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CLEEN Energy AG

Annual Report (ESEF) Apr 30, 2025

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CLEEN Energy AG 1 JAHRES FINANZ BERICHT 202 4 2 INHALTSVERZEICHNIS KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT CLEEN ENERGY AG - DER KONZERN BESTÄTIGUNGSVERMERK KONZERNABSCHLUSS KONZERNANHANG KONZERNLAGEBERICHT ERKLÄRUNG DES VORSTANDES CLEEN ENERGY AG - DER EINZELABSCHLUSS BESTÄTIGUNGSVERMERK JAHRESABSCHLUSS ANHANG EINZELABSCHLUSS LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS ERKLÄRUNG DES VORSTANDES 3 KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 4 1 BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (Ö CGK) Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) stellt österreichischen Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen und soll dazu beitragen, ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens zu erreichen. Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance Bericht basiert auf dem Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2025. Der Kodex ist unter https://www.corporate-governance.at öentlich zugänglich. Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist auf der Homepage der Gesellschaft (https://cleen-energy.com) unter der Rubrik Unternehmen  Investoren  Corporate Governance  Corporate Governance-Bericht 2024 öentlich zugänglich. Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der CLEEN Energy AG kontinuierlich zu optimieren. Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN Energy AG nicht nur den gesetzlichen Anforderungen („L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur Begründung der allenfalls gegebenen Nichteinhaltung von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) – das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen – verpflichtet. Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die CLEEN Energy AG die Abweichung von den C-Regeln des ÖCGK wie folgt: „C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssitzungen werden in der Regel mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen erfolgt die Einladung telefonisch, mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwertiger Form 48 Stunden vorher. „C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit Florian Gietl über einen Alleinvorstand. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist demnach unterblieben. „C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmensgröße und die Anzahl der Mitarbeiter ist keine eigene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet und es erfolgt keine 5 Berichterstattung über einen Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse im Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement informiert. „C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße der CLEEN Energy AG gibt es keine speziellen Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an den Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2024 soll eine gesonderte Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgen. „C-Regel 27“: Die mit dem Vorstand vereinbarten variablen Vergütungsteile knüpfen nicht an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an. Zudem wurden keine Höchstgrenzen festgelegt und auch nicht die Rückzahlbarkeit variabler Bestandteile vereinbart. „C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionsprogramm 2023 wurden keine messbaren, langfristigen und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die CLEEN Energy AG ist ein junges Unternehmen, welches im Geschäftsjahr 2023 einen einschneidenden Sanierungs- und Restrukturierungsprozess durchlief. Angesichts der in einer solchen Phase schwankenden Auftragslage und Ausgaben ist ein Abstellen auf im Voraus festgelegte, messbare und langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage für die Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus diesem Grund wurde dem Aufsichtsrat bei der Zuteilung von Aktienoptionen an den Vorstand ein Spielraum eingeräumt. Mittels einzelvertraglicher Vereinbarung kann und soll der Aufsichtsrat mit dem Vorstand langfristige Kriterien für die Zuteilung von Optionen festlegen. Das Aktienoptionsprogramm 2023 selbst sieht nicht vor, dass eine nachträgliche Änderung der Kriterien ausgeschlossen ist. Das Aktienoptionsprogramm 2023 sieht keine Verpflichtung des Vorstands vor, einen angemessenen Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Alleinvorstand der Gesellschaft derzeit 150.000 Aktien der Gesellschaft, die er im Rahmen der Sanierung erworben hat. Der Vorstand hat somit „skin-in-the-game“, welches er zudem in einer kritischen Phase der Gesellschaft erworben hat und somit einen persönlichen Beitrag zur Sanierung leistete. „C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Eizienz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Größe nicht stattgefunden. „C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 nur aus drei Mitgliedern bestand, wurde auf die Einrichtung eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses oder anderer Ausschüsse (mit Ausnahme des verpflichtenden Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner Eizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt hätte. „C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unternehmens und der Aktionärsstruktur wurde von der Oenlegung folgender Informationen auf der Website der Gesellschaft abgesehen: aktuelle Aktionärsstruktur, dierenziert nach geographischer Herkunft und 6 Investortyp. Die Kernaktionäre und deren Herkunft sind wurden im Jahresfinanzbericht 2024 und auf der Website der Gesellschaft oengelegt. „C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig und die Aktionäre sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im deutschsprachigen Raum beheimatet bzw. der deutschen Sprache mächtig. Die Berichte der Gesellschaft werden daher nur in deutscher Sprache erstellt. „C-Regel 72“: Die Gesellschaft nennt auf ihrer Webseite keine bestimmte Ansprechperson für Investor Relations genannt, aber eine gesonderte Investor Relations E-Mail-Adresse eingerichtet, die von mehreren Personen betreut wird. „C-Regel 74“: Aufgrund der finanziellen Unsicherheiten im letzten Quartal 2024 wurde der Unternehmenskalender erst im Dezember 2024 veröentlicht. „C-Regel 81a“: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Abschlussprüfer zu einer Sitzung des Prüfungsausschusses eingeladen. Die Kommunikation zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Abschlussprüfer fand jedoch auch außerhalb dieser Prüfungsausschusssitzung statt. Der Prüfungsausschuss wurde dabei von seinem Vorsitzenden und Finanzexperten vertreten. Der Vorstand war in diese Gespräche nicht eingebunden. Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch darauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“) des ÖCGK zu entsprechen. Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz verpflichtet. Alle relevanten Informationen werden im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbericht, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen der laufenden Pressearbeit veröentlicht. Die Berichte werden entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert ihre Aktionäre mit Ad-hoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen werden auf der Website unter der Rubrik „Investoren” veröentlicht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hatte die Gesellschaft 6.581.721 Stammaktien ausgegeben. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip „one share – one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (öentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG ist im Abschnitt „Angaben zu Kapital, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen“ des Jahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2024 dargestellt. 7 2 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer oenen und transparenten Diskussion. Dasselbe gilt jeweils innerhalb dieser Organe für die Kommunikation zwischen den einzelnen Organmitgliedern. 2.1 Zusammensetzung des Vorstands Während des Geschäftsjahres 2024 bestand der Vorstand der CLEEN Energy AG jeweils nur aus einem Mitglied: 2.1.1 Derzeitiger Vorstand Florian Gietl, geboren 1976 - Datum der Erstbestellung: 01.08.2023 - Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.07.2026 - Florian Gietl ist als Alleinvorstand für sämtliche Agenden zuständig. - Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften: keine Florian Gietl begann seine berufliche Laufbahn 1992 im Handel, im Laufe der Jahre entwickelte sich aus der reinen Handelsexpertise, die logische Ausweitung der Kompetenzen auf die Bereiche, Einkauf, Marketing, E-Commerce, Logistik, Produktmanagement und schlussendlich die ganzheitliche Unternehmensführung. Florian Gietl war ab 2007 ohne Unterbrechung Geschäftsführer von Konzerngesellschaften in Europas führendem Elektrohandelsunternehmen, welches er als Landesgeschäftsführer in den Ländern Österreich und Deutschland über viele Jahre erfolgreich mitgeprägt hat. 2.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 von drei auf vier Mitglieder aufgestockt. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 wurde die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erneut auf drei reduziert. Seit dem 5. Dezember 2023 besteht der Aufsichtsrat sohin aus drei Mitgliedern. 8 2.2.1 Derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich seit der letzten Wahl in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 aus folgenden drei Mitgliedern zusammen: Mag. Fritz Ecker, geboren 1985 - Vorsitzender des Aufsichtsrats - Jahr der Erstbestellung: 2023 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine Dr. Robert Lager, geboren 1975 - Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses - Jahr der Erstbestellung: 2023 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine Mag. Erich Wolf, geboren 1949 - Aufsichtsratsmitglied - Jahr der Erstbestellung: 2023 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine 2.3 Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat entsprechend § 92 Abs 4a AktG einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich seit 5. Dezember 2023 wie folgt zusammen: • Dr. Robert Lager: Vorsitzender, Finanzexperte • Mag. Fritz Ecker Eisler: Stellvertreter des Vorsitzenden • Mag. Erich Wolf: Mitglied 9 Ein Vergütungs- oder Nominierungsausschuss sind im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrates ebenso wenig eingerichtet wie andere Ausschüsse. 2.4 Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen (C-Regel 53 des ÖCGK). Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert: - Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der CLEEN Energy AG oder eines ihrer Tochterunternehmen. - Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zur CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. - Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft. - Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG Aufsichtsratsmitglied ist. - Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. - Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Nee) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der CLEEN Energy AG bekennen sich zu den Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des ÖCGK und deklarieren sich als unabhängig. Somit deklarieren sich sämtliche derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates als unabhängig. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine gemäß § 95 Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats (oder mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat) neu abgeschlossen. 10 Zwischen der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH und der Gesellschaft besteht seit mehreren Jahren ein ständiges Vertragsverhältnis hinsichtlich der Erbringung von rechtsanwaltlichen Beratungsleistungen. Da Mag. Fritz Ecker auch geschäftsführender Gesellschafter der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH ist, wurde bei seinem Eintritt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnis vom Aufsichtsrat ausdrücklich genehmigt. Im Rahmen dieses Mandatsverhältnisses bezog die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 245. Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 wurden im Geschäftsjahr 2024 erfüllt. Von den im Geschäftsjahr 2024 im Aufsichtsrat vertretenen Mitglieder kann lediglich Mag. Fritz Ecker ein über die Apollon Beteiligungs GmbH mittelbar gehaltener Anteil von mehr als 10% an der Gesellschaft zugerechnet werden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten im Geschäftsjahr 2023 die Unabhängigkeitsvorgaben der C-Regel 54 des ÖCGK. 3 ANGABEN ZUR ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT 3.1 Arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agierten nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Im Geschäftsjahr 2024 war jeweils nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Es fanden dementsprechend keine Vorstandssitzungen statt. Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. 3.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sind im Sinne des ÖCGK frei und unabhängig. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 5 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über Videokonferenzen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK) abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stunden. Weiters fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt; die Sitzung dauerte durchschnittlich rund eine Stunde. 11 Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbestimmungen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung einen Prüfungsausschuss bestellt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens eine Woche vor jeder Sitzung die mit dem Vorsitzenden abgestimmte Tagesordnung und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die Einladung 48 Stunden vor der Sitzung erfolgen. Die Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern abzustimmen. Für die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahressitzungsplan rechtzeitig vorzubereiten. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ordnungsgemäße Einladung der Aufsichtsratsmitglieder und die Anwesenheit aller von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (derzeit drei) anwesend zu sein. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nimmt grundsätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Einzelfall anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des Vorstands haben kein Stimmrecht. In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf und die personelle und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Die Beratung mit dem Vorstand und der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investitionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse übertragen. Im Geschäftsjahr 2024 bestand ein Prüfungsausschuss, der sich jeweils aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzte. Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Revisionssystems überwacht. Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten Nicht- Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich überwachte und prüfte der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers. Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. 12 3.3 Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft allenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens und die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers). Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist im Geschäftsjahr 2024 zu einer Sitzung zusammengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen hat. In dieser Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit dem vom Wirtschaftsprüfer berichteten Schwächen im Internen Kontrollsystem (IKS) sowie mit der Bestandsgefährdung des Unternehmens. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben sich auch vom Vorstand über das IKS, insbesondere betreend der Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für Verbesserungen der Aufbau- und Ablauforganisation berichten lassen. In den Besprechungen mit den Wirtschaftsprüfern wurden zudem deren Tätigkeit, Erkenntnisse und Anregungen behandelt. Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als sechs Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des ÖCGK). 4 MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN, DIVERSITÄTSKONZEPT Im Geschäftsjahr 2024 waren keine Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in leitenden Stellungen der CLEEN Energy AG vertreten. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG keine Anwendung. Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten sowie deren Chancengleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG selbstverständlich. Ein spezifisches Programm zur Förderung von Frauen in diesem Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen Anzahl der MitarbeiterInnen jedoch nicht. 13 Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes gemäß § 243c Abs 2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich. 5 BERICHT ÜBER DIE EXTERNE EVALUIERUNG Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die Einhaltung der C-Regeln des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Eine solche Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK wurde für das Geschäftsjahr 2023 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt. Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung, dass die CLEEN Energy AG die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2023 – soweit diese von der Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy AG umfasst und auf diese anwendbar waren – eingehalten hat. 6 VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSS- STICHTAG 6.1 Konkursantrag Aufgrund eines nicht erfolgreichen Sanierungsverfahrens konnte vom Vorstand keine positive Fortbestehensprognose mehr erstell werden, wodurch per 25. Februar 2025 ein Konkursantrag zur Schließung der Gesellschaft gestellt wurde. 6.2 Sonstiges Der Gesellschaft sind ansonsten keine wesentlichen Veränderungen von hierin berichtspflichtigen Sachverhalten, die sich zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts ergeben haben, bekannt. Im Übrigen wird hinsichtlich Veränderungen nach dem Abschlussstichtag auf das Kapitel „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 verwiesen. Haag, im April 2025 Der Vorstand ______ Florian Gietl CEO, Vorstand 14 15 CLEEN ENERGY AG DER KONZERN 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK 2 KONZERNABSCHLUSS 3 KONZERNANHANG 4 KONZERNLAGEBERICHT 5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES 16 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK ÜBER DIE KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 17 3. Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der CLEEN Energy AG, Haag, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit allfälligen anderen vereinbarten Regeln bzw. Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf Abschnitt 3.1 des Konzernanhangs, wo beschrieben wird, dass sich die CLEEN Energy AG seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren befindet und der Konzernabschluss folglich unter Abkehr der Prämisse zur Unternehmensfortführung aufgestellt wurde. Unser Prüfungsurteil ist in Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgenden besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:  Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 18 Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung Siehe Konzernanhang Abschnitt 3.1. Das Risiko für den Abschluss Die CLEEN Energy AG befindet sich seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren. Die Eröffnung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt daher erstmals zu Liquidationswerten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände zu Liquidationswerten fehlerhaft erfolgt ist. Weiters besteht das Risiko, dass bei der Berechnung der Rückstellungen Ansprüche der Gläubiger unvollständig oder fehlerhaft bewertet wurden und dadurch die Vermögenslage nicht zutreffend ermittelt wurde. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Um diese Risiken zu adressieren, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:  Wir haben uns ein grundsätzliches Verständnis für den Konzernabschlusserstellungsprozess sowie den relevanten internen Kontrollen verschafft.   