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Mynaric AG

Quarterly Report Oct 9, 2024

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Quarterly Report

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Finanzbericht: 34968795

Mynaric AG

Gilching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

I. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

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in € 2023 2022
1. Umsatzerlöse 23.508.439,27 12.431.312,00
2. sonstige betriebliche Erträge 2.449.467,71 3.180.605,07
davon aus Währungsumrechnung 2.122.044,12 2.486.681,97
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -967.610,65 0,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 -1.276.963,97
-967.610,65 -1.276.963,97
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -6.121.977,80 -4.578.517,51
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -740.076,57 -637.422,67
davon für Altersversorgung -627,66 -333,27
-6.862.054,37 -5.215.940,18
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -935.245,50 -725.644,96
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -26.396.783,26 -15.708.359,63
davon aus Währungsumrechnung -1.601.192,07 -165.483,84
Betriebsergebnis -9.203.786,80 -7.314.991,67
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 138.420,68 330.201,38
davon aus verbundenen Unternehmen 138.420,68 330.201,38
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 333.127,20 94,00
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -92.677,27 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -831.336,99 -2.934.260,35
davon aus der Abzinsung -663,43 -2.064,37
Finanzergebnis -452.466,38 -2.603.964,97
Ergebnis nach Steuern /​ Jahresfehlbetrag -9.656.253,18 -9.918.956,64
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -38.075.470,11 -28.156.513,47
Bilanzverlust -47.731.723,29 -38.075.470,11

II. Bilanz zum 31. Dezember 2023 und 2022

AKTIVA

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in € 2023 2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 135.515,00 58.205,00
2. geleistete Anzahlungen 0,00 72.105,50
135.515,00 130.310,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 792.559,89 1.346.238,60
2. technische Anlagen und Maschinen 98.472,78 28.268,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.748.587,83 951.859,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 699.988,05 226.662,87
3.339.608,55 2.553.028,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 131.811.108,50 116.903.785,77
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.001.037,54 13.501.506,32
3. Beteiligungen 400.000,00 400.000,00
138.212.146,04 130.805.292,09
Summe Anlagevermögen 141.687.269,59 133.488.631,06
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.346.844,06 33.338.680,45
2. sonstige Vermögensgegenstände 4.163.287,31 2.499.129,20
24.510.131,37 35.837.809,65
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.847.615,69 5.780.652,24
Summe Umlaufvermögen 30.357.747,06 41.618.461,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 833.511,71 1.796.054,85
SUMME AKTIVA 172.878.528,36 176.903.147,80
PASSIVA
in € 2023 2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.233.615,00 5.668.391,00
II. Kapitalrücklage 200.496.150,06 188.615.706,80
III. Bilanzverlust -47.731.723,29 -38.075.470,11
Summe Eigenkapital 158.998.041,77 156.208.627,69
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 15.200,00
2. sonstige Rückstellungen 6.625.427,52 2.441.173,76
Summe Rückstellungen 6.625.427,52 2.456.373,76
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.917.607,11 1.964.155,74
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.852.158,00 566.633,24
3. sonstige Verbindlichkeiten 485.293,96 15.707.357,37
davon aus Steuern 114.282,47 97.831,25
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 23.794,58 5.045,12
Summe Verbindlichkeiten 7.255.059,07 18.238.146,35
SUMME PASSIVA 172.878.528,36 176.903.147,80

III. Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

1 Allgemeine Angaben

Die Mynaric AG (im Folgenden auch Gesellschaft oder Mynaric) ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laser-Kommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Satzungssitz in der Dornierstraße 19 in 82205 Gilching, ihren Sitz der Geschäftsleitung in der Bertha-Kipfmüller-Straße 2-8 in 81249 München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763) eingetragen.

Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Nasdaq, USA notiert.

Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB n.F. i.V.m. Art. 93 Abs. 2 EGHG. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Annahme der Unternehmensfortführung

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die Gesellschaft fungiert als Holding für die Produktions- und Vertriebsgesellschaft Mynaric Lasercom GmbH, München, sowie die Vertriebsgesellschaft Mynaric USA, Inc., Los Angeles, USA. Neben der Holdingfunktion übernimmt die Gesellschaft weitere konzerninterne Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Finanzierung. Die Gesellschaft ist daher, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätssituation, stark abhängig von dem operativen Geschäft der genannten Tochtergesellschaften.

