| ― | die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f und 315d HGB, auf die in Abschnitt "Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird |
| ― | den gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht i.S.d. §162 AktG, auf den in Abschnitt "Vergütungsbericht nach §162 AktG" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird. |
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Diese umfassen die im Abschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem", Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" enthaltene Berichterstattung |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "secunet_AG_KA_KLB_ESEF_2023_12_31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Marcus Falk.
Essen, 20. März 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Marc Fritz, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Marcus Falk, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, den 19. März 2024
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
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| in Euro | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.154.060,00 | 2.014.574,00 | |
| II. Sachanlagen | 6.879.027,69 | 7.581.236,00 | |
| III. Finanzanlagen | 80.499.152,04 | 82.107.718,80 | |
| Summe Anlagevermögen | 1 | 88.532.239,73 | 91.703.528,80 |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 2 | 50.521.853,28 | 75.080.274,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 96.583.853,94 | 80.493.079,36 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 35.177.432,79 | 15.884.905,00 |
| Summe Umlaufvermögen | 182.283.140,01 | 171.458.258,36 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 16.727.936,08 | 13.246.918,09 |
| Summe Aktiva | 287.543.315,82 | 276.408.705,25 | |
| Passiva | |||
| in Euro | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 | |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 | |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 91.616.863,84 | 76.360.410,84 | |
| IV. Bilanzgewinn | 15.568.024,72 | 18.502.775,72 | |
| Summe Eigenkapital | 6 | 135.010.695,98 | 122.988.993,98 |
| B. Rückstellungen | 7 | 29.489.300,64 | 30.252.570,03 |
| C. Verbindlichkeiten | 8 | 60.609.157,99 | 66.301.648,49 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 9 | 62.434.161,21 | 56.865.492,75 |
| Summe Passiva | 287.543.315,82 | 276.408.705,25 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2023 | 1.1. - 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10 | 372.412.474,82 | 329.534.432,36 |
| Verringerung/Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen/unfertigen&fertigen Erzeugnissen | -1.001.277,74 | 747.550,20 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 11 | 1.242.483,90 | 4.465.725,81 |
| Materialaufwand | 12 | -209.904.858,98 | -176.843.570,24 |
| Personalaufwand | 13 | -80.082.223,90 | -71.835.751,66 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 14 | -4.344.413,32 | -4.258.562,95 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | -34.887.410,26 | -30.645.118,52 |
| Erträge aus Beteiligungen | 16 | 2.665.414,63 | 3.299.584,25 |
| Finanzergebnis | 17 | -1.072.033,86 | -353.473,97 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 18 | -14.191.401,58 | -17.094.660,00 |
| Ergebnis nach Steuern | - | 30.836.753,71 | 37.016.155,28 |
| Sonstige Steuern | 18 | -312.275,99 | -109.082,00 |
| Jahresüberschuss | - | 30.524.477,72 | 36.907.073,28 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -15.256.453,00 | -18.404.297,56 | |
| Bilanzgewinn | 19 | 15.268.024,72 | 18.502.775,72 |
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft in Essen (im Folgenden "secunet AG" oder "Gesellschaft") ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 S. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg. Nr. 13615).
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der secunet AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG).
Die Wertansätze zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.
Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In Ergänzung des handelsrechtlichen Gliederungsschemas wurde in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage zum Anhang) die Position "Finanzanlagen" um den Posten "Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen" erweitert.
Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.
Die Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Bilanzierung und Bewertung werden nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In Anwendung des Wahlrechts nach §248 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgt keine Aktivierung von Entwicklungskosten.
Unter diesem Posten wird ein im Geschäftsjahr 2016 entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert gemäß §253 Abs. 3 S. 4 HGB über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 wurden im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte erworben. Die übernommenen Aktiva und Passiva sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und der übersteigende Kaufpreis ist als Geschäfts- und Firmenwert bilanziert. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von neun Jahren linear abgeschrieben, da die im Rahmen des Asset Deals erworbene Software zwingend für ein Kundenprojekt mit einer durchschnittlichen Laufzeit von neun Jahren vorgehalten werden muss.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei den immateriellen Vermögensgegenständen und dem Sachanlagevermögen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten (ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwert).
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000,00 Euro (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250,00 Euro (vorher über 150,00 Euro) bis 1.000,00 Euro werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den weiteren vier Jahren linear abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum Aktivwert.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Dieser wurde im Pauschalverfahren, retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen sowie unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie betriebliche Altersversorgung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.
Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert ermittelt und angesetzt.
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gemäß §272 HGB.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers auf Basis der projizierten Einmalbeitragsmethode ("Projected-Unit-Credit-Methode") unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung wurde ein Rechnungszins von 1,88% (Vorjahr: 1,88%) ermittelt, der sich nach den Vorschriften des §253 Abs. 2 S. 2 HGB im Dezember 2023 aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr: zehn) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 19 Jahren (Vorjahr: 19) ergeben hat, prognostiziert auf den 31. Dezember 2023.
Bei Anwendung eines durchschnittlichen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,78% (Vorjahr: 1,53%)) würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Verpflichtung in Höhe von 8.300.414,00 Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, bewertet mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,88%), beträgt zum 31. Dezember 2023 146.855,00 Euro (Vorjahr: 517.960,00 Euro); dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen (§253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner erfolgt die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter Annahme einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge in Höhe von 3,0% (Vorjahr: 2,5%) sowie einer Dynamik der Anpassung der laufenden Renten in Höhe von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) und einer Fluktuation von 5,5% (Vorjahr: 5,5%) im Mittel.
Nach den Bewertungsvorgaben des §253 Absatz 1 Satz 2 HGB sind Pensionsrückstellungen seit dem Jahre 2010 zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der erforderliche Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen wurde zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010 ermittelt. Der damalige Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Verpflichtungsseite betrug 746.432 Euro. Die secunet AG hat im Geschäftsjahr 2021 mit Bezug auf das Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB 49.763,00 Euro (1/15 Mindestzuführung p.a.) über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeführt. Die noch resultierende Unterdeckung zum 31. Dezember 2023 beträgt somit 49.750,00 Euro.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Gewährleistung wird auf Basis von einer in der Vergangenheit festgestellten Schadenquote ermittelt, die für die sich im Gewährleistungszeitraum befindlichen Sachverhalte angewendet wird.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassenmittelkurs umgerechnet.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Die nachfolgende Tabelle stellt Aktiv- und Passivüberhänge dar, wobei sich bei der secunet AG ausschließlich Aktivüberhänge ergeben.
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| in Euro | Aktiv | Passiv |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 26.889,00 | 0,00 |
| Finanzanlagevermögen | 0,00 | -283.785,00 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 82.630,00 | 0,00 |
| Pensionsrückstellungen | 1.424.519,00 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 450.296,00 | 0,00 |
| Vorräte | 76.728,00 | 0,00 |
| Gesamt | 2.061.062,00 | -283.785,00 |
Der angewendete Steuersatz beträgt 31,97% (Vorjahr: 31,97%). In Anwendung des Wahlrechts nach §274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf einen Ansatz der aktiven latenten Steuern in der Bilanz verzichtet.
Die Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mischgeschäften sind die Realisationskriterien für jede Teilleistung separat anzuwenden. Der Leistungsübergang im Projektgeschäft wird grundsätzlich über Abnahmeprotokolle definiert.
Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind.
Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der secunet AG sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
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| Gesellschaft | Sitz | Beteiligungshöhe | Eigenkapital zum 31.12.2023 | Jahresergebnis 2023 |
|---|---|---|---|---|
| secunet International GmbH&Co. KG | Essen | 100% | 100 TEuro | 2.682 TEuro |
| secunet International Management GmbH | Essen | 100% | 57 TEuro | 4 TEuro |
| secustack GmbH i.L. | Dresden | 51% | 245 TEuro | 17 TEuro |
| finally safe GmbH | Essen | 100% | 49 TEuro | -5 TEuro |
| stashcat GmbH | Hannover | 100% | -2.004 TEuro | -735 TEuro |
| SysEleven GmbH | Berlin | 100% | -848 TEuro | -2.646 TEuro |
secunet Inc., Austin, Texas/USA, 100%ige Beteiligung: auf die Angabe des Eigenkapitals sowie Jahresergebnisse wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung der Gesellschaft verzichtet.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Unfertige Leistungen | 2.769.662,78 | 2.912.903,68 |
| Unfertige Erzeugnisse | 457.123,49 | 1.169.325,40 |
| Fertige Erzeugnisse | 54.517,70 | 265.035,40 |
| Handelswaren | 46.781.002,99 | 69.553.670,20 |
| Geleistete Anzahlungen | 459.546,32 | 1.179.339,32 |
| Gesamt | 50.521.853,28 | 75.080.274,00 |
Der Anstieg der Handelswarenbestände zum Bilanzstichtag erfolgte vor dem Hintergrund der Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Lieferfähigkeit für das Produktgeschäft.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 81.449.463,26 | 68.643.877,56 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.783.575,89 | 9.457.389,67 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 6.101.652,97 | 6.201.519,16 |
| davon sonstige Vermögensgegenstände | 2.681.922,92 | 3.255.870,51 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 6.350.814,79 | 2.391.812,13 |
| Gesamt | 96.583.853,94 | 80.493.079,36 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Die Restlaufzeit bei allen anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr.
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 35.177.432,79 Euro (Vorjahr: 15.884.905,00 Euro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 16.727.936,08 Euro (Vorjahr: 13.246.918,09 Euro). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um kurz- und langfristige Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.
Das Grundkapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Insgesamt hält die Gesellschaft am Bilanzstichtag weiterhin 30.498 eigene Aktien (Vorjahr: 30.498 Aktien). Sie entsprechen einem rechnerischen Wert von 0,469% oder 30.498 Euro des Grundkapitals (Vorjahr: 0,469%). Der Nennwert der eigenen Anteile wurde vom Grundkapital offen abgesetzt.
Die eigenen Aktien wurden im Rahmen eines Aktienoptions-Programms für die Mitarbeiter von secunet in den Jahren 2001 bis 2002 zum Nennwert erworben.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 31. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 18.502.775,72 Euro zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Es erfolgte ab dem 31. Mai 2023 eine Ausschüttung von 2,86 Euro je Aktie (6.469.502 Stück), somit insgesamt 18.502.775,72 Euro.
Vom Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 30.524.477,72 Euro werden 15.256.453,00 Euro (= 49,98%) gemäß §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 beträgt 15.268.024,72 Euro (Vorjahr: 18.502.775,72 Euro).
Der Mehrheitsaktionär, die Giesecke+Devrient GmbH, München, hält Anteile in Höhe von 75,12% an der secunet AG.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8.103.809,00 | 7.567.137,00 |
| Steuerrückstellungen | 0,00 | 2.227.569,25 |
| Sonstige Rückstellungen | 21.385.491,64 | 20.457.863,78 |
| Gesamt | 29.489.300,64 | 30.252.570,03 |
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Jubiläumsrückstellung | 480.796,00 | 494.635,00 |
| Langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung | 655.494,00 | 555.575,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 453.434,95 | 404.970,99 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||
| Mitarbeiter Jahresboni | 11.167.436,00 | 12.026.462,00 |
| Provisionen | 1.147.514,00 | 1.352.972,28 |
| Gewährleistung | 1.238.000,00 | 647.000,00 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 1.547.316,18 | 980.325,85 |
| Rückständiger Urlaub | 2.224.044,00 | 1.876.275,25 |
| Nachlaufende Kosten | 230.000,00 | 0,00 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 214.500,00 | 276.200,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 255.650,00 | 287.666,97 |
| Sonstige | 1.771.306,51 | 1.555.780,44 |
| Gesamt | 21.385.491,64 | 20.457.863,78 |
Die Rückstellung für Provisionen umfasst für das Geschäftsjahr 2023 zu leistende Zahlungen für den Vertrieb der SINA-Lizenzen, Elster-Sticks und Konnektoren.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen in Höhe von 865.000,00 Euro eine Rückstellung für Verpflichtungen aus einer dreijährigen Gewährleistungszusage auf bestimmte SINA Core-Module.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für angemietete Objekte in Dresden, Essen, München und Hannover.
