Annual Report (ESEF) • Jun 23, 2025
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Download Source FileReport 529900B9P29R8W03IX882024-01-012024-12-31iso4217:EURxbrli:sharesiso4217:EUR529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31xbrli:shares529900B9P29R8W03IX882023-12-31529900B9P29R8W03IX882024-12-31529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900B9P29R8W03IX882023-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900B9P29R8W03IX882024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900B9P29R8W03IX882024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900B9P29R8W03IX882024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900B9P29R8W03IX882024-01-012024-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900B9P29R8W03IX882024-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900B9P29R8W03IX882022-12-31529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900B9P29R8W03IX882023-01-012023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht 3 Wirtschaftliches Umfeld 4 Entwicklung des Immobilienmarktes 6 Management und Aufbauorganisation 7 Aktionärsstruktur 9 Märkte und Zielgruppen 12 Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen 15 Vermögens- und Finanzlage 21 Ertragslage 26 Segmentbericht 32 Konsolidierte Eigenmittel 40 Risikomanagement 42 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 44 Allgemeine Informationen 45 Umweltinformationen 86 Sozialinformationen 151 Governance-Informationen 174 Angaben zum Bericht 179 Forschung und Entwicklung 180 Ausblick 181 Konzernabschluss nach IFRS 185 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2024 186 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 188 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 189 Konzern-Geldflussrechnung 191 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss der BKS Bank 192 Gewinnverteilungsvorschlag 276 Organe der Gesellschaft 277 Schlussbemerkungen des Vorstandes 278 Bestätigungsvermerk 279 Jahresabschluss der BKS Bank AG 284 Lagebericht 285 Anhang 325 Gewinnverteilungsvorschlag 354 Organe der Gesellschaft 355 Schlussbemerkung des Vorstandes 356 Bestätigungsvermerk 357des Aufsichtsrates 3 Minimal abweichende Werte in Tabellen und Grafiken sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung richtet sich an alle Geschlechter gleichermaßen. Wo es möglich ist, haben wir daher bewusst neutrale Formulierungen verwendet. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Wirtschaftliches Umfeld Wachstum in den USA, Eurozone klar dahinter Das globale Wirtschaftswachstum zeigte sich 2024 mit 3,2% insgesamt solide, wies jedoch regional deutliche Unterschiede auf. Während die Eurozone weiterhin mit einer verhaltenen Dynamik kämpfte – insbesondere Deutschland und Österreich stecken in einer Rezession –, konnten Länder wie Italien, Frankreich und vor allem Spanien ein positives Wachstum verzeichnen. Im vierten Quartal stagnierte die Wirtschaftsleistung in der gesamten Eurozone. Im Quartal davor lag sie noch bei 0,4%. Auf Jahressicht 2024 lag die Wachstumsrate bei 0,7% und somit höher als im Jahr 2023, als sie bei 0,4% lag. Nach zwei negativen Quartalen in Folge war in Österreich die Konjunktur weiterhin rückläufig. Nach zwei Rezessionsjahren in Folge mit negativen Wachstumsraten von -0,8% im Jahr 2023 und -0,2% im Jahr 2024 wird die Wirtschaftsleistung auch im Jahr 2025 eher schwach ausfallen. So soll Österreichs Wirtschaft laut WIFO um 0,6% zulegen. Mittelfristig könnte die österreichische Ökonomie jährlich um 0,2 Prozentpunkte langsamer wachsen als die des Euroraumes. Ein gänzlich anderes Bild bot die Situation in den USA. Dank hoher Staatsausgaben übertraf das Wachstum der weltweit größten Volkswirtschaft im Jahr 2024 mit einer Rate von rund 2,5% die Erwartungen deutlich. Im vierten Quartal verlangsamte sich das Wachstum etwas. Statt mit erwarteten annualisierten 2,6%, wuchs die US-Wirtschaft mit einer auf Jahresbasis angegebenen Rate in Höhe von 2,3% In China lag das Wachstum auf Gesamtjahressicht dank großzügiger staatlicher Konjunkturprogramme 2024 bei 5,0% und trug somit wesentlich zur globalen Expansion bei. Von den größeren Ländern zählte im Jahr 2024 Indien mit einer Wachstumsrate von über 8% wieder zu den High-Performern. Erfreulicherweise lag das reale Wachstum im letzten Jahr in sämtlichen Auslandsmärkten der BKS Bank über dem Schnitt der Eurozone. In Slowenien lag der BIP-Zuwachs bei 1,6%, in der Slowakei wuchs die Wirtschaft um 2,1% und die serbische Wirtschaft legte 2024 um 3,3% zu. Laut Analystenkonsens soll die kroatische Wirtschaft um rund 3,6% gewachsen sein. Diese positive Entwicklung soll durch starken privaten Konsum und Investitionen unterstützt worden sein. Notenbank-Politik: Leitzinssenkungen prägten das Jahr Das Jahr 2024 war ein Jahr sinkender Leitzinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) leitete im Juni mit einer ersten Senkung um 0,25 Prozentpunkte eine Wende ein und senkte dann weiter übers Jahr hinweg um einen Prozentpunkt. Die US-Notenbank (Fed) senkte den Leitzins ebenfalls um einen Prozentpunkt, startete damit aber erst im September. Prognosen deuten darauf hin, dass die EZB im Laufe des Jahres 2025 weitere Zinssenkungen vornehmen könnte, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Auch die US-Notenbank (Fed) wird voraussichtlich ihren Kurs der Zinssenkungen fortsetzen, um die Konjunktur zu stimulieren. Rückblick auf die Kapitalmärkte Kapitalmarktseitig stach einmal mehr der Aktienmarkt hervor. Nach einem Plus von 20% im Jahr 2023 legte der globale Aktienmarkt 2024 nochmals um knapp 27% zu. Übertroffen wurde diese Perfomance von Gold und Silber, die um 36% respektive 30% zulegten. Auch Anleihen konnten zur Gesamtentwicklung beitragen, wenn auch verhaltener. So legten Euro-Staatsanleihen um knapp 2% zu, Euro-Unternehmensanleihen verzeichneten Zugewinne von 4% bis 5%. Abermals zu den Top-Performern zählten risikoreichere Zinspapiere wie Hochzinsanleihen und Wandelanleihen, die zwischen 7% und 9% zulegen konnten. Rohstoffe entwickelten sich im vergangenen Jahr uneinheitlich. Vor allem einige Energie- und Basismetalle, aber auch Edelmetalle wie Platin und Palladium, performten verhalten. Stabile Inflation trotz wirtschaftlicher Herausforderungen Im Jahr 2024 lag die Inflationsrate in Österreich bei durchschnittlich 2,9%. Diese moderate Inflation wurde durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter stabile Energiepreise und eine Erholung der globalen Lieferketten. Trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen und der rückläufigen Konjunktur konnte die Inflationsrate im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesenkt werden. Die Preise für Lebensmittel stiegen um 2,5%, während die Kosten für medizinische Versorgung und Dienstleistungen um 2,8% zunahmen. Performance europäischer Aktienindizes Entwicklung des Immobilienmarktes Der österreichische Immobilienmarkt war auch 2024 von Zurückhaltung geprägt, zeigte aber gegen Ende des Jahres die Tendenz zur leichten Erholung. Der fallende Leitzins sowie die auslaufende KIM-Verordnung könnten 2025 die Nachfrage nach Wohnraumfinanzierungen leicht steigern. Laut Österreichischer Nationalbank (OeNB) lagen 2024 die Wohnbauinvestitionen um 19% unter dem Wert von 2022. Dies ist sowohl den gestiegenen Finanzierungskosten, dem erschwerten Zugang zu Finanzierungen durch die 2022 eingeführte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) sowie dem Auslaufen des Wohnbauzyklus, also dem natürlichen Rückgang nach einer Phase intensiver Bautätigkeit, geschuldet. Der Tiefpunkt im Wohnbau dürfte jedoch zur Jahresmitte 2024 erreicht worden sein, ab da zeigten sich Tendenzen in Richtung Erholung.1 KIM-VO bremste Vergabe von Wohnbaukrediten Wesentliche Faktoren, die den Markt belasteten und den Kauf sowie die Errichtung von Wohnraum bremsten, waren die hohen Baukosten, die Reglementierungen durch die KIM-VO sowie der im ersten Halbjahr 2024 noch hohe Leitzinssatz. Die strengeren Regeln für die Finanzierung von Immobilieneigentum führten dazu, dass viele potenzielle Kreditnehmer, vor allem Jungfamilien und Erstkäufer, von Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen waren. Die Folge war eine spürbare Verringerung der Wohnbaukreditvergabe und ein Rückgang der Immobilientransaktionen seit Einführung 2022. Zwar wurden bereits 2023 in der KIM-VO Erleichterungen bei Vor- und Zwischenfinanzierungen eingeführt, diese hatten aber lediglich auf einzelne Kunden Auswirkungen. Leichte Erholung bei Wohnbauinvestitionen seit Q3 2024 Der OeNB-Report1 zeigt eine Stabilisierung der Wohnbauinvestitionen im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorquartal. Gleichzeitig erholte sich das Aktivitätsniveau bei Hochbauunternehmen. Sowohl die Bautätigkeit der letzten drei Monate als auch der Auftragsbestand wurden besser bewertet als noch einige Monate zuvor. Der Bank Lending Survey der OeNB vom Oktober 2024 berichtet für das dritte und vierte Quartal von einer leicht steigenden Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten, bedingt durch die gesunkenen Zinsen. Daher wird in der Prognose für 2025 mit einer leichten Erholung im Wohnbau gerechnet. Allerdings erwartet man sich bei Bauinvestitionen keine starke Dynamik, da die kaufkraftbereinigten Realzinsen weiter sinken werden. Zudem führt das hohe Wohnungsangebot, das durch die starke Bautätigkeit der vergangenen Jahre entstanden ist, zu einer geringeren Nachfrage nach neuen Bauprojekten. Auslaufen der KIM-VO und Entwicklung der staatlichen Förderungen Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Finanzierungen steigt, sobald Mitte 2025 die KIM-VO ausläuft. Dies dürfte höchstwahrscheinlich zu einem Preisanstieg von Immobilien führen, da viele potenzielle Käufer und Bauherren ihre Vorhaben auf das Ende der Verordnung verschieben. Die Nachfrage an Finanzierungen für thermische Sanierungen oder den Umbau zu nachhaltiger Energieversorgung ist aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen für staatliche Förderungen noch verhalten. Management und Aufbauorganisation Ein Unternehmen ist immer nur so gut, wie seine Mitarbeiter. Die Entwicklung, Förderung und Bindung unserer Mitarbeiter sind uns daher zentrale Anliegen. Wir wollen die BKS Bank mit den besten Köpfen in eine erfolgreiche Zukunft führen und betreiben daher eine aktive Nachfolgeplanung. Führung, die Diversität lebt Gleichberechtigung und Frauenfördermaßnahmen sind zentrale Anliegen der Personalentwicklung. In der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir bereits vor Jahren festgelegt, den Anteil an Frauen unter den Führungskräften bis 2025 auf 35% zu erhöhen. Diesen Zielwert übertreffen wir bereits seit dem Jahr 2021. Im Berichtsjahr belief sich der Anteil an weiblichen Führungskräften auf 35,6%. In absoluten Zahlen bedeutet dies, von 174 Personen, die Ende 2024 als Führungskräfte in der BKS Bank tätig waren, sind 62 weiblich. Diese Entwicklung unterstützen wir aktiv mit Maßnahmen wie unserem Frauenkarriereprogramm, dass wir 2022 erstmals auch international organisiert haben. Generell ist die Entwicklung und Förderung unserer Mitarbeiter ein besonderes Anliegen der BKS Bank. So wurden im Berichtsjahr 40.272 Aus- und Weiterbildungsstunden absolviert, 13 Personen haben im Jahr 2024 an unserem Talentemanagement-Programm teilgenommen. Viele unserer Führungskräfte sind bereits seit Jahren Teil unseres Teams, was sich in einer ausgewogenen Altersstruktur widerspiegelt: 53% von ihnen sind bis 50 Jahre alt, während 47% über 50 Jahre alt sind. Insbesondere bei dem Anteil unserer über 50-Jährigen, die das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben, gehen wir den Generationenwechsel strategisch und zielgerichtet an. Änderungen im Vorstandsteam und in der Organisation Wir haben 2024 wichtige Weichenstellungen vorgenommen und unser Vorstandsteam neu aufgestellt. Im Juli 2024 übernahm Mag. Nikolaus Juhász den Vorstandsvorsitz von Dr. Herta Stockbauer, die ihr Vorstandsmandat nicht mehr verlängerte. Herta Stockbauer prägte die Entwicklung der BKS Bank über 30 Jahre lang, zehn davon als Vorstandsvorsitzende. Mit Nikolaus Juhász übernimmt ein langjähriger Finanzprofi die Leitung der BKS Bank, der bereits über 25 Jahre Erfahrung in der Bank, drei Jahre davon im Vorstand, mitbringt. Mit 1. April 2025 wird Mag. Renata Maurer Nikolic, langjährige Führungskraft in der BKS Bank, neues Vorstandsmitglied. Sie folgt damit Mag. Alexander Novak nach, dessen Vorstandsmandat Ende März einvernehmlich endet. Renata Maurer Nikolic wird vor allem für die Auslandsmärkte Slowenien, Kroatien, Slowakei und Serbien verantwortlich sein. Auch in den Direktionen gab es 2024 Änderungen in den Führungsteams: In unserer Auslandsdirektion Kroatien ist Nikola Stepanovski neuer Direktionsleiter. In der Direktion Wien-Niederösterreich-Burgenland wurde Norbert Arbesleitner zum zweiten Direktionsleiter bestellt. Über Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung des Aufsichtsrates wurden Gisela Levovnik-Gradnitzer, Geschäftsführerin der BKS Service GmbH, Paul Pinter, Leiter der Internen Revision, Peter Angerer, Leiter der Direktion Wien-Niederösterreich-Burgenland, und Jana Benčina Henigman, Leiterin der Direktion Slowenien, zu Prokuristen bestellt. Fit & Proper-Schulungen Im Berichtsjahr wurden wieder zahlreiche Fit & Proper-Ausbildungen zur Sicherstellung der Eignung von Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen durchgeführt. Das Spektrum an Themen reichte von Internal Governance über DORA bis hin zu Geldwäschereiprävention, CRD VI, CRR III und den Themenschwerpunkten der Aufsichtsbehörden. Auch ESG, Sustainable Finance und der Klimatransitionsplan standen auf der Agenda. Aufbauorganisation der BKS Bank AG Aktionärsstruktur Die BKS Bank-Aktien notieren im Segment Standard Market Auction der Wiener Börse. Das Grundkapital der BKS Bank beträgt EUR 91.611.520 und ist in 45.805.760 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien eingeteilt. Zusammensetzung des Kapitals Am 31. Dezember 2024 hielt die Oberbank AG, einschließlich des Untersyndikates mit der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., 18,12% der Stimmrechte. Auf die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft entfielen am 31. Dezember 2024 17,87% der Stimmrechte. Die G3B Holding AG hielt am Stichtag 31. Dezember 2024 7,44% der Stimmrechte. Diese Investoren sind miteinander in einem Syndikat verbunden. Zweck der Syndikatsvereinbarung ist es, durch gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen sowie durch gegenseitige Vorkaufs- und Aufgriffsrechte der Syndikatspartner die Unabhängigkeit der BKS Bank zu sichern. Der Stimmrechtsanteil aller Syndikatspartner, einschließlich des Untersyndikats der Oberbank AG mit der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., betrug zum Jahresultimo 43,43%. Der Bestand eigener Aktien belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 96.238 Stamm-Stückaktien, das entsprach einer Quote von rund 0,2%. Aktionärsstruktur der BKS Bank AG zum 31. Dezember 2024 Basisinformationen zur BKS Bank-Aktie 2023 2024 Anzahl Stamm-Stückaktien ISIN AT0000624705 45.805.760 45.805.760 Höchstkurs Stammaktie in EUR 16,6 16,5 Tiefstkurs Stammaktie in EUR 12,5 14,4 Schlusskurs Stammaktie in EUR 16,3 15,9 Marktkapitalisierung in Mio. EUR 746,6 728,3 IFRS-Ergebnis pro Aktie im Umlauf in EUR 4,0 3,5 Dividende pro Stamm-Stückaktie 0,35 0,401 KGV Stammaktie 4,1 4,5 Dividendenrendite Stamm-Stückaktie 2,1 2,5 1Vorschlag an die 86. ordentliche Hauptversammlung am 15. Mai 2025 Mitarbeiterbeteiligung Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchgeführt: Am 31. Mai 2024 wurden 9.158 Stück Aktien im Gegenwert von EUR 16,10 je Aktie für den Anteil der variablen Bezüge des Vorstandes gemäß Vergütungsrichtlinie zugeteilt. Per Jahresende 2024 betrug der Stand der Stamm-Stückaktien, die dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zugeordnet sind, 93.640 Stück. Laufende Verfahren Im März 2020 hatte die Übernahmekommission auf Antrag der Minderheitsaktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG beschlossen. Der 1. Senat der Übernahmekommission hat mit Bescheiden vom November 2023 entschieden, dass keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die BKS Bank und betreffend die BKS Bank vorlag. Diese Entscheidung wurde auch vom Oberlandesgericht Wien im Juni 2024, das das Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. zu beurteilen hatte, bestätigt. Die Übernahmekommission und das OLG Wien folgten damit zur Gänze dem Vorbringen der BKS Bank. UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben kein Rechtsmittel erhoben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig zugunsten der BKS Bank entschieden. Die UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hatten als Minderheitsaktionäre beim Landesgericht Klagenfurt eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 eingebracht. Diese Anfechtungsklagen wurden von UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche zurückgezogen, nachdem das OLG Wien als Rechtsmittelinstanz im Nachprüfungsverfahren der Entscheidung der Übernahmekommission den Rechtsstandpunkt der BKS Bank vollinhaltlich bestätigt hatte. Die genannten Minderheitsaktionäre haben in der Hauptversammlung der BKS Bank im Mai 2023 einen Minderheitsantrag gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG gestellt. Sie verlangen die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder der BKS Bank gemäß dieser Bestimmung. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom November 2023 wurde der beantragten Bestellung eines besonderen Vertreters stattgegeben. Das Verfahren war im Berichtsjahr weiterhin erstinstanzlich anhängig. Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Im Dezember 2022 hat die kroatische Steuerbehörde der dortigen Zweigniederlassung der BKS Bank eine Steuernach-zahlung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Nachzahlung wurde mit der Aufhebung einer im Jahr 2017 im Zuge der Verschmelzung der BKS Bank d.d. mit der BKS Bank erlassenen Steuerresolution begründet. Die BKS Bank hat unter Vorbehalt die Zahlung geleistet und im Januar 2023 fristgerecht Berufung erhoben. Der Berufung der BKS Bank gegen diese Entscheidung wurde im Geschäftsjahr 2023 vollinhaltlich stattgegeben, sodass der BKS Bank die Rückzahlung dieses Betrages samt Zinsen zusteht. Im Berichtsjahr hatte die kroatische Steuerbehörde diesen Betrag jedoch weiterhin einbehalten. Die BKS Bank hat dagegen Rechtsmittel erhoben. Über diese Rechtsmittel wurde im Berichtsjahr noch nicht rechtskräftig entschieden. In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Auf Seite 273 geben wir dazu nähere Erläuterungen. Des Weiteren bestehen auch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Malversationen in Kroatien. Die bisher ergangenen Entscheidungen haben die Emittentin veranlasst, unter Berücksichtigung der anwendbaren IAS Bestimmungen eine Rückstellung für diese Verfahren zu bilden. Auch dazu finden sich auf Seite 273 nähere Erläuterungen. Märkte und Zielgruppen 1922 wurde die Kärntner Kredit- und Wechsel-Bank in Klagenfurt gegründet und damit der Grundstein für die heutige BKS Bank gelegt. Mit Mut, Weitsicht und der Überzeugung, dass Wachstum aus eigener Kraft erfolgen soll, hat sich die Bank zu einem international agierenden Kreditinstitut entwickelt, das in fünf Ländern vertreten ist. Unsere Kernregionen Bank Anzahl Filialen Anzahl Mitarbeitende Österreich 48 737,7 Kärnten inkl. Corporate Banking 20 601,4 Steiermark 12 57,4 Wien-Niederösterreich-Burgenland 16 78,9 Auslandsmärkte 15 231,9 Slowenien 8 136,1 Kroatien 4 65,4 Slowakei 3 30,4 Leasinggesellschaften Barwertvolumen in Tsd. EUR Anzahl Mitarbeitende BKS Leasing GmbH 320.239 9,5 BKS-leasing d.o.o., Ljubljana 182.042 20,1 BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb 108.618 14,6 BKS-Leasing s.r.o., Bratislava 60.119 14,6 BKS-Leasing d.o.o., Beograd 21.465 6,1 Österreich Die Ursprünge der BKS Bank liegen in Kärnten; der Hauptsitz befindet sich bis heute in Klagenfurt. Bis 1983 waren wir ausschließlich am Kärntner Markt tätig. Mit der Gründung einer Filiale in Graz erfolgte erstmals der Schritt über die Landesgrenze hinaus. Sieben Jahre später folgte die erste Filiale in Wien. Durch die Übernahme der „Die Burgenländische Anlage & Kreditbank AG“ wurde die Süd-Ost-Achse im Jahr 2003 weiter gestärkt. Wir haben uns bevorzugt in Bezirksstädten angesiedelt, sodass wir über kein überdimensioniertes Filialnetz verfügen. Slowenien Unsere internationale Expansion begann in den 1990er Jahren mit dem Erwerb einer Leasinggesellschaft in Slowenien. Im Jahr 2004 nahm die erste Auslandsfiliale der BKS Bank in Laibach ihren Betrieb auf. Seither hat sich Slowenien zum wichtigsten Auslandsmarkt entwickelt. Durch eine erfolgreiche Akquisitionspolitik konnten wir unter anderem die Marktführerschaft im Wertpapiergeschäft erlangen. Auch unsere Leasinggesellschaft behauptet sich sehr gut am Markt. Kroatien Der Markteintritt in Kroatien erfolgte 1998 mit der Gründung einer Repräsentanz. Der nächste Schritt war die Gründung der kroatischen Leasinggesellschaft BKS-leasing Croatia d.o.o. Im Jahr 2007 folgte die Übernahme der Kvarner banka d.d. mit Sitz in Rijeka. Seitdem haben wir das Filialnetz auf vier Standorte erweitert. Slowakei Seit der Übernahme einer slowakischen Leasinggesellschaft im Jahr 2007 sind wir in der Slowakei vertreten. Vier Jahre später wurde die erste Bankniederlassung in der Slowakei gegründet. Sowohl Bank als auch Leasinggesellschaft haben ihren Sitz in Bratislava. Zwei weitere Bankfilialen und Leasingstandorte betreiben wir in Banská Bystrica und in Žilina. Serbien 2023 haben wir unsere kontinuierliche internationale Expansion fortgesetzt, indem wir eine Leasinggesellschaft in Serbien mit Sitz in Belgrad gegründet haben. Wir sehen im serbischen Markt großes Wachstumspotenzial, sind uns aber auch der Risiken auf diesem Markt bewusst. Sonstige Märkte Kunden, die außerhalb unserer definierten Auslandsmärkte ansässig sind, wie beispielsweise in Italien, Ungarn oder Deutschland, werden Cross-Border durch unsere österreichischen Direktionen betreut. In Italien verfügen wir zudem über eine Repräsentanz. Unsere Zielgruppen Unser umfangreiches Angebot an Produkten und Dienstleistungen richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Seit unserer Gründung sind wir besonders in der Industrie und im Gewerbe engagiert. Zudem zählen wir gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und Bauträger zu unseren Kunden. In jüngerer Zeit haben wir unsere Zusammenarbeit mit Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen intensiviert. Auch für die ebenso attraktive Kundengruppe der freien Berufe sind wir ein verlässlicher Bankpartner. Im Privatkundenbereich konzentrieren wir uns auf gehobene Privatkunden und die Berufsgruppe der Heilberufe. Im Rahmen der Überarbeitung unserer Nachhaltigkeitsstrategie „Verantwortungsbewusst in eine lebenswerte Zukunft“ haben wir beschlossen, uns verstärkt den Bedürfnissen neuer Zielgruppen zu widmen. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen, die Fridays-for-Future-Generation und Unternehmerfamilien. Wir möchten mit unserem Angebot Vorsorgelücken schließen, Altersdiskriminierung im Kundengeschäft verhindern und Bildungs- sowie karitative Einrichtungen unterstützen. Mit BKS Bank Connect, der digitalen Bank, bieten wir Online-Kunden das Beste aus zwei Welten. Wir stellen ihnen unsere Produkte online zur Verfügung – von Konten und Wohnraumfinanzierungen bis hin zu Fondssparplänen und anderen Wertpapiergeschäften. Zugleich stehen unsere Kundenberater für die persönliche Beratung zur Verfügung. Parallel dazu modernisieren wir laufend unsere Filialen, um die Vorteile der digitalen Verfügbarkeit mit erstklassigen Beratungsleistungen zu vereinen. Uns ist es wichtig, über alle Kommunikationskanäle hinweg individuell zugeschnittene Lösungen anzubieten. Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen Der maßgebende Konsolidierungskreis der BKS Bank enthält 16 Kredit- und Finanzinstitute sowie Unternehmen mit banknahen Hilfsdiensten, darunter die in- und ausländischen Leasinggesellschaften. Der Konsolidierungskreis bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die nachstehende Übersicht visualisiert jene Unternehmen, die gemäß den internationalen Rechnungslegungsvorschriften dem BKS Bank Konzern zuzuordnen sind. Verbundene und assoziierte Unternehmen sind in den Konzernabschluss auf Basis konzerneinheitlicher Wesentlichkeitsbestimmungen sowie quantitativer und qualitativer Parameter einbezogen. Gesellschaften des Konsolidierungskreises Kredit- und Finanzinstitute Vollkon-solidierung at Equity-Bilanzierung quotale Konsolidierung BKS Bank AG, Klagenfurt ü BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt ü BKS-leasing d.o.o., Ljubljana ü BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb ü BKS-Leasing s.r.o., Bratislava ü BKS Leasing d.o.o. Beograd ü Oberbank AG, Linz ü Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck ü ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H., Linz ü Sonstige konsolidierte Unternehmen BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H., Klagenfurt ü Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Klagenfurt ü IEV Immobilien GmbH, Klagenfurt ü BKS Service GmbH, Klagenfurt ü BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt ü E 2000 Liegenschaftsverwertung GmbH ü BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Klagenfurt ü Die Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft werden gemäß IAS 28 at Equity bilanziert. Bei diesen Gesellschaften werden die Beteiligungsbuchwerte dem sich verändernden Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Die BKS Bank hielt zum 31. Dezember 2024 an der Oberbank AG 14,15% direkt und inkl. Unterordnungssyndikat mit Beteiligungsverwaltungs Gesellschaft m.b.H. 14,73% und an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 12,83% direkt und inkl. Unterordnungssyndikat mit BTV Privatstiftung, Doppelmayr Seilbahnen GmbH und VORARLBERGER LANDESVERSICHERUNG V.a.G. 16,35% an Stimmrechten und damit jeweils weniger als 20% der Stimmrechtsanteile. Die Ausübung der Stimmrechte wird durch Syndikatsverträge bestimmt. Diese eröffnen die Möglichkeit, finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen dieser Institute mitzubestimmen, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) wird quotenkonsolidiert. Diese Beteiligung ist gemäß IFRS 11 als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen. Kredit- und Finanzinstitute BKS Bank AG Unternehmenszweck Kreditinstitut Firmensitz Klagenfurt Gründungsjahr 1922 Bilanzsumme 10,1 Mrd. EUR Anzahl Geschäftsstellen 63 Anzahl Mitarbeitende in PJ 969,6 BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. Unternehmenszweck Vertrieb und Verwaltung von Kfz-, Mobilien- und Immobilienleasing Anteile am Gesellschaftskapital 99,75% direkt, 0,25% indirekt Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 40,0 Tsd. EUR Gründungsjahr 1989 Leasingvolumen (Barwert) 320,2 Mio. EUR Anzahl Mitarbeitende in PJ 9,5 BKS-leasing d.o.o. Ljubljana Unternehmenszweck Vertrieb und Verwaltung von Kfz-, Mobilien- und Immobilienleasing Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Ljubljana Stammkapital 260 Tsd. EUR Erwerbsjahr 1998 Leasing- und Kreditvolumen 182,4 Mio. EUR Anzahl Mitarbeitende in PJ 20,1 BKS-leasing Croatia d.o.o. Unternehmenszweck Vertrieb und Verwaltung von Kfz-, Mobilien- und Immobilienleasing Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Zagreb Stammkapital 1,2 Mio. EUR Gründungsjahr 2002 Leasingvolumen (Barwert) 108,6 Mio. EUR Anzahl Mitarbeitende in PJ 14,6 BKS-Leasing s.r.o. Unternehmenszweck Vertrieb und Verwaltung von Kfz-, Mobilien- und Immobilienleasing Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Bratislava Stammkapital 15,0 Mio. EUR Gründungsjahr 2007 Leasing- und Kreditvolumen 100,9 Mio. EUR Anzahl Mitarbeitende in PJ 14,6 BKS Leasing d.o.o. Beograd Unternehmenszweck Vertrieb und Verwaltung von Kfz- und Mobilienleasing Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Belgrad Stammkapital 1,0 Mio. EUR Gründungsjahr 2023 Leasingvolumen (Barwert) 21,5 Mio. EUR Anzahl Mitarbeitende in PJ 6,1 Oberbank AG Unternehmenszweck Kreditinstitut Anteile am Gesellschaftskapital 14,15% Firmensitz Linz Gründungsjahr 1869 Bilanzsumme zum 30.09.2024 28,0 Mrd. EUR Anzahl Geschäftsstellen zum 30.09.2024 175 Durchschnittl. gewichteter Mitarbeiterstand zum 30.09.2024 2.144 Bank für Tirol und Vorarlberg AG Unternehmenszweck Kreditinstitut Anteile am Gesellschaftskapital 12,83% Firmensitz Innsbruck Gründungsjahr 1904 Bilanzsumme zum 30.09.2024 14,7 Mrd. EUR Anzahl Geschäftsstellen zum 30.09.2024 35 Durchschnittl. gewichteter Mitarbeiterstand zum 30.09.2024 840 ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. Unternehmenszweck Absicherung von Großkreditrisiken Anteile am Gesellschaftskapital 25% Stammkapital 10,0 Mio. EUR Firmensitz Linz Gründungsjahr 1984 Sonstige konsolidierte Unternehmen BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. Unternehmenszweck Immobilienerrichtung und -verwaltung Anteile am Gesellschaftskapital 100% indirekt Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 36,4 Tsd. EUR Gründungsjahr 1990 Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Unternehmenszweck Erwerb, Errichtung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien Anteile am Gesellschaftskapital 100% Kommanditist1 Firmensitz Klagenfurt Kommanditeinlage 750 Tsd. EUR Gründungsjahr 1988 1Komplementär ist die IEV Immobilien GmbH, eine 100%-Tochter der BKS Bank AG. IEV Immobilien GmbH Unternehmenszweck I mmobilienerrichtung und -verwaltung Anteile am Gesellschaftskapital 100% indirekt Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 35,0 Tsd. EUR Gründungsjahr 1990 BKS Service GmbH Unternehmenszweck Dienstleistungs- und Servicegesellschaft für banknahe Tätigkeiten Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 35,0 Tsd. EUR Gründungsjahr 2011 Anzahl Mitarbeitende in PJ 50,0 BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. Unternehmenszweck Erwerb, Errichtung, Vermietung von Immobilien und Hausverwaltung Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 40,0 Tsd. EUR Gründungsjahr 1973 Anzahl Mitarbeitende in PJ 13,9 BKS 2000 – Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH Unternehmenszweck Beteiligungsgesellschaft Anteile am Gesellschaftskapital 100% Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 40,0 Tsd. EUR Gründungsjahr 1995 E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH Unternehmenszweck Liegenschaftsverwertung Anteile am Gesellschaftskapital 99,0% direkt, 1,0% indirekt Firmensitz Klagenfurt Stammkapital 37 Tsd. EUR Gründungsjahr 2001 Sonstige Beteiligungen Beteiligungen an Kredit- und Finanzinstituten Anteile am Gesellschaftskapital in % 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. 15,43 Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft 3,06 Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft 0,84 3-Banken Wohnbaubank AG 10,00 3 Banken Kfz-Leasing GmbH 10,00 Sonstige Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile am Gesellschaftskapital in % VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH 100,00 Pekra Holding GmbH 100,00 Sonstige Beteiligungen an Nichtbanken Anteile am Gesellschaftskapital in % 3 Banken IT GmbH 30,00 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. 30,00 Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. 1,00 Wiener Börse AG 0,38 PSA Payment Services Austria GmbH 1,46 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der BKS Bank betrug zum 31.Dezember 2024 EUR 11,1 Mrd. und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,7%. Die Kundenforderungen blieben stabil auf EUR 7,4 Mrd., während die Primäreinlagen mit EUR 8,1 Mrd. um 3,1% über dem Vorjahresniveau liegen. Aktiva Kreditwachstum trotz schwächelnder Wirtschaft Für das Jahr 2024 wurde grundsätzlich eine leichte Erholung der Wirtschaft prognostiziert. Die Rezession in Deutschland machte sich allerdings auch in unserem Kernmarkt Österreich bemerkbar. Fast alle Bereiche, einschließlich Handel, Industrie und vor allem die Bauindustrie, hatten mit rückläufigen Aufträgen und Absatzschwierigkeiten zu kämpfen Umso mehr freute es uns, dass wir im Berichtsjahr EUR 1,6 Mrd. an neuen Finanzierungen vergeben konnten. 88,8% davon wurden Firmenkunden gewährt. Die Nachfrage im Privatkundenbereich ist zum Vorjahr leicht um 18,8% auf EUR 183,7 Mio. angestiegen. Bereits etwas mehr als ein Viertel der Neufinanzierungen wurde auf unseren Auslandsmärkten vergeben. Im Privatkundensegment waren die Aktivitäten bei Wohnbaufinanzierungen weiter verhalten. Trotz einer Stabilisierung der Inflation war die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) weiterhin ein Hemmfaktor. Diese Verordnung reglementiert die Vergabe von Immobilienfinanzierungen streng, wodurch potenziellen „Häuslbauern“ und Wohnungskäufern der Zugang zu Wohnbaukrediten erschwert, wird. Sie läuft mit 30. Juni 2025 wie gesetzlich vorgesehen aus. Konzernweit blieb das Volumen an neu vergebenen Wohnbaukrediten mit EUR 155,3 Mio. deutlich unter den Erwartungen. Entwicklung Forderungen an Kunden Trotz des herausfordernden Umfelds konnten wir die Forderungen an Kunden auf hohem Niveau halten. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 EUR 7,4 Mrd., was einem Kreditwachstum von 0,4% entspricht. Die Bilanzposition "Forderungen an Kunden" umfasst die Kreditvolumina der BKS Bank AG sowie die Leasingforderungen der in- und ausländischen Leasinggesellschaften. Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich zum Jahresende 2024 auf EUR 38,9 Mio. und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 79,2% stark gesunken. Im Interbankengeschäft arbeiten wir nur mit Bankpartnern zusammen, die erstklassige, anlagewürdige Investment Grade Ratings (AAA bis BBB) haben und vorzugsweise in der DACH-Region ansässig sind. Die Trendwende in der Zinspolitik hat mit Mitte des Jahres voll eingesetzt und spiegelt sich auch in der Entwicklung der Barreserve wider, die sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei den Zentralnotenbanken zusammensetzt. Im Vergleich zum Vorjahresende verzeichnete die Barreserve einen Anstieg von EUR 379,4 Mio. und belief sich zum Jahresultimo auf EUR 963,9 Mio. Die Barreserve ist ein wesentlicher Bestandteil der Counterbalancing Capacity (CBC), welche die Fähigkeit eines Kreditinstitutes darstellt, ausreichend Liquidität über einen langfristigen Zeitraum generieren zu können. Diese betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 2,5 Mrd., was als hervorragender Wert zu betrachten ist. Die Quote der Non-Performing Loans stieg von 2,9% auf 3,2%, was trotz steigender Insolvenzen sowie der Absatzschwäche in Industrie und Bau als guter Wert bezeichnet werden kann. Unser klares Ziel ist es, die NPL-Quote wieder unter die 3%-Marke zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, begleiten wir Kunden in diesem Segment sehr eng, um mit ihnen das bestmögliche Ergebnis für beide Seiten zu erreichen. Darüber hinaus intensivieren wir die präventive Kommunikation mit unseren Kunden, um frühzeitig über potenziell wirtschaftlich herausfordernde Entwicklungen Bescheid zu wissen und gemeinsam an Lösungen arbeiten zu können. In unserem Kreditportfolio gibt es nur mehr einen sehr geringen Anteil an Fremdwährungskrediten. Im Laufe der vergangenen Jahre haben wir die Forderungen in Schweizer Franken kontinuierlich abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug das Volumen der Schweizer-Franken-Kredite EUR 48,7 Mio., ein Minus von 26,8% gegenüber dem Vorjahr. Dementsprechend gering fiel die Fremdwährungsquote mit 0,7% aus. Nachfrage nach Leasingfinanzierungen ungebrochen Leasingfinanzierungen erfreuen sich sowohl in Österreich als auch auf unseren Auslandsmärkten großer Beliebtheit für die Anschaffung von Fahrzeugen, Immobilien und Maschinen. Im Berichtsjahr vergab unsere österreichische Leasinggesellschaft neue Finanzierungen in Höhe von EUR 111,6 Mio. Auch die Tochtergesellschaften in Slowenien, Kroatien, Serbien und der Slowakei erwirtschafteten gute Zuwächse. So konnte die Leasinggesellschaft in Serbien bereits in ihrem zweiten Bestandsjahr positiv zum Forderungsvolumen beitragen. Insgesamt stieg der Forderungswert der nationalen und internationalen Leasinggesellschaften auf EUR 692,5 Mio., was einem Zuwachs von 5,0% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um unsere Liquiditätsreserven weiter zu stärken, haben wir den Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren um 5,2% auf rund EUR 1,3 Mrd. ausgebaut. Die Investitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 171,4 Mio., denen Tilgungen in Höhe von EUR 97,8 Mio. gegenüberstanden. Hinzu kamen Verkäufe in der Höhe von EUR 16,8 Mio. Der Wert der Anteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 um 7,6% auf EUR 875,7 Mio. Die Steigerung konnte durch die Zuschreibung der anteiligen Periodenergebnisse unserer Schwesterbanken Oberbank und Bank für Tirol und Vorarlberg erzielt werden. Mit Immobilienentwicklung einen nachhaltigen Beitrag leisten Die BKS Bank hat 60 Immobilien mit einer Gesamtfläche von rund 90,7 Tsd. Quadratmetern im Bestand. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Bestand um 5 Immobilien. Die Verkäufe erfolgten mit Buchgewinn. Von dieser Fläche sind etwa 40 Tsd. Quadratmeter für bankinterne Zwecke vorgesehen, während 42 Tsd. Quadratmeter an Dritte vermietet werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beinhalten ausschließlich Immobilien, welche die BKS Bank an Dritte vermietet. Diese werden zum jeweiligen Marktwert in der Bilanz angesetzt, der zum 31. Dezember 2024 EUR 125,5 Mio. betrug. Im Bestreben, langfristig klimaneutral zu agieren, messen wir unserem Immobilienbestand eine zentrale Bedeutung bei. Es ist unser Ziel, durch Green Buildings einen nachhaltigen Beitrag zu leisten. Neue Bauprojekte lassen wir durch die Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) zertifizieren. Sie bewertet nachhaltige Gebäude nach dem europäischen Qualitätszertifikat DGNB. Bei diesem Zertifizierungssystem werden – über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie hinweg – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden 13 Filialen nach dem Konzept „Neue Marke“ modernisiert. Dabei wurde nicht nur der Komfort für unsere Kunden erhöht, sondern auch mit der Sanierung haustechnischer Anlagen ein wichtiger Beitrag zur Reduktion unserer CO2-Emissionen geleistet. Alle Neubau- und Modernisierungsprojekte, die von der BKS Immobilienservice GesmbH koordiniert werden, streben eine ÖGNI-Zertifizierung an. Überblick über die Immobilien in Österreich 2022 2023 2024 Zahl Immobilien 55 54 53 Gesamtfläche verwalteter Immobilien (m2) 73.095 73.043 73.842 hievon für Bankbetrieb genutzt (m2) 36.812 36.538 36.453 hievon fremdvermietet 30.131 30.174 31.591 Vermietungsgrad (in %) 91,6 91,3 92,2 Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung (in Mio. EUR) 3,8 4,1 4,4 Überblick über die Immobilien im Ausland1 Slowenien 2023 Slowenien 2024 Kroatien 2023 Kroatien 2024 Zahl Immobilien 8 4 3 3 Gesamtfläche verwalteter Immobilien (m2) 28.833 14.785 2.084 2.085 hievon für Bankbetrieb genutzt (m2) 2.330 2.340 1.516 1.516 hievon fremdvermietet 23.644 10.641 129,1 130,0 Vermietungsgrad (in %) 90,1 87,8 78,9 78,9 Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung (in Mio. EUR) 2,7 1,4 0,01 0,01 1In der Slowakei verwaltet die BKS Bank keine Immobilien. PASSIVA Primäreinlagen bleiben die Säulen unserer Refinanzierung Im Vergleich zum Jahresende 2023 legten die Primäreinlagen im Berichtsjahr um 3,1% zu und betrugen EUR 8,1 Mrd. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 2,8% auf EUR 6,9 Mrd. Hier sehen wir eine zweigeteilte Entwicklung: Während einerseits klassische Sparbücher kontinuierlich zurückgehen, legten Sicht- und Termineinlagen zu. Unser Fokus in diesem Bereich liegt auf Termingeldern, um hier eine längerfristige Liquidität zu erzielen. Das Einlagengeschäft wurde 2024 von dem Abwarten vieler Kunden auf weiter steigende Zinsen etwas gebremst. Auf Grund der inversen Zinskurve sehen wir bei der Zusammensetzung der Einlagen einen Trend zu ungebundenen Sparprodukten. Während sich vor allem Sichteinlagen positiv entwickelten (+11,9%), sind die Termineinlagen insgesamt um 5,5% zurückgegangen. Die Sichteinlagen erfreuen sich im Privatkundensegment mit einem Anstieg von 17,9% und im Firmenkundensegment mit einem Zuwachs von 8,6% großer Beliebtheit. Die Nachfrage nach digitalen Bankprodukten ist weiter ungebrochen. Eine sehr positive Entwicklung zeigt unser online verfügbares „Mein Geld-Konto fix“, dessen Abschlüsse deutlich stiegen. Im Gegenzug verlor das traditionelle Sparbuch mit einem Rückgang des Volumens um 13,3% auf EUR 800,3 Mio. weiter an Relevanz. Generell ist das Thema Sparen stark in der österreichischen Gesellschaft verankert. Die Bereitschaft zu sparen ist 2024 wieder deutlich gestiegen. Im Laufe des Berichtsjahres stieg die Quote von einem im historischen Vergleich niedrigen Niveau von 8,7% kontinuierlich an und lag Ende Q3 2024 auf 11,2%. So wurde überschüssige Liquidität wieder vermehrt zur Seite gelegt. Entwicklung der Primäreinlagen Anleiheemissionen weiter gesteigert Durch unsere attraktiven Angebote wurde das Kundeninteresse für nachhaltige Anleihen hoch gehalten. Wir konnten insgesamt über EUR 61,6 Mio. Green Bonds erfolgreich platzieren, die auf die Förderung nachhaltiger Energieerzeugung abzielen. Dies verdeutlicht das zunehmende Bestreben vieler Anleger, bei ihren Investitionsstrategien verstärkt in Richtung Nachhaltigkeit zu gehen. Insgesamt haben wir Emissionen mit einem Volumen von knapp EUR 163,8 Mio. begeben. Die verbrieften Verbindlichkeiten erreichten am Jahresende einen Stand von EUR 873,7 Mio., ein Anstieg um erfreuliche 6,2% gegenüber dem Jahresultimo 2023. Das Nachrangkapital lag mit EUR 269,4 Mio. leicht über Vorjahresniveau. Positive Ergebnisentwicklung beim Konzerneigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1,9 Mrd., was einem Zuwachs von 8,8% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Zuwachs des Eigenkapitals resultierte unter anderem aus der Zuschreibung des positiven Jahresüberschusses. Die Änderungen des Eigenkapitals sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in den Notes auf Seite 255 im Detail dokumentiert. Begebene eigene Schuldverschreibungen aus 2024 ISIN Bezeichnung Nominale in EUR AT0000A3CT98 3,39% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2039/1/PP 15.000.000 AT0000A3DDP0 3,43% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2031/2/PP 13.000.000 AT0000A3DGE7 3,39% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2031/3/PP 10.000.000 AT0000A3DV10 3,34% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2029/4/PP 10.000.000 AT0000A3DX83 3,46% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2044/5/PP 14.000.000 AT0000A3DY74 3,48% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2034/6/PP 3.000.000 AT0000A3FEX7 3,44% BKS Bank Green Bond 2024-2031/10/PP 20.000.000 AT0000A3FND0 3,25% BKS Bank Obligation 2024-2027/11/PP 3.000.000 AT0000A3FNE8 3,27% BKS Bank Obligation 2024-2028/12/PP 3.000.000 AT0000A3HC76 3,06% BKS Bank Obligation 2024-2027/13/PP 3.000.000 AT0000A3A1V5 3,10% BKS Bank Obligation 2024-2029/1 18.740.000 AT0000A3DG68 4,90% BKS Bank nachrangige Obligation 2024-2034/2 6.301.000 AT0000A3DG76 3,55% BKS Bank Green Bond 2024-2030/3 9.000.000 AT0000A3EPF3 3,00% BKS Bank Green Bond 2024-2029/4 16.647.000 AT0000A3EPG1 4,00% BKS Bank nachrangige Obligation 2024-2031/5 9.764.000 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2024 war weiterhin von geopolitischen Unsicherheiten und rückläufigem Wirtschaftswachstum geprägt. Trotz dieser widrigen Umstände und beginnender Zinssenkungen Mitte 2024 konnten wir ein sehr positives Ergebnis erzielen. Die BKS Bank konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds einen Jahresüberschuss von EUR 163,2 Mio. erzielen, was lediglich einen moderaten Rückgang von 8,8% im Vergleich zum Rekordjahr 2023 darstellt. Während sich die davor steigende Zinsentwicklung 2024 umkehrte, konnten wir einen Zinsüberschuss von EUR 241,6 Mio. erwirtschaften. Der Ergebnisertrag aus at Equity bilanzierten Unternehmen war mit EUR 78,9 Mio. weiterhin sehr positiv. Rücknahme der Zinserhöhungen, um Wirtschaft zu stärken Die seit Mitte 2022 aufgrund hoher Inflationswerte begonnene Politik der Zinssteigerung wurde ab Mitte 2024 teilweise revidiert, um die schwächelnde Konjunktur in Europa zu stützen. Die wirtschaftliche Unsicherheit wurde durch geopolitische Turbulenzen verstärkt. Daher nahm die Volatilität auf den Finanzmärkten zu und Bankkunden übten sich in Zurückhaltung bei Finanzierungsentscheidungen. Unser Fokus lag im Berichtsjahr darauf, uns schnell an die veränderten Marktbedingungen anzupassen, unser Produktportfolio mit einem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter auszubauen und gleichzeitig die Risiken sorgfältig zu managen. Nach zehn Zinserhöhungen seit Mitte 2022 begann man ab Mitte 2024, die Zinsen wieder zu senken. Die Zinserträge der BKS Bank erhöhten sich auf EUR 355,0 Mio. (die sonstigen Zinserträge wuchsen um EUR 10,3 Mio. auf EUR 57,7 Mio.), während die Zinsaufwendungen um 41,3% auf EUR 171,1 Mio. anstiegen. Per 31. Dezember 2024 resultierte daraus ein Zinsüberschuss von EUR 241,6 Mio., um 2,8% weniger als im Vorjahresvergleich. Risikovorsorge trotz verhaltener wirtschaftlicher Entwicklung nur leicht gestiegen Das Wirtschaftswachstum war in unserem Kernmarkt Österreich rückläufig und auch in unseren Auslandsmärkten 2024 weiterhin gebremst, jedoch mit leicht positivem Ausblick. Angesichts dieser Entwicklung und vor dem Hintergrund gestiegener Insolvenzrisiken im stationären Handel und im Immobilienbereich blieben die Vorsorgen für Kreditrisiken auf einem hohen Niveau. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 belief sich das Risikoergebnis auf EUR 40,1 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 4,6%. Unser Zinsergebnis nach Risikovorsorge lag am 31. Dezember 2024 auf EUR 201,5 Mio., was einem Rückgang von ‑4,2% entspricht. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur unsere umsichtige Risikobewertung wider, sondern zeigt auch unsere Fähigkeit, in anspruchsvollen Zeiten sehr gute finanzielle Ergebnisse zu erzielen. Hervorragendes Ergebnis im Provisionsgeschäft Das Provisionsgeschäft bildet eine wesentliche Säule unserer Geschäftsaktivitäten. Im Berichtsjahr lag das Ergebnis aus dem Provisionsgeschäft mit EUR 70,4 Mio. um hervorragende 8,4% über Vorjahrsniveau. Vor allem im Bereich des Zahlungsverkehrs konnten wir unsere Marktposition weiter ausbauen, aber auch bei den Wertpapiererträgen waren wir 2024 auf gutem Kurs. 2024 konnten wir die Einnahmen aus dem Zahlungsverkehr signifikant steigern. Mit einem Anstieg von 9,5% und einem Überschuss von EUR 30,3 Mio. erwies sich der Zahlungsverkehr einmal mehr als die profitabelste Sparte unseres Provisionsgeschäfts. Dieses hervorragende Ergebnis belegt unsere Fähigkeit, neue Kunden durch optimale Beratung zu gewinnen, ihre Wünsche zu erkennen und ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können. Digitale Produkte bei Kunden sehr gefragt Der Trend zu bargeldlosem Zahlen nimmt weiterhin zu. In den vergangenen Jahren nahm der Gebrauch von Bargeld ab, während das bequeme und kontaktlose Bezahlen mit Karte, Smart-Watch oder Smartphone deutlich an Popularität gewann. Unsere Kundenportale MyNet und BizzNet verzeichneten in den letzten Jahren jeweils zweistellige Wachstumsraten hinsichtlich aktiver Nutzer. Auch im letzten Jahr hielt der positive Trend an. So gab es bei den Portalnutzern einen Anstieg von 8,1%. Stärker stieg die Zahl jener, die Bankgeschäfte per Smartphone erledigen: Die BKS App, die wir in Österreich anbieten, wurde im vergangenen Jahr von etwa 40.983 Kunden genutzt, was einem Zuwachs von 13,3% entsprach. Wichtige Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. EUR 2023 2024 ± in % Zinsüberschuss 248,6 241,6 -2,8 Risikovorsorge -38,4 -40,1 4,6 Provisionsüberschuss 64,9 70,4 8,4 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen 90,4 78,9 -12,7 Handelsergebnis 0,3 1,0 >100 Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen -8,3 -0,4 -94,8 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten 1,9 -3,0 >-100 Verwaltungsaufwand -153,3 -161,6 5,4 Jahresüberschuss vor Steuern 206,3 186,8 -9,4 Steuern vom Einkommen und Ertrag -27,2 -23,6 -13,4 Jahresüberschuss nach Steuern 179,1 163,2 -8,8 Seit Herbst 2022 erhalten alle Neukunden automatisch Zugang zu unseren Online-Portalen, was den Nutzungsgrad weiter erhöhte. Die Nachfrage nach digital abschließbaren Produkten steigt ebenfalls. Gleichzeitig erlebten wir 2024 einen Rückgang bei unseren Produktanträgen über die digitale Plattform „BKS Bank Connect“ um 14%. Dies ist vor allem dem Nachlassen an Wohnkreditanfragen aufgrund fordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, den einschränkenden Auflagen der KIM-VO, Kostensteigerungen und dem starken Nachfragerückgang bei Immobilien insgesamt geschuldet. Der Erfolg unserer digitalen Angebote basiert auf der kontinuierlichen Erweiterung unserer Dienstleistungen, wie der Einführung neuer Funktionen in unseren Kundenportalen und den Apps. Zudem haben wir im Berichtsjahr unser neues Firmenkundenportal BizzNet Pro und neue Online-Antragstrecken eingeführt. Veranlagungsgeschäft im Steigen Nach einem Plus von 20% im Jahr 2023 legte der globale Aktienmarkt 2024 nochmals um knapp 27% zu. Das wirkte sich sehr positiv auf das Ergebnis aus dem Wertpapierprovisionsgeschäft aus, welches um 11,8% auf EUR 20,6 Mio. zulegte. Vor allem Anleihen gewannen durch die Zinswende an Bedeutung. Die Nachfrage nach Krediten war aufgrund der allgemeinen Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin verhalten. Dementsprechend verhielt sich das Ergebnis aus Kreditprovisionen mit einem leichtem Plus von 1,6% auf EUR 15,0 Mio. sehr ähnlich zum Vorjahr. At Equity-Ergebnis gesunken Das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen war aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds rückläufig. 2024 konnte ein Ergebnis von EUR 78,9 Mio. erzielt werden, was einem Minus von 12,7% zum Vorjahr entspricht. Diese Abnahme ist auf die geringere Zuschreibung der anteiligen Periodenergebnisse unserer Schwesterbanken, der Oberbank sowie der Bank für Tirol und Vorarlberg, zurückzuführen. Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten Die volatilen Aktienmärkte haben Auswirkungen auf unser Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, das im Jahresvergleich um EUR -4,9 Mio. auf EUR -3,0 Mio. zurückging. Das „Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten, die verpflichtend erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind“ ist rückläufig. Zum 31. Dezember 2024 belief sich dieses auf EUR 0,5 Mio. Das „Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten“ verringerte sich aufgrund der sich veränderten Zinslandschaft auf EUR -3,3 Mio. Komponenten der Erfolgsrechnung Personalkosten dank Kostendisziplin stabil Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Marktlage haben wir besonderen Wert auf stringente Kostendisziplin gelegt, wodurch vor allem der Kostentreiber Personalaufwand 2024 leicht gesunken ist. Mitverantwortlich dafür waren auch geringere Zustiftungen an die BKS Belegschafts-beteiligungsprivatstiftung sowie an die BKS Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung. Insgesamt erhöhte sich der gesamte Verwaltungsaufwand um 5,4%, was einem Anstieg um EUR 8,3 Mio. entspricht. Der Gesamtverwaltungsaufwand belief sich im Jahr 2024 auf EUR 161,6 Mio. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf bedeutende Investitionen in die digitale Transformation zurückzuführen. Der größte Anteil am Verwaltungsaufwand entfällt auf Personalkosten, die dank Kostendisziplin zum Ende des Jahres 2024 auf EUR 89,4 Mio. gesunken sind. Das entspricht einem Minus von 4,7% verglichen zum Vorjahr. Bei den Sachkosten verzeichneten wir einen Anstieg auf EUR 59,9 Mio., eine Erhöhung um 23,4% im Vergleich zu 2023. Ausschlaggebend hierfür waren vor allem Digitalisierungsaufwendungen wie für die IT-Migration in Slowenien sowie gezielte Marketingmaßnahmen zur Steigerung unserer Marktpräsenz in Höhe von EUR 2,7 Mio. Sonstiges betriebliches Ergebnis verbessert Das sonstige betriebliche Ergebnis belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR -0,4 Mio. Durch den Wegfall der Rückstellungen und Aufwendungen für Einlagensicherungen und Abwicklungsfonds sind wesentliche Kosten, die das Vorjahr betrafen, entfallen. Dank dieser Kosteneinsparungen kam es zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung um EUR 7,9 Mio. Jahresüberschuss weiter auf hohem Niveau Insgesamt erzielte die BKS Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Konzernjahresüberschuss vor Steuern in der Höhe von EUR 186,8 Mio. Nach Abzug der Steuern in Höhe von EUR 23,6 Mio. ergab sich ein Konzernjahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 163,2 Mio. Solide Unternehmenskennzahlen Zum Jahresende zeigt sich bei den wesentlichen Steuerungskennzahlen folgende Entwicklung: Die Leverage Ratio erreichte zum 31. Dezember 2024 hervorragende 9,7%, nach 9,1% im Vorjahr. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) erreichte ebenfalls einen weit überdurchschnittlichen Wert von 213,5%. Sowohl die Leverage Ratio als auch die LCR-Quote erfüllten die aufsichtsrechtlichen Vorgaben von 3,0% bzw. 100% deutlich. Die Cost-Income-Ratio, die die operative Aufwands-Ertrags-Relation von Banken misst, stieg um 2,6%-Punkte auf 41,3%. Die Risk-Earnings-Ratio als Risikoindikator im Kreditbereich stiegt ebenfalls von 15,4% auf 16,6%. Die NPL-Quote erhöhte sich auf 3,2%. Mit all diesen Werten liegen wir im Branchenvergleich unverändert gut. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist ein wichtiger Indikator für die langfristige Liquiditäts- und Finanzstabilität einer Bank. Die NSFR der BKS Bank sank im Berichtsjahr von 123,3% auf 121,6%. Grund für den Rückgang sind das Auslaufen langfristiger Tendergeschäfte und Verlagerung der mittelfristigen Einlagenstruktur hin zu kurzfristigen Einlagen. Der Return on Equity (ROE) nach Steuern sank von 10,8% auf 8,8%. Der Return on Assets (ROA) nach Steuern betrug 1,5%, nach 1,7% im Vorjahr. Das vergangene Wirtschaftsjahr hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig eine starke Eigenmittelausstattung ist. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich von 13,6% auf 15,0%. Die Kernkapitalquote der BKS Bank erhöhte sich von 14,6% auf erfreuliche 16,0% und die Gesamtkapitalquote legte von 17,9% auf 19,4% zu. Das IFRS-Ergebnis pro Aktie betrug zum 31. Dezember 2024 3,5 Euro. Die Konzernabschlüsse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Wichtige Unternehmenskennzahlen in % 2023 2024 ± in %-Pkte. ROE nach Steuern1 10,8 8,8 -2,0 ROA nach Steuern 1,7 1,5 -0,2 Cost-Income-Ratio2 38,7 41,3 2,6 Risk-Earnings-Ratio3 15,4 16,6 1,2 NPL-Quote4 2,9 3,2 0,3 Leverage Ratio 9,1 9,7 0,6 Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) 223,2 213,5 -9,7 Net Stable Funding Ratio (NSFR) 123,3 121,6 -1,7 Harte Kernkapitalquote 13,6 15,0 1,4 Kernkapitalquote 14,6 16,0 1,4 Gesamtkapitalquote 17,9 19,4 1,5 in % IFRS-Ergebnis pro Aktie im Umlauf in EUR 4,0 3,5 -12,5 1 Der Return on Equity (ROE) nach Steuern zeigt, wie das Eigenkapital des Unternehmens innerhalb eines Abrechnungszeitraums verzinst wird. Zur Berechnung setzt man den Jahresüberschuss (nach Steuern) ins Verhältnis zum durchschnittlichen an den Jahres- bzw. Quartalsstichtagen des Geschäftsjahres zur Verfügung stehenden Eigenkapital. 2 Die Cost-Income-Ratio misst die operative Aufwand-Ertrags-Relation von Banken. Hierbei wird der im jeweiligen Geschäftsjahr angefallene Verwaltungsaufwand ins Verhältnis zu den operativen Erträgen der Bank gesetzt. Die operativen Erträge ergeben sich als Summe aus Zins- und Provisionserträgen, Handelsergebnis, Erträgen aus at Equity bilanzierten Unternehmen und dem sonstigen betrieblichen Erfolg. Diese Kennzahl sagt aus, welcher Prozentsatz der operativen Erträge durch den Verwaltungsauf-wand aufgebraucht wird, und gibt Aufschluss über das Kostenmanagement und die Kosteneffizienz. 3 Die Risk-Earning-Ratio ist ein Risikoindikator im Kreditbereich und ist die Quote des Kreditrisikoaufwands im Verhältnis zum Zinsüberschuss. Der Prozentsatz zeigt das Verhältnis des Zinsüberschusses, der verwendet wird, um das Kreditrisiko zu decken. Zur Berechnung setzt man den Kreditrisikoaufwand ins Verhältnis zum Zinsüberschuss. 4 Die Berechnung der NPL-Quote folgt dem EBA Dashboard Regime. Gewinnverteilungsvorschlag Der ausschüttungsfähige Gewinn wird anhand der Muttergesellschaft BKS Bank AG festgestellt. Diese erwirtschaftete im Geschäftsjahr von 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 einen Jahresüberschuss von EUR 79,6 Mio. EUR. Aus dem Jahresüberschuss wurden den Rücklagen EUR 61,9 Mio. zugeführt. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages von EUR 0,8 Mio. weist die BKS Bank AG einen Bilanzgewinn von EUR 18,5 Mio. aus. Wir werden der 86. Hauptversammlung am 15. Mai 2025 vorschlagen, eine Dividende in der Höhe von EUR 0,40 je Aktie, das sind EUR 18.322.304,0, auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 0,2 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen. Segmentbericht Der Segmentbericht gliedert sich in vier Segmente: Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstige. Innerhalb des BKS Bank Konzerns ist das Firmenkundensegment das Geschäftsfeld mit der längsten Tradition und dem größten Anteil am Ergebnis. Firmenkunden Die Betreuung von Firmenkunden ist eine unserer Kernkompetenzen, was sich auch im Segmentergebnis widerspiegelt. Mit Stand 31.12.2024 zählen in diesem Segment rund 27.800 Firmenkunden auf unsere Servicequalität. Damit bildet das Firmenkundengeschäft unsere wichtigste operative Geschäftseinheit. Firmenkunden-Ergebnis spiegelt schwieriges Umfeld wider Die schwachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ein verhaltenes Investitionsverhalten seitens unserer Kunden beeinflussten das Firmenkundengeschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Das Segmentergebnis fiel um 13,4% auf EUR 77,0 Mio. Die 2024 einsetzende Senkung der Leitzinsen wirkte sich negativ auf das zinstragende Geschäft aus. Der Zinsüberschuss verringerte sich um 4,7% auf EUR 149,7 Mio. Demgegenüber stand ein verbessertes Ergebnis im Provisionsgeschäft, dessen Überschuss aufgrund der gesteigerten Zahlungsverkehrsprovisionen um 4,0% auf gesamt EUR 39,0 Mio. stieg. Die Kreditnachfrage von Unternehmen ist 2024 erneut gesunken – ein Trend, der nun schon seit über zwei Jahren anhält. Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist ein rückläufiger Finanzierungsbedarf für Anlageninvestitionen. Insgesamt sanken die Kreditprovisionen um 5,0% auf EUR 12,8 Mio., was unter unseren Erwartungen lag. Positiv hervorzuheben sind das Ergebnis im Zahlungsverkehr mit einem Beitrag von EUR 17,5 Mio. (+10%) und das erfreuliche Ergebnis im Wertpapiergeschäft mit EUR 6,8 Mio. (+9,2%). Infolge der angespannten Risikosituation wurde die Zuführung zu den Risikovorsorgen um EUR 3,2 Mio. von EUR 37,9 Mio. auf EUR 41,1 Mio. erhöht. Trotz konsequenter Effizienzbestrebungen stieg der Verwaltungsaufwand weiter an. Haupttreiber waren die steigenden Aufwendungen für die Digitalisierung unserer Produkte und internen Prozesse. Der Verwaltungsaufwand betrug im Jahr 2024 EUR 72,5 Mio. im Vergleich zu EUR 68,6 Mio. im Vorjahr. Segment Firmenkunden in Mio. EUR 2023 2024 Zinsüberschuss 157,1 149,7 Risikovorsorge -37,9 -41,1 Provisionsergebnis 37,5 39,0 Verwaltungsaufwand -68,6 -72,5 Sonstiges betriebliches Ergebnis 2,0 0,9 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten -1,1 0,9 Jahresüberschuss vor Steuern 88,9 77,0 ROE vor Steuern 18,2% 14,5% Cost-Income-Ratio 34,9% 38,2% Risk-Earnings-Ratio 24,2% 27,5% Die segmentspezifischen Erfolgskennzahlen veränderten sich wie folgt: Der Return on Equity ist auf 14,5% gesunken. Die Cost-Income-Ratio stieg auf 38,2% und liegt damit weiterhin auf einem guten Niveau. Die Risk-Earnings-Ratio erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Kreditrisikovorsorgen von 24,2% auf 27,5%. Investitionstätigkeit weiterhin gedämpft, Leasing wächst Die Investitionstätigkeit bleibt trotz beginnender Zinssenkungen weiterhin gedämpft, was vor allem an hohen Finanzierungskosten und schlechten Absatzerwartungen der Unternehmen liegt. Trotz der unsicheren Wirtschaftslage konnten wir mit unserem Angebot konzernweit neue Finanzierungslinien in Höhe von EUR 1.452,0 Mio. an Firmenkunden vergeben. Besonders hervorzuheben ist die starke Nachfrage nach Leasingfinanzierungen, die wir sowohl in Österreich als auch auf unseren internationalen Märkten verzeichnen konnten. Die Forderungen an Firmenkunden, einschließlich der Leasingfinanzierungen, beliefen sich am Jahresende auf EUR 6.153,7 Mio., was einem Wachstum von 1,1% im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Finanzierungen anhaltend stark Der hohe Investitionsbedarf, den der Umbau zu einem nachhaltigeren Wirtschaften erfordert, schlägt sich in einer gesteigerten Nachfrage nach unseren maß-geschneiderten Finanzierungslösungen nieder. Im Geschäftsjahr 2024 durften wir ein Neuvolumen von EUR 180,9 Mio. an ökologisch nachhaltigen Finanzierungen für unsere Firmenkunden aufstellen. Angesichts der Notwendigkeit an klimarelevanten Investitionen laut Umweltbundesamt von EUR 145 Mrd. bis 2030 allein für die Sektoren Industrie, Energie, Gebäude und Verkehr ist von einer anhaltend hohen Nachfrage nach diesen Produkten auszugehen. Das Volumen an Green Leasings für Firmenkunden stieg auf EUR 25,1 Mio. Insgesamt betrug das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen im Firmenkunden-segment rd. EUR 1,0 Mrd. Exportservice und Förderberatung erfolgreich Die Exportfinanzierung und die damit verbundene Förderberatung ist in unserem Haus seit langem etabliert. Die Begleitung unserer Kunden bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeiten ins Ausland zählt zu den Kernkompetenzen der BKS Bank. Im Geschäftsjahr 2024 haben wir zahlreiche neue Internationalisierungsprojekte betreut – so konnten Exportfinanzierungen in Höhe von EUR 151,1 Mio. realisiert werden. Gute Entwicklung im Corporate Banking Im wichtigen Geschäftsfeld Corporate Banking vergaben wir Neufinanzierungen in Höhe von EUR 188,0 Mio. In dieser Geschäftssparte bedienen wir Großkunden, die eine Betriebsleistung von mehr als EUR 75 Mio. erwirtschaften, institutionelle Kunden und größere Kommunen. Auch Konsortialkredite und Schuldscheindarlehen zählen zu diesem Bereich. Zuwächse bei den Einlagen von Firmenkunden Die Einlagen von Firmenkunden stiegen ebenfalls erfreulich an. Treiber dafür waren zum einen die attraktiven Zinsen zu Jahresbeginn und zum anderen der aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten gesteigerte Liquiditätsbedarf der Unternehmen. Einem Zuwachs an Sichteinlagen um 8,6% stand ein Rückgang der Termineinlagen um 8,3% gegenüber. Insgesamt betrugen die sonstigen Verbindlichkeiten zum Jahresultimo EUR 3,8 Mrd., was einem Plus von 2,2% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Positive Geschäftsentwicklung im Zahlungsverkehr Der Bereich Zahlungsverkehr verzeichnete erneut eine positive Entwicklung. Das Ergebnis belief sich auf EUR 17,5 Mio. und erreichte damit einen Anstieg von 10,0%. Nutzerzahlen unserer digitalen Lösungen steigen weiter Die User-Zahlen in der digitalen Welt wachsen kontinuierlich, so auch bei uns im abgelaufenen Geschäftsjahr. An die 10.134 Firmenkunden nutzten zu Jahresende unsere digitalen Angebote, 72% davon zumindest einmal pro Monat. Wertpapiergeschäft nahm weiter zu, Versicherungsgeschäft erfolgreich 2024 wurde bei der langfristigen Veranlagung angesichts fallender Zinsen verstärkt auf Wertpapiere gesetzt. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auch über ein positives Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft im Firmenkundensegment von EUR 6,8 Mio. In puncto Versicherungen konnten wir im Jahr 2024 Verträge mit einer Jahresnettoprämie von EUR 1.879,2 Tsd. abschließen. Ausblick Firmenkunden Wir werden 2025 weiterhin auf unser seit über 100 Jahren bewährtes Konzept der Symbiose aus persönlicher Verbundenheit, Verlässlichkeit und exzellenten digitalen Angeboten setzen. Vor allem wollen wir das digitale Bankerlebnis für unsere Firmenkunden noch weiter ausbauen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf dem Projekt zur Neugestaltung des Firmenkundenkreditprozesses liegen. Eine neue digitale Plattform ermöglicht Firmenkunden den komfortablen Dokumentenaustausch und mit der Signatur-Funktionalität von ID-Austria und BKS Sign können diese Dokumente bequem online unterzeichnet werden. Mit ID-Austria bieten wir nun ein zweites Legitimationsverfahren in der digitalen Kontostrecke an. Dies ist die Basis dafür, Firmenkunden auf unseren digitalen Kanälen optimal zu betreuen. Privatkunden Zum 31. Dezember 2024 durften wir rund 167.000 Privatkunden betreuen. In diesem Segment werden sowohl Privatpersonen als auch in Heilberufen tätige Personen zusammengefasst. Starkes Provisionsergebnis, niedrigerer Zinsertrag Im Berichtsjahr haben wir mit EUR 41,3 Mio. ein sehr gutes Ergebnis im Privatkundensegment erzielt, das jedoch um 10,3% unter dem außergewöhnlich hohen Ergebnis des Vorjahrs liegt. Der Rückgang ist hauptsächlich auf das um 10,5% gesunkene Zinsergebnis zurückzuführen, das per Jahresultimo EUR 78,9 Mio. betrug. Der Verwaltungsaufwand stieg trotz Kostendisziplin um 7,0% auf EUR 70,1 Mio. Der Anstieg ist auf unsere Digitalisierungsbestrebungen zurückzuführen. Der Provisionsüberschuss verbesserte sich gegenüber 2023 um EUR 3,1 Mio. auf EUR 30,9 Mio. Die Kreditprovisionen lagen mit EUR 2,0 Mio. um 16,4% über dem Vorjahreswert (EUR 1,7 Mio.). Sehr positiv hat sich auch das Geschäftsfeld Wertpapiergeschäft entwickelt, dessen Ergebnis um EUR 1,6 Mio. – von EUR 12,7 Mio. auf EUR 14,3 Mio. – gewachsen ist. Das Ergebnis des Geschäftsbereiches Zahlungsverkehr konnte von EUR 12,5 Mio. auf EUR 13,8 Mio. gesteigert werden. Damit konnten alle Bereiche des Provisionsgeschäftes Verbesserungen verbuchen. Segment Privatkunden in Mio. EUR 2023 2024 Zinsüberschuss 88,2 78,9 Risikovorsorge 1,2 0,0 Provisionsergebnis 27,8 30,9 Verwaltungsaufwand -65,5 -70,1 Sonstiges betriebliches Ergebnis -5,8 1,1 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten 0,2 0,5 Jahresüberschuss vor Steuern 46,1 41,3 ROE vor Steuern 37,2% 33,3% Cost-Income-Ratio 59,5% 63,2% Die segmentspezifischen Kennzahlen entwickelten sich wie folgt: Der Return on Equity ist nach wie vor auf einem sehr erfreulichen Niveau von 33,3% – nach 37,2% im Vorjahr. Die Cost-Income-Ratio ist um 3,7%-Punkte auf 63,2% gestiegen. Hervorragendes Ergebnis bei der After-Sales-Befragung Wir legen großen Wert auf exzellente Beratungs-, Service- und Produktqualität. Umso mehr freuen wir uns über die positiven Rückmeldungen unserer Kunden bezüglich ihrer Zufriedenheit mit uns als Bankpartner. Ein Großteil unserer Kunden bewertete unsere Leistungen sehr positiv. 92% der befragten Kunden beurteilen unsere Leistung als sehr gut oder gut – damit konnten wir uns zum Vorjahr erneut verbessern. Die Kompetenz unserer Kundenbetreuer sowie die Schnelligkeit bei Entscheidungen und Dienstleistungen wurden ebenfalls mit Bestnoten bewertet. Diese Ergebnisse betrachten wir als Bestätigung der hervorragenden Arbeit unserer Mitarbeitenden und als Motivation, weiterhin unser Bestes für die Zufriedenheit unserer Kunden zu geben. Entwicklung bei Wohnraumfinanzierung wie erwartet Die Nachfrage nach Wohnraumfinanzierung blieb 2024 weiter schwach. Die Gründe liegen beim hohen Niveau für Zinsen und Immobilienpreise und der großen Unsicherheit über die weitere Konjunkturentwicklung. Ein weiterer wesentlicher Grund sind die strengen rechtlichen Vorgaben der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO), die den Zugang zu Finanzierungen für Wohnraumschaffung massiv erschwerten. Nachhaltige Finanzierungen leicht rückläufig Der Energie- und Zukunft-Kredit ist ein spezifisch für die Finanzierung der Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung entwickeltes Produkt. Zum Jahresultimo betrug das Volumen der nachhaltigen Finanzierungen im Privatkundensegment EUR 253,3 Mio., was einem Rückgang von 7,2% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Grund für diesen Rückgang ist die allgemeine Zurückhaltung im Finanzierungsgeschäft. Insgesamt reduzierten sich die Forderungen an Privatkunden um -3,0% auf EUR 1,3 Mrd. Sichteinlagen stark, „Mein Geld-Konto“ ersetzt allmählich das Sparbuch Die Sicht- und Termineinlagen betrugen zum Jahresultimo EUR 2,3 Mrd. Der größere Teil entfiel dabei auf Sichteinlagen (EUR 1,5 Mrd.), ein Zuwachs von 17,9%. Konstant blieb die Nachfrage und damit der Bestand an Termineinlagen mit EUR 779,9 Mio. (-0,4%). Klassische Sparbücher haben im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter an Bedeutung verloren, wir verzeichneten einen Rückgang von EUR 105,8 Mio. Die Spareinlagen insgesamt beliefen sich auf EUR 750,4 Mio., ein Rückgang von 12,4%. Mit dem Produkt „Mein Geld-Konto“ bieten wir eine Alternative zum klassischen Sparbuch an, das im Jahr 2024 insgesamt 3.586 mal abgeschlossen wurde. Zum Jahresultimo 2024 wurden auf den „Mein Geld-Konten“ Kundeneinlagen in Höhe von insgesamt EUR 1,2 Mio. verwaltet, ein signifikanter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Wir freuen uns, dass unsere Kunden damit erneut ihr Vertrauen der BKS Bank als sicherem und stabilem Partner geschenkt haben! Fallendes Zinsumfeld beflügelt Wertpapierveranlagungen Sowohl die Aktien- als auch die Anleihemärkte konnten 2024 im fallenden Zinsumfeld Zugewinne verzeichnen. Zum Jahresende 2024 betrug der Überschuss aus dem Wertpapierprovisionsgeschäft im Privatkundensegment EUR 14,3 Mio., ein beachtliches Plus von 12,5%. Die von der BKS Bank angebotene Vermögensverwaltung hat sich in einem herausfordernden Umfeld gut entwickelt. Das Volumen erhöhte sich im Berichtsjahr von EUR 261,5 Mio. auf EUR 349,7 Mio. Kontinuierliches Wachstum nachhaltiger Geldanlagen Nachhaltige Geldanlagen blieben auch 2024 bei Privatkunden sehr gefragt. Sie stellen eine zukunftsorientierte, ökologisch und sozial nachhaltige Investitionsmöglichkeit für unsere Anleger dar. Die BKS Bank begibt eine Reihe von Finanzprodukten, deren Mittelaufkommen für Finanzierungen mit ökologischem und sozialem Fokus verwendet werden. Mit den Emissionen des Jahres 2024 erhöhte sich das Volumen unserer Green Bonds auf insgesamt EUR 61,65 Mio. Seit 2017 haben wir zwölf Green Bonds, zwei Social Bonds und einen Sustainability Bond aufgelegt. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden zahlreiche Möglichkeiten, ökologisch und sozial nachhaltig zu investieren. Am Jahresende 2024 betrugt das Veranlagungsvolumen EUR 324,8 Mio, von dem EUR 65,9 Mio. in nachhaltigen Investmentbausteinen investiert sind. Darüber hinaus stehen unseren Kunden nachhaltige Investmentmöglichkeiten in Form von Investmentfonds zur Verfügung, die wir in Zusammenarbeit mit Generali und unseren Schwesterbanken Oberbank und BTV auflegen. Derzeit wird ein Volumen von EUR 12,5 Mrd. verwaltet, wovon EUR 3,4 Mrd. auf nachhaltige Fonds entfallen. Für Kunden, die nicht in den Kapitalmarkt investieren möchten, bietet die BKS Bank ein Grünes Sparbuch an, welches ausschließlich als Prämien-Sparbuch verfügbar ist. Erfolgreiche Entwicklung im Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr spielt auch im Privatkundensegment eine wichtige Rolle. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir ein Ertragswachstum von 10,2% erzielen, das Ergebnis betrug zum Jahresende 2024 EUR 13,8 Mio. Nachhaltige und soziale Bankprodukte hoch im Kurs Der Nettosaldo unseres nachhaltigen „Natur & Zukunft“-Kontos stieg im Berichtsjahr auf EUR 109,0 Mio., was einem Zuwachs von 15,5% entspricht. Die Anzahl dieser Konten stieg bis Jahresende um 19,5% auf über 13.000. Für das neue "Du & Wir-Konto", das soziale Projekte unterstützt, konnten wir bis Jahresende über 1.600 Abschlüsse verzeichnen. Dieses Konto ist einzigartig in Österreich und zeigt, wie innovative Lösungen es schaffen, sowohl den Bedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen als auch einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Digitale Vertriebskanäle weiter ausgebaut Für unser Kundenportal „MyNet“, das einfachen und sicheren Zugang zu unseren Konten ermöglicht, verzeichneten wir eine kontinuierliche Steigerung an Usern. Die Anzahl der Privatkunden, die es nutzen, beläuft sich mit Jahresende 2024 auf rund 75.883. 80% dieser Kunden nutzen ihre digitalen Produkte zumindest einmal pro Monat. 41.000 Kunden, 13,3% mehr als im Vorjahr, nutzen zudem die BKS Bank App, um auf unsere digitalen Produkte und Dienstleistungen zuzugreifen. Ein wichtiger Vertriebskanal ist auch unser Kundenservice-Center. Im Schnitt werden über 30.000 Anfragen im Monat professionell abgewickelt. Etablierte Partnerschaft mit der Generali Versicherung Als verantwortungsbewusste Bank bieten wir unseren Privatkunden auch eine umfangreiche Produktpalette aus dem Versicherungsbereich an. Wir treten dabei als Vertriebspartner für unseren langjährigen Partner, die Generali Versicherung, auf. Im Berichtsjahr entwickelte sich das Versicherungsgeschäft äußerst zufriedenstellend. Die gesamten Zuwächse betrugen rund 25%, wobei uns ein großer Sprung im Bereich des privaten Einmalerlages gelungen ist. Besonders hervorzuheben ist, dass wir im Jahr 2024 das beste Ergebnis in der Produktion von Kapitalversicherungen erzielen konnten. Ausblick Privatkunden Wir wollen vor allem neue Kunden im Privatsegment gewinnen, indem wir mit unserem nachhaltig ausgerichteten Produktangebot neue Zielgruppen ansprechen. Dabei trachten wir natürlich auch danach, die Profitabilität zu steigern. Im digitalen Bereich steht insbesondere die Weiterentwicklung der BKS Bank App für ein noch besseres Kundenerlebnis im Vordergrund. Der Relaunch unserer Webseite, um diese für unsere Kunden noch benutzerfreundlicher zu gestalten, wurde bereits begonnen. Auf unseren Auslandsmärkten streben wir danach, weitere Marktanteile zu gewinnen. In Slowenien zählen wir bereits zum größten Wertpapierdienstleister. Hier wollen wir mit der eingeführten Anlageberatung unsere Nr.-1-Position weiter ausbauen. Financial Markets Die Ergebnisse im Segment Financial Markets ergeben sich aus folgenden Aktivitäten und Beteiligungen: Zinsstrukturmanagement, Wertpapiereigenportfolio, at Equity bilanzierte Gesellschaften und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Der Eigenhandel steht nicht im Fokus unserer Geschäftstätigkeit. Der segmentbezogene Jahresüberschuss vor Steuern betrug EUR 80,9 Mio, was ein Minus von 3,9% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Rückgang ist hauptsächlich auf das at Equity-Ergebnis zurückzuführen, das EUR 78,9 Mio. betrug. Das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wies ein Minus von EUR 4,4 Mio. auf. Segment Financial Markets in Mio. EUR 2023 2024 Zinsüberschuss 3,4 13,0 Risikovorsorge -1,7 1,0 Provisionsergebnis -0,3 -0,3 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen 90,4 78,9 Handelsergebnis 0,3 1,0 Verwaltungsaufwand -8,7 -8,2 Sonstiges betriebliches Ergebnis -2,1 0,0 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten 2,8 -4,4 Jahresüberschuss vor Steuern 84,2 80,9 ROE vor Steuern 8,6% 7,3% Cost-Income-Ratio 9,5% 8,9% Im Berichtsjahr 2024 erzielten wir insgesamt Erträge von EUR 2,4 Mio. aus Beteiligungen, darunter EUR 1,5 Mio. Ausschüttung der OeKB. Die Beteiligung an der PSA Payment Services Austria GmbH hat Erträge in Höhe von EUR 0,2 Mio. eingebracht, ebenso die Beteiligung an der 3 Banken KFZ-Leasing GmbH. Aus unserer Depotbankfunktion lukrierten wir Erträge in Höhe von EUR 2,0 Mio. Der Verwaltungsaufwand in diesem Segment (EUR 8,2 Mio.) verringerte sich um 5,5% gegenüber dem Geschäftsjahr 2023. Drei im Geschäftsjahr begebene „Retained Covered Bonds“ im Gesamtwert von EUR 150 Mio. trugen zu einer gefestigten CBC Counterbalancing Capacity bei. Der erhöhte Bestand an Sicherheiten bei der OeNB erlaubte Flexibilität bei Tenderoperationen. Im Aktiv-Passiv-Gremium steuern wir unter anderem die langfristige oder strukturelle Liquidität. Die Net Stable Funding Ratio (NFSR) ist ein wichtiger Liquiditäts-indikator für die langfristige Liquidität. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) erreichte im Berichtsjahr einen Wert von 121,6%. Die steuerungsrelevanten Kennzahlen entwickelten sich im Segment Financial Markets folgendermaßen: Die Cost-Income-Ratio sank auf 8,9%, der ROE auf 7,3%. Ausblick Financial Markets Das Emissionsgeschäft bleibt auf der strategischen Agenda, um unsere Liquidität langfristig abzusichern und unseren Kunden geeignete Veranlagungsmöglichkeiten zu bieten. Im ersten Halbjahr 2025 planen wir die Begebung einer Sub-Benchmark-Anleihe mit einem Wert von EUR 250 Mio. Auch 2025 werden wir unsere konservative Veranlagungsstrategie beibehalten und vorrangig in hochwertige liquide Vermögenswerte investieren. Sonstiges Segment Im Segment Sonstige sind Ertrags- und Aufwandspositionen und Ergebnisbeiträge abgebildet, die wir nicht eindeutig den anderen Segmenten bzw. nicht einem einzelnen Unternehmensbereich zuordnen können. Das Jahresergebnis vor Steuern im sonstigen Segment betrug EUR -12,5 Mio. nach EUR -12,9 Mio. im Vorjahr. Das Segmentergebnis war weiterhin durch regulatorische Kosten belastet – die Aufwendungen für die Österreichische Stabilitätsabgabe in Höhe von EUR 1,3 Mio. schlugen sich hier zu Buche. Auch führte die erstmalige Berücksichtigung der slowenischen Bilanzsummensteuer zu einem Aufwand von EUR 2,7 Mio. Der Verwaltungsaufwand im Sonstigen Segment stieg leicht von EUR 10,4 Mio. auf EUR 10,8 Mio. Weiters hat das Bundesfinanzgericht beim Gerichtshof der Europäischen Union einen Vorabentscheidungsantrag eingebracht, um zu klären, ob die Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 eine staatliche Beihilfe darstellt. Um möglichen Rückforderungsansprüchen genüge zu tun, haben wir eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,3 Mio. gebildet. Konsolidierte Eigenmittel Die Ermittlung der Eigenmittelquote und der Gesamtrisikoposition erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Die BKS Bank hat zum 31. Dezember 2024 als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) folgende Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount zu erfüllen: • 5,9% für das harte Kernkapital • 7,9% für das Kernkapital und • 10,5% für die Gesamtkapitalquote gesamt Solide Kapitalausstattung Das harte Kernkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um EUR 99,8 Mio. auf EUR 1.007,3 Mio., ein Zuwachs um 11,0%. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich von 13,6% auf 15,0%. Das zusätzliche Kernkapital belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 65,2 Mio. Unter Einrechnung des Ergänzungskapitals betrugen die gesamten Eigenmittel EUR 1.296,6 Mio., ein Anstieg um erfreuliche 9,0%. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 19,4%. Wir weisen mit diesen Zahlen sehr gute Eigenmittelquoten aus und sind so für weiteres Wachstum bestens gerüstet. BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR in Mio. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Grundkapital 91,6 91,6 Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände 1.566,3 1.725,81 Abzugsposten -750,4 -810,1 Hartes Kernkapital (CET1) 907,5 1.007,3 Harte Kernkapitalquote 13,6% 15,0% AT1-Anleihe 65,2 65,2 Zusätzliches Kernkapital 65,2 65,2 Kernkapital (CET1 + AT1) 972,7 1072,4 Kernkapitalquote 14,6% 16,0% Ergänzungskapital 216,8 224,2 Eigenmittel insgesamt 1.189,5 1.296,6 Gesamtkapitalquote 17,9% 19,4% Total Risk Exposure Amount 6.664,3 6.695,3 1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2024. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig. CRR III / CRD VI-Vorbereitungen abgeschlossen Die Anforderungen an bankbetriebliche Eigenmittel werden ab 2025 eine wesentliche Veränderung erfahren. Durch die Anwendung der überarbeiteten Capital Requirements Regulation (CRR III) ab 1. Jänner 2025 wird es teilweise zu einer Neuberechnung des Total Risk Exposure Amounts kommen. Betroffen werden insbesondere folgende Positionen sein: • durch Immobilien besicherte Risikopositionen und • Beteiligungspositionen. Die BKS Bank hat sich schon früh mit den geplanten Änderungen durch die CRR III auseinandergesetzt. Das dafür angesetzte Implementierungsprojekt konnte alle Anforderungen zeitgerecht umsetzen. Leverage Ratio deutlich über regulatorischem Mindesterfordernis Die Leverage Ratio stellt das Verhältnis des Kernkapitals zum ungewichteten Exposure der BKS Bank unter Einschluss außerbilanzieller Risikopositionen dar. Die Leverage Ratio belief sich zum Jahresultimo 2024 auf 9,7%. Wir überschreiten damit deutlich die regulatorische Mindestquote von 3,0% deutlich. Vorgaben zur MREL-Quote wurden erfüllt Die MREL-Quote steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities und soll sicherstellen, dass Banken im Falle einer Schieflage geordnet abgewickelt werden können. Die Mindestanforderung an die MREL-Quote setzt sich aus dem Verlustabsorptionsbetrag (LAA) und dem Rekapitalisierungsbetrag (RCA) zusammen und wird um den Aufschlag zur Aufrechterhaltung des Marktvertrauens (MCC) ergänzt. Seit Jänner 2022 ist die MREL-Quote auf Basis des Total Risk Exposure Amount (TREA) zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die MREL-Quote auf 29,9%. