Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 25, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 35899712

Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Konzern") mit seinen Konzerngesellschaften Vectron Systems AG (nachfolgend "Vectron"), posmatic GmbH (nachfolgend "posmatic") und acardo group AG (nachfolgend "acardo") bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt der Anbieter intelligenter Kassensysteme und ist ein führender deutscher Anbieter im Bereich des Couponing und Cashbacks. Vectron hält seit Anfang des Jahres 2023 sämtliche Anteile an der acardo group AG und der acardo activation GmbH und treibt die Integration von Produktkomponenten im neu geschaffenen Konzern voran. Die acardo activation GmbH wurde im Geschäftsjahr mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die acardo group AG verschmolzen.
Die Produktlösungen der Vectron richten sich insbesondere an die Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, aber auch an den Einzelhandel oder den Dienstleistungssektor. Die Produkte werden durch ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland vertrieben. Dabei umfasst das Endkundenspektrum Lösungen von der Ein-Kassenplatz-Installation bis hin zu Ketten mit über 1.000 Kassenplätzen.
acardo erbringt insbesondere Leistungen im Rahmen von Couponing und Cashback, die von Auftraggebern (z. B. Markenartikelhersteller) zusammen mit Handel, Apotheken und Kinobetreibern durchgeführt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich zum einen um das Vorbereiten der Kassensysteme im Handel auf diese Aktionen (Set-Up-Leistungen) sowie um die Abwicklung des Clearing-Prozesses, bei dem die Auftraggeber Ausgleichszahlungen an Handel, Apotheken oder Kinobetreiber leisten.
Der Jahresabschluss der Vectron Systems AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß §315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Einzelberichterstattung von Vectron.
Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses ohne die Möglichkeit der Referenzierung auf vergleichbare Vorjahreswerte (insbesondere keine IFRS-Berichterstattung bei acardo für das Geschäftsjahr 2022) werden grundsätzlich keine Vorjahreswerte dargestellt. Nur in Ausnahmefällen werden Vergleiche mit den Vorjahresabschlüssen vorgenommen, diese werden dann deutlich gekennzeichnet.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt von einer Mischung aus Herausforderungen und Wachstumschancen, die durch verschiedene globale und lokale Faktoren beeinflusst wurden. Zu den Schlüsselfaktoren gehörten die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geopolitische Spannungen, insbesondere der Krieg in der Ukraine, Inflationsdruck, Zinsentscheidungen der Zentralbanken sowie Fortschritte in der digitalen Transformation und der grünen Wirtschaft.
Die Angriffe der Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe im Roten Meer erschweren und strapazieren darüber hinaus die Lieferketten europäischer Unternehmen. Ein Ende des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, dessen Ausmaß und Auswirkungen auch den deutschen und die europäischen Märkte betreffen, in denen unsere Vermarktungsschwerpunkte liegen, ist nicht abzusehen.
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 sank gegenüber dem Vorjahr leicht um -0,3 %. Während die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe zurückging, stützten die meisten Dienstleistungsbranchen die Wirtschaft. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ging um -1 % zurück. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 mit -0,1 % leicht zurück. Die Konsumausgaben privater Haushalte gingen ebenfalls preisbereinigt um -0,8 % zurück und entfernten sich wieder vom Vorkrisenniveau von 2019 (-1,5 %), was vorwiegend auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Auch die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um -2,1 %. Hier wirkten sich neben hohen Baupreisen auch spürbar gestiegene Bauzinsen aus. Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 weiter verhältnismäßig robust. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um +0,7 % auch aufgrund der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Der Beschäftigungsaufbau fand fast ausschließlich im Dienstleistungsbereich statt.
Der Ausblick für 2024 bleibt vorsichtig optimistisch, wobei die Erholung in einigen Regionen durch anhaltende Unsicherheiten und potenzielle externe Schocks gedämpft wird. Unternehmen und Regierungen stehen vor der Herausforderung, die richtige Balance zwischen Wachstum, Inflationsbekämpfung und Nachhaltigkeitszielen zu finden. Die Fähigkeit, sich flexibel an veränderte Bedingungen anzupassen und in zukunftsorientierte Technologien und Praktiken zu investieren, wird entscheidend sein, um langfristigen Erfolg zu sichern.
Der Blick auf die Kernsegmente der Vectron zeigt weiterhin eine differenzierte Entwicklung in 2023: So lag der Umsatz im "Einzelhandel mit Back- und Süßwaren" (Näherungswert für die Abbildung der Bäckereibranche) gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 nominal um +2,3 % über den Vorjahreswerten, während der Umsatz real um -3,3 % unter den Vorjahreswerten lag. Dies ist insbesondere auf die Inflation zurückzuführen, die sich im Jahr 2023 auf 5,9 % belief.
Konnte sich die Gastronomie im Jahr 2022 nach Aufhebung der coronabedingten Restriktionen hin zu einer deutlich erhöhten Nachfrage seitens der Konsumenten entwickeln, wandelte sich die Situation im Jahr 2023, insbesondere zum Jahresende, u. a. durch die Aufhebung der umsatzsteuerlichen Vorteile für die Gastronomie. Das Gastgewerbe konnte um +1,1 % gegenüber 2022 real wachsen, nominell stieg der Umsatz +8,5 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um -11,3 % niedriger, während der nominale Umsatz um +8,8 % höher ausfiel. In der Gastronomie (Schankwirtschaften, Diskotheken und Bars) sank der reale Umsatz hingegen um -0,9 % gegenüber 2022 und lag damit um -12,9 % unter dem Jahr 2019. Restaurants, Gaststätten und Imbissbuden verzeichneten einen realen Umsatzrückgang von -1,1 % gegenüber Vorjahr, bzw. -10,3 % niedriger als vor der Pandemie .
Zusammenfassend können die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Kunden der Vectron daher weiterhin als herausfordernd und in Teilen schlechter als für die übrige Wirtschaft eingestuft werden.
Der Markt für Kassensysteme ist sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite vielfältig und ist bis heute durch eine große Anzahl kleinerer, regionaler Anbieter geprägt. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen der Anwender spiegeln sich auch auf der Anbieterseite wider. Nur wenige Hersteller agieren global auf unterschiedlichen Märkten; die Mehrzahl sind kleine, oft nur regional tätige Anbieter. Neben etablierten Unternehmen wie Vectron und weiteren Anbietern von Kassenhard- und -software drängen vermehrt reine Softwareanbieter, die über große finanzielle Ressourcen zur Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie verfügen, in den Markt.
Im Kontext der Fiskalanforderungen (KassenSichV seit dem 1. Januar 2020) ist nach wie vor davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl der Kassenbetreiber ihrer Nachrüstpflicht noch nicht nachgekommen sind.
Der Trend zur Digitalisierung in der Gastronomie setzte sich auch in diesem Berichtsjahr fort. Behördliche Auflagen, bspw. zur Kontaktvermeidung, ergänzt um das Bemühen der Gastro-Unternehmen, vermehrt nichtstationäre Bestellungen entgegenzunehmen ("Ordering") und bestellte Speisen entweder zur Abholung bereitzustellen oder auszuliefern, hat die Verbreitung digitaler Ordering-Lösungen signifikant begünstigt. Die Abwanderung von Service-Personal in andere Branchen hat schließlich auch das Interesse an Inhouse-Ordering, digitalen Bezahlsystemen inklusive Self-Checkout, aber auch an Lösungen zur Prozess-Optimierung der Gastro-Betriebe deutlich wachsen lassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich diese Trends verstetigen.
Im Lebensmitteleinzelhandel erfreuen sich Couponing- und Cashback-Aktionen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten großer Beliebtheit bei Endkunden. Auch die Auftraggeber profitieren von der breiten Wirkung der Aktionen, indem die Streuverluste der Werbeausgaben reduziert werden und das Konsumverhalten für sie deutlich transparenter wird. Es wird weiter eine Verstärkung des Geschäftsvolumens mit steigenden Budgets seitens der Markenhersteller für solche Aktionen erwartet.
Zudem verstärkt sich das Interesse der Markenartikelhersteller, v. a. der Getränke-Hersteller, mit ihren digitalen Werbeaktionen auch die Gastro-Branchen zu erreichen. Hieraus ergibt sich weiteres Wachstumspotenzial für Vectron und acardo.
Mit Gesamterlösen von TEUR 37.015 liegen die Konzernumsatzerlöse innerhalb der im IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr prognostizierten Bandbreite von Konzernumsatzerlösen in Höhe von 36 bis 37,8 Mio. EUR. Das Konzern-EBITDA liegt bei TEUR 3.716, welches deutlich über der im IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr prognostizierten EBITDA-Bandbreite von 1,3 bis 2,2 Mio. EUR liegt.
Im Oktober 2023 wurde aufgrund dessen die Guidance für das Geschäftsjahr 2023 von Mio. EUR 1,3 bis 2,2 auf Mio. EUR 2,2 bis 3,2 angehoben. Die neue Guidance wurde mit dem Konzern-EBITDA für das Geschäftsjahr 2023 übertroffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bei acardo aufgrund der Umstellung auf einen Zahlungsdienstleister und der Einführung von Treuhandkonten erhebliche Herausforderungen zu bewältigen galt, die wachstumshemmend wirkten.
Nachdem Vectron im Geschäftsjahr 2022 insgesamt hinter den Erwartungen des Vorstands zurückgeblieben war, verlief das Jahr 2023 deutlich erfreulicher, wozu neben Vectron auch acardo beitragen konnte. Folgende Erfolgsfaktoren haben hierzu vor allem beigetragen:
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| ― | Das deutlich positive EBITDA bei acardo, das einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtergebnis des Konzerns hatte. |
| ― | Das Restrukturierungsprogramm "Fit for Future" führte bei Vectron zu deutlichen Personalkostenreduzierungen von Mio. EUR 2,8 im Vergleich zum IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr. |
| ― | Der Neubewertungseffekt der Earn-Out-Verbindlichkeit mit einem erheblichen Ergebniseffekt auf das EBITDA. |
| ― | Die wiederkehrenden Umsätze konnten von Mio. EUR 8,5 auf Mio. EUR 11,2 (+32 %) gesteigert werden und konnten damit weiter leicht rückläufige Umsätze im Absatz von Kassen und Peripherie überkompensieren. |
Da acardo und Vectron ihren Umsatz weitgehend nur in Deutschland generieren, sind ca. TEUR 31.018 in Deutschland erwirtschaftet worden und TEUR 3.732 international.
Bei Vectron wird zwischen Einmalumsätzen und wiederkehrenden Umsätzen unterschieden, diese Unterscheidung wird bei acardo nicht vorgenommen. Bei acardo laufen Kampagnen zwar durchaus über längere Zeiträume, der Unterschied zu Vectron liegt allerdings darin, dass die wiederkehrenden Umsätze in der Regel auf Verträgen beruhen, die eine mehrjährige Laufzeit haben. Bei Vectron haben die wachsenden wiederkehrenden Umsätze zu einer Ergebnisstabilisierung geführt, als die Kassenverkäufe hinter den Erwartungen zurückblieben. Auch für die Zukunft erwartet Vectron einen weiteren Anstieg der wiederkehrenden Umsätze, auch in Relation zu den Einmalumsätzen. Die Einmalumsätze bei Vectron trugen mit TEUR 12.889 zum Gesamtumsatz bei; die wiederkehrenden Umsätze beliefen sich auf TEUR 11.232. Damit konnte der sich bereits in den Vorjahren andeutende Trend erfreulich bestätigt und weiter ausgebaut werden. Die wiederkehrenden Umsätze machten im Geschäftsjahr 2023 bereits 47 % des Gesamtumsatzes von Vectron aus und wuchsen auf Basis der intensiven Vermarktung digitaler Dienste im Kundenbestand und im Neugeschäft weiterhin. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze im Konzern liegt bei 30 %.
Vectron bietet seinen Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzfördermodell wird über die Fachhändler angeboten. Im Berichtsjahr 2023 machten Neuabschlüsse 4,5 % des Vectron-Umsatzes aus (Vorjahresumsatz lt. IFRS-Einzelabschluss: 4,0 %). Die Nachfrage nach dem Absatzfördermodell war ebenfalls von den zuvor geschilderten konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst.
Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf kurze Lieferzeiten ausgerichtet, wovon insbesondere die Fachhändler profitieren. Während die Produktion eigener Kassensysteme am Standort Münster zur Jahresmitte 2023 final eingestellt wurde, beschafft Vectron nunmehr sein gesamtes Kassensystem-Portfolio auf Basis permanent weiterentwickelter Anforderungskriterien bei spezialisierten und zuverlässigen Anbietern v. a. in Fernost. Bereits in den Vorjahren wurden wesentliche Teile des Hardware-Portfolios auf diesem Wege zugekauft. Die wesentliche Differenzierung im Wettbewerb der POS-Systeme resultiert aus der Vectron-Software, der sog. VPOS. Diese wird weiterhin selbst entwickelt, betrieben und kontinuierlich optimiert. Zum Stichtag bestanden wie auch im Vorjahr keine nennenswerten offenen Auftragsbestände.
acardo nutzt seine hohe Marktdurchdringung und seinen Bekanntheitsgrad zur Akquise zusätzlichen Geschäfts. Im Bereich des Check-Out Couponing hat acardo das Netzwerk deutlich auf über 5.600 Filialen gesteigert durch Übernahme von Filialen eines Wettbewerbers, der sich nunmehr vom deutschen Markt zurückzieht. Damit ist acardo einer der größten Shopper Activation Anbieter in Deutschland und ein führender Anbieter im Check-out-Couponing im deutschen Lebensmittelhandel.
Im Konzern ist hinsichtlich der Produktion und Beschaffung zwischen Vectron und acardo zu unterscheiden. Bei acardo gibt es aufgrund des Geschäftsmodells nur eingeschränkte Beschaffungsthemen. Im Folgenden wird daher vor allem die Situation bei Vectron näher betrachtet. Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware, die sogenannte VPOS. Diese kann zudem auch außerhalb der eigentlichen Zielbranchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen spezifischen Entwicklungs-, Pflege- und Support-Aufwand.
Der Hardware-Produktionsprozess bestand bis zur Jahresmitte des Geschäftsjahres im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten wurden auf Lager gefertigt; die Belieferung von Schlüsselkunden über den Fachhandel mit im Auftrag gefertigten Komplettsystemen nahm auch traditionell nur einen Teil in Anspruch. Seit Juli 2023 erfolgt keine eigene Produktion mehr. Die Kassensysteme werden nach Vectrons Anforderungen in Asien gefertigt und mehrmals jährlich in größeren Bestellungen zusammengefasst geliefert. Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Systeme und Komponenten definierte Mindestmengen vorgehalten. Dadurch bleibt Vectron auch im Falle von Verzögerungen in der Lieferkette gegenüber seinen Fachhändlern und Betreibern lieferbereit. Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten generell sehr kurz sind.
Im zurückliegenden Geschäftsjahr erfolgte ein weiterer Abbau des Lagerbestandes im Vergleich zum Vorjahr, ohne dass die durchgängige Lieferfähigkeit beeinträchtigt wurde. Beeinträchtigungen in der Beschaffung gab es vor allen Dingen durch zwei exogene Faktoren:
1. Lieferengpässe bei den Kassensystemlieferanten in Asien, sowie
2. Logistische Herausforderungen im Roten Meer.
Dazu im Einzelnen wie folgt:
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| ― | Vectron stellte auch in 2023 Lieferengpässe bei Kassensystemen fest, allgemein für Elektronik aus Fernost. Durch eine umsichtige Beschaffungspolitik, die immer gewisse Lagerbestände vorsieht, kam es seitens Vectron vis-à-vis Kunden jedoch zu keinen Einschränkungen der Lieferfähigkeit, trotz insgesamt zurückgeführter Vorratshaltung. Insofern konnten alle Aufträge zeitnah bearbeitet und ausgeliefert werden. Die umsichtige Bevorratung mit weitgehend einsatzbereiter Hardware qualitätsbewährter, internationaler Hersteller lässt auch weiterhin die Lieferfähigkeit sicher erscheinen. |
| ― | Die Beschaffungssituation ist auch durch logistische Herausforderungen beeinträchtigt, etwa aufgrund erschwerter Durchfahrt, bzw. Umfahrung des Roten Meeres im Bereich der Meerenge zwischen dem Jemen und der arabischen Halbinsel. Den potenziellen Risiken einer Spätlieferung begegnet Vectron mit einem umsichtigen und vorausschauenden Bestellprozess, der diese Verzögerungen einkalkuliert. |
In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten waren auch im Berichtszeitraum rund ein Drittel der Belegschaft tätig (Produktentwicklung, in den Bereichen Produktmanagement und Softwareentwicklung). Ein nennenswerter Anteil des gesamten Personalaufwandes entfällt daher auf grundlegende Neu- und Weiterentwicklung von Produkten. Im Berichtsjahr wurde erstmals eine Aktivierung von Teilen der Entwicklungsleistungen vorgenommen, da für diese die Aktivierungskriterien der relevanten Rechnungslegungsstandards erfüllt waren. Bei acardo geht es dagegen vor allen Dingen um eine Optimierung der gesamten Prozesskette vom Hersteller bis zum Händler. Hierbei steht die konsequente Optimierung bestehender Prozesse rund um die Coupon-/Cashback-Verarbeitung im Vordergrund. Zudem wurde im Jahr 2023 neben der Weiterentwicklung der bonVito-App in Abstimmung mit Vectron die Bondatenanalyse (Big Data) vorangetrieben.
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 umfasste die Belegschaft des Konzerns 256 Personen. Davon entfielen 159 Personen auf Vectron und 97 Personen auf acardo. Im Februar 2023 erhöhte sich die Anzahl der Vorstände von zwei auf drei Mitglieder aufgrund der Neubestellung von Christoph Thye, der zugleich Vorstandsvorsitzender der acardo ist und diesen nach Erwerb per Januar 2023 wichtigen neuen Geschäftsbereich im Vectron-Vorstand verantwortet. Christoph Thye war zugleich Gründer und einer der Verkäufer von acardo an Vectron. Der acardo-Vorstand besteht aus zwei Personen, Christoph Thye (CEO) und Constantin Rack (CIO). Daneben waren zum Stichtag acht Auszubildende und sieben Praktikanten bzw. Werksstudenten im Konzern angestellt.
Führungskräfte und ausgewählte Schlüsselmitarbeitende von Vectron können an einem Aktienoptionsprogramm teilnehmen. Das aktuelle Aktienoptionsprogramm ist das aus dem Jahr 2020.
Hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (bspw. Unfallverhütung, Berufsunfälle u. ä.), haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Vorkommnisse im Konzern ergeben. Sehtests und Schutzimpfungen sind bei Vectron Teil der jährlich gemeinsam mit den Betriebsärzten angebotenen Vorsorgeleistungen. Vectron beteiligt sich zudem an den Kosten einer Arbeitsplatzbrille und stellt seinen Mitarbeitenden bei Vorliegen eines ärztlichen Attests auch höhenverstellbare Schreibtische zur Verfügung. Gemeinsame Veranstaltungen, wie etwa monatliches gemeinsames Frühstück bei acardo oder Abend- und Freizeitveranstaltungen bei Vectron runden die Initiativen des Konzerns zur Mitarbeiterbindung und Förderung der Unternehmenskultur ab.
Das Instrument der Kurzarbeit wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht genutzt.
Zu unterscheiden sind die Vorstände von Vectron, von acardo sowie die Aufsichtsräte der beiden Unternehmen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes beider Unternehmen besteht aus festen und variablen Bestandteilen.
Bei Vectron gibt es einige Besonderheiten. So bestand bei einem Vorstandsmitglied der variable Teil aus einer gedeckelten ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von drei Prozent des operativen Ergebnisses (EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Bei den beiden anderen Mitgliedern besteht ein variabler Teil aus sogenannten Phantom Stocks. Einer der letztgenannten erhält einen gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA sowie einen gedeckelten Bonus für die Steigerung bestimmter Umsatzkategorien. Zwei Vorstandsmitgliedern steht ein Vectron-Firmenfahrzeug zur Verfügung. Dem dritten Vorstandsmitglied wird das Firmenfahrzeug durch acardo zur Verfügung gestellt, wo auch dessen reguläre Vorstandsvergütung erfolgt.
Der Aufsichtsrat der Vectron erhält eine jährliche Vergütung, deren Details im Konzernanhang erläutert werden. Die Vergütung besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Der Aufsichtsrat von acardo erhält keine gesonderte Vergütung für diese Tätigkeit, lediglich für zwei im Rahmen der Akquisition ausgeschiedene Aufsichtsräte wurden Vergütungen im niedrigen TEUR-Bereich gezahlt.
Als potenzielle Ergänzung organischer Wachstumsoptionen bewertet Vectron regelmäßig auch Chancen und Risiken aus möglichen strategischen Partnerschaften bis hin zu M&A-Transaktionen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurden v. a. eine materielle strategische Option sowie zwei kleinere potenzielle Maßnahmen intensiv geprüft.
