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UBM Development AG

Share Issue/Capital Change May 21, 2025

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News-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 21.05.2025 18:30 Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250521041 Stichwörter: Hauptversammlung / Update / Aktienrückkauf

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

UBM Development AG: UBM beschließt angepasstes Aktienückkaufprogramm auf Grundlage der geänderten Ermächtigung durch die Hauptversammlung

Wien (pta041/21.05.2025/18:30 UTC+2)

Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.05.2023 hatte der Vorstand der UBM Development AG (UBM oder Gesellschaft) am 12.03.2025 den Beschluss gefasst, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von maximal 747.218 Stück eigener Aktien bzw bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 7,00 und maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage durchzuführen. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf wurde mit EUR 3,0 Mio. festgelegt.

Mit Beschluss der 144. ordentlichen Hauptversammlung der UBM vom 21.05.2025 wurde die bisherige, vor dem zeitlichen Ablauf stehende, Ermächtigung des Vorstands, die von der Hauptversammlung am 19.05.2023 beschlossen wurde, widerrufen. Gleichzeitig hat die Hauptversammlung am 21.05.2025 eine neue, verlängerte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, die inhaltlich sonst der am 19.05.2023 beschlossenen Ermächtigung entspricht.

Der Vorstand der UBM hat daher beschlossen, von der im Hinblick auf deren Dauer geänderten Ermächtigung durch die Hauptversammlung zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen und das Aktienrückkaufprogramm, das am 12.03.2025 veröffentlicht wurde, wie folgt zu modifizieren:

Details und Bedingungen des modifizierten Aktienrückkaufprogramms:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung:
Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1 Z 4
und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG der 144.
ordentlichen Hauptversammlung der UBM vom
21.05.2025.
1. Tag und Art der Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses:
Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am
21.05.2025 gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG
2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über
ein elektronisch betriebenes
Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
1. Beginn und voraussichtliche Dauer des
Aktienrückkaufprogramms:
Das Aktienrückkaufprogramm hat im März 2025
begonnen und dauert bis voraussichtlich 18.11.2025.
1. Aktiengattung, auf die sich das
Aktienrückkaufprogramm bezieht:
Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf die auf
Inhaber lautenden Stückaktien der UBM Development
AG (ISIN AT0000815402).
1. Beabsichtigtes maximales Volumen des
Aktienrückkaufs:
Aktienrückkauf von bis zu 747.218 Stück Aktien
(entspricht bis zu rund 10% des Grundkapitals der
Gesellschaft).
1. Höchster und niedrigster zu leistender
Gegenwert je Aktie:
Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden
Durchführungsbeschluss des Vorstands der UBM darf
der beim Aktienrückkauf zu leistende Gegenwert je
Aktie nicht niedriger als EUR 7,00 (Preisuntergrenze)
sowie nicht höher als maximal 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs
der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn
Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien
unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt
insgesamt EUR 3,0 Mio.
1. Art und Zweck des Aktienrückkaufs: Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich über die
Börse sowie über mulitlaterale Handelssysteme
(Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des
zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG zulässigen Zweck dienen.
1. Allfällige Auswirkungen des
Aktienrückkaufprogramms auf die
Keine.
  1. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens: Nicht anwendbar.

Börsezulassung der Aktien der

Gesellschaft:

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 VVO betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Aktienrückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der UBM Development AG (www.ubm-development.com) unter der Rubrik 'Investor Relations' - 'Corporate Actions' (https://www.ubm-development.com/de/investor-relations/aktie/corporateactions/).

Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den §§ 4, 5 und 6 VVO. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der UBM Development AG und begründet keine Verpflichtung der UBM Development AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.

Aussender: UBM Development AG
Laaer-Berg-Straße 43
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Rainer
Tel.: +43 664 80 1873 200
E-Mail: [email protected]
Website: www.ubm-development.com
ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A2AX04 (Anleihe) AT0000A2QS11
(Anleihe) AT0000A35FE2 (Anleihe) AT0000A3FFK1 (Anleihe)
XS2355161956 (Anleihe)

Meldung übertragen durch pressetext. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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