Wir haben die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des vom Masseverwalter beauftragten externen Sachverständigen beurteilt.   Wir haben für ausgewählte Gutachten die angewandte Methodik sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen beurteilt und soweit möglich mit Marktdaten plausibilisiert.   Wir haben die Vollständigkeit der Rückstellungen anhand der im Konkursverfahrens angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft.   Wir haben Rechtsauskünfte der im Geschäftsjahr 2024 seitens der CLEEN Energy AG betrauten Rechtsanwälte sowie des Masseverwalters eingeholt.  Wir haben überprüft, ob die Angaben des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 19 Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:  Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.  Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 20 Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 21 Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek. Wien, 29. April 2025 Forvis Mazars Audit GmbH ................................................. ppa Mag. Mario Zagiczek Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. 22 2 KONZERNABSCHLUSS DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 23 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2024 31.12.2023 angabe TEUR TEUR Umsatzerlöse 5.1. 7 160 11 553 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 5.2. -1 383 -1 237 Sonstige betriebliche Erträge 5.3. 1 279 372 Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen 5.4. -4 009 -9 078 Personalaufwand 5.5. -1 593 -2 289 Abschreibungen 5.6. -2 630 -3 604 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.7. -6 630 -3 052 Ergebnis aus der Endkonsolidierung 0 1 443 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -7 805 -5 892 Finanzerträge 48 53 Finanzaufwendungen 5.8. -1 255 -1 514 Finanzergebnis -1 207 -1 462 Ergebnis vor Steuern -9 012 -7 353 Ertragsteuern 5.9. -6 -27 Periodenergebnis -9 018 -7 380 Periodenergebnis entfällt auf: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -9 018 -7 380 Nicht beherrschende Anteile 0 0 Cents Cents Unverwässertes Ergebnis je Aktie 5.10. -1,48 -1,59 Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. Ergebnis je Aktie 24 KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG VO M 1. 1.2 0 24 BIS 31. 12. 2 0 2 4 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2024 31.12.2023 angabe TEUR TEUR Periodenergebnis -9 018 -7 380 Sonstiges Ergebnis Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern 0 0 Gesamtergebnis -9 018 -7 380 Gesamtergebnis zurechenbar: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -9 018 -7 380 Nicht beherrschende Anteile 0 0 Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 25 KONZERNBILANZ ZU M 3 1 .12 .20 2 4 Anhang- 31.12.2024 31.12.2023 angabe TEUR TEUR AKTIVA Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 6.1. 326 521 Sachanlagen 6.2. 3 266 4 918 Nutzungsrechte 6.3. 0 879 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 6.4. 0 370 Latente Steueransprüche 6.5. 0 0 Summe langfristige Vermögenswerte 3 592 6 688 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 6.6. 230 2 526 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.7. 76 792 Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 119 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 6.8. 127 559 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 291 982 Summe kurzfristige Vermögenswerte 843 4 859 Summe Aktiva 4 434 11 547 26 Anhang- 31.12.2024 31.12.2023 angabe TEUR TEUR NEGATIVES EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 6.10. 6 174 5 567 Kapitalrücklagen gebunden 6.10. 0 0 Kapitalrücklagen frei 6.10. 20 72 Kumuliertes Ergebnis -21 604 -12 589 Den Aktionären der CLEEN Energy AG zurechenbares Eigenkapital -15 410 -6 950 Nicht beherrschende Anteile 16 16 Summe negatives Eigenkapital -15 394 -6 934 Investitionszuschüsse 6.9. 884 956 SCHULDEN Langfristige Schulden Rückstellungen 6.13. 0 414 Verzinsliche Darlehen 6.12. 0 10 996 Leasingverbindlichkeiten 6.12. 0 730 Summe langfristige Schulden 0 12 140 Kurzfristige Schulden Rückstellungen 6.13. 6 532 858 Verzinsliche Darlehen 6.12. 11 279 777 Leasingverbindlichkeiten 6.12. 149 152 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 470 1 195 Erhaltene Anzahlungen 13 1 892 Sonstige Verbindlichkeiten 6.12. 501 510 Summe kurzfristige Schulden 18 944 5 385 Summe Schulden 18 944 17 525 Summe Passiva 4 434 11 547 Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 27 KONZERN- EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG VO M 1. 1.2 0 24 BIS 31. 12. 2 0 2 4 Anhang- angabe Gezeich- netes Kapital gebundene Kapital- rücklage freie Kapital- rücklage Kumulierte Ergebnisse Nicht beherr- schende Anteile Summe negatives Eigenkapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Stand 1. Januar 2023 4 690 8 459 1 347 -18 316 0 -3 821 Periodenergebnis 5. -7 380 0 -7 380 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -7 380 0 -7 380 Transaktionen mit NCIs (06/23) 6. 1 484 16 1 500 Übertragung eigener Aktien (11/23) 6. -418 418 0 Kapitalherabsetzung (12/23) 6. -1 710 -8 512 -1 403 11 625 0 Kapitalzufuhr Gesellschafter 6. 3 005 53 3 058 Transaktionskosten 6. -291 -291 Stand 31. Dezember 2023 = Stand 1. Jänner 2024 5 567 0 72 -12 587 16 -6 934 Periodenergebnis 5. -9 018 0 -9 018 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -9 018 0 -9 018 Kapitalzufuhr Gesellschafter (02/24) 6. 607 607 Transaktionskosten -49 -49 Stand 31. Dezember 2024 6 174 0 23 -21 605 16 -15 394 Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 28 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG VO M 1. 1.2 0 24 BIS 31. 12. 2 0 2 4 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2024 31.12.2023 angabe TEUR TEUR Ergebnis vor Steuern -9 012 -7 353 Abschreibungen 2 630 3 604 Wertberichtigung sonstiger langfristiger Vermögenswerte 519 275 Unbarer Ertrag aus der Endkonsolidierung 0 -1 443 Zinsergebnis 688 1 186 Auflösung Investitionszuschüsse -88 -78 Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -210 312 Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten -12 -292 Ertragsteuerzahlungen -6 -7 Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leiustungen sowie andere Aktiva 2 957 3 240 Veränderung von Rückstellungen 5 309 -1 024 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -2 783 -1 480 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -8 -3 060 Erwerb bzw. Abgang von Tochterunternehmen abzüglich erworbener und aufgegebener liquider Mittel 0 -16 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -9 -576 Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 107 364 Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagen 355 2 004 Rückzahlung von langfristigen Vermögenswerten 153 148 Cash Flow aus Investitionstätigkeit 606 1 925 Veränderung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten 0 -500 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 350 1 422 Einzahlungen von Gesellschaftern 563 2 258 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen -495 -1 241 Tilgungsanteil von Finanzschulden -1 357 -1 214 Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -349 -135 Änderung von nicht beherrschenden Anteilen 0 1 499 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1 288 2 087 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -691 952 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 982 30 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -691 952 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 291 982 Die vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 29 3 KONZERNANHANG DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 30 1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet Höllriglstraße 8a, 3350 Haag. Die CLEEN Energy AG beantragte mit 20. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag und wechselte am 25. Februar 2025 von einem Sanierungsverfahren in ein Konkursverfahren. Mit 4. März 2025 wurde schlussendlich die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen. Die CLEEN Energy Group war ein österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeizienz. Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die nächsten Tausend, dargestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendierenzen entstehen. 2 KONSOLIDIERUNGSKREIS 2.1 Entwicklung des Konsolidierungskreises In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen: 2024 2023Gesellschaft Sitz Staat GesellschafterAnteil Konso-Anteil in Konso- 1)in %lidierungsart%lidierungsartCLEEN Energy AG Haag Österreich VK VKCLEEN Energy Einsparcontracting Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKGmbHCLEEN Energy Energiewende Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKGmbHCLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 54,1 VK 54,1 VKCLEEN Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKCLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VK 54,1 VKCLEEN Energy Italy Holding Srl Klausen Italien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VKCLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VK 54,1 VKC E A G Solar Energy Systems & Dubai V.A.E. CLEEN Energy AG 100,0 VK 100 VKComponents Trading L.L.C.1) VK = Vollkonsolidierung 31 Der Konsolidierungskreis veränderte sich wie folgt: 20232024Stand 1.1. 9 9Unternehmenserwerbe 0 0Neugründungen0 1Verkäufe bzw. Schließungen-1 -1Stand 31.12 8 9 Schließung von Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2024: Im Laufe des Geschäftsjahres wurde die CLEEN Energy Italy Holding Srl, Italien, aufgrund fehlender Geschäftstätigkeit geschlossen. Die Schließung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2024. Die Ravolta New Energy GmbH, Deutschland, wurde im ersten Halbjahr 2024 in die CLEEN Energy Germany GmbH, Deutschland, umfirmiert. 32 3 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 Allgemein Der Konzernabschluss zum 31.12.2024 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als auch unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, bestimmte (als Sachanlagen klassifizierte) Büroimmobilien, derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen und sonst zu fortgeführten Anschaungskosten bilanziert werden, werden an die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die den im Rahmen von wirksamen Sicherungsbeziehungen abgesicherten Risiken zuzurechnen sind, angepasst. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet. Am 25. Februar 2025 wurde seitens des Vorstands der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans zurückgezogen, weshalb das anfängliche Sanierungsverfahren als Konkursverfahren weitergeführt wird. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen. Am 21. Februar wurde für die CLEEN Energy Energiewende GmbH ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt. Am 3. März 2025 wurde für die CLEEN Energy Germany GmbH ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Obwohl zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses nicht für sämtliche Tochtergesellschaften Konkursanträge gestellt wurden, geht das Management davon aus, dass der Konkurs der CLEEN Energy AG bei sämtlichen Tochtergesellschaften zu einer Abkehr von Going Concern zu führen hat. In Folge dieser Ereignisse wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) dieser Konzernabschluss unter Abkehr der Going Concern- Prämisse aufgestellt. Die IFRS normieren keine besonderen Vorgaben hinsichtlich der Bilanzierung unter Abkehr von der Going Concern-Prämisse. In einem solchen Fall hat das Management gemäß IAS 8.10 mit seinem Urteilsvermögen eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden, welche in Bereitstellung von relevanten und verlässlichen Informationen resultiert. Aufgrund des Konkursantrags der Konzernmuttergesellschaft CLEEN Energy AG sowie einzelner Tochtergesellschaften, der bereits beschlossenen Schließung des Unternehmens sowie der geplanten Verwertung sämtlicher Vermögenswerte im Rahmen der anhängigen Konkursverfahren erfolgt die Bilanzierung und Bewertung in sinngemäßer Anwendung des IFRS 5, wobei insbesondere 33 die Ausweisvorschriften des IFRS 5 nicht angewendet wurden. Aufgrund der bereits beschlossenen Schließung des Unternehmens sind sämtliche langfristigen Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten einzustufen, da die Buchwerte durch Veräußerungsgeschäfte und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden sollen. In analoger Anwendung zu IFRS 5.15 werden die langfristigen Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ungeachtet dessen gilt aber weiterhin dass Wertansätze (Liquidationswerte), die die fortgeführten Anschaungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände übersteigen, nicht zulässig sind. Auf der Passivseite der Bilanz bedingt die Abkehr von der Going Concern-Prämisse insbesondere, dass neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going Concern-Prämisse verursacht werden. Sämtliche Erfolgsauswirkungen, die aus Änderungen der Bilanzierung und Bewertung infolge der Abkehr von der Going Concern-Prämisse resultieren, werden entweder unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. in der Abschreibung ausgewiesen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und den damit verbundenen Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung sind die Zahlen zum 31. Dezember 2024 nur sehr eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Grundlagen für die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wird in den nachfolgenden Punkten (ab 3.8) näher erläutert. 3.2 Funktionale Währung und Konzernwährung Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Euro, ausgenommen des arabischen Tochterunternehmens (AED), wo es jedoch bis dato noch keine Geldbewegungen gegeben hat. Somit war im Rahmen der Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen keine Währungsumrechnung erforderlich. Der Tätigkeitsbereich der CLEEN Energy Group beschränkt sich überwiegend auf den EURO-Raum. Aufgrund dessen spielen Transaktionen in fremder Währung und deren Währungsumrechnung für den Konzern nur eine unwesentliche Rolle. 34 3.3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen Transaktionen wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert. 3.4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse fließen in den Bilanzpositionen keine wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen mehr ein. Vermögenswerte werden überwiegend auf Basis von konkreten Verkaufspreisen bilanziert und Schulden sowie Rückstellungen auf Basis von Forderungsanmeldungen im Rahmen des Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens. Ermessensentscheidungen und Schätzungen finden sich lediglich noch in der Einschätzung von Restlaufzeiten bei Miet- und Leasingverträgen gemäß IFRS 16, die allerdings für den vorliegenden Konzernabschluss unwesentlich sind. Im Vorjahr wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreen. Aufgrund der zu dieser Zeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts unterlagen insbesondere die Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Vor allem die durch diese Krise ausgelösten Verwerfungen am Energiepreismarkt erschwerten die Einschätzungen der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management verfolgte bei der Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation von verschiedenen Szenarien, um die damaligen Auswirkungen auf die Vermögen- Finanz- und Ertragslage bestmöglich einschätzen zu können. Tatsächliche Ergebnisse konnten daher von den vom Konzern getroenen Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen bzw. deren zugrundeliegende Annahmen wurden laufend durch den Konzern überprüft. 35 Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Vorjahresabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben enthalten: – Anhangangabe 6.12. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen konnten, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich gemacht hätte, waren in den nachstehenden Anhangangaben enthalten: – Anhangangaben 6.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wurden Schätzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen. – Anhangangaben 6.5. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht angesetzt werden. – Anhangangaben 6.13. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder –abflusses sowie der Parameter für Abzinsungen. – Anhangangaben 6.7. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate. – Anhangsangaben 6.1. – Aufgrund Veräußerungsabsicht wurde die Bewertung der Projektrechte anhand von geschätzten Veräußerungserlösen angepasst. Hierbei kam es zu Wertminderungen (siehe Punkt B und 6.1). 36 3.5 Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Auswirkungen auf Endorsement Bezeichnung Inkrafttretenden StatusKonzernabschlusskeine oder IFRS 16 - Änderung: Folgebewertung im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back01.01.2024 20.11.2023unwesentlichkeine oder IAS 1 - Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig01.01.2024 19.12.2023unwesentlichkeine oder IAS 1 - Änderung: Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen01.01.2024 19.12.2023unwesentlichkeine oder IAS 7 und IFRS 7 - Änderung: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen01.01.2024 15.05.2024unwesentlich Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back für Verkäufer- Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Die Änderung an IAS 1 betrit die Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen. Mit der zweiten Änderung an IAS 1 wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen oenlegen, die es ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten. Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. 37 3.6 Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und Interpretationen Folgende IFRS-Standards und Interpretationen dieser wurden im Geschäftsjahr 2024 veröentlicht, waren jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die Anforderungen dieser IFRS-Standards und Interpretationen daher im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet. Auswirkungen auf Endorsement Bezeichnung Inkrafttretenden StatusKonzernabschlusskeine oder IAS 21 - Änderung: Mangel an Umtauschbarkeit01.01.2025 12.11.2024unwesentlichkeine oder IFRS 9 / IFRS 7 - Änderung zu Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen01.01.2026 16.01.2025unwesentlichkeine oder IFRS 7 / IFRS 9 - Änderung: Klassifzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten01.01.2026 offenunwesentlichkeine oder IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 - Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023)01.01.2026 offenunwesentlichkeine oder IFRS 18 - Darstellung und Angaben im Abschluss01.01.2027 offenunwesentlichkeine oder IFRS 19 - Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben01.01.2027 offenunwesentlich Die Änderungen an IAS 21 verpflichten zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben. Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen) klären die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme, führen neue Angabepflichten ein und beinhalten Erleichterungen bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Verträgen über naturabhängige Stromversorgung. Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreen die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit und Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023) enthalten Klarstellungen und Anpassungen zur Erleichterung der erstmaligen Anwendung in IFRS 1, Verbesserungen und Klarstellungen zu den Oenlegungspflichten in IFRS 7, Korrekturen und Klarstellungen zur Verbesserung der Konsistenz in IFRS 9, Anpassungen zur Beseitigung von Unstimmigkeiten und zur Verbesserung der Klarheit in IFRS 10 und Änderungen zur Verbesserung der Darstellung und Klarheit der Cashflow-Berichte in IAS 7. Der neue Standard IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, reduzierte Angaben oenzulegen, wenn es die IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschluss anwendet. IFRS 19 ist für in Frage kommende Tochterunternehmen optional in der Anwendung. 