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Covestro AG

Annual Report Apr 28, 2025

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Annual Report

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Finanzbericht: 36141862 Covestro AG Leverkusen Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 GESCHÄFTSBERICHT 2024 Focusing on our Strengths Berichtsprofil Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, zum Zeitpunkt der Berichterstattung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Externe Prüfung Der Konzernabschluss der Covestro AG und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Angaben in der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 Handelsgesetzbuch (HGB) nicht in die Abschlussprüfung einbezogen worden. Die Angaben in der im zusammengefassten Lagebericht gemäß § 315b, 315c HGB enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Angaben des Konzernnachhaltigkeitsberichts sind nicht in die inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses einbezogen worden. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht in diesen Geschäftsbericht integriert. Der Vergütungsbericht wurde einer inhaltlichen Prüfung, die die nach § 162 Aktiengesetz (AktG) geforderte formelle Prüfung umfasst, unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, dass der Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Der im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten Prüfung nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) und für ausgewählte Teile des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) unterzogen. Die mit hinreichender Sicherheit geprüften Inhalte des Konzernnachhaltigkeitsberichts sind in geschweiften Klammern dargestellt. Im Rahmen der gesonderten Prüfung wurden auch einzelne Angaben innerhalb der Erklärung zur Unternehmensführung im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts mit begrenzter Sicherheit geprüft. Diese mit begrenzter Sicherheit geprüften Inhalte sind in eckigen Klammern dargestellt. Es handelt sich dabei um diejenigen Angaben, die im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung in vollständiger Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (ESRS 2 GOV-1) verpflichtend zu berichten sind. Darüber hinaus wurden Angaben nach ESRS, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgen, unter Nennung einer spezifischen ESRS-Referenz mit einer doppelten Spitzklammer gekennzeichnet. Die nachfolgende Tabelle fasst die zuvor beschriebenen Kennzeichnungen zusammen: Legende der Kennzeichnungen scrollen Kennzeichnung Bedeutung Relevante Berichtsteile { } Inhalte, die innerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen wurden Konzernnachhaltigkeitsbericht [ ] Inhalte, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit geprüft wurden Erklärung zur Unternehmensführung » « Angaben nach ESRS, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgen Lagebericht (ohne Konzernnachhaltigkeitsbericht), Erklärung zur Unternehmensführung Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts, des Vergütungsberichts und des Konzernabschlusses, wie bspw. Informationen auf Webseiten, sind nicht Bestandteil des Konzernnachhaltigkeitsberichts und der inhaltlichen Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Rundungen und prozentuale Abweichungen Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt. Inklusive Sprache Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter. Veröffentlichung Dieser Geschäftsbericht wurde am 26. Februar 2025 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich. Neben der vorliegenden Veröffentlichung werden die publizitätspflichtigen Bestandteile gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 HGB im Unternehmensregister unter Einhaltung der Vorgaben der "European Single Electronic Format"-(ESEF-) Verordnung veröffentlicht und sind über die Website www.unternehmensregister.de zugänglich. Kennzahlen scrollen COVESTRO-KONZERN 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse 14.377 Mio. € 14.179 Mio. € - 1,4 % Umsatzveränderung Menge - 6,8 % 7,4 % Preis - 11,0 % - 8,0 % Währung - 2,2 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 1 5.941 Mio. € 5.848 Mio. € - 1,6 % NA 2 3.735 Mio. € 3.507 Mio. € - 6,1 % APAC 3 4.701 Mio. € 4.824 Mio. € 2,6 % EBITDA 4 1.080 Mio. € 1.071 Mio. € - 0,8 % EBITDA-Veränderung Menge - 23,7 % 37,0 % Preis - 122,5 % - 106,9 % Rohstoffpreis 96,8 % 59,4 % Währung - 4,7 % - 1,4 % Sonstige 5 20,9 % 11,1 % EBIT 6 186 Mio. € 87 Mio. € - 53,2 % Finanzergebnis - 113 Mio. € - 114 Mio. € 0,9 % Konzernergebnis 7 - 198 Mio. € - 266 Mio. € 34,3 % Ergebnis je Aktie 8 - 1,05 € - 1,41 € 34,3 % Cashflows aus operativer Tätigkeit 9 997 Mio. € 870 Mio. € - 12,7 % Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 765 Mio. € 781 Mio. € 2,1 % Free Operating Cash Flow 10 232 Mio. € 89 Mio. € - 61,6 % Nettofinanzverschuldung 11, 12 2.487 Mio. € 2.618 Mio. € 5,3 % Return on Capital Employed (ROCE) 13 1,5 % 0,7 % Weighted Average Cost of Capital (WACC) 14 7,6 % 8,1 % ROCE über WACC 13, 14 - 6,1 %-Punkte - 7,4 %-Punkte Mitarbeitende 12, 15 17.516 FTE 17.503 FTE - 0,1 % Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) 16 4,9 Mio. t 4,7 Mio. t - 4,1 % 1 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika. 2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA). 3 APAC: Region Asien-Pazifik. 4 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. 5 Sonstige Veränderungen des EBITDA. 6 Earnings before Interest and Taxes (EBIT): Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. 7 Konzernergebnis: auf die Aktionäre der Covestro AG entfallendes Ergebnis nach Ertragsteuern. 8 Ergebnis je Aktie: entspricht nach IAS 33 (Earnings per Share) dem Konzernergebnis, geteilt durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG. Die Berechnung basierte für das Jahr 2024 auf 188.740.330 Stückaktien (Vorjahr: 189.262.192 Stückaktien). 9 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 (Statement of Cash Flows). 10 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. 11 Exklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. 12 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember. 13 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 14 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. 15 Mitarbeitende auf Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents, FTE) umgerechnet. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. 16 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen. Vorwort Dr. Markus Steilemann 2024 war ein stürmisches Jahr. Wie sind Sie den Herausforderungen begegnet? Durch Flexibilität und Weitsicht. Wir haben uns voll auf das konzentriert, was wir in der Hand haben. Dazu zählen Effizienz, Kosten und Auslastung. Zudem haben wir unsere Strategie weiter geschärft, um den vielen folgenreichen und schnellen Entwicklungen Rechnung zu tragen - in unserer Branche und der zunehmend komplexen, unsicheren Welt. Insbesondere haben wir bei allem unsere Kunden noch stärker im Blick. Gleichzeitig halten wir Kurs auf unsere großen Langfristziele: Covestro komplett auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und klimaneutral zu machen. Unsere Vorreiterrolle hier haben wir im vergangenen Jahr durch viele weitere Maßnahmen untermauert - darunter zusätzliche Direktverträge zur Lieferung grüner Energie, neue Partnerschaften für innovatives Recycling etwa in der Autoindustrie oder die Vervollständigung unserer ambitionierten Klimaziele. Insgesamt haben wir Covestro so noch wetterfester, windschnittiger und zukunftsorientierter gemacht. Was bedeutet die geplante Übernahme durch ADNOC für das Unternehmen? Die geplante Übernahme durch ADNOC ist für Covestro der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Ich freue mich darauf, denn sie ist im besten Interesse von Covestro, unseren Aktionärinnen und Aktionären, unseren Beschäftigten und allen weiteren Stakeholdern. Vorstand und Aufsichtsrat sind einhellig davon überzeugt, dass wir mit ADNOC einen starken und langfristig ausgerichteten Partner bekommen. Das wird uns helfen, unsere Strategie noch konsequenter umzusetzen. Wir können so unser Fundament für nachhaltiges Wachstum in hochattraktiven Branchen weiter stärken und einen noch größeren Beitrag zur grünen Transformation leisten. ADNOC teilt unsere Ambitionen, ist absolut überzeugt von unserer Vision der vollständigen Orientierung auf die Kreislaufwirtschaft und schätzt unsere einzigartige Unternehmenskultur "Wir sind 1". Daher haben wir unseren Anteilseignerinnen und Anteilseignern auch die Annahme des Übernahmeangebots empfohlen und freuen uns, dass sie unserer Empfehlung mit so großer Mehrheit gefolgt sind. Wie blicken Sie in das Jahr 2025? Ich denke grundsätzlich positiv. Gleichzeitig bin ich Realist: Auch 2025 wird nicht einfach. Aber wenn ich sehe, wie gut unser Unternehmen aufgestellt ist, habe ich keinen Zweifel, dass wir das neue Geschäftsjahr auch unter weiter schwierigen Bedingungen meistern werden. Aber vielleicht zieht die Konjunktur ja an und es ändern sich auch weitere Rahmenbedingungen zu unseren Gunsten. Woraus sich mein Optimismus vor allem speist, sind unsere Mitarbeitenden mit ihrem Know-how, ihrem Einsatz und dem ganz besonderen Spirit, der auf unserer Kultur und unseren Werten beruht. Ihnen gebührt mein größter Dank. Künftig werden wir die agile Zusammenarbeit im Unternehmen noch stärker fördern und darauf achten, dass Fähigkeiten und Talente passgenau zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ermuntern und befähigen wir alle Beschäftigten, die immensen Chancen der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz zu nutzen. Denn damit eröffnen sich uns überall sensationelle neue Möglichkeiten. Insgesamt bin ich voller Zuversicht für Covestro - weit über 2025 hinaus. Christian Baier Wie bewerten Sie die Entwicklungen und Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024? Das Jahr 2024 war für Covestro durchmischt. Auf der einen Seite wurde uns erneut einiges abverlangt, auf der anderen Seite haben wir sehr deutlich gezeigt, was wir zu leisten imstande sind. Tatsache ist: Die globalen Märkte haben sich nicht so entwickelt, wie wir das zu Beginn des Jahres angenommen haben. Die Nachfrage nach unseren Produkten war zwar durchweg intakt, blieb aber insgesamt auf niedrigem Niveau. Dazu kam der anhaltende Preisdruck, der unsere Margen spürbar belastet hat. Trotzdem: Wir haben das Geschäftsjahr innerhalb unserer Prognose abgeschlossen - und das in einem Marktumfeld, das für Covestro und die chemische Industrie nicht einfach war. Was mich persönlich freut und stolz macht, sind die Erfolge, die wir trotz dieser äußeren Umstände erzielt haben. Wir haben unseren Fokus geschärft und an den Stellschrauben gedreht, die wir beeinflussen können: Wir haben die Verfügbarkeit unserer Anlagen erhöht und unsere Kosten fest im Blick. Zudem überprüfen und hinterfragen wir unsere Strukturen und Prozesse kontinuierlich, um uns noch effizienter und wettbewerbs fähiger aufzustellen. Genau das ist der Spirit von Covestro und ganz im Sinne unserer "Sustainable Future"-Strategie: Wir holen auch in herausfordernden Zeiten das Beste aus uns heraus. Mein Dank gilt also insbesondere den Kolleginnen und Kollegen weltweit, die das mit ihrem Einsatz im Jahr 2024 möglich gemacht haben. Gibt es konkrete Projekte oder Entwicklungen, die Ihnen aus dem Jahr 2024 positiv in Erinnerung geblieben sind? 2024 haben wir beispielsweise in der Digitalisierung und im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) noch einmal deutlich Fahrt aufgenommen. KI eröffnet enorme Möglichkeiten - von der Produktion bis hin zu vielen anderen Unternehmens bereichen. Unsere Kolleginnen und Kollegen weltweit fit dafür zu machen, ist ein wichtiger Schritt. Unter anderem mit unserer internen Weiterbildungs initiative "Expedition C" schaffen wir dafür die Grundlage. Wir probieren mit KI schnell und kostengünstig neue Ideen aus und scheuen nicht davor zurück, Projekte zeitnah auch wieder einzustellen, wenn sie keinen Mehrwert bringen. Ich bin davon überzeugt, dass uns dieser Angang weit nach vorn bringen wird. Ein weiterer bedeutender Meilenstein in diesem Jahr war zudem zweifellos das Übernahmeangebot von ADNOC und die hohe Annahmequote durch unsere Aktionärinnen und Aktionäre zum Jahresende. Die Verhandlungen und Prozesse erforderten großen Einsatz von vielen Kolleginnen und Kollegen - und obwohl wir uns weiterhin im Prozess befinden, haben wir 2024 einiges erreicht. Darauf blicke ich sehr positiv zurück. Mit Blick auf das Jahr 2025. Was sind Ihre Erwartungen, worauf freuen Sie sich? Für das Geschäftsjahr 2025 rechnen wir wirtschaftlich nicht mit einer schnellen Erholung unseres globalen Markt umfelds. Umso mehr heißt es, die Ärmel hochzukrempeln und die nächsten Schritte entschlossen anzugehen. Dabei richten wir unseren Blick auch noch einmal verstärkt nach innen: Wie arbeiten wir zusammen? Wo können wir uns verbessern? Unsere Transformation werden wir mit voller Kraft fortsetzen - mit messbaren Maßnahmen, konkreten Schritten und unserer klaren strategischen Ausrichtung fest im Blick. In voraussichtlich absehbarer Zeit wird uns dabei ein starker Partner zur Seite stehen: Mit ADNOC können wir die Umsetzung unserer Strategie "Sustainable Future" und unseren Fokus auf die Kreislaufwirtschaft noch intensiver vorantreiben. Ich sehe 2025 als ein Jahr, das ohne Zweifel Herausforderungen mit sich bringen wird, aber auch viele Chancen: Chancen, Dinge zu gestalten, Veränderungen anzustoßen und als Team voranzugehen. Auch solche Phasen zu meistern - das ist es, was Covestro ausmacht. Genau deshalb blicke ich mit Zuversicht, Neugier und Vorfreude auf das, was vor uns liegt - und was wir gemeinsam erreichen werden. Dr. Thorsten Dreier 2024 stand für den CTO-Bereich strategisch im Zeichen von ... ... Zuverlässigkeit. Wir haben 2024 wichtige Projekte auf den Weg gebracht, die unsere Anlagenverfügbarkeit weiter erhöhen. Unsere Strategie: nachhaltiges Wachstum. Neben dem Bau neuer Anlagen legen wir daher den Fokus noch stärker auf die Modernisierung unserer Produktion. Dafür haben wir die Initiative "Global Operational Excellence" auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, von 2024 bis Ende 2027 rund 500 Millionen Euro zusätzlich zu den laufenden Instandhaltungskosten in die bestehende Anlagenstruktur zu investieren. Gleichzeitig wird der jährliche Sockelbetrag für Investitionen in den Bestand von 2024 bis 2028 schrittweise angehoben - von 450 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro jährlich. Bei den Modernisierungsprojekten setzen wir konsequent auf innovative, energiesparendere Prozesstechnologie. So gewährleisten wir eine sichere und zuverlässige Produktion, erfüllen hinsichtlich Effizienz modernste Standards und senken zugleich unsere CO 2 -Emissionen: Der geringere Energieverbrauch bringt uns unserem Ziel einer klimaneutralen Produktion näher und trägt zugleich dazu bei, unsere Produktionskosten zu optimieren. Und diese Kombination ist ein Schlüssel zum langfristigen Erfolg unseres Unternehmens - vor allem beim Geschäft mit Standardprodukten. Denn unsere Kunden in einem oligopolistisch strukturierten Markt wünschen sich vor allem eins: einen Partner, der verlässlich liefert - und zwar zu wettbewerbsfähigen Preisen. Und dieser Partner sind wir! Auf welche schönen Momente blicken Sie beim Gedanken an 2024 zurück? Ein besonders schöner Tag war die Einweihung der weltweit ersten Pilotanlage für biobasiertes Anilin in Leverkusen mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir haben es erstmals geschafft, diese wichtige Grundchemikalie auf Basis von Biomasse herzustellen. Das ist ein wissenschaftlicher Durchbruch von internationaler Bedeutung. Es zeigt: Eine nachhaltige Chemie der Zukunft ist möglich. Davon sind wir bei Covestro überzeugt. Deshalb treiben wir neben unserer biotechnologischen Forschung auch die Entwicklung neuer Recyclingmethoden voran. Ein Beispiel für unser Engagement in diesem Bereich ist die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen BioBTX, von dem wir 2024 Anteile erworben haben. Die Investition ermöglicht den Bau der weltweit ersten Demonstrationsanlage für eine innovative Recycling-Technologie, mit der man aus gemischten Kunststoffabfällen und Bioabfällen wertvolle Chemikalien wie Benzol, Toluol und Xylol gewinnen kann. Beide Projekte verdeutlichen, dass wir auch 2024 konsequent daran gearbeitet haben, unsere Vision einer Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen - und dabei ein gutes Stück vorangekommen sind. Was wollen Sie 2025 unbedingt erreichen? Unsere CO 2 -Emissionen bei der Produktion weiter senken, indem wir weitere Lieferverträge für erneuerbare Energie abschließen und den Einsatz energieeffizienter Technologien vorantreiben. Bis 2035 wollen wir bei Covestro klimaneutral produzieren - und ich wünsche mir, dass wir auf diesem Weg auch 2025 wieder ein gutes Stück weiterkommen. Und in der Produktion muss für mich als CTO bevor wir an Effizienz und Zuverlässigkeit denken eine Vorausetzung erfüllt sein: Sie muss sicher sein. Dass keiner unserer Mitarbeitenden oder Kontraktoren bei der Arbeit zu Schaden kommt, ist für mich auch 2025 wieder mein wichtigstes Ziel. Sucheta Govil Was sind die Meilensteine für unseren wirtschaftlichen Erfolg im Jahr 2024? Die Industrie, auch die Chemie, stehen vor allem in Europa vor großen Herausforderungen. In anderen Regionen haben sich jedoch weiterhin attraktive Geschäftsmöglichkeiten geboten, die Covestro ergriffen hat. Daher haben wir das Jahr 2024 mit Schwung fortgesetzt. Dazu zählen kommerziell erfolgreiche Kooperationen mit bedeutenden Kunden wie Henkel für Klebstoffe, Carlisle für Baumaterialien und die Deutsche Telekom für Home Connectivity. Im Automobilsektor werden angesichts des weltweit wachsenden Umweltbewusstseins und strengerer gesetzlicher Auflagen nachhaltige Lösungen immer dringlicher. Daher sind hier Innovation, intelligentes Design und ein konsequenter Kreislaufansatz richtungweisend. Mit einer Technologie namens "DirectCoating" bieten wir der Autoindustrie erfolgreich neue Designmöglichkeiten. Ein nahtloser Produktionsprozess vom Spritzgießen bis zur Beschichtung in einem Werkzeug senkt den CO 2 -Fußabdruck effektiv. Auch sogenanntes Car-to-Car-Recycling und Circular Design werden immer wichtiger. Als Wegbereiter haben wir mit starken internationalen Partnern ein System für das Kunststoffrecycling in der Autoindustrie aufgebaut und so den Wandel vorangetrieben. Gemeinsam mit Neste/ Borealis haben wir das Kreislaufsystem vervollständigt. Mit dem chemischen Recycling von Autoreifen bieten sich die richtigen Voraussetzungen, um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Warum steht die Kundenorientierung im Mittelpunkt unseres Handelns? Weil sie ein wichtiger Motor für unser Geschäft ist: Wir bieten Mehrwert für unsere Kunden - egal, ob es sich um recycelte Materialien, Produkte mit geringerem CO 2 -Fußabdruck oder Lösungen aus alternativen Rohstoffen handelt. Deshalb investieren wir kontinuierlich in Innovation und F&E für nachhaltige Materialien. In unserer Pilotanlage in Leverkusen haben wir so erstmals die Grundchemikalie Anilin vollständig aus pflanzlichen Rohstoffen herstellen können und gestalten den Wandel aktiv mit. Ein weiteres Thema, das unseren Kunden am Herzen liegt, sind innovative Ideen für die Mobilität von morgen. Mit dem Team Sonnenwagen, unserem langjährigen Partner, haben wir einmal mehr demonstriert, wie sich die E-Mobilität neugestalten lässt. Für diese Trends sind Hochleistungskunststoffe essenziell - und die Kreislaufwirtschaft ist der Nordstern auf unserem Weg hin zu einem kundenorientierten Portfolio. Wo hat Covestro die Weichen für Wachstum in Schlüsselmärkten gestellt? Mit unserem F&E-Fokus auf innovativen Kunststoffen helfen wir unseren Kunden, einen Schritt voraus zu sein. Gerade in den langfristig wachsenden Märkten wie Elektronik und Mobilität sind wir stark vertreten. Mit unseren Produkten Makrolon® und Makrofol® lassen sich nahezu monomaterielle elektronische Displays herstellen, die sich ideal für die Integration in intelligente Oberflächen in Küchen und Unterhaltungselektronik eignen. Auch autonome und vernetzte Fahrzeuge erfordern neue Werkstoffe für Sensoren, Elektronik und Innenraumgestaltung, bei denen innovative Polymer-Anwendungen gefragt sind. KI und Big Data für die Entwicklung und das Design neuer Materialien zum Beispiel für den Mobilitätssektor werden uns einen zusätzlichen Schub geben. Fokus auf unsere Strategie "Wir sind 1": Unsere Stärke Unsere starke Unternehmenskultur ist Ausgangspunkt für den Erfolg unserer "Sustainable Future"-Strategie. Unser volles Potenzial heben Wir wollen Covestro optimal in Position bringen. Zentral dafür: die Verbesserung unserer Anlagenverfügbarkeit, die Steigerung unserer Kosteneffizienz und der Ausbau margenstarker Geschäftsbereiche. Wachstum nachhaltig vorantreiben Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vereinen. Dafür erweitern wir unser Portfolio organisch und anorganisch. Ein weiteres Kernelement: die Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren, die neue Nachhaltigkeitsstandards setzen. Eine zirkuläre Zukunft Um uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, analysieren wir unsere Wertschöpfungsketten, antizipieren Veränderungen in Bereichen wie der Beschaffung und treiben innovative Recyclingtechnologien voran. Dabei setzen wir auf starke Partnerschaften, um nachhaltige Lösungen gemeinsam zu gestalten. Unser Weg zur Null Zur Reduktion unserer Scope-3-Emissionen setzen wir auf vier Hebel: die Senkung von Scope-1- und -2-Emissionen bei Zulieferern, den Verkauf von Produkten mit alternativen Rohstoffen, nachhaltige Eigeninvestitionen (MAKE-Projekte) und Maßnahmen in Bereichen wie Recycling, Logistik, Energie und Innovation. Auf dem Weg zur Klimaneutralität Unsere Transformation zur Klimaneutralität bereitet uns auf die Zukunft vor: Wir setzen auf Energieeffizienz, nachhaltige Produktionsprozesse, klimaneutrale Energieträger und die Abkehr von fossilen Rohstoffen. Strategie für eine nachhaltige Zukunft Die Welt befindet sich im ständigen Wandel und wer vorne bleiben will, braucht Agilität und Weitsicht. Aus diesem Grund hat Covestro im Jahr 2020 die Konzernstrategie "Sustainable Future" eingeführt, die uns auch in Zeiten der Transformation zu unseren übergeordneten Zielen führen soll. In diesem Jahr haben wir die Strategie überarbeitet und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin mit den globalen Entwicklungen und unserer Vision einer nachhaltigen Zukunft im Einklang steht. Die Grundausrichtung der Strategie bleibt dabei unverändert - Covestro optimal positionieren, nachhaltiges Wachstum vorantreiben und Klimaneutralität sowie eine Kreislaufwirtschaft erreichen. Dennoch haben wir entscheidende Anpassungen vorgenommen: einen noch stärkeren Fokus auf unsere Kunden, ein klares Bekenntnis zur Klimaneutralität und einen präziseren Weg zu nachhaltigem Wachstum. Darüber hinaus haben wir neue Erfolgsfaktoren hervorgehoben: künstliche Intelligenz, eine starke Unternehmenskultur und eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft. Im Zentrum dieser aktualisierten Strategie steht die Kundenperspektive, die unter dem Motto "Du bist niemals mehr als zehn Meter von einem Covestro-Produkt entfernt" in jeden Aspekt unseres Ansatzes integriert ist. Dieses Motto spiegelt unser Engagement wider, ein verlässlicher Partner zu sein, unser Portfolio kontinuierlich zu erweitern und Lösungen zu bieten, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Aber wir gehen noch weiter: Gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern wollen wir die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Lösungen beschleunigen, um unsere Vision einer vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Zukunft zu verwirklichen. Eine Zukunft mit Covestro ist eine Zukunft im Zeichen der Nachhaltigkeit. Ein bedeutender Schritt Neben einer Vielzahl von spannenden Projekten und Innovationen war das Jahr 2024 noch aus einem weiteren Grund besonders für Covestro. Denn: Wir haben eine strategische Partnerschaft mit ADNOC vereinbart. Unternehmen des Konzerns der Abu Dhabi National Oil Company, kurz ADNOC, und Covestro haben im Oktober 2024 eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet und den Grundstein für eine starke strategische Partnerschaft gelegt. Unsere Aktionärinnen und Aktionäre haben das anschließende Übernahmeangebot mit großer Mehrheit angenommen. Nach Erhalt der noch ausstehenden notwendigen regulatorischen Freigaben werden wir damit einen bedeutenden Schritt in unserer Unternehmensgeschichte gehen. Die strategische Partnerschaft mit ADNOC wird Covestro nicht nur zusätzliche Stabilität in einer sich schnell wandelnden Branche bringen, sondern auch das Fundament für nachhaltiges Wachstum stärken. Die Zusammenarbeit ermöglicht eine vielversprechende Positionierung in wachstumsstarken Geschäftsbereichen. Dabei liegt der Fokus weiter auf der konsequenten Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future", die wir mit voller Unterstützung durch ADNOC weiter vorantreiben werden. Gleichzeitig bleibt die bewährte Unternehmensstruktur erhalten: In der abgeschlossenen Investitionsvereinbarung, die eine Laufzeit bis Ende 2028 hat, wurde vereinbart, dass Covestro weiterhin als Aktiengesellschaft eigenständig operieren und der Vorstand von Covestro eigenverantwortlich für die strategische Ausrichtung der Gesellschaft zuständig sein wird. Auch die etablierten Standards für Governance und Arbeitnehmerrechte werden fortgeführt. Diese Balance aus Kontinuität und Wachstumschance macht diese Partnerschaft so zukunftsweisend und attraktiv. Ambitionierte Pläne Covestro und ADNOC teilen ambitionierte Pläne: Covestro möchte mit der Unterstützung von ADNOC die Entwicklung innovativer Technologien und nachhaltiger Lösungen beschleunigen und gemeinsam mit ADNOC den weltweiten Wandel hin zu einer zirkulären Wirtschaft weiterhin aktiv vorantreiben. ADNOC sieht in Covestro einen entscheiden Grundstein auf dem Weg, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen aufzusteigen. Obwohl bereits wichtige Schritte gemacht wurden, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Transaktion abgeschlossen werden kann. Grund ist, dass sie den üblichen Vollzugsbedingungen in Bezug auf fusionskontrollrechtliche, außenwirtschaftsrechtliche und EU-drittstaatensubventionsrechtliche Freigaben unterliegt. Wir erwarten, dass dieser Prozess nicht vor der zweiten Hälfte des Jahres 2025 abgeschlossen sein wird. Fokus auf unsere Effizienz "Hi, ich bin der Covestro Virtual Assistant" Der Covestro Virtual Assistant nutzt generative KI, um Mitarbeitende von Covestro im Arbeitsalltag zu unterstützen. Mit Zugang zu internem Wissen und stetig erweiterten Funktionen bietet der Virtual Assistant Informationen und Lösungen für vielfältige Aufgaben. Mit SAP S/4HANA in die Zukunft Covestro ersetzt sein aktuelles SAP-System durch SAP S/4HANA. Damit optimieren wir unsere Geschäftsprozesse und machen uns zukunftsfest. Nachhaltigkeit fest verankert Covestro setzt auf ein Steuerungssystem, das Wachstum, Wertschöpfung und Nachhaltigkeit vereint. Der Erfolg wird daher sowohl finanziell als auch anhand von ESG-Kriterien bewertet, insbesondere den Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der wesentlichen Standorte. Ab 2025 umfasst dies auch die Emissionen aller umweltrelevanten Standorte. Chancen und Risiken im Blick Covestro setzt auf ein systematisches Chancen- und Risikomanagement als Basis für nachhaltigen Erfolg. Mit internen Kontrollsystemen, Compliance und Risikomanagement werden Risiken minimiert, Chancen genutzt und fundierte Entscheidungen für die Zukunft getroffen. Performance Materials: Effizienz und Verfügbarkeit Das Segment Performance Materials setzt auf Effizienz, Innovationen und nachhaltige Produkte wie erneuerbares TDI und biobasiertes MDI. Wachstums schwerpunkte liegen in strategischen Industrien wie Bau und Möbel, wo die Nachfrage nach energieeffizienten Lösungen steigt. Solutions & Specialties: Innovation vorantreiben Das Segment Solutions & Specialties fokussiert sich auf nachhaltige, hochspezialisierte Lösungen für Zukunftsmärkte wie Smarthomes, Medizintechnik und Elektromobilität. Entscheidende Erfolgsfaktoren sind technologische Kompetenz, innovative Produkt entwicklung und eine kundenorientierte Lieferkette. Der Treiber der Zukunft KI und digitale Technologien sind zentrale Wegbereiter der "Sustainable Future"-Strategie von Covestro. Sie optimieren Prozesse, steigern Effizienz und verbessern die Interaktion mit Kunden. KI: Der Innovationsmotor von Covestro Ein Beispiel ist die KI-Lösung im Werk Dormagen: Sie steuert den Betrieb einer Produktionsstraße in unserem Desmophene-Betrieb vollständig autonom - von der Produktion bis zur Bereitstellung. In Leverkusen (Deutschland) und Santa Margarida (Spanien) berechnen KI-Anwendungen als "Navigationssysteme" optimale Aktionspfade, um Abläufe zu optimieren. Aber nicht nur in der Produktion kommt KI zum Einsatz. Mit dem Covestro Virtual Assistant steht Mitarbeitenden eine innovative Technologie basierend auf modernsten Sprachmodellen zur Verfügung. Der Virtual Assistant liefert in Echtzeit Einblicke in Budgets, Bestellungen und Forschungsdaten - und das in mehreren Sprachen. Regelmäßige Updates machen den Assistenten immer leistungsfähiger und helfen, internes Wissen effizient zu nutzen. Synergie zwischen Mensch und Maschine Die Verbindung von menschlicher Intelligenz und KI erschließt neue Potenziale, verbessert Prozesse und beschleunigt die Erreichung der ambitionierten Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens. Mit digitalem Kompetenzaufbau und innovativen Technologien stärkt Covestro seine Position als Branchenführer und gestaltet die Chemieindustrie von morgen. In Bewegung bleiben Veränderung passiert nicht von allein - sie muss gestaltet werden. Mit vier strategischen Hebeln haben wir uns im Jahr 2024 darauf konzentriert, die Weichen für eine stabile Zukunft zu stellen: unsere Anlagen effizienter nutzen, Absatz und Auslastung steigern, margenstarke Nachfrage fokussieren und Kosten konsequent im Blick behalten. Fortschritte durch gezielte Maßnahmen Diese Ansätze haben Wirkung gezeigt: Wir konnten die Verfügbarkeit unserer Anlagen an zentralen Standorten verbessern. Das hat es uns ermöglicht, Kundenbedürfnisse besser zu erfüllen und unsere Produktionskapazitäten effektiver einzusetzen. Gleichzeitig haben Kosteneffizienz und Prozessanpassungen dazu beigetragen, uns noch resilienter aufzustellen. Parallel haben wir weiter in Innovationen investiert, um Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität voranzutreiben. Covestro ist gut aufgestellt, um den Wandel weiter aktiv zu gestalten. Die strategischen Hebel, die 2024 Fortschritte ermöglicht haben, bleiben auch im kommenden Jahr im Fokus. Wir setzen darauf, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die unseren Kunden und Partnern echten Mehrwert bieten und darauf abzielen, langfristigen Wert für Covestro und unsere Stakeholder zu schaffen. Fokus auf unser Geschäft "Sicherheit ist die Basis für alles, was wir tun. Der Safety & Health Day ist ein tolles Beispiel dafür, wie wir bei Covestro darauf achten, unsere Sicherheit und Gesundheit nicht aus dem Blick zu verlieren." Thorsten Dreier, Vorstand für Technologie von Covestro Altkunststoff wird zirkulärer Rohstoff Langfristige Partnerschaft: Ab Ende 2027 beliefert Encina, Hersteller von ISCC PLUS-zertifizierten zirkulären Chemikalien, Covestro mit chemisch recycelten Rohstoffen. Diese Rohstoffe ermöglichen die Herstellung nachhaltigerer Produkte mit reduziertem CO2-Fußabdruck. Nachhaltigere Produktionsprozesse Wir erweitern unsere Kapazitäten mit modernsten klimafreundlichen Technologien. Dabei setzen wir auf maximale Energieeffizienz und minimale Emissionen. "Das Engagement für Nachhaltigkeit ist ein unverzichtbarer Teil von allem, was wir tun. Durch die Allianz mit bp gehen wir einen weiteren Schritt auf unserem Weg, die Energienutzung in unserer gesamten Wertschöpfungskette so effizient und nachhaltig wie möglich zu gestalten." Andrea Firenze, General Manager bei Covestro Spanien Instandhaltung als Schlüssel Mit gezielten Instandhaltungsprojekten steigern wir unsere Anlagenzuverlässigkeit - für maximale Lieferzuverlässigkeit und starke Partnerschaften. Prozesse neu gedacht Wir verbessern kontinuierlich unsere Prozesstechnologien, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. Ein Beispiel ist die Heißphosgenerzeugung in Leverkusen, die den externen Dampfbedarf bei der HDI-Produktion deutlich reduziert und neue Maßstäbe in der Energieeffizienz setzt. Auch an unserem Standort in Dormagen arbeiten wir am Einsatz dieser Technologie. Investition in innovative Recyclingtechnologien Covestro verstärkt sein Engagement für die Kreislaufwirtschaft durch eine Beteiligung an BioBTX, einem Vorreiter im Bereich chemisches Recycling. Diese strategische Partnerschaft unterstützt den Bau der weltweit ersten Demonstrationsanlage für die BioBTX-ICCP-Technologie in den Niederlanden. Die Anlage ermöglicht die Herstellung wichtiger chemischer Bausteine wie Benzol, Toluol und Xylol aus gemischtem Kunststoffabfall und Biomüll. Ein Durchbruch im Recycling Mit einer Investition im mittleren einstelligen Millionenbereich treibt Covestro die Entwicklung einer Technologie voran, die jährlich 20 Kilotonnen Kunststoffabfälle verarbeiten kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen Recyclingmethoden kann dieser Ansatz gemischte Abfälle in wertvolle Rohstoffe für die Kunststoffproduktion umwandeln. Die Demonstrationsanlage ist ein entscheidender Schritt hin zur industriellen Nutzung und einer nachhaltigen Chemieindustrie. Ausbau des Kreislauf-Ökosystems Die Investition ist Teil des Venture-Capital-Programms von Covestro, das Start-ups und Scale-ups mit innovativen Lösungen unterstützt. Gemeinsam mit BioBTX erforscht Covestro weitere Recyclingmöglichkeiten für eigene Produkte und nutzt digitale Technologien zur Optimierung der Anlagenleistung. Die Anlage soll bis 2027 in Betrieb gehen und passt perfekt zu der Vision von Covestro, sich vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Gemeinsam mit BioBTX gestaltet Covestro die Zukunft des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft in Europa. Durchbruch bei biobasierten Chemikalien Ein großer Schritt für nachhaltige Chemie! Covestro hat an seinem Standort in Leverkusen eine Pilotanlage für biobasiertes Anilin eröffnet, die Erdöl durch Pflanzenbiomasse ersetzt. Dieser bahnbrechende Prozess, entwickelt in Zusammenarbeit mit führenden wissenschaftlichen Partnern, markiert einen wichtigen Meilenstein in Covestros Engagement für die Kreislaufwirtschaft. Anilin-Produktion neu definiert Anilin, ein essenzieller Rohstoff unter anderem für Isoliermaterialien in Gebäuden und Kühlschränken, basierte bisher auf fossilen Rohstoffen und trug somit zu CO 2 -Emissionen bei. Covestros innovative Methode verwendet pflanzenbasierte Zucker und reduziert den CO 2 -Fußabdruck erheblich. Mit einer Investition in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags wird die Pilotanlage die Technologie weiterentwickeln und auf industrielle Maßstäbe vorbereiten, um der steigenden globalen Nachfrage nach Anilin gerecht zu werden. Die Kraft der Biotechnologie nutzen Ein maßgeschneiderter Mikroorganismus hilft dabei, einen aus Pflanzen gewonnenen industriellen Zucker durch Fermentation in ein Zwischenprodukt umzuwandeln. Dies geschieht unter milderen und damit umweltverträglicheren Bedingungen als in herkömmlichen Verfahren. In einem zweiten Schritt entsteht dann aus dem Zwischenprodukt durch chemische Katalyse das Anilin mit hundert Prozent pflanzlichem Kohlenstoff. Dieser Ansatz wird durch Fördermittel der Bundesregierung und Kooperationen mit führenden Universitäten unterstützt. Gäste der Eröffnung, darunter die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, lobten das Projekt als Vorreiter für Innovation und Zusammenarbeit. Mit diesem Durchbruch stärkt Covestro seine Führungsrolle in der nachhaltigen Chemie und zeigt, dass Innovation und Umweltverantwortung Hand in Hand gehen. Fokus auf unsere Kunden Zusammenarbeit vereinfachen Wir wollen unseren Kunden den Zugang zu Informationen leicht und die Zusammenarbeit effizient gestalten. Daher setzt Covestro mit seinem Solution Center auf einen umfassenden Einblick in Lösungen und Innovationen, während der "Covestro Direct Store" eine digitale Plattform für Angebote und Verhandlungen bietet. Unsere Wirkkraft Die innovativen Materialien von Covestro spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen und der Unterstützung wachsender Märkte weltweit. Von Leichtbaulösungen im Automobilsektor und energieeffizienter Dämmung im Bauwesen bis hin zu spezialisierten Materialien für erneuerbare Energien fördern unsere Produkte Fortschritt und Effizienz. Von Altreifen zu Autoteilen Neste, Borealis und Covestro zeigen, wie Altreifen durch chemisches Recycling zu hochwertigen Kunststoffen für Automobilanwendungen verarbeitet werden können. Die Projektvereinbarung treibt die Kreislaufwirtschaft voran, indem chemisches Recycling effizient genutzt wird, um aus Abfallstoffen wieder hochwertige Kunststoffe herzustellen. Gemeinsam klimaneutral Mit unserem Lieferantenbindungsprogramm treiben wir die Reduktion von Scope-3-Emissionen voran, indem wir gemeinsam mit Lieferanten Maßnahmen zur NettoNull-Strategie entwickeln. Zudem digitalisieren wir unsere Einkaufsprozesse und -systeme, um die Beschaffung für uns und unsere Lieferanten effizienter und effektiver zu gestalten. Vertrauen fördern, Beziehungen vertiefen Covestro legt großen Wert auf starke Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Mit transparentem Austausch, offener Kommunikation und industriespezifischen Teams bauen wir Vertrauen auf und stärken nachhaltige Partnerschaften. Covestro und Team Sonnenwagen Innovation ist der Schlüssel bei Covestro - und die Partnerschaft mit Team Sonnenwagen ist eine echte Inspirationsquelle. Seit sechs Jahren unterstützt Covestro die Aachener als Hauptsponsor, doch die Zusammenarbeit ist weit mehr als Sponsoring: Es ist eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Die Studierenden treiben mit Leidenschaft die Grenzen der Elektromobilität voran und motivieren Covestro zusätzlich, innovative Lösungen zu entwickeln. Erfolge feiern - auf und neben der Rennstrecke Mit dem aktuellen Solarauto Covestro Adelie und dem Vorgänger Covestro Photon fuhr das Team auf dem Formel-1-Kurs in Zolder (Belgien) die Plätze zwei und drei bei der Europameisterschaft ein. 2022 wurde dort die Europameisterschaft gefeiert - ein Meilenstein, der auch die Mitarbeitenden begeisterte. Im Herbst tourte das Team durch Europa und besuchte gleich neun Covestro-Standorte. Weil die Partnerschaft hervorragend läuft, wird sie verstärkt. In den in der Entwicklung befindlichen Sonnenwagen 5 schaffen es mindestens sieben Covestro-Materialien, wahrscheinlich mehr. Ein neuer Rekord! Bei der World Solar Challenge 2025 werden sich die Materialien und Lösungen von Covestro und Partnern im australischen OutbackHärtetest beweisen können - als Vize-Europameister ein Favorit und ein starker Markenbotschafter für Covestro. Gemeinsam eine nachhaltige Zukunft aufbauen Zusammenarbeit ist entscheidend für Innovation und Fortschritt - vor allem bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel. Covestro hat starke Partnerschaften mit Branchenführern aufgebaut, um Nachhaltigkeit und zirkuläre Lösungen in verschiedenen Sektoren voranzutreiben. Aber wie können diese Kooperationen eine grünere Zukunft gestalten? Ein paar Beispiele aus dem Jahr 2024! Nachhaltigere Klebstoffe für Holzbauteile mit Henkel Henkel und Covestro entwickeln Holzklebstoffe mit biobasierten Rohstoffen weiter. Mithilfe des Massenbilanzansatzes stammen über 60 Prozent 1 der Klebstoffkomponenten aus erneuerbaren Rohstoffen. Diese Klebstoffe machen den Holzbau langlebiger und nachhaltiger, senken den CO 2 -Fuß-abdruck von Gebäuden und fördern die Kreislaufwirtschaft. #GreenMagenta mit der Deutschen Telekom Covestro kooperierte mit der Deutschen Telekom, um das Gehäuse von TV-Box und Fernbedienung ihres Produkts MagentaTV One aus Makrolon® RE herzustellen - einem Polycarbonat aus über Massenbilanz zugeordneten Bioabfällen. Gegenüber fossilbasierten Alternativen weist dieses Material in der Herstellung (Cradle-to-Gate 2 ) einen um rund 80 Prozent reduzierten CO 2 -Fußabdruck auf. Die Zusammenarbeit zeigt, dass nachhaltige Materialien hohe Leistung ohne Kompromisse bieten können. Effiziente Isolierung mit Carlisle Um die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern, liefert Covestro biozirkuläres MDI 3 für Dämmplatten an Carlisle. Mit einem CO 2 - Reduktionspotenzial von bis zu 99 Prozent 4 im Vergleich zu herkömmlichen, ölbasierten Produkten ermöglicht dieses MDI die Herstellung leistungsstarker, kohlenstoffarmer Dämmstoffe und unterstützt Netto-Null-Ziele im Bauwesen. 1 Anteil der organischen Masse ohne anorganische Stoffe 2 Betrachtet wurde der Abschnitt von der Ressourcengewinnung (Cradle) bis zum Werkstor. Die Bewertung basiert auf den ISO-Normen 14040 und 14044 und wurde vom TÜV Rheinland auf Plausibilität kritisch geprüft, es berücksichtigt den "biogenic carbon uptake". 3 Biozirkuläres MDI enthält ~60 % ISCC PLUS-zertifizierte Rohstoffe. Die Berechnung basiert auf Covestro-spezifischen Produktions- und Lieferkettendaten, wobei fossile Rohstoffe über den Massenbilanzansatz durch ISCC PLUS-zertifizierte nachwachsende Rohstoffe ersetzt werden. 4 Genauer prozentualer Anteil hängt vom Prozentsatz an allokiertem Rohstoff ab. Kapitalmarkt Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wie bereits in den Vorjahren hat sich Covestro auch im Jahr 2024 in einem sehr herausfordernden Umfeld bewähren müssen. Das anhaltend schwache Wachstum vor allem in den großen Industrieländern Europas sowie der fortgesetzte Inflationsdruck haben die Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens weiterhin erschwert - dies alles vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten geopolitischen Weltlage und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels. Angesichts der außerordentlich komplexen Gesamtsituation, die immer rascheren Veränderungen unterliegt, hat der Vorstand die Strategie angepasst, um Covestro auf Erfolgskurs zu halten und rundum zukunftssicher zu machen. Wir als Aufsichtsrat tragen die Entscheidungen vollumfänglich mit, da wir von der generellen Ausrichtung unseres Unternehmens mit dem Fokus auf die Kreislaufwirtschaft weiterhin überzeugt sind und hier für die Zukunft unverändert erhebliche Chancen sehen. Ebenso unterstützen wir die Pläne und Aktivitäten des Vorstands zur Verbesserung der internen Leistungsfähigkeit, um dauerhaft das volle Potenzial von Covestro zu heben. Da im vergangenen Jahr erneut viele Meilensteine erreicht wurden, sieht der Aufsichtsrat unser Unternehmen insgesamt auf dem richtigen Kurs. Als einen großen Erfolg verbuchen wir die fortgesetzte Ausweitung des Angebots an nachhaltigen Produkten und Lösungen für unsere Kunden in wichtigen Industriezweigen. Hinzu kommt die weitere Umstellung der Produktion auf nachhaltige Rohstoffe, erneuerbare Energien und Recycling, womit unser Unternehmen erneut seine Innovationkraft unter Beweis gestellt hat. Zudem hat Covestro seine Position als Vorreiter der Digitalisierung in der chemischen Industrie weiter ausgebaut und macht sich insbesondere die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz zunutze. Neben strategischen Themen hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2024 u.a. mit einem Wechsel in der Unternehmensleitung befasst. Hier wurde Monique Buch einstimmig zur neuen Marketing- und Vertriebsvorständin (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro berufen. Sie wird dem Vorstand ab dem 1. Juni 2025 angehören und tritt zum 1. August 2025 die Nachfolge von Sucheta Govil an, die seit dem Jahr 2019 als CCO amtiert. Ein weiteres wichtiges Thema im Geschäftsjahr 2024 war das Angebot der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) zur Übernahme unseres Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat die Offerte und die vorangegangenen unverbindlichen Interessenbekundungen zusammen mit dem Vorstand im Jahresverlauf sehr sorgfältig geprüft. Zusammen mit dem Vorstand sind wir schließlich zu der Überzeugung gelangt, dass die vorgeschlagene Transaktion für Covestro erhebliche Chancen bietet. Es kam dann am 1. Oktober 2024 zu der Unterzeichnung der Investitionsvereinbarung und im Nachgang wurde den Aktionärinnen und Aktionären das Übernahmeangebot durch ADNOC unterbreitet. Nach intensiver Prüfung der Angebotsunterlage haben wir gemeinsam mit dem Vorstand den Aktionärinnen und Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität, den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich - teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie auf der Grundlage von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet. Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 zu insgesamt zwölf Sitzungen zusammen, bei denen immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren. Zusätzlich gab es insgesamt 21 Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse des Aufsichtsrats. Die regulären Aufsichtsratssitzungen wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt, während die kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzungen per Videokonferenzen abgehalten wurden. Die Sitzungen der Ausschüsse wurden vorwiegend in Form von Videokonferenzen durchgeführt, sofern sie nicht am selben Tag wie eine der Präsenz-Aufsichtsratssitzungen stattfanden. Die Prüfungsausschusssitzung zum Halbjahresabschluss wurde ebenfalls als Präsenzsitzung durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Covestro AG und seiner Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt teil. scrollen Aufsichtsrat Präsidium Prüfungsausschuss Mitglied des Aufsichtsrats Sitzungsteilnahme Sitzungsteilnahme Sitzungsteilnahme Dr. Christine Bortenlänger 2 11 / 12 - 4 / 4 Dr. Christoph Gürtler 12 / 12 - - Oliver Heinrich 2 7 / 8 - - Lise Kingo 2 11 / 12 - - Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 3 11 / 12 5 / 5 4 / 4 Irena Küstner 2 11 / 12 - 4 / 4 Frank Löllgen 2 12 / 12 1 / 2 3 / 3 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 12 / 12 5 / 5 - Petra Reinbold-Knape 4 / 4 3 / 3 1 / 1 Dr. Sven Schneider 2 10 / 12 - 4 / 4 Regine Stachelhaus 12 / 12 5 / 5 - Marc Stothfang 12 / 12 - - Patrick Thomas 2, 3 10 / 12 - 4 / 4 Gesamt 135 / 144 19 / 20 24 / 24 scrollen Personalausschuss Nominierungsausschuss Nachhaltigkeitsausschuss Mitglied des Aufsichtsrats Sitzungsteilnahme Sitzungsteilnahme Sitzungsteilnahme Dr. Christine Bortenlänger 2 - - - Dr. Christoph Gürtler 7 / 7 - 4 / 4 Oliver Heinrich 2 - - - Lise Kingo 2 - - 4 / 4 Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 3 6 / 7 - - Irena Küstner 2 - - - Frank Löllgen 2 - - - Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 7 / 7 1 / 1 - Petra Reinbold-Knape - - - Dr. Sven Schneider 2 - - - Regine Stachelhaus 7 / 7 1 / 1 - Marc Stothfang - - 4 / 4 Patrick Thomas 2, 3 - 1 / 1 3 / 4 Gesamt 27 / 28 3 / 3 15 / 16 scrollen Gesamtanzahl aller Sitzungen 1 Mitglied des Aufsichtsrats Sitzungsteilnahme in % Dr. Christine Bortenlänger 2 15 / 16 93,8 Dr. Christoph Gürtler 23 / 23 100,0 Oliver Heinrich 2 7 / 8 87,5 Lise Kingo 2 15 / 16 93,8 Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 3 26 / 28 92,9 Irena Küstner 2 15 / 16 93,8 Frank Löllgen 2 16 / 17 94,1 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 25 / 25 100,0 Petra Reinbold-Knape 8 / 8 100,0 Dr. Sven Schneider 2 14 / 16 87,5 Regine Stachelhaus 25 / 25 100,0 Marc Stothfang 16 / 16 100,0 Patrick Thomas 2, 3 18 / 21 85,7 Gesamt 223 / 235 94,9 1 Sieben Aufsichtsrats- und 15 Ausschusssitzungen haben in Form einer Videokonferenz stattgefunden, fünf Aufsichtsrats- und sechs Ausschusssitzungen haben in Präsenz stattgefunden. 2 Abwesenheit bei kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzungen aufgrund von zeitlicher Nichtverfügbarkeit 3 Abwesenheit aus persönlichen Gründen Insgesamt haben die Aufsichtsratsmitglieder mit einer Teilnahmequote von 94,9 % an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Des Weiteren haben einige Aufsichtsratsmitglieder an den für eine Gastteilnahme vorgesehenen Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses teilgenommen (Irena Küstner hat an allen vier Sitzungen teilgenommen, der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Richard Pott und die stellvertretende Vorsitzende Petra Kronen haben jeweils zweimal und Oliver Heinrich einmal teilgenommen). Dr. Richard Pott hat zudem an allen vier Prüfungsausschusssitzungen als Gast teilgenommen. An den außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums zur Befassung mit der potenziellen Übernahme der Covestro AG durch ADNOC haben als Gäste Frank Löllgen und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, wie folgt teilgenommen: Dr. Sven Schneider war bei allen vier Sitzungen zugegen und Frank Löllgen hat an drei Sitzungen als Gast teilgenommen, bevor er dann als Nachfolger der aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Petra Reinbold-Knape deren Nachfolge im Präsidium antrat. Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2024 im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung und die Fortentwicklung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium. Im Juni 2024 haben die Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Aufsichtsratssitzung an einer Schulung zum Thema Korruptionsprävention teilgenommen. Im Oktober 2024 fand ein vom Vorstand im Zusammenhang mit der sogenannten Strategiesitzung organisierter Workshop statt, in dem Covestro-spezifische und für Covestro relevante Themen beleuchtet und diskutiert wurden: Generierung zusätzlicher Wertbeiträge für das Unternehmen, Wertschöpfung durch Optimierung der finanziellen Performance und durch anorganisches Wachstum sowie Hebung von Potenzialen durch künstliche Intelligenz und deren Implementierung. Des Weiteren nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an zwei Veranstaltungen mit externen Referenten teil, die jeweils an einem Vorabend der Aufsichtsratssitzungen stattfanden und die zum einen die weltwirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren zum Inhalt hatten und zum anderen die spezielle Situation in den USA im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen und in Hinblick auf mögliche Wahlausgänge. Personelle Wechsel im Aufsichtsrat Zum Ende der Hauptversammlung am 17. April 2024 ist Frau Petra Reinbold-Knape aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, die ihr Mandat aus Altersgründen niedergelegt hat. An ihre Stelle trat Herr Oliver Heinrich im Mai 2024 durch gerichtliche Bestellung. Zum 31. Dezember 2024 ist Frau Petra Kronen, seit Gründung der Covestro AG stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, ebenfalls aus Altersgründen und im Zusammenhang mit ihrer Versetzung in den Ruhestand als Angestellte von Covestro und als Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von Covestro. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern Frau Petra Kronen und Frau Petra Reinbold-Knape für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Frau Kronen gilt der besondere Dank für ihre Rolle als stellvertretende Vorsitzende, die sie vorbildlich ausgefüllt hat. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro. Wesentliche Themen des Jahres waren auch die kontinuierliche Befassung mit dem Interesse von ADNOC an der Übernahme der Covestro AG und die Suche nach einem neuen Marketing- und Vertriebsvorstand (Chief Commercial Officer, CCO) als Nachfolger für die im Jahr 2025 aus dem Vorstand ausscheidende Sucheta Govil, die keine weitere Verlängerung ihres Vorstandsvertrags anstrebt. Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens, die ökonomischen Herausforderungen und die Maßnahmen des Vorstands sowie die Berichterstattung des Vorstands über die Gespräche mit ADNOC waren Gegenstand jeder Aufsichtsratssitzung. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen sowie auch im Rahmen von Umlaufbeschlüssen schwerpunktmäßig folgenden Themen: Am 12. Januar 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2023 und legte diesen im Einklang mit den für die Berechnung des Bonus anzuwendenden Leistungskennzahlen auf 50 % fest. Der Vorstand hat einen entsprechenden Beschluss für die Mitarbeitenden gefasst. Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses am 25. Januar 2024 legte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses fest, die Funktionseinkommen für die Mitglieder des Vorstands nicht anzupassen und somit auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen. Der Fokus der Aufsichtsratssitzung im Februar (28. Februar 2024) lag wie üblich auf den Jahresabschlüssen und den zugehörigen Berichten. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Weiterhin befasste er sich intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch diejeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Des Weiteren wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2024 aktualisiert bzw. ergänzt. Ein weiterer Gegenstand dieser Sitzung war die Befassung mit dem Plan für eine an die Marktgegebenheiten angepasste optimierte Aufstellung für eine der Covestro Geschäftseinheiten, dem in dieser Sitzung zugestimmt wurde. Weiterhin wurden verschiedene Vergütungsthemen besprochen und dem Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem auch mit seiner Selbstüberprüfung bezüglich der Effektivität und Effizienz seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2023. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats und aller seiner Ausschüsse als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden weiterhin die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde. In der Aufsichtsratssitzung am 17. April 2024 stand insbesondere die am selben Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung im Mittelpunkt, die im virtuellen Format durchgeführt wurde. In einem Umlaufbeschluss am 19. April 2024 wurde Frank Löllgen als Nachfolger für die mit Ablauf des 17. April 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Petra Reinbold-Knape in das Präsidium und in den Prüfungsausschuss gewählt. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Juni 2024 befasste sich der Aufsichtsrat neben einem ausführlichen Bericht des Vorstands über den bisherigen Verlauf der ergebnisoffenen Gespräche mit ADNOC (siehe dazu näher unten) mit der Liquidität des Unternehmens. Innerhalb dieser Sitzung fand auch eine Schulung des Aufsichtsrats zum Thema Korruptionsprävention statt. In der Aufsichtsratssitzung am 9. Oktober 2024 stand turnusgemäß das Thema Unternehmensstrategie im Mittelpunkt, nachdem sich der Aufsichtsrat wie auch in den Vorjahren am Vortag in einem vom Vorstand organisierten Strategieworkshop intensiv mit Strategiefragen auseinandergesetzt hatte. Hier ging es um die Aktualisierung der Unternehmensstrategie nach Vertiefungen von Optionen für zusätzliche Wertbeiträge wie optimale finanzielle Performance, anorganisches Wachstum durch Mergers & Acquisitions sowie das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Unternehmensstrategie wurde auch das zugehörige angepasste System der Leistungskennzahlen zur Messung der Strategieumsetzung vorgestellt und diskutiert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt dieser Aufsichtsratssitzung war die Verlängerung eines Liefervertrags für chemische Komponenten zur Herstellung von Polyurethanen. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung eine Anpassung der Ressortverteilung des Vorstands zur optimalen Entwicklung der beiden Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties mit einer Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Nachfolge im Vorstandsbereich des Chief Commercial Officers (CCO) und bestellte Frau Monique Buch zum Vorstandsmitglied ab dem 1. Juni 2025 und zur Nachfolgerin von Sucheta Govil als CCO ab dem 1. August 2025. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Vergütungsthemen. Turnusgemäß überprüfte er die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und befasste sich mit der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand. Er beschloss ein neues System für die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands (Profit Sharing Plan) mit einer Gültigkeit für die Jahre 2025-2027. In einem weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkt setzte sich der Aufsichtsrat detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2025 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick auseinander. Er genehmigte sowohl die Unternehmensplanung als auch den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2025. Er befasste sich außerdem mit dem Stand der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den Planungen für den Nachhaltigkeitsbericht für das aktuelle Geschäftsjahr. Im Nachgang zu der Erörterung in der Sitzung am 12. Dezember 2024 gab der Aufsichtsrat zudem seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) per Umlaufbeschluss am 23. Dezember ab. Aufgrund der potenziellen Übernahme der Covestro AG durch ADNOC war erstmalig eine Abweichung vom DCGK und zwar in Bezug auf Empfehlung G.10 Satz 2 zu erklären. Hintergrund dieser Abweichung war die Entscheidung des Aufsichtsrats zur geplanten Anpassung der Vorstandsvergütung (siehe dazu auch im folgenden Absatz). Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat im Jahr 2024 sieben außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 12. Januar, am 11. April, am 24. Juni, am 23. Juli, am 23. September, am 1. Oktober und am 7. November 2024. Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats dienten seiner umfassenden Information zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundungen bzw. im späteren Verlauf des Angebots von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG, teils auf Basis vorangegangener Erörterungen in Sitzungen des Präsidiums. Der Vorstand berichtete in den außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats, wie zuvor teils schon im Präsidium, ausführlich zum aktuellen Sachstand und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Der Aufsichtsrat hatte hierbei Gelegenheit, jeweils Fragen zum aktuellen Sachstand zu stellen und eigene Punkte in die Gespräche mit ADNOC einzubringen. Am 1. Oktober 2024 wurden finale Aspekte einer Investitionsvereinbarung zwischen der Covestro AG und ADNOC erörtert und der Aufsichtsrat stimmte in dieser Sitzung dem Abschluss dieser Vereinbarung zu. Am 7. November 2024 diskutierte der Aufsichtsrat die gemeinsame begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot von ADNOC und verabschiedete diese. Mit Blick auf die Pflichten der Vorstandsmitglieder nach Maßgabe des Vergütungssystems für den Vorstand bzw. des Long-Term-Incentive-Programms (Prisma), für die Dauer der Vorstandstätigkeit eine bestimmte Anzahl von Covestro-Aktien zu halten, hat der Aufsichtsrat am 7. November 2024 nach Erörterung der Vor- und Nachteile und entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses beschlossen, dass das Vergütungssystem und das Long-Term-Incentive-Programm im Hinblick auf das Übernahmeangebot angepasst werden sollen, um die Haltepflichten der Vorstandsmitglieder aufzuheben. Außerdem hat der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang der Einlieferung von Covestro-Aktien durch den Vorstand zugestimmt, sodass die Vorstandsmitglieder das Übernahmeangebot für ihre Covestro-Aktien annehmen können. In den verschiedenen außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats wurden, auch unter Hinzuziehung externer Berater, der Sachstand und die Sichtweisen des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Informationen des Vorstands eingehend diskutiert. Die zum jeweiligen Prozessstand anstehenden nächsten Schritte wurden hierbei eng mit dem Vorstand abgestimmt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über fünf dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben weiterhin effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal-, ein Nominierungs- und ein Nachhaltigkeitsausschuss. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben. Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die des Prüfungsausschusses und des Nachhaltigkeitsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Das paritätisch besetzte Präsidium trat im Jahr 2024 zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. In dieser Sitzung am 27. November 2024 befasste sich das Präsidium mit der jährlichen Überprüfung der im Jahr 2022 eingeführten Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats. Dabei wurde das im Jahr 2024 neu hinzugekommene Aufsichtsratsmitglied Oliver Heinrich in die Qualifikationsmatrix aufgenommen. Die Überprüfung der Kompetenzen und Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder führte zu keinem weiteren Änderungsbedarf. Darüber hinaus hielt das Präsidium im Jahr 2024 vier außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 11. Januar, am 14. März, am 5. April und am 6. Mai 2024. Gegenstand aller außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums wie auch der sieben außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats war die eingehende Beratung zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundungen von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG. Die außerordentlichen Präsidiumssitzungen dienten dabei teilweise auch der Vorbereitung nachfolgender außerordentlicher Aufsichtsratssitzungen. Wie bereits berichtet, nahmen neben den Mitgliedern des paritätisch besetzten Präsidiums auch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, und Frank Löllgen als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson an den ersten drei außerordentlichen Präsidiumssitzungen teil. An der Sitzung des Präsidiums am 6. Mai 2024 nahm Dr. Sven Schneider als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson teil; Frank Löllgen hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Nachfolge von Petra Reinbold-Knape im Präsidium angetreten. Der Vorstand berichtete dem Präsidium in allen außerordentlichen Sitzungen jeweils ausführlich zum aktuellen Sachstand der Interessensbekundungen von ADNOC und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Das Präsidium beriet auf dieser Grundlage, auch unter Hinzuziehung externer Berater, eingehend und stimmte die weiteren Schritte eng mit dem Vorstand ab. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr am 27. Februar, 29. April, 29. Juli und 28. Oktober 2024 insgesamt viermal, jedes Mal in Gegenwart des Finanzvorstands und in Gegenwart des Abschlussprüfers. Bei einem Arbeitsmeeting am 12. Juni waren nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend. Der Prüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen sowie dem zusammengefassten Lagebericht zuzustimmen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Quartalsmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2024 vor deren Veröffentlichung. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Aspekte überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich u. a. auf die entsprechende Berichterstattung der Leitung der Unternehmensfunktionen Corporate Audit und Law, Intellectual Property & Compliance sowie des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Aufsichtsratsvorschlags zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen. Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss entsprechend. Besondere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss in diesem Geschäftsjahr beschäftigte, waren Chancen- und Risikoaspekte sowie regulatorikbezogene Themen wie das Cyberrisiko (speziell bzgl. Sicherheit von Produktions- und Technik-IT-Systemen) sowie die Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit einhergehende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Weitere besondere Themen waren die Ergebnisse einer Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des internen Kontrollsystems, ein Update zu Steuerpositionen und Steuerrisiken sowie die Befassung mit einem Update zum Pensionsvermögen und zu Pensionsverpflichtungen. Das stichprobenbasierte Bilanzkontrollverfahren für das Geschäftsjahr 2023, welches seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im 2. Halbjahr 2024 initiiert wurde, war ein spezifisches Thema für das Jahr 2024. Die Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen, zusammengefassten Lageberichts der Covestro AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 3 WpHG hat keine Beanstandungen im Sinne einer Fehlerfeststellung nach § 109 Absatz 1 Satz 1 WpHG ergeben, da kein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder sonstige, durch Gesetz zugelassene Rechnungslegungsstandards (IFRS) festgestellt wurde. Das Prüfungsverfahren wurde im Dezember 2024 abgeschlossen. Ein weiteres spezifisches Thema betraf die Auswirkungen des sogenannten "Blue-Screen-Vorfalls", der sich am 19. Juli 2024 bei einem regulären Update der weltweit eingesetzten CrowdStrike-Software ereignete. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Unternehmensfunktion Corporate Audit. Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahm auch die jeweilige Leitung der zuständigen Unternehmensfunktionen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstattete Bericht und beantwortete Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Prüfungsausschuss setzte im Berichtszeitraum seine Praxis der sogenannten Closed Sessions fort, in denen im Rahmen einer Sitzung ein Austausch zwischen dem Abschlussprüfer und dem Ausschuss ohne Anwesenheit des Vorstands möglich ist. Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen. Ein Thema von besonderer Bedeutung war in diesem Jahr die Suche und Bestellung der Nachfolge im Amt des Chief Commercial Officers für die im Jahr 2025 ausscheidende Vorständin Sucheta Govil. Dieses Thema war Gegenstand aller Personalausschusssitzungen ab Februar 2024. In seiner ersten Sitzung am 12. Januar 2024 befasste sich der Personalausschuss mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2023 und empfahl dem Aufsichtsrat, diesen auf fünfzig Prozent festzulegen. In einem Umlaufbeschluss am 23. Januar 2024 befasste sich der Personalausschuss mit den Funktionseinkommen der Vorstandsmitglieder und legte fest, diese aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage, die ein hohes Kostenbewusstsein erfordert, nicht anzupassen, sondern konstant zu halten, entsprechend dem Vorgehen, das der Vorstand auch für die Leitenden Angestellten des Unternehmens vorgesehen hat. In seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschäftigte sich der Personalausschuss u. a. mit der Festlegung der Leistungskennzahlen für die CO 2 -Komponente in der neu aufgelegten Tranche 2024-2027 der langfristigen variablen Vergütung (LTI). In dieser Sitzung fasste der Personalausschuss zudem den Beschluss, für den Nachfolgeprozess für das Amt des Chief Commercial Officers im Vorstand eine Personalberatung zu beauftragen. In seiner Sitzung am 12. Juni 2024 diskutierte der Personalausschuss Optionen für die Berücksichtigung eines Diversitätskriteriums in der Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vergütung des Vorstands. Zusammen mit dem Fachbereich wurden eingehend Vor- und Nachteile, rechtliche Aspekte sowie Erfahrungen in der Industrie zur Wirksamkeit einer solchen Kennzahl beleuchtet. Der Ausschuss entschied, das aktuelle, im Jahr 2023 um eine Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" erweiterte Vergütungssystem zunächst unverändert zu belassen. In der Sitzung am 9. Oktober befasste sich der Personalausschuss mit der Anpassung der Ressortverteilung des Vorstands zur optimalen Entwicklung der beiden Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties und empfahl dem Aufsichtsrat, diesem neuen Ressortverteilungsplan mit einer Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 zuzustimmen. Des Weiteren befassten sich die Ausschussmitglieder mit ersten Überlegungen für die Ausgestaltung des ab 2025 neu aufzusetzenden Bonussystems für die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands (Profit Sharing Plan 2025-2027). In der Sitzung am 7. November 2024 beschäftigte sich der Personalausschuss mit dem Vergütungssystem des Vorstands und empfahl dem Aufsichtsrat, im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von ADNOC das Vergütungssystem des Vorstands bezüglich der aktienbasierten langfristigen Vergütung und der Verpflichtung des Haltens von Covestro-Aktien anzupassen und der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorzulegen. In der Sitzung am 13. November 2024 befasste sich der Personalausschuss abschließend mit der Nachfolge für die Position des Chief Commercial Officers (CCO) im Vorstand und empfahl dem Aufsichtsrat, Frau Monique Buch als CCO und als Nachfolge für Sucheta Govil ab dem 1. August 2025 zu bestellen. Themen der Sitzung am 12. Dezember waren die jährliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die langfristige variable Vergütung des Vorstands sowie die kurzfristige variable Vergütung für das aktuelle Jahr. Zudem wurden die im Oktober gestarteten Überlegungen zur Ausgestaltung eines ab 2025 gültigen Bonussystems für die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands abgeschlossen und dem Aufsichtsrat ein neues Bonussystem (Profit Sharing Plan) für die Jahre 2025-2027 empfohlen. Der Nachhaltigkeitsausschuss trat zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Hauptthemen seiner Beratungen waren die Kreislaufwirtschaft, die Verfolgung der Scope-1- , Scope-2- und Scope-3-Ziele sowie die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In seiner ersten Sitzung am 16. Februar 2024 beschäftigte sich der Nachhaltigkeitsausschuss mit der Prüfung der nachhaltigkeitsbezogenen Inhalte im Konzernlagebericht und empfahl die Billigung der nichtfinanziellen Konzernerklärung für das Jahr 2023. Des Weiteren befasste er sich mit dem Stand der wichtigsten Umsetzungsmaßnahmen der beschlossenen Scope-3-Ziele und der Handhabung von Risiken im Zusammenhang mit diesen Zielen. In der zweiten Sitzung am 25. Mai 2024 verschafften sich die Ausschussmitglieder einen Überblick über regulatorische Risiken - diskutierten aber auch mögliche Chancen, die sich aus der Regulatorik ergeben. Ein weiteres Fokusthema war bezüglich des Aspekts Menschenrechte und der diesbezüglichen Sorgfaltspflicht ein Überblick über das Menschenrechtsmanagementsystem von Covestro und die Ergebnisse des Risikomanagementsystems für Menschenrechte 2023. Des Weiteren beschäftigte sich der Nachhaltigkeitsausschuss mit einem Überblick über die Fortschritte bei den Scope-1- und Scope-2-Zielen. Im Vordergrund der Sitzung am 23. September standen die Themen CSRD-Umsetzung bei Covestro und Projekte zur Kreislaufwirtschaft bei Covestro. Beim Thema CSRD befasste sich der Ausschuss mit dem Stand der CSRD-Umsetzung, dem Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Bezüglich der Kreislaufwirtschaft wurden der vom Vorstand vorgestellte strukturierte Ansatz des Kreislaufwirtschaftsstrategieprojekts diskutiert und einzelne Initiativen näher beleuchtet. In seiner Sitzung am 22. November befasste sich der Ausschuss eingehend mit der doppelten Materialitätsanalyse als dem Kernelement der CSRD sowie mit dem allgemeinen aktuellen Stand der CSRD-Umsetzung und dem weiteren Prozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ein inhaltliches Thema waren physische Klimarisiken und potenzielle Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft von Covestro. Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich in dieser letzten Sitzung des Jahres 2024 auf Prioritäten und Kernthemen für das Jahr 2025. In allen Sitzungen des Jahres wurden zusätzlich zu den genannten spezifischen Themen jeweils aktuelle Entwicklungen und Anforderungen bezüglich EU-Chemikalienpolitik, Regulierungen, Ratings und Rankings diskutiert. Sofern relevant, beinhaltete die Diskussion aller im Nachhaltigkeitsausschuss angesprochenen Themen auch die Erörterung von damit verbundenen unternehmensspezifischen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses traten im Berichtsjahr 2024 am 27. November zusammen, um sich mit den für die Hauptversammlung 2025 anstehenden Wahlen von Anteilseignervertretern zu befassen und die entsprechenden Wahlvorschläge zu erarbeiten. Jahres- und Konzernabschluss / Abschlussprüfung Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten Prüfung unterzogen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 haben Marc Ufer und Dr. Kathryn Ackermann unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022. Der Prüfungsvermerk für die gesonderte Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurde von Oliver Geier und Claudia Fielenbach unterzeichnet, die beide zum 31. Dezember 2024 zum ersten Mal zeichneten. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG, des EnWG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Der Vergütungsbericht wurde einer inhaltlichen Prüfung unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, der einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Das Ausbleiben eines Jahresüberschusses führt dazu, dass es keinen Gewinnverwendungsvorschlag gibt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den jährlichen Vergütungsbericht gemeinsam aufgestellt. Corporate Governance und Entsprechenserklärung Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 28. April 2022 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2024 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die eine einmalige Abweichung von G.10 Satz 2 DCGK erklärt und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Dank des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen in einer Zeit vielfältiger Krisen. Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen. Leverkusen, 25. Februar 2025 Für den Aufsichtsrat Dr. Richard Pott, Vorsitzender Covestro-Aktie Entwicklung der Covestro-Aktie in schwachem konjunkturellen Umfeld Das Börsenjahr 2024 wie auch die Weltwirtschaft wurden weiterhin von der seit Mitte des Jahres 2022 anhaltenden, globalen Nachfragekrise in vielen Industrien geprägt. Neben dem Ukraine-Krieg beeinflussten insbesondere die Eskalation des Nahost-Konflikts sowie die weiter schwelenden Spannungen zwischen China und Taiwan bzw. China und den USA die Märkte. Der für Covestro relevante deutsche Leitindex DAX tendierte im Laufe des Jahres 2024 kontinuierlich stärker und erreichte am 12. Dezember 2024 trotz belastender konjunktureller und struktureller Faktoren getrieben durch Zins- und Inflationsdynamik ein neues Allzeithoch von 20.426,27 Punkten. Damit war der DAX insbesondere von der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung in der energieintensiven produzierenden Industrie abgekoppelt; er stieg seit Jahresbeginn um 18,8 % auf 19.909,14 Punkte. Der europäische Leitindex EURO STOXX 50 * stieg - trotz zwischenzeitlicher Schwächephasen - aufgrund deutlicher Gewinne im Laufe des 1. Halbjahres 2024 im Jahresvergleich um 7,7 % auf 4.869,28 Punkte. Insbesondere die europäischen Chemiewerte verzeichneten im Laufe des Jahres 2024 eine abgeschwächte Entwicklung gegenüber den Leitindizes DAX und EURO STOXX 50 bedingt durch die geringere Nachfrage aus der weiterverarbeitenden Industrie. Die schwache Nachfragesituation bei gleichzeitiger Erhöhung der Angebots-/ Produktionsmengen führte zu einer nachteiligen Margensituation, Entlastungen auf der Rohstoffseite mussten an die Kunden weitergegeben werden. Daraus ergab sich eine im Vergleich zum Jahr 2023 nochmals verschärfte Ergebnissituation. So sank der Index STOXX Europe 600 Chemicals ** bis zum Jahresende 2024 um 6,6 % gegenüber dem Jahresbeginn. Die Covestro-Aktie bewegte sich zu Beginn des Geschäftsjahres vorwiegend um die 50 €-Marke, der Tiefststand der Aktie wurde am 19. Februar 2024 mit 46,98 € verzeichnet. Dabei war die Aktienentwicklung nicht von der Geschäftsentwicklung beeinflusst, sondern zunächst von Spekulationen über den Verlauf der ergebnisoffenen Gespräche mit der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate). Am 24. Juni 2024 verkündete Covestro den Eintritt in konkrete Verhandlungen über eine mögliche Transaktion und den möglichen Abschluss einer Investitionsvereinbarung. Daraufhin stieg der Aktienkurs auf ein Niveau von 55 €, das er mit einer kurzen Schwächephase im August auch behaupten konnte. Als Folge des Abschlusses einer Investitionsvereinbarung zwischen Covestro und XRG P.J.S.C (XRG), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (zuvor: ADNOC International Limited, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)) mit einem möglichen Aktienangebot von 62 € pro Aktie stieg der Aktienkurs am 1. Oktober 2024 erneut deutlich an. Nach Veröffentlichung des Übernahmeangebotes am 24. Oktober 2024 begann die erste Angebotsphase, die am 27. November 2024 mit einer Annahmequote von 60,39 % abgeschlossen wurde. Im Rahmen der zweiten Angebotsphase vom 3. Dezember 2024 bis zum 16. Dezember 2024 erhöhte sich die Annahmequote auf 81,77 %. Gemeinsam mit den 9,81 % direkt durch XRG erworbenen Aktien sowie den angedienten Aktien entspricht dies zum 31.12.2024 einem Anteil von 91,58 % des Aktienkapitals von Covestro. Während der gesamten Angebotsphase notierte die Covestro-Aktie 1COV auf einem konstanten Niveau. Nach Ende der erweiterten Angebotsfrist gab der Kurs der Aktie leicht nach und beendete das Börsenjahr mit einem Schlusskurs von 56,16 €. Seit dem 30. Oktober 2024 werden die XRG angedienten Aktien unter dem Kürzel 1CO an der Börse gelistet und gehandelt. Der Verlauf des Aktienkurses der 1CO-Aktien entsprach während der Angebotsphase bis auf kleinere Abweichungen dem Kurs der 1COV-Aktie. Nach dem Ende der Angebotsphase tendierte die Aktie fest und schloss mit einem Kurs von 57,50 € das Jahr 2024 ab. Der Höchststand der Aktie 1COV wurde am 15. Oktober 2024 mit 58,48 € verzeichnet, während die 1CO-Aktie ihren Höchststand am 5. November 2024, mit 59,20 € erzielte. Gegenüber dem Schlusskurs des Jahres 2023 von 52,68 € entspricht dies im Börsenjahr 2024 einer Aktienperformance der 1COV-Aktie (ohne Dividenden-Reinvestition aufgrund der entfallenen Dividende für das Geschäftsjahr 2023) von 6,6 %. In der Folge der abgeschlossenen Angebotsphasen mit einer Annahmequote von 81,77 % wurden die angedienten Aktien und die 9,81 % bereits im XRG-Besitz befindlichen Aktien aus der Berechnung des Streubesitzes herausgerechnet und Covestro aufgrund eines verbleibenden Streubesitzes von unter 10 % am 27. Dezember 2024 aus dem DAX ausgeschlossen. Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro 10,8 Mrd. €, aufgeteilt in 1,9 Mrd. € in der Aktienlinie der nichtangedienten Aktien (1COV) und 8,9 Mrd € in der Aktienlinie der angedienten Aktien (1CO) basierend auf der Anzahl der ausstehenden Aktien von 188.740.330 Stück. Covestro hält 259.670 eigene Aktien. Das durchschnittliche tägliche Xetra-Handelsvolumen lag bei 673.034 Aktien für die 1COV-Aktie. Die 1CO-Aktie zeigte erwartungsgemäß ein deutlich geringeres Handelsvolumen. * EURO STOXX 50: europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet ** STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa. Covestro-Aktie im Überblick scrollen 1COV 1CO Durchschnittlicher Tagesumsatz in Tausend Aktien 673,0 43,3 Stichtagskurs (31.12.2024) in € 56,16 57,50 Höchstkurs in € 58,48 59,20 Tiefstkurs in € 46,98 56,20 Ausstehende Aktien (Stichtag) in Aktien 34.198.524 154.541.806 Marktkapitalisierung (Stichtag) in Mrd. € 1,9 8,9 Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse AG Dividendenpolitik Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns. Diese sieht vor, dass die Covestro AG zwischen 35 % und 55 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses an die Aktionäre der Covestro AG ausschüttet. Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird - wie für das Geschäftsjahr 2023 - gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2024 ausgeschüttet. Im Jahr 2024 erfolgte aufgrund des negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend keine Auszahlung pro dividendenberechtigter Aktie. Hauptversammlung am 17. April 2024 virtuell abgehalten Die ordentliche Hauptversammlung der Covestro AG fand am 17. April 2024 statt. Unter Berücksichtigung insbesondere der Gesetzgebung, der erteilten Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, der Aktionärsstruktur und der zu erwartenden Kosten hat sich Covestro Ende des Jahres 2023 zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung wie im Vorjahr entschlossen. Die Hauptversammlung entlastete den Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 mit großer Mehrheit. Das Konzernergebnis war mit - 198 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 negativ, sodass gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG ausgeschüttet wurde. Ebenso wie die Beschlussvorschläge zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden auch alle anderen Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit bestätigt. Aktienrückkaufprogramm Der Vorstand der Covestro AG hat am 17. April 2024 der Hauptversammlung eine erneuerte Ermächtigung zum Rückkauf von eigenen Aktien im Rahmen von 10 % des bestehenden Aktienkapitals vorgelegt. Die Hauptversammlung hat diese Ermächtigung mit einer Mehrheit von 93,48 % erteilt. ADR-Programm Das American-Depositary-Receipt(ADR)-Programm erleichtert globalen Investoren den Zugang zu Aktien des Unternehmens. Covestro-ADRs werden unter dem Kürzel "COVTY" am US-amerikanischen Over-the-Counter(OTC)-Markt gehandelt. Am Jahresende 2024 erreichte die Gesamtanzahl der ausstehenden ADRs 3,3 Mio. (Vorjahr: 7,4 Mio.). Moody's bestätigt Covestro-Rating und Ausblick Am 3. Mai 2024 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt, auch in Zukunft Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Mehrheit der Analysten bewerten Covestro-Aktie neutral Zum Jahresende 2024 wurde die Covestro-Aktie von zehn Wertpapierhäusern beurteilt: Ein Analyst empfahl sie zum Kauf und neun bewerteten sie neutral. Das angegebene Kursziel lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei rund 61 €. Stammdaten der Covestro-Aktien scrollen 1COV 1CO Grundkapital 34.458.194 € 154.541.806 € Ausstehende Aktien (Jahresende) 34.198.524 154.541.806 Gattung Nennwertlose Stammaktien (Inhaberaktien) Nennwertlose Stammaktien (Inhaberaktien) ISIN DE0006062144 DE000A40KY26 WKN 606214 A40KY2 Börsenkürzel 1COV 1CO Reuters-Kurszeichen 1COV.DE - Bloomberg-Kurszeichen 1COV GY - Marktsegment Regulierter Markt Regulierter Markt Transparenzlevel Prime Standard Prime Standard Sektor Chemie Chemie Zusammengefasster Lagebericht LAGEBERICHTSPROFIL Zusammengefasster Lagebericht der Covestro AG Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern (Konzernlagebericht) als auch auf die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024, das dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 entspricht. Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken betrifft, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Im Wirtschaftsbericht wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in den zusammengefassten Lagebericht die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c HGB integriert. Unser Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Gemäß § 289d HGB ist die Anwendung europäischer Rahmenwerke zulässig. In Anbetracht der Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als geplantes einheitliches EU-Regelwerk, das in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten durch entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten ist, haben wir die ESRS im Berichtsjahr als Rahmenwerk angewandt. Aufgrund der daraus resultierenden umfangreichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresberichterstattung eingeschränkt. Die ESRS enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Insbesondere im Bereich der Kennzahlen können daher die Definitionen und Berechnungsmethoden von jenen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränken kann. Das Erreichen der in diesem Bericht enthaltenen Nachhaltigkeitsziele von Covestro hängt teilweise von Faktoren ab, die außerhalb des direkten Einflussbereichs unseres Unternehmens liegen. Insbesondere können wir nicht abschließend sicherstellen, dass Dritte ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen oder eigene Nachhaltigkeitsziele weiterverfolgen bzw. erreichen. Auch regulatorische Änderungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Alternative Leistungskennzahlen Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethoden der APMs können dabei von jenen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit möglicherweise einschränkt. Für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Covestro-Konzerns sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. → Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel "Steuerungssystem" zu finden. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Unternehmensprofil Geschäftsmodell »ESRS 2.40 (a) i, AR12-AR13 Covestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Das Unternehmen bietet ein breites Portfolio an Produkten. Im Kerngeschäft stellt Covestro Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat her. Hinzu kommen Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte wie Folien. Außerhalb des Kerngeschäfts gehören auch weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol zum Produktportfolio von Covestro.« »ESRS 2.40 (a) ii, ESRS2.40 (f), ESRS 2.42 (c), AR15 Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens. Covestro bietet seinen Kunden innovative und nachhaltige Lösungen an, die sowohl Performanceverbesserungen ermöglichen als auch dabei helfen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unsere Produkte kommen in vielfältigen Anwendungen zum Einsatz: von der Isolierung von Kühlschränken und Gebäuden über Gehäuse für Laptops und Smartphones bis hin zu Medizintechnik. Sie werden außerdem in kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken, Personalausweisfolien oder für die Herstellung von medizinischen Apparaturen verwendet. Damit bedient Covestro unterschiedlichste Branchen: Hauptabnehmer sind die Automobil- und Transportindustrie, die Bauindustrie, die Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie sowie die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit oder Gesundheit kommen unsere Materialien zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst. Globale Megatrends spielen dabei eine wichtige Rolle: Der Klimawandel, Umweltverschmutzung, Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und neue Mobilitätsformen sowie der Übergang zu erneuerbaren Energien verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie kontinuierlich weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro leisten mit ihren Materialien einen wichtigen Beitrag zu innovativen Lösungen für diese globalen Herausforderungen. Mit seiner Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft trägt Covestro zudem zu der Entwicklung einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft bei. Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen vorantreiben und unterstützen. Durch den Ersatz traditioneller Werkstoffe wie Glas, Stahl oder Aluminium durch langlebige, leichte, umweltverträgliche und kostengünstige Materialien fördert Covestro bspw. den Leichtbau in der Automobilindustrie. Effektive Dämmstoffe machen das Wohnen energieeffizienter, spezialisierte Werkstoffe unterstützen die nachhaltige Energiewirtschaft und verbessern die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette.« → Für weitere Informationen siehe solutions.covestro.com/de/branchen Covestro beobachtet kontinuierlich die Entwicklung seiner Absatz- und Endmärkte und begleitet das Wachstum seiner Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter. → Für weitere Informationen siehe solutions.covestro.com/de/marken Zu den Hauptwettbewerbern von Covestro zählen BASF, Dow Chemical, Huntsman, Mitsubishi, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) und Wanhua Chemical. Für das Geschäftsmodell von Covestro sind immaterielle Ressourcen von Bedeutung, insbesondere unser Innovations-, Human-, Struktur- und Beziehungskapital. Unser Innovationskapital spielt eine zentrale Rolle dabei, unsere Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Es ist ein Kernbestandteil unserer Konzernstrategie und prägt unsere Identität. Durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung schaffen wir die Grundlage für neue Produkte und Anwendungen, die den Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen, wie bspw. chemisches Recycling oder Einsatzmöglichkeiten alternativer Rohstoffquellen für unser Produktportfolio. Ein wichtiger Teil unseres Innovationskapitals sind zudem Patente, die unsere Forschungsergebnisse schützen. Innovation treibt darüber hinaus unsere digitale Transformation voran. Über unser konzernweites und funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere Projekte und Aktivitäten den Bedürfnissen unserer Kunden und den Anforderungen des Marktes gerecht werden. »ESRS 2.42 (b) Mit unserem konsequenten Fokus auf die Entwicklung nachhaltiger Anwendungen - von Bauisolierungen über Leichtbaulösungen für die Automobilindustrie bis hin zu Windenergie und wasserbasierten Lacken und Klebstoffen - fördern wir umweltfreundliche Innovationen. Diese Lösungen bieten nicht nur unseren Kunden, sondern auch Endverbrauchern, lokalen Gemeinschaften und der Natur spürbare Vorteile. Darüber hinaus können unser Innovationspotenzial und nachhaltiges Wachstum auch für Investoren von Interesse sein.« → Für weitere Informationen siehe "Innovation" und "Nachhaltige Lösungen - Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio" Das Humankapital umfasst die Fähigkeiten, das Fachwissen und die Motivation unserer Mitarbeitenden, die entscheidend sind für unseren unternehmerischen Erfolg. So können wir gemeinsam unsere Ziele erreichen und innovative Lösungen entwickeln. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" Unser Strukturkapital beinhaltet Verfahren, Methoden, Prozesse und Systeme, um die Erreichung unserer Unternehmensziele zu unterstützen. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Strukturen und Prozesse weiter zu verbessern. Dazu gehört auch, dass wir die Funktionen unserer eigenen Geschäftstätigkeit möglichst effektiv und effizient aufstellen und die Innovationspipeline kontinuierlich erweitern. So setzt Covestro auch die erfolgreiche Umsetzung seiner Strategie "Sustainable Future" weiter fort. Das Beziehungskapital basiert auf dem Vertrauen und der langfristigen Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und weiteren Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Offener Dialog und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Interessenträger sind die Basis für gute Geschäftsbeziehungen. Durch regelmäßigen Austausch und transparente Kommunikation schaffen wir eine solide Grundlage für nachhaltige Partnerschaften. Die Zufriedenheit unserer Kunden messen wir bspw. regelmäßig durch die Kennzahl Promotorenüberhang (Net Promoter Score, NPS). → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" und "Wertschöpfungskette - Marketing und Vertrieb" Organisation »ESRS 2.40 (a) iii Die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen ist die Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehörte bis zum 27. Dezember 2024 dem deutschen Leitindex DAX an. Die Covestro AG hält direkt und indirekt die Anteile an den konsolidierten Gesellschaften, gleichzeitig fungiert sie als strategische Managementholding. Zum 31. Dezember 2024 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 55 (Vorjahr: 57) konsolidierte Gesellschaften in drei Regionen und beschäftigte 17.503 (Vorjahr: 17.516) Mitarbeitende bzw. Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten . Dies entspricht einer Gesamtanzahl an eigenen Beschäftigten von 18.021; davon waren 10.540 in der Region EMLA, 4.702 in der Region APAC und 2.779 in der Region NA beschäftigt.« Covestro ist in zwei Berichtssegmente unterteilt: Performance Materials (PM) und Solutions & Specialties (S & S). Während das Segment Performance Materials eine eigene Geschäftseinheit bildet, ist das Segment Solutions & Specialties in sechs Geschäftseinheiten gegliedert. Diese Geschäftseinheiten sind entlang ihrer jeweiligen Erfolgsfaktoren aufgestellt und alle geschäftsrelevanten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette sind in diese Einheiten eingebettet. Damit ist das Geschäft von Covestro ideal auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte zugeschnitten und an den Bedürfnissen seiner Kunden ausgerichtet. Zudem arbeiten zentrale Unternehmensfunktionen an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro, wie der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Segmente Performance Materials »ESRS 2.40 (a) ii, ESRS E5.35 Das Segment Performance Materials bildet eine eigene Geschäftseinheit und umfasst die Entwicklung, die Produktion und die Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Produkten sowie Basischemikalien. Dazu gehören u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie, der Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz. Der Fokus im Segment Performance Materials liegt auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten. Solutions & Specialties Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro und umfasst die sechs Geschäftseinheiten Engineering Plastics, Coatings & Adhesives, Tailored Urethanes, Thermoplastic Polyurethanes, Specialty Films sowie Elastomers. Covestro verknüpft in diesem Segment das Angebot an differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit und rundet dies mit anwendungstechnischen Dienstleistungen und kundenspezifischen Systemlösungen ab. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und im Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Solarmodulrahmen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, hochwertige Spezialfolien oder Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer sowie Elektroautobatterien. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie der Segmente" Zudem arbeiten zentrale Unternehmensfunktionen an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro, wie z. B. der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung.« * Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt.Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten. Konzernstruktur scrollen COVESTRO Vorstand Segmente und Geschäftseinheiten Unternehmensfunktionen Performance Materials • Strategy • Performance Materials • Portfolio Development • Group Innovation & Sustainability • Process Technology • Engineering • Information Technology & Digitalization • Group Health, Safety, Environment & Reliability • Group Procurement • Zentrale Verwaltungsfunktionen (Accounting; Communications; Controlling; Corporate Audit; Finance & Insurance; Human Resources; Investor Relations; Law, Intellectual Property & Compliance; Taxes) • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC Solutions & Specialties • Engineering Plastics • Coatings & Adhesives • Tailored Urethanes • Thermoplastic Polyurethanes • Specialty Films • Elastomers Der Vorstand der Covestro AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, und definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Er legt zudem das Portfolio des Konzerns fest, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle sowie nichtfinanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Darüber hinaus definiert der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategie des Konzerns und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Vorstandsvorsitzender von Covestro (Chief Executive Officer, CEO) ist Dr. Markus Steilemann. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören die Unternehmensfunktionen Strategy, Group Innovation & Sustainability, Corporate Audit, Human Resources und Communications. Christian Baier ist Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO) von Covestro. Er verantwortet die Unternehmensbereiche Accounting, Controlling, Finance & Insurance, Information Technology & Digitalization, Investor Relations, Law, Intellectual Property & Compliance, Portfolio Development und Taxes. Darüber hinaus ist er für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig. Dr. Thorsten Dreier ist Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. Er ist für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Procurement sowie Group Health, Safety, Environment and Reliability verantwortlich und koordiniert die Einführung und Einhaltung globaler Prozesse, Standards und Initiativen im Produktionsnetzwerk von Covestro. Zusätzlich hat er die Rolle des Arbeitsdirektors inne. Sucheta Govil ist Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro. Sie trägt die Verantwortung für die sieben Geschäftseinheiten inkl. aller geschäftsrelevanten Prozesse und Bereiche von Produktion, Einkauf und Anwendungstechnik bis hin zum Vertrieb. Außerdem verantwortet sie die drei regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die für die internen und externen Lieferketten weltweit zuständig sind. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Vertretung der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Richard Pott. Bis zum 31. Dezember 2024 war Petra Kronen stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Sie hat ihr Amt zum Jahresende niedergelegt. Über die Nachfolge entscheidet der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2025. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Standorte Für die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 46 Produktionsstandorte und der 13 F&E-Standorte von Covestro in den Regionen EMLA, NA und APAC. Nicht in der Grafik aufgeführt sind u. a. Büro- und Lagerstandorte sowie Standorte von Beteiligungen, die nicht im Konsolidierungskreis berücksichtigt werden. Produktions- und F&E-Standorte von Covestro 1 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) 2 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika 3 APAC: Region Asien-Pazifik Unser Ziel ist es, unsere Kunden zuverlässig und effizient zu versorgen. Dazu stellen wir Produkte des Segments Performance Materials in Produktionsanlagen mit großer Kapazität in den jeweiligen Regionen her. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Solutions & Specialties herzustellen, sowie Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten. Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem haben wir umfangreiche Programme und Maßnahmen implementiert, um die Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten sowie die Kosteneffizienz stetig zu verbessern. Forschung und Entwicklung werden bei uns vor allem in drei großen Zentren in Deutschland, den USA und China betrieben. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, grundlegende Forschung und die Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus betrieben werden. Durch unsere globale Präsenz können wir regionalen Trends und Kundenwünschen bestmöglich entsprechen. Unternehmensstrategie Daseinszweck und Vision Der Daseinszweck von Covestro "To make the world a brighter place" - "Die Welt lebenswerter machen" bleibt das Fundament unseres Handelns. In einem Umfeld, das von geopolitischen Spannungen, volatilen Märkten und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, hält Covestro unbeirrt an seiner Vision fest, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Diese Vision bildet die Basis unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" und ist auf die globalen Herausforderungen abgestimmt, denen wir uns stellen müssen: der fortschreitende Klimawandel, die zunehmende Umweltverschmutzung, das Wachstum der Weltbevölkerung, die steigende Urbanisierung sowie neue Mobilitätsformen und die Umstellung auf erneuerbare Energien. Unsere Hochleistungs-Polymer-Werkstoffe können ein Teil der Lösung für die globalen Herausforderungen sein. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieeinsatz und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Die von uns entwickelten Produkte und Lösungen ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen. Sie ermöglichen auch ganz neue, nachhaltige Anwendungen. Wir sind überzeugt, dass uns unsere langfristige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft unserem Daseinszweck, die Welt lebenswerter zu machen, näherbringt. Unsere Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist das Zielbild für unsere Konzernstrategie "Sustainable Future". Unsere Vision gibt uns damit eine klare Richtung vor, wohin wir uns als Unternehmen entwickeln wollen. Daseinszweck, Vision und Strategie Unsere Unternehmenswerte und unsere Unternehmenskultur tragen maßgeblich dazu bei, unseren Daseinszweck, unsere Vision und unsere Strategie zu verwirklichen. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/our-company/our-culture Strategie des Konzerns Strategische Ziele und Maßnahmen Unsere Konzernstrategie "Sustainable Future", die wir im Jahr 2020 beschlossen haben, gibt uns die Richtung vor, um unsere übergeordneten Ziele - abgeleitet aus unserem Daseinszweck und unserer Vision - auch in Zeiten des Wandels stets im Blick zu behalten. »ESRS 2.45 (c) Angesichts der globalen Entwicklungen der vergangenen Jahre und, um den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Stakeholder gerecht zu werden, hat Covestro die Konzernstrategie in diesem Berichtsjahr überarbeitet und aktualisiert.« Unsere Strategie hat ihre Grundrichtung beibehalten. Sie besteht nach wie vor aus den drei Kapiteln "Covestro optimal in Position bringen", "Wachstum nachhaltig vorantreiben" und "Vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ausrichten". Dennoch wurden im laufenden Berichtsjahr entscheidende Anpassungen vorgenommen: Wir haben in allen drei Kapiteln die Kundenperspektive stärker hervorgehoben, das Ziel der Klimaneutralität klar festgelegt und den Weg zu nachhaltigem Wachstum präzisiert. Als Wegbereiter sind neben der digitalen Transformation und einer starken Unternehmenskultur nun auch künstliche Intelligenz (KI) und eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft als zentrale Faktoren für den Erfolg einbezogen. »ESRS 2.45 (c) iii Wir gehen davon aus, dass durch diese Änderungen unsere Beziehungen zu den Interessenträgern beeinflusst werden. Durch die stärkere Fokussierung auf die Kundenperspektive erwarten wir z. B. eine weitere Steigerung der Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus rechnen wir damit, dass unser klares Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Innovation weiterhin eine positive Einstellung unserer Investoren zu unserem Unternehmen unterstützt.« Konzernstrategie "Sustainable Future" "Die Kundenperspektive ist eng in unserer Strategie verankert" Mit der Aktualisierung unserer "Sustainable Future"-Strategie legen wir einen noch stärkeren Fokus auf unsere Kunden. Die Kundenperspektive ist tief in unsere Strategie eingebettet, geleitet von dem Motto: "Du bist niemals mehr als zehn Meter von einem Covestro-Produkt entfernt." Sie zieht sich durch alle Kapitel und unterstreicht unser Ziel, ein verlässlicher Partner für unsere Kunden zu sein, unser Produktportfolio kontinuierlich zu erweitern und an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen. Des Weiteren ist in der aktualisierten Strategie unser Anspruch verankert, gemeinsam mit Kunden und Partnern die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Lösungen voranzutreiben. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig unsere Vision einer vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Dabei steht die Kundenzufriedenheit für uns im Mittelpunkt und wird regelmäßig über den NPS gemessen - eine Kennzahl, die die Bereitschaft unserer Kunden zur Weiterempfehlung widerspiegelt. "Covestro optimal in Position bringen" Wir AGIEREN wettbewerbsfähig - mit dem ersten strategischen Kapitel wollen wir Covestro optimal in Position bringen, um unser volles Potenzial zu heben und somit die Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Dabei fokussieren wir uns zunehmend auf die Erfolgsfaktoren unseres Kerngeschäfts. Zentrale Elemente dieses Kapitels sind die Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit, die Steigerung der Kosteneffizienz und der Übergang zu margenstärkeren Produkten. Zur Umsetzung des ersten strategischen Kapitels haben wir die Ausdehnung der Zuverlässigkeit unserer Anlagen zum Fokusthema gemacht. Im Jahr 2023 haben wir den Startpunkt gesetzt und durch gezielte Instandhaltungsprojekte unsere Betriebsabläufe noch zuverlässiger und effizienter gestaltet. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir für unsere Kunden stets ein verlässlicher Partner bleiben und jederzeit eine hohe Lieferzuverlässigkeit gewährleisten können. Die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit zeigen erste Erfolge. Als zweites Fokusthema im Rahmen des ersten strategischen Kapitels haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Kostenposition weiter zu optimieren. Dafür haben wir im Berichtsjahr das globale Programm "STRONG" initiiert. Angesichts eines sich rapide verändernden Geschäftsumfelds zielt STRONG darauf ab, die erfolgreiche Weiterentwicklung von Covestro zu beschleunigen und unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Programm legt den Fokus auf die Optimierung bestehender Strukturen und Prozesse, insbesondere in den Bereichen Produktion und Verwaltung. Durch die Steigerung der Effizienz und die Förderung der Digitalisierung im gesamten Konzern streben wir mit STRONG an, bis Ende 2028 jährliche globale Einsparungen in Höhe von 400 Mio. € zu realisieren. Außerdem arbeiten wir weiterhin gezielt daran, unsere margenstarken Geschäftsbereiche auszubauen. Besonders im Berichtssegment Solutions & Specialties investieren wir gezielt in Wachstumsmärkte wie Elektromobilität, energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energien. Überdies analysieren wir kontinuierlich unser bestehendes Portfolio und identifizieren mögliche Opportunitäten, um attraktive Geschäfte zu akquirieren. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Marketing und Vertrieb" "Wachstum nachhaltig vorantreiben" Wir ERWEITERN unser attraktives, nachhaltiges Portfolio organisch, anorganisch und durch Innovationen - mit dem zweiten strategischen Kapitel wollen wir Wachstum bei Covestro nachhaltig vorantreiben und damit Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vereinen. Um unsere Vision eines zukunftsfähigen Zielportfolios zu realisieren, investieren wir in langfristig attraktive und nachhaltige Marktsegmente. Dies erfordert ein profitables Produktportfolio in attraktiven Regionen, das die Kundenbedürfnisse optimal bedient, wodurch Covestro überdurchschnittlich vom Marktwachstum profitiert. Alle Aktivitäten, die organisches und anorganisches Wachstum fördern - einschließlich Investitionen, Akquisitionen, Forschungs- und Entwicklungsinitiativen sowie unserer strategischen "Venture Capital"-Initiative (Covestro Venture Capital, COVeC) - sind bereits heute stark auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dabei liegt ein besonderer Fokus darauf, das organische und anorganische Wachstum weiter voranzutreiben. Externe Opportunitäten sollen bspw. genutzt werden, um das Materialportfolio, die geografische Reichweite und/oder das Technologieangebot zu erweitern. Um mit dem eingesetzten Kapital maximalen Wert zu generieren, analysieren und steuern wir unser Investitionsportfolio nach Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Wir forcieren Investitionsprojekte, die einen Return on Capital Employed (ROCE) erreichen, der oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, und die möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen oder diese sogar reduzieren. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Ein weiteres wichtiges Kernelement des zweiten strategischen Kapitels, um Wachstum nachhaltig voranzutreiben, ist Innovation. Dabei strebt es Covestro an, mit innovativen Technologien und Verfahren weiterhin neue Nachhaltigkeitsstandards zu setzen. Grundlage dafür sind unsere umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, bei denen wir auch die Potenziale von Digitalisierung und KI nutzen. Darüber hinaus gewinnt auch das Thema digitale Forschung und Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Dazu gehört auch die Entwicklung von Innovationen, die zur Differenzierung von den Wettbewerbern und zur Anpassung des Portfolios an neue Anforderungen und Potenziale benötigt werden. Entscheidend ist es, in allen Aktivitäten innovativ zu sein und die Kommerzialisierung von Produkt-, Technologie- und Anwendungsinnovationen voranzutreiben. Beispiele dafür sind die Erweiterung unserer digitalen F&E-Aktivitäten sowie Kooperationen mit Partnern wie Google. Erkenntnisse aus der Datenwissenschaft stärken zentrale Unternehmensfunktionen, die Algorithmen und maschinelles Lernen gewinnbringend einsetzen können. Wir fördern die Entwicklung und Implementierung dieser digitalen Produkte konsequent. → Für weitere Informationen siehe "Innovation" "Klimaneutral werden und vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten" Wir REALISIEREN unsere Klimaziele und unsere Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten - mit dem dritten strategischen Kapitel wollen wir Covestro vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ausrichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Diese Ausrichtung sehen wir als Chance für einen gewinnbringenden Umstieg auf zirkuläre Lösungen für unsere Kunden entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs, die auch Vorteile für Gesellschaft und Umwelt bieten. Dabei fokussiert sich Covestro nicht nur darauf, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) zu verringern, sondern zielt mit konkreten Fahrplänen auch darauf, vor- und nachgelagerte Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3) zu vermeiden. Bis zum Jahr 2035 will Covestro die operative Klimaneutralität für Scope 1 und Scope 2 erreichen. Ebenso ist für das Jahr 2035 das Zwischenziel für die Reduktion der Scope-3-Emissionen * gesetzt: - 10 Mio. t CO2-Äquivalente (- 30 % im Vergleich zum Basisjahr 2021 ). Im Bereich der Kreislaufwirtschaft betrachten wir sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette und antizipieren zukünftige Veränderungen in der Rohstoffverfügbarkeit, aufkommende regulatorische Einflüsse und entsprechende Nachfrageveränderungen in den Märkten. Diese Erkenntnisse sollen u. a. als Grundlage für die Erstellung und Weiterentwicklung der Geschäftsentwicklung von Covestro dienen, z. B. in den Bereichen Innovation, Investitionsplanung, Beschaffung, Marketing und Vertrieb. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Die Kreislaufwirtschaft wollen wir zudem durch die Entwicklung und Nutzung innovativer Recyclingtechnologien vorantreiben. Dabei sehen wir insbesondere das chemische Recycling als vielversprechend an. Dieses ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erhebliche Mengen des Ausgangsmaterials zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden können. Es eignet sich vor allem für Materialien und Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Rahmen eines mechanischen Recyclings nicht verwertet werden können, oder für Fälle, in denen aus dem Recyclingprozess gleiche Qualitäten wie bei Neuware hervorgehen müssen. Uns ist bewusst, dass die Umstellung unserer Produktion und unseres Produktportfolios auf die Kreislaufwirtschaft eine große, langfristige Aufgabe darstellt, die wir nicht allein bewältigen können. Daher setzen wir weiterhin verstärkt auf die Etablierung von Partnerschaften und Netzwerken mit unseren Kunden, Lieferanten, Forschungsinstituten und anderen Lösungsanbietern entlang des Wertschöpfungskreislaufs. »ESRS 2.40 (f) Die Bedürfnisse unserer Kunden werden regelmäßig entlang der gesamten Wertschöpfungskette speziell zum Thema Nachhaltigkeit überprüft und analysiert. Aus dieser Analyse ergeben sich für Covestro Anhaltspunkte, welche Produkte von Covestro besonders relevant für die Nachhaltigkeitsziele der Kunden sind. Ein Beispiel hierfür sind massenbilanzierte Produkte aus unseren CQ-Lösungen. Diese CO 2 -reduzierten Varianten von Covestro-Produkten helfen gleichzeitig, die eigenen Nachhaltigkeitsziele von Covestro, wie die Klimaneutralität, zu erreichen.« → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" * Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. ** Hier sind bereits teilweise wachstumsbedingte Emissionen bis zum Jahr 2035 mit eingerechnet. "Künstliche Intelligenz und digitale Transformation voranbringen" Wegbereiter für unsere Strategie "Sustainable Future" sind KI und digitale Transformation als elementare Bestandteile für ein solides Fundament. Wir gehen KI, digitale Transformation und die damit verbundenen Chancen mit einem umfassenden Programm zielgerichtet an - entlang der kompletten Wertschöpfungskette, in den Unternehmensfunktionen sowie an allen Berührungspunkten mit unseren Kunden. Dafür forciert Covestro den Einsatz digitaler Technologien und nutzt das Potenzial von KI. Gleichzeitig fördert Covestro ein offenes Arbeitsklima, das Mitarbeitende dazu anregt, neue Ansätze für unser Geschäft zu erarbeiten und bestehende Konzepte auf den Prüfstand zu stellen. Covestro arbeitet an Kollaborationstools zwischen menschlicher Intelligenz und KI und sucht nach weiteren, wertstiftenden Anwendungsmöglichkeiten. Dank eines verstärkten Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten und der Förderung digitaler Fähigkeiten bei den Mitarbeitenden eröffnet die digitale Transformation weiteres Wertschöpfungspotenzial, da sich so Prozesse optimieren lassen und damit das Geschäft sowie die Nachhaltigkeitsziele unterstützt werden. Ein Beispiel für einen Anwendungsfall von KI liegt in der Nutzung unseres virtuellen KI-Assistenten "CoVA" (Covestro Virtual Assistant), der unsere Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsalltag unterstützen kann. "Kultur stärken und die Belegschaft der Zukunft aufbauen" Ein weiterer Wegbereiter ist unsere starke "Wir sind 1"-Unternehmenskultur. Sie ist Ausgangspunkt für den Erfolg der Strategie, die auf dem Engagement der Mitarbeitenden basiert und die Zusammenarbeit und den Einsatz fördert. Des Weiteren gilt es, eine strategische Personalplanung zu nutzen, damit sichergestellt wird, dass die Mitarbeitenden zu jeder Zeit die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um für die Aufgaben der Zukunft ausgebildet zu sein. Strategie der Segmente Strategie des Segments Performance Materials Das Segment Performance Materials umfasst im Wesentlichen Produktgruppen der Polyurethane und Polycarbonate. Die standardisierten Produkte aus dem Segment werden sowohl extern vertrieben als auch an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben. Hier werden viele der Produkte veredelt oder mit kundenfokussierten Zusatzleistungen verkauft. Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktbasiert vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt. Da das Segment Performance Materials ausschließlich standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement, hohe Anlagenverfügbarkeit sowie Prozessinnovationen steigern. Dabei legen wir unseren Schwerpunkt auf nachhaltige Produkte wie das erneuerbare Toluylen-Diisocyanat (TDI) und biobasiertes Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI). Mittel- bis langfristig wird einhergehend mit den voraussichtlich globalen Megatrends die Nachfrage nach Polyurethanen stark wachsen. Von dieser Entwicklung kann unser Unternehmen profitieren, da wir die zur Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen benötigten Vorprodukte herstellen. Strategisch wichtige Industrien in diesem Bereich sind u. a. die Bau- und die Möbelindustrie, in denen wir bereits stark positioniert sind und in denen wir weiterhin mindestens mit dem Markt wachsen wollen. Die weltweiten Anstrengungen hinsichtlich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) spiegeln sich auch in der kurz- und langfristigen Nachfrage nach unseren Produkten wider. So werden bspw. die steigenden Anforderungen an energieeffizienten Wohnraum voraussichtlich zu einer langfristig höheren Nachfrage nach besonders effektiven Dämmlösungen in der Bauindustrie führen. Der Markt für Standard-Polycarbonate hingegen wird in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach nur geringfügig wachsen, da die Nachfrage bspw. aus der Bau- und Konsumgüterindustrie derzeit keine neuen Impulse erfährt. Wir arbeiten daher daran, einen immer größeren Teil des Polycarbonat-Volumens an das Segment Solutions & Specialties weiterzugeben, das dieses weiterverarbeitet und in stark wachsenden Märkten, wie z. B. Elektromobilität und 5G-Infrastruktur, vertreibt. Das Segment Performance Materials umfasst den größten Teil unserer Produktionsanlagen. Bei der Umsetzung unserer Strategie hinsichtlich Zirkularität kommt dem Segment demgemäß eine zentrale Rolle zu. Im Fokus stehen daher bspw. die ständige Optimierung der Produktionsanlagen, die Beschaffung und Verwendung nachhaltiger Energie, die Beschaffung alternativer Rohstoffe und die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen, wie z. B. für MDI und TDI. Durch den Einsatz alternativer Rohstoffe können diese Diisocyanate mit geringerem CO 2 -Fußabdruck produziert werden, was durch die Massenbilanzierung und die "ISCC PLUS"-Zertifizierung einiger unserer Produktionsstandorte, wie bspw. Dormagen für TDI und Krefeld-Uerdingen für MDI, für Endprodukte nachgewiesen und zertifiziert wurde. Strategie des Segments Solutions & Specialties Das Segment Solutions & Specialties umfasst ein breites Spektrum an kundenspezifischen Lösungen und Spezialprodukten in den Geschäftsbereichen Engineering Plastics (Spezial-Polycarbonate), Coatings & Adhesives (Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe), Tailored Urethanes (Polyurethan-Spezialitäten und -Lösungen), Thermoplastic Polyurethanes (thermoplastische Polyurethane), Specialty Films (hochwertige Folien) und Elastomers (Spezialelastomere). Um weiteres Wachstum im Segment Solutions & Specialties zu generieren, entwickeln wir unser Produktportfolio fortlaufend weiter und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf anspruchsvolle, nachhaltige Lösungen mit hoher Nachfrage in zukunftsträchtigen Anwendungsbereichen. Zu diesen Anwendungsbereichen gehören bspw. Smart Homes, Medizintechnik, Holografie, Materialien für Elektrofahrzeuge sowie Windkrafträder. Die permanente Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Kundennutzen ist daher ein zentrales Element unserer Segmentstrategie. Weitere wesentliche Erfolgsfaktoren für unsere Wachstumsstrategie in diesem Segment sind die Anerkennung und Wertschätzung unserer hohen technologischen Kompetenz durch unsere Kunden, die Differenzierung durch weltweit führende anwendungstechnische Beratung und die Umsetzung anspruchsvoller Kundenprojekte. Zudem spielen unsere Expertise auf dem Gebiet der chemischen Formulierung und Compoundierung, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten, die kundennahe Produktentwicklung und die ständige Verbesserung unserer kundenorientierten Lieferkette (Pull Supply Chain) eine entscheidende Rolle für unseren Erfolg in diesem Segment. Steuerungssystem Das Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum, kontinuierliche Wertschöpfung und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungskennzahlen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten sowie die nachhaltige Ausrichtung voranzutreiben. Letztere steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter Nachhaltigkeitskennzahlen. Steuerungskennzahlen Der Covestro-Konzern beurteilte im Berichtsjahr seinen Erfolg anhand der folgenden vier Komponenten: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an den direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro. Steuerungskennzahlen 1 Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte, gemessen in CO 2 -Äquivalenten Diese Steuerungskennzahlen fließen in das konzernweite Bonussystem ("Covestro Profit Sharing Plan") von Covestro ein. Dieses gilt - mit wenigen im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingten Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die vier Bereiche profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit jeweils zu einem Viertel in die Berechnungsformel zur Bewertung der Zielerreichung einbezogen. Auf diese Weise sind die Mitarbeitenden an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt. → Für weitere Informationen siehe Vergütungsbericht, "Vergütung des Vorstands - Kurzfristige variable Vergütung" EBITDA Zur Beurteilung des profitablen Wachstums von Covestro wird das EBITDA herangezogen. Es entspricht dem EBIT (Earnings before Interest and Taxes) zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. FOCF Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem FOCF gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF ermöglicht u.a. die Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie die Schuldentilgung. ROCE über WACC Zur Beurteilung der Rentabilität wird die Steuerungskennzahl ROCE über WACC verwendet. Die Kennzahl misst die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals (Capital Employed), abzüglich des gewichteten Kapitalkostensatzes (WACC). Übersteigt der ROCE den WACC, d. h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat Covestro Wert geschaffen. Der ROCE über WACC wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt. Der ROCE berechnet sich aus dem Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern (Net Operating Profit after Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Die kalkulatorischen Ertragsteuern ergeben sich aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % mit dem EBIT. Der ROCE wird alleinstehend neben dem ROCE über WACC als zusätzliche Messgröße für die Rentabilität von Covestro betrachtet. Das für die Ermittlung des ROCE relevante Capital Employed stellt das im Konzern eingesetzte zinstragende Kapital dar, das für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen langfristigen und kurzfristigen Vermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode. Ermittlung des Return on Capital Employed Der für die Ermittlung des ROCE über WACC relevante gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an Covestro wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuerminderungsbetrags aufgrund der gesetzlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Die Berechnung des WACC wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr auf Basis historischer Kapitalmarktdaten ermittelt. Treibhausgasemissionen Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit wird eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an den direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro herangezogen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. Weitere relevante Finanzkennzahlen Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro im Rahmen der Finanzberichterstattung neben den zuvor erläuterten wesentlichen Steuerungskennzahlen die folgenden weiteren Kennzahlen: Umsatzerlöse Als wesentlicher Treiber für das EBIT und EBITDA sowie den ROCE betrachten wir auf Konzern- und Segmentebene die Umsatzerlöse. EBIT Um das Ergebnis ohne den Einfluss von Ertragsteuerbelastung und / oder unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten zu beurteilen, betrachten wir das EBIT, das dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern und Finanzergebnis entspricht. Konzernergebnis Das Konzernergebnis stellt das auf die Aktionäre der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern dar. Nettofinanzverschuldung Zur Beurteilung der Finanzlage und des Finanzierungsbedarfs wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Diese errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten. Wertschöpfungskette »ESRS 2.42 (c) Die Wertschöpfungskette von Covestro umfasst alle wesentlichen Schritte, von der Beschaffung der Rohstoffe über die Produktion bis zur Lieferung der Produkte an die Kunden. Sie gliedert sich in drei Hauptbereiche: die vorgelagerte Wertschöpfungskette (Upstream), die eigene Geschäftstätigkeit und die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Downstream), ergänzt durch zentrale Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Partnerschaften. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette bezieht Covestro petrochemische Rohstoffe wie Phenol, Benzol und Propylen. Der Betrieb der Anlagen erfordert zudem große Mengen an Energie, die aus externen Quellen wie Strom und Dampf stammt. Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist ein zentrales Anliegen, für das wir uns durch Lieferantenbewertungen und die Zusammenarbeit mit der Initiative "Together for Sustainability" einsetzen. Das Kerngeschäft umfasst die Produktion hochwertiger Polymer-Werkstoffe wie Polyurethan-Vorprodukte, Polycarbonat und Spezialprodukte wie Folien. Innovation ist dabei ein Schlüssel, wobei Covestro eng mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeitet. Im nachgelagerten Bereich setzt Covestro auf eine kundenorientierte Lieferkette und beliefert Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Bau, Möbel und Elektronik. Die Produkte finden sich in vielen Lebensbereichen wieder, von Fahrzeugen bis zu elektronischen Geräten. Zentrale Aspekte der Wertschöpfungskette sind die Ausrichtung auf Kreislaufwirtschaft, der Einsatz alternativer Rohstoffe und die Wiederverwertung von Produkten. Digitalisierung steigert Effizienz und Kundenzufriedenheit. Das globale Produktionsnetzwerk in EMLA, NA und APAC ermöglicht eine marktspezifische Belieferung, während Partnerschaften und die Wahrung von Menschenrechten grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit sind.« Einkauf Der Einkauf bei Covestro wird durch die Unternehmensfunktion Group Procurement ausgeführt. Dabei ist diese - zusammen mit den Geschäfts- und regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics - für die weltweite termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Konditionen verantwortlich. Im Jahr 2024 kauften wir für 12,0 Mrd. € (Vorjahr: 11,6 Mrd. €) Waren und Dienstleistungen bei etwa 15.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 15.000) ein. Dabei wird sichergestellt, dass unser hoher Qualitätsanspruch erfüllt wird. Zudem prüft Group Procurement, dass die sozialen, ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeitenden bindenden Konzernregelung definiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Mit dem Ziel, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten, hat Group Procurement die strategischen Leitmotive "Ausgabenoptimierung", "Exzellenz im Einkauf", "Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft" sowie "Nähe zum Geschäft" festgelegt. Group Procurement trägt u. a. durch die Beschaffung erneuerbarer Energien und alternativer Rohstoffe dazu bei, die Vision von Covestro umzusetzen, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Strategische Leitmotive im Einkauf Ausgabenoptimierung In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Teilen von Know-how und Best Practices dauerhafte Kosteneinsparungen realisieren Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft Hohe Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette verankern und gemeinsam mit unseren Lieferanten neue Lösungen für mehr Nachhaltigkeit entwickeln Exzellenz im Einkauf Das Optimum für Covestro durch hervorragendes Prozessdesign und Vorantreiben der Digitalisierung erreichen Nähe zum Geschäft Gegenseitige Bedürfnisse verstehen und mit unseren Lieferanten Innovationskräfte bündeln, um daraus Wert für das gemeinsame Geschäft zu generieren »ESRS 2.42 (a) i, ESRS E5.30 Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Phenol, Benzol, Propylen bzw. Propylenoxid, Toluol und Aceton, die einen Anteil von 35 % (Vorjahr: 32 %) an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Strom und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, für den Betrieb unerlässliche Rohstoffe, deren externer Bezug sich für Covestro herausfordernd gestaltet, intern bzw. über Gemeinschaftsunternehmen zu beschaffen. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, das Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über Gemeinschaftsunternehmen beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Darüber hinaus besteht für Covestro als energieintensives Unternehmen derzeit noch eine große Abhängigkeit von Gas. Es wird vorrangig als Energieträger und als Prozessgas in chemischen Reaktionen verwendet und lässt sich in den Produktionsprozessen kurzfristig nicht umfassend ersetzen. Nach den extremen Preisen im Jahr 2022 sind die Energiepreise deutlich gefallen, haben sich im Jahr 2024 jedoch ungefähr auf Vorjahresniveau eingependelt, das immer noch über dem Vorkrisenniveau liegt. Die Volatilität der monatlichen Durchschnittspreise war im Jahr 2024 gering. Durch die Beschaffenheit der Energiemärkte lässt sich diese Betroffenheit zukünftig nur durch den Wechsel zu anderen Energiequellen beeinflussen. Dabei sorgt Group Procurement für die Beschaffung und den Ausbau von alternativen Energien, wie z. B. grünem Strom oder Dampf, und erwägt den Einsatz von CO 2 -Abscheidung und -Speicherung. Daher haben wir aktiv und mit Nachdruck langfristige neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge für erneuerbare Energien, insbesondere Strom, abgeschlossen.« → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Strom aus erneuerbaren Quellen" Vorgelagerte Treibhausgasemissionen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen bilden die Mehrheit der indirekten Treibhausgasemissionen (Scope-3-Emissionen) von Covestro. Deshalb spielt Group Procurement eine zentrale Rolle bei der Erreichung unseres Scope-3-Reduktionsziels. Im Jahr 2022 haben wir unser Lieferantenbindungsprogramm (Supplier Engagement Program, SEP) gestartet. Ziel ist es, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, um langfristig Netto-Null-Emissionen ("Net Zero") in der Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" der Scope-3-Emissionen zu erreichen. Dafür haben wir die Hauptquellen in dieser Kategorie identifiziert und basierend auf einer Heatmap begonnen, mit den verursachenden Parteien in Kontakt zu treten. Wir diskutieren die Emissionsreduktionsprogramme und -ziele gemeinsam mit unseren Lieferanten und analysieren, wie sich diese auf unsere Scope-3-Emissionen auswirken. Im Rahmen des SEP haben wir mit Lieferanten, die einen Großteil unserer Rohstoffmengen abdecken, Diskussionen eingeleitet und sammeln aktiv ihre Rückmeldungen zum lieferantenspezifischen Produkt-CO 2 -Fußabdruck (PCF). Darüber hinaus fördert die Unternehmensfunktion Group Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um die Effizienz und Effektivität der Beschaffung für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer " Produktion Die Produktion von Covestro umfasst u. a. Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat. Wir betreiben ein globales Produktionsnetzwerk und produzieren in den Regionen EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in der jeweiligen Region. Dabei haben wir die technologische Optimierung der Anlagen und Verfahren stets im Blick und fokussieren uns auf Sicherheit, Effizienz und Qualität in der Produktion. Mit unseren nachhaltigen Technologien und Verfahren wollen wir bis zum Jahr 2035 in der eigenen Produktion (Scope-1-Emissionen) klimaneutral werden. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Standorte" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" Neben der Optimierung bestehender Produktionsverfahren stehen bei Covestro die Entwicklung neuer Prozesstechnologien, die Umsetzung führender Technologien im Prozessdesign für neue Produktionsanlagen sowie die Überführung der Herstellungsverfahren neu entwickelter Produkte in einen industriellen Maßstab im Fokus. Zu den wichtigen Wachstumsprojekten im Jahr 2024 zählte bspw. die neue Produktionsanlage für Polycarbonat-Copolymere an unserem Standort in Antwerpen (Belgien). Basis der von Covestro entwickelten neuen Plattformtechnologie ist ein innovatives, lösemittelfreies Schmelzverfahren i. V. m. einem neuartigen Reaktorkonzept. Damit werden Polycarbonate mit einstellbaren Eigenschaften zugänglich, die in den vergangenen Jahren im Labor- und Pilotmaßstab entwickelt und getestet wurden. Darüber hinaus trägt die weltweit erste Pilotanlage für biobasiertes Anilin in Leverkusen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei. Anilin ist u. a. ein zentraler Ausgangsstoff für Schaumstoffe zur Dämmung von Gebäuden und Kühlgeräten. Covestro treibt die Umsetzung eines innovativen Verfahrens voran, um die wichtige Chemikalie Anilin erstmals vollständig auf Basis pflanzlicher Biomasse statt auf Basis von Erdöl zu produzieren. → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Prozesstechnologieinnovationen" Covestro investiert fortwährend in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine zum Einsatz kommenden Technologien. Marketing und Vertrieb Um die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu bedienen, haben wir industriespezifische Marketing- und Vertriebsteams, die den Aufbau von Neugeschäft, den Ausbau von Geschäftsbeziehungen sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse verantworten. Jede Geschäftseinheit von Covestro vertreibt und vermarktet ihre Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren - auch an weltweit operierende Großkunden, die von unseren Key-Account-Verantwortlichen direkt betreut werden. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Die Marketingaktivitäten werden bei Covestro aus den Geschäftseinheiten heraus gesteuert. Das Covestro Solution Center stellt umfassend alle Lösungen und Innovationen dar. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de Als Teil unserer "Sustainable Future"-Strategie und des dort beschriebenen Konzepts "Customer Centricity" messen wir mithilfe der Kennzahl NPS die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden. Dazu führen wir eine jährliche Befragung durch, zu der alle Kunden eingeladen werden, mit denen in den vergangenen zwölf Monaten eine aktive Geschäftsbeziehung bestand bzw. eine Interaktion stattfand. Die Kernfrage dabei lautet, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden ihren Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern Covestro empfehlen. Der NPS, dessen Wertebereich sich von - 100 bis + 100 erstreckt, dient Covestro als Maßzahl der Kundenzufriedenheit. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein NPS in Höhe von + 42 (Vorjahr: + 42) gemessen. Wesentliche Gründe für diese hohe Weiterempfehlungsbereitschaft sind aus Sicht der Befragten erneut der Kundenservice von Covestro, die Produktqualität sowie die gute Geschäftsbeziehung. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Die Kundenperspektive ist eng in unserer Strategie verankert" Für die Kundenbelieferung und die effiziente Auftragsabwicklung ist die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics mit ihren regionalen Einheiten in den Regionen EMLA, NA und APAC zuständig. Sie verantwortet den Prozess von der Auftragsannahme über die Werkslogistik und Versanddisposition bis hin zur Rechnungstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro bevorzugt E-Commerce-Plattformen ein. Über das stetig weiterentwickelte Selfserviceportal "Order@Covestro" können unsere Kunden Bestellungen digital tätigen und verfolgen. Das Vertriebsportal "Covestro Direct Store" ermöglicht den Empfang von Angeboten sowie die Durchführung digitaler Verhandlungen. Covestro betreibt ein globales Produktionsnetzwerk und produziert in den Regionen EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in der jeweiligen Region. Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister, wobei Sicherheits-, Umweltschutz- und Qualitätskriterien Bestandteil der Auftragsvergabe sind. Im Jahr 2024 haben wir unsere festgelegten Scope-3-Ziele veröffentlicht und eng in die Beziehungen zu unseren Lieferanten eingebettet. Lieferzuverlässigkeit ist ein besonders wichtiger Faktor. Über Fehlerfreiheit in den Prozessen streben wir eine hohe Kundenzufriedenheit an. Diese wird regelmäßig in einem globalen Managementsystem mittels Kundenzufriedenheitsanalysen (NPS) gemessen. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasemissionen. Besonders in Europa werden längere Transporte von loser Ware bevorzugt intermodal, d. h. unter Einbindung einer Kombination von Transporten auf Schienen- oder Wasserwegen, abgewickelt. Erste Projekte mit Investitionen unserer Logistikdienstleister in Antriebe mit alternativen Energien sowie zur Nutzung von alternativen Brennstoffen werden angeboten und umgesetzt. Gleichzeitig treiben wir die weitere Automatisierung und Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse voran und haben erste vielversprechende Anwendungen von KI in Betrieb gebracht, die unseren Kundenservice verbessern. Neben dem NPS sowie den transaktionalen Umfragen bewerten wir unsere Leistung durch interne Kennzahlen zur Einhaltung des Lieferversprechens, zur Verfügbarkeit von Produkten und zur Prozesstreue. Mit unseren Spediteuren vereinbaren wir spezifische Leistungskennzahlen. Des Weiteren erfassen wir Beschwerden, von denen im Berichtsjahr 5,4 (Vorjahr 5,3) je 1.000 Lieferungen während des Geschäftsjahrs 2024 vorlagen. Aus regelmäßig stattfindenden Analysen leiten wir Korrekturmaßnahmen ab, die bei Bedarf in die Gespräche mit unseren Dienstleistern einfließen. Innovation Innovation als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einklang mit unserer Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist ein Kernelement unserer Konzernstrategie und Teil der eigenen Identität. Innovation ist zudem ein Kerntreiber der digitalen Transformation und erschließt die damit verbundenen Potenziale. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden dazu, Innovation bei Covestro voranzutreiben. Dabei geht es darum, neue Produkte zu entwickeln, etablierte Produkte zu verbessern sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren, um unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Über unser konzernweites, funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten und Projekte den Bedürfnissen unserer Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Innovation wird bei Covestro in den Geschäftseinheiten und den zentralen Unternehmensfunktionen Group Innovation & Sustainability sowie Process Technology vorangetrieben: scrollen ― Geschäftsnahe Forschung und Entwicklung (F&E) findet in den Geschäftseinheiten statt. Hier verfolgen wir spezifische, marktnahe, kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Themen. ― Die Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability (GIS) setzt in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftseinheiten Material- und Produktinnovationen in mittel- und langfristigen Themen rund um Digitalisierung, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit um. Außerdem verantwortet GIS die Bereitstellung einer global abgestimmten F&E-Infrastruktur und unterstützt die Geschäftseinheiten bei der Forschung und Entwicklung durch umfangreiche Services, z. B. in den Bereichen Materialprüfung, Analytik und Materialwissenschaften. ― Die Unternehmensfunktion Process Technology treibt in enger Abstimmung mit den Geschäftseinheiten und der Unternehmensfunktion GIS zum einen kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Projekte voran und optimiert bestehende Produktionsprozesse. Zum anderen werden langfristige verfahrenstechnologische Entwicklungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sowie Digitalisierung vorangetrieben. Die Verzahnung und Koordination unserer Innovationsaktivitäten erfolgt im Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB), einem konzernweiten Steuerungsgremium unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen unsere gesamten F&E-Aufwendungen 392 Mio. € (Vorjahr: 374 Mio. €). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Entwicklung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Optimierung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Zum 31. Dezember 2024 waren weltweit 1.336 Mitarbeitende * (Vorjahr: 1.338) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiteten an den drei größten F&E-Standorten in Leverkusen, in Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und in Shanghai (China). * Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Digitale Innovationen Die digitale Transformation ist ein strategischer Hebel für Covestro, um Prozesse zu optimieren, Kundenerlebnisse zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken. Im Berichtsjahr wurden mit mehreren Schlüsselprojekten wichtige Meilensteine erreicht: Modernisierung der IT-Systeme und Prozessoptimierung Die aktuelle SAP®-Software wird durch die moderne SAP S /4HANA®-Software ersetzt. In interdisziplinären Teams werden Geschäftsprozesse von der Beschaffung bis zum Rechnungswesen überprüft, optimiert und innoviert, bspw. für Nachhaltigkeitsdaten entlang der Wertschöpfungskette. Der Go-live ist für Januar 2027 vorgesehen. Dabei schafft dieses Projekt auch die Verbindung zu einer Initiative, die das Ziel verfolgt, eine integrierte Planung entlang der gesamten Wertschöpfungskette nahezu in Echtzeit zu ermöglichen. Durch die Vernetzung aller Planungsprozesse können Entscheidungen noch schneller und fundierter getroffen werden. Im Berichtsjahr hat Covestro den Rollout des Prozesses für Absatz- und Produktionsplanung inkl. Bedarfsplanung und Lieferplanung in allen Geschäftseinheiten vollzogen. Auch eine Verbindung mit einem weiteren Vorhaben wird dadurch forciert: Covestro strebt eine Straffung des Preisbildungsprozesses an - von der Zielsetzung über Verhandlungen bis zur Umsetzung in Offline- und OnlineKanälen. Benutzerfreundliche Oberflächen und Module für alle Geschäftseinheiten und Regionen sollen eine nahtlose und effiziente Abwicklung ermöglichen. Zudem sollen sie die Basis für künftige, darauf aufsetzende KI-Modelle liefern. Das Projekt hat bereits einen Go-live im 2. Halbjahr 2024 in der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives durchlaufen. Einsatz von künstlicher Intelligenz Durch die Integration von KI kann Covestro seine Expertise in unterschiedlichen Bereichen skalieren und allen Mitarbeitenden zugänglich machen. Dies verbessert und beschleunigt unsere internen Abläufe und ermöglicht die Entwicklung neuer Kompetenzen. Ein Beispiel dafür ist eine KI-Lösung, die den Betrieb einer Produktionsstraße in unserem DSD-Betrieb in Dormagen vollständig autonom fährt. Ab der erfolgten Planung steuert die KI den gesamten Prozess der Produktion von Produktchargen bis hin zur Bereitstellung der fertigen Produkte. Ein weiteres Beispiel ist eine KI-Anwendung in jeweils einem unserer Betriebe in Leverkusen sowie in Santa Margarida (Spanien), die wie ein Navigationssystem den optimalen Aktionspfad vorschlägt, um die Produktionsmenge zu maximieren, die Produktionszeit zu minimieren, Prozessunterbrechungen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Die generative KI bringt die Verwendung von KI bei Covestro weit über spezialisierte Anwendungsfälle hinaus. Unsere Covestro-eigene KI (Covestro Virtual Assistant, CoVA) steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und bietet ihnen die Leistungsfähigkeit der führenden Sprachmodelle für den täglichen Einsatz in einem sicheren Umfeld. CoVA erhält kontinuierlich neue Fähigkeiten und Zugang zu internem Wissen, das in Dokumenten oder Systemen gepflegt wird. So kann CoVA bspw. Auskunft über Budget und Kosten anhand der gültigen Berechtigungen liefern, Fragen über Lieferungen und Bestellungen in verschiedenen Sprachen beantworten sowie kontextbezogene Informationen und Lösungen auf Grundlage unserer F&E-Wissensbasis liefern, basierend auf aktuellen Informationen in Covestro-Systemen. Durch den effektiven und kollaborativen Einsatz von menschlicher Intelligenz und KI stärkt Covestro seine Position in der Branche und fördert Effektivität, Effizienz und Innovation. Digitale Transformation in Forschung und Entwicklung Über die zentrale IT-Funktion hinaus sind wir bestrebt, die digitale Transformation in allen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voranzutreiben. Durch den Einsatz moderner digitaler Technologien, die Generierung hochwertiger Daten und die Optimierung von Forschungsprozessen wollen wir das volle Potenzial unserer Datenbestände ausschöpfen. Im Einklang mit dieser Ambition haben wir uns dazu verpflichtet, unsere F&E-Prozesse durchgängig zu digitalisieren. Wir streben danach, dies zu erreichen, indem wir weltweit eine modulare cloudbasierte Datenverwaltungsplattform für all unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten implementieren. Diese soll als zentrale Plattform zum Sammeln, Speichern und Analysieren aller relevanten experimentellen Daten dienen und eine nahtlose Zusammenarbeit und einen Wissensaustausch innerhalb unserer globalen F&E-Community ermöglichen. Mit diesem Ansatz setzen wir uns dafür ein, die Benutzererfahrung beim Umgang mit F&E-Daten für unsere Labore auf der ganzen Welt zu verbessern und unsere Mitarbeitenden in der Forschung mit effizienten Werkzeugen und Prozessen auszustatten, Innovationen zu fördern und die Entwicklung neuer Lösungen zu beschleunigen. Prozesstechnologieinnovationen Covestro treibt die verfahrenstechnische Entwicklung biobasierter Rohstoffe weiter voran und hat nun nach der erfolgreichen Inbetriebnahme der Pilotanlage in Leverkusen im Jahr 2024 mit der Planung einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von biobasiertem Anilin begonnen. Kontinuierlich arbeiten wir an der Verbesserung der Energieeffizienz der Herstellungsverfahren unserer Produkte. So konnte bspw. bei der HCl-Sauerstoffverzehrkathoden-(SVK-)Elektrolyse durch eine Optimierung der Elektrolysezelle der Stromverbrauch deutlich gesenkt werden. Diese Optimierung wird in den kommenden Jahren auf alle Elektrolysezellen der HCl-SVK-Elektrolyse übertragen. Die Heißphosgenerzeugung zur Herstellung von HDI wird zur Steigerung der Energieeffizienz eingesetzt. Diese Technologie wurde in Leverkusen implementiert und reduziert deutlich den externen Dampfbedarf. Für die Polycarbonat-Produktion wurde eine neue Linie zur Herstellung von Copolymeren in Antwerpen (Belgien) erfolgreich in Betrieb genommen. Zudem wurde ebenfalls in Antwerpen eine Copolymer-Pilotanlage in Betrieb genommen, die neue Produktentwicklungen begleiten kann. In einem Pilotbetrieb konnte ein auf maschinellem Lernen basierendes System Anomalien in Sensordaten frühzeitig erkennen und somit die Verfügbarkeit der Produktionsanlage erhöhen. Aufgrund des Erfolgs wurde dieses System mittlerweile auf weitere kontinuierlich betriebene Produktionsanlagen mit großer Kapazität in Europa ausgerollt. Im nächsten Schritt ist ein globaler Rollout auf alle kontinuierlich betriebenen Produktionsanlagen mit großer Kapazität geplant, um durch frühzeitige Anomalieerkennung die Anlagenverfügbarkeit zu steigern. Produktinnovationen In unseren Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties werden für verschiedene Industrien, insbesondere unsere Hauptabnehmerindustrien, Produktinnovationen vorangetrieben. Aktuelle Beispiele unserer Produktinnovationen sind in unserem Solution Center zu finden. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Strategische Partnerschaften und Kooperationen Durch Kooperationen mit externen strategischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft möchte Covestro die Effizienz und Effektivität seiner Forschung und Innovation steigern. Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Im Geschäftsjahr 2024 arbeiteten wir weiter mit unseren etablierten, strategischen akademischen Partnern wie z. B. CAT Catalytic Center - RWTH Aachen, Tongji University Shanghai, CMU Pittsburgh, Google und großen Konsortien wie z. B. "CIRCULAR FOAM" und "LUCRA" zusammen. Weiterhin haben wir unser Kooperationsnetzwerk im Bereich Kreislaufwirtschaft durch die Beteiligungen an den EU-Projekten "CORNERSTONE" und "UNITED CIRCLES" weiter gestärkt. Das CORNERSTONE-Konsortium aus 16 europäischen Partnern arbeitet an neuesten Technologien und digitalen Lösungen für das Recycling und die Wiederverwendung von Ressourcen aus industriellen Wasser- und Abwasserströmen in der europäischen Industrie. Das Projekt möchte nicht nur die Rückgewinnung von Süßwasser, Energie und gelösten Stoffen erleichtern, sondern auch die Abwasseraufbereitung so modernisieren, dass sie sich nahtlos in die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft einfügt. Im ebenfalls EU-geförderten Projekt UNITED CIRCLES entwickeln 45 Partner Technologien und Kooperationskonzepte für die Kreislaufwirtschaft. Covestro wird dabei in enger Kooperation vor allem mit dem FraunhoferInstitut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) die katalytische Pyrolyse von Polyisocyanurat-Dämmmaterialien zu einem Vorprodukt - dem Anilin - entwickeln. Dabei wird sowohl die Pyrolyse als auch die Abtrennung des Anilins vom erhaltenen Pyrolyseöl in einem größeren Entwicklungsmaßstab demonstriert. Das recycelte Anilin wird anstelle vom fossilen Rohstoff in neuen Polyurethan- oder Polyisocyanurat-Produkten wiederverwendet. Die digitale Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Covestro hat eine gemeinsame Entwicklungsvereinbarung mit BioBTX B.V., Groningen (Niederlande), geschlossen, um den Übergang zu intelligenten Recyclingtechnologien zu beschleunigen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Gewinnung chemischer Rohstoffe, die in die Wertschöpfungsketten von Covestro eingespeist werden können. Wir bringen Fachwissen in Computerchemie und Datenwissenschaft ein, um Katalysatoren und Prozessbedingungen zu optimieren und den Ausstoß zu steigern und so den Übergang zu einer Demonstrationsanlage in einem großen Maßstab zu beschleunigen. Diese Partnerschaft bringt wertvolle Erfahrungen ein, die der Kompetenz von Covestro in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und chemisches Recycling zugutekommen. WIRTSCHAFTSBERICHT Wirtschaftliches Umfeld Weltwirtschaft Im Jahr 2024 verzeichnete die Weltwirtschaft ein Wachstum in Höhe von 2,7 %, leicht unter dem Niveau des Vorjahres, mit positiven Wachstumsraten in allen Regionen. Die schwache Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft war getrieben durch erhöhte Inflation sowie die anhaltenden Wachstumsschwächen in Nordamerika und China. Die Region EMLA verzeichnete erneut ein schwächeres Wachstum als die Weltwirtschaft. Die geringe Investitionstätigkeit und die schwache Exportnachfrage stellten die wesentlichen Ursachen für diese anhaltende Wachstumsschwäche dar. In der Region NA lag das Wachstum im Jahr 2024 nahezu auf dem Niveau des globalen Wachstums. Der Inflationsdruck sowie der volatile Arbeitsmarkt in den USA wirkten sich negativ auf das Konsumverhalten aus. In der Region APAC blieb das Wirtschaftswachstum aufgrund des anhaltend schwachen Konsums und der schwierigen Situation im Immobiliensektor hinter dem Vorjahr zurück, lag jedoch weiterhin über dem globalen Wachstumsniveau. Wirtschaftliches Umfeld 1 scrollen Wachstum 2023 in % Wachstum 2024 in % Welt 2,8 2,7 Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) 1,3 1,5 davon Europa 1,0 1,2 davon Deutschland - 0,1 - 0,2 davon Naher Osten 1,2 1,7 davon Lateinamerika 2 2,3 2,1 davon Afrika 3,1 3,1 Nordamerika 3 (NA) 2,8 2,6 davon USA 2,9 2,8 Asien-Pazifik (APAC) 4,3 3,9 davon China 5,2 4,8 1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2025 2 Lateinamerika (ohne Mexiko) 3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) Hauptabnehmerindustrien Die schwache, aber robuste Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums im Jahr 2024 spiegelte sich nicht in allen Hauptabnehmerindustrien von Covestro wider. Die globale Automobilindustrie verzeichnete mit einem negativen Wachstum in Höhe von 0,7 % im Jahr 2024 ein deutlich schlechteres Wachstum als im Vorjahr. Anhaltende Probleme mit dem Bestands-/ Lagerabbau sowie ein deutlich verlangsamtes Wachstum im Bereich Elektroautos wirkten sich negativ auf den Sektor aus. Die Region APAC verzeichnete ein leicht positives Wachstum, während die Regionen NA und EMLA ein negatives Wachstum aufwiesen. Die globale Bauindustrie verzeichnete im Jahr 2024 eine negative Wachstumsrate in Höhe von 2,5 % und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Fallende Zinsen konnten den Rückgang im Wohnungsbau global gesehen bislang nicht stoppen. Die hohe Unsicherheit im Immobiliensektor wirkte sich im Jahr 2024 weiterhin negativ aus und führte zu einem leichten Rückgang der Bauindustrie in den Regionen APAC und EMLA. Die Region NA konnte hingegen eine leicht positive Wachstumsrate verzeichnen. Die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie erzielte im Jahr 2024 eine Wachstumsrate in Höhe von 4,1 % und lag damit auf einem signifikant höheren Niveau als im Vorjahr. Die Nachfrage nach Unterhaltungselektronik und Computern sowie der generelle strukturelle Wandel, getrieben durch künstliche Intelligenz und industrielle Automatisierung, wirkten sich positiv auf die Industrie aus. Alle Regionen verzeichneten im Berichtsjahr ein positives Wachstum. Die globale Möbelindustrie verzeichnete im Jahr 2024 ein negatives Wachstum in Höhe von 0,5 %, das damit jedoch deutlich besser ausfiel als im Vorjahr. Die hohen Preise und der zurückgehende Wohnungsbau drückten wie im Vorjahr weiterhin auf das Wachstum der Industrie und führten zu einem negativen Wachstum in den Regionen EMLA und NA. Die Region APAC hingegen wies ein positives Wachstum auf. Hauptabnehmerindustrien 1 scrollen Wachstum 2023 in % Wachstum 2024 in % Automobil 10,3 - 0,7 Bau - 2,1 - 2,5 Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte - 1,8 4,1 Möbel - 4,7 - 0,5 1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: GlobalData Plc, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (ausgenommen Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (ausgenommen Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2025 Geschäftsentwicklung im Überblick Wesentliche Ereignisse Verhandlungen mit ADNOC und erfolgreiches Übernahmeangebot Auf Basis der ergebnisoffenen Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) hat der Vorstand der Covestro AG nach Beratung mit dem Aufsichtsrat am 24. Juni 2024 beschlossen, mit ADNOC in konkrete Verhandlungen über eine mögliche Transaktion und den möglichen Abschluss einer Investitionsvereinbarung einzutreten sowie einen angemessenen Austausch von Unternehmensinformationen zur Bestätigung von Annahmen (Confirmatory Due Diligence) zu ermöglichen. Die Covestro AG hat am 1. Oktober 2024 mit bestimmten Unternehmen der ADNOC-Gruppe, darunter die XRG P.J.S.C. (XRG), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (zuvor: ADNOC International Limited, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)) und ihr Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG ("Bieterin"), eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht u. a. vor, dass die Bieterin an die Aktionäre der Covestro AG ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Covestro zu einem Preis von je 62,00 € unterbreiten wird. Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Covestro AG beschlossen, dass bei Vollzug der Transaktion das Grundkapital der Gesellschaft um 10 % (18.900.000 Aktien) erhöht werden soll. Vorbehaltlich des Vollzugs sollen die neuen Aktien gegen Zahlung eines Preises je Aktie in Höhe des Angebotspreises, also auf Basis des Angebotspreises von 62,00 € für einen Gesamtbetrag von 1,17 Mrd. €, unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin ausgegeben werden. Darüber hinaus bekennt sich XRG darin zur uneingeschränkten Unterstützung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". Das Angebot unterlag einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben. In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurden die Angebotsunterlage und andere für das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin relevante Informationen nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 25. Oktober 2024 auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.covestro-offer.com. Zum Jahresende 2024 lag die Gesamtzahl der angedienten und von XRG bereits erworbenen Aktien bei 91,58% des Aktienkapitals von Covestro. Vorbehaltlich noch ausstehender regulatorischer Freigaben wird XRG damit neuer Mehrheitsaktionär von Covestro. Da sich somit die im Streubesitz liegende Anzahl an Aktien auf unter 10 % summiert, erfüllt Covestro nicht mehr die Voraussetzungen für eine Platzierung im DAX und wurde aus diesem zum 27. Dezember 2024 ausgeschlossen. In Abhängigkeit der Erfüllung der üblichen Vollzugsbedingungen ist der Vollzug der Transaktion nicht vor dem 2. Halbjahr 2025 zu erwarten. Globales Transformationsprogramm Angesichts eines sich rasant verändernden Marktumfelds hat Covestro das globale Transformationsprogramm "STRONG" aufgelegt. STRONG hat das Ziel, das Unternehmen noch effektiver und effizienter zu machen und die Digitalisierung voranzutreiben. Der Konzern plant, bis zum Jahr 2028 weltweit jährliche Einsparungen in Höhe von 400 Mio. € bei Sach- und Personalkosten umzusetzen, wovon 190 Mio. € auf Deutschland entfallen. In diesem Zusammenhang ergaben sich im Jahr 2024 Aufwendungen zur Umsetzung des Transformationsprogramms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Bis zum Jahr 2028 rechnen wir mit Implementierungskosten im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm in Höhe von ca. 300 Mio. €, wovon der Großteil im Jahr 2025 erwartet wird. Ein weiterer Schritt innerhalb dieses Transformationsprogramms war die Entscheidung des Vorstands, den Betrieb des Produktionsstandorts in Augusta, Georgia (USA), einzustellen. In diesem Zusammenhang wurden im 2. Quartal 2024 im Segment Solutions & Specialties Wertminderungen auf Sachanlagen, im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen, in Höhe von 21 Mio. € vorgenommen. Am Produktionsstandort Augusta, Georgia (USA), wurden bis zur Schließung des Standorts Produkte für das Geschäft mit Pulverbeschichtungen hergestellt. Das Kundengeschäft mit Pulverbeschichtungen in der Region NA läuft ungeachtet der Schließung des Produktionsstandorts weiter. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung Das Geschäftsjahr 2024 von Covestro war aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herausfordernd. Die Umsätze sanken insbesondere aufgrund eines niedrigeren Verkaufspreisniveaus um 1,4 % auf 14.179 Mio. € (Vorjahr: 14.377 Mio. €). Dem Rückgang des Verkaufspreisniveaus, der nur teilweise von den niedrigeren Rohstoffpreisen kompensiert werden konnte, stand ein Anstieg der Absatzmengen gegenüber. Insgesamt überwogen geringfügig die negativen Effekte und führten zu einem Rückgang des EBITDA um 0,8 % auf 1.071 Mio. € (Vorjahr: 1.080 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich auf 89 Mio. € (Vorjahr: 232 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen bedingt durch gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit. Darüber hinaus ergab sich ein ROCE über WACC von - 7,4 %-Punkten (Vorjahr: - 6,1 %-Punkte). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte aus einem signifikant niedrigeren Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) und einem gestiegenen WACC. Die Treibhausgasemissionen lagen mit einem Wert in Höhe von 4,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 4,9 Mio. t CO 2 -Äquivalente), im Wesentlichen bedingt durch geringere Emissionsfaktoren * an unseren größten Standorten in Deutschland und in Baytown, Texas (USA). Im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2024. Diese Prognose wurde am 30. Juli 2024 für das EBITDA und den ROCE über WACC konkretisiert sowie für den Free Operating Cash Flow angepasst. Am 29. Oktober 2024 wurde die Prognose für das EBITDA und den ROCE über WACC erneut konkretisiert. Die im Geschäftsbericht 2023 erwartete Entwicklung aller steuerungsrelevanten Kennzahlen für das Gesamtjahr 2024 wurde im Oktober 2024 zuletzt aktualisiert. Nach einem ursprünglich erwarteten EBITDA zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € ging der Covestro-Konzern zuletzt für das Gesamtjahr von einem Wert zwischen 1.000 Mio. € und 1.250 Mio. € aus. Der Covestro-Konzern erwartete anfänglich einen FOCF zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € und ging zuletzt von einem Wert zwischen - 100 Mio. € und 100 Mio. € aus. Für den ROCE über WACC wurde ursprünglich ein Wert zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten prognostiziert, der zuletzt zwischen - 7 %-Punkten und - 5 %-Punkten erwartet wurde. Für die Treibhausgasemissionen prognostizierte der Covestro-Konzern ursprünglich und zuletzt einen Wert zwischen 4,4 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und 5,0 Mio. t CO 2 -Äquivalenten. Die von Covestro für das EBITDA, den FOCF, den ROCE über WACC sowie die Treibhausgasemissionen erreichten Werte entsprachen der ursprünglich im Geschäftsbericht 2023 ausgegebenen Prognose. Im Hinblick auf die im Oktober 2024 aktualisierte Prognose lagen das EBITDA, der FOCF, der ROCE über WACC und die Treibhausgasemissionen in den kommunizierten Bandbreiten. Prognose-Ist-Vergleich für das Geschäftsjahr 2024 scrollen 2023 Prognose 2024 (Geschäftsbericht 2023) Prognose 2024 (29. Oktober 2024) 2024 EBITDA 1 1.080 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.250 Mio. € 1.071 Mio. € Free Operating Cash Flow 2 232 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € Zwischen - 100 Mio. € und 100 Mio. € 89 Mio. € ROCE über WACC 3, 4 - 6 %-Punkte Zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten Zwischen - 7 %-Punkten und - 5 %-Punkten - 7 %-Punkte Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) 4,9 Mio. t Zwischen 4,4 Mio. t und 5,0 Mio. t Zwischen 4,4 Mio. t und 5,0 Mio. t 4,7 Mio. t 1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 3 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 4 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2024 wurde ein Wert in Höhe von 8,1 % berücksichtigt (2023: 7,6 %). 5 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen * Emissionsfaktoren sind Werte, die dazu dienen den Energieverbrauch in Treibhausgasemissionen umzurechnen (z. B. kg CO 2 -Äquivalente pro MWh) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Kennzahlen scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse 3.346 Mio. € 3.376 Mio. € 0,9 % 14.377 Mio. € 14.179 Mio. € - 1,4 % Umsatzveränderung Menge 3,1 % 3,2 % - 6,8 % 7,4 % Preis - 15,7 % - 2,1 % - 11,0 % - 8,0 % Währung - 3,0 % - 0,2 % - 2,2 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 1.307 Mio. € 1.335 Mio. € 2,1 % 5.941 Mio. € 5.848 Mio. € - 1,6 % NA 846 Mio. € 829 Mio. € - 2,0 % 3.735 Mio. € 3.507 Mio. € - 6,1 % APAC 1.193 Mio. € 1.212 Mio. € 1,6 % 4.701 Mio. € 4.824 Mio. € 2,6 % EBITDA 1 132 Mio. € 191 Mio. € 44,7 % 1.080 Mio. € 1.071 Mio. € - 0,8 % Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 222 Mio. € 322 Mio. € 45,0 % 894 Mio. € 984 Mio. € 10,1 % EBIT 2 - 90 Mio. € - 131 Mio. € 45,6 % 186 Mio. € 87 Mio. € - 53,2 % Finanzergebnis - 13 Mio. € - 31 Mio. € 138,5 % - 113 Mio. € - 114 Mio. € 0,9 % Konzernergebnis 3 - 187 Mio. € - 192 Mio. € 2,7 % - 198 Mio. € - 266 Mio. € 34,3 % Cashflows aus operativer Tätigkeit 4 377 Mio. € 612 Mio. € 62,3 % 997 Mio. € 870 Mio. € - 12,7 % Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 304 Mio. € 359 Mio. € 18,1 % 765 Mio. € 781 Mio. € 2,1 % Free Operating Cash Flow 5 73 Mio. € 253 Mio. € 246,6 % 232 Mio. € 89 Mio. € - 61,6 % Nettofinanzverschuldung 6 2.487 Mio. € 2.618 Mio. € 5,3 % Return on Capital Employed (ROCE) 7 1,5 % 0,7 % Weighted Average Cost of Capital (WACC) 8 7,6 % 8,1 % ROCE über WACC 7, 8 - 6,1 %-Punkte - 7,4 %-Punkte 1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Earnings before Interest and Taxes (EBIT): Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern 3 Konzernergebnis: auf die Aktionäre der Covestro AG entfallendes Ergebnis nach Ertragsteuern 4 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 (Statement of Cash Flows) 5 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember 7 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 8 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt Ertragslage Umsatz Der Konzernumsatz verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 14.179 Mio. € (Vorjahr: 14.377 Mio. €). Der Rückgang war vor allem zurückzuführen auf ein in allen Regionen niedrigeres Verkaufspreisniveau, das einherging mit der Weitergabe gesunkener Rohstoffpreise und sich mit 8,0 % negativ auf den Umsatz auswirkte. Dem standen höhere Absatzmengen, insbesondere in den Regionen APAC und EMLA gegenüber, die einen positiven Effekt in Höhe von 7,4 % auf den Umsatz hatten. Daneben wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse mit 0,8 % umsatzreduzierend aus. Der Umsatz im Segment Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 6.970 Mio. € (Vorjahr: 6.876 Mio. €). Im Segment Solutions & Specialties verringerte sich der Umsatz um 3,6 % auf 7.004 Mio. € (Vorjahr: 7.267 Mio. €). In der Region EMLA sank der Umsatz um 1,6 % auf 5.848 Mio. € (Vorjahr: 5.941 Mio. €) und in der Region NA um 6,1 % auf 3.507 Mio. € (Vorjahr: 3.735 Mio. €). Der Umsatz in der Region APAC erhöhte sich um 2,6 % auf 4.824 Mio. € (Vorjahr: 4.701 Mio. €). Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen Sonstige / Konsolidierung 1 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika 2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) 3 APAC: Region Asien-Pazifik EBIT Gewinn- und Verlustrechnung (Kurzfassung) scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Veränderung in % Umsatzerlöse 14.377 14.179 - 1,4 Herstellungskosten - 12.071 - 12.002 - 0,6 Bruttoergebnis vom Umsatz 2.306 2.177 - 5,6 Vertriebskosten - 1.489 - 1.513 1,6 Forschungs- und Entwicklungskosten - 374 - 392 4,8 Allgemeine Verwaltungskosten - 360 - 343 - 4,7 Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) und Erträge (+) 103 158 53,4 EBIT 186 87 - 53,2 Finanzergebnis - 113 - 114 0,9 Ergebnis vor Ertragsteuern 73 - 27 . Ertragsteuern - 275 - 245 - 10,9 Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 34,7 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 4 - 6 50,0 auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) - 198 - 266 34,3 Die Herstellungskosten reduzierten sich um 0,6 % auf 12.002 Mio. € (Vorjahr: 12.071 Mio. €), vor allem aufgrund gesunkener Rohstoff- und Energiekosten. Dabei hatten innerhalb der Energiekosten ergänzende staatliche Beihilfen zur Strompreiskompensation in Deutschland in Höhe von 55 Mio. € einen positiven Effekt. Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz erhöhte sich auf 84,6 % (Vorjahr: 84,0 %). Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 5,6 % auf 2.177 Mio. € (Vorjahr: 2.306 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür war das gesunkene Verkaufspreisniveau, das nur teilweise durch die geringeren Rohstoff- und Energiekosten kompensiert werden konnte. Daneben wirkten sich Wertminderungen auf Sachanlagen sowie negative Effekte aus Wechselkursveränderungen ergebnismindernd aus. Demgegenüber hatte der Anstieg der Absatzmengen einen positiven Effekt auf das Ergebnis. Die Vertriebskosten erhöhten sich um 1,6 % auf 1.513 Mio. € (Vorjahr: 1.489 Mio. €). Im Verhältnis zum Umsatz ergab sich ein Vertriebskostenanteil in Höhe von 10,7 % (Vorjahr: 10,4 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) erhöhten sich um 4,8 % auf 392 Mio. € (Vorjahr: 374 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich damit eine F&E-Quote in Höhe von 2,8 % (Vorjahr: 2,6 %). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Rückgang um 4,7 % auf 343 Mio. € (Vorjahr: 360 Mio. €), womit sich ein Verwaltungskostenanteil am Umsatz in Höhe von 2,4 % (Vorjahr: 2,5 %) ergab. Im Berichtsjahr ergaben sich im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm "STRONG" Aufwendungen zur Umsetzung des Programms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 158 Mio. € (Vorjahr: 103 Mio. €). Dabei hatten Versicherungserstattungen in Höhe von 55 Mio. € und der Gewinn aus der Veräußerung immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 46 Mio. € einen positiven Effekt auf das EBIT. Demgegenüber fiel das EBIT im Vorjahresvergleich niedriger aus, da im 2. Quartal 2023 ein positiver Einmaleffekt aus dem Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts das Ergebnis um 35 Mio. € erhöht hatte. Das EBIT verzeichnete einen Rückgang um 53,2 % auf 87 Mio. € (Vorjahr: 186 Mio. €). Die EBIT-Marge sank auf 0,6 % (Vorjahr: 1,3 %). EBITDA Ermittlung des EBITDA scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € EBIT 186 87 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 894 984 EBITDA 1.080 1.071 Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen um 10,1 % auf 984 Mio. € (Vorjahr: 894 Mio. €), davon entfielen 882 Mio. € (Vorjahr: 801 Mio. €) auf Sachanlagen und 102 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte. Ein wesentlicher Treiber für den Anstieg waren gestiegene Wertminderungen in Höhe von 142 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €), wovon 106 Mio. € als Ergebnis von zentralen Werthaltigkeitsprüfungen erfasst wurden. Wertaufholungen fanden keine statt (Vorjahr: 0 Mio. €). → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen" Das EBITDA sank im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,8 % auf 1.071 Mio. € (Vorjahr: 1.080 Mio. €). Dies war insbesondere auf den Rückgang des EBITDA im Segment Solutions & Specialties um 9,4 % auf 740 Mio. € (Vorjahr: 817 Mio. €) zurückzuführen. Das EBITDA des Segments Performance Materials sank um 1,2 % auf 569 Mio. € (Vorjahr: 576 Mio. €). Konzernergebnis Im Geschäftsjahr betrug das Finanzergebnis - 114 Mio. € (Vorjahr: - 113 Mio. €), wovon das Zinsergebnis in Höhe von - 89 Mio. € (Vorjahr: - 90 Mio. €) ein wesentlicher Bestandteil ist. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses sank das Ergebnis vor Ertragsteuern auf - 27 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand belief sich im Berichtsjahr auf 245 Mio. € (Vorjahr: 275 Mio. €). Dieser beinhaltet Wertberichtigungen auf latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 46 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €). Ferner konnten im Geschäftsjahr latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 176 Mio. € (Vorjahr: 197 Mio. €) nicht aktiviert werden. Nach Ertragsteuern und nicht beherrschenden Anteilen ergab sich ein Konzernergebnis in Höhe von - 266 Mio. € (Vorjahr: - 198 Mio. €). Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC) Ermittlung des ROCE über WACC scrollen 2023 2024 EBIT in Mio. € 186 87 Kalkulatorischer Steuersatz in % 25,0 25,0 Kalkulatorische Ertragsteuern 1 in Mio. € 47 22 Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) in Mio. € 139 65 Durchschnittliches Capital Employed in Mio. € 9.550 9.370 ROCE in % 1,5 0,7 Weighted Average Cost of Capital (WACC) in % 7,6 8,1 ROCE über WACC in %-Punkten - 6,1 - 7,4 1 Die kalkulatorischen Ertragsteuern zur Berechnung des NOPAT ergeben sich als Produkt aus der Multiplikation des EBIT mit dem kalkulatorischen Steuersatz. Für den Covestro-Konzern ergab sich ein NOPAT in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 139 Mio. €) und ein durchschnittliches Capital Employed in Höhe von 9.370 Mio. € (Vorjahr: 9.550 Mio. €). Daraus resultierte ein ROCE in Höhe von 0,7 % (Vorjahr: 1,5 %), der deutlich unter dem gestiegenen WACC in Höhe von 8,1 % (Vorjahr: 7,6 %) lag. → Für weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen siehe "Steuerungssystem" Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employed scrollen 31.12.2022 in Mio. € 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte 729 711 719 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 603 519 471 Sachanlagen 5.801 5.795 5.898 Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 185 182 269 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1, 2 21 14 17 Sonstige Forderungen 2, 3 452 501 523 Aktive latente Steuern 4 277 248 209 Vorräte 2.814 2.459 2.851 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.011 1.898 1.749 Ertragsteuererstattungsansprüche 115 102 92 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5 18 - - Brutto Capital Employed 13.026 12.429 12.798 Andere Rückstellungen 6 - 349 - 548 - 599 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2, 7 - 136 - 114 - 118 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 2,8 - 258 - 228 - 247 Passive latente Steuern 9 - 307 - 251 - 199 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 2.016 - 1.895 - 2.101 Ertragsteuerverbindlichkeiten - 175 - 77 - 110 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 10 - 2 - - Capital Employed 9.783 9.316 9.424 Durchschnittliches Capital Employed 9.785 9.550 9.370 1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden um nichtoperative Vermögenswerte bereinigt. 2 Vorjahreswerte wurden angepasst. Für weitere Erläuterungen siehe Konzernabschluss in den jeweiligen Anhangangaben. 3 Sonstige Forderungen wurden um nichtoperative Forderungen bereinigt. 4 Aktive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuern aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt. 5 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden um nichtoperative und finanzielle Vermögenswerte bereinigt. 6 Andere Rückstellungen wurden um Rückstellungen für Zinszahlungen bereinigt. 7 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt. 8 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt. 9 Passive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuerverbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt. 10 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurden um nichtoperative und finanzielleVerbindlichkeiten bereinigt. Finanzlage Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung (Kurzfassung) scrollen 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € EBITDA 132 191 1.080 1.071 Gezahlte Ertragsteuern - 136 - 66 - 383 - 219 Veränderung Pensionsrückstellungen - 9 74 - 33 47 Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - - 52 - 33 - 65 Veränderung Working Capital / sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge 390 465 366 36 Cashflows aus operativer Tätigkeit 377 612 997 870 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 304 - 359 - 765 - 781 Free Operating Cash Flow 73 253 232 89 Cashflows aus investiver Tätigkeit - 437 - 111 - 925 - 423 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit - 363 - 542 - 639 - 565 Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit - 423 - 41 - 567 - 118 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 1.052 539 1.198 625 Veränderung aus Wechselkursänderungen - 4 11 - 6 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 625 509 625 509 Cashflows aus operativer Tätigkeit / Free Operating Cash Flow Die Cashflows aus operativer Tätigkeit beliefen sich auf 870 Mio. € (Vorjahr: 997 Mio. €). Eine im Vorjahresvergleich niedrigere Mittelfreisetzung im Working Capital sowie ein geringeres EBITDA konnten hierbei nur teilweise durch gesunkene Ertragsteuerzahlungen kompensiert werden. Die Veränderung des Working Capital war insbesondere geprägt durch einen Anstieg der Vorräte, der durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise kompensiert wurde. Gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit sowie höhere Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € (Vorjahr: 765 Mio. €) führten zu einer Verringerung des Free Operating Cash Flow auf 89 Mio. € (Vorjahr: 232 Mio. €). → Für weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen siehe "Steuerungssystem" Cashflows aus investiver Tätigkeit Im Geschäftsjahr 2024 flossen im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 423 Mio. € (Vorjahr: 925 Mio. €) ab. Dies war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € (Vorjahr: 765 Mio. €) zurückzuführen. Dem standen insbesondere Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen in Höhe von 252 Mio. € (Vorjahr: Nettoauszahlungen in Höhe von 261 Mio. €) sowie Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) gegenüber. Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Performance Materials 490 496 Solutions & Specialties 270 254 Sonstige / Überleitung 5 31 Covestro-Konzern 765 781 In beiden Segmenten wurde im Geschäftsjahr 2024 in die Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen sowie in neue Kapazitäten investiert. Im Segment Performance Materials wurde insbesondere in die Instandhaltung an den Standorten Baytown (USA), Shanghai (China) und Tarragona (Spanien) investiert. Außerdem wurden Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sowie die Energieeffizienz vorgenommen, wie z. B. in die Heißphosgenerzeugung an unserem Standort in Dormagen. Im Segment Solutions & Specialties wurde in neue Kapazitäten investiert, insbesondere an dem Standort Map Ta Phut (Thailand). Eine strategisch relevante Investition ist zudem der Bau des unternehmensweit größten Werks für thermoplastische Polyurethane (TPU) in Zhuhai (China), das zukünftig eine jährliche Kapazität von 120.000 t TPU pro Jahr erreichen soll. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichnete der Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2024 Mittelabflüsse in Höhe von 565 Mio. € (Vorjahr: 639 Mio. €). Diese waren vor allem bedingt durch die Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 500 Mio. €, die im Rahmen des Anleihenprogramms (Debt Issuance Program) im März 2016 platziert worden war. Weitere Mittelabflüsse resultierten aus Auszahlungen für kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 355 Mio. € sowie der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von 351 Mio. € in China. Daneben führten die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 155 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), Zinsauszahlungen in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 169 Mio. €) sowie die Rückzahlung von Commercial Papers in Höhe von 124 Mio. € im Rahmen des European Commercial Paper Programs (ECCP) zu weiteren Mittelabflüssen. Mittelzuflüsse resultierten im Wesentlichen aus Einzahlungen aus kurzfristigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 354 Mio. € sowie der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 351 Mio. € in China. Darüber hinaus erhöhten ein Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 200 Mio. € und die Begebung von Commercial Papers in Höhe von 164 Mio. € die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Nettofinanzverschuldung scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Anleihen 1.990 1.492 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 870 Leasingverbindlichkeiten 743 736 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 15 17 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 41 Forderungen aus Devisentermingeschäften - 19 - 6 Bruttofinanzverschuldung 3.388 3.150 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 625 - 509 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 276 - 23 Nettofinanzverschuldung 2.487 2.618 Die Bruttofinanzverschuldung des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2024 sank im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 238 Mio. € auf 3.150 Mio. € (Vorjahr: 3.388 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die zuvor beschriebene Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 500 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich vor allem die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 213 Mio. € aus, die insbesondere aus der Aufnahme des Kredits bei der EIB resultierte. Daneben erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 39 Mio. €, vor allem aufgrund der im Abschnitt "Cashflow aus Finanzierungstätigkeit" beschriebenen Begebung und Rückzahlung von Commercial Papers. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ging im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 116 Mio. € auf 509 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € und negative Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 565 Mio. € zurückzuführen. Dagegen erhöhten Cashflows aus operativer Tätigkeit in Höhe von 870 Mio. € und Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen in Höhe von 252 Mio. € den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die zuvor genannten Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen führten maßgeblich zu einer Verringerung der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte auf 23 Mio. €. Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 somit um 131 Mio. € auf 2.618 Mio. € (Vorjahr: 2.487 Mio. €). Finanzielle Steuerung Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung des Covestro-Konzerns erfolgt zentral durch die Covestro AG. Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. € und damit über die Möglichkeit einer flexiblen Finanzierung am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die im März 2016 platzierte Euro-Anleihe ist eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €), die planmäßig zurückgezahlt wurde. Die im Juni 2020 platzierten weiteren Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €). Alle ausstehenden Anleihen sind mit einem Baa2-Rating mit stabilem Ausblick durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), bewertet. Darüber hinaus veröffentlichte Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework). Dieser ermöglicht u. a. die Ausgabe von sogenannten grünen Anleihen (Green Bonds) oder anderen Schuldtiteln, deren Mittelverwendung an nachhaltige Investitionen gebunden ist, mit denen wir bspw. Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt (re-)finanzieren können. Die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Green Bond Principles der International Capital Markets Association (ICMA) wurde durch die unabhängige ESG-Ratingagentur ISS ESG bestätigt. Im November 2022 wurde auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75%, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission wurde dazu genutzt, nachhaltige Projekte zu finanzieren, die auf die Kreislaufwirtschaft einzahlen und bspw. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen stammen. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/investors/debt/bonds Am 7. Oktober 2022 begab Covestro erstmals Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert. Die Ausgabe erfolgte sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Die Schuldscheindarlehen sind mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG)-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Im Oktober 2023 wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 260 Mio. € Gegenwert vorzeitig zurückgezahlt. Die Covestro AG schloss außerdem im Jahr 2020 eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Diese enthielt zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr und stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Mithilfe der zweiten der zwei vereinbarten Optionen wurde im März 2022 die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem ESG-Rating: Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum 31. Dezember 2024 war die syndizierte Kreditfazilität ungenutzt. Am 26. August 2022 legte Covestro zusätzlich ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € auf, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Im Rahmen des ECPP standen zum 31. Dezember 2024 Commercial Papers in Höhe von 40 Mio. € aus. Am 3. Mai 2024 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen. Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden u. a. derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken sowie Erläuterungen finden sich im Chancen- und Risikobericht von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Vermögenslage Bilanz (Kurzfassung) scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Langfristige Vermögenswerte 7.746 7.865 Kurzfristige Vermögenswerte 5.891 5.766 Gesamtvermögen 13.637 13.631 Eigenkapital 6.618 6.679 Langfristiges Fremdkapital 3.721 3.376 Kurzfristiges Fremdkapital 3.298 3.576 Fremdkapital 7.019 6.952 Gesamtkapital 13.637 13.631 Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 blieb die Bilanzsumme nahezu unverändert und belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 13.631 Mio. € (Vorjahr: 13.637 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 119 Mio. € auf 7.865 Mio. € (Vorjahr: 7.746 Mio. €) und hatten einen Anteil von 57,7 % (Vorjahr: 56,8 %) am Gesamtvermögen. Die Erhöhung war im Wesentlichen auf einen Anstieg der Sachanlagen zurückzuführen. Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 125 Mio. € auf 5.766 Mio. € (Vorjahr: 5.891 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 42,3 % (Vorjahr: 43,2 %) an der Bilanzsumme. Diese Entwicklung war vor allem auf im Vergleich zum Vorjahr geringere kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte, gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einen geringeren Finanzmittelbestand zurückzuführen. Dem stand eine Erhöhung der Vorräte gegenüber, die diese Entwicklung teilweise kompensierte. Bilanzstruktur Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 um 61 Mio. € auf 6.679 Mio. € (Vorjahr: 6.618 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 49,0 % (Vorjahr: 48,5 %). Positive Effekte aus Währungsumrechnungsdifferenzen sowie Gewinne aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen übertrafen das negative Ergebnis nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2024. Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich zum Stichtag um 345 Mio. € auf 3.376 Mio. € (Vorjahr: 3.721 Mio. €) und hatte einen Anteil von 24,8 % (Vorjahr: 27,3 %) am Gesamtkapital bzw. von 48,6 % (Vorjahr: 53,0 %) am Fremdkapital. Dies war vor allem auf eine Reduzierung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie auf geringere Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 464 387 Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen - 66 - 72 Nettoverpflichtung 398 315 Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen als Saldo von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Vermögenswerten aus überdotierten Pensionsplänen sank im Berichtsjahr um 83 Mio. € auf 315 Mio. € (Vorjahr: 398 Mio. €). Ursächlich dafür waren insbesondere versicherungsmathematische Gewinne aufgrund gestiegener Abzinsungssätze in Deutschland und den USA sowie die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich um 278 Mio. € auf 3.576 Mio. € (Vorjahr: 3.298 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 26,2 % (Vorjahr: 24,2 %) am Gesamtkapital bzw. von 51,4 % (Vorjahr: 47,0 %) am Fremdkapital. Diese Erhöhung war vor allem auf gestiegene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Entwicklung der Segmente Performance Materials Kennzahlen Performance Materials scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse (extern) 1.588 Mio. € 1.670 Mio. € 5,2 % 6.876 Mio. € 6.970 Mio. € 1,4 % Umsatzerlöse zwischen 488 Mio. € 510 Mio. € 4,5 % 2.194 Mio. € 2.228 Mio. € 1,5 % den Segmenten Umsatzerlöse (gesamt) 2.076 Mio. € 2.180 Mio. € 5,0 % 9.070 Mio. € 9.198 Mio. € 1,4 % Umsatzveränderung (extern) Menge 7,7 % 5,6 % - 6,7 % 11,9 % Preis - 22,0 % - 0,1 % - 15,7 % - 9,6 % Währung - 2,8 % - 0,3 % - 2,0 % - 0,9 % Umsatzerlöse nach Regionen (extern) EMLA 674 Mio. € 739 Mio. € 9,6 % 3.021 Mio. € 3.102 Mio. € 2,7 % NA 414 Mio. € 400 Mio. € - 3,4 % 1.844 Mio. € 1.720 Mio. € - 6,7 % APAC 500 Mio. € 531 Mio. € 6,2 % 2.011 Mio. € 2.148 Mio. € 6,8 % EBITDA 1 16 Mio. € 145 Mio. € 806,3 % 576 Mio. € 569 Mio. € - 1,2 % EBIT 1 - 126 Mio. € - 55 Mio. € - 56,3 % 9 Mio. € - 42 Mio. € . Cashflows aus operativer 169 Mio. € 355 Mio. € 110,1 % 652 Mio. € 574 Mio. € - 12,0 % Tätigkeit Auszahlungen für 190 Mio. € 226 Mio. € 18,9 % 490 Mio. € 496 Mio. € 1,2 % Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Free Operating Cash Flow - 21 Mio. € 129 Mio. € . 162 Mio. € 78 Mio. € - 51,9 % 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. Der Umsatz von Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 6.970 Mio. € (Vorjahr: 6.876 Mio. €). Wesentlicher Treiber war ein Anstieg der abgesetzten Mengen um 11,9 %. Hingegen wirkte sich ein nachfragebedingter Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise um 9,6 % umsatzmindernd aus. Darüber hinaus hatte die Entwicklung der Wechselkurse einen negativen Effekt in Höhe von 0,9 % auf den Umsatz. In der Region EMLA erhöhte sich der Umsatz um 2,7 % auf 3.102 Mio. € (Vorjahr: 3.021 Mio. €). Dies war vor allem auf verfügbarkeitsbedingt signifikant gestiegene Absatzmengen zurückzuführen, die jedoch weitestgehend durch ein deutlich geringeres Verkaufspreisniveau aufgewogen wurden. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkung auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region NA sank um 6,7 % auf 1.720 Mio. € (Vorjahr: 1.844 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund eines deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen Verkaufspreise, der nur teilweise durch leicht gestiegene Absatzmengen kompensiert werden konnte. Die Wechselkursveränderungen blieben umsatzneutral. In der Region APAC erhöhte sich der Umsatz um 6,8 % auf 2.148 Mio. € (Vorjahr: 2.011 Mio. €), insbesondere aufgrund signifikant gestiegener Absatzmengen. Demgegenüber wirkten sich ein gesunkenes Verkaufspreisniveau und die Entwicklung der Wechselkurse jeweils leicht umsatzmindernd aus. Performance Materials Umsatzerlöse pro Quartal in Mio. € Performance Materials EBITDA pro Quartal in Mio. € Das EBITDA von Performance Materials sank gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % auf 569 Mio. € (Vorjahr: 576 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen, da niedrigere Rohstoff- und Energiekosten die nachfragebedingt gesunkenen Verkaufspreise nicht kompensieren konnten. Daneben hatte ein Rückgang der Versicherungserstattungen aufgrund von Produktionsstillständen einen negativen Effekt auf das Ergebnis. Hierbei stand den Versicherungserstattungen im Berichtsjahr in Höhe von 55 Mio. € eine - auf Konzernebene ergebnisneutral erfasste - Versicherungserstattung in Höhe von 75 Mio. € im Vorjahr gegenüber. Zusätzlich wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse ergebnismindernd aus. Demgegenüber erhöhte vor allem ein Anstieg der Absatzmengen das EBITDA. Des Weiteren wirkten sich ergänzende staatliche Beihilfen zur Strompreiskompensation in Höhe von 55 Mio. € ergebniserhöhend aus. Gewinne aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 46 Mio. € hatten einen zusätzlichen positiven Effekt auf das Ergebnis des Segments Performance Materials. Das EBIT verringerte sich auf - 42 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 51,9 % auf 78 Mio. € (Vorjahr: 162 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine im Vorjahresvergleich geringere Mittelfreisetzung im Working Capital und das niedrigere EBITDA zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital ergab sich vor allem aus einem Anstieg der Vorräte, der durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise kompensiert wurde. Solutions & Specialties Kennzahlen Solutions & Specialties scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse (extern) 1.703 Mio. € 1.654 Mio. € - 2,9 % 7.267 Mio. € 7.004 Mio. € - 3,6 % Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 6 Mio. € 7 Mio. € 16,7 % 27 Mio. € 27 Mio. € 0,0 % Umsatzerlöse (gesamt) 1.709 Mio. € 1.661 Mio. € - 2,8 % 7.294 Mio. € 7.031 Mio. € - 3,6 % Umsatzveränderung (extern) Menge - 0,3 % 1,3 % - 6,2 % 4,0 % Preis - 10,2 % - 4,0 % - 6,4 % - 6,8 % Währung - 3,3 % - 0,2 % - 2,5 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen (extern) EMLA 586 Mio. € 556 Mio. € - 5,1 % 2.730 Mio. € 2.585 Mio. € - 5,3 % NA 427 Mio. € 420 Mio. € - 1,6 % 1.860 Mio. € 1.755 Mio. € - 5,6 % APAC 690 Mio. € 678 Mio. € - 1,7 % 2.677 Mio. € 2.664 Mio. € - 0,5 % EBITDA 1 185 Mio. € 150 Mio. € - 18,9 % 817 Mio. € 740 Mio. € - 9,4 % EBIT 1 107 Mio. € 30 Mio. € - 72,0 % 497 Mio. € 374 Mio. € - 24,7 % Cashflows aus operativer Tätigkeit 374 Mio. € 368 Mio. € - 1,6 % 821 Mio. € 671 Mio. € - 18,3 % Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 110 Mio. € 110 Mio. € 0,0 % 270 Mio. € 254 Mio. € - 5,9 % Free Operating Cash Flow 264 Mio. € 258 Mio. € - 2,3 % 551 Mio. € 417 Mio. € - 24,3 % 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. Der Umsatz von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2024 um 3,6 % auf 7.004 Mio. € (Vorjahr: 7.267 Mio. €). Wesentliche Treiber hierfür waren ein Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise um 6,8 % und eine negative Entwicklung der Wechselkurse um 0,8%. Hingegen hatten gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf den Umsatz in Höhe von 4,0 %. Der Umsatz in der Region EMLA verringerte sich um 5,3 % auf 2.585 Mio. € (Vorjahr: 2.730 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund eines deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen Verkaufspreise, der nur teilweise durch leicht gestiegene Absatzmengen kompensiert werden konnte. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkung auf den Umsatz. In der Region NA reduzierte sich der Umsatz um 5,6 % auf 1.755 Mio. € (Vorjahr: 1.860 Mio. €), insbesondere bedingt durch ein leicht gesunkenes Verkaufspreisniveau. Die Entwicklung der Wechselkurse und Absatzmengen blieb ohne nennenswerte Effekte auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region APAC sank um 0,5 % auf 2.664 Mio. € (Vorjahr: 2.677 Mio. €). Dies ist vor allem auf signifikant gesunkene durchschnittliche Verkaufspreise und leicht umsatzmindernde Wechselkursveränderungen zurückzuführen. Diese Effekte konnten jedoch weitestgehend durch signifikant gestiegene Absatzmengen aufgewogen werden, die sich positiv auf den Umsatz auswirkten. Solutions & Specialties Umsatzerlöse pro Quartal in Mio. € Solutions & Specialties EBITDA pro Quartal in Mio. € Das EBITDA von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2024 um 9,4 % auf 740 Mio. € (Vorjahr: 817 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen, da die niedrigeren Rohstoff- und Energiekosten die nachfragebedingt gesunkenen Verkaufspreise nicht vollständig kompensieren konnten. Zusätzlich wirkten sich gestiegene Fixkosten negativ auf das EBITDA aus. Darüber hinaus enthielt das Vorjahr einen positiven Einmaleffekt aus dem Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts, der das Vorjahresergebnis um 35 Mio. € erhöhte. Im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm ,,STRONG" ergaben sich im Berichtsjahr Aufwendungen zur Umsetzung des Programms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Zudem wirkten sich ein im Vergleich zum Vorjahr geringerer, auf das Segment entfallender Betrag aus erhaltenen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China sowie die Entwicklung der Wechselkurse ergebnismindernd aus. Demgegenüber hatten insbesondere gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf das Ergebnis des Segments Solutions & Specialties. Das EBIT sank um 24,7 % auf 374 Mio. € (Vorjahr: 497 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 24,3 % auf 417 Mio. € (Vorjahr: 551 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine im Vorjahresvergleich geringere Mittelfreisetzung im Working Capital und das niedrigere EBITDA zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital ergab sich vor allem aus einem Anstieg der Vorräte. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro AG Die Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Covestro AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung. Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Darüber hinaus wurde am 27. Februar 2024 ein weiterer Gewinnabführungsvertrag zwischen der Covestro First Real Estate GmbH, Leverkusen, und der Covestro AG abgeschlossen. Dieser wurde am 31. Mai 2024 im Handelsregister eingetragen und gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024. Die vertraglichen Vereinbarungen sind identisch zu dem bereits bestehenden Vertrag mit der Covestro Deutschland AG. Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung Covestro AG nach HGB scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Beteiligungsergebnis - 70 - 28 Zinsergebnis 107 108 Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge - 5 - 5 Umsatzerlöse 26 22 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen - 22 - 22 Allgemeine Verwaltungskosten - 87 - 103 Sonstige betriebliche Erträge - 2 Sonstige betriebliche Aufwendungen - 2 - 1 Ergebnis der Geschäftstätigkeit / Ergebnis vor Ertragsteuern - 53 - 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 71 - 28 Jahresfehlbetrag - 124 - 55 Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr - - 124 Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen - - Bilanzverlust - 124 - 179 Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Covestro AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Beteiligungsergebnis in Höhe von -28 Mio. € (Vorjahr: -70 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis beinhaltete die Verlustübernahme aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG in Höhe von -78 Mio. €, die teilweise durch Gewinne aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro First Real Estate GmbH in Höhe von 50 Mio. € kompensiert wurde. Das Zinsergebnis enthielt neben den Aufwendungen für die ausgegebenen Euro-Anleihen in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) vor allem Zinserträge in Höhe von 178 Mio. € (Vorjahr: 176 Mio. €) für Darlehen, die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden. Auf externe Darlehensverbindlichkeiten entfielen im Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien, die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen sowie einmalige Gebühren im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens. Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 103 Mio. € (Vorjahr: 87 Mio. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2024 war im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Beratungsleistungen zurückzuführen. Dem standen reduzierte Aufwendungen für die kurzfristige variable Vergütung gegenüber. Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von - 27 Mio. € (Vorjahr: - 53 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von - 28 Mio. € (Vorjahr: - 71 Mio. €) an. Daraus ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €), der zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres den Bilanzverlust des Berichtsjahres darstellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2023 ein Jahresfehlbetrag erwartet, der deutlich höher ausfällt als im Vorjahr. Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € für das Geschäftsjahr 2024 verlief die Geschäftsentwicklung hingegen deutlich besser als im Rahmen der Prognose erwartet. Dies war vor allem auf ein besseres Beteiligungsergebnis sowie geringere Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zurückzuführen. Die Verbesserung des Beteiligungsergebnisses resultierte insbesondere aus Erträgen aus dem im Jahr 2024 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro First Real Estate GmbH. Finanz- und Vermögenslage Bilanz Covestro AG nach HGB AKTIVA scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Anlagevermögen 1.830 1.830 Sachanlagen - - Finanzanlagen 1.830 1.830 Umlaufvermögen 4.953 4.668 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38 1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.858 4.591 Sonstige Vermögensgegenstände 57 76 Rechnungsabgrenzungsposten 10 8 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1 2 Gesamtvermögen 6.794 6.508 PASSIVA 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Eigenkapital 3.939 3.884 Gezeichnetes Kapital 189 189 Eigene Anteile - - Ausgegebenes Kapital 189 189 Kapitalrücklage 3.757 3.757 Andere Gewinnrücklagen 117 117 Bilanzverlust - 124 - 179 Rückstellungen 97 145 Rückstellungen für Pensionen 21 24 Steuerrückstellungen 34 50 Sonstige Rückstellungen 42 71 Verbindlichkeiten 2.758 2.479 Anleihen 2.000 1.500 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 621 821 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11 23 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 109 81 Sonstige Verbindlichkeiten 17 54 Gesamtkapital 6.794 6.508 Zum 31. Dezember 2024 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 6.508 Mio. € (Vorjahr: 6.794 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG war aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückte sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (28,1 % des Gesamtvermögens), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (70,5 % des Gesamtvermögens) und der Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich um 267 Mio. € auf 4.591 Mio. € (Vorjahr: 4.858 Mio. €). Die Entwicklung war im Wesentlichen auf ein niedrigeres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen, dem stand eine Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag gegen die Covestro First Real Estate GmbH gegenüber. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Sachanlagen waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) sowie die Rechnungsabgrenzungsposten mit 8 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €) enthielten insbesondere Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern. Die Covestro AG war in Höhe von 3.884 Mio. € (Vorjahr: 3.939 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entsprach einer Eigenkapitalquote von 59,7 % (Vorjahr: 58,0 %). Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage waren im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € wirkte sich eigenkapitalmindernd aus. Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 145 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.479 Mio. € (Vorjahr: 2.758 Mio. €) gegenüber. Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 71 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) zusammen. Der Anstieg der Steuerrückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Vorsorgerückstellungen. Die gestiegenen sonstigen Rückstellungen beinhalteten die im Vergleich zum Vorjahr höheren Rückstellungen für die langfristige variable Vergütung sowie Rückstellungen für Beratungsleistungen. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten war im Wesentlich zurückzuführen auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 emittierten Euro-Anleihe. Diese Anleihe, mit einem Volumen von 500 Mio. €, wurde planmäßig im September 2024 zurückgezahlt. Gleichzeitig erfolgte eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 200 Mio. € resultierte. Darüber hinaus führten die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Commercial Papers in Höhe von 40 Mio. € zu einem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten. Die verbleibenden Euro-Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. € haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 1,0 Mrd. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und weitere 500 Mio. € sind im Jahr 2030 oder später fällig. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 469 Mio. € im Jahr 2025, weitere 152 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und 200 Mio. € im Jahr 2030 oder später fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Prognosebericht Konjunkturausblick Weltwirtschaft Für das Jahr 2025 rechnen wir mit einer positiven Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums in Höhe von 2,8 %. Wir erwarten solide Konsumausgaben und steigende Investitionen der Unternehmen als wichtige Wachstumstreiber. Potenzielle Handelsrestriktionen stellen allerdings einen Risikofaktor für den Welthandel dar. Für die Region EMLA rechnen wir mit einem leichten Wachstum unterhalb des Weltniveaus. Ein anhaltend schwaches Konsumverhalten und die geringe Exportnachfrage sowie im Raum stehende US-amerikanische Zölle wirken sich negativ auf die Wachstumsprognosen für die Region aus. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland prognostizieren wir für das Jahr 2025 ein Wachstum der Wirtschaftsleistung in Höhe von 0,4 %. Für den Nahen Osten erwarten wir ein leichtes Wachstum, das voraussichtlich über dem globalen Wachstum liegen wird. Die Erdölindustrie ist dabei weiterhin der treibende Faktor, da die Kürzungen in der Ölproduktion in SaudiArabien voraussichtlich schrittweise zurückgenommen werden. Für Lateinamerika gehen wir von einem geringfügigen Wachstum unterhalb des Weltniveaus aus. Für Afrika erwarten wir ein leichtes Wirtschaftswachstum oberhalb der globalen Wachstumsrate. Für die Region NA gehen wir für das Jahr 2025 von einem positiven Wachstum leicht unterhalb des Weltniveaus aus. In den USA wird durch die Verlängerung auslaufender Steuererleichterungen und mögliche Reformen, die durch die neue Regierung zu erwarten sind, ein fiskalpolitischer Impuls erwartet. Wir gehen davon aus, dass eine expansive Fiskalpolitik und eine geringere Zuwanderung den Arbeitsmarkt weiter verknappen und dadurch die Arbeitslosenquote sinken wird. Für die USA rechnen wir vor diesem Hintergrund für das Jahr 2025 mit einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,6 %. Das Wirtschaftswachstum in der Region APAC wird voraussichtlich oberhalb des Weltniveaus liegen. Für China rechnen wir für das Jahr 2025 mit einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,4 %. Wir erwarten, dass die chinesische Regierung im 1. Quartal 2025 aufgrund einer soliden Bilanz und der niedrigen Verschuldung fiskalische Unterstützungsmaßnahmen ankündigen wird. Insbesondere der Immobiliensektor und die Konsumprogramme für private Haushalte werden dabei voraussichtlich im Fokus stehen. Wirtschaftswachstum 1 scrollen Wachstum 2024 in % Ausblick Wachstum 2025 in % Welt 2,7 2,8 Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) 1,5 1,8 davon Europa 1,2 1,4 davon Deutschland - 0,2 0,4 davon Naher Osten 1,7 3,2 davon Lateinamerika 2 2,1 2,3 davon Afrika 3,1 3,9 Nordamerika 3 (NA) 2,6 2,5 davon USA 2,8 2,6 Asien-Pazifik (APAC) 3,9 3,9 davon China 4,8 4,4 1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2025 2 Lateinamerika (ohne Mexiko) 3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) Hauptabnehmerindustrien Für das Jahr 2025 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einem positiven Wachstum in Höhe von 2,7 %. Wir erwarten einen leichten Schub für die Nachfrage nach Automobilen in China, getrieben durch umfangreiche Förderung durch die chinesische Regierung, insbesondere im Bereich der Elektromobilität. Demgegenüber antizipieren wir ein anhaltend schwaches Nachfrageumfeld in Europa und den USA. Während das globale Wachstum voraussichtlich von der Entwicklung in den Regionen APAC und EMLA getragen wird, erwarten wir für die Region NA ein geringeres positives Wachstum. Für die globale Bauindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein positives Wachstum in Höhe von 0,2 %. Der Rückgang im Wohnungsbau, der Mangel an neu geplantem sozialem Wohnraum, sowie anhaltend hohe Inflationsraten werden die Entwicklung der Bauindustrie voraussichtlich auch im Jahr 2025 belasten. Für die Regionen EMLA und NA antizipieren wir ein leicht positives Wachstum, wohingegen das Wachstum in APAC leicht negativ ausfallen wird. Für die globale Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein Wachstum in Höhe von 5,2 %. Das Wachstum der Industrie wird im Jahr 2025 voraussichtlich getrieben durch steigende Ausgaben der Unternehmen für Elektronik im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung, industriellen Automatisierung und dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz. Für alle Regionen rechnen wir daher mit einer positiven Wachstumsentwicklung. Für die globale Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein positives Wachstum in Höhe von 1,5 %. Trotz der positiven Wachstumsaussichten für 2025 leidet die Industrie und die Nachfrage nach Möbeln weiterhin unter dem schwach ausgeprägten Wohnungsbau und dem schwachen Konsumverhalten, insbesondere in China und Europa. Für alle Regionen rechnen wir mit einer positiven Wachstumsentwicklung. Wachstum Hauptabnehmerindustrien 1 scrollen Wachstum 2024 in % Ausblick Wachstum 2025 in % Automobil - 0,7 2,7 Bau - 2,5 0,2 Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte 4,1 5,2 Möbel - 0,5 1,5 1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: GlobalData Plc, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (ausgenommen Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (ausgenommen Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2025 Prognose des Covestro-Konzerns und der Covestro AG Covestro-Konzern Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2025: Der Vorstand der Covestro AG erwartet angesichts der andauernden herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die im Folgenden dargestellte Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen. Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen scrollen 2024 Prognose 2025 EBITDA 1 1.071 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € Free Operating Cash Flow 2 89 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € ROCE über WACC 3, 4 - 7 %-Punkte Zwischen - 6 %-Punkten und - 2 %-Punkten Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) 4,9 Mio. t Zwischen 4,2 Mio. t und 4,8 Mio. t 1 EBITDA: EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Free Operating Cash Flow: entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 3 ROCE: Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 4 WACC: gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2025 wurde ein Wert in Höhe von 7,3 % berücksichtigt (2024: 8,1 %). 5 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) aller umweltrelevanten Standorte von Covestro. Bis zum Jahr 2024 wurden dieTreibhausgasemissionen an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen, prognostiziert. Wir erwarten für das EBITDA des Covestro-Konzerns einen Wert zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. €. Im Segment Performance Materials rechnen wir mit einem EBITDA zwischen 400 Mio. € und 800 Mio. €. Für das Segment Solutions & Specialties erwarten wir ein EBITDA leicht über dem Betrag des Jahres 2024 (740 Mio. €). Wir gehen für den Covestro-Konzern von einem FOCF zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € aus. Wir rechnen mit einem ROCE über WACC zwischen - 6 %-Punkten und - 2 %-Punkten. Für die Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte des Covestro-Konzerns, gemessen an den CO 2 -Äquivalenten, erwarten wir einen Wert zwischen 4,2 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und 4,8 Mio. t CO 2 -Äquivalenten. Covestro AG Das Ergebnis der Covestro AG als Muttergesellschaft des Konzerns ist vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG wirken sich insbesondere deren in- und ausländische Beteiligungserträge auf den Jahresüberschuss der Covestro AG aus. Aufgrund unserer Erwartung, dass das Beteiligungsergebnis im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich höher sein wird, gehen wir davon aus, dass wir im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2024 bei der Covestro AG einen signifikant höheren Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) erzielen. Chancen- und Risikobericht Ein gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken gehört bei Covestro zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen sowie zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu managen. Unter einer Chance verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können. Interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung führen können, betrachten wir als Risiko. Konzernweites Chancen- und Risikomanagement Die unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres gesamten Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen Unternehmensfunktion. Unser Verständnis von Risikomanagement schließt auch nichtfinanzielle Risiken ein. Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden durch Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert. Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Unser Ziel ist es, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Sofern wir davon ausgehen, dass identifizierte Chancen bzw. Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten, sind sie in den Aussagen im Prognosebericht enthalten. Chancen und Risiken werden laufend überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, sind die folgenden Systeme implementiert: scrollen ― ein internes Kontrollsystem, ― ein Compliance-Managementsystem und ― ein Risikomanagementsystem, das geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen beinhaltet. Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikocharakteristika und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in lokalen Anweisungen dokumentiert. Diese sind in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert und stehen allen Mitarbeitenden über das Intranet zur Verfügung. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das interne Kontrollsystem, das Compliance-Managementsystem und das Risikomanagement im Konzern. Die Effektivität der oben genannten Managementsysteme wird regelmäßig durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit prüft die Effizienz und Effektivität von Unternehmensführungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch und gibt Hilfestellungen bei deren Verbesserung. Dies beinhaltet die interne Überwachung in Bezug auf Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards; über die Ergebnisse der Prüfungen wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig informiert. Zudem wird ihm jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt. Die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems befindet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Internes Kontrollsystem »ESRS 2.36 (a), AR11 Ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (Internal Control System, ICS) ist entscheidend, um Risiken in Geschäftsprozessen erfolgreich zu mitigieren. Das ICS von Covestro betrachtet alle Geschäftsprozesse mit wesentlichem Einfluss auf finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen. Letztere beinhalten auch nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen. Die ICS-Kontrollen für nichtfinanzielle Kennzahlen erfolgen dabei nach der gleichen Systematik und mit der gleichen Sorgfalt wie die für die Finanzkennzahlen. Der Umfang des ICS wird durch einen risikobasierten Kontrollansatz definiert, bei dem sowohl Materialitäts- als auch Risikoaspekte berücksichtigt werden. Die Implementierung des ICS bei Covestro basiert auf dem international anerkannten Modell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in der aktuell gültigen Version des Jahres 2013 bzw. Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) für IT-Kontrollen.