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9,7 Mio. aus und verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von € 5,8 Mio., die hauptsächlich aus Bankguthaben bestehen. Am 10. Juli 2024 verfügt die Mynaric Gruppe über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von €13,3 Mio. sowie über eine frei verfügbare Kreditline in Höhe von $5,0 Mio.

Der Vorstand plant für die für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 bei den Tochtergesellschaften einen erheblichen Anstieg der Umsatzerlöse und des Cashflows, da die Serienproduktion von CONDOR-Terminals hochgefahren wird. Während der überwiegende Teil der für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Umsätze und ein erheblicher Teil der für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Umsätze vertraglich gebunden sind und Vorauszahlungen für diese Verträge bereits vereinnahmt wurden, ist die Gesellschaft in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft davon abhängig, dass die Tochtergesellschaften weitere große öffentliche Projektausschreibungen gewinnen und entsprechende Vorauszahlungen aus den gewonnenen Ausschreibungen erhalten. Der Vorstand verfolgt aktiv mehrere Möglichkeiten im kommerziellen und öffentlichen Sektor, um seine CONDOR-Terminals an einen wachsenden Kundenstamm zu verkaufen. Um die geplanten Umsätze realisieren zu können, muss die Mynaric Lasercom GmbH die Serien-Produktion hochfahren. Zu diesem Zweck wurde ein Großteil der hierfür notwendigen Investitionen in Sachanlagen sowie für Produktentwicklung und -verbesserung bereits getätigt. Die bis zum Anlauf der Serienproduktion erforderliche Liquidität wird hauptsächlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten benötigt.

Unter Berücksichtigung der zum 10. Juli 2024 bestehenden Liquidität der Mynaric Gruppe und den vom Vorstand geplanten und erwarteten Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen ist der Vorstand der Ansicht, dass Mynaric über ausreichend Liquidität verfügt, um die Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Aufstellung dieses Jahresabschlusses finanzieren zu können. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass die Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum erforderlichen Zeitpunkt eingehen werden. Eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse oder geplanten Kundenzahlungen könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erfordern, um den geplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns decken zu können. Sollte die Gesellschaft in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten oder durch andere rechtzeitige Maßnahmen zu reagieren, wie z. B. durch eine erhebliche Kürzung des Budgets 2024, könnte Mynaric nicht in der Lage sein, die Geschäftstätigkeit fortzuführen.

Die oben beschriebenen Ereignisse und Bedingungen zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit von Mynaric zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, so dass Mynaric möglicherweise nicht in der Lage ist, unsere Vermögensgegenstände zu realisieren und unsere Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Diese wurden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr ausgeübt.

Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und - soweit erforderlich - außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen erfolgten linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig für den vollen Monat der Anschaffung und auf die folgenden Monate abgeschrieben. Die erworbene Software und die Lizenzen werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren abgeschrieben und für die Markenrechte über 10 Jahre. Die zugrunde liegende Nutzungsdauer für Grundstücke und Bauten liegt bei zwei bis 10 Jahren, für Computer-Hardware bei zwei bis 15 Jahren und die für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bei drei bis 15 Jahren.

Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Ab dem 1. Januar 2023 werden Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 1.000 über einen festen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben statt über ihre tatsächliche Nutzungsdauer. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 800 als geringwertige Anlagegüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Abzinsungen waren nicht notwendig.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem Wahlrecht nach §250 Abs. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100%igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von T€ 131.450 (2022: T€ 116.450), Mynaric Systems GmbH in Höhe von T€ 349 (2022: T€ 442) und Mynaric USA Inc. in Höhe von T€ 12 (2022: T€ 12).

In Bezug auf die Anteile an der Mynaric Systems GmbH wurde im Geschäftsjahr 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 93 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Zuschreibung in Höhe von T€ 117 vorgenommen. Der Beteiligungsbuchwert nach Abwertung bzw. Zuschreibung spiegelte in beiden Geschäftsjahren das ausgewiesene Eigenkapital der zum 31. Dezember 2020 stillgelegten Gesellschaft wider.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Mynaric AG Zuführungen zu der Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH über insgesamt T€ 15.000 (2022: T€ 39.000) beschlossen und durchgeführt. Die Zuführung führte zu einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in selber Höhe.