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestquote von 20,83% haben wir deutlich übertroffen. Leverage Ratio Risikomanagement Die Beschreibung der Ziele und Methoden des Risikomanagements sowie die Erläuterungen zu den wesentlichen Risiken sind in den Notes ab Seite 298 im Kapitel Risikobericht dargestellt. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Im Folgenden werden wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungs-legungsprozess der BKS Bank angeführt. Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten. Unsere IKS-Koordinatoren unterstützen die Erfüllung der rechnungslegungsbezogenen Anforderungen an das IKS professionell. Gemeinsam mit der Abteilung Rechnungswesen erfolgt eine laufende Weiterentwicklung und eine tourliche Neubewertung der Risiken. Wir verwenden die Software easyGRC zur Unterstützung der Dokumentation und Analyse. In einem jährlichen Steuerungskreislauf wird das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch durchleuchtet. Neue Prozesse werden ergänzt sowie eventuell nicht mehr notwendige Schritte eliminiert. Die Moderation dieser Prozesse obliegt den IKS-Koordinatoren. Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung verwenden wir firesys als Reportingsoftware. Mit Hilfe dieser Software können Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchgeführt werden. Die Software unterstützt auch umfassend das European Single Electronic Format (ESEF). Um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen zu optimieren, wurde ein elektronischer Workflow installiert, welcher einen Überblick über die Eingangsrechnungen gewährt und die Freigabe von Rechnungen durch die Kompetenzträger und die Zahlungsfreigabe automatisch steuert. Dieser im Vorjahr eingeführte Workflow hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr bewährt. Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben. Detaillierte Prozessbeschreibungen und Checklisten ergänzen diese Regelwerke. Die Rechnungslegung ist ein wichtiger Bestandteil des konzernweiten internen Kontroll- systems. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse des Konzerns entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen und die Konzernkonsolidierung sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt. Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben. Die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen übertragen täglich ihre Daten über Schnittstellen in den General Ledger, der im SAP geführt wird. Zentral verantwortliche Mitarbeitende sind gegebenenfalls auch vor Ort, um die für die Konsolidierung notwendigen Daten und Informationen zu prüfen. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeitenden wird durch interne und externe Seminare sichergestellt. Viele Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in Konsolidierung und Rechnungslegung. Kontrollaktivitäten Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung wurden systematisch erfasst, bewertet und in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander verknüpft. Die ordnungsgemäße Berechnung und Zahlung der betrieblichen Steuern werden monatlich von der Abteilungsleitung Controlling und Rechnungswesen mit dem jeweils zuständigen Mitarbeitenden nachweislich kontrolliert. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung und werden der Kategorie „Hauptkontrollen“ zugeordnet. Die Qualität der Hauptkontrollen wird mithilfe des Reifegradmodells klassifiziert. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix werden den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zugeordnet. Dabei werden verschiedene Kontrollverfahren angewendet. Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern wurden für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus werden Berechtigungen monitort, Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, Checklisten eingesetzt sowie das Vier-Augen-Prinzip konsequent angewendet. Im Bereich der Finanzbuchhaltung wird insbesondere überprüft, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen wurden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Risikocontrolling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse. Damit wird die Konsistenz von Daten für das interne Berichtswesen, das Meldewesen und die externe Berichterstattung sichergestellt. Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP. Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung werden die Berechtigungen dokumentiert und die Vergabe von der internen Revision geprüft. Information und Kommunikation Der Vorstand wird regelmäßig und zeitgerecht über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse informiert. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen periodischen Veränderungen. Die Aktionäre er-halten quartalsweise einen Zwischenbericht, den wir auf www.bks.at unter » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen publizieren. Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch und andererseits wird im Rah-men des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus. Um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss wahrgenommen. Prüfpflichten bestehen auch für unsere Niederlassungen in der Slowakei und Kroatien sowie für alle Leasing- gesellschaften. Allgemeine Informationen Präambel Als zukunftsorientiertes Finanzinstitut haben wir bereits vor mehr als 20 Jahren die BKS Bank strategisch nachhaltig ausgerichtet. Seitdem zählen wir zu den Pionieren am österreichischen Nachhaltigkeitssektor und konnten diese Position bis heute halten. Wir haben die Dringlichkeit des Themas sowie die Chancen, die sich daraus ergeben, frühzeitig erkannt und leisten seitdem aus tiefer Überzeugung unseren größtmöglichen Beitrag zu nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung. Wir sind überzeugt, dass unser verantwortungsbewusstes Handeln eine wesentliche Grundlage für unseren langfristigen Geschäftserfolg darstellt. Unser strategischer Ansatz basiert auf der Rücksichtnahme aller Interessen, gleich ob es sich um jene der Kunden, der Aktionäre, der Mitarbeitenden oder anderer Interessenträger der BKS Bank handelt. Dabei orientieren wir uns an den Dimensionen Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung), kurz ESG. Unser erklärtes Ziel ist die Klimaneutralität unserer Handlungen und unserer Produkte. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung ist für uns ein integraler Bestandteil einer transparenten und glaubwürdigen Kommunikation. Sie stärkt nicht nur das Vertrauen unserer Kunden und Partner, sondern unterstreicht auch unsere Position als Vorreiterin in einem wettbewerbsintensiven Markt. In der folgenden konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung geben wir einen umfassenden Überblick über unsere nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen und die damit verbundenen Strategien und Ziele. ESRS 2 Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt.2 Sie bezieht sich auf den gesamten Konsolidierungskreis der BKS Bank. Dieser enthält 16 Kredit- und Finanzinstitute sowie Unternehmen mit banknahen Hilfsdiensten, darunter die in- und ausländischen Leasinggesellschaften. Verbundene und assoziierte Unternehmen sind in den Konzernabschluss auf Basis konzerneinheitlicher Wesentlichkeitsbestimmungen sowie quantitativer und qualitativer Parameter einbezogen. Eine detaillierte Beschreibung der Gesellschaften findet sich im Abschnitt „Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen“.3 In unserer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung berücksichtigen wir die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben.4 Eine detaillierte Beschreibung der Wertschöpfungskette der BKS Bank findet sich im Abschnitt SBM-1. Wir haben darauf verzichtet, bestimmte Informationen auszulassen, die geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse betreffen.5 Ebenso haben wir keinen Gebrauch von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29 a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU gemacht.6 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit werden bei den jeweiligen Datenpunkten in den themenspezifischen Standards angeben. Die im Bericht angegebenen Emissionsdaten aus dem eigenen Betrieb (Scopes 1, 2, und 3.1, 3.3, 3.6, 3,7 werden im Zuge des jährlichen EMAS-Audits (Eco Management and Audit Scheme) durch externe Auditoren geprüft und bestätigt.7 Folgende Information im vorliegenden Bericht wurde mittels Verweis auf einen anderen Teil des Lageberichts aufgenommen8: • GOV-1, 22 a: Die Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind. Governance GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Die BKS Bank verfügt über eine sehr reife Nachhaltigkeitsorganisation, die alle Organisationseinheiten umfasst. Aufgrund ihrer Bedeutung für die BKS Bank ist Nachhaltigkeit im Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden verankert, der regelmäßig dem Aufsichtsrat über die Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet. Die Verantwortung für das Setzen und die Überwachung der Ziele in Bezug auf wesentliche, nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt dabei beim Vorstandsvorsitzenden und der Risikovorständin.9 Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Er erarbeitet die strategische Ausrichtung der BKS Bank, legt die Unternehmensziele fest und stimmt die Unternehmensstrategie mit dem Aufsichtsrat ab. Zudem sorgt er für ein effizientes, wirksames Risikomanagement und Risikocontrolling. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in ESRS 2 GOV-1, 21 a, b, d geforderten Angaben: Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nach Geschlecht10 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Anzahl Frauen Quote Anzahl Männer Quote Anzahl Frauen Quote Anzahl Männer Quote Anzahl Frauen Quote Anzahl Männer Quote Vorstand 1 25,0 3 75,0 2 40,0 3 60,0 1 25,0 3 75,0 Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) 4 40,0 6 60,0 4 40,0 6 60,0 4 40,0 6 60,0 Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) 2 50,0 2 50,0 3 60,0 2 40,0 3 60,0 2 40,0 Aufsichtsrat (gesamt) 6 42,9 8 57,1 7 46,6 8 53,4 7 46,7 8 53,3 Die Auswahlkriterien für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder orientieren sich an fachspezifischen Kenntnissen, einschließlich der Berufserfahrung, Kenntnissen zur Regulatorik des Bank- und Finanzwesens und der persönlichen Zuverlässigkeit. Zusätzlich wird auf die kollektive Eignung, d. h. des Fachwissens und der Erfahrungen des jeweiligen Gesamtorgans Rücksicht genommen. Die detaillierten Voraussetzungen sind in der Fit & Proper-Policy der BKS Bank geregelt.11 Die Bedingungen, gemäß derer die Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig oder nicht unabhängig definiert werden, sind in den Leitlinien des Aufsichtsrates der BKS Bank festgelegt. Generell gilt, dass ein Aufsichtsratsmitglied dann als unabhängig anzusehen ist, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur BKS Bank oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet wäre, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Im Berichtsjahr haben sich alle Mitglieder des Aufsichtsrates der BKS Bank als unabhängig deklariert.12 Entsprechend dieser Eigendeklaration ist der Anteil der unabhängigen Mitglieder in den vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüssen wie folgt: Anteil unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrates der BKS Bank Ausschüsse des Aufsichtsrates Anzahl Mitglieder Anteil weiblicher Mitglieder Anteil männlicher Mitglieder Anteil unabhängiger Mitglieder Prüfungsausschuss 6 67% 33% 100% Arbeitsausschuss 4 0% 100% 100% Risikoausschuss 6 33% 67% 100% Nominierungsausschuss 3 67% 33% 100% Vergütungsausschuss 5 40% 60% 100% Kreditausschuss 4 25% 75% 100% Gesamt 15 47% 53% 100% Die Zusammensetzung der Leitungsorgane, d. h. des Vorstandes und des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse, wird im Abschnitt Organe der Gesellschaft des vorliegenden Geschäftsberichts beschrieben. Aufgrund der weitreichenden Verschränkung der Nachhaltigkeitsstrategie mit der Unternehmensstrategie und der hohen Durchdringung aller Aufgabenbereiche des Unternehmens und seiner Führungsorgane in Bezug auf ESG-Themen werden die Zuständigkeiten für Auswirkungen, Risiken und Chancen gesamthaft vom Aufsichtsrat wahrgenommen.13 Die strategische Ausrichtung im Bereich der Nachhaltigkeit stellen wir mit einem strukturierten Nachhaltigkeitsstrategieprozess und einer seit vielen Jahren etablierten Nachhaltigkeitsorganisation sicher. Unter der Koordination des ESG-Management-Teams erfolgt eine themenbasierte Aufbereitung und Umsetzung in den jeweiligen operativen Abteilungen, sowohl im In- wie auch im Ausland. Beispielhaft genannt sei die abteilungsübergreifende Umsetzung der Anforderungen aus dem EU-Aktionsplan. Weiters werden das Umweltteam oder das Team zum Audit „berufundfamilie“ koordiniert. In vierteljährlichen Nachhaltigkeits-Jours fixes wird mit mehreren Vorstandsmitgliedern der Fortschritt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie diskutiert und die weiteren Schritte definiert. Ein Fokus der Nachhaltigkeitsaufgaben ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in Zusammenarbeit mit dem Top-Management.14 Die Festlegung der Ziele für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch den Vorstand der BKS Bank in Abstimmung mit den Führungskräften, dem Risikocontrolling und dem ESG-Management-Team. Der Fortschritt der Zielerreichung und der Status der Nachhaltigkeitsaktivitäten wird vom ESG-Management-Team im Nachhaltigkeits-Jour fixe an den Vorstand berichtet, der wiederum den Aufsichtsrat informiert.15 Nachhaltigkeitsorganisation der BKS Bank Alle neu ernannten Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates durchlaufen einführende Schulungen, zusätzlich werden für Mitglieder, die besondere Kenntnisse besitzen müssen, Schulungsmaßnahmen festgelegt, welche ehestmöglich, jedoch spätestens ein Jahr nach Antritt der Position umgesetzt werden. So umfasst zum Beispiel die Basisschulung für neue Aufsichtsratsmitglieder Einführungen in Geschäftsmodell, Struktur, Governance, Risiken und einschlägige gesetzliche Bestimmungen. Nachhaltigkeitsbezogene Themen werden im Rahmen der regelmäßigen Fit & Proper-Schulungen vermittelt, so z. B. der EU Sustainable Finance Action Plan. Ende 2023 wurde darüber hinaus eine Fit & Proper-Schulung für Vorstand und Aufsichtsrat mit Schwerpunkt auf ESG durchgeführt, wobei unter anderem vertiefend auf die Nachhaltigkeitsberichtserstattung, einschließlich CSRD und CSDDD, eingegangen wurde.16 Der Nominierungsausschuss beschließt jährlich das Programm, welches die Schulungsziele festlegt, die den jeweiligen Positionen oder Ausschussfunktionen entsprechen. Die Schulungen sollen sicherstellen, dass in allen Leitungs- und Aufsichtsorganen ausreichende Sachkenntnisse zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank vorhanden sind. Das sind vor allem Kenntnisse zu Risikomanagement und ESG-Risiken, Unternehmensorganisation, Governance und Kontrolle und ein Verständnis der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell der BKS Bank.17 Eine Übersicht über die jährlich durchgeführten/besuchten Schulungen pro Mitglied der Aufsicht- und Leitungsorgane wird ebenfalls dem Nominierungsausschuss vorgelegt. Für die Eignung der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen ist der Vorstand verantwortlich, für jene der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nominierungsausschuss. GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Gemäß unserer Nachhaltigkeitsorganisation erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des ESG-Management-Teams an den Vorstand. In den Nachhaltigkeits-Jours fixes wird quartalsweise über die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele berichtet, während in den Lenkungsausschüssen zum EU-Aktionsplan monatlich über den Umsetzungsstatus der internen Projekte zum EU-Aktionsplan berichtet wird. Der Vorstand wiederum berichtet im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen anlassbezogen dem Aufsichtsrat über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte und damit verbundene Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese Themen werden im Gremium besprochen und bei Entscheidungen berücksichtigt.18 Neben dem Aufsichtsrat beschäftigen sich verschiedene Ausschüsse ebenfalls mit Aspekten und Fragestellungen rund um Nachhaltigkeit (vgl. Corporate Governance Bericht): • Prüfungsausschuss: Prüfung des Lageberichts (nichtfinanzielle Berichterstattung erstmalig im Rahmen des Lageberichts) und des Corporate Governance Berichts • Risikoausschuss: Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie einschließlich der ESG-Risiken • Vergütungsausschuss: Bemessung der Höhe der variablen Bezüge der Mitglieder des Vorstandes einschließlich des nachhaltigkeitsbezogenen Vergütungsanteils GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Vergütung Vorstand Die Vergütungspolitik des Vorstandes orientiert sich an den Werten Nachhaltigkeit, Stabilität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Dabei finden die Interessen der Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden und anderer mit der BKS Bank verbundener Gruppen ausgewogen Berücksichtigung. Die Vergütungspolitik soll sicherstellen, dass die Gesamtvergütung des Vorstandes in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage der BKS Bank steht. Sie orientiert sich an den Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen, am Beitrag zum Geschäftserfolg und an angemessenen branchenüblichen Standards für Unternehmen vergleichbarer Größe.19 Die Vergütungspolitik schafft für den Vorstand Anreize, die Strategie der Bank aktiv zu entwickeln und zu verfolgen, die dauerhaft nachhaltige Entwicklung der BKS Bank zu gewährleisten und unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden. Berücksichtigt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen. Der fixe Bestandteil setzt sich aus dem Grundbezug und den Nebenleistungen inklusive Sachbezügen zusammen. Zur Bemessung der variablen Vergütungsbestandteile wurden insgesamt vier Leistungskategorien festgelegt: finanzielle Leistungskriterien, Risikokriterien, individuelle Leistungskriterien je Vorstandsmitglied sowie vier nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Diese sind der ISS ESG-Rating Prime Status, das Volumen nachhaltiger Produkte, die EMAS-Zertifizierung und die Fluktuationsrate. Die Nachhaltigkeitsziele sind im Vergütungssystem des Vorstandes gleich hoch wie die finanziellen Kriterien und die Risikokriterien gewichtet, und zwar mit jeweils 30%.20 Die variable Vergütung des Vorstandes wird für jedes Vorstandsmitglied einzeln bemessen und basiert auf dem Grad der jeweiligen Zielerreichung. Für das Ausmaß der variablen Vergütung ist ein Maximalwert von 40% des jährlichen Grundbezuges festgelegt. Bei einem Zielerreichungsgrad < 70% wird keine variable Vergütung gewährt. Die Leistungsbeurteilung der Vorstandsmitglieder erfolgt jährlich durch die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Die Auszahlung variabler Vergütungen erfolgt nur, wenn dies angesichts der Finanzlage der BKS Bank tragbar ist.21 Vergütung Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine fixe jährliche Vergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Diese werden jeweils von der Hauptversammlung beschlossen. Außerdem werden Barauslagen, die durch die Aufsichtsratsfunktion entstanden sind, abgegolten. Es gibt keine variable leistungsbezogene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie keine aktienbezogene Vergütung. Die Auszahlung erfolgt nach der Entlastung durch die Hauptversammlung für das betreffende Geschäftsjahr. Die vom Betriebsrat entsandten Mitglieder erhalten keine Vergütung. Die Richtlinie für die Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG und der aktuelle Vergütungsbericht sind auf unserer Website verfügbar.22 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Unter Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verstehen wir die Verfahren, mit denen wir tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit ermitteln, sie zu verhindern oder zu verringern versuchen und darüber Rechenschaft ablegen. Die nachfolgende Tabelle verweist auf jene Abschnitte der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, in denen Bezug auf die Kernelemente der Sorgfaltspflicht genommen wird. Kernelemente der Sorgfaltspflicht23 Abschnitt Fundstelle in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2 SBM-1 SBM-3 b)Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 SMB-2 IRO-1 ESRS S1 S1-2 ESRS S4 S4-2 c)Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 SBM-3 IRO-1 d)Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS E1 E1-1 E1-3 ESRS S1 S1-1 S1-4 ESRS S4 S4-1 S4-4 ESRS G1 G1-1 G1-3 e)Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ESRS E1 E1-4 ESRS S1 S1-4 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen das Risikomanagement und die internen Kontrollen gemäß der in der BKS Bank etablierten Systeme (vgl. „Unabhängige Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements“). Dabei wird die Risiko-Governance durch das risikobasierte, interne Kontrollsystem ergänzt. Strategie SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Als Universalbank bieten wir Privat- und Firmenkunden eine umfassende Produktpalette an: Kontodienstleistungen, Finanzierungen, Vorsorge-, Spar- und Veranlagungsprodukte, Zahlungsverkehr, Versicherungen sowie die jeweils dazu passende exzellente Beratung. Unser Marktgebiet umfasst in Österreich Kärnten, die Steiermark, Niederösterreich, Wien und das Burgenland. International sind wir in Slowenien, Kroatien, der Slowakei und in Serbien vertreten. In Österreich und Slowenien sind wir als klassische Universalbank positioniert, während wir in der Slowakei und Kroatien keine Wertpapierdienstleistungen anbieten. Während wir in allen Märkten auch Leasinggesellschaften betreiben, sind wir in Serbien ausschließlich im Leasing aktiv. Zusätzlich haben wir mit BKS Bank Connect eine eigene digitale Bank, mit der wir Kunden ansprechen, die ihre Bankgeschäfte vorwiegend digital abwickeln wollen, aber dennoch Wert auf persönliche Beratung legen.24 Anzahl der Beschäftigten nach Geschäftsgebiet25 Personen 2022 2023 2024 Gesamt 1.145 1.146 1.160 Österreich 854 851 854 Slowenien 152 155 166 Kroatien 90 85 83 Slowakei 47 46 47 Italien 2 3 3 Serbien 6 7 Gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente wird unsere Geschäftstätigkeit im vorliegenden Bericht auf vier Segmente aufgeteilt: Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges. Die Segmentergebnisse werden im Konzernlagebericht, den Notes und dem Anhang offengelegt. Eine Aufschlüsselung gemäß den ESRS-Sektoren und gegebenenfalls die Angabe zusätzlicher maßgeblicher ESRS-Sektoren wird ab 30. Juni 2026 erfolgen.26 Nachhaltigkeitsziele27 Nachhaltigkeit und Qualität bilden das stabile Fundament unseres Strategiegebäudes und somit unseres Erfolges. Verantwortungsbewusstes Handeln ist prägender Teil unserer Unternehmenskultur. Unsere Nachhaltigkeitsziele resultieren aus unserer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie und wurden bis 2025 definiert. Im Rahmen unserer jährlichen Strategietagung erfolgt eine Aktualisierung der Ziele: E- Umwelt- und Klimaschutz Nachhaltigkeit verstehen wir als Inno- vationstreiber für unser Produktangebot. • Emission weiterer Green Bonds • Einführung eines neuen grünen Sparproduktes, das das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte trägt • Integration des Themas Biodiversität in die Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank • Neuausrichtung des „Natur & Zukunft-Kontos mit dem Fokus auf „Biodiversität“ • Erhöhung des Volumens von nachhaltigen Produkten in der Vermögensverwaltung der BKS Bank in Österreich und Slowenien Wir streben Klimaneutralität an. • Umsetzung der Vorgaben der Green Finance Alliance • Entwicklung eines Übergangsplans für den Klimaschutz zur Erreichung der wissenschaftsbasierten Klimaziele in den verschiedenen Portfolios Wir entwickeln unsere Immobilien zu Blue Buildings. • Abschluss der ÖGNI-Zertifizierungen für die Projekte in Villach „Parkblick“ und in der Villacherstraße in Klagenfurt • Weiterführung der Projekte und ÖGNI-Zertifizierungen Villach Hauptplatz und Mattersburg • Um- und Ausbau der Klagenfurter Liegenschaften Baumbachplatz und Kreuzbergl nach ÖGNI-Vorgaben • Ausbau der Solarstromerzeugung durch Photovoltaikausbau auf Dächern eigener Liegenschaften • Energieoptimierung durch Erneuerung der haustechnischen Anlagen in zwei großen Objekten in Klagenfurt S – Gesellschaftliches und soziales Engagement Nachhaltigkeit verstehen wir als Innovationstreiber für unser Produktangebot. • Emission von Social und Sustainability Bonds • Erhöhung des Stiftungskapitals der Du & Wir-Stiftung Wir wertschätzen unsere Mitarbeitenden und bieten zukunftsorientierte Chancen für berufliche und persönliche Weiterentwicklung. • Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Zertifizierungen als familienfreundliches Unternehmen sowie im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung in Österreich, Slowenien und Kroatien • Durchführung des Jahresprogramms „Durch die Bank gesund“ mit dem Schwerpunkt „Bewegung und Ernährung“ in allen Marktgebieten • Fortführung der Kampagne zum Sichtbarmachen der Diversität der BKS Bank-Mitarbeitenden • Positiver Abschluss des „Employer Branding“-Projekts zur Stärkung unserer Positionierung am Arbeitsmarkt • Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, die aus der Mitarbeiterbefragung des Vorjahres hervorgegangen sind Unsere Mitarbeitenden sind Multiplikatoren für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. • Durchführung von zumindest einem Corporate Volunteering pro Land • Mindestens fünf Informationsveranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen mit unseren Experten Wir engagieren uns in verantwortungsvollen Netzwerken. • Durchführung von TRIGOS Steiermark • Organisation von mindestens zwei Veranstaltungen mit respACT oder anderen Nachhaltigkeitsorganisationen • Durchführung von Corporate Volunteering-Projekten gemeinsam mit Kooperationspartnern Wir tragen dazu bei, die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu erhöhen. • Fortführung des Sponsorings von Kärntner in Not und der Hauspatenschaft im SOS-Kinderdorf sowie Unterstützung des Caritas Lerncafés in Spittal an der Drau • Fortführung der Sponsorings der kulturellen Leuchttürme Kärntens: Carinthischer Sommer, Stadttheater Klagenfurt, Tage der deutschsprachigen Literatur • Durchführung von Kundenveranstaltungen über nachhaltiges Wirtschaften G – Governance Wir streben eine Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit an. • Erfolgreiche Nachhaltigkeitsratings und Mitgliedschaft im VÖNIX-Index • Durchführung der EMAS-Zertifizierung • Re-Zertifizierung als Green Brand in der Slowakei • Umsetzung der Anforderungen aus der Taxonomie-Verordnung weiter vorantreiben • Aufbau eines unternehmensweiten Stakeholdermanagements Eine gute Governance ist Bestandteil unseres täglichen Tuns. • Umsetzung der CSRD und Erfüllung der neuen Offenlegungsanforderungen • Noch bessere Verankerung der ESG-Faktoren im Risikomanagement • Laufende Weiterbildung unserer Mitarbeitenden in Sachen Compliance, Antikorruption, AML und Datenschutz • Umfassende Behandlung der ESG-Themen im Aufsichtsrat • Weiterentwicklung und Stärkung der ESG-Organisation Wir arbeiten für und investieren in ein gesundes und langfristiges Wachstum. • Einführung neuer nachhaltiger und digitaler Bankprodukte • Erhöhung des Volumens nachhaltiger Bankprodukte • Stärkung unserer Positionierung als verantwortungsbewusster Bankpartner bei älteren Menschen, der Fridays-For-Future-Generation, gesundheitsbewussten Menschen und Unternehmerfamilien • Realisierung des Verbesserungspotenzials, das in der EFQM-Beurteilung identifiziert wurde Mit exzellenter Beratung begeistern wir unsere Kunden. • Umsetzung des in der Kundenzufriedenheitsanalyse erkannten Verbesserungsbedarfs Das größte Potenzial, unsere Nachhaltigkeitsziele über alle Länder und Kundengruppen hinweg zu erreichen, liegt in unserem Kredit- und Investitionsgeschäft. Das zeigt sich auch in unseren Science-based Targets, deren Evaluierung wir als drittes Finanzunternehmen in Österreich im Berichtsjahr abschließen konnten. Aufgrund der engen Verflechtung der Nachhaltigkeitsstrategie mit der Geschäftsstrategie berühren etliche strategische Ziele Nachhaltigkeitsaspekte oder wirken sich auf diese aus. Dies trifft besonders in den Themenbereichen „Arbeitskräfte des Unternehmens“, „Klimaschutz und Klimawandel“, „Qualität“ und „Produktentwicklung“ zu. Die wichtigsten Herausforderungen betreffen dabei sicher die eigenen Mitarbeitenden und die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Relevante Projekte in diesem Zusammenhang sind ein „Employer Branding“-Projekt, das 2025 abgeschlossen wird, und klimaseitig die Verfolgung und Erreichung der gesetzten Science-based Targets.28 Wertschöpfungskette der BKS Bank29 Die Zufriedenstellung der Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden durch die Gestaltung von Bankprodukten und die persönliche Beratung bilden den Kern der Wertschöpfung in der BKS Bank. Da diese Dienstleistungsprozesse unabhängig von Zulieferern oder Rohstoffen sind, unterscheidet sich die Wertschöpfungskette einer Bank grundlegend von der eines Industrie- oder Gewerbebetriebes. Die Beschaffung beschränkt sich in unserem Fall vor allem auf Güter, die für einen Bürobetrieb sowie für unsere Dienstleistungen oder Bauprojekte erforderlich sind. Das heißt, dass wir z. B. keine seltenen Rohstoffe benötigen, keine ressourcenintensiven Produktionsprozesse betreiben und auch keine direkte Abhängigkeit von Naturkapital gegeben ist. Unsere Produkte sind nicht-physischer Natur, sodass uns Fragen des Recyclings oder der Wiederaufbereitung ausschließlich im Rahmen der eigenen Beschaffung beschäftigen. Dennoch sehen wir entlang unserer Wertschöpfungskette viele Berührungspunkte mit den Themen, die von den ESRS-Standards abgedeckt werden. Vorgelagerte Tätigkeiten Beispielsweise ergeben sich bei der Beschaffung von Energie, Investitionsgütern, IT-Infrastruktur oder Büromaterial Auswirkungen auf den Klimawandel, auf Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden bei unseren Lieferanten oder auf die Kreislaufwirtschaft. Weitere vorgelagerte Tätigkeiten, die zum Klimawandel und zur Umweltverschmutzung beitragen, sind zum Beispiel Fahrten von Kunden zu unseren Niederlassungen oder die An- und Abreise unserer Mitarbeitenden zum Arbeitsplatz. Tätigkeiten in der BKS Bank Tätigkeiten, die in der BKS Bank selbst ausgeführt werden, sind beispielsweise die Bereitstellung von digitalen oder analogen Bankprodukten, die Vermietung von Immobilien sowie das Betreiben von Betriebsstätten. Unsere bedeutendsten Inputfaktoren bilden das Know-how der Mitarbeitenden, die Filialinfrastruktur sowie Investitionen in die digitale Transformation und Automatisierung. Aspekte wie die Aus- und Weiterbildung, das Diversitätsmanagement oder die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen die Leistungserbringung. Bei unseren eigenen Tätigkeiten trachten wir danach, diese möglichst effizient weiterzuentwickeln. Nachgelagerte Tätigkeiten Die nachgelagerten Tätigkeiten umfassen jene Projekte oder Maßnahmen, die unsere Kunden mit dem von uns bereitgestellten Kapital realisieren. Dazu zählen z. B. die Errichtung und Modernisierung von Produktions- oder Energieanlagen, von sozialen Einrichtungen, Gesundheits- und Bildungszentren. Ebenso zählt dazu auch der Aufbau von Vermögen oder die finanzielle Vorsorge. Dies bedeutet, dass wir über die Ausgestaltung unserer Produkte und Finanzierungs- und Investmentkriterien großen Einfluss auf die nachhaltige Gebarung anderer Unternehmen und Personen nehmen. Wertschöpfungskette der BKS Bank SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Engagement bedeutet für uns aktive Einflussnahme, um das Verantwortungsbewusstsein der Kapitalmarktakteure für ESG-Themen zu schärfen. Vor dem Hintergrund unseres Verständnisses von Engagement beziehen wir auch weitere Zielgruppen, wie etwa unsere Dienstleister und Lieferanten, mit ein. Wir setzen bei unserer Engagement-Strategie auf einen konstruktiven Dialog, um gemeinsam mit unseren Stakeholdern zu wachsen und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben. Für uns gelten Personen, Personengruppen, Organisationen und Institutionen, die ein wirtschaftliches oder soziales Interesse an von uns getroffenen Entscheidungen haben, als Interessenträger bzw. Stakeholder. Wesentliche Stakeholder sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt: • Überblick über den Engagementprozess Stakeholdergruppen Vertreter Engagement Eigentümer Beteiligungen, Aktionäre •Information -im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung -durch Berichte und -Ad-hoc-Meldungen Mitarbeitende •Empowerment durch Schulungen •Einbindung in Projekte (z. B. Employer Branding) Kunden Privatkunden, Firmenkunden, öffentliche Hand •Information -durch Newsletter und -Veranstaltungen •Regelmäßige Erhebung der Kundenzufriedenheit Geschäftspartner Kooperationen, Berater, Zertifizierungsstellen, Lieferanten, Tochtergesellschaften •Regelmäßiges Engagement im Rahmen von Kooperationen Vertreter der Gesellschaft Aufsichtsrat, Green Finance Alliance, Aufsichtsbehörden, Gesetzgeber, branchenspezifische Interessenvertretungen, NGOs, Medien •Information -Anfragebeantwortung durch die Kommunikationsabteilung im Rahmen der externen Unternehmenskommunikation -Publikationen über die Homepage Für den Dialog mit einzelnen Stakeholdergruppen nutzen wir unterschiedliche Instrumente. Im Rahmen des ESG-Dialogs haben wir zusätzlich zielgruppenspezifische Formen des Engagements definiert, die sich einerseits an den „Three Goals“ der Climate Action 100+ anlehnen, andererseits aber auch die besonderen Anforderungen der einzelnen Kundengruppen und die jeweiligen Möglichkeiten der BKS Bank berücksichtigen.30 Die Einbeziehung der Interessenträger bezweckt – neben der Erfüllung der Informationsbedürfnisse der einzelnen Stakeholdergruppen – schlussendlich die Umsetzung und Erreichung unserer Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele. Die Ergebnisse aktiver Formen der Einbeziehung, wie zum Beispiel Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, finden direkte Berücksichtigung in der Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Anderer Formen der Einbeziehung, die sich auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele auswirken, werden indirekt im Rahmen der Nachhaltigkeitsorganisation berücksichtigt.31 Bei der Bewertung unserer Auswirkungen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Interessenträger eingebunden. Ebenso haben wir deren Interessen im Rahmen der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht berücksichtigt (vgl. GOV-4, 32). Dadurch ist es uns möglich, die wichtigsten Interessen und Standpunkte nachzuvollziehen. Eine detaillierte Beschreibung dazu findet sich im Abschnitt IRO-1.32 Der Vorstand wurde vom ESG-Management-Team im Rahmen des Projektes „CSRD“ über das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der Ergebnisse der Einbindung der Interessenträger informiert und hat seinerseits darüber im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung dem Aufsichtsrat berichtet.33 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank und ihr Zusammenspiel mit dem Geschäftsmodell erklärt. Dabei werden die Zeithorizonte für kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen, Risiken und Chancen gesamthaft als Betrachtungszeitraum bezeichnet. Abschließend wird die Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell dargelegt. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in Gruppen zusammengefasst, wenn dadurch mehr relevante Informationen vermittelt werden konnten. Da das vorliegende Berichtsjahr das erste ist, in dem über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen berichtet wird, gibt es keine Änderungen zu vorausgegangenen Berichtszeiträumen34. E1 – Klimawandel Klimaschutz Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz ergeben sich durch die Emissionen, die durch die Geschäftstätigkeit der BKS Bank emittiert werden. „Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit“ resultieren vor allem aus Mitarbeiteran- und -abreise, Fuhrpark und Heizkosten. Sie werden von der BKS Bank als physisches, chronisches Risiko eingestuft, das sich aus den Kosten ergibt, die aufgewendet werden müssen, um die direkten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren. Nach eigener Einschätzung handelt es sich um ein tatsächliches Risiko, das über den betrachteten Zeitraum konstant bleiben dürfte. „Finanzierte Emissionen“ umfassen jene CO2-Emissionen, die von Krediten und Veranlagungsprodukten verursacht werden. Sie sind somit eine wesentliche Auswirkung von Finanzinstituten. Finanzierte Emissionen betreffen ausschließlich die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Sie haben durch die Emission von Treibhausgasen tatsächliche negative Auswirkungen, die über den Betrachtungszeitraum als konstant eingeschätzt werden. Die Finanzierung von Emissionen ist Teil des Kerngeschäfts eines Finanzinstituts. Nichtsdestotrotz bekennt sich die BKS Bank zu wissenschaftsbasierten Klimazielen, die an einem 1,5-Grad-Pfad ausgerichtet sind. Unterstrichen wird diese Ausrichtung durch unsere Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance, deren Kriterienkatalog für uns bindend ist. Für den eigenen Betrieb ist darüber hinaus die Umsetzung und laufende Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems EMAS von großer Bedeutung. Im Rahmen des dadurch angestoßenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden laufend Verbesserungsmaßnahmen definiert und umgesetzt. Mit Hilfe dieser strategischen Ausrichtung wollen wir die Dekarbonisierung unseres Portfolios – sowohl im Finanzierungs- als auch im Investmentbereich – erreichen. Je nach Assetklasse wurden unterschiedliche Reduktionsziele bis 2030 festgelegt, die unsere Emissionsintensität besonders im Energie- und Immobilienportfolio auf ein 1,5-Grad-Ziel anpassen sollen. Die Ausschlusskriterien für fossile Energieträger betreffen sämtliche Portfolios der BKS Bank und tragen so unabhängig von den Science-based Targets zu einer Reduzierung der finanzierten Emissionen bei. Die finanziellen Risiken im Bereich Klimaschutz werden für die BKS Bank mit bis zu EUR 1 Mio. eingeschätzt. Anpassung an den Klimawandel Die Anpassung an den Klimawandel hat vielfältige direkte wie indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben sich aus der Behebung der akuten Folgen des Klimawandels, der Finanzierung der Anpassung und Kosten, die sich aus geänderten regulatorischen Anforderungen ergeben. „Finanzierung von Aktivitäten, die die Anpassung an den Klimawandel und die Transition unterstützen“ betreffen die nachgelagerte Wertschöpfungskette und werden als tatsächlich positiv eingeschätzt; die Wesentlichkeit bezieht sich dabei auf eine mittel- bis langfristige Perspektive. Die damit verbundenen finanziellen Chancen haben in der Wesentlichkeitsanalyse nicht die Grenze zur Wesentlichkeit erreicht. Das Risiko durch „chronische Wetterereignisse“ betrifft den eigenen Betrieb und wurde als physisches, chronisches Risiko eingestuft, da erhöhte Unternehmenskosten aufgrund eines steigenden Heizungs-, besonders aber Kühlbedarfs in Verbindung mit möglicherweise steigenden Energiekosten vermutet werden. Nach eigener Einschätzung handelt es sich um potenzielles Risiko, das mittel- bis langfristig an Bedeutung zunehmen dürfte. Das „regulatorische Risiko aufgrund der Anpassung an den Klimawandel“ wird als transitorisches, regulatorisches Risiko eingestuft, das nahezu sicher negative finanzielle Auswirkungen auf den eigenen Betrieb der BKS Bank haben und über den betrachteten Zeitraum konstant bleiben dürfte. Den angeführten Auswirkungen und Risiken treten wir auf unterschiedliche Weise strategisch entgegen. Zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel hat die BKS Bank Positivkriterien definiert, die festlegen, welche Aktivitäten bevorzugt finanziert werden. Ebenso gibt es Konzernziele zur Erhöhung des Anteils nachhaltiger Finanzierungen und der Schaffung weiterer nachhaltiger Produkte. Die Auswirkungen von chronischen Wetterereignissen werden durch die definierten EMAS-Ziele zur Energieeinsparung mitigiert. Darüber hinaus ist die Umsetzung und laufende Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems EMAS von großer Bedeutung. Im Rahmen des dadurch angestoßenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden auch in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel Verbesserungsmaßnahmen definiert und umgesetzt. Weitere Energiesparmaßnahmen und -ziele sind aus der Auditierung gemäß EEffG zu erwarten. Unser halbjährlich aktualisiertes EMAS-Rechtsregister trägt dazu bei, dass das finanzielle Risiko aufgrund regulatorischer Änderungen minimiert wird bzw. Mitiga- tionsmaßnahmen zeitgerecht eingesteuert werden können. Die finanziellen Risiken im Bereich Anpassung an den Klimawandel werden auf EUR 1 bis 5 Mio. eingeschätzt. Energie Auch die Energiewende mit der Transition von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern hat vielfältige direkte wie indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. Hier steht als positive Auswirkung vor allem die Finanzierung der Transition im Vordergrund. Die Auswirkungen durch die „Transition zu erneuerbaren Energien“ betreffen die nachgelagerte Wertschöpfungskette und werden als tatsächlich positiv eingeschätzt. Die Wesentlichkeit bezieht sich dabei auf eine mittel- bis langfristige Perspektive. Ein potenzielles, finanzielles Risiko stellen erhöhte Energiekosten dar, die aufgrund von Klimaveränderungen erwartet werden. Es wird angenommen, dass dieses Risiko über den Betrachtungszeitraum konstant, wenn auch unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze, bleibt. E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Immobilienfinanzierungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Geschäftsmodells. Mit der Finanzierung von Bauprojekten ist in den meisten Fällen Bodenverbrauch verbunden. Durch Bodenversiegelung und auch die damit verbundene Fragmentierung von ökologischen Lebensräumen besteht das Risiko für einen Verlust an Biodiversität. Während die BKS Bank bei eigenen Bau- und Umbauprojekten darauf achtet, den Bodenverbrauch möglichst gering zu halten bzw. sogar weitere naturnahe Flächen zu schaffen, gibt es bei der Finanzierung von Immobilienprojekten in der nachgelagerten Lieferkette aktuell keine Kriterien, um einerseits den Verbrauch von Bodenflächen zu reduzieren und andererseits die Nutzung von bereits versiegelten Flächen zu forcieren oder ihre Entsiegelung zu fördern. Der Biodiversitätsverlust, der durch die „Landnutzungsänderungen“ in der Wertschöpfungskette der BKS Bank verursacht wird, wird kurz- und mittelfristig als tatsächliche negative Auswirkung angesehen. Langfristig könnte das Ausmaß der Auswirkungen durch Bewusstseinsbildung und allgemeine Änderungen in der Landnutzung (Flächenwidmung, Begrenzung der Versiegelung, Übergang zu einer verdichteten Bauweise) leicht zurückgehen. S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Ein Kernelement einer modernen Arbeitswelt sind Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen. Sie ermöglichen, auch mit Familie Karriere zu machen, erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und die Chancengleichheit, halten die Fluktuation gering und sind ein wichtiger Faktor beim Recruiting von neuen Mitarbeitern. Die Vergütung der Mitarbeitenden der BKS Bank orientiert sich am jeweils gültigen Kollektivvertrag beziehungsweise an der jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Darüber hinaus bieten wir unseren Beschäftigten freiwillige Sozialleistungen an. Beispielhaft genannt seien eine Unterstützung bei der Pensions- und Gesundheitsvorsorge sowie auf die Familie bezogene Leistungen. Auch die weitere Reduktion des Gender Pay Gaps im gesamten Konzern ist uns ein großes Anliegen. Im ständigen Austausch mit unseren Mitarbeitenden sind regelmäßige Mitarbeiterbefragungen ein wichtiges Werkzeug, um wesentliche Anliegen unserer Belegschaft zeitgerecht zu erkennen und die Arbeitszufriedenheit und -motivation hochzuhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig dient die Mitarbeiterzufriedenheit als wichtige Messgröße für die Arbeitgeberattraktivität der BKS Bank. Das Management der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und der Arbeitssicherheit folgen den Prinzipien des im Haus gelebten Qualitätsmanagementsystems nach EFQM (European Foundation for Quality Management). Verschiedene Arbeitssicherheitsaspekte werden auch durch das Umweltmanagementsystem EMAS abgedeckt. Folgende wesentliche Auswirkungen wurden identifiziert: Ein „fairer Arbeitgeber“ und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis flexibel zu gestalten, werden als tatsächliche, positive Auswirkungen angesehen, die über den Betrachtungszeitraum unverändert wirksam sind. Hingegen werden eingeschränkte Möglichkeiten, die Arbeitserbringung flexibel zu gestalten, als tatsächliche negative Auswirkung betrachtet, die ohne Gegensteuern langfristig an Wesentlichkeit zunehmen wird. „Faire Entlohnung“ wird als tatsächliche, positive Auswirkung eingestuft, die zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beiträgt. Ein ebenso wichtiger Faktor ist es, Mitarbeiterinnen den Schritt von Teilzeit in Richtung Vollzeit zu erleichtern. Während der Einfluss einer diskriminierungsfreien Lohnstruktur über den Betrachtungszeitraum hin als konstant eingeschätzt wird, dürfte der Einfluss von Maßnahmen zur Reduktion des Gender Pay Gap vor allem kurz- und mittelfristig relevant sein und mit der zunehmenden Angleichung der Gehälter abnehmen. Die Folgen der „Einbindung der Mitarbeitenden“ werden als tatsächliche, positive Auswirkungen eingestuft, deren Bedeutung über den Betrachtungszeitraum unverändert wesentlich bleibt. Die Maßnahmen für „Gesundheit und Sicherheit“ werden als tatsächliche, positive Auswirkung betrachtet, die durch ein gesundheitsförderndes und sicheres Arbeitsumfeld die Gesundheit der Mitarbeitenden erhält und die Leistungsfähigkeit positiv beeinflusst. Über den berücksichtigten Zeitraum wird diese Auswirkung als konstant wesentlich eingestuft. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle In Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Prinzipien des UN Global Compacts herrscht in unserem Institut Chancengleichheit für alle Beschäftigten unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnie, religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder körperlicher Beeinträchtigung. Orientierung für eine gute Zusammenarbeit geben unser Leitbild, unsere Werte und unser Code of Conduct. Zur Förderung von Diversität wurden in der BKS Bank unterschiedliche Konzepte umgesetzt. So setzt sich die von unserer Diversity-Beauftragten initiierte LGBTQIA+ Business Resource Group für ein Umfeld ein, in dem alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Speziell im Recruiting und im Führungskräftetraining wird besonderes Augenmerk auf Diversitätsaspekte gelegt, mit dem Ziel, die Diversität in den Teams weiter zu erhöhen. Exzellente Leistungen können nur von gut ausgebildeten Mitarbeitenden erbracht werden. Wir legen daher großen Wert auf eine hochwertige Weiterbildung. Ziel ist, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von Alter und Qualifikation, die Seminare für ihre Weiterentwicklung nutzen. Persönlichkeitsbildende Maßnahmen stellen ebenfalls einen wichtigen Bestandteil des Angebots der BKS Bank Akademie dar. Förderung von „Diversität“, die den Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Potenziale besser auszuschöpfen, die positive Identifikation mit dem Arbeitgeber erhöht und das Erreichen von neuen Zielgruppen von Mitarbeitenden werden als tatsächliche, positive Auswirkungen eingeschätzt, deren Ausmaß über den Betrachtungszeitraum konstant bleiben dürfte. Eine fundierte Karriereplanung mit einer großen Auswahl an „Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten“ wirkt sich tatsächlich positiv auf Mitarbeitermotivation und Potenzialausschöpfung der Mitarbeitenden aus und ermöglicht daher auch eine Erhöhung der Quote an internen Besetzungen. Die Auswirkung wird über den gesamten Betrachtungszeitraum als positiv bewertet, mit einer leichten Verstärkung auf mittel- und langfristige Sicht. S4 – Verbraucher und Endnutzer Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern Die BKS Bank strebt gesellschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Kerngeschäft an. Dabei fokussieren wir uns insbesondere auf das Produkt- und Serviceangebot für ältere Menschen, auf die Finanzierung von gemeinnützigen Wohnbauprojekten und die Errichtung von medizinischen Nahversorgungszentren. Zugleich liegt uns auch die nächste Generation sehr am Herzen. Mit dem Taschengeldkonto und dem Jugendkonto unterstützen wir Kinder und Jugendliche beim verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Altersdiskriminierung im Bankwesen – von Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten bis hin zu Herausforderungen beim Online-Banking – kann ältere Menschen benachteiligen. Unser Ziel ist es, solchen Diskriminierungen entgegenzuwirken und ein Bankumfeld zu schaffen, das zugänglich und nutzbar für alle Altersgruppen ist. Mit unserem Filialnetz und der hohen Beratungskompetenz unserer Mitarbeitenden bieten wir ein Umfeld, das darauf ausgerichtet ist, die finanzielle Gesundheit und Unabhängigkeit älterer Menschen zu erhalten und zu fördern. Einen „Zugang zu Dienstleistungen“, der diskriminierungsfrei möglichst vielen Menschen Zugang zu Bankgeschäften ermöglicht, betrachten wir als tatsächliche, positive Auswirkung, die über den Betrachtungszeitraum unverändert wirksam ist. G1 – Unternehmensführung Unternehmenskultur Für Finanzinstitute sind eine gute interne Governance, eine umfassende Compliance mit Gesetzen, Regulatorien und Richtlinien sowie eine gelebte Verantwortung für Produkte und Services prägende Faktoren für den langfristigen Erfolg. Unser Compliance-Management, das Datenschutz- und interne Kontrollsystem sollen sicherstellen, dass alle Gesetze, aufsichtsrechtlichen Vorschriften und sonstigen externen und internen Regeln erfüllt werden. Eine „Governance“, die Transparenz schafft und Beschwerdemechanismen implementiert hat, führt einerseits dazu, dass den Interessenträgern Ziele, Strategien und Positionierung bekannt sind, während Beschwerdemechanismen das Risiko von Missverhalten verringern und Verbesserungen induzieren können. Diese Auswirkungen werden als tatsächliche, positive Auswirkungen betrachtet, die über den Betrachtungszeitraum unverändert höchste Wesentlichkeit haben. Korruption und Bestechung In der BKS Bank ist ein BWG- und WAG-Compliance-Office eingerichtet. Im Rahmen des WAG-Compliance wird insbesondere geprüft, ob alle Vorschriften im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt beachtet werden. Dies betrifft z. B. den Umgang mit Insiderinformationen, die korrekte Kennzeichnung von Marketinginformationen oder das Einhalten von Sperrfristen. Der Compliance-Officer zeichnet auch für die Antikorruptionsregelungen und die diesbezüglichen Kontrollmaßnahmen verantwortlich. Umfassende Richtlinien, die die Durchsetzung von Vorgaben sicherstellen, Verfahren, Managementansätze oder Strategien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung, risikominierende Maßnahmen bei Geschäftstätigkeiten mit Branchen, die erhöhtes Korruptions- oder Bestechungsrisiko aufweisen, sind dabei ein Kernelement. Die Auswirkung von „AML- und Compliance-Richtlinien“ wird als tatsächlich positiv eingeschätzt, wobei im Betrachtungszeitraum keine Veränderung erwartet wird. Resilienzanalyse35 Die BKS Bank führte im Rahmen der Resilienzanalyse • Stresstests im Zusammenhang mit Hitze, Dürre und Transitionsrisiken und • Szenarioanalysen zu sechs unterschiedlichen Klimaszenarien mit einem Zeithorizont bis 2050 sowie Assessments zur Betroffenheit durch ESG- und Klimarisiken durch. Bei dieser Resilienzanalyse liegt der Fokus im Kundengeschäft, insbesondere im Finanzierungsgeschäft. Die Analyse umfasst jeweils das gesamte Kundenportfolio. Die Resilienzanalysen betreffend das Riskassessments erfolgen, ebenso wie die Klimaszenarioanalysen, im jährlichen Zyklus, während Stresstests vierteljährlich durchgeführt werden. Die Analyse der Klimaszenarien erfolgte dabei erstmals im Dezember 2024. Im jährlichen Riskassessment wird der Einfluss von Klimarisiken auf die, in der Bank identifizierten, Risikoarten untersucht und qualitativ bewertet. Das Stresstesting erfolgt über ein extern zugekauftes System, wobei der erwartete Verlust des Kreditportfolios in Anlehnung an den EZB-Stresstest ermittelt wird. Dabei wird auf Inputfaktoren von externen Quellen sowie die Parametrisierung des EZB-Klimastresstests 2022 abgezielt. Bei den Klimaszenarien wurden Szenarioanalysen im Zusammenhang mit dem Erreichen oder Verfehlen von Klimazielen, z. B. dem Erreichen des 1,5-Grad-Zieles bis zum Jahr 2050, ermittelt. Die Klimaszenarien basieren auf den Szenario-Inputparametern des NGFS (Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System) und wurden im Impairment-Loss-Modell (gemäß IFRS 9) zur Ermittlung der Szenarioergebnisse testweise integriert. Die Ergebnisse unseres Riskassessments, sowie Stresstests, aber auch der Szenarioanalysen zeigen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Bank und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell. Die Risikoeinschätzung als „gering“ ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Umgang mit ESG-Risiken, aber auch die Perspektive auf die Chancen, die sich durch den zunehmenden Fokus auf die Nachhaltigkeit im Allgemeinen ergibt, sowie tiefgreifende Integration der Nachhaltigkeitsstrategie ins Geschäftsmodell im Management der Bank gut etabliert sind. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Erläuterung der angewandten Methoden und Annahmen36 Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde gemäß der in ESRS 2 definierten Vorgaben durchgeführt. Dabei wurde der gesamte Konsolidierungskreis berücksichtigt (vgl. „Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen“ und SBM-1). Die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf nachhaltigkeitsrelevante Themen hat, wurden aus einer Inside-Out-Perspektive betrachtet, während entsprechende Risiken und Chancen für die BKS Bank aus einer Outside-In-Perspektive beurteilt wurden. Dazu wurden interne Workshops abgehalten, bei denen die identifizierten, möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einzeln besprochen und bewertet wurden. Die Bewertung der Auswirkungen einerseits und der Risiken und Chancen andererseits wurde getrennt voneinander vorgenommen, wobei zuerst die möglichen Auswirkungen und danach die Risiken und Chancen beurteilt wurden. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und daraus die wesentlichen Themen anhand der festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen abgeleitet. Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Auswirkungen37 Die BKS Bank analysiert und überwacht wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bereits seit mehr als zehn Jahren; zuletzt wurde im Jahr 2020 für die Überarbeitung unserer bis 2025 gültigen Nachhaltigkeitsstrategie eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die dabei identifizierten Themen bilden gemeinsam mit den in den ESRS behandelten Nachhaltigkeitsaspekten die Grundlage für die Formulierung von möglichen Auswirkungen, die die BKS Bank auf ihr Umfeld hat. Um einen weiteren Blickwinkel auf die Auswirkungen zu erhalten, die durch finanzierte Tätigkeiten verursacht werden, wurde das Kreditportfolio (2023) mit dem von den Vereinten Nationen entwickelten Tool UNEP FI-ESRS38 analysiert, und zwar sowohl der Firmen- als auch der Privatkundenbereich. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden, ebenso wie die Ergebnisse der Bewertung der Umweltaspekte aus der EMAS-Umwelterklärung, bei der abschließenden Bewertung der Auswirkungen in Workshops durch interne Fachleute und Spezialisten berücksichtigt. Bei der Bewertung selbst wurde zwischen positiven und negativen Auswirkungen unterschieden. Jede identifizierte Auswirkung wurde daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich oder nur mit eingeschränkter Wahrscheinlichkeit auftritt. Bei allen Auswirkungen wurden Ausmaß und Umfang eingeschätzt, bei negativen Auswirkungen zusätzlich noch die Unabänderbarkeit, d. h. es wurde beurteilt, ob und in welchem Umfang negative Auswirkungen behoben werden könnten. Im Falle von Auswirkungen, die einen negativen Einfluss auf die Menschenrechte haben, wurde dem Schweregrad der Auswirkung Vorrang gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit eingeräumt und entsprechend in der Bewertung berücksichtigt. Als Universalbank schließt unsere Produktpalette Finanzierungen, Förderberatung und Leasinggeschäfte für Unternehmen sowie Kontodienstleistungen, Vorsorge-, Spar- und Veranlagungsprodukte für Privatkunden ein. Unser Fokus auf Klein- und Mittelunternehmen und Retail ermöglicht es uns, das Risiko von nachteiligen Auswirkungen gering zu halten. Darüber hinaus werden viele mögliche, nachteilige Auswirkungen durch das Einhalten unserer Ausschlusskriterien grundsätzlich vermieden. Zur Beurteilung der Folgen unserer Geschäftstätigkeit haben wir Auswirkungen betrachtet, die sich entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben. Aufgrund der Charakteristik der Wertschöpfungskette eines Finanzinstituts nimmt die Beurteilung der nachgelagerten Aktivitäten besonderen Raum ein. In der Analyse der Auswirkungen haben wir unser Kreditportfolio in den einzelnen Ländern unseres Geschäftsgebiets gemäß NACE-Codes analysiert, wobei jeweils die 50 relevantesten NACE-Codes pro Land berücksichtigt wurden.39 Um ein besseres Verständnis der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf betroffenen Gemeinschaften zu erhalten, wurden stellvertretend Gespräche mit verschiedenen interessierten Stakeholdern durchgeführt. Als Interessenträger wurden unter anderem zu Umweltthemen die Green Finance Alliance und das BKS Bank-interne EMAS-Umweltteam oder zu den Anliegen der Arbeitskräfte des Unternehmens der Betriebsrat befragt. Dabei wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die von der BKS Bank im Rahmen der oben angeführten Prozesse identifiziert wurden, besprochen und die Stakeholder um ihre Einschätzung dazu gebeten. Zusätzlich wurden sie ersucht, die Vollständigkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten und gegebenenfalls nicht erkannte Themen anzugeben. Die Ergebnisse der Stakeholdereinbindung wurden bei der finalen Abstimmung der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Ein Überblick über allgemeine Verfahren zur Einbindung von Interessenvertretern findet sich im Abschnitt SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger.40 In unserer Analyse haben wir sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen betrachtet, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ spürbar werden. Tatsächliche Auswirkungen wurden in Hinblick auf Ausmaß und Umfang bewertet, potenziellen Auswirkungen wurde zusätzlich eine Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet. Bei negativen Auswirkungen wurde darüber hinaus die Unabänderbarkeit beurteilt. Da sich Auswirkungen im Laufe der Zeit unterschiedlich ausprägen können, wurden sie über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont betrachtet. In Abstimmung mit dem Controlling und dem Risikocontrolling wurde der Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen so gewählt, dass jene Auswirkungen, die im obersten Drittel der Bewertungsskala rangieren, als wesentlich definiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Auswirkungen, die für Umwelt, soziale Themen und Unternehmungsführung die höchste Relevanz haben, fokussiert berücksichtigt werden. Auf der eingesetzten, sechsstufigen Bewertungsskala wurden somit alle Auswirkungen mit einem Gesamtscore größer 4 als wesentlich bewertet.41 Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Risiken und Chancen Zur Identifizierung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können, wurden die in den themenbezogenen ESRS behandelten Aspekte aus einer Outside-In-Perspektive betrachtet. Um die damit verbundenen, möglichen finanziellen Risiken und Chancen im Kontext der BKS Bank einschätzen zu können, wurden Workshops mit internen Fachleuten aus den Bereichen Controlling und Risikocontrolling durchgeführt. Bei dieser Bewertung wurde die Variabilität der Auswirkungen über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont berücksichtigt. Ebenso wurden bereits identifizierte, wesentliche Auswirkungen hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen beurteilt.42 Bei der Bewertung der Risiken und Chancen wurden die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad der Auswirkung auf einer sechsstufigen Skala bewertet. Der Schweregrad wurde dabei in Stufen von „1 - kein Risiko/keine Chance“ bis hin zu „6 - Extremereignis/exzellente Chance“ mit einer absoluten finanziellen Auswirkung von mehr als EUR 100 Mio. beurteilt. Zusätzlich wurde beurteilt, ob es sich um physische oder transitorische Risiken / Chancen handelt und – falls zuordbar – ob sich diese auf die Entwicklung des Unternehmens, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, den Cashflow, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten auswirken.43 Generell werden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, darunter im Speziellen Klimarisiken, im Risk-Assessment beurteilt und in der Risikostrategie verankert. Die Priorisierung der Risiken folgt der Risikoeinschätzung des jährlichen Risk- Assessment. Dabei werden die Nachhaltigkeitsrisiken nach denselben Gesichtspunkten bewertet wie andere, unternehmensrelevante Risiken. Auch ESG-induzierte Risiken werden gemäß ihrem finanziellen Impact berücksichtigt. Die eingesetzten Instrumente zur Risikobewertung umfassen das Risk-Assessment, Climcycle, ESG-bezogene Soft Facts im Rating und die Berücksichtigung von standortbezogenen Klimarisiken bei der Schätzung von Kreditwerten.44 Die Kontrolle von ESG-Risiken ist integraler Bestandteil der Kreditvergabe und der zugehörigen Kontrollverfahren.45 Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf die unterschiedlichen Steuerungsebenen und Risikokategorien und orientieren sich an den Grundsätzen und Anforderungen aus den „Good practices for climate-related and environmental risk management“ der EZB46, den „Principles for the effective management and supervision of climate-related financial risks“ des BCBS47 sowie dem „FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“48.49 Das Monitoring der finanziellen Risiken erfolgt im Rahmen des Risikomanagements. Dieses ist integraler Bestandteil der Gesamtbankstrategie. Die Geschäftsstrategie wird jährlich dem Aufsichtsrat präsentiert und die daraus abgeleitete Risikostrategie im Risikoausschuss erörtert und dem Plenum des Aufsichtsrates zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat in den vierteljährlichen Sitzungen über die aktuelle Risikosituation berichtet.50 Die Einbeziehung der Auswirkungen erfolgt über das Stakeholdermanagement, wobei einerseits für die Auswirkungen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, und andererseits für die im Rahmen von SBTi vereinbarten Engagementziele Konzepte und Strategien zum Umgang mit den Auswirkungen entwickelt werden. Verwendete Input-Parameter51 In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet, die durch unsere Geschäftstätigkeit im gesamten Geschäftsgebiet auftreten können. Dabei konnte auf bereits früher durchgeführte Analysen zurückgegriffen werden, z. B. auf die im Jahr 2020 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse, die die Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank bildet. Auch die Analysen und Bewertungen im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierung wurden berücksichtigt. Um einen besseren Einblick auf die Auswirkungen von Aktivitäten zu erhalten, die durch die BKS Bank finanziert werden, haben wir unser Kreditportfolio (2023) mit dem von den Vereinten Nationen entwickelten Tool UNEP FI-ESRS analysiert. Auch interne Analysen der finanzierten Emissionen und deren Verteilung auf die einzelnen ÖNACE-Sektoren wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Zur Einschätzung der Auswirkungen auf Luftschadstoff-Emissionen wurde das „Dashboard Luftschadstoff-Emissionen und Luftqualität in Österreich“52 herangezogen. Verfahren im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum In den Vorjahren wurde für die nichtfinanzielle Berichterstattung eine einfache Wesentlichkeitsanalyse herangezogen, in der Auswirkungen auf einzelne Stakeholdergruppen analysiert wurden.53 Das Verfahren zur Ermittlung der doppelten Wesentlichkeit wurde für den vorliegenden Berichtszeitraum erstmalig durchgeführt. Abweichend zu den Vorjahren wurden die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf nachhaltigkeitsrelevante Themen hat, aus einer Inside-Out-Perspektive betrachtet, während entsprechende Risiken und Chancen für die BKS Bank aus einer Outside-In-Perspektive beurteilt wurden. Es ist geplant, das Ergebnis der Analyse jährlich zu überprüfen und bei relevanten Systemänderungen, zumindest aber alle 3 Jahre, eine Neubewertung durchzuführen. E1 IRO-1 Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen Die klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank, insbesondere durch Treibhausgasemissionen, setzen sich zusammen aus den Emissionen durch den eigenen Betrieb und jenen, die entlang der Wertschöpfungskette und durch finanzierte Tätigkeiten entstehen. Bei der Identifizierung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank wurde somit zwischen Auswirkungen durch den eigenen Betrieb und jenen, die sich aus den Aktivitäten in der Wertschöpfungskette ergeben, unterschieden. Für die Identifizierung der Auswirkungen wurden die Kontextanalyse des EMAS-Umweltmanagementsystems und die bereits implementierten Offenlegungsempfehlungen nach TCFD54 herangezogen. Die anhand dieser Grundlagen identifizierten Auswirkungen wurden mit den Nachhaltigkeitsaspekten gemäß ESRS 1, AR 16 abgeglichen.55 Zur Unterstützung der Bewertung der Auswirkungen, die nachgelagert durch die Finanzierungsaktivitäten der BKS Bank entstehen, wurde das Kreditportfolio mit UNEP FI-ESRS analysiert. Die auf diese Art und Weise identifizierten Auswirkungen wurden in internen Workshops mit Experten aus den Bereichen Risikomanagement und Controlling bewertet. Zusätzlich wurden bei den klimabezogenen Auswirkungen Kollegen aus dem EMAS-Umweltteam und die Green Finance Alliance des BMK als Stakeholder miteinbezogen. Zur Identifizierung der Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere durch Treibhausgasemissionen, haben wir folgende für die BKS Bank relevanten Themenbereiche analysiert: Emissionen durch den eigenen Betrieb, d. h. unsere Scope 1-, 2- und 3-Emissionen sowie in der Wertschöpfungskette die finanzierten Emissionen, mit besonderem Fokus auf emissionsrelevante Branchen, wie z. B. Landwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Waren, Abfallentsorgung, Bergbau, Bau und Dienstleistungserbringung. Ebenso wurden mögliche positive Auswirkungen durch unsere Finanzierungsaktivitäten bewertet, hier insbesondere die Finanzierung von Aktivitäten, die dem Klimaschutz dienen, Anpassungen der eigenen Gebäude an den Klimawandel sowie die Finanzierung von Aktivitäten in der Wertschöpfungskette, die die Anpassung an den Klimawandel unterstützen, wobei vor allem auf die Verringerung von THG-Emissionen, den verringerten Energiebedarf, die langfristige Nutzbarkeit durch entsprechende Heiz- und Kühlsysteme, die generelle Mitigation von Klimarisiken, aber auch die Ermöglichung von generellen Aktivitäten, die das Mitigieren von Klimarisiken zum Ziel haben, fokussiert wurde. Alle Standorte der BKS Bank wurden einer Klimarisikoanalyse unterzogen, um standortbezogene Klimarisiken für die Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Bei Finanzierungen prüft die Bank auch die hinterlegten Sicherheiten auf klimabezogene Risiken. Bei der Vergabe von Firmenkrediten werden Ausschlusskriterien für fossile Energieträger angewendet. Diese fördern den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und verhindern Finanzierungen, die den Klimawandel beschleunigen. Neben der Förderung der Transition helfen diese Kriterien auch, klimabezogene Geschäftsrisiken zu bewerten und zu berücksichtigen.56 Wir haben verschiedene Einflussfaktoren analysiert, um klimabedingte, physische Risiken im eigenen Betrieb sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Dabei haben wir auch klimabedingte Gefahren untersucht, die mit hohen Emissionen verbunden sind. Zudem haben wir die Auswirkungen auf Vermögenswerte und die Geschäftstätigkeit der BKS Bank bewertet. Dabei haben wir eine Risikoklassifizierung vorgenommen und die physischen Risiken und die Anfälligkeit für physische Risiken in akute und chronische Auslöser unterteilt. Hier haben wir in der Bewertung nach Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und Fristigkeit differenziert. Bei schwerwiegenden Ereignissen oder Extremereignissen haben wir die finanziellen Auswirkungen auf die Entwicklung, die Finanzlage, unsere finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln und Kapitalkosten berücksichtigt. Die Untersuchung der Risiken, aber auch der Betroffenheit folgt zum einen der Analyse zum Schweregrad des Risikos und zum anderen der Betroffenheit durch die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Insbesondere untersucht wurden negative finanzielle Effekte infolge von • Treibhausgasemissionen durch das eigene Unternehmen oder die Wertschöpfungskette, • chronischer wetterbezogener Ereignisse aufgrund des Klimawandels, • Ausfällen der Energieversorgung. Die BKS Bank verfügt hierbei mit Climcycle über ein System, mit dem physische Risiken und die Betroffenheit unserer Kunden analysiert werden können. Dabei werden Scorewerte auf Basis von Branchencodes, aber auch des Standorts ermittelt. Darüber hinaus ermitteln wir über Stressszenarien die Auswirkungen von Extremereignissen, wie Flutkatastrophen oder übermäßiger Hitze. Weiters werden regelmäßig physische Risiken im Riskassessment der Bank eingeschätzt, wobei hier das Hauptaugenmerk auf die Betroffenheit sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit, aber auch den erwarteten Eintrittszeitraum gelegt wird. In einer internen Betroffenheitsanalyse wurden auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Betroffenheit durch Extremwetter, Umweltverschmutzung, physischen Klimawandel und den Verlust an Biodiversität eingeschätzt. Weiters verfügen wir über eine bereits mehrjährige Einschätzung zu unseren Kunden, die über Soft Facts deren Betroffenheit von klimabedingten Risiken bewertet.57 Wir haben die Risiken in kurz- mittel- und langfristigen Horizonten eingeschätzt. Den Schweregrad der physischen Risiken haben wir sowohl nach der eingeschätzten Fristigkeit als auch der durchschnittlichen Laufzeit unserer Finanzierungen berücksichtigt.58 Für unsere eigenen Filialstandorte und den Immobiliensicherheitenbestand unseres Kundenportfolios in Österreich wurde jeweils eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Bei den einzelnen chronischen und akuten Klimagefahren wurden jene herausgegriffen, die für das überprüfte Gebiet von Relevanz sind und messbare Risiken bergen, nämlich Vegetationsperiode, Strandwetter, Starkniederschlag, Niederschlagsintensität, Kühlgradtage, Heizgradtage und Tautage. Das eingesetzte Klimarisikomodell-Rating nutzt als Grundlage die Daten von CLIMAMAP (Climate Change Impact Maps), die verschiedene Klimaszenarien bis zum Jahr 2100 abbilden. Für die Analyse wurde mit dem Emissionsszenario RCP4.5 (Representative Concentration Pathway) ein mittleres Klimaszenario herangezogen. Die Geschäftstätigkeit des Kunden wird für die Abbildung des Stresstests über den jeweiligen Branchencode und eine mögliche Gefährdung der Vermögenswerte über den Standort berücksichtigt. Die Klimarisikoanalyse wird aktualisiert bzw. erneut durchgeführt, wenn es zu Änderungen der relevanten Parameter kommt.59 Die bisherigen Analysen bezogen sich auf ein mittleres Emissionsszenario; aktuell wird die Bewertung der Exposition und Anfälligkeit nicht mit Szenarien mit einem hohen Emissionsszenario durchgeführt.60 Zur Identifizierung klimabedingter Übergangs- bzw. transitorischer Risiken und Chancen im eigenen Unternehmen und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette haben wir eine umfassende Analyse verschiedener Einflussfaktoren durchgeführt. Diese dient der Ermittlung klimabedingter Gefahren, die mit der globalen Erwärmung einhergehen, sowie der Bewertung der Auswirkungen auf Vermögenswerte und die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. In diesem Kontext haben wir eine differenzierte Risikoklassifizierung vorgenommen. Die transitorischen Risiken wurden in Bezug auf ihre Herkunft aus Technologie, Marktpreis, regulatorischen Änderungen oder Reputationsverlusten unterteilt. Bei der Bewertung dieser Risiken haben wir die Dimensionen Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont berücksichtigt. Im Falle schwerwiegender Geschehnisse oder von Extremereignissen haben wir die potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln sowie die Kapitalkosten eingehend analysiert.61 Die Untersuchung der Risiken und der Chancen, aber auch der Betroffenheit folgt zum einen der Analyse zum Schweregrad des Risikos/der Chance und zum anderen der Betroffenheit durch die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Insbesondere untersuchten wir finanzielle Effekte infolge von • politischen oder gesetzlichen An- passungen • technischen Anpassungen • Reputation und • Anpassungen des Marktes Hinsichtlich der Überprüfung, ob Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit physischen Übergangsrisiken ausgesetzt sind oder sich daraus Chancen ergeben, wurde über die Eintrittswahrscheinlichkeit und Fristigkeit des Eintritts differenziert geprüft. Dabei wurden relevante klimabezogene Übergangsereignisse in Anlehnung an die TCFD-Klassifizierung berücksichtigt.62 Die Anfälligkeit für physische Übergangsrisiken bzw. die Möglichkeit des Eintritts einer Chance wurde über den Schweregrad und die Fristigkeit differenziert bewertet.63 2023 haben wir uns zu Science-based targets bekannt und seit 2024 haben wir validierte Klimaziele, die im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5-Grad-Ziel stehen. Diese Ziele wurden bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.64 Wir haben Geschäftstätigkeiten und zugehörige Vermögenswerte, die nicht vereinbar mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind oder deren Übergang erhebliche Anstrengungen erfordert, in Zusammenhang mit unseren Kundenforderungen qualitativ in die Einschätzung der Wesentlichkeitsanalyse miteinbe- zogen.65 Die Ergebnisse unserer Riskassessments, Stresstests und der Szenarioanalysen zeigen keine wesentlichen, negativen Auswirkungen auf die Bank und ihr aktuelles Geschäftsmodell. Die Risikoeinschätzung, die sich aus den Riskassessments und Klimastresstests ergibt, wird als „gering“ eingestuft. Daher werden klimabezogene Annahmen in den Abschlüssen nicht berücksichtigt. Sehr wohl aber finden sie Niederschlag in der Risikotragfähigkeit und der Limitsetzung für die Gestaltung der Portfolien.66 E2 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf E2 „Umweltverschmutzung“ Im Zuge der Ermittlung unserer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette haben wir uns vornehmlich auf die Auswirkungen im Zusammenhang mit unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette fokussiert. Dabei wurde eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten mit UNEP-FI besonders berücksichtigt. Die Auswirkungen in Hinblick auf Umweltverschmutzung durch den eigenen Betrieb wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewertet.67 Um ein besseres Verständnis der direkten Auswirkungen im Bereich Umweltverschmutzung auf betroffene Gemeinschaften zu erhalten, wurden Stakeholdergespräche mit der Green Finance Alliance und dem BKS Bank-internen EMAS-Umweltteam durchgeführt. Zur Vorgehensweise siehe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.68 Als Universalbank hat die BKS Bank ein breit gestreutes Kredit- und Investmentportfolio. Es beinhaltet auch die Finanzierung von bzw. Investitionen in Aktivitäten, die sich negativ auf die Qualität von Luft, Boden und Wasser auswirken. Positiv wirken sich hingegen Aktivitäten aus, die das Unternehmen zur Reduktion seiner THG-Emissionen setzt, da diese Maßnahmen in vielen Fällen auch mit einer Reduktion von weiteren Luftschadstoffen einhergehen. Sowohl die Portfolioanalyse mittels UNEP-FI als auch die eigene Bewertung der identifizierten möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung haben im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine Wesentlichkeit dieses Standards für die BKS Bank ergeben.69 E3 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen Als Finanzinstitut mit ausschließlichem Bürobetrieb an den Filialstandorten ergeben sich durch die eigene Tätigkeit und die vorgelagerte Wertschöpfungskette der BKS Bank keine relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen. Daher wurde auch auf eine tiefergehende Überprüfung der eigenen Assets verzichtet. Um potenzielle Auswirkungen innerhalb unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette zu beurteilen, haben wir eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten mit UNEP-FI durchgeführt.70 Aufgrund der geringen direkten Auswirkungen im Bereich Wasser- und Meeresressourcen wurden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt.71 Trotz der erwarteten positiven Auswirkungen von Finanzierungen, die die Effizienz der Wassernutzung erhöhen oder die Abwasserbehandlung verbessern, ergab sowohl die Portfolioanalyse mit UNEP-FI als auch die eigene Bewertung der möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, dass dieser Standard für die BKS Bank keine Wesentlichkeit aufweist.72 E4 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch interne Fachleute und Spezialisten bewertet. Auch die Ergebnisse der Bewertung der biodiversitätsrelevanten Umweltaspekte aus der EMAS-Umwelterklärung wurden einbezogen. Ebenso wurde die Natur als stiller Stakeholder durch Experteninterviews mit der Green Finance Alliance berücksichtigt. Bei der Identifizierung und Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme wurde die Lage der 63 Filialen der BKS Bank berücksichtigt, die sich zum größten Teil in innerstädtischen Bereichen befinden. Die Wertschöpfungskette wurde in ihrer Gesamtheit bewertet, ohne einzelne Branchen oder Regionen explizit einzubeziehen.73 Auch die Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden für den eigenen Betrieb und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gesamtheitlich beurteilt. Bei dieser Bewertung wurden auch Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen berücksichtigt, deren Störungen sich insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bemerkbar machen können. 