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| in Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 8.144.158,50 | 6.842.295,04 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26.789.385,09 | 30.466.461,25 |
| Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | 2.597.929,62 | 5.582.278,27 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 2.597.929,62 | 782.278,27 |
| davon aus sonstigen Verbindlichkeiten | 0,00 | 4.800.000,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23.077.684,78 | 23.410.613,93 |
| davon aus Steuern | 14.312.821,84 | 11.561.854,16 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 10.129,20 | 9.996,20 |
| Gesamt | 60.609.157,99 | 66.301.648,49 |
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| Fälligkeiten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeiten (in Euro) | bis zu einem Jahr 2023 | von mehr als einem Jahr 2023 | davon mehr als fünf Jahre 2023 | bis zu einem Jahr Vorjahr | von mehr als einem Jahr Vorjahr | davon mehr als fünf Jahre Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 8.144.158,50 | 0,00 | 0,00 | 6.842.295,04 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26.789.385,09 | 0,00 | 0,00 | 30.466.461,25 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | 2.597.929,62 | 0,00 | 0,00 | 5.582.278,27 | 0,00 | 0,00 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 2.597.929,62 | 0,00 | 0,00 | 782.278,27 | 0,00 | 0,00 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.800.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23.077.684,78 | 0,00 | 0,00 | 12.266.970,93 | 11.143.643,00 | 0,00 |
| davon aus Steuern | 14.312.821,84 | 0,00 | 0,00 | 11.561.854,16 | 0,00 | 0,00 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 10.129,20 | 0,00 | 0,00 | 9.996,20 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 60.609.157,99 | 0 | 0 | 55.158.005,49 | 11.143.643,00 | 0 |
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 62.434.161,21 Euro (Vorjahr: 56.865.492,75 Euro). Es handelt sich dabei vermehrt um Einnahmen aus dem Zusammenhang einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung für das zunehmende Supportgeschäft.
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Regionen erzielt:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Inland | 357.362.035,92 | 318.526.166,43 |
| Ausland | 15.050.438,90 | 11.008.265,93 |
| Gesamt | 372.412.474,82 | 329.534.432,36 |
Sie teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Public | 323.359.351,41 | 282.184.863,83 |
| Business | 49.053.123,41 | 47.349.568,53 |
| Gesamt | 372.412.474,82 | 329.534.432,36 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.242.483,90 Euro enthalten im Wesentlichen öffentliche Projektzuwendungen (759.971,56 Euro), Erstattungen aus Schadenersatz (51.640,74 Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (90.428,11 Euro), versicherungsmathematische Erträge aus der Anpassung des AHV Deckungskapitals (15.630,00 Euro) sowie sonstige Erträge (324.813,49 Euro).
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 81.389,17 Euro (Vorjahr: 23.915,53 Euro).
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 90.428,11 Euro (7,28%) (Vorjahr: 2.529.543,59 Euro) periodenfremd und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen.
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 186.293.125,62 | 158.151.738,26 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 23.611.733,36 | 18.691.831,98 |
| Gesamt | 209.904.858,98 | 176.843.570,24 |
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 68.653.475,17 | 61.445.157,06 |
| Soziale Abgaben | 10.943.099,66 | 9.734.410,10 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 422.637,75 | 561.926,15 |
| Aufwendungen für Unterstützung | 63.011,32 | 94.258,35 |
| Gesamt | 80.082.223,90 | 71.835.751,66 |
Die Abschreibungen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens nach Einzelposten aufgegliedert (siehe Anlage zum Anhang).
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Dienstleistungen secunet-Konzern | 3.764.044,71 | 1.041.565,55 |
| Raumkosten | 6.169.754,20 | 5.748.478,30 |
| Prüfung, Beratung, Rechtsschutz | 2.472.464,43 | 2.192.667,13 |
| Reisekosten | 2.910.957,96 | 2.046.674,22 |
| Verkaufsprovisionen | 1.264.486,54 | 2.047.106,77 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 1.766.403,83 | 576.000,00 |
| Werbeaufwendungen | 2.434.327,46 | 2.677.950,50 |
| Personalnebenkosten | 1.708.543,38 | 3.104.837,18 |
| Kommunikationsaufwendungen | 1.703.396,60 | 1.631.234,00 |
| Kraftfahrzeugkosten | 1.218.591,85 | 1.120.150,37 |
| Instandhaltungskosten | 1.396.685,58 | 1.164.893,75 |
| Sonstige Fremdleistungen | 2.300.247,51 | 2.699.663,86 |
| Bewirtungen und Repräsentation | 416.434,50 | 397.147,43 |
| Versicherungsprämien | 458.166,66 | 432.356,10 |
| Gebühren | 263.192,09 | 346.181,74 |
| Lizenzen und Konzessionen | 2.184.654,69 | 1.678.144,76 |
| Außergewöhnliche Posten aus der BilMoG Neubewertung von Pensionsrückstellungen | 49.763,00 | 49.763,00 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.405.295,29 | 1.699.303,86 |
| Gesamt | 34.887.410,28 | 30.654.118,52 |
Die Aufwendungen im Rahmen von Währungsumrechnungen betragen 63.708,26 Euro (Vorjahr: 30.574,80 Euro).
Unter den Erträgen aus Beteiligungen wird der Jahresüberschuss der secunet International GmbH &Co. KG, Essen, in Höhe von 2.665.414,63 Euro (Vorjahr: 3.299.584,25 Euro) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Erträge von verbundenen Unternehmen.
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 11,15 | 0,00 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 152.973,43 | 90.319,99 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 152.384,85 | 36.866,87 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen sämtlich-verbundener Unternehmen | -624.946,76 | 0,00 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -600.071,68 | -443.793,96 |
| davon aus unterjähriger Aufzinsung | -147.209,13 | -296.968,88 |
| Gesamt | -1.072.033,86 | -353.473,97 |
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| in Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 14.191.401,58 | 17.094.660,00 |
| Sonstige Steuern | 312.275,99 | 109.082,00 |
| Gesamt | 14.503.677,57 | 17.203.742,00 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend das Geschäftsjahr 2023. Aufwendungen in Höhe von 448.353,57 Euro sowie Erträge in Höhe von 91.821,48 Euro sind periodenfremd.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 18.502.775,72 Euro wurden im Geschäftsjahr 2023 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023 Dividenden in Höhe von 2,86 Euro je Aktie, also insgesamt 18.502.775,72 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss von 30.524.477,72 Euro aus. Von diesem werden 15.256.453,00 Euro (= 49,98%) gemäß §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Danach ergibt sich ein Bilanzgewinn von 15.268.024,72 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,36 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von rund 50% des Jahresüberschusses), insgesamt 15.268.024,72 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht.
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| in Euro | 2023 |
|---|---|
| Bilanzgewinn zum 1.1.2023 | 18.502.775,72 |
| Dividendenzahlung 2023 | -18.502.775,72 |
| Jahresüberschuss 2023 | 30.524.477,72 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -15.256.453,00 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2023 | 15.268.024,72 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenzahlung 2024 | -15.268.024,72 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Im Jahresdurchschnitt waren 830 Angestellte (Vorjahr: 782) beschäftigt. Ferner waren 110 Aushilfen (Vorjahr: 96), also insgesamt 940 Mitarbeiter (Vorjahr: 878), ohne Geschäftsführer, beschäftigt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich am Bilanzstichtag auf 17.087.447,79 Euro. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Nominalbetrag der Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Firmenfahrzeuge; davon sind 4.496.476,24 Euro innerhalb eines Jahres und 9.486.949,79 Euro in einem Zeitraum von über einem bis fünf Jahren fällig. Verpflichtungen in Höhe von 3.104.021,76 Euro sind nach über fünf Jahren fällig. Auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfällt ein Betrag von 107.441,34 Euro. Dieser ist innerhalb eines Jahres fällig.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen zu Waren und Dienstleistungen in Höhe von 30.484.803,80 Euro.
Bei der Gesellschaft bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von 3.203,00 Euro (Vorjahr: 5.130,00 Euro) aus einer Schuldbeitritts- und Freistellungsvereinbarung mit der secunet International GmbH&Co. KG, Essen, hinsichtlich der abgesicherten Direktzusagen (Pensions-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen) gegenüber den Mitarbeitern, die im Rahmen des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgten Betriebsübergangs nach §613a BGB auf die jeweilige Gesellschaft übertragen wurden.
Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaft nicht gerechnet.
Die Gesellschaft ist über die Giesecke+Devrient GmbH, München, ein verbundenes Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH, München, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Giesecke+Devrient GmbH, München, einbezogen. Die Giesecke+Devrient GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse werden im Unternehmensregister veröffentlicht.
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG.
Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit Prüfungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach §285 Nr. 9 HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 1.776.436,07 Euro (Vorjahr: 1.915.775,39 Euro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranchen 2021-2024, 2022-2025 sowie 2023-2025 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 545.098,00 Euro, 373.669,66 Euro bzw. 309.421,29 Euro belief.
Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 403.374,00 Euro gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf der Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2024 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz.
Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen zum Stichtag Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von 1.450.092,00 Euro (Vorjahr: 1.470.307,00 Euro).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 50.117,00 Euro (Vorjahr: 44.107,00 Euro) gezahlt.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 12.888,00 Euro (Vorjahr: 31.577,70 Euro) erhalten.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 143.833,83 Euro (Vorjahr: 119.867,44 Euro). Daneben erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Konzern sind, Gehälter im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Bezüge entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern.
Mitglieder des Vorstands hielten zum Stichtag 1.000 Aktien (Vorjahr: 880 Aktien) der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag keine Aktien der Gesellschaft.
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Zum Bilanzstichtag 2023 bestehen Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den von den Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben nach §33 Absatz 1 WpHG.
Die MC Familiengesellschaft mbH, mit Sitz in Tutzing/Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 9. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MC Familiengesellschaft mbH an der secunet Security Networks AG, Essen/Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 8. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,43% (das entspricht 5.163.102 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind der MC Familiengesellschaft mbH nach §22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 78,96% (das entspricht 5.132.604 Stimmrechten) über die Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, und 0,47% (das entspricht 30.498 Stimmrechten) über die secunet Security Networks AG, Essen, zuzurechnen.
Die Giesecke&Devrient Holding GmbH, München/Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen/Deutschland, ISIN: DE0007276503, am 30. November 2006 die Schwellen von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 76,38% (das entspricht 4.964.958 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind der Giesecke&Devrient Holding GmbH 50% +1 Aktie (das entspricht 3.250.001 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke&Devrient GmbH, München, und 26,38% (das entspricht 1.714.957 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 WpHG über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.