Auch im Bereich der mit besonderem Wachstumspotenzial bewerteten digitalen Dienste hat Vectron im Berichtsjahr "make or buy" Optionen in Form von Beteiligungen an bzw. Akquisition von entsprechenden Anbietern, i. d. R. Unternehmen in der Grown-Up-Phase, geprüft. In den betreffenden Fällen wurde jeweils letztlich zugunsten der Selbstentwicklung entschieden.
Anorganische bestandssichernde und Wachstumsoptionen wird Vectron auch in Zukunft prüfen.
Die Bilanzsumme des Konzerns beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 55.516. Davon sind TEUR 34.137 langfristige Vermögenswerte, denen TEUR 26.747 langfristige Schulden gegenüberstehen. Kurzfristige Vermögenswerte belaufen sich auf TEUR 21.379, dem stehen kurzfristige Schulden über TEUR 9.004 gegenüber.
Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögenswerte aufgrund des Unternehmenskaufs acardo hervorzuheben. Zum Bilanzstichtag werden TEUR 22.463 immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen, von denen der Goodwill TEUR 14.926 ausmacht, ferner die Aktivierung von Kundenbeziehungen TEUR 4.603 und Technologie TEUR 1.516 (alle genannten Werte resultieren aus dem Unternehmenskauf acardo). Liquide Mittel bestehen in Höhe von TEUR 8.917.
Die Liquidität minderte sich im Geschäftsjahr 2023 vor allem aufgrund der Akquisition von acardo sowie damit zusammenhängender Akquisitionsnebenkosten. Darüber hinaus wirkten Abfindungszahlungen für die Personalmaßnahmen "Fit for Future" aus 2022 liquiditätsmindernd nach. Das Vorratsvermögen beläuft sich auf TEUR 3.275.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen bei TEUR 5.348 (Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 TEUR 26.042). Der Rückgang resultiert aus einer Umstellung des Clearings bei acardo und der Einführung von Treuhandkonten, durch die wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zurückgeführt werden konnten und entsprechend zu einer Bilanzverkürzung führen. Der Forderungsbestand setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kundengruppen bzw. Kunden von Vectron und von acardo. Der Anteil der ausfallgefährdeten Forderungen konnte bei der Vectron im abgelaufenen Jahr leicht reduziert werden. Dazu beigetragen haben u. a. weitere Verbesserungen im Debitorenmanagement: Ein regelmäßiges Monitoring und zeitnahes Mahnwesen nebst Mitigationsmaßnahmen sorgen dafür, dass unverändert nur geringe tatsächliche Zahlungsausfälle zu konstatieren sind. Bei acardo haben sich die ausfallgefährdeten Forderungen nicht verändert. Hier wird vor allem mit den großen Lebensmittelherstellern (FMCG) gearbeitet, bei denen die Ausfallwahrscheinlichkeit generell als gering einzuschätzen ist. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet. Die aktiven latenten Steuern belaufen sich auf TEUR 1.239.
Auf der Passivseite besteht das gezeichnete Kapital unverändert zum IFRS-Einzelabschluss des Vorjahres aus 8.056.514 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Das gesamte Eigenkapital beträgt TEUR 19.765.
Die Schulden belaufen sich in Summe auf TEUR 35.751. Als wesentliche Positionen sind hier die Earn-Out-Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12.520 zu nennen, ferner Vertragsverbindlichkeiten i. H. v. TEUR 4.499 (davon TEUR 500 kurzfristig) aus einem Werbekostenzuschuss im Rahmen der acardo-Akquisition sowie ein Verkäuferdarlehen über TEUR 2.110. Aus dem operativen Geschäft der Vectron sind hier finanzielle Verbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback über insgesamt TEUR 2.797 zu nennen (davon langfristig TEUR 1.474 und kurzfristig TEUR 1.323) sowie die kurz- und langfristigen Schulden der acardo.
Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 35,6 %.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR -9.828 und beinhaltet i. W. folgende Sachverhalte:
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| ― | Erwerb eines Tochterunternehmens (acardo) TEUR -8.760. |
| ― | Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen TEUR -536. |
| ― | Investitionen in das Sachanlagevermögen, hier insbesondere in Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR -532). |
Aufbauend auf den vorherigen Ausführungen zum Cashflow aus Investitionstätigkeit konnten sämtliche Auszahlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus den vorhandenen liquiden Mitteln getätigt werden. Eine Inanspruchnahme der vorhandenen Betriebsmittelkreditlinie war nicht erforderlich. Der Konzern ist jedoch zur Finanzierung der acardo-Akquisition vertragliche Verpflichtungen (verbucht im HGB als passivischer Rechnungsabgrenzungsposten) mit einem strategischen Partner eingegangen, die über einen Zeitraum von fünf Jahren abschmelzen.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten der Gruppengesellschaften wurden grundsätzlich - wo möglich unter Ausnutzung von Skontoerträgen - durch fristgerechte Zahlung erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Gruppe war durchgängig gegeben.
Zum Jahresende verfügte die Gruppe über Finanzmittel in Höhe von TEUR 8.917 (1. Januar 2023 TEUR 13.675).
Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr ein Cashflow von TEUR 7.199 generiert. Aufgrund von deutlicher liquiditätswirksamer Reduzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie entsprechender liquiditätswirksamer Reduzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei acardo im Rahmen der Einführung von Treuhandkonten und eines konsequenten Forderungen- und Verbindlichkeitenmanagements, gibt es hier deutliche Amplituden. Ferner kam es durch die Zahlung eines Werbekostenzuschusses (im Konzernabschluss als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen) in Höhe von TEUR 5.000 zu einem deutlichen Liquiditätsanstieg.
Aus Finanzierungstätigkeiten wurde ein Cashflow von TEUR -2.129 erzielt, der insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
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| ― | Zur Refinanzierung der im Zuge des Absatzfördermodells bzw. des bonVito-Comfort-Angebotes bereitgestellten Kassensysteme wurden Sale-and-Lease-back- bzw. Sale-and-Mietkauf-back-Transaktionen getätigt, die zu Auszahlungen in Höhe von TEUR 1.975 geführt haben. |
| ― | Zur Einzahlung führen Refinanzierungen für das Absatzfördermodell in Höhe von TEUR 1.367. |
| ― | Zins- und Tilgungsleistungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten führen zu Abflüssen von TEUR -1.521. |
Bei acardo hat die Umstellung der Zahlungsmodalitäten in Bezug auf das Clearing im Geschäftsjahr 2023 zu Verzögerungen im Zahlungseingang geführt. Der daraus entstandene Liquiditätsengpass konnte kurzfristig durch ein Darlehen eines ehemaligen Gesellschafters überbrückt werden. Im vierten Quartal konnte der Engpass beseitigt und das Darlehen zurückgezahlt werden.
Der Konzern besteht aus den beiden Segmenten "POS-Systeme" (Vectron und posmatic) sowie "Couponing und Cashback" (acardo). Bei den POS-Systemen wurden Umsätze von TEUR 26.384 und im Couponing und Cashback von TEUR 10.631 erwirtschaftet. Die Bruttomarge bei den POS-Systemen (berechnet als Bruttoergebnis geteilt durch die Umsatzerlöse) reduzierte sich im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum IFRS-Einzelabschluss des Vorjahres von 73,9 % auf 72,9 %. Im Konzern beträgt die Bruttomarge im Jahr 2023 73,5 %. Die Bruttomarge im Couponing und Cashback belauft sich auf 74,9 %.
Das EBITDA des Segments Kassensysteme beläuft sich auf TEUR -111, das EBITDA des Segments Couponing und Cashback auf TEUR 1.453.
Die Umsatzerlöse im Bereich der POS-Systeme teilten sich im Jahr 2023 zu 53 % auf Einmalverkäufe und zu 47 % auf wiederkehrende Einnahmen auf. Dieser nennenswerte und weiterhin steigende Anteil der wiederkehrenden Umsätze an den Gesamtumsätzen spiegelt die strategischen Anstrengungen wider, unabhängiger von Einmalverkäufen zu werden und den Deckungsgrad der Fixkosten durch wiederkehrende Umsätze weiter zu erhöhen. Die Personalaufwendungen beinhalten Löhne und Gehälter sowie Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden. Im Konzern betrugen diese in 2023 TEUR 13.535.
Das EBITDA im Konzern beläuft sich auf TEUR 3.716, davon resultieren TEUR 2.371 aus der nachträglichen Anpassung der variablen Kaufpreiskomponenten (Earn Out I und Earn Out II) in Bezug auf den Erwerb der acardo. Aufgrund der in 2023 angepassten Planung für die Folgejahre wird von geringeren Earn-Out-Zahlungen ausgegangen, wodurch sich entsprechend die Earn-Out-Verbindlichkeit reduziert. Der entsprechende Effekt wurde im EBITDA ausgewiesen. Die Anpassung der ursprünglichen Planung resultiert aus einer im Berichtsjahr bei acardo notwendigen, regulatorisch bedingten Umstellung wesentlicher Geschäftsprozesse, welche einige der bereits für 2023 geplanten Wachstumsmaßnahmen verzögert. Diese werden im laufenden Jahr 2024 mit neuer Energie angegangen. Begleiteffekt der Verzögerung und der mit der Prozessumstellung verbundenen Mehraufwände ist ein Zurückbleiben der acardo-Ergebnisse hinter Plan und damit eine Reduktion der ursprünglich angenommenen Earn-Out-Verpflichtung. Dies ist im Konzernabschluss (IFRS) per 31. Dezember 2023 einerseits bilanziell in der sog. Purchase Price Allocation, andererseits auch in der Reduktion der Earn-Out-Verbindlichkeit und - dadurch bedingt - mit einem materiellen Ergebniseffekt berücksichtigt.
Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 3.713 angefallen. Davon entfallen TEUR 1.510 auf die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, "PPA"), sowie TEUR 876 auf die Abschreibung der Nutzungsrechte für die Bürogebäude in Münster und Dortmund. Daneben sind Abschreibungen für Nutzungsrechte von Kfz, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für aktivierte Kassen, die Kunden zur befristeten Nutzung überlassen wurden, angefallen.
Das Finanzergebnis ist mit TEUR -1.449 negativ. Dem Großteil der Zinserträge liegen Finanzierungsleasingverträge für das Absatzfördermodell sowie bonVito-Comfort-Verträge zugrunde sowie Zinserträge auf Festgeldanlagen und Guthabenverzinsung in laufender Rechnung. Der Zinsaufwand besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwand gem. IFRS 3 aus der Aufzinsung der Earn-Out-Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.607. Weiterer Zinsaufwand ist für verschiedene Refinanzierungsaktivitäten, bspw. für Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, angefallen.
Bei Vectron lag der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs im Jahr 2023 bei ca. 40 % des Wareneinkaufs (Vorjahr laut IFRS-Einzelabschluss ca. 53 %). Für acardo ist ein Fremdwährungsanteil nicht vorhanden. Der EUR-/USD-Wechselkurs war auch im Jahr 2023 starken Schwankungen unterworfen. Neben Einflüssen der unterschiedlichen Zinspolitik der Federal Reserve ("FED") und der Europäischen Zentralbank ("EZB") und unterschiedlichen Inflationserwartungen waren dies vor allem geopolitische Ereignisse wie etwa der Ukrainekrieg sowie wechselhafte Erwartungen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Auf der Absatzseite hat der Wechselkurs keinen nennenswerten Einfluss, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in Euro fakturiert wird; nur vereinzelt erfolgt die Rechnungsstellung in GBP bzw. USD. Nach Preisanpassungen auf der Einkaufsseite im Vorjahr gab es auch im Berichtsjahr in Teilen leichte Preisanpassungen. Auf der Verkaufsseite wurden die Preise gegenüber dem Vorjahr weitgehend beibehalten.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern beläuft sich auf TEUR -1.446; das Jahresergebnis beträgt TEUR -778.
Die Bilanzsumme Vectron hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Akquisition von acardo auf TEUR 30.340 (Vorjahr: TEUR 25.847) erhöht.
Das Anlagevermögen hat sich insbesondere aufgrund des Erwerbs der acardo von TEUR 2.474 auf TEUR 13.647 erhöht.
Im Umlaufvermögen setzt sich der Abbau der Vorräte weiter fort (TEUR 3.275 ggü. TEUR 3.771 im Vorjahr). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verringern sich von TEUR 4.162 auf TEUR 3.569.
Die liquiden Mittel sinken aufgrund der acardo-Akquisition von TEUR 12.575 auf TEUR 6.246.
Auf der Passivseite verändert sich das Eigenkapital aufgrund der Berücksichtigung des Jahresergebnisses von TEUR 20.210 auf TEUR 19.340.
Die Rückstellungen sinken von TEUR 3.192 auf 1.999. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme und Teilauflösung der Restrukturierungsrückstellungen zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten erhöhen sich von TEUR 2.444 auf TEUR 4.501. Hauptgrund ist ein Verkäuferdarlehen der acardo-Alt-Gesellschafter über TEUR 2.110.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 4.999 resultiert aus einem in 2023 gewährten Werbekostenzuschuss.
Die Umsätze können leicht auf TEUR 27.955 (Vorjahr: TEUR 27.046) gesteigert werden. Bestandsveränderungen erfolgen im Umfang von TEUR -207 (Vorjahr: TEUR -970). Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 471 aktiviert. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 1.240 nach TEUR 486 im Vorjahr.
Der Materialaufwand steigt um 6,5 % etwas stärker als der Umsatz (+3,4%) von TEUR 7.699 auf TEUR 8.200.
Der Personalaufwand reduziert sich nach Abschluss der "Fit for Future"-Maßnahmen deutlich um 21,7 % auf TEUR 9.775 (Vorjahr: TEUR 12.488).
Die Abschreibungen steigen auf TEUR 918 (Vorjahr: TEUR 686) aufgrund höherer Abschreibungen auf Kassenperipherie (TEUR 350, Vorjahr: TEUR 61). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verändern sich von TEUR 10.878 auf TEUR 12.338 um 13,4 %. Die darin enthaltenen Vertriebskosten steigen um 8,5 % auf TEUR 5.506 aufgrund höherer Provisionsaufwendungen für Fachhandelspartner, vor allen Dingen bedingt durch deutlich gestiegene wiederkehrende Umsätze.
Das Finanzergebnis verbessert sich von TEUR -86 im Vorjahr auf TEUR 56 im Berichtsjahr, vor allen Dingen aufgrund von Guthabenverzinsungen in laufender Rechnung und bei Festgeldanlagen. Der Steuerertrag beläuft sich auf TEUR 853 nach TEUR 252 im Vorjahr aufgrund positiver Effekte aus der Bildung von latenten Steuern (TEUR 729, Vorjahr: TEUR 237).
Das Jahresergebnis verbessert sich deutlich von TEUR -5.184 auf TEUR -869.
Bis zum Datum der Aufstellung des Konzern- und Jahresabschlusses sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag oder eine zusätzliche Angabe im Konzern- und/oder Jahresabschluss erfordern.
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung betreibt der Konzern ein differenziertes Risikomanagement-System, an dem Vectron und acardo mitwirken. Mit Übernahme der acardo zum 1. Januar 2023 wurden die Governance und Risiko-Management-Prinzipien der Vectron schrittweise auch auf diese übertragen.
Die einzelnen Unternehmensbereiche wirken hierbei mit, insbesondere die Bereiche Finanzen, Legal sowie das Prozessmanagement, das im Bereich der Enterprise IT verankert ist. Risikomanagement-Themen laufen beim Vorstand des jeweiligen Gruppenunternehmens zusammen, über wesentliche Risiken wird in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese in enger Abstimmung mit dem Vorstand initiiert. Die Integration der acardo in den neu geschaffenen Vectron-Konzern hat dazu geführt, dass Christoph Thye als Vorstand der acardo auch zum Vorstand der Vectron bestellt worden ist. In dieser Eigenschaft berichtet er direkt an den Aufsichtsrat der Vectron Systems AG und tauscht sich regelmäßig mit ihm und den weiteren Vorstandsmitgliedern aus.
Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nach dem bisherigen, maßgeblich auf Einmalerträge ausgerichteten Ertragsmodell außer durch entsprechendes Mengenwachstum nicht zu kompensieren wäre. Nach den weitgehend abgeschlossenen Fiskalisierungswellen in Vectrons geografischen Kernmärkten ist ein organisches Wachstum der Kassenabsätze innerhalb bestehender Branchen indessen für einige Jahre unrealistisch. Dem stehen jedoch Wachstumschancen durch die Vermarktung digitaler Dienste im In- und Ausland gegenüber.
Während sich Vectron durch produktbezogene Alleinstellungsmerkmale weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abkoppeln konnte, wird dies aufgrund neu eintretender Wettbewerber, veränderter Eigentümerstrukturen im etablierten Wettbewerb und sich verändernder Geschäftsmodelle zukünftig weiter erschwert. Typische Kassensysteme werden im Markt zunehmend unter Lizenz- bzw. SaaS-Modellen vermarktet. Vor diesem Hintergrund gilt es neue Geschäftsfelder - konkret: digitale Mehrwertdienste für die POS-Betreiber - weiter konsequent auf- und auszubauen. In Vectrons Strategien und der operativen Geschäftsplanung ist dies fest verankert.
Im Berichtsjahr hat Vectron in seinem Kerngeschäft diesbezüglich weitere, materielle Fortschritte erzielen können. Darüber hinaus trägt die Akquisition der acardo-Gruppe per Januar 2023 deutlich dazu bei, die Abhängigkeit von Kassen-Einmal-Umsätzen weiter zu reduzieren.
Der bereits im Geschäftsjahr 2022 gesetzte besondere Fokus auf den Auf- und Ausbau der wiederkehrenden Einnahmen ist erfolgreich verlaufen. So konnten die wiederkehrenden Einnahmen weiter erheblich gesteigert werden.
Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher weiterhin hohe Bedeutung. Auswahl, Priorisierung und spezifische "Features" von Produktentwicklungen werden deswegen fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Mit der Zielsetzung maximaler Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung weiterhin durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).
Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Die gesamtwirtschaftliche und globale Sicherheitslage, die infolge des am 24. Februar 2022 durch Russland begonnenen, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine erschüttert wurde, wird als anhaltend herausfordernd eingeschätzt. Dessen weitere Entwicklung und Auswirkungen sind nicht vorhersehbar. Ein Ende der Kriegshandlungen ist auch nach Einschätzung anerkannter Politik- und Konfliktexperten nicht in Sicht. Mittelbare Folgen sind die deutliche Konsum- und Investitionszurückhaltung auch in Vectrons Zielbranchen, ferner steigende Energie- und ausgewählte Sachkosten, die jedoch zusätzlich auch auf andere Ursachen, vor allem politische Weichenstellungen in Deutschland und Europa, zurückgehen.
Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Zielbranchen des Konzerns wird dadurch auch im Jahr 2024 beeinflusst sein und somit auch Vectron betreffen. Der Vorstand rechnet mit weiterhin flachem Verlauf von Konsum und Investitionsverhalten in den bekannten Zielbranchen. Umso entscheidender wird es bleiben, durch die Konzentration auf funktional und qualitativ hochwertige Systemlösungen sowie den Übergang zu Geschäftsmodellen mit wiederkehrenden anstelle von einmaligen Erlösen, eine größtmögliche Unabhängigkeit von den beschriebenen politischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu erreichen.
Auf Herausforderungen bei der Beschaffung von Hardware, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien insbesondere aus Fernost, ferner logistische Beeinträchtigungen der Absatzwege wird im Abschnitt 4.5 des Lageberichts eingegangen.
Die beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen treffen auch auf den Fachhandel zu, der wesentliche Teile der Vertriebs- und Serviceleistungen für Vectron erbringt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Anzahl der teils in zweiter Generation für Vectron aktiven Fachhändler dadurch leicht abnimmt. Durch systematische Tests und den Rollout von Direktmarketingmaßnahmen unterstützt Vectron gezielt die Vertriebsleistung der Fachhändler und entwickelt dadurch seine Vertriebslandschaft unter enger Einbeziehung ausgewählter Partner kontinuierlich weiter. Ein gezielt weiterentwickelter Fachhandel wird insofern auch zukünftig die zentrale Rolle in Vectrons Vertrieb spielen, auch wenn das Direktmarketing einen ergänzenden Baustein darstellen wird. Die über Jahre gewachsene Fachhändlerstruktur macht darüber hinaus eine aktive Unterstützung von Nachfolgeregelungen seitens Vectron erforderlich; diese wird dementsprechend gezielt geleistet. Durch kontinuierlich engen Dialog mit den betreffenden Unternehmern wird sichergestellt, frühzeitig Teil entsprechender Überlegungen zu werden und geeignete Lösungen unterstützen zu können. Mehrere in diesem Sinne erfolgreiche Nachfolge-Beispiele im Händlerbestand belegen die Wirksamkeit dieser Anstrengungen. Insgesamt geht der Vorstand von einer weiterhin stabilen und die anhaltende Geschäftsmodelltransformation und Wachstumsambitionen aktiv mittragenden Fachhändlerschaft im In- und Ausland aus.