3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die in der Bilanz in Höhe von T€ 6.001 (2022: T€ 13.502) ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich aus Ausleihungen an die Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von T€ 6.000 (2022: T€ 6.000), an die Mynaric USA Inc. in Höhe von T€ 0 (2022: T€ 7.501) und an die Mynaric Government Solutions, Inc. in Höhe von T€ 1 (2022: T€ 1) zusammen. Sie beziehen sich auf Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung von Investitionen und der Kosten des laufenden Betriebs vergeben hat.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 20.347 die Mynaric Lasercom GmbH (2022: T€ 33.298), in Höhe von T€ 0 die Mynaric USA (2022: T€ 17), Inc. und in Höhe von T€ 0 die Mynaric Systems GmbH (2022: T€ 23). Die Forderungen resultieren in Höhe von T€ 3.285 (2022: T€ 32.023) aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 1.014 (2022: T€ 254) ausgewiesen. Alle weiteren ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

3.4 Gezeichnetes Kapital

Zum 1. Januar 2023 betrug das Grundkapital der Gesellschaft € 5.668.391 aufgeteilt in 5.668.391 Namensaktien zum Nennwert von € 1,00 je Aktie.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 erhöhte sich das Grundkapital auf € 6.233.615 durch Ausgabe von insgesamt 565.224 Namensaktien zum Nennwert von € 1,00 je Aktie. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Kapitalerhöhung 2023

In Verbindung mit dem Darlehensvertrag der Tochtergesellschaft Mynaric USA schlossen die Gesellschaft und zwei verbundene Unternehmen der Darlehensgeber (die "Zeichner") am 25. April 2023 einen Zeichnungsvertrag ab gemäß dem die Zeichner 401.309 bzw. 163.915 neue, auf den Namen lautende Stammaktien gezeichnet haben. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien betrug € 22,02 pro Stammaktie, was zu einem Gesamterlös von € 12,4 Mio. führte. Am selben Tag beschloss der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von € 5.668.391 auf € 6.233.615 durch die Ausgabe von 565.224 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/​I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.

3.4.1 Bedingtes Kapital

Zum 31. Dezember 2023 besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von € 2.720.541 (2022: € 2.619.974).

Bedingtes Kapital 2017/​I

Am 12. Juni 2020 hat die Hauptversammlung beschlossen, das bedingte Kapital 2017/​I auf € 1.500,00 zu reduzieren, das für die Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen verwendet wird.

Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des bedingten Kapitals 2017 und des bedingten Kapitals 2021/​I.

Bedingtes Kapital 2019

Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein bedingtes Kapital 2019 in Höhe von € 270.000,00 geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2022 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.

Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung beschlossen, das bedingte Kapital 2019 auf € 173.250,00 zu reduzieren, um die ausgegebenen Aktienoptionen aus diesem bedingten Kapital zu bedienen.

Bedingtes Kapital 2020/​I

Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein bedingtes Kapital 2020/​I in Höhe von € 34.473,00 geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2025 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.

Bedingtes Kapital 2020/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2020/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.277.893 durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Mio. € 150 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/​oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 1.277.893,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- und/​oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Aufgrund der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich das Bedingte Kapital 2020/​II zum 31. Dezember 2022 auf € 1.179.679,00. Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines bedingten Kapitals 2021/​I und eines weiteren bedingten Kapitals 2021/​II beschlossen.

Bedingtes Kapital 2021/​I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/​I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 457.501 durch Ausgabe von bis zu 457.501 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/​oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 457.501,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- und/​oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/​I.

Bedingtes Kapital 2021/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 103.321 durch Ausgabe von bis zu 103.321 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bis zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Bedingtes Kapital 2022/​I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2022/​I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 917.501 durch Ausgabe von bis zu 917.501 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- und/​oder Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 917.501 nach näherer Maßgabe der Wandel- und/​oder Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Bedingtes Kapital 2022/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2022/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 115.000 durch Ausgabe von bis zu 115.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bis zum 14. Juli 2027 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien zu gewähren.

Bedingtes Kapital 2023/​I

Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. August 2023 wurde ein bedingtes Kapital 2023/​I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 197.317 durch Ausgabe von bis zu 197.317 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bis zum 6. August 2028 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

3.4.2 Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2023 besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 3.079.679 (2022: € 2.605.325).