« »ESRS 2.36 (b) - (d) Zur einheitlichen und koordinierten Identifikation und Bewertung von Risiken sowie zur Entwicklung und Implementierung von entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen ist im Konzern ein Netzwerk von ICS- und Prozessverantwortlichen etabliert. Risiken werden in verschiedene Risikokategorien klassifiziert: Risiken der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung, operative Risiken sowie Betrugs- und Korruptionsrisiken. Risiken der nichtfinanziellen Berichterstattung finden sich insbesondere in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier existieren u. a. Kontrollen zu Kennzahlen bezüglich Energieverbräuchen, Treibhausgasemissionen und Produktionsabfällen. Prozessverantwortliche identifizieren Risiken in ihren Prozessen nach der möglichen Auswirkungshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit und definieren entsprechende mitigierende Kontrollen, die die Vollständigkeit, Korrektheit, Verfügbarkeit und Rechtzeitigkeit der Erhebung der Daten sicherstellen. Das ICS-Netzwerk besteht aus lokalen und regionalen ICS-Spezialisten sowie Prozessverantwortlichen aus allen Unternehmensfunktionen und wird zentral von einem Team globaler ICS-Manager gesteuert. Außerdem wurden konzernweit verbindliche ICS-Standards etabliert. Diese Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Sollten während des ICS-Zyklus Auffälligkeiten wie Prozess- oder Kontrollschwächen identifiziert werden, werden diese mit der Unternehmensfunktion / den Verantwortlichen besprochen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, diese Schwächen zu beseitigen oder weiter abzusichern.« »ESRS 2.36 (e) Das Kontrollumfeld besteht außer aus den regelmäßig durchzuführenden Kontrollen auch aus Selbstbewertungen, die sich sowohl auf die Kontrollen als auch auf den zugrunde liegenden Prozess beziehen. Die Selbstbewertungen stellen die Wirksamkeit der Kontrollen sicher und werden auf verschiedenen Ebenen - von den Prozessbeteiligten über die wesentlichen Verantwortungsträger der verschiedenen betrieblichen Prozesse bis zum Vorstand - durchgeführt. Sowohl CEO und CFO als auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig, mindestens jedoch jährlich über den Status und die Ergebnisse der Selbstbewertungen informiert.« Die kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung des Kontrollumfelds sorgen dabei für eine beständige Wirksamkeit und Angemessenheit unseres ICS, auch wenn sich Geschäftsmodelle ändern, Akquisitionen oder Desinvestitionen getätigt oder technische Rahmenbedingungen / IT-Systeme angepasst werden. Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Die Verantwortung für den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess und damit auch für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Covestro AG obliegt der Unternehmensfunktion Accounting. Dazu gehören auch die Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung aller konsolidierten Tochtergesellschaften sowie die Gestaltung des ICS. Der Rechnungslegung liegt ein strukturierter Prozess mit entsprechender Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich zugehöriger Arbeitsanweisungen zugrunde. Neben der Funktionstrennung stellen das Vieraugenprinzip sowie laufende Plausibilisierungen grundlegende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Abschlusserstellungsprozess dar. Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die Covestro-Konzernabschluss-Direktive. In dieser wird geregelt, wie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS von den konsolidierten Gesellschaften anzuwenden und wie die Daten an das Standard-Konsolidierungssystem anzuliefern sind. Nach Anlieferung der Daten durchlaufen diese diverse Prüfungen bezüglich Plausibilität und Richtigkeit. So stellen bspw. systemintegrierte Validierungsregeln bei der Anlieferung sicher, dass die Daten der Gesellschaften konsistent sind. Um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten, sind entsprechende Kontrollen im ICS implementiert. Das Kontrollumfeld wurde dazu so gestaltet, dass die Voraussetzungen für eine zuverlässige Berichterstattung, also eine korrekte, zeitnahe und einheitliche Erfassung aller relevanten geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen, sichergestellt werden sollen. Wesentliche Falschdarstellungen sollen so mit hinreichender Sicherheit verhindert werden. Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Zur Festlegung von Schwerpunkten in der Compliance-Arbeit bei Covestro wird die Risikomatrix verwendet. Bei Veränderungen des Risikoprofils werden bei Bedarf neue Kontrollen implementiert. Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren - soweit möglich - die Compliance-Kontrollen in unser ICS. Die Wirksamkeitsbeurteilungen der Compliance-Kontrollen finden wie bei den anderen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen statt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Die Unternehmensfunktion Corporate Audit (interne Revision) prüft die Compliance-Aktivitäten regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen im Rahmen von dezidierten Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung. Risikomanagementsystem »ESRS 2.36 (a) - (d) Zur frühzeitigen Aufdeckung von potenziell nachteiligen Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, hat Covestro einen strukturierten Prozess zum Risikomanagement eingeführt. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO II Enterprise Risk Management - Integrated Framework (2004). Systematik des Risikomanagements Das Corporate Risk Management definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikomanagementsystems. Es stellt eine angemessene Risikokommunikation und Berichterstattung an das Management wie auch die Risikoverantwortlichen sicher. Covestro verwendet eine Risikomanagementsoftware, die die Aggregation von Risiken erleichtert, die Darstellung verschiedener Interdependenzen erlaubt und die Risikoposition ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit setzt.« »ESRS 2.36 (e) Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken erfolgen in den operativen Geschäftseinheiten und den Unternehmensfunktionen durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen, die in verschiedenen globalen Sub-Committees organisiert sind. Das Covestro Corporate Risk Committee kam im Geschäftsjahr 2024 dreimal zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es unterjährig einen Ad-hoc-Prozess für neu identifizierte Risiken, damit diese unverzüglich in die Risikolandschaft eingehen. Die Identifizierung dieser Ad-hoc-Risiken und der jeweilige Umgang mit diesen ergeben sich aus der Bewertung der Risiken und hängen von definierten Wertgrenzen ab. Des Weiteren komplettiert die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung.« »ESRS 2.53 (e) Bewertet werden die Risiken anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Einbezug von Gegenmaßnahmen sowie der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Der potenzielle Schaden wird mithilfe des erwarteten EBITDA-Verlusts bzw. in Einzelfällen mithilfe des FOCF-Verlusts geschätzt. Sofern die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar sind, erfolgt eine qualitative Bewertung des Schadensausmaßes anhand von Kriterien wie strategische Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation oder möglicher Vertrauensverlust bei Interessenträgern. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in der konzernweit genutzten Risikomanagementsoftware dokumentiert. Das Risikomanagementsystem wird im Laufe des Jahres regelmäßig vom Corporate Risk Management überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Software erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt.« »ESRS 2.36 (b), ESRS 2.53 (c) iii Risiken im Zusammenhang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und mit Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder Produkten werden im Rahmen unseres konzernweiten Risikomanagements mit der gleichen Sorgfalt wie finanzielle Arten von Risiken berücksichtigt. Über die Berücksichtigung dieser Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, berichten wir in unserem Konzernnachhaltigkeitsbericht.« → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Die folgende Matrix zeigt die quantitativen und qualitativen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als niedrig, mittel oder hoch eingestuft wird. Dies gilt auch für die Einstufung nichtfinanzieller Risiken. Bewertungsmatrix 1 Für die Einstufung eines Einzelrisikos, das sowohl einen qualitativen als auch quantitativen Schaden in unterschiedlicher Ausprägung zur Folge haben kann, ist stets die höhere Ausprägung maßgeblich. Chancen- und Risikolage Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage Die Gesamtrisikolage von Covestro war auch im Jahr 2024 angespannt. Die Auswirkungen der geopolitischen Konflikte auf die Wertschöpfungskette sorgten weiterhin für Unsicherheit. Die Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht grundlegend verändert. Die aktuelle Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, die sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld »ESRS 2.53 (e) Die im Folgenden erläuterten Risiken können wesentliche Auswirkungen auf das EBITDA bzw. in Einzelfällen auf den FOCF unseres Konzerns innerhalb des Prognosezeitraums von einem Jahr haben. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 50 Mio. € oder höher geschätzt wird und / oder die potenziell mindestens einen moderaten qualitativen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Dafür werden verschiedene Einzelrisiken in von uns definierten Risikokategorien zusammengefasst. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Risikoausprägungen, die den Einzelrisiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet sind. Eine Risikokategorie kann daher mehrere gewichtete Risikoausprägungen zeigen. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risikokategorien. Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, beziehen sich die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken grundsätzlich auf beide Segmente von Covestro. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken, die weder Einfluss auf das EBITDA noch den FOCF haben, werden separat am Ende des Kapitels dargestellt. Im Rahmen des Risikomanagements werden Risiken betrachtet, die die Erreichung der Ziele des Konzerns gefährden können, indem sie sich negativ auf das bestehende Geschäft oder auf strategische Ziele auswirken. Diese sind in unserem Risikoportfolio enthalten, das wiederum mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen verknüpft ist.« »ESRS 2.36 (c) Über die für Covestro im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten wir in Tabellenform zu Beginn des entsprechenden Kapitels in unserem Konzernnachhaltigkeitsbericht. Weiterhin ist aus den Tabellen ersichtlich, mit welchen Konzepten und Maßnahmen wir diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen begegnen.« → Für weitere Informationen siehe Konzernnachhaltigkeitsbericht Risikokategorien nach gewichteter Risikoausprägung scrollen Gewichtete Risikoausprägung Risikokategorien ... Niedrig Mittel Hoch ... im Geschäftsumfeld Geopolitische Spannungen und soziale Verwerfungen • Marktentwicklung • • Regulierungen und Gesetze • ... im unternehmensspezifischen Umfeld Einkauf • Informationssicherheit, Datenschutz und Informationstechnologie (IT) • Mitarbeitende • Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit • • Produktverantwortung • • Recht / Compliance • • • Die Risikokategorie enthält mindestens ein Einzelrisiko mit dieser gewichteten Risikoausprägung. Geschäftsumfeld Geopolitische Spannungen und soziale Verwerfungen Das Jahr 2024 war weiterhin von geopolitischen Spannungen zwischen Regionalmächten geprägt. Es besteht eine große allgemeine Unsicherheit darüber, wie sich bestehende Handelskonflikte und Spannungen entwickeln werden, einschließlich der damit verbundenen makroökonomischen Implikationen, die sich auch auf die Geschäftslage von Covestro auswirken können. Marktentwicklung Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich maßgeblich auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mitentscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten. Negative Wirtschaftsentwicklungen, ausgelöst durch verschiedenste Ereignisse, können sich nachteilig auf die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte im Allgemeinen auswirken. Sie haben in der Regel auch negative Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, was meist zu einem Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führt. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängt zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese Auslastung wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Covestro operiert in Märkten, die langfristig zu einem Ausgleich der Angebots- und Nachfragesituation tendieren. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnten sich für Covestro Möglichkeiten ergeben, in Hinblick auf Profitabilität und Wachstum kurz- bis mittelfristig zusätzlich am Markt zu partizipieren. Regulierungen und Gesetze Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und der daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Risiken können sich negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen. Unternehmensspezifisches Umfeld Einkauf Unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. Unser übergreifender Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro - insbesondere in Bezug auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse - berücksichtigt relevante Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Covestro benötigt signifikante Mengen petrochemischer Rohstoffe für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen. Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements. Covestro stellt sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gegen Stromausfälle geschützt ist. Mögliche Vorfälle könnten die Energieversorgungsunternehmen dazu zwingen, ihr Netz abzuschalten, sodass es zu kurzzeitigen Stromausfällen an unseren Produktionsanlagen und Infrastruktureinrichtungen kommen könnte. Informationssicherheit, Datenschutz und Informationstechnologie (IT) Globale IT-Systeme sind zunehmend die Basis für Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt. Die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Dem begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts. Die Leitung der IT-Sicherheit (Chief Information Security Officer, CISO) von Covestro und ihre speziell auf dieses Thema spezialisierte Abteilung treiben die IT-Sicherheitsstrategie und die entsprechende Umsetzung für den Konzern weiter voran. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Durch die digitale Transformation, die als Wegbereiter ein wesentliches Element unserer aktualisierten Konzernstrategie darstellt und die bei Covestro in allen Geschäftsbereichen und -funktionen vorangetrieben wird, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Potenziale zu erschließen. Covestro sieht darin u. a. die Möglichkeit, sein Angebot zu optimieren, Wachstum durch eine bessere Verbindung zu den Kunden zu sichern sowie neue und profitable Geschäftsmodelle zu erschließen. Innovation Wir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln innovative Lösungen, die zu ihrer Bewältigung beitragen. So begegnen wir den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr. → Für weitere Informationen siehe "Innovation" Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion mit dem Ziel, Covestro vollständig auf Kreislaufwirtschaft auszurichten. Dazu entwickeln wir neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle, die u. a. den Energieeinsatz und die Treibhausgasemissionen senken. Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz sowie gleichzeitig steigender Anforderungen an faire Arbeitsbedingungen entscheiden sich Kunden zudem immer häufiger für nachhaltige Produkte. Unser Produktportfolio bietet solche Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie dazu verwendet, das Gewicht von Fahrzeugen und folglich ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, das Wachstum fördern und neue Geschäftsmodelle entwickeln. Mitarbeitende Qualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeitende in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse hat Covestro entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung etabliert. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition sowie der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials. Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitenden, den Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen. Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer eigenen Arbeitskräfte und der Umwelt sehr hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsystem vermindert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" Covestro verwendet in seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen, wodurch Sondermüll entsteht. Zudem werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Die Aktivitäten von Covestro unterliegen in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz (Health, Safety, Environment HSE). Zur Erfüllung dieser HSE-Bestimmungen sowie darüberhinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von HSE-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen HSE-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro. Durch äußere Einflüsse wie bspw. Brände / Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kann es an unseren Standorten zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von eigenen Arbeitskräften und der Nachbarschaft, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage dafür bilden die Konzernregelungen "Corporate Security" und "Krisenmanagement". Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeitende als auch externe Interessenträger eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen. So können wir bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren. Produktverantwortung Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit können Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitenden haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Fachleute entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Recht und Compliance Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dies kann bspw. die Bereiche Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz betreffen. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen können straf-, zivil- und/oder steuerrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen bergen das Risiko, mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden zu sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken ist im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Der Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen sowie -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert. Im weiteren Verlauf und im Konzernanhang werden finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken aufgeführt, die - unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie interne und externe Finanzierungen. Eine im Jahr 2020 erneuerte und erhöhte syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum. Fremdwährungschancen und -risiken Fremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen. Materielle Fremdwährungspositionen aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte. Zinschancen und -risiken Durch Änderungen der Kapitalmarktzinsen ergeben sich Zinschancen und -risiken für den Covestro-Konzern. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert. Kreditrisiken Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen ist ein verantwortliches Kreditmanagement benannt, das regelmäßig Bonitätsanalysen durchführt und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegt. Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für Pensionsverpflichtungen Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitenden aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken, bezogen auf die Pensionsverpflichtungen, begegnet. Daneben werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten regelmäßig Ausfinanzierungsmaßnahmen von Pensionsverpflichtungen beleuchtet. Diese Maßnahmen bewirken eine Reduzierung der Ausfinanzierungslücke und mindern somit das Risiko. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 19 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen" CORPORATE GOVERNANCE Erklärung zur Unternehmensführung Unsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Aktionären, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Unseren wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (People, Planet, Profit). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitenden Orientierung für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" (Mitarbeitende), "Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ)" und "Compliance". Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Vorstand und Aufsichtsrat informieren in den nachfolgenden Kapiteln dieser zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB über Corporate Governance. Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) Im Dezember 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Die Covestro AG hat den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 entsprochen. Die Covestro AG wird diesen Empfehlungen mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichung auch zukünftig entsprechen: scrollen ― Empfehlung G.10 Satz 2: Gemäß Empfehlung G.10 Satz 2 soll das Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können. Vor dem Hintergrund des Erwerbsangebots der ADNOC International Germany Holding AG ("Übernahmeangebot") beabsichtigt der Aufsichtsrat der Covestro AG eine Anpassung des Vergütungssystems und des Long Term Incentive Programms für die Vorstandsmitglieder. Um den Vorstandsmitgliedern die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Covestro AG im Rahmen des Vollzugs des Übernahmeangebots zu ermöglichen, sollen insbesondere die den Vorstandsmitgliedern der Covestro AG obliegenden Erwerbs- und Haltepflichten im Hinblick auf Aktien der Covestro AG ("Erwerbs- und Haltepflichten") aufgehoben werden. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass es im Interesse der Covestro AG liegt, den Vorstandsmitgliedern die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Covestro AG im Rahmen des Vollzugs des Übernahmeangebots zu ermöglichen. Dies war und ist insbesondere erforderlich, um die Vorstandsmitglieder frei über die Annahme des Übernahmeangebots entscheiden lassen zu können, wie dies § 27 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG im Hinblick auf die begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot voraussetzt. Denn nur durch die entsprechende Aufhebung der Erwerbs- und Haltepflichten ist es den Vorstandsmitgliedern möglich, mit ihren eigenen Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots entsprechend ihrer persönlichen Überzeugung zu verfahren und dadurch ein Signal an den Markt zu senden. Leverkusen, im Dezember 2024 Für den Vorstand Dr. Markus Steilemann Für den Aufsichtsrat Dr. Richard Pott Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärung zum DCGK vom Dezember 2024 sowie die der vergangenen fünf Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Vergütungsbericht / Vergütungssystem Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das von der Hauptversammlung am 19. April 2023 gebilligt wurde, sowie die in der Satzung der Covestro AG festgelegte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung am 21. April 2022 beschlossen wurde, sind auf unserer Website verfügbar. Dort werden auch der Vergütungsbericht, der Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers gemäß § 162 Absatz 3 AktG und die entsprechenden Ergebnisse der letzten Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist Bestandteil dieses Geschäftsberichts. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. → Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Dabei sorgt der Vorstand für eine systematische Identifikation und Bewertung sowohl der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen als auch der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die Unternehmensstrategie berücksichtigt neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag. Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten. Zusammensetzung des Vorstands [»ESRS 2.21 (a) Der Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands und der Arbeitsdirektor werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen: Ressortverteilung 1 scrollen Vorstandsmitglied Funktion Betreute Ressorts Mandate 2 Dr. Markus Steilemann Vorstandsvorsitzender • Communications • Mitglied des Aufsichtsrats der (Chief Executive Officer) • Corporate Audit Fuchs Petrolub SE 3 • Human Resources • Strategy • Group Innovation & Sustainability Christian Baier Vorstand für Finanzen 4 • Accounting • Mitglied des Aufsichtsrats der (Chief Financial Officer) • Controlling TUI AG 3 • Finance & Insurance • Information Technology & Digitalization • Investor Relations • Law, Intellectual Property & Compliance • Portfolio Development • Taxes Dr. Thorsten Dreier Vorstand für Technologie • Engineering (Chief Technology Officer) • Process Technology Arbeitsdirektor • Group Health, Safety, Environment and Reliability • Group Procurement Sucheta Govil Vorständin für Vertrieb • Performance Materials • Mitglied des Board of Directors der und Marketing • Tailored Urethanes Mondi plc 3 (seit Oktober 2024) (Chief Commercial Officer) • Coatings & Adhesives • Engineering Plastics • Specialty Films • Elastomers • Thermoplastic Polyurethanes • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC 1 Stand 31. Dezember 2024 2 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Darüber hinaus ist der Vorstand für Finanzen für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig.«] Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder sollen nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. [»ESRS 2.21 (c) In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.«] Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für längstens drei Jahre. [»ESRS 2.21 (c) Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Personalausschuss ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden.«] Mit den dadurch ermittelten verfügbaren Kandidierenden in der engeren Auswahl führt der Personalausschuss strukturierte Einzelgespräche. Anschließend unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung. Sowohl Personalausschuss als auch Aufsichtsrat entscheiden im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Bei Bedarf unterstützen externe Berater den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und Durchführung konkreter Nachfolgeentscheidungen. Stand der Umsetzung der Ziele Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2024 zwischen 48 und 61 Jahren. [»ESRS 2.21 (c) In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.«] Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, verpflichtet, mindestens einen Mann und eine Frau in den Vorstand zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 grundsätzlich eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenzahlen entsprechen. Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung des Aufsichtsrats der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. [»ESRS 2.21 (d) Zum 31. Dezember 2024 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus fünf Frauen und sieben Männern, dies entspricht einem Frauenanteil von über 40 %.«] Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt. Der Vorstand einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft hat nach § 76 Absatz 3a AktG aus mindestens einer Frau und mindestens einem Mann zu bestehen, wenn er aus mehr als drei Personen besteht. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung des Vorstands der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. [»ESRS 2.21 (d) Zum 31. Dezember 2024 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt, dies entspricht einem Frauenanteil von 25 %.«] Die Covestro AG erfüllt damit auch das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a AktG. Der Vorstand hat im Jahr 2022 neue, differenzierte Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 sowohl für die Covestro AG als auch für den Covestro-Konzern festgelegt. Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2027 scrollen Covestro AG Covestro-Konzern Stand zum 31.12.2024 in % Ziel bis 30.06.2027 3 in % Stand zum 31.12.2024 in % Ziel bis 30.06.2027 3 in % Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0,0 25,0 25,0 31,0 Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 42,9 31,6 23,4 30,2 1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung 2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung 3 Die Prozentzahlen basieren auf den in der nachfolgenden Tabelle zugrunde gelegten Mitarbeitendenzahlen. Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2027 in Anzahl der Mitarbeitenden scrollen Covestro AG Covestro-Konzern Stand zum 31.12.2024 Ziel bis 30.06.2027 Stand zum 31.12.2024 Ziel bis 30.06.2027 Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0 von 4 1 von 4 7 von 28 9 von 29 Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 9 von 21 6 von 19 40 von 171 54 von 179 1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung 2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung Aufsichtsrat Arbeitsweisen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die nicht nur im Plenum, sondern auch in Ausschüssen behandelt werden. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und führt bei Bedarf Gespräche mit Investoren über Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse. → Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr 2024 erfolgte wieder eine Effektivitäts- und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Diese wurde wie in den Vorjahren schriftlich auf Basis eines Fragebogens durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat die Ergebnisse dieser schriftlichen Selbstevaluierung, die sich mit der Organisation und der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Gremien befasst, in der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung im Jahr 2024 diskutiert. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken der Mitglieder des Aufsichtsrats. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden weiterhin die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im regelmäßigen und offenen Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Nähere Einzelheiten über die Informationsversorgung des Vorstands an den Aufsichtsrat, einschließlich der laufenden Information des Vorsitzes des Aufsichtsrats durch den Vorsitz des Vorstands, sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. → Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu strukturierten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen. Eine Vorbesprechung der Anteilseignervertretenden erfolgt jeweils individuell nach Bedarf. Zusammensetzung des Aufsichtsrats [»ESRS 2.21 (a), (b) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Bei den sechs Arbeitnehmervertretenden handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Im Geschäftsjahr 2024 fanden sowohl für die Anteilseigner- als auch für die Arbeitnehmerseite keine Wahlen zum Aufsichtsrat statt. Gleichwohl erfolgte ein Wechsel auf der Arbeitnehmerseite. Herr Oliver Heinrich ist als Vertreter der Gewerkschaft IGBCE aufgrund gerichtlicher Bestellung seit Mai 2024 Mitglied des Aufsichtsrats. Dem ging die Mandatsniederlegung durch Frau Reinbold-Knape, Vertreterin der IGBCE, voraus. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 ist Frau Petra Kronen ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. »ESRS 2.21 (c) Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben. Zudem gehören dem Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an.«] [»ESRS 2.21 (a) Mitglieder des Aufsichtsrats 1 scrollen Name Funktion Zugehörigkeit im Aufsichtsrat Tätigkeit Mandate 2 Dr. Christine Bortenlänger Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe) Dr. Christoph Gürtler Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG Oliver Heinrich Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2024 • Geschäftsführender Hauptvorstand der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft 4 (Mibrag) • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG 4 (LEAG) • Aufsichtsratsvorsitzender der CHEMIE Pensionsfonds AG 4 Lise Kingo Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Independent Board Director der Danone SA 3 , Frankreich • Independent Board Director der Sanofi SA 3 , Frankreich • Mitglied im Board Allianz Trade 4 Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 bis Dezember 2024 • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Konzernbetriebsrats Covestro • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Irena Küstner Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Frank Löllgen Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4 (bis März 2024) Petra Reinbold-Knape Mitglied des Aufsichtsrats von Januar 2020 bis April 2024 • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Vorsitzende des Vorstands der August-Schmidt-Stiftung Dr. Sven Schneider Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Finanzvorstand der Infineon Technologies AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4 , Österreich (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4 , China (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4 , Singapur (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4 , USA (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4 , Japan (Infineon-Gruppe) Regine Stachelhaus Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Director SPIE SA 3 , Frankreich • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE-Gruppe) Marc Stothfang Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel • Mitglied des Covestro-Europa-Forums • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG Patrick Thomas Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3 , Vereinigtes Königreich • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3 Niederlande 1 Stand 31. Dezember 2024, bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens 2 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Nicht börsennotiert 5 Mandat Covestro-Gruppe«] Ausschüsse des Aufsichtsrats Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats: Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung. Zudem ist das Präsidium für die Behandlung von Aufgaben des Aufsichtsrats im Fall von Übernahmesachverhalten zuständig und ist in gewissem Umfang entscheidungsbefugt. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen (bis Dezember 2024), Petra Reinbold-Knape (bis April 2024), Frank Löllgen (seit Mai 2024) und Regine Stachelhaus Prüfungsausschuss: Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder des Aufsichtsrats an. Er ist paritätisch besetzt. Die sich aus dem Aktiengesetz und dem DCGK ergebenden Anforderungen an den Sachverstand von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden erfüllt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand im DAX börsennotierter, international tätiger Unternehmen verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, über den geforderten Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung, also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dr. Sven Schneider erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzes des Prüfungsausschusses. Dr. Christine Bortenlänger verfügt ebenfalls über den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies ergibt sich insbesondere aus ihrer langjährigen Erfahrung als Mitglied von weiteren Prüfungsausschüssen börsennotierter, international tätiger Unternehmen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung schließt auch solchen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung ein. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte einschließlich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum DCGK ergeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss berät sich im Rahmen der jeweiligen Sitzung regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Mitglieder: Dr. Sven Schneider (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen (bis Dezember 2024), Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape (bis April 2024), Frank Löllgen (seit Mai 2024) und Patrick Thomas Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Dr. Christoph Gürtler, Petra Kronen (bis Dezember 2024) und Regine Stachelhaus Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Anteilseignervertretenden zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite im Präsidium und einem weiteren gewählten Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Regine Stachelhaus und Patrick Thomas Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretenden gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab. Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung. Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Christoph Gürtler, Marc Stothfang und Patrick Thomas Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht. Die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats werden auf der Covestro-Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK in der aktuellen Fassung. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit, Berufserfahrung sowie Expertise in den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, wie insbesondere Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität sowie gute Unternehmensführung, vorsehen: scrollen ― Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % der Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertretenden im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen. ― Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt; längstens bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 74. Lebensjahres folgt. ― Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben und auch keinen sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein. ― Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. ― Jeweils mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen: ― Strategie, Mergers / Acquisitions, Kapitalmarkt ― Marketing, Vertrieb, Supply Chain ― Forschung und Entwicklung, Innovation ― Nachhaltigkeit (Umwelt), Kreislaufwirtschaft und neue Technologien ― Digitalisierung ― Human Resources, Change-Management, Nachhaltigkeit (Soziales) ― Corporate Governance, Compliance ― Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und/oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie. ― Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und/oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien sowie über Erfahrung in den Bereichen Unternehmenskultur und Mitarbeitendenengagement verfügen. Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. [»ESRS 2.21 (e) Die Anteilseignervertretenden Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Dr. Sven Schneider, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas und die Arbeitnehmervertretenden Petra Kronen, Dr. Christoph Gürtler, Oliver Heinrich, Irena Küstner, Frank Löllgen und Marc Stothfang sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK, so dass 100 % der Anteilseignervertretenden und Arbeitnehmervertretenden unabhängig sind.«] Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt. → Für weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG siehe: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board [»ESRS 2.21 (c), (e), ESRS 2.23 (a) Qualifikationsmatrix 1 scrollen Weitere Informationen C. Bortenlänger 2 C. Gürtler 3 O. Heinrich 3 L. Kingo 2 P. Kronen 3 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2022 2024 2021 2015 Wiederbestellung 2020 2017 Wiederbestellung 2022 Ende der Amtszeit 2025 2027 2027 2025 2024 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 58 57 47 63 60 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M W W Nationalität D D D DK D Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. PostExecutive) Post Exec Exec Post Exec Overboarding Nein Nein Nein Nein Nein scrollen Weitere Informationen I. Künstner 3 F. Löllgen 3 R. Pott 2 P. Reinbold- Knape 3 S. Schneider 2 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2022 2015 2020 2022 Wiederbestellung 2017 2020 2022 Wiederbestellung 2022 Ende der Amtszeit 2027 2027 2025 2024 2026 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 58 63 71 65 58 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M W M Nationalität D D D D D Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. PostExecutive) Exec Exec Post Exec Exec Overboarding Nein Nein Nein Nein Nein scrollen Weitere Informationen R. Stachelhaus 2 M. Stothfang 3 P. Thomas 2 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2017 2020 Wiederbestellung 2020 2022 Wiederbestellung Ende der Amtszeit 2025 2027 2025 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 69 58 67 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M Nationalität D D UK Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. PostExecutive) Post Exec Post Overboarding Nein Nein Nein 1 Basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat, unter Berücksichtigung der individuellen Einschätzung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Empfehlungen von Nominierungsausschuss und Präsidium an das Aufsichtsratsplenum. Die drei Farbstufen beziehen sich auf die Abstufungen von Grundkenntnissen (hell) über profunde Kenntnisse (mittel) bis hin zu tiefgreifenden Kenntnissen (dunkel). 2 Mitglieder der Anteilseignerseite 3 Mitglieder der Arbeitnehmerseite 4 Gemäß DCGK 2022«] [Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) »ESRS 2.22 (a), (c) i, ii Die Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied. »ESRS 2.22 (b) Der Vorstand ist für die Leitung des Unternehmens zuständig und legt in diesem Zusammenhang die langfristigen Ziele und Strategien für Covestro fest. Dem Vorstand obliegt darüber hinaus die Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation und Bewertung der für Covestro wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. »ESRS 2.22 (b), (c) iii Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in diesen Belangen, wobei dem Nachhaltigkeitsausschuss bei der Beratung und Überwachung der vom Vorstand festzulegenden Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung eine besondere Verantwortung zukommt.« »ESRS 2.22 (c) iii Covestro hat im Rahmen seines Nachhaltigkeitsmanagements Kontrollen und Verfahren zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen entwickelt. Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen Covestro dabei, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten und damit deren Aktualität zu gewährleisten. Hierbei werden andere interne Analysen und Managementsysteme, wie Bewertungsergebnisse aus der menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse sowie vorhandene Risiken im konzernweiten Risikomanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt.« → Für weitere Informationen siehe ,,Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" »ESRS 2.22 (d) Die Unternehmensleitung kontrolliert Fortschritte, setzt Prioritäten und passt ggf. die Ressourcenallokation in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der ESRS an. Der Vorstand setzt hierbei langfristige Ziele und überprüft diese regelmäßig. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse, insbesondere der Prüfungsausschuss und der Nachhaltigkeitsausschuss, überwachen die Fortschritte und beraten diesbezüglich den Vorstand. Auf operativer Ebene sind spezielle Gremien und Funktionen und Risikoverantwortliche für die Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zuständig, wie z. B. der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen, der Group Human Rights Officer und das Human Rights Office in Bezug auf Menschenrechte. »ESRS 2.22 (c) ii Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem SI GoB vor und ist somit unmittelbar eingebunden.« Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat »ESRS 2.23 Covestro legt Wert darauf, dass Vorstand und Aufsichtsrat über geeignete Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten verfügen.« »ESRS 2.23 (a) Bei der Zusammensetzung des Vorstands wird darauf geachtet, dass der Vorstand in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement verfügt. Dies berücksichtigt auch der Personalausschuss bei der Erstellung der Kompetenzprofile für die Besetzung einer Vorstandsposition. Auch durch den kontinuierlichen Austausch des Vorstands mit den jeweiligen Fachfunktionen verfügt dieser über das notwendige nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird darauf geachtet, dass jeweils mindestens zwei Mitglieder über funktionsspezifische Kenntnisse in den Bereichen "Nachhaltigkeit (Umwelt), Kreislaufwirtschaft und neue Technologien" sowie "Human Resources, Change-Management, Nachhaltigkeit (Soziales)" verfügen. Der Aufsichtsrat engagiert sich ferner in seiner Fortbildung. Für den Aufsichtsrat finden Workshops statt, in denen Covestro-spezifische und relevante Nachhaltigkeitsthemen beleuchtet und diskutiert werden, wie z. B. das Erreichen von Klimaneutralität durch die Kreislaufwirtschaft.« »ESRS 2.23 (b) Die Sicherstellung des notwendigen nachhaltigkeitsbezogenen Fachwissens in Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro ermöglicht es dem Unternehmen, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der ESRS im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen zu berücksichtigten, insbesondere die Transformation zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und Chancen im Bereich nachhaltiger Produkte zu nutzen. Diese Fachkompetenzen stellen außerdem sicher, dass Nachhaltigkeitsrisiken effektiv gemanagt werden.«] Aktiengeschäfte von Organmitgliedern Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Covestro AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, der Covestro AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung. → Für weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat siehe: www.covestro.com/de/investors/share-details/disclosure-of-securities-transactions Systematisches Risikomanagement Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden. Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten. Gestützt auf regelmäßige Berichte der Fachfunktionen und Prüfungen der internen Revision (Unternehmensfunktion Corporate Audit) sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die zu der Einschätzung führen würden, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, die ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Managementsystem umfassen, im Wesentlichen nicht angemessen und wirksam sind. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" Ausführliche Berichterstattung Die Covestro AG unterrichtet ihre Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Aktionäre werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens sowie über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten und der Risikosituation informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro die Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach Ablauf des 1. und 3. Quartals durch eine Quartalsmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht seitens des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen. Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandelt Covestro alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nichtöffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Covestro AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige dritte Person ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretenden, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann den Aktionären ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne eine bevollmächtigte Person teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung über die Website der Gesellschaft in voller Länge live im Internet verfolgen. Auf der Website stehen den Aktionären frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Der Vorstand der Covestro AG hat gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Covestro AG beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2024 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung war damit ausgeschlossen. Stattdessen konnten die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten sich über das InvestorPortal auf der Website der Gesellschaft elektronisch zur Versammlung zuschalten und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. → Für weitere Informationen zur Hauptversammlung siehe: www.covestro.com/de/investors/annual-general-meeting Übernahmerelevante Angaben Angaben gemäß §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten In Bezug auf ihr Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft vom 25. Oktober 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG mit Satzungssitz in München am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass das Übernahmeangebot für insgesamt 154.541.806 Aktien der Gesellschaft angenommen wurde. Dies entspricht einem Anteil von 81,77 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft. Die ADNOC International Germany Holding AG wird daher nach Vollzug des Übernahmeangebots mehr als 75 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft halten. Mit gleicher Mitteilung vom 19. Dezember 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG zudem darüber informiert, dass die XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited) mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate ("XRG"), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, insgesamt 18.050.000 Aktien der Gesellschaft und die Abu Dhabi Investment Authority ("ADIA") mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, ebenfalls eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, 305.897 Aktien der Gesellschaft halten. ADIA hat hiervon für 303.172 Aktien das Übernahmeangebot angenommen. In weiteren Mitteilungen vom 23. Dezember 2024 und 24. Dezember 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG zudem darüber informiert, dass XRG insgesamt weitere 500.000 Aktien der Gesellschaft erworben hat. Mit Stimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2025 hat das Government of Abu Dhabi, welches indirekt sämtliche Anteile der XRG hält, mitgeteilt, dass Instrumente mit Barausgleich i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG in Bezug auf 6.500.000 Aktien der Covestro AG gehalten werden. Zusammen entspricht dies, vorbehaltlich des Vollzugs des Übernahmeangebots, in Bezug auf von XRG bzw. in Bezug auf von dem Government of Abu Dhabi (also einschließlich der von ADIA gehaltenen Aktien) direkt oder indirekt gehaltene Aktien und Stimmrechte rund 91,58 % sowie in Bezug auf die Instrumente rund 3,44 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft. Im Übrigen verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die gemäß WpHG veröffentlichten aktuellen Stimmrechtsmitteilungen auf unserer Website. → www.covestro.com/de/investors/share-details/voting-rights-announcements Darüber hinaus sind uns keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Covestro AG bekannt, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen. → Für weitere Informationen zur Aktionärsstruktur siehe: www.covestro.com/de/investors/stock-details/shareholder-structure Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer längstens drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch dabei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitz des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Satzungsänderungen Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Kapital Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2024 betrug 189.000.000 € und war eingeteilt in 189.000.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021), wobei die neuen Aktien grundsätzlich ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das gilt zunächst bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben. Bei Barkapitalerhöhungen gestattet die Ermächtigung Bezugsrechtsausschlüsse für Spitzenbeträge, zum Verwässerungsschutz für Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs-/Optionsrechten aus Schuldverschreibungen und wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien, deren rechnerischer Anteil maximal 10% des bisherigen Grundkapitals beträgt, den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten auf jeweils bis zu 18.300.000 Aktien zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000 € in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe gegen Sachleistung, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben, auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden für Spitzenbeträge, zum Verwässerungsschutz für Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs-/ Optionsrechten aus (anderen) Schuldverschreibungen und wenn der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet bei gleichzeitiger Begrenzung des Volumens der Bezugsaktien auf 10% des vorhandenen Grundkapitals. Ergänzend hat der Vorstand im Wege einer spätestens am 15. April 2026 endenden Selbstverpflichtung erklärt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2021 und dem Bedingten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zu erhöhen, soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen. Erwerb und Verwendung eigener Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2024 bis zum 16. April 2029 ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen, wobei der Preis den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten darf. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, einschließlich der Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wobei bei Veräußerung über die Börse kein Bezugsrecht der Aktionäre besteht und bei einem öffentlichen Angebot der Vorstand ermächtigt ist, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, die Aktien: a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerhalb der Börse zu veräußern, wenn der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, wobei diese Ermächtigung auf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von maximal 10 % beschränkt ist; b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte zu übertragen, um insbesondere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben; c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen zu verwenden; d) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder e) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung einer Aktiendividende (Scrip Dividend) zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in den in Buchstaben a), b) und c) genannten Zwecken ausgeschlossen, in dem in Buchstaben e) genannten Zweck ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Der Erwerb eigener Aktien darf auch mittels Put- oder Call-Optionen durch ein unabhängiges Finanzinstitut zu einem marktnahen Preis abgeschlossen werden, wobei der Erwerb der Aktien unter Einsatz solcher Derivate bis zum 16. April 2029 erfolgen muss und zugleich auf höchstens 5 % des Grundkapitals begrenzt ist. Wesentliche konditionierte Vereinbarungen Einige Fremdfinanzierungsinstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z. B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. So enthalten u. a. unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zu einem Kontrollwechsel. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, denen zufolge Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels begrenzt werden. Derartige Zahlungen unterliegen dem "Abfindungs-Cap" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 und sollen die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. KONZERN-NACHHALTIGKEITSBERICHT Allgemeine Informationen Grundlagen für die Erstellung Unser Konzernnachhaltigkeitsbericht stellt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von Covestro, unterteilt in die Kategorien "Umweltbelange", "Sozialbelange" und "Governance-Belange", dar. Ergänzt werden diese Angaben durch die in diesem Abschnitt aufgeführten allgemeinen Informationen zu unserer Berichterstattung. Über unternehmensspezifische Themen berichten wir in den jeweiligen Kategorien. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis ist dabei identisch mit dem in der Finanzberichterstattung angewandten Konsolidierungskreis. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, sofern dazu wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde für das Jahr 2024 erstmals unter vollständiger Anwendung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) erstellt. Aufgrund der daraus resultierenden umfangreichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresberichterstattung eingeschränkt. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in einer entsprechenden Tabelle dargestellt. → Für weitere Informationen siehe "Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben" Das Unternehmen berichtet grundsätzlich übereinstimmend mit den in ESRS 1.77 definierten Zeithorizonten. Im Falle von Abweichungen werden diese im jeweiligen Kapitel beschrieben. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in den Kapiteln der Kategorien Umweltbelange, Sozialbelange und Governance-Belange eingangs aufgeführt und etwaige zugehörige Konzepte, Maßnahmen und Ziele aufgelistet. In den Texten der Kapitel sind die Konzepte, Maßnahmen und Ziele zur besseren Auffindbarkeit farbig hervorgehoben. Covestro hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. Bei Covestro legen wir großen Wert darauf, dass die von uns berichteten Kennzahlen nach standardisierten und - sofern verfügbar - etablierten Methoden ermittelt werden. Dies gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard und ermöglicht die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Die Ausgestaltung und Komplexität der im Konzernnachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen erfordert in einigen Fällen die Einbeziehung von Schätzungen und Annahmen. Diese können sich im Laufe der Zeit ändern und somit die ausgewiesenen Kennzahlen beeinflussen. Die spezifische Methodik zur Ermittlung unserer Kennzahlen wird in den jeweiligen Kapiteln detailliert erläutert. Unser Ziel ist es, die Genauigkeit der berichteten Kennzahlen kontinuierlich zu verbessern, soweit es die Rahmenbedingungen erlauben. Bezogen auf unsere Scope-3-Emissionen ist insbesondere die Methodik zur Berechnung der Kategorie "Entsorgung verkaufter Produkte" in Bezug auf die zu betrachtenden möglichen Entsorgungsmethoden für unsere Produkte mit höheren Unsicherheiten behaftet als die Berechnung anderer Kennzahlen. Die Anteile der Abfallbehandlungsmethoden pro Region basieren auf externen Studiendaten, die zum jetzigen Zeitpunkt die bestmögliche Schätzung darstellen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen" Wir kommen den ESRS-Angabepflichten zum Teil durch die Verwendung von Verweisen nach. Diese Verweise, die in den einzelnen Abschnitten des Konzernnachhaltigkeitsberichts platziert sind, führen zu weiterführenden Informationen im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts. → Für weitere Informationen siehe "ESRS-Verweise" Keine der im Konzernnachhaltigkeitsbericht enthaltenen Kennzahlen wurden durch einen Prüfer validiert, der nicht den gesamten Nachhaltigkeitsbericht geprüft hat. Nichtfinanzielle Konzernerklärung Die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Covestro hat nicht von der Erleichterung des § 289e HGB Gebrauch gemacht. Die Beschreibung unseres Geschäftsmodells ist im Kapitel "Unternehmensprofil" enthalten. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als Rahmenwerk zugrunde gelegt. Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung wurden mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der in ESRS 1 AR16 genannten (Unter- bzw. Unter-Unter-) Themen identifiziert. Es wurden jene Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und deren finanziellen Auswirkungen, d. h. Risiken oder Chancen, als wesentlich bewertet wurden. Die Wesentlichkeit bestimmte sich dabei durch eine Bewertung von mehr als 3,5 auf einer Skala von 1 bis 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind. Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 289c bis 289e HGB abgegeben werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht. Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) scrollen Wesentliche Themen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Relevanter Aspekt gemäß der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft - Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette - Gesundheitsschutz und Sicherheit Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E2: Umweltverschmutzung Besonders besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E2: Umweltverschmutzung Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Umweltbelange, Sozialbelange Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS G1: Unternehmensführung Zusammenfassung Covestros wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte unter Anwendung der ESRS scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Wesentlichkeitsanalyse Thema Unterthema Unter-Unterthema Auswirkung auf Umwelt und Mensch Finanzielle Auswirkung Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Anpassung an den Klimawandel x Klimaschutz x Energie x ESRS E2: Umweltverschmutzung Luftverschmutzung x Wasserverschmutzung x Bodenverschmutzung x Besorgniserregende Stoffe x x Besonders besorgniserregende Stoffe x x Mikroplastik x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Wasser Wasserentnahme x ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Klimawandel x Umweltverschmutzung x Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung x x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen x Abfälle x Unternehmensspezifische Aspekte Nachhaltige Lösungen x Sozialbelange Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung x Gesundheitsschutz und Sicherheit x x ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit x Vielfalt x Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x Zwangsarbeit x ESRS S2: Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit x x Arbeitskräfte in der Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x Wertschöpfungskette Zwangsarbeit x Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) x x scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Verortung in der Wertschöpfungskette Thema vorgelagert eigene Geschäftstätigkeit Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel x x x x ESRS E2: Umweltverschmutzung x x x x x x x x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen x x ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme x x x x x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft x x Unternehmensspezifische Aspekte Sozialbelange x x ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens x x x x ESRS S2: x Arbeitskräfte in der x Wertschöpfungskette x Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung x x scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Thema Unterthema Unter-Unterthema Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz Energie ESRS E2: Umweltverschmutzung Luftverschmutzung Wasserverschmutzung Bodenverschmutzung Besorgniserregende Stoffe Besonders besorgniserregende Stoffe Mikroplastik ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Wasser Wasserentnahme ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Klimawandel Umweltverschmutzung ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Abfälle Unternehmensspezifische Aspekte Nachhaltige Lösungen Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung Gesundheitsschutz und Sicherheit Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Vielfalt Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Zwangsarbeit ESRS S2: Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitskräfte in der Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Wertschöpfungskette Zwangsarbeit Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Verortung in der Wertschöpfungskette Thema nachgelagert Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel "ESRS E1: Klimawandel" x ESRS E2: Umweltverschmutzung "ESRS E2: Umweltverschmutzung" x x x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen x "ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen" ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme x "ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme" x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" x Unternehmensspezifische Aspekte x "Nachhaltige Lösungen" Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" ESRS S2: x "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung "ESRS G1: Unternehmensführung" Governance Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Für die Angaben gemäß ESRS 2.21-23 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung" und sind dort entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Die operative Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten fortlaufend über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied. Der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) als zentrales Gremium hat das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeitstransformation zu erarbeiten, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu identifizieren sowie das Innovationsportfolio-Management für relevante interne Stakeholder wahrzunehmen. Das Gremium setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen und tagt viermal im Jahr. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, ist für die Organisation und Leitung des Gremiums verantwortlich und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden. Die Unternehmensfunktion GIS erarbeitet, neben der geschäftsnahen Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten rund um die Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Digitalisierung, die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. GIS koordiniert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung. Des Weiteren unterstützt GIS in der Kommunikation mit externen Stakeholdern wie Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit und bei der Vertretung der Interessen von Covestro in diesen Bereichen. Der Aufsichtsrat und insbesondere sein Nachhaltigkeitsausschuss werden vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit unterrichtet. Diese Berichterstattung stellt sicher, dass der Aufsichtsrat seiner zugewiesenen Rolle und Verantwortung auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen nachkommen kann. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Die Entscheidungen des Vorstands zielen darauf ab, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Unternehmensziele zu erreichen. Zu diesem Zweck werden Daseinszweck, Vision, Mission und Strategie verabschiedet. Der Vorstand ist zudem für die Freigabe aller Transaktionen verantwortlich, die den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten oder von strategischer Bedeutung sind, einschließlich Entscheidungen über Investitionen, Akquisitionen und Desinvestitionen. In diesem Kontext beschäftigt sich der Vorstand anlassbezogen mit spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den zugehörigen Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen. Bei der Abwägung solcher Transaktionen werden nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt. So ist bspw. das Steuerungssystem bereits durch ausgewählte ESG-Kriterien an Nachhaltigkeit und insbesondere an Auswirkungen in Verbindung mit Treibhausgasemissionen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden an unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" entscheidende Anpassungen vorgenommen. Dabei berücksichtigte der Vorstand zum einen die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit unserer Vision stehen, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität. Zum anderen ist neben der starken Unternehmenskultur nun eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft als Wegbereiter fest verankert. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Das konzernweite Risikomanagement ist ebenfalls darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Strategie und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen abzusichern. Das dort betrachtete Risikoportfolio ist mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und den damit verbundenen finanziellen Risiken und Chancen verknüpft. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem" → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Alle Entscheidungen erfolgen unter der Prämisse, dass wir geltende Gesetze einhalten und zu unseren Selbstverpflichtungen - auch im Zusammenhang mit Industrievereinbarungen - stehen. Vor diesem Hintergrund werden beim Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen keine Kompromisse eingegangen. Der Vorstand wurde im Rahmen seiner Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über alle im Konzernnachhaltigkeitsbericht aufgeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2024 zum einen über den Umsetzungsstand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bei Covestro informiert und zum anderen über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Kenntnis gesetzt. Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Im Einklang mit unserer Strategie und Vision haben wir eine Nachhaltigkeitskomponente sowohl in der kurzfristigen als auch der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand und die Arbeitnehmer verankert. Kurzfristige variable Vergütung Die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI) erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis der vier gleichgewichteten Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Dadurch ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden. Für das Kriterium "Nachhaltigkeit" sind die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Die Nachhaltigkeitskomponente hat dabei einen Anteil von 25 %. Die Zielsetzung dafür ist abgeleitet aus dem Ziel, bis zum Jahr 2035 operativ klimaneutral zu werden, also die eigenen Emissionen (Scope 1) und solche aus fremden Energiequellen (Scope 2) auf netto null abzusenken. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" Langfristige variable Vergütung Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Für "Prisma"-Tranchen ab dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die Zielsetzung für die Nachhaltigkeitskomponente ist ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 und wird seit dem Jahr 2022 abgeleitet aus dem Ziel der operativen Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Der LTI-Plan findet für die Mitglieder des Vorstands sowie Führungskräfte von Covestro Anwendung. Die Gewichtung der Nachhaltigkeitskomponente wurde bei Einführung auf 25 % festgelegt. Für "Prisma"-Tranchen beginnend ab dem Jahr 2024 kommen zwei zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich "Soziales" hinzu. Die beiden neu eingeführten Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich "Soziales", die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenumfrage und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf die Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit, fließen erst mit den im Jahr 2027 ermittelten Werten in die Auszahlung der "Prisma"-Tranche 2024-2027 ein. Jedes Nachhaltigkeitskriterium, inkl. des Emissionskriteriums, wird dabei mit 10 % gewichtet, resultierend in einem Gesamtanteil der Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von 30 %. * STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa. Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung an der Vergütung Für das Kriterium "Nachhaltigkeit" bei der kurzfristigen variablen Vergütung, das auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen beruht, wird ein Anteil von 25 % angesetzt. Das entspricht der Gewichtung für die Zielvergütung, da aufgrund der Entscheidung des Aufsichtsrats, die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2024 auf einen Wert von 40 % festzulegen, kein Teilbetrag für die einzelnen Kriterien errechnet werden kann. Bei der Auszahlung der "Prisma"-Tranche 2021 -2024 entsteht ein Anteil von 33,8 % an der Gesamtauszahlung aufgrund des klimabezogenen Nachhaltigkeitskriterums. Insgesamt ergeben sich somit die nachstehenden Anteile auf Basis von klimabezogenen Erwägungen an der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Jahr 2024. Anteil der Vergütung mit Bezug zu Treibhausgasreduktionszielen im Berichtsjahr scrollen Dr. Markus Steilemann (Vorstandsvorsitzender) Christian Baier (Vorstand für Finanzen) 1 Dr. Thorsten Dreier (Vorstand für Technologie und Arbeitsdirektor) 1 Sucheta Govil (Vorständin für Vertrieb und Marketing) Anteil der Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, in % 22,7 7,1 9,2 22,6 1 Aufgrund ihrer Berufung in den Vorstand im Jahr 2023 hatten Christian Baier und Dr. Thorsten Dreier keinen bzw. nur einen deutlich niedrigeren Anspruch aus der "Prisma"-Tranche 2021-2024 als die beiden anderen Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsvergütung wird gemäß § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Personalausschuss unterstützt, indem dieser Empfehlungen zum Vorstandsvergütungssystem vorlegt, über die der Aufsichtsrat berät und beschließt. Der Personalausschuss bereitet des Weiteren die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems sowie der Vergütungshöhe der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Sofern Bedarf besteht, empfiehlt er dem Aufsichtsrat, Änderungen am Vergütungssystem vorzunehmen. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss einer ordentlichen Hauptversammlung gebilligt wird. Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausschließlich eine Festvergütung. Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht der Covestro AG ausführlich beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Vergütungsbericht" Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Für die Angaben gemäß ESRS 2.34 und ESRS 2.36 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich im Abschnitt "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" und sind dort entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" Erklärung zur Sorgfaltspflicht Gemäß ESRS 2.30 - 33 legen wir eine Übersicht über die in unserem Nachhaltigkeitsbericht bereitgestellten Informationen zum Sorgfaltspflichtverfahren vor. Unser Ziel ist es, ein klares Verständnis für unser Vorgehen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu vermitteln. Die folgende Tabelle dient als Navigationshilfe und zeigt, wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte dieses Verfahrens in unserem Bericht zu finden ist. Erklärung zur Sorgfaltspflicht scrollen Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze im Konzernnachhaltigsbericht a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell • Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme • Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung • ESRS E1: Klimawandel - Strategie • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen • Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie, Konzepte und Maßnahmen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht • Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen • Nachhaltige Lösungen - Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen • ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz, Konzepte und Maßnahmen • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Konzepte und Maßnahmen • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation • ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E4: Biodiversität - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen; Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen; Ziele, Kennzahlen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen Strategie Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Für die folgenden Angaben haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweis genutzt. Die Angaben gemäß ESRS 2.40 (a) finden sich in den Abschnitten ,,Geschäftsmodell" sowie ,,Organisation", die Angaben gemäß ESRS 2.40 (e) im Kapitel "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" und die Angaben gemäß ESRS 2.40 (f) in den Abschnitten ,,Geschäftsmodell" und ,,Strategie des Konzerns". Die Angaben gemäß ESRS 2.42 (a) finden sich im Abschnitt ,,Einkauf", die Angaben gemäß ESRS 2.42 (b) im Abschnitt "Geschäftsmodell" und die Angaben gemäß ESRS 2.42 (c) in den Abschnitt "Geschäftsmodell" sowie im Kapitel ,,Wertschöpfungskette". Die Angaben gemäß ESRS 2.45 (c) finden sich im Abschnitt "Strategie des Konzerns". Die Angaben sind dort jeweils entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Geschäftsmodell" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Organisation" → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" → Für weitere Informationen siehe ,,Wertschöpfungskette" → Für weitere Informationen siehe ,,Wertschöpfungskette - Einkauf" Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen Vor dem Hintergrund unseres Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) als Leitbild für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit von zentraler Bedeutung für uns. Sie dienen als Orientierung und vor allem als Inspiration für Innovationen sowie als Wegweiser für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens. Dabei stehen sie in Ergänzung zu unserem Daseinszweck "die Welt lebenswerter machen". Wir haben unser Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Daseinszweck und Vision" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments Der Covestro-Konzern erzielt geringfügige Umsätze im Zusammenhang mit fossilem Gas gemäß Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) - Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen" Bereits im Jahr 2016 haben wir uns Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die wir fortlaufend im Einklang mit unserer Strategie und Vision anpassen. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" In diesem Zusammenhang steht auch die Verankerung einer Nachhaltigkeitskomponente in unserem Steuerungssystem. Diese Nachhaltigkeitskomponente umfasst die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. In unserer "Sustainable Future"-Konzernstrategie sind die Nachhaltigkeitsaspekte Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Nachhaltige Lösungen fest verankert. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie" Interessen und Standpunkte der Interessenträger Wir unterscheiden zwischen den möglicherweise durch Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und -beziehungen betroffenen Interessenträgern und den Nutzern unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Je nach Thema und Relevanz identifizieren und priorisieren wir unsere Interessenträger und wählen jeweils die geeigneten Dialogformate und die entsprechende Frequenz. Dabei kann der Austausch direkt oder indirekt erfolgen. Ein offener und fortlaufender Austausch mit unseren regionalen, nationalen und globalen Interessenträgern bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen. Zu unseren Interessenträgern gehören: Vertretungen des Kapitalmarkts, Kunden und ihre Arbeitskräfte, unsere Arbeitnehmer, Lieferanten und ihre Arbeitskräfte, die Öffentlichkeit und lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Wissenschaft sowie Regulierer und Behörden. Wir betrachten die Natur als stillen Interessenträger, vertreten bspw. durch Wissenschaft oder Nichtregierungsorganisationen. An verschiedenen Stellen der Wesentlichkeitsanalyse, bspw. bei der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen, wurden interne Vertretungen von relevanten Interessenträgern involviert. Relevante Interessenträger sind in diesem Zusammenhang insbesondere solche, die möglicherweise durch Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit oder -beziehungen betroffen sein könnten. Die internen Vertretungen dieser Gruppen stehen üblicherweise im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Mitgliedern dieser Interessenträger im Austausch. Der Austausch mit unseren Interessenträgern erfolgt durch die jeweils relevanten internen Expertengruppen. Für unseren Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung. Die Gespräche mit den Interessenträgern, mit denen wir eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten, können uns neue Impulse und wichtige Anregungen liefern. Sie bewerten unser Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir nachhaltig und ethisch korrekt handeln. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir kontinuierlich die Interessen, Erwartungen und Anforderungen unserer Interessenträger und lassen die Ergebnisse in unsere Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, unser Menschenrechts-Managementsystem sowie unser unternehmensweites Chancen- und Risikomanagement einfließen. Im Folgenden führen wir beispielhaft auf, wie wir mit verschiedenen Interessensgruppen interagieren: Interaktion der Interessenträger scrollen Interessenträger Beispielhafte Interaktion Kategorie Arbeitnehmer Veranstaltungen für Arbeitnehmer unter Beteiligung des Vorstands und der oberen Führungsebene, anlassbezogene Rundschreiben und Präsentationen, Firmenintranet, soziale Medien, interne Kampagnen und Austausch zwischen Führungskräften und Arbeitnehmern, kontinuierliche Gespräche zwischen Vorstand und Betriebsräten, Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Kunden bzw. ihre Arbeitskräfte Kontinuierlicher persönlicher Austausch über Arbeitnehmer der Vertriebs- und Marketingbereiche, Kundenumfragen, -audits und -anfragen, Vertretung auf internationalen Fachmessen und Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms), Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Lieferanten bzw. ihre Arbeitskräfte "Together for Sustainability"-Initiative und damit verbundene Audits, Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit und kontinuierlicher Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Arbeitnehmer, einschließlich Lieferantenkodex, Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Natur Wir betrachten die Natur als "stillen Interessenträger", dessen Interessen bspw. durch Nichtregierungsorganisationen, lokale Gemeinschaften, aber auch den Gesetzgeber vertreten werden. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Nichtregierungsorganisationen Anlassbezogener Dialog, Pressemitteilungen, Kollaborationen (möglicherweise) betroffene Interessenträger Öffentlichkeit und lokale Gemeinschaften Anlassbezogener Dialog z. B. bei Investitionsvorhaben in der Nachbarschaft und Chempark-Nachbarschaftsbüros (D), Nachbarschaftsforen - Community Advisory Panels (CAP) (USA), Pressemitteilungen (möglicherweise) betroffene Interessenträger Regulierer und Behörden Regelmäßiger Austausch mit Behörden, Ministerien und Politik (möglicherweise) betroffene Interessenträger Schutzbedürftige Gruppen Innerhalb verschiedener Gruppen von Interessenträgern, bspw. unsere eigenen Arbeitskräfte, Arbeitskräfte unserer Geschäftspartner oder lokale Gemeinschaften, können einige besonders schutzbedürftig sein. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn sie in der Fähigkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse auszusprechen, eingeschränkt sind. Wir sind bemüht in unserer Interaktion mit diesen Interessenträgern besonders aufmerksam zu sein. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Verbände Aktive Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden, z. B. Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Plastics Europe, American Chemistry Council (ACC) und China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF), Pressemitteilungen und Positionspapiere. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Vertreter des Kapitalmarktes Hauptversammlung, Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen, diverse Veranstaltungen für Investoren und Analysten mit verschiedenen Schwerpunkten und Online-Informationsangebot auf investor.covestro.com; aktive Teilnahme an Ratings, die für unsere Interessenträger und für uns den höchsten Mehrwert bieten → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/rating-and-indices Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts Wissenschaft Langfristige nationale und internationale Kooperationen mit führenden Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen. Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung betrachten wir die Wahrung der Menschenrechte als grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit. Covestro ist Mitglied des globalen Pakts der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact) und verpflichtet sich, die Menschenrechte auf Basis der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Universal Declaration of Human Rights), der dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) sowie der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights) zu achten und zu schützen. Der Vorstand hat die Leitung der Abteilung "Group Quality" innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet in dieser Funktion direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Die Information von Vorstand und / oder Aufsichtsrat über bestimmte Interessen von betroffenen Interessenträgern in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen erfolgt über die Berichtslinie. So können sich aus wesentlichen Auswirkungen wesentliche Risiken ergeben, die wiederum im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementprozesses entlang der vorgesehenen Berichtslinien besprochen werden. Anlassbezogen werden Auswirkungen, aber auch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen in relevanten Gremien wie dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) behandelt. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst acht der in ESRS 1 AR 16 genannten Themen sowie das unternehmensspezifische Thema "Nachhaltige Lösungen". Über die für Covestro im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten wir in Tabellenform zu Beginn des entsprechenden Kapitels. Diese Tabellen enthalten eine kurze Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihre Zuordnung zu den jeweils relevanten Unter- bzw. Unter-Unterthemen. Zusätzlich geben die Tabellen Auskunft darüber, an welcher Stelle in der Wertschöpfungskette die Auswirkungen und Risiken identifiziert wurden, ob es sich um positive oder negative sowie tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen handelt und den Zeithorizont, für den die Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich eingestuft wurden. Weiterhin ist aus den Tabellen ersichtlich, mit welchen Konzepten und Maßnahmen wir diesen begegnen und ob wir uns konkrete Ziele dafür gesetzt haben. Die Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden zusammen mit den spezifischen ESRS-Angabepflichten im Anschluss an die Tabellen näher beschrieben. Der ESRS 2 sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher Risiken und Chancen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Indem wir wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, Risiken und Chancen identifizieren, schaffen wir eine Basis für die weltweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und die Festlegung der Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Angewandte Methoden und Annahmen Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen uns dabei, die für das Unternehmen und mögliche betroffene Interessenträger wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten. Dabei unterscheiden wir zwischen der vollumfänglichen drei- bis fünfjährlichen Wesentlichkeitsanalyse und der jährlichen Überprüfung, einem in Umfang und Aufwand verkürzten Verfahren. Im Berichtsjahr wurde eine vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) durchgeführt. Die von der EFRAG veröffentlichte Umsetzungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse EFRAG IG 1 wurde dabei berücksichtigt. Die vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse des Berichtsjahrs baute auf dem Prozess der Vorjahre auf. So wurden im Vergleich zum Jahr 2023 bspw. Auswirkungen, Risiken und Chancen mit einem höheren Detaillierungsgrad identifiziert und bewertet, um die Vorgaben der ESRS zu erfüllen. Für die Bewertung von Auswirkungen wurden bspw. Bewertungsergebnisse aus der menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse integriert. Gleichermaßen werden vorhandene Risiken im konzernweiten Risikomanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen als Grundlage für die finanzielle Wesentlichkeit herangezogen. Bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die Konzernsicht eingenommen. Es wurde der in der Finanzberichterstattung verwendete Konsolidierungskreis zugrunde gelegt. Neben den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften wurden gemeinschaftliche Tätigkeiten, nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen, Tochterunternehmen von untergeordneter finanzieller Bedeutung sowie assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung bzgl. ihrer spezifischen (potenziellen) Auswirkungen, Risiken und Chancen bspw. anhand ihrer Geschäftstätigkeit, des Orts der Gesellschaft oder der Anzahl an Arbeitnehmern bewertet. Es wurden alle eigenen Geschäftstätigkeiten im direkten Zusammenhang mit unseren Produkten sowie für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet. Bei Letzterem wurden alle wesentlichen Lieferanten und Kunden berücksichtigt. Zu Beginn der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde zunächst der Kontext des Unternehmens anhand bereits berichteter Informationen zu Geschäftsaktivitäten und der Wertschöpfungskette gesetzt. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie" → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette" Zur Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde die gesamte Wertschöpfungskette von der Extraktion von Rohmaterialien ("vorgelagerte Wertschöpfungskette") über die Herstellung der Covestro-Produkte ("eigene Geschäftstätigkeit") bis zum Ende des Lebenszyklus des finalen Produkts ("nachgelagerte Wertschöpfungskette") betrachtet. Es wurden die in ESRS 1 AR 16 genannten Themen um unternehmensspezifische Themen, bspw. aus vorherigen Wesentlichkeitsanalysen, oder industriespezifische Themen ergänzt. Diese Liste von Themen umfasste umweltbezogene, soziale und governancebezogene Themen. Weiterhin wurden themenspezifische Eingaben in dem Verfahren berücksichtigt. Relevante Interessenträger, insbesondere solche, die möglicherweise von Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit betroffen sein könnten, sowie unsere Formate zum Austausch mit diesen Gruppen wurden identifiziert. Ihre Ansichten und Interessen wurden mithilfe von internen Vertretern insbesondere bei der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen berücksichtigt. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Es wurden für jedes Thema potenzielle und tatsächliche positive und negative Auswirkungen identifiziert. Dabei wurde berücksichtigt, ob diese Auswirkungen von uns verursacht werden, wir zu ihnen beitragen oder ob sie im Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten und / oder Produkten stehen. Für die identifizierten Auswirkungen wurden, wenn zutreffend, Risiken und Chancen bzw. aktuelle finanzielle Auswirkungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen Auswirkungen stehen, ermittelt. Anschließend wurden, sofern noch nicht ausreichend abgedeckt, weitere Risiken bzw. aktuelle finanzielle Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema identifiziert. Bei der Identifizierung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte in Betracht gezogen. Im gesamten Verfahren wurde eine Bruttobetrachtung eingenommen, d. h. vor Umsetzung von unternehmensspezifischen Mitigations- oder Steuerungsmaßnahmen. Die Bewertung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den Maßgaben des ESRS 1 bzw. den Empfehlungen der Umsetzungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse EFRAG IG 1 anhand von Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bei potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich Menschenrechte und Umwelt. Der Schweregrad basierte dabei auf Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen. Tatsächliche negative Auswirkungen wurden durch ihren Schweregrad bestimmt. Die Wesentlichkeit von tatsächlichen positiven Auswirkungen basierte auf dem Ausmaß und Umfang, bei potenziellen positiven Auswirkungen auf Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit. Im Fall von (potenziellen) negativen Auswirkungen auf Menschenrechte wurde nur der Schweregrad betrachtet. Die finanzielle Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wurde anhand der Größe der potenziellen finanziellen Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als wesentlich betrachtet, wenn sie eine Bewertung von mehr als 3,5 auf einer Skala von 1 bis 5 erhielten. Tatsächliche finanzielle Effekte wurden unabhängig ihrer Größe als wesentlich bewertet. Methoden und Annahmen bezogen auf den Klimawandel Bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Fokus auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Bezug auf Emissionen von Treibhausgasen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette gelegt. Bei der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die gleichen Annahmen zu zukünftigen Entwicklungen und deren Einfluss auf unsere Treibhausgasemissionen betrachtet, die auch bei der Festlegung unserer Reduktionsziele berücksichtigt wurden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Ziele" Daneben finden sich auch in den Erläuterungen unseres Übergangsplans Ausführungen zu Annahmen und Rahmenbedingungen, die bei der Identifizierung und Bewertung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen herangezogen wurden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" Covestro führte im Berichtsjahr für 47 Standorte eine physische Klimarisikoanalyse für den kurzfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2030, den mittelfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2040 und den langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2050 durch. Diese Auswahl von Zeithorizonten vereint die Notwendigkeit, physische Risiken über längere Zeiträume zu untersuchen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu erfassen, mit der Praxis, kürzere, überschaubare Zeiträume für die strategische Planung und in Kapitalallokationsplänen zu verwenden. Die Bewertung physischer Klimagefahren bis zum Jahr 2030 zeigt die aktuellen und unmittelbaren Risiken auf, die Covestro betreffen und vorrangig angegangen werden sollten. Die zunehmenden Risiken aufgrund des Klimawandels, die die Standorte später in ihrer erwarteten Lebensdauer beeinflussen könnten, werden gleichzeitig durch die Bewertung der Klimagefahren bis zum Jahr 2050 erfasst. Für die Bewertung wurde das Hochemissionsszenario SSP5-8.5 auf der Grundlage des sechsten Sachstandsberichts des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) gewählt, in dem die physischen Risiken am deutlichsten ausgeprägt sind und das daher als "Worst-Case-Szenario" angesehen wird. Im SSP5-8.5-Szenario erreicht die Zahl der Weltbevölkerung um die Mitte des Jahrhunderts ihren Höhepunkt und beginnt dann zu sinken. Die Gesamtnachfrage nach Endenergie steigt steil an, wobei fossile Brennstoffe einen wichtigen Teil des Energiemixes ausmachen. * In diesem Szenario werden keine zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen unterstellt. Die physische Klimarisikoanalyse von Covestro deckt alle 28 in ESRS E1 beschriebenen Gefahren ab. Dazu gehören sowohl akute als auch chronische Gefahren. Die geografischen Koordinaten der Standorte wurden verwendet, um standortspezifische Klimaprojektionen zu erhalten oder Entfernungen zu Gebieten zu berechnen, die von bestimmten Gefahren betroffen sind. Die Projektionen und Entfernungen wurden dann mit vorab definierten, wissenschaftlich fundierten Schwellenwerten für jede Gefahr verglichen. Wenn der Schwellenwert für eine Gefahr an einem Standort überschritten wurde, galten die Anlagen und Geschäftsaktivitäten an diesem Standort als der jeweiligen Gefahr ausgesetzt. Je nach Gefahr wurde entweder das Ausmaß, die Dauer, die Wahrscheinlichkeit oder die Tragweite der Gefahr verwendet, um die Exposition zu bewerten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Die bemerkenswerteste Einschränkung der Szenarioanalyse ist die Tatsache, dass die aktuelle Generation von Klimamodellen nicht in der Lage ist, alle 28 Gefahren zu simulieren. Einerseits werden Klimavariablen mit einer Auflösung von 90 m × 90 m verwendet, um die größtmögliche Anzahl der 28 Gefahren abzubilden. Andererseits werden zusätzliche Datenquellen wie geografische Informationssysteme (GIS), Publikationen, historische Daten und andere genutzt. Diese dienen sowohl der Sicherstellung präziserer Logiken als auch der Beschreibung bestimmter Gefahren. Ein Beispiel ist die Gefahr des "Gletscherseeausbruchs", die von Klimamodellen nicht simuliert werden kann; die Entfernung zu einem bestehenden Gletscher kann jedoch genutzt werden, um festzustellen, ob ein potenzielles Risiko besteht. Daher basiert die Analyse für einige Gefahren auf historischen Daten oder Entfernungen anstatt auf Klimaprojektionen, wie oben detailliert beschrieben. Die durchgeführte Klimarisikoanalyse basiert wie beschrieben auf einem Worst-Case-Szenario und betrachtet ein mögliches Schadensausmaß durch physische Klimagefahren an unseren Standorten i. V. m. definierten Zeithorizonten. Die klimabezogenen Annahmen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses legen den Fokus auf die Werthaltigkeit und die Nutzungsdauer der Vermögenswerte von Covestro zum jeweiligen Bilanzstichtag. Aus der durchgeführten Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Anzeichen für Wertminderungsbedarf oder Anpassungen der Nutzungsdauern unserer Vermögenswerte. Die Identifizierung und Bewertung physischer Klimarisiken in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgte auf Basis qualitativer Annahmen, die aus dem Hochemissionsszenario SSP5-8.5 abgeleitet wurden. Wesentliche Risiken wurden bei dieser Analyse nicht identifiziert. Daneben betrachten wir im Rahmen des etablierten konzernweiten Chancen- und Risikomanagements auch klimabezogene Übergangsrisiken und -chancen. Dies sind Chancen und Risiken, die sich aus klimabezogenen Übergangsereignissen in den Bereichen Politik und Recht, Technologie, Markt und Reputation ergeben können. Sofern damit verbundene Chancen und Risiken im Rahmen des Risikomanagements identifiziert wurden, sind diese bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse entsprechend berücksichtigt und bewertet worden. Dabei wurden die in ESRS 1.77 definierten Zeithorizonte betrachtet. Bei der Identifizierung und Bewertung der Übergangsereignisse wurden qualitative Annahmen auf Basis des "1.5°C Net Zero Emissions by 2050"-Szenarios der International Energy Agency (IEA) zugrunde gelegt. Wesentliche Übergangsrisiken und -chancen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsaspekte "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" und "Energie" haben sich aus der Analyse nicht ergeben. Im Gesamtkontext ergibt sich jedoch eine wesentliche Chance in Verbindung mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Methoden und Annahmen bezogen auf Umweltverschmutzung Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Umweltauswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. * The Shared Socioeconomic Pathways and their energy, land use, and greenhouse gas emissions implications: An overview, Global Environmental Change, Auflage 42, 2017, Seite 153-168 Methoden und Annahmen bezogen auf Wasser- und Meeresressourcen Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Umweltauswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Produktionsstandorte plausibilisiert. Die Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt wurden mithilfe der Datenbank Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure (ENCORE) bewertet. ENCORE ist eine Datenbank, die die Auswirkungen und Abhängigkeiten der biologischen Vielfalt auf Sektorebene bewertet. Sie wird von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) in ihrem Locate-Evaluate-Access-Prepare-(LEAP-)Ansatz ausdrücklich als Instrument für diesen Zweck beschrieben. Die Analyse ergab hierbei Emissionen von toxischen Boden- und Wasserschadstoffen in Zusammenhang mit unserer Produktion als einzigen potenziell signifikanten Einfluss. Auf Basis dieser Analyse wurde der Schluss gezogen, dass keine spezifischen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung auf die Biodiversität notwendig sind und sich entsprechende Maßnahmen in den Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2) befinden. Da die Daten erstmals nach den ESRS-Vorgaben erhoben werden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. Die Analyse soll jährlich überprüft werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen" Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden auch Übergangsrisiken und -chancen bewertet und systemische Risiken in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme berücksichtigt. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten möglichen Auswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen haben. Die in schriftlicher oder mündlicher Form konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dabei gingen wir davon aus, dass durch unsere flexiblen Produktionsprozesse, breite Kunden- und Lieferanten-Portfolien und den regionalen Ansatz unserer Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf unsere Vermögenswerte bestehen. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Auswirkungen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Gleichzeitig erlaubte dieser Ansatz, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Auswirkungen in Bezug auf Abfall auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf den Schutz von Hinweisgebern Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, sowie die Geschäftsbeziehungen zu unseren lokalen Liefer- und Wertschöpfungsketten plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten potenziellen Auswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen haben. Die konsultierten regionalen Experten fungierten teilweise dabei auch als allgemeine Stellvertretung für Interessenträger. Identifizierung, Bewertung und Überwachung der wesentlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, Risiken und Chancen Die Identifizierung, Bewertung und Überwachung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist mit der Methode zur Risikobewertung im MenschenrechtsManagementsystem harmonisiert. Diese beruht auf den internationalen Instrumenten der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) für multinationale Unternehmen. Die Bewertung der (potenziellen) Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit Menschenrechtsbezug erfolgte wie oben beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Angewandete Methoden und Annahmen" Bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen dienten die Risiken und Chancen im konzernweiten Risikomanagement, insbesondere solche, die nach den Regeln des Risikomanagements berichtspflichtig sind und einen Nachhaltigkeitsbezug hatten, als Grundlage. Darüber hinausgehende identifizierte Risiken und Chancen wurden nach den gleichen Maßgaben bewertet. Für als wesentlich bewertete Risiken und Chancen, die über das konzernweite Risikomanagement hinausgingen, wurde mit den verantwortlichen Experten auf Einzelfallbasis entschieden, ob sie ins konzernweite Risikomanagement überführt werden. So wird sichergestellt, dass berichtspflichtige, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen aus dem konzernweiten Risikomanagement in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden und somit die nichtfinanzielle Berichterstattung die traditionelle Finanzberichterstattung im Sinne der ESRS ergänzt. Innerhalb des konzernweiten Risikomanagements werden alle Risiken, also auch solche mit Nachhaltigkeitsbezug, gleich behandelt. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" Risiken und Chancen, die im direkten Zusammenhang mit Auswirkungen stehen, können sich bspw. auf mögliche Ansprüche oder Reputationsschäden beziehen, sofern ein Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit bestehen könnte und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt würden. Zur Bewertung von Risiken bzw. aktuellen finanziellen Auswirkungen und Chancen wurden die Maßgaben an die Größe der finanziellen Auswirkung und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Konzernrisikomanagements sowohl bei den absoluten Werten als auch relativen Werten verwendet. Für die Bewertung der Größe der finanziellen Auswirkung wurde jeweils eine Skala von 1 bis 5 verwendet, wobei 5 die größte anzunehmende finanzielle Auswirkung ist. Analog wurde bei der Eintrittswahrscheinlichkeit eine Skala von 1 bis 5 verwendet, wobei 5 die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit reflektiert. Im Fall von tatsächlichen finanziellen Auswirkungen wurde nur die Größe der Auswirkung bewertet, die sofort zur Wesentlichkeit führte. Trotz Harmonisierung mit dem konzernweiten Risikomanagement kann es zu Abweichungen bzgl. der Berichterstattungspflicht kommen. Dies ist in den unterschiedlichen Betrachtungsweisen begründet, wie bspw. einer NettoBetrachtung von kurzfristigen Risiken und Chancen im Chancen- und Risikobericht und einer Brutto-Betrachtung von kurz-, mittel- und langfristigen Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbericht und damit einhergehenden Schwellenwerten für die Berichterstattung. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage" Chancen bzw. deren Wahrnehmung werden in angemessenem Umfang bspw. bei der Entwicklung der Konzernstrategie, aber auch der Segmentstrategie in Erwägung gezogen. Prozess der Entscheidungsfindung und damit verbundene interne Kontrollverfahren Die für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse aufgesetzten Prozesskontrollen haben das Ziel, die Vollständigkeit und Korrektheit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich ihrer Darstellung im Nachhaltigkeitsbericht, zu gewährleisten. Mithilfe der ausgewählten Experten und Vertretungen von Interessenträgern sollen die Angemessenheit und Ausgewogenheit der Bewertungen erreicht werden. Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt den verantwortlichen Fachexperten. Ein zentrales Expertenteam der Unternehmensfunktion GIS hat das Projektmanagement zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse inne. Wenn alle Bewertungen von den Experten gesichtet und für das Berichtsjahr als angemessen erachtet wurden, erfolgt eine Validierung. Hierbei wird bspw. validiert, ob wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für alle Teile der Wertschöpfungskette gleichermaßen zutreffend sind. Dazu können interne Vertreter von Interessenträgern eingebunden werden. Nach Abschluss der Kalibrierung erfolgt die Freigabe durch den Chief Sustainability Officer sowie die Prüfung und Billigung durch den Vorstand. Für den Konzernnachhaltigkeitsbericht wurden alle Informationen als wesentlich klassifiziert, wenn das entsprechende Thema bzw. Unterthema aufgrund der zugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich beurteilt wurde. Sofern für ein wesentliches Thema insbesondere keine Ziele festgelegt wurden, ist dies im jeweiligen Kapitel angegeben. Im Sinne der Wesentlichkeit von Informationen zu Kennzahlen gemäß ESRS 1.34 wurden die Informationen als relevant klassifiziert, die für das Verständnis der berichteten Nachhaltigkeitsthemen erforderlich sind oder die für die Entscheidungen der im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigten Interessen und Standpunkte der Interessenträger eine bedeutende Rolle spielen könnten. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Nachhaltigkeitsziele von Covestro Mithilfe von Nachhaltigkeitszielen sollen Auswirkungen und Risiken mitigiert bzw. Chancen wahrgenommen werden. Wir haben nachhaltigkeitsbezogene Faktoren im Steuerungssystem unseres Unternehmens verankert, um die Umsetzung unserer "Sustainable Future"-Strategie weiter voranzutreiben. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" Informationen zu unseren Nachhaltigkeitszielen befinden sich in den Kapiteln "ESRS E1: Klimawandel", "Nachhaltige Lösungen" und "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette". Unsere Nachhaltigkeitsziele tragen zu den SDGs bei. Mit ihnen verfolgen wir einen Ansatz, der den gesamten Produktlebenszyklus unter Berücksichtigung einiger unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bzw. der damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen widerspiegelt. Wir beobachten die externen Entwicklungen kontinuierlich und entwickeln unsere Nachhaltigkeitsziele stets weiter. Unsere Scope-1- und Scope-2-Reduktionsziele sind nicht auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen, oder Kunden beschränkt. Die Ziele beziehen sich auf unsere umweltrelevanten Standorte. Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. Darüber hinaus erfolgt keine Einschränkung auf bestimmte Kundenkategorien oder geografische Gebiete. Wir gehen davon aus, dass unsere klimabezogenen Ziele den Erwartungen verschiedener Interessenträger, wie bspw. Kapitalmarkt oder Kunden, entsprechen. Unser Ziel aus dem Bereich Nachhaltige Lösungen bezieht sich ausschließlich auf unser F&E-basiertes Innovationsportfolio. Bestimmte Kundengruppen oder geografische Gebiete werden nicht ausgeschlossen. Mit diesem Ziel möchten wir künftig noch stärker an den SDGs ausgerichtete Produkte entwickeln, die bei unseren Kunden zu nachhaltigeren Lösungen führen. Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement schließt ebenfalls keine Produkte, Dienstleistungen oder geografischen Gebiete aus. Kundenkategorien sind für dieses Ziel irrelevant. Das Ziel bezieht sich ausschließlich auf Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. €. Wir planen, unsere Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere bisherige Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft, die mittels eines stetig sinkenden Einsatzes fossiler Ressourcen, regenerativer Ansätze und Kreislaufführung u. a. die nachhaltige Gestaltung der Wertschöpfung und die Steigerung der Kohlenstoffproduktivität zum Ziel hat. ESRS-Anhang ESRS-Index Die folgenden Tabellen enthalten alle Angabepflichten, die für Covestro als wesentlich klassifiziert wurden. Mithilfe dieser Tabellen können die Informationen zu den jeweiligen ESRS-Angabepflichten im Bericht gefunden werden. Allgemeine Standardangaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS 2 - Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Grundlagen für die Erstellung BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Grundlagen für die Erstellung GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Strategie - Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Nachhaltigkeitsziele von Covestro SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Prozess der Entscheidungsfindung und damit verbundene interne Kontrollverfahren, ESRS-Anhang - ESRS-Index Spezifische Standardangaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS E1 - Klimawandel ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf den Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ESRS E1: Klimawandel - Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels, ESRS E1: Klimawandel - Maßnahmen zur Erreichung des Scope-3-Netto-Null-Ziels E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ESRS E1: Klimawandel - Ziele E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung ESRS E1: Klimawandel - Interne CO 2 -Bepreisung E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E2 - Umweltverschmutzung ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Umweltverschmutzung E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Ziele E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen E2-5 Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E3 - Wasser- und Meeresressourcen ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Wasser- und Meeresressourcen E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Ziele unternehmensspezifisch Wasserentnahme ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Kennzahlen ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Biologische Vielfalt und Ökosysteme E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Ziele E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen E4-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ziele E5-4 Ressourcenzuflüsse ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenzuflüsse E5-5 Ressourcenabflüsse ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Erwartete finanzielle Effekte ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie, E SRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Ziele, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-9 Diversitätskennzahlen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Diversitätskennzahlen S1-10 Angemessene Entlohnung ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Angemessene Entlohnung S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfung kette ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Gesundheitsschutz und Sicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Lieferantenbewertungen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in derWertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Lieferantenbewertungen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kennzahlen S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Ziele ESRS G1 - Unternehmensführung ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf den Schutz von Hinweisgebern G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen Unternehmensspezifische Angaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht Nachhaltige Lösungen MDR-P Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Nachhaltige Lösungen, Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen, Nachhaltige Lösungen - Ziele MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen, Nachhaltige Lösungen - Ziele ESRS-Verweise Wir kommen den ESRS-Angabepflichten zum Teil durch die Verwendung von Verweisen nach. Diese Verweise, die in den einzelnen Abschnitten des Konzernnachhaltigkeitsberichts platziert sind, führen zu weiterführenden Informationen im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts. Verweise in den allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts scrollen Angabepflicht Datenpunkt Abschnitt im Lagebericht ESRS 2 GOV-1 21 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Vorstands, Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats ESRS 2 GOV-1 21 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats ESRS 2 GOV-1 21 (c) Erklärung zur Unternehmensführung - Ziele und Konzepte für die Zusammensetzung des Vorstands, Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele, Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix ESRS 2 GOV-1 21 (d) Erklärung zur Unternehmensführung - Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ESRS 2 GOV-1 21 (e) Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix ESRS 2 GOV-1 22 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) i Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) ii Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) iii Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (d) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 23 Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-1 23 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix, Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-1 23 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-5 36 (a) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (b) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (c) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem, Chancen- und Risikobericht - Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld ESRS 2 GOV-5 36 (d) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (e) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 SBM-1 40 (a) i Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 40 (a) ii Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Unternehmensprofil - Segmente ESRS 2 SBM-1 40 (a) iii Unternehmensprofil - Organisation ESRS 2 SBM-1 40 (f) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Unternehmensstrategie - Klimaneutral werden und vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten ESRS 2 SBM-1 42 (a) i Wertschöpfungskette - Einkauf ESRS 2 SBM-1 42 (b) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 42 (c) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2 45 (c) Unternehmensstrategie - Strategische Ziele und Maßnahmen ESRS 2 SBM-2 45 (c) iii Unternehmensstrategie - Strategische Ziele und Maßnahmen ESRS 2 IRO-1 53 (c) iii Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 IRO-1 53 (e) Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem, Chancen- und Risikobericht - Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld ESRS 2 AR11 Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem ESRS 2 AR12 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 AR13 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 AR15 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS E5-4 30 Wertschöpfungskette - Einkauf ESRS E5-5 35 Unternehmensprofil - Segmente Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts SFDR 1 Säule 3 Benchmark Verordnung EU-Klimagesetz ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen X X ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind X ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht X ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen X X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak X ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 X ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind X X ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele X X X ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen X ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix X ESRS E1-5 40 bis 43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren X ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen X X X ESRS E1-6 53 bis 55 Intensität der THG-Bruttoemissionen X X X ESRS E1-7 56 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften X ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken X ESRS E1-9 66a Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko X ESRS E1-9 66c Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden X ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen X ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen X ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird X ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen X ESRS E3-1 13 Spezielle Strategie X ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere X ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers X ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (a) i X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (b) X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (c) X ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft X ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere X ESRS E4-2 24 (d) Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung X ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle X ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle X ESRS 2 SBM3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit X ESRS 2 SBM3 - S1 14 (g) Risiko von Kinderarbeit X ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels X ESRS S1-1 23 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen X ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden X ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle X X ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage X ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle X X ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane X ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung X ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS 2 SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette X ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X ESRS S2-1 18 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette X ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette X ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte X ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Strategie - Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele ESRS E1: Klimawandel - Ziele ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-5 40 bis 43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-6 53 bis 55 Intensität der THG-Bruttoemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-7 56 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 66a Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 66c Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-1 13 Spezielle Strategie ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (a) i ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (b) ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (c) ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen ESRS E4-2 24 (d) Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) ESRS 2 SBM3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie ESRS 2 SBM3 - S1 14 (g) Risiko von Kinderarbeit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 23 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS 2 SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko ESRS S2-1 18 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Datenpunkt nicht wesentlich Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts SFDR 1 Säule 3 Benchmark Verordnung EU-Klimagesetz ESRS S4-1 16 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern X ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X ESRS G1-1 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption X ESRS G1-1 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) X ESRS G1-4 24 (a) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften X X ESRS G1-4 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung X scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS S4-1 16 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-1 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-1 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-4 24 (a) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-4 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Datenpunkt nicht wesentlich 1 Sustainable Finance Disclosure Regulation Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Klimawandel" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Anpassung an den Klimawandel Risiko Physische Klimarisiken können mit finanziellen Auswirkungen durch Schäden an Vermögenswerten und Betriebsunterbrechungen an den Standorten von Covestro einhergehen. M, L 2 Finanzlage, Ertragslage Klimaschutz Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1-und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope-3-Emissionen wider, z. B. in den Kategorien Scope 3.1 "Eingekaufte Waren und Produkte" oder Scope 3.4 "Vorgelagerte Transporte und Vertrieb". Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergibt, hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen der Lebensgrundlage oder den Lebensraum, wie z. B. extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope-1 und Scope-2) zum Klimawandel bei. Dies wirkt sich negativ auf die Natur und indirekt auf lokale Gemeinschaften aus. K, M, L 2 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Nachhaltigere Produktionsprozesse, Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf Energie Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, indem das Unternehmen beabsichtigt, mehr erneuerbare Energien für die eigenen Geschäftstätigkeiten zu beziehen und so einen Beitrag zu den potenziellen positiven Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu leisten. Dies wirkt sich auf die Natur und lokale Gemeinschaften aus. K, M, L 1 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf Auswirkung (tatsächlich negativ) Der Betrieb unserer Produktionsanlagen erfordert große Mengen an Energie, die wir in erster Linie von externen Quellen in Form von Strom und Dampf beziehen, die aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Prozess führt zur Freisetzung einer Vielzahl von umweltschädlichen Gasen, darunter Kohlendioxid (CO 2 ). Diese haben eine tatsächliche negative Auswirkung auf den Klimawandel. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf, Nachhaltigere Produktionsprozesse scrollen Art Beschreibung Ziele Anpassung an den Klimawandel Risiko Physische Klimarisiken können mit finanziellen Auswirkungen durch Schäden an Vermögenswerten und Betriebsunterbrechungen an den Standorten von Covestro einhergehen. Klimaschutz Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope-3-Emissionen wider, z. B. in den Kategorien Scope 3.1 "Eingekaufte Waren und Produkte" oder Scope 3.4 "Vorgelagerte Transporte und Vertrieb". Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergibt, hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen der Lebensgrundlage oder den Lebensraum, wie z. B. extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope-1 und Scope-2) zum Klimawandel bei. Dies wirkt sich negativ auf die Natur und indirekt auf lokale Gemeinschaften aus. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 Energie Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, indem das Unternehmen beabsichtigt, mehr erneuerbare Energien für die eigenen Geschäftstätigkeiten zu beziehen und so einen Beitrag zu den potenziellen positiven Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu leisten. Dies wirkt sich auf die Natur und lokale Gemeinschaften aus. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Der Betrieb unserer Produktionsanlagen erfordert große Mengen an Energie, die wir in erster Linie von externen Quellen in Form von Strom und Dampf beziehen, die aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Prozess führt zur Freisetzung einer Vielzahl von umweltschädlichen Gasen, darunter Kohlendioxid (CO 2 ). Diese haben eine tatsächliche negative Auswirkung auf den Klimawandel. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2, Energieeffizienzziel 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Unser Übergangsplan für den Klimaschutz Unser Ziel zur Transformation hin zur Klimaneutralität soll uns auf die Zukunft vorbereiten und die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken mindern und Chancen aktiv nutzen, indem wir unsere Produkte künftig klimaneutral produzieren. Für Covestro als energieintensives Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten bedeutet dies nicht nur, die Energieeffizienz konsequent voranzutreiben, nachhaltigere Produktionsprozesse zu etablieren und klimaneutrale Energieträger zu verwenden, sondern auch die Abkehr von der Nutzung fossiler Rohstoffe und die Befürwortung eines ganzheitlichen Ansatzes nachhaltigerer Produktions- und Geschäftsmodelle. Dieser Wandel hilft uns, klimafreundliche Produkte auf den Markt zu bringen und konkrete Klimaziele zu erreichen. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" In Übereinstimmung mit dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verstehen und unterstützen wir Klimaneutralität als das gesellschaftliche Ziel, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass die von der Menschheit verursachten Emissionen durch die natürliche Absorptionsfähigkeit des Planeten entfernt werden können und somit nicht mehr klimawirksam sind. Insofern sind die Zeithorizonte unserer Klimaziele entsprechend definiert, um den internationalen und europäischen Ambitionen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C des Pariser Abkommens zu entsprechen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Ziele" Um unser Netto-Null-Ziel an allen umweltrelevanten Standorten bezogen auf Emissionen aus der eigenen Produktion (Scope 1) und Emissionen aus dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) bis Ende 2035 zu erreichen, haben wir drei Hebel definiert. Wir planen die Optimierung unserer Produktionsprozesse, sodass diese eine nachhaltigere und energieeffizientere Herstellung unserer Produkte ermöglichen. Daneben beabsichtigen wir, den Anteil des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Quellen signifikant zu erhöhen. Ebenso setzen wir künftig vermehrt auf die Nutzung von klimaneutralem Dampf. Darüber hinaus haben wir zur Reduktion der Emissionen aus den vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) vier wesentliche Hebel identifiziert. Der erste Hebel besteht darin, dass Zulieferer ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen reduzieren. Zahlreiche Rohstofflieferanten von Covestro haben selbst bereits Scope-1- und Scope-2-Ziele festgelegt, die wiederum auf die Scope-3-Ziele von Covestro einzahlen können. Der zweite Hebel ist der profitable Verkauf von Produkten, die auf alternativen Rohstoffen basieren. Der dritte Hebel sind unsere sogenannten MAKE-Projekte, wobei es sich um Investitionsprojekte handelt, mit denen Covestro alternative Rohstoffe mit einem geringeren CO 2 -Fußabdruck herstellt. Der vierte Hebel umfasst eine Vielzahl verschiedener Faktoren bspw. die Erhöhung von Recyclingquoten sowie Veränderungen in der Logistik und der Primärenergiegewinnung. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen" Um die Netto-Null-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten für Scope 1 und Scope 2 erreichen zu können, geht Covestro von Investitionen zwischen 250 und 600 Mio. € für nachhaltigere Produktionsprozesse bis zum Jahr 2035 aus. Die steigende Energieeffizienz soll zur Einsparung jährlicher operativer Kosten von 50 bis 100 Mio. € führen. Dagegen erwartet Covestro auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen höhere operative Kosten für den Einkauf erneuerbarer Energien in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags pro Jahr. Diese Kostenannahmen basieren auf der historischen Erfahrung, dass Preise für fossile Energien niedriger sind als für erneuerbare Energien. Zur Erreichung der Scope-3-Ziele erwartet Covestro kurzfristig keine signifikanten zusätzlichen operativen Kosten. Wir werden bis zum Jahr 2035 ca. 600 Mio. € in eigene Recycling- und biobasierte Technologien (MAKE-Projekte) investieren. Mittelund langfristig sind zusätzliche operative Kosten und Investitionen noch zu evaluieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese aufgrund einer noch hohen Ungewissheit in der Technologiereife und in Bezug auf Regularien und Kundenanforderungen schwierig zu beziffern. Die benötigten Investitionen sind feste Bestandteile der Ressourcen- und Allokationsplanung und dediziert zu konkreten Projekten. Diese dedizierten Allokationen von Investitionsausgaben (CapEx) zu CO 2 -Roadmap-und MAKE-Projekten können es uns ermöglichen, nicht nur eine effiziente und kostengünstige Transformation zu erzielen, sondern auch auf zukunftsgerichtete Technologien zu setzen. Wir streben nach einer Vermeidung von signifikanten Treibhausgasemissionserhöhungen bei Neuinvestitionen durch hohe Wärmeintegrationsraten, den Einsatz hochmoderner Prozesstechnologien und eine zukunftsgerichtete Infrastruktur. Bei der Berechnung unserer Klimaziele wurden bereits Steigerungen der jährlichen Treibhausgasemissionen im Rahmen unserer Wachstumsstrategie berücksichtigt. Wir sehen keine Risiken in der Zielerreichung durch Locked-in-Emissionen, da Covestro mit bestehenden Anlagen Produkte mit nachhaltigen Eigenschaften für unsere Abnehmerindustrien produzieren kann. Für erneuerbare Energien ist der Wechsel auf andere Bezugsquellen industrieweit etabliert. In Bezug auf stoffliche Nutzung findet die Integration klimaneutraler Produktionsrohstoffe vor allem mittels des sogenannten Massenbilanzverfahrens statt. Dabei werden in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen alternative Produktionsrohstoffe in die Produktion integriert und die nachhaltigen Produktattribute dann nach standardisierten und international anerkannten Verfahren entlang der folgenden Wertschöpfungskette auf spezifische Endprodukte allokiert. Der Massenbilanzansatz ermöglicht es, zunehmend klimaneutrale und zirkuläre Rohstoffe in die bestehende Asset-Struktur zu integrieren. Unser Massenbilanzverfahren ist bereits für mehrere Standorte durch ISCC PLUS zertifiziert. Für das Geschäftsjahr 2024 weisen wir keine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform im Sinne der EU-Verordnung 2020/852 und zugehörender erlassener delegierter Rechtsakte aus. Große Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (bspw. Diphenylmethan-Diisocyanate bzw. MDI und Toluylen-Diisocyanate bzw. TDI), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Daher ist nur ein geringer Anteil des Portfolios von Covestro potenziell taxonomiekonform. Insofern ist eine Aussage, ob und inwieweit die oben genannten geplanten Investitionen und operativen Ausgaben zur Erreichung unserer Treibhausgas-Reduktionsziele gleichzeitig zu einer Erhöhung des Anteils der taxonomiekonformen Tätigkeiten führen, nicht praktikabel. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" Covestro kauft an den meisten Standorten benötigte Energien, Strom, Dampf und Kälte ein. An wenigen Standorten werden die Energien selbst auf Basis fossiler Brennstoffe, wie Kohle, Öl oder Gas, hergestellt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden keine signifikanten Investitionen für diese Anlagen getätigt. Gemäß einer Selbsteinschätzung erfüllte die Covestro AG im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich alle Voraussetzungen, um in Paris- abgestimmten EU-Referenzwerten (Paris-aligned Benchmarks, PABs) gelistet werden zu können. Covestro ist im Berichtsjahr weder in Aktivitäten involviert, die einen Ausschluss verlangen, noch wurden relevante Umsätze über den definierten Schwellenwerten durch Aktivitäten erzielt, die einen Ausschluss verlangen. Die Prüfung erfolgte anhand der Ausschlusskriterien gemäß Artikel 12 der delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 (Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte). Darüber hinaus erhielt Covestro keine Kenntnis über den Ausschluss aus PABs. Unsere Ausrichtung auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ist ein Kernelement unserer Unternehmensstrategie. Ambitionierte Reduktionsziele für Emissionen aus unserer eigenen Produktion sowie aus zugekauften Energiequellen sind ebenso ein Bestandteil wie jene für Emissionen aus den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Die damit verbundenen erforderlichen Investitionen, deren Einsparpotenzial und zusätzliche operative Kosten fließen in die regelmäßigen internen Planungsprozesse ein. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Die Ziele und Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen wurden vom Vorstand verabschiedet und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Seit Veröffentlichung unserer Scope-1- und -2-Ziele im Jahr 2022 wurden die Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen in Form einer CO 2 -Roadmap definiert, Fortschritte bewertet und regelmäßig an den Vorstand berichtet. Um die Auswirkungen von Investitionen auf die Treibhausgasemissionen zu bewerten, werden verschiedene Softwarelösungen verwendet. Die CO 2 -Roadmap wird jährlich überprüft, aktualisiert und mit dem Technologievorstand besprochen. Seit Verkündung der Scope-3-Ziele Anfang 2024 wurden Implementierungsgremien etabliert, um die Übergangspläne im Einklang mit verschiedenen Unternehmensfunktionen zu operationalisieren. Diese Gremien, bestehend aus Führungskräften aus Group Innovation & Sustainability, Process Technology, Group Procurement, Controlling, Group Health, Safety, Environment and Reliability und Strategy sowie aus den Geschäftseinheiten, diskutieren und allokieren Ressourcen zur Umsetzung unseres Übergangsplans. Weitere Informationen sowie Beispiele zu Einzelmaßnahmen auf Ebene der einzelnen Reduktionshebel sind im Abschnitt "Konzepte und Maßnahmen" aufgeführt. Details zu unseren Treibhausgasemissionen im Berichtsjahr und im Vorjahr finden sich im Abschnitt "Kennzahlen". → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Kennzahlen" Resilienzanalyse Covestro führte zwischen August und September 2024 eine physische Klimarisikoanalyse für 47 Standorte durch, bei der elf potenziell wesentliche physische Risiken für die Jahre 2030, 2040 und 2050 auf der Grundlage des SSP5-8.5-Szenarios identifiziert wurden: Hitzestress, Wasserstress, Meeresspiegelanstieg, Hitzewelle, Tornado, tropischer Wirbelsturm, Sturm, Dürre, Überschwemmung, starker Niederschlag und Bodensenkung. Innerhalb der Resilienzanalyse wird ein Fragebogen verwendet, um bestehende Maßnahmen pro Standort zu bewerten, die geeignet sind, sich an die identifizierten Gefahren anzupassen. Die identifizierten baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind geeignet, um die chronischen und akuten Risiken abzumildern. Für die Risiken Hitzestress, Wasserstress, Meeresspiegelanstieg, tropischer Wirbelsturm, Sturm, Überschwemmung, Bodensenkung und Hitzewelle planen und bewerten wir für einige Standorte weitere Maßnahmen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Nach heutiger Kenntnis sehen wir keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Covestro. Aufgrund der szenariobasierten Analyse bleibt eine Unsicherheit hinsichtlich des spezifischen Ausmaßes jeder der Gefahren pro Standort bestehen. Eine kontinuierliche Überwachung der physischen Risiken und der Angemessenheit der damit verbundenen Anpassungsmaßnahmen stellt sicher, dass bei Vorliegen neuer Informationen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können. Konzepte und Maßnahmen Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen werden im Rahmen unserer Unternehmensrichtlinien zu Nachhaltigkeit und Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) global adressiert. Die dort enthaltenen Grundprinzipien sind im "Policy-Booklet" auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments Für die wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Klimaschutz und Energie werden die globalen Unternehmensrichtlinien operationalisiert durch unsere CO 2 -Roadmap sowie durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem. Die CO 2 -Roadmap bildet die Grundlage für die Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und soll grundsätzlich direkte und indirekte Emissionsquellen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) adressieren und bewerten. Eine Priorisierung erfolgt auf globaler Ebene basierend auf TreibhausgasVermeidungskosten sowohl für Eigeninvestitionen als auch für den Einkauf von erneuerbaren oder klimaneutralen Energien und alternativen Rohstoffen. Die Identifikation von Emissionsminderungsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen unseren Standorten und relevanten Unternehmensfunktionen wie Group Innovation & Sustainability, Group Procurement, Logistik und den Geschäftseinheiten. Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, neue nachhaltigere Prozesstechnologien, Energieeffizienzprojekte und Einkaufsstrategien zu erarbeiten und zu implementieren. Dies beinhaltet auch die interne und externe Positionierung zu relevanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele, wie z. B. CO 2 -Abscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS), CO 2 -Abscheidung und Nutzung (Carbon Capture and Usage, CCU), Massenbilanzierung und CO 2 -Kompensationen. Nach der zentralen Priorisierung durch die Implementierungsgremien werden selektierte technische Maßnahmen und Einkaufsmaßnahmen bei der jährlichen Ressourcen- und Allokationsplanung berücksichtigt, die vom Vorstand verabschiedet wird. Weitere Informationen und Details zum integrierten HSEQ-Managementsystem sind im Kapitel "ESRS E2: Umweltverschmutzung" enthalten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" In Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsaspekt "Anpassung an den Klimawandel" wurde zwar ein wesentliches Brutto-Risiko im Rahmen der Klimarisikoanalyse identifiziert, derzeit sehen wir jedoch keine Notwendigkeit, konzernweite Konzepte oder Maßnahmen abzuleiten, die den Einsatz signifikanter Ressourcen bedingen. Individuelle Maßnahmen für einzelne Standorte werden auf Basis der Resilienzanalyse bewertet. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels Nachfolgend werden die drei Hebel zur Erreichung unseres Reduktionsziels sowie unsere Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung im Detail dargestellt. Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels in Mio. tCO 2 -Äquivalenten pro Jahr 1 Unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen in den Handlungsfeldern zum Ausgleich etwaiger residualer Emissionen 2 Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen. Nachhaltigere Produktionsprozesse Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Dabei verpflichten wir uns zum Einsatz modernster klimafreundlicher Technologien für nachhaltigere Produktionsprozesse. Im Fokus stehen dabei sowohl die Verringerung des Energieverbrauchs durch gesteigerte Energieeffizienz als auch die Verringerung von Prozessemissionen in der Produktion. Die Projekte unserer langfristigen Investitionsplanung sind bereits bei der Formulierung unserer Klimaziele und der dazugehörigen CO 2 -Roadmap berücksichtigt. Im Berichtsjahr haben wir zur Reduktion der Lachgasemissionen zwei Projekte an den Standorten Baytown, Texas (USA), und Shanghai (China) durchgeführt. Durch die Installation von Teilanlagen mit verbesserten Katalysatoren kann eine signifikante Emissionsminderung von insgesamt rund 160.000 t CO 2 -Äquivalenten pro Jahr ab 2025 realisiert werden. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr 33 Mio. € in Maßnahmen im Rahmen der CO 2 -Roadmap investiert. Dies entspricht 3,8 % der Investitionen in Sachanlagen des Geschäftsjahres. Davon entfallen 6 Mio. € auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Die CO 2 -Roadmap adressiert ein wesentlich breiteres Spektrum unserer Wirtschaftsaktivitäten als aktuell von der Taxonomie-Verordnung erfasst sind. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Strom aus erneuerbaren Quellen Neben der effizienteren Energienutzung in unserer Produktion ist der Umstieg auf erneuerbare Energien ein wichtiger Hebel auf unserem Weg zur Klimaneutralität. So möchte Covestro zukünftig die Deckung seines Energiebedarfs vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dazu werden u.a. neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge, insbesondere bezogen auf Strom, für erneuerbare Energien abgeschlossen. Um den Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen (bezogen auf die Scope-2-Emissionen) weiter voranzutreiben, werden wir vor allem auf innovative Kooperationsmodelle und Technologien bauen. Zusätzlich zu den bereits existierenden Vereinbarungen zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen in Belgien, China und Deutschland haben wir im Berichtsjahr weltweit weitere Vereinbarungen z. B. für unsere Standorte in USA und Tarragona, Spanien, abgeschlossen. Dabei wurde sowohl auf spezielle Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) als auch Stromzertifizierungen (z. B. Herkunftsnachweise in Europa) gesetzt. Damit soll ein Beitrag zur Senkung des CO 2 -Fußabdrucks in der Produktion unserer Produkte und in den Anwendungen unserer Kunden geleistet werden. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Einkauf" Klimaneutraler Dampf Weiterhin evaluieren wir Optionen zur Nutzung biogener und erneuerbarer Energieträger, wie Wasserstoff und Wasserstoffderivate oder direkte Elektrifizierung, sowie die Nutzung von "Carbon Capture"-Technologien für die klimaneutrale Versorgung mit Prozesswärme an unseren Standorten. Diese Technologien zur Bereitstellung von klimaneutralem Dampf können perspektivisch wichtige Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen liefern, bspw. indem Wasserstoff und dessen Derivate zur energetischen Nutzung und in der chemischen Industrie im Rahmen der CO 2 -Konvertierung vor allem zur stofflichen Nutzung eingesetzt werden können. Covestro investiert erstmals in eine innovative Wärme-Batterie am Standort Brunsbüttel: Die Rondo Heat Battery speichert intermittierend erneuerbare Energie und liefert durchgehend Hochtemperatur-Dampf - und bietet somit eine nachhaltige Alternative zur Dampferzeugung mit fossilen Energieträgern. Die RHB100-Wärme-Batterie soll Ende 2026 in Betrieb gehen. Sie wird dann 10% des benötigten Dampfs am Standort produzieren, was bis zu 13.000 t CO 2 -Äquivalenten pro Jahr einspart. Im Geschäftsjahr fanden keine signifikanten operativen Betriebsausgaben (OpEx-Ausgaben) zu oben genannten Maßnahmen statt. Auch in den folgenden Geschäftsjahren sind keine OpEx-Ausgaben für diese Maßnahmen in signifikanter Höhe geplant. Weitere Details zu geplanten Ausgaben sind im Kapitel "Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" zu finden. Maßnahmen zur Erreichung des Scope-3-Netto-Null-Ziels Nachfolgend werden die vier Hebel zur Erreichung unseres Reduktionsziels im Detail dargestellt. 1 Aufgrund von Rundungen addieren sich die Mengen der vier Handlungsfelder nicht exakt auf -10,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer Zahlreiche Rohstofflieferanten von Covestro haben selbst bereits Scope-1- und Scope-2-Ziele festgelegt, die wiederum auf die Scope-3-Ziele von Covestro einzahlen können. Zur Reduktion der Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer steht Covestro in aktivem Austausch mit seinen Lieferanten, z. B. im Rahmen einer im Berichtsjahr organisierten Scope-3-Lieferantenveranstaltung. Ein weiteres Beispiel ist die im Jahr 2024 geschlossene langfristige Liefervereinbarung für chemisch recycelte Rohstoffe von Covestro und Encina Development Group LLC, The Woodlands, Texas (USA). Diese umfasst die Lieferung von Rohstoffen, die aus Altkunststoffen gewonnen werden und so die Scope-3-Emissionen von Covestro reduzieren. Weitere wichtige kurzfristige Handlungsfelder sind u. a. Elektrifizierung, Effizienzsteigerung und CCS bei den Fertigungsprozessen der Zulieferer. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Einkauf" Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen Mit seinem CQ-("Circular Intelligence"-)Label hat Covestro bereits zirkuläre Lösungen im Produktportfolio, die zum Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen beitragen. CQ-Produkte bestehen zu mindestens 25 % aus alternativen, nichtfossilen Rohstoffen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" MAKE-Projekte MAKE-Projekte sind unsere Eigeninvestitionen in die Entwicklung von nachhaltigeren Prozesstechnologien. Dazu gehören bspw. die Herstellung von biobasiertem Anilin oder die Nutzung eigener Recyclingtechnologien, um die Verwendung von recycelten Rohstoffen zu ermöglichen. Ein weiteres Beispiel für ein MAKE-Projekt ist die Evocycle-CQ-Technologie von Covestro, die beim Recycling von Matratzen zur Anwendung kommt. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr 4 Mio. € CapEx in MAKE-Projekte investiert; dies entspricht 0,4 % der Investitionen in Sachanlagen des Geschäftsjahres. Davon entfallen 1 Mio. € auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Prozesstechnologieinnovationen" → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Weitere Maßnahmen Zu den weiteren Maßnahmen gehören bspw. die Erhöhung von Recyclingquoten zur Verringerung der Emissionen aus der Abfallverbrennung, Veränderungen in Logistikprozessen wie bspw. der Einsatz von Elektro-Lkw und Veränderungen in der Primärenergiegewinnung. Außerdem sollen Innovationsprozesse durch digitale Forschung und Entwicklung und künstliche Intelligenz beschleunigt werden. Die Scope-3-Ziele basieren auf den oben beschriebenen Hebeln und ihren Beiträgen (siehe Grafik). Wir planen, im folgenden Geschäftsjahr eine Bewertung der Fortschritte zur Zielerreichung auf Hebelebene zu ermöglichen. Die aktuellen Kennzahlen zu unseren Scope-3-Emissionen sind im Abschnitt "Treibhausgasemissionen" dargestellt. Im Geschäftsjahr 2024 fanden keine signifikanten operativen Betriebsausgaben (OpEx-Ausgaben) zur Reduktion von Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer und im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen und weiteren Maßnahmen statt. Auch in den folgenden Geschäftsjahren sind keine OpEx-Ausgaben für diese genannten Maßnahmen in signifikanter Höhe geplant. Weitere Details zu geplanten Ausgaben sind im Kapitel "Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" zu finden. Ziele Anpassung an den Klimawandel In Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsaspekt "Anpassung an den Klimawandel" hat sich Covestro derzeit kein konzernweites Ziel im Sinne der ESRS gesetzt, da keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell erwartet werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Klimaschutz Im Jahr 2022 wurden absolute Reduktionsziele für unsere Scope-1- und -2-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten veröffentlicht. Im Jahr 2023 wurde zusätzlich ein absolutes Reduktionsziel für die Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. In Bezug auf mögliche verbleibende residuale Emissionen in der Zukunft, also jene, die technisch nicht vermeidbar sind, werden aktuell die Nutzung von technischen und natürlichen CO 2 -Senken oder Kompensationsmaßnahmen als potenzieller Ausgleich für alle Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) evaluiert. Im Basisjahr 2020 haben die Scope-1-Emissionen 22% und die (marktbezogenen) Scope-2-Emissionen 78% der kombinierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen ausgemacht. Das Geschäftsjahr 2020 wurde als Basisjahr gewählt, da die Emissionen den Mittelwert der letzten drei Jahre darstellten, als die Ziele im Jahr 2022 festgelegt und veröffentlicht wurden. Im Berichtsjahr war das Verhältnis 21 % Scope-1-Emissionen zu 79% Scope-2-Emissionen. Bis zum Jahr 2035 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 an allen umweltrelevanten Standorten erreicht werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Jahr 2035 residuale Emissionen in Höhe von 0,3 bis 0,5 Mio. t CO 2 -Äquivalenten verbleiben könnten. Somit entspricht unser Netto-Null-Ziel für das Jahr 2035 einer Reduktion der Bruttoemissionen gegenüber dem Basisjahr 2020 in Höhe von 91,1 % bis 94,6 %. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen von 5,6 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Referenzjahr 2020 bis zum Jahr 2030 um 60 % auf 2,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente zu senken (ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen). Covestro hat keine jährlichen Ziele gesetzt. Die Reduktionsprozente sind daher als Durchschnittswerte über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg zu verstehen. Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, die jedoch voraussichtlich keinen signifikanten Einfluss auf unsere jährlichen Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2035 haben wird. Externe Effekte, die sich positiv auf unsere Klimaneutralität auswirken, werden voraussichtlich bis zum Jahr 2035 einenjährlichen Beitrag in Höhe von 0,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten erreichen. Dazu gehören bspw. die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien zur Erreichung eines Anteils von 80 % erneuerbaren Energien im deutschen Strommix bis zum Jahr 2030 und der geplante Kohleausstieg in Deutschland. Die Umsetzung nachhaltiger Produktionsprozesse als erstes Handlungsfeld soll zukünftig zu einer Emissionsminderung von 1,1 Mio. t CO 2 -Äquivalenten beitragen, während der Umstieg auf Strom aus erneuerbaren Quellen als zweites Handlungsfeld eine Einsparung von 1,3 Mio. t CO 2 -Äquivalenten ermöglichen soll. Das dritte Handlungsfeld - klimaneutraler Dampf - soll durch die Umstellung der Prozesswärmeversorgung eine Reduktion der Emissionen um 1,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente ermöglichen. Im Basisjahr 2021 haben die Scope-3-Emissionen 80 % der Gesamtemissionen von Covestro ausgemacht. Im Berichtsjahr war das Verhältnis 79 %. Das Geschäftsjahr 2021 wurde als Basisjahr gewählt, da ab diesem Jahr die Scope-3-Emissionen erfasst und berichtet wurden. Bis zum Jahr 2050 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 erreicht werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Jahr 2050 residuale Emissionen in Höhe von 5- 10 % verbleiben könnten. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Prozesse in der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2035 um 10 Mio. t CO 2 -Äquivalente (entspricht 30 %) gegenüber dem Basisjahr 2021 * zu senken (ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen). Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, weshalb wir davon ausgehen, dass unsere jährlichen Scope-3-Treibhausgasemissionen sukzessive bis zum Jahr 2035 um 3,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente ansteigen. Die Reduktion der Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer als erstes Handlungsfeld soll zu einer Emissionsminderung von 5,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten beitragen, während der Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen als zweites Handlungsfeld eine Einsparung von 1,9 Mio. t CO 2 -Äquivalenten ermöglichen soll. Das dritte Handlungsfeld - MAKE-Projekte - soll durch eigene Investitionen bspw. in die Recyclingtechnologien eine Reduktion der Emissionen um 1,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente ermöglichen. Weitere Reduktionen bspw. in der Logistik oder der Primärenergiegewinnung sollen 1,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente betragen. Bis zum Jahr 2030 legen wir den Fokus verstärkt auf die direkt beeinflussbaren Scope-1- und -2-Ziele. Die Erreichung unserer Scope-3-Ziele ist geprägt von Abhängigkeiten in beide Richtungen der Wertschöpfungskette, daher wurde als Zwischenziel für das Scope-3-Reduktionsziel das Jahr 2035 gewählt. Darüber hinaus erwarten wir bis zum Jahr 2030 mehr Klarheit zu Implementierungszeitpunkten, regulatorischen Entwicklungen und technologischen Weiterentwicklungen. Die Scope-1- und -2-Ziele wurden anhand der Methodologie der Science Based Targets initiative (SBTi) aufgesetzt und übertreffen deren Anforderungen. Wir streben eine Reduzierung um 60 % an, während die Science Based Targets initiative 42 % bis zum Jahr 2030 vorgibt. Die Science Based Targets initiative liefert Unternehmen einen klar definierten und wissenschaftlich basierten Weg zur Reduzierung der Emissionen im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens. Die Ziele der Science Based Targets initiative sind weithin akzeptiert und gelten als "wissenschaftlich basiert", um die Ziele des Pariser Abkommens erreichen zu können: die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau. Diese Ziele unterliegen inhärenten Unsicherheiten in Bezug auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Der Fortschritt beim Umsetzen unserer CO 2 -Roadmap und bei der Reduktion unserer Scope-1- und -2-Emissionen deutet darauf hin, dass wir unsere gesetzten Ziele erreichen können. Das langfristige Scope-3-Reduktionsziel bis zum Jahr 2050 entspricht grundsätzlich ebenfalls den Vorgaben der Science Based Targets initiative, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null Emissionen aufzuweisen, und ist daran ausgerichtet, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Die Science Based Targets initiative erarbeitet derzeit industriespezifische Reduktionspfade. Für die chemische Industrie liegen noch keine Reduktionspfade und Zwischenziele vor. Daher ist eine Bewertung des Scope-3-Zwischenziels bis zum Jahr 2035 nach sektorspezifischen Richtlinien der Science Based Targets initiative derzeit nicht möglich. Unser Zwischenziel für das Jahr 2035 entspricht nicht den sektorübergreifenden Richtlinien der Science Based Targets initiative. Unsere Klimaziele sind zurzeit nicht durch die Science Based Targets initiative zertifiziert. Durch unsere Ausrichtung an den internationalen und europäischen Ambitionen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C gehen wir davon aus, dass wir die Erwartungen der betroffenen Interessenträger wie lokalen Gemeinschaften, schutzbedürftigen Gruppen und der Natur indirekt berücksichtigt haben. Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen der wesentlichen Standorte von Covestro sind in unser Steuerungssystem integriert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Emissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" Mithilfe eines strukturierten Prozesses gewährleisten wir eine kontinuierliche Überwachung unserer Fortschritte, eine zeitnahe Reaktion auf Veränderungen und eine zielgerichtete Steuerung unserer Emissionsreduktionsbemühungen für die Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Zum einen evaluieren wir quartalsweise die Entwicklung unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen für das aktuelle Geschäftsjahr. Zum anderen erstellen wir im Rahmen unseres strategischen Planungszyklus jährlich eine detaillierte Prognose bis zum Jahr 2035. Bei signifikanten Abweichungen zwischen der Prognose und den Zielwerten überprüfen und adjustieren wir unsere Konzepte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Parallel arbeiten wir an der Implementierung eines ähnlichen Prozesses für unsere Scope-3-Emissionen. Bei der Festlegung der Reduktionsziele wurden Annahmen zu zukünftigen Entwicklungen und deren Einfluss auf unsere Emissionen und Reduktionsmöglichkeiten berücksichtigt. Dabei wurden sowohl Wachstumseffekte aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch externe Effekte wie z. B. regulatorische Veränderungen und die Entwicklung des Energiemixes in Deutschland in den Prozess einbezogen. In den Kernmärkten von Covestro nehmen wir eine grundsätzliche Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften wahr. Diese Transformation führt grundsätzlich zu sich ändernden Anforderungen an Produkte, wie geringeres Gewicht, bessere Isoliereigenschaften, reduzierter CO 2 -Fußabdruck, Rezyklierbarkeit oder recycelter Materialanteil. Konkret führt die Transformation zu einer positiven Veränderung der Materialnachfrage in unseren Hauptabnehmerindustrien. Gerade für die Bereiche Mobilität und Transport werden perspektivisch bspw. mehr Leichtmaterialien benötigt, die Covestro herstellt, um eine energieeffiziente Elektromobilität zu ermöglichen. Im Baubereich sind es gerade Dämmstoffe, die die Transformation zu einem klimaneutralen Gebäudebestand (mit) ermöglichen. Klimaneutralitätsbestrebungen unserer Kunden in den erfragten Kernmärkten sind daher Treiber für eine stärkere Nachfrage unserer Produkte, inklusive unseres fossilbasierten Produktportfolios. Wir gehen davon aus, dass ein stärkeres Abflachen der Scope-3-Emissionen ab dem Jahr 2030 erfolgt, da sich technologische Entwicklungen, die großtechnische Anwendungen ermöglichen, derzeit noch in einer frühen Phase befinden und nicht vor Ende des Jahrzehnts verfügbar sein werden. Auch erwarten wir, dass regulatorische Entwicklungen die Nachfrage nach alternativen Lösungen ab dem Jahr 2030 vorantreiben werden und damit Emissionsreduzierungen einhergehen werden. * Hier sind bereits teilweise wachstumsbedingte Emissionen bis zum Jahr 2035 miteingerechnet. Energie Als energieintensives Unternehmen nimmt die Reduktion unseres Energieeinsatzes eine Schlüsselposition ein, um unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion und bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme (Sekundärenergien). Um unseren Energieeinsatz noch stärker mit unseren Scope-1- und Scope-2-Reduktionszielen in Einklang zu bringen, verfolgen wir seit dem Berichtsjahr ein neues Energieeffizienzziel, welches das vorherige ablöst. Wir möchten bis zum Jahr 2030 unsere Energieeffizienz (Gesamtenergieeinsatz in MWh bezogen auf unsere Produktionsmenge in Tonnen) an allen umweltrelevanten Standorten um 20 % im Vergleich zum Jahr 2020 verbessern. Im Gegensatz zu dem bisher verfolgten Energieziel entsprechen die Rahmenbedingungen jetzt denen des Klimaneutralitätsziels (gleiches Basisjahr und Umfang der relevanten Standorte). Aufgrund der Laufzeit des Ziels sehen wir keinen Bedarf, ein Zwischenziel zu formulieren. Da dieses Ziel ein Unterziel der Scope-1- und -2-Reduktionsziele ist, ist die Einbindung von Interessenträgern in Zusammenhang mit diesem Ziel entsprechend auch erfolgt. Maßnahmen werden im Rahmen der "nachhaltigeren Produktionsprozesse" abgedeckt und zahlen auch auf das Ziel ein, unsere Energieeffizienz zu verbessern. Wir werden mindestens einmal im Jahr den Fortschritt der Zielerreichung bewerten. Im Basisjahr 2020 belief sich die Energieeffizienz auf 0,97 MWh/t. Seither haben wir eine Verbesserung um 12,8% erzielt. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz" Kennzahlen {Treibhausgasemissionen Der Ausweis der direkten Treibhausgasemissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), der indirekten Treibhausgasemissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) sowie der Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) erfolgt gemäß den Anforderungen des GHG Protocol Corporate Standard (Version 2004) sowie der GHG Protocol Scope 2 Guidance (Version 2015) und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain (Version 2013). Neben CO 2 werden für die Scope-1-Emissionen sämtliche relevanten Treibhausgase, d. h. Lachgas (N2O), Methan (CH4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3), in die Inventarisierung aufgenommen. Unsere Standorte nutzen, sofern verfügbar, lokale und möglichst genaue Emissionsfaktoren. Sind diese nicht bekannt, wird auf Standardfaktoren des deutschen Umweltbundesamtes zurückgegriffen. Mithilfe der Global-Warming-Potential-(GWP-)Faktoren werden alle Scope-1-Emissionen als CO 2 -Äquivalente ausgegeben. Maßgeblich dafür sind die Faktoren aus dem Sechsten Sachstandsbericht des IPCC. Die Scope-1-Emissionen beinhalten stationäre, mobile, prozessbezogene und fugitive Emissionsquellen. Derzeit gibt es keine nennenswerten biogenen Emissionsmengen im Konzern; sofern sich dies ändert, werden wir die Mengen in Zukunft separat ausweisen. Sollten im Rahmen der Bestrebungen zur Erreichung von Klimaneutralität in Bezug auf unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen Kompensationsmaßnahmen zum Einsatz kommen, werden diese entsprechend der Maßgabe des GHG Protocol ausgewiesen. Derzeit verkaufen wir CO 2 -Zertifikate an Dritte und schreiben uns diese Mengen entsprechend dem GHG Protocol nicht gut. Im Geschäftsjahr 2024 wurden im Covestro-Konzern keine Projekte zum Abbau und / oder zur Speicherung von Treibhausgasen innerhalb der eigenen Tätigkeiten durchgeführt. Darüber hinaus wurde auch nicht zu entsprechenden Projekten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beigetragen und es wurden keine Klimaschutzprojekte außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette mit dem Erwerb von CO 2 -Gutschriften finanziert. Wir weisen in unserer Treibhausgasbilanz Treibhausgasemissionen aus Anlagen und Standorten, die unter einen Emissionshandel fallen, aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anlagen in Europa, die unter den deutschen oder den europäischen Emissionshandel fallen. Neben CO 2 wird in einzelnen Handelssystemen auch Methan erfasst; aufgrund der sehr geringen Mengen an betroffenen Methanemissionen (ca. 0,1 % der Scope-1-Emissionen des Konzerns) beinhaltet der Indikator nur Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO 2 ). Da sich die Offenlegungsfristen und Methodiken für den Konzernnachhaltigkeitsbericht und einzelne Emissionshandelssysteme unterscheiden, kann es auf Standortebene zu geringen Abweichungen kommen, die auf Konzernebene zu vernachlässigen sind. Die Berichterstattung der Scope-2-Emissionen erfolgt nach der standortbasierten Methode (Location-based Method) sowie der marktbasierten Methode (Market-based Method). Für die Ermittlung der standortbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden standortbasierte Emissionsfaktoren aus allgemein akzeptierten Quellen (u. a. Emissionsfaktoren der Internationalen Energieagentur ) herangezogen. Für die Ermittlung der marktbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden marktbasierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurde auf standortbasierte Emissionsfaktoren zurückgegriffen. Für Covestro ist die marktbasierte Methode die führende Berechnungsmethodik der Scope-2-Treibhausgasemissionen. Marktbasierte Instrumente werden an fast allen großen Produktionsstandorten eingesetzt; diese können spezifische Einkaufsverträge für Strom aus erneuerbaren Quellen oder separat erworbene Zertifikate (z. B. Herkunftsnachweise) sein. Darüber hinaus beziehen bereits heute einige kleinere Produktionsstandorte bis zu 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen. Der Anteil aller vertraglichen Instrumente mit "grünen" Attributen am Gesamtenergieeinsatz lag im Berichtsjahr bei 7 %. Derzeit liegen uns keine Informationen zu nennenswerten biogenen Emissionsmengen unserer Versorger vor; sofern sich dies ändert, werden wir die Mengen in Zukunft separat ausweisen. Wir erfassen unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden dahingehend geprüft, ob Covestro die operative Kontrolle gemäß der Definition der ESRS innehat. Auf Basis dieser Prüfung sind für Covestro keine Emissionsmengen von assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierten Tochterunternehmen unter lediglich operativer Kontrolle zu berichten. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Arrangements), über die wir keine operative Kontrolle ausüben, werden analog zur Finanzberichterstattung anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, von Durchschnittswerten oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2024 für das Vorjahr 2023 nicht erforderlich. → Für weitere Informationen zum Konsolidierungskreis siehe Konzernabschluss, Anhangangabe 5 "Entwicklung des Konsolidierungskreises" Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) erfolgt bei Covestro entsprechend den Kategorien und Methoden des GHG Protocol und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain des globalen Nachhaltigkeitsforums World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) für alle Standorte und Unternehmensaktivitäten, die relevante indirekte Treibhausgasemissionen verursachen. Demnach wurden sämtliche Kategorien im Sinne des GHG Protocol auf Relevanz geprüft, um alle im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Covestro stehenden Emissionen möglichst repräsentativ zu erfassen. Von den insgesamt 15 Kategorien sind neun für Covestro relevant, zu denen wir die jeweiligen Emissionswerte berichten. Grundlage für die Berechnung der sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) sind interne Aktivitätsdaten sowie Emissionsfaktoren. Die im Abschnitt "Kennzahlen" separat berichteten sechs Hauptkategorien decken dabei 99,7 % (Vorjahr: 99,7 %) unserer Scope-3-Emissionen ab. Die für diese Kategorien verwendeten Aktivitätsdaten basieren ausschließlich auf tatsächlichen Betriebsdaten, die systemgestützt über standardisierte Prozesse erhoben wurden. Die für diese Kategorien verwendeten Emissionsfaktoren basieren ausschließlich auf kommerziell und öffentlich verfügbaren Quellen oder auf empfohlenen Quellen gemäß GHG Protocol. Für die Kategorie "Entsorgung verkaufter Produkte" verwenden wir für die Anteile der verschiedenen Abfallbehandlungsmethoden in den Regionen, in denen wir unsere Produkte vertreiben, die Ergebnisse einer externen Studie zu den weltweiten Kunststoffströmen inklusive des Umgangs mit Post-ConsumerKunststoffabfällen (Conversio-Studie 2018 *). Dabei gehen wir davon aus, dass die Produkte in den Ländern verwendet und entsorgt werden, in die sie verkauft wurden. Die aus der Conversio-Studie 2018 abgeleiteten Anteile der Abfallbehandlung werden in der Berechnung als konstant betrachtet, bis eine zuverlässigere oder spezifischere Quelle für Informationen zur (Kunststoff-)Abfallbehandlung für Covestro-Produkte verfügbar ist. Die individuellen Berechnungen der Emissionen der einzelnen Scope-3-Kategorien sind detailliert beschrieben und öffentlich verfügbar in dem von uns ausgefüllten Fragebogen für das Carbon Disclosure Project (CDP). Der Anteil an den Gesamtemissionen, die direkt mit Primärdaten der Lieferanten ermittelt werden, beträgt 34 %. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Berechnungsmethoden werden wir die Genauigkeit der Berichterstattung unserer Scope-3-Emissionen sukzessive weiter schärfen. Die Scope-1- und -2-Emissionen sind im Berichtsjahr insgesamt um 5 % gesunken. Die Scope-1-Emissionen sind u. a. aufgrund des Produktionsanstiegs und des damit verbundenen Energiebedarfs um 9 % gestiegen, wohingegen die Scope-2-Emissionen um 8% gesunken sind. Haupttreiber für den Rückgang waren im Wesentlichen geringere Emissionsfaktoren an unseren größten Standorten in Deutschland und in Baytown, Texas (USA). Die Scope-3-Emissionen sind im Vergleich zum Jahr 2023 in fast allen berichteten Unterkategorien gestiegen. Haupttreiber sind höhere eingekaufte und verkaufte Mengen sowie höhere Emissionsfaktoren, die hauptsächlich auf eine methodische Aktualisierung der verwendeten Datenbanken für Emissionsfaktoren zurückzuführen sind. * International Energy Agency (IEA), Dokument "IEA Emission Factors 2024". Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei der IEA. * Conversio Market & Strategy GmbH "Global Plastics Flow 2018" Treibhausgasemissionen (in Mio. t CO 2 -Äquivalente) 1 2 scrollen Rückblickend Basisjahr 3 2023 2024 Veränderung Scope-1-Treibhausgasemissionen Brutto-Scope-1-Treibhausgasemissionen 1,25 0,93 1,01 4 9 % Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 5 49,6 Scope-2-Treibhausgasemissionen 6 Standortbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen 4,48 4,10 4,32 5 % Marktbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen 4,33 4,18 3,84 - 8 % Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen (marktbezogen) 5,58 5,11 4,85 - 5 % Relevante Scope-3-Treibhausgasemissionen 6, 7 Brutto-Scope-3-Treibhausgasemissionen 21,84 15,75 17,98 14 % Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" 16,44 11,86 13,57 14 % Kategorie 2 "Investitionsgüter" 0,34 0,52 0,29 - 44 % Kategorie 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" 1,02 0,81 1,05 30 % Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Verteilung" 0,49 0,52 0,59 13 % Kategorie 5 "Im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallener Abfall" 0,16 0,10 0,11 10 % Kategorie 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" 3,34 1,89 2,33 23 % Sonstige Kategorien 0,05 0,05 0,06 20 % Scope-3 Ziel relevante Kategorien (3.1; 3.3; 3.4; 3.12) 21,30 15,08 17,54 16 % Gesamte Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte standortbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen 20,78 23,31 12 % Gesamte marktbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen 20,86 22,83 9 % Gesamte Netto-Treibhausgasemissionen Verkaufte Kompensationsmaßnahmen 0,65 0,56 8 - 14 % Gesamte marktbezogene Netto-Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen 21,51 23,39 9 % Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente standortbezogen/ Mio. €) 0,0014 0,0016 14 % Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente marktbezogen/ Mio. €) 0,0015 0,0016 11 % scrollen Etappenziele und Zieljahre 2030 2035 2050 Ø CO 2 -Reduktion / Jahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Brutto-Scope-1-Treibhausgasemissionen Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 5 Scope-2-Treibhausgasemissionen 6 Standortbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen Marktbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen (marktbezogen) 2,2 0,3- 0,5 6 % Relevante Scope-3-Treibhausgasemissionen 6, 7 Brutto-Scope-3-Treibhausgasemissionen Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" Kategorie 2 "Investitionsgüter" Kategorie 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Verteilung" Kategorie 5 "Im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallener Abfall" Kategorie 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" Sonstige Kategorien Scope-3 Ziel relevante Kategorien (3.1; 3.3; 3.4; 3.12) 14,9 1,1- 2,1 3 % Gesamte Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte standortbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte marktbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte Netto-Treibhausgasemissionen Verkaufte Kompensationsmaßnahmen Gesamte marktbezogene Netto-Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente standortbezogen/ Mio. €) Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente marktbezogen/ Mio. €) 1 Bestimmung der Scope-1-, -2- und -3-Treibhausgasemissionen gemäß GHG Protocol; Global-Warming-Potential-(GWP-)Faktoren entsprechend dem Sechsten Sachstandsbericht der IPCC 2 Die Scope-3-Emissionen wurden vom Wirtschaftsprüfer im Basisjahr nicht mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geprüft. Daher sind diese Werte und darauf aufbauende kalkulierte Werte nur mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft. 3 Basisjahre: Geschäftsjahr 2020 für die Scope-1- und -2-Emissionen; Geschäftsjahr 2021 für die Scope-3-Emissionen 4 Im Jahr 2024 waren 79,4 % der Emissionen CO 2 -Emissionen, 20,1 % N2O-Emissionen, 0,4 % Emissionen von teilfluoriertem Kohlenwasserstoff, 0,1 % CH4-Emissionen und weniger als 0,1 % SF6-Emissionen. 5 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die behördliche Prüfung der ETS-Mengen für das Berichtsjahr 2024 noch nicht stattgefunden. Der Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen wird erst seit dem Berichtsjahr 2024 erhoben. Ein Vergleichswert aus dem Vorjahr ist nicht verfügbar. 6 In der Regel macht CO 2 bei Verbrennungsprozessen mehr als 99 % aller Treibhausgasemissionen aus. Daher beschränken wir uns bei der Berechnung der indirekten Emissionen auf CO 2. 7 Nicht relevante Emissionskategorien: 8 "Für Upstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände"; 11 "Gebrauch verkaufter Produkte"; 15 "Investitionen". Abschätzungen haben ergeben, dass diese Kategorien < 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen von Covestro darstellen und somit insignifikant in Bezug auf die Emissionshöhe gemäß Definition des GHG Protocol sind.Nicht zutreffende Emissionskategorien: 13 "Für Downstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände"; 14 "Franchisegeschäfte". Covestro besitzt keine Anlagen, die das Unternehmen an Dritte vermietet und bei denen entsprechend verbundene Emissionen nicht bereits in der Scope-1- und Scope-2-Emissionsberichterstattung enthalten sind. Zudem besitzt und betreibt Covestro keine Franchisegeschäfte.Nicht berichtete Emissionskategorie: 10 "Verarbeitung verkaufter Produkte". Die Bestimmung dieser Emissionen ist aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit und der zahlreichen Anwendungsgebiete der Produkte von Covestro mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Covestro bezieht sich hierbei auf die Maßgabe des WBCSD, wonach es für ein chemisches Unternehmen, das ein breites Produktportfolio an Zwischenprodukten besitzt, nicht vorgeschrieben ist, über die Scope-3-Kategorie 10 "Verarbeitung der verkauften Produkte" zu berichten.Zur Berechnung der Emissionskategorien 2 "Investitionsgüter" und 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen", bezogen auf den Teil, der sich nicht auf Rohstoffe bezieht, werden ausgabenbezogene Emissionsfaktoren des Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) aus dem Jahr 2021 verwendet, die mittels Inflationsraten gemäß dem deutschen Verbraucherpreisindex aktualisiert werden.Unter "Sonstige Kategorien" sind folgende Kategorien gefasst: 6 "Geschäftsreisen"; 7 "Pendeln von Arbeitnehmern"; 9 "Nachgelagerter Transport und Verteilung". 8 Die Zertifizierung für die Reduktionen von Oktober bis Dezember 2024 ist noch nicht abgeschlossen, daher wurden an dieser Stelle die erwarteten Reduktionsmengen dargestellt. Es ist geplant, die Emissionsreduktionen des Geschäftsjahres nach der Zertifizierung als Emissionsgutschriften zu verkaufen. 9 Verhältnis von gesamten Brutto-Treibhausgasemissionen zur Zeile Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung des Covestro-Konzernabschlusses Die in der Wertschöpfungskette indirekt verursachten biogenen Emissionen betrugen im Berichtsjahr absolut 54.306 t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 73.605 t CO 2 -Äquivalente) und werden entsprechend dem GHG Protocol und dem WBCSD getrennt von der Gesamtmenge der Scope-3-Emissionen offengelegt. Energieeinsatz Wir erfassen die Energiemengen in der gleichen Logik wie die Treibhausgasemissionen, d. h., wir ermitteln unsere Daten an allen umweltrelevanten Standorten. Dies beinhaltet sowohl den Primärenergieeinsatz (z. B. Erdgas) für die Produktion und die eigene Energieerzeugung als auch den Sekundärenergieeinsatz aus bezogenen Strom-, Dampf- und Kältemengen. Zudem erfassen wir Energie aus erneuerbaren Quellen separat. Dabei weisen wir nur die Energiemengen als erneuerbare Energien aus, die über vertragliche Instrumente (bspw. spezifische Energieeinkaufsverträge oder Herkunftsnachweise) explizit Covestro zugewiesen worden sind. Kann das Attribut "erneuerbare Energie" nicht sicher nachgewiesen werden (z. B. über Herkunftsnachweise), werden diese Mengen als nicht erneuerbare Energiemengen erfasst. Sofern in einem Versorgermix auch anteilig erneuerbare Energien enthalten sind, werden diese derzeit nicht explizit ausgewiesen. Wo erforderlich, nutzen unsere Standorte lokale und möglichst genaue Faktoren für die Umrechnung in Energieeinheiten. Sind diese Faktoren nicht bekannt, wird auf Standardwerte des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zurückgegriffen Aufgrund der Herstellung von chemischen Erzeugnissen zählt Covestro zu den Unternehmen, die den sogenannten klimaintensiven Sektoren (high climate impact sectors) zugeordnet werden, was uns dazu verpflichtet, detaillierte Angaben über unsere fossilen Energieverbräuche auszuweisen. Klimaintensive Sektoren sind gemäß Anhang 2 der ESRS Sektoren, die in Anhang I Abschnitte A bis H und Abschnitt L der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) aufgeführt sind (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission). Die detaillierten Angaben zu fossilen Energieverbräuchen finden sich in der Tabelle "Energieverbrauch und Energiemix". Darüber hinaus messen wir auch unsere Energieeffizienz, da aus unserer Sicht der Energieverbrauch in engem Zusammenhang mit unserer Produktionsmenge steht. Zur Berechnung der Energieeffizienz nutzen wir den Gesamtenergieverbrauch und setzen diesen ins Verhältnis zu unserer Produktionsmenge. Energieverbrauch und Energiemix scrollen 2023 in MWh 2024 in MWh Gesamtverbrauch an fossiler Energie 13.246.000 14.069.000 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 93 % 92 % Kohle - - Erdöl 70.000 71.000 Erdgas 2.453.000 2.747.000 Weitere fossile Quellen 131.000 93.000 Sekundärenergien (Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung) 10.592.000 11.158.000 Gesamtverbrauch an Kernkraftenergie 1 189.000 Anteil der nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 1 % Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie 1.018.000 1.008.000 Anteil der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 7 % 7 % Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen - - Sekundärenergien aus erneuerbaren Quellen 1.017.000 1.008.000 2 Nicht brennstoffbasierte, selbst erzeugte erneuerbare Energie 1.000 - Gesamtenergieverbrauch 14.264.000 15.266.000 Energieintensität 3 (in MWh/ Mio. €) 992,14 1.076,66 1 Berechnung des nuklearen Anteils ab dem Berichtsjahr auf Basis statistischer Informationen ("2024 Energy Institute Statistical Review of World Energy") des Energy Institute. 2 Aufgrund der gesetzlichen Frist des § 42 EnWG zur Erstellung einer individuellen Stromkennzeichnung, die erst nach Erstellung des Geschäftsberichts 2024 liegt, kann die Entwertung der Mengen (ca. 257.000 MWh), welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts noch nicht entwertet wurden, erst im Jahr 2025 ordnungsgemäß und fristgerecht bis zur gesetzlichen Frist beim Umweltbundesamt erfolgen. Dadurch wird gewährleistet, dass die ausgewiesene Gesamtmenge von Strom aus erneuerbaren Quellen für NRW mindestens erreicht wird. 3 Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zu den Umsatzerlösen in klimaintensiven Sektoren. Die in der Tabelle angegebene Energieintensität bezogen auf Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren wurde auf Basis der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns berechnet. Diese sind im Konzernabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang unter der Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" zu finden. Covestro erzeugt an vielen Standorten weltweit selbst Energie und nutzt diese in den meisten Fällen selbst. Im Berichtsjahr hat Covestro aus nichterneuerbaren Quellen insgesamt Strom und Dampf in Höhe von 5.832.000 MWh erzeugt. Die Menge der Strom- und Dampf-Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen betrug im Berichtsjahr rund 300 MWh.} Die Energieeffizienz (Energieverbrauch pro Produktionsmenge) liegt derzeit bei 0,85 MWh/Tonne. Gegenüber dem Basisjahr 2020 entspricht dies einer Verbesserung um 12,8 %. Interne CO 2 -Bepreisung Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, bewerten wir die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) unseres Unternehmens und unserer Investitionsvorhaben im Rahmen unseres InvestitionsprojektSteuerungsprozesses. Zusätzlich führen wir zur Berechnung des Standardprojekt-ROCE (Return on Capital Employed) eine Sensitivitätsanalyse für alle Investitionen größer als 5 Mio. € weltweit durch. Wir setzen zwei komplementäre Konzepte ein, um Anreize zur CO 2 -Reduktion zu schaffen. Für Investitionsprojekte nutzen wir eine Matrix zur Darstellung des Kompromisses zwischen finanziellen Auswirkungen (ROCE über WACC) und CO 2 -Auswirkungen (CO 2 -Äquivalente pro 1 Mio. € Investition) sowie eine ROCE-Berechnung, die einen internen CO 2 -Schattenpreis von 100 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent berücksichtigt. Eine Standardsensitivitätsanalyse beinhaltet einen CO 2 -Schattenpreis von 200 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent. Diese ausgewählte Preisspanne ist abgeleitet aus der Prognose der enervis energy advisors GmbH unter der Berücksichtigung von existierenden und erwarteten EURegularien wie bspw. zum Emissionshandel und zum CO 2 -Grenzausgleichssystem (CBAM) bis 2045. Der intern genutzte CO 2 -Schattenpreis wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Berichtsjahr wurden folgende Mengen mit dem CO 2 -Schattenpreis bewertet: 105 kt CO 2 -Äquivalente Scope-1-Emissionen, 30 kt CO 2 -Äquivalente Scope-2-Emissionen und 22 kt CO 2 -Äquivalente Scope-3-Emissionen. Dies entspricht folgenden Anteilen der gesamten Brutto-Treibhausgasemissionen: 10,4 % der Scope-1-Emissionen, 0,8% der Scope-2-Emissionen und 0,1 % der Scope-3-Emissionen. Die oben genannten CO 2 -Schattenpreise werden ausschließlich im Rahmen der Steuerung von Investitionsprojekten verwendet. Im Konzernabschluss finden diese keine Berücksichtigung, weder bei der Bewertung der Nutzungsdauer und des Restwerts von Vermögenswerten noch bei Wertminderungen von Vermögenswerten oder der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von durch Unternehmensübernahmen erworbenen Vermögenswerten. Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E1 Klimawandel sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. ESRS E2: Umweltverschmutzung Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Umweltverschmutzung" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Das Versagen von Systemen zur Emissionsvermeidung, -messung und -kontrolle, hat das Potenzial die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu beeinträchtigen: Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit durch nicht klimarelevante Emissionen bei, die durch den eigenen Betrieb verursacht werden, falls es zu einem Zwischenfall bei der Verwendung von Chlor und Phosgen kommt. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. K, M, L 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Natur. K, M, L 2 Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserressourcen bei, da die Produktion und Verarbeitung von chemischen und gefährlichen Materialien zur Freisetzung von Schadstoffen in nahe gelegene Gewässer führen können. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungs- problemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der Emissionen aus unserer Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten trägt Covestro zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung bei. Zu diesen Emissionen gehören z. B. Stickstoff, Phosphor, TOC, Schwermetalle und anorganische Salze, die zu Verschmutzungsproblemen, indirekten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme, die biologische Vielfalt (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) und negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt beitragen können. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M 2 Bodenverschmutzung Risiko Covestro bilanziert Umweltrückstellungen, die hauptsächlich für Verpflichtungen in Verbindung mit der Sanierung kontaminierter Böden und der Rekultivierung von Deponien an Standorten in den USA und Spanien bestehen. K, M 2 Finanzlage, Ertragslage, Zahlungsströme, Zugang zu Finanzmitteln oder Kapitalkosten Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) Der Transport und die Verwendung von Covestro-Produkten, die besorgniserregende (SoC) oder besonders besorgniserregende (SVHC) Stoffe sind oder enthalten, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch direkte oder indirekte Kunden ist mit potenziellen negativen Auswirkungen verbunden. Trotz Einhaltung aller bestehenden Rechtsvorschriften könnte die Verwendung von SoCs / SVHCs in nachgelagerten Produktionsprozessen und während des Transports zu einer Exposition von Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen und zu einer Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden durch die Produktionsprozesse und die damit verbundene Abfallentsorgung führen, was langfristig indirekt zu Gesundheits- und Umweltproblemen führt. Im Falle eines Zwischenfalls oder einer unsachgemäßen Handhabung durch nachgelagerte Unternehmen können diese Stoffe Luft, Wasser und Boden sowie Emissionen, die den Standort verlassen, verunreinigen, was zu verschiedenen Gesundheits- und Umweltproblemen führen kann. Betroffene Interessenträger sind eigene Arbeitskräfte und andere Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen in der Nähe von Produktionsstandorten sowie die Natur. M, L 3 Risiko Aufgrund diskutierter und geplanter regulatorischer Einschränkungen und gesetzlicher Maßnahmen auf globaler, US-amerikanischer und EU-Ebene zu PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) könnten Geschäfts-und Reputationsverluste entstehen. M 2 Finanzlage, Ertragslage, Zahlungsströme, Zugang zu Finanzmitteln oder Kapitalkosten Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) Durch unbeabsichtigte Lecks in unserem eigenen Betrieb trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Umwelt bei, da Mikroplastik in die Natur gelangen könnte. Dies geschieht während unserer Produktions-, Gebrauchs- und Entsorgungsprozesse. Wenn die Sanierungsmaßnahmen unvollständig sind, besteht ein potenzielles Risiko einer Schädigung der Natur. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 scrollen Art Konzepte Maßnahmen Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltens- kodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltens- kodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Bodenverschmutzung Risiko Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung ESRS S2: Risikobewertung, Informationen, Produktbeobachtung Risiko HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikomanagementsystem ("Konzernweites Chancen- und Risikomanagement") Verbandsaktivitäten, interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) HSEQ-Managementsystem Operation Clean Sweep® (OCS) scrollen Art Beschreibung Ziele Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Das Versagen von Systemen zur Emissionsvermeidung, -messung und -kontrolle, hat das Potenzial die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu beeinträchtigen: Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit durch nicht klimarelevante Emissionen bei, die durch den eigenen Betrieb verursacht werden, falls es zu einem Zwischenfall bei der Verwendung von Chlor und Phosgen kommt. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Natur. Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserressourcen bei, da die Produktion und Verarbeitung von chemischen und gefährlichen Materialien zur Freisetzung von Schadstoffen in nahe gelegene Gewässer führen können. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der Emissionen aus unserer Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten trägt Covestro zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung bei. Zu diesen Emissionen gehören z. B. Stickstoff, Phosphor, TOC, Schwermetalle und anorganische Salze, die zu Verschmutzungsproblemen, indirekten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme, die biologische Vielfalt (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) und negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt beitragen können. Betroffener Interessenträger ist die Natur. Bodenverschmutzung Risiko Covestro bilanziert Umweltrückstellungen, die hauptsächlich für Verpflichtungen in Verbindung mit der Sanierung kontaminierter Böden und der Rekultivierung von Deponien an Standorten in den USA und Spanien bestehen. Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) Der Transport und die Verwendung von Covestro-Produkten, die besorgniserregende (SoC) oder besonders besorgniserregende (SVHC) Stoffe sind oder enthalten, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch direkte oder indirekte Kunden ist mit potenziellen negativen Auswirkungen verbunden. Trotz Einhaltung aller bestehenden Rechtsvorschriften könnte die Verwendung von SoCs / SVHCs in nachgelagerten Produktionsprozessen und während des Transports zu einer Exposition von Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen und zu einer Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden durch die Produktionsprozesse und die damit verbundene Abfallentsorgung führen, was langfristig indirekt zu Gesundheits- und Umweltproblemen führt. Im Falle eines Zwischenfalls oder einer unsachgemäßen Handhabung durch nachgelagerte Unternehmen können diese Stoffe Luft, Wasser und Boden sowie Emissionen, die den Standort verlassen, verunreinigen, was zu verschiedenen Gesundheits- und Umweltproblemen führen kann. Betroffene Interessenträger sind eigene Arbeitskräfte und andere Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen in der Nähe von Produktionsstandorten sowie die Natur. Risiko Aufgrund diskutierter und geplanter regulatorischer Einschränkungen und gesetzlicher Maßnahmen auf globaler, US-amerikanischer und EU-Ebene zu PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) könnten Geschäfts-und Reputationsverluste entstehen. Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) Durch unbeabsichtigte Lecks in unserem eigenen Betrieb trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Umwelt bei, da Mikroplastik in die Natur gelangen könnte. Dies geschieht während unserer Produktions-, Gebrauchs- und Entsorgungsprozesse. Wenn die Sanierungsmaßnahmen unvollständig sind, besteht ein potenzielles Risiko einer Schädigung der Natur. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften und die Natur. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) 3 Covestro verwendet Rohstoffe und stellt interne Zwischenprodukte und Produkte her, die basierend auf folgender Definition gemäß ESRS E2 als Mikroplastik betrachtet werden: Polymerhaltiges Material, das als Rohstoff in der Herstellung von Kunststoffprodukten durch Extrusions- oder Spritzgussverfahren verwendet wird und dessen Partikelgröße größer oder gleich 0,1 μm (0,0001 mm) und kleiner oder gleich 5 mm (Höhe x Breite x Tiefe) ist. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Umwelteinflüsse sind fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Das integrierte Managementsystem setzt sich aus diversen Konzernregelungen zusammen, die einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz bilden, um alle wesentlichen Aspekte im Bereich Umwelt abzudecken. Aufgrund dieses ganzheitlichen Ansatzes enthalten die Konzernregelungen keine konkreten Auflistungen erfasster Schadstoffe oder anderer Stoffe. Die Verantwortung für das integrierte Managementsystem liegt im Bereich der Unternehmensfunktion Group Health, Safety, Environment and Reliability (HSER). In unserer Unternehmensrichtlinie zu Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) verpflichten wir uns, ständig daran zu arbeiten, Umweltbelastungen durch unsere Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen weiter zu verringern. So tragen möglichst ressourcenschonende Verfahren dazu bei, die Umwelt zu schützen und Kosten zu senken. Darüber hinaus sind alle unsere Anlagen an Genehmigungen gebunden, die im Einklang mit der lokalen Gesetzgebung Mindestanforderungen an den Betrieb der Anlagen stellen. Dennoch kann es vorkommen, dass durch eine unbeabsichtigte Freisetzung von Emissionen in Luft, Wasser oder Boden Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt entstehen. Die Einhaltung der genehmigten Grenzwerte liegt in der Verantwortung der Standorte, die Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft innerhalb der zulässigen Grenzen bewegen. Die in der HSEQ-Unternehmensrichtlinie enthaltenen Grundprinzipien sind im "Policy-Booklet" auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Um jegliche Art von Vorfällen und Notfallsituationen zu vermeiden oder im Ernstfall deren Auswirkungen so klein wie möglich zu halten, bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards (z. B. ISO 45001 oder ISO 14001) stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u. a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke. Zur Ermittlung, Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, die für die Organisation verbindlich sind, setzen wir verstärkt auf die Unterstützung durch externe Datenbanken. Zudem wurden im Bereich Umwelt weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche bei der Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben, dazu gehören auch die Luft-, Wasser- und Bodenemissionen. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird fortlaufend überprüft, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer kontinuierlichen Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Darüber hinaus obliegt es jedem Standort selbst, insbesondere auch im Rahmen der lokalen und nationalen Gesetzgebung, lokale individuelle Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss und auch Auswirkungen in Bezug auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Daher können die oben beschriebenen Maßnahmen zu den Auswirkungen je Standort sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Beispiel für eine Verbesserungsmaßnahme im Berichtsjahr ist die Inbetriebnahme einer neuen Abgasreduzierungstechnologie an unseren Standorten in Shanghai (China) und Baytown, Texas (USA). Neben einem positiven Beitrag zur CO 2 -Reduktion werden wir damit auch die Stickstoffoxid-Emissionen deutlich verringern können. Mikroplastik In unserem HSEQ-Managementsystem erfassen wir Emissionsereignisse und dazugehörige Daten, die uns dabei helfen, zukünftige Ereignisse zu vermeiden. Operation Clean Sweep® (OCS) ist seit dem Jahr 2015 die wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Covestro. Diese Initiative hat zum Ziel, den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Wasserwege und Meere zu vermeiden. Die Mikroplastik produzierenden und verarbeitenden Standorte und Betriebe haben in den vergangenen Jahren lokal passende Maßnahmen getroffen, um die Emission von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf optimiert. Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe Covestro verwendet chemische Substanzen und stellt daraus Produkte her, die als Einsatzstoff für die Weiterverarbeitung in der Wertschöpfungskette dienen. Unsere Produkte werden in Folgeprozessen industriell verwendet und umgewandelt. Die sichere Verwendung und die Informationsweitergabe an unsere Kunden sind gesetzlich geregelt. Dabei sind Reaktivität und Eignung der Substanzen für die gewünschten Produkteigenschaften essenziell. Dies kann bei den eingesetzten chemischen Substanzen mit Eigenschaften einhergehen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS zu einer Einstufung als besorgniserregender Stoff (Substance of Concern, SoC) oder besonders besorgniserregender Stoff (Substance of Very High Concern, SVHC) führen. Aus diesen Eigenschaften resultiert auch eine potenzielle negative Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf Mensch und Umwelt bei Exposition von Beschäftigten gegenüber gefährlichen Substanzen oder bei einer Kontamination von Luft, Wasser und Boden. Unsere Maßnahmen, um dieser möglichen negativen Auswirkung zu begegnen, sind in Kapitel "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" unter dem Thema "Produktverantwortung" beschrieben. Die dort beschriebenen Maßnahmen und Konzepte betrachten produktbezogene Gefährdungen umfassend. Dies deckt sowohl die möglichen Auswirkungen der hier genannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregende Stoffe als auch weitere mögliche Gefährdungen ab. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung" Darüber hinaus hat Covestro keine dezidierten Konzepte zum Ersatz und zur Reduktion des Einsatzes besorgniserregender Stoffe und zur schrittweisen Abschaffung besonders besorgniserregender Stoffe, auch nicht für wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke und in Konsumgütern. Individuelle Maßnahmen und Optimierungen sind davon unberührt. Für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) haben wir ein wesentliches Risiko identifiziert. PFAS stehen wegen möglicher negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Fokus der öffentlichen Debatte. Für Covestro ist hier eine mögliche Betroffenheit über zugekaufte Anlagenteile und Rohstoffe gegeben. Wir verfolgen die regulatorische Debatte zu PFAS und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Dazu engagieren wir uns in entsprechenden Verbandsaktivitäten und haben eine interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu dem Thema aufgesetzt. Wir weisen in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ziele Abseits der im Kapitel "ESRS E1: Klimawandel" beschriebenen Klimaziele verfolgen wir derzeit keine konzernweiten Ziele für Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Vor dem Hintergrund der lokalen regulatorischen Anforderungen, die sich auch in unseren Betriebsgenehmigungen als Mindestanforderungen wiederfinden, erachten wir es als nicht notwendig, globale Ziele zu setzen. Auch für Mikroplastik haben wir uns derzeit keine konzernweiten Ziele im Sinne der ESRS gesetzt. Die Emissionen von Mikroplastik innerhalb der von Covestro verantworteten Produktionsschritte betrachten wir sehr sorgfältig. Wir haben in den letzten Jahren wie beschrieben bereits Maßnahmen zum Vermeiden von Ereignissen implementiert. Wir möchten in Zukunft nachhaltigere Produkte herstellen und anbieten. Dazu ist die Verwendung von SoC oder SVHC auf Basis gesetzlicher Vorgaben essenziell. Wie im Kapitel "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" und in diesem Kapitel beschrieben, arbeiten wir kontinuierlich an der Informationsbereitstellung zur sicheren Herstellung und Verwendung unserer Produkte in der Wertschöpfungskette. Covestro setzt sich für den Einkauf sowie die Verwendung, Herstellung und das Inverkehrbringen von SoC und SVHC in unseren Produktionen und Produkten keine spezifischen Ziele. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Kennzahlen Wir erfassen unsere Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden dahingehend geprüft, ob Covestro die operative Kontrolle gemäß der Definition der ESRS innehat und entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, von Durchschnittswerten oder von Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Da die Emissionsdaten erstmals nach den neuen Vorgaben der ESRS erhoben werden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. Emissionen in Luft, Wasser und Boden unterliegen je nach lokaler Gesetzgebung und den Betriebsgenehmigungen sehr unterschiedlichen Messvorschriften; so kann es sein, dass Substanzen in manchen Anlagen kontinuierlich gemessen werden, in anderen Anlagen aber nur in ausgewählten Jahren. Die Messwerte werden dann über die jährliche Laufzeit der Anlage berechnet, um einen aussagekräftigen Wert für das Berichtsjahr zu erhalten. Messungen werden sowohl von Covestro als auch von beauftragten Dritten durchgeführt. Die hier berichteten Emissionen beinhalten auch Emissionsmengen, die aufgrund von Umweltereignissen mit ungeplanten Substanzaustritten entstanden sind. Die berichteten Mengen werden ebenfalls für die Berichterstattung an lokale Behörden genutzt. Emissionen in Luft und Wasser (konsolidierte Werte in t) 1 scrollen Emissionen Substanz 2024 in t / a Luft Feinstaub (PM10) 85,18 Stickoxide (NOx / NO2) 251,34 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) 0,65 Tetrachlormethan (CCl4) 0,13 Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,05 Wasser Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C) 272,13 Gesamtphosphor 6,62 Arsen und Verbindungen (als As) 0,08 Chrom und Verbindungen (als Cr) 0,13 Kupfer und Verbindungen (als Cu) 0,32 Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,87 Blei und Verbindungen (als Pb) 0,03 Zink und Verbindungen (als Zn) 1,18 Dichlormethan (DCM) 0,04 Trichlormethan 0,14 Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,01 Phenole (als Gesamt-C) 0,03 Chloride (als Gesamt-Cl) 458.889,36 Fluoride (als Gesamt-F) 5,28 1 Die Tabelle beinhaltet nur konsolidierte Werte für Emissionen in Luft und Wasser, bei denen der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 festgelegte Schwellenwert überschritten wurde. Im Berichtsjahr 2024 gab es keine Bodenemissionen oberhalb der Schwellenwerte. Die Menge des Mikroplastiks, das Covestro als Produkt verlässt, wird systembasiert anhand von Verkaufsdaten erhoben. Mangels standardisierter Messverfahren für Emissionen von Mikroplastik kann die Menge des in die Umwelt emittierten Mikroplastiks nur geschätzt werden. Hier nutzt Covestro die Angaben zu Emissionsereignissen, die durch die Standorte in einer zentralen Datenbank gemeldet werden müssen. Betrachtet werden grundsätzlich nur die Emissionen, die innerhalb der von Covestro verantworteten Produktionsschritte entstehen. Sobald die Ware an Logistikunternehmen übergeben ist, endet der Einflussbereich und damit die Verantwortung von Covestro. Die Menge des Mikroplastiks, die unser Unternehmen im Geschäftsjahr als Produkt verlassen hat, beläuft sich auf 1,6 Mio. t. Es wurden keine Emissionsmengen ermittelt, die Einfluss auf die in Mio. t dargestellte Kennzahl haben. Covestro verwendet Rohstoffe und stellt interne Zwischenprodukte und Produkte her, deren Bestandteile SoC und SVHC gemäß der Definition in Anhang 2 der ESRS sind. Ein Teil dieser Definition von "besorgniserregenden Stoffen" verweist auf die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (die sogenannte ESPR-Verordnung). Zu dieser sind zum Ablauf der Berichtsperiode noch keine delegierten Rechtsakte mit konkreter Nennung besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, sodass in diesem Zusammenhang zurzeit keine weiteren besorgniserregenden Stoffe abgeleitet werden konnten. Damit ist eine finale Beurteilung nach der ESPR-Verordnung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse aktuell nicht möglich. Die im Folgenden dargestellten Mengen werden systembasiert erhoben. Für unsere Produkte und Rohstoffe sind sowohl externe Einkaufs- und Verkaufsmengen als auch ihre genaue Zusammensetzung, einschließlich der Gefahrstoffeinstufung der Einzelkomponenten zum Bilanzstichtag, in unseren IT-Systemen dokumentiert. Für die von extern zugelieferten Rohstoffe beinhalten unsere internen Informationen alle uns bekannten Informationen zu deren Zusammensetzung. Die hier berichteten Kennzahlen sind nach unserem besten Wissen erhoben. Zur Erhebung der erzeugten und verwendeten Mengen stützen wir uns auf die Daten aus Prozessaufträgen bzw. ermitteln reduzierte Lagerbestände der relevanten Materialien im Vergleich zum vorigen Bilanzstichtag. Für die Kennzahlen werden bestandsgeführte SoC / SVHC erfasst. Dies kann dazu führen, dass in situ hergestellte, im selben Produktionsvorgang komplett verbrauchte und nicht bestandsgeführte SoC / SVHC nicht erfasst sind. Aufgrund der komplexen System- und Prozesslandschaft im Konzern sind spezifische Kleinstmengen durch die systembasierten Berechnungsmethoden nicht erfasst. Es handelt sich dabei ausschließlich um Mengen, die keinen Einfluss auf die im Folgenden in Kilotonnen dargestellten Werte haben. Ebenso ist die Menge der Emissionen vernachlässigbar und daher nicht Teil der berichteten Mengen. Die Angaben in der Tabelle "Gesamtmengen besorgniserregender Stoffe ("SoC") und besonders besorgniserregender Stoffe ("SVHC") im Berichtszeitraum" beziehen sich auf die jeweils summierte Menge aller im Berichtszeitraum von Covestro erzeugten oder verwendeten oder eingekauften Mengen sowie auf die Mengen, die unsere Anlagen in Form von Produkten oder als Teil von Produkten verlassen haben. Die "Einstufung in die wichtigsten Gefahrenklassen besorgniserregender Stoffe" beinhaltet pro Gefahrenklasse genau jene Stoffe, die laut Definition der SoC in eine der genannten Gefahrenklassen fallen. Da es Stoffe mit mehr als einer Einstufung gibt - die also gleichzeitig in mehrere Gefahrenklassen fallen -, kommt es zu Mehrfachnennungen; hier kann die Summe der Einzelmengen größer als die Gesamtmenge sein. Gesamtmengen besorgniserregender Stoffe ("SoC") und besonders besorgniserregender Stoffe ("SVHC") im Berichtszeitraum scrollen 2024 in kt Besorgniserregende Stoffe (SoC), die erzeugt oder verwendet oder eingekauft wurden 14.850 davon besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) 5.443 Besorgniserregende Stoffe (SoC), die die Anlagen in Form von Produkten oder als Teil von Produkten verlassen haben 2.701 davon besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) 69 Einstufung in die wichtigsten Gefahrenklassen besorgniserregender Stoffe scrollen Erzeugt oder verwendet oder eingekauft Produkte oder als Teil von Produkten Gefahrenklassen SoC in kt davon SVHC in kt SoC in kt davon SVHC in kt Karzinogenität Kategorien 1 und 2 9.594 3.366 2.314 22 Keimzellmutagenität Kategorien 1 und 2 6.193 1.866 72 22 Reproduktionstoxizität Kategorien 1 und 2 5.321 3.194 309 59 Endokrine Disruption für die menschliche Gesundheit 0 0 0 0 Endokrine Disruption für die Umwelt 0 0 0 0 Persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT), sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) 0 0 0 0 Persistent, mobil und toxisch (PMT), sehr persistent, sehr mobil (vPvM) 0 0 0 0 Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1 3.265 4 2.317 <1 Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 7.293 2.261 2.421 67 Chronische Gefahr für die Gewässer Kategorien 1 bis 4 5.188 3.765 759 67 Gefährlich für die Ozonschicht <1 0 <1 0 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorien 1 und 2 702 570 8 8 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorien 1 und 2 10.307 2.488 1.902 22 Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E2 Umweltverschmutzung sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Wasser- und Meeresressourcen" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Konzepte Maßnahmen Ziele Wasserentnahmen Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserknappheit durch Wasserentnahme verbunden, da dies bspw. zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser oder verringerten Grundwasserspiegeln, führen kann. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. K, M 1 HSEQ-Managementsystem; ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Auswirkung (potenziell negativ) Die nicht nachhaltige Entnahme von Wasser in wasserarmen Gebieten könnte zu einer verringerten landwirtschaftlichen Produktivität und zu potenziellen Konflikten um begrenzte Wasserressourcen führen, die den Zugang zu Nahrung und Wasser beeinträchtigen. Covestro trägt mit seinen eigenen Aktivitäten in Gebieten mit Wasserstress zu diesen potenziellen negativen Auswirkungen bei. Eine nicht nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen hätte Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und deren Zugang zu Nahrung und Wasser. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Risikobasiertes Wasserprogramm; HSEQ-Managementsystem Wasserprogramm Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Wasserentnahme in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen in Bezug auf die Wasserknappheit verbunden, da dies zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser, verringerten Fließgeschwindigkeiten/ Wasserständen, die sich auf aquatische Ökosysteme auswirken, verringerten Grundwasserspiegeln, die zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser führen, Bodensenkungen, dieje nach geologischen Gegebenheiten zu Schäden an der Infrastruktur führen, dem Eindringen von Salzwasser in Küstennähe und einer verringerten Verdünnungskapazität, die zu einer schlechten Wasserqualität führt, führen kann. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. K, M 3 HSEQ-Managementsystem 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Covestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive. Covestro nutzt Wasser hauptsächlich für Kühlzwecke und in der Produktion. Die Verfügbarkeit und der Zugang zu sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von entscheidender Bedeutung. Daher liegt unser Hauptaugenmerk auf der Wasserentnahme. Wir berücksichtigen jedoch nicht nur unsere Wasserentnahme und die damit verbundenen Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch das von uns erzeugte Abwasser und die wachsende Besorgnis über die Verschmutzung dieser Ressource und die möglichen Folgen für Mensch und Umwelt. Daher unterliegt unser Abwasser einer strengen Überwachung und Analyse gemäß den geltenden örtlichen Rechtsvorschriften, bevor es in Entsorgungskanäle eingeleitet wird. Die Grundlage für unsere Aktivitäten in diesem Bereich ist unsere Selbstverpflichtung zum Thema Wasser (Corporate Commitment on Water). Unsere Produktionsstandorte sehen sich jedoch einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen gegenüber, denen wir mit einem risikobasierten Wasserprogramm begegnen. Dies ermöglicht es uns, uns auf diejenigen Standorte zu konzentrieren, die derzeit oder in Zukunft einem Risiko ausgesetzt sind, und standortspezifische Lösungen zu identifizieren. Damit soll die Wirksamkeit des Wasserprogramms gestärkt und die Resilienz für zukünftige Herausforderungen an unseren Standorten erhöht werden. Dabei nehmen wir eine ganzheitliche Betrachtung der Wasserthematik vor, schauen aber insbesondere auch auf die Verfügbarkeit von und den Zugang zu sauberem Wasser. Darüber hinaus ist das Thema Wasser auch Teil unseres integrierten HSEQ-Managementsystems, das an allen Covestro-Standorten Mindestanforderungen festlegt. In unserer Unternehmensrichtlinie zu Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) verpflichten wir uns, ständig daran zu arbeiten, Umweltbelastungen durch unsere Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen weiter zu verringern. Dazu gehört auch der Schutz der Ozeane. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Wasserprogramm Die Verfügbarkeit von und der Zugang zu sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung zum Thema Wasser haben wir eine globale, standortübergreifende Risikobewertung der Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit an unseren Produktionsstandorten initiiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verantwortung für unser Wasserprogramm liegt in der Unternehmensfunktion Group Health, Safety, Environment and Reliability (HSER), die dem Technologievorstand untersteht. Die Umsetzung der lokal definierten Ziele und Maßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Standorte. Zur Bestimmung der Wasserstressregionen wurden die zuletzt verfügbaren Daten des "Aqueduct Water Risk Atlas" des World Resources Institute (WRI) mit Sitz in Washington, D. C. (USA) herangezogen. Neben physikalischen Risiken wie Wasserstress werden auch potenzielle regulatorische Risiken an unseren Produktionsstandorten in unsere Wasserrisikobewertung einbezogen. Regulatorische Risiken umfassen z. B. den Zugang zu Trinkwasser oder Trinkwasserrichtlinien und andere gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu nutzen wir auch weitere anerkannte Tools wie den "Water Risk Filter" des World Wide Fund For Nature (WWF). Um ein geeignetes Format zum besseren Verständnis der lokalen und zukünftigen Wassersituation zu ermöglichen, haben wir im Berichtsjahr ein Wasserrisiko-Dashboard einschließlich physischer Wasserrisiken erstellt und mit unseren Produktionsstandorten geteilt. Durch die Analyse des lokalen Wassermanagements an den Standorten können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Um das Wassermanagement und den Wasserschutz voranzutreiben, haben wir zudem eine Plattform für den regelmäßigen Austausch von Informationen und guten Beispielen (Best Practice Sharing) eingerichtet. Im Jahr 2023 haben wir mit der Einführung eines neuen, kontextbasierten Covestro-Wasserprogramms begonnen, das darauf abzielt, Wasserrisiken strategisch und systematisch anzugehen. Dieses Programm konzentriert sich speziell auf Standorte, die sich derzeit oder potenziell zukünftig in Wasserstressregionen befinden könnten, basierend auf Daten des World Resources Institute (WRI). Das Programm bewertet nicht nur die unmittelbaren und langfristigen wasserbezogenen Herausforderungen wie Wasserknappheit, Verschmutzung und Überschwemmungen, sondern trägt auch dazu bei, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie sich dies auf die Kontinuität und Effizienz unserer Produktionsstandortbetriebe auswirken könnte. Durch das Verständnis der Wechselwirkungen des Standorts mit dem lokalen Wassereinzugsgebiet kann die Initiative spezifische Risiken und Chancen identifizieren, was zur Entwicklung maßgeschneiderter mittel- bis langfristiger Aktionspläne führt, die auch die Festlegung lokaler wasserbezogener Ziele beinhalten können. Um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten, werden die erforderlichen Ressourcen sowohl auf Konzern- als auch auf Standortebene bereitgestellt. Das Programm soll bis 2030 ausgerollt sein und unterstreicht unser Engagement für ein nachhaltiges Wassermanagement in Wasserstressregionen. Ziele Derzeit haben wir uns für dieses Themengebiet keine Ziele gemäß den ESRS gesetzt. Mit Fortschreiten des Wasserprogramms werden wir mehr Einblick in das Thema erhalten und fortlaufend prüfen, ob es sinnvoll ist, konzernweite Ziele zu setzen. Unabhängig davon versuchen wir grundsätzlich, den Wassereinsatz gering zu halten und Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Kennzahlen Wir erfassen unsere Wasserkennzahlen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanten Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, Durchschnittswerte oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2024 für das Vorjahr 2023 nicht erforderlich. In der Summe lag die gesamte Wasserentnahme im Konzern im Berichtsjahr bei 247 Mio. m3 Der größte Anteil des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers entfällt auf Durchlaufkühlwasser. Dieses Wasser wird nur für Kühlzwecke verwendet und kommt nicht mit Produkten in Berührung. Das Kühlwasser wird nach Gebrauch üblicherweise zu seiner ursprünglichen Quelle zurückgeführt. Weitere Mengen werden als Abwasser zurückgeführt. Dieses wird je nach Qualität des Abwassers behandelt oder unbehandelt abgeleitet. Die verbleibende Menge wird von Covestro verbraucht. Dazu gehören typischerweise Verdunstungsverluste aus Kühltürmen oder in Produkten enthaltenes Wasser. Auf Standorte in aktuellen Wasserstressregionen entfielen 7 % unserer gesamten Wasserentnahme. ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Konzepte Klimawandel Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer möglichen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessensträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope 3-Emissionen wider, z. B. in Scope 3.1 eingekaufte Waren und Produkte oder Scope 3.4 vorgelagerte Transporte und Vertrieb. Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen für den Lebensunterhalt oder den Lebensraum, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergeben, wie z. B.: extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels usw. und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessensträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 Umweltverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 ESRS E2: HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 3 ESRS E2: HSEQ-Managementsystem Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M, L 1 ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträger gehören lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 ESRS E2: HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx,und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. K, M, L 2 ESRS E2: HSEQ-Managementsystem scrollen Art Maßnahmen Ziele Klimawandel Auswirkung (potenziell negativ) Auswirkung (potenziell negativ) ESRS E1: Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1 und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen ESRS E1: Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS E1: Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1 und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen ESRS E1: Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Umweltverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (potenziell negativ) Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS E2: Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" → Für weitere Informationen zu den in der Tabelle aufgeführten Konzepten, Maßnahmen und Zielen siehe "ESRS E1: Klimawandel", "ESRS E2: Umweltverschmutzung" und "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Konzepte und Maßnahmen Die als wesentlich identifizierten Auswirkungen des Themengebiets Biologische Vielfalt und Ökosysteme beziehen sich auf die Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2). Daher sind die Konzepte und Maßnahmen auch in den entsprechenden Themengebieten (ESRS E1 und E2) verankert und es gibt keine spezifischen Konzepte und Maßnahmen für biologische Vielfalt und Ökosysteme. Unsere Nachhaltigkeitsziele zur Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2035 und für Scope-3-Emissionen bis 2050 tragen dazu bei, die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu begrenzen. Die Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt in der Nähe unserer Produktionsstandorte wurden bewertet und die Analyse ergab dabei Emissionen von toxischen Boden- und Wasserschadstoffen als einzigem potenziell signifikantem Einfluss. Die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Umwelteinflüsse sind fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ), sodass die oben beschriebenen Auswirkungen dort aufgegriffen werden. Das integrierte Managementsystem setzt sich aus diversen Konzernregelungen zusammen, die einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz bilden, um u. a. alle wesentlichen Aspekte im Bereich Umwelt abzudecken. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird fortlaufend überprüft, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer kontinuierlichen Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Auf dieser Basis wird Covestro die Resilienz seiner Strategie und Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme weiterhin prüfen, insbesondere in Bezug auf die Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2), da diese Auswirkungen als wesentlich identifiziert wurden. Diese Auswirkungen betreffen die eigene Geschäftstätigkeit und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Weitere Details zu den entsprechenden Konzepten und Maßnahmen finden sich in den Kapiteln "ESRS E1: Klimawandel" und "ESRS E2: Umweltverschmutzung". → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2 Umweltverschmutzung" Ziele Derzeit haben wir uns keine für biologische Vielfalt und Ökosysteme spezifischen Ziele gemäß der Zieldefinition der ESRS gesetzt, weil die Wesentlichkeit aufgrund der Auswirkungen von Klimawandel und Umweltverschmutzung besteht. Entsprechende Themen werden in den folgenden Kapiteln adressiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2 Umweltverschmutzung" Kennzahlen Die Analyse der Nähe von Covestro-Produktionsstandorten zu biodiversitätssensiblen Gebieten (BSG) wurde zusammen mit einem externen Dienstleister durchgeführt und von keiner zusätzlichen externen Stelle validiert. Sie verwendete einerseits die genauen Geokoordinaten der Covestro-Standorte und andererseits verschiedene Datensätze, die die jeweiligen BSG enthalten. Im Einzelnen waren dies die Natura-2000-Gebiete, ein Netzwerk von Naturschutzgebieten in der Europäischen Union - Welterbestätten, Wahrzeichen und Gebiete mit gesetzlichem Schutz durch eine von der UNESCO verwaltete internationale Konvention - sowie die Key Biodiversity Areas, eine Liste der weltweit wichtigsten Orte für Arten und ihre Lebensräume. Ein geografisches Informationssystem wurde verwendet, um den Abstand aller Standorte zu den umliegenden BSG zu ermitteln. In einem ersten Schritt wurden nur Gebiete mit einem Abstand von weniger als zehn Kilometern berücksichtigt. In einem zweiten Schritt wurden diese BSG genauer untersucht und in drei Kategorien eingeteilt: Land, Meer und Flüsse. Die unterschiedliche Betrachtung verschiedener Gebiete ergibt sich aus der Tatsache, dass mögliche Einflüsse auf die BSG abhängig von den drei Kategorien eine unterschiedliche Reichweite haben. Die Einflüsse sind an Land am begrenztesten, daher wurden für die Kategorie "Land" BSG in einem Abstand von einem Kilometer oder weniger berücksichtigt. Für BSG im Meer wurde ein größerer Radius von fünf Kilometern betrachtet. Die größte Reichweite von Einflüssen kann auftreten, wenn sich BSG flussabwärts eines Standorts befinden. Hier wurde ein Radius von zehn Kilometern berücksichtigt. Alle Gebiete, die diese Bedingungen erfüllen, wurden der Liste der nahegelegenen BSG hinzugefügt. Kein Covestro-Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe (< 10 km) zu einer Natur- oder gemischten Welterbestätte. Produktionsstandorte innerhalb von oder in der Nähe zu Natura-2000-Gebieten scrollen Produktionsstandort Land Umwelt Land (<1 km) Marine Umwelt (<5 km) Antwerpen Belgien Barcelona Spanien X Brunsbüttel Deutschland X Dormagen Deutschland Fos-sur-Mer Frankreich X Tarragona (La Canonja) Spanien X Leverkusen Deutschland Parets del Vallès Spanien Santa Margarida i els Monjos Spanien scrollen Produktionsstandort Umwelt Flüsse (<10 km) Name des Natura-2000-Gebietes Antwerpen X Schelde- en Durmeestuarium van de Nederlandse grens tot Gent Barcelona X Delta del Llobregat, Espacio marino del Baix Llobregat-Garraf Brunsbüttel Unterelbe, SchleswigHolsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen, Vorland St. Margarethen Dormagen X Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Fos-sur-Mer X Camargue Tarragona (La Canonja) Espacio marino del Delta de l'Ebre-Illes Columbretes Leverkusen X Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Parets del Vallès X Riu Congost Santa Margarida i els Monjos X Serres del Litoral central Insgesamt liegen neun Produktionsstandorte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten. Produktionsstandorte innerhalb von oder in der Nähe zu Key Biodiversity Areas (KBA) scrollen Produktionsstandort Land Umwelt Land (<1 km) Marine Umwelt (<5 km) Umwelt Flüsse (<10 km) Name der KBA Barcelona Spanien X X Delta del Llobregat, Aguas del Baix Llobregat - Garraf Brunsbüttel Deutschland X Pinneberger Elbmarschen, Elbmarsch Stade-Otterndorf Changhua (Landkreis) Taiwan, Großchina X Tatu Rivermouth Wildlife Refuge East Providence USA X Hundred Acre Cove Hoek van Holland Niederlande X X Oostvoornse Meer, Hollandse Kust Tarragona (La Canonja) Spanien X Plataforma Marina del Delta del Ebro - Columbretes Meppen Deutschland X Groß Fullener Moor Qingdao China X Qingdao-Rizhao coastal wetland and islands Tsuchiura Japan X Lake Kasumigaura, Ukisima Waalwijk Niederlande X Getijde - beïnvloede Maas Insgesamt liegen zehn Produktionsstandorte in der Nähe von Key Biodiversity Areas (KBA). Es liegen insgesamt 16 Standorte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten und KBAs. Die Summe der Flächen dieser Standorte beträgt 800 Hektar. In den nachfolgenden Tabellen sind die Standorte nach ökologischem Zustand der jeweiligen Gebiete aufgelistet. Alle Standorte befinden sich in der Nähe von Natura-2000-Gebieten oder KBAs, mit Ausnahme des Standorts Qingdao, der sich innerhalb einer KBA befindet. Für den ökologischen Zustand der Gebiete wurde die Biodiversitätintaktheit mithilfe des abundance-based Biodiversity Intactness Index (BII) und des richness-based BII gemessen. Der abundance-based BII berücksichtigt die Summe von Tieren und Pflanzen der verschiedenen Arten und der richness-based BII die Anzahl der verschiedenen Arten. Beide Indizes werden zwischen 0% und 100 % gemessen und wurden zuletzt im Jahr 2019 ermittelt. → Für weitere Informationen siehe: https://data.nhm.ac.uk/dataset/global-maps-of-biodiversity-intactness-index-sanchez-ortiz-et-al-2019-biorxiv Standorte nach ökologischem Zustand der Gebiete gemäß abundance-based BII scrollen Ökologischer Zustand Standorte 80,1 % bis 100,0 % Qingdao 60,1 % bis 80,0 % Antwerpen, Fos-Sur-Mer, Hoek van Holland 40,1 % bis 60,0 % Barcelona, Brunsbüttel, Dormagen, East Providence, Leverkusen, Meppen, Parets del Valles, St. Margarida i els Monjos, Tarragona (La Canonja), Tsuchiura, Waalwijk 20,1 % bis 40,0 % Changhua (Landkreis) 0,0 % bis 20,0 % 80,1 % bis 100,0 % 60,1 % bis 80,0 % Hoek van Holland, Qingdao 40,1 % bis 60,0 % Antwerpen, Barcelona, Brunsbüttel, Dormagen, Fos-Sur-Mer, Meppen, Parets del Valles, St. Margarida i els Monjos, Tarragona (La Canonja), Tsuchiura, Waalwijk 20,1 % bis 40,0 % Changhua (Landkreis), East Providence, Leverkusen 0,0 % bis 20,0 % Der ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach kann von den genannten Angaben im ersten Jahr abgesehen werden. ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Erschöpfung von Ressourcen bei, da die Gewinnung und Verwendung von petrochemischen Vorprodukten erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren fossilen Rohstoffen erfordert. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. M, L 1 Auswirkung (potenziell positiv) Covestro hat durch seine langfristige Vision, eine Kreislaufwirtschaft in seinem Geschäftsmodell zu implementieren, einen potenziellen positiven Einfluss. Dies geht mit positiven Auswirkungen auf die Natur einher. L 2 Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro hat tatsächliche positive Auswirkungen auf die Ressourcenzuflüsse, da sich das Unternehmen auf die Verwendung von ISCC PLUS-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten konzentriert, die in vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette recycelt werden. Darüber hinaus hat Covestro positive Auswirkungen durch Pilotprojekte und Partnerschaften zur Erforschung neuer Technologien und Produkte (CQ-gekennzeichnete Produkte unter dem Thema "nachhaltige Lösungen"). Diese Initiative reduziert die Abhängigkeit von fossilen Materialien und schließt den Kohlenstoffkreislauf. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M, L 2 Chance Die Kreislaufwirtschaft wird Covestro zahlreiche Möglichkeiten bieten, z. B. die Entwicklung von Recyclingtechnologien, die es Covestro ermöglichen, Rohstoffe aus Altmaterialien und Abfällen zu gewinnen. Dies kann ein Potenzial zur Kostensenkung bieten, insbesondere im Vergleich zu fossilen Kohlenstoffquellen, die mit der Einführung von Regulierungsmaßnahmen und der Einpreisung externer Effekte knapper und/oder teurer werden könnten. Wir erwarten auch eine steigende Nachfrage nach Produkten mit einem geringeren Kohlenstoff-Fußabdruck und einem höheren Anteil an alternativen Rohstoffen (z. B. Recyclinganteil). Die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft wird neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle schaffen und die Position von Covestro im Wettbewerb um Kapital stärken, da Unternehmen mit guter ESG-Performance von Investoren und Kapitalgebern gleichermaßen bevorzugt werden. M 1, 2 Ertragslage Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bei, da das Unternehmen an der Entwicklung innovativer chemischer und biochemischer Recyclingverfahren arbeitet. Diese Verfahren zielen darauf ab, Kunststoffabfälle wieder in Rohstoffe umzuwandeln, die für die Produktion von Covestro erforderlich sind, und so den CO 2 -Fußabdruck seiner Produkte zu verringern. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden, Endverbraucher, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist mit einer tatsächlichen negativen Auswirkung durch den Verlust von Ressourcen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Covestro-Produkte in ihren Kundenindustrien so hergestellt und verwendet werden, dass sie nicht recycelt werden können. Der Verlust von Ressourcen führt dazu, dass mehr neue Materialien hergestellt werden müssen, was zu Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung führt und zum Klimawandel beiträgt. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. K, M 3 Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Abfälle, die bei der Herstellung von Chemikalien und Industrieprodukten in unseren eigenen Betrieben anfallen, verursacht Covestro im Falle eines Zwischenfalls potenzielle negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt. Im Falle einer Behandlung am eigenen Standort kann dieser Abfall die Umwelt vor Ort schädigen. Dies betrifft die Natur K, M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch die Erzeugung von gefährlichen Abfällen in den eigenen Betrieben zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Natur und den lokalen Gesellschaften bei, da bei der Abfallverbrennung giftige Emissionen entstehen können oder die Lagerung auf einer Deponie zu einer Verschmutzung des Bodens führen kann. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. K, M, L 2 scrollen Art Konzepte Maßnahmen Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Einsatz alternativer Rohstoffe Auswirkung (potenziell positiv) Einsatz alternativer Rohstoffe; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Auswirkung (tatsächlich positiv) Einsatz alternativer Rohstoffe; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Chance Einsatz alternativer Rohstoffe; Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Auswirkung (tatsächlich negativ) Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Integriertes Managementsystem Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen, "Waste to Value" Initiative Auswirkung (tatsächlich negativ) Integriertes Management- Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen, "Waste to Value" Initiative system scrollen Art Beschreibung Ziele Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Erschöpfung von Ressourcen bei, da die Gewinnung und Verwendung von petrochemischen Vorprodukten erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren fossilen Rohstoffen erfordert. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. Auswirkung (potenziell positiv) Covestro hat durch seine langfristige Vision, eine Kreislaufwirtschaft in seinem Geschäftsmodell zu implementieren, einen potenziellen positiven Einfluss. Dies geht mit positiven Auswirkungen auf die Natur einher. Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro hat tatsächliche positive Auswirkungen auf die Ressourcenzuflüsse, da sich das Unternehmen auf die Verwendung von ISCC PLUS-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten konzentriert, die in vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette recycelt werden. Darüber hinaus hat Covestro positive Auswirkungen durch Pilotprojekte und Partnerschaften zur Erforschung neuer Technologien und Produkte (CQ-gekennzeichnete Produkte unter dem Thema "nachhaltige Lösungen"). Diese Initiative reduziert die Abhängigkeit von fossilen Materialien und schließt den Kohlenstoffkreislauf. Betroffener Interessenträger ist die Natur. Chance Die Kreislaufwirtschaft wird Covestro zahlreiche Möglichkeiten bieten, z. B. die Entwicklung von Recyclingtechnologien, die es Covestro ermöglichen, Rohstoffe aus Altmaterialien und Abfällen zu gewinnen. Dies kann ein Potenzial zur Kostensenkung bieten, insbesondere im Vergleich zu fossilen Kohlenstoffquellen, die mit der Einführung von Regulierungsmaßnahmen und der Einpreisung externer Effekte knapper und/oder teurer werden könnten. Wir erwarten auch eine steigende Nachfrage nach Produkten mit einem geringeren Kohlenstoff-Fußabdruck und einem höheren Anteil an alternativen Rohstoffen (z. B. Recyclinganteil). Die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft wird neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle schaffen und die Position von Covestro im Wettbewerb um Kapital stärken, da Unternehmen mit guter ESG-Performance von Investoren und Kapitalgebern gleichermaßen bevorzugt werden. Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bei, da das Unternehmen an der Entwicklung innovativer chemischer und biochemischer Recyclingverfahren arbeitet. Diese Verfahren zielen darauf ab, Kunststoffabfälle wieder in Rohstoffe umzuwandeln, die für die Produktion von Covestro erforderlich sind, und so den CO 2 -Fußabdruck seiner Produkte zu verringern. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden, Endverbraucher, lokale Gemeinschaften und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist mit einer tatsächlichen negativen Auswirkung durch den Verlust von Ressourcen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Covestro-Produkte in ihren Kundenindustrien so hergestellt und verwendet werden, dass sie nicht recycelt werden können. Der Verlust von Ressourcen führt dazu, dass mehr neue Materialien hergestellt werden müssen, was zu Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung führt und zum Klimawandel beiträgt. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Abfälle, die bei der Herstellung von Chemikalien und Industrieprodukten in unseren eigenen Betrieben anfallen, verursacht Covestro im Falle eines Zwischenfalls potenzielle negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt. Im Falle einer Behandlung am eigenen Standort kann dieser Abfall die Umwelt vor Ort schädigen. Dies betrifft die Natur Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch die Erzeugung von gefährlichen Abfällen in den eigenen Betrieben zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Natur und den lokalen Gesellschaften bei, da bei der Abfallverbrennung giftige Emissionen entstehen können oder die Lagerung auf einer Deponie zu einer Verschmutzung des Bodens führen kann. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Unsere Intention ist, dass Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus - als Ganzes, in Form von Polymeren oder in molekularer und anderer chemischer Form - wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Die Nutzung weiterer erneuerbarer Kohlenstoffquellen und die beabsichtigte vollständige Umstellung auf eine regenerative Produktionsweise, z. B. mithilfe erneuerbarer Energien, stellen für Covestro komplementäre Schritte dar, um in der Zukunft eine vollständige Kreislaufwirtschaft und eine darauf basierende Klimaneutralität im Unternehmen zu erreichen. Die langfristige Ausrichtung von Covestro auf die Kreislaufwirtschaft, d. h. konsistent mit dem langfristigen Scope-3-Ziel bis zum Jahr 2050, soll in Zukunft mit konkreten Konzepten unterlegt werden. Diese werden momentan entwickelt und gebündelt, um eine spezifische Abkehr von der Nutzung von Primärrohstoffen und eine diesbezügliche nachhaltige Beschaffung zu erreichen. Dabei werden wesentliche Aspekte auch bereits indirekt durch die ESRS-E1-Konzepte adressiert, insbesondere durch die Maßnahme E1 "Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer". Covestro erwartet kurzfristig keine signifikanten zusätzlichen operativen Kosten in der Transformation zur Kreislaufwirtschaft. Wir werden bis zum Jahr 2035 ca. 600 Mio. € in eigene Recycling- und biobasierte Technologien investieren. Mittel und langfristig sind zusätzliche operative Kosten und Investitionen noch zu evaluieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese schwierig zu beziffern aufgrund einer noch hohen Ungewissheit in der Technologiereife, Regularien und Kundenanforderungen. Die benötigten Investitionen sind feste Bestandteile der Ressourcen- und Allokationsplanung und dediziert zu konkreten Projekten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Übergangsplan für den Klimaschutz" → Für weitere Informationen, auch zu den Ausgaben im Berichtsjahr, siehe "ESRS E1: Klimawandel - MAKE-Projekte" Covestro beabsichtigt, seine Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Daneben treibt Covestro bereits seit vielen Jahren das Thema Kreislaufwirtschaft durch zielgerichtete Maßnahmen voran. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die fossilen Ressourcenzuflüsse und -abflüsse sowie Produktionsabfälle zu verringern, um damit insgesamt die Primärrohstoffnutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen tragen dazu bei. Einsatz alternativer Rohstoffe Als ressourcenintensives Unternehmen sehen wir einen bedeutenden Hebel darin, zunächst das Themenfeld Rohstoffeinkauf zu adressieren, um den Einsatz alternativer Rohstoffe im Vergleich zum fossilen Primärrohstoffeinsatz stetig zu erhöhen. Ein wesentlicher Pfeiler unserer Strategie "Sustainable Future" ist daher das Thema "alternative Rohstoffe". Diese wollen wir einerseits durch eigene innovative Verfahren herstellen und andererseits ihren Einsatz durch eine auf zirkuläre Rohstoffe ausgerichtete Einkaufsstrategie vorantreiben. Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen Unsere technische Kernkompetenz liegt in der Entwicklung und Anwendung komplexer chemischer Verfahren und Prozesse. Dieses Wissen wollen wir insbesondere zur Etablierung innovativer chemischer und biochemischer Recycling-und Produktionsprozesse für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Wir möchten spezifische Verfahren etablieren, die es uns ermöglichen, zielgerichtet die für Covestro notwendigen Rohstoffe aus Kunststoffabfällen herzustellen. Der Einsatz dieser recycelten Rohstoffe in unserer Produktion führt zu Produkten mit einem niedrigeren CO 2 -Fußabdruck und steigert die Recyclingquote (Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen). Daneben wollen wir künftig auch Rohstoffe einsetzen, die in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen recycelt wurden. Dabei setzen wir auf den Einsatz von "ISCC PLUS"-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten. Insgesamt sind chemische Verfahren zur Kreislaufführung für Covestro wichtige Hebel, die dabei helfen, fossile Materialien schrittweise zu ersetzen und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen. Somit wollen wir mithilfe der Kreislaufwirtschaft und unserer Klimaziele den Umweltfußabdruck unseres Produktportfolios reduzieren und klimaneutral gestalten. Diese Vorgehensweise wird kontinuierlich mittels Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), also unter Berücksichtigung von Auswirkungen und Beiträgen entlang des gesamten Lebenszyklus, überprüft. Covestro forscht derzeit in mehr als 20 Projekten an Recyclingverfahren für eigene Produkte und Materialien. Von besonderer Bedeutung sind für Covestro dabei Verfahren, mit denen Materialien chemisch oder enzymatisch wieder in ihre Moleküle umgewandelt werden können. Die so gewonnenen Sekundärrohstoffe haben eine vergleichbare Qualität und vergleichbare Eigenschaften wie herkömmlich hergestellte Rohstoffe und können daher erneut zur Herstellung von Produkten und Materialien eingesetzt werden. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Mittels der Kennzeichnung spezifischer Lösungen durch das Label "Circular Intelligence" (CQ) legen wir die Basis für ein klar erkennbares zirkuläres Portfolio für die Marktgestaltung für zirkuläre Produkte. Als einen wichtigen Hebel dafür beobachten wir die sich stetig weiterentwickelnde Regulatorik, die zu einem höheren Mindestrezyklatanteil in diversen Kunststoffanwendungen führt und unsere Kreislaufstrategie mit beeinflussen wird. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Das CQ-Konzept bietet das Potenzial für eine umfassende Implementierung im gesamten Produktportfolio von Covestro. Dies würde es ermöglichen, alle Kernprodukte unter dem CQ-Label anzubieten. Gegenwärtig findet das Konzept in ausgewählten MDI- und Polycarbonat-Produkten Einsatz. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/circular-economy/circular-intelligence In F&E-Projekten wie auch Kooperationen arbeiten wir eng mit Recyclingunternehmen zur Rohstoffgenerierung zusammen, um den Rezyklatmarkt und die entsprechende Rohstoffverfügbarkeit zu entwickeln, und integrieren Erfahrungen aus diesem Marktumfeld in Kundenprojekten in das Produktdesign und entsprechende Guidelines im "Design for Recycling". → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Strategische Partnerschaften und Kooperationen" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/circular-economy/innovative-recycling/innovators-for-recycling Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen Gefährliche und nichtgefährliche Abfälle sind im Wesentlichen auf den Materialeinsatz in unserer Produktion zurückzuführen. Wo möglich, versuchen wir unsere Auswirkungen auf Umwelt und die Gesellschaft möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund und auch aus ökonomischen Überlegungen heraus versuchen wir unsere Produktionsverfahren mit Blick auf den Materialeinsatz weltweit möglichst effizient zu gestalten. Wir betrachten und bewerten unsere Herstellungsprozesse fortlaufend, um Materialverbrauch und Entsorgungsmengen so weit wie möglich zu reduzieren und Materialien, wenn möglich, intern wiederzuverwerten. Sofern Abfälle nicht vermieden, wiederverwertet oder ökonomisch sinnvoll recycelt werden können, legen wir im Abfallmanagement Wert auf sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren. Daneben kann es auch vorkommen, dass wir aufgrund der lokalen Bestimmungen dazu verpflichtet sind, Abfälle zu deponieren. Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen können die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen. Diese und weitere Regeln für den Umgang mit Abfällen werden im Rahmen des integrierten Managementsystems von Covestro behandelt und unterliegen damit konzernweiten Mindestanforderungen, die auch über lokale Bestimmungen hinausgehen können. → Für weitere Informationen zum integrierten Managementsystem siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Im Rahmen der Covestro-internen Initiative "Waste to Value" möchten wir mehr Transparenz über unsere Abfallströme erlangen und die Sammlung und den Austausch von Ideen zur verbesserten Nutzung unserer Abfallströme erleichtern. Die aus der Initiative gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung von Verwertungs- und Entsorgungsoptionen helfen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfall sicherzustellen. Ziele Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen lässt sich insbesondere daran messen, in welchem Maße es uns in der Produktion gelingt, Kohlenstoffquellen auf fossiler Basis durch alternative Rohstoffe zu ersetzen sowie anorganische Verbindungen auf erneuerbarer Basis herzustellen und jeweils im Kreislauf zu führen. Damit hängt auch der Absatz von als zirkulär qualifizierbaren Lösungen am Markt zusammen. Entsprechend arbeiten wir daran, geeignete Ziele für Covestro zu entwickeln, die die Performance in allen für die Kreislaufwirtschaft wesentlichen Bereichen steigern und langfristig zu einer absoluten Reduktion des Primärrohstoffeinsatzes führen. Covestro beabsichtigt seine Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus zahlen auch die im Bereich Klimaschutz gesetzten Ziele mittelbar auf die Kreislaufwirtschaft ein, indem bspw. auf den Einkauf alternativer Rohstoffe gesetzt wird, um auch die Scope-3-Emissionen zu senken. Kennzahlen Ressourcenzuflüsse Weitere Informationen zu der Beschaffung von Rohstoffen befinden sich im Kapitel Einkauf. Covestro treibt den Einkauf alternativer Rohstoffe voran. In dem Berichtsjahr wurden die Ressourcenzuflüsse analysiert, die als alternative Produktionsrohstoffe im Sinne der ESRS Verwendung finden. Hierzu werden die Ressourcenzuflüsse in unserem ERP-System verwaltet. Dieses ermöglicht mithilfe eines produktlebenszyklusbezogenen Systems die Erfassung und Analyse. Hierbei werden massebasierte Ströme erfasst. Technische Güter und Services sind nicht wesentlich und finden keine Berücksichtigung. Es werden die nachfolgenden zwei Kategorien "biologische Materialien" und "wiederverwendbare und recycelte Materialien" verwendet. Ressourcenzuflüsse scrollen in Tonnen 2024 in % Gesamtgewicht der verwendeten Produkte 9.947.341 davon biologische Materialien 30.979 0,3 davon wiederverwendbare und recycelte Materialien 6.975 0,1 Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) Covestro hat im Berichtsjahr seine Produkte hinsichtlich der Rezyklierbarkeit analysiert. Wir verfolgen mit dem Fokus auf mechanische Rezyklierbarkeit einen konservativen Ansatz. Als theoretisch mechanisch recycelbar gelten Produkte, die eingeschmolzen und repelletiert oder an den Verkaufsstellen von Covestro wieder in die Produktion integriert werden könnten. Auf die gesamten Ressourcenabflüsse bezogen, belief sich der Anteil des recyclebaren Produktportfolios auf 15,0%. Betrachtet man das Kerngeschäft, betrug der Anteil mechanisch recyclebarer Produkte 28,4 % des Produktportfolios, das dem Kerngeschäft zuzuordnen ist. → Für weitere Informationen zum Kerngeschäft siehe "Unternehmensprofil - Geschäftsmodell" Wir erfassen unsere Abfallkennzahlen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Bei den Abfallmengen handelt es sich in der Regel um gemessene Daten. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, Durchschnittswerte oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Da die Daten erstmals nach den neuen Vorgaben der ESRS erhoben wurden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. In nahezu allen Ländern unterliegen Abfallmengen und -ströme zudem einer gesetzlich geforderten lückenlosen Nachweispflicht, die an den Standorten entsprechend befolgt wird. So existieren z. B. in Deutschland Abfallbegleitverfahren zwischen Abfallerzeuger und -entsorger, die eine durchgängige Rückverfolgbarkeit der Abfallwege ermöglichen. Wir streben weiterhin an, die Abfallmengen an unseren weltweiten Standorten vergleichbar zu halten; dies ist jedoch aufgrund der lokalen Gesetzgebung nicht immer möglich. Insbesondere die Bestimmung sowie die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegen den lokal geltenden Definitionen und Vorschriften. Es ist uns derzeit nicht möglich, alle Abfallmengen nach EU-Gesetzgebung zu erfassen. Derzeit entfallen etwa 40 % der Gesamtabfallmenge auf Standorte innerhalb der EU, von denen 64 % als gefährliche Abfälle nach EU-Gesetzgebung eingestuft wurden. Für die Nicht-EU-Standorte haben wir den Anteil der gefährlichen Abfälle auf 72 % der außereuropäischen Gesamtabfallmenge geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die Definitionen der lokalen Gesetzgebung, die wir hinsichtlich wesentlicher Unterschiede zur EU-Gesetzgebung analysiert und daraus keine notwendigen Anpassungen abgeleitet haben. Im Wesentlichen fallen Abfälle bei Covestro in der Produktion an, z. B. TDI- oder BPA-Rückstände. Daneben fallen bei Covestro aber auch Abfälle aus Abriss- und Baumaßnahmen an. Die Abfallmenge kann von Jahr zu Jahr stark schwanken. Da wir auch Abwasseraufbereitungsanlagen betreiben, fallen hier auch entsprechende Abfälle an. Insgesamt zeigt sich eine sehr diverse Zusammensetzung an Abfallmaterialien. Die Menge der gefährlichen Abfälle lag im Berichtsjahr bei 177 kt. Insgesamt wurden 74 kt Abfall keinem Recyclingverfahren zugeführt; dies entspricht einem prozentualen Anteil nicht recycelter Abfälle von 29 %. Abfall nach Entsorgungsart scrollen 2024 in kt Gesamtmenge des Abfallaufkommens 259 Gesamtmenge der verwerteten Abfälle 207 Vorbereitung zur Wiederverwendung 12 gefährliche Abfälle 1 nichtgefährliche Abfälle 11 Recycling 185 gefährliche Abfälle 140 nichtgefährliche Abfälle 45 Sonstige Verwertungsverfahren 10 gefährliche Abfälle 4 nichtgefährliche Abfälle 6 Gesamtmenge der beseitigten Abfälle 52 Verbrennung 22 gefährliche Abfälle 18 nichtgefährliche Abfälle 4 Deponierung 17 gefährliche Abfälle 6 nicht gefährliche Abfälle 11 Sonstige Arten der Beseitigung 13 gefährliche Abfälle 8 nichtgefährliche Abfälle 5 Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Nachhaltige Lösungen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Nachhaltige Lösungen" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Konzepte Maßnahmen Ziele Nachhaltige Lösungen Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die ökologische Nachhaltigkeit, z. B. auf den Klimawandel, bei, da der kontinuierliche Fokus auf die Entwicklung von Anwendungen mit Nachhaltigkeitsbeiträgen (z. B. Isolierung im Bauwesen, Leichtbaulösungen in der Automobilindustrie, Windenergie und wasserbasierte Lacke und Klebstoffe) umweltfreundliche Innovationen fördert. Betroffene Interessenträger sind Kunden, Endverbraucher, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 R&D Sustainability Assessment Policy R&D Sustainability Assessment Policy Weiterentwicklung unseres nachhaltigen F&E-basierten Innovationspotfolios 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Ein nachhaltiges Produktportfolio nimmt für uns bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future" eine Schlüsselfunktion ein. Der weitere Ausbau eines solchen Portfolios wird von unserem forschungs- und entwicklungsbasierten Innovationsportfolio unterstützt. Es werden insbesondere Produktinnovationen gefördert, die einen Beitrag zu den SDGs leisten und eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung unserer Ziele hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de Gleichzeitig haben wir unsere Portfolio-Sustainability-Assessment-(PSA-)Methode weiterentwickelt, um auch die Nachhaltigkeit unserer bestehenden Produkte, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, zu bewerten und unser Produktportfolio künftig noch stärker dahingehend auszurichten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen. Wir berichten zudem, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" Anhand der Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios (Portfolio Sustainability Assessment, PSA) - basierend auf der Methodik des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) - baut Covestro ein zukunftssicheres und nachhaltiges Produktportfolio auf. Dazu werden Entwicklungen im regulatorischen Umfeld und im Marktumfeld mithilfe des PSA frühzeitig identifiziert und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Die Ergebnisse des PSA sollen in Entscheidungen bezüglich des Produktportfolios sowie in Bezug auf die Unternehmenssteuerung integriert werden. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurde die Methode im Berichtsjahr finalisiert, intern pilotiert und zusätzlich von einem externen Experten überprüft. Es ist geplant, die PSA-Methode in einem stufenweisen Prozess zu implementieren. Die Roadmap dazu ist in Entwicklung, mit klarem Fokus auf die Digitalisierung. Um die Entwicklung unseres zirkulären Produktportfolios voranzutreiben, wollen wir langfristig alle Produkte in einer klimaneutralen und dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgenden Version anbieten. Unsere "Circular Intelligence"-(CQ-)Lösungen setzen auf alternative Rohstoffe und Energiequellen sowie auf chemisches Recycling und bestehen aktuell zu mindestens 25 % aus alternativen oder recycelten Rohstoffen. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass unsere Produkte nur dann nachhaltig sein können, wenn der Umgang mit ihnen für Mensch und Umwelt sicher ist. Entsprechend berücksichtigt auch unser Produktportfolio die Anforderungen an die Produktverantwortung. Unsere Aktivitäten in dem Bereich sind Teil des integrierten Managementsystems für HSEQ, um zu gewährleisten, dass unsere Vorgaben und Standards erfüllt werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung" Während die Geschäftseinheiten ihre Produktportfolios im Berichtsjahr selbstständig steuerten, befasste sich der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) u. a. mit den Fortschritten bei der Überarbeitung der Methode zur Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)" Konzepte und Maßnahmen Bei Covestro streben wir danach, Antworten auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, zunehmende Urbanisierung und Mobilität sowie das Bevölkerungswachstum zu finden. Wir sind bestrebt, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu integrieren, indem wir unsere Bewertungsprozesse für das F&E-Projektportfolio an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) ausrichten. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, frühzeitig auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren, zu untersuchen und zu testen. So tragen wir durch die Ergebnisse der F&E zum Erreichen der SDGs bei. Für die Steuerung des F&E-Projektportfolios hin zu einem positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit hat Covestro die R&D Sustainability Assessment Policy definiert. Diese F&E-Bewertung im Hinblick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele ist ein globaler Prozess. Betroffene Interessenträger in dem Prozess sind Arbeitnehmer, dabei insbesondere Innovationsprojektmanager und entsprechende Lenkungsausschüsse. Darüber hinaus halten wir uns an das "drei P"-Prinzip - People, Planet und Profit - und stellen sicher, dass F&E- Entscheidungen mindestens zwei dieser Aspekte unterstützen, ohne einen davon zu schädigen, während wir bestrebt sind, den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Wert zu maximieren. Die Covestro-Richtlinie für nachhaltige Lösungen umfasst Produkt- und Anwendungs-, Prozess- und Technologieinnovationsprojekte, die einen positiven Umwelteinfluss in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sicherstellen, indem sie sich auf die Entwicklung von Anwendungen konzentrieren, die zur Nachhaltigkeit beitragen - zum Beispiel die Entwicklung einer Aufpralldämpferstruktur aus einem thermoplastischen Material für die E-Mobilität, insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge, um die Batterie im Falle eines Unfalls zu schützen und somit zur Verkehrssicherheit beizutragen. Ein wesentlicher Pfeiler nachhaltiger Lösungen ist für Covestro, die Recyclingfähigkeit unseres Produktportfolios sicherzustellen. Hierzu forscht Covestro in derzeit mehr als 20 R&D Projekten an spezifischen Recyclinglösungen für unsere Produkte, insbesondere im Bereich des chemischen Recyclings. Der Leiter der Konzerninnovation und Nachhaltigkeit, der direkt dem Vorstand unterstellt ist, trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen und dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB). Bei der Bewertung unserer Projekte ziehen wir nur solche Projekte für die Bemessung unseres Ziels in Betracht, die einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Um diesen zusätzlichen Beitrag zu messen, ist die R&D Sustainability Assessment Policy innerhalb des bestehenden Innovationsprozesses implementiert, die den Beitrag der Projekte überprüft. Im Rahmen dieses Prozesses wird jedes F&E-Projekt basierend auf internen Fachinterviews bewertet. Anhand von konkreten Fragen werden die Auswirkungen eines Projekts und seiner Ergebnisse auf alle 17 SDGs beurteilt. Es werden nur die Projekte berücksichtigt, die aus der Perspektive der SDG-Auswirkungen deutlich besser als das Referenzsystem bewertet werden. Das Referenzsystem muss eine etablierte Technologie sein, definiert als eine Technologie mit einer Marktdurchdringung von mehr als 5 %. Wenn die beabsichtigte Lösung aus der Perspektive der SDG-Auswirkungen deutlich besser ist als das Referenzsystem, wird die Auswirkung als "positive drive" bewertet. Bei der Bewertung handelt es sich um kontinuierlich durchgeführte Maßnahmen. Ziele Im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitszielen streben wir die stetige Weiterentwicklung unseres nachhaltigen F&E-basierten Innovationsportfolios an. Konkret sollen bis Ende 2025 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beitragen. Die Bewertung ist für unter die R&D Sustainability Assessment Policy fallenden Projekte verpflichtend, es gibt weder eine Änderung in der Bewertung noch in der Kennzahl. Dies ist eine qualitative Bewertung, bei denen Daten zum Endprodukt oder zu den Technologien in der frühen Phase des Stage-Gate-Prozesses noch nicht für einen schlüssigen wissenschaftlichen Nachweis verfügbar sind. Das Ziel wird jährlich überprüft, basierend auf den tatsächlichen Projektkosten und dem Ergebnis der Bewertung des Projekts. Das Ziel ist ein globales Ziel und umfasst Produkt- und Anwendungs-, Prozess- sowie Technologieinnovationsprojekte. Die Zielsetzung für die Kennzahl wurde vom Vorstand festgelegt. Bei der Zielsetzung lag der Schwerpunkt auf internen Stakeholdern. Externe Interessengruppen wurden dabei nicht miteinbezogen. Da es sich um ein zukunftsgerichtetes Ziel handelt, haben wir kein Basisjahr für den Vergleich festgelegt. Darüber hinaus basiert der Beitrag auf der qualitativen Bewertung und den Projektkosten. Kennzahlen Im Berichtsjahr verzeichneten wir eine Verbesserung der Kennzahl auf 54 % (Vorjahr: 52 %). Dies entspricht 45.3 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €) Projektkosten für Forschung und Entwicklung, die in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beitragen. Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Instrument der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung des "Europäischen Green Deal" sowie des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" mit dem Ziel, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu verwirklichen. Dabei soll die EU-Taxonomie helfen, Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten bei der Erfüllung vorgegebener Bewertungskritierien als ökologisch nachhaltig einstuft. Dabei gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig ("eligibility"), wenn sie sich einer in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivität zuordnen lässt und potenziell zur Verwirklichung eines der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann: scrollen ― Klimaschutz ("Climate Change Mitigation"/ CCM) ― Anpassung an den Klimawandel ("Climate Change Adaptation"/ CCA) ― Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ("Water and Marine Resources"/ WTR) ― Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ("Circular Economy"/ CE) ― Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ("Pollution Prevention and Control"/ PPC) ― Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme ("Biodiversity and Ecosystems"/ BIO) Des Weiteren kann eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie als taxonomiekonform ("aligned") eingestuft werden, sofern sie weitere Anforderungen kumulativ erfüllt: scrollen ― Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel ("Substantial Contribution"), ― Einhaltung der technichen Bewertungskritieren zur Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen eines oder mehrerer der Umweltziele ("Do no significant harm", DNSH), ― Einhaltung der sozialen Mindestschutzvorschriften ("Minimum safeguards"). Seit Inkrafttreten der Verordnung sowie der ergänzenden delegierten Rechtsakte weisen wir den Anteil unserer taxonomiefähigen konzernweiten Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für die Ziele "Klimaschutz" sowie"Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" aus. Leider wird weiterhin ein großer Teil unseres Portfolios und unserer Wirtschaftsaktivitäten nicht von der EU-Taxonomie erfasst und kann folglich nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Daher können wir nur einen geringen Anteil unseres Geschäfts im Rahmen der EU-Taxonomie ausweisen. Einzelne Aktivitäten, die einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz leisten, können wir somit leider nicht unter der EU-Taxonomie berichten wie bspw. unser Bioanilin. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Für die Ableitung der finanziellen Kennzahlen haben wir unser Portfolio sowie unsere Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die unter die Umweltziele "Klimaschutz" sowie "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" fallen. Für unser Kerngeschäft konnten wir folgende Wirtschaftsaktivitäten auf Konzernebene unter dem Umweltziel "Klimaschutz" als taxonomiefähig identifizieren: scrollen ― Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" ― Aktivität 3.13 "Herstellung von Chlor" ― Aktivität 3.14 "Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien" ― Aktivität 3.16 "Herstellung von Salpetersäure" ― Aktivität 3.17 "Herstellung von Kunststoffen in Primärformen" * Zudem konnten wir Aktivitäten außerhalb unseres Kerngeschäfts als taxonomiefähig unter den folgenden Umweltzielen identifizieren: Klimaschutz scrollen ― Aktivität 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" ― Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" ― Aktivität 6.2 "Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" ― Aktivität 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" ― Aktivität 6.8 "Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt" ― Aktivität 6.10 "Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten" ― Aktivität 7.1 "Neubau" ― Aktivität 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude" ― Aktivität 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" * Covestro folgt einem engen Verständnis von Kunststoffen: Wenn Polymere wie Polyester, Polyether und Polyole eine chemische Reaktion benötigen, um zu einem Kunststoff zu werden, und zuerst eine chemische Reaktion mit einer reaktiven Gruppe benötigen, sind diese nicht taxonomiefähig. Prepolymere und Oligomere sind aus demselben Grund ebenfalls nicht taxonomiefähig. Im Berichtsjahr wurden die Aktivitäten 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" und 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude" unter dem Ziel "Klimaschutz" zusätzlich als taxonomiefähig identifiziert. ** Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft scrollen ― Aktivität 3.1 "Neubau" ― Aktivität 3.3 "Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken" ― Aktivität 3.4 "Wartung von Straßen und Autobahnen" Im Berichtsjahr 2024 konnte die Aktivität 4.1 "Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen" nicht erneut als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Die Wirtschaftstätigkeit 3.1 "Neubau" ist potenziell auch für das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" taxonomiefähig. Neubauprojekte wurden unter Einbeziehung der technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) geprüft und dem Umweltziel "Klimaschutz" zugeordnet. Grundlegend weist Covestro keine taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" aus. Dies hat zwei Gründe: Einerseits sollen Doppelzählungen mit den bereits unter dem Umweltziel "Klimaschutz" identifizierten Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden. Andererseits zielt unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten primär auf den Schutz des Klimas ab. Im Zusammenhang mit den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" wurden die zugehörigen Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Ausübung bei Covestro von Fachleuten bewertet. Es ergaben sich für 2024 keine Ergänzungs- bzw. Erweiterungsnotwendigkeiten. ** Aufgrund von organisatorischen Rahmenbedinungen konnten beide Aktivitäten erst im Geschäftsjahr 2024 als taxonomiefähig identifziert werden. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Für das Geschäftsjahr 2024 waren die TSC für alle sechs vorgenannten Umweltziele in Kraft. Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen. Folglich könnten die identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Ziel "Klimaschutz" sowie "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" als taxonomiekonform eingestuft werden, sofern sie die aufgelisteten Anforderungen zur Erreichung von Taxonomiekonformität kummulativ erfüllen können. Dies wurde entsprechend geprüft. Wesentlicher Beitrag ("Substantial Contribution") Im Jahr 2024 haben wir erneut überprüft, ob wir einen wesentlichen Beitrag zu den genannten Umweltzielen leisten können. Bspw. leisten wir weiterhin mit der Witschaftsaktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" an einzelnen Standorten potenziell einen geringen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz". Jedoch können wir die hohen Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag aktuell nicht erfüllen. Gründe hierfür sind z. B., dass die von der EU-Taxonomie herangezogenen Benchmarks von Produktionsanlagen überschritten werden oder Nachweise über die Lieferkette nicht erbracht werden können. Keine wesentliche Beeinträchtigung ("Do No Significant Harm", DNSH) Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" wurde für die Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" unter Verwendung der Konzentrationspfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene für das Berichtsjahr 2022 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" wurde ebenfalls für das Berichtsjahr 2022 eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für die nachfolgenden Berichtsjahre ist dies nicht erneut gesondert erfolgt. Gleichzeitig wurde im Jahr 2022 die Einhaltung der Emissionswerte im Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, an denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten. Abschließend wurde - auch zuletzt im Jahr 2022 - auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" vorliegt. Da für das Berichtsjahr 2024 weiterhin kein entsprechender Nachweis des wesentlichen Beitrags erbracht werden konnte, wurde die hier beschriebene DNSH-Betrachtung aus dem Jahr 2022 für das aktuelle Berichtsjahr nicht erneut durchgeführt. Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Weil z. B. die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" nicht in vollem Umfang erfüllt werden können und somit eine Taxonomiekonformität für diese Aktivität nicht gegeben ist, fand in diesem Jahr keine zusätzliche Prüfung der Unterpunkte zur Anlage C des Annex 1 statt. Mindestschutz ("Minimum Safeguards") Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken zum Mindestschutz sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Im Berichtsjahr erfolgte keine spezifische Überprüfung der Mindestschutzanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie. Die Anforderungen an den Mindestschutz entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro. Dieses Selbstverständnis stützt sich auf bestehende Selbstverpflichtungen, unseren Verhaltenskodex für Lieferanten sowie diverse konzernweite Regelungen und ist ein integraler Bestandteil unseres täglichen Handelns. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, internationaler Standards sowie interner Richtlinien sicherzustellen, haben wir klare Prozesse und Kontrollen implementiert. Dazu gehören u. a. unser Compliance-Managementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das integrierte Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität. Ergebnis der Konformitätsprüfung Wir haben im Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit den Umweltzielen "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" und den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert. Da wir ausschließlich Taxonomiefähigkeit nachweisen können, liegt der Fokus bei der Ermittlung der Kennzahlen entsprechend auf der Taxonomiefähigkeit und nicht auf der Konformität. Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung erfolgen gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und (sofern ausweisbar) -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch etablierte Prozesse. Dabei werden die Kennzahlen vorrangig über eine direkte Zuordnung von Stammdaten zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Im Fall der Investitions- und Betriebsausgaben ist das aufgrund der Komplexität der Werteflüsse nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt eine Schlüsselung der taxonomiefähigen Anteile auf Basis der je Wirtschaftstätigkeit ermittelten taxonomiefähigen Umsatzerlöse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem" Umsatzerlöse Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" sowie Aktivität 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden analog ermittelt. → Für weitere Informationen siehe "Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern" Investitionsausgaben Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und / oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf die Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, wie im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen (Nenner). Grundsätzlich ist davon der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Die Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" und Aktivität 4.9. "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden analog ermittelt. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Der Rückgang der taxonomiefähigen Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich zum einen aus insgesamt geringeren Investitionsausgaben des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr und zum anderen erfüllten weniger Einzelprojekte die Kriterien für taxonomiefähige Investitionsausgaben. Betriebsausgaben Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Allgemein ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Die ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" und Aktivität 4.9. "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden entsprechend ermittelt. Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen Die Taxonomie-Verordnung stuft u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet. Covestro leistet einen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, der nicht von der EU-Taxonomie direkt erfasst wird. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" sowie unsere Nachhaltigkeitsziele - mit Fokus u. a. auf Klimaneutralität - ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "Konzernnachhaltigkeitsbericht" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter Umsatz Umsatzanteil im Jahr 2024 in Mio. € in % A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in Mio. € in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 20 0,1 Herstellung von Chlor CCM 3.13 99 0,7 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 263 1,9 Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 2 <0,1 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 5.134 36,2 Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 CCM 4.9 2 <0,1 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 4 <0,1 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 5.524 39,0 Gesamt (A.1 + A.2) 5.524 39,0 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 8.655 61,0 Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 8.655 61,0 Gesamt (A+B) 14.179 100,0 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J; N; N / EL 1 J / N N / EL 1 J / N N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen EL N / EL N / EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 39,0 - - Gesamt (A.1 + A.2) 39,0 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N N / EL 1 J / N N / EL 1 J / N N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - - - Gesamt (A.1 + A.2) - - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomiekonformer Umsatzanteil (A.1.) oder taxonomiefähiger Umsatzanteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" J / N in % E 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,1 Herstellung von Chlor 0,5 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 1,5 Herstellung von Salpetersäure 0,1 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 35,3 Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 < 0,1 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen < 0,1 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 37,6 Gesamt (A.1 + A.2) 37,6 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") 3 Die Aktivität wurde im Vorjahr noch nicht als taxonomiefähig ausgewiesen. Zu Vergleichszwecken wurde der taxonomiefähige Umsatzanteil für das Vorjahr nachträglich ermittelt. CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx CapEx-Anteil im Jahr 2024 in Mio. € in % A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in Mio. € in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 2 0,3 Herstellung von Chlor CCM 3.13 45 4,8 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 10 1,1 Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 13 1,4 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 146 15,8 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 - - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 <1 <0,1 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 22 2,4 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 5 0,6 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt CCM 6.8 4 0,4 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten CCM 6.10 <1 <0,1 Neubau CCM 7.1 16 1,7 Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 2 0.2 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 4 0,4 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 3 0,3 Wartung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 1 0,1 Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CE 4.1 - - CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 273 29,5 Gesamt (A.1 + A.2) 273 29,5 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen EL N / EL N / EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr EL N / EL N / EL Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten EL N / EL N / EL Neubau EL N / EL N / EL Renovierung bestehender Gebäude EL N / EL N / EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken N / EL N / EL N / EL Wartung von Straßen und Autobahnen N / EL N / EL N / EL Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen N / EL N / EL N / EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 29,1 - - Gesamt (A.1 + A.2) 29,1 - - scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N / EL N / EL N / EL Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten N / EL N / EL N / EL Neubau N / EL N / EL N / EL Renovierung bestehender Gebäude N / EL N / EL N / EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N / EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken EL N / EL N / EL Wartung von Straßen und Autobahnen EL N / EL N / EL Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen EL N / EL N / EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 0,4 - - Gesamt (A.1 + A.2) 0,4 - - scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz J / N J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformer CapEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger CapExAnteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" in % E2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,1 Herstellung von Chlor 3,7 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 1,0 Herstellung von Salpetersäure 1,4 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 18,4 Übertragung und Verteilung von Elektrizität - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 0.8 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 3,0 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 0,5 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten 0,2 Neubau 0,9 Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 2,8 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen < 0,1 Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen < 0,1 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 33,2 Gesamt (A.1 + A.2) 33,2 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx in Mio. € CapEx-Anteil im Jahr 2024 in % B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 655 70,5 CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 655 70,5 Gesamt (A+B) 928 100,0 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes OpEx OpEx-Anteil im Jahr 2024 in Mio. € in % A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in Mio. € in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 3 0,2 Herstellung von Chlor CCM 3.13 55 3,9 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 11 0,8 Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 7 0,5 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 346 24,8 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 - - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 2 0,1 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 1 <0,1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 425 30,3 Gesamt (A.1 + A.2) 425 30,3 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 970 69,7 OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 970 69,7 Gesamt (A+B) 1.395 100,0 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken N / EL N / EL N / EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 30,3 - - Gesamt (A.1 + A.2) 30,3 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken EL N / EL N / EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) <0,1 - - Gesamt (A.1 + A.2) <0,1 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomiekonformer OpEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger OpEx-Anteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" J / N in % E2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,3 Herstellung von Chlor 3,7 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 0,8 Herstellung von Salpetersäure 0,8 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 24,7 Übertragung und Verteilung von Elektrizität - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen < 0,1 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken 0,1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 30,4 Gesamt (A.1 + A.2) 30,4 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") Gemäß Anhang V der delegierten Verordnung 2023/2486 vom 27. Juni 2023 wurden die Angabepflichten für die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx erweitert. Nicht-Finanzunternehmen sind nun zusätzlich verpflichtet, den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel zu berichten. Tätigkeiten, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, sind dabei für jedes Umweltziel zu berichten. Die entsprechenden Angaben finden sich in den nachfolgenden Tabellen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 39,0 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - - Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 39,0 CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 29,1 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - 0,4 Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 29,5 OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 30,3 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - <0,1 Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 30,3 In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-KälteKopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" identifiziert. Covestro hat hier - nach Abschluss der Konformitätsprüfung - ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten. Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 1 scrollen Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Ergebnis 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein scrollen Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Ergebnis 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 1 Die im Meldebogen 1 dargestellten Tätigkeiten beziehen sich nach unserem Verständnis auf die im Complementary Delegated Act definierten Aktivitäten. Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 <0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.520 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.524 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 0 0,0 8 0 0,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 <0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.520 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.524 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 <1 <0,1 6 - - 7 273 100,0 8 273 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 273 100,0 8 273 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 423 99,9 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 425 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 0 0,0 8 0 0,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 423 99,9 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 425 100,0 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Umsatz Betrag in Mio. € Anteil in % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 scrollen Zeile CapEx Betrag in Mio. € Anteil in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 655 100,0 8 655 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten OpEx Betrag in Mio. € Anteil in % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 970 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 970 100,0 Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Arbeitskräfte des Unternehmens" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Covestro verursacht eine potenzielle negative Auswirkung im eigenen Betrieb, wenn die Verletzung ausreichender Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben kann (insbesondere in den Bereichen Anlagen- und Prozesssicherheit, Transportsicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz). Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M, L 2 Auswirkung (potenziell negativ) Gesundheitliche Auswirkungen durch den Umgang mit gefährlichen Substanzen oder durch Vorfälle im eigenen Betrieb oder Verkehr sind sehr schwer umzukehren. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, die eigenen Arbeitskräfte und die Umwelt (einige Substanzen/ Prozesse haben ein größeres Potenzial, negative Auswirkungen zu haben als andere). K, M 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten ereignen sich Unfälle und Ereignisse, die negative Auswirkungen auf eigene Arbeitskräfte (Gesundheit und Sicherheit) sowie Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt haben. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M 2 Risiko Sowohl die Arbeit in den Produktionsstätten als auch die Arbeit im Büro kann zu Verletzungen und Fehlzeiten von eigenen Arbeitskräften führen, wodurch die Personalkosten steigen. M, L 2 Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro erzielt eine tatsächliche positive Wirkung in den eigenen Betrieben durch ein umfassendes Paket, das eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld umfasst, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer positiv zu beeinflussen, engagierte und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu motivieren, Spitzenleistungen zu erbringen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M 2 Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Im Falle einer nicht diversen Belegschaft und ungleicher Behandlung, die das Engagement der Belegschaft, die allgemeine Zufriedenheit und möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen, trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Arbeitnehmer bei. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. K, M 2 Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Covestro verursacht potenzielle negative Auswirkungen, wenn es kein Vergütungssystem unterhält oder bestehende Systeme nicht auf Lohngleichheit abzielen, es keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Beseitigung von Lohnungleichheit, keine Analyse des geschlechts- spezifischen Lohngefälles oder es keine Untersuchungen oder Begründung von Fällen gibt, bei denen sich Arbeitnehmer unfair behandelt fühlen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. K, M, L 2 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Mütter und Kinder haben ein Anrecht auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkung auf die Rechte von Kindern verbunden, wenn es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf Kinderarbeit zurückgreift (d. h. Personen für sich arbeiten lässt, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Betroffene Interessenträger sind (potenziell minderjährige) Arbeitnehmer. K, M, L 2 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte würden entstehen, wenn Covestro Zwangsarbeit im eigenen Betrieb einsetzen würde, zum Beispiel durch nicht freiwillige Mehrarbeit, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitnehmer, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und die eigenen Arbeitskräfte. K, M, L 2 scrollen Art Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Risiko Geschäftsentwicklung, Ertragslage, Finanzlage, Zahlungsströme HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Konzernrichtlinie "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" Umfassendes und transparentes Vergütungspaket Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Richtlinie "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" und lokale Adaptionen Web-based Training; Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsgremien Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Konzernrichtlinie "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" Gehaltsvergleichsstudien, Umfassendes und transparentes Vergütungspaket Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Firmeninterne Strukturen (Bsp. Human Rights Office), Rollen und übergreifender Managementansatz Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Firmeninterne Strukturen (Bsp. Human Rights Office), Rollen und übergreifender Managementansatz scrollen Art Beschreibung Ziele Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Covestro verursacht eine potenzielle negative Auswirkung im eigenen Betrieb, wenn die Verletzung ausreichender Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben kann (insbesondere in den Bereichen Anlagen- und Prozesssicherheit, Transportsicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz). Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Auswirkung (potenziell negativ) Gesundheitliche Auswirkungen durch den Umgang mit gefährlichen Substanzen oder durch Vorfälle im eigenen Betrieb oder Verkehr sind sehr schwer umzukehren. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, die eigenen Arbeitskräfte und die Umwelt (einige Substanzen/ Prozesse haben ein größeres Potenzial, negative Auswirkungen zu haben als andere). Auswirkung (tatsächlich negativ) Im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten ereignen sich Unfälle und Ereignisse, die negative Auswirkungen auf eigene Arbeitskräfte (Gesundheit und Sicherheit) sowie Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt haben. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Risiko Sowohl die Arbeit in den Produktionsstätten als auch die Arbeit im Büro kann zu Verletzungen und Fehlzeiten von eigenen Arbeitskräften führen, wodurch die Personalkosten steigen. Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro erzielt eine tatsächliche positive Wirkung in den eigenen Betrieben durch ein umfassendes Paket, das eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld umfasst, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer positiv zu beeinflussen, engagierte und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu motivieren, Spitzenleistungen zu erbringen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Im Falle einer nicht diversen Belegschaft und ungleicher Behandlung, die das Engagement der Belegschaft, die allgemeine Zufriedenheit und möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen, trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Arbeitnehmer bei. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. Ziele für die Frauenanteile in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Covestro verursacht potenzielle negative Auswirkungen, wenn es kein Vergütungssystem unterhält oder bestehende Systeme nicht auf Lohngleichheit abzielen, es keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Beseitigung von Lohnungleichheit, keine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles oder es keine Untersuchungen oder Begründung von Fällen gibt, bei denen sich Arbeitnehmer unfair behandelt fühlen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Mütter und Kinder haben ein Anrecht auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkung auf die Rechte von Kindern verbunden, wenn es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf Kinderarbeit zurückgreift (d. h. Personen für sich arbeiten lässt, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Betroffene Interessenträger sind (potenziell minderjährige) Arbeitnehmer. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte würden entstehen, wenn Covestro Zwangsarbeit im eigenen Betrieb einsetzen würde, zum Beispiel durch nicht freiwillige Mehrarbeit, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitnehmer, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und die eigenen Arbeitskräfte. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Die strategische Ausrichtung von Covestro auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft hat positive Auswirkungen auf seine Arbeitnehmer. Covestro-Produkte, die zur Nachhaltigkeitsstrategie passen, werden im Markt von unseren Kunden zunehmend gewürdigt und können dadurch zu Wettbewerbsvorteilen für Covestro führen. Wettbewerbsvorteile sichern Arbeitsplätze und bergen das Potenzial, zukünftig neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir sehen somit derzeit keine relevanten negativen Auswirkungen aufgrund der strategischen Ausrichtung von Covestro zur Erreichung von Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft. Um die Arbeitnehmer für die schrittweise Entwicklung Richtung Nachhaltigkeit vorzubereiten, wurden im Rahmen der globalen Weiterbildungsinitiative "Expedition C" auch zahlreiche Formate und Angebote zum Thema Nachhaltigkeit gemacht. Dieses Lernangebot bereitet die Arbeitnehmer auch zu diesem wichtigen Thema auf die Transformation vor und befähigt sie, im Prozess aktiv dabei zu sein, da internes Experten-Wissen vermittelt und der Dialog dazu gefördert wird. Die Entwicklung der Personalstrategie ist ein iterativer Prozess, in den auch die Erkenntnisse aus dem Austausch mit Arbeitnehmervertretern und Ergebnisse aus Mitarbeitendenumfragen einfließen. Die Nachverfolgung des Status der Umsetzung der Ziele und Ambitionen im Rahmen der Personalstrategie findet auf verschiedenen Ebenen statt, u. a. mit den Arbeitnehmervertretern im Rahmen der üblichen Unterrichtungs- und Beteiligungsprozesse. In Deutschland erfolgt dies bspw. über die örtlichen und überörtlichen Mitbestimmungsgremien (z. B. örtliche Betriebsräte, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat, jeweils samt deren zuständigen Ausschüssen sowie dem (Konzern-) Sprecherausschuss) zu verschiedenen arbeitnehmerbezogenen Themen. Die eigenen Arbeitskräfte setzen sich aus Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften zusammen. Bei Covestro umfassen die eigenen Arbeitskräfte überwiegend Arbeitnehmer, die im Betrieb der chemischen Produktionsanlagen sowie in Verwaltungsbereichen beschäftigt sind. Wir berücksichtigen grundsätzlich die Gesamtheit aller Arbeitnehmer in allen Regionen. Darunter verstehen wir befristet und unbefristet angestellte Arbeitnehmer, die für eine unserer vollkonsolidierten Gesellschaften tätig sind. Auszubildende, Praktikanten sowie die Vorstandsmitglieder zählen wir aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses nicht zur Belegschaft, genauso wenig Arbeitnehmer mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis bzw. langfristigen, geplanten Abwesenheiten. Die genannten Kennzahlen berechnen sich gemäß der oben genannten Definition und umfassen die Gesamtheit aller Arbeitnehmer in allen Regionen. Die Analyse der Arbeitnehmerdefinition in allen Ländern, in denen Covestro tätig ist, ergab, dass es keine wesentlichen Abweichungen von dieser Definition gibt. Zusätzlich setzen wir bei den Fremdarbeitskräften Selbstständige (Kontraktoren) ein, die hauptsächlich für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt werden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit im Rahmen der Arbeitsbedingungen ein Risiko durch Arbeitsunfälle in der Produktion identifiziert, das zu erhöhten Personalkosten für Covestro führen könnte. Darüber hinaus wurden keine Tätigkeiten oder Betriebe identifiziert, die signifikanten Risiken ausgesetzt sind. In Bezug auf Vorfälle von Kinder- und Zwangsarbeit wurden für die Geschäftstätigkeit von Covestro keine spezifischen Unternehmensbereiche, keine Länder oder geografischen Gebiete als signifikant gefährdet identifiziert. Das als wesentlich ausgewiesene Risiko im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit ist deutlich in der Covestro-Personalstrategie integriert und hat darin einen erkennbar hohen Stellenwert. Die identifizierten negativen Auswirkungen sind gemäß Analyse weder weitverbreitet noch systemisch und kämen nur im Zusammenhang mit individuellen Vorfällen zum Tragen. Covestro ist im Berichtsjahr direkt in tatsächliche Vorfälle und Unfälle verwickelt gewesen, die negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte (in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit) sowie geringfügige Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt hatten. Die Analyse identifizierte auch Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen für Arbeitnehmer führen: Angemessene Entlohnung ist ein wichtiges Element, um Covestro als attraktiven Arbeitsgeber zu positionieren. Dabei strebt Covestro an, weltweit auf allen Mitarbeitendenebenen eine positive Bindung ans Unternehmen zu schaffen und im Wettbewerb um Fachkräfte und Talente erfolgreich zu sein. Covestro bewertet, für welche Personengruppen eine stärkere Gefährdung bei den Themenbereichen "Kinderarbeit, "Zwangsarbeit", "Vielfalt", "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sowie "Gesundheitsschutz und Sicherheit" besteht. Im Bereich "Gesundheitsschutz und Sicherheit" entwickelt Covestro sein Verständnis für die potenzielle Gefährdung von eigenen Arbeitskräften stetig weiter. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahrenquellen an Arbeitsplätzen und entsprechende Korrekturmaßnahmen beschrieben, z. B. der Umgang mit Chemikalien. Da das Risiko für Verletzungsereignisse im Produktionsumfeld naturgemäß höher ist als im Verwaltungsumfeld, liegt ein besonderes Augenmerk auf den schutzbedürftigen Gruppen, die im Produktionsumfeld im Umgang mit Chemikalien und Maschinen arbeiten. Verletzungen im Arbeitsumfeld stellen eine Gefahr für unsere eigenen Arbeitskräfte dar und können Fehlzeiten verursachen. Stärker gefährdete Personengruppen im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit sind Minderjährige und geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Bei der Betrachtung der Themenbereiche "Vielfalt" und "Chancengerechtigkeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" werden alle Arbeitnehmer als potenziell gefährdet angesehen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Qualifikation, Gesundheitszustand oder anderen Gründen für Vulnerabilität. Die für unser Unternehmen identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer finden in unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell, das unseren strategischen Prioritäten folgt, in der geeigneten Form bereits Berücksichtigung. Eine darüberhinausgehende Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell erfolgt daher nicht. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Ziele" Konzepte und Maßnahmen Konzepte Die für alle Arbeitnehmer geltenden Richtlinien sind grundsätzlich im Covestro-Intranet leicht zugänglich und frei verfügbar. Sie wurden erstellt unter Einbeziehung der Perspektive von Arbeitnehmervertretern. Die strategische Ausrichtung von Covestro auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zieht keine Veränderungen an bestehenden Richtlinien nach sich. Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit Unser integriertes HSEQ-Managementsystem dokumentiert in der Richtlinie "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" (HSEQ) im Zusammenspiel mit der Richtlinie "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" den standardisierten konzernweiten Ansatz für Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement von Covestro. Die Hauptambitionen sind: scrollen ― sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten, ― Arbeitsunfälle, Verletzungen und Erkrankungen proaktiv zu verhindern, ― die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern, ― eine global harmonisierte Arbeitsschutzberichterstattung aufrechtzuerhalten und ― die Berücksichtigung psychosozialer Risiken zusätzlich zur physischen Sicherheit. Die Richtlinie "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" skizziert einen umfassenden Prozess zur Überwachung und Verbesserung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsleistung basierend auf dem Planen-Umsetzen-Überprüfen-Handeln(Plan-Do-Check-Act, PDCA)-Zyklus, der die Basis für eine kontinuierliche Verbesserung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bildet. Beide genannten Richtlinien konzentrieren sich auf Anweisungen und Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychosoziale Risiken. Weiterhin betonen sie die kontinuierliche Verbesserung und globale Umsetzung von Sicherheitsinitiativen. Die Richtlinien gelten konzernweit für alle Arbeitnehmer. Die Verantwortung für die Richtlinien trägt der Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer). Konzepte mit Bezug auf angemessene Entlohnung sowie Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Unsere Konzernrichtlinien umfassen sechs Prinzipien, die definieren, wie wir denken und handeln. "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" ist eines dieser Prinzipien und wird in diesem Kapitel beschrieben. Wir schätzen unsere Arbeitnehmer und bieten ihnen eine transparente, faire und wettbewerbsfähige Entlohnung. Wir würdigen Leistungen, die für unsere Ziele und Werte stehen und auf transparente Weise zustande kommen. Um die qualifiziertesten Arbeitnehmer zu gewinnen und zu halten, bieten wir ihnen ein wettbewerbsfähiges und verantwortungsbezogenes Grundgehalt sowie leistungsabhängige Vergütungsbestandteile und Zusatzleistungen. Wir kommunizieren unseren Arbeitnehmern weltweit transparent, wie sich ihre Löhne und Gehälter zusammensetzen. Gehälter bei Covestro werden geschlechter-unabhängig festgelegt, sodass gleiche Arbeit auch mit gleicher Entlohnung einhergeht. Das umfassende und transparente Paket umfasst eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld. Somit beeinflussen wir die Arbeitsbedingungen positiv und fördern wiederum das Engagement der Arbeitnehmer in hohem Maße, was wesentlich zu unserem Erfolg beiträgt. Die Richtlinie gilt konzernweit für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Geschlechtern. Die Verantwortung für die Richtlinie trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Human Resources. Konzepte mit Bezug auf Vielfalt Die Richtlinie von Covestro mit dem Titel "Fairness & Respekt am Arbeitsplatz" legt den Rahmen für ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld bei Covestro fest und soll Diskriminierung und Belästigung verhindern. Ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld ist eine wesentliche Voraussetzung für unsere Innovationsleistung, unseren Geschäftserfolg und für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion. Diese Prinzipien sind daher im Covestro-Verhaltenskodex verankert und sind Teil unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen. Unter Belästigung verstehen wir - basierend auf der globalen Direktive - unerwünschtes, einschüchterndes, beleidigendes oder feindseliges Verhalten, das ein negatives Arbeitsumfeld schafft, jemanden sich bedroht fühlen lässt oder die Arbeitsleistung einer Person negativ beeinflusst. Sogenanntes "Bullying" und / oder "Mobbing" sind Formen von Belästigung. Neben der globalen Richtlinie existieren weitere lokale Verpflichtungserklärungen, wie z. B. die Inklusionsvereinbarung in Deutschland. Kernpunkte sind: scrollen ― respektvoller Umgang und Verhinderung von Belästigung, ― offene Kommunikation von Bedenken ohne Furcht vor Repressalien, ― faire Prozesse u. a. bei Einstellung, Beförderung, Entwicklung sowie ― Sensibilisierung und Schulungen zum Thema für alle Arbeitnehmer. Die Richtlinie enthält Verantwortlichkeiten, Mindestanforderungen und Leitlinien für lokale Verfahren in den Covestro-Gesellschaften und gilt für alle Arbeitnehmer. Covestro strebt ein inklusives Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung an und die damit verbundene Förderung der Unternehmenskultur. Die Verantwortung für die konzernweit geltende Richtlinie trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Human Resources. In der konzernweiten Richtlinie gehen wir auf Diskriminierungsgründe in Bezug auf Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft), nationale Herkunft, Alter, Behinderung, genetische Informationen, Veteranenstatus, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck ein. In den jeweiligen lokalen Anweisungen wurden diese Gründe noch um nationale Besonderheiten ergänzt bzw. daran angepasst. Die Unternehmensziele und -ambitionen sowie auch die Kultur, die wir für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion brauchen, werden u. a. durch unsere Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsausschüsse vorangetrieben. Seit dem Jahr 2024 sind alle Arbeitnehmer weltweit verpflichtet, an einem Web-based Training zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz teilzunehmen. Somit wird ein einheitliches Verständnis dafür geschaffen, was wir unter Diskriminierung verstehen und welche Verhaltensweisen wir nicht tolerieren. Im sogenannten "Compliance-Telegramm" werden die gemeldeten und bestätigten Verstöße gegen die Grundsätze zu Fairness und Respekt aufgeführt. Unsere Arbeitnehmer können den Beschwerdemechanismus nutzen, um Diskriminierung zu melden. Eindämmung und Bekämpfung von Diskriminierung sind Teil unseres Verhaltenskodexes. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Konzepte mit Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte (menschenrechtliche Grundsatzerklärung) enthält die Menschenrechtsstrategie von Covestro im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Diese Selbstverpflichtungserklärung steht im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Covestro berücksichtigt, dass sich diese Leitprinzipien auf die internationale Charta der Menschenrechte beziehen. Diese bestehen aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und den beiden sie umsetzenden Pakten sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit und den ihr zugrunde liegenden Kernübereinkommen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Die in der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte enthaltenen Grundsätze gelten für alle Arbeitnehmer. Die Selbstverpflichtung ist vom gesamten Vorstand verabschiedet. Die Verantwortung für die Selbstverpflichtung trägt unser Vorstandsvorsitzender. Covestro hat ein umfassendes Sorgfaltsprüfungsverfahren zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Dieses basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den "Leitsätzen für multinationale Unternehmen" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und steht im Einklang mit der geltenden nationalen Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung sowie in unserem eigenen Verhaltenskodex und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns sowie Erwartungen an Geschäftspartner weltweit festgelegt. Diese Dokumente werden entweder auf der Website von Covestro oder in unserem internen Intranet veröffentlicht, um die Zugänglichkeit für die relevanten Interessenträger zu gewährleisten. Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei unseren direkten und indirekten Lieferanten zu melden. Sollte Covestro einen Menschenrechtsverstoß direkt verursacht haben, verpflichtet sich Covestro, die betreffende Geschäftsaktivität umgehend einzustellen oder zu ändern, um den Verstoß zu beenden. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen der möglichen Compliance-Verdachtsfälle" Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Bei Covestro fließen die Sichtweisen der Arbeitnehmer in Entscheidungen oder Tätigkeiten, mit denen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen bewältigt werden sollen, ein. Maßgebliches Instrument, um dies zu erreichen, ist die gelebte Sozialpartnerschaft in der betrieblichen Mitbestimmung. So finden die Erkenntnisse aus dem Austausch mit den Arbeitnehmervertretern ebenfalls Berücksichtigung bei der Überprüfung und Bewertung von Strategie und Geschäftsmodell. Einbeziehung auf lokaler Ebene Die Prozesse für die Einbindung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern erfolgen vor Ort im Rahmen eines institutionalisierten Austausches gemäß den gesetzlichen Vorgaben und in den darin vorgesehenen Gremien. Es gibt zentrale Informations- und Beratungsprozesse, in denen vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert zusammengearbeitet wird. Entsprechende Gremien sind bspw. in Deutschland der Wirtschaftsausschuss sowie der Gesamtbetriebsausschuss. Auf lokaler Ebene gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen der Einbindung der Arbeitnehmer. Beispielhaft sei erwähnt, dass es auch anjedem einzelnen Standort pro Jahr mindestens eine Veranstaltung (Townhall) für alle Arbeitnehmer gibt inkl. der Möglichkeit, individuelle Fragen einzureichen. Darüber hinaus finden an manchen Standorten sogenannte "runde Tische" der Management-Teams statt mit Arbeitnehmern aus unterschiedlichen Hierarchieebenen, um Gelegenheit zum hierarchieübergreifenden Austausch zu bieten. Nachfolgend werden beispielhaft die Verfahren zur Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter in den Ländern Deutschland, USA und China aufgezeigt, die zusammen ca. 70 % der Covestro-Arbeitnehmer abdecken. Deutschland In Deutschland ist die ranghöchste Position, die die Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter trägt, der Arbeitsdirektor. Covestro informiert die Arbeitnehmervertreter im Wirtschaftsausschuss über die Geschäftslage und den Ausblick des Unternehmens in aggregierter Art und Weise sowie über wichtige Themen rund um die Arbeitnehmer. Es erfolgt eine gemeinsame Abstimmung der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses mit Themenvorschlägen vonseiten des Betriebsrats und der Unternehmensfunktion Human Resources. Es gibt zahlreiche Austauschformate, dieje nach Thematik mit dem unterschiedlichen Fachpersonal besetzt sind. Ad-hoc-Sitzungen finden auf Anfrage statt. Der deutsche Wirtschaftsausschuss und der Gesamtbetriebsausschuss tagen mindestens zehnmal pro Jahr. USA In den USA liegt die Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter bei einem Team aus Standortleitung und internen Experten, die auf die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften spezialisiert sind. Covestro ist gesetzlich verpflichtet, mit den Arbeitnehmervertretern über Themen zu sprechen, die die Arbeitsbedingungen betreffen. Die Arbeitnehmervertreter bringen in den Ad-hoc-Sitzungen Themen zur Sprache und verhandeln über mögliche Lösungen und / oder Verbesserungen. China In China ist die ranghöchste Position mit dieser Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter der General Manager der Covestro-Gesellschaft gemeinsam mit der Standortleitung und der Personalleitung. Im Rahmen der Jahrestagung, die einen Konsultationscharakter hat, wird von der Unternehmensfunktion Human Resources über die Geschäftslage sowie den aggregierten Ausblick des Unternehmens und wichtige personalbezogene Themen informiert. Die Gewerkschaftsvertretung tauscht sich mit dem Covestro-Management über Leitlinien der Regierung aus und gibt einen Überblick zum Stimmungsbild oder den Forderungen der Arbeitnehmer. Je nach Bedarf finden diese Sitzungen ad hoc statt. Einbeziehung auf globaler Ebene: Auf globaler Ebene nutzt Covestro drei wesentliche Instrumente der Einbeziehung der Arbeitnehmer. Zum einen findet jährlich eine "Wir sind 1"-Mitarbeitendenveranstaltung (Global Town Hall) mit dem Vorstand statt. Hier wird zentral erfasst, welche Fragestellungen und Rückmeldungen die Arbeitnehmer im Vorfeld und im Rahmen der Veranstaltung an den Vorstand geben. Darüber hinaus führen wir dreimal jährlich die konzernweite Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" durch. Auch hier erfolgt eine zentrale Konsolidierung aller Ergebnisse, die vom Vorstandsvorsitzenden wiederum dreimal jährlich mit der gesamten Belegschaft elektronisch geteilt wird. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch unser Ansatz zur Personalentwicklung, der regelmäßige Gespräche zwischen Führungskraft und einzelnen Arbeitnehmern vorsieht, um den Dialog, gutes Führungsverhalten und Transparenz zu fördern. Eine globale Rahmenvereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit und damit zu Menschenrechten besteht nicht, da es lokale Selbstverpflichtungserklärungen auf Gesellschaftsebene gibt. Aufgrund der Wichtigkeit der Einbeziehung der Arbeitnehmer (wie z. B. in Global Town Halls) investiert Covestro jährlich entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen aus verschiedenen Unternehmensfunktionen wie Communications, Human Resources und Information Technology, um die genannten Instrumente und Formate planen, umsetzen und weiterentwickeln zu können. Covestro hat einige Schritte implementiert, um Einblicke in die Sichtweisen von möglicherweise besonders anfälligen oder marginalisierten Gruppen in der Belegschaft zu gewinnen. Die relevanten Maßnahmen lauten wie folgt: scrollen ― Allgemeine Mitarbeitendenumfrage: Covestro führt regelmäßig eine anonyme Mitarbeitendenumfrage ("ENGAGE") durch, die allen Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten ihres Arbeitsumfelds zu äußern, auch über eine Freitext-Kommentarfunktion. ― Gesundheitsbefragungen: Diese dienen dazu, Maßnahmen zur Förderung gesundheitsorientierten Arbeitens und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen des Einzelnen einzuleiten. ― "Speak up"-Kultur: Covestro fördert eine offene und freie Kommunikation, um Bedenken anzusprechen. ― Fairness und Respekt: Die Richtlinie betont die Wertschätzung der Vielfalt von Meinungen, Perspektiven und Lebensstilen der Arbeitnehmer. ― Chancengerechtigkeit: Es wird anerkannt, dass ein faires Arbeitsumfeld bedeuten kann, bestehende Nachteile auszugleichen, um Chancengerechtigkeit herzustellen. ― Nichtdiskriminierung: Bei Personalauswahl und -entwicklung wird betont, dass diese nicht auf Diskriminierungsmerkmalen wie z. B. sozialer Herkunft, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität basieren dürfen. ― Mitarbeitendennetzwerke: In unseren Mitarbeitendennetzwerken weltweit teilen Arbeitnehmer aus marginalisierten Gruppen ihre Erfahrungen und sind mit den Verantwortlichen für Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion dazu im Austausch. Erhebung von Arbeitnehmerfeedback und Wirksamkeitskontrolle Die Effektivität der Interaktion mit den Arbeitnehmern im Unternehmen lässt sich den dreimal jährlich erhobenen Engagement-Werten aus der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" entnehmen. Das Arbeitnehmer-Engagement ist eine Kennzahl, die den Grad des Engagements, der Motivation und der emotionalen Bindung der Arbeitnehmer an Covestro berechnet. Die Erfassung der Rückmeldungen der Arbeitnehmer aus der "ENGAGE"-Umfrage erfolgt über eine moderne Technologieplattform, die jedem einzelnen Vorgesetzten die Möglichkeit gibt, die Ergebnisse für sein Team einzusehen, sobald mindestens fünf Teammitglieder an der Umfrage teilgenommen haben. Covestro gibt auf unterschiedlichen Ebenen Rückmeldungen an die Arbeitnehmer, wie die "ENGAGE"-Ergebnisse Einfluss auf Entscheidungsfindungen haben. Die Best-PracticeHandhabung sieht vor, dass vorrangig von der Führungskraft auf Teamebene die "ENGAGE"-Ergebnisse geteilt und Maßnahmen definiert werden, die eventuellem Handlungsbedarf Rechnung tragen. Auf Unternehmensführungsebene erfolgt in sinnvollen Abständen auf globaler Ebene eine Rückmeldung über das Intranet, wie die Entscheidungsfindung beeinflusst wurde: So wurde z. B. die globale Weiterbildungsinitiative "Expedition C" initiiert, die alle Arbeitnehmer auf transformatorische Themen vorbereitet und so zur Partizipation befähigt. Im Rahmen von "Expedition C" vermitteln interne Experten Wissen und Werkzeuge und fördern den Dialog und Austausch. Die erhobenen Engagement-Werte aus der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" sind seit Juli 2023 konstant hoch und liegen deutlich über industrieübergreifenden Vergleichswerten, was ein positives Signal und Feedback der Arbeitnehmer an das Unternehmen ist. Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten werden gewonnen aus Quellen wie z. B. der vorgenannten Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" oder durch das Ideenmanagement. So werden bspw. die Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage und sich daraus ergebende Handlungsfelder in Deutschland den Arbeitnehmervertretern vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Insbesondere für drei in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen bietet die "ENGAGE"-Umfrage nützliche Erkenntnisse. Zum einen sind für das Thema "Gesundheitsschutz und Sicherheit" Fragen zu Gesundheit und Wohlbefinden inkludiert. Zum anderen generiert die Umfrage Ergebnisse zu Fragen, die sich auf die wesentliche Auswirkung "Vielfalt" beziehen. Des Weiteren beinhaltet die Umfrage Fragen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit mit Fokus auf gleicher und fairer Entlohnung sowie zu transparenten Prozessen zu Gehaltseinstufung und Beförderung. Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Art und Weise, wie die vorgebrachten und angegangenen Probleme verfolgt und überwacht werden, ist in unserem Beschwerdemechanismus definiert. Um regelmäßig zu überprüfen, ob die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt ist und ob Arbeitnehmerbelange im Unternehmen ausreichend Berücksichtigung finden, nutzen wir konkrete Ergebnisse der "ENGAGE"-Umfrage in Bezug auf die folgende dort implementierte Fragestellung: "Wenn ich schwerwiegendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz erleben würde, bin ich sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden würden." Die guten Umfrageergebnisse auf diese Fragestellung verdeutlichen, dass die Arbeitnehmer von Covestro hier Vertrauen in das Unternehmen haben, denn die Werte liegen dauerhaft hoch und über industrieübergreifenden Vergleichswerten. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" sowie über die Whistleblower-Hotline negative Auswirkungen zu kommunizieren und werden auf diesem Weg direkt in Abhilfemaßnahmen einbezogen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" Bezogen auf Kanäle zur Äußerung von Anliegen, Bedürfnissen bzw. Beschwerdemechanismen, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, Qualitätskontrolle im Rahmen der Bearbeitung von identifizierten Problemen und Sicherstellung der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen und -kanälen verweisen wir auf das Kapitel "ESRS G1: Unternehmensführung". → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Maßnahmen mit Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Management wesentlicher Risiken und Chancen Die nachfolgende Zusammenfassung der Aktionspläne und Mittel beschreibt den Ansatz von Covestro, um wesentliche negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu verhindern oder zu mindern. Anpassungen werden kontinuierlich bedarfsgerecht durchgeführt. Covestro hat keine wesentlichen Chancen identifiziert und damit ergibt sich kein Bedarf zur Entwicklung von Maßnahmen in Bezug auf Chancen. Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit Unzureichende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel können negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer haben. Um dies zu verhindern, ergreift Covestro eine Vielzahl von geeigneten Gegenmaßnahmen. Bewährt haben sich dabei das kontinuierliche Monitoring von Unfallraten, UrsacheWirkung-Analysen, die Organisation von "Safety Days", "Awareness"-Kampagnen, Gesundheitsmanagement-Konzepte und -Netzwerkstrukturen, um die Anpassung an die lokalen Bedürfnisse zu gewährleisten. Dabei gibt es zwei wesentliche Elemente des betrieblichen Gesundheitsmanagements: zum einen die Verhältnisprävention, die eine Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und Arbeitsumgebungen zum Ziel hat, und zum anderen eine weitere Verhaltensprävention, die die Stärkung der individuellen Gesundheitsressourcen und -potenziale der Arbeitnehmer zum Ziel hat. Werden Arbeitnehmer trotz der oben aufgeführten Maßnahmen geschädigt, ist sichergestellt, dass alle notwendigen Schritte zur Versorgung, Behandlung und Regeneration des / der Betroffenen greifen, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ein Netzwerk aus verschiedensten lokalen Ressourcen wie z. B. Ersthelfer, Betriebsärzte, Gesundheitsdienste stehen dafür zur Verfügung, jeweils an die lokalen Anforderungen angepasst. Unfallkennzahlen werden global konsolidiert. Für den Einsatz der lokalen Ressourcen gibt es keine zentrale globale Erfassung. Für den konkreten Fall, dass Ereignisse negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte sowie auf umliegende Gemeinden und die Umwelt haben, verfügt Covestro an seinen Standorten über etablierte Notfallsysteme, so z. B. auch über ausgebildetes Notfallpersonal. Das unternehmensinterne HSEQ-Managementsystem ist nach dem PDCA-Zyklus aufgebaut, sodass durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen eine kontinuierliche Verbesserung sichergestellt wird. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Ereignisse, die an unseren Standorten auftreten, werden nach konzernweiten Regeln im integrierten Informationsmanagementsystem (IIMS) gemeldet, elektronisch erfasst, bezüglich ihrer Auswirkungen klassifiziert und mittels Ursachenanalyse aufgearbeitet. Die ermittelten Ergebnisse werden monatlich konzernweit kommuniziert, um ein erneutes Auftreten, auch an anderen Standorten, möglichst verhindern zu können. Auch betriebsspezifisch werden in Sicherheitsbetrachtungen negative Auswirkungen betrachtet und Abhilfemaßnahmen in sogenannten Testaten festgelegt und umgesetzt. Dadurch werden negative Auswirkungen begrenzt oder verhindert. Grundsätzlich berücksichtigt unser integriertes Managementsystem auch externe Entwicklungen und Anforderungen zur Verminderung von wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmer. Covestro ergreift Maßnahmen zur Verminderung von wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmer und Nachverfolgung von deren Wirksamkeit. Ein Schlüsselelement des Covestro-Ansatzes ist die aktive Einbindung der Arbeitnehmer. Das Unternehmen fördert die Beteiligung der Belegschaft an Sicherheitsmaßnahmen und ermutigt zu einer offenen Kommunikationskultur. Dies wird durch verschiedene Initiativen unterstützt, wie z. B. die Einbindung der Arbeitnehmer in regelmäßige Sicherheitsbegehungen und die erfolgreiche Absolvierung von Schulungen. Präventive Maßnahmen haben eine zentrale Rolle im Sicherheitskonzept von Covestro. Dazu gehören: scrollen ― Gefahrenidentifizierung: systematische Analysen zur Erkennung potenzieller Risiken am Arbeitsplatz ― Risikobewertung: Einschätzung der identifizierten Gefahren hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen ― Feedbackmechanismen: Etablierung von Systemen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Sicherheitsbedenken zu melden und Verbesserungsvorschläge einzubringen ― Vorfalluntersuchungen: gründliche Analyse von Unfällen oder Beinahe-Unfällen, um Lehren daraus zu ziehen und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern Die kontinuierliche Verbesserung ist ein weiterer Eckpfeiler des Sicherheitsmanagements bei Covestro. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass das System stets auf dem neuesten Stand bleibt und effektiv auf sich ändernde Bedingungen reagieren kann. Die Anweisung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die im Berichtsjahr für alle Gesellschaften der Covestro AG in Kraft getreten ist, unterstreicht das langfristige Engagement des Unternehmens für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitskräfte. Sie gilt für alle arbeitsbezogenen Aktivitäten und umfasst eigene Arbeitskräfte, Auftragnehmer und Besucher auf dem Firmengelände. Maßnahmen mit Bezug auf angemessene Entlohnung und Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Die tatsächlich positive Wirkung durch angemessene Entlohnung erzielt Covestro mittels eines umfassenden und transparenten Pakets durch wichtige Rahmenbedingungen wie marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld. Um eine angemessene Entlohnung zu gewährleisten, verfügt Covestro über eine Vielzahl von Instrumenten und Regelwerken. Konkrete Maßnahmen sind Gehaltsvergleichsstudien, die jährliche Überprüfung der Umsetzbarkeit von Gehaltsanpassungsrunden für außertarifliche Arbeitnehmer und interne Vorschriften zur Regelung der Arbeitszeit. Darüber hinaus werden mit den Arbeitnehmervertretern im Rahmen von Tarifverhandlungen Gesamtbetriebsvereinbarungen abgeschlossen, die im Ergebnis zu Gehaltsanpassungen für Tarifmitarbeitende führen können. Durch das genannte Maßnahmenpaket wird die potenziell negative Auswirkung durch mangelnde Gleichbehandlung und Chancengleichheit ebenfalls umfassend adressiert. Maßnahmen mit Bezug auf Vielfalt Sachverhalte wie eine nichtheterogene Belegschaft, Belästigung oder Ungleichbehandlung können Engagement, allgemeine Zufriedenheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beinträchtigen. Covestro hat daher für die weltweite Organisation zwei wesentliche Maßnahmen implementiert: zum einen ein global verpflichtendes Web-based Training zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer weltweit. Das Web-based Training ist weltweit verfügbar und wird flächendeckend ausgerollt. Zum anderen fördert Covestro weltweit konsistent seine Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsgremien (sogenannte "DEI"-Councils). Maßnahmen mit Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit Covestro verpflichtet sich, potenziell negative Auswirkungen durch Kinder- und Zwangsarbeit zu vermeiden. Das Unternehmen verfolgt daher eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinder- und Zwangsarbeit und hat diese Verpflichtung auch im Rahmen eines globalen Hinweisgebersystems umgesetzt, um potenzielle Verstöße zu melden. Covestro hat erfolgreich firmeninterne Strukturen, Rollen und Verpflichtungserklärungen zum Thema Menschenrechte implementiert. Die Leitung der Abteilung "Group Quality" innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability wurde zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet in dieser Funktion direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Darüber hinaus nutzt Covestro einen übergreifenden Managementansatz zur Sorgfaltsprüfung. Von besonderer Bedeutung ist die Selbstverpflichtung von Covestro im Rahmen der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung und des Verhaltenskodexes. Als beispielhafte Maßnahme sei hier angeführt, dass Covestro in seinem globalen Rekrutierungsprozess Präventivmaßnahmen eingeführt hat, wie z. B. eine Altersprüfung der Bewerbenden anhand eines Altersnachweises und eine rechtliche Prüfung, ob ein der Kandidat bzw. eine Kandidatin in dem Land, in dem er/sie eingestellt werden soll, legal arbeiten darf. Wesentliche Risiken in Zusammenhang mit unseren Arbeitnehmern werden, wie im Kapitel "Management von Auswirkungen", beschrieben in unser konzernweites Risikomanagement integriert. Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen Im Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit erheben wir regelmäßig die Unfallraten und überprüfen daran die Wirksamkeit unserer Maßnahmen. Die Nulltoleranzpolitik von Covestro im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit lässt sich auch in den tatsächlichen Compliance-Statistiken ablesen, wo keine derartigen Fälle erfasst sind. Es erfolgt keine Nachverfolgung, da es keine derartigen Vorfälle gibt. Bezogen auf Chancengerechtigkeit und Inklusion erfolgt systemseitig eine Überwachung der Teilnahme an dem verpflichtenden Web-based Training mit Eskalationsmechanismus an die Führungskraft, falls die Teilnahme trotz Erinnerungen nicht erfolgt. Eine Beobachtung der Entwicklung /Wirksamkeit des Web-based Trainings kann zukünftig anhand der Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" erfolgen, wo neun Fragen Aufschluss zu diesem Themenfeld geben können. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur angemessenen Entlohnung wird primär durch regelmäßige Gehaltsvergleichsstudien überprüft und bewertet. Darüber hinaus nutzen wir externe Daten zu Mindest- und existenzsichernden Löhnen, die wir von einer Non-Profit-Organisation beziehen, um die globale Angemessenheit der Vergütung unserer Arbeitnehmer sicherzustellen. Diese umfassende Herangehensweise ermöglicht es uns, eine faire und wettbewerbsfähige Entlohnung zu gewährleisten, die sowohl den Marktstandards als auch unserer sozialen Verantwortung gerecht wird. Als Grundlage zur Beurteilung, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu reagieren, nutzen wir bei Covestro die Ergebnisse der dreimal jährlich stattfindenden Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE", z. B. bezogen auf die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit" und "Vielfalt". Die Verantwortung liegt jeweils bei der entsprechenden Führungskraft, die Themen teamintern aufzunehmen, zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Um sicherzustellen, dass die eigenen Unternehmenspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben oder dazu beitragen, nutzt Covestro auch hier die Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" als Frühwarnsystem. Im Schnitt werden pro Umfrage weltweit ca. 25.000 individuelle Kommentare im Freitext abgegeben. Diese werden mithilfe von künstlicher Intelligenz auf Themen hin analysiert, um sensible, wichtige Feedbacks früh zu erkennen und zu adressieren. Für das Management der wesentlichen Auswirkungen stellt Covestro Mittel personeller, struktureller, prozessualer und finanzieller Art zur Verfügung. Sie bestehen u. a. aus Personalressourcen, wie z. B. entsprechende globale und lokale Expertenfunktionen für die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit", "Angemessene Entlohnung", "Vielfalt", "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit", "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit". Darüber hinaus werden strukturelle Mittel zur Verfügung gestellt, wie der Aufbau und die Aufrechterhaltung von unternehmensinternen Mitarbeitendennetzwerken und Prozessstrukturen zur Erarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen, die mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Beendigung von Geschäftsbeziehungen Jede Geschäftsentscheidung bei Covestro, wie z. B. die Beendigung von Geschäftsbeziehungen, und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer erfolgt unter Abwägung der Vor- und Nachteile für das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Entscheidungen mit größerer Tragweite berücksichtigen, wo immer möglich, auch Aspekte, wie potenziell negative Auswirkungen dieser Entscheidungen mitigiert werden. Wo erforderlich, erfolgt darüber hinaus auch die Einbeziehung und Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte. Ziele Die Festlegung von Zielen erfolgt im Unternehmenskontext im Rahmen einer Strategie. Bei Covestro ist die Personalstrategie die Basis für das Management der arbeitnehmerbezogenen Themen inklusive der wesentlichen Auswirkungen und Risiken für die Arbeitnehmer. Alle als wesentlich identifizierten Themen sind dort verankert und als prioritär definiert. Die Ziele und Ambitionen im Rahmen der Personalstrategie sind teilweise in terminierten und messbaren Zieldefinitionen erfasst. Im Rahmen des Themas "Vielfalt" setzt sich Covestro bspw. weltweit für die Geschlechtergerechtigkeit ein. Dies spiegelt sich auch in der Richtlinie "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" wider. Der Vorstand hat Ziele für die Frauenanteile auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgesetzt. Diese wurden basierend auf dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) festgelegt. Dabei nutzt Covestro Daten aus dem weltweiten Personalmanagementsystem, um die direkt dem Vorstand unterstellten Arbeitnehmer und diesen direkt unterstellte Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung zu erfassen. Zum Stichtag 30. Juni 2022 lag der Frauenanteil in der Covestro AG auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand bei 0 % und auf der zweiten Ebene unter dem Vorstand bei 26 %. Im Covestro-Konzern betrug der Anteil auf beiden Ebenen jeweils 24 %. Die neuen Ziele für das Jahr 2027 sehen wie folgt aus: Covestro AG: scrollen ― 1. Führungsebene: 25 % (1 Frau von 4 Arbeitnehmern) ― 2. Führungsebene: 31,6 % (6 Frauen von 19 Arbeitnehmern) Covestro-Konzern: scrollen ― 1. Führungsebene: 31,0 % (9 Frauen von 29 Arbeitnehmern) ― 2. Führungsebene: 30,2 % (54 Frauen von 179 Arbeitnehmern) Der Vorstand war in die Zieldefinition involviert und überwacht die Entwicklung der Zahlen regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Bei der Nachbesetzung von Stellen wird die Zielerreichung stets im Fokus behalten. Seit der Festlegung der neuen Ziele konnte Covestro den Frauenanteil bereits steigern. Die Ziele für die Covestro AG beziehen sich auf Stellen in Deutschland, während die Ziele für den Covestro-Konzern global gelten. Diese Maßnahmen sind Teil des umfassenderen Bestrebens von Covestro, ein nachhaltiges und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gleichstellung in Führungspositionen zu fördern. Covestro wird die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele und Ambitionen weiterhin sorgfältig überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Förderung der Geschlechtervielfalt in Führungspositionen erfolgreich sind. Zu dem Thema "angemessene Entlohnung" liegen aktuell keine Ziele und Ambitionen vor. Wir nutzen jedoch kontinuierlich extern bereitgestellte Daten zu angemessener Entlohnung aufjährlicher Basis, aus denen sich mögliche Handlungsfelder ableiten lassen. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, da eine angemessene Entlohnung überall gewährleistet ist. Zu "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" liegen aktuell keine Ziele und Ambitionen vor. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des unkorrigierten "Gender Pay Gap" durch. Darüber hinaus erfolgen interne Analysen, bei denen wir den Einfluss verschiedener Variablen wie bspw. Land, interne Vertragsstufe, Verweildauer in der Vertragsstufe oder Berufsgruppe herausrechnen. Ebenso haben wir für die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit", "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit" keine terminierten und messbaren Zieldefinitionen vorliegen. Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen und Risiken dieser Themen werden dennoch im Rahmen unserer Ambitionen nachverfolgt und im Folgenden kurz beschrieben. Covestro hat für das Thema "Gesundheitsschutz und Sicherheit" ein umfassendes und ambitioniertes Programm für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz etabliert, das tief in der Unternehmenskultur und -strategie verankert ist. Die übergeordnete Arbeitsschutz-Vision von Covestro ist klar definiert: "null Ereignisse". Diese gilt konzernweit für alle Covestro-Gesellschaften und umfasst sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige (Kontraktoren). Spezifische Indikatoren werden jährlich im Rahmen der "HSEQ Operations Objectives" festgelegt und mit dem Technologievorstand besprochen. Auf lokaler operativer Ebene erfolgen entsprechende Vorgaben und werden im Rahmen dieser Berichterstattung nicht separat aufgeführt. Zur Messung und Überwachung der Fortschritte nutzt Covestro verschiedene Methoden und Annahmen. Die Erfassung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen erfolgt nach den Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EU) 2023/2772 Anhang II Tabelle 2, während ein integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) zur Erfassung von Gefährdungen, Unfällen und Ereignissen eingesetzt wird. Regelmäßige interne und externe Audits sowie Gesundheitsbefragungen ergänzen diese Maßnahmen. Zur Messung der Leistung verwendet Covestro außerdem spezifische Indikatoren wie die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) für Arbeitsunfälle. Die Fortschritte und Herausforderungen werden jährlich im Konzernnachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, wobei Trends und signifikante Veränderungen in der Unternehmensleistung analysiert werden. Das integrierte Informationsmanagementsystem (IIMS) spielt eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Analyse von Vorfällen und Beinahe-Unfällen. Regelmäßige interne und externe Audits des Managementsystems, jährliche Gesundheitsbefragungen zur Ermittlung von Verbesserungspotenzialen sowie kontinuierliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer ergänzen diesen umfassenden Ansatz. Für die Themen "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit" hat Covestro eine Nulltoleranzpolitik etabliert. Die Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel ist dokumentiert in der globalen Unternehmensverpflichtung zum UK Modern Slavery Act Statement. Potenzielle Verstöße gegen diese Politik würden u. a. anhand von Hinweisen im Rahmen des Beschwerdemechanismus identifiziert und bewertet werden. Daher erfolgt im Rahmen dieser Berichterstattung keine separate Auflistung spezifischer Vorgaben zur Nulltoleranzpolitik. Die Vermeidung von Kinder- bzw. Zwangsarbeit ist Teil unseres Commitments zu gesetzeskonformem Handeln sowie Teil unserer Compliance-Ziele und -Ambitionen. Kennzahlen Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte Covestro weltweit 18.021 Arbeitnehmer. Innerhalb der Belegschaft bestand folgende Geschlechterverteilung: Arbeitnehmer 1 nach Geschlecht im Jahr 2024 scrollen in HC Weiblich 4.256 Männlich 13.757 Sonstige 2 - Nicht angegeben 8 Gesamt 18.021 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Die Anzahl der Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten (FTE) betrug insgesamt 17.503 (Vorjahr: 17.516).Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten 2 "Sonstige" umfasst alle angegebenen dritten Geschlechteroptionen. Diese sind aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht in allen Ländern, in denen Covestro tätig ist, verfügbar. In drei Ländern beschäftigte Covestro zum Stichtag jeweils mehr als 10 % der Gesamtbelegschaft. Arbeitnehmer 1 nach Ländern im Jahr 2024 scrollen in HC Deutschland 7.635 China 2.778 USA 2.511 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten Der Großteil der Arbeitnehmer stand zum Stichtag in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit Covestro. Arbeitnehmer 1 nach Beschäftigungsstatus im Jahr 2024 scrollen Weiblich Männlich Sonstige 2 in HC in HC in HC Unbefristet angestellte Arbeitnehmer 4.165 13.566 - Befristet angestellte Arbeitnehmer 91 191 - Arbeitnehmer ohne garantierte Arbeitsstunden - - - scrollen Nicht angegeben Gesamt in HC in HC Unbefristet angestellte Arbeitnehmer 8 17.739 Befristet angestellte Arbeitnehmer - 282 Arbeitnehmer ohne garantierte Arbeitsstunden - - 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt basierend auf den im globalen Personalmanagementsystem hinterlegten Mitarbeitendengruppen und Geschlechtern. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden oftmals aufgrund von Vertretungen für längerfristige Abwesenheiten, z. B. aufgrund von Elternzeiten oder im Zusammenhang mit sonstigen zeitlich befristeten Personalengpässen, geschlossen. Zudem gibt es länderspezifische, zeitlich befristete Vorruhestandsmodelle, die in diese Art des Beschäftigungsverhältnisses einfließen. Weltweit sind 1.127 Arbeitnehmer im Berichtsjahr aus dem Konzern ausgetreten. Dies entsprach einer Arbeitnehmerfluktuation von 6,2 %. Die genannten Daten beruhen auf den Arbeitnehmerstammdaten unseres globalen Personalmanagementsystems zum Bilanzstichtag. Diese werden von den lokalen Personalabteilungen gepflegt und entsprechen somit den lokalen Regelungen. In allen Kennzahlen wurde die Anzahl der Personen (Headcount, HC) berichtet. Die genannten Kennzahlen umfassen alle befristet und unbefristet angestellten Arbeitnehmer, die für eine der vollkonsolidierten Gesellschaften tätig sind. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses nicht enthalten, ebenso Arbeitnehmer mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis bzw. langfristigen, geplanten Abwesenheiten. Die Zahl der ausgetretenen Arbeitnehmer resultiert aus den tatsächlichen Unternehmensaustritten aufgrund von arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Kündigungen, auslaufenden Befristungen sowie Pensionierungen und Todesfällen, die prozessual über unser globales Personalmanagementsystem erfasst wurden. Diese wurde zur Ermittlung der Arbeitnehmerfluktuation mit der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer ergibt sich aus den zwölf Monatsendständen des Berichtsjahres. Die repräsentativste Kennzahl in den Abschlüssen hierzu stellt die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigten (FTE) dar. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung der Angaben zu den Merkmalen der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Diversitätskennzahlen Basierend auf den Anforderungen der Erklärung zur Unternehmensführung stellt sich die Geschlechterverteilung auf der ersten und zweiten Führungsebene im Konzern zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar: Arbeitnehmer nach Geschlecht 1 und Führungsebene in Jahr 2024 scrollen Weiblich Männlich Gesamt in HC in % in HC in % in HC Verteilung auf Führungsebene 1 2 7 25 21 75 28 Verteilung auf Führungsebene 2 3 40 23 131 77 171 1 Arbeitnehmer anderer Geschlechteroptionen waren auf den genannten Führungsebenen nicht vertreten. 2 Direkt unterstellte Arbeitnehmer des Vorstands mit Führungsverantwortung zum 31.12.2024 3 Direkt unterstellte Arbeitnehmer der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung zum 31.12.2024 In der globalen Belegschaft von Covestro sind 1.994 Personen jünger als 30 Jahre, 10.309 Personen fallen in die Altersgruppe von 30- 50 Jahre und 5.718 Arbeitnehmer sind über 50 Jahre alt. Angemessene Entlohnung Angemessene Entlohnung ist ein wichtiges Element, um Covestro als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dabei ist es unser Ziel, weltweit auf allen Arbeitnehmerebenen eine positive Bindung ans Unternehmen zu schaffen und im Wettbewerb um Fachkräfte und Talente erfolgreich zu sein. Allen Arbeitnehmern von Covestro wird daher eine angemessene Entlohnung gezahlt. Wir gehen bei der Bezahlung unserer Arbeitnehmer über den in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestlohn hinaus und zahlen mindestens einen existenzsichernden Lohn, der von der Non-Profit-Organisation Wage Indicator Foundation jährlich weltweit überprüft und festgelegt wird. Gesundheitsschutz und Sicherheit Das integrierte Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit gilt für alle Arbeitnehmer konzernweit. Im Jahr 2024 haben wir, bezogen auf Arbeitnehmer und Selbstständige, nachfolgende Daten nach ESRS erfasst: Arbeitsunfälle 1 scrollen 2023 2024 Zahl der aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle bezogen auf Arbeitnehmer 2 50 52 bezogen auf Selbstständige 3 24 17 Quote aufzeichnungspflichtiger Arbeitsunfälle und Erkrankungen (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf Arbeitnehmer 2 1,55 1,70 bezogen auf Selbstständige 3 1,50 1,00 Zahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen i. V. m. Ausfalltagen bezogen auf Arbeitnehmer 2 32 34 bezogen auf Selbstständige 3 16 14 Quote der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen i. V. m. Ausfalltagen (Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR) bezogen auf Arbeitnehmer 2 1,00 1,10 bezogen auf Selbstständige 3 1,00 0,80 Anzahl der Ausfalltage durch arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen und Todesfälle bezogen auf Arbeitnehmer 2 795 521 bezogen auf Selbstständige 3 506 168 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme auf den Betriebsstätten des Unternehmens bezogen auf Arbeitnehmer 2 0 0 bezogen auf Selbstständige 3 0 0 Zahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen 4 bezogen auf Arbeitnehmer 2 5 6 bezogen auf Selbstständige 3 0 0 1 Umfasst arbeitsbezogene Unfälle und Erkrankungen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften, solange diese Bestandteil des Konsolidierungskreises sind 2 Eigene Arbeitskräfte exklusive Selbstständige (Kontraktoren) inkl. Praktikanten, Auszubildende 3 Selbstständige (Kontraktoren): durch Covestro beauftragte Auftragnehmer, deren Unfall sich auf einem unserer Werksgelände ereignet hat 4 Bei den gemeldeten Erkrankungen handelt es sich um diejenigen, die dem Unternehmen bekannt sind, aufgrund rechtlicher Einschränkungen sind die Aufzeichnungen möglicherweise nicht vollständig. Covestro unterscheidet in seiner Arbeitsschutzberichterstattung zwischen arbeitsbedingten Erkrankungen und anerkannten Berufskrankheiten. Arbeitsbedingte Erkrankungen, die erkennbare Ursachen haben und durch aktuelle Arbeitsschutzmaßnahmen beeinflusst werden können, sind in unserer Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) enthalten. Berufskrankheiten, die aus einer Langzeitexposition resultieren und durch aktuelle Sicherheitsmaßnahmen nicht direkt beeinflusst werden können, sind nicht in der RIR enthalten. Dieser Ansatz gewährleistet die Konsistenz unserer Berichterstattung und ermöglicht eine genauere Darstellung unserer aktuellen Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Berichtsjahr stieg die Anzahl der Arbeitsunfälle unserer Arbeitnehmer um 2 Unfälle auf 52 (Vorjahr: 50), wodurch die Rate der aufzeichnungspflichtigen Unfälle nach ESRS mit Blick auf unsere Arbeitnehmer um 0,15 Punkte anstieg. Die Anzahl der Unfälle von Selbstständigen (Kontraktoren) sank um 7 Unfälle auf 17 (Vorjahr: 24), wodurch die Rate der aufzeichnungspflichtigen Unfälle unserer Selbstständigen (Kontraktoren) um 0,50 Punkte abfiel. Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Wir verpflichten uns, transparente Informationen über unser geschlechtsspezifisches Lohngefälle und die Ungleichheit bei der Vergütung bereitzustellen. Das Ziel dieser Offenlegung ist es, einen Einblick in das Ausmaß eines etwaigen Lohngefälles zwischen Frauen und Männern unter unseren Arbeitnehmern zu geben und daraus entsprechende Maßnahmen zur kontinuierlichen Angleichung abzuleiten. Wir glauben an gleichen Lohn für gleiche Arbeit und streben daher Transparenz in unserer Lohnstruktur an. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle, allein definiert als der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Gehaltsniveaus unserer weiblichen und männlichen Arbeitnehmer und ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Gehaltsniveaus der männlichen Arbeitnehmer, beträgt 6,0 %. Im Rahmen der Offenlegung der geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle legen wir detaillierte Hintergrundinformationen zur Methodik der Datenerhebung vor. Unsere Daten wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Beschäftigungsarten und der Länder, in denen wir tätig sind, erhoben. Die Erfassung erfolgte durch standardisierte Abfragen von Vergütungsdaten aus unseren Gehaltsabrechnungssystemen. Dies ermöglicht uns, ein besseres Verständnis der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede und deren Ursachen zu bekommen und Maßnahmen abzuleiten. Die erhobenen Daten wurden zunächst unbereinigt ("unadjusted Gender Pay Gap") ausgewertet, wie derzeit durch ESRS S1.16 gefordert. Die unbereinigte Kennzahl ist in der Realität durch verschiedene Einflussfaktoren geprägt wie bspw. die Art der Arbeit, Hierarchiestufe, Berufserfahrung und unterschiedliche Erwerbsbiografien oder geografische Gegebenheiten. Interne Analysen, bei denen wir den Einfluss der Variablen Land, interne Vertragsstufe, Verweildauer in der Vertragsstufe und Berufsgruppe herausgerechnet haben, weisen darauf hin, dass das Lohngefälle unter Berücksichtigung dieser Faktoren deutlich geringer ist. In Bezug auf die Vergütung legen wir das Verhältnis zwischen der jährlichen Gesamtvergütung unserer höchstbezahlten Person und dem Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer offen. Dieses Verhältnis liegt bei 58,9. Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Covestro definiert Menschenrechtsverletzungen als Handlungen, die gegen internationale Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verstoßen. Wir erhielten null Beschwerden über interne Beschwerdemechanismen zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit. Bei den nationalen Kontaktstellen für OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gingen keine Beschwerden ein. Die Geldbußen, Strafen und Entschädigungen für diese Vorfälle und Beschwerden zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit beliefen sich auf insgesamt null. Alle Verdachtsfälle werden in einer zentralen Datenbank erfasst und für das Berichtsjahr ausgewertet. Die Auswertung erfolgt sowohl nach bestätigten Fällen der Kategorie "Diskriminierung" als auch für die Gesamtzahl der bestätigten und unbestätigten Fälle der Kategorie "Arbeitnehmerrechte". Im Berichtsjahr gab es keine konkreten Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation. ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" scrollen Art Beschreibung Zeit- Verortung 2 horizont 1 Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Der Einzelne hat ein Recht auf den höchsten erreichbaren Standard an körperlicher und geistiger Gesundheit. Covestro kann zu potenziellen negativen Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beitragen oder damit verbunden sein, wenn es an einem Kunden- oder Lieferantenstandort zu einem Zwischenfall kommt, z. B. wenn keine Schulungsunterlagen zu Sicherheitsvorkehrungen vorliegen, wenn Lärmemissionen auftreten, wenn die eigenen Arbeitskräfte nicht durch Arbeitnehmerausschüsse oder andere Mitsprachemechanismen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen einbezogen werden, wenn keine Überprüfung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien erfolgt oder wenn kein Gesundheitspfleger verfügbar ist. Betroffene Interessenträger sind Lieferanten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M 1, 3 Auswirkung (potenziell negativ) In einzelnen Szenarien trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf die persönliche Sicherheit von Arbeitskräften in der Produktion direkter Kunden bei. Die Verwendung von Covestro-Produkten als Rohstoffe mit gefährlichen Chemikalien kann zu Gesundheitsrisiken durch unbeabsichtigte Exposition / Freisetzung führen. Eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit entsteht, wenn die von Covestro bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Informationen von den direkten Kunden nicht berücksichtigt werden oder Sicherheitsdatenblätter fehlen. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden und die Natur. K, M 3 Risiko Aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler unserer Produkte verursacht wurden, einschließlich unzureichender Gebrauchsanweisungen oder Schutzmaßnahmen, kann es zu Produkthaftungsansprüche kommen. M, L 3 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mutterschaft und Kindheit Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Fällen von Kinderarbeit in den Zulieferbetrieben (bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren) verbunden, wenn keine Dokumentation zur Altersverifizierung vorliegt, Überstunden, gefährliche Arbeit und Nachtarbeit, Konflikte mit der Schulpflicht, kombinierte Arbeitszeiten (Transport zur und von der Arbeit und Schule, Schulbesuch, Arbeit) 10 Stunden pro Tag überschreiten oder ein geringes Einkommen der Eltern. Betroffene Interessenträger sind (minderjährige) Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M, L 1 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Falle von Zwangsarbeit an den Standorten der Zulieferer verbunden, z. B. durch unfreiwillige Überstunden, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitskräfte, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, z. B. durch den Einsatz von Sicherheitskräften. Covestro ist mit einer potenziellen negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Vorfälle an den Standorten der Zulieferer auftreten, wie z. B. fehlende Anweisungen oder Kontrollen seitens des Unternehmens zum Schutz des Unternehmensprojekts, eine absichtliche Behandlung, die sehr schweres und grausames Leiden verursacht, oder eine ausreichend schwere Behandlung, die tatsächliche körperliche oder geistige Schäden verursacht. Betroffene Interessenträger sind Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und schutzbedürftige Gruppen. K, M, L 1 scrollen Art Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Transport & Logistiksicherheit Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Schulungen, Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, Bewertung von Transportrisiken Auswirkung (potenziell negativ) Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikobewertungen; Informationen; Produktbeobachtung Risiko Finanzlage, Ertragslage Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikobewertungen, Informationen, Produktbeobachtung Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen scrollen Art Beschreibung Ziele Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Der Einzelne hat ein Recht auf den höchsten erreichbaren Standard an körperlicher und geistiger Gesundheit. Covestro kann zu potenziellen negativen Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beitragen oder damit verbunden sein, wenn es an einem Kunden- oder Lieferantenstandort zu einem Zwischenfall kommt, z. B. wenn keine Schulungsunterlagen zu Sicherheitsvorkehrungen vorliegen, wenn Lärmemissionen auftreten, wenn die eigenen Arbeitskräfte nicht durch Arbeitnehmerausschüsse oder andere Mitsprachemechanismen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen einbezogen werden, wenn keine Überprüfung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien erfolgt oder wenn kein Gesundheitspfleger verfügbar ist. Betroffene Interessenträger sind Lieferanten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Auswirkung (potenziell negativ) In einzelnen Szenarien trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf die persönliche Sicherheit von Arbeitskräften in der Produktion direkter Kunden bei. Die Verwendung von Covestro-Produkten als Rohstoffe mit gefährlichen Chemikalien kann zu Gesundheitsrisiken durch unbeabsichtigte Exposition / Freisetzung führen. Eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit entsteht, wenn die von Covestro bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Informationen von den direkten Kunden nicht berücksichtigt werden oder Sicherheitsdatenblätter fehlen. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden und die Natur. Risiko Aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler unserer Produkte verursacht wurden, einschließlich unzureichender Gebrauchsanweisungen oder Schutzmaßnahmen, kann es zu Produkthaftungsansprüche kommen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mutterschaft und Kindheit Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Fällen von Kinderarbeit in den Zulieferbetrieben (bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren) verbunden, wenn keine Dokumentation zur Altersverifizierung vorliegt, Überstunden, gefährliche Arbeit und Nachtarbeit, Konflikte mit der Schulpflicht, kombinierte Arbeitszeiten (Transport zur und von der Arbeit und Schule, Schulbesuch, Arbeit) 10 Stunden pro Tag überschreiten oder ein geringes Einkommen der Eltern. Betroffene Interessenträger sind (minderjährige) Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Falle von Zwangsarbeit an den Standorten der Zulieferer verbunden, z. B. durch unfreiwillige Überstunden, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitskräfte, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Auswirkung (potenziell negativ) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, z. B. durch den Einsatz von Sicherheitskräften. Covestro ist mit einer potenziellen negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Vorfälle an den Standorten der Zulieferer auftreten, wie z. B. fehlende Anweisungen oder Kontrollen seitens des Unternehmens zum Schutz des Unternehmensprojekts, eine absichtliche Behandlung, die sehr schweres und grausames Leiden verursacht, oder eine ausreichend schwere Behandlung, die tatsächliche körperliche oder geistige Schäden verursacht. Betroffene Interessenträger sind Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und schutzbedürftige Gruppen. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Wesentliche potenziell negative Auswirkungen durch Tätigkeiten von Covestro können sich auf Arbeitskräfte der vorgelagerten und / oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erstrecken. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte an den Standorten unserer Lieferanten. Auch betrachten wir Arbeitskräfte von durch Covestro beauftragten Selbstständigen (Kontraktoren) auf unseren Werksgeländen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte im Bereich Transport und Logistik sowie Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden. In Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit entwickelt Covestro sein Verständnis für die potenzielle Gefährdung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stetig weiter. Da das Risiko für Verletzungsereignisse im Produktionsumfeld naturgemäß höher ist als im Verwaltungsumfeld, liegt ein besonderes Augenmerk auf den schutzbedürftigen Gruppen, die im Produktionsumfeld mit Chemikalien und Maschinen arbeiten. Darüber hinaus wurden keine Tätigkeiten oder Gruppen von Arbeitskräften identifiziert, die signifikanten Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind. Stärker gefährdete Personengruppen im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit sind Minderjährige und geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Uns liegen keine Informationen vor, die dafür sprechen, dass mögliche Auswirkungen systematischer Natur sein könnten. In diesem Zusammenhang analysieren wir auch die Rückmeldungen, die wir ggf. über unseren Beschwerdemechanismus erhalten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" - Konzepte und Maßnahmen, Beschwerdemechanismus und Untersuchungen Mit den im Folgenden in diesem Kapitel beschriebenen Konzepten und Maßnahmen adressieren wir die identifizierten wesentlichen und potenziell negativen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; eine darüber hinausgehende Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell erfolgt daher nicht. Konzepte und Maßnahmen Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Covestro verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Die in der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte enthaltenen Grundsätze erstrecken sich auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" - Konzepte und Maßnahmen" Verhaltenskodex für Lieferanten Der Einkauf ist dafür verantwortlich, die Lieferanten so auszuwählen und zu lenken, dass diese in Übereinstimmung mit den Covestro-Standards agieren, bspw. hinsichtlich Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kreislaufwirtschaft, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Produktsicherheit, Transparenz und Umweltschutz. Diese Standards sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der im Berichtsjahr aktualisiert und nach Genehmigung durch den Chief Procurement Officer (CPO) veröffentlicht wurde. Der Verhaltenskodex ist für bestehende und neue Lieferanten gültig und in 13 Sprachen online verfügbar. Er leitet sich ab aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und adressiert somit explizit kritische Themen wie Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit. Insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen sind grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro dazu berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen. Alle Lieferanten müssen grundsätzlich dem Verhaltenskodex zustimmen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren; darüber hinaus erwarten wir, dass sie die Grundsätze auch in ihrer vorgelagerten Lieferkette umsetzen. Covestro ist Mitglied von "Together for Sustainability" (TfS), Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel, die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Durch die Übernahme der Kriterien der TfS-Initiative in den Verhaltenskodex für Lieferanten werden gute Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsabläufe in der Lieferkette gefördert und ein umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten unserer Lieferanten unterstützt. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Präventiv- und Abhilfemaßnahmen Zwei Mitglieder der Unternehmensfunktion Group Procurement unterstützen die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office). Zusätzlich ist unser CPO Risikoverantwortlicher im konzernweiten Risikomanagement für die einkaufsbezogenen Themen. Der Einkauf trägt u. a. die Verantwortung für die Identifizierung und Bewertung der Risiken in der vorgelagerten Lieferkette sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Es werden zahlreiche Maßnahmen gegenüber den Lieferanten ergriffen, die die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette unterstützen. Risikoanalyse für Lieferanten Im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung führt Covestro jährlich Lieferanten-Risikoanalysen durch. Die Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten; Covestro betrachtet bei konkreten Vorwürfen aber auch die vorgeschaltete Lieferkette. Dabei priorisieren wir menschenrechtliche Risiken - basierend auf externen Quellen - anhand einer Kombination aus Länder- und Industrie- bzw. Sektorrisiken. Im Berichtsjahr wurden unsere Einkaufsmanager gezielt darin geschult, wie sie potenziell risikobehaftete Lieferanten eingehender analysieren können. Auf Grundlage der Analyseergebnisse haben wir potenziellen Risikolieferanten Umfragen zugesandt, um spezifische Verbesserungsbereiche zu identifizieren und auf erforderliche Maßnahmen hinzuweisen. Diese Informationen werden systematisch in unserem System dokumentiert, um eine effektive Nachverfolgung und Verwaltung sicherzustellen. In unserer Lieferkette haben wir ausgehend von unserer Analyse keine Anzeichen von Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Die Schwerpunkte, die wir bei unseren direkten Lieferanten identifiziert haben, beziehen sich in erster Linie auf Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf die in der Lieferkette tätigen Arbeitskräfte. Lieferantenbewertungen Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort an. Daneben arbeiten TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) bei Audits für Logistikdienstleister zusammen. Cefic nutzt das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability). Die dabei von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt. Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf externen Quellen. Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich), (EcoVadis). Sie bewertet das Geschäftsgebaren von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung. Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Die Durchführung der Audits erfolgt themenabhängig teilweise unter Einbezug von Arbeitskräften unterschiedlicher Abteilungen. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste. Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann. Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den CTO berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft, z. B. durch zukünftige Lieferantenbewertungen. Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Arbeitnehmer im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Schulungen zu Nachhaltigkeit sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden unsere Arbeitnehmer auch im Jahr 2024 dafür sensibilisiert. Im Berichtsjahr haben funktionsweite Schulungen zum Thema Menschenrechte stattgefunden. In diesen wurden den Arbeitnehmern der Unternehmensfunktion Group Procurement Grundlagen zum Thema Menschenrechte sowie unser Menschenrechtsmanagementansatz vermittelt und die Risikoanalyse direkter Lieferanten inkl. deren Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen erläutert. Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. jedes Jahr regelmäßige Schulungen und Trainings organisiert. Die "TfS Academy", eine Wissensplattform für Arbeitnehmer im Einkauf und deren Lieferanten, bietet Zugang zu einer Vielzahl von Kursen in mehreren Sprachen an. → Für weitere Informationen siehe: www.tfs-initiative.com Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko Für Lieferanten, bei denen ein konkretes oder potenzielles Menschenrechtsrisiko festgestellt wurde, wurden weitere Maßnahmen definiert. Dazu gehören gezielte Schulungen zu Menschenrechten für Lieferanten, vertragliche Verpflichtungen und Onlinebewertungen oder Audits vor Ort. Des Weiteren können Lieferantendialoge erfolgen. Grundlage für diese Dialoge bildet ein Gesprächsleitfaden, der Fragen zu allen wesentlichen Themen enthält. Abhängig von der Fragestellung werden Arbeitskräfte aus unterschiedlichen Abteilungen des Lieferanten einbezogen. Die Maßnahmen wurden in einem Handbuch für Lieferantenmanager veröffentlicht und zusammen mit anderen Unterstützungsmaterialien diesen Arbeitskräften zur Verfügung gestellt. Gesundheitsschutz und Sicherheit Mögliche negativen Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die an unseren Standorten arbeiten, begegnen wir mit Strategien und Konzepten, die in unserer Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz definiert sind. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen leiten wir aus dem kontinuierlichen Monitoring von Unfallraten und aus Ursache-Wirkungs-Analysen ab. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Transport & Logistiksicherheit Mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Bereich Transport, Umschlag und Lagerung von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten adressieren wir durch Konzepte und Maßnahmen, die wir unter "Transport & Logistiksicherheit" zusammenfassen. Die gültige Konzernrichtlinie Transport & Logistiksicherheit definiert hierbei die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für einen sicheren Transport- und Logistikbetrieb. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Zu den wesentlichen Maßnahmen, um negativen Auswirkungen zu begegnen, zählen die Logistikdienstleisterauswahl anhand von Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, die Bewertung von Transportrisiken und das Risikomanagement. Ebenfalls relevant sind Maßnahmen aus dem HSEQ-Managementsystem wie das Monitoring von Unfallraten und Ursache-Wirkungs-Analysen. Diese Maßnahmen folgen dem im Kapitel ESRS S1 beschriebenen PDCA-Zyklus, durch den eine kontinuierliche Verbesserung durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen sichergestellt wird. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Kundenstandorte Wir haben eine wesentliche Auswirkung auf Arbeitskräfte in den nachgelagerten Wertschöpfungsketten identifiziert, nämlich die potenziell negative Auswirkung möglicherweise mangelhafter Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden. Covestro hat eingeschränkte Interaktionen mit den Arbeitskräften an Kundenstandorten und keinen Zugang zu Daten über gesundheits- und sicherheitsrelevante Vorfälle von den Kunden. Abgesehen von technischer Beratungsunterstützung in Bezug auf unsere Produkte, die auf Anfrage der Kunden an deren Produktionsstandorten in Anwesenheit ihrer Arbeitskräfte durchgeführt werden können, finden die meisten unserer Interaktionen mit Kunden über deren Einkaufs-, Technologieentwicklungs- und / oder Nachhaltigkeitsabteilungen statt. Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitskräfte - nicht nur in unseren eigenen Betrieben, sondern auch entlang unserer Wertschöpfungsketten - sind für Covestro von höchster Bedeutung. Wir tragen indirekt zu einem guten Gesundheits- und Sicherheitsstandard der Arbeitskräfte an Kundenstandorten durch unsere strengen Richtlinien und Maßnahmen gemäß der Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung und Schulungen zum sicheren Umgang mit Produkten bei. Da der Umfang der Einhaltung und Haftung mit unseren Kunden und nachgelagerten Geschäftspartnern geteilt wird, verfolgen wir keine Ziele in Bezug auf oben genannte potenziell negative Auswirkung. Es erfolgte diesbezüglich auch keine Anpassung unserer Strategie oder unseres Geschäftsmodells. Produktverantwortung Wie unter "Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben, identifizieren wir mögliche negative Auswirkungen durch die Verwendung unserer Produkte auf die persönliche Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Daraus resultiert ein mögliches finanzielles Risiko aus entstehenden Haftungsansprüchen. Mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt werden an anderer Stelle berichtet. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Diesen möglichen Auswirkungen und Risiken unserer Produkte in Bezug auf Mensch und Umwelt begegnen wir durch eine Vielzahl von Aktivitäten, von denen die meisten bei Covestro unter dem Stichwort "Produktverantwortung" zusammengefasst werden. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während ihres gesamten Lebenszyklus sicher sind. Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte umfassend zu bewerten. Wir fokussieren uns dabei auf die sichere Verarbeitung unserer Produkte bei unseren direkten Kunden und haben damit diejenigen Arbeitskräfte in der globalen nachgelagerten Wertschöpfungskette im Fokus, die mit unseren Produkten während ihrer Handhabung und Weiterverarbeitung in Kontakt kommen könnten. Weitere mögliche Auswirkungen auf sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette werden an anderer Stelle in diesem Kapitel behandelt. Die im Folgenden näher beschriebenen Maßnahmen zur Produktverantwortung sind Bestandteil des integrierten Managementsystems (IMS) für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). → Für weitere Informationen zum HSEQ IMS siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung - "Konzepte und Maßnahmen" Die für alle eigenen Arbeitskräfte gültige Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung legt die Mindestanforderungen an unsere Produkte und Geschäftstätigkeiten für die rechtskonforme und sichere Produktnutzung fest und adressiert somit die unter "Auswirkungen, Risiken und Chancen" aufgeführten möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Vorgaben und Regelungen sind für alle eigenen Arbeitskräfte zugänglich und Schulungen verankern das Thema im Unternehmen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability und die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Wie im Kapitel "ESRS E2: Umweltverschmutzung" erläutert, gehen mit der gewünschten Funktion unserer Produkte möglicherweise Gefährdungen einher. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Den gesetzlichen Vorgaben folgend, sind die daraus resultierenden Risiken für unsere Produkte analysiert (Risikobewertungen) und werden ggf. durch Maßnahmen zur Risikominderung begleitet. Dabei durchlaufen alle Produktgruppen bei Covestro - bevor sie erstmalig in Verkehr gebracht werden oder bei relevanten Änderungen - einen mehrstufigen Prozess zur Produktsicherheitsbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese beinhalten bspw. technische Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderte Anwendungsempfehlungen. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Angesichts des globalen Handels mit chemischen Produkten ist es wichtig, die breite Kommunikation zu deren sicherer Handhabung und Verwendung zu fördern. Dementsprechend erhalten unsere Kunden auch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus Informationen über das Gefährdungspotenzial und die sichere Handhabung und Verwendung. Dazu zählt der Zugang zu umfassenden Informationen über unsere Informationsportale sowie Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen - auch für nichtgefährliche Produkte. So können unsere Kunden unsere Produkte gefahrlos verarbeiten und ihre eigenen Produkte sicher für den Endverbraucher gestalten. Die weltweiten Chemikalienkontrollregelungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg einzuhalten, ist unabdingbare Voraussetzung für die Vertriebsfähigkeit von Chemikalien und chemischen Produkten. Dies ist besonders wichtig für Produkte, die für die Nutzung durch besonders vulnerable Gruppen (z. B. Kinder) gedacht sind oder in Bereichen mit anwendungsspezifischen Gesetzgebungen eingesetzt werden. In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir fortlaufend sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Verwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Außerdem überprüfen wir dadurch die Wirksamkeit der oben beschriebenen Maßnahmen im Bereich Produktverantwortung. Dazu gehören die Produktbeobachtung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zur sicheren Handhabung unserer Produkte zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Ebenso ist hier der Prozess für eventuelle Produktrückrufe geregelt. Für das Jahr 2024 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt - weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung. Demzufolge erfolgten im Berichtszeitraum in diesem Zusammenhang keine Produktrückrufe. Im Kontext "Produktverantwortung" zusätzlich relevant sind unser Compliance-Managementsystem und die Maßnahmen zur Transportsicherheit. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit" Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Über die Einbindung von möglichen betroffenen Interessenträgern berichten wir im Kapitel "Interessen und Standpunkte der Interessenträger". Diese Einbeziehung erstreckt sich auch auf die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Als beispielhafte Interaktionen mit Lieferanten bzw. ihren Arbeitskräften sind scrollen ― die "Together for Sustainability"-Initiative und damit verbundene Audits, Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit ― sowie der kontinuierliche Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Arbeitskräfte, einschließlich Lieferantenkodex und Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument, zu nennen. Für Kunden bzw. ihre Arbeitskräfte sind beispielhaft scrollen ― der persönliche Austausch über Arbeitskräfte der Vertriebs- und Marketingbereiche, Kundenumfragen, -audits und -anfragen, ― die Vertretung auf internationalen Fachmessen sowie Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms) sowie ― die Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument zu nennen. Der Austausch mit unseren Interessenträgern erfolgt durch die jeweils relevanten internen Expertengruppen. Für den Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern findet nicht statt; wir adressieren die identifizierten möglichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit den vorbezeichneten Interaktionen und den oben geschilderten Strategien, Maßnahmen und Konzepten. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Allen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stehen die verschiedenen vertraulichen und anonymen Möglichkeiten, illegales und unethisches Verhalten zu melden zur Verfügung, über die wir im Kapitel "ESRS G1: Unternehmensführung" berichten. Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei unseren direkten und indirekten Lieferanten zu melden. Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette von Covestro vor, geht der Konzern diesen sorgfältig und konsequent nach. Covestro erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Sollte Covestro feststellen, dass es durch seine Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverstößen durch einen direkten oder indirekten Lieferanten beigetragen hat, ist Covestro bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Verstoß vorzugehen. Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Covestro das Recht vor, in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern angemessen zu reagieren. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Darüber hinaus wurde zur Minderung und Vermeidung negativer Auswirkungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit unser integriertes HSEQ-Managementsystem etabliert, das u. a. das Ziel hat, Unfälle proaktiv zu verhindern und die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern; dies gilt auch für Kontraktoren, die an unseren Standorten arbeiten. →Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Unternehmensführung - Arbeitskräfte des Unternehmens" Ziele Im Jahr 2019 hat sich Covestro ambitionierte, messbare Ziele bis zum Jahr 2025 gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben: 100 % der zielrelevanten Lieferanten sollen bis zum Jahr 2025 unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Lieferanten entsprechen für uns den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro, wenn sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den in diesem Kapitel beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Dieses Mindestergebnis beträgt 45 % und gilt für alle zielrelevanten Lieferanten. Dieses Ziel steht in direktem Verhältnis zu unseren oben beschriebenen Konzepten und Maßnahmen, die die Übereinstimmung der Lieferanten mit Covestro-Standards in Schlüsselbereichen wie Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit oder Menschenrechten beinhalten. Als zielrelevante Lieferanten gelten für uns die Lieferanten, die einen wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. € pro Jahr haben, sowie Lieferanten, die einem Konzernverbund zugehörig sind, der in Summe einen wiederkehrenden Einkaufwert von über 1 Mio. € erreicht. Die Lieferantenbewertungen erfolgen auf individueller Ebene oder auf Ebene des Konzernverbunds. Sie deckten im Berichtsjahr 82 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 84 %). Die Bewertungsergebnisse sind Ausgangspunkt für unser aktives Lieferantenmanagement, wodurch die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verringert werden. Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement wird jährlich für die einzelnen Einkaufskategorien heruntergebrochen und durch die Leitung der Unternehmensfunktion Group Procurement (CPO) kommuniziert. Über den Status der Zielerreichung wird regelmäßig intern berichtet. Der CPO berichtet seinerseits direkt an den Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. Unser Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung geltender Gesetze spiegelt sich in unserem Verhaltenskodex und in unserem Nachhaltigkeitsziel für Lieferanten wider. Da unser Ziel die Nachhaltigkeitsaspekte umfassend betrachtet und im Einklang mit international anerkannten Standards steht, verfolgen wir keine direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern bei der Zieldefinition. Kennzahlen * Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen betrug 1.615 (Vorjahr: 1.590); davon wurden 56 (Vorjahr: 67) Audits vor Ort durchgeführt. Zum Ende des Jahres 2024 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben 1.386 (Vorjahr: 1.289). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 571 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen. Daraus abgeleitet hat ein Anteil der zielrelevanten Lieferanten in Höhe von 79 % (Vorjahr: 76 %) unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen. 63 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2024 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, konnten ihr vorheriges Ergebnis verbessern. Bei keiner der durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinderoder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus sah sich Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden. Im Jahr 2024 erhielt ein zielrelevanter Lieferant (Vorjahr: ein zielrelevanter Lieferant) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2024 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen zu Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wasser- und Umweltmanagement sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Notausgänge oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard. * Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die "Together for Sustainability AISBL" und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Bewertungen. Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Unternehmensführung" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Schutz von Hinweisgebern Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bei, da die ethischen Beschaffungsrichtlinien und die Transparenz von Covestro ein sicheres Umfeld für Whistleblower schaffen, die unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung melden. Davon profitieren Arbeitskräfte von Drittunternehmen und Lieferanten. K, M, L 1 Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy), ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro bewirkt eine tatsächliche positive Wirkung durch unsere globale Compliance-Hotline und unser Online-Tool (SpeakUp! Line), die es Arbeitnehmern und Dritten ermöglichen, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer an ihren lokalen Compliance Officer wenden oder interne Berichtswege nutzen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte K, M, L 2 Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy), ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten Chance Arbeitnehmer und Dritte fühlen sich sicher, wenn sie Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten äußern, was dazu beiträgt, Probleme zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. K, M, L 2 Geschäftsentwicklung, Finanzlage Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy) Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten scrollen Art Beschreibung Ziele Schutz von Hinweisgebern Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bei, da die ethischen Beschaffungsrichtlinien und die Transparenz von Covestro ein sicheres Umfeld für Whistleblower schaffen, die unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung melden. Davon profitieren Arbeitskräfte von Drittunternehmen und Lieferanten. Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro bewirkt eine tatsächliche positive Wirkung durch unsere globale Compliance-Hotline und unser Online-Tool (SpeakUp! Line), die es Arbeitnehmern und Dritten ermöglichen, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer an ihren lokalen Compliance Officer wenden oder interne Berichtswege nutzen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte Chance Arbeitnehmer und Dritte fühlen sich sicher, wenn sie Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten äußern, was dazu beiträgt, Probleme zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen. In einem Verhaltenskodex, der Corporate Compliance Policy, hat Covestro konzernweit für alle eigenen Arbeitskräfte verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst u.a. den Schutz von Hinweisgebern und informiert über die Möglichkeit anonymer Meldewege. Unsere Erwartungen bezogen auf die Covestro-Werte gegenüber unseren Lieferanten sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Der VerhaltensKodex und der Verhaltenskodex für Lieferanten sind sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und somit einsehbar für die gesamte Wertschöpfungskette von Covestro. Außerdem ist der Verhaltenskodex Teil eines Informationspakets, das neue Arbeitnehmer bei ihrer Einstellung erhalten. Den Verhaltenskodex für Lieferanten kommunizieren wir an unsere Lieferanten und haben diesen in das elektronische Bestellsystem integriert. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Arbeitnehmern unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass Vorgesetzte keine anderslautenden Weisungen erteilen dürfen. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, etwa, indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Arbeitnehmern kommuniziert werden. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten hat positive Auswirkungen auf unsere Lieferkette, indem wir ethische Standards, wie z. B. angemessene Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten, einfordern. Sollte es dennoch zu Verstößen bei den Lieferanten gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten kommen, haben die betroffenen Personen, aber auch alle anderen Interessenträger, die Möglichkeit, diese über unsere SpeakUp! Line zu melden. Die SpeakUp! Line trägt dazu bei Compliance-Fehlverhalten, bspw. Korruption und Bestechung, frühzeitig erkennen zu können. Für alle Länder, in denen Covestro-Arbeitnehmer beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Arbeitnehmern vor Ort als Ansprechperson bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir scrollen ― compliancetreues Verhalten bestärken und fördern, ― Compliance-Verstöße verhindern bzw. minimieren, ― Risiken für mögliche Verstöße identifizieren, ― vorbeugende Maßnahmen einführen und ― in dem Fall, dass Einzelpersonen entgegen klaren Vorgaben eigenmächtig Compliance-Verstöße begehen, diese aufdecken, beenden und für die Zukunft verhindern. Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir u. a. ein internes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Compliance-Vorschriften implementiert. → Für weitere Informationen siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement - Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance" Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Arbeitskräfte ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Im Intranet sind die Informationen über die verschiedenen Meldewege veröffentlicht. Covestro hat eine globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular) eingerichtet, das von externen Dienstleistern betrieben wird. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/compliance So wird es Arbeitnehmern und Dritten ermöglicht, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Diese Maßnahmen schützen schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte. Durch ein vertrauensvolles Umfeld ermutigen wir Arbeitnehmer und Dritte dazu, Bedenken zu äußern, was zur Prävention und Minimierung von Fehlverhalten beiträgt. Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette können ebenfalls über den Covestro-Beschwerdemechanismus gemeldet werden. Als Menschenrechtsverletzungen sehen wir Verstöße gegen internationale Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation und die UNLeitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. Die Untersuchung von Fällen möglicher Menschenrechtsverletzungen erfolgt nach einem festgelegten Verfahren, das auf der Einbeziehung von (potenziell) betroffenen Interessenträgern beruht. Um die Transparenz im Umgang mit gemeldeten Beschwerden zu erhöhen, wurde auf unserer Website eine Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Unternehmens veröffentlicht. In der unternehmensweit gültigen Richtlinie "Compliance" haben wir die Grundsätze unseres Handelns festgehalten. Die darin festgelegten Grundsätze sind für alle eigenen Arbeitskräfte weltweit verbindlich und der Handlungsrahmen wird in mehreren Direktiven weiter spezifiziert. So gibt es bspw. eine Direktive zum Thema zur Durchführung von Compliance-Untersuchungen einschließlich des Schutzes von Hinweisgebern. In dieser sind die Anforderungen der EU Directive 2019/1937 umgesetzt. Bei der Durchführung einer internen Compliance-Untersuchung gelten folgende Grundsätze: Schutz der Hinweisgeber, Vertraulichkeit, Rechte der Betroffenen, Unabhängigkeit der Compliance-Organisation und Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen. Alle Verdachtsfälle werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Bestätigte Fälle werden bewertet und ggf. entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen eingeleitet. In der Abschlussphase einer Untersuchung wird die meldende Person über den Abschluss der Untersuchung informiert. Mithilfe dieser Maßnahmen schaffen wir ein vertrauensvolles Umfeld, in dem sich schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte sicher fühlen können. Damit steigt die Bereitschaft, Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten zu äußern, nicht konformes Verhalten zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. Die Wirksamkeit der Hotline wird jährlich vom globalen Compliance Office überprüft. Arbeitskräfte können etwaige Vorfälle zudem den Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden. Compliance-Vorfälle werden durch den Chief Compliance Officer regelmäßig dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Managementteams der Geschäftseinheiten berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle, einschließlich weiterer Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich, in einem monatlichen "Compliance Telegramm" im Intranet veröffentlicht. Das sorgt für eine hohe Transparenz für alle Arbeitskräfte. Schulungen sind ein wichtiges Instrument zur Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Alle neuen Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine allgemeine Compliance-Schulung zu absolvieren. Darüber hinaus wird in den von der Compliance-Organisation angebotenen globalen Web-based Trainings über mögliche Meldekanäle informiert. → Für weitere Informationen zum Thema Vorstand und Aufsichtsrat siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Vergütungsbericht Die Grundlagen der Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen werden im Vergütungsbericht erläutert. Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt und entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022 . Informationen hierzu sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. Darüber hinaus orientiert sich der Bericht inhaltlich und im Aufbau am Vergütungsbericht für das Jahr 2023, der von der Hauptversammlung am 17. April 2024 mit einer Mehrheit von 92,54 % gebilligt wurde. → Weitere Informationen zu der Beschreibung des Vergütungssystems, dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts und dem Beschluss der Hauptversammlung zur Billigung des Vergütungssystems unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde am 19. April 2023 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 91,73 % gebilligt und ist auf der Website des Unternehmens zugänglich. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Vergütung des Vorstands Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2024 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt. Leitsätze für die Vergütung Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns. Diese ist gemäß der Unternehmenskultur "Wir sind 1" für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich aufgebaut: scrollen ― Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien. ― Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung. Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird: scrollen ― Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro. ― Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performance-Entwicklung des Unternehmens. Bei der Zielsetzung für den Covestro PSP wird angestrebt, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100 % erzielt werden kann. ― In sehr erfolgreichen Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in herausfordernden Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger oder es kommt gar keine kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung (wie z. B. für das Jahr 2022). ― Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der absoluten Kursentwicklung der Aktie der Covestro AG, einschließlich der Dividenden, sowie der relativen Entwicklung gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * und enthält zudem eine Nachhaltigkeitskomponente. Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien: scrollen ― Die Relation zwischen Zielerreichung und Auszahlung ist für die verwendeten Kriterien festgelegt und im Vergütungsbericht dokumentiert. ― Die Berechnung der Auszahlung basiert auf finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen, die auch im Lagebericht der Gesellschaft enthalten sind, und wird ebenfalls im Vergütungsbericht dokumentiert. 1 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte 2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen 3 Vorstandsvorsitz (VV), Ordentliches Vorstandsmitglied (OVM) 4 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach IFRS 5 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte und betrieblicher Altersversorgung * STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa Grundsätze der Vergütungsfestsetzung Festsetzung der Zielvergütung Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro. Zum 1. Januar 2024 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder nicht erhöht. Bei seiner diesbezüglichen Entscheidung hat sich der Aufsichtsrat daran orientiert, dass im Jahr 2024 für die Gehaltsrunde der außertariflichen Mitarbeitenden in Deutschland sowie der diesen Vertragsstufen entsprechenden Mitarbeitenden weltweit kein Budget zur Verfügung gestellt wurde. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Ziel-Gesamtvergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder 1 scrollen Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 1.296 27,8 1.296 27,5 Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 0,6 30 0,6 Summe 1.326 28,5 1.326 28,2 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 1.296 27,8 für das Jahr 2024 1.296 27,5 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 1.685 36,2 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 1.685 35,8 Versorgungsaufwand 3 352 7,6 403 8,6 Ziel Gesamtvergütung 4.659 100,0 4.710 100,0 scrollen Christian Baier 4 (Finanzen) seit 01.10.2023 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 850 25,9 850 25,9 Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 200 6,1 200 6,1 Summe 1.050 32,0 1.050 32,0 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 850 25,9 für das Jahr 2024 850 25,9 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 1.105 33,7 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 - 1.105 33,7 Versorgungsaufwand 3 277 8,4 276 8,4 Ziel Gesamtvergütung 3.282 100,0 3.281 100,0 scrollen Dr. Thorsten Dreier 4 (Technologie und Arbeitsdirektor) seit 01.07.2023 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 653 25,5 653 25,5 Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 200 7,8 200 7,8 Summe 853 33,3 853 33,3 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 653 25,5 für das Jahr 2024 653 25,5 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 849 33,2 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 - 849 33,2 Versorgungsaufwand 3 206 8,0 205 8,0 Ziel Gesamtvergütung 2.561 100,0 2.560 100,0 scrollen Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 653 27,3 653 27,3 Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 1,3 30 1,3 Summe 683 28,6 683 28,6 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 653 27,3 für das Jahr 2024 653 27,3 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 849 35,5 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 849 35,5 Versorgungsaufwand 3 206 8,6 205 8,6 Ziel Gesamtvergütung 2.391 100,0 2.390 100,0 1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren. 2 Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. €, sofern sie vertraglich noch zugesagt ist, sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für die Installation von Sicherheitseinrichtungen, sofern noch nicht erfolgt, bzw. für die Wartung und Reparaturen bereits installierter Ausrüstung). 3 Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS 4 Zwecks besserer Vergleichbarkeit wurden die Vergütungskomponenten für die im Jahr 2023 nicht ganzjährig amtierenden Vorstandsmitglieder auf ein volles Jahr hochgerechnet. Ziel-Gesamtvergütung der unterjährig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder 1 scrollen Dr. Klaus Schäfer 4 bis zum 30.06.2023 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 653 27,5 - Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 1,3 - Summe 683 28,7 - Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 653 27,5 für das Jahr 2024 - Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 849 35,7 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 - Versorgungsaufwand 3 192 8,1 - Ziel-Gesamtvergütung 2.377 100,0 - scrollen Dr. Thomas Toepfer 4 bis zum 31.08.2023 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 792 27,3 - Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 1,0 - Summe 822 28,3 - Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 792 27,3 für das Jahr 2024 - Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2023- 2026 1.030 35,5 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 - Versorgungsaufwand 3 257 8,9 - Ziel-Gesamtvergütung 2.901 100,0 - 1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren. 2 Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. € sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für die Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen) 3 Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS 4 Zwecks besserer Vergleichbarkeit wurden die Vergütungskomponenten für die im Jahr 2023 nicht ganzjährig amtierenden Vorstandsmitglieder auf ein volles Jahr hochgerechnet. Maximalvergütung Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €. Die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Berichtsjahr 2024 überprüft werden, in dem die Vorstandmitglieder eine Auszahlung aus der Tranche 2021 -2024 der langfristigen variablen Vergütung "Prisma" erhalten. Diese Prüfung ist im Abschnitt "Einhaltung der Maximalvergütung " dargestellt. Überprüfung der Angemessenheit Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem unabhängigen externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Da Covestro auf Basis relevanter Größenkennzahlen (Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung) im unteren Quartil der DAX-Unternehmen positioniert ist und vor der Aufnahme in den DAX im Jahr 2018 im MDAX vertreten war, wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen herangezogen. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit wurden Banken und Versicherungen allerdings ausgeschlossen. Auf Basis dieser drei gleichgewichteten Größenkennzahlen ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 38 (von 84) bzw. am 55. Perzentil dieser Gruppe. Unter Berücksichtigung dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen: scrollen ― Festvergütung ― Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung ― Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung ― Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine "bAV-Prämie" bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2015 bis 2024 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen. Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2024 dargestellt. Erfolgsunabhängige Komponenten Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen Die zu Beginn des Geschäftsjahres ausgebliebene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter "Festsetzung der Zielvergütung" erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen die Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen, einen Fahrbereitschaftsdienst und für vor 2023 berufene Vorstandsmitglieder eine Mobilitätspauschale. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt. Betriebliche Altersversorgung Dr. Markus Steilemann erhält nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor. Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem zusätzlichen Betrag in Höhe des 3-Fachen des gewählten Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds. Dieser Eigenbeitrag ist auf maximal 9 % begrenzt, sodass der korrespondierende Unternehmensbeitrag (sog. "Matching Contribution") höchstens 27 % betragen kann. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden. Der tatsächliche Pensionsanspruch kann vorab nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt. Den übrigen Vorstandsmitgliedern wird ihre betriebliche Altersversorgung als beitragsorientierte Direktzusage gewährt. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen "Matching Contribution"-Betrag von bis zu 30 %, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags der Vorstandsmitglieder in Höhe von bis zu 10 %, zur Verfügung. Das eingezahlte Kapital wird von Covestro am Kapitalmarkt gemäß einem altersabhängigen "Lifecycle"-Modell angelegt. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert. Beim Ausscheiden aus dem Vorstand, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, wird das angesammelte Kapital, in der Regel als Einmalzahlung, an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Sucheta Govil hat ihre betriebliche Altersversorgung zum 1. April 2021 auf dieses im Jahr 2021 neu eingeführte Modell umgestellt. Für den Zeitraum von ihrem Eintritt bei Covestro am 1. August 2019 bis zum 31. März 2021 galt für sie die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann weiterhin Anwendung findet. Kurzfristige variable Vergütung Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden. Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Seit dem Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. → Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser Kennzahlen sind im zusammengefassten Lagebericht unter "Steuerungskennzahlen" zu finden. Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung 1 Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte, gemessen in CO 2 -Äquivalenten Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 für einen mehrjährigen Zeitraum - für die Jahre 2022 bis 2024 - global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100 %ige Auszahlung und den Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen. Auszahlung in Abhängigkeit von profitablem Wachstum (EBITDA), Liquidität (FOCF), Rentabilität (ROCE über WACC) und Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen) Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0% (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300 % liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann. Komponenten des Covestro Profit Sharing Plan für die Jahre 2022- 2024 scrollen "Profitables Wachstum": EBITDA "Liquidität": FOCF "Rentabilität": ROCE über WACC "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen Schwellenwert (0 %) 1.800 Mio. € Mittelzufluss in Höhe von 400 Mio. € 0 %-Punkte 7,1 Mio. t CO 2 -Äquivalente 100 % Erreichung 2.500 Mio. € Mittelzufluss in Höhe von 1.000 Mio. € 6 %-Punkte 6,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente Begrenzungswert (300 %) 3.900 Mio. € Mittelzufluss in Höhe von 2.000 Mio. € 18 %-Punkte 5,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente Auf Basis der erreichten Werte für das Berichtsjahr 2024 hätte sich rechnerisch ein Auszahlungsprozentsatz von 75 % ergeben, dessen Ermittlung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Die Treibhausgasemissionen von 4,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten wurden zum Teil durch eigene Maßnahmen (Optimierung der Produktionsprozesse, Energieeffizienzsteigerung, Strom aus erneuerbaren Quellen) erzielt, aus denen eine Reduktion von 0,9 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Vergleich zu 2020 resultiert. Sonstige externe Effekte haben zu einem Anstieg der Emissionen von etwa 0,1 Mio. t CO 2 -Äquivalenten geführt. Gegenüber den in der Klimastrategieplanung aus den Jahren 2020/2021 angenommenen Volumenwachstumsraten waren die tatsächlichen Produktionsvolumina auf ähnlichem Niveau. Dennoch konnten leicht geringere absolute CO 2 -Emissionen erzielt werden. Die Schwellenwerte der drei finanziellen Kennzahlen wurden verfehlt und somit auch die Kapitalkosten im Berichtsjahr nicht verdient (ROCE über WACC < 0). Der Aufsichtsrat hat erneut von seinem durch das letztgenannte Kriterium ausgelösten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht, da eine Auszahlung von 75% der wirtschaftlichen Situation von Covestro nicht angemessen erschien, und die Auszahlung auf 40 % reduziert. Dieser Wert wurde auf Beschluss des Vorstands auch für die Berechnung der Bonusauszahlung für die Mitarbeitenden herangezogen. Auf Basis der Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeitenden den Solidarbeitrag in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2024 beträgt dieser Beitrag 0,95 % der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten. Auszahlung des Covestro Profit Sharing Plan für das Jahr 2024 scrollen "Profitables Wachstum": EBITDA "Liquidität": FOCF "Rentabilität": ROCE über WACC "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen Erreichter Wert 1.071 Mio. € Mittelzufluss in Höhe von 89 Mio. € - 7,4 %-Punkte 4,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente Resultierende Auszahlung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 300,0 % Rechnerische Gesamtauszahlung (gemittelter Wert) 75,0 % Tatsächliche Auszahlung (Entscheidung des Aufsichtsrats) 40,0 % Kurzfristige variable Vergütung ab 2025 Mit Gültigkeit ab dem Geschäftsjahr 2025 wurde der "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) erweitert. Zusätzlich zu den vier bereits verwendeten Leistungskennzahlen, für die sich die Zielsetzung aus der mittelfristigen Planung für die Jahre 2025 bis 2027 ableitet, wird eine kurzfristige Komponente definiert. Diese basiert auf dem EBITDA-Ziel eines einzelnen Geschäftsjahres und wird im Rahmen der Planung für das jeweils folgende Jahr von Vorstand und Aufsichtsrat im Vorjahr auf der Grundlage der Prognose im vierten Quartal festgelegt. Die mittel- und kurzfristige Komponente werden zwecks Berechnung der Gesamtausschüttung jeweils zu 50 % gewichtet. PSP 2025-2027 1 Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der umweltrelevanten Standorte, gemessen in CO 2 -Äquivalenten Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2024 beschlossen, dass die Vorstandsmitglieder ihre kurzfristige variable Vergütung auch weiterhin auf Basis der Regelungen des Covestro PSP erhalten sollen und der ab 2025 erweiterte Plan auf sie ebenso Anwendung findet wie auf die Belegschaft. Eine ausführliche Erläuterung des dahingehend überarbeiteten Vergütungssystems wird mit der Einberufung der Hauptversammlung 2025 veröffentlicht, auf der es zur Billigung vorgelegt wird. Langfristige variable Vergütung Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Mit dem Geschäftsjahr 2024 ist die seit 2021 im LTI-Plan enthaltene Nachhaltigkeitskomponente, die von Beginn an einen CO 2 -Faktor enthielt, um zwei weitere Kennzahlen aus dem ESG-Bereich "Soziales" erweitert worden. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet - insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente - die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". In dieser Form findet "Prisma" für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen. Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue "Prisma"-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind. * STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa. "Prisma"-Performance-Perioden Zur Ermittlung der Auszahlung werden fünf Faktoren berechnet: der TSR-Faktor und der Outperformance-Faktor sowie als Bestandteile der Nachhaltigkeitskomponente der CO 2 -Faktor, der Teilnahme-Faktor und der RIR-Faktor, die im nachfolgenden detailliert erläutert werden. Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs). Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt: scrollen ― Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht. ― Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 %-Punkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt. ― Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 %-Punkten wie auch oberhalb von 100 %-Punkten Abweichung. Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung Als Bestandteil der Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 festgelegt. Der CO 2 -Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 1.700 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2027 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 30%. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 850 kt oder weniger, nimmt der CO 2 -Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 2.100 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen den definierten Eckwerten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens. Zusammenhang von Emissionen und CO 2 -Faktor Als Kennzahl für den Teilnahme-Faktor wird die aggregierte Teilnahmequote aller Beschäftigten weltweit aus den Befragungsrunden der Mitarbeitendenbefragung verwendet, die während des letzten Kalenderjahres der Performance-Periode stattfinden. Durch diese Erweiterung der Nachhaltigkeitskomponente auf den Bereich "Soziales" soll für die Führungskräfte, die für das langfristige Vergütungsprogramm berechtigt sind, ein Anreiz geschaffen werden, die Mitarbeitendenbefragung zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Führungstätigkeit zu machen und den Mitarbeitenden zu verdeutlichen, wie wichtig ihre Rückmeldungen und ihre Kritik für uns sind. Für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche beträgt der Teilnahme-Faktor 100 %, wenn eine aggregierte Teilnahmequote von 82 % erreicht wird. Wird eine aggregierte Teilnahmequote von 77 % oder weniger erzielt, beträgt der Teilnahme-Faktor 0%. Ab einer aggregierten Teilnahmequote von 87 % und höher erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Zusammenhang von Teilnahmequote und Teilnahme-Faktor Um unsere ausgeprägte Sicherheitskultur weiter zu fördern, wird als weitere Kennzahl aus dem Bereich "Soziales" die weltweite Unfallrate, die sogenannte Recordable Incident Rate (RIR), als Bemessungsgrundlage herangezogen. Angestrebt wird hierbei eine Unfallrate von 0,27 im letzten Jahr der Performance-Periode, bezogen auf die Arbeitsstunden aller Beschäftigten und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit. Wird dieses Ziel erreicht, beträgt der RIR-Faktor 100 %. Bei einer Unfallrate von 0 erreicht er den Maximalwert von 200 %. Wird eine Unfallrate von 0,54 und höher erzielt, beträgt der RIR-Faktor 0 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Zusammenhang von Unfallrate und RIR-Faktor Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor sowie der Gesamtsumme aus dem zu 70 % gewichteten Outperformance-Faktor und den drei jeweils zu 10 % gewichteten Nachhaltigkeitsfaktoren (CO 2 -Faktor, Teilnahme-Faktor und RIR-Faktor) multipliziert. Somit beläuft sich die summarische Gewichtung der Nachhaltigkeitsziele auf 30 % gegenüber der Outperformance. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung. Komponenten der langfristigen variablen Vergütung Bei den Tranchen vor dem Jahr 2024, die für die Nachhaltigkeitskomponente nur den CO 2 -Faktor enthalten, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation des TSR-Faktors mit der Summe aus dem mit 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem mit 25 % gewichteten CO 2 -Faktor berechnet; auch hier ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Komponenten der langfristigen variablen Vergütung bis einschließlich der Tranche 2023 - 2026 Auszahlung aus den "Prisma"-Tranchen 2020 - 2023 und 2021 - 2024 Im Januar des Berichtsjahres 2024 erhielten die berechtigten Vorstandsmitglieder Auszahlungen aus der "Prisma"-Tranche 2020 - 2023. Der Auszahlungsfaktor betrug 119,9 %. Die "Prisma"-Tranche 2021 - 2024 endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres 2024 mit einem Auszahlungsfaktor von 166,2 %. Den Auszahlungen für Dr. Thorsten Dreier lagen dabei seine jeweiligen Vergütungspakete vor dem Eintritt in den Vorstand zugrunde. Christian Baier, der erst im Oktober 2023 in den Vorstand eingetreten ist, nimmt erstmalig und anteilig an der "Prisma"-Tranche 2023 -2026 teil, die im Jahr 2027 zur Auszahlung kommt. Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden. Für den bei der "Prisma"-Tranche 2021 - 2024 erstmals einbezogenen CO 2 -Faktor waren als Zielsetzung für die Treibhausgasemissionen (CO 2 e) der Emissionsstufe Scope 1 Einsparungen von 150 Kilotonnen pro Jahr, bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende 2024 festgelegt worden. Mit erzielten Einsparungen von 255,4 Kilotonnen ergibt sich ein Wert von 170,3 % für den CO 2 -Faktor, der mit einer Gewichtung von 25 % in die Berechnung der Auszahlung einzubeziehen ist. Berechnung der "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 1 1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der Monate November und Dezember in den Jahren 2019 und 2023. 2 Prozentuale Veränderung des Endkurses der Covestro-Aktie für das Jahr 2023 (49,76 €) im Vergleich zum Anfangskurs der Covestro-Aktie für das Jahr 2020 (43,36 €) 3 Prozentuale Veränderung des Endkurses des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2023 (1.226,08 €) im Vergleich zum Anfangskurs desAktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2020 (1.010,32 €) Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die "Prisma"-Tranchen 2020- 2023 und 2021- 2024 scrollen "Prisma"-Tranche 2020- 2023 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 Anfangskurs Covestro in € 43,36 1 47,05 2 Endkurs Covestro in € 49,76 3 57,45 4 Kursänderung in % 14,8 22,1 Anfangskurs Index in € 1.010,32 1 1.088,78 2 Endkurs Index in € 1.226,08 3 1.209,19 4 Kursänderung in % 21,4 11,1 Kumulierte Dividende in € 5,90 4,70 TSR-Faktor in % 128,4 132,1 Outperformance-Faktor in % 93,4 111,0 CO 2 -Faktor in % - 170,3 Auszahlungsfaktor in % 119,9 166,2 1 November / Dezember 2019 2 November / Dezember 2020 3 November / Dezember 2023 4 November / Dezember 2024 Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre können auf unserer Website nachvollzogen werden. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/investors/stock-performance/dividends Die errechneten Beträge für beide Tranchen, einschließlich desjenigen für das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Klaus Schäfer, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Ausgezahlte Beträge für die "Prisma"-Tranchen 2020- 2023 und 2021- 2024 scrollen "Prisma"-Tranche 2020- 2023 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 Zielwert 1 in Tsd. € Auszahlung im Januar 2024 (Auszahlungsfaktor 119,9 %) in Tsd. € Zielwert 1 in Tsd. € Auszahlung im März 2025 (Auszahlungsfaktor 166,2 %) in Tsd. € Dr. Markus Steilemann 1.573 1.886 1.585 2.634 Christian Baier 2 - - - - Dr. Thorsten Dreier 3 43 52 45 75 Sucheta Govil 792 949 798 1.327 Dr. Klaus Schäfer 4 792 949 798 1.327 1 Der Zielwert basiert auf der Position und der zugehörigen Festvergütung, die das betreffende Vorstandsmitglied zu Beginn der jeweiligen Tranche innehat. 2 Mitglied des Vorstands seit dem 1. Oktober 2023 3 Mitglied des Vorstands seit dem 1. Juli 2023; zuvor Leiter der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives 4 Mitglied des Vorstands bis zum 30. Juni 2023 Einhaltung der Maximalvergütung Die im Vergütungssystem definierte und einzelvertraglich in den Vorstandsverträgen festgelegte maximale Gesamtvergütung umfasst die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen und den Versorgungsaufwand für das Geschäftsjahr sowie die Auszahlungsbeträge der variablen Vergütungskomponenten, die im betreffenden Geschäftsjahr gewährt wurden. Nachfolgend sind die entsprechenden Beträge, die im Geschäftsbericht für das Jahr 2021 aufgeführt wurden, und die ausgezahlten Beträge für die "Prisma"-Tranche 2021- 2024 zusammengestellt. Für keines der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder überschreitet die Gesamtsumme die festgelegte Maximalvergütung von 9,0 Mio. € (Vorstandsvorsitzender) bzw. 5,5 Mio. € (ordentliche Vorstandsmitglieder). Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 scrollen in Tsd. € Festvergütung Sachbezüge und sonstige Leistungen in Tsd. € Kurzfristige variable Vergütung in Tsd. € Dienstzeitaufwand in Tsd. € Langfristige variable Vergütung "Prisma"- Tranche 2021-2024 in Tsd. € Gesamtsumme in Tsd. € Dr. Markus Steilemann 1.219 28 2.909 954 2.634 7.744 Christian Baier 1 - - - - - - Dr. Thorsten Dreier 2 - - - - 75 75 Sucheta Govil 614 29 1.465 348 1.327 3.783 1 Mitglied des Vorstands seit dem 1. Oktober 2023 2 Mitglied des Vorstands seit dem 1. Juli 2023 Übersicht über laufende "Prisma"-Tranchen Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden "Prisma"-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt. Am 25. Oktober 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG, eine Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit einem Angebotspreis von 62 € je Covestro-Aktie unterbreitetet, das von den Aktionärinnen und Aktionäre mit einer Quote von insgesamt 81,77 % angenommen wurde. Vor dem Hintergrund dieses Übernahmeangebots erscheint es nicht mehr angemessen, zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wie bisher den Marktwert der jeweiligen Tranche zu verwenden, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde. Stattdessen wurden der Kurs der Covestro-Aktie beim Angebotspreis von 62 € und der STOXX Europe 600 Chemicals beim Endkurs der Tranche 2021 - 2024 (Durchschnitt der Handelstage im November und Dezember 2024) fixiert. Die Kennzahlen der Nachhaltigkeitskomponente gelten unverändert und werden gemäß den Planbedingungen auf Basis der Zielerreichung zum Ende der Tranche für die Berechnung der Auszahlung herangezogen. Die beiden neu eingeführten Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich "Soziales", die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenbefragung und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR), gehen erst mit den im Jahr 2027 zu ermittelnden Werten in die Auszahlung der "Prisma"-Tranche 2024-2027 ein. Da sich aus dem aktuellen Stand für diese Kennzahlen keine Prognose für das Jahr 2027 ableiten lässt, werden beide Auszahlungsfaktoren für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts auf 100 % gesetzt. Laufende "Prisma"-Tranchen scrollen "Prisma"-Tranche 2022- 2025 "Prisma"-Tranche 2023- 2026 "Prisma"-Tranche 2024- 2027 Covestro-Aktie Anfangskurs in € 53,53 36,40 49,76 Endkurs (Angebotspreis) in € 62,00 STOXX Europe 600 Chemicals Anfangskurs in € 1.336,97 1.183,59 1.226,08 Durchschnitt November/ Dezember 2024 in € 1.209,19 Nachhaltigkeitskomponenten CO 2 -Faktor 1 in % 153,0 114,0 98,0 Teilnahme-Faktor in % - - 100,0 RIR-Faktor in % - - 100,0 Beizulegender Zeitwert Dezember 2024 in % 158,1 191,7 137,9 1 Der für den mit der Tranche 2021 - 2024 eingeführten CO 2 -Faktor verwendete Wert basiert auf den im Oktober 2024 prognostizerten Emissionswerten für die jeweiligen Endjahre der einzelnen Tranchen. Langfristige variable Vergütung ab 2025 Vor dem Hintergrund des Übernahmeangebots erscheinen der Aktienkurs und damit auch der Total Shareholder Return sowie die Outperformance nicht mehr als geeignete Kennzahlen für die langfristige Vergütung. Daher wird ab 2025 der aktienbasierte Anteil der langfristigen Vergütung durch den "Economic Value Added" als Kennzahl ersetzt. Die enthaltene Nachhaltigkeitskomponente mit ihren drei Bestandteilen Treibhausgasemissionen, Teilnahmequote und Unfallrate als Kennzahlen bleibt unverändert erhalten. Eine ausführliche Erläuterung des neuen LTI-Programms wird mit der Einberufung der Hauptversammlung 2025 veröffentlicht, auf der das überarbeitete Vergütungssystems zur Billigung vorgelegt wird. Share Ownership Guidelines und Aktienbesitz Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben. Aufgrund des Übernahmeangebots, dessen Annahme Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären gemeinsam empfohlen haben, hat der Aufsichtsrat entschieden, die Verpflichtungen der Vorstandsmitglieder bis auf Weiteres aufzuheben, um ihnen die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Übernahmeangebots zu ermöglichen. In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt. Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtag scrollen Vorstandsmitglied Anzahl Covestro-Aktien Gesamtwert Ende Dezember 2024 Status Share Ownership Guidelines in Tsd. € Dr. Markus Steilemann 30.000 1.685 erfüllt Christian Baier 0 im Aufbau Dr. Thorsten Dreier 4.796 269 im Aufbau; zu 39 % erfüllt Sucheta Govil 14.912 837 erfüllt Malus- und Clawback-Klauseln Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstöße die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgten. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2024 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten. Leistungen im Fall des Ausscheidens Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung. Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap. Leistungen von Dritten Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden. Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr Gewährte und geschuldete Vergütung Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Auch wenn der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG zu klassifizieren ist, wird aus Gründen der Transparenz in der nachfolgenden Tabelle auch der Dienstzeitaufwand nach IFRS zusätzlich ausgewiesen. Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder (AktG) 1 scrollen Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 1.296 33,6 1.296 28,9 Sachbezüge und sonstige Leistungen 30 0,8 39 0,9 Summe 1.326 34,4 1.335 29,8 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 645 16,7 für das Jahr 2024 513 11,4 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 1.886 48,9 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 2.634 58,8 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 3.857 100,0 4.482 100,0 Dienstzeitaufwand 2 487 531 Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 4.344 5.013 scrollen Christian Baier (Finanzen) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 213 66,5 850 71,6 Sachbezüge und sonstige Leistungen - 0,0 - 0,0 Summe 213 66,5 850 71,6 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 107 33,5 für das Jahr 2024 337 28,4 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 320 100,0 1.187 100,0 Dienstzeitaufwand 2 89 391 Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 409 1.578 scrollen Dr. Thorsten Dreier (Technologie und Arbeitsdirektor) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 327 55,1 653 65,8 Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 0,3 5 0,5 Summe 329 55,4 658 66,3 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 212 35,8 für das Jahr 2024 259 26,1 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 52 8,8 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 75 7,6 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 593 100,0 992 100,0 Dienstzeitaufwand 2 171 290 Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 764 1.282 scrollen Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 653 33,4 653 28,7 Sachbezüge und sonstige Leistungen 30 1,5 35 1,5 Summe 683 34,9 688 30,3 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 325 16,6 für das Jahr 2024 259 11,4 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 949 48,5 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 1.327 58,4 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 1.957 100,0 2.274 100,0 Dienstzeitaufwand 2 265 264 Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 2.222 2.538 1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren. 2 Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder Langfristige variable Vergütung "Prisma" Für die langfristige variable Vergütung ("Prisma"-Tranche 2024-2027) der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 3.939 Tsd. € (Vorjahr: 2.899 Tsd. € für die "Prisma"-Tranche 2023 - 2026). Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen in Höhe von 14.370 Tsd. € (Vorjahr: 9.994 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 2.699 Tsd. € (Vorjahr: 2.421 Tsd. €). Langfristige variable Vergütung (IFRS) scrollen Gegenwärtige Vorstandsmitglieder Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) Christian Baier (Finanzen) Dr. Thorsten Dreier (Technologie und Arbeitsdirektor) 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/-ertrag für langfristige variable Vergütung 3.030 3.831 28 560 257 725 scrollen Gegenwärtige Vorstandsmitglieder Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) Gesamt 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/-ertrag für langfristige variable Vergütung 1.527 1.930 4.842 7.046 Langfristige variable Vergütung (IFRS) scrollen Ehemalige Vorstandsmitglieder Dr. Klaus Schäfer Dr. Thomas Toepfer Gesamt 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/-ertrag für langfristige variable Vergütung 1.527 1.364 - 1.454 - 73 1.364 Pensionszusagen Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 1.476 Tsd. € (Vorjahr: 1.364 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist von den verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und hierbei insbesondere vom jeweils maßgeblichen Rechnungszins abhängig. Die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Versorgungszusagen werden zahlungswirksam in den Cashflows aus operativer Tätigkeit erfasst. Die jeweiligen Dienstzeitaufwände, Barwerte der Pensionsverpflichtungen und gemäß der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Pensionszusagen (IFRS) scrollen Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zum 31.12. Gem. Versorgungsordnung im laufenden Jahr tatsächlich geleisteter Beitrag 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Dr. Markus Steilemann 487 531 4.164 4.618 406 405 Christian Baier 89 391 117 509 69 276 Dr. Thorsten Dreier 171 290 1.154 1.464 130 205 Sucheta Govil 265 264 1.064 1.369 206 205 Dr. Klaus Schäfer 121 - 5.141 4.970 97 - Dr. Thomas Toepfer 231 - 1.219 1.263 171 - Gesamt 1.364 1.476 12.859 14.193 1.079 1.091 Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt. Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG) 1 scrollen Dr. Klaus Schäfer (bis 30. Juni 2023) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 327 20,8 - 0,0 Sachbezüge und sonstige Leistungen 14 0,9 - 0,0 Rente 2 119 7,6 303 18,6 Summe 460 29,3 303 18,6 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 161 10,3 für das Jahr 2024 0,0 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 949 60,5 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 1.327 81,4 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 1.570 100,0 1.630 100,0 Dienstzeitaufwand 3 121 - Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 1.691 1.630 scrollen Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung Sachbezüge und sonstige Leistungen Rente 2 284 100,0 287 100,0 Summe 284 100,0 287 100,0 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 für das Jahr 2024 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 284 100,0 287 100,0 Dienstzeitaufwand 3 - - Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 284 287 scrollen Dr. Thomas Toepfer (bis 31. August 2023) 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Festvergütung 528 65,3 Sachbezüge und sonstige Leistungen 18 2,2 Rente 2 - 0,0 - Summe 546 67,6 Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2023 262 32,4 für das Jahr 2024 Langfristige variable Vergütung "Prisma"-Tranche 2020- 2023 - 0,0 "Prisma"-Tranche 2021- 2024 Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG 808 100,0 Dienstzeitaufwand 3 231 - Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 1.039 1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren. 2 Im für Dr. Klaus Schäfer angegebenen Wert sind Einmalzahlungen in Höhe von 64 Tsd. € enthalten. Die Ansprüche wurden vor der Berufung zum Vorstand durch Entgeltumwandlung von Herrn Dr. Schäfer selbst finanziert. 3 Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder. Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2024 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 11.727 Tsd. € (Vorjahr: 12.060 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 14.405 Tsd. € (Vorjahr: 14.674 Tsd. €). Vergütung des Aufsichtsrats Vergütungssystem des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 99,30 % gebilligt wurde. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche, feste Vergütung von jeweils 120 Tsd. €. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 360 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 240 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 90 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 45 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten jeweils 30 Tsd. €,jedes Mitglied des Präsidial- und des Nominierungsausschusses jeweils 15 Tsd. €. Die zusätzliche Vergütung für Vorsitzende eines anderen Ausschusses beträgt 60 Tsd. € und für jedes andere Mitglied 30 Tsd. €. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz oder unter Nutzung anderer vergleichbarer gebräuchlicher Telekommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2024 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen: Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG scrollen Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Dr. Christine Bortenlänger 165 165 12 14 177 179 Dr. Christoph Gürtler 180 180 17 16 197 196 Oliver Heinrich (seit Mai 2024) - 80 - 7 - 87 Lise Kingo 180 180 14 14 194 194 Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 240 240 21 20 261 260 Irena Küstner 165 165 12 14 177 179 Frank Löllgen 120 161 8 16 128 177 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 360 360 18 18 378 378 Petra Reinbold-Knape (bis April 2024) 180 53 18 7 198 60 Dr. Sven Schneider 210 210 11 13 221 223 Regine Stachelhaus 180 180 16 18 196 198 Marc Stothfang 150 150 12 15 162 165 Patrick Thomas 210 210 16 17 226 227 Gesamt 2.340 2.334 175 189 2.515 2.523 Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten im Jahr 2024 Leistungen in Höhe von 671 Tsd. € (Vorjahr: 555 Tsd. €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Folgejahr entsprechend angepasst und seitdem auf einen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung verzichtet. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung Im Folgenden findet sich die für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG erforderliche Darstellung der jährlichen Veränderung der den gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalenzbasis. Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstandsmitglieder (AktG) 1 scrollen 2020 2021 2022 in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in % Zum 31. Dezember 2024 amtierende Vorstandsmitglieder Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 1.643 4.285 160,8 1.691 -60,5 Christian Baier (seit 1. Oktober 2023) Dr. Thorsten Dreier (seit 1. Juli 2023) Sucheta Govil 693 2.108 204,2 746 -64,6 Ehemalige Vorstandsmitglieder Dr. Thomas Toepfer (bis 31. August 2023) 849 2.719 220,3 1.044 -61,6 Dr. Klaus Schäfer (bis 30. Juni 2023) 985 2.236 127,0 864 -61,4 Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) 597 202 - 66,2 23 -88,6 Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017) 148 . Summe 4.915 11.550 135,0 4.368 -62,2 scrollen 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Zum 31. Dezember 2024 amtierende Vorstandsmitglieder Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 3.857 128,1 4.482 16,2 Christian Baier (seit 1. Oktober 2023) 320 1.187 270,9 Dr. Thorsten Dreier (seit 1. Juli 2023) 593 980 65,3 Sucheta Govil 1.957 162,3 2.274 16,2 Ehemalige Vorstandsmitglieder Dr. Thomas Toepfer (bis 31. August 2023) 808 -22,6 -100,0 Dr. Klaus Schäfer (bis 30. Juni 2023) 1.570 81,7 1.630 3,8 Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) 284 . 287 1,1 Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017) Summe 9.389 114,9 10.840 15,5 1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (AktG) 1 scrollen 2020 2021 2022 in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in % Zum 31. Dezember 2024 amtierende Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christine Bortenlänger 111 126 13,5 174 38,1 Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) 134 Oliver Heinrich (seit Mai 2024) Lise Kingo (seit April 2021) 84 189 125,0 Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 152 152 0,0 251 65,1 Irena Küstner 127 127 0,0 174 37,0 Frank Löllgen (seit April 2022) 88 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 302 302 0,0 368 21,9 Dr. Sven Schneider (seit April 2022) 154 Regine Stachelhaus 129 142 10,1 188 32,4 Marc Stothfang 101 107 5,9 156 45,8 Patrick Thomas (seit Juli 2020) 53 132 149,1 225 70,5 Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder Petra Reinbold-Knape (bis April 2024) 141 147 4,3 190 29,3 Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 121 129 6,6 59 - 54,5 Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 153 153 0,0 67 - 56,3 Frank Werth (bis April 2022) 101 102 1,0 38 - 62,3 Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) 102 29 - 71,6 Johannes Dietsch (bis Juli 2020) 86 Summe 1.679 1.732 3,2 2.454 41,7 scrollen 2023 2024 in Tsd. € in % in Tsd. € in % Zum 31. Dezember 2024 amtierende Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christine Bortenlänger 177 1,7 179 1,1 Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) 197 47,3 196 -0,5 Oliver Heinrich (seit Mai 2024) 87 Lise Kingo (seit April 2021) 194 2,6 194 0,0 Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 261 4,0 260 -0,4 Irena Küstner 177 1,7 179 1,1 Frank Löllgen (seit April 2022) 128 45,7 177 38,3 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 378 2,7 378 0,0 Dr. Sven Schneider (seit April 2022) 221 43,8 223 0,9 Regine Stachelhaus 196 4,3 198 1,0 Marc Stothfang 162 3,8 165 1,9 Patrick Thomas (seit Juli 2020) 226 0,4 227 0,4 Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder Petra Reinbold-Knape (bis April 2024) 198 4,2 60 -69,7 Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) Frank Werth (bis April 2022) Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) Johannes Dietsch (bis Juli 2020) Summe 2.515 2,5 2.523 0,3 1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Fünfjahresvergleich der wesentlichen Kennzahlen (AktG) 1 scrollen 2020 2021 2022 Jahresüberschuss/-fehlbetrag Covestro AG - 45 Mio. € 648 Mio. € . - 316 Mio. € . EBITDA 2 1.472 Mio. € 3.085 Mio. € 109,6 % 1.617 Mio. € - 47,6 % Free Operating Cash Flow 3 530 Mio. € 1.429 Mio. € 169,6 % 138 Mio. € - 90,3 % ROCE 4 über WACC 5 - 0,3 %-Punkte 12,9 %-Punkte - 5,0 %-Punkte Treibhausgasemissionen 6 (CO 2 -Äquivalente) - 5,2 Mio. t 4,7 Mio. t - 9,6 % Mengenwachstum im Kerngeschäft 7 - 5,6 % 10,0 % scrollen 2023 2024 Jahresüberschuss/-fehlbetrag Covestro AG - 124 Mio. € - 60,8 % - 55 Mio. € - 55,6 % EBITDA 2 1.080 Mio. € - 33,2 % 1.071 Mio. € - 0,8 % Free Operating Cash Flow 3 232 Mio. € 68,1 % 89 Mio. € - 61,6 % ROCE 4 über WACC 5 - 6,1 %-Punkte - 7,4 %-Punkte Treibhausgasemissionen 6 (CO 2 -Äquivalente) 4,9 Mio. t 4,3 % 4,7 Mio. t - 4,1 % Mengenwachstum im Kerngeschäft 7 1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. 