Der Kundenstamm von acardo besteht nur aus wenigen Großkunden im Segment Fast Moving Consumer Goods (FMCG), was zu einer gewissen Kundenabhängigkeit führt. Andererseits ist es technisch schwierig und aufwendig, die von acardo in den jeweiligen Kassensystemen des Handels eingesetzte Technologie auszutauschen. Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass Key Accounts verloren gehen. Denn gerade in Zeiten hoher Inflation stellen Couponaktionen beliebte Marketinginstrumente bei allen Marktteilnehmern dar.
Aus der Akquisition der acardo zum Jahresbeginn 2023 sind auch zwischen den Konzernunternehmen Markt-Synergien zu erwarten: acardo bringt den Zugang zu den Markenartiklern und seine etablierten Geschäftsmodelle mit, während Vectron europaweit über den Zugang zu rund 65.000 Filialen im Gastro- und Hospitality-Sektor verfügt. Diese Zielbranchen waren vor allem für die Marken-Getränkehersteller bisher schwer zu greifen. Mittels der Vectron-POS-Systeme bietet sich ihnen nun die Chance, ihr digitales Marketing auch in den Gastro-Sektor auszudehnen. acardo wird dadurch Zugang zu zusätzlichem Umsatzpotenzial haben; Vectron wird gegenüber den Gastronomen (POS-Betreibern) zusätzliche Alleinstellungsmerkmale und wiederkehrende Umsätze gewinnen.
Aufgrund der Unterschiede in den Geschäftsmodellen sowie aufgrund getrennter Standorte werden Kostensynergien als weniger materiell angesehen und daher nicht systematisch verfolgt. Die acardo hat im Geschäftsjahr 2023 ihr Geschäftsmodell dahingehend geändert, dass der Clearing-Prozess, also die aus Couponing-Aktionen resultierenden Ausgleichszahlungen vom Hersteller an den Handel, nicht mehr über die Gesellschaftskonten abgewickelt werden, sondern über externe Treuhandkonten. Durch diese Umstellung hat sich das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft weiter verringert.
Dem Risiko, dass Vectron einen zu hohen Kaufpreis für die Beteiligungen an acardo gezahlt hat, wurde dadurch begegnet, dass im Kaufvertrag eine sogenannte Earn-out-Klausel vereinbart wurde, wonach der Großteil des Kaufpreises variabel ist und von der künftigen Ertragskraft von acardo abhängt. Das Risiko einer Planunterschreitung wurde so größtenteils auf die Verkäufer abgewälzt. Im Berichtsjahr 2023 kam es zur Verringerung der ursprünglich angenommenen Earn-Out-Verbindlichkeit. Risiken einer ggf. erforderlichen Erhöhung der Earn-Out-Verpflichtung, die mit einem negativen Ergebniseffekt verbunden wäre, werden derzeit nicht gesehen.
Wachstums- und Anpassungsprozesse des Konzerns, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei der angestrebten Verstärkung der Vermarktung im Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität ansteigt und dadurch Effizienzverluste und Qualitätsmängel verursacht werden. Vectron hat daher ein eigenes, dezidiertes Projekt- und Prozessoptimierungs-Management verankert. In diesem Zusammenhang wurde ein unternehmensweit einheitlicher Projektmanagement-Standard eingeführt. Dieser wird konsequent eingehalten und sukzessive auch bei acardo umgesetzt.
Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist grundsätzlich komplex und vor allem bei Systembrüchen und dadurch bedingten manuellen Tätigkeiten potenziell fehleranfällig. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Vectron begegnet diesen Risiken durch die vorgenannte Prozessoptimierungsfunktion im Unternehmen, die systematisch die Geschäftsprozesse beleuchtet, bewertet und notwendige Anpassungen, insbesondere Automatisierungen, empfiehlt und im Zusammenspiel mit weiteren Fachabteilungen umsetzt.
Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Es werden trotzdem neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen weiterhin umfassende Schutzvorkehrungen, wie z. B. die Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffsbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen, getroffen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden bei Einstellung sowie fortan jährlich zu Datenschutz- und Datensicherheits-Risiken und zu ihren Geheimhaltungspflichten geschult.
Im Laufe des Jahres 2024 strebt acardo die Zertifizierung nach Qualitätsstandard ISO 27001 an, der seitens einiger der Markenartikel-Hersteller gefordert wird. Während für Vectron dieser Qualitätsstandard seitens der Geschäftspartner noch nicht gefordert wird, so wird dennoch die Entwicklung eines eigenen Qualitätsmanagements angestrebt, das sich an den Erkenntnissen und Maßnahmen aus dem acardo-Projekt orientiert. Eine eigene Zertifizierung ist bis auf Weiteres nicht geplant, da diese für das Geschäft von Vectron keine zwingende Voraussetzung darstellt.
Umsatzschwankungen könnten den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Konzerns gefährden. Aus diesem Grunde strebt der Konzern eine angemessen hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bleibt. Die konsequente Verfolgung des Wachstums wiederkehrender Einnahmen ist ein weiterer, entscheidender Baustein der Vorsorge vor Finanzrisiken.
Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden stellen grundsätzlich ein Risiko dar, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (die Top 10 Kunden von Vectron haben im Geschäftsjahr 2023 ca. 9 % des Konzernumsatzes auf sich vereint, bei acardo sind dies ca. 11 %). Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimits, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen, das durch den Bereich Legal verantwortet wird, und weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Ausfallrisikos.
Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes bei Vectron in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in USD) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen Belastungen für das Ergebnis auftreten. In Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungskursentwicklungen werden Fremdwährungspositionen weiterhin über Kassakäufe abgewickelt. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen erfolgt nicht, da dies ökonomisch häufig nicht sinnvoll erscheint.
Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen im Konzern haben. Während bei acardo weitgehend aus dem Homeoffice weitergearbeitet werden könnte, wäre dies so bei Vectron nur deutlich eingeschränkt möglich. Insbesondere könnten Kunden nicht mehr termingerecht aus dem Lager in Münster beliefert werden. Dieses Risiko ist so weit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung finanziell aufgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.
Bei acardo haben sich durch die Umstellung der Zahlungsabwicklung im Clearing die Forderungen deutlich reduziert. Damit einhergehend ist auch das Ausfallrisiko auf Forderungen nachhaltig gesunken. Ein hoher Forderungsbestand birgt grundsätzlich ein hohes Forderungsausfallrisiko. Bei den Auftraggebern der acardo handelt es sich aber um größere Konsumgüterhersteller mit sehr guter Bonität mit denen eine intensive Zusammenarbeit besteht, so dass das Ausfallrisiko als gering einzuschätzen ist. Da Vectrons Kassen besonders stark in der Gastronomie und bei Bäckereien eingesetzt werden, die vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stärker risikobehaftet als die Wirtschaft insgesamt sind, wird seit Jahren eine umsichtige Risikovorsorge gebildet. Dies gilt für beide Konzernunternehmen. So werden bei Vectron Forderungen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen bis auf begründete Ausnahmefälle vollständig wertberichtigt. In der Vergangenheit gab es bei beiden Konzernunternehmen so gut wie keine Forderungsausfälle.
In Anbetracht der sehr guten Bonität der Auftraggeber der acardo und des geringen Forderungsausfallrisikos, ist das Liquiditätsrisiko grundsätzlich als klein einzuschätzen. Auch bei Vectron wird vor dem Hintergrund oben gemachter Ausführungen das Liquiditätsrisiko als gering eingestuft.
Die im Rahmen des Coupon-Clearings vorliegenden Rahmenbedingungen der BaFin hat die acardo durch die Einbindung eines Zahlungsdienstleisters und die damit verbundene Umstellung auf Treuhandkonten umgesetzt.
Der Konzern ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Cyber-Angriffe, die in Deutschland in den vergangenen Jahren bei Konzernen aber mittlerweile auch verstärkt bei mittelständischen Unternehmen ein neues Rekordhoch erreicht haben, können existenzbedrohende Folgen haben. Dies gilt insbesondere für die als Cloud-Lösung angebotenen Digital-Services - hier können auch kurze Ausfälle erhebliche Auswirkungen für die Anwender haben. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme und die stetige Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsmanagements. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz fließen in Architektur und Betriebskonzept der Cloud-Lösungen ein.
Im November 2023 wurde eine Cyberversicherung abgeschlossen, die den Konzern umfasst, um mögliche Risiken in diesem Bereich zu mitigieren. Dem Abschluss vorausgegangen waren Risiko-Prüfungen durch Makler und Fachversicherer. Deren Risikobewertung war Voraussetzung für die Gewährung der Cyberversicherung.
Eine Verteuerung eingekaufter Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, wurden in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen und Festpreisaufträge angestrebt. Der Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen wird im derzeitigen Marktumfeld und angesichts des im globalen Kontext letztlich geringen Einkaufsvolumens immer herausfordernder. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, bestehen weiterhin mittelbare latente Währungsrisiken. Die Beschaffungspreise und -kosten sind weiter leicht angestiegen und haben sich auf einem Niveau deutlich über dem vor der COVID-19-Pandemie eingependelt. Langfristige Preisbindungen sind nicht möglich.
Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei schleppenden Absatzverläufen oder Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.
Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Produkten oder Komponenten kann der Ausfall eines Lieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant des Konzerns hat im Geschäftsjahr 2023 einen Anteil von knapp 22 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Systeme, Zubehör- und Austausch- Komponenten Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Sofern technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass der bedeutendste Systemlieferant von Vectron in einer politisch unsicheren Region angesiedelt ist. Neben dem betreffenden Unternehmen selbst ergreift auch Vectron Maßnahmen zur Risiko-Vorbeugung: Standortverlagerung bzw. -erweiterungen des Lieferanten in andere asiatische Länder sowie ein diversifiziertes Sourcing seitens Vectron erscheinen geeignet, die Länder- bzw. Lieferantenrisiken zu verringern.
Die Konfliktsituation am Roten Meer mit Beschuss von Handelsschiffen durch Huthi-Rebellen erhöht aktuell das Lieferketten-Risiko. Verlängerte Lieferzeiten konnten bisher vollständig durch eine umsichtige und vorausschauende Lagerhaltung aufgefangen werden.
Vor dem Hintergrund des branchenübergreifend zunehmenden Fachkräftemangels können Probleme bei Bindung und Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender auftreten und dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten, aber auch kritische Geschäftsprozesse und Systeme nicht wie geplant umgesetzt bzw. betrieben, sowie dadurch entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können.
Durch bewusste Modernisierung des Führungsstils in Richtung Partizipation und Eigenverantwortung, ferner durch Weiterentwicklung der internen und externen Unternehmenskommunikation, schließlich durch ergänzende Schulungs-, Förder- und Entwicklungsmaßnahmen positionieren sich Vectron und acardo als attraktive Arbeitgeber in den Regionen Münster und Dortmund und darüber hinaus. Verschiedene Mitarbeiter-Benefits runden das Maßnahmenpaket ab und sind ihrerseits Gegenstand von Weiterentwicklungen. Hierbei spielt auch das partnerschaftliche Zusammenwirken mit dem Betriebsrat (bei Vectron) eine zunehmend wichtige Rolle.
Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu spürbaren Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeitenden an das Unternehmen zu binden, oder bei Ausscheiden nicht rechtzeitig geeigneten Ersatz zu finden. Zur Förderung der Mitarbeiterbindung legt der Konzern großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit.
Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Konzerns erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen weitestgehend iterativ im Zusammenspiel mit Betreibern und dem Fachhandel, um jeweils möglichst frühzeitig Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Damit wird Interaktivität, Agilität und vor allem Bedarfsgerechtigkeit der Produktentwicklung weiter erhöht. Zur Verringerung des Risikos wurde bereits ein neuer Produktentwicklungsprozess implementiert.
Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.
Vectron verarbeitet im erheblichen Umfang personenbezogene Daten (pbD) für Betreiber sowie auch im Rahmen der Speicherung eigener Kundendaten. Darüber hinaus lässt Vectron entsprechende Daten von Dritten im Auftrag verarbeiten und verarbeitet pbD in gemeinsamer Verantwortung mit der Fachhändlerschaft sowie mit Betreibern (bonVito). Diese Verarbeitung stellt entsprechende rechtliche Ansprüche an Vectron, die bei Nicht-Erfüllung und Kontrolle durch Aufsichtsbehörden zu erheblichen Bußgeldern führen können. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, arbeitet Vectron mit einschlägigen Fachkanzleien zusammen und sorgt weiterhin für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, wie bspw. der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit sämtlichen Cloud-Kunden, der Abschluss von AVV mit Dienstleistern und Fachhandelspartnern, die pbD für Vectron verarbeiten.
Um bestmögliche Kompetenz und Neutralität in der Weiterentwicklung des eigenen Datenschutz-Profils zu erlangen, hat Vectron die Rolle des Datenschutz-Beauftragten an einen darauf spezialisierten Dienstleister übertragen. Der Datenschutzbeauftragte berichtet schriftlich und mündlich unmittelbar an den Vorstand, sodass diesem potenzielle Risiken ohne Verzögerungen und Umwege transparent gemacht werden und empfohlene Maßnahmen umgehend bewertet und umgesetzt werden können.
Im Rahmen kapitalmarktrechtlich relevanter Veröffentlichungen (ad-hoc-Mitteilungen bzw. Corporate News) kann es zu Fehlern kommen, die neben Reputationsverlust und der Verunsicherung von Investoren, zu teils erheblichen Bußgeldern führen können. Dies kann insbesondere durch Nichtbeachtung der Vorgaben der BaFin zu entsprechenden Veröffentlichungen passieren. So dürfen ad-hoc-Nachrichten nur kurz und rein informativ gefasst werden und insbesondere nicht als Werbung oder Marketingmeldung missbraucht werden. Entsprechende Vergehen sind bußgeldbedroht. Durch frühzeitige Abstimmung mit qualifizierten Dienstleistern und Kanzleien wird diesem Risiko begegnet.
Im Unternehmen können zudem Insiderinformationen entstehen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich veröffentlicht oder deren Veröffentlichung mittels entsprechender Aufschubbeschlüsse aufgeschoben werden müssen. Zudem ist der Kreis der Personen, die Kenntnis von der entsprechenden Information erhalten, möglichst klein zu halten. Es erfolgt daher in der Verantwortung der Bereiche Legal und Human Resources eine entsprechende Sensibilisierung, welche Information ab wann als Insiderinformation anzusehen ist und der Kreis der eingebundenen/informierten Mitarbeitenden ist eingeschränkt sowie durch Ergänzungen zu den jeweiligen Anstellungsverträgen zusätzlich auf die Einhaltung der Insiderregeln verpflichtet.
Seit dem Kostensenkungsprojekt "Fit for Future" im Jahr 2022 fanden bei Vectron im Zusammenhang mit der gezielten Verschlankung der Organisation Änderungen statt, die auch den Umgang mit praktisch allen in diesem Bericht skizzierten Risikokategorien betreffen. Der Vorstand und die Führungskräfte sind sensibilisiert, im Falle des Auftretens von unzureichenden Organisationsstrukturen einzugreifen, um mögliche sich daraus ergebende Risiken zu vermeiden.
Wie in nahezu allen Branchen vollzieht sich auch in den Zielbranchen des Konzerns eine "digitale Transformation". So sind in Vectrons wesentlichen Kundensegmenten vor allem in der Gastronomie und in Bäckereien vielfältige Entwicklungen zu beobachten, z. B. in Form zunehmender Nutzung digitaler Services. Hierzu gehören der Betrieb eigener Webseiten, werbliches Bespielen von Social-Media-Kanälen, Online-Portale, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen, Digitalisierung interner Geschäftsprozesse der Betreiber, Bar- und Küchenmonitoring, Personaleinsatzplanung, Kundenbestellungen am Self-Service-Terminal, dem sogenannten Kiosk, oder via Smartphone, Ausgabe und Einlösen von Gutscheinkarten, Punktesammel-Systeme, E-Payment-Arten und Online-Gastbewertungen.
Die inzwischen flächendeckend überwundenen Corona-Restriktionen und Folgewirkungen haben der Marktdurchdringung solcher digitaler Dienste erheblichen Vorschub geleistet. Die Notwendigkeit, den Geschäftsbetrieb nur durch Außer-Haus-Umsätze am Leben halten zu können oder mangels Servicepersonal auf digitale Bestell- und Bezahlprozesse zu setzen, haben massiven Handlungsdruck bewirkt und auch die Akzeptanz seitens der Konsumenten signifikant erhöht.
Während aufgrund einer wachsenden Anzahl von Dienste-Anbietern die Gastronomiebetriebe in der Regel für jeden Dienst separate Verträge abschließen mussten, was viele Rechnungen, zusätzliche Geräte neben der Kasse, nicht integrierte Prozesse, Doppel- und Fehleingaben sowie dadurch hohe Kosten pro Funktionalität zur Folge hatte, so bildet sich zunehmend der Trend heraus, dass die einzelnen Dienste miteinander sowie mit der Kasse als Kernsystem verbunden werden und dadurch die Bedienbarkeit und die Prozesseffizienz erhöhen.
Funktionierte bei getrennten Diensten praktisch jedes System anders, so setzen sich Anforderungen wie "single sign-in", "single check-out", "nahtlose Benutzeroberfläche", "Datenintegration" etc. vermehrt durch. Die Erwartungen der Gastronomen gehen dahin, zukünftig "eine" durchgängige Lösung zu erhalten, die alles abdeckt und bei der alle Funktionen in die Kasse integriert sind bzw. nahtlos und automatisch mit dieser korrespondieren. Die Gastronomen wünschen möglichst keine zusätzliche Hardware -nur einen Vertrag und nur eine Rechnung, die alle Leistungen übersichtlich zusammenfasst.
Um diese Markterwartungen zu erfüllen, verändern sich Geschäftsmodelle in Richtung von "Software as a Service" (SaaS). Es entwickelt sich ein Markt (voll) integrierter Lösungen mit Kassen und Services aus einer Hand, zu denen zunehmend auch Payment-Funktionen zählen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig im Neu- und Ersatzgeschäft Kassen kaum noch ohne (integrierte) Payment-Funktionalität angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund haben viele Gastronomiebetriebe ihre Systeme für die Teilnahme an "click & buy"-Diensten, entweder in Verbindung mit Selbstabholung oder Lieferdiensten, beschleunigt ausgebaut. Obgleich digitale Services, wie z. B. Online-Lieferdienste und -Bestellsysteme, schon seit einigen Jahren grundsätzlich verfügbar sind, konnten sie sich bis zum Beginn der Corona-Restriktionen noch nicht flächendeckend durchsetzen. Umso schneller erfolgt ihr Siegeszug daraufhin.
Dies ging mit dem Wandel der Zahlungsgewohnheiten von Konsumenten einher, die in großen Schritten verschiedene Methoden von E-Payment angenommen haben und zunehmend auf den Einsatz von Bargeld verzichten.
Die digitale Transformation der Zielbranchen birgt daher mittel- bis langfristig attraktive Wachstums- und Ertragspotenziale, unter anderem durch die sich etablierenden neuen SaaS-Geschäftsmodelle, die wachsende wiederkehrende Umsätze aus der Kundenbasis ermöglichen und die Verweildauer der Kunden sowie den Customer Lifetime Value deutlich erhöhen.
Als weitere wichtige Veränderung ist die Etablierung neuer Preismodelle zu beobachten, die auf wiederkehrende anstatt auf einmalige Zahlungen setzen. Mit dem Aufbau neuer digitaler Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen stemmen sich etablierte und neue Anbieter gegen den seit Jahren zu beobachtenden Preisdruck, der vor allem die "Einmalgeschäfte" zunehmend betrifft.
Auf- und Ausbau der verschiedenen technischen Entwicklungen haben die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter, v. a. von Lösungen für Teilprozesse wie z. B. Reservierungen, Ordering, Payment etc. verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle.
Es ist zu beobachten, dass in der Branche organische Unternehmensentwicklungen zunehmend durch anorganische Szenarien ergänzt werden. Nicht nur für strategische, sondern auch für Finanzinvestoren wird die POS-System-Branche attraktiver.
Die laufende Markt- und Wettbewerbsbeobachtung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung und kann nicht an Staatsgrenzen enden. Auch angrenzende Branchen sind aufmerksam zu beobachten. Nicht nur einzelne Software-, sondern gesamte Unternehmensentwicklungen erfordern zunehmend hohe Reaktionsgeschwindigkeit und orientieren sich an agilen Methoden. Vor diesem Hintergrund wird Vectron auch weiterhin neben organischen auch anorganische Wachstums- und technische Entwicklungsoptionen aufmerksam beobachten und prüfen.
Der Zusammenschluss beider Unternehmen bringt zudem interessantes gemeinsames Wachstumspotential mit sich, durch eine stärkere Vernetzung von Couponing und Cashback Lösungen mit Kassendienstleistungen.
Hier ist im Konzern zu unterscheiden zwischen Vectron und acardo. Auf die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung und einer weitgehenden end-to-end Digitalisierung der Abrechnungen von Coupons und Cashback-Aktionen wurde bereits oben hingewiesen.