Genehmigtes Kapital 2021/​I

Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/​I beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 1.841.827 durch Ausgabe von bis zu 1.841.827 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen.

Infolge der im Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt das Genehmigte Kapital 2021/​I zum 31. Dezember 2021 € 691.827,00.

Am 14. Juli 2022 beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/​I.

Genehmigtes Kapital 2021/​II

Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/​II beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Mai 2026 um bis zu € 204.647 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 204.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Das Genehmigte Kapital 2021/​II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Infolge der im Geschäftsjahr 2022 durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt das Genehmigte Kapital 2021/​II zum 31. Dezember 2022 € 188.498,00.

Genehmigtes Kapital 2022/​I

Am 14. Juli 2022 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/​I beschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 2.154.680 durch Ausgabe von bis zu 2.154.680 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen.

Infolge der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung wurde das Genehmigte Kapital 2022/​I ausgenutzt. Zum 3. Mai 2023 war ein Betrag von € 1.589.456,00 € ausstehend.

Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung beschlossen, das Genehmigte Kapital 2022/​I aufzuheben.

Genehmigtes Kapital 2022/​II

Am 14. Juli 2022 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/​II beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Juli 2027 um bis zu € 262.147 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 262.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Das Genehmigte Kapital 2022/​II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Genehmigtes Kapital 2023/​I

Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2023/​I beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.456.318 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt € 2.456.318 zu erhöhen.

Genehmigtes Kapital 2023/​II

Am 7. August 2023 hat die Hauptversammlung die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2023/​II beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 172.716 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt € 172.716 zu erhöhen.

Das Genehmigte Kapital 2023/​II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Restricted Stock Units (RSUs), die im Rahmen des Restricted Stock Unit Program (RSUP) der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach Maßgabe des RSUP gegen Einbringung der jeweiligen Zahlungsansprüche aus den RSUs gewährt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

3.5 Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich die Kapitalrücklage um T€ 11.880 auf T€ 200.496. Die ersichtliche Erhöhung resultiert aus dem erzielten Aufgeld aus den im Berichtsjahr durch Ausgabe von neuen Aktien erfolgten Erhöhungen des Grundkapitals.

3.6 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe T€ 3.852 (2022: T€ 567) entfallen in Höhe von T€ 761 auf die Mynaric Systems GmbH (2022: T€ 541) und in Höhe von T€ 3.091 auf die Mynaric USA Inc. (2022: T€ 25).

Im Geschäftsjahr 2023 bestehen die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.423 aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 1.429 aus sonstigen Verbindlichkeiten. Im Vorjahr bestanden die Verbindlichkeiten vollständig aus sonstigen Verbindlichkeiten.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzverlust der Mynaric AG in Höhe von € 47.731.723,29, bestehend aus dem Verlustvortrag zum 31. Dezember 2022 in Höhe von € 38.075.470,11 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 9.656.253,18 auf neue Rechnung vorzutragen.

5 Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

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in T€ bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Mietverträge 3.862 13.674 13.550 31.086
Software und Lizenzen 702 631 0 1.333
Sonstiges 236 325 99 660
operative Leasingverpflichtungen 14 19 0 33
Summe 4.814 14.649 13.649 33.112

Die Mietverträge beziehen sich auf angemietete Bürogebäude und die Produktionshalle. Die Verpflichtungen für Software und Lizenzen bestehen im Wesentlichen aus den zukünftigen Lizenzzahlungen für das ERP-System SAP.