38 Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 ersetzen. Folgende wesentliche Neuerungen tragen zu einer transparenteren und vergleichbareren Berichterstattung bei:  Vordefinierte Zwischensummen und Kategorien von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung  Erläuterungen zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen  Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Informationen im Jahresabschluss 3.7 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Allgemein Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden. Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short- Positionen mit dem Briefkurs. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren 39 Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bewertungshierarchie (Fair-Value Hierarchie) Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden: - Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden - Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachten lassen - Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value- Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. 3.8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausgewählter Abschlussposten Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. A. Immaterielle Vermögenswerte B. Wertminderung C. Nutzungsrechte D. Sachanlagen E. Vorräte F. Finanzinstrumente G. Latente Steueransprüche H. Leasingverhältnisse I. Sonstige Rückstellungen J. Zuwendungen der öffentlichen Hand K. Umsatzerlöse L. Leistungen an Arbeitnehmer M. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen N. Ertragssteuern 40 A. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaungs- oder Herstellungskosten bilanziert und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden immateriellen Vermögenswerten betragen: - Nutzungsrechte: 1 Jahr - Pachtrechte: 20 – 25 Jahre B. Wertminderung Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abgeschrieben werden oder eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen, werden jährlich auf Wertminderungen hin überprüft. Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände auftreten, die darlegen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der erzielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der Wertminderungsverlust wird als Delta zwischen diesem Wert und dem Buchwert gebucht. Diese Werthaltigkeitstests werden auf Ebene der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit) überprüft. Die CLEEN Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit ein PV-Projekt, welches Stromerlöse produziert. Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2024 die Veränderung von externen und internen Parametern, ob diese eine detaillierte Überprüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte erforderlich machte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass aufgrund der nachhaltig gesunkenen Marktstrompreise eine detaillierte Überprüfung der Werthaltigkeitstest notwendig wurde. Auf Basis dessen wurde ein Wertminderungsbedarf von einzelnen PV-Anlagen ermittelt. Hierbei wurde den Impairmenttest ein Abzinsungssatz (WACC) vor Steuern in Höhe von 8,7 % zu Grund gelegt. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zusätzlich sämtliche Vermögenswerte auf Basis von Liquidationswerten hin auf Wertminderungen überprüft. Auf Grundlage dessen wurde bei sämtlichen lang- und kurzfristigen Vermögenswerte eine Wertminderung gebucht, da die Liquidationswerte unter den rechnerisch wertgeminderten Buchwerten liegen. Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden bei den Sachanlagen und immateriellen Anlagevermögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaungskosten vorgenommen. 41 C. Nutzungsrechte Siehe Punkt H. Leasingverhältnisse D. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanlagen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Verpflichtungen zum Anschaungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: - Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbauten): Anschaungskosten - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Anschaungskosten - Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anlagen“): Herstellungskosten Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen: - Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 12 Jahre Nutzungsdauer - PV-Anlagen (Komponentenansatz): o Module: 25 Jahre o Wechselrichter: 15 Jahre o Unterkonstruktion: 25 Jahre o Sonstiges: 25 Jahre Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit, werden die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit auf diese abgeschrieben. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die Bewertung der Grundstücke und Bauten basiert auf einem 42 Immobilienbewertungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien, vom 20. Jänner 2025. E. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaungskosten oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert vorgenommen. Der Bewertung der Waren basiert auf der gutachterlichen Stellungnahme eines zertifizierten Sachverständigen vom 4. Februar 2025. Bei der Bewertung von noch nicht erbrachten Leistungen werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten neben allen direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Bei Ansatz der Material- und Fertigungsgemeinkosten wird eine Normalbeschäftigung unterstellt. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge berücksichtigt. F. Finanzinstrumente Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt (Erfüllungstag). Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 zuzurechnen sind, ist das Halten von Finanzinstrumenten (hold-to-collect). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („solely payments of principal and interest“ – SPPI-Test) auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9 bestehen. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. 43 Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaungskosten - Sonstige Forderungen und Vermögenswerte: fortgeführte Anschaungskosten Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und bewertet: - Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaungskosten - Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaungskosten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaungskosten - Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte Anschaungskosten Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: Beschreibung Folgebewertung Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaungskosten mittels der Finanzielle Eektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaungskosten werden Vermögenswerte zu durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne fortgeführte und –verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Anschaungskosten Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaungskosten eingestuft und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses bestehen in: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaungskosten - Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. langfristige Darlehensfinanzierung, Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung)  die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaungskosten Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in der Bilanz zu fortgeführten Anschaungskosten erfasst sind, werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) gebildet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die 44 erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt: Überfälligkeit in TagenWertberichtigungsquote01%1 bis 302%31 bis 903%91 bis 18020%Über 180100% Bei langfristigen finanziellen Forderungen erfolgt die Wertberichtigung auf Basis von erwarteten Ausfallswahrscheinlichkeiten nach den allgemeinen Ratingklassen (Moody’s, S&P, Fitch) . G. Latente Steueransprüche Siehe unten bei Ertragssteuern H. Leasingverhältnisse Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse werden sämtliche Leasingverhältnisse auf Grundlage deren restlicher Leasingdauern neu beurteilt. Da im Rahmen dieser Neubeurteilung sämtliche Leasingdauern unter einem Jahr betragen, wurden die Nutzungsrechte vollständig wertberichtigt und die Leasingverbindlichkeiten auf Basis der noch zu erwarteten kumulierte Zahlungen bilanziert. Im Rahmen der Going-Concern-Prämisse der Vorjahre wurden die Leasingverhältnisse wie folgt ermittelt: Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahrzeugen, diversen elektronischen Geräten sowie PV-Anlagen als Leasingnehmer auf. Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasinggeber auftritt. Bei Vertragsbeginn beurteilte der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilte der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten waren, wurde von einer Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als Leasingverhältnis behandelt. Am Bereitstellungsdatum erfasste der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wurde erstmalig zu Anschaungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprachen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete 45 Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wurde das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen würde. In diesen Fällen wurde das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wurde. Zusätzlich wurde das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wurde die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt. Als Abzinsungssatz wurde der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns herangezogen, falls der Abzinsungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verlässlich bestimmt werden konnte. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangte der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und machte bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen: - Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen, - Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes, - Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und - Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher war, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher war, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern war hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingverbindlichkeit wurde zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Eektivzinsmethode bewertet. Sie wurden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasste, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption änderte oder sich eine de facto feste Leasingzahlung änderte. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wurde eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wurde diese 46 erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hatte. Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. I. Sonstige Rückstellungen Aufgrund Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden sämtliche langfristigen Rückstellungen als kurzfristig ausgewiesen, da zum aktuellen Bilanzstichtag aufgrund der geplanten Schließung innerhalb der nächsten 12 Monate keine Langfristigkeit von Verpflichtungen mehr gegeben ist. Besonderheit Contracting-Modell: Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grundsätzlich alle im Rahmen des Contracting- Modells auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Ausnahme hiervon stellt ein Projekt in Deutschland dar, bei denen im jeweiligen Kundenvertrag eine Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für dieses Projekt wurde eine Rückstellung gemäß IFRIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 33) erfasst. J. Zuwendungen der öentlichen Hand Zuwendungen der öentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Konkret werden Zuwendungen der öentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaung langfristiger Vermögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen und vernünftigen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes erfasst. Zuwendungen der öentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenem Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 47 Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten: Bezeichnung Darstellung Rückzahlbar Betrag der Buchwert ja/nein 2024 aller erhaltenen Zuwendungen Zuwendungen zum 31.12.2024 Investitionszuschüsse Brutto-Ausweis Nein rd. TEUR 107 rd. TEUR 527 für Photovoltaik-(Sonderposten auf Anlagen der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer)Investitionszuschüsse Brutto-Ausweis Nein keine rd. TEUR 10 für Digitalisierung (Sonderposten auf und E-PKW der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) Investitionsprämie Brutto-Ausweis Nein keine rd. TEUR 347 (Sonderposten auf der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) K. Umsatzerlöse Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemessen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung zu erhalten, wird ausschließlich die Zahlungsfähigkeit und –absicht des Kunden berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die Gegenleistung eindeutig bestimmen kann. 48 In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung gekommen. KaufContractingDer Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt Die CLEEN Energy Group mietet oder pachtet Beschreibungdie ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung Liegenschaften (Dachflächen und wird ausgestellt und gemäß der Grundstücke), um auf diesen Liegenschaften Zahlungskondition fällig. nach Ihren Planungen Photovoltaikanlagen aufzustellen, die im Eigentum der CLEEN Energy Group verbleiben, um Strom zu erzeugen. Dieser Strom wird einerseits durch den Vermieter (=Endkunde) der Liegenschaft für den Eigenverbrauch genutzt; andererseits wird der erzeugte Strom durch die CLEEN Energy Group in das öentliche Stromnetz eingespeist und an Dritte verkauft. Die Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für den Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen, den Vertrag verlängern oder er muss die Anlage zu einem Erinnerungswert übernehmen. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern abmontiert. zeitpunktbezogenzeitpunktbezogenUmsatzrealisierungnach IFRS 15 LED-Beleuchtung oder Photovoltaik-AnlageStromArt der Güter und Dienstleistung Gemäß IFRS 15.38Gemäß IFRS 15.38Zeitpunkt der Leistungserfüllung 14 Tage –keine Finanzierungskomponente14 Tage –keine FinanzierungskomponenteWesentliche Zahlungs-konditionen Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen beim Bau von großen (>100kwp) PV- Anlagen haben die eingesetzten Komponenten ab dem Zeitpunkt der Installation keinen alternativen Nutzen mehr. Die Voraussetzungen für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung werden für Projekte, die nach dem 1.1.2024 begonnen wurden, als erfüllt angesehen. Die geänderte Einstufung aufgrund der neuen wirtschaftlichen Situation wird prospektiv in der Erfassung der Umsatzerlöse berücksichtigt. Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder Pacht wird entweder durch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen beglichen. Auch ein Pachtersatz im Rahmen von Investitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgesehen. Die Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt anhand des Marktpreises. Die Miet- bzw. Pachtaufwendungen, wenn sie einmalig zu Vertragsbeginn anfallen, werden als erworbene Pachtrechte aktiviert und über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die Aktivierung erfolgt als immaterieller Vermögenswert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) neu aktiviert. 49 Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeiträumen kommen folgende Zahlungsmodalitäten zur Anwendung: - 10 - 50% bei Bestellung - 10 - 30% bei Beginn der DC-Montage - 10 - 30% bei Beginn der AC-Montage - 10 - 20% bei Schlussrechnung L. Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. M. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen: - Zinserträge - Zinsaufwendungen Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst: - Verzinsung der Bankverbindlichkeiten - Verzinsung von Nachrangdarlehen - Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 - Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1 N. Ertragssteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernden Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und – schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen gemäß IAS 12.74 waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses erfüllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich unsicherer 50 Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Dierenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für: - temporäre Dierenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. - temporäre Dierenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Dierenzen zu steuern und des wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. - zu versteuernde temporäre Dierenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse geht der Vorstand nicht von einer künftigen Geschäftsentwicklung aus, weshalb sämtliche latenten Steuern vollständig wertberichtigt werden. Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie die österreichischen Tochterunternehmen bilden seit dem Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche Gruppe und haben diesbezüglich eine Steuerumlagevereinbarung nach der Belastungsmethode abgeschlossen. Es fielen keine ausländischen Verluste zur Erfassung in der steuerlichen Gruppe an. 4 AUSWEIS Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge, der Eigenkapitalposten sowie des Cash-Flows in der Kapitalflussrechnung wurden im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr grundsätzlich beibehalten. 51 5 ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.1 Umsatzerlöse Im Rahmen der Sanierung der CLEEN Energy Group wurde auch die Strategie der CLEEN Energy angepasst. So lag der Fokus im Geschäftsjahr 2024 auf der Errichtung und dem Verkauf von PV-Anlagen. Eine umfassende Analyse der aktuellen Berichtsstruktur kam im Geschäftsjahr 2022 zu dem Ergebnis, dass die CLEEN Energy Group in der derzeitigen Entwicklungsstufe einen Ein-Segment-Konzern darstellt und die Abbildung von Segmenten nicht die Führungsstruktur und Strategie der CLEEN Energy Group darstellt. Die Segmentberichterstattung für ein einziges berichtspflichtiges Segment beschränkt sich für das Geschäftsjahr 2024 somit auf die segmentübergreifenden Angaben gemäß IFRS 8.31. Informationen über wichtige Kunden Im Geschäftsjahr 2024 gibt es einen Kunden, dessen Anteil am Konzernumsatz 10% übersteigt. Die Umsatzerlöse mit diesem Kunden betragen TEUR 1.819. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Kunden, deren Anteile am Konzernumsatz 10% überstieg. Geografische Informationen Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: 2024 2023TEUR TEURÖsterreich 7 160 10 729Deutschland 0 824Umsatzerlöse 7 160 11 553 Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von Photovoltaik-Anlagen als auch durch Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen. 52 In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wesentlichen Vertragsarten aufgeschlüsselt. 2024 2023TEUR TEURAnlagenverkäufe 6 787 9 494Stromerlöse 305 363Sonstiges 68 1 696Umsatzerlöse 7 160 11 553Bestandsveränderungen und aktivierte -1 383 -1 237EigenleistungenBetriebsleistung 5 777 10 316 In der Position „Sonstiges“ ist im Wesentlichen die Veräußerung eines Projektrechts enthalten. Die folgende Tabelle stellt die Erönungs- und Schlusssalden von Vertragsvermögenswerten, Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dar: 2024 2023TEUR TEURForderungen aus Lieferungen und 76 792LeistungenVertragsvermögenswerte aus Verträgen 119 0mit KundenVertragsverbindlichkeiten 13 1 892 Die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden beinhalten noch nicht schlussgerechnete Projekte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen jene Projekte, welche bereits schlussgerechnet wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten betreen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen. Die zum 31. Dezember 2024 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei Stromlieferungen durch Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der gesamten verbleibenden Vertragslaufzeit. 