74 Übergangsrisiken, physische und systemische Risiken wurden nicht gesondert berücksichtigt.75 Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb wurden durch die Einbindung des EMAS-Umweltteams als Stakeholder berücksichtigt, während Aktivitäten in der Wertschöpfungskette durch einen Stakeholderdialog mit der Green Finance Alliance und durch eine Analyse des Kreditportfolios mittels UNEP-FI bei der Bewertung berücksichtigt wurden. Da durch die Geschäftstätigkeit und Dienstleistungserbringung der BKS Bank Gemeinschaften nicht direkt betroffen sind und auch Ökosystemdienstleistungen nicht wesentlich eingeschränkt werden, wurde auf eine explizite Konsultation betroffener Gemeinschaften verzichtet und diese stattdessen in den Austausch mit den Interessenträgern integriert.76 Die BKS Bank verfügt über keine Standorte, die sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Beim Umbau oder der Sanierung von Filialstandorten wird – gemäß EMAS-Vorgaben – darauf geachtet, die Umweltleistungen zu verbessern, d. h. etwa den Flächenverbrauch zu reduzieren oder die gesamte naturnahe Fläche am Standort zu vergrößern.77 Da die Tätigkeiten, die durch die BKS Bank finanziert werden bzw. die durch Investitionen ermöglicht werden, sehr breit gestreut sind und uns in Verbindung damit keine spezifischen Gefährdungsszenarien bekannt sind, wurden in Bezug auf Abhilfemaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt bisher keine gesonderten Maßnahmen ergriffen.78 E5 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben sich vor allem entlang der Wertschöpfungskette und durch finanzierte Tätigkeiten. Relevant ist einerseits die Finanzierung von Aktivitäten, die einen hohen Ressourcenverbrauch aufweisen und andererseits zu vermehrtem Abfallanfall führen. Zur besseren Einschätzung wurde eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten mit UNEP-FI durchgeführt, deren Ergebnis in die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen ist.79 Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden durch eine Konsultation des EMAS-Umweltteams und der Green Finance Alliance erhoben und in der Bewertung berücksichtigt. Eine direkte Konsultation von betroffenen Gemeinschaften wurde nicht durchgeführt.80 G1 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Identifizierung möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung erfolgte wie in IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, insbesondere 53 a-c, beschrieben. Die Bewertung der identifizierten Themen erfolgte durch Experten aus den Bereichen Compliance und Recht, Human Resources, IT, Controlling und Risikocontrolling. Bei der Bewertung wurden unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und gesellschaftliche Gegebenheiten in den einzelnen Geschäftsgebieten berücksichtigt, ebenso wie der hohe Grad an Regulierung im Finanzsektor. IRO-2 In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Wir haben die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, als Leitfaden verwendet, um die Informationen zu bestimmen, die wir offenlegen. Zusätzlich haben wir den „Implementation Guide IG3“ der EFRAG verwendet, um die damit verknüpften, wesentlichen Angabepflichten zu identifizieren.81 Der nachfolgende Index zeigt die Angabepflichten, die bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der Wesentlichkeit befolgt wurden (siehe ESRS 1 Kapitel 3), einschließlich der Seitenzahlen, die die entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung enthalten. Index der in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten Allgemeine Informationen Präambel ESRS 2 Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Governance GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Strategie SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell E1 – Klimawandel E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens S4 – Verbraucher und Endnutzer G1 – Unternehmensführung Resilienzanalyse Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen E1 IRO-1 Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen E2 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf E2 „Umweltverschmutzung“ E3 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen E4 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E5 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft G1 IRO-1 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Index der in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B) Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C) Umweltinformationen Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 151 Qualitative Angaben 151 Erläuterungen zu den Offenlegungstabellen 154 Meldebögen für die KPI von Kreditinstituten 155 Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7 171 ESRS E1 Klimawandel ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Kennzahlen und Ziele E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-5 Energieverbrauch und Energiemix E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Strategie E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Kennzahlen und Ziele E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Sozialinformationen ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie ESRS S1 Angabepflicht im Zusammenhang mit SBM-3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens Kennzahlen und Ziele S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog S1-9 Diversitätskennzahlen S1-10 Angemessene Entlohnung S1-11 Soziale Absicherung S1-12 Menschen mit Behinderungen S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer Strategie Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Kennzahlen und Ziele S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und der Förderung positiver Auswirkungen Governance-Information ESRS G1 Unternehmensführung ESRS 2 Allgemeine Angaben Governance G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Kennzahlen und Ziele G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Angaben zum Bericht Überdies machen wir im Folgenden Angaben zu Datenpunkten im ESRS 2 und in den themenbezogenen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B), sowie den Anforderungen gemäß den themenbezogenen ESRS, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind (ESRS 2 Anlage C). Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU‑Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B) Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz1 Säule-3-Referenz2 Benchmark-Verordnungs-Referenz3 EU-Klimagesetz-Referenz4 Seite Anmerkung ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission5, Anhang II 111 ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 111 ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 115 ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission6, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II nicht zutreffend Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz1 Säule-3-Referenz2 Benchmark-Verordnungs-Referenz3 EU-Klimagesetz-Referenz4 Seite Anmerkung ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II nicht zutreffend ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/18187, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II nicht zutreffend ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II nicht zutreffend ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 200 ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 201 ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 206 ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 207 ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 nicht zutreffend ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 208 ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 209 ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 nicht zutreffend ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II nicht zutreffend ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko nicht zutreffend ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten nicht zutreffend ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II nicht zutreffend ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 nicht zutreffend ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 18 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c. Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 212 ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere, Absatz 24 Buchstabe c Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 nicht zutreffend ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 nicht zutreffend ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 216 und 220 ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 219 ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 220 ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 220 ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 222 ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 233 ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 233 ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 235 ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 235 ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 235 ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 nicht zutreffend ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 nicht zutreffend ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 nicht zutreffend ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II nicht zutreffend ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 nicht zutreffend ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 nicht zutreffend ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 235 ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 236 ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 nicht zutreffend ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 243 ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 243 1Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1). 2Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). 3Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1). 4Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1). 5Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1). 6Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1). 7Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17). Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C) Angabepflicht nach ESRS 2 Entsprechender ESRS-Absatz Seitenverweis/Fundstelle GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 5) GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS E1 Klimawandel (Absatz 13) SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absatz 12) ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absatz 8) SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E1 Klimawandel (Absätze 18 und 19) 120 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16) ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absätze 13 bis 16) 122 ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12) IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS E1 Klimawandel (Absätze 20 und 21) 129 ESRS E2 Umweltverschmutzung (Absatz 11) ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Absatz 8) ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absätze 17 und 19) ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Absatz 11) ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 6) Umweltinformationen Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Ein wesentliches Ziel der Europäischen Union ist die Förderung und das Lenken von Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte. Einen entscheidenden Beitrag dazu liefert der EU-Green Deal, der eine Treibhausgasneutralität bis 2050 vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist am 12. Juli 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Kriterien zur Bestimmung, ob und inwieweit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele leistet, ohne ein anderes dabei wesentlich zu beeinträchtigen und in Übereinstimmung mit sozialen Mindestschutzmaßnahmen durchgeführt wird. Insgesamt wurden sechs Umweltziele definiert: • Klimaschutz • Anpassung an den Klimawandel • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft • Die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung • Der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Begleitend dazu legt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 die technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ fest. Eine Konkretisierung der Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung der zu veröffentlichenden Angaben beinhaltet der delegierte Rechtsakt (EU) 2021/2178. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 ergänzt die genannten Vorgaben um die Offenlegung von Informationen in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas. Am 21. November 2023 wurden zwei weitere delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2023/2485 enthält neue Bewertungskriterien für zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen sowie Klarstellungen bezüglich der Offenlegungsverordnung (EU) 2021/2178. Die zweite Verordnung (EU) 2023/2486 enthält Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten zu den übrigen vier Umweltzielen. Weitere Klarstellungen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie beinhalten die im November 2024 veröffentlichten FAQs (C/2024/6691) seitens der Europäischen Kommission. Alle genannten Rechtsakte bilden die Basis für die diesjährige Berichterstattung. Qualitative Angaben Nachhaltigkeit spielt in der BKS Bank eine große Rolle und ist fest in unserer Geschäftsstrategie verankert. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und den Principles for Responsible Banking des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Als Finanzdienstleister liegen unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft - dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hier gilt es, Projekte zu unterstützen, die auf erneuerbare Energien, Ressourcen- und Energieeffizienz abzielen. So hat die BKS Bank das Ziel, jährlich EUR 200 Mio. an Neukrediten zu vergeben, die den Kriterien des Sustainable Finance Frameworks der BKS Bank entsprechen. Das Framework orientiert sich insbesondere bei privaten Wohnbaufinanzierungen an den Kriterien der Taxonomie. Dadurch erhoffen wir uns auch einen positiven Effekt auf die GAR. Durch die Weiterentwicklung der IT-Anwendungen im Bereich der Taxonomie sowie der Ausweitung des Engagements mit unseren Kunden, getrieben aus unseren wissenschaftsbasierten Klimazielen, erwarten wir, dass unsere Kunden mehr Daten zu den technischen Kriterien der Taxonomie zur Verfügung stellen. Zu weiteren methodischen und datenbezogenen Aspekten verweisen wir auf die Ausführungen oben. Die BKS Bank hat für das Geschäftsjahr 2024 den Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Zentrale Berichtsgröße ist die Green Asset Ratio (GAR). Die GAR zeigt das Verhältnis der Vermögenswerte, die im Sinne der EU-Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden können, zu den gesamten erfassten Vermögenswerten („Covered Assets“). Für Einzelfallprüfungen wurde das extern zugekaufte Tool „Climcycle“ verwendet. Im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt auf dem Ausbau der IT-Infrastruktur zur systematischen Sammlung und Erfassung der für die Taxonomie erforderlichen Daten. Im Rahmen eines gemeinsam mit der Oberbank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg AG und der 3 Banken IT GmbH bereits im Frühjahr 2022 gestarteten Projektes haben wir unser Kernbankensystem um eine Anwendung, welche die systematische Kennzeichnung und Dokumentation auf Einzelfinanzierungsebene ermöglicht, erweitert. In der Zusammenarbeit mit Kunden ist es unser Bestreben, Bewusstsein für die Bedeutung und Auswirkungen der Taxonomie zu schaffen. Wir informieren Kunden daher in Gesprächen und Veranstaltungen. Die zentrale Schnittstelle zum Kunden sind unsere Mitarbeitenden. Dazu schulen wir unsere Mitarbeitenden regelmäßig über die Bedeutung der Taxonomie und die Veränderungen, die diese für unser Geschäft mit sich bringt. Um sicherzustellen, dass die Taxonomie-Verordnung im Produktgestaltungsprozess eingehalten wird, ist in unserem standardisierten Produkteinführungsprozess anzuführen, ob die Innovation den Anteil taxonomiekonformer Geschäfte der BKS Bank erhöhen kann. Jedes neue Bankprodukt durchläuft diesen Prozess. Taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten in der BKS Bank Die Vorgangsweise für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie ist zweistufig gegliedert. Ist der Verwendungszweck nicht bekannt oder nicht verlässlich ermittelbar, wird das Geschäft, sofern es gegenüber berichtspflichtigen (Nicht-) Finanzunternehmen besteht, mit veröffentlichten Kunden-KPIs gewichtet einbezogen. Hierfür werden jeweils die letztverfügbaren Daten herangezogen. Ist der Verwendungszweck des Geschäftes bekannt, erfolgt eine Einzelfallprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Es ist zunächst eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn diese innerhalb der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie beschrieben ist, unabhängig davon, ob sie alle dort festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Berücksichtigt werden sämtliche Risikopositionen gegenüber NFRD-pflichtigen Unternehmen, Privatpersonen in Bezug auf Wohnimmobilien- und Kfz-Finanzierungen sowie gegenüber öffentlichen Stellen. Einen weiteren Bestandteil bilden die wieder in Besitz genommenen Immobiliensicherheiten. Sofern eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu überprüfen, ob diese einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltweltziel leistet, die DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“) erfüllt und unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien ausgeübt wird. Sofern alle Kriterien erfüllt werden, wird eine Wirtschaftstätigkeit innerhalb der BKS Bank als taxonomiekonform eingestuft. Für dieses Jahr erfolgte die Kriterien- prüfung freiwillig entsprechend den EU-Vorgaben erstmalig für die Umweltziele 3 bis 6. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte insgesamt ein Anteil von 0,7% auf Umsatzbasis und 1,0% auf CapEx-Basis als taxonomiekonform eingestuft werden. Die Ergebnisse können vollständig dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnet werden. Zur Ermittlung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in der BKS Bank wurden zweckgebundene Finanzierungen aus den Bereichen private Hypothekar- und Kfz-Finanzierungen sowie Finanzierungen gegenüber öffentlichen Institutionen herangezogen. Zur Klassifizierung dient der genaue Projektgegenstand bzw. der Verwendungszweck der Finanzierung. Im Hypothekarbereich werden Verbraucherfinanzierungen berücksichtigt, die für den Bau bzw. den Erwerb sowie die Sanierung von Wohnimmobilien verwendet werden. Eine Unterscheidung und getrennte Darstellung von Schaffung und Erhalt von Wohnraum oder Wohnraumsanierung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, weshalb die Darstellung im Meldebogen zur Gänze in der Position „durch Wohnimmobilien besicherte Kredite“ erfolgt. Um diese im Sinne der EU-Taxonomieverordnung klassifizieren zu können, wurde mit der Einholung von Energieausweisen bereits im Jahr 2021 gestartet. Die Energieausweisdaten werden im Kernbankensystem der BKS Bank erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass wesentliche Energiekennzahlen den einzelnen Immobilien und in Folge den jeweiligen Krediten zugeordnet werden können. Sämtliche Finanzierungen mit einem verfügbaren Energieausweis wurden identifiziert und mit den Vorgaben der EU-Taxonomie abgeglichen. Für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 fertiggestellt wurden, ist der Primärenergiebedarf die essenzielle Messgröße. Unter diesem Aspekt sind nur Wohnimmobilien mit einem Primärenergiebedarf unter 36,9 kWh/m² potenziell taxonomiekonform. Bei Wohnimmobilien, die vor dem 31. Dezember 2020 fertiggestellt wurden, wird geprüft, ob sie einen Energieausweis der Energieklasse A oder besser aufweisen. Die verbleibenden Finanzierungen wurden im Zuge der Taxonomieprüfung einer finalen Klimarisikoanalyse durch das Climcycle-Tool unterzogen. Die Immobilien werden auf die achtzehn Klimarisiken geprüft. Sofern seitens Climcycle kein materielles Risiko identifiziert wird und die erforderlichen SC- und DNSH-Kriterien eingehalten werden, erfolgt die Zuordnung zum Umweltziel „Klimaschutz“ und eine Einstufung als taxonomiekonform. Sämtliche Finanzierungen an NFRD-pflichtige Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft wurden ohne spezifischen Verwendungszweck eingeräumt bzw. dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Verwendung der Erlöse ist unbekannt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter aufweisen. Diese wurden innerhalb der BKS Bank anhand ihrer Größenkriterien identifiziert und die dazugehörigen nichtfinanziellen Berichte wurden eingesehen. Für die Berechnung wurde jeweils auf die letztverfügbaren KPIs der Geschäftspartner zurückgegriffen. Es wurden keine Gruppenexposures in den Berechnungen berücksichtigt. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen berichten erstmals seit dem Berichtsjahr 2023 KPIs zur Taxonomiekonformität. Unternehmen der Realwirtschaft sind bereits seit dem Geschäftsjahr 2022 dazu verpflichtet, den Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten offenzulegen. Für taxonomierelevante Informationen in dem Bereich der Vermögensverwaltung wird auf ESG-MSCI-Daten zurückgegriffen Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und -banken sowie supranationalen Emittenten und das Handelsportfolio sind nicht auf Taxonomiekonformität zu prüfen und werden weder im Zähler noch im Nenner der GAR berücksichtigt. Dasselbe gilt für Finanzierungen an öffentliche Institutionen mit einem unspezifischen Verwendungszweck. Alle anderen Vermögenswerte wie unter anderem Derivate, kurzfristige Interbankenkredite sowie Risikopositionen gegenüber Unternehmen, welche nicht unter die Offenlegungspflicht gemäß NFRD fallen, werden ausschließlich dem Nenner der Kennzahl zugerechnet, dementsprechend sind auch diese Positionen zum aktuellen Zeitpunkt von einer Taxonomieprüfung ausgeschlossen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 zur Ergänzung der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Energiesektoren Kernenergie und fossiles Gas fordert einen separaten Ausweis von Investitionen in diese Sektoren. Für die Berechnungen wurde auf veröffentlichte Kundendaten abgestellt. Eine Taxonomieprüfung ist auch für das außerbilanzielle Geschäftsvolumen vorgesehen. Hiervon umfasst sind verwaltete Vermögenswerte und Finanzgarantien. Zur Ermittlung des ökologisch nachhaltigen Anteils wird im Bereich der Finanzgarantien auf veröffentlichte Kundendaten, im Bereich der Vermögensverwaltung auf ESG-MSCI-Daten zurückgegriffen. Die GAR hat derzeit keine Steuerungsrelevanz. Insbesondere die Verfügbarkeit der Daten und die Erfüllung der technischen Kriterien stellen hohe Hürden dar. So liegen, auch wenn die BKS Bank schon länger Energieausweise sammelt, nicht für jede Finanzierung entsprechende Unterlagen vor. Andere Daten, die eine Erfüllung der technischen Kriterien und dementsprechend den Nachweis für die Taxonomiekonformität liefern, sind im Markt kaum verfügbar. Quantitative Angaben Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die Formulare nach Anhang VI und XII der Verordnung (EU) 2021/2178 in Hinblick auf die wesentlichen Leistungsindikatoren der BKS Bank. Für die Zwecke der getrennten Darstellung von Umsatz- und CapEx-Angaben wurden die Tabellen zumeist dupliziert. Die KPIs für Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als die Kreditvergabe und Vermögensverwaltung sind für das aktuelle Geschäftsjahr noch nicht zu veröffentlichen. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt auf Grundlage des aufsichtlichen Konsolidierungskreises gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Berücksichtigt wird der Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten entsprechend der in Anhang V der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegten Rechnungslegungskategorien. Der Bruttobuchwert ist der Wert vor Abzug von Wertminderungen auf Kredite und Darlehen. Für die Berechnungen wurde auf Definitionen und Ausprägungen gemäß Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) zurückgegriffen. Erläuterungen zu den Offenlegungstabellen Für die Offenlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) gemäß Taxonomieverordnung verwenden wir die Meldebögen, die im Wesentlichen in den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 geregelt sind. In den Offenlegungstabellen verwenden wir bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele: • Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation) • Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption) • Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control) • Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources) • Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy) • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems) Durchkreuzte Felder in den Meldebogen bedeuten, dass diese Felder nicht ausgefüllt werden müssen. Meldebögen für die KPI von Kreditinstituten 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI (basierend auf dem Umsatz-KPI) Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte1 KPI (Umsatz) % Erfassung (an den Gesamtaktiva)2 % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 65,7 0,7% 82,7% 59,9% 17,3% Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 12,0 1,1% 87,8% 69,3% 12,2% Handelsbuch3 N/A N/A Finanzgarantien 0,5 3,8% Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 4,5 1,9% Gebühren- und Provisionserträge4 N/A N/A 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI (basierend auf dem Capex-KPI) Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte1 KPI (CapEx) % Erfassung (an den Gesamtaktiva)2 % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 90,4 1,0% 82,7% 59,9% 17,3% Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 11,4 1,1% 87,8% 69,3% 12,2% Handelsbuch3 N/A N/A Finanzgarantien 0,3 3,8% Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 6,8 1,9% Gebühren- und Provisionserträge4 N/A N/A 1Angaben in EUR Mio. 2Anteil der GAR-Vermögenswerte an den gesamten Vermögenswerten 3Keine Angabe erforderlich, da Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung erfüllt wird 4Die KPI „Gebühren- und Provisionserträge“ gilt ab dem Jahr 2026. 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (basierend auf dem Umsatz-KPI) 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (basierend auf dem CapEx-KPI) 2. GAR-Sektorinformationen (basierend auf dem Umsatz-KPI) 2. GAR-Sektorinformationen (basierend auf dem CapEx-KPI) 3. GAR KPI Bestand (basierend auf dem Umsatz-KPI) 3. GAR KPI Bestand (basierend auf dem CapEx-KPI) 4. GAR KPI Zuflüsse (basierend auf dem Umsatz-KPI) 4. GAR KPI Zuflüsse (basierend auf dem CapEx-KPI) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem Umsatz-KPI, Stock) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem CapEx-KPI, Stock) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem Umsatz-KPI, Flow) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem CapEx-KPI, Flow) Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7 Meldebogen 1 Stock Meldebogen 2 Stock Meldebogen 3 Stock Meldebogen 4 Stock Meldebogen 5 Stock Meldebogen 1 Flow Meldebogen 2 Flow Meldebogen 3 Flow Meldebogen 4 Flow Meldebogen 5 Flow Meldebogen 1 GUAR Stock Meldebogen 2 GUAR Stock Meldebogen 3 GUAR Stock Meldebogen 4 GUAR Stock Meldebogen 5 GUAR Stock Meldebogen 1 GUAR Flow Meldebogen 2 GUAR Flow Meldebogen 3 GUAR Flow Meldebogen 4 GUAR Flow Meldebogen 5 GUAR Flow Meldebogen 1 AuM Stock Meldebogen 2 AuM Stock Meldebogen 3 AuM Stock Meldebogen 4 AuM Stock Meldebogen 5 AuM Stock Meldebogen 1 AuM Flow Meldebogen 2 AuM Flow Meldebogen 3 AuM Flow Meldebogen 4 AuM Flow Meldebogen 5 AuM Flow ESRS E1 Klimawandel ESRS 2 Allgemeine Angaben Folgende verpflichtende Angaben finden sich in Abschnitt ESRS 2 Allgemeine Angaben: • GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsystemen • SMB-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell • IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Strategie E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Die EU hat bei ihren ambitionierten Klimazielen, nämlich der Einsparung von 55% der Treibhausgasemissionen bis 2030 und das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050, dem Finanzwesen eine Schlüsselrolle zugesprochen. Wir sind uns dieser Verantwortung als Finanzdienstleister bewusst und setzen uns daher intensiv mit dem Klimawandel und seinen Folgen sowie dem Wandel unserer Wirtschaft auseinander. Es ist für uns selbstverständlich, die heimische Wirtschaft in diesem Transformationsprozess zu begleiten. Als verlässlicher Bankpartner leisten wir mit unseren Produkten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels, nämlich einer klimaverträglichen Kreislaufwirtschaft. Dazu gehört auch, die damit verbundenen Chancen und Risiken zu identifizieren und bestmöglich in alle relevanten Bereiche unserer Geschäftstätigkeit zu integrieren. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Engagementprozess, in dessen Rahmen wir unsere Stakeholder auf den 1,5-Grad-Klimapfad mitnehmen wollen. In Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität verfolgt die BKS Bank über den gesamten Konsolidierungskreis den langfristigen Plan, 2050 klimaneutral zu sein und bis 2040 unser Kredit- und Investmentportfolio an den Klimaschutzzielen von Paris ausgerichtet zu haben. Im Rahmen der Einreichung und Validierung unserer wissenschaftsbasierten Klimaziele haben wir unsere Konzepte zum Klimaschutz zusammengefasst und weiterentwickelt. Es handelt sich dabei um die ersten Schritte auf dem Weg zu einem eigenständigen Übergangsplan für den Klimaschutz gemäß den ESRS. Bei der für 2025 eingeplanten Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie, deren Freigabe durch den Vorstand der BKS Bank erfolgt, werden wir diese Konzepte in die Strategie einbetten. Zu diesem Zeitpunkt wird auch über die Art und Weise der Berücksichtigung in der Finanzplanung entschieden werden. Erste Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz werden im Berichtsjahr 2025 offengelegt werden.82 Unsere übergeordneten, strategischen Ziele werden durch unterschiedliche Konzepte unterstützt.83 Die BKS Bank ist Gründungsmitglied der 2022 ins Leben gerufenen Green Finance Alliance, einer Initiative des Klimaschutzministeriums für Finanzunternehmen. Die Mitglieder nehmen eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz ein und zeigen die Vereinbarkeit von Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften. Sie verpflichten sich dabei, ihre Portfolios für das Investment- und Kreditgeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten. Darüber hinaus haben wir Ausschlusskriterien definiert, die den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energiequellen festlegen. Schlussendlich haben wir kurzfristige, wissenschaftsbasierte Klimaziele definiert84, die eine gesteuerte Dekarbonisierung unseres Portfolios bis 2030 vorgeben und auf einem 1,5-Grad-Ziel basieren (vgl. E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel).85 Bei den Dekarbonisierungshebeln unterscheiden wir Hebel für unsere direkten Emissionen und Hebel, die wir für die Dekarbonisierung unseres Portfolios definiert haben. Für den eigenen Betrieb fokussieren wir bei den Klimaschutzmaßnahmen und bei der Anpassung an den Klimawandel vor allem auf die Steigerung der Energie- effizienz in Verbindung mit dem Ausbau der eigenen Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen auf unseren Gebäuden und den Umstieg auf Grünstrom, insbesondere UZ 46-zertifizierten Strom. Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen möchten wir mit dem Ausstieg aus Heizungen, die fossile Energieträger benötigen, und der Umstellung unseres Fuhrparks auf E-Mobilität erreichen. Durch die damit verbundenen Emissionseinsparungen wollen wir bis 2030 unser wissenschaftsbasiertes Klimaziel einer Reduktion von 41% unserer Scope 1- und Scope 2-Emissionen erreichen. Die Dekarbonisierung unserer nachgelagerten Scope 3-Emissionen betrifft vorrangig Immobilienkredite, Kapitalbeteiligungen und Unternehmenskredite. Für die Erreichung unserer Emissionsreduktionsziele haben wir unterschiedliche Hebel identifiziert. So möchten wir bis 2040 durch die stufenweise Anwendung von Ausschlusskriterien für fossile Energieträger unser Kredit- und Investmentportfolio an den Klimaschutzzielen von Paris ausgerichtet haben. Ergänzend möchten wir über Engagement mit unseren Unternehmenskunden und Kapitalbeteiligungen diese dazu bringen, sich selbst wissenschaftsbasierte Klimaziele zu setzen, die ebenfalls ein 1,5-Grad-Ziel unterstützen. Mit diesen Maßnahmen möchten wir eine Dekarbonisierung erreichen, die unseren eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen entspricht. Gebundene Treibhausgasemissionen sind Schätzungen künftiger Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch Forderungen an Kunden, deren Laufzeit über das Zielerreichungsjahr hinausgeht, verursacht werden. Bei der Bewertung in Bezug auf Finanzinstitute müssen die folgenden zwei Faktoren berücksichtigt werden: • Die Treibhausgasintensität, die mit der Forderung verbunden ist • Die erwartete Lebensdauer der Forderung Für das Portfolio der BKS Bank bedeutet das, dass Forderungen, deren erwartete Lebensdauer das Zieljahr 2030 überschreitet, dann als gebundene Treibhausgasemissionen zu bewerten sind, wenn ihre Treibhausgasintensität die Zielintensität für 2030 übersteigt. Wir haben die potenziellen gebundenen Treibhausgasemissionen für unsere Immobilienprojekte berechnet, da hier die erwartete Lebensdauer der Forderungen in vielen Fällen über das Zielerreichungsjahr hinausgeht. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass diese gebundenen Emissionen unsere Emissionsreduktionsziele gefährden könnten. Wir gehen allerdings davon aus, dass wir durch die von uns gesetzten Maßnahmen für das Neugeschäft die Emissionsintensität so weit reduzieren können, dass unsere Emissionsziele durch die gebundenen Treibhausgasemissionen nicht gefährdet sind.86 Die BKS Bank fällt nicht unter die in Artikel 12 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 angeführten Unternehmen und unterliegt daher der Anwendung der Paris-abgestimmten EU-Referenzwerte.87 E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank und die Klima- und Engagementstrategie88 dienen als Leitfaden für eine nachhaltige Entwicklung und führen Konzepte aus, die für eine Verringerung der negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und die Mitigierung klimabezogener Risiken entwickelt und angenommen wurden. Bei der Entwicklung dieser Konzepte wurden externe Interessenträger, insbesondere die Green Finance Alliance, berücksichtigt. Unser Umweltmanagementsystem EMAS stellt dabei einen wesentlichen Baustein bei der Verringerung von klimabezogenen Risiken im eigenen Betrieb dar: • Die von EMAS geforderte Rechtskonformität unterstützt dabei, regulatorische Risiken aufgrund der Anpassung an den Klimawandel zu minimieren. • Energiesparmaßnahmen und Verbesserungen an Gebäuden und deren Infrastruktur beschränken durch den Klimawandel hervorgerufene, chronische Wetterereignisse, die finanziellen Schaden verursachen können. Ebenso trägt der Ausbau von Photovoltaikanlagen und die generelle Erhöhung der Energieeffizienz unserer Gebäude dazu bei, finanzielle Risiken, wie zum Beispiel durch steigende Strompreise, zu reduzieren. • Einsparungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des Umweltmanagements unterstützen dabei, das finanzielle Risiko durch eigene Emissionen zu verringern, indem die Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität vorangetrieben wird, Heizkosten durch Optimierungsmaßnahmen minimiert und Emissionen durch die An- und Abreise der eigenen Mitarbeitenden durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und Incentives reduziert werden. Die Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen erfolgt durch das EMAS-Umweltteam der BKS Bank.89 In der nachgelagerten Wertschöpfungskette der BKS Bank führen finanzierte Emissionen sowohl zu positiven wie auch negativen Auswirkungen. Den positiven Auswirkungen durch die Finanzierung von Aktivitäten, die die Anpassung an den Klimawandel und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger unterstützen, stehen negative Auswirkungen durch Emissionen gegenüber, die wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit finanzieren. Hier greifen unterschiedliche strategische Konzepte, die für den gesamten Konzern gelten: • Durch die Definition von Positivkriterien legen wir fest, welche ökologisch nachhaltigen Geschäftsfelder wir mit unserer Kreditvergabe und unseren Eigengeschäften unterstützen wollen. • Die Definition eines jährlichen Neukreditvolumens für nachhaltige Finanzierungen in der Höhe von EUR 200 Mio. unterstützt ebenfalls die Finanzierung nachhaltiger und klimafreundlicher Projekte. • Durch die Definition und Umsetzung von Ausschlusskriterien für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern möchten wir unser Kredit- und Investmentportfolio bis 2040 an den Klimaschutzzielen von Paris ausgerichtet haben. Um diese Konzepte konsequent verfolgen zu können, haben wir uns konzernweite, wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt, die – ausgehend vom Basisjahr 2022 – ein kurzfristiges Dekarbonisierungsziel für 2030 festlegen. Die Überwachung der jeweiligen Teilziele wird von den verantwortlichen Fachabteilung durchgeführt und vom ESG-Management-Team koordiniert. E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, die im Laufe des Jahres aktiv waren beziehungsweise für die Zukunft vorgesehen sind. Sie gelten, sofern nicht anders angegeben, für den gesamten BKS Bank Konzern. Wir gehen hier im Besonderen auf die Maßnahmen und deren Zielsetzung ein, während die messbaren Ziele im Abschnitt E1‑4 detaillierter angeführt werden. Es wird erwartet, dass die beschriebenen Ziele keine explizite Mittelzuweisung erfordern und im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung umgesetzt werden können. Ausstieg aus fossilen und Förderung erneuerbarer Energieträger Ein wesentlicher Hebel ist der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien. Hier haben wir im Berichtsjahr im eigenen Betrieb folgende Maßnahmen verfolgt: • Wir haben den 2018 beschlossenen Ausstieg aus Erdöl und Erdgas bei Heizsystemen beinahe abgeschlossen: Die letzte Ölheizung wird im Zuge des Umbaus der Filiale am Baumbachplatz in Klagenfurt auf Erdwärme umgestellt, die zusätzlich zur Heizung auch eine Kühlung des Gebäudes im Sommer ermöglichen wird. • Im Frühjahr 2024 wurde ein weiteres E-Auto für unseren Fuhrpark angekauft, um den Energieverbrauch aus Treibstoffen schrittweise weiter zu reduzieren. Bei Dienstreisen wird unverändert die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln forciert. • Für unsere eigenen Gebäude beziehen wir ausschließlich Grünstrom, ab 2025 werden wir zusätzlich in Österreich auf UZ 46-zertifizierten Strom umsteigen • Wir haben im Jahr 2024 sechs weitere Photovoltaikanlagen errichtet. Somit waren im Berichtsjahr 16 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Damit konnten wir konzernweit 2,9% unseres Stromverbrauchs aus unseren eigenen PV-Anlagen beziehen (vgl. Tabelle Energieverbrauch in MWh und Energiemix). In Bezug auf finanzierte Emissionen aus unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette wird der Umstieg auf erneuerbare Energieträger durch die schrittweise Implementierung von Ausschlusskriterien für Finanzierungen und Portfolien festgelegt. Die Kriterien sind detailliert in unserer Klima- und Engagementstrategie aufgelistet. • Der Ausstieg aus der Finanzierung von Projekten im Kohlesektor wurde bereits 2017 vollzogen. Bis 2030 wollen wir aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen aussteigen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor erzielen. • Neufinanzierungen für Projekte im Erdölsektor werden ab 2025 nicht mehr gewährt. Bis 2030 wollen wir aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen aussteigen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Erdölsektor erzielen. Finanzierungen von unkonventionellen Erdölprojekten führen wir prinzipiell nicht durch. • Ab 2026 werden keine neuen Finanzierungen mehr für Projekte im Erdgassektor vergeben. Bis 2030 wollen wir aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen aussteigen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Erdgassektor erzielen. Steigerung der Energieeffizienz Im Berichtsjahr haben wir, zusätzlich zu den kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen, die im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierung systematisch umgesetzt werden, erstmals für unsere Standorte in Österreich ein Energieeffizienzaudit durchgeführt. Die daraus resultierenden, zusätzlichen Maßnahmen werden ab 2025 umgesetzt werden. Engagementmaßnahmen Wir haben uns mit der Festlegung und Validierung unserer wissenschaftsbasierten Klimaziele auch Engagementziele gesetzt, die wir bis 2028 erreichen wollen. Im Rahmen dieser Ziele möchten wir unsere Stakeholder dazu anregen, sich ebenfalls Klimaziele zu setzen, die mit einem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind. Daraus ergeben sich künftig zwei Maßnahmen für unsere nachgelagerte Wertschöpfungskette: • Definition und Implementierung eines Engagementplans für unsere Beteiligungen mit dem Ziel, dass sich unsere Partner ebenfalls wissenschaftsbasierte Klimaziele setzen. Der Anteil von Beteiligungspartnern mit wissenschaftsbasierten Klimazielen soll von 0% im Basisjahr 2022 auf 85,71% im Jahr 2028 erhöht werden. • Definition und Implementierung eines Engagementplans für unsere Unternehmenskunden mit dem Ziel, dass sich der Anteil unserer Unternehmenskunden mit wissenschaftsbasierten Klimazielen von 3,3% im Basisjahr 2022 auf 35,5% im Jahr 2028 erhöht. Kennzahlen und Ziele E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die Ziele, die die BKS Bank im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel verfolgt, sind in den nachfolgenden Tabellen angeführt. Die erste Tabelle behandelt allgemeine Ziele, während die zweite Tabelle unsere Treibhausgasreduktionsziele auf- listet. Klimabezogene Ziele der BKS Bank90 Ziel MDR-T 80 a Umfang MDR-T 80 c Zielniveau MDR-T 80 b Basisjahr Bezugswert im Basisjahr MDR-T 80 d Aktueller Stand 2024 MDR-T 80 d geplante Zielerreichung MDR-T 80 e Senken des Gesamtenergieverbrauchs der BKS Bank Gesamtes Geschäftsgebiet 7,2 GWh 2019 7,6 8,0 2025 Neuvolumen nachhaltige Kredite erhöhen Gesamtes Geschäftsgebiet EUR 200 Mio. 2019 131,5 270,0 2025 Anteil an ESG-Bausteinen in der Vermögensverwaltung erhöhen Gesamtes Geschäftsgebiet 30,0% 2021 28,5% 24,7% 2025 Börsennotierte Aktien und Anleihen von Unternehmen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen Gesamtes Geschäftsgebiet 31,6% 2022 5,4% 3,6% 2028 Anteil der Kapitalbeteiligungen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen Gesamtes Geschäftsgebiet 85,7% 2022 0,0% 0,0% 2028 Unternehmenskredite an Unternehmen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen Gesamtes Geschäftsgebiet 35,5% 2022 3,3% 16,0% 2028 * Engagementziele der Science-based Targets Wir haben unseren Dekarbonisierungspfad entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel des Abkommens von Paris definiert und durch die Scienced-based Targets Initiative validieren lassen. Ziele, die mit einem Treibhausgasreduktionsziel verbunden sind, werden in der nachfolgenden Tabelle erläutert.91 THG-Emissionsreduktionsziele der BKS Bank92 Umfang MDR-A 80 c Ziel MDR-T 80 a Zielniveau MDR-T 80 b Basisjahr Bezugswert im Basisjahr MDR-T 80 d Aktueller Stand 2024 MDR-T 80 d geplante Zielerreichung MDR-T 80 e Konstanthalten der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Energieprojekten Gesamtes Geschäftsgebiet <> 0% 2022 100% -11,5% 2030 Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Unternehmenskrediten im Energiesektor Gesamtes Geschäftsgebiet -70,66% 2022 100% -7,9% 2030 Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Gewerbeimmobilien Gesamtes Geschäftsgebiet -63,05% 2022 100% -0,2% 2030 Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Privatimmobilien Gesamtes Geschäftsgebiet -53,42% 2022 100% -2,7% 2030 Reduktion der Scope 1-Emissionen Eigener Betrieb -42,00% 2022 100% -7,6% 2030 Reduktion der Scope 2-Emissionen (marktbezogen) Eigener Betrieb -42,00% 2022 100% -46,7% 2030 Senken des Treibhausgasfußabdrucks pro Mitarbeitenden (alle Scopes) Gesamtes Geschäftsgebiet 2,0 t CO2e/MA 2022 2,4 t CO2e/MA 1,9 t CO2e/MA 2025 * Reduktionsziele der Science-based Targets Die folgende Grafik gibt einen Überblick über den Beitrag der einzelnen Dekarboni- sierungshebel zur Reduktion unserer Scope 1- und Scope 2-Emissionen.93 Reduktionshebel für Scope 1 und Scope 2-Emissionen E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Der folgende Abschnitt informiert über den Energieverbrauch und den Energiemix der BKS Bank. Bei der Berechnung der Emissionswerte für 2024 berücksichtigen wir folgende Annahmen: • Für den Treibstoffverbrauch, Papierverbrauch, Bahnfahrten, Flugreisen oder Kältemittelverbrauch wird der tatsächliche Verbrauch herangezogen. • Zur Berechnung der An- und Abreise der Mitarbeitenden erfolgte eine Mitarbeiterbefragung. Aus den erhobenen Daten werden die Emissionen für alle Mitarbeitenden hochgerechnet. • Bei Strom und Wärme wurde für jene Objekte, bei denen wir zeitgerecht alle Abrechnungen für 2024 erhalten haben, mit dem tatsächlichen Verbrauch gerechnet. Bei einigen Immobilien erhalten wir nur Betriebskostenabrechnungen ohne genaue Strom- und Wärmeverbrauchsdaten in kWh. Daher ermitteln wir anhand der verfügbaren Abrechnungen, wie viel eine kWh im Durchschnitt kostet. Diesen Durchschnittswert ziehen wir dann heran, um aus den Betriebskostenabrechnungen den Verbrauch zu berechnen. Bei jenen Objekten, bei denen wir für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts noch keine Abrech- nungen erhalten haben, wurden Schätzungen herangezogen, die auf den Verbrauchswerten der Vorjahre beruhen. Energieverbrauch in MWh und Energiemix94 2023 2024 Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen 2.587,48 2.462,87 Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen k. A. 25,14 Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen 5.499,54 5.491,56 Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen 64,68 59,29 Verbrauch aus erworbener und erhaltener Elektrizität und Wärme 5.347,78 5.334,69 Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie 87,08 97,58 Gesamtenergieverbrauch 8.087,02 7.979,58 Im Jahr 2023 wurde kein Energieverbrauch aus nuklearen Quellen ausgewiesen, sondern in den fossilen Quellen inkludiert. E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Treibhausgasemissionen der BKS aufgeschlüsselt nach den einzelnen Scopes. Die Annahmen, die bei der Berechnung des Energieverbrauchs berücksichtigt wurden, gelten auch für die Berechnung der einzelnen Scope-Emissionen. Die Berechnung der Emissionen der Scopes 3.13 „Nachgelagerte, geleaste Wirtschaftsgüter“ und 3.15 „Investitionen“ erfolgt in Übereinstimmung mit ESRS E1-6, AR 46 b, gemäß den Vorgaben für „Financed Emissions“ der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Die deutlich erhöhten Scope 3-Emissionen ab dem aktuellen Berichtsjahr ergeben sich aufgrund der erweiterten Ausweispflichten für finanzierte Scope 3-Emissionen gemäß PCAF. Diese sehen nämlich vor, dass sämtliche finanzierte Scope 3-Emissionen ab 2025 offengelegt werden müssen.95 THG-Bruttoemissionen nach den einzelnen Scopes96 Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basisjahr Vergleich (N-1) (N) % (N / N-1) Jährlich % des Ziels / Basisjahr 2022 2023 2024 2030 2050 Scope 1-Treibhausgasemissionen Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 437 413 404 97,8% -42% Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Scope 2-Treibhausgasemissionen Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 870 840 293 34,9% -42% Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 283 153 114 74,5% -42% Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 2.464.948 2.526.453 6.507.411 257,6% 1) Erworbene Waren und Dienstleistungen 151 178 95 53,6% 6) Geschäftsreisen 8 14 13 90,5% 7) Pendelnde Arbeitnehmer 1.216 990 949 95,8% 13) Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 168.597 150.939 134.236 88,9% 15) Investitionen 2.294.663 2.374.074 6.371.814 268,4% THG-Emissionen gesamt THG-Emissionen gesamt (standortbezogen) (t CO2e) 2.466.301 2.528.054 6.508.108 257,4% 1.200 THG-Emissionen gesamt (marktbezogen) (t CO2e) 2.465.668 2.527.019 6.507.929 257,5% 1.300 * Daten zur Dekarbonisierung der Scope 3-Emissionen durch Investitionen sind der Tabelle E1-4 zu entnehmen (Science-based Targets). Die nachstehende Tabelle gibt die Treibhausgasemissionsintensität in Bezug auf den Nettoumsatzerlös an. Der starke Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus dem geänderten Umfang der offenzulegenden Scope 3-Emissionen. THG-Emissionsintensität97 2023 2024 % N / N-1 THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO2e/Währungseinheit) 0,0083 0,0208 151,7% THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO2e/Währungseinheit) 0,0083 0,0208 151,8% Die Nettoumsatzerlöse der BKS Bank berechnen sich aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und dem Saldo sonstiges Ergebnis. Details dazu finden sich im Abschnitt Details zur Gewinn- und Verlustrechnung. Gesamtnettoumsatzerlöse (EUR) 98 31.12.2023 31.12.2024 Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 305.580.958 312.531.198 Nettoumsatzerlöse (sonstige) - - Gesamtnettoumsatzerlöse (im Abschluss) 305.580.958 312.531.198 Finanzierte Emissionen Die Veröffentlichung der finanzierten Emissionen in diesem Bericht bezieht sich auf • Unternehmenskredite, • Listed Equity und Corporate Bonds, • Wohnhypothekarkredite, • Gewerbeimmobilienkredite, • Projektfinanzierungen im Energiesektor, • Kfz-Kredite und -Leasing und • Anleihen von Banken, Corporates und Staaten im Eigenportfolio. Während wir bei den Investments in börsennotierte Instrumente weitestgehend auf berichtete CO2-Daten der Unternehmen zurückgreifen, nutzen wir bei Krediten Sektordaten. Bei Immobilienfinanzierungen werden die Daten von vorliegenden Energieausweisen und Flächen in die Berechnung der Financed Emissions miteinbezogen. Liegen keine detaillierten Daten vor, werden Durchschnittsdaten für den Energieverbrauch in der Berechnung verwendet. Die Ergebnisse sind daher eine Annäherung an den tatsächlichen CO2-Fußabdruck, aber sie geben einen ersten Hinweis darauf, wo es Möglichkeiten für Verbesserungen im Portfolio gibt. Daher liegt der Fokus der kommenden Jahre weiterhin auf der Verbesserung der Datenqualität und einem kontinuierlichen Monitoring. Finanzierte Emissionen der BKS Bank Assetklasse Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e Scope 3-Emissionen in t CO2e PCAF Quality Score Scope 3.13 Kfz-Leasingfinanzierungen Privat 50.058.609 11.610 n. a. 4,99 Kfz-Leasingfinanzierungen Gewerbe 300.612.452 122.627 n. a. 4,96 Zwischensumme Scope 3.13 350.671.061 134.236 - Scope 3.15 Unternehmenskredite 3.375.111.855 388.937 5.005.153 4,28 Listed Equity und Corporate Bonds 777.409.181 62.814 595.742 3,99 Immobilienkredite Gewerbe 1.657.853.153 48.915 n. a. 4,43 Immobilienkredite Privat 1.114.167.362 49.602 n. a. 3,93 Projektfinanzierungen Energie 88.702.680 2.337 103 3,00 Staatsanleihen exkl. LULUCF 687.118.228 119.157 70.256 1,00 Eigenportfolio 355.509.500 11.213 17.584 n. a. Zwischensumme Scope 3.15 8.055.871.958 682.975 5.688.839 Gesamtsumme 8.406.543.018 817.211 5.688.839 * Emissionen der Staatsanleihen inkl. LULUCF in t CO2e: Scope 1 & 2: 111.457, Scope 3: 70.256 Der Abdeckungsgrad für finanzierte Emissionen in Bezug auf Forderungen an Kunden beträgt 97,0%. Nicht berücksichtigt wurden Forderungen, die sich auf Assetklassen beziehen, die nicht Bestandteil des PCAF-Standards sind. In Bezug auf das Eigenportfolio erreichen wir einen Abdeckungsgrad von 77,8%. Die Daten zum Eigenportfolio berechnen wir über MSCI. Der erreichte Abdeckungsgrad ergibt sich daraus, dass nicht zu allen Positionen Emissionsdaten verfügbar sind. Das Kundenportfolio der BKS Bank setzt sich vorwiegend aus Klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen, für die kaum berichtete CO2-Emissionswerte zur Verfügung stehen. Daher greifen wir für die Berechnung auf Sektordaten zurück. Die Berechnungen erfolgen durch das externe Berechnungstool „Climcycle“. Die dort hinterlegten Emissionsdaten beziehen sich auf Eurostat-Daten, World-Input-Output-Daten der Universität Groningen sowie Daten des Joint Research Centre. Aktuell kann der PCAF-Quality Score für die Scopes 1, 2 und 3 nicht getrennt ausgewiesen werden. Climcycle wendet nur eine Berechnungsmethode für alle Scopes an und demgemäß kann nur ein aggregierter Quality Score angegeben werden. Für den Ausweis der Financed Emission für das Jahr 2024 wurden die Assetklassen gemäß Greenhouse Gas-Protocol99 berücksichtigt. Die Scope 1- und 2-Emissionen werden für alle Branchen ausgewiesen. Unsere Scope 3-Emissionen legen wir ab diesem Bericht gemäß PCAF-Standard offen (PCAF Standard Financed Emissions Second edition 12/2022 Table 5-2). Finanzierte Emissionen und Emissionsintensitäten der „Unternehmenskredite“ und „Listed Equity und Corporate Bonds“ 2024 NACE-Code Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e Scope 3-Emissionen in t CO2e Emissionsintensität in t CO2e/Mio. EUR investiert1 A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 130.680.927 83.499 926.770 7.731 B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 28.891.754 8.679 99.016 3.728 C - Herstellung von Waren 623.913.416 117.044 940.762 1.695 D - Energieversorgung 161.482.074 11.079 11.434 139 E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 40.649.682 53.970 390.961 10.945 F - Bau 478.377.920 20.460 163.077 384 G - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 349.991.455 16.389 118.994 387 H - Verkehr und Lagerei 148.526.349 18.895 10.853 200 I - Beherbergung und Gastronomie 126.395.548 5.376 58.964 509 J - Information und Kommunikation 44.715.418 580 4.205 107 K - Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 324.014.200 406 2.027.375 6.258 L - Grundstücks- und Wohnungswesen 768.929.554 1.834 26.003 36 M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 339.841.167 5.531 40.068 134 N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 117.284.290 13.050 94.531 917 O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 211.600.579 13.720 99.389 535 P - Erziehung und Unterricht 7.867.931 179 1.298 188 Q - Gesundheit und Sozialwesen 161.200.923 3.722 26.961 190 R - Kunst, Unterhaltung und Erholung 25.723.486 7.123 51.602 2.283 S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 19.994.836 2.311 16.742 953 T - Hauspersonal in Privathaushalten u. ä. 42.439.527 67.903 491.890 13.190 Summe 4.152.521.036 451.751 5.600.895 1.458 1 Die Summe der Emissionsintensität ergibt sich nicht durch Summieren der darüberstehenden Werte, sondern wird anhand folgender Formel berechnet: Summe der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen / Summe der erfassten Finanzierungen * 1.000.000 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Strategie E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Das Geschäftsmodell der BKS Bank weist aufgrund der Ausrichtung auf Privat- und Geschäftskunden mit einem Schwerpunkt in der Immobilienfinanzierung nur minimale Abhängigkeiten von Ökosystemen und biologischer Vielfalt auf. Daher wurden im Rahmen der Resilienzanalyse des Geschäftsmodells der BKS Bank Risiken in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme aufgrund des nicht nennenswerten Schadenspotentials nicht berücksichtigt.100 Allerdings ergeben sich gerade aus den Immobilienfinanzierungen und der damit verbundenen Bodenversiegelung negative Auswirkungen auf die Biodiversität. E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Als wesentliche Auswirkung haben wir den Biodiversitätsverlust durch Landnutzungsänderung, insbesondere in unserer Wertschöpfungskette, identifiziert. Für die Auswirkungen durch Immobilienprojekte, die von uns finanziert werden, gibt es derzeit keine Konzepte, die den Biodiversitätsverlust durch die Landnutzungsänderung direkt ansprechen. Allerdings verfolgen wir konzernweit Maßnahmen, die die biologische Vielfalt schützen und dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken sollen. Im Rahmen der für 2025 geplanten Aktualisierung unserer Nachhaltigkeitsstrategie werden wir diese bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität aufgreifen und strategisch verankern. Dabei werden wir auch die geplanten Empfehlungen der Green Finance Alliance und der FMA in Bezug auf Biodiversität berücksichtigen. Die Weiterentwicklung der Strategie liegt in der Verantwortung des Vorstands.101 E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die BKS Bank bietet mit dem Natur & Zukunft-Konto in Österreich seit seiner Einführung im Jahr 2020 ein Kontoprodukt an, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte102 ausgezeichnet ist. Im Rahmen dieses Kontoprodukts haben wir uns dazu verpflichtet, pro abgeschlossenes Konto einen Baum zu pflanzen bzw. die Aufforstung heimischer Schutzwälder zu unterstützen. So haben wir bisher in zwei langfristigen Projekten 14.680 Bäume in Kärnten gepflanzt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde besonders auf Biodiversität geachtet. Ab dem kommenden Jahr wollen wir den Fokus auf Biodiversität legen und ein langfristiges Projekt zum Schutz bedrohter Ökosysteme unterstützen und, in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund, Trocken- und Magerrasenflächen in Kärnten ankaufen. Dadurch sollen gefährdete Ökosysteme und bedrohte Arten dauerhaft geschützt und vor dem Verschwinden bewahrt werden. Mit diesem Projekt möchten wir einen Gegenpol zur Bodenversiegelung durch die Finanzierung von Immobilienprojekten setzen und besonders gefährdete Biotope und Arten langfristig schützen. Eine weitere Maßnahme gegen den Biodiversitätsverlust stellen unsere Corporate Volunteering-Projekte dar, bei denen, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Naturschutzbund, bedrohte Ökosysteme geschützt werden. Dies betrifft im Besonderen offene Landschaften, die schützenwerte Arten beherbergen und von Verbuschung bedroht sind. Bei diesen Projekten steht der Gedanke des Engagements für Naturschutzprojekte im Vordergrund. Im Jahr 2024 haben unsere Mitarbeitenden tatkräftig das Schwenden auf der Gladiolenwiese bei Oberschütt, einem Natura 2000-Gebiet (Stadtgemeinde Villach) unterstützt. Für 2025 ist in Kooperation mit dem Naturschutzbund Kärnten und der Arge Naturschutzbund ein ähnliches Projekt zum Schwenden der Weinitzen, ebenfalls im Natura 2000-Gebiet Schütt-Dobratsch, geplant. Die alte Kulturlandschaft wird im Rahmen der Aktion von Sträuchern und Nadelgehölzen befreit. Von Arbeitgeberseite wird 50% der benötigten Zeit als Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen liegt in der Verantwortung des ESG-Managements der BKS Bank. In Bezug auf unsere eigenen Bauvorhaben, die durch die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. abgewickelt werden, achten wir darauf, unsere Gebäude in Richtung Green bzw. Blue Buildings zu entwickeln. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, taxonomiekonform zu bauen. Ausnahmslos alle unsere Bauprojekte werden daher im Rahmen einer ÖGNI-Zertifizierung103 von Anfang an extern begleitet. Ein weiteres Ziel dieser Bauprojekte ist es, ungenutzte Geschäftsflächen in mietbaren Wohnraum umzuwandeln und somit den Bodenverbrauch für Wohnraumbeschaffung zu verringern. Derartige Projekte können im gesamten Geschäftsgebiet durchgeführt werden, auch wenn sie aktuell nur in Österreich geplant und umgesetzt werden. Für die Umsetzung gemäß den Vorgaben ist die Geschäftsführung der BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. verantwortlich, die direkt an den Vorstand der BKS Bank berichtet. 2024 wurden die geplanten Bauprojekte in Villach „Parkblick“ und in Klagenfurt in der Villacherstraße abgeschlossen, die ÖGNI-Zertifizierungen werden 2025 ausgestellt werden. Folgende Projekte waren im Berichtsjahr in Umsetzung bzw. werden 2025 weitergeführt: • Villach Hauptplatz: Optimierung der genutzten Flächen und Wohnungsausbau mit ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität • Mattersburg: Optimierung der genutzten Flächen und Wohnungsausbau mit ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität • Umbau der Filialen Klagenfurt Baumbachplatz und Kreuzbergl: Umbau inklusive Umstellung der Heizung von Erdöl auf Erdwärme in der Filiale Baumbachplatz, ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität Diese Projekte betreffen den eigenen Betrieb, die Mittel werden im Rahmen der Budgetierung den Tochtergesellschaften zugewiesen. Bei der Durchführung sämtlicher Bauvorhaben werden unter anderem umweltrelevante Aspekte nach EMAS sowie ÖGNI berücksichtigt.104 Kennzahlen und Ziele E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Für die oben angeführten Maßnahmen wurden keine messbaren terminierten ergebnisorientierten Biodiversitätsziele festgelegt. Ein Ersatzziel stellt für Corporate Volunteering-Projekte die Anzahl der Teilnehmer dar, während bei den eigenen Bauprojekten der Fortschritt überwacht wird. Einzig im Wirkungsbericht für unser Natur & Zukunft-Konto wird über den Stand der Umsetzung, also Anzahl der gepflanzten Bäume und das dadurch gebundene CO2, berichtet.105 Bei der Festlegung der Ziele der beschriebenen Maßnahmen wurden daher auch keine ökologischen Schwellenwerte einbezogen. Bei der Erarbeitung unserer Biodiversitätsstrategie im Rahmen der Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie werden wir allerdings die Ziele der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ und anderer nationaler Konzepte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen berücksichtigen.106 Die bisher definierten Ziele unterstützen Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität in unserem Geschäftsgebiet, stellen aber keine Mitigationsmaßnahme für den Biodiversitätsverlust durch eine Änderung der Bodennutzung infolge von Immobilienprojekten dar.107 Sozialinformationen ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 Allgemeine Angaben Es sind vielfältige Aspekte, die einen guten Arbeitgeber ausmachen. Wir sehen dabei die BKS Bank als verlässliche Chancengeberin für zukunftsorientierte Menschen. Strategie Die Angaben im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3, 13, die die Interessen und Standpunkte der Interessenträger beziehungsweise die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell betreffen, finden sich in den jeweiligen Abschnitten des ESRS 2 „Allgemeine Angaben“. Die Informationen im Zusammenhang ESRS 2 SBM-3, 14 bis 16 finden sich im Folgenden. ESRS S1 Angabepflicht im Zusammenhang mit SBM-3 Die in ESRS 2 gemachten Angaben zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell betreffen grundsätzlich alle Arbeitskräfte des Unternehmens. Es gibt keine Leistungen, die ausschließlich vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende nutzen können. Allerdings können einige Angebote erst nach einer gewissen Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen in Anspruch genommen werden. Weiters gibt es unterschiedliche Ausprägungen der angebotenen Leistungen in den Marktgebieten.108 Die BKS Bank beschäftigte im Berichtsjahr 1.164 Mitarbeitende, davon 698 Frauen und 466 Männer. Diese befanden sich zu 99,6% in einem Angestelltenverhältnis. 1.102 Mitarbeitende befanden sich in einem unbefristeten und 62 Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die BKS Bank beschäftigt keine Fremdarbeitskräfte.109 Für Mitarbeitende der BKS Bank besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Home-Office-Tage pro Jahr zu beantragen. Diese Möglichkeit steht ab dem Übertritt in ein unbefristetes Dienstverhältnis offen. Ein allgemeiner Anspruch auf Home-Office besteht nicht. Die Regelungen zum Home-Office werden im gesamten Konzern einheitlich gehandhabt.110 Folgende tatsächliche, positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens wurden identifiziert: • Faire Beschäftigungsverhältnisse • Faire Entlohnung • Einbindung der Mitarbeitenden • Gesundheit und Sicherheit • Diversität • Karriereplanung Ausschlaggebend für diese positiven Auswirkungen ist der systemische Ansatz, den wir in unserem Personalmanagement verfolgen. Ausnahmslos alle Entscheidungen werden im Kontext ihrer Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen sowie seiner Interessenträger gefällt. Wir kümmern uns um die Förderung von Talenten, achten auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten unseren Mitarbeitenden eine faire Entlohnung, flexible Arbeitszeiten, Gesundheitsmaßnahmen, Mitarbeitergespräche, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein umfassendes Angebot an Sozialleistungen.111 Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.112 Aufgrund unseres vielseitigen Geschäftsmodells als Universalbank ergeben sich aus der Umsetzung unseres Übergangsplans für den Klimaschutz keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte. Andererseits sehen wir bereits jetzt durch die zunehmende nachhaltige Transformation der BKS Bank sowie durch die rechtlichen Anforderungen Chancen für die Mitarbeitenden. So haben sich neue Jobprofile ergeben und ein verstärkter Aufbau von Know-how hat nicht nur in den Bereichen der nachhaltigen Veranlagungen, des Vertriebs, der Firmenkundenberatung stattgefunden, sondern zieht sich durch alle Geschäftsbereiche. Diese Entwicklung betrifft vor allem unsere BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., die unsere eigenen Immobilien verwaltet und betreut. Sie ist unter anderem dafür verantwortlich, dass bei der internen Koordination sämtlicher Bauprojekte die ökologischen Aspekte sowohl in allen Bauphasen als auch im Rahmen der ÖGNI-Zertifizierung berücksichtigt werden. Ebenso sind ESG-Themen im Risikomanagement, im Compliance-Office sowie in der Kommunikation umfassend verankert. Wir gehen davon aus, dass diese Entwicklung weiter zunehmen wird und sich dadurch zahlreiche Chancen für Mitarbeitende ergeben, die sich weiterentwickeln möchten. Ein Risiko dahingehend, dass es durch diese Entwicklung zu Arbeitsplatzverlusten kommen könnte, sehen wir nicht. Finanzielle Risiken aufgrund steigender regulatorischer Anforderungen und des damit möglicherweise verbundenen personellen Mehraufwands werden im Abschnitt ESRS 2, SBM-3 behandelt.113 Als wichtigste Personengruppen, die von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten, haben wir im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse Menschen mit Betreuungsaufgaben und jugendliche Mitarbeitende, die sich in einer Lehrausbildung befinden, identifiziert. Ebenso wurde die Diversität unserer Mitarbeitenden berücksichtigt, sei es Geschlecht, Hautfarbe, soziale oder ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Religion. Diese Personengruppen wurden im Bewertungsverfahren gerade in Bezug auf die Einschätzung der negativen Auswirkungen besonders berücksichtigt.114 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Sofern nicht anders angegeben, gelten die im Folgenden angeführten Konzepte im gesamten Geschäftsgebiet der BKS Bank. Für die strategische Ausrichtung ist der Vorstand der BKS Bank verantwortlich; die einzelnen Konzepte werden in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung entwickelt. Die Verantwortung für die Überwachung und Umsetzung liegt bei der Abteilungsleitung der Personalabteilung, die dazu regelmäßig an den Vorstand berichtet.115 Wir sind seit 2012 Mitglied des UN Global Compact und als solches dem Schutz der internationalen Menschenrechte verpflichtet. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact sind in unsere Konzepte integriert. Diese Konzepte bilden einen wichtigen Handlungsrahmen für unser tägliches Tun.116 Fairer Arbeitgeber Ein Kernelement einer modernen Arbeitswelt sind organisatorische Konzepte, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen, da diese ein wertvoller Faktor ist, um • Karriere mit Familie zu ermöglichen, • die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen, • allen Mitarbeitenden und Bewerbenden Chancengleichheit, unabhängig von Familienstatus, Alter und Geschlecht, zu geben, • die Fluktuation gering und wertvolles Know-how im Haus zu halten, • eine hohe Rückkehrquote aus der Karenz zu erzielen und • den Frauenanteil unter den Führungskräften zu erhöhen. Die in der BKS Bank gültige Home-Office-Regelung richtet sich insbesondere an ambitionierte teilzeitbeschäftigte Frauen und bietet ihnen die Möglichkeit, ihr Beschäftigungsausmaß bei gleichbleibender Zahl von Präsenzstunden zu erhöhen. Die Möglichkeit, Home-Office zu beantragen, besteht aktuell nur für Mitarbeitende in einem unbefristeten Dienstverhältnis. Im Rahmen des Ende 2024 gestarteten „Employer Branding“-Projekts wurde die zuständige Projektgruppe mit einer Evaluierung der bestehenden Regelung und einer grundlegenden Überarbeitung beauftragt. Unsere Mitarbeitenden können viele betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen. Unterstützt werden sie durch flexible Arbeitszeitmodelle, die Kindertagesstätte Kinki in Klagenfurt und die Kinderbetreuung an Fenstertagen und in der Ferienzeit. In Rijeka können die Kinder unserer Mitarbeitenden im Kid’s Corner ihre Hausaufgaben erledigen. Die BKS Bank motiviert auch Väter, den Papamonat in Anspruch zu nehmen oder in Elternkarenz zu gehen. Um wesentliche Anliegen unserer Belegschaft zu erkennen und weiterzuentwickeln und die Arbeitszufriedenheit und die Motivation hochzuhalten, setzen wir auf externe Zertifizierungen und Evaluierungen sowie auf Mitarbeiterbefragungen. Für die direkte Abstimmung mit der Führungskraft werden allen Mitarbeitenden jährlich Beurteilungs- und Förder-Gespräche (B&F-Gespräch) angeboten. Der Betriebsrat ist ein wichtiger Partner bei der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen, die wir für unsere Mitarbeitenden setzen. Über den Kollektivvertrag hinausgehende Leistungen werden in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart. Die BKS Bank stellt dem Betriebsrat jährlich ein Sozialbudget zur Verfügung. Daher wird von den Mitarbeitenden keine Betriebsratsumlage eingehoben. Fünf Mitglieder des Betriebsrats, drei davon Frauen, wirken im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen mit. Diversität und Beseitigung von Diskriminierung117 In Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Prinzipien des UN Global Compacts herrscht in unserem Institut für alle Beschäftigten Chancengleichheit, unabhängig von Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen. Den Rahmen für eine gute Zusammenarbeit bilden dabei unser Leitbild, unsere Werte und unser Code of Conduct. Englisch gilt als Konzernsprache, wichtige Dokumente stehen im Mitarbeiterportal in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Wir sind Mitglied der „Charta der Vielfalt“, des Carinthian International Centers und der Initiative „#positivarbeiten“. 118 Die im Jahr 2022 von unserer Diversity-Beauftragten initiierte LGBTQIA+ Business Resource Group setzt sich für ein Umfeld ein, in dem alle Mitarbeitenden täglich ihr volles Potenzial entfalten können. Die Themen Diversity und Diversity Management stehen auch auf der Agenda unterschiedlicher interner Ausbildungsreihen – des BKS Collegs für neue Mitarbeitende, des Talenteprogramms, des Basis-Führungskräftetrainings und des Exzellenzprogramms für erfahrene Führungskräfte. So werden unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte zu Multiplikatoren der Diversität. Bei der Besetzung von Führungspositionen bieten wir allen Mitarbeitenden dieselben Karrierechancen. Wir möchten Positionen vorwiegend aus den eigenen Reihen besetzen, daher gibt es eine Reihe von Förder- und Entwicklungsprogrammen. Interessierte können sich jederzeit, auch ohne Einbeziehung der Führungskraft, für ein Führungsprogramm bewerben. Unter den Führungskräften streben wir einen Frauenanteil von mindestens 35% an. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Frauen bei gleichen Qualifikationen für Führungspositionen den Vorzug. Zusätzlich bietet die Unternehmensmitgliedschaft der BKS Bank beim Business Frauen Center Kärnten unseren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, ihre Leistungen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, sich zu vernetzen und sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Faire Entlohnung Die Vergütung der Mitarbeitenden der BKS Bank orientiert sich am jeweils gültigen Kollektivvertrag, beziehungsweise an der jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Darüberhinausgehend bieten wir unseren Beschäftigten freiwillige Sozialleistungen an. Beispielhaft genannt seien eine Unterstützung bei der Pensions- und Gesundheitsvorsorge sowie auf die Familie bezogene Leistungen. Der BKS Bank ist es ein wichtiges Anliegen, den Gender-Pay-Gap zu reduzieren. Hier liegt das Augenmerk besonders auf der Verringerung der Einkommensunterschiede in unseren Auslandsmärkten, die wir durch Frauenförderungsmaßnahmen, gerade bei der Besetzung von Führungspositionen, erreichen wollen. Unsere Mitarbeitenden sollen auch am Unternehmenserfolg teilhaben. Einerseits ermöglichen wir ihnen mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen den steuerfreien Erwerb von Aktien der BKS Bank, andererseits erhalten sie über die BKS-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung unentgeltlich Aktien der BKS Bank zugeteilt. Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende ab einem dreijährigen, unbefristeten und ungekündigten Dienstverhältnis. Über die BKS-Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung erhalten unsere Beschäftigten Dividenden der BKS Bank. Dividendenberechtigt sind jene Mitarbeitenden, die zum Auszahlungstag ein mindestens 18 Monate dauerndes ungekündigtes Dienstverhältnis hatten. Aus- und Weiterbildung Die BKS Bank legt großen Wert auf eine hochwertige Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte. Unser Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von Alter und Qualifikation, die angebotenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung nutzen. Schwerpunkte unseres Weiterbildungssystems sind die Themen Nachhaltigkeit und Innovation, persönlichkeitsbildende Maßnahmen und die Führungskräfteausbildung. Gesundheit und Sicherheit Die Gefahr von Arbeitsunfällen in der BKS Bank ist gegenüber produzierenden Unternehmen gering. Wenn Unfälle auftreten, handelt es sich in der Regel um Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen, um Verkehrsunfälle auf Dienstreisen oder um Stürze. Andererseits sind auch unsere Mitarbeitenden mitunter Situationen ausgesetzt, die psychisch belastend sind und bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen. Wir bieten unseren Mitarbeitenden dazu eine anonyme und kostenlose Beratung durch das EAP-Institut für Mitarbeiterberatung119 an. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und die Arbeitssicherheit orientieren sich an den Grundsätzen des im Unternehmen etablierten Qualitätsmanagementsystems gemäß EFQM. Zudem werden verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit durch das Umweltmanagementsystem EMAS berücksichtigt. Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Mitarbeitenden über das Mitarbeiterportal zur Verfügung. Regelungen zur Arbeitssicherheit sind von allen verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen. Unsere Arbeitsmedizinerin stellt eine gute medizinische Versorgung unser Mitarbeitenden sicher. Ihr Schwerpunkt liegt in der arbeitsmedizinischen Beratung und Betreuung, sie wird aber auch in alle anderen, gesundheitsfördernden Maßnahmen miteinbezogen. In der BKS Bank sind drei Personen als Sicherheitsfachkräfte und 18 als Sicherheitsvertrauenspersonen tätig. Sicherheitsfachkräfte sind hauptverantwortlich für die Arbeitssicherheit in der BKS Bank. In unseren internationalen Marktgebieten übernehmen externe, auf Arbeitssicherheit spezialisierte Unternehmen die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Regelmäßige Begehungen der Zentrale und Filialen durch die Sicherheitsfachkräfte und Haustechniker helfen, eventuell bestehende Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen. Soziales Engagement Wir laden unsere Mitarbeitenden regelmäßig ein, sich für Non-Profit-Organisationen in Form von Corporate Volunteerings zu engagieren. Denn wir sind überzeugt, dass mit einem Blick über den eigenen Tellerrand die soziale Kompetenz erhöht wird. Die Organisation und Umsetzung wird von der Gruppe „Communication & ESG“ koordiniert. Wir beziehen uns bei der Definition von Menschenrechten auf international anerkannte Menschenrechtsnormen, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Wir orientieren uns auch an den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und bekennen uns als Mitglied des UN Global Compacts seit vielen Jahren auch öffentlich zur Wahrung der Menschenrechte. Unser Code of Conduct ist ein klares Bekenntnis zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Er dient zur Orientierung im täglichen Umgang miteinander und mit Kunden, Lieferanten, Behörden und Medien.120 Die BKS Bank bezieht ihre Mitarbeitenden in unterschiedlichen Formen ein, so zum Beispiel im Zuge von Mitarbeiterbefragungen und der Möglichkeit, jederzeit Verbesserungsvorschläge und Ideen über den Ideen-Raum einbringen zu können. Mitarbeitende werden ebenso bei der Entwicklung von Prozessen und in der Evaluierung von Maßnahmen miteinbezogen. Darüber hinaus sind sie im Rahmen des Arbeitsschutz- und Gesundheitsausschusses in der BKS Bank an allen maßgeblichen Entscheidungen beteiligt, die die eigenen Arbeitskräfte betreffen.121 Für Mitarbeitende gibt es zahlreiche Ansprechpartner, an die sie sich mit Beschwerden wenden können. Dazu zählen Führungskräfte, Personalmanagement, Betriebsrat, Diversitätsbeauftragte, Revision und das externe Beratungsinstitut EAP. Beim Beratungsinstitut EAP kann die Kontaktaufnahme auch anonym erfolgen. Wenn von Mitarbeitenden Beschwerden oder Meldungen zu Verstößen erfolgen, kümmert sich die kontaktierte Stelle – soweit dies von der betroffenen Person gewünscht wird – um die Nachverfolgung. Auch die Festlegung von Abhilfemaßnahmen erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit den einmeldenden Personen.122 2023 haben wir eine interne Analyse zu Due Diligence und Menschenrechten durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass das Risiko für Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit in unserer Branche und unserem Geschäftsgebiet vernachlässigbar ist. Aus diesem Grund wurden diese Themen nicht in unseren Code of Conduct aufgenommen. Aufgrund einer differenzierten Risikobewertung für unsere vorgelagerte Lieferkette werden Kinderarbeit und Zwangsarbeit aber in unserem Code of Conduct für Lieferanten und in unseren Beschaffungsrichtlinien explizit angesprochen.123 Zur Prävention von Arbeitsunfällen bestehen in der BKS Bank ausgereifte und umfangreiche Konzepte. Das Thema ist integrativer Teil des Umweltmanagementsystems EMAS und wird auch in unserem Arbeitshandbuch „AHB Business Continuity und Notfallmanagement“ behandelt. Details zu den Konzepten sind unter ESRS S1-1, 17 „Gesundheit und Sicherheit“ angeführt.124 In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, auf jeweils 24 Mitarbeitende eine begünstigt behinderte Person125 einzustellen. Die BKS Bank lädt Menschen mit Behinderung ausdrücklich zur Bewerbung ein.126 S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen In der BKS Bank gibt es unterschiedliche Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden. Die regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung dieser Verfahren ist uns sehr wichtig, da diese wesentlich dazu beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die Vielfalt, Innovation und Zusammenarbeit fördert und die Identifikation mit dem Unternehmen stärkt. In Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden sind es vor allem die Bereiche der Diversität, Karriereplanung, Gesundheit und Sicherheit, bei denen eine aktive Einbeziehung erfolgt. Bei Entlohnung und fairen Beschäftigungsverhältnissen erfolgt die Einbeziehung zumeist indirekt über den Betriebsrat. Eine Ausnahme davon stellt das konzernweite „Employer Branding“-Projekt dar, das im Herbst 2024 gestartet wurde. Die vier Arbeitsgruppen, die unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten, sind mit Mitarbeitenden aus sämtlichen Unternehmensbereichen besetzt. Dadurch ist sichergestellt, dass Herausforderungen aus den einzelnen Unternehmensbereichen Berücksichtigung finden und ebenso verschiedene Sichtweisen in die Lösungen einfließen können. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verfahren, die in der BKS Bank zur Einbeziehung der Mitarbeitenden eingesetzt werden. Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeitenden Verfahren Art der Einbeziehung Häufigkeit Ideen-Raum direkt laufend B&F-Gespräche direkt jährlich Mitarbeiterbefragung direkt alle 3 Jahre Projekte direkt anlassbezogen Betriebsrat indirekt laufend Der Ideen-Raum ist für unsere Mitarbeitenden eine Möglichkeit, Ideen und Lösungsvorschläge zu vielen Themenbereichen einzubringen. Es geht dabei darum, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der BKS Bank zu initiieren und voranzutreiben, der die Zukunftsfähigkeit unterstützen soll. Die Ideen können dabei sowohl die persönliche Arbeit im Sinne von Vorschlägen zur Optimierung von Abläufen betreffen als auch generell der Verbesserung des Arbeitsumfelds dienen. So werden, auf Anregung eines Ideengebers, bei unserem überdachten Fahrradabstellbereich Werkzeug und eine Fahrradpumpe zur Verfügung gestellt. Die operative Verantwortung für die direkte Einbeziehung der Mitarbeitenden und die Berücksichtigung der Ergebnisse in den Unternehmenskonzepten liegt bei der Abteilungsleitung des Personalmanagements. Der Abteilungsleiter ist diesbezüglich eng mit dem Vorstand abgestimmt. In Bezug auf die indirekte Einbeziehung spielt auch der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er ist die Schnittstelle, die die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ausbalanciert. So werden zum Beispiel über den Kollektivvertrag hinausgehende Leistungen in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart. Budget für diverse Projekte, wie Gesundheitsförderung, wird von der Bank direkt an den Betriebsrat vergeben.127 Die BKS Bank bewertet die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit der eigenen Belegschaft auf unterschiedliche Weise. Ein wesentliches Mittel zur Beurteilung der Zusammenarbeit stellt die Mitarbeiterbefragung dar, bei der alle drei Jahre die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhoben wird. Indirekte Verfahren stellen die Erhebung der Fluktuationsrate und Austrittsgespräche mit Mitarbeitenden dar, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin verlassen.128 S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Ein Unternehmensklima, in dem Bedenken einfach und ohne Sorge vor nachteiligen Konsequenzen gemeldet werden können, ist der BKS Bank sehr wichtig. Für derartige Meldungen stehen den Mitarbeitenden unterschiedliche Kanäle zur Verfügung.129 Bedenken können jederzeit beim direkten Vorgesetzten, beim Betriebsrat, bei unserer Betriebsärztin, der Abteilungsleitung des Personalmanagements oder der Abteilungsleitung der Internen Revision geäußert werden. Zusätzlich ist unsere Diversitätsbeauftragte Ansprechpartnerin für sämtliche Diversitätsfragen. Sollte jemand den direkten Kontakt scheuen, besteht die Möglichkeit, über die BKS Integrity Line130 eine Meldung einzubringen. Über dieses Hinweisgebersystem können schnell und einfach Bedenken zu Fehlverhalten gemeldet werden, die das Wohlergehen von Mitarbeitenden, des Unternehmens oder von dritten Personen betreffen. Für den Fall, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen die Menschenrechte eintritt, sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, diesen dem unmittelbaren Vorgesetzten, der jeweiligen Compliance-Einheit oder der internen Revision zu melden.131 Die Meldungen, egal über welchen Kanal sie eintreffen, werden von den Mitarbeitenden, die sie bearbeiten, selbstverständlich streng vertraulich behandelt132. Dadurch ist auch die einmeldende Person angemessen geschützt. Mit der Bearbeitung der Meldung ist, falls erforderlich, die Einleitung von Untersuchungen und das Setzen angemessener Maßnahmen verbunden, damit die gemeldete Situation zur Zufriedenheit der Betroffenen gelöst und ein erneutes Auftreten verhindert werden kann.133, 134 Informationen darüber, wie man in der BKS Bank Bedenken melden kann, sind für alle Arbeitskräfte im Mitarbeiterportal verfügbar. Als weitere Unterstützung für die Mitarbeitenden gibt es die Möglichkeit, in psychisch belastenden Situationen eine anonyme und kostenlose Beratung durch das EAP-Institut für Mitarbeiterberatung in Anspruch zu nehmen.135 In der BKS Bank gibt es kein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob alle Mitarbeitenden die etablierten Meldeverfahren kennen und ihnen vertrauen. Die Konzepte zum Schutz der meldenden Personen sind unter G1-1 beschrieben.136 S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens Im Folgenden beschreiben wir Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den wesentlichen Auswirkungen der BKS Bank auf ihre Mitarbeitenden implementiert sind. Alle Maßnahmen betreffen die eigenen Arbeitskräfte. Als negative Auswirkung auf unsere Mitarbeitenden haben wir eine geringe Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung aufgrund einer eingeschränkten Home-Office-Regelung identifiziert. Zur Verbesserung der bestehenden Situation wurde 2024 die Überarbeitung der bestehenden Regelung gestartet. Diese Maßnahme soll 2025 abgeschlossen werden.137 Maßnahmen, um negative Auswirkungen zu vermindern Wesentliches Thema MDR-A 68 a Maßnahme MDR-A 68 a Erwartete Ergebnisse MDR-A 68 a Start MDR-A 68 a (geplantes) Ende MDR-A 68 c Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit MDR-A 68 b Faire Beschäftigungsverhältnisse Home-Office-Regelung überarbeiten •Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie; •Erleichterung in Bezug auf das Pendeln zum Dienstort; •höhere Attraktivität als Arbeitgeber 2024 2025 gesamtes Geschäftsgebiet In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen zusammengestellt, mit denen wir positive Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden erzielen möchten.138 Maßnahmen und Initiativen, um positive Auswirkungen zu erreichen139 Wesentliches Thema MDR-A 68 a Maßnahme MDR-A 68 a Erwartete Ergebnisse MDR-A 68 a Start MDR-A 68 a (geplantes) Ende MDR-A 68 c Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit MDR-A 68 b Allgemein Zertifizierungen und Gütezeichen Qualität im Personalwesen sicherstellen und laufend verbessern laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Aus- und Weiterbildung B&F-Gespräche Austausch mit und Einbindung von Mitarbeitenden, Karriereplanung jährlich kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Aus- und Weiterbildung BKS Akademie Umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Wesentliches Thema MDR-A 68 a Maßnahme MDR-A 68 a Erwartete Ergebnisse MDR-A 68 a Start MDR-A 68 a (geplantes) Ende MDR-A 68 c Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit MDR-A 68 b Diversität als Erfolgsfaktor Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation Frauenanteil von mindestens 35% bei Führungskräften, Reduktion Gender Pay Gap 2019 2025 gesamtes Geschäftsgebiet Diversität als Erfolgsfaktor Diversitätsbeauftragte, LGBTQIA+ Business Resource Group Bearbeitet Diversitätsthemen und sorgt für erhöhte Sichtbarkeit und Akzeptanz; Bewusstseinsbildung 2022 kein Ende geplant Österreich Diversität als Erfolgsfaktor Recruitingtraining Diversität Höhere Diversität in Teams und im Unternehmen laufend kein Ende geplant Österreich, Slowenien Diversität als Erfolgsfaktor Förder- und Entwicklungsprogramme für Mitarbeitende, inkl. Frauenförderungsprogramm Gleiche Karrierechancen; interne Nachbesetzungen, um Know-how aufzubauen und zu behalten laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Diversität als Erfolgsfaktor Diversity-Kampagne Sichtbarkeit und Akzeptanz; Bewusstseinsbildung 2022 2025 Österreich, Slowenien Einbindung der Mitarbeitenden Durchführung einer Mitarbeiterbefragung Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit und Umsetzung zielgerichteter Verbesserungsmaßnahmen 2021 alle 3 Jahre gesamtes Geschäftsgebiet Einbindung der Mitarbeitenden Ideenraum Verbesserung von Prozessen und Abläufen, Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit 2018 kein Ende geplant nur Österreich Faire Beschäftigungsverhältnisse Flexible Arbeitszeitmodelle Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie, dadurch höhere Mitarbeiterzufriedenheit und geringere Fluktuation laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Faire Beschäftigungsverhältnisse Teilzeitmodelle Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Faire Beschäftigungsverhältnisse Kinderbetreuung Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie laufend kein Ende geplant Österreich, Kroatien Faire Beschäftigungsverhältnisse Einbindung der Väter Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie laufend kein Ende geplant Österreich Faire Entlohnung Freiwillige Sozialleistungen Unterstützung bei Pensions- und Gesundheitsvorsorge, Unterstützung von Familien laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Faire Entlohnung Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Unterstützung der Mitarbeitenden laufend kein Ende geplant Österreich Faire Entlohnung Ausschüttungen von der BKS-Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung Unterstützung der Mitarbeitenden laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Gesundheit über alles Jährliches Gesundheitsprogramm Gesundheitsbewusstsein erhöhen, Gesundheit der Mitarbeitenden fördern jährlich kein Ende geplant Österreich, Kroatien Gesundheit über alles Impfaktionen (Grippe, FSME, Gürtelrose) Gesundheit der Mitarbeitenden fördern jährlich kein Ende geplant Österreich Gesundheit über alles Betriebliche Gesundheitsförderung Gesundheit der Mitarbeitenden fördern laufend kein Ende geplant Österreich, Kroatien Gesundheit über alles Beratungsangebot bei psychischer Belastung Gesundheit der Mitarbeitenden fördern laufend kein Ende geplant Österreich Gesundheit über alles Regelungen zur Arbeitssicherheit (Begehungen, Schulungen, Ersteinweisung Sicherheit, Gesundheitsausschüsse) Arbeitsunfälle vermeiden laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Gesundheit über alles Arbeitsplatzevaluierungen Gesundheit der Mitarbeitenden fördern laufend kein Ende geplant Österreich Gesundheit über alles (Arbeits-) medizinische Beratung und Betreuung Gesundheit der Mitarbeitenden fördern laufend kein Ende geplant Österreich Gesundheit über alles Erfüllung rechtlicher Vorgaben zu Arbeitnehmerschutz und -gesundheit Gesundheit der Mitarbeitenden fördern laufend kein Ende geplant gesamtes Geschäftsgebiet Die BKS Bank nutzt externe Zertifizierungen, um die Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte einzuschätzen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen und zu bewerten. Dazu zählen unter anderem das Audit „berufundfamilie“, die EFQM-Evaluierung und die EMAS-Zertifizierung. Zusätzlich unterstützen auch die unter S1-2 beschriebenen Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden dabei, die Wirksamkeit der angeführten Maßnahmen zu bewerten. Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheit und Arbeitssicherheit werden zusätzlich durch regelmäßige Prüfungen der Behörden überwacht.140 Anhand der Ergebnisse der Zertifizierungen und Auditierungen werden Verbesserungsmaßnahmen definiert, die negative Auswirkungen beheben oder mindern und positive Auswirkungen weiter verbessern sollen. Aus den Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden werden ebenfalls Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, um negative Auswirkungen zu mitigieren.141 Die BKS Bank stellt auf unterschiedliche Weise sicher, dass ihre Handlungsweise keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden hat. So ist etwa in der Beschaffungsrichtlinie festgelegt, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Reinigungsmittel eingesetzt werden dürfen. Auch die Mitarbeiterbefragung und die anderen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte dienen dazu, negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.142 Dem Management der wesentlichen Auswirkungen sind keine expliziten Mittel zugewiesen, da die Mittel für die beschriebenen Maßnahmen im Rahmen des Budgets für das Personalwesen geplant sind oder dem Betriebsrat direkt zur Verfügung gestellt werden. Kennzahlen und Ziele S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Die Behebung der negativen Auswirkungen, die durch die bestehende Home-Office-Regelung verursacht werden, soll durch eine Überarbeitung und Verbesserung der gültigen Regelung erreicht werden. Im Rahmen eines „Employer Branding“-Projekts, das im Herbst 2024 gestartet wurde, wurde mit der Überarbeitung begonnen. Das fertige Konzept wird im Frühjahr 2025 dem Vorstand vorgelegt werden. Die Wirksamkeit des neuen Konzepts wird im Rahmen der B&F-Gespräche und der regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen überprüft werden.143 Zur Förderung positiver Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden hat die BKS folgende Ziele festgelegt:144 Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen Ziele Umfang MDR-A 80 c Ziel MDR-A 80 a Zielniveau MDR-A 80 b Bezugswert 2019 MDR-A 80 d Zwischenziel 2022 MDR-A 80 d Aktueller Stand 2024 MDR-A 80 d geplante Zielerreichung MDR-A 80 e Durchführung einer Mitarbeiterbefragung alle Länder Gesamtzufriedenheit 1,9 2,0 2,0 2,4 2025 Frauenförderung alle Länder Anteil von Frauen in Führungspositionen 35% 31,6% 35,9% 35,6% 2025 Frauenförderung alle Länder Reduktion des Gender Pay Gaps 12% 16,5% 16,7% 19,2% 2025 Betriebliche Gesundheitsförderung Österreich, Kroatien Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung 25% 27,7% 17,6% 23,8% 2025 * Der Anstieg des Gender Pay Gaps im Berichtsjahr ist auf die geänderte Berechnungsmethode zurückzuführen (vgl. S1-16). Erreichen einer Gesamtzufriedenheit von 1,9 bei der Mitarbeiterbefragung Wir führen unsere Mitarbeiterbefragung nach der EUCUSA-Methode145 durch, die durch ihren systemischen Ansatz und fortgeschrittene Analysetechniken charakterisiert ist. Mit dem Ergebnis der Mitarbeiterbefragung wollen wir die Wirksamkeit unterschiedlicher, unter S1-1 angeführter Konzepte verfolgen und bewerten. In der Befragung werden unter anderem Fragen zu den Themen Lohn- und Sozialleistungen, Arbeitsplatz und Arbeitssituation, Führung, Information und Kommunikation, berufliche Entwicklung, Unternehmenskultur und Diversität gestellt. Anteil von Frauen in Führungspositionen Wir haben uns 2019 das Ziel gesetzt, bis 2025 einen Frauenanteil von 35% in Führungspositionen zu erreichen. Seit 2021 haben wir dieses Ziel erreicht und der Anteil von Frauen in Führungspositionen liegt konstant über 35%. Reduktion des Gender Pay Gap Wir streben danach, den Gender Pay Gap bei unseren Beschäftigten auf weniger als 12% zu reduzieren. Dies betrifft vor allem unsere Auslandsgebiete, bei denen wir durch gezielte Frauenförderungsmaßnahmen gegensteuern. Teilnahme an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Wir möchten mit den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung möglichst viele Mitarbeitenden erreichen. Daher haben wir uns das Ziel gesetzt, dass jedes Jahr 25% der Mitarbeitenden am Gesundheitsprogramm teilnehmen. Die Festlegung der Ziele, ihre Nachverfolgung und die Ermittlung von Erkenntnissen und Verbesserungsmöglichkeiten erfolgt innerhalb der Nachhaltigkeitsorganisation der BKS Bank (siehe ESRS 2, GOV‑1).146 S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens Die in den folgenden Tabellen angegebenen Informationen zu den wesentlichen Merkmalen unserer Mitarbeitenden sind als Anzahl an Personen angegeben und nicht als Vollzeitäquivalente. Mitarbeiterstände sind immer zum Stichtag 31.12.2024 angegeben und nicht als Durchschnitt über den Berichtszeitraum.147 Die vorgelegten Zahlen zum Beschäftigtenstand in Personenzahlen entsprechen den Angaben, die im Abschnitt „Märkte und Zielgruppen“ in Vollzeitäquivalent und Durchschnitt angegeben werden.148 Mitarbeitende nach Geschlecht (Personenzahl) Geschlecht 2022 2023 2024 Männlich 481 465 463 Weiblich 664 681 697 Divers 0 0 0 Keine Angabe 0 0 0 Gesamtzahl der Arbeitnehmer 1.145 1.146 1.160 * Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Mitarbeitenden Mitarbeitende nach Geschlecht und Region149 Land Weiblich Männlich Gesamt Österreich 495 359 854 Slowenien 99 67 166 Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind. Mitarbeitende nach Art des Vertrages und Geschlecht, inklusive Informationen zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten150 Personenzahl Weiblich Männlich Gesamt Zahl der Arbeitnehmer 697 463 1.160 Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen 658 444 1.102 Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen 39 19 58 Zahl der Vollzeitkräfte 447 427 874 Zahl der Teilzeitkräfte 250 36 286 Personenzahl der Mitarbeitenden nach Art des Vertrags und der Region, inklusive Informationen zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten151 Personenzahl Österreich Slowenien Gesamt Zahl der Arbeitnehmer 854 166 1.020 Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen 804 163 967 Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen 50 3 53 Zahl der Vollzeitkräfte 579 164 743 Zahl der Teilzeitkräfte 275 2 277 Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind. Austritte und Fluktuationsrate152 2022 2023 2024 Austritte gesamt 133 167 132 Fluktuationsrate gemäß ESRS 11,6 14,9 9,9 Zur Berechnung der Fluktuationsrate wird die Zahl der Austritte in Relation zum bereinigten Mitarbeiterstand am Jahresende gesetzt. Bei diesem sind karenzierte Mitarbeitende bereits exkludiert. Karenzierte Mitarbeitende werden deshalb nicht berücksichtigt, da das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, die Rückkehr auf die jeweilige Position zu gewährleisten. Bei der Zahl der Austritte werden sämtliche Austritte, Pensionsantritte und gegebenenfalls Todesfälle berücksichtigt. Einzig Wechsel von Mitarbeitenden innerhalb des Konzerns werden nicht eingerechnet.153 S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Aufgrund der sprachlichen Regelung in Österreich verwenden wir in diesem Abschnitt die Ausdrücke „Tarifvertrag“ und „Kollektivvertrag“ synonym. In Ländern, in denen ein geeigneter Kollektivvertrag ausverhandelt ist, gilt dieser für alle Mitarbeitenden des jeweiligen Landes.154 Kollektivvertragsvereinbarungen Marktgebiet Gesellschaft Vereinbarung zum Einkommen AT BKS Bank AG in Österreich sowie von der BKS Bank in ihre Tochtergesellschaften entsandte Mitarbeitende Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers und Betriebsvereinbarung AT BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting AT BKS Service GmbH Kollektivvertrag für Handelsangestellte AT BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte SI BKS Bank-Mitarbeitende in Slowenien Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter SI BKS Leasing d.o.o., Ljubljana Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter HR BKS Bank-Mitarbeitende in Kroatien Es gibt keinen Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter, es wurde eine Betriebsvereinbarung geschlossen HR BKS-leasing Croatia d.o.o. Es gibt keinen Kollektivvertrag SK BKS Bank-Mitarbeitende in der Slowakei Es gibt keinen Kollektivvertrag SK BKS-Leasing s.r.o., Bratislava Es gibt keinen Kollektivvertrag SRB BKS Leasing d.o.o., Beograd Es gibt keinen Kollektivvertrag Gesamt Anteil der Angestellten, die einem Kollektivvertrag unterliegen 87,9% Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungsquote Arbeitskräfte – EWR Arbeitskräfte – Nicht-EWR-Länder Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) 0–19% - - Slowenien 20–39% - - - 40–59% - - - 60–79% - - Österreich 80–100% Österreich, Slowenien - - Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind. S1-9 Diversitätskennzahlen Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Anteil der weiblichen Führungskräfte und die Altersstruktur der Mitarbeitenden der BKS Bank. Anteil weiblicher Führungskräfte155 2022 2023 2024 Gesamtanzahl Führungskräfte (ohne Vorstand) 181 176 174 •davon weiblich 65 64 62 •davon männlich 116 112 112 Anteil Führungskräfte weiblich 35,9% 36,4% 35,6% Anteil Führungskräfte männlich 64,1% 63,6% 64,4% Altersstruktur der BKS Bank-Mitarbeitenden (in Köpfen)156 2022 2023 2024 unter 30 Jahre 123 140 145 30 - 50 Jahre 594 593 600 über 50 Jahre 428 413 415 S1-10 Angemessene Entlohnung Alle Arbeitnehmenden der BKS Bank erhalten eine angemessene Entlohnung, die sich an den Rahmenbedingungen der Kollektivverträge orientiert sowie an dem internen und externen Gehaltsvergleich. S1-11 Soziale Absicherung Alle Mitarbeitenden der BKS Bank sind gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse geschützt. S1-12 Menschen mit Behinderungen In der BKS Bank sind aktuell 24 Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen angestellt, was einer Quote von 2,1% entspricht. S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Teilnahme an den Beurteilungs- und Fördergesprächen (B&F-Gespräch) und die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden je Mitarbeitenden. Teilnahme and B&F-Gesprächen157 2022 2023 2024 Prozent der Mitarbeiter, die am B&F-Gespräch teilgenommen haben 87 91 88 •davon Frauen 57 58 60 •davon Männer 43 42 40 Anteil an allen Frauen 86 90 90 Anteil an allen Männern 87 93 86 Anteil an Mitarbeitenden ohne Führungsfunktion 86 91 88 Anteil aller Team-, Gruppen- und Filialleiter 93 91 88 Anteil an Leitern Zentrale Abteilungen, Vertriebsdirektionen, Geschäftsführern 91 97 100 Schulungsausmaß pro Mitarbeitenden im Berichtsjahr158 2022 2023 2024 Durchschnittliche Ausbildungstage je Mitarbeitenden 4,8 4,7 4,5 Durchschnittliche Ausbildungsstunden je Mitarbeitenden 37,1 36,2 35,0 •davon von Frauen absolviert 33,1 33,6 28,9 •davon von Männern absolviert 42,7 40,2 44,3 Anzahl der Inhouse-Seminare 340 366,0 387,0 Ausbildungsstunden pro Jahr 41.874 41.024 40.272 •davon von Frauen absolviert 21.928 22.828 20.139 •davon von Männern absolviert 19.946 18.196 20.133 Anzahl der Lehrlinge in Ausbildung 3 4 5 •davon Frauen 1 1 0 •davon Männer 2 3 5 Anzahl der Trainees in Ausbildung 8 10 5 •davon Frauen 7 4 2 •davon Männer 1 6 3 S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit In der BKS Bank sind 100% der Mitarbeitenden durch das Management für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt.159 Aufgrund des risikoarmen Umfelds gibt es keine arbeitsbedingten Erkrankungen, die mit der Arbeit in Finanzinstituten verbunden wären. Daher können dazu keine Informationen offengelegt werden.160 Sicherheit und Gesundheitsschutz161 2022 2023 2024 Gesamtanzahl Mitarbeitende 1.145 1.146 1.160 Anzahl der gearbeiteten Stunden 1.486.138 1.568.791 1.652.132 Anzahl von Todesfällen aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen - - - Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen - - - Anzahl von arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen - - - Rate der arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen - - - Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen 7 3 7 Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen 2,7 2,7 4,2 S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Sämtliche Mitarbeitenden der BKS Bank in Österreich haben aufgrund sozialpolitischer und/oder kollektivvertraglicher Regelungen Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen. Zusätzlich zur Elternzeit besteht bei familiären Anlässen wie Todesfällen, Heirat, Geburt eines Kindes und einem Wechsel des Wohnorts Anspruch auf Arbeitsfreistellung. Darüber hinaus besteht in Österreich Anspruch auf Pflegefreistellung für die notwendige Pflege von erkrankten nahen Angehörigen. In Ländern, in denen kein derartiger gesetzlicher Anspruch besteht oder in Einzelfällen können individuell Lösungen mit der Führungskraft und der Personalabteilung vereinbart werden. Mitarbeitende mit Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen 2024 Mitarbeitende mit Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen 87,9% •davon Frauen 58,2% •davon Männer 41,8% Anspruchnahme aus familiären Gründen 19,7% Anspruchnahme Elternkarenz Österreich 2,8% •davon Frauen 79,2% •davon Männer 20,8% Anspruchnahme Papamonat Österreich 1,4% Anspruchnahme Sonderurlaub Österreich 20,1% •davon Frauen 58,1% •davon Männer 41,9% S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Die folgende Tabelle gibt das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, also den Gender Pay Gap, und Verhältnis der Gesamtvergütung an. Unter dem geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle versteht man die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Mitarbeitenden, angegeben als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der männlichen Mitarbeitenden. Das Verhältnis der Gesamtvergütung beschreibt die Relation der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson – ohne Vorstand – zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der im Berichtsjahr ausgewiesene Wert für den Gender Pay Gap erhöht. Das liegt an der geänderten Berechnungsmethode, die bisher nach GRI162 erfolgte, 2024 aber gemäß den Vorgaben der ERSR S1-16, AR 98. Vergütungskennzahlen163 2024 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 19,2% Verhältnis Gesamtvergütung 29,5% S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 2024 wurden in der BKS Bank über die bestehenden Beschwerdekanäle drei Fälle von Diskriminierung, im Speziellen von Mobbing, gemeldet.164 Die Anzahl der gemeldeten Fälle wird durch Rückfrage beim Betriebsrat, der Betriebsärztin und der Diversity-Beauftragten ermittelt. Alternative Meldewege, wie zum Bespiel über Arbeitnehmervertreter oder auf rechtlichem Wege, wurden nicht genutzt.165 Einer der gemeldeten Fälle wurde im Berichtsjahr abgeschlossen, die beiden anderen Fälle bleiben offen und werden weiter betreut. In keinem der Fälle wurden finanzielle Sanktionen ausgesprochen.166 ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer Strategie Die verpflichtenden Angaben zu den Interessen und Standpunkten der Interessenträger und zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell sind in den Abschnitten SBM-2 und SBM-3 von ESRS 2 Allgemeine Angaben beschrieben. Eine wesentliche positive Auswirkung hat die BKS Bank im Hinblick auf die soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern identifiziert, indem sie möglichst vielen Menschen den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Für Unternehmen wird es immer relevanter, soziale Verantwortung in der Lieferkette zu zeigen. Konsumenten wollen, dass Unternehmen umweltbewusst und fair agieren. Menschenrechte und der respektvolle Umgang mit betroffenen Gemeinschaften sind dabei wichtig. S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die BKS Bank als wesentliche Auswirkung den diskriminierungsfreien Zugang zu Dienstleistungen identifiziert. Die BKS Bank strebt gesellschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Kerngeschäft an. Dabei ist es uns wichtig, dass unser Produkt- und Dienstleistungsangebot möglichst viele Personengruppen anspricht. So konzentrieren wir uns unter anderem auf Angebote für ältere Menschen. Gleichzeitig liegt uns auch die nächste Generation am Herzen. Mit dem Taschengeldkonto und dem Jugendkonto unterstützen wir Kinder und Jugendliche beim verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Filialen spielen in unserer Distributionsstrategie eine bedeutende Rolle. Die Digitalisierung und die sinkende Anzahl an Bankfilialen erschweren wenig digitalaffinen Menschen, die jedoch nicht zwingend nur der älteren Generation angehören, den Zugang zu Bankgeschäften. Unsere „Filiale der Zukunft“ wirkt dem entgegen, indem sie gezielt das persönliche Gespräch zwischen unseren Kunden und Mitarbeitenden fördert. Die Verantwortung für diese Konzepte, die das gesamte Geschäftsgebiet der BKS Bank betreffen, liegt beim Vorstand. Da sie Teil unseres Geschäftsmodells sind, erfolgt die Überwachung dieser Konzepte über die etablierten Reportingsysteme.167 Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die BKS Bank seit vielen Jahren auch öffentlich zur Einhaltung der Menschenrechte. Bei der Definition der Menschenrechte beziehen wir uns auf international anerkannte Menschenrechtsstandards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dabei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Einhaltung der Menschenrechte nicht nur im eigenen Betrieb sicherzustellen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten auch in der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Die BKS Bank hat im Jahr 2023 erstmals eine Due Diligence der menschenrechtlichen Chancen und Risiken für unser Haus durchgeführt. Insgesamt wurde das Risiko, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu werden, für die BKS Bank über das gesamte Geschäftsgebiet als gering eingestuft. Für den Fall, dass dennoch ein Verdacht auf eine Menschenrechtsverletzung besteht, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, diesen Verdacht ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, der zuständigen Compliance-Einheit oder der Internen Revision zu melden. Diese Meldungen können auch anonym über ein Online-Portal erfolgen, das Rückfragen an den Meldenden ermöglicht (vgl. G1-3).168 S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen Als Universalbank, die großen Wert auf gute und umfassende Kundenbetreuung legt, ist es uns wichtig, unsere Kunden einzubinden und ihre Bedürfnisse zu verstehen. Um die Zufriedenheit mit unseren Produkten, Dienstleistungen und unserer Beratung messen und verbessern zu können, setzen wir verschiedene Instrumente ein. In regelmäßigen Abständen erheben wir die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden in einer umfassenden Befragung, die wir gemeinsam mit einem renommierten österreichischen Marktforschungsinstitut durchführen. Die letzte Messung fand im aktuellen Berichtsjahr statt und wir konnten erstmals unseren Zielwert für die Gesamtzufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden mit einer hervorragenden Note von 1,4 übertreffen. Um auch unterjährig ein regelmäßiges Feedback zu unseren Leistungen zu erhalten, führen wir seit 2020 zusätzlich die Kundenbefragung „Kontakt-Feedback“ durch. Kundinnen und Kunden, die in einer Filiale oder über einen anderen Kanal Kontakt mit uns hatten, laden wir ein, online eine Bewertung abzugeben. Die Befragung misst die Zufriedenheit mit der erlebten Beratungs- oder Serviceleistung und die Weiterempfehlungswahrscheinlichkeit. Die Ergebnisse dieser Befragung liegen seit ihrer Einführung auf einem sehr hohen Niveau, so auch 2024. Die Gesamtzufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden konnte 2024 im Vergleich zu 2023 auf 92% gesteigert werden. Sehr positiv ist auch die Verbesserung des Net Promotor Score von 70% auf 77%. Die Erhebung und Auswertung des Kundenfeedbacks erfolgt in einer Zusammenarbeit der Vertriebs- mit der Kommunikationsabteilung. Die Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen obliegen der Vertriebssteuerung. S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Um die Inklusion aller Bevölkerungsgruppen und besonders jener zu fördern, die unter Umständen nur eingeschränkt Zugang zu Finanzdienstleistungen haben, bieten wir folgende spezifische Produkte an. Kontomodelle Mit den unterschiedlichen, altersangepassten Kontomodellen begleitet die BKS Bank junge Menschen auf ihrem Weg in die finanzielle Selbständigkeit. Diese Modelle sind je nach Geschäftsgebiet unterschiedlich ausgeprägt. So bieten wir in Österreich ein Taschengeld-, ein Jugend- und ein Studentenkonto an, während der Fokus in Slowenien und Kroatien auf den etwas älteren Jugendlichen liegt und somit ein kombiniertes Jugend- und Studentenkonto bzw. nur ein Studentenkonto angeboten wird. In der Slowakei ist bisher kein entsprechendes Produkt etabliert. Ausschließlich in Kroatien bieten wir ein Kontopaket für Senioren an. Seit vielen Jahren gibt es das sogenannte Basiskonto. Gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, ein Recht auf dieses Basiskonto. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz. Auch die BKS Bank bietet ihren Kunden dieses Kontomodell in allen Marktgebieten an. Finanzierungen Mit dem Bildung & Zukunft-Kredit wenden wir uns vor allem an jene Kunden, die Mittel für die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen benötigen. Der bereits 2016 lancierte Silberkredit ist weiterhin ein nachgefragtes, sozial nachhaltiges Produkt. Dieser Kredit wurde speziell für Senioren entwickelt, die aufgrund ihres Alters bei vielen Banken nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu Finanzierungen haben. Viele unserer älteren Kunden nutzen den Silberkredit beispielsweise für Investitionen in die Barrierefreiheit. Beide Finanzierungsvarianten werden aktuell nur in Österreich angeboten. Das beschriebene Angebot zielt darauf ab, Personengruppen, die zum Teil nur eingeschränkten Zugang zu Finanzdienstleistungen haben, Produkte anzubieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Zusätzlich bieten wir im gesamten Geschäftsgebiet mit BKS Bank Connect eine digitale Banklösung, die speziell auf Kunden ausgerichtet ist, die ihre Bankgeschäfte hauptsächlich online erledigen möchten, dabei jedoch nicht auf persönliche Beratung verzichten wollen. Bei all diesen Angeboten achten wir selbstverständlich darauf, einen barrierefreien Zugang sicherzustellen. Die Bereitstellung dieser Dienstleistungen gehört sowohl zum Geschäftsmodell als auch zum grundlegenden Selbstverständnis der BKS Bank als nachhaltige Institution. Daher bleiben diese Finanzprodukte, die sich an spezielle Personengruppen richten, dauerhaft in unserem Produktangebot. Die Entwicklung der Produkte und Maßnahmen wird dabei im Rahmen der etablierten Produktentwicklung verfolgt. Schulungen zu Financial Literacy Eine weitere Maßnahme stellen Schulungen für Personengruppen dar, die sich im Bereich Financial Literacy weiterbilden möchten. Dadurch wollen wir den Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Personengruppen erleichtern. Wir haben uns das Ziel gesetzt, jedes Jahr zumindest fünf derartige Maßnahmen im gesamten Geschäftsgebiet durchzuführen. 2024 haben wir sowohl Veranstaltungen für Schulen und junge Zielgruppen angeboten wie auch, in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Seniorenbund, eine Serie von Informationsveranstaltungen für eine älteres Publikum abgehalten. Hier wurde besonders zur Sicherheit bei Bankgeschäft und Sicherheit im digitalen Alltag informiert. Kennzahlen und Ziele S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und der Förderung positiver Auswirkungen In Bezug auf die in S4-4 angeführten Maßnahmen verfolgt die BKS Bank die Weiterentwicklung ihrer Produkte. Wichtig ist uns dabei, benachteiligten Zielgruppen angemessene Produkte zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Zielsetzung gibt es auch – über die Zurverfügungstellung hinaus – keine spezifischen finanziellen Ziele in Verbindung mit diesen Dienstleistungsangeboten. Verbraucher und/oder Endnutzer oder deren Stellvertretende sind in die Produktentwicklung nicht eingebunden. • Governance-Informationen ESRS G1 Unternehmensführung ESRS 2 Allgemeine Angaben In unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir das Ziel „Eine gute Governance ist Bestandteil unseres täglichen Tuns“ verankert. Strikte Compliance und gute Governance helfen, Reputationsschäden und Strafen zu vermeiden und unsere Position als verantwortungsbewusster Geschäftspartner am Markt zu stärken. Die in G1-1 und G1-3 erläuterten Konzepte gelten unternehmensweit und liegen in der Verantwortung des Vorstandes, die Umsetzung obliegt den jeweiligen Fachabteilungen. Governance G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Die BKS Bank legt großen Wert auf ein regelkonformes Auftreten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Während wir im vorgelagerten Teil der Wertschöpfungskette unseren Geschäftspartnern über den Code of Conduct für Lieferanten unsere Werte und Erwartungen klar vermitteln, sind für unseren eigenen Betrieb insbesondere unser Code of Conduct und der Österreichische Corporate Governance Kodex maßgeblich. Die Regelungen für die nachgelagerte Wertschöpfungskette betreffen insbesondere die Konzepte zu WAG169-Compliance, BWG170-Compliance und Datenschutz bzw. Bankgeheimnis, ferner die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bzw. Finanzsanktionen, Betrugsprävention und Korruptionsbekämpfung. Interne Regelungen dazu gelten im gesamten Geschäftsgebiet, während gesetzliche Vorgaben länderspezifisch umgesetzt werden. Um die vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen, die für eine gute Governance wesentlich sind, bestmöglich erfüllen zu können, ist im BKS Bank Konzern ein Compliance-Management-System implementiert. Das Compliance-Management bildet neben dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagement die dritte Säule der Unternehmensüberwachung der BKS Bank. Oberstes Ziel ist es, Gesetzes- und Regelverstöße zu verhindern und den BKS Bank Konzern, seine Arbeitnehmer, Leiter und Organe wie auch Eigentümer vor dem Eintritt von Compliance-Risiken zu schützen. Das Compliance-Management folgt dabei den drei Phasen „Vorbeugen“, „Erkennen“ und „Handeln“. Jeder Phase sind unterschiedliche Maßnahmen zugeordnet. Um ein regelkonformes Auftreten auf den Finanzmärkten sicherzustellen, bestehen strenge interne Regelungen und Kontrollmaßnahmen mit detaillierten Richtlinien zu Corporate Governance, Antikorruption und Geldwäschereiprävention. Diese Richtlinien sind von allen Mitarbeitenden nachweislich zur Kenntnis zu nehmen und werden auch umfassend in Präsenzschulungen und E‑Learnings geschult. Ebenfalls Teil der Schulungen sind Informationen über die Möglichkeiten, dem Compliance-Beauftragten eventuelle Regelverstöße zu melden oder Fragen zu Compliance-Angelegenheiten zu stellen. Ferner ist in der BKS Bank eine Hinweisgeber-Meldestelle in der Internen Revision eingerichtet. Details dazu sind in G1-3, 18 a bis c beschrieben.171 Für Hinweisgebende haben Meldungen keinerlei nachteilige Konsequenzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldung in gutem Glauben abgegeben wurde, das heißt, dass die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung davon überzeugt war, dass der Inhalt der Wahrheit entspricht und Grund zur Annahme hatte, dass ein Verstoß gegen geltende Gesetze oder andere verbindliche Regelungen stattgefunden hat. Personen, die zum Zeitpunkt der Meldung willentlich und wissentlich falsche oder irreführende Informationen gemeldet haben, genießen diesen Schutz nicht. Der Name der meldenden und der gemeldeten Person werden von den bearbeitenden Mitarbeitenden der Internen Revision grundsätzlich geheim gehalten, soweit dem nicht eine Verpflichtung zur Berichterstattung an das Leitungsorgan der BKS Bank AG (insbesondere hinsichtlich der gemeldeten Person) entgegensteht. Damit ist auch ein angemessener Schutz für den meldenden Mitarbeitenden vor Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten von Mobbing gegeben. Eine Ausnahme von der Geheimhaltung stellt die Offenlegungspflicht aufgrund gesetzlicher oder rechtmäßiger behördlicher Anordnungen dar.172 Zur Hintanhaltung und Aufdeckung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Fällen von Korruption und Bestechung, wendet die BKS Bank das 3-Lines-of-Defense-Modell an. Kern des Modells ist die Untergliederung der Unternehmensfunktionen, die dem Risikomanagement dienen, in drei von Aufsichtsrat und Vorstand zu überwachende Bereiche – sogenannte „lines of defense“. Diese Bereiche sind: das operative Management, das im Tagesgeschäft ständig mit unternehmerischen Risiken konfrontiert ist (1st line); jene Funktionen im Unternehmen, die primär die Kontrolltätigkeiten der 1st line of defense überwachen (2nd line); und die Interne Revision (3rd line). Das 3-Lines-of-Defense-Modell ist in den Regelwerken der BKS Bank implementiert und wird für den jeweiligen Regelungsbereich detailliert beschrieben. Für den Fall, dass sich aufgrund einer Meldung ein Verdacht auf einen Regelverstoß erhärtet, leitet die Interne Revision eine Sonderprüfung ein. Mit Einleitung einer Sonderuntersuchung informiert die Interne Revision die relevanten bankinternen Stellen einschließlich Vorstand und wenn erforderlich Aufsichtsrat. Aus aufgedeckten Regelverstößen werden Maßnahmen abgeleitet, die der Prävention künftiger Fälle dienen. Die Interne Revision ist eine – im Sinne des Bankwesengesetzes – direkt dem Gesamtvorstand unterstellte, vom laufenden Arbeitsprozess losgelöste, unabhängige und organisatorisch selbstständige Stabsabteilung. Sie agiert weisungsfrei, sodass auch ein Management-Override unzulässig wäre. Sollte ein solcher Fall eintreten, ist der Leiter der Internen Revision verpflichtet, direkt an die Aufsichtsratsvorsitzende zu berichten. Zudem steht er mit dieser in regelmäßigem Austausch.173 Für alle neuen Mitarbeitenden der BKS Bank ist die Teilnahme am Welcome Day und je nach Vorkenntnissen die Absolvierung des BKS Collegs verpflichtend. Im Rahmen beider Veranstaltungen wird detailliert auf die Unternehmenskultur eingegangen. Das weitere Management der Schulungen zur Unternehmenspolitik erfolgt, ebenso wie unser Aus- und Weiterbildungsangebot, über unsere digitale Lernplattform. Führungskräfte steuern über das Lernmanagementsystem die Weiterentwicklung ihrer Teams und ihrer Mitarbeitenden.174 Grundsätzlich sind Personen, denen Entscheidungskompetenz über Bank- und/oder Kundenvermögen zukommt, in Bezug auf Korruption und Bestechung primär gefährdet. Das sind somit Kundenbetreuer, Anlageberater, vertretungsbefugte Personen einschließlich Vorstandsmitglieder.175 G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Um mögliche Gesetzes- und sonstige Regelverstöße frühzeitig erkennen zu können, bieten wir Mitarbeitenden und externen Personen niederschwellige Möglichkeiten der Verdachtsmeldung an. Gemäß der Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und internen Richtlinien hat die BKS Bank eine Whistleblower-Meldestelle eingerichtet. Aufgrund der kroatischen Rechtsvorschriften gibt es in Kroatien eine eigene Meldestelle. Mit der BKS Integrity Line176 besteht eine Online-Meldeplattform, über die rund um die Uhr anonym Verstöße bekannt gegeben werden können. Die Untersuchung von Meldungen, die Vorwürfe oder Vorfälle von Korruption oder Bestechung zum Inhalt haben, obliegt der Abteilung Interne Revision. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt durch definierte Mitarbeitende in der Internen Revision. Nur diese haben Zugriff auf die eingegangenen Meldungen. Jede eingehende Meldung wird im Vertraulichkeitsbereich der Internen Revision unverzüglich auf ihre Nachvollziehbarkeit und das Vorliegen von drohenden oder tatsächlichen Verstößen geprüft. Falls erforderlich, werden durch die Interne Revision Untersuchungen eingeleitet und Maßnahmen gesetzt, um eine gesetzeskonforme Situation herzustellen und diese durch Prozessverbesserungen und Verbesserungen im internen Kontrollsystem auch künftig sicherzustellen. Der Hinweisgebende erhält, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen oder rechtmäßige behördliche Vorgaben entgegenstehen, in angemessener Frist eine Rückmeldung über das Ergebnis der Untersuchung. 177,178 Die Interne Revision ist eine Stabsabteilung und direkt dem Vorstand unterstellt. In den Auslandsfilialen beschäftigte Revisionsmitarbeiter unterstehen disziplinär der jeweiligen Leitung vor Ort, fachlich jedoch der Leitung der Internen Revision. Durch diese organisatorische Zuordnung ist sichergestellt, dass die Untersuchung von gemeldeten Vorfällen und Vorwürfen unabhängig von den involvierten Bereichen erfolgen kann.179 Die Interne Revision erstellt über jede Prüfung einen schriftlichen Bericht. Der Revisionsbericht ist in erster Linie an den Vorstand adressiert. In Sonderfällen und bei schwerwiegenden Mängeln werden die Vorstandsmitglieder vom Leiter der Internen Revision vorab mündlich informiert.180 Basis einer guten Compliance und einer erfolgreichen Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung ist das Wissen der Mitarbeitenden. Alle neu ins Haus eintretenden Mitarbeitenden absolvierten ein verpflichtendes Compliance-E‑Learning mit Abschlusstest und eine Basisschulung in Präsenz. In der Folge ist in einem Dreijahresrhythmus eine Spezialschulung als Live-Webinar mit Abschlusstest zu absolvieren. Die Schulungen umfassen neben den klassischen Compliance-Themen im Bereich des Wertpapiergeschäftes auch alle anderen relevanten Aspekte des Wohlverhaltens im Bankgeschäft. Eigene Schulungen gibt es auch zum Thema Antikorruption und Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsprävention. In den Schulungen zum Thema Antikorruption werden unterschiedliche Tatbestände aufgegriffen, erklärt und im Kontext der Bank besprochen. Dazu zählen unter anderem Bestechlichkeit, Geschenkannahme und Vorteilsgewährung. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie sich Mitarbeitende korrekt verhalten und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Details zum Schulungsprogramm sind in der Tabelle „Schulungen im Bereich Antikorruption“ angeführt, während die Tabelle „Im Berichtsjahr durchgeführte Schulungen im Bereich Antikorruption“ einen Überblick gibt, inwieweit Mitarbeiter, Führungskräfte und risikobehaftete Funktionen Schulungen zu diesem Themenbereich absolviert haben.181 Schulungen im Bereich Antikorruption182 Verpflichtend für Typ Dauer in Stunden Österreich Anti-Corruption alle Neueintritte E-Learning 1,00 Update Anti-Corruption 2024 alle bestehenden Mitarbeitenden E-Learning 0,17 Kroatien Anti-Corruption alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende E-Learning 1,00 Slowakei Anti-Corruption alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende E-Learning 0,83 Slowenien Anti-Corruption alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende E-Learning 0,50 Für die nachfolgende Tabelle wurden alle zum Stichtag 31.12.2024 aktiven Mitarbeitenden berücksichtigt. Als risikobehaftete Personen im Sinne der Tabelle verstehen wir Kundenbetreuer, Anlageberater, Mitarbeitende im Private Banking, jene mit Unterschriftsberechtigung, Prokura, Zeichnungsberechtigung und Risk Taker. Mitarbeitende, die 2024 keine Schulung absolviert haben, befanden sich nahezu ausschließlich in Karenz. Im Berichtsjahr durchgeführte Schulungen im Bereich Antikorruption Abdeckung durch Schulungen Risikobehaftete Funktionen Führungskräfte Sonstige eigene Arbeitskräfte Gesamt Insgesamt 499 173 979 1.152 Geschulte Personen insgesamt 486 166 923 1.089 Anteil geschulter Personen 97% 96% 94% 95% Nicht berücksichtigt sind die 4 Vorstandsmitglieder und 8 Mitarbeitende der 3 Banken IT GmbH. Kennzahlen und Ziele G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Im Berichtszeitraum wurden keine Verdachtsfälle von Korruption oder Bestechung gemeldet, ebenso gab es keine Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien oder maßgebliche Strafen von Aufsichtsbehörden. In Bezug auf Datenschutz wurden keine Datenschutzverletzungen gemeldet und es gab keine begründeten Beschwerden bei der Datenschutzbehörde. Aufgrund dieser Ausgangslage sind aktuell keine Aktionspläne oder Maßnahmen erforderlich, die über das etablierte System hinausgehen würden. Angaben zum Bericht Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfasst die konzernweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten der BKS Bank für das Geschäftsjahr 2024. Die BKS Bank veröffentlicht die nichtfinanziellen Informationen gemäß § 243b UGB und gemäß § 267a UGB (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG) als Teil des Konzernlageberichts. Wir informieren über Konzepte, Prozesse und Maßnahmen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen ebenso wie über Menschenrechte und Governance-Aspekte einschließlich Antikorruption. Der Bericht wurde in Anlehnung an die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Die veröffentlichten Kennzahlen umfassen den BKS Bank Konzern und entsprechen damit jenen, die wir im Geschäftsbericht offenlegen. Falls im Einzelfall eine andere Kennzahlenbasis oder ein anderer Berichtszeitraum als das Geschäftsjahr 2024 verwendet wird, weisen wir an Ort und Stelle gesondert darauf hin. Ein Geschäftsjahr der BKS Bank umfasst jeweils den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Es unterbleibt eine Darstellung des Einzelausweises der BKS Bank AG. Denn diese nimmt im Konzern eine dominierende Stellung ein, so dass ihre nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nur minimal von jenen des BKS Bank Konzerns abweichen. Die Datenerhebung erfolgt mittels standardisierter, interner Prozesse. Die Berechnung des Carbon Footprint erfolgt in Kooperation mit externen Partnern. Bei der Erfassung und Aufbereitung sämtlicher Daten sind wir mit größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen. Leichte Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind aber möglich. Rolle des höchsten Kontrollorgans in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird in Zusammenarbeit mit dem Vorstandsvorsitzenden erstellt und vom Gesamtvorstand freigegeben. Im Anschluss wird der Bericht dem Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung zur Genehmigung der veröffentlichten Inhalte vorgelegt. Um dem Aufsichtsrat die Überprüfung der berichteten Informationen und Kennzahlen zu erleichtern, wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als externer Auditor für eine unabhängige Prüfung mit einer Limited Assurance beauftragt. Der Bericht über die Prüfung befindet sich auf Seite 345 ff. Berichtsadressaten und -frequenz Adressaten des Berichts sind alle Stakeholder der BKS Bank. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung richtet sich an alle Geschlechter gleichermaßen. Wo es möglich ist, haben wir daher bewusst neutrale Formulierungen verwendet. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Die letzte, diesem Bericht vorausgegangene Veröffentlichung erfolgte im April 2024. Der aktuelle Geschäftsbericht mit der integrierten konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist ebenso wie die Berichte der Jahre zuvor auf unserer Website unter www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen abrufbar. Grundlegende Informationen zum Unternehmen finden Sie auch auf unserer Website www.bks.at. Zukunftsbezogene Aussagen Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des BKS Bank Konzerns beziehen. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum Stichtag 7. März 2025 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Mit dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten der BKS Bank AG verbunden. Forschung und Entwicklung Die BKS Bank AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung im Sinne des § 243 UGB. Ausblick Moderates Wirtschaftswachstum und geopolitische Unsicherheiten Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2025 ein Wachstum von 3,3%. Europa wird voraussichtlich hinter dieser Entwicklung zurückbleiben und lediglich ein moderates Wachstum verzeichnen. Die Eurozone soll um 1,0% wachsen. Für das Jahr 2026 wird eine leichte Verbesserung auf 1,4% erwartet. Insbesondere die deutsche Wirtschaft dürfte weiterhin schwach bleiben, mit einem prognostizierten Wachstum von nur 0,3% im Jahr 2025, dem niedrigsten unter den G7-Staaten. Spanien, Frankreich und Italien werden voraussichtlich weiter die treibenden Kräfte des wirtschaftlichen Wachstums sein. Nach zwei Jahren der Rezession könnte Österreich wieder ein leichtes Wachstum von 0,6% erreichen, bleibt damit jedoch hinter dem Durchschnitt der Eurozone zurück. Die US-Wirtschaft dürfte nach anfänglichen Schwierigkeiten im ersten Quartal 2025 im weiteren Jahresverlauf wieder wachsen. Der IWF hat seine Prognose für 2025 von 2,2% auf 2,7% angehoben, was auf die zu erwartende wirtschaftsfreundliche Politik von US-Präsident Donald Trump zurückzuführen ist. Für China wird ein Wachstum von 4,6% im Jahr 2025 erwartet. Ein zentrales Risiko bleibt die Unsicherheit bezüglich der US-Handels- und Einwanderungspolitik, während sich geopolitisch eine Stabilisierung im Ukraine-Konflikt abzeichnen könnte. Die Inflation könnte im Jahr 2025 leicht ansteigen, da steigende Rohstoffpreise im Zuge einer verbesserten Konjunktur die Teuerungsrate beeinflussen könnten. Sinkende Leitzinsen und Konsolidierung am Aktienmarkt Für 2025 ist eine Fortsetzung der aktuellen Zinspolitik mit sinkenden Leitzinsen zu erwarten. Dabei wird die EZB voraussichtlich stärker senken als die US-Notenbank, die aufgrund des weiterhin robusten Wachstums in den USA vorsichtiger agiert. Aktuelle Marktprognosen gehen davon aus, dass die EZB den Einlagensatz im Laufe des Jahres 2025 auf etwa 2% senken wird. Im laufenden Jahr ist eine Konsolidierung des Aktienmarktes zu erwarten. Das könnten viele Anleger als Kaufgelegenheit wahrnehmen, da die potenziellen Kurskorrekturen mit den erwarteten generell positiven Rahmenbedingungen (Senkung der Zinssätze, Stabilisierung der Weltwirtschaft) nicht im Einklang stehen. Während 2025 aller Voraussicht nach kein weiteres Rekordjahr für Investoren sein wird, wird es dennoch immer wieder interessante Anlagemöglichkeiten bieten. Wachstumspotenzial Dienstleistungsgeschäft Vor allem in den ersten Monaten des Jahres 2025 rechnen wir auch im privaten Wohnbau noch mit einer verhaltenen Kreditnachfrage. Erst mit dem Auslaufen der KIM-VO Mitte 2025 könnte hier die Nachfrage steigen. Im Dienstleistungsgeschäft sehen wir hingegen weiterhin Wachstumspotenzial, insbesondere im Zahlungsverkehr. Bereits in den vergangenen Jahren konnten wir in diesem Bereich hohe Zuwachsraten erzielen, der auch die profitabelste Sparte unseres Provisionsgeschäfts darstellt. Um unser Angebot für unsere Firmenkunden weiter auszubauen, haben wir ein innovatives Firmenkunden-Portal gelauncht, das neue Maßstäbe im Business-Banking setzt. BizzNet Pro wird 2025 um neue Features erweitert und zum umfassenden Firmenportal ausgebaut. Durch unsere intensiven Anstrengungen im Wertpapiergeschäft erwarten wir insgesamt steigende Ergebnisse und zusätzliche Erträge. Digitale Transformation weiter im Fokus Die digitale Transformation ist bereits seit vielen Jahren ein integraler Bestandteil unserer Entwicklung. Wir sind stolz darauf, im Privatkundengeschäft sämtliche Bankprodukte digitalisiert zu haben und auch im Firmenkundengeschäft laufend neue Produkte digital anzubieten. Zu unseren Schwerpunktprojekten für das Jahr 2025 gehören insbesondere die IT-Migration in Slowenien, der kontinuierliche Ausbau unseres Firmenkundenportals BizzNet Pro sowie der Relaunch unserer Website. Um das Banking-Erlebnis weiter zu optimieren, sind für 2025 weitere technische Verbesserungen in der BKS App geplant. Mithilfe gezielter Datenanalysen soll die Customer Experience an allen digitalen Touchpoints verbessert werden. Unser Ziel ist, den Kunden zum geeigneten Zeitpunkt über deren bevorzugten Vertriebskanal maßgeschneiderte Angebote zu unterbreiten. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden die gewünschten Informationen genau dann erhalten, wenn sie sich mit ihren Finanzen beschäftigen. Das größte IT-Projekt in der Geschichte der BKS Bank ist die IT-Migration in Slowenien. Ziel dieses Projekts ist es, die gesamte IT-Infrastruktur zu vereinheitlichen und unsere Strukturen sowohl auf den Inlands- als auch auf den Auslandsmärkten zu harmonisieren. Dadurch können wir unseren Kunden unsere hochqualitativen digitalen Dienstleistungen unabhängig von ihrem Standort anbieten und nebenbei Kosten sparen und Wachstumspotenziale umsetzen. Soziale und ökologische Nachhaltigkeit bleibt unser zentrales Anliegen Nachhaltigkeit bleibt auch in den kommenden Jahren unser zentrales Thema. Während sich die öffentliche Diskussion vor allem auf den Klimaschutz konzentriert, legen wir auf eine ganzheitliche Betrachtung großen Wert. Daher setzen wir in allen drei ESG-Säulen vielversprechende Initiativen. Darüber hinaus verfolgen wir konsequent unser Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden und bis 2040 unser Kredit- und Investmentportfolio nach den Zielen der Pariser Klimaschutzkonferenz auszurichten. Im Berichtsjahr wurde die Evaluierung unserer Science Based Targets durch die SBTi – der Science Based Targets Initiative – bestätigt. Im Zuge dessen haben wir uns verpflichtet, unsere absoluten Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basisjahr 2022) um 42% zu reduzieren und unsere ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie danach ausrichten. Ein weiterer bedeutender Schwerpunkt des Jahres 2025 liegt in der konsequenten Weiterentwicklung unserer Immobilien zu „Green Buildings“ sowie in der Emission zusätzlicher Green und Sustainability Bonds. Durch diese Maßnahmen möchten wir unsere führende Rolle bei der Finanzierung nachhaltiger Projekte weiter ausbauen. Dabei setzen wir weiterhin auf die Schaffung attraktiver Investitionsmöglichkeiten für unsere Kunden, um deren Vertrauen und Zufriedenheit langfristig zu sichern. Mit diesen Initiativen unterstreichen wir unser Engagement für Nachhaltigkeit und Innovation, und positionieren uns als verlässlicher Partner für zukunftsorientierte Investitionen. Änderungen im Führungsteam für eine erfolgreiche Zukunft der BKS Bank Im April 2025 wird eine Veränderung im Vorstandsteam der BKS Bank stattfinden. Frau Renata Maurer-Nikolic wird als neues Vorstandsmitglied einberufen. Mit ihrer ausgeprägten Kundenorientierung und ihrer langjährigen Erfahrung auf den internationalen Märkten der BKS Bank bringt sie wertvolle Expertise in diese Position ein. Wir sind stolz darauf, eine der ersten Banken in Österreich zu sein, die im Jahr 2025 eine ausgewogene Geschlechterverteilung im Vorstand erreicht. Mit 50% Frauen und 50% Männern setzen wir ein starkes Zeichen für Diversität und Gleichberechtigung. Diese Vielfalt stärkt unsere Innovationskraft und Entscheidungsfindung und unterstreicht unser Engagement für eine zukunftsorientierte und faire Unternehmensführung. Durch die langfristigen Weichenstellungen sind wir bestens auf die bevorstehenden Chancen und Herausforderungen vorbereitet. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Gewinn- und Verlustrechnung in Tsd. EUR Anhang/Notes 2023 2024 ± in % Zinserträge aus Anwendung der Effektivzinsmethode 322.297 354.987 10,1 Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge 47.407 57.681 21,7 Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen -121.058 -171.062 41,3 Zinsüberschuss (1) 248.646 241.606 -2,8 Risikovorsorge (2) -38.360 -40.115 4,6 Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 210.286 201.491 -4,2 Provisionserträge 72.111 77.777 7,9 Provisionsaufwendungen -7.222 -7.412 2,6 Provisionsüberschuss (3) 64.889 70.365 8,4 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen (4) 90.432 78.912 -12,7 Handelsergebnis (5) 342 992 >100 Verwaltungsaufwand (6) -153.296 -161.574 5,4 Sonstige betriebliche Erträge (7) 11.959 11.624 -2,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -20.255 -12.056 -40,5 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten 1.915 -2.957 >-100 •Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten (8) -1.686 -3.290 -95,1 •Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) (9) 4.289 494 -88,5 •Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten FV (10) -917 -233 74,6 •Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (11) 229 72 -68,7 Jahresüberschuss vor Steuern 206.272 186.797 -9,4 Steuern vom Einkommen (12) -27.204 -23.560 -13,4 Jahresüberschuss 179.068 163.236 -8,8 Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Jahresüberschuss 179.068 163.236 -8,8 Sonstiges Ergebnis 17.524 13.367 -23,7 Posten ohne Reklassifizierung in den Jahresüberschuss 15.542 11.815 -24,0 ±Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 -5.445 3.085 >100 ±Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 1.250 -713 >-100 ±Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 19.889 15.215 -23,5 ±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -4.575 -3.499 23,5 ±Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) 292 217 -25,8 ±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) -67 -50 25,8 ±Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 4.198 -2.439 >-100 Posten mit Reklassifizierung in den Jahresüberschuss 1.982 1.553 -21,6 ±Währungsumrechnungsdifferenzen -2 7 >100 ±Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.016 714 -64,6 ±Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts 2.016 718 -64,4 ±Umgliederungen in den Gewinn oder Verlust - -4 - ±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -464 -164 64,6 ±Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 431 996 >100 Gesamtergebnis 196.592 176.604 -10,2 Gewinn und Dividende je Aktie 2023 2024 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 44.283.358 45.683.571 Dividende je Aktie in Euro 0,35 0,40 Gewinn je Aktie in Euro (unverwässert) 3,98 3,51 Gewinn je Aktie in Euro (verwässert) 3,98 3,51 In der Kennziffer „Gewinn je Aktie“ wird der Konzernjahresüberschuss der Ø Anzahl der in Umlauf befindlichen Stückaktien gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum sind Gewinn je Aktie und verwässerter Gewinn je Aktie gleich hoch, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Aktien in Umlauf waren. Für die Berechnung des Gewinns je Aktie wird vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 163,2 Mio. (Vorjahr: EUR 179,1 Mio.) die Kuponzahlung der emittierten Tier 1-Anleihen in Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.) unter Berücksichtigung des Steuereffekts abgezogen, wodurch der Berechnung der Kennzahl ein Jahresüberschuss von EUR 160,2 Mio. (Vorjahr: EUR 176,0 Mio.) zugrunde liegt. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 Aktiva in Tsd. EUR Anhang/Notes 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Barreserve (13) 584.456 963.867 64,9 Forderungen an Kreditinstitute (14) 186.760 38.881 -79,2 Forderungen an Kunden (15) 7.411.687 7.441.390 0,4 Handelsaktiva (16) 9.117 6.945 -23,8 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (17) 1.241.704 1.305.878 5,2 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere (18) 171.176 179.904 5,1 Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen (19) 813.907 875.718 7,6 Immaterielle Vermögenswerte (20) 9.239 8.999 -2,6 Sachanlagen (21) 79.142 82.927 4,8 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (22) 120.870 125.486 3,8 Laufende Steuerforderungen (23) 12.687 11.823 -6,8 Latente Steuerforderungen (24) 8.447 9.651 14,3 Sonstige Aktiva (25) 23.870 20.815 -12,8 Summe der Aktiva 10.673.064 11.072.287 3,7 Passiva in Tsd. EUR Anhang/Notes 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (26) 832.444 847.899 1,9 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (27) 6.744.553 6.934.316 2,8 •hiervon Spareinlagen 922.509 800.254 -13,3 •hiervon sonstige Verbindlichkeiten 5.822.044 6.134.062 5,4 Verbriefte Verbindlichkeiten (28) 822.761 873.693 6,2 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss 36.015 26.189 -27,3 Handelspassiva (29) 13.229 10.282 -22,3 Rückstellungen (30) 157.603 132.315 -16,0 Laufende Steuerschulden (23) 11.651 11.880 2,0 Latente Steuerschulden (24) 12.024 21.863 81,8 Sonstige Passiva (31) 44.914 46.353 3,2 Nachrangkapital (32) 264.957 269.379 1,7 Eigenkapital (33) 1.768.929 1.924.306 8,8 •Konzern-Eigenkapital 1.703.729 1.859.106 9,1 •Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente 65.200 65.200 - Summe der Passiva 10.673.064 11.072.287 3,7 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Entwicklung des Konzerneigenkapitals 2024 in Tsd. EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Währungsveränderung Fair Value-Rücklage Gewinnrücklagen Jahresüberschuss zusätzliche Eigenkapitalinstr.1) Eigenkapital Stand 01.01.2024 91.612 273.093 480 58.712 1.100.764 179.068 65.200 1.768.929 Jahresüberschuss 163.236 163.236 Sonstiges Ergebnis -553 16.119 -2.199 13.367 Gesamtergebnis -553 16.119 -2.199 163.236 176.604 Kapitalerhöhung - Ausschüttung -15.996 -15.996 Kuponzahlung zusätzliche Eigenkapitalinstrumente -3.971 -3.971 Dotierung Gewinnrücklagen 159.100 -159.100 - Veränderung aus at Equity-Bilanzierung -3.755 -3.755 Veränderung eigener Aktien 2.533 2.533 Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente - Umgliederung 178 -178 - Übrige Veränderungen -37 -37 Stand 31.12.2024 91.612 273.093 -73 75.010 1.256.228 163.236 65.200 1.924.306 Stand der Fair Value-OCI-Rücklage (ohne Rücklage von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) 70.164 Stand der Steuerlatenz-Rücklage -16.138 1)Sämtliche emittierten Additional Tier 1-Anleihen werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Entwicklung des Konzerneigenkapitals 2023 in Tsd. EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Währungsveränderung Fair Value-Rücklage Gewinnrücklagen Jahresüberschuss zusätzliche Eigenkapitalinstr.1) Eigenkapital Stand 01.01.2023 85.886 241.416 -274 38.188 1.049.836 63.561 65.200 1.543.813 Jahresüberschuss 179.068 179.068 Sonstiges Ergebnis 754 20.482 -3.713 17.524 Gesamtergebnis 754 20.482 -3.713 179.068 196.592 Kapitalerhöhung 5.726 31.677 37.403 Ausschüttung -10.612 -10.612 Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalinstrumente -3.971 -3.971 Dotierung Gewinnrücklagen 48.977 -48.977 - Veränderung aus at Equity-Bilanzierung 389 389 Veränderung eigener Aktien 5.508 5.508 Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente - Umgliederung 41 -41 - Übrige Veränderungen -192 -192 Stand 31.12.2023 91.612 273.093 480 58.712 1.100.764 179.068 65.200 1.768.929 Stand der Fair Value-OCI-Rücklage (ohne Rücklage von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) 53.873 Stand der Steuerlatenz-Rücklage -12.391 1)Sämtliche emittierten Additional Tier 1-Anleihen werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Für weitere Angaben verweisen wir auf Note (33) Eigenkapital. Konzern-Geldflussrechnung in Tsd. EUR 2023 2024 Jahresüberschuss 179.068 163.236 Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit •Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Sachanlagen 25.494 58.868 •Veränderung der Rückstellungen 25.446 -4.075 •Veräußerungsgewinne und -verluste -1.376 641 •Veränderung beizulegender Zeitwert als Finanzinvestition gehaltener Immobilien 57 -142 •Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Positionen -257 -12.314 •Gewinn / Verlustanteile an at Equity bilanzierten Unternehmen -90.432 -78.913 Nettozinsertrag -248.646 -241.606 Steueraufwand 27.204 23.617 Zwischensumme -83.442 -90.687 Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile •Forderungen an Kreditinstitute, Kunden -178.905 92.669 •Übrige Aktiva -3.727 6.972 •Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden -213.877 192.416 •Rückstellungen und Sonstige Passiva -4.039 -6.079 Erhaltene Zinsen 358.519 405.926 Gezahlte Zinsen -82.689 -154.733 Erhaltene Dividenden 3.484 3.671 Gezahlte Steuern -21.700 -35.757 Cash Flow aus operativer Tätigkeit -226.375 414.398 Mittelzufluss aus der Veräußerung und Tilgung von: •Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 89.000 114.552 •Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 14.804 20.353 •Im Eigentum befindliches Anlagevermögen 236 163 •Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 3.250 - •Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 2.504 - •At Equity bilanzierte Unternehmen - - Mittelabfluss durch Investitionen in: •Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -201.585 -171.444 •Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere -15.073 -13.180 •Im Eigentum befindliches Anlagevermögen -13.417 -15.600 •Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -959 - Dividenden von at Equity bilanzierten Unternehmen 8.819 11.901 Cash Flow aus Investitionstätigkeit -112.422 -53.255 Kapitalerhöhung 37.403 - Dividendenzahlungen -10.612 -15.996 Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile - - Kuponzahlung zusätzliche Eigenkapitalinstrumente -3.971 -3.971 Rückkauf von eigenen Aktien -411 -38 Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 5.919 2.571 Mittelzufluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten 98.982 164.225 Mittelabfluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten -62.700 -111.750 Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -2.922 -3.029 Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 61.688 32.012 Zahlungsmittelstand zum Ende des Vorjahres 882.136 605.120 Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit -226.375 414.398 Cash Flow aus Investitionstätigkeit -112.422 -53.255 Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 61.688 32.012 Wechselkurseinflüsse auf den Finanzmittelbestand 94 302 Zahlungsmittelstand zum Ende des Berichtsjahres 605.120 998.576 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss der BKS Bank Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze I. Allgemeine Angaben Die BKS Bank AG mit Sitz in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43, hat als Mutterunternehmen des BKS Bank Konzerns den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, sowie nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) in der von der EU übernommenen Fassung für das Geschäftsjahr 2024 als befreienden Konzernabschluss gemäß § 59a BWG erstellt. Zusätzlich wurden die Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB erfüllt. Die BKS Bank wurde 1922 unter dem Namen „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ in Klagenfurt gegründet. Jahrelange Bestrebungen, die Kommandite in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, führten 1928 zur Gründung der „Bank für Kärnten“. 1983 erfolgte der Schritt in den steirischen Markt. Die Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG notieren seit 1986 an der Wiener Börse und sind im Segment Standard Market Auction gelistet. Seit 1990 ist die BKS Bank in Wien vertreten. Die Erschließung des burgenländischen und niederösterreichischen Marktes erfolgte ab 2003. Im Ausland ist das Institut auch in Slowenien, Kroatien, in der Slowakei, in Serbien und in Oberitalien tätig. Mit der Oberbank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV AG) bildet die BKS Bank AG die 3 Banken Gruppe. Gemeinsam erreichen die 3 Banken die Stärke einer Großbank mit der Flexibilität und der Marktnähe einer Regionalbank. Als Kreditinstitut mit Sitz in Österreich ist es unser Zweck, Unternehmer und Privatpersonen bei ihren Finanzgeschäften zu unterstützen, um somit ein verlässlicher Partner für die Wirtschaft und Gesellschaft zu sein. Als die herzliche Bank mit regionaler Verbundenheit bieten wir unseren Kunden eine ausgezeichnete Beratungs-, Service- und Produktqualität sowie ein wertstiftendes Netzwerk. Der Vorstand der BKS Bank AG hat den Konzernabschluss am 7. März 2025 unterzeichnet und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gab es keinerlei Hinweise, die an einer Unternehmensfortführung zweifeln ließen. II. Auswirkungen neuer und geänderter Standards Die im Geschäftsjahr 2023 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden mit Ausnahme der überarbeiteten Standards und Interpretationen, deren Anwendung im Berichtsjahr Pflicht war, auch 2024 beibehalten. Auch die Vergleichszahlen des Vorjahres basieren auf den entsprechenden Vorgaben. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die verlautbart wurden, aber deren Anwendung im Geschäftsjahr nicht verpflichtend war, wurde nicht vorgenommen. Anzuwendende Standards/Amendments ab 01.01.2024 Standards/Amendments Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen Endorsement durch die EU IAS 1 - Darstellung des Abschlusses (Amendments) 01.01.2024 Dezember 2023 IAS 7 - Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 - Finanzinstrumente (Amendments) 01.01.2024 Mai 2024 IFRS 16 - Leasingverhältnisse (Amendments) 01.01.2024 November 2023 IAS 1 - Darstellung des Abschlusses Folgende drei Änderungen an IAS 1 sind mit 01. Januar 2024 in Kraft getreten: • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (veröffentlicht Januar 2020): Mit diesen Änderungen wird klargestellt, wie Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig zu klassifizieren sind • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (veröffentlicht Juli 2020) • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (veröffentlicht Oktober 2022): Mit diesen Änderungen wird klargestellt, dass sich Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig auswirken können IAS 7 - Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 – Finanzinstrumente Die Amendments betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und ergänzen die in den IFRS-Standards bereits enthaltenen Anforderungen. IFRS 16 - Leasingverhältnisse Die im September 2022 veröffentlichten Änderungen an IFRS 16 betreffen die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Dementsprechend darf die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten aus solchen Transaktionen zu keinem Gewinn oder Verlust hinsichtlich des zurückbehaltenen Nutzungsrechts führen. Aus den angeführten Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Ab dem 01.01.2025 anzuwendende Standards/Amendments Standards/Amendments Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen Endorsement durch die EU IAS 21 - Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Amendments) 01.01.2025 November 2024 IAS 21 - Auswirkungen von Wechselkursänderungen Im August 2023 hat der IASB Änderungen an IAS 21 veröffentlicht und ergänzt somit den Standard um Regelungen zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit. Aus diesen Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Ab dem 01.01.2026 oder zu einem späteren Zeitpunkt anzuwendende Standards/Amendments Standards/Amendments Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen Endorsement durch die EU IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 Ausständig IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 Ausständig IFRS 7 Finanzinstrumente und IFRS 9 Finanzinstrumente – Verträge über naturabhängige Stromversorgung (Amendments) 01.01.2026 Ausständig IFRS 7 Finanzinstrumente und IFRS 9 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Amendments) 01.01.2026 Ausständig Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 11 01.01.2026 Ausständig Im April 2024 veröffentlichte der IASB den neuen Standards IFRS 18 „Darstellung und Angaben in IFRS-Abschlüssen“, der zukünftig den Standard IAS 1 ersetzt. Die wesentlichsten Änderungen durch IFRS 18 umfassen: • eine strukturiertere Gewinn- und Verlustrechnung: Erträge und Aufwendungen werden den drei neuen Bereichen Operativ, Investition und Finanzierung zugeordnet; des Weiteren werden zwei neue Zwischensummen – Operatives Ergebnis und Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuer – eingeführt, um weitere Analysen zu ermöglichen • Angabepflichten zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen (Management-de-fined Performance Measures, MPMs) • Erweiterte Anforderungen für die Aggregation und Disaggregation von Informationen innerhalb des Abschlusses IFRS 18 tritt – vorbehaltlich des EU-Endorsements – für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 01. Januar 2027 in Kraft treten. Die BKS Bank beginnt spätestens im 1. Halbjahr 2025 mit der Vorbereitung auf die Neuerungen, sodass diese mit Beginn 2026 operativ umgesetzt sind. Vergleichsinformationen müssen bei der ersten Anwendung angepasst werden. Aus den sonstigen angeführten Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Der Jahresabschluss wurde in der funktionalen Währung Euro erstellt. Alle Ziffern in den nachstehenden Erläuterungen zum Konzernabschluss werden – sofern nicht anders angegeben – auf Tsd. EUR gerundet. Die Bilanz ist nach absteigender Liquidität gegliedert. Bei der Abschlusserstellung wird von der Unternehmensfortführung (Going Concern) ausgegangen. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der BKS Bank AG 15 Unternehmen einbezogen (12 Vollkonsolidierungen, zwei auf Basis der at Equity-Bilanzierung und ein Unternehmen gemäß Quotenkonsolidierung). Mittels Vollkonsolidierung werden jene Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, die gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ unter dem beherrschenden Einfluss der BKS Bank AG stehen und sofern der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Beherrschung liegt vor, wenn die BKS Bank AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Für die Bestimmung der Wesentlichkeit werden unter anderem die Bilanzsumme und das Eigenkapital berücksichtigt, bei assoziierten Unternehmen das anteilige Eigenkapital. Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ nach der Erwerbsmethode. Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis. Vollkonsolidierte Gesellschaften des Konsolidierungskreises Die BKS Bank AG als Mutterunternehmen verfügt bei nachstehend angeführten Unternehmen über die Entscheidungsgewalt, mit der sie die variablen Rückflüsse steuern kann. Vollkonsolidierte Gesellschaften des Konsolidierungskreises Gesellschaft Firmensitz Kapitalanteil direkt Kapitalanteil indirekt Datum des Abschlusses BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt 99,75% 0,25% 31.12.2024 BKS-leasing d.o.o. Ljubljana 100,00% - 31.12.2024 BKS-leasing Croatia d.o.o. Zagreb 100,00% - 31.12.2024 BKS-Leasing s.r.o. Bratislava 100,00% - 31.12.2024 BKS Leasing d.o.o., Beograd Belgrad 100,00% - 31.12.2024 IEV Immobilien GmbH Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH Klagenfurt 100,00% 31.12.2024 BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. Klagenfurt - 100,00% 31.12.2024 BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 BKS Service GmbH Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH Klagenfurt 99,00% 1,00% 31.12.2024 At Equity bilanzierte Gesellschaften Folgende Gesellschaften werden als assoziierte Gesellschaften gemäß IAS 28 eingestuft, da ein maßgeblicher Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen dieser Unternehmen gegeben ist: At Equity bilanzierte Gesellschaften Gesellschaft Firmensitz Kapitalanteil direkt Datum des Abschlusses Oberbank AG Linz 14,2% 30.09.2024 Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Innsbruck 12,8% 30.09.2024 Zur Oberbank AG und zur Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft sei angemerkt, dass die BKS Bank an diesen Kreditinstituten mit 14,2% bzw. 12,8% jeweils weniger als 20% der Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile hält, die Ausübung der Stimmrechte aber durch Syndikatsverträge geregelt wird. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Aufgrund der vorliegenden Ringbeteiligung zwischen BKS Bank AG, Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft erfolgt die Einbeziehung in den Konzernabschluss der BKS Bank auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen zum Stichtag 30.09.2024. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen werden im Anlassfall um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. und dem Konzernabschlussstichtag am 31.12. angepasst. Quotal konsolidierte Gesellschaften Gemäß den Bestimmungen des IFRS 11 ist die Beteiligung an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen und daher quotal in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Quotal konsolidierte Gesellschaften 0 Gesellschaft Firmensitz Kapitalanteil direkt Datum des Abschlusses ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. Linz 25,0% 31.12.2024 Sonstige, nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften Folgende Gesellschaften, an denen die BKS Bank eine Beteiligung von mehr als 20% hält, wurden nach den vorgenannten Wesentlichkeitsbestimmungen wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Sonstige, nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften Gesellschaft Firmensitz Kapitalanteil direkt Kapitalanteil indirekt Datum des Abschlusses 3 Banken IT GmbH Linz 30,00% - 31.12.2024 VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 PEKRA Holding GmbH Klagenfurt 100,00% - 31.12.2024 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. Innsbruck 30,00% - 31.12.2024 Ergebnisse ausländischer Tochtergesellschaften und Filialen Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2024 in Tsd. EUR Nettozinsertrag Betriebsertrag Mitarbeiteranzahl (in PJ) Jahresüberschuss vor Steuern Steuern vom Einkommen Auslandsfilialen Filiale Slowenien (Bankfiliale) 31.955 41.687 136,1 23.470 -6.189 Filiale Kroatien (Bankfiliale) 7.768 9.073 65,4 -11.500 706 Filiale Slowakei (Bankfiliale) 3.883 4.473 30,4 730 -123 Tochtergesellschaften BKS-leasing d.o.o., Ljubljana 11.811 12.161 20,1 2.707 -588 BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb 6.759 7.443 14,6 1.774 -322 BKS-Leasing s.r.o., Bratislava 4.778 5.194 14,6 1.344 -284 BKS-Leasing d.o.o., Beograd 721 730 6,1 -365 - Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2023 in Tsd. EUR Nettozinsertrag Betriebsertrag Mitarbeiteranzahl (in PJ) Jahresüberschuss vor Steuern Steuern vom Einkommen Auslandsfilialen Filiale Slowenien (Bankfiliale) 30.625 38.362 130,3 14.751 -3.562 Filiale Kroatien (Bankfiliale) 8.515 9.580 66,2 -18.488 1.050 Filiale Slowakei (Bankfiliale) 3.457 4.137 30,1 529 -54 Tochtergesellschaften BKS-leasing d.o.o., Ljubljana 11.391 13.033 19,3 5.377 -958 BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb 5.507 6.213 14,6 1.701 -308 BKS-Leasing s.r.o., Bratislava 3.692 3.833 14,8 839 -189 BKS-Leasing d.o.o., Beograd 60 52 5,5 -322 - Währungsumrechnung Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden grundsätzlich zu den jeweiligen EZB-Kursen des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen, die nicht in Euro bilanzieren, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Innerhalb des Konzerns gibt es lediglich eine serbische Leasinggesellschaft, die den Abschluss nicht in Euro, sondern im serbischen Dinar (RSD) erstellt. Die Vermögenswerte und Verpflichtungen wurden zum Stichtagskurs umgerechnet, Aufwände und Erträge mit dem Durchschnittskurs des betreffenden Zeitraumes. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und als Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt. Auswirkung aktueller volkswirtschaftlicher Entwicklungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Expected Credit Loss Aufgrund der anhaltend unsicheren geopolitischen Lage, der stark gestiegenen Zinsen sowie der aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt wurde wie bereits im 03. Quartal 2024 der kollektive Stufentransfer der spekulativen Immobilienprojektfinanzierungen beibehalten, d. h., die betroffenen Geschäfte wurden der Stufe 2 zugeordnet. Außerdem erfolgte auch weiterhin aufgrund der potenziell längeren Verwertungszeiträume eine Verdopplung des ECL-Betrages. Des Weiteren wurden die der ECL-Berechnung per Ende Dezember 2024 zugrunde gelegten Forward-Looking Information auf Basis aktueller Prognosen angepasst. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten Barreserve Dieser Posten besteht aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Vertragspartner einen finanziellen Vermögenswert und beim anderen Vertragspartner eine finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital begründet. Kassageschäfte werden zum Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Im Zugangszeitpunkt sind finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu klassifizieren. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value, welcher in der Regel die Anschaffungskosten darstellt. Aus der Klassifizierung leitet sich sowohl für die Aktiv- als auch Passivseite die Folgebewertung ab. Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten: • zu fortgeführten Anschaffungskosten • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL) Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt einerseits anhand des Geschäftsmodells, nach welchem die finanziellen Vermögenswerte verwaltet werden, und andererseits anhand der Charakteristika der mit den finanziellen Vermögenswerten einhergehenden vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung – SPPI-Kriterium). Die Überprüfung, ob es sich bei den vertraglichen Cash Flows nur um Zins- und Tilgungszahlungen handelt und somit das SPPI-Kriterium erfüllt ist, erfolgt in der BKS Bank anhand eines Benchmarktests. Bei jedem Neuvertrag bzw. bei sämtlichen Vertragsänderungen wird überprüft, ob der Vertrag Bestandteile enthält, die gegen das SPPI-Kriterium verstoßen (qualitativer Benchmarktest). Die Überprüfung des SPPI-Kriteriums bei Neuverträgen mit inkongruenten Zinskomponenten erfolgt in der BKS Bank mit Hilfe eines quantitativen Benchmarktests. Bei einer inkongruenten Zinskomponente stimmt die Laufzeit des Referenzzinssatzes nicht mit der Frequenz der Zinsanpassung zusammen. Dies führt per se jedoch noch nicht zu einer Nicht-Erfüllung des SPPI-Kriteriums. Anhand des quantitativen Benchmarktests werden im Zugangszeitpunkt die vertraglichen Zahlungsströme des zu klassifizierenden Finanzinstruments mit den Zahlungsströmen eines sogenannten Benchmark-Instruments verglichen. Die Konditionen des Benchmark-Instruments entsprechen mit Ausnahme der inkongruenten Zinskomponente denen des zu klassifizierenden Finanzinstruments. Ergibt sich aus diesem Vergleich eine wesentliche Abweichung der Zahlungsströme (> 10%), ist das geforderte SPPI-Kriterium nicht erfüllt, und das Finanzinstrument wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Finanzinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten Eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten setzt voraus, dass der finanzielle Vermögenswert in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und die vertraglichen Cash Flows zu vereinnahmen. Des Weiteren verlangt das SPPI-Kriterium, dass die vertraglichen Zahlungsströme nur aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Eine Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten kommt für Fremdkapitalinstrumente zur Anwendung. In der BKS Bank werden in dieser Bewertungsklasse Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen. Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 als Risikovorsorge erfasst. Agien und Disagien werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam erfasst. Finanzinstrumente bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) Ein finanzieller Vermögenswert wird als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) klassifiziert, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der finanzielle Vermögenswert wird in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Cash Flows zu vereinnahmen oder den finanziellen Vermögenswert zu veräußern. Das SPPI-Kriterium verlangt auch hier, dass bei finanziellen Vermögenswerten der Bewertungsklasse FV OCI (verpflichtend) die vertraglichen Zahlungsströme nur aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Eine erfolgsneutrale Folgebewertung im sonstigen Ergebnis (OCI) kommt demnach für Fremdkapitalinstrumente in Betracht. Für die Bewertung wird grundsätzlich der Börsenkurs herangezogen. Ist ein solcher nicht vorhanden, wird die DCF-Methode angewendet. Fair Value-Änderungen dieser Instrumente werden GuV-neutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Erst bei Abgang des finanziellen Vermögenswerts wird der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust ergebniswirksam umgebucht (FV OCI mit Recycling). In der BKS Bank werden in dieser Kategorie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente sind in der Regel gemäß IFRS 9 zum Fair Value through Profit or Loss (FV PL) zu bewerten, da diese das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Beim erstmaligen Ansatz kann ein Unternehmen jedoch ein unwiderrufliches Wahlrecht ausüben, um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet werden, im sonstigen Ergebnis auszuweisen („Fair Value-OCI-Option“). In der BKS Bank wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und eine Designation von Eigenkapitalinstrumenten (Aktien und Anteilsrechten) zum Fair Value through Other Comprehensive Income ohne Recycling (FV OCI ohne Recycling) durchgeführt. Ist ein Börsenkurs nicht vorhanden, wird insbesondere die Discounted-Cash-Flow-Methode zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwendet. Für Eigenkapitalinstrumente, die aufgrund der Ausübung der Fair Value-OCI-Option der Bewertungsklasse FV OCI (designiert) zugeordnet wurden, sind die sich über die Laufzeit ergebenden Fair Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. Bei einer Veräußerung des Eigenkapitalinstruments darf der kumulierte im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust nicht in die GuV umgebucht werden (kein Recycling), eine Umbuchung in einen anderen Eigenkapitalposten ist zulässig. Finanzinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL) Finanzielle Vermögenswerte, die nicht einem der oben genannten Geschäftsmodelle zuzuordnen sind oder das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Da Derivate das SPPI-Kriterium grundsätzlich nicht erfüllen, erfolgt ein verpflichtender Ausweis dieser Instrumente in der Bewertungsklasse erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL verpflichtend). In der Bilanz werden Derivate in der Position Handelsaktiva/Handelspassiva ausgewiesen. Die Bewertungsergebnisse aus der Bilanzposition Handelsaktiva/Handelspassiva werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsergebnis gezeigt. Neben Derivaten werden in der BKS Bank auch Kredite und Schuldverschreibungen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, sowie Eigenkapitalinstrumente, bei denen die Fair Value-OCI-Option nicht ausgeübt wird, dieser Bewertungsklasse zugeordnet und in der Bilanz unter den jeweiligen Posten ausgewiesen. Ungeachtet dessen besteht nach IFRS 9 das Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option). Eine solche Designation setzt jedoch voraus, dass hierdurch Bewertungs- und Ansatzinkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert werden. In der BKS Bank kommt für Kredite und Schuldverschreibungen die Fair Value-Option vereinzelt zum Einsatz. Die designierten Instrumente werden in der Bewertungsklasse FV PL designiert ausgewiesen. Die Auswahl der Positionen erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM). Diese Positionen werden erfolgswirksam mit dem Marktwert bewertet (Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit und zugehöriges Derivat). Das Bewertungsergebnis findet in der Position Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten in der Unterposition Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung seinen Niederschlag. Die Darstellung von Bilanzposition, Bewertungsmaßstab und Kategorie gemäß IFRS 9 für die Aktivseite lässt sich für die BKS Bank wie folgt zusammenfassen: Aktiva Fair Value fortgeführte Anschaffungs-kosten Sonstige Kategorie Barreserve ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten Forderungen an Kreditinstitute ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten Forderungen an Kunden ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten ü - FV PL designiert (Fair Value-Option) ü - FV PL verpflichtend Handelsaktiva ü - FV PL verpflichtend Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten ü - FV OCI verpflichtend (mit Recycling) ü - FV PL designiert (Fair Value-Option) ü - FV PL verpflichtend Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere ü - FV OCI designiert (ohne Recycling) ü - FV PL verpflichtend Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten: • zu fortgeführten Anschaffungskosten • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL) Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt bei finanziellen Verbindlichkeiten des Handelsbestands (Held-for-Trading). In der Bilanzposition Handelspassiva werden in der BKS Bank negative Marktwerte aus Derivaten ausgewiesen. Des Weiteren gehören dieser Bewertungskategorie finanzielle Verbindlichkeiten an, die beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (Fair Value-Option). Die Angaben zur Fair Value-Option auf der Aktivseite gelten analog für die Passivseite. Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Credit Spreads für eigene Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind (designiert), werden im sonstigen Ergebnis (OCI) gezeigt. Passiva Fair Value fortgeführte Anschaffungs-kosten Sonstige Kategorie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten Verbriefte Verbindlichkeiten ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten ü - FV PL designiert (Fair Value-Option) Handelspassiva ü - FV PL verpflichtend Nachrangkapital ü - zu fortgeführten Anschaffungskosten Risikovorsorge für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 Risikovorsorgen werden in der BKS Bank für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, für Schuldtitel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien gebildet. Das gemäß IFRS 9 zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss-Modell. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung der Kreditqualität eines Finanzinstruments nach dessen Zugang abhängig. IFRS 9 unterscheidet auf Basis dieses Verfahrens drei unterschiedliche Stufen, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt. • Stufe 1: Für Finanzinstrumente der Stufe 1 erfolgt die Bildung einer Risikovorsorge in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (ECL). Der 12-Months Expected Credit Loss entspricht den Kreditverlusten, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet werden. Jedes Finanzinstrument ist bei Zugang grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen, wobei zu jedem Abschlussstichtag diese Zuordnung zu überprüfen ist. • Stufe 2: Für Finanzinstrumente der Stufe 2 erfolgt die Bildung eines Lifetime Expected Credit Loss (Lifetime ECL), welcher den erwarteten Verlusten bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht. • Stufe 3: Für Finanzinstrumente der Stufe 3 wird für signifikante Forderungen die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode bzw. für nicht signifikante Forderungen nach pauschalen Kriterien (Basis bildet die nicht durch Sicherheiten gedeckte Risikoposition) ermittelt. Eine Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines automatisierten Stageassessments, dem unterschiedliche Faktoren zugrunde liegen. Es werden sowohl quantitative Kriterien (Verschlechterung der Ratingstufen, Verschlechterung der Lifetime-PD) als auch qualitative Kriterien für die Entscheidung über einen Stufentransfer verwendet. Die BKS Bank nimmt das Wahlrecht hinsichtlich der Low Credit Risk Exemption im Stageassessment in Anspruch. So werden Finanzinstrumente, die ein niedriges Kreditrisiko aufweisen, mit dem 12-Monats-ECL bewertet. Ein niedriges Kreditrisiko ist nach unserer Einschätzung in den Ratingklassen von AA bis 1b gegeben. Eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgt, wenn sich das Finanzinstrument im Ausfall befindet. Wird zum Bilanzstichtag bei einem Finanzinstrument ein objektiver Hinweis auf Wertminderung festgestellt, wird es der Stufe 3 zugeordnet. Die Ausfallsdefinition für Rechnungslegungszwecke der BKS Bank deckt sich mit jener des Artikels 178 CRR und den Bestimmungen der EBA/GL/2016/07. Demgemäß gelten Forderungen als ausgefallen, wenn sie seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind, sofern der überfällige Forderungswert 1% des vereinbarten Rahmens und mindestens 100 Euro beträgt. Ferner werden in der BKS Bank auch Forderungen als ausgefallen eingestuft, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird („unlikeliness to pay“, kurz UTP). Dies wird insbesondere angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft: • Neubildung einer Einzelwertberichtigung • Restrukturierung des Kreditengagements verbunden mit einer Verschlechterung der Forderungsqualität • Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, Betrug oder aus sonstigen Gründen • Abdeckung der Forderung nur mit Verlust für die BKS Bank möglich • Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust für die BKS Bank • Insolvenz des Schuldners • Kreditengagements, deren gänzliche Rückführung aus sonstigen Gründen unwahrscheinlich ist Darüber hinaus sind in den internen Richtlinien eine Reihe von sonstigen Hinweisen auf „Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten“ festgelegt, bei deren Zutreffen UTP-Prüfungen durchgeführt werden, welche zur Abstufung von Kunden in eine Ausfallsklasse führen können. Die Definition von „wertgemindert“ deckt sich mit jener gemäß Artikel 442 (b) CRR. Kriterien für die Stagezuordnung Kriterium Stage Non-performing Loans 3 Erstmalige Erfassung des Vertrages 1 Nachsicht im Lebendgeschäft 2 Mehr als 30 Tage überfällig 2 Fremdwährungskredit 2 Rating entspricht Investmentgrade (Ratingklassen AA bis 1b) 1 Kein Risk Rating feststellbar 2 Kein aktuelles Rating 2 Signifikante Verschlechterung der Lifetime-PD von Einmalkrediten und Anleihen 2 Verschlechterung der Bonität aus Investmentgrade um mehr als 3 Ratingstufen 2 Verschlechterung der Bonität aus guten Ratings um mehr als 2 Ratingstufen 2 Verschlechterung der Bonität aus mittleren und schlechteren Ratingstufen um mindestens 1 Ratingstufe 2 Ein Rücktransfer in Stage 1 erfolgt, sofern keine Hinweise auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, wie bereits in den Kriterien für die Stagezuordnung beschrieben, mehr vorliegen. Die ECL-Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von Forward-Looking Information, wobei für jeden unserer Zielmärkte länderspezifische Forward-Looking Information herangezogen werden. Wesentliche Parameter des ECL-Modells für Stage 1 und Stage 2 Parameter im ECL-Modell Erklärung Exposure at Default (EAD) Die Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalls (EAD) ist die Summe der zukünftigen vertraglich vereinbarten Cash Flows. Außerbilanzmäßige Geschäfte wie Haftungen und nicht ausgenützte Kreditlinien von Kunden werden unter Berücksichtigung eines CCFs in einen EAD umgerechnet. Probability of Default (PD) Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird je Kunde auf Basis statistischer Schätzverfahren ermittelt und folgt dem Life-Time-Konzept. So fließt bei der Ermittlung der zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten auch die Einschätzung über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form einer Point-in-Time-Kalibrierung in die PD mit ein. Es werden spezifische Migrationsmatrizen dem ECL-Modell unterlegt. Forward-Looking Information (FLI) Die Forward-Looking Informationen fließen über den jeweiligen makroökonomischen Ausblick der Zielmärkte der BKS Bank unter Anwendung eines linearen Regressionsverfahrens in die angepasste bedingte Ausfallswahrscheinlichkeit mit ein. Loss Given Default (LGD) Der LGD kennzeichnet die relative Verlusthöhe zum Zeitpunkt des Kreditausfalls. Die Verlustquote bemisst sich am unbesicherten Teil des EADs, welcher im Fall der Uneinbringlichkeit des Forderungswertes abzuschreiben ist. Die LGD wird aus den Kundenportfolien der BKS Bank ermittelt. Diskontsatz (D) Die Diskontierung erfolgt auf Basis des effektiven Zinssatzes. Bei der Berechnung des ECL in Stage 1 und 2 werden das EAD, die PD und die LGD auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit hin modifiziert und diskontiert (D). Die Berechnung lässt sich wie folgt darstellen (m = marginal): Der Verlust aus der offenen Risikoposition wird in der Verlustquote (LGD) ausgedrückt. Informationen zu den Kreditsicherheiten, zum Ausfallsrisiko ohne Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten und eine Beschreibung der gehaltenen Sicherheiten sowie quantitative Angaben werden im Risikobericht dargelegt. Der Expected Credit Loss wird auf Basis von drei Szenarien berechnet. Das Ausgangsszenario bildet das Basisszenario. Darüber hinaus werden jeweils ein Auf- und ein Abschwung-Szenario der Berechnung des ECLs zugrunde gelegt. Die Zusammenführung der Szenarien erfolgt über Gewichtungsfaktoren. Durch die Gewichtung wird ein risikoadäquater, erwartungstreuer und wahrscheinlichkeitsgewichteter Expected Credit Loss ermittelt, der dem Charakter nach weder einen Best-Case (Gewichtung 20%) noch einen Worst-Case (Gewichtung 20%) oder einen Most-likely-Case (Gewichtung 60%) darstellt. Bei der Berechnung des Expected Credit Loss (ECL) werden nicht nur historische Informationen, sondern auch prognostizierte makroökonomische Einflussfaktoren in der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) berücksichtigt. Die BKS Bank verwendet folgende Faktoren als Indikation zur Zukunftsprognose: Bruttoinlandsprodukt, Inflationsrate, Arbeitslosenquote und Leistungsbilanzsaldo. Zur Bestimmung der Zahlungen aus finanziellen Vermögenswerten nach dem Ausfallereignis werden Verlustquoten eingesetzt. Die LGDs werden wie die PDs je Segment separat angewendet. Die Segmentierung der Portfolien erfolgt in Privatkunden, Firmenkunden, Banken und Staaten. Zusätzlich zur Segmentierung wird die Verlustquote für Bank- und Leasinggeschäfte differenziert. In Stufe 3 wird für signifikante Forderungen, die eine Obligohöhe von EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten je Einzelkunde überschreiten, die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode für die dazugehörende Gruppe der verbundenen Kunden ermittelt. Die Wertminderung ergibt sich hier als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsströme aus der Forderung und den zu verwertenden Sicherheiten. Liegen objektive Hinweise zur Bildung von Wertberichtigungen in Stufe 3 vor und ist das Obligo nicht signifikant (Obligo EUR < 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR < 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten), so werden die Kunden einem eigenen Portfolio für Firmenkunden bzw. Privatkunden zugeordnet und nach pauschalen Kriterien wertberichtigt. Der pEWB-Berechnung liegt folgende Formel zugrunde: pEWB = Unterdeckung x pEWB-Faktor. Der pEWB-Faktor entspricht einer Verlustquote im Ausfallsbereich und wird nach Kundensegmenten getrennt angewendet. Die Erfassung der Risikovorsorgen erfolgt ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Für FV OCI-bewertete finanzielle Vermögenswerte wird die bonitätsbedingte Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst. Die für Kreditzusagen und Finanzgarantien gebildete Risikovorsorge wird unter den Rückstellungen ausgewiesen. Abschreibungspolitik Kriterien für die Ausbuchung bzw. Abschreibung von Forderungsbeträgen sind deren Uneinbringlichkeit sowie die endgültige Verwertung der mit den Forderungen einhergehenden Sicherheiten. Grundsätzlich werden keine finanziellen Vermögenswerte ausgebucht, die einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen. Eine Forderungsausbuchung wird dann vorgenommen, wenn eine Forderung auf Basis eines Exekutionstitels zwei Jahre erfolglos betrieben wurde, mindestens zwei Mal erfolglos exekutiert wurde, mit Geldeingängen auf die Restforderung nicht mehr zu rechnen ist oder die Beschaffung eines Titels nicht mehr möglich ist. Ausgebuchte Forderungen, die nicht mit einer Liberierung von der Restschuld verbunden sind, werden überwiegend an Dritte (z. B. Inkassobüro) zur Eintreibung der Forderung übergeben. Vertragsmodifikation In der BKS Bank kann es im Kreditgeschäft zu Vertragsanpassungen bei bestehenden Finanzierungen kommen. Dies geschieht einerseits aufgrund sich ändernder Marktgegebenheiten oder andererseits aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers. Dabei wird zwischen einer signifikanten und einer nicht signifikanten Vertragsänderung unterschieden. In der BKS Bank kann es u. a. im Falle eines Inhaberwechsels oder eines Währungswechsels zu einer wesentlichen Vertragsmodifikation kommen. Diese führt zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts vor Vertragsanpassung und einer Einbuchung des modifizierten finanziellen Vermögenswerts im Zugangszeitpunkt. Die sich daraus ergebende Differenz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ergebnis aus der Ausbuchung ausgewiesen. Ist die Vertragsanpassung jedoch nicht wesentlich, d. h., es kommt zu keiner Ein- bzw. Ausbuchung, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttobuchwert vor Vertragsanpassung und dem Bruttobuchwert nach Vertragsanpassung als Änderungsgewinn/-verluste im Zinsüberschuss ausgewiesen. Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen Unternehmen, an denen die BKS Bank mehr als 20% der Anteile hält, die aber nicht beherrscht werden, werden at Equity bilanziert. Weiters werden die Beteiligungen an Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft at Equity bilanziert, obwohl das Beteiligungsausmaß an der Oberbank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft jeweils unter 20% liegt. Es liegen Syndikatsverträge vor, die die Möglichkeit eröffnen, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Wenn objektive Hinweise („triggering events“) für eine Wertminderung bei einem at Equity bilanzierten Beteiligungsansatz vorliegen, wird auf Basis geschätzter künftiger Cash Flows, die vom assoziierten Unternehmen voraussichtlich erwirtschaftet werden, ein Nutzungswert ermittelt. Der Barwert (Value in use) wird auf Grundlage eines Equity Method/Dividend-Discount-Modells ermittelt. Der Wertminderungstest ergab keinen Wertberichtigungsbedarf. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien In dieser Position werden zur Drittvermietung und zur Wertsteigerung bestimmte Immobilien ausgewiesen. Die BKS Bank bewertet diese Immobilien gemäß IAS 40 mit dem Modell des beizulegenden Zeitwerts. Der Marktwert wird durch beeidete Gutachter ermittelt, sämtliche Wertänderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Änderungen des Nutzungsgrades werden erfolgsneutral als Umgliederung dargestellt. Sachanlagen Die Sachanlagen bestehen aus Grundstücken, Gebäuden, sonstigen Sachanlagen, die hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten, und aus den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und bewegen sich bei unbeweglichen Anlagegütern im Rahmen von 1,5% bis 2,5% (d. h. 66,7 bis 40 Jahre) und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von 10% bis 20% (d. h. 10 bis 5 Jahre). Außerordentliche Wertminderungen von Sachanlagen werden gemäß IAS 36 durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt, welche in der GuV-Rechnung unter der Position Verwaltungsaufwand erfasst wird. Bei Wegfall erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeschriebenen Wert. Im Berichtszeitraum gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Zuschreibungen. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte sind allesamt erworben und haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Im Wesentlichen setzt sich diese Position aus erworbenen Kundenstöcken und aus Software zusammen. Die planmäßigen Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und im Verwaltungsaufwand ausgewiesen. Der Abschreibungssatz beträgt bei Software in der Regel 25% (d. h. vier Jahre), bei den erworbenen Kundenstöcken wurde nach eingehender Analyse ein Abschreibungssatz von 10% (d. h. 10 Jahre) ermittelt. Leasing Das im BKS Bank Konzern als Leasinggeber befindliche Leasingvermögen ist im Wesentlichen dem Finanzierungsleasing (Chancen und Risiken liegen beim Leasingnehmer, IFRS 16) zuzurechnen. Die Leasinggegenstände werden unter den Forderungen in Höhe der Barwerte der vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung von vorhandenen Restwerten ausgewiesen. Für Verträge, bei denen die Gesellschaften des BKS Bank Konzerns als Leasingnehmer auftreten, wird ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden und zum Zeitpunkt des Leasingbeginns noch nicht gezahlten Leasingzahlungen. Diese Zahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz diskontiert. Ist dieser Zinssatz nicht bestimmbar, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (effektivzinskonstant) und durch Reduzierung des Buchwerts um gezahlte Leasingraten. Das Nutzungsrecht entspricht im Rahmen der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit. Zusätzlich sind zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bereits geleistete Leasingzahlungen sowie anfängliche direkte Kosten zu berücksichtigen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Für Nutzungsrechte aus Liegenschaften erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse. Leasingverbindlichkeiten werden unter den Sonstigen Passiva ausgewiesen, Nutzungsrechte unter den Sachanlagen. Sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva In den sonstigen Aktiva bzw. Passiva werden Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Des Weiteren erfolgt der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten unter den sonstigen Passiva, hinsichtlich der Bewertung wird auf den Abschnitt Leasing verwiesen. Verbriefte Verbindlichkeiten Als verbriefte Verbindlichkeiten werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen, Obligationen und andere verbriefte Verbindlichkeiten ausgewiesen (eigene Emissionen). In der Regel werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf Basis von Entscheidungen des Aktiv-Passiv-Management-Komitees wird bei verbrieften Verbindlichkeiten jedoch auch die Fair Value-Option ausgeübt und eine Bewertung zum Fair Value vorgenommen. Nachrangkapital Nachrangiges Kapital oder nachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die vertragsgemäß im Falle der Liquidation oder des Konkurses der BKS Bank erst nach den Forderungen anderer Gläubiger befriedigt werden. In der Regel wird das Nachrangkapital zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Laufende und latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten Laufende Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden auf Basis der geltenden Steuersätze sowie Steuergesetze gebildet. Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen gemäß IAS 12. Die Berechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei jedem Steuersubjekt mit jenen Steuersätzen, die nach geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraum angewendet werden, in dem sich die Steuerlatenz umkehrt. Die latenten Steuern berechnen sich aus dem Unterschied von Wertansätzen eines Vermögenswertes oder einer Verpflichtung, wobei dem steuerlichen Wertansatz der IFRS-Buchwert gegenübergestellt wird. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich Steuerbelastungs- oder Steuerentlastungseffekte. Im Rahmen der „Ökosozialen Steuerreform 2022“ kam es im Vorjahr zu einer Reduktion des Steuersatzes. Für den Fall, dass der Zeitpunkt der Realisierung der temporären Differenzen nicht hinreichend absehbar ist, hat eine bestmögliche Schätzung zu erfolgen. Unter dieser Prämisse haben wir uns einheitlich für den Steuersatz mit 23%, welcher verpflichtend ab dem Jahr 2024 anzuwenden sein wird, entschieden und bereits im Jahr 2022 eine dementsprechende Abwertung der latenten Steuerforderungen vorgenommen. Rückstellungen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 dann ausgewiesen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und deren Höhe verlässlich schätzbar ist. Rückstellungen werden in der BKS Bank hauptsächlich für Pensionen und ähnliche personalbezogene Verpflichtungen gemäß IAS 19 gebildet. Die Rückstellung für Sterbegelder wurde ebenfalls nach den IFRS-Grundsätzen des IAS 19 berechnet. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Sozialkapitalrückstellung wurde die im August 2018 veröffentlichte Sterbetafel AVÖ 2018-P verwendet. Des Weiteren werden in der BKS Bank Rückstellungen für Steuern gebildet. Auch wird der ermittelte ECL für Finanzgarantien sowie für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil einer Kreditzusage bilanziell als Rückstellung erfasst. Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten und aus dem erwirtschafteten Kapital. Die Kapitalrücklagen enthalten Agiobeträge aus der Ausgabe von Aktien. Die Gewinnrücklagen beinhalten im Wesentlichen thesaurierte Gewinne. Die BKS Bank ist bestrebt, ihr Eigenkapital durch Thesaurierung von erwirtschafteten Gewinnen nachhaltig zu stärken. Die sonstigen Rücklagen (Währungsveränderung und Fair Value-Rücklage) beinhalten die im sonstigen Ergebnis erfassen Erträge und Aufwendungen. Ab dem Jahr 2015 wurden vier Additional Tier 1-Anleihen begeben. Diese Anleihen sind gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren und werden als zusätzliche Eigenkapitalinstrumente im Eigenkapital ausgewiesen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Zinsüberschuss Im Zinsüberschuss werden die Zinserträge aus dem Kreditgeschäft, aus Wertpapieren im Eigenbestand, aus Beteiligungen in Form von Dividendenzahlungen, aus Leasingforderungen sowie aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfasst und durch Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden, für verbriefte Verbindlichkeiten und für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vermindert. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Dies gilt analog für positive Zinsaufwendungen, diese werden als Zinserträge erfasst. Des Weiteren werden Modifikationsgewinne oder -verluste aus Änderungen von Vertragskonditionen, die nicht zu einem Abgang des Vermögenswerts führen, im Zinsüberschuss ausgewiesen. Risikovorsorgen In dieser Position werden Aufwendungen und Erträge aus der Bildung und Auflösung von Risikovorsorgen in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (Stufe 1) oder des Lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2 und Stufe 3) ausgewiesen. Die Bildung erfolgt für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien. Details siehe auch unter Note (2). Provisionsüberschuss Im Provisionsüberschuss werden alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, periodengerecht dargestellt. Bei Provisionen für Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt die Vereinnahmung über den entsprechenden Zeitraum. Das betrifft insbesondere bestimmte Provisionen aus dem Kreditgeschäft. Handelt es sich jedoch um Provisionen für transaktionsbezogene Leistungen, werden diese erst bei vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Provisionen aus dem Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft. Handelsergebnis In dieser Position werden Erträge und Aufwendungen aus dem Eigenhandel sowie aus dem Derivativgeschäft ausgewiesen. Positionen des Handelsbuches wurden zum Fair Value bewertet. Bewertungsgewinne und -verluste sind ebenfalls im Handelsergebnis erfasst. Verwaltungsaufwand Im Verwaltungsaufwand werden Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge In diesem Posten werden Gebühren, Abgaben, Schadensfälle, Schadensvergütungen, Erlöse aus Realitätenverkäufen und ähnliche Positionen erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Des Weiteren werden in diesem Posten die Wertänderungen der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten In dieser Position wird neben dem Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten auch das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Dies umfasst Nettogewinne oder -verluste aus Eigenkapitalinstrumenten, für die nicht die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wurde, sowie aus finanziellen Vermögenswerten, deren vertragliche Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Des Weiteren werden in dieser Position Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dies beinhaltet Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen. Das Ergebnis aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) bewertet werden, wird im sonstigen Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen Für die Bilanzierung sind für einige Bilanzpositionen Schätzungen und Annahmen erforderlich. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen, Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen wahrscheinlich sind. Annahmen, die den Schätzungen zugrunde liegen, werden regelmäßig überprüft. Potentielle Unsicherheiten, mit denen Schätzungen behaftet sein können, erfordern in künftigen Perioden unter Umständen Anpassungen des Buchwertes von Vermögenswerten und Schulden. Der Krieg in der Ukraine und die damit in Zusammenhang stehenden weitreichenden Wirtschaftssanktionen sowie der Klimawandel erhöhen diese Unsicherheiten. Die weitere Entwicklung der Situation in Russland und der Ukraine kann einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns haben. Insbesondere die Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten könnte in Zukunft davon negativ beeinflusst werden. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die die Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet, erfolgte auch eine Einschätzung, inwieweit Klimarisiken eine finanzielle Auswirkung auf die Bank haben. Die BKS Bank geht davon aus, dass kurzfristig keine wesentlichen Effekte zu erwarten sind. Jedoch könnten sich mittel- und langfristig finanzielle Auswirkungen aus dem Klimawandel ergeben. Überdies kommt es auch bei laufenden rechtlichen Verfahren zu Schätzungsunsicherheiten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2024 wurden sämtliche abschätzbaren Auswirkungen berücksichtigt. Details zur Berechnung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sind dem Punkt „Auswirkung aktueller volkswirtschaftlicher Entwicklungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu entnehmen. Des Weiteren ist die BKS Bank in den Märkten Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Oberitalien und in der Slowakei mit Niederlassungen bzw. Leasinggesellschaften und einer Repräsentanz vertreten. In Bereichen, in denen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen ausgeübt werden, wird das konjunkturelle Umfeld der genannten Märkte analysiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden in folgenden Bereichen ausgeübt: Laufende Verfahren Im Dezember 2022 hat die kroatische Steuerbehörde der dortigen Zweigniederlassung der BKS Bank eine Steuernachzahlung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Nachzahlung wurde mit der Aufhebung einer im Jahr 2017 im Zuge der Verschmelzung der BKS Bank d.d. mit der BKS Bank erlassenen Steuerresolution begründet. Die BKS Bank hat unter Vorbehalt die Zahlung geleistet und im Januar 2023 fristgerecht Berufung erhoben. Der Berufung der BKS Bank gegen diese Entscheidung wurde im Geschäftsjahr 2023 vollinhaltlich stattgegeben, sodass der BKS Bank ein entsprechender Rückforderungsanspruch samt Zinsen zusteht. Im Berichtsjahr hatte die kroatische Steuerbehörde diesen Betrag jedoch weiterhin einbehalten. Die BKS Bank hat dagegen Rechtsmittel erhoben. Über diese Rechtsmittel wurde im Berichtsjahr noch nicht rechtskräftig entschieden. Im Jahr 2022 wurden Malversationen eines Mitarbeiters in Kroatien aufgedeckt. Dieser hatte insbesondere auch gefälschte Garantien an vermeintlich Begünstigte übermittelt, seitens derer in der Folge Klagen gegen die BKS Bank eingebracht wurden. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich uneinheitlich. Höchstgerichtliche Entscheidungen liegen in der Sache weiterhin nicht vor. Die Verfahren vor den kroatischen Gerichten dauern länger als anfangs angenommen. Die BKS Bank sah sich daher veranlasst, die Rückstellung im Berichtsjahr um EUR 7,7 Mio. auf EUR 25,1 Mio. zu erhöhen. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die möglicherweise zu leistenden Zahlungen höher oder geringer ausfallen als für die Rückstellungsbildung angenommen. In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Von etwaigen Rückforderungen sind nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern auch bereits rückbezahlte Kreditverträge betroffen. Die BKS Bank hat unterschiedliche Szenarien über mögliche Rückzahlungsbeträge und Inanspruchnahmen unterstellt und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten einen erwarteten Zahlungsmittelabfluss ermittelt. Die so ermittelte Rückstellung wurde im Berichtsjahr um EUR 0,5 Mio. auf EUR 8,1 Mio. erhöht. Die Höhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von Zahlungsmitteln dar. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die endgültigen Zahlungen von den getroffenen Annahmen der Rückstellungsbildung abweichen. Dies betrifft neben der zeitlichen Dauer insbesondere die Inanspruchnahmen und die erwarteten Rückzahlungsbeträge für bestehende bzw. bereits getilgte Kredite. Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte – Risikovorsorge Die Identifikation eines Wertminderungsereignisses und die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs beinhaltet wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers ergeben und die Auswirkungen auf die Höhe und den Zeitpunkt erwarteter zukünftiger Zahlungsströme mit sich bringen. Die nach statistischen Methoden gebildete Risikovorsorge für Kredite, wo noch keine Wertminderung identifiziert wurde, basiert auf Modellen und Parametern wie Ausfallswahrscheinlichkeit, Verlustquote und Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes. Sie beinhalten daher ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten. Des Weiteren wird bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, zu jedem Bilanzstichtag untersucht, ob es objektive Anhaltspunkte für eine eventuelle Wertminderung gibt. Dazu bedarf es einer Schätzung hinsichtlich der Höhe und der Zeitpunkte künftiger Zahlungsströme. Sensitivitätsanalyse Sensitivitätsszenario in Tsd. EUR Erläuterung 2023 2024 Stageing: negatives Szenario Finanzinstrumente der Bonitätsstufe "Investmentgrade" wandern von Stage 1 zu Stage 2. Damit erfolgt ein Wechsel aus der 12-Monatsbetrachtung hin zum Life-Time-Konzept. -23.604 -19.950 Stageing: positives Szenario Finanzinstrumente, die aufgrund einer historischen Bonitätsverschlechterung in Stage 2 eingestuft wurden, wandern von Stage 2 in Stage 1. Das entspricht dem Wechsel aus dem Life-Time-Konzept hin zum 12-Months Expected Credit Loss. 7.445 14.740 Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Best-Case-Szenario um 5% geringer. -4.476 -3.075 Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Worst-Case-Szenario um 5% geringer. 4.476 3.075 Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. -3.926 -2.195 Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. 551 880 Ausfallswahrscheinlichkeit: negatives Szenario Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix steigt um den Faktor 1,1. -5.426 -5.155 Ausfallswahrscheinlichkeit: positives Szenario Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix sinkt um den Divisor 1,1. 5.684 4.785 Die Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eintritt. Die Beurteilung einer solchen Erhöhung unterliegt Ermessensspielräumen. Ermittlung des Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Unter dem Fair Value versteht man jenen Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. IFRS 13 regelt standardübergreifend die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die eine Bewertung zum Fair Value vorgeschrieben oder gestattet ist, sowie Angaben, die über die Bemessung des Fair Values verlangt werden. Werthaltigkeit von Anteilen von at Equity bilanzierten Unternehmen Die Unternehmensbewertungen erfolgen unter Anwendung der Dividend-Discount-Methode (DDM), welche den Unternehmenswert als Barwert der Zahlungsströme aus zukünftigen Unternehmensergebnissen unter Berücksichtigung der regulatorischen Eigenmittelerfordernisse ermittelt. Die Schätzung der künftigen Ergebnisse beruht auf plausiblen und vertretbaren Annahmen. Die Prognosen beruhen auf genehmigten fünfjährigen Geschäftsplänen. Eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 0,25% führt bei den Anteilen an Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft zu einer Reduktion des Nutzungswerts von 2,0% bzw. EUR 19,4 Mio. Eine Senkung der Marktrisikoprämie um 0,25% erhöht den Nutzungswert um 2,1% bzw. EUR 20,3 Mio. Die Sensitivitätsrechnung auf Basis der Marktrisikoprämie würde zu keinen bilanziellen Auswirkungen führen. Rückstellungen für Sozialkapital Zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläums- und Sterbegelder sind Schätzungen hinsichtlich des Diskontierungssatzes, der Gehaltsentwicklungen, der Karrieredynamik sowie des Pensionsantrittsalters erforderlich. Vor allem dem Diskontierungssatz kommt eine bedeutende Rolle zu, da eine Änderung des Zinssatzes eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung hat. Nähere Erläuterungen sind der Note 30 zu entnehmen. Sonstige Rückstellungen Das Ausmaß der sonstigen Rückstellungen wird auf Basis von Erfahrungswerten und Expertenschätzungen eruiert. Details zur Konzerngeldflussrechnung Der in der Konzerngeldflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht der Barreserve in Höhe von EUR 963,9 Mio. (Vorjahr: EUR 584,5 Mio.) und den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 34,7 Mio. (Vorjahr EUR 20,7 Mio.). Die dem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordneten Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt: 2024 01.01. Mittelabfluss Mittelzufluss Nicht zahlungswirksame Zinsabgrenzung und sonstige Veränderungen 31.12. Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten 1.087.719 -111.750 164.225 2.879 1.143.073 •Verbriefte Verbindlichkeiten 822.761 -91.750 140.198 2.484 873.693 •Nachrangkapital 264.957 -20.000 24.027 395 269.379 Leasingverbindlichkeiten 19.804 -3.287 - 6.201 22.718 2023 01.01. Mittelabfluss Mittelzufluss Nicht zahlungswirksame Zinsabgrenzung und sonstige Veränderungen 31.12. Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten 1.048.336 -62.700 98.982 3.101 1.087.719 •Verbriefte Verbindlichkeiten 783.616 -42.700 78.483 3.362 822.761 •Nachrangkapital 264.719 -20.000 20.499 -261 264.957 Leasingverbindlichkeiten 19.607 -3.109 - 3.306 19.804 Details zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Zinsüberschuss in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Kreditgeschäfte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 307.550 335.975 9,2 Festverzinsliche Wertpapiere bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 12.897 17.501 35,7 Festverzinsliche Wertpapiere FV OCI 668 682 2,0 Gewinne aus Vertragsänderungen 1.151 829 -28,0 Positive Zinsaufwendungen1) 32 - - Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode gesamt 322.297 354.987 10,1 Kreditgeschäfte bewertet zum Fair Value 9.431 14.840 57,3 Leasingforderungen 29.588 34.819 17,7 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 3.484 3.671 5,4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 4.903 4.352 -11,2 Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge gesamt 47.407 57.681 21,7 Zinserträge gesamt 369.704 412.668 11,6 Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen für: Einlagen von Kreditinstituten und Kunden 94.247 140.185 48,7 Verbriefte Verbindlichkeiten 24.336 28.362 16,5 Verluste aus Vertragsänderungen 1.224 1.223 0,0 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.081 1.000 -7,5 Leasingverbindlichkeiten 170 292 71,6 Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen gesamt 121.058 171.062 41,3 Zinsüberschuss 248.646 241.606 -2,8 1)Hierbei handelt es sich um Zinsaufwendungen/-erträge, die aufgrund des tiefen Zinsniveaus in jüngerer Vergangenheit positiv/negativ waren. Aus den im Zinsüberschuss ausgewiesenen Vertragsänderungen resultiert ein Gewinn in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.) und ein Verlust in Höhe von EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Die fortgeführten Anschaffungskosten vor Vertragsänderung belaufen sich auf EUR 77,2 Mio. (Vorjahr: EUR 112,1 Mio.). (2) Risikovorsorge in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Finanzinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten •Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) 17.192 31.207 81,5 Finanzinstrumente bewertet at Fair Value OCI •Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) -50 -131 >-100 Kreditzusagen und Finanzgarantien •Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Rückstellungen (netto) 21.218 9.039 -57,4 Risikovorsorge 38.360 40.115 4,6 Für Leasingforderungen ist in den Risikovorsorgen eine Auflösung von Risikovorsorgen in Höhe von EUR 0,3 Mio. enthalten (Vorjahr: Auflösung EUR 1,4 Mio.). (3) Provisionsüberschuss in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Provisionserträge: Zahlungsverkehr 31.271 34.230 9,5 Wertpapiergeschäft 20.601 22.874 11,0 Kreditgeschäft 16.017 16.020 0,0 Devisengeschäft 3.208 3.655 13,9 Sonstige Dienstleistungen 1.014 999 -1,6 Provisionserträge gesamt 72.111 77.777 7,9 Provisionsaufwendungen: Zahlungsverkehr 3.577 3.918 9,5 Wertpapiergeschäft 2.217 2.323 4,8 Kreditgeschäft 1.280 1.051 -17,8 Devisengeschäft 113 89 -21,1 Sonstige Dienstleistungen 35 30 -14,8 Provisionsaufwendungen gesamt 7.222 7.412 2,6 Provisionsüberschuss 64.889 70.365 8,4 (4) Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen 90.432 78.912 -12,7 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen 90.432 78.912 -12,7 (5) Handelsergebnis in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Kursbezogene Geschäfte 18 -42 >-100 Zins- und währungsbezogene Geschäfte 324 1.034 >100 Handelsergebnis 342 992 >100 (6) Verwaltungsaufwand in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Personalaufwand 93.786 89.374 -4,7 •Löhne und Gehälter 63.208 64.946 2,8 •Sozialabgaben 14.209 15.524 9,3 •Aufwendungen für Altersversorgung 5.330 5.478 2,8 •Sonstiger Sozialaufwand 11.040 3.426 -69,0 Sachaufwand 48.524 59.857 23,4 Abschreibungen 10.985 12.343 12,4 Verwaltungsaufwand 153.296 161.574 5,4 In den Aufwendungen für die Altersversorgung sind beitragsorientierte Zahlungen an eine Pensionskasse in Höhe von EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) enthalten. (7) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Sonstige betriebliche Erträge 11.959 11.624 -2,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -20.255 -12.056 -40,5 Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen -8.296 -432 94,8 Die wesentlichsten sonstigen betrieblichen Erträge betreffen nicht zinsbezogene Leasingerträge in Höhe von EUR 3,9 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) sowie Erträge aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.). In dieser Position sind auch die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR -0,1 Mio.) enthalten. In den Aufwendungen ist u. a. die Stabilitätsabgabe in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.) enthalten. Im Vorjahr sind in dieser Position auch die Beiträge zum Abwicklungsfonds (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.) und Beiträge für den Einlagensicherungsfonds (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) enthalten. Aufgrund der vollständigen Dotierung des Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds mussten im Geschäftsjahr 2024 keine weiteren Aufwände gebucht werden. In Zusammenhang mit der Thematik des Wegfalls der Zwischenbankbefreiung (§ 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG) wurde von Seiten der BKS Bank eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,3 Mio. gebildet. Des Weiteren werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Bildung von Rückstellungen in Zusammenhang mit der slowenischen Rechtslage und Judikatur zu Schweizer-Franken-Krediten in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.) beeinträchtigt. Auch führt die erstmalige Berücksichtigung der slowenischen Bilanzsummensteuer zu einem zusätzlichen Aufwand von EUR 2,7 Mio. (8) Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Ergebnis aus der Fair Value-Option -1.686 -3.290 -95,1 Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten -1.686 -3.290 -95,1 Fixzinskredite an Kunden in Höhe von EUR 279,1 Mio. (Vorjahr: EUR 213,3 Mio.) sowie eigene Emissionen in Höhe von EUR 26,2 Mio. (Vorjahr: EUR 36,0 Mio.) wurden durch Zinsswaps im Rahmen der Fair Value-Option abgesichert. Das Ergebnis aus der Fair Value-Option spiegelt im Wesentlichen das Nettobewertungsergebnis aus Zinsswap und abzusicherndem Instrument wider. (9) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV), die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Ergebnis aus Bewertung 4.129 500 -87,9 Ergebnis aus Veräußerung 160 -6 >-100 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) 4.289 494 -88,5 (10) Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FV) in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Forderungen Kreditinstitute - - - •davon Gewinn - - - •davon Verlust - - - Forderungen Kunden -917 523 >100 •davon Gewinn 810 1.060 30,9 •davon Verlust -1.727 -537 -68,9 Schuldverschreibungen - -756 - •davon Gewinn - - - •davon Verlust - -756 - Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten -917 -233 74,6 Im Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen an Kunden sind die Abgangsgewinne bzw. -verluste aufgrund wesentlicher Änderungen der Vertragskonditionen enthalten. Des Weiteren beinhaltet diese Position Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen. Im Geschäftsjahr 2024 führte ein Verkauf von Schuldverschreibungen zu einem Verlust von EUR 0,8 Mio. (11) Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Ergebnis aus der Ausbuchung 229 72 -68,7 •von FV at Fair Value through OCI - 4 - •von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 229 68 -70,5 Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten 229 72 -68,7 (12) Steuern vom Einkommen in Tsd. EUR 2023 2024 ± in % Laufende Steuern -29.039 -19.352 -33,4 Latente Steuern 1.835 -4.209 >100 Steuern vom Einkommen -27.204 -23.560 -13,4 Überleitungstabelle in Tsd. EUR 2023 2024 Jahresüberschuss vor Steuern 206.272 186.797 Anzuwendender Steuersatz 24% 23% Errechneter Steueraufwand 49.505 42.963 Auswirkung abweichender Steuersätze -975 -258 Steuerminderungen •aus steuerfreien Beteiligungserträgen -568 -609 •Effekt des Anteils an at Equity bilanzierten Unternehmen -20.799 -18.150 •aus sonstigen steuerfreien Erträgen -14 -242 •aus sonstigen Wertanpassungen 902 554 Steuermehrungen •aufgrund nichtabzugsfähiger Aufwendungen 630 1.907 •aus sonstigen steuerlichen Auswirkungen 38 5 Änderung Steuersatz - -228 Aperiodischer Steueraufwand/Ertrag -1.514 -2.382 Ertragsteueraufwand der Periode 27.204 23.560 Effektiver Steuersatz 13,2% 12,6% Details zur Bilanz (13) Barreserve in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Kassenbestand 44.383 41.161 -7,3 Guthaben bei Zentralnotenbanken 540.073 922.706 70,8 Barreserve 584.456 963.867 64,9 (14) Forderungen an Kreditinstitute in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Forderungen an inländische Kreditinstitute 26.322 13.213 -49,8 Forderungen an ausländische Kreditinstitute 160.438 25.669 -84,0 Forderungen an Kreditinstitute 186.760 38.881 -79,2 Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % täglich fällig 20.662 34.613 67,5 bis 3 Monate 107.419 - - über 3 Monate bis 1 Jahr 58.679 - - über 1 Jahr bis 5 Jahre - 4.268 - über 5 Jahre - - - Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten 186.760 38.881 -79,2 Risikovorsorge zu Forderungen an Kreditinstitute bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 24 1 - 25 Zugänge aufgrund von Neugeschäft - - - - Veränderung innerhalb der Stufe •Zuweisung/Auflösung -1 - - -1 •Abgang aufgrund von Verwendung - - - - Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - - - - •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 -9 91 - 82 -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 - - - - -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - - - - Abgang aufgrund von Rückzahlung -10 - - -10 Stand 31.12.2024 4 92 - 96 Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt verändert: Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kreditinstitute bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 185.690 1.095 - 186.785 Zugänge aufgrund von Neugeschäft 305 - - 305 Veränderung innerhalb der Stufe •Erhöhung/Verminderung der Forderung -1.443 6 - -1.437 •Abgang aufgrund von Verwendung - - - - Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - - - - •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 -2.935 2.643 - -292 -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 - - - - -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - - - - Abgang aufgrund von Rückzahlung -145.301 -1.083 - -146.384 Stand am Ende der Berichtsperiode 36.316 2.661 - 38.977 (15) Forderungen an Kunden (15.1) Forderungen an Kunden – Kundengruppe in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Firmenkunden 6.084.580 6.153.656 1,1 Privatkunden 1.327.107 1.287.734 -3,0 Forderungen an Kunden nach Kundengruppen 7.411.687 7.441.390 0,4 In der Position Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Leasinggeschäften in Höhe von EUR 692,5 Mio. (Vorjahr: EUR 659,4 Mio.) enthalten. Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Sale-and-lease-back-Transaktionen. (15.2) Forderungen an Kunden – Bewertungskategorie in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 7.157.207 7.124.276 -0,5 FV at Fair Value through Profit or Loss (designiert) 213.310 279.063 30,8 FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 41.170 38.051 -7,6 Forderungen an Kunden nach Bewertungskategorien 7.411.687 7.441.390 0,4 Das maximale Ausfallrisiko von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Forderungen an Kunden entspricht deren Buchwert in Höhe von EUR 279,1 Mio. (Vorjahr: EUR 213,3 Mio.). Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % täglich fällig 100.721 1.302 -98,7 bis 3 Monate 1.003.167 1.090.072 8,7 über 3 Monate bis 1 Jahr 602.226 487.940 -19,0 über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.710.194 1.906.592 11,5 über 5 Jahre 3.995.379 3.955.484 -1,0 Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten 7.411.687 7.441.390 0,4 Finance-Lease-Forderungen nach Restlaufzeiten - IFRS 16 in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Weniger als ein Jahr 206.270 232.958 Ein bis zwei Jahre 157.327 179.145 Zwei bis drei Jahre 132.399 140.280 Drei bis vier Jahre 104.885 98.885 Vier bis fünf Jahre 65.293 56.381 Mehr als fünf Jahre 77.672 69.469 Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 743.846 777.120 Nicht realisierter Finanzertrag 84.457 84.637 Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 659.389 692.483 Zum 31.12.2024 bestehen keine nicht garantierten Restwerte. Risikovorsorge zu Forderungen an Kunden bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 24.158 21.001 69.520 114.678 Zugänge aufgrund von Neugeschäft 3.704 1.322 - 5.026 Veränderung innerhalb der Stufe •Zuweisung/Auflösung -7.851 2.266 37.692 32.107 •Abgang aufgrund von Verwendung - - -15.867 -15.867 Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 325 -2.721 - -2.396 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 - - -12 -12 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - 535 -1.645 -1.110 •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 -2.921 14.282 - 11.361 -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 -474 - 11.273 10.799 -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - -1.551 3.752 2.201 Abgang aufgrund von Rückzahlung -1.643 -3.010 -5.384 -10.037 Stand 31.12.2024 15.298 32.124 99.329 146.750 In der Risikovorsorge zu Forderungen sind Wertberichtigungen von Leasingforderungen in Höhe von EUR 5,2 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.) enthalten. Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt verändert: Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kunden bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 5.811.820 1.222.279 237.787 7.271.886 Zugänge aufgrund von Neugeschäft 969.990 61.526 - 1.031.516 Veränderung innerhalb der Stufe •Erhöhung/Verminderung der Forderung -360.774 -10.817 4.361 -367.230 •Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung - - -16.404 -16.404 Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 193.605 -215.124 - -21.519 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 56 - -93 -37 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - 11.228 -13.542 -2.314 •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 -388.588 383.856 - -4.732 -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 -51.413 - 48.438 -2.975 -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - -36.812 30.796 -6.016 Abgang aufgrund von Rückzahlung -411.235 -177.921 -21.993 -611.149 Stand am Ende der Berichtsperiode 5.763.461 1.238.215 269.350 7.271.026 (16) Handelsaktiva in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Positive Marktwerte aus derivativen Produkten 9.117 6.945 -23,8 •Währungsbezogene Geschäfte 2.557 2.119 -17,1 •Zinsbezogene Geschäfte 3 1 -79,8 •Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option 6.557 4.825 -26,4 Handelsaktiva 9.117 6.945 -23,8 (17) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.177.252 1.273.445 8,2 FV at Fair Value OCI 64.411 32.395 -49,7 FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 42 38 -8,1 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.241.704 1.305.878 5,2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % bis 3 Monate 16.958 50.727 >100 über 3 Monate bis 1 Jahr 99.677 139.135 39,6 über 1 Jahr bis 5 Jahre 675.159 641.932 -4,9 über 5 Jahre 449.910 474.084 5,4 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten 1.241.704 1.305.878 5,2 Im Geschäftsjahr 2025 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 180,2 Mio. (Vorjahr: EUR 109,9 Mio.) fällig. Risikovorsorge zu Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 1.768 973 - 2.741 Zugänge aufgrund von Neugeschäft 167 - - 167 Veränderung innerhalb der Stufe •Zuweisung/Auflösung -638 - - -638 •Abgang aufgrund von Verwendung - - - - Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 23 -973 - -950 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - - - - •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 - - -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 - - - - -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - - - - Abgang aufgrund von Rückzahlung -64 - - -64 Stand 31.12.2024 1.256 - - 1.256 Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt verändert: Bruttobuchwerte zu Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2024 Stand 01.01.2024 1.165.020 14.972 - 1.179.992 Zugänge aufgrund von Neugeschäft 160.410 - - 160.410 Veränderung innerhalb der Stufe •Erhöhung/Verminderung der Forderung 11.699 - - 11.699 •Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung - - - - Stufentransfer: •Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 14.964 -14.972 - -8 -Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 - - - - -Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 - - - - •Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko -Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 - - - - -Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 - - - - -Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 - - - - Abgang aufgrund von Rückzahlung -77.392 - - -77.392 Stand am Ende der Berichtsperiode 1.274.701 - - 1.274.701 (18) Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 38.762 35.350 -8,8 FV at Fair Value OCI 132.414 144.554 9,2 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 171.176 179.904 5,1 In der Bewertungskategorie at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) werden die Investmentfondsanteile im Eigenportfolio ausgewiesen. (19) Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Oberbank AG 532.134 567.003 6,6 Bank für Tirol und Vorarlberg AG 281.773 308.715 9,6 Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen 813.907 875.718 7,6 (20) Immaterielle Vermögenswerte in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Immaterielle Vermögenswerte 9.239 8.999 -2,6 Immaterielle Vermögenswerte 9.239 8.999 -2,6 In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenstöcke mit einem Buchwert von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,8 Mio.) enthalten. (21) Sachanlagen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Grund 6.110 6.106 - Gebäude 36.360 38.495 5,9 Sonstige Sachanlagen 17.303 16.161 -6,6 Nutzungsrechte für gemietete Immobilien 19.370 22.165 14,4 Sachanlagen 79.142 82.927 4,8 Die ausgewiesenen Nutzungsrechte beziehen sich überwiegend auf Mietverträge für Filialen und Büroräumlichkeiten im In- und Ausland. Die Abschreibung der aktivierten Nutzungsrechte betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.). Darüber hinaus wurde ein Zinsaufwand von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) für Leasingverbindlichkeiten erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 gab es EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) an Zugängen bei den Nutzungsrechten. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassten EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.). (22) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 120.870 125.486 3,8 Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,9 Mio.). Die mit der Erzielung der Mieteinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen betrugen EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.). Im Eigentum befindliche Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2024 in Tsd. EUR Sachanlagen Vermögenswerte1) Immobilien2) Summe Buchwert zum 01.01.2024 59.773 9.239 120.870 189.882 Zugang 12.774 2.863 - 15.637 Abgang 124 - - 124 Währungsveränderung - - - - Änderung des beizulegenden Zeitwerts - - 142 142 Abschreibungen 6.093 3.103 - 9.196 Umgliederung -5.568 - 4.474 -1.094 Buchwert zum 31.12.2024 60.762 8.999 125.486 195.247 1)immaterielle Vermögenswerte 2)als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Zum Bilanzstichtag werden Sachanlagen mit einem Bruttobuchwert von EUR 166,8 Mio. (Vorjahr EUR 160,4 Mio.) und einer kumulierten Abschreibung in Höhe von EUR 106,0 Mio. (Vorjahr EUR 100,7 Mio.) in der Bilanz ausgewiesen. Bei den immateriellen Vermögenswerten beträgt der Bruttobuchwert zum Bilanzstichtag EUR 27,1 Mio. (Vorjahr EUR 31,5 Mio.) und die kumulierte Abschreibung EUR 18,1 Mio. (Vorjahr EUR 22,3 Mio.). Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien kam es im Berichtsjahr zu einem Zugang durch Nutzungsänderungen in Höhe von EUR 4,5 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.). Diese werden als Umgliederungen im Anlagespiegel ausgewiesen. Im Eigentum befindliche Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2023 in Tsd. EUR Sachanlagen Vermögenswerte1) Immobilien2) Summe Buchwert zum 01.01.2023 56.444 9.319 92.974 158.738 Zugang 11.777 1.662 959 14.398 Abgang 189 21 2.022 2.231 Währungsveränderung - - - - Änderung des beizulegenden Zeitwerts - - 1.982 1.982 Abschreibungen 5.451 2.553 - 8.004 Umgliederung -2.808 832 26.976 25.000 Buchwert zum 31.12.2023 59.773 9.239 120.870 189.882 1)immaterielle Vermögenswerte 2)als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (23) Laufende Steuerforderungen und laufende Steuerschulden in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Laufende Steuerforderungen 12.687 11.823 -6,8 Laufende Steuerschulden 11.651 11.880 2,0 (24) Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden in Tsd. EUR Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2024 Latente Steuerforderungen Latente Steuerrückstellung Forderungen an Kreditinstitute - -982 - 982 Forderungen an Kunden 4.058 4.853 5.334 481 Risikovorsorgen 10.867 7.883 7.883 - Handelsaktiva/Handelspassiva -717 -32 1.197 1.229 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -1.196 -1.936 422 2.358 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere -16.934 -20.639 83 20.722 Sachanlagen -4.787 -4.022 37 4.059 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -7.172 -7.674 448 8.122 Sonstige Aktiva / Passiva 5.205 3.232 3.232 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - - - - Verbriefte Verbindlichkeiten 83 119 119 - Rückstellungen / Sozialkapital 7.217 7.186 7.266 80 Eigenkapital - Emission -199 -199 - 199 Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung -3.575 -12.212 26.020 38.232 Verrechnung der Steuern - - -16.369 -16.369 Latente Steueransprüche /-schulden netto - - 9.651 21.863 Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden 2023 in Tsd. EUR Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2023 Latente Steuerforderungen Latente Steuerrückstellung Forderungen an Kunden 6.293 4.058 4.553 494 Risikovorsorgen 10.205 10.867 10.867 - Handelsaktiva/Handelspassiva -2.660 -717 736 1.453 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -726 -1.196 359 1.556 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere -12.279 -16.934 20 16.954 Sachanlagen -4.777 -4.787 36 4.823 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -6.746 -7.172 376 7.548 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 11 - - - Sonstige Aktiva / Passiva 3.757 5.205 5.205 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - - - - Verbriefte Verbindlichkeiten -100 83 83 - Rückstellungen / Sozialkapital 5.665 7.217 7.238 21 Eigenkapital - Emission -199 -199 - 199 Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung -1.556 -3.575 29.472 33.048 Verrechnung der Steuern - - -21.024 -21.024 Latente Steueransprüche /-schulden netto - - 8.447 12.023 Aktive und passive Steuerlatenzen wurden gemäß IAS 12.74 saldiert. Die aktive latente Steuerabgrenzung ist im Wesentlichen auf die Risikovorsorge gemäß IFRS 9, auf Derivate des Bankbuches mit negativen Marktwerten, auf die Abgrenzung der Up-front fees in den Kundenforderungen sowie auf die von der steuerlichen Berechnung abweichende Bewertung des Sozialkapitals nach IAS 19 zurückzuführen. Der Betrag der im Berichtsjahr gemäß IAS 19 direkt im Eigenkapital verrechneten latenten Steuern betrug EUR -0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.). Die passive latente Steuerabgrenzung ist überwiegend auf die Fair Value-Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, auf die Bewertung der Finanzanlagen zum Fair Value, auf die Anwendung der Effektivzinsmethode bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Wertpapierbeständen, auf positive Marktwerte bei Wertpapieren, die der Fair Value-Option gewidmet sind, sowie auf Derivate des Bankbuches mit positiven Marktwerten zurückzuführen. Aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich sowohl aktive als auch passive latente Steuerabgrenzungen, die sich fast zur Gänze aufheben. Es liegen keine Verlustvorträge vor, die der aktiven Steuerlatenz unterworfen werden. (25) Sonstige Aktiva in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Sonstige Vermögenswerte 14.457 9.767 -32,4 Rechnungsabgrenzungsposten 9.413 11.049 17,4 Sonstige Aktiva 23.870 20.815 -12,8 (26) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten 777.011 796.550 2,5 Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten 55.433 51.349 -7,4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 832.444 847.899 1,9 Im Geschäftsjahr 2024 wurden die letzten beiden Tranchen aus dem TLTRO-Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von EUR 200 Mio. termingerecht rückgeführt. Die BKS Bank hat außerdem im laufenden Jahr am LTRO-Programm (Longer-Term Refinancing Operations) teilgenommen, die Verbindlichkeiten daraus belaufen sich zum Stichtag auf EUR 250 Mio. Die Verzinsung dieser Programme richtet sich nach der jeweils gültigen Main Refinancing Operations Rate (MRO). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % täglich fällig 168.019 124.211 -26,1 bis 3 Monate 89.192 95.177 6,7 über 3 Monate bis 1 Jahr 261.391 545.388 >100 über 1 Jahr bis 5 Jahre 288.185 421 -99,9 über 5 Jahre 25.657 82.702 >100 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten 832.444 847.899 1,9 (27) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Spareinlagen 922.509 800.254 -13,3 •Firmenkunden 66.328 49.865 -24,8 •Privatkunden 856.181 750.390 -12,4 Sonstige Verbindlichkeiten 5.822.044 6.134.062 5,4 •Firmenkunden 3.743.210 3.825.975 2,2 •Privatkunden 2.078.834 2.308.086 11,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.744.553 6.934.316 2,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % täglich fällig 5.176.509 4.632.860 -10,5 bis 3 Monate 106.557 223.443 >100 über 3 Monate bis 1 Jahr 614.721 871.019 41,7 über 1 Jahr bis 5 Jahre 785.810 959.928 22,2 über 5 Jahre 60.955 247.066 >100 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten 6.744.553 6.934.316 2,8 (28) Verbriefte Verbindlichkeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Begebene Schuldverschreibungen 771.405 823.288 6,7 Andere verbriefte Verbindlichkeiten 51.355 50.406 -1,8 Verbriefte Verbindlichkeiten 822.761 873.693 6,2 In den verbrieften Verbindlichkeiten sind begebene Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 26,2 Mio. (Vorjahr: EUR 36,0 Mio.) enthalten, die zum Fair Value bewertet werden (Zuordnung Fair Value-Option). Der Buchwert der zum Fair Value bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten liegt inklusive Stückzinsen um EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.) über dem Rückzahlungsbetrag. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Schuldverschreibung getilgt und ein im OCI kumulierter Betrag von EUR 0,3 Mio. in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % bis 3 Monate 48.067 81.478 69,5 über 3 Monate bis 1 Jahr 50.601 38.606 -23,7 über 1 Jahr bis 5 Jahre 515.174 540.351 4,9 über 5 Jahre 208.918 213.259 2,1 Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten 822.761 873.693 6,2 (29) Handelspassiva in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Negative Marktwerte aus derivativen Produkten 13.229 10.282 -22,3 •Währungsbezogene Geschäfte 10.248 5.761 -43,8 •Zinsbezogene Geschäfte 74 86 15,8 •Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option 2.906 4.436 52,6 Handelspassiva 13.229 10.282 -22,3 (30) Rückstellungen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 61.230 54.268 -11,4 Steuerrückstellungen (Laufende Steuern) 15.008 4.407 -70,6 Rückstellung für das Kreditgeschäft 56.806 47.040 -17,2 Sonstige Rückstellungen 24.559 26.600 8,3 Rückstellungen 157.603 132.315 -16,0 In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Abfertigungsrückstellungen in Höhe von EUR 18,7 Mio. (Vorjahr: EUR 21,9 Mio.), Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 29,1 Mio. (Vorjahr: EUR 32,5 Mio.) sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.) enthalten. In den Rückstellungen für das Kreditgeschäft ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 11,3 Mio. (Vorjahr: EUR 30,1 Mio.) enthalten, die aus der Quotenkonsolidierung der ALGAR resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat 2024 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Vorabentscheidungsantrag eingebracht, um zu klären, ob die Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe darstellte. Zeitpunkt der Vorabentscheidung und Ausgang dieses Vorabentscheidungsverfahrens sind gegenwärtig nicht absehbar und daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Sollte die Zwischenbankenbefreiung als staatliche Beihilfe eingestuft werden, besteht die Möglichkeit einer Rückforderung dieser staatlichen Beihilfe für die Vergangenheit. Die BKS Bank erbringt Leistungen, für welche die Zwischenbankenbefreiung in Anspruch genommen wurde. Um dem Szenario einer Rückforderung dieser Beihilfe Rechnung zu tragen, hat die BKS Bank eine entsprechende Rückstellung iHv. EUR 3,3 Mio. gebildet. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die möglicherweise zu leistenden Zahlungen höher oder geringer ausfallen als für die Rückstellungsbildung angenommen. Weitere wesentliche sonstige Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Sterbequartale in Höhe von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,7 Mio.), Rückstellungen für Remunerationen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.) sowie eine Rückstellung in Höhe von EUR 8,1 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.), die in Zusammenhang mit der slowenischen Rechtslage und Judikatur zu Schweizer-Franken-Krediten gebildet wurde. Entwicklung der Rückstellungen in Tsd. EUR Gesamt 2023 Pensionen und ähnliche Verpflicht-ungen Steuern Rückstellung für das Kreditgeschäft Sonstige Gesamt 2024 ± in % Rückstellung zum 01.01. 122.281 61.230 15.008 56.806 24.559 157.603 28,9 ±Währungsbedingte Veränderungen - - - - - - - +Zuführung 59.683 2.196 1.748 9.445 9.133 22.522 -62,3 -Inanspruchnahme -7.460 -3.463 -12.349 - -4.064 -19.875 >100 -Auflösung -16.900 -5.695 - -19.210 -3.029 -27.934 65,3 Rückstellung zum 31.12. 157.603 54.268 4.407 47.040 26.600 132.315 -16,0 Abfertigungsrückstellung Für österreichische BKS Bank-Mitarbeitende, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begann, besteht nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bzw. Arbeiter-Abfertigungsgesetzes ein Anspruch auf Abfertigung, sofern entsprechende Beendigungsgründe vorliegen. Des Weiteren sieht der Kollektivvertrag für Banken und Bankiers für Mitarbeitende mit einem Dienstverhältnis von mehr als 5 Jahren im Fall einer vom Dienstgeber ausgesprochenen Kündigung einen zusätzlichen Abfertigungsanspruch von zwei Monatsentgelten vor. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 anrechenbaren Dienstjahren gebührt dieser Anspruch auch im Zusammenhang mit dem Antritt der gesetzlichen Pension. Diese zusätzlichen Monatsentgelte sind nicht durch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) gedeckt. Pensionsrückstellung Die Grundlage der Pensionsverpflichtung bildet der Kollektivvertrag für die Neuregelung des Pensionsrechtes in der Fassung vom 23.12.1996. Die Leistungen der Pensionszusagen umfassen im Wesentlichen die Alterspension, die Berufsunfähigkeitspension und die Witwen/r- und Waisenpension. Im Geschäftsjahr 2000 erfolgte die Übertragung bestehender Leistungszusagen an die VBV-Pensionskasse AG als Rechtsnachfolgerin der BVP-Pensionskassen AG. Leistungspflichten der BKS Bank ergeben sich aus bereits flüssigen Pensionen für ehemalige Mitarbeitende oder deren Hinterbliebene sowie aus der Berufsunfähigkeitspension für noch aktive Dienstnehmer. Versicherungsmathematische Annahmen in % 31.12.2023 31.12.2024 Finanzielle Annahmen Zinssatz Pensionsrückstellung 3,49% 3,41% Zinssatz sonstige Sozialkapitalrückstellungen 3,57% 3,56% Gehaltstrend aktive Mitarbeiter 4,68% 3,58% Pensionsdynamik 4,30% 3,22% Karrieredynamik 0,25% 0,25% Demographische Annahmen Pensionsantrittsalter 65 Jahre 65 Jahre Sterbetafel AVÖ 2018 AVÖ 2018 Der Zinssatz wurde gemäß IAS 19.83 auf Basis von Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen ermittelt. Wie auch im Vorjahr wurde auf die von Mercer (Austria) GmbH veröffentlichte Tabelle zugegriffen. Der Berechnung der Pensionsrückstellung wurde eine Duration von 10 Jahren, der Berechnung der Abfertigungsrückstellung eine Duration von 15 Jahren zugrunde gelegt. Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Rückstellung zum 01.01. 58.207 61.230 5,2 +Zinsaufwand 2.276 2.040 -10,4 +Dienstzeitaufwand 1.098 1.119 1,9 -Zahlungen im Berichtsjahr -6.285 -6.349 1,0 ±versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+)1) 5.445 -3.085 >-100 ±sonstige Gewinne und Verluste 490 -686 >-100 Rückstellung zum 31.12. 