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VERBUND AG

Annual Report (ESEF) Apr 28, 2025

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Wie nutze ich den Bericht? Die Informationen in diesem Integrierten Bericht fokussieren auf wesentliche Aspekte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Ergänzende Informationen zu den hier dargestellten Inhalten finden sich • im NFI-Download auf www.verbund.com > Über VERBUND > Verantwortung > Nichtfinanzielle Informationen und • an anderen Stellen im Web, auf die gesondert verwiesen wird. ESRS Indikatoren in der Marginalie weisen auf entsprechende Inhalte im Text oder auf entspre- chende Kapitel hin. Der Integrierte Geschäftsbericht steht Ihnen unter www.verbund.com > Investor Relations > Finanzpublikationen auch online zur Verfügung. Bei der Summierung gerundeter Beträge und bei der Ermittlung von Prozentangaben können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. Gestaltungskonzept Diagramme und Tabellen Säulen-/Balkenbreite Breite Säulen oder Balken stellen physisch zählbare Messgrößen dar. Beispiele: MW, GWh, Mitarbeiter:innen Mittelbreite Säulen oder Balken stellen aggregierte Werte dar. Beispiele: Tsd. €, Mio. €, Mrd. € Schmale Säulen oder Balken stellen Werte in Euro pro Einheit dar. Beispiele: €/Aktie, €/MWh Linien oder Punktlinien stellen Anteile, Quotienten oder Indizes dar. Beispiele: Dividendenrendite in %, Aktienkurs indexiert, BIP-Wachstum in % Farben Aktuelles Jahr Neutral Vorjahre Planwerte VERBUND Hervorhebung Wirtschaft Einheit 2020 2021 2022 2023 2024 Umsatzerlöse 1 Mio. € 3.449,8 4.776,6 10.346,1 10.449,5 8.244,6 EBITDA Mio. € 1.292,8 1.579,0 3.160,7 4.490,5 3.480,3 Bereinigtes EBITDA 2 Mio. € 1.292,8 1.579,0 3.160,7 4.490,5 3.480,3 Operatives Ergebnis (EBIT) Mio. € 921,9 1.266,8 2.626,2 3.501,9 2.726,0 Operatives Ergebnis vor Werthaltigkeitsprüfungen Mio. € 914,0 1.161,7 2.698,0 3.953,5 2.902,5 Konzernergebnis Mio. € 631,4 873,6 1.717,0 2.266,1 1.875,3 Bereinigtes Konzernergebnis 2 Mio. € 610,4 798,6 1.754,9 2.615,8 1.975,5 Bilanzsumme 1,3 Mio. € 11.987,7 17.281,4 19.156,6 19.485,3 18.718,3 Eigenkapital 1 Mio. € 6.807,4 6.362,9 8.323,0 11.220,9 11.064,8 Nettoverschuldung (Net Debt) Mio. € 1.881,2 3.510,8 3.898,3 1.758,7 1.976,7 Zugänge zum Sachanlagevermögen Mio. € 628,5 842,8 1.180,9 1.450,5 1.161,1 Cashflow aus operativer Tätigkeit 1 Mio. € 1.182,1 98,2 2.019,9 5.083,0 3.248,6 Free Cashflow vor Dividende 1 Mio. € 582,1 – 1.010,1 452,1 3.651,6 2.078,8 Free Cashflow nach Dividende Mio. € 299,5 – 1.329,5 – 25,7 2.098,1 144,8 EBITDA-Marge 1 % 37,5 33,1 30,5 43,0 42,2 EBIT-Marge 1 % 26,7 26,5 25,4 33,5 33,1 Return on Capital Employed (ROCE) 1 % 9,6 11,4 21,2 30,9 28,4 Eigenkapitalrentabilität (ROE) 1 % 10,7 15,0 26,5 28,0 19,2 Eigenkapitalquote (bereinigt) 1,3 % 58,6 37,8 44,5 58,9 60,6 Nettoverschuldungsgrad % 27,4 55,2 46,8 15,7 17,9 Net Debt/EBITDA X 1,5 2,2 1,2 0,4 0,6 FFO/Net Debt (Net Debt Coverage) % 57,7 36,6 64,6 207,9 142,0 Gross Debt Coverage (FFO) % 52,6 31,9 56,2 124,1 93,3 Gross Interest Cover (FFO) X 19,4 24,9 32,3 30,3 26,9 Schlusskurs € 69,85 98,90 78,65 84,05 70,00 Marktkapitalisierung Mio. € 24.267,0 34.359,4 27.324,2 29.200,3 24.319,1 Ergebnis je Aktie € 1,82 2,51 4,94 6,52 5,40 Cashflow je Aktie € 3,40 0,28 5,81 14,63 9,35 Buchwert je Aktie € 17,71 15,72 20,94 28,70 28,72 Kurs/Gewinn-Verhältnis (Ultimo) X 38,43 39,33 15,91 12,89 12,97 Kurs/Cashflow-Verhältnis X 20,53 350,03 13,53 5,74 7,49 Kurs/Buchwert-Verhältnis X 3,95 6,29 3,76 2,93 2,44 (Vorgeschlagene) Dividende je Aktie € 0,75 1,05 2,44 3,40 2,80 (Vorgeschlagene) Sonderdividende je Aktie € – – 1,16 0,75 – Dividendenrendite % 1,1 1,1 4,6 4,9 4,0 Ausschüttungsquote vom Konzernergebnis 4 % 41,3 41,8 72,8 63,6 51,9 Entity Value/EBITDA X 20,2 24,0 9,9 6,9 7,6 Ø Betriebswirtschaftlicher Personalstand Anzahl 2.870 3.184 3.516 3.804 4.149 Stromabsatz GWh 62.741 58.896 63.431 63.672 67.124 Erzeugungskoeffizient (Wasser) X 1,01 0,95 0,86 0,98 1,09 Erzeugungskoeffizient (Neue Erneuerbare) X 1,00 0,91 0,96 1,06 0,91 1 Die Berechnung wurde im Geschäftsjahr 2021 gemäß IAS 8 mit Wirkung vom 1.1.2020 retrospektiv angepasst // 2 bereinigt um außergewöhnliche Effekte // 3 Die Berechnung wurde im Geschäftsjahr 2022 gemäß IAS 8 mit Wirkung vom 1.1.2021 retrospektiv angepasst // 4 Die Pay-out Ratio in Bezug auf das bereinigte Konzernergebnis beträgt in der Berichtsperiode 2024 49,2 % (Vorjahr: 55,1 %). Fünf-Jahres-Vergleich Umwelt Einheit 2020 2021 2022 2023 2024 Erzeugung Wasserkraft 1 GWh 31.525 29.340 26.754 30.509 33.448 Erzeugung Windkraft GWh 924 839 954 1.397 1.818 Erzeugung Photovoltaik GWh 1 2 70 362 446 Erzeugung Wärmekraft GWh 1.033 1.125 1.264 677 1.300 Anteil erneuerbare Erzeugung % 97 96 96 98 96 Spezifische THG-Emissionen (Scope 1/Gesamtstromerzeugung) 2 g CO 2 e/kWh 20 14 17 8 13 Soziales Einheit 2020 2021 2022 2023 2024 Arbeitsrechtlicher Personalstand 3 Personen 2.980 3.497 3.712 4.095 4.424 Weiterbildung pro Mitarbeiter:in 4 Stunden 20,0 26,4 34,4 34,4 37,6 Lost Time Injury Frequency (LTIF) 5 Anzahl 5,6 6,8 8,9 6,5 5,8 Frauenanteil % 18,3 19,3 20,5 22,0 22,6 Anteil Menschen mit Behinderung % 3,9 3,1 2,7 2,3 2,4 Fluktuationsrate 6 % 1,5 2,4 3,1 3,0 3,7 1 inkl. Bezugsrechten // 2 aus Stromerzeugung und -transport (exkl. GCA) in Relation zu Gesamtstromerzeugung (inkl. Bezugsrechten, ohne Berücksichtigung der erzeugten Fernwärme). Vorläufige Daten vor ETS- Prüfung // 3 per 31.12., ohne Vorstände und Mitarbeiter:innen in Altersteilzeit // 4 inkl. Führungskräften und Dauerleasingkräften, exkl. Lehrlingen, Behaltefristen, an Dritte Abgestellten und Dauerkarenzen; ohne Sicherheitsunterweisungen // 5 Anzahl Arbeitsunfälle ab dem ersten Krankentag, bezogen auf eine Million Arbeitsstunden ohne Unfälle, die nur Erste-Hilfe-Leistungen erfordern und ohne Unfälle mit Todesfolge. Die Grundlage für die Berechnung der Arbeitsstunden wird mit 1.740 Arbeitsstunden pro Jahr branchenweit festgelegt // 6 ohne Pensionierungen Basisinformationen Grundkapital (€) 347.415.686 Aktien (Stück) 347.415.686 Börsennotierung Wien VER Informationssysteme Bloomberg VER AV Reuters VERB.VI ISIN AT0000746409 Kapitalmarktkalender 2025 Termin Datum Jahresergebnis 2024 20.3.2025 Veröffentlichung Integrierter Geschäftsbericht 20.3.2025 Nachweisstichtag Hauptversammlung 19.4.2025 Hauptversammlung 29.4.2025 Ex-Dividenden Tag 6.5.2025 Nachweisstichtag Dividenden 7.5.2025 Dividendenzahltag 19.5.2025 Zwischenbericht Quartal 1/2025 14.5.2025 Zwischenbericht Quartale 1–2/2025 31.7.2025 Zwischenbericht Quartale 1–3/2025 5.11.2025 VERBUND Jahresfinanzbericht 2024 Teil 1 – Konzern ............................................................................................................................. 4 Konzernlagebericht ........................................................................................................................... 48 Konzernabschluss ........................................................................................................................... 360 Teil 2 – Mutterunternehmen ..................................................................................................... 521 Lagebericht ..................................................................................................................................... 529 Jahresabschluss .............................................................................................................................. 575 Teil 3 – Erklärung aller gesetzlichen Vertreter ....................................................................... 617 Inhalt Teil 1 Konzern JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 5 Der vorliegende Integrierte Geschäftsbericht von VERBUND enthält den VERBUND- Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 inkl. konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung sowie den VERBUND-Konzernabschluss inkl. des Anhangs zum Konzernabschluss. Die Prinzipien des fairen Wirtschaftens von VERBUND werden im Corporate Governance Bericht angeführt. Damit umfasst dieser Integrierte Geschäftsbericht nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Informationen des Konzerns, sondern auch die darüberhinausgehenden Aspekte der Nachhaltigkeit und ordentlichen Geschäftsgebarung. In diesem Bericht sind die Aktivitäten aller Gesellschaften enthalten, die im Konzernabschluss zusammengefasst sind. Dies gilt auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Veränderungen inner- halb der Berichterstattung im Vergleich zur Vorjahresberichtsperiode sind in den jeweiligen Kapiteln angeführt. Wichtige Ereignisse in nicht konsolidierten Unternehmen werden ebenfalls dargestellt, um ein vollständiges Bild des Unternehmens zu geben. Der Berichtszeitraum bezieht sich auf das abgeschlossene Kalenderjahr 2024. Der aktuelle voraus- gehende Integrierte Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2023 erschien am 14. März 2024. Um die Aktualität zu gewährleisten, wird über besondere Ereignisse bei VERBUND nach dem 31. Dezember 2024 bis zur Freigabe zur Veröffentlichung am 19. Februar 2025 im Konzernlagebericht ebenfalls berichtet. Ergänzende Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen finden sich auf der VERBUND-Website unter www.verbund.com > Über VERBUND > Verantwortung > Nichtfinanzielle Informationen. Stakeholder-Interessen im Mittelpunkt der integrierten Berichterstattung Unterschiedlichen Informationsansprüchen von Investor:innen, Eigentümer:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen und weiteren Interessengruppen entspricht VERBUND mit den jeweils wesentlichen Inhalten, die in den Jahren 2023 und 2024 im Zuge einer Überarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter Einbindung von internen und exter- nen Stakeholdern erhoben und in der nichtfinanziellen Erklärung im Kapitel „ESRS 2 Allgemeine Anga- ben“ zusammengefasst wurden. Diese wesentlichen Themen inklusive Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in der nichtfinanziellen Erklärung unter den jeweiligen Themenstandards berichtet. Berichterstattung gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) und Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller sowie die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und deren Umsetzung im österreichischen Nachhaltig- keits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) fasste VERBUND die geforderten Informationen im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ (NFI-Bericht gemäß § 267a UGB) in diesem Integrierten Geschäftsbericht zusammen. Dazu zählen insbesondere Umweltbelange, Sozial- und Arbeitneh- mer:innenbelange, die Wahrung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Beste- chung. Seit 2022 ist VERBUND zudem zur Offenlegung von Informationen zu ökologisch nachhaltigen Umsätzen, Investitionen und operativen Kosten laut der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Die- ser Berichtspflicht wird im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung im Kapitel „EU-Taxonomie“ nach- gekommen. Der:die Abschlussprüfer:in prüfte die Vollständigkeit der nichtfinanziellen Erklärung und hielt das Ergebnis in einem unabhängigen Prüfungsbericht fest, der dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Zum integrierten Bericht Kontakt Corporate Responsibility: sustainability@ verbund.com 6 Der Aufsichtsrat prüfte die nichtfinanzielle Erklärung und berichtet darüber in der auf das Berichts- jahr folgenden Hauptversammlung. Standards und Richtlinien Alle Daten und Berechnungsgrundlagen dieses Integrierten Geschäftsberichts sind an nationale und internationale Standards sowie Leitlinien der Finanz- (u. a. den Rechnungslegungsstandards International Financial Reporting Standards, IFRS) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (den European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ausgerichtet. Die bei der Berechnung von Kennzahlen verwendeten Methoden, Standards und Faktoren sowie die getroffenen Annahmen können jederzeit im Unternehmen in den Bereichen Investor Relations und Corporate Responsibility nachgefragt werden. In den Marginalien dieses Berichts werden VERBUND-Beiträge zu den jeweiligen Sustainable Development Goals (SDGs), den Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN, angeführt. Zusätzlich wird hier auf jene Inhalte verwiesen, bei denen VERBUND den Empfehlungen der Task Force on Climate- Related Financial Disclosures (TCFD) im Hinblick auf klimabezogene finanzielle Risiken folgt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 7 VERBUND ist Unterzeichner des UN Global Compact und unterstützt die Agenda 2030 für nach- haltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Dieser Integrierte Geschäftsbericht stellt zugleich den VERBUND-Fortschrittsbericht zum UN Global Compact (Communication on Progress) dar. Externe Prüfung Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und die nichtfinanzielle Erklärung wurden inhaltlich einer externen Prüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. unterzogen. VERBUND-Kraftwerks-App Besuchen Sie mit Ihrem mobilen Gerät die virtuelle Welt von VERBUND. Die zugehörige App für And- roid und iOS erhalten Sie unter www.verbund.com/app. Wir laden Sie zu einem spannenden virtuellen Einblick in die Welt von VERBUND ein, der Ihnen neue Perspektiven eröffnet. Mit dem QR-Code in der Marginalie können Sie ebenfalls direkt in die VERBUND-Welt eintauchen. Siehe „Unabhängiger Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk“ 8 Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 erwies sich für die Energiewirtschaft in jeder Hinsicht als heraus- fordernd, wenig planbar und hochvolatil. Vor allem die geopolitischen Ereignisse, insbesondere der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen auf die europäischen Gaspreise, aber auch die schwächelnde Wirtschaft in Europa hatten massive Auswirkungen auf die Entwicklung der europäischen Großhandelspreise für Strom, der einen wesentlichen Werttreiber für die Geschäftsent- wicklung des Konzerns darstellt. Zusätzlich gaben die richtungsweisenden Wahlen in der EU, in einzel- nen EU-Mitgliedstaaten, den USA und zuletzt auch in Österreich Anlass zu intensiven Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen im Ener- giesektor. Insbesondere der Wahlausgang in den Vereinigten Staaten, der einen erneuten Fokus auf die Förderung von Gas und den Ausbau der Kernkraft mit sich bringen könnte, aber auch der zunehmende Realismus über die massiv steigenden Gesamtkosten der Energiewende und deren Finanzierung, Kos- tentragung bzw. -verteilung in Europa führten zu wenig planbaren langfristigen Rahmenbedingungen, die aber eine Grundvoraussetzung für langfristige Investitionen in die „Energie von Morgen“ sind. Diese Entwicklungen verdeutlichten, dass das Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit bzw. der drohenden Deindustrialisierung Europas weiterhin herausfordernd bleibt. Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns bei VERBUND konsequent darauf, unsere strate- gischen Ziele voranzutreiben und sind stolz darauf, auch in einem derart herausfordernden Umfeld im Geschäftsjahr 2024 maßgebliche Erfolge erzielt zu haben. Strategie 2030 stärkt Resilienz in einem sehr volatilen Umfeld. Mit der VERBUND-Strategie 2030 und der Mission V setzt VERBUND ein klares Zeichen für wertschaffendes Wachstum, Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Österreich. Der Fokus der VERBUND-Strategie liegt dabei auf drei Säulen, die jede für sich einen maßgeblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems leistet. In der ersten Säule der Strategie – Stärkung der integrierten Position am Heimmarkt – fokussieren wir auf den Ausbau und die Stärkung der heimischen erneuerbaren Stromerzeugung aus Wasserkraft, dem dringend notwendigen Ausbau der heimischen Hochspannungsnetze zur Integration der volatilen erneuerbaren Stromerzeugung und auf die Versorgung der heimischen Stromkund:innen mit ganzheit- lichen nachhaltigen Energielösungen. In der zweiten Säule – Ausbau der grünen Stromerzeugung in Europa – leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und diversifizieren unser Geschäftsmodell. Durch den Ausbau von neuen erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen im Bereich Windkraft und Photovoltaik in ausgewählten Ziel- märkten Europas wollen wir bis 2030 rd. 25 % unserer gesamten Stromerzeugung aus diesen Energie- technologien erzielen. In der dritten Säule – Etablierung als europäischer Wasserstoffplayer – haben wir uns das Ziel gesetzt, in allen Wertschöpfungsstufen, von der Wasserstoffproduktion über den -transport bis zum Wasser- stoffvertrieb, erfolgreich am Aufbau dieser Technologie beteiligt zu sein und so einen wesentlichen Beitrag zur vollumfänglichen Dekarbonisierung des Energiesystems zu leisten. Strategische Eckpfeiler fanden 2024 in einer Vielzahl an Projekten ihren Ausdruck. Im Segment Wasserkraft lag der Fokus auf dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Laufwasserkrafterzeugung und vor allem auf der konsequenten Umsetzung von großen Pumpspeicherprojekten mit der Zielsetzung, mehr flexible Kraftwerkskapazitäten für die Integration der volatilen neuen erneuerbaren V orwort des Vorstands JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 9 Stromerzeugung zu schaffen. VERBUND erzielte im abgeschlossenen Geschäftsjahr wesentliche Fort- schritte: Die Bauarbeiten an den Großprojekten Reißeck II plus, Limberg III und Stegenwald verliefen nach Plan, mit geplanten Inbetriebnahmen im Jahr 2025. Hervorzuheben ist auch die Kraftwerksrevita- lisierung in der Steiermark, die aktuell am Murkraftwerk Laufnitzdorf in Frohnleiten durchgeführt wird. Weiters wurde das Wasserkraftwerk Gratkorn im Juli 2024 in Betrieb genommen. VERBUND plant mit dem Pumpspeicherkraftwerk Schaufelberg in Kaprun zudem ein weiteres unterirdisches Kraftwerk mit einer Leistung von 480 MW. Dieses wird die bestehenden Pumpspeicher ergänzen und erhöht die Gesamtkapazität der Kraftwerksgruppe Kaprun auf 1.860 MW, was zur Versorgungssicherheit und Netz- stabilität in Österreich beiträgt. Eine unabdingbare Voraussetzung und zentrale Rolle hat der Ausbau unserer Netzinfrastruktur. Die Arbeiten an der 380-kV-Salzburgleitung – die Inbetriebnahme ist im Jahr 2025 geplant – sowie am Pro- jekt „Sichere Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich“ verlaufen planmäßig. Hierzu konnten 2024 bedeutende Genehmigungsschritte bei den zuständigen Behörden erwirkt und darauf aufbauende Bauentscheidungen getroffen werden. Insgesamt plant die APG bis 2034 Investitionen von rd. 9 Mrd. € in unsere Hochspannungsnetze, um die Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die gestiegene Volatilität in den Strommärkten auszugleichen. Zusätzlich arbeitet die Gas Connect Austria (GCA) am Ausbau des Gasnetzes (WAG-Loop), um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Bereich der neuen erneuerbaren Energien Wind und Photovoltaik konnte VERBUND zahlreiche Meilensteine erreichen. In Spanien wurde ein 50 MW großer Solarpark und ein 28 MW großes Wind- kraftwerk in Betrieb genommen, womit die erneuerbare Stromerzeugungskapazität von VERBUND in Spanien auf insgesamt 707 MW angewachsen ist. Ein Meilenstein für unsere Spanienaktivitäten war die Hauptgenehmigung für den Bau von 1,6 GW an neuen erneuerbaren Projekten, die in den Jahren 2025 bis 2028 in Betrieb gehen sollen. Darüber hinaus stärkt der Erwerb eines 110 MW-Photo- voltaikportfolios in Mittelitalien nahe Rom, welches sich in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungs- stadium befindet, die geografische Diversifizierung und unterstützt unser Ziel, bis 2030 rd. 25 % der Gesamterzeugung aus Photovoltaik und Windkraft zu erzielen. Auch in unseren anderen Zielmärkten entwickelten wir unsere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien weiter. Parallel dazu trieben wir unsere Wasserstoffinitiativen voran, darunter ein großangelegtes Projekt in Zusammenarbeit mit der Republik Tunesien und dem Joint Venture TE H2. Ziel ist die Produktion von rd. 200.000 t grünem Wasserstoff jährlich für den Export nach Mitteleuropa. Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der VERBUND-Strategie 2030. VERBUND erfüllt ab dem Geschäftsjahr 2024 die neuen EU-Anforderungen zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und erstellte diesen Bericht erstmals entsprechend dieser neuen Standards. Bereits im April 2023 wurde das Konzernprojekt „Fitfor24“ gestartet, um die Vorgaben umzusetzen. Ziel war es, nicht nur eine ESRS- konforme nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht zu integrieren, sondern auch Nachhaltigkeitsthe- men stärker in bestehende Unternehmensstrukturen wie u. a. das interne Kontrollsystem, die Strategie und das Risikomanagement einzubinden. Als führendes Energieunternehmen verpflichtet sich VERBUND zu Net-Zero-Treibhaus- gasemissionen bis 2050. Der neue Climate Transition Plan von VERBUND legt dahingehend konkrete Maßnahmen und messbare Ziele fest: Reduktion der absoluten Treibhausgas-Emissionen um 74 % bis 2030 und um mindestens 90 % bis 2040 (Basisjahr 2020). Ausgenommen sind Treibhausgasemissionen, 10 die durch Investition in die Dekarbonisierung des Energiesystems (Ausbau erneuerbarer Energie) ent- stehen. Erreicht werden soll dies mit dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, dem grünen Wasserstoff, mit emissionsarmen Technologien und der E-Mobilität. Der Plan entspricht dem 1,5-Grad-Ziel des Paris-Abkommens und wurde von Moody’s im Net-Zero Assessment mit der Bestnote NZ-1 („leading“) ausgezeichnet. Eine nachhaltige Zukunft erfordert aber auch intakte Ökosysteme, die Einhaltung planetarer Grenzen und die Anpassung an den Klimawandel. VERBUND trägt durch den Schutz, Erhalt und die Förderung der Biodiversität sowie naturnaher Lebensräume dazu bei und orientiert sich zudem an der EU- Biodiversitätsstrategie und den UN-Nachhaltigkeitszielen, insbesondere dem Ziel 15 „Leben an Land“, sowie der Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD). Im Fokus steht die „Mitigationshierarchie Biodiversität“ mit den Schritten Vermeidung, Minimierung, Wiederher- stellung und Kompensation, die konsequent in allen VERBUND-Projekten und Tätigkeitsbereichen angewendet wird. Forschung, Weiterentwicklung und Wissenstransfer ergänzen diesen Ansatz bei der Errichtung und dem Betrieb von Energieanlagen. Unsere Green-Finance-Strategie konnten wir mit der erfolgreichen Platzierung eines Green Bonds weiter stärken. Die Anleihe im Volumen von 500,0 Mio. € dient vorrangig der Finanzierung der 380-kV- Salzburgleitung sowie Biodiversitätsprojekten wie „LIFE Riverscape Lower Inn“ und „LIFE Blue Belt Danube Inn“. Unabhängig von der Wahl des Stromanbieters unterstützt der VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas weiters seit 15 Jahren Menschen in Österreich, die von Energiearmut betroffen sind. In diesen 15 Jahren konnten mit einer Gesamtsumme in Höhe von 9 Mio. € rund 20.000 Menschen bzw. rund 8.000 Haus- halte unterstützt werden. Mit all diesen Projekten und Initiativen zeigen wir, dass wir bereit sind, die Herausforderungen der Energiewende aufzugreifen und diese aktiv mitgestalten. Unsere klare strategische Ausrichtung und unsere zielgerichteten und wertschaffenden Investitionen sollen die Versorgungssicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherheit Österreichs sicherstellen und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gemeinsam mit unseren Stakeholdern sind wir entschlossen, eine führende Rolle in der Energiewende einzunehmen. Rückläufiges Ergebnis 2024 auf hohem Niveau. Nach dem außerordentlich hohen Ergebnis im Geschäftsjahr 2023, ausgelöst durch den Gaspreisschock unmittelbar nach Ausbruch des Russland- Ukraine-Konflikts, ist das Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise rückläufig. Das EBITDA sank gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres um 22,5 % auf 3.480,3 Mio. €. Das Konzernergebnis verringerte sich um 17,2 % auf 1.875,3 Mio. €, das um Einmaleffek- te bereinigte Konzernergebnis lag mit 1.975,5 Mio. € um 24,5 % unter dem Wert der Vergleichsperiode. Positiv auf die Ergebnisentwicklung wirkte sich die deutlich überdurchschnittliche Wasserführung aus. Der Erzeugungskoeffizient der Laufwasserkraftwerke lag mit 1,09 um 11 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres und um 9 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt. Deutlich negativ auf die Ergebnisentwicklung wirkten die für die Berichtsperiode relevanten stark gesunkenen Terminmarkt- preise auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Auch die Spotmarktpreise waren im Geschäftsjahr 2024 rückläufig. Bezogen auf die Eigenerzeugung aus Wasserkraft sank der durchschnittlich erzielte Absatz- preis von VERBUND daher um 49,1 €/MWh auf 118,0 €/MWh. Auch der Ergebnisbeitrag des Segments Neue Erneuerbare war trotz der gestiegenen Erzeugung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen auf- grund der geringeren Absatzpreise rückläufig. Positiv wirkte hingegen der deutlich verbesserte JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 11 Ergebnisbeitrag im Segment Absatz, bedingt u. a. durch die gesunkenen Beschaffungskosten, während der Beitrag des Segments Netz aufgrund der Ergebnisrückgänge der Gas Connect Austria GmbH und der Austrian Power Grid AG rückläufig war. Dividende und Ausblick. In der Hauptversammlung am 29. April 2025 wird eine ordentliche Divi- dende von 2,80 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Die Ausschüttung der Dividende erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Aufsichtsrats in seiner bilanzfeststellenden Sitzung sowie der Genehmigung der Aktionär:innen der VERBUND AG im Rahmen der Hauptversammlung 2025. Auf Basis einer durchschnittlichen Eigenerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik so- wie der Chancen- und Risikolage erwartet VERBUND für das Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA zwischen rd. 2.700 Mio. € und 3.300 Mio. € und ein Konzernergebnis zwischen rd. 1.350 Mio. € und 1.750 Mio. €. VERBUND plant für das Geschäftsjahr 2025 eine Ausschüttungsquote zwischen 45 und 55 % bezogen auf das um Einmaleffekte bereinigte Konzernergebnis in Höhe zwischen rd. 1.350 Mio. € und 1.750 Mio. €. Der Ergebnisausblick erfolgt unter Vorbehalt keiner gesetzlichen und regulatorischen Änderungen. Unser großer Dank gilt auch in diesem Jahr unseren Mitarbeiter:innen, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die komplexen Anforderungen eines sich wandelnden Energiemarktes zu bewältigen und gleichzeitig eine saubere, sichere, wertschaffende und zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen. Ebenso möchten wir all unseren Kund:innen, Investor:innen, Lieferant:innen und Kooperationspartner:innen für ihr Vertrauen und ihre wertvolle Unterstützung danken, die es uns ermöglichen, unsere strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Mag. Dr. Michael Strugl, MBA Dr. Peter F. Kollmann Mag. Dr. Achim Kaspar Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler 12 Als führendes Energieunternehmen Österreichs konnte VERBUND trotz der Herausforderungen und der großen Unsicherheiten auch im Geschäftsjahr 2024 erneut ein erfreuliches Ergebnis erzielen. So gelang es, die Profitabilität auf hohem Niveau zu halten und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens erfolgreich fortzusetzen. Der Aufsichtsrat hat diese positive Entwicklung aktiv begleitet und unterstützt. Erfüllung der Aufgaben Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 in sechs Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen, wobei bei einigen Sitzungen einzelne Auf- sichtsratsmitglieder über Telefon- oder Videozuschaltung teilgenommen haben. Dabei betrug die An- wesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder insgesamt 94 %. Der Vorsitzende hat zudem regelmäßig in wichtigen Angelegenheiten Kontakt mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats gehalten. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsent- wicklung und über die Lage und die Strategie des Unternehmens, einschließlich der wesentlichen Kon- zerngesellschaften, sowie über die Risikolage und das Risikomanagement mündlich und schriftlich informiert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in wesentlichen zukunftsorientierten Fragen, insbesondere zu Struktur und Strategie des Unternehmens, beraten und mit dem Vorstand regelmäßig die Umsetzung der Strategie erörtert. Zu den wichtigsten Punkten gehörten dabei unter anderem bedeutende Investiti- ons- und Akquisitionsprojekte, mit denen die Umsetzung der Wachstumsstrategie fortgesetzt wurde. Auf Basis der umfangreichen Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat dessen Geschäftsfüh- rung laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle fand in einer offenen und konstrukti- ven Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt und gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Die wesentlichen Beschlussfassungen des Aufsichtsrats sind im konsolidierten Corporate Governance Bericht 2024 dargestellt. Zwischen den Sitzungen gab es regelmäßig Gespräche zwischen dem Vorsit- zenden des Aufsichtsrats und dem Vorstandsvorsitzenden. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat In der o. HV am 30. April 2024 wurden Mag. Martin Ohneberg und Dipl.-Ing Gerhard Rümmler wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger und Dr. Ingrid Hengster wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Mag. Dr. Christine Catasta und Prof Dr. Barbara Praetorius sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der auf die Wahl folgenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Mag. Martin Ohneberg zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Edith Hlawati wiederum zur 1. Stellvertreterin und Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger zur 2. Stellvertreterin bestellt. Sonst gab es im Aufsichtsrat keine Veränderungen. Das Vorstandsmandat von Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler hat der Aufsichtsrat bis 31. Dezember 2027 verlängert. Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats Als eines der führenden börsennotierten Unternehmen bekannte sich VERBUND schon früh zur Ein- haltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat sieht sich dem Kodex verpflichtet und ist bestrebt, den Bestimmungen, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu ent- sprechen. In diesem Sinn werden die Regeln, welche die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, weitestgehend eingehalten. Bericht des Aufsichtsrats JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 13 Gemäß der Anforderung des Kodex (Regel 36) führte der Aufsichtsrat wieder eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit, vor allem seiner Organisation und Arbeitsweise, durch. Die Evaluierung wurde im Berichtsjahr mittels qualitativer und quantitativer Interviews vorgenommen, die ein externer Berater mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern geführt hat. Die Ergebnisse der Auswertung und die daraus abgeleiteten Anregungen für Maßnahmen wurden in der Aufsichtsratssit- zung im Dezember 2024 ausführlich erörtert. Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Verträgen mit Unternehmen, die einzelnen Mitglie- dern nahestehen, setzte sich der Aufsichtsrat erneut auch mit möglichen Interessenkollisionen ausei- nander. Dabei stellte er keine Interessenkonflikte fest, die entsprechende Maßnahmen erfordern. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Dabei wurden insbesondere die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu strukturiert. Mit der Zusammenführung des Strategieausschusses mit dem Nachhaltigkeitsausschuss zum neuen Strategie- und Nachhaltigkeitsaus- schuss mit erweiterten Aufgaben wurde die große strategische Bedeutung der Nachhaltigkeit für alle Bereiche der Geschäftstätigkeit von VERBUND zum Ausdruck gebracht. Der Prüfungsausschuss wurde erweitert und der Dringlichkeitsausschuss wurde gestrichen. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss hielt im Berichtsjahr vier Sitzungen ab, in denen er sich insbesondere eingehend mit der Umsetzung der Konzernstrategie und der strategischen Planung be- fasste. Weiters behandelte er einzelne M&A-Projekte und ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen und be- schäftigte sich mit neuen Szenarien-Rechnungen sowie mit Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit, wie z. B. der Wesentlichkeitsanalyse und dem Climate Transition Plan. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Sitzungen ab. Er befasste sich dabei vor allem mit dem Halbjahresabschluss, dem Budget und der Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. mit der Bestellung und der Arbeit des Abschlussprü- fers. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit den Prüfungen durch die Interne Revision. Entsprechend dem Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung waren auch im abgelau- fenen Geschäftsjahr ein Nominierungsausschuss und ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Der Vergü- tungsausschuss hielt drei Sitzungen ab, welche insbesondere die Zielvereinbarungen und die Zielerrei- chung für die variable Vergütung des Vorstands sowie den Vergütungsbericht 2023 zum Gegenstand hatten. Der Nominierungsausschuss befasste sich in zwei Sitzungen mit der Vorbereitung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Susanna Zapreva- Hennerbichler. Weitere Informationen über die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Sitzungen des Auf- sichtsrats und seiner Ausschüsse sind dem konsolidierten Corporate Governance Bericht 2024 zu ent- nehmen. Informationen über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbe- richt, den der Vorstand und der Aufsichtsrat zur Vorlage an die im April 2025 stattfindende ordentliche Hauptversammlung gemäß § 78c Aktiengesetz (AktG) gemeinsam erstellt haben. Jahresabschluss / Konzernabschluss sowie nichtfinanzielle Erklärung Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden vom Abschlussprüfer, der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus wurde eine Prüfung zur 14 Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziel- len Erklärung durchgeführt. Dem Abschlussprüfer sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die zu einer Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmt. Der Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Abschlussprüfer-VO gelegt und über das Ergebnis der Abschlussprüfung schriftlich berichtet. Er hat festgestellt, dass der Vorstand die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht hat, dass Buchfüh- rung, Jahresabschluss und Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln. Weiters hat er bestätigt, dass der Lagebericht und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss stehen. Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss und im Aufsichtsrat hat der Auf- sichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2024 gebilligt, wodurch dieser gemäß § 96 (4) Aktiengesetz festgestellt ist. Der Lagebericht des Vorstands wurde genehmigt, dem Vorschlag zur Gewinnverteilung wurde zugestimmt. Den Konzernabschluss sowie den Konzern- lagebericht inklusive nichtfinanzieller Erklärung hat der Aufsichtsrat ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen wie den vom Vorstand vorgelegten konsolidierten Corporate Governance Bericht. Es gab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiter:innen des Konzerns seinen besonderen Dank für ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2024 aus. Sie haben unter herausfordernden Umständen mit unermüdlichem Einsatz die ungestörte Stromversorgung in Österreich sichergestellt. Den Aktionär:innen, Kund:innen und Partner:innen dankt der Aufsichtsrat für ihr Vertrauen. Wien, im März 2025 Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender des Aufsichtsrats JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 15 VERBUND Auf einen Blick Wasserkraft 1 > 90 % 132 Kraftwerke 33.448 GWh Windkraft < 5 % 342 Anlagen 1.818 GWh Sonnenkraft 2 > 1 % 47 Photovoltaikparks 446 GWh Wärmekraft < 4 % 2 Kraftwerke 1.300 GWh Batteriespeicher < 1 % 15 Anlagen 44 GWh Anteil Stromerzeugung in %, 2024 Kontakt VERBUND AG Am Hof 6a, 1010 Wien, Österreich +43 (0)503 13-0, [email protected] www.verbund.com Republik Österreich 51 % Syndikat EVN und Wiener Stadtwerke > 25 % TIWAG > 5 % Streubesitz < 20 % VERBUND ist Österreichs führendes Energie unternehmen und einer der größten Stromerzeuger aus Wasserkraft in Europa. 2024 erzielte das Unternehmen mit rund 4.100 Mitarbeiter:innen einen Jahresumsatz von rund 8,2 Mrd. Euro. Seit 1988 notiert VERBUND an der Wiener Börse, 51 % des Aktienkapitals besitzt die Republik Österreich. Auf Basis unserer Mission V- Unternehmens strategie wollen wir neue Geschäftsfelder bearbeiten, neue Märkte er schließen und in neuen Regionen in ganz Europa aktiv werden. Nachhaltigkeit ist wesent licher Bestandteil all unserer Aktivitäten. Für VERBUND ist der Klimawandel ein Kernthema. Wir arbeiten an nach- haltigen Lösungen für die Energie- zukunft. Durch diese Maßnahmen reduzieren wir Emissionen und setzen unseren Climate Transition Plan um, mit dem Ziel, bis 2050 Net- Zero zu erreichen. Die Basis unseres Engagements bilden Forschung, Entwicklung und Innovation. VERBUND investiert mehr denn je in die Energiewende: Wir machen unsere Wasserkraftwerke noch  grünen Strom mit modernen Wind- parks und Photovoltaikanlagen und setzen auf grünen Wasserstoff und neue technologische Lösungen. Wir glauben an eine Zukunft, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien angetrieben wird. Und wir wissen: Wir schaffen die Energiewende nur gemeinsam – aus eigener Kraft. Nachhaltigkeit und Innovation Aktionärsstruktur < 20 % > 5 % 51 % > 25 % VERBUND ist Österreichs führendes Stromunternehmen und einer der größten Stromerzeuger aus Wasser- kraft in Europa. Wasser-, Wind- und Sonnenkraft sind die wichtigsten Erzeugungstechnologien – den Groß- teil des Stroms erzeugen wir bereits aus diesen erneuerbaren Quellen. Langfristig wird eine 100 % CO 2 -freie Stromerzeugung umgesetzt. Erzeugung 1) inklusive Bezugsrechten 2) ohne Leasing-/Contracting-Anlagen Unsere Segmente Wasser Klimafreundliche Wasserkraft ist die bedeutendste Quelle für unsere Stromerzeugung. Mehr als 90 % des VERBUND-Stroms stammen aus Wasserkraft. Wir führen unsere  Mensch und Umwelt. Auch in Zu- kunft werden wir in den Ausbau der Wasserkraft investieren. Neue Erneuerbare - portfolios forciert VERBUND neue Projekte bei Wind- und Sonnenkraft. Langfristig streben wir den Aufbau eines Onshore-Wind- und Photo- voltaikportfolios in Europa an. Dieses soll bis 2030 rund 25% unserer Gesamterzeugung ausmachen. Netz Stromnetz Als Netztochter von VERBUND be- treibt Austrian Power Grid (APG) das überregionale Strom-Übertragungs- netz in Österreich mit rund 3.400 km Trassenlänge, die das Land mit elek- trischer Energie versorgen. Gasnetz VERBUND ist mehrheitlich an Gas Connect Austria (GCA) beteiligt. GCA ist eine zentrale Drehscheibe im europäischen Erdgasnetzwerk und leistet einen wesentlichen Beitrag für die Erdgasversorgung Österreichs und der Länder Deutsch- land, Frankreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Absatz Über den Stromhandel vermarkten wir unseren erzeugten Strom auf Großhandelsmärkten und steuern den Einsatz der VERBUND-Kraft- werke. Im Vertrieb bauen wir laufend unsere führende Position bei innovativen Grünstrom- und Flexibilitätsprodukten sowie Energie- dienstleistungen aus. Alle sonstigen Segmente Unter Alle sonstigen Segmente fallen die Erzeugung der Wärmekraftwerke sowie Services und Beteiligungen unter den quantitativen Schwellen- werten. Das Gas-Kombikraftwerk sowie das Fernheizkraftwerk im steirischen Mellach sind im Gas- betrieb im notwendigen Einsatz. 25% 132 900 3.400 Unsere     Rund km  Rund km  18 VERBUND-Strategie 2030 Die Klimakrise ist das bestimmende Thema unserer Zeit. Zugleich erlebt Europa eine Energiekrise, die – vor allem durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und das Wiederaufflammen des Nahost- konflikts – für hohe Unsicherheit an den europäischen Energiemärkten sorgt. Die möglichst rasche und wirtschaftlich verträgliche Transformation hin zu einem CO 2 -freien Energiesystem und die Unabhän- gigkeit von fossilen Energieträgern sowie die Versorgungssicherheit sind daher das Gebot der Stunde. Dies erfordert den Umbau unseres Energiesystems und bedarf massiver Investitionen in Windkraft, Sonnenenergie und grünen Wasserstoff sowie den flankierenden Ausbau der dafür notwendigen Netzinfrastruktur und Energiespeicher in Europa. Nur eine erfolgreiche Integration der benötigten Erzeugungseinheiten kann die Transformation in eine weitgehend CO 2 -freie Energiewirtschaft ermögli- chen. Darüber hinaus leisten Effizienzsteigerungen bei bestehenden Kraftwerken auch zukünftig einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Modernisierung und die Transformation des heutigen Energiesys- tems. Als größtes österreichisches Energieunternehmen und einer der führenden Grünstromerzeuger in Europa ist VERBUND ein entscheidender Akteur für das Gelingen der Energiewende. Die dahingehend anstehenden Herausforderungen verlangen nach einer klaren Ausrichtung des gesamten Unterneh- mens, um Wachstum zu ermöglichen, neue Geschäftsfelder aufzubauen und neue Märkte zu erschlie- ßen: der Mission V. Um die Umsetzung der strategischen Ziele sicherzustellen, braucht es neben einem klaren strategi- schen Fokus interne Rahmenbedingungen, die ein aktives Gestalten von Wandel und Veränderung ermöglichen und VERBUND zukunftsfit machen. Die Mission V ist daher auch ein internes Transforma- tionsprogramm, das die Herausforderungen und Anforderungen der neuen Arbeitswelt, des Arbeits- marktes und der Zusammenarbeit adressieren und lösen soll. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 wurde die Marke VERBUND daher mit dem neuen Claim „Aus eigener Kraft“ weiter geschärft, die Mo- dernisierung der Arbeitsplätze und Standorte fortgesetzt und die unternehmensweite Zusammenarbeit durch das Unternehmenskulturprojekt „KraftWert“ weiter gestärkt. Die Operationalisierung der Mission V erfolgt entlang von drei strategischen Stoßrichtungen: der „Stärkung der Position von VERBUND als integrierter Versorger im Heimmarkt“, dem „Ausbau erneuer- barer Energien in Europa“ und der „Etablierung von VERBUND als europäischen Wasserstoffplayer“. Stärkung der Position als integrierter Versorger im Heimmarkt Wasserkraft bildet seit über 75 Jahren das Rückgrat von VERBUND und ist damit ein wesentliches strategisches Element bei der Stärkung der Position unseres Unterneh- mens als integrierter Versorger im Heim- markt. Ebenso ist sich VERBUND seiner Verantwortung als verlässlicher Strom- und Gasnetzbetreiber bewusst. Mit der Beliefe- rung von Endkund:innen mit grünem Strom sowie mit seinem ambitionierten Engage- ment bei kund:innenorientierten Lösungen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 19 versteht sich VERBUND als Partner der Dekarbonisierung in Österreich und Deutschland. Im Zusam- menhang mit den gesetzten Zielen erreichte VERBUND im Jahr 2024 bereits wesentliche Meilensteine: Wasser • Bestandserhalt, Modernisierung und Ausbau der Wasserkrafterzeugung in Österreich und Deutsch- land, u. a. durch die Fortsetzung der Arbeiten zur Wiederverleihung der Wasserrechte in Kaprun im Jahr 2029, Inbetriebnahme des Kraftwerksneubauprojekts Gratkorn (10,8 MW bzw. 54 GWh), Ab- schluss der Revitalisierungsmaßnahmen beim Kraftwerk Ering-Frauenstein (+ 9 MW bzw. 42 GWh), sowie Fortsetzung und Vorbereitung von weiteren Revitalisierungsmaßnahmen bei den Kraftwerken an den Flüssen Donau, Inn, Drau und Mur. • Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten in Österreich und Deutschland, u. a. Nass-Inbetriebnahme des Erweiterungsprojekts Reißeck II plus (45 MW), Fortsetzung des Neubauprojekts Limberg III (480 MW) sowie Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens zum Energiespeicher Riedl (300 MW). Netze • Umsetzung der Netzentwicklungspläne zur Sicherung einer stabilen Strom- und Gasnetzinfra- struktur. • Austrian Power Grid AG: Die Umsetzung der aktuell im Bau befindlichen Projekte 380-kV- Salzburgleitung, 380-kV-Deutschlandleitung und 220-kV-Ausbau des Zentralraumes Oberösterreich sowie mehrerer Umspannwerkprojekte erfolgte planmäßig. Darüber hinaus wurden bauvorbereiten- de Maßnahmen für die Generalerneuerung der Ennstal-Leitung eingeleitet. Für die Generalerneue- rung der 220-kV-Südverbindung Lienz/Italien wurde mit der behördlichen Einreichung der Umwelt- verträglichkeitserklärung ein Meilenstein erreicht. • Gas Connect Austria GmbH: Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch konstante Weiter- entwicklung der Projekte zur Diversifizierung des Erdgasimports, etwa aus Deutschland (WAG Loop 1). Zur Unterstützung des Aufbaus der Wasserstoffinfrastruktur konnte der PCI-Status 2023 (Projects of Common Interest) für Projekte als Teil des Importkorridors „SouthH2 Corridor“ erlangt werden. Im Zuge dessen können finanzielle Unterstützungsleistungen aus der „Connecting Europe Facility“ (CEF) für Projekttätigkeiten abgerufen werden. Absatz • Unterstützung der Energiewende bis zu den Endkund:innen (Industrie-, Gewerbe- und Privat- kund:innen) durch die Belieferung mit grünem Strom und innovativen Dienstleistungen. • Förderung der Weiterentwicklung und des Ausbaus in den Bereichen Photovoltaik (Freiflächen, Dachanlagen und Photovoltaik-Carports), Elektromobilität und Batteriespeicher sowie durch die Bereitstellung von kund:innenorientierten Lösungen. • Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-Autos bei Industriekund:innen, im Wohnbau- und Tourismusbereich sowie über das Tochterunternehmen SMATRICS im Bereich des Hochleistungsladeinfrastrukturnetzwerks. • Unterstützung von Betreiber:innen von Kleinwasserkraftwerken, Photovoltaik- und Windkraftanla- gen bei der Vermarktung ihrer Erzeugung. • Enabler für Industriekund:innen und Ökostromanbieter:innen über den VERBUND-Power-Pool bei der Vermarktung ihrer Flexibilitäts-Assets am Regelenergie- und Intraday-Markt. 20 Ausbau Renewables in Europa Durch den signifikanten Ausbau von Wind- und Photovoltaikanlagen in Europa stärkt VERBUND mittelfristig die Versor- gungsunabhängigkeit und trägt zu einem klimaneutralen Europa bei. VERBUND verfolgt damit zusätzlich die regionale, wirtschaftliche und technologische Risi- kodiversifikation. Zukünftig soll aufgrund der Erzeugungsvolatilität bei Wind und Photovoltaik der Ausbau im Bereich Flexi- bilitäten verstärkt werden. Ziel ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien Wind und Pho- tovoltaik auf rund 25 % an der Gesamterzeugung bis 2030 durch: • Entwicklung des spanischen Portfolios von Wind- und Photovoltaikanlagen. Aktuell hat VERBUND rund 707 MW in Betrieb, Projekte im Ausmaß von rd. 43 MW in Bau und eine Pipeline von rd. 3 GW an potenziellen Projekten in verschiedenen Entwicklungsstadien. Ein Highlight im Geschäftsjahr 2024 war die Inbetriebnahme einer Photovoltaikflächenanlage mit einer installierten Leistung von rd. 50 MW. • Weiterentwicklung des Engagements am italienischen Energiemarkt durch die Akquisition eines Photovoltaikportfolios mit einer Gesamtleistung von rd. 110 MW. Das Portfolio umfasst zwei Projekte, die sich in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden. • Stärkung der Marktpräsenz in Deutschland durch Weiterführung der Partnerschaften in Deutschland mit EFI/Felix Nova GmbH und JLW/Visiolar zur Entwicklung von Wind- und Photovoltaikparks sowie über den Erwerb von sechs Windparks in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit einer installierten Leistung von 56 MW (davon 38 MW bereits in Betrieb). Positionierung als europäischer Wasserstoffplayer Grüner Wasserstoff gilt als Gamechanger für die Energiewende. VERBUND sichert als ganzheitlicher Dekarbonisierungspartner der Industrie mit grünem Strom und grünem Wasserstoff nachhaltig europä- ische Wirtschaftsstandorte. • 2024 konnte VERBUND seine Projekt-Op- portunitäten weiter ausbauen und lokale Projekte weiterentwickeln (u. a. das Green Ammonia Linz gemeinsam mit LAT Nitrogen mit einer Leistung von 60 MW und das Pannonian Green Hydro- gen gemeinsam mit Burgenland Energie mit einer Leistung von 60 MW in der ers- ten Ausbaustufe). • Daneben zielt VERBUND darauf ab, ein diversifiziertes Produktportfolio entlang unterschiedlicher Importkorridore nach Zentraleuropa auf- zubauen. Dafür wurden internationale Partnerschaften, unter anderem mit Masdar und JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 21 Enagás Renovable für die Entwicklung von Projekten in Spanien und mit TOTAL Energies H2 zur Er- zeugung von grünem Wasserstoff in Tunesien und dem Transport über Pipelines nach Mitteleuropa geschlossen. • Weiters wurde gemeinsam im Rahmen der von VERBUND initiierten Hydrogen Import Alliance Austria (HIAA) und dem Hydrogen Import Bündnis Bayern (HIBB) am synchronisierten Hochlauf der Wasserstoffimportwirtschaft gearbeitet, um die Entwicklung des Wasserstoffimports nach Österreich und Süddeutschland bis 2030 voranzutreiben und damit eine großformatige Bereitstellung von Was- serstoff zur Versorgung der Industrie in Verbindung mit der Entwicklung von zusätzlicher grüner Er- zeugung und Skalierung zu sichern. Mit diesen strategischen Schwerpunkten positioniert sich VERBUND als ertragsstarkes, finanziell resilientes und europäisches Energieunternehmen, das zugleich die Dekarbonisierung Europas maß- geblich vorantreibt. Zudem werden mit den einzelnen Stoßrichtungen die Sustainable Development Goals (SDGs) „Bezahlbare und saubere Energie“ (SDG 7), „Industrie, Innovation und Infrastruk- tur“ (SDG 9), „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ (SDG 12) sowie „Maßnahmen zum Klima- schutz“ (SDG 13) unterstützt. 22 Unternehmensziele Auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse und der VERBUND-Strategie wurden folgende mittelfristige Unternehmensziele festgelegt: Wesentliche Themen Unternehmensziele Wertsteigerung des Unternehmens 1 Finanzielle Stabilität: Net Debt/EBITDA < 3,0 Kapitalrentabilität: ROCE > 10,0 % 2 Anstreben eines A-Ratings, Absichern eines BBB+ Ratings Versorgungssicherheit Substanzerhalt und Ausbau der Erzeugungs- und Netzkapazitäten Stärkung des integrierten Heimmarktes: Wasserkraft Revitalisierung und Neubau von Wasserkraftwerken Bereitstellung flexibler Erzeugungseinheiten (Pumpspeicherkraftwerke) Stärkung des integrierten Heimmarktes: Netz Umsetzung des Netzentwicklungsplans Strom Umsetzung des Netzentwicklungsplans Gas Stärkung des integrierten Heimmarktes: Absatz Aufbau von Batterie-Flexibilitäten Entwicklung innovativer Lösungen für Industrie- und Gewerbekund:innen wie beispielsweise Photovoltaik und Elektromobilität Wachstum im Endkund:innenmarkt Customer Loyalty Index >75 Punkte Ausbau der grünen Stromerzeugung in Europa Bis zu 25 % der Gesamterzeugung bis 2030 stammen aus Wind und Photovoltaik Beschleunigtes Wachstum durch strukturierte M&A-Aktivitäten Eigenständige Projektentwicklung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen Aufbau von Batterie-Flexibilitäten zur Integration der Neuen-Erneuerbaren- Kapazitäten Positionierung als europäischer Wasserstoffplayer Aufbau von kund:innennahen H 2 -Erzeugungsanlagen Beteiligung an internationalen Transportrouten, um H 2 nach Zentraleuropa zu importieren Langfristige Geschäftsentwicklung von internationaler H 2 -Produktion in Kombination mit erneuerbarer Erzeugung Innovation Durchführung des VERBUND-Start-up-Engagement-Programms und Weiterentwicklung mit Fokus auf Aufbau eines Start-up-Beteiligungsportfolios Entwicklung, Start und Umsetzung von Leuchtturmprojekten/-initiativen entlang der strategischen Innovationsfelder Digitalisierung, Informationssicherheit und Datenschutz Durchführung von Projekten mit digitalen Lösungen entlang der Wertschöpfungskette im Konzern Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der hybriden Arbeitswelt Erreichen von 100 % der relevanten Mitarbeiter:innen mit Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Awareness in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit Umsetzung der geplanten Projekte aus dem Masterplan Informationssicherheit zur weiteren Steigerung des Cyber-Security-Reifegrads Aufbau eines Center of Excellence für Künstliche Intelligenz und Datenmanagement Weitere Modernisierung der bestehenden Übertragungsnetze TCFD JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 23 Wesentliche Themen Unternehmensziele Umwelt Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3 exklusive Kategorie 2) um 74 % (2020-2030) Reduktion der Intensität der Scope-1-Emissionen aus der Stromerzeugung um 40 % (2020-2030) Reduktion der Intensität der Scope-3-Emissionen aus dem Stromverkauf um 90 % (2020-2030) Investitionen von rund 400 Mio. € bis 2027 in ökologische Maßnahmen an Flüssen, wie z. B. Fischwanderhilfen oder Renaturierungen Steigerung der Anzahl der Fischwanderhilfen auf 89 bis 2027 3 Weiterführung der ISO-14001-Zertifizierung bei bestehenden Standorten und bei der Aufnahme neuer Standorte Soziales Lost Time Injury Frequency (LTIF)  5 bis 2025 Schrittweise ISO 45001-Zertifizierung aller VERBUND-Kerngesellschaften bis Ende 2025 Fluktuationsrate < 5 % 38,5 Bildungsstunden pro Mitarbeiter:in pro Jahr 35 neue Lehrlinge pro Jahr Frauenanteil > 25 % bis 2030 Ausgewogene Altersstruktur der Beschäftigten (Benchmark: unselbstständig Erwerbstätige nach Altersgruppen in Österreich) Anteil von Mitarbeiter:innen mit Behinderung > 3,5 % bis 2030 Governance 100 % Teilnahmequote bei verpflichtenden Compliance-Schulungen 1 auf Basis der bestehenden Asset- und Wertschöpfungsstruktur 2 gilt für den nicht regulierten Bereich 3 vorbehaltlich des rechtzeitigen Vorliegens der erforderlichen Genehmigungen 24 Internationales Kapitalmarktumfeld 2024 Die internationalen Aktienmärkte blicken auf ein starkes Jahr zurück. Viele Leitindizes erreichten im Jahresverlauf neue Rekordstände. Bestimmende Faktoren waren vor allem die geldpolitischen Lockerungen der Notenbanken in Europa und den USA sowie Hoffnungen auf Produktionsgewinne ausgelöst durch den Megatrend "Künstliche Intelligenz". Die weiterhin bestehenden geo- politischen Unsicherheiten und Konflikte – allen voran in der Ukraine, aber auch im Nahen Osten und in Taiwan – sowie wirtschaftliche Unsicherheiten standen diesen Entwicklungen entgegen. Letztere wurden durch die Sorge vor protektionistischen Maßnahmen und damit einhergehender höherer Infla- tion durch den neu gewählten US-Präsidenten befeuert. Die nach wie vor schwächelnde Wirtschaft in Europa und China wirkte ebenfalls belastend auf die Kapitalmärkte. Die Konjunkturindikatoren zeigten 2024 noch keine Verbesserung. Weltweit sinkende Leitzinsen sollten aber in weiterer Folge im Jahr 2025 einen Stimulus auf die Weltwirtschaft haben, auch wenn viel Positives in den Aktienkursen bereits ein- gepreist zu sein scheint. Der US-Börsenindex Dow Jones Industrial beendete das Jahr 2024 mit einem Plus in Höhe von 12,9 %. Der Eurostoxx 50 entwickelte sich schwächer und verzeichnete eine Performance von + 8,3 % im Vergleich zum Jahresultimo 2023. Die Entwicklung des japanischen Aktienindex Nikkei 225 verlief noch positiver mit einem beachtlichen Plus von 19,2 % zum Jahresende 2024. In den Emerging Markets waren die Kursentwicklungen im Vergleich dazu deutlich schwächer. Der MSCI Emerging Markets Index beendete das Berichtsjahr 2024 mit einer Steigerung von 5,1 %. Auch der ATX verzeichnete 2024 eine positive Performance und schloss mit einem Plus von 6,6 %. Sein Letztstand zum Jahresultimo betrug 3.663,01 Punkte. VERBUND-Aktie Die Entwicklung der VERBUND-Aktie war bis Mitte Februar 2024 von einem stark sinkenden Aktienkurs geprägt. Gründe hierfür waren die relative Untergewichtung des Versorgersektors und innerhalb des Versorgersektors der Stromerzeuger mit „merchant exposure“ (insbesondere aufgrund der stark gesun- kenen Großhandelspreise für Strom), die negative Stimmung am Kapitalmarkt hinsichtlich der langfris- tigen Rahmenbedingungen für Investitionen in die Neuen Erneuerbaren, weiterhin bestehende regula- torische Unsicherheiten (wie insbesondere die Verlängerung der Gewinnabschöpfung in Österreich) sowie die Veröffentlichung einer Gewinnwarnung durch VERBUND am 8. Februar 2024 aufgrund der maßgeblichen Divergenz zwischen dem externen Konsensus der Analyst:innenschätzungen und den internen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024. Nach der Veröffentlichung über die Ausschüttung einer Sonderdividende für das Geschäftsjahr 2023 sowie des besten Jahresergebnisses in der Firmengeschich- te von VERBUND stabilisierte sich der Aktienkurs und erholte sich bis zum Ende des Quartals 1/2024 leicht. Im Quartal 2/2024 war der VERBUND-Aktienkurs von einem kontinuierlichen Aufwärtstrend gekennzeichnet. Hierfür zeichneten sich vor allem die höheren Großhandelspreise für Strom verant- wortlich, die ihrerseits im Wesentlichen auf die gestiegenen Gaspreise zurückzuführen waren. Im Quar- tal 3/2024 war der Kurs von einer volatilen Seitwärtsbewegung und einer insgesamt leicht positiven Performance gekennzeichnet. Im Quartal 4/2024 setzte sich diese volatile Seitwärtsbewegung fort, bevor der Kurs im Dezember nochmals nachgab und das Jahr mit einem Schlusskurs von 70,0 € endete. Investor Relations Nächste Termine: Nachweisstichtag Hauptversammlung: 19.4.2025 Hauptversammlung: 29.4.2025 Ex-Dividendentag: 6.5.2025 Nachweisstichtag Dividenden: 7.5.2025 Dividendenzahltag: 19.5.2025 Ergebnis Quartal 1/2025: 14.5.2025 78,7 84,1 70,0 22 23 24 Schlusskurse VERBUND-Aktie in €/Aktie 24 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 25 Zum Jahresultimo lag die Performance der VERBUND-Aktie für das Jahr 2024 mit einem Minus von 16,7 % unter jener des europäischen Branchenindex STOXX Europe 600 Utilities (Gesamtjahres- entwicklung – 2,6 %) als auch unter jener des österreichischen Börsenindex ATX (Gesamtjahres- performance + 6,6 %). Mit einer Marktkapitalisierung von 24,3 Mrd. € war VERBUND Ende 2024 das zweitgrößte heimische börsennotierte Unternehmen im ATX. Aktienkennzahlen Einheit 2023 2024 Veränderung Höchstkurs € 89,3 86,5 – 3,1 % Tiefstkurs € 68,1 62,6 – 8,0 % Schlusskurs € 84,1 70,0 – 16,7 % Performance % 6,9 – 16,7 – Marktkapitalisierung Mio. € 29.200,3 24.319,1 – 16,7 % Gewichtung ATX % 11,0 9,8 – Umsatz Wert Mio. € 4.902,4 4.757,6 – 3,0 % Umsatz Stück/Tag Stück 247.532 257.299 3,9 % Aktivitäten des Investor-Relations-Teams 2024 VERBUND ist die aktive und offene Kommunikation mit Investor:innen, Analyst:innen und Klein- aktionär:innen im Rahmen von Roadshows, Conference Calls und persönlichen Gesprächen ein wichti- ges Anliegen. Zahlreiche Herausforderungen mit Implikationen auf die Entwicklung der Großhandels- preise für Strom bzw. den Sektor – wie der Krieg in der Ukraine und dem Nahen Osten, die richtungs- weisenden Wahlen in den USA und in einzelnen EU-Mitgliedstaaten inklusive Österreich sowie regula- torische Markteingriffe – erforderten im Jahr 2024 abermals verstärkte Kommunikationsaktivitäten, die sowohl physisch als auch virtuell erfolgten. So nahm das Investor-Relations-Team, wie auch in der Ver- gangenheit, an diversen Roadshows in Europa und den USA sowie an großen Investor:innenkonferenzen für institutionelle Anleger:innen und Messen für Kleinaktionär:innen teil. Gemeinsam mit dem Vorstand informierte das Team Investor:innen aus aller Welt über die wesentlichen Kennzahlen sowie die operati- ve und strategische Entwicklung von VERBUND. 130 115 100 85 70 VERBUND-Aktie: Relative Kursentwicklung 2024 +6,6 % –16,7 % –2,6 % 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12. STOXX Europe 600 Utilities ATX VERBUND IR-Kontakt: Andreas Wollein Leiter Finanzmanagement und Investor Relations Tel.: + 43 (0)50 313- 52604 E-Mail: investor- [email protected] 26 Auf der Website www.verbund.com finden sich im Bereich Investor Relations umfangreiche Informationen wie die Geschäfts- und Zwischenberichte, die Finanztermine und Veranstaltungen, aktu- elle Aussendungen, Präsentationen und Excel-Datensheets sowie die Dokumente zu den VERBUND- Hauptversammlungen der vergangenen Jahre. Die Bekanntheit der VERBUND-Aktie am Kapitalmarkt wird aufgrund der Beobachtung durch 15 renommierte heimische und internationale Investmentbanken gesichert. Folgende Investmenthäu- ser analysierten VERBUND zum 31. Dezember 2024: Alpha Value (Pierre-Alexandre Ramondenc) Bank of America (Peter Bisztyga) Barclays (Peter Crampton) Berenberg Bank (Andrew Fisher) Bernstein (Bartlomiej Kubicki) Citigroup (Piotr Dzieciolowski) Deutsche Bank (Olly Jeffery) Erste Group (Petr Bártek) Exane (Alberto De Antonio) Kepler Cheuvreux (Ingo Becker) Morgan Stanley (Harrison Williams) Morningstar (Tancrède Fulop) Oddo BHF (Louis Boujard) Raiffeisen Bank International (Teresa Schinwald) UBS (Wanda Serwinowska) Aktuelle Ratings Die Ratings von VERBUND zum 31. Dezember 2024 lauteten wie folgt: • Standard & Poor’s: A+/stable outlook • Moody’s: A2/stable outlook VERBUND in Nachhaltigkeitsindizes und -ratings Sehr gute Ergebnisse erzielte VERBUND im Jahr 2024 bei verschiedenen Nachhaltigkeitsratings. Beim ISS-ESG-Rating (vormals ISS-oekom) konnte VERBUND das B+ Rating aufrechterhalten und befindet sich damit unter den Top-Drei-Unternehmen im Electric-Utility-Sektor. Zudem konnte das CDP-Rating Climate Change im Jahr 2024 auf einem A– (Leadership) gehalten werden. VERBUND liegt damit über dem europäischen (B) bzw. dem globalen Durchschnitt (C). Beim Rating des amerikani- schen Finanzdienstleisters MSCI erzielte VERBUND erneut die Bestnote AAA. Beim EcoVadis-Rating erreichte VERBUND abermals ein hohes Gesamtpunkteniveau von 75 von 100 Punkten, was mit einer Gold-Medaille ausgezeichnet wurde. Damit zählt VERBUND zu den Top 5 % der über 100.000 weltweit bewerteten Unternehmen. Beim Rating von Sustainalytics kam es zu einer leichten Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr von 18,2 auf 18,8 von 100 Punkten. Dennoch bleibt die Einstufung von VERBUND im Bereich „Low Risk“ bestehen. Nähere Informationen zum Rating sind im Kapitel „Finanzen“ > Finanzierung angeführt INTEGRIERTER GESCHÄFTSBERICHT Investor Relations 27 Mit der Gold-Auszeichnung von EcoVadis gehört VERBUND zu den Top 5 % der weltweit bewerteten Unternehmen. VERBUND war per 31. Dezember 2024 Mitglied in folgenden Nachhaltigkeitsindizes: • VÖNIX (VBV-Österreichischer Nachhaltigkeitsindex) • S&P Global 1200 ESG Index • Solactive Europe Corporate Social Responsibility Index • FTSE4Good Index Series Siehe auch: www.voenix.at Konsolidierter Corporate Governance Bericht JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 29 Corporate Governance – Rahmen Die VERBUND AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich. Der Gestaltungs- rahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen und europäischen Recht, insbesondere aus dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, der Gesellschaftssatzung und den Geschäftsord- nungen für die Organe der Gesellschaft sowie schließlich aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung VERBUND bekennt sich vorbehaltlos zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sehen es als vorrangige Aufgabe, allen Regeln des Kodex bestmöglich zu entsprechen und die hohen unternehmensinternen Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Der Kodex wurde im Geschäftsjahr 2024 in seiner Fassung vom Jänner 2023 angewandt und nach Maßgabe der in diesem Bericht angeführten Erläuterungen eingehalten. Die aktive Umsetzung der Anforderun- gen des Kodex soll eine verantwortungsvolle, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerich- tete Leitung und Kontrolle des Unternehmens sicherstellen und ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder schaffen. Auch im Geschäftsjahr 2025 wird VERBUND die Einhaltung des Kodex in seiner aktuellen Fassung aktiv fortsetzen. Die möglichst lückenlose Umsetzung des Kodex bildet einen wesent- lichen Baustein zur Stärkung des Vertrauens der Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbei- ter:innen sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen. Umfang der Berichterstattung Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wird ein konsolidierter Corporate Governance Bericht vorgelegt, der als kombinierter Bericht auch den Bericht gemäß § 243c UGB mitumfasst und in wesent- lichen Punkten über die börsennotierte Muttergesellschaft hinaus auch den gesamten Konzern mitein- bezieht. Dabei wurde hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen der Stellungnahme 22 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gefolgt. Für 2024 wendet VERBUND für die nichtfinanzielle Erklärung erstmalig den europäischen Berichts- standard (ESRS) an. Der vorliegende konsolidierte Corporate Governance Bericht enthält nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, sondern auch die vom Corporate Governance Kodex zu- sätzlich vorgesehenen Inhalte sowie entsprechende Ergänzungen, die sich aus den Angabepflichten der ESRS ergeben. Demnach werden als Teil des Corporate Governance Berichts die Inhalte gemäß ESRS 2 GOV-1 und ESRS 2 GOV-2 berichtet. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind im Bericht berücksichtigt. Konsolidierter Corporate Governance Bericht gem. § 267b UGB Der Österreichische Corporate Governance Kodex liegt in der aktuellen Fassung vor und ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate- governance.at abrufbar 30 Aus diesem Grund wurde der Bericht 2024 einer freiwilligen externen Evaluierung über die Einhal- tung des Österreichischen Corporate Governance Kodex und zusätzlich einer Beurteilung, ob die im Bericht aufgenommenen Angaben gemäß ESRS 2 GOV-1 und GOV-2 für das Geschäftsjahr 2024 in Übereinstimmung mit den ESRS erfolgten, unterzogen. Das Ergebnis dieser Evaluierung findet sich am Ende dieses Berichts im Kapitel „Externe Evaluierung“. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse finden sich in den Kapiteln „Vorstand“ und „Aufsichtsrat“. Informationen über die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind dem gesonderten Vergütungsbericht zu entnehmen, der der Hauptversammlung vorzulegen ist und auf der Website ver- öffentlicht wird. Die für die ESRS-Berichterstattung erforderlichen Informationen bezüglich Vorstands- vergütung finden sich in „Allgemeine Angaben und ESRS 2“ (Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme). Abweichungen VERBUND befolgt die Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex einschließlich der R-Regeln annähernd lückenlos. Lediglich bei zwei C-Regeln des Kodex gab es im Geschäftsjahr 2024 eine etwas abweichende Handhabung, die zum Teil aus gesetzlichen Gegebenheiten resultiert und im Folgenden im Sinne des Grundsatzes „Comply or Explain“ erläutert und begründet wird: C-Regel 2: Das Prinzip „one share – one vote“ wird bei der VERBUND-Aktie grundsätzlich eingehalten. Eine Ausnahme besteht lediglich in einer Stimmrechtsbeschränkung, die im „Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden“, und in der darauf basierenden Satzungsbestimmung verankert ist. Diese lautet: „Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt.“ C-Regel 45: Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen in Wettbewerb stehen, wurde mit zwei Ausnahmen von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten. Die zwei betreffenden Aufsichtsratsmitglieder (Szyszkowitz, Weinelt) üben jeweils leitende Organ- funktionen in Unternehmen aus, die Aktionäre der VERBUND AG sind. Sollte bei den Aufsichtsratsmit- gliedern in einem konkreten Anlassfall ein Interessenkonflikt bestehen, werden vom Vorsitzenden entsprechende Maßnahmen verfügt (wie z. B. Vorenthaltung bestimmter Unterlagen oder Informatio- nen, Nichtteilnahme an Abstimmungen oder Verlassen der Sitzung). Dies war im Berichtsjahr hinsicht- lich Szyszkowitz und Weinelt einmal bei einem einzelnen Tagesordnungspunkt erforderlich. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 31 Vorstand Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2024 aus vier Mitgliedern zusammen. Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 als viertes Mitglied des Vor- stands ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre Funktionsperiode wurde im Dezember des abgelaufenen Jahres vom Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Der Vorstand Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Generaldirektor Mag. Dr. Michael Strugl MBA Vorsitzender 1963 1.1.2019 31.12.2028 Vorstandsdirektor Dr. Peter F. Kollmann Vorsitzender-Stellvertreter 1962 1.1.2014 31.12.2027 Vorstandsdirektor Mag. Dr. Achim Kaspar 1965 1.1.2019 31.12.2026 Vorstandsdirektorin Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler 1973 1.1.2024 31.12.2027 Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern Name Konzerngesellschaft Funktion Mag. Dr. Michael Strugl MBA Austrian Power Grid AG VERBUND Hydro Power GmbH VERBUND Thermal Power GmbH Ennskraftwerke AG GAS CONNECT AUSTRIA GmbH VERBUND Ventures GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat Generalversammlung Aufsichtsrat Generalversammlung Aufsichtsrat Aufsichtsrat Generalversammlung Mitglied Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender 1.Vorsitzender-Stv. 1.Vorsitzender-Stv. Vorsitzender Dr. Peter F. Kollmann Austrian Power Grid AG VERBUND Hydro Power GmbH VERBUND Services GmbH VERBUND Energy4Business GmbH GAS CONNECT AUSTRIA GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat Generalversammlung Aufsichtsrat Aufsichtsrat Vorsitzender Mitglied Vorsitzender Vorsitzender-Stv. Vorsitzender ESRS 2 GOV 1 32 Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern Name Konzerngesellschaft Funktion Mag. Dr. Achim Kaspar Ennskraftwerke AG VERBUND Hydro Power GmbH VERBUND Innkraftwerke GmbH Grenzkraftwerke GmbH Innwerk AG Donaukraftwerk Jochenstein AG Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG VERBUND Thermal Power GmbH VERBUND Services GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat Generalversammlung Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Generalversammlung Generalversammlung Mitglied Vorsitzender-Stv. Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender-Stv. Vorsitzender-Stv. Vorsitzender-Stv. Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler VERBUND Hydro Power GmbH VERBUND Energy4Business GmbH VERBUND Energy4Customers GmbH VERBUND Green Power GmbH VERBUND Green Hydrogen GmbH VERBUND Green Hydrogen Sales GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat Generalversammlung Generalversammlung Generalversammlung Generalversammlung Generalversammlung Mitglied Vorsitzende Vorsitzende Vorsitzende Vorsitzende Vorsitzende Vorsitzende Konzernexterne Aufsichtsratsmandate von Vorstandsmitgliedern Name Gesellschaft Funktion Dr. Peter F. Kollmann Telekom Austria Aktiengesellschaft Mitglied Mag. Dr. Achim Kaspar KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft 1 Mitglied Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler CropEnergies AG (bis 31.8.2024) PNE AG Salzgitter AG Mitglied Mitglied Mitglied 1 VERBUND war per 31. Dezember 2024 mit 35,17 % an der KELAG beteiligt. Arbeitsweise und Geschäftsverteilung Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Dazu zählen auch wesentliche Geschäftsfälle der wichtigsten Tochtergesellschaften. Die Geschäftsverteilung des Vorstands bildet einen Bestandteil der Geschäftsordnung und legt die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands fest. Sie wurde mit der Bestellung eines vierten Vorstandsmitglieds per 1. Jänner 2024 adaptiert. ESRS 2 GOV-1 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 33 Geschäftsverteilung 2024 Mag. Dr. Michael Strugl MBA Vorsitzender; Corporate Development (inkl. Mergers & Acquisitions und Corporate Responsibility), Corporate Office (inkl. Legal Affairs, Corporate Affairs, Compliance & Audit), Strategisches Personalmanagement, Corporate Innovation & New Business, Kommunikation, Ventures Dr. Peter F. Kollmann Finanzmanagement und Investor Relations, Controlling, Unternehmensrechnung und Risikomanagement Services, Netz Strom und Netz Gas Mag. Dr. Achim Kaspar Digitalisierung, Informationssicherheit und IT, Erneuerbare Erzeugung Wasserkraft, Thermische Erzeugung, Tourismus Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler Business, Customers, Neue Erneuerbare Erzeugung, Green Hydrogen Ziel des Vorstandes ist es, in allen Geschäftsbereichen von VERBUND die sich aus der Wesentlichkeits- analyse ergebenden Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beachten und die festgelegte Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen. Jedes Vorstandsmitglied achtet in seinen Aufgabenbereichen darauf, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und entsprechende Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diversität im Vorstand und Zugang zu Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeit Der Vorstand setzt sich zu 75 % aus männlichen und zu 25 % aus weiblichen Mitgliedern zusammen. Das Durchschnittsalter der Vorstandsmitglieder beträgt rd. 58 Jahre, wobei das jüngste Mitglied des Vorstands 51 und das älteste Mitglied 62 Jahre alt ist. Die Expertise des Vorstands reicht von universitären Ausbildungen in den Bereichen der Rechts-, So- zial- und Wirtschaftswissenschaften, der Betriebswirtschaft, diversen einschlägigen Studien im Ausland (Oxford University, Stanford University, University Toronto), bis hin zu Elektrotechnik. Erfahrungen in unterschiedlichsten nationalen und internationalen Unternehmen sowie in den Bereichen Politik, Energiewirtschaft, Telekommunikation und Investmentbanking runden die praxisbezogenen Fähig- keiten des Vorstands ab. Durch die vielfältigen beruflichen Erfahrungen und Aufgabenstellungen ihrer langjährigen Laufbahn im In- und Ausland haben sich die Vorstandsmitglieder auch in Hinblick auf Nachhaltigkeit umfassen- des Fachwissen angeeignet und informieren sich laufend über aktuelle Entwicklungen. Durch den ständigen Austausch in nationalen und internationalen Gremien und mit Mitarbeiter:innen im Rahmen der internen VERBUND Nachhaltigkeitsorganisation sowie durch die Berichterstattung über Nachhal- tigkeitsthemen gegenüber dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit bleibt dieses Wissen aktuell, und eine kompetente Auseinandersetzung mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen kann sichergestellt werden. In Hinblick auf die für VERBUND wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen hat der Vorstand eine bedeu- tende Rolle inne. Beim Management der wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken wird der Vorstand von der internen Nachhaltigkeitsorganisation unterstützt. Diese Organisation besteht aus einem Lenkungsgremium und einem eigenen Sachgebiet im Bereich Corporate Development, das dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet ist und die operativen Aufgaben wahrnimmt. ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-2 34 Der Vorstand legt die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsbestrebungen von VERBUND fest, gibt erfor- derliche Maßnahmen frei, überprüft deren Umsetzung, berichtet darüber im Aufsichtsrat und/oder seinem Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss bzw. holt allenfalls erforderliche Genehmigungen im Aufsichtsrat ein. Die Risiken aus dem Nachhaltigkeitsbereich sind Bestandteil des Konzernrisikomana- gements und fließen damit auch in die Berichterstattung an den Aufsichtsrat ein. Aufsichtsrat Auch der Aufsichtsrat hat sich ausdrücklich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Damit ist der Kodex neben dem österreichischen Aktiengesetz und dem Unternehmens- gesetzbuch, dem Arbeitsverfassungsgesetz, der Gesellschaftssatzung sowie den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat zur Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats geworden. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass sich der Aufsichtsrat aus den von der Hauptver- sammlung gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und aus den von der Arbeitnehmervertretung entsendeten Mitgliedern zusammensetzt. Persönliche Angaben, Vorsitz und andere Organfunktionen Der Aufsichtsrat wird von dem:der Vorsitzenden geleitet. Der:die Vorsitzende und seine:ihre zwei Stell- vertreter:innen werden vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte auf die Dauer ihrer Funktionsperiode gewählt. Der Aufsichtsrat besteht per 31. Dezember 2024 aus insgesamt 15 Mitgliedern – zehn von der Hauptver- sammlung gewählten Kapitalvertreter:innen und fünf vom Betriebsrat entsendeten Arbeitnehmervertre- ter:innen. Mit 30. April 2024 wurden Mag. Martin Ohneberg und Dipl.-Ing. Gerhard Rümmler wieder in den Auf- sichtsrat gewählt. Anstelle von Mag. Dr. Christine Catasta und Prof. Dr. Barbara Praetorius wurden zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt: Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger und Dr. Ingrid Hengster. In der der Wahl folgenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Mag. Martin Ohneberg erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Edith Hlawati zur 1. Vorsitzenden-Stellvertreterin und Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger zur 2. Vorsitzenden-Stellvertreterin gewählt. Darüber hinaus gab es im Geschäfts- jahr 2024 keine Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat wurde in der 434. Sitzung des Aufsichtsrats mit Wirkung vom 30. April 2024 geändert. Die Änderungen betrafen neben einer Neuregelung des pauschalierten Aufwandsersatzes für die Belegschaftsvertretung vor allem die Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der bishe- rige Strategieausschuss und der bisherige Nachhaltigkeitsausschuss wurden zum Strategie- und Nach- haltigkeitsausschuss mit erweiterten Aufgaben zusammengelegt, der Prüfungsausschuss wurde erwei- tert und der Dringlichkeitsausschuss gestrichen. Diese Umstrukturierung der Ausschüsse trägt der steigenden Bedeutung der Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Themen Rechnung und verstärkt deren Integrati- on in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit von VERBUND. ESRS 2 GOV 1 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 35 Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group GmbH & Co KG, Verwaltungsrat der Aluflexpack AG, Schweiz (Präsident) und Aufsichtsrat der VARTA AG, Deutschland und der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Österreich 1971 30.4.2019 o. HV 2028 Dr. Edith Hlawati 1. Vorsitzender-Stellvertreterin Vorstand der Österreichische Beteiligungs AG Aufsichtsrat der Telekom Austria AG (Vorsitzende), der OMV AG (Stv. Vorsitzende) und der EuroTeleSites AG (Mitglied) 1957 25.4.2022 o. HV 2026 Mag. Dr. Christine Catasta (bis 30.4.2024) 1958 16.6.2020 30.4.2024 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger 2. Vorsitzender-Stellvertreterin Universitätsprofessorin, Wirtschaftsuniversität Wien Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG (Mitglied) 1968 30.4.2024 o. HV 2027 Dr. Ingrid Hengster Barclays Bank Ireland, CEO Deutschland, Global Chair Investment Banking Mitglied des Verwaltungsrats des Deutschen Aktieninstituts und des Bundesverband Deutsche Banken 1961 30.4.2024 o. HV 2027 Prof. Dr. Barbara Praetorius (bis 30.4.2024) 1964 16.6.2020 30.4.2024 Kommerzialrat Mag. Jürgen Roth Geschäftsführender Gesellschafter der Tank Roth GmbH Aufsichtsrat der ICS Internationalisierungscenter Steiermark GmbH (Vorsitzender); Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss 1973 22.4.2015 o. HV 2026 Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler Aufsichtsrat und Unternehmensberater Aufsichtsrat der PreussenElektra GmbH, Deutschland (Mitglied), Board of Directors Northland Power Inc, Toronto (Mitglied) 1960 16.6.2020 o. HV 2027 Mag. Christa Schlager Leitung Abteilung Wirtschaftspolitik AK Wien Aufsichtsrat der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Mitglied) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) (Mitglied) 1969 16.6.2020 o. HV 2026 Dipl. Ing. Robert Stajic MBA Executive Director der Österreichische Beteiligungs AG Aufsichtsrat der OMV AG (Mitglied) 1979 25.4.2022 o. HV 2025 Mag. Stefan Szyszkowitz Sprecher des Vorstands der EVN AG Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der EVN Macedonia AD (Stv.-Vorsitzender), der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der RAG Austria AG (Vorsitzender), der Burgenland Energie AG (Stv. Vorsitzender), der Netz Niederösterreich GmbH (Stv. Vorsitzender) und der Wiener Börse AG (Mitglied) 1964 23.4.2018 o. HV 2026 36 Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Generaldirektor Dipl.-Ing. Peter Weinelt Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH und der Wiener Stadtwerke Planvermögen GmbH Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH (Vorsitzender), der Wiener Netze GmbH (Vorsitzender), der EVN AG (Mitglied), der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Mitglied) und des Wiener Gesundheitsverbund (Mitglied); Obmann des Fachverbandes Gas Wärme der WKÖ 1966 5.4.2017 o. HV 2026 Hinsichtlich der (Neben-)Funktionen sind Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in börsennotierten Gesellschaften und in anderen wesentlichen Gesellschaften angeführt. Soweit zutreffend, sind hauptberufliche Funktionen angegeben. Arbeitnehmervertreter:innen Name Geburtsjahr Datum der Entsendung Kurt Christof Vorsitzender der Konzernvertretung der Arbeitnehmer:innen Aufsichtsrat der Stadtwerke Voitsberg GmbH und der Sparkasse Voitsberg/Köflach Bankaktiengesellschaft 1964 seit 8.3.2004 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Mag. Dr. Isabella Hönlinger Betriebsratsvorsitzende 1971 seit 1.9.2016 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Ing. Wolfgang Liebscher Zentralbetriebsratsvorsitzender 1966 seit 1.11.2013 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Veronika Neugeboren Betriebsratsvorsitzende 1967 seit 30.4.2019 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Ing. Hans Peter Schweighofer Zentralbetriebsratsvorsitzender 1970 seit 18.4.2023 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen durch die Konzernvertretung gilt unbefristet und kann jederzeit widerrufen werden. Diversität im Aufsichtsrat und Zugang zu Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeit Diversität: 13 % der Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, 87 % über 50 Jahre, 40 % aller Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über breit gestreute Ausbildungen und langjährige berufliche Erfahrungen im In- und Ausland, mit Expertise in allen im Diversitätskonzept (Seite 43) genannten Fachbereichen. Im Nachhaltigkeitsmanagement von VERBUND hat der Aufsichtsrat eine bedeutende Rolle inne. Zu- sammen mit dem Vorstand beschäftigt er sich mit allen Nachhaltigkeitsaspekten des Unternehmens, nimmt Berichte des Vorstands zu den Nachhaltigkeitsthemen und -maßnahmen entgegen, begleitet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und überwacht die Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeits- ziele. Der hohe Stellenwert der Nachhaltigkeit bei VERBUND kommt insbesondere auch darin zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat 2024 seinen bisherigen Nachhaltigkeitsausschuss mit dem Strategieaus- schuss zusammengelegt hat. ESRS 2 GOV-1 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 37 Für den Prüfungsausschuss gab es im Berichtsjahr eine Schulung über aktuelle Nachhaltigkeitsthe- men durch interne und externe Expert:innen, wodurch sichergestellt wird, dass Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeit in allen Ausschüssen des Aufsichtsrats vorhanden ist. Unabhängigkeit Der Aufsichtsrat der VERBUND AG hat bereits im Jahr 2010 folgende Leitlinien für seine Unabhängig- keit (gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex) festgelegt: • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leiten- de:r Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen von solchen Anteilseigner:innen vertreten. • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familienangehörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatt:in, Lebensgefährt:in, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Auf Basis dieser Leitlinien für die Unabhängigkeit (Anlage zum Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex) haben alle zehn Kapitalvertreter:innen eine schriftliche Erklärung über ihre Unabhängig- keit abgegeben. Acht davon haben sich als unabhängig erklärt, zwei Aufsichtsratsmitglieder (Weinelt, Szyszkowitz), haben sich (lediglich hinsichtlich des Kriteriums „Geschäftsverhältnisse mit nahestehen- den Unternehmen“) als nicht unabhängig eingestuft. Die folgenden Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat entsprechen darüber hinaus auch dem Unab- hängigkeitskriterium der C-Regel 54 (keine Vertretung von Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10 %): Ohneberg, Eberhartinger, Hengster, Roth, Rümmler, Schlager. Damit werden beide in den Regeln 53 und 54 des Kodex geforderten Quoten für die Unabhängigkeit erfüllt. Sitzungen des Aufsichtsrats Das Plenum des Aufsichtsrats hielt im Geschäftsjahr 2024 sechs Sitzungen ab. Bei einzelnen Sitzungen hat ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder über Telefon- oder Videozuschaltung teilgenommen. Dabei betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der zugeschalteten) insgesamt 94 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen persönlich (wenn auch virtuell) teil. 38 Neben der laufenden Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mit dem Vorstand, bei der stets auch Aspekte der Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle spielten, sind als Tätig- keitsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Berichtsjahr insbesondere Beschlussfassungen zu folgenden Themen zu nennen: • Konzern- und Jahresabschluss VERBUND AG 2023 • Vorschlag für die Gewinnverteilung gemäß § 96 (1) AktG • Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung • Prüfungsauftrag an die Abschlussprüfer • Verlängerung der Funktionsperiode eines Vorstandsmitglieds • Wahl des Aufsichtsratspräsidiums und Konstituierung der Ausschüsse • Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat • Entwicklung von Pumpspeicher-Projekten in Spanien • Investitionen für das Projekt Kaprun 2029 (Phase II) • Erwerb eines PV-Projekts in Italien und eines Renewables-Portfolios in Österreich • Errichtung eines Batteriespeichers in Deutschland • Etablierung und Verlängerung von Finanzierungsinstrumenten; Fremdmittelaufnahmen • Haftungsübernahmen im Zusammenhang mit Entwicklung und Bau von Projekten im Neuen Erneu- erbaren Bereich • Genehmigung des Konzernbudgets 2025 (siehe auch die Tätigkeitsschwerpunkte der Ausschüsse des Aufsichtsrats) In den regelmäßigen schriftlichen Berichten des Vorstands wird der Aufsichtsrat zu den maßgeblichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug zu den ermittelten Themen der Wesentlichkeitsanalyse (vgl. nichtfinanzielle Erklärung Ergebnisse in ESRS 2 SBM-3) informiert und über die Weiterentwick- lung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten. Der Aufsichtsrat erhält jedes Jahr im Zuge der Abschlussprüfung einen gesonderten Bericht des Abschlussprüfers über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements. Darin sind auch Nachhaltig- keitsrisiken und -chancen berücksichtigt, ebenso wie in den schriftlichen Quartalsberichten über das operative Risikomanagement, die der Aufsichtsrat vierteljährlich in seinen Sitzungen behandelt. Zusätzlich zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (siehe unten) gab es regelmäßig Besprechungen oder Telefonkonferenzen des Vorsitzenden mit dem Vorstandsvorsitzenden und einige Besprechungen auch mit einzelnen Vorstandsmitgliedern. Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats Eine Beurteilung der Leistung des Aufsichtsrats findet jährlich in der ordentlichen Hauptversammlung statt, in der die Aktionär:innen über die Entlastung des Aufsichtsrats abstimmen. In der 77. Hauptver- sammlung vom 30. April 2024 wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern die Entlastung erteilt. ESRS 2 GOV-2 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 39 Darüber hinaus evaluiert der Aufsichtsrat seine Tätigkeit, vor allem seine Organisation und Arbeits- weise, gemäß der Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (Regel 36) auch selbst. Diese Selbstevaluierung wurde im Berichtsjahr mittels qualitativer und quantitativer Interviews vorgenommen, die ein externer Berater mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstandsmitglie- dern geführt hat. Die Ergebnisse dieser Evaluierung und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlun- gen wurden in der Aufsichtsratssitzung am 4. Dezember 2024 ausführlich erörtert. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Fassung vom 30. April 2024) wählte der Aufsichtsrat im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung die Mitglieder für einen Prüfungsausschuss, einen Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss, einen Vergütungsausschuss und einen Nominierungsausschuss. Darüber hinaus kann er für bestimmte Vorhaben und Themenbe- reiche spezifische Ausschüsse dauernd oder vorübergehend einrichten. Jede:r Vorsitzende eines Ausschusses hat über die Tätigkeit des von ihm:ihr geleiteten Ausschusses und über die gefassten Beschlüsse dem Aufsichtsrat zu berichten. In dringenden Fällen berichtet der:die Vorsitzende eines Ausschusses dem:der Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorweg. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist gemäß § 92 Abs. 4a AktG eingerichtet und setzt sich gemäß der Geschäfts- ordnung für den Aufsichtsrat aus sechs von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern und drei Arbeitnehmervertreter:innen gemäß § 92 Abs. 4 AktG zusammen. Er wählt aus seiner Mitte den:die Vorsitzende:n und eine:n Stellvertreter:in. Der Prüfungsausschuss nimmt die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a AktG sowie gemäß Regel 40 des ÖCGK wahr. Er verfügt über die von Gesetz und Kodex geforderte Finanzexpertin, die auch den Vorsitz führt. Mitglieder des Prüfungsausschusses Name Funktion Univ. Prof. Dr. Eva Eberhartinger Vorsitzende Mag. Martin Ohneberg stellvertretender Vorsitzender Dr. Ingrid Hengster Mitglied Mag. Jürgen Roth Mitglied Mag. Christa Schlager Mitglied Dipl.-Ing. Robert Stajic Mitglied Kurt Christof Arbeitnehmervertreter Mag. Dr. Isabella Hönlinger Arbeitnehmervertreterin Veronika Neugeboren Arbeitnehmervertreterin Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hielt im Geschäftsjahr 2024 drei Sitzungen ab. Tätigkeits- schwerpunkte des Prüfungsausschusses waren: • Vorbereitung der Beschlussfassung über den Konzernabschluss 2023 und den Jahresabschluss 2023 der VERBUND AG inkl. Gewinnverwendung • Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers • Kenntnisnahme des Halbjahresabschlusses 2024 40 • Prüfungsablauf und Prüfungsschwerpunkte 2024 (Abschlussprüfer) • ESG Upskilling (inkl. Regulatorik, Chancen und Risiken) • Abschlussprüfung und Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers • Kenntnisnahme der Berichte des Vorstands • Kenntnisnahme des Prüfprogramms und des Berichts der Internen Revision • Statusbericht Compliance • Budget 2025 und Finanzbericht Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist ein Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss eingerichtet. Ihm gehören sechs von den Aktionär:innen gewählte Aufsichtsratsmitglieder und drei Arbeitnehmer- vertreter:innen gemäß § 92 Abs. 4 AktG an. Er wählt aus seiner Mitte den:die Vorsitzende:n und eine:n Stellvertreter:in. Dem Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss obliegen die Erarbeitung einer Unternehmensstrategie zusammen mit dem Vorstand unter Berücksichtigung der ESG-Ziele und die jährliche Überprüfung der Strategie und Begleitung allfälliger Anpassungen sowie die Vorbereitung wesentlicher strategischer Entscheidungen. Zudem die Befassung mit Themen, die im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Aspek- te sowie Interessenkonflikte nicht im Gesamtaufsichtsrat behandelt werden sollen. Weitere Aufgaben sind die Befassung mit regulatorischen Verpflichtungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, New Green Deal, Dekarbonisierung, Energiewende, Klima- und Umweltschutz, geeignete Strategien und Umsetzungs- maßnahmen und Auseinandersetzung mit ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen und Impacts, sowie die jährliche Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss hielt dafür im Berichtsjahr vier Sitzungen ab. Dabei be- fasste er sich insbesondere eingehend mit der Umsetzung der Konzernstrategie und der strategischen Planung, mit einzelnen M&A-Projekten und ihren Nachhaltigkeitsauswirkungen, neuen Szenarien- rechnungen sowie mit Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit, wie z. B. der Wesentlichkeitsanalyse und dem Climate Transition Plan. Mitglieder des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses Name Funktion Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler stellvertretender Vorsitzender Dr. Ingrid Hengster Mitglied Mag. Jürgen Roth Mitglied Mag. Christa Schlager Mitglied Dipl.