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Josef Manner & Comp. AG

Transaction in Own Shares May 22, 2025

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Transaction in Own Shares

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News-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 22.05.2025 11:59 Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250522022 Stichwörter: Hauptversammlung

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Josef Manner & Comp. AG: Veröffentlichung Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb / Veräußerung / Verwendung eigener Aktien

Wien (pta022/22.05.2025/11:59 UTC+2)

In der 110. Ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG am 22.05.2025 wurde zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands) folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 29. Mai 2025 sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 25,- je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 125,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Z 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

b)Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab dem 29. Mai 2025 gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Z 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.

c)Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Aussender: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
1170 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Scipio A. Oudkerk, MSc
Tel.: +43 1 48822 3291
E-Mail: [email protected]
Website: josef.manner.com

ISIN(s): AT0000728209 (Aktie) Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Meldung übertragen durch pressetext. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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