Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 30, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau
| Bilanz |
3 |
|---|---|
| Gewinn und Verlustrechnung |
4-5 |
| Anhang | …6-10 |
| Anlagespiegel | 11 |
| Bestätigungsvermerk | 12-15 |
| Lagebericht |
16-19 | |
|---|---|---|
| -- | ----------------- | ------- |
| Corporate Governance Bericht20 |
|
|---|---|
| Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018……………………………………………21 |
| zum 31.12.2024 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | 31.12.2024 EUR |
31.12.2023 TEUR |
Passiva | 31.12.2024 EUR |
31.12.2023 TEUR |
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||
| I. Finanzanlagen | I. eingefordertes Stammkapital | 28.762.000,00 | 28.762 | ||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 250 | übernommenes Stammkapital einbezahltes Stammkapital |
28.762.000,00 28.762.000,00 |
28.762 28.762 |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 9.217.862,80 | 9.219 | II. Kapitalrücklagen | ||
| 9.468.070,59 | 9.469 | 1. gebundene | 3.286.719,88 | 3.287 | |
| B. Umlaufvermögen | III. Gewinnrücklagen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1. gesetzliche Rücklagen | 40.333,42 | 40 | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20.441,17 | 2 | IV. Bilanzverlust | -18.927.048.47 | -19.031 |
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 4.050.463,35 | 3.871 | davon Verlustvortrag | -19.030.603,58 | -22.788 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 3.988.435,00 4.070.904,52 |
0 3.873 |
13.162.004,83 | 13.058 | |
| II. Wertpapiere und Anteile | B. Rückstellungen | ||||
| 1. sonstige Wertpapiere und Anteile | 0,00 | 2.086 | 1. Steuerrückstellungen | 234.800,00 | 234 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 5.686,02 | 54 | 2. sonstige Rückstellungen | 52.000,00 | 59 |
| 4.076.590,54 | 6.013 | 286.800,00 | 293 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
43.250.47 43.250,47 |
33 33 |
|||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 52.605,83 | 2.097 | |||
| davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0,83 0,00 |
0 0 |
|||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 52.605.83 | 2.097 | |||
| 95.856,30 | 2.130 | ||||
| Summe Aktiva | 13.544.661.13 | 15.482 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Summe Passiva |
95.856,30 13.544.661.13 |
2.130 15.482 |
| 2024 EUR |
2023 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzer ose | 23.082,00 | 46 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | |||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
1.500,00 | 4.168 | |
| b) übrige | 4.227.77 | e | |
| 5.727,77 | 4.174 | ||
| 3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
|||
| a) Materialaufwand | 11.601,94 | 46 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.739,19 | 0 | |
| 13.341,13 | 46 | ||
| বাঁ | Personalaufwand | ||
| a) Löhne | 4.603,20 | 11 | |
| b) Gehälter | 3.242,51 | 7 | |
| c) soziale Aufwendungen | 1.745,28 | -3 | |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | 0,00 | -6 | |
| aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben |
126,01 | 0 | |
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 1.619,27 | 3 | |
| 9.590,99 | 15 | ||
| 5. | Abschreibungen | ||
| a) auf Sachanlagen | 149.14 | 0 | |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen |
||
| fallen | 0,00 | 0 | |
| b) ubrige | 158.294,75 | 285 | |
| 158.294,75 | 285 | ||
| 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) | -152.566,24 | 3.872 | |
| 8. | Erträge aus Beteiligungen | 42.185,00 | 42 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 42.185,00 | 42 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 221.284.30 | 79 | |
| 10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens |
0,00 | 2 | |
| 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen | 3.047,51 | 0 | |
| davon Abschreibungen auf Finanzanlagen | 3.047,51 | 0 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |
| 13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis) | 260.421,79 | 123 | |
| 14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) | 107.855,55 | 3.995 | |
| 15. Steuern vom Einkommen | 4.300.44 | 238 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | |
|---|---|
| Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft | 01.01.2024 bis 31.12.2024 |
| 2024 EUR |
2023 TEUR |
|
|---|---|---|
| davon latente Steuem | 0.00 | 0 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 103.555,11 | 3.757 |
| 17. Jahresüberschuss | 103.555.11 | 3.757 |
| 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -19.030.603.58 | -22.788 |
| 19. Bilanzverlust | -18.927.048.47 | -19.031 |
der
Stockerau

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag bewertet.
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden vorgenommen.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die DVS Services GmbH erfolgte Anhand des Discounted-Cashflow-Verfahrens.
Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz.