53 5.2 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 2024 2023TEUR TEURBestandsveränderungen-1 383 -1 288Aktivierte Eigenleistungen 0 50Summe -1 383 -1 237 5.3 Sonstige betriebliche Erträge 2024 2023TEUR TEURErträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der 258 16FinanzanlagenErträge aus der Auflösung von 225 257Rückstellungen/VerbindlichkeitenAuflösung Investitionszuschüsse 88 78Auflösung Leasingverbindlichkeiten 651 0IFRS16Diverse sonstige betriebliche Erträge 57 21Summe 1 279 372 Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden Miet- und Leasingverträge, welche unter IFRS 16 fallen, auf ihre Restnutzungszeit untersucht und neu bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten aus diesen Verträgen wurden auf jenen Betrag reduziert, welcher im Rahmen der geplanten Schließung und den zu Grunde liegenden Kündigungsmöglichkeiten noch zu erwarten ist. Der Erlös aus dieser Reduktion wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. 5.4 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungs- leistungen 2024 2023TEUR TEURMaterialaufwand 2 943 6 919Aufwendungen für bezogene 1 066 2 159HerstellungsleistungenSumme 4 009 9 078 54 5.5 Personalaufwand 2024 2023TEUR TEURLöhne 269 185Gehälter 1 036 1 601Aufwendungen für Altersversorgung 20 25Aufwendungen für 325 458SozialversicherungsbeiträgeVeränderung von -68 -4PersonalrückstellungenSonstige Sozialaufwendungen 11 24Summe 1 593 2 289 Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt. 5.6 Abschreibungen 2024 2023TEUR TEURAbschreibung immaterielle 57 77VermögenswerteAbschreibung Nutzungsrechte 126 154Abschreibung Sachanlagen 301 539Summe laufende Abschreibungen 484 769Wertminderung immaterielle 87 559VermögenswerteWertminderung Sachanlagen 1 270 2 275Wertminderung Nutzungsrechte IFRS16 789 0Summe Wertminderungen 2 146 2 835Summe Abschreibungen 2 630 3 604 Die Erläuterungen zu den Wertminderungen werden im Punkt 6.2 Sachanlagen dargelegt. 55 5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2024 2023TEUR TEURMietaufwand, Lizenzen 45 154Steuern, Gebühren und Abgaben 65 110Instandhaltung und Betriebskosten 114 120Wertberichtigungen zu Forderungen u. 232 568SchadensfälleRechts- und Beratungsaufwand 317 913Provisionen an Dritte 44 91Vorstandsentgelt 0 128Aufsichtsratvergütungen 70 30Dotierung Rückstellungen 5 282 26Aufwand für Versicherung 48 63Transportaufwand 22 135KFZ-Kosten 135 169Reise- und Fahrtaufwand 7 35IT- und Nachrichtenaufwand 102 21Aufwand für Werbung 76 72Verluste aus dem Abgang von 54 328SachanlagenSonstiges 18 90Summe 6 630 3 052 Im Rahmen des Konkurses der CLEEN Energy AG mussten Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften (TEUR 4.850), Haftrücklassansprüchen (TEUR 231), sowie anfallende Schließungskosten (TEUR 200) gebildet werden (siehe auch 6.13 Rückstellungen). Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen sowohl für die Jahresabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses TEUR 70 (VJ: rd. TEUR 90). 56 5.8 Finanzaufwendungen 2024 2023TEUR TEURZinsen gegenüber Banken627 890Verzugszinsen und Säumniszuschläge30 257Abschreibung von Finanzanlagen 519 275Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung1 2Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten 43 43Sonstiges 34 47Summe 1 255 1 514 5.9 Ertragssteuern Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich im Kernland Österreich auf 23% (Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2023: 24%). Die Unterschiede in den Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten im Vorjahr zu einem Überhang latenter Steueransprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von rd. TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 360). Obwohl der Vorstand von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung ausging, wurden aufgrund der „recent history of losses“ auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten Steueransprüche wurde daher im Vorjahr vollständig in der Höhe von rd. TEUR 361 wertberichtigt. Aufgrund der geplanten Schließung der CLEEN Energy AG und der damit einhergehenden Bilanzierung zu Zerschlagungswerten, werden die aktiven latenten Steuern im Geschäftsjahr 2024 vollständig wertberichtigt. 2024 2023TEUR TEURLaufender Steueraufwand 6 7Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) 0 20Summe 6 27 57 2024 2023TEUR TEURErgebnis vor Steuern -9 012 -7 353fiktiver Steuerertrag bei Ansatz öster-reichischer Körperschaftssteuer von 2 073 1 76523%Wertberichtigung latenter Steuern -45 -92Nicht aktivierte Verlustvorträge -2 073 -1 784Effekt aus Steuersatzänderung 0 16Steuersatzdifferenzen ausländischer 10 49Steuerrechtskreisepermanente Differenzen -16 -24Steuerliche Begünstigungen 2 3Korrektur MiKÖSt -6 -6Sonstige aperiodische Effekte 49 46Summe -6 -27 5.10 Ergebnis je Aktie 2024 2023TEUR TEURKonzernergebnis -9 018 -7 380Gewichtete durschnittliche Anzahl an 6 085 729 4 639 142StammaktienErgebnis je Aktie -1,48 -1,59 Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert = verwässert) ermittelt sich wie folgt: 2024 2023StückStückStammaktien zum 1. Jänner5 566 517 4 690 431Kapitalschnitt 0 -1 711 012Übertragung eigener Aktien0 -417 702Ordentliche Kapitalerhöhung607 130 3 004 800Stammaktien zum 31. Dezember 6 173 647 5 566 517Gewichteter Durchschnitt der 6 085 729 4 639 142Stammaktien 58 6 ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER KONZERNBILANZ 6.1 Immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögens-ProjektrechtePachtrechtegegenständeSummeTEURTEURTEURTEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 20238201 2101412 171Änderung Konsolidierungskreis0-4320-432Zugänge0-94-4Abgänge0000Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2023 = 820 770 145 1 735Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0000Zugänge0000Abgänge0-420-42Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2024 820 728 145 1 693Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-519-51-44-614Änderung Konsolidierungskreis028028Zugänge0-23-46-68Abgänge0000Ao. Wertminderung-301-255-3-559Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2023 = -820 -301 -93 -1 214Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0000Zugänge0-11-46-57Abgänge0808Ao. Wertminderung0-84-3-87Umbuchungen0-14-3-17Stand 31. Dezember 2024 -820 -402 -145 -1 367NettobuchwerteStand 1. Jänner 20228201 13801 958Stand 31. Dezember 20223011 159981 558Stand 31. Dezember 2023046952521Stand 31. Dezember 202403260326 Die Pachtrechte beinhalten einmalige Zahlungen zu Vertragsbeginn, welche im Rahmen des Contracting-Modells geleistet wurden und über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden. 59 6.2 Sachanlagen andere Anlagen, Geleistete Betriebs- und Anzahlungen Grundstück und Geschäftsaus-und Anlagen in PV-AnlagenGebäudestattungBau SummeTEURTEURTEURTEURTEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 202312 4863 66187343317 453Änderung Konsolidierungskreis -3 104 -2 597 0 0 -5 701Zugänge 120 509 207 617 1 453Abgänge -4 324 -20 -225 -507 -5 076Umbuchungen 0 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = 5 178 1 553 856 543 8 130Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0Zugänge 0 0 6 3 9Abgänge-680-3720-440Umbuchungen 0 -37 -1 0 -38Stand 31. Dezember 2024 5 111 1 516 489 546 7 662Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-364 -108 -316 0 -788Änderung Konsolidierungskreis 112 26 0 0 139Zugänge -120 -58 -199 0 -377Abgänge 22 2 65 0 89Ao. Wertminderung -1 669 0 -64 -543 -2 275Umbuchungen 0 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = -2 018 -138 -514 -543 -3 212Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis00000Zugänge -169 -54 -79 0 -301Abgänge 45 0 308 0 353Ao. Wertminderung -718 -449 -103 0 -1 270Umbuchungen 0 26 13 -3 35Stand 31. Dezember 2024 -2 860 -615 -375 -546 -4 396NettobuchwerteStand 1. Jänner 2022 7 511 103 373 141 8 128Stand 31. Dezember 202212 1223 55355843316 666Stand 31. Dezember 2023 3 160 1 416 342 0 4 918Stand 31. Dezember 20242 25190111403 266 In den Grundstücken und Gebäuden ist ein Grundwert von TEUR 109 enthalten. Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW 31.12.2024: TEUR 2.251). Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zahlreiche außerordentliche Wertminderungen des Sachanlagevermögens vorgenommen. Die Wertminderung wurde auf Basis von externen Schätzgutachten (Grundstück und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung) oder bereits bestehenden Kaufangeboten (PV-Anlagen) ermittelt. Dem Konzern wurden für Investitionen Zuwendungen der öentlichen Hand mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 884 (Vorjahr: TEUR 956) gewährt. Diese investitionsabhängigen Zuwendungen der öentlichen Hand werden in der Bilanz gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bzw. den Investitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen Ertrag aufgelöst. 60 6.3 Nutzungsrechte andere Anlagen, Betriebs- und Grundstücke Geschäftsaus-PV-Anlagenund BautenstattungSummeTEURTEURTEURTEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 20232835023301 115Änderung Konsolidierungskreis0 0 0 0Zugänge0101152253Abgänge0-34-92-126Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2023 = 283 568 390 1 242Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0000Zugänge05978136Abgänge0-108-83-191Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2024 283 518 385 1 188Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-4-53-227-284Änderung Konsolidierungskreis0000Zugänge-14-69-71-154Abgänge086875Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2023 = -18 -114 -230 -362Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0000Zugänge-14-51-61-126Abgänge0325991Ao. Wertminderung-252-386-152-789Umbuchungen0000Stand 31. Dezember 2024 -283 -518 -385 -1 187NettobuchwerteStand 1. Jänner 202201 0351591 194Stand 31. Dezember 2022280449103832Stand 31. Dezember 2023266454160879Stand 31. Dezember 20240000 Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ betreen den Fuhrpark und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker). Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zahlreiche außerordentliche Wertminderungen der Nutzungsrechte vorgenommen. Diese wurden auf jenen Betrag wertgemindert, welcher im Rahmen der geplanten Schließung und den zu Grunde liegenden Kündigungsmöglichkeiten noch zu erwarten ist. Da sämtliche Nutzungsrechte aufgrund der geplanten Schließung des Unternehmens eine Restlaufzeit von unter einem Jahr aufweisen, wurden diese vereinfachend vollständig wertberichtigt. 61 6.4 Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2022 wurde dem ehemaligen Vorstand ein langfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 1.135 gewährt. Das Darlehen ist mit halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe von TEUR 100 zu bedienen und läuft bis in das Jahr 2027, da die letzte Rate TEUR 135 beträgt. Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde das Darlehen vollständig abgeschrieben, da im Rahmen einer Abwicklung kein positiver Liquidationswert zu erwarten ist. Die restlichen Positionen in diesem Bilanzposten betreen Umsatzsteuerguthaben und Aufwandsabgrenzungen. 6.5 Latente Steuern Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen und ermitteln sich wie folgt: 31.12.202431.12.2023Aktiv Passiv Aktiv PassivTEUR TEUR TEUR TEURNutzungs- und Projektrechte 0 2 0 206Sachanlagen 328 4 354 6Beteiligungen 0 0 0 0Finanzforderungen verbundene 0 0 0 0UnternehmenSonstige Forderungen und 0 0 7 0VermögenswerteVerzinsliche Darlehen 0 0 0 0Leasingverbindlichkeiten 34 0 206 0Rückstellungen 5 0 5 0Summe vor Saldierung 367 6 572 212Saldierungseffekt -6 -6 -212 -212Summe vor Wertberichtigung 361 0 360 0Wertberichtigung -361 0 -360 0Bilanzansatz 0 0 0 0 Aufgrund der geplanten Schließung wurden sämtliche latenten Steuern vollständig wertberichtigt. 62 Die steuerlichen Verlustvorträge in Österreich betragen TEUR 25.947 (VJ: TEUR 18.161) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste in Deutschland betragen TEUR 1.840 (VJ: TEUR 1.700) und sind ebenfalls unbegrenzt vortragsfähig. Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde hierfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen. 6.6 Vorräte 31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURWaren 87 923Noch nicht abrechenbare Lieferungen 143 1 579und LeistungenGeleistete Anzahlungen 0 24Summe 230 2 526 Die Waren betreen überwiegend Komponenten für die Erstellung von PV-Anlagen und konnten im Vergleich zum Vorjahr bedeutend reduziert werden. Im GJ 2024 kam es aufgrund Bilanzierung zu Liquidationswert zu Wertminderungen am gesamten Vorratsbestand in Höhe von rd. TEUR 368 (VJ: TEUR 792). Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und der damit einhergehenden pauschalen Abwertung des Warenbestandes auf Liquidationswerte. Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreen Projekte gegenüber konzernfremden Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung aus diesen Kleinprojekten erfolgt zeitpunktbezogen. 63 6.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich nach Berücksichtigung der Wertberichtigung wie folgt dar: 31.12.202331.12.2024Wert-Wert-BruttowerteberichtigungBuchwerteBruttowerteberichtigungBuchwerteTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURNicht überfällig17 -8 9 654 0 6541 bis 30 Tage überfällig19 -13 6 32 0 3231 bis 90 Tage überfällig94 -78 16 76 0 7691 bis 180 Tage überfällig72 -27 45 9 0 9über 180 Tage überfällig86 -86 0 118 -97 21Summe 288 -212 76 889 -97 792 2024 2023Entwicklung der WertberichtigungTEUR TEURStand 1.1. -97 -295Zuführung-212 -91Verbrauch 89 273Auflösung8 16Stand 31.12 -212 -97 6.8 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURSicherstellungen 33 164Kautionen 22 32debitorische Kreditoren 10 6kurzfristiger Teil eines Darlehen 0 248Forderungen im Rahmen der sozialen 0 30Sicherheit und sonstige SteuernAufwandsabgrenzungen 60 80Übrige 2 0Summe 127 559 Die sonstigen Forderungen weisen zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf. Aufgrund der 64 geplanten Schließung und der damit einhergehenden Abkehr von der Going-Concern- Prämisse wurde der kurzfristige Teil des Darlehens vollständig wertberichtigt. Überdies wurden gegebene Kautionen und Leasingvorauszahlungen ebenfalls wertberichtigt, da eine Rückerstattung als unwahrscheinlich angesehen wird. 6.9 Investitionszuschüsse 31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURInvestitionszuschüsse537 489AWS Investitionsprämie347 467Summe 884 956 Aufgrund eines vorzeitigen Verkaufes von Anlagegütern (PV-Anlagen) muss eine Investitionsprämie zurückgezahlt werden (TEUR 91) und wurde dadurch in die Verbindlichkeiten umgegliedert. 6.10 Negatives Eigenkapital Entwicklung des Konzerneigenkapitals Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung dargestellt. Zum Bilanzstichtag zum 31.12.2024 wird negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 15.394 (Vorjahr: TEUR 6.934) ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2024 daher buchmäßig überschuldet. Aufgrund einer negativen Fortbestehensprognose und aufgetretener Zahlungsunfähigkeit wurde am 20. Dezember 2024 ein Insolvenzantrag gestellt, welcher mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die Schließung des Unternehmens angeordnet. Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ: 361.885), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Aktienoptionsprogramm 2021 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt. 65 Aktienoptionsprogramm 2023 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schat den Rahmen für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen). Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR 1,00 beträgt. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft kann gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Das Grundkapital der Gesellschaft kann Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu 2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 66 6.11 Anteilsbasierte Vergütungen Florian Gietl wurden vom Aufsichtsrat Aktienoptionen für den Kauf von 50.000 Stück CLEEN Energy AG Aktien zum Ausübungspreis von EUR 1,00 eingeräumt. Stefan Schneckenleitner wurden vom Aufsichtsrat Aktienoptionen für den Kauf von 25.000 Stück CLEEN Energy AG Aktien zum Ausübungspreis von EUR 1,00 eingeräumt. Aufgrund des am 25. Februar 2025 beantragten Konkursverfahrens und der damit einhergehenden geplanten Schließung, ist der beizulegende Zeitwert der Optionen mit EUR 0,00 zu bewerten. 6.12 Finanzielle Verbindlichkeiten Zusammensetzung 31.12.2024 31.12.2023langfristigkurzfristigGesamtlangfristigkurzfristigGesamtTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVerzinsliche Darlehen 0 11 279 11 279 10 996 777 11 773Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 0 8 8 0 77 77Leasingverbindlichkeiten 0 149 149 730 152 882Summe 0 11 436 11 436 11 726 1 006 12 732 Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURKreditorische Debitoren 8 77Ausstehende Eingangsrechnungen 0 0Sonstige (finanzielle) 8 77VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und sonstige 267 386SteuernSonstiges 226 47Summe 501 510 Verzinsliche Darlehen Sämtliche verzinsliche Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO) aufgenommen und haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken. Verzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 9.733 (Vorjahr: TEUR 4.392) weisen eine Fixverzinsung auf, die restlichen Darlehen werden mit dem 3M-EURIBOR zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden sämtliche Darlehen zu fortgeführten Anschaungskosten bewertet. 67 Bis auf Darlehen in Höhe von TEUR 9.314 Vorjahr: TEUR 4.228) werden sämtliche verzinslichen Darlehen laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt. Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023Nominal-LaufzeitBuchwertNominaleBuchwertNominaleBezeichnungzinssatzin Monaten TEUR TEUR TEUR TEURDarlehen AWS7,41%90 127 400 127 400Darlehen AWS7,41%55 0 600 200 600Bankredit Immobilie6,41%240 768 822 791 822Bankkredite PV-Projekte5,00%156 5 278 6 280 5 401 6 280Bankkredite PV-Projekte6,28%240 775 812 786 812Sonstige Darlehen0,00%nachrangig 795 1 200 1 200 1 200Sonstige Darlehen7,00%nachrangig 2 550 2 600 2 550 2 600Sonstige Darlehen4,00%nachrangig 100 100 100 100Sonstige Darlehen0,0%24 122 635 164 635Sonstige Darlehen6,0%46 200 200 200 200Sonstige Darlehen10,0%12 165 350 0 0Leasingverbindlichkeiten2,10% - 6,754%12 - 180 149 1 242 882 1 115 Hinweise - Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreen die Konzernwährung Euro. - Die oben angeführten Nominalzinssätze entsprechen dem 3M-Euribor zum 31. Dezember 2024 inkl. dem entsprechenden Aufschlag. Sicherstellungen Es wurden hauptsächlich folgende Sicherheiten für Fremdfinanzierungen herangezogen:  Verpfändung Photovoltaikanlagen und deren Ertrag  Eingetragene Hypothek auf Immobilie (TEUR 1.000)  AWS Garantien 68 Überleitung der Finanzverbindlichkeiten 2024 2023TEUR TEURStand 1. Jänner 12 732 18 966Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 350 1 422Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten -1 706 -1 335Summe zahlungswirksamer -1 356 87VeränderungenSumme nicht zahlungswirksamer 60 -6 321VeränderungenStand 31. Dezember 11 436 12 732 Künftige Tilgungen Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: 31.12.202431.12.2023< 1 Jahr1 - 5 Jahre> 5 Jahre< 1 Jahr1 - 5 Jahre> 5 JahreTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVerzinsliche Darlehen 11 279 0 0 776 5 179 5 818Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 8 0 0 77 0 0Leasingverbindlichkeiten 149 0 0 153 489 240Summe 11 436 0 0 1 006 5 668 6 058 Aufgrund der beantragten Insolvenzverfahrens bzw. des beantragten Konkursverfahrens wurden sämtliche Tilgungsverpflichtungen als kurzfristig dargestellt. 