2 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 3 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Seit dem Jahr 2022 wird zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (davor: effektiver Steuersatz). 5 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2024 wurde ein Wert in Höhe von 8,1 % berücksichtigt (2023: 7,6 %). ROCE über WACC ist seit dem Jahr 2022 eine steuerungsrelevante Kennzahl. 6 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen 7 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft war bis zum Jahr 2021 eine steuerungsrelevante Kennzahl, bezieht sich auf die Kernprodukte aus den operativen Berichtssegmenten und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft. Werte auf Basis der Definition des Kerngeschäfts sind zum 31. März des jeweiligen Folgejahres rückwirkend ermittelt. Für die Ertragsentwicklung wurden neben dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Covestro AG, dessen Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, auch die der kurzfristigen variablen Vergütung zugrunde liegenden Kennzahlen des Covestro-Konzerns (EBITDA, Free Operating Cash Flow, ROCE über WACC und absolute jährliche direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2) sowie das Mengenwachstum im Kerngeschäft aufgeführt. Letzteres wurde seit dem Jahr 2022 durch das EBITDA als Steuerungskennzahl ersetzt. Für die Vergütung der Mitarbeitenden wurde der im jeweiligen Konzernabschluss veröffentlichte Personalaufwand (Löhne und Gehälter zuzüglich sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung) verwendet und durch die Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents), zum Bilanzstichtag, dividiert. Fünfjahresvergleich der Arbeitnehmervergütung (AktG) 1 scrollen 2020 2021 2022 Personalaufwand 1.723 Mio. € 2.298 Mio. € 33,4 % 1.995 Mio. € - 13,2 % Mitarbeitende 2 16.497 FTE 17.905 FTE 8,5 % 17.981 FTE 0,4 % Personalaufwand pro FTE 104 Tsd. € 128 Tsd. € 22,9 % 111 Tsd. € - 13,6 % scrollen 2023 2024 Personalaufwand 2.141 Mio. € 7,3 % 2.131 Mio. € - 0,5 % Mitarbeitende 2 17.516 FTE - 2,6 % 17.503 FTE - 0,1 % Personalaufwand pro FTE 122 Tsd. € 10,1 % 122 Tsd. € - 0,2 % 1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. 2 Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2024 bestanden, wie auch zum 31. Dezember 2023, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Leverkusen, den 25. Februar 2025 Covestro AG Für den Vorstand: Dr. Markus Steilemann Christian Baier Für den Aufsichtsrat: Dr. Richard Pott Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers An die Covestro AG, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Covestro AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Der Vergütungsbericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG. Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die als ungeprüft gekennzeichneten, nicht vom Gesetz vorgesehenen Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. Hinweis zur Haftungsbeschränkung Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 (Anlage 2) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an. Düsseldorf, den 25. Februar 2025 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ufer, Wirtschaftsprüfer Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG COVESTRO KONZERN scrollen Anhangangabe 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse 6 14.377 14.179 Herstellungskosten - 12.071 - 12.002 Bruttoergebnis vom Umsatz 2.306 2.177 Vertriebskosten - 1.489 - 1.513 Forschungs- und Entwicklungskosten - 374 - 392 Allgemeine Verwaltungskosten - 360 - 343 Sonstige betriebliche Erträge 1 7 272 228 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2 8 - 169 - 70 EBIT 3 186 87 Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen - 20 - 4 Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen 1 2 Zinsertrag 70 56 Zinsaufwand - 160 - 145 Übriges Finanzergebnis - 4 - 23 Finanzergebnis 10 - 113 - 114 Ergebnis vor Ertragsteuern 73 - 27 Ertragsteuern 11 - 275 - 245 Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 4 - 6 auf die Aktionäre an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) - 198 - 266 in € in € Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis je Aktie 4 12 - 1,05 - 1,41 1 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) Wertaufholungen der zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthalten. 2 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) Wertminderungen der zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthalten. 3 EBIT: Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern 4 Ergebnis je Aktie: entspricht nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) dem Konzernergebnis, geteilt durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG. Die Berechnung basierte für das Jahr 2024 auf 188.740.330 Stückaktien (Vorjahr: 189.262.192). Weitere Informationen finden sich in der Anhangangabe 12 "Ergebnis je Aktie". GESAMTERGEBNISRECHNUNG scrollen Anhangangabe 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 19 9 157 Ertragsteuern 11 1 - 5 Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 10 152 Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten 24 - - 8 Ertragsteuern 11 - 3 Sonstiges Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten - - 5 Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird 10 147 Gewinne aus derivativen Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedge-Rücklage) 24 - 7 Ertragsteuern 11 - - 2 Sonstiges Ergebnis aus Cashflow-Hedges - 5 Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe - 261 184 Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung - 261 184 Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind - 261 189 Sonstiges Ergebnis - 251 336 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 3 - auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend - 248 336 Gesamtergebnis - 453 64 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 7 - 6 auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend - 446 70 BILANZ scrollen Anhangangabe 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Langfristige Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte 13 711 719 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 13 519 471 Sachanlagen 13 5.795 5.898 Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 14 182 269 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 15 109 107 Sonstige Forderungen 17 114 125 Latente Steuern 11 316 276 7.746 7.865 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 16 2.459 2.851 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.898 1.749 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 15 311 48 Sonstige Forderungen 17 496 517 Ertragsteuererstattungsansprüche 11 102 92 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 625 509 5.891 5.766 Gesamtvermögen 13.637 13.631 Eigenkapital 18 Gezeichnetes Kapital der Covestro AG 189 189 Kapitalrücklage der Covestro AG 3.740 3.740 Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis 2.291 2.171 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 370 558 Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 6.590 6.658 Nicht beherrschende Anteile 28 21 6.618 6.679 Langfristiges Fremdkapital Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 19 464 387 Andere Rückstellungen 20 192 253 Finanzverbindlichkeiten 21 2.740 2.444 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 22 16 12 Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 29 49 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 23 24 27 Latente Steuern 11 256 204 3.721 3.376 Kurzfristiges Fremdkapital Andere Rückstellungen 20 356 348 Finanzverbindlichkeiten 21 667 712 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.895 2.101 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 22 128 133 Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 48 61 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 23 204 221 3.298 3.576 Gesamtkapital 13.637 13.631 KAPITALFLUSSRECHNUNG scrollen Anhangangabe 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 Ertragsteuern 11 275 245 Finanzergebnis 10 113 114 Gezahlte Ertragsteuern - 383 - 219 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 13 894 984 Veränderung Pensionsrückstellungen - 33 47 Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - 33 - 65 Zu- / Abnahme Vorräte 278 - 322 Zu- / Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 76 184 Zu- / Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 104 181 Veränderung übriges Nettovermögen / Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge 116 - 7 Cashflows aus operativer Tätigkeit 27.1 997 870 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 765 - 781 Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten 2 76 Einzahlungen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel 55 - Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte - 23 - 81 Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten 41 6 Zins- und Dividendeneinzahlungen 70 61 Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten / Auszahlungen für sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 305 296 Cashflows aus investiver Tätigkeit 27.2 - 925 - 423 Erwerb eigener Aktien 18 - 49 - Gezahlte Dividenden 18 - 4 - 1 Kreditaufnahme 419 1.195 Schuldentilgung - 836 - 1.609 Zinsauszahlungen - 169 - 150 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 27.3 - 639 - 565 Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit - 567 - 118 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 1.198 625 Veränderung aus Wechselkursänderungen - 6 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 625 509 EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG scrollen Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis Gezeichnetes Kapital der Covestro AG in Mio. € Kapitalrücklage der Covestro AG in Mio. € Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis in Mio. € Währungsumrechnung in Mio. € 31.12.2022 190 3.788 2.480 628 Erwerb und Einzug eigener Aktien - 1 - 48 Dividendenausschüttung - Sonstige Veränderungen 1 - - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 198 Sonstiges Ergebnis 10 - 258 Gesamtergebnis - 188 - 258 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte 31.12.2023 189 3.740 2.291 370 davon eigene Aktien - - 12 31.12.2023 189 3.740 2.291 370 Dividendenausschüttung - Sonstige Veränderungen - - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 266 Sonstiges Ergebnis 147 184 Gesamtergebnis - 119 184 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte 31.12.2024 189 3.740 2.171 554 davon eigene Aktien - - 12 scrollen Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis Cashflow-Hedges in Mio. € Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital in Mio. € 31.12.2022 - 7.086 Erwerb und Einzug eigener Aktien - 49 Dividendenausschüttung - Sonstige Veränderungen 1 - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 198 Sonstiges Ergebnis - - 248 Gesamtergebnis - - 446 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte - - 31.12.2023 - 6.590 davon eigene Aktien - 12 31.12.2023 - 6.590 Dividendenausschüttung - Sonstige Veränderungen - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 266 Sonstiges Ergebnis 5 336 Gesamtergebnis 5 70 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte - 1 - 1 31.12.2024 4 6.658 davon eigene Aktien - 12 scrollen Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis Nicht beherrschende Anteile in Mio. € Eigenkapital in Mio. € 31.12.2022 36 7.122 Erwerb und Einzug eigener Aktien - 49 Dividendenausschüttung - 1 - 1 Sonstige Veränderungen 1 - - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 4 - 202 Sonstiges Ergebnis - 3 - 251 Gesamtergebnis - 7 - 453 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte - 31.12.2023 28 6.618 davon eigene Aktien - 12 31.12.2023 28 6.618 Dividendenausschüttung - 1 - 1 Sonstige Veränderungen - - 1 Ergebnis nach Ertragsteuern - 6 - 272 Sonstiges Ergebnis - 336 Gesamtergebnis - 6 64 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte - 1 31.12.2024 21 6.679 davon eigene Aktien - 12 1 Sonstige Veränderungen im Jahr 2023 ergaben sich aus dem Verkauf von langfristig gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten. ANHANG COVESTRO-KONZERN Grundlagen und Methoden 1. Allgemeine Angaben Die Covestro AG (Registergericht: Amtsgericht Köln; Eintragungsnummer: HRB 85281) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, Deutschland (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London (Vereinigtes Königreich), den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden. Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte sowie zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der Vorstand der Covestro AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 am 20. Februar 2025 aufgestellt, den aufgestellten Konzernabschluss dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben. Umrechnungskurse Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die aus Sicht des Covestro-Konzerns wesentlichen Fremdwährungen verwendet: Durchschnittskurse wichtiger Währungen scrollen Durchschnittskurs 1 €/ 2023 2024 BRL Brasilien 5,40 5,80 CNY China 7,66 7,80 HKD Hongkong 1 8,46 8,44 INR Indien 89,26 90,53 JPY Japan 151,54 163,69 MXN Mexiko 19,17 19,70 USD USA 1,08 1,08 Stichtagskurse wichtiger Währungen scrollen Stichtagskurs 1 €/ 2023 2024 BRL Brasilien 5,36 6,43 CNY China 7,87 7,63 HKD Hongkong 1 8,63 8,07 INR Indien 91,90 88,93 JPY Japan 156,33 163,06 MXN Mexiko 18,72 21,55 USD USA 1,11 1,04 1 Sonderverwaltungszone (China) 2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards 2.1 Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften scrollen IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 1. Januar 2024 (23. Januar 2020, 15. Juli 2020 und 31. Oktober 2022) Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale- und Leaseback-Transaktion 1. Januar 2024 (22. September 2022) Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 1. Januar 2024 (25. Mai 2023) Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns. Die Änderungen in IAS 7 (Kapitalflussrechnung) und IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) haben die Zielsetzung, die Transparenz in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsmittelflüsse und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens zu erhöhen. Die bereits bestehenden Angabepflichten werden dahingehend ergänzt, dass ein Unternehmen qualitative und quantitative Informationen insbesondere zu Zahlungszielvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen hat. Für Covestro ergaben sich insoweit zusätzliche Angabepflichten (sogenannte Supplier Finance Arrangements), siehe hierzu Anhangangabe 24.1. 2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards herausgegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend ist. Der Covestro-Konzern hat nicht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung Gebrauch gemacht. scrollen IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem Änderung an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 1. Januar 2025 (15. August 2023) Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird. Folgende weitere Standards und Änderungen an Standards wurden vom IASB verabschiedet, deren Anwendung noch die ausstehende Anerkennung durch die Europäische Union (EU) im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) voraussetzt. Als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt für die Standards wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt. scrollen IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1. Januar 2026 (30. Mai 2024) Jährliche Verbesserungen an den IFRS (18. Juli 2024) Jährliche Verbesserungen Band 11 1. Januar 2026 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität 1. Januar 2026 (18. Dezember 2024) IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Januar 2027 (9. April 2024) IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 1. Januar 2027 (9. April 2024) Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird. Der IASB hat am 18. Dezember 2024 finale Änderungen an den IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) mit dem Titel "Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität" veröffentlicht. Die Zielsetzung dieser Änderungen besteht in der Anpassung der IFRS-Rechnungslegungsstandards an die zunehmende Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, deren Zeitpunkt und Menge der Erzeugung regelmäßig nicht vorhersehbar bzw. kontrollierbar ist, durch Unternehmen. Ein wesentlicher Aspekt der Änderungen betrifft die Anwendung der "Eigenbedarfsausnahme" ("Own Use Exemption") bei Verträgen über naturabhängige Stromversorgung. Gemäß den neuen Regelungen ist diese Ausnahme zulässig, wenn ein Unternehmen als "Nettokäufer" von Strom agiert, was bedeutet, dass es ausreichend Strom kauft, um Verkäufe ungenutzten Stroms auf demselben Markt auszugleichen. Der Beurteilungszeitraum hierfür sollte zwölf Monate nicht überschreiten. Darüber hinaus wurden die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften dahingehend geändert, dass ein Vertrag zum Bezug erneuerbarer Elektrizität mit bestimmten Merkmalen als Sicherungsinstrument verwenden darf. Hierzu ist es fortan möglich, ein variables Volumen prognostizierter Strombezüge als Grundgeschäft im Rahmen eines Cashflow-Hedges zu designieren und dieses unter Verwendung derselben Volumenannahmen zu bewerten, die für das Sicherungsinstrument verwendet werden. Die Änderungen an IFRS 7 erfordern zusätzliche Angaben zu wesentlichen Vertragskonditionen im Anhang. Die neuen Regelungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, unter Vorbehalt des EU-Endorsements. IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss) wird die bisherige RegeIung im IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ersetzen und zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit und Relevanz von Finanzinformationen zu verbessern. Das Management von Covestro analysiert gegenwärtig die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzernabschluss und hat bereits erste Einschätzungen vorgenommen. Der neue Standard wird sich nicht auf das Konzernergebnis auswirken, jedoch wesentliche Effekte auf die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung haben und damit das operative Ergebnis beeinflussen. Fremdwährungsdifferenzen, die bislang im Finanzergebnis ausgewiesen wurden, sind zukünftig je nach Grundgeschäft im operativen Ergebnis oder in der Investing-Kategorie auszuweisen. Für Derivate sieht IFRS 18 vor, dass Gewinne oder Verluste in der Kategorie auszuweisen sind, die vom abgesicherten Risiko betroffen ist, wobei mögliche Änderungen in diesem Bereich für Covestro noch evaluiert werden. Für die Anhangangaben sind keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zu erwarten, jedoch könnte sich die Gruppierung der Informationen aufgrund neuer Aggregations- und Disaggregationsprinzipien ändern. Darüber hinaus werden neue Anforderungen eingeführt, wie z. B. die Aufgliederung bestimmter Aufwandsarten in der operativen Kategorie nach Funktionen und eine Überleitungsrechnung im Jahr der erstmaligen Anwendung. Der Konzern plant die Anwendung des neuen Standards ab dem 1. Januar 2027, vorbehaltlich des "EU-Endorsements". 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Folgenden werden die nach IAS 1 und dem Leitlinienkonzept wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Covestro-Konzern beschrieben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können rein aufgrund ihrer Art wesentlich sein, selbst wenn die zugehörigen Beträge unwesentlich sind. Beispiele sind solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die ermessensbehaftet sind, auf Wahlrechten beruhen oder sich nicht bereits aus dem Wortlaut einer IFRS-Verlautbarung selbst ergeben und die insgesamt für ein Verständnis des Abschlusses des Covestro-Konzerns relevant erscheinen. Der Schwerpunkt der im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegt auf Besonderheiten im spezifischen Ermessen des Covestro-Managements sowie auf ausgeübten Wahlrechten. scrollen Bilanzposten Bewertungsmethode Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Sonstige immaterielle Vermögenswerte Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen • Mit unbestimmter Nutzungsdauer • Mit bestimmter Nutzungsdauer Sachanlagen einschließlich Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten im Falle einer Verpflichtung auch künftig erwartete Rückbau- oder Rekultivierungskosten. • Nutzungsrechten • als Finanzinvestition gehaltener Immobilien Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen • Gemeinschaftsunternehmen • Assoziierte Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Abhängig von der Bewertungskategorie: fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Latente Steuern Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert, ein steuerlicher Verlust- bzw. Zinsvortrag genutzt oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Vorräte Niedrigerer Wert aus Nettoveräußerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten unter Berücksichtigung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Sonstige Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten, ggf. unter Berücksichtigung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste, oder beizulegender Zeitwert Ertragsteuererstattungsansprüche Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung durch die Steuerbehörde erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte Anschaffungskosten Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppe Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (inkl. zurechenbarer Schulden) scrollen Bilanzposten Bewertungsmethode Passiva Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Ermittelt anhand von versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren Andere Rückstellungen Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Finanzverbindlichkeiten inkl. Leasingverbindlichkeiten Abhängig von der Bewertungskategorie: fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten, im Falle eingebetteter trennungspflichtiger sowie freistehender Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Ertragsteuerverbindlichkeiten Betrag, in dessen Höhe eine Zahlung an eine Steuerbehörde erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten Latente Steuern Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und ermessensbehaftete Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Ermessensentscheidungen werden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffen, die den Abschluss wesentlich beeinflussen können. Hierzu zählen u. a.: scrollen ― Identifizierung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ("triggering events"), Bestimmung einer sachgerechten "Peer Group" für die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, jeweils für Zwecke zentraler Werthaltigkeitsprüfungen für langfristiges Vermögen ― Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf bei langfristigen Vermögenswerten, unter Berücksichtigung von individuellen Wertuntergrenzen ― Identifikation und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation bei Unternehmenserwerben Annahmen und Schätzungen kommen insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung: scrollen ― Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten ― Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- und Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten im Anwendungsbereich zentraler Werthaltigkeitsprüfungen inkl. langfristiger Planungsannahmen zu Wachstum und Profitabilität mithilfe abgezinster Cashflows ― Bilanzierung von Ertragsteuern und Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens und der Realisierung von Steuereffekten in der Zukunft sowie die Bilanzierung ungewisser Steuerpositionen aufgrund etwaiger abweichender Feststellungen durch die steuerlichen Betriebsprüfungen ― Ansatz und Bewertung von Rückstellungen, z. B. für Rechtsverfahren, Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Mitarbeitende, Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. im Rahmen von Restrukturierungen), sonstige Steuern, Umweltschutz und für Produkthaftungen ― Festlegung von Annahmen für den Ansatz, die Bewertung und die Bestimmung von Angaben für Finanzinstrumente Risiken in Bezug auf die Auswirkungen geopolitischer Konflikte (z. B. aufgrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine) wird hierbei jeweils Rechnung getragen. Daneben bedarf es einer Einschätzung des Managements von Covestro, welche Informationen im Rahmen der finanziellen und nichtfinanziellen Anhangberichterstattung als relevant für die Adressaten des IFRS-Konzernabschlusses angesehen werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sowie über Schätzungen und Annahmen sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten. Die nachfolgend genannten Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten bzw. auf Annahmen, die jeweils als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen später realisierten Werten abweichen. Klimabezogene Auswirkungen Covestro verfolgt eine ambitionierte Unternehmensstrategie mit dem Ziel, sich vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Das Unternehmen strebt bis 2035 Netto-null-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten bei der eigenen Produktion (Scope 1) sowie bei der Beschaffung und dem Verbrauch von extern erzeugter Energie (Scope 2) an, mit einem Zwischenziel von 60 % Reduktion bis 2030. Für die relevanten vor- und nachgelagerten Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3) wurde ein Zwischenziel definiert, das eine Reduktion um 10 Mio. t CO 2 -Äquivalente im Vergleich zu 2021 vorsieht und bis 2035 erreicht werden soll. Die Strategie setzt unter anderem auf alternative Rohstoffe, erneuerbare Energien und innovative Recyclingtechnologien. Covestro sieht darin einen wichtigen Beitrag, um den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu beschleunigen. Sämtliche in diesem Abschluss unterstellten Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Auf dieser Grundlage sind in Bezug auf die Unternehmensstrategie bzw. damit einhergehende Maßnahmen weder besondere Anzeichen für einen wesentlichen Wertminderungsbedarf von langfristigen Vermögenswerten noch für eine wesentliche Anpassung der Restnutzungsdauern von Vermögenswerten zum Bilanzstichtag erkennbar. Der Konzern prüft die getroffenen Grundannahmen fortlaufend und passt bei Bedarf an. Covestro überwacht kontinuierlich die Gesetzgebung mit Bezug zum Klimawandel und Klimaschutz. Konsolidierung Der Konzernabschluss der Covestro AG zum 31. Dezember 2024 enthält alle wesentlichen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie ein Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit. Tochtergesellschaften von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden nicht konsolidiert. Stattdessen erfolgt ein Ausweis zu Anschaffungskosten. → Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und assoziierte Unternehmen Gemeinschaftliche Tätigkeiten beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem oder mehreren Dritten eine Aktivität oder eine eigene rechtliche Einheit gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus Unternehmen mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen. Das einzige in den Covestro-Konzernabschluss einbezogene Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit ist LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande). Die Gesellschaft wurde gemeinsam mit der Lyondell PO-11 C.V., Rotterdam (Niederlande), gegründet. Beide Gesellschafter haben jeweils einen Kapital- bzw. Stimmrechtsanteil von 50 %. Die Gesellschaft betreibt Produktionsanlagen auf alleinige Rechnung der Gesellschafter, somit beziehen diese wesentliche Teile des wirtschaftlichen Gesamtnutzens aus den Vermögenswerten. Die Gesellschafter sind die einzige Quelle für Zahlungsströme. Eingegangene Schulden werden im Wesentlichen durch Zahlungsströme beglichen, die aus den Verkäufen an die Gesellschafter resultieren. Variable Kosten werden in Abhängigkeit von der Höhe der spezifischen Abnahmemengen durch die Gesellschafter erstattet. Nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 %, mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Währungsumrechnung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Regelmäßig ist die funktionale Währung der konsolidierten Gesellschaft die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben. Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung ist, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen. Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit durchschnittlichen Kursen in Euro umgerechnet. Umsatzerlöse Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen, im Wesentlichen aus Produktverkäufen, erfasst. Umsatzerlöse beinhalten daneben auch Erträge aus erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen. Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von chemischen Produkten erzielt. Die Übertragung der Verfügungsgewalt über diese Produkte auf den Kunden erfolgt im Wesentlichen zeitpunktbezogen. In Abhängigkeit von den mit Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln wird die Verfügungsgewalt in der Mehrzahl der Fälle bei Auslieferung an den vereinbarten Ort sowie zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden oder bei Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden übertragen. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf über Konsignationslager, bei denen die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter erlangen. Zur Ermittlung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt werden ergänzend weitere Indikatoren gewürdigt. So wird insbesondere berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erhalt der Zahlung seitens Covestro besteht und zu welchem Zeitpunkt der physische Besitz des Produkts bzw. im weiteren Sinne die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt auf den Kunden übertragen wird. Die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt kann dabei je nach Organisation des Transports schon vor Ankunft bzw. physischer Übergabe des Produkts auf den Kunden übertragen werden. Weitergehend wird der Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts berücksichtigt, soweit es sich bei diesem um mehr als um ein Schutzrecht handelt. Der Zeitpunkt, zu dem die mit dem Eigentum einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken an einem Produkt auf den Kunden übertragen werden, ist in der Regel eng mit den zuvor genannten Indikatoren verknüpft und wird dementsprechend im Zusammenhang mit diesen gewürdigt. Da aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgegangen wird, dass verkaufte Produkte vereinbarte Spezifikationen erfüllen, beeinflusst der Indikator der Abnahme durch den Kunden in der Regel nicht den Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt. Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der mit dem Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarung und den vereinbarten Transportklauseln der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt. Bei Produkten, die über Konsignationslager verkauft werden, erlangt der Kunde in der Regel mit Einlieferung eines Produkts in das Konsignationslager den physischen Besitz über dieses Produkt. Darüber hinaus besteht üblicherweise bereits bei Einlieferung ein Anspruch auf Zahlung für die gelieferte Ware. Soweit sich aus den übrigen drei Indikatoren keine gegenläufige Bewertung ergibt, wird daher im Falle eines Verkaufs über Konsignationslagervereinbarungen die Verfügungsgewalt über die Produkte zum Zeitpunkt der Einlieferung auf den Kunden übertragen. Folglich werden die korrespondierenden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Einlieferung realisiert. Bestimmte Produkte werden ausnahmsweise nur an jeweils einen Kunden verkauft. Einige dieser kundenspezifischen Produkte weisen keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Covestro auf. Soweit für diese Produkte ein Anspruch auf Bezahlung der jeweils bereits erbrachten Leistungen besteht, ist der Umsatz entsprechend dem Leistungsfortschritt zu realisieren. Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt eines einzelnen kundenspezifischen Produkts dann ausgegangen, wenn der in der Regel kurze Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen ist und die Prüfung des Produkts die vereinbarten Spezifikationen bestätigt. Rechnungen sind in der Regel in einem Zeitraum von 0 bis 90 Tagen zu zahlen. Verträge können Skonti oder Rabatte enthalten. Bei Rabatten handelt es sich zumeist um retrospektiv gewährte umsatz- oder volumenabhängige Rabatte, die auf den Umsätzen oder Volumina eines Zeitraums von üblicherweise bis zu zwölf Monaten basieren. Einige Verträge enthalten Preisformeln, anhand derer jeweils zum Zeitpunkt einer Lieferung der abzurechnende Preis ermittelt wird. Des Weiteren stehen die finalen Preise bei bestimmten Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt noch nicht fest, sodass zunächst vorläufige Preise abgerechnet werden. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, den Covestro voraussichtlich erhalten wird. Dieser beinhaltet keine Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Umsatzsteuer). Soweit eine Gegenleistung, z. B. aufgrund der beschriebenen Vertragselemente eine variable Komponente enthält, wird diese Komponente der Gegenleistung entweder anhand der Erwartungswertmethode oder anhand des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Eine variable Gegenleistung wird jedoch nur insoweit berücksichtigt, als dass diese nicht im Sinne von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) begrenzt ("constraint") ist. Insbesondere aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte, die anhand der beschriebenen Methoden ermittelt werden. Rückerstattungsverbindlichkeiten werden als Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen. Im Regelfall wird nicht erwartet, dass bei Verträgen mit Kunden mehr als ein Jahr zwischen der Übertragung eines Produkts auf den Kunden und der Bezahlung des Produkts liegt. Insofern werden Anpassungen der zugesagten Gegenleistungen um signifikante Finanzierungskomponenten nicht vorgenommen. Soweit zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung entstehen, werden diese unmittelbar als Aufwand erfasst, wenn die potenzielle Abschreibungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Von Dritten gewährte, vermögensbezogene Zuwendungen wie Investitionsförderungen werden unter den sonstigen Forderungen und sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden abhängig vom jeweiligen Sachverhalt entweder aufwandsmindernd erfasst oder im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Erfolgt die Realisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Geldeingang oder ist die Realisierung abhängig von bestimmten Bedingungen, wird eine sonstige Forderung oder sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Der Covestro-Konzern erhält überwiegend erfolgsbezogene Zuwendungen. Die Einhaltung von Bedingungen, die im Zusammenhang mit Zuwendungen der öffentlichen Hand stehen, wird regelmäßig von Covestro überprüft. Unentgeltlich von behördlicher Seite zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro bzw. einem Erinnerungswert in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern der beizulegende Zeitwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt, wertgemindert. Aus verursachten Emissionen erwachsen grundsätzlich ansatzpflichtige Abgabeverpflichtungen. Funktionskosten Die Ermittlung der Funktionskosten nach dem Umsatzkostenverfahren erfolgt für die verursachenden Funktionsbereiche auf der Grundlage der Kostenstellenrechnung. Der Covestro-Konzern unterscheidet die folgenden Funktionsbereiche: Herstellungskosten, Vertriebskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und allgemeine Verwaltungskosten. Operative Aufwendungen, die den verursachenden Funktionsbereichen nicht zuordenbar sind, werden als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Herstellungskosten beinhalten alle Produktionskosten der im Geschäftsjahr verkauften Produkte und Dienstleistungen sowie die Anschaffungskosten der im Geschäftsjahr erworbenen Produkte, die weiterveräußert wurden. Darin enthalten sind auch Wertberichtigungen auf Vorräte sowie dem Produktionsprozess zuordenbare Gemeinkosten. In den Vertriebskosten werden neben Transport- und Logistikkosten in erster Linie die Kosten der Bereiche Vertrieb, Werbung und Marketing sowie die Kosten für Handelsvertreter und Distributionslager erfasst. Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten auch die Kosten materieller IT-Projekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt werden. Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit den beschriebenen Funktionen stehen, werden in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Dazu gehören u. a. die Personalkosten des Verwaltungsbereichs, Abschreibungen auf Geschäftsausstattung und externe Prüfungskosten. Ertragsteuern Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Für nähere Erläuterungen zur Werthaltigkeitsprüfung aktiver latenter Steuern wird auf den Abschnitt "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" in dieser Anhangangabe verwiesen. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert ("Outside-Basis Differences") keine passiven latenten Steuern gebildet. Erwartete Auswirkungen von ungewissen latenten und echten Ertragsteuerpositionen werden anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Die mit Abstand wichtigsten Ursachen für Schätzunsicherheiten bei ungewissen Steuerpositionen sind steuerliche Betriebsprüfungen, bei denen die jeweils zuständige Finanzverwaltung eine von der Rechtsposition von Covestro abweichende Meinung vertreten könnte. Die Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden alle relevanten Sachverhalte untersuchen werden und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Unternehmenserwerbe Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nach IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die den Ansatz und die Bewertung der übernommenen identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Der Covestro-Konzern bilanziert die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile an einem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am identifizierbaren Reinvermögen des erworbenen Unternehmens. Dieses Wahlrecht übt der Konzern entsprechend dem Standard für jeden Unternehmenszusammenschluss individuell aus. Anlagevermögen Unter Anlagevermögen werden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte jeweils mit bestimmter oder unbestimmter Nutzungsdauer gefasst. Erstreckt sich die Bauphase bzw. der Herstellungsprozess von Anlagevermögen über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) aktiviert. Planmäßige Abschreibungen, die im Covestro-Konzern linear erfasst werden, und Wertminderungen sowie Wertaufholungen auf Anlagevermögen mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet. Folgende Nutzungsdauern werden bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten zugrunde gelegt, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist: Nutzungsdauer sonstige immaterielle Vermögenswerte scrollen Patente und Technologien 3 bis 20 Jahre Produktionsrechte, Marken und Lizenzen 10 bis 20 Jahre Kundenbeziehungen und Vertriebsrechte 7 bis 20 Jahre Software 3 bis 4 Jahre Sonstige Rechte und Werte bis max. 20 Jahre Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern beruht insbesondere auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den sonstigen immateriellen Vermögenswerten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer betreffen im Covestro-Konzern im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. → Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen" Die Kriterien für die Aktivierung von Entwicklungskosten sind in IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) festgelegt. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert, während Forschungskosten als Aufwand erfasst werden. Die Erfüllung der Ansatz- und Bewertungskriterien in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte, die aus eigenen Entwicklungsprojekten resultieren, zu denen auch IT- und Softwareprojekte gehören, ist ermessensbehaftet. Die Aktivierungspflichten werden jeweils projekt- und vertragsbezogen überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsdauer Sachanlagen scrollen Gebäude 20 bis 50 Jahre Andere Baulichkeiten 10 bis 20 Jahre Tank- und Verteilungsanlagen 10 bis 20 Jahre Technische Anlagen 6 bis 20 Jahre Maschinen und Apparate 6 bis 12 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre Fahrzeuge 5 bis 8 Jahre EDV-Anlagen 3 bis 5 Jahre Labor- und Forschungseinrichtungen 3 bis 5 Jahre Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben. Sofern die speziellen Ansatzkriterien erfüllt sind, können z. B. im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie der Generalüberholung einer Maschine) die zugehörigen Kosten als separate Komponente zu aktivieren sein. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag, der regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Leasing Soweit Covestro Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem Covestro der zugrunde liegende Vermögenswert bereitgestellt wird, ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Schuld (Leasingverbindlichkeit) passiviert. Der Ausweis der Leasingverpflichtungen erfolgt, nach den Regeln zur Fristigkeit gegliedert, in den Finanzverbindlichkeiten. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Mietzeitraum weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und entsprechende vertragliche Zahlungen werden in den Cashflows aus operativer Tätigkeit ausgewiesen und aufwandswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Covestro nutzt zudem das Wahlrecht für etwaige gemietete immaterielle Vermögenswerte, diese nicht als Leasingverträge zu erfassen. Das Nutzungsrecht wird im Rahmen des Erstansatzes grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie etwaiger Rückbauverpflichtungen und vor der Bereitstellung geleisteter Leasinganzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize aktiviert. Das Nutzungsrecht wird für Zwecke der Folgebilanzierung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Vertragliche Änderungen ("Contract Modifications"), solange diese nicht als gesondertes Leasingverhältnis bewertet werden, und Neubewertungen ("Reassessments") der Leasingverbindlichkeit werden ebenfalls im Nutzungsrecht berücksichtigt. Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet, die grundsätzlich unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst werden, da der implizite vertragliche Zinssatz ("Interest Rate Implicit in the Lease") in der Regel nicht ermittelbar ist. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden im Falle von Änderungen oder Neubewertungen des Leasingverhältnisses angepasst. Bei Covestro bestehen in Leasingverträgen in der Regel feste Vertragslaufzeiten. Soweit zusätzlich Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bestehen, werden sämtliche relevanten Sachverhalte daraufhin überprüft, ob wirtschaftliche Anreize zur Ausübung oder Nichtausübung dieser Optionen bestehen. Anpassungen der Vertragslaufzeit durch geänderte Erwartungen zur Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden nur durchgeführt, wenn sie hinreichend sicher sind. Für Leasingverhältnisse, bei denen Covestro Leasinggeber ist, wird gemäß IFRS 16 zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Covestro setzt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts in seiner Bilanz eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an und bucht den zugrunde liegenden Vermögenswert aus dem Sachanlagevermögen aus. Bei Operating-Leasing-Verhältnissen wird der zugrunde liegende Vermögenswert weiterhin im Sachanlagevermögen von Covestro ausgewiesen und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden ertragswirksam erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern kein niedrigerer Bilanzansatz geboten ist. Die Anschaffungskosten werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern entsprechen den oben beschriebenen Nutzungsdauern für Sachanlagen. Der zur Erfüllung der Offenlegungspflichten zu ermittelnde beizulegende Zeitwert wird im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen bestimmt. Für Gebäude und bebaute Grundstücke erfolgt dies nach dem Ertragswertverfahren, für unbebaute Grundstücke anhand des Vergleichswertverfahrens. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den auf Basis der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger ist als der nach der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelte Wert. Wertaufholungen werden vorgenommen, soweit zuvor Wertberichtigungen erfolgt sind und der Nettoveräußerungswert nachfolgend den Buchwert übersteigt. Finanzinstrumente Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrigen finanziellen Vermögenswerten sowie Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt. Als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die Schuldinstrumente darstellen, können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern das Ziel der Investition sowohl das Halten des finanziellen Vermögenswerts zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch dessen Verkauf ist. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der Covestro-Konzern nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Der Covestro-Konzern gliedert zum Abgangszeitpunkt alle im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste einschließlich eventuell gebuchter Wertminderungen und Wertaufholungen in die Gewinnrücklagen um. Beispiele für diese Kategorie sonstiger, strategisch gehaltener und als Eigenkapital klassifizierter Instrumente sind bestimmte Investitionen, die im Rahmen der Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Initiative getätigt werden. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden COVeC-Investitionen auch als Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. In dieser Kategorie sind außerdem alle finanziellen Vermögenswerte enthalten, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn der Covestro-Konzern zu der Überzeugung gelangt, dass die Gegenpartei den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Nach Ausbuchung geht der Konzern davon aus, dass keine signifikanten Beträge mehr realisiert werden können. Finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich aus originären Verbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen. Derivate Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Ferner werden auch auf finanziellen Nettoausgleich gerichtete Vermögenswerte und Schulden aus bestimmten Energieverträgen als Derivate bilanziert. Verträge, deren Abschluss dem Zweck des Erhalts oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter für den eigenen Bedarf dient, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte entsprechend IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und -forderungen) behandelt. Sofern eingebettete, separierungspflichtige Derivate identifiziert werden, erfolgt deren Bilanzierung losgelöst von den schwebenden Geschäften. In geringem Umfang können, insbesondere um potenzielle Bedarfsspitzen zu decken, Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Bilanzierungspflichtige Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dies betrifft sogenannte freistehende Derivate genauso wie Derivate, die in bestimmte Verträge eingebettet und zugleich bilanziell trennungspflichtig sind. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert aufweisen, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, im Falle eines negativen beizulegenden Zeitwerts als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen berücksichtigt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden in eine Zins- und eine Währungskomponente aufgeteilt. Die Zinskomponente wird im Zinsaufwand oder -ertrag und die Währungskomponente im Kursergebnis erfasst, das Teil des übrigen Finanzergebnisses ist. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Covestro hat virtuelle Strombezugsverträge abgeschlossen. Diese sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Ergebnisse aus Stromtermingeschäften werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. Hedge Accounting Derivate werden entweder freistehend, wie im Abschnitt "Derivate" beschrieben, oder im Rahmen einer bilanziellen Sicherungsbeziehung mit einem dazugehörigen abzusichernden Grundgeschäft bilanziert. Bei Covestro bestehen seit 2024 bilanzielle Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Energiepreisrisiken, insbesondere für Strom- und Erdgasbezüge. Die Absicherung erfolgt durch Swaps, die als Cashflow-Hedges designiert sind. Bei als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird der effektive Teil der Zeitwertänderung zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Ineffektivitäten werden hingegen sofort ergebniswirksam erfasst. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird, wird auch der effektive Teil des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dies erfolgt in den Herstellungskosten des Umsatzes. → Siehe Anhangangabe 24.2 "Rohstoffpreisrisiko" Beizulegender Zeitwert Die Bewertungstechniken und Inputfaktoren der Fair-Value-Hierarchien Level 1 und Level 2, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten zur Anwendung kommen, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scrollen Fair-Value-Hierarchie Bilanzposition Enthaltene Finanzinstrumente Bewertungstechnik Wesentliche Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Level 1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige Finanzanlagen Ableitung aus aktivem Markt Notierte unangepasste Preise Level 1 Finanzverbindlichkeiten Anleihen Ableitung aus aktivem Markt Notierte unangepasste Preise Level 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und Bankeinlagen Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse Laufzeitadäquater Zins unter Berücksichtigung der Bonität des jeweiligen Vertragspartners Level 2 Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzverbindlichkeiten Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse Laufzeitadäquater Zins unter Berücksichtigung der Bonität des jeweiligen Vertragspartners Level 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung Einzelfallbezogen mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag, abgeleitet aus den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und abschlägen sowie des eigenen Kreditrisikos und des Kreditrisikos der Vertragspartner durch die Ermittlung von Credit-Value-Adjustments und Debt-Value-Adjustments Level 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Discounted-Cashflow-Verfahren auf Basis von CommodityPreisnotierungen Energiepreisentwicklung Die Bewertungstechniken und Inputfaktoren der Fair-Value-Hierarchie Level 3 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scrollen Bilanzposition Enthaltene Finanzinstrumente Bewertungstechnik Wesentliche Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Auswirkung veränderter wesentlicher Inputfaktoren Sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen, jeweils inkl. COVeC-Investitionen Ergebnisse aus marktpreisorientierten Bewertungsmethoden bzw. Finanzierungsrunden Nicht beobachtbare Marktdaten bzw. für bestimmte Finanzanlagen verfügbare Erfolgskennzahlen sowie Marktmultiplikatoren Steigender (sinkender) Zeitwert bei sinkendem (steigendem) Zins bzw. größeren (kleineren) Marktmultiplikatoren Sonstige finanzielle Vermögenswerte / Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Eingebette Derivate aus bestimmten langfristigen Stromlieferverträgen Discounted-Cashflow-Methode Erwartete Strompreise und Strommengen, Einkaufskonditionen für Strom, Diskontierungsfaktoren Steigender (sinkender) Zeitwert bei höheren (niedrigeren) Strompreisen, Strommengen und sinkenden (steigenden) Diskontierungsfaktoren Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen: scrollen ― Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ― Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus bedingten Kaufpreisforderungen aus Desinvestitionen sowie aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis sowie ― erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten Wertminderungen nach dem Expected-Credit-Loss(ECL)-Modell Der Covestro-Konzern ermittelt eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste für folgende Posten: scrollen ― Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden ― Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ― Finanzgarantien und Kreditzusagen ― Vertragsvermögenswerte Das Ausfallrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten ausgesetzt ist, hängt maßgeblich von der Bonität des Kunden ab. Zur Steuerung dieses Risikos hat die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics im Rahmen des Kreditmanagements des Covestro-Konzerns einen Prozess implementiert, bei dem jeder Kunde auf Basis von internen und externen Daten hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl quantitative als auch qualitative Daten ausgewertet, die unter verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Es fließen u. a. Finanzdaten, Ratings, das Zahlungsverhalten sowie Daten über das Umfeld des Kunden in die Beurteilung ein. Auf Grundlage der finalen Bewertung erfolgt eine Einordnung des Kunden in eine von fünf Risikokategorien A bis E, wobei die Risikokategorie A die höchste und die Risikokategorie E die niedrigste Kreditwürdigkeit darstellt. Für jede Risikokategorie wird auf Basis von aussagekräftigen Daten eine erwartete Ausfallquote ermittelt. So werden u. a. Ausfallwahrscheinlichkeiten von Ratingagenturen und Kreditversicherungsunternehmen, die historisch erfassten Wertberichtigungen des Covestro-Konzerns sowie Erfahrungswerte aus dem Kreditmanagement bei der Ermittlung der Ausfallquoten berücksichtigt. Zudem fließen zukunftsgerichtete Informationen, wie bspw. das Länderrating, in die Ermittlung der Ausfallquote ein. Zur Validierung der Vorgehensweise wird regelmäßig ein Vergleich zwischen erwartetem und eingetretenem Verlust ("backtesting") durchgeführt. Ein sogenanntes Ausfallereignis ist eingetreten, wenn der Covestro-Konzern zu der Einschätzung kommt, dass die Gegenpartei mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann. Covestro wendet den allgemeinen dreistufigen Ansatz für die Bewertung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wie folgt an: scrollen ― Stufe 1: Die Risikovorsorge wird als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust berechnet, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit von historischen Daten abgeleitet wird, die von anerkannten Ratingagenturen veröffentlicht werden. Der Covestro-Konzern geht davon aus, dass Investment-Grade-Ratings niedrige Kreditrisiken implizieren. ― Stufe 2: Die Risikovorsorge wird in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Schuldinstrumente bemessen, wenn seit ihrer erstmaligen Erfassung ein signifikanter Anstieg der Kreditrisiken stattgefunden hat. Änderungen der Kreditrisiken werden anhand des tatsächlichen Zahlungsverhaltens und externer Informationen bewertet. Neben externen Ratings verwendet Covestro, wann immer verfügbar, Credit-Default-Swap-Preise und weitere zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. Ratingausblicke. Liegen keine spezifischen, einzelfallbezogenen Informationen vor, wird davon ausgegangen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. ― Stufe 3: Eine Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt bei Covestro, wenn eine beeinträchtigte Bonität in Bezug auf ein Schuldinstrument festgestellt wird. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Kontrahent einen Insolvenzstatus erlangt hat, angemessene Informationen vorliegen, dass der Kontrahent ein Insolvenzverfahren beantragt hat, oder Schuldinstrumente mehr als 90 Tage überfällig sind. Indikatoren für eine möglicherweise beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen: scrollen ― Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers ― Ein Vertragsbruch wie bspw. ein Ausfall oder eine Überfälligkeit ― Zugeständnisse, die Covestro dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, anderenfalls aber nicht machen würde ― Drohende Insolvenz oder ein drohendes sonstiges Sanierungsverfahren des Kreditnehmers ― Das Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Zahlungsströme Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr verändert haben. Der Effekt aus Wechselkursänderungen wird in der separaten Zeile "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Dividendenauszahlungen sowie Gewinnentnahmen in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen. Zahlungsströme aus erhaltenen Zinsen und Dividenden werden unter den Cashflows aus investiver Tätigkeit in der separaten Zeile "Zins- und Dividendeneinzahlungen" gezeigt. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Covestro-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionskosten ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Ermittlung der zukünftigen Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt unter Anwendung des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens. Diese werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten. Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mindestens mit einer Einstufung in die Ratingstufe AA oder AAA versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Planvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt. Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo in den Funktionskosten erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt. Andere Rückstellungen Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, für die unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle gehören. Aufgrund von gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen können Aufwendungen entstehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance des Covestro-Konzerns vorliegen, in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gebildet werden müssen. Diese Rückstellungen decken die geschätzten unvermeidbaren Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen und zuvor nicht zumindest eine Bandbreite möglicher rechtlicher Ergebnisse solcher Verfahren abgeleitet werden konnte. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich und grundsätzlich mit einem Ressourcenabfluss gerechnet wird. Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Beratenden den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt. → Siehe Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" Die Rückstellungen für Restrukturierung basieren entweder auf einer rechtlichen oder auf einer faktischen externen Verpflichtung. Sie beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeitende und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Vor Bildung einer Rückstellung dieser Art werden notwendige Wertminderungen des zugehörigen Vermögens geprüft. Rückstellungen werden zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden bzw. deren Vertretung kommuniziert wurde. In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeitendenjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen. In die Ermittlung der Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung ("Covestro Profit Sharing Plan", Covestro PSP) fließen die folgenden finanziellen Leistungskriterien ein: profitables Wachstum, gemessen am EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (EBITDA), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), und Rentabilität als Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC). Außerdem ist eine Nachhaltigkeitskomponente (Umwelt) enthalten. In den Personalrückstellungen sind zudem die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen ("Prisma"). Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Barentlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells zum Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Bilanzstichtag. Bei der Ermittlung der langfristigen variablen Vergütung wird eine Nachhaltigkeitskomponente zur jährlichen Einsparung von Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalenten) festgelegt. Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen kraft einer Verpflichtung wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesetze und Verordnungen sowie auf die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus für bestehende Umweltprogramme eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf diese Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch das Management, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige bilanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht das Management von Covestro davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts des Geschäftsumfelds, in dem der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht verlässlich abgeschätzt werden können. Innerhalb der anderen Rückstellungen werden auch die Rückstellungen für Kunden- und Lieferantenverkehr gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen, Rückstellungen für Produkthaftung sowie für Gewähr- und Versicherungsleistungen. Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag grundsätzlich in denjenigen Funktionskosten erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet wurden. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen einer Änderung der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten für bestimmte Rückstellungen um jeweils fünf %-Punkte analysiert. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderungen aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristige Schulden, die aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft stammen, also aus dem Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen. Diese basieren auf Vereinbarungen mit dem Lieferanten, werden in Rechnung gestellt und sind insgesamt Teil des Working Capital innerhalb des üblichen Geschäftszyklus von Covestro. Hierunter zählen bei Covestro auch die gegenüber bestimmten Lieferanten eingeräumten Zahlungszielvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements). Zur Beurteilung der vertraglichen Konditionen siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien". Schwebende Geschäfte Schwebende Geschäfte über Sachleistungen ("executory contracts"), d. h. Vereinbarungen, bei denen (teilweise) weder Leistung noch Gegenleistung erbracht wurden, sind bilanziell zum Bilanzstichtag unwirksam, soweit zum Abschlussstichtag kein Verlust droht. Droht ein Verlust, wird dieser grundsätzlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen durch Rückstellungen antizipiert. Zum Bilanzstichtag erwartete Gewinne aus solchen Vereinbarungen dürfen hingegen nicht bilanziell erfasst werden. Beispiele für schwebende Beschaffungsverträge sind etwa Verträge über die Beschaffung von Energie für den Betrieb von Produktionsanlagen ("Eigenbedarf"), was auch bereits kontrahierte Energielieferungsverträge beinhaltet. 4. Segment- und Regionenberichterstattung Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach"). Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten: Performance Materials Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Produkten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie, der Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz. Solutions & Specialties Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem werden chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen und kundenspezifischen Systemlösungen kombiniert. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und dem Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Solarmodulrahmen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, hochwertige Spezialfolien oder Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer sowie Elektroautobatterien. Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Die dort gezeigten Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Energieverkäufen, Dienstleistungen im Bereich Standortmanagement sowie Vermietung und Verpachtung. Die Kosten für zentrale Unternehmensfunktionen, Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund der Abweichung zwischen der prognostizierten und der 100 %igen Zielerreichung im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung, der Differenzbetrag zwischen den kalkulatorischen Ertragsteuerzahlungen der berichtspflichtigen operativen Segmente und den tatsächlich gezahlten Ertragsteuern des Covestro-Konzerns sowie die konzerninterne Rückversicherung sind in der Segmentberichterstattung unter "Überleitung" ausgewiesen. Die Segmentdaten wurden grundsätzlich nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, die in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" genannt werden, unter Beachtung der nachfolgenden Besonderheiten ermittelt: scrollen ― Die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten basieren grundsätzlich auf nach wirtschaftlichen Grundsätzen vergüteten Geschäften zwischen den segmentbildenden Einheiten. Als Verrechnungsbasis werden hierbei Marktpreise und in Ausnahmefällen Herstellungskosten verwendet. ― Die Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte - inkl. von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögens sowie zugehöriger Abschreibungen erfolgt nach einem Prinzip, das auf mehrheitliche Nutzung ausgerichtet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der Geschäftseinheiten bzw. der strategischen Geschäftsbereiche zugeordnet. Die Ebene der strategischen Geschäftsbereiche entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, die die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. ― EBIT und EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. ― Der Free Operating Cash Flow, der ebenfalls nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert ist, entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die gezahlten Ertragsteuern als Bestandteil des Cashflows aus operativer Tätigkeit sind keinem Unternehmensbestandteil direkt zugeordnet. Für die Ermittlung der Cashflows aus operativer Tätigkeit ergeben sich die gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % mit dem jeweiligen EBIT des Segments. ― Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten. EBIT, EBITDA und Free Operating Cash Flow pro Segment berücksichtigen neben den Umsatzerlösen zwischen den Segmenten jeweils Effekte aus der zuvor genannten Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, inkl. von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögenswerte, sowie den zugehörigen Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Kennzahlen nach Segmenten: Kennzahlen nach Segmenten scrollen Sonstige / Überleitung Performance Materials in Mio. € Solutions & Specialties in Mio. € Alle sonstigen Segmente in Mio. € Überleitung in Mio. € Covestro-Konzern in Mio. € 2024 Umsatzerlöse (extern) 6.970 7.004 205 - 14.179 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2.228 27 - - 2.255 - Umsatzerlöse (gesamt) 9.198 7.031 205 - 2.255 14.179 Herstellungskosten - 6.243 - 5.541 - 164 - 54 - 12.002 EBITDA 1 569 740 47 - 285 1.071 EBIT 1 - 42 374 41 - 286 87 Free Operating Cash Flow 2 78 417 - 6 - 400 89 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 496 254 5 26 781 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 611 - 366 - 6 - 1 - 984 davon Wertminderungen - 63 - 79 - - - 142 2023 Umsatzerlöse (extern) 6.876 7.267 234 - 14.377 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2.194 27 - - 2.221 - Umsatzerlöse (gesamt) 9.070 7.294 234 - 2.221 14.377 Herstellungskosten - 6.115 - 5.738 - 178 - 40 - 12.071 EBITDA 1 576 817 27 - 340 1.080 EBIT 1 9 497 21 - 341 186 Free Operating Cash Flow 2 162 551 18 - 499 232 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 490 270 5 - 765 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 567 - 320 - 6 - 1 - 894 davon Wertminderungen - 2 - 43 - - - 45 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. 2 Der Differenzbetrag zwischen den Ertragsteuerzahlungen der berichtspflichtigen operativen Segmente und den tatsächlich gezahlten Ertragsteuern des Covestro-Konzerns wird unter " Überleitung" berücksichtigt und betrug für das Jahr 2024 - 136 Mio. € (Vorjahr: - 256 Mio. €). Trade Working Capital nach Segmenten scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Performance Materials 975 964 Solutions & Specialties 1.437 1.447 Summe der berichtspflichtigen Segmente 2.412 2.411 Alle sonstigen Segmente - 5 7 Überleitung - 21 - 27 Trade Working Capital 2.386 2.391 Vorräte 2.459 2.851 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.898 1.749 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 1.895 - 2.101 IFRS-15-Positionen 1 - 76 - 108 1 Die Position beinhaltet Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten. Informationen über geografische Gebiete Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region EMLA beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region NA bildet. Die Region APAC umfasst Asien und die Pazifikregion. Regionenberichterstattung 1 scrollen EMLA in Mio. € NA in Mio. € APAC in Mio. € Gesamt in Mio. € 2024 Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib 5.848 3.507 4.824 14.179 Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft 5.762 3.597 4.821 14.179 2023 Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib 5.941 3.735 4.701 14.377 Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft 5.869 3.815 4.693 14.377 1 Auf eine Darstellung der Interregionen-Umsatzerlöse wird verzichtet, da diese weder einen Einfluss auf das an den Vorstand der Covestro AG berichtete EBIT bzw. EBITDA haben noch separat an diesen berichtet werden. Die Außenumsatzerlöse nach Verbleib sowie die langfristigen Vermögenswerte teilten sich wie folgt nach Ländern auf: Außenumsatzerlöse nach Verbleib und langfristige Vermögenswerte nach Ländern scrollen Außenumsatzerlöse nach Verbleib in Mio. € Langfristige Vermögenswerte 1 in Mio. € 2024 Deutschland 1.609 2.188 USA 2.943 1.756 China 3.200 1.283 Sonstige 6.427 2.255 Gesamt 14.179 7.482 2023 Deutschland 1.742 2.098 USA 3.128 1.655 China 3.076 1.266 Sonstige 6.431 2.302 Gesamt 14.377 7.321 1 Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten keine sonstigen finanziellen Vermögenswerte und keine latenten Steueransprüche. Informationen über wichtige Kunden Im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr wurden mit keinem einzelnen Kunden 10 % oder mehr der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns realisiert. Überleitungsrechnung Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns. Überleitung vom EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € EBITDA der berichtspflichtigen Segmente 1.393 1.309 EBITDA aller sonstigen Segmente 27 47 EBITDA Überleitung - 340 - 285 EBITDA 1.080 1.071 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen der berichtspflichtigen Segmente - 887 - 977 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen aller sonstigen Segmente - 6 - 6 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Überleitung - 1 - 1 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 894 - 984 EBIT der berichtspflichtigen Segmente 506 332 EBIT aller sonstigen Segmente 21 41 EBIT Überleitung - 341 - 286 EBIT 186 87 Finanzergebnis - 113 - 114 Ergebnis vor Ertragsteuern 73 - 27 Die wesentlichen Sachverhalte im Bereich "Überleitung" sind die Leistungen für zentrale Unternehmensfunktionen, die konzerninterne Rückversicherung sowie die höhere Performance der Covestro-Aktie im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung. 5. Entwicklung des Konsolidierungskreises 5.1 Konsolidierungskreis und Beteiligungen Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2024 aus der Covestro AG sowie 55 (Vorjahr: 57) konsolidierten Unternehmen zusammen. Der Rückgang der Anzahl an konsolidierten Gesellschaften im Berichtsjahr 2024 ist zum einen auf die konzerninterne Verschmelzung der Covestro Resins (Germany) GmbH, Meppen, auf die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, mit Wirkung zum 1. Januar 2024, und zum anderen auf die Liquidation der Covestro Coating Resins China Holding B.V., Zwolle (Niederlande), zum 23. September 2024 zurückzuführen. Im Konsolidierungskreis war zum 31. Dezember 2024 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande), wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner LyondellBasell. Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt. Sechs Tochterunternehmen (Vorjahr: sechs) und zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht vollkonsolidiert bzw. nach der Equity-Methode berücksichtigt, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Wie im Vorjahr machten die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen jeweils nicht mehr als 0,1 % des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme des Konzerns im Berichtsjahr 2024 aus. Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Covestro-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2024 von den Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 Absatz 2 HGB sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die Kapitalanteile der aufgeführten Gesellschaften haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Vollkonsolidierte Unternehmen scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % EMLA Covestro (France) Fos-sur-Mer (Frankreich) 100 Covestro (Netherlands) B.V. Geleen (Niederlande) 100 Covestro (Slovakia) Services s.r.o. Bratislava (Slowakei) 100 Covestro Amulix V.o.F. Zwolle (Niederlande) 72 Covestro Bio-Based Coatings B.V. Zwolle (Niederlande) 100 Covestro Brunsbüttel Energie GmbH Brunsbüttel (Deutschland) 100 Covestro Deutschland AG Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Elastomers Romans-sur-Isère (Frankreich) 100 Covestro Films GmbH Walsrode (Deutschland) 100 Covestro First Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. São Paulo (Brasilien) 100 Covestro International SA Fribourg (Schweiz) 100 Covestro Invest GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Niaga B.V. Zwolle (Niederlande) 100 Covestro NV Antwerpen (Belgien) 100 Covestro Polyurethanes B.V. Geleen (Niederlande) 100 Covestro Resins China Holding B.V. Zwolle (Niederlande) 100 Covestro S.r.l. Filago (Italien) 100 Covestro Second Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro UK Limited Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) 100 Covestro Vermittlung GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro, S.L. Barcelona (Spanien) 100 MS Global AG in Liquidation Köniz (Schweiz) 100 Solar Coating Solutions B.V. Zwolle (Niederlande) 100 NA Covestro International Re, Inc. South Burlington, Vermont (USA) 100 Covestro International Trade Services Corp. Wilmington, Delaware (USA) 100 Covestro LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100 Covestro PO LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100 Covestro, S.A. de C.V. Mexiko-Stadt (Mexiko) 100 APAC Covestro (Hong Kong) Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100 Covestro (India) Private Limited Navi Mumbai (Indien) 100 Covestro (Shanghai) Investment Company Limited Shanghai (China) 100 Covestro (Taiwan) Ltd. Taipeh (Taiwan, Großchina) 97,4 Covestro (Thailand) Co., Ltd. Bangkok (Thailand) 100 Covestro (Viet Nam) Company Limited Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) 100 Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. Pingtung (Taiwan, Großchina) 60 Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. Kunshan (China) 50 Covestro Far East (Hong Kong) Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100 Covestro Invest (Far East) Company Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100 Covestro Japan Ltd. Tokio (Japan) 100 Covestro Korea Corporation Seoul (Südkorea) 100 Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited Shanghai (China) 100 Covestro Polymers (China) Company Limited Shanghai (China) 100 Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited Qingdao (China) 100 Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. Shenzhen (China) 100 Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited Zhuhai (China) 100 Covestro Pty Ltd Mulgrave (Australien) 100 Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. Foshan (China) 100 Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai (China) 100 DIC Covestro Polymer Ltd. Tokio (Japan) 80 Guangzhou Covestro Polymers Company Limited Guangzhou (China) 100 Japan Fine Coatings Co., Ltd. Ibaraki (Japan) 100 PT Covestro Polymers Indonesia Jakarta (Indonesien) 99,9 Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. Hyogo (Japan) 60 Die Beteiligung an der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), in Höhe von 50 % ist gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) aufgrund des Stimmrechtsanteils in Höhe von 57 % als vollkonsolidierte Gesellschaft klassifiziert. Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen: Gemeinschaftliche Tätigkeit scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F Rotterdam (Niederlande) 50 Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen: Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Paltough Industries (1998) Ltd. Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) 25 PO JV, LP Houston, Texas (USA) 39,4 Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen: Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. Shanghai (China) 100 Covestro Middle East FZ-LLC Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100 Covestro Polímer Anoním Şírketí Istanbul (Türkei) 100 Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin (China) 100 Covestro Sp. z o.o. Warschau (Polen) 100 Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH Walsrode (Deutschland) 100 Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt: Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Pure Salt Baytown, LLC Baytown, Texas (USA) 0 * Technology JV, LP Houston, Texas (USA) 33,3 * Gemäß IAS 28 (Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) verfügt Covestro trotz fehlender Kapitalanteile aufgrund spezifischer vertraglicher Rechte auf Seiten von Covestro über maßgeblichen Einfluss. Folgende vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2024 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch: Befreite inländische Tochterunternehmen scrollen Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Covestro Films GmbH Walsrode (Deutschland) 100 Covestro First Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Invest GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Second Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 Covestro Vermittlung GmbH Leverkusen (Deutschland) 100 5.2 Akquisitionen und Desinvestitionen Akquisitionen Im Berichtsjahr 2024 haben keine berichtspflichtigen Akquisitionen und Desinvestitionen stattgefunden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden nach der Kategorie "geografische Regionen und wesentliche Länder" aufgegliedert und umfassen hauptsächlich Erlöse aus Kundenverträgen. Die Tabelle enthält zusätzlich eine Überleitung der aufgegliederten Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten. Aufgliederung der Umsatzerlöse scrollen Performance Materials in Mio. € Solutions & Specialties in Mio. € Alle sonstigen Segmente in Mio. € Covestro-Konzern in Mio. € 2024 EMLA 3.102 2.585 161 5.848 davon Deutschland 730 772 106 1.609 NA 1.720 1.755 32 3.507 davon USA 1.469 1.443 30 2.943 APAC 2.148 2.664 12 4.824 davon China 1.587 1.611 2 3.200 Gesamt 6.970 7.004 205 14.179 2023 EMLA 3.021 2.730 190 5.941 davon Deutschland 780 836 126 1.742 NA 1.844 1.860 31 3.735 davon USA 1.582 1.517 29 3.128 APAC 2.011 2.677 13 4.701 davon China 1.433 1.640 3 3.076 Gesamt 6.876 7.267 234 14.377 Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar. Vertragssalden scrollen 01.01.2023 in Mio. € 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.011 1.898 1.749 Vertragsvermögenswerte 64 65 45 Vertragsverbindlichkeiten 56 44 49 Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch für bereits übertragene Güter oder Dienstleistungen gebildet. Dies geschieht im Wesentlichen durch Warenlieferungen in Konsignationslager externer Kunden. Bei Verkauf über Konsignationslager erhalten die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter. Entsprechend werden die Vertragsvermögenswerte in der Regel mit Rechnungsstellung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst. Die im Geschäftsjahr 2024 erfassten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind, betragen 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte sowie der Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode ergeben sich aus folgenden Sachverhalten: Überleitung der Vertragsvermögenswerte scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umgliederung der zu Beginn der Berichtsperiode erfassten Vertragsvermögenswerte zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 64 - 65 Zugänge aus erbrachten Leistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht in Rechnung gestellt wurden 65 45 Gesamte Veränderung 1 - 20 Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren - 56 - 44 Zugänge aus erhaltenen Zahlungen abzüglich der Beträge, die in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst wurden 44 49 Gesamte Veränderung - 12 5 Die nachfolgende Tabelle legt den Transaktionspreis offen, der zum Bilanzstichtag den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist. Die Aufgliederung erfolgt nach der Berichtsperiode der voraussichtlichen Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Transaktionspreis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € 2024 726 2025 407 2025 331 2026 255 2026 260 2027 91 2027 74 2028 65 2028 74 2029 57 2029 und später 161 2030 und später 104 Gesamt 1.626 Gesamt 979 Die Angaben zum Transaktionspreis, der den noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, ergeben sich aus langfristigen Lieferverträgen im Sinne des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden), in denen abzunehmende Mindestmengen quantitativ zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind. Es sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr enthalten. Ebenso sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen enthalten, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden und bei denen Anspruch auf eine Gegenleistung in der Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht und für die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags realisiert werden, der in Rechnung gestellt werden darf. Variable Komponenten von Gegenleistungen aus Verträgen mit Kunden, z. B. im Falle von umsatz- bzw. volumenabhängigen Rabatten oder Preisformeln, bei denen sich die Preise an externen marktpreisbasierten Indizes orientieren, sind in der Angabe zum Transaktionspreis nur insoweit enthalten, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind. 7. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche Erträge scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 52 67 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 3 3 Gewinne aus Derivaten 3 3 Übrige betriebliche Erträge 214 155 Gesamt 272 228 Die Gewinne aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eingebetteter Derivate. Die Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 46 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), überwiegend im Segment Performance Materials. Die übrigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2024 enthielten im Wesentlichen eine Versicherungserstattung aufgrund von Produktionsstillständen in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) überwiegend im Segment Performance Materials sowie erhaltene Versicherungsprämien in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €), die in der Kategorie " Überleitung" ausgewiesen werden. Außerdem sind erhaltene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €), überwiegend im Segment Solutions & Specialties, enthalten. → Siehe Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung" 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche Aufwendungen scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - 20 - 2 Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen - 6 - 10 Verluste aus Derivaten - 2 - 1 Übrige betriebliche Aufwendungen - 141 - 57 Gesamt - 169 - 70 Die Verluste aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eingebetteter Derivate. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2024 enthielten im Wesentlichen Versicherungsaufwendungen in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €), die in der Kategorie "Überleitung" ausgewiesen werden. Im Vorjahr enthielten die Versicherungsaufwendungen auch die Erstattung des Versicherungsbetrags für Produktionsstillstände durch die konzerninterne Rückversicherungsgesellschaft Covestro International Re, Inc., Colchester, Vermont (USA), an den Erstversicherer in Höhe von 75 Mio €. → Siehe Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung" 9. Personalaufwand und Mitarbeitende Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen: Personalaufwand scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Löhne und Gehälter - 1.743 - 1.723 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 398 - 408 davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme - 113 - 116 davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme - 64 - 74 Gesamt - 2.141 - 2.131 Der Personalaufwand im Jahr 2024 sank im Wesentlichen durch niedrigere Aufwendungen für die kurzfristige variable Vergütung. Durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitenden scrollen 2023 2024 Produktion 11.955 12.053 Marketing und Vertrieb 2.881 2.784 Forschung und Entwicklung 1.376 1.338 Verwaltung 1.403 1.347 Gesamt 17.615 17.522 Auszubildende 517 523 Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Vorstandsmitglieder und Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. 10. Finanzergebnis 10.1 Beteiligungsergebnis Das Beteiligungsergebnis beinhaltet im Wesentlichen das Ergebnis aus der Equity-Bewertung des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), in Höhe von -9 Mio. € (Vorjahr: -22 Mio. €) sowie der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel), in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €). Darüber hinaus waren 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten. → Siehe Anhangangabe 14 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen" 10.2 Zinsergebnis Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: Zinsergebnis scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 102 - 103 Zinsaufwendungen aus Devisentermingeschäften - 58 - 42 Erträge Zinsen und ähnliche Erträge 44 37 Zinserträge aus Devisentermingeschäften 26 19 Gesamt - 90 - 89 Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus Anleihen der Covestro AG in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €), aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasing in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) und aus begebenen Schuldscheindarlehen der Covestro AG in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €). Zinsen und ähnliche Erträge resultierten im Wesentlichen aus kurzfristigen Geldanlagen und Bankguthaben. Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Devisentermingeschäften beinhalteten zinsinduzierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und die Terminkomponente. 10.3 Übriges Finanzergebnis Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen: Übriges Finanzergebnis scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Aufwendungen aus der Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen - 9 - 14 Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus Fremdwährungsgeschäften 7 - 4 Übrige finanzielle Aufwendungen - 2 - 5 Gesamt - 4 - 23 Die Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Nettozinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Die übrigen finanziellen Aufwendungen (Nettodarstellung) beinhalteten im Wesentlichen Aufwendungen für Gebühren im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). 11. Steuern Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt: Ertragsteuern scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Tatsächliche Ertragsteuern - 299 - 262 Steueraufwand laufendes Jahr - 288 - 264 Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) aus Vorjahren - 11 2 Latente Steuern 24 17 aus temporären Unterschieden 55 32 aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften - 31 - 15 Gesamt - 275 - 245 Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen: Aktive und passive latente Steuern scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Aktive latente Steuern in Mio. € Passive latente Steuern in Mio. € davon erfolgswirksam in Mio. € Aktive latente Steuern in Mio. € Passive latente Steuern in Mio. € davon erfolgswirksam in Mio. € Immaterielle Vermögenswerte 55 - 57 - 2 55 - 64 -9 Sachanlagen 132 - 269 - 137 153 - 219 - 66 davon Nutzungsrechte aus der Anwendung von IFRS 16 - - 129 - 129 - - 128 - 128 Finanzielle Vermögenswerte - - 57 - 53 - - 92 - 90 Vorräte 58 - 3 55 73 - 73 Forderungen 2 - 88 - 86 1 - 90 - 89 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 70 - 15 - 11 66 - 24 - 22 Andere Rückstellungen 99 - 8 91 73 - 8 65 Verbindlichkeiten 163 - 41 122 184 - 40 144 davon Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 121 - 121 126 - 126 Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften 19 - 19 4 - 4 Gesamt 598 - 538 - 2 609 - 537 10 davon langfristig 533 - 435 514 - 444 Saldierung - 282 282 - 333 333 Bilanzansatz 316 - 256 276 - 204 Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 780 Mio. € (Vorjahr: 665 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden können. Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 4.284 Mio. € (Vorjahr: 3.117 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) gebildet. Für bestehende Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 4.274 Mio. € (Vorjahr: 3.037 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Hiervon entfallen 1.832 Mio. € auf die deutsche Körperschaftsteuer, 1.985 Mio. € auf die deutsche Gewerbesteuer sowie 50 Mio. € auf Zinsvorträge in Deutschland. Auf die Schweiz entfällt ein Verlustvortrag in Höhe von 318 Mio. €. Die mögliche Übernahme durch ADNOC könnte sich negativ auf die Bestände der Verlustvorträge auswirken. Verfallbarkeit nicht nutzbarer steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge scrollen Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Innerhalb von einem Jahr - - Innerhalb von zwei Jahren - - Innerhalb von drei Jahren - - Innerhalb von vier Jahren - - Innerhalb von fünf Jahren - 177 Später 3.037 4.097 Gesamt 3.037 4.274 Im Berichtsjahr wurden steuerliche Gutschriften in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) aktiviert. Im Jahr 2024 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €). Davon entfielen 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlust- und Zinsvorträgen. Die gesamten latenten Steuerforderungsüberhänge wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften sowohl steuerliche Gewinne prognostiziert werden als auch steuerliche Strategien eine Nutzung der latenten Steuerforderungsüberhänge sicherstellen. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 21 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 133 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2024 von 245 Mio. € (Vorjahr: 275 Mio. €) wich um -283 Mio. € (Vorjahr: -288 Mio. €) von dem erwarteten Steuerertrag von 38 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den nominalen Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt. Aufgrund der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen verschiedener Konzerngesellschaften unter Anwendung der lokalen Steuersätze wich der ermittelte Durchschnittssteuersatz von den nominalen Steuersätzen der Gesellschaften ab. Dieser Durchschnittssteuersatz betrug im Jahr 2024 140,4 % (Vorjahr: -17,0 %). Der effektive Steuersatz betrug -907,4 % (Vorjahr: 376,7 %). Der Covestro-Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig. Die unterschiedlichen Steuersätze bewegten sich aufgrund nationaler Vorschriften wie im Vorjahr zwischen 14,1 % und 34,0 %. Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar: Steuerüberleitungsrechnung scrollen 2023 2024 in Mio. € in % in Mio. € in % Ergebnis vor Ertragsteuern 73 100,0 -27 100,0 Erwarteter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (-) und erwarteter Steuersatz - 13 - 17,0 - 38 140,4 Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge - 14 - 19,1 - 14 51,9 Nicht abzugsfähige Aufwendungen 40 54,5 27 - 99,8 Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge und temporäre Differenzen 197 269,5 176 - 651,8 Voraussichtlich nicht nutzbare bestehende Verlustvorträge und temporäre Differenzen, auf die zuvor latente Steuern gebildet worden sind 42 57,4 46 - 170,4 Steuereffekte aus Vorjahren 8 10,9 - 3 11,1 Steuersatzänderungen - 4 - 5,5 - 17 63,0 Sonstige Steuereffekte 19 26,0 68 - 251,8 Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 275 376,7 245 - 907,4 Die sonstigen Steuereffekte resultieren im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern, insbesondere auf Beteiligungserträge von Tochterunternehmen in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €), sowie aus der Veränderung der passiven latenten Steuern auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von -6 Mio. € (Vorjahr: -47 Mio. €). Globale Mindestbesteuerung Der Covestro-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der "Global Anti-Base Erosion (GloBE) Model Rules (Pillar Two)" der OECD. Die Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Gemäß der Gesetzgebung ist Covestro verpflichtet, je Land einen Steuererhöhungsbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem Effektivsteuersatz und einem Mindeststeuersatz von 15 % zu zahlen. Alle Konzernunternehmen (mit Ausnahme der sich in Abwicklung befindenden Covestro International SA in der Schweiz) unterliegen einem Nominalsteuersatz von über 15 %. Auch bei einem Nominalsteuersatz von über 15 % kann theoretisch aufgrund von spezifischen Anpassungen ein Steueraufwand aus der Mindestbesteuerung entstehen. Die Covestro AG überprüft regelmäßig die Auswirkungen der Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung in den jeweiligen Jurisdiktionen. Zum 31. Dezember 2024 unterliegt der Covestro-Konzern in sämtlichen Jurisdiktionen, in denen er tätig ist, einem Effektivsteuersatz von mehr als 15 %. Covestro wendet die vorübergehende verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag, wenn sie entstehen. 12. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Für das Jahr 2024 wurde für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien von 188.740.330 Stück zugrunde gelegt, für das Jahr 2023 betrug diese Aktienanzahl 189.262.192 Stück. Ergebnis je Aktie scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 4 - 6 auf die Aktionäre an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) - 198 - 266 in Stück in Stück Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG 189.262.192 188.740.330 in € in € Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis je Aktie - 1,05 - 1,41 Erläuterungen zur Bilanz 13. Anlagevermögen 13.1 Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2024 scrollen Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. € Patente und Technologien in Mio. € Vermarktungs- und Verkaufsrechte in Mio. € Produktions- rechte in Mio. € Software in Mio. € Sonstige Rechte in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 744 179 451 20 206 221 Investitionen - 1 1 3 2 1 Abgänge - - - 11 - - 1 - 12 Umbuchungen - - 2 1 4 - Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - - - - - Währungsänderungen 11 3 8 1 1 3 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2024 755 183 451 25 212 213 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 36 82 210 18 192 183 Buchwerte 31.12.2024 719 101 241 7 20 30 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 35 42 1 18 6 Abschreibungen - 16 36 1 17 5 Wertminderungen - 19 6 - 1 1 Wertaufholungen - - - - - - scrollen Geleistete Anzahlungen und Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung in Mio. € Summe in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 42 1.863 Investitionen 39 47 Abgänge - - 24 Umbuchungen - 8 - 1 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - Währungsänderungen - 1 26 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2024 72 1.911 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 721 Buchwerte 31.12.2024 72 1.190 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 102 Abschreibungen - 75 Wertminderungen - 27 Wertaufholungen - - Im Berichtsjahr wurden bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten, insbesondere bei den Patenten und Technologien, Wertminderungen in Höhe von 27 Mio. € erfasst. Diese sind im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zurückzuführen. Wie im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen erfasst. → Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen" Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2023 scrollen Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. € Patente und Technologien in Mio. € Vermarktungs- und Verkaufsrechte in Mio. € Produktionsrechte in Mio. € Software in Mio. € Sonstige Rechte in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 763 212 466 133 181 229 Investitionen - - - 2 5 1 Abgänge - 7 - 27 - 6 - 116 - 2 - 4 Umbuchungen - - 1 1 23 - Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - - - - - Währungsänderungen - 12 - 6 - 10 - - 1 - 5 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 744 179 451 20 206 221 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 33 46 176 17 174 187 Buchwerte 31.12.2023 711 133 275 3 32 34 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 7 28 37 - 14 6 Abschreibungen - 17 37 - 13 5 Wertminderungen 7 11 - - 1 1 Wertaufholungen - - - - - - scrollen Geleistete Anzahlungen und Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung in Mio. € Summe in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 58 2.042 Investitionen 6 14 Abgänge - 1 - 163 Umbuchungen - 21 4 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - Währungsänderungen - - 34 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 42 1.863 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 633 Buchwerte 31.12.2023 42 1.230 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 1 93 Abschreibungen - 72 Wertminderungen 1 21 Wertaufholungen - - Im Vorjahr wurden bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 21 Mio. € erfasst. 13.2 Sachanlagen Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2024 scrollen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken in Mio. € Technische Anlagen und Maschinen in Mio. € Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 4.049 14.170 959 Investitionen 36 243 48 Abgänge - 79 - 356 - 33 Umbuchungen 64 277 13 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - 12 - - 1 Währungsänderungen 91 353 29 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2024 4.149 14.687 1.015 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 2.691 11.750 761 Buchwerte 31.12.2024 1.458 2.937 254 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 168 619 84 Abschreibungen 136 547 82 Wertminderungen 32 72 2 Wertaufholungen - - - scrollen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Mio. € Summe in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 1.043 20.221 Investitionen 554 881 Abgänge - 1 - 469 Umbuchungen - 353 1 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - 13 Währungsänderungen 19 492 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2024 1.262 21.113 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 13 15.215 Buchwerte 31.12.2024 1.249 5.898 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 11 882 Abschreibungen 2 767 Wertminderungen 9 115 Wertaufholungen - - Im Berichtsjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 115 Mio. € erfasst. Diese sind im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zurückzuführen. Weiterhin wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Wertaufholungen erfasst. → Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen" Covestro investiert in Projekte, welche die Erfolge und Fortschritte bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben. Auch im Berichtsjahr wurden hierzu unterschiedliche Investitionsprojekte im Bereich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Verbesserung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft verfolgt, die insbesondere "Technische Anlagen und Maschinen" betrafen. Beispiele hierfür sind Investitionen in die Energieeffizienz durch die Implementierung der Heißphosgenerzeugung in Dormagen sowie die Modernisierung der Chlor-Alkali Produktion am Standort Leverkusen und die Reduktion von Lachgasemissionen im Rahmen der Salpetersäureproduktion in Baytown (USA) und Caojing (China). Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert. Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 2,9 % (Vorjahr: 2,9 %). Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023 scrollen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken in Mio. € Technische Anlagen und Maschinen in Mio. € Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 4.052 14.106 935 Investitionen 90 284 63 Abgänge - 42 - 168 - 28 Umbuchungen 62 331 18 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - 10 - - 1 Währungsänderungen - 103 - 383 - 28 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 4.049 14.170 959 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 2.536 11.197 689 Buchwerte 31.12.2023 1.513 2.973 270 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 144 571 83 Abschreibungen 140 553 83 Wertminderungen 4 18 - Wertaufholungen - - - scrollen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Mio. € Summe in Mio. € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 937 20.030 Investitionen 539 976 Abgänge - 2 - 240 Umbuchungen - 415 - 4 Umbuchungen gemäß IFRS 5 - 1 - 12 Währungsänderungen - 15 - 529 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 1.043 20.221 Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 4 14.426 Buchwerte 31.12.2023 1.039 5.795 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 3 801 Abschreibungen 1 777 Wertminderungen 2 24 Wertaufholungen - - Im Vorjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 24 Mio. € erfasst. 13.2.1 Leasing Covestro als Leasingnehmer Die bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den Sachanlagen erfasst. Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2024 scrollen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken in Mio. € Technische Anlagen und Maschinen in Mio. € Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Mio. € Summe in Mio. € Buchwerte 01.01.2024 271 324 168 763 Zugänge 28 75 34 137 Abgänge - 9 - 1 - 1 - 11 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 62 - 68 - 51 - 181 Sonstige Änderungen 7 9 7 23 Buchwerte 31.12.2024 235 339 157 731 Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2023 scrollen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken in Mio. € Technische Anlagen und Maschinen in Mio. € Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Mio. € Summe in Mio. € Buchwerte 01.01.2023 288 305 185 778 Zugänge 50 102 45 197 Abgänge - 6 - 5 - 7 - 18 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 46 - 66 - 52 - 164 Sonstige Änderungen - 15 - 12 - 3 - 30 Buchwerte 31.12.2023 271 324 168 763 Die Nutzungsrechte beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Leasingverhältnisse für Produktions- und Logistikinfrastruktur umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Tanks und Containern sowie Bahnkesselwagen. Für Tanks und Container beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit 16 Jahre (Vorjahr: 16 Jahre), für Bahnkesselwagen 14 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre). Leasingverhältnisse zur Anmietung von Immobilien, insbesondere Gebäuden, weisen eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 18 Jahren (Vorjahr: 16 Jahre) auf. Einige der zugrunde liegenden Leasingverträge enthalten variable Leasingzahlungen sowie Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. → Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Die folgende Tabelle stellt die in der Kapitalflussrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge für sämtliche Leasingverhältnisse dar: Auszahlungen und Aufwendungen aus Leasingverträgen scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge: Gesamte Auszahlungen aus Leasingverträgen 202 205 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge: Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 164 181 Zinsaufwand 28 30 Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen 14 15 Aufwand aus Leasingverträgen mit geringwertigen Vermögenswerten 2 2 Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden 2 3 Für kurzfristige, nicht in der Bilanz angesetzte Leasingverhältnisse bestanden per 31. Dezember 2024 Verpflichtungen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €). Weitergehende Informationen zu den aus Leasingverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und den Auszahlungen aus Leasingverhältnissen sind in folgenden Anhangangaben dargelegt. → Siehe Anhangangabe 21 "Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten" → Siehe Anhangangabe 27 "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung" Covestro als Leasinggeber Aus Operating-Leasing-Verträgen im Sinne von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) generiert. Diese beziehen sich maßgeblich auf Immobilien. Des Weiteren werden ohne die unten aufgeführten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Folgejahr Leasingzahlungen aus der Vermietung in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) erwartet. Für die Jahre 2026 - 2029 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 4 Mio. € erwartet, nach dem Jahr 2029 werden Leasingzahlungen in Höhe von 2 Mio. € erwartet. Risiken aus der Vermietung von Immobilien werden bei Covestro im Regelfall durch Gebäudeversicherungen und durch die vertragliche Verpflichtung der Mietpartei, die Immobilie in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen, begrenzt. Darüber hinaus werden vorwiegend auf den entsprechenden Verbraucherpreisindizes basierende Preisanpassungsmechanismen vertraglich vereinbart. 13.2.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 21 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 158 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €). Im Berichts- wie auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen betrieblichen Aufwendungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden, erfasst. Die durch Vermietung von als Finanzinvestition eingestuften Immobilien erzielten Mieterträge resultieren teilweise aus durch den Covestro-Konzern vergebenen Erbbaurechts- und Pachtverträgen. Diese Verträge mit einer gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit von 34 Jahren beziehen sich auf Nutzungsareale für Unternehmen der chemischen Industrie und Vertragspartner von Covestro an den deutschen Produktionsstandorten. Aus diesen langfristigen Verträgen werden nach aktuellem Stand der Mietpreise für die nächsten Jahrejährlich rund 6 Mio. € an Mieterträgen erzielt. 