Vectrons heutige Produktpalette besteht aus einer stationären bzw. cloud-basierten Kassenlösung als Ankerprodukt, ergänzt um zahlreiche digitale Zusatzdienste. Der Schwerpunkt der künftigen Produktentwicklung liegt unverändert auf dem Ausbau der digitalen Angebote. Hierbei steht die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud im Vordergrund. Diese Plattform integriert Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs-, Payment- und weitere Dienste sowohl auf Basis von Eigenentwicklungen als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.
Die bestehende Software für die Kassensysteme wird zum einen fortlaufend verbessert, zum anderen ist eine grundsätzliche Modernisierung vor allem der Benutzer-Oberfläche in Vorbereitung.
Auch die Hardware der stationären Kassensysteme wird regelmäßig modernisiert.
Im Berichtsjahr 2023 wurde die Produktpalette um weitere nachfragestarke digitale Dienste erweitert, mehrere bestehenden Dienste wurden bedarfsgerecht optimiert. Besonders zu erwähnen ist der Launch unserer SoftPOS Lösung in Österreich, bei der die Payment-Funktion bereits in das Kassensystem intergiert ist, also kein zusätzliches Payment-Terminal mehr erforderlich ist.
Im Geschäftsjahr 2024 sind einige zusätzliche digitale Dienste, z. B. Online Checkout, Online Ordering und Tischreservierung bereits erfolgt. Weitere Neuerungen sind in Vorbereitung: PosM4 Pay sowie Nachfolger für unsere POS Systeme POS 7 und POS Touch 14 Wide.
Externe politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestimmen weiterhin das unmittelbare Geschäftsumfeld und mögliche Entwicklungsszenarien des Konzerns. Die allgemeine Konsum- und Investitionsneigung in den Hauptzielsegmenten des Konzerns beeinflussen den Geschäftsverlauf. Im Segment POS-Systeme entfallen (Stand April 2024 entsprechend vorliegender Unternehmensauswertungen) ca. 60 % des Umsatzes auf die Gastronomiebranche, ca. 30 % auf Bäckereien und ca. 10 % auf sonstige Branchen. Im Segment Couponing und Cashback wird mit den großen Herstellern im Segment FMCG zusammengearbeitet (Krombacher, SC Johnson, Aoste, Beiersdorf, Milupa, u. a.), sowie auf der anderen Seite mit den großen Einzelhandelsketten (EDEKA, Kaufland, HIT, Müller und Budni u. v. m.) mit in Summe mehr als 24.000 Filialen. Insgesamt mehr als 700 Marken nutzen das Couponing. Als führender Anbieter im Segment Couponing und Cashback scheint acardo gut positioniert, Marktanteile weiter ausbauen zu können.
Im Segment POS-Systeme hängt die Investitionsbereitschaft der Betreiber von der jeweiligen Konsumbereitschaft ihrer Kunden sowie der Preisentwicklung der benötigten Rohstoffe, Vorprodukte und sonstiger Dienstleistungen ab. Vectron sieht sich gut aufgestellt, um eine anziehende Nachfrage direkt bedienen zu können. Dank der Kostensenkungsmaßnahmen und des stetigen Wachstums wiederkehrender Umsätze (sogenannte Recurring Revenues) ist Vectron auch nach der Anfang 2023 vollzogenen acardo-Akquisition weiterhin ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet, um selbst auf bestandsgefährdende Krisensituationen reagieren zu können. Im EBITDA sehen wir einen positiven Trend im Konzern, getragen von beiden Segmenten, POS-Systeme sowie Couponing und Cashback. Dieser Trend wird erwartungsgemäß im Jahr 2024 fortgesetzt.
Für das Jahr 2024 erwartet Vectron nach HGB einen Umsatz zwischen Mio. EUR 29,0 und Mio. EUR 35,0, sowie ein leicht positives EBITDA. Der Konzern prognostiziert einen Umsatz zwischen Mio. EUR 41,0 und Mio. EUR 45,5, der zu einem EBITDA zwischen Mio. EUR 4,0 und Mio. EUR 6,2 führen wird.
Es wird erwartet, dass im Bereich der POS-Systeme im Geschäftsjahr 2024 bereits über 50 % der Umsätze durch wiederkehrende Erlöse erzielt werden.
Wachstumstreiber bleiben neben der weiteren starken Marktpositionierung im Segment Couponing und Cashback somit die wiederkehrenden Einnahmen aus digitalen Angeboten bei den Kassensystemen.
Um das genannte Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen, gilt es, Produktentwicklungen und Vermarktungsinitiativen, sowie eine stärkere Hebung von Potentialen der beiden Gruppenunternehmen Vectron und acardo weiterhin konsequent zu fokussieren und stringent zu verfolgen. Neben Neuentwicklungen setzt Vectron auf
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| ― | die bewährte Plattform "bonVito", die stabile Erträge liefert und deren Kundenbasis sich weiterhin als robust darstellt, |
| ― | die Vectron Cloud-Plattform als Dreh- und Angelpunkt sämtlicher digitaler Angebote. Über die bereits etablierten Lösungen hinaus sollen die oben skizzierten weiteren Lösungsbausteine sowie zusätzliche Digital-Marketing-Maßnahmen mit dem und für den Fachhandel angeboten werden, |
| ― | den weiteren Ausbau von Paymentlösungen. Neben attraktiven Bundles gewinnen sogenannte All-in-One-Terminals, die zur Bedienung, Bezahlung und zum Rechnungsdruck bzw. zur digitalen Rechnungserzeugung (z. B. via QR-Code) genutzt werden können, an Bedeutung. |
Potenzialorientierte Produktentwicklungen, Modernisierung unseres Fachhandelskonzepts, Kostenbewusstsein und Prozessoptimierungen werden von der Weiterentwicklung unserer Unternehmens- und Führungskultur begleitet. Der Konzern wird damit auch weiterhin als Unternehmensgruppe, als Lösungsanbieter für seine Kunden, als Partner des Fachhandels, der Hersteller im Bereich FMCG und der Einzelhändler, sowie als Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden und Führungskräfte in seinen Segmenten POS-Systeme sowie Couponing und Cashback attraktiv aufgestellt sein.
Münster, den 7. Mai 2024
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Thomas Stümmler, CEO
Dr. Ralf-Peter Simon, COO
Christoph Thye, CMO
AKTIVA
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| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 12.1 | 22.463 | 23.728 |
| Sachanlagen | 12.1 | 600 | 939 |
| Nutzungsrechte | 12.1-12.2 | 7.097 | 8.430 |
| Beteiligungen | 11.1, 5 | 180 | 135 |
| Langfristige Leasingforderungen | 12.3 | 1.947 | 1.848 |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 176 | |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 11.3.1 | 610 | 641 |
| Aktive latente Steuern | 12.4 | 1.239 | 39 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 34.137 | 35.935 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 12.5 | 3.275 | 3.771 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.2 | 5.348 | 26.042 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 11.3.1 | 3 | 13 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 12.3 | 1.340 | 1.416 |
| Ertragsteuerforderungen | 3 | 9 | |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 11.3.1 | 2.288 | 1.234 |
| Kurzfristige sonstige Vermögenswerte | 12.6 | 206 | 1.193 |
| Liquide Mittel | 11.4 | 8.917 | 13.675 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 21.379 | 47.353 | |
| Summe Aktiva | 55.516 | 83.289 | |
| PASSIVA | |||
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 13.1 | 8.057 | 8.057 |
| Kapitalrücklage | 13.2 | 20.502 | 20.424 |
| Bilanzverlust | 13.3 | -8.793 | -8.012 |
| Eigenkapital | 19.765 | 20.469 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 11.6-11.8 | 3.674 | 3.632 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 12.2 | 6.244 | 7.509 |
| Langfristige Rückstellungen | 12.9 | 293 | 235 |
| Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 12.8 | 16 | 5 |
| Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.5 | 12.520 | 13.486 |
| Passive latente Steuern | 12.4 | 0 | 0 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 11.9 | 3.999 | 0 |
| Summe langfristige Schulden | 26.747 | 24.866 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.5 | 3.831 | 22.241 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 11.5 | 0 | 20 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 12.2 | 963 | 990 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 11.6-11.8 | 1.323 | 1.951 |
| Ertragsteuerschulden | 665 | 395 | |
| Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 12.8 | 490 | 1.709 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.5 | 955 | 9.336 |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 12.7 | 276 | 1.312 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 11.9 | 500 | 0 |
| Summe kurzfristige Schulden | 9.004 | 37.954 | |
| Summe Schulden | 35.751 | 62.820 | |
| Summe Passiva | 55.516 | 83.289 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist identisch mit der Gesamtergebnisrechnung. Von einer separaten Darstellung wird daher abgesehen.
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| in TEUR | Anhangangabe | 2023 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 37.015 |
| Bestandsveränderung an (un)fertigen Erzeugnissen | -207 | |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | 10.2 | -9.603 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 514 | |
| Bruttoergebnis | 27.718 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10.1 | 3.102 |
| Personalaufwand | 10.3 | -13.535 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.4 | -13.213 |
| Wertminderungsaufwendungen/-erträge auf finanzielle Vermögenswerte | 10.5 | -349 |
| Sonstige Steuern | -6 | |
| EBITDA * | 3.716 | |
| Abschreibungen | 12.1 | -3.713 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 3 | |
| Finanzerträge | 486 | |
| Finanzierungsaufwendungen | -1.934 | |
| Finanzergebnis | 10.6 | -1.449 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | -1.446 | |
| Ertragsteueraufwendungen | 10.7 | 667 |
| Jahresergebnis = Gesamtergebnis | -778 | |
| Ergebnis je Aktie | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 10.8 | -0,10 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 10.8 | -0,10 |
* EBITDA stellt eine alternative Leistungskennzahl dar, die keine in IFRS definierte Kennzahl ist. Es entfällt kein Ergebnis auf nicht beherrschende Anteile.
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| in TEUR | Anhangangabe | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar 2023 | 8.057 | 20.424 | -8.012 | 20.469 | |
| Jahresergebnis | -778 | -778 | |||
| Gesamtergebnis der Periode | -778 | -778 | |||
| Anteilsbasierte Vergütung | 18 | 77 | 77 | ||
| Stand 31. Dezember 2023 | 8.057 | 20.502 | -8.793 | 19.765 |
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| in TEUR | Anhangangabe | 2023 |
|---|---|---|
| 1. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.446 | |
| + Abschreibungen und Wertminderungen | 12.1 | +3.713 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 12.9 | +58 |
| +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -1.913 | |
| +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | +20.779 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -15.670 | |
| +/- Finanzergebnis (Zinsaufwand und Zinsertrag) | 10.6 | +1.449 |
| + Erhaltene Zinsen | 10.6 | +486 |
| +/- Steuerzahlungen/-erstattungen | -257 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 7.199 | |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 12.1 | -536 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 12.1 | -532 |
| - Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | -8.760 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -9.828 | |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| + Einzahlungen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten | 14.2 | +1.367 |
| - Auszahlungen aus der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten | 14.2 | -1.975 |
| - Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 14.2 | -1.194 |
| - Gezahlte Zinsen | 10.6 | -327 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.129 | |
| Nettozunahme der liquiden Mittel | -4.757 | |
| Liquide Mittel zum 1. Januar | 11.4 | +13.675 |
| Liquide Mittel zum 31. Dezember | 11.4 | 8.917 |
Die Vectron Systems AG (nachfolgend "Vectron") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster und Anschrift Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster und Konzernmuttergesellschaft des Vectron Systems AG Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "Vectron-Gruppe"). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 10502 registriert. Die Aktien des Konzerns werden im KMU-Segment "Scale" der Deutschen Börse AG gehandelt. Die Hauptaktivität des Konzerns ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör. Die acardo Group AG (nachfolgend acardo) erbringt insbesondere Leistungen im Rahmen von Couponing- und Cashback-Aktionen, die von Auftraggebern (z. B. Markenherstellern) zusammen mit Handel, Apotheken und Kinobetreibern durchgeführt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich zum einen um das Vorbereiten der Kassensysteme im Handel auf diese Aktionen (Setup-Leistungen) sowie um die Abwicklung des Clearing-Prozesses, bei dem die Auftraggeber Ausgleichszahlungen an Handel, Apotheken oder Kinobetreiber leisten. acardo ist seit dem 1. Januar 2023 zusammen mit seinem Schwesterunternehmen acardo activation GmbH (Verschmelzung in 2023) Teil des Konzerns. Vectron hält seit Anfang des Jahres 2023 sämtliche Anteile an beiden acardo-Gesellschaften und treibt deren Integration in den neu geschaffenen Konzern voran.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und gemäß der laut § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Aufgrund des Kaufs der acardo zum 1. Januar 2023 wurde in diesem Jahr erstmalig ein Konzernabschluss zu diesem Zeitpunkt erstellt. In dem Zuge wurde auch die posmatic erstmalig im Konzernabschluss konsolidiert.
Die Vectron Systems AG erstellt und veröffentlicht ihren Konzernabschluss in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der vorliegende Konzernabschluss der Vectron Systems AG wurde am 7. Mai 2024 vom Vorstand nach der Billigung durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) herausgegebenen Interpretationen aufgestellt, die für gemäß IFRS berichtende Unternehmen gelten. Der Konzernabschluss stimmt mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS überein.
Der Konzernabschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.
Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2023 nicht verpflichtend und wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen.
Eine Übersicht über die noch nicht angewendeten neuen Standards ist in Abschnitt 2.22 dargestellt.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt würde. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf der Annahme, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Verbindlichkeit entweder
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| ― | auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit; oder |
| ― | bei Fehlen eines Hauptmarktes auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit stattfindet. |
Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit wird anhand der Annahmen bewertet, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit verwenden würden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Marktteilnehmer in ihrem wirtschaftlich besten Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit eines Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchsten und besten Verwendung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen, wobei die Verwendung relevanter beobachtbarer Eingaben maximiert und die Verwendung nicht beobachtbarer Eingaben minimiert wird.
Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert gemessen oder im Konzernabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte eingeordnet, und zwar auf der Grundlage des niedrigsten Inputs, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:
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| ― | Stufe 1 - Notierte (nicht berichtigte) Marktpreise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten |
| ― | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist |
| ― | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, nicht beobachtbar ist |
Bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die im Konzernabschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umschichtungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er die Kategorisierung (auf der Grundlage des Inputs der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes wesentlich ist) am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet.
Für die Offenlegung des beizulegenden Zeitwerts hat der Konzern Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit und der Stufe der Fair-Value-Hierarchie, wie oben erläutert, festgelegt.
Die Rechnungslegungsmethoden für die Erlöse des Konzerns aus Verträgen mit Kunden sowie aus Leasingverhältnissen werden in Anhangangabe 9 erläutert.
Der Ertragsteueraufwand bzw. die -gutschrift für die Periode entspricht der Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen der aktuellen Periode, basierend auf dem geltenden Ertragsteuersatz einer Steuerjurisdiktion, bereinigt um Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern, die auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge entfallen.
Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wird aufgrund des zum Bilanzstichtag in Deutschland gültigen bzw. angekündigten Steuersatzes ermittelt. Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, bei denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt. Das Management bildet Rückstellungen aufgrund der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Beträge.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis der Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwerten im Einzelabschluss unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode vollumfänglich ausgewiesen. Passive latente Steuern werden jedoch nicht erfasst, wenn sie aus der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren. Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Gesetze) ermittelt, die zum Ende der Berichtsperiode gültig bzw. angekündigt sind und voraussichtlich gelten, wenn die zugehörigen aktiven latenten Ertragsteuern realisiert bzw. die passiven latenten Ertragsteuern beglichen werden.
Aktive latente Steuern werden nur dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, um diese temporären Differenzen und Verlustvorträge in Anspruch zu nehmen.
Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht vorliegt, die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen die Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuersalden die gleiche Steuerbehörde betreffen. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung hat und beabsichtigt, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.
Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Bei Abschluss eines Vertrags stellt die Vectron-Gruppe fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, prüft der Konzern, ob:
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―
der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so wird der Vermögenswert nicht als Leasingverhältnis identifiziert;
―
der Konzern das Recht hat, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und
―
der Konzern das Recht hat, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Der Konzern hat dieses Recht, wenn er über die Entscheidungsrechte verfügt, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am relevantesten sind. In seltenen Fällen, in denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird vorbestimmt ist, hat der Konzern das Recht die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:
| ― | der Konzern das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben; oder |
| ― | der Konzern den Vermögenswert so konzipiert hat, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird. |
Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet der Konzern die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Bei Leasingverhältnissen für Fahrzeuge, bei denen Vectron Leasingnehmer ist, hat der Konzern entschieden, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.
Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| ― | feste Zahlungen, einschließlich wesentlicher fester Zahlungen; |
| ― | variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)Satzes vorgenommen wird; |
| ― | Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen; |
| ― | dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen. |
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.
Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte unter den langfristigen Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristige Schulden aus.
Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer.
Der Konzern setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht an. Die Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen erfolgt linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.
Von der Vectron-Gruppe als Leasinggeber abgeschlossene Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Am Bereitstellungsdatum hat der Konzern die im Rahmen eines Finanzierungsleasings gehaltenen Vermögenswerte in seiner Bilanz anzusetzen und sie als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis darzustellen.
Am Bereitstellungsdatum umfassen die in die Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis einbezogenen Leasingzahlungen die nachstehend genannten Zahlungen während der Laufzeit des Leasingverhältnisses, die am Bereitstellungsdatum nicht vereinnahmt werden:
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| ― | feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu zahlender Leasinganreize; |
| ― | variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes erfolgt; |
| ― | alle etwaigen Restwertgarantien, die der Leasinggeber vom Leasingnehmer, einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei oder einem nicht mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der bzw. die finanziell zur Erfüllung der mit der Garantie verbundenen Verpflichtungen in der Lage ist, erhält; |
| ― | den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich ausüben wird; und |
| ― | Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit hervorgeht, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt. |
Zur Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zieht die Vectron-Gruppe den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz heran.
Anfängliche direkte Kosten fließen in die anfängliche Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ein und vermindern die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfassten Erträge; davon ausgenommen sind solche, die bei Leasinggebern, die Hersteller oder Händler sind, anfallen.
Der Konzern agiert als Hersteller-Leasinggeber. Dies hat am Bereitstellungsdatum folgende Auswirkung auf die Bilanzierung der Finanzierungsleasingverhältnisse:
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| ― | Die Vectron-Gruppe erfasst den Umsatzerlös, d. h. den beizulegenden Zeitwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder, wenn niedriger, den dem Leasinggeber zufallenden Barwert der Leasingzahlung, zu einem marktüblichen Satz abgezinst; |
| ― | Die Vectron-Gruppe erfasst die Umsatzkosten, d. h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw., falls abweichend, den Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts abzüglich des Barwerts des nicht garantierten Restwerts; und |
| ― | Die Vectron-Gruppe erfasst am Bereitstellungsdatum die Veräußerungsgewinne oder -verluste, d. h. die Differenz zwischen dem Umsatzerlös und den Umsatzkosten gemäß den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Erfassung von Verkaufsgeschäften, für die IFRS 15 gilt. |
In der Folgebewertung werden die Finanzerträge von der Vectron-Gruppe über die Laufzeit nach einem Muster erfasst, das eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zugrunde legt.
Auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis wendet der Konzern die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 an.
Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts zugeschlagen und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf der gleichen Grundlage wie die Mieteinnahmen als Aufwand erfasst. Die entsprechenden geleasten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer Art in der Bilanz erfasst.
Vermögenswerte werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts, abzüglich Veräußerungskosten, und Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden die Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten sind, verstanden. Nicht-finanzielle Vermögenswerte, die von einer Wertminderung betroffen sind, werden zum Ende jeder Berichtsperiode auf mögliche Wertaufholungen überprüft.
Für Zwecke der Darstellung in der Kapitalflussrechnung umfassen die liquiden Mittel Bargeldbestände und kurzfristig abrufbare Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen.
Die Herstellungskosten basieren auf dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) und umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden.
Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
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| ― | solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral oder erfolgswirksam), und |
| ― | solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. |
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen.
Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Der Konzern stuft seine Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien ein:
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| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Asset at Amortised Cost/ FAAC): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. |
| ― | Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income/FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert und in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Wertminderungsaufwendungen werden in einem gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. |
| ― | Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (Fair Value through Profit or Loss/FVPL): Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der Konzern veräußert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung (siehe Anhangangabe 11.2.4). Dieser Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns wird im Rahmen des Geschäftsmodells zum Verkauf der finanziellen Vermögenswerte gehalten und daher in die Kategorie FVPL eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche der Konzern hält, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Informationen zur Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen siehe Anhangangabe 11.2.1 sowie zur Beschreibung der Wertminderungsgrundsätze des Konzerns Anhangangabe 11.2.3.
Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind; zu weiteren Einzelheiten siehe Anhangangabe 11.2.3.