-Ing. Robert Stajic Mitglied Kurt Christof Arbeitnehmervertreter Ing. Wolfgang Liebscher Arbeitnehmervertreter Ing. Hans Peter Schweighofer Arbeitnehmervertreter ESRS 2 GOV-2 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 41 Vergütungsausschuss Der Aufsichtsrat bestellt entsprechend seiner Geschäftsordnung einen Vergütungsausschuss gemäß ÖCGK, der sich aus dem:der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen:ihren beiden Stellvertre- ter:innen zusammensetzt. Diesem Ausschuss sind vom Aufsichtsrat ständig folgende Angelegenheiten übertragen: • Vorstandsverträge • Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands • Beschlussfassung über Tantiemen oder Prämien an Vorstandsmitglieder • Regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder Mitglieder des Vergütungsausschusses Name Funktion Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender Dr. Edith Hlawati 1. stellvertretende Vorsitzende Univ. Prof. Dr. Eva Eberhartinger 2. stellvertretende Vorsitzende Der Vergütungsausschuss verfügt über den:die in Regel 43 ÖCGK geforderte:n Vergütungsexpert:in, da sowohl Mag. Martin Ohneberg als auch Dr. Edith Hlawati diese Voraussetzungen erfüllen. Im Geschäftsjahr 2024 fanden drei Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Gegenstand der Sitzungen waren die Zielvereinbarungen und die Zielerreichung für die variable Vergütung des Vor- stands sowie der Vergütungsbericht 2023 zur Vorlage an die Hauptversammlung. Nominierungsausschuss Der Aufsichtsrat bestellt gemäß seiner Geschäftsordnung einen Nominierungsausschuss, dem der:die Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie drei weitere von den Aktionär:innen gewählte Aufsichtsratsmit- glieder und zwei Arbeitnehmervertreter:innen gemäß § 92 Abs. 4 AktG angehören. Den Vorsitz führt der:die Vorsitzende des Aufsichtsrats, dessen:deren Stellvertreter:in wird durch den Ausschuss gewählt. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung von Mandaten im Vorstand und hat die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats vorzubereiten. Er hat darauf zu achten, dass eine Nominierung zum Vorstand letztmalig vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist. Mitglieder des Nominierungsausschusses Name Funktion Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender Dr. Edith Hlawati stellvertretende Vorsitzende Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler Mitglied Dipl.-Ing. Robert Stajic Mitglied Kurt Christof Arbeitnehmervertreter Ing. Wolfgang Liebscher Arbeitnehmervertreter Der Nominierungsausschuss trat im Berichtsjahr zweimal zusammen, zur Vorbereitung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie zur Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Susanna Zapreva- Hennerbichler. 42 Zustimmungspflichtige Verträge – Interessenkollisionen Im Geschäftsjahr 2024 lagen die nachfolgenden vom Aufsichtsrat der VERBUND AG entsprechend Aktiengesetz und Österreichischem Corporate Governance Kodex (Regel 49) genehmigten Verträge bzw. Geschäftsfälle zwischen dem VERBUND-Konzern und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen mit Nahebeziehungen zu Aufsichtsratsmitgliedern vor: Aufsichtsratsmitglied Mag. Stefan Szyszkowitz Zwischen VERBUND und dem Konzern der EVN, deren Vorstandssprecher Mag. Stefan Szyszkowitz ist, besteht eine Vielzahl von teils langjährigen vertraglichen Beziehungen, die großteils bereits vor der Mitgliedschaft von Mag. Szyszkowitz im Aufsichtsrat abgeschlossen wurden. Über die Abwicklung die- ser Verträge und ihren Umfang wird jährlich im Aufsichtsrat berichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Basis der bestehenden Verträge ein Auftragsvolumen von insgesamt 4,49 Mio. € abgewickelt (ohne Geschäftsbeziehungen mit den Netztöchtern Austrian Power Grid AG und GAS CONNECT AUSTRIA GmbH). Dies betraf im Wesentlichen Strom- und Netzbezüge durch verschiedene Gesellschaften von VERBUND. Zwischen VERBUND Energy4Business GmbH und EVN AG besteht weiters ein EFET- Rahmenvertrag zum Handel mit Strom und Gas. Darüber hinaus bestehen Vertragsbeziehungen über Stromlieferungen mit der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH, an der die EVN zu 45 % beteiligt ist, sowie ein zwischen der Konzerngesellschaft SMATRICS und der EVN abgeschlossener Roamingvertrag zur wechselseitigen Nutzung von Ladeinfrastruktur. Im Berichtsjahr genehmigte der Aufsichtsrat zudem eine Vereinbarung über den Bezug von Her- kunftsnachweisen im Produktionszeitraum 2026-2028 (abgeschlossen zwischen der VERBUND Inn- kraftwerke GmbH, der VERBUND Energy4Business GmbH und der EVN AG) sowie eine Vereinbarung über die Lieferung von Herkunftsnachweisen im selben Zeitraum samt Stromlieferungen (abgeschlos- sen zwischen der VERBUND Energy4Business GmbH und der EVN AG) und nahm den Abschluss von zwei Nachtragsvereinbarungen zur genehmigten Standortvereinbarung betreffend die Kraftwerke Dürnrohr und Korneuburg zustimmend zur Kenntnis. Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt Zwischen VERBUND und dem Konzern der Wiener Stadtwerke, deren Generaldirektor Dipl.-Ing. Peter Weinelt ist, besteht eine Vielzahl von teils langjährigen vertraglichen Beziehungen, die großteils bereits vor der Mitgliedschaft von Dipl.-Ing. Peter Weinelt im Aufsichtsrat abgeschlossen wurden. Über die Abwicklung dieser Verträge und ihren Umfang wird jährlich im Aufsichtsrat berichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Basis der bestehenden Verträge ein Auftragsvolumen von insgesamt 6,80 Mio. € abgewi- ckelt (ohne Geschäftsbeziehungen mit den Netztöchtern Austrian Power Grid AG und GAS CONNECT AUSTRIA GmbH). Dies betraf im Wesentlichen Netzbezüge durch Gesellschaften von VERBUND. Zwi- schen VERBUND Energy4Business GmbH und Wien Energie GmbH besteht weiters ein EFET- Rahmenvertrag zum Handel mit Strom. Darüber hinaus bestehen Vertragsbeziehungen über Stromlie- ferungen mit der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH, an der die Wiener Stadtwerke zu 45 % beteiligt sind, ein zwischen der Konzerngesellschaft SMATRICS und der Wien Energie GmbH abgeschlossener Roamingvertrag zur wechselseitigen Nutzung von Ladeinfrastruktur sowie ein zwischen VERBUND Energy4Business GmbH und Wiener Netze GmbH abgeschlossener Vertrag über die Vorhaltung und Erbringung von Regelreserve. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 43 Im Berichtsjahr genehmigte der Aufsichtsrat zudem eine Vereinbarung über den Bezug von Her- kunftsnachweisen im Produktionszeitraum 2026-2028 (abgeschlossen zwischen der VERBUND Inn- kraftwerke GmbH, der VERBUND Energy4Business GmbH und der Wien Energie GmbH) sowie eine Vereinbarung über die Lieferung von Herkunftsnachweisen im selben Zeitraum samt Stromlieferun- gen (abgeschlossen zwischen der VERBUND Energy4Business GmbH und der Wien Energie GmbH). Der Aufsichtsrat befasste sich auch im Geschäftsjahr 2024 mit möglichen (anderen) Interessenkollisi- onen bei Aufsichtsratsmitgliedern, die sich insbesondere aus Aktivitäten bzw. Beteiligungen im Ener- giebereich oder an Unternehmen, die in einem Konkurrenzverhältnis zum VERBUND-Konzern oder einzelnen Projekten stehen, ergeben könnten. Dabei wurden seitens der Aufsichtsratsmitglieder keine Interessenkonflikte gemeldet. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besteht kein grundlegender Interes- senkonflikt, der Maßnahmen nach sich ziehen müsste. Sollte es zu entsprechenden Konflikten kom- men, werden rechtzeitig geeignete Maßnahmen, wie z. B. Stimmenthaltung oder Nichtteilnahme bei der Beratung und Abstimmung zu einzelnen Tagesordnungspunkten, gesetzt. Hauptversammlung In der Hauptversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, nehmen die Aktionär:innen ihre Rechte wahr und üben ihr Stimmrecht aus. Dabei haben alle Aktionär:innen die Möglichkeit, im Rah- men ihres Auskunfts- und Antragsrechts mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in Dialog zu treten und ihre Stellungnahmen abzugeben bzw. ihre Anliegen vorzubringen. Zu den wichtigsten Aufgaben bzw. Kompetenzen der Hauptversammlung gehören die Entscheidung über die Gewinnverwendung, die Wahl des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung. Die 77. o. Hauptversammlung der VERBUND AG wurde am 30. April 2024 in Präsenz der Aktio- när:innen oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse dieser Hauptversammlung sowie die Abstimmungsergebnisse können auf der Website unter www.verbund.com > Investor Relations > Hauptversammlung eingesehen werden. Diversitätskonzept zur Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 243c Abs. 2 Z. 3 UGB) Studien belegen, dass gemischte Teams bessere Ergebnisse erzielen und über eine höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als homogen zusammengesetzte Gruppen. Das gilt auch für die Lei- tungsorgane von Unternehmen. Daher sollen bei der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats zusätzlich zu den allgemeinen und unternehmensspezifischen Anforderungen zur fachlichen und persönlichen Qualifikation auch die folgenden Grundsätze Anwendung finden, um die Vorteile unter- schiedlicher Perspektiven für unternehmerische Entscheidungen optimal nutzen zu können: ESRS GOV-1 SDG 5 44 Aufsichtsrat Maßgebliche Aspekte einer vielfältigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind das Lebensalter seiner Mitglieder und die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, die ausgeglichene Vertretung der Geschlechter, die Internationalität sowie ein ausgewogener Ausbildungs- und Berufshintergrund der Mitglieder. Alter: Angestrebt wird eine ausgewogene Altersstruktur der Mitglieder, wobei zwischen dem ältesten und dem jüngsten Mitglied ein Altersunterschied von mindestens zehn Jahren liegen soll, um die ver- schiedenen Sichtweisen der Generationen einfließen zu lassen. Kein Mitglied soll mehr als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Beide Grundsätze wurden im Berichtsjahr eingehalten. Vertretung der Geschlechter: Auch nach den Wahlen in den Aufsichtsrat in der Hauptversamm- lung vom 30. April 2024 gehören dem Aufsichtsrat der VERBUND AG sechs Frauen an (vier Kapital- vertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen). Mit diesem Anteil von 40 % wird nicht nur die gesetzliche Quote von 30 % des im Aufsichtsrat geringer vertretenen Geschlechts (bei VERBUND also Frauen) eingehalten (Gesamtbetrachtung), sondern auch dem Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 entsprochen, wonach in Aufsichtsräten von Bundesbeteiligungen mindestens 35 % der Kapi- talvertreter:innen Frauen sind. Internationalität: Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören (mindestens drei), die einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Ausland verbracht oder langjährige Erfahrung im internationalen Geschäft haben. Dieser Anforderung wurde im Berichtsjahr entsprochen, wobei die Internationalität vor allem mit Mitgliedern aus Deutschland gestärkt wurde. Ausbildungs- und Berufshintergrund: Angestrebt wird, dass die Aufsichtsratsmitglieder über mög- lichst breit gestreute Ausbildungen und Erfahrungen aus unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten verfügen. Im Aufsichtsrat soll ausgewiesene Kompetenz und Expertise in jedem der folgenden Bereiche von mindestens einem Aufsichtsratsmitglied eingebracht werden: Rechtswissenschaften, Kapitalmarkt, Industrieexpertise, technische Fachkenntnisse, Finanzierungsex- pertise, Expertise im Bereich Vertrieb, Digitalisierung und Innovation, Erfahrung mit regulierten Unter- nehmen, finanzwirtschaftliche Erfahrung sowie Erfahrung in strategischen Projekten (z. B. M&A), Er- fahrung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt und Stakeholder Management. Diese Diversitätskriterien wurden auch bei den Wahlen in den Aufsichtsrat in der Hauptversamm- lung vom 30. April 2024 in hohem Maß berücksichtigt. Vorstand Maßgebliche Aspekte einer vielfältigen Zusammensetzung des Vorstands sind ein ausgewogener Ausbildungs- und Berufshintergrund, die Internationalität sowie die Dauer der unveränderten Zusam- mensetzung. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 45 Ausbildungs- und Berufshintergrund: Neben umfangreicher Managementerfahrung und umfassen- den Branchenkenntnissen sollen Vorstandsmitglieder eine fundierte Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung entweder im technischen oder im kaufmännisch-administrativen Bereich aufweisen. Vertretung der Geschlechter: Es wird angestrebt, dass dem Vorstand eine Frau angehört. Internationalität: Ein Teil der Vorstandsmitglieder soll einen wesentlichen Teil seiner beruflichen Tätigkeit im Ausland verbracht oder langjährige Erfahrung im internationalen Geschäft haben. Dauer der Zusammensetzung: Der Vorstand soll nicht länger als zehn Jahre in unveränderter Zu- sammensetzung bzw. Ressortverteilung arbeiten. Mit der Bestellung von Frau Dr. Zapreva-Hennerbichler und der Verlängerung ihres Vorstandsman- dats im Berichtsjahr wurden alle Diversitätskriterien in besonderer Weise gestärkt. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen (§ 243c Abs. 2 Z. 2 UGB) Bei VERBUND sehen wir Diversität, Gleichberechtigung & Inklusion nicht nur als Chance für ein Mehr an Kreativität und Resilienz im tagtäglichen unternehmerischen Handeln, sondern auch als unsere gesellschaftliche Verantwortung. Dabei steht bei uns die Chancengleichheit im Vordergrund. VERBUND behandelt seine Mitarbeiter:innen gleich ohne Ansehen von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, Kultur, Hautfarbe, gesellschaftlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Nationalität. Jeder Form von Diskriminierung oder Mobbing wird entschieden entgegengetreten. Denn für uns steht außer Frage, dass Mitarbeiter:innen, die Zugehörigkeit erleben und sich in allen Aspekten ihrer Identi- tät frei und akzeptiert fühlen, sich mit vollem Engagement einbringen. An diesem Erfolgsrezept wollen wir festhalten. Ein wesentlicher Aspekt für uns ist, dass Frauen in allen Unternehmensbereichen vertreten sind: Dem Aufsichtsrat der VERBUND AG gehören mit Eva Eberhartinger, Ingrid Hengster, Edith Hlawati und Christa Schlager sowie den Arbeitnehmervertreterinnen Isabella Hönlinger und Veronika Neugeboren sechs Frauen an. Das entspricht einem Frauenanteil von 40 %. Die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder fällt in die Kompetenz der Hauptversammlung bzw. hängt von der Entsendung durch die Arbeitneh- mer:innenvertretung ab. In leitenden Funktionen (erste und zweite Führungsebene) sind per 31. Dezember 2024 konzernweit 24 Frauen beschäftigt, was einem Frauenanteil von 18,6 % entspricht. Der Frauenanteil am gesamten konzernweiten Personalstand beträgt mit 31. Dezember 2024 22,6 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (22 %) gestiegen. Die Themen Diversität, Gleichberechtigung & Inklusion sind bei VERBUND nachhaltig verankert und wurden laufend weiterentwickelt. Das stellt das Diversity Team sicher. VERBUND fördert die Chancengleichheit für Frauen durch verschiedene Maßnahmen, die hier exemp- larisch aufgezählt werden: ESRS 2 GOV-1 Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen finden sich im Geschäftsbericht im Kapitel „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ 46 • Die klare Zielsetzung für den Vorstand und die Führungskräfte, bis 2030 in der Belegschaft wie auch bei den Führungskräften 25 % Frauen zu beschäftigen. • Das Diversity Netzwerk, das Rahmenbedingungen, interne Strukturen und Verantwortlichkeiten (samt lokalen Anlaufstellen) für die Auseinandersetzung mit Geschlechtergerechtigkeit als Bestand- teil einer modernen und wertschätzenden Betriebskultur ermöglicht und fördert. • Der hohe Stellenwert von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle Mitarbeiter:innen. VERBUND hat 2024 bereits zum sechsten Mal das Zertifikat „Audit berufundfamilie“ erhalten. • Durch die Erstellung des Einkommensberichts zum Vergleich der Gehälter von Männern und Frauen und weiterführende Analysen sorgen wir für faire Entlohnung. • Mit der Prämisse „miteinander, füreinander“ vernetzt das Frauennetzwerk „MissionV-emale“ Frauen aus allen Unternehmensbereichen, bietet eine Austauschplattform und spannende Informationsver- anstaltungen. • Mit dem VERBUND-Frauenstipendium bieten wir Frauen in technischen Berufen einen finanziellen Energieschub für die persönliche Weiterentwicklung. Seit dem Jahr 2009 vergeben wir diese Stipendi- en jährlich in Kooperation mit dem TU Wien Career Center. • VERBUND nahm wie jedes Jahr auch 2024 am "Wiener Töchtertag" teil, um bereits früh Schülerinnen zu zeigen, wie spannend technische Berufe sein können. • Mit FIT – Frauen in die Technik – zeigen wir Maturantinnen die Vorteile eines Technikstudiums. Er- folgreiche Frauen in technischen Berufen werden als "role models" vorgestellt, und dadurch werden Berührungsängste zu technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildungen abgebaut. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 47 Externe Evaluierung Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex sieht in C-Regel 62 eine regelmäßige externe Evalu- ierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen und der Richtigkeit der Berichterstattung vor. Diese Evaluierung wurde durch den Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. über das abgelaufene Geschäftsjahr durchgeführt. Aufgrund der im Rahmen der durchgeführten Tätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die zu einer Annahme veranlassen, dass der konsolidierte Corporate Governance Bericht der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2024 in wesentlichen Belangen nicht mit dem österreichischen Corporate Governance Kodex (Fassung Jänner 2023) übereinstimmt. Zusätzlich wurde im Rahmen dieser Evaluierung beurteilt, ob die im konsolidierten Corporate Governance Bericht aufgenommenen Angaben gemäß ESRS 2 GOV-1 und GOV-2 für das Geschäftsjahr 2024 in Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (ESRS) der VERBUND AG erfolgten. Dem Abschlussprüfer sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die zu einer Annahme veranlassen, dass die im konsolidierten Corporate Governance Bericht aufgenommenen Angaben aus der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß ESRS 2 GOV-1 und GOV-2 nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Bestimmungen der Standards für die konsolidierte nichtfinanziel- le Erklärung (ESRS) übereinstimmen. Die Einhaltung der Bestimmungen des Kodex betreffend den Abschlussprüfer wurden durch den Prüfungsausschuss untersucht. Diesbezüglich hat der Prüfungsaus- schuss dem Aufsichtsrat berichtet, dass die Evaluierung für 2024 keine Abweichung von den Kodex- Regeln ergeben hat. Der vollständige Bericht über die externe Evaluierung ist auf der Website www.verbund.com > Investor Relations > Corporate Governance einsehbar. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Michael Strugl Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG Achim Kaspar Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Konzernlagebericht JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 49 Der Konzernlagebericht bezieht sich auf den Konzernabschluss von VERBUND. Dieser wurde gemäß § 245a (1) UGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen An- forderungen des § 245a (1) UGB erfüllt. Für Links und Verweise auf externe Quellen im Konzernlagebericht wird keine Haftung übernommen. VERBUND berichtet gemäß § 267a UGB über nichtfinanzielle Informationen im Kapitel „Nichtfinan- zielle Erklärung“ als Teil des Lageberichts. Rahmenbedingungen Im Geschäftsjahr 2024 gaben sowohl die Rohstoffpreise als auch die Strompreise im Vergleich zum Jahr 2023 wieder deutlich nach. Trotz der niedrigeren Niveaus für Energiepreise kam es zu keinem höheren Wachstum der globalen Wirtschaft im Vergleich zum Vorjahr. Österreich verblieb auch im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge in einer Rezession mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,6 %, in Deutschland schrumpfte die Wirtschaft um 0,2 %. Die gesamte österreichische Stromnachfrage stieg 2024 nur geringfügig an. Bei einer nur leicht gestie- genen Nachfrage und höheren Erzeugungsmengen in den Bereichen Wasser- und Windkraft sowie Photovoltaik kam es zu einem deutlichen Export-Überschuss. VERBUND vermarktet den Großteil der Stromerzeugung im Voraus am Terminmarkt, um kurzfristige Absatz- und Preisrisiken zu reduzieren. Konjunkturelle Rahmenbedingungen Langsameres Wachstum Laut vorläufigen Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) wuchs die Weltwirtschaft im Jahr 2024 um 3,2 %, die Steigerung lag damit leicht unter der Wachstumsrate des Jahres 2023 mit 3,3 % sowie unter dem langjährigen Durchschnitt. Für 2025 erwartet der IWF ein gleichbleibendes Wachstum von ebenfalls 3,2 %. Neben den negativen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine erholte sich die Weltwirt- schaft weiterhin langsam von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die geopolitischen Span- nungen, insbesondere im Mittleren Osten, stellten ein weiteres Risiko dar. Die Attacken der militant- islamistischen Huthi-Miliz auf Frachter im Roten Meer führten zudem zu einem erheblichen Anstieg der Preise für Frachtlieferungen zwischen Asien und Europa. Die Auswirkungen der hohen Energiepreise in Europa auf die Wirtschaft und auch die anhaltende Wachstumsschwäche Chinas trübten die wirtschaftliche Entwicklung in Europa zusätzlich. 50 Der Anstieg der Wirtschaftsleistung in den USA belief sich laut IWF auf 2,8 % und für den Euroraum auf lediglich 0,8 %. Laut IWF stagnierte die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2024. Österreichs Wirtschaft blieb auch im Jahr 2024 in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2024 hierzulande um 0,6 %. Ähnlich wie Deutschland litt auch Österreich unter einer Investitionsflaute und einer schwachen Nachfrage nach Investitionsgütern. Auch die Warenexporte nach Deutschland gingen deutlich zurück. Dementsprechend stieg auch die Arbeitslosenquote von 6,4 % im Jahr 2023 auf 7,0 %. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Anstieg des Stromverbrauchs und höhere Erzeugung Nach vorläufigen Daten der E-Control Austria (ECA) lag Österreichs Stromverbrauch (ohne Verbrauch für Pumpspeicherung, inklusive Netzverluste und Eigenbedarf der Kraftwerke) 2024 mit rund 67 TWh um etwa 2 % über dem Vorjahreswert. Der Inlandsgasverbrauch lag mit rund 76 TWh um 0,9 % unter dem Vorjahr. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft stieg kräftig um 11 % gegenüber der Vergleichsperiode aufgrund einer höheren Wasserführung vor allem in den ersten sieben Monaten des Jahres sowie im Oktober 2024. Die Erzeugung aus thermischen Kraftwerken in Österreich blieb im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 im Wesentlichen unverändert. Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen stieg um 14 %. Auch die „sonstige Erzeugung“ verzeich- nete insbesondere aufgrund des Photovoltaikausbaus einen Anstieg von 22 %. Insgesamt lag die Strom- produktion in Österreich im Jahr 2024 mit 79 TWh um 11 % über dem Vorjahreswert. Der Importsaldo verbesserte sich 2024, beeinflusst durch die höheren Erzeugungswerte und eine nur leicht steigende Nachfrageentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Die Stromexporte stiegen in diesem Zeitraum um fast 20 %, die Stromimporte sanken um 12 %, wodurch sich ein deutlich positiver Exportsaldo für 2024 ergab. Stagnierende Ölpreise Das Barrel der Sorte Brent (Frontmonat) kostete 2024 knapp 80 $/bbl. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach dem starken Rückgang der Ölpreise im Zuge der COVID-19-Krise im Jahr 2020 (– 33 %) und ei- nem signifikanten Anstieg in 2021 (+ 64 %) stiegen die Preise auch 2022 weiter an. Vor allem die Ukraine-Krise erwies sich im Jahr 2022 als Preistreiber. 2023 und 2024 reduzierten sich die Ölpreise wieder. Insbesondere die Konjunktureintrübung und der damit einhergehende Nachfragerückgang setzte die Ölpreise zunehmend unter Druck. TCFD JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 51 Preisrückgang bei Gas Am europäischen Gashandelspunkt THE (vormals NCG) lagen die Preise am Spotmarkt im Jahres- durchschnitt 2024 bei rund 35 €/MWh und damit um 6 €/MWh bzw. 16 % unter dem Vorjahreswert. Im Terminhandel wurden 2024 Lieferkontrakte für das kommende Jahr (THE-Frontjahr) mit knapp 38 €/MWh abgerechnet. Das sind um 16 €/MWh bzw. 30 % weniger als 2023 für das Frontjahr bezahlt werden musste. Eine konjunkturbedingte Nachfrageschwäche und eine gute Versorgung mit LNG führ- ten 2024 zum Rückgang der Preise. Rückgang beim Preis für Kraftwerkskohle Im Jahr 2024 kam es gegenüber dem Vorjahr auch bei der Kraftwerkskohle zu einem Preisrückgang. Mit durchschnittlich 115 $/t lag der Kohlepreis am Terminmarkt (ARA-Frontjahr) um 11 $/t bzw. 9 % unter dem Vorjahreswert. Auch die Preise für Kohle am Spotmarkt gingen deutlich zurück. Diese lagen 2024 mit durchschnitt- lich rund 112 $/t um 13 % unter den Notierungen des Vorjahres. Im Jahr 2024 kam es ebenso wie bei den anderen Primärenergieträgern zu einer Beruhigung an den Märkten. 250 200 150 50 0 Preisentwicklung Kohle, Öl und Gas in €/MWh thermisch 2020 2021 2022 2023 2024 Monatsdurchschnittspreise, Terminmarkt Frontjahr Quelle: ICE, EEX 100 Heizöl 1,0% Kohle ARA Gas NCG 52 Fallender CO 2 -Preis Nach dem Anstieg der CO 2 -Preise der vergangenen Jahre auf bis rund 90 €/t (Terminmarkt Frontjahr) im Jahr 2023 kam es im Jahr 2024 zu einer Korrektur auf rund 69 €/t. Das entspricht einem Rückgang von 23 %. Die Gründe für diesen Preisrückgang sind in der konjunkturellen Eintrübung und der damit einhergehenden verminderten Nachfrage nach CO 2 -Zertifikaten zu sehen. Fallende Preise am Stromgroßhandelsmarkt Der Stromgroßhandelsmarkt war im Jahr 2024 geprägt von einem Preisrückgang sowohl am Spotmarkt als auch am Terminmarkt. Beide Märkte waren beeinflusst von den gefallenen Primärenergie- und CO 2 - Preisen. Der durchschnittliche Preis am Spotmarkt der europäischen Strombörse EPEX für Grundlaststrom- lieferungen (Base) im Marktgebiet Österreich lag im Jahr 2024 mit 82 €/MWh um 20 % unter jenem des Vorjahres. Für das Marktgebiet Deutschland betrug der durchschnittliche Preis für sofortige Grundlast- stromlieferungen im Jahr 2024 80 €/MWh und lag damit um 16 % unter dem Vorjahr. Der Base-Preis in Österreich war 2024 somit um etwas mehr als 2 €/MWh höher als in Deutschland. Am Terminmarkt der European Energy Exchange (EEX) wurde 2024 für das Marktgebiet Österreich Grundlast für 2025 (Frontjahr-Base) im Durchschnitt mit 92 €/MWh gehandelt. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 38 %. Für das Marktgebiet Deutschland lagen die Preise für Front- jahr-Base im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 89 €/MWh und somit um 36 % unter dem Wert des Vorjahres. 600 480 360 120 Strompreisentwicklung am Spotmarkt (Base) in €/MWh 240 Base AT Base DE 0 2020 2021 2022 2023 2024 Marktgebiet Deutschland bzw. Österreich separat dargestellt, Monatsdurchschnittspreise Quelle: EPEX Spot TCFD 83,6 89,3 68,9 22 23 24 CO 2 -Zertifikatepreise in €/t CO 2 EUA Front-Year-Future; Jahresdurchschnittswerte Quelle: IC E 24 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 53 VERBUND vermarktet den Großteil der Stromerzeugung im Voraus am Terminmarkt, um kurzfristige Absatz- und Preisrisiken zu reduzieren. Die Preisentwicklung auf dem Terminmarkt im Jahr 2024 hatte nur einen untergeordneten Einfluss auf die Erlöse in der Berichtsperiode. 600 480 360 120 0 Strompreisentwicklung am Terminmarkt (Base) in €/MWh 2020 2021 2022 2023 2024 Marktgebiet Deutschland bzw. Österreich separat dargestellt, Achsenbezeichnung bezieht sich auf den Zeitraum des Handels, Lieferstellung im darauffolgenden Jahr. Monatsdurchschnittspreise Quelle: EEX 240 Front-Year-Base AT Front-Year-Base DE 54 Politische und regulatorische Rahmenbedingungen EU-Energiepolitik Auf EU-Ebene war das Jahr 2024 geprägt von den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 und von der Bildung der neuen EU-Kommission für die Periode 2024– 2029. Zudem wurden im ersten Halbjahr 2024 diverse zentrale Legislativpakete wie das EU-Strommarktdesign und das Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket zum Abschluss gebracht. Weiters wurden die politischen Prio- ritäten für die kommende Legislaturperiode sowie erste Weichenstellungen für das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission veröffentlicht. Europawahl 2024 Im Juni 2024 fanden die Wahlen zum Europäischen Parlament in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Stimmenstärkste Partei in Österreich wurde die FPÖ, gefolgt von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Auf europäischer Ebene ging die Europäische Volkspartei (EVP) als stimmenstärkste Fraktion aus der Wahl hervor, gefolgt von den Sozialdemokraten und den neu gegründeten Patrioten für Europa. In der konsti- tuierenden Sitzung des Parlaments im Juli wurde Roberta Metsola für eine weitere Amtszeit als Parlamentspräsidentin und Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin wiedergewählt. Im Zuge ihrer Wiederwahl bekannte sich Ursula von der Leyen zu den Zielen des Green Deals und kündigte gleichzeitig einen „Clean Industrial Deal“ als Priorität für die kommende Legislaturperiode an. Am 27. November 2024 wurde die neue Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen für die Jahre 2024– 2029 vom EU-Parlament bestätigt. Somit konnte die neue Kommission am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit aufnehmen. EU-Klimaziele 2040 Im Februar 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine nicht legislative Mitteilung zu den EU-Klimazielen 2040, in welcher eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 vorgeschlagen wird. Diese Reduktion soll durch Technologien wie Carbon Capture Utilisation and Storage, Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse und Erneuerbare inklusive Wasserkraft und Speicher- technologien erreicht werden. Eine verstärkte Marktintegration kann zu kostengünstigeren Energieprei- sen beitragen. Industrielle CO 2 -Management Strategie Zeitgleich mit der nicht-legislativen Mitteilung zu den Klimazielen 2040 legte die EU-Kommission im Februar 2024 eine weitere nicht legislative Mitteilung zu einer industriellen CO 2 -Management-Strategie vor, laut der bis 2030 jährlich 50 Mio. t (bzw. bis 2040 280 Mio. t) CO 2 -Speicherkapazität entwickelt werden sollen. Carbon Capture Utilisation and Storage und Carbon Dioxide Removal sind dabei we- sentliche Ansätze der Strategie. Pipelines sollen das vorrangige Transportmittel einer EU-weiten Trans- port- und Speicherinfrastruktur sein. Eine Bewertung der Wiederverwendung/Umwidmung bestehen- der Kohlenwasserstoff-Transportinfrastrukturen für den CO 2 -Transport samt regulatorischer Änderun- gen soll vorgenommen werden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 55 Reform des EU-Strommarktdesigns Als Antwort auf die Energiekrise der Jahre 2022/2023 wurde das europäische Strommarktdesign überar- beitet und im Frühsommer 2024 final beschlossen. Ziel der Reform war es, die Verbraucher:innen besser zu schützen, mehr Stabilität für Unternehmen zu schaffen und die Integration der erneuerbaren Energien ins Netz zu verbessern. Die überarbeitete Strombinnenmarkt-Richtlinie und die Verordnung ist am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Strombinnenmarkt-Richtlinie müssen zum größten Teil bis 17. Jänner 2025 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket Das Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket, bestehend aus Verordnung und Richtlinie, wurde im Mai 2024 final beschlossen und trat Anfang August 2024 in Kraft. Mit der Überarbeitung des Gasmarktdesigns sollen u. a. kohlenstoffarme Gase in den Gasmarkt integriert und der Regulierungs- rahmen für eine Wasserstoffinfrastruktur etabliert werden. Die Vorgaben der Verordnung gelten (mit Ausnahmen) ab 5. Februar 2025. Die Richtlinie ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt (Frist für die Umsetzung: August 2026). Netto-Null Industrie Verordnung Die Netto-Null Industrie Verordnung ist im Juni 2024 in Kraft getreten. Als Verordnung gilt sie unmittel- bar in allen Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit jener Sektoren, die Komponenten für sogenannte Netto-Null-Technologien, also jene Technologien, die zur Energietrans- formation notwendig sind, zu erhöhen sowie die Energieresilienz der EU zu verbessern, indem die Nutzung von in der EU produzierten „Netto-Null“-Technologien durch Zielvorgaben gefördert wird. Verordnung über die Wiederherstellung der Natur Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist am 18. August 2024 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als übergeordnetes Ziel sieht die Verordnung vor, dass bis 2030 für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden sollen. Gleichzeitig gilt ein Verbot der signifikanten Verschlechterung von Habitaten in gutem Erhaltungszustand. Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive/CSDDD) trat im Juli 2024 in Kraft. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einer gründ- lichen Sorgfaltsprüfung, die die Ermittlung, Bewertung, Vermeidung und Abmilderung negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt beinhaltet und auch die gesamte Wertschöpfungskette um- fasst. Erste Auktion der europäischen Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank) Im April 2024 wurden die Ergebnisse der ersten Auktion der europäischen Wasserstoffbank bekannt- gegeben. Insgesamt wurden 132 Projekte eingereicht, aus welchen sieben als Gewinner hervorgingen. Diese befinden sich in Finnland, Norwegen, Spanien und Portugal. Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass sechs der sieben Gewinner den Fördervertrag mit der EU-Kommission unterzeichnet haben. Ein 56 Projekt aus Spanien zog sich zurück. Somit wurde die Fördersumme von € 700 Mio. auf € 649 Mio. ver- ringert. Zertifizierungssysteme für erneuerbaren Wasserstoff Die EU-Kommission genehmigte im Dezember 2024 die ersten drei Zertifizierungssysteme (REDcert- EU, ISCC EU, CertifHy) für erneuerbaren Wasserstoff. Um erneuerbaren Wasserstoff auf die EU- Wasserstoffziele anrechnen zu können, können diese sogenannten „Voluntary Schemes“ zur Zertifizie- rung verwendet werden. Delegierter Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sieht vor, dass die EU-Kommission eine Methode zur Bewertung der Treibhausgaseinspa- rungen aus kohlenstoffarmen Brennstoffen vorlegen muss. Im September 2024 wurde der Entwurf eines Delegierten Rechtsakts zur Festlegung dieser Methode zur Konsultation veröffentlicht. Eine finale Ver- sion, die den Mitgliedstaaten zur Zustimmung vorgelegt wird, ist noch ausstehend. Gesetzliche Neuerungen für den Energiesektor in Österreich Die politisch-legistischen Aktivitäten im Energiesektor waren 2024 auf nationaler Ebene getrieben von den Bestrebungen, zentrale noch ausständige Dossiers, u. a. zur Umsetzung von EU-Vorgaben, abzu- schließen. Zudem stand das Jahr 2024 im Zeichen der Nationalratswahl im September, aus der die FPÖ erstmals als stimmenstärkste Partei hervorging. Elektrizitätswirtschaftsgesetz Im Jänner 2024 wurde das zentrale Gesetz für die österreichische Elektrizitätswirtschaft, das ElWG, in Begutachtung geschickt. Das ElWG ist die grundlegende Überarbeitung des ElWOG 2010. Es dient in erster Linie der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben (wie der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie). Mit dem Paket soll eine Modernisierung und Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen erfolgen – insbesondere die Integration neuer Marktteilnehmer:innen (Prosument:innen, Aggregatoren, Erneu- erbare-Energie-Gemeinschaften, Peer-to-Peer (P2P)-Verträge, Gemeinsame Energienutzung, etc.). Des Weiteren soll es der Vereinheitlichung und Harmonisierung dienen und die bestehende doppelstöckige Struktur des ElWOG 2010 über Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung weitestgehend vermeiden. 2024 konnte keine Einigung zum ElWG erzielt werden. Im Jahr 2024 wurde zudem kein Begutachtungsentwurf für das 2023 angekündigte Erneuerbaren- Ausbau-Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Ebenso konnte keine Einigung zum Erneuerbare-Gase- Gesetz erzielt werden. Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) Im Juni 2024 wurde das Wasserstoffförderungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Mit diesem Gesetz werden insgesamt 820 Mio. € für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der zweiten Auktion der EU-Wasserstoffbank, welche im Dezember 2024 startete, plant Österreich eine Beteiligung im Ausmaß von 400 Mio. € aus WFöG-Mitteln an dem „Auction-as-a- Service“-Programm. Hierbei werden nationale Finanzmittel für die durch die EU-Wasserstoffbank durchgeführte Auktion zur Unterstützung von Projekten im Inland bereitgestellt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 57 Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) Österreich übermittelte im Dezember 2024 den finalen NEKP an die EU-Kommission. Mit dem NEKP legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie ihre Energie- und Klimaziele bis 2030 erreichen wollen. Nach den Bestimmungen der EU-Lastenteilungsverordnung muss Österreich seine THG-Emissionen in den Nicht-ETS-Sektoren (Gebäude, Straßenverkehr, Abfall- und Landwirtschaft) bis 2030 um 48 % gegen- über 2005 senken. Aufgrund der Flexibilitätsoption der Lastenteilungsverordnung ist eine Minderung des Ziels um 2 % möglich. Mit dem NEKP werden keine Erneuerbaren-Ausbauziele bis 2040 festgelegt. Um den Beitrag zum europäischen Erneuerbaren-Ziel bis 2030 (EU-weit 42,5 %) zu erreichen, wird für 2030 in Österreich ein Erneuerbaren-Anteil von mindestens 57 % am Bruttoendenergieverbrauch ange- strebt. Somit wird ein über dem EAG liegender Ausbau von Erneuerbaren Energien im Ausmaß von 35 TWh vorgesehen (EAG: + 27 TWh). Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) Am 8. April 2024 wurde der ÖNIP als übergeordnetes strategisches Planungsinstrument final veröffent- licht. Seine Erstellung ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgegeben. Der ÖNIP verknüpft erstmals die Betrachtung der Infrastruktur für Strom, Gas und Wasserstoff und legt somit eine Planungs- grundlage für Infrastrukturentscheidungen vor. Er zeigt den notwendigen Ausbau der Strom- Übertragungsnetze für die Einbindung und Verteilung der Erneuerbaren Erzeugung auf und bildet auch die Veränderung des Gasnetzes und das Wasserstoff-Startnetz für die klimaneutrale Industrie in Österreich ab. Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern Ein Initiativantrag seitens der Regierungsparteien zur Einführung einer Beweislastumkehr für Anbieter von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas wurde im Juni 2024 vom Parlament ver- abschiedet. Damit soll bei Energieversorgungsunternehmen in Marktbeherrschungssituationen der Wettbewerb forciert und Preismissbrauch verhindert werden. Das Gesetz ist bis Ende 2027 befristet. Gas-Diversifizierung beschlossen Ein Antrag bzgl. der Gasdiversifizierung und dem Ausstieg aus russischem Gas wurde im Juni 2024 im Nationalrat beschlossen. Der Koalitionsantrag beinhaltete eine Verlängerung der strategischen Gas- reserve. Weiters werden die Versorger angehalten, Gas-Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen und der Regulierungsbehörde vorzulegen. Enthalten sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bei der Gasdiversifizierung. Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) 2024 nicht beschlossen Das Bundeskanzleramt brachte den Entwurf zum Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicher- heitsgesetz 2024 – NISG 2024 (inklusive Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesund- heitstelematikgesetz)) im Juni 2024 im Nationalrat ein. Mit dem NISG 2024 sollte insbesondere die neue Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555) in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Beschlussfassung ist im Jahr 2024 nicht mehr erfolgt. 58 „Made in Europe Bonus“ Durch eine Anpassung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Sommer 2024 bekommen Förderwerbende die Möglichkeit, ein „Top-Up“ auf ihre Investitionsförderung für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu erhalten. Es wird somit ein zusätzlicher Zuschlag für technische Komponenten euro- päischen Ursprungs für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eingeführt. Dieser Zuschlag kann bis zu 20 % der Fördersumme betragen. EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff Im Juni 2024 wurde die Begutachtung der im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehenen Investiti- onszuschüsse-VO für Elektrolysen durchgeführt. Die Verordnung wurde 2024 nicht mehr kundgemacht. Systemnutzungsentgelte-Verordnung für 2025 Die Verordnung der Regulierungskommission der E-Control Austria, mit der die Systemnutzungs- entgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 – Novelle 2025), wurde am 16. Dezember 2024 verlautbart. Sie tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Mit der Verordnung werden die Netztarife für 2025 für den Strombereich festgesetzt. Beim Netznutzungsentgelt, das den Entnehmer:innen verrechnet wird, kommt es in den meisten Netzbereichen zu deutlichen Erhöhungen. Beim Netzverlustentgelt (NVE) wird die Änderung der NVE-Kostentragungssystematik zu Lasten der Erzeuger aus dem Vorjahr prolongiert. Energiekrisenbeitrag-Strom Das ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristete Gesetz zum Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) wurde bis Ende 2024 verlängert. Ursprüngliche Basis des Gesetzes war eine entsprechende EU-Notfallverordnung, deren Befristung jedoch ausgelaufen ist. Bei der Verlängerung 2024 wurden Änderungen bei der Höhe der Abschöpfung und der Anrechnung von Investitionen vorgesehen, um Investitionsanreize insbesondere im Bereich der Erneuerbaren zu setzen. Gesetzliche Neuerungen für den Energiesektor in Deutschland Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) Nachdem die deutsche Bundesregierung bereits im Februar 2024 erste Elemente einer Kraftwerks- strategie veröffentlichte, wurden Anfang September 2024 Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheits- gesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Vorgreifend auf einen zukünftigen Kapazitätsmechanismus sollen durch das KWSG insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitstromspeichern ausgeschrieben werden. Der Gesetzgebungsprozess wurde 2024 nicht abgeschlossen. Optionenpapier zum Strommarktdesign Im Zuge der Einigung der deutschen Bundesregierung zur Kraftwerksstrategie im Februar 2024 wurde das BMWK damit beauftragt, ein Optionenpapier für das Strommarktdesign der Zukunft zu erarbeite- ten. Im August 2024 wurde das Optionenpapier zur Konsultation veröffentlicht. Darin wurden vier verschiedene Optionen zur Neugestaltung des Strommarktdesigns vorgestellt. Eine gesetzliche Eini- gung über das zukünftige Strommarktdesign konnte 2024 nicht erzielt werden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 59 Carbon-Management-Strategie Die Eckpunkte einer Carbon-Management-Strategie wurden im Februar 2024 vorgelegt und im August 2024 im deutschen Bundeskabinett beschlossen. Durch die Strategie soll die unterirdische Speicherung und der Transport von CO 2 ermöglicht werden. Der Gesetzgebungsprozess wurde 2024 nicht abgeschlossen. Wasserstoffbeschleunigungsgesetz Im Juni 2024 wurde ein Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen rechtliche Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten geschaffen werden. Ziel des Gesetzes ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Der Gesetzgebungsprozess wurde 2024 nicht abgeschlossen. Wasserstoff-Kernnetz Nachdem Ende Juni 2024 die beihilfenrechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erfolgt ist, wurde am 22. Juli 2024 der gemeinsame Antrag der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) für das Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Am 22. Oktober 2024 wurde sodann der Bau des Wasserstoff-Kernnetzes von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Ge- samtlänge des genehmigten Kernnetzes beträgt 9.040 km. Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate wurde am 24. Juli 2024 von der deutschen Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, den benötigten deutschen Importbedarf an Wasserstoff und seinen Derivaten sicherzustellen sowie die Versorgung mit grünem Wasserstoff zu gewährleisten. Klimaschutzverträge Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ unterstützt Industrieunternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen. Unternehmen sollen dabei gegen Preisrisiken abgesichert und Mehrkosten ausgeglichen werden. Um Überförderungen zu vermeiden, sind Rückzahlverpflichtungen an den Staat vorgesehen. Im Oktober 2024 wurden die ersten Klimaschutzverträge im Gesamtwert von 2,8 Mrd. € an deutsche Unternehmen der energieintensiven Industrie vergeben. Diese hatten sich zuvor in einem Wettbewerb erfolgreich um eine staatliche Förderung beworben. Gasspeicherumlage Aufgrund der Energiekrise im Jahr 2022 wurden im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Vorschriften zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit geschaffen. In § 35e EnWG wird die Umlage der Kosten geregelt, die dem Marktgebietsverantwortlichen bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen (Gasspeicherumlage). Nach Einleitung eines Pilotverfahrens gelangte die EU-Kommission zur Auffassung, dass die Bestimmung des § 35e EnWG mit der EU-Gasspeicherverordnung unvereinbar sei. Mit einer Gesetzesänderung wurde § 35e EnWG im Dezember 2024 dahingehend geändert, dass die Umlage ab dem 1. Jänner 2025 nur noch auf inlän- dische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit Standardlastprofilver- fahren (SLP) auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. Grenzübergangspunkte und virtuel- le Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage 60 beteiligt wurden, werden durch die gesetzliche Änderung in Zukunft nicht mehr mit der Gasspeicher- umlage belastet. Gesetzliche Neuerungen für den Energiesektor in Spanien Wichtige Änderungen in der Gesetzgebung des Elektrizitätssektors Im Jahr 2024 wurden neue wichtige Maßnahmen im Elektrizitätssektor schrittweise umgesetzt, die durch das Ende 2023 veröffentlichte Königliche Dekret 8/2023 (RD-L 8/2023) eingeführt worden waren. So wurde die Steuer auf den Wert der Produktion elektrischer Energie, die im Quartal 3/2021 aufgrund hoher Strompreise vorübergehend ausgesetzt worden war, ab 2024 schrittweise wieder eingeführt. Um eine verbesserte Integration neuer Erneuerbaren-Projekte zu erreichen, verlängert das RD-L 8/2023 die Frist für die Erlangung einer Baubewilligung („Autorización Administrativa de Construcción”) von 43 auf 49 Monate (bis zum 25. Juli 2024). Weiters wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Frist für die be- hördliche Betriebsbewilligung („Autorización Administrativa de Explotación“) bis auf maximal acht Jahre zu verlängern (bis zum 25. Juni 2028). Außerdem wurde die Regulierung des Zugangs für Eigen- verbrauch und der Zugang zur Nachfrage durch Kapazitätsauktionen eingeführt. Darüber hinaus wurde geregelt, dass eine Verbrauchsanlage zwecks Eigenverbrauchs an jenen Punkten, an denen bereits Erzeugungsanlagen ans Netz angeschlossen sind, Zugang zum Netz beantragen kann. Bis zu 50 % der Kapazität des Zugangs der bestehenden Erzeugungsanlage kann so dementsprechend für den Ver- brauch beantragt werden. Bezüglich der Wassersstoffinfrastruktur wurde der Betreiber von Erdgasnetzen als vorübergehender Verwalter der Infrastruktur des Wasserstoffnetzes festgelegt. Schaffung eines Kapazitätsmarkts Die Vorbereitungen für die Einführung eines Kapazitätsmarktes wurden auch 2024 weiter voran- getrieben. Im Dezember 2024 wurde seitens des zuständigen Ministeriums eine Konsultation zur Detailausgestaltung des Mechanismus veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch im Gange war. Entwicklung hin zu flexiblem Zugang für die Nachfrage Im September 2024 legte die Regulierungsbehörde „Comisión Nacional de los Mercados y la Compe- tencia“ (CNMC) die Methodik und Bedingungen für den Zugang und die Anbindung von Verbrau- cher:innen an die Transport- und Verteilnetze fest. Es wurden zwei Zugangskapazitäten definiert: feste Kapazität (für alle Stunden des Jahres) und flexible Kapazität (bei der die Versorgung nicht in allen Stunden des Jahres garantiert ist). Die detaillierten Spezifikationen betreffend Methodik und Zugangs- bzw. Anbindungsbedingungen müssen demnächst genehmigt werden. Verstärkte Integration von Speichern Um Speicher verstärkt in das Elektrizitätssystem zu integrieren, wurden die detaillierten Spezifikationen zur Festlegung der Zugangskapazität für Erzeugung im Sommer 2024 durch eine Resolution der Regulierungsbehörde aktualisiert, wobei zwischen Übertragungs- und Verteilnetz unterschieden wird. In Bezug auf die statische Zugangskapazität im Übertragungsnetz wird eine verstärkte Anbindung von Speichern ermöglicht, die für Erzeugungsanlagen nicht zugelassen wäre. Für Verteilnetze werden ent- sprechende stündliche Funktionsmuster (Verbrauchs- bzw. Erzeugungsstunden) zur Berechnung der JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 61 Zugangskapazität festgelegt, auf die der Betrieb der Speicher beschränkt ist. Im Juli 2024 wurden die Funktionsmuster zur Konsultation gestellt. Zusätzliche regionale Umweltsteuern Die autonomen Gemeinschaften Castilla y León, Castilla-La Mancha und Galicien erheben zusätzliche Umweltsteuern auf Windkraftanlagen. Kantabrien erhebt diese sowohl auf Windkraft- als auch Photo- voltaikanlagen. Im Mai 2024 ist Aragón dieser Entwicklung gefolgt und führte die Verpflichtung ein, zusätzliche Steuern von Betreiber:innen von Windparks, Photovoltaikanlagen und Stromleitungen zu erheben. Diese Steuern ermöglichen Abzüge für Investitionen, die auf den Schutz der Umwelt und/oder die Verbesserung des sozioökonomischen Wohlergehens der direkt betroffenen Gemeinden abzielen. Nationaler Integrierter Energie- und Klimaplan (2023-2030) Im September 2024 genehmigte der Ministerrat die Aktualisierung des Nationalen Integrierten Energie- und Klimaplans (PNIEC) für den Zeitraum 2023-2030. Der PNIEC ist das nationale Planungsinstrument zur Erreichung der EU-Ziele im Bereich der Energie- und Klimapolitik. Hauptziel des PNIEC ist es, die Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität in Spanien zu erreichen. Der aktualisierte PNIEC 2023-2030 (PNIEC 23) umfasst folgende aktualisierte Gesamtziele für 2030: • Reduzierung der THG um 32 % im Vergleich zu den Werten von 1990 (PNIEC 2021: – 23 %). • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 48 % (PNIEC 2021: – 42 %). • Verbesserung der Energieeffizienz um 43 % im Vergleich zum Referenzszenario von 2007 (PNIEC 2021: – 41,7 %). • Reduzierung der externen Abhängigkeit: 50 % der Primärenergie soll aus nationalen Quellen stam- men (PNIEC 2021: – 39 %). • Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix erreicht 81 % (PNIEC 2021: – 74 %) dank einer stärkeren Integration der erneuerbaren Energien ins Stromsystem, der Energiespeicherung und der Flexibilität sowie einem signifikanten Anstieg des Eigenverbrauchs. 62 Finanzen Einflussfaktoren auf das Ergebnis Großhandelspreise für Strom VERBUND kontrahierte den Großteil der eigenen Erzeugung des Jahres 2024 bereits 2022 und 2023 am Terminmarkt. Die Preise für Frontjahr-Base AT 2024 (gehandelt 2023) erreichten im Jahresdurchschnitt 148,1 €/MWh, die Preise für Frontjahr-Base DE 2024 lagen bei 137,5 €/MWh. Damit gingen die Terminmarktpreise wieder deutlich um 53,1 % (AT) bzw. 54,0 % (DE) gegenüber der Vorjahresperiode zurück. Der Frontjahr-Peak AT wurde mit durchschnittlich 176,1 €/MWh, der Frontjahr-Peak DE mit 164,8 €/MWh gehandelt. Damit lagen die Terminmarktpreise im Frontjahr-Peak-Bereich um 57,8 % (AT) bzw. 58,8 % (DE) unter dem Niveau des Vorjahres. Am Spotmarkt AT sowie am Spotmarkt DE gingen die Preise auf dem Großhandelsmarkt für Strom im Jahr 2024 zurück. Für Grundlast verringerten sich diese in Österreich um durchschnittlich 19,8 % auf 81,9 €/MWh, in Deutschland um 16,4 % auf 79,6 €/MWh. Jene für Spitzenlast sanken in Österreich um 19,1 % auf 93,5 €/MWh und in Deutschland um 17,0 % auf 88,2 €/MWh. Der Rückgang der Großhandelspreise ist insbesondere auf die verringerte Nachfrage nach Gas, Kohle und CO 2 - Zertifikaten zurückzuführen. So wurde in Deutschland ca. 30 % weniger Strom aus Kohle produziert als im Jahr 2023 und auch in Österreich ist die Produktion aus Gaskraftwerken um fast 10 % zurückgegangen. Die Gaslagerstände waren aufgrund von LNG-Käufen auf dem Weltmarkt hoch. Entwicklung der Wasserführung Die Wasserführung der Flüsse ist für VERBUND von besonderer Bedeutung, da rund 90 % des Stroms aus Wasserkraft produziert werden. Sie wird mit dem Erzeugungskoeffizienten gemessen: Der Wert 1,00 steht für den langjährigen Durchschnitt. Im Berichtsjahr 2024 lag der Erzeugungskoeffizient der Lauf- und Laufschwellkraftwerke mit 1,09 um 9 Prozentpunkte über dem Niveau des langjährigen Durch- schnitts und um 11 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert (0,98). Die Werte der einzelnen Quartale stellten sich dabei sehr unterschiedlich dar: Quartal 1: 1,29 (Vorjahr: 0,93), Quartal 2: 1,02 (0,96), Quartal 3: 0,99 (0,90) und Quartal 4: 1,12 (1,17). 48 40 88 299 138 20 21 22 23 24 Futurespreise €/MWh Futurespreise im Jahr vor der Lieferung gehandelt. Die angegebenen Jahre sind jeweils die Lieferjahre. Marktgebiet Deutschland bzw. Österreich. Durchschnittswerte. Spotmarktpreise €/MWh Quelle: EEX, EPEX Spot Frontjahr-Base DE Frontjahr-Base AT Spot Base DE Spot Base AT 51 43 91 316 148 20 21 22 23 24 30 97 236 95 80 20 21 22 23 24 33 107 262 102 82 20 21 22 23 24 24 24 24 24 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 63 Entwicklung des Wind- und Sonnendargebots Der Erzeugungskoeffizient der Neuen Erneuerbaren lag im Berichtsjahr 2024 mit 0,91 um 9 Prozent- punkte unter dem Planwert und um 15 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert (1,06). Die Werte der einzelnen Quartale stellten sich wie folgt dar: Quartal 1: 0,89 (Vorjahr: 1,03), Quartal 2: 1,00 (0,98), Quartal 3: 0,90 (1,11) und Quartal 4: 0,87 (1,12). 2020 2021 2022 2023 2024 Erzeugungskoeffizient (Monatsdurchschnittswerte) langjähriger Durchschnitt 2,0 1,5 0,0 1,0 0,5 langjähriges Maximum seit 1926 langjähriges Minimum seit 1926 2020 2021 2022 2023 2024 Erzeugungskoeffizient Neue Erneuerbare (Monatsdurchschnittswerte) Planwert 2,0 1,5 0,0 1,0 0,5 64 Stromaufbringung und -absatz Die Eigenerzeugung von VERBUND stieg im Jahr 2024 um 4.079 GWh bzw. 12,4 % gegenüber 2023 auf 37.056 GWh. Die Erzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.940 GWh. Der Erzeugungskoeffizient der Laufwasserkraftwerke lag mit 1,09 um 11 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Die Erzeugung der Jahresspeicherkraftwerke stieg 2024 gegenüber 2023 um 4,2 %. Dabei überstiegen die Auswirkungen aus dem Speicherabbau und dem höheren Zufluss die geringere Erzeu- gung aus dem Wälzbetrieb deutlich. Die von den Windkraftanlagen von VERBUND im Jahr 2024 produzierte Menge an Strom lag um 422 GWh über dem Vorjahr. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus den Inbetriebnahmen bzw. dem Erwerb von Windrädern in Spanien, Deutschland und Österreich. Während das Winddargebot in Spa- nien, Deutschland und Rumänien unter dem Vorjahresniveau lag, war es in Österreich höher. Die Er- zeugung aus Photovoltaikanlagen lag im Jahr 2024 um 84 GWh über dem Vorjahr. Hier machten sich ebenfalls neu errichtete Erzeugungsanlagen in Spanien bemerkbar. Die Erzeugung aus Wärmekraft stieg 2024 trotz eines geringeren Einsatzes für Engpassmanagement aufgrund deutlich höherer Clean-Spark-Spreads um 622 GWh. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Bewirtschaftung von Batterieanlagen im aktuellen Berichts- jahr 44 GWh (+ 11 GWh) aufgebracht. Der Bezug von Fremdstrom für den Handel und Vertrieb wurde im Jahr 2024 um 995 GWh reduziert. Der Fremdbezug von Strom für die Verlust- und Regelenergie lag im Berichtszeitraum hingegen über dem Niveau des Vorjahres (+ 206 GWh). Stromaufbringung Konzern GWh 2023 2024 Veränderung Wasserkraft 1 30.509 33.448 9,6 % Windkraft 1.397 1.818 30,2 % Photovoltaik 362 446 23,1 % Wärmekraft 677 1.300 91,9 % Batteriespeicher 2 32 44 35,4 % Eigenerzeugung 32.977 37.056 12,4 % Fremdbezug Handel & Vertrieb 31.028 30.034 – 3,2 % Fremdbezug Verlust- und Regelenergie 4.418 4.624 4,7 % Stromaufbringung 68.423 71.713 4,8 % 1 inkl. Bezugsrechten // 2 Entnahme eingespeicherten Stroms, die Einspeichermengen werden unter Eigenbedarf ausgewiesen Der Stromabsatz von VERBUND stieg 2024 um 3.451 GWh bzw. 5,4 %. Ein Rückgang in der Abgabe an Endkund:innen und Weiterverteiler wurde durch einen höheren Absatz an Händler ausgeglichen. Der Absatz an Endkund:innen ging um 295 GWh zurück, der Absatz an Weiterverteiler reduzierte sich um 427 GWh, während der Absatz an Händler um 4.174 GWh anstieg. Der Rückgang bei Endkund:innen und Weiterverteilern resultierte aus dem allgemeinen Rückgang der Nachfrage. Der Eigenbedarf an Strom verringerte sich 2024 um 323 GWh. Diese Entwicklung ist dem geringeren Einsatz der Kraftwerke im Wälzbetrieb geschuldet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 65 Stromabsatz und Eigenbedarf Konzern GWh 2023 2024 Veränderung Endkund:innen 13.808 13.513 – 2,1 % Weiterverteiler 28.331 27.904 – 1,5 % Händler 21.533 25.706 19,4 % Stromabsatz 63.672 67.124 5,4 % Eigenbedarf 3.582 3.258 – 9,0 % Regelenergie 1.169 1.331 13,9 % Summe aus Stromabsatz und Eigenbedarf 68.423 71.713 4,8 % VERBUND setzte 2024 rund 52 % des verkauften Stroms auf dem österreichischen Markt ab (Vorjahr: rund 52 %). Der deutsche Markt bildete mit rund 83 % der im Ausland abgesetzten Mengen den Schwerpunkt der internationalen Handels- und Vertriebsaktivitäten im Jahr 2024 (Vorjahr: rund 82 %). Stromabsatz nach Ländern GWh 2023 2024 Veränderung Österreich 33.068 35.226 6,5 % Deutschland 25.132 26.414 5,1 % Frankreich 3.710 3.420 – 7,8 % Rumänien 870 727 – 16,4 % Spanien 772 1.238 60,3 % Luxemburg 119 98 – 17,7 % Stromabsatz 63.672 67.124 5,4 % Ertragslage Ergebnispositionen Mio. € 2023 2024 Veränderung EBITDA 4.490,5 3.480,3 – 22,5 % Bereinigtes EBITDA 4.490,5 3.480,3 – 22,5 % Operatives Ergebnis 3.501,9 2.726,0 – 22,2 % Konzernergebnis 2.266,1 1.875,3 – 17,2 % Bereinigtes Konzernergebnis 2.615,8 1.975,5 – 24,5 % Ergebnis je Aktie in € 6,52 5,40 – 17,2 % (Vorgeschlagene) Dividende je Aktie in € 3,40 2,80 – 17,6 % (Vorgeschlagene) Sonderdividende je Aktie in € 0,75 – – Ergebnisentwicklung Das EBITDA sank gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres um 22,5 % auf 3.480,3 Mio. €. Das Konzernergebnis verringerte sich um 17,2 % auf 1.875,3 Mio. €, das um Einmaleffekte bereinigte Kon- zernergebnis (Einmaleffekte 2024: – 100,2 Mio. €; 2023: – 349,7 Mio. €) lag mit 1.975,5 Mio. € um 24,5 % unter dem Wert der Vergleichsperiode. Unterstützend auf die Ergebnisentwicklung wirkte sich die deut- lich überdurchschnittliche Wasserführung aus. Der Erzeugungskoeffizient der Laufwasserkraftwerke lag 66 mit 1,09 um 11 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres und um 9 Prozentpunkte über dem lang- jährigen Durchschnitt. Die Erzeugung der Jahresspeicherkraftwerke stieg 2024 gegenüber der Vorjah- resberichtsperiode um 4,2 %. Die Erzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich somit um 2.940 GWh auf 33.448 GWh. Deutlich negativ auf die Ergebnisentwicklung wirkten die für die Berichtsperiode relevan- ten stark gesunkenen Terminmarktpreise auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Auch die Spotmarkt- preise waren im Geschäftsjahr 2024 rückläufig. Bezogen auf die Eigenerzeugung aus Wasserkraft sank der durchschnittlich erzielte Absatzpreis von VERBUND um 49,1 €/MWh auf 118,0 €/MWh. Auch der Ergebnisbeitrag des Segments Neue Erneuerbare war trotz der gestiegenen Erzeugung aus Photo- voltaik- und Windkraftanlagen (insbesondere aus den Inbetriebnahmen bzw. dem Erwerb von Anlagen in Spanien, Deutschland und Österreich) aufgrund der geringeren Absatzpreise rückläufig. Positiv wirk- te hingegen der deutlich verbesserte Ergebnisbeitrag im Segment Absatz, bedingt u. a. durch die gesun- kenen Beschaffungskosten, während der Beitrag des Segments Netz aufgrund der Ergebnisrückgänge der Gas Connect Austria GmbH und der Austrian Power Grid AG rückläufig war. Auch der Beitrag der Flexibilitätsprodukte lag unter dem Vorjahresniveau. Dividende In der Hauptversammlung am 29. April 2025 wird eine ordentliche Dividende von 2,80 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Die Ausschüttungsquote bezogen auf das berichtete Konzernergebnis beträgt 2024 51,9 %, bezogen auf das um Einmaleffekte bereinigte Konzernergebnis 49,2 % (2023: 55,1 %). Erlöspositionen Mio. € 2023 2024 Veränderung Stromerlöse 8.766,3 7.027,3 – 19,8 % Netzerlöse 1.376,0 912,2 – 33,7 % Sonstige Erlöse 307,2 305,1 – 0,7 % Umsatzerlöse 10.449,5 8.244,6 – 21,1 % Stromerlöse Die Stromerlöse von VERBUND sanken 2024 um 1.738,9 Mio. € auf 7.027,3 Mio. €. Die für die Berichts- periode relevanten Terminmarktpreise am Großhandelsmarkt für Strom lagen deutlich unter dem Vor- jahresniveau. Auch die Spotmarktpreise waren im Geschäftsjahr 2024 rückläufig (Details siehe Kapitel „Strompreise“). Bezogen auf die Eigenerzeugung aus Wasserkraft sank der durchschnittlich erzielte Absatzpreis um 49,1 €/MWh auf 118,0 €/MWh. Der mengenmäßige Stromabsatz stieg hingegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 3.451 GWh bzw. 5,4 %. 3,60 4,15 2,80 22 23 24 Dividende je Aktie in € 24 inkl. Sonderdividende JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 67 Netzerlöse Im Jahr 2024 sind die Netzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 463,9 Mio. € auf 912,2 Mio. € gesunken. Der Erlösrückgang der Austrian Power Grid AG (APG) in Höhe von 314,0 Mio. € resultierte insbeson- dere aus niedrigeren Tarifsätzen. Gleichzeitig wirkte die überdurchschnittlich hohe Erzeugung aus Wasserkraft sowie die zunehmende Einspeisung von Photovoltaik negativ auf die Mengen auf über- geordneten Netzebenen. Die internationalen Erlöse, insbesondere aus der Versteigerung von Grenz- kapazitäten, lagen ebenfalls deutlich unter den Vorjahreswerten. Der Rückgang bei den Netzerlösen der Gas Connect Austria GmbH in Höhe von 150,0 Mio. € ist maßgeblich auf gesunkene Erlöse der Fernleitung, vor allem aus dem Wegfall des Commodity Tariffs und dem Rückgang von Auktionserlö- sen, zurückzuführen. Sonstige Erlöse und sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen Erlöse sanken um 2,2 Mio. € auf 305,1 Mio. €. Positiv wirkten insbesondere höhere Erlöse aus dem Verkauf von Grünstromzertifikaten, aus Leistungsverrechnungen und aus Fernwärmelieferun- gen. Die Erlöse aus Gaslieferungen waren hingegen rückläufig. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 24,5 Mio. € auf 131,0 Mio. €. Dies ist unter anderem auf höhere aktivierte Eigenleis- tungen zurückzuführen. Aufwendungen Mio. € 2023 2024 Veränderung Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug 5.234,3 3.672,2 – 29,8 % Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/umsatzabhängige Aufwendungen 433,9 319,9 – 26,3 % Personalaufwand 488,9 570,8 16,8 % Sonstige betriebliche Aufwendungen 446,5 516,8 15,7 % Aufwendungen für Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug Die Aufwendungen für Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug sanken um 1.562,1 Mio. € auf 3.672,2 Mio. €. Der Fremdstrombezug für das Handels- und Vertriebsgeschäft sowie für die Verlust- und Regelenergie verringerte sich insgesamt um 789 GWh. Positiv wirkten darüber hinaus die geringeren Beschaffungspreise, bedingt durch das gesunkene Großhandelspreisniveau für Strom. Die Aufwendun- gen für den Strombezug sanken daher gegenüber dem Vorjahr um 1.518,0 Mio. €. Die Aufwendungen für den Netzbezug reduzierten sich um 42,5 Mio. €, die Aufwendungen für den Gasbezug stiegen um 6,1 Mio. €. Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/umsatzabhängige Aufwendungen Der Brennstoffeinsatz und die sonstigen einsatz-/umsatzabhängigen Aufwendungen sanken um 114,0 Mio. € auf 319,9 Mio. €. Der Gasaufwand reduzierte sich trotz des erhöhten Einsatzes des GDK Mellach (Details siehe Kapitel „Stromaufbringung und Absatz“) aufgrund des deutlich gesunkenen Gaspreises. Positiv wirkten darüber hinaus gesunkene Gasspeicherkosten sowie die positive Verände- rung der Gaslagerbewertung. Aufwandserhöhend wirkten hingegen die gestiegenen Aufwendungen für Emissionszertifikate aufgrund der höheren Erzeugung. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Gewinnabschöpfung betrugen in der aktuellen Berichtsperiode 7,7 Mio. € und lagen damit 87,5 Mio. € unter dem Vergleichswert des Vorjahres (2023: 95,1 Mio. €). 68 Personalaufwand Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 81,9 Mio. € auf 570,8 Mio. €. Der Anstieg ist auf die Aufnahme zusätzlicher Mitarbeiter:innen in den Bereichen Netz, Wasserkraft, Wasserstoff sowie neue Erneuerbare zur Umsetzung der strategischen Ziele zurückzuführen. Darüber hinaus belastete die Kollektivvertragserhöhung zwischen 7,8 % und 8,4 % den Personalaufwand. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 70,3 Mio. € auf 516,8 Mio. €. Der Anstieg ergab sich insbesondere aus gestiegenen Instandhaltungen im Wasserkraft- und Netzbereich sowie aus höhe- ren Informatikaufwendungen und gestiegenen Regulatorkosten. Bewertung und Realisierung von Energiederivaten Der Effekt aus der Bewertung und Realisierung von Energiederivaten betrug 2024 184,4 Mio. € (2023: 538,1 Mio. €). Weitere Details sind im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. EBITDA Infolge dieser Entwicklungen sank das EBITDA um 22,5 % auf 3.480,3 Mio. €. Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen um 40,8 Mio. € auf 577,8 Mio. €. Dies ist neben dem gestiegenen Investitionsvolumen bei der Austrian Power Grid AG insbesondere auf die planmäßigen Abschreibungen der in den Vorjahren in Spanien erworbenen Anla- gen zurückzuführen. Wertminderungen Die Wertminderungen in Höhe von 290,9 Mio. € betrafen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Bereich des neuen Erneuerbaren-Portfolios in Spanien in Höhe von 52,4 Mio. €, das Gas- Kombikraftwerk Mellach in Höhe von 66,1 Mio. € und die Gas Connect Austria GmbH in Höhe von 172,4 Mio. €. Die Hauptgründe für die Wertminderungen waren unter anderem aktualisierte Strom- bzw. Gas- preisprognosen sowie wesentliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Weitere Details zu den Werthaltigkeitsprüfungen sind im Anhang zum Konzern- abschluss dargestellt. Wertaufholungen Die Wertaufholungen in Höhe von 114,3 Mio. € betrafen fast ausschließlich die zahlungsmittel- generierenden Einheiten im Bereich des neuen Erneuerbaren-Portfolios in Spanien. Die Wertaufholun- gen sind unter anderem auf deutlich geringere Kapitalkosten zurückzuführen. Weitere Details zu den Werthaltigkeitsprüfungen sind im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. 126 31 114 22 23 24 Wertaufholungen in Mio. € 24 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 69 Finanzergebnis Mio. € 2023 2024 Veränderung Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 84,9 101,3 19,3 % Sonstiges Beteiligungsergebnis 8,0 10,9 35,9 % Zinsertrag 69,3 81,8 18,1 % Zinsaufwand – 143,2 – 125,2 – Übriges Finanzergebnis 25,7 – 30,2 – Wertminderungen – 15,8 0,0 –100,0 % Wertaufholungen 26,6 13,6 – 49,0 % Finanzergebnis 55,5 52,2 – 5,9 % Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stieg um 16,4 Mio. € auf 101,3 Mio. €. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Ergebnisbeiträge der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Höhe von 100,5 Mio. € (2023: 78,2 Mio. €; Details siehe Kapitel „Alle sonstigen Segmente“) und der Trans Austria Gasleitung GmbH in Höhe von – 2,4 Mio. € (2023: + 6,0 Mio. €). Zinsertrag und Zinsaufwand Der Zinsertrag stieg gegenüber 2023 im Wesentlichen aufgrund höherer Ertragszinsen aus Geldmarkt- geschäften um 12,5 Mio. € auf 81,8 Mio. €. Der Zinsaufwand verringerte sich um 18,0 Mio. € auf 125,2 Mio. €. Dieser Rückgang resultierte insbesondere aus den im November 2023 getilgten Schuld- scheindarlehen in Höhe von 500,0 Mio. € sowie aus gesunkenen Aufwandszinsen aus Geldmarktge- schäften. Gegenläufig wirkten die Anleihezinsen aufgrund der Neubegebung des Green Bond im Mai 2024. Übriges Finanzergebnis Das übrige Finanzergebnis verringerte sich 2024 um 55,9 Mio. € auf –30,2 Mio. €. Dies resultierte aus der Veränderung der Bewertung einer Anteilsrückgabeverpflichtung (– 55,5 Mio. €) betreffend das Donau- kraftwerk Jochenstein sowie der Veränderung der Bewertung eines Substanzgenussrechts (+ 1,6 Mio. €), das gegenüber der Trans Austria Gasleitung GmbH besteht. Wertaufholungen im Finanzergebnis Die Wertaufholungen in Höhe von 13,6 Mio. € betrafen fast ausschließlich die Trans Austria Gasleitung GmbH (13,5 Mio. €). Weitere Details zu den Werthaltigkeitsprüfungen sind im Anhang zum Konzernab- schluss dargestellt. Finanzergebnis Das Finanzergebnis veränderte sich somit von 55,5 Mio. € um –3,3 Mio. € auf 52,2 Mio. €. 4 85 101 22 23 24 Beteiligungs- ergebnis Inland in Mio. € nach der Equity-Methode 24 70 Konzernergebnis Nach Berücksichtigung eines Effektivsteuersatzes in Höhe von 23,0 % und der nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 264,4 Mio. € ergibt sich ein Konzernergebnis in Höhe von 1.875,3 Mio. €. Das ent- spricht einem Rückgang von 17,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie betrug 5,40 € (2023: 6,52 €) bei einer Aktienstückzahl von 347.415.686. Das um Einmaleffekte bereinigte Konzernergebnis betrug 1.975,5 Mio. € und lag damit um 24,5 % unter dem Wert der Vergleichsperiode. Überleitung Konzernergebnis auf bereinigtes Konzernergebnis Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Einmaleffekte des Geschäftsjahres 2024. Bereinigtes Konzernergebnis in Mio. € 2023 2024 Konzernergebnis 2.266,1 1.875,3 Wertminderung GDK Mellach 47,9 50,9 Wertminderung Gas Connect Austria GmbH 22,4 67,7 Wertminderung Firmenwert Renewable-Portfolio in Spanien 78,4 – Wertminderung/Wertaufholung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Bereich des neuen Erneuerbaren-Portfolios in Spanien 209,7 – 46,3 Bewertung einer Anteilsrückgabeverpflichtung betreffend das Donaukraftwerk Jochenstein – 1,1 40,9 Bewertung eines Substanzgenussrechts das gegenüber der Trans Austria Gasleitung GmbH besteht – 3,8 – 5,1 Wertaufholungen Trans Austria Gasleitung GmbH – 5,5 – 5,3 Wertaufholungen Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH – 10,7 – Sonstiges 12,4 – 2,6 Bereinigtes Konzernergebnis 2.615,8 1.975,5 1.717 2.266 1.875 22 23 24 Konzernergebnis in Mio. € 24 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 71 Vermögenslage Konzernbilanz (Kurzfassung) Mio. € 2023 Anteil 2024 Anteil Veränderung Langfristiges Vermögen 15.895,1 82 % 16.219,9 87 % 2,0 % Kurzfristiges Vermögen 3.590,2 18 % 2.498,4 13 % – 30,4 % Aktiva 19.485,3 100 % 18.718,3 100 % – 3,9 % Eigenkapital 11.220,9 58 % 11.064,8 59 % – 1,4 % Langfristige Schulden 5.103,1 26 % 5.879,8 31 % 15,2 % Kurzfristige Schulden 3.161,3 16 % 1.773,7 9 % – 43,9 % Passiva 19.485,3 100 % 18.718,3 100 % – 3,9 % Aktiva Der Anstieg des langfristigen Vermögens ist im Wesentlichen auf die nachfolgend beschriebenen Ände- rungen des Sachanlagevermögens zurückzuführen. Den Zugängen im Sachanlagevermögen in Höhe von 1.161,1 Mio. € standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 537,0 Mio. € gegenüber. Die we- sentlichsten Zugänge zum Sachanlagevermögen betrafen (Erneuerungs-)Investitionen in österreichi- sche und deutsche Wasserkraftwerksanlagen, Investitionen in österreichische, deutsche und spanische Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie Investitionen in das österreichische Übertragungsnetz. Werthaltigkeitsprüfungen des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Anlagevermögens erga- ben einen Wertminderungsbedarf des österreichischen Gasübertragungsnetzes und des Gas- Kombikraftwerks Mellach sowie Wertminderungen und Wertaufholungen im Neue-Erneuerbare- Portfolio in Spanien. Der Rückgang des kurzfristigen Vermögens resultierte vor allem aus gesunkenen positiven beizulegenden Zeitwerten von derivativen Absicherungsgeschäften im Stromgeschäft und gesunkenen liquiden Mitteln. Passiva Die Veränderung des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das Periodenergebnis für die Quartale 1–4/2024, dem negative Effekte aus der Bewertung von Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis und Dividendenausschüttungen der VERBUND AG und der VERBUND Hydro Power GmbH gegenüber- standen, zurückzuführen. Der Rückgang der lang- und kurzfristigen Schulden resultierte vor allem aus niedrigeren Rückstellungen für Ertragsteuern und latente Steuern, gesunkenen negativen beizulegen- den Zeitwerten von derivativen Absicherungsgeschäften im Stromgeschäft sowie niedrigeren sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten. Gegenläufig waren höhere sonstige langfristige Verbindlichkeiten. SDG 8 72 Finanzlage Geldflussrechnung (Kurzfassung) Mio. € 2023 2024 Änderung Cashflow aus operativer Tätigkeit 5.083,0 3.248,6 – 36,1 % Cashflow aus Investitionstätigkeit – 1.441,0 – 1.166,4 – Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 3.087,2 – 2.251,0 – Veränderung der liquiden Mittel 554,8 – 168,9 – Liquide Mittel am Ende der Periode 964,0 795,1 – 17,5 % Cashflow aus operativer Tätigkeit Der Cashflow aus operativer Tätigkeit betrug in der Berichtsperiode 2024 3.248,6 Mio. € und lag damit um 1.834,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus den deut- lich niedrigeren erzielten Durchschnittspreisen für Strom, geringeren Rückflüssen aus Margining- Zahlungen für Absicherungsgeschäfte im Stromgeschäft, die als Sicherheitsleistung für offene Positio- nen beim Clearinghaus der Börse hinterlegt wurden, sowie aus höheren Ertragsteuerzahlungen. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug in der Berichtsperiode 2024 – 1.166,4 Mio. € (2023: – 1.441,0 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf geringere Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (+ 261,0 Mio. €), höhere Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen (+ 24,0 Mio. €) sowie auf den Wegfall der Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (+ 11,7 Mio. €) zurückzuführen. Gegenläufig wirkten höhere Auszahlungen für Investitionen in nach der Equity-Methode bilanzierte und sonstige Beteiligungen (– 8,9 Mio. €) sowie höhere Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen (– 11,0 Mio. €). Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug in der Berichtsperiode 2024 – 2.251,0 Mio. € und verän- derte sich somit um + 836,1 Mio. €. Diese Veränderung ist einerseits auf die Ein- bzw. Auszahlungen aus Geldmarktgeschäften (+ 733,7 Mio. €) sowie aus Finanzverbindlichkeiten (+ 440,0 Mio. €) zurückzu- führen. Andererseits resultierte die Veränderung aus gestiegenen Auszahlungen für Dividenden (– 380,4 Mio. €) sowie aus der Veränderung der Zahlungen aus der Verschiebung zwischen Gesell- schafterstämmen (+ 53,5 Mio. €). JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 73 Kennzahlen und Financial Governance Die wesentlichen steuerungsrelevanten Kennzahlen von VERBUND sind das Net Debt/EBITDA und der Free Cashflow. Die Zielsetzung der Wertschaffung misst VERBUND über den ROCE für den nicht regu- lierten Bereich. Net Debt/EBITDA und Free Cashflow VERBUND hat sich die Finanzstabilität zum Ziel gesetzt und strebt ein Net Debt/EBITDA von < 3,0 an. Um dieses Ziel weiterhin einzuhalten, wird das Augenmerk insbesondere auf die Entwicklung des Free Cashflows gelegt. Das Net Debt/EBITDA lag zum 31. Dezember 2024 bei 0,6 (2023: 0,4). Der Anstieg ist vor allem auf das gesunkene EBITDA zurückzuführen. Der Rückgang des EBITDA wird im Kapitel „Ertragslage“ erläutert. Die Ursachen für die Veränderung des Net Debt können der Tabelle unten entnommen werden. Der Free Cashflow nach Dividende betrug zum Ende der Berichtsperiode 144,8 Mio. € (2023: 2.098,1 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem deutlich gesunkenen operativen Cashflow und höhere Dividendenzahlungen. Dem standen geringere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gegenüber. ROCE Der ROCE zeigt die Rentabilität des im Konzern betrieblich gebundenen Vermögens. So betrug der ROCE für den nicht regulierten Bereich von VERBUND Ende 2024 28,4% (2023: 30,9 %). Der ROCE soll sich langfristig auf mehr als 10,0 % belaufen. Die Berechnung der Kennzahl erfolgt durch Division des Net Operating Profit After Tax (NOPAT) durch das durchschnittliche Geschäftsvermögen (Capital Employed). Der NOPAT bezeichnet den operativen Gewinn vor Finanzierungskosten inklusive Beteiligungser- gebnis und nach Berücksichtigung pauschaler Ertragsteuern. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 lag der NOPAT für den nicht regulierten Bereich von VERBUND bei 2.128,0 Mio. € (2023: 2.549,8 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Ergebnisses vor Ertragsteuern zurückzu- führen und wird im Kapitel „Ertragslage“ erläutert. Das Geschäftsvermögen (Capital Employed) entspricht dem durchschnittlichen Gesamtvermögen abzüglich der Vermögenswerte, welche nicht zur Leistungserstellung und -verwertung beitragen, und abzüglich unverzinslicher Schulden. Das durchschnittliche Capital Employed für den nicht regulierten Bereich von VERBUND lag Ende 2024 bei 7.504,0 Mio. € (2023: 8.251,1 Mio. €). Die Konzernrendite lag im Jahr 2024 über den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) des nicht regulierten Bereichs des Konzerns (Stichtag 31. Dezember 2024: 5,5 %). 1,2 0,4 0,6 22 23 24 Net Debt/EBITDA 24 21,2 30,9 28,4 22 23 24 ROCE 24 74 Nettoverschuldungsgrad Der Nettoverschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt: Verzinsliche Nettoverschuldung (Kurzfassung) Mio. € 2023 2024 Veränderung Finanzverbindlichkeiten 1.987,3 1.817,0 – 8,6 % Verzinsliche Rückstellungen 571,9 623,3 9,0 % Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 386,2 566,4 46,6 % Cross Border Leasing 0,1 0,1 – 16,7 % Liquide Mittel – 963,9 – 795,0 – 17,5 % Wertpapiere – 167,8 – 174,9 4,2 % Sonstige liquide Finanzaktiva – 55,1 – 60,1 9,1 % Verzinsliche Nettoverschuldung 1.758,7 1.976,7 12,4 % Eigenkapital 11.220,9 11.064,8 – 1,4 % Nettoverschuldungsgrad (Gearing) 15,7 % 17,9 % – JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 75 Finanzierung Finanzierungsstrategie Die langfristige Finanzierungsstrategie von VERBUND basiert in einem von hohen Unsicherheiten geprägten und hochvolatilen energiewirtschaftlichen Umfeld auf drei Säulen: 1. Absicherung der Liquidität und Sicherstellung geeigneter Liquiditätsreserven, 2. Absicherung eines langfristig soliden Ratings sowie 3. Umsetzung innovativer Finanztransaktionen im Bereich Green Finance. Absicherung der Liquidität und Sicherstellung geeigneter Liquiditätsreserven Die jederzeitige Absicherung der Liquidität hat für VERBUND oberste Priorität. Per 31. Dezember 2024 verfügte VERBUND über einen Environmental, Social, Governance (ESG)-linked syndizierten Kredit in Höhe von 1.000,0 Mio. €, welcher nicht gezogen wurde. Dieser Kredit hat eine Laufzeit bis Dezember 2028 mit zusätzlich zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein Jahr und wird von 15 nationalen und internationalen Banken mit guter Bonität zur Verfügung gestellt. Zusätzlich standen VERBUND Ende 2024 kommittierte Kreditlinien in Höhe von 1.000,0 Mio. € zur Verfügung. Diese Linien waren per 31. Dezember 2024 nicht ausgenutzt. Das herausragende Rating eröffnet VERBUND am Kapitalmarkt einen jederzeitigen Zugang zu unterschiedlichsten Finanzierungsinstrumenten. Je besser die Bonität eines Unternehmens ist, desto umfassender, einfacher und kostengünstiger ist der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Ein solides Rating eröffnet VERBUND am Kapital- markt einen jederzeitigen Zugang zu unterschiedlichsten Finanzierungsinstrumenten und sichert das Geschäftsmodell des Konzerns ab. Die Kreditwürdigkeit von VERBUND wurde zum 31. Dezember 2024 mit einem Langfrist-Rating von „A+ mit stabilem Ausblick“ seitens Standard & Poor’s (S&P) bzw. mit „A2 mit stabilem Ausblick“ seitens Moody’s bewertet. Damit zählt VERBUND in Europa zu den Versor- gern mit der besten Bonität. Langfristig strebt VERBUND ein solides Rating in der Kategorie A an. Daher fokussiert sich VERBUND unter anderem auf die Optimierung des Free Cashflows und auf die zwei wesentlichen Rating-relevanten Kennzahlen FFO/Net Debt und RCF/Net Debt. TCFD Stand 31.12.2024: S&P: A+/ stable outlook Moody’s: A2/ stable outlook 76 Umsetzung innovativer Finanztransaktionen im Bereich Green Finance Der Bereich Green Finance hat bei VERBUND weiterhin einen sehr hohen Stellenwert, da die gesamte Unternehmensstrategie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und Green Finance im internationalen Umfeld sowie in der nationalen Klimastrategie einen wesentlichen Eckpunkt darstellt. VERBUND wird sich auch weiterhin als Vorreiter einer zukünftig dekarbonisierten Energiewirtschaft positionieren. Folgende innovative grüne Transaktionen begab VERBUND in den vergangenen Jahren: 1) den ersten Green Bond eines Unternehmens im deutschsprachigen Raum (2014), 2) den ersten digitalen grünen Schuldschein, der über eine Plattform begeben wurde (2018), 3) den ersten ESG-linked syndizierten Kredit, dessen Margenstruktur während der Laufzeit ausschließlich an das ESG-Rating (Nachhaltigkeits-Rating) von VERBUND gekoppelt ist (2018), und 4) den ersten Green & Sustainability-linked Bond, der alle vier verfügbaren nachhaltigen Komponenten von Green Finance in einer Transaktion vereint (2021): • Use of Proceeds (klassische projektspezifische Grüne Anleihe) • EU Taxonomy aligned (die Projekte müssen im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung zum Zeitpunkt der Emission stehen) • Sustainability-linked (Margenabhängigkeit bzgl. der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens) • UN Principles for Responsible Investments (starke Bevorzugung von nachhaltigen Investor:innen nach einem transparenten Kriterium beim Bookbuilding). 5) ESG-linked Schuldschein, dessen Margenstruktur an den ESG-Risk-Management-Score der VERBUND AG, der durch die ESG-Ratingagentur Sustainalytics jährlich festgestellt wird, gekoppelt ist (2022). 6) Sustainability-linked syndizierter Kredit mit dem von VERBUND höchsten jemals aufgenommenen Volumen in der Höhe von 1.000,0 Mio. €, welcher per 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genom- men wurde. Die jährliche Margenhöhe ist an die Erreichung von zwei Nachhaltigkeitszielen – in An- lehnung an die beiden KPIs wie beim Green & Sustainability-linked Bond (siehe unten) – des Unter- nehmens gekoppelt (2023). Beim begebenen Green & Sustainability-linked Bond (2021) erhöhten sich die Werte für die KPIs im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wie folgt: • KPI 1 (Neu installierte Leistung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) erhöhte sich um 110 MW auf gesamt 9.288 MW Leistung (Basis 31. Dezember 2020: 8.692 MW) • KPI 2 (Zusätzliche Transformatorenkapazität) erhöhte sich um 800 MVA auf gesamt 36.153 MVA (Basis 31. Dezember 2020: 30.810 MVA) Die VERBUND AG begab im Mai 2024 eine Grüne Anleihe inklusive Biodiversität in Höhe von 500,0 Mio. € mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Sie wurde in einem kompetitiven Umfeld von der Investor:innengemeinschaft äußerst positiv aufgenommen und war am Höhepunkt mehr als sechsfach überzeichnet. Die hohe Nachfrage ermöglichte es, den Zinssatz auf einem Niveau von 3,250 % festzu- setzen. VERBUND wird den Nettoerlös aus der Emission für grüne Projekte verwenden, die mit dem im Mai 2024 aktualisierten VERBUND Green Financing Framework im Einklang stehen. Das Green Finan- Derzeitige grüne Finanzierungs- maßnahmen: Green Bond, digitaler grüner Schuldschein, Green & Sustainability- linked Bond, Sustainability-linked syndizierter Kredit sowie Green Bond inklusive Biodiversität TCFD JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 77 cing Framework wurde von der international renommierten Nachhaltigkeitsrating Agentur ISS ESG geprüft und mit einer Second Party Opinion versehen. VERBUND beabsichtigt, bis zu 90 % der Erlöse aus der Anleihe zur Finanzierung des Baus der 380-kV-Hochspannungsleitung Salzburg (Salzburglei- tung) zu verwenden, die zur Umsetzung der österreichischen Energiestrategie und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beiträgt. Darüber hinaus beabsichtigt VERBUND, die Projekte "LIFE Riverscape Lower Inn" und "LIFE Projekt Blue Belt Danube Inn" (zwei Biodiversitätsprojekte) zu finan- zieren. Diese Biodiversitätsprojekte sind Teil des VERBUND-Programms zur Verbesserung der Ökologie und Biodiversität rund um Wasserkraftwerke in Österreich und Bayern. Ein wesentliches Gestaltungs- merkmal solcher Konzepte sind Umgehungsflüsse, welche die Kontinuität wiederherstellen und gleich- zeitig wichtige Lebensräume für Fische, Amphibien, wassergebundene Vögel und viele andere seltene Fluss-Au-Arten bieten. Nach Abschluss dieser Biodiversitätsprojekte soll die Durchgängigkeit der Flüsse Donau und Inn an den VERBUND-Kraftwerken vollständig sichergestellt sein. Das Fremdmittelportfolio von VERBUND setzte sich per 31. Dezember 2024 zu 62,9 % aus Anleihen und zu 37,1 % aus Krediten zusammen. Die nachfolgenden Kennzahlen beziehen sich auf die reinen externen Finanzverbindlichkeiten ohne ehemalige Cross-Border-Leasing-Transaktionen, exklusive Finanzgarantien und exklusive Kommandit- anteile. Der Buchwert der Finanzverbindlichkeiten von VERBUND zum 31. Dezember 2024 betrug 1.806,3 Mio. €. Davon waren 100 % in Euro finanziert. 90,4 % dieser Finanzverbindlichkeiten waren fix und 9,6 % variabel verzinst. Für alle Verbindlichkeiten belief sich die Duration zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf 7 Jahre. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit betrug 8,2 Jahre. Die Effek- tivverzinsung lag bei 2,21 %. Tilgungen und Tilgungsstruktur Im Geschäftsjahr 2024 wurden rd. 715 Mio. € langfristige Fremdmittel getilgt. Für 2025 bestehen geplan- te Fälligkeiten im Ausmaß von rd. 58 Mio. €. Im Jahr 2026 werden geplante Tilgungen in der Höhe von 48 Mio. € anfallen. 58 48 180 146 45 43 542 39 722 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 >2032 Tilgungen in Mio. € 3,5 2,0 1,8 22 23 24 Finanz- verbindlichkeiten in Mrd. € 24 Buchwerte 78 Wasser Im Segment Wasser wird über die Erzeugung aus Wasserkraft berichtet. VERBUND ist einer der größten Wasserkrafterzeuger in Europa. 