13.3 Werthaltigkeitsprüfungen Bei Hinweisen auf Wertminderung eines einzelnen Vermögenswerts, der keinen bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert darstellt, wird geprüft, ob der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert übersteigt oder deckt. Sollte der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert nicht übersteigen, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfolgswirksam erfasst. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen sowie etwaige Wertaufholungen werden genau wie die planmäßige Abschreibung in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der jeweiligen Vermögenswerte erfasst. Zusätzlich zu den Werthaltigkeitsprüfungen einzelner Vermögenspositionen des Sachanlagevermögens oder der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung zentrale Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden im 4. Quartal auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten überprüft. Covestro sieht grundsätzlich die Ebene des strategischen Geschäftsbereichs als zahlungsmittelgenerierende Einheit an. Diese entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, die die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. Findet die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten statt oder umfasst eine Geschäftseinheit nur einen strategischen Geschäftsbereich, so entspricht die Testebene der jeweiligen Geschäftseinheit. Sofern sich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert außerplanmäßig abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der verbleibende Restbetrag grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen langfristigen, nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt, wobei einzelne Vermögenswerte nicht unter ihren erzielbaren Betrag abgewertet werden. Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Kapitalflüsse zugrunde gelegt, da keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Cashflows zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützen sich auf die aktuelle Unternehmensplanung des Covestro-Konzerns, die grundsätzlich einen Planungszeitraum von fünf Jahren umfasst. In Einzelfällen werden auch kürzere oder längere Planungszeiträume berücksichtigt, sofern dies aufgrund der bereichsspezifischen Planungsprämissen sinnvoll ist. Zur Cashflow-Prognose werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise, Verkaufsmengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte und Konjunkturzyklen getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Quellen zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Cashflows jenseits der Detailplanungsperiode werden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten und damit verbundener langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst, der als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet wird. Um dem Rendite- / Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, werden ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peergroup) festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Personen mit Aktienbesitz. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Peergroup dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Kapitalkostensätze und Wachstumsraten sind in der nachfolgenden Tabelle je zahlungsmittelgenerierender Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten dargestellt. Die Wachstumsannahmen reflektieren insbesondere mehrjährige konjunkturelle Zyklen sowie Kapazitäts- und Markterwartungen pro zu testender Einheit. Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie wesentliche Bewertungsparameter für zentrale Wertminderungsprüfungen des 4. Quartals scrollen Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich Testebene 1 Segment Geschäfts- oder Firmenwert in Mio. € Kapitalkostensatz in % 2023 2024 2023 2024 Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials 49 52 8,2 7,5 Standard Polycarbonate (SPCS) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials 43 44 8,3 7,6 Standard Polyether-Polyols (SPET) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials - - 8,2 7,5 Engineering Plastics (EP) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 71 72 8,3 7,6 Coatings & Adhesives (CA) Geschäftseinheit Solutions & Specialties 529 532 8,5 7,9 Powder Coating Resins (PCR) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties - - 8,5 7,9 Energy Curable Solutions (ECS) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties - - 8,5 7,9 Thermoplastic Polyurethanes (TPU) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 15 15 8,2 7,6 Sonstige strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 4 4 8,2- 8,5 7,6 scrollen Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich Wachstumsrate in % (nach Detailplanungszeitraum) 2024 Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) 1,5 Standard Polycarbonate (SPCS) 1,0 Standard Polyether-Polyols (SPET) 1,0 Engineering Plastics (EP) 1,5 Coatings & Adhesives (CA) 1,5 Powder Coating Resins (PCR) 2,0 Energy Curable Solutions (ECS) 1,8 Thermoplastic Polyurethanes (TPU) 1,5 Sonstige 0 - 1,5 1 Die Ebene der Geschäftseinheit dient der Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte, sofern diese auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt wird. Auf Ebene des strategischen Geschäftsbereichs als zahlungsmittelgenerierender Einheit erfolgt die zentrale Werthaltigkeitsprüfung des Sachanlagevermögens und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie eventuell vorhandener direkt zugeordneter Geschäfts- oder Firmenwerte. Sofern eine Geschäftseinheit nur einen strategischen Geschäftsbereich umfasst, wird die Testebene als strategischer Geschäftsbereich bezeichnet. Aufgrund der weiterhin schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen und einer Verschlechterung der Geschäftsaussichten gegenüber dem Vorjahr in einzelnen Teilbereichen, wurden im 4. Quartal anlassbezogene Wertminderungsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten SPET im Segment Performance Materials sowie von PCR und ECS im Segment Solutions & Specialties unterhalb der jeweiligen Buchwerte liegt. Als Konsequenz wurden im 4. Quartal 2024 106 Mio. € an Wertminderungen als Ergebnis der zentralen Wertminderungsprüfungen erfasst. Der Ausweis dieser Aufwendungen erfolgte in den Herstellungskosten (77 Mio. €), innerhalb der Vertriebskosten (6 Mio. €) sowie innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskosten (23 Mio. €). Die Ergebnisse dieser Wertminderungsprüfungen sind nachfolgend dargestellt: Übersicht der Ergebnisse der zentralen Werthaltigkeitsprüfungen des 4. Quartals 2024 scrollen Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich Erzielbarer Betrag Wertminderung in Mio. € Sonstige immaterielle Vermögenswerte, insb. Vertriebsrechte und Technologien Technische Anlagen und Maschinen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Anlagen im Bau Standard Polyether-Polyole (SPET) 26 59 - 35 19 5 Powder Coating Resins (PCR) 122 8 - 6 1 1 Energy Curable Solutions (ECS) 193 39 25 9 4 - scrollen Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich Sonstige Standard Polyether-Polyole (SPET) - Powder Coating Resins (PCR) - Energy Curable Solutions (ECS) 1 Die erfassten Wertminderungen sind insbesondere auf reduzierte Geschäftserwartungen im Lichte der weiterhin anhaltenden schwierigen Angebots- und Nachfragesituation in weiten Teilen der chemischen Industrie zurückzuführen, die in der dem Bewertungsmodell zugrunde liegenden Unternehmensplanung für die Prognose der künftigen Cashflows berücksichtigt wurde. Im Falle von SPET führt eine geringe Nachfrage in Verbindung mit gleichzeitig erhöhter Angebotsverfügbarkeit zu hohem Preisdruck, der die erzielbaren operativen Margen nachhaltig belastet. Wesentliche Planungsannahme ist die Normalisierung der derzeitigen nicht nachhaltigen Preisniveaus auf einem niedrigen Niveau ab kommendem Geschäftsjahr. Im Falle von PCR führen insbesondere im Vergleich zum Vorjahr reduzierte Absatzerwartungen im Lichte der anhaltend schleppenden Nachfrage aus Schlüsselabnahmeindustrien zu reduzierten Geschäftserwartungen, welche die prognostizierten Cashflows belasten. Innerhalb des Detailplanungszeitraums wurden jährliche Mengenzuwächse im Durchschnitt im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie ein überproportionales EBITDA-Wachstum berücksichtigt. Bei ECS führen hingegen erhöhter Konkurrenzdruck im Geschäft mit Glasfaserummantelungen sowie reduzierte Absatzerwartungen aufgrund eines anhaltend niedrigen Niveaus an Infrastrukturinvestitionen zu einem entsprechend reduzierten Geschäftsausblick. Es wurden Mengenzuwächse durchschnittlich im hohen einstelligen Prozentbereich sowie ein überproportionales EBITDA-Wachstum berücksichtigt. Die Buchwertbasis der Geschäftseinheit CA enthält mit 532 Mio. € einen wesentlichen Anteil an Geschäfts- oder Firmenwert. Der durchgeführte Wertminderungstest beruhte auf einem Detailplanungszeitraum von drei Jahren, für den jährliche Mengenzuwächse durchschnittlich im mittleren einstelligen Prozentbereich und eine im Vergleich hierzu überproportionale Entwicklung des EBITDA angenommen wurden. Wesentliche Planungsannahme ist, dass sich die aktuell schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2026 weitgehend normalisieren. Unter Berücksichtigung der Wertminderung von einzelnen Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 in Summe Wertminderungen in Höhe von 142 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €). Davon entfielen 79 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €) auf das Segment Solutions & Specialties sowie 63 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) auf das Segment Performance Materials. Geänderte Annahmen oder veränderte Umstände können in Zukunft Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, zu Wertaufholungen führen, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde für alle überprüften zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie die Geschäftseinheit CA eine pauschale Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die im aktuellen Geschäftsjahr einer Wertminderung unterlagen oder die in vorangegangenen Geschäftsjahren einer Wertminderung unterlagen und deren Wertansatz durch Überprüfung im Geschäftsjahr 2024 bestätigt wurde, würde sich in diesen Szenarien bei keiner Testeinheit ein erzielbarer Betrag ergeben, welcher den Buchwert der Testeinheit unterschreitet. Diese Bereiche umfassen keine bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Realisierung der für die Ermittlung des erzielbaren Betrags der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterstellte schrittweise Normalisierung der wirtschaftlichen Lage, insbesondere des Ungleichgewichts innerhalb der globalen Angebots- und Nachfragesituation sowie der Auslastung der eigenen Anlagen, kann jedoch die Werthaltigkeit der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im nächsten Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen und zu Wertaufholungen führen. 14. Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen Die Werte in den folgenden beiden Tabellen sind auf Grundlage der ersten drei Quartale für das gesamte Berichtsjahr 2024 geschätzt und zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss. → Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" für eine Übersicht über die at-equity bewerteten Beteiligungen Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von der damaligen Lyondell Chemicals Company, Houston, Texas (USA), mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde das Unternehmen PO JV, LP zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr: 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu. Ergebnisdaten PO JV, LP, Houston, Texas (USA) scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse 2.029 1.969 Ergebnis nach Steuern - 56 - 29 Anteiliges Ergebnis nach Steuern - 22 - 9 Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern - 22 - 9 Bilanzdaten PO JV, LP, Houston, Texas (USA) scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Langfristige Vermögenswerte 317 473 Eigenkapital 317 473 Anteiliges Eigenkapital 154 227 Sonstige - 3 6 Buchwert 151 233 Die Ergebnisdaten und der Buchwert des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr: 25 %), sind jeweils auf Grundlage der ersten drei Quartale für das gesamte Berichtsjahr 2024 geschätzt und in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Ergebnisdaten und Buchwert Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Ergebnis nach Steuern 17 27 Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2 5 Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern 2 5 Buchwert 31 36 15. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle Vermögenswerte scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Ausleihungen und Bankeinlagen 352 279 96 27 Sonstige Finanzanlagen 22 - 15 - Forderungen aus Derivaten 21 19 18 12 Leasingforderungen 10 - 12 - Übrige finanzielle Vermögenswerte 15 13 14 9 Gesamt 420 311 155 48 In der Position Ausleihungen und Bankeinlagen waren zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Gründungsstockdarlehen in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €) enthalten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Darüber hinaus umfasste der Posten insbesondere Bankeinlagen in Höhe von 23 Mio. €, die im Geschäftsjahr um 253 Mio. € zurückgegangen sind. → Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen" → Siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien" für weitere Informationen zu den Ausleihungen und Bankeinlagen sowie sonstigen Finanzanlagen Die Forderungen aus Derivaten setzten sich wie folgt zusammen: Forderungen aus Derivaten scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Forderungen aus Devisentermingeschäften 19 19 6 6 Forderungen aus Commodity-Derivaten - - 7 6 Forderungen aus eingebetteten Derivaten 2 - 5 - Gesamt 21 19 18 12 → Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen zukünftig erwartete Leasingzahlungen in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil in Höhe von 43 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) zugrunde. Im Berichtsjahr wurden für Finanzierungsleasingverträge Zinserträge in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) realisiert. Von den erwarteten Leasingzahlungen sind 1 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 6 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 5 Mio. €) und 48 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 44 Mio. €). Die für finanzielle Vermögenswerte außerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag ermittelten Wertberichtigungen sind nicht wesentlich. 16. Vorräte Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen: Vorräte scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 790 831 Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1 1.665 2.016 Geleistete Anzahlungen 4 4 Gesamt 2.459 2.851 1 Der Anteil der unfertigen Erzeugnisse beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf ca. 19 % (Vorjahr: ca. 19 %). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) ergebniswirksam in den Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten des Umsatzes enthielten im Aufwand Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 11.671 Mio. € (Vorjahr: 11.776 Mio. €). 17. Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige Forderungen scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Forderungen aus sonstigen Steuern 224 222 221 214 Rechnungsabgrenzungen 95 92 99 95 Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 66 - 72 - Vertragsvermögenswerte 65 64 45 45 Erstattungsansprüche 23 23 1 1 Forderungen gegen Mitarbeitende 1 1 1 1 Übrige Forderungen 136 94 203 161 Gesamt 610 496 642 517 → Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Informationen zu Vertragsvermögenswerten Im Geschäftsjahr 2024 hat Covestro Anspruch auf Zuwendungen der öffentlichen Hand auf Basis der am 1. September 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Richtlinie "Beihilfen für indirekte CO 2 -Kosten" in Höhe von 115 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €) erfasst, die unter dem Vorbehalt der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Abschnitt 4.2.1a dieser Richtlinie stehen. Die Erfüllung dieser Auflagen muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen und Covestro erwartet, diese Auflagen wie in den Vorjahren erfüllen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehen in Bezug auf diese Zuwendungen Forderungen in Höhe von 115 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €), die als übrige Forderungen ausgewiesen werden. 18. Eigenkapital Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns. Genehmigtes und bedingtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 189 Mio. € (Vorjahr: 189 Mio. €). Entwicklung gezeichnetes Kapital scrollen Anzahl Stückaktien in Stück davon eigene Aktien in Stück im Umlauf befindliche Aktien in Stück Gezeichnetes Kapital in Mio. € 31.12.2023 189.000.000 - 259.670 188.740.330 189 31.12.2024 189.000.000 - 259.670 188.740.330 189 Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2024 in 189.000.000 (Vorjahr: 189.000.000) auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich 259.670 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 259.670 Stück), entsprechend einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1 %. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 188.740.330 Stück (Vorjahr: 188.740.330 Stück). Wie im Vorjahr gab die Covestro AG keine eigenen Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" an Mitarbeitende aus. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 3.740 Mio. € (Vorjahr: 3.740 Mio. €). Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen. Gewinnrücklagen und sonstiges Konzernergebnis Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2024 2.171 Mio. € (Vorjahr: 2.291 Mio. €). Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Veränderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften und die Auswirkungen der Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges erfasst. → Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" für weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten und der Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage aus derivativen Finanzinstrumenten Dividende Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns und sieht vor, dass die Covestro AG einen Anteil des erwirtschafteten Konzernergebnisses an die Aktionäre der Covestro AG ausschüttet. Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird für das Geschäftsjahr 2024, wie bereits für das Geschäftsjahr 2023, gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG ausgeschüttet. Im Jahr 2024 erfolgte aufgrund des negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend keine Auszahlung je dividendenberechtigter Aktie. Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan) und der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan). Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 01.01. 36 28 Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften - 3 - Dividendenzahlungen - 1 - 1 Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen - 4 - 6 31.12. 28 21 Übernahmeangebot durch ADNOC-Gruppe Die Covestro AG hat am 1. Oktober 2024 mit bestimmten Unternehmen der ADNOC-Gruppe, darunter die XRG P.J.S.C. (XRG), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (zuvor: ADNOC International Limited, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)) und ihr Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG ("Bieterin"), eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht u. a. vor, dass die Bieterin an die Aktionäre der Covestro AG ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Covestro zu einem Preis von je 62,00 € unterbreiten wird. Das Angebot unterlag einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben. Nach Veröffentlichung des Übernahmeangebots am 24. Oktober 2024 begann die erste Angebotsphase, die am 27. November 2024 mit einer Annahmequote von 60,39 % abgeschlossen wurde. Im Rahmen der zweiten Angebotsphase vom 3. Dezember 2024 bis zum 16. Dezember 2024 erhöhte sich die Annahmequote auf 81,77 %. Gemeinsam mit den 9,81 % direkt durch XRG erworbenen Aktien sowie den angedienten Aktien entspricht dies einem Anteil von 91,58 % des Aktienkapitals von Covestro zum Jahressende 2024. → Siehe auch Kapitalmarkt, Kapitel "Covestro-Aktie" und "Wesentliche Ereignisse" im Lagebericht 19. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. → Siehe Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" für die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert: Bilanzausweis der Nettoverpflichtung scrollen Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 346 269 118 118 464 387 Inland 228 143 - - 228 143 Ausland 118 126 118 118 236 244 Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 66 72 - - 66 72 Inland 66 71 - - 66 71 Ausland - 1 - - - 1 Nettoverpflichtung 280 197 118 118 398 315 Inland 162 72 - - 162 72 Ausland 118 125 118 118 236 243 Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile: Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungszusagen scrollen Pensionszusagen Inland Ausland Gesamt 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Laufender Dienstzeitaufwand 46 50 11 11 57 61 Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 6 12 - - 6 12 Planabgeltungen - - - 1 - 1 - 1 - 1 Dienstzeitaufwand 52 62 10 10 62 72 Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 107 104 21 19 128 123 Zinsertrag aus Planvermögen - 102 - 101 - 16 - 14 - 118 - 115 Nettozins 5 3 5 5 10 8 Gesamtaufwand 57 65 15 15 72 80 scrollen Andere Leistungszusagen Ausland 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Laufender Dienstzeitaufwand 2 2 Dienstzeitaufwand für frühere Jahre - - Planabgeltungen - - Dienstzeitaufwand 2 2 Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 6 6 Zinsertrag aus Planvermögen - - Nettozins 6 6 Gesamtaufwand 8 8 Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024 Gewinne aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von 157 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese resultieren im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen aufgrund gestiegener Abzinsungssätze und beziehen sich mit 152 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen und mit 5 Mio. € (Vorjahr: -8 Mio. €) auf andere Leistungszusagen. Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar: Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen scrollen 2023 2024 Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 01.01. 2.931 614 3.545 3.194 596 3.790 Laufender Dienstzeitaufwand 46 13 59 50 13 63 Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 6 - 6 12 - 12 Gewinne (-) / Verluste (+) aus Planabgeltung - - 1 - 1 - - 1 - 1 Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 107 27 134 104 25 129 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 166 19 185 - 107 - 14 - 121 aufgrund veränderter finanzieller Parameter 137 18 155 - 97 - 27 - 124 aufgrund veränderter demografischer Parameter - 8 8 - 4 4 aufgrund von Erwartungsanpassungen 29 - 7 22 - 10 9 - 1 Arbeitnehmerbeiträge 16 1 17 18 1 19 Zahlungen für Planabgeltung - - 7 - 7 - - 22 - 22 Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen - 36 - 42 - 78 - 84 - 36 - 120 Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen - 42 - 15 - 57 - 5 - 18 - 23 Währungsänderungen - - 13 - 13 - 22 22 31.12. 3.194 596 3.790 3.182 566 3.748 davon andere Leistungszusagen - 121 121 - 122 122 Entwicklung des Planvermögens, zum beizulegenden Zeitwert bewertet scrollen 2023 2024 Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 01.01. 2.751 379 3.130 3.047 362 3.409 Zinsertrag aus Planvermögen 102 16 118 101 14 115 Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge 182 14 196 55 - 13 42 Arbeitgeberbeiträge 1 33 8 41 - 5 9 4 Arbeitnehmerbeiträge 16 1 17 18 1 19 Zahlungen für Planabgeltung - - 7 - 7 - - 22 - 22 Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen - 36 - 42 - 78 - 84 - 36 - 120 Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen - 1 - - 1 - 1 - - 1 Währungsänderungen - - 7 - 7 - 10 10 31.12. 3.047 362 3.409 3.131 325 3.456 davon andere Leistungszusagen - 3 3 - 4 4 1 Arbeitgeberbeiträge können Rückerstattungen gezahlter Versorgungsleistungen für vorausgegangene Geschäftsjahre enthalten. Entwicklung der Auswirkung der Vermögensobergrenze scrollen 2023 2024 Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 01.01. 14 1 15 15 2 17 Nettozins - - - - - - Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen 1 1 2 6 - 6 Währungsänderungen - - - - - - 31.12. 15 2 17 21 2 23 davon andere Leistungszusagen - - - - - - Entwicklung der bilanzierten Nettoverpflichtung scrollen 2023 2024 Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 01.01. 194 236 430 162 236 398 Laufender Dienstzeitaufwand 46 13 59 50 13 63 Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 6 - 6 12 - 12 Gewinne (-) / Verluste (+) aus Planabgeltung - - 1 - 1 - - 1 - 1 Nettozins 5 11 16 3 11 14 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 166 19 185 - 107 - 14 - 121 Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge - 182 - 14 - 196 - 55 13 - 42 Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen 1 1 2 6 - 6 Arbeitgeberbeiträge 1 - 33 - 8 - 41 5 - 9 - 4 Arbeitnehmerbeiträge - - - - - - Zahlungen für Planabgeltung - - - - - - Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen - - - - - - Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen - 42 - 15 - 57 - 5 - 18 - 23 Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen 1 - 1 1 - 1 Währungsänderungen - - 6 - 6 - 12 12 31.12. 162 236 398 72 243 315 davon andere Leistungszusagen - 118 118 - 118 118 1 Arbeitgeberbeiträge können Rückerstattungen gezahlter Versorgungsleistungen für vorausgegangene Geschäftsjahre enthalten. Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (85 %; Vorjahr: 84 %) und die USA (11 %; Vorjahr: 11 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 46 % (Vorjahr: rund 48 %) gegenüber aktiven Mitarbeitenden, zu rund 48 % (Vorjahr: rund 46 %) gegenüber Pensionierten und Hinterbliebenen sowie zu rund 6 % (Vorjahr: rund 6 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 31 % (Vorjahr: rund 32 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeitende, rund 64 % (Vorjahr: rund 63 %) auf Pensionierte und Hinterbliebene sowie rund 5 % (Vorjahr: rund 5 %) auf ausgeschiedene Mitarbeitende mit unverfallbaren Ansprüchen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen beziehen, beliefen sich auf 157 Mio. € (Vorjahr: 314 Mio. € Aufwand). Auf andere Leistungszusagen entfielen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Erträge aus dem Planvermögen. Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt: Anwartschaftsbarwert und Deckungsstatus scrollen Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen 3.669 3.626 121 122 3.790 3.748 Rückstellungsfinanziert 94 96 116 116 210 212 Fondsfinanziert 3.575 3.530 5 6 3.580 3.536 Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen Vermögensüberdeckung 83 95 - - 83 95 Vermögensunterdeckung 252 173 2 2 254 175 Pensionszusagen und andere Leistungszusagen Für die meisten Mitarbeitenden wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Lands und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeitenden. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Es bestehen für die Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), der regulatorischen Rahmenbedingungen und der allgemein vorhandenen Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt. Neben den an den Verpflichtungen ausgerichteten Kapitalanlagestrategien stellen Ausfinanzierungsmaßnahmen in Form von regelmäßigen oder auch außerordentlichen Dotierungen ein wirksames und risikoreduzierendes Instrument dar. So werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten potenzielle Ausfinanzierungsmaßnahmen entschieden. Kommt es zu einer außerordentlichen Dotierung, steigt der Ausfinanzierungsgrad unter Umständen signifikant an und reduziert dadurch die Volatilität der bilanzierten Nettoverpflichtungen. So kann in diesem Zusammenhang das Ausmaß des Planvermögens, das sich an der Verpflichtungsstruktur ausrichtet, weiter ausgebaut werden. Zudem sinkt die zukünftige Belastung der Cashflows aus operativer Tätigkeit aufgrund des Anstiegs des Planvermögens, das zur Bedienung von Rentenzahlungen zur Verfügung steht. Einen bedeutenden Versorgungsplan für Covestro stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen (BayerPensionskasse), dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Ihre Finanzierung erfolgt über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeitendenbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Die Bayer AG, Leverkusen, kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen. Dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2020 wurden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Rheinische Pensionskasse), gewährt. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2021 geschlossen. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Die über die Bayer- bzw. die Rheinische Pensionskasse zugesagten Verpflichtungen sind als gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan) im Sinne von IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) einzuordnen. Ein charakteristisches Merkmal von gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber ist, dass Vermögenswerte von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Arbeitgebern auf Ebene des Plans zusammengeführt und zur gemeinschaftlichen Gewährung von Pensionsleistungen an Arbeitnehmer verwendet werden. Abrechnungsverbände, die eine exakte Aufteilung des von der Pensionskasse verwalteten Planvermögens auf einzelne Arbeitgeber ermöglichen würden, existieren hierbei häufig - wie auch im Falle der Bayer- bzw. der Rheinischen Pensionskasse - nicht. Covestro wendet daher ein sachgerechtes Schätzverfahren an, um den rechnerischen Anteil am Planvermögen der Pensionskassen zu bestimmen. Seit dem 1. Januar 2021 werden Pensionszusagen für Neueintritte gemäß dem "Pensionsplan2021" gewährt. Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Die Beitragszahlungen werden auf individueller Ebene der Mitarbeitenden in ein altersabhängiges Kapitalanlagemodell investiert. Die zukünftigen Pensionszahlungen ermitteln sich aus den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen. Die Anwartschaften werden vom Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M., (Metzler Trust) verwaltet. Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2021 bei Covestro beschäftigt waren und Anwartschaften auf eine Altersversorgung über die Rheinische Pensionskasse erworben haben, waren bis Anfang 2024 berechtigt, in den "Pensionsplan2021" zu wechseln. Der Metzler Trust wird über den "Pensionsplan2021" hinaus als Versorgungsvehikel genutzt. Er deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeitenden des Covestro-Konzerns ab, wie z. B. Ansprüche aus Entgeltumwandlung, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen. Der Metzler Trust deckt den größten Anteil der ausfinanzierten Versorgungszusagen in Deutschland ab. In diesem Zusammenhang sind ca. 40 % (Vorjahr: ca. 28 %) des Anlagevolumens mit Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) versehen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen US-amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master-Trust-Konstruktion" gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen. Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionierten in den USA. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen: Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember scrollen Inland Ausland Gesamt 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise Immobilien und Immobilienfonds - - 6 - 6 Aktien und Aktienfonds 229 191 39 29 268 220 Kündbare Schuldtitel - - 8 - 8 - Nichtkündbare Schuldtitel 1.072 1.061 36 29 1.108 1.090 Rentenfonds 323 336 159 147 482 483 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 230 275 7 12 237 287 Sonstige - - 1 - 1 - 1.854 1.863 256 217 2.110 2.080 Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen Immobilien und Immobilienfonds 300 314 - - 300 314 Aktien und Aktienfonds 127 156 - - 127 156 Kündbare Schuldtitel 300 343 - - 300 343 Nichtkündbare Schuldtitel 261 268 - - 261 268 Derivative Finanzinstrumente 27 23 - - 27 23 Sonstige 178 164 106 108 284 272 1.193 1.268 106 108 1.299 1.376 Planvermögen 3.047 3.131 362 325 3.409 3.456 davon andere Leistungszusagen - - 3 4 3 4 Im beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltenen Covestro-Aktien bzw. Anleihen enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen. Risiken Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können. → Für weitere Informationen siehe "Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken" im Konzernlagebericht Demografische / Biometrische Risiken Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfasst, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen. Anlagerisiko Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, Marktzinssteigerungen, Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren. Zinsrisiko Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtungen zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden beizulegenden Zeitwerte der im Planvermögen gehaltenen Schuldtitel kompensiert. Bewertungsparameter und deren Sensitivitäten Das Anleihenportfolio besteht ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Anleihen. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt: Parameter zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen scrollen Inland Ausland Gesamt 2023 in % 2024 in % 2023 in % 2024 in % 2023 in % 2024 in % Pensionszusagen Abzinsungssatz 3,30 3,50 4,45 4,85 3,45 3,65 Erwartete Lohn-/ Gehaltsentwicklung 3,00 3,00 3,65 3,60 3,10 3,05 Erwartete Rentenentwicklung 2,00 2,00 3,15 3,15 2,15 2,15 Andere Leistungszusagen Abzinsungssatz - - 4,90 5,55 4,90 5,55 In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2018 G und in den USA die MP-2021 Mortality Tables zugrunde gelegt. Die Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands entsprechen den Bewertungsparametern der Versorgungsverpflichtung zum letzten Jahresabschluss. Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 %-Punkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des Geschäftsjahres 2024: Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen scrollen Inland Ausland Gesamt Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Pensionszusagen Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - 227 256 - 17 18 - 244 274 Änderung der erwarteten Lohn-/Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte 11 - 10 2 - 2 13 - 12 Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte 153 - 139 - - 153 - 139 Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - 78 87 - 7 8 - 85 95 Andere Leistungszusagen Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - - - 5 6 - 5 6 Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - - - 2 3 - 2 3 Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr) scrollen Inland Ausland Gesamt Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Zunahme in Mio. € Abnahme in Mio. € Pensionszusagen Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - 240 271 - 18 20 - 258 291 Änderung der erwarteten Lohn-/Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte 12 - 12 2 - 2 14 - 14 Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte 159 - 145 1 - 160 - 145 Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - 80 89 - 8 8 - 88 97 Andere Leistungszusagen Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - - - 6 6 - 6 6 Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - - - 2 3 - 2 3 Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), für die Krankheitskosten der Mitarbeitenden nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7 % (Vorjahr: 7 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2034 schrittweise auf 5 % (Vorjahr: 5 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen: Sensitivitätsanalyse für die Krankheitskosten scrollen 2023 2024 Zunahme um 1 %-Punkt in Mio. € Abnahme um 1 %-Punkt in Mio. € Zunahme um 1 %-Punkt in Mio. € Abnahme um 1 %-Punkt in Mio. € Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen 7 - 6 6 - 6 Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge Folgende Auszahlungen bzw. Übertragungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne: Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge scrollen Inland 2023 in Mio. € 2024 erwartet in Mio. € 2024 in Mio. € 2025 erwartet in Mio. € Pensionszusagen 33 35 - 5 37 Andere Leistungszusagen - - - - Gesamt 33 35 - 5 37 scrollen Ausland 2023 in Mio. € 2024 erwartet in Mio. € 2024 in Mio. € 2025 erwartet in Mio. € Pensionszusagen 7 6 8 8 Andere Leistungszusagen 1 - 1 - Gesamt 8 6 9 8 Die im Geschäftsjahr 2024 gezahlten Arbeitgeberbeiträge enthalten Rückerstattungen gezahlter Versorgungsleistungen für vorausgegangene Geschäftsjahre. Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt: Zukünftige Zahlungen für Versorgungsleistungen scrollen Auszahlung aus Planvermögen Pensionen Andere Leistungszusagen Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 2025 48 39 - 87 2026 51 32 1 84 2027 55 38 - 93 2028 58 39 1 98 2029 62 37 - 99 2030- 2034 357 152 3 512 scrollen Auszahlung vom Unternehmen Pensionen Andere Leistungszusagen Inland in Mio. € Ausland in Mio. € Ausland in Mio. € Gesamt in Mio. € 2025 59 8 9 76 2026 59 7 9 75 2027 62 7 9 78 2028 65 7 9 81 2029 68 7 9 84 2030- 2034 383 35 47 465 In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 16,1 Jahre (Vorjahr: 16,8 Jahre) und im Ausland 8,6 Jahre (Vorjahr: 8,4 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 9,5 Jahren (Vorjahr: 9,6 Jahre). 20. Andere Rückstellungen Entwicklung andere Rückstellungen scrollen Steuern in Mio. € Umweltschutz in Mio. € Restrukturierung in Mio. € Kunden- und Lieferantenverkehr in Mio. € Rechtsstreitigkeiten in Mio. € Personal in Mio. € 31.12.2023 1 52 4 27 2 369 Zuführung 3 2 20 33 4 313 Inanspruchnahme - 4 - 1 - 14 - 32 - 2 - 280 Auflösung - - 1 - 4 - 6 - - 22 Aufzinsung - - - - - 3 Währungsänderungen 1 2 1 - 1 7 31.12.2024 1 54 7 22 5 390 davon langfristig - 50 3 - - 152 scrollen Sonstige in Mio. € Summe in Mio. € 31.12.2023 93 548 Zuführung 86 461 Inanspruchnahme - 39 - 372 Auflösung - 18 - 51 Aufzinsung 1 4 Währungsänderungen - 1 11 31.12.2024 122 601 davon langfristig 48 253 Steuern Die Rückstellungen für Steuern umfassten Rückstellungen für sonstige, nicht ertragsbezogene Steuerarten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Umweltschutz Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien. Restrukturierungen Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2024 6 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf Abfindungen. Personal In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für kurz- und langfristige variable Vergütung sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten. Langfristige Vergütungsprogramme Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitendengruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsprogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitendengruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst. Der Vorstand, Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berechtigt. Bemessungsbasis für "Prisma" ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt ("Prisma"-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des "Prisma"-Zielbetrags mit dem Total Shareholder Return (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie * und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ** ermittelt. Ab dem Jahr 2021 wurde "Prisma" erstmals um eine Nachhaltigkeitskomponente (Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen [CO 2 -Äquivalente] der Emissionsstufe Scope 1) erweitert. Für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche wurde die Nachhaltigkeitskomponente um die Emissionsstufe Scope 2 ergänzt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wurde "Prisma" um zwei weitere Kennzahlen aus dem ESG-Bereich "Soziales" erweitert, dem Teilnahme-Faktor und dem RIR-Faktor. → Siehe "Langfristige variable Vergütung" im Vergütungsbericht für weitere Informationen zur LTI-Nachhaltigkeitskomponente Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200 % des "Prisma"-Zielbetrags begrenzt. Für die Tranche 2020-2023 betrug die Zielerreichung 119,9 %. Die Auszahlung in Höhe von 29 Mio. € erfolgte im Wesentlichen im Januar 2024. Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 68 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €). Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" betrug zum 31. Dezember 2024 129 Mio. € (Vorjahr: 87 Mio. €). Zum 31. Dezember 2024 wurden der Covestro-Aktienkurs und der STOXX Europe 600 Chemical Index für die Bewertung der "Prisma"-Rückstellung fixiert. Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis eines Covestro-Aktienkurses von 62 € und eines STOXX Europe 600 Chemical Kurses von 1.209,19 Punkten ermittelt. * Ermittelt als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage der jeweiligen Performance-Periode ** STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa. Sonstige Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen bezieht sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. 21. Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten Ein wesentliches externes Finanzierungsinstrument ist das im 1. Quartal 2016 aufgelegte Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. €. Aus den im März 2016 platzierten Euro-Anleihen wurde im Geschäftsjahr 2024 die letzte noch im Bestand befindliche Tranche mit einem Volumen von 500 Mio. € planmäßig zurückgezahlt. Die im Jahr 2020 ausgegebenen festverzinslichen Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € haben eine Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €). Darüber hinaus hat Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) veröffentlicht, auf dessen Basis im November 2022 die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75 %, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben wurde. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission wurde zur Finanzierung nachhaltiger Projekte genutzt. Zum 31. Dezember 2024 standen insgesamt Kreditlinien in Höhe von 2.700 Mio. € (Vorjahr: 2.700 Mio. €) zur Verfügung. Hiervon entfallen 2,5 Mrd. € auf die im März 2020 abgeschlossene syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Durch die Ausübung der zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr hat sich die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum Stichtag blieben alle bestehenden Kreditlinien in Höhe von 2.700 Mio. € ungenutzt (Vorjahr: 2.700 Mio. € ungenutzt). Covestro platzierte im Oktober 2022 Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert. Die Emissionserlöse dienten der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und der Ablöse von kurzfristiger durch langfristige Liquidität. Auch die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestanden Verpflichtungen aus Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 392 Mio. €. Im September 2024 hat die Covestro AG ein Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 200 Mio. € für Forschung und Entwicklung aufgenommen. Hierbei stehen insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft innerhalb der Europäischen Union im Fokus. Dieses EIB-Darlehen hat eine Laufzeit bis September 2030. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der EIB aus bereits im Geschäftsjahr 2020 aufgenommenen Darlehen über 225 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2025. Aus dem im Geschäftsjahr 2022 aufgelegten Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € standen zum 31. Dezember 2024 Commercial Paper in Höhe von 40 Mio. € aus, die als sonstige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Finanzverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: Finanzverbindlichkeiten scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Anleihen 1.990 500 1.492 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 41 870 519 Leasingverbindlichkeiten 743 110 736 143 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 15 15 17 10 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 1 41 40 Gesamt 3.407 667 3.156 712 Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten scrollen Fälligkeit 31.12.2023 in Mio. € Fälligkeit 31.12.2024 in Mio. € 2024 667 2025 712 2025 578 2026 651 2026 592 2027 241 2027 233 2028 571 2028 556 2029 88 2029 und später 781 2030 und später 893 Gesamt 3.407 Gesamt 3.156 Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind unbesichert. Leasingverbindlichkeiten In den Folgejahren sind Leasingraten in Höhe von 874 Mio. € (Vorjahr: 886 Mio. €) an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 138 Mio. € (Vorjahr: 143 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt: Leasingverbindlichkeiten scrollen 31.12.2023 Fälligkeit Leasingraten in Mio. € Hierin enthaltener Zinsanteil in Mio. € Leasingverbindlichkeiten in Mio. € 2024 132 22 110 2025 137 23 114 2026 109 16 93 2027 119 13 106 2028 69 9 60 2029 und später 320 60 260 Gesamt 886 143 743 scrollen 31.12.2024 Fälligkeit Leasingraten in Mio. € Hierin enthaltener Zinsanteil in Mio. € Leasingverbindlichkeiten in Mio. € 2025 167 24 143 2026 169 23 146 2027 129 15 114 2028 86 11 75 2029 72 9 63 2030 und später 251 56 195 Gesamt 874 138 736 22. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Rückerstattungsverbindlichkeiten 97 97 104 104 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 19 16 16 16 Verbindlichkeiten aus Derivaten - - 1 1 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 28 15 24 12 Gesamt 144 128 145 133 Die Verbindlichkeiten aus Derivaten umfassten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). → Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalteten u. a. eine Verpflichtung zum Erwerb der restlichen 20% der Anteile an der DIC Covestro Polymers Ltd., Tokio (Japan). Bei Ausübung dieser Put-Option des Verkäufers würde der Verkauf an Covestro im Jahr 2030 wirksam werden. 23. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf: Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Gesamt in Mio. € davon kurzfristig in Mio. € Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 58 58 84 84 Rechnungsabgrenzungen 22 22 17 17 Zuwendungen der öffentlichen Hand 33 13 34 9 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden 52 48 43 42 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 19 19 16 16 Vertragsverbindlichkeiten 44 44 49 49 Übrige Verbindlichkeiten - - 5 4 Gesamt 228 204 248 221 → Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Details zu Vertragsverbindlichkeiten 24. Finanzinstrumente 24.1 Finanzinstrumente nach Kategorien Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar: Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2024 scrollen Bewertung gemäß IFRS 9 Buchwert in Mio. € Fortgeführte Anschaffungskosten in Mio. € Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral in Mio. € Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.749 1.749 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 155 Ausleihungen und Bankeinlagen 96 24 - 72 Sonstige Finanzanlagen 15 15 - Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 6 6 Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 7 7 Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 5 5 Leasingforderungen 12 Übrige finanzielle Vermögenswerte 14 14 - - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 509 509 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 3.156 Anleihen 1.492 1.492 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 870 870 Leasingverbindlichkeiten 736 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 17 17 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 41 41 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.101 2.101 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 145 Rückerstattungsverbindlichkeiten 104 104 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 16 16 Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten 2 - - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 1 1 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 24 24 - - scrollen Bewertung gemäß IFRS 16 in Mio. € Beizulegender Zeitwert in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.749 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und Bankeinlagen 96 Sonstige Finanzanlagen 15 Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 6 Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 7 Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 5 Leasingforderungen 12 26 Übrige finanzielle Vermögenswerte 14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 509 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.492 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 877 Leasingverbindlichkeiten 736 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 17 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 41 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.101 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten 104 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 16 Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten 2 - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 1 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 24 1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2023 scrollen Bewertung gemäß IFRS 9 Buchwert in Mio. € Fortgeführte Anschaffungskosten in Mio. € Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral in Mio. € Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.898 1.898 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 420 Ausleihungen und Bankeinlagen 352 277 - 75 Sonstige Finanzanlagen 22 22 - Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 19 19 Forderungen aus Commodity- Derivaten 2 - - - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 2 2 Leasingforderungen 10 Übrige finanzielle Vermögenswerte 15 15 - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 625 625 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 3.407 Anleihen 1.990 1.990 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 657 Leasingverbindlichkeiten 743 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 15 15 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 2 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.895 1.895 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 144 Rückerstattungsverbindlichkeiten 97 97 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 19 19 Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten 2 - - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 - - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 28 28 - - scrollen Bewertung gemäß IFRS 16 in Mio. € Beizulegender Zeitwert in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.898 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und Bankeinlagen 352 Sonstige Finanzanlagen 22 Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 19 Forderungen aus Commodity- Derivaten 2 - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 2 Leasingforderungen 10 30 Übrige finanzielle Vermögenswerte 15 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 625 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.971 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 664 Leasingverbindlichkeiten 743 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 15 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.895 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten 97 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 19 Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten 2 - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 28 1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen: In Level 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden. Level 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind. Level 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie: Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten scrollen Beizulegender Zeitwert 31.12.2023 in Mio. € Level 1 in Mio. € Level 2 in Mio. € Level 3 in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet Ausleihungen und Bankeinlagen 75 - 66 9 Sonstige Finanzanlagen 22 - - 22 Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 19 - 19 - Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 - - - - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 2 - - 2 Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 15 - 15 - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 - - - - Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet Anleihen 1.971 1.971 - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 664 - 664 - Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 - 2 - scrollen Beizulegender Zeitwert 31.12.2024 in Mio. € Level 1 in Mio. € Level 2 in Mio. € Level 3 in Mio. € Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet Ausleihungen und Bankeinlagen 72 - 67 5 Sonstige Finanzanlagen 15 - 1 14 Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 6 - 6 - Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 7 - 7 - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 5 - - 5 Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 17 - 17 - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 1 - - 1 Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet Anleihen 1.492 1.492 - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 877 - 877 - Sonstige Finanzverbindlichkeiten 41 - 41 - 1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Umgruppierungen zwischen verschiedenen Leveln der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Leveln der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen. → Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" für detaillierte Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente und der Einstufung innerhalb der Fair-Value-Hierarchie Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Level 3 eingeordneten Finanzinstrumente: Entwicklung der Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo) scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Nettobuchwerte 01.01. 33 33 Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (-) - 2 davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten - 2 Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (-) - - 8 Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (-) - 1 Abgänge von Vermögenswerten (-) / Verbindlichkeiten (+) - - 5 Nettobuchwerte 31.12. 33 23 Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen: scrollen ― Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ― Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis ― Erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9: Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 77 63 davon Zinsergebnis 40 33 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 1 1 davon Zinsergebnis - - Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente - 78 - 6 davon Zinsergebnis - 30 - 20 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten - 88 - 155 davon Zinsergebnis - 101 - 99 Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Von den insgesamt 15 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfielen 11 Mio. € (Vorjahr:18 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 3 Mio. € (Vorjahr:3 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2024 erhielt der Covestro-Konzern 1 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 1 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH entfielen. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Eine geringe Anzahl Lieferanten von Covestro nimmt im Rahmen der Verbesserung der Lieferantenbeziehungen an einem Programm zur Vorfinanzierung teil (Supplier Finance Arrangements, kurz SFA). Im Rahmen des Programms erhalten die Lieferanten die Möglichkeit, sich die der kurzfristigen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegende Rechnung vor Fälligkeit unter Einbehalt eines Abschlags auszahlen zu lassen. Für Covestro entstehen aus dem Programm keine zusätzlichen Kosten. Solche Konstellationen könnten zu einer Änderung des Ausweises der ursprünglichen Verbindlichkeit im Konzernabschluss führen, wenn sich die dem Finanzierungsprogramm unterliegende Verbindlichkeit nach Art, Funktion und Risiko von anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterscheidet. Bei den vorliegenden Programmen führen indes die Rahmenbedingungen nicht zu Änderungen des Ausweises im Konzernabschluss, weil es weder zu einem rechtlichen Erlöschen der Verbindlichkeit noch zu einer substanziellen Modifikation der Vertragsbedingungen kommt. Daher werden die entsprechenden Beträge weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und die zugehörigen Zahlungsströme sind in der Kapitalflussrechnung dementsprechend Teil des Cashflows aus operativer Tätigkeit. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 bestehen offene Verbindlichkeiten, welche Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, gegenüber 70 Lieferanten und betragen in Summe 93 Mio. € und somit ca. 4,4 % der insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.101 Mio. €). Davon haben die zugehörigen Lieferanten bereits 85 Mio. € erhalten. Die Bandbreiten der Zahlungsziele der zum Stichtag offenen SFA-Verbindlichkeiten lassen sich dabei in "bis zu 60 Tage" (zum Stichtag 5 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 11 Mio. €), "61 bis 120 Tage" (zum Stichtag 33 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 33 Mio. €), "121 bis 180 Tage" (zum Stichtag 30 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 47 Mio. €) und "über 180 Tage" (zum Stichtag 2 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 2 Mio. €) gliedern. Die Bandbreiten der Zahlungsziele für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, erstrecken sich ebenfalls über eine Bandbreite von 0 bis 360 Tagen. Diese Verteilung spiegelt die Vielfalt unserer Lieferantenbeziehungen und Vereinbarungen wider, wobei der Schwerpunkt auf marktüblichen Zahlungszielen liegt. Die Veränderung bei den Verbindlichkeiten, welche Teil des Supplier Finance Arrangements sind, resultieren in erster Linie aus Zugängen aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen und der anschließenden Bezahlung. Es gab keine wesentlichen nicht zahlungswirksamen Veränderungen bei diesen Verbindlichkeiten. 24.2 Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten Kapitalmanagement Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt dabei zentral durch die Covestro AG. Das Kapitalmanagement verfolgt eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio, das im Kern auf Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen basiert. Covestro beabsichtigt, Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit, wie auch schon im Geschäftsjahr 2023, mit einem Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick. Für die Steuerung des Kapitals orientiert sich Covestro dabei u. a. an von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen, wie z. B. an der Bruttofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen (angepasste Bruttofinanzverschuldung) in Relation zum EBITDA sowie Cashflow-Größen im Verhältnis zur Nettofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen. Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Bruttofinanzverschuldung 3.388 3.150 Rückstellungen für Pensionen 346 269 Angepasste Bruttofinanzverschuldung 3.734 3.419 EBITDA 1.080 1.071 Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA 3,5x 3,2x → Zur Zusammensetzung der Bruttofinanzverschuldung und der Nettofinanzverschuldung siehe Erläuterungen im Konzernlagebericht zur "Nettofinanzverschuldung" → Siehe auch Erläuterungen im Konzernlagebericht "Finanzielle Steuerung" Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlusts für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar. Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultierte nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 7 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Wertberichtigungen nach Risikokategorien zum 31. Dezember scrollen Cluster 2024 A B C D E Gesamt Ausfallquote (in %) 0,01 0,03 0,12 0,70 6,00 Bruttobuchwert (in Mio. €) 319 648 660 129 43 1.799 Erwarteter Verlust (in Mio. €) - - - 1 - 1 - 3 - 5 2023 A B C D E Gesamt Ausfallquote (in %) 0,01 0,03 0,12 0,70 6,00 Bruttobuchwert (in Mio. €) 335 626 806 157 44 1.968 Erwarteter Verlust (in Mio. €) - - - 1 - 1 - 3 - 5 Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 31 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität der Kunden sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Kreditmanagements. Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt: Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Wertberichtigungen zum 01.01. - 36 - 35 Nettoneubewertung Wertberichtigungen - 3 - 7 Ausbuchungen 4 7 Wertberichtigungen zum 31.12. - 35 - 35 Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Kreditmanagement überschritten. Forderungen in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert. Schuldinstrumente Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen im Wesentlichen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine wesentlichen Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente. Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2024 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich. Währungsrisiko Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten: scrollen ― Dem nichtgesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung ― Nichtgesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2024 insgesamt 5,5 Mio. € betragen (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf: Sensitivität nach Währungen - Abwertung des € scrollen Währung 2023 in Mio. € Währung 2024 in Mio. € CNY 1,6 USD 3,0 USD 1,4 CNY 1,3 MXN 0,2 MXN 0,6 Übrige 0,6 Übrige 0,6 Gesamt 3,8 Gesamt 5,5 Eine hypothetische Aufwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, würde zu ergebniswirksamen Verlusten in betragsmäßig ungefähr gleicher Höhe führen. Sensitivität nach Währungen - Aufwertung des € scrollen Währung 2023 in Mio. € Währung 2024 in Mio. € CNY - 2,3 USD - 3,0 USD - 1,5 CNY - 1,2 MXN - 0,2 MXN - 0,6 Übrige - 0,5 Übrige - 0,6 Gesamt - 4,6 Gesamt - 5,4 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash-Pooling-Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum. Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten: Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente scrollen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme 31.12.2024 in Mio. € 2025 in Mio. € 2026 in Mio. € 2027 in Mio. € 2028 in Mio. € 2029 in Mio. € Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.492 24 535 31 530 7 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 870 539 11 139 7 32 Leasingverbindlichkeiten 736 167 169 129 86 72 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 41 40 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.101 2.101 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten 104 104 - - - - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 16 16 - - - - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 24 12 2 - - - Verbindlichkeiten aus Derivaten Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 17 10 7 - - - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 1 - - - - - Forderungen aus Derivaten Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 6 6 - - - - Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 7 6 1 - - - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 5 - - - - - Darlehenszusagen - 160 - - - - scrollen Vertragliche Zahlungsströme nach 2029 in Mio. € Finanzverbindlichkeiten Anleihen 507 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 204 Leasingverbindlichkeiten 251 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 10 Verbindlichkeiten aus Derivaten Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 - Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten 1 1 Forderungen aus Derivaten Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 - Forderungen aus Commodity-Derivaten 2 - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 5 Darlehenszusagen - scrollen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme 31.12.2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2025 in Mio. € 2026 in Mio. € 2027 in Mio. € 2028 in Mio. € Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.990 544 35 535 31 531 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 64 482 6 133 1 Leasingverbindlichkeiten 743 132 137 109 119 69 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 1 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.895 1.895 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten 97 97 - - - - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 19 16 2 - 1 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 28 15 3 - - - Verbindlichkeiten aus Derivaten Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 15 15 - - - - Forderungen aus Derivaten Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 19 19 - - - - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 2 - 2 - - - Darlehenszusagen - 156 - - - - scrollen Vertragliche Zahlungsströme nach 2028 in Mio. € Finanzverbindlichkeiten Anleihen 513 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26 Leasingverbindlichkeiten 320 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Rückerstattungsverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 10 Verbindlichkeiten aus Derivaten Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 1 - Forderungen aus Derivaten Forderungen aus Devisentermingeschäften 1 - Forderungen aus eingebetteten Derivaten 1 - Darlehenszusagen - 1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestehen Darlehenszusagen in Höhe von 160 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), die im Wesentlichen auf die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen zu gewähren, zurückzuführen sind. Zum 31. Dezember 2024 bestehen aus diesem Sachverhalt unverändert Verpflichtungen in Höhe von 156 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. → Siehe Anhangangabe 28.1 "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen" Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen. Zinsrisiko Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert. Zum Jahresende 2024 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 15,3 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) führen. Eine entsprechende hypothetische Senkung der Zinssätze würde zu einem Rückgang der Zinsaufwendungen in gleicher Höhe führen. Rohstoffpreisrisiko Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Zusätzlich erfolgt die Sicherung des Energiepreisrisikos von Strom und Erdgas seit dem Geschäftsjahr 2024 an den deutschen Standorten von Covestro für eine Teilmenge des geplanten Strom- und Erdgasbedarfs mit einem rollierenden Zeithorizont von 18 Monaten im Voraus über derivative Finanzinstrumente. Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Erdgas erfolgt auch für die Erdgaspreiskomponente im Preis für den Kauf von Dampf durch die Covestro Deutschland AG. Identifizierbarkeit und Messbarkeit dieser Dampfrisikokomponente basieren auf der bestehenden jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom und Erdgas erfolgt mittels Fix-for-floating Swaps in Bezug auf den durchschnittlichen Day-Ahead-Preis für einen bestimmten Monat und eine gegebene Energiemenge in Megawattstunden, die im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind. Das Risiko von Schwankungen der Zahlungen, die im Rahmen einer Gruppe von mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizierten Kauftransaktionen für Strom und Erdgas auf Basis des durchschnittlichen Day-Ahead-Preises erfolgen, wird mittels Fix-for-floating Swaps, die einen Netto-Barausgleich der Zahlungen vorsehen, exakt ausgeglichen. Es wird ein direktes Absicherungsverhältnis verwendet, d. h. die Hedge-Quote beträgt 1:1. Eine mögliche Unwirksamkeit der Absicherung könnte primär aus dem Wegfall ursprünglich geplanter Käufe, was zu einem abweichenden durchschnittlichen realisierten Monatsenergiepreis aufgrund der Unterschreitung des erwarteten Bedarfs unter die gesicherte Nominalmenge führt, resultieren. Der durchschnittliche Sicherungspreis der designierten Fix-for-floating Swaps, die zum 31. Dezember 2024 gehalten wurden, betrug zur Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom 93,4 €/MWh und in Bezug auf Erdgas 41,4 €/MWh. Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden für das Geschäftsjahr 2024 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2024 1 scrollen 2024 in Mio. € Buchwert der Sicherungsinstrumente Finanzielle Vermögenswerte 7 Finanzielle Verbindlichkeiten - Nominalwert der Sicherungsinstrumente 89 davon kurzfristig 72 davon langfristig 17 Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität Sicherungsinstrument 7 Gesicherte Transaktion - 7 1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge-Accounting erstmals im Geschäftsjahr 2024 angewendet wurde. Die Buchwerte der Cashflow-Hedges werden im Falle eines finanziellen Vermögenswerts unter der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und im Falle einer finanziellen Verbindlichkeit unter der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Eine Überleitung der Cashflow-Hedge-Rücklage (vor Steuern) im Eigenkapital ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Entwicklung der Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-Hedges im Geschäftsjahr 2024 1 scrollen 2024 in Mio. € Stand 01.01. - Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte 7 Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte -1 Stand 31.12. 6 1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge-Accounting erstmals im Geschäftsjahr 2024 angewendet wurde. Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Erhöhung bzw. Verminderung des Erdgas- bzw. Strompreises um 10 % gegenüber dem durchschnittlichen Sicherungspreis der designierten Fix-for-floating Swaps, die zum 31. Dezember 2024 gehalten wurden, angenommen. Daraus würde sich aus der Bewertung der am Bilanzstichtag vorhandenen Fix-for-floating Swaps eine entsprechende Erhöhung bzgl. Erdgas um 3,5 Mio. € und bzgl. Strom um 5,9 Mio. € der sonstigen Eigenkapitalbestandteile aus Sicherungsgeschäften ergeben. Eine Verminderung würde zu einer Reduzierung der sonstigen Eigenkapitalbestandteile aus Sicherungsgeschäften in gleicher Höhe führen. Sonstige Marktrisiken Zum Bilanzstichtag hat Covestro eingebettete Derivate aus virtuellen Stromabnahmeverträgen (Virtual Power Plant Agreements - vPPAs) mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 5 Mio. € bilanziert. Diese Derivate resultieren aus langfristigen Verträgen zur virtuellen Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens abgeschlossen wurden. Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Erhöhung bzw. Verminderung des zugrunde liegenden Strompreises sowie des zugrunde liegenden Produktionsvolumens in MWh um jeweils 10 % angenommen. Bei einer Erhöhung des angenommenen Strompreises um 10% würde sich unverändert ein beizulegender Zeitwert der eingebetteten Derivate in Höhe von 5 Mio. € ergeben. Gleiches gilt für eine Erhöhung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10%. Bei einer Verminderung des angenommenen Strompreises um 10% würde sich der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate auf 3 Mio. € reduzieren, bei einer Verminderung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10% ergäbe sich eine Reduzierung auf 4 Mio. €. Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 1.800 Mio. € (Vorjahr: 2.415 Mio. €). Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember scrollen Bruttobeträge der erfassten finanziellen Vermögenswerte / Verbindlichkeiten in Mio. € Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte / Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden in Mio. € Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz, für die Verrechnungs- vereinbarungen bestehen in Mio. € Nettobeträge nach möglicher Saldierung in Mio. € 2024 Forderungen aus Devisentermingeschäften 6 6 1 5 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 17 17 1 16 2023 Forderungen aus Devisentermingeschäften 19 19 5 14 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 15 15 5 10 25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt: Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Gewährleistungsverträge 2 2 Sonstige Eventualverbindlichkeiten 5 7 Gesamt 7 9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben 376 383 Darlehenszusagen an die Pensionskassen 156 156 Vereinbarung zur Beteiligung an BioBTX, Groningen (Niederlande) - 4 Gesamt 532 543 Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen, insbesondere der Bayer AG, Leverkusen, gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und/oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen haben sich im Vergleich zum Vorjahr zum 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: 156 Mio. €) nicht verändert. → Siehe Anhangangabe 28.1 "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen" Im Geschäftsjahr 2024 hat Covestro eine Beteiligung an BioBTX, Groningen (Niederlande), erworben, um das chemische Recycling als Teil der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Investition beläuft sich auf 5 Mio. € und ist Teil des Venture-Capital-Programms von Covestro. Ziel ist die Beschleunigung des Übergangs zu intelligenten Recyclingtechnologien und die Gewinnung chemischer Rohstoffe für die Wertschöpfungsketten von Covestro. Die erste Tranche von 1 Mio. € wurde bereits im Juni 2024 geleistet. Die restlichen 4 Mio. € werden in zwei Tranchen im Geschäftsjahr 2025 gezahlt. 26. Rechtliche Risiken Das nachfolgend beschriebene Rechtsverfahren stellt das aus heutiger Sicht wesentliche Rechtsrisiko dar, ohne die Existenz weiterer potenzieller wesentlicher Rechtsrisiken auszuschließen. Zivilrechtliche Diisocyanat-Sammelklagen (in den USA) Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) - nebst zahlreichen weiteren Beklagten - die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat(MDI)-und Toluylen-Diisocyanat(TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierende Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaats und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weitere Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Infolge des Zeitablaufs ist die seinerzeit vereinbarte Verjährungsunterbrechung in Bezug auf vermeintliche Ansprüche des Bundesstaats und seiner Bürgerinnen und Bürger im November 2022 wieder entfallen. Covestro sieht - auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI - derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen. Das Verfahren befindet sich noch immer in der Beweiserhebungsphase (Discovery Phase). Das folgende in der Vergangenheit berichtete Rechtsverfahren konnte abgeschlossen werden: Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid gewährleistet werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Oberverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und die Trassenwahl für die Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen erhoben die Kläger im Februar 2021 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Mit Urteilen vom 28. Februar 2023, 2. Mai 2023 und 13. Juni 2023 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts die einzig noch verbliebenen Klagen zweier Privatklägerinnen, des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie von vier Städten / Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück und ließ eine Berufung nicht zu. Die gleichwohl mögliche Antragstellung auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht allein seitens der Stadt Hilden gestellt. Mit Beschluss vom 24. Januar 2025 hat das Oberverwaltungsgericht Münster die entsprechenden Anträge der Stadt Hilden abgelehnt. Sonstige Erläuterungen 27. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 27.1 Cashflows aus operativer Tätigkeit Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus operativer Tätigkeit in Höhe von 870 Mio. € (Vorjahr: 997 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss und berücksichtigt darüber hinaus die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen. Die im Vergleich zum Vorjahr um 127 Mio. € (-12,7 %) geringeren Cashflows aus operativer Tätigkeit resultierten im Wesentlichen aus einem Rückgang des EBITDA um 9 Mio. € und einer geringeren Mittelfreisetzung im Working Capital in Höhe von 330 Mio. €, denen um 164 Mio. € geringere Ertragsteuerzahlungen gegenüberstanden. Die Veränderung des Working Capital war insbesondere geprägt durch einen Anstieg der Vorräte, der durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise kompensiert wurde. 27.2 Cashflows aus investiver Tätigkeit Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2024 Zahlungsmittel in Höhe von 423 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 925 Mio. €). Im Wesentlichen handelte es sich um Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € (Vorjahr: 765 Mio. €). Dem standen insbesondere Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 296 Mio. € (Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 305 Mio. €) gegenüber, die im Wesentlichen aus Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen in Höhe von 252 Mio. € resultierten. Zudem erfolgten Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €), die sich insbesondere durch den Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 46 Mio. € ergaben. 27.3 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit Der Abfluss von Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit betrug 565 Mio. € im Jahr 2024 (Vorjahr: 639 Mio. €). Die Nettokredittilgung belief sich auf 414 Mio. € (Vorjahr: 417 Mio. €). Kurzfristige Kreditaufnahmen und Schuldentilgungen wurden saldiert. Wie im Vorjahr wurde im Jahr 2024 keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG ausgezahlt. Die in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen Zinszahlungen in Höhe von 150 Mio. € im Jahr 2024 (Vorjahr: 169 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, auf Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken und Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus wurden die aktivierten Zinsen in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) mit den ihnen zugehörigen Vermögenswerten innerhalb der Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in den Cashflows aus investiver Tätigkeit ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zu den in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden die Zinszahlungen als Teil der zahlungswirksamen Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Zudem werden die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen sowie der sonstigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten übergeleitet. Die Darstellung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst. Überleitungsrechnung für Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2024 scrollen Buchwert 31.12.2023 in Mio. € Zahlungswirksame Veränderungen 1 in Mio. € Anleihen 1.990 - 500 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 202 Leasingverbindlichkeiten 743 - 185 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - 4 - 43 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 39 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 19 - 64 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 - - 3 Gesamt 3.407 - 554 scrollen Zahlungsunwirksame Veränderungen Wechselkursänderungen in Mio. € Veränderungen beizulegender Zeitwert in Mio. € Desinvestitionen in Mio. € Leasingverträge in Mio. € Anleihen - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11 - Leasingverbindlichkeiten 22 - 126 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - 8 - Sonstige Finanzverbindlichkeiten - - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung - - Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 - - Gesamt 33 8 - 126 scrollen Zahlungsunwirksame Veränderungen Sonstige Veränderungen 2 in Mio. € Übriges 3 in Mio. € Buchwert 31.12.2024 in Mio. € Anleihen 2 1.492 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 870 Leasingverbindlichkeiten 30 736 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - 50 11 Sonstige Finanzverbindlichkeiten - 41 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 76 - 15 16 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 3 - Gesamt 111 35 3.166 1 Die Abweichung von der Kapitalflussrechnung resultiert neben den Zahlungen in Bezug auf Eigenkapitaltransaktionen im Wesentlichen aus den dargestellten Zinszahlungen. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zinszahlungen beinhalten ebenfalls die Gebühren und sonstige Finanzaufwendungen für die Geld- und Kreditbeschaffung sowie Zahlungen, die sich nicht auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten beziehen. 2 Neben Zinsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufzinsungen. 3 Enthält zahlungswirksame Veränderungen außerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 4 Die Abweichungen zu den in der Anhangangabe 22 "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" dargestellten übrigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) ergeben sich durch Sachverhalte, die nicht der Finanzierungstätigkeit dienen. Überleitungsrechnung für Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 scrollen Buchwert 31.12.2022 in Mio. € Zahlungswirksame Veränderungen 1 in Mio. € Anleihen 1.988 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 922 - 261 Leasingverbindlichkeiten 746 - 184 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - 10 - 61 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 - Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 20 - 67 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 - - 3 Gesamt 3.667 - 576 scrollen Zahlungsunwirksame Veränderungen Wechselkursänderungen in Mio. € Veränderungen beizulegender Zeitwert in Mio. € Desinvestitionen in Mio. € Leasingverträge in Mio. € Anleihen - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 10 - 4 Leasingverbindlichkeiten - 23 - 176 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - 1 81 - Sonstige Finanzverbindlichkeiten - 4 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung - - Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 - - Gesamt - 34 81 - 176 scrollen Zahlungsunwirksame Veränderungen Sonstige Veränderungen 2 in Mio. € Übriges 3 in Mio. € Buchwert 31.12.2023 in Mio. € Anleihen 2 1.990 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10 657 Leasingverbindlichkeiten 28 743 Forderungen / Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften - - 13 - 4 Sonstige Finanzverbindlichkeiten - 3 2 Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 78 - 12 19 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 4 3 - Gesamt 118 - 25 3.407 1 Die Abweichung von der Kapitalflussrechnung resultiert neben den Zahlungen in Bezug auf Eigenkapitaltransaktionen im Wesentlichen aus den dargestellten Zinszahlungen. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zinszahlungen beinhalten ebenfalls die Gebühren und sonstige Finanzaufwendungen für die Geld- und Kreditbeschaffung sowie Zahlungen, die sich nicht auf die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten beziehen. 2 Neben Zinsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufzinsungen. 3 Enthält zahlungswirksame Veränderungen außerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 4 Die Abweichungen zu den in der Anhangangabe 22 "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" dargestellten übrigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) ergeben sich durch Sachverhalte, die nicht der Finanzierungstätigkeit dienen. 28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 28.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen scrollen 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen in Mio. € Verbindlichkeiten in Mio. € Forderungen in Mio. € Verbindlichkeiten in Mio. € Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen - 7 - 3 Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung 7 3 7 5 Versorgungspläne 63 - 64 - Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing-und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst. Die Forderungen gegen Versorgungspläne (ohne Zinsen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 64 Mio. € zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 63 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt. → Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen" Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen scrollen 2023 2024 Erbrachte Lieferungen und Leistungen in Mio. € Empfangene Lieferungen und Leistungen in Mio. € Erbrachte Lieferungen und Leistungen in Mio. € Empfangene Lieferungen und Leistungen in Mio. € Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen 45 74 44 68 Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung 16 689 25 755 Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen gemäß Equity-Bewertung resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu. →Siehe Anhangangabe 14 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen" 28.2 Beziehungen zu nahestehenden Personen Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen. Vergütung der Organmitglieder Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 15.932 Tsd. € (Vorjahr: 13.944 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.523 Tsd. € (Vorjahr: 2.515 Tsd. €). Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt: Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS) scrollen 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Summe der kurzfristigen Vergütung 7.665 7.410 Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) 4.915 7.046 Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen 1.364 1.476 Gesamtvergütung (nach IFRS) 13.944 15.932 Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 8.826 Tsd. € (Vorjahr: 8.430 Tsd. €). Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl von Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2024 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung ("Prisma") des Vorstands beträgt 3.939 Tsd. € (Vorjahr: 2.899 Tsd. €). Für die im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurz- und langfristige variable Barvergütung 13.038 Tsd. € (Vorjahr: 11.706 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 7.960 Tsd. € (Vorjahr: 6.499 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 2.699 Tsd. € (Vorjahr: 2.421 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 11.727 Tsd. € (Vorjahr: 12.060 Tsd. €). Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 671 Tsd. € (Vorjahr: 555 Tsd. €). Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.258 Tsd. € (Vorjahr: 2.229 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.108 Tsd. € (Vorjahr: 1.137 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2024 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. →Für weitere Informationen siehe Vergütungsbericht 29. Honorare des Abschlussprüfers Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (KPMG AG), der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Konzernabschlussprüfung ist seit dem 21. April 2022 Frau Dr. Kathryn Ackermann. Für die Durchführung der Konzernabschlussprüfung 2024 verantwortlich sind Frau Dr. Kathryn Ackermann und Herr Marc Ufer. Frau Dr. Kathryn Ackermann und Herr Marc Ufer unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022. Für die erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG wurden folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr erfasst: Honorare des Abschlussprüfers scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Abschlussprüfungsleistungen 3,4 3,6 Andere Bestätigungsleistungen 1,1 2,3 Gesamt 4,5 5,9 Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2024 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten insbesondere die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen, die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. Die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen umfasst im Wesentlichen die gesonderte Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts, welcher in diesem Jahr erstmalig unter vollständiger Anwendung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) erstellt wurde. 30. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Seit dem 1. Januar 2025 sind keine Vorgänge eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben. Leverkusen, 20. Februar 2025 Covestro AG Der Vorstand Weitere Informationen Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind. Leverkusen, 20. Februar 2025 Covestro AG Der Vorstand Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender Christian Baier Dr. Thorsten Dreier Sucheta Govil Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Covestro AG, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 der Bilanz des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2024, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Covestro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen". Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 13.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2024 EUR 719 Mio. und stellen somit 5,3 % der Bilanzsumme dar. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategische Geschäftsbereiche) bzw. auf Ebene der Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftseinheiten) überprüft. Ergeben sich unterjährig Hinweise auf eine mögliche Wertminderung (Impairment-Trigger), wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt. Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen strategischen Geschäftsbereiches oder der jeweiligen Geschäftseinheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung wurde im 4. Quartal 2024 durchgeführt. Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Als Ergebnis der jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Covestro AG keinen Wertminderungsbedarf festgestellt. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein bestehender Wertminderungsbedarf nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie durch Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte verschafft. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten für die jährliche Werthaltigkeitsprüfung unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir einen Abgleich mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelflüsse mit der vom Vorstand erstellten Unternehmensplanung, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat, abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Würdigung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Methode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag anhand der von der Gesellschaft ermittelten Sensitivitätsanalysen untersucht. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht. Werthaltigkeit der Sachanlagen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen". Angaben zur Höhe der Sachanlagen finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 13.2 "Sachanlagen" und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Sachanlagen betragen zum 31. Dezember 2024 EUR 5.898 Mio und stellen mit 43,2 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung von Sachanlagen (Impairment-Trigger) oder Anhaltspunkte für einen Wegfall oder eine Verminderung zuvor erfasster Wertminderungen auf Sachanlagen (Wertaufholung), wird ein anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Für den Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt regelmäßig auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategischen Geschäftsbereichen) anhand des Discounted Cashflow-Verfahrens. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich eine Wertminderung. Eine identifizierte Wertminderung ist auf die einzelnen Vermögenswerte zu verteilen. Dabei darf der Buchwert eines einzelnen Vermögenswertes jedoch nicht unter seine Wertuntergrenze fallen. Die Wertuntergrenze ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung, Nutzungswert und Null. Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, ergibt sich eine Wertaufholung. Die Wertaufholung wird durch die planmäßig fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt. Die Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Aufgrund der weiterhin schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen und einer Verschlechterung der Geschäftsaussichten gegenüber dem Vorjahr in einzelnen Teilbereichen wurden im 4. Quartal anlassbezogene Wertminderungsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Als Ergebnis der durchgeführten anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfung hat die Covestro AG einen Wertminderungsbedarf für Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Höhe von EUR 106 Mio erfasst. Davon entfielen EUR 59 Mio auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Standard Polyether-Polyole (SPET), EUR 39 Mio auf Energy Curable Solutions (ECS) und EUR 8 Mio auf Powder Coating Resins (PCR). Ein Wertaufholungsbedarf wurde nicht festgestellt. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein bestehender Wertminderungsbedarf oder eine mögliche Wertaufholung nicht erkannt bzw. nicht in angemessener Höhe erfasst wurden. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sachanlagen verschafft. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung unter anderem im Hinblick auf die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben, die hieraus abgeleiteten prognostizierten Zahlungsmittelflüsse sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir einen Abgleich mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelflüsse mit der vom Vorstand erstellten Unternehmensplanung, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat, abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Würdigung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Methode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag anhand der von der Gesellschaft ermittelten Sensitivitätsanalysen untersucht. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Wertminderung der Sachanlagen sachgerecht sind UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen ― den Konzernnachhaltigkeitsbericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c, der im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, und ― die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit in Bezug auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 21. Februar 2025 hin. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unserjeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "covestroag-2024-12-31-0-de.zip" (SHA256-Hashwert: 9c9fb972e050ecde17fdc4efa4ec73e6f2404b544110f0f311d56c303a20532b) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. ― gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. ― beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. ― beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. ― beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. April 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 13. November 2024 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der Covestro AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Kathryn Ackermann. Essen, den 21. Februar 2025 KMPG AG Wirtschaftsprüfer gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen An die Covestro AG Prüfungsurteile Wir haben den im Abschnitt Konzernnachhaltigkeitsbericht des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernnachhaltigkeitsbericht der Covestro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung der im nachfolgenden Absatz dargelegten Prüfung mit hinreichender Sicherheit der mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht, einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Aufgrund entsprechender Beauftragung haben wir die mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit dieser Angaben erfüllt die Anforderungen an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und entspricht, nach dem Erwägungsgrund 60 der CSRD, damit den Anforderungen der CSRD an die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Auf der Grundlage der im Rahmen unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berücksichtigung der mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten und mit hinreichender Sicherheit geprüften Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, scrollen ― dass der beigefügte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in den Konzernnachhaltigkeitsbericht aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Kapitel "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" des Konzernnachhaltigkeitsberichts aufgeführten Beschreibung steht, bzw.edass die im Kapitel "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" enthaltenen Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage unserer Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit sind die mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den für diese Angaben geltenden Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre. Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) und des vom IAASB herausgegebenen International Standard on Quality Management (ISQM) 1 angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernnachhaltigkeitsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen des Konzernnachhaltigkeitsberichts) oder Irrtümern ist. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Inhärente Grenzen bei der Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts Unsere Zielsetzung ist es, a) auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berücksichtigung der mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten und mit hinreichender Sicherheit geprüften Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernnachhaltigkeitsbericht unter Berücksichtigung der mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten und mit hinreichender Sicherheit geprüften Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht beinhaltet. b) auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit darüber abzugeben, ob die mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den für diese Angaben geltenden Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien gemacht worden sind. Im Rahmen einer Prüfung gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: a) für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit scrollen ― erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht. ― dentifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.owürdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. b) für die Prüfung mit hinreichender Sicherheit scrollen ― führen wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses über die für die Prüfung der mit einer geschweiften Klammer "{ }" gekennzeichneten Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht relevanten internen Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern zu identifizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.Ibeurteilen wir die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus den bedeutsamen Annahmen und die Angemessenheit dieser Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit durchgeführten Tätigkeiten Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir u. a.: scrollen ― die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. ― die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. ― die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts beurteilt. ― die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten. ― analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht durchgeführt. ― Standortbesuche durchgeführt. ― die Darstellung der Informationen in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht gewürdigt. ― den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in dem Konzernnachhaltigkeitsbericht gewürdigt. Verwendungsbeschränkung / AAB-Klausel Dieser Prüfungsvermerk ist an die Covestro AG gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 zugrunde (www.kpmg.de/AAB_2024). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der im Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.g Düsseldorf, den 21. Februar 2025 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oliver Geier, Wirtschaftsprüfer Claudia Fielenbach, Wirtschaftsprüferin Segment- und Quartalsübersicht Segmentinformationen 4. Quartal scrollen Performance Materials Solutions & Specialties Sonstige / Überleitung 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 1.588 1.670 1.703 1.654 55 52 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 488 510 6 7 - 494 - 517 Umsatzerlöse (gesamt) 2.076 2.180 1.709 1.661 - 439 - 465 Umsatzveränderung Menge 7,7 % 5,6 % - 0,3 % 1,3 % - - Preis - 22,0 % - 0,1 % - 10,2 % - 4,0 % - - Währung - 2,8 % - 0,3 % - 3,3 % - 0,2 % - - Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 674 739 586 556 47 40 NA 414 400 427 420 5 9 APAC 500 531 690 678 3 3 EBITDA 1 16 145 185 150 - 69 - 104 EBIT 1 - 126 - 55 107 30 - 71 - 106 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 142 200 78 120 2 2 Cashflows aus operativer Tätigkeit 169 355 374 368 - 166 - 111 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 190 226 110 110 4 23 Free Operating Cash Flow - 21 129 264 258 - 170 - 134 Trade Working Capital 2 975 964 1.437 1.447 - 26 - 20 scrollen Covestro-Konzern 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 3.346 3.376 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten - - Umsatzerlöse (gesamt) 3.346 3.376 Umsatzveränderung Menge 3,1 % 3,2 % Preis - 15,7 % - 2,1 % Währung - 3,0 % - 0,2 % Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 1.307 1.335 NA 846 829 APAC 1.193 1.212 EBITDA 1 132 191 EBIT 1 - 90 - 131 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 222 322 Cashflows aus operativer Tätigkeit 377 612 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 304 359 Free Operating Cash Flow 73 253 Trade Working Capital 2 2.386 2.391 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. 2 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2024 bzw. 31. Dezember 2023. Segmentinformationen Gesamtjahr scrollen Performance Materials Solutions & Specialties Sonstige / Überleitung 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 6.876 6.970 7.267 7.004 234 205 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2.194 2.228 27 27 - 2.221 - 2.255 Umsatzerlöse (gesamt) 9.070 9.198 7.294 7.031 - 1.987 - 2.050 Umsatzveränderung Menge - 6,7 % 11,9 % - 6,2 % 4,0 % - - Preis - 15,7 % - 9,6 % - 6,4 % - 6,8 % - - Währung - 2,0 % - 0,9 % - 2,5 % - 0,8 % - - Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 3.021 3.102 2.730 2.585 190 161 NA 1.844 1.720 1.860 1.755 31 32 APAC 2.011 2.148 2.677 2.664 13 12 EBITDA 1 576 569 817 740 - 313 - 238 EBIT 1 9 - 42 497 374 - 320 - 245 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 567 611 320 366 7 7 Cashflows aus operativer Tätigkeit 652 574 821 671 - 476 - 375 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 490 496 270 254 5 31 Free Operating Cash Flow 162 78 551 417 - 481 - 406 Trade Working Capital 2 975 964 1.437 1.447 - 26 - 20 scrollen Covestro-Konzern 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 14.377 14.179 Umsatzerlöse zwischen den Segmenten - - Umsatzerlöse (gesamt) 14.377 14.179 Umsatzveränderung Menge - 6,8 % 7,4 % Preis - 11,0 % - 8,0 % Währung - 2,2 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 5.941 5.848 NA 3.735 3.507 APAC 4.701 4.824 EBITDA 1 1.080 1.071 EBIT 1 186 87 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 894 984 Cashflows aus operativer Tätigkeit 997 870 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 765 781 Free Operating Cash Flow 232 89 Trade Working Capital 2 2.386 2.391 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. 2 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2024 bzw. 31. Dezember 2023. Quartalsübersicht scrollen 1. Quartal 2023 in Mio. € 2. Quartal 2023 in Mio. € 3. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2023 in Mio. € 1. Quartal 2024 in Mio. € 2. Quartal 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 3.743 3.720 3.568 3.346 3.510 3.690 Performance Materials 1.792 1.789 1.707 1.588 1.689 1.834 Solutions & Specialties 1.883 1.872 1.809 1.703 1.767 1.810 EBITDA 286 385 277 132 273 320 Performance Materials 1 173 302 85 16 103 196 Solutions & Specialties 1 165 221 246 185 208 174 EBIT 39 166 71 - 90 61 81 Performance Materials 1 29 158 - 52 - 126 - 35 59 Solutions & Specialties 1 63 149 178 107 135 75 Finanzergebnis - 29 - 36 - 35 - 13 - 30 - 29 Ergebnis vor Steuern 10 130 36 - 103 31 52 Ergebnis nach Steuern - 27 45 - 31 - 189 - 37 - 74 Konzernergebnis - 26 46 - 31 - 187 - 35 - 72 Cashflows aus operativer Tätigkeit - 19 149 490 377 - 23 19 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 120 159 182 304 106 166 Free Operating Cash Flow - 139 - 10 308 73 - 129 - 147 scrollen 3. Quartal 2024 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 3.603 3.376 Performance Materials 1.777 1.670 Solutions & Specialties 1.773 1.654 EBITDA 287 191 Performance Materials 1 125 145 Solutions & Specialties 1 208 150 EBIT 76 - 131 Performance Materials 1 - 11 - 55 Solutions & Specialties 1 134 30 Finanzergebnis - 24 - 31 Ergebnis vor Steuern 52 - 162 Ergebnis nach Steuern 31 - 192 Konzernergebnis 33 - 192 Cashflows aus operativer Tätigkeit 262 612 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 150 359 Free Operating Cash Flow 112 253 1 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. Fünfjahresübersicht Fünfjahresübersicht scrollen 2020 in Mio. € 2021 in Mio. € 2022 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Umsatzerlöse (extern) 10.706 15.903 17.968 14.377 14.179 Performance Materials 1 5.468 8.142 9.095 6.876 6.970 Solutions & Specialties 1 5.060 7.554 8.558 7.267 7.004 EBITDA 1.472 3.085 1.617 1.080 1.071 EBIT 696 2.262 267 186 87 Finanzergebnis - 91 - 77 - 137 - 113 - 114 Konzernergebnis 459 1.616 - 272 - 198 - 266 Ergebnis je Aktie (in €) 2 2,48 8,37 - 1,42 - 1,05 - 1,41 Cashflows aus operativer Tätigkeit 1.234 2.193 970 997 870 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 704 764 832 765 781 Free Operating Cash Flow 530 1.429 138 232 89 Trade Working Capital 3 1.949 2.952 2.706 2.386 2.391 Nettofinanzverschuldung 356 1.405 2.434 2.487 2.618 ROCE 7,0 % 19,5 % 2,0 % 1,5 % 0,7 % Mitarbeitende (in FTE) 4 16.497 17.905 17.981 17.516 17.503 1 Vergleichsinformationen der Segmente für das Geschäftsjahr 2020 beruhen aufgrund der im Jahr 2021 geänderten neuen Organisationsstruktur auf ungeprüften Werten. 2 Werte auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Aktien, welche u. a. durch das Aktienrückkaufprogramm vom 21. März 2022 bis zum 26. Oktober 2023 sowie die Kapitalerhöhung vom 19. Oktober 2020 maßgeblichen Veränderungen unterlagen. 3 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2020 bis 2024. 4 Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Finanzkalender scrollen Hauptversammlung 2025 17. April 2025 Quartalsmitteilung 1. Quartal 2025 06. Mai 2025 Halbjahresfinanzbericht 2025 31. Juli 2025 Quartalsmitteilung 3. Quartal 2025 30. Oktober 2025 Impressum Herausgeber Covestro AG Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland E-Mail: [email protected] www.covestro.com Amtsgericht Köln HRB 85281 USt-IdNr.: DE815579850 Investorenkontakt E-Mail: [email protected] Pressekontakt E-Mail: [email protected] Gestaltung und Layout RYZE Digital GmbH www.ryze-digital.de

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