Alle Sachanlagen sind zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb der Gegenstände zuzuordnen sind.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein mit der Sachanlage verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich bestimmt werden können. Der Buchwert einer Komponente, die als separater Vermögenswert bilanziert ist, wird ausgebucht, wenn diese ersetzt wird. Alle sonstigen Reparatur- und Wartungsaufwendungen werden in der Periode, in der sie entstehen, aufwandswirksam erfasst.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Dabei wird die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Restwerten linear über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern (bzw. bei Mietereinbauten über die jeweils kürzere Mietlaufzeit) verteilt:
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| Anlagenklasse | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 13 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist.
Veräußerungsgewinne und -verluste werden durch einen Vergleich der Veräußerungserlöse mit dem Buchwert ermittelt. Sie werden erfolgswirksam erfasst.
Im Zusammenhang mit der Akquisition acardo wurden erstmalig immaterielle Vermögenswerte in Form von Bewertungsansätzen für Auftragsbestand, Kundenbeziehungen und Technologie aktiviert. Gemäß IFRS 3 IE 23ff. werden kundenbeziehungsbezogene immaterielle Vermögenswerte als "Kundenlisten" und "Kundenbeziehungen mit und ohne laufende Vertragsbeziehung" bezeichnet. Eine Kundenbeziehung, die nicht auf einem vertraglichen Recht beruht, kann innerhalb einer Kaufpreisallokation ("Purchase Price Allocation", PPA) nach IFRS 3.IE 24 und IFRS 3.IE 31 identifiziert werden, wenn sie separierbar ist.
Gemäß IFRS 3.IE 23ff. kann ein vertraglich gesicherter Auftragsbestand im Rahmen von Kundenbeziehungen identifiziert werden. Die Verträge, für die ein gesichertes Umsatzvolumen für 2023 identifiziert werden konnte, wurden für das Geschäftsjahr 2023 aktiviert.
Gemäß IFRS 3 IE 39 ff. können selbst erstellte Softwarelösungen einen immateriellen Vermögenswert darstellen. Die von acardo selbst entwickelten Apps wie die scondoo, couponplatz und die Add-2-Wallet-Technologie und Websites auf dem gemeinsame Back-End-System acardo Promotion Hub sind als solche aktiviert worden.
Die hinterlegten Nutzungsdauern sind in folgender Tabelle dargestellt.
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| Anlagenklasse | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Auftragsbestand | 1 Jahr |
| Kundenbeziehung "Handel" | 7 Jahre |
| Kundenbeziehung "Hersteller" | 5 Jahre |
| Kundenbeziehung "Pharma" | 5 Jahre |
| Kundenbeziehung "Kino" | 5 Jahre |
| Technologie | 10 Jahre |
Einzeln erworbene Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte werden zu den historischen Anschaffungskosten angesetzt. Diese immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden in der Folge zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert. Siehe Anhangangabe 2.6 zu den Methoden des Konzerns im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen.
Der Konzern schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die folgenden Zeiträume ab:
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| Anlagenklasse | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | 3 bis 10 Jahre |
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die sich aus der Entwicklungstätigkeit eines neuen Produktes oder einer wesentlichen Erweiterung eines vorhandenen Produktes ergeben und die Kriterien für eine Aktivierung erfüllen, werden in dem Geschäftsjahr 2023 erstmalig bei der Vectron-Gruppe bilanziert.
Der Betrag, mit dem die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert werden, sind die entstandenen Aufwendungen in dem Zeitraum der Entwicklung. Diese betreffen überwiegend Personalkosten. Forschungskosten werden nicht aktiviert und werden im Aufwand gezeigt.
Der Konzern schreibt in den Folgejahren die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte linear über die folgenden Zeiträume ab:
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| Anlagenklasse | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | 3 bis 10 Jahre |
Diese Beträge betreffen noch ausstehende Verbindlichkeiten für die vom Konzern vor Ende des Geschäftsjahres empfangenen Waren und Dienstleistungen. Die Beträge sind unbesichert und werden gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen nach Einbuchung bezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, es sei denn, deren Begleichung ist nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Berichtsperiode fällig. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode angesetzt (FLAC).
Aufgenommene Kredite werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Gebühren für die Einrichtung von Kreditfazilitäten werden als Transaktionskosten im Rahmen des Kredits in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein Teil oder die gesamte Fazilität in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme abgegrenzt. Soweit keine Hinweise darauf bestehen, dass die Inanspruchnahme eines Teils oder der gesamten Fazilität wahrscheinlich ist, wird die Gebühr als Vorauszahlung für Finanzdienstleistungen aktiviert und über die Laufzeit der Fazilität, auf die sie sich bezieht, amortisiert.
Kredite werden ausgebucht, sobald die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die ausgebucht oder auf eine andere Partei übertragen wurde, und der gezahlten Gegenleistung, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, wird als sonstige Erträge bzw. Finanzierungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst, sofern die Aktivierungskriterien nicht erfüllt sind.
Im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung des acardo-Erwerbs wurde mit einem strategischen Partner des Konzerns eine Vereinbarung über einen mehrjährigen Werbekostenzuschuss getroffen, der auf ein Jahr für Jahr wachsendes Geschäftsvolumen abstellt. Der Werbekostenzuschuss reduziert sich in den folgenden Jahren durch Provisionseinkünfte aus an den strategischen Partner vermittelten Payment-Verträgen. Siehe dazu Anhangangabe 11.9.
Rückstellungen werden dann erfasst, wenn der Konzern aufgrund vergangener Ereignisse eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.
Wenn mehrere ähnliche Verpflichtungen bestehen, wird die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für deren Begleichung ermittelt, indem die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet wird. Eine Rückstellung wird auch dann gebildet, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für einzelne Posten innerhalb derselben Gruppe der Verpflichtungen möglicherweise gering ist, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Gruppe von Verpflichtungen insgesamt jedoch durchaus wahrscheinlich ist.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Barwert auf der Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements hinsichtlich der Aufwendungen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlich sind. Der Diskontierungssatz zur Ermittlung des Barwerts ist ein Vorsteuersatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der mit der Verbindlichkeit verbundenen spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird als Zinsaufwand erfasst.
Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter, einschließlich nicht-monetärer Leistungen, für den Jahresurlaub und für Überstunden, die voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Periode, in der die Mitarbeitenden die entsprechenden Leistungen erbracht haben, vollständig erfüllt werden, werden für die Leistungen der Mitarbeitenden bis zum Ende der Berichtsperiode angesetzt und mit den Beträgen bewertet, die voraussichtlich zur Begleichung der Verbindlichkeiten zu zahlen sind. In der Bilanz werden die Verbindlichkeiten als kurzfristige Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen.
Virtuelle Aktien werden als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Sinne des IFRS 2 als Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells an jedem Konzernabschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet (siehe Anhangangabe 18). Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Die Verbindlichkeit wird als kurzfristige Verpflichtungen ausgewiesen, wenn die Leistungen voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten vollständig erfüllt werden.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dann fällig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis durch den Konzern beendet wird oder wenn ein Mitarbeitender gegen eine Abfindungszahlung freiwillig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Diese Leistungen werden erfasst, wenn der Konzern das Angebot für solche Leistungen nicht mehr zurückziehen kann.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung erlangt wird und der Konzern alle damit verbundenen Bedingungen einhält.
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig im Gewinn oder Verlust zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen das Unternehmen die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen.
Das gezeichnete Kapital (nennwertlose Stückaktien) ist zum Nominalwert bilanziert.
Zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Aktienoptionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen, abzüglich Steuern, bilanziert.
In Höhe der etwaigen Dividenden, die am oder vor dem Ende der Berichtsperiode beschlossen, aber am Ende der Berichtsperiode nicht ausgeschüttet wurden, werden Verbindlichkeiten angesetzt, wenn die Dividende ordnungsgemäß genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt.
Im Rahmen der Aktienoptionspläne kann der Konzern derzeitigen und künftigen Mitarbeitenden Optionen anbieten, welche anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne des IFRS 2 darstellen.
Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt (weitere Einzelheiten hierzu sind in der Anhangangabe 18.2 enthalten).
Diese Kosten werden, zusammen mit entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden (Erdienungszeitraum), im Personalaufwand erfasst. Die an jedem Konzernabschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden.
Der Konzernabschluss der Vectron Systems AG berücksichtigt alle von der Europäischen Union übernommenen und für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen. Sämtliche IFRS-Standards in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierungsgrundsätze wurden erstmalig angewendet. Wir verweisen auf die Ausführungen unter 3 und 6. Folgende Rechnungslegungsstandards hat Vectron im Geschäftsjahr 2023 neu angewendet:
Die Änderungen beziehen sich auf eine Neufassung von Anforderungen im Hinblick auf die Angaben von Rechnungslegungsmethoden. Darüber hinaus wurde der Begriff der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden durch den Begriff der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden ersetzt.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vectron Systems AG haben.
Die Änderungen umfassen die Klärung des Begriffs der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wobei es sich um monetäre Beträge im Abschluss handelt, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vectron Systems AG haben.
IAS 12 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung vor, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vectron Systems AG haben.
Mit IFRS 17 erfolgt eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften des IFRS 4 und macht Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Anhangangaben zu Versicherungsverträgen. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, sodass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund von Schätzungsänderungen anzupassen sind.
Dieser Standard ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vectron Systems AG haben.
Mit den Änderungen werden Übergangsvorschriften betreffend der Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vectron Systems AG haben.
Die nachfolgenden neuen Standards und Interpretationen sind für die am 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden von der Vectron-Gruppe nicht freiwillig vorzeitig angewandt.
Die Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Zukünftig werden ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld bezüglich deren Fristigkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Vorschriften zum Kriterium "Erfüllung" im Zusammenhang mit der Klassifizierung nach Fristigkeiten aufgenommen.
Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Mit der Änderung wird vorgeschrieben, dass ein Verkäufer (Leasingnehmer) Leasingverbindlichkeiten, die aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion entstehen, nachfolgend so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer (Leasingnehmer) nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert die Anwendung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die per Definition selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns unterliegt außerdem verschiedenen Ermessensausübungen durch das Management. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Ausführliche Informationen zu diesen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind in den sonstigen Anhangangaben enthalten, zusammen mit der Berechnungsgrundlage für jeden betroffenen Konzernabschlussposten.
Wesentliche Schätzungen oder Ermessensentscheidungen wurden ausgeübt bei:
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| ― | Bewertung der Earn-Out-Verbindlichkeit aus dem Kauf acardo - Anhangangabe 4.2. |
| ― | Bewertung von nicht-finanziellen Vermögenswerten, insbesondere Auftragsbestand, Kundenbeziehungen und Technologie im Rahmen des Kaufs acardo - Anhangangabe 2.11.1 und 4.1 |
| ― | Erfassung von Umsatzerlösen und Aufteilung des Transaktionspreises -Anhangangabe 9 |
| ― | Erfassung von aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge - Anhangangabe 12.4 |
| ― | Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten - Anhangangabe 15.2.2 |
| ― | Bewertungsparameter der anteilsbasierten Vergütungstransaktion - Anhangangabe 18 |
| ― | Schätzung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer - Anhangangabe 12.8 |
| ― | Schätzung von Rückstellungen - Anhangangabe 12.9 |
| ― | Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen - Anhangangabe 12.2 |
| ― | Ferner auch die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes - Anhangangabe 4.1 und 7 |
Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten.
Am 1. Januar 2023 hat Vectron 100 % der Anteile von der acardo group AG und der acardo activation GmbH erworben. Die acardo activation wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die acardo group AG (nachfolgend: acardo) verschmolzen. acardo ist einer der führenden Anbieter für Consumer Activation in Deutschland. Seit mehr als 20 Jahren entwickelt acardo innovative Marketingtechnologien und Verkaufsförderungskonzepte für die Branchen Lebensmittelhandel, Drogerie, Non-Food, Gastronomie, Bäckerei, Unterhaltung und Gesundheit, welche durch die Kundensegmente Handel, Hersteller, Pharma und Kino abgedeckt werden. Das strategische Ziel dieser Transaktion ist die Ergänzung des Produktportfolios von Vectron und acardo mit ihren jeweiligen Softwarelösungen.
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| in TEUR | ursprüngliche PPA | aktualisierte PPA | Delta |
|---|---|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 29.411 | 24.200 | -5.211 |
| Buchwert des Nettovermögens | 3.308 | 4.147 | 839 |
| Vorläufiger Goodwill | 26.103 | 20.052 | -6.051 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 7.803 | 5.944 | -1.859 |
| Auftragsbestand | 317 | 312 | -5 |
| Kundenbeziehungen | 7.487 | 5.632 | -1.855 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.247 | 1.685 | -562 |
| Technologie | 2.247 | 1.685 | -562 |
| Summe Fair Value Anpassungen | 10.050 | 7.629 | -2.421 |
| Passive Latente Steuern | -3.297 | -2.502 | 795 |
| Fair Value des gekauften Nettovermögens | 10.061 | 9.274 | -787 |
| Goodwill | 19.350 | 14.926 | -4.424 |
Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb der acardo umfasst einen Festkaufpreis i. H. v. TEUR 10.714, welcher in zwei Raten, TEUR 6.700 zum 2. Januar 2023 und TEUR 4.014 bis zum 31. Januar 2023 zu zahlen war. Von der zweiten Rate werden TEUR 2.000 mit einem Zinssatz von 6,00 % p. a. bis 2026 gestundet. Der gestundete Teil inklusive der Zinszahlungen wird entsprechend der Vereinbarung zum Bewertungsstichtag mit den Fremdkapitalkosten des Konzerns abgezinst.
Der Fair Value des nicht gestundeten Festkaufpreises beträgt TEUR 8.714, der des gestundeten Festkaufpreises TEUR 2.000.
Der ursprünglich ermittelte Wert der übertragenen Gegenleistung wurde mit TEUR 29.411 ermittelt. Aufgrund von neuen Informationen, die neue Erkenntnisse auf die ursprüngliche Bewertung der Purchase Price Allocation ergeben haben, kam es zu einer Neubewertung der übertragenen Gegenleistung. Diese wurde basierend auf einem adjustierten Planungsszenario mit eintrittswahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien und nach Management Judgement vorgenommen. Im Ergebnis wurde die übertragene Gegenleistung (Consideration Transferred) von ursprünglich TEUR 29.411 auf TEUR 24.200 (TEUR -5.211) festgelegt. Beim Goodwill der acardo handelt es sich um Potentiale und Synergien aus dem Unternehmenserwerb, welche allerdings nicht die Aktivierungskriterien erfüllt haben. Zudem konnte sich Vectron durch die Akquisition einen nennenswerten Marktanteil im Bereich der Verkaufsförderung in Deutschland sichern.
Darüber hinaus wurden zwei Earn-Out-Komponenten vereinbart. Earn-Out-Komponente I wird auf Basis des durchschnittlichen EBITs 2024 und 2025 und eines von der Höhe des EBIT abhängigen Multiplikators berechnet. Als Earn-Out-Komponente II werden 20 % der normalisierten Jahresüberschüsse der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 ausgezahlt. Im Zuge der Fair-Value-Bewertung wurden die entsprechenden Earn-Out-Zahlungen aus dem vorliegenden Business Plan abgeleitet und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Fair Value der gesamten Earn-Out-Zahlungen beträgt TEUR 13.486, von dem TEUR 12.471 auf den Earn-Out I und TEUR 1.015 auf den Earn-Out II entfallen. Der Effekt aus der Aufzinsung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 1.607 und ist im Zinsergebnis enthalten.
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| in TEUR | ursprüngliche PPA | aktualisierte PPA | Delta |
|---|---|---|---|
| Aufteilung der Anpassung der übertragenen Gegenleistung | |||
| Earn-Out I | 17.321 | 12.471 | -4.850 |
| Earn-Out II | 1.376 | 1.015 | -361 |
| Delta der übertragenen Gegenleistung | 18.697 | 13.486 | -5.211 |
Die Earn-Out-Verbindlichkeit wird im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt (Fair Value). Der beizulegende Zeitwert wird auf der Grundlage der geschätzten Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zahlungen ermittelt, die vom Erreichen bestimmter, im Kaufvertrag festgelegter, finanzieller Zielvorgaben abhängig sind. Die Bewertung berücksichtigt die besten verfügbaren Informationen über die erwarteten Erfüllungsbedingungen sowie eine angemessene Anpassung für Risiken und andere marktspezifische Faktoren. Gemäß IFRS 3 wird hierbei unterschieden, ob es sich um einen bedingten Kaufpreisbestandteil oder eine variable Vergütungskomponente handelt.
Gemäß IFRS 9 wird die Earn-Out-Verbindlichkeit nach der Erstbewertung zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf neue Informationen über das Erreichen der Zielvorgaben oder Veränderungen der Marktparameter zurückzuführen sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Bedingungseintritt wird die Eventualverbindlichkeit zu einer tatsächlichen Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer.
Die Earn-Out-Verbindlichkeit wird als sonstige finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Es sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 291 für Rechtsberatung und Notarkosten angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst.
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| 2023 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Eröffnungsbilanz | PPA Anpassung | Bilanz nach PPA |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 244 | 7.629 | 7.873 |
| Sachanlagevermögen | 47 | 47 | |
| Nutzungsrechte Gebäude, Kfz | 692 | 692 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 983 | 7.629 | 8.612 |
| Vorratsvermögen | 0 | 0 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23.465 | 23.465 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.445 | 1.445 | |
| Zahlungsmittel | 828 | 828 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 25.738 | 25.738 | |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | -501 | -501 | |
| Sonstige Rückstellungen | -4 | -4 | |
| Passive latente Steuern | 0 | -2.502 | -2.502 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | -505 | -2.502 | -3.007 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | -191 | -191 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -20.294 | -20.294 | |
| Sonstige Rückstellungen | -190 | -190 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | -1.393 | -1.393 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -22.068 | -22.068 | |
| Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 4.147 |
Das erworbene identifizierbare Nettovermögen beläuft sich auf TEUR 4.147.
Die verwendeten Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte waren wie folgt:
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| Bewertungsmethode | |
|---|---|
| Technologie | Lizenzpreisanalogiemethode: Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Patente im eigenen Besitz befinden. |
| Kundenbeziehungen | Residualwertmethode: Die Residualwertmethode bewertet einen Vermögenswert anhand der erwarteten Gewinne. Dabei sind neben den erwarteten Umsatzerlösen, den Selbstkosten der Umsätze und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auch Renditeanforderungen des eingesetzten Kapitals zu berücksichtigen. |
Neben der Vectron Systems AG werden in dem Konzernabschluss alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, die Vectron unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Dies ist der Fall, wenn ein unmittelbarer oder mittelbarer Einfluss der Mutter- auf die Tochtergesellschaft vorliegt.
Die Zusammensetzung des Vectron-Konzerns ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
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| Von der Gesellschaft gehaltene Anteile in % |
|||
|---|---|---|---|
| Name des Unternehmens | Wesentliche Tätigkeiten | Sitz der Gesellschaft | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- |
| acardo group AG | Couponing und Cashback | Dortmund, Deutschland | 100 % |
| posmatic GmbH | Kassensoftware | Münster, Deutschland | 100 % |
| VECTRON America INC. | Vertriebsgesellschaft | Ottawa, Ontario, Canada | 80 % |
Der gehaltene Anteil an der VECTRON America INC. wird zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. Die Vectron America INC. wird aufgrund der unwesentlichen Größe nicht konsolidiert.
Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurde die acardo activation GmbH auf die acardo group AG verschmolzen.
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach den für den Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen sind die Vermögenswerte und Schulden grundsätzlich mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Die Wertansätze werden in den Folgejahren fortgeführt. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte abzüglich Schulden übersteigt, entsteht ein Goodwill. Dieser wird einem mindestens einmal jährlich durchzuführenden Impairment-Test entsprechend IFRS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" unterzogen, bei dem die Werthaltigkeit des Goodwills überprüft wird. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Anderenfalls wird der Wertansatz des Goodwills unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Nettobetrag der identifizierten Vermögenswerte und Schulden unterschreitet, wird die Differenz im Erwerbsjahr ertragswirksam vereinnahmt.
Die Earn-Out-Verbindlichkeit wird bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser basiert auf den besten verfügbaren Informationen über die erwarteten Zahlungen, die unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und des Zeitwerts bewertet werden.
In den Folgeperioden wird die Earn-Out-Verbindlichkeit gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Änderungen des Fair Value, die nicht auf Marktbedingungen zurückzuführen sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst, während solche, die auf Marktbedingungen zurückzuführen sind, erfolgswirksam behandelt werden.
Änderungen der Earn-Out-Verbindlichkeit, die nach der Erstbewertung auftreten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, je nachdem, ob sie auf Änderungen der Kreditrisikobewertung oder auf andere Faktoren zurückzuführen sind.