2024 stammten rund 90 % der Gesamterzeugung von VERBUND aus dieser Energiequelle. Da die heimische und nachhaltige Wasserkraft sowohl wertvolle Spitzen- als auch Grundlast liefert, bietet das breite Wasserkraftportfolio von VERBUND eine hervorragende Wettbewerbsbasis. Zur Erreichung der Klimaziele in Europa richtet sich der Fokus neben dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zunehmend auf das Thema Versorgungssicherheit mit einem massiven Flexibilitäts- und Speicherbedarf. Kennzahlen – Segment Wasser Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtumsatz Mio. € 4.485,9 3.574,2 – 20,3 % EBITDA Mio. € 3.856,4 2.969,5 – 23,0 % Equity-Ergebnis Mio. € 0,7 0,8 4,1 % Capital Employed Mio. € 5.957,9 6.105,3 2,5 % Der gesunkene Gesamtumsatz und das gesunkene EBITDA waren im Wesentlichen auf insgesamt deutlich niedrigere erzielte Durchschnittspreise zurückzuführen, welche durch die höhere Erzeu- gungsmenge nicht kompensiert werden konnten. Der Erzeugungskoeffizient der Laufwasserkraftwerke betrug 1,09 (2023: 0,98). Der Anstieg des Capital Employed resultierte vor allem aus einem gestiegenen Netto- Sachanlagevermögen sowie gesunkenen sonstigen kurzfristigen Schulden. Segmentbericht JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 79 Energieaufbringung Überblick Energieerzeugung Eigenstromerzeugung Anzahl 1 Engpassleistung in MW 1 Regelarbeits- vermögen in GWh 3 2022 Erzeugung in GWh 4 2023 Erzeugung in GWh 4 2024 Erzeugung in GWh 4 Wasserkraft 2 132 8.468 29.429 26.754 30.509 33.448 1 per 31. Dezember 2024 // 2 inkl. Bezugsrechten // 3 Regelarbeitsvermögen berücksichtigt Erzeugungsmengen basierend auf dem natürlichen Zufluss // 4 Erzeugungsmengen aus natürlichem Zufluss (Laufwasser- und Speicherkraftwerke) sowie aus dem Pump-Wälz-Betrieb VERBUND-Strom aus Wasserkraft wurde mit Ende 2024 in 95 Lauf- und 23 Speicherkraftwerken erzeugt. Die Steigerung um in Summe zwei Anlagen gegenüber dem Jahr 2023 ist auf die Inbetrieb- nahmen der Kraftwerke Gratkorn und Spiegelwald in Österreich, des Kleinwasserkraftwerks Reit in Deutschland sowie auf die Übergabe des kleinen Trinkwasserkraftwerks Kolbnitz an die Gemeinde Reißeck zurückzuführen. Dazu kamen Bezugsrechte an 14 Laufwasserkraftwerken der Ennskraft- werke AG. Das Regelarbeitsvermögen belief sich auf 29.429,2 GWh. Im Berichtsjahr 2024 lag der Erzeugungsko- effizient der Lauf- und Laufschwellkraftwerke mit 1,09 um 9 Prozentpunkte über dem Niveau des lang- jährigen Durchschnitts und um 11 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Werte der einzelnen Quartale stellten sich dabei sehr unterschiedlich dar: Quartal 1/2024: 1,29 (Vorjahr: 0,93), Quar- tal 2/2024: 1,02 (Vorjahr: 0,96), Quartal 3/2024: 0,99 (Vorjahr: 0,90) und Quartal 4/2024: 1,12 (Vorjahr: 1,17). Die Erzeugung der Jahresspeicherkraftwerke stieg in den Quartalen 1–4/2024 gegenüber 2023 um 4,2 % deutlich. Dabei übertrafen die Auswirkungen aus dem Speicherabbau (Differenz Speicherstand Jahresbeginn und Jahresende) und dem höheren Zufluss die geringere Erzeugung aus dem Wälzbetrieb. Die Wasserkraftwerke von VERBUND verfügten per 31. Dezember 2024 über eine Leistung von 8.468 MW (Vorjahr: 8.417 MW, Engpassleistung = maximale Dauerleistung). Kapazitätsentwicklung 2023 bis 2026 1 MW 2023 2024 2025 2026 Wasserkraft 2 8.417 8.468 9.020 9.027 1 jeweils per 31. Dezember jeden Jahres // 2 inkl. Bezugsrechten Zusätzliche Steigerungen des Regelarbeitsvermögens und der Kapazität werden für die kommenden Jahre aufgrund der laufenden Neubauprojekte und Revitalisierungen erwartet. Verfügbarkeit der Wasserkraftwerke Die Gesamtverfügbarkeit aller von VERBUND betriebsgeführten Kraftwerke wurde, so wie im Vorjahr, auch im Jahr 2024 durch die große Anzahl an Maschinenerneuerungen und Revitalisierungen beeinflusst. So lag die durchschnittliche Gesamtverfügbarkeit aller eigenbetriebsgeführten Lauf- und Speicherkraftwerke bei 88,3 %. Dieser Verfügbarkeitswert ist deshalb niedriger als jener im Mittel der letzten fünf Jahre (92,1 %), weil sich insbesondere die geplanten Maßnahmen bei den Speicherkraftwerken Malta-Hauptstufe, Limberg II und Kaprun-Oberstufe sowie bei den SDG 7 SDG 7 SDG 7 80 Laufwasserkraftwerken Ottensheim-Wilhering, Wallsee-Mitterkirchen und Ering-Frauenstein am deutlichsten zu Buche schlugen. Umfeld Zur Erreichung der ambitionierten Klima- und Energieziele in Europa richtet sich der Fokus neben dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zunehmend auf das Thema Versor- gungssicherheit mit einem massiven Flexibilitäts- und Speicherbedarf. Beiden Aspekten trägt die VERBUND-Wasserkraftstrategie 2030 Rechnung: zum einen durch den Erhalt und Ausbau der Wasser- krafterzeugung in Österreich und Bayern und zum anderen durch die Erweiterung und den Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken. Grundsätzlich wird das Erfordernis des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie- trägern und von Speichern und Flexibilitäten von großen Kreisen der Bevölkerung mitgetragen. Aller- dings zeigen sich bei einigen in Planung befindlichen Vorhaben – auch bei Wasserkraftprojekten – zu- nehmende Widerstände seitens einzelner NGOs und es entwickeln sich bei einigen Genehmigungsver- fahren restriktivere Auslegungen der rechtlichen Vorgaben. Weitere Hürden sind der Ressourcenmangel bei den Genehmigungsbehörden und die in Österreich noch immer fehlende nationale Umsetzung der europarechtlichen Regelungen zum Ausbau der Erneuerbaren (RED III) – insbesondere die Einstufung der Erneuerbaren und der Speicher als im überragenden öffentlichen Interesse. Hinsichtlich der Kostenentwicklung für Lieferungen und Leistungen von Dritten zeigen die meisten der relevanten Indizes nur mehr geringe Steigerungen. Ausgenommen davon sind allerdings weiterhin einige wichtige elektro- und leittechnische Komponenten, wo es aufgrund der hohen internationalen Nachfrage (bei den Netzen, in der erneuerbaren Erzeugung) neben erhöhten Preisen auch zu deutlich längeren Lieferfristen kommt. In den aktuellen Kosten- und Zeitplänen der Ausführungsprojekte ist diese Situation aufgrund aktueller Einschätzungen bereits – soweit abschätzbar – berücksichtigt. Neue Kraftwerksprojekte Neubau Murkraftwerk Gratkorn Das Murkraftwerk Gratkorn (ein Partnerprojekt von VERBUND Hydro Power GmbH (50 %) und Energie Steiermark Green Power GmbH (50 %)) mit einer Engpassleistung von 10,8 MW und einem Regelar- beitsvermögen von 54,2 GWh wurde im Juli 2024 nach einer Bauzeit von 2,5 Jahren erfolgreich in Be- trieb genommen. Im Herbst 2024 wurden noch Bepflanzung durchgeführt, bauliche Restarbeiten dau- ern noch bis Anfang 2025 (u. a. die Herstellung des Amphibiendurchlasses). Das behördlich vorge- schriebene Monitoring für Fische, Fischotter und Würfelnattern startet im Frühjahr 2025. Im Zuge der Kraftwerkserrichtung wurden eine Reihe von begleitenden Maßnahmen für die Region umgesetzt. Dazu zählen u. a. die Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Errichtung eines Freizeit- bereichs und einer Tribüne im Fußballstadion von Gratwein entlang des Dammes, die Verbesserung des Radwegenetzes sowie eine neue Mur-Querung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Schon vor Beginn der eigentlichen Arbeiten wurde begonnen, die Öffentlichkeit über das Projekt sowie die geplanten Baumaßnahmen zu informieren. Dazu wurde eine „Bauplattform“ zum regelmäßigen Aus- tausch mit den Gemeinden, Nachbar:innen und Stakeholdern installiert. Den Anrainer:innen, der Bevölkerung sowie interessierten Personen wurde die Besichtigung des Baufortschrittes auch im Rah- men von Baustellenführungen ermöglicht. Das Kraftwerk wurde am 4. Oktober 2024 feierlich eröffnet und konnte am folgenden Tag von der Öffentlichkeit im Rahmen eines Tages der offenen Tür besichtigt werden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 81 Neubau Salzachkraftwerk Stegenwald Für das Kraftwerk Stegenwald an der Mittleren Salzach (ein Partnerprojekt von VERBUND Hydro Power GmbH (50 %) und Salzburg AG (50 %)) mit einer Engpassleistung von 14,3 MW und einem Regelar- beitsvermögen von 73,8 GWh wurden die im März 2023 begonnenen Arbeiten im Berichtsjahr fortge- setzt. Am 26. August 2024 wurde durch die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs Wien (VwGH) der naturschutzrechtliche Bescheid der zweiten Instanz vom Landesverwaltungsgerichtshof Salzburg (LVwG) aufgehoben und in Folge die von diesem Bescheid betroffenen Bauarbeiten eingestellt. Nach Beschluss des LVwG zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung konnten diese Arbeiten am 2. Oktober 2024 jedoch wieder aufgenommen werden. Das Beschwerdeverfahren wurde am 6. November 2024 vor dem LVwG wiederholt. Die diesbezügliche Erkenntnis des LVwG wird im Quar- tal 1/2025 erwartet. Der zwischenzeitliche Baustopp hatte keine Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan. Die Inbetriebnahme ist weiterhin bis Ende Quartal 2/2025 vorgesehen. Im Zuge der Kraftwerkserrichtung werden auch eine Reihe von Maßnahmen für die Region umge- setzt. Dazu zählen u. a. die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Auflassung von zwei unbe- schrankten Eisenbahnübergängen. Die Öffentlichkeit wird über das Projekt sowie den Baufortschritt mittels Projekt-Newsletter informiert. Bürger:inneninformationen finden anlassbezogen statt. Eine Vielzahl von Anfragen für Baustellenbesichtigungen, regional und überregional, zeugt vom großen Interesse am Baugeschehen. Neubau Pumpspeicherkraftwerk Reißeck II plus Beim Projekt Reißeck II plus handelt es sich um eine Erweiterung und Optimierung des bestehenden Kraftwerksystems in der Reißeck-Gruppe in Form der Errichtung eines zur Gänze unterirdischem 45- MW-Pumpspeicherkraftwerks. Dabei wurde im Sinne einer weiteren Systemoptimierung der Kleine Mühldorfer See mit dem Triebwasserweg des Kraftwerks Reißeck II verbunden und damit die verfügbare Speicherkapazität optimiert. Nach einer Bauzeit von 3,5 Jahren konnte im Quartal 4/2024 mit der Nass- inbetriebnahme der beiden drehzahlgeregelten Pumpturbinen samt Nebenanlagen begonnen werden. Der Abschluss der Inbetriebnahme ist im Quartal 1/2025 geplant. Parallel dazu wurden auch die ökologischen Maßnahmen im Projekt abgeschlossen. Dabei wurde die Lagerfläche mithilfe des Saat-Soden-Verfahrens vollständig begrünt und es wurden neue Ersatzlaich- gewässer errichtet. Neubau Pumpspeicherkraftwerk Limberg III inkl. der Erhöhung der Talsperre Limberg Beim Projekt Limberg III – einer Erweiterung des bestehenden Kraftwerksystems in Kaprun – werden in einer eigenen Kraftwerkskaverne zwei Pumpturbinen mit insgesamt 480 MW Leistung errichtet. Ergän- zend wird die Limberg-Sperre erhöht, um neben der Flexibilität auch die Speicherkapazität im Gesamt- system zu steigern. Im Frühjahr 2024 wurden die beiden Speicher Mooserboden und Wasserfallboden zur Gänze entleert und die Anschlussarbeiten an den neuen Triebwasserweg durchgeführt. Die baulichen Arbeiten am Druckschacht und in den Kavernen wurden ebenfalls fortgesetzt und bis Jahresende 2024 auch abge- schlossen. Parallel dazu wurden zudem die Montagearbeiten an den beiden Pumpturbinen, den Mo- torgeneratoren und bei sämtlichen Nebenanlagen bis hin zur Energieableitung fortgesetzt. Insgesamt verlaufen die Arbeiten plangemäß und die Inbetriebnahme wird im Jahr 2025 erwartet. Für die geplante Erhöhung der Talsperre Limberg wurden die Arbeiten nach der Winterpause Anfang Juni 2024 wieder aufgenommen. Bis zur Winterpause ab Mitte Dezember 2024 fand unter anderem die 82 Fertigstellung des Flankenausbruchs West statt, Injektionen an den Felsflanken wurden durchgeführt, der Sperrenbeton im Zuge von Versuchen getestet und die Sperrenkrone teilweise abgetragen. Die Arbeiten werden ab dem Frühjahr 2025 wieder fortgesetzt und sollen im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Im Zuge dieser Großbaustellen wird auch eine Vielzahl an ökologischen Maßnahmen umgesetzt, u. a. die Widmung des Europaschutzgebiets „Alpines Schwemmland Drossen“, die Renaturierung von Lagerflächen mittels eines speziellen Saat-Soden-Kombinationsverfahrens und die Renaturierung von Flächen aus der Bauzeit in den 1950er-Jahren. Die Felslagerstätte Drossen auf 1.900 Metern über Adria (müA) wird im Jahr 2025 renaturiert und rekultiviert. Die Information der lokalen Bevölkerung über die Baumaßnahmen von Limberg III und der Sperren- erhöhung erfolgt seit Baubeginn im Jahr 2021 über eine eigene Kontaktstelle. Außerdem wurde der Stand der Arbeiten in öffentlichen Gemeindeversammlungen vorgestellt. Lokale und österreichweite Medien sind regelmäßig vor Ort und berichten über den aktuellen Stand der Baustelle. Projekt Kaprun 2029 zur Herstellung des Standes der Technik und des Pumpspeicherkraftwerks Schaufelberg zur Erfüllung der Vorgaben der WRRL im Rahmen der Wiederverleihung der Kraftwerksanlagen in Kaprun Parallel zum Projekt Limberg III wurden 2024 auch die Arbeiten zur Wiederverleihung der im Jahr 2029 auslaufenden Wasserrechte der 1939 bewilligten Kraftwerke Kaprun Haupt- und Oberstufe und der Speicher Mooserboden und Wasserfallboden samt den dazugehörigen Sperren fortgesetzt. Damit eine Wiederverleihung erfolgen kann, muss für sämtliche Einrichtungen der Stand der Technik und der Ökologie hergestellt sein. Das gesamte Vorhaben ist in drei Phasen unterteilt. Im Rahmen der Entleerung des Speichers Wasser- fallboden im Frühjahr 2024 wurde Phase I, die Errichtung eines neuen Einlaufbauwerkes in den Spei- cher Wasserfallboden bis zu einer neuen Schieberkammer, bereits abgeschlossen. Für Phase II, die Errichtung eines neuen Triebwasserwegs sowie eines neuen Wasserschlosses, wurde im Oktober 2024 mit der Montage der Tunnelbohrmaschine begonnen. Der Vortriebsbeginn ist ab dem Quartal 1/2025 geplant. Die Phase III umfasst die Erneuerung, Adaptierung oder Sanierung einzelner baulicher, elektri- scher und maschinentechnischer Anlagenteile und besteht aus rund 80 Einzelmaßnahmen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen soll 2025 begonnen werden. Im Zuge des Projektes Kaprun 2029 wird auch die Errichtung eines weiteren Pumpspeicherkraftwerks mit einer Leistung von 480 MW geplant. Das Projekt Schaufelberg soll – wie Limberg II und III – groß- teils unterirdisch errichtet werden. Mit der Errichtung eines neuen Schwall-Ausgleichsbeckens kann die Rückgabe des Triebwassers in die Salzach zeitlich vom Betrieb aller Kraftwerke in Kaprun entkoppelt und an die gewässerökologischen Vorgaben angepasst werden. Die Verbindung des Kraftwerks Kaprun- Hauptstufe mit dem Ausgleichsbecken reduziert die derzeitige Schwall- und Sunk-Belastung der Kapruner Ache. Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt Schaufelberg sollen Mitte 2025 eingereicht werden. Im November 2024 wurden ausgewählte Medien und die lokale Bevölkerung über die Projekte Kaprun 2029 und Schaufelberg im Zuge einer Bürger:inneninformationsveranstaltung informiert. Zusätzlich gibt es für Fragen aus der Bevölkerung einen Bürger:innenbeauftragten als erste Anlaufstelle. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 83 Weitere Neubauprojekte in der Genehmigung Als Beitrag zu den Energiezielen in Österreich und Bayern und im Sinne der VERBUND-Konzern- strategie 2030 befinden sich weitere Wasserkraftwerksprojekte in Planung und/oder in der Genehmi- gung. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt dabei gemäß den nachfolgend im Unterkapitel „Nachhaltige Planung und Stakeholder Management“ beschriebenen Grundsätzen zum Stakeholder Management. An der Mur sind zwei Neubauprojekte von VERBUND gemeinsam mit der Energie Steiermark Green Power GmbH (50 %/50 %) geplant. Zum Projekt Leoben Ost (rd. 8 MW bzw. 38 GWh) fand im Septem- ber 2024 die UVP-Verhandlung statt. Und für das Projekt Stübing (rd. 12 MW bzw. 54 GWh) wurden im Jahr 2024 die Arbeiten an der Erstellung der Einreichunterlagen fortgesetzt. Für das gemeinsam mit der Salzburg AG geplante Neubauprojekt Golling (rd. 30 MW bzw. 140 GWh) an der Salzach wurden ebenfalls die Arbeiten an der Erstellung der Einreichunterlagen fortgesetzt. An der Grenze zwischen Bayern und Österreich arbeitet VERBUND weiterhin intensiv an der Ge- nehmigung des Energiespeichers Riedl, einem effizienten Pumpspeicherkraftwerk mit 300 MW flexibler Leistung. Im Oktober 2023 fand der Erörterungstermin statt. Der Planfeststellungsbeschluss durch das Landratsamt (LRA) Passau wird im Quartal 1/2025 erwartet. Weitere Überlegungen gibt es an der unteren Salzach im Tittmoninger Becken, wo ein nachhaltiges Gesamtprojekt als Kombination einer ökologischen Flussaufwertung zur Sohlstabilisierung und Le- bensraumschaffung mit einer nachhaltigen Wasserkraftnutzung (einem Fließgewässerkraftwerk) so- wohl von der Bayerischen Staatsregierung als Beitrag zur Bayerischen Stromzukunft als auch von der Salzburger Landesregierung zur Erfüllung der Erneuerbaren Ziele unterstützt wird. Durch die Integrati- on von Kompaktturbinen in ein ohnehin zu errichtendes Rampenbauwerk könnten so bis zu 40 GWh pro Jahr erzeugt werden. Projekte zur Revitalisierung Revitalisierungsprojekte Laufwasserkraftwerke Im Mai 2024 wurde im Kraftwerk Ering-Frauenstein die dritte von drei zu erneuernden Maschinen erfolgreich in Betrieb genommen. Das Regelarbeitsvermögen erhöhte sich dadurch um 42 GWh und die Engpassleistung um 9 MW. Im Juni 2024 wurde im Kraftwerk Ottensheim-Wilhering die vierte von neun zu erneuernden Maschinen erfolgreich in Betrieb genommen. Im Herbst 2024 starteten die Umbauarbeiten an der fünften Maschine. Nach Abschluss der Revitalisierungsmaßnahmen an allen neun Maschinensätzen im Jahr 2029 soll sich das Regelarbeitsvermögen um 56 GWh und die Engpassleistung um 29 MW erhöhen. Im Herbst 2024 wurde bei den Kraftwerken Wallsee-Mitterkirchen (mit 6 Maschinensätzen und einer geplanten Zusatzleistung von + 10 MW bzw. + 54 GWh), Jochenstein (mit 5 Maschinensätzen und einer geplanten Zusatzleistung von + 8 MW bzw. + 55 GWh), Egglfing-Obernberg (mit 6 Maschinensätzen und einer geplanten Zusatzleistung von + 6 MW bzw. + 55,5 GWh) und Braunau-Simbach (mit 4 Maschi- nensätzen und einer geplanten Zusatzleistung von + 12 MW bzw. 65 GWh) mit den Umbauten der je- weils ersten Maschinensätze begonnen. Im Dezember 2024 wurde darüber hinaus mit den Vorbereitungen von Revitalisierungsmaßnahmen an den Drau-Kraftwerken Lavamünd und Schwabeck gestartet. Die Umbauten an diesen beiden Anla- gen sollen, so wie beim Kraftwerk Rosenheim, im Herbst 2025 anlaufen. 84 Revitalisierungsprojekte (Pump-)Speicherkraftwerke Im Kraftwerk Malta Hauptstufe wurde im Jahr 2024 die zweite der beiden Pelton-Solo-Turbinen revitali- siert. Das Regelarbeitsvermögen erhöht sich dadurch um 13,9 GWh. Darüber hinaus wurde in Kärnten die Inbetriebnahme des neuen Pumpwerkes Kolbnitz (60 MW) ab- geschlossen und parallel dazu das alte Pumpwerk Hattelberg (17,7 MW) stillgelegt. Operation-und-Security-Center Hydro Nach dem Grundsatzbeschluss zur gesellschaftsübergreifenden Erneuerung der Kraftwerkssteuerung und der Implementierung eines Operation- und Security Centers Hydro (OSC-Hydro) im Jahr 2020 wird intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Bis Ende 2028 ist geplant, die Fokussierung der Kraftwerks- steuerung im Rahmen des Projekts OSC-Hydro für sämtliche von VERBUND betriebsgeführten Kraft- werke in Österreich und Bayern abzuschließen. Der wesentlichste Meilenstein im Jahr 2024 war der Baubeginn der neu zu errichtenden zentralen 24/7-Leitstelle im April 2024. Im Jahr 2024 wurde der Rohbau errichtet. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Ende 2025 geplant. Außerdem erfolgte der Start des Parallelbetriebs des neuen Wartenleitsystems in der ersten Werksgruppe. Mittlerweile sind auch drei von vier Datacenter in Betrieb. Das letzte Datacenter soll Mitte 2025 fertiggestellt sein. Darüber hinaus fand im Oktober 2024 die mündliche Verhandlung statt. Mit dem Genehmigungs- bescheid wird im ersten Halbjahr 2025 gerechnet. Digital Hydropower Generation Im Jahr 2023 wurde mit dem bis 2030 laufenden Innovationsprogramm „Digital Hydropower Generation“ begonnen. Eines der Ziele ist es, die Vielzahl an digitalen Innovationen, welche im Rah- men des Innovationsprojektes „Digitales Wasserkraftwerk“ bis 2022 über die Fachbereichsgrenzen hinweg praxisnah entwickelt, getestet und hinsichtlich ihrer Eignung in der Wasserkraft evaluiert wur- den, zu digitalen Produkten und Services weiterzuentwickeln und auszurollen. Wesentliche Schwerpunkte im Jahr 2024 betrafen den Start der Ausrollung der 360°-Kraftwerkstouren in insgesamt acht Werksgruppen und die Weiterentwicklung digitaler Lösungen für die Anlageninspek- tion. Dazu wurde unter anderem ein Teleskopkamerasystem für schnelle Unterwasser-Inspektionen bei Laufkraftwerken bis zur Praxistauglichkeit entwickelt sowie ein ROV/Sonar-System für Inspektionen bei hoher Wassertrübung etabliert. Darüber hinaus wurde erstmalig eine Genehmigung für automatisierte Drohnenflüge erwirkt und mit der Langzeittestung eines Drone-in-a-Box-Systems in alpinem Gelände im Bereich der Kölnbreinsperre begonnen. Ein Testsystem zur Visualisierung und Analyse von Talsper- ren-Oberflächen wurde in Kooperation mit Axpo umgesetzt und die Erweiterung durch 3D-Aufnahme von Triebwasserwegen mit unterschiedlichen Partner:innen getestet. Für die Werksgruppe Obere Do- nau wurde ein System zur mobilen Bereitstellung von wesentlichen Betriebsdaten realisiert. Mit der Ausrollung dieser Lösung auf weitere Werksgruppen wurde gestartet. Außerdem wurde mit der Umset- zung eines „All-in-One Dashboard“ zur Visualisierung des Anlagenzustandes aus unterschiedlichen Datenquellen begonnen. Als zusätzliches Ziel steht die Suche und Entwicklung weiterer innovativer Digitalisierungsanwen- dungen für die Wasserkraft an. Beispielsweise wird an einer Lösung zur automatisierten Aufnahme der Betonoberflächen von großen Talsperren gearbeitet. Innovative Lösungsansätze sind hierzu erforder- lich, da im Bereich der Talsperren die Qualität des GNSS-Signales (des Global Navigation Satellite Sys- tems) für eine automatisierte Befliegung mit Drohnen nicht ausreicht. Darüber hinaus sollen Lösungen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 85 zur Unterwasserinspektion von Triebwasserwegen sowie zur Vorortkontrolle der Sedimentumlagerung bei Spülungen entwickelt werden. Im Bereich der Datenanalyse soll die Anomalie-Detektion auf weitere Anlagenbereiche ausgedehnt werden. Umweltmaßnahmen Für die Umsetzung der Vorgaben aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden bei VERBUND vom Start der Maßnahmen im Jahr 2001 bis zum Jahr 2027 Gesamtkosten von rund 400 Mio. € erwartet. Gegenüber dem Kostenansatz von 2022 über 280 Mio. € wurden die Aufwendungen in Höhe von 120 Mio. € zur Erfüllung der Vorgaben des dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungs- plans einberechnet. Dazu kamen und kommen noch laufende Aufwendungen beim Betrieb und der Instandhaltung (vor allem für das Monitoring und den Betrieb der errichteten Fischwanderhilfen). Ausgewählte Aktivitäten zu diesen Ökologiemaßnahmen sind auf der VERBUND-Website dargestellt – für die EU-geförderten LIFE-Projekte gibt es eigene Projekt-Websites mit umfassenden öffentlichkeitsrelevanten Informationen. Im Berichtszeitraum 2024 konzentrierten sich die Arbeiten auf die Genehmigungsplanungen und die behördlichen Genehmigungsverfahren überwiegend naturnaher Fischwanderhilfen an der Donau, dem Grenz-Inn und dem bayerischen Inn (welche u. a. in den beiden LIFE-Projekten Bluebelt-Danube- Inn und Riverscape-Lower-Inn zusammengefasst sind) sowie auf überwiegend technische Aufstiegshil- fen an den Flüssen Enns und Mur. Das Monitoring an den im Vorjahr errichteten Aufstiegshilfen wurde fortgeführt. Mit Ende 2024 sind insgesamt 71 Kraftwerksstandorte fischdurchgängig. Fischwanderhilfen 2022 2023 2024 Standorte Anzahl 69 69 71 Die technischen Möglichkeiten zur Schwalldämpfung bei den Speicher- und Pumpspeicherkraftwer- ken von VERBUND werden in Machbarkeitsstudien an den Flüssen Salzach, Enns, Teigitsch und Pack sowie Ziller untersucht und bis 2027 und nachfolgend in Maßnahmenprogramme umgelegt. Außerdem wurden Studien zur Festlegung der Restwasserabgabe an Kraftwerksanlagen im Fischlebensraum beauftragt. Zur Erfüllung weiterer Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden im Rahmen von breit angelegten Forschungsprojekten in Kooperation mit anderen Wasserkraftunternehmen in Öster- reich ökologisch wirksame Verbesserungsstrategien entwickelt. Bis Ende 2024 wurde beispielsweise im Christian Doppler Labor für Sedimentforschung und -management durch die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU University) Möglichkeiten zur Ver- besserung des Sedimenthaushalts in kraftwerksbeeinflussten Fließgewässern in Österreich systema- tisch untersucht. Im Jahr 2025 werden die Untersuchungen zur Schwebstoffbelastung für Fische bei Entlandungen am Wasserbaulabor der BOKU University weitergeführt. Im Projekt ÖkoResch werden ebenfalls von der BOKU University fachliche Grundlagen zur Beurtei- lung der Notwendigkeit und dem Ausmaß von Restwasserabgaben im Hochgebirge an Pilotprojekten geprüft sowie die Machbarkeitsstudien zur Schwallminderung an ausgewählten Strecken wissenschaft- lich begleitet. Maßnahmen zum Naturschutz siehe www.verbund.com > Über VERBUND > Verantwortung > Umwelt SDG 15 86 Das Forschungsprojekt „Fischschutz und Fischabstieg“ wurde fachlich abgeschlossen, Publikationen dazu sind in Fertigstellung und werden im Frühjahr 2025 in Fachseminaren in Österreich und Bayern diskutiert. Im CD-Labor MERI, in dem durch die BOKU University die langfristigen Auswirkungen der umge- setzten naturnahen Maßnahmen auf den Lebensraum Fluss-Auwald entlang der Donau über mehrere Jahre untersucht werden, werden umfangreiche ökologische Beweissicherungen zur Entwicklung des Fischbestands fortgeführt. Dieses Projekt wird von VERBUND, viadonau und den Österreichischen Bundesforsten gefördert. Nachhaltige Planung und Stakeholder Management Bei allen größeren Projekten nimmt VERBUND schon in frühen Phasen seine Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt wahr. In sämtlichen Planungs- und Umsetzungsschritten wird auf eine möglichst rücksichtsvolle Bauausführung und einen umweltschonenden Betrieb Wert gelegt. Es wird bei allen Projekten stark auf den Dialog mit den Bürger:innen gesetzt, der bereits in der Planungsphase beginnt. Nach Möglichkeit wird versucht, durch Synergien bei der Planung und der Ausführung direkte Vorteilswirkungen für die Betroffenen zu realisieren (z. B. durch Verbesserungen des lokalen Hochwas- serschutzes bzw. durch eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur). Ganz bewusst gilt dieses Bekenntnis zu Information und Dialog auch für Maßnahmen mit (teilweise ausschließlich) ökologischem Bezug, darunter Fischwanderhilfen und Umgehungsgewässer sowie LIFE-Projekte. Daher existieren für größere Vorhaben eigene Projekt-Websites. Zudem wurden die Aktivitäten zur Kommunikation in den sozialen Medien weiter verstärkt und professionalisiert. Eine besondere Bedeutung kommt dabei auch der crossmedialen Nutzung von Inhalten zu. Gerade bei Um- weltprojekten kann so zusätzliches Bewusstsein für aktuelle Themenstellungen geschaffen werden. Selbstverständlich wurden die traditionell genutzten Dialog-Formate auch 2024 eingesetzt. So gab es im November 2024 in Kaprun eine Bürger:inneninformationsveranstaltung, in welcher die lokale Be- völkerung und die Medien über die laufenden und geplanten Projekte in der Region informiert wurden. Diese Veranstaltung stand in der Tradition der erfolgreichen Nachbarschaftstreffen, bei denen an VERBUND-Standorten auch abseits von Projektumsetzungen Gesprächs- und Informationsangebote gemacht werden. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks Gratkorn wurde im Oktober 2024 ebenso mit einem Tag der offenen Tür gefeiert wie im November 2024 die Fertigstellung der Fischwanderhilfe beim Kraftwerk Braunau-Simbach. Außerdem wurde die Öffentlichkeit im Rahmen eines Tages der offenen Tür beim Kraftwerk Feistritz im Mai 2024 über die Herstellung der Durchgängigkeit bei den zehn VERBUND-Kraftwerken an der Drau informiert. Ergänzend dazu wurde ein eigenes Buch „Grüne Le- bensader–Renaturierungsprojekte an der Drau“ veröffentlich. Ebenfalls im Jahr 2024 kam es zur Fortsetzung des nationalen und internationalen Austausches von Fachthemen, etwa durch die Teilnahme bzw. anhand von Vorträgen bei nationalen und internationalen Kongressen und Tagungen. Besonders hinzuweisen ist auf den Internationalen Wasserkraftkongress Hydro 2024 in Graz mit über 1.000 Teilnehmer:innen aus über 70 Nationen und mit VERBUND als loka- le Partnerin. Mit Fachvorträgen und der Besichtigung von Kraftwerken im Rahmen des Exkursionsprogrammes konnte die Kompetenz von VERBUND einem internationalen Expert:innenkreis präsentiert werden. Neben anderen Veranstaltungen ist auch die Teilnahme am vgbe energy Expert Event „Digitalisation in Hydropower“ in Bayern zu erwähnen. Abgesehen vom Erfah- rungsaustausch im Sinne des Ausbaus der Kompetenzen für den Erhalt bzw. Ausbau der eigenen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 87 Erzeugungskapazitäten konnte damit auch das hochspezifische Expert:innenwissen in der Wasserkraft- Community verbreitet werden. Umweltmanagementsystem nach ISO-14001 Durch die Implementierung von Umweltmanagementsystemen wird die Einhaltung höchster Umwelt- standards und eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen eines Unternehmens sicherge- stellt. VERBUND führte bereits vor Jahren Umweltmanagementsysteme nach der internationalen Norm ISO-14001 an allen Wasserkraft-Betriebsstandorten ein. Im Jahr 2024 wurde in Folge der letztjährigen ISO-14001-Zertifizierung für die VERBUND Hydro Power GmbH, VERBUND Innkraftwerke GmbH und Grenzkraftwerke GmbH, die neun betriebsführen- den Kraftwerksgruppen sowie für alle Geschäftsbereiche ein umfassendes Überwachungsaudit durch Quality Austria durchgeführt. Auf Basis des positiven Ergebnisses wurde das Funktionieren des Managementsystems erneut bestätigt. Hydro Consulting Seit 2017 wurde auf Basis des umfassenden Expert:innen-Know-hows von VERBUND stufenweise der Geschäftsbereich Hydro Consulting entwickelt und aufgebaut. Zielsetzungen der Aktivitäten sind neben einem Ergebnisbeitrag insbesondere der Erhalt bzw. der Ausbau der Wasserkraftkernkompetenzen in Verbindung mit der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse für den eigenen Anlagenpark. Darüber hinaus trägt das spezielle Know-how von VERBUND zur effizienten, sicheren und sozial wie ökologisch möglichst verträglichen Umsetzung von Projekten weltweit und damit zur nachhaltigen Entwicklung der Wasserkraft bei. Bei der Auswahl der Projekte wird auf die Einhaltung internationaler Standards (u. a. der Weltbank und der International Hydropower Association IHA) betreffend Nachhal- tigkeit entsprechend Wert gelegt. Im Jahr 2024 wurden Dienstleistungsaufträge mit einem Auftragsvorrat von rund 14,3 Mio. € (2024– 2028) bearbeitet. Hervorzuheben sind dabei mehrere Aufträge für Großkraftwerke in Laos, wie unter anderen die Kraftwerke Luang Prabang, Pak Beng, Pak Lay und Nam Ngum II. Bei diesen Projekten wurden unterschiedliche Leistungen für die Eigentümer:innen, für das finanzierende Bankenkonsorti- um wie auch für das laotische Energieministerium erbracht. Bei dem in Israel in Bau befindlichen Pumpspeicherkraftwerk Manara sind die technischen und kaufmännischen Arbeiten für den Operation & Maintenance (O&M)-Vertrag im Jahr 2024, trotz des seit Oktober 2023 erfolgten kriegsbedingten Baustopps, ebenfalls weitergelaufen. VERBUND bringt im Rahmen des seit 2022 laufenden (O&M)-Vertrages die Betreiberkompetenz ein und unterstützt den Generalunternehmer bei der Planung und Koordination der elektromechanischen Komponenten. 88 Weiters wurden 2024 mehrere Aufträge akquiriert und teilweise bereits abgeschlossen. Beispiele dafür sind technische Beratungen für die Entwicklung neuer Pumpspeicherkraftwerke sowie für ein Erneuerungsprojekt an einer Bestandsanlage in der Slowakei. Für Kraftwerksprojekte in Saudi-Arabien wurde Hydro Consulting gemeinsam mit Partner:innen mit der technischen Unterstützung bei einem Ausschreibungsverfahren (BOOT-Modell) beauftragt. Die hohen Zielsetzungen in Richtung CO 2 - neutrale Stromerzeugung in Australien haben zur Entwicklung einer Vielzahl von Pumpspeicherkraft- werksprojekten geführt. Hydro Consulting wurde für bisher drei dieser Projekte mit der Erbringung von Beratungsleistungen beauftragt. Und in Südkorea wurden ebenfalls Pumpspeicherkraftwerksprojekte – sowohl Neubau- wie auch Bestandsprojekte- begleitet. Weiters unterstützen die Wasserkraft Expert:innen über den Geschäftsbereich Hydro Consulting die VERBUND Green Power Iberia bei der Entwicklung und Umsetzung von zwei hocheffizienten Pump- speicherkraftwerken in Spanien. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 89 Neue Erneuerbare Im Segment Neue Erneuerbare wird über die Erzeugung aus Windkraft, Photovoltaik sowie aus flexiblen Speichern berichtet. VERBUND möchte einen signifikanten Beitrag zur österreichischen und europäischen Klima- und Energiestrategie leisten. Das Ziel ist daher, ein verstärkt profitables Wachstum im Bereich der Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 soll die Stromerzeugung aus Neuen Erneuerbaren einen Anteil von rund 25 % an der Gesamterzeugung von VERBUND ausmachen (per 31. Dezember 2024 waren es rd. 6 %). Die rasche Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ist das Gebot der Stunde. Kennzahlen – Segment Neue Erneuerbare Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtumsatz Mio. € 328,3 324,0 – 1,3 % EBITDA Mio. € 227,6 169,6 – 25,5 % Equity-Ergebnis Mio. € 0,6 1,3 – Capital Employed Mio. € 1.643,2 1.954,3 18,9 % Der Gesamtumsatz blieb auf Vorjahresniveau. Niedrigere erzielte Durchschnittspreise wurden durch die gestiegene Erzeugungsmenge, insbesondere aufgrund der im Quartal 3/2023 erworbenen Wind- kraftanlagen in Spanien sowie der Inbetriebnahme von Windparks in Spanien und der in den Quartalen 1–3/2024 erworbenen Windkraftanlagen in Österreich und Deutschland, weitgehend kompensiert. Höhere sonstige betriebliche Aufwendungen sowie ein rückläufiger Effekt aus der Bewertung von Energiederivaten im Zusammenhang mit zukünftigen Energielieferungen waren die wesentlichsten Ursachen für den Rückgang des EBITDA. Der Erzeugungskoeffizient betrug 0,91 (2023: 1,06). Die Erhöhung des Capital Employed resultierte vor allem aus dem Anstieg des Netto- Sachanlagevermögens, insbesondere durch die Inbetriebnahme von Windparks in Spanien und den Erwerb von Windkraftanlagen in Österreich und Deutschland, sowie positiven Effekten aus Werthaltig- keitsprüfungen der spanischen Erzeugungsanlagen. 90 Energieaufbringung Überblick Energieerzeugung Eigenstromerzeugung Anzahl 1 Engpassleistung in MW/MWp 1 2022 Erzeugung in GWh 2023 Erzeugung in GWh 2024 Erzeugung in GWh Windkraft 342 2 874 954 1.397 1.818 Photovoltaik 4 47 3 308 70 362 446 Summe 1.182 1.024 1.758 2.264 1 per 31. Dezember 2024 // 2 Anzahl bezieht sich auf die Anzahl der Windkraftanlagen // 3 Anzahl bezieht sich auf die Anzahl der Photovoltaikparks // 4 ohne Leasing/Contracting- Anlagen Mit 2.264 GWh lag die Erzeugung aus den erneuerbaren Energieträgern Windkraft und Sonnenener- gie im Geschäftsjahr 2024 um 506 GWh über dem Vorjahreswert von 1.758 GWh. Die höhere Erzeugung ist auf die laufenden Inbetriebnahmen neuer Anlagen zurückzuführen. Im Windkraftbereich wurden Anlagen in Österreich, Deutschland und Spanien in Betrieb genommen. Im Photovoltaikbereich waren neue Anlagen in Österreich und Spanien für die höhere Produktion verantwortlich. Die Windkraftanlagen von VERBUND verfügten per 31. Dezember 2024 über eine Leistung von 874 MW und die Photovoltaikanlagen über eine Leistung von 308 MWp (exklusive Anlagen im Indust- riekund:innenbereich). Photovoltaik und Windkraft Mit seinen Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Österreich, Deutschland, Rumänien und Spanien verfügte VERBUND per 31. Dezember 2024 über eine installierte Leistung von 1.182 MW. Das Team rund um die Projektentwicklung und Bestandsakquise befasste sich im Berichtszeitraum intensiv mit der Entwicklung der Windkraft- und Photovoltaik-Projektpipeline im In- und Ausland. In Österreich konnten neue Photovoltaikprojekte im Ausmaß von rund 85 MW sowie neue Wind- kraftprojekte mit rund 303 MW in die Projektpipeline aufgenommen werden. Außerdem wurden eine 2,6 MW große Photovoltaikflächenanlage im Burgenland sowie eine 2,1 MW große Photovoltaikflä- chenanlage in der Steiermark in Betrieb genommen. SDG 7 SDG 7 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 91 In Deutschland wurde im Rahmen der Kooperation mit JLW/Visiolar auch im Jahr 2024 an der Weiterentwicklung einzelner Photovoltaikprojekte aus dem Portfolio gearbeitet. Die Inbetriebnahme des ersten Projekts ist, in Abhängigkeit von den behördlichen Genehmigungen, im Jahr 2026 geplant. Im Windbereich erfolgte in den Quartalen 2/2024 und 3/2024 das Closing für fünf Windparks mit einer installierten Leistung von 38 MW. Dabei handelt es sich um eine Akquisition eines Windportfolios mit einer Kapazität von insgesamt 56 MW in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Nieder- sachsen. Das letzte Projekt aus dem Portfolio befindet sich zum aktuellen Zeitpunkt im Bau und wird erst bei Inbetriebnahme von VERBUND übernommen. Auch schritt die Entwicklung von Windkraftpro- jekten mit der EFI/Felix Nova GmbH in 2024 voran. Dabei handelt es sich um zwei Portfolien mit einer geplanten installierten Leistung von bis zu 209 MW. In Abhängigkeit von den behördlichen Genehmi- gungen ist die Inbetriebnahme der ersten Projekte im Jahr 2026 vorgesehen. In Spanien erfolgte die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von rund 50 MW sowie einer Windkraftanlage mit einer installierten Leistung von rund 28 MW. Im Bereich der Projektentwicklung erhielt VERBUND die Hauptgenehmigung für rund 1,6 GW aus der im Sommer 2022 erworbenen Projektpipeline. Außerdem erreichten ein Windkraft- (18 MW) und ein Flächen- photovoltaikprojekt (25 MW) daraus die Baureife mit einer geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2025. VERBUND erwarb des Weiteren einen 50%-Anteil an zwei Projektgesellschaften zur Entwicklung und Umsetzung von zwei Pumpspeicherprojekten mit einer geplanten installierten Leistung von rund 830 MW. Beide Projekte befinden sich zum derzeitigen Zeitpunkt in Entwicklung und sollen in 2031 in Betrieb genommen werden. In Rumänien und Albanien stand im Berichtszeitraum die Entwicklung von ersten Windkraft- und Photovoltaikprojekten im Fokus der Aktivitäten. VERBUND erhielt in Albanien im Rahmen einer inter- nationalen Ausschreibung den Zuschlag für die Errichtung und den Abschluss eines 15-jährigen Strom- abnahmevertrags für ein 75 MW-Windkraftprojekt. Außerdem wurde in Rumänien das Hybridisie- rungsprojekt neben den bestehenden Windkraftanlagen weiter vorangetrieben. In Italien konnte in Quartal 1/2024 eine externe Projektentwicklungsgesellschaft für die Entwicklung eines 27 MW großen Windparks in Norditalien erworben werden. Im Quartal 3/2024 erfolgte das Closing eines Photo- voltaikportfolios mit einer Gesamtleistung von rund 110 MW. Das Portfolio umfasst zwei Projekte, die sich in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden. Außerdem schreitet die Umset- zung der 10 MW großen Flächenphotovoltaikanlage in Süditalien (Apulien) voran. Die Inbetriebnahme ist nach derzeitigem Stand im Quartal 1/2025 geplant. Forschungs- und Sonderprojekte VERBUND entwickelt eine moderne Plattform zur intelligenten Überwachung von Wind- und Photo- voltaikanlagen. Das Projekt umfasst zwei Hauptkomponenten: ein cloud-basiertes Lakehouse zur Echt- zeitverarbeitung von Betriebsdaten und einen Leitstand zur Visualisierung und Überwachung aller in Betrieb befindlichen Assets. Das Lakehouse wird unter Verwendung einer Medallion-Architektur auf- gebaut, die Rohdaten von verarbeiteten und anwendungsbereiten Daten trennt, und soll bis Mitte 2025 in Vollbetrieb sein. Parallel dazu wird im Projekt „Control Center“ eine Frontend-Applikation für die Echtzeitzustandsüberwachung entwickelt, die den Status der Anlagen und Anomalien automatisiert darstellt. Die Applikation befindet sich derzeit in der Testphase und wird zukünftig eine zentrale Über- wachung und noch schnellere Reaktion auf Produktionsverluste ermöglichen. Nähere Details dazu sind im Kapitel Innovation, Forschung und Entwicklung (IFE) dargestellt. 92 Umweltmaßnahmen Bei seinen Wind- und Photovoltaikprojekten verschreibt sich VERBUND den höchsten internationalen Umweltstandards. Der Schutz der Umwelt ist in jeder Projektphase von größter Bedeutung. In Österreich finden bei einigen bestehenden Windparks jährliche ornithologische Monitorings durch Fachbüros statt, um Auswirkungen auf das Habitat und das Brutverhalten verschiedener Vogelarten zu untersuchen. Schallemissions- und Schallimmissionsmessungen an den Windkraftanlagen nach In- betriebnahme stellen sicher, dass es zu keiner erhöhten Beeinträchtigung der Umgebung kommt. Beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen werden bestehende Durchzugsrouten der heimischen Tier- welt gemieden und durch ein Neophytenmanagement das Verdrängen der heimischen Pflanzenarten unterbunden. Alle bisherigen Monitorings wurden erfolgreich durchgeführt. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 und die Umweltzertifizierung des Betriebs der österrei- chischen Wind- und Photovoltaikprojekte gewährleisten zudem, dass über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen höchste Umweltstandards eingehalten werden. Mitte Oktober 2024 wurde die ISO 14001 Zertifizierung durch eine:n externe:n Auditor:in geprüft und abermals bestätigt. Im Berichtsjahr 2024 wurde zusätzlich das vorgeschriebene Energieeffizienzaudit durchgeführt, durch welches bereits ge- plante Effizienzmaßnahmen erfasst wurden. Sechs der sich in Entwicklung befindlichen Photovoltaikprojekte in Spanien wurden vom spanischen Solar-Photovoltaik-Verband (UNEF) mit der „Excellence in Sustainability Certification“ ausgezeichnet. Diese Zertifizierung zeigt, dass die Projekte unter Berücksichtigung von ökologischen Nachhaltigkeits- kriterien und von sozialen Auswirkungen konzipiert wurden. Schließlich ist es das Ziel von VERBUND, auf möglichst verantwortungsvolle Weise zur Energiewende beizutragen. Um die Zertifizierung zu er- langen, musste die hervorragende Leistungen in den folgenden Kriterien nachgewiesen werden: Sozio- ökonomische Auswirkungen, Governance, Umweltintegration sowie Schutz der biologischen Vielfalt und Kreislaufwirtschaft. Zu diesen Kriterien gehören zum Beispiel die Umsetzung spezifischer Maß- nahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt, der Schutz von Naturgebieten und die Planung von Initiativen zur Förderung der lokalen Beschäftigung. VERBUND unterwarf sich im Jahr 2024 zudem dem CO 2 -Emissionsprogramm des Energieministeriums und erhielt dafür die Zertifizierungen „Calculo“ (für die Registrierung der CO 2 -Emissionen für 2022) und „Compenso“ (für die Verpflichtung zur Kompensation der Emissionen bestimmter Projekte und Initiativen). Diese Anerkennung unter- streicht das kontinuierliche Engagement von VERBUND für die Reduzierung und den Ausgleich von Treibhausgasemissionen aus seinen Aktivitäten. In Deutschland betreibt VERBUND einige Windparks in unterschiedlichen Bundesländern und achtet bei den Umweltmaßnahmen auf die örtlichen Gegebenheiten. Beispielsweise befindet sich ein Wind- park im Soonwald im Rhein-Hunsrück-Kreis und ist ein gutes Beispiel dafür, wie Windenergieerzeu- gung, Wald, und Biodiversität zusammenpassen. Hier wird vor allem der Wildkatzen- und Fledermaus- bestand durch Brutplätze, Monitorings und Abschaltungen der Anlage gefördert. In Niedersachsen wird als Ausgleichsmaßnahme das bestehende Renaturierungsprojekt des Bruchgrabens in den Gemeinde- gebieten Harsum und Algermissen unterstützt. Stakeholder Management VERBUND setzt bei der Entwicklung und dem Betrieb von Windparks und Photovoltaikanlagen stark auf den Dialog mit Bürger:innen. Im Windpark Bruck/Leitha beispielsweise werden geführte Besichti- gungen auf ein Windrad mit Aussichtsplattform angeboten. Diese Maßnahme bietet die einmalige Möglichkeit, das Thema Windkraft aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Zusätzlich wird die SDG 15 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 93 transparente Kommunikation bereits in frühen Entwicklungsphasen gefördert. Daher werden unter anderem regelmäßig Informationsveranstaltungen für Anrainer:innen abgehalten, bei denen Projekt- pläne erklärt und gemeinsam diskutiert werden. Auch die Vorstellung des Projekts vor der Gemeinde wird bereits frühzeitig organisiert. Generell verstärkt VERBUND stetig seine Maßnahmen, um den Aus- tausch mit den Bürger:innen vor Ort zu forcieren. In Österreich wurde den anwachsenden Maßnahmen im Bereich Stakeholder Management auch durch die Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle Rech- nung getragen. Außerdem arbeitet VERBUND derzeit an verschiedenen Modellen, die es den Bürger:innen erlauben, sich am Ausbau der Neuen Erneuerbaren Energien zu beteiligen. Eines davon ist das Modell „Klima- sparen“, welches in den Jahren 2023 und 2024 bereits bei drei Photovoltaikprojekten erfolgreich umge- setzt wurde. Die Bürger:innenbeteiligung erfolgt durch eine Einzahlung auf ein Klima-Sparkonto bei einem lokalen Bankpartner. Die Anrainer:innen profitieren dabei von attraktiven Konditionen ohne Projektrisiko. Diese Spareinlage wird für die Refinanzierung der jeweiligen Projekte als Kredit an VERBUND vergeben. Bis zu 300 Bürger:innenbeteiligungen waren jeweils exklusiv für Anrainer:innen der Standortgemeinden reserviert. Nachdem die Bürger:innenbeteiligung sehr gut angenommen wur- de, gilt dieses Modell als Vorzeigemodell für weitere Beteiligungsprojekte in Österreich. In Spanien betreibt VERBUND ein Local-Impact-Programm für alle Neuen-Erneuerbaren-Projekte. Das Programm finanziert und koordiniert viele verschiedene Initiativen in Zusammenarbeit mit den spanischen Gemeinden. Ziel dieses Programms ist es, die lokale sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen zu fördern, sowie sinnvolle und dauerhafte Beziehungen zu regionalen und lokalen Regierungen und zu regionalen und lokalen Verwaltungen aufzubauen. Die für dieses Programm ermit- telten Bereiche der Zusammenarbeit mit positiven lokalen Auswirkungen sind: Saubere Energie, Bil- dung, Gesundheit und Wohlbefinden, soziale Initiativen, Kultur und Kulturerbe sowie lokale Infrastruk- tur. Im Jahr 2024 nahm das Unternehmen mehrere neue Gemeinden in das Programm auf, darunter Camarena (Toledo), wo bereits verschiedene Aktivitäten durchgeführt wurden, wie die Renovierung der Beleuchtung der Sportanlage des Dorfes und ein Modernisierungsprojekt in der Vorschule „La Abeja Maya“ in der Ortschaft. 94 Absatz Im Segment Absatz sind alle Handels- und Vertriebsaktivitäten von VERBUND zusammengefasst. Das Segment bündelt darüber hinaus die Aktivitäten in Zusammenhang mit Batteriespeichern im Kern- markt. Durch den Handel mit Strom, Gas, Herkunftsnachweisen, CO 2 -Zertifikaten, Transportkapazitä- ten sowie mit innovativen Grünstrom- und Flexibilitätsprodukten nimmt VERBUND eine starke Prä- senz auf den wichtigsten außerbörslichen Over-the-Counter-Märkten (OTC-Märkten) sowie auf den Börsenplätzen Europas ein. Dies stellt auch im Hinblick auf die optimale Vermarktung der VERBUND- Erzeugung einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Das gewonnene Know-how stärkt die Positi- on von VERBUND am Strommarkt und ermöglicht, auf Veränderungen am Markt unmittelbar zu reagie- ren. Dadurch ist VERBUND ein führender Anbieter von Flexibilitäts- und Grünstromprodukten sowie von umfassenden Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Österreich wie auch in Deutschland. Die VERBUND -Schwerpunkte im Stromhandel liegen in den folgenden Bereichen: im optimalen Ein- satz der eigenen Kraftwerke, in der bestmöglichen Vermarktung der konzerneigenen Erzeugung, in der optimalen Strombeschaffung und in der Absicherung des Vertriebs. Sein energiewirtschaftliches Know- how bietet VERBUND seinen Kund:innen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen an. So unterstützt VERBUND seine Kund:innen bei der Vermarktung ihrer Anlagen für Erneuerbare Energien oder bietet ihnen beispielsweise Flexibilitätsprodukte zur Reduzierung ihrer Risiken aus Ausgleichs- energien an. Zusätzlich ermöglicht VERBUND seinen Kund:innen u. a. die direkte Teilnahme an den Regel- und Intraday-Märkten. Das Angebot wird um Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Photovoltaik, E-Mobilität, Batterien und Wasserstoff erweitert, wodurch VERBUND-Kund:innen dabei unterstützt werden, an der Energiewende aktiv teilzuhaben. Die Kernmärkte der VERBUND-Vertriebsaktivitäten liegen in Österreich und Deutschland. VERBUND beliefert das Segment Haushalt/Landwirtschaft und Gewerbe in Österreich fast ausschließ- lich mit Strom aus Wasserkraft. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland beliefert VERBUND zudem Industrieunternehmen und Weiterverteiler. Betriebswirtschaftliche Entwicklung Kennzahlen – Segment Absatz Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtumsatz Mio. € 8.277,6 6.766,5 – 18,3 % EBITDA Mio. € – 196,9 6,9 – Equity-Ergebnis Mio. € – 0,6 0,2 – Capital Employed Mio. € 585,4 794,0 35,6 % Der Rückgang des Gesamtumsatzes resultierte im Wesentlichen aus der Erfassung von Energiederiva- ten, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind. Diese Derivate werden gemäß IFRS 9 zum Spot- marktpreis erfasst. Die Verbesserung des EBITDA war im Wesentlichen auf geringere Beschaffungskos- ten für Strom und Gas im Endkundengeschäft zurückzuführen; gegenläufig wirkten vor allem ein schlechteres Ergebnis aus der Bewertung von Energiederivaten im Zusammenhang mit zukünftigen Energielieferungen sowie niedrigere Ergebnisbeiträge aus Flexibilitätsprodukten. Die wesentlichen Ursachen für den Anstieg des Capital Employed waren niedrigere passive latente Steuern aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sowie ein höheres Netto- Sachanlagevermögen; gegenläufig wirkte ein gesunkenes Working Capital. TCFD JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 95 Vermarktung der Eigenerzeugung von VERBUND Optimale Vermarktung der VERBUND-Eigenerzeugung Im Hinblick auf die Dynamik der Energiemärkte und die Volatilität der Strompreise optimiert die VERBUND Energy4Business GmbH (VEB) für den Konzern die Vermarktungsaktivitäten, um so die bestmögliche Vermarktung und Preisabsicherung der Eigenerzeugung gewährleisten zu können. Die Vermarktung richtet sich dabei unter anderem nach der Charakteristik der Eigenerzeugungsanlagen. Es werden etwa saisonale Schwankungen der Wasserführung bzw. jahreszeitliche Unterschiede im Darge- bot von Wind- oder Solarerzeugung berücksichtigt und dynamische Absicherungskonzepte verfolgt, welche auf Marktpreisschwankungen reagieren. In Summe soll die Absicherungsstrategie eine stabile Ergebnisentwicklung gewährleisten. VEB stellt die marktgetriebene Steuerung und Optimierung des Einsatzes aller VERBUND-Kraftwerke sicher. Die dafür erforderlichen präzisen Zufluss- und Wetterprognosen werden anhand von zum Teil konzernintern entwickelten Modellen erstellt. Optimierungsrechnungen mit entsprechenden Strom- preismodellen vervollständigen die Systemlandschaft zur bestmöglichen Asset-Vermarktung. Aus- geweitet wird die Vermarktung der eigenen Erzeugung auf jene Länder, in denen VERBUND eigene erneuerbare Energie Projekte umsetzt bzw. Projekte akquiriert (u. a. in Spanien und Italien). Vor allem in diesen Märkten werden auch längerfristige Absicherungsinstrumente im Rahmen von Power Purchase Agreements (PPAs) forciert. Gemeinsam mit lokalen Partner:innen wird das Management der Anlagen Ausgleichsenergie-minimierend durchgeführt. Alle Handelsaktivitäten finden innerhalb des Rahmens eines umfassenden, strengen und laufend aktualisierten Risikoregelwerks statt. Dynamische Märkte erfordern die Bereitstellung von Flexibilitäten Mit den Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken ist VERBUND einer der führenden Anbieter von Produktionsflexibilitäten in Europa. Die hochflexiblen Kraftwerke bieten die Möglichkeit, kurzfristige Leistungsanpassungen vorzunehmen, die der Markt mit einem steigenden Anteil volatiler Neuer Er- neuerbarer Erzeugung benötigt. Zusätzlich werden Systemdienstleistungen wie Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung angeboten, die bei Abruf durch den Regelzonenführer Austrian Power Grid AG (APG) einen kurzfristigen Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch gewährleisten. Darüber hinaus stellt VERBUND auch Kraftwerksleistung für Netzdienstleistungen (wie die Blindleistungserbringung, das Störungsmanagement und die Schwarzstartfähigkeit) bereit. Gemeinsam mit dem Gas-Kombikraftwerk Mellach werden die Pumpspeicherkraftwerke auch für das Engpassmanagement eingesetzt. Der Regelzonenführer APG fordert dazu bei den unterschiedlichen Kraftwerksbetreibern entsprechende Betriebsarten an, um ungünstige Lastflüsse im europäischen Hochspannungsnetz zu vermeiden bzw. ausgleichen zu können. 96 Herkunftszertifizierung von Strom aus VERBUND-Kraftwerken VERBUND ist Vorreiter bei der Herkunftszertifizierung von Strom. Seit 1999 lässt VERBUND als erstes österreichisches Stromunternehmen die gesamte Wasserkraftproduktion vom TÜV-SÜD zertifizieren und entwickelte damit die Kennzeichnung der Stromherkunft in Österreich wesentlich mit. Mit seinem Gütesiegel bestätigt der TÜV-SÜD als neutrale Institution, dass der von Endkund:innen (Industrie, Haushalt/Landwirtschaft und Gewerbe), Weiterverteilern (Stadtwerken, Energieversorgern) oder Händlern bestellte Grünstrom in der entsprechenden Qualität und Menge in den Wasserkraftwerken von VERBUND erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Im Jahr 2023 lag die gesamte TÜV-SÜD- zertifizierte Wasserkrafterzeugung von VERBUND in Österreich bei 21.034 GWh und in Deutschland bei 3.977 GWh. Die Werte für 2024 liegen noch nicht vor, da die Berechnungen des TÜV-SÜD immer im Nachhinein (im Quartal 2 des Folgejahres) erfolgen. Die TÜV-SÜD-Nettoberechnung entspricht im Wesentlichen der Bruttoerzeugung aus der Wasserkraft abzüglich des Eigenbedarfs, der Servitute und des Pumpaufwands. Mit Strom aus TÜV-SÜD-zertifizierten Kraftwerken aus Österreich und Deutschland ist VERBUND einer der größten Anbieter von Grünstrom aus der Region. Vermarktung von Commodities an Endkund:innen VERBUND, der Ansprechpartner für Weiterverteiler:innen, Stadtwerke und Industriekund:innen In der VERBUND Energy4Business GmbH laufen die Fäden für den Energiehandel und die Belieferung von Großkund:innen mit Strom von VERBUND zusammen. Dabei haben die Kund:innen die Möglich- keit, maßgeschneiderte Angebote zu nutzen. Sie können beispielsweise unterschiedliche Stromproduk- te kombinieren oder zwischen mehreren Preismodellen wählen und haben somit größtmögliche Flexibilität bei der Abdeckung ihrer spezifischen Anforderungen an ihre Stromversorgung. Insbesondere Industriekund:innen stehen vor den Herausforderungen, ihre industriellen Prozesse zu elektrifizieren, um eine Dekarbonisierung des Energiebezugs zu erreichen. VERBUND unterstützt sie, die richtigen Energielösungen zu finden und ermöglicht eine kosteneffiziente Verbesserung der Um- weltbilanz. Auch bei Grünstromprodukten bietet VERBUND vielfältige Lösungen für die Energieversor- gung. Zusätzlich haben die Kund:innen die Möglichkeit, sich im Rahmen von Power Purchase Agreements (PPAs) einen längerfristigen grünen Strombezug zu sichern. Stromvertrieb – 100 % Wasserkraft mit hoher Servicequalität für Endkund:innen Als Branchen-Champion erhielt VERBUND 2024 abermals die höchste Auszeichnung für Kund:innen- zufriedenheit unter 26 Stromanbietern, basierend auf umfangreichen Bewertungen. Der MARKET Quality Award prämierte VERBUND als Gesamtsieger für starke Leistung, Bekanntheit und soziale Verantwortung. Auch als Preis-Champion wurde VERBUND ausgezeichnet und zeigte exzellente Preis- gestaltung in der Energiebranche – eine Einschätzung, die auf einem breiten Kund:innenfeedback ba- siert. Schließlich sicherte sich VERBUND bereits zum zehnten Mal die Position als Service-Champion (hervorgegangen aus etwa 250.000 Kund:innenurteilen) und bewies damit erneut herausragende Ser- vicequalität. Diese Auszeichnungen unterstreichen die führende Rolle von VERBUND als kund:innen- orientierter Energieanbieter. Nach herausfordernden Jahren mit einem stark volatilen Energiemarkt entspannte sich die Lage im Jahr 2024. Im Zuge der im Frühjahr und Herbst durchgeführten Kampagnen wurde mittels kanalüber- greifender Werbemaßnahmen im Fernsehen, Online und im Hörfunk Kund:innenakquise betrieben. Auch im Direktvertrieb wurden ruhend gelegte Kanäle und Vertriebspartner:innen neu aufgebaut. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 97 Grünstromvermarktung – ein wichtiger Bestandteil des Produktportfolios Das VERBUND-Produktportfolio umfasst den Handel mit Emissionszertifikaten und Herkunfts- nachweisen (Grünstrom). VERBUND zählt in Österreich und Deutschland zu den führenden Anbietern von zertifizierter Erneuerbarer Erzeugung (der Wasserkraft aus Österreich und aus Deutschland) und beliefert in diesen Märkten mehr als 160 Stadtwerke und Weiterverteiler:innen. Direktvermarktung von erneuerbaren Energieanlagen VERBUND verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs in den Bereichen Wind und Photovoltaik, aber auch beim Ausbau der Wasserkraft durch Neuanlagen oder die Modernisierung bestehender Kraftwerke. Unterstützt werden soll dieses Wachstum durch die Vermarktung Erneuerbarer Energien für Drittanlagen. Dabei stehen die Wind- und Kleinwasserkraft sowie die Photovoltaik im Fokus. Die Marktanteile in Österreich und in Deutschland konnten trotz eines starken Preis- und Wettbewerbs- drucks in den letzten Jahren gesteigert bzw. gehalten werden. In Luxemburg ist VERBUND weiterhin führend bei der Vermarktung von Strom aus Windkraft. Intelligente und flexible Lösungen für den Energiemarkt und für VERBUND-Kund:innen Die Energiezukunft wird dezentraler, kleinteiliger und erneuerbar. Kurz gesagt: Sie wird flexibler. Dafür werden mehr intelligente und flexible Lösungen benötigt. Innovative, maßgeschneiderte Flexibilitäts- produkte von VERBUND eröffnen Versorgern, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Ökostromproduzent:innen den Zugang zum Energiemarkt und sichern gleichzeitig das Stromnetz. Mit dem VERBUND-Power-Pool, welcher das größte Portfolio von industriellen Lasten und Erzeu- gern sowie Ökostromanlagen in Österreich quer über alle Branchen bündelt, erfolgt die gesonderte Vermarktung industrieller Flexibilitäts-Assets am Regelenergie- und Intraday-Markt. VERBUND unter- stützt Industrieunternehmen (bei voller Beibehaltung der betrieblichen Eigenkontrolle) dabei, attrakti- ve Zusatzerlöse zu erwirtschaften. Gleichzeitig wird dadurch das Stromnetz stabilisiert und ein wesent- licher Beitrag für die Integration der Erneuerbaren Energien ins Energiesystem geleistet. Auch in Deutschland ist VERBUND mit dieser Serviceleistung einer der wesentlichen Anbieter für Lösungen aus einer Hand, maßgeschneidert, flexibel und anlagenspezifisch. Von der Flexibilitätsmeldung, über die automatisierte Vermarktung und Anlagensteuerung bis hin zum transparenten Reporting kann die Abwicklung vollautomatisiert erfolgen. Die digitale VERBUND Optimierungsplattform VISION ermöglicht die kombinierte Vermarktung über den Spot-, Intraday- und Regelreservemarkt und sichert somit immer den attraktivsten Mehrwert für die Flexibilität der Kund:innen. Die Flexibilitätsvermarktung wird vollautomatisch über das virtuelle Energiesystem von VERBUND abgewickelt. Zum Einsatz kommen dabei intelligente Autotrading- Algorithmen, die individuelle Randbedingungen der Anlagenfahrweise wie beispielsweise Wärme- lieferverpflichtungen, Speichergrenzen und Wirkungsgrade mitberücksichtigt. 98 Innovative Dienstleistungen und Produkte VERBUND als Asset Optimizer beliefert seine Kund:innen mit unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der Vermarktung und beim Kauf von elektrischer Energie. Dazu zählen unter anderem der Market Access mit Börsenzugängen am Spot- und Terminmarkt, die Prognose- dienstleistungen, das Bilanzgruppenmanagement, das integrierte Portfoliomanagement und die regu- latorischen Services. Im Bereich des Kund:innenservices und der Energiedienstleistungen stellt VERBUND seit vielen Jahren die zentrale B2B-Kund:innenplattform VISION zur webbasierten Kommunikation mit seinen Großkund:innen zu Verfügung, die laufend erweitert und weiterentwickelt wird. Die Aktivitäten von VERBUND basieren auf einer konsequenten Weiterentwicklung der Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie für den Stromhandel. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf bedarfsorientierten Kund:innenlösungen und der Entwicklung innovativer Systeme und Projekte. Non-Commodities Photovoltaik für Business- und Industriekund:innen Gemeinsam mit Industriekund:innen entwickelt und errichtet VERBUND Photovoltaikanlagen zur Nutzung für den direkten Eigenverbrauch. Neben Dach- und Freiflächenanlagen errichtete VERBUND Carports mit integrierter Photovoltaikanlage. Im Rahmen von Contracting-Lösungen wurden unter herausfordernden Rahmenbedingungen im Jahr 2024 zahlreiche Photovoltaikprojekte installiert und in Betrieb genommen sowie weitere Projekte akquiriert, die 2025 umgesetzt werden. VERBUND bietet dabei von der Beratung, Planung über die Montage bis zur schlüsselfertigen Über- gabe der Photovoltaikanlage sowie den Betrieb und Instandhaltung alles aus einer Hand für Industrie- kund:innen im Contracting-Modell und als Kaufvariante an. Attraktive Angebote für Photovoltaik Privatkund:innen profitieren von der VERBUND-Expertise bei Photovoltaikanlagen sowie -speichern für Eigenheime. 2024 wurden – wie bereits in den vergangenen Jahren – Photovoltaikanlagen im Rah- men des VERBUND-Photovoltaikangebots errichtet, wobei VERBUND als Komplettanbieter für die Kund:innen auftritt. Das Photovoltaikangebot ist wahlweise als Kauf- oder Mietvariante verfügbar. Am 1. Januar 2024 kam es zu einer großen Neuerung in der Photovoltaik-Förderlandschaft. Für Pri- vatpersonen wurde bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 35 kWp die Um- satzsteuer von 20 % auf 0 % gesenkt. Diese sofortige monetäre Entlastung für private Haushalte machte ein solches Investment deutlich attraktiver. Das Frühjahr 2024 zeichnete sich durch die Erweiterung des VERBUND-Photovoltaikangebots aus – die Komplettpakete wurden überarbeitet und weitere Anlagengrößen aufgenommen. Ziel ist es, den Privatkund:innen die Investitionsentscheidung so einfach wie möglich zu machen und sie auf dem Weg zur eigenen Photovoltaikanlage bestmöglich zu begleiten. Mit dem „Photovoltaik-Speicher-Bonus“ in Höhe von 500 € belohnte VERBUND bis Jahresende 2024 alle Privatkund:innen, die sich bei Kauf oder Miete für die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher entschieden haben. Denn so können Photovoltaikanlagen-Besitzer:innen den Eigen- verbrauchsgrad ihrer Solarstromproduktion signifikant steigern und ihre Energiekosten senken. Des Weiteren werden dadurch die Netze entlastet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 99 VERBUND Energy4Customers stockte im zweiten Halbjahr 2024 die Anteile an der SOLAVOLTA Energie und Umwelttechnik GmbH auf 100 % auf. Damit erhöhte VERBUND die Kapazitäten, um die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und damit verbundenen Lösungen im privaten Bereich wie auch im KMU-Bereich noch besser abdecken zu können. E-Mobilität – erste Großprojekte mit neuem Portfolio VERBUND gewann im Jahr 2024 trotz eines schwierigen Marktumfelds weitere Industriekund:innen mit dem Produkt „VERBUND-Business-Charging“ bzw. konnte VERBUND in diesem Bereich das Geschäft mit Bestandskund:innen ausweiten. Mit „VERBUND-Immo-Charging“ wurden bei einer ersten Multi- Standort Kund:in eine dreistellige Anzahl an Ladestellen realisiert. In Deutschland konnte zudem in Kooperation mit EnBW ein erster Abschluss für dutzende Ladestandorte erzielt werden. Der Ausbau wird in der ersten Jahreshälfte 2025 starten. Die Zusammenarbeit mit der VERBUND Energy4Business Tochtergesellschaft SMATRICS wurde wei- ter intensiver. Mit PAYUCA bearbeitet VERBUND erfolgreich den Immobilienmarkt für E- Lademanagement-Lösungen in Großgaragen. Für die Umsetzung von Kombinationsprojekten aus Photovoltaik und Ladeinfrastruktur u. a. als Carport-Photovoltaik-Lösung wurden Großprojekte an zwei Standorten in Betrieb genommen. Attraktive Angebote für E-Mobilität Neben Industriekund:innen bietet VERBUND auch Ladelösungen für Privatkund:innen sowie für Gewerbebetriebe und KMUs an. Das Angebot reicht von Hardware zum E-Laden, der sogenannten Wallbox, über Ladekarten powered by SMATRICS für das Laden unterwegs, bis hin zu Komplettlösun- gen inklusive Stromvertrag und Installationsservices. Im zweiten Halbjahr 2024 erfolgte der Launch eines kund:innenfreundlichen Konfigurators auf der Website, welcher Kaufinteressent:innen durch den Bestellprozess führt und bei der Wahl der richtigen Wallbox sowie weiterer Zusatzleistungen unter- stützt. Großbatteriespeicher zur Unterstützung konventioneller Speicher Die Neugestaltung der Energieinfrastruktur verlangt neue, intelligente und sektorübergreifende Lösungen mit höchsten Ansprüchen an Flexibilität und Verfügbarkeit. Batteriespeicher unterstützen konventionelle Energiespeicher (Pumpspeicher- und Speicherkraftwerke). VERBUND hält per 31. Dezember 2024 110 MW an eigenen Anlagen und vermarktet zudem Großbatterien mit einer ähnli- chen Leistung an externen Anlagen am integrierten Heimatmarkt Österreich und Deutschland. Eigenstromerzeugung Anlagen 1 Kapazität in MWh 1 Leistung in MW 1 2022 Erzeugung in GWh 2 2023 Erzeugung in GWh 2 2024 Erzeugung in GWh 2 Batteriespeicher 15 130 110 – 32 44 1 per 31. Dezember 2024 // 2 Entnahme eingespeicherten Stroms, die Einspeichermengen werden unter Eigenbedarf ausgewiesen 100 Wärmepumpen für Privatkund:innen 2024 launchte VERBUND auch eine Wärmepumpen-Komplettlösung für Privatkund:innen. Dieses Angebot wurde in Zusammenarbeit mit ausgewählten und qualifizierten Installationspartner:innen entwickelt, die zum Einsatz kommende Hardware ist umweltfreundlich, da ein grünes, FCKW-freies Kältemittel zum Einsatz kommt. Besondere Vorteile der VERBUND-Lösung sind der exklusive Wärme- pumpentarif mit Strom aus 100 % Wasserkraft sowie die unkomplizierte Zwischenfinanzierung für die Bundesförderung. Durch all diese Maßnahme treibt VERBUND den Ausbau Erneuerbarer Energien im privaten Bereich weiter voran. Kund:innenservice Zum Selbstverständnis von VERBUND als führender Energieversorger Österreichs gehört es, ein um- fangreiches Serviceangebot zur Verfügung zu stellen. Kompetente und serviceorientierte Kund:innen- Berater:innen stehen an der VERBUND-Serviceline unter der Telefonnummer 0800 210 210 österreich- weit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr für alle Fragen rund um den Energieliefervertrag zur Verfügung und unterstützen auch potenzielle Kund:innen beim Wechsel auf Energie und Services von VERBUND. Die Kund:innenzufriedenheit im Servicekontakt unterliegt einem laufenden Monitoring. Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ressourcenplanung und das Schulungsprogramm der Serviceteams ein. Die VERBUND-Online-Services stellen ein vollwertiges Self-Service-Angebot dar und ergänzen so das Kund:innenerlebnis bei VERBUND auf zeitgerechte Art. Mit der Registrierung für die VERBUND- Online-Services erhalten VERBUND-Kund:innen Zugang zur vielseitigen Vorteilswelt des EcoClub mit Gutscheinen und Gratis-Prämien aus den Bereichen Freizeit, Familie und Nachhaltigkeit. Auf www.verbund.at bietet VERBUND einen Überblick über sein breites Produkt- und Leistungsportfolio. Den:die Besucher:in erwarten Produktinnovationen, Angebote für Neukund:innen sowie Bestands- kund:innen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Opt-In-Kampagne Entlastungspaket Die Situation bei den Energiepreisen für Endkund:innen blieb auch 2024, wie schon in den Jahren da- vor, herausfordernd. Die aufgrund zahlreicher Klagen gegen Preisanpassungsklauseln entstandene rechtliche Unsicherheit war weiterhin gegeben. Das Vorgehen, mit bestehenden Kund:innen neue Energielieferverträge abzuschließen, um Rechtssicherheit zur Preisstellung zu gewährleisten, ist mitt- lerweile zur gängigen Praxis unter den Energieversorgern geworden. Diesen Weg beschritt auch VERBUND, indem mit Opt-In-Kampagnen sowohl für Strom als auch Gas im Jahr 2024 eine Zustim- mung der Kund:innen eingeholt wurde, um die gesunkenen Energiepreise an sie weitergeben zu kön- nen. Hohe Annahmequoten bei den noch laufenden Aktionen zeigen, dass die Vorgehensweise weitest- gehend akzeptiert ist und verbessern so Rechtssicherheit und Planbarkeit im Hinblick auf die Energie- preise für VERBUND-Kund:innen. Gelebte soziale Verantwortung VERBUND verstärkte als Reaktion auf die Energiekrise sein Engagement im Kampf gegen Energiearmut noch weiter. Geprüfte Energieberater:innen stehen Klient:innen der Caritas im Rahmen des VER- BUND-Stromhilfefonds österreichweit kostenlos zur Seite. Durch wertvolle Energiespartipps werden bedürftige Menschen dabei unterstützt, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken. Zusätzlich wurde das Volumen des Stromhilfefonds der Caritas von VERBUND mit einer Dotierung von 5 Mio. € während der JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 101 Energiekrise auf einem hohen Niveau gehalten, um bedürftigen Menschen zu helfen. Abschaltungen aufgrund nicht bezahlter Energierechnungen waren bis Mai 2024 ausgesetzt. Das Engagement im Rahmen des Stromhilfefonds der Caritas ist eines von vielen Beispielen, wie VERBUND gesellschaftli- che Verantwortung übernimmt. Nachhaltiges Engagement für die Energiewende Die Bedeutung der Energiewende für die Zukunft und die tragende Rolle, die VERBUND dabei über- nimmt, ist das Leitmotiv der VERBUND-Kund:innenkommunikation. Die Entscheidung für Energie von VERBUND ist richtig, denn sie ist ein aktiver Beitrag zur Erreichung der Energiewende. Nachhaltigkeit lebt VERBUND auch in der Beziehung zu seinen Kund:innen, in die das Unternehmen laufend inves- tiert. Treue Kund:innen profitieren von Treueangeboten, der Vorteilswelt des EcoClubs und einem wachsenden Angebot an Energielösungen. Zahlungsverzögerungen VERBUND hilft bei einer Zahlungsverzögerung mit einer Vereinbarung von Ratenzahlungen über eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten, die ohne Verzugszinsen verrechnet werden. Bei Zahlungsrückständen werden Kund:innen über ein dreistufiges Mahnsystem informiert, bevor es zu einer Kündigung des Energieliefervertrags aufgrund von Zahlungsverzögerungen kommt. Zusätzlich richtete VERBUND 2022 einen Härtefallfonds ein, welcher als Maßnahme gegen Energiearmut helfen soll. Stromkennzeichnung in Österreich Die Stromkennzeichnung in Österreich ist auf der Stromrechnung für Endkund:innen angegeben. Im Kund:innensegment Haushalt/Landwirtschaft und Gewerbe lieferte VERBUND im Jahr 2023 99,49 % Strom aus Wasserkraft. Im Jahr 2023 belieferte VERBUND seine Kund:innen aus diesem Kund:innen- segment auch mit Sonnenstrom aus Photovoltaikanlagen von anderen VERBUND-Kund:innen. Dieser Anteil liegt gerundet bei 0,51 % und wurde bei der Stromkennzeichnung getrennt ausgewiesen. Der an das Kund:innensegment Business und Industrie gelieferte Strom beruhte im Jahr 2023 zu 69,21 % auf erneuerbaren Energieträgern. Die eingesetzten Herkunftsnachweise stammten zu 24,88 % aus Wasserkraftwerken, zu 21,18 % aus Windkraftanlagen, zu 14,26 % aus fester oder flüssiger Biomasse, zu 4,32 % aus Sonnenenergie, zu 4,56 % aus Biogas und 0,01 % aus sonstiger Ökoenergie. Die verbleibenden 30,79 % entfielen auf Erdgas. In Österreich bilden das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) und die Stromkennzeichnungsverordnung die Rechtsgrundlagen der Stromkennzeichnung. Das österreichi- sche Stromkennzeichnungsmodell ist ein nachweisbasiertes System. Allen an Endverbraucher:innen in einem Kalenderjahr gelieferten Strommengen müssen gesetzeskonforme Nachweise zugeordnet wer- den („Graustromverbot“). Stromkennzeichnung in Deutschland VERBUND beliefert in Deutschland Industriekund:innen sowohl durch VERBUND Energy4Business von Österreich als auch direkt über VERBUND Energy4Business Germany. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stromkennzeichnung sind in Deutschland in folgen- den Gesetzen geregelt: im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den gelieferten Strom und im § 78 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den zwingend auszuweisenden Anteil des nach EEG geförderten Stroms. SDG 12 SDG 12 102 1.412 1.174 952 21 22 24 Gasverkäufe in GWh 23 Im Rahmen der Ermittlung des Stromkennzeichens zum Ausweis gegenüber den Kund:innen ist gemäß § 42 Abs. 4 EnWG vorgesehen, für Strommengen unbekannter Herkunft den ENTSO-E- Energieträgermix für Deutschland unter Abzug der nach § 42 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2 EnWG auszuweisen- den Anteile an Strom aus erneuerbaren Energien zu Grunde zu legen (Strommengen unter Verwendung von Herkunftsnachweisen, EEG-geförderter Strom). VERBUND Energy4Business GmbH Die Herkunft der in Deutschland von VERBUND Energy4Business GmbH im Jahr 2023 an Business- und Industriekund:innen gelieferten Strommengen setzte sich wie folgt zusammen: 0 % erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage), 25,0 % Strom aus erneuerbarer Energie mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage, 2,1 % sonstige fossile Energieträger, 20,9 % Erdgas, 49,2 % Kohle und 2,8 % Kernenergie. VERBUND Energy4Business Germany GmbH Die Herkunft der in Deutschland von VERBUND Energy4Business Germany GmbH im Jahr 2023 an Business- und Industriekund:innen gelieferten Strommengen setzte sich wie folgt zusammen: 0 % erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage), 99,0 % Strom aus erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage, 0,0 % sonstige fossile Energieträger, 0,3 % Erdgas, 0,7 % Kohle und 0,0 % Kernenergie. VERBUND wird für die nächsten Jahre Stromlieferungen vor allem aus erneuerbaren Energien an Industriekund:innen in Österreich und Deutschland anbieten und damit seine Kund:innen auf ihrem Weg hin zur nachhaltigen Energieversorgung begleiten. Erdgas von VERBUND VERBUND bietet als Komplettanbieter von Energie seit 2014 Erdgas an. In Summe wurden in 2023 rund 1 TWh Erdgas verkauft. SDG 12 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 103 Angaben gemäß §130 Gaswirtschaftsgesetz Ergebnis der Gaskennzeichnung Anteil 2023 kWh Gas unbekannter Herkunft 100,0 % 952.197.177 Summe der in Österreich an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebenen Gasmenge 100,0 % 952.197.177 Umweltauswirkung der Gasproduktion für die an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebene Gasmenge 2023 Radioaktiver Abfall mg/kWh 0,0 CO 2 -Emissionen g/kWh 201,0 Die geprüften Angaben zur Strom- und Gaskennzeichnung für das Geschäftsjahr 2024 lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des VERBUND-Geschäftsberichts noch nicht vor. 104 Netz Das Segment Netz umfasst die Aktivitäten der Austrian Power Grid AG (APG), der Gas Connect Austria GmbH (GCA) sowie der Austrian Gas Grid Management AG (AGGM). Als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber verantwortet die Austrian Power Grid (APG) die sichere Stromversorgung Österreichs. Mit ihrer leistungsstarken und digitalen Strominfrastruktur sowie der Anwendung von state-of-the-art-Technologien integriert APG die Erneuerbaren Energien, ist Plattform für den Strommarkt und bildet so die Basis für einen versorgungssicheren sowie zukunftsfähigen Wirt- schafts- und Lebensstandort. Das APG-Netz erstreckt sich auf einer Trassenlänge von etwa 3.500 km, welches das Unternehmen mit einem Team von rund 950 Spezialist:innen betreibt, instand hält und laufend den steigenden Anforderungen der Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie anpasst. Auch 2024 lag die Versorgungssicherheit bei 99,99 % und somit im weltweiten Spitzenfeld. Die Investitionen der APG im Jahr 2024 in Höhe von 445 Mio. € (2023: 490 Mio. €) sind nationaler Wirt- schaftsmotor und wesentlicher Baustein für die Erreichung der Klima- und Energieziele Österreichs. Insgesamt plant die APG bis 2034 rund 9 Mrd. € in den Netzaus- und -umbau zu investieren. Zu den aktuell wichtigsten Projekten zählen die 380-kV-Deutschlandleitung, die 220-kV-Anspeisung für die „Sichere Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich“, die Generalerneuerung der 220-kV- Ennstalleitung und Liezen-Leoben-Leitung, die 220-kV-Anbindung-Leoben, der Erneuerbaren-Hub Umspannwerk (UW) Sarasdorf, der Netzcluster Ost, der Netzraum Kärnten, die Salzburgleitung, der Netzraum Tirol sowie die Erneuerung der Südverbindung Lienz-Soverzene. Gas Connect Austria (GCA) ist ein österreichischer Gasfernleitungs- und Verteilernetzbetreiber und nimmt als solcher eine Schlüsselrolle in der Energieversorgung Österreichs und Mitteleuropas ein. VERBUND hält 51 % der Anteile am unabhängigen Netzbetreiber Gas Connect Austria. Mit dem Knoten Baumgarten im Zentrum betreibt GCA ein modernes und leistungsstarkes Hochdrucknetz mit Verbin- dungen von und nach Deutschland und der Slowakei, nach Slowenien und Ungarn sowie zu Speicher- und Produktionsanlagen im Inland. Entlang des rund 900 km langen Leitungssystems befinden sich fünf Verdichterstationen, 56 Mess- und Übergabestationen und über 100 Übergabemesspunkte. Kern- aufgaben sind der Betrieb dieser Anlagen und die Vermarktung der Transportkapazitäten. Betriebswirtschaftliche Entwicklung Kennzahlen – Segment Netz Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtumsatz Mio. € 2.496,4 1.549,4 – 37,9 % EBITDA Mio. € 579,1 370,0 – 36,1 % Equity-Ergebnis Mio. € 6,0 – 1,4 – Capital Employed Mio. € 2.762,3 2.690,9 – 2,6 % Der Gesamtumsatz reduzierte sich insbesondere aufgrund stark gesunkener Erlöse der APG aus der Weiterverrechnung von Aufwendungen für Verlustenergie und aus dem Engpassmanagement sowie niedrigeren nationalen und internationalen Netzerlösen. Dem standen jedoch ebenfalls stark gesunke- ne Aufwendungen aus der Verlustenergiebeschaffung bzw. aus dem Engpassmanagement gegenüber. Dies sowie der Entfall des Commodity Tariffs und gesunkene Auktionserlöse im Gasnetz waren die wesentlichsten Ursachen für den Rückgang des EBITDA. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 105 Der Rückgang des Capital Employed resultierte vor allem aus höheren nicht verzinslichen Schulden sowie einem niedrigeren Working Capital; gegenläufig wirkte - trotz der Wertminderung des Gasnetzes - ein Anstieg des Netto-Sachanlagevermögens. AUSTRIAN POWER GRID AG (APG) Technische Entwicklungen Netzdaten APG Spannungsebene Leitungen Trassenlänge/km Leitungen Systemlänge/km Umspannwerke/ Netzschaltanlagen Freileitung 380-kV 1.204 2.677 – 220-kV 1.551 3.080 – 110-kV 674 1.191 – Kabel 110-kV 6 – – 220-kV 1 – – Summe 3.436 6.949 67 Netzentwicklung und Netzausbau Am 8. April 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) den ersten integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP). Der ÖNIP ist ein strategisches Planungsinstrument, das die zukünftigen Transportbedarfe der nächsten 10–15 Jahre im Strom- und Gasbereich identifiziert. Durch die sektorübergreifende Betrach- tung ist der ÖNIP ein wichtiger Meilenstein für die gesamthafte Planung des Energiesystems und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Der ÖNIP stellt eindeutig fest, dass es sich bei den Netzausbaumaßnahmen um alternativlose („no-regret“) Maßnahmen und – in Bezug auf Geneh- migungsverfahren – um Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse handelt. Darüber hinaus bestätigt der ÖNIP vollinhaltlich den APG-Netzentwicklungsplan (NEP) 2023 und die erforderlichen Investitionen in Höhe von rund 9 Mrd. € bis 2034. Der NEP wird von APG unter Einbe- ziehung der Marktteilnehmer alle zwei Jahre erstellt sowie veröffentlicht und bildet die Basis für den Ausbau des APG-Übertragungsnetzes in Österreich. Er basiert wiederum auf der langfristigen Planung im Rahmen des europaweit durch die ENTSO-E koordinierten Ten Year Network Development Plan (TYNDP), welcher ebenfalls alle zwei Jahre erstellt wird und den erforderlichen Netzausbau der nächs- ten zehn Jahre darlegt. Die im ÖNIP identifizierten zukünftigen Transportbedarfe wurden von APG bereits in konkrete TYNDP 2024 Projekte übersetzt. Damit wird die Kohärenz zwischen ÖNIP, TYNDP und NEP sichergestellt. Mit dem ÖNIP liegt seit heuer ein ganz wesentliches Planungsinstrument für den gesamthaften Infrastrukturausbau vor. Um die Energiewende auch erfolgreich umzusetzen, ist es unerlässlich, konkrete Maßnahmen zu setzen – insbesondere durch verfahrensrechtliche Beschleuni- gungsschritte für den Ausbau der Energieinfrastruktur. Dafür ist die Umsetzungen des Erneuerbaren- Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) unbedingt notwendig. 106 Betriebliche Entwicklungen Als Regelzonenführer in Österreich ist die APG dafür verantwortlich, Engpässe im Übertragungsnetz zu ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 waren hierfür netztechnische und kraftwerksseitige Maßnahmen (Redispatch) notwendig. Die dynamischen energiewirtschaftlichen Entwicklungen in Europa – insbesondere in Verbindung mit dem Ausbau von Windkraft und Photovoltaik – führen zu volatilen Stromflüssen. Da der erforderli- che Netzausbau aufgrund langer Behördenverfahren nicht mit diesen Entwicklungen Schritt hält, sind Engpässe (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Netzgebiets der APG) die Folge. Die oben genann- ten Eingriffe in den Kraftwerkspark (Redispatch) sind erforderlich, um Überlastungen der bestehenden Netzinfrastruktur zu vermeiden. Neben der Beseitigung heimischer Engpässe wurden die Kraftwerke in Österreich 2024 auch für die Beherrschung von Netzengpässen außerhalb Österreichs (vorwiegend in Deutschland) eingesetzt. Der Rückgang der Redispatch-Mengen in Österreich gegenüber den Vorjahren (siehe untenstehende Tabelle „Redispatch-Mengen“) ist darauf zurückzuführen, dass es 2024 weniger Redispatch-Abrufe bei österreichischen Kraftwerken durch deutsche Übertragungsnetzbetreiber gab. Darüber hinaus führte die gute Wasserführung 2024 zu hohen Einspeisungen aus den Laufwasserkraft- werken, was sich dämpfend auf den Redispatch-Bedarf auswirkte. Redispatch Mengen 2022 2023 2024 Redispatch-Mengen (in GWh) 1 1.600,0 1.024,5 609,0 1 Summe der aktivierten Mengen aus Leistungserhöhungen und Leistungsreduktionen in Österreich Vertragliche Absicherung von systemrelevanten Kraftwerken – Netzreserve Die Systemsicherheit im Stromnetz der APG hängt wesentlich von der Verfügbarkeit von flexibel ein- setzbaren Kraftwerken bzw. reduzierbaren Verbrauchseinheiten in Österreich ab. Aufgrund der markt- wirtschaftlich schwierigen Situation ist diese Verfügbarkeit jedoch nicht von selbst ausreichend gege- ben und muss vertraglich abgesichert werden, sodass die Einsetzbarkeit für notwendige Redispatch- Abrufe gewährleistet bleibt. Zur Absicherung der für 2024 notwendigen Redispatch-Kapazitäten wurde die Verfügbarkeit der erforderlichen Kraftwerke von APG in enger Abstimmung mit der E-Control ver- traglich sichergestellt. Während im September 2024 nach vorausgegangener Ausschreibung Netzreserve-Verträge für den Zeitraum Oktober 2024 bis inklusive September 2025 abgeschlossen wur- den, weist die im Dezember 2023 dem BMK und der Energie-Control Austria (ECA) vorgelegte System- analyse den Netzreservebedarf für die Zeit ab 1. Oktober 2025 aus. Im Jahr 2024 kam die kontrahierte Vorhalteleistung im Zuge von Redispatch-Maßnahmen regelmäßig zum Einsatz. Versorgungsunterbrechungen 2024 kam es im Netz der APG zu zwei Versorgungsunterbrechungen mit Auswirkungen auf End- verbraucher:innen. Die Auswirkungen eines Komponentenausfalls im Übertragungsnetz der APG auf Endverbraucher:innen werden anhand der „nicht gelieferten Megawattstunden (MWh)“ beziffert. Die Zählung der Versorgungsunterbrechungsdauer erfolgt ab dem Zeitpunkt der Nichtversorgung von Endverbraucher:innen, welche eindeutig auf einen vorangegangenen Fehler im Übertragungsnetz zurückgeführt werden kann. Im Jahr 2024 transportierte APG rund 46.082 GWh auf der Netzebene 1 (380-kV und 220-kV). Auf- grund der genannten Störungen konnten 23,48 MWh, also 0,00005 % der transportierten Menge, nicht JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 107 geliefert werden. 2023 gab es keine, in den Jahren 2022 und 2021 gab es jeweils eine Unterbrechung, von welchen Endverbraucher:innen betroffen waren. Stromtransport und Netzverluste Gegenüber dem Jahr 2023 erhöhte sich die Transportmenge der Netzebene 1 (380-kV und 220-kV) im Geschäftsjahr 2024 um 3,5 %. Die Abgabemenge im Inland betrug 25.456 GWh. Die Regelzone APG importierte im Geschäftsjahr 2024 auf Basis der angemeldeten Fahrpläne österreichischer und internationaler Marktteilnehmer 23.660 GWh und exportierte 28.407 GWh. Dies ergibt einen Export- überhang von 4.747 GWh. Verluste im Übertragungsnetz Einheit 2022 2023 2024 Transportierte Strommenge 1 GWh 46.592 44.512 46.082 Netzverluste 1 GWh 732 696 749 Anteil der Netzverluste an der transportierten Menge % 1,57 1,56 1,63 1 Netzebene 1 Projekte und Stakeholder Management Die APG als Übertragungsnetzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromnetzinfrastruktur voraus- schauend und für die Erfordernisse der Netz- und Versorgungssicherheit sowie des Strommarkts zu erhalten und auszubauen. Seit 2011 ist APG gesetzlich verpflichtet, einen Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen, der seit der ElWOG-Novelle mit dem EAG nun alle zwei Jahre veröffentlicht wird (aktuelle Version 2023). Der NEP weist aus, welche wichtigen Übertragungsinfrastrukturen in den nächsten zehn Jahren (gemäß § 37 ElWOG 2010) errichtet oder ausgebaut werden müssen. Der NEP 2023 der APG umfasst ein geplantes Investitionsvolumen von rund 9 Mrd. € (inklusive Umspannwerke und Betriebsinvestitionen). Da laut Studien der Technischen Universität Graz und des Industriewissenschaftlichen Instituts (IWI) die heimische Wertschöpfung bei APG-Projekten bis zu 70 % beträgt, wirkt die Umsetzung der APG-Projekte nicht nur als wesentliche konjunkturbelebende Maßnahme, sondern sichert auch den österreichischen Wirtschaftsstandort. Durch die geplanten Investitionen von APG im Rahmen des NEP werden laut den erwähnten Studien deutlich mehr als 10.000 Arbeitsplätze in Österreich geschaffen. Die enthaltenen Projekte werden in Projekte von nationalem und europäischem Interesse und Netzanschlussprojekte (ausgelöst von Marktteilnehmer:innen, Verteilnetzbetreiber:innen, Kraftwerks- betreiber:innen, Kund:innen sowie von Merchant Lines) kategorisiert. Die Netzanschlussprojekte werden im Netzentwicklungsplan aufgenommen, sofern abgestimmte Planungen und entsprechende Projektgrundlagen vorliegen. Im Rahmen der APG-Konsultation zum NEP 2023 hatten die relevanten Marktteilnehmer:innen im Zeitraum Anfang bis Ende August 2023 die Möglichkeit, zum NEP eben- falls Stellung zu nehmen. Nach Prüfung und Bearbeitung der eingebrachten Stellungnahmen wurde der NEP 2023 Anfang Oktober bei der E-Control Austria (ECA) zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des NEP 2023 erfolgte per Bescheid der ECA Ende 2023. Weitere Informationen zum Übertragungsnetz: www.apg.at 108 Die größten Investitionen im Jahr 2024 waren: Erweiterungsinvestitionen Mio. € Sichere Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich 76,4 380-kV-Salzburgleitung 68,4 Phasenschiebertransformator im Umspannwerk Ybbsfeld 25,9 Betriebsinvestitionen Mio. € Erneuerung 220-kV-Anlage Umspannwerk Ernsthofen 26,8 Ersatzneubau Umspannwerke 15,5 Bauliche Maßnahmen Umspannwerke (z. B. Neubau Betriebsgebäude) 14,3 Projektumfeldbetreuung Die zielgruppenspezifische Ansprache ist eine wesentliche Säule in der Gesamtkommunikationsstrate- gie der APG. Mit dem Einsatz von 360-Grad-Kommunikationstools –von klassischer Medienarbeit wie Presseaussendungen oder Informationsinseraten, über Stakeholder- und Bürger:inneninformations- veranstaltungen in den Projektregionen, Stakeholder-Newsletter und spezifische Projekt-Webseiten bis hin zur Social-Media-Präsenz – setzt die APG den Fokus auf absolute Kund:innenorientierung in allen Kommunikationsbereichen. Dabei stehen die sichere Stromversorgung, das Gelingen der versorgungs- sicheren Energiewende, die Integration neuer Akteure ins Energiesystem, die volkswirtschaftlichen Effekte des APG-Investitionsprogramms, spezifische Innovationsbereiche, die Verfügbarkeit von preis- günstigem Strom für die Wirtschaft sowie die Industrie und natürlich auch die konkreten Investitions- projekte von APG mit einer angemessenen Vergütung inhaltlich im Vordergrund. Die APG setzt sich dabei intensiv mit den vielfältigen Erwartungshaltungen, Meinungen und Bedürfnissen der beteiligten Interessengruppen auseinander. Dabei werden modernste Instrumente der qualitativen und quantitati- ven Sozialforschung bzw. Analyse von Netzwerken angewandt. Das persönliche Gespräch mit den beteiligten Stakeholdern in den jeweiligen Projektregionen (Gemeindevertreter:innen, Grundeigentü- mer:innen, Anrainer:innen, Meinungsbildner:innen, Bürger:inneninitiativen und anderen Stakehol- dern) bildet die zentrale Säule zur Schaffung von Bewusstsein sowie Akzeptanz für das jeweilige Projekt. Akzeptanz in der regionalen Bevölkerung bzw. bei den beteiligten Parteien ist die unabdingbare Basis für die zeitgerechte Genehmigung bzw. Projektumsetzung und somit essenziell für die sichere Strom- versorgung sowie das Erreichen der Klima- und Energieziele. Durch eine proaktive, frühzeitige, ziel- gruppenspezifische sowie transparente Kommunikation konnte ein konstruktives Klima der Zusam- menarbeit geschaffen werden. Salzburgleitung Die Inbetriebnahme der 380-kV-Salzburgleitung zwischen den Umspannwerken Salzburg und Tauern leistet einen bedeutenden Beitrag zur leistungsfähigen Verbindung der Lastzentren und der Ballungs- räume mit den großen (Pumpspeicher-)Kraftwerksstandorten in Österreich. Die Salzburgleitung ermöglicht die Interaktion der erneuerbaren Energieträger im Osten Österreichs (insbesondere von Windkraft und Photovoltaik) mit den Pumpspeichern und damit die Speicherung von erneuerbaren Energieüberschüssen bzw. die Ausregelung bei Prognoseabweichungen. Ohne die Salzburgleitung sind SDG 8 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 109 die Klimaschutzziele und die Ziele der Österreichischen Bundesregierung im Stromsektor nicht zu erreichen. Das Projekt Salzburgleitung befindet sich seit Oktober 2019 in Umsetzung und weist einen plan- mäßigen Baufortschritt auf. Die Inbetriebnahme der Salzburgleitung ist im ersten Halbjahr 2025 ge- plant. Deutschlandleitung Mit der 380-kV-Deutschlandleitung St. Peter–Staatsgrenze wird eine leistungsfähige Kuppelleitung auf optimierter Trasse von St. Peter zur TenneT (Deutschland) errichtet. Durch die Demontage der beiden bestehenden 220-kV-Leitungen kommt es zu nachhaltigen Entlastungen der lokalen Siedlungsgebiete. Das Projekt ermöglicht eine optimierte Interaktion von Erneuerbaren Energien (EE) in Nordwesteuropa und Deutschland mit den österreichischen Lastzentren und Pumpspeicherkraftwerken. Die Deutsch- landleitung stellt damit einen wichtigen Beitrag für die europäische Energiewende dar. Im Sommer 2023 wurde der Gesamtbaubeschluss seitens APG gefasst, derzeit befindet sich das Projekt in der Um- setzung. Die planmäßige Inbetriebnahme ist mit Ende 2027 vorgesehen. Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich Mit dem gemeinsamen Projekt der APG, Netz Oberösterreich GmbH (Netz OÖ) und LINZ NETZ GmbH (LINZ NETZ) wird der oberösterreichische Zentralraum energiewirtschaftlich zukunftsfit gemacht. Ein 220-kV-Versorgungsring sorgt künftig für die sichere Stromversorgung und ermöglicht die versorgungs- sichere Energiewende sowie die zunehmende Elektrifizierung für Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in der Region. Aktuell wird der Zentralraum Oberösterreich über ein mehr als 70 Jahre altes 110-kV-Netz mit Strom versorgt. Dieses ist den Anforderungen der Energiezukunft nicht mehr gewachsen. Der neue 220-kV- Versorgungsring verbindet künftig die APG-Umspannwerke Ernsthofen, Pichling, Hütte Süd, Wegscheid und Kronstorf miteinander. Mit dem Projekt werden auch die 110-kV-Umspannwerke Franzosenhaus- weg, Kleinmünchen, Tillysburg und Kronstorf West der Projektpartner:innen ausgebaut, verstärkt und eingebunden. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende Juni 2024 den positiven Umweltverträglichkeitsprü- fungsbescheid (UVP-Bescheid) des Landes Oberösterreich in zweiter Instanz bestätigt hatte, konnten unmittelbar bauvorbereitende Baumaßnahmen begonnen und umgesetzt werden. Für den Projektteil in Niederösterreich gibt es seit 21. März 2023 ebenfalls einen positiven und bereits rechtskräftigen UVP- Bescheid. Der Baubeschluss wurde am 15. Juli 2024 gefasst, wodurch im Sommer 2024 planmäßig mit der eigentlichen Projektumsetzung gestartet werden konnte. Die Bauarbeiten zum Projekt haben mit den ersten beiden von insgesamt vier Leitungsbauabschnitten und in den drei Umspannwerken Kronstorf, Pichling und Tyllisburg begonnen. Später folgen im Zuge des Projektes in fünf weiteren Umspannwer- ken Aus- und Umbauarbeiten. Die Umsetzungen der Bauabschnitte drei und vier starten 2027 und 2028, die Inbetriebnahme des Versorgungsrings erfolgt etappenweise ab 2026 bis 2030. Umspannwerk Ybbsfeld Die APG nahm im Umspannwerk Ybbsfeld in St. Martin-Karlsbach nahe Ybbs a. d. Donau im Berichts- jahr den einhundertsten Transformator im österreichweiten Stromnetz in Betrieb. „Trafos“ sind – neben kapazitätsstarken Leitungen – unverzichtbare Bausteine für das Gelingen der versorgungssicheren 110 Energiewende, weil sie die Integration und damit die bundesweite Verteilung lokal erzeugter Energie aus Sonne und Wind ermöglichen. Insgesamt investierte APG in den vergangenen zwei Jahren 46 Mio. € in den Standort. Auf dem Weg zu einer versorgungssicheren Energiewende ist neben dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen auch ein umfassender Ausbau bzw. die Modernisierung sowie Digitalisierung der bestehenden Netzinfrastruktur nötig. Gleichzeitig muss die Bestandsinfrastruktur optimal genutzt werden, damit schon jetzt österreich- und europaweit noch mehr nachhaltiger Strom möglichst ein- schränkungsfrei dorthin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird. Die Inbetriebnahme des einhundertsten Trafos ist ein wichtiger Meilenstein für die versorgungssichere Energiewende in Öster- reich. Weitere 65 sieht der APG-Netzentwicklungsplan im Rahmen des 9-Milliarden-Euro- Investitionspakets bis 2034 vor. Weitere Projekte und Betriebsinvestitionen Zur Erneuerung und Verstärkung von Anlagen plant APG umfangreiche Betriebsinvestitionen (siehe dazu auch den APG-Netzentwicklungsplan 2023). Überlegungen zur Verstärkung und Erweiterung be- stehender Schaltanlagen führen besonders bei alten Anlagen zu umfangreichen Sanierungen, oder im Rahmen einer technisch-wirtschaftlichen Optimierung oft zu Ersatzneubauten. Zudem sind umfangrei- che Sanierungen und vor allem Generalerneuerungen von alten 220-kV- und 110-kV-Leitungen erforder- lich. Die Betriebsinvestitionen und Netzerneuerungen für bestehende Schaltanlagen und Leitungen werden – neben den Erweiterungsinvestitionen der Netzausbauprojekte – in den kommenden Jahren ebenfalls einen hohen Ressourceneinsatz bei APG erfordern. Die aktuellen Projekte der APG sind im gültigen bzw. von der E-Control Austria genehmigten Netzentwicklungsplan 2023 (www.netzentwicklungsplan.at) zusammengefasst angeführt. Nachhaltiges Habitatmanagement Eine sichere Stromversorgung für den Wirtschaftsstandort Österreich ist im Hinblick auf die Energie- wende und Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie unerlässlich. Die APG hat sich die Erfüllung dieser Verantwortung unter den Aspekten der Nachhaltigkeit, des Natur- und Artenschut- zes und der Verbesserung von Lebensräumen zum Ziel gesetzt. Die APG bekennt sich in seinem Verhaltenskodex zu den Grundsätzen nachhaltigen Handelns. Eine Unternehmenspolitik, die neben den ökonomischen Anforderungen zugleich auch die ökologischen Grenzen respektiert und soziale Ausgewogenheit anstrebt, ist dafür die Basis. Die APG wird zunehmend angehalten, neben den technisch-wirtschaftlichen Kriterien vermehrt auch der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes in den Bereichen Projektierung, Ausführung und Instandhaltung von Freileitungen gerecht zu werden. Dabei müssen die divergierenden Erwartungshal- tungen und Anforderungen der involvierten Behörden, der Eigentümer:innen, der Bevölkerung, ver- schiedener Interessensgruppen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Jagd, Tourismus) sowie von der APG selbst berücksichtigt werden, um flexible und integrative Ansätze für bedarfsgerechte und optimierte Lösungen zu finden. Aufbauend auf seiner Nachhaltigkeitsstrategie hat die APG mit dem „Nachhaltigen Habitatmanage- ment“ eine umfassende Strategie für die Instandhaltung ihres Stromnetzes entwickelt, das auch auf die Interessen der Interessengruppen Rücksicht nimmt und versucht, ökologische Anforderungen in die Umsetzung zu integrieren. Dabei orientiert sich das Nachhaltige Habitatmanagement an den Weitere Informationen zum Thema Naturschutz finden Sie unter www.apg.at JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 111 (sicherheits-)technischen Rahmenbedingungen wie z. B. an einzuhaltenden Sicherheitsabständen, Anforderungen für Revisionen oder dem ungehinderten Zugang zu den Anlagen im Ernstfall. Strategische Dimension des Nachhaltigen Habitatmanagement 2019 legte die EU-Kommission mit dem "Green Deal" ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU vor, mit dem Ziel, den Transformationsprozess für eine nachhaltige Zukunft in der EU zu beschleunigen. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die EU- Biodiversitätsstrategie 2030 – ein umfassender und langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Die Strategie sieht dafür eine Reihe konkreter Maß- nahmen und Verpflichtungen vor. Der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme ist zudem eines von sechs Umweltzielen im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung. Diese muss seit 2022 auch von der APG umgesetzt werden. Im Rahmen der technischen Bewertungskriterien («Do No Significant Harm») wird erhoben, ob die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens eines der sechs Umweltziele nega- tiv beeinflussen. Zudem gibt die CSRD-Richtlinie vor, dass Unternehmen ab 2024 jährlich über die wichtigsten negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft berichten müssen. Den Bewertungsmaßstab stellen folgende sechs Umweltziele dar: • Klimaschutz • Klimawandelanpassung • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Nachhaltigkeit in der APG Der Ausbau der Leitungsinfrastruktur ist zwingende Voraussetzung für die vollständige Dekarbonisie- rung des gesamten Energiesystems und ihrer sicheren Transformation. Eine besondere Herausforde- rung ist dabei, die Anliegen des Klimaschutzes und des Naturschutzes bestmöglich zu adressieren. Um eine sichere und schnelle Transformation des Energiesystems auch in der Realität umsetzen zu können, ist es notwendig und unverzichtbar, alle Interessenvertretungen „ins Boot“ zu holen, um einen gesell- schaftlichen und politischen Konsens zu schaffen. Auch die Nachhaltigkeitsstrategie der APG orientiert sich am ESG-Ansatz und umfasst alle relevanten Bereiche von i) Umwelt (Environment) über ii) Gesellschaft (Social) bis hin zur iii) Unternehmens- führung (Governance). Die APG definiert in seiner Nachhaltigkeitsstrategie folgende Handlungsfelder: • Operative Nachhaltigkeit • Nachhaltiger Anlagenbau • Nachhaltiges Habitatmanagement • Mitarbeiter:innen • Good Corporate Governance 112 Das Nachhaltige Habitatmanagement bildet den strategischen Kern der ökologischen Nachhaltigkeit der APG. Einsparungen aus der Windvermarktung Die APG vermarktet im Auftrag der Abwicklungsstelle für ÖkostromAG (OeMAG) die Mengen aus den Prognoseabweichungen von Ökostrom am europäischen Intraday-Markt. Dadurch werden die Fehl- bilanzen der Ökobilanzgruppe, aber auch die der gesamten Regelzone, reduziert. Aufgrund der durch- schnittlich günstigeren Preise an der Börse und der Vermeidung von Ausgleichsenergie bedeutet dies für die Bilanzgruppe der OeMAG eine Kostenersparnis und für APG eine Verbesserung der Regelquali- tät. Die direkten und indirekten Einsparungen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 8,3Mio. € und bele- gen den Mehrwert effizienter, marktbasierter Lösungen. Stromausgleich Österreich – Plattform Flexibilisierung Im Rahmen des Projekts „Stromausgleich Österreich“ entwickelt die APG einen umfassenden Mecha- nismus, der es erlaubt, kleinteilige Flexibilitäten über Aggregatoren einfacher in Systemdienstleistungen bzw. in kurzfristige Strommärkte einzubinden. Nach intensiven Entwicklungsarbeiten konnte im Sep- tember 2024 ein Testbetrieb für Sekundärregelenergie durchgeführt werden und die Plattform steht für den Test mit weiteren Anbieter:innen zur Verfügung. Ebenso konnte die entwickelte Vorgehensweise im Projekt Industry4Redispatch zur Durchführung von Demonstrationsabrufen von industriellen Anlagen für den Engpassmanagementprozess angewendet werden. Parallel arbeitet APG bereits daran, das umfassende Gesamtkonzept weiter zu detaillieren und mit relevanten Stakeholdern abzustimmen. Weitere Funktionalitäten und Anwendungsfälle sollen in den kommenden Jahren laufend umgesetzt und ausgerollt werden. So sollen zukünftig alle Services für Systemdienstleistungen über diesen neuen Mechanismus erreichbar sein. Zentral dabei ist die Abstimmung mit Verteilnetzbetreiber:innen, Markt- teilnehmer:innen und ausgewählten Partner:innen aus der Industrie. Zusätzlich wird evaluiert, ob gegebenenfalls noch weitere Märkte darüber erschlossen werden können. Umgesetzt wird dieser Mechanismus über die Crowd Balancing Platform von EQUIGY, die auch von anderen Transmission System Operators (TSOs) bereits erfolgreich für ähnliche Projekte genutzt wird (TenneT Niederlande/Deutschland, TransnetBW, Terna und Swissgrid). Internationale Marktentwicklung Auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 konnte die APG wieder ihre Rolle als einer der führenden Transmission System Operators (TSOs) in Europa bestätigen, was die internationale Öffnung der Regel- reservemärkte betrifft. Seit dem Start der grenzüberschreitenden Primärregelleistungsbeschaffung (FCR-Cooperation) im Jahr 2013 kann APG in diesem Bereich seit mittlerweile mehr als einem Jahr- zehnt Maßstäbe setzen. So ist die APG beispielweise seit 2023 Teil der europäischen Plattform für Terti- ärregelabrufoptimierung (MARI) und ist bisher der einzige TSO, der den vollen Funktionsumfang die- ser Plattform den Marktteilnehmer:innen zur Verfügung stellen kann. Im Jahr 2022 gehörte APG bereits zum ersten Kreis der TSOs, die sich an der Sekundärregelabrufoptimierung (PICASSO) beteiligen konnten. Neben der Abrufoptimierung ist auch die grenzüberschreitende Vorhaltung von Regelleistung ein Feld, in dem APG als Pionier in Europa agiert. Neben der bereits erwähnten FCR-Cooperation, welche mittlerweile mehr als die Hälfte des kontinentaleuropäischen Primärregelbedarfs bewirtschaftet, wird bereits seit 2020 Sekundärregelleistung gemeinsam mit den Partner-TSOs aus Deutschland beschafft. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 113 Auch diese Kooperation erfreut sich internationaler Aufmerksamkeit und unter dem Titel ALPACA ist eine Erweiterung um den tschechischen TSO (CEPS) in Vorbereitung. Diese soll 2025 in Betrieb gehen. Tarifprüfung 2024 Im Verfahren zur Tarifprüfung 2024 wurde die mit dem Tarifbescheid 2022 festgelegte Systematik der gesonderten Kapitalverzinsung (WACC) für Altanlagen und Neuinvestitionen samt jährlicher Aktuali- sierung der Parameter fortgeführt. Die Energie-Control Austria (ECA) übermittelte am 8. November 2024 den Bescheid zum Tarif- prüfungsverfahren 2024 an die APG. In diesem wurden der im Bescheid 2023 festgelegte WACC für Alt- anlagen bis inkl. 2022 sowie die separaten WACCs für Neuinvestitionen der Jahre 2023 und 2024 fortge- führt und um einen WACC für Investitionen mit Inbetriebnahme im Jahr 2025 ergänzt. Wie bereits gegen die Tarifbescheide 2022 und 2023 brachte die APG am 5. Dezember 2024 erneut ei- ne Beschwerde gegen den Tarifbescheid 2024 ein. Ungeachtet der Beschwerden ist der aktuelle Tarifbe- scheid gültig, auf dessen Basis die APG den gesetzlichen Aufgaben nachkommt. Wesentliche Vorausset- zung für die Finanzierung und Umsetzung des Netzausbaus ist die Gewährung einer marktüblichen Verzinsung für Eigen- und Fremdkapital in einem stabilen Regulierungssystem. Gas Connect Austria GmbH (GCA) Betriebswirtschaftliche Entwicklung Die warmen Wintermonate und die hohen Speicherstände in Österreich und Europa wirkten sich in Form von geringeren Gasflüssen im Netz der Gas Connect Austria GmbH und der Trans Austria Gasleitung GmbH aus. Die Umsätze aus verkauften Transportkapazitäten in der Fernleitung im Jahr 2024 reduzierten sich im Vergleich zur Berichtsperiode des Vorjahres, was vor allem auf das Ausbleiben hoher Auktionserlöse – wie sie im Jahr 2023 erzielt wurden – zurückzuführen ist. Ein weiterer Rückgang der Umsatzerlöse ist durch den Wegfall des mengenbasierten Entgelts begründet. Da im Geschäftsjahr 2023 eine volle Kom- pensation der Energiekostenverluste durch die Fernleitungsnetzbetreiber möglich war, wurde diese zusätzliche Erlöskomponente im Jahr 2024 nicht mehr verrechnet. Die Kosten für den Transport, vor allem im Zusammenhang mit dem Brenngaseinsatz für den Betrieb der Verdichter, stabilisierten sich aufgrund der beschriebenen Marktbedingungen auf einem geringeren Niveau. Die nächste Regulierungsmethodik für die Fernleitung wird die Jahre 2025 bis 2027 umfassen. Sie wurde im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 mit dem Regulator Energie-Control Austria (E-Control) und den Legal-Parteien verhandelt und letztlich von der E-Control beschieden. Ab der nächsten Regu- lierungsperiode wird die Gas Connect Austria GmbH in der Fernleitung kein Mengenrisiko aus Minder- vermarktung mehr tragen (analog zur Regulierung im Verteilnetz). Allerdings beschied die E-Control im Zuge der Umstellung auch Reduktionen der Kostenbasis in einem Ausmaß, das zu einem hohen Wert- minderungsbedarf des Anlagevermögens der Gas Connect Austria GmbH führt. Diese Reduktionen werden von der Gas Connect Austria GmbH als Teil einer Bescheidbeschwerde vor dem Bundesverwal- tungsgerichtshof bekämpft; das Verfahren ist anhängig. 114 Die Regulierungsmethodik für das Verteilnetz, welche in Teilgebieten auch für die Gas Connect Aus- tria GmbH Gültigkeit hat, wird unverändert seit 1. Jänner 2023 und noch bis Ende 2027 angewandt. Es findet eine jährliche Kostenprüfung statt. Kapazitätsvermarktung und ihre Rahmenbedingungen Die Gas Connect Austria GmbH hat die Zufriedenheit ihrer Kund:innen stets im Blick und arbeitet lau- fend daran, Produkte und Dienstleistungen an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. So gestaltet die Gas Connect Austria GmbH die nationalen und europäischen Rahmenbedingungen für eine optimierte Vermarktung dieser Produkte und Dienstleistungen proaktiv mit. Sie entwickelt und verkauft wert- schöpfende, marktmodell-konforme Transportlogistik-Dienstleistungen. Dabei verpflichtet sie sich, erstklassigen Service zu liefern, indem sie optimale Lösungen für den Energiemarkt entwickelt, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Kund:innen gerecht werden. Die Gas Connect Austria GmbH setzt dabei auf ein personalisiertes Customer Relationship Management, um die besten Optionen zur Optimierung des Leistungsportfolios ihrer Kund:innen zu identifizieren sowie auf maßge- schneiderte E-Commerce-Systeme zur Automatisierung der Verkaufs- und Abrechnungsprozesse. So maximiert die Gas Connect Austria GmbH die Erlöse sowie die Kund:innenzufriedenheit und stellt das Ergebnis des Unternehmens sicher. Mittels regelmäßiger Kund:innenzufriedenheitsstudien wird die Leistungsqualität biennal überprüft, um anschließend Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung einzuleiten. Mit einer Note von 1,48 aus den letzten beiden Befragungen weist die Gas Connect Austria GmbH dabei eine stabile Kund:innenzufriedenheit auf sehr hohem Niveau aus. In den Monaten Jänner bis Dezember 2024 konnten 12 neue Transportkund:innen gewonnen werden (der Planwert lag bei 10). Mit einer Rate von durchschnittlich 24 Auktionen pro Stunde, also rd. 217.000 Auktionen pro Jahr, wurden 2024 ähnlich viele Kapazitätsauktionen auf den Buchungs- plattformen PRISMA und RBP (Regional Booking Platform) wie im Jahr 2023 durchgeführt. Die Gesamterlöse auf der Fernleitung für 2024 betrugen trotz eines angespannten Marktumfelds rd. 131 Mio. € und lagen somit über dem Planwert von rd. 125 Mio. €. Dagegen blieben die Gesamterlöse im Verteilergebiet in den Monaten Jänner bis Dezember 2024 mit rd. 26 Mio. € knapp unter dem Plan- wert von 29 Mio. €. Netz- und Geschäftsentwicklung Mit der Netzentwicklungsplanung wird die Zukunft der Energiedrehscheibe Baumgarten gesichert. Der (koordinierte) Netzentwicklungsplan 2024 für den Zeitraum 2025– 2034 wurde im Rahmen des Austrian Gas Infrastructure Day der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und befindet sich gegenwärtig in Konsultation. Im neuen Netzentwicklungsplan vertieft die Gas Connect Austria GmbH den Schwer- punkt auf Projekte zur Erhöhung der nationalen Versorgungssicherheit, wie z. B. mit dem Projekt „WAG Loop 1“. Langfristig plant die Gas Connect Austria GmbH das Wasserstoffkernnetz Österreichs: Mit dem Projekt „H2 Backbone WAG + Penta-West“ zielt die Gas Connect Austria GmbH darauf ab, die West-Austria-Gasleitung (WAG) sowie die Leitung Penta-West für den künftigen Transport von Wasser- stoff umzurüsten. Das zukunftsweisende Projekt ist auf der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsa- mem Interesse. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 115 Technische Daten Netzdaten Gas Connect Austria GmbH Leitungen Systemlänge/km DN Stationen Anzahl Fernleitung 2 UW West-Austria Gasleitung (WAG) 384,3 DN 800-1.200 (3 VS, 1 UW), 9 MS/Üst Penta-West Gasleitung 94,5 DN 700 1 VS, 3 MS/Üst Hungary-Austria Gasleitung (HAG) 45,7 DN 700 1 MS/Üst Süd-Ost Leitung (SOL) 26,1 DN 500 2 MS/Üst Diverse, z. B. KIP 13,4 DN 500 1 MS/Üst Verteilnetz Primär-Verteilsystem (PVS) 309,7 DN 80-1.200 1 VS, 40 MS/Üst Summe 873,7 Abkürzungen: Umspannwerk (UW), Verdichterstation (VS), Mess- und Übergabestation (MS/ÜSt), Durchmesser (DN) Installierte Verdichterleistung System Standort Leistung in kW WAG (West Austria Gasleitung) VS-Baumgarten (NÖ) 43.480 WAG VS-Kirchberg (NÖ) 25.000 WAG VS-Rainbach (OÖ) 36.700 PW (Penta-West Gasleitung) VS-Neustift (OÖ) 22.200 PVS (Primärverteilsystem) VS-OGG Baumgarten (NÖ) 17.700 Summe – 145.080 Abkürzungen: Verdichterstation (VS) Betriebliche Entwicklungen Laufender Betrieb und Instandhaltung (Operations and Maintenance) Die maximale technische Transportkapazität konnte im Jahr 2024 uneingeschränkt zur Verfügung ge- stellt werden. Die Verfügbarkeit des Maschinenparks (der Verdichtereinheiten) lag im Jahr 2024 bei 96 %. Die behördlichen und gesetzlichen Instandhaltungsvorgaben konnten 2024 zu 100 % durchge- führt werden. Erweitert auf alle Instandhaltungspläne der Gas Connect Austria GmbH ergibt sich für 2024 ein Erfüllungsgrad von 95 %. Das Programm zur Erhöhung der Standzeiten der Gasverdichterein- heiten wurde vollständig umgesetzt, um eine verstärkte Anforderung von West-Ost-Transporten ent- lang der WAG erfüllen zu können. Dispatching (System Management) Die Dispatchings (kommerziell und physikalisch) der Gas Connect Austria GmbH sorgen rund um die Uhr für eine reibungslose und zuverlässige Abwicklung der Transporte in den Leitungssystemen. Neben den Aufgaben als Netzbetreiber werden für eine Reihe externer Kund:innen Dienstleistungen erbracht. Damit kann ein wesentlicher Beitrag für einen funktionierenden Gasmarkt und zur Versorgungssicher- heit in Österreich geleistet werden. Die Herausforderungen der stark veränderten und sehr volatilen Gasflüsse seit dem Ausbruch des Konflikts zwischen der Ukraine und Russland konnten bisher gut gemeistert werden. 116 Mit der Teilnahme an groß angelegten Krisenübungen zu verschiedenen Szenarien wird die Resilienz weiter verbessert. Strenge Sicherheits- und Qualitätsvorgaben Als Gasfernleitungsnetzbetreiber steht für die Gas Connect Austria GmbH die sichere und zuverlässige Versorgung an oberster Stelle. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, arbeitet das Unternehmen mit strengen Sicherheits- und Qualitätsvorgaben. So baute die Gas Connect Austria GmbH bereits vor Jahren zur Qualitätssicherung ein integriertes Managementsystem in Übereinstimmung mit internatio- nalen ISO-Normen auf, welches auch regelmäßig von einer externen Zertifizierungsstelle überprüft wird. Zuletzt wurde die Gas Connect Austria GmbH für die Informations- und IT-Sicherheit nach der Norm ISO 27001 rund um die Cyber Security zertifiziert. Die Gas Connect Austria GmbH ist nach folgenden Managementsystemen zertifiziert: • ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem • ISO 14001 Umweltmanagementsystem • ISO 50001 Energiemanagementsystem • ISO 45001 Arbeitnehmerschutzmanagementsystem • ISO 27001 Informationssicherheitsmanagementsystem Gas Connect Austria GmbH – sieben Jahre unfallfrei Die Gas Connect Austria GmbH hatte keinen Arbeitsunfall (LTI) bei eigenen Mitarbeiter:innen seit 2017. Das ist besonders bemerkenswert, da in diesem Zeitraum eines der größten Projekte der letzten Jahre, der Neubau des Knotens Baumgarten, abgeschlossen wurde. Damit sind die letzten Schäden aus dem Unfall 2017 bereinigt und gleichzeitig wurde ein leistungsfähiges Verteilsystem in Baumgarten installiert, welches bereits zu mehr als 10 % wasserstofftauglich (im Gasstrom) ist. Informationssicherheit und Cyber Security Das Europäische Parlament erließ als Maßnahme zur Erhöhung des Schutzniveaus von Netz- und Informationssystemen eine Richtlinie, die in Österreich durch das Netz- und Informationssystem- Sicherheitsgesetz (NISG) umgesetzt wurde. Das NISG stellt dabei weitreichende technische und organisatorische Anforderungen, deren Erfül- lung von einer qualifizierten Stelle (QuaSte) überprüft und der Behörde bescheinigt werden muss. Die NISG-Prüfung wurde von der Gas Connect Austria GmbH 2022 ohne festgestellte Abweichungen absolviert und die Ergebnisse an die Behörde übermittelt. Die wichtigsten Feststellungen und Empfeh- lungen wurden im Jahr 2023 umgesetzt. Die nächste NISG-Prüfung findet 2025 statt. Um sich auf die Anforderungen der in Kürze in Kraft tretenden NIS-G II vorzubereiten, wurde im Unternehmen ein Projekt aufgesetzt. Seit mehreren Jahren hält die Gas Connect Austria GmbH eine Zertifizierung nach ISO 27001, wodurch die Wirksamkeit des Betriebes eines entsprechenden ISMS (Informationssicherheitsmanage- mentsystems) jährlich von unabhängiger Stelle bestätigt wird. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit wurde ein umfassendes Awareness-Programm etabliert, das für alle Mitarbeiter:innen des Unternehmens verpflichtend zu absolvieren ist. Weitere Informationen zum Thema Cyber Security siehe Kapitel „Digitalisierung und Informationssicherheit“ JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 117 Die umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aus dem NISG sowie die laufenden Überprüfungen führen zu internen Mehraufwänden und erhöhten Betriebskosten. Gas Connect Austria GmbH – Projekte 2024 Im Segment der Fernleitung wurde die geplante Modernisierung der Stationssteuerungen inklusive der erforderlichen Implementierungen aus dem Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG) erfolg- reich auf mehreren Standorten umgesetzt. Die Projekte wurden in den WAG-Verdichterstationen Baumgarten und Kirchberg sowie in der Station Überackern durchgeführt. Die Station Überackern ist auf der Fernleitung Penta-West als Entry/Exit-Übergabestation nach Deutschland von Relevanz. Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG) war auch ein wesentlicher Schwerpunkt im Segment der Verteilleitungen. Im Jahr 2024 wurden an 14 Stationen in drei Bundesländern NISG-Projekte erfolgreich umgesetzt. Zusätzlich wurde im Verteilnetz eine Vielzahl an kleineren Ersatzinvestitionsprojekten zur Erhaltung des bestehenden Gasnetzes reali- siert. Der Hauptschwerpunkt im Jahr 2024 lag auf der Weiterentwicklung des Projekts „WAG Loop 1“. Mit dem ersten Teil-Loop wird der rund 40 km lange Abschnitt von Oberkappel bis Bad Leonfelden mit einer parallelen Leitung, zusätzlich zur bestehenden Leitung, ausgebaut. Es wurden bisher schon we- sentliche Schritte umgesetzt, darunter die Festlegung der optimalen Trassenführung und die Weiter- führung der Detailplanungen, der Beginn des Optionseinkaufes für die erforderlichen Wegerechte sowie die Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) als Basis für die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVP) im Jahr 2025. Nachhaltiges Trassenmanagement Das Gasnetz der Gasnetztochter Gas Connect Austria GmbH führt durch unterschiedliche Landschafts- räume in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Wien. Je nach Region, Klima, natur- räumlichen Gegebenheiten und menschlicher Nutzung finden sich entlang der Leitungstrassen unter- schiedliche Trassentypen wie z. B. Wald, Grünland oder Ackerland. Die Leitungstrassen sind gleichzei- tig ein wertvoller Lebensraum für Fauna und Flora. In der Planungsphase für die Errichtung neuer Leitungstrassen wird grundsätzlich versucht, die Trassen außerhalb sensibler Bereiche (Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Biotope, Sicherung von Natur- und Bodendenkmälern etc.) zu führen. Sofern dies nicht möglich ist, werden mit Sachverständi- gen aus verschiedenen Fachbereichen umfangreiche Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffen in Natur und Umwelt festgelegt, z B. ökologische Baubegleitung, Einhaltung der Richtlinien für die sach- gerechte Bodenrekultivierung, Ersatzaufforstungen, behördliches Monitoring, Neophytenbekämpfung, Zieselumsiedelungen und Wildschneisen. SDG 15 118 Innovation, Forschung und Entwicklung Die Gas Connect Austria GmbH arbeitet kontinuierlich an neuen und innovativen Lösungen zur Verbesserung des Status quo. Daher werden laufend neue Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Effizienzsteigerung unternommen. Überwachung des Gasnetzes Die Digitalisierung der Pipeline-Sicherheit wurde in Form von kontinuierlicher Überwachung auf Basis von Glasfasertechnologie gemeinsam mit einem Technologiepartner weiter fortgesetzt und um die Drohnenanwendung zusätzlich zu stationären Kameras erweitert. Die Überwachung der Leitungstras- sen der Penta-West und der SOL mit Hilfe von Satellitendaten wurde fortgeführt. Methanemissionsreduktion Die Gas Connect Austria GmbH führt seit Jahren laufend Maßnahmen zur Reduktion von Methan- emissionen durch und nimmt freiwillig am internationalen Umweltprogramm der Vereinten Nationen teil, welches in der Oil and Gas Methane Partnership (OGMP)-Initiative mündete. Auch im Jahr 2024 ist es der Gas Connect Austria GmbH bereits zum vierten Mal in Folge gelungen den Gold Standard (höchste Berichtsqualität) gemäß OGMP 2.0 erfolgreich aufrecht zu erhalten. Doch nicht nur das Berichtswesen spielt hier eine zentrale Rolle, sondern auch Vermeidungs- und Redukti- onsmaßnahmen stehen klar im Fokus. Einerseits werden Messprogramme mit anschließenden Repara- turprogrammen ausgerollt, was das ohnehin ausgezeichnet gewartete Leitungssystem inkl. aller Anla- gen weiter verbessert. Andererseits wird der verstärkte Einsatz von Rekompressionseinheiten zur Re- duktion von Ausblasmengen im Zuge von Instandhaltungstätigkeiten angewendet was sich u. a. im rückgängigen Emissionsverhalten niederschlägt. Im Zuge des OGMP-Messprogramms wurde auch die Kontrolle der Dichtheit ausgewählter Standorte mittels Drohneninspektion durchgeführt. Die Prüfmethode zur Kontrolle von Methanemissionen mit- tels Drohnen konnte damit validiert werden und bestätigte, dass die Anlagen der Gas Connect Austria GmbH keine vermeidbaren flüchtigen Emissionen zeigen. Bei Instandhaltungsarbeiten an der Penta-West und der West-Austria-Gasleitung wurden Rekompressionseinheiten verwendet, um die Leitungen für die Arbeiten ohne große Mengen an Methanemissionen drucklos zu machen. Um im Zuge geplanter Instandhaltungsarbeiten des Gasnetzes die zukünftigen Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1787 EU-RL „Verringerung der Methan- emissionen im Energiesektor“ erfüllen zu können, wurde eine erste mobile Rekompressionseinheit an- geschafft und in Betrieb genommen. Weiters wurde für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung an den Anlagen zusätzliches mobiles Messequipment (FID = Flammen-Ionisations-Detektor) angekauft. Zukünftige Entwicklungen Versorgungssicherheit – Energieträger mit Zukunft Gasförmige Energie hat heute in Form von Erdgas, aber auch in Zukunft in Form von erneuerbaren Gasen, eine wichtige Funktion für die Versorgungssicherheit. Gas wird in Haushalten, in Betrieben, der energieintensiven Industrie und im Bereich der Mobilität eingesetzt. Es deckt über 20 % des heimischen Energiebedarfs und steht verlässlich 24 Stunden 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Gas ist in großen Mengen speicherbar, kann somit die Schwankungen von Sonnen-, Wind- und Wasserkraft ausgleichen und entlastet bei Bedarf die Stromnetze. Gas kann in Form von Biogas, synthetischem Methan oder als grüner Wasserstoff auch erneuerbar produziert werden. Auch in Zukunft wird gasförmige Energie un- SDG 9 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 119 verzichtbar für die chemische Industrie und die Stahlindustrie sein. Die Gas Connect Austria GmbH arbeitet aktiv daran, das Gasnetz für den Transport erneuerbarer Gase fit zu machen. Derzeit sind ge- setzlich „nur“ 4 % Wasserstoffanteil (in geregelten Ausnahmesituationen auch bis zu 10 %) im Gasstrom erlaubt, was im österreichischen Fernleitungsnetz 6 TWh entspricht. Dieser Wert soll in den kommen- den Jahren europaweit schrittweise angehoben werden. Die Gas Connect Austria GmbH begrüßt diese Entwicklung und könnte bereits heute über geringe Modifikationen rasch eine 10 %ige Verträglichkeit erreichen. Beitrag zur Energiewende Die Gas Connect Austria GmbH arbeitet schon seit Jahren daran, das Gasnetz zu dekarbonisieren. Be- reits vor fast zehn Jahren begann sie, sich im Rahmen einiger Projekte mit den Themen wie Blending, Deblending oder der Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff zu beschäftigen. Diese langjähri- gen Erfahrungen kann sie auch in aktuelle Projekte einbringen. Der Gas Connect Austria GmbH ist es ein Anliegen, dass alle Verantwortlichen am Energiemarkt sektorübergreifend denken, integrierte Planungen vornehmen und die Möglichkeit haben, technologieoffen in alle Richtungen zu forschen. Entwicklung des Unternehmens Die Gas Connect Austria GmbH wird auch 2025 an Lösungen arbeiten, um die Versorgungsicherheit Österreichs und der Region mittels Nutzung der Bestandsinfrastruktur zu gewährleisten. Mittelfristig wird sie durch das Entwickeln entsprechender Logistikoptionen das Anzapfen alternativer Bezugs- quellen forcieren. Die bevorstehenden Initiativen und Rahmengestaltungen auf europäischer und auch auf nationaler Ebene werden die Herausforderungen für die Gasinfrastruktur im Allgemeinen und die Rolle der Gas Connect Austria GmbH in der Energiewende, insbesondere im Hinblick auf eine künftige Wasserstoff- wirtschaft, am Weg zur Dekarbonisierung bis 2040 bzw. 2050 definieren. Unterschiedliche Studien zeigen eindrucksvoll, dass die Nutzung von Pipelines die kostengünstigste Möglichkeit für den Trans- port von Gasen (Biogas, Wasserstoff, synthetischem Methan) innerhalb Europas darstellt. Bei der Ver- wendung bestehender Leitungen ist der Transport nochmals um 50 % effizienter. Das Netz der Gas Connect Austria GmbH kann unterschiedliche erneuerbare Gase transportieren und ist damit nicht per Definition fossil, sondern im Gegenteil eine jetzt schon existierende Transportmöglichkeit für erneuer- bare Energien. Erneuerbare Gase wie Biogas und Wasserstoff aus „grünem“ Strom und synthetisches Methan (auch aus Importen) werden in diesem Zeitrahmen bis 2050 einen zusätzlichen Beitrag zur Auslastung der Gasinfrastruktur leisten. Weiterhin gilt es für die Gas Connect Austria GmbH aufgrund des Transitcha- rakters ihrer Leitungen, die Klima- und Energiepläne der Nachbarländer im Blick zu haben. Dadurch wird gewährleistet, dass die entsprechenden Angebote (für eine sich im Zeitverlauf ändernde Nachfra- ge) zur Verfügung stehen. Auch das derzeit ungenutzte Potenzial der Kohlenstoffabsonderung (Carbon Capture and Storage) am Verbrauchsort kann hier an Bedeutung gewinnen. Die Mitgestaltung der zu- künftigen Rolle der Gasinfrastruktur in einem dekarbonisierten Umfeld, auch im Rahmen der internati- onalen Gasinfrastrukturvereinigungen ENTSOG, ENNOH und GIE sowie national im Fachverband Gas und Wärme (Teil der Wirtschaftskammerorganisation), wird für die Gas Connect Austria GmbH weiter- hin ein Schwerpunkt in den kommenden Jahren sein. Die Gas Connect Austria GmbH schloss sich zudem mit anderen Netz- und Speicherbetreibern sowie Erzeugern zum Projekt H2EU+Store zusammen, das erneuerbaren Wasserstoff in der Westukraine er- 120 zeugen und via Pipeline durch die Slowakei nach Österreich bringen soll, mit Speicherung in Österreich und Weiterleitung an die deutsche Industrie. Damit ist die gesamte Wertschöpfungskette Erzeugung– Transport–Verbrauch in einem Projekt vereint. Via H2Global, eine deutschen Wasserstoffinitiative, soll auch die Finanzierung für Erzeuger und Verbraucher von Wasserstoff durch langfristige Abnahmever- träge gesichert werden. Außerdem ist die Gas Connect Austria GmbH Mitglied des Projekts H2REAL, welches im Mai 2023 startete. Im Rahmen des Projekts soll ein Hydrogen Valley (das sind geografisch eingegrenzte Gebiete, in denen klimaneutraler Wasserstoff lokal produziert und auch wieder ver- braucht wird) in Ostösterreich entwickelt und die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstoff abge- bildet werden. Ziel ist es, Konzepte und Strategien zu realisieren, die einen Hochlauf der regionalen Wasserstoffwirtschaft sowie einen proaktiven, koordinierten Infrastrukturausbau mit allen regionalen Key-Playern ermöglicht. Die Gas Connect Austria GmbH ist Mitglied der European Hydrogen Backbone (EHB)-Initiative. EHB zielt darauf ab, Europas Weg zur Dekarbonisierung zu beschleunigen, indem sie die zukünftige Ausprä- gung der Wasserstoffinfrastruktur – auf der Grundlage bestehender und neuer Pipelines – definiert. Um die im REPowerEU-Plan für 2030 festgelegten Ziele für die Wasserstoffnachfrage und -versorgung schneller zu erreichen, identifizierte EHB fünf Pipeline-Korridore. Durch die aktive Mitwirkung der Gas Connect Austria GmbH beispielsweise mit dem Projekt „H2 Backbone WAG + Penta-West“ konnte Österreich als wichtige Drehscheibe in zwei der fünf Wasserstoffkorridore etabliert werden. Der SoutH2Corridor zielt darauf ab, Wasserstoff aus Nordafrika bzw. per Schiff via Italien nach Österreich zu bringen. Der Ostkorridor erlaubt die Anlieferung aus der Ukraine bzw. über den Balkan nach Öster- reich. Um diese Korridore und deren Wertschöpfungsketten zu orchestrieren, schlossen sich VERBUND als Gründungsmitglied und die Gas Connect Austria GmbH der HIAA (Hydrogen Import Alliance Austria) an. Die HIAA ist eine Initiative von acht führenden österreichischen Energieunternehmen, Netzbetrei- bern und Wasserstoffabnehmern vor allem aus der Industrie. Die Mitgliedsunternehmen verstehen den Import von grünem Wasserstoff als wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Siche- rung des Industriestandorts Österreich. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, Wasserstoffimporte nach Österreich via Pipelines bis 2030 zu ermöglichen und damit die signifikant steigenden Bedarfe an grünem Wasserstoff langfristig decken zu können. Die HIAA-Unternehmen unterstützen Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Österreich zu ermögli- chen, die nationale Wasserstoffstrategie umzusetzen und eine sichere und diversifizierte Versorgung zu gewährleisten. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 121 Alle sonstigen Segmente Unter dem Sammelbegriff „Alle sonstigen Segmente“ werden (mangels Überschreitung der quantitati- ven Schwellenwerte) die Segmente Thermische Erzeugung, Services und Beteiligungen zusammenge- fasst. Das Segment Thermische Erzeugung umfasst die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Brenn- stoff Gas. Die überwiegend konzerninternen Geschäftsaktivitäten der VERBUND Services GmbH wer- den im Segment Services berichtet. Das Segment Beteiligungen besteht aus den nach der Equity- Methode bilanzierten Beteiligungen, die keinem anderen Segment zugeordnet wurden. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 zählte dazu ausschließlich die Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft. Betriebswirtschaftliche Entwicklung Kennzahlen – Alle sonstigen Segmente Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtumsatz Mio. € 513,2 459,7 – 10,4 % EBITDA Mio. € 89,5 35,4 – 60,4 % Equity-Ergebnis Mio. € 78,2 100,5 28,5 % Capital Employed Mio. € 674,4 713,6 5,8 % Die Veränderung der Umsatzerlöse war im Wesentlichen zurückzuführen auf niedrigere erzielte Durchschnittspreise, die durch die höhere Erzeugungsmenge nicht kompensiert werden konnten. Dies und negative Effekte aus der Bewertung zukünftiger Energielieferungen waren – trotz eines insgesamt rückläufigen Brennstoffeinsatzes, vor allem aufgrund positiver Effekte aus der Bewertung des Gaslagers – die Hauptgründe für den Rückgang des EBITDA. Das Equity-Ergebnis wurde von der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft generiert. Die Erhöhung des Capital Employed war im Wesentlichen auf den Anstieg des At-Equity- Beteiligungsansatzes an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft zurückzuführen, dem ein Rückgang des Netto-Sachanlagevermögens, vor allem aufgrund der Wertminderung des Gas- Kombikraftwerks Mellach, gegenüberstand. Thermische Erzeugung Ende 2024 betrieb VERBUND zwei Wärmekraftwerke, das Gas-Dampfkraftwerk Mellach (GDK Mellach) und das Fernheizkraftwerk Mellach (FHKW Mellach) am Standort Mellach-Werndorf. Zukünftig soll der hohe Stellenwert des Standorts mit Österreichs modernstem Gas-Kombikraftwerk zur Aufrechterhal- tung der heimischen Versorgungssicherheit als Brückentechnologie hin zu einem dekarbonisierten Energiesystem gesichert werden. 122 Energieaufbringung Überblick Energieerzeugung Eigenstromerzeugung Anzahl 1 Engpassleistung in MW 1 2022 Erzeugung in GWh 2023 Erzeugung in GWh 2024 Erzeugung in GWh GDK Mellach (Erdgas) 1 848 1.264 673 1.298 FHKW Mellach (Erdgas) 1 175 2 – 4 2 Summe 2 1.023 1.264 677 1.300 1 per 31. Dezember 2024 // 2 Berichtigung des Werts zur Anpassung an E-Control-Meldung Die thermische Erzeugung (netto) stieg im Berichtsjahr 2024 um 91,9 % auf 1.299,6 GWh. Die Fernwärmeerzeugung fiel 2024 mit 316,5 GWh zudem um 60,5 % höher aus als in der Berichtsperiode des Vorjahres. Kapazitätsentwicklung Die Engpassleistung der von VERBUND per 31. Dezember 2024 betriebenen Wärmekraftwerke – des GDK Mellach und des FHKW Mellach – belief sich auf insgesamt 1.023 MW. Die Linien 10 und 20 des GDK Mellach wurden im Jahr 2024 durchgängig am Strommarkt eingesetzt. Beide Linien standen 2024 zudem für die Fernwärmeversorgung von Graz und Umgebung zur Verfügung. Das FHKW Mellach war bis 30. September 2024 für die Engpassvermeidung kontrahiert. Restrukturierung des thermischen Kraftwerksbereichs Am Standort Dürnrohr wurde 2024 die Anlagendemontage der ehemaligen VERBUND Thermal Power Anlagen fortgesetzt. Ein kompletter Rückbau ist nicht geplant, umfasst sind jedoch alle maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen der ehemaligen 100 %-VTP-Anlagenteile. Aufgrund der Insolvenz des Auftragnehmers kam es hier zu Verzögerungen und Schwierigkeiten. Gemeinsam mit dem Kraftwerkspartner wurde weiters ein Konzept für die freiwillige Sicherung der Altlast N64 Indust- riegelände Moosbierbaum finalisiert. Dieses war zum Berichtsstichtag bereits teilweise wasserrechtlich genehmigt. Verfügbarkeit der bestehenden Wärmekraftwerke Die durchschnittliche zeitliche Verfügbarkeit der thermischen Kraftwerke (GDK Mellach und FHKW Mellach) im Geschäftsjahr 2024 erreichte 88,3 %. Sie lag damit unter dem Vorjahreswert von 90,4 %. Die Zuverlässigkeit betrug im Mittel 88,0 % und lag damit u. a. aufgrund der Verlängerung der Revisions- dauer unter dem Vorjahreswert (2023: 98,8 %). Weitere Projektthemen Nach Abschluss des Forschungsprojekts HOTFLEX am Kraftwerksstandort Mellach, im Zuge dessen auf dem Gasturbinenkraftwerksareal eine Pilotanlage für die Hochtemperaturelektrolyse und den Brenn- stoffzellenbetrieb errichtet wurde, erfolgten auch 2024 weitere Test- und Forschungsfahrten der Anlage im Projekt HyTechonomy. Am Kraftwerksstandort Mellach-Werndorf sollen in Zukunft Projekte zur Dekarbonisierung der thermischen Erzeugung entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Beispielhaft findet dies bereits in JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 123 den Projekten CoreRo 2.0, Hotflex, HyTechonomy, GreenDealCO2 und in einer Kooperation zu einem Wasserstofffeldtest statt. Dabei können die bestehende Infrastruktur am Standort und das Betriebs- Know-how genutzt werden. Ziel dieser Projekte ist die schrittweise Reduktion der spezifischen CO 2 - Emissionen je erzeugter Menge Strom und Wärme. Die Projekte HyTechonomy zur Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien für Wasserstoff und GreenDealCO2 zur Integration von Power-to-Fuel-Anlagen in ehemaligen Kohlekraftwerken wurden im Jahr 2024 großteils abgeschlossen. Der Projektvorschlag CoreRo 2.1 (als Nachfolgeprojekt zu RECPP) zur Erarbeitung einer strategischen Roadmap für die europäischen Kohleregionen im Rahmen der Energiewende wurde im Rahmen des RFCS (Research Fund for Coal and Steel) mit Verbesserungen gegenüber CoreRo 2.0 neuerlich eingereicht. Gemeinsam mit VERBUND Green Hydrogen GmbH plant VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG die Errichtung einer ca. 8 MW Elektrolyseanlage am Standort Mellach. Der Antrag auf Genehmigung der gewerberechtlichen Betriebsanlage wurde bei der Behörde eingebracht, die endgültige Entschei- dung über die Umsetzung soll Anfang 2025 fallen. Erste Gespräche mit möglichen Wasserstoff- abnehmer:innen wurden von VERBUND Green Hydrogen GmbH 2024 fortgeführt. Im September 2024 wurde für das Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001:2015 und EMAS- Verordnung) ein externes Überwachungsaudit abgeschlossen. Am stillgelegten Standort St. Andrä wird die tragfähige Lösung für die dort befindliche Sodaasche fortgesetzt. Bei Abbruchmaßnahmen am ehemaligen Kraftwerksstandort Korneuburg wurden vom ehemaligen Standortpartner Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Ölverunreinigungen) ent- deckt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden vom ehemaligen Standortpartner gesetzt. Aufgrund der Hochwasserschäden wurde auf einem Grundstück im Miteigentum der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG eine alte Ölkontamination aus der Raffinerie des zweiten Weltkriegs gefunden. Ent- sprechende Maßnahmen wurden vom Fruchtgenussberechtigten in Abstimmung mit der Behörde getroffen. Zuteilung und Zukauf von CO 2 -Emissionszertifikaten Direkte CO 2 -Emissionen aus den thermischen Kraftwerken von VERBUND fallen unter den europäi- schen Emissionshandel (EU-ETS). Das heißt, dass für jede Tonne emittiertes CO 2 ein gültiges Zertifikat vorliegen muss. Die gratis zugeteilten Emissionsrechte beliefen sich im Jahr 2024 auf 10,7 kt CO 2 , da in der vierten Phase des ETS nur eine geringe Gratiszuteilung für Wärmeerzeugungsanlagen erfolgte. Auf Basis der Vereinbarungen des Fernwärmeliefervertrages mit der Energie Steiermark Wärme GmbH wurden 4,6 kt CO 2 der gratis zugeteilten Emissionsrechte an die Energie Steiermark Wärme GmbH transferiert. Die verbleibenden 6,1 kt CO 2 waren für VERBUND nur 1,2 % der benötigten Menge für die insgesamt emittierten 479,1 kt CO 2 . Der verbleibende Anteil von 98,8 % wurde mit Zertifikaten aus dem Bestand bzw. im Rahmen von am Markt erworbenen Zertifikaten abgedeckt. Die beiden EU-ETS-Anlagen der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG (VTP) sind 2024 von der Doppelbesteuerung durch die CO 2 -Steuer nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) grundsätzlich befreit. Weitere Informationen zu Emissionen finden sich im Kapitel „E1“ 124 Kennzahlen direkte CO 2 -Emissionen aus Wärmekraftwerken Einheit 2022 2023 2024 CO 2 -Emissionen aus Wärmekraftwerken 1 kt CO 2 485 257 479 Gratis zugeteilte Emissionsrechte kt CO 2 17 13 11 1 vorläufige Werte vor ETS-Prüfung Services Die VERBUND Services GmbH (VSE) wickelte als Shared-Service-Organisation von VERBUND auch im Geschäftsjahr 2024 folgende Dienstleistungen effektiv, kosteneffizient und mit hoher Kund:innenzufriedenheit zentral im Konzern ab: • IT- und Telekomdienste: Festnetztelefonie, Mobilfunk, Schiffs- und Betriebsfunk, Richtfunk, Datennetze auf Basis von LWL-Verbindungen, Industrie-TV, Brandschutzanlagen, IT-Standard Client samt Datensicherung, Lizenzbereitstellung, Applikationsentwicklung, Helpdesk Services, Rechenzentrumsbetrieb • Allgemeine Services: Facility Management, Bürobetrieb, Reinigungsleistungen, Catering, Fuhrpark Wien • Beschaffungsleistungen • Controlling, SAP und Operations: ERP-Systeme, Konzernorganisation, Service Development, Controlling und Financial Services • Finanzbuchhaltung • Personalservices und -verrechnung Im zweiten Halbjahr 2024 wurde das Projekt „Gründung VIT“ im Rahmen des Projekts „Big Picture“ beschlossen und gestartet. Um den Herausforderungen des Marktes und der Wachstumsstrategie von VERBUND bis 2030 gerecht zu werden, liegt der Fokus auf technologischer Innovation und Service Excellence. Die VSE wird in zwei Gesellschaften aufgesplittet, um die Technologiekompetenzen zu stärken und die Agilität sowie Effizienz in einem dynamischen Konzernumfeld zu steigern. Die neuen Organisationen werden nach einer für den Umstellungsprozess notwendigen Übergangszeit ab 1. Juli 2025 als eigenständige Schwestergesellschaften „VERBUND Digital Power GmbH“ und „VERBUND Business Solutions GmbH“ geführt. Die Generalsanierung und der Bezug der sanierten Stockwerke in der Konzernzentrale Am Hof in Wien wurden im Rahmen des Projekts Arbeitswelt NEU erfolgreich umgesetzt. Zudem wurde eine konzernweite Fuhrparkmanagement-Software implementiert und die Multifunktionsgeräte wurden durch neue Gerätetypen mit verbesserter IT-Security ersetzt. Innerhalb der kaufmännischen Prozesse konnte die Systemverfügbarkeit im SAP sichergestellt werden. Das Programm SAP Excellence wurde mit der Umstellung auf S/4HANA und BW4/HANA planmäßig sowie in Budget abgeschlossen. In der Finanzbuchhaltung konnte ein verlässlicher Betrieb – der auch die pünktliche Fertigstellung der Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse umfasst – sichergestellt werden. Weiters wurden im Geschäftsjahr 2024 mehrere in- und ausländische Gesellschaften des Segments „Neue Erneuerbare“ in die VERBUND-Finanzprozesse eingegliedert, zwei inländische Gesellschaften in das VERBUND-SAP integriert und damit eine erfolgreiche Erstkonsolidierung ermöglicht. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 125 Im Jahr 2024 lag der Fokus der Personalservices auf der Umsetzung gesetzlicher und betriebsinterner Änderungen, der Integration ausländischer Tochtergesellschaften sowie der Trennung von VSE in zwei neue Gesellschaften. Zudem wurde die Digitalisierung der HR-Services vorangetrieben, einschließlich der Einführung von S/4 Hana und der Robotic Process Automation (RPA)-Technologie. Eine gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB), Revisionsprüfungen und die ISO 45001- Zertifizierung wurden ebenfalls erfolgreich durchgeführt. Der Unternehmenskulturprozess der Mission V wurde durch die strategische Neuausrichtung des betrieblichen Gesundheitsmanagements und die Umsetzung erster Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen, Zertifizierung, etc.) unterstützt. Der Bereich IT-Services hat 2024 bedeutende Fortschritte in der Digitalisierung und Prozessoptimierung erzielt. Ein herausragendes Projekt war die Entwicklung einer OT-Plattform für das OSC-Hydro Projekt, die den Produktivbetrieb von OT-Workloads auf einer sicheren Plattform ermöglicht. Zudem wurde erfolgreich auf ein neues Dokumenten-Management-System umgestellt, was die Benutzerfreundlichkeit verbessert. Die Einführung von Windows 11 als Standard-Client modernisierte die Benutzererfahrung und erhöhte die Sicherheit. Des Weiteren wurden umfassende Modernisierungsmaßnahmen in der Infrastruktur umgesetzt, welche die Effizienz der Arbeitsabläufe und die Servicequalität für unsere Kund:innen verbesserten. Im Telekombereich wurde 2024 vor allem die Erneuerung des Digitalen Weitverkehrsnetzes und die Netztrennung im OSC-Hydro-Kontext vorangetrieben. Im Bereich Richtfunk konnte die Vergabe für die Erneuerung abgeschlossen werden. In Kaprun und in Greifenstein kam es durch Extremwetterereignisse zu erheblichen Schäden an der Telekommunikationsinfrastruktur, die aber durch den intensiven Einsatz der Telekom-Regionalteams rasch behoben werden konnten. Beteiligungen KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Der Beitrag der KELAG zum Ergebnis aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 100,5 Mio. € lag 2024 deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 78,2 Mio. €). Dieser Ergebnisanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen auf die verbesserte Wasser- führung, das höhere Handelsergebnis aus der Direktvermarktung sowie auf die effiziente Nutzung und Optimierung von Speicherkapazitäten zurückzuführen. Die anteilige Dividende für VERBUND für das Jahr 2024 betrug 80,9 Mio. € (2023: 35,2 Mio. €). VERBUND war per 31. Dezember 2024 mit 35,17 % an der KELAG beteiligt. Die KELAG erzeugt Strom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien und gehört neben VERBUND zu den großen österreichischen Stromerzeugungsunternehmen aus Wasserkraft. Zusätzlich ist sie im Bereich der Windenergie tätig und realisiert ausgewählte Projekte in der Photovoltaik. Die Fernwärme der KELAG wird hauptsächlich aus industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. Die KELAG setzt auf nachhaltige Geschäftsmodelle durch den Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Infrastruktur sowie der Vermarktung von Ökostrom und grüner Produkte. Die nachhaltige Ausrichtung wurde 2024 erneut mit einem EcoVadis Gold-Rating bestätigt. Die KELAG verbesserte ihren Gesamtscore und gehört damit zu den besten 4 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen. 4 78 100 22 23 24 Beteiligungs- ergebnis KELAG in Mio. € nach der Equity-Methode 24 126 Chancen- und Risikomanagement Das Risikomanagementsystem von VERBUND basiert auf internationalen Normen wie COSO II und ISO 31000. Der Aufbau des VERBUND-Risikomanagementsystems gewährleistet eine umfassende Abdeckung möglicher Chancen- und Risikobereiche, wobei konzernweit einheitliche Grundsätze die Basis für einen standardisierten Umgang mit Chancen und Risiken bilden. Insbesondere aufgrund der für die gesamte Energiebranche mit Herausforderungen verbundenen Energiewende werden sowohl Prozesse als auch Analysen und Reports des unternehmensweiten Risi- komanagementsystems regelmäßig an die geänderten internen und externen Erfordernisse angepasst. Die Risikomanagement-Agenden von VERBUND umfassen sowohl die Steuerung der laufenden Ge- schäftstätigkeit, das Projektmanagement als auch die Unterstützung von strategischen Entscheidungs- prozessen. Die Funktionsfähigkeit und der Entwicklungsgrad des unternehmensweiten Risikomanage- ments im Vergleich mit den Empfehlungen des Referenzmodells ISO 31000 werden jährlich seitens des VERBUND-Wirtschaftsprüfers überprüft und bestätigt. Ziele des Risikomanagements In Abstimmung mit der übergeordneten Unternehmensstrategie orientiert sich auch die Risikopolitik von VERBUND an folgenden Zielen: • Sicherung der Unternehmensexistenz • Sicherung der finanziellen Ziele • Nachhaltige Erhöhung des Unternehmenswerts • Versorgungssicherheit • Optimierung des Risiko-Kosten-Verhältnisses • Soziale Ziele, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele Risikotragfähigkeit Ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherung der oben genannten Ziele ist der Erhalt der Risiko- tragfähigkeit. Ein Erfolgsfaktor im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit ist ein gesicherter Zugang zum Kapitalmarkt. Im Mittelpunkt des Risikotragfähigkeitskonzepts steht einerseits die Analyse der Auswir- kungen von konzernweit identifizierten potenziellen Chancen und Risiken der operativen Geschäfts- tätigkeit und von organischen oder anorganischen Projekten auf die Bonität des Konzerns, sowie ande- rerseits die Feststellung, ob zukünftige mittel- bis langfristige Szenarien das Bonitätsziel des Konzerns gefährden. Risikomanagementebenen Ein zentrales Element des Risikomanagementsystems bildet ein an VERBUND angepasstes Three Lines of Defence Model (in Anlehnung an das Institute of Internal Auditors). Diesem Konzept folgend, verfügt das konzernweite VERBUND-Risikomanagementsystem über drei Verteidigungslinien (die Leitungsor- gane – z. B. das Konzernrisikomanagement, das Management – die operativen Gesellschaften und die Interne Revision), welche das Unternehmen vor wesentlichen Risiken schützen bzw. das konsequente Ausschöpfen von Erfolgspotenzialen begünstigen sollen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 127 Prozesse des Risikomanagementsystems Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen. Diese beinhalten die Identifikation, die Analyse und Bewertung, das Maßnahmenmanagement sowie die Berichterstattung von Risiken und Chancen. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement im Auftrag des VERBUND-Vorstands gesteuert. Zudem ist der Ablauf sowohl in die periodischen Planungs- und Berichtsprozesse (im Hinblick auf die laufende Ge- schäftstätigkeit) als auch in die Entscheidungsprozesse betreffend Investitionen, Desinvestitionen und Akquisitionsprojekte (im Zusammenhang mit der strategischen Unternehmensentwicklung sowie dem Projektmanagement) integriert. Während der risikopolitische Rahmen in Form von Risikoappetit und -tragfähigkeit top-down defi- niert und vorgegeben wird, erfolgt die Identifikation, Bewertung und Berichterstattung der Risiken und Chancen über einen Bottom-up-Prozess, d. h. von den Risikomelder:innen der operativen Gesellschaf- ten über das Konzernrisikomanagement an die Geschäftsführungen, den Konzernvorstand und den Aufsichtsrat. 1. Risikoidentifikation Die Risikoidentifikation findet typischerweise direkt in den operativen Gesellschaften/Bereichen statt, wobei von den entsprechenden Fachexpert:innen bzw. Risiko-Controller:innen systematisch und ursachenbezogen nach möglichen positiven und negativen Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell gesucht wird. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für sämtliche nachgelagerten Prozesse. Die so iden- tifizierten Einzelchancen und -risiken werden nach unterschiedlichen Ordnungskriterien klassifiziert. Dies ermöglicht die Prüfung auf Vollständigkeit im Zuge der Identifikationsphase und ist Voraussetzung für die spätere Verdichtung im (Konzern-)Berichtswesen. 2. Analyse und Bewertung Die Risikoquantifizierung ist wesentlicher Bestandteil um durch Analyse sowie gezielte Steuerung von Risiken sowie Setzung von Maßnahmen die definierten übergeordneten risikopolitischen Ziele zu errei- chen. Die erstmalige Analyse und Bewertung von neuen Chancen und Risiken erfolgt entweder direkt durch die in den operativen Gesellschaften zuständigen Risiko-Controller:innen in Abstimmung mit den relevanten Fachexpert:innen bzw. im Bedarfsfall auch gemeinsam mit dem Konzernrisiko- management. VERBUND ist bestrebt, die Chancen und Risiken anhand konkreter Zahlenwerte zu steuern. Neben einer qualitativen Bewertung werden daher weitestgehend alle identifizierten Risiken und Chancen auf ihre Auswirkungen auf definierte KPIs (z. B. EBITDA, Konzernergebnis, Free Cashflow nach Dividende, Net Debt und Eigenkapital) untersucht. Die Quantifizierung erfolgt durch Berücksichtigung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des festgestellten Erfolgs- bzw. Schadensausmaßes. 3. Maßnahmenmanagement Die erhobene Risikoauswirkung dient als Basis für die wirtschaftliche Begründung von gesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Die getroffenen Steuerungsmaßnahmen zielen hierbei auf die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. auf eine Begrenzung des Schadenspotenzials ab. Eine wirtschaftli- che Kosten-Nutzen-Betrachtung ist auch bei der Maßnahmenplanung ein zentraler Bestandteil der Ent- scheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen zur Risikoreduktion. 128 Existenzgefährdende Risiken sind zu vermeiden, bedrohliche Risiken sind aktiv zu mindern (Versi- cherung) oder abzusichern (Hedging), und geschäftsspezifische Risiken sind teilweise auch zu tragen. Als Steuerungsmaßnahme dient weiters die Definition und Einhaltung von Limit- Systemen. Bei der Abwicklung von Gegenmaßnahmen fungiert das Risikomanagement als Steuerungs- organ. Die Durchführung erfolgt in der Regel in der laufenden Geschäftsorganisation. Zudem werden Risiken des laufenden Geschäfts durch diverse Risk Management Committees (RMCs) gesteuert. Diese beschäftigen sich mit den inhaltlichen Schwerpunkten wie u. a. der Erzeugung, ESG, der Energie-, Betriebs- und Finanzwirtschaft. Ebenso gibt es ein Risk Management Committee des Konzerns mit Beteiligung des Konzernvorstands, in dem aktuelle Themen wie die aktuelle Risikolage, Top-Risiken, Frühwarnindikatoren und der ESG-Risikobericht diskutiert werden. 4. Reporting Durch ein empfänger:innenorientiertes Berichtswesen wird sichergestellt, dass wesentliche Risiko- informationen zeitgerecht dem relevanten Empfänger:innenkreis zugänglich gemacht werden. Der Risiko- und Chancenbericht ist Bestandteil der regelmäßigen Managementberichterstattung und bildet hierbei die Schwankungsbreiten, d. h. die möglichen Auswirkungen aller im Konzern erfassten und quantifizierten Chancen und Risiken auf die Plankennzahlen ab. Ein zusätzlicher Fokus besteht in der Darstellung der Top-Chancen und -Risiken des Konzerns in einer Chancen- und Risikomatrix. Neben der laufenden Berichterstattung im Zuge des quartalsweisen Managementberichts wird ein gesonderter ESG-Risikobericht erstellt. Analog zum Chancen- und Risikobericht der regelmäßigen Managementbe- richterstattung zeigt dieser Bericht die teilaggregierte mögliche positive bzw. negative Schwankungs- bandbreite der im Konzern erfassten Chancen- und Risiken mit ESG-Bezug sowie die Top-Chancen bzw. -Risiken hinsichtlich der Umwelt-, Sozial-, oder Governance-Aspekte. Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt VERBUND zudem hohen Publizitätsanforderungen. Die Entwicklung der Kennzahlen in Verbindung mit beispielsweise gestiegenen Preisvolatilitäten kann zur unterjährigen Anpassung der Zielerwartung (Guidance) führen. Das Risikomanagement stellt hierbei quartalsweise eine risikoadjustierte Ergebnisprognose zur Information des Finanzmarkts zur Verfü- gung. Arbeitsschwerpunkte und Weiterentwicklung Die Arbeitsschwerpunkte des VERBUND-Risikomanagements im Geschäftsjahr 2024 basierten unter anderem auf der laufenden Evaluierung und Bewertung der Chancen- und Risikolage bei VERBUND, auf Frühwarnindikatoren sowie auf Risikoanalysen im Zusammenhang mit geplanten Pro- jekten und Investitionen. Zudem wurden eine mehrjährige Betrachtung der Risiken des laufenden Geschäfts durchgeführt, die Identifikation und die (Neu-)Bewertung von strategischen Risiken vorge- nommen sowie eine Risikotragfähigkeitsanalyse und eine Stresstestanalyse erstellt. Ein weiterer Fokus lag auf der Umsetzung der Berichtserfordernisse nach ESRS und einer verstärkten Integration von ESG- Themen in die bestehenden Risikomanagementprozesse sowie auf der weiteren Intensivierung des Austauschs mit den Unternehmensbereichen Strategie und Nachhaltigkeit. Wesentliche Chancen und Risiken sowie Maßnahmen Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die innerhalb von VERBUND identifizierten Hauptrisiken, deren Einordnung in Chancen- und Risikokategorien sowie über mögliche Maßnahmen zur Risikominderung. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 129 Kategorie ESG-Risiko Beschreibung/Maßnahmen Ergebnisauswirkung Bilanzieller Effekt Chance Risiko Wertanpassung Veränderung von Vermögenswerten (Zu-/Abschreibung von Kraftwerksanlangen sowie Beteiligungsansätzen) und Vorsorgen aufgrund von Änderungen des (energie-) wirtschaftlichen Umfelds (langfristige Strompreisprognose), Kapitalkosten sowie sonstiger Berechnungsannahmen (z. B. Restlebenserwartung, Pensionsverpflichtungen) Maßnahmen: - Abschluss langfristiger Verträge mit Kund:innen sowie im Hinblick auf die Netzstützung X X Strompreisrisiko Chance Risiko Preisschwankung E_Environmental Abweichung zwischen erwarteten (geplanten) und realisierten Verkaufspreisen Maßnahmen: - Einpreisungsstrategie - Abschluss langfristiger Lieferverträge - Abschluss von Optionen X X Mengenrisiko Chance Risiko Mengenschwankung Wasser/Wind/Photovoltaik TCFD E_Environmental Abweichung zwischen erwarteter und tatsächlicher Produktionsmenge aus Wasser, Wind- und Photovoltaikerzeugung – notwendiger kurzfristiger Ein- bzw. Verkauf von Energiemengen Maßnahmen: - Ausgleich am kurzfristigen Termin- und Spotmarkt - Wetterversicherungen X X Deckungsbeitragsrisiko Stromnetz Planungsrisiko der Produkte Netznutzung, Engpassmanagement, Verlustenergie und Regelenergie im Netzbereich Maßnahmen: - Diskussion/Abstimmung mit der Regulierungsbehörde - Internationale Kooperationen X X Deckungsbeitragsrisiko Gasnetz Planungsrisiken: Erlöse (Fernleitung, Verteilnetz), Energiekosten sowie Instandhaltungsaufwand Maßnahmen: - Laufendes Monitoring X X 130 Flexible Produkte Schwankung des Deckungsbeitrags aus dem Engpassmanagement, der Regelenergie, dem Intraday-Handel sowie dem Pump-/Wälzbetrieb der Speicherkraftwerke Maßnahmen: - Teilnahme an Ausschreibungen betreffend der Bereitstellung von Kapazitäten für die kurzfristige sowie die mehrjährige Stabilisierung des Netzbetriebs - Optimierungen der Handelstätigkeit X X Anlagen-/Infrastrukturrisiko Chance Risiko Anlagen-/ Infrastrukturrisiko E_Environmental Mögliche Auswirkungen von Störungen, Schäden sowie Folgeschäden bei Anlagen Maßnahmen: - Instandhaltungen - Revisionen - Versicherungen X Rechtliches Risiko Chance Risiko Offene Rechtsfälle Prozessrisiko aus diversen offenen Klagen/Rechtsstreitigkeiten Maßnahmen: - Rechtsberatung - Bilanzielle Vorsorgen - Versicherungen - Außergerichtliche Gespräche X X Regulatorisches Risiko TCFD E_Environmental S_Social G_Governance Chancen und Risiken aus geänderten politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Änderungen des regulatorischen Umfelds Maßnahmen: - Verstärkte Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden X X Finanzielles Risiko Chance Risiko Kontrahentenrisiko Zahlungsausfall von Geschäftspartner:innen Maßnahmen: - Einholung aktueller Wirtschaftsauskunft - Realisierung von bestehenden Sicherheiten - Stringentes Scoring der Geschäftspartner:innen auf Basis eines konservativen Bonitätsbewertungssystems - Regelmäßiges Monitoring X JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 131 Wertpapierrisiko Kursverluste/-gewinne bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) Maßnahmen: - Monitoring durch regelmäßige Value-at-Risk-Ermittlungen X X Bewertungsrisiko von Derivaten Bewertungsrisiko der Terminpositionen (z. B. Futures) – positive/negative Bewertungseffekte als auch Liquiditätseffekte aufgrund der Strompreisentwicklung am Markt Maßnahmen: - Vorhaltung ausreichender Kreditlinien, um kurzfristig bei Bedarf Liquidität zur Verfügung stellen zu können - Laufendes Monitoring X X Beteiligungsrisiko Wertverluste/-gewinne bei Beteiligungen, Abweichungen der Gewinn-/Dividendenziele bei Beteiligungen Maßnahmen: - Monitoring und Frühwarnsysteme X X Ratingänderungsrisiko Veränderungen im Rating bewirken niedrigere bzw. höhere Refinanzierungskosten Maßnahmen: - Laufende Beurteilung von Projekten im Hinblick auf Ratingauswirkungen - Intensiver Austausch mit den Ratingagenturen X X Zinsänderungsrisiko Steigende bzw. sinkende Zinsaufwendungen/Zinserträge aufgrund geänderter Marktzinsen Maßnahmen: - Hedging-Instrumente - Langfristige Fixzinsvereinbarungen X X Eventualverbindlichkeiten Finanzieller Schaden aufgrund von schlagend werdenden Eventualverbindlichkeiten (z. B. Haftungen, Garantien) Maßnahmen: - Selektive Vergabe von Haftungen und Garantien - Laufendes Monitoring - Laufzeitbeschränkungen, Non oder Limited Recourse etc. X Operationales Risiko Chance Risiko Wetterextreme E_Environmental Mögliche Auswirkungen von Wetterextremen wie z. B. eines Hochwassers auf Dritte und auf X 132 TCFD eigene Anlagen Maßnahmen: - Bauliche Schutzmaßnahmen - Regelmäßige Schulungen und Trainings (z. B. im Zuge des Krisenmanagements) - Versicherungen Cyber Risk Vorsätzlicher, zielgerichteter, IT-gestützter Angriff auf Daten und IT-Systeme. Mögliche Folgen: u. a. Kontrollverlust (Versorgungssicherheit), Datendiebstahl und Cyber- Erpressung Maßnahmen: - Interne Konzernprojekte zur Erhöhung der Sicherheit von IT-Systemen und IT-Infrastruktur - Versicherungen X Compliance-Risiko G_Governance Verstöße gegen interne und externe Regelungen (wie z. B. Finanzmarkt- Compliance, Wettbewerbs- und Kartellrecht) Maßnahmen: - Compliance-Schulungen, jährliche Risikoanalyse - Definierte Prozesse, Regelungen und Verhaltensgrundsätze zum Thema Compliance und Kartellrecht X Pandemierisiko Auswirkungen von Pandemien auf die internen Prozesse und Arbeitsabläufe sowie Sicherstellung der Versorgungssicherheit Maßnahmen: - Interne Richtlinien und definierte Prozesse - (Pro-)aktives Krisenmanagement - Laufende interne Abstimmung sowie Abstimmung mit Behörden im Anlassfall - Laufendes Monitoring X JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 133 Projektrisiko Chance Risiko Projektrisiko Unter-/Überschreitung von geplanten Werten betreffend Zeit, Kosten und Qualität Maßnahmen: - (Prä-)Projektanalyse, Projektmanagement, Projekt-Controlling und Projekt-Monitoring - Optimierung vertraglicher Ausgestaltungen X X Sonstiges Risiko Chance Risiko Reputationsrisiko Negative wirtschaftliche Auswirkungen aufgrund einer Schädigung der Reputation des Unternehmens Maßnahmen: - Brand Monitor - Interne und externe Kommunikations-Richtlinien sowie strenge Compliance- Richtlinien X Strategisches Risiko Chance Risiko Technologie-/ Innovationsrisiko Negative/positive Auswirkungen durch technologische Innovationen und geänderte Kund:innenbedürfnisse Maßnahmen: - Intensive Zusammenarbeit mit externen Forschungsprojekten - Agile Anpassung an neue Technologien - Investition in eigene Forschung und Entwicklung X X Strategisches Risiko Geschäftsmodell TCFD E_Environmental S_Social G_Governance Negative/positive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell aufgrund der Änderung energiewirtschaftlicher, klimatischer, rechtlicher oder allgemein wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Maßnahmen: - Regelmäßiges Monitoring - Durchführung regelmäßiger Strategieklausuren X X Aktuelle Chancen- und Risikolage 2024 Die wesentlichen Chancen- und Risikotreiber im Geschäftsjahr 2024 zeigten sich in den folgenden Risikokategorien: Mengenrisiko, Strompreisrisiko, Finanzielles Risiko, Regulatorisches Risiko, Investitionen und Wertberichtigungsrisiko, operationales Risiko, strategische Risiken sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. 134 Mengen-Chance/Mengenrisiko Die Erzeugung der Wasserkraft unterliegt dem saisonal und regional schwankenden Wasserdargebot der Einzugsgebiete. Eine ausgleichende Gegensteuerung kann nur in begrenztem Umfang durch die (Jahres-)Speicherkraftwerke bzw. durch Diversifikation mittels Investitionen in andere erneuerbare Erzeugungs- und Speichertechnologien (Flexibilitäten) erfolgen. Das Jahr 2024 war durch regionale und saisonale Schwankungen des Wasserdargebots geprägt. Auf Gesamtjahressicht lag die durchschnittliche Erzeugungsmenge in Summe über dem langjährigen Durchschnitt. Auch bei der Erzeugung aus Wind und Photovoltaik glichen sich regionale und saisonale Schwankungen in Summe aus und die Abwei- chung der Erzeugungsmenge hat insgesamt einen geringen Ergebniseffekt. Strompreis-Chance/Strompreisrisiko Neben den Risiken aus schwankenden Erzeugungsmengen stellt auch die Entwicklung der Strompreise einen wesentlichen Risiko- bzw. Chancenfaktor für VERBUND dar. Um das Risikopotenzial zu reduzie- ren, verfolgt VERBUND eine vorausschauende Einpreisungsstrategie, bei der Erzeugungsmengen auf Forward- und Future-Märkten gehandelt werden. Weiters wurden zur Absicherung des Preisniveaus teilweise langfristige Verträge mit Kund:innen abgeschlossen. Gegenüber den Jahren 2022 und 2023 stabilisierte sich die Lage am Strommarkt, was sich in den niedrigeren Strompreisen und den geringe- ren Strompreisschwankungen widerspiegelte. Finanzielle Chance/Finanzielles Risiko Die gesamtwirtschaftliche Situation zeigte sich auch 2024 angespannt, wodurch das Ausfalls- bzw. das Kontrahentenrisiko unverändert erhöht waren. Um das Risikopotenzial möglichst gering zu halten, setzt VERBUND auf ein etabliertes Kreditlimitsystem und ein stringentes Scoring der Geschäfts- partner:innen auf Basis eines Bonitätsbewertungssystems. Weiters erfolgt ein regelmäßiges Monitoring des Kreditrisikos. Die Volatilität der Strompreise beeinflusst die Bewertung der auf dem Strommarkt getätigten Termin- geschäfte, welche je nach positivem bzw. negativem Effekt zu kurzfristigen Liquiditätszu- oder -abflüssen führen. Daher werden diese Positionen laufend gemonitort und entsprechend liquide Mittel und Kreditlinien vorgehalten bzw. vorsorglich erhöht. Regulatorische Chance/Regulatorisches Risiko Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene stellen weiterhin ein im Ausmaß unsicheres Risiko in Bezug auf die langfristige Unternehmensentwicklung dar. Potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen werden daher laufend evaluiert. Investitionen und Wertberichtigungsrisiko Der Wert der VERBUND-Kraftwerksanlagen – sowohl der Bestandsanlagen als auch der geplanten Neu- projekte und Akquisitionen – hängt von unterschiedlichen Faktoren wie u. a. der Entwicklung der Strompreise, der Entwicklung der Kapitalkosten sowie von regulatorischen Entwicklungen ab. Die Aus- wirkungen des Klimawandels auf die Bewertung von Vermögenswerten von VERBUND werden in re- gelmäßigen Intervallen evaluiert. Der Fokus liegt hierbei auf Klimamodellen, welche Szenarien der Meteorologie und Hydrologie in Bewirtschaftungsgebieten von VERBUND abbilden. Im Rahmen der analysierten Klimaszenarien wurden bislang keine signifikanten Bewertungsauswirkungen durch Ver- SDG 13 TCFD TCFD JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 135 änderung der für die Energieerzeugung relevanten Mengen identifiziert. Weitere Details sind im Anhang zum VERBUND-Konzernabschluss (Kapitel „Auswirkungen des Klimawandels“) zu finden. Operationale Chance/Operationales Risiko Die Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe wird weiterhin als hoch und potenziell steigend eingestuft. VERBUND begegnet den gestiegenen Herausforderungen (vor allem aus Sicht der kritischen Infra- struktur) durch eine stetige Weiterentwicklung der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Risiken aus dem Cyber-Bereich beugt VERBUND mit Sicherheitsstrategien, Projekten zur Erhöhung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen sowie internen Richtlinien und ent- sprechend definierten und abgesicherten Prozessen vor. Starke regionale Niederschläge im Einzugsgebiet der Donau führten im September 2024 zu einer angespannten Hochwasserlage in den Bundesländern Niederösterreich und Wien. Dementspre- chend mussten Wehrfelder geöffnet und die Stromerzeugung gedrosselt bzw. punktuell zeitweise eingestellt werden. Strategische Chancen und Risiken Der Klimawandel, Änderungen der rechtlichen bzw. regulatorischen Rahmenbedingungen, technologi- sche Entwicklungen und Änderungen im Marktumfeld können (wie zum Teil bereits ausgeführt) einen maßgeblichen Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens haben. Eine frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit mittelfristigen und langfristigen strategischen Risi- ken ist also wichtig, um eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Daher werden bei VERBUND zusätzlich zu der laufenden Evaluierung der unterjährigen bzw. kurzfristigen Chancen und Risiken auch die relevanten strategischen Risiken jährlich identifiziert und bewertet. Durch den aktiven Umgang mit diesen Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden. Die beste Chance, unsere Klimaziele zu erreichen, ist der massive und rasche Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sowie die Neustrukturierung unseres gesamten Stromsystems. Auswirkungen von Aspekten des Klimawandels VERBUND-Anlagen sind aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen stark ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (die Wasserkraftwerke, Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen von VERBUND) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung (insbesondere die Hochspannungsleitungen der Austrian Power Grid AG) zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Photovoltaikdargebot nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und potenzielle Risiken zu streuen, setzt VERBUND sowohl auf regionale als auch technologische Diversifikation in der Erzeugung. So wird TCFD 136 insbesondere in den Substanzerhalt, in die Effizienzsteigerung bestehender Anlagen, in die Errichtung von aussichtsreichen Wasserkraftanlagen und in den Ausbau der Erzeugung aus Wind- und Photo- voltaikanlagen investiert. Die langfristigen positiven und negativen Aspekte, die der Klimawandel auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells sowie auf die langfristige Strategie von VERBUND haben könnte, werden jährlich im Zuge der Identifikation und (Neu-)Bewertung der strategischen Risikoland- schaft analysiert und diskutiert. Die möglichen kurz- und mittelfristigen Auswirkungen des Klimawan- dels werden mitunter im Zuge der jährlich durchgeführten Stresstestanalyse in die intern definierten Stressszenarien integriert, anschließend bewertet und dem VERBUND-Management berichtet. Weiters wurden im Jahr 2024 gemeinsam mit den Unternehmensbereichen Strategie und Nachhaltigkeit unter- schiedliche Klimaszenarien definiert, auf Basis derer eine Resilienzanalyse des Geschäftsmodells durchgeführt wurde. Ausblick – Entwicklung Geschäftsjahr 2025 (Sensitivität) Das geplante Konzernergebnis für 2025 verändert sich – bei sonst gleichen Annahmen – durch Variation der nachfolgend angeführten Faktoren (ausgehend vom Absicherungsstand zum 31. Dezember 2024 für Erzeugungsmengen bzw. Zinsen): +/– 1 % Erzeugung aus Wasserkraft: +/– 15,8 Mio. € +/– 1 % Erzeugung aus Windkraft und Photovoltaik: +/– 1,9 Mio. € +/– 1 €/MWh Großhandelspreise Strom (Erneuerbare Erzeugung): +/– 5,9 Mio. € +/– 1 Prozentpunkt Zinsen: –/+ 1,2 Mio. € Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme für den Rechnungslegungsprozess sind nach § 243a Abs. 2 UGB zu beschreiben. Das interne Kontrollsystem von VERBUND umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit, der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit dieses Prozesses sowie zur Einhaltung externer Vorschriften. Der Aufbau des Risikomanagementsystems wird im Disclosures on Management Approach (DMA) und die Risikolage im Kapitel „Chancen- und Risikomanagement“ dieses Integrierten Geschäftsberichts 2024 von VERBUND ausführlich erläutert. Organisatorischer Rahmen Die Konzernführung von VERBUND handelt nach den im Unternehmensleitbild festgelegten Prinzi- pien. Der Vorstand ist für die Einrichtung und Gestaltung des gesamten Internen Kontroll- und Risiko- managementsystems verantwortlich. Dessen Wirksamkeit wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichts- rats überwacht. Grundlagen des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Der umfassende Rechnungslegungsprozess von VERBUND ist durch konzernweite Richtlinien und Vor- gaben geregelt. Die Durchführung, die Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge sind Unternehmensleitbild auf www.verbund.com > Über VERBUND > Unternehmen > Unternehmensleitbild JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 137 strukturell voneinander getrennt. Dadurch wird sichergestellt, dass kein:keine einzelner:einzelne Mitarbeiter:in alle Prozessschritte eines Geschäftsfalls vom Beginn bis zum Ende allein durchführen kann. Eine Prüfung von Berechtigungen ist in den Prozess der systemtechnischen Abwicklung der Ge- schäfte integriert. Die Einhaltung und die Wirksamkeit dieser Kontrollen werden periodisch überprüft. Auf Basis der Prozesslandkarte von VERBUND werden Geschäftsprozesse und darin enthaltene Risiken sowie Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses systematisch analysiert und dokumentiert. Die Doku- mentation der Ablauforganisation, der Prozesslandkarte und der Kontrollen erfolgt regelmäßig in ARIS (dem Prozessmodellierungs-Tool) und wird im Intranet (inklusive der Risiko-Kontroll-Matrix) veröffent- licht. VERBUND passt seine Organisation laufend an geänderte interne sowie externe Rahmenbedingun- gen an. Berichtswesen unter Einhaltung von Unbundling-Bestimmungen Die VERBUND-Quartalsberichte und der Integrierte Geschäftsbericht von VERBUND vereinen Infor- mationen aus dem Controlling, der Unternehmensrechnung, dem Finanz- und Risikomanagement sowie aus dem Bereich Corporate Responsibility. Alle Berichte beruhen auf konzernweit einheitlichen Erstellungs- und Bewertungsvorschriften. Der liberalisierte europäische Energiemarkt fordert die Tren- nung (das Unbundling) des Netzes von der Erzeugung, dem Handel und dem Vertrieb bei vormals integrierten Energieversorgungsunternehmen. Die VERBUND-Tochter Austrian Power Grid AG tritt daher seit 2012 als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber am Strommarkt auf. Ein externer Gleich- behandlungsbeauftragter überwacht die Einhaltung der vertraglich fixierten Unbundling- Bestimmungen. Per 31. Mai 2021 übernahm die VERBUND AG 51 % an Gas Connect Austria GmbH. Die VERBUND-Tochter Gas Connect Austria GmbH nimmt die Aufgaben eines unabhängigen Fernlei- tungsnetzbetreibers am Gasmarkt wahr und unterliegt weiterhin den gesetzlichen Unbundling- Bestimmungen. Deren Einhaltung wird ebenfalls durch eine externe Gleichbehandlungsbeauftragte überwacht. Periodische Überwachung Die Interne Revision prüft die Abwicklung der Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Die einzelnen Prüfungen erfolgen auf Basis des von der Revision erstellten und vom VERBUND-Vorstand genehmigten jährlichen Revisionsprogramms und werden bei Bedarf um Sonderprüfungen ergänzt. Die Revisionsberichte umfassen Empfehlungen und Maßnahmen. Eine periodische Nachverfolgung stellt die Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungen sicher. Als unab- hängiger Übertragungsnetzbetreiber verfügt die Austrian Power Grid AG seit März 2012 über eine eige- ne Revision. Bei der Gas Connect Austria GmbH, ebenfalls ein unabhängiger Fernleitungsbetreiber, liegt die interne Revision im Verantwortungsbereich vom Controlling. 138 Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das eingeforderte und eingezahlte Grundkapital der VERBUND AG setzte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: 170.233.686 Stückaktien (Inhaberaktien Kategorie A), das sind 49 % des Aktienkapitals, und 177.182.000 Stückaktien (Namensaktien Kategorie B), das sind 51 % des Aktienkapitals, beurkundet durch einen beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegten Zwischenschein zugunsten der Republik Österreich. Zum Bilanzstichtag befanden sich 347.415.686 Aktien in Umlauf. Abgesehen von der unter Punkt 2 beschriebenen Stimmrechtsbeschränkung sind mit allen Aktien die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. 2. Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden (BGBl. I Nr. 143/1998), sowie der darauf basierenden Satzungsbestimmung besteht die folgende Stimmrechtsbeschränkung: „Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes:jeder Aktionärs:Aktionärin in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt.“ Weitere Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der VERBUND AG nicht bekannt. 3. Die Aktionärsstruktur der VERBUND AG ist wesentlich vom Mehrheitseigentum der Republik Österreich geprägt. 51 % des Grundkapitals befinden sich verfassungsrechtlich verankert im Eigen- tum der Republik Österreich. Mehr als 25 % des Grundkapitals sind im Eigentum eines Syndikats der Landesenergieunternehmen Wiener Stadtwerke GmbH und EVN AG. Mehr als 5 % befinden sich im Eigentum der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG. Weniger als 20 % des Grundkapitals sind im Streubesitz. 4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. 5. Bei VERBUND bestehen keine Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodelle. 6. Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist eine Nominierung zum Vorstand letzt- malig vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Gemäß dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ist im Aufsichtsrat ein Nominierungsausschuss eingerichtet, der für den gesamten Aufsichtsrat die Bestellung von Vorstandsmitgliedern inhaltlich vorbereitet. Die Regeln des ÖCGK betreffend die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden seitens der VERBUND AG eingehalten. Darüber hinaus bestehen keine, nicht unmittelbar aus dem Gesetz ableitbaren, Bestimmungen hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts- rats sowie bezüglich der Änderung der Satzung. Aktionärsstruktur in % Syndikat EVN und Wiener Stadtwerke Streubesitz Republik Österreich TIWAG 51 > 25 > 5 < 20 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 139 7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands i. S. d. § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB. 8. Es bestehen zudem keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, mit Regelungen, die sich auf den im § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB geregelten Sachverhalt beziehen. Im Übrigen ist ein öffentliches Übernahmeangebot aufgrund des Verfassungsgesetzes unwahrscheinlich. 9. Entschädigungsvereinbarungen i. S. d. § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht. Der in diesem Integrierten Geschäftsbericht 2024 von VERBUND enthaltene konsolidierte Corporate Governance Bericht ist auch auf der VERBUND-Website abrufbar. Konsolidierter Corporate Governance Bericht abrufbar unter www.verbund.com > Investor Relations > Finanzpublikationen 140 Innovation, Forschung und Entwicklung Kennzahlen Innovation, Forschung & Entwicklung (IF&E) Einheit 2022 2023 2024 Anzahl der IF&E-Projekte Anzahl 105 103 110 Projektvolumen gesamt 1 Mio. € 245,1 272,6 281,9 davon EU-Projekte 1 Mio. € 65,9 100,1 93,5 VERBUND-Anteil gesamt 1 Mio. € 102,0 105,1 98,0 Jährliche VERBUND-Aufwendungen Mio. € 10,2 12,7 12,3 Jährliche VERBUND-Investitionen 2 Mio. € 10,2 3,1 2,4 1 über die gesamte Laufzeit der Projekte // 2 exkl. Corporate Venture Capital Investitionen VERBUND treibt als Vorreiter der Energiezukunft Innovationen mutig voran und investiert ent- schlossen in zukunftsweisende Projekte und Partnerschaften. Mit einem klaren Fokus auf erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff, Energiespeicher sowie den Aufbau eines Explorationsportfolios gestaltet VERBUND die Energiezukunft aktiv mit. Gemeinsam mit Partner:innen und Kund:innen entwickelt das Unternehmen neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Produkte entlang der gesamten Wert- schöpfungskette. VERBUND beschleunigt die Transformation des Energiesystems und setzt ein starkes Zeichen für den Klimaschutz, indem das Unternehmen in Forschung, Innovation und Kooperationen mit nationalen und internationalen Partner:innen investiert. Fokus Innovationssymphonie VERBUND verfolgt den Ansatz einer „Innovationssymphonie“. Ähnlich wie Musiker:innen in einem Orchester müssen auch interne und externe Akteur:innen bei den Innovationsaktivitäten im Einklang zusammenwirken. Der Bereich „Corporate Innovation & New Business“ dient hierbei als zentrale Schnittstelle und koordiniert die VERBUND-Innovationsaktivitäten, schafft Transparenz und fördert den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteur:innen. Diese zentrale Einheit arbeitet eng mit allen VERBUND-Gesellschaften und externen Innovationspartner:innen zusammen und fördert gleichzeitig den Austausch durch ein breites Spektrum an Innovationsinstrumenten. Ein Schlüsselinstrument ist der VERBUND X Accelerator, eine der führenden Co-Creation-Platt- formen in Europa, die Start-ups, Scale-ups und Branchenführer:innen zusammenbringt, um innovative Lösungen für die Herausforderungen der Energietransformation zu entwickeln. Durch dieses Format werden neue Technologien evaluiert und gegebenenfalls in das Kerngeschäft von VERBUND integriert. Im Jahr 2024 wurden über diese Plattform sechs VERBUND-Projekte erfolgreich durchgeführt, die aus 137 Bewerbungen aus 24 Ländern ausgewählt wurden. Mehr als zehn Partner:innen waren 2024 aktiv am Programm beteiligt. Darüber hinaus werden Partnerschaften mit wissenschaftlichen Einrichtungen forciert, um neue Erkenntnisse in wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen zielgerichtet für die Energietrans- formation zu adressieren. Ein Fokus wird hierbei auf Partnerschaften mit renommierten wissenschaft- lichen Einrichtungen im DACH-Raum gelegt --- wie z. B. der ETH Zürich, dem AIT, der TU Graz, der TU Wien, der WU Wien oder dem Institute of Science and Technology Austria (ISTA). Durch spezifische Austauschformate wird das Innovationsnetzwerk intern und extern gestärkt. 2024 wurde beispielswiese der VERBUND X Venture Day in Kooperation mit den Institutionen ISTA und SDG 7 SDG 9 SDG 17 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 141 xista innovation GmbH (XISTA) erstmalig durchgeführt. Dieser widmete sich der Stärkung des Clean- tech-Ökosystems in Österreich und dem CEE-Raum und bot ein vielfältiges Programm zu innovativen Technologien, Finanzierungsstrategien und Start-up-Kooperationen. Der Fokus auf Corporate Venture Capital findet sich auch im VERBUND-Engagement in Climate-Tech-Startups, was sich in sechs Start- up-Investitionen im Jahr 2024 durch VERBUND X Ventures widerspiegelt. Formate wie der konzern- übergreifende Innovation Day, der auch in diesem Jahr stattfand, boten die Möglichkeit, sich über die neuesten Innovationsprojekte bei VERBUND auszutauschen. Auch intern wird Innovation gezielt konzernweit orchestriert und innovative Unternehmensideen aus dem eigenen Haus werden strukturiert gefördert. Über einen internen Innovationsförderrahmen, zugänglich für alle VERBUND-Organisationseinheiten, gab es 20 neue Projekteinreichungen, die Innovation in den Business Units unterstützen und beschleunigen. Fokus neue Speicher: Innovative Energiespeicher als Bindeglied zwischen Erzeugung und Verbrauch Mit zunehmendem Anteil an volatiler erneuerbarer Energieerzeuger im Stromnetz und der damit ein- hergehenden Energietransformation setzt VERBUND einen verstärkten Fokus auf Innovations- und Forschungsprojekte im Bereich neuartiger Speichertechnologien. In einem umfassenden Markt- und Technologiemonitoring konnten bisher über 200 Technologie- lieferant:innen identifiziert werden. Auf dieser Basis wurden bereits erste Leuchtturmprojekte gestartet, wie beispielsweise eine Pilotanlage eines innovativen Energiespeichers bei einer Windenergieanlage von VERBUND in Österreich. Bei einem bestehenden Photovoltaikpark in Spanien wurde die Imple- mentierung und Durchführung eines Pilotprojekts für ein innovatives Langzeitenergiespeichersystem ebenso evaluiert und vorbereitet. Darüber hinaus arbeitet VERBUND an weiteren Initiativen und unterstützt als Konsortialpartner aktiv kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, wie beispielsweise jenes mit dem Technologie- anbieter Aquabattery und mit der TU Wien, um federführend an der Entwicklung marktfähiger Spei- cherlösungen für die Energiezukunft mitzuwirken. Fokus digitale Innovationen in der Wasserkraft Im Rahmen des Programms Digital Hydropower Generation (DHPG) entwickelt VERBUND innovative digitale Lösungen für die Wasserkraft, darunter wird im Rahmen des konzernweiten Projekts Mission Flight der Einsatz eines „Drone in a Box“-Systems an der Kölnbreinsperre und im Kraftwerk Mellach getestet. Diese Technologie ermöglicht automatisierte Drohnenflüge für vielseitige Anwendungsberei- che wie Inspektionsaufgaben, eine flächenhafte Schneehöhenvermessung, den Perimeterschutz oder die Naturbeobachtung. Erste Versuche haben die technische Machbarkeit bestätigt und die gesammel- ten Daten können konsistent analysiert und zur Unterstützung des Fachpersonals im Kraftwerksbetrieb eingesetzt werden. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf dem Schutz des Werksgeländes oder der Verbes- serung von Schmelzwasserprognosen und Lawinengefahreneinschätzungen, sondern auch auf der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, um automatisierte Drohnenflüge schneller und ortsunab- hängig durchführen zu können. Durch die automatisierte Flugdurchführung und die KI-gestützte Bild- auswertung wird eine Effizienzsteigerung sowie Optimierung des Drohnenbetriebs erreicht. Die intensive Erprobung des Drohnendocks ist bereits im Gange, um die digitale Transformation und die Energiewende 2030 weiter voranzutreiben. SDG 9 142 Dem Ziel der Entwicklung eines Systems zur systematischen Inspektion und Vermessung von unter Wasser liegenden Anlagen widmet sich der Themenbereich „Underwater Inspection“. Unter Wasser liegende Anlagen von Wasserkraftwerken müssen zur Begutachtung bzw. für Revisionsarbeiten in re- gelmäßigen Intervallen trockengelegt bzw. bislang in der Regel mit Taucherunterstützung inspiziert werden. Bisher existieren keine geeigneten Systeme, die neben einer visuellen auch eine messtechni- sche Erfassung entsprechend den Anforderungen im Wasserkraftbereich ermöglichen. Herausforde- rungen stellen hauptsächlich die präzise Vermessung unter widrigen Bedingungen (Trübung des Wassers, Strömungen), die Navigation, das bestmöglich automatisierte systematische Abfahren der zu inspizierenden Anlagen sowie die Foto- bzw. Video-Analyse dar. Zur Weiterentwicklung der Unter- wasserinspektionen in der Wasserkraft wurde ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug in Kombination mit Spezialsensorik angeschafft. Das System wurde unter anderem bereits erfolgreich zum Auffinden und Inspizieren eines Schadens beim Damm Seidolach im Bereich des Kraftwerks Annabrücke einge- setzt. Zudem konnte beim Kraftwerk Ering-Frauenstein bei Maschine 1 trotz hoher Trübung eine un- dichte Schweißnaht beim Wärmetauscher lokalisiert werden. Mithilfe dieser Technologien können somit teilweise gefährliche Taucheinsätze bereits vermieden bzw. Einsätze von Tauchern bestmöglich unterstützt werden. Außerdem sollen Erzeugungsverluste vermieden und die Produktion erneuerbarer Energie damit erhöht werden. Fokus neue Erneuerbare: Wind- und Photovoltaikanlagen intelligent managen VERBUND fokussiert sich auf die Entwicklung einer skalierbaren, hochmodernen Plattform zur intelli- genten Überwachung aller in Betrieb befindlichen Wind- und Photovoltaikanlagen. Dabei werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte umgesetzt, die zwei zentrale Komponenten umfas- sen: die Entwicklung eines cloud-basierten Lakehouses (eines sehr großen Datenspeichers) zur Verar- beitung von Betriebsdaten sowie eines Leitstands zur Visualisierung und Überwachung der Anlagen. VERBUND verfolgt das Ziel, die Analyse von Betriebsdaten grundlegend neu zu gestalten. Dazu wird ein innovatives, cloud-basiertes Lakehouse entwickelt, das die Sammlung, Verarbeitung und Bereit- stellung von Betriebsdaten in Echtzeit ermöglicht. Im ersten Schritt wurden modernste Technologien evaluiert und hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit sowie Echtzeitfähigkeit geprüft. Nach der Auswahl ge- eigneter Technologien wurden Betriebsdaten ausgewählter Anlagen in einem standardisierten Format integriert und Daten-Pipelines aufgebaut. Ein zentraler USP des Projekts ist die Einführung einer Medallion-Lakehouse-Architektur, die Roh- daten (Bronze Layer) klar von verarbeiteten Daten (Silver Layer) und anwendungsbereiten Daten (Gold Layer) trennt. Bis Mitte 2025 sollen schrittweise alle Anlagen in das Lakehouse integriert werden, um Daten in Echtzeit für verschiedene Anwendungen bereitzustellen. Im Rahmen des Projekts „Control Center“ wird eine maßgeschneiderte Frontend-Applikation für die Überwachung aller Wind- und Photovoltaikanlagen entwickelt. Das Kernstück des Projekts ist die Echt- zeitzustandsüberwachung, welche den Status der Anlagen sowie Anomalien automatisiert visualisiert. Diese Informationen werden von Dispatchern bewertet und je nach Kategorie als Arbeitsauftrag zur Störungsbehebung an die zuständigen Baustellenleiter (Site Manager) weitergeleitet. Aktuell befindet sich die Applikation in einer Testphase, in der ausgewählte Anlagen überwacht und die Softwarefunktionalitäten validiert werden. Perspektivisch wird der Leitstand aller Anlagen zentral und rund um die Uhr überwacht. Dadurch können Produktionsverluste schnell und effizient erkannt und Gegenmaßnahmen unmittelbar eingeleitet werden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 143 VERBUND tätigte 2024 sechs Investments in Climate-Tech-Startups mit der eigenen Corporate Venture Capital Einheit. Mit VERBUND X Ventures investiert VERBUND in die Energiewende VERBUND X Ventures, die Corporate-Venture-Einheit von VERBUND, fokussiert sich auf strategische Investitionen in Start-ups, um ein zukunftsweisendes Beteiligungsportfolio im Bereich Energie- und Climate-Tech aufzubauen. Ziel ist es, innovative Lösungen zu fördern, die sowohl das Kerngeschäft von VERBUND stärken als auch neue Wachstumsfelder erschließen. Im Jahr 2024 konnte VERBUND X Ventures sechs weitere Beteiligungen an Start-ups eingehen und das Portfolio auf insgesamt sieben Unternehmen erweitern. Diese Start-ups bieten technologisch führende Ansätze, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Energiebranche zu adressieren: • Eologix-ping entwickelt Sensoren zur Überwachung der Vereisung von Windkraftanlagen, wodurch die Betriebssicherheit erhöht und die Stillstandszeiten reduziert werden. • Reduxi liefert intelligente Hard- und Softwarelösungen für das Energiemanagement in Haushalten und in Unternehmen. • Ogre AI ist auf KI-basierte Prognosen des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung spezialisiert und verbessert dadurch die Planbarkeit und Effizienz in Energiesystemen. • Spine stellt eine Middleware-Plattform bereit, die Energieanwendungen über Smart Meter vernetzt und steuert. • Easelink etabliert einen innovativen, globalen Standard für das automatisierte Laden von Elektro- fahrzeugen. • Necture (vormals Ubiq) erhielt im Rahmen eines Follow-on-Investments weitere Unterstützung durch VERBUND X Ventures. Das Start-up bietet eine Software as a Service (SaaS)-basierte Plattform, die das Flottenmanagement von Elektrofahrzeugen optimiert und die Effizienz sowie die Akzeptanz der Elektromobilität fördert. Zusätzlich zu diesen Start-up-Investments gründete VERBUND X Ventures gemeinsam mit TTTech ein Corporate Venture, das digitale Lösungen für das Energiemanagement speziell für Industrie- kund:innen entwickelt. Innovation im Stromnetz: Innovationen im Übertragungsnetz für die vollständige Integration erneuerbarer Energiequellen Als Übertragungsnetzbetreiber ist die Austrian Power Grid AG dafür verantwortlich, dass österreichweit in jedem Moment gleich viel elektrische Energie in das Netz eingespeist wie abgenommen wird. Die ehrgeizige Zielsetzung, 100 % erneuerbare Energien bis 2030 in das Stromnetz zu integrieren, ist eine Mammutaufgabe. Forschung und Innovation spielen bei der versorgungssicheren und leistbaren Trans- formation des Energiesystems eine entscheidende Rolle, die Herausforderungen der Energiewende im Stromnetzbereich zu bewältigen. 