61.230 54.268 -11,4 1)auf Basis veränderter finanzieller Annahmen Sensitivitätsanalyse für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sensitivitätsanalyse der DBO/Barwert der Verpflichtungen in Tsd. EUR Abfertigungen 31.12.2023 Pensionen 31.12.2023 Abfertigungen 31.12.2024 Pensionen 31.12.2024 Diskontierungszinssatz +0,5% -1.030 -1.424 -788 -1.135 Diskontierungszinssatz -0,5% 582 1.550 591 1.226 Gehaltssteigerung +0,5% 568 96 587 51 Gehaltssteigerung -0,5% -1.025 -93 -790 -50 Rentensteigerung +0,5% - 1.303 - 1.054 Rentensteigerung -0,5% - -1.223 - -994 Anstieg der Lebenserwartung um rd. 1 Jahr - 2.310 - 2.032 Die Sensitivitätsanalyse zeigt den Einfluss, den eine Parameteränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen auf die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung per 31.12.2024 hätte. Fälligkeitsanalyse Cash Flows in Tsd. EUR Abfertigungen 31.12.2024 Pensionen 31.12.2024 Erwartete Zahlungen 2025 877 2.932 Erwartete Zahlungen 2026 1.000 2.696 Erwartete Zahlungen 2027 2.271 2.468 Erwartete Zahlungen 2028 1.873 2.250 Erwartete Zahlungen 2029 1.749 2.044 Summe der erwarteten Zahlungen 2025-2029 7.770 12.390 Gewichtete durchschnittliche Laufzeit 7,53 8,25 Die Fälligkeitsanalyse zeigt die vom Aktuar berechneten zu erwartenden Zahlungen aus den Abfertigungs- und Pensionsansprüchen für die kommenden fünf Geschäftsjahre. Die Zahlungen im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich auf EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.). (31) Sonstige Passiva in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Sonstige Verbindlichkeiten 20.389 18.686 -8,4 Rechnungsabgrenzungsposten 4.721 4.950 4,9 Leasingverbindlichkeiten 19.804 22.718 14,7 Sonstige Passiva 44.914 46.353 3,2 Die gemäß IFRS 16 ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten stammen überwiegend aus Mietverträgen von Filialen und Büroräumlichkeiten und sind wie folgt fällig: in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % bis 1 Jahr 2.598 2.977 14,6 über 1 Jahr bis 5 Jahre 9.229 10.289 11,5 über 5 Jahre 7.977 9.452 18,5 Leasingverbindlichkeiten 19.804 22.718 14,7 (32) Nachrangkapital in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Ergänzungskapital 264.957 269.379 1,7 Nachrangkapital 264.957 269.379 1,7 Das Nachrangkapital wird inklusive der angelaufenen Stückzinsen ausgewiesen. Der Nominalwert beträgt EUR 266,7 Mio. (Vorjahr: EUR 262,7 Mio.). Nachrangkapital nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % bis 3 Monate 3.704 3.678 -0,7 über 3 Monate bis 1 Jahr 19.996 20.000 0,0 über 1 Jahr bis 5 Jahre 70.231 70.242 0,0 über 5 Jahre 171.027 175.459 2,6 Nachrangkapital nach Restlaufzeiten 264.957 269.379 1,7 Im Geschäftsjahr 2025 werden Ergänzungskapitalemissionen in Höhe von EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) fällig. Details zum Nachrangkapital (Nominalwerte) in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Gesamtlaufzeit 4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 20.000 20.000 10 Jahre 2,75% Nachrangige Obligation 2016-2024/2 20.000 - 8 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 20.000 20.000 10 Jahre 3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP 13.000 13.000 10 Jahre 2,25% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 17.287 17.287 8 Jahre 4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP 8.000 8.000 15 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 20.000 20.000 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 20.000 20.000 11 Jahre 3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP 3.400 3.400 15 Jahre 3,125% Nachrangige Obligation 2019-2031/5 20.000 20.000 11,5 Jahre 2,75% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 8.433 8.433 12 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 4.289 4.289 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 20.000 20.000 10 Jahre 3,25% Nachrangige Obligation 2021-2031/4/PP 20.000 20.000 10 Jahre 3,03% Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2021-2032 3.000 3.000 11 Jahre 2,10% Nachrangige Obligation 2022-2032/1 1.229 1.229 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2022-2032/2 12.000 12.000 10 Jahre 5% Nachrangige Obligation 2022-2032/6 20.000 20.000 10 Jahre 5% Nachrangige Obligation 2023-2033/3 10.000 10.000 10 Jahre 4,8% Nachrangige Obligation 2023-2033/8 2.038 10.000 10 Jahre 4,9% Nachrangige Obligation 2024-2034/2 - 6.301 10 Jahre 4% Nachrangige Obligation 2024-2031/5 - 9.764 7 Jahre Summe Nachrangkapital 262.676 266.703 Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr EUR 9,2 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.). (33) Eigenkapital in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Gezeichnetes Kapital 91.612 91.612 - •Aktienkapital 91.612 91.612 - Kapitalrücklagen 273.093 273.093 - Gewinnrücklagen und Sonstige Rücklagen 1.339.025 1.494.402 11,6 Konzern-Eigenkapital 1.703.729 1.859.106 9,1 Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT 1-Anleihe) 65.200 65.200 - Eigenkapital 1.768.929 1.924.306 8,8 Das Grundkapital setzt sich aus 45.805.760 (Vorjahr: 45.805.760) stimmberechtigten Stamm-Stückaktien zusammen, der Nennwert je Aktie beträgt 2,0 EUR. Die zusätzlichen Eigenkapitalinstrumente betreffen die emittierten Additional Tier 1-Anleihen, und zwar BKS TIER 1 ANL 2015 (Nominale EUR 23,4 Mio.), BKS TIER 1 ANL 2017 (Nominale EUR 14,5 Mio.), BKS TIER 1 ANL 2018 (Nominale EUR 17,3 Mio.) und BKS TIER 1 ANL 2020 (Nominale EUR 10,0 Mio.), die gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren sind. Im Umlauf befindliche Aktien 2024 Anzahl Aktien Stamm-Stückaktien Stand 01.01.2024 45.552.885 Veränderung eigene Aktien 156.637 Stand 31.12.2024 45.709.522 Eigene Aktien im Bestand 96.238 Ausgegebene Aktien 45.805.760 Im Umlauf befindliche Aktien 2023 Anzahl Aktien Stamm-Stückaktien Stand 01.01.2023 42.331.964 Ordentliche Kapitalerhöhung 2.862.860 Veränderung eigene Aktien 358.061 Stand 31.12.2023 45.552.885 Eigene Aktien im Bestand 252.875 Ausgegebene Aktien 45.805.760 Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen ist auf die Veränderung folgender Rücklagen zurückzuführen: 2023 2024 in Tsd. EUR Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen Rücklage für eigenes Kreditrisiko Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen Rücklage für eigenes Kreditrisiko Stand 01.01. -21.770 1.340 -25.707 1.565 Sonstiges Ergebnis -3.938 225 -2.366 167 •Veränderung aus der Neubewertung gem. IAS 19 -4.195 - 2.372 - •Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko - 225 - 167 •Veränderung aus at Equity bilanzierten Unternehmen (IAS 19) 258 - -4.738 - Umgliederung - - - -253 Stand 31.12. -25.707 1.565 -28.073 1.478 Kapitalmanagement (34) Eigenmittel Das Kapitalmanagement der BKS Bank umfasst zwei Verfahren, nämlich die Steuerung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestkapitalquoten und die interne Steuerung im Rahmen des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Dabei wird zwischen der normativen und ökonomischen Perspektive differenziert. Das Ziel ist es, auch im Stressfall die aufsichtsrechtlichen Mindestquoten gemäß CRR zu erfüllen sowie im Rahmen des ICAAP aus ökonomischer Perspektive ein ausreichendes Maß an Risikodeckungsmasse vorzuhalten. Das Hauptaugenmerk des Kapitalmanagements liegt auf der Limitierung und Kontrolle der durch die Bank eingegangenen Risiken im Sinne der Gesamtbankrisikosteuerung. Zur Erfüllung der Ziele wird im Managementinformationsprozess der Grad der Limitausnützung aller Risiken überprüft und darüber berichtet. Kerngrößen der Analyse und Steuerung im Rahmen des Kapitalmanagements sind die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapital- und Eigenmittelquoten, der Ausnützungsgrad der Risikodeckungsmasse, aber auch die Leverage Ratio und die MREL-Quote. Die Ermittlungen der Eigenmittelquoten und des Total Risk Exposure Amounts erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die BKS Bank zum 31. Dezember 2024 folgende Mindesterfordernisse als Total SREP Capital Requirement (TSCR) zu erfüllen: • hartes Kernkapital5,91% • Kernkapital7,88% • Gesamtkapitalquote10,50% Die Kapitalquoten per Ende Dezember 2024 lagen über diesen Anforderungen. BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR in Mio. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Grundkapital 91,6 91,6 Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände 1.566,3 1.725,81 Abzugsposten -750,4 -810,1 Hartes Kernkapital (CET1) 907,5 1.007,3 Harte Kernkapitalquote 13,6% 15,0% AT1-Anleihe 65,2 65,2 Zusätzliches Kernkapital 65,2 65,2 Kernkapital (CET1 + AT1) 972,7 1.072,4 Kernkapitalquote 14,6% 16,0% Ergänzungskapital 216,8 224,2 Eigenmittel insgesamt 1.189,5 1.296,6 Gesamtkapitalquote 17,9% 19,4% Total Risk Exposure Amount 6.664,3 6.695,3 1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2024. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig. Mit 01.01.2025 sind die Vorschriften zu CRR III / Basel IV in Kraft getreten. Aus heutiger Sicht führen die strengeren Regeln zu einer Verringerung der Eigenmittelquoten im Ausmaß von 60-80 Basispunkten. Risikobericht (35) Risikopolitik und Risikostrategie Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bank- geschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert. Die Risikostrategie der BKS Bank Gruppe wird von der Geschäftsstrategie abgeleitet. Diese wird einmal jährlich durch das Risikocontrolling nach Rücksprache mit den zentralen Abteilungsleitern einem Review unterzogen. Bei wesentlichen Strategieänderungen gibt es einen außerordentlichen Review. Das Ergebnis des Reviews bzw. die Evaluierung der Risikostrategie sowie die Festlegung des Risikoappetits erfolgt gemeinsam mit dem Vorstand im ICAAP-Gremium. Die Risikostrategie wird vom Gesamtvorstand genehmigt, mit dem Risikoausschuss diskutiert und dem Aufsichtsrat vorgelegt. In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen. Ein zentrales Element in der Risikokultur ist die Einbindung einzelner Kennzahlen des Risk Appetite Frameworks in die Vergütungspolitik. So wird eine risiko- adäquate Bemessung der Vergütung im Einklang mit dem Risikoappetit gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Risikokultur ist der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien, wobei das Management innerhalb der einzelnen Risikoarten erfolgt. ICAAP Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben Kreditinstitute Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnungen quantifiziert. Die Risikotragfähigkeitsrechnung folgt dem aufsichtsrechtlich empfohlenen dualen Ansatz und wird nach der normativen Perspektive und der ökonomischen Perspektive erstellt. ILAAP Der ILAAP umfasst die von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtenden Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität. Die BKS Bank misst die Liquidität und das Liquiditätsrisiko anhand mehrerer etablierten Methoden und Kennzahlen (z. B. Kapitalablaufbilanz, LCR, NSFR) und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte. BASAG Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Die wesentlichen Elemente im Rahmen der Gesamtbanksteuerung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind • der Sanierungsplan, • der Abwicklungsplan und • die MREL-Quote. Der Sanierungsplan wurde auch 2024 wieder zeitgerecht aktualisiert und der Aufsicht übermittelt. Im Rahmen der Anforderungen zur Erstellung des Abwicklungsplanes haben wir den Datenanforderungen der Abwicklungsbehörde entsprochen. Weiters wurde ein Selfassessment erstellt und die Handbücher zum Collateral Management und ein FMI-Notfallplan für den Abwicklungsfall in der Steuerung integriert. Im Rahmen der Abwicklungsplanung werden aktuell mit fachlicher externer Unterstützung das Handbuch zur operativen Fortführung, die Governance zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung samt Dry-Run-Rahmenwerk erstellt und weiters Liquiditäts- und Separierbarkeitsanalysen in der Abwicklung durchgeführt. BASEL IV Im Jahr 2024 startete in der BKS Bank ein umfangreiches Projekt zur Umsetzung der neuen Regelungen von Basel IV. Das Projekt beschäftigt sich mit den geänderten Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse und enthält auch Aspekte zur Steuerung der risikobehafteten Aktiva. Die Schwerpunkte liegen auf der neuen Kategorisierung der Immobilienfinanzierungen, der Berechnung des RWA-Impacts auf das Beteiligungsportfolio, der Einstufung von Forderungen gegenüber Kreditinstituten, der Umsetzung der Anforderungen an das Mengengeschäft sowie auf dem außerbilanzmäßigen Geschäft in Säule I und Säule II. Es ist mit einer generellen Erhöhung der RWAs zu rechnen. Aus heutiger Sicht verringern sich die Eigenmittelquoten im Ausmaß von 60-80 Basispunkten. Der Scope des Projektes wurde zwischenzeitig um weitere regulatorische Anforderungen wie die Änderungen im Meldewesen und der Offenlegung erweitert. Stresstesting Das Stresstesting der BKS Bank baut auf etablierten Steuerungs- und Bewertungsmodellen auf und basiert auf unterschiedlichen Stresstypen und einer abgestuften Intensität der Stress-Szenarien. Governance-Aspekte sind in der Risikostrategie in Form risikopolitischer Grundsätze festgelegt. Mit dem tourlichen Stresstesting soll die Fähigkeit der BKS Bank gemessen werden, Verluste aus eigener Kraft zu tragen. Weiters wird die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Krisenfall beurteilt. Stresstests sind ein integraler Bestandteil der Kapital- und Liquiditätssteuerung. Die Stresstests erfolgen im Rahmen • des Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP, • des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP sowie • der Sanierungsplanung. Die Stressparameter für die Stresstests der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet. Neben ökonomischen Aspekten werden die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinsichtlich • des Total SREP Capital Requirements – TSCR, • des Overall Capital Requirements – OCR, • der Liquidity Coverage Ratio – LCR oder • der Net Stable Funding Ratio – NSFR bilden im Krisenfall die Begrenzung zur Abschöpfung freier Deckungsmassen. ESG-Nachhaltigkeitsrisiken Zur Steuerung von ESG-Risiken werden risikopolitische Grundsätze in der Risikostrategie verankert. So werden zum Management der Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedliche Maßnahmen zu jeder einzelnen bankspezifischen Risikoart festgelegt. Zur Portfoliosteuerung werden Positiv- und Negativkriterien mit direkter Wirkung auf das Kundengeschäft herangezogen. Weiters sind ESG-Risiken ein fixer Bestandteil des jährlichen Risikoassessments und der Evaluierung und Einschätzung unserer Risikolandkarte. In der Gesamtbanksteuerung wurde ein Puffer zur Abdeckung allfälliger ESG-Risiken im ökonomischen Kapitalbedarf eingerichtet, der jährlich evaluiert wird. Darüber hinaus haben wir bereits 2024 begonnen, im Rahmen des Stresstestings Szenarioanalysen für unser Kreditportfolio durchzuführen. Die Szenarioanalysen berücksichtigen das Erreichen oder Verfehlen des 1,5-Grad-Ziels. Unter zu Hilfenahme externer anerkannter Szenarioanalysen (NGFs – Network for Greening the Financial System) wird der Einfluss auf das makroökonomische Umfeld der Zielmärkte der BKS Bank und der mögliche erwartete Verlust abgeleitet. Das Jahr 2025 wird geprägt durch die seitens der EBA veröffentlichten Anforderungen wie dem Konsultationspapier der Leitlinie zur ESG-Szenarioanalyse vom 16. Jänner 2025 sowie der bereits gültigen Leitlinie für das Management von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG) vom 8. Jänner 2025, die beide mit 11.Jänner 2026 umgesetzt werden. Interne Kontrollsysteme Die internen Kontrollsysteme (IKS) der BKS Bank sind ein über Jahre gewachsenes System von Maßnahmen und Kontrollschritten und sind in der Governance verankert. Grundlage und Referenzmodell für die Gestaltung und Systematisierung des internen Kontrollsystems bildet das „COSO Internal Control – Integrated Framework“. Die BKS Bank bekennt sich im Rahmen der Risikokontrolle zum Three-Lines-of-Defence-Modell, das besagt, dass Risiken in drei Stufen adressiert und gemanagt werden sollen. Darüber hinaus wird durch den externen Wirtschaftsprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems im Rahmen der ÖCGK-Prüfung Regel C 83 geprüft. Mit unserer im IKS implementierten prozessorientierten Risikobeurteilung und Kontrollbeschreibung unterstützen wir eine effiziente und korrekte Arbeitsweise und schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Unternehmenssteuerung. Durch eine zeitnahe und verlässliche Berichterstattung werden Risiken, Fehler und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und reduziert. Das interne Kontrollsystem der BKS Bank ist nach folgenden Prinzipien ausgerichtet und wird laufend weiterentwickelt: • Wirksamkeit durch die Verankerung in der Unternehmenskultur • klare Verantwortungen • risikoadäquate Kontrollen • Mitarbeiterschulung • definierte Informations- und Eskalationsprozesse • Nachvollziehbarkeit von definierten Zielen und Kontrollen • Effizienz durch die Optimierung des Kontrollaufwandes sowie • Automatisierung der Prozesse wo möglich Das periodische Risikoassessment zum operationalen Risiko sowie die Analyse von Schadensfällen im Rahmen des OP-Risk Gremiums tragen wesentlich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS bei. Betrugsrisiken wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt. Das Management von Betrugsrisiken ist ein essenzieller Teil unseres Risikomanagement- und IKS-Prozesses und darauf ausgerichtet, Betrugsrisiken durch geeignete präventive, technische und organisatorische Maßnahmen zu mitigieren. Unsere Rahmenwerke und Verhaltenskodizes, wie insbesondere der Code of Conduct, die Compliance Charter und die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung, beinhalten klare Vorgaben für das Verhalten. Moderne Whistleblowing-Regelungen und -Systeme sind ebenso wie ein professionelles Beschwerde- management wichtige Kommunikationskanäle zur frühzeitigen Erkennung von Vor- und Verdachtsfällen. (36) Struktur und Organisation des Risikomanagements Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei einem vom Markt unabhängigen Vorstandsmitglied. Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken. Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken sowie für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Risikosteuerungsinstrumente verantwortlich. Diese Organisationseinheit berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unab-hängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen. Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das ICAAP-Gremium. Die in der Risikostrategie abgebildeten Limit- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme. Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen. Risikogremien ICAAP-Gremium Das ICAAP-Gremium tagt vierteljährlich und erörtert die Risikotragfähigkeit anhand des normativen und ökonomischen Kapitalbedarfs auch unter adversen Bedingungen und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse. Aktiv-Passiv-Management-Gremium Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium tagt monatlich, analysiert und steuert die Bilanzstruktur in Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread-Risiko sowie das Aktienkurs- und Liquiditätsrisiko. Das Gremium nimmt in diesem Zusammenhang auch wesentliche Aufgaben der Fundingplanung, des Funds-Transfer-Pricing und der Steuerung von Konzentrationsrisiken wahr. Gremium zum operationalen Risiko Die Sitzungen des OR-Gremiums finden vierteljährlich statt. Die Mitglieder des OR-Gremiums analysieren die aufgetretenen Schadensfälle, unterstützen die Risk-Taking-Units und die Geschäftsführung bei der aktiven Steuerung des operationalen Risikos, überwachen die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen und entwickeln das OR-Risikomanagementsystem weiter. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Gremiums ist auch die Überwachung und Weiterentwicklung des IKT-Risikomanagements, insbesondere der Cyber-Security-Maßnahmen und des BCMs. Kreditrisiko-Jour fixe In den wöchentlich anberaumten Jours fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jours fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten. (37) Interne Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit (ICAAP) Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Seit 2021 verfolgen wir in der Gesamtbanksteuerung einen dualen Ansatz. In der normativen Perspektive beurteilen wir die Fähigkeit der Bank, quantitative regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Hier liegt das Ziel in der Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. In der ökonomischen Perspektive identifizieren und quantifizieren wir alle wesentlichen kapitalrelevanten Risiken und stellen diese der Risikodeckungsmasse gegenüber, wobei das Ziel die Sicherstellung der angemessenen Ausstattung mit internem Kapital darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP in der normativen Perspektive ist neben der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen die Erfüllung der intern festgelegten Zielwerte sowie die Einhaltung der intern festgelegten Limite des Risk Appetite Frameworks. Das Risk Appetite Framework ist ein Set an Steuerungskennzahlen mit Zielwerten und Limiten, welche über Managementpuffer von den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen abgeleitet werden. Das Set an risikorelevanten Steuerungskennzahlen im Risk Appetite Framework umfasst Risikokategorien wie das Kapitalrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko sowie Zinsänderungsrisiken und das operationale Risiko. In der BKS Bank werden die unerwarteten Verluste in der ökonomischen Perspektive für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr mit einer Aussagesicherheit von 99,9% ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 wurde ein ökonomischer Kapitalbedarf von EUR 656,6 Mio. nach EUR 610,6 Mio. im Vorjahr ermittelt. Die korrespondierende Deckungsmasse belief sich auf EUR 1.744,9 Mio. nach EUR 1.669,2 Mio. zum Jahresultimo 2023. Risikotragfähigkeitsrechnung nach der ökonomischen Perspektive Verteilung der Risiken aus Sicht der ökonomischen Perspektive in % 31.12.2023 31.12.2024 1 Kreditrisiko 63,4 61,4 2 Zinsänderungsrisiko im Bankbuch 15,1 13,0 3 Aktienkursrisiko 4,6 3,3 4 Risiko aus Fremdwährungspositionen 0,2 0,1 5 Credit Spread-Risiko 6,1 8,1 6 Operationales Risiko und IKT-Risiko 5,9 6,7 7 Liquiditätsrisiko 1,6 3,3 8 Modellfehler 0,4 0,3 9 Sonstige Risiken 2,7 3,8 Der ökonomische Kapitalbedarf für das Kreditrisiko verursachte – wie auch im Vorjahr – die größte Risikokapitalbindung innerhalb der Kreditinstitutsgruppe. Kreditrisiken sind für 61,4% (2023: 63,4%) des gesamten Verlustpotentials verantwortlich. In der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit stehen die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten, Liquiditätskennzahlen und Kreditrisikokennzahlen im Fokus. Die normative Perspektive unterliegt einem Planungshorizont von mindestens 3 Jahren. Dabei wird im ersten Schritt überprüft, ob die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und die aus dem Risikoappetit abgeleiteten internen Limite über den Planungszeitraum eingehalten werden können. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die Limite und aufsichtsrechtlich geforderten Mindestgrößen auch im Stressfall erfüllt werden können. Die Stressparameter werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet und mit den Stresstests in der ökonomischen Perspektive abgestimmt. Die Risikotragfähigkeitsrechnung in der normativen Perspektive zeigt, dass die im Risk Appetite Framework festgelegten Limite sowohl im Basisszenario als auch im Stressszenario eingehalten und damit auch die quantitativen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Verteilung der Belastungen nach den einzelnen Risikoarten aus den Stresstests zeigt folgendes Bild: (38) Kreditrisiko Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis. Steuerung der Kreditrisiken Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ist von der Betragshöhe, der Ratingstufe und/oder dem Produkt abhängig. Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobiliensicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und das höhere Verwertungsrisiko von Sicherheiten, abgestimmt sind. Die Zentrale Abteilung Risikoanalyse und Service hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrollings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Darüber hinaus legt ein Katalog mit Positiv- und Ausschlusskriterien fest, welchen Unternehmen die BKS Bank keine Finanzierungen einräumt. Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene sowie einzelne Engagements auf Basis der Gruppe verbundener Kunden gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limite und Zielwerte für die Regionen- und Branchenverteilung sowie Fremdwährungen und Größenklassen festgesetzt werden. Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von großvolumigen Finanzierungen. Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf die Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt. Kreditrisikosteuerung Zur Steuerung und Kontrolle des ökonomischen Einzelrisikos werden jährlich Budgets für Tochtergesellschaften sowie Budgets und Vorschaurechnungen über zu erwartende Beteiligungserträge erstellt. Monatliche Berichte über operativ tätige Tochtergesellschaften sind ein integraler Bestandteil des Konzernreportings. Die im gegenständlichen Bericht enthaltenen quantitativen Angaben gemäß IFRS 7.31 bis 7.42 basieren auf dem internen Berichtswesen zur Gesamtbankrisikosteuerung. Die interne Risikosteuerung erfolgt auf Portfolioebene und umfasst folgende Risikopositionen: (38.1) Kreditrisikovolumen gemäß interner Risikosteuerung in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen an Kunden 7.526.365 7.588.140 Forderungen an Kreditinstitute 186.785 38.977 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 2.332.765 2.395.868 Wertpapiere und Fonds 1.286.433 1.342.485 Beteiligungen 943.095 1.020.272 Kreditrisikovolumen 12.275.443 12.385.742 (38.2) Überleitung der IFRS-Positionen auf interne Kreditrisikopositionen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen an Kunden gemäß Note (15) 7.411.687 7.441.390 + Risikovorsorgen zu Forderungen an Kunden gemäß Note (15) 114.678 146.750 Forderungen an Kunden 7.526.365 7.588.140 Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note (14) 186.760 38.881 + Risikovorsorgen zu Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note (14) 25 96 Forderungen an Kreditinstitute 186.785 38.977 Eventualverbindlichkeiten gemäß Note (60) 612.188 625.994 + Sonstige Kreditrisiken gemäß Note (60) 1.711.460 1.762.929 + positive Marktwerte aus derivativen Produkten gemäß Note (16) 9.117 6.945 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 2.332.765 2.395.868 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gemäß Note (17) 1.241.704 1.305.878 + Risikovorsorgen zu Schuldverschreibungen gemäß Note (17) 2.741 1.256 + Aktien und Fonds aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (18) 41.988 35.350 Wertpapiere und Fonds 1.286.433 1.342.485 Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen gemäß Note (19) 813.907 875.718 + Beteiligungen aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (18) 129.188 144.554 Beteiligungen 943.095 1.020.272 Risikovolumen 12.275.443 12.385.742 Bonitätseinstufung im Kreditrisiko Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentlichste Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb des BKS Bank Konzerns. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich nach qualitativen und quantitativen Kriterien evaluiert. Insgesamt sind in der BKS Bank-Gruppe 14 Ratingverfahren im Einsatz. Ratingstufen AA Erstklassige beste Bonität A1 Erstklassige hervorragende Bonität 1a Erstklassige Bonität 1b Sehr gute Bonität 2a Gute Bonität 2b Noch gute Bonität 3a Akzeptable Bonität 3b Noch akzeptable Bonität 4a Mangelhafte Bonität 4b Schlechte Bonität 5a Ausfall im Fortbetrieb 5b Ausfall – Notleidend 5c Ausfall – Uneinbringlich (38.3) Kreditqualität nach Forderungsklassen 2024 Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR AA-A1 1a-1b 2a-2b 3a-3b 4a-4b 5a-5c ohne Rating Forderungen an Kunden 196.827 1.593.247 2.953.003 2.140.977 432.744 269.350 1.993 Forderungen an Kreditinstitute 22.324 16.553 82 19 – – – Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 84.845 648.160 1.099.927 479.146 75.644 8.016 130 Wertpapiere und Fonds 974.798 322.282 44.354 1.051 – – – Beteiligungen 902.742 116.433 1.058 – 38 – – Gesamt 2.181.536 2.696.675 4.098.424 2.621.192 508.427 277.365 2.122 Kreditqualität nach Forderungsklassen 2023 Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR AA-A1 1a-1b 2a-2b 3a-3b 4a-4b 5a-5c ohne Rating Forderungen an Kunden 122.116 1.703.593 2.908.665 2.238.429 298.362 237.936 17.265 Forderungen an Kreditinstitute 114.612 64.484 7.678 1 10 – – Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 67.363 630.349 1.101.076 483.436 40.434 10.042 65 Wertpapiere und Fonds 963.178 259.124 60.341 3.748 42 – – Beteiligungen 839.904 102.129 1.058 – – – 5 Gesamt 2.107.173 2.759.678 4.078.817 2.725.615 338.848 247.978 17.334 Die Quote der Non-Performing Loans betrug zum Jahresende 3,2% (2023: 2,9%). Die NPL-Quote wird auf Grundlage der Vorgaben des EBA-Dashboards ermittelt. Die Bedeckung des Verlustpotentials notleidender Kredite wird mit der Coverage Ratio abgebildet. Die Coverage Ratio I ist die Relation von gebildeten Risikovorsorgen zur gesamten Risikoposition und betrug 36,9% zum 31. Dezember 2024 (2023: 29,4%). Zusätzlich verwenden wir als interne Steuerungsgröße die Coverage Ratio III, bei der auch vorhandene Sicherheiten, bewertet nach den internen Belehngrenzen, in die Berechnung einbezogen werden. Diese belief sich zum Jahresultimo auf 91,8% (2023: 87,5%). (38.4) Als „forborne“ klassifizierte Volumina 2024 in Tsd. EUR Firmenkunden Privatkunden Gesamt Performing Exposure 109.311 8.877 118.188 •hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen 72.679 8.608 81.287 •hiervon Refinanzierung 36.632 269 36.901 Non-performing Exposures 83.463 20.710 104.173 •hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen 79.878 16.930 96.808 •hiervon Refinanzierung 3.585 3.780 7.365 Gesamt 192.774 29.587 222.361 Als „forborne“ klassifizierte Volumina 2023 in Tsd. EUR Firmenkunden Privatkunden Gesamt Performing Exposure 19.390 7.591 26.981 •hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen 19.144 7.566 26.710 •hiervon Refinanzierung 246 25 271 Non-performing Exposures 56.827 10.040 66.867 •hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen 53.926 8.297 62.223 •hiervon Refinanzierung 2.901 1.743 4.644 Gesamt 76.217 17.631 93.848 Für die Steuerung von Problemengagements ist der Begriff „Forbearance“ bzw. „Nachsicht“ wesentlich. Unter diesem Begriff sind all jene vertraglichen Neuregelungen zu verstehen, die gesetzt wurden, weil der Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten ist. Finanzielle Schwierigkeiten sind gegeben, wenn die Rückführbarkeit auf Basis realistischer Laufzeiten aus Cash Flows bzw. aus dem Ergebnis der Kreditfähigkeitsprüfung nicht gesichert ist. Diese Geschäftsfälle unterliegen gemäß CRR einer besonderen Kennzeichnungspflicht. Solche Nachsichtmaßnahmen sind beispielsweise: • Verlängerung der Kreditlaufzeit • Zugeständnisse in Bezug auf die ursprünglich vereinbarten Raten • Zugeständnisse in Bezug auf die Kreditkonditionen • gänzliche Neugestaltung des Kreditengagements (Restrukturierung) Die Rezession und das schwierige und unsichere wirtschaftliche Umfeld hat 2024 zu einem deutlichen Anstieg des als forborne gekennzeichneten Volumens vor allem im Firmenkundensegment geführt. Neben dem Anstieg im Non-performing-Bereich, wo sich die Zugeständnisse bei Rückzahlungen deutlich erhöht haben, verzeichnet das Performingportfolio einen Anstieg von EUR 27,0 Mio. auf EUR 118,2 Mio. (38.5) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages/ On-Balance 2024 Buchwerte Wertberichtigungen in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AA 1.019.856 – – 1.019.856 386 – – 386 A1 124.760 – – 124.760 169 – – 169 1a 995.084 16.801 – 1.011.885 560 16 – 576 1b 825.070 22.259 – 847.329 1.238 266 – 1.504 2a 1.276.978 12.336 – 1.289.314 3.038 88 – 3.126 2b 1.398.040 93.935 – 1.491.975 4.354 785 – 5.139 3a 1.087.979 304.899 – 1.392.878 4.407 6.391 – 10.798 3b 298.747 406.552 – 705.299 1.795 8.588 – 10.383 4a 45.256 190.762 – 236.018 494 3.961 – 4.455 4b 2.708 193.332 – 196.040 117 12.121 – 12.238 5a – 5c – – 269.350 269.350 – – 99.329 99.329 OR – – – – – – – – Gesamt 7.074.478 1.240.876 269.350 8.584.704 16.558 32.216 99.329 148.103 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages/ On-Balance 2023 Buchwerte Wertberichtigungen in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AA 961.767 – – 961.767 634 – – 634 A1 124.428 – – 124.428 157 – – 157 1a 964.518 21.269 – 985.787 829 31 – 860 1b 960.207 22.849 – 983.056 1.700 121 – 1.821 2a 1.290.276 109.949 – 1.400.225 4.345 1.429 – 5.774 2b 1.295.701 137.185 – 1.432.886 6.338 768 – 7.106 3a 1.178.551 381.830 – 1.560.381 7.067 4.100 – 11.167 3b 349.865 304.718 – 654.583 3.345 5.517 – 8.862 4a 26.426 152.055 – 178.481 470 3.706 – 4.176 4b 10.791 108.491 – 119.282 1.066 6.302 – 7.368 5a – 5c – – 237.787 237.787 – – 69.520 69.520 OR – – – – – – – – Gesamt 7.162.530 1.238.346 237.787 8.638.663 25.951 21.974 69.520 117.445 In den Risikopositionen erfasst sind Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note 14, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen an Kunden gemäß Note 15.1, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gemäß Note 17 sowie die entsprechenden Wertberichtigungen. (38.6) Off-Balance-Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages 2024 Off-Balance Exposure Rückstellung in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AA 84.232 – – 84.232 10 – – 10 A1 54 – – 54 – – – - 1a 271.858 2.796 – 274.654 76 1 – 77 1b 368.187 472 – 368.659 411 - – 411 2a 555.269 7.711 – 562.980 989 5 – 994 2b 513.147 22.633 – 535.780 1.381 230 – 1.611 3a 280.737 91.262 – 371.999 1.148 643 – 1.791 3b 54.679 52.468 – 107.147 569 1.976 – 2.545 4a 4.835 24.631 – 29.465 110 472 – 582 4b 18.933 26.874 – 45.807 41 1.257 – 1.298 5a – 5c – – 8.016 8.016 – – 554 554 OR 77 53 – 130 – – – – Gesamt 2.152.007 228.900 8.016 2.388.923 4.735 4.584 554 9.873 Off-Balance-Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages 2023 Off-Balance Exposure Rückstellung in Tsd. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AA 67.333 – – 67.333 14 – – 14 A1 30 – – 30 – – – - 1a 240.657 3.350 – 244.007 94 1 – 95 1b 382.765 3.577 – 386.342 578 7 – 585 2a 580.042 13.562 – 593.603 1.206 32 – 1.238 2b 471.700 35.677 – 507.377 2.084 40 – 2.123 3a 284.177 77.326 – 361.503 1.408 625 – 2.032 3b 71.354 50.579 – 121.933 368 689 – 1.057 4a 5.348 6.331 – 11.679 109 312 – 422 4b 1.128 27.627 – 28.755 19 1.671 – 1.689 5a – 5c – – 10.042 10.042 – – – – OR 65 – – 65 – – – – Gesamt 2.104.598 218.029 10.042 2.332.670 5.879 3.376 - 9.255 Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit dem Rechtsfall in Kroatien werden in der Note 30 Rückstellungen ausgewiesen. In den Risikopositionen erfasst sind Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken gemäß Note 60. (38.7) Kreditsicherheiten 20241) in Tsd. EUR Kreditrisikovolumen/ max. Ausfallsrisiko Sicherheiten gesamt hiervon finanzielle Sicher-heiten hiervon persönliche Sicherheiten hiervon Immobiliensicherheiten hiervon sonstige Risikoposition2) Forderungen an Kunden 7.588.140 4.867.533 95.459 152.017 3.892.170 727.887 2.720.607 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) 279.603 121.795 29.551 8.758 80.205 3.281 157.808 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 38.051 25.952 241 4 25.331 376 12.099 Forderungen an Kreditinstitute 38.977 – – – – – 38.977 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 2.395.868 459.318 20.340 14.848 282.523 141.606 1.936.550 Wertpapiere und Fonds 1.342.485 307.142 – 113.111 – 194.031 1.035.343 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) – – – – – – – •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 35.350 – – – – – 35.350 •hiervon at Fair Value OCI 32.395 9.803 – – – 9.803 22.592 Beteiligungen 1.020.272 – – – – – 1.020.272 •hiervon at Fair Value OCI 144.554 – – – – – 144.554 •hievon Beteiligungen at Fair Value (verpflichtend) – – – – – – – •hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen 875.718 – – – – – 875.718 Gesamt 12.385.742 5.633.993 115.799 279.976 4.174.693 1.063.524 6.751.749 1)Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten 2)Exposure abzüglich Sicherheiten Kreditsicherheiten 20231) in Tsd. EUR Kreditrisikovolumen/ max. Ausfallsrisiko Sicherheiten gesamt hiervon finanzielle Sicher-heiten hiervon persönliche Sicherheiten hiervon Immobiliensicherheiten hiervon sonstige Risikoposition2) Forderungen an Kunden 7.526.365 4.852.188 78.168 152.326 3.861.836 759.858 2.674.177 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) 213.310 79.222 – – 75.625 3.597 134.088 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 41.170 28.689 381 5 27.734 569 12.481 Forderungen an Kreditinstitute 186.785 81 – – – 81 186.704 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 2.332.765 434.038 25.757 14.219 277.544 116.518 1.898.728 Wertpapiere und Fonds 1.286.433 329.970 – 121.980 – 207.990 956.464 •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) – – – – – – – •hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 38.762 – – – – – 38.762 •hiervon at Fair Value OCI 67.636 42.117 – – – 42.117 25.520 Beteiligungen 943.095 – – – – – 943.095 •hiervon at Fair Value OCI 129.188 – – – – – 129.188 •hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen – – – – – – – •hv. Beteiligungen at Equity 813.907 – – – – – 813.907 Gesamt 12.275.443 5.616.276 103.925 288.526 4.139.380 1.084.446 6.659.167 1)Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten 2)Exposure abzüglich Sicherheiten (38.8) Forderungen an Kunden nach Branchen 2023 2024 Branchenklassifizierung nach ÖNACE (Statistik Austria) in Tsd. EUR in % in Tsd. EUR in % Privatkunden 1.257.186 16,7 1.211.335 16,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 1.696.082 22,5 1.680.013 22,1 Bau 833.702 11,1 842.832 11,1 Herstellung von Waren 711.207 9,4 702.141 9,3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 489.462 6,5 488.840 6,4 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 435.267 5,8 438.813 5,8 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 399.773 5,3 425.348 5,6 Gesundheits- und Sozialwesen 287.048 3,8 281.630 3,7 Verkehr und Lagerei 244.867 3,3 272.721 3,6 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 209.379 2,8 257.824 3,4 Beherbergung und Gastronomie 226.021 3,0 209.983 2,8 Energieversorgung 174.396 2,3 201.744 2,7 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 187.784 2,5 189.456 2,5 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 147.773 2,0 150.677 2,0 Information und Kommunikation 62.330 0,8 62.507 0,8 Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 56.112 0,7 54.051 0,7 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 45.363 0,6 41.296 0,5 Kunst, Unterhaltung und Erholung 26.614 0,4 36.370 0,5 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 27.187 0,4 29.460 0,4 Erziehung und Unterricht 8.813 0,1 11.101 0,1 Gesamt 7.526.365 100,0 7.588.140 100,0 Aufgrund der anhaltend unsicheren geopolitischen Lage, der stark gestiegenen Zinsen sowie der aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt wurde ein kollektiver Stufentransfer der spekulativen Immobilienprojektfinanzierungen angewendet, d. h., die betroffenen Geschäfte wurden der Stufe 2 zugeordnet. Darüber hinaus erfolgte aufgrund der potenziell längeren Verwertungszeiträume eine Verdopplung des ECL-Betrages. (38.9) Forderungen an Kunden in Fremdwährungen nach Ländern und Währungen 2024 in Tsd. EUR EUR1) CHF USD JPY Sonstige Gesamt Österreich 2.438 45.725 2.149 109 257 50.677 Slowenien – 700 – – – 700 Kroatien – 389 – – – 389 Deutschland – 674 – – – 675 Ungarn 2.967 – – – – 2.968 Schweiz 12.018 – – – – 12.018 Serbien 21.239 – – – – 21.239 Sonstige 12.151 1.215 – – – 13.367 Gesamt 50.812 48.704 2.150 109 257 102.032 1)Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten Forderungen an Kunden in Fremdwährungen nach Ländern und Währungen 2023 in Tsd. EUR EUR1) CHF USD JPY Sonstige Gesamt Österreich 1.866 62.832 1.937 125 1.629 68.389 Slowenien – 1.016 – – – 1.016 Kroatien – 384 – – – 384 Deutschland – 836 – – – 836 Ungarn 3.480 – – – – 3.480 Schweiz 9.394 – – – – 9.394 Sonstige 17.499 1.414 – – – 18.914 Gesamt 32.239 66.482 1.937 125 1.630 102.413 1)Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten (38.10) Forderungen an Kunden nach Ländern 2024 in Tsd. EUR Forderungen1) überfällig2) Einzelwert-berichtigung3) Sicherheiten für überfällige Forderungen Österreich 5.457.056 207.952 66.944 135.193 Slowenien 874.444 10.669 3.020 7.691 Kroatien 537.955 41.633 25.571 20.591 Slowakische Republik 355.877 7.523 3.203 4.170 Deutschland 241.684 13 10 – Ungarn 28.345 1.465 549 915 Sonstige 92.779 95 32 87 Gesamt 7.588.140 269.350 99.329 168.647 1) siehe Tabelle Risikovolumen gemäß ICAAP auf Seite 283 2) überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank 3) Stage 3 Risikovorsorge Bei allen Finanzinstrumenten, die in den Ausfallsklassen bilanziert werden (Rating 5a, 5b oder 5c), wird für den besicherten Teil keine Wertberichtigung gebildet. Forderungen an Kunden nach Ländern 2023 in Tsd. EUR Forderungen1) überfällig2) Einzelwert-berichtigung3) Sicherheiten für überfällige Forderungen Österreich 5.394.738 170.981 39.012 114.785 Slowenien 902.914 12.825 3.496 8.001 Kroatien 601.395 44.320 23.125 19.894 Slowakische Republik 326.322 7.875 3.106 4.509 Deutschland 213.202 8 7 – Ungarn 26.040 1.813 745 1.021 Sonstige 61.755 116 29 103 Gesamt 7.526.365 237.936 69.520 148.313 1) Risikovolumen gemäß interner Risikosteuerung 2) überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank 3) Stage 3 Risikovorsorge (38.11) Wertpapiere und Fonds nach Sitz der Emittenten in Tsd. EUR Anschaffungskosten Buchwert nach IFRS1) Regionen 2023 2024 2023 2024 Österreich 443.213 485.378 450.498 488.163 Supranational, EU 203.857 218.560 206.258 222.652 Deutschland 189.601 161.806 190.141 162.574 Frankreich 56.044 59.090 56.562 59.438 Slowenien 49.822 49.822 50.317 50.308 Norwegen 59.511 49.517 59.514 49.911 Slowakische Republik 29.977 42.499 30.317 43.096 Belgien 44.768 39.711 45.155 40.124 Spanien 25.484 38.001 25.668 38.295 Polen 14.917 34.922 15.236 35.843 Niederlande 19.316 29.249 19.429 29.643 Finnland 15.137 23.619 15.087 23.595 Irland 23.149 23.149 23.135 23.111 Schweden 38.970 18.970 39.125 19.475 Portugal 15.187 15.187 15.157 15.136 Luxemburg 20.921 13.179 20.708 12.465 Kroatien 10.122 10.122 10.179 10.164 Sonstige 13.938 18.392 13.948 18.493 Summe 1.273.933 1.331.174 1.286.433 1.342.485 1) inklusive Stückzinsen (39) Beteiligungsrisiko Beteiligungspositionen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Börsennotierte Kreditinstitute 813.907 875.718 Nicht börsennotierte Kreditinstitute 31.529 31.663 Sonstige, nicht börsennotierte Beteiligungen 97.659 112.890 Gesamt 943.095 1.020.272 (40) Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko negativer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Eigenkapital des Instituts oder auf den Nettozinsertrag durch Veränderungen der Zinssätze oder der Struktur zinssensitiver Positionen. Das Zinsänderungsrisiko berücksichtigt daher Marktwertänderungen, • die sich aus Zinssatzänderungen ergeben, • die zinssensitive Instrumente betreffen, • einschließlich Gap-Risiko, • Basisrisiko und • Optionsrisiko. Die Steuerung, Bewertung und Limitierung erfolgt gemäß der EBA/GL/14/2022 und der EBA/RTS/2022/10. Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kennzahlen und Methoden wie Modified Duration, Volumensgrößen, Szenarioanalysen gemäß den Regelungen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökonomischer Sicht wie dem Economic Value of Equity (kurz EVE) sowie der Net Interest Income-Perspektive (kurz NII) in Verbindung mit den aufsichtsrechtlich normierten Stresstests. Das Management des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch liegt im Zuständigkeitsbereich des Aktiv-Passiv-Managements. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Handelsbuch liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions und ist von untergeordneter Rolle. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. Steuerung Zinsänderungsrisiko Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen nicht im Fokus unserer Aktivitäten. Die Bank geht darüber hinaus grundsätzlich keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen, wobei insbesondere Instrumente verwendet werden, deren Merkmale und damit verbundene Risiken bekannt sind und für die Erfahrungswerte vorliegen. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps. Im Oktober 2022 veröffentlichte die EBA eine neue Leitlinie zum Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit Spread-Risiken (CSRBB) im Bankbuch. Diese wurden in die Risikosteuerung integriert. Die aufsichtsrechtlichen Ausreißertests (SOT, Supervisory Outlier Tests) werden monatlich intern überprüft und in die Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingebunden. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos aus der ökonomischen Perspektive haben wir neben dem aufsichtsrechtlichen Limit von 15% des Kernkapitals ein internes Limit bei 12% eingezogen. Die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Stresstests zeigen folgendes Bild: Barwertänderung in Prozent des Kernkapitals Das Zinsänderungsrisiko aus der Perspektive des Nettozinsertrages und der aufsichtsrechtlichen Schock- szenarien zeigt, dass das Limit von 5% des Kernkapitals eingehalten wurde: Änderung Nettozinsertrag in % des Kernkapitals Schock I +200 BP Änderung Nettozinsertrag in % des Kernkapitals Schock II -200 BP (40.1) Zinsbindungsgaps EUR und Fremdwährungen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 < 1 Monat -144.723 -557.457 1 bis 3 Monate -315.803 286.962 3 bis 6 Monate 1.648.871 1.804.572 6 bis 12 Monate -1.918.801 -2.097.283 1 bis 2 Jahre -517.588 -35.454 2 bis 3 Jahre 474.086 -115.301 3 bis 4 Jahre 210.360 247.598 4 bis 5 Jahre -52.415 82.784 > 5 Jahre 842.183 678.611 Positive Werte bei den angeführten Zinsbindungsgaps stellen einen Aktivüberhang dar, negative Werte einen Passivüberhang des Volumens, welches in den entsprechenden Laufzeitbändern zur Zinsanpassung gelangt. (40.2) Zinsänderungsrisiko in Tsd. EUR 2023 2024 Minimalwerte 57.968 85.514 Maximalwerte 92.078 107.145 Durchschnittswerte 68.369 93.486 Wert zum Jahresende 92.078 85.514 Das nach internen Kriterien ermittelte Zinsänderungsrisiko wird anhand eines Worst-Case-Szenarios aus den 6 ökonomischen EVE (Economic Value of Equity) IRRBB-Schocks und dem steuerungsrelevanten „APM-Durationsrisiko“ (+100BP Schock) ermittelt. Die Angemessenheit des Verfahrens wird mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. (41) Credit Spread-Risiko Das Credit Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB) wird gemäß EBA GL/14/2022 definiert als das Risiko, das durch Änderungen des Marktpreises • für das Kreditrisiko, • für die Liquidität und • für potentielle andere Merkmale kreditrisikobehafteter Instrumente verursacht wird, die nicht von einem anderen aufsichtsrechtlichen Rahmen erfasst werden. Das CSRBB erfasst das Risiko einer Veränderung des Spreads eines Instruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h., wie sich der Credit Spread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung bzw. einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit bewegt. Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monatlich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. In der BKS Bank wird das Credit Spread-Risiko in der ökonomischen Perspektive für das gesamte Anleihenportfolio im Bankbuch, für die zum Fair Value bewerteten Kredite, für Schuldscheindarlehen, aber auch für eigene Emissionen ermittelt. Die Ermittlung des Credit Spread-Risikos erfolgt über das VaR-Konzept nach der historischen Simulation. in Tsd. EUR 2023 2024 Minimalwerte 24.651 40.091 Maximalwerte 37.193 52.893 Durchschnittswerte 29.467 47.181 Wert zum Jahresende 37.193 52.893 Der Value-at-Risk für das Credit Spread-Risiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. (42) Aktienkursrisiko Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage ergeben. Aktienveranlagungen im Eigenportfolio erfolgen vornehmlich in europäischen und österreichischen Börsetiteln mit hoher Liquidität. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gremium. Der Eigenhandel mit Aktien war im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige Investments in Aktien- und Substanzwerte im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis, in Einzeltitel wird nur in untergeordnetem Umfang investiert. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. Steuerung Aktienkursrisiko Value-at-Risk-Werte Aktienkursrisiko in Tsd. EUR 2023 2024 Minimalwerte 18.229 18.816 Maximalwerte 28.197 21.578 Durchschnittswerte 22.169 19.751 Wert zum Jahresende 28.197 21.578 Der Value-at-Risk für das Aktienkursrisiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. (43) Risiken aus Fremdwährungspositionen Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwährungspositionen, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprüfung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devisenpositionen erstellt und mit den entsprechenden Limiten verglichen. Währungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß eingegangen, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenpositionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling. Value-at-Risk-Werte aus Fremdwährungspositionen in Tsd. EUR 2023 2024 Minimalwerte 595 259 Maximalwerte 2.789 3.691 Durchschnittswerte 1.431 1.345 Wert zum Jahresende 1.134 464 Der Value-at-Risk aus Fremdwährungspositionen wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. (43.1) Wechselkursrisiko – Offene Devisenposition in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 USD -172 -955 GBP 526 51 JPY 5 - CHF 310 -403 Positive Werte stellen Netto-Long-Positionen, negative Werte stellen Netto-Short-Positionen zum jeweiligen Stichtag dar. (44) Liquiditätsrisiko und Liquiditätsrisikomanagement (ILAAP) Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommen zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktpreisen aufgenommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko). Liquiditätsrisikosteuerung Grundsätze des Liquiditätsmanagements Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement sicherstellen. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risikostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind. Essenziell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anleger- kategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditionenpolitik im Kundengeschäft erfolgt unter anderem auf Basis der Risikomanagementverordnung und der ihr zugrundeliegenden EBA-Guidelines. Im Rahmen eines sophistizierten Funds-Transfer-Pricing werden jene Kosten ermittelt, die bei der Refinanzierung von Finanzprodukten entstehen. Diese werden in der Produktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steuerung der täglichen Ein- und Auszahlungen. Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des Zahlungsverkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundengeschäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissionen und aus dem Treasury über Wertpapier- und Geldmarkttransaktionen. Liquiditätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener Limite, deren Ausnutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee. Die Gruppe Risikocontrolling ist zuständig für die Liquiditätsrisikokontrolle, um die Einhaltung der festgelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstattung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstufen bzw. Limite erreicht, erfolgt eine entsprechende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand. Die BKS Bank verfügt über ein umfangreiches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen raschen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szenarien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen. Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige Kapitalmarktswaps. Kennzahlen zur Steuerung des Liquiditätsrisikos 31.12.2023 31.12.2024 Einlagenkonzentration 0,33 0,33 Loan-Deposit-Ratio (LDR) 91,8% 89,1% Liquidity Coverage Ratio (LCR) 223,2% 213,5% Net Stable Funding Ratio (NSFR) 123,3% 121,6% (44.1) Refinanzierungsfähige Sicherheiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 bei der OeNB hinterlegte Wertpapiere 1.017.677 1.223.863 bei Euroclear hinterlegte Wertpapiere 84.747 80.658 an die OeNB zedierte Kreditforderungen 503.115 516.224 an die Slowenische Nationalbank zedierte Kreditforderungen 18.893 27.580 Summe EZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten 1.624.432 1.848.325 abzüglich Tendersperre OeNB -255.643 -250.284 Summe freie ESZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten 1.368.789 1.598.041 Barmittel 41.977 41.157 OeNB-Guthaben 451.642 858.175 sonstige Wertpapiere 41.363 33.810 Counterbalancing Capacity 1.903.770 2.531.183 (44.2) Entwicklung der Refinanzierungsstruktur in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Spareinlagen 922.509 800.254 Sonstige Kundeneinlagen 5.822.044 6.134.062 Verbriefte Verbindlichkeiten 822.761 873.693 Nachrangkapital 264.957 269.379 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 832.444 847.899 (44.3) Derivative und nicht-derivative Verbindlichkeiten auf Cash Flow-Basis 2024 in Tsd. EUR Buchwerte Vertragliche Cash Flows1) < 1 Monat 1 Monat bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Nicht-derivative Verbindlichkeiten 8.925.287 9.397.860 986.572 3.657.137 1.209.999 3.544.152 •Einlagen von Kreditinstituten 847.899 935.921 204.214 598.684 40.810 92.213 •Einlagen von Kunden2 6.934.316 7.169.253 715.475 2.964.748 467.121 3.021.910 •Verbriefte Verbindlichkeiten 873.693 967.699 66.883 64.388 600.517 235.910 •Nachrangige Verbindlichkeiten 269.379 324.987 – 29.318 101.551 194.118 Derivative Verbindlichkeiten 10.282 15.428 -374 15.612 687 -497 •Derivate im Bankbuch 10.282 15.428 -374 15.612 687 -497 Gesamt 8.935.569 9.413.288 986.198 3.672.749 1.210.686 3.543.655 1)nicht abgezinst 2) Cash Flows täglich fälliger Kundeneinlagen werden anhand von Abreifungsprofilen modelliert. Derivative und nicht-derivative Verbindlichkeiten auf Cash Flow-Basis 2023 in Tsd. EUR Buchwerte Vertragliche Cash Flows1) < 1 Monat 1 Monat bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Nicht-derivative Verbindlichkeiten 8.664.714 8.881.463 830.743 3.046.289 1.125.493 3.878.937 •Einlagen von Kreditinstituten 832.444 849.389 226.050 540.791 37.988 44.561 •Einlagen von Kunden2) 6.744.553 6.813.472 572.158 2.400.489 428.818 3.412.008 •Verbriefte Verbindlichkeiten 822.761 898.132 32.536 76.234 559.224 230.138 •Nachrangige Verbindlichkeiten 264.957 320.468 - 28.775 99.463 192.231 Derivative Verbindlichkeiten 13.229 -7.189 46 -3.819 -2.502 -914 •Derivate im Bankbuch 13.229 -7.189 46 -3.819 -2.502 -914 Gesamt 8.677.943 8.874.274 830.789 3.042.470 1.122.991 3.878.023 1)nicht abgezinst 2) Cash Flows täglich fälliger Kundeneinlagen werden anhand von Abreifungsprofilen modelliert. (45) Operationales Risiko und IKT-Risiken nach Ereigniskategorien Mit dem Begriff operationales Risiko assoziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funktionaler interner Verfahren, durch Personen- und Systemfehler oder durch externe Einflussfaktoren hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, welche eng mit dem operationalen Risiko zusammenhängen, sind Reputationsrisiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Alle drei Jahre findet ein Risk-Assessment statt. Dabei werden konzernweit über 100 Führungskräfte zu ihrer Risikoeinschätzung aus dem Bereich des operationalen Risikos befragt. Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und in allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein angemessenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt. Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Systemen reichen. Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) begegnen wir durch ein professionelles IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Banken IT GmbH und durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, wobei auch für ein professionelles Business Continuity-Management gesorgt wird. Regelmäßig überprüft die interne Revision die Angemessenheit dieser Vorkehrungen. Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zukommt. Unter IKT-Governance werden Grund-sätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäfts- strategie unterstützt und dass mit Hilfe der eingesetzten Hard- und Software die Geschäftsziele abgedeckt, Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wurde in der BKS Bank im Rahmen eines 3Bankenprojektes bis Ende Dezember 2024 umgesetzt. Die DORA ist eine umfassende Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der operativen Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern und ist mit 17.01.2025 anwendbar. Im Rahmen des Umsetzungsprojektes wurden unter anderem eine digitale Resilienz- und eine Multivendorstrategie erstellt. Die Stelle eines Chief Information Security Officer wurde neu etabliert und damit eine unabhängige Kontrollfunktion in der BKS Bank eingerichtet. Sämtliche Verträge mit IKT-Drittdienstleistern wurden auf ihre DORA-Konformität überprüft, der formelle Prozess für die Behandlung und Klassifizierung von IKT-Vorfällen wurde weiterentwickelt und der Meldeprozess neu aufgesetzt. Ebenso wird bis zum 31.03.2025 der Aufsicht das vollständige Informationsregister zur Verfügung gestellt. Weiters wurden die IT-Security-Regelungen gemäß den Vorgaben der DORA-Regularien überarbeitet. Zur ganzheitlichen Steuerung der operationalen Risiken auf Gesamtbankebene besteht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Messung und die Definition des Rahmenwerkes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Umsetzung risikominimierender Maßnahmen bei den Risk-Taking-Units liegt. Operationales Risiko und IKT-Risiken Als Basis für die aufsichtsrechtliche Unterlegung des operationalen Risikos wurde wie in den Vorjahren der Standardansatz angewandt. Das regulatorische Eigenmittelerfordernis betrug im Berichtsjahr EUR 40,9 Mio. (Vorjahr: EUR 36,1 Mio.). Diesem stand eine effektive Schadenssumme, unter Berücksichtigung von Schadensrückvergütungen, in Höhe von EUR 1,4 Mio. gegenüber. Operationales Risiko und IKT-Risiken nach Ereigniskategorien in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Betrug 1.055 2.161 Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit -2 8 Kunden, Produkte, Geschäftspraxis 2.467 -958 Sachschäden 10 10 Systemfehler 6 7 Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 260 128 2024 kam es insgesamt zu 202 Schadensmeldungen (Vorjahr: 327) bzw. 137 (Vorjahr 192) ohne Kreditrisiko. Die am stärksten betroffene Schadenskategorie war die Kategorie Betrug. Die Kategorie Betrug wird nach wie vor durch Rechtskosten im Zusammenhang mit einem Betrugsfall in Kroatien aus dem Jahr 2022 belastet. In der Rubrik Kunden, Produkte und Geschäftspraxis wirkt die Auflösung einer Rückstellung zu Rechtskosten aus dem bereits gewonnenen Rechtsstreit zwischen der UniCredit Bank Austria und der 3Bankengruppe als negative Schadenskorrektur ein. (46) Makroökonomisches Risiko Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet. (47) Risiko einer übermäßigen Verschuldung Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten. Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 9,7% (Vorjahr: 9,1%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%. (48) ESG-Risiken ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die BKS Bank verfügt bereits seit Jahren über eine Nachhaltigkeitsstrategie, die jährlich angepasst und erweitert wird. Sie umfasst Prinzipien zur aktiven Steuerung und Verringerung von negativen finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen auf die BKS Bank, die Umwelt und die Gesellschaft. Wir sehen ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken als ganzheitliche Einflussgröße und berücksichtigen diese in unseren risikopolitischen Grundsätzen und im Risikomanagement. Dabei verfolgen wir die duale Perspektive und damit potentielle Wechselwirkungen bzw. Rückkoppelungen von ESG-Faktoren hinsichtlich einer „Outside-in“- sowie „Inside-out“-Betrachtung. Aus ESG-Risiken wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken für die Risikoparameter der oben angeführten Risikoarten identifiziert. Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich demnach auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank. Nachhaltigkeitsziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind auch Bestandteil der Vergütungspolitik der BKS Bank für den Vorstand und für Mitarbeiter mit variabler Vergütungskomponente. Die Sustainable Development Goals sind integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und des Prozesses zur Einführung neuer Geschäfte und wesentlicher struktureller Änderungen der BKS Bank. Die BKS Bank verfügt darüber hinaus über einen Katalog an Ausschluss- und Positivkriterien, der das Neukundengeschäft steuert, sowie einen Katalog grundsätzlich abzulehnender Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir entwickeln Stresstests und Szenarioanalysen, um die Vulnerabilität der BKS Bank insgesamt und einzelner Kunden bezogen auf potentielle ESG-Risken zu messen, und allokieren ökonomisches Kapital für ESG-Risiken als Puffergröße in der ökonomischen Perspektive des ICAAP. Zur nachhaltigen Reduktion von ESG-Risiken versuchen wir das Kredit- und Investmentportfolio schrittweise zu dekarbonisieren. Mit Science-Based-Targets (SBTs) für definierte Portfolien haben wir einen Pfad festgelegt, um die Ziele des Pariser Abkommens bestmöglich zu erreichen. Dieses sieht eine Reduktion der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad C über dem vorindustriellen Niveau vor. Die Ziele wurden bereits der Science-Based-Targets Initiative zur Validierung vorgelegt. Die Betroffenheit unseres Kundenportfolios mit ESG-Risiken wird über ein extern zugekauftes System gemessen. Dieses ermittelt Scorewerte zwischen 0 bei unerheblichen Risiken und 100 bei extrem hohen Risiken. Solcherart haben wir bereits einen guten Überblick über ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio, insbesondere auch über deren räumliche Verteilung. ESG-Risikoscores nach Zielmärkten (49) Sonstige Risiken Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der Steuerung in der Kategorie Sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen: • Risiken aus neuartigen Geschäften und wesentlichen strukturellen Änderungen • Reputationsrisiken • Restwertrisiken im Leasinggeschäft • Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung • Risiken aus dem Geschäftsmodell der Bank • Systemische Risiken und Risiken aus der Finanzierung von Schattenbanken • Eigenkapitalrisiken • Verhaltensrisiken • Modellrisiken aus der Anwendung von Modellen zur Quantifizierung von Marktpreis- und Kreditrisiken Die Überwachung des Risikos aus der Umsetzung von Vorkehrungen zur Hintanhaltung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt durch eine in der BKS Bank eigens dafür eingerichtete Organisationseinheit. Die Steuerung von Risiken aus der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt auf der Basis von Arbeitshandbüchern, der Risikoanalyse und der Risikostrategie. Die Festlegungen gelten für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Organe der BKS Bank. Die letzte vorliegende Risikoanalyse zeigt, dass 97,5% der Kunden in den niedrigen bis mittleren AML-Risikokategorien bzw. 89,3% in den beiden niedrigsten AML-Risikoklassen von insgesamt 5 Risikoklassen eingestuft werden. Ergänzende Angaben (50) Fair Values Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value bewertet werden 31.12.2024 in Tsd. EUR Level 1 "Marktwert" Level 2 "Marktwert basierend" Level 3 "Interne Bewertungsmethode" Fair Value total Aktiva Forderungen an Kunden •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) - - 38.051 38.051 •at Fair Value through Profit or Loss (designiert) - - 279.063 279.063 Handelsaktiva (Derivate) - 6.945 - 6.945 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 38 - - 38 •at Fair Value OCI 31.344 - 1.051 32.395 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 32.730 - 2.621 35.350 •at Fair Value OCI - - 144.554 144.554 Passiva Verbriefte Verbindlichkeiten - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) - 26.189 - 26.189 Handelspassiva - 10.282 - 10.282 Im Berichtsjahr gab es zwischen den einzelnen Levels keine Umgliederungen. Auf Basis der in der Bewertungstechnik verwendeten Inputfaktoren werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wie im Vorjahr dem Level 2 zugeordnet. 31.12.2023 in Tsd. EUR Level 1 "Marktwert" Level 2 "Marktwert basierend" Level 3 "Interne Bewertungsmethode" Fair Value total Aktiva Forderungen an Kunden •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) - - 41.170 41.170 •at Fair Value through Profit or Loss (designiert) - - 213.310 213.310 Handelsaktiva (Derivate) - 9.117 - 9.117 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 42 - - 42 •at Fair Value OCI 63.370 - 1.041 64.411 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere •at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 36.541 - 2.222 38.762 •at Fair Value OCI 3.225 - 129.189 132.414 Passiva Verbriefte Verbindlichkeiten - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) - 36.015 - 36.015 Handelspassiva - 13.229 - 13.229 Im Vorjahr kam es bei den Fair Value OCI bewerteten Anteilsrechten zu einer Umgliederung von Level 2 nach Level 3, nachdem nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter deutlich an Einfluss gewonnen haben. Level 3: Bewegungen der zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden in Tsd. EUR Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (designiert) Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) Schuldverschreibun-gen und andere festverzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) Stand zum 01.01.2024 213.310 41.170 1.041 129.189 2.222 GuV-Rechnung1) -3.867 -148 9 399 Umgliederungen - - - - - Veränderung Konsolidierungskreis - - - - - Sonstiges Ergebnis - - - 15.404 - Käufe/Zugänge 78.325 1.782 - - - Verkäufe/Tilgungen -8.705 -4.753 - -39 - Stand zum 31.12.2024 279.063 38.051 1.051 144.554 2.621 1)über die GuV geführte Bewertungsänderungen; Ausweis in der Position Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten und in der Position Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) in Tsd. EUR Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (designiert) Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) Schuldverschreibun-gen und andere festverzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) Stand zum 01.01.2023 135.413 39.381 1.018 105.440 1.632 GuV-Rechnung1) 7.422 2.518 23 - 590 Umgliederungen - - - 4.988 - Veränderung Konsolidierungskreis - - - -1.000 - Sonstiges Ergebnis - - - 19.761 - Käufe/Zugänge 76.885 4.552 - - Verkäufe/Tilgungen -6.410 -5.281 - - - Stand zum 31.12.2023 213.310 41.170 1.041 129.189 2.222 1)über die GuV geführte Bewertungsänderungen; Ausweis in der Position Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten und in der Position Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) Fair Values – Bewertungsgrundsätze und Kategorisierung Die unter der Kategorie Level 1 „Marktwerte“ dargestellten Fair Values wurden anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten (Börse) bewertet. Liegen keine Marktwerte vor, wird der Fair Value über marktübliche Bewertungsmodelle basierend auf beobachtbaren Inputfaktoren bzw. Marktdaten ermittelt und unter der Kategorie Level 2 „Marktdaten basierend“ ausgewiesen (z. B. Diskontierung der zukünftigen Cash Flows von Finanzinstrumenten). Die unter dieser Kategorie ausgewiesenen Fair Values wurden grundsätzlich über Marktdaten bewertet, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar (z. B. Zinskurve, Wechselkurse) sind. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 2 kam grundsätzlich die DCF-Methode zur Anwendung. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden die erwarteten Mieterträge abgezinst, auch der Standort der Immobilie wird miteinbezogen. In der Kategorie Level 3 „interne Bewertungsmethode“ werden Wertansätze für einzelne Finanzinstrumente auf Basis eigener allgemein gültiger Bewertungsverfahren festgelegt. Nicht am Markt beobachtbare Einflussfaktoren bei der Bewertung der Positionen in der Kategorie Level 3 sind auf internen Ratingverfahren basierende Bonitätsanpassungen von Kunden. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 3 kam grundsätzlich die DCF-Methode zur Anwendung. Veränderungen in der Kategorisierung Umgliederungen in den einzelnen Kategorien werden vorgenommen, wenn die Marktwerte (Level 1) oder verlässliche Inputfaktoren (Level 2) nicht mehr zur Verfügung stehen oder Marktwerte (Level 1) für einzelne Finanzinstrumente neu zur Verfügung stehen (z. B. Börsengang). Bonitätsveränderung bei zum Fair Value bilanzierten Forderungen Die Ermittlung der Veränderung der Marktwerte aus dem Ausfallsrisiko von Wertpapieren und Krediten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt anhand der internen Bonitätseinstufung des Finanzinstrumentes sowie der Restlaufzeit. Die Bonitätsveränderung der zum Fair Value bilanzierten Forderungen an Kunden wirkte sich im Berichtszeitraum 2024 auf den Marktwert mit EUR -1,1 Mio. (Vorjahr: EUR -0,3 Mio.) aus. Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse der Kundenforderungen, die zum Fair Value bewertet werden, ergibt bei einer angenommenen Bonitätsverbesserung bzw. -verschlechterung von 10 Basispunkten im Credit Spread ein kumuliertes Bewertungsergebnis von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Von den Level 3-Eigenkapitalinstrumenten in Höhe von EUR 47,2 Mio. (Vorjahr: EUR 43,6 Mio.) ist der für die Berechnung angewandte Eigenkapitalkostensatz der wesentliche nicht beobachtbare Parameter. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 50 Basispunkte reduziert den Fair Value um EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Eine Senkung des Zinssatzes von 50 Basispunkten führt zu einer Erhöhung des Fair Values von EUR 2,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Für Level 3-Anteilsrechte (Beteiligungen) in Höhe von EUR 84,3 Mio. (Vorjahr: EUR 73,0 Mio.) führt eine Veränderung externer Preisangaben um 10% zu einer Veränderung des Fair Values um EUR 7,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.). Der Rest spiegelt unwesentliche Minderheitsbeteiligungen wider, für die keine Fair Value-Bewertung durchgeführt wurde. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nicht zum Fair Value bilanziert werden 31.12.2024 in Tsd. EUR Level 1 "Marktwert" Level 2 "Marktwert basierend" Level 3 "Interne Bewertungsmethode" Fair Value total 31.12.2024 Aktiva Forderungen an Kreditinstitute - - 38.975 38.975 38.881 Forderungen an Kunden - - 7.250.455 7.250.455 7.124.276 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.235.608 - - 1.235.608 1.273.445 Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - 847.172 847.172 847.899 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - - 6.929.488 6.929.488 6.934.316 Verbriefte Verbindlichkeiten 105.438 726.070 - 831.508 847.504 Nachrangkapital 100.911 163.496 - 264.407 269.379 31.12.2023 in Tsd. EUR Level 1 "Marktwert" Level 2 "Marktwert basierend" Level 3 "Interne Bewertungsmethode" Fair Value total Buchwert 31.12.2023 Aktiva Forderungen an Kreditinstitute - - 186.679 186.679 186.760 Forderungen an Kunden - - 7.306.732 7.306.732 7.157.207 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.121.152 - - 1.121.152 1.177.252 Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - 822.765 822.765 832.444 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - - 6.695.884 6.695.884 6.744.553 Verbriefte Verbindlichkeiten 64.327 689.382 - 753.708 786.745 Nachrangkapital 94.340 160.090 - 254.431 264.957 (51) Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente Für alle Eigenkapitalinstrumente, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, wird gemäß IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) vorgenommen, da für diese die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wird. Dabei handelt es sich überwiegend um sonstige Beteiligungen sowie um Anteile an Tochtergesellschaften, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden. Die Fair Value-OCI-Option wurde gewählt, weil diese Eigenkapitalinstrumente Finanzinvestitionen darstellen, für welche eine langfristige Behalteabsicht vorliegt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche Aktienbestände mit einem Buchwert zum Ausbuchungszeitpunkt von EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,2 Mio.) veräußert, um eine höhere Unterlegung mit Eigenmitteln durch das Inkrafttreten von CRR III/Basel IV mit 01.01.2025 zu vermeiden. Aus dieser Veräußerung resultiert ein Verlust von EUR 0,3 Mio., der in die Gewinnrücklage umgebucht wurde. Darstellung wesentlicher sonstiger Beteiligungen in Tsd. EUR Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 in 2023 erfasste Dividendenerträge Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 in 2024 erfasste Dividendenerträge Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. 11.208 75 11.931 113 G3B Holding AG 59.306 - 69.959 174 Wienerberger AG 1.176 35 1.042 35 3-Banken Beteiligung Gesellschaft mbH 1.267 - 1.407 - Oesterreichische Kontrollbank AG 25.236 1.000 26.301 1.479 Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft 4.908 - 3.976 - PEKRA Holding GmbH 13.409 - 16.964 - VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH 6.798 - 7.103 - 3 Banken Kfz-Leasing GmbH 2.701 746 2.701 164 3 Banken IT GmbH 1.050 1.050 - Sonstige strategische Beteiligungen 2.130 340 2.119 474 Summe 129.189 2.196 144.554 2.438 (52) Gewinne/Verluste nach Bewertungskategorien in Tsd. EUR 2023 2024 Zinsertrag 5.763 7.709 Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste 4.630 1.486 Ergebnis aus FV1) bewertet at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) 10.394 9.195 Zinsertrag 7.806 12.894 Zinsaufwand -1.099 -1.085 Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste -1.686 -3.290 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste 292 217 Ergebnis aus FI2) bewertet at Fair Value through Profit or Loss (designiert) 5.313 8.736 Zinsertrag 348.443 386.040 Provisionsüberschuss 45.526 48.847 Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste -917 -233 Ergebnis aus FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 393.053 434.653 Zinsertrag 2.478 2.655 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste 19.889 15.215 Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (designiert) 22.367 17.869 Zinsertrag 668 682 Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste - 4 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste 2.066 846 Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis 2.734 1.531 Zinsaufwand -119.066 -170.348 Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste 229 68 Ergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten -118.837 -170.280 1) FV = Finanzielle Vermögenswerte 2) FI = Finanzinstrumente (53) Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen Unter den at Equity bilanzierten Gesellschaften werden die Oberbank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft aus folgenden Gründen in den Konzernabschluss einbezogen, obwohl sie die 20%-Beteiligungsgrenze nicht erreichten: Für die Beteiligung an der Oberbank AG besteht zwischen der BKS Bank und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bzw. für die Beteiligung an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft besteht zwischen der BKS Bank AG, der Oberbank AG und der G3B Holding AG jeweils ein Syndikatsvertrag. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Die Oberbank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurden mit Stichtag 30.09.2024 in den Konzernabschluss einbezogen, da die Werte der IFRS-Konzernabschlüsse zum Jahresende aufgrund der knappen Zeitpläne nicht zur Verfügung stehen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen werden im Anlassfall um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. und dem Konzernabschlussstichtag am 31.12. angepasst. Zum Stichtag 31.12.2024 bestand kein Anlassfall, der eine entsprechende Anpassung erforderte. Assoziierte Unternehmen Direkte Stimmrechte in % Direkte Kapitalanteile in % Beizulegender Zeitwert des Anteils Werte jeweils zum 31.12. Art der Beziehung Sitz der Gesellschaft 2023 2024 2023 2024 2023 2024 Oberbank AG Strategische Beteiligung zur Sicherung der Eigenständigkeit Linz 14,2 14,2 14,2 14,2 643.483 697.439 Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Strategische Beteiligung zur Sicherung der Eigenständigkeit Innsbruck 12,8 12,8 12,8 12,8 219.104 266.736 Finanzinformationen zu wesentlichen assoziierten Unternehmen Oberbank BTV in Mio EUR 30.09.2023 30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024 Zinsüberschuss 439,3 491,3 184,1 201,1 Provisionsüberschuss 148,7 152,1 42,3 44,8 Konzernjahresüberschuss nach Steuern 329,2 309,8 173,1 198,2 Bilanzsumme 27.977,4 27.973,6 14.141,9 14.710,9 Forderungen an Kunden nach Risikovorsorge 20.030,4 20.649,9 8.726,4 8.835,8 Eigenkapital 3.819,2 4.065,2 2.249,2 2.464,8 Primärmittel 18.570,6 19.300,9 9.923,2 10.763,2 • hiervon Spareinlagen 1.615,4 1.209,8 757,2 533,9 • hiervon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital 3.266,2 3.606,0 1.618,9 1.701,4 Erhaltene Dividenden (in Tsd. EUR) 7.247 9.995 1.572 1.906 Gemeinsame Vereinbarung – Gemeinschaftliche Tätigkeit Die Oberbank AG, die BKS Bank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft sind zu 50% bzw. jeweils 25% an der Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. (idF kurz „ALGAR“) beteiligt. Geschäftsgegenstand der ALGAR, die über eine eingeschränkte Bankkonzession verfügt, ist die Übernahme von Ausfallrisiken für definierte Kredite und Darlehen der Gesellschafterbanken, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme mit dem in der ALGAR vorhandenen Vermögen, welches nicht für bereits in Anspruch genommene Garantieleistungen reserviert ist, begrenzt ist (Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen). Die Laufzeit der Garantie ist zeitlich unlimitiert. Die Gesellschafterbanken haben laufend ein Garantieentgelt zu leisten, welches sich im Falle einer Entnahme entsprechend zukünftig erhöht (Malusregelung). Zum 31. Dezember 2024 steht einem von den Gesellschafterbanken eingemeldeten und von der Garantie umfassten Volumen eine Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen in der ALGAR von TEUR 45.339 (Vorjahr: TEUR 120.555) gegenüber. Da der für das Garantievolumen ermittelte erwartete Kreditverlust den Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen bei weitem übersteigt, greift zu diesem Stichtag die oben angeführte Begrenzungsregelung. Aufgrund der besonderen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sowie des mit der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und mit der Oberbank AG geschlossenen Gesellschafterübereinkommens wird die ALGAR als Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) iSd IFRS 11 in den Konzern der BKS Bank AG einbezogen. Insoweit seitens der Gesellschafterbanken bereits Garantien der ALGAR aufgrund eines Ausfalles in Anspruch genommen wurden, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung die in der ALGAR dafür vorgenommenen Rückstellungen der jeweiligen betroffenen Gesellschafterbank zugeordnet. Dies betrifft ebenso die im Rahmen der vorläufigen Garantieerklärungen angemeldeten Kreditobligos, für die in der ALGAR bereits Risikovorsorgen gebildet wurden. Die seitens der ALGAR vorgenommenen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste für das noch nicht ausgefallene Garantievolumen werden von den Gesellschafterbanken mangels einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Vorsorgen zu spezifischen garantierten Krediten und Darlehen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis in den Konzern einbezogen. Hieraus ergibt sich für die BKS Bank AG die Übernahme von Rückstellungen für erwartete Kreditverluste von nicht eindeutig zuordenbaren Kreditrisiken in Höhe von TEUR 11.335 (Vorjahr: TEUR 30.139). Der Ausweis erfolgt unter den Rückstellungen für das Kreditgeschäft. Finanzinformationen zur ALGAR sind von untergeordneter Bedeutung. (54) Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Die folgenden Tabellen enthalten Pflichtangaben gemäß § 245a UGB sowie IAS 24 über Beziehungen der BKS Bank zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehend werden Unternehmen oder Personen qualifiziert, wenn diese einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben können. Mitglieder des Managements gemäß IAS 24.9 sind Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind, wobei neben den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften eingeschlossen werden müssen. Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Höhe der ausstehenden Salden per in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen •Forderungen 25.410 11.510 •Verbindlichkeiten 6.514 12.104 Assoziierte Unternehmen •Forderungen 394 705 •Verbindlichkeiten 87.341 45.000 Mitglieder des Managements •Forderungen 1.478 4.172 •Verbindlichkeiten 3.178 7.332 Sonstige nahestehende Personen •Forderungen 585 309 •Verbindlichkeiten 486 400 Gegenüber Unternehmen, die die Möglichkeit haben, einen maßgeblichen Einfluss auf die BKS Bank AG auszuüben, bestehen Forderungen iHv. EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.) sowie Verbindlichkeiten iHv. EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 50,0 Mio.). Daraus resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Im Geschäftsjahr gab es für nahestehende Unternehmen und Personen keine Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen und keinen Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen. Aus Bankgeschäften mit assoziierten Unternehmen ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.), mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen entstanden Zinserträge in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer 1.013 1.029 •davon Arbeiter 11 14 •davon Angestellte 1.002 1.015 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer anteilig einbezogener Unternehmen 3.696 3.838 Bezüge des Vorstandes •Bezüge aktiver Vorstandsmitglieder 2.597 3.180 •Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebener 913 985 Bezüge des Aufsichtsrates •Bezüge aktiver Aufsichtsratsmitglieder 358 351 •Bezüge ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebener - - Vergütungen des Managements gemäß IAS 24 3.515 4.500 •Vergütungen für kurzfristig fällige Leistungen 2.576 2.902 •Vergütungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 939 1.598 •Vergütungen für andere langfristige Leistungen - - •Vergütungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - - •anteilsbasierte Vergütung - - Gewährte Vorschüsse und Kredite •Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes 107 52 •Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates 624 3.644 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen •Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen von Vorstandsmitgliedern 145 -360 •Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen anderer Arbeitnehmer 7.953 7.338 Alle Vorschüsse, Kredite und Einlagen an bzw. von Mitglieder(n) des Vorstandes oder Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Konditionen gewährt. Gemäß Artikel 94 (1) lit. l und m der Richtlinie 2013/36/EU bzw. RZ 260ff der EBA-Leitlinie für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2021/04) und gemäß der Z 11 der Anlage zu § 39 BWG erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu 50% in Cash und zu 50% in BKS Bank Stammaktien. Die Aktien unterliegen einer dreijährigen Behalte- bzw. Sperrfrist. (55) Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der dem internen Managementberichtssystem zugrundeliegenden Struktur des Konzerns. Segmentergebnis 2024 in Tsd. EUR Privatkunden Firmenkunden Financial Markets Sonstige Summe Zinsüberschuss 78.898 149.738 12.970 - 241.606 Risikovorsorge 3 -41.111 994 - -40.115 Provisionsüberschuss 30.875 39.046 -276 721 70.365 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen - - 78.912 - 78.912 Handelsergebnis - - 992 - 992 Verwaltungsaufwand -70.083 -72.495 -8.210 -10.786 -161.574 Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen 1.111 927 -37 -2.433 -432 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten 522 925 -4.404 - -2.957 Jahresüberschuss vor Steuern 41.324 77.030 80.941 -12.498 186.797 Ø risikogewichtete Aktiva 989.230 4.229.700 707.417 252.955 6.179.302 Ø zugeordnetes Eigenkapital 124.100 530.854 1.116.040 75.624 1.846.617 Segmentverbindlichkeiten 3.698.393 5.054.615 2.027.355 291.924 11.072.287 ROE auf Basis Jahresüberschuss vor Steuern 33,3% 14,5% 7,3% - 10,1% Cost-Income-Ratio 63,2% 38,2% 8,9% - 41,3% Risk-Earnings-Ratio - 27,5% - - 16,6% Segmentergebnis 2023 in Tsd. EUR Privatkunden Firmenkunden Financial Markets Sonstige Summe Zinsüberschuss 88.161 157.094 3.392 - 248.646 Risikovorsorge 1.246 -37.947 -1.659 - -38.360 Provisionsüberschuss 27.761 37.538 -339 -70 64.889 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen - - 90.432 - 90.432 Handelsergebnis - - 342 - 342 Verwaltungsaufwand -65.528 -68.636 -8.687 -10.444 -153.296 Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen -5.774 1.988 -2.131 -2.379 -8.296 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten 192 -1.110 2.833 - 1.915 Jahresüberschuss vor Steuern 46.057 88.925 84.183 -12.893 206.272 Ø risikogewichtete Aktiva 1.023.874 4.032.415 695.781 242.178 5.994.248 Ø zugeordnetes Eigenkapital 123.889 487.922 977.631 66.929 1.656.371 Segmentverbindlichkeiten 3.550.956 4.912.405 1.911.776 297.927 10.673.064 ROE auf Basis Jahresüberschuss vor Steuern 37,2% 18,2% 8,6% - 12,5% Cost-Income-Ratio 59,5% 34,9% 9,5% - 38,7% Risk-Earnings-Ratio - 24,2% - - 15,4% Methode: Die Aufspaltung des Zinsüberschusses erfolgt nach der Marktzinsmethode. Die angefallenen Kosten werden verursachungsgerecht den einzelnen Unternehmensbereichen zugerechnet. Der Strukturbeitrag wird dem Segment Financial Markets zugeordnet. Die Kapitalallokation erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten. Das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital wird mit einem Zinssatz von 5% verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsüberschuss ausgewiesen. Der Erfolg des jeweiligen Unternehmensbereiches wird an dem von diesem Segment erwirtschafteten Ergebnis vor Steuern gemessen. Die Eigenkapitalrentabilität ist neben der Cost-Income-Ratio eine der wesentlichsten Steuerungsgrößen für die Unternehmensbereiche. Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Steuerung. Für die Unternehmensführung verantwortlich zeichnet der Gesamtvorstand. Die Berichte für die interne Steuerung umfassen monatliche Ergebnisberichte auf Profit-Center-Ebene, quartalsweise Berichte für alle relevanten Risikoarten und Ad-hoc-Berichte auf Basis außerordentlicher Ereignisse. Firmenkundensegment Im Segment Firmenkunden wurden Ende 2024 rund 27.800 Firmenkunden betreut. In der ursprünglich als Firmenkundenbank konzipierten BKS Bank stellt dieser Geschäftsbereich nach wie vor die wichtigste Unternehmenssäule dar. Firmenkunden nehmen den Großteil der Ausleihungen in Anspruch und tragen wesentlich zum Periodenergebnis bei. Neben sämtlichen Ertrags- und Aufwandskomponenten der BKS Bank AG aus dem Firmenkundengeschäft werden diesem Segment auch die Erträge und Aufwendungen der Leasinggesellschaften, soweit sie im Geschäft mit Unternehmen erzielt werden, zugeordnet. Privatkunden Im Segment Privatkunden werden sämtliche Ertrags- und Aufwandskomponenten des Geschäftes der BKS Bank AG, der BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., der BKS-leasing d.o.o., der BKS-leasing Croatia d.o.o. sowie der BKS-Leasing s.r.o. mit Privatkunden, unselbständig Erwerbstätigen und Zugehörigen der Berufsgruppe Heilberufe gebündelt. Ende Dezember 2024 waren diesem Segment rund 167.000 Kunden zugeordnet. Financial Markets Das Segment Financial Markets bündelt die Ergebnisse aus dem Eigenhandel der BKS Bank AG, aus den im Eigenbestand gehaltenen Wertpapieren, aus den Beteiligungen, aus Derivaten des Bankbuches und aus dem Interbankengeschäft bzw. umfasst auch das Ergebnis aus dem Zinsstrukturmanagement. Im Segment Sonstige sind Ertrags- und Aufwandspositionen und Ergebnisbeiträge, die nicht den anderen Segmenten bzw. nicht einem einzelnen Unternehmensbereich zugeordnet werden konnten, abgebildet. (56) Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt zum 31. Dezember 2024 1,5% (Vorjahr: 1,7%). (57) Nachrangige Vermögenswerte in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Forderungen an Kunden 700 700 - Genussrecht 2.222 2.621 18,0 (58) Fremdwährungsvolumina in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Vermögenswerte 100.193 83.607 -16,6 Verbindlichkeiten 153.882 129.833 -15,6 (59) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere 31.12.2023 31.12.2024 in Tsd. EUR Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.243.362 1.083 1.306.045 1.089 Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere 3.225 167.951 1.042 178.862 (60) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Bürgschaften und Garantien 612.069 625.874 2,3 Akkreditive 119 121 1,6 Eventualverbindlichkeiten 612.188 625.994 2,3 Sonstige Kreditrisiken 1.711.460 1.762.929 3,0 Kreditrisiken 1.711.460 1.762.929 3,0 Die sonstigen Kreditrisiken beinhalten im Wesentlichen bereits zugesagte, aber noch nicht in Anspruch genommene Kreditrahmen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausnutzung dieser Rahmen wird laufend überwacht und die Ziehungswahrscheinlichkeit tourlich überprüft. (61) Saldierung von Finanzinstrumenten 31.12.2024 in Tsd. EUR Finanzinstru-mente (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Bilanzierte Finanzinstru-mente (netto) Effekte von Aufrechnungs-verein-barungen1) Erhaltene/Ge-gebene Barsicher-heiten1) Nettobetrag Aktiva Handelsaktiva 6.945 - 6.945 -5.053 -288 1.604 Summe der Aktiva 6.945 - 6.945 -5.053 -288 1.604 Passiva Handelspassiva 10.282 - 10.282 -5.053 -4.390 839 Summe der Passiva 10.282 - 10.282 -5.053 -4.390 839 1)Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden. 31.12.2023 in Tsd. EUR Finanzinstru-mente (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Bilanzierte Finanzinstru-mente (netto) Effekte von Aufrechnungs-verein-barungen1) Erhaltene/Ge-gebene Barsicher-heiten1) Nettobetrag Aktiva Handelsaktiva 9.104 - 9.104 -3.940 -4.480 684 Summe der Aktiva 9.104 - 9.104 -3.940 -4.480 684 Passiva Handelspassiva 13.248 - 13.248 -3.940 -4.500 4.808 Summe der Passiva 13.248 - 13.248 -3.940 -4.500 4.808 1)Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden. Die BKS Bank verwendet für Derivate Globalverrechnungsverträge zur Reduktion von Kreditrisiken. Diese Verträge qualifizieren sich als potentielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund eines Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Wenn darüber hinaus noch eine Absicherung in Form von Barsicherheiten erfolgt, werden diese in der entsprechenden Spalte „Erhaltene/Gegebene Barsicherheiten“ ausgewiesen. Diese Barsicherheiten sind bei den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten bilanziell erfasst. (62) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung des Konzernabschlusses gab es keine Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung oder berichtsrelevante Ereignisse. (63) In den Aktivposten enthaltene Sicherheiten für Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Vermögenswert 31.12.2023 31.12.2024 Mündelgelder gemäß § 230 a ABGB Wertpapiere 14.977 14.984 Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel Wertpapiere 1.527 1.535 Kaution für Handel an EUREX Forderung Kreditinstitut 7.992 9.049 Sicherheiten Xetra Wertpapiere 4.933 4.941 Pfandsperre Euro-Clear Wertpapiere 10.024 10.011 Margin Finanztermingeschäfte Forderung Kreditinstitut 12.040 4.390 An die Oesterreichische Kontrollbank zedierte Forderungen Kredite 96.802 114.621 Sicherheiten für OeNB-Refinanzierung Kredite 255.643 250.284 Hypothekarischer Deckungsstock für fundierte Schuldverschreibungen Kredite 544.854 574.259 Solidarpfand OeKB CCPA Forderung Kreditinstitut 110 360 Die Sicherstellung für Mündelgeldspareinlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 68 BWG. Der Deckungsstock für fundierte Anleihen unterliegt dem Gesetz für fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG). Des Weiteren werden Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften verpfändet. Zudem wurden nicht bilanzierte von der BKS Bank AG begebene Retained Covered Bonds mit einem Nominale von EUR 150,0 Mio. (VJ: EUR 0,0 Mio.) als Sicherheiten bei der OeNB hinterlegt (64) Angaben zu Vergütungen an den Bankprüfer in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 ± in % Honorare für Pflichtprüfungen für Einzel- und Konzernabschluss 482 483 0,2 Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen 114 198 73,0 Summe Honorare 597 681 14,1 (65) Derivatives Geschäftsvolumen: Bankbuch Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Zinssatzverträge - 72.524 568.276 Zinsswaps - 72.524 568.276 •Kauf - 36.262 284.138 •Verkauf - 36.262 284.138 Optionen auf zinsbezogene Instrumente - - - •Kauf - - - •Verkauf - - - Wechselkursverträge 614.531 - - Devisentermingeschäfte 308.812 - - •Kauf 155.378 - - •Verkauf 153.434 - - Kapitalmarktswaps 101.597 - - •Kauf 48.473 - - •Verkauf 53.124 - - Geldmarktswaps (Devisenswaps) 204.121 - - •Kauf 101.703 - - •Verkauf 102.418 - - Wertpapierbezogene Geschäfte - - - Aktienoptionen - - - •Kauf - - - •Verkauf - - - Derivatives Geschäftsvolumen: Handelsbuch Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Zinssatzverträge - 201 - Zinsswaps - - - •Kauf - - - •Verkauf - - - Zinssatzoptionen - 201 - •Kauf - 101 - •Verkauf - 101 - Wechselkursverträge - - - Devisenoptionen (Währungsoptionen) - - - •Kauf - - - •Verkauf - - - Nominalbetrag Marktwert (positiv) Marktwert (negativ) 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 509.987 640.800 6.315 4.711 3.012 4.447 509.987 640.800 6.315 4.711 3.012 4.447 254.993 320.400 6.315 4.711 - - 254.993 320.400 - - 3.012 4.447 - - - - - - - - - - - - - - - - - - 667.410 614.531 2.557 2.119 10.248 5.761 346.717 308.812 424 1.876 4.158 273 171.627 155.378 368 1.875 4.158 269 175.089 153.434 56 1 - 4 102.469 101.597 - - 5.770 4.799 48.473 48.473 - - - - 53.996 53.124 - - 5.770 4.799 218.224 204.121 2.133 243 320 689 109.968 101.703 120 27 137 44 108.257 102.418 2.013 215 183 645 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Nominalbetrag Marktwert (positiv) Marktwert (negativ) 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 335 201 3 1 3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - 335 201 3 1 3 1 168 101 3 1 - - 168 101 - - 3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Dem Handelsbuch wurden jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zinsschwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt. Gewinnverteilungsvorschlag Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 18.519.937,87 eine Dividende von EUR 0,40 pro dividendenberechtigter Aktie, somit einen Gesamtbetrag EUR 18.322.304,00 auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 197.633,87. auf neue Rechnung vorzutragen. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Der Vorstand Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes Organe der Gesellschaft Vorstand Vst.-Vors. Mag. Dr. Herta Stockbauer (bis 30.06.2024) Vst.-Vors. Mag. Nikolaus Juhász (ab 01.07.2024) Vst.-Dir. Mag. Alexander Novak Mag. Dietmar Böckmann Claudia Höller, MBA Kapitalvertreter im Aufsichtsrat Mag. Hannes Bogner Gerhard Burtscher Dipl.-Ing. Christina Fromme-Knoch Dr. Franz Gasselsberger, MBA Dr. Reinhard Iro Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kalss, LL.M. Christoph Kulterer (erstmals entsandt am 08.05.2024) Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Stefanie Lindstaedt Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik, Vorsitzende Mag. Klaus Wallner, Stellvertreter der Vorsitzenden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Sandro Colazzo Corinna Doraponti Marion Dovjak Andrea Haingartner, BSc Roland Igumnov Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender r Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes Schlussbemerkungen des Vorstandes Erklärung des Vorstandes gemäß § 124 Börsegesetz Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt, dass der vorliegende Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Financial Reporting Standards Board (IASB) veröffentlichten und in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt wurde und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns vermittelt. Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des BKS Bank Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Der Vorstand Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Sales, Vertriebsdirektionen Inland, Veranlagen und Vorsorgen, Finanzieren und Investieren Inland, Vertriebscontrolling, Human Resources, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Investor Relations sowie Konzerntöchter Inland, Immobilien und Beteiligungen. Mag. Alexander Novak Vorstandsmitglied mit Verantwortung für den Vertrieb in den Auslandsdirektionen und den ausländischen Leasinggesellschaften und den Bereich Treasury und Financial Institutions. Mag. Dietmar Böckmann Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Digital Sales, Zahlen und Überweisen, den Betrieb und die 3Banken IT Gesellschaft, für IKT in den Auslandsniederlassungen und für die BKS Service GmbH inklusive Wertpapierservice und Backoffice Treasury. Claudia Höller, MBA Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Risikoanalyse, das Kreditrisikomanagement, Controlling und Rechnungswesen (inkl. Ausland), die Marktfolge in den Auslandsniederlassungen sowie für das Risikocontrolling. Sie ist das disziplinär zuständige Mitglied des Leitungsorgans im Sinne der Rz 60 des FMA Organisationsrundschreibens WAG 2018. Sie ist das zuständige Mitglied des Leitungsorgans gemäß § 23 (4) FM-GwG. Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Notes, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung: • Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden • Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 7.442 Mio ausgewiesen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in den Notes im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Risikovorsorge für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 sowie im Abschnitt Risikobericht/Kreditrisiko. Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforde-rungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwarts-bezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kunden-forderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten in den Notes zutreffend sind. Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 at Equity bilanzierte Unternehmen iHv EUR 876 Mio ausgewiesen. Gemäß IAS 28 wurde für diese Unternehmen überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wert-minderung vorliegen. Für Unternehmen, bei denen ein Anhaltspunkt für eine Wert-minderung identifiziert wurde, schätzt die Bank den erzielbaren Betrag dieses Vermögens-wertes gemäß IAS 36. Für diesen Zweck wurden Nutzungswerte („Value-in-Use“) auf Basis der zukünftig zu erwartenden Cashflows ermittelt, siehe Notes im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden / Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten / Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen. Den bei diesen Berechnungen verwendeten Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Auf Grund des Ermessensspielraums in den Annahmen und der damit verbundenen Sensitivität des Bewertungsergebnisses haben wir die Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt Prüferisches Vorgehen Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit von at Equity bilanzierten Unternehmen untersucht und die Ausgestaltung und Implementierung der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert. Wir haben die Angemessenheit der vom Vorstand für die Value-in-Use-Berechnungen herangezogenen Jahresplanungen, der Überleitung auf den maximal jährlich ausschüttbaren Betrag und des angewandten Diskontierungszinssatzes unter Beiziehung von Spezialisten anhand der Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten sowie die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft. Wir haben die von der Bank getroffenen Annahmen und das durchgeführte Backtesting der historischen Planungen mit den erzielten Ergebnissen kritisch gewürdigt. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit der Bank unter Berücksichtigung der aktuellen Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Geschäfts-bericht (mit Ausnahme des Berichts der Aufsichtsratsvorsitzenden) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht der Aufsichtsratsvorsitzenden wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, auf der Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein-haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. • • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzern-lagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-rechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 26. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm. Wien, 7. März 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Wolfgang Wurm Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Wirtschaftliches Umfeld Wachstum in den USA, Eurozone klar dahinter Das globale Wirtschaftswachstum zeigte sich 2024 mit 3,2% insgesamt solide, wies jedoch regional deutliche Unterschiede auf. Während die Eurozone weiterhin mit einer verhaltenen Dynamik kämpfte – insbesondere Deutschland und Österreich stecken in einer Rezession –, konnten Länder wie Italien, Frankreich und vor allem Spanien ein positives Wachstum verzeichnen. In der gesamten Eurozone ist die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal stagniert. Im Quartal davor lag sie noch bei 0,4%. Auf Jahressicht 2024 lag die Wachstumsrate bei 0,7% und somit höher als im Jahr 2023, als sie bei 0,4% lag. Nach zwei negativen Quartalen in Folge war in Österreich die Konjunktur weiterhin rückläufig. Nach zwei Rezessionsjahren in Folge mit negativen Wachstumsraten von -0,8% im Jahr 2023 und -0,2% im Jahr 2024 wird die Wirtschaftsleistung auch im Jahr 2025 eher schwach ausfallen. So soll Österreichs Wirtschaft laut WIFO um 0,6% zulegen. Mittelfristig könnte die österreichische Ökonomie jährlich um 0,2 Prozentpunkte langsamer wachsen als die des Euroraumes. Ein gänzlich anderes Bild bot die Situation in den USA. Dank hoher Staatsausgaben übertraf das Wachstum der weltweit größten Volkswirtschaft im Jahr 2024 mit einer Rate von rund 2,5% die Erwartungen deutlich. Im vierten Quartal verlangsamte sich das Wachstum etwas. Statt mit erwarteten annualisierten 2,6%, wuchs die US-Wirtschaft mit einer auf Jahresbasis angegebenen Rate in Höhe von 2,3% In China lag das Wachstum auf Gesamtjahressicht dank großzügiger staatlicher Konjunkturprogramme 2024 bei 5,0% und trug somit wesentlich zur globalen Expansion bei. Von den größeren Ländern zählte im Jahr 2024 Indien mit einer Wachstumsrate von über 8% wieder zu den High-Performern. Erfreulicherweise lag das reale Wachstum im letzten Jahr in sämtlichen Auslandsmärkten der BKS Bank über dem Schnitt der Eurozone. In Slowenien lag der BIP-Zuwachs bei 1,6%, in der Slowakei wuchs die Wirtschaft um 2,1% und die serbische Wirtschaft legte 2024 um 3,3% zu. Laut Analystenkonsens soll die kroatische Wirtschaft um rund 3,6% gewachsen sein. Diese positive Entwicklung soll durch starken privaten Konsum und Investitionen unterstützt worden sein. Notenbank-Politik: Leitzinssenkungen prägten das Jahr Das Jahr 2024 war ein Jahr sinkender Leitzinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) leitete im Juni mit einer ersten Senkung um 0,25 Prozentpunkte eine Wende ein und senkte dann weiter übers Jahr hinweg um einen Prozentpunkt. Die US-Notenbank (Fed) senkte den Leitzins ebenfalls um einen Prozentpunkt, startete damit aber erst im September. Prognosen deuten darauf hin, dass die EZB im Laufe des Jahres 2025 weitere Zinssenkungen vornehmen könnte, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und den Inflationsdruck zu mindern. Auch die US-Notenbank (Fed) wird voraussichtlich ihren Kurs der Zinssenkungen fortsetzen, um die Konjunktur zu stimulieren. Rückblick auf die Kapitalmärkte Kapitalmarktseitig stach einmal mehr der Aktienmarkt hervor. Nach einem Plus von 20% im Jahr 2023 legte der globale Aktienmarkt 2024 nochmals um knapp 27% zu. Übertroffen wurde diese Performance von Gold und Silber, die um 36% respektive 30% zulegten. Auch Anleihen konnten zur Gesamtentwicklung beitragen, wenn auch verhaltener. So legten Euro-Staatsanleihen um knapp 2% zu, Euro-Unternehmensanleihen verzeichneten Zugewinne von 4% bis 5%. Abermals zu den Top-Performern zählten risikoreichere Zinspapiere wie Hochzinsanleihen und Wandelanleihen, die zwischen 7% und 9% zulegen konnten. Rohstoffe entwickelten sich im vergangenen Jahr uneinheitlich. Vor allem einige Energie- und Basismetalle, aber auch Edelmetalle wie Platin und Palladium, performten verhalten. Stabile Inflation trotz wirtschaftlicher Herausforderungen Im Jahr 2024 lag die Inflationsrate in Österreich bei durchschnittlich 2,9%. Diese moderate Inflation wurde durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter stabile Energiepreise und eine Erholung der globalen Lieferketten. Trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen und der rückläufigen Konjunktur konnte die Inflationsrate im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesenkt werden. Die Preise für Lebensmittel stiegen um 2,5%, während die Kosten für medizinische Versorgung und Dienstleistungen um 2,8% zunahmen. Performance europäischer Aktienindizes Entwicklung des Immobilienmarktes Der österreichische Immobilienmarkt war auch 2024 von Zurückhaltung geprägt, zeigte aber gegen Ende des Jahres die Tendenz zur leichten Erholung. Der fallende Leitzins sowie die auslaufende KIM-Verordnung könnten 2025 die Nachfrage nach Wohnraumfinanzierungen leicht steigern. Laut Österreichischer Nationalbank (OeNB) lagen 2024 die Wohnbauinvestitionen um 19% unter dem Wert von 2022. Dies ist sowohl den gestiegenen Finanzierungskosten, dem erschwerten Zugang zu Finanzierungen durch die 2022 eingeführte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) sowie dem Auslaufen des Wohnbauzyklus, also dem natürlichen Rückgang nach einer Phase intensiver Bautätigkeit, geschuldet. Der Tiefpunkt im Wohnbau dürfte jedoch zur Jahresmitte 2024 erreicht worden sein, ab da zeigten sich Tendenzen in Richtung Erholung. KIM-VO bremste Vergabe von Wohnbaukrediten 1Quelle: OeNB Report 2024/22 vom Dezember 2024 Wesentliche Faktoren, die den Markt belasteten und den Kauf sowie die Errichtung von Wohnraum bremsten, waren die hohen Baukosten, die Reglementierungen durch die KIM-VO sowie der im ersten Halbjahr 2024 noch hohe Leitzinssatz. Die strengeren Regeln für die Finanzierung von Immobilieneigentum führten dazu, dass viele potenzielle Kreditnehmer, vor allem Jungfamilien und Erstkäufer, von Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen waren. Die Folge war eine spürbare Verringerung der Wohnbaukreditvergabe und ein Rückgang der Immobilientransaktionen seit Einführung 2022. Zwar wurden bereits 2023 in der KIM-VO Erleichterungen bei Vor- und Zwischenfinanzierungen eingeführt, diese hatten aber lediglich auf einzelne Kunden Auswirkungen. Leichte Erholung bei Wohnbauinvestitionen seit Q3 2024 Der OeNB-Report1 zeigt eine Stabilisierung der Wohnbauinvestitionen im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorquartal. Gleichzeitig erholte sich das Aktivitätsniveau bei Hochbauunternehmen. Sowohl die Bautätigkeit der letzten drei Monate als auch der Auftragsbestand wurden besser bewertet als noch einige Monate zuvor. Der Bank Lending Survey der OeNB vom Oktober 2024 berichtet für das dritte und vierte Quartal von einer leicht steigenden Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten, bedingt durch die gesunkenen Zinsen. Daher wird in der Prognose für 2025 mit einer leichten Erholung im Wohnbau gerechnet. Allerdings erwartet man sich bei Bauinvestitionen keine starke Dynamik, da die kaufkraftbereinigten Realzinsen weiter steigen werden. Zudem führt das hohe Wohnungsangebot, das durch die starke Bautätigkeit der vergangenen Jahre entstanden ist, zu einer geringeren Nachfrage nach neuen Bauprojekten. Auslaufen der KIM-VO und Entwicklung der staatlichen Förderungen Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Finanzierungen steigt, sobald Mitte 2025 die KIM-VO ausläuft. Dies dürfte höchstwahrscheinlich zu einem Preisanstieg von Immobilien führen, da viele potenzielle Käufer und Bauherren ihre Vorhaben auf das Ende der Verordnung verschieben. Die Nachfrage an Finanzierungen für thermische Sanierungen oder den Umbau zu nachhaltiger Energieversorgung ist aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen für staatliche Förderungen noch verhalten Aktionärsstruktur Die BKS Bank-Aktien notieren im Segment Standard Market Auction der Wiener Börse. Das Grundkapital der BKS Bank beträgt EUR 91.611.520 und ist in 45.805.760 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien eingeteilt. Zusammensetzung des Kapitals Am 31. Dezember 2024 hielt die Oberbank AG, einschließlich des Untersyndikates mit der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., 18,12% der Stimmrechte. Auf die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft entfielen am 31. Dezember 2024 17,87% der Stimmrechte. Die G3B Holding AG hielt am Stichtag 31. Dezember 2024 7,44% der Stimmrechte. Diese Investoren sind miteinander in einem Syndikat verbunden. Zweck der Syndikatsvereinbarung ist es, durch gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen sowie durch gegenseitige Vorkaufs- und Aufgriffsrechte der Syndikatspartner die Unabhängigkeit der BKS Bank zu sichern. Der Stimmrechtsanteil aller Syndikatspartner, einschließlich des Untersyndikats der Oberbank AG mit der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., betrug zum Jahresultimo 43,43%. Der Bestand eigener Aktien belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 96.238 Stamm-Stückaktien, das entsprach einer Quote von rund 0,2%. Aktionärsstruktur der BKS Bank AG zum 31. Dezember 2024 Basisinformationen zur BKS Bank-Aktie 2023 2024 Anzahl Stamm-Stückaktien ISIN AT0000624705 45.805.760 45.805.760 Höchstkurs Stammaktie in EUR 16,6 16,5 Tiefstkurs Stammaktie in EUR 12,5 14,4 Schlusskurs Stammaktie in EUR 16,3 15,9 Marktkapitalisierung in Mio. EUR 746,6 728,3 Dividende pro Stamm-Stückaktie 0,35 0,401 Dividendenrendite Stamm Stückaktie 2,1 2,5 1Vorschlag an die 86. ordentliche Hauptversammlung am 15. Mai 2025 Mitarbeiterbeteiligung Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchgeführt: Am 31. Mai 2024 wurden 9.158 Stück Aktien im Gegenwert von EUR 16,10 je Aktie für den Anteil der variablen Bezüge des Vorstandes gemäß Vergütungsrichtlinie zugeteilt. Per Jahresende 2024 betrug der Stand der Stamm-Stückaktien, die dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zugeordnet sind, 93.640 Stück. Laufende Verfahren Im März 2020 hatte die Übernahmekommission auf Antrag der Minderheitsaktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG beschlossen. Der 1. Senat der Übernahmekommission hat mit Bescheiden vom November 2023 entschieden, dass keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die BKS Bank und betreffend die BKS Bank vorlag. Diese Entscheidung wurde auch vom Oberlandesgericht Wien im Juni 2024, das das Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H zu beurteilen hatte, bestätigt. Die Übernahmekommission und das OLG Wien folgten damit zur Gänze dem Vorbringen der BKS Bank. UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben kein Rechtsmittel erhoben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig zugunsten der BKS Bank entschieden. Die UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hatten als Minderheitsaktionäre beim Landesgericht Klagenfurt eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 eingebracht. Diese Anfechtungsklagen wurden von UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche zurückgezogen, nachdem das OLG Wien als Rechtsmittelinstanz im Nachprüfungsverfahren der Entscheidung der Übernahmekommission den Rechtsstandpunkt der BKS Bank vollinhaltlich bestätigt hatte. Die genannten Minderheitsaktionäre haben in der Hauptversammlung der BKS Bank im Mai 2023 einen Minderheitsantrag gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG gestellt. Sie verlangen die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder der BKS Bank gemäß dieser Bestimmung. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom November 2023 wurde der beantragten Bestellung eines besonderen Vertreters stattgegeben. Das Verfahren war im Berichtsjahr weiterhin erstinstanzlich anhängig. Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Im Dezember 2022 hat die kroatische Steuerbehörde der dortigen Zweigniederlassung der BKS Bank eine Steuernach-zahlung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Nachzahlung wurde mit der Aufhebung einer im Jahr 2017 im Zuge der Verschmelzung der BKS Bank d.d. mit der BKS Bank erlassenen Steuerresolution begründet. Die BKS Bank hat unter Vorbehalt die Zahlung geleistet und im Januar 2023 fristgerecht Berufung erhoben. Der Berufung der BKS Bank gegen diese Entscheidung wurde im Geschäftsjahr 2023 vollinhaltlich stattgegeben, sodass der BKS Bank die Rückzahlung dieses Betrages samt Zinsen zusteht. Im Berichtsjahr hatte die kroatische Steuerbehörde diesen Betrag jedoch weiterhin einbehalten. Die BKS Bank hat dagegen Rechtsmittel erhoben. Über diese Rechtsmittel wurde im Berichtsjahr noch nicht rechtskräftig entschieden. In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Des Weiteren bestehen auch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Malversationen in Kroatien. Die bisher ergangenen Entscheidungen haben die Emittentin veranlasst, unter Berücksichtigung der anwendbaren Bestimmungen eine Rückstellung für diese Verfahren zu bilden. Märkte und Zielgruppen 1922 wurde die Kärntner Kredit- und Wechsel-Bank in Klagenfurt gegründet und damit der Grundstein für die heutige BKS Bank gelegt. Mit Mut, Weitsicht und der Überzeugung, dass Wachstum aus eigener Kraft erfolgen soll, hat sich die Bank zu einem international agierenden Kreditinstitut mit Niederlassungen in fünf Ländern entwickelt. Unsere Kernregionen Bank Anzahl Filialen Anzahl Mitarbeitende Österreich 48 737,7 Kärnten inkl. Corporate Banking 20 601,4 Steiermark 12 57,4 Wien-Niederösterreich-Burgenland 16 78,9 Auslandsmärkte 15 231,9 Slowenien 8 136,1 Kroatien 4 65,4 Slowakei 3 30,4 Österreich Die Ursprünge der BKS Bank liegen in Kärnten; der Hauptsitz befindet sich bis heute in Klagenfurt. Bis 1983 waren wir ausschließlich am Kärntner Markt tätig, dann wagten wir uns mit der Gründung einer Filiale in Graz erstmals den Schritt über die Landesgrenzen hinaus. Sieben Jahre später folgte die erste Filiale in Wien, Durch die Übernahme der „Die Burgenländische Anlage & Kreditbank AG“ wurde die Süd-Ost-Achse im Jahr 2003 weiter gestärkt. Wir haben uns bevorzugt in Bezirksstädten angesiedelt, sodass wir über kein überdimensioniertes Filialnetz verfügen. Slowenien Unsere internationale Expansion begann in den 1990er-Jahren mit dem Erwerb einer Leasinggesellschaft in Slowenien. Im Jahr 2004 nahm die erste Auslandsfiliale der BKS Bank in Laibach ihren Betrieb auf. Durch eine erfolgreiche Akquisitionspolitik konnten wir unter anderem die Marktführerschaft im Wertpapiergeschäft erlangen. Auch unsere Leasinggesellschaft behauptet sich sehr gut am Markt. Kroatien Der Markteintritt in Kroatien erfolgte 1998 mit der Gründung einer Repräsentanz. Der nächste Schritt war die Gründung der kroatischen Leasinggesellschaft BKS-leasing Croatia d.o.o. Im Jahr 2007 folgte die Übernahme der Kvarner banka d.d. mit Sitz in Rijeka. Seitdem haben wir das Filialnetz auf vier Standorte erweitert. Slowakei Seit der Übernahme einer slowakischen Leasinggesellschaft im Jahr 2007 sind wir in der Slowakei vertreten. Vier Jahre später wurde die erste Bankniederlassung in der Slowakei gegründet. Sowohl Bank als auch Leasinggesellschaft haben ihren Sitz in Bratislava. Zwei weitere Bankfilialen und Leasingstandorte betreiben wir in Banská Bystrica und in Žilina. Serbien 2023 haben wir unsere kontinuierliche internationale Expansion fortgesetzt, indem wir eine Leasinggesellschaft in Serbien mit Sitz in Belgrad gegründet haben. Wir sehen im serbischen Markt großes Wachstumspotenzial, sind uns aber auch der Risiken auf diesem Markt bewusst. Sonstige Märkte Wir haben auch Kunden, die außerhalb unserer definierten Auslandsmärkte leben, wie beispielsweise in Italien, Ungarn oder Deutschland. Sie werden ausschließlich Cross-Border durch unsere österreichischen Direktionen betreut. In Italien verfügen wir über eine Repräsentanz. Unsere Zielgruppen Unser umfangreiches Angebot an Produkten und Dienstleistungen richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Im Bereich der Firmenkunden sind wir seit unserer Gründung besonders in der Industrie und im Gewerbe etabliert. Zudem unterstützen wir eine Vielzahl gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und Bauträger. In jüngerer Zeit haben wir unsere Zusammenarbeit mit Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen intensiviert. Für die attraktive Kundengruppe der freien Berufe sind wir ebenfalls ein verlässlicher Bankpartner. Im Privatkundenbereich konzentrieren wir uns auf gehobene Privatkunden und auf Zugehörige der Berufsgruppe Heilberufe. Im Rahmen der Überarbeitung unserer Nachhaltigkeitsstrategie „Verantwortungsbewusst in eine lebenswerte Zukunft“ haben wir beschlossen, uns verstärkt den Bedürfnissen neuer Zielgruppen zu widmen. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen, die Fridays-for-Future-Generation und Unternehmerfamilien. Wir möchten mit unserem Angebot Vorsorgelücken schließen, Altersdiskriminierung im Kundengeschäft verhindern und Bildungs- sowie karitative Einrichtungen unterstützen. Mit BKS Bank Connect, unserer digitalen Bank, bieten wir Online-Kunden das Beste aus zwei Welten, indem wir ihnen unsere Produkte online zur Verfügung stellen – von Konten und Wohnraumfinanzierungen bis hin zu Fondssparplänen und Wertpapiergeschäften und ihnen zusätzlich Beratung durch unsere Bankbetreuer anbieten. Parallel dazu modernisieren wir laufend unsere Filialen, um die Vorteile der digitalen Verfügbarkeit mit erstklassigen Beratungsleistungen zu vereinen. Uns ist es wichtig, über alle Kommunikationskanäle hinweg individuell zugeschnittene Lösungen anzubieten Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der BKS Bank betrug zum 31.Dezember 2024 EUR 10,2 Mrd. und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,2%. Die Kundenforderungen blieben stabil auf EUR 7,5 Mrd., während die Primäreinlagen mit EUR 8,1 Mrd. um 3,0% über dem Vorjahresniveau anstiegen. Aktiva Erfreuliches Bilanzsummenwachstum Für das Jahr 2024 wurde grundsätzlich eine leichte Erholung der Wirtschaft prognostiziert. Die anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten bremsten jedoch den wirtschaftlichen Aufschwung. Zwar bremste sich die Inflation deutlich ein, jedoch wurde vor allem die Bauwirtschaft durch die hohen Kosten, Zinsen und Restriktionen in der Finanzierung geschwächt. Diese Schwäche beeinflusst die heimische Gesamtwirtschaft überproportional stark. Die Wirtschaft steht vor Herausforderungen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und Deglobalisierung, die einen Umbau der Produktionsstrukturen erfordern. Im Berichtsjahr wurden EUR 1,3 Mrd. an neuen Finanzierungen vergeben. 88,2% davon wurden Firmenkunden gewährt. Die Nachfrage im Privatkundenbereich ist zum Vorjahr leicht auf EUR 158 Mio. angestiegen. Im Privatkundensegment waren die Aktivitäten die Wohnbaufinanzierungen betreffend weiter verhalten. Trotz einer Stabilisierung der Inflation war die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) weiterhin ein Hemmfaktor. Diese Verordnung reglementierte die Vergabe von Immobilienfinanzierungen streng, wodurch potenziellen „Häuslbauern“ der Zugang zu Wohnbaukrediten erschwert wird. Wir gehen auf diesem Gebiet für das kommende Jahr von einer spürbaren Verbesserung aus. Das Volumen an neu vergebenen Wohnbaukrediten blieb mit EUR 155,3 Mio. deutlich unter den Erwartungen. Entwicklung Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden blieben zum 31. Dezember 2024 stabil auf EUR 7,5 Mrd., was einem Kreditwachstum von 0,4% entspricht. Diese verhaltene Entwicklung ist mitunter den wirtschaftlich unsicheren Zeiten geschuldet. Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich zum Jahresende 2024 auf EUR 34,5 Mio. und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 80,9% stark gesunken. Im Interbankengeschäft arbeiten wir nur mit Bankpartnern zusammen, die erstklassige Ratings (AA bis A3) haben und vorzugsweise in der DACH-Region ansässig sind. Die Trendwende in der Zinspolitik hat mit Mitte des Jahres voll eingesetzt und spiegelt sich auch in der Entwicklung der Barreserve wider, die sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei den Zentralnotenbanken zusammensetzt. Im Vergleich zum Vorjahresende verzeichnete die Barreserve einen Anstieg von EUR 379,4 Mio. und belief sich zum Jahresultimo auf EUR 963,9 Mio. Diese hohen Bankreserven helfen, die Liquiditätssteuerung positiv zu beeinflussen, indem sie sicherstellen, dass die Bank über ausreichende liquide Mittel verfügt. Außerdem tragen sie zur Erfüllung der Anforderungen an hochliquide Aktiva (HQLA) bei. Die Barreserve ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Counterbalancing Capacity (CBC), diese betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 2,5 Mrd., was als hervorragender Wert zu betrachten ist. Die Quote der Non-performing Loans stieg von 2,7% auf 3,1%, was auf die schwächere wirtschaftliche Entwicklung und verstärkter Insolvenzen zurückzuführen ist. Die NPL-Quote ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Qualität eines Kreditportfolios. Trotz des Anstiegs liegen wir mit dieser NPL-Quote – im Branchenvergleich – noch auf einem relativ guten Niveau. Unser klares Ziel ist jedoch, die NPL-Quote langfristig wieder unter die 3%-Marke zu senken. Denn alle im EBA Risk Dashboard ausgewiesenen NPL-Quoten, die unter 3% liegen, werden dem grünen Bereich zugeordnet und gelten als sehr guter Wert. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir die frühzeitige Kommunikation mit unseren Kunden intensivieren, um zeitnah über ihre wirtschaftliche Entwicklung Bescheid zu wissen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. In unserem Kreditportfolio gibt es nur mehr einen sehr geringen Anteil an Fremdwährungskrediten. Im Laufe der vergangenen Jahre haben wir die Forderungen in Schweizer Franken kontinuierlich abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug das Volumen der Schweizer-Franken-Kredite lediglich EUR 48,7 Mio., dementsprechend gering fiel die Fremdwährungsquote mit 0,7% aus. Passiva Primäreinlagen bleiben die Säulen unserer Refinanzierung Im Vergleich zum Jahresende 2023 legten die Primäreinlagen im Berichtsjahr um 3,0% zu und betrugen EUR 8,1 Mrd. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 2,7% auf EUR 6,9 Mrd. Hier sehen wir eine zweigeteilte Entwicklung: Während einerseits klassische Spareinlagen kontinuierlich zurückgehen, legten Sicht- und Termineinlagen zu. Unser Fokus in diesem Bereich liegt auf Termingelder, um hier eine langfristige Liquidität zu erzielen. Generell beobachteten wir 2024 eine etwas verhaltene Entwicklung im Einlagengeschäft, da viele Kunden auf weiter steigende Zinsen gewartet haben Auf Grund der inversen Zinsstruktur sehen wir bei der Zusammensetzung der Einlagen einen Trend zu ungebundenen Sparprodukten. Während sich vor allem Sichteinlagen positiv entwickelten, (11,9%), sind die Termineinlagen um 5,5% zurückgegangen. Insbesondere im Privatkundensegment erfreuten sich Termineinlagen großer Beliebtheit. Die Nachfrage nach digitalen Bankprodukten ist weiter ungebrochen. Eine sehr positive Entwicklung zeigt unser online verfügbares „Mein Geld-Konto fix“, dessen Abschlüsse deutlich stiegen. Im Gegenzug verlor das traditionelle Sparbuch mit einem Rückgang des Volumens um 13,3% auf EUR 800,3 Mio. weiter an Relevanz. Generell ist das Thema Sparen stark in der österreichischen Gesellschaft verankert. Die Bereitschaft zu sparen ist 2024 wieder deutlich gestiegen. Die Quote der österreichischen Haushalte war 2023 weitgehend stabil, lag aber mit 8,7% auf niedrigem Niveau. Im Laufe des Berichtsjahres stieg sie kontinuierlich an und lag Ende Q3 2024 auf 11,2%. So wurde überschüssige Liquidität wieder vermehrt zur Seite gelegt. Entwicklung der Primäreinlagen Emissionen weiter gesteigert Durch unsere attraktiven Angebote konnten wir das Kundeninteresse für nachhaltige Angebote wecken. Wir konnten insgesamt über EUR 61,6 Mio. Green Bonds erfolgreich platzieren, die auf die Förderung nachhaltiger Energieerzeugung abzielen. Dies verdeutlichte das zunehmende Bewusstsein und Engagement der Anleger in Bezug auf die Energiewende. Insgesamt haben wir Emissionen mit einem Volumen von knapp EUR 163,8 Mio. begeben. Die verbrieften Verbindlichkeiten erreichten am Jahresende einen Stand von EUR 880,0 Mio., ein Anstieg um 6,0% gegenüber dem Jahresultimo 2023. Das Nachrangkapital blieb mit EUR 270,4 Mio. in etwa auf Vorjahresniveau. Positive Entwicklung im Eigenkapital Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 968,4 Mio., was einem Zuwachs von 7,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Begebene eigene Schuldverschreibungen aus 2024 ISIN Bezeichnung Nominale in EUR AT0000A3CT98 3,39% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2039/1/PP 15.000.000 AT0000A3DDP0 3,43% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2031/2/PP 13.000.000 AT0000A3DGE7 3,39% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2031/3/PP 10.000.000 AT0000A3DV10 3,34% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2029/4/PP 10.000.000 AT0000A3DX83 3,46% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2044/5/PP 14.000.000 AT0000A3DY74 3,48% fundierte BKS Bank Obligation 2024-2034/6/PP 3.000.000 AT0000A3FEX7 3,44% BKS Bank Green Bond 2024-2031/10/PP 20.000.000 AT0000A3FND0 3,25% BKS Bank Obligation 2024-2027/11/PP 3.000.000 AT0000A3FNE8 3,27% BKS Bank Obligation 2024-2028/12/PP 3.000.000 AT0000A3HC76 3,06% BKS Bank Obligation 2024-2027/13/PP 3.000.000 AT0000A3A1V5 3,10% BKS Bank Obligation 2024-2029/1 18.740.000 AT0000A3DG68 4,90% BKS Bank nachrangige Obligation 2024-2034/2 6.301.000 AT0000A3DG76 3,55% BKS Bank Green Bond 2024-2030/3 9.000.000 AT0000A3EPF3 3,00% BKS Bank Green Bond 2024-2029/4 16.647.000 AT0000A3EPG1 4,00% BKS Bank nachrangige Obligation 2024-2031/5 9.764.000 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2024 war weiterhin überschattet von geopolitischen Unsicherheiten und rückläufigen Wirtschaftswachstum. Trotz dieser widrigen Umstände und beginnender Zinssenkungen ab Mitte 2024 konnten wir ein sehr positives Ergebnis erzielen. Das abgelaufene Geschäftsjahr brachte der BKS Bank einen hervorragenden Jahresüberschuss nach Steuern von EUR 79,6, was einem Zuwachs in Höhe von 2,9% entspricht. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage konnte dieses sehr zufriedenstellende Ergebnis erzielt werden. Während sich die davor steigende Zinsentwicklung 2024 umkehrte, konnten wir einen Zinsüberschuss von EUR 224,8 Mio. erwirtschaften. Zentralbanken: Zinssenkungen wegen wirtschaftlicher Entwicklung Nach Jahren der steigenden Leitzinsen und hoher Inflation leitete 2024 eine Wende ein. Die Leitzinsen fielen erstmals seit 2022 wieder, die Inflation näherte sich bis Ende 2024 an das Vorkrisenniveau von 2020 an. Das schwache Wirtschaftswachstum, vor allem im europäischen Raum, trübte jedoch die globale Stimmung. All diese Faktoren beeinflussten die globalen Märkte deutlich und führten zu Volatilität auf den Finanzmärkten und zur Zurückhaltung der Kunden bei Finanzierungs- und Veranlagungsentscheidungen. Unser Fokus lag im Berichtsjahr darauf, uns schnell an die veränderten Marktbedingungen anzupassen, unser Produktportfolio mit einem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter auszubauen und gleichzeitig die Risiken sorgfältig zu managen. Nach zehn Zinserhöhungen seit 2022 folgten 2024 die ersten Senkungen. Unsere Zinserträge erhöhten sich – noch resultierend aus den Zinserhöhungen im ersten Halbjahr - auf EUR 397,8 Mio., während die Zinsaufwendungen um 41,1% auf EUR 173,0 Mio. anstiegen. Per 31. Dezember 2024 resultierte daraus ein Zinsüberschuss von EUR 224,8 Mio., um 1,4% weniger als im Vorjahresvergleich. Hervorragendes Ergebnis im Provisionsgeschäft Das Provisionsgeschäft bildet eine wesentliche Säule unserer Geschäftsaktivitäten. Im Berichtsjahr lag das Ergebnis aus dem Provisionsgeschäft mit EUR 71,4 Mio. um hervorragende 7,9% über Vorjahrsniveau. Vor allem im Bereich des Zahlungsverkehrs konnten wir unsere Marktposition weiter ausbauen, aber auch bei den Wertpapiererträgen waren wir 2024 auf gutem Kurs. 2024 konnten wir die Einnahmen aus dem Zahlungsverkehr signifikant steigern. Mit einem Anstieg von 9,4% und einem Überschuss von EUR 30,3 Mio. erwies sich der Zahlungsverkehr einmal mehr als die profitabelste Sparte unseres Provisionsgeschäfts. Dieses hervorragende Ergebnis zeigt unsere Fähigkeit, dass wir Kunden durch optimale Beratung zu gewinnen, ihre Wünsche zu erkennen und ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten können Digitale Produkte bei Kunden sehr gefragt Der Trend in Richtung „bargeldloses Zahlen“ setzt sich weiterhin fort. In den vergangenen Jahren nahm die Nutzung von Bargeld ab, während das bequeme und kontaktlose Bezahlen mit Karte, Smart-Watch oder Smartphone deutlich an Popularität gewann. Unsere Kundenportale MyNet und BizzNet verzeichneten in den letzten Jahren jeweils zweistellige Wachstumsraten hinsichtlich aktiver Nutzer. Auch im letzten Jahr hielt der positive Trend an. So gab es bei den Portalnutzern einen Anstieg von 8,1%. Stärker stieg die Zahl jener, die Bankgeschäfte per Smartphone erledigen: Die BKS App, die wir in Österreich anbieten, wurde im vergangenen Jahr von etwa 40.983 Kunden genutzt, was einem Zuwachs von 13,3% entsprach Seit Herbst 2022 erhalten alle Neukunden automatisch Zugang zu unseren Online-Portalen, was den Nutzungsgrad weiter erhöhte. Die Nachfrage nach digital abschließbaren Produkten steigt ebenfalls. Gleichzeitig erlebten wir 2024 einen Rückgang bei unseren Produktanträge über die digitale Plattform „BKS Bank Connect“ um 14%. Dies ist vor allem dem Rückgang an Wohnkreditanfragen durch die fordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschränkenden Auflagen durch die KIM-VO, Kostensteigerungen und starker Rückgang der Nachfrage im Immobilienbereich geschuldet. Der Erfolg unserer digitalen Angebote basiert auf der kontinuierlichen Erweiterung unserer Dienstleistungen, wie der Einführung neuer Funktionen in unseren Kundenportalen und den Apps. Zudem haben wir im Berichtsjahr unser neues Firmenkundenportal BizzNet Pro oder unsere neue Online-Antragstecken eingeführt. Veranlagungsgeschäft im Steigen Nach einem Plus von 20% im Jahr 2023 legte der globale Aktienmarkt 2024 nochmals um knapp 27% zu. Das wirkte sich sehr positiv auf das Ergebnis aus dem Wertpapierprovisionsgeschäft aus, welches um 11,8% auf EUR 20,6 Mio. zulegte. Vor allem Anleihen gewannen durch die Zinswende an Bedeutung. Die Nachfrage nach Krediten war aufgrund der allgemeinen Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und wirtschaftlichen schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin verhalten. Dementsprechend verhielt sich das Ergebnis aus Kreditprovisionen mit einem leichten Plus 0,4% auf EUR 16,1 Mio. sehr ähnlich zum Vorjahr. Personalkosten durch Kostendisziplin stabil Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Marktlage haben wir besonderen Wert auf stringente Kostendisziplin gelegt, wodurch vor allem der Kostentreiber Personalaufwand 2024 leicht gesunken ist. Mitverantwortlich dafür waren auch geringere Zustiftungen an die BKS Belegschafts-beteiligungsprivatstiftung sowie an die BKS Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung. Insgesamt erhöhte sich der gesamte Verwaltungsaufwand um 4,4%, was einem Anstieg um EUR 6,5 Mio. entspricht. Der Gesamtverwaltungsaufwand belief sich im Jahr 2024 auf EUR 152,0 Mio. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf bedeutende Investitionen in die digitale Transformation zurückzuführen. Der größte Anteil am Verwaltungsaufwand entfällt auf Personalkosten, die durch Kostendisziplin zum Ende des Jahres 2024 auf EUR 82,1 Mio. gesunken sind, was einem Minus von 5,3% zum Vorjahr entspricht. Bei den Sachkosten verzeichneten wir einen Anstieg auf EUR 69,9 Mio., eine Erhöhung von 18,8% zu 2023. Ausschlaggebend hierfür waren vor allem die IT-Migration in Slowenien, dem größten IT -Projekt in der Geschichte der BKS Bank, sowie für unseren IT-Dienstleister, die 3 Banken IT GmbH. Diese Gesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen der Oberbank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG und BKS Bank AG, ist zuständig für die Realisierung der Digitalisierungsprojekte und den fortlaufenden IT-Betrieb. Ihr Hauptsitz befindet sich in Linz, mit Kompetenzzentren in Klagenfurt und Innsbruck. Sonstiges betriebliches Ergebnis verbessert Das sonstige betriebliche Ergebnis belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 0,4 Mio. Durch die geringere Notwendigkeit an Rückstellungen und Aufwendungen für Einlagensicherungen und Abwicklungsfonds sind wesentliche Kosten, die das Vorjahr betrafen, entfallen. Durch diese Kostenverringerungen kam es zu einer deutlichen Verringerung des negativen Ergebnisses des Vorjahres um EUR 11,4 Mio. Erfreuliches Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis als operatives Ergebnis der Banktätigkeit erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,5% auf EUR 156,8 Mio. Risikovorsorge trotz verhaltener wirtschaftlicher Entwicklung nur leicht gesteigert Das Wirtschaftswachstum war auch 2024 weiterhin gebremst, jedoch mit leicht positivem Ausblick und das vor allem in unserem Kernmarkt Österreich, aber auch in unseren Auslandsmärkten. Angesichts dieser Entwicklung, und vor dem Hintergrund gestiegener Insolvenzrisiken, bleiben wir auf einer hohen Vorsorge für Kreditrisiken. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 belief sich das Risikoergebnis auf EUR 52,4 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 3,1%. Darin enthalten ist auch die Dotation der § 57 BWG Rücklage in Höhe von 3,0 Mio. EUR. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur unsere umsichtige Risikobewertung wider, sondern auch unsere Fähigkeit, in herausfordernden Zeiten sehr gute finanzielle Ergebnisse zu erzielen. Ergebnis aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen Kursverluste und Abschreibungen in dieser Position verminderten das Betriebsergebnis im Berichtsjahr um EUR 1,8 Mio., nach einem Gewinn von EUR 1,3 Mio. im Vorjahr. Jahresüberschuss noch immer auf hohem Niveau Insgesamt erzielte die BKS Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss vor Steuern in der Höhe von EUR 103,3 Mio. Nach Abzug der Steuern in Höhe von EUR 23,8 Mio. ergab sich ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 79,6 Mio. Solide Unternehmenskennzahlen Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zeigten die wichtigsten Steuerungskennzahlen zum Jahresende folgende Entwicklung: Der Return on Equity (ROE) nach Steuern sank von 9,3 auf 8,7. Der Return on Assets (ROA) nach Steuern blieb konstant auf 0,8%, Die Cost-Income-Ratio, die die operative Aufwand-Ertrags-Relation von Banken misst, sank um 2,1%-Punkte auf 51,1%. Die NPL-Quote erhöhte sich auf 3,1%. Die Leverage Ratio erreichte zum 31. Dezember 2024 hervorragende 8,7%, nach 8,2% im Vorjahr. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) erreichte ebenfalls einen soliden Wert von 199,0%. Sowohl die Leverage Ratio als auch die LCR-Quote erfüllten die aufsichtsrechtlichen Vorgaben von 3,0% bzw. 100% deutlich. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist ein wichtiger Indikator für die langfristige Liquiditäts- und Finanzstabilität einer Bank. Die NSFR der BKS Bank verringerte sich leicht im Vorjahr – von 122,9% auf 121,5%. Das vergangene Wirtschaftsjahr hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig eine starke Eigenmittelausstattung ist. Die Kernkapitalquote der BKS Bank erhöhte sich von 13,9% auf 15,1% und die Gesamtkapitalquote legte von 17,3% auf 18,7% zu. Wichtige Unternehmenskennzahlen in % 2023 2024 ± in %-Pkte. ROE nach Steuern1 9,3 8,7 -0,6 ROA nach Steuern 0,8 0,8 0,0 Cost-Income-Ratio2 53,2 51,1 -2,1 NPL-Quote3 2,7 3,1 0,4 Leverage Ratio 8,2 8,7 0,5 Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) 201,3 199,0 -2,3 Net Stable Funding Ratio (NSFR) 122,9 121,5 -1,5 Kernkapitalquote 13,9 15,1 1,2 Gesamtkapitalquote 17,3 18,7 1,4 1 Der Return on Equity (ROE) nach Steuern zeigt, wie das Eigenkapital des Unternehmens innerhalb eines Abrechnungszeitraums verzinst wird. Zur Berechnung setzt man den Jahresüberschuss (nach Steuern) ins Verhältnis zum durchschnittlichen an den Jahres- bzw. Quartalsstichtagen des Geschäftsjahres zur Verfügung stehenden Eigenkapital. 2 Die Cost-Income-Ratio misst die operative Aufwand-Ertrags-Relation von Banken. Hierbei wird der im jeweiligen Geschäftsjahr angefallene Verwaltungsaufwand ins Verhältnis zu den operativen Erträgen der Bank gesetzt. Die operativen Erträge ergeben sich als Summe aus Zins- und Provisionserträgen, Handelsergebnis, Erträgen aus at Equity bilanzierten Unternehmen und dem sonstigen betrieblichen Erfolg. Diese Kennzahl sagt aus, welcher Prozentsatz der operativen Erträge durch den Verwaltungsauf-wand aufgebraucht wird, und gibt Aufschluss über das Kostenmanagement und die Kosteneffizienz. 3 Die Berechnung der NPL-Quote folgt dem EBA Dashboard Regime. Eigenmittel Die Ermittlungen der Eigenmittelquote und der Gesamtrisikoposition erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Die BKS Bank hat zum 31. Dezember 2024 als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) folgende Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount zu erfüllen: • 5,9% für das harte Kernkapital • 7,9% für das Kernkapital und • 10,5% für die Gesamtkapitalquote gesamt Solide Kapitalausstattung Das harte Kernkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um EUR 77,7 Mio. auf EUR 885,3 Mio., ein Zuwachs um 9,6%. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich von 12,8% auf 14,1%. Das zusätzliche Kernkapital belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 65,2 Mio. Unter Einrechnung des Ergänzungskapitals in Höhe von EUR 224,2 Mio. betrugen die gesamten Eigenmittel EUR 1.174,7 Mio. ein Anstieg um 7,8%. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 18,7%. BKS Bank: Eigenmittel gemäß CRR in Mio. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Grundkapital 91,6 91,6 Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände 765,6 836,21 Abzugsposten -49,6 -42,5 Hartes Kernkapital (CET1) 807,6 885,3 Harte Kernkapitalquote 12,8% 14,1% AT1-Anleihe 65,2 65,2 Zusätzliches Kernkapital 65,2 65,2 Kernkapital (CET1 + AT1) 872,8 950,5 Kernkapitalquote 13,9% 15,1% Ergänzungskapital 216,8 224,2 Eigenmittel insgesamt 1.089,6 1.174,7 Gesamtkapitalquote 17,3% 18,7% Total Risk Exposure Amount 6.286,2 6.281,4 1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2024. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig. CRR III / CRD VI Vorbereitungen abgeschlossen Die Anforderungen an bankbetriebliche Eigenmittel werden ab 2025 eine wesentliche Veränderung erfahren. Durch die Anwendung der überarbeiteten Capital Requirements Regulation (CRR III) ab 1. Jänner 2025 wird es teilweise zu einer Neuberechnung des Total Risk Exposure Amounts kommen. Betroffen werden insbesondere folgende Positionen sein: • durch Immobilien besicherte Risikopositionen und • Beteiligungspositionen. Die BKS Bank hat sich schon früh mit den geplanten Änderungen durch die CRR III auseinandergesetzt. Das dafür angesetzte Implementierungsprojekt konnte alle Anforderungen zeitgerecht umsetzen. Leverage Ratio deutlich über regulatorischem Mindesterfordernis Die Leverage Ratio stellt das Verhältnis des Kernkapitals zum ungewichteten Exposure der BKS Bank unter Einschluss außerbilanzieller Risikopositionen dar. Die Leverage Ratio belief sich zum Jahresultimo 2024 auf 8,7%. Wir überschreiten damit deutlich die regulatorische Mindestquote von 3,0% deutlich. Vorgaben zur MREL-Quote wurden erfüllt Die MREL-Quote steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities und soll sicherstellen, dass Banken im Falle einer Schieflage geordnet abgewickelt werden können. Die Mindestanforderung an die MREL-Quote setzt sich aus dem Verlustabsorptionsbetrag (LAA) und dem Rekapitalisierungsbetrag (RCA) zusammen und wird um den Aufschlag zur Aufrechterhaltung des Marktvertrauens (MCC) ergänzt. Die MREL-Quote ist auf Basis des Total Risk Exposure Amount (TREA) zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die MREL-Quote auf 29,9%. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestquote von 20,83% haben wir deutlich übertroffen. Leverage Ratio Risikomanagement Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Im Folgenden werden wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungs-legungsprozess der BKS Bank angeführt. Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten. Unsere IKS-Koordinatoren unterstützen die Erfüllung der rechnungslegungsbezogenen Anforderungen an das IKS professionell. Gemeinsam mit der Abteilung Rechnungswesen erfolgt eine laufende Weiterentwicklung und eine tourliche Neubewertung der Risiken. Wir verwenden die Software easyGRC zur Unterstützung der Dokumentation und Analyse. In einem jährlichen Steuerungskreislauf wird das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch durchleuchtet. Neue Prozesse werden ergänzt sowie eventuell nicht mehr notwendige Schritte eliminiert. Die Moderation dieser Prozesse obliegt den IKS-Koordinatoren. Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung verwenden wir firesys als Reportingsoftware. Mit Hilfe dieser Software können Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchgeführt werden. Die Software unterstützt auch umfassend das European Single Electronic Format (ESEF). Um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen zu optimieren, wurde ein elektronischer Workflow installiert, welcher einen Überblick über die Eingangsrechnungen gewährt und die Freigabe von Rechnungen durch die Kompetenzträger und die Zahlungsfreigabe automatisch steuert. Dieser im Vorjahr eingeführte Workflow hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr bewährt. Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben. Detaillierte Prozessbeschreibungen und Checklisten ergänzen diese Regelwerke. Die Rechnungslegung ist ein wichtiger Bestandteil des konzernweiten internen Kontroll- systems. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse des Konzerns entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen und die Konzernkonsolidierung sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt. Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben. Die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen übertragen täglich ihre Daten über Schnittstellen in den General Ledger, der im SAP geführt wird. Zentral verantwortliche Mitarbeitende sind gegebenenfalls auch vor Ort, um die für die Konsolidierung notwendigen Daten und Informationen zu prüfen. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeitenden wird durch interne und externe Seminare sichergestellt. Viele Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in Konsolidierung und Rechnungslegung. Kontrollaktivitäten Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung wurden systematisch erfasst, bewertet und in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander verknüpft. Die ordnungsgemäße Berechnung und Zahlung der betrieblichen Steuern werden monatlich von der Abteilungsleitung Controlling und Rechnungswesen mit dem jeweils zuständigen Mitarbeitenden nachweislich kontrolliert. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung und werden der Kategorie „Hauptkontrollen“ zugeordnet. Die Qualität der Hauptkontrollen wird mithilfe des Reifegradmodells klassifiziert. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix werden den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zugeordnet. Dabei werden verschiedene Kontrollverfahren angewendet. Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern wurden für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus werden Berechtigungen monitort, Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, Checklisten eingesetzt sowie das Vier-Augen-Prinzip konsequent angewendet. Im Bereich der Finanzbuchhaltung wird insbesondere überprüft, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen wurden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Risikocontrolling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse. Damit wird die Konsistenz von Daten für das interne Berichtswesen, das Meldewesen und die externe Berichterstattung sichergestellt. Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP. Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung werden die Berechtigungen dokumentiert und die Vergabe von der internen Revision geprüft. Information und Kommunikation Der Vorstand wird regelmäßig und zeitgerecht über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse informiert. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen periodischen Veränderungen. Die Aktionäre er-halten quartalsweise einen Zwischenbericht, den wir auf www.bks.at unter » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen publizieren. Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch und andererseits wird im Rahmen des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus. Um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss wahrgenommen. Prüfpflichten bestehen auch für unsere Niederlassungen in der Slowakei und Kroatien sowie für alle Leasing- gesellschaften. Risikobericht Risikopolitik und Risikostrategie Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert. Die Risikostrategie der BKS Bank Gruppe wird von der Geschäftsstrategie abgeleitet. Diese wird einmal jährlich durch das Risikocontrolling nach Rücksprache mit den zentralen Abteilungsleitern einem Review unterzogen. Bei wesentlichen Strategieänderungen gibt es einen außerordentlichen Review. Das Ergebnis des Reviews bzw. die Evaluierung der Risikostrategie, sowie die Festlegung des Risikoappetits erfolgt gemeinsam mit dem Vorstand im ICAAP Gremium. Die Risikostrategie wird vom Gesamtvorstand genehmigt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen. Ein zentrales Element in der Risikokultur ist die Einbindung einzelner Kennzahlen des Risk Appetite Frameworks in die Vergütungspolitik. So wird eine risikoadäquate Bemessung der Vergütung im Einklang mit dem Risikoappetit gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Risikokultur ist der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien, wobei das Management innerhalb der einzelnen Risikoarten erfolgt. ICAAP Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben Kreditinstitute Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnungen quantifiziert. Die Risikotragfähigkeitsrechnung folgt dem aufsichtsrechtlich empfohlenen dualen Ansatz und wird nach der normativen Perspektive und der ökonomischen Perspektive erstellt. ILAAP Der ILAAP umfasst die von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtenden Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität. Die BKS Bank misst die Liquidität und das Liquiditätsrisiko anhand mehrerer etablierter Methoden und Kennzahlen (z. B. Kapitalablaufbilanz, LCR, NSFR) und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte. BaSAG Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Die wesentlichen Elemente im Rahmen der Gesamtbanksteuerung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind • der Sanierungsplan, • der Abwicklungsplan und • die MREL-Quote. BASEL IV Im Jahr 2024 startete in der BKS Bank ein umfangreiches Projekt zur Umsetzung der neuen Regelungen von Basel IV. Das Projekt beschäftigt sich mit den geänderten Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse und enthält auch Aspekte zur Steuerung der risikobehafteten Aktiva. Die Schwerpunkte liegen auf der neuen Kategorisierung der Immobilienfinanzierungen, der Berechnung des RWA-Impacts auf das Beteiligungsportfolio, der Einstufung von Forderungen gegenüber Kreditinstituten, der Umsetzung der Anforderungen an das Mengengeschäft sowie auf dem außerbilanzmäßigen Geschäft in Säule I und Säule II. Es ist mit einer generellen Erhöhung der RWAs zu rechnen. Es kommt durch die Anwendung der Anforderungen von CRR III/Basel IV zu einer Verringerung der Eigenmittelquoten im Ausmaß von 60 bis 80 Basispunkten. Der Scope des Projektes wurde zwischenzeitig um weitere regulatorische Anforderungen wie die Änderungen im Meldewesen und der Offenlegung erweitert. Stresstesting Das Stresstesting der BKS Bank baut auf etablierten Steuerungs- und Bewertungsmodellen auf und basiert auf unterschiedlichen Stresstypen und einer abgestuften Intensität der Stress-Szenarien. Governance Aspekte sind in der Risikostrategie in Form risikopolitischer Grundsätze festgelegt. Mit dem tourlichen Stresstesting soll die Fähigkeit der BKS Bank gemessen werden, Verluste aus eigener Kraft zu tragen. Weiters wird die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Krisenfall beurteilt. Stresstests sind ein integraler Bestandteil der Kapital- und Liquiditätssteuerung. Die Stresstests erfolgen im Rahmen • des Internal Capital Adequacy Assessemt Process – ICAAP, • des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP sowie • der Sanierungsplanung. Die Stressparameter für die Stresstests der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet. Neben ökonomischen Aspekten werden die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinsichtlich • des Total SREP Capital Requirements – TSCR, • des Overal Capital Requirements – OCR, • der Liquidity Coverage Ratio – LCR oder • der Net Stable Funding Ratio – NSFR bilden auch im Krisenfall die Begrenzung zur Abschöpfung freier Deckungsmassen und verfügbarer Puffer im laufenden Bankbetrieb. ESG - Nachhaltigkeitsrisiken Das Jahr 2025 wird geprägt durch die seitens der EBA veröffentlichten Anforderungen wie dem Konsultationspapier der Leitlinie zur ESG-Szenarioanalyse vom 16. Jänner 2025, die in der zweiten Jahreshälfte 2025 fertig gestellt wird sowie der bereits gültigen Leitlinie für das Management von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG) vom 8. Jänner 2025, die beide mit 11.1.2026 umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass Umweltrisiken, einschließlich klimabezogene Risiken, unter anderem durch verschiedene mögliche Kombinationen von Übergangs- und physischen Risiken in Zukunft noch stärker in den Vordergrund treten werden, welche sich auf die traditionellen Kategorien von Finanzrisiken von Banken auswirken können. So liegen die Umsetzung • der Bewertung der Wesentlichkeit, • der Identifizierung und Messung von ESG-Risiken, • der Mindeststandards für - das ESG-Risikomanagement, - die Strategie und das Geschäftsmodell, • die Risikobereitschaft, • Risikokultur über die Fähigkeit und Kontrolle aber auch • für Grundsätze und interne Verfahren zur Bewertung der adäquaten Kapital- und Liquiditätsausstattung, finanzieller Risikokategorien • der Governance und • der Planung von Übergängen Im Fokus der Aufsicht. Bei den Klimaszenarien liegen die Schwerpunkte auf Testen der finanziellen Widerstandsfähigkeit durch Klimastresstests (Climate Stress Testing - CST) und dem Hinterfragen der Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodell durch eine Analyse der Klimaresilienz (Climate Resilience Analyse - CRA). Darüber hinaus gilt es den neuen Anforderungen zur Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken Rechnung zu tragen. Interne Kontrollsysteme Die internen Kontrollsysteme (IKS) der BKS Bank sind ein über Jahre gewachsenes System von Maßnahmen und Kontrollschritten und sind in der Governance verankert. Grundlage und Referenzmodell für die Gestaltung und Systematisierung des internen Kontrollsystems bildet das „COSO Internal Control – Integrated Framework“. Die BKS Bank bekennt sich im Rahmen der Risikokontrolle zum Three-Lines-of-Defence-Modell, das besagt, dass Risiken in drei Stufen adressiert und gemanagt werden sollen. Darüber hinaus wird durch den externen Wirtschaftsprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems im Rahmen der ÖCGK-Prüfung Regel C 83 geprüft. Mit unserer im IKS implementierten prozessorientierten Risikobeurteilung und Kontrollbeschreibung unterstützen wir eine effektive, effiziente und korrekte Arbeitsweise und schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Unternehmenssteuerung. Durch eine zeitnahe und verlässliche Berichterstattung werden Risiken, Fehler und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und reduziert. Das interne Kontrollsystem der BKS Bank ist nach folgenden Prinzipien ausgerichtet und wird laufend weiterentwickelt: • Wirksamkeit durch die Verankerung in der Unternehmenskultur, • klare Verantwortungen, • risikoadäquate Kontrollen, • Mitarbeiterschulung, • definierte Informations- und Eskalationsprozesse, • Nachvollziehbarkeit von definierten Zielen und Kontrollen, • Effizienz durch die Optimierung des Kontrollaufwandes sowie • Automatisierung der Prozesse wo möglich. Ein jährliches prozessorientiertes Risikoassessments, das periodische Risikoassessment zum operationalen Risiko sowie die Analyse von Schadensfällen im Rahmen des OP-Risk Gremiums tragen wesentlich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS bei. Betrugsrisiken wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt. Das Management von Betrugsrisiken ist ein essentieller Teil unseres Risikomanagement- und IKS-Prozesses und darauf ausgerichtet, Betrugsrisiken durch geeignete präventive, technische und organisatorische Maßnahmen zu mittigeren. Unsere Rahmenwerke und Verhaltenskodizes, wie insbesondere der Code of Conduct, die Compliance Charter und die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung beinhalten klare Vorgaben für das Verhalten. Moderne Whistleblowing-Regelungen und -Systeme sind ebenso wie ein professionelles Beschwerdemanagement wichtige Kommunikationskanäle zur frühzeitigen Erkennung von Vor- und Verdachtsfällen. Die prozessbasierten Risiko-Kontrollmatrizen der Hauptprozesse sowie das Filial-IKS werden im zugekauften System, „easyGRC“, abgebildet. Struktur und Organisation des Risikomanagements Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei einem vom Markt unabhängigen Vorstandsmitglied. Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken. Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken sowie für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Risikosteuerungsinstrumente verantwortlich. Diese Organisationseinheit berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unabhängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen. Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das ICAAP-Gremium. Die in der Risikostrategie abgebildeten Limit- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme. Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen. Risikogremien ICAAP-Gremium Das ICAAP-Gremium tagt vierteljährlich und erörtert die Risikotragfähigkeit anhand des normativen und ökonomischen Kapitalbedarfs auch unter adversen Bedingungen und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse. Aktiv-Passiv-Management-Gremium Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium tagt monatlich, analysiert und steuert die Bilanzstruktur in Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread-Risiko sowie das Aktienkurs- und das Liquiditätsrisiko. Das Gremium nimmt in diesem Zusammenhang auch wesentliche Aufgaben der Fundingplanung, des Funds-Transfer-Pricing und der Steuerung von Konzentrationsrisiken wahr. Gremium zum operationalen Risiko Die Sitzungen des OR-Gremiums finden vierteljährlich statt. Die Mitglieder des OR-Gremiums analysieren die aufgetretenen Schadensfälle, unterstützen die Risk-Taking-Units und die Geschäftsführung bei der aktiven Steuerung des operationalen Risikos, überwachen die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen und entwickeln das OR-Risikomanagementsystem weiter. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Gremiums ist auch die Überwachung und Weiterentwicklung des IKT-Risikomanagements, insbesondere der Cyber-Security-Maßnahmen und des BCMs. Kreditrisiko-Jour fixe In den wöchentlichen anberaumten Jours fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jours fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten. Interne Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit (ICAAP) Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Wir verfolgen wir in der Gesamtbanksteuerung einen dualen Ansatz. In der normativen Perspektive beurteilen wir die Fähigkeit der Bank, quantitative regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Hier liegt das Ziel in der Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. In der ökonomischen Perspektive identifizieren und quantifizieren wir alle wesentlichen kapitalrelevanten Risiken und stellen diese der Risikodeckungsmasse gegenüber, wobei das Ziel die Sicherstellung der angemessenen Ausstattung mit internem Kapital darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP in der normativen Perspektive ist neben der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen die Erfüllung der intern festgelegten Zielwerte sowie die Einhaltung der intern festgelegten Limite des Risk-Appetite Frameworks. Das Risk-Appetite Framework ist ein Set an Steuerungskennzahlen mit Zielwerten und Limiten, welche über Managementpuffer von den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen abgeleitet werden. Das Set an risikorelevanten Steuerungskennzahlen im Risk-Appetite Framework umfasst Risikokategorien wie das Kapitalrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko sowie Zinsänderungsrisiken und das Operationale Risiko. In der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit stehen die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten, Liquiditätskennzahlen und Kreditrisikokennzahlen im Fokus. Die normative Perspektive unterliegt einem Planungshorizont von mindestens 3 Jahren. Dabei wird im ersten Schritt überprüft, ob die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und die aus dem Risikoappetit abgeleiteten internen Limite über den Planungszeitraum eingehalten werden können. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die Limite und aufsichtsrechtlich geforderten Mindestgrößen auch im Stressfall erfüllt werden können. Die Stressparameter werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet und mit den Stresstests in der ökonomischen Perspektive abgestimmt. Wesentliche Risiken Kreditrisiko Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis. Steuerung der Kreditrisiken Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe ausschließlich nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung und vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ist von der Betragshöhe, der Ratingstufe und/oder dem Produkt abhängig. Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobiliensicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und das höhere Verwertungsrisiko von Sicherheiten, abgestimmt sind. Die Zentrale Abteilung Risikoanalyse und Service hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrollings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Darüber hinaus legt ein Katalog mit Positiv- und Ausschlusskriterien fest, welchen Unter-nehmen die BKS Bank keine Finanzierungen einräumt. Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene sowie einzelnen Engagements auf Basis der Gruppe verbundener Kunden gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limite und Zielwerte für die Regionen- und Branchenverteilung sowie den Fremdwährungsanteil, Größenklassen festgesetzt werden. Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von großvolumigen Finanzierungen. Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf die Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt. Kreditrisikosteuerung Zur Steuerung und Kontrolle des ökonomischen Einzelrisikos werden jährlich Budgets für Tochtergesellschaften sowie Budgets und Vorschaurechnungen über zu erwartende Beteiligungserträge erstellt. Monatliche Berichte über operativ tätige Tochtergesellschaften sind ein integraler Bestandteil des Reportings. Die interne Risikosteuerung erfolgt auf Portfolioebene und umfasst folgende Risikopositionen: Bonitätseinstufung im Kreditrisiko Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentlichste Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb des BKS Bank Konzerns. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich nach qualitativen und quantitativen Kriterien evaluiert. Insgesamt sind in der BKS Bank-Gruppe 14 Ratingverfahren im Einsatz. Ratingstufen AA Erstklassige beste Bonität A1 Erstklassige hervorragende Bonität 1a Erstklassige Bonität 1b Sehr gute Bonität 2a Gute Bonität 2b Noch gute Bonität 3a Akzeptable Bonität 3b Noch akzeptable Bonität 4a Mangelhafte Bonität 4b Schlechte Bonität 5a Ausfall im Fortbetrieb 5b Ausfall – Notleidend 5c Ausfall – Uneinbringlich Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko negativer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Eigenkapital des Instituts oder auf den Nettozinsertrag durch Veränderungen der Zinssätze oder der Struktur zinssensitiver Positionen. Das Zinsänderungsrisiko berücksichtigt daher Marktwertänderungen, • die sich aus Zinssatzänderungen ergeben, • die zinssensitiven Instrumente betreffen, • einschließlich Gap-Risiko, • Basisrisiko und • Optionsrisiko. • Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kennzahlen und Methoden wie Modified Duration, Volumensgrößen, Szenarioanalysen gemäß den Regelungen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökonomischer Sicht wie dem Economic Value of Equity (kurz EVE) sowie der Net Interest Income-Perspektive (kurz NII) in Verbindung mit den aufsichtsrechtlich normierten Stresstests. Das Management des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch liegt im Zuständigkeitsbereich des Aktiv-Passiv-Managements. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Handelsbuch liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions und ist von untergeordneter Rolle. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. Steuerung Zinsänderungsrisiko Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen nicht im Fokus unserer Aktivitäten. Die Bank geht darüber hinaus grundsätzlich keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen, wobei insbesondere Instrumente verwendet werden, deren Merkmale und damit verbundene Risiken bekannt sind und für die Erfahrungswerte vorliegen. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps. Die EBA veröffentlichte eine neue Leitlinie zum Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit Spread-Risiken (CSRBB) im Bankbuch. Diese wurden in die Risikosteuerung integriert. Die aufsichtsrechtlichen Ausreißertests (SOT, Supervisory Outlier Tests) werden monatlich intern überprüft und in die Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingebunden. Credit Spread-Risiko Das Credit Spread Risiko im Bankbuch (CSRBB) wird gemäß EBA GL/14/2022 definiert als das Risiko, das durch Änderungen des Marktpreises • für das Kreditrisiko, • für die Liquidität und • für potentielle andere Merkmale kreditrisikobehafteter Instrumente verursacht wird, die nicht von einem anderen aufsichtsrechtlichen Rahmen erfasst werden. Das CSRBB erfasst das Risiko einer Veränderung des Spreads eines Instruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h. wie sich der Credit Spread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung bzw. einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeitsbereichs bewegt. Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monatlich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. Aktienkursrisiko Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage ergeben. Aktienveranlagungen im Eigenportfolio erfolgen vornehmlich in europäischen und österreichischen Börsetiteln mit hoher Liquidität. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gremium. Der Eigenhandel mit Aktien war im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige Investments in Aktien- und Substanzwerte im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis, in Einzeltitel wird nur in untergeordnetem Umfang investiert. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling. Steuerung Aktienkursrisiko Risiken aus Fremdwährungspositionen Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwährungspositionen, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprüfung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devisenpositionen erstellt und mit den entsprechenden Limiten verglichen. Währungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß eingegangen, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenpositionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling. Liquiditätsrisiko und Liquiditätsmanagement (ILAAP) Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommen zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktpreisen aufgenommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko). Liquiditätsrisikosteuerung Grundsätze des Liquiditätsmanagements Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement sicherstellen. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risikostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind. Essenziell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anlegerkategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditionenpolitik im Kundengeschäft erfolgt unter anderem auf Basis der Risikomanagementverordnung und der ihr zugrunde-liegenden EBA-Guidelines. Im Rahmen eines sophistizierten Funds-Transfer-Pricing werden jene Kosten ermittelt, die bei der Refinanzierung von Finanzprodukten entstehen. Diese werden in der Produktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steuerung der täglichen Ein- und Auszahlungen. Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des Zahlungsverkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundengeschäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissionen und aus dem Treasury über Wertpapier- und Geldmarkttransaktionen. Liquiditätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener Limite, deren Ausnutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee. Die Gruppe Risikocontrolling ist zuständig für die Liquiditätsrisikokontrolle, um die Einhaltung der fest-gelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstattung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstufen bzw. Limite erreicht, erfolgt eine entsprechende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand. Die BKS Bank verfügt über ein umfangreiches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen raschen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szenarien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen. Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige Kapitalmarktswaps. Operationales Risiko und IKT-Risiken nach Ereigniskategorien Mit dem Begriff operationales Risiko assoziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funktionaler interner Verfahren, durch Personen- und Systemfehler oder durch externe Einflussfaktoren hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, welche eng mit dem operationalen Risiko zusammenhängen, sind Reputationsrisiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Alle drei Jahre findet ein Risk-Assessment statt. Dabei werden konzernweit über 100 Führungskräfte zu ihrer Risikoeinschätzung aus dem Bereich des operationalen Risikos befragt. Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und in allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein angemessenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt. Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Systemen reichen. Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) begegnen wir durch ein professionelles IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Banken IT GmbH und durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, wobei auch für ein professionelles Business Continuity-Management gesorgt wird. Regelmäßig überprüft die interne Revision die Angemessenheit dieser Vorkehrungen. Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zukommt. Unter IKT-Governance werden Grund-sätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäftsstrategie unterstützt und dass mit Hilfe der eingesetzten Hard- und Software die Geschäftsziele abgedeckt, Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)ist in Kraft getreten und wurde der BKS Bank im Rahmen eines 3Bankenprojektes umgesetzt. Zur ganzheitlichen Steuerung der operationalen Risiken auf Gesamtbankebene besteht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Messung und die Definition des Rahmenwerkes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Umsetzung risikominimierender Maßnahmen beiden Risk-Taking-Units liegt. Operationales Risiko und IKT-Risiken Makroökonomisches Risiko Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet. Risiko einer übermäßigen Verschuldung Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten. Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 8,7% (Vorjahr: 8,2%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%. ESG Risiken ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die BKS Bank verfügt bereits seit Jahren über eine Nachhaltigkeitsstrategie, die jährlich angepasst und erweitert wird. Sie umfasst Prinzipien zur aktiven Steuerung und Verringerung von negativen finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen auf die BKS Bank, die Umwelt und die Gesellschaft. Wir sehen ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken als ganzheitliche Einflussgröße und berücksichtigen diese in unseren risikopolitischen Grundsätzen und im Risikomanagement. Dabei verfolgen wir die duale Perspektive und damit potentielle Wechselwirkungen bzw. Rückkoppelungen von ESG-Faktoren hinsichtlich einer „Outside-in“- sowie „Inside-out“-Betrachtung. Aus ESG-Risiken wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken für die Risikoparameter der oben angeführten Risikoarten identifiziert. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die die Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet, erfolgte auch eine Einschätzung, inwieweit Klimarisiken eine finanzielle Auswirkung auf die Bank haben. Die BKS Bank geht davon aus, dass kurzfristig keine wesentlichen Effekte zu erwarten sind. Jedoch könnten sich mittel- und langfristig finanzielle Auswirkungen aus dem Klimawandel ergeben. Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich demnach auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank. Nachhaltigkeitsziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind auch Bestandteil der Vergütungspolitik der BKS Bank für den Vorstand und für Mitarbeiter mit variabler Vergütungskomponente. Die Sustainable Development Goals sind integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und des Prozesses zur Einführung neuer Geschäfte und wesentlicher struktureller Änderungen der BKS Bank. Die BKS Bank verfügt darüber hinaus über einen Katalog an Ausschluss- und Positivkriterien, der das Neukundengeschäft steuert sowie einen Katalog grundsätzlich abzulehnender Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir entwickeln Stresstests und Szenarioanalysen, um die Vulnerabilität der BKS Bank insgesamt und einzelner Kunden bezogen auf potentielle ESG-Risken zu messen und allokieren ökonomisches Kapital für ESG-Risiken als Puffergröße in der ökonomischen Perspektive des ICAAP. Zur nachhaltigen Reduktion von ESG-Risiken versuchen wir das Kredit- und Investmentportfolio schrittweise zu dekarbonisieren. Mit Science-Based-Targets (SBT) für definierte Portfolien haben wir einen Pfad festgelegt, um die Ziele des Pariser Abkommens bestmöglich zu erreichen. Dieses sieht eine Reduktion der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad C über dem vorindustriellen Niveau vor. Die Ziele wurden bereits der Science-Based-Targets Initiative zur Validierung vorgelegt. Die Betroffenheit unseres Kundenportfolios mit ESG-Risiken wird über ein extern zugekauftes System gemessen. Dieses ermittelt Scorewerte zwischen 0 bei unerheblichen Risiken und 100 bei extrem hohen Risiken. Solcherart haben wir bereits einen guten Überblick über ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio, insbesondere auch über deren räumliche Verteilung. Sonstige Risiken Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der Steuerung in der Kategorie Sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen: • Risiken aus neuartigen Geschäften und wesentlichen strukturellen Änderungen • Reputationsrisiken • Restwertrisiken im Leasinggeschäft • Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung • Risiken aus dem Geschäftsmodell der Bank • Systemische Risiken und Risiken aus der Finanzierung von Schattenbanken • Eigenkapitalrisiken • Verhaltensrisiken • Modellrisiken aus der Anwendung von Modellen zur Quantifizierung von Marktpreis- und Kreditrisiken Die Überwachung des Risikos aus der Umsetzung von Vorkehrungen zur Hintanhaltung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt durch eine in der BKS Bank eigens dafür eingerichtete Organisationseinheit. Die Steuerung von Risiken aus der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt auf der Basis von Arbeitshandbüchern, der Risikoanalyse und der Risikostrategie. Die Festlegungen gelten für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Organe der BKS Bank. Die letzte vorliegende Risikoanalyse zeigt, dass 97,9% der Kunden in den niedrigen bis mittleren AML-Risikokategorien bzw. 88,4% in den beiden niedrigsten AML-Risikoklassen von insgesamt 5 Risikoklassen eingestuft werden. Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Ausführungen zur konsolidierten nichtfinanziellen Nachhaltigkeitserklärung sind dem konsolidierten Jahresabschluss zu entnehmen. Forschung und Entwicklung Die BKS Bank AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung im Sinne des § 243 UGB. Ausblick Moderates Wirtschaftswachstum und geopolitische Unsicherheiten Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2025 ein Wachstum von 3,3%. Europa wird voraussichtlich hinter dieser Entwicklung zurückbleiben und lediglich ein moderates Wachstum verzeichnen. Die Eurozone soll um 1,0% wachsen. Für das Jahr 2026 wird eine leichte Verbesserung auf 1,4% erwartet. Insbesondere die deutsche Wirtschaft dürfte weiterhin schwach bleiben, mit einem prognostizierten Wachstum von nur 0,3% im Jahr 2025, dem niedrigsten unter den G7-Staaten. Spanien, Frankreich und Italien werden voraussichtlich die treibenden Kräfte des wirtschaftlichen Wachstums sein. Nach zwei Jahren der Rezession könnte Österreich wieder ein leichtes Wachstum von 0,6% erreichen, bleibt damit jedoch hinter dem Durchschnitt der Eurozone zurück. Die US-Wirtschaft dürfte nach anfänglichen Schwierigkeiten im ersten Quartal 2025 im weiteren Jahresverlauf wieder wachsen. Der IWF hat seine Prognose für 2025 von 2,2% auf 2,7% angehoben, was auf die zu erwartende wirtschaftsfreundliche Politik von US-Präsident Donald Trump zurückzuführen ist. Für China wird ein Wachstum von 4,6% im Jahr 2025 erwartet. Ein zentrales Risiko bleibt die Unsicherheit bezüglich der US-Handels- und Einwanderungspolitik, während sich geopolitisch eine Stabilisierung im Ukraine-Konflikt abzeichnen könnte. Die Inflation könnte im Jahr 2025 leicht ansteigen, da steigende Rohstoffpreise im Zuge einer verbesserten Konjunktur die Teuerungsrate beeinflussen könnten. Sinkende Leitzinsen und Konsolidierung am Aktienmarkt Für 2025 ist eine Fortsetzung der aktuellen Zinspolitik mit sinkenden Leitzinsen zu erwarten. Dabei wird die EZB voraussichtlich stärker senken als die US-Notenbank, die aufgrund des weiterhin robusten Wachstums in den USA vorsichtiger agiert. Aktuelle Marktprognosen gehen davon aus, dass die EZB den Einlagensatz im Laufe des Jahres 2025 auf etwa 2% senken wird. Im laufenden Jahr ist eine Konsolidierung des Aktienmarktes zu erwarten. Das könnten viele Anleger als Kaufgelegenheit wahrnehmen, da die potenziellen Kurskorrekturen mit den erwarteten generell positiven Rahmenbedingungen (Senkung der Zinssätze, Stabilisierung der Weltwirtschaft) nicht im Einklang stehen. Während 2025 aller Voraussicht nach kein sehr lukratives Jahr für Investoren sein wird, wird es dennoch immer wieder interessante Anlagemöglichkeiten bieten. Wachstumspotenzial Dienstleistungsgeschäft Vor allem in den ersten Monaten des Jahres 2025 rechnen wir auch im privaten Wohnbau noch mit einer verhaltenen Kreditnachfrage. Erst mit dem Auslaufen der KIM-VO Mitte 2025 könnte hier die Nachfrage steigen. Im Dienstleistungsgeschäft sehen wir hingegen weiterhin Wachstumspotenzial, insbesondere im Zahlungsverkehr. Bereits in den vergangenen Jahren konnten wir in diesem Bereich hohe Zuwachsraten erzielen, der auch die profitabelste Sparte unseres Provisionsgeschäfts darstellt. Um unser Angebot für unsere Firmenkunden weiter auszubauen, haben wir ein innovatives Firmenkunden-Portal gelauncht, das neue Maßstäbe im Business-Banking setzt. BizzNet Pro wird 2025 um neue Features erweitert und zum umfassenden Firmenportal ausgebaut. Durch unsere intensiven Anstrengungen im Wertpapiergeschäft erwarten wir insgesamt steigende Ergebnisse und zusätzliche Erträge. Digitale Transformation weiter im Fokus Die digitale Transformation ist bereits seit vielen Jahren ein integraler Bestandteil unserer Entwicklung. Wir sind stolz darauf, im Privatkundengeschäft sämtliche Bankprodukte digitalisiert zu haben und auch im Firmenkundengeschäft laufend neue Produkte digital anzubieten. Zu unseren Schwerpunktprojekten für das Jahr 2025 gehören insbesondere die IT-Migration in Slowenien, der kontinuierliche Ausbau unseres Firmenkundenportals BizzNet Pro sowie der Relaunch unserer Website. Um das Banking-Erlebnis weiter zu optimieren, sind für 2025 weitere technische Verbesserungen in der BKS App geplant. Mithilfe gezielter Datenanalysen soll die Customer Experience an allen digitalen Touchpoints verbessert werden. Unser Ziel ist, den Kunden zum geeigneten Zeitpunkt über deren bevorzugten Vertriebskanal maßgeschneiderte Angebote zu unterbreiten. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden die gewünschten Informationen genau dann erhalten, wenn sie sich mit ihren Finanzen beschäftigen. Das größte IT-Projekt in der Geschichte der BKS Bank ist die IT-Migration in Slowenien. Ziel dieses Projekts ist es, die gesamte IT-Infrastruktur zu vereinheitlichen und unsere Strukturen sowohl auf den Inlands- als auch auf den Auslandsmärkten zu harmonisieren. Dadurch können wir unseren Kunden unsere hochqualitativen digitalen Dienstleistungen unabhängig von ihrem Standort anbieten und nebenbei Kosten sparen und Wachstumspotenziale umsetzen. Soziale und ökologische Nachhaltigkeit bleibt unser zentrales Anliegen Nachhaltigkeit bleibt auch in den kommenden Jahren unser zentrales Thema. Während sich die öffentliche Diskussion vor allem auf den Klimaschutz konzentriert, legen wir auf eine ganzheitliche Betrachtung großen Wert. Daher setzen wir in allen drei ESG-Säulen vielversprechende Initiativen. Darüber hinaus verfolgen wir konsequent unser Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden und bis 2040 unser Kredit- und Investmentportfolio nach den Zielen der Pariser Klimaschutzkonferenz auszurichten. Im Berichtsjahr wurde die Evaluierung unserer Science Based Targets durch die SBTi – der Science Based Targets Initiative – bestätigt. Im Zuge dessen haben wir uns verpflichtet, unsere absoluten Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basisjahr 2022) um 42% zu reduzieren und unsere ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie danach ausrichten. Ein weiterer bedeutender Schwerpunkt des Jahres 2025 liegt in der konsequenten Weiterentwicklung unserer Immobilien zu „Green Buildings“ sowie in der Emission zusätzlicher Green und Sustainability Bonds. Durch diese Maßnahmen möchten wir unsere führende Rolle bei der Finanzierung nachhaltiger Projekte weiter ausbauen. Dabei setzen wir weiterhin auf die Schaffung attraktiver Investitionsmöglichkeiten für unsere Kunden, um deren Vertrauen und Zufriedenheit langfristig zu sichern. Mit diesen Initiativen unterstreichen wir unser Engagement für Nachhaltigkeit und Innovation und positionieren uns als verlässlicher Partner für zukunftsorientierte Investitionen. Änderungen im Führungsteam für eine erfolgreiche Zukunft der BKS Bank Im April 2025 wird eine Veränderung im Vorstandsteam der BKS Bank stattfinden. Frau Renata Maurer-Nikolic wird als neues Vorstandsmitglied einberufen. Mit ihrer ausgeprägten Kundenorientierung und ihrer langjährigen Erfahrung auf den internationalen Märkten der BKS Bank bringt sie wertvolle Expertise in diese Position ein. Wir sind stolz darauf, eine der ersten Banken in Österreich zu sein, die im Jahr 2025 eine ausgewogene Geschlechterverteilung im Vorstand erreicht. Mit 50% Frauen und 50% Männern setzen wir ein starkes Zeichen für Diversität und Gleichberechtigung. Diese Vielfalt stärkt unsere Innovationskraft und Entscheidungsfindung und unterstreicht unser Engagement für eine zukunftsorientierte und faire Unternehmensführung. Durch die langfristigen Weichenstellungen sind wir bestens auf die bevorstehenden Chancen und Herausforderungen vorbereitet. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes BKS Bank Bilanz zum 31. Dezember 2024 Aktiva in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 584.441,66 963.862.608,00 64,9 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 841.690,99 928.312.388,65 10,3 3. Forderungen an Kreditinstitute 180.647,70 34.522.926,96 -80,9 a)täglich fällig 44.807,12 34.517.583,89 -23,0 b)sonstige Forderungen 135.840,58 5.343,07 > -100 4. Forderungen an Kunden 7.445.020,72 7.474.023.139,04 0,4 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 394.835,75 366.956.340,04 -7,1 a)von öffentlichen Emittenten 5.120,90 5.121.232,88 0,0 b)von anderen Emittenten 389.714,85 361.835.107,16 -7,2 darunter: eigene Schuldverschreibungen 6.149,07 5.699.710,08 -7,3 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 43.208,16 36.363.353,71 -15,8 7. Beteiligungen 131.578,39 130.636.376,56 -0,7 darunter: - an Kreditinstituten 127.188,20 126.257.100,49 -0,7 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 92.238,13 92.504.358,59 0,3 darunter: an Kreditinstituten - - – 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 8.603,48 8.434.349,04 -2,0 10. Sachanlagen 40.627,89 43.077.643,35 6,0 darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 11.659,79 9.315.538,76 -20,1 11. Sonstige Vermögensgegenstände 49.800,57 46.697.509,84 -6,2 12. Rechnungsabgrenzungsposten 11.252,92 12.622.031,67 12,2 13. Aktive latente Steuern 21.402,82 20.140.300,97 -5,9 9.845.349,17 10.158.153.326,42 3,2 Posten unter der Bilanz in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 1. Auslandsaktiva 3.163.491,66 3.037.837.526,62 -4,0 Jahresabschlussposten sind nur insoweit angeführt, als dafür Wertansätze vorhanden sind. BKS Bank Bilanz zum 31. Dezember 2024 Passiva in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 856.217,15 872.063.794,67 1,9 a)täglich fällig 168.019,38 124.211.425,34 -26,1 b)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 688.197,77 747.852.369,33 8,7 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.761.233,72 6.946.144.200,59 2,7 a)Spareinlagen 922.508,72 800.254.299,63 -13,3 aa)täglich fällig 730.803,77 560.163.537,03 -23,3 ab)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 191.704,96 240.090.762,60 25,2 b)sonstige Verbindlichkeiten 5.838.725,00 6.145.889.900,96 5,3 ba)täglich fällig 3.644.237,40 4.072.690.848,31 11,8 bb)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.194.487,60 2.073.199.052,65 -5,5 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 830.033,42 880.033.155,28 6,0 a)begebene Schuldverschreibungen 830.033,42 880.033.155,28 6,0 b)andere verbriefte Verbindlichkeiten - - - 4. Sonstige Verbindlichkeiten 36.141,57 28.261.647,01 -21,8 5. Rechnungsabgrenzungsposten 2.062,26 2.394.115,03 16,1 6. Rückstellungen 124.967,98 124.441.731,24 -0,4 a)Rückstellungen für Abfertigungen 21.077,73 19.517.764,15 -7,4 b)Rückstellungen für Pensionen 31.865,78 30.823.133,00 -3,3 c)Steuerrückstellungen 14.693,77 4.375.065,10 -70,2 d)sonstige 57.330,70 69.725.768,99 21,6 7. Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 266.379,59 270.381.132,03 1,5 8. Zusätzl. Kernkapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 66.063,86 66.066.228,64 0,0 9. Gezeichnetes Kapital 91.611,52 91.611.520,00 - abzüglich Nennbetrag eigener Aktien -505,75 -192.476,00 61,9 10. Gebundene Kapitalrücklagen 275.704,31 275.751.600,36 0,0 11. Gewinnrücklagen 424.125,53 488.176.739,70 15,1 a)gesetzliche Rücklage 503,41 503.410,04 - b)andere Rücklagen 423.622,12 487.673.329,66 15,1 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs.5 BWG 94.500,00 94.500.000,00 - 13. Bilanzgewinn 16.814,01 18.519.937,87 10,1 9.845.349,17 10.158.153.326,42 3,2 Posten unter der Bilanz in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 1. Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 596.263,72 609.893.529,62 2,3 2. Kreditrisiken 1.739.421,30 1.787.529.450,72 2,8 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 136.497,48 139.533.974,73 2,2 4. Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.089.588,68 1.174.674.148,91 7,8 darunter: Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 216.799,52 224.184.481,39 3,4 5. Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 6.286.245,11 6.281.416.426,56 -0,1 darunter: Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 12,9% 14,1% 9,6 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 13,9% 15,1% 9,0 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 17,3% 18,7% 7,9 6. Auslandspassiva 1.982.351,72 1.905.359.318,05 -3,9 BKS Bank Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Gewinn- und Verlustrechnung in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 1. Zinsen und ähnliche Erträge 350.650,62 397.789.344,11 13,4 darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 10.986,98 15.197.723,44 38,3 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 122.580,31 172.979.729,99 41,1 I. Nettozinsertrag 228.070,31 224.809.614,12 -1,4 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 15.176,10 18.304.432,70 20,6 a)Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.232,12 1.219.588,69 -1,0 b)Erträge aus Beteiligungen 10.904,43 14.011.810,67 28,5 c)Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 3.039,54 3.073.033,34 1,1 4. Provisionserträge 73.495,06 78.412.962,30 6,7 5. Provisionsaufwendungen 7.310,41 7.011.678,18 -4,1 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 854,88 886.300,50 3,7 7. Sonstige betriebliche Erträge 4.361,24 5.282.132,33 21,1 II. Betriebserträge 314.647,19 320.683.763,77 1,9 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 145.529,25 152.000.125,26 4,4 a)Personalaufwand 86.674,94 82.064.307,43 -5,3 aa)Löhne und Gehälter 54.631,14 58.284.027,12 6,7 ab)Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 13.085,55 14.279.136,13 9,1 ac)sonstiger Sozialaufwand 10.868,32 3.204.613,80 -70,5 ad)Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4.396,90 4.574.748,82 4,0 ae)Dotierung der Pensionsrückstellung 136,59 -1.042.648,00 > -100 af)Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 3.556,44 2.764.429,56 -22,3 b)Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 58.854,31 69.935.817,83 18,8 9. Wertberichtigungen auf die im Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände 5.774,61 6.961.293,14 20,6 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.124,77 4.884.047,89 -69,7 III. Betriebsaufwendungen 167.428,63 163.845.466,29 -2,1 IV. Betriebsergebnis 147.218,56 156.838.297,48 6,5 in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) 31.12.2023 31.12.2024 ± in % 11. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventual-verbindlichkeiten und für Kreditrisken -74.674,23 -73.552.296,01 1,5 12. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventual-verbindlichkeiten und für Kreditrisiken 27.434,28 21.897.825,11 -20,2 13. Wertberichtigungen auf Wertpapiere die wie Finanz-anlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen -259,94 -2.471.200,56 > -100 14. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 1.540,96 634.113,80 -58,8 V. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 101.259,62 103.346.739,82 2,1 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 22.399,38 19.566.099,74 -12,6 darunter: latente Steuern -5.176,78 1.262.515,44 > 100 16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen 1.529,25 4.200.045,75 > 100 VI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 77.330,99 79.580.594,33 2,9 17. Rücklagenbewegung 60.878,65 61.878.654,20 1,6 darunter: Dotierung der Haftrücklage 3.500,00 0,00 -100,0 VII. Jahresgewinn 16.452,33 17.701.940,13 7,6 18. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 361,68 817.997,74 > 100 VIII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 16.814,01 18.519.937,87 10,1 Anhang BKS Bank AG I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den geltenden Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) – soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und – sofern relevant – nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) aufgestellt. Die Zahlenangaben erfolgen in Tsd. EUR, sofern im Posten nicht ausdrücklich etwas Abweichendes festgehalten ist. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Die Angaben nach § 64 Abs. 1 Z 18 BWG finden sich im Konzernabschluss der BKS Bank AG. Die Angabe zur Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren finden sich im Lagebericht der BKS Bank AG ab Seite 114. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundlagen Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Berichtsjahr 2024 gab es keine wesentliche Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Währungsumrechnung Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden zum jeweiligen Devisenmittelkurs bzw. Valutenkurs, die Termingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet und Gewinne und Verluste erfolgswirksam berücksichtigt. Wertpapiere Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere werden, wie Anlagevermögen, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie des Handelsbuches werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Es wird das gleitende Durchschnittspreisverfahren für die Bewertung der Wertpapiere angewandt. Der über dem Rückzahlungsbetrag liegende Teil der Anschaffungskosten bei im Geschäftsjahr neu erworbenen Wertpapieren des Anlagevermögens wurde zum Bilanzstichtag voll abgeschrieben und in der GuV-Rechnung verrechnet. Unter dem Rückzahlungsbetrag erworbene Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Zum 31.12.2024 gab es keine Pensionsgeschäfte gemäß § 50 BWG (Vorjahr: EUR 0). Risikovorsorge: Buchforderungen an Kreditinstitute und Kunden Risikovorsorgen im Lebendgeschäft werden in der BKS Bank für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gebildet. Das zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss-Modell in Übereinstimmung mit IFRS9. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung der Kreditqualität abhängig. Dazu unterscheiden wir auf Basis dieses Verfahrens drei unterschiedliche Stufen, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt. • Stufe 1: Für Finanzinstrumente der Stufe 1 erfolgt die Bildung einer Risikovorsorge in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (ECL). Der 12-Months Expected Credit Loss entspricht den erwarteten Kreditverlusten, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet werden. Jedes Finanzinstrument ist bei Zugang grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen, wobei zu jedem Abschluss- stichtag diese Zuordnung zu überprüfen ist. • Stufe 2: Für Finanzinstrumente der Stufe 2 erfolgt die Bildung eines Lifetime Expected Credit Loss (Lifetime ECL), welcher den erwarteten Verlusten bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht. • Stufe 3: Für Finanzinstrumente der Stufe 3 wird für signifikante Forderungen die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode bzw. für nicht signifikante Forderungen nach pauschalen Kriterien (Basis bildet die nicht durch Sicherheiten gedeckte Risikoposition) ermittelt. Eine Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines automatisierten Stageassessments, dem unterschiedliche Faktoren zugrunde liegen. Es werden sowohl quantitative Kriterien (Verschlechterung der Ratingstufen) als auch qualitative Kriterien für die Entscheidung über einen Stufentransfer verwendet. Die BKS Bank nimmt das Wahlrecht hinsichtlich der Low Credit Risk Exemption im Stageassessment in Anspruch. So werden Finanzinstrumente, die ein niedriges Kreditrisiko aufweisen, mit dem 12-Monats-ECL bewertet. Ein niedriges Kreditrisiko ist nach unserer Einschätzung in den Ratingklassen von AA bis 1b gegeben. Eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgt, wenn sich das Finanzinstrument im Ausfall befindet (Rating in den Ausfallsklassen 5a bis 5c). Wird zum Bilanzstichtag bei einem Finanzinstrument ein objektiver Hinweis auf Wertminderung festgestellt, wird es der Stufe 3 zugeordnet. Die Ausfallsdefinition für Rechnungslegungszwecke der BKS Bank deckt sich mit jener des Artikels 178 CRR und den Bestimmungen der EBA/GL/2016/07. Demgemäß gelten Forderungen als ausgefallen, wenn sie seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind, sofern der überfällige Forderungswert 1% des vereinbarten Rahmens und mindestens 100 Euro beträgt. Ferner werden in der BKS Bank auch Forderungen als ausgefallen eingestuft, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird („unlikeliness to pay“, kurz UTP). Dies wird insbesondere angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft: • Neubildung einer Einzelwertberichtigung • Restrukturierung des Kreditengagements verbunden mit einer Verschlechterung der Forderungsqualität • Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, Betrug oder aus sonstigen Gründen • Abdeckung der Forderung nur mit Verlust für die BKS Bank möglich • Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust für die BKS Bank • Insolvenz des Schuldners • Kreditengagements, deren gänzliche Rückführung aus sonstigen Gründen unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus sind in den internen Richtlinien eine Reihe von „sonstigen Hinweisen auf Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten“ festgelegt, bei deren Zutreffen UTP-Prüfungen durchgeführt werden, welche zur Abstufung von Kunden in eine Ausfallsklasse führen können. Die Definition von „wertgemindert“ deckt sich mit jener gemäß Artikel 442 (b) CRR. Kriterien für die Stagezuordnung Kriterium Stage Non-performing Loans 3 Erstmalige Erfassung des Vertrages 1 Nachsicht im Lebendgeschäft 2 mehr als 30 Tage überfällig 2 Fremdwährungskredit 2 Rating entspricht Investmentgrade (Ratingklassen AA bis 1b) 1 Kein Risk Rating feststellbar 2 Kein aktuelles Rating 2 Signifikante Verschlechterung der Lifetime-PD von Einmalkrediten und Anleihen 2 Verschlechterung der Bonität aus Investmentgrade um mehr als 3 Ratingstufen 2 Verschlechterung der Bonität aus guten Ratings um mehr als 2 Ratingstufen 2 Verschlechterung der Bonität aus mittleren und schlechteren Ratingstufen um mindestens eine Ratingstufe 2 Ein Rücktransfer in Stage 1 erfolgt, sofern kein Hinweis auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, wie bereits in den Kriterien für die Stagezuordnung beschrieben, mehr vorliegt. Die ECL-Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von Forward-Looking Information, wobei für jeden unserer Zielmärkte länderspezifische Forward-Looking Information herangezogen werden. Wesentliche Parameter des ECL-Modells für Stage 1 und Stage 2 Parameter im ECL-Modell Erklärung Exposure at Default (EAD) Die Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalls (EAD) ist die Summe der zukünftigen vertraglich vereinbarten Cash Flows. Außerbilanzmäßige Geschäfte wie Haftungen und nicht ausgenützte Kreditlinien von Kunden werden unter Berücksichtigung eines CCFs in einen EAD umgerechnet. Probability of Default (PD) Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird je Kunde auf Basis statistischer Schätzverfahren ermittelt und folgt dem Life-Time-Konzept. So fließt bei der Ermittlung der zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten auch die Einschätzung über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form einer Point-in-Time-Kalibrierung in die PD mit ein. Es werden spezifische Migrationsmatrizen im ECL-Modell unterlegt. Forward-looking Information (FLI) Die Forward-looking Informationen fließen über den jeweiligen makroökonomischen Ausblick gewichtet nach den Zielmärkten der BKS Bank unter Anwendung eines linearen Regressionsverfahrens in die angepasste bedingte Ausfallswahrscheinlichkeit mit ein. Loss given Default (LGD) Der LGD kennzeichnet die relative Verlusthöhe zum Zeitpunkt des Kreditausfalls. Die Verlustquote bemisst sich am unbesicherten Teil des EADs, welcher im Fall der Uneinbringlichkeit des Forderungswertes abzuschreiben ist. Die LGD wird aus den Kundenportfolien der BKS Bank ermittelt. Diskontsatz (D) Die Diskontierung erfolgt auf Basis des effektiven Zinssatzes. Bei der Berechnung des ECL in Stage 1 und 2 werden das EAD, die PD und die LGD auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit hin modifiziert und diskontiert (D). Die Berechnung lässt sich wie folgt darstellen (m = marginal): Der Verlust aus der offenen Risikoposition wird in der Verlustquote (LGD) ausgedrückt. Informationen zu den Kreditsicherheiten, zum Ausfallsrisiko ohne Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten und eine Beschreibung der gehaltenen Sicherheiten sowie quantitative Angaben werden im Risikobericht dargelegt. Der Expected Credit Loss wird auf Basis von drei Szenarien berechnet. Das Ausgangsszenario bildet das Basisszenario. Darüber hinaus werden jeweils ein Auf- und ein Abschwung-Szenario der Berechnung des ECL zugrunde gelegt. Die Zusammenführung der Szenarien erfolgt über Gewichtungsfaktoren. Durch die Gewichtung wird ein risikoadäquater, erwartungstreuer und wahrscheinlichkeitsgewichteter Expected Credit Loss ermittelt, der dem Charakter nach weder einen Best-Case (Gewicht 20%) noch einen Worst-Case (Gewicht 20%) oder einen Most-likely-Case (Gewicht 60%) darstellt. Bei der Berechnung des Expected Credit Loss (ECL) werden nicht nur historische Informationen, sondern auch prognostizierte makroökonomische Einflussfaktoren in der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) sowie der Verlustquote (LGD) berücksichtigt. Die BKS Bank verwendet folgende Faktoren als Indikation zur Zukunftsprognose: Bruttoinlandsprodukt, Inflationsrate, Arbeitslosenquote, Leistungsbilanzsaldo Zur Bestimmung der Zahlungen aus finanziellen Vermögenswerten nach dem Ausfallereignis werden Verlustquoten eingesetzt. Die LGDs werden wie die PDs je Segment separat angewendet. Die Segmentierung der Portfolien erfolgt in Privatkunden, Firmen, Banken und Staaten. Zusätzlich zur Segmentierung wird die Verlustquote für Bank und Leasinggeschäfte differenziert. In Stufe 3 wird für signifikante Forderungen, die eine Obligohöhe von EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten je Einzelkunde überschreiten, die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode für die dazugehörende Gruppe der verbundenen Kunden ermittelt. Die Wertminderung ergibt sich hier als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsströme aus der Forderung und den zu verwertenden Sicherheiten. Liegen objektive Hinweise zur Bildung von Wertberichtigungen in Stufe 3 vor und ist das Obligo nicht signifikant (Obligo < EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. < EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten), so werden die Kunden einem eigenen Portfolio für Firmenkunden bzw. Privatkunden zugeordnet und nach pauschalen Kriterien wertberichtigt. Der pEWB-Berechnung liegt folgende Formel zugrunde: pEWB = Unterdeckung x pEWB-Faktor. Der pEWB-Faktor entspricht einer Verlustquote im Ausfallsbereich und wird nach Kundensegmenten getrennt angewendet. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen stehen mit den Anschaffungskosten zu Buche, sofern nicht dauerhafte Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machten. Bei der Überprüfung des Bilanzansatzes auf Wertminderung kommen folgende Bewertungsmethoden zur Anwendung: Adjusted Net Asset Value-Methode und Barwertverfahren. Beim Barwertverfahren wird der Buchwert mit dem Barwert aller zukünftigen cashwirksamen Zahlungsströme, die der Gesellschaft zuzurechnen sind, verglichen (Discounted-Cash-Flow-Modell). Das ebenfalls zur Anwendung kommende Dividenden-Diskontierungs-Modell stellt im Gegenzug auf die künftigen Dividenden ab. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungssätze bewegen sich bei den unbeweglichen Anlagegütern zwischen 1,5% und 2,5% und bei den beweglichen Anlagegütern zwischen 10% und 25%. Bei immateriellen Anlagegütern bewegt sich der Abschreibungssatz zwischen 10% und 25%. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungswerten bis EUR 1.000,- wurden mit Inbetriebnahme voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgänge dargestellt. Als Abschreibungsmethode kommt die Pro-rata-temporis- Abschreibung zur Anwendung. Derivative Geschäfte Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen. Durch das Aktiv-Passiv-Management-Gremium (APM-Gremium) werden je nach Zinslage bzw. Zinserwartung Sicherungsgeschäfte auf Einzelgeschäftsbasis beschlossen. Bei der Sicherung von Grundgeschäften wird die Bildung der Bewertungseinheit am Beginn der Sicherungsbeziehung nach Identifizierung des abzusichernden Risikos im APM-Gremium beschlossen. Im APM-Protokoll werden die zur Bildung der Bewertungseinheit erforderlichen qualitativen Merkmale des Derivates und des Grundgeschäfts sowie der Absicherungsbedarf dokumentiert. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die letzten beiden Tranchen aus dem TLTRO-Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von EUR 200 Mio. termingerecht rückgeführt. Die BKS Bank hat außerdem im laufenden Jahr am LTRO-Programm (Longer-Term Refinancing Operations) teilgenommen. Die Verbindlichkeiten daraus belaufen sich zum Stichtag auf EUR 250 Mio. Die Verzinsung dieser Programme richtet sich nach der jeweils gültigen Main Refinancing Operations Rate (MRO). Eigene Emissionen Agio (passive Rechnungsabgrenzung) und Disagio (aktive Rechnungsabgrenzung) aus der Emission von Anleihen werden laufzeitkonform verteilt aufgelöst. Die Emissionskosten sind im Jahr der Begebung erfolgswirksam. Bei Stufenzinsobligationen wird zur Ermittlung des Zinsaufwandes der annualisierte Durchschnittszinssatz herangezogen. Im Berichtsjahr wurde eine fundierte Bankschuldverschreibung in Höhe von Nominale EUR 65,0 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) begeben Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläums- sowie für Sterbegelder werden nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) bilanziert. Für den UGB-Abschluss hat die BKS Bank AG die Herleitung des Rechnungszinssatzes auf Basis des AFRAC-Gutachtens „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ vorgenommen. Konkret wurde der Rechnungszinssatz aus dem Durchschnitt des für den IFRS-Abschluss zum Bilanzstichtag angewendeten Stichtagszinssatz und der sechs vorangegangenen Bilanzstichtage errechnet. 2024 wurde der Berechnung des Wertes für aktive Mitarbeiter ein Zinssatz von 2,42% (Vorjahr: 2,18%) zu Grunde gelegt. Für Pensionisten wurde der Berechnung des Durchschnittzinssatzes der Zinssatz für eine 10-jährige Duration zugrunde gelegt. Dieser betrug 2,22%. (Vorjahr: 1,96%). Auch hinsichtlich des Gehaltstrends wurde dieselbe Durchschnittsbetrachtung angestellt und eine Steigerungsrate von 3,14% für aktive Mitarbeiter bzw. 2,67% für Pensionisten (Vorjahr: 2,82% bzw. 2,39%) errechnet. Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung wurde im Berichtsjahr ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 8,5% (Vorjahr: 8,96%) angesetzt. Für die Berücksichtigung der Karrieredynamik wurde unverändert zum Vorjahr ein Faktor von 0,25% herangezogen. Für die Bewertung von betrieblichen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen sind die „AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ als Rechnungsgrundlage relevant, die neben Sterbewahrscheinlichkeiten auch Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten enthalten. Die bestehenden Verpflichtungen aus der Inanspruchnahme des Altersteilzeitblockmodelles werden im Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Zusätzliches Kernkapital Im Berichtsjahr wurde kein zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 begeben. Der Bilanzstand inklusive abgegrenzter Zinsen zum 31. Dezember 2024 betrug EUR 66,1 Mio. (Vorjahr: EUR 66,1 Mio.). Steuerliche Verhältnisse Die BKS Bank AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. Gruppenmitglieder sind die BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. und die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H sowie die BKS Service GmbH und die BKS 2000 GmbH. Eine Steuerumlage wird nur mit der BKS 2000 GmbH verrechnet, mit den anderen Gruppenmitgliedern liegen Ergebnisabführungsverträge vor. Die Steuerumlagevereinbarung mit der BKS 2000 GmbH ist als „stand alone“ (Belastungsmethode) ausgestaltet. Das bedeutet, die Steuerumlage entspricht dem aktuellen Körperschaftssteuersatz. III. Laufende Verfahren Im Dezember 2022 hat die kroatische Steuerbehörde der dortigen Zweigniederlassung der BKS Bank eine Steuernachzahlung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Nachzahlung wurde mit der Aufhebung einer im Jahr 2017 im Zuge der Verschmelzung der BKS Bank d.d. mit der BKS Bank erlassenen Steuerresolution begründet. Die BKS Bank hat unter Vorbehalt die Zahlung geleistet und im Januar 2023 fristgerecht Berufung erhoben. Der Berufung der BKS Bank gegen diese Entscheidung wurde im Geschäftsjahr 2023 vollinhaltlich stattgegeben, sodass der BKS Bank ein entsprechender Rückforderungsanspruch samt Zinsen zusteht. Im Berichtsjahr hatte die kroatische Steuerbehörde diesen Betrag jedoch weiterhin einbehalten. Die BKS Bank hat dagegen Rechtsmittel erhoben. Über diese Rechtsmittel wurde im Berichtsjahr noch nicht rechtskräftig entschieden. Im Jahr 2022 wurden Malversationen eines Mitarbeiters in Kroatien aufgedeckt. Dieser hatte insbesondere auch gefälschte Garantien an vermeintlich Begünstige übermittelt, seitens derer in der Folge Klagen gegen die BKS Bank eingebracht wurden. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich uneinheitlich. Höchstgerichtliche Entscheidungen liegen in der Sache weiterhin nicht vor. Die Verfahren vor den kroatischen Gerichten dauern länger als anfangs angenommen. Die BKS Bank sah sich daher veranlasst, die Rückstellung im Berichtsjahr um EUR 7,7 Mio. auf EUR 25,1 Mio. zu erhöhen. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die möglicherweise zu leistenden Zahlungen höher oder geringer ausfallen als für die Rückstellungsbildung angenommen. In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Von etwaigen Rückforderungen sind nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern auch bereits rückbezahlte Kreditverträge betroffen. Die BKS Bank hat unterschiedliche Szenarien über mögliche Rückzahlungsbeträge und Inanspruchnahmen unterstellt und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten einen erwarteten Zahlungsmittelabfluss ermittelt. Die so ermittelte Rückstellung wurde im Berichtsjahr um EUR 0,5 Mio. auf EUR 8,1 Mio. erhöht. Die Höhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von Zahlungsmitteln dar. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die endgültigen Zahlungen von den getroffenen Annahmen der Rückstellungsbildung abweichen. Dies betrifft neben der zeitlichen Dauer, insbesondere die Inanspruchnahmen und die erwarteten Rückzahlungsbeträge für bestehende bzw. bereits getilgte Kredite. IV. Erläuterungen zur Bilanz Bilanzvolumen in fremder Währung in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Aktiva 94.786 82.108 Passiva 153.885 129.712 Fristengliederung Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben (in den Bilanzpositionen 2., 3., 4. und 5.) gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken nach Restlaufzeiten: in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 bis 3 Monate 1.071.730 1.106.597 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 729.988 598.483 mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.931.893 2.039.043 mehr als 5 Jahre 5.000.808 5.014.568 Gliederung der nicht täglich fälligen Verpflichtungen (in den Bilanzpositionen 1., 2., 3., 7. und 8.) gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken nach Restlaufzeiten: in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 bis 3 Monate 236.206 384.437 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 964.546 1.488.882 mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.687.926 1.603.988 mehr als 5 Jahre 533.707 785.326 Wertpapiere Die wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapiere sind dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmet. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind zum Stichtag 31.12.2024 stille Lasten in Höhe von EUR 41.349 Tsd. (Vorjahr: EUR 57.753 Tsd.) enthalten. Der Rückgang der Marktwerte ist auf zinsbedingte Veränderungen zurückzuführen. Eine bonitätsbedingte Verschlechterung ist nicht gegeben. Aufgliederung stiller Lasten im Anlagevermögen 31.12.2023 31.12.2024 in Tsd. EUR Buchwert Marktwert Stille Last Buchwert Marktwert Stille Last Schuldtitel öffentlicher Stellen 684.561 640.691 43.870 612.871 580.880 31.991 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 204.170 190.287 13.883 157.959 148.601 9.358 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere – – – – – – Summe 888.731 830.978 57.753 770.830 729.480 41.349 Aufgrund des Rückganges des Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahrjahresstichtag kam es zu einer Entspannung bei den stillen Lasten. Aufgliederung der Wertpapiere und Beteiligungen nach Börsennotierung 31.12.2023 31.12.2024 in Tsd. EUR Pos.Nr. börsen-notiert nicht börsen-notiert börsen-notiert nicht börsen-notiert Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. 3.035 40.173 – 36.363 Beteiligungen 7. 112.842 18.736 112.842 17.794 Die in den Posten 2. und 5. enthaltenen Schuldverschreibungen sind alle zum Börsehandel zugelassen. Im Berichtsjahr erfolgten Zuschreibungen auf Wertpapiere von in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen bis maximal auf den historischen Anschaffungswert: in Tsd. EUR Pos.Nr. 31.12.2023 31.12.2024 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5. 1.542 243 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. 1.477 280 Summe 3.019 523 Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich einer allfälligen außerplanmäßigen Abschreibung bewertet: in Tsd. EUR Pos.Nr. 31.12.2023 31.12.2024 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5. 337.902 342.074 Der Unterschied des Bilanzwertes zum Marktwert beträgt EUR -3,675 Tsd. (Vorjahr: EUR -9.897 Tsd.). Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet: in Tsd. EUR Pos.Nr. 31.12.2023 31.12.2024 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5. 53.924 21.176 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. 3.035 0 Fällige Schuldverschreibungen Im nächsten Jahr werden bei den Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie bei den verbrieften Verbindlichkeiten folgende Werte fällig: in Tsd. EUR Pos.Nr. 31.12.2023 31.12.2024 Schuldverschreibungen, Schuldtitel öffentlicher Stellen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2. und 5. 110.936 179.421 Verbriefte Verbindlichkeiten 3. 91.750 131.500 Sonstige Angaben zu Vermögensgegenständen Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in folgenden Posten der Aktiva enthalten: in Tsd. EUR Pos.Nr. 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen an Kunden 4. 700 700 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. 3.634 3.634 In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt sind: in Tsd. EUR Verbindlichkeiten Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2024 Mündelgelder gemäß § 230a ABGB Wertpapiere 14.903 14.903 Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel Wertpapiere 1.519 1.519 Kaution für Handel an EUREX Cash Collateral 7.992 9.049 Sicherheiten für XETRA Wertpapiere 4.917 4.917 Pfandsperre Euro-Clear Wertpapiere 10.000 10.000 Sicherheiten für OeNB-Refinanzierung Kredite 255.643 250.284 Margin Finanztermingeschäfte Cash Collaterial 12.040 4.390 Hypothekarischer Deckungsstock Kredite 544.854 574.259 Solidarfonds OeKB Cash Collaterial 110 360 An die OeKB zedierte Forderungen Kredite 96.802 114.621 In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Mündelgeldspareinlagen in Höhe von EUR 8.009 Tsd. (Vorjahr: EUR 7.896 Tsd.) enthalten. Zudem wurden nicht bilanzierte, von der BKS Bank AG begebene, Retained Covered Bonds mit einem Nominale von EUR 150 Mio (VJ: 0) als Sicherheiten bei der OeNB hinterlegt Details wesentlicher Werte in den sonstigen Vermögensgegenständen in Tsd. EUR Pos.Nr. 12 31.12.2023 31.12.2024 Steuerforderungen 10.247 11.543 Verrechnung mit verbundenen Unternehmen 6.051 3.845 Positive Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten 2.340 2.532 Realitäten im Umlaufvermögen 25.186 24.786 Sonstige Positionen 5.977 3.992 Summe 49.801 46.698 Von den in der Tabelle dargestellten Beträgen sind EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.) erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Realitäten im Umlaufvermögen handelt es sich um in Besitz genommene Sicherungsliegenschaften mit unmittelbarer Verkaufsabsicht. Details wesentlicher Werte in den sonstigen Verbindlichkeiten in Tsd. EUR Pos.Nr. 4 31.12.2023 31.12.2024 Negative Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten 9.614 5.953 Verbindlichkeiten Finanzamt 1.765 3.528 KESt-Verbindlichkeiten 2.149 2.840 Steuerverbindlichkeiten Auslandsdirektionen 5.543 3.753 Sonstige Verbindlichkeiten der Auslandsdirektionen 3.633 2.774 Verbindlichkeiten Altersteilzeit 202 120 Sozialversicherungsbeiträge 1.558 1.671 Verbindlichkeit Zuwendung an Mitarbeiterstiftungen 5.000 – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.926 4.605 Sonstige Positionen 3.750 3.019 Summe 36.142 28.262 Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 22,3 Mio. (Vorjahr EUR 26,5 Mio.) erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Laufzeit von unter einem Jahr. Liste ausgewählter Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Eigenkapital Anteil BKS Bank in % Jahresüberschuss bzw.- fehlbetrag in Mio. EUR 2023 2024 direkt indirekt 2023 2024 BKS-Leasing s.r.o., Bratislava 20,88 21,91 100,00 – 0,73 1,07 BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt 4,54 4,54 99,75 0,25 1,14 1,74 BKS-leasing d.o.o., Ljubljana 25,18 26,90 100,00 – 4,84 2,11 BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb 7,56 8,38 100,00 – 1,70 1,32 BKS Leasing d.o.o., Beograd 1,51 1,15 100,00 – -0,32 -0,47 Immobilen Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Klagenfurt 7,70 7,99 100,00 – 0,92 0,90 IEV Immobilen GmbH, Klagenfurt 0,06 0,07 100,00 – 0,00 0,01 BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungs-gesellschaft m.b.H., Klagenfurt 5,14 5,24 – 100,00 -0,21 0,10 BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt 3,24 3,24 100,00 – 0,10 0,10 BKS Service GmbH, Klagenfurt 0,04 0,04 100,00 – 0,00 0,03 BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Klagenfurt 24,40 24,66 100,00 – 0,04 0,26 Oberbank AG, Linz 2.618,19 2.797,69 14,16 – 236,18 254,71 Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck 1.324,29 1.378,62 12,83 – 48,79 69,38 Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H., Linz 10,95 10,95 25,00 – – – 3 Banken IT GmbH, Linz 3,58 3,63 30,00 – 0,06 -0,05 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz 2,97 3,25 – 30,00 0,15 0,27 E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH, Klagenfurt 1,92 1,54 99,00 1,00 -0,38 -0,37 VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klagenfurt 4,82 5,61 100,00 – 0,30 0,79 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 0,89 0,67 30,00 – 0,34 0,13 PEKRA Holding GmbH, Klagenfurt 7,40 12,80 100,00 – 0,00 5,39 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H 14,17 14,36 – 30,00 0,38 0,57 1)Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt unter Einbeziehung eines nachrangig gestellten Genussrechtes von EUR 3,63 Mio.. Das in der Beteiligungsaufstellung angegebene Eigenkapital und das Jahresergebnis wurden jeweils dem vorläufigen Jahresabschluss 31.12.2024 bzw. dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 entnommen. Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der Oberbank AG und mit der Bank für Tirol und Vorarlberg AG. Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Tsd. EUR Pos. Nr. 31.12.2023 31.12.2024 AKTIVA Forderungen an Kreditinstitute 3. 3.029 3.901 Forderungen an Kunden 4. 2.756 2.265 Sonstige Vermögensgegenstände 11. – – PASSIVA Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1. 333.784 319.404 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2. 2.353 20.675 Sonstige Verbindlichkeiten 4. – – Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen in Tsd. EUR Pos. Nr. 31.12.2023 31.12.2024 AKTIVA Forderungen an Kunden 4. 742.958 754.512 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6. 3.634 3.634 Sonstige Vermögensgegenstände 11. 5.559 1.237 PASSIVA Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2. 23.722 24.192 Sonstige Verbindlichkeiten 4. – – Ergebnisabführungsverträge bestehen mit der BKS Immobilien-Service GmbH, der BKS-Leasing GmbH und der BKS Service GmbH. Im Geschäftsjahr 2024 wurden von der BKS Immobilien-Service GmbH EUR 103 Tsd. (Vorjahr: EUR 98 Tsd.), von der BKS-Leasing GmbH EUR 1,735 Tsd. (Vorjahr: EUR 1,141 Tsd.) und der BKS Service GmbH EUR 34 Tsd. (Vorjahr: EUR 0,5 Tsd.) Gewinne bzw. Verluste überrechnet. Eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG besteht mit der BKS Immobilien-Service GmbH, der BKS-Leasing GmbH, der BKS Service GmbH und der BKS 2000 GmbH. Im Berichtsjahr wurde keine Steuerumlage mit der BKS 2000 GmbH verrechnet (Vorjahr: EUR 0 Tsd.). Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Grundwert in der Bilanz von bebauten und unbebauten Grundstücken beträgt EUR 8.941 Tsd. (Vorjahr: EUR 8.949 Tsd.). Aktive und passive latente Steuern in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Aktive Steuerlatenz Sachanlagen 49 10 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.563 1.836 Beteiligungen 1.777 2.350 Pauschalwertberichtigung § 57/1 BWG 14.000 17.000 Langfristige Personalrückstellungen 23.073 21.696 Urlaubsrückstellung 216 167 Barwertrückstellung Leasing 973 934 Verbindlichkeiten gekündigte Kundeneinlagen 1.452 1.231 Rückstellung für unbewegte Spareinlagen 2.617 2.764 Rückstellung für Prozesskosten 2.000 0 Expected Credit loss 12.673 6.336 Zustiftung in betriebliche Stiftung 5.000 0 Bemessungsgrundlage aktive Steuerlatenz 65.392 54.324 •hiervon 23% 15.040 12.495 Passive Steuerlatenz Bewertungsreserve auf Sachanlagen und Grundstücke 4.326 4.164 Unterschied Abschreibungsmethoden 812 1.032 Bemessungsgrundlage passive Steuerlatenz 5.138 5.196 •hiervon 23% 1.182 1.195 Aktivseitiger Überhang Inland 13.859 11.300 Aktivseitiger Überhang Kroatien 18% 5.695 6.401 Aktivseitiger Überhang Slowenien 22% 1.444 1.911 Aktivseitiger Überhang Slowakei 24% 405 528 Aktivseitiger Überhang gesamt 21.403 20.140 Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Verbindlichkeiten Das Grundkapital setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2024 Stück in Tsd. EUR Stück in Tsd. EUR Stammaktien 45.805.760 91.612 45.805.760 91.612 Der Höchststand an eigenen Aktien betrug im Berichtsjahr 252.875 Stück, das sind 0,55% des Grundkapitals (Vorjahr: 610.936 Stück, das sind 1,42%). Zusammensetzung des Ergänzungskapitals in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Gesamtlaufzeit 4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 20.000 20.000 10 Jahre 2,75% Nachrangige Obligation 2016-2024/2 20.000 – 8 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 20.000 20.000 10 Jahre 3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP 13.000 13.000 10 Jahre 2,25% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 17.287 17.287 8 Jahre 4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP 8.000 8.000 15 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 20.000 20.000 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 20.000 20.000 11 Jahre 3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP 3.400 3.400 15 Jahre 3,125% Nachrangige Obligation 2019-2031/5/ 20.000 20.000 11,5 Jahre 2,75% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 8.433 8.433 12 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 4.289 4.289 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 20.000 20.000 10 Jahre 3,03% Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2021-2032 3.000 3.000 11 Jahre 3,25% Nachrangige Obligation 2021-2031/4/PP 20.000 20.000 10 Jahre 2,10% Nachrangige Obligation 2022-2032/1 1.229 1.229 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2022-2032/2 12.000 12.000 10 Jahre 5% Nachrangige Obligation 2022-2032/6 20.000 20.000 10 Jahre 5% Nachrangige Obligation 2023-2033/3 10.000 10.000 10 Jahre 4,80% Nachrangige Obligation 2023-2033/8 2.038 10.000 10 Jahre 4,90% Nachrangige Obligation 2024-2034/2 -- 6.301 10 Jahre 4% Nachrangige Obligation 2024-2031/5 -- 9.764 7 Jahre Summe Ergänzungskapital 262.676 266.703 Die Aufwendungen für Ergänzungskapital betrugen im Geschäftsjahr EUR 8.989 Tsd. (Vorjahr: EUR 8.585 Tsd.). Das Ergänzungskapital ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Gänze nachrangig. Im Geschäftsjahr 2025 werden EUR 20,0 Mio. fällig (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.). Der Bestand an zusätzlichem Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beträgt zum Bilanzstichtag EUR 65,2 Mio. (Vorjahr: EUR 65,2 Mio.). Die Aufwendungen im Geschäftsjahr betragen EUR 4,0 Mio. EUR (Vorjahr EUR 4,0 Mio.). Absicherung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten Die BKS Bank geht keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit Kundenforderungen, festverzinslichen Wertpapieren und anderen verbrieften Verbindlichkeiten eingegangen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt durch Zinsswaps, die den Sicherungsgeschäften gegenlaufen. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2024 der Grundgeschäfte betrug EUR -9,4 Mio. (Vorjahr: EUR -5,1 Mio.) und wurde durch gegenläufige Derivate abgesichert. Die Laufzeit der Sicherungsinstrumente entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Grundgeschäft. Die Marktwertschwankungen von Bewertungseinheiten werden durch die Dollar-Offset-Methode analysiert. Die Effektivitätsanalyse der Sicherungsbeziehung von Bewertungseinheiten erfolgt über die Bandbreiten 80% – 125% und einer Wertänderungsgrenze je Sicherungsbeziehung von 3,0%. Bei Ineffektivität erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung für negative Marktwerte der Derivate, ausgewiesen in den Sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2024 wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von EUR 295 Tsd. (Vorjahr: EUR 0 Tsd.) resultierend aus der Ineffektivität der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehungen gebildet. Saldierung von Finanzinstrumenten 31.12.2023 in Tsd. EUR Finanzielle Vermögenswerte (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Finanzielle Vermögenswerte (netto) Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen Erhaltene Bar-sicherheiten Netto-betrag Aktiva Derivate FX-Verträge 2.581 - 2.581 -1.034 -1.290 257 Summe der Aktiva 2.581 - 2.581 -1.034 -1.290 257 in Tsd. EUR Finanzielle Verbindlichkeiten (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Finanzielle Verbindlichkeiten (netto) Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen Begebene Barsicherheiten Netto-betrag Passiva Derivate FX-Verträge 9.145 - 9.145 -1.034 -4.540 3.571 Summe der Passiva 9.145 - 9.145 -1.034 -4.540 3.571 31.12.2024 in Tsd. EUR Finanzielle Vermögenswerte (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Finanzielle Vermögenswerte (netto) Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen Erhaltene Bar-sicherheiten Netto-betrag Aktiva Derivate FX-Verträge 2.879 - 2.879 -484 2.395 Summe der Aktiva 2.879 - 2.879 -484 - 2.395 in Tsd. EUR Finanzielle Verbindlichkeiten (brutto) Saldierte Beträge (brutto) Finanzielle Verbindlichkeiten (netto) Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen Begebene Barsicherheiten Netto-betrag Passiva Derivate FX-Verträge 5.515 - 5.515 -484 -4.390 641 Summe der Passiva 5.515 - 5.515 -484 -4.390 641 Derivatives Geschäftsvolumen: Bankbuch Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Zinssatzverträge – 72.524 568.276 Zinsswaps – 72.524 568.276 •Kauf – 36.262 284.138 •Verkauf – 36.262 284.138 Optionen auf zinsbezogene Instrumente – – – •Kauf – – – •Verkauf – – – Wechselkursverträge 614.530 – – Devisentermingeschäfte 308.812 – – •Kauf 155.378 – – •Verkauf 153.434 – – Kapitalmarktswaps 101.597 – – •Kauf 48.473 – – •Verkauf 53.124 – – Geldmarktswaps (Devisenswaps) 204.121 – – •Kauf 101.703 – – •Verkauf 102.418 – – Wertpapierbezogene Geschäfte – – – Aktienoptionen – – – •Kauf – – – •Verkauf – – – Derivatives Geschäftsvolumen: Handelsbuch Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Zinssatzverträge – 201 – Zinsswaps – – – •Kauf – – – •Verkauf – – – Zinssatzoptionen – 201 – •Kauf – 101 – •Verkauf – 101 – Wechselkursverträge – – – Devisenoptionen (Währungsoptionen) – – – •Kauf – – – •Verkauf – – – Nominalbetrag Marktwert (positiv) Marktwert (negativ) 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 509.987 640.800 6.315 4.711 3.012 4.447 509.987 640.800 6.315 4.711 3.012 4.447 254.993 320.400 6.315 4.711 – – 254.993 320.400 – – 3.012 4.447 – – – – – – – – – – – – – – – – – – 667.410 614.530 2.338 2.532 9.614 5.953 346.717 308.812 383 2.258 3.846 315 171.627 155.378 342 2.253 3.846 302 175.089 153.434 41 5 – 13 102.469 101.597 – – 5.523 4.650 48.473 48.473 – – – – 53.996 53.124 – – 5.523 4.650 218.224 204.121 1.955 273 245 988 109.968 101.703 117 29 93 165 108.257 102.418 1.838 244 152 823 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Nominalbetrag Marktwert (positiv) Marktwert (negativ) 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 335 201 3 1 3 1 – – – – – – – – – – – – – – – – – – 335 201 3 1 3 1 168 101 3 1 – – 168 101 – – 3 1 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Dem Handelsbuch wurden jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zinsschwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt. Pensionsrückstellung in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Rückstellung 19.931 19.436 zusätzlich versteuerte Vorsorge 11.935 11.388 in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung 31.866 30.823 Abfertigungsrückstellung in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Rückstellung 14.597 13.502 zusätzlich versteuerte Vorsorge 6.258 6.016 in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung 21.078 19.518 Details wesentlicher sonstiger Rückstellungen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Jubiläumsgelder 6.605 6.748 Sterbequartale 4.385 4.361 Urlaubsrückstellung 1.635 1.298 Bilanzremuneration inklusive gesetzlicher Sozialaufwand 2.455 2.770 Umsatzsteuer - Zwischenbankbefreiung 0 3.293 Zinsen für Stufenzinsobligation 860 577 Schadensfälle 400 400 Verjährte Sparbücher 2.617 2.764 Rückstellung ECL Off Balance Positionen 9.255 9.318 Rückstellung für Rechtsberatung 2.915 2.342 CHF-Kreditrisiken 7.600 8.050 Rückstellung für Garantierisiken 17.411 25.145 Sonstige Rückstellungen 1.194 2.659 Summe 57.331 69.726 Das Bundesfinanzgericht hat 2024 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Vorabentscheidungsantrag eingebracht, um zu klären, ob die Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe darstellte. Zeitpunkt der Vorabentscheidung und Ausgang dieses Vorabentscheidungsverfahrens sind gegenwärtig nicht absehbar und daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Sollte die Zwischenbankenbefreiung als staatliche Beihilfe eingestuft werden, besteht die Möglichkeit einer Rückforderung dieser staatlichen Beihilfe für die Vergangenheit. Die BKS Bank erbringt Leistungen, für welche die Zwischenbankenbefreiung in Anspruch genommen wurde. Um dem Szenario einer Rückforderung dieser Beihilfe Rechnung zu tragen, hat die BKS Bank eine entsprechende Rückstellung iHv. EUR 3,3 Mio. gebildet. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die möglicherweise zu leistenden Zahlungen höher oder geringer ausfallen als für die Rückstellungsbildung angenommen. Des Weiteren werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Bildung von Rückstellungen in Zusammenhang mit der slowenischen Rechtslage und Judikatur zu Schweizer-Franken-Krediten in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.) beeinträchtigt. Angaben zu Posten unter dem Bilanzstrich Eventualverbindlichkeiten in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Bürgschaften und Garantien abzüglich Rückstellung für Haftungsrisiken 596.145 609.773 Akkreditive 119 121 Eventualverbindlichkeiten 596.264 609.894 Kreditrisiken in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 nicht ausgenützte Kreditrahmen 1.735.032 1.786.705 Promessen 4.390 825 Kreditrisiken 1.739.421 1.787.529 Eigenkapital und ergänzende Eigenmittel in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Hartes Kernkapital 807.627 885.322 Zusätzliches Kernkapital 65.162 65.168 Ergänzende Eigenmittel 216.800 224.184 Anrechenbare Eigenmittel 1.089.589 1.174.674 Die Gesamtkapitalrendite erhöhte sich auf 0,80% (Vorjahr: 0,79%). Im Berichtsjahr betrug das genehmigte Kapital gemäß Satzung EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Eigenmittelanforderungen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 Kreditrisiko 5.830.121 5.774.331 Operationales Risiko 432.003 492.728 Fremdwährungsrisiko 22.479 12.786 CVA Risiko 1.642 1.571 Eigenmittelanforderungen gesamt 6.286.245 6.281.416 Die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 (1) Z 17 BWG sind im Konzernanhang dargestellt. Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 im folgenden Geschäftsjahr 8.171 8.538 in den folgenden 5 Jahren 42.485 44.398 davon gegenüber verbundenen Unternehmen •im folgenden Geschäftsjahr 7.515 7.879 •in den folgenden 5 Jahren 39.085 40.983 V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Gesamtbetrag der Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen betrug im Geschäftsjahr EUR 1.632 Tsd. (Vorjahr: EUR 1.760 Tsd.). Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzern- abschluss offengelegt. Eine Aufgliederung der Ertragsanteile nach geographischen Märkten (Ausland) wird nicht vorgenommen, da sich die Märkte und das Geschäftsmodell der BKS Bank AG nicht wesentlich vom Heimatmarkt unterscheiden. Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. EUR Pos. Nr. 7 31.12.2023 31.12.2024 Vermittlungsprovision Versicherungen 1.390 1.421 Erträge aus der Vermietung von Realitäten 1.112 1.273 Auflösung Rückstellung für Schadensfälle 670 1.781 Sonstige Positionen 1.190 807 Summe 4.361 5.282 Angaben zu Arbeitnehmern und Organen in Tsd. EUR 31.12.2023 31.12.2024 durchschnittliche Zahl der Angestellten •für die BKS Bank tätige Angestellte 861 876 •in BKS Bank für nahestehende Unternehmen tätig 53 49 •in nahestehenden Unternehmen tätig 88 90 Angestellte des BKS Bank Konzerns 1.002 1.015 •aus Konzernsicht sind für nahestehende Unternehmen tätig 8 7 •durchschnittliche Anzahl der Arbeiter/-innen 11 14 Bezüge des Vorstandes 2.597 3.180 Ruhegenüsse ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen 913 985 Erträge/Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder 145 -360 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen 2.215 1.420 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Arbeitnehmer (auch ehemaliger und ihrer Hinterbliebenen) 7.953 7.338 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates 358 351 Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates (Rückzahlungen und Verzinsung erfolgen zu marktüblichen Bedingungen) 731 3.696 Alle Vorschüsse, Kredite und Einlagen an bzw. von Mitglieder(n) des Vorstandes oder Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Konditionen gewährt. Gemäß Artikel 94 (1) lit. l und m der Richtlinie 2013/36/EU bzw. RZ 260ff der EBA Leitlinie für solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2015/22) und gemäß der Z 11 der Anlage zu § 39 BWG erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu 50% in Cash und zu 50% in BKS Bank Stammaktien. Die Aktien unterliegen einer dreijährigen Behalte-bzw. Sperrfrist und dürfen von Vorstandsmitgliedern in dieser Zeit nicht verkauft werden. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keiner anteilsbasierten Transaktion. Der Pensionskassenbeitrag belief sich 2024 auf EUR 1.675 Tsd. (Vorjahr: EUR 1.615 Tsd.), die Pensionszahlungen auf EUR 2.898 Tsd. (Vorjahr: EUR 2.782 Tsd.). Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde mit EUR 143 Tsd. dotiert (Vorjahr: Dotation EUR 484 Tsd.). Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Zahlungen in Höhe von EUR 535 Tsd. (Vorjahr: EUR 461 Tsd.) an Mitarbeiter- vorsorgekassen enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. EUR Pos. Nr. 10 31.12.2023 31.12.2024 Aufwendungen für zur Vermietung bestimmte Realitäten 261 306 Schadensfälle 167 180 Aufwendungen Einlagensicherungsfonds 627 – Aufwendungen Abwicklungsfonds 3.949 – Aufwendungen für Rückstellungen aus Beratungs-und Haftungsrisiken 93 – Div. Rückstellungen 7.600 3.743 Abwertung Grundstück 2.087 400 Sonstige Positionen 1.343 255 Summe 16.125 4.884 BKS Bank Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024 in Tsd. € Anschaffungs-/ Herstellungsk. zum 1.1.2024 Zugänge Umgliederung Abgänge Anschafftungs-/ Herstellungsk. zum 31.12.2024 Abschreibungen kumuliert zum 1.1.2024 Umgliederung Schuldtitel öffentlicher Stellen 831.852 129.940 – 45.070 916.723 2.862 – Forderungen an Kunden 0 – – 0 – – – Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten 339.012 36.504 – 32.100 343.416 1.109 – Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere – – – – – – – Beteiligungen 135.582 – – 11 135.572 4.004 – Anteile an verbundenen Unternehmen 92.944 0 – – 92.944 706 – Summe Finanzanlagen 1.399.390 166.444 – 77.181 1.488.655 8.681 – Immaterielle VG 29.488 2.620 3 7.322 24.789 20.884 – Sachanlagen 113.697 7.834 -3 1.913 119.615 73.069 – Summe 1.542.575 176.899 – 86.416 1.633.058 102.635 – in Tsd. € Zugang Zuschrei-bungen Abgänge Abschreibungen kumuliert zum 31.12.2024 Buchwert zum 31.12.2023 Buchwert zum 31.12.2024 Schuldtitel öffentlicher Stellen 500 – 156 3.207 828.990 913.516 Forderungen an Kunden – – – – 0 – Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten 307 – 75 1.341 337.902 342.074 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere – – – – – – Beteiligungen 931 – – 4.935 131.579 130.636 Anteile an verbundenen Unternehmen 340 606 – 440 92.237 92.504 Summe Finanzanlagen 2.078 606 231 9.923 1.390.709 1.478.731 Immaterielle VG 2.792 – 7.322 16.355 8.603 8.434 Sachanlagen 4.169 – 701 76.537 40.629 43.078 Summe 9.040 606 8.252 102.816 1.439.941 1.530.243 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung des Jahresabschlusses gab es keine Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung oder berichtsrelevante Ereignisse. Gewinnverteilungsvorschlag Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 18.519.937,87 eine Dividende von EUR 0,40 pro dividendenberechtigter Aktie, somit einen Gesamtbetrag EUR 18.322.304,00 auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 197.633,87. auf neue Rechnung vorzutragen. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Der Vorstand Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes Organe der Gesellschaft Vorstand Vst.-Vors. Mag. Dr. Herta Stockbauer (bis 30.06.2024) Vst.-Vors. Mag. Nikolaus Juhász (ab 01.07.2024) Vst.-Dir. Mag. Alexander Novak Mag. Dietmar Böckmann Claudia Höller, MBA Kapitalvertreter im Aufsichtsrat Mag. Hannes Bogner Gerhard Burtscher Dipl.-Ing. Christina Fromme-Knoch Dr. Franz Gasselsberger, MBA Dr. Reinhard Iro Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kalss, LL.M Christoph Kulterer (erstmals entsandt am 08.05.2024) Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Stefanie Lindstaedt Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik, Vorsitzende Mag. Klaus Wallner, Stellvertreter der Vorsitzenden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Sandro Colazzo Andrea Haingartner, BSc Corinna Doraponti Marion Dovjak Roland Igumnov Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender Claudia Höller, MBA Mitglied des Vorstandes Mag. Alexander Novak Mitglied des Vorstandes Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstandes Schlussbemerkungen des Vorstandes Erklärung des Vorstandes gemäß § 124 Börsegesetz Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt gemäß § 124 BörseG in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der BKS Bank AG, dass der vorliegende, im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BKS Bank AG vermittelt. Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der BKS Bank AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt. Klagenfurt am Wörthersee, 7. März 2025 Der Vorstand Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Sales, Vertriebsdirektionen Inland, Veranlagen und Vorsorgen, Finanzieren und Investieren Inland, Vertriebscontrolling, Human Resources, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Investor Relations sowie Konzerntöchter Inland, Immobilien und Beteiligungen. Mag. Alexander Novak Vorstandsmitglied mit Verantwortung für den Vertrieb in den Auslandsdirektionen und die Bereiche Treasury und Bankenbetreuung sowie die Leasing- und Immobilientöchter im Ausland. Mag. Dietmar Böckmann Vorstandsmitglied mit Verantwortung für IKT und Betriebsorganisation im In- und Ausland, die 3 Banken IT GmbH, die BKS Service GmbH sowie Backoffice Treasury und Wertpapierservice. Claudia Höller, MBA Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Risikoanalyse, das Kreditrisikomanagement, Controlling und Rechnungswesen (inkl. Ausland), die Marktfolge in den Auslandsniederlassungen sowie für das Risikocontrolling. Sie ist das disziplinär zuständige Mitglied des Leitungsorgans im Sinne der Rz 60 des FMA Organisationsrundschreibens WAG 2018. Sie ist das zuständige Mitglied des Leitungsorgans gemäß § 23 (4) FM-GwG. Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-rechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 7.474 Mio ausgewiesen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Risikovorsorge. Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforde-rungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwarts-bezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-antwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein-haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-setzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 26. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 08. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm. Wien, 7. März 2025 Impressum Medieninhaber (Verleger): BKS Bank AG St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: +43(0)463 5858-0 UID: ATU25231503 FN: 91810s Internet: www.bks.at E-Mail: [email protected], [email protected] Redaktion: BKS Bank AG, Vorstandsbüro/Communication & ESG Idee, Konzept und Layout: gantnerundenzi.at Grafik: boss grafik, Sigrid Bostjancic Dieser Jahresabschluss wurde mit firesys erstellt. 1 Quelle: OeNB Report 2024/22 vom Dezember 2024. 2 ESRS 2 BP-1, 5 a 3 ESRS 2 BP-1, 5 b 4 ESRS 2 BP-1, 5 c 5 ESRS 2 BP-1, 5 d 6 ESRS 2 BP-1, 5 e 7 ESRS 2, BP 15, AR 2 8 ESRS 2, BP-2, 16 9 ESRS 2 GOV-1, 22 a 10 ESRS 2 GOV-1. 21 d 11 ESRS 2 GOV-1, 21 c 12 ESRS 2 GOV-1, 21 e 13 ESRS 2 GOV-1, 22 a 14 ESRS 2 GOV-1, 22 b-c 15 ESRS 2 GOV-1, 22 d 16 ESRS 2 GOV-1, 23 a 17 ESRS 2 GOV-1, 23 b 18 ESRS 2 GOV-2, 26 a 19 ESRS 2 GOV-3 29 a 20 ESRS 2 GOV-3, 29 b-d 21 ESRS 2 GOV-3, 29 e 22 https://www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen 23 ESRS 2, GOV-4, 30 24 ESRS 2 SBM-1, 40 a i und ii und ESRS 2 IRO-1, 53 b i 25 ESRS 2 ESRS 2 SMB-1, 40 a iii 26 ESRS 2 SBM-1, 40 b-c 27 ESRS 2 SBM-1, 40 e-f 28 ESRS 2 SBM-1, 40 g 29 ESRS 2 SBM-1, 42 30 ESRS 2 SBM-2, 45 a I bis iii 31 ESRS 2 SBM-2, 45 a iv und v 32 ESRS 2 SBM-2, 45 a iv und v, b 33 ESRS 2 SBM-2, 45 d 34 ESRS 2 SBM-3, 48 g 35 ESRS E1, 19 36 ESRS 2 IRO-1, 53 a 37 ESRS 2 IRO-1, 53 b 38 © United Nations Environment Programme, 2024 39 ESRS 2, IRO-1, 53b i und ii 40 ESRS 2, IRO-1, 53 b iii 41 ESRS 2, IRO-1, 53 b iv 42 ESRS 2 IRO-1, 53 c i 43 ESRS 2 IRO-1, 53 c ii 44 ESRS 2 IRO-1, 53 c iii 45 ESRS 2 IRO-1, 53 d 46 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.thematicreviewcercompendiumgoodpratices112022~b474fb8ed0.en.pdf 47https://www.bis.org/bcbs/publ/d532.pdf 48https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=4720&nonce=6c263e460ea1c96c 49ESRS 2 IRO-1, 53 e 50 ESRS 2 IRO-1, 53 f 51 ESRS 2 IRO-1, 53 g 52 Dashboard Luftschadstoff-Emissionen und Luftqualität in Österreich, https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/luft/luftschadstoffe/dashboard 53 ESRS 2, IRO-1, 53 h: 54 Task Force on Climate-related Financial Disclosures 55 ESRS E1 IRO-1, 20 a (inkl. AR 9) 56 ESRS E1 IRO-1, 20 b i und ii 57 ESRS E1 IRO-1.AR 11 a 58 ESRS E1 IRO-1.AR 11 b 59 ESRS E1 IRO-1.AR 11 c 60 ESRS E1 IRO-1.AR 11 d 61 ESRS E1 IRO-1, 20 c, i und ii 62 ESRS E1 IRO-1, AR 12 a 63 ESRS E1 IRO-1, AR 12 b 64 ESRS E1 IRO-1, AR 12 c 65 ESRS E1 IRO-1, AR 12 d 66 ESRS E1 IRO-1, AR 15 67 ESRS E2 IRO-1, 11 a 68 ESRS E2 IRO-1, 11 b 69 ESRS E2 IRO-1, AR 9 70 ESRS E3 IRO-1, 8 a 71 ESRS E3 IRO-1, 8 b 72 ESRS E3 IRO-1, AR 15 73 ESRS E4 IRO-1, 17 a 74 ESRS E4 IRO-1, 17 b 75 ESRS E4 IRO-1, 17 c und d 76 ESRS E4 IRO-1, 17 e i bis iii 77 ESRS E4 IRO-1, 19 a 78 ESRS E4 IRO-1, 19 b 79 ESRS E5 IRO-1, 11 a 80 ESRS E5 IRO-1, 11 b 81 ESRS 2, IRO-2, 59 82 ESRS E1-1, 16 h, i und j 83 ESRS E1-1, 16 a 84 https://sciencebasedtargets.org/resources/files/Target-language-and-summary_BKS-Bank-AG.pdf 85 ESRS E1-1, 16 b 86 ESRS E1-1, 16 d 87 ESRS E1-1, 16 g 88 https://www.bks.at/documents/31707/41455/BKS_Bank_Klima-und-Engagementstrategie_2024.pdf/2f93b922-7ce4-1f2f-d3ab-5fab9a169927?t=1707836630975 89 https://www.bks.at/documents/31707/0/BKS+Bank+Umwelterkl%C3%A4rung+2024+final.pdf/656e648e-b32e-f9b7-69af-90493dbabffd?t=1734596697067 90 ESRS E1-4, 30 91 ESRS E1-4, 34 e 92 ESRS E1-4, 34 93 ESRS E1-4, 34 f 94 ESRS E1-5, 37 95 Artikel 5 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2020/1818 vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 96 ESRS E1-6, 44 97 ESRS E1-4, 53 bis 54 98 ESRS E1-4, 55 99 Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry 100 Vgl. ESRS 2, SBM-3 „Resilienzanalyse“ 101 ESRS E4-2, 22, 23 a und b 102 https://www.umweltzeichen.at/de/zertifizierung/der-weg-zum-umweltzeichen/antragsinfos-zur-richtlinie-uz49-nachhaltige-finanzprodukte 103 Austrian Sustainable Building Council, https://www.ogni.at/ 104 ESRS E4-3, 27 105 ESRS E4-4, 31 106 ESRS E4-4, 32 107 ESRS E4-4, 32 c und d 108 ESRS S1, 14 109 ESRS S1, 14 a 110 ESRS S1, 14 b 111 ESRS S1, 14 c 112 ESRS S1, 14 d 113 ESRS S1, 14 e 114 ESRS S1, 15 115 ESRS S1-1, 17 116 ESRS S1-1, 20 117 ESRS S1-1, 24 a und b 118 ESRS S1-1, 24 119 http://www.eap-institut.at/ 120 ESRS S1-1, 20 a und ESRS S1-1, 21 121 ESRS S1-1, 20 b 122 ESRS S1-1, 20 c 123 ESRS S1-1, 22 124 ESRS S1-1, 23 125 Begünstigt behinderte Personen haben einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). 126 ESRS S1-1, 24 c und d 127 ESRS S1-2, 27 c 128 ESRS S1-2, 27 e 129 ESRS S1-3. 32 a 130 https://bks.integrityline.com/?lang=de 131 ESRS S1-3. 32 b 132 vgl. ESRS G1-1 c ii 133 ESRS S1-3. 32 c 134 ESRS S1-3. 32 e 135 ESRS S1-3. 32 d 136 ESRS S1-3. 33 137 ESRS S1-4, 38 a und b 138 ESRS S1-4, 38 139 ESRS S1-4, 38 c 140 ESRS S1-4, 38 d 141 ESRS S1-4, 39 142 ESRS S1-4, 41 143 ESRS S1-5, 44 a und MDR-T, 81 b 144 ESRS S1-5, 44 b und MDR-T 145 https://eucusa.com/at/warum-eucusa/eucusa-methode/ 146 ESRS S1-5, 47 a bis c 147 ESRS S1-6, 50 d 148 ESRS S1-6, 50 f 149 ESRS S1-6, 50 a 150 ESRS S1-6, 50 b 151 ESRS S1-6, 51 152 ESRS S1-6, 50 c 153 ESRS S1-6, 50 e 154 ESRS S1-8, 60 b 155 ESRS S1-9, 66 a 156 ESRS S1-9, 66 b 157 ESRS S1-13, 83 a 158 ESRS S1-13, 83 b 159 ESRS E1-14, 88 a 160 ESRS S1-14, 88 b 161 ESRS S1-14, 88 162 Global Reporting Initiative, https://www.globalreporting.org/ 163 ESRS S1-16, 97 164 ESRS S1-17, 103 a 165 ESRS S1-17, 103 b 166 ESRS S1-17, 103 c 167 ERSR S4-1, 15 168 ESRS S4-1, 16 und 17 169 Wertpapieraufsichtsgesetz 170 Bankwesengesetz 171 ESRS G1-1. 10 c i 172 ESRS G1-1, 10 c ii 173 ESRS G1-1, 10 e 174 ESRS G1-1, 10 g 175 ESRS G1-1, 10 h 176 https://bks.integrityline.com/ 177 ESRS G1-3, 18 a 178 ESRS G1-1, 10 c i 179 ESRS G1-3, 18 b 180 ESRS G1-3, 18 c 181 ESRS G1-1, 10 g 182 ESRS G1-3 21 a
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