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| ― | Dipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender/CEO |
| ― | Torsten Henn, Mitglied des Vorstands/COO |
| ― | Dr. Kai Martius, Mitglied des Vorstands/CTO |
| ― | Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines, Finanzvorstand/CFO |
Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Giesecke+Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | Veridos GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Netcetera AG, Zürich/Schweiz (Präsident) |
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke+Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | Veridos GmbH, Berlin |
| ― | Veridos Matsoukis S.A., Athen/Griechenland |
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Vorstands der GREIF-Stiftung, Mülheim a.d. Ruhr
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | AKTAIOS GmbH, Essen (Vorsitzender) |
| ― | RWTÜV GmbH, Essen (Vorsitzender) |
| ― | Albert-Schweitzer-Einrichtungen gGmbH, Dinslaken |
Vertreter der Arbeitnehmer
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Vertreterin der Arbeitnehmer
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Mitglied des Aufsichtsrats
Universitätsprofessor, Technische Universität, Ilmenau
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Essen, den 19. März 2024
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
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| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Stand am 1.1.2023 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 | 120.000,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 4.930.206,47 | 3.922,07 | -59.143,59 | 4.874.984,95 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.795.966,00 | 0,00 | 0,00 | 3.795.966,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 8.846.172,47 | 3.922,07 | -59.143,59 | 8.790.950,95 |
| B. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 25.298.237,93 | 2.753.201,25 | -1.610.258,94 | 26.441.180,24 |
| Anlagen im Bau | 0,00 | 75.331,69 | 0,00 | 75.331,69 |
| Sachanlagen, gesamt | 25.298.237,93 | 2.828.532,94 | -1.610.258,94 | 26.516.511,93 |
| C. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 76.253.761,11 | 0,00 | -2.652.000,00 | 73.601.761,11 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 108.231,00 | 0,00 | 0,00 | 108.231,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.043.550,26 | 2.350.000,00 | -580.000,00 | 3.813.550,26 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 7.427.687,00 | 15.630,00 | -117.250,00 | 7.326.067,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 85.833.229,37 | 2.365.630,00 | -3.349.250,00 | 84.849.609,37 |
| Summe Anlagevermögen | 119.977.639,77 | 5.198.085,01 | -5.018.652,53 | 120.157.072,25 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Stand am 1.1.2023 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 | 120.000,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 3.239.863,47 | 772.816,07 | -59.143,59 | 3.953.535,95 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.471.735,00 | 91.620,00 | 0,00 | 3.563.355,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 6.831.598,47 | 864.436,07 | -59.143,59 | 7.636.890,95 |
| B. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.717.001,93 | 3.479.977,25 | -1.559.494,94 | 19.637.484,24 |
| Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 17.717.001,93 | 3.479.977,25 | -1.559.494,94 | 19.637.484,24 |
| C. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 3.111.960,31 | 624.946,76 | 0,00 | 3.736.907,07 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 613.550,26 | 0,00 | 0,00 | 613.550,26 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 3.725.510,57 | 624.946,76 | 0,00 | 4.350.457,33 |
| Summe Anlagevermögen | 28.274.110,97 | 4.969.360,08 | -1.618.638,53 | 31.624.832,52 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in Euro | Stand am 31.12.2023 | Stand am 31.12.2022 |
| --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 0,00 | 0,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 921.449,00 | 1.690.343,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 232.611,00 | 324.231,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 1.154.060,00 | 2.014.574,00 |
| B. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.803.696,00 | 7.581.236,00 |
| Anlagen im Bau | 75.331,69 | 0,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 6.879.027,69 | 7.581.236,00 |
| C. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 69.864.854,04 | 73.141.800,80 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 108.231,00 | 108.231,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.200.000,00 | 1.430.000,00 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 7.326.067,00 | 7.427.687,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 80.499.152,04 | 82.107.718,80 |
| Summe Anlagevermögen | 88.532.239,73 | 91.703.528,80 |
Wir haben den Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der secunet Security Networks Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschritten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben die folgenden Sachverhalte, als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:
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| ― | 1. Umsatzrealisierung |
| ― | 2. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen |
Im Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinnend Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von EUR 372 Mio. ausgewiesen. Zum einen erzielt die secunet Security Networks Aktiengesellschaft aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die sie erfasst, wenn die Leistung erbracht ist und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantiezusagen, werden die Realisationskriterien für jede Komponente einzeln angewendet.
Des Weiteren realisiert die secunet Security Networks Aktiengesellschaft Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen sowie für die Entwicklung von Software im Wesentlichen auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden bzw. auf Basis des Fertigstellungsgrads.
Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Maße öffentliche Auftraggeber wie Behörden, Ministerien sowie Organisationen im Bereich der Verteidigung zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen.
Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Abschnitt 10. "Umsatzerlöse" enthalten.
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf eine vollständige und richtige Erfassung sowie periodengerechte Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zudem haben wir uns ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich der Erlösrealisierung gewürdigt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2023 und Januar 2024 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen.
Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Umsatzvorgänge erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Umsätze mit den zuvor genannten externen Dokumenten überprüft.
Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten.
Im Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") werden Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 69.973; Vorjahr TEUR 73.249) unter den Finanzanlagen ausgewiesen, die zusammen 30% der Bilanzsumme ausmachen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen ist ermessensbehaftet und wird wesentlich anhand von Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Tochtergesellschaften durchgeführt. Diese Prognosen basieren jeweils auf einer Dreijahresplanung und sind in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Berücksichtigung von Wachstumsraten sowie der Kapitalkosten abhängig.
Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen für den Jahresabschluss der secunet AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der secunet AG zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter der secunet AG nachvollzogen und uns dabei insbesondere ein Bild von der sachgerechten Herleitung der Grundlagen für die getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen gemacht. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt und die vorliegenden von der Gesellschafterversammlung gebilligten Planungen der Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit, der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an verbundenen Unternehmen angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt, die auf der Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen mit gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beruhen.
Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung der Beteiligungsbewertung getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung |
| ― | die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f und 315d HGB, auf die in Abschnitt "Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird |
| ― | den gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht i.S.d. §162 AktG, auf den in Abschnitt "Steuerungssystem und Steuerungskennzahlen" bei den Finanziellen Steuerungskennzahlen des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird. |
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Diese umfassen die im Abschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem", Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" enthaltene Berichterstattung |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "secunet_AG_JA_LB_ESEF_2023_12_31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Marcus Falk.
Essen, 20. März 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Marc Fritz, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Marcus Falk, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Essen, den 19. März 2024
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Nach dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG), das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sind Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern - den sogenannten "Entgeltbericht" - zu erstellen (§21 EntgTranspG).
Der nachfolgende, veröffentlichte Entgeltbericht stellt die bei secunet implementierten Maßnahmen zur Sicherstellung der im EntgTranspG genannten Ziele dar. Die Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.
In seiner Belegschaft empfindet secunet Vielfalt nicht nur als persönliche Bereicherung, vielmehr liegt in der Pluralität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Potenzial für den Erfolg. Es ist uns ein Anliegen, dass Vielfalt und Chancengleichheit in allen Konzernbereichen und über alle Hierarchieebenen und Geschlechter hinweg verantwortungsvoll von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Leitungs- und Überwachungsorganen gelebt werden.
Eine attraktive, transparent gestaltete Vergütung ist ein wichtiges Argument bei der Einstellung und ein Hauptbestandteil bei der Bindung der Beschäftigten an secunet. Die Vergütungsmodelle von secunet orientieren sich ausschließlich am Umfang von Aufgaben, Verantwortung sowie Leistung und werden am Markt über entsprechende BenchmarkingInstrumente referenziert.
Dabei werden neben festen Vergütungsbestandteilen auch leistungs- und erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile gezahlt.
Eine Differenzierung im Gehalt aufgrund des Geschlechtes erfolgt nicht. Insbesondere bei Einstellungen sowie der Weiterentwicklung von Beschäftigten sind Führungskräfte in Abstimmung mit der Personalabteilung stark auf eine Chancen- sowie Gehaltsgleichheit zwischen Frauen und Männern sensibilisiert und setzen dies entsprechend um.
secunet bietet seiner Belegschaft verschiedene, den individuellen Anforderungen entsprechende Entwicklungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten der individuellen Arbeitszeiten an. Zu den Angeboten zählen unterschiedlichste Teilzeitangebote, flexible Arbeitszeitmodelle, Mobile Office sowie Möglichkeiten zur Teilnahme am Shared Desk Modell. Diese ermöglichen einen flexibleren zeitlichen und örtlichen Rahmen und damit größere Freiräume für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern sowie ein lebensphasenorientiertes Arbeiten.
Der secunet-Konzern setzt sich zum 31. Dezember 2023 aus vier Gesellschaften zusammen, die Beschäftigtenzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergeben sich wie folgt:
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| Beschäftigte secunet-Konzern | |||
|---|---|---|---|
| davon | Teilzeit 1 | Vollzeit | |
| --- | --- | --- | --- |
| Frauen | 278,0 | 97,0 | 181,0 |
| Männer | 897,0 | 175,0 | 722,0 |
| Gesamtergebnis | 1.175,0 | 272,0 | 903,0 |
1 Jeweils einschließlich studentisch Beschäftigter und Aushilfen
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| Beschäftigte secunet Security Networks AG | Beschäftigte secunet International GmbH&Co. KG | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Frauen | 237,0 | 84,0 | 153,0 | 5,0 | 0,0 | 5,0 |
| Männer | 739,0 | 144,0 | 595,0 | 8,0 | 0,0 | 8,0 |
| Gesamtergebnis | 976,0 | 228,0 | 748,0 | 13,0 | 0,0 | 13,0 |
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| Beschäftigte stashcat GmbH | Beschäftigte SysEleven GmbH | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Frauen | 7,0 | 0,0 | 7,0 | 29,0 | 13,0 | 16,0 |
| Männer | 30,0 | 5,0 | 25,0 | 120,0 | 26,0 | 94,0 |
| Gesamtergebnis | 37,0 | 5,0 | 32,0 | 149,0 | 39,0 | 110,0 |
Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütungen der früheren und gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands und die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") im Geschäftsjahr 2023 sowie die weiteren Leistungen an die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder. Es finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem, die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung und zu Leistungen an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der secunet AG fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach §162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte inhaltliche Prüfung sind auf der Internetseite der secunet AG abrufbar (www.secunet.com im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance). Informationen zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden. Der Vergütungsbericht orientiert sich insbesondere an den neuen Anforderungen durch das Gesetz zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022).
Das seit dem Geschäftsjahr 2021 gültige Vergütungssystem wurde erstmalig der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt. Mit einer Zustimmungsquote von 97,44% wurde das vorgelegte Vergütungssystem gebilligt. Gemäß den Vorschriften des §120a AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung der Hauptversammlung vorzulegen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen im Vorstandsvergütungssystem.
Der nach diesen Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2022 erstellte Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der secunet AG im vorangegangenen Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 98,06% des vertretenen Kapitals gemäß §120 Abs. 4 AktG gebilligt.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie der secunet AG. Dabei soll die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten an die Erreichung wesentlicher Unternehmensziele gekoppelt werden. Insoweit orientiert sich die Vorstandsvergütung insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigt, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essenziell sind. Durch diese Anreize werden die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und weiterer Stakeholder im Sinne der erfolgreichen Unternehmensentwicklung in Einklang gebracht. Auch gewährleistet das Vergütungssystem, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Leistung und dem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten.
Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze:
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| ― | Förderung der Unternehmensstrategie |
| ― | Langfristige und nachhaltige Entwicklung |
| ― | Angemessenheit |
| ― | Pay for Performance |
| ― | Ausrichtung an den Aktionärsinteressen |
| ― | Marktüblichkeit |
| ― | Durchgängigkeit des Vergütungssystems |
Das System zur Vergütung des Vorstands wird nach den Vorgaben der §§87 Absatz 1, 107 Absatz 3 Satz 7 des Aktiengesetzes vom Aufsichtsrat festgesetzt. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf auf externe Berater zur Entwicklung des Systems zurückgreifen. Im Rahmen der Mandatierung der Vergütungsberater wird insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung geachtet. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der variablen Vergütungsparameter zudem auf eine Durchgängigkeit des Vergütungssystems im Verhältnis zu den Mitarbeitern der secunet AG, indem die variable Vergütung der Mitarbeiter grundsätzlich an zumindest teilweise identische Erfolgskriterien geknüpft wird wie für den Vorstand.
Die Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung (DCGK 2022) für die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat, werden auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems beachtet. Potenziell kollidierende Interessenlagen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats mitzuteilen. In solchen Fällen sind die betroffenen Mitglieder bei den konfliktbehafteten Punkten nicht zu beteiligen.
Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der secunet AG gilt seit dem 1. Januar 2021. Gewährte und geschuldete Vergütungen richten sich nach den jeweils zugrunde liegenden Verträgen der Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils die Höhe der Gesamtzielvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Bemessungsgrundlagen bzw. Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile fest. Dabei wird darauf geachtet, dass die Gesamtzielvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vergütungshöhe des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird sowohl das vergleichbare externe Unternehmensumfeld (horizontaler Vergleich) als auch die unternehmensinterne Vergütung (vertikaler Vergleich) berücksichtigt:
In horizontaler Hinsicht wird bei der Festlegung der Vergütungshöhe eine geeignete Vergleichsgruppe (sogenannte Peergroup) herangezogen. Generell wird die Vergleichsgruppe unter Beachtung der Kriterien Umsatz, Marktkapitalisierung, Bilanzsumme, Unternehmenssitz, Mitarbeiterzahl und Vergleichbarkeit der Branche ausgewählt. Vor dem Hintergrund der Unternehmensspezialisierung auf IT-Sicherheitslösungen berücksichtigt der Aufsichtsrat in der Regel eine repräsentative Anzahl vergleichbarer IT-Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland als Vergleichsgruppe.
Im Rahmen des Vertikalvergleichs wird die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütung des oberen Führungskreises (im Sinne der ersten Ebene unter dem Vorstand ohne die Zentralbereiche (secunet Services und Stäbe)) und der relevanten Gesamtbelegschaft überprüft, auch unter Berücksichtigung der Vergütungsentwicklung im zeitlichen Verlauf.
Die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
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| Vergütungsbestandteil (in Euro) | Deininger (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018 -31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) |
|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | 270.000,00 | 205.000,00 | 205.000,00 | 250.000,00 |
| Nebenleistungen' | 28.369,00 | 25.874,34 | 28.308,12 | 26.689,32 |
| kurzfristige variable Vergütung | 130.000,00 | 100.000,00 | 100.000,00 | 100.000,00 |
| langfristige variable Vergütung | 140.000,00 | 105.000,00 | 105.000,00 | 110.000,00 |
| Versorgungsbezüge 2 | 36.678,00 | 12.200,00 | 12.200,00 | 28.690,00 |
| Gesamt | 605.047,00 | 448.074,34 | 450.508,12 | 515.379,32 |
1 Bei den Nebenleistungen wird der IST-Wert des Geschäftsjahres angesetzt, da hier keine betragsmäßige Deckelung vorgenommen wurde.
2 Deininger und Pleines: Zuführung nach IFRS zu den Pensionsrückstellungen für direkte Pensionszusagen; Henn und Dr. Martius: Versorgungsentgelt für mittelbare Versorgungszusagen
Durch geringfügige Änderungen bei den Nebenleistungen sowie den Versorgungsbezügen haben die Zielvergütungen im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 1% zugenommen.
Weder bei der Festlegung der Zielvergütung für das Geschäftsjahr noch bei der Bestimmung der gewährten und geschuldeten Vergütung wurden die im Vergütungssystem gegebenen Möglichkeiten, vom Vergütungssystem abzuweichen, ausgeübt.
Der Aufsichtsrat hält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 für angemessen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsabhängigen sowie erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Nachfolgend wird das Vergütungssystem im Überblick skizziert:
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| Vergütungskomponente | Zweck | Vertragliche Gestaltung | ||
|---|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Komponenten | Grundvergütung | Sicherung eines angemessenen Einkommens unter Berücksichtigung des Ressorts bzw. der Aufgaben des Vorstandsmitglieds | Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt wird | |
| Nebenleistungen | Kostenübernahme/ Nachteilsausgleich | Sach- und sonstige Bezüge; im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen und Zuschüsse zu Versicherungen (Unfallversicherung, Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), Abschluss einer D&O-Versicherung sowie Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit und Sterbegeld. | ||
| Versorgungszusage | Aufbau privater Altersvorsorge | Unterschiedliche Ausgestaltung der Versorgungszusage je nach Zeitpunkt des Eintritts in das Vorstandsamt: lebenslange Rente mit Hinterbliebenenversorgung oder Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Altersvorsorge. Für ein Vorstandsmitglied, das bereits im Jahr 1999 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt wurde, gilt eine sog. defined-benefit-Versorgungszusage nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinisch-Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind. Für das im Jahr 2017 bestellte Vorstandsmitglied gilt eine sog. defined contribution, eine baustein-basierte Versorgungszusage in Form einer Direktzusage mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein. Für die übrigen Vorstände, die danach eingetreten sind, und für etwaige künftig neu eintretende, nach diesem Vergütungssystem zu vergütende Vorstandsmitglieder, gilt eine beitragsorientierte Leistungszusage, die grundsätzlich extern durchgeführt wird und einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des vertraglich geregelten versorgungsfähigen Jahreseinkommens vorsieht. | ||
| Erfolgsabhängige Komponenten | Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung | Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow | Typ | Tantieme (Auszahlung in bar) |
| Bemessungszeitraum | Geschäftsjahr | |||
| Begrenzung/ Tantieme-Cap | 200% der Zielerreichung 200% Auszahlung des Zielwertes | |||
| Erfolgsabhängige Komponenten | Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung | Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow | Typ | Tantieme (Auszahlung in bar) |
| Leistungskriterien | Finanzielle geschäftsjahresbezogene Unternehmensziele (z.B. Ergebnisziel (EBIT) und Wachstumsziel (Umsatz), wobei die Ziele und deren Gewichtung für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt werden können | |||
| Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen | Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% der ermittelten Tantieme bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Tantieme-Cap; bei einem ermittelten Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10% des Tantieme-Zielbetrags erfolgen | |||
| Auszahlung | Im folgenden Geschäftsjahr einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr | |||
| Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung | Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z.B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex | Plantyp | Virtueller (vorwärtsgerichteter) Performance Share Plan (Auszahlung in bar) | |
| Bemessungszeitraum | Vier Jahre | |||
| Begrenzung/Cap | 150% der Zielerreichung 200% Auszahlung des Zielwertes | |||
| Leistungskriterien | Kapitalmarktziel, z.B. Relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber Vergleichsindex Strategieziele Environmental, Social, Governance (ESG-Ziele)/ Nachhaltigkeitsziele | |||
| Vergütungskomponente | Zweck | Vertragliche Gestaltung | ||
| Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung | Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z.B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex | Plantyp | Virtueller (vorwärtsgerichteter) Performance Share Plan (Auszahlung in bar) | |
| Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen | Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% des ermittelten PSP-Auszahlungsbetrags bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Cap; bei einem ermittelten PSP-Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10% des Tantieme-Zielbetrags erfolgen | |||
| Auszahlung | Auszahlung mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performanceperiode folgt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres | |||
| Sonstige Vergütungsregelungen | Maximalvergütung | Auszahlungen in unangemessener Höhe werden vermieden | Die maximal mögliche Maximalvergütung unter diesem Vergütungssystem wird für den Vorstandsvorsitzenden auf 1.000.000 Euro brutto und für alle übrigen Vorstandsmitglieder auf jeweils 900.000 Euro brutto pro Jahr festgelegt; vertraglich kann eine niedrigere Maximalvergütung vereinbart werden | |
| Malus und Clawback | Compliance Bereinigung fehlerhafter Grundlagen | Teilweise oder vollständige Reduzierung (Malus) bzw. Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung bei Festlegung der variablen Vergütung auf fehlerhafter Datengrundlage bzw. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung | ||
| Vorzeitige Vertragsbeendigung | Begrenzung unangemessen hoher Abfindungen bei (vorzeitiger) Vertragsbeendigung | Kopplungsklausel mit Abfindungsanspruch (Begrenzung auf max. zwei Jahresgehälter bzw. Vergütung für die Restlaufzeit) Sog. Good-/Bad-Leaver-Regelungen in Bezug auf ausstehende Tranchen unter dem Performance Share Plan |
Das Vergütungssystem umfasst sämtliche erfolgsunabhängigen (fixen) sowie erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteile, deren Summe die Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder abbildet und im Folgenden in ihren Einzelbestandteilen dargestellt wird. Dabei setzt sich die erfolgsunabhängige Festvergütung aus Grundvergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen (sogenannte Nebenleistungen) sowie Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer kurzfristigen sowie einer langfristigen variablen Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung wird in Form einer Tantieme geleistet. Die langfristige variable Vergütung basiert auf einem (virtuellen) Performance Share Plan.
In dieser Vergütungsstruktur übersteigt die Zielhöhe der langfristigen variablen Vergütung die Zielhöhe der kurzfristig orientierten variablen Vergütung.

Die Grundvergütung beträgt dabei je nach Vorstandsmitglied etwa zwischen 50% und 55% der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung). Die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) entspricht circa 21% bis 25% der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung), während die langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) zwischen etwa 23% und 26% zur Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beiträgt, wobei gewährleistet wird, dass die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung in den Zielbeträgen (das heißt bei 100% Zielerreichung) übersteigt.
Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtzielvergütung für ein Jahr (das heißt einschließlich Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beträgt damit etwa zwischen 55% und 62%, wobei die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten mit dem Wert bei 100% Zielerreichung angesetzt werden, während die variablen Vergütungsbestandteile circa zwischen 38% und 45% der Gesamtzielvergütung ausmachen. Geringfügige Verschiebungen um wenige Prozentpunkte können sich aufgrund schwankender Bewertungen des Altersversorgungsaufwands und der Nebenleistungen ergeben, welche für Zwecke der hier angegebenen prozentualen Anteile an der Ziel-Gesamtzielvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag angesetzt wurden.
Zusammengefasst stellt sich dies wie folgt dar:
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| Fixe Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Nebenleistungen sowie Versorgungsbezüge) | 55%-62% |
| Variable Vergütungsbestandteile bei 100% Zielerreichung | 38%-45% |
| Gesamtzielvergütung | 100% |
Die Grundvergütung ist eine feste, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe derjeweiligen Grundvergütung orientiert sich dabei an der Rolle im Vorstand (Vorstandsvorsitzender, ordentliches Mitglied), dem Verantwortungsbereich, der Erfahrung und der Position des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Die Grundvergütungen für das Jahr 2023 stellen sich wie folgt dar:
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| Grundvergütung (in Euro) | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 270.000,00 | 270.000,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 205.000,00 | 205.000,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 205.000,00 | 205.000,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 250.000,00 | 250.000,00 |
| Gesamt | 930.000,00 | 930.000,00 |
Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sogenannte Nebenleistungen). Hierzu gehören im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zu Versicherungen. Insbesondere erhalten die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und nehmen an einer D&O-Versicherung (mit üblichem gesetzlich vorgesehenem Selbstbehalt) teil. Zudem wird ihren Angehörigen im Falle ihres Todes ein Sterbegeld gezahlt. Die Sachbezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Höhe kann indes je nach der persönlichen Situation variieren. Die auf die Zuschüsse zu Renten- und Unfallversicherung entfallenden Steuern werden von der Gesellschaft getragen. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen gewähren, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte bzw. bei Neueintritten die Übernahme von Umzugskosten.
Die Gesellschaft spricht den Mitgliedern des Vorstands eine Versorgungszusage aus. Abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung des Vorstands liegen leistungs- und beitragsbezogene sowie mittelbare Zusagen vor. Im Einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die Versorgungszusage für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Deininger beruht auf einer Direktzusage aus dem Jahre 2017 mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein (defined contribution), welcher auf einem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben wird. Der dem Versorgungskonto jährlich zugeteilte Versorgungsbaustein wird auf der Grundlage eines festgelegten fiktiven Versorgungsbeitrags und einem bei der jährlichen Zuteilung gültigen, altersentsprechenden versicherungsmathematischen Transformationsfaktor ermittelt. Aus der Summe der verdienten Versorgungsbausteine folgt das Versorgungskapital, welches dem Vorstandsmitglied bei Vollendung des 67. Lebensjahres zusteht und welches zugleich die Bemessungsgrundlage für vorzeitig zu erbringende Versorgungsleistungen bildet, namentlich aufgrund vorzeitiger Altersleistung (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres), Leistungen bei Invalidität und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod.