144 Industry for Redispatch: Erfolgreiche Demonstration durchgeführt Redispatch (Notfallmaßnahmen) bezeichnet den kurzfristigen Eingriff eines Übertragungsnetzbetrei- bers in die Einsatzplanung von Erzeugung und Verbrauch, um Netzengpässe zu vermeiden. Jährlich müssen rund 100 Mio. € Redispatch-Kosten an die Netzkund:innen weiterverrechnet werden. Neben dieser Kostenbelastung entstehen zusätzlich CO 2 -Ausstöße, da die kurzfristige Leistungsbereitstellung häufig durch thermische Kraftwerke erfolgt. Im Zuge der Dekarbonisierung und Dezentralisierung des Energiesystems werden im Forschungs- projekt Industry4Redispatch neue Möglichkeiten entwickelt, um die Flexibilität industrieller Anlagen für Redispatches zu nutzen. Das Kernstück dafür bietet eine gänzlich digitale Infrastruktur, die gemein- sam mit Verteilernetzbetreiber:innen sowie Projektpartner:innen aus Industrie und Forschung entwi- ckelt wurde. Mitte des Jahres fand die erste experimentelle Validierung dieses neuen Konzepts statt. Bei dieser Demonstration konnte die gesamte Prozesskette zwischen Industrieanlagen, Verteilernetzbetrei- ber:innen, der Redispatch-Plattform und der Warte der Austrian Power Grid AG erfolgreich getestet werden. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Partner:innen wurden wertvolle Erkenntnisse gewonnen, die den Prozess grundsätzlich bestätigen und die Basis für die weiteren Arbeiten zur Erschließung neuer Flexibilitäten bilden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die proaktive Nutzung neuer Flexibilität im Systembetrieb. Waldbrandprävention: Schutz vor Feuer entlang von Hochspannungsleitungen Schon heute sind hohe Temperaturen und Dürreperioden keine Seltenheit mehr und erhöhen so die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Waldbrände in Österreich. Leitungstrassen können dabei einen Beitrag zur Waldbrandprävention leisten. Um dieses Zusammenspiel besser zu verstehen, wird gemein- sam mit den Instituten für Waldbau, Alpine Naturgefahren und Meteorologie der BOKU Universität in Wien das Forschungsprojekt „Waldbrandprävention“ durchgeführt. Projektziel ist es, zu analysieren wie Leitungstrassen gegen die Ausbreitung von Waldbränden wirken können. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 145 Innovationen im Gasnetz Gas Connect Austria (GCA) arbeitet kontinuierlich an neuen innovativen Verbesserungen des Status- quo. Daher werden laufend neue Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Sicherheit, Verfügbar- keit und Effizienzsteigerung unternommen. Die Digitalisierung der Pipeline-Sicherheit wurde in Form kontinuierlicher Überwachung auf Basis von Glasfasertechnologie mit einem Technologiepartner weiter fortgesetzt und um Drohnenanwen- dungen zusätzlich zu stationären Kameras erweitert. Die Überwachung der Leitungstrassen der Penta- West und der Süd-Ost-Leitung mit Hilfe von Satellitendaten wird ebenfalls fortgeführt. Grüner Wasserstoff Grüner Wasserstoff gilt als wesentlicher Baustein der Energiewende und spielt für die Dekarbonisierung zahlreicher industrieller Anwendungen und Prozesse eine entscheidende Rolle. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die ergänzenden Eigenschaften von Wasserstoff im Vergleich zu Strom werden dazu führen, dass Wasserstoff im Jahr 2040 einen substanziellen Anteil des Endenergiebedarfs abdecken wird. Die im Juli 2020 vorgestellte europäische Wasserstoffstrategie hat eine Elektrolysekapazität von 40 Gigawatt (dies entspricht ca. 4.000 Kilotonnen) Wasserstoff bis 2030 als Ziel. Der im Mai 2022 ins Leben gerufene REPowerEU-Plan sieht bis 2030 10.000 Kilotonnen europäische Erzeugung und weitere 10.000 Kilotonnen an Wasserstoffimporten vor. Die Nachfrage nach grünem Wasserstoff bildet das Fundament für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und damit für die Wasserstoffaktivitäten von VERBUND. Strategischer Fokus Die Etablierung von VERBUND als europäischen Wasserstoffplayer ist einer der drei Eckpfeiler der VERBUND-Strategie. VERBUND sichert als ganzheitlicher Dekarbonisierungspartner europäische Wirtschaftsstandorte ab, indem Kund:innen künftig sowohl mit Grünstrom als auch mit grünem Wasserstoff beliefert werden. Ziel ist es, die langfristige Versorgung der bestehenden und zukünftigen Wasserstoffkund:innen sicherzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten, die Sicherheit und Stabilität des Energieversorgungssystems zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. Mit zwei Stoßrichtungen – der Umsetzung von lokalen Projekten zur Wasserstofferzeugung vor Ort und dem Aufbau von diversifizierten Importrouten – wird der kurz- sowie langfristige Bedarf an grünem Wasserstoff gedeckt und eine starke Marktposition in den Kernmärkten aufgebaut. VERBUND als Dekarbonisierungspartner VERBUND geht zahlreiche Partnerschaften mit Unternehmen ein, um gemeinsam am Aufbau einer flächendeckenden Wasserstoffinfrastruktur mitzuwirken. Kurzfristig steht der Ausbau einer lokalen Wasserstoffproduktion, insbesondere für die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie in den Kernländern Österreich, Deutschland und Spanien im Vordergrund. Dafür entwickelt VERBUND partnerschaftliche Projekte zur Wasserstofferzeugung für den direkten Einsatz beim Abnehmer für eine sofortige, verlässliche Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff. So zum Beispiel plant VERBUND im Rahmen des Projekts „Green Ammonia Linz" gemeinsam mit LAT Nitrogen eine 60 MW-Elektrolyseanlage in Linz zur nachhaltigen Produktion von grünem 146 Ammoniak. Eine weitere großskalierte Elektrolyseanlage "Pannonian Green Hydrogen" soll mit einer Leistung von 60 bis 300 MW in der Endausbaustufe jährlich bis zu 40.000 t grünen Wasserstoff produzieren. Beim Forschungsprojekt "USS 2023" wird gemeinsam mit Partner:innen unter der Leitung der RAG untersucht, wie bestehende Speicherstrukturen für die saisonale Speicherung von Sonnenenergie in Form von Wasserstoff genutzt werden können. Wasserstoffimporte für eine langfristige Versorgung Langfristig werden die stark steigenden Bedarfe jedoch nicht allein durch die lokale Erzeugung gedeckt werden können. Deshalb arbeitet VERBUND am Aufbau eines umfangreichen und diversifizierten Projektportfolios, um große Mengen an grünem Wasserstoff aus großskaligen Projekten in europäischen Ländern und benachbarten Regionen Europas zu importieren. Als Importregionen sind jene Regionen im Fokus, welche günstige Erzeugungsbedingungen für erneuerbaren Strom und grünen Wasserstoff sowie einen bestehenden oder zukünftigen Infrastrukturanschluss an die Kernmärkte vorweisen. Vor diesem Hintergrund identifizierte VERBUND konkrete Importkorridore über unterschiedliche Regionen, welche kontinuierlich weiterentwickelt werden. Für die Entwicklung eines breiten Projektportfolios schloss VERBUND eine Reihe von Partnerschaften für die gemeinsame, großskalierte Produktion von grünem Wasserstoff in den unterschiedlichen Regionen ab, so zum Beispiel mit TOTAL Energies, Sonatrach SPA oder mit Enagás Renovable. Als integrierter Versorger zielt VERBUND dabei jeweils darauf ab, grünen Wasserstoff zu erzeugen, den Transport in die Kernmärkte zu koordinieren und ihn Kund:innen und Partner:innen aus der Industrie und anderen Sektoren an deren Standorten zur Verfügung zu stellen. Für die Sicherstellung der Versorgung der Industrien Zentraleuropas spielen auch die von VERBUND initiierten Wasserstoff-Importallianzen, die Hydrogen Import Allianz Austria (HIAA) und das Hydrogen Import Bündnis Bayern (HIBB), eine wesentliche Rolle. Den Allianzen gehören jeweils Akteur:innen aus der gesamten Wertschöpfungskette an: Energieunternehmen, Infrastrukturbetreiber:innen und Wasserstoffabnehmer:innen, die zusammen einen wesentlichen Anteil der Nachfrage im jeweiligen Land bzw. Bundesland repräsentieren. Das Ziel der Importallianzen ist es, Wasserstoffimporte bis 2030 zu ermöglichen, um die signifikant steigenden Bedarfe in Österreich und Bayern langfristig, verlässlich und wettbewerbsfähig zu decken. Im Fokus der Arbeit stehen daher der strukturierte und synchronisierte Hochlauf der Wasserstoffimportwirtschaft und die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsvorschläge. Infrastruktur als Rückgrat einer grünen Wasserstoffwirtschaft Um Gasleitungen der Gas Connect Austria GmbH wasserstofftauglich zu machen und um am Ende Teil des europäischen Wasserstoffnetzes zu werden, wurde das Projekt „Fit4HyT – Fit for H2 Transportation“ gestartet. Dabei werden für zwei bestehende Leitungen – einer neuen und einer älteren – ein konkreter Umstellungsfahrplan erarbeitet sowie Umrüstkosten kalkuliert. Um diese zeitlich in Einklang mit den Plänen auf europäischer Ebene und vor allem mit jenen der Nachbarländer Österreichs zu bringen, ist die Gas Connect Austria GmbH Teil zahlreicher Gremien und Initiativen – u. a. von Hydrogen Europe, Clean Hydrogen Alliance, HyPA, NetZeroAlliance und dem European Hyd- rogen Backbone. Der Fokus der Gas Connect Austria GmbH in diesen Gremien ist es, in den zahlrei- chen Arbeitsgruppen das zukünftige Wasserstoffnetz gemeinsam zu planen und potenzielle Wasser- stoffimportrouten nach Österreich auf Basis des nationalen Bedarfs zu evaluieren und zu entwickeln. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 147 Im Rahmen der IPCEI-Initiative entwickelte die Gas Connect Austria GmbH ein Projekt im Bereich Wasserstoff (H2EART – Hydrogen to Europe – Austrian Regional Turntable). Schwerpunkte in diesem Projekt sind die Umstellung des Leitungsnetzes in Richtung Wasserstoff, der Bau von Wasserstoffleitun- gen zu Großabnehmer:innen und die Etablierung der Station Baumgarten als europäische Wasserstoff- drehscheibe (Central European Hydrogen Hub – CEH2). Dieses Projekt ist seit 2021 Schlüsselelement zahlreicher weiterer europäischer Wasserstoffinitiativen und treibt damit den Aufbau einer europäi- schen Wasserstoffinfrastruktur voran. Aufgrund von politischen Rahmenbedingungen wird es aber in Österreich kein sogenanntes H2-Infrastruktur-IPCEI (Hy2Infra) geben. Dennoch sind H2EART und der CEH2 weiterhin Teil der Wasserstoffstrategie der Gas Connect Austria GmbH. Im konsortialen Forschungsprojekt „H2REAL – Hydrogen Region East Austria goes Live“ arbeitet die Gas Connect Austria GmbH gemeinsam mit Partner:innen der Vorzeigeregion Energie „WIVA Power & Gas“ an der Machbarkeit einer integrierten Wasserstoffwirtschaft. Im Projekt wird ein integriertes Was- serstoffnetzwerk (ein Hydrogen Valley) als Schlüssel für die Wasserstofftechnologie und -anwendungen in Ostösterreich entwickelt. Zusätzlich zu den Tätigkeiten im Bereich der Leitungsumstellung für Wasserstoff wurde im Jahr 2022 die Vorstudie zum Projekt „Power2Gas4Austria“ abgeschlossen. Die Studie fokussiert auf die groß- skalige Sektorkopplung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern Gas Connect Austria GmbH und Austrian Power Grid AG. 148 Digitalisierung und Informationssicherheit Digitalisierung Die stetige Digitalisierung ist ein essenzieller Bestandteil der strategischen Ausrichtung von VERBUND, ein wichtiger Treiber und Unterstützer der Konzernstrategie und ein regelmäßiger Begleiter des Alltags der VERBUND-Mitarbeiter:innen. Eine zukunftssichere Digitalisierungsfunktion mit einer fachlichen und technischen Entwicklungsperspektive ist daher kritischer Erfolgsfaktor im gesamten Konzern. So wurden im Geschäftsjahr 2024 digitale Vorhaben innerhalb des Masterplans Digitalisierung weiterverfolgt sowie neue gestartet. Diese Vorhaben beinhalten Projekte aus den folgenden Kategorien: digitale Innovationen, Auto-Machine-Learning, Big Data, Digitalisierung in Kraftwerken sowie moder- nes Arbeiten. Damit umfasst der Masterplan sämtliche strategisch relevanten Projekte der Digitalisie- rung im Unternehmen und dient der Planung und Koordination digitaler Innovationen. KI-Anwendungen und maschinelles Lernen Die Künstliche Intelligenz (KI) wird bei VERBUND unter anderem für Zeitreihenprognosen oder auto- matisierte Bilderkennung angewandt. Spätestens seit der Markteinführung von Anwendungen wie ChatGPT weckt sie auch das Interesse von Mitarbeiter:innen ohne spezifische Fachkenntnisse. Die KI birgt jedoch auch Risiken, insbesondere für VERBUND als Betreiber kritischer Infrastruktur. Aus diesem Grund gilt seit Juli 2024 eine konzernweite KI-Richtlinie, die ein Rahmenwerk für die Erstellung und die Benutzung von KI-Systemen innerhalb des Konzerns basierend auf der neuen EU-KI-Verordnung be- reitstellt. Zusätzlich trat VERBUND im September 2024 dem EU-KI-Pakt bei, wodurch sich das Unter- nehmen freiwillig verpflichtete, die wichtigsten Aspekte der EU-KI-Verordnung auch bereits vor ihrem Inkrafttreten zu implementieren. Im Projekt „AI Knowledge“ wurden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über künstliche Intelligenz im Unternehmen etabliert. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, setzte sich VERBUND im Rahmen der internen Transformation in der Breite mit dem Thema auseinander. Im Zuge dieses Projekts wurden Möglichkeiten wie z. B. KI-Talks, KI-Workshops und KI-Weiterbildungsformate geschaffen, um mit dem Thema KI in Kontakt zu treten. Ziel ist es, Mitarbeiter:innen zum Thema KI zu befähigen, ihnen die Chancen und Risiken verständlich zu kommunizieren und aufzuzeigen, wie KI im Arbeitsalltag wertstif- tend eingesetzt werden kann. Ein weiteres Vorhaben im Bereich der Digitalisierung stellt das Projekt „MissionFlight“ dar. Im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung und zum Erreichen der Energiewende 2030 wird sich VERBUND mit der Technologie „Drohnendock“ näher beschäftigen. Durch eine derartige Technologie ist VERBUND in der Lage, mehrere Anwendungsfälle wie z. B. Inspektionsflüge, den Perimeterschutz, Naturbeschauungen und vieles mehr automatisiert mittels Drohnen durchzuführen. So können die Inspektionen optimiert und die Effizienz der VERBUND-Kraftwerke gesteigert werden. Darauf aufbau- end erfolgt eine Trenderkennung des Anlagenzustands. Im Zuge des Projekts „Digital Business Card“ wurde 2024 zudem eine Alternative zur klassischen ge- druckten Visitenkarte geschaffen. Die digitale Visitenkarte ist damit jederzeit auf Mobilgeräten verfüg- bar und die Kontaktinformationen können einfach und schnell geteilt werden. Die individuellen Daten werden automatisch aus bestehenden Datenbanken übertragen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 149 Informationssicherheit Informationssicherheit hat bei VERBUND einen hohen Stellenwert und zieht sich durch alle Bereiche des Konzerns. Mit der Identifizierung von VERBUND als Betreiber wesentlicher Dienste spielen jene Verpflichtungen eine wichtige Rolle, die sich für Unternehmen der kritischen Infrastruktur aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (dem NIS-Gesetz in Österreich bzw. der EU-weiten NIS-Richtlinie) ergeben. Im Berichtsjahr 2024 wurde das zentrale Informationssicherheitsmanage- mentsystem erneut nach ISO 27001 und ISO 27019 erfolgreich zertifiziert. Zudem wurden die durch das NIS-Gesetz geforderten Nachweise zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch eine externe „Qualifizierte Stelle“ geprüft und innerhalb der vorgegebenen Frist an die Behörde übermittelt. IT- und Digitalisierungsvorhaben werden bei VERBUND stets unter Berücksichtigung der Informati- onssicherheit durchgeführt. Die Informationssicherheit ist damit ein wesentlicher Treiber des Fort- schritts und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele aus der Konzernstrategie. Die Abteilung Informationssicherheit wurde 2024 weiter ausgebaut und der Masterplan Informati- onssicherheit fortgeführt. Das Ziel des gesamten Programms ist sowohl die Aufrechterhaltung als auch eine kontinuierliche Steigerung des Reifegrads in allen Domänen der Informationssicherheit. Cyber Security Das Security Operation Center (SOC) spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cyber Security bei VERBUND. Um dem signifikanten Anstieg der Cyber-Kriminalität zu begegnen, wird das SOC fortlaufend ausgebaut, die Erkennung von Angriffsversuchen auf VERBUND weiter erhöht und die bestehenden Notfallpläne werden im Rahmen von Übungen verbessert. Der Wirkungskreis umfasst dabei nicht nur die gesamte IT-Landschaft von VERBUND, sondern auch die Systeme zur Steuerung der Stromerzeugung. Zur Absicherung der operativen Infrastruktur wurden auch eine Vielzahl an Maßnahmen und Projek- ten umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise neben der mittelfristigen Planung und Durchführung von Penetration-Tests und Red-Teaming-Aktivitäten auch die Etablierung eines effizienten Schwachstel- lenmanagements über die gesamte Konzernlandschaft hinweg. Damit werden technische Schwachstel- len aus interner und externer Sicht identifiziert und entsprechend ihrer Kritikalität behandelt und bear- beitet. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen wurde 2024 weiters das Security-Awareness-Programm intensiv vorangetrieben. Dieses sieht persönliche Schulungen zum Zeitpunkt des Konzerneintritts vor. Es verpflichtet die VERBUND-Mitarbeiter:innen zur jährlichen Absolvierung eines innovativen Online- Trainings zum Thema Cyber Security. Vor allem für die Mitarbeiter:innen an den Kraftwerksstandorten wurden zusätzlich Präsenztrainings angeboten. Unterstützt werden diese Trainings unter anderem durch gezielte Phishing-Simulationen und durch das Angebot von Vorträgen in Form von Webinaren zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten aus dem Bereich der Informationssicherheit. Einen Schwer- punkt stellten 2024 die intensiven Awareness-Maßnahmen im Rahmen des internationalen „Cyber Security Month“ im Oktober dar, welche Webinare, Videos, Plakate und Intranet-Beiträge umfassten. Abgerundet wurden die Aktivitäten durch nationale wie auch internationale Vernetzungen in ein- schlägigen Communitys. 150 Ausblick Die Rahmenbedingungen für die Weltwirtschaft sind nach wie vor schwierig. Unsicherheit beherrscht das wirtschaftliche Umfeld. Auch aus China sind kaum Wachstumsimpulse zu erwarten. Robust zeigt sich jedoch das Wirtschaftswachstum in den USA. So wird laut den vorläufigen Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Weltwirtschaft im Jahr 2024 mit etwa 3,2 % wachsen. Dieser Wert liegt unter jenen der Jahre 2021 bis 2023 sowie dem langjährigen Durchschnitt. Für 2025 prognostiziert der IWF ein Weltwirtschaftswachstum von ebenfalls 3,2 % und auch für die Jahre danach geht der IWF von nicht wesentlich höheren Wachstumsraten aus. Die Ursachen für diese Entwicklungen sind in den Verwerfungen in Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine und in weiteren Krisen zu sehen. Im Hinblick auf die hohe Inflation der vergangenen Jahre ist zwar eine Erleichterung zu verzeichnen, diese geht jedoch nur langsam voran. Weltweit betrachtet ging die Inflation nach dem Rekordwert von 8,6 % im Jahr 2022 auf 6,7 % im Jahr 2023 zurück und fiel 2024 auf 5,8 %. Für das Jahr 2025 wird eine Inflation von 4,3 % prognostiziert – ein Wert, der sich langsam den Inflationsraten von vor der COVID-19-Krise annähert. Für den Euroraum wird für 2025 eine Inflation von knapp über 2 % erwartet, nach 2,4 % im Jahr 2024. In Österreich soll die Inflation von rund 2,9 % im Jahr 2024 auf 2,8 % im Jahr 2025 zurückgehen. Faktoren wie die schwache inländische Konsumnachfrage, die Schwäche der deutschen Industrie (die Warenexporte nach Deutschland gingen 2024 deutlich zurück) sowie eine Investitionsflaute und eine schwache Nachfrage nach Investitionsgütern und Maschinen sorgten dafür, dass Österreich auch 2024 in einer Rezession verharrte. Nach vorläufigen Daten des WIFO schrumpfte das Bruttoinlandspro- dukt im Berichtsjahr um 0,6 %, nach einem Rückgang von 1 % im Jahr 2023. Im Jahr 2025 könnte die Auslandsnachfrage wieder etwas anziehen und in Österreich für Konjunkturimpulse sorgen. Diese sollten dann auch die private Konsumnachfrage beleben. Für das Jahr 2025 geht das WIFO somit von einem verhaltenen Wachstum von etwa 1 % aus. Die Rohstoffpreise lagen 2024 aufgrund der Beruhigung der Märkte deutlich unter jenen des Vorjah- res. Ursachen dafür waren u. a. die konjunkturbedingte Nachfrageschwäche sowie eine gute Versor- gungslage bei Erdgas, welche zu einem Rückgang der Risikoaufschläge führte. Die sinkenden Rohstoff- preise führten weiters zu einer Preisreduktion am Stromgroßhandelsmarkt. Für 2025 zeigt sich bei der Gasversorgung eine etwas schwierigere Sachlage: durch den kühleren Winter 2024/2025 leerten sich die Gasspeicher schneller als in den vergangenen Jahren. Aufgrund des Wegfalls der russischen Gasliefe- rungen über die Ukraine mit Anfang 2025 muss zum Wiederauffüllen der Speicher im Sommer 2025 ausschließlich auf LNG (Flüssigerdgas) bzw. auf Gas aus Nordeuropa zurückgegriffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass dies den Aufwärtsdruck auf die Gaspreise hochhält. Dies ließe in Folge auch wenig Raum für signifikant sinkende Strompreise am Großhandelsmarkt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 151 Investitionsplan 2025 bis 2027 Der aktualisierte Investitionsplan von VERBUND für den Zeitraum 2025 bis 2027 sieht 5.873 Mio. € an Investitionen vor. Davon entfallen rd. 4.004 Mio. € auf Wachstumsinvestitionen und rd. 1.868 Mio. € auf Instandhaltungsinvestitionen. Der Großteil der Investitionen fließt in den Ausbau und die Instandhaltung des regulierten österreichischen Strom- und Gasnetzes (rd. 1.969 Mio. €). Zudem investiert VERBUND vor allem in Projekte im Bereich der Neuen Erneuerbaren (rd. 1.704 Mio. €) sowie in Wasserkraftwerks- projekte (rd. 1.257 Mio. €). Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die VERBUND-Heimmärkte Österreich und Deutschland (rd. 4.516 Mio. €) sowie den spanischen Markt (rd. 919 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2025 plant VERBUND, insgesamt rd. 1.950 Mio. € zu investieren – davon rd. 1.347 Mio. € in Wachstum und rd. 603 Mio. € in Instandhaltungen. Dividende Für das Geschäftsjahr 2024 plant VERBUND eine ordentliche Dividende von 2,80 € pro Aktie auszuschütten. Die Ausschüttungsquote in Bezug auf das bereinigte Konzernergebnis beträgt in der Berichtsperiode 2024 49,2 % (Vorjahr ohne Sonderdividende: 45,2 %; Vorjahr mit Sonderdividende: 55,1 %). Die Aus- schüttung der Dividenden erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Aufsichtsrats in seiner bilanzfeststel- lenden Sitzung sowie der Genehmigung der Aktionär:innen der VERBUND AG im Rahmen der Haupt- versammlung 2025. Ergebnisausblick 2025 Die Entwicklung des VERBUND-Ergebnisses hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab: den Groß- handelspreisen für Strom, der Eigenerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, dem Ergebnisbeitrag der Flexibilitätsprodukte und der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus können sich gesetzliche oder regulatorische Änderungen negativ auf die Ergebnis- entwicklung auswirken. Zum 31. Dezember 2024 waren bereits rund 66 % der geplanten Eigenerzeugung für das Jahr 2025 kontrahiert. Der dabei erzielte Preis lag 0,5 €/MWh unter dem im Jahr 2024 erzielten Absatzpreis. Im Hinblick auf die geopolitischen Unsicherheiten, die Gefahr von regulatorischen Eingriffen und die hohe Volatilität der wesentlichen Einflussfaktoren auf das VERBUND-Ergebnis ist der Ausblick seitens VERBUND mit hoher Unsicherheit behaftet. Auf Basis einer durchschnittlichen Eigenerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik so- wie der Chancen- und Risikolage erwartet VERBUND für das Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA zwischen rund 2.700 Mio. € und 3.300 Mio. € und ein Konzernergebnis zwischen rund 1.350 Mio. € und 1.750 Mio. €. VERBUND plant für das Geschäftsjahr 2025 eine Ausschüttungsquote zwischen 45 und 55 % bezogen auf das um Einmaleffekte bereinigte Konzernergebnis in Höhe zwischen rund 1.350 Mio. € und 1.750 Mio. €. SDG 8 1.950 2.204 1.718 25E 26E 27E Investitionsplan in Mio. € 27E Nichtfinanzielle Erklärung 2024 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 153 Inhalt ............................................................................................................................ 153 Allgemeine Informationen ............................................................................................ 154 Präambel ....................................................................................................................................................... 154 ESRS 2 Allgemeine Angaben ....................................................................................................................... 154 Umweltinformationen ................................................................................................... 207 EU-Taxonomie ............................................................................................................................................. 207 ESRS E1 Klimawandel .................................................................................................................................. 237 ESRS E2 Umweltverschmutzung ................................................................................................................. 257 ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen ................................................................................................... 259 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ........................................................................................... 264 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .............................................................................. 283 Sozialinformationen ...................................................................................................... 292 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens .................................................................................................. 292 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.................................................................................... 314 ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften .......................................................................................................... 319 ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ................................................................................... 326 Governance-Informationen ........................................................................................... 333 ESRS G1 Unternehmensführung ................................................................................................................. 333 Inhalt 154 Präambel Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFI- Richtlinie) und deren Umsetzung im österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) fasst VERBUND die geforderten Informationen gemäß § 267a UGB (NaDiVeG) im Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung“ im Konzernlagebericht des Integrierten Geschäftsberichts 2024 zusammen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist VERBUND zudem zur Offenlegung von Informationen gemäß der EU-TaxonomieVO (EU) 2020/852 verpflichtet. Dieser Berichtspflicht wird im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung im Kapitel „Umweltinformationen“ nachgekommen. Gemäß § 267a UGB (NaDiVeG) Absatz 5 kann sich VERBUND bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke stützen. Alle Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung sind erstmalig an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausgerichtet. Die Inhalte umfassen dabei alle für VERBUND wesentlichen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelangen, sowie Informationen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Details sind den themenspezifischen ESRS, insbesondere E1 bis E5, S1, S2 und G1 zu entnehmen. Dabei wird auch auf Wechselwirkungen mit dem Geschäftsmodell, auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die implementierten Kon- zepte sowie die Due-Diligence-Prozesse eingegangen. Aufgrund der Anwendung des neuen Standards (ESRS) anstelle von GRI kommt es teilweise zu Änderungen bei Kennzahlen, wodurch ein Vergleich zu Vorjahreswerten nicht immer möglich ist. Vorjahreswerte werden daher nur dort angeführt, wo diese vergleichbar sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ist die Umsetzung der Richt- linie (EU) 2022/2464 in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ("CSRD") in österreichisches Recht (durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz „NaBeG“) noch nicht abgeschlossen. Daher werden die folgenden Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung freiwillig nach den ESRS be- richtet. ESRS 2 Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Der vorliegende Bericht stellt die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der VERBUND AG gemäß NaDiVeG und ESRS dar. Darin sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Themen für VERBUND für das Ge- schäftsjahr 2024 (1. Jänner bis 31. Dezember 2024) beschrieben. Sowohl der Berichtszeitraum als auch die für die Berichterstattung berücksichtigten Unternehmen entsprechen dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wurden anlog zur Fi- nanzberichterstattung bis 19. Februar 2025 mitaufgenommen. Bei Abweichungen vom finanziellen Konsolidierungskreis u. a. aufgrund von spezifischen Anforderungen der ESRS, wird darauf im jeweili- gen Abschnitt hingewiesen. A llgemeine Informationen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 155 Die berichteten Informationen werden um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette ergänzt. Strategien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung vorerst nur begrenzt für die Wertschöpfungskette verfügbar. Diese werden punk- tuell berichtet. VERBUND hat im Berichtsjahr 2024 weder Gebrauch von der Möglichkeit der Auslassung von Kenn- zahlen gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7. (Klassifizierte und vertrauliche Informationen und Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen) noch von Angaben gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU gemacht. Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Zeithorizonte Die Zeithorizonte der VERBUND-Berichterstattung richten sich nach den in den ESRS 1 6. 4. vorgegebenen Zeiträumen, kurzfristig bzw. <1 Jahr entspricht dem Berichtszeitraum, mittelfristig umfasst ein bis fünf Jahre und langfristig mehr als fünf Jahre. Eine Abweichung der Zeithorizonte ergibt sich bei der Umsetzung der EU-Taxonomie: Die entspre- chenden Key-Performance-Indikatoren sind stets für das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten. Eine Ausnahme besteht für den sogenannten „CAPEX-Plan“, welcher stets die kommenden drei Planjahre, die VERBUND-spezifisch definiert wurden, umfasst. Im Zuge der Klassifikation von Wirtschaftsaktivitä- ten nach EU-Taxonomie wird eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Dafür werden Klimaprojektionsszenarien immer für das laufende Jahr (Berichtsjahr) und darauf aufbauend in 10 Jahren sowie in 30 Jahren, gemäß Appendix A Delegierter Rechtsakt Klimaschutz der EU- Taxonomie-Verordnung, betrachtet. Bei der Resilienzanalyse wird der Zeithorizont 2025 bis 2034 angewandt, der sich mit dem Zeitraum der Budget- und strategischen Investitionsplanung deckt. Schätzungen zur Wertschöpfungskette Wenn Kennzahlen geschätzte Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten, wird das gesondert bei den betroffenen themenspezifischen quantitativen Angaben vermerkt. Insbesondere kommen diese in E1 im Zusammenhang mit Scope 3-Emissionen und in E5 bei den Abfallmengen vor. Wenn verfügbar, liegen überwiegend qualitative Informationen über die Wertschöpfungskette vor. Nach dem Best-Effort-Ansatz ist VERBUND bemüht, diese sukzessive zu erweitern und um quantitative Angaben zu ergänzen. Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit VERBUND greift bei Kennzahlen bzw. Kennzahlenkomponenten teilweise auf Schätzungen zurück. Dies geschieht aber nur dann, wenn keine genauen Kennzahlen oder andere Faktoren verfügbar sind. Diesen Schätzungen können Unsicherheiten unterliegen, wobei jedoch soweit wie möglich versucht wird, diese zu reduzieren. Sofern Schätzungen zur Berechnung verwendet wurden, wird dies beim jeweiligen themenspezifischen Datenpunkt vermerkt. Quellen für Schätzungen sind explizit in E1, E3 und E5 angeführt. 156 Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen Mit dem Geschäftsjahr 2024 berichtet VERBUND nicht mehr auf Basis der GRI-Standards, sondern wendet die ESRS für die Berichterstattung gemäß NaDiVeG mit Blick auf die zukünftige Verpflichtung aus der CSRD an. Dies wirkt sich auf die Berichtsstruktur, -inhalte und Kennzahlen in diesem Bericht aus, wodurch die nichtfinanzielle Erklärung 2024 nicht mit dem nichtfinanziellen Bericht 2023 vergleichbar ist. Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen Aufgrund der erstmaligen Berichterstattung nach ESRS werden nur an jenen Stellen Vorjahreswerte berichtet, wo diese verfügbar bzw. vergleichbar sind. Für erstmals gemäß ESRS berichtete Kennzahlen werden keine Vorjahreswerte berichtet. Demnach sind Fehler im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen insbesondere bei Kennzahlen relevant, wo Vergleichswerte zur Verfügung stehen. Sollten Fehler aufgetreten sein, werden diese jedenfalls transparent gemacht. Im Berichtsjahr 2024 sind VERBUND keine Fehler aus früheren Berichtszeiträumen zur Kenntnis gelangt. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Neben dem NaDiVeG hat VERBUND für die nichtfinanzielle Erklärung 2024 die Vorgaben der EU- Taxonomie angewandt, die bei den Umweltinformationen abgehandelt werden. Davon abgesehen werden keine weiteren Rechtsvorschriften oder Standards diesem Bericht zu Grund gelegt. VERBUND nutzt den Integrierten Geschäftsbericht 2024 als Fortschrittsbericht für den UN Global Compact. Aufnahme von Informationen mittels Verweis VERBUND verweist in seiner nichtfinanziellen Erklärung auch auf weitere Teile des Integrierten Geschäftsberichts, insbesondere den Corporate Governance Bericht. Verweise erfolgen gemäß den Anforderungen des ESRS 1 9.1. und erfüllen die folgenden darin beschriebenen Anforderungen: • Stellen ein gesondertes Informationselement dar und geben eindeutig an, dass einer Angabepflicht bzw. einem Datenpunkt entsprochen wird • Werden gleichzeitig mit dem Lagebericht veröffentlicht • Sind in der gleichen Sprache wie die nichtfinanzielle Erklärung (in Deutsch) verfasst • Weisen die gleiche (begrenzte Sicherheit) oder eine höhere Prüfungssicherheit (hinreichende Sicherheit) als die nichtfinanzielle Erklärung auf Folgende ESRS-Angabgepflichten werden, um Synergien zu nutzen, überwiegend oder gänzlich im Corporate Governance Bericht (Seite 28) des Integrierten Geschäftsberichts berichtet: • ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane • ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Lei- tungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 157 Anwendung der Bestimmungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten gemäß ESRS 1 Anlage C VERBUND beschäftigt mehr als 750 Mitarbeiter:innen, weshalb die Tabelle in Anlage C mit Phase-in Bestimmungen nicht wesentlich ist. Die Verwendung von Angabepflichten, die der schrittweisen Einführung unterliegen, sind im ESRS Angabepflichten Index im Kapitel ESRS 2 IRO-2 angeführt. Governance Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung der Unternehmenskultur haben neben allen Mitarbei- ter:innen die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane eines Unternehmens. Sie haben entschei- denden Einfluss auf die Unternehmenskultur und fördern diese einerseits durch ihre Vorbildwirkung und andererseits durch entsprechende Vorgaben bzw. die Veranlassung passender Maßnahmen. Die nachfolgenden Ausführungen zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beziehen sich auf die VERBUND AG als berichtspflichtiges Unternehmen. Das österreichische Aktienrecht gibt ein duales Führungssystem vor, das eine strenge Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan vorsieht. Beide Organe sind hinsichtlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Aktienrechts strikt voneinander getrennt. Der Vorstand fungiert als das Leitungsorgan und nimmt die operativen Aufgaben des Unternehmens wahr, der Aufsichtsrat hingegen ist das Kon- troll- bzw. Aufsichtsorgan, das die Führung der operativen Geschäfte durch den Vorstand kontrolliert und überprüft. Daher bezieht sich dieser Bericht ausschließlich auf das Leitungsorgan Vorstand und das Aufsichtsorgan Aufsichtsrat. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat ist nicht zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen. Er ist für das gesamte operative Handeln, für die Aufbau- und Ablauforganisation und für die Unternehmensstrategie, die mit dem Aufsichtsrat ab- gestimmt wird, verantwortlich. Dabei unterliegt der Vorstand weder Weisungen des Aufsichtsrats noch der Hauptversammlung. Bestimmte bedeutende Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands bedür- fen allerdings der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und/oder seiner Ausschüsse. Die Zusammenar- beit des Vorstandes und des Aufsichtsrats werden in Geschäftsordnungen im Detail festgelegt. Darin sind insbesondere jene Themen und Inhalte der Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten, die einer vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Entsprechende Wertgrenzen sind dafür festgelegt. Hervorzuheben ist, dass auch bedeutende Geschäfte von Konzernunternehmen im festge- legten Rahmen nicht nur von den Organen des jeweiligen Konzernunternehmens, sondern auch vom Aufsichtsrat der VERBUND AG vor deren Ausführung zu genehmigen sind. Details zur Zusammensetzung des Vorstands, zu seiner Arbeitsweise und Geschäftsverteilung, zur Diversität, zu seinem Fachwissen und seinen Fähigkeiten finden sich im Konsolidierten Corporate Governance Bericht 2024 und im Kapitel ESRS G1. Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Kapital- vertreter:innen und fünf von der Arbeitnehmer:innenvertretung entsandten Mitgliedern. Die Bestel- lung der Kapitalvertreter:innen erfolgt für höchstens fünf Jahre, wobei der Aufsichtsrat der Haupt- versammlung einen Vorschlag für die Wahl vorzulegen hat. Eine Wiederbestellung ist möglich. Dem 158 Aufsichtsrat gehört für je zwei Kapitalvertreter:innen ein, von der Belegschaftsvertretung entsandtes, Mitglied mit denselben Rechten und Pflichten an. Der Aufsichtsrat nimmt keine operativen Aufgaben wahr. Er berät den Vorstand und überwacht des- sen Geschäftsführung. Hierzu wird er vom Vorstand regelmäßig und umfassend über die Geschäfts- entwicklung, die Lage und die Strategie des Unternehmens sowie über die Risikosituation und das Risikomanagement informiert. Der Aufsichtsrat bildet gemäß Gesetz und ÖCGK und darüber hinaus entsprechend seiner Geschäftsordnung mehrere Ausschüsse, so auch einen Nachhaltigkeits- und Stra- tegieausschuss. Detaillierte Informationen zur Arbeitsweise, zu den Sitzungen und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und zu seinen Ausschüssen, zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, zur Selbst- evaluierung des Aufsichtsrats, zur Behandlung von Interessenskonflikten sowie zu seiner Diversität und seinem Fachwissen finden sich im konsolidierten Corporate Governance Bericht (Seite 28) des Inte- grierten Geschäftsberichts 2024. Nachhaltigkeitsorganisation bei VERBUND Eine interne Konzernrichtlinie stellt sicher, dass bei allen Handlungen und Entscheidungen die Grundsätze der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Die oberste Verantwortung für Nachhaltigkeit und die genannte Richtlinie liegt beim Konzernvorstand, der die strategischen Nachhaltigkeitsziele festlegt. Das für Nachhaltigkeit zuständige Vorstandsmitglied stellt dabei die Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsprozesse sicher und berichtet über Nachhaltigkeit und die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele an den Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat beschäftigt sich der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss im Speziellen mit den Auswirkungen, Maßnahmen und Zielen im Bereich der Nachhaltigkeit. Aber auch andere Ausschüsse, wie der Prüfungs- oder Vergütungsausschuss, setzen sich mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, mit internen Kontrollen oder der nachhaltigkeitsbezogenen Vergütung auseinander. Nachhaltigkeit ist als Teil von Corporate Development in der VERBUND AG angesiedelt. Die Leitung hat die operative Verantwortung für die relevanten Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen, die vom Team, dem u. a. die Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragten auf Konzernebene angehören, für den Konzern erarbeitet werden. Auf der ersten Führungsebene von VERBUND ist zudem das Corporate Responsibility Committee (CRC) etabliert. In diesem Gremium sind Vertreter:innen der Geschäftsleitung der vollkonsolidierten Gesellschaften, die Holding-Bereichsleiter:innen, der:die Vorsitzende der Konzernvertretung des Be- triebsrats, der:die Konzern-Compliance-Verantwortliche, der:die Leiter:in von Corporate Responsibility, der:die Konzern-Nachhaltigkeitsbeauftragte, der:die Konzern-Umweltbeauftragte sowie der:die Konzern-Gesundheitsbeauftragte vertreten. Sitzungen des CRC finden zweimal jährlich statt. Das CRC hat u. a. folgende Aufgaben und Zuständigkeiten für die genannten Themenbereiche: Bera- tung des zuständigen Mitglieds des Vorstands zu strategisch relevanten Fragestellungen, Definition strategischer Zielsetzungen im Bereich Corporate Responsibility und Weitergabe von Impulsen aus den jeweils vertretenen Gesellschaften bzw. Holdingbereichen. Auf operativer Ebene gibt es weiters das Umweltteam, das sich aus der:dem Konzern- Umweltbeauftragte:n, den Umweltbeauftragten der Gesellschaften und den Expert:innen aus themen- relevanten Fachbereichen zusammensetzt. Das Team trifft sich viermal im Jahr und tauscht sich zu umweltrelevanten Ereignissen und Themen aus. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 159 Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Die Inhalte zur Angabepflicht ESRS 2 GOV-2 werden im konsolidierten Corporate Governance Bericht (Seite 28) des Integrierten Geschäftsberichts 2024 berichtet. Die VERBUND AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen und europäischen Recht, insbesondere aus dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, der Gesellschaftssatzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie schließlich aus dem Österreichischen Corporate Governance . Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Die Vergütungspolitik gemäß § 78a Aktiengesetz (AktG) für den Vorstand der VERBUND AG ist auf die Förderung einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Nachhaltigkeitsziele sind daher sowohl in den kurzfristigen als auch in den langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen des Vorstands verankert. Gemäß der Vergütungspolitik sind in der kurzfristigen Remuneration (STI) mit einer Gewichtung von grundsätzlich 20 bis 30 % Personal- und Nachhaltigkeitsziele integriert, die sich aus der Nachhaltig- keitsstrategie von VERBUND ableiten. Für die Personal- und Nachhaltigkeitsziele werden jährlich bis zu drei Kriterien aus den Kategorien Ökologie und Energie, Ökonomie, Soziales und Governance sowie deren Gewichtung durch den Vergütungsausschuss definiert. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden vom Vergütungsausschuss mit den Vorstandsmitgliedern Ziele in den drei Nachhaltigkeitskriterien „Arbeits- sicherheit“, „Kultur und Transformation“ sowie „Diversität und Inklusion“, jeweils mit einer Gewich- tung von 10 % in der kurzfristigen Remuneration vereinbart. Das Nachhaltigkeitskriterium Arbeits- sicherheit wurde in die Ziele Lost-Time Incident Frequency, Unterweisungen im Bereich Arbeitssicher- heit und Audit jeweils mit 5 %, 2 % und 3 % Gewichtung aufgeteilt. Das Nachhaltigkeitskriterium Diver- sität und Inklusion wurde in die Ziele Frauenanteil der Neuaufnahmen, Anzahl Menschen mit Behinderung Neuaufnahmen/Neumeldungen mit einer Gewichtung von 6 %, und 4 % aufgeteilt. Analog zur kurzfristigen Remuneration werden auch für die langfristige Remuneration (LTI) bis zu drei Kriterien aus den Kategorien Ökologie und Energie, Ökonomie, Soziales und Governance aus der Nachhaltigkeitsstrategie von VERBUND mit einer Gewichtung von 20 bis 30 % abgeleitet. Für das Geschäftsjahr 2024 definierte der Vergütungsausschuss für die langfristige Remuneration 2024 (als LTI-Tranche 2024-2027) die Ziele Ausbau des Flexibilitätsportfolios um 800 MW, Ausbau des Renewables-Portfolios um 1.200 MW und Erreichung von drei wesentlichen Meilensteinen im Wasser- stoffbereich als Nachhaltigkeitsziele, jeweils mit einer Gewichtung von 10 %. Die drei wesentlichen Meilensteine im Wasserstoffbereich sind: die Baureife und Inbetriebnahme lokaler Elektrolysekapazität (insgesamt bis zu 60 MW, mindestens 30 MW), der Abschluss zweier Upstream-JDAs zur H 2 -Erzeugung für Importe (zwei Agreements) und die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen für den Abschluss eines Upstream-Shareholder-Agreements für H 2 -Importe. Damit sind insgesamt 17 % der vertraglich zugesagten Vergütung (bei Annahme von 100 % Zielerrei- chung) von Nachhaltigkeitszielen abhängig. Der Anteil der nach § 78c AktG gewährten und geschulde- ten kurzfristigen Remuneration für das Geschäftsjahr 2024, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängig ist, beträgt 7 %. 160 Die langfristige Remuneration basiert auf virtuellen Performance Shares. Bis Ende des Geschäftsjah- res 2023 wurde die langfristige Remuneration auf Basis der Vergütungspolitik 2020 mit einem Bemes- sungszeitraum von drei Jahren zugesagt. Die Tranche 2022 bis 2024 der langfristigen Remuneration enthielt neben den finanziellen Zielen „relativer Total Shareholder Return (TSR)“ und „Free Cashflow vor Dividende“ das Nachhaltigkeitsziel „Ausbau Neue Erneuerbare Erzeugung“ mit jeweils einer Gewichtung von 30 %, 35 % und 35 %. Der Anteil der nach § 78c AktG gewährten und geschuldeten langfristigen Remuneration 2022 (LTI- Tranche 2022-2024), der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängig ist, beträgt 10 %. Damit sind insgesamt 18 % der nach § 78c AktG gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängig. Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats der VERBUND AG ist für die Gestaltung und Umsetzung der Vorstandsvergütung auf Basis der Vergütungspolitik sowie initiativ für die Überarbeitung zuständig. Die Umsetzung der Vergütungspolitik erfolgt im Regelfall durch die jährliche, strategiekonforme Ziel- festlegung (sowohl für die kurzfristige als auch für die langfristige Remuneration), weiters durch die Bestimmung der tatsächlichen Zielerreichung und gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vergütungspolitik erforderlich sind. Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats legt im Rahmen seiner Zuständigkeit im Unternehmen jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres die Ziele (inklu- sive der Nachhaltigkeitsziele) fest. Nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Beurteilung der Zieler- reichung durch den Vergütungsausschuss. Darüber hinaus nimmt der Vergütungsausschuss regelmä- ßig eine gesamthafte Überprüfung der Vergütungspolitik und der beinhalteten Nachhaltigkeitsaspekte vor und aktualisiert diese, sofern notwendig. Gemäß § 78a AktG wird die Vergütungspolitik der Haupt- versammlung bei jeder wesentlichen Änderung sowie zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur Abstimmung vorgelegt. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Vergütungsausschuss in der kurzfristigen Remuneration (STI) keine Ziele mit klimabezogenen Erwägungen berücksichtigt. In der im Geschäftsjahr 2024 zugesagten langfristigen Remuneration (LTI) sind die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele Ausbau des Flexibilitäts- portfolios, Ausbau des Renewables-Portfolios und Erreichung von drei wesentlichen Meilensteinen im Wasserstoffbereich mit jeweils einer Gewichtung von 10 % ebenfalls als Ziele mit klimabezogenen Erwägungen zu betrachten. Damit sind insgesamt 10 % der vertraglich zugesagten Vergütung (bei Annahme von 100 % Zielerrei- chung) mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft. Der Anteil der nach § 78c AktG gewährten und geschuldeten kurzfristigen Remuneration (STI) für das Geschäftsjahr 2024, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, liegt bei null. Die Auszahlung der gemäß der Vergütungspolitik 2020 gewährten langfristigen Remuneration 2022 (LTI-Tranche 2022 bis 2024) wurde über diese Laufzeit zu 35 % anhand des mit klimabezogenen Erwägungen verknüpften Ziels „Ausbau Neue Erneuerbare Erzeugung“ bewertet. Der resultierende Anteil der nach § 78c AktG gewährten und geschuldeten langfristigen Remunerati- on 2022 (LTI – Tranche 2022-2024), der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, beträgt 10 %. Damit sind insgesamt 10 % für den Vorstand der nach § 78c AktG gewährten und geschuldeten Ge- samtvergütung mit klimabezogenen Zielen verknüpft. Die Leistung des Vorstandsvorsitzenden und der ordentlichen Mitglieder wurde im Geschäftsjahr 2024 nicht im Rahmen der Angabepflicht E1–4 übermittelten THG-Emissionsreduktionsziele bewertet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 161 Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats der VERBUND AG wird die Aufnahme von THG- Emissionsreduktionszielen als Unterziele der Nachhaltigkeitsziele evaluieren und prüfen. Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht Der ESG-Due-Diligence-Prozess dient der Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit. Er ist das zentrale Verfahren, mit dem VERBUND ermittelt, wie mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Effekten auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit umgegangen wird, wie diese verhindert und gemindert werden und darüber Rechenschaft abgelegt wird. Zu diesen negativen Effekten gehören diejenigen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit sowie mit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von VERBUND zusammenhängen – auch jene, die durch Produkte, Dienstleistungen sowie durch Geschäftsbeziehungen entstehen. Der ESG-Due-Diligence-Prozess basiert auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Ergebnisse des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit fließen in die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens ein. Die ESG- Due-Diligence kann somit als Vorstufe des Wesentlichkeitsprozesses verstanden werden. Der ESG-Due-Diligence-Prozess basiert auf zahlreichen Unternehmensprozessen mit ESG-Bezug. Die wichtigsten werden nachfolgend kurz angeführt: Der VERBUND-Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung bildet die Grundlage für das verantwortungsvolle Handeln von VERBUND mit dem Anspruch, alle gesetzlichen, vertraglichen, ethischen und freiwilligen Anforderungen zu erfüllen. VERBUND verpflichtet sich im Verhaltenskodex zur Achtung der Menschenrechte, zur Einhaltung von Arbeitsnormen, zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Korruptionsbekämpfung, zu fairem Wettbewerb und zur Einhaltung der Steuervorschriften. Der Kodex gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen und unterstützt diese bei Entscheidungen und Handlungen im beruflichen Alltag beim Umgang mit Kolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, An- rainer:innen und allen weiteren Stakeholdern. Der Kodex erklärt die Themen anhand von Beispielen, bietet vertiefende Definitionen und verweist auf weiterführende Leitbilder, Informationen und interne Richtlinien, wie zum Beispiel die Konzernrichtlinie „Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte“. Darüber hinaus verpflichtet VERBUND mit dem Supplier Code of Conduct (SCoC) auch Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen zur Einhaltung der genannten Grundsätze. Aufgrund der Unbundling-Bestimmungen haben die Netzgesellschaften APG und GCA eigenständige integrierte Managementsysteme für das Nachhaltigkeits, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheits- management implementiert und gleichwertige Kodizes und Richtlinien erstellt. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse werden positive und negative Auswirkungen der Geschäftstätig- keit auf Umwelt und Gesellschaft identifiziert, analysiert und periodisch aktualisiert sowie Stakeholder eingebunden. Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette werden durch regelmäßige Hotspot-Analysen identifiziert und bewertet. Dabei werden auch Informationen von anerkannten externen Quellen, wie zum Beispiel dem Business and Human Rights Resource Center, herangezogen. Daraus wurden risikominimierende Maßnahmen und Prozesse abgeleitet und in das Regelungssystem und in Verträge mit Geschäfts- partner:innen integriert. Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Sorgfaltspflichten nimmt das konzernweite Hinweis- geber:innensystem ein. Über die VERBUND-Integrityline können einfach und sicher auch anonyme Hinweise durch Externe, wie zum Beispiel durch Mitarbeiter:innen von Geschäftspartner:innen, abge- geben werden. Jeder Hinweis wird vertraulich, unabhängig und objektiv behandelt, wobei der Daten- 162 schutz und der Persönlichkeitsschutz für die Hinweisgeber:innen und die Betroffenen besonders be- achtet werden. Folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu den Kernelementen der Sorgfaltspflicht und einen Verweis, wo diese in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung näher erläutert werden. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der nichtfinanziellen Erklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-2 ESRS 2 GOV-3 ESRS 2 SBM-3 b) Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS SBM-2 ESRS 2 IRO-1 c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO-1 ESRS 2 SBM-3 d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Maßnahmen werden in den jeweiligen themenspezifischen Standards behandelt E1 bis E5, S1 bis S4, G1 e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Die Wirksamkeit, Kennzahlen und Ziele werden in den j eweiligen themenspezifischen Standards behandelt E1 bis E5, S1 bis S4, G1 Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Bei VERBUND ist ein konzernweites Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) implementiert, dessen Wirksamkeit vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht wird. Die Dokumentation der Ablauforganisation, der Prozesslandkarte und der Kontrollen erfolgt regelmäßig in ARIS (dem Prozessmodellierungstool) und wird im Intranet (inklusive der Risiko-Kontroll-Matrix) veröffentlicht. VERBUND passt seine Organisation laufend an geänderte interne sowie externe Rahmenbedingungen an. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf Basis dieser bereits bestehenden IKS-Prozesse für die Rechnungslegung aufgebaut und schrittweise erweitert. Im ersten Schritt wurden nachfolgende Prozes- se in ARIS modelliert und wesentliche Risiken, die auf Basis von qualitativen Abschätzungen priorisiert wurden, sowie Kontrollen definiert: • Erfassung nichtfinanzieller Daten (z. B. Umwelt- und Personalkennzahlen) • Erstellung qualitativer Inhalte für die nichtfinanzielle Erklärung Bei diesen Prozessen sind die wesentlichsten Risiken, dass falsche Daten oder Informationen in die nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen werden oder ganz fehlen. Um das zu vermeiden, setzt VERBUND auf Software-Lösungen für die Datenerfassung und getrennte Rollen von Erfasser:in und Validierer:in. Zudem gibt es bei der Datenerfassung Toleranzschwellen, die bei einer zu großen Abwei- chung von Vorjahreswerten warnt. Die Datenerfassung und auch die Datenprüfung erfolgen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Informationen korrekt sind, gibt es im Zuge der Berichtserstellung mehrere Korrektur- und Freigabeschleifen durch zuständige Führungs- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 163 kräfte, das Berichterstellungsteam und Vorstandsassistent:innen. Zuletzt erfolgt die Freigabe des jährli- chen Integrierten Geschäftsberichts inkl. nichtfinanzieller Erklärung durch den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat werden über identifizierte Risiken, Kontrollen und Abweichungen informiert. Ziel der definierten Prozesse und Kontrollen ist die Einhaltung der Anforderungen der CSRD und der ESRS sowie die korrekte Darstellung von Zahlen und Inhalten in der nichtfinanziellen Erklärung. Strategie Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Klimakrise ist das bestimmende Thema unserer Zeit. Zugleich erlebt Europa eine Energiekrise, die für hohe Unsicherheit an den europäischen Energiemärkten sorgt. Die möglichst rasche Transformation hin zu einem CO 2 -freien Energiesystem und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie die Versorgungssicherheit sind daher das Gebot der Stunde. Diese Herausforderungen erfordern den Umbau unseres Energiesystems und bedürfen massiver Investitionen in Windkraft, Sonnenenergie und grünen Wasserstoff sowie den flankierenden Ausbau der dafür notwendigen Netzinfrastruktur und der Energiespeicher in Europa. Denn nur eine erfolgrei- che Integration der benötigten Erzeugungseinheiten kann die Transformation in eine weitgehend CO 2 - freie Energiewirtschaft ermöglichen. Darüber hinaus leisten Effizienzsteigerungen bei bestehenden Kraftwerken auch zukünftig einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Modernisierung und Trans- formation des heutigen Energiesystems. Eine nachhaltigere, erneuerbare Zukunft ist der zentrale Fokus der drei strategischen Stoßrichtungen der VERBUND Mission-V-Strategie 2030. Sämtliche Ambitionen von VERBUND zahlen auf ein klima- neutrales, versorgungssicheres Europa ein – hier verfolgt VERBUND wissenschaftsbasierte Emissions- reduktionsziele mit dem Ziel Net Zero 2050. VERBUND erzeugt schon heute rund 96 % Strom aus Er- neuerbarer Energie und setzt Maßnahmen, um die Natur zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern. Nachhaltigkeit ist damit ein wesentlicher Bestandteil aller drei strategischen Stoßrichtungen und somit ein integrales Element von Strategie und Geschäftsmodell. Dementsprechend stehen die Operationalisierung der Mission V und die daraus abgeleiteten Ziele aus den unten näher ausgeführten drei strategischen Stoßrichtungen in direkter Wechselwirkung mit den Nachhaltigkeitsambitionen von VERBUND. Stärkung der Position als integrierter Versorger im Heimmarkt • Ausbau, Modernisierung und Bestandserhalt der Wasserkraftwerke in Österreich und Deutschland zum Erhalt und der weiteren Stärkung der erneuerbaren Erzeugungstechnologie unter der Berück- sichtigung von Biodiversität. • Weiterentwicklung des letzten verbleibenden Standorts mit thermischer Strom- und Wärme- erzeugung aus Erdgas zu einem zukünftigen H 2 -ready-Standort. • Dekarbonisierung des Industriesektors sowie von Privatkund:innen durch das Angebot von Her- kunftsnachweise (HKN)-zertifiziertem Grünstrom, Photovoltaik-, Batteriespeicher- und E-Mobilitäts- lösungen. • Ausbau des Stromnetzes als wichtiger Beitrag zur gelungenen Integration von Windkraft- und Photo- voltaikanlagen und zur sicheren Versorgung in Österreich. 164 • Beitrag zum Aufbau der europäischen Wasserstoffwirtschaft durch Anpassungen der bestehenden Gasnet- zinfrastruktur für den Wasserstofftransport bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Ausbau grüner Erzeugung und Flexibilität in Europa • Ausbau der erneuerbaren Erzeugungstechnologien Windkraft und Photovoltaik in den europäischen Märkten Österreich, Deutschland, Spanien, Italien, Rumänien und Albanien als Beitrag zur Dekarbo- nisierung der europäischen Energieversorgung. • Forcierung von Hybridisierung und Flächen-Doppelnutzungen (Agri-Photovoltaik) zur Ausnutzung der vollen Potenziale der Technologien und Flächen unter Berücksichtigung von Biodiversitäts- maßnahmen. • Projektentwicklung und Aufbau von Flexibilitäts-Assets zur besseren Integration von volatilen Erzeugungsformen wie Wind und Photovoltaik in den Strommarkt. • Bedarfsoptimierte Vermarktung individueller Verbrauchs- und Erzeugungsflexibilitäten sowie von Energiespeichern von Kunden:innen auf den kurzfristigen Energiemärkten zur Stabilisierung der Stromnetze und als Beitrag für die Integration der Erneuerbaren Energien ins Energiesystem. Positionierung als europäischer Wasserstoffplayer • Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft durch lokale H 2 -Produktion direkt bei Kund:innen sowie durch einen H 2 -Import. • Die europäische Wasserstoffwirtschaft ist wichtige Enablerin zum Erreichen der Klimaziele und zur Reduktion der Abhängigkeiten von fossilen Energiequellen. • Beitrag zur Dekarbonisierung der energie- und CO 2 -intensiven Industrie (hard-to-abate) und zur Sicherung des Industriestandorts mit wettbewerbsfähigem, grünen Wasserstoff. Zur Umsetzung der Mission V und der damit im Zusammenhang stehenden Nachhaltigkeitsziele be- schäftigt VERBUND 4.424 Arbeitnehmer:innen in Österreich, Deutschland, Spanien, Rumänien und Italien. Als ein verantwortungsbewusster Energieanbieter ist VERBUND in bestimmten Geschäftsbereichen, wie der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung, die derzeit noch fossile Brennstoffe wie Erdgas nutzt, sowie im Betrieb von Gasnetzen aktiv. VERBUND hat jedoch bereits Schritte eingeleitet, um den Einsatz fossiler Brennstoffe in Zukunft zu reduzieren. Dies geschieht vor allem durch Investitionen in die Umstellung auf grünen Wasserstoff, womit VERBUND das Ziel verfolgt, seine CO 2 -Emissionen zu minimieren und eine führende Rolle bei der Dekarbonisierung des Energiesektors einzunehmen, während das Unternehmen durch seine thermischen Anlagen und sein Gasnetz weiterhin zur Stabilität des Energienetzes und zur Versorgungssicherheit beiträgt. Die Umsatzerlöse aus dem Gasnetz und der Stromerzeugung aus Gas belaufen sich auf 514,21 Mio. €. Es gibt keine taxonomiekonformen Umsätze aus dem Gasgeschäft gemäß Artikel 8 Absatz 7 lit. a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission. Mehr Informationen zur EU-Taxonomie sind im entsprechenden Kapitel der nichtfinanziellen Erklärung zu finden. Weiters wurden keine Produkte und Dienstleistungen, die auf bestimmten Märkten verboten sind, identifiziert. Eine Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen, wie sie im Jahresabschluss angegeben wurden, und eine Auflistung der signifi- kanten ESRS-Sektoren erfolgte für 2024 aufgrund der Anwendung der Phase-in-Bestimmung nicht. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 165 Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die wichtigsten Produkte und Märkte in denen VERBUND tätig ist und über die wichtigsten Änderungen bei Märkten und Produkten. Außer- dem werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsziele in Bezug zu den angebotenen Produkten, Dienst- leistungen und Interessengruppen dargestellt. Vermarktung der Eigenerzeugung auf Energiemärkten Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele Wasserkraft AT, DE, AL Erzeugung und Ver- marktung von Strom aus Wasserkraftwerken (Laufwasserkraft- und Speicherkraftwerken) Keine VERBUND verfügt derzeit bei der Lauf- wasserkraft über eine Erzeugung von ca. 25.000 GWh, primär in Österreich sowie Deutschland. Die strategische Planung sieht bei dieser Erzeugungstechnologie bis 2030 eine Erzeugung von ca. 25.650 GWh vor, was einer Steigerung um ca. + 3 % entspricht. VERBUND unterstreicht damit sein Engagement bei der Stromerzeugung aus der nachhaltigen Quelle Wasserkraft, womit auch die Ziele im Bereich Nachhaltigkeit unterstützt werden. Windkraft AT, DE, ES, RO Erzeugung und Ver- marktung von Strom aus Windkraftanlagen Keine Im Bereich Wind und Photovoltaik hat VERBUND aktuell gesamt 1.180 MW an installierter Kapazität in den Ländern Spanien, Rumänien, Österreich und Deutschland (in absteigender Reihung auf Basis der vorhandenen Kapazität). Die strategische Planung geht hier von einem Zuwachs bis 2030 aus, der einer Erzeu- gungsmenge von ca. 25 % der Gesamter- zeugung von VERBUND entspricht. Anhand dieses ambitionierten Ziels zeigt sich die große Bedeutung, die VERBUND den Erzeugungstechnologien der Neuen Erneuerbaren beimisst. PV AT, DE, ES, IT Erzeugung und Ver- marktung von Strom aus Photovoltaikanla- gen Keine Wärmekraft AT Vermarktung von Strom und Fernwärme aus thermi- schen Kraftwerken (Gas) Keine Bei der thermischen Erzeugung plant VERBUND das letzte verbleibende Gas- und Dampfkraftwerk in der Steiermark (Mellach) mittelfristig so umzurüsten, dass dieses mit Wasserstoff betrieben werden kann („H 2 -ready“). Die dafür geschätzten Aufwendungen betragen aus heutiger Sicht ca. 100 Mio. €. Nichtsdes- totrotz ist dieser strategische Schritt ein wesentlicher Meilenstein hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung auch bei der thermischen Erzeugung von VERBUND. Flexibilität/ Speicher AT, DE Pumpspeicherkraftwer- ke: Betrieb und Ver- marktung von Flexibili- täten aus Pumpspei- cherkraftwerken Batteriespeicher: Betrieb und Vermark- tung von Flexibilitäten aus Batteriespeichern Keine Um dem erhöhten Flexibilitätsbedarf ent- gegenzuwirken, errichtet und betreibt VERBUND in Österreich und Deutschland Großbatteriespeicher. VERBUND nimmt dabei in den beiden Märkten eine Vorrei- terrolle ein. Ende 2024 waren Batterie- speicher mit einer Leistung von 110 MW in Betrieb, die am Regelenergie- und Intraday-Markt eingesetzt werden. Bis 2030 ist die Zielsetzung, 1.000 MW im Kernmarkt AT/DE zu errichten und zu betreiben. Darüber hinaus plant 166 Vermarktung der Eigenerzeugung auf Energiemärkten Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele VERBUND im Bereich der Pumpspeicher- kraftwerke sein Engagement von derzeit 3.900 MW installierter Leistung bis zum Jahr 2030 um ca. 30 % zu erhöhen. Dies unterstreicht ebenso eindrücklich die Relevanz von Flexibilitäten für VERBUND und die strategische Bedeutung für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energiewirtschaft. Vertrieb B2B (Industrie & Wholesale) Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/ entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele Belieferung von Industrie und Wholesale mit individuellen Stromprodukten (Commodity- Produkten) AT, DE, FR Beschaffung, Belieferung und Strukturierung von individuellen Strompro- dukten (Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, thermische Erzeugung, etc.) für Weiterverteiler, Stadtwerke und Industriekund:innen. Keine VERBUND beliefert Industrie- und Wholesalekund:innen in Österreich und Deutschland mit Stromprodukten mit unterschiedlichen Charakteristika (u. a. Belieferungsform, Labelling, Marktzu- gang) und hält dabei eine Top-Position bei Grünstromthemen. Geplant ist die Belieferung von Industriekund:innen mit Grünstrom, um diese bei der Umstellung zu einem CO 2 -freien Bezug von elektri- scher Energie zu unterstützen. Herkunftsnach- weise (Grünstromlösun- gen für Strom- kennzeich- nung/Carbon Footprint) Europa- weit Handel mit Emissions- zertifikaten und Herkunftsnachweisen (Grünstrom) Keine VERBUND ist Marktführer in Österreich und Top Player im Herkunftsnachweis- segment (insbesondere in Deutschland im Wholesale-Segment) mit einer star- ken Position in Europa. VERBUND verkauft Zertifikate alleine und in Ver- bindung mit Strom aus eigenen Assets oder über Fremdbeschaffung. Für VERBUND sind die Aktivitäten zu Her- kunftsnachweisen ein wichtiger strategi- scher Bestandteil, der auch zukünftig eine wesentliche Rolle im Gesamtportfo- lio einnehmen wird. Vermarktung Erneuerbarer Energie (Direkt- vermarktung, Ü20-EE) AT, DE, LUX Direktvermarktung der Erzeugung aus Windkraft-, Wasserkraft und Photovol- taikanlagen für Erzeu- gungsunternehmen mit individuellen Vermark- tungsstrategien und Preismodellen Keine Der ambitionierte Wachstumskurs in den Bereichen Wind und Photovoltaik, aber auch der Ausbau der Wasserkraft durch Neuanlagen oder die Modernisie- rung bestehender Kraftwerke wird durch die Vermarktung Neuer Erneuerbarer Energien für Drittanlagen unterstützt. Neben Windkraft- und Photovoltaik- anlagen vermarktet VERBUND dabei auch Kleinwasserkraftwerke in den JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 167 Vertrieb B2B (Industrie & Wholesale) Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/ entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele Märkten Österreich, Deutschland und Luxemburg. Auch diese Aktivitäten sollen in den kommenden Jahren weiter verstärkt werden. Power Pool – Demand Response AT, DE Vermarktung von Leistungsflexibilität von Versorgern, Industrie- und Dienstleistungsunterneh- men sowie von Ökostromproduzent:innen an den kurzfristigen Energiemärkten über den VERBUND-Power Pool Keine Die steigenden Anforderungen am Strommarkt durch einen erhöhten Bedarf an Flexibilität erfordern innovati- ve, maßgeschneiderte Flexibilitätslösun- gen für Industrie- und Dienstleistungs- unternehmen sowie Ökostromprodu- zent:innen. VERBUND ermöglicht diesen Unternehmen mit seinem Power Pool die Vermarktung ihrer Flexibilitäts- Assets am Regelenergie- und Intraday- Markt und erwirtschaftet damit attrakti- ve Zusatzerlöse für die Unternehmen. Gleichzeitig wird dadurch das Stromnetz stabilisiert und ein wesentlicher Beitrag für die Integration der Erneuerbaren Energien ins Energiesystem geleistet. VERBUND ist führender Anbieter in Österreich und auch deutschlandweit vertreten. In beiden Märkten arbeitet VERBUND an der Ausweitung seiner Aktivitäten. Photovoltaik B2B AT Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb von Dach- und Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen sowie von Photovoltaik- Carports für Industrie- und Großkund:innen Keine Gemeinsam mit Industriekund:innen entwickelt und errichtet VERBUND Photovoltaikanlagen zur Nutzung für den Eigenverbrauch. Neben Dach- und Freiflächenanlagen werden auch Carports mit integrierten Photovoltaikanlagen errichtet. Mit der Akquisition eines Photo- voltaik-Komplettanbieters für Photovolta- ik-Großanlagen und einem Großhandels- geschäft für u. a. Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Unterkonstruktionen im Jahr 2023 stärkte VERBUND seine Unabhängigkeit und Position am Photo- voltaik-Markt nachhaltig und setzte somit die Voraussetzungen für die Erreichung der ambitionierten Zielsetzungen im Photovoltaik-B2B-Bereich. E-Mobilität B2B AT, DE, über SMATRI CS- Tochter- gesell- schaft Planung, Installation, Finanzierung und Inbetriebnahme sowie Lademanagement, Betrieb, Service und Wartung von E- Ladeinfrastrukturen (Wall- Keine VERBUND ist mit attraktiven Angeboten für u. a. Industrie- und Immobilien- kund:innen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur aktiv und somit in der Unterstützung der E-Mobilitätsumsetzung v. a. in Öster- reich und Deutschland tätig. Die beste- 168 Vertrieb B2B (Industrie & Wholesale) Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/ entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele auch Nord-IT boxen und Schnellladesäu- len) für Industrie- und Großkund:innen henden Aktivitäten sollen insbesondere In Deutschland und Österreich in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Vertrieb B2C (Privatkund:innen & KMUs) Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeits- bezogene Ziele Belieferung von Privatkund:innen, Gewerbe und KMUs mit Strom- und Gasprodukten (Commodity- Produkten) AT B2C-Belieferung von Privat-, Gewerbekund:innen und KMUs mit Strom aus 100 % Wasserkraft und Erdgas Keine VERBUND beliefert Privathaushalte, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe bis 100.000 kWh in ganz Österreich mit sauberem Strom aus 100 % Wasserkraft und Erdgas. Auch Kund:innen im Segment KMU versorgt VERBUND zuverlässig mit Strom und Erdgas. Neben Strom und Erdgas steht bei VERBUND die Erweiterung des Angebots um weitere Energielösungen bzw. Dienstleistungen im Fokus. Photovoltaik inkl. Speicher B2C AT B2C-Photovoltaikanlagen bis ca. 10 kWp mit Option auf Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigennutzungsgrades Keine Um die Energiewende aktiv voranzutreiben, fungiert VERBUND als Komplettanbieter bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen für Eigenheime. Die Komplettlösung umfasst die Prüfung, Planung, Montage und Inbetriebnahme der Anlage. Ein Stromangebot aus 100 % Sonnenkraft rundet das Sortiment ab. E-Mobilität B2C AT B2C-eCharging: Wallboxen als Einzelprodukt oder im Komplettpaket mit Installation und Servicepaketen bzw. Ladekarten für unterwegs, zusätzlich der VERBUND- Ladeassistent zur Steuerung der Energieflüsse; B2B-eCharging für KMU (Flotte, Gäste, Mitarbeiter:innen oder Besucher:innen) Erweiterung Produktangebot Als nachhaltige Ergänzung zu Photovoltaik-Lösungen bietet VERBUND sowohl für Privat- als auch für Gewerbekund:innen attraktive Elektromobilitätsangebote an. Von der Wallbox mit Selbstinstallation bis hin zur Komplettlösung inkl. Ladekarte und Stromvertrag. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 169 Vertrieb B2C (Privatkund:innen & KMUs) Produkte Märkte Beschreibung Änderungen (neue/entfernte Produkte/Märkte) Auswirkungen auf nachhaltigkeits- bezogene Ziele Wärmepumpen B2C AT Vermittlung von Wärmepumpen- Komplettlösung mit dem Partner Viessmann, Kombination mit einem attraktiven Wärmepumpen- Stromtarif aus 100 % Wasserkraft möglich Neues B2C- Produkt Um eine nachhaltige und umweltfreundliche Heizform zu forcieren, bietet VERBUND in Zusammenarbeit mit qualifizierten Installationspartner:innen eine Wärmepumpen-Komplettlösung an. Das Angebot umfasst die Planung und Konzeption bis hin zur Installation der hochwertigen Wärmepumpe inklusive Förderabwicklung. Des Weiteren bietet VERBUND einen attraktiven Wärmepumpen-Stromtarif aus 100 % Wasserkraft an. Die Darstellung oben zeigt die vor- und nachgelagerte VERBUND Wertschöpfungskette sowie die eigene Geschäftstätigkeit. 170 Vorgelagerte Wertschöpfungskette Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst alle Prozesse und Aktivitäten, die in weiterer Folge die eigenen Geschäftstätigkeiten ermöglichen. Dafür bedarf es der Errichtung von entsprechenden Energieinfrastrukturanlagen durch oder gemeinsam mit externen Partner:innen und der Beschaffung von bau- und anlagentechnischen sowie infrastrukturbezogenen Komponenten von Lieferant:innen. Darunter fallen z. B. Turbinen, Generatoren, Wechselrichter, Wandler, Transformatoren, Photovoltaikmodule, Rotorblätter, Leitungen, Maste und elektronische bzw. elektromechanische Bauteile. Zusätzlich erfolgt für den Betrieb des Gaskraftwerks Mellach und die Versorgung von Kund:innen ein Einkauf von Erdgas. Um diese Inputs zu sammeln, zu entwickeln und zu sichern, sind Beschaffungsstrategien implementiert, zu deren Steuerung und Weiterentwicklung die jeweilige Marktsituation beurteilt und Abwägungen hinsichtlich Qualitäts- und Versorgungsrisiken gemacht werden. Eigene Geschäftstätigkeit VERBUND ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die eigenen Geschäfts- aktivitäten umfassen die Erzeugung, Übertragung, Speicherung und den Vertrieb von Strom und Gas, die Übertragung von Gas und zukünftig die Erzeugung und den Vertrieb von Wasserstoff. Das Strom- und stromnahe Geschäft umfasst die Erzeugung, Speicherung, Übertragung und den Ver- trieb von Strom und Gas. Den Großteil bildet darin die Erzeugung von elektrischer Energie, vornehm- lich aus Wasserkraft sowie zu einem signifikanten und weiter steigenden Anteil aus neuen erneuerba- ren Energien – insbesondere Onshore Wind und Photovoltaik – und zu einem geringen Anteil aus noch erdgasbasierter Wärmekraft. Letztere primär als wesentlicher Bestandteil zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität im österreichischen Hoch- und Höchstspannungsnetz sowie zur Erfüllung von Verpflich- tungen aus Fernwärmelieferverträgen mit der steirischen Landeshauptstadt Graz. Neben diesen wichti- gen Funktionen des GDK Mellach werden aktuell Pilotversuche zur Umrüstung dieser Erzeugungsein- heit auf einen 100 %igen Betrieb auf Basis von Wasserstoff durchgeführt. Aufgewertet wird dieses nach- haltige Asset-Portfolio durch das starke VERBUND-Engagement bei der Speicherung von elektrischer Energie über Pumpspeicherkraftwerke und im noch vergleichsweise jungen Sektor der Batterien. In- nerhalb Österreichs spielt ferner der Vertrieb – und hier sowohl B2B als auch B2C in den Feldern kom- plexerer Photovoltaik-(Komplett-) Lösungen, der Energievermarktung und der E-Mobility – eine pro- minente Rolle, ergänzt um den Verkauf von Photovoltaikanlagen im B2C-Bereich. Zur Wertschöpfung tragen außerdem die Stromübertragung im Rahmen des österreichischen Höchst- und Hochspannungsnetzes über die unabhängige VERBUND-Tochtergesellschaft Austrian Power Grid AG (APG) sowie der Gastransport durch Österreich über die ebenfalls unabhängige VERBUND-Tochtergesellschaft Gas Connect Austria GmbH (GCA) wesentlich bei (beide Unternehmen sind dem Unbundling unterworfen und agieren in jeweils eigenen regulatorischen Regimes). In dem prospektiven und stark auf Nachhaltigkeit fokussierten Wasserstoffsektor engagiert sich VERBUND bei der Wasserstofferzeugung über Industriekund:innenprojekte, bei der Umrüstung bestehender Gasleitungen für den Wasserstofftransport (mit Fokus auf Leitungen der GCA), innerhalb von Konsortialprojekten zum Import von Wasserstoff sowie dem Aufbau von zukünftigen Wasserstoff- vertriebskanälen im Inland. Ebenfalls vom Nachhaltigkeitsgedanken getragen ist – wie bereits zuvor erwähnt – die geplante mittelfristige Umrüstung des einzigen thermischen Gaskraftwerks von VERBUND in Mellach auf eine Befeuerung ausschließlich mit Wasserstoff. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 171 Mit seinen Dienstleistungen und Produkten unterstützt VERBUND die Dekarbonisierung von Privat- und Industriekund:innen und trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit in Österreich bei. Durch das erneuerbare Erzeugungsportfolio und eine grüne Finanzierungen bietet VERBUND Aktionär:innen und Investor:innen Möglichkeiten für nachhaltige Investments. Nachgelagerte Wertschöpfungskette Nachgelagert kommt der von VERBUND produzierte Strom direkt über das Übertragungsnetz der APG oder über nicht VERBUND-eigene Verteilnetze bei den Industrie- und Privatkund:innen an und kann von ihnen genutzt werden. Außerdem erfolgt der Verkauf von Erdgas an Privatkund:innen und damit eine nachgelagerte Nutzung bei diesen. Zudem fallen im Zuge von Ersatzneubauten, Revitalisierungen und beim Rück- bzw. Abbau von Anlagen nachgelagert Abfälle an, deren fachgerechte Entsorgung laufend überwacht wird. Für einen Großteil dieser Anlagen sind die Rahmenbedingungen für eine vollständige Recyclingfähigkeit noch nicht gegeben. Für metallische Anteile wie Stahl und Kupfer ist bereits eine hohe Rezyklierbarkeit möglich, was zu einer erheblichen Abfallreduktion führt. Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Die Basis für den Unternehmenserfolg von VERBUND bilden die professionellen und von Vertrauen geprägten Beziehungen zu seinen Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, Anrainer:innen, Kund:innen und Eigentümer:innen sowie zu politischen Stakeholdern, Behörden, Interessens- vertretungen und NGOs. Die Natur wird dabei als stiller Stakeholder berücksichtigt. VERBUND bemüht sich um einen regelmäßigen Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen. Dabei informiert VERBUND auf verschiedenen Wegen über energie- und klimapolitische Entwicklungen, sucht den Diskurs über aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Energiewirtschaft und bietet konstruktive Lösungsvorschläge an. Die Planung und Steuerung der Beziehungen zu den VERBUND- Interessensgruppen erfolgt zentral in der Holding. Die operative Umsetzung der Maßnahmen findet je nach Interessensgruppe in den VERBUND-Fachbereichen und in den VERBUND- Tochtergesellschaften oder auch gemeinsam statt. Besonders sensibel sind Infrastrukturprojekte, die die Lebensräume von Menschen direkt berühren. Um die Qualität der Kommunikation bei diesen Projekten sicherzustellen, sind die VERBUND-Prinzipien in einer Unternehmensrichtlinie festgehalten. Diese Richtlinie ist bei allen öffentlichkeitswirksamen Investitions- und Bauvorhaben bzw. Projekten, die von VERBUND in Österreich oder im Ausland umgesetzt werden, sowie bei Gemeinschaftsprojekten einzuhalten. Dabei stellen die frühzeitige und ausführliche Information der Betroffenen sowie die Einladung zu einem offenen Dialog die zentralen Elemente dieser Richtlinie dar. Die wichtigsten Stakeholder wurden im Rahmen der zuletzt 2023/2024 durchgeführten Stakeholder- Analyse aktualisiert: 172 Betroffene Interessenträger:innen sind all jene Personen und Gruppen, die durch die Unternehmens- aktivität von VERBUND beeinflusst werden. Dabei handelt es sich u. a. um Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Anrainer:innen. Im Gegensatz dazu umfassen interessierte Stakeholder alle Nutzer:innen der nichtfinanziellen Erklärung, wie Investor:innen, NGOs oder andere Interessengruppen. Für die Einbindung der definierten Anspruchsgruppen gibt es bei VERBUND ver- schiedene Formate, die in nachstehender Tabelle angeführt werden. Die Ergebnisse der unterschied- lichen Dialogformate werden von den verantwortlichen VERBUND-Mitarbeiter:innen in den jeweiligen Projekten, Prozessen und bei Maßnahmen berücksichtigt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 173 Format Erklärung Beispiel(e): Information Um die VERBUND-Stakeholder auf dem Laufenden zu halten, informiert sie das Unternehmen regelmäßig über die wichtigsten und neuesten Themen bei VERBUND. Extern: Website Publikationen wie Broschüren etc. Medienarbeit Newsletter Kund:innenplattform Social Media Anrainer:inneninformation VERBUND-Business-Breakfast Intern: Intranet Mitarbeiter:innen- Informationsveranstaltungen Managementtagung Erste-Ebene-Meeting Dialog Da VERBUND wissen möchte, was seinen Anspruchsgruppen wirklich wichtig ist, bittet er sie regelmäßig um Feedback. So können unterschiedliche Meinungen noch besser in die VERBUND-Aktivitäten integriert werden. Extern: Social Media VERBUND-Business-Breakfast Serviceline (Callcenter) Kund:innenzufriedenheitsmessung One day at VERBUND Wasserkraft-Dialog INSPIRE energy talk Energie-Club München EU-Energieforum INSPIRE energy talk Intern: Mitarbeiter:innenbefragung Managementtagung Erste-Ebene-Meeting Club der Führungskräfte Issue Management Workshop Partizipation Um einen aktiven Austausch und ein gegenseitiges Lernen zu fördern, setzt VERBUND auf die Beteiligung seiner Stakeholder an Projekten und Initiativen. Extern: Round-Table-Gespräche NGO-Round-Table Intern: Expert:innen-Workshops Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte mit unternehmensinternen Expert:innen die Ein- bindung von internen Stakeholdern und über Stakeholder-Dialoge wurden ebenfalls ausgewählte externe Stakeholder zu E-, S- und G-Fragestellungen eingebunden (s. ESRS 2 IRO-1.) VERBUND führte im Jahr 2024 weder Änderungen bei Strategie und Geschäftsmodell aufgrund von abweichenden Stakeholder-Interessen durch, noch sind Anpassungen geplant. Der Gesamtvorstand von VERBUND wurde sowohl mittels einer schriftlichen Information als auch über eine mündliche Präsentation im Rahmen einer Vorstandssitzung über die Ergebnisse der 174 Wesentlichkeitsanalyse und die Einbindung der Sicht externer Stakeholder informiert. Die Information des Aufsichtsrats erfolgte durch eine Präsentation im Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats. Aufgrund der besonderen Wichtigkeit der Arbeitskräfte des Unternehmens (Mitarbeiter:innen), der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der betroffenen Gemeinschaften und der Verbraucher:innen sowie der Endnutzer:innen als betroffene Interessenträger:innen, wird nachfolgend noch detaillierter auf diese eingegangen. Die Mitarbeiter:innen von VERBUND tragen wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Ihr Enga- gement und ihr unternehmerisches Handeln ermöglichen eine laufende Weiterentwicklung und die Umsetzung der VERBUND-Strategie. Auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr zeigte sich deutlich, wie die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeiter:innen von VERBUND zum Erfolg des Unter- nehmens beitrugen. So konnten trotz diverser Krisen und der angespannten politischen Lage alle VERBUND Vorhaben umgesetzt und die VERBUND-Strategie konsequent weiterverfolgt werden. VERBUND bekennt sich zur vollumfänglichen Wahrung der Interessen, Standpunkte und Rechte der vom Standard S1 umfassten Arbeitskräfte von VERBUND, die sowohl Arbeitnehmer:innnen als auch Fremdarbeitskräfte inkludieren. Die Interessen und Standpunkte fließen über die Arbeitneh- mer:innenvertretung in die Strategie und das Geschäftsmodell ein. Grundsätzlich sind im Arbeitsrecht viele Informations- und Mitwirkungs- bzw. Zustimmungsrechte des Betriebsrats sowie Mindestmittei- lungsfristen bezüglich betrieblicher Veränderungen festgelegt, zu denen sich VERBUND ausdrücklich bekennt. Eine detaillierte Beschreibung der Zusammenarbeit findet sich unter Angabepflicht S1-2 „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitneh- mer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen“. Auch die Interessen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind ein wichtiges Anliegen von VERBUND, auf welche in der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen – u. a. mithilfe des Supplier Code of Conduct (SCoC) und mittels Sicherheitsmaßnahmen auf VERBUND-Baustellen – Wert gelegt wird. Dabei wird sowohl auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards als auch auf die Achtung der Menschenrechte geachtet. Weitere Details zu Konzepten, Maßnahmen und zur Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich unter ESRS S2. Die Berücksichtigung betroffener Gemeinschaften (Anrainer:innen) ist für VERBUND von grundle- gender Bedeutung. Bei der Ermittlung wesentlicher betroffener Gemeinschaften wurden alle lokalen und globalen Gemeinschaften berücksichtigt, die möglicherweise signifikante Auswirkungen durch Geschäftsaktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen von VERBUND sowie durch die Prozesse inner- halb der VERBUND-Wertschöpfungskette erfahren könnten. Dazu zählen für VERBUND primär jene lokalen Gruppen und Bevölkerungsteile, die unmittelbar oder mittelbar durch die operativen Tätigkei- ten und Projekte des Unternehmens beeinflusst werden. Darüber hinaus nimmt VERBUND seine Ver- antwortung gegenüber jenen Gemeinschaften ernst, die potenziell durch die Aktivitäten entlang seiner Wertschöpfungskette betroffen sind. Beispielsweise zählen dazu Gemeinschaften, die durch die Ge- winnungs- bzw. Entsorgungsprozesse von Ressourcen wie Metallen und Mineralien, die unter anderem in der Herstellung von Anlagenteilen und technischen Komponenten verwendet werden, direkt oder indirekt beeinträchtigt werden könnten. VERBUND arbeitet kontinuierlich daran, seine Überwa- chungs- und Managementsysteme zu verbessern, um so weit wie möglich zu gewährleisten, dass die Rechte und Interessen betroffener Gemeinschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette respek- tiert und bewahrt werden. Details zu konkreten Konzepten und Maßnahmen sind dem Kapitel ESRS S3 zu entnehmen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 175 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind eine weitere essenzielle Stakeholdergruppe von VERBUND, da das Unternehmen Privathaushalte in ganz Österreich mit sauberem Strom aus Wasser- kraft und anderen erneuerbaren Energien sowie mit Gas versorgt. Neben Strom und Gas stellt VERBUND Privatkund:innen auch seine Expertise bei Photovoltaikanlagen, effizienten Wärmepumpen für Eigenheime sowie für E-Auto-Lade-Komplettpakete bereit. Kund:innenmeinungen werden regel- mäßig mittels Kund:innenbefragungen und laufenden Analysen von Kund:innen-Feedback erhoben und für die Weiterentwicklung von Prozessen herangezogen. Weitere Informationen zu Konzepten und Maßnahmen sind dem Kapitel ESRS S4 zu entnehmen. Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Nachhaltigkeit ist eine wesentliche Säule der VERBUND Strategie, die in alle strategischen Stoßrichtungen hineinspielt und somit ein integraler Bestandteil von Strategie und Geschäftsmodell ist. Demnach wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei allen Nachhaltigkeitsaspekten auch die Strategie und das Geschäftsmodell mitbetrachtet, was u. a. durch die Teilnahme von Expert:innen aus dem Bereich Strategie sichergestellt wurde. Die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen von VERBUND hängen maßgeblich von folgenden Faktoren ab: den Großhandelspreisen für Strom, der Eigenerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, dem Ergebnisbeitrag der Flexibilitätsprodukte und der weiteren energie- wirtschaftlichen Entwicklung. Im Hinblick auf die nach wie vor in vielen Ländern sehr angespannte Energiesituation, die zahlreichen geopolitischen Unsicherheiten, die Gefahr von regulatorischen Ein- griffen und somit die hohe Volatilität der wesentlichen Einflussfaktoren auf das VERBUND-Ergebnis sind die kurz- und mittelfristig erwarteten finanziellen Effekte auf die Finanz- und Ertragslage mit ho- her Unsicherheit behaftet. Der Investitionsplan von VERBUND für den Zeitraum 2025 bis 2027 sieht sowohl Wachstums- investitionen als auch Instandhaltungsinvestitionen vor. Der Großteil der Investitionen fließt in den Aus- bau und die Instandhaltung des regulierten österreichischen Stromnetzes. Zudem investiert VERBUND vor allem in Projekte im Bereich der Neuen Erneuerbaren sowie in Wasserkraftwerksprojekte. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Nachhaltigkeitsaspekte bei VERBUND als wesentlich identifiziert wurden, welche die wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen sind und wo sie entstehen – in der eigenen Tätigkeit oder in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Bei der Wertschöpfungskette ergibt sich der überwiegende Anteil der Auswir- kungen, Risiken und Chancen aus Aktivitäten entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Details zu Auswirkungen, Risiken und Chancen sind den jeweiligen themenspezifischen Standards zu ent- nehmen. Alle Themen sind bereits kurzfristig wesentlich, nur das Thema Abfall wird erst bei einer lang- fristigen Betrachtung wesentlich. Es ergeben sich wesentliche Änderungen im Vergleich zu Wesentlichkeitsanalyse 2023, da die Wesentlichkeitsanalyse bisher auf Basis von GRI durchgeführt wurde. Diese betreffen insbesondere die Methodik und Detailtiefe der analysierten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Es wurden keine zu- sätzlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu unternehmensspezifischen Angaben definiert. 