Der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht sich in voller Höhe auf den Unternehmenserwerb der acardo, vgl. hierzu Angaben im Abschnitt 4. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde mittels eines Impairmenttests gemäß IAS 36 auf Werthaltigkeit geprüft. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurde der Nutzungswert der acardo berechnet und dem Buchwert der acardo gegenübergestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus den mit dem WACC abgezinsten operativen Cashflows der Planungsperiode. Der für die Abzinsung verwendete WACC wurde hierbei mittels einer Peer-Group abgeleitet. Die Cashflow-Prognosen basieren auf den jeweiligen Detailplanungen der nächsten drei Jahre, der Wertbeitrag nach dem Planungszeitraum wird mittels einer ewigen Rente bestimmt. Im Einklang mit IFRS 13 wurden folgende Level 3 Parameter für den Impairmenttest gewählt:
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| ― | risikoloser Basiszinssatz: 2,75 % |
| ― | Marktrisikoprämie: 7,50 % |
| ― | Betafaktor: 0,63 |
| ― | WACC (nach Steuern): 7,57 % |
Die Planung basiert auf folgenden wesentlichen Prämissen bzw. Annahmen:
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| ― | Für die Planungsgrößen der Folgejahre wurde ein Wachstumsabschlag von 1 % unterstellt. |
| ― | Wie zwischenzeitig berichtet wurde, konnte das Check-Out Couponing Netzwerk um weitere 3.500 Märkte, v. a. im Lebensmittel-Einzelhandel, erweitert werden. |
| ― | Das Ausscheiden eines wesentlichen Mitbewerbers führt zu einem erheblichen Umsatz- und Ergebniseffekt. |
| ― | In den Bereichen Kino und Apotheke werden aufgrund verstärkter Vertriebsaktivitäten sowie durch die erneute und erweiterte Auflage des "Kulturpasses" weitere Umsatz- und Ergebnisbeiträge erwartet. |
| ― | Werbe- und Personalkosten werden mit marktüblichen Steigerungsraten kalkuliert. |
Die Planung ist unter anderem durch Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung des Marktumfeldes und des makroökonomischen Umfelds geprägt. Daher wurde, unter Berücksichtigung für möglich gehaltener Änderungen der wesentlichen Annahmen, Sensitivitätsanalysen auf Ebene der acardo durchgeführt. Auch unter Berücksichtigung der für möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Annahmen ergeben sich keine Wertminderungen zum Abschlussstichtag.
Die operative Tätigkeit des Konzerns wird über zwei Segmente gesteuert. Die Betriebsergebnisse werden von der Geschäftsführung regelmäßig im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft für das Unternehmen als Ganzes überprüft.
Die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten basiert auf dem "Managementansatz". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an die verantwortliche Unternehmensinstanz. Im Konzern ist der Vorstand der Vectron verantwortlich für die Bewertung und Steuerung der Segmente und gilt entsprechend als verantwortliche Unternehmensinstanz.
Der Vorstand legt die Segmente nach der Art der erbrachten Dienstleistungen fest. Hierzu werden die Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Kassensystemen (POS-Systemen) der Vectron und die Couponing- und Cashback-Leistungen von acardo unterschieden.
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| Segmente nach IFRS 8 | Gesellschaften | Gegenstand |
|---|---|---|
| POS-Systeme | Vectron Systems AG, posmatic GmbH | Entwicklung, Vertrieb und entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen von Kasseninstallationen und verwandte Systeme inkl. deren Zubehör |
| Couponing und Cashback | arcado group AG | Entwicklung von Marketing-Technologie-Lösungen sowie von Verkaufsförderungskonzepten für bestimmte Branchen |
Die Zusammensetzung der Segmente sowie deren Betriebsergebnisse werden von der Geschäftsführung regelmäßig im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen überprüft. Deren Ergebnisentwicklung wird ebenfalls regelmäßig überprüft, analysiert und kontrolliert und es werden ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen beschlossen.
Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der Gruppe liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zu Grunde. Der Konzern beurteilt die Leistung der Segmente u. a. anhand des EBITDA.
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| 01.01.2023 - 31.12.2023 in TEUR |
POS-Systeme | Couponing und Cashback | Summe Segmente | Konsolidierung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 26.384 | 10.630 | 37.015 | 37.015 | |
| Umsatzerlöse Gesamt | 26.384 | 10.630 | 37.015 | 37.015 | |
| EBITDA | -111 | 1.453 | 1.342 | 2.374 | 3.716 |
Entsprechend wurden in 2023 71 % des Umsatzes im Segment der POS-Systeme erzielt und 29 % im Couponing und Cashback. Die EBITDA-Quote im Kassengeschäft ist leicht negativ mit -0,4 %, während diese im Couponing und Cashback bei 13,7 % liegt. Konsolidierungseffekte beziehen sich hier auf die positiven Effekte aus Neubewertung der aus dem acardo-Kauf resultierenden Earn-Outs. Weitere Konsolidierungseffekte zwischen Vectron und acardo gibt es aufgrund fehlender Intercompany-Liefer- und Leistungsverflechtungen nicht.
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| POS-Systeme | Couponing und Cashback | Summe Segmente | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 | 31.12.2023 | 01.01.2023 | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 25.691 | 25.883 | 482 | 1.205 | 26.173 | 27.088 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 14.206 | 21.616 | 7.234 | 25.852 | 21.440 | 47.468 |
| Summe Vermögenswerte | 39.897 | 47.500 | 7.716 | 27.057 | 47.614 | 74.556 |
| Eigenkapital | 19.675 | 20.738 | 4.659 | 4.160 | 24.334 | 24.898 |
| Langfristige Schulden | 14.217 | 8.876 | 10 | 727 | 14.228 | 9.602 |
| Kurzfristige Schulden | 6.006 | 17.886 | 3.047 | 22.170 | 9.053 | 40.056 |
| Summe Schulden | 20.223 | 26.762 | 3.057 | 22.897 | 23.281 | 49.659 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 39.899 | 47.500 | 7.716 | 27.057 | 47.615 | 74.556 |
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| Konsolidierungsbuchungen / Purchase Price Allocation | Konzernabschluss | |
|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 7.963 | 34.137 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | -61 | 21.379 |
| Summe Vermögenswerte | 7.902 | 55.516 |
| Eigenkapital | -4.570 | 19.765 |
| Langfristige Schulden | 12.520 | 26.748 |
| Kurzfristige Schulden | -49 | 9.003 |
| Summe Schulden | 12.471 | 35.752 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 7.901 | 55.516 |
Die Umsatzerlöse ergeben sich aus folgenden Tätigkeiten:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 34.751 |
| Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing | 1.786 |
| Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen | 477 |
| Summe | 37.015 |
Der Konzern erwirtschaftet Erlöse aus dem Verkauf von Kassen und der Bereitstellung von Kassensoftware sowie im Couponing und Cashback.
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Kassensysteme | 24120 |
| Couponing und Cashback | 10.631 |
| Summe | 34.751 |
Die Erlöse verteilen sich wie folgt auf die Regionen, in denen die jeweiligen Kunden ihren Sitz haben. Der Großteil der Kundenumsätze (89 %) wird in Deutschland generiert.
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Deutschland | 31.018 |
| International | 3.732 |
| Summe | 34.751 |
Die zeitliche Aufteilung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Einmalumsätze | 23.519 |
| Wiederkehrende Umsätze | 11.232 |
| Summe | 34.751 |
Damit machen die wiederkehrenden Umsätze 32 % des gesamten direkten Kundenumsatzes aus.
Vectron produziert Kassensysteme und entwickelt Kassensoftware, welche über Fachhändler an Endkunden verkauft werden. Die Kassensoftware wird in der Regel als einmalige Lizenz mit unbegrenzter Laufzeit verkauft.
Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Kunden (Fachhändler bzw. Endkunden) ausgeliefert wurden. Die Erlöse aus den Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises erfasst. Es gibt keine signifikante Finanzierungskomponente, da im Allgemeinen ein (marktübliches) Zahlungsziel von maximal 60 Tagen vereinbart ist. Für die Verpflichtung des Konzerns, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung gebildet, siehe Anhangangabe 12.9.
Vectron schließt Laufzeitverträge mit Kunden ab, durch die digitale Services im Zusammenhang mit einem Kassensystem zur Nutzung überlassen werden.
Erlöse aus Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Vectron erfasst Erlöse aus der Bereitstellung der Kassensoftware monatlich mit Rechnungsstellung.
Neben dem Kauf von Kassensystemen und Kassensoftware hat der Endkunde die Möglichkeit Kassensysteme und die entsprechende Kassensoftware über eine bestimmte Laufzeit zu mieten. Dies erfolgt wie unter Anhangangabe 2.5.2 beschrieben als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing.
Im Rahmen des Finanzierungsleasings werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Endkunden ausgeliefert wurden. Beim Operating-Leasingverhältnis werden die Umsatzerlöse linear über die Laufzeit erfasst.
Für die Abrechnung werden die Couponmeldungen gesammelt und zu erstattende Beträge von den Herstellern angefordert. Nach Erhalt der Zahlungen verteilt acardo die Gelder an die teilnehmenden Händler. Die abgerechneten Coupons stellen für die acardo group AG keinen Umsatz dar, sondern sind durchlaufende Posten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Clearingprozess bei der acardo umgestellt, so dass das beschriebene Prozedere nur noch in geringem Maße als durchlaufende Posten dargestellt wird. Das Clearing wird seit Mitte 2023 über Treuhandkonten dargestellt.
acardo bekommt für die Entwicklung der Marketing-Aktionen eine Vergütung durch die Hersteller. Des Weiteren erhält das Unternehmen eine anteilige Vergütung für jeden eingereichten und abgerechneten Coupon durch die Couponanbieter. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach Leistungserbringung.
Für die Abwicklung der Aufträge ist keine Finanzierungskomponente erforderlich. Die auszuschüttenden Beträge an die Händler werden in der Regel mit kurzen Zahlungszielen von den Herstellern angefordert.
Im Rahmen von Cashback-Aktionen bekommt der Endkunde die Erstattung der Coupons nicht direkt an der Kasse vom zum zahlenden Entgelt abgezogen, sondern erhält eine Erstattung direkt auf das eigene Bankkonto. acardo sammelt die Coupons ein, ermittelt die zu erstattenden Beträge und fordert die Summen von den Herstellern an. Nach Zahlung der Hersteller auf die Treuhandkonten, übernimmt acardo die Verteilung an die beteiligten Endverbraucher. acardo bekommt auch hier ein fix vereinbartes Entgelt für die Aktionen und einen Servicebetrag für jeden bearbeiteten Coupon.
Der Konzern hat zahlreiche Posten identifiziert, die aufgrund ihrer Art und/ oder Höhe wesentlich sind. Sie werden hier gesondert aufgeführt, um ein besseres Verständnis der Ertragslage des Konzerns zu ermöglichen.
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Earn-Out-Anpassung | 2.371 |
| Periodenfremder Ertrag | 627 |
| Währungsgewinne | 42 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 14 |
| Sonstige | 47 |
| Summe | 3.102 |
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Bezogene Leistungen | 4.844 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.759 |
| Summe | 9.603 |
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Löhne und Gehälter | 10.751 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 2.088 |
| Bonuszahlungen | 389 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 77 |
| Altersvorsorge | 69 |
| Sonstige | 161 |
| Summe | 13.535 |
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Marketing- und Vertriebskosten | 6.813 |
| Verwaltungsaufwand | 3.024 |
| Gebäudekosten, Versicherungen und Beiträge | 702 |
| Instandhaltung und Reparaturen | 671 |
| Personalnahe Aufwendungen | 673 |
| Pkw | 313 |
| Anschaffungsnebenkosten acardo | 291 |
| Reisekosten | 166 |
| Vergütung Aufsichtsrat | 114 |
| Währungsverluste | 57 |
| Entwicklungsaufwand | 4 |
| Sonstige | 385 |
| Summe | 13.213 |
Provisionen für Fachhandelspartner sind in Höhe von TEUR 5.051 unter den Vertriebskosten berücksichtigt.
Der Verwaltungsaufwand enthält Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.083, die im Geschäftsjahr im Nachgang des Restrukturierungsprogramms unter anderem für notwendige Interims-Besetzungen, sowie Beratungskosten im Zusammenhang mit der acardo-Akquisition angefallen sind. Für IT-Dienstleistungen sind TEUR 211 angefallen und in dieser Position enthalten.
Neben den in den sonstigen Aufwendungen enthaltenen Entwicklungsaufwendungen, fallen im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten als Personalaufwand an.
Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden unter Anhangangabe 15.2.2 beschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 konnten die Wertminderungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr reduziert warden. Die daraus resultierenden Erträge belaufen sich auf netto TEUR 47, davon entfallen TEUR 236 auf die Anpassung von erwarteten Ausfällen auf Forderungen und in Summe 283 auf Auflösungen.
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Finanzerträge | |
| Zinserträge aus Leasingverhältnissen | 262 |
| Sonstige Finanzerträge | 26 |
| Verzinsung von Bankguthaben | 198 |
| Finanzerträge | 486 |
| Finanzierungsaufwendungen | |
| Gezahlte/zu zahlende Zins- und Finanzierungsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | -195 |
| Zinsaufwendungen IFRS für Leasingverbindlichkeiten | -97 |
| Zinsaufwand aus Earn-Out-Verbindlichkeit | -1.607 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | -35 |
| Finanzierungsaufwendungen | -1.934 |
| Finanzergebnis | -1.449 |
Der Steuervorteil des Konzerns verteilt sich folgendermaßen auf tatsächliche und latente Steuern:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Tatsächliche Steuern | |
| Tatsächliche Steuern auf das Jahresergebnis | -533 |
| Summe tatsächlicher Steueraufwand | -533 |
| Latente Ertragsteuern | |
| Latente Steuern | 1.200 |
| Summe latente Steuern | 1.200 |
| Steuerertrag | 667 |
Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steuerertrag und dem tatsächlichen Steuerertrag:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.446 |
| Steuersatz der Gesellschaft: 31,90 % | |
| Erwarteter Steuerertrag der Periode | 461 |
| Steuerertrag aus geltend gemachtem Verlustrücktrag | 181 |
| Sonstige Effekte | 25 |
| Tatsächlicher Steuerertrag | 667 |
Nachfolgende Tabelle enthält die bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Jahresergebnis | -778 |
| Durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien | 8.057 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | -0,10 |
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Im Rahmen der Aktienoptionspläne gewährte Optionen gelten als potentielle Stammaktien. Sie wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht einbezogen, da sie in der Berichtsperiode nicht verwässernd sind und keinen verwässernden Effekt auf das Ergebnis je Aktie haben. Einzelheiten zu den Optionen sind in der Anhangangabe 18 aufgeführt.
Diese Anhangangabe enthält Informationen zu den Finanzinstrumenten des Konzerns, u. a.:
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| ― | einen Überblick über alle vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente |
| ― | detaillierte Informationen zu jeder Art von Finanzinstrument |
| ― | Rechnungslegungsmethoden |
| ― | Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Instrumente, einschließlich damit verbundener Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten. |
Die Position des Konzerns im Hinblick auf verschiedene mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken wird in Anhangangabe 15 erläutert. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder vorstehend aufgeführten Kategorie an finanziellen Vermögenswerten.
Als Beteiligung wird lediglich der Anteil an der VECTRON America INC. ausgewiesen. Der Anteil hat sich durch eine Kapitalerhöhung mittels Umwandlung einer bestehenden Forderung im Geschäftsjahr 2023 erhöht.
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Verträgen mit Kunden | 6.940 | 27.919 |
| Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 235 | 173 |
| Wertberichtigung | -1.827 | -1.875 |
| Summe | 5.348 | 26.217 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen sowie aus Operating-Leasingverhältnissen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von maximal 60 Tagen zu begleichen und werden daher, mit Ausnahme einer Forderung, als kurzfristig eingestuft. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Forderung i. H. v. TEUR 653 (01.01.2023: TEUR 789) ist mit TEUR 253 (01.01.2023: TEUR 457) besichert. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sind in der Anhangangabe 15.2.2 enthalten.
Der Konzern vermietet Kassensysteme an Endkunden, die als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert werden. Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2 erläutert.
Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Anhangangabe 15.4 erläutert.
Informationen zu Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Ausfall- und Fremdwährungsrisiko, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind Anhangangabe 15.1 und 15.2 zu entnehmen.
Vectron hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat Vectron die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Barzahlung an den Factor übertragen und kann die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mehr verkaufen oder verpfänden. Das Risiko des Zahlungsverzugs und das Ausfallrisiko gehen im Wesentlichen auf den Factor über. Vectron überträgt das vertragliche Recht auf Cashflows aus diesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie alle wesentlichen mit dem Finanzinstrument verbundenen Risiken und Chancen auf den Factor, sodass die Ausbuchungskriterien nach IFRS 9 für die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfüllt sind. Der Konzern weist daher die übertragenen Vermögenswerte nicht mehr in seiner Bilanz aus. Des Weiteren wurde kein signifikantes anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) festgestellt und somit wurden in diesem Zusammenhang keine Beträge erfasst.
Der Konzern bewertet seine finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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| ― | der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen führen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3 | 13 |
| Forderungen aus Factoring | 283 | 315 |
| Forderungen aus Kautionen | 82 | 285 |
| Gewährte Darlehen | 660 | 691 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.872 | 585 |
| Summe | 2.900 | 1.888 |
| Langfristig | 610 | 641 |
| Kurzfristig | 2.291 | 1.247 |
Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind in der Anhangangabe 15.4 erläutert.
Anhangangabe 15.2 umfasst Informationen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zum Ausfallrisikovolumen des Konzerns.
Alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte lauten auf Euro. Infolgedessen besteht kein Fremdwährungsrisiko. Da die Finanzinvestitionen bis zur Endfälligkeit gehalten werden, liegt auch kein Marktrisiko vor.
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Bankguthaben in Euro | 8.844 | 13.641 |
| Bankguthaben in fremder Währung | 72 | 32 |
| Kassenbestand | 2 | 2 |
| Summe | 8.917 | 13.675 |
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Earn-Out | 12.520 | 13.486 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.831 | 22.241 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 955 | 9.336 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 20 |
| Summe | 17.307 | 45.082 |
| Langfristig | 12.520 | 13.486 |
| Kurzfristig | 4.787 | 31.596 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden überwiegend innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beglichen.
Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.
Die Verbindlichkeiten aus dem vereinbarten Earn-Out des acardo-Kaufs sind hier mit TEUR 12.520 berücksichtigt.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten TEUR 530, sowie für den Konzernabschluss TEUR 165 und für Aufwandsentschädigungen an Fachhandelspartner TEUR 121.
Im Rahmen der Finanzierungs- und der Operating-Leasingverhältnisse schließt Vectron laufend Verträge mit Finanzdienstleistern über die Finanzierung von Kassensystemen. Die erhaltenen Beträge werden als eine finanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Die Höhe der Verbindlichkeiten entspricht dem Barwert der künftigen Zahlungen an den Finanzdienstleister, abgezinst mit dem vertraglich festgelegten Zinssatz. Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis vier Jahren und werden in monatlichen Raten getilgt.
Vectron vermietet die finanzierten Kassensysteme im Rahmen der Leasingvereinbarungen an Endkunden weiter. Für weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, bei denen Vectron der Leasinggeber ist, siehe Anhangangabe 12.3.
Um ein Großprojekt zu finanzieren, hat Vectron am 22. Juli 2020 einen Vertrag über Mietkauf von Kassensystemen mit einem Finanzdienstleister abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate, die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten. Die Verbindlichkeit ist durch einen Eigentumsvorbehalt der Kassensysteme gegenüber dem Kunden gesichert. Die finanziellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 303.
Im Konzern gibt es zum Bilanzstichtag keine Kreditinanspruchnahmen.
Vectron hat einen Rahmenkreditvertrag über TEUR 1.000 abgeschlossen. Das Kreditverhältnis endet am 31. Dezember 2024; in der Vergangenheit erfolgte stets eine Prolongation um ein Jahr. Der Kredit wird von Vectron in Form eines Avals teilweise in Anspruch genommen. Zur Absicherung von Kreditanspruchnahmen ist das Warenlager sicherungsübereignet. Der Buchwert der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte für kurzfristige Kreditaufnahmen beläuft sich auf TEUR 3.275. Daneben gibt es bei acardo zwei Avale über insgesamt TEUR 317, von denen ein Teilbetrag von TEUR 67 barunterlegt ist.
Leasingverbindlichkeiten sind faktisch gesichert, da die Rechte an den im Konzernabschluss erfassten Leasinggegenständen bei Zahlungsausfall an den Leasinggeber zurückfallen.