Der verwendeten Diskontierungssatz nach Steuern beträgt 7,4%, wobei dieser aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet wird. Die verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente beträgt 1%. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
Die Bewertung der DVS Technology AG erfolgte auf Grundlage der aktuellen Mittelfristplanung der DVS Technology Gruppe, sowie marktüblicher EBITDA-Multiples, um den beizulegenden Unternehmenswert zu bestimmen. Für die Bewertung der DVS Technology GmbH, einer nicht operativ tätigen Holdinggesellschaft, wurden zunächst die beizulegenden Werte der einzelnen Beteiligungen ermittelt. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der der DVS Technology GmbH wurde daraus der entsprechende Unternehmenswert abgeleitet.
Im Jahr 2024 waren außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 1.047,51 erforderlich.
Von den Wertpapieren dienen 8.500 Stück zu einem Kurswert am Stichtag von insgesamt EUR 39.695,00 als Sicherheit für die Hinterlegung der Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche
Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt:
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß §189a Z. 2 UGB besitzt:
| Firma | Sitz | Anteil | Eigenkapital 31.12.2023 | Ergebnis 31.12.2023 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Werkzeugmaschinenbau | Sinsheim, | ||||
| Sinsheim GmbH | Deutschland | 10% | 2.699.906,78 | 1.585.693,38 |
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.
Forderungen fällig in 1-5 Jahren:
EUR 100.000,00 für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche.
Darlehen gegen die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, welche als Gesellschaft im Nahebereich der Rothenberger Gruppe zu qualifizieren ist, in Höhe von EUR 3.676.250,00 Laufzeit bis 31.01.2027 Zinssatz 6,5%.
Erträge aus einer Garantiedividende von EUR 212.185,00 (Vorjahr EUR 170.000,00), die erst im Jahr 2027 zahlungswirksam werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.
| Verlustvortrag zum 1.1.2024 | - 19.030.603,58 |
|---|---|
| Jahresgewinn | 103.555,11 |
| Bilanzverlust zum 31.12.2024 | - 18.927.048,47 |
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
| Stand 01.01.2024 EUR |
Verwendung EUR |
Zuweisung EUR |
Stand 31.12.2024 EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen Steuerrückstellungen |
|||||
| Rückstellung für Körperschaftsteuer |
234 000,00 | 0,00 | 800,00 | 234 800,00 | |
| sonstige Rückstellungen | |||||
| HV u. Abschlussprüfung | 30 000,00 | 30 000,00 | 20 000,00 | 20 000,00 | |
| Geschäftsberichte | 2 200,00 | 2 200,00 | 2 000,00 | 2 000,00 | |
| Aufsichtratsvergütung | 12 000,00 | 0,00 | 0,00 | 12 000,00 | |
| sonstige Rückstellungen | 0,00 | 0,00 | 6 000,00 | 6 000,00 | |
| Rechts- und Beratungskosten | 15 000,00 | 15 000,00 | 12 000,00 | 12 000,00 | |
| 59 200,00 | 47 200,00 | 40 000,00 | 52 000,00 | ||
| Summe Rückstellungen | 293 200,00 | 47 200,00 | 40 800,00 | 286 800,00 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
. Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
Die Gesellschaft ist gemäß § 189a Z 8 UGB i.V.m. § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen des Konsolidierungskreises der Rothenberger-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt, Deutschland, welche einen Konzernabschluss erstellt, der im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt erhältlich ist.
. Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinnund Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
2 geringfügig Beschäftigte, die Dienstverhältnisse wurden mit 30.6.2023 beendet (Vorjahr: 1 geringfügig Beschäftigter, 1 Teilzeitbeschäftigter)
Vorstand: Dayani Khalid Ahmad, geb. 15.8.1964
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 44.600,00 EUR (Vorjahr TEUR 27).
Aufsichtsrat:
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz, Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres soll gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Stockerau, am 28. April 2025

| Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2024 |
Zugange | Abgange | Stand 31.12.2024 |
Stand 01.01.2024 |
Zugänge | Abschreibung | Abgange | Stand 31.12.2024 |
Stand 01.01.2024 |
Stand 31.12.2024 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||||||
| 250.207.79 9.521.690.79 9.771.898,58 |
0.00 0.00 0,00 |
0,00 0.00 0.00 |
250.207.79 9.521.690.79 9.771.898,58 |
0,00 302.780.48 302.780.48 |
0,00 0.00 0,00 |
0,00 1.047,51 1.047,51 |
0,00 0.00 0.00 |
0,00 303.827.99 303.827,99 |
250.207.79 9.218.910.31 9.469.118.10 |
250.207,79 9.217.862.80 9.468.070,59 |
Wir haben den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau, für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 18.04.2024 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten ist oder die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Einen Entwurf des Corporate Goverance Berichts haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, dieser ist Teil des Jahresfinanz- und Geschäftsberichtes. Die übrigen Teile des Geschäfts- und Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28.8.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10.12.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, 28.04.2025 BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Mag. Gerhard Fremgen ppa. MMag. Nicole Doppelhofer
Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultierte das Ersatzteilgeschäft sowie die Beteiligungen an Unternehmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 50% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das Service- und Ersatzteilgeschäft wurde im Jahr 2024 eingestellt.