Im Falle des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt erreichte Anwartschaft auf Versorgungsleistungen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt verdienten Versorgungsbausteine aufrechterhalten. Davon unabhängig gibt es eine Mindest-Hinterbliebenenabsicherung, die grundsätzlich das Zweifache des bei Eintritt des Leistungsfalls maßgeblichen jährlichen Festgehalts des Vorstands gemäß Dienstvertrag beträgt. Bei vorzeitigem Ausscheiden vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Versorgungsleistung wird die Mindest-Hinterbliebenenabsicherung auf der Grundlage des Doppelten des zuletzt von der Gesellschaft gezahlten jährlichen Festgehalts multipliziert mit dem Verhältnis von tatsächlicher Dienstzeit ab Diensteintritt zur möglichen Dienstzeit bis zur festen Altersgrenze. Das Vorstandsmitglied kann dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei im letzteren Fall die Gesellschaft den Durchführungsweg neu festlegen kann (zum Beispiel durch einen Pensionsfonds). Daneben stehen dem Vorstandsmitglied Versorgungsansprüche aus einer früheren Versorgungszusage als Mitarbeiter (in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage) zu.
Die Altersversorgung von Herrn Pleines beruht auf einer sogenannten defined-benefit-Versorgungszusage aus dem Jahre 1999 nach Maßgabe der Versorgungsordnung des RheinischWestfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, aus welcher ein Anspruch auf Altersruhegeld bzw. gegebenenfalls auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsruhegeld oder ein Witwer-/Witwengeld folgt, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind.
Die nach den Regelungen der IFRS ermittelten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die unter IFRS insgesamt zurückgestellten Beträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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| Versorgungsaufwand | Defined Benefit Obligation (DBO) | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | ||||
| Deininger | 36.678,00 | 19.156,00 | 458.775,00 | 376.158,00 |
| Pleines | 28.690,00 | 24.782,00 | 937.162,00 | 788.262,00 |
| Gesamt | 65.368,00 | 43.938,00 | 1.395.937,00 | 1.164.420,00 |
Für die übrigen Vorstandsmitglieder liegen mittelbare Versorgungszusagen in Form einer lebenslangen Rente mit Hinterbliebenenversorgung vor, welche extern durchgeführt wird. Für diese Zwecke entrichtet die secunet AG einen jährlichen Beitrag (2023: 24.400 Euro, Vorjahr: 24.400 Euro) in Höhe von 4% des festen Jahresgehalts (Grundvergütung) zuzüglich des Zielwerts der kurzfristigen einjährigen variablen Vergütung (Tantieme). Die Versorgungszusage umfasst dabei Versorgungsleistungen im Alter und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsmitglieds bleibt eine Versorgungsbegünstigung aufrechterhalten. Die Höhe der bis dahin erworbenen Anwartschaft entspricht den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückversicherung. Das Vorstandsmitglied kann hinsichtlich der Auszahlung der Versorgungsleistung dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei das Vorstandsmitglied und seine Hinterbliebenen an die einmal getroffene Entscheidung zur Auszahlung gebunden sind. Im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds vor Bezug einer Versorgungsleistung im Alter erhält der versorgungsbegünstigte hinterbliebene Ehegatte eine einmalige Kapitalzahlung als Hinterbliebenenleistung.
Laufende Versorgungsleistungen werden jährlich um mindestens 1% ihres letzten Zahlbetrags erhöht, erstmals ein Jahr nach ihrem Zahlungsbeginn. Falls sich aus einer Überschussbeteiligung aus der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eine höhere Anpassung ergibt, wird die höhere Anpassung gewährt.
Die variable Vergütung soll durch die kurz- wie langfristige Erfolgsorientierung eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die ambitionierte strategische Ausrichtung der secunet AG fördern. Dabei setzt sich die erfolgsabhängige variable Vergütung aus der kurzfristig orientierten Tantieme und der langfristig orientierten variablen Vergütung aus dem Performance Share Plan zusammen.
Die Parameter für die kurzfristige (Tantieme) und die langfristige (Performance Share Plan) variable Vergütung unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Bemessungszeitraums sowie der jeweiligen Leistungskriterien. Während der Tantieme ausschließlich finanzielle Leistungskriterien zugrunde liegen, werden unter dem Performance Share Plan auch nichtfinanzielle Ziele berücksichtigt (insbesondere ESG- bzw. Nachhaltigkeitsziele).
Bei der Auswahl der jeweiligen Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat zumindest bei den finanziellen Leistungskriterien auf Messbarkeit sowie auf Strategierelevanz, das heißt, die Kennzahlen sind insbesondere am Wachstum und der Steigerung der Profitabilität der secunet AG ausgerichtet. Soweit bei nichtfinanziellen Leistungskriterien eine Beurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt, achtet der Aufsichtsrat auf eine nachvollziehbare Bewertung. Die Beachtung diverser Leistungskategorien unter dem Performance Share Plan gewährleistet eine ganzheitliche und umfassende Abbildung des Unternehmenserfolgs.
Zusätzlich kann der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele außergewöhnliche Entwicklungen im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung in begründeten Sonderfällen angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine Bereinigung der sich dadurch ergebenden Sondereffekte. Dies kann bei außergewöhnlichen Entwicklungen zu einer Erhöhung (nicht indes zur Überschreitung des jeweils vorgesehenen Cap für den variablen Vergütungsbestandteil) wie auch zu einer Reduzierung des variablen Vergütungsbestandteils um jeweils bis zu 20% führen; beträgt der variable Vergütungsbestandteil null, kann der Aufsichtsrat ihn auf bis zu 10% des jeweiligen Zielbetrags erhöhen, um außerordentlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen. Als außergewöhnliche, unterjährige Entwicklungen kommen insbesondere untypisch weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht, sofern diese oder ihre konkreten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Hingegen gelten normal schwankende Marktentwicklungen nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Die Herabsetzungsmöglichkeit gemäß §87 Absatz 2 des Aktiengesetz bleibt daneben unberührt.
Die einjährige variable Vergütung (Tantieme) zielt darauf ab, den jeweiligen Beitrag zur operativen Umsetzung der Strategie der secunet AG innerhalb eines konkreten Geschäftsjahres zu honorieren.
Dabei bestimmt sich die Zielerreichung für die Tantieme im Geschäftsjahr 2023 anhand der finanziellen Unternehmensziele, dem Ergebnisziel (EBIT) und dem Wachstumsziel (Umsatz). Die finanziellen Unternehmensziele sowie die relevanten finanziellen Zielwerte werden jährlich mit der Billigung der Jahresplanung festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde das EBIT-Ziel auf 50 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 374,9 Mio. Euro festgelegt. Beide Ziele werden dabei gleichwertig gewichtet (jeweils 50%). Die Performance Messung ergibt sich dabei für die jeweils festgelegten Erfolgsziele aus dem Verhältnis des erreichten Ergebnisses am Geschäftsjahresende zum jeweils geplanten Ziel. Als Basis für die Tantieme dient ein im Dienstvertrag festgelegter Zielbetrag, der eine Zielerreichung von 100% zugrunde legt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus der Tantieme ist auf 200% des Zielbetrages begrenzt (Tantieme-Cap).
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für jedes Ziel einen aus dem Budget abgeleiteten Zielwert (bei dessen Erreichen eine Zielerreichung von 100% anzunehmen ist) sowie einen Zielkorridor mit einem Minimalwert und einem Maximalwert fest. Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100%. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50% für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200% für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0%. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.
Entsprechend der Gewichtung der Zielkategorien zueinander wird aus den ermittelten einzelnen Zielerreichungsgraden ein Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt, auf dessen Grundlage mit Hilfe des Tantieme-Zielbetrags der Auszahlungsbetrag, begrenzt durch das Tantieme-Cap, errechnet wird:
Die Zielerreichung wird jeweils zum Jahresabschluss des secunet-Konzerns festgestellt. Eine etwaige Tantieme wird in dem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses in dem auf das tantiemerelevante Geschäftsjahr folgende Geschäftsjahr für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.
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| finanzielles Unternehmensziel | Gewichtung | Schwellenwert für 50% Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung | Schwellenwert für 200% Zielerreichung | Ergebnis 2023 | Zielerreichung in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EBIT (in Mio. Euro) | 50% | 41,70 | 50,00 | 60,00 | 43,00 | 58% |
| Umsatz (in Mio. Euro) | 50% | 343,70 | 374,90 | 406,10 | 393,70 | 130 % |
Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich für die Tantieme damit die folgende Gesamtzielerreichung:
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| in Euro | Zielbetrag | Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50%) | Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50%) |
|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 130.000,00 | 58% | 130% |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 58% | 130% |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 58% | 130% |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 100.000,00 | 58% | 130% |
| Gesamt | 430.000,00 | 58% | 130% |
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| in Euro | Gesamtzielerreichung | Tantiemebetrag |
|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 94% | 121.951,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 94 % | 93.808,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 94 % | 93.808,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 94 % | 93.808,00 |
| Gesamt | 94% | 403.375,00 |
Die Tantieme wird im Folgejahr im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt.
Die nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 vom 23. März 2023 ausgezahlte kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 ist im Geschäftsjahr 2023 in die gewährte und geschuldete Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG einzurechnen.
Die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 basiert auf dem seit dem Geschäftsjahr 2021 gültigen Vergütungssystem.
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde das EBIT mit 47 Mio. Euro (Zielerreichung 71% bei einem Ziel-EBIT von 52 Mio. Euro) und der Umsatz mit 347,2 Mio. Euro (Zielerreichung 151% bei einem Ziel-Umsatz von 320,0 Mio. Euro) festgelegt. Dies führte zu Tantiemezahlungen wie folgt:
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| in Euro | Zielbetrag | Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50 %) |
Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50 %) |
|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 130.000,00 | 71% | 151% |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 71% | 151% |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 71% | 151 % |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 100.000,00 | 71% | 151 % |
| Gesamt | 430.000,00 | 71% | 151 % |
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| in Euro | Gesamtzielerreichung | Tantiemebetrag |
|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 111 % | 144.482,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 111 % | 111.140,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 111 % | 111.140,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 111 % | 111.140,00 |
| Gesamt | 111 % | 477.902,00 |
Die Auszahlung erfolgte im April 2023.
Der Performance Share Plan der secunet AG setzt die Empfehlungen des DCGK 2022 in Bezug auf die Gewährung aktienbasierter variabler Vergütungsbestandteile einschließlich der vierjährigen Verfügungssperre für langfristige Vergütungsbestandteile (DCGK 2022) um.
Der Performance Share Plan gliedert sich dabei in drei Abfolgeschritte, beginnend erstens mit der Zuteilung virtueller Aktien über zweitens die Zielerreichungsmessung während der vierjährigen vorwärtsgerichteten Performance-Periode bis drittens zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages.
Im ersten Schritt wird jährlich eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des vertraglich festgelegten Zielbetrags in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die vierjährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31. Dezember des dritten darauffolgenden Jahres (vierjährige Performance-Periode).