5.2 Haftungsverhältnisse

Pfandrechte

Am 25. April 2023 schloss unsere Tochtergesellschaft Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") im Rahmeiner einer Kreditvereinbarung ("Kreditvereinbarung 2023") zwei Darlehen mit jeweils einer Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Fonds, die zu einer globalen Investmentgesellschaft mit Sitz in den USA gehören (die "Kreditgeber"), und Alter Domus (US) LLC als Verwalter ab. Gemäß der Kreditvereinbarung 2023 erklärten sich die Darlehensgeber bereit, Mynaric USA ein besichertes Darlehen in Höhe von insgesamt $ 75 Mio. zur Verfügung zu stellen. Mynaric USA hat den gesamten Betrag der Fazilität (vorbehaltlich eines Disagios von 1 %) am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags 2023 in Anspruch genommen. Die Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags 2023 werden zu einem Zinssatz verzinst, der dem Term SOFR ("Secured Overnight Financing Rate") für eine Laufzeit von drei Monaten entspricht (vorbehaltlich eines Floors in Höhe von 2 %), zuzüglich einer Marge von 10 %. In den ersten zwei Jahren können Zinsen in Höhe von 3 % in Form von Sachleistungen erbracht werden, indem der Kapitalbetrag der Darlehen erhöht wird. Darüber hinaus sieht der Kreditvertrag 2023 vor, dass Mynaric USA eine "Exit Fee" an die Kreditgeber zahlen muss, wenn die Kredite zurückgezahlt, vorzeitig zurückgezahlt oder vorzeitig fällig gestellt werden. Die "Exit Fee" wird berechnet als 200 % des "investierten Kapitals" abzüglich des kumulierten Betrags der Kapitalrückzahlungen und der Zinszahlungen auf die Darlehen, die vor dem Ausstiegsdatum eingegangen sind, wobei "investiertes Kapital" definiert ist als $ 74.250.000 zuzüglich des Gesamtbetrags, um den sich der Kapitalbetrag der Darlehen durch die Zahlung von Zinsen in Form von Sachleistungen erhöht. Der Prozentsatz der "Exit Fee" würde auf 185% reduziert, wenn der Ausstieg vor dem vierten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet, und auf 180%, wenn der Ausstieg vor dem dritten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet. Darüber hinaus muss bei bestimmten verpflichtenden Teilrückzahlungen ein Teil der "Exit Fee" vor der vollständigen Rückzahlung der Fazilität gezahlt werden.

Die Darlehen im Rahmen der Kreditvereinbarung 2023 werden von der Gesellschaft und allen ihren Tochtergesellschaften garantiert. Es besteht somit ein Pfandrecht an allen Vermögensgegenständen der Gesellschaft zur Sicherung der Kreditvereinbarung 2023.

5.3 Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:

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Herr Mustafa Veziroglu, CEO, Master of Business Administration, Monte Sereno, Kalifornien, USA (CEO seit dem 8. August 2023, Co-CEO bis zum 7. August 2023)
Herr Bulent Altan, Co-CEO, Master of Science in Aerospace, Playa Vista, Kalifornien, USA (bis zum 7. August 2023)
Herr Stefan Berndt-von Bülow, CFO, Diplom Kaufmann, Tutzing
Herr Joachim Horwath, CTO, Diplom Ingenieur, Gilching

Der Aufsichtsrat umfasst im Geschäftsjahr 2023 folgende Mitglieder:

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Herr Bulent Altan, Vorsitzender, Master of Science in Aerospace, Playa Vista, Kalifornien, USA (seit dem 7. August 2023)
Herr Peter Müller-Brühl, stellvertretender Vorsitzender, COO GreenCom Networks AG
Herr Dr. Manfred Krischke, Mitglied des Aufsichtsrats, CEO Cloudeo AG (Vorsitzender bis zum 7. August 2023 und wiedergewählt als Mitglied des Aufsichtsrats am 7. August 2023)
Herr Hans Königsmann, Mitglied des Aufsichtsrats, vormals Vice President of Flight Reliability bei SpaceX (bis zum 31. Dezember 2023)
Herr Steve Geskos, Mitglied des Aufsichtsrats, Managing Director Rose Park Advisors (bis zum 7. August 2023)
Herr Vincent Wobbe, Mitglied des Aufsichtsrats, Head of Public Markets Investments Apeiron Investment Group (bis zum 7. August 2023)
Frau Margaret Abernathy, Mitglied des Aufsichtsrats, General Counsel bei Impulse Space (seit dem 7. August 2023)
Herr Arndt Rautenberg, Mitglied des Aufsichtsrats, Geschäftsführer bei Rautenberg & Company GmbH (seit April 2024)

5.4 Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 40 Mitarbeiter (2022: 40 Mitarbeiter).

5.5 Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Bericht zur Unternehmensführung sind auf unserer Website www.mynaric.com unter "Investors" - "Governance" veröffentlicht.

5.6 Konzernzugehörigkeit

Die Mynaric AG, Gilching erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen.