Die Heid AG hält per 31.12.2024 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:
| 1. | DVS Technology AG (Frankfurt/Main) | 7,84% |
|---|---|---|
| ---- | ------------------------------------ | ------- |
Die DVS Technology AG ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird seit 01.04.2023 nicht mehr an der Börse gehandelt.
Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge bestehen. Eines der Tochterunternehmen ist der Weltmarktführer für Honanwendungen, PRÄWEMA in Eschwege.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der DVS Service GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS Gruppe (Retrofit und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Salesund Servicemarkt zu erhöhen. In 2024 wurde die Digital-Unit der DVS Gruppe (DVS Digital) in die DVS Service GmbH integriert. Die Beteiligung der Heid AG an der DVS Service GmbH wurde im Jahr 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert.
Die Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende Entwicklung:
| 2017 | EUR | 9.520.656,68 |
|---|---|---|
| 2018 | EUR | 9.600.885,70 |
| 2019 | EUR | 9.772.179,98 |
| 2020 | EUR | 9.788.808,16 |
| 2021 | EUR | 9.627.126,37 |
| 2022 | EUR | 9.301.405,86 |
| 2023 | EUR | 13.058.449,72 |
| 2024 | EUR | 13.162.004,83 |
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 103.555,11 (2023 TEUR 3.757) erwirtschaftet. Das positive Ergebnis resultiert aus den Zins- und Beteiligungserträgen. Insbesondere aus dem Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen GmbH welches mit 6,5% p.a. verzinst wird.
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 13.162.004,83 (31.12.2023 TEUR 13.058) und einer Bilanzsumme von EUR 13.544.661,13 (31.12.2023 TEUR 15.484) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 97,17% (31.12.2023 84,33%).
Der Umsatz hat sich von EUR 45.681,57 im Jahr 2023 auf EUR 23.082,00 im Jahr 2024 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -152.566,24 (31.12.2023 TEUR 3.872.220,68). Das Finanzergebnis betrug EUR 260.421,79 (31.12.2023 TEUR 123).
Nach Wegfall des Service und Ersatzteilgeschäftes im Jahr 2024, wird die Liquidität der Maschinenfabrik Heid AG, durch die laufenden Zinserträge aus dem gewährten Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen GmbH sichergestellt.
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,03 (Vorjahr: 0,95).
Das Working Capital zum 31.12.2024 betrug TEUR 3.981 (31.12.2023 TEUR 3.942).
Die Anlagenintensität zum 31.12.2023 betrug 69,90% (31.12.2023 61,15%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 68,06 % (31.12.2023 61,15%) einnimmt.
Nach dem Grundstücksverkauf sind nur noch Finanzanlagen in Form von Wertpapieren und Beteiligungen vorhanden.
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelangen.
Da in den letzten Jahren immer weniger Maschinen im Einsatz sind, führt dies zu einem Umsatzrückgang im Ersatzteilverkauf. Im Bereich der Finanzerträge wird dies durch den Entfall von Dividendenerträgen spürbar. Die Zinseinnahmen werden künftig den Liquiditätsbedarf des Unternehmens decken. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch Tilgung des gewährten Darlehens gesichert.
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.
Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.
Neben dem Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem entsprechend den Anforderungen des Unternehmens geführt werden.
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.
Für 2025 sind keine Investitionen geplant.
Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.
Aus dem gewährten Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH entstehen Zinserträge von EUR 221.000,0 p.a.
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:
• Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH
Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.
Stockerau, am 28. April 2025
Khalid Ahmad Dayani
Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243c Abs. 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.
Vorstand ist seit 10.08.2024 Herr Khalid Ahmad Dayani geb. 15.08.1964 vorher Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.
Herr Günter Rothenberger und Frau Regina Libowski wurden mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum 10.08.2023 abberufen.
Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum Vorstand bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Be- richte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.
Stockerau, am 25. April 2025
Khalid Ahmad Dayani eh Vorstand
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Stockerau, am 28. April 2025
Der Vorstand
Khalid Ahmad Dayani eh
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