Für die im Geschäftsjahr 2023 aufgelegten bzw. die laufenden Performance Share Tranchen wurden den Vorstandsmitgliedern die in der folgenden Übersicht dargestellten virtuellen Aktien (Performance Shares) vorläufig zugeteilt:
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| LTI Tranche 2023 | Zuteilungswert (Euro) |
Zuteilungswert (Euro) (0 Kurs der secunet-Aktie) | Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien | Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150% Zielerreichung) |
|---|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 140.000,00 | 209,29 | 669 | 1.004 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 209,29 | 502 | 753 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 209,29 | 502 | 753 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 110.000,00 | 209,29 | 526 | 789 |
| Gesamt | 460.000,00 | 209,29 | 2.199 | 3.299 |
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| LTI Tranche 2022 | Zuteilungswert (Euro) |
Zuteilungswert (Euro) (0 Kurs der secunet-Aktie) | Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien | Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150% Zielerreichung) |
|---|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 140.000,00 | 400,98 | 349 | 523 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 400,98 | 262 | 393 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 400,98 | 262 | 393 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 110.000,00 | 400,98 | 274 | 411 |
| Gesamt | 460.000,00 | 400,98 | 1.147 | 1.720 |
| LTI Tranche 2021 | ||||
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 140.000,00 | 246,43 | 568 | 852 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 246,43 | 426 | 639 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 105.000,00 | 246,43 | 426 | 639 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 110.000,00 | 246,43 | 446 | 669 |
| Gesamt | 460.000,00 | 246,43 | 1.866 | 2.799 |
Im zweiten Schritt erfolgt die Erfolgsmessung auf der Grundlage der Erfolgsziele in drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander über eine vorwärts gerichtete Performance-Periode von vier Jahren.
Im dritten Schritt wird die finale virtuelle Aktienanzahl entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt und auf dieser Grundlage der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dafür werden zunächst die Jahreszielerreichungsgrade der vier Jahre der Performance-Periode bestimmt. Diese ergeben sich jeweils aus der Summe der Zielerreichungsgrade für die drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander, wobei der Zielerreichungsgrad für jedes Erfolgsziel auf 150% begrenzt ist. Auf der Grundlage der Jahreszielerreichungsgrade wird sodann der durchschnittliche Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt.
Der Auszahlungsbetrag entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der Performance-Periode (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden. Dabei werden die Dividenden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200% des Zielbetrages begrenzt. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bzw. einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen erhöht bzw. verringert sich die Zahl der zugeteilten Performance-Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtbetrag des Grundkapitals. Im Fall sonstiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die den Wert einer Aktie beeinflussen, passt der Aufsichtsrat die anfänglich zugeteilte Zahl an Performance Shares in der Weise an, wie dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um der relevanten Maßnahme Rechnung zu tragen.
Im Grundsatz erfolgt die jährliche Messung der Erfolgsziele über die vierjährige Performance-Periode dabei wie folgt:

Der Auszahlungsbetrag wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performance-Periode folgt, gezahlt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performance-Periode folgenden Geschäftsjahres.
Der Performance Share Plan knüpft für die Zielerreichung an drei Leistungskategorien an, namentlich (i) ein Kapitalmarktziel, grundsätzlich basierend auf der relativen Aktienrendite, das heißt auf dem sogenannten Total Shareholder Return (TSR), im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe, (ii) mindestens ein Strategieziel sowie (iii) Nachhaltigkeitsziele bzw. Environmental Social Governance, sogenannte ESG-Ziele. Diese drei Leistungskategorien werden im Grundsatz mit (i) 30%, (ii) 40%, (iii) 30% gewichtet. Die konkreten Ziele innerhalb der Leistungskategorien sowie ihre Gewichtung zueinander können mit jeder neuen Performance-Periode neu bestimmt werden. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine entsprechenden Änderungen bei den Leistungskategorien.
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| Leistungskriterien | Einfluss auf die Unternehmensstrategie |
|---|---|
| Kapitalmarkt, z.B. relativer TSR (grds. 30%) | Z.B. relative Erfolgsmessung und Anreizsetzung für eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt |
| Strategieziel (grds. 40%) | Z.B. Anreizsetzung zum profitablen und gewinnorientierten Wirtschaften Z.B. Generieren eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums durch Erreichen der strategischen Ziele der secunet AG |
| ESG/Nachhaltigkeit (grds. 30%) | Ganzheitliche Umsetzung der für die secunte AG relevanten Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen, Compliance-Strukturen sowie Umwelt- und Sozialbelangen durch jährliche Festlegung relevanter Nachhaltigkeitsziele |
» Das Kapitalmarktziel fließt mit einer grundsätzlichen Gewichtung von 30% in die langfristige variable Vergütung ein und ist ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium. Als Kapitalmarktziel kommt insbesondere der relative Total Shareholder Return in Betracht. Dieser berücksichtigt die Aktienkursentwicklung der secunet AG zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des vierjährigen Bemessungszeitraumes im Vergleich zu einem Vergleichsindex.
Durch die relative Erfolgsmessung des TSR werden die Interessen des Vorstands unmittelbar mit denen der Aktionäre verknüpft. So wird eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt und damit die Attraktivität der Kapitalanlage für Aktionäre besonders incentiviert. Als Vergleichsindex für die Zielbemessung des TSR soll grundsätzlich der TecDAX herangezogen werden, solange dieser für die secunet AG als IT-Service-Unternehmen eine adäquate Vergleichsgruppe bildet. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch einen anderen geeigneten Börsenindex als Vergleichsmaßstab heranziehen, wenn die Gesellschaft künftig einmal in einem anderen Index gelistet würde.
Für die Berechnung des TSR der Aktie der secunet AG sowie des maßgeblichen Vergleichsindex wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines jeden Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des jeweiligen Jahres der Performance-Periode ermittelt. Der so ermittelte Jahres-TSR der Aktie der secunet AG wird anschließend mit dem Jahres-TSR des Vergleichsindex verglichen. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende des jeweiligen Jahres werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden der secunet-Aktien berücksichtigt.
Die TSR-Zielerreichung beträgt 100%, wenn die TSR-Performance der secunet-Aktie der TSR-Performance des Vergleichsindex entspricht. Sofern die TSR-Performance der secunet-Aktie 10 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex liegt, beträgt die Zielerreichung 50% (Mindestschwelle). Liegt die TSR-Performance der secunet-Aktie 15 Prozentpunkte oder mehr oberhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex, beträgt die Zielerreichung 150% (Cap). Im Falle einer Unterschreitung der Mindestschwelle liegt die Zielerreichung bei 0%. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Eckwerten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen.

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| ― | Als weitere Leistungskategorie fließen strategische Zielsetzungen grundsätzlich mit 40% Gewichtung in die Bemessung ein. Die strategische Zielsetzung basiert zunächst auf dem strategischen Ziel der Umsatzsteigerung im Sinne einer nachhaltigen Steigerung des Geschäftsanteils sowohl in der Privatwirtschaft als auch im internationalen Umfeld. Hintergrund ist der Anreiz, die secunet AG gewinnorientiert auszurichten und damit die langfristige Profitabilität zu gewährleisten. Dabei wird der strategischen Ausrichtung der secunet AG, insbesondere mit Blick auf die Sicherung und Ausweitung der guten Marktposition bei deutschen Behörden, der Ausweitung des Geschäfts in der (nationalen) Privatwirtschaft und auch der Internationalisierung angemessen Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund bemisst sich das Strategieziel zunächst auf Basis der Umsatz-Planwerte in den Geschäftsfeldern Business und International. Es werden zu diesem Zwecke Ziel-Umsatzwerte für diese Bereiche sowie ein Mindestschwellenwert und ein Maximalschwellenwert festgelegt. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestschwellenwerts liegt die Zielerreichung bei 0%. Bei Erreichung des Mindestschwellenwerts beträgt die Zielerreichung für das strategische Ziel 50%. Wird der Zielwert erreicht, beläuft sich der Zielerreichungsgrad auf 100%. Bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalschwellenwertes liegt die Zielerreichung bei 150% (Cap). Zwischen den einzelnen Ziel- bzw. Schwellenwerten wird der Zielerreichungsgrad durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die konkreten Strategieziele - auch andere als die vorgenannten Umsatzsteigerungsziele - bzw. die Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen. |
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| ― | Als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie findet sich auch das Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung als Leistungskriterium mit einer Gewichtung von grundsätzlich 30% wieder. Als Innovations- und Marktführer rund um das Thema IT-Sicherheitslösungen hat die secunet AG das Ziel, sowohl durch leistungsfähige Soft- und Hardware-Produkte bzw. Dienstleistungen als auch durch moderne Unternehmensstrukturen zur gesellschaftlichen Entwicklung und wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit beizutragen - insbesondere im Themenkomplex IT-Sicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Fokus stehen für den Aufsichtsrat dabei vor allem die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, eine effektive Compliance-Strategie sowie die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialbelangen. |
| ― | Vor diesem Hintergrund definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei, Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele. In Betracht kommen beispielsweise Diversitätsziele innerhalb der Belegschaft, Nachwuchssicherung und Attraktivität der secunet AG als Arbeitgeber, Arbeitsschutz und Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildungsziele. Auch können etwa die Einhaltung von Umweltbelangen oder die Schaffung und Einhaltung von Compliance-Strukturen in die Leistungskategorie einfließen. Der Fortschritt der entsprechenden Maßnahmen im Bereich der maßgeblichen jährlichen Nachhaltigkeitsziele wird im jährlichen Zyklus (insbesondere auf Basis eines Nachhaltigkeitsberichts) beurteilt und die jeweilige Leistung des Vorstandsmitglieds auf einer Skala von 50% bis 150% bewertet, wobei soweit möglich eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht gewährleistet ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung in Bezug auf alle Nachhaltigkeits-/ ESG-Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen. Wird die Mindestperformance von 50% der gesetzten Nachhaltigkeitsziele unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0%. Ein Überschreiten der 150%-Schwelle ist nicht möglich. |
Zusammenfassend veranschaulichen die nachfolgenden Grafiken die jahresbezogenen Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2023 gültigen PSP-Tranchen:
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| PSP Tranche 2023-2026 | Leistungskriterium | Gewichtung | Schwellenwert für 50%Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalmarkt | Total Shareholder Return (TSR) | 30% | \= -10% | 0% |
| Strategie | Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) | 40% | \= 50 | 75 |
| Mitarbeiterzufriedenheit | 10% | \= 3,02 | 2.59 | |
| ESG | Net-Promoter-Score (NPS) | 10% | \= -13 | 2 |
| Reduktion des CO 2 Wertes (t/MA) | 10 % | \= 4,36 | 3.74 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2023-2026 | Schwellenwert für 150% Zielerreichung | Ergebnis 2023 |
|---|---|---|
| Kapitalmarkt | 15% | -36,91% |
| Strategie | 100 | 84 |
| 2.16 | 2.35 | |
| ESG | 17 | 33 |
| 3.12 | 1.12 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2023-2026 | Jahresbezogene Zielerreichung für 2023 |
|---|---|
| Kapitalmarkt | -% |
| Strategie | 117,0 % |
| 127,9 % | |
| ESG | 150,0 % |
| 150,0 % | |
| Jahreszielerreichungsgrad | 89,6% |
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| PSP Tranche 2022-2025 | Leistungskriterium | Gewichtung | Schwellenwert für 50% Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalmarkt | Total Shareholder Return (TSR) | 30% | \= -10% | 0% |
| Strategie | Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) | 40% | \= 50 | 75 |
| ESG | Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung | 10% | Formulierung und Dokumentation von Projektzielen und Zeitrahmen | Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung |
| Net-Promoter-Score (NPS) | 10% | \= -13 | 2 | |
| Reduktion des CO 2 Wertes (t/MA) | 10% | \= 4,60 | 3.94 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2022-2025 | Schwellenwert für 150% Zielerreichung | Ergebnis 2023 |
|---|---|---|
| Kapitalmarkt | 15% | -36,91% |
| Strategie | 100 | 84 |
| ESG | Implementierung abgeleiteter Maßnahmen | Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung |
| 17 | 33 | |
| 3.28 | 1.12 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2022-2025 | Durchschnitt der Laufzeit der Tranche |
|---|---|
| Kapitalmarkt | -% |
| Strategie | 110,5% |
| ESG | 139,0% |
| 150,0 % | |
| 150,0 % | |
| Jahreszielerreichungsgrad | 88,1% |
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| PSP Tranche 2021-2024 | Leistungskriterium | Gewichtung | Schwellenwert für 50%Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalmarkt | Total Shareholder Return (TSR) | 30% | \= -10% | 0% |
| Strategie | Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) | 40% | \= 50 | 75 |
| Mitarbeiterzufriedenheit | 10% | \= 3,02 | 2.59 | |
| ESG | Net-Promoter-Score (NPS) | 10% | \= -13 | 2 |
| Reduktion des CO 2 Wertes (t/MA) | 10% | \= 4,84 | 4.15 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2021-2024 | Schwellenwert für 150% Zielerreichung | Ergebnis 2023 |
|---|---|---|
| Kapitalmarkt | 15% | -36,91 % |
| Strategie | 100 | 84 |
| 2.16 | 2.35 | |
| ESG | 17 | 33 |
| 3.46 | 1.12 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2021-2024 | Durchschnitt der Laufzeit der Tranche |
|---|---|
| Kapitalmarkt | 50 % |
| Strategie | 116,0 % |
| 142,7 % | |
| ESG | 150,0 % |
| 150,0 % | |
| Jahreszielerreichungsgrad | 105,7% |
Die variable Vergütung soll sowohl Chancen als auch Risiken der Vorstandstätigkeit angemessen abbilden. Sofern die Zielvorgaben verfehlt werden, kann die gesamte variable Vergütung wegfallen. Für die ab dem Geschäftsjahr 2021 zugesagten erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ist die Auszahlung in den späteren Geschäftsjahren auf 200% des jeweiligen Zielbetrags begrenzt.