5.7 Nachtragsberichterstattung

Gewährung von Aktienoptionen an den Vorstand im Februar 2024

Am 2. Februar 2024 gewährte der Konzern 71.400 neue Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2023 an den Vorstand. Der Ausübungspreis beläuft sich auf € 20,97.

Änderung Nr. 1 zum Kreditvertrag vom 25. April 2023

Im März 2024 wurde der dem Darlehensvertrag der Tochtergesellschaft Mynaric USA vom 25. April 2023 (Kreditvereinbarung 2023 (siehe Kapitel 5.2 Haftungsverhältnisse)) um eine weitere Kreditlinie in Höhe von insgesamt T$ 20.000 erweitert. Die Erlöse aus der Kreditlinie werden für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet. Im April und Mai 2023 wurden T$ 15.000 in Anspruch genommen, so dass am Tag der Aufstellung dieses Jahresabschlusses noch T$ 5.000 nicht in Anspruch genommen sind. Die Konditionen der Erweiterung sind unverändert zu denen der Kreditvereinbarung 2023.

Ausgabe von neuen Aktien im Zusammenhang mit einer Abfindungszahlung

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Bülent Altan ist zum 7. August 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Gesellschaft hat sich auf eine Abfindung in Höhe von T€ 750 geeinigt. Diese Abfindung kann entweder durch die Ausgabe von Aktien oder durch eine Barzahlung beglichen werden. Der Abfindungsanspruch ist zum 31. Dezember 2023 als Rückstellung bilanziert. Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst, den Abfindungsanspruch durch Ausgabe neuer Aktien zu begleichen. In dem Zuge wird das Grundkapital der Mynaric AG von € 6.233.615 um € 37.128 auf € 6.270.743 durch Ausgabe von 37.128, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2023/​I erhöht.

Ausgabe von neuen Aktien im Zusammenhang mit dem RSUP 2021

Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst das Grundkapital der Mynaric AG von € 6.270.743 um € 47.579 auf € 6.318.322 durch Ausgabe von 47.579 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2021/​II zu erhöhen. Die 47.579 neuen Aktien beziehen sich auf die Abgeltung von 47.579 unverfallbaren Restricted Stock Units im Rahmen des Restricted Stock Unit Program 2021.

München, den 12. Juli 2024

Der Vorstand

Mustafa Veziroglu, CEO

Stefan Berndt-von Bülow, CFO

Joachim Horwath, Gründer & CTO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mynaric AG, Gilching

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric AG, Gilching, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt 2.1 "Annahme der Unternehmensfortführung" im Anhang. Dort beschreibt der Vorstand, dass die Gesellschaft im Konzern neben der Holdingfunktion weitere konzerninterne Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Finanzierung übernimmt. Die Gesellschaft ist daher, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätssituation, stark abhängig von dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9,7 Mio aus und verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von EUR 5,8 Mio, die hauptsächlich aus Bankguthaben bestehen. Am Tag der Aufstellung des Abschlusses verfügt die Mynaric Gruppe über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 13,3 Mio sowie über frei verfügbare Kreditlinien in Höhe von USD 5,0 Mio.

Der Vorstand plant für die für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 bei den Tochtergesellschaften einen erheblichen Anstieg der Umsatzerlöse und des Cashflows, da die Serienproduktion von CONDOR-Terminals hochgefahren wird. Ausgehend von der am Tag der Aufstellung des Abschlusses bestehenden Liquidität der Mynaric Gruppe und der von dem Vorstand geplanten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ist der Vorstand der Ansicht, dass Mynaric über ausreichende Liquidität verfügt, um die Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Aufstellung dieses Jahresabschlusses finanzieren zu können. Der Vorstand räumt ein, dass nicht zugesichert werden kann, dass die Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum erforderlichen Zeitpunkt eingehen werden. Eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse oder geplanten Kundenzahlungen könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um den geplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns decken zu können. Der Vorstand führt weiter aus, sollte der Konzern in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung erhalten zu können oder hierauf durch andere rechtzeitige Maßnahmen reagieren, wie z. B. eine erhebliche Kürzung des Betriebsbudgets 2024, könnte der Konzern nicht in der Lage sein, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Wie in Abschnitt 2.1 "Annahme der Unternehmensfortführung" im Anhang dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümernresultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 12.Juli 2024

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Hutzler, Wirtschaftsprüfer

gez. Vedernykova, Wirtschaftsprüfer

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