Annual / Quarterly Financial Statement • Oct 28, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 35033077
Die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München macht für die
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| • | Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, |
| • | Siemens Healthineers Holding I GmbH mit dem Sitz in München, |
| • | Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg, |
| • | Siemens Healthineers Holding III GmbH mit dem Sitz in München (jede von ihnen nachfolgend einzeln als "Gesellschaft" und gemeinsam als "Gesellschaften" bezeichnet) bekannt: |
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der Siemens Healthineers AG, sowie einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen zwischen mit der Siemens Healthineers AG im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Siemens Healthineers AG besteht eine unmittelbare bzw. mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG gemäß § 302 AktG zugunsten der Gesellschaften.
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaften haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaften einstimmig Folgendes beschlossen:
"Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von:
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2024 wird hiermit zugestimmt."
Forchheim, den 08.07.2024
Dr. Bernhard Montag, Vorstandsvorsitzender
Dr. Jochen Schmitz, Vorstand
I. Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin und Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 16./19. Februar 2018, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
II. Die Alleingesellschafterin erklärt sich mit der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege und außerhalb einer Gesellschafterversammlung einverstanden und beschließt unter Verzicht auf die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von:
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2024 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst.
Erlangen, den 27.06.2024
Siemens Healthineers AG
Jochen Rauenbusch, Prokurist
Christian Bindl, Prokurist
I. Die Siemens Healthineers Holding l GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268411 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinig stimmberechtigte Gesellschafterin und Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. November 2022, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
II. Die Alleingesellschafterin erklärt sich mit der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege und außerhalb einer Gesellschafterversammlung einverstanden und beschließt unter Verzicht auf die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2024 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst.
Erlangen, den 27.06.2024
Siemens Healthineers AG
Jochen Rauenbusch, Prokurist
Christian Bindl, Prokurist
I. Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2054 (nachfolgend die "Gesellschaft").
Alleinige Gesellschafterin und Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
II. Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 26. August 2004, zuletzt geändert durch Vertrag vom 01. August 2013, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und infolge verschiedener Umwandlungsvorgänge, zuletzt aufgrund Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 18. August 2023 zwischen der Siemens Healthcare GmbH, mit dem Sitz in München, als übertragendem Rechtsträger und der Alleingesellschafterin als übernehmendem Rechtsträger (nachfolgend die "Abspaltung") auf die Alleingesellschafterin als nun herrschendes Unternehmen übergegangen ist. Die Abspaltung, die ferner die rechtliche und wirtschaftliche Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des abzuspaltenden Vermögens zum Gegenstand hatte, wurde mit ihrer Eintragung im Handelsregister der Siemens Healthcare GmbH am 01. Dezember 2023 rechtswirksam und erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01. Oktober 2023, 0 Uhr.
III. Die Alleingesellschafterin erklärt sich mit der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege und außerhalb einer Gesellschafterversammlung einverstanden und beschließt unter Verzicht auf die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2024 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst.
Erlangen, den 27.06.2024
Siemens Healthineers AG
Gernot Sanders, Prokurist
Christian Bindl, Prokurist
I. Die Siemens Healthineers Holding lll GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 274764 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthineers Holding l GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268411 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
II. Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12. Juli 2022, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Zwischen der Alleingesellschafterin und der Siemens Healthineers AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. November 2022, der im Handelsregister der Alleingesellschafterin eingetragen ist.
Aufgrund dieser lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen, die mit der Siemens Healthineers AG im Sinne des § 15 AktG verbunden sind, und der Siemens Healthineers AG, besteht eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zugunsten der Gesellschaft.
III. Die Alleingesellschafterin erklärt sich mit der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege und außerhalb einer Gesellschafterversammlung einverstanden und beschließt unter Verzicht auf die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
scrollen
| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2024 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst.
Erlangen, den 28.07.2024
Siemens Healthineers Holding l GmbH
Jochen Rauenbusch, Prokurist
Christian Bindl, Prokurist
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