Unter Berücksichtigung der Neufassung des §87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Aktiengesetzes sowie des DCGK 2022 hat der Aufsichtsrat zusätzlich eine betragsmäßige Höchstgrenze im Sinne einer Maximalgesamtvergütung (sogenannter Gesamtcap) pro Vorstandsmitglied festgelegt. Diese Maximalgesamtvergütung bildet den Wert ab, welcher einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr maximal gemäß diesem Vergütungssystem zufließen darf und schließt sämtliche fixen und variablen Vergütungskomponenten mit ein. Die Höhe der Maximalgesamtvergütung setzt sich daher aus der Grundvergütung, den ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten, Nebenleistungen sowie dem Aufwand für Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge inklusive Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zusammen. Im Ergebnis beträgt die vom Aufsichtsrat festgelegte, unter diesem Vergütungssystem mögliche Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 1.000.000 Euro brutto pro Jahr und für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils 900.000 Euro brutto pro Jahr. Vertraglich kann eine niedrigere Höchstvergütung vereinbart werden. Hiervon wurde im Rahmen der aktuellen Vorstandsdienstverträge Gebrauch gemacht.
Die vertraglich festgelegte Vergütung und Maximalvergütung stellen sich tabellarisch wie folgt dar:
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| Vergütungsbestandteil (in Euro) | Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) |
|---|---|---|---|---|
| Vertraglicher Maximalbetrag Vergütung | 880.000,00 | 675.000,00 | 675.000,00 | 760.000,00 |
| Maximalvergütung | 1.000.000,00 | 900.000,00 | 900.000,00 | 900.000,00 |
Die Ermittlung der konkreten Gesamtvergütung (und damit die Einhaltung der vertraglichen Höchstvergütung) für das Geschäftsjahr 2023 kann erst im Jahr 2027 überprüft bzw. sichergestellt werden, da erst dann die letzte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2023 feststeht und dem Vorstandsmitglied zufließt.
Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Dr. Baumgart wurde keine Maximalvergütung definiert. Herr Dr. Baumgart erhielt neben der laufenden Versorgung Beraterhonorare. Diese wurden ihm vertraglich mit einem Tagessatz von 1.500 Euro gewährt und geschuldet. Der Vertrag sieht keine weiteren betragsmäßigen Höchstgrenzen vor.
Das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem räumt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit ein, bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren und/oder bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.
Im Falle einer Pflichtverletzung, die zum Ausspruch einer rechtswirksamen außerordentlichen Kündigung geführt hat bzw. eine solche rechtfertigen würde, oder im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes eines Vorstandsmitglieds gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des §93 des Aktiengesetzes, kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile (Tantieme bzw. Auszahlungsbeträge unter dem Performance Share Plan) im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (gegebenenfalls auch bis auf "null") reduzieren (Malus).
Sofern die in Rede stehenden variablen Vergütungsbestandteile bereits ausgezahlt wurden, kann der Aufsichtsrat gemäß den vertraglichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen ausgezahlte Beträge der variablen Vergütung teilweise oder vollständig zurückfordern (Clawback).
Sofern variable Vergütungsbestandteile auf Basis fehlerhafter Daten festgesetzt oder ausgezahlt wurden (beispielsweise aufgrund eines fehlerhaften Konzernabschlusses), kann der Aufsichtsrat die Festsetzung korrigieren bzw. bereits ausgezahlte Vergütungsbestandteile, die von den fehlerhaften Daten betroffen sind, zurückfordern.
Bei Pflichtverletzungen im vorgenannten Sinn erfolgt die Reduzierung bzw. Rückforderung im Grundsatz in Bezug auf die variable Vergütung für das Jahr, in welchem der erhebliche Pflichtenverstoß begangen wurde. Der Rückforderungszeitraum endet ein Jahr nach der Auszahlung des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils. Auch kann die Rückforderung noch erfolgen, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied bereits beendet ist.
Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds gegenüber der secunet AG bleibt durch die Reduzierung oder Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile unberührt.
Für das Geschäftsjahr 2023 liegt kein Sachverhalt vor, bei dem von den oben genannten Regelungen Gebrauch gemacht wurde.
Keinem Vorstandsmitglied sind von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Vergütungen zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden.
Auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds gemäß diesem Vergütungssystem werden etwaige Vergütungen angerechnet, die es für Tätigkeiten in Organen (zum Beispiel Aufsichtsräten, Beiräten, Vorständen, Geschäftsführung) von Unternehmen bezieht, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die in einem Konzernverhältnis zu der Gesellschaft stehen, oder die es auf Wunsch der Gesellschaft wahrnimmt. Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit eine für diese gezahlte Vergütung anzurechnen ist.
Die Anstellungsverträge der Vorstände werden jeweils für die Dauer der Bestellungsperiode befristet geschlossen. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder beachtet der Aufsichtsrat insbesondere die rechtlichen Vorgaben des §84 des Aktiengesetzes. Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Anstellungsverträge keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. §626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) besteht hingegen unberührt. Außerdem ist gemäß den Vorstandsdienstverträgen die persönliche Eignung, welche auch ein positives Ergebnis der behördlichen Sicherheitsüberprüfung einschließt, Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung zum Vorstand aus wichtigem Grund im Sinne des §84 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes zu widerrufen. In diesem und dem Fall, dass das Vorstandsmitglied seinerseits sein Amt aus wichtigem Grund vorzeitig und einseitig niederlegt, endet der Anstellungsvertrag automatisch mit dem Ablauf einer Auslauffrist entsprechend den gesetzlichen Kündigungsfristen, spätestens jedoch mit dem Ende der regulären Laufzeit der Vorstandstätigkeit.
Für den Fall eines Widerrufs der Bestellung bzw. einer Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder eine Abfindungszahlung vor, deren Höhe die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags sowie insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht übersteigen darf. Auch in sonstigen Fällen vorzeitiger Beendigung sind etwaige Zahlungen auf eine maximale Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Im Rahmen der Berechnung der Abfindung bzw. des Abfindungs-Cap wird auf die Gesamtvergütung für das vorausgehende Geschäftsjahr vor der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit und unter Umständen auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds oder wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund negativ ausfällt, wird keine Abfindung gezahlt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags wegen Todes oder dauerhafter Dienstunfähigkeit werden die bereits gewährten Performance Shares, deren vierjährige Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, ausnahmsweise vorzeitig in einen Auszahlungsbetrag umgerechnet und ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht dabei dem jeweiligen Zuteilungswert (das heißt dem Zielwert) der betroffenen Tranche des Performance Share Plans.
Sofern während eines laufenden Geschäftsjahres ein Vorstandsmitglied ein- oder austritt, wird die Gesamtvergütung - einschließlich der kurzfristigen variablen Vergütung und des Zuteilungswerts unter dem langfristigen Performance Share Plan - pro rata temporis entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses im relevanten Geschäftsjahr reduziert. Für gewisse Ausscheidenssituationen (sogenannte Bad-Leaver-Fälle) verfallen Performance Shares für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden ersatzlos ohne Entschädigungsanspruch.
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des Wohlergehens der secunet AG notwendig ist. Als außergewöhnliche Entwicklungen in diesem Sinne kommen insbesondere unüblich weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen verstanden.
Derartige Abweichungen vom Vergütungssystem sind indes nur durch einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss möglich. Insbesondere hat dieser die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung festzustellen.
Vorübergehende Abweichungen in diesem Sinne sind möglich in Bezug auf die Leistungskriterien für die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungselemente und die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen und auch die zeitweiligen Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen.
Sofern eine Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreicht, um die Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds wiederherzustellen, verbleibt dem Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen innerhalb der Vertragslaufzeit der Vorstandsverträge die Möglichkeit, vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren.
Ferner hat der Aufsichtsrat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vormaligen Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des relativen Anteils nach §162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen sowie die im Geschäftsjahr ausgezahlten einjährigen variablen Vergütungen für 2022. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungszusagen bleiben bei der Betrachtung definitionsgemäß außer Ansatz.
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| Deininger | ||||
|---|---|---|---|---|
| (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018-31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2023 | 2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 270.000 | 61,0% | 270.000 | 48,6 % |
| Nebenleistungen | 28.369 | 6,4% | 27.608 | 5,0 % |
| Versorgungsentgelt | - | -% | - | -% |
| Gesamt | 298.369 | 67,4% | 297.608 | 53,6% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2021 | - | - % | 258.000 3 | 46,4 % |
| Geschäftsjahr 2022 | 144.482 | 32,6 % | - | - % |
| Summe | 144.482 | 32,6% | 258.000 | 46,4% |
| Gesamtvergütung | 442.851 | 100,0% | 555.608 | 100,0% |
3 Durch Rundungen kam es zu einer geringfügig zu hohen Auszahlung für die Tantieme 2020 in 2021. In 2022 wurde dies korrigiert.
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| Henn | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2023 | 2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 205.000 | 57,9% | 205.000 | 46,4 % |
| Nebenleistungen | 25.874 | 7,3% | 25.080 | 5,7 % |
| Versorgungsentgelt | 12.200 | 3,4% | 12.200 | 2,8 % |
| Gesamt | 243.074 | 68,6% | 242.280 | 54,9% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2021 | - | - % | 200.000 | 45,2 % |
| Geschäftsjahr 2022 | 111.140 | 31,4 % | - | - % |
| Summe | 111.140 | 31,4% | 200.000 | 45,2 % |
| Gesamtvergütung | 354.214 | 100,0% | 442.280 | 100,0 % |
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| Dr. Martius | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2023 | 2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 205.000 | 57,5% | 205.000 | 45,7 % |
| Nebenleistungen | 28.308 | 7,9% | 31.058 | 6,9 % |
| Versorgungsentgelt | 12.200 | 3,4% | 12.200 | 2,7 % |
| Gesamt | 245.508 | 68,8% | 248.258 | 55,3% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2021 | - | -% | 200.000 | 44,6 % |
| Geschäftsjahr 2022 | 111.140 | 31,2% | - | - % |
| Summe | 111.140 | 31,2% | 200.000 | 44,6 % |
| Gesamtvergütung | 356.648 | 100,0% | 448.258 | 100,0 % |
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| Pleines | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2023 | 2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 250.000 | 64,5% | 250.000 | 52,7 % |
| Nebenleistungen | 26.689 | 6,9% | 26.058 | 5,5 % |
| Versorgungsentgelt | - | -% | - | - % |
| Gesamt | 276.689 | 71,4% | 276.058 | 58,2% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2021 | - | -% | 198.000 4 | 41,8 % |
| Geschäftsjahr 2022 | 111.140 | 28,7 % | - | - % |
| Gesamt | 111.140 | 28,7% | 198.000 | 41,8% |
| Gesamtvergütung | 387.829 | 100,0% | 474.058 | 100,0% |
4 Durch Rundungen kam es zu einer geringfügig zu hohen Auszahlung für die Tantieme 2020 in 2021. In 2022 wurde dies korrigiert.