Der vorschüssig erhaltene Betrag von TEUR 5.000 setzt sich aus fünf Jahresscheiben zusammen und wird aus dem zusätzlich vermittelten Geschäftsvolumen zurückgezahlt. Im Berichtsjahr 2023 wurden planmäßig TEUR 501 zurückgeführt. Von dem verbleibenden Betrag ist ein Betrag von TEUR 500 kurzfristig zurückzuzahlen, der Restbetrag von TEUR 3.999 ist als langfristig anzusehen. Der Zuschuss wurde von einem Kooperationspartner für die Gewinnung weiterer Payment-Kunden gewährt und wird über vermittelte Payment Verträge abgearbeitet. Als vertragliche Sicherheit, bei nicht vollständiger Rückzahlung, ist eine Übertragung der Payment Verträge vereinbart. Die Kooperation hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
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| in TEUR | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Stand zum 31.12.2023 | Stand zum 01.01.2023 | Abschreibungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | 9.605 | 1 | -9 | 9.597 | -8.441 | -274 |
| Selbstgeschaffene Vermögenswerte | - | 257 | 257 | - | -9 | |
| Geleistete Anzahlungen | - | 280 | - | 280 | - | - |
| Kundenbeziehungen | 5.632 | - | - | 5.632 | - | -1.029 |
| Technologie | 1.685 | - | - | 1.685 | - | -168 |
| Auftragsbestand | 312 | - | - | 312 | - | -312 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 14.926 | - | - | 14.926 | - | - |
| 32.160 | 537 | -9 | 32.688 | -8.441 | -1.794 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.415 | - | - | 1.415 | -1.403 | -7 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.666 | 533 | -92 | 4.107 | -2.740 | -857 |
| Geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - | - |
| 5.081 | 533 | -92 | 5.522 | -4.143 | -863 | |
| Nutzungsrechte | ||||||
| Gebäude | 10.433 | - | -386 | 10.047 | -2.264 | -876 |
| Fahrzeuge | 705 | 109 | - | 814 | -444 | -179 |
| IT- und Büroausstattung | 33 | - | - | 33 | -33 | - |
| 11.171 | 109 | -386 | 10.894 | -2.741 | -1.056 |
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| in TEUR | Abschreibungen | ||
|---|---|---|---|
| Abgänge | Stand zum 31.12.2023 | Restbuchwert zum 31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | 10 | -8.706 | 891 |
| Selbstgeschaffene Vermögenswerte | - | -9 | 247 |
| Geleistete Anzahlungen | - | - | 280 |
| Kundenbeziehungen | - | -1.029 | 4.603 |
| Technologie | - | -168 | 1.516 |
| Auftragsbestand | - | -312 | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | 14.926 |
| 10 | -10.225 | 22.463 | |
| Sachanlagen | |||
| Technische Anlagen und Maschinen | - | -1.409 | 6 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 84 | -3.513 | 594 |
| Geleistete Anzahlungen | - | - | - |
| 84 | -4.922 | 600 | |
| Nutzungsrechte | |||
| Gebäude | - | -3.140 | 6.907 |
| Fahrzeuge | - | -623 | 190 |
| IT- und Büroausstattung | - | -33 | - |
| - | -3.797 | 7.097 |
In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen der Konzern Leasingnehmer ist.
Vectron mietet ein Bürogebäude, verschiedene Fahrzeuge sowie IT- und Büroausstattung. acardo mietet aktuell drei Büroflächen und Tiefgaragenstellplätze, verschiedene Fahrzeuge, sowie IT- und Büroausstattung. Mietverträge für Gebäude werden in der Regel langfristig abgeschlossen. acardo hat im Dezember einen neuen Mietvertrag für ein Bürogebäude abgeschlossen, welches im Januar neu bezogen worden ist. Der Mietvertrag für die bisherigen beiden Büroräumlichkeiten wurde fristgerecht zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Aufgrund der guten Lage rechnet man mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Der neue Mietvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption bis zum 30 Juni 2032. Leasingverträge für Fahrzeuge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 3 Jahren abgeschlossen.
Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.1 erläutert.
Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist der Entwicklung des Anlagevermögens in Anhangangabe 12.1 zu entnehmen.
Die Zugänge der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 109 resultieren aus neuen Fahrzeugleasingverträgen.
In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | 963 | 990 |
| Langfristig | 6.244 | 7.509 |
| Summe | 7.207 | 8.499 |
Die Gesamtergebnisrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 97 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen | 4 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst werden | 93 |
| Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind | 94 |
| Summe | 288 |
Die in der Kapitalflussrechnung erfassten Auszahlungen für Leasing betrugen in 2023 TEUR 1.194.
In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen der Konzern Leasinggeber ist.
Im Zuge des operativen Geschäfts vermietet Vectron Kassensysteme an Endkunden. Die Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing und Operating-Leasing klassifiziert, zusätzlich werden die Anforderungen des Hersteller- bzw. Händlerleasings angewendet.
Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2 erläutert.
Die Veräußerungsgewinne aus dem Finanzierungsleasing und die Leasingerträge aus den Operating-Leasingverhältnissen werden in Anhangangabe 9 dargestellt.
Zinserträge auf die Nettoinvestition in die Leasingverhältnisse aus Finanzierungsleasing betrugen TEUR 262. Aus Transparenzgründen hat der Konzern die Zinserträge aller Leasingforderungen mit in die Angaben aufgenommen.
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| <1 Jahr | 1.679 | 1.685 |
| 1-2 Jahre | 1.205 | 1.112 |
| 2-3 Jahre | 637 | 665 |
| 3-4 Jahre | 230 | 162 |
| 4-5 Jahre | 16 | 2 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 3.766 | 3.626 |
| Nicht realisierter Finanzertrag | -262 | -220 |
| Nettoinvestition in das Leasingverhältnis | 3.505 | 3.406 |
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| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Leasingforderungen | 3.505 | 3.406 |
| Wertminderung | -218 | -142 |
| Summe | 3.287 | 3.264 |
Informationen zu Wertminderungen der Leasingforderungen und dem Ausfallrisiko, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind der Anhangangabe 15.2 zu entnehmen.
Der Bilanzansatz beinhaltet temporäre Differenzen, die auf folgende Posten entfallen:
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| Stand netto zum 1. Januar | Erfasst im Gewinn oder Verlust | Stand zum 31. Dezember 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Netto | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerliche Verluste | 2.547 | 963 | 3.510 | 3.510 | |
| Anlagevermögen | 61 | -77 | -17 | -17 | |
| Nutzungsrechte | -2.469 | 205 | -2.264 | -2.264 | |
| Leasingforderungen | -1.087 | -17 | -1.103 | -1.103 | |
| Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell | 679 | 55 | 734 | 734 | |
| Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen | 188 | -155 | 33 | 33 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.491 | -192 | 2.298 | 2.298 | |
| Rückstellungen | 131 | -76 | 55 | 55 | |
| PPA | -2.502 | 495 | -2.007 | -2.007 | |
| Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung | 38 | 1.201 | 1.239 | 6.630 | -5.391 |
| Verrechnung der Steuer | -5.391 | 5.391 | |||
| Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung | 1.239 | - |
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.875 | 2.162 |
| Fertige Erzeugnisse / Waren | 1.401 | 1.609 |
| Summe | 3.275 | 3.771 |
Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 als Aufwand ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf TEUR 4.759. Sie sind in den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Kosten für bezogenen Leistungen enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 89 als Aufwand erfasst.
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzung | 190 | 207 |
| Umsatzsteuerforderungen | 15 | 986 |
| Summe | 206 | 1.193 |
| Langfristig | - | - |
| Kurzfristig | 206 | 1.193 |
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 155 | 184 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 51 | 655 |
| Sonstige | 70 | 473 |
| Summe | 276 | 1.312 |
| Langfristig | - | - |
| Kurzfristig | 276 | 1.312 |
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| in TEUR 1 | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Abfindungen | - | 1.312 |
| Urlaub und Überstunden | 312 | 304 |
| Bonuszahlungen | 169 | 94 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 9 | - |
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich | 16 | 5 |
| Kosten der Altersversorgung | 1 | - |
| Summe | 506 | 1.715 |
| Langfristig | 16 | 5 |
| Kurzfristig | 490 | 1.710 |
Seit dem Geschäftsjahr 2022 bestehen für ein Vorstandsmitglied der Vectron anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Im Rahmen dieses Programms werden jährlich virtuelle Aktien in Höhe eines festgesetzten Betrags gewährt, die nach vier Jahren ausgezahlt werden. Der Ausweis der Verbindlichkeit erfolgt unter den Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Der Personalaufwand beträgt TEUR 11 und die Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 16. Ab 2024 wird ein weiteres Vorstandsmitglied eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich erhalten.
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| in TEUR | Garantierückstellung | Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 67 | 139 | 29 | 235 |
| Zuführung | 90 | 42 | 132 | |
| Auflösung | -27 | -23 | -50 | |
| Verbrauch im laufenden Jahr | -24 | -24 | ||
| 31.12.2023 | 40 | 229 | 24 | 293 |
| Langfristig | 40 | 229 | 24 | 293 |
| Kurzfristig | - | - | - | - |
Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von EUR 1,00.
Das Grundkapital des Konzerns beträgt TEUR 8.057.
U. a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, die einerseits die Aufhebung des (nicht ausgenutzten) genehmigten Kapitals 2021 und anderseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2022 beinhalteten, wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital des Konzerns um insgesamt bis zu TEUR 4.028 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das genehmigte Kapital 2022 nicht in Anspruch genommen.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wird das Grundkapital um bis zu TEUR 100 durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands des Konzerns und der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland.
Das Grundkapital des Konzerns ist um bis zu TEUR 28 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 28.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). Im Jahr 2023 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter des Konzerns und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 253 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 252.581 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2020). Im Geschäftsjahr 2023 wurden daraus keine Bezugsrechte eingeräumt. Im Geschäftsjahr 2023 liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an derzeitige und künftige Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. September 2020 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital des Konzerns ist um bis zu TEUR 3.215 bedingt erhöht durch Ausgabe von 3.215.136 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten für Erwerber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 zu TOP 9. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Der jeweilige Stand der Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag und die Entwicklung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.
In der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen.
Personalaufwendungen im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen werden in der Kapitalrücklage erfasst. Zum 31. Dezember 2023 sind TEUR 439 aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktion in der Kapitalrücklage enthalten.
Der jeweilige Stand des Bilanzverlusts zum Bilanzstichtag und die Entwicklung des Bilanzverlusts im Geschäftsjahr ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, die in anderen Anhangangaben ausgewiesen wurden:
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| ― | Erwerb von Nutzungsrechten - Anhangangabe 12.2 |
| ― | An Mitarbeitende ausgegebene Aktien im Rahmen des Aktienplans - Anhangangabe 18. |
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| in TEUR | Stand zum 01.01.2023 | Zahlungswirksam | Nicht-Zahlungswirksam | Stand zum 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|
| Gestundetes Verkäuferdarlehen/Teilbetrag Earn-Out I | 2.000 | 201 | 2.201 | |
| Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell | 2128 | 71 | 125 | 2.324 |
| Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen | 1.050 | -742 | 14 | 322 |
| Verbindlichkeiten aus Mietkauf | 405 | -265 | 12 | 152 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8.500 | -1.194 | -99 | 7.207 |
| Summe | 14.083 | -2.130 | 253 | 12.206 |
Der nachfolgende Abschnitt erläutert die Position des Konzerns im Hinblick auf finanzielle Risiken und wie sich diese auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Zukunft auswirken können. Angaben zu Gewinnen und Verlusten des laufenden Jahres wurden, soweit relevant, einbezogen, um Zusammenhänge klarzustellen.
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| Risiko | Risiken aus | Bewertung |
|---|---|---|
| Marktrisiko - Fremdwährung | Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf Euro lauten | Sensitivitätsanalyse |
| Ausfallrisiko | Liquide Mittel und Schuldtitel | Altersstrukturanalyse Bonitätsbewertungen |
| Liquiditätsrisiko | Kreditaufnahmen und sonstige Verbindlichkeiten | Auszahlungsprofile |
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung betreibt der Konzern ein differenziertes Risikomanagementsystem, an dem Vectron und acardo mitwirken. Mit Übernahme der acardo zum 1. Januar 2023 wurden die Governance und Risiko-Management-Prinzipien der Vectron schrittweise auch auf diese übertragen.
Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs bei Vectron lag im Geschäftsjahr 2023 bei circa 40 % des Materialeinsatzes. Das Risiko liegt ausschließlich bei Vectron und hat keine Relevanz für acardo. Überwiegend handelt es sich um Geschäftsvorfälle in US-Dollar. Die Preise des Materialeinsatzes werden daher direkt von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Um das Risiko aus Wechselkursschwankungen zu minimieren, werden Fremdwährungspositionen in Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungsentwicklungen über Kassakäufe abgedeckt.
Das Fremdwährungsrisiko stellt sich am Ende der Berichtsperiode wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel | 1 | 14 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 18 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -474 | -1 |
| Summe | -470 | 31 |
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel | 71 | 18 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 134 | 127 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | -2 |
| Summe | 205 | 143 |
Umsatzerlöse und übrige Aufwendungen des Konzerns sind in unwesentlichem Umfang von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Es wird nur vereinzelt in GBP und USD fakturiert.
Die aggregierten Nettofremdwährungsgewinne/-verluste, die erfolgswirksam erfasst wurden, betragen TEUR -15.
Wie zuvor dargestellt, ist Vectron in erster Linie Änderungen des USD/EUR-Wechselkurses ausgesetzt. Die Sensitivität des Gewinns oder Verlusts bezogen auf Wechselkursänderungen entsteht aus Sicht des Konzerns im Wesentlichen aus auf USD und GBP lautenden Finanzinstrumenten.
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| USD/EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 % * | 15 |
| USD/EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 % * | -16 |
| * Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben | |
| Stichtagskurs zum 31. Dezember | 1,11 |
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| GBP/EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 % * | -6 |
| GBP/EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 % * | 7 |
| * Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben | |
| Stichtagskurs zum 31. Dezember | 0,87 |
Das Risiko des Konzerns im Hinblick auf sonstige Fremdwährungsschwankungen ist unwesentlich.
Ausfallrisiken entstehen aus liquiden Mitteln, Forderungen aus Verträgen mit Kunden und Operating-Leasingverhältnissen sowie Leasingforderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimite, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen und weiteren Mitigationsmaßnahmen.
Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden stellen grundsätzlich ein Risiko dar, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (die Top 10 Kunden von Vectron haben im Geschäftsjahr 2023 ca. 9 % des Konzernumsatzes auf sich vereint, bei acardo sind dies ca. 11 %). Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimits, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen, das durch den Bereich Legal verantwortet wird, und weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Ausfallrisikos.
Der Konzern hat zwei Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:
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| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und |
| ― | Leasingforderungen |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie liquide Mittel unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Aufgrund der kurzfristigen Instrumente und deren Ausfallwahrscheinlichkeit bestand keine Notwendigkeit zur Bildung einer Risikovorsorge.
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von Überfälligkeitstagen zusammengefasst.
Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2023 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Der Konzern hat das deutsche Bruttoinlandsprodukt als relevantesten Faktor identifiziert und passt die historischen Verlustquoten um die erwarteten Veränderungen des Bruttoinlandsproduktes an.
Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 wie folgt ermittelt:
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| 31.12.2023 | Nicht überfällig | Überfällig (in Tagen) | Summe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 1-30 | 31-60 | 61-90 | über 90 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2112 | 1.185 | 949 | 144 | 2.785 | 7.175 |
| Erwartete Verlustquote | 1,55 % | 2,05 % | 2,54 % | 2,69 % | 62,55 % | 25,46 % |
| Risikovorsorge | 33 | 24 | 24 | 4 | 1.742 | 1.827 |
Der Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und zum 31. Dezember 2023 wird wie folgt vom Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 01.01.2023 | 1.874 |
| Im Gewinn oder Verlust erfasste Erhöhung | 236 |
| Im Geschäftsjahr als uneinbringlich abgeschriebene Beträge | -181 |
| Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge | -102 |
| Summe | 1.827 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 90 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten, aber auch weiche Faktoren wie die Dauer der Zusammenarbeit mit Kunden spielen hier eine Rolle.
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst.
Aufgrund der weiterhin vorhandenen Unsicherheiten wurde das Forderungsmanagement intensiviert. Im Geschäftsjahr sind keine signifikanten Forderungsverluste eingetreten.
Die Leasingforderungen sind im Anwendungsbereich des allgemeinen Ansatzes des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Leasingforderungen entstehen bei Vectron.
Zu den Stichtagen bestanden keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung, weshalb die Leasingforderungen beim erstmaligen Ansatz der Stufe 1 zugeordnet und eine Risikovorsorge als 12 -Monats ECL ermittelt wurde.
In der Folge berücksichtigt Vectron die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der Leasingforderungen und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht Vectron das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Konzernabschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden die folgenden Indikatoren einbezogen:
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| ― | interne Bonitätsbewertung; und |
| ― | tatsächliche oder erwartete signifikante nachteilige Änderungen der geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen, die erwartungsgemäß eine wesentliche Änderung der Fähigkeit des Kreditnehmers verursachen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. |
Ein Ausfall im Hinblick auf eine Leasingforderung liegt vor, wenn die Vertragspartei die Vornahme von vertraglichen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit versäumt.
Leasingforderungen werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird. Zum Stichtag bestehen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 3.505 und darauf gebildete Wertminderungen von TEUR 218. Im Geschäftsjahr 2023 wurden zusätzliche Wertminderungen auf Leasingforderungen in Höhe von TEUR 30 ergebniswirksam erfasst und unter den Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.
Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Aus Gründen einer wirtschaftlichen Solidität strebt der Konzern zudem eine hohe Eigenkapitalquote an.
Am Ende der Berichtsperiode hielt der Konzern sofort verfügbare Bankguthaben von TEUR 8.917. Zudem hatte Vectron zum Bilanzstichtag Zugriff auf freie Kreditlinien i. H. v. TEUR 803 (TEUR 197 entfallen auf ein ausgestelltes Aval).
Die aktuelle freie Kreditlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und kann jederzeit durch Vectron in Anspruch genommen werden. In der Vergangenheit wurde die Kreditlinie stets um ein Jahr prolongiert.
Die nachstehenden Tabellen analysieren die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns in den jeweiligen Laufzeitbändern, basierend auf ihren vertraglichen Laufzeiten für alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten.
Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. Innerhalb von 12 Monaten fällige Salden entsprechen deren Buchwerten, da der Einfluss der Abzinsung nicht signifikant ist.
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| in TEUR | Bis zu einem Jahr | Zwischen einem und fünf Jahren | Über fünf Jahre | Summe vertragliche Cashflows | Buchwerte 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.831 | - | - | 3.831 | 3.831 |
| Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell | 1.102 | 1.433 | - | 2.535 | 2.324 |
| Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen | 201 | 137 | - | 338 | 320 |
| Verbindlichkeiten aus Mietkauf | 154 | - | - | 154 | 152 |
| Leasingverbindlichkeiten | 953 | 3.087 | 3.401 | 7.440 | 7.207 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 955 | 12.520 | - | 13.475 | 13.475 |
| Summe | 7.196 | 17.177 | 3.401 | 27.773 | 27.309 |
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Der beizulegende Zeitwert von liquiden Mitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten, kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Darlehen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente annähernd ihrem Buchwert. Es wird auf die weitere Auflistung in der nachstehenden Tabelle verwiesen.
Es sind ebenso keine Angaben zum Zeitwert von Leasingverbindlichkeiten für das laufende Jahr zu machen.
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| 31.12.2023 | IFRS 9 Kategorie | Fortgeführte Anschaffungskosten TEUR |
Beizulegender Zeitwert TEUR |
Beizulegender Zeitwert Stufe |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Leasingforderungen | FAAC | 3.287 | 3.287 | 3 |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAAC | 610 | 610 | 3 |
| Finanzielle Schulden | ||||
| Gestundetes Verkäuferdarlehen / Teilbetrag Earn-Out I | FLAC | 2.201 | 2.201 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell | FLAC | 2.324 | 2.324 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen | FLAC | 322 | 322 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Mietkauf | FLAC | 152 | 152 | 3 |
| Earn-Out-Verbindlichkeit | FLTPL | 12.520 | 12.520 | 3 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Leasingforderungen und der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand der abgezinsten Cashflows unter Verwendung eines aktuellen Kreditzinses ermittelt. Dieser wird infolge nicht beobachtbarer Inputparameter, einschließlich des Kontrahenten-Ausfallrisikos, in Stufe 3 der Zeitwerthierarchie eingeordnet.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beruhen auf den abgezinsten Cashflows, unter Anwendung des aktuellen Marktzinssatzes für derartige Finanzierung. Sie werden aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich des eigenen Ausfallrisikos, in der Zeitwerthierarchie in die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 eingeordnet.
Die Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns im Sinne einer Risikosteuerung sind primär darauf ausgelegt, einen ausreichend hohen freien Cashflow zu erzielen, um so die Gesamtfinanzierung des Konzerns optimal zu gestalten. Aus diesem Grunde wird eine hohe Eigenkapitalquote angestrebt. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen aufgrund von Umsatzschwankungen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bleibt.
Während des Geschäftsjahres 2023 verfolgte der Konzern die Strategie, eine Eigenkapitalquote von mindestens 33 % und verfügbare Liquidität von mindestens TEUR 5.000 aufrechtzuerhalten.
Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 8.917. Die Eigenkapitalquote liegt bei 35,6 %. Die Verbesserung der Eigenkapitalquote ist im Wesentlichen auf die Bilanzreduzierung durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei acardo zurückzuführen.
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| in TEUR | 31.12.2023 | 01.01.2023 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 19.765 | 20.469 |
| Gesamtkapital | 55.516 | 83.289 |
| Eigenkapitalquote | 35,60 % | 24,58 % |
Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen bzw. Personen, welche den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Gesellschafter die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, er an positiven und negativen Rückflüssen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Darüber hinaus gelten Personen und deren nahe Familienangehörige als nahestehend, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben oder im Management des Unternehmens oder des Mutterunternehmens eine Schlüsselposition innehaben. Der Konzern hat die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als nahestehende Personen identifiziert.
Die Anteile an Tochterunternehmen können Anhangangabe 5 entnommen werden.
Nachfolgend wird die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der Konzernmuttergesellschaft dargestellt:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 635 |
| davon: | |
| fixe Bezüge | 543 |
| variable Bezüge | 92 |
| Summe | 635 |
Darin sind TEUR 99 Vergütungen für den Aufsichtsrat enthalten. Für anteilsbasierte Vergütungen an den Vorstand wurden im Geschäftsjahr TEUR 11 im Personalaufwand erfasst. Ein Vorstand erhält lediglich eine Aufwandsentschädigung und seine eigentliche Vorstandsvergütung bei der acardo. Die Vorstandsvergütung der acardo ist in der obigen Tabelle nicht mit aufgeführt.
Die folgenden Transaktionen fanden mit nahestehenden Unternehmen und Personen während der Berichtsperiode statt:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Erstattung von Nebenkostenzahlungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | -3 |
| Bezogene Dienstleistungen von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | -29 |
| Summe | -32 |
Es gab im Berichtsjahr unterjährig eine Kreditvergabe über EUR 1,5 Mio. eines ehemaligen Gesellschafters der acardo an acardo, die zum Jahresende planmäßig zurückgezahlt worden ist. Das Darlehen wurde mit einem marktüblichen Zinssatz verzinst. Der Zinsaufwand betrug TEUR 30.
Am Konzernabschlussstichtag waren folgende Salden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausstehend:
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| in TEUR | 31.12.2023 |
|---|---|
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber: | -47 |
| Tochterunternehmen | - |
| Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | -43 |
| Ehemaligen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | -4 |
| Kurzfristige Forderungen gegenüber: | 202 |
| Tochterunternehmen | 46 |
| Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | 157 |
| Ehemaligen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | - |
| Summe | 155 |
Die Mitarbeiteroptionspläne sollen langfristige Anreize für derzeitige und künftige Mitarbeiter der Vectron schaffen und aktiv die Steigerung des langfristigen Börsenwertes des Konzerns fördern. Im Rahmen dieser Pläne werden den Teilnehmern Optionen gewährt, die nur bei Erfüllung bestimmter Leistungsbedingungen unverfallbar werden. Die Teilnahme am Plan liegt im Ermessen der Geschäftsleitung.
Zum 31. Dezember 2023 hatte Vectron die folgenden anteilsbasierten Vereinbarungen:
Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossen. Unter diesem Aktienoptionsplan gibt es im Geschäftsjahr 2023 keine Ansprüche berechtigter Mitarbeiter mehr.
Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 beschlossen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses des Konzerns im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Erstmals nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe kann ein Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden. Nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten kann das zweite Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden und nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten das letzte Drittel. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.
Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.
Die Bezugsrechte können nicht mehr ausgeübt werden, von dem Tag an, an dem der Konzern ein Angebot an seine Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten durch Anschreiben an alle Aktionäre oder durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat, bis zum Ablauf des letzten Tages. Die Bezugsrechte können zudem nur jeweils innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen ab dem zweiten auf die Veröffentlichung des Halbjahresberichtes und/oder des Konzernabschlusses folgenden Tages (Ausübungszeitraumgem.§193Abs.2,Nr.4AktG)ausgeübtwerden.Vom24.bis 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres ist die Ausübung der Bezugsrechte grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Bezugspreis ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie des Konzerns in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten fünf Börsentage vor Gewährung der Bezugsrechte, mindestens aber ein Euro.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:
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| 2023 | ||
|---|---|---|
| Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption | Anzahl der Optionen | |
| --- | --- | --- |
| Zum 1. Januar | 42.000 | |
| Im Geschäftsjahr verfallen | EUR 13,14 | -14.000 |
| Zum 31. Dezember | EUR 11,84 | 28.000 |
| Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar | EUR 11,84 | 28.000 |
Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:
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| Gewährungszeitpunkt | Verfalldatum | Ausübungspreis | Aktienoptionen 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| 25.10.2018 | 24.10.2025 | EUR 13,14 | 14.000 |
| 10.04.2019 | 09.04.2026 | EUR 10,53 | 14.000 |
| Summe | 28.000 | ||
| Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren | 1,82 |
Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 1. August 2018 beschlossen. Unter diesem Aktienoptionsplan gibt es im Geschäftsjahr 2023 keine Ansprüche berechtigter Mitarbeiter mehr.
Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 10. September 2020 beschlossen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses des Konzerns im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe können Optionen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.
Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.
Die Ausübung der Optionen ist unzulässig jeweils im Zeitraum von 30 Kalendertagen vor Bekanntgabe der Unternehmenszahlen, d. h. vor Veröffentlichung des Konzernabschlusses bzw. etwaiger Quartals- oder Zwischenberichte ("ausübungsfreie Zeiträume"). Der Bezugspreis ergibt sich aus dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs festgestellten Preise der Aktien des Konzerns während der letzten fünf Börsenhandelstage vor Ausgabe der Option, mindestens jedoch EUR 1,00.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden unter diesem Programm keine neuen Optionen an Mitarbeiter gewährt.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:
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| 2023 | ||
|---|---|---|
| Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption | Anzahl der Optionen | |
| --- | --- | --- |
| Zum 1. Januar | EUR 4,57 | 235.000 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | |
| Im Geschäftsjahr verfallen | EUR 3,41 | -32.500 |
| Zum 31. Dezember | EUR 4,76 | 202.500 |
| Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar | - | - |
Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:
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| Gewährungszeitpunkt | Verfalldatum | Ausübungspreis | Aktienoptionen 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| 04.01.2021 | 05.01.2032 | EUR 10,55 | - |
| 21.01.2021 | 22.01.2032 | EUR 10,00 | 10.000 |
| 01.03.2021 | 02.03.2032 | EUR 10,33 | 30.000 |
| 30.09.2022 | 01.10.2033 | EUR 3,41 | 162.500 |
| Summe | 202.500 | ||
| Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren | 9,44 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine neuen Optionen gewährt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von TEUR 77 im Personalaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2023 sind TEUR 439 aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktionen in der Kapitalrücklage enthalten.
Der Konzern beschäftigte durchschnittlich 256 Mitarbeitende. Die Aufteilung der Mitarbeitenden anhand der Beschäftigungsart ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
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| 2023 | |
|---|---|
| Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende | 182 |
| Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende | 74 |
| Durchschnittliche Anzahl | 256 |
Für die erbrachten Dienstleistungen der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wurden folgende Honorare erfasst:
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| in TEUR | 2023 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 99 |
| Summe | 99 |
Das für das Geschäftsjahr abgerechnete Honorar des Abschlussprüfers betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 99 für die Prüfung der Einzelabschlüsse acardo und Vectron, sowie des Konzernabschlusses.
Dem Vorstand gehören an:
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| • Thomas Stümmler | Chief Executive Officer |
| • Dr. Ralf-Peter Simon | Chief Operating Officer |
| • Christoph Thye | Chief Marketing Officer (ab 22. Februar 2023) |
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr insgesamt TEUR 536.
Dem Aufsichtsrat gehören an:
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| ― | Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), Senatsvorsitzender der Hochschule für angewandtes Management |
| ― | Herr Andreas Prenner (stellv. Vorsitzender seit 11. September 2023), Mag. rer. soc. oec., CFO und Director HR & Organisation der Vereinigung der Österreichischen Industrie |
| ― | Herr Thorsten Behrens (stellv. Vorsitzender), Dipl.-Kaufmann, Managing Director, Stephens Inc. (bis zum 11. September 2023) |
| ― | Herr Jürgen Gallmann, Dipl.-Betriebswirt (BA), Managing Director Cumulus Ventures GmbH und Advisor bzw. Co-Investor am UnternehmerTUM, München |
Das Vergütungsmodell besteht aus fixen und variablen Anteilen: jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ein jährliches Fixum von TEUR 18 sowie ein Sitzungsgeld von TEUR 1 pro Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils den 1,5-fachen Wert der Vergütung eines Aufsichtsratsmitgliedes. Es erfolgt eine anteilige Zahlung, wenn das Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt ist. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat eine Vergütung von insgesamt TEUR 99 erhalten.
Bis zum Datum der Aufstellung dieses Konzernabschlusses sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag oder eine zusätzliche Angabe im Konzernabschluss erfordern.
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website des Konzerns allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (drei Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Thomas Stümmler, CEO
Dr. Ralf-Peter Simon, COO
Christoph Thye, CMO
An die Vectron Systems AG:
Wir haben den Konzernabschluss der Vectron Systems AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vectron Systems AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, nachfolgend "Konzernlagebericht" genannt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 7. Mai 2024
Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Weyers, Wirtschaftsprüfer
Schulz, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand zusätzlich zu Themen von besonderer Bedeutung schriftlich und mündlich.
Bestandteil der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen waren die Berichterstattung über die aktuelle wirtschaftliche Lage, Vergleiche mit den jeweiligen Planperioden sowie mit vorangegangenen Berichtsperioden, denen sich jeweils Ausblicke auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und darüber hinaus anschlossen. Somit lagen dem Aufsichtsrat jederzeit aktuelle Informationen vor. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden auch außerhalb der regulären Sitzungen vom Vorstand u. a. in themenspezifischen zusätzlichen Board-Calls bzw. bei Bedarf auch individuell kurzfristig beantwortet.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben hat der Aufsichtsrat zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes jeweils seine Entscheidungen abgegeben.
Im Geschäftsjahr 2023 haben vier ordentliche sowie drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben, stattgefunden:
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―
In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 15. Februar 2023, die per Videoschalte stattfand, erfolgte eine finale Aussprache und Beschlussfassung über die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden der per 1. Januar des Jahres zu 100 % erworbenen acardo group AG auch zum weiteren Vorstandsmitglied der Vectron Systems AG sowie über die Gestaltung des Vorstandsanstellungsvertrags dort. Ebenfalls besprochen und beschlossen wurde die Ergänzung der Geschäftsordnung des Vectron Vorstands, die durch die Erweiterung des Vorstands notwendig wurde. Im Übrigen wurde der Vectron-Vorstand gebeten, die für die Vectron Systems AG geltenden Governance-Regelungen auch für acardo umzusetzen, was im weiteren Verlauf auch geschah. Weitere Themen betrafen u. a. den Stand der Jahresabschlussprüfung. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Jürgen Gallmann, per Videoschalte, |
| ― | Andreas Prenner, per Videoschalte. |
―
In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 28. März 2023 stellten die Abschlussprüfer (RSM) ausführlich die Schwerpunkte sowie den Stand ihrer Prüfungen dar, aus denen sich keine Erkenntnisse ergaben, die eine Einschränkungen des Testats bedingen würden. Da noch abschließende Prüfungshandlungen offen waren, wurde ein Folgetermin für den 26. April vereinbart, an dem die Testierung erfolgen soll. Der AR befasste sich weiterhin mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstände für das abgeschlossen Geschäftsjahr, die auf dem von RSM GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH ("RSM GmbH") geprüften Zahlenwerk basieren, und fasste die entsprechenden Beschlüsse. Der Jahresabschluss wurde hinsichtlich Bilanz, Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnung detailliert vorgestellt und diskutiert. Für Vectron und acardo wurden die Geschäftsentwicklung in Q1 2023 sowie erste Hochrechnungen für den weiteren Jahresverlauf vorgestellt, ferner die sich aus dem Integrationsprojekt nach der Akquisition von acardo ergebenden Empfehlungen des Vorstands zur Zusammenarbeit der beiden Unternehmen. Weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats betrafen die finale Fassung des Vorstandsanstellungsvertrags von Christoph Thye, ferner die Zustimmung zur Selbstmandatierung der Vectron-Vorstände Thomas Stümmler und Dr. Ralf-Peter Simon in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Hauptversammlung der acardo group AG zu Aufsichtsräten dieser Gesellschaft sowie die Entscheidung, die für den 13. Juni 2023 geplante Hauptversammlung der Vectron Systems AG in Form einer Präsenzveranstaltung durchzuführen. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich |
| ― | Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich |
| ― | Jürgen Gallmann, per Videoschalte, |
| ― | Andreas Prenner, per Videoschalte. |
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In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023, die per Videoschalte stattfand, wurde der final vorliegende Jahresabschluss 2022 vom Abschlussprüfer RSM GmbH vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass der Jahres- und der IFRS-Einzelabschluss der Vectron Systems AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittele. Der Lagebericht stehe in Einklang mit dem Jahresabschluss bzw. dem IFRS-Einzelabschluss, vermittele insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Als Ergebnis der Abschlussprüfung sei dem Jahres- sowie dem IFRS-Einzelabschluss der Vectron Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 vom 28. April 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Jahresabschluss nach eingehender Prüfung vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt, der Lagebericht genehmigt und auch der Bericht des Aufsichtsrats beschlossen. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat aufgrund des vorliegenden Angebots, der Hauptversammlung RSM auch für das laufende Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer zu empfehlen. Schließlich wurde auch die Einladung zur für den 13. Juni 2023 geplanten Hauptversammlung genehmigt. Weitere Themen der Sitzung umfassten die Vorstellung und Analyse der Q1-2023 Ergebnisse sowie die jeweilige Vorschau zum Jahresende von Vectron und acardo sowie konsolidiert, schließlich auch die Empfehlung des Vorstands, die D&O-Versicherung in ihrem Umfang für den nun erweiterten Vectron-Konzern zu ergänzen und den Versicherer zu wechseln. Mit Blick auf acardo wurden operative Herausforderungen und Lösungsbestandteile besprochen, die im Zusammenhang mit der Umstellung wesentlicher Geschäftsprozesse entstanden bzw. erforderlich wurden. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Jürgen Gallmann, per Videoschalte, |
| ― | Andreas Prenner, per Videoschalte. |
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Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2023, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, begann mit einem Rückblick auf die Hauptversammlung und die Beiträge der Aktionäre zu verschiedenen Themen. Ausführlich diskutiert wurden die Ergebnisse der Einzelgesellschaften und des Konzerns per April 2023, die ein Halbjahresergebnis im Rahmen der Guidance zu bestätigen schienen. Ein Schwerpunktthema waren erneut die mit der Prozessumstellung bei acardo verbundenen operativen Herausforderungen, die eine Intensivierung der Projektarbeit u. a. durch Hinzuziehen zusätzlicher externer Kompetenz erforderlich machten. Erste Erfahrungen des Vorstands aus den neu aufgesetzten Lead-Management-Initiativen wurden dem Aufsichtsrat vorgestellt. Weitere Themen betrafen die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Zahlungsabwickler Epay/transact, ein Update zur Erweiterung der D&O-Versicherung sowie ein vom Vorstand angekündigter Review des insgesamt bestehenden Versicherungsschutzes der Konzerngesellschaften, wozu es seitens des Aufsichtsrats keine Einwände gab. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Jürgen Gallmann, persönlich, |
| ― | Andreas Prenner, persönlich. |
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In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 3. August 2023, die per Videoschalte stattfand, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Empfehlung des Vorstands, für die Ansprache geeigneter strategischer Partner ein auf diese Themen spezialisiertes, global tätiges M&A Beratungsunternehmen, Stephens Europe Limited, zu beauftragen. Nach ausführlicher Diskussion der vom Vorstand vorgestellten Entscheidungsvorlage fasste der Aufsichtsrat den entsprechenden Zustimmungsbeschluss. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Thorsten Behrens, kündigte aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von Stephens Europe Limited sowie zur Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte - auch Spekulationen Dritter diesbezüglich - seine Amtsniederlegung an. Diese erfolgte später am 11. August 2023 mit Wirkung zum 11. September 2023. Am 11. August 2023 erfolgte auch die formale Mandatierung von Stephens Europe Limited durch den Vorstand. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte, |
| ― | Jürgen Gallmann, per Videoschalte, |
| ― | Andreas Prenner, per Videoschalte. |
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In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. September 2023 wurde der vom Vorstand vorgestellte Halbjahresbericht (Einzelgesellschaften sowie Konzern) ausführlich diskutiert. Darauf aufbauend, ergänzt um die Ergebnisse aus dem Monatsabschluss Juli 2023, wurde der Ausblick auf Ergebnisse des Gesamtjahres vom Vorstand vorgestellt. Trotz der bis dato leicht über den Planungen liegenden Ergebnisentwicklung sah der Vorstand für die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres noch erhebliche Unsicherheiten, so dass eine Anpassung der zuletzt im Rahmen der Hauptversammlung bestätigten Guidance nicht angezeigt sei. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Planung der Arbeiten zum Jahresabschluss 2023 informiert, ferner über die weiter intensivierten Maßnahmen zum Lead-Management, die vor allem der systematischen Steigerung der wiederkehrenden Umsätze dienten, schließlich über den Stand der Erweiterung der D&O-Versicherung. Aufsichtsrat und Vorstand haben die bereits angekündigte Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Thorsten Behrens per 11. September 2023 zu Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat wählte daraufhin Andreas Prenner zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Mit drei Mitgliedern sei der Aufsichtsrat gemäß Gesetz und Satzung weiterhin voll handlungs- und beschlussfähig, weshalb von einer Nachbesetzung vor der nächsten Hauptversammlung abgesehen wurde. Eine ad-hoc-Meldepflicht der Veränderung des Aufsichtsrats besteht nach anwaltlicher Prüfung nicht. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Andreas Prenner (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Jürgen Gallmann, persönlich. |
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In der abschließenden ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2023 wurden die Quartalsergebnisse per Oktober 2023, die aktuelle Geschäftslage, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder sowie die voranschreitende Umstellung der acardo-Geschäftsprozesse erörtert und intensiv diskutiert. Der Vorstand stellte seine Vorschau auf die zu erwartenden Ergebnisse des gesamten Geschäftsjahres vor (Einzelgesellschaften und Konzern) und bat den Aufsichtsrat um Zustimmung zu der empfohlenen anteiligen Gewährung (50 %) der Inflationsausgleichsprämie an die Vectron-Belegschaft, die mit dem Dezember-Gehalt zu zahlen sei. Nach ausführlicher Analyse der Ergebnis- und Liquiditätswirkungen stimmte der Aufsichtsrat dieser Maßnahme, die sich mit rund EUR 200.000 im Vectron-Ergebnis niederschlägt, zu. Der Vorstand bestätigte, dass das konsolidierte Ergebnis per 31. Dezember 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Guidance liegen würde. Aufgrund eines hohen Krankenstands und anderer priorisierter Themen, insbesondere aufgrund umfangreicher Vorbereitungen zur Abschlussprüfung, stellte der Vorstand in dieser Sitzung nur eine Rumpfplanung bestehend aus Absatz-, Umsatz- und DB-1 sowie der dieser Planung zugrundliegenden Annahmen für das Geschäftsjahr 2023 vor, und kündigte eine vollständige Planungspräsentation für Januar 2024 an. Weitere Themen umfassten den Stand der bereits begonnenen Arbeiten zum Jahresabschluss sowie die weitere Planung einzelner Schritte bis zur Vorlage des Geschäftsberichts und des angestrebten Testats seitens der Abschlussprüfer, schließlich auch ein neuerliches Update zu strategischen Projekten sowie zum Abschluss der erweiterten D&O- sowie Cyber-Versicherungen. Schließlich dankte der Aufsichtsrat dem Vorstand und der Belegschaft für den vollzogenen Turn-around seit Abschluss des Verlustgeschäftsjahres 2022 sowie für die sich zeigenden Ergebnisbeiträge aus attraktiven digitalen Diensten und wiederkehrenden Umsätzen. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:
| ― | Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Andreas Prenner (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich, |
| ― | Jürgen Gallmann, per Videoschalte. |
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung mit den aufgeführten Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier, seit September drei Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegten Einzelabschlüsse der Vectron Systems AG und der acardo group AG, sowie der Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Einzel- und Konzernlagebericht wurden von der NEXIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, vormals RSM GmbH, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Nexia GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft aus. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in den Aufsichtsratssitzungen am 17. April 2024 und am 7. Mai 2024 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Nach Prüfung des Einzelabschlusses und des Konzernjahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und zusammengefasster Einzel- und Konzernlagebericht) der Vectron Systems AG hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und die Jahresabschlüsse gebilligt. Die Jahresabschlüsse sind damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die erfolgreiche Arbeit im herausfordernden Geschäftsjahr 2023.
Münster, im Mai 2024
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Vorsitzender des Aufsichtsrates
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