69 6.13 Rückstellungen Zusammensetzung und Entwicklung 2024 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Umglied. Zuweisung Stand 31.12Rückstellungen für 33 0 0 -33 0 0WiederherstellungsverpflichtungenRückstellungen für Belastungen aus 381 0 0 -381 0 0div. Verträgenlangfristige Rückstellungen 414 0 0 -414 0 0Rückstellungen für 0 0 0 33 1 34WiederherstellungsverpflichtungenRückstellung für Jahresabschluss und 100 -94 0 0 95 101BeratungRückstellung für 20 -45 0 0 70 45AufsichtsratvergütungenRückstellungen für Belastungen aus 348 0 -58 381 29 700div. VerträgenRückstellung für die Inanspruchnahme 0 0 0 0 5 081 5 081von BürgschaftenRückstellung für Schließungskosten0000200200Übrige sonstige Rückstellungen390-269-890341371kurzfristige Rückstellungen 858 -408 -147 414 5 817 6 532Rückstellungen 1 272 -408 -147 0 5 817 6 532 2023 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Umglied. Zuweisung Stand 31.12Rückstellungen für Jubiläumsgelder130-13000Rückstellungen für 52 0 -21 0 2 33Wiederherstellungsverpflichtungen Rückstellungen für Belastungen aus 0 0 0 0 381 381div. Verträgen langfristige Rückstellungen 65 0 -34 0 383 414Rückstellung für Jahresabschluss und 116 -109 -3 -2 98 100BeratungRückstellungen für Drohverluste631-6310000Rückstellung für 200 -10 -200 0 30 20AufsichtsratvergütungenRückstellungen für Belastungen aus 0 0 0 0 348 348div. VerträgenSteuerrückstellung50-5000Übrige sonstige Rückstellungen517-50200375390kurzfristige Rückstellungen 1 469 -1 252 -208 -2 851 858Rückstellungen 1 534 -1 252 -242 -2 1 234 1 272 Die CLEEN Energy AG hat in Vorjahren für die verkaufte Tochtergesellschaft CLEEN Energy Hyperion GmbH Bürgschaften für Kreditverträge sowie eine harte Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Organisation der Tochtergesellschaften – es handelte sich um Projektgesellschaft ohne eigenes Management und Mitarbeiter - war in Folge der Abkehr der Going-Concern-Prämisse die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Bürgschaft sowie der Patronatserklärung neu zu beurteilen. Da zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung die Verwertbarkeit der Vermögenswerte der Tochtergesellschaft nicht abschließend beurteilt werden kann, 70 wurde der komplette aushaftende Betrag der Bürgschaft sowie der bestehenden harten Patronatserklärung rückgestellt. Für die im Rahmen des Insolvenz- bzw. nun vorliegenden Konkursverfahrens zu erwartenden Kosten wurden mit einem Betrag von TEUR 200 rückgestellt, da der erfolgte Insolvenzantrag per 20. Dezember 2024 als wertbegründendes Ereignis dieses Betrages angesehen wird. Bei der Rückstellung für belastende Verträge handelt es sich um zukünftige, vertragliche Zahlungen für Mindesteinspeiseerlöse und Umbauten für Brandschutz, welche im Rahmen des Verkaufs des Tochterunternehmens CLEEN Energy Hyperion GmbH, vereinbart wurden. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Vorsorgen für zukünftige Belastungen in Höhe von TEUR 296 und Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 33. 7 FI NANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT Einstufung und beizulegende Zeitwerte Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3 zugewiesen. 31.12.202431.12.2023Zum beizu-Zu fortgef. Zum beizu-Zu fortgef. legenden Anschaffungs-legenden Anschaffungs-ZeitwertkostenBuchwerteZeitwertkostenBuchwerteTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVermögenswerteForderungen aus Lieferungen und 76 76 76 792 792 792LeistungenVertragsvermögenswerte aus Verträgen 119 119 119 0 0 0mit KundenSonstige Forderungen und 127 127 127 841 929 929VermögenswerteZahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 291 291 291 982 982 982SchuldenVerzinsliche Darlehen 11 279 11 279 11 279 12 317 11 773 11 773Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 470 470 470 1 195 1 195 1 195LeistungenSonstige Verbindlichkeiten 8 8 8 77 77 77Leasingverbindlichkeiten 149 149 149 882 882 882 71 Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in TEUR): 31.12.202431.12.2023aus im Konzern-aus im Konzern-Folge-ausergebnis Folge-ausergebnis bewertungZinsenerfasstbewertungZinsenerfasstTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURZu fortgeführten Anschaffungskosten -723 48 -675 -350 53 -297bewerte VermögenswerteZu fortgeführten Anschaffungskosten 70 -1 183 -1 113 20 -1 471 -1 451bewerte SchuldenGesamt -653 -1 135 -1 788 -330 -1 418 -1 748 8 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagevermögen betreen im Wesentlichen den Verkauf von eigens betriebenen PV-Anlagen, H2-Speichern und Verkäufe des eigenen Fuhrparks. Die hohen Veränderungen der Working Capital Positionen resultiert im Wesentlichen aus der Abkehr vom Going-Concern-Prämisse und den damit zusammenhängenden Abschreibungen auf den Liquidationswert auf der Aktiv-Seite bzw. der Bildung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten aufgrund der drohenden Inanspruchnahme von Bürgschaften und Patronatserklärungen auf der Passiv-Seite. 9 RISIKOMANAGEMENT Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken, welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit ausgesetzt war, näher erläutert. Die CLEEN Energy Group war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglichte es, schnell und eektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy group zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der 72 Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder wurden von der CLEEN Energy Group definiert:  Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,  Unternehmensspezifische Risiken o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken  Finanzielle Risiken o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko, Haftungsrisiko Liquide Mittel wurden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität veranlagt. Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückte die Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen konnten. Die CLEEN Energy Group beobachtete und analysierte die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen. Das Management der CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes 73 entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. Investitionsrisiko Durch das vormalige Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergab sich naturgemäß ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergab. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulationen sowie dem Versuch langfristig gesicherte Stromverträge, in Kombination mit fix verzinsten Kreditverträgen abzuschließen. Somit wurde das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert. Personalrisiko Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren. Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führte auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Die Strategie des Managements der CLEEN 74 Energy fokussierte sich nur mehr auf den Kernmarkt Österreich, wodurch das Länderrisiko minimiert wird bzw. nicht mehr vorhanden ist. Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgte zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legte der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die Überwachung der Bonität der Kunden erfolgte laufend. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 104 (Vorjahr TEUR 102). Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt wurden, bestand kein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Wäre es mittelfristig zu einer Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes gekommen, würde dieses Risiko verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden. 75 Haftungsrisiko Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen. Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen, wenn für diese zuvor noch nicht in der Konzernbilanz berücksichtigt wurden. 10 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet. Am 25. Februar 2025 wurde der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans zurückgezogen, wodurch der Konkurs über die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4. März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen und am 16. April 2025 wurde die Schließung gerichtlich vollzogen. Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten. Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt. Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. 11 SONSTIGE ANGABEN 11.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Personen: Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige. 76 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit (ehemals) nahestehenden Personen. 2024 2023TEUR TEURVergütung (Ex)Vorstand L. Scherzenlehner 0 151Vergütung Vorstand F. Gietl 140 52Vergütung Management Prokuristen 233 230Beratungsaufwendungen 62 12Aufsichtsratvergütungen 70 30Umsatzerlöse mit PV-Anlagen 0 2 Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf: 2024 2023TEUR TEURMichael Eisler (Ex-Vorsitzender) 0 10Fritz Ecker (Vorsitzender) 30 10Harald Weiss 0 5Erwin Smole 0 5Robert Lager 20 0Erich Wolf 20 0 Nahestehende Unternehmen Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben. Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, bei welcher Fritz Ecker Gesellschafter und Geschäftsführer ist, erbrachte im Geschäftsjahr 2024 Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 58. Die ACTUM Performance Group GmbH unterstützte die CLEEN Energy AG im Rahmen der Sanierung und erbrachte hierfür im Geschäftsjahr 2024 Leistungen in Höhe von TEUR 4. Robert Lager ist Gesellschafter und Geschäftsführer der ACTUM Performance Group GmbH. 77 11.2 Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des § 245 UGB finden Sie im Folgenden: Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, stellt sich wie folgt dar: 2024 2023TEUR TEURArbeiter 4 7Angestellte 15 26Gesamt 19 33 Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder Siehe hierzu Angaben bei den nahestehenden Personen. 11.3 Organe Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands Name seitFlorian Gietl 01.08.2023Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates Name seitMag. Fritz Ecker (Vorsitzender) 16.06.2023Dr. Robert Lager 05.12.2023Mag. Erich Wolf 05.12.2023 Haag, 28. April 2025 ____ Florian Gietl CEO, Vorstand 78 4 KONZERNLAGEBERICHT DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 79 BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE Branchenentwicklung Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Österreich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energiesystem bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elektrische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu. Photovoltaik in Österreich Im Vorjahr wurde in Österreich mit 2.603 MWp an installierten PV-Anlagen ein neuer Rekordwert erzielt. Damit waren mit Ende 2023 Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Gesamtleistung von 6.395 MWp in Betrieb. In Summe wurden im Vorjahr ca. 134.000 PV-Anlagen installiert. Verglichen mit dem Jahr 2022 ergibt das eine Steigerung der PV-Leistung um ca. 157,96%. Quelle: bis 2006: Faninger (2007), ab 2007: Technikum Wien (2024) Nach wie vor sind der überwiegende Anteil der installierten PV-Anlagen Aufdachanlagen (85,6%), gefolgt von 11,8% freistehende PV-Anlagen. Grund hierfür sind die in Österreich nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächen-Anlagen, welche langwierige Genehmigungsprozesse durchlaufen müssen. 80 Quelle: Technikum Wien (2024) Bei den österreichischen Bundesländern liegt Niederösterreich mit 1.425 MWp installierter PV-Leistung knapp vor Oberösterreich mit 1.375 MWp und der Steiermark mit 1.200 MWp. Schlusslichter sind Vorarlberg (216 MWp), und Wien (228 MWp). Im Vergleich zu der bis zum Jahr 2030 erforderlichen MWp Leistung gemäß österreichischen Netzinfrastrukturplan, liegt Vorarlberg mit bereits 43% erreichter MWp- Leistung auf dem vordersten Rang. Den größten Aufholbedarf haben hier die Länder Burgenland ,Kärnten und Wien. Quelle: Aktuelle Leistung: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung: Hrsg. 2024. BMK 2024, Grafik: PV-Austria Photovoltaik in Europa Gemäß EUPD Research zeigte der Photovoltaik-Markt 2024 in der EU ein leichtes Wachstum mit geschätzten 64 bis 65 GWdc neu installierter Leistung, was einen leichten Anstieg von etwa fünf Prozent im Vergleich zu den 61,9 Gigawatt DC-Leistung in 2023 bedeutet. Der Wachstumsrückgang folgte auf den deutlichen Anstieg im Jahr 2023, als 81 die Installationen aufgrund der durch den Russland-Ukraine-Konflikt ausgelösten Energiekrise um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahmen. 2024 verringerten sinkende Energiepreise und die Rückkehr zu einer relativen Stabilität auf den Energiemärkten die Dringlichkeit, welche zuvor die schnelle Expansion angetrieben hatte. Zwar gab es weiterhin politische Initiativen und unterstützende Rahmenbedingungen, doch reichten diese nicht aus, um das außergewöhnliche Wachstum des Vorjahres zu wiederholen. Von den großen Märkten konnten Frankreich, Deutschland und Italien ihre Photovoltaik-Kapazitäten weiter ausbauen, während die Niederlande, Spanien und Polen im Vergleich zu ihren Installationszahlen von 2023 einen Rückgang verzeichneten. Für das Jahr 2025 erwartet EUPD Research wiederum ein zweistelliges Wachstum, wobei ein Anstieg der Photovoltaik-Installationen um etwa zehn Prozent im Vergleich zu 2024 erwartet wird. Förderwesen Eine wesentliche Änderung der Förderlandschaft von PV-Anlagen in Österreich war die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von PV-Modulen inkl. der Errichtung als Nebenleistung ab dem Jahr 2024. Diese Umsatzsteuerbefreiung ersetzt damit den EAG Investitionszuschuss für Privatanlagen (und sonstige nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Personen). Auf EU-Ebene trat die EU-Not VO Anfang des Jahrs in Kraft und zuletzt die RED III, die wesentliche Erleichterungen für die Umsetzung von PV-Anlagen bringen soll. Mit dieser EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaen werden. Branchenausblick Weltweit werden die jährlichen PV-Kapazitäten kontinuierlich steigen. Laut Prognosen der International Energy Agency verdreifacht sich europaweit die kumulierte PV-Kapazität in den nächsten fünf Jahren und wird um ca. 1.500 Gigawatt wachsen. Zwischen 2024 und 2030 wird die Technologie voraussichtlich 80 % des Wachstums der weltweiten erneuerbaren Kapazität ausmachen – das Ergebnis des Baus neuer großer Solarkraftwerke sowie einer Zunahme von Solaranlagen auf Dächern von Unternehmen und Haushalten. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts wird sich die Photovoltaik voraussichtlich zur größten erneuerbaren Energiequelle entwickeln und sowohl Wind- als auch Wasserkraft übertreen, die derzeit bei weitem die größte erneuerbare Energiequelle darstellt. Für die nächsten Jahre wird der Photovoltaik noch ein weiteres Kostendegressionspotential vorausgesagt, welches aber nicht nur durch 82 Massenfertigungen, sondern vor allem durch technologische Weiterentwicklungen möglich gemacht wird. Derzeit wird erwartet, dass jährlich ca. 0,55% Wirkungsgradzuwachs durch technologische Fortschritte erzielt werden kann. Die großen Zuwächse an PV-Leistung der Jahre 2022 und 2023 resultierend aus den kurzzeitig hohen Energiepreisen im Zuge des Ukrainekrieges sowie der Kostenrückgänge bei den PV-Module, führte im Jahr 2024 zu veränderten Marktbedingungen. Darüber hinaus drückte die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage in Österreich auf die Nachfrage nach PV-Anlagen. Das Erhalten der Förderlandschaft, eine rasche Ertüchtigung der Stromnetze und die Ausweitung des lokalen Energiemanagements inklusive umfassender Nutzung lokaler Flexibilitäten und Speicher sind Grundpfeiler für eine konstant positive Entwicklung des PV-Marktes in Österreich, wodurch ein Marktwachstum von 2 GW pro Jahr und somit die Erreichung der Klimaneutralität sichergestellt werden kann. Im österreichischen „Erneuerbaren Ausbaugesetz“, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind klare Ziele vorgegeben, die für die Photovoltaik eine Steigerung um 11 TWh bis 2030 vorgeben. Dies wird in den nächsten Jahren vor allem über die Errichtung von Aufdachanlagen und Carport-Lösungen erreicht werden, da die Nutzung von Freiflächen nach wie vor in den Bundesländern im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen. Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Aufgrund des gescheiterten Sanierungsverfahrens der CLEEN Energy AG und des damit einhergehenden Konkursantrages der CLEEN Energy AG per 25. Februar 2025 (siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag), wurde die Konzernbilanz auf Basis von Zerschlagungswerten („Gone Concern“) dargestellt. Mit dem Konkursantrag der CLEEN Energy AG kann auch für die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen keine positive Fortbestehensprognose dargestellt werden, wodurch der gesamte Konzern der CLEEN Energy AG zu Zerschlagungswerten („Gone Concern“) bilanziert wird. Das Geschäftsjahr 2024 war einerseits geprägt durch die Konsolidierung der betrieblichen Tätigkeit, welches ein operativ stabiles Geschäft ermöglichte, und andererseits durch die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens der CLEEN Energy AG, welches zu negativen Einmaleekten im Ergebnis führte. Das stabile und margenstarke Geschäft im ersten Halbjahr 2024, ermöglichte ein erstmals positives EBIT eines Halbjahres. Überdies wurden seit Beginn des Geschäftsjahres an einer Vielzahl an aussichtsreichen Ausschreibungen teilgenommen, welche jedoch Großteils nicht gewonnen werden konnten. Die Verzögerung eines Großprojektes, die Verschlechterung von Einspeisetarifen, sowie der sukzessive Abgang und die dadurch notwendige Neubesetzung von Schlüsselpersonen, wodurch im Laufe des zweiten Halbjahres das Einbüßen der operativen Leistungsfähigkeit der Organisation 83 resultierte, führte im Oktober zur Aussetzung der Umsatzprognose, im Dezember zur Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverantwortung und schlussendlich zum Konkursantrag im Februar 2025. Das stabile Umsatz- und Ergebnisniveau konnte durch zahlreiche negative Einmaleekte auf den Geschäftsverlauf in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2024 nicht mehr gehalten werden, wodurch weder eine ausreichende Liquidität noch eine positive Fortbestehensprognose dargestellt werden konnte. Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 44 % (Vorjahr: 28 % gestiegen) gesunken. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): in TEUR Anlagenverkäufe 6 787 117,5% 9 494 92,0% Stromerlöse 305 5,3% 363 3,5% Sonstiges 68 1,2% 1 696 16,4% Umsatzerlöse 7 160 123,9% 11 553 112,0% Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen -1 383 -23,9% 1 237- -12,0% Betriebsleistung 5 777 100,0% 10 316 100,0% Jahr 2024 Jahr 2023 Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der CLEEN Energy Group wurde zu 100 % (Vorjahr: 94,6 %) in Österreich erwirtschaftet. Die Verringerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Verzögerung eines geplanten Großprojektes, aus der allgemein verhaltenen Auftragsvergabe aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage in Österreich und aus nicht realisierten Projekten aufgrund der negativen Eekte rund um die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. 84 Ertragsentwicklung Der Deckungsbeitrag in Höhe von TEUR 1.769 bzw. 31 % konnte gegenüber dem Vorjahr massiv gesteigert werden. Grund hierfür waren margenstarke Projekte im Geschäftsjahr 2024 und dass im Vergleichsjahr 2023 nach wie vor alte, verlustreiche Projekte sowie negative Einmaleekte den Deckungsbeitrag drückten. Auch der Personalaufwand verringerte sich im zweiten Geschäftsjahr in Folge und reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 696 auf TEUR 1.593 gegenüber TEUR 2.289 aus dem Vorjahr. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus erhöhte sich die Quote jedoch von 19,8% auf 22,2%. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch im Jahr 2024 durch hohe negative Einmaleekte, diesmal resultierend aus dem beantragten Insolvenzverfahren, belastet, wodurch eine Vergleichbarkeit dieser Positionen mit Vorjahren nicht möglich ist. Im laufenden Geschäftsjahr wurden durch das beantragte Insolvenzverfahren sämtliche aushaftenden Bürgschaften und harten Patronatserklärungen gegenüber Gesellschaften außerhalb des Konzerns in die Bilanz aufgenommen, was zu einem negativen Eekt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 5.081 führt. Auch weiterhin hohe Forderungswertberichtigungen in Höhe von TEUR 232 belasten diese Position. In den Abschreibungen befinden sich TEUR 1.270 außerordentliche Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und der damit einhergehenden Bilanzierung von Liquidationswerten. Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen eine Wertberichtigung von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 519 sowie Zinsaufwendungen aus Bankenfinanzierungen in Höhe von TEUR 627. In Summe führt dies zu einem negativen Finanzergebnis von TEUR 1.207. Schlussendlich ergibt sich dadurch ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 9.018. Das negative kumulierte Ergebnis erhöhte sich von TEUR -12.589 auf TEUR - 21.604. in TEUR Umsatz EBITDA EBITDA-Marge (in %) EBIT EBIT-Marge Periodenergebnis Ergebnis je Aktie -2 288 -19,8% -5 892 -51,0% -1,48 -7 380 -1,59 -72,3% -7 805 -109,0% -9 018 Jahr 2024 Jahr 2023 11 5537 160 -5 175 85 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: in TEUR Bilanzsumme 4 434 100% 11 547 100% Eigenkapital (Equity) 15 394- -347,1% 6 934- -60,1% 31.12.2024 31.12.2023 in TEUR Langfristiges Vermögen 3 592 81,0% 6 688 57,9% Kurzfristiges Vermögen 843 19,0% 4 859 42,1% Summe Vermögen 4 434 100,0% 11 547 100,0% 31.12.202331.12.2024 Aktivseitig reduzierte sich sowohl das langfristige, als auch das kurzfristige Vermögen aufgrund des reduzierten Geschäftsvolumens und der Abkehr von der Going-Concern Prämisse und der damit einhergehenden Bilanzierung von Liquidationswerten. Aufgrund dessen kam es sowohl beim langfristigen als auch beim kurzfristigen Vermögen zu außerordentlichen Wertminderungen und somit zu einer Reduzierung der Gesamt-Aktiva. Durch die negativen Einmaleekte aus dem Insolvenz- bzw. Konkursantrag und der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse, erhöhten sich sowohl das negative Eigenkapital als auch die Schulden, was insgesamt jedoch ebenfalls zu einer Reduktion der Gesamt-Passiva führte. Cash Flow in TEUR Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung der flüssigen Mittel Jahr 2023 -3 060 -691 951 606 1 925 -1 288 2 087 -8 Jahr 2024 Der beinahe ausgeglichene, operative Cash-Flow zeigt, dass im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich ein operativ stabiles Geschäft vorhanden war. Im Finanzierungs-Cash-Flow stehen Kapitalaufnahmen in Höhe von TEUR 913, Rückführungen von TEUR 2.201 gegenüber. Durch De-Investitionen anhand von Verkäufen von Sachanlagevermögen konnte ein Teil des negativen Finanzierungs-Cash-Flows, gedeckt werden. In Summe reduzierten sich jedoch durch den hohen negativen Finanzierungs-Cash-Flow die liquiden Mittel um TEUR 691, was gegen Ende des Geschäftsjahres zu einem Liquiditätsengpass führte. 86 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für das aufgrund des Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierende Produkt gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Im Jahr 2024 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 kWp (Vorjahr: 9.300 kWp) installiert. Umweltschutz Bereits im Jahr 2022 und 2023 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy Group in Haag weiter ausgebaut und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres 2022 eine zweite Wärmepumpe für Heizung und Kühlung installiert. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit in Österreich an ihren drei Standorten PV-Anlagen mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken. Im Bereich Fuhrpark wurde der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben. Grundsätzlich wurden bei Neuanschaungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen, soweit es die Nutzung des PKWs zulässt. Aktuell wird lediglich noch 1 Hybrid-PKW mit fossilen Brennstoen betrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 6 E-Autos, einen Hybrid PKW und 3 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine wirtschaftlich brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Hier sollte der Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge erfolgen, sobald dies wirtschaftlich vertretbar war. Mitarbeiter Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der laufenden Restrukturierung der Gesellschaft einen weiteren Rückgang an Mitarbeitern. Aufgrund des sukzessiven Ausscheidens von wesentlichen Schlüsselpersonen im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 wurde die Leistungsfähigkeit des Unternehmens kontinuierlich verringert. Durch den eingereichten Konkursantrag am 25. Februar 2025 und der damit einhergehenden Schließung des Unternehmens, werden die restlichen Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres 2025 aus dem Unternehmen ausscheiden. 87 Beschäftigen Kennzahlen Anzahl (in HC) Arbeiter Angestellte Summe 20 11 24 31.12.2024 31.12.2023 2 4 9 Geschlecht (in %) Frauen Männer 31.12.2023 36,4% 33,3% 63,6% 66,7% 31.12.2024 Alter (in %) < 30 Jahre 30 - 50 Jahre > 50 Jahre 0,0% 4,2% 31.12.2023 9,1% 37,5% 90,9% 58,3% 31.12.2024 Männer 63,64% Fra uen 36,36% Gliederung nach Geschlecht per 31.12.2024 < 30 Jahre; 9,09% 30 bis 50 Jahre; 90,91% Gliederung nach Alter per 31.12.2024 Die in der Tabelle dargestellten Zahlen beziehen sich auf Beschäftigte exklusive Leihpersonal in Headcount. Risikoberichterstattung Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken, welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit ausgesetzt war, näher erläutert. Die CLEEN Energy Group war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das 88 Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglichte es, schnell und eektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy group zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:  Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,  Unternehmensspezifische Risiken o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken  Finanzielle Risiken o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko, Haftungsrisiko Liquide Mittel werden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität veranlagt. Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückte die Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen konnte. Die CLEEN Energy Group beobachtete und analysierte die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung 89 der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik- Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen. Das Management der CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. Investitionsrisiko Durch das vormalige Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergab sich naturgemäß ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergab. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulationen sowie dem Versuch langfristig gesicherte Stromverträge, in Kombination mit fix verzinsten Kreditverträgen abzuschließen. Somit wurde das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert. Personalrisiko Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. 90 IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollten regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren. Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führte auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Die Strategie des Managements der CLEEN Energy fokussierte sich nur mehr auf den Kernmarkt Österreich, wodurch das Länderrisiko minimiert wird bzw. nicht mehr vorhanden ist. Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgte zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legte der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die Überwachung der Bonität der Kunden erfolgte laufend. 91 Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 104 (Vorjahr TEUR 102). Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt wurden, bestand kein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Wäre es mittelfristig zu einer Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes gekommen, würde dieses Risiko verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden. Haftungsrisiko Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen. Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen, wenn für diese zuvor noch nicht in der Konzernbilanz berücksichtigt wurden. Bericht über Forschung u. Entwicklung Aufgrund der Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens, erfolgten im Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungstätigkeiten. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risiko- managementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems erläutert, welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit implementiert hatte, näher erläutert. 92 Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung: Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate- Governance-Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementierte und seither laufend evaluierte. Der Vorstand übernahm die Verantwortung, ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wurde. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft war unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen ließen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße wurden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken war daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultierte eine verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sah das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4- Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement bestand daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement war eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverantwortung. Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements lag in der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wurde sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wurden. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements waren insbesondere die funktionale Trennung zwischen Betrieb und Finanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wurde. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterlag strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollten. Zu diesen Maßnahmen zählten zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. 93 Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gab es eine enge Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung. Bei IT- Infrastruktur und Software wurde einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegrien, wie z.B. Microsoft Oice365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft OneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wurde. Damit war die CLEEN Energy AG für das Wachstum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS- Abschlüsse gerüstet. Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch nach vermehrter Nutzung von Homeoice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wurden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Die Geschäftsfälle wurden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit war die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet. Die Zugrisrechte waren personen- und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände eingegrenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wurde, setzte das Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein. Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgte monatlich ein standardisiertes Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge. Die Erstellung und Veröentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgten unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Durch das am 20. Dezember 2024 eingeleitete Sanierungsverfahren, welches am 25. Februar 2025 in ein Konkursverfahren wechselte, ist keine Weiterführung der der CLEEN Energy AG geplant. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 17. April 2025 geschlossen. Durch die geplante Schließung der CLEEN Energy AG erfolgt auch eine Verwertung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Laufe des Geschäftsjahres 2025. 94 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR 5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 1.052.531 / Stück 1.052.531) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Stand 1.1.2024 Kapitalerhöhung 02/2024 Stand 31.12.2024 5 928 402 607 130 6 535 532 Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130 Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet. Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Die Erhöhung der eigenen Aktien erfolgte durch eine Übertragung von 417.702 Stück durch Lukas Scherzenlehner. Durch einen Kapitalschnitt im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Bestand auf 361.885 Stück, welcher im Geschäftsjahr 2024 unverändert blieb. Aktienoptionsprogramm 2021 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt. Aktienoptionsprogramm 2023 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung war keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schate den Rahmen für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen). Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der 95 Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR 1,00 betrug. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft konnte gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung war die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden konnten, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht hätten. Das Grundkapital der Gesellschaft konnte Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu 2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 96 Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A38M45). Aufgrund des eingeleiteten Konkursverfahrens wurden die Aktien vom Handel ausgesetzt. Zum 31.12.2024 stellt sich die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG auf Basis der ausgegebenen Aktien wie folgt dar: * Die Einzelaktionäre Sabine Schnabel und Boris Schnabel sind jeweils Hälfteeigentümer der BSH invest GmbH Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öentlichen Übernahmeangebots. 97 Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2024 sank der Kurs der CLEEN Energy AG um 78,3% von EUR 1,84 auf EUR 0,40 mit 31.12.2024. Das Jahreshoch von EUR 2,22 je Aktie wurde am 4. Jänner 2024 bzw. 9. Jänner 2024 erreicht. Da die Aktie vom Handel ausgesetzt ist, spielt die Entwicklung der Liquidität keine Rolle mehr. * Doppelzählung entsprechend Wiener Börse Haag, 28. April 2025 ______ Florian Gietl Vorstand 98 5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31.12.2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Haag, 28. April 2025 ____ Florian Gietl CEO, Vorstand 99 100 JAHRES - FINANZBERICHT 2024 CLEEN ENERGY AG 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK 2 JAHRESABSCHLUSS 3 ANHANG EINZELABSCHLUSS 4 LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES 101 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK ÜBER DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 102 4. Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der CLEEN Energy AG, Haag, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf Seite 1 des Anhangs, wo beschrieben wird, dass sich die CLEEN Energy AG seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren befindet und der Jahresabschluss folglich unter Abkehr der Prämisse zur Unternehmensfortführung aufgestellt wurde. Unser Prüfungsurteil ist in Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgenden besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:  Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung   CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 103 Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung Siehe Anhang Punkt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den Abschluss Die CLEEN Energy AG befindet sich seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren. Die Eröffnung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt daher erstmals zu Liquidationswerten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände zu Liquidationswerten fehlerhaft erfolgt ist. Weiters besteht das Risiko, dass bei der Berechnung der Rückstellungen Ansprüche der Gläubiger unvollständig oder fehlerhaft bewertet wurden und dadurch die Vermögenslage nicht zutreffend ermittelt wurde. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Um diese Risiken zu adressieren, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:  Wir haben uns ein grundsätzliches Verständnis für den Jahresabschlusserstellungsprozess sowie den relevanten internen Kontrollen verschafft.   Wir haben die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des vom Masseverwalter beauftragten externen Sachverständigen beurteilt.   Wir haben für ausgewählte Gutachten die angewandte Methodik sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen beurteilt und soweit möglich mit Marktdaten plausibilisiert.   Wir haben die Vollständigkeit der Rückstellungen anhand der im Konkursverfahrens angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft.   Wir haben Rechtsauskünfte der im Geschäftsjahr 2024 seitens der CLEEN Energy AG betrauten Rechtsanwälte sowie des Masseverwalters eingeholt.  Wir haben überprüft, ob die Angaben des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind.  Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Finanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Finanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmun g mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 104 möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:  Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 105 Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. CLEEN Energy AG Bestätigungsvermerk 2024 106 Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek. Wien, 29. April 2025 Forvis Mazars Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ................................................... ppa Mag. Mario Zagiczek Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. 107 2 JAHRESABSCHLUSS DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 108 109 110 111 112 3 ANHANG EINZELABSCHLUSS DER CLEEN ENER GY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 113 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet, welches mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die Schließung des Unternehmens angeordnet. Die Auswirkungen des im Februar eröneten Konkursverfahrens wurden im vorliegenden Jahresabschluss soweit wie rechtlich möglich berücksichtigt. Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes erfolgt (Liquidationswerte). Ungeachtet dessen gilt aber weiterhin das Realisationsprinzip fort, d.h. Wertansätze (Liquidationswerte), die die fortgeführten Anschaungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände übersteigen, sind nicht zulässig. Auf der Passivseite der Bilanz bedingt die Abkehr von der Going Concern-Prämisse insbesondere, dass neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going Concern-Prämisse verursacht werden. Sämtliche Erfolgsauswirkungen, die aus Änderungen der Bilanzierung und Bewertung infolge der Abkehr von der Going Concern-Prämisse resultieren, werden entweder unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. in der Abschreibung ausgewiesen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und den damit verbundenen Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung sind die Zahlen zum 31. Dezember 2024 nur sehr eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit es zulässig war, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189  des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und haben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten werden nachstehend erläutert. 114 ANLAGEVERMÖGEN Immaterielles Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:  Software: 3 Jahre Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Sachanlagen Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Aufgrund der Bilanzierung zu Zerschlagungswerten wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf Zerschlagungswerte anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:  Bauten : 10 - 40 Jahre  andere Anlagen : 2 – 10 Jahre  Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 - 12 Jahre Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die Bewertung der Grundstücke und Bauten basiert auf einem Immobilienbewertungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien, vom 20. Jänner 2025. Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde bisher zu Anschaungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederwertprinzip bewertet. Bereits in Vorjahren wurde aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden das Finanzanlagevermögen auf EUR 0,00 abgeschrieben, da im Rahmen einer Abwicklung kein positiver Liquidationswert zu erwarten ist. 115 UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Waren Die Bewertung der Waren erfolgte bisher zu Anschaungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips. Die Anschaungskosten wurden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert vorgenommen. Der Bewertung der Waren basiert auf der gutachterlichen Stellungnahme eines zertifizierten Sachverständigen vom 4. Februar 2025. Noch nicht abrechenbare Leistungen Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten auf Basis der Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd § 203 (3) UGB sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige Forderungen wurden ausreichend Vorsorgen, in Form von Einzelwertberichtigungen, getroen. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen späteren Zeitraum und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. AKTIVE LATENTE STEUERN Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Dierenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Bei der Berechnung der Latenten Steuerschulden und Steueransprüche wurde ein Körperschaftssteuersatz von 23% (Vorjahr: 23%) verwendet. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse werden keine latenten Steuern mehr angesetzt. 116 RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen - Jubiläumsgeldrückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden keine Rückstellungen mehr als langfristig ausgewiesen. Im Vorjahr wurden langfristige Rückstellungen mit einem Zinssatz von 3,5% p.a. (VJ: 3,5%) abgezinst. Sonstige Rückstellungen - übrige In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,5% p.a. (VJ: 3,5%) abgezinst. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 117 ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen Gesellschaft Sitz Staat Stammkapital Anteil in % Buchmäßiges Eigenkapital 31.12.2023 ) Jahresüberschuss /-fehlbetrag im GJ 2023 ) CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH Haag Österreich 100 000,00 100,0 -1 018 333,84 -688 299,67 CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich 35 000,00 100,0 -3 286 502,54 -3 138 022,87 CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich 35 000,00 54,1 498 554,63 491 798,64 Cleen Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland 25 000,00 100,0 -1 675 991,00 -693 835,00 C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C. Dubai V.A.E. 100,0 0,00 0,00 )Jahresabschlüsse 2024 liegen noch nicht vor, da sich die Unternehmensgruppe in Konkurs befindet. Sonstige Forderungen In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 9.644,71 (Vorjahr: EUR 6.302,05) enthalten, die erst nach dem 31.12.2024 zahlungswirksam werden. In den sonstigen Forderungen sind keine Forderungen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr (Vorjahr: EUR 120.000,00) enthalten. Aktive latente Steuern Zum 31.12.2024 wurden keine aktive latente Steuern (Vorjahr: EUR 7.636,87) gebildet. Negatives Eigenkapital Zum Bilanzstichtag zum 31.12.2024 wird negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 14.048 (Vorjahr: TEUR 3.563) ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2024 daher buchmäßig überschuldet. Aufgrund einer negativen Fortbestehensprognose und aufgetretener Zahlungsunfähigkeit wurde am 20. Dezember 2024 ein Insolvenzantrag gestellt, welches mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die Schließung des Unternehmens angeordnet. Überdies bestehen zum 31. Dezember 2024 nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.010 (Vorjahr: TEUR 2.810). 118 Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR 5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Stand 1.1.2024 5 928 402,00 Kapitalerhöhung 02/2024 607 130,00 Stand 31.12.2024 6 535 532,00 2024 Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130 Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet. Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ: 361.885), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Aktienoptionsprogramm 2021 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt. Aktienoptionsprogramm 2023 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schat den Rahmen für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen). Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR 1,00 beträgt. 119 Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft kann gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Das Grundkapital der Gesellschaft kann Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu 2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Entwicklung der Investitionszuschüsse Stand 1.1.2024 Auflösung Zuweisung Stand 31.12.2024 Investitionszuschüsse 30 446,04 -20 434,91 0,00 10 011,13 Summe 30 446,04 -20 434,91 0,00 10 011,13 120 Rückstellungen Zusammensetzung der Rückstellungen: Rückstellungen 10 358 772,54 2 137 775,18 Rückstellung für belastende Verträge 700 000,00 728 328,86 Rückstellung für die Inanspruchnahme von Bürgschaften 9 015 910,16 981 554,45 Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen 44 960,00 20 000,00 Rückstellungen für Jahresabschluss und Beratung 90 800,00 90 000,00 Schließungskosten 200 000,00 0,00 Sonstige Rückstellungen (übrige) 307 102,38 317 891,87 Summe 10 358 772,54 2 137 775,18 2024 2023 Die CLEEN Energy AG hat in Vorjahren für Ihre Tochtergesellschaften diverse Bürgschaften für Kreditverträge sowie harte Patronatserklärungen abgegeben (vgl. Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten zum 31.12.2023). Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Organisation der Tochtergesellschaften – es handelt sich um Projektgesellschaften ohne eigenes Management und Mitarbeiter - war in Folge der Abkehr der Going-Concern-Prämisse die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Bürgschaften sowie der Patronatserklärungen neu zu beurteilen. Da zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung die Verwertbarkeit der Vermögenswerte der Tochtergesellschaften nicht abschließend beurteilt werden kann, wurde der komplette aushaftende Betrag der Bürgschaften sowie der bestehenden harten Patronatserklärung rückgestellt. Für die im Rahmen des Insolvenz- bzw. nun vorliegenden Konkursverfahrens zu erwartenden Kosten wurden mit einem Betrag von TEUR 200 rückgestellt. Bei der Rückstellung für belastende Verträge handelt es sich um zukünftige, vertragliche Zahlungen für Mindesteinspeiseerlöse und Umbauten für Brandschutz, welche im Rahmen des Verkaufs des Tochterunternehmens CLEEN Energy Hyperion GmbH, vereinbart wurden. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Aufwandsrückstellungen in Höhe von TEUR 246 und Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 33. 121 Verbindlichkeiten Fristigkeiten und dingliche Besicherungen Verbindlichkeiten Stand 31.12.2024 davon RLZ < 1 Jahr davon RLZ 1 - 5 Jahre davon RLZ > 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 903 886,03 903 886,03 0,00 0,00 VJ 1 117 789,70 227 357,47 263 536,00 626 896,23 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 505 117,67 505 117,67 VJ 1 886 521,40 1 886 521,40 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 522 406,49 522 406,49 VJ 1 327 567,08 1 327 567,08 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8 309,83 8 309,83 VJ 795 995,14 795 995,14 sonstige Verbindlichkeiten 4 103 588,33 4 111 898,16 0,00 VJ 3 394 384,42 366 224,78 3 028 159,64 Summe 6 043 308,35 6 051 618,18 0,00 0,00 VJ 8 522 257,74 4 603 665,87 3 291 695,64 626 896,23 Eine Hypothek in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000) dient einem Kredit in Höhe von TEUR 768 (Vorjahr: TEUR 791) als Besicherung. Sämtliche Verbindlichkeiten weisen aufgrund der geplanten Schließung des Unternehmens eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 217.243,15 (Vorjahr: EUR 198.629,46) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten verzinsliche Darlehen in Höhe von EUR 3.533.263,03 (Vorjahr: EUR 3.028.159,49), wovon EUR 3.010.242,10 nachrangige Darlehen im Sinne des § 67 Abs 3 IO sind. Eventualverbindlichkeiten Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen. Zum 31.12.2024 bestehen folglich keine Eventualverbindlichkeiten mehr. 122 Am 31. Dezember 2023 bestanden gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden Gesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten: 2023 CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 5 400 943,64 1 018 333,84 100 000,00 CLEEN Energy Energiewende GmbH 3 286 502,54 35 000,00 NF-H Hyperion GmbH ) 5 434 551,36 136 037,24 Ravolta New Energy GmbH 1 675 991,00 ) vormals CLEEN Energy Hyperion GmbH (wurde im Geschäftsjahr 2023 verkauft) Harte Patronats- erklärungen (negatives Eigenkapital) Bürgschaft lt. Kreditverträgen Verpfändung Geschäfts- anteile laut Kreditverträge Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen Leasingverträge 15 578,13 64 307,81 15 578,13 75 981,33 Mietverträge 4 060,80 65 725,64 4 060,80 193 431,00 Summe Verpflichtungen 19 638,93 130 033,45 19 638,93 269 412,33 des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre 20232024 2023 2024 Aufgrund der geplanten Schließung des Unternehmens werden sämtliche Miet- und Leasingverträge im Laufe des Geschäftsjahres 2025 gekündigt. In der obigen Tabelle werden die noch zu erwartenden Zahlungen aus diesen Verträgen dargestellt. 123 ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern: Photovoltaik 6 176 119,45 9 388 888,79 LED 0,00 768 084,63 Sonstiges 240 367,45 384 960,71 Summe 6 416 486,90 10 541 934,13 20232024 Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und wurden abgezogen. Die Umsätze nach geografischen Märkten stellen sich wie folg dar: Österreich 6 385 373,60 9 977 218,07 Deutschland 31 113,30 564 716,06 Summe 6 416 486,90 10 541 934,13 2024 2023 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen: Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreen mit EUR 19.635,17 (Vorjahr: EUR 26.356,18) nur mehr Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse. Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Angestellte 13 695,95 20 811,11 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Arbeiter 3 665,22 3 087,09 Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand 2 274,00 2 457,98 Summe 19 635,17 26 356,18 20232024 124 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: Körperschaftsteueraufwand -6 250,00 -5 500,00 Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen 1 500,00 156 392,11 Veränderung latenter Steuern -7 636,87 -3 189,13 Summe -12 386,87 147 702,98 20232024 Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung nach UGB und die Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 70.000 (Vorjahr: EUR 90.000). 125 SONSTIGE ANGABEN KONZERNVERHÄLTNISSE Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der CLEEN Energy Group und stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt veröentlicht und ist auf der Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar. Mit folgenden verbundenen und vollkonsolidierten Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z 20 UGB): Gesellschaft Sitz Staat Rolle CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen Cleen Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland Tochter- unternehmen CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien Tochter- unternehmen CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien Tochter- unternehmen C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C. Dubai V.A.E. Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft Wesentliche Art der Geschäftsbeziehung - Projektgesellschaft - Projektgesellschaft - Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen - Projektgesellschaft - Entwicklung von PV-Anlagen - Projektgesellschaft - Projektgesellschaft - Projektgesellschaft GRUPPENBESTEUERUNG GEMÄSS § 9 KSTG Allgemein Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Gruppenträger ist die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben angeführten Tabelle dargestellten vollkonsolidierten Tochterunterunternehmen mit Ausnahme der ausländischen Gesellschaften. Umlagemethode Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn, nach Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und 3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend. Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und in jenen darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen steuerlichen Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen Gewinn verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen 126 Unternehmensgruppe wäre. Es handelt sich hierbei um eine bloß fiktive Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unabhängig in welcher Höhe der Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat. Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden, entfällt die Verpflichtung des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust erzielt wird, hat das Gruppenmitglied jedenfalls Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steuerumlage zu entrichten. Die entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die zukünftige Steuerumlage. VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet, welches mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Die Gesellschaft ist insolvenzrechtlich überschuldet. Ein ausschüttbarer Bilanzgewinn liegt zum Bilanzstichtag nicht vor. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet. Am 25. Februar 2025 wurde der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans zurückgezogen, wodurch der Konkurs über die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4. März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen und am 16. April 2025 wurde die Schließung gerichtlich vollzogen. Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten. Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt. Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung eingetreten. 127 ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT Angaben zu den Mitgliedern des Vorstandes Florian Gietl 01.08.2023 Name seit Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß § 242 (4) UGB verzichtet. Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses: Mag. Fritz Ecker (Vorsitzender) 16.06.2023 Dr. Robert Lager 05.12.2023 Mag. Erich Wolf 05.12.2023 Name seit Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder betragen im Jahr 2024 EUR 69.960 (Vorjahr: EUR 30.000). Zahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB): Arbeiter 4 5 Angestellte 15 25 Summe 19 30 2024 2023 Haag, 28. April 2025 __________ Florian Gietl Vorstand 128 129 4 LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS DER CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024 130 BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE Branchenentwicklung Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Österreich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energiesystem bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elektrische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu. Photovoltaik in Österreich Im Vorjahr wurde in Österreich mit 2.603 MWp an installierten PV-Anlagen ein neuer Rekordwert erzielt. Damit waren mit Ende 2023 Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Gesamtleistung von 6.395 MWp in Betrieb. In Summe wurden im Vorjahr ca. 134.000 PV-Anlagen installiert. Verglichen mit dem Jahr 2022 ergibt das eine Steigerung der PV-Leistung um ca. 157,96%. Quelle: bis 2006: Faninger (2007), ab 2007: Technikum Wien (2024) Nach wie vor sind der überwiegende Anteil der installierten PV-Anlagen Aufdachanlagen (85,6%), gefolgt von 11,8% freistehende PV-Anlagen. Grund hierfür sind die in Österreich nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächen Anlagen, welche langwierige Genehmigungsprozesse durchlaufen müssen. 131 Quelle: Technikum Wien (2024) Bei den österreichischen Bundesländern liegt Niederösterreich mit 1.425 MWp installierter PV-Leistung knapp vor Oberösterreich mit 1.375 MWp und der Steiermark mit 1.200 MWp. Schlusslichter sind Vorarlberg (216 MWp), und Wien (228 MWp). Im Vergleich zu der bis zum Jahr 2030 erforderlichen MWp Leistung gemäß österreichischen Netzinfrastrukturplan, liegt Vorarlberg mit bereits 43% erreichter MWp- Leistung auf dem vordersten Rang. Den größten Aufholbedarf haben hier die Länder Burgenland ,Kärnten und Wien. Quelle: Aktuelle Leistung: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung: Hrsg. 2024. BMK 2024, Grafik: PV-Austria Photovoltaik in Europa Gemäß EUPD Research zeigte der Photovoltaik-Markt 2024 in der EU ein leichtes Wachstum mit geschätzten 64 bis 65 GWdc neu installierter Leistung, was einen leichten Anstieg von etwa fünf Prozent im Vergleich zu den 61,9 Gigawatt DC-Leistung in 2023 bedeutet. Der Wachstumsrückgang folgte auf den deutlichen Anstieg im Jahr 2023, als 132 die Installationen aufgrund der durch den Russland-Ukraine-Konflikt ausgelösten Energiekrise um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahmen. 2024 verringerten sinkende Energiepreise und die Rückkehr zu einer relativen Stabilität auf den Energiemärkten die Dringlichkeit, welche zuvor die schnelle Expansion angetrieben hatte. Zwar gab es weiterhin politische Initiativen und unterstützende Rahmenbedingungen, doch reichten diese nicht aus, um das außergewöhnliche Wachstum des Vorjahres zu wiederholen. Von den großen Märkten konnten Frankreich, Deutschland und Italien ihre Photovoltaik-Kapazitäten weiter ausbauen, während die Niederlande, Spanien und Polen im Vergleich zu ihren Installationszahlen von 2023 einen Rückgang verzeichneten. Für das Jahr 2025 erwartet EUPD Research wiederum ein zweistelliges Wachstum, wobei ein Anstieg der Photovoltaik-Installationen um etwa zehn Prozent im Vergleich zu 2024 erwartet wird. Förderwesen Eine wesentliche Änderung der Förderlandschaft von PV-Anlagen in Österreich war die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von PV-Modulen inkl. der Errichtung als Nebenleistung ab dem Jahr 2024. Diese Umsatzsteuerbefreiung ersetzt damit den EAG Investitionszuschuss für Privatanlagen (und sonstige nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Personen). Auf EU-Ebene trat die EU-Not VO Anfang des Jahrs in Kraft und zuletzt die RED III, die wesentliche Erleichterungen für die Umsetzung von PV-Anlagen bringen soll. Mit dieser EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaen werden. Branchenausblick Weltweit werden die jährlichen PV-Kapazitäten kontinuierlich steigen. Laut Prognosen der International Energy Agency verdreifacht sich europaweit die kumulierte PV-Kapazität in den nächsten fünf Jahren und wird um ca. 1.500 Gigawatt wachsen. Zwischen 2024 und 2030 wird die Technologie voraussichtlich 80 % des Wachstums der weltweiten erneuerbaren Kapazität ausmachen – das Ergebnis des Baus neuer großer Solarkraftwerke sowie einer Zunahme von Solaranlagen auf Dächern von Unternehmen und Haushalten. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts wird sich die Photovoltaik voraussichtlich zur größten erneuerbaren Energiequelle entwickeln und sowohl Wind- als auch Wasserkraft übertreen, die derzeit bei weitem die größte erneuerbare Energiequelle darstellt. Für die nächsten Jahre wird der Photovoltaik noch ein weiteres Kostendegressionspotential vorausgesagt, welches aber nicht nur durch 133 Massenfertigungen, sondern vor allem durch technologische Weiterentwicklungen möglich gemacht wird. Derzeit wird erwartet, dass jährlich ca. 0,55% Wirkungsgradzuwachs durch technologische Fortschritte erzielt werden kann. Die großen Zuwächse an PV-Leistung der Jahre 2022 und 2023 resultierend aus den kurzzeitig hohen Energiepreisen im Zuge des Ukrainekrieges sowie der Kostenrückgänge bei den PV-Module, führte im Jahr 2024 zu veränderten Marktbedingungen. Darüber hinaus drückte die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage in Österreich auf die Nachfrage nach PV-Anlagen. Das Erhalten der Förderlandschaft, eine rasche Ertüchtigung der Stromnetze und die Ausweitung des lokalen Energiemanagements inklusive umfassender Nutzung lokaler Flexibilitäten und Speicher sind Grundpfeiler für eine konstant positive Entwicklung des PV-Marktes in Österreich, wodurch ein Marktwachstum von 2 GW pro Jahr und somit die Erreichung der Klimaneutralität sichergestellt werden kann. Im österreichischen „Erneuerbaren Ausbaugesetz“, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind klare Ziele vorgegeben, die für die Photovoltaik eine Steigerung um 11 TWh bis 2030 vorgeben. Dies wird in den nächsten Jahren vor allem über die Errichtung von Aufdachanlagen und Carport-Lösungen erreicht werden, da die Nutzung von Freiflächen nach wie vor in den Bundesländern im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen. Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Aufgrund des gescheiterten Sanierungsverfahrens und des damit einhergehenden Konkursantrages per 25. Februar 2025 (siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag), wurde die Bilanz auf Basis von Zerschlagungswerten dargestellt. Das Geschäftsjahr 2024 war einerseits geprägt durch die Konsolidierung der Gesellschaft, welches ein operativ stabiles Geschäft ermöglichte, und andererseits durch die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens, welches zu negativen Einmaleekten im Ergebnis führte. Das stabile und margenstarke Geschäft im ersten Halbjahr 2024, ermöglichte ein erstmals positives EBIT eines Halbjahres. Überdies wurden seit Beginn des Geschäftsjahres an einer Vielzahl an aussichtsreichen Ausschreibungen teilgenommen, welche jedoch Großteils nicht gewonnen werden konnten. Die Verzögerung eines Großprojektes, die Verschlechterung von Einspeisetarifen, sowie der sukzessive Abgang und die dadurch notwendige Neubesetzung von Schlüsselpersonen, wodurch im Laufe des zweiten Halbjahres das Einbüßen der operativen Leistungsfähigkeit der Organisation resultierte, führte im Oktober zur Aussetzung der Umsatzprognose, im Dezember zur Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverantwortung und schlussendlich zum Konkursantrag im Februar 2025. Das stabile Umsatz- und Ergebnisniveau konnte durch zahlreiche negative Einmaleekte auf den Geschäftsverlauf in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2024 nicht mehr 134 gehalten werden, wodurch weder eine ausreichende Liquidität noch eine positive Fortbestehensprognose dargestellt werden konnte. Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 40 % (Vorjahr: -54 %) gesunken. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): in TEUR LED 0 0,0% 768 7,3% 866 4,6% PV/Photovoltaik 6 176 96,3% 9 389 89,1% 17 786 93,9% Sonstiges 240 3,7% 385 3,7% 287 1,5% Umsatzerlöse 6 416 100,0% 10 542 100,0% 18 939 100,0% Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen -817 1 288- 1 365 Betriebsleistung 5 599 100,0% 9 254 100,0% 20 304 100,0% Jahr 2024 Jahr 2023 Jahr 2022 Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 99,5 % (Vorjahr: 94,6 %) in Österreich und zu 0,5 % (Vorjahr: 5,4 %) in Deutschland erzielt. Die Verringerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Verzögerung eines geplanten Großprojektes, aus der allgemein verhaltenen Auftragsvergabe aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage in Österreich und aus nicht realisierten Projekten aufgrund der negativen Eekte rund um die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. 135 Ertragsentwicklung in TEUR Umsatz EBITDA EBITDA-Marge (in %) EBIT EBIT-Marge Ergebnis nach Steuern Ergebnis je Aktie -7 737-11 092 6 416 -9 194 18 939 -4 161 10 542 -6 940 -65,8% -8 151 -77,3% -143,3% -10 348 -161,3% Jahr 2024 Jahr 2023 Jahr 2022 -22,0% -6 300 -33,3% -7 438 -1,59-1,80 -1,39 Der Deckungsbeitrag in Höhe von TEUR 1.997 bzw. 31,1% konnte gegenüber dem Vorjahr massiv gesteigert werden. Grund hierfür waren margenstarke Projekte im Geschäftsjahr 2024 und dass im Vergleichsjahr 2023 nach wie vor alte, verlustreiche Projekte sowie negative Einmaleekte den Deckungsbeitrag drückten. Auch der Personalaufwand verringerte sich im zweiten Geschäftsjahr in Folge und reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 623 auf TEUR 1.568 gegenüber TEUR 2.191 aus dem Vorjahr. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus erhöhte sich die Quote jedoch von 20,8% auf 24,4%. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch im Jahr 2024 durch hohe negative Einmaleekte, diesmal resultierend aus dem beantragten Insolvenzverfahren, belastet, wodurch eine Vergleichbarkeit dieser Positionen mit Vorjahren nicht möglich ist. Im laufenden Geschäftsjahr wurden durch das beantragte Insolvenzverfahren sämtliche aushaftenden Bürgschaften und harten Patronatserklärungen in die Bilanz aufgenommen, was zu einem negativen Eekt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 8.034 führt. Auch weiterhin hohe Forderungswertberichtigungen in Höhe von TEUR 574 belasten diese Position. In den Abschreibungen befinden sich TEUR 552 außerordentliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen aufgrund der Bilanzierung zu Zerschlagungswerten. Das Finanzergebnis enthält sowohl Beteiligungserträge aus der Ausschüttung des Tochterunternehmens CLEEN Energy Helios GmbH in Höhe von TEUR 463 als auch die Wertberichtigung von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 983. In Summe führt dies mit Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 363 zu einem negativen Finanzergebnis von TEUR 732. Schlussendlich ergibt sich dadurch ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 11.092. Der Bilanzverlust erhöhte sich von TEUR -9.491 auf TEUR -20.583. 136 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: in TEUR Bilanzsumme 2 364 100% 7 127 100% Eigenkapital (Equity) 14 048- -594% 3 563- -50% Jahr 2024 Jahr 2023 in TEUR verzinsliches Fremdkapital (-) liquide Mittel Nettoverschuldung (Net Debt) Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing) statisch 1,65- Jahr 2024 Jahr 2023 -0,99 6 816 942 5 874 14 161 246 13 915 in TEUR Vorräte Forderungen aktive Rechnungsabgrenzung Liquide Mittel (-) sonstige Rückstellungen (-) kurzfristige Bankverbindlichkeiten (-) Verbindlichkeiten aus L+L 522 1 328 (-) Verbindlichkeiten geg. verb. UN (-) sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten Nettoumlaufvermögen Ratio 21,8% 136,3% Jahr 2024 Jahr 2023 -4 832 1 142 8 796 904 2 526 729 90 428 227 4 104 366 795 255 53 643 246 942 Das Eigenkapital in Höhe von TEUR -14.048 (Vorjahr: TEUR -3.563) und die Eigenkapitalquote in Höhe von -594% (Vorjahr: -50%) rutschten trotz der Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund des stark negativen Jahresergebnisses weiter in den negativen Bereich. 137 Durch ein nicht erfolgreiches Sanierungsverfahren konnte vom Vorstand keine positive Fortbestehensprognose mehr erstellt werden, wodurch per 25. Februar 2025 ein Konkursantrag zur Schließung der Gesellschaft gestellt wurde. Die außerordentlichen Abschreibungen durch die Bilanzierung zu Zerschlagungswerten führte zu einer weiteren Reduktion der Bilanzsumme. Auch das Working Capital reduzierte sich zum Bilanzstichtag aufgrund des anhängigen Insolvenzverfahrens und der damit einhergehenden geringen Geschäftstätigkeit. Cash Flow in TEUR Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung der flüssigen Mittel Jahr 2022 -2 663 -695 942 -8 256 1 346 -1 742 575 2 258 7 774 -1 526 -6 040 Jahr 2024 Jahr 2023 Durch das geringe Umsatzniveau im Geschäftsjahr 2024 konnte insgesamt kein positiver operativer Cash-Flow erzeugt werden, wodurch dieser mit TEUR 1.526 negativ aufscheint. Diverse Verkäufe und Rückführungen in den langfristigen Vermögenswerten lassen den Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit mit TEUR 256 positiv werden. Durch eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 607 im ersten Quartal 2024 und der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von TEUR 350 zeigt sich ein positiver Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 575. In Summe verringerten sich jedoch die liquiden Mittel auf TEUR 246. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Geschäftsverlauf Vor allem im vorhergehenden Kapitel (Geschäftsentwicklung) wurden durch die Aufteilung der Betriebsleistung nach Produktbereichen und verschiedenen Vergleichszeiträumen wichtige Zusatzinformationen über Leistungsindikatoren dargelegt, die sich nicht im Jahresabschluss finden. Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für das aufgrund des Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. 138 Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Im Jahr 2024 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 kWp (Vorjahr: 9.300 kWp) installiert. Umweltschutz Bereits im Jahr 2022 und 2023 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy AG in Haag weiter ausgebaut und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres 2022eine zweite Wärmepumpe für Heizung und Kühlung installiert. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy AG damit in Österreich an ihren drei Standorten PV-Anlagen mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken. Im Bereich Fuhrpark wurde der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben. Grundsätzlich wurden bei Neuanschaungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen, soweit es die Nutzung des PKWs zulässt. Aktuell wird lediglich noch 1 Hybrid-PKW mit fossilen Brennstoen betrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 6 E-Autos, einen Hybrid PKW und 3 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine wirtschaftlich brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Hier sollte der Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge erfolgen, sobald dies wirtschaftlich vertretbar war. Mitarbeiter Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der laufenden Restrukturierung der Gesellschaft einen weiteren Rückgang an Mitarbeitern. Aufgrund des sukzessiven Ausscheidens von wesentlichen Schlüsselpersonen im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 wurde die Leistungsfähigkeit des Unternehmens kontinuierlich verringert. Durch den eingereichten Konkursantrag am 25. Februar 2025 und der damit einhergehenden Schließung des Unternehmens, werden die restlichen Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres 2025 aus dem Unternehmen ausscheiden. Beschäftigen Kennzahlen Anzahl (in HC) Arbeiter Angestellte Summe 9 19 11 23 31.12.2024 31.12.2023 2 4 139 Geschlecht (in %) Frauen Männer 31.12.2024 31.12.2023 36,4% 34,8% 63,6% 65,2% Alter (in %) < 30 Jahre 30 - 50 Jahre > 50 Jahre 0,0% 4,4% 31.12.2024 31.12.2023 9,1% 34,8% 90,9% 60,9% Männer 63,64% Frauen 36,36% Gliederung nach Geschlecht per 31.12.2024 < 30 Jahre; 9,09% 30 bis 50 Jahre; 90,91% Gliederung nach Alter per 31.12.2024 Die in der Tabelle dargestellten Zahlen beziehen sich auf Beschäftigte exklusive Leihpersonal in Headcount. Risikoberichterstattung Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung des Unternehmens im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken, welche die CLEEN Energy AG zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit ausgesetzt war, näher erläutert. Die CLEEN Energy AG war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy AG ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und eektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die 140 CLEEN Energy AG zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy AG definiert:  Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,  Unternehmensspezifische Risiken o IT-Risiken, Personalrisiken  Finanzielle Risiken o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Haftungsrisiko Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy AG im Rahmen ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückte die Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy AG Einfluss nehmen konnte. Die CLEEN Energy AG beobachtete und analysierte die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy AG war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik- Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen. Das Management der CLEEN Energy AG begegnete diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes 141 entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy AG verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. Personalrisiko Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bildeten die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy AG entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN Energy AG im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollten regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren. Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis war eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos wurde eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitete, verwendet. Die Finanzierung der CLEEN Energy AG bzw. deren Töchterunternehmen erfolgte zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich waren. Die Finanzierungen waren dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienten einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legte die CLEEN Energy AG großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. 142 Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy AG, um das Kreditrisiko zu minimieren. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy AG war fix verzinst, um das Zinsänderungsrisiko bestmöglich zu minimieren. Haftungsrisiko Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen. Bericht über Forschung u. Entwicklung Aufgrund der Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens, erfolgten im Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungstätigkeiten. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risiko- managementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems erläutert, welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit implementiert hatte, näher erläutert. Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung: Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate- Governance-Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementierte und seither laufend evaluierte. Der Vorstand übernahm die Verantwortung, ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. 143 Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wurde. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft war unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen ließen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße wurden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken war daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultierte eine verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sah das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4- Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement bestand daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement war eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverantwortung. Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements lag in der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wurde sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wurden. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements waren insbesondere die funktionale Trennung zwischen Betrieb und Finanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wurde. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterlag strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollten. Zu diesen Maßnahmen zählten zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gab es eine enge Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung. Bei IT- Infrastruktur und Software wurde einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegrien, wie z.B. Microsoft Oice365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft OneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wurde. Damit war die CLEEN Energy AG für das Wachstum 144 im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS- Abschlüsse gerüstet. Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch nach vermehrter Nutzung von Homeoice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wurden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Die Geschäftsfälle wurden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit war die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet. Die Zugrisrechte waren personen- und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände eingegrenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wurde, setzte das Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein. Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgte monatlich ein standardisiertes Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge. Die Erstellung und Veröentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgten unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet. Am 25. Februar 2025 wurde der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans zurückgezogen, wodurch der Konkurs über die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4. März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen. Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten. Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt. Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Im Rahmen der geplanten Schließung des Unternehmens werden noch die restlichen, bereits begonnenen Aufträge abgewickelt, welche ein Umsatzniveau von ca. TEUR 200 für 145 das Geschäftsjahr 2025 ergeben werden. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus wird ein negatives EBIT von rund TEUR 500 erwartet. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR 5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 1.052.531 / Stück 1.052.531) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Stand 1.1.2024 Kapitalerhöhung 2/2024 Stand 31.12.2024 607 130 6 535 532 5 928 402 Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130 Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet. Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Die Erhöhung der eigenen Aktien erfolgte durch eine Übertragung von 417.702 Stück durch Lukas Scherzenlehner. Durch einen Kapitalschnitt im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Bestand auf 361.885 Stück, welcher im Geschäftsjahr 2024 unverändert blieb. Aktienoptionsprogramm 2021 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt. Aktienoptionsprogramm 2023 In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung war keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schate den Rahmen für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen). Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der 146 Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR 1,00 betrug. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft konnte gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung war die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden konnten, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht hätten. Das Grundkapital der Gesellschaft konnte Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu 2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 147 Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A38M45). Aufgrund des eingeleiteten Konkursverfahrens wurden die Aktien vom Handel ausgesetzt. Zum 31.12.2024 stellt sich die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG auf Basis der ausgegebenen Aktien wie folgt dar: Alfred Luger 16% Apollon Beteiligungs GmbH 11% BSH invest GmbH 8% Compass Gruppe GmbH 6% KawKaw Electronics International Ltd. 5% NovoFuel GmbH 5% Lukas Scherzenlehner 4% Boris Schnabel 3% Sabine Schnabel 2% Eigene Aktien 5% Streubesitz 35% * Die Einzelaktionäre Sabine Schnabel und Boris Schnabel sind jeweils Hälfteeigentümer der BSH invest GmbH Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öentlichen Übernahmeangebots. 148 Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2024 sank der Kurs der CLEEN Energy AG um 78,3% von EUR 1,84 auf EUR 0,40 mit 31.12.2024. Das Jahreshoch von EUR 2,22 je Aktie wurde am 4. Jänner 2024 bzw. 9. Jänner 2024 erreicht. Da die Aktie vom Handel ausgesetzt ist, spielt die Entwicklung der Liquidität keine Rolle mehr. * Doppelzählung entsprechend Wiener Börse Haag, 28. April 2025 _____ Florian Gietl CEO, Vorstand 5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die CLEEN Energy AG ausgesetzt ist. Haag, 28. April 2025 _______ Florian Gietl (CEO, Vorstand) CLEEN ENERGY AG Höllriglstraße 8a 3350 Haag +43 7434 93 080 400 o[email protected] www.cleen-energy.com ISIN: AT0000A38M45 529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31529900DPJNP0QBXB54942024-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-12-31529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares

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