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| Dr. Baumgart 5 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstiges | ||||
| Bezug Altersversorgung | 50.117 | 79,5% | 44.107 | 58,3 % |
| Honorare für Beratungsleistungen | 12.888 | 20,5 % | 31.578 | 41,7 % |
| Gesamtvergütung | 63.005 | 100,0% | 75.685 | 100,0% |
5 Mitglied des Vorstands vom 31. Mai 1999-31. Januar 2001; Vorstandsvorsitzender vom 1. Februar 2001-31. Mai 2019
Die Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus §17 der Satzung der secunet Security Networks AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt.
In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wurde ein Beschluss über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung gefasst. Die Zustimmungsquote betrug 99,98%. Die Vergütung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Das satzungsmäßige Vergütungssystem des Aufsichtsrats soll dazu dienen, hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat zu gewinnen und zu halten. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der secunet AG gefördert.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von 15.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das doppelte (30.000 Euro), der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 1,5-fache (22.500 Euro). Nachgewiesene Auslagen sowie eine von den Mitgliedern zu entrichtende Umsatzsteuer werden zusätzlich erstattet.
Für eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro pro Ausschuss.
Bei unterjährigem Wechsel innerhalb des Aufsichtsrats sowie bei unterjähriger Anpassung der Vergütungen, werden die Vergütungen zeitanteilig gewährt.
Nach §17 Abs. 5 der Satzung können die Mitglieder des Aufsichtsrats eine weitere Vergütung erhalten, sofern diese von der Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.
Zudem besteht für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine im Interesse der Gesellschaft in angemessener Höhe abgeschlossene D&O-Versicherung. Die Prämien hierfür werden durch die Gesellschaft entrichtet. Es besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können.
Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern nur aus festen Bestandteilen besteht, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 nach §162 AktG dar. Die Auszahlung im Geschäftsjahr erfolgt jeweils für die Vergütung des Vorjahres. Die ausgezahlte Vergütung verteilt sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit sowie die Vergütung für Ausschusstätigkeit. Sitzungsgelder wurden für beide Jahre nicht gezahlt.
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| 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit | Vergütung für die Ausschusstätigkeit | Gesamtvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Wintergerst (Vorsitzender) | 30.000,00 | 86% | 5.000,00 | 14% | 35.000,00 | 100% |
| Dr. Zettler (stellv. Vorsitzender) | 22.500,00 | 82% | 5.000,00 | 18 % | 27.500,00 | 100% |
| Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) | 15.000,00 | 75% | 5.000,00 | 25 % | 20.000,00 | 100% |
| Marx (Aufsichtsratsmitglied) 6 | 15.000,00 | 75% | 5.000,00 | 25 % | 20.000,00 | 100% |
| Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied) 7 | 15.000,00 | 75% | 5.000,00 | 25 % | 20.000,00 | 100 % |
| Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) | 15.000,00 | 75% | 5.000,00 | 25 % | 20.000,00 | 100 % |
| Gesamtvergütung | 112.500,00 | 79% | 30.000,00 | 21% | 142.500,00 | 100% |
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| 2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit | Vergütung für die Ausschusstätigkeit | Gesamtvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | in Euro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Wintergerst (Vorsitzender) | 27.846,28 | 92% | 2.520,55 | 8% | 30.366,83 | 100 % |
| Dr. Zettler (stellv. Vorsitzender) | 20.167,13 | 89% | 2.520,55 | 11% | 22.687,68 | 100 % |
| Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100 % |
| Marx (Aufsichtsratsmitglied) 6 | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100 % |
| Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied) 7 | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100 % |
| Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15 % | 16.443,84 | 100 % |
| Gesamtvergütung | 103.706,57 | 87% | 15.123,30 | 13% | 118.829,87 | 100% |
6 ab 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter/-in
7 ab 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter/-in
Im Geschäftsjahr 2023 wurden nachgewiesene Auslagen in Höhe von 1.400,74 Euro (Vorjahr: 1.049,82 Euro) erstattet.
Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, für die secunet AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten.
Die folgende vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern der secunet AG auf Vollzeitäquivalentbasis.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der festangestellten, inländischen Arbeitnehmer abgestellt, da hier von vergleichbaren Vergütungsstrukturen auszugehen ist. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der secunet AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.
In die Vergütung der Mitarbeiter wurden die vereinbarten Fixgehälter, inklusive Sachleistungen für Dienstwagen, sowie die im Geschäftsjahr gezahlten Tantiemen und Corona-Prämien einbezogen.
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| Gewährte und geschuldete Vergütung 2023 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 | Veränderung 2023 ggü. 2022 | Veränderung 2022 ggü. 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | in TEuro | in % | in TEuro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | ||||||
| Deininger | 442,9 | 555,6 | -112,7 | -20% | -94,1 | -14 % |
| Henn | 354,2 | 442,3 | -88,1 | -20% | -100,4 | -19 % |
| Dr. Martius | 356,6 | 448,3 | -91,7 | -20% | -100,6 | -18 % |
| Pleines | 387,8 | 474,1 | -86,3 | -18% | -136,0 | -22 % |
| Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||||
| Dr. Baumgart | 63,0 | 75,7 | -12,7 | -17% | -9,1 | -11 % |
| Arbeitnehmer | ||||||
| 0 Gehalt Arbeitnehmer | 74,3 | 77,2 | -2,9 | -4 % | 1,5 | 2 % |
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 29,0 | 31,3 | -2,3 | -7 % | -11,6 | -27 % |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 30,5 | 36,9 | -6,4 | -17 % | -6,6 | -15 % |
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| Veränderung 2021 ggü. 2020 | ||
|---|---|---|
| in TEuro | in% | |
| --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | ||
| Deininger | 52,7 | 9 % |
| Henn | 145,8 | 37 % |
| Dr. Martius | 126,2 | 30 % |
| Pleines | 37,6 | 7 % |
| Frühere Mitglieder des Vorstands | ||
| Dr. Baumgart | -84,8 | -50 % |
| Arbeitnehmer | ||
| 0 Gehalt Arbeitnehmer | 4,0 | 6 % |
| Ertragsentwicklung | ||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 7,9 | 23 % |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 10,7 | 33 % |
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| Gewährte und geschuldete Vergütung 2023 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 | Veränderung 2023 ggü. 2022 | Veränderung 2022 ggü. 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | in TEuro | in % | in TEuro | in% | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||
| Dr. Wintergerst | 35,0 | 30,4 | 4,6 | 15% | 6,4 | 27% |
| Dr. Zattler | 27,5 | 22,7 | 4,8 | 21% | 6,7 | 42 % |
| Dr. Legge | 20,0 | 16,4 | 3,6 | 22% | 4,4 | 37 % |
| Marx | 20,0 | 16,4 | 3,6 | 22% | 4,4 | 37 % |
| Rustemeyer | 20,0 | 16,4 | 3,6 | 22% | 4,4 | 37 % |
| Prof. Dr. Schäfer | 20,0 | 16,4 | 3,6 | 22% | 4,4 | 37 % |
| Arbeitnehmer | ||||||
| 0 Gehalt Arbeitnehmer | 74,3 | 77,2 | -2,9 | -4 % | 1,5 | 2 % |
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 29,0 | 31,3 | -2,3 | -7 % | -11,6 | -27 % |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 30,5 | 36,9 | -6,4 | -17 % | -6,6 | -15 % |
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| Veränderung 2021 ggü. 2020 | ||
|---|---|---|
| in TEuro | in% | |
| --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | ||
| Dr. Wintergerst | 2,9 | 14 % |
| Dr. Zattler | 1,5 | 10 % |
| Dr. Legge | 1,5 | 14 % |
| Marx | 4,4 | 58 % |
| Rustemeyer | 4,4 | 58 % |
| Prof. Dr. Schäfer | 1,5 | 14 % |
| Arbeitnehmer | ||
| 0 Gehalt Arbeitnehmer | 4,0 | 6 % |
| Ertragsentwicklung | ||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 7,9 | 23 % |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 10,7 | 33 % |
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des §162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der secunet Security Networks AG, Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG, Essen sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des §162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit, der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des §162 AktG.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von §162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach §162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Der Prüfungsvermerk ist ausschließlich für die secunet Security Networks AG, Essen zur Information über das Ergebnis der Prüfung bestimmt und die Haftung ist nach Maßgabe der mit der Gesellschaft vereinbarten "Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" vom 1. März 2021 sowie der vom IDW herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 (www.bdo.de/auftragsbedingungen) beschränkt.
Im Prüfungsvertrag mit dem Mandanten wurde explizit vereinbart, dass eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich nicht gewollt ist. Dritten gegenüber übernehmen wir deshalb keine Verantwortung.
Essen, 20. März 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fritz, Wirtschaftsprüfer
Dr. Falk, Wirtschaftsprüfer
An die secunet Security Networks AG, Essen
Wir haben die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im zusammengefassten Lagebericht der secunet Security Networks AG, Essen (im Folgenden: secunet oder die Gesellschaft), für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben der Gesellschaft, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie" der nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB, der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie" der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
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| ― | Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Unternehmens und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― | Befragung der gesetzlichen Vertreter und der für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeiter, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der secunet zu erlangen |
| ― | Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der secunet in der Berichtsperiode |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Definitionen |
| ― | Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehme- rund Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten |
| ― | Befragungen von Mitarbeitern sowie der gesetzlichen Vertreter, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, sowie für die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind |
| ― | Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― | Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Unternehmensebene gemeldet wurden |
| ― | Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten |
| ― | Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht |
| ― | Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Beurteilung der Darstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im zusammengefassten Lagebericht der secunet, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Diesem Auftrag liegen die mit der Gesellschaft vereinbarten "Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" vom 1. März 2021 sowie der die vom IDW herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 (www.bdo.de/auftragsbedingungen) zugrunde.
Essen, 20. März 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marcus Falk, Wirtschaftsprüfer
Viola Möller, Partnerin Sustainability Services
secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58
45138 Essen Tel.: +49 201 54 54-0 Fax: +49 201 54 54-1000
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22. März 2024
Geschäftsbericht 2023
8. Mai 2024
Konzernquartalsmitteilung zum 31. März 2024
23. Mai 2024
Hauptversammlung 2024
13. August 2024
Halbjahresfinanzbericht 2024
12. November 2024
Konzernquartalsmitteilung zum 30. September 2024
secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58
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secunet Security Networks AG
Dieser Finanzbericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des secunet-Konzerns sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf der Basis, der uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht geben.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im vorliegenden Geschäftsbericht vorwiegend die grammatisch männliche Form (zum Beispiel für "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" nur "Mitarbeiter"). Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter, um die es geht: männlich, weiblich, divers.
Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.
Dieser Geschäftsbericht ist am 22. März 2024 erschienen. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen unter www.secunet.com zum Download zur Verfügung. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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