176 Wesentliche (Sub)-Themen und aktuelle sowie potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen Thema Unterthema ESRS E1 - Klimawandel Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energie Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit VERBUND trägt durch den Ausbau erneuerbarer Energien zur Dekarbonisierung des Stromsystems bei. Durch den Einsatz fossiler Energieträger zur Deckung der Versorgungssicherheit verursacht VERBUND Treibhausgasemissionen, wodurch der Klimawandel verstärkt wird. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Durch die Beschaffung von Gütern, den Stromhandel und den Erdgasverkauf verursacht VERBUND entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette indirekte THG- Emissionen, wodurch der Klimawandel verstärkt wird. Wesentliche Risiken und Chancen Folgende finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch den Klimawandel bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, wurden identifiziert: Strompreisentwicklung (z. B. CO 2 -Preise, Energiemix der Erzeugung etc.), CAPEX (z. B. steigende Beschaffungspreise, etc.), Regulatorische Rahmenbedingungen, Extremwetterereignisse, Volatilität der Erzeugungsmenge und notwendige technologische Adaption. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Eine nachhaltigere, erneuerbare Zukunft ist der zentrale Fokus der drei strategischen Stoßrichtungen der VERBUND Mission-V-Strategie 2030. Der darauf basierende Climate Transition Plan definiert Treibhausgasreduktionsziele für 2030, 2040 und 2050. ESRS E2 - Umweltverschmutzung Luftverschmutzung Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Relevant in Bezug auf das Unterthema Luftverschmutzung sind vor allem Emissionen in die Luft, die zu einer Beeinträchtigung von Menschen, Tieren und der Umwelt führen können Diese stammen vorwiegend aus der Erdgasverbrennung aus den beiden Wärmekraftwerken von VERBUND sowie aus den Erdgasverdichtern im Gasnetz der GCA. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen im Bereich der Wertschöpfungskette identifiziert. Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Umweltverschmutzung bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Beitrag zum Aufbau der europäischen Wasserstoffwirtschaft durch ein Update der bestehenden Infrastruktur auf Wasserstoff bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit. ESRS E3 - Wasser- und Meeresressourcen Wasser JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 177 Wesentliche (Sub)-Themen und aktuelle sowie potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen Thema Unterthema Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Als wesentlich wird bei thermischen Kraftwerken die Entnahme von Kühlwasser aus Oberflächengewässern erachtet, die den Wasserhaushalt negativ beeinflussen. Eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern für Elektrolyseanlagen könnte zukünftig relevant sein. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen im Bereich der Wertschöpfungskette identifiziert. Wesentliche Risiken und Chancen Als finanziell wesentlicher Risikotreiber, welcher direkt oder indirekt durch Wasserressourcen bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden kann, wurden regulatorische Rahmenbedingungen identifiziert (z. B. regulatorische Verschärfung bzw. Einschränkung oder Änderung von Wassernutzungsrechten), welche folglich einen Einfluss auf die Erzeugungsmenge sowie auf die Anlagenwerte haben. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Weiterentwicklung des einzigen Standorts mit thermischer Strom- und Wärmeerzeugung aus Erdgas zu einem zukünftigen H 2 -ready-Standort. ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts, Auswirkungen auf den Zustand der Arten, Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen, Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf die Biodiversität durch Änderung der Nutzungsart oder Versiegelung durch Neubau oder Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung. Mögliche Beeinträchtigungen der Artenvielfalt, der Populationsgröße und des Genpools. Verbesserung der Erholungsfunktion und Freizeitmöglichkeiten wie z. B. Radwege, renaturierte Gebiete. Veränderungen der Morphologie und des Wasserhaushalts durch den Betrieb von Wasserkraftwerken. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Durch den Bezug von Produkten, die kritische Rohstoffe enthalten, werden in der vorgelagerten Wertschöpfungskette natürliche Ressourcen ausgebeutet. Wesentliche Risiken und Chancen Als finanziell wesentliche Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Biodiversität und Ökosystem bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, wurden regulatorische Rahmenbedingungen (z. B. Einschränkungen durch bzw. Verschärfung von Umweltschutzauflagen bei Projekten) und Reputationsrisiken identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell VERBUND führt bei seinen Anlagen Maßnahmen zum Schutz, dem Erhalt und der Wiederherstellung von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen durch. ESRS E5 - Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung, Abfälle Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Ressourcenverbrauch durch Einsatz von Baumaterialien (Beton, Stahl, Aluminium) und Anfall von Abfall am Lebensende der Anlagen. 178 Wesentliche (Sub)-Themen und aktuelle sowie potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen Thema Unterthema Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Ressourcenverbrauch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch den Zukauf von Produkten und die Abfallentsorgung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Kreislaufwirtschaft bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Verlängerung der Lebensdauer von Anlagen durch Instandhaltungsmaßnahmen und Reparatur. Fach- und sachgerechter Umgang mit Ressourcen sowie Beauftragung von professionellen und befugten Abfallsammler:innen- und -behandler:innen. ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, Sonstige arbeitsbezogene Rechte Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Insbesondere im Anlagenbetrieb und auf Baustellen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, wodurch die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Personen beeinträchtigt wird. Mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Datenverlust, ungleiche Bezahlung und Aufstiegschancen können zu Geschlechterungleichheit führen. Soziale Benefits, stabile Einkommen sowie flexible Arbeitszeitmodelle fördern die Work-Life-Balance und Weiterbildungsangebote unterstützen die persönliche Entwicklung von Mitarbeiter:innen. Mitarbeiter:innen können durch den strukturierten Austausch mit der Arbeitnehmer:innenvertretung mitbestimmen. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen im Bereich der Wertschöpfungskette identifiziert. Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden in Bezug auf einzelne Sub- und Sub-Sub-Themen keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Faktoren betreffend die Arbeitskräfte des Unternehmens positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Gesunde und motivierte Mitarbeiter:innen haben für den Erfolg eines Unternehmens eine große Bedeutung. Die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, faire Entlohnung, Gleichbehandlung und Weiterbildung sind somit auch wichtige Eckpfeiler von VERBUND. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, Sonstige arbeitsbezogene Rechte Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Es kann insbesondere auf VERBUND-Baustellen zu Arbeitsunfällen von Fremdfirmen kommen, wodurch die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Personen beeinträchtigt wird. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Die Beschaffung von Produkten kann zur Verschlechterung bzw. Verstärkung von schlechten Arbeits- und Umweltbedingungen beitragen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 179 Wesentliche (Sub)-Themen und aktuelle sowie potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen Thema Unterthema Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Faktoren betreffend die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Vermeidung bzw. Verhinderung von negativen Auswirkungen durch Integrity Checks und den VERBUND Supplier Code of Conduct (SCoC). ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften, Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Netzausfälle oder Unterversorgung mit Strom und Gas können sich negativ auf die regionale Versorgungssicherheit auswirken. Durch den Ausbau von Erneuerbarer Energie kann es zu Landnutzungskonflikten kommen. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Störungen im europäischen Verbundnetz oder Gaslieferschwierigkeiten können zu Störungen/Ausfällen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette führen. Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Faktoren ausgehend von betroffenen Gemeinschaften positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Österreich (Netzmanagement, flexible Erzeugung und gesicherte Leistung) hat bei VERBUND hohe Priorität und liegt im weltweiten Spitzenfeld. ESRS S4 - Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen, Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen. Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Der Verlust von Kund:innendaten, fehlende bzw. schlechte Verständlichkeit und Zugänglichkeit zu Unternehmensinformationen, Barrieren beim Vertragsabschluss und missverständliche Marketingversprechen können zu Unzufriedenheit führen. Linderung der Stromarmut von einkommensschwachen Personen durch den VERBUND Stromhilfefonds der Caritas. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen im Bereich der Wertschöpfungskette identifiziert. Wesentliche Risiken und Chancen Es wurden in Bezug auf einzelne Sub- und Sub-Sub-Themen keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Faktoren betreffend Verbraucher:innen und Endnutzer:innen positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell VERBUND bietet gute Erreichbarkeit für Privatkund:innen mit niederschwelligen Beschwerdemöglichkeiten und unterstützt einkommensschwache Haushalte. Außerdem ermöglichen regelmäßige Erhebungen der Kund:innenzufriedenheit eine Verbesserung des Kund:innenkontakts und der 180 Wesentliche (Sub)-Themen und aktuelle sowie potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen Thema Unterthema Kund:innenlösungen. ESRS G1 - Unternehmensführung Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers), Politisches Engagement und Lobbytätigkeit, Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken, Korruption und Bestechung. Wesentliche Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit Korruptions- und Bestechungsvorfälle können zu Intransparenz, Ineffizienz und Vertrauensverlust führen. Verstöße gegen den VERBUND Verhaltenskodex können disziplinäre und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Das Whistleblower-System befähigt alle Stakeholder, sich zu Vorfällen und Beobachtungen zu äußern. Verbesserung des öffentlichen Diskurses zu energie- und klimapolitischen Themen mit dem Ziel einer verbesserten Akzeptanz der Energiewende. Wesentliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette Entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette wird wettbewerbswidriges Verhalten durch klare (Beschaffungs-) Vorgaben und den VERBUND Supplier Code of Conduct (SCoC) vermieden. Wesentliche Risiken und Chancen Als finanziell wesentlicher Risikotreiber, welcher direkt oder indirekt durch Faktoren betreffend die Unternehmensführung positiv und/oder negativ beeinflusst werden kann, wurden Verstöße gegen den Verhaltenskodex und daraus resultierende Strafzahlungen sowie Image- / Reputationsverlust identifiziert (z. B. Verstöße gegen Finanzmarkt Compliance, Kartellabsprachen, Datenschutzverletzungen, etc.). Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell Der Verhaltenskodex und die Unternehmenskultur unterstützen bei der Umsetzung der Mission V – Strategie 2030. Zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells wurde 2024 eine Resi- lienzanalyse durchgeführt. Ausgangspunkt der durchgeführten Analyse der VERBUND-Strategie 2030 ist das Basisszenario („VERBUND Outlook“), das im Wesentlichen eine Abbildung der Investitionspla- nung auf Basis der bestehenden strategischen Stoßrichtungen des Unternehmens darstellt. Diesem wurden zwei mögliche Klimaszenarien des Beratungsunternehmens THEMA Consulting gegenüber- stellt: • Das Alternativszenario „Technotopia“ unterstellt die Effekte einer emissionsarmen Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten und spiegelt die Einhaltung des politisch angestrebten 1,5-Grad- Klimaerwärmungsziel bis zum Jahr 2100 in Europa wider. • Das Alternativszenario „Turbulent Transition“ bildet die Effekte einer zukünftigen Wirtschaft mit stärkerer Klimaerwärmung ab (bis zu knapp + 5 Grad Celsius im Jahre 2100) und ist damit als ent- sprechend erratisch und turbulent anzusehen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 181 Allen verwendeten Szenarien liegen die detaillierten Budget- und strategischen Investitionsplanun- gen des gesamten Konzerns für den Zeitraum 2025 bis 2034 zugrunde. Da es sich in allen drei Szenarien um aggregierte Planungsdaten handelt, fließen somit auch die vor- und nachgelagerten Wertschöp- fungsketten aller Konzerngesellschaften – soweit möglich – in die Berechnungsergebnisse ein (vorgela- gerte Wertschöpfungsketten über geplante Beschaffungsaufwendungen, nachgelagerte Wertschöp- fungsketten über nachgelagerte Aufwendungen, wie z. B. Entsorgung, Abfallwirtschaft). Die beiden Alternativszenarien „Technotopia“ und „Turbulent Transition“ wurden in der Folge einer detaillierten Abweichungsanalyse zum Basisszenario für den Zeitraum bis 2034 unterzogen, um daraus die Widerstandsfähigkeit und Robustheit der aktuellen Konzernstrategie analytisch ermitteln zu können. Auf Prozessebene waren im Rahmen der Klimarisiko-/Resilienzanalyse Expert:innen aus dem Konzerncontrolling, dem Konzernrisikomanagement, der Konzernstrategie, der Energiewirtschaft, der Nachhaltigkeit sowie aus den Konzerntochtergesellschaften – letztere primär in der Funktion als Daten- lieferanten – eingebunden. Ein weiterer Aspekt der durchgeführten Klimarisikoanalyse ist, dass darin auch einerseits die Stärken und Schwächen und andererseits die zukünftigen Chancen und Risiken der Geschäftsfelder von VERBUND berücksichtigt wurden, somit also sowohl physische (z. B. Unwetter, Hochwasser), als auch transitorische Chancen und Risiken (z. B. Veränderung des Konsumen:innen- verhaltens, Etablierung neuer Trends) abgebildet sind. Wesentliche Treiber, die über die Resilienzanalyse identifiziert werden konnten, sind: • die Entwicklung des zukünftigen Strompreises • das zukünftige Momentum beim Ausbau der Neuen Erneuerbaren (Photovoltaik, Wind) inkl. Flexibilitäten • die erfolgreiche Etablierung und Integration der Wasserstoffwirtschaft Die Klimarisiko-/Robustheitsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei allen drei untersuchten Szenarien die finanziellen Auswirkungen für VERBUND in einem komfortablen Rahmen befinden und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Neben den analysierten Extremszenarien, stellt das Basissze- nario VERBUND Outlook nach aktueller Einschätzung das realistischste Szenario dar und steht somit im Einklang mit den klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen von VERBUND. Eine wesentliche Ursache der hohen Resilienz der VERBUND-Strategie ist die Ausgewogenheit des technologischen Investitionsportfolios (Erzeugungsmix aus Wasserkraft, Neuen Erneuerbaren, Flexibilitäten und Was- serstoff), dass sich durch Assets in verschiedenen Marktregimes auszeichnet (Energy only, Erneuerba- ren Energien (EE)-Regime, regulierte Tarife). Dadurch entstehen risikomildernde Intraportfolioeffekte, die sich positiv auf die Gesamtrisikoposition von VERBUND auswirken. Konkret zeigen die alternativen Szenarien folgende Auswirkungen für VERBUND auf die strategische Investitionsplanung: • „Technotopia“: Der gegenüber dem Basisszenario unterstellte anhaltend massive Ausbau bei den Neuen Erneuerbaren sowie die erfolgreiche Etablierung und Integration der Wasserstoffwirtschaft in Kombination mit einem mittelfristig sinkenden Strompreis führen dazu, dass das notwendige EBITDA-Erfordernis zum angestrebten Risikoappetit deutlich unterschritten wird. Jedoch verfügt VERBUND hier über flexibel einsetzbare Instrumente, die zeitnahe Anpassungen an sich ändernde 182 Umfeldentwicklungen ermöglichen (z. B. CAPEX-Optimierungen, Anpassungen im Erzeugungsport- folio, Ziehen von kurzfristigen Krediten zur Sicherung der finanziellen Stabilität). • „Turbulent Transition“: Der gegenüber dem Basisszenario verlangsamte Ausbau bei den neuen Erneuerbaren sowie das Scheitern einer gut integrierten Wasserstoffwirtschaft führen zu angenommen höheren Primärenergie- und CO 2 -Preisen und stark verminderten Investitionen, die sich in weit höheren EBITDAs im Vergleich zu den EBITDA-Erfordernissen für den angestrebten Ri- sikoappetit über den gesamten Planungszeitraum zeigen. Um im Bedarfsfall die Konzernstrategie rasch den aktuellen Umfeldentwicklungen anpassen zu können, werden die strategischen Stoßrichtungen jährlich überprüft und die Erreichung der damit verbundenen Ziele getrackt. Darüber hinaus ermöglicht die Finanzierungsstrategie von VERBUND durch größtmögliche Diversifikation der Finanzinstrumente, der Laufzeiten und der Investor:innen, eine stabile finanzielle Basis zu sichern und gleichzeitig auf die dynamischen Herausforderungen des Energiemarkts zukunftsorientiert und nachhaltig zu reagieren. Biodiversitätsthemen werden im Zuge der Resilienzanalyse derzeit nicht betrachtet bzw. quantifiziert, da etwaige finanziell wesentliche Chancen/Risiken aus diesem Themengebiet hauptsächlich aus dem regulatorischen Umfeld bzw. aus potenziellen Reputationsvorfällen erwachsen könnten. Eine Antizipation zu zukünftigen regulatorischen Entscheidungen bzw. eine Formulierung, wie dezidierte Reputationsvorfälle und deren Schadensausmaß ausgestaltet sein könnten, wird als nicht zielführend erachtet. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Bei VERBUND ist ein Prozess zur Ermittlung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit für die Geschäftsberichtserstattung umgesetzt. In diesem werden Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und die Nachhaltigkeitsaspekte bewertet. Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der Ermittlung der wesentlichen Aspekte für die Offenlegung geht VERBUND in folgenden drei Schritten vor: • Entwicklung eines Verständnisses der Zusammenhänge in Bezug auf die Auswirkungen von VERBUND, einschließlich der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen und der Interessenträger:innen. • Ermittlung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativer als auch positiver Art) in Zusammenarbeit mit Stakeholdern und Expert:innen. • Bewertung der Wesentlichkeit der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Bestimmung der wesentlichen Aspekte, inklusive Festlegung der Schwellenwerte, um zu bestimmen, welche der Auswirkungen in der nichtfinanziellen Erklärung zu berücksichtigen sind. Eine Priorisierung erfolgt, um festzulegen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung wesentlich sind. Ein Nachhaltigkeitsaspekt gilt generell als wesentlich, wenn er die Kriterien der We- sentlichkeit der Auswirkungen (Auswirkung der eigenen ökonomischen Aktivitäten auf Umwelt und Menschen) und/oder der Finanziellen Wesentlichkeit (Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die eigene ökonomische Aktivität) erfüllt: JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 183 Im Zuge der Wesentlichkeit der Auswirkungen („Inside-Out“-Perspektive) werden bei VERBUND je ESRS-Thema bzw. je ESRS-(Sub-)Sub-Thema Auswirkungen identifiziert und in einer sogenannten Longlist zusammengefasst. Auswirkungen können dabei aus dem Umfeld von VERBUND, insbesondere aus Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen sowie aus der Wertschöp- fungskette resultieren. Diese Auswirkungen können positiv wie auch negativ, tatsächlich („actual“) oder potenziell („potential“) sein. Jede Auswirkung wird hinsichtlich ihres Ausmaßes (Mittel der Fakto- ren-intensität, Umfang, Unumkehrbarkeit) und der Eintrittswahrscheinlichkeit über einen kurzen (<1 Jahr), mittleren (1-5 Jahre) und langfristigen (>5 Jahre) Zeitrahmen anhand einer 5-Punkte-Skala be- wertet. Bei positiven Auswirkungen wird keine Unumkehrbarkeit bewertet. Generell gilt, dass ein The- ma (Thema/Sub-Thema/Sub-Sub-Thema) wesentlich ist, wenn zumindest eine Auswirkung derselben Gruppe wesentlich ist, d. h. der Wesentlichkeitsfaktor die Wesentlichkeitsgrenze von neun (der maxi- male Score wäre 25) überschreitet. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse werden auch negative Auswir- kungen im Zusammenhang mit Menschenrechten betrachtet. Im Sinne der Finanziellen Wesentlichkeit („Outside-In“-Perspektive) ist ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich, wenn er Risiken oder Chancen erzeugt oder erzeugen kann, die sich finanziell kurz-, mittel- oder langfristig auswirken oder auswirken können, diese aber nicht (vollständig) durch die Finanz- berichterstattung zum Berichtszeitpunkt erfasst werden. Risiken und Chancen können aus dem Umfeld von VERBUND, insbesondere aus Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Gegebenheiten, Produkten oder Dienstleistungen sowie aus der Wertschöpfungskette resultieren. Ebenfalls können aus ermittelten Auswirkungen etwaige Risiken oder Chancen hervorgehen. Jedes Risiko und jede Chance wird anhand einer 5-Punkte-Skala hinsichtlich ihres Ausmaßes und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Anschließend werden die Werte des Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander multipliziert, um einen Erwartungswert zu erhalten. Dieser Erwartungswert zeigt, ob ein Risiko bzw. eine Chance als wesentlich einzustufen ist. Ein Thema (The- ma/Sub-Thema/Sub-Sub-Thema) ist wesentlich, wenn zumindest ein Risiko bzw. eine Chance dersel- ben Gruppe wesentlich ist, d. h. der Wesentlichkeitsfaktor den Schwellenwert von neun (der maximale Score wäre 25) überschreitet. In Abstimmung mit den jeweiligen Fachexpert:innen der betroffenen operativen Einheiten bewerten die Risiko-Controller:innen der einzelnen Geschäftseinheiten die identifizierten Chancen und Risiken, indem sie die potenziellen finanziellen Effekte und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichti- gen. Die finanziellen Auswirkungen der Chancen bzw. Risiken werden als positive/negative Abwei- chung von definierten Kennzahlen quantifiziert. Die wichtigsten Annahmen umfassen unter anderem Schwankungen der Produktionsmengen, Marktpreisschwankungen, rechtliche und operative Unsi- cherheiten als auch das Unternehmensumfeld und umfassen auch Environmental-, Social- und Gover- nance-Themen. Die identifizierten und quantifizierten Chancen und Risiken werden an das zentrale Konzernrisikomanagement gemeldet, welches diese auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten überprüft und gegebenenfalls zur Ergänzung bzw. Überarbeitung an die Risikomelder:innen zurückspielt. Sollte es Unsicherheiten zur Bewertung der Chancen bzw. Risiken geben, werden diese gemeinsam von Konzernrisikomanagement und den jeweiligen risikomeldenden Risiko- Controller:innen diskutiert und eine abgestimmte Bewertungsmethodik festgelegt. Der Prozess der Finanziellen Wesentlichkeit steht in direktem Bezug zum bestehenden Risiko- managementverfahren von VERBUND, da dasselbe Risikoprofil angewandt wird, d. h. die finanziellen Skalen aus der Kategorisierung des bestehenden Risikomanagements von VEBRUND abgeleitet werden und Risikoeigner:innen/-melder:innen von VERBUND eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Risi- 184 ken und Chancen spielen. Das Risikomanagementsystem von VERBUND basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen. Es umfasst Regeln, Verantwortlich- keiten und definierte Prozesse in Bezug auf risiko- und chancenbezogene Themen. Diese beinhalten die Identifikation, die Bewertung, Maßnahmen und das Monitoring sowie die Berichterstattung von Risiken und Chancen. Grundsätzlich werden Chancen und Risiken, die sich aus dem Tagesgeschäft ergeben (z. B. schwankende Einnahmen aufgrund volatiler Erzeugungsmengen oder Strompreise), quartalsweise auf operativer Ebene von den Risiko-Controller:innen in den verschiedenen Geschäftseinheiten identifiziert und bewertet und danach zentral im Konzernrisikomanagement erfasst und mittels Monte- Carlo-Simulation auf Konzernebene aggregiert. Die strategischen/langfristigen Chancen und Risiken hingegen werden einmal jährlich im Zuge von Workshops gemeinsam mit der Geschäftsführung der einzelnen operativen Gesellschaft diskutiert, erfasst und bewertet. In Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung ist zu erwähnen, dass neben den unterjährig von den operativen Einheiten identifizierten Chancen und Risiken und den jährlich erhobenen strategischen Chancen und Risiken auch ein jährlicher Abgleich mit den Ergebnissen aus der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu auch Kapitel SBM-3) erfolgt. Dieser Abgleich soll sicherstellen, dass etwaige Chancen und Risiken mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Aspekten, welche bisher noch nicht im Zuge der quartalsweisen bzw. strategischen Risikoidentifikation an das Konzernrisikomanagement gemeldet wurden, ebenso zentral erfasst und in die bestehenden Risikomanagementprozesse integriert werden. Alle im Konzern erfassten Chancen und Risiken, welche im Zusammenhang mit Environmental-, Social-, oder Governance-Themen stehen, erhalten zudem eine gesonderte Kennzeichnung. In Hinblick auf die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wird darauf hingewiesen, dass sich Anlagen aller Segmente von VERBUND mit unterschiedlicher Größe, Kapazität, Übertragungs-, Erzeugungs- und Speicherleistung in unterschiedlichen Regionen und teilweise auch unterschiedli- chen Ländern befinden. Insofern bestimmte Auswirkungen, Risiken und Chancen mit einem Standort, Gebiet oder einem Segment besonders im Zusammenhang stehen, wird dies bei den themenspezifi- schen Angaben entsprechend erläutert. Alle Einschätzungen und Bewertungen werden durch Personen getroffen, die sich durch ihr Fach- wissen, ihr professionelles Urteilsvermögen und ihre entsprechende Verantwortung bei VERBUND aus- zeichnen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden u. a. folgende Wissens- und Informationsquel- len verwendet: rechtliche Informationen und Leitfäden zu ESRS-Themen, sektorspezifische Standards, Ergebnisse des ESG-Due-Diligence-Prozesses von VERBUND, abstrakte und konkrete Analysen der Liefer- und Wertschöpfungsketten, Geschäftsberichte und themenspezifische Jahresberichte, Relevanzanalysen, Risiko- und Vulnerabilitätsbewertungen, Medienresonanzanalysen sowie Kontext- beobachtungen und -bewertungen. So werden u. a. im Rahmen der Kontextanalyse nach ISO 14001 bereits seit vielen Jahren Umweltauswirkungen, -risiken, und -chancen erfasst, die in die Wesentlich- keitsanalyse eingeflossen sind. Annahmen und Begründungen erfolgen dabei im Zuge der Bewertung für jede einzelne Auswirkung, jede Chance oder jedes Risiko. Die Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Bewertung der nachhaltig- keitsbezogenen Wesentlichkeit erfolgen immer auf Grundlage eines Dialogs mit den betroffenen Inte- ressenträger:innen: JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 185 • Interne Stakeholder/Spezialist:innen unterschiedlicher VERBUND-Gesellschaften und Abteilungen nehmen an Expert:innenworkshops zur Ableitung und Bewertung von Impacts, Risken und Chancen teil. Dabei wird auch darauf geachtet, dass Expert:innen, die im direkten Austausch mit Stakeholdern stehen, einbezogen werden. • Konsultation externer Stakeholder/Vertreter:innen von für VERBUND relevanten Anspruchsgruppen nehmen an Fokus-Gruppen-Workshops (Format eines Mini World Cafés) zur Diskussion von aktuel- len Spannungsfeldern mit ESG-Bezug teil. Dabei werden VERBUND-Themen besprochen und die wesentlichen Themen validiert. Ziel ist es, einen offenen Dialog auf höchster Fachebene abzuhalten, mit dem Zweck, über Beiträge oder Rückmeldungen zu VERBUND Schlussfolgerungen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ziehen zu können. Bei dem Dialog wurden die von VERBUND identifizierten wesentlichen Themen bestätigt und keine zusätzlichen identifiziert. Die ermittelten Bewertungen inklusive der Dokumentation werden im Sinne eines Entscheidungs- prozesses von den miteinbezogenen Expert:innen/Leiter:innen von Geschäftseinheiten sowie von Abteilungen validiert und bestätigt. Dafür werden die bewerteten Ergebnisse nochmals gesamthaft an die internen Expert:innen für ihre Freigabe bzw. Anmerkungen versandt. Die Rückmeldungen werden einge- arbeitet und dokumentiert. Die finalen Auswertungen und wesentlichen Themen werden gesamthaft an die ressortzuständigen Vorstandsmitglieder kommuniziert. Entsprechend gibt VERBUND von ESRS abge- deckte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen an, wenn die betreffenden Themen bzw. Datenpunkte als wesentlich bewertet wurden. Ein internes Kontrollverfahren stellt dabei sicher, dass die wesentlichen Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen werden. Eine Überwachung der potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen sowie der ermittel- ten Risiken erfolgt konzernübergreifend im ESG-Due-Diligence-Prozess. Risiken und Chancen finden außerdem in die Risikomanagementprozesse Eingang. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde im Jahr 2023 zum ersten Mal gemäß ESRS durchgeführt. Daher er- geben sich wesentliche Änderungen im Vergleich zur zuvor auf Basis der GRI-Standards durchgeführ- ten Wesentlichkeitsanalyse. Diese betreffen insbesondere die Methodik und Detailtiefe der analysierten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die nächste Überprüfung der Materialitätsbewertung findet im Jahr 2025 statt. Überprüfungen sollen anlassbezogen und zumindest bei Kenntnis von Änderungen im Kontext durchgeführt werden. Nachfolgend wird auf die themenspezifischen Anforderungen von IRO-1 an die Standards E1, E2, E3, E4, E5 und G1 eingegangen. In den Umweltmanagementsystemen (UMS) der Gesellschaften von VERBUND werden im Rahmen der Kontextanalyse unter anderem tatsächliche und potenzielle Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf alle Umweltstandards (E1-E5) behandelt. Als Vorbereitung der jährlichen Audits nach ISO 14001 der jeweiligen Gesellschaften wird diese Kontextanalyse jeweils aktualisiert oder überarbeitet und im Rahmen des Umweltaudits behandelt. Bei Großprojekten, wie dem Bau neuer Erzeugungs- und Netz- anlagen, werden die jeweiligen Auswirkungen zudem im Rahmen von Umweltverträglichkeits- erklärungen analysiert und dargelegt. Im Rahmen der VERBUND-Wesentlichkeitsanalyse wurden Aus- wirkungen, Risiken und Chancen konzernweit zusammengefasst und bewertet. Konsultationen wurden zur Ermittlung der wesentlichen Umweltthemen gemäß ESRS 2 durchgeführt. Eine Einbindung be- troffener Gemeinschaften erfolgt neben spezifischen VERBUND-Stakeholder-Dialogformaten insbe- sondere auch im Zuge von Genehmigungsverfahren. Speziell in Umweltverträglichkeitsprüfungs 186 (UVP)-Genehmigungsverfahren haben u. a. Nachbar:innen, Bürger:inneninitiativen, Standortgemein- den sowie anerkannte Umweltorganisationen Parteistellung. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (E1) Die konzernweite Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Klimawandel betrachtete tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, physische und transitorische Risiken und Chancen. Die Unterthemen im Bereich Klimawandel wurden alle als wesentlich bewertet. 2024 entwickelte VERBUND einen strukturierten Prozess zur Bewertung physischer Risiken für alle Standorte in Übereinstimmung mit den ESRS-E1-Standards. Die Betrachtungshorizonte orientierten sich dabei an internen Planungs- und Bewertungshorizonten, wobei kurzfristige Risiken das aktuelle Planungsjahr betreffen, mittelfristige Risiken bis zu fünf Jahre in die Zukunft reichen und langfristige Risiken über fünf Jahre hinausgehen. Die VERBUND-Standorte wurden entsprechend regional NUTS-3-Codes zugeordnet und potenzielle akute und chronische Naturgefahren identifiziert und bewertet. Mögliche Risiken wurden auf Basis externer Datenquellen abgefragt, welche durch interne Einschätzungen von Fachexpert:innen ergänzt wurden. Die Wertschöpfungskette war nicht Teil der Betrachtung. Der Fokus der Analyse liegt hierbei vor allem auf der Identifikation der Exponiertheit gegenüber Naturgefahren aufgrund der geografischen Lage, nicht jedoch auf der Quantifizierung bzw. Abschät- zung des möglichen Schadensausmaßes. Die Analyse dient als Grundlage für die durchgeführten Kli- maszenarien- und die Resilienzanalyse (siehe dazu ESRS 2 Allgemeine Angaben SBM-3). Weiters wer- den standortbezogene Risikoreports für eine Ersteinschätzung im Zuge neuer Projekte und Investitio- nen als auch als Unterstützungstool für das Versicherungsmanagement herangezogen. Derzeit arbeiten Fachexpert:innen des VERBUND-internen Climate Change Competence Center gemeinsam mit exter- nen Forschungseinrichtungen zusammen, um genauer auf die für VERBUND spezifischen Anforderun- gen einzugehen. Folgende relevante physische Gefahren konnten im Zuge der aktuell durchgeführten Standortanalyse je Segment identifiziert werden, wobei angemerkt werden muss, dass sich diese teilweise durch die jeweilige Erzeugungstechnologie ergeben. Zu beachten ist, dass eine physische Gefahr für das Segment relevant sein kann, aber abhängig von der Region wird es als wesentlich/unwesentlich eingestuft. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 187 Akute Naturgefahren Wasser Wind Photovoltaik Batterie Verwaltungs- gebäude Thermische Erzeugung Erdbeben x x x x x x Sturm x x x x x x Hochwasser x x x x x x Außertropischer Sturm x x x x x x Hagel - x x - - - Tornado x x x x x x Blitzschlag - x x - - - Fluss Überschwemmung x x x x x x Sturzflut x x x x x x Waldbrand x x x x x x Erdrutsch x x x x x x Chronische Naturgefahren Wasser Wind Photovoltaik Batterie Verwaltungs- gebäude Thermische Erzeugung Niederschlagstress - - - - - x Fluss Hochwasser - - - - - - Hitzestress - - x - x - Feuer-Wetter-Stress - - - - - - Präzipitationsstress x - - - - - Trockenheitsstress - - - - - - Permafrost x - - - - - Wechselnde Windverhältnisse - x - - - - • Wasser: dazu zählen z. B. Hochwasser, Erdrutsche, außertropische Stürme, welche sich auf VERBUND-Anlagen auswirken könnten. • Neue Erneuerbare: umfasst Wind und Photovoltaik. Für die derzeitigen VERBUND-Standorte sind folgende Gefahren wesentlich: Hochwasser, Tornados und Flussüberschwemmungen. • Thermische Erzeugung: Den Standort Mellach können insbesondere die akuten Gefahren Hochwas- ser (aufgrund des moderat bis hohes Risiko von Überschwemmung) und Hagel treffen. • Netz: GCA stuft insbesondere die Verdichterstationen als relevant ein, wobei die physisch akuten Risiken Stürme, Tornados, Flächenbrand, Hochwasser, Hagel und Blitzschäden primär ab 2050 ein zunehmendes Risiko aufweisen. Für Austrian Power Grid AG haben die 380-kV-Leitungen, 220-kV- Leitungen und Umspannwerke eine hohe Standortrelevanz, wobei in gebirgigen Gebieten Stürme und Schneelawinen und im Flachland Überschwemmungen das höchste Risiko darstellen. In den einzelnen Gesellschaften werden entsprechende Maßnahmen für jede Wirtschaftsaktivität bzw. für einzelne Anlagen geprüft und bei Bedarf Umsetzungszeitpunkte festgelegt, mit dem Ziel, die identifizierten, wesentlichen, physischen Klimarisiken für existierende, materielle Vermögenswerte 188 mittelfristig zu reduzieren. Dabei wird auf andere Maßnahmen, insbesondere auf die Instandhaltungs- planung geachtet. Im Fall der Planung neuer Anlagen und Mergers and Acquisitions wird eine Analyse der physischen Klimarisiken durchgeführt. Neben physischen Klimarisiken wurden auch transitorische Chancen und Risiken im eigenen Betrieb betrachtet, die u. a. unter anderem folgende umfassen: • Veränderte Marktnachfragen für Erneuerbare Energien und Wasserstoff, • Mengenrisiken im Bereich der Wasserkraft, • Risiken durch veränderte regulatorische und politische Rahmenbedingungen, • Reputationsgewinn durch ambitioniert gesetzte Klimaziele, • Neue Möglichkeiten zur Dekarbonisierung durch neue Technologien (z. B. Wasserstoff) und • Positive wie negative Strompreisentwicklungen, die sich auf Investitionsentscheidungen auswirken können. Details zur Ermittlung bzw. Einbeziehung der transitorischen Risiken in Bezug zu Vermögenswerten und Geschäftsaktivitäten, sowie zum Bewertungszeitraum und der Verwendung klimabezogener Sze- narien finden sich im ESRS 2 SBM-3 im Zusammenhang mit der Resilienzanalyse. In die Bewertung flossen u.a. über Marktentwicklungen und Kund:innennachfrage auch Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit ein. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2) Zum Thema Umweltverschmutzung wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ausschließlich Auswirkungen, aber keine Risken oder Chancen identifiziert. Auf Basis der Überprüfung der E-PRTR- Meldungen wurde ausschließlich das Unterthema Luftverschmutzung im Bereich „Own Operations“ bei den Wärmekraftwerken von VERBUND sowie bei den Gasverdichtern im Gasnetz der Gas Connect Austria GmbH als wesentlich bewertet. Unter dem Begriff „Emissionen in die Luft“ werden die Werte zu CO- und NOx-Emissionen, die aus der Verbrennung von Erdgas resultieren, berichtet. Die Erdgasverbrennung in den genannten Anlagen könnte potenzielle Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Organismen und Nahrungsressourcen haben, da diese durch die Emissionen in die Atmosphäre beeinträchtigen werden könnten. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (E3) Die Analyse tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen in Verbindung mit Wasser- und Meeresressourcen zeigt, dass einerseits die geografische Lage der VERBUND-Standorte und andererseits die Art der Anlagen und die Verwendung des Wassers wichtig sind. Wesentliche Auswirkungen wurden ausschließlich im Bereich des Unterthemas „Wasser- entnahme“ identifiziert, da die Entnahme von Kühlwasser aus Oberflächengewässern Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat. Relevant ist in diesem Zusammenhang die Wasserentnahme von Kühl- wasser aus Oberflächengewässern für die Wärmekraftwerke von VERBUND. Der einzige Betriebsstand- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 189 ort für VERBUND-Wärmekraftwerke liegt in Mellach/Steiermark im Einzugsgebiet der Mur. Der Was- serverbrauch hingegen spielt eine vernachlässigbare Rolle, da das entnommene Wasser größtenteils wieder rückgeführt wird. Alle Themen in Verbindung mit Meeresressourcen sind für VERBUND nicht wesentlich, da keine Geschäftstätigkeiten von VERBUND im oder am Meer situiert sind und keine entsprechenden Ressour- cen genutzt werden. Zukünftig könnten möglicherweise Wasserentnahmen und Wasserverbrauch für Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff als relevant eingestuft werden. Finanzielle Risiken könnten sich aus Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen ergeben. Dazu gehören zum Beispiel regulatorische Verschärfungen, Einschränkungen oder Änderungen von Wassernutzungs- rechten. Dies könnte die Erzeugungsmengen und den Wert der Anlagen beeinflussen. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen (E4) Die für VERBUND wesentlichen Themen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme umfassen Klimawandel, Land- und Süßwassernutzungsänderungen, direkte Nutzung, Auswirkungen auf den Zustand von Arten und die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen, sowie Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen. Die konzernweite Bewertung der Risiken und Chancen im Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme betrachtete auch physische und transitorische Risiken und Chancen. Bei Investitionsprojekten mit Eingriffen in Ökosysteme werden betroffene Gemeinschaften frühzeitig eingebunden und über Maßnahmen informiert. VERBUND berücksichtigt dabei die Interessen der Stakeholder, wie zum Beispiel jene von lokalen Fischerei- und Jagdberechtigten, Land- und Forstwirt:innen, sowie von etwaigen Naturschutzvereinen, mit welchen in vielen Regionen eng zusammengearbeitet wird. Zudem wird das Wissen lokaler Vereine, Organisationen oder Expert:innen über die jeweiligen Ökosysteme und Habitate einbezogen und bei Maßnahmen berücksichtigt. Im Kapitel S3 Betroffene Gemeinschaften werden der Umgang mit und die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften bei allen Aspekten von Betroffenheit durch Projekte näher beschrieben. Beispielsweise gab es im November 2024 in Kaprun den Energiedialog, eine Informationsveranstaltung für die Bürger:innen der Region zu den Projekten Kaprun 2029 und zum Pumspeicherkraftwerk Schaufelberg, wo auch das Thema Ökologie in Zusammenhang mit diesen Projekten thematisiert wurde. Ein weiteres Beispiel ist ein Windprojekt, das sich 2024 in Entwicklung befand, und für das das VERBUND-Team eine umfangreiche Informationskampagne mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen in der Standortgemeinde abhielt. Weiters wurden Projektzeitungen mit den aktuellen Informationen zum Projekt in den regionalen Haushalten verteilt. Auswirkungen von VERBUND auf Ökosystemdienstleistungen, die für betroffene Gemeinschaften bedeutend sind, treten im Normalfall nur vorübergehend bei Bauprojekten auf. Das können beispielsweise eine eingeschränkte Nutzung von Geh- und Radwegen an Flüssen oder kurzfristige Lärm und Staubemissionen von Baustellen sein und somit die Erholungsfunktion in Ökosystemen betreffen. Beeinträchtigungen werden stets so weit wie möglich vermieden oder minimiert und Maßnahmen so gesetzt, dass mittelfristig Ökosystemdienstleistungen gefördert werden. Wie unter E4 SBM-3 erläutert und aufgelistet, verfügt VERBUND über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Der Bau und Betrieb der Anlagen zur Stromerzeugung und Energieübertragung kann teilweise nachteilige Auswirkungen auf einzelne Lebensräume, Tier- oder Pflanzenarten haben. Deshalb können beim Bau neuer Anlagen Ausgleichsmaßnahmen – gemäß 190 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (76) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – notwendig sein und im Rahmen von Genehmigungsverfahren vorgeschrieben werden. VERBUND versucht, bereits im Vorhinein umfassende ökologische Kompensationsmaßnahmen miteinzuplanen, um, wenn möglich und sinnvoll, neue Lebensräume zu schaffen. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5) VERBUND hat seine Segmente inklusive aller Gesellschaften überprüft und tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft an seinen Standorten und entlang der Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet, wobei der LEAP-Ansatz (LEAP steht für Lokalisieren, Evaluieren, Analyse und Planen) verfolgt wurde. Als Teil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden alle betrachteten Themenbereiche auf potenzielle Auswirkungen physischer und finanzieller Natur überprüft. Die Themen Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfall wurden bewertet. Da für die Bereitstellung von elektrischem Strom Kraftwerke verschiedener Technologiearten errichtet und gewartet werden müssen und für die Verteilung und Auslieferung eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und erhalten werden muss, wurden die Themen Ressourcenzuflüsse und Abfall als wesentlich bewertet. Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, die direkt oder indirekt durch Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft bedingte Faktoren positiv oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Ressourcenzuflüsse sind vor allem in der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit Materialaufwand für Projekte in den Bereichen Kraftwerksmodernisierungen und Neubauten relevant. Da weitere Investitionen in Modernisierungen und Neuerrichtungen geplant sind, ist mit einem Anstieg sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig zu rechnen. Ein weiterer, weniger bedeutender Stoffstrom ergibt sich aus dem Zukauf von Produkten für die Büroausstattung, der voraussichtlich konstant bleiben wird. Abfälle fallen hauptsächlich am Ende der Lebensdauer von Produkten und Anlagenteilen, wie Wasserkraftwerken, Windrädern, Batterien und Photovoltaik- Modulen, an. Da viele der derzeit genutzten Anlagen im Bereich Photovoltaik, Windkraft und Batteriespeicher erst in den letzten Jahren in Betrieb genommen wurden, werden die betreffenden Abfallströme erst langfristig erwartet. Für einen Großteil dieser Anlagen sind die Rahmenbedingungen für eine vollständige Recyclingfähigkeit noch nicht gegeben. Metallische Komponenten wie Stahl und Kupfer können bereits in hohem Maße recycelt werden, was zu einer signifikanten Reduktion des Abfallaufkommens führt. Die Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit VERBUND-Produkten und Dienstleistungen wurden als nicht wesentlich bewertet, da das Geschäftsmodell von VERBUND darauf ausgelegt ist, Produkte ausschließlich im Rahmen spezifischer Projekte in Umlauf zu bringen. Solche Produkte werden nur dann bereitgestellt, wenn die jeweiligen Projektpartner:innen sich entschließen, diese zu übernehmen. Geringe vorhandene Ressourcenabflüsse, wie beispielsweise Nebenprodukte aus der thermischen Erzeugung am Standort Mellach (vorwiegend in Form von Kalkschlamm), werden zudem in der Zementindustrie weiterverwendet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 191 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung (G1) Hinsichtlich der Unternehmensführung wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die Themen Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement und Management der Beziehungen zu Lieferant:innen als wesentlich identifiziert. Zusätzlichen Input für die Wesentlichkeitsanalyse liefert die systematische, jährlich konzernweit durchgeführte Compliance- Risikoerhebung, die darüber Aufschluss gibt, ob und in welchen Unternehmensbereichen potenzielle Risiken für VERBUND bestehen. Als Risikoeigner:innen waren in alle Bereiche der VERBUND-Holding sowie die wesentlichen konsolidierten Tochtergesellschaften eingebunden. Die insgesamt 23 Risikoeigner:innen bewerteten die Compliance-Risikofelder qualitativ nach den Kriterien Wesentlichkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit und Reifegrad der bestehenden Maßnahmen anhand eines standardisierten Fragebogens. In einem jährlich stattfindenden Compliance-Gespräch zwischen dem Chief Compliance Officer und den jeweiligen Risikoeigner:innen werden die Ergebnisse erörtert und erforderliche Maßnahmen geplant. Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ESRS Angabepflichten Index Angabepflicht Seitenzahl ESRS 2 Allgemeine Angaben (Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß NaDiVeG) 154 ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 154 ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 155 ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 28ff, 157 ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 28ff ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 159 ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 161 ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 162 ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 163 ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen 171 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 175 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 182 ESRS 2 IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 191 E1 Klimawandel (Umweltbelange gemäß NaDiVeG) 237 ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 159 E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 237 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 239 192 ESRS Angabepflichten Index Angabepflicht Seitenzahl ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 182 E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 240 E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 241 E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 244 E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 247 E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 250 E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung 256 E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Anwendung von Phase-in E2 Umweltverschmutzung (Umweltbelange gemäß NaDiVeG) 257 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 182 E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 257 E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 258 E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 258 E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung 259 E3 Wasser- und Meeresressourcen (Umweltbelange gemäß NaDiVeG) 259 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser und Meeresressourcen 182 E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 260 E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 261 E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 262 E3-4 Wasserverbrauch 262 E3-5 Erwartete finanzielle Effekte durch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Anwendung von Phase-in E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Umweltbelange gemäß NaDiVeG) 264 E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell 264 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 264 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 182 E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 274 E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 275 E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 281 E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen 282 E4-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Anwendung von Phase-in E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Umweltbelange gemäß NaDiVeG) 283 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen 182 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 193 ESRS Angabepflichten Index Angabepflicht Seitenzahl Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 284 E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 285 E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 287 E5-4 Ressourcenzuflüsse 287 E5-5 Ressourcenabflüsse 288 S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Arbeitnehmer:innenbelange gemäß NaDiVeG) 292 ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen 171 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 292 S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 293 S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen 297 S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 298 S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 300 S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 305 S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens 308 S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 309 S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 309 S1-9 Diversitätskennzahlen 309 S1-10 Angemessene Entlohnung 310 S1-11 Soziale Absicherung 310 S1-12 Menschen mit Behinderung 310 S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 310 S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 311 S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 313 S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 313 S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 313 S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Sozialbelange gemäß NaDiVeG) 314 ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen 171 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 314 S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 315 S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 316 S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die 317 194 ESRS Angabepflichten Index Angabepflicht Seitenzahl Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 317 S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 319 S3 Betroffene Gemeinschaften (Sozialbelange gemäß NaDiVeG) 319 ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen 171 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 319 S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften 320 S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen 322 S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können 323 S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 324 S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 325 S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Sozialbelange gemäß NaDiVeG) 326 ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen 171 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 326 S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 327 S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen 328 S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können 328 S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 330 S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 332 G1 Unternehmensführung (Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemäß NaDiVeG) 332 ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 28ff, 157 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 182 G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 333 G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant:innen 346 G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 349 G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle 350 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 195 ESRS Angabepflichten Index Angabepflicht Seitenzahl G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 350 G1-6 Zahlungspraktiken 351 Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU- Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B) Die Anlage B ist fester Bestandteil von ESRS 2. Die Seitenverweise auf Ebene der Überschriften der Angabepflichten sind dem ESRS Index auf den vorhergehenden Seiten zu entnehmen. Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission 5 , Anhang II ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorgan- mitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission 6 , Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 196 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 7 , Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 ESRS E1-4 THG-Emissions- reduktionsziele, Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 197 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 dem Klimawandel: Angleichungs- parameter ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klima- intensive Sektoren), Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klima- intensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS E1-6 THG-Brutto- emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen, Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparame ter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 ESRS E1-7 Verordnung (EU) 198 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Abbau von Treibhaus- gasen und CO 2 - Gutschriften, Absatz 56 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögens- werte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c. Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienz- klassen, Absatz 67 Buchstabe c. Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klima- bezogenen Chancen, Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 199 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E- PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffrei- setzungs- und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E3-1 Wasser- und Meeres- ressourcen, Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E3-1 Spezielle Strategie, Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wieder- verwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E3-4 Gesamtwasser- verbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c. Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E4-2 Indikator Nr. 11 in 200 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c. Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangs- arbeit, Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinder- arbeit, Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts- politik, Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund- legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 201 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 behandelt werden, Absatz 21 ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechts- spezifisches Verdienst- gefälle, Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-17 Fälle von Diskrimi- nierung, Absatz 103 Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 202 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Buchstabe a ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungs- kette, Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts- politik, Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungs- kette, Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund- legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS S2-4 Probleme und Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 203 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs- kette, Absatz 36 ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD- Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS G1-1 Übereinkommen der Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 204 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz 1 (2) Säule-3- Referenz 2 (3) Benchmark- Verordnungs- Referenz 3 (4) EU-Klimagesetz- Referenz 4 Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b ESRS G1-1 Schutz von Hinweis- gebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs- vorschriften, Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 1 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2019, S. 1). 2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27. Juni 2013, S. 1). 3 Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29. Juni 2016, S. 1). 4 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9. Juli 2021, S. 1). 5 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 1) 6 Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19. Dezember 2022, S. 1). 7 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 17). Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt für die nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen der ESRS. VERBUND gibt die von ESRS abgedeckten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen nur an, wenn die betreffenden Themen bzw. Datenpunkte als wesentlich bewer- tet wurden. Wenn ein betreffendes Thema nicht wesentlich ist, wird eine kurze Erläuterung der Schlussfolgerungen der Wesentlichkeitsanalyse für dieses Thema intern dokumentiert. Dazu dient die EFRAG-Datenpunkteliste als Checkliste sowie Dokumentationsvorlage, um darzustellen, welche Punk- te als wesentlich erachtet werden bzw. warum keine Offenlegung zu bestimmten Datenpunkten erfolgt. Datenpunkte des ESRS E1 Klimawandel (IRO-2 ESRS 2) werden jedenfalls offengelegt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 205 Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten Die Basis für den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten bildet die nationale und die EU-Regulatorik, die von VERBUND umgesetzt und eingehalten wird. Über die Regulatorik hinaus definiert VERBUND unternehmensspezifische Konzepte. Informationen zu den Konzepten zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten werden – wo zutreffend und verfügbar – bei den jeweiligen themenspezifischen Standards berichtet. Dabei wird ein kurzer Überblick über die Konzeptinhalte gegeben, auf welche Auswirkungen, Risiken oder Chancen sich das Konzept bezieht, und es werden der Anwendungsbereich und die Verantwortlichkeiten beschrieben. Bei VERBUND können die Begriffe Policy und Konzept synonym verwendet werden, sind aber von jenem der Strategie abzugrenzen. Generell fallen bei VERBUND unter den Begriff „Konzept“ die Unter- nehmenspolitik, inklusive Unternehmensziele, Verhaltensgrundsätze, Grundkonzepte der Unternehmensleitung (Organisationsform, Führungskonzepte, Planungs- und Kontrollsystem), Unter- nehmensleitbilder für bestimmte Bereiche bzw. strategische Zielformulierungen (z. B. das VERBUND- Arbeitssicherheits- und Gesundheitsleitbild) sowie strategische Ausrichtungen und Zielsetzungen, an der sich Mitarbeiter:innen, Kund:innen und alle weiteren Interessengruppen orientieren können. Konzepte bei VERBUND können Teil des internen Regelungssystems sein, das im Wesentlichen aus drei Ebenen besteht: • Executive Orders haben für das gesamte Unternehmen Geltung und werden vom Vorstand erlassen. In diesen werden etwa die Aufbauorganisation, die Aufgaben der Organisationseinheiten, die hierar- chische Kompetenzverteilung, der organisatorische Rahmen für das Projekt- oder Krisenmanage- ment, Unterschriftsberechtigungen etc. geregelt. • Richtlinien werden von den fachlich zuständigen Organisationseinheiten erstellt und entweder durch das zuständige Mitglied des Konzernvorstands als Konzernrichtlinie für das gesamte Unter- nehmen oder durch die Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft für die jeweilige Gesellschaft in Kraft gesetzt. • Arbeitsanweisungen werden von der Leitung einer Organisationseinheit für den eigenen Bereich bzw. für einen genau definierten Wirkungsbereich erlassen. Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Informationen zu Maßnahmen werden – wo zutreffend und verfügbar – bei den jeweiligen themenspezifischen Standards berichtet. Dabei wird ein Überblick über die wichtigsten im Berichtsjahr ergriffenen Maßnahmen gegeben sowie der Umfang und die Zeithorizonte für die Umsetzung der Maßnahmen beschrieben. Kennzahlen und Ziele Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Informationen zu Kennzahlen werden – wo zutreffend und verfügbar – bei den jeweiligen themen- spezifischen Standards berichtet. Dabei kann es sich sowohl um verpflichtende Kennzahlen laut ESRS 206 als auch um unternehmensspezifisch relevante handeln. Die Kennzahlen werden klar benannt und dahinterliegende Annahmen und Methoden werden dargelegt. Im Integrierten Geschäftsbericht 2024 werden im ersten Jahr der ESRS-Berichterstattung wesentliche Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2024 offengelegt. Wo verfügbar, werden auch Vergleichswerte für das Vorjahr 2023 freiwillig berichtet. Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben Informationen zu Zielen werden – wo zutreffend und verfügbar – bei den jeweiligen themenspezifischen Standards berichtet. Damit soll die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen gemessen und angegeben werden, in welchem Zeitraum das Ziel erreicht werden soll. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 207 EU-Taxonomie Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung EU (2020/852) und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission VERBUND evaluiert auf Grundlage der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und der mittlerweile zu allen sechs Umweltzielen veröffentlichten Delegierten Rechtsakte (delegierte Verordnungen der Kommission (EU) 2021/2139, 2022/1214, 2023/2485, 2023/2486) jährlich neu, welche Tätigkeiten des Unternehmens als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Auch wenn die EU- Kommission mittlerweile entsprechende Bekanntmachungen zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften (vgl. C/2023/267 sowie C/2023/305) veröffentlicht hat, die in den internen Evaluierungsprozess Eingang finden, wird darauf hingewiesen, dass die in den Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Die Rechtskonformität der Angaben ist deshalb mit Unsicherheiten behaftet und es könnten nachträgliche Anpassungen bei den getroffenen Einschätzungen erforderlich werden. In einem ersten Schritt wurden seitens VERBUND jene Tätigkeiten identifiziert, die in der Verord- nung aufgelistet und als grundsätzlich taxonomiefähig klassifiziert sind. Taxonomiefähigkeit bedeutet, dass diese Wirtschaftstätigkeiten in einer der erlassenen delegierten Verordnungen (2021/2139, 2022/1214, 2023/2485, 2023/2486) beschrieben sind. Auf Grund der Aufnahme von möglichen neuen Tätigkeiten wurde die Evaluierung von taxonomie- fähigen Wirtschaftsaktivitäten im Jahr 2024 neu durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine neuen Aktivitäten hinzugefügt. Zu den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von VERBUND zählen: • Stromerzeugung aus Wasserkraft: Lauf- und Speicherkraftwerke in Österreich und Bayern • Stromerzeugung aus Windkraft: Onshore-Windparks in Österreich, Deutschland, Rumänien und Spanien • Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie: Aufdach- und Freiflächenanlagen in Österreich und Spanien sowie Projekte in Entwicklung und Bau in Deutschland und Italien (inklusive Contrac- ting-Anlagen) • Übertragung und Verteilung von Elektrizität: Hoch- und Höchstspannungsnetz der Austrian Power Grid AG in Österreich • Speicherung von Strom: Pumpspeicherkraftwerke in Österreich und Batteriespeicher in Österreich und Deutschland • Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase: Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Gas Connect Austria GmbH für die Integration von erneuerbaren Gasen und von Wasserstoff in das Gasnetz • Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen: Gas- Dampfkraftwerk Mellach der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG • Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: Firmen-KFZ in Verwaltungsbereichen • Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen): E-Mobility-Angebote von VERBUND Ener- gy4Business GmbH und von VERBUND Energy4Customers GmbH Umweltinformationen 208 • Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien: Photovoltaikanla- gen im Eigentum von Kund:innen Grundsätzlich sind einige der genannten Tätigkeiten für verschiedene Umweltziele taxonomiefähig, d. h. sie werden in mehreren Abschnitten beschrieben bzw. sind mehreren Umweltzielen zuzuordnen. Für VERBUND steht der Kampf gegen den Klimawandel durch die Energiewende im Vordergrund, weshalb alle Tätigkeiten dem EU-Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnet werden. Durch eine Zuord- nung aller Aktivitäten zu „Klimaschutz“ wird auch eine Doppelzählung der Zielbeiträge vermieden. Technische Bewertungskriterien und Do-No-Significant-Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien) Die Vorgehensweise zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von taxonomiefähigen Aktivitäten sowie zur Dokumentation und Generierung der entsprechenden Daten umfasst bei VERBUND mehrere Schritte. Wirtschaftsaktivitäten können nur als taxonomiekonform ausgewiesen werden, wenn diese zumindest zu einem der sechs EU-Umweltziele: • Klimaschutz • Klimawandelanpassung • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme einen wesentlichen Beitrag liefern sowie zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der anderen Umweltziele führen und dabei festgelegte soziale Mindestschutzstandards sowie technische Bewertungskriterien eingehalten werden. Nur bei vollständiger Erfüllung aller Kriterien kann von einer taxonomiekonformen Aktivität gesprochen werden. Zur Festlegung der Erfüllung wurden Workshops mit den betroffenen Tochtergesellschaften unter Einbindung von Klimaexpert:innen, Controller:innen, Risikomanager:innen, technischen Fach- expert:innen sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitsexpert:innen durchgeführt. Diese Expert:innen über- prüften die zuvor identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten anhand der anzuwendenden technischen Bewertungskriterien und dokumentierten die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar. Die Dokumentation erfolgte anhand standardisierter Bewertungsbögen und Checklisten für alle rele- vanten VERBUND-Anlagen und -Standorte. Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen fanden als Teil der Erfüllung der DNSH-Kriterien für charakteristische Anlagen aller Aktivitäten statt und werden nachfolgend näher ausgeführt. Im Berichtsjahr wurden für neue Anlagen Klimarisiko- und Vulnerabili- tätsbewertungen vorgenommen. Die Bewertung des festgelegten sozialen Mindestschutzes wurde auf der übergeordneten Unternehmensebene durchgeführt und wird nachfolgend beschrieben. Die Identifikation taxonomiekonformer Aktivitäten sowie die Betreuung der Dokumentationsvorla- gen betreffend technischer Bewertungskriterien und DNSH-Kriterien erfolgt durch den Bereich Corpo- rate Responsibility. Die Organisation der Auswertung der KPIs (Umsatz, OpEx, CapEx) erfolgt durch den Bereich Controlling in Abstimmung mit den betroffenen Tochtergesellschaften. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 209 Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung stellt ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Klimarisiken dar. Die ermittelten Risiken werden in die Berichterstattung nach ESRS aufgenommen und sind Input für die klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Kapitel ESRS 2 IRO-1 berichtet werden. Weiters finden sie Eingang in die Resilienzanalyse (vgl. ESRS 2 SBM-3). Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ (DNSH 2) müssen alle taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz beitragen, die Kriterien in Anlage A zu Anhang I der delegierten Verord- nung (EU) 2021/2139 erfüllen. Diese sehen vor, dass physische Klimarisiken, die für die Tätigkeit we- sentlich sind, im Zuge einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung ermittelt werden. Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung umfasst dabei folgende Schritte: • die Feststellung, welche physischen Klimagefahren die Leistung der Wirtschaftstätigkeit während ihrer voraussichtlichen Lebensdauer beeinträchtigen können; • die Bewertung der Wesentlichkeit der Gefahren für die Wirtschaftstätigkeit; • die Ableitung von Anpassungslösungen, mit denen das ermittelte, physische Klimarisiko reduziert werden kann. Zur Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen wurde ein standardisierter Evaluationsbogen sowie eine einheitliche Vorgehensweise entwickelt. Im Zuge eines fortlaufenden Prozesses werden Klima- risiken jährlich bestimmt und bewertet sowie Anpassungsmaßnahmen unter Einbindung unterschiedlicher Gesellschaften, Abteilungen und Expert:innen abgeleitet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden ausgewählte charakteristische Anlagen einer Klimarisikoanalyse unterzogen. Diese sind den Segmenten Neue Erneuerbare und Wasserkraft zuzuordnen. Es wurden keine neuen Klimarisiken ermittelt. Neben der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen bringt die Durchführung der Klimarisi- ko- und Vulnerabilitätsbewertungen für VERBUND folgenden Mehrwert: • Einrichtung eines fortlaufenden Prozesses im Sinne des PDCA (Plan, Do, Check, Act)-Zyklus • Förderung der Sensibilisierung und des Verständnisses im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken auf verschiedenen Ebenen bei VERBUND • Resilienz- und Anpassungsplanung von VERBUND in Hinblick auf unterschiedliche Klimaszenarien. Sozialer Mindestschutz Zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung führte VERBUND wirksame Verfahren in den relevanten Unternehmensbereichen ein. VERBUND orientiert sich dabei insbesondere an den Vorgaben des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Der VERBUND-Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung bildet die Grundlage für das verantwortungsvolle Handeln des Unternehmens mit dem Anspruch, alle gesetzlichen, vertraglichen, ethischen und freiwilligen Anforderungen zu erfüllen. VERBUND verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex zur Achtung der Menschenrechte, zur Einhaltung von Arbeitsnormen, zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Korruptionsbekämpfung, zu fairem Wettbewerb und zur Einhaltung der Steuervorschriften. Der Kodex gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen und unterstützt diese bei Entscheidungen und Handlungen im beruflichen Alltag, beim Umgang mit Kolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, 210 Anrainer:innen und allen weiteren Stakeholdern. Die Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte wurde 2024 überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen der CSRD angepasst. Darüber hinaus verpflichtet VERBUND mit dem Supplier Code of Conduct (SCoC) auch Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen zur Einhaltung der genannten Grundsätze. Eine detaillierte Beschreibung der Sorgfaltspflichten findet sich in Kapitel ESRS 2 GOV-4. Angaben zu den taxonomiefähigen und -konformen Umsatzerlösen Die Definition der Umsatzerlöse folgt der Definition gemäß IFRS 15. Siehe Anhang zum Konzern- abschluss Rz 3.2.1. Der Konzernumsatz wurde den einzelnen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet: • Die Umsätze des Segments Wasser wurden den Wirtschaftstätigkeiten „Stromerzeugung aus Wasserkraft“ (Laufkraftwerke sowie Tages- und Wochenspeicher, die keine Pumpspeicherkraftwerke sind) und „Speicherung von Strom“ (Pumpspeicherkraftwerke) zugeordnet. • Die Umsätze des Segments Neue Erneuerbare wurden je Erzeugungstechnologie den Wirtschafts- tätigkeiten „Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie“ und „Stromerzeugung aus Windkraft“ zugeordnet. • Die Umsätze des Segments Netz wurden der Wirtschaftstätigkeit „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ (Stromnetz von APG) und „Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase“ (Gasnetz von GCA) zugeordnet. Bei der Wirtschaftsaktivität „Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase“ (betrifft das Gasnetz von GCA, Segment Netz) bestehen die taxonomiefähigen und -konformen Aktivitäten in Maßnahmen zur Methanreduktion und in Projekten für grünen Wasserstoff und erneuerbare Gase. • Die Umsätze der thermischen Stromerzeugung mit Gaskraftwerken (Segment Sonstige) können der Wirtschaftsaktivität „Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brenn- stoffen“ zugeordnet werden. Diese Wirtschaftsaktivität ist zwar taxonomiefähig, aber derzeit nicht taxonomiekonform, da die festgelegten Kriterien nicht erfüllt werden. • Da die Umsätze des Segments Absatz (Handel und Vertrieb von Strom) nicht taxonomiefähig sind und um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden diese bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Da- von ausgenommen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit Batteriespeichern, die der Wirtschaftstä- tigkeit „Speicherung von Strom“ zugeordnet wurden, sowie Tätigkeiten in den Bereichen „Stromer- zeugung mittels Photovoltaik-Technologie“, „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden“ und „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“. • Die Wirtschaftstätigkeit „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutz- fahrzeugen“ betrifft die Nutzung von Firmen-KFZ durch Mitarbeiter:innen. Angaben zu den taxonomiefähigen und -konformen Investitionsausgaben (CAPEX) Die Zuordnung der Investitionsausgaben zu Wirtschaftstätigkeiten ist konsistent mit jener der Umsatzerlöse. Die Investitionsausgaben sind Teil des mehrjährigen VERBUND-Investitionsplans, der vom Konzernaufsichtsrat genehmigt wurde. Der CAPEX-KPI berechnet sich aus allen taxonomiekonformen Investitionsausgaben (Zähler) dividiert durch die gesamten Konzern- Investitionsausgaben (Nenner). Die Zugänge aus Erwerben von Vermögenswerten eingestuften Erwerben von Tochtergesellschaften sind netto dargestellt (Anschaffungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen). Informationen zum Investitionsplan siehe Kapitel „Ausblick“ JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 211 Zur Berechnung der Kennzahl werden folgende IFRS-Standards herangezogen: IAS 16 Sachanlagen, IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, IAS 40 Finanzimmobilien, IAS 41 Biologische Vermögenswerte, IFRS 16 Leasing. Für die Kennzahl nicht relevant sind Investitionen über Joint Ventures sowie Investitionen in Finanzinstrumente. Siehe Anhang zum Konzernabschluss, Kapitel 4. Im Berichtszeitraum gab es keine Unternehmenszusammenschlüsse. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu folgenden Transaktionen hinsichtlich des Erwerbes von Gruppen von Vermögenswerten: Erwerb von Windanlagen in Österreich, Erwerb von Windanlagen in Deutschland sowie Erwerb von Photovol- taikprojekten in Italien. Weitere Informationen sind im VERBUND Konzernanhang im Kapitel „1.2 Grundsätze der Rechnungslegung“ zu finden. Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2021/2178, Anhang I, Punkt 1.1.2.2. wurde ein CAPEX-Plan für die kommenden drei Jahre (2025– 2027) erstellt. VERBUND plant in den Jahren 2025-2027 rd. 6,4 Mrd. € in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten zu investieren. Vor allem im Bereich Netz (Wirtschaftsaktivität Übertragung und Verteilung von Elektri- zität) werden Investitionsprojekte im Rahmen des Netzentwicklungsplans kräftig vorangetrieben. Wei- ters kommt es auch zu einem Ausbau im Bereich PV (Wirtschaftsaktivität Stromerzeugung mittels Pho- tovoltaik Technologie) am Standort Spanien. Auch die Wirtschaftsaktivität Speicherung von Strom verzeichnet einen deutlichen Zuwachs, vor allem aufgrund der Investitionen in Speicherkraftwerke in Österreich und Batteriespeicherprojekte in Deutschland. Im Vergleich zum CAPEX Plan 2024, hat sich der CAPEX KPI im IST 2024 um rd. 25% reduziert. Vor allem bei der Wirtschaftsaktivität Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie gab es einen Rück- gang um 23%. Dies ist vorrangig auf die Projektverzögerung im Bereich PV am Standort Spanien zu- rückführen. Darüber hinaus gab es Verschiebungen bei Batteriespeicherprojekten in Deutschland. Gegenläufig wirkten Zukäufe bei Windprojekten in Österreich und Deutschland (Wirtschaftsaktivität Stromerzeugung aus Windkraft). Unternehmen, die ökologisch nachhaltige Anleihen oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben, um bestimmte festgelegte taxonomiekonforme Tätigkeiten zu finanzieren, müssen auch den CAPEX- KPI offenlegen, der um die, mit diesen Anleihen oder Schuldverschreibungen finanzierten, taxonomie- konformen Investitionsausgaben bereinigt wurde. Der um diese Investitionen bereinigte CAPEX-KPI beträgt 92,0%. Angaben zu den taxonomiefähigen und -konformen Betriebsausgaben (OPEX) Die Zuordnung der Betriebsausgaben zu Wirtschaftstätigkeiten ist konsistent mit jener der Umsatzerlöse und Investitionsausgaben. Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung EU (2020/852) können nur bestimmte Arten von Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dazu zählen: nicht aktivierbare Forschungs- und Entwick- lungskosten, kurzfristige Leasingverbindlichkeiten, Wartungs- und Reparaturaufwendungen, laufende Instandhaltungskosten, die den operativen Betrieb einer taxonomiekonformen Anlage gewährleisten, sowie direkt zurechenbare Personalkosten. Ergebnis der Taxonomiebewertung von VERBUND Während der Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten bei dem CAPEX-KPI bei 92,5 % und dem OPEX-KPI bei 80,8 % liegt, ist der Umsatzanteil deutlich geringer und liegt bei 55,6%. Dies ist im Wesentlichen dadurch zu erklären, dass die Umsätze des Segments Absatz, die insbesondere den Weitere Informationen zu Green Finance siehe Kapitel „Finanzierung“ 212 Handel und den Vertrieb von Strom betreffen, nicht berücksichtigt werden, um eine Doppelzählung mit den Umsätzen der Stromerzeugung zu vermeiden. Der größte Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse kommt aus dem Segment Wasser und betrifft die Wirtschaftsaktivitäten Stromerzeugung aus Wasserkraft sowie Speicherung von Strom, gefolgt vom Segment Netz. Auch bei den CAPEX stammt der größte Anteil aus dem Segment Wasser, gefolgt von der Wirtschaftsaktivität Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Die Investitionen betreffen Erweiterungs- und Betriebsinvestitionen. Der größte Anteil des taxonomiekonformen OPEX kommt ebenfalls aus dem Segment Wasser, gefolgt vom Segment Netz. Die Kennzahl Umsatzerlöse weist die größte Veränderung auf. Absolut betrachtet sank die Kennzahl um rd. 2,2 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf den deutlichen Rückgang der relevanten Terminmarktpreise am Großhandelsmarkt für Strom zurückzuführen. Davon betroffen sind vor allem das Segment Wasser (Stromerzeugung aus Wasserkraft sowie Speicherung von Strom) und das Segment Netz (Wirtschaftsaktivität Übertragung und Verteilung von Elektrizität). Auch bei der CAPEX-KPI gab es einen deutlichen Rückgang. Absolut betrachtet sank die Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr um rd. 300 Mio. €. Dies betrifft vorrangig das Segment Neue Erneuerbare (Stromerzeugung aus Windkraft), da im Jahr 2023 größere Unternehmenserwerbe stattfanden (Erwerb von Windanlagen in Spanien) und in diese Kennzahl einflossen. Die restlichen Wirtschaftsaktivitäten liegen im Wesentlichen auf Vorjahresniveau. Der OPEX-KPI weist im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang iHv 5% auf. Im Segment Wasser gibt es eine geringfügige Senkung (Stromerzeugung aus Wasserkraft), die auf reduzierte In- standhaltungsaufwendungen zurückzuführen ist. Die nachfolgenden Tabellen geben einen detaillierten Überblick bezüglich der Taxonomiekonformi- tät der einzelnen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten von VERBUND. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 213 214 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3) Umsatz- anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) Text in Mio. € Prozent J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Photovoltaik- Technologie CCM 4.1/CCA 4.1 57,6 0,7 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3/CCA 4.3 260,5 3,2 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5/CCA 4.5 2.471,7 30,0 % J EL N N N N Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9/CCA 4.9 1.168,7 14,2 % J EL N N N N Speicherung von Strom CCM 4.10/CCA 4.10 617,2 7,5 % J EL N N N N Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/ CCA4.14 0,0 0,0 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 2,0 0,0 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6/CCA 7.6 4,7 0,1 % J EL N N N N Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 4.582,4 55,6 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon ermöglichende Tätigkeiten 1.785,9 21,7 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/CCA 4.14 163,8 2,0 % EL EL N N N N Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte- Kopplung mit Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30/CCA 4.30 350,4 4,3 % EL EL N N N N Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 0,0 0,0 % EL EL N N N N Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 514,2 6,2 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 5.096,6 61,8 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B) 3.148,0 38,2 % Gesamt (A + B) 8.244,6 100,0 % Taxonomieangaben A nteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind ----- Offenlegung für das Jahr 2024 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 215 DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindestsc hutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Umsatz, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs tätigkeiten (20) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N Prozent E T J J J J J J J 0,6 % J J J J J J J 2,8 % J J J J J J J 27,3 % J J J J J J J 18,9 % E J J J J J J J 10,1 % E J J J J J J J 0,0 % J J J J J J J 0,0 % J J J J J J J 0,1 % J J J J J J J 59,9 % J J J J J J J 29,0 % E J J J J J J J 0,0 % T 2,5 % 3,8 % 0,0 % 6,3 % 66,2 % Umsatz-KPI von VERBUND 216 Geschäftsjahr 2024 Jahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter CapEx (3) Anteil CapEx (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) in Mio. € Prozent J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Photovoltaik- Technologie CCM 4.1/CCA 4.1 102,3 8,1 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3/CCA 4.3 154,4 12,2 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5/CCA 4.5 210,3 16,6 % J EL N N N N Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9/CCA 4.9 448,4 35,3 % J EL N N N N Speicherung von Strom CCM 4.10/CCA 4.10 253,6 20,0 % J EL N N N N Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/CCA 4.14 4,5 0,4 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 1,2 0,1 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6/CCA 7.6 0,0 0,0 % J EL N N N N CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.174,8 92,5 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon ermöglichende Tätigkeiten 702,1 55,3 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökölogisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/CCA 4.14 32,7 2,6 % EL EL N N N N Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte- Kopplung mit Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30/CCA 4.30 2,7 0,2 % EL EL N N N N Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 3,3 0,3 % EL EL N N N N CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 38,8 3,1 % 100 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 1.213,6 95,6 % 100 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 56,1 4,4 % CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A + B) 1.269,7 100,0 % Taxonomieangaben CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind ----- Offenlegung für das Jahr 2024 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 217 DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindestsc hutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) CapEx, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs tätigkeiten (20) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N Prozent E T J J J J J J J 5,2 % J J J J J J J 32,8 % J J J J J J J 10,8 % J J J J J J J 30,5 % E J J J J J J J 13,1 % E J J J J J J J 0,1 % J J J J J J J 0,0 % J J J J J J J 0,7 % J J J J J J J 93,1 % J J J J J J J 43,5 % E J J J J J J J 0,0 % T 1,9 % 0,2 % 0,2 % 2,3 % 95,3 % CapEx-KPI von VERBUND 218 Geschäftsjahr 2024 Jahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter OpEx (3) Anteil OpEx (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) in Mio. € Prozent J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) J; N; N/EL (1) A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Photovoltaik- Technologie CCM 4.1/CCA 4.1 13,8 5,1 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3/CCA 4.3 8,4 3,1 % J EL N N N N Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5/CCA 4.5 107,1 39,4 % J EL N N N N Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9/CCA 4.9 52,1 19,1 % J EL N N N N Speicherung von Strom CCM 4.10/CCA 4.10 35,9 13,2 % J EL N N N N Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/CCA 4.14 1,3 0,5 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 1,4 0,5 % J EL N N N N Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6/CCA 7.6 0,0 0,0 % J EL N N N N OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 219,8 80,8 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon ermöglichende Tätigkeiten 88,0 32,3 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL EL (2) ; N/EL Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO 2 -arme Gase CCM 4.14/CCA 4.14 21,4 7,9 % EL EL N N N N Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30/CCA 4.30 11,2 4,1 % EL EL N N N N Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 0,0 0,0 % EL EL N N N N OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 32,6 12,0 % 100% 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 252,5 92,8 % 100% 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 19,6 7,2 % Gesamt (A + B) 272,0 100,0 % Taxonomieangaben OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind ----- Offenlegung für das Jahr 2024 JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 219 DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindestsc hutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) OpEx, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs tätigkeiten (20) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N Prozent E T J J J J J J J 1,3 % J J J J J J J 2,1 % J J J J J J J 54,5 % J J J J J J J 16,1 % E J J J J J J J 11,2 % E J J J J J J J 0,6 % J J J J J J J 0,2 % J J J J J J J 0,0 % J J J J J J J 86,0 % J J J J J J J 27,3 % E J J J J J J J 0,0 % T 7,7 % 5,8 % 0,1 % 13,6 % 99,6 % OpEx KPI von VERBUND 220 Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024 Umsatzanteil am Gesamtumsatz taxonomie- konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM (Klimaschutz / Climate Change Mitigation) 55,6 % 61,8 % CCA (Anpassung an den Klimawandel / Climate Change Adaption) 0,0 % 0,0 % WTR (Wasser- und Meeresressourcen / Water and marine Resources) 0,0 % 0,0 % CE (Kreislaufwirtschaft / Circular Economy) 0,0 % 0,0 % PPC (Umweltverschmutzung / Pollution Prevention and Control) 0,0 % 0,0 % BIO (Biologische Vielfalt und Ökosysteme / Biodiversity and ecosystems) 0,0 % 0,0 % CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx taxonomie- konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM (Klimaschutz / Climate Change Mitigation) 92,5 % 95,6 % CCA (Anpassung an den Klimawandel / Climate Change Adaption) 0,0 % 0,0 % WTR (Wasser- und Meeresressourcen / Water and marine Resources) 0,0 % 0,0 % CE (Kreislaufwirtschaft / Circular Economy) 0,0 % 0,0 % PPC (Umweltverschmutzung / Pollution Prevention and Control) 0,0 % 0,0 % BIO (Biologische Vielfalt und Ökosysteme / Biodiversity and ecosystems) 0,0 % 0,0 % OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx taxonomie- konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM (Klimaschutz / Climate Change Mitigation) 80,8 % 92,8 % CCA (Anpassung an den Klimawandel / Climate Change Adaption) 0,0 % 0,0 % WTR (Wasser- und Meeresressourcen / Water and marine Resources) 0,0 % 0,0 % CE (Kreislaufwirtschaft / Circular Economy) 0,0 % 0,0 % PPC (Umweltverschmutzung / Pollution Prevention and Control) 0,0 % 0,0 % BIO (Biologische Vielfalt und Ökosysteme / Biodiversity and ecosystems) 0,0 % 0,0 % Diese Fußnoten beziehen sich auf Angaben aus den drei vorausgehenden doppelseitigen Tabellen (1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (2) EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 221 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Umsatz Zeile Tätigkeiten Ja/Nein Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko- positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Standardmeldebögen für die Offen- legung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7 222 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas CAPEX Zeile Tätigkeiten Ja/Nein Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko- positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 223 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas OPEX Zeile Tätigkeiten Ja/Nein Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko- positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 224 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Umsatz Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 4.582,4 55,6 % 4.582,4 55,6 % 0 0,0 % 8. Anwendbarer KPI insgesamt 8.244,6 100,0 % 8.244,6 100,0 % 0 0,0 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 225 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) CAPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 1.174,8 92,5 % 1.174,8 92,5 % 0 0,0 % 8. Anwendbarer KPI insgesamt 1.269,7 100,0 % 1.269,7 100,0 % 0 0,0 % 226 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) OPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 219,8 80,8 % 219,8 80,8 % 0 0,0 % 8. Anwendbarer KPI insgesamt 272,0 100,0 % 272,0 100,0 % 0 0,0 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 227 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 4.582,4 55,6 % 4.582,4 55,6 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 4.582,4 55,6 % 4.582,4 55,6 % 0 0,0 % 228 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CAPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 1.174,8 92,5 % 1.174,8 92,5 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 1.174,8 92,5 % 1.174,8 92,5 % 0 0,0 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 229 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – OPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomie- konformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 219,8 80,8 % 219,8 80,8 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 219,8 80,8 % 219,8 80,8 % 0 0,0 % 230 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 350,4 4,3 % 350,4 4,3 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 163,8 2,0 % 163,8 2,0 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 514,2 6,2 % 514,2 6,2 % 0 0,0 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 231 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CAPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2,7 0,2 % 2,7 0,2 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 36,1 2,9 % 36,1 2,9 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 38,8 3,1 % 38,8 3,1 % 0 0,0 % 232 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – OPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % Betrag (Mio. €) Anteil in % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 11,2 4,1 % 11,2 4,1 % 0 0,0 % 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 21,4 7,9 % 21,4 7,9 % 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 32,6 12,0 % 32,6 12,0 % 0 0,0 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 233 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Umsatz Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag (Mio. €) Prozentsatz 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und –anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.148,0 38,2 % 234 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten CAPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag (Mio. €) Prozentsatz 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und –anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 56,1 4,4 % JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 235 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten OPEX Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag (Mio. €) Prozentsatz 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 % 8. Gesamtbetrag und –anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 19,6 7,2 % 236 Umwelt VERBUND respektiert das Recht gegenwärtiger und zukünftiger Generationen auf eine intakte und lebenswerte Umwelt. Deshalb arbeitet VERBUND daran, nachteilige Umweltauswirkungen seiner unternehmerischen Aktivitäten, Anlagen, Produkte und Services zu vermeiden oder zu verringern. Auf diese Weise trägt VERBUND zur Erreichung nationaler und internationaler Umwelt- und Klimaziele bei und unterstützt die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Die obersten, freiwillig festgelegten Umweltprinzipien von VERBUND sind im öffentlich verfügbaren Umweltleitbild verankert. Die hier angeführten Prinzipien sind als Grundlage für alle wesentlichen identifizierten Umweltthemen aus ESRS E1 bis ESRS E5 gemäß der Wesentlichkeitsanalyse anwendbar. Zusätzlich fordert VERBUND mit seinem Verhaltenskodex und dem Supplier Code of Conduct (SCoC) umweltschonendes Verhalten sowohl von seinen Mitarbeiter:innen als auch seinen Lieferant:innen und Partner:innen und fördert dieses bei seinen Kund:innen. Der Verhaltenskodex beinhaltet somit Konzepte zu den Umweltthemen Klimawandel, Biodiversität und Ressourcennutzung. Auf Konzernebene wird mit einer eigenen Umweltrichtlinie ein einheitlicher Rahmen für die Koordi- nation, Durchführung und Verbesserung der Umweltagenden im VERBUND-Konzern geschaffen. Die Grundsätze und die Organisation der Umweltagenden sowie die Rollen, Verantwortlichkeiten und Auf- gaben der im Umweltbereich mitwirkenden Personen werden dadurch festgelegt. Damit ist die Integra- tion der umweltrelevanten Regelungen, Strukturen und Prozesse in die bestehende Organisations- struktur auf allen operativen Ebenen und der Informationsaustausch über umweltrelevante Themen gewährleistet. Von den internen Regelungen aufgrund der Unbundling-Vorschriften ausgenommen sind die beiden unabhängigen Netztöchter von VERBUND: Austrian Power Grid AG (APG) und Gas Connect Austria GmbH (GCA). Beide unabhängigen Gesellschaften setzen die Umweltgrundsätze je- weils durch ihr extern zertifiziertes Umweltmanagementsystem um. Die generelle Organisation der Verantwortlichkeiten wird in ESRS 2 GOV-1 beschrieben. Im Bereich Umwelt ist das Corporate Responsibility Committee (CRC) zusätzlich eingerichtet. Dieses Konzern- Gremium, bestehend aus Geschäftsleitungen aller Tochtergesellschaften und den Bereichsleitungen der VERBUND-Holding, befasst sich unter dem Vorsitz des für Umweltthemen zuständigen Vorstands- mitglieds mit relevanten Umweltthemen. Der Konzernvorstand gibt das Umweltleitbild sowie den Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung frei und genehmigt konzernweite strategische umweltbezogene Zielsetzungen. Die Geschäftsleitungen von VERBUND-Tochtergesellschaften sind für die operative Umsetzung der externen und internen Umweltregelungen, der Umweltpolitik des Kon- zerns (des Umweltleitbilds) und der strategischen Umweltziele sowie für die Umweltagenden in der jeweiligen Gesellschaft verantwortlich. Die Implementierung und externe Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 oder EMAS-Verordnung gewährleistet, dass alle bindenden Verpflichtungen erfüllt werden, die Um- weltauswirkungen erfasst, Umweltdaten extern geprüft und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung in den Gesellschaften festgesetzt werden. Beim Planen, Entscheiden und Handeln berücksichtigt VERBUND stets die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Angaben zur Einbindung von Interessenträger:innen sind in ESRS 2 IRO-1 zu finden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 237 ESRS E1 Klimawandel Für VERBUND ist der Klimawandel ein Kernthema. So arbeitet VERBUND an nachhaltigen diversifizierten Lösungen für die Energiezukunft in all seinen Geschäftsbereichen. Der Fokus auf die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sowie auf den Verbrauch und den Vertrieb Erneuerbarer Energie ist entscheidend für die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens werden Vorgaben wie das europäische Emissionshandelssystem und internationale Klimaabkommen berücksichtigt. Weiters wird das verstärkte öffentliche Bewusstsein für den Klimawandel einbezogen. VERBUND erzeugt den größten Teil des Stroms aus erneuerbarer Wasser-, Wind- und Sonnenkraft und nutzt Energie effizient. Damit vermeidet VERBUND Treibhausgasemissionen in seinem Erzeu- gungsportfolio und trägt zur Erreichung von Klimazielen auf nationaler und internationaler Ebene sowie jener seiner Kund:innen und Partner:innen bei. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Strom- und Fernwärmeerzeugung aus den fossilen Energie- trägern Erdöl, Stein- und Braunkohle leistete VERBUND bereits einen wichtigen Beitrag zur Dekarboni- sierung. Zudem setzt sich VERBUND mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinander. Durch die wissenschaftliche Abschätzung von klimabedingten Naturgefahren und deren Auswirkungen auf die VERBUND-Kraftwerke können rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden. Ziel von VERBUND ist es, auch künftig den sicheren Betrieb der Stromerzeugung und die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten. Somit sind Klimaschutz und Klimaanpassung bedeutende Weichensteller für eine nachhaltige und sichere Energiezukunft. Der Fokus von VERBUND liegt auf der aktiven Gestaltung des Energiesystems der Zukunft. VERBUND fördert Innovationen, die Entwicklung und den Einsatz neuer und umweltverträglicher Technologien und Energieträger, um Herausforderungen wie dem Klimawandel und seinen Folgen zu begegnen. Durch Klimaschutz und Klimawandelanpassung stellt VERBUND die Weichen für eine nachhaltige und sichere Energiezukunft. ESRS 2 Allgemeine Angaben Governance Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme wird in ESRS 2 GOV-3 beschrieben. Strategie Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Mit seinen bisherigen, aktuellen und künftigen Klimaschutzbemühungen stellt VERBUND sicher, dass seine Strategie und sein Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Übereinkommen von Paris sowie mit dem Ziel der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, vereinbar sind. 238 Die VERBUND-Unternehmensstrategie verfolgt das Ziel, die Energiewende anzuführen. VERBUND unterstützt die europäische Energiewende durch den länderübergreifenden Ausbau von Erneuerbarer Energie, insbesondere Wind- und Sonnenenergie, von Flexibilitäten (Pumpspeicherkraftwerke, Batte- rien) sowie den Aufbau der europäischen Wasserstoffwirtschaft durch eine lokale Produktion und den Aufbau von europäischen Import-Routen. VERBUND berichtet weiterhin transparent über seine derzeit noch verbleibenden Aktivitäten bei Transport, Verbrauch und Verkauf von Erdgas, seinen Verbrauch an Treibstoffen sowie seine Ziele, diese Exposition hinsichtlich fossiler Energie zu verringern. Zudem setzt VERBUND keine weiteren fossilen Energieträger wie Erdöl, Stein- oder Braunkohle mehr ein. Im Zusammenhang mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz wurde im Einklang mit der Missi- on V und den strategischen Zielsetzungen ein Konzept entwickelt sowie ein Aktionsplan mit Zielen und Maßnahmen vom Vorstand der VERBUND AG beschlossen. In Hinblick auf Details zu den THG- Emissionsreduktionszielen und zu den Reduktionspfaden siehe die Angaben unter E1-4 und zur Strate- gie und zum Geschäftsmodell unter ESRS 2 SBM-1. Der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung des Übergangsplans wird in E1-6 beschrieben. Die VERBUND-Ziele sind mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius kompatibel. In einem externen Assessment durch die Ratingagentur Moody‘s wurden die Ziele von VERBUND bewer- tet. Das Ergebnis zeigte, dass die mittel- und langfristigen Ziele mit wissenschaftlich fundierten allge- meinen sektorübergreifenden Pfaden sowie sektorspezifischen Pfaden für die Hauptgeschäftsaktivitä- ten übereinstimmen, die den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius begrenzen. VERBUND ist von den in Paris abgestimmten EU-Referenzwerten nicht ausgenommen. Die größten Dekarbonisierungshebel für die VERBUND-eigenen Treibhausgasemissionen sind der Zukauf von Strom aus Erneuerbarer Erzeugung für Industriekund:innen, der mittel- bis langfristige Ausstieg aus der Erzeugung mit Erdgas durch den Einsatz von Wasserstoff sowie der Ausstieg aus dem Verkauf von Erdgas an Endkund:innen. Im regulierten Bereich wurden der Bezug von Strom aus Erneu- erbarer Energie für die Netzverluste im Stromnetz und die Errichtung eines zusätzlichen E-Verdichters im Gasnetz als Dekarbonisierungshebel identifiziert. Als indirekte Hebel, die auf die Dekarbonisierung in Europa generell wirken, sind der Kapazitätsausbau der Erzeugung Erneuerbarer Energie und der Ausbau der Stromnetze von größter Wichtigkeit. Die konkreten THG-Emissionsreduktionsziele und Angaben zu den Klimaschutzmaßnahmen von VERBUND sind unter der Angabepflicht E1-3 und E1-4 angeführt. Der Übergangsplan basiert auf der Unternehmensstrategie und wird im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse umgesetzt. Die Erläuterung und Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel (CapEX, Capex-Plan, OpEx) die zur Unterstützung des Planes dienen, sowie der Umsatzerlöse entspre- chen daher den Angaben im Kapitel EU-Taxonomie Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie- Verordnung EU (2020/852) und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission. Potenziell gebundene Treibhausgasemissionen (sogenannte „Locked-In“-Emissionen) können bei VERBUND im Zusammenhang mit den thermischen Erzeugungsanlagen am Standort Mellach und mit dem Gasnetz der GCA zukünftig relevant werden. Der Einsatz der thermischen Kraftwerke könnte im Notfall, um die Versorgungssicherheit in Öster- reich sicherzustellen, für die Netzstützung in höherem Ausmaß als derzeit geplant notwendig werden. Dies würde insbesondere bei den direkten Treibhausgasemissionen in Scope 1 und bei Scope 3 aus den vorgelagerten Emissionen des Erdgasbedarfs entsprechend höhere Emissionswerte als geplant ergeben. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energie in Österreich und dem, basierend auf regulatorischen Vor- gaben und nationalen Interessen, geplanten Ausbau des österreichischen Übertragungsnetzes wird JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 239 dieses Risiko minimiert. Die Reduktionspfade wurden auf Basis des geplanten Einsatzes im Normalfall und im Hinblick auf eine Beimischung oder Umrüstung auf grünen Wasserstoff entwickelt. Im Gasnetz der GCA zählen zu den wesentlichen THG-Emittenten die Verdichterstationen, welche entweder Erdgasturbinenverdichter und/oder elektrisch betriebene Verdichter installiert haben. Rele- vant sind die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und Methan. Für beide Treibhausgase wurden im Zuge der Erstellung der Dekarbonisierungspfade mit dem Zieljahr 2050 Reduktionsziele entwickelt. Die gesetzten Reduktionsziele wurden unter Berücksichtigung der wesentlichen Emittenten erarbeitet und gefährden die Reduktionsziele somit nicht, sofern die dazugehörigen Maßnahmen umgesetzt werden. Zu den geplanten Maßnahmen zählen vor allem der kontinuierliche Austausch der erdgasbetriebenen Verdichter, der verstärkte Einsatz von Rekompressionsanlagen zur Vermeidung von Methanemissionen sowie Leak Detection and Repair (LDAR)-Programme. Die treibhausgas- und energieintensiven Anlagen und Produkte von VERBUND sind im Climate Transition Plan berücksichtigt und die zugehörigen Pläne werden hier erläutert. Es gibt keine CapEx-Beträge, die im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle und Öl investiert wurden. Für die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Gas wurden im Jahr 2024 in Summe 39,9 Mio. € investiert, davon waren 4,5 Mio. € taxonomiekonform und 35,4 Mio. € taxonomiefähig. Der Climate Transition Plan wurde auf Basis der allgemeinen Konzernstrategie entwickelt und stimmt mit der Finanzplanung von VERBUND überein. Eine Nachverfolgung der Entwicklung ist in den jährlichen Strategieprozess integriert. Diese integrierte Planung wurde vom Gesamtvorstand der VERBUND AG genehmigt und im Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats präsentiert. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Es wurden folgende wesentliche Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeiten von VERBUND identifiziert: VERBUND trägt mit seinem Geschäftsmodell in Verbindung mit der strategischen Ausrichtung zum Ausbau Erneuerbarer Energien zur Dekarbonisierung des Stromsystems bei. Damit wird die Reduktion von Treibhausgasemissionen ermöglicht. Durch den Einsatz fossiler Energieträger verursacht VERBUND hingegen Treibhausgasemissionen, wodurch der Klimawandel verstärkt wird. Die wesentlichen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette entstehen durch die Beschaffung von Gütern, den Stromverkauf und den Erdgasverkauf. Es werden entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette indirekte THG-Emissionen ausgestoßen, wodurch der Klimawandel verstärkt wird. Folgende finanziell wesentliche Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch den Klimawandel bedingte Faktoren positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, wurden identifiziert: die Strompreisentwicklung (abhängig von den CO 2 -Preisen, dem Energiemix der Erzeugung u.v.m.), die CAPEX (abhängig von steigenden Beschaffungspreisen u.v.m.), regulatorische Rahmenbedingungen, Extremwetterereignisse, die Volatilität der Erzeugungsmenge sowie notwendige technologische Adap- tionen. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen finden in der Strategie und im Geschäftsmodell von VERBUND Berücksichtigung. Eine nachhaltige Zukunft, in der die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern eine noch größere Rolle spielt, ist der zentrale Fokus der drei strategischen Stoßrichtun- gen der VERBUND-Strategie 2030 sowie der Mission V. Details zur Resilienz der Strategie und des Ge- 240 schäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel sowie weitere Angaben sind in ESRS 2 IRO-1 und ESRS 2 SBM-3 zu finden. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klima sind im ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die Klimakrise ist das bestimmende Thema unserer Zeit. Zugleich erlebt Europa eine Energiekrise. Die möglichst rasche Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und die Versorgungssicherheit sind daher das Gebot der Stunde. Für VERBUND als integriertes Energieversorgungsunternehmen ist das Thema Energie das leitende Kernthema. Daher sind bei VERBUND der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel integ- raler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit den strategischen Festlegungen werden die aktuellen und potenziellen Auswirkungen der Dekarbonisierung und der Verstärkung des Klimawandels, sowie Risiken und Chancen durch die Strom- und CO 2 -Preisentwicklung, Regulatorik, Extremwetter, volatile Erzeugungsmengen und technologische Adaptionen aus der Wesentlichkeitsanalyse adressiert. Internationale Abkommen wie das Pariser Klimaschutzübereinkommen und das Kyoto-Protokoll und internationale Ziele wie die Sustainable Development Goals (SDGs), insbesondere die Ziele „Be- zahlbare und saubere Energie“ (Ziel 7), „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ (Ziel 9), „Nachhalti- ge/r Konsum und Produktion“ (Ziel 12), sowie „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (Ziel 13), werden in der Strategie berücksichtigt. Ebenso werden Strategien auf europäischer Ebene wie der Green Deal sowie Vorgaben auf nationaler Ebene beachtet. Die Angaben zur Einbindung von Interessenträger:innen sind in ESRS 2 IRO-1 zu finden. Der Konzernvorstand ist für die Weiterentwicklung des Unternehmens verantwortlich und legt in Zusammenarbeit mit relevanten Bereichsleiter:innen der Holding, den Geschäftsführungen der Toch- tergesellschaften sowie weiteren, führenden Expert:innen aus Schlüsselbereichen des Konzerns die Unternehmensstrategie fest. Diese Angaben sind auf der VERBUND-Website öffentlich verfügbar. Die Operationalisierung der Mission V erfolgt entlang von drei strategischen Stoßrichtungen: der Stärkung der Position von VERBUND als integrierter Versorger im Heimmarkt, dem Ausbau Erneuer- barer Energien in Europa und der Etablierung von VERBUND als europäischen Wasserstoffplayer. Zu Nachhaltigkeit und Innovation gibt es die folgende strategische Festlegung: VERBUND arbeitet an nachhaltigen Lösungen für die Energiezukunft. Damit verringert VERBUND Emissionen und senkt den Ressourcenverbrauch. VERBUND investiert mehr denn je in die Energiewende: VERBUND steigert die Effizienz seiner Wasserkraftwerke, erzeugt noch mehr Strom mit modernen Windparks und Photovolta- ikanlagen und setzt auf grünen Wasserstoff und innovative technologische Lösungen. VERBUND glaubt an eine Zukunft, die ausschließlich mit Erneuerbaren Energien angetrieben wird. Um den physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels zu begegnen, investiert VERBUND JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 241 in die Anpassung seiner Infrastruktur und in die technologische und geographische Diversifizierung seiner erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie Geschäftsaktivitäten. Weitere Details zur Strategie sind in ESRS 2 SBM-1 zu finden. Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Um den Auswirkungen auf den Klimawandel zu begegnen, setzt VERBUND auf eine Dekarbonisierung durch den Ausbau der erneuerbaren Erzeugung, die Lieferung von Erneuerbarer Energie, die Elektrifizierung von Prozessen und der Wärmeversorgung sowie auf neue Technologien wie grünen Wasserstoff. VERBUND unterstützt damit seine Kund:innen und Partner:innen bei der Energie- und Mobilitätswende. Dies wird über die unternehmenseigenen Treibhausgasemissionen hinaus auch in der Wertschöpfungskette und im europäischen System langfristig zu einer Reduktion des fossilen Energieverbrauchs und einer Erhöhung der Energieeffizienz führen. Zusätzlich stärkt die technologische und geografische Diversifizierung das Geschäftsmodell, insbe- sondere im Hinblick auf die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern. Die damit verbunde- ne Risikostreuung verbessert die Widerstandsfähigkeit von VERBUND gegenüber dem Klimawandel bzw. dient der Anpassung an den Klimawandel. Für VERBUND ist es wichtig, sich mit den zukünftigen Veränderungen auseinanderzusetzen und sich darauf vorzubereiten. Um die für VERBUND relevanten Auswirkungen des Klimawandels zu bestim- men, wurde 2024 ein dreijähriges Projekt (CLIMPACT4VERBUND) gestartet. Dabei werden verschiede- ne Emissionsszenarien, darunter als Extremvariante auch ein „Worst-Case Szenario“, betrachtet und die neuesten verfügbaren Klimamodelle (CMIP6) verwendet. Im Projekt werden die erwarteten Ände- rungen bei Niederschlag, Wind, Temperatur und Strahlung für alle VERBUND-Standorte untersucht, um etwaige zukünftige Änderungen bei der Energieerzeugung zu erkennen und um neue Anlagen optimal planen zu können. Neben der Zunahme an Starkregenereignissen, die die Hochwassergefahr erhöhen, und der Änderung in der Saisonalität des Niederschlags, wird der Fokus auch auf die erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit von Stürmen, Überflutungen und Gewitter, Hagelereignissen, Muren und Hangrutschungen gelegt, die ein physische Klimawandelrisiko für die VERBUND-Infrastruktur darstel- len könnten. Im Rahmen des Projekts wird eine detaillierte Analyse der betroffenen Standorte durchge- führt. Auf Basis dieser können so wie in der Vergangenheit notwendige Anpassungen, etwa die Errich- tung bzw. dem Ausbau von Schutzbauten, vorausschauend geplant werden. Auch die Infrastruktur des Übertragungsnetzes APG ist extremen Wetterbedingungen ausgesetzt, die den Betrieb und die Planungsprozesse beeinflussen. Auf internationaler Ebene wird in der Langfrist- planung zukünftig mit den Daten der „Pan-European Climatic Database 4.0“ ein Klimamodell verwen- det, welches die Erwärmung der Erdoberfläche in verschiedenen Abstufungen abbilden kann. Dies ermöglicht eine dynamischere Integration der Klimawandelauswirkungen in die Planungsprozesse der Übertragungsnetzbetreiber. Die Austrian Power Grid AG verfolgt zudem Projekte, um die Bestandsinf- rastruktur und die Planung neuer Projekte für die sich verändernden klimatischen Bedingungen vorzu- bereiten. Im Projekt „Klimacheck“ werden gemeinsam mit Forschungsinstitutionen Zukunftsszenarien für verschiedene Einflussfaktoren wie etwa Niederschlag, Temperatur und Wind untersucht und mo- delliert. Weitere Projekte betreffen die Blitzforschung, die Waldbrandprävention und die Berücksichti- gung der zunehmenden Verbreitung von Tierarten wie von Borkenkäfern. Die Ergebnisse fließen in den Planungsprozess für das Bestandsnetz sowie von Neubauprojekte mit ein, um das Netz auf die Heraus- forderungen des Klimawandels vorzubereiten. 242 VERBUND zählt schon seit vielen Jahren zu den Vorreitern der Dekarbonisierung unter den Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs und stellte die Brennstoffnutzung von Braunkohle bereits im Jahr 2006, von Erdöl im Jahr 2015 und von Steinkohle im Jahr 2020 ein. Damit konnte VERBUND seit 2005 seine direkten CO 2 -Emissionen aus thermischen Kraftwerken, die unter das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen, bis auf ein für die Versorgungssicherheit in Österreich notwendiges Minimum reduzieren. Die VERBUND-ETS-Emissionen lagen 2024 bei 0,5 Mio. t CO 2 Diese Menge liegt um 87 % unter jener von 2005 (3,8 Mio. t CO 2 ), dem Startjahr des EU-ETS. Damit trägt VERBUND schon seit langem sowohl zur Vermeidung von THG-Emissionen als auch zum SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bei. VERBUND konnte durch die Reduktion der thermischen Produktionsmenge und durch den Brennstoffwechsel auf Erdgas zusätzlich die NOx- Emissionen in die Luft massiv verringern und bei Staub und SO 2 auf null senken. VERBUND bezieht sich für die Berichterstattung zu den zukünftigen THG-Reduktionen einheitlich auf das Basisjahr 2020. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 konnte bereits eine Reduktion von etwa 19 % der Gesamtemissionen in Scope 1, 2 und 3 exklusive Kategorie 2 (Investitionsgüter) erreicht werden. Details dazu siehe E1-4. In der nachfolgenden Tabelle werden die wichtigsten Dekarbonisierungshebel (> 50 kt CO 2 e) und eine Auswahl an zugehörigen Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, in Umsetzung sind bzw. geplant werden, dargestellt. Die mit der Umsetzung erwarteten THG-Reduktionen wurden im Vergleich zum Basisjahr 2020 geschätzt. Es handelt sich dabei um im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse umzusetzende oder geplante Maßnahmen, für deren Durchführung keine erheblichen zusätzlichen Geldbeträge von CapEx und OpEx erforderlich sind. Für Scope 3 werden zusätzliche Reduktionen von THG-Emissionen durch die Erstellung eines neuen Supplier Code of Conducts (SCoC) und die Prüfung sowie die Umsetzung von weiteren Dekarbonisierungspotenzialen in der Lieferkette erwartet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 243 Wirkung in Scope/Hebel zur Dekarbonisierung Erwartete THG- Reduktion bis 2030 Maßnahmen Status Scope 1 und 3 Brennstoffwechsel für Stromerzeugung von Erdgas auf grünen Wasserstoff bis 2035 280 kt Hotflex – Pilotanlage für die Hochtemperaturelektrolyse und den Brennstoffzellenbetrieb Projektteilnahme bei Pilotversuchen zur Beimischung von Wasserstoff Sukzessive Vorbereitung zur Umrüstung des Kraftwerk Mellach auf Wasserstoff (H 2 ) H 2 -Readiness bis 2035 Umgesetzt Umgesetzt Geplant Geplant Scope 1 und 3 Gasnetz – Emissionen aus Gasverdichtern und Methan 56 kt Erhöhter Einsatz von Kompressoreneinheiten zur Vermeidung von Methanausblasmengen Leak Detection and Repair (LDAR)-Programme zur Identifikation und Behebung von Lecks Kontinuierlicher Austausch von erdgasbetriebenen Verdichtern Umrüstung des Gasnetzes auf Wasserstoff In Umsetzung In Umsetzung Geplant Geplant Scope 2 Reduktion der THG- Emissionen aus Netzverlusten 69 kt 262 kt Standortbasiert: durch den Ausbau der Erneuerbaren und den Ausstieg aus fossiler Stromerzeugung in Österreich Marktbasiert: Bezug von 100 % Erneuerbarer Energie Herkunftsnachweisen In Umsetzung Geplant Scope 3 Reduktion der THG- Emissionen aus dem Zukauf von Strom für Industriekund:innen 4.000 kt Reduktion des Erdgasanteils um 95 % bis 2030 Dezidierte Vermarktung von Grünstrom und Positionierung als Partner der Dekarbonisierung in Österreich und Deutschland Vermarktung von weiteren Dekarbonisierungslösungen für die Industrie (Photovoltaik, Ladeinfrastruktur für E- Mobilität) Geplant In Umsetzung In Umsetzung 244 Scope 3 Lieferung von Erdgas an Endkund:innen 100 kt Ausstieg aus Erdgaslieferungen bis 2040 Unterstützung bei der Wärmewende durch die Vermarktung von Wärmepumpen und weitere Dekarbonisierungslösungen für Privatkund:innen und KMUs (Photovoltaik, Wallboxen und Batterien), um Privatkund:innen und KMUs sukzessiv auf Low- Carbon-Lösungen umzustellen. Geplant In Umsetzung Kennzahlen und Ziele Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel VERBUND ist bereits seit vielen Jahren ein europäisches Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit einem hohen Anteil an Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Mit dem Ausstieg aus der thermischen Stromerzeugung aus Braunkohle, Steinkohle und Heizöl konnte VERBUND seine Treibhausgasemissionen bereits massiv reduzieren und damit die Auswirkung der Verstärkung des Klimawandels durch den direkten Ausstoß von Treibhausgasemissionen minimieren. VERBUND be- treibt nur noch ein modernes Gas-Kombikraftwerk in Mellach bei Graz sowie ein Reservekraftwerk, das ebenfalls mit Erdgas betrieben wird. Diese beiden Kraftwerke sind für die Versorgungssicherheit in Österreich notwendig. Aufgrund der Beteiligung von VERBUND am Gastransportnetz der GCA werden THG-Emissionen aus dem Erdgastransport hinzugerechnet. Die Ziele von VERBUND im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Kli- mawandel basieren auf den strategischen Zielvorgaben in der Unternehmensstrategie. VERBUND möchte seinen Beitrag zur Auswirkung auf den Klimawandel weiter reduzieren und hat sich ambitio- nierte THG-Reduktionsziele gesetzt. Bei der Aktualisierung wurde das Basisjahr einheitlich auf 2020 festgelegt und die Ziele präzisiert. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 konnte bereits eine Reduktion von etwa 19% der Gesamtemissionen in Scope 1, 2 und 3 exklusive Kategorie 2 (Investitionsgüter) erreicht werden. Das Basisjahr 2020 ermöglicht zumindest eine partielle Darstellung der Reduktionseffekte im Bereich der thermischen Erzeugung bei VERBUND durch die Beendigung der Stromerzeugung mit Steinkohle. Das Basisjahr 2020 war weiters das erste Jahr in dem die Daten für Scope 3-Emissionen im Umfang des mit 2021 erstellten Corporate Carbon Footprint vorlagen. Durch die Recalculation des Basisjahres wurde sichergestellt, dass es repräsentativ ist und alle Tätigkeiten abgedeckt sind-siehe Angaben im Absatz „signifikante Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Treibhausgasemissio- nen“. Diese Ziele wurden vom Gesamtvorstand genehmigt und veröffentlicht. Angaben zur Einbindung von Interessenträger:innen sind in ESRS 2 IRO-1 zu finden. THG-Reduktionsziele 2030: VERBUND verpflichtet sich, die absoluten Treibhausgasemissionen in Scope 1, 2 und 3 exklusive Kategorie 2 um 74 % von 2020 bis 2030 zu reduzieren. VERBUND verpflichtet sich, die Intensität der Scope-1-Emissionen (direkte Emissionen) aus der Stromerzeugung um 40 %, sowie die Intensität der Treibhausgas-Emissionen in Scope 3 Stromverkauf um 90 % bis 2030 ausge- hend vom Basisjahr 2020 zu senken. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 245 THG-Reduktionsziel 2040: VERBUND verpflichtet sich bis 2040 zur Reduktion der Treibhausgas- Emissionen in Scope 1, 2 und 3 exklusive Kategorie 2 um 90 % vom Basisjahr 2020 bis 2040. Dies erfolgt vor allem durch die Reduktion der spezifischen Treibhausgas-Emissionen in Scope 1 um 90 % sowie durch die Reduktion der Intensität der Treibhausgas-Emissionen in Scope 3 Stromverkauf um 98 %, ausgehend vom Basisjahr 2020. THG-Reduktionsziel 2050 – Net-Zero: VERBUND verpflichtet sich Net-Zero-Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2050 (Reduktion von mindestens 90 % der Treibhausgas-Emissionen und Beseitigung der Restemissionen) ausgehend vom Basisjahr 2020 zu erreichen, ausgenommen Treibhausgasemissionen, die durch Investitionsgüter zur Dekarbonisierung des Energiesystems entstehen (den Ausbau Erneuer- bare Energie). Es sollen die Treibhausgasemissionen auf ein unvermeidbares Minimum reduziert und die Beseitigung dieser Restemissionen von maximal 10 % mit anerkannten Maßnahmen erfolgen. Indirekte THG-Emissionen in Kategorie 2 entstehen bei VERBUND durch vorgelagerte THG- Emissionen aus Investitionsgütern mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Energiesystems. Diese THG- Emissionen werden transparent berichtet, sind jedoch aus dem Zielumfang ausgenommen, da diese Investitionsgüter auf die Erhöhung und Diversifizierung von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes abzielen (siehe dazu auch jene Angaben zur Taxonomie-Verordnung in Kapitel „EU-Taxonomie“). Daher ist die Übereinstimmung mit den Begren- zungen des Treibhausgasinventars nicht gegeben. Diese Investitionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und stehen nicht im Zusam- menhang mit sogenannten „Locked-In Emissions“. Zudem ermöglichen die Investitionen in den Netz- ausbau die Integration neuer Wind- und Photovoltaikanlagen. Die VERBUND-Strategie 2030 sieht einen Ausbau in den Bereichen erneuerbare Erzeugungsanlagen, Netze und Speicher vor, welcher sowohl zu einer Steigerung der erneuerbaren Produktionskapazitäten als auch zu einem Anstieg der indirekten Treibhausgasemissionen in Kategorie 2 (Investitionsgüter) in den Jahren der Inbetriebnah- me dieser Erzeugungsanlagen führen wird. Eine Reduktion dieser Emissionskategorie ist mit der Er- neuerbaren-Ausbaustrategie von VERBUND nicht vereinbar. Der Ausbau erneuerbarer Energien zahlt auf die Reduktion der THG-Emissionen von VERBUND und vieler weiterer Unternehmen und Länder ein. Durch die Sektorkopplung kann der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugte Strom in den Sektoren Wärme und Verkehr fossile Energie- träger ersetzen. Um weitere klimabezogene Risiken und Chancen zu managen, werden Ziele und Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur technologischen und geo- grafischen Diversifizierung der Erzeugungsanlagen gesetzt. Die Hebel zur Reduktion der THG-Emissionen bis 2030 sind der verringerte Einsatz von fossilen Brennstoffen, der Bezug von Strom aus Erneuerbarer Energie für die Netzverluste im Stromnetz (sofern der Einsatz seitens des Regulators genehmigt wird), sowie der Vertrieb von Strom aus erneuerbarer Erzeugung für Industriekund:innen. Die Beiträge zur Zielerreichung von gesamt 74 % entfallen zu 4 % auf Scope 1, zu 6 % auf Scope 2 marktbasiert und zu 90 % auf Scope 3 (siehe auch Tabelle zu Treibhaus- gasemissionen unter E1-6). Das Ziel 2050 wurde im Sinne von Net Zero mit einer Reduktion von min- destens 90 % und der Beseitigung der Restemissionen vom VERBUND-Vorstand festgelegt. Die Beiträge kommen für Scope 1 zum größten Teil aus dem Ersatz von fossilen Brennstoffen durch grünen Wasser- stoff, für Scope 2 aus dem Bezug von Strom aus Erneuerbarer Energie für alle Energieverbräuche sowie für Scope 3 durch weitere Reduktionen in der Lieferkette. 246 Im Basisjahr 2020 wurden insgesamt 6.258 kt CO 2 e in Scope 1, 2 marktbasiert und Scope 3 berechnet. Für die Reduktionsziele werden diese Emissionen exklusive Kategorie 2 herangezogen und damit 6.242 kt CO 2 e als Basis für die Zielsetzung verwendet. Die Ziele zur Emissionsintensität von Stromerzeugung und Stromverkauf basieren auf den absoluten Zielen. Das Intensitätsziel zur Stromerzeugung bezieht sich auf das Verhältnis von Scope 1 aus dem Bereich Stromerzeugung und Stromtransport zur Gesamterzeugung. Das Scope 3 Intensitätsziel wird aus dem Verhältnis von Scope-3-Emissionen aus dem Verkauf von zugekauftem Strom zum Gesamt- stromverkauf an Endkund:innen bestimmt. Damit sind die mit den Hauptaktivitäten des integrierten Energieversorgers verbundenen Emissionsquellen (Scope 1 Erzeugung von Strom und Scope 3 Verkauf von Strom an Endkund:innen) und die dazugehörigen Aktivitäten enthalten. Der Anteil der darin um- fassten Emissionen liegt insgesamt bei etwa 80 % der THG-Emissionen im Basisjahr 2020. Dadurch decken die Intensitätsziele den Großteil der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen ab. Weitere Intensitätswerte sind nur mit anderen Relationszahlen für die jeweiligen Geschäftsaktivitäten sinnvoll darstellbar und derzeit nicht geplant. Die Scope-1-Emissionsintensität der Erzeugung von VERBUND lag bereits 2020 deutlich unter den Reduktionspfaden des 1,5-Grad-Szenarios. Das Ziel von VERBUND, die THG-Emissionsintensität der direkten Emissionen aus der eigenen Erzeugung zwischen 2020 und 2030 um 40 % von 20 g CO 2 e/kWh Gesamtnettoerzeugung auf 12 g CO 2 e/kWh zu senken, liegt auf einem sektorspezifischen 1,5-Grad-Pfad für Strom- und Gasversorgungsunternehmen. Der sektorspezifische Dekarbonisierungspfad wurde aus dem Netto-Null-Emissionen-Szenario bis 2050 der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet. Die spezifischen Scope-1-Emissionen von VERBUND lagen im Jahr 2024 bei 13 g CO 2 e/kWh. Eine weitergehende Dekarbonisierung der VERBUND-Erzeugung mit Erdgas im Gasdampfkraftwerk in Mellach ist im Zeitraum bis 2030 nicht möglich. Dies würde den Ersatz von Erdgas durch einen CO 2 - armen oder -freien Brennstoff erfordern. Grüner Wasserstoff wäre eine Möglichkeit, diese Emissionen weiter zu senken, Testversuche dazu laufen bereits jetzt. Der Standort Mellach ist insbesondere zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Österreich für das Engpassmanagement im Einsatz und als Reserve wichtig. Das Ziel von VERBUND, die Emissionsintensität des für den Weiterverkauf zugekauften Stroms zwischen 2020 und 2030 um 90 % von 324 g CO 2 e/kWh auf 28 g CO 2 e/kWh zu senken, steht ebenso im Einklang mit dem sektorspezifischen Dekarbonisierungspfad und damit dem 1,5-Grad-Ziel für Strom- und Gasversorger, der aus dem Netto-Null-Emissionen-bis-2050-Szenario der Internationalen Energie- agentur (IEA) abgeleitet wurde. Der Großteil der Scope-3-Emissionen von derzeit über 80 % stammt aus dem Stromeinkauf für Industriekund:innen, d. h. jenem Strom, den VERBUND zur Versorgung seiner Endkund:innen auf dem internationalen Markt kauft und ist ein Mix aus verschiedenen Erzeugungstechnologien oder aus Erneuerbarer Energie – je nach Wunsch der Kund:innen. Der Strom für Haushaltskund:innen wird vollständig aus Erneuerbaren Energien bezogen. VERBUND plant den Vertrieb an Industriekund:innen zukünftig strategisch neu zu positionieren und den Verkauf schrittweise auf ungebündelte Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energie- quellen oder auf den gebündelten Bezug von erneuerbarem Strom und von Herkunftsnachweisen umzustellen. Die VERBUND-THG-Emissionsreduktionsziele wurden auf Grundlage einer Kombination von allge- meinen und sektorspezifischen Pfaden auf wissenschaftlicher Basis von der Internationalen Energie Agentur erstellt. Zusätzlich wurden Empfehlungen der Science Based Targets Initiative für Elektrizitäts- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 247 versorgungsunternehmen mit einbezogen. Es wurde bei der Bestimmung der Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel auf die Leitlinien für das externe Assessment der Ratingagentur Moody‘s Bezug genom- men und eine externe Überprüfung durch diese Ratingagentur durchgeführt. Laut diesem Assessment sind sie mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius vereinbar. Für die Festlegung der THG-Emissionsreduktionsziele wurden künftige Entwicklungen in den strategisch relevanten Gebieten zur Kapazität und Erzeugung anhand von internen energiewirtschaft- lichen Modellierungen sowie Analysen der Veränderungen im Nachfrageverhalten von Kund:innen berücksichtigt. Weiters wurden die derzeit bestehenden und in naher Zukunft erwarteten europäischen Strategien, Regelungen und Zielsetzungen für die Zielentwicklung verwendet. Die Umrüstung von Anlagen und der Einsatz von grünem Wasserstoff wurde mit einer aktuellen Abschätzung in die Ziel- entwicklung über das Jahr 2030 hinaus in die Zielpfade eingerechnet. Die Energiewirtschaftliche Pla- nung wird zukünftige Entwicklungen weiterhin engmaschig verfolgen, da relevante Änderungen die Reduktionsziele sowohl negativ als auch positiv beeinflussen können. Dabei wurden die Emissionsziele mit sektorspezifischen Dekarbonisierungspfaden verglichen, die aus Szenarios der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet wurden. Der ambitionierteste der betrachteten Pfade zielt darauf ab, bis 2050 weltweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen und den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die THG-Emissionen von VERBUND wurden anhand der gemeldeten Emissionen und gesetzten Ziele mit den Emissionsschätzungen für das Zieljahr aus drei Kurven (IEA-Szenarien: Net Zero Emissions by 2050, Announced Pledges Scenario und Stated Policies Scenario) verglichen. Für die Intensitätsziele von VERBUND für Scope 1 (erzeugte Elektrizität) und Scope 3, Kategorie 3 zum Weiterverkauf an Endkund:innen zugekaufte Elektrizität wurde der globale Pfad für Strom- und Gasversorger verwendet, der sich auf die Kohlenstoffintensität der Erzeugung in Gramm CO 2 e/kWh bezieht. Für die absoluten Ziele in Bezug auf alle Scopes der THG-Emissionen (ohne Kategorie 2 Inves- titionsgüter) wurden sektorunabhängige allgemeine globale Benchmarks verwendet, die die breitere Vielfalt der Emissionen widerspiegelt. Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix VERBUND setzt als Energieträger fossile Brenn- und Treibstoffe ein. Für die thermische Erzeugung wurde im Jahr 2024 ausschließlich der fossile Energieträger Erdgas eingesetzt, um sowohl Strom als auch Fernwärme zu erzeugen. Seit 2021 werden weder Steinkohle noch Klärschlamm (Biomasse als Ersatzbrennstoff) eingesetzt. Für den Betrieb des Gasnetzes der GCA wird Erdgas in den Gasverdichterstationen verwendet. Treibstoffe werden im Fuhrpark und für Geräte eingesetzt. Als Energieversorgungsunternehmen ist die VERBUND AG im Sektor D „Versorgung mit Elektrizität, Gas, Dampf und Kühlenergie“ tätig und fällt damit unter die Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen. Daher wird der Energieverbrauch aus fossilen Quellen weiter aufgeschlüsselt. Der interne Stromverbrauch von VERBUND setzt sich aus Strom unterschiedlicher Herkunft zusammen und umfasst sowohl den Netzbezug für die Verwaltung, die Kraftwerke, den Pump- und Wälzbetrieb sowie die Netzanlagen als auch den selbst erzeugten Strom aus VERBUND-eigenen Erzeu- gungsanlagen. Die größten Strommengen werden für den Pump- und Wälzbetrieb von Wasserkraft- werken und zum Ausgleich der Netzverluste im Stromübertragungsnetz der APG bezogen. Es wird der Energieverbrauch in vollkonsolidierten Gesellschaften und Unternehmen mit operativer Kontrolle analog zu den THG-Emissionen in Scope 1 und 2 berichtet. Die Angaben umfassen den Gesamtener- gieverbrauch in MWh im eigenen Betrieb, aufgeschlüsselt in folgender Tabelle. 248 Energieverbrauch und Energiemix Einheit 2023 2024 (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh - - (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen MWh 15.869 16.180 (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 1.362.994 2.420.459 (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen MWh - - (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen MWh 416.609 387.273 (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe 1 bis 5) MWh 1.795.472 2.823.912 (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen 1 MWh 204.587 218.691 (8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) MWh - - (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen MWh 2.591.160 2.253.231 (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 420.218 495.129 (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe 8 bis 10) MWh 3.011.378 2.748.360 Gesamtenergieverbrauch (Summe 6, 7 und 11) MWh 5.011.437 5.790.963 1 Anteil berechnet aus dem europäischen Strommix, kein gezielter Bezug von Atomstrom Der Energiemix wird in folgender Tabelle anhand der Anteile am Gesamtenergieverbrauch darge- stellt. Anteile am Gesamtenergieverbrauch Einheit 2023 2024 Anteil aus fossilen Quellen % 36 49 Anteil aus nuklearen Quellen % 4 4 Anteil aus erneuerbaren Quellen % 60 47 Die Erzeugung von Strom bei VERBUND stammte 2024 zu 96 % aus den erneuerbaren Energie- erzeugungsanlagen Wasser-, Windkraft und Photovoltaik und zu 4 % aus der thermischen Erzeugung und den Batteriespeichern. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 249 Stromerzeugung Einheit 2023 2024 Gesamtstromerzeugung netto MWh 32.976.571 37.055.594 Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (Erdgas, Batterien) MWh 709.548 1.343.166 Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Wasser 1 , Wind, Sonne) MWh 32.267.023 35.712.428 1 inkl. Bezugsrechten Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse Die Energieintensität für das Jahr 2024 beträgt 0,00070 MWh Energieverbrauch pro Euro Nettoum- satzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren. Die Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klima- intensiven Sektoren werden separat ausgewertet und für die Berechnung der Intensitätskennzahl ver- wendet. Energieintensität pro Nettoumsatzerlös Einheit 2023 2024 Veränderung Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren MWh 4.949.086,06 5.723.385,03 16 % Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Euro 10.404.192.970,00 8.175.205.324,16 – 21 % Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren MWh/Euro 0,00048 0,00070 In folgender Tabelle werden die für VERBUND zutreffenden NACE-Gruppen unterteilt in klima- intensive und nicht-klimaintensive Sektoren angeführt. Klimaintensive NACE-Gruppen Nicht-zutreffende NACE-Gruppen 35.11; 35.12; 35.13; 35.14; 35.18; 35.19; 35.22; 35.23; 43.21; 46.69; 49.50; 52.21; 68.20 61.10; 64.20; 64.99; 70.10; 71.20; 82.99 Konnektivität der Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung Euro Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden 8.175.205.324,16 Nettoumsatzerlöse (sonstige) 69.360.616,06 Gesamtnettoumsatzerlöse (Abschluss) 8.244.565.940,22 250 Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen Im Folgenden werden der Rückblick auf das Basisjahr 2020, die Daten 2023 und 2024 sowie die Meilensteine und Zielvorgaben in Verbindung mit der Emission von Treibhausgasen gezeigt. Methoden, wesentliche Annahmen und Emissionsfaktoren Zur Verringerung der Unsicherheit bei der Erfassung wird das Potenzial von Fehlern bei der Eingabe von Basis-Daten für die THG-Bilanz durch Warnungen bei signifikanten Abweichungen und damit verbundenen verpflichtenden Kommentare im Tool für das Nachhaltigkeitsdatenmanagement eingerichtet. Anhand der verpflichtenden Angaben zur Datenqualität kann die Unsicherheit der Angaben analysiert werden. Die Berechnung erfolgt in CO 2 -Äquivalenten: Die jeweiligen Emissionen werden entsprechend ihres Global Warming Potential (GWP) gemäß IPCC (AR5; 100 Jahre; ab 2024 aktualisiert AR 6; 100 Jahre) berechnet und in Tonnen CO 2 -Äquivalenten (in Folge: t CO 2 e) dargestellt. Scope 1 direkte THG- Emissionen werden getrennt für Kohlendioxid CO 2 , Methan CH 4 , Distickstoffoxid N 2 O, Stickstofftrifluo- rid NF 3 , Schwefelhexafluorid SF 6 und andere THG (HFCs, PFCs, NF 3 usw.) quantifiziert. Sämtliche ETS- Emissionen werden direkt in CO 2 e über die Angaben der jeweiligen Anlageninhaber (bedingt durch den auf Jänner eingeschränkten Zeitraum für die Berichtserstellung mit vorläufigen Werten vor der jährlichen ETS-Prüfung) erfasst. Die Unsicherheit der Angaben ist bereits zu diesem Zeitpunkt sehr gering. Die Emissionen der ETS-Anlagen werden jährlich bis Ende März von einer externen unabhängi- gen Prüfeinrichtung mit hinreichender Sicherheit geprüft. Die Prüfer tragen diese Werte im nationalen Emissionshandelsregister ein. Die indirekten THG-Emissionen für Scope 2„importierte Energie“, d. h. über das Netz bezogene und vom Unternehmen intern verbrauchte Elektrizität und Wärme, werden über Emissionsfaktoren (EF) direkt in CO 2 e berechnet. Die THG (CO 2 , CH 4 , N 2 O, HFC, PFC, SF 6 und NF 3 ) sind über ihr GWP von IPCC berücksichtigt. Die weiteren indirekten Emissionen werden unter Scope 3 berücksichtigt. Für die Berechnungen wurden Faktoren aus der DEFRA-Datenbank, vom österreichi- schen Umweltbundesamt und aus Ecoinvent verwendet. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen wurden zum Großteil anhand von Inputs der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette in Verbindung mit diesen Standardemissionsfaktoren geschätzt. Es werden keine Emissionen anhand von Primärdaten von Lieferant:innen berechnet. Die DEFRA-Datenbank-Version für 2023 war „v12“, für 2024 wurde „v13“ verwendet. Die Ecoinvent- Emissionsfaktoren werden jährlich auf die neueste verfügbare Version von Ecoinvent umgestellt. Diese war 2023 Version 3.8.0 (2021) und ist für das Jahr 2024 Version 3.10, die mit IPCC AR6 und den Global Warming Potential GWP (100 Jahre) verknüpft ist. Dabei gab es durch die Datenbank-Updates Abwei- chungen im Vergleich zur letzten Version der Emissionsfaktoren, die dokumentiert wurden. Bei der Analyse wurden Änderungen im Bereich von etwa 5 % festgestellt. Zur Verringerung der Unsicherheiten der ausgewählten Emissionsfaktoren werden die verfügbaren Emissionsfaktoren mit alternativen Quellen verglichen. Wenn erforderliche Korrekturen identifiziert werden, so werden diese in den Berechnungen implementiert, dokumentiert und die Ergebnisse einer allfälligen Neuberechnung veröffentlicht. Nach dem Best-Effort-Ansatz ist VERBUND bemüht, die Berechnungen zukünftig durch Angaben von Lieferant:innen zu ergänzen – siehe auch ESRS 2 BP-2. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 251 GWP-Werte von IPCC Bisher wurde das Global Warming Potential GWP (100 Jahre) nach IPCC AR5 verwendet. Für das Jahr 2024 wurden die Emissionsfaktoren gemäß IPCC AR6 Global Warming Potential GWP (100 Jahre) aktualisiert. THG-Bruttoemissionen Rückblickend Etappenziele und Zieljahre 1 Basisjahr Vergleich (N-1) (N) Verän- derung Jährlich % des Ziels / Basisjahr Einheit 2020 2023 2024 2025 2 2030 2 Scope-1- Treibhausgasemissionen Scope-1-THG Bruttoemissionen 3 t CO 2 e 738.019 292.348 499.696 71 % 550.000 540.000 – 2,7 % Prozentsatz der Scope-1- THG-Emissionen aus regulierten Emissions- handelssystemen % 98 93 97 4 % Scope-2- Treibhausgasemissionen Standortbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen t CO 2 e 185.686 239.185 116.824 – 51 % Marktbezogene Scope-2- THG-Bruttoemissionen t CO 2 e 293.917 273.354 234.969 – 14 % 170.000 22.000 – 9,3 % Signifikante Scope-3- Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3) THG- Bruttoemissionen t CO 2 e 5.226.478 4.314.332 4.320.203 0 % 2.880.000 1.078.000 – 7,9 % (1) Erworbene Waren und Dienstleistungen t CO 2 e 92.257 84.736 80.198 – 5 % (2) Investitionsgüter t CO 2 e 16.883 225.573 258.154 14 % (3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) t CO 2 e 4.696.619 3.693.533 3.726.435 1 % (6) Geschäftsreisen t CO 2 e 830 2.901 2.428 – 16 % (11) Verwendung verkaufter Produkte t CO 2 e 220.855 188.857 149.382 – 21 % (15) Investitionen t CO 2 e 199.035 118.732 103.606 – 13 % THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) t CO 2 e 6.150.182 4.845.865 4.936.723 2 % THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) t CO 2 e 6.258.413 4.880.034 5.054.868 4 % 3.600.000 1.640.000 – 7,4 % 1 Umsetzung der Maßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gewährleistung der staatlichen Vorgaben zur Versorgungssicherheit // 2 Scope 3 Kategorie 2 ist aus dem Zielscope ausgenommen // 3 vorläufige Werte vor ETS-Prüfung 252 Scope-1-THG-Bruttoemissionen Bei den direkten THG-Emissionen in Scope 1 werden seitens VERBUND CO 2 -, CH 4 - und SF 6 -Mengen berücksichtigt. Die CO 2 -Emissionen aus dem Einsatz des Gaskraftwerks Mellach und dem Betrieb der Gasverdichter der GCA fallen unter das EU-ETS. Bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern kommt es zu keinen direkten Emissionen. Die restlichen Scope-1-Emissionen fallen nicht unter das EU-ETS. Es wird eine Aufteilung der Scope-1-Emissionen auf die Verbrennung in stationären Anlagen, die Verbrennung in mobilen Anlagen, die Prozessemissionen sowie die flüchtigen THG-Emissionen aus Netzanlagen vorgenommen. Scope-1-Emissionen Aufteilung Einheit 2023 2024 Direkte THG-Emissionen aus der Verbrennung in stationären Anlagen 1 t CO 2 e 272.306 484.470 Direkte THG-Emissionen aus der Verbrennung in mobilen Anlagen t CO 2 e 4.004 4.074 Direkte THG-Emissionen aus Prozessen t CO 2 e 10.743 6.944 Flüchtige THG-Emissionen aus Netzanlagen t CO 2 e 5.295 4.208 1 Vorläufige Daten vor ETS-Prüfung Scope 1 – Treibhausgasintensität der Erzeugung Der spezifische Wert für eigene Emissionen aus der Strom- und Fernwärmeerzeugung und dem Strom- transport betrug im Jahr 2024 13 g CO 2 e pro kWh der Netto-Gesamtstromerzeugung. Die Treibhaus- gasintensität lag damit 2024 deutlich unter dem spezifischen Wert für direkte CO 2 -Emissionen des österreichischen Produktionsmix 2023 laut der Assoziation of Issuing Bodies (AIB) mit 96 g CO 2 /kWh. VERBUND unterschreitet damit den Wert des europäischen Erzeugungsmix 2023 laut der inter- nationalen Energieagentur (IEA) von 219 g CO 2 /kWh, der jedoch zu etwa 20 % aus der Erzeugung von Atomstrom besteht, noch weiter, während VERBUND seinen spezifischen Emissionswert zur Gänze ohne Erzeugung aus Nuklearenergie erreicht. Diese Vergleiche zeigen, wie erfolgreich VERBUND auf seinem Weg zur atomstromfreien Dekarbonisierung seiner Stromerzeugung ist. Die strategische Aus- richtung von VERBUND sieht eine weitere Steigerung der Erzeugung aus Erneuerbaren Energien vor. Dadurch wird dieser Wert zusätzlich verbessert. Scope-1-THG-Emissionsintensität Einheit 2020 2023 2024 Scope-1-THG Bruttoemissionen aus der Stromerzeugung pro Gesamtstromerzeugung netto 1 g CO 2 e/kWh 20 8 13 1 aus Stromerzeugung und -transport (exkl. GCA) in Relation zu Gesamtstromerzeugung (netto inkl. Bezugsrechten, ohne Berücksichtigung der erzeugten Fernwärme). Vorläufige Daten vor ETS-Prüfung. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 253 Scope-2-THG-Bruttoemissionen Indirekte THG-Emissionen in Scope 2 stammen aus den Netzverlusten, aus dem Stromverbrauch (Netzbezug) und aus dem Bezug von Fernwärme und -kälte. Diese Emissionen werden mit zwei unter- schiedlichen Werten angegeben: mit einem standort- und einem marktbasierten Wert. Entsprechende vorgelagerte Emissionen, gemäß Lebenszyklusbetrachtung, werden in Scope 3 berücksichtigt. Der standortbasierte Wert wird mit dem CO 2 -Emissionsfaktor des lokalen Stromnetzes berechnet. Dieser Wert kann sich daher über die Menge des bezogenen Stroms und/oder über Veränderungen in der nationalen oder europäischen Erzeugungslandschaft ändern. Im Berichtsjahr 2024 sank der Emis- sionsfaktor des österreichischen Stromnetzes. Der Stromverbrauch durch den Pump-Wälz-Betrieb von Wasserkraftwerken sank, jener durch Netzverluste im Stromnetz hingegen stieg. Der marktbasierte Wert kann im nicht regulierten Bereich durch den gezielten Bezug von Strom aus der Erzeugung mit geringeren Emissionen pro bezogener kWh reduziert werden. VERBUND setzt seit Jahren für den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken ausschließlich Strom mit Herkunftsnachweisen aus 100 % Erneuerbarer Energie (ungebündelt) ein und konnte so seine marktbasierten Emissionen stark reduzieren. Kleinere Mengen werden teilweise gebündelt und teilweise ungebündelt beschafft. Für die Verlustenergiebeschaffung im österreichischen Stromnetz wird derzeit der europäische Strom- mix aus fossiler, nuklearer und erneuerbarer Erzeugung eingesetzt. Aus regulatorischen Gründen kann eine gezielte Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern derzeit noch nicht umgesetzt werden, wird jedoch bis 2030 angestrebt. Für die Berechnung der marktbasierten Scope-2-THG- Emissionen wurden Informationen über die Herkunft des zugekauften Stroms verwendet. Im Jahr 2024 wurden 64 % der Strommengen mit vertraglichen Instrumenten (Stromlieferverträgen, Nachweisen über die Löschung von Herkunftsnachweisen) mit ungebündelten Herkunftsnachweisen bezogen. Scope-1- und 2-THG-Bruttoemissionen nach Konsolidierungsart In folgender Tabelle wird die Aufteilung nach Konsolidierung gezeigt. Es werden konsolidierte und nicht konsolidierte Gesellschaften, bei denen VERBUND operative Kontrolle hat, dargestellt. Zweitere sind zu 100 % inkludiert. Scope-1- und Scope-2-Emissionen getrennt nach konsolidierten und nicht konsolidierten Gesellschaften Einheit 2023 2024 Scope-1-THG-Bruttoemissionen für konsolidierte Gesellschaften 1 t CO 2 e 292.231 499.595 Scope-1-THG-Bruttoemissionen für nicht konsolidierte Gesellschaften unter operationeller Kontrolle t CO 2 e 117 101 Scope-2-THG-Bruttoemissionen für konsolidierte Gesellschaften (marktbasiert) t CO 2 e 273.348 234.959 Scope-2-THG-Bruttoemissionen für nicht konsolidierte Gesellschaften unter operationeller Kontrolle (marktbasiert) t CO 2 e 6 10 Scope-2-THG-Bruttoemissionen für konsolidierte Gesellschaften (standortbasiert) t CO 2 e 239.165 116.809 Scope-2-THG-Bruttoemissionen für nicht konsolidierte Gesellschaften unter operationeller Kontrolle (standortbasiert) t CO 2 e 20 15 1 Vorläufige Daten vor ETS-Prüfung 254 Scope-3-THG-Bruttoemissionen Die signifikanten und nicht signifikanten Scope-3-Kategorien werden nach dem GHG Protocol Corpo- rate Value Chain Accounting and Reporting Standard ermittelt. Für die Beurteilung der Signifikanz werden unter Berücksichtigung der Grundsätze Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Korrektheit, Transparenz bei VERBUND das Kriterium Größenordnung und eine Anteilsschwelle von 3 % ange- wandt. Zusätzlich werden die sektorspezifischen Anforderungen für Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen, die Beeinflussbarkeit von Emissionsquellen durch VERBUND und eine mögliche Einbindung von Mitarbeiter:innen in die Betrachtung einbezogen. Kategorien werden ausgeschlossen, wenn sie entweder keine signifikanten THG-Emissionen verursachen oder in bereits erfassten THG-Emissionen anderer Kategorien enthalten sind, um Doppelzählungen innerhalb von Scope 3 oder zu Scope 1 und 2 nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei der Analyse der Scope-3-Kategorien, die für die Treibhausgasbilanz von VERBUND signifikant sind, wurden entsprechend den Kriterien die Kategorien 1 (erworbene Waren bzw. gekaufte Güter), Kategorie 2 (Investitionsgüter), Kategorie 3 (Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten, die nicht in Scope 1 oder 2 erfasst sind), Kategorie 6 (Geschäftsreisen) und Kategorie 11 (Verwendung verkaufter Produkte) sowie Kategorie 15 (Investitionen, d. h. Beteiligungen) für VERBUND als signifikant be- stimmt. Die Analyse erfolgte auf Basis der bereits bestehenden CCF-Berechnungen im Tool für das Nachhaltigkeitsdatenmanagement, Berücksichtigung neuer Geschäftstätigkeiten und Bewertung über ecoinvent-Faktoren. Die Kategorie 6 wird trotz ihres sehr geringen Anteils an Scope 3 berücksichtigt, da sie für die Einbindung von Mitarbeiter:innen als signifikant erachtet wurde. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden auf Basis der ESRS-Anforderungen die Beteiligungen von VERBUND analysiert. Daher wurde die bis 2023 nicht inkludierte Scope-3-Kategorie 15 im CCF ergänzt. Um die Vergleichbarkeit der aktuellen und der vorangegangenen Berichtszeiträume zu gewährleisten, wurden die THG-Emissionen von Beteiligungen auch für das Basisjahr 2020 hinzugefügt und für das Vorjahr 2023 ausgewiesen. Die Scope-3-Kategorien 1, 2, 3, 6, 11, 15 wurden in das THG-Emissionsinventar von VERBUND aufgenommen. Alle THG-Emissionsfaktoren werden im Tool für das Nachhaltigkeitsdatenmanagement erfasst. Sie werden kontinuierlich aktualisiert und angepasst, um den neuesten Erkenntnissen und Erfordernissen zu entsprechen. Diese Methodik stellt sicher, dass die THG-Emissionsinventare konsistent und ver- gleichbar abgebildet werden. Es werden VERBUND-spezifische Emissionsfaktoren für vor- und nachgelagerte THG-Emissionen berechnet, die auf der aktuell verfügbaren Version der ecoinvent-Datenbank basieren, und die sämtli- che Arten von Treibhausgasen gemäß IPCC berücksichtigen. Die emittierten THG-Emissionen werden in CO 2 -Äquivalenten (CO 2 e) unter Berücksichtigung nationaler, regionaler und unternehmensspezifi- scher Emissionsfaktoren ermittelt. In Scope 3 sind die vollkonsolidierten als auch nicht konsolidierten Gesellschaften unter operationeller Kontrolle von VERBUND analog zu Scope 1 und 2 erfasst. Siehe auch Absatz Methoden, wesentliche Annahmen und Emissionsfaktoren. Scope 3 – Treibhausgasintensität der Lieferung von Strom an Endkund:innen Der spezifische Wert für indirekte THG-Emissionen aus dem Zukauf und der Belieferung von Endkund:innen mit Strom betrug im Jahr 2024 256 g CO 2 e/kWh gelieferten Strom an Endkund:innen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 255 Scope-3-THG-Emissionsintensität Einheit 2020 2023 2024 Scope-3 THG-Bruttoemissionen aus dem Verkauf von Strom an Endkund:innen pro Gesamtstromverkauf an Endkund:innen g CO 2 e/kWh 324 252 256 Abweichende Berichtszeiträume in der Wertschöpfungskette Wenn VERBUND einen anderen Berichtszeitraum oder in der jährlichen Berichterstattung ein früherer Zeitpunkt der Datenkonsolidierung als einige oder alle Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette hat, so werden die Treibhausgasemissionen gemäß Absatz 44 unter Verwendung von Informationen für Berichtszeiträume gemessen, die vom VERBUND-Berichtszeitraum abweichen. Dabei werden die aktuell verfügbaren Daten dieser Unternehmen in der Wertschöpfungskette für die Angabe der Treibhausgasemissionen verwendet. VERBUND verwendet Jahres-Werte und übernimmt von den Unternehmen Daten aus gleich langen Berichtszeiträumen. Falls Auswirkungen signifikanter Ereignisse und Veränderungen für VERBUND Treibhausgasemissionen relevanten Umstände eintre- ten, die zwischen den Berichtsterminen der Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette und dem Datum des Abschlusses des Unternehmens zu allgemeinen Zwecken eintreten, so wird eine entspre- chende Angabe im nächsten Geschäftsbericht veröffentlicht. Signifikante Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen Es gab mehrere signifikante Änderungen, die eine Neuberechnung des Basisjahres 2020 des Corporate Carbon Footprints (CCF) auf Basis des Unternehmensstandards des GHG-Protokolls erforderlich machten. Die Änderungen sind darauf ausgelegt, die Zielerreichung im Bereich THG-Emissionen zukünftig besser steuern zu können. Neuberechnungen des CCF werden bei signifikanten Veränderungen oder Fehlern vorgenommen und dokumentiert. Unabhängig davon, ob sie eine Steigerung oder Reduktion der Werte verursachen, werden diese als signifikant beurteilt, wenn sie einen Anteil von mehr als 5 % im betreffenden Scope im Basis- oder Berichtsjahr haben. Die Akquisition des Gasnetzbetreibers GCA wurde gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls im Ba- sisjahr berücksichtigt, dadurch erhöhte sich Scope 1 im Jahr 2020 um 13 %. Der Stromverbrauch der GCA in Scope 2 marktbasiert wurde ebenfalls nachberechnet und THG-Emissionen aus dem Netzbezug von Kraftwerken durch die Vorgaben der CSRD neu aufgeteilt und für den unbekannten Strommix der Emissionsfaktor auf den EU-Mix geändert. Insgesamt erhöhte sich der marktbasierte Scope 2 im Jahr 2020 damit um 11 %. Besonders hervorzuheben ist, dass für das Ziel für Scope 3 aus dem Stromverkauf an Endkund:innen eine Umstellung vom standortbasierten auf den marktbasierten Ansatz notwendig wurde, um eine Steuerung des Wertes durch die aktive und sukzessive Umstellung der Industrie- kund:innen auf Erneuerbare Energie zu ermöglichen. Dies führte zu einem Anstieg der Emissionskate- gorie 3 im Jahr 2020. Die Einbeziehung der Kategorie 15 Beteiligungen aufgrund der Vorgaben der ESRS-Standards und deren Signifikanz führten zu einer weiteren Erhöhung der Scope-3-Emissionen. Insgesamt erhöhte sich Scope 3 im Jahr 2020 damit um 21 %. Sämtliche Änderungen der THG-Emissionsberechnung, wie die Ausweitung auf nicht-konsolidierte Gesellschaften, die Umstellung auf einen market-based Ansatz beim Stromverkauf an Endkund:innen, 256 sowie die Erweiterung auf Beteiligungen wurden im Jahr 2023 in allen Scopes berücksichtigt. Dadurch veränderte sich Scope 1 um 0 %, erhöhte sich Scope 2 standortbasiert um 4 % und Scope 2 marktbasiert um 6 %, die Scope-3-Berechnung ergibt 1 % weniger. Damit sind die konsistente Berichterstattung und die Vergleichbarkeit des Vorjahres 2023 zum neuen Berichtsjahr 2024 gewährleistet. Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse THG-Intensität pro Nettoumsatzerlös Einheit 2023 2024 Veränderung THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös t CO 2 e/Euro 0,000464 0,000599 29,1 % THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös t CO 2 e/Euro 0,000467 0,000613 31,3 % Konnektivität der Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung Die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendeten Nettoumsatzerlöse entsprechen der Angabe 3.2.1 Umsatzerlöse im Anhang zum Konzernabschluss. Angabepflicht E1-8 – Interne CO 2 -Bepreisung Für VERBUND als Energieversorger und Stromerzeuger ist der CO 2 -Preis ein wesentlicher Kostenfaktor, der in Unternehmensentscheidungen auf allen Ebenen einbezogen werden muss. Die VERBUND- Geschäftsstrategie basiert auf modellierten zukünftigen Geschäftsszenarien. Der CO 2 -Preis ist einer der Parameter, der für die Erstellung dieser Szenarien verwendet wird (z. B. Entwicklung des Energie- marktes in Europa und Auswirkungen auf die VERBUND-Kraftwerke). Der CO 2 -Preis spielt ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Bewertung zukünftiger Erzeugungs- technologien und Investitionsentscheidungen. Da in den nächsten Jahren mit deutlich steigenden CO 2 -Preisen gerechnet wird, wird der Anreiz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Investitionen in die Entwicklung CO 2 -armer Techno- logien verstärkt. Dies entspricht den strategischen Vorhaben von VERBUND und unterstützt die Errei- chung der klimabezogenen Ziele. Der interne CO 2 -Preis ist Teil der Annahmen für das interne VERBUND-Energiemarktmodell (VEMM). Das Ergebnis des VEMM fließt u.a. in die Budgetplanung, die Investitionsentscheidung und die Werthaltigkeitsprüfung für die VERBUND-Kraftwerke ein. Der enthaltene interne CO 2 -Preis basiert auf dem EU-ETS-Preis und ist Teil der Planungsannahmen von VERBUND. Diese Planungsannahmen müssen von allen Teilen des Unternehmens sowohl bei Investitionsentscheidungen als auch bei der Bewertung bestehender Anlagen angewendet werden. Da alle Unternehmensteile in EU- Mitgliedsstaaten angesiedelt sind, wird der interne CO 2 -Preis unternehmensweit angewendet. Es sind in etwa 479.000 Tonnen und damit 96 % der Scope-1-Emissionen von VERBUND mit dem internen CO 2 -Preis bewertet. Scope-2- und Scope-3-Emissionen sind nicht von der internen CO 2 - Bepreisung umfasst. Für alle aktuellen Anwendungen wird der CO 2 -Preis verwendet, der den aktuellen Notierungen an den Börsen (ICE, EEX) entspricht. Die langfristige Entwicklung des CO 2 -Preises basiert auf Annahmen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 257 von internationalen Beratungsunternehmen. Als Basisfall für die langfristige CO 2 -Preisentwicklung wird ein Durchschnittspreis aus allen verfügbaren externen Szenarien verwendet. Die Preisprognosen werden für die Bewertung des Nutzungswertes, die Bestimmung der beizulegen- den Zeitwerte und der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten verwendet. Details dazu sind im Konzernabschluss zu finden. Die im Jahr 2024 angewandten Preise lagen bei rund 67 €/t CO 2 e. VERBUND geht langfristig von stark steigenden Preisen für CO 2 aus. ESRS E2 Umweltverschmutzung ESRS 2 Allgemeine Angaben Im Zuge der VERBUND-Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle Auswirkungen in Verbindung mit Luftverschmutzung als wesentlich identifiziert. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung sind im ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Für VERBUND ist es von zentraler Bedeutung, wesentliche negative Auswirkungen zu steuern, um Luftverschmutzung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Neben der Einhaltung regulatorischer Ver- pflichtungen sind auch VERBUND-Konzepte auf den Bereich Luftverschmutzung sowie auf Vorfälle und Notsituationen ausgerichtet. Die Konzepte auf Ebene der Tochtergesellschaften enthalten Vorgaben zu Emissionen in die Luft. Die VERBUND Thermal Power GmbH verfolgt zudem eine eigene Umweltpolitik. Die thermischen Erzeugungsanlagen in Mellach werden zusätzlich zur ISO 14001 gemäß EMAS-Verordnung validiert. Somit liegt auch eine Umwelterklärung nach EMAS-III-Verordnung einzig für den Kraftwerksstandort Mellach vor. Bei der Gas Connect Austria GmbH wird ein integriertes Managementsystem, das die Anforderungen eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 inkludiert, jährlich extern zertifiziert. Für den Kraftwerksstandort Mellach und für die Gas Connect Austria GmbH werden nach der E- PRTR-Verordnung im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (zukünftig Industrieemissionsportal) u. a. Luftschadstoffe gemeldet. Durch die implementierten Managementsysteme bei VERBUND sind fortlaufende Verbesserungs- prozesse gewährleistet und zugleich werden auch Anwendungsbereiche, Rollen, Verantwortlichkeiten und die Berücksichtigung von Kontext sowie Stakeholder-Interessen definiert und eine Risiken- und Chancenbetrachtung festgelegt. Somit ist eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema Luftverschmutzung und eine entsprechende Ableitung von Zielen, Maßnahmen sowie ein Überwa- 258 chungsprozess garantiert. Angaben zur Einbindung von Interessenträger:innen sind in ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung VERBUND setzt laufend Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Luftverschmutzung und stellt dazu auch entsprechende Mittel zur Verfügung. Es handelt sich dabei um keine einmaligen, son- dern um, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse, wiederkehrende Maßnahmen, für die keine Abschätzung zu finanziellen Werten gemacht werden können. Im Zuge der implementierten Manage- mentsysteme wird entweder ein Umweltprogramm (gemäß ISO 14001/EMAS bei VERBUND Thermal Power GmbH) oder ein Maßnahmenplan (gemäß ISO 14001/IMS bei GCA) laufend fortgeschrieben und umgesetzt. Dies inkludiert auch eine entsprechende Ressourcenplanung. Emissionen, die zur Luftverschmutzung beitragen, wurden durch technische Maßnahmen bereits er- heblich reduziert. Mit dem Ausstieg aus der Erzeugung von Elektrizität bzw. Fernwärme aus Steinkohle sind SO 2 - und Staubemissionen weggefallen. Außerdem sollen Emissionen in die Luft zukünftig durch die Umstellung auf Wasserstoff vermieden werden. Am Kraftwerksstandort Mellach wird durch Rauchgasreinigungseinrichtungen der Ausstoß von um- weltschädlichen Stoffen in die Luft weitestgehend eingedämmt. Da dies bereits die beste verfügbare Technik darstellt, gibt es aktuell keine Verbesserungsmöglichkeiten oder Key-Actions, bis neue Techno- logien verfügbar sind. Forschungsprojekte werden kontinuierlich durchgeführt, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und bestehende Fragestellungen zu vertiefen. Zur Verminderung und Begrenzung von möglichen Auswirkungen auf Menschen und Natur in Not- und Störfällen gibt es entsprechende Notfall- und Krisenpläne für Gesellschaften und Standorte. Diese Pläne berücksichtigen auch das Risiko von Luftverschmutzung, das bei Störfällen auftreten kann. In Mellach fanden im Jahr 2023 zusätzlich behördliche Umweltinspektionen sowie intensive Überprüfun- gen nach der Industrieunfallverordnung statt, die positiv abgeschlossen wurden. Die gastechnischen Anlagen der GCA sind in Bezug auf den Explosionsschutz entsprechend den Vorgaben der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) in definierte Ex-Zonen sowie Prozessbereiche eingestuft und die Anlagen dahingehend technisch ausgeführt. Die eingesetzten Equipments werden periodisch durch externe Sachverständige (Prüforgane) einer Prüfung unterzogen. Kennzahlen und Ziele Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Seit Inbetriebnahme des Fernheizkraftwerks Mellach 1986, sowie des Gas-Kombikraftwerks 2012, ist VERBUND gesetzlich zur Einhaltung von Luftemissionsgrenzwerten verpflichtet. Darüber hinaus sind keine messbaren terminierten ergebnisorientierten Ziele für Luftverschmutzung festgelegt worden. Entsprechende Zertifikate, Auditberichte und Managementbewertungen belegen, dass Management- systeme bei VERBUND umgesetzt wurden und auch wirksam sind. Spezifische Erkenntnisse oder Ver- besserungsmöglichkeiten werden durch Umwelt- oder Managementsystembeauftragte ermittelt. Die Wirksamkeit wird laufend im jeweiligen Umweltmanagementsystem überwacht, ohne dass ein bestimmtes zu erreichendes Niveau vorgegeben wird. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 259 Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Die Tabelle „Emissionen in die Luft“ zeigt konsolidierte Emissionsmengen von CO und NOx aus den Wärmekraftwerken von VERBUND sowie aus dem Gasnetz der GCA in absoluten Werten. Der Ausstieg aus der thermischen Erzeugung aus Steinkohle am Standort Mellach führte ab April 2020 zu einem Wegfall der Schwefeldioxid-Emissionen (SO 2 -Emissionen). Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Menge an CO- und NOx-Emissionen ist vorwiegend auf die höhere Erzeugungsmenge des thermischen Kraftwerks zurückzuführen. Emissionen in die Luft Einheit 2023 2024 CO t 15 25 NOx t 73 125 Die Messung von Emissionen erfolgt mithilfe anerkannter Systeme zur kontinuierlichen Überwa- chung im Einklang mit den EU-BREF-Standards (BREF steht für Best Available Technique bzw. beste verfügbare Technik), wobei regelmäßige Kalibrierungsprüfungen sowie eine Überprüfung der periodi- schen Messungen durch unabhängige Dritte durchgeführt werden. Luftgütemessungen erfolgen im Umfeld des Kraftwerksstandorts Mellach, um Emissionen und Im- missionen zu überwachen. Die CO- und Nox-Emissionen werden durch Online-Messungen in den Kaminen erfasst und die Daten am Emissionsrechner, der auch mit dem Land Steiermark verbunden ist, gespeichert. Bei GCA erfolgt die Messung im Bereich der Verdichterstationen Kirchberg und Rainbach, da hier ei- ne PRTR-Pflicht besteht. Werden festgelegte Schwellenwerte hinsichtlich der zu meldenden Parameter überschritten, werden diese in der PRTR-Meldung angegeben und in die Berichterstattung übernom- men. ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen ESRS 2 Allgemeine Angaben VERBUND steht für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Die strategische Ausrichtung des VERBUND-Konzerns auf erneuerbare Erzeugungstechnologien und die damit in Verbindung stehende Stilllegung der thermischen Kraftwerke, die mit Steinkohle, Braunkohle und Erdöl betrieben wurden, hatte den größten Effekt auf die Ressourcenschonung von Wasser. Seit 2020 wird nur mehr an einem Standort Erdgas zur Erzeugung eingesetzt und durch die teilweise Kreislaufführung des Kühlwassers wird auch dort ein hohes Einsparpotential realisiert. Die Erzeugung aus Wasserkraft spielt im Zusammenhang mit den Themen dieses Standards nur eine untergeordnete Rolle, da beim Betrieb der Wasserkraftwerke die potenzielle und kinetische Energie des Wassers genutzt und diese in Strom umgewandelt wird. Dabei wird das Wasser jedoch weder qualitativ noch quantitativ verändert und nicht verbraucht. Das bedeutet, dass das Wasser, das durch Turbinen fließt, in seiner biochemischen Zusammensetzung unverändert direkt wieder in den Wasserkörper zurückgegeben wird. 260 Die Speicherkraftwerke von VERBUND sind Jahres- oder Tagesspeicher und werden nicht zur lang- fristigen (überjährigen) Speicherung von Wasser verwendet. Die Entnahme von Kühl- und Brauchwas- ser bei Wasserkraftwerken ist verglichen mit der energetischen Nutzung von mengenmäßig unterge- ordneter Bedeutung und auch bei diesen Nutzungen erfolgt eine Rückführung. Die Ableitung von Abwasser erfolgt entweder über die öffentliche Kanalisation oder bei nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Standorten über eine gesetzlich oder in Bescheiden vorge- schriebene Wasserreinigung. Mögliche wasserkraftspezifische Auswirkungen auf den Lebensraum Wasser werden unter „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ (siehe Kapitel E4 SBM-3) beschrieben. Bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Gasnetzanlagen und Anlagen des Stromnetzes kommt es nur in geringem Ausmaß zu Wasserentnahmen, -ableitungen oder -verbräuchen. Die Büro- und Ver- waltungsstandorte werden mit Trinkwasser versorgt und leiten nur haushaltsähnliche Abwässer wieder in den Wasserkreislauf zurück. Die in der VERBUND-Strategie geplanten Geschäftsaktivitäten im Bereich Produktion, Speicherung oder Transport von Wasserstoff werden, sobald konkrete Aktivitäten geplant oder aufgenommen wer- den, hinsichtlich ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung mit dem Einsatz von Was- serressourcen genauer analysiert werden. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sind im ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Das VERBUND-Umweltleitbild legt auf Konzern-Ebene fest, dass Umweltbelastungen vermieden oder verringert und Maßnahmen gesetzt werden, um Emissionen zu reduzieren, Ressourcen effizient zu nutzen und die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Potenziell nachteilige Auswirkungen durch Wasserentnahmen werden bei VERBUND soweit möglich vermieden. Die Wasserentnahme ist nur am Standort Mellach der VERBUND Thermal Power GmbH relevant, wobei sich diese Gesellschaft zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltsituation verpflichtet. Die thermischen Erzeugungsanlagen in Mellach werden zusätzlich zur ISO 14001-Zertifizierung nach der EMAS-III-Verordnung validiert. EMAS stellt somit das zentrale Konzept dar, wobei für den Kraftwerks- standort Mellach regelmäßig eine Umwelterklärung erstellt wird, die auch detaillierte Angaben zur Wasserbewirtschaftung, d. h. zur Nutzung von Wasserressourcen im eigenen Betrieb (Input, Output, Prozesswasser, Flusswasser, Abwasser, Aufbereitung) enthält und für Interessenträger:innen öffentlich verfügbar ist. Durch die implementierten Managementsysteme bei VERBUND sind fortlaufende Ver- besserungsprozesse gewährleistet und zugleich werden auch Anwendungsbereiche, Rollen, Verant- wortlichkeiten und die Berücksichtigung von Kontext sowie Stakeholder-Interessen definiert und eine Risiken- und Chancenbetrachtung festgelegt. Somit ist eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema Wasser und eine entsprechende Ableitung von Zielen, Maßnahmen sowie ein Überwa- chungsprozess garantiert. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 261 Für die Bestimmung, ob Standorte mit relevantem Einfluss auf Wasserressourcen in Gebieten mit Wasserrisiken liegen, wurden zunächst mögliche Auswirkungen und Risiken von VERBUND- Segmenten in Verbindung mit Wasserressourcen bestimmt. Ein besonderes Hauptaugenmerk wurde dabei auf die thermische Erzeugungsanlage gelegt. Der Vergleich der Lage von diesem VERBUND- Betriebsstandort mit der Lage der Gebiete mit hohem oder sehr hohem Wasserstress im „Aquaeduct Water Risk Atlas“ des World Resources Institute (WRI) zeigt, dass das Wasserrisiko im ausgewählten Gebiet als „low” gekennzeichnet ist. Windkraft- und Photovoltaikanlagen liegen teilweise in Gebieten mit hohem Wasserstress, dort findet jedoch keine wesentliche Wasserentnahme statt. Wasser wird lediglich zum Reinigen der Anlagen ver- wendet und dies geschieht nur nach Bedarf. Daher gibt es aktuell weder Konzepte, Maßnahmen noch Ziele in Bezug auf Gebiete, die von Wasser- risiken betroffen sind. Ebenso werden keine speziellen Konzepte oder Praktiken in Bezug auf die Ge- staltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf wasserbezogene Themen oder die Nach- haltigkeit der Meere verfolgt, da dies nicht im direkten Zusammenhang mit den aktuellen Geschäftstä- tigkeiten von VERBUND steht. Angaben zur Einbindung von Interessenträger:innen sind in ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Festlegungen hinsichtlich Maßnahmen zur möglichen Reduktion der Wasserentnahme werden, insofern nötig, auf Ebene der betroffenen Gesellschaft gesetzt. Am Standort Mellach wird Kühlwasser direkt aus der Mur entnommen (Frischwasserkühlung FHKW Mellach und Gas-Dampfkraft-Kraftwerk (GDK)-Linie 10) oder über einen Kühlturmkreislauf bereitgestellt (Verdunstungskühlung GDK-Linie 20). Das entnommene Kühlwasser wird anschließend in das Gewässer zurückgegeben, wobei eine automatisierte Kontrolle der Temperatur durchgeführt wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte (maximale Erwärmung um 3 °C und Höchsttemperatur 25 °C) zu gewährleisten. Für Prozesswässer wird überwiegend Mur-Wasser entnommen und mit der Wiedereinleitung der gereinigten Abwässer in den Vorfluter das Wasser wieder dem natürlichen Kreislauf zugeführt. Maßnahmen wie Optimierungen des Hauptkühlkreislaufs und die Implementierung einer neuen zentralen Vollentsalzungsanlage wurden in Mellach bereits erfolgreich umgesetzt, was den Einsatz von Frischwasser verringert. Das Umweltmanagementsystem nach EMAS am Standort Mellach belegt zusammen mit den rele- vanten Auditberichten und dem Umweltprogramm die Wirksamkeit des Managementsystems. Spezifische Erkenntnisse oder Verbesserungsmöglichkeiten werden jährlich ermittelt. Ein Umwelt- programm des Kraftwerksstandorts Mellach wird laufend fortgeschrieben und umgesetzt. Dieses um- fasst auch eine entsprechende Ressourcenplanung und Überwachung der Umsetzung. Es handelt sich dabei um keine einmaligen, sondern um, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse, wiederkehren- de Maßnahmen, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Da keine Wasserentnahme in Gebieten erfolgt, die von Wasserrisiken betroffen sind, werden auch keine entsprechenden Maßnahmen festgelegt. Am Standort Mellach werden keine Maßnahmen ergriffen, um die Wasserentnahme weiter zu verringern, entsprechend gibt es auch keine verbundenen, zugewiese- nen Mittel. 262 Kennzahlen und Ziele Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Ein Ziel zur Reduktion der Wasserentnahme wurde für den Zeitraum 2015 bis 2021 definiert, der Zielwert wurde dabei bereits 2020 unterschritten. Seit 2020 liegt die Menge der Wasserentnahmen im angestrebten Bereich oder darunter und unterliegt nur mehr betriebsbedingten Schwankungen. Aktuell gibt es keine spezifischen Ziele, die Wasserentnahme weiter zu verringern, da die derzeitige Menge bereits dem technischen Minimum entspricht. Entsprechende Zertifikate, Auditberichte und Managementbewertungen belegen, dass Managementsysteme bei VERBUND umgesetzt wurden und auch wirksam sind. Spezifische Erkenntnisse oder Verbesserungsmöglichkeiten werden durch Umwelt- oder Managementsystembeauftragte ermittelt. Die Wirksamkeit wird laufend im jeweiligen Umweltmanagementsystem überwacht, ohne dass ein bestimmtes zu erreichendes Niveau vorgegeben wird. Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch Auch wenn mit dem Wasserverbrauch weder wesentliche Auswirkungen noch Risiken oder Chancen verbunden sind, so wird der Einsatz von Wasser dennoch in allen Konzernbereichen überwacht und einheitlich berichtet. Für ein umfassendes Verständnis des Ressourcenflusses werden in der folgenden Tabelle „Wasserinput und –output" auch die als nicht wesentlich bestimmten Kennzahlen Gesamt- wasserverbrauch, Speicherung von Wasser, Wasserableitung und -intensität aufgenommen. Das Gesamtvolumen des gespeicherten Wassers bezieht sich auf den nutzbaren Speicherinhalt der Talsperren der VERBUND-Wasserkraft. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur zeitlichen Verschie- bung der Nutzung des Wasserdargebots. VERBUND verfügt über Kurzzeitspeicher (Tages- und Wo- chenspeicher) sowie Langzeitspeicher (Jahressspeicher), die im Stromsystem wesentliche Aufgaben wahrnehmen und deren Bedeutung steigen wird, da ein (zukünftig) weitgehend erneuerbares Energie- system Flexibilitäts-/Speicherungsoptionen erfordert, wie bspw. die Flexibilisierung des Kraftwerk- sparks und die Nutzung von Speichern. Die Veränderung der Speicherung bezieht sich auf eine Ände- rung des nutzbaren Speicherinhaltes und belief sich im Berichtsjahr 2024 auf Null. Bei VERBUND gibt es keine Wasseraufbereitung für zurückgewonnenes oder wiederverwendetes Wasser. Die Mengen des Gesamtwasserverbrauchs, der Wasserentnahme, sowie der Wasserrückführung sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist vorwiegend auf die besonders geringe Erzeugungsmenge der thermischen Kraftwerke im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Wasserkennzahlen liegen 2024 generell wieder in etwa auf dem Niveau des Jahres 2022. Für die Kennzahl Wasserintensität ist ebenfalls die verringerte thermische Produktion 2023 aus- schlaggebend, daher ist diese 2024 gestiegen. Im Vergleich zu 2020 (3.458 m/GWh) zeigt sich, dass im Jahr 2024 mit 1.678 m/GWh bezogen auf die Gesamtstromerzeugung bereits eine Reduktion der Inten- sität um 51 % erreicht wurde. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 263 Wasserinput und -output Einheit 2023 2024 Gesamtwasserverbrauch m 3 130.245 269.839 Gesamtwasserverbrauch Gebiete mit Wasserstress m 3 0 0 Gesamtvolumen gespeichertes Wasser 1 m 3 705.000.000 Veränderungen bei der Speicherung 1 m 3 0 Wasserentnahme nach Quellen gesamt m 3 30.812.629 54.816.182 aus Oberflächengewässern m 3 25.513.198 48.106.854 aus Grund- und Brunnenwasser m 3 5.160.380 6.581.641 aus öffentlicher Wasserversorgung m 3 139.051 127.688 Wasserrückführung gesamt m 3 30.682.302 54.554.170 Rückführung von Kühlwasser aus Wärmekraftwerken in Oberflächengewässer m 3 24.486.161 46.969.207 weitere Wasserrückführungen m 3 6.196.141 7.584.963 Wasserintensität bezogen auf Nettoumsatzerlös m 3 /Mio. EUR 12 33 Wasserintensität bezogen auf Gesamtstromerzeugung m 3 /GWh 934 1.678 1 Erhebung ab Berichtsjahr 2024 Für die Bestimmung der Gewässergüteklasse und des Wassereinzugsgebiets wird das Hauptaugen- merk auf die thermische Erzeugungsanlage gelegt, da nur dort eine relevante Wasserentnahme erfolgt. Die Entnahme von Wasser erfolgt aus Süßwasser, wobei der entsprechende Abschnitt der Mur (Was- sereinzugsgebiet) einen erheblich veränderten Wasserkörper gemäß Zustandsbewertung im nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 darstellt. Die Datenerhebung erfolgt über den jährlichen Erhebungsprozess im Tool für das Nachhaltigkeitsda- tenmanagement. Die mit 88 % größte Menge der Wasserentnahme entfällt auf das Kühlwasser in Mellach. Der Großteil wird aus Oberflächengewässern entnommen, die Mengenbestimmung für das FHKW Mellach erfolgt über die Pumpenleistung. Bei den weiteren großen Strömen, dem Hauptdurch- laufkühlwasser für die GDK-Linie 10 und der Hauptkühlwasserzulauf für den Kühlturmbetrieb der GDK-Linie 20, sind Durchflussmessungen nach dem magnetisch-induktiven Prinzip installiert. Dadurch können 92 % der Datenangaben zur Wasserentnahme genau bestimmt werden. Daten zur Wasserrückführung des Kühlwassers werden mittels Berechnung und Schätzung gemäß ESRS 2 BP-2 erhoben, wobei 92 % der Datenangaben genau sind. Der Großteil des Wasserverbrauchs ergibt sich aus der Verdunstung der Kühltürme, alle Angaben zum Wasserverbrauch werden hochgerechnet oder geschätzt. Das Gesamtvolumen des gespeicherten Wassers sowie die Veränderung bei der Speicherung wird über Addition der Speicherinhalte aller Talsperren der VERBUND Hydro Power GmbH bestimmt (die Werte stammen aus den jeweiligen Genehmigungen und sind auch öffentlich verfügbar). 264 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Energietransformation, Klimawandel, Biodiversitätsveränderungen sowie umweltrechtliche Vorgaben bei gleichzeitig wachsendem Energiebedarf sind globale Herausforderungen, die umfassende und nachhaltige Lösungen verlangen. VERBUND und seine Tochtergesellschaften, inklusive Austrian Power Grid AG (APG) und Gas Connect Austria GmbH (GCA), haben die Herausforderung, ihre Ziele des Erhalts und den Ausbau von Erneuerbarer Energie und von Speicheranlagen sowie die Sicherstellung einer stabilen Strom- und Gasversorgung über Netzanlagen im Einklang mit Schutz, Erhalt und Förde- rung der biologischen Vielfalt umzusetzen. Die Integration von Biodiversitätsaspekten in die VERBUND-Geschäftspraktiken ist daher nicht nur eine verantwortungsvolle Verpflichtung, sondern auch eine strategische Notwendigkeit für den zukünftigen Erfolg und die Erreichung der strategischen Stoßrichtungen. Eine Resilienzanalyse des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde, wie im Kapitel ESRS 2 SBM3 berichtet, nicht durchgeführt. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell VERBUND hat durch seine Geschäftstätigkeiten direkte und indirekte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Während heutzutage sämtliche Neu- oder Ausbauprojekte von Anlagen zur Stromerzeugung und -speicherung sowie zum Strom- und Gastransport umfassende naturschutzrechtliche Bewilligungen und/oder strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen benötigen und großteils positive Beiträge zur Biodiversität erzielen, galten bei früheren Genehmigungen dem damaligen Wissensstand entsprechend andere Vorgaben sowie Vorschriften. Die gründliche Auseinandersetzung mit Biodiversität sowie positive Umweltverträglichkeitsprüfungen stellen eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Mission V und der Ausbaupläne von VERBUND dar. In dieser Hinsicht können strengere Vorgaben im Umweltrecht bzw. lange Genehmigungsverfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen transitorische Risiken zur Erreichung von Ausbauzielen darstellen oder zu Nutzungseinschränkungen von Anlagen wie auch zu höheren Investitions- oder Betriebskosten führen. Physische Risiken in Bezug auf Biodiversität wurden nicht identifiziert. Eine fehlende oder unzulängliche Auseinandersetzung mit Biodiversitätsthemen aber auch eine fehlende Kommunikation kann Reputationsschäden und Widerstände bei Neu- oder Ausbauprojekten zur Folge haben, was ebenfalls Risiken fürs Geschäftsmodell birgt. Im Gegensatz dazu bietet ein verantwortungsvoller Umgang mit Maßnahmen zum Schutz, Erhalt, zur Wiederherstellung und Förderung der biologischen Vielfalt Chancen zur Verbesserung der Reputation. Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme entstehen hauptsächlich durch die Änderung der Nutzungsart von Flächen, den Neu- oder Ausbau von Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung sowie durch Netzanlagen für den Transport von Energie. Dabei kann es zu Beeinträchtigungen der Artenvielfalt, der Populationsgröße und des Genpools von Arten kommen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 265 Der Ausstoß von Treibhausgasemissionen trägt indirekt zum Klimawandel bei und wirkt sich nachteilig auf die biologische Vielfalt aus. Dies betrifft bei VERBUND im Wesentlichen den Betrieb der verbleibenden Gaskraftwerke sowie das Gasnetz inkl. der Verdichterstationen der GCA. Die Erzeugungstechnologie Wasserkraft kann unterschiedliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Positive Auswirkungen auf aquatische und terrestrische Ökosysteme sind beispielsweise die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten in unmittelbarer Umgebung von Wasserkraftwerken nach der Inbetriebnahme der Anlagen oder die Entwicklung von Halbtrockenrasen mit Orchideenbewuchs auf Dämmen sowie das Entfernen von anthropogenem Schwemmgut (z. B. Plastikabfall) an den Rechen der Wasserkraftwerke. Viele Flächen in der Nähe von Kraftwerksanlagen und Flüssen weisen zudem einen geringeren Nutzungsdruck auf und dienen als Naherholungsgebiete. Wasserkraftwerke können jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf Fließgewässer haben, insbesondere auf deren Morphologie, Sedimentregime und Wasserhaushalt. Beispielsweise stellen Querbauwerke ohne Fischwanderhilfe Barrieren dar, die die Habitate im Fließgewässer aufteilen. Windkraftanlagen nehmen nur wenig Fläche in Anspruch und dies vornehmlich durch den Bau von Zufahrtsstraßen. Im Betrieb können Windparks Habitate und Populationen von Vögeln und Fledermäusen beeinträchtigen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bevorzugt auf Industrie- standorten, auf Deponien etc. errichtet. Generell sind die benötigten Flächen für Aufständerungen gering. Indirekte Auswirkungen von VERBUND auf die Biodiversität entlang der Wertschöpfungskette betreffen den Bezug von Gütern, deren Produktion viele oder seltene natürliche Ressourcen verbraucht und Ökosysteme schädigt. Kraftwerks- und Netzanlagen von VERBUND sowie dazugehörende Flächen liegen teilweise in biodiversitätssensitiven Gebieten oder in der Nähe davon. Dazu zählen Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Welterbestätten, Ramsar-Gebiete, Nationalparks, Naturschutzgebiete, Naturparks, Biosphärenreservate sowie Naturdenkmale. VERBUND ist es wichtig, die Stromerzeugung und den Transport von Strom und Gas möglichst in Einklang mit natürlichen Ökosystemen sicherzustellen. Die folgende Tabelle listet die Anlagenstandorte von VERBUND, APG, GCA und der Ennskraftwerke auf, die sich in oder in der Nähe von genannten Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden, und eine potenziell negative Auswirkung auf Schutzgüter haben. Für die Analyse, ob sich die Anlagenstand- orte in der Nähe von Schutzgebieten befinden, wurde für Windkraftanlagen ein Puffer von 5 km ver- wendet. Für Wasserkraftwerke wurden die den Anlagen zugehörigen Flächen im Eigentum analysiert und bei einer Lage in Schutzgebieten aufgelistet. Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Umspannwerke, Freileitungen der APG und Gasverdichterstationen der GCA wurden allein nach der Lage in Schutzge- bieten analysiert. Tätigkeiten, die an diesen Standorten negative Auswirkungen haben können, umfas- sen je nach Anlagentyp den Betrieb der Erzeugungs- und der Netzanlagen, sowie damit verbundene Betriebs- und Wartungsarbeiten. Bezüglich der Auswirkungen der einzelnen bei VERBUND als Standorte erfassten Anlagen ist derzeit keine einheitliche Vorgangsweise im Sinne einer flächenmäßigen Ausbreitung der mit der jeweiligen Anlage verbundenen Auswirkungen auf die Bio- diversität vorhanden. Die Bewertung der Standorte erfolgt daher in der Tabelle in der Spalte „mögliche negative Auswirkung“ in einer zusammengefassten Zelle. Direkte Abhängigkeiten der Geschäftstätigkeiten von natürlichen Ressourcen und Ökosystem- leistungen beziehen sich insbesondere auf das Dargebot von Wasser und Wind. Indirekte Abhängigkei- ten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ergeben sich aus benötigten Rohstoffen und Materialien 266 für den Anlagenbau sowie für Revitalisierungen. Diese Abhängigkeiten ergeben sich aus dem Ge- schäftsmodell von VERBUND und werden nicht nach Standorten aufgeschlüsselt. Die Schutzgebietstypen werden in nachfolgender Tabelle mit folgenden Kürzeln angeführt: A: Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat, B: Natura 2000 Vogelschutzgebiet, C: UNESCO Welterbestätten, D: Important Bird Area, E: Biosphärenpark, F: Europaschutzgebiet-Zone, G: Nationalpark, H: Naturdenkmal, I: Naturpark, J: Naturschutzgebiet, K: Ramsar-Gebiet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 267 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung Österreich / Bayern - Wasserkraftwerke Abwinden-Asten (AT) Laufkraftwerk nein ja 13 A, B, J Morphologie, Stau, Schwall/Sunk, Restwasser, mangelnde Durchgängigk eit der Flüsse Aschach (AT) Laufkraftwerk ja ja 6 A Altenwörth (AT) Laufkraftwerk ja ja 197 A, B, C, D Freudenau (AT) Laufkraftwerk nein ja 2 D, K Greifenstein (AT) Laufkraftwerk ja ja 211 A, B, D Melk (AT) Laufkraftwerk ja ja 132 A, B, C, D Ottensheim-Wilhering (AT) Laufkraftwerk ja ja 3 A Wallsee-Mitterkirchen (AT) Laufkraftwerk ja ja 263 A, D Y bbs-Persenbeug (AT) Laufkraftwerk ja ja 62 A, B, D Annabrücke (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 55 A, B, F, J Edling (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 93 A, B, F, J Feistritz-Ludmannsdorf (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 26 A, B, K Ferlach-Maria Rain (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 27 A, B, J Malta-Hauptstufe (AT) Jahrespump- speicherkraft- werk nein ja 85 A, B, D, J, G Paternion (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 3 A, B, K Rosegg-St. Jakob (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 25 A, J Schwabeck (AT) Laufkraftwerk mit Schwellbetrieb nein ja 5 A Braunau-Simbach (AT) Laufkraftwerk ja ja A, B, D, J, 268 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung 204 K Egglfing-Obernberg (AT) Laufkraftwerk ja ja 426 A, B, D, J, K Ering-Frauenstein (AT) Laufkraftwerk ja ja 332 A, B, D, J, K Jochenstein (AT) Laufkraftwerk ja ja 14 A, J Nussdorf (DE) Laufkraftwerk ja ja 11 A Passau-Ingling (DE) Laufkraftwerk ja ja 13 A Schärding-Neuhaus (AT) Laufkraftwerk ja ja 259 A, B, D, J, K Perach (DE) Laufkraftwerk ja ja 42 A Feldkirchen (DE) Laufkraftwerk ja ja 64 A Gars (DE) Laufkraftwerk ja ja 34 A Neuötting (DE) Laufkraftwerk nein ja 5 A Rosenheim (DE) Laufkraftwerk ja ja 8 A Teufelsbruck (DE) Laufkraftwerk ja ja 86 A Stammham (DE) Laufkraftwerk ja ja 80 A, B, J, K Töging (DE) Laufkraftwerk nein ja 63 A, J Wasserburg (DE) Laufkraftwerk ja ja 70 A, B, J Altenmarkt (AT) Laufkraftwerk ja ja 22 I Gralla (AT) Laufkraftwerk ja ja 22 J Hieflau (AT) Tagesspeicher- kraftwerk nein ja 14 A, B, J Krippau (AT) Laufkraftwerk ja ja 6 I Landl (AT) Laufkraftwerk ja ja 3 I Obervogau (AT) Laufkraftwerk ja ja 1 A, B, J, I JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 269 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung Spielfeld (AT) Laufkraftwerk ja ja 10 I Pernegg (AT) Laufkraftwerk nein ja 3 A, J Pack (AT) Tagesspeicher- kraftwerk ja ja 3 J Retznei (AT) Laufkraftwerk ja ja 4 A, B, J, I Sölk (AT) Tagesspeicher- kraftwerk ja ja 49 B, D, J, I Talbach (AT) Laufkraftwerk nein ja 1 D Kaprun-Hauptstufe (AT) Jahresspeicher -kraftwerk ja ja 22 A, D, H Kaprun-Oberstufe (AT) Jahrespump- speicherkraft- werk nein ja 47 A, B, D, G Häusling (AT) Jahrespump- speicherkraft- werk nein ja 173 I Mayrhofen (AT) Jahresspeicher -kraftwerk nein ja 53 I Roßhag (AT) Jahrespump- speicherkraft- werk nein ja 148 I Mühlrading (AT) Laufkraftwerk nein ja 10 A, F Thurnsdorf (AT) Laufkraftwerk nein ja 5 A, F Österreich/ Deutschland/ Spanien – Photovoltaik- und Windanlagen Mitterkirchen (AT) Photovoltaik Freiflächen- anlage ja 5 D Beeinträch- tigung von Vogel- brutplätzen und Habitaten von Niederwild, Insekten, anderer heimischer (gefährdeter) Tier- und Pflanzenarten, Labrador - Madrigalejo (ES) Photovoltaik Freiflächen- anlage ja 10 B Ellern / Dichtelbach / Seibersbach- Wind in der Nähe von A, B, D Beeinträch- tigung der 270 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung Hochsteinichen / Seibersbach-Dörrebach (DE) Habitate von Vögeln, Fledermäusen, anderer heimischer (gefährdeter) Tier- und Pflanzenarten Stetten (DE) Wind ja 3 B Balat - Buseco (ES) Wind in der Nähe von A Balat - Loma de los Pinos (ES) Wind in der Nähe von A, B Balat - Ayamonte (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - Hiperion II (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - La Victoria (ES) Wind in der Nähe von A, B Sorolla - Mallén (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - Matabuey (ES) Wind in der Nähe von A, B Sorolla - Sierra de Tineo (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - Bodenaya (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - Pico de Gallo (ES) Wind in der Nähe von A Sorolla - El Marquesado (ES) Wind in der Nähe von A, B Österreich - Gasnetz Baumgarten (AT) Verdichter- station und Competence Center ja 20 A, B, D, K Lokale Erwärmung der Habitate, Lärmbeein- trächtigungen Österreich - Stromnetz Wallsee (AT) Umspannwerk ja 2 D Beeinträch- tigung der Habitate von Vögeln, Fledermäusen, anderer heimischer (gefährdeter) Tier- und Pflanzenarten Neusiedl (AT) Umspannwerk ja 3 A, B, C Pyhrn (AT) Umspannwerk ja 1 D Ottensheim (AT) Umspannwerk in der Nähe von A Zurndorf (AT) Umspannwerk ja 5 D JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 271 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung 110-kV-Ltg. Reißeck - Lienz (AT) Freileitung (Servitut) ja 11 A, B, K 110-kV-Ltg. Reißeck - Landskron (AT) Freileitung (Servitut) ja 10 A, B, K 110-kV-Ltg. Schwabeck - Obersielach (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 A 110-kV-Ltg. Ternitz - Ebenfurth (AT) Freileitung (Servitut) ja 6 A 110-kV-Ltg. Ebenfurth - Wien Südost (AT) Freileitung (Servitut) ja 6 A, B, D, H 110-kV-Ltg. Großraming - Hessenberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 I 110-kV-Ltg. Ernsthofen - Hessenberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 3 A, J, H 110-kV-Ltg. Ternberg - Rosenau (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 A 110-kV-Ltg. Landskron - Obersielach (AT) Freileitung (Servitut) ja 9 A, H, J, K 110-kV-Ltg. Wien West - Bisamberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 114 A, B, D, F, I, J 110-kV-Ltg. Passau - Egglfing (AT) Freileitung (Servitut) ja 3 A, D 110-kV-Ltg. Lavamünd - Koralpe (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 A, B 220-kV-Ltg. Weißenbach - Ernsthofen (AT) Freileitung (Servitut) ja 209 A, J, D 220-kV-Ltg. Weibern - Aschach (AT) Freileitung (Servitut) ja 5 A 220-kV-Ltg. St. Peter - Ernsthofen (AT) Freileitung (Servitut) ja 13 A, B, D 220-kV-Ltg. Ernsthofen - Y bbsfeld (AT) Freileitung (Servitut) ja 8 A, D 220-kV-Ltg. Ybbsfeld - Bisamberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 53 A, B, D 220-kV-Ltg. Dürnrohr - Altenwörth (AT) Freileitung (Servitut) ja 29 A, B, D 220-kV-Ltg. Tauern - Weißenbach (AT) Freileitung (Servitut) ja 132 A, B, D, H 220-kV-Ltg. Hessenberg - Weißenbach (AT) Freileitung (Servitut) ja 160 B, D 220-kV-Ltg. Hessenberg - Ternitz (AT) Freileitung (Servitut) ja 46 C 110-kV-Ltg. Mürz - Freileitung ja C 272 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung Ternitz (AT) (Servitut) 28 110-kV-Ltg. Mürz - Ternitz (AT) Freileitung (Servitut) ja 22 A 220-kV-Ltg. Ternitz - Wien Südost (AT) Freileitung (Servitut) ja 183 A, B, D, J, H 220-kV-Ltg. Wien Südost - Bisamberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 57 A, B, D, K, G 220-kV-Ltg. St. Peter - Simbach/Altheim (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 A 220-kV-Ltg. Tauern - Salzburg (AT) Freileitung (Servitut) ja 141 A, J 220-kV-Ltg. Salzburg - Salzach (AT) Freileitung (Servitut) ja 5 J 220-kV-Ltg. Jochenstein - St. Peter (AT) Freileitung (Servitut) ja 7 A, D 220-kV-Ltg. Greifenstein - Bisamberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 14 A, B, D, J 220-kV-Ltg. Wien Südost - Györ (AT) Freileitung (Servitut) ja 163 A, B, D 220-kV-Ltg. St. Peter - Pirach/Pleinting (AT) Freileitung (Servitut) ja 2 A 220-kV-Ltg. Obersielach - Lienz (AT) Freileitung (Servitut) ja 73 A, B, D, H, J, K 220-kV-Ltg. Malta Hauptstufe - Lienz (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 H 220-kV-Ltg. Zell am Ziller - Westtirol II (AT) Freileitung (Servitut) ja 15 B, D, H 220-kV-Ltg. Hessenberg - Obersielach (AT) Freileitung (Servitut) ja 148 A, D 220-kV-Ltg. Dürnrohr - Bisamberg (AT) Freileitung (Servitut) ja 32 A, B, D 380-kV-Ltg. Westtirol - Memmingen, Leupolz (AT) Freileitung (Servitut) ja 70 A, B, D, I, J 380-kV-Ltg. Westtirol - Bürs (AT) Freileitung (Servitut) ja 57 A, D, I, J, H 380-kV-Ltg. Kronstorf - St. Peter (AT) Freileitung (Servitut) ja 12 A, B, D 380-kV-Ltg. Dünrohr - Kronstorf (AT) Freileitung (Servitut) ja 29 A, B, D 380-kV-Ltg. Dürnrohr - Wien Südost (AT) Freileitung (Servitut) ja 201 A, B, D, G, K 380-kV-Ltg. Dürnrohr - Freileitung ja A, B, D JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 273 Standort mit Anlagenflächen in einem Schutzgebiet oder in der Nähe davon Anlagentyp Anlage im Schutz- gebiet? Eigen- grundstücke im Schutzgebiet (nur Wasserkraft) zugehörige Flächen in Schutz- gebieten (ha) Schutz- gebiets- typen 1 mögliche negative Auswirkung Slavetice (AT) (Servitut) 184 380-kV-Ltg. Sarasdorf - Györ/Szombathely (AT) Freileitung (Servitut) ja 135 A, B, D 380-kV-Ltg. Lienz - Tauern (AT) Freileitung (Servitut) ja 29 A, B, D, G, H 380-kV-Ltg. St. Peter - Salzburg (AT) Freileitung (Servitut) ja 1 A 380-kV-Ltg. Obersielach - Kainachtal (AT) Freileitung (Servitut) ja 12 A, B 380-kV-Ltg. Kainachtal - Maribor (AT) Freileitung (Servitut) ja 17 A, B, D 380-kV-Ltg. Kainachtal - Südburgenland (AT) Freileitung (Servitut) ja 2 A, B, K 380-kV-Ltg. Südburgenland - Wien Südost (AT) Freileitung (Servitut) ja 182 A, B, D, I, H 110/220-kV-Ltg. Wegscheid - Ernsthofen (AT) Freileitung (Servitut) ja 5 A, B 110-kV-Ltg. Pichling - Linz Ost (AT) Freileitung (Servitut) ja 6 A, B, J 110/220-kV-Ltg. Ernsthofen - Hütte Linz (AT) Freileitung (Servitut) ja 5 A, B, J 110-kV-Ltg. Ering - St. Peter (AT) Freileitung (Servitut) ja 2 A, D 110-kV-Ltg. Egglfing - St. Peter (AT) Freileitung (Servitut) ja 14 A, D 1 Kürzel für Schutzgebietstypen: A: Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat, B: Natura 2000 Vogelschutzgebiet, C: UNESCO Welterbestätten, D: Important Bird Area, E: Biosphärenpark, F: Europaschutzgebiet-Zone, G: Nationalpark, H: Naturdenkmal, I: Naturpark, J: Naturschutzgebiet, K: Ramsar-Gebiet Im Wirkbereich vieler VERBUND-Anlagen kommen auch gefährdete Arten gemäß der Roten Liste nach der International Union for Conservation of Nature (IUCN) vor. VERBUND setzt hier Maßnahmen zum Schutz und Erhalt dieser Arten, und hält sich an alle relevanten Regelungen und Auflagen, die mit dem Schutz von Arten und Biodiversität verbunden sind. Ebenso wird im laufenden Betrieb der Anla- gen und in der Bewirtschaftung von Flächen auf die Ansprüche von geschützten Arten und geschützten Lebensräumen Rücksicht genommen. Trotz stetiger Berücksichtigung aller gesetzlichen Auflagen sowie darüber hinausgehender Bemü- hungen und Maßnahmen können die oben genannten Auswirkungen der einzelnen Erzeugungstech- nologien punktuell in biodiversitätssensitiven Gebieten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 274 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind in den Kapiteln ESRS 2 IRO-1 und ESRS 2 SBM-3 zu finden. Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Bereits seit mehreren Jahren ist das Thema Biodiversität im Umweltleitbild und im Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung verankert. Um die Bedeutung von Biodiversität bei VERBUND stärker hervorzuheben, wurde 2024 eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet. Diese umfasst VERBUND und alle vollkonsolidierten Gesellschaften mit ihren direkten Aktivitäten in allen Ländern, in denen VERBUND tätig ist, wobei APG und GCA ausgenommen sind. In der Biodiversitätsstrategie werden Grundsätze und bereits vorhandene Praktiken abgebildet und intern festgelegt. Mit diesen Festlegungen bezieht sich VERBUND auf die folgenden Einflussfaktoren aus der Wesent- lichkeitsanalyse: Nutzungsänderungen von Land und Süßwasser, direkte Nutzung, Auswirkungen auf den Zustand von Arten und Ökosystemen. Die wichtigsten Festlegungen der VERBUND- Biodiversitätsstrategie umfassen die Orientierung an der Biodiversitäts-Mitigationshierarchie, das Monitoring der Auswirkungen, die fortlaufende Verbesserung der Maßnahmen, die Stakeholder- Einbindung und die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Durch ein Befolgen der Schrit- te Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Kompensation verbleibender Auswirkungen wird der Umgang mit biodiversitäts-und ökosystembezogenen Risiken und Auswirkungen von VERBUND geregelt. Soziale Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosyste- men werden im Rahmen VERBUND-interner Richtlinien, wie im Kapitel „Betroffene Gemeinschaf- ten“ beschrieben, berücksichtigt. Ein konsequentes Vorgehen nach der Biodiversitäts- Mitigationshierarchie impliziert nachhaltige Landnutzungspraktiken, nachhaltige Forstwirtschaft sowie den Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, insbesondere von Schutzgebieten oder Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. VERBUND hat über die Biodiversitätsstrategie hinaus jedoch keine konzernübergreifenden Konzepte spezifisch zu diesen Themen implementiert. Internationale Strategien und Ziele wie die EU-Biodiversitätsstrategie, die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 15 „Leben an Land“, das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention, CMS), das Übereinkommen über Feuchtge- biete (Ramsar-Konvention) sowie das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt dienen zusätzlich als Rahmen bei der Planung von Projekten mit Eingriffen in Ökosysteme und wurden bei der Erarbeitung der VERBUND-Biodiversitätsstrategie berücksichtigt. Durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Übertragungskapazitäten als Maßnahmen zum Klimaschutz, einer effiziente Ressourcennutzung, durch ökologische Begleitmaßnahmen wie auch durch nachhaltige Flächenbewirtschaftungskonzepte arbeitet VERBUND daran, Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt einzudämmen. Beim Übertragungsnetzbetreiber APG wurde ein umfassendes Leitbild für ein Nachhaltiges Habitat- management entwickelt. Ein wesentlicher Eckpfeiler dieser Strategie ist die ökologische Trassenpflege. Sie hat zum Ziel, die Eingriffe in die Landschaft und in den Naturhaushalt möglichst gering zu halten JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 275 bzw. gänzlich zu vermeiden. Das Nachhaltige Habitatmanagement der APG basiert auf folgenden vier Leitprinzipien: • Die Gewährleistung der Betriebssicherheit hat oberste Priorität. Maßnahmen, die dafür absolut not- wendig sind, setzt das Instandhaltungspersonal von APG eigenverantwortlich um. Wo mehrere Al- ternativen für den Erhalt der Versorgungssicherheit bestehen, kann der:die Grundeigentümer:in die bevorzugte Maßnahme wählen. • Bei der Instandhaltung von Hochspannungsnetzanlagen werden Beeinträchtigungen der Bevölke- rung und ihrer Umwelt bestmöglich vermieden (Vorsorgeprinzip). • APG nimmt bei Pflegemaßnahmen Bedacht auf die natur- wie auch die kulturräumliche Situation der Region und orientiert sich am natürlichen Potenzial des Standorts und dessen Umgebung. Das In- standhaltungspersonal von APG steht den Grundeigentümer:innen und Interessenvertreter:innen beratend zur Seite und fördert das Bewusstsein für die Vorteile der ökologischen Trassenpflege. • APG möchte ökologisch wertvolle Projekte in der Region fördern. Auch der Gasnetzbetreiber GCA hat in seinem Leitbild verankert, dass die Auswirkung der unter- nehmerischen Tätigkeit auf Menschen und Umwelt nachhaltig berücksichtigt wird. Dazu zählt auch die Berücksichtigung der Biodiversität. Vor allem schlägt sich dieser Leitsatz in der Umsetzung von Projek- ten nieder. Es werden eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt, welche sich aus Bescheidauflagen ergeben, bei denen der Schutz der Biodiversität im Fokus steht. Generell orientiert sich GCA bei der Umsetzung von Projekten, welche Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme haben, an der Mitigati- onshierarchie für Biodiversität. Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Ökologische Begleitmaßnahmen sind seit vielen Jahren ein wichtiger Teil bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen von VERBUND, APG und GCA. Viele Maßnahmen resultieren aus bindenden Ver- pflichtungen wie Gesetzen und Bescheiden und beziehen sich auf die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten von VERBUND. Darüber hinaus ergreift VERBUND freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität. Entlang des Projektlebenszyklus werden Maßnahmen gemäß der Mitigationshierarchie mit den Schritten Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Ausgleich oder Kompensation gesetzt. Bereits in der Projektplanung werden durch die Standortwahl, die Projektausgestaltung, die Zeitpla- nung und das Einbeziehen von Stakeholdern potenziell nachteilige Auswirkungen nach Möglichkeit vermieden. Vor Beginn von Maßnahmen in Naturräumen werden Maßnahmen zur Sicherung der kon- tinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) umgesetzt. Ebenfalls vorbeugend siedelt VERBUND geschützte Tier- und Pflanzenarten bei Bedarf um. In der Bauphase von Anlagen werden die Auswirkungen auf Fauna, Flora und Habitate überwacht und bestmöglich minimiert. Vor, während oder im Anschluss an die Fertigstellung von Projekten erfolgen Ansaat, Bepflanzung und Einrichtung oder Wiederherstellung von Lebensräumen. Dabei werden vielfältige geeignete Maßnahmen, zum Beispiel naturnahe Strukturen wie Kiesbänke, Steinhaufen, Totholz, Streuobstwiesen, Heckenstruktu- ren oder Extensivwiesen, umgesetzt. Wenn Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzlebensräume notwendig sind, werden diese im geforderten Ausmaß durchgeführt oder geschaffen. Ersatzlebensräume werden so gestaltet, dass damit möglichst 276 auch eine zusätzliche ökologische Aufwertung der Flächen erreicht werden kann. Die Kosten solcher Maßnahmen werden in der Projektbudgetierung berücksichtigt und sind somit Teil von Ausbauprojek- ten. Die monetären Auswirkungen der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen werden derzeit nicht gesondert erhoben oder ausgewiesen und können daher nicht berichtet werden. Seitens des Branchenverbands der Europäischen Elektrizitätswirtschaft Eurelectric wurde 2024 unter dem Projekttitel „Power Plant 2.0“ ein Leitfaden zur Integration von Biodiversität in die Planung und Durchführung von Projekten zum Ausbau Erneuerbarer Energie erarbeitet (Titel: Guidebook to electrify in harmony with nature). Expert:innen von VERBUND wirkten an der Erstellung des Dokuments mit und konnten so einerseits ihr Wissen teilen und andererseits vom wertvollen Austausch zu Biodiversi- tätsthemen profitieren. Der Biodiversitätsleitfaden definiert zwölf Prinzipien, die bei Projekten in Bezug auf Biodiversität berücksichtigt werden sollen. Konkrete Beispiele, wie VERBUND und weitere Energie- versorgungsunternehmen in Europa diese Prinzipien erfolgreich bei Projekten anwenden, sind eben- falls Teil des Dokuments. Aquatische Maßnahmen Die Vernetzung von Flusssystemen ist für die erneute Besiedelung von revitalisierten Abschnitten, für den genetischen Austausch und den Ausgleich von Populationsschwankungen von großer Bedeutung. Durch die Errichtung von Fischwanderhilfen wird den Fischen und anderen Organismen eine Möglich- keit gegeben, die Barrieren der Staustufen zu überwinden und ihre Wanderungen in gewohnter Weise fortzusetzen. Die überwiegend naturnah gestalteten Fischwanderhilfen bieten zusätzlich Lebensräume für Pflanzen und Tiere. An Kraftwerksstandorten, bei denen es entweder eine eingeschränkte Flächen- verfügbarkeit gibt oder eine große Höhendifferenz zu überwinden ist, werden technische Fischwander- hilfen errichtet. In zahlreichen Projekten wird die Optimierung von Fischwanderhilfen in Zusammen- arbeit mit der Wissenschaft untersucht und die Erkenntnisse fließen in zukünftige Planungen an Stand- orten von Wasserkraftwerken ein. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Bereich von Wasserkraftwerken umfassen die Gestaltung von Uferbereichen der Gewässer nach ökologischen Ge- sichtspunkten. Dazu zählen etwa Strukturierungsmaßnahmen und morphologische Verbesserungen wie beispielsweise die Errichtung von Flachwasserbereichen und zusätzlichen Seitengerinnen. Für die Umsetzung dieser ökologischen Maßnahmen an Flüssen sind bis 2027 Investitionen von rund 400 Mio. € geplant (siehe Kapitel E4-4). Zur Minderung der gewässerökologischen Auswirkungen von Schwall und Sunk wurden an allen schwallbeeinflussten Gewässern von VERBUND Machbarkeitsstudien gestartet. An drei Gewässerab- schnitten sind die Arbeiten nach Abschluss der aktiven Bearbeitungen in der Phase der Berichts- erstellung. Zur Beurteilung der Restwasserabgaben wurden an 13 Ausleitungskraftwerken in der Steiermark Restwasserstudien gestartet. Erste Vorarbeiten begannen 2024, die Projektfertigstellung erfolgt im Laufe des Jahres 2025. An bestehenden Kraftwerken fördern bereits umgesetzte, aber auch geplante Revitalisierungsmaß- nahmen in Zusammenhang mit einem Turbinentausch, nicht nur die Energieausbeute, sondern min- dern durch geringere Spaltmaße und verbesserte Turbinengeometrien auch Turbinen-bedingte Schä- digungen an Fischen. In Kooperation mit dem WWF, dem Verein Natopia, dem Naturium Inn und der TU München wer- den im Rahmen des INNsieme Aktionsplans Maßnahmen am Inn umgesetzt. Das Projekt dient der Verbesserung der Biodiversität und der Wiederherstellung eines lebendigen Inn durch integrierte Pi- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 277 lotmaßnahmen und läuft von 2023 bis 2026. Das Projekt besteht aus drei Modulen: Artenschutzmaß- nahmen, Wiederherstellung ökologischer Netzwerke und Öffentlichkeitsarbeit. Im Zuge des Moduls „Wiederherstellung ökologischer Netzwerke“ werden drei Renaturierungsprojekte geplant. Dies ge- schieht im Rahmen eines partizipativen Planungsprozesses, bei welchem die Öffentlichkeit aktiv mit eingebunden wird. So sollen Seitengewässer wiederangebunden und die Durchgängigkeit des Fluss- netzwerks verbessert werden. Kieslaichplätze und Jungfischhabitate sollen neu geschaffen oder renatu- riert werden. Im Detail geplant ist bereits ein durchströmter Nebenarm im Unterwasser des Kraftwerks Perach. Weiters werden Konzepte für ein optimiertes Geschiebemanagement erstellt und umgesetzt. LIFE-Projekte Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von LIFE-Projekten erfolgt oft in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, dem Wasserstraßenbetreiber via donau, dem Nationalpark Donau- Auen, den Ämtern der Landesregierungen, den Landesfischereiverbänden und den Grundbesitzer:innen. Derzeit ist VERBUND an fünf LIFE-Projekten an den Flüssen Donau, Grenzinn und Enns maßgeblich beteiligt: „LIFE Network Danube+“ (2019-2024), „LIFE Riverscape Lower Inn“ (2020-2028), „LIFE Blue Belt Danube Inn“ (2021– 2029), „LIFE Wild Island“ (2021-2027), und „LIFE WeNatureEnns“ (2024-2031). Im Rahmen dieser Projekte werden folgende Maßnahmen umgesetzt: • Fischwanderhilfen, die im Sinne naturbasierter Lösungen nach Möglichkeit als naturnahe Umgehungsflüsse errichtet werden, • Flussaufweitungen zur Förderung dynamischer Uferzonen, • Entlandungsmaßnahmen in der flussbegleitenden Au, • Strukturierungen in den Stauwurzelbereichen zur Förderung von Inseln und Nebenarmen, • forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung geschützter Auwaldhabitate, • ökologische Pflegemaßnahmen u. a. an flussbegleitenden Dämmen zur Förderung von geschützten Trockenstandorten und • Bekämpfung von Neophyten. Es entstanden bereits kilometerlange naturnahe Fließgewässer rund um die Kraftwerke Ottensheim, Abwinden-Asten, Greifenstein, Altenwörth, Ering-Frauenstein und Braunau-Simbach. In den nächsten Jahren werden an den Kraftwerken Jochenstein und Egglfing ebenfalls naturnahe Umgehungsgewässer errichtet und Fischwanderhilfen an allen Donau- und Inn-Kraftwerken werden in den kommenden Jahren Fischen eine weitgehend unbehinderte Wanderung zu Schlüsselhabitaten ermöglichen. Großzügige Insel-Nebenarmsysteme wurden bereits unterhalb der Kraftwerke Ottensheim-Wilhering und Ering-Frauenstein umgesetzt und sind im Rahmen der LIFE-Projekte an weiteren Standorten ge- plant. Maßnahmen zur Entlandung von verlandeten Augewässern wurden bereits an Inn und Donau umge- setzt, in den nächsten Jahren werden solche Maßnahmen in vielen weiteren Stauräumen – beginnend in den Stauräumen Aschach und Jochenstein – durchgeführt. Forschung In etlichen Forschungsprojekten werden nachhaltige, ökologisch wirksame Maßnahmen im Flusslebensraum über mehrere Jahre hinweg wissenschaftlich untersucht. Dadurch soll der aquatische 278 Lebensraum eine Aufwertung erfahren, gleichzeitig aber weiterhin die hohen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige, ökonomisch sinnvolle Wasserkraftproduktion erfüllt werden. Im Projekt „ÖkoReSch“ werden geplante Schwalldämpfungsmaßnahmen von der Universität für Bo- denkultur (BOKU) wissenschaftlich begleitet und die Wirkung von neuen Restwasserabgaben auf die aquatische Lebenswelt im Hochgebirge untersucht. Die Forschungsarbeiten sind auf sechs Jahre (2020-2026) angelegt. Die lange Projektdauer ergibt sich vor allem aus den notwendigen Feldarbeiten im hochalpinen Lebensraum. Diese Forschungsarbeiten werden jeweils in von Schwall beeinflussten Gewässern und naturnahen Referenzgewässern durchgeführt. Zusätzlich werden Dotationsversuche an repräsentativen Versuchsstandorten gestartet. Bei VERBUND wird die Bachfassung Hundskehlbach untersucht. Auf den Untersuchungen aufbauend wird bis zum Ende der Projektlaufzeit ein ökologi- sches Bewertungs- und Monitoringsystem entwickelt. Im Christian Doppler Labor (CD-Labor) für Sedimentforschung und-management (BOKU) werden ökologisch verträgliche Möglichkeiten der Sedimentremobilisierung beurteilt. In Ergänzung dazu wird am Kraftwerk Gries an der Salzach eine neue Sensormethode zur Erfassung von Beginn und Ende des Geschiebetriebs bei Staulegungen wissenschaftlich untersucht. Das CD-Labor für Dynamik von Meta- Ökosystemen in regulierten Flusslandschaften „MERI“ (BOKU) untersucht den langfristigen Mehrwert ausgewählter LIFE-Projekte an der Donau. Das Projekt „Fischabstieg“, in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Graz und Ingenieurbüros für Ökologie, widmet sich den Auswirkungen von Querbauwerken auf den Fischbestand, welche im Labor und an den Anlagen bewertet werden. Die Projektergebnisse werden publiziert und 2025 bei Konferenzen in Deutschland und Österreich vorge- stellt werden. In Kooperation mit der TU München werden das Wanderverhalten und die Habitatnutzung aus- gewählter Fischarten am Inn detailliert mittels Fischmarkierungen, der sogenannten „PIT-Tag“- Methodik untersucht. An insgesamt 25 Standorten, davon 12 mit Fischwanderhilfen, wurden PIT-Tag- Antennen zur Analyse der markierten Fische eingebaut. In Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) wurden die Auswirkungen der Renaturierungsmaßnahmen am Kraftwerk Ering-Frauenstein auf die Populations- dynamik ausgewählter Fischarten untersucht. Das Projekt wurde Ende 2023 abgeschlossen. Die Ergeb- nisse wurden 2024 vorgestellt und in internationalen Publikationen veröffentlicht. Terrestrische Maßnahmen Zukünftig soll die Artenvielfalt im terrestrischen Bereich zusätzlich mit weiteren Maßnahmen auf Grün- flächen im VERBUND-Eigentum gefördert werden. In einem VERBUND-internen Biodiversitäts- maßnahmenkatalog werden einfach umzusetzende Maßnahmen in der Bewirtschaftung, Beschaffung und Gestaltung von Grünflächen bei VERBUND beschrieben und die sich daraus ergebenden Potenzia- le aufgezeigt. Die Kapitel umfassen Hintergrundinformationen, bewährte Praktiken und Handlungs- empfehlungen beispielsweise zu den Themen Mähmanagement, Anlegen von Strukturen wie Stein- haufen, Totholzelementen oder Hecken, Waldbewirtschaftung, Beauftragung von Dienstleistungen auf VERBUND-Grundstücksflächen, Durchführung von Bepflanzungen und Einsaaten oder zum Umgang mit Neophyten. Der Maßnahmenkatalog wurde im Jahr 2024 VERBUND-intern veröffentlicht und kommuniziert und soll sowohl zum Umweltbewusstsein von Mitarbeiter:innen beitragen als auch als Grundlage für nachhaltige Bewirtschaftungspläne dienen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 279 Die nachstehend angeführten Maßnahmen im terrestrischen Bereich sind oft Teil größerer Projekte oder wiederkehrender oder kontinuierlicher Tätigkeiten zur Pflege, Bewirtschaftung oder zum Ma- nagement von Flächen, weshalb keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Konkret wurden im Bereich nachhaltiger Landnutzungspraktiken, darunter auch Waldbewirt- schaftung, folgende Maßnahmen gesetzt: Der Forstbesitz der VERBUND Hydro Power GmbH wurde im Jahr 2024 nach den Qualitätskriterien des Programms zur Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen (PEFC) als aktiv, nachhaltig und klimafit zertifiziert. PEFC Austria entwickelt Standards und Verfahren des Zertifizierungssystems für den heimischen Wald sowie für die gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette. Im Jahr 2024 wurde ein Baumkataster eingeführt, der es ermöglichen soll, Bäume länger zu erhalten. Damit können die besonderen Potenziale von Altbäumen als Habitatbäume und Träger von Mikroha- bitaten genutzt werden. Derartige Mikrohabitate bieten spezialisierten Tier-, Pflanzen-, Flechten- und Pilzarten Lebensräume. Ebenso bilden Specht- und Mulmhöhlen und Vertiefungen in diesen Altbäu- men sowie freiliegendes Holz und Totholz ein vielfältiges Angebot an Nahrung und Lebensraum für diverse Arten. Zum Erhalt dieser nützlichen Habitatbäume in Bereichen, die von der Öffentlichkeit oder von Betriebspersonal frequentiert werden, ist eine Verkehrssicherheitsbeurteilung nach der ÖNORM L1122 in Verbindung mit ÖNORM L1125 (Baumkataster) erforderlich. Die Kraftwerke Altenwörth und Greifenstein befinden sich im Natura-2000-Gebiet „Tullnerfelder Donauauen“. VERBUND Hydro Power GmbH nahm gemeinsam mit weiteren Grundeigentümer:innen in dieser Au am Projekt „Entwicklung eines betriebsübergreifenden Waldbiodiversitätsmonitoring- und Waldmanagementkonzeptes zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Natura-2000-Gebiet Tullnerfelder Donau-Auen“ (WAMO) teil. Dabei wurden sämtliche Erhebungen (Stichprobeninventur, Kartierung von Waldbiodiversitätselementen, faunistische Erhebungen inkl. Vogelartenerhebungen) im Jahr 2024 durchgeführt und abgeschlossen. Der Endbericht dazu erscheint 2025. Bei der Holzernte wurde in den letzten Jahren so weit wie möglich auf moderne Fäll- und Bringungs- techniken umgestellt. Gerade bei verjüngungseinleitenden Maßnahmen wird auf ein gezieltes Umlegen der zu entnehmenden Bäume geachtet, um Jungbäume zu schonen. Fällungsarbeiten werden mit Hol- zerntemaschinen (Harvestern) nach Möglichkeit nur bei geeigneten Bodenbedingungen (trocken oder gefroren) durchgeführt. Bei vorsichtigem Einsatz können so Bodenbelastungen vermindert und Fauna und Flora geschützt werden. VERBUND verpachtet Grünlandflächen auch an landwirtschaftliche Betriebe und legt dabei in Pacht- verträgen vielfach Kriterien wie Dünge- und Spritzmittelverbote für eine naturnahe, biodiversitäts- fördernde Bewirtschaftung fest. Informationen über Nutzungsformen und -intensitäten sowie ökologi- sche Bewirtschaftung werden über Agrarmarkt Austria eingeholt und nach Zustimmung der Päch- ter:innen an VERBUND übermittelt, um einen Überblick über die Flächennutzung zu erhalten. Eine extensive Bewirtschaftung soll nicht nur den Eintrag von Herbiziden und Dünger samt dem damit verbundenen Artenverlust vermeiden, sondern durch ein reduziertes Befahren und somit eine redu- zierte Belastung des Bodens durch landwirtschaftliche Geräte auch zum Bodenschutz beitragen. Auf Grünflächen rund um Gewässer wird die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren (wie etwa von sel- tenen Orchideen, Kräutern, Wildbienen, Eidechsen, Heuschrecken, Faltern und Spinnen) durch eine umsichtige Wiesenbewirtschaftung und ökologische Pflegemaßnahmen gefördert. VERBUND richtet derzeit in Bayern eine ökologisch optimierte Dammpflege an den Kraftwerken Egglfing-Obernberg, Ering-Frauenstein und Braunau-Simbach ein. 280 Um potenzielle negative Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Populationen und Habitate zu mi- nimieren, werden im Rahmen von Umweltprüfungen zahlreiche Maßnahmen von unabhängigen Um- weltbüros definiert und von den entsprechenden Behörden vorgeschrieben. Zum einen ist an vielen Standorten ein wiederkehrendes Monitoring von Vögeln und Fledermäusen erforderlich, teilweise in Verbindung mit der Anpassung des Betriebs und vorübergehenden Abschaltungen der Anlagen für bestimmte beobachtete Arten oder zu festgelegten Gegebenheiten, wie der Ernte von Getreidefeldern. Zum anderen werden für Greifvögel, Eulen und weitere Vögel an einigen Standorten, etwa Mariengar- ten oder Göttlesbrunn, Ausgleichsflächen als Ersatzmaßnahmen in einem entsprechenden Abstand zu den Windkraftanlagen eingerichtet, die extensiv oder mit speziellen Futterkulturen bewirtschaftet wer- den. Ein Teil der Flächen wird selten oder nur teilweise gemäht, um Deckung für Kleinsäugetiere, Nie- derwild und bodenbrütende Arten zu bieten. Ein anderer Teil der Grünflächen wird kurzgehalten und dient Greifvögeln als Jagdbiotop. Zur Förderung der Biodiversität wird auf solchen Ausgleichsflächen auf (Mineral-)Dünger und Pestizide verzichtet. Nach der Bauphase neuer Windanlagen werden tempo- rär genutzte Zufahrtswege und Kranstellflächen auf das Minimum zurückgebaut und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Weitere Maßnahmen rund um Windparks sind Ersatz- oder Wiederauffors- tungen mit vorgeschriebenen Baumarten, sowie der Schutz und die Aufwuchs- und Entwicklungspflege von Gehölzen. Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es in Österreich und Spanien sowohl für die Bauphase als auch für den Betrieb der Anlagen Maßnahmenpläne. Diese Maßnahmen können einmalig oder wie- derkehrend sein und richten sich nach der Biodiversitäts-Mitigationshierarchie. Für die Prävention nachteiliger Auswirkungen auf Biodiversität werden beispielsweise die Bauzeiten und mögliche Ro- dungen an das Brutverhalten von heimischen Arten angepasst, wie bei den Anlagen Mitterkirchen und Ludmannsdorf. Wertvolle Lebensräume werden beim Bau ausgelassen oder nach dem Bau wieder hergestellt. Zusätzlich werden unter anderem durchlässige Zäune für den ungehinderten Durchzug von Wildtieren errichtet, so etwa in Spanien bei der Anlage La Solana. Als Wiederherstellungsmaßnahmen nach dem Bau der Anlage werden zum Beispiel heimische Pflanzen wieder eingepflanzt, die durch die Bauarbeiten beeinträchtigt wurden. Als Kompensationsmaßnahmen zählen beispielsweise das Aufstel- len von sogenannten „Insektenhotels“, Blühstreifen an Rand der Anlage oder Anpflanzungen von neu- en Bäumen und Sträuchern auf der Anlagenfläche, um zusätzlichen Lebensraum zu schaffen. In Öster- reich wird zudem auf eine extensive Bewirtschaftung der Flächen ohne Düngung und mit Abtransport des Mähguts geachtet. Im Mähmanagement wird sowohl darauf geachtet, dass für Tiere, wie etwa für Rebhühner, Sichtschutz verbleibt, als auch auf das Management von Neophyten– so auch bei der 2024 neu eröffneten Photovoltaikanlage in Güssing. Selbstverständlich setzen APG und GCA ebenfalls Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt und orientieren sich in ihren Aktionen auch an der Mitigationshierarchie. So werden im Netzbereich gleichermaßen Umweltauswirkungen so gering wie möglich gehalten und unnötige Umweltbelastungen bereits im Vorfeld vermieden. Bei Projekten der GCA werden über die gesetzlichen Vorschriften hinaus besondere Rücksicht auf den Artenschutz genommen. Im Bereich des Stromnetzes setzt die APG im Zuge des nachhaltigen Habitatmanagements seit vielen Jahren Umwelt- und Artenschutzmaßnahmen um, die weit über die hohen gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Gasnetz der GCA und das Stromnetz der APG führen durch unterschiedliche Landschaftsräume in Österreich. Je nach Region, Klima, naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Nutzung finden sich entlang der GCA- und der APG-Trassen unterschiedliche Landschaftstypen, wie z. B. Wald, Grünland oder Ackerland. Die Leitungstrassen sind gleichzeitig ein wertvoller Lebensraum für Fauna JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 281 und Flora. In der Planungsphase für die Errichtung neuer Gasleitungs- und Hochspannungstrassen wird grundsätzlich versucht, die Trassenführung außerhalb von sensiblen Bereichen (Naturschutzge- bieten, Vogelschutzgebieten, Biotopen, Natur- und Bodendenkmälern etc.) zu planen. Sofern dies nicht möglich ist, werden mit Sachverständigen aus verschiedenen Fachbereichen umfangreiche Maßnah- men zur Verminderung der Eingriffe in die Natur festgelegt. Bei der GCA zählen zu den Biodiversitätsmaßnahmen zum Beispiel die ökologische Baubegleitung, die Einhaltung der Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung, Ersatzaufforstungen, behörd- liche Monitorings, Neophytenbekämpfung, Umsiedlungen geschützter Arten und Wildschneisen. Bei der APG ist beispielsweise die Durchführung von CEF-Maßnahmen zur dauerhaften Aufrechter- haltung der ökologischen Funktion von Lebensräumen für das Auerwild zu nennen. Zusätzlich erfolgt das Anlegen von zahlreichen Amphibienlaichgewässern, Eiablagehaufen und Holzstapeln als Ersatz für den Eingriff in die terrestrische Ökologie. Besonders der Vogelschutz ist für die APG ein wichtiges An- liegen. Beim Bau von Freileitungsanlagen wird unter anderem auf die Einhaltung von Brutzeiten selte- ner Arten geachtet. Auf Strommasten und rund um Leitungen wurden zahlreiche Nisthilfen für gefähr- dete Vogelarten errichtet. Ist beim Leitungsbau z. B. der Lebensraum von Zieseln betroffen, so werden diese während der Bauarbeiten vorübergehend umgesiedelt, bis ihr Lebensraum wiederhergestellt ist. Dabei unterstützen Natur- und Artenschutzexpert:innen ebenso wie Anrainer:innen mit ihren prakti- schen Erfahrungen. Ausgleichsmaßnahmen und -flächen werden bereits in der Planungsphase festge- legt und durch einen Ankauf oder langfristige Bestandsverträge rechtlich gesichert. Aktuelle Biodiversi- tätsmaßnahmen im Rahmen von Bauprojekten werden für die APG im Jahr der Inbetriebnahme neuer Anlagen berichtet. Im Rahmen der Naturschutztagung der APG werden jährlich Expert:innen aus ver- schiedenen Fachbereichen zum Erfahrungsaustausch, zum wissenschaftlichen Diskurs und zur Stake- holder-Diskussion eingeladen. VERBUND setzt zahlreiche Dekarbonisierungsmaßnahmen und wirkt durch den Ausbau der Erzeu- gung Erneuerbarer Energie und durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen indirekt darauf ein, den Verlust biologischer Vielfalt einzudämmen. Details dazu werden im Kapitel E1 Klimawandel be- schrieben. Kennzahlen und Ziele Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen VERBUND hat sich zum Ziel gesetzt, von 2002 bis 2027 rund 400 Mio. € in ökologische Maßnahmen – wie in Fischwanderhilfen und Renaturierungen – an Flüssen zu investieren. Bis Ende 2024 sind bereits 194 Mio. € in entsprechende Maßnahmen, wie im vorigen Kapitel beschrieben, geflossen. Von derzeit 92 Anlagen mit Vorgaben zur Herstellung der Durchgängigkeit sind 71 Anlagen mit Ende 2024 fisch- durchgängig. Im Basisjahr 2021, mit Beginn des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans in Öster- reich, lag dieser Wert bei 66. Bis 2027 sollen, vorbehaltlich des rechtzeitigen Vorliegens der erforderli- chen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, 89 Anlagen fischpassierbar sein. Beide Unternehmenszie- le umfassen die VERBUND Hydro Power GmbH, Grenzkraftwerke GmbH und VERBUND Innkraftwerke GmbH sowie Anlagen der Ennskraftwerke AG und zielen auf die Auswirkungen der Wasserkraft auf das Ökosystem Fluss ab – konkret auf die historisch veränderte Flussmorphologie, die Barrierefunktion und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Populationsentwicklung des Fischbestands. Umfasst sind die Einzugsgebiete der Flüsse Donau, Drau, Salzach, Enns, Mur und Inn in Österreich und Bayern. Die Ziele werden der Stufe „Wiederherstellung“ der Mitigationshierarchie zugeordnet. 282 Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der großen Flüsse ist eines der Ziele, welche die europäi- sche Wasserrahmenrichtlinie vorgibt. Diese Richtlinie wird in Österreich durch den dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2021) und in Deutschland durch den Bewirtschaftungsplan (2022-2027) umgesetzt. Die Pläne legen unter anderem fest, welche Flussabschnitte zur Erreichung des guten ökologischen Zustands oder des guten ökologischen Potentials der Oberflächengewässerkörper morphologisch renaturiert werden sollen und wo Maßnahmen zur Durchgängigkeit und Restwasserab- gabe umgesetzt werden müssen. Die internationalen und nationalen Vorgaben basieren auf ökologi- schen Schwellenwerten für Flussgebiete. VERBUND stützt sich auf diese Erkenntnisse und trägt durch seine Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung und Verbesserung der Gewässer bei. Zudem stehen die VERBUND-Ziele im Zusammenhang mit dem Ziel „Wiederherstellung von Süßwasserökosystemen“ der EU-Biodiversitätsstrategie. Von Fischwanderhilfen sowie von den zahl- reichen Umgehungsarmen profitieren nicht nur Fische, sondern alle Organismen in und um den Le- bensraum Wasser. Ökologische Schwellenwerte zur Funktionskontrolle von Fischwanderhilfen werden vom zuständigen Bundesministerium in Leitfäden definiert. Die Funktionalität der Fischwan- derhilfen und die Erfüllung der Vorgaben müssen im Rahmen von Monitorings und Monitoringberich- ten von VERBUND nachgewiesen werden. In Bayern erfolgt eine flächige Funktionskontrolle durch die TU München in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher- schutz. Sollten im Rahmen der Umsetzung von naturnahen Projekten Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein (z. B. bei Rodungen zur Wiederanbindung von verlandeten Nebenarmen), so werden diese be- hördlich vorgeschrieben und mit der Projektumsetzung ausgeführt. Diese sind allerdings nicht Gegen- stand von Zielfestlegungen. Für den Geschäftsbereich Wind und Photovoltaik wurden Nachhaltigkeits-Commitments ausgear- beitet, darunter auch für Biodiversität. Mit den Commitments verpflichtet sich VERBUND zu Biodiversitätsgewinnen bis 2030 bei Wind- und Photovoltaikprojekten. Basierend auf diesen Commit- ments werden derzeit konkrete Zielformulierungen zu Biodiversitätsgewinnen (Biodiversity Net Gains) für den Bau und Betrieb von Anlagen entwickelt. Dies umfasst die Erstellung umfassender Biodiversi- tätskonzepte für Windparks sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Ziel ist es, nicht nur die negativen Auswirkungen der Infrastrukturprojekte auf die Umwelt zu minimieren, sondern auch aktiv zur Förde- rung der Biodiversität beizutragen und nachhaltige Lebensräume zu schaffen. Für weitere Geschäftsbereiche wird die Einhaltung von Konzepten und die Umsetzung von Maßnah- men im Zusammenhang mit Biodiversität durch Umweltmanagementsysteme, jährlich aktualisierte Maßnahmenpläne, Auflagenmonitorings und den Rechtskataster als auch durch externe Zertifizierun- gen sichergestellt. Diese Pläne beinhalten einmalige, laufende und in definierten Abständen umzuset- zende Maßnahmen. Die Fortschritte werden mindestens einmal im Jahr dokumentiert. Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Bei VERBUND liegen 128 Anlagenstandorte, die sich potenziell negativ auf Schutzgebiete auswirken könnten, in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (siehe Tabelle zu E4 SBM 3). Davon sind 6.242 ha Flächen umfasst, die sich entweder im Besitz von VERBUND befinden oder bei welchen es sich um Flächen in Fremdbesitz mit Dienstbarkeiten (Servituten) von VERBUND handelt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 283 Die Anzahl der fertiggestellten Fischwanderhilfen wird als Kennzahl zur Veränderung der Durchgängigkeit von Flüssen verwendet. Mit Ende 2024 sind insgesamt 71 VERBUND-Kraftwerks- standorte, inklusive der Ennskraftwerke AG, durchgängig. Das entspricht 76 % der Laufkraftwerke. Für weitere elf Laufkraftwerke sind die Planungen bereits weit fortgeschritten und die Fertigstellung ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant. Für 2025 ist der Baubeginn für die Fischwanderhilfe am Kraftwerk Rosenheim (Inn), an den Kraftwerken Laufnitzdorf und Bodendorf (Mur) sowie an den Kraftwerken Landl (Enns) und Sölk (Donnersbach) geplant. Die Kennzahl „Anzahl der Fischwanderhilfen” beschreibt sowohl die Wiederherstellung der strukturellen Vernetzung von Ökosystemen als auch die funktionale Konnektivität in den Süßgewässern. Zur Funktionskontrolle werden Fisch-Monitorings nach Fertigstellung an den neu errichteten Wanderhilfen durchgeführt. Fischwanderhilfen Basisjahr Vergleich (N-1) (N) 2021 2023 2024 Standorte Anzahl 66 69 71 Bereits über 80 % der VERBUND-Windkraftanlagen und alle Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ganz Europa werden während des Baus und des Betriebs von ökologischen Maßnahmen begleitet. Dabei sind Kompensations-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit die häufigsten Maßnahmen. Beim Großteil der Windanlagen werden jährliche Moni- torings durchgeführt. Meistens wird hier der Vogel- und Fledermausbestand kontrolliert, aber auch Pflanzenarten oder heimische Tierarten werden oft überprüft. ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 Allgemeine Angaben VERBUND erkennt die Notwendigkeit der ehestmöglichen Umsetzung einer voll funktionsfähigen Kreislaufwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei ist VERBUND stets bestrebt, seine bereits umgesetzten Maßnahmen in den Themenbereichen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirt- schaft auszuweiten und weitere relevante Themenfelder zu identifizieren. VERBUND will zu einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft beitragen. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen beispielsweise die Verwertung von Nebenprodukten aus der thermischen Energieerzeugung sowie umfassende Instandhaltungsprogramme für die VERBUND-Anlagen. Diese Initiativen verfolgen das Ziel, die Lebensdauer der VERBUND-Anlagen zu verlängern, den Rohstoffeinsatz zu reduzieren und das langfristige Abfallaufkommen zu minimieren. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Für die Bereitstellung von elektrischem Strom müssen Kraftwerke verschiedener Technologiearten er- richtet und gewartet, und entsprechende Infrastrukturen erbaut werden. Aus diesem Grund wurden die Themen Ressourcenzuflüsse und Abfall als wesentlich bewertet. Die Bewertungsmethodik, die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse angewendet wurde, und Informationen darüber, wie betroffene Gemeinschaften in den Prozess eingebunden wurden, wird im Kapitel ESRS 2 IRO-1 beschrieben. 284 In den folgenden Abschnitten wird auf die Konzepte zum Management der identifizierten Chancen und Risiken, die zugewiesenen Maßnahmen und Mittel sowie die damit in Verbindung stehenden Kennzahlen und Ziele eingegangen. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind im Kapitel ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft VERBUND ist es wichtig, Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu managen, um den Primärressourcenverbrauch auf einem Minimum zu halten und gleichzeitig die Kreislauffähigkeit der Abfallströme zu maximieren. Aktuell liegt noch kein umfassendes konzernweites Konzept für die Ressourcenschonung und Kreis- laufwirtschaft vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die direkten Auswirkungen auf die Umwelt in diesem Bereich im Vergleich zu den anderen Umweltthemen als gering bewertet werden. VERBUND hat jedoch einen Analyseprozess initiiert, um die für das Unternehmen relevanten Aspekte der Kreis- laufwirtschaft zu evaluieren. Ziel ist es, eine Kreislaufwirtschaftsstrategie zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile für die Gesellschaft und für VERBUND generiert. Seitens des VERBUND-Vorstands wurden bereits Executive Orders verabschiedet und regelmäßig aktualisiert, die die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche in den Bereichen Materialwirtschaft und Nachhaltigkeitsmanagement im Konzern regeln. Zur Unterstützung der Transition zu einer Kreislaufwirtschaft bei VERBUND wurden folgende ökologische Kriterien festgelegt: Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Rohstoffen und Ressourcen. VERBUND erfasst den Anteil erneuerbarer Energieträger an seinem Gesamtenergieverbrauch und beobachtet die Ent- wicklung von Material- und Energieverbrauch auf jährlicher Basis. Ein weiteres bedeutendes Themengebiet ist das Abfallmanagement. VERBUND setzt sich dafür ein, die Vermeidung, Verwertung, Wiederverwendung sowie die ordnungsgemäße Sammlung und Behand- lung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sicherzustellen. Dabei werden sämtliche Abfälle einer geeigneten Verwertung oder Entsorgung zugeführt. VERBUND legt den Fokus auf die Optimierung der bestehenden Betriebsabläufe und der effizienten Reduktion von Abfallströmen. Seit seinem Ausstieg aus der Kohlenutzung ist das laufende Abfallauf- kommen rückläufig. Allerdings ist aufgrund der jüngeren Anlagen im Photovoltaik- und Windbereich langfristig mit größeren Abfallströmen zu rechnen. VERBUND folgt beim Abfallmanagement den Grundsätzen der fünfstufigen Abfallhierarchie der Europäischen Union: Abfallvermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, vor stofflichem Recycling, vor sonstiger Verwertung und vor Beseitigung. Der VERBUND-Konzernabfallkoordinator und sein Stellvertreter unterstützen, überwachen und beraten dabei basierend auf der VERBUND- Arbeitsanweisung „Abfallmanagement“. Die Konzern-Abfallkoordinator:innen sind für die Verwaltung und das Wissensmanagement im Abfallmanagement bei VERBUND zuständig. Sie prüfen jährlich die JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 285 Beauftragungen für Abfallbeauftragte und deren Stellvertreter:innen, unterstützen bei Behördenmel- dungen, aktualisieren Arbeitsanweisungen, ermitteln Schulungsbedarfe, organisieren Schulungen und halten Koordinationssitzungen ab. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Beschaffung erfolgt gemäß der eigens definierten Executive Order für Materialwirtschaft und den Vergaberichtlinien von VERBUND. Darin ist vorgegeben, dass die Materialwirtschaft nach wirtschaft- lichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung des Unternehmensleitbildes, der Unternehmensziele und der Nachhaltigkeit vorzunehmen ist. Dementsprechend ist bei der Vergabeentscheidung sowohl für die Beschaffung als auch für den Verkauf nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien vorzugehen. Für das Management der Ressourcenzuflüsse gibt es neben den Executive Orders einen Supplier Code of Conduct (SCoC), um, eine ressourcenschonende Material- und Abfallwirtschaft für VERBUND und alle Tochtergesellschaften, sicherzustellen. Die Ressourcenzuflüsse im Zuge der Beschaffung un- terliegen diesem Supplier Code of Conduct (SCoC). Dieser konzernweite Kodex enthält u.a. Hand- lungsempfehlungen für VERBUND-Auftragnehmer:innen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirt- schaft. Der SCoC hat für alle Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen Gültigkeit, die Produkte oder Dienstleistungen für das Unternehmen bereitstellen. Dies schließt sowohl nationale als auch internati- onale Lieferant:innen ein. Lieferant:innen, die in Geschäftsbeziehungen mit VERBUND stehen, müssen sich an die darin festgelegten Standards und Erwartungen halten. Um die Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern, wird VERBUND-Lieferant:innen die Umsetzung von Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Energie- und Ressourceneinsatzes empfohlen. Diese Empfehlungen sind im SCoC angeführt, stehen allen Lieferant:innen zur Verfügung und sind Bestandteil der allgemeinen Bestellbestimmungen von VERBUND. Darüber hinaus legt VERBUND ihnen nahe, die Erzeugung und Verwendung von Mikroplastik auf ein Minimum zu be- schränken und fortlaufend zu reduzieren. VERBUND empfiehlt außerdem, die Kreislaufwirtschaft aktiv zu fördern, um die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien zu unterstützen. Im Rahmen eines Abfallmanagements sollte die Abfallhierarchie „vermeiden, wiederverwenden, recyceln, verwerten, beseitigen“ beachtet werden. Auf diese Weise kann eine fachgerechte Entsorgung anfallender Abfälle sichergestellt werden. Mit diesen Handlungsempfehlungen möchte VERBUND dazu beitragen, die Voraussetzungen für ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen. Der vollständige SCoC ist online einsehbar und eine detailliertere Beschreibung findet sich im Kapitel ESRS G1 dieses Geschäftsberich- tes. Interessenträger:innen wurden in der Erstellung der angeführten Konzepte im Zuge von verschie- denen Dialogformaten, wie in ESRS 2 SMB-2 beschrieben, berücksichtigt. Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) das Thema Ressourcenzuflüsse als wesentlich identifiziert. VERBUND arbeitet daran, Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcennutzung und Kreislaufwirt- schaft zu identifizieren. Dieser Prozess umfasst eine umfassende Analyse der bestehenden Praktiken sowie das Einholen von Feedback aus verschiedenen Abteilungen und Gesellschaften im gesamten Konzern. Durch die Einbeziehung der Perspektiven seiner Mitarbeiter:innen und Partner:innen erhofft 286 sich VERBUND wertvolle Erkenntnisse, die es ermöglichen, seine Maßnahmen gezielt zu erweitern und zu optimieren. Es handelt sich bei den nachstehend angeführten Maßnahmen um keine einmaligen, sondern konti- nuierlich und jährlich, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse wiederkehrende, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. VERBUND bekennt sich zur Abfallreduktion und, wo immer möglich, zur Abfallvermeidung. Der Konzern führt eine konsequente Abfalltrennung durch. Zusätzlich werden durch die wirksame „Ar- beitssicherheits- und Umweltschutz-Richtlinie für die Erbringung von Leistungen von Auftragneh- mer:innen bei VERBUND-Standorten und/oder Baustellen in Österreich“ und die „Arbeitssicherheits- und Umweltschutz-Richtlinie für die Erbringung von Leistungen von Auftragnehmer:innen bei VERBUND-Standorten und/oder Baustellen in Deutschland“, Auftragnehmer:innen in Österreich und Deutschland dazu verpflichtet, die geltenden Bestimmungen, die den Rückbau und die Trennung von Abfällen betreffen, gewissenhaft umzusetzen. Durch diese laufenden Maßnahmen trägt VERBUND aktiv zur Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit seiner Bau- und Abbruchprojekte bei. Diese Richtlinie ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERBUND. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem VERBUND-Abfallmanagement sind nach der Abfall- hierarchie der europäischen Union gegliedert: der Abfallvermeidung, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der energetischen oder stofflichen Verwertung. Verbleibende nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle werden ausschließlich an befugte Abfallsammler:innen und -behandler:innen übergeben. Durch die konsequente Umsetzung dieser Hierarchie stellt VERBUND sicher, dass Abfälle möglichst frühzeitig vermieden und, wo das nicht möglich ist, durch Wiederverwendung oder Recycling als wertvolle Ressourcen betrachtet werden. Dies reduziert nicht nur das Abfallvolumen, sondern fördert auch eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Be- triebsführung. Abfallvermeidung ist ein zentraler Bestandteil der Betriebspraktiken von VERBUND. Durch die Ver- wendung von langlebigem Baumaterial, lange Nutzungszeiten in Betrieb befindlicher Anlagen und eine etablierte Reparaturpolitik, um die Nutzungsdauer der Anlagen zu maximieren, ist das jährliche Abfall- aufkommen durch Abbrucharbeiten gering. Aufgrund des Ausstiegs aus der thermischen Erzeugung mit Kohleprodukten im Jahr 2020 werden jährlich abnehmende Stoffströme an Kalk- schlamm, die als Nebenprodukte in der thermischen Erzeugung entstehen, verzeichnet. Die verblei- benden Mengen werden in der Zementindustrie als Zusatzstoff weiterverwendet. Durch laufende Instandhaltungsmaßnahmen und optimierte Wartungsintervalle, bei Wind- und Photovoltaikanlagen, wird das Ziel verfolgt, eine längere Lebensdauer der betriebenen Anlagen zu erreichen und somit Materialeinsparungen für die Neuerrichtung zu erzielen. Eine bereits umgesetzte Maßnahme ist die Verwertung des Pressfilterkuchens aus der Kühlturmzu- satzwasseraufbereitung (KZA) des Gaskraftwerks Mellach. Für das anfallende Nebenprodukt KZA- Schlamm wurde eine Verwertung als Rohmehlbestandteil bei der Zementherstellung umgesetzt. Diese Verwertungsmaßnahme unterstützt die Schonung natürlicher Ressourcen. Der entstehende Stoffstrom macht nur noch einen Bruchteil der bis 2020 anfallenden Stoffströme Grobasche, Flugasche und Gips aus. Diese sind durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung vollständig weggefallen. Ein Projekt zur Verwertung von Abfall wurde Ende 2023 initiiert. An einem ehemaligen Kraftwerk- standort wird Sodaasche, die in der Vergangenheit im Zuge der Kohleverfeuerung mit nachgeschalteter Rauchgasentschwefelung angefallen ist und auf einer standorteigenen Deponie zwischengelagert wur- de, aufbereitet und kann in einem Zementwerk als Zusatzstoff beigemengt werden. Durch diese laufen- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 287 de Maßnahme können die stofflichen Eigenschaften der Sodaasche sinnvoll genutzt und somit natürli- che Rohstoffe in der Zementindustrie eingespart werden. Die Sammlung und Behandlung des jährlichen Abfallaufkommens erfolgt über mehrere Dienstleis- ter, und die Abfallströme können grob in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Informationen zur finalen Verwertung der Abfälle – aufgeteilt in thermische und stoffliche Verwertung – sind aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage und fehlender Transparenz seitens der Abfallsammler:innen und -behandler:innen nicht möglich. Eine Erfassung der Gesamtmenge an Abfällen, die der Verwertung zugeführt werden und jener Abfälle, die beseitigt werden, wird durchgeführt. Kennzahlen und Ziele Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Derzeit hat VERBUND noch keine quantitativ messbaren Ziele im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, da das Unternehmen sich in einer Phase der umfassenden Analyse und strategischen Planung zu diesem Themenbereich befindet. Im Zuge der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie prüft VERBUND die Möglichkeit, messbare und quantifizierbare Ziele zu formulieren. Zur Messung der Effektivität der angeführten Konzepte und Maßnahmen wertet VERBUND jährlich die Entwicklung der Menge an Ressourcenzuflüssen, aufgeteilt in die wichtigsten technischen Materia- lien und Rohstoffe, aus und erfasst die anfallenden Abfallmengen mit Hilfe seines zentralen Nachhal- tigkeitsdatenmanagementsystems. Die Auswertung der Ressourcenzuflüsse wird für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig in der in diesem Bericht dargestellten Struktur durchgeführt und künftig als Basisjahr für Vergleiche herangezogen. Seit 2018 erfolgt jährlich die elektronische Aufzeichnung und Auswertung von Jahresvergleichen der Abfalldaten. Diese Vorgehensweise unterstützt VERBUND bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abfalldokumentation gemäß beispielsweise § 17 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), der Abfallnachweisverordnung 2012 und § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweis- verordnung). Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse Die für VERBUND relevanten Produkte und technischen Materialien sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Produkte und technische Materialien Einheit 2024 IT-Equipment t 17 Hilfs- und Betriebsmittel t 500 Produkte für Kund:innenprojekte t 360 Gebäude und Infrastruktur t 236.730 Fuhrpark t 500 Bei der Auswertung der Ressourcenzuflüsse von VERBUND konzentriert sich das Unternehmen auf jene Materialien, die für den Bau neuer Anlagen und für Revisionen von Bedeutung sind. Zugekaufte 288 Materialien umfassen Beton, der zentral für den Anlagenbau ist, und Stahl, der sowohl im Leitungs- als auch im Anlagenbau eine wesentliche Rolle spielt. Schotter kommt hauptsächlich im Ausbau des Leitungsnetzes und bei der Errichtung von Laufwasserkraftwerken zum Einsatz, während Glas über- wiegend in Photovoltaikmodulen verwendet wird. Außerdem sind Aluminium und Kupfer relevante Materialbestandteile für VERBUND. Materialien, die diesen Hauptkategorien nicht eindeutig zugeord- net werden konnten, wurden aufgrund ihrer diversen Zusammensetzung und ihrer mengenmäßig geringen Relevanz nicht separat ausgewiesen. Eine Aufschlüsselung in die wichtigsten Materialkategorien kann der nachfolgenden Tabelle ent- nommen werden. Materialkategorien inklusive kritischer Rohstoffe Einheit 2024 Stahl t 29.570 Kupfer t 990 Aluminium t 6.010 Beton t 40.500 Glas t 11.380 Eisen t 960 Schotter t 128.750 Summe t 218.160 Im Rahmen der jährlichen Auswertung der Ressourcenzuflüsse von VERBUND wurden keine relevanten Stoffströme an biologischen Materialien identifiziert. Diese Erkenntnis resultiert aus einer Bewertung der betrieblichen Aktivitäten und der eingesetzten Materialien. Derzeit wird der Anteil von Recyclingmaterialien und wiederverwendeten Materialien in von VERBUND eingekauften Produkten nicht erfasst, weshalb hierzu keine Informationen bereitstellt wer- den können. VERBUND ist sich der Bedeutung des Einsatzes von Recyclingmaterial bewusst und plant, zukünftig geeignete Erfassungssysteme zu implementieren, um diese Daten zu sammeln und transpa- rent zu kommunizieren. Zu diesem Zeitpunkt konnten keine Abschätzungen vorgenommen werden. Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse Produkte und Materialien In der Stromerzeugung verzeichnet VERBUND keine wesentlichen Ressourcenabflüsse, da der Unternehmensfokus auf der Bereitstellung Erneuerbarer Energie liegt. Im Gegensatz zu klassischen Herstellungsprozessen der Industrie, die häufig mit einer signifikanten Materialnutzung und Abfallproduktion verbunden sind, basieren die Aktivitäten von VERBUND primär auf der Erzeugung von Strom und dem Transport von Strom und Gas. Dadurch kommt es nur zu minimalen Materialverbräuchen und damit verbundenen Abfällen. Es erfolgt eine Mengenaufteilung der VERBUND-Abfallströme in fünf Kategorien: nicht gefährliche Abfälle aus dem laufenden Betrieb, nicht gefährliche Abfälle aus Projekten, gefährliche Abfälle aus dem laufenden Betrieb, gefährliche Abfälle aus Projekten sowie Rechengut. Diese Angaben basieren auf JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 289 Messungen und Berechnungen gemäß der VERBUND-Abfalldatenerfassung. Die Erfassung wird unter anderem aufgrund gesetzlicher Aufzeichnungs- und Nachweispflichten durchgeführt. Der nachfolgenden Tabelle kann die Aufschlüsselung der Abfalldaten entnommen werden. Abfälle und Nebenprodukte Einheit 2023 2024 Abfälle gesamt t 535.149 93.576 Gefährliche Abfälle gesamt t 3.601 1.859 aus laufendem Betrieb t 795 902 aus Projekten t 2.806 958 Nicht gefährliche Abfälle gesamt t 501.302 59.923 aus laufendem Betrieb t 8.612 7.593 aus Projekten t 492.690 52.330 Rechengut Wasserkraftwerke t 30.246 31.794 Radioaktiver Abfall t 0 0 Sämtliche Abfälle werden direkt erfasst und befugten Abfallsammler:innen- und Behandler:innen übergeben. Durch die direkte Übergabe an Abfallsammler:innen und Behandler:innen stellt VERBUND sicher, dass alle gesammelten Abfälle fachgerecht behandelt und verwertet werden. Im Jahr 2024 verzeichnet VERBUND eine niedrigere Abfallmenge im Vergleich zum Berichtsjahr 2023. Das ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2023 durch einmalige Tätigkeiten in verschiedenen Werks- gruppen, wie Baggerungen, Entladungen und dem Bau eines Kanals, eine größere Menge an Aushub- material (Bodenaushub) angefallen ist. Aus diesem Grund ist die Menge an nicht gefährlichem Abfall deutlich gesunken. Die Reduktion der gefährlichen Abfälle von 2023 auf 2024 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen fallen gefährliche Abfälle wie Altbatterien, Leuchtstoffröhren und Altöle in der Regel nicht in der gleichen Häufigkeit an wie nicht gefährliche Abfälle, was zu einer geringeren Entsorgungsintensität führt. Zudem variieren die Mengen projektbezogener Abfälle, die oft nur bei einmaligen Tätigkeiten wie dem Ölwechsel von Maschinen anfallen, was zu Schwankungen in der jährlichen Abfallmenge führt. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Inventur der Arbeits- und Gefahrenstoffe im Rahmen des Konzernprojekts "Strategie Arbeitsstoff-, Gefahrgut und Abfallmanage- ment" die im Berichtsjahr 2023 durchgeführt wurde. Durch diese Inventur konnten viele veraltete und nicht mehr benötigte Stoffe identifiziert und als gefährliche Abfälle entsorgt werden, was ebenfalls zur Abnahme der gefährlichen Abfälle im Jahr 2024 beigetragen hat. Eine Aufteilung der Gesamtabfallmenge und der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle, in Ver- wertung und Beseitigung kann derzeit nur geschätzt werden, da VERBUND diese Informationen seitens der Abfallübernehmer:innen (z. B. seitens genehmigter Abfallsammler:innen) nicht durchgehend zur Verfügung gestellt werden. Bei fehlenden Informationen kann der Abfall in einigen Fällen aufgrund von Verordnungen zum AWG 2002, z. B. der Recycling-Baustoffverordnung (diese beinhaltet Vorgaben im Hinblick auf die anfallenden Abfallströme bei Bautätigkeiten) eindeutig der Verwertung oder Beseiti- gung zugeordnet werden. Eine Aufschlüsselung der Abfallströme in gängige Verwertungsarten und Abfallbehandlungsarten, ist aufgrund der Gesetzgebung nicht möglich. Abfallübernehmer:innen sind gegenwärtig nicht verpflichtet Daten zur Verwertung der übergebenen Abfallströme auszugeben. Somit ist die Gesamtmenge des Abfalls, der in einen Recyclingprozess übergeführt wird, gegenwärtig nicht bekannt. Seitens Abfallü- 290 bernehmer:innen werden uns lediglich die Summen für Abfälle, die einer Verwertung oder einer Besei- tigung zugeführt werden, bekanntgegeben. Aus diesem Grund erfolgt eine summierte Darstellung aller verwerteten Abfälle, die der Vorbereitung zur Wiederverwendung, einem Recyclingverfahren oder sonstigen Verwertungsverfahren zugeführt wurden, in der Kategorie Verwertung. Analog dazu werden die Abfallbehandlungsarten Verbrennung, Deponierung und sonstige Arten der Beseitigung in der Kategorie Beseitigung (nicht recycelter Abfall) dargestellt. Die Aufteilung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in die Kategorien Verwertung bzw. Beseitigung (nicht recycelter Abfall) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Verwertung oder Beseitigung für gefährliche oder nicht-gefährliche Abfälle Einheit 2024 Gefährliche Abfälle Verwertung t 976 Beseitigung (nicht-recycelter Abfall) t 882 Nicht gefährliche Abfälle (inkl. Rechengut) Verwertung t 79.872 Beseitigung (nicht-recycelter Abfall) t 11.846 Gesamtmenge Verwertung t 80.848 Gesamtmenge Beseitigung (nicht-recycelter Abfall) t 12.728 Anteil Beseitigung (nicht-recycelter Abfall) % 14 In den VERBUND-Gesellschaften wurden Abfallbeauftragte, Stellvertreter:innen und örtliche Abfall- beauftragte bestellt. Diese stellen vor Ort die Abfalleigenschaft fest und klassifizieren gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall. Sie überwachen die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften vor Ort, wie zum Beispiel die getrennte Sammlung gemäß den Vorgaben des Entsorgungsunternehmens, und über- geben den Abfall zum Transport an Beförderungs- und zur Behandlung an Entsorgungsunternehmen oder erlaubnisfreie Rücknehmer:innen (Händler:innen). Abfälle dürfen nur an befugte Sammlungs- oder Behandlungsunternehmen übergeben werden. Die Bestätigung über den geeigneten Berechti- gungsumfang des Entsorgungsunternehmens muss vor der Übergabe eingeholt werden. Die Bestäti- gungen (Liefer-, Begleit-, Wiegescheine und Rechnung) über die Entsorgung werden an den:die Auf- traggeber:in übermittelt. So wird die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Abfallbehandlung sicherge- stellt, und die Auswirkungen aus dem Abfallanfall werden so gering wie möglich gehalten. Abfalldaten werden in allen Gesellschaften bei VERBUND gemäß den gesetzlichen Aufzeichnungspflichten erfasst. Die Abfallbeauftragten übermitteln die Kennzahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den Konzern- bericht. Anschließend werden die Daten auf Konzernebene zusammengefasst. Die Methodik zur Erfassung der Ressourcenzuflüsse und Abfalldaten basiert auf einem integrierten Ansatz im Rahmen des VERBUND-Nachhaltigkeitsdatenmanagements. Die Daten zu den Ressourcen- zuflüssen werden auf die Einheit Tonnen (t) umgerechnet, um eine konsistente Analyse zu gewährleis- ten. Eine Aufteilung der in die Produkte und Anlagen eingeflossenen Ressourcen erfolgt auf Basis von Lebenszyklusanalysen (LCAs) sowie durch Auskünfte interner Ansprechpartner:innen. Als Folge dieser Umrechnungen und Schätzungen mittels Sekundärdaten sind Datenunsicherheiten gemäß Angabe- pflicht ESRS 2 BP-2 zu erwarten. Die Abfalldaten beruhen auf Aufzeichnungen basierend auf den Ein- gaben der Abfallbeauftragten. Durch die Analyse der jeweiligen Beschreibungen der Abfallverzeichnis- verordnung und der Kategorien des europäischen Abfallkatalogs konnte VERBUND die relevanten JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 291 Materialien in den Abfallströmen identifizieren. Im Rahmen der Analyse der Abfallströme auf Basis der Daten des Jahres 2024 wurden folgende Hauptströme identifiziert: Rechengut, Aushubmaterial wie Bodenaushub und Baggergut, Eisen- und Stahlabfälle, Erdschlamm, Sandschlamm und Schlitzwand- aushub sowie Betonabbruch. Des Weiteren zählen Senkgrubeninhalte und Baustellenabfälle zu den relevanten Strömen. 292 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Themenspezifische Angaben zu den Interessen und Standpunkten der Arbeitskräfte des Unternehmens sind in ESRS2 SBM-2 zu finden. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Verbindung mit den Arbeitskräften des Unternehmens beleuchtet. Die Arbeitskräfte des Unternehmens umfassen sowohl die Arbeitnehmer:innen, die direkt bei VERBUND beschäftigt sind, als auch die Fremdarbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind. In der Wesentlichkeitsanalyse wurden alle Sub-Sub-Themen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle und sonstige arbeitsbezogene Rechte untersucht. Diese detaillierte Vorgehensweise wird damit begründet, dass die Mitarbeiter:innen das wichtigste Kapital von VERBUND am Weg zur Energiewende sind. Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen findet sich im Abschnitt ESRS 2 IRO-1. In Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens ergaben sich in der Analyse keine Risiken und Chancen. Grund dafür ist die gewählte Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsanalyse, die auf Ebene der Sub-Sub-Themen erfolgt ist und somit im Einzelnen die festgelegten finanziellen Schwellenwerte für Risiken und Chancen nicht überschritten wurden. Die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätig- keit auf die Arbeitskräfte sind: Positive Auswirkungen: • Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbunden mit Social Benefits, stabilem Einkommen und flexiblen Arbeitszeitmodellen. • Weiterbildungsangebote, die eine kontinuierliche persönliche Entwicklung unterstützen. • Aktive Mitbestimmung über einen strukturierten Austausch zwischen Belegschaft und Management begünstigt ein höheres Maß an Motivation und Zufriedenheit. Negative Auswirkungen: • Arbeitsunfälle im Anlagenbetrieb und auf Baustellen, die eine vorübergehende oder bleibende Be- einträchtigung der Gesundheit mit sich bringen. • Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Datenverlust. • Ungleiche Bezahlung und ungleiche Aufstiegschancen von Frauen und Männern. Sozialinformationen JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 293 Da in der Wesentlichkeitsanalyse eine Bruttobetrachtung anzuwenden ist, sind negative Auswirkun- gen vor der Wirkung kompensierender Maßnahmen zu berichten. Das bedeutet, dass auch Auswirkun- gen, die vor längerer Zeit als negativ identifiziert wurden und bereits mit Maßnahmen bearbeitet wer- den vor den Effekten kompensierender Schutzmaßnahmen zu bewerten sind. Die angeführten wesent- lichen negativen Auswirkungen Arbeitsunfälle und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Da- tenverlust hängen mit einmaligen Ereignissen wie einem Unfall oder einem individuellen Vorfall von Preisgabe persönlicher Daten zusammen. Aus den Übergangsplänen zur Dekarbonisierung ergaben sich bereits in der Vergangenheit Auswir- kungen auf die Arbeitskräfte, die jedoch im Rahmen einer langfristigen Personalplanung mit laufenden Schulungsmaßnahmen und demographisch begründeten Abgängen abgefedert werden konnten. Zu- künftig werden sich aufgrund des aktuellen Geschäftsmodells und der Strategie, die von VERBUND verfolgt wird, keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens ergeben. VERBUND führt keine Tätigkeiten durch, bei denen in Bezug auf die Art der Tätigkeit oder die geogra- phischen Gebiete, in denen die Tätigkeit geleistet wird, ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsar- beit oder Kinderarbeit besteht. Es ist VERBUND ein Anliegen, vulnerable Personen, die aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts oder anderer Diversitätskriterien von negativen Auswirkungen besonders betroffen sein könnten, zu schüt- zen. VERBUND hat ein Verständnis dafür entwickelt, dass Personen mit bestimmten Merkmalen stärker von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten. Es gibt Gleichbehandlungsbeauftragte in allen Gesellschaften, an die sich die Betroffenen wenden können. Beispiele für besondere Merkmale von Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens beziehen sich auf junge Menschen, die anfälliger auf Auswirkungen auf ihre Entwicklung sind oder auf Frauen in einem Kontext, in dem Frauen ungleich behandelt werden. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Der in den ESRS verwendete Begriff „Arbeitskräfte” beinhaltet für VERBUND sowohl die Arbeitneh- mer:innen, die bei VERBUND direkt beschäftigt sind, als auch Fremdarbeitskräfte. Dabei handelt es sich um Leasingkräfte, d. h. Personen, die von Drittunternehmen, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind, bereitgestellt werden. Alle Arbeitskräfte können – sofern vorhanden – von wesentlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von VERBUND betroffen sein. Die Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen gelten für alle Ar- beitskräfte von VERBUND, somit für das Eigenpersonal und die Leasingkräfte. Als oberste Ebene ist der Vorstand für die Umsetzung der Konzepte verantwortlich. Wie die Interessen der Interessenträ- ger:innen bei der Beschließung der in der Folge beschriebenen Konzepte berücksichtigt wurden, wird in Angabepflicht S1-2 erläutert. Die Konzepte sind allen Arbeitskräften von VERBUND im Intranet zugänglich. Es werden regelmäßig News-Meldungen im Intranet geschaltet und in den jährlich ver- pflichtenden Schulungen zu Arbeitnehmer:innenschutz, Compliance, Datenschutz und Informations- sicherheit wird kontinuierlich daran erinnert und das entsprechende Wissen vertieft. VERBUND toleriert kein unethisches, menschenrechts- oder gesetzeswidriges Verhalten. Es ist die Verantwortung aller Führungskräfte und aller Mitarbeiter:innen von VERBUND, die Menschenrechte einzuhalten und bei Kenntnis etwaiger Verstöße diese zu melden. Diese Verantwortung ist in der Richt- 294 linie zur Achtung der Menschenrechte verankert und auch als Teil des VERBUND-Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung festgeschrieben. Die Konzepte stehen im Einklang mit den Leit- prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie beziehen sich daher auf die Internationale Charta der Menschenrechte und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die OECD-Leitsätze für multinatio- nale Unternehmen. Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit sind von der Menschenrech- trichtlinie explizit umfasst. Um die menschenrechtliche Sorgfalt zu gewährleisten, ist eine Vielzahl an Due Diligence Prozessen implementiert, wie beispielsweise der Compliance-Prozess, die Geschäftspar- ter:innen-Integritätsprüfung sowie die Einhaltung des Supplier Code of Conduct. Diese Prozesse wer- den in Kapitel G1-1 unter Konzepte Unternehmenskultur erläutert. Konzepte für die Verhütung von Arbeitsunfällen und betriebliche Gesundheitsförderung Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen werden vermieden, wenn ein Arbeitsschutzmanag- mentsystem die Unternehmensprozesse entsprechend optimiert. Alle VERBUND-Mitarbeiter:innen sind durch entsprechende Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit umfasst. Derzeit verfü- gen die Austrian Power Grid AG, die Gas Connect Austria GmbH sowie die VERBUND AG über ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 45001. Somit arbeiten bereits 33 % der Mitarbeiter:innen in Gesellschaften mit extern zertifizierten Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit. Die an- deren Konzerngesellschaften sind im Zertifizierungsprozess und werden diesen bis 2025 abgeschlossen haben. VERBUND stärkt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen durch ein vollumfängliches betriebliches Gesundheitsmanagement, welches über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Dabei ist sich VERBUND der unternehmerischen Fürsorgepflicht bewusst und möchte die Schaffenskraft seiner Mitarbeiter:innen bis ins Alter durch Angebote der Gesundheitsförde- rung und Primärprävention erhalten. Aufgrund der erhöhten physischen und psychischen Belastungen wurde 2024 gemeinsam mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein Managementsystem zur Betrieblichen Gesundheitsförderung gestartet. Ziel ist, in den Folgejahren die Qualitätsstandards der Gesundheitsförderung nachhaltig sicherzustellen und die Voraussetzungen zum Erhalt des diesbezüg- lichen Gütesiegels zu erfüllen. Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben seit vielen Jahren einen sehr hohen Stellenwert bei VERBUND. Die Relevanz dieser Themen hat sich auch in der Wesentlichkeitsanalyse gezeigt. Im Arbeitssicherheits- und Gesundheitsleitbild sind die Grundsätze von VERBUND hinsicht- lich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt. VERBUND stellt sichere und gesundheitsge- rechte Arbeitsbedingungen bereit und setzt auf vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung von Gefah- ren und Risiken im Arbeitsumfeld. Im Jahr 2024 wurde das betriebliche Gesundheitsmanagement bei VERBUND strategisch neu aufbe- reitet mit dem Ziel, eine systematische und kennzahlenbasierte Vorgehensweise zu implementieren, die gut an relevante Zertifizierungen wie z. B. ISO 45001 angebunden werden kann. Darüber hinaus wird mit dem vollumfänglichen betrieblichen Gesundheitsmanagement die Umsetzung der Mission V unterstützt. Durch eine partizipative Vorgehensweise werden zukünftig bedarfs- und zielgruppenge- rechte Angebote geschaffen, beispielsweise für Lehrlinge oder ältere Mitarbeiter:innen. „Gesund bei VERBUND“ setzt auf drei Umsetzungsebenen Schwerpunkte: Gesundheitsverhalten und -bewusstsein der Mitarbeiter:innen, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen und eine gesundheitsorientierte Führungskultur. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 295 Konzepte Gleichbehandlung und Vielfalt VERBUND bekennt sich zu Toleranz und zu Respekt vor allen Mitarbeiter:innen – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Um die Ungleichbehandlung zu adressieren, gibt es bei VERBUND zahlreiche Konzepte. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative der Wirtschaftskammer Öster- reich und der Wirtschaftskammer Wien zur Förderung der Wertschätzung für alle Mitglieder der Gesell- schaft. VERBUND unterzeichnete die Charta der Vielfalt im Jahr 2012 und ist seit 2015 Premium- Mitglied der Charta. Das Managementkonzept ZukunftVIELFALT® dient der (Weiter-)Entwicklung eines ganzheitlichen Diversity Managements und ist gleichzeitig eine Auszeichnung für ein ganzheitliches Diversity Management. Ziel ist es, die Diversitätsstrategie im Konzern zu verankern und strukturiert weiterzuentwickeln. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter:innen und Betriebsrät:innen analysiert bishe- rige und erarbeitet künftige Maßnahmen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden von einem Ma- nagementteam evaluiert und die wesentlichen Maßnahmen in einer Zielvereinbarung festgehalten. Die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen werden im Zuge der regelmäßig durchgeführten Zertifi- zierung evaluiert. Damit fördert VERBUND die Vielfalt im Unternehmen und stellt Gleichbehandlung sicher. VERBUND erhielt diese Zertifizierung erstmalig im Jahr 2017. Das etablierte Diversity Netzwerk rückt Fragen der Chancengleichheit in die Mitte der Unterneh- mensorganisation und befasst sich mit der Förderung der Vielfalt bei VERBUND. Mit dem Netzwerk und der zugrundeliegenden Konzernrichtlinie werden Rahmenbedingungen, interne Strukturen und Verantwortlichkeiten geschaffen, die eine Auseinandersetzung mit Gleichbehandlung als Bestandteil einer modernen und wertschätzenden Betriebskultur ermöglichen. Das konzernweite Netzwerk besteht aus rund 50 Mitarbeiter:innen aus allen Unternehmensbereichen, an verschiedenen Standorten in ganz Österreich und Bayern. Das Netzwerk setzt sich aus einem Konzern-Diversity-Komitee als Konzern- gremium, eigens bestellten Diversity-Beauftragten pro Gesellschaft und Diversity-Vertrauenspersonen in allen Gesellschaften zusammen. Konzept Datenschutz VERBUND verfügt über ein konzernweites Datenschutzmanagementsystem (DSMS). Zwei Tochterge- sellschaften sowie die Gesellschaften im Unbundling-Bereich führen jeweils eigene Datenschutzmana- gementsysteme. Dieses Managementsystem stellt Prozesse sicher, die eine Verletzung von Persönlich- keitsrechten aufgrund von Datenverlust vermeiden. Der:die zertifizierte Konzern- Datenschutzbeauftragte plant, steuert und koordiniert sämtliche Datenschutzbelange des Konzerns und wird dabei von den Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Gesellschaften sowie von Konzern- jurist:innen unterstützt. Das von VERBUND entwickelte Datenschutzwerkzeug TOM&PIA unterstützt die Datenschutzbeauf- tragten bei ihrer Arbeit, nämlich den von der DSGVO vorgegebenen Dokumentations- und Nachweis- pflichten. Das sind vor allem die Aktualisierung der Verarbeitungsverzeichnisse, die Wahrung der Be- troffenenrechte und die Administration von Meldungen an die Datenschutzbehörde. Unabhängig von der Größe und der Komplexität eines Unternehmens müssen die Rechte der Betroffenen (das Recht auf Auskunft, auf Widerruf, auf Löschung etc.) gewahrt werden. Konzept zur persönlichen Kompetenzentwicklung VERBUND schult seine Mitarbeiter:innen laufend und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Die Arbeitskräfte qualifizieren sich kontinuierlich weiter, entwickeln ihre Kompetenzen 296 und sind so auf die sich permanent verändernden Anforderungen vorbereitet. Der Anspruch auf Bil- dungszeit der Arbeitnehmer:innen ist im Kollektivvertrag verankert. Konzept für Vereinbarkeit Beruf und Privatleben Das Audit berufundfamilie ist ein Managementsystem zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. VERBUND setzt das Audit berufundfamilie seit 2009 um und lässt alle in Drei-Jahres- Schritten eine Reauditierung durchführen. Im Rahmen der Auditierung analysiert eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter:innen und Betriebsrät:innen bisherige und erarbeitet künftige Maßnahmen. Die vorge- schlagenen Maßnahmen werden von einem Managementteam evaluiert und die wesentlichen Maß- nahmen in einer Zielvereinbarung festgehalten. Die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen werden im Zuge der regelmäßigen Zertifizierung evaluiert. Kollektiv- und Tarifvertrag Die Kollektiv- und Tarifverträge bilden die Basis für die Zusammenarbeit zwischen VERBUND und Arbeitnehmer:innen. Die Regelungen wirken verstärkend auf die positiven Auswirkungen – persönliche Kompetenzentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit -, die auf die Arbeitskräfte des Unternehmens wirken. Sie stehen im Einklang mit den Menschenrechten und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen. Alle Beschäftigten unterliegen durch Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder durch die im Arbeitsrecht festgelegte Außenseiterwirkung dem Geltungsbereich der Kollektivverträge. Der Kollektivvertrag regelt unter anderem Mindestgehälter, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen (wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie den Anspruch auf Bildungszeit der Arbeitnehmer:innen. Weiters stehen den Mitarbeiter:innen unabhängig von Teil- oder Vollzeit eine Reihe von freiwilligen (eine Pensionskasse, eine Krankenzusatzversicherung, ein vergüns- tigtes Mittagessen, eine Gesundenuntersuchung etc.) oder kollektivvertraglich geregelten Sozialleistun- gen (wie die Kinderzulage) zur Verfügung. Auch der Anspruch der Beschäftigten auf Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen ist hier geregelt. Dies umfasst den Mutterschaftsurlaub, den Vater- schaftsurlaub, den Elternurlaub und den Urlaub für pflegende Angehörige. Analoges gilt für Deutsch- land, wo Mitarbeiter:innen einem deutschen Tarifwerk unterliegen, das dem österreichischen Kollek- tivvertrag entspricht. In den weiteren Ländern (Italien, Spanien, Rumänien) existieren entweder lokale Tarifwerke oder es wird mit gleichwertigen Einzelvereinbarungen gearbeitet. Konzepte gegen Diskriminierung VERBUND lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ab und arbei- tet mit allen Menschen, unabhängig von deren Rasse und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Meinung, natio- naler Abstammung oder sozialer Herkunft zusammen. Dabei steht VERBUND für eine gegenseitige Wertschätzung und einen respektvollen Umgang mit Individualität. Bei Verstößen hat sich VERBUND zu einer Zero Tolerance Policy verpflichtet. Alle gemeldeten Verdachtsfälle werden konsequent aufge- arbeitet. Ein faires Miteinander ist ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur bei VERBUND. Im Kapi- tel S1-4 sind unter der Überschrift „Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz“ einige spezifische Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass Diskriminierung verhindert, einge- dämmt und bekämpft wird. Bedenken zu Gleichbehandlung und Diskriminierung können von der gesamten Belegschaft über das Hinweisgeber:innensystem oder über das Diversity Netzwerk eingemel- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 297 det werden. Eine Beschreibung des Verfahrens im Zuge des Hinweisgeber:innensystems ist in Kapitel G1 beschrieben. In Österreich gibt es mit dem Behinderteneinstellungsgesetz die regulatorische Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Vergleichbare Vorschriften gibt es auch in Deutschland und allen anderen Ländern der EU, in denen VERBUND tätig ist. Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde der strukturierte Austausch der Arbeitnehmer:innen- Vertretung mit dem Management genannt, der sich in einer hohen Arbeitszufriedenheit und -motivation zeigt. Ein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitnehmer:innenvertreter:innen ist das vier- teljährliche Wirtschaftsgespräch, in dem der Vorstand die Belegschaftsvertretung über die wirtschaftli- che Lage, alle personalwirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige aktuelle Entwicklungen im Un- ternehmen informiert. Insbesondere im Rahmen dieser Wirtschaftsgespräche können die Arbeitneh- mer:innen über den Betriebsrat ihre Vorschläge, Anliegen und Empfehlungen an den Vorstand heran- tragen. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweise der eigenen Arbeitskräfte sowie die Aufnahme der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept liegt beim Vorstandsvorsitzenden (CEO), der sich zur Wahrnehmung dieser Verantwortung der ihm zugeordneten HR-Organisation be- dient. Die Arbeitnehmer:innen sind entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften über den Betriebsrat vertreten. So sind auch bei VERBUND ein Drittel der Auf- sichtsratsmitglieder Belegschaftsvertreter:innen, die als Aufsichtsräte dem Vorstand gegenübersitzen und die Anliegen der Arbeitnehmer:innen in die Entscheidungen des Aufsichtsrats einbringen können. Um die Wirksamkeit der Zusammenarbeit von VERBUND mit seinen Arbeitskräften zu bewerten, er- folgt regelmäßig eine Mitarbeiter:innenbefragung. Damit kann ein breites Spektrum von Faktoren abgefragt werden, die alle auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit wirken. VERBUND nimmt alle drei Jahre an der unternehmensweiten Trust Index© Mitarbeiter:innenbefragung von Great Place to Work® teil. Dank der hohen Beteiligung von 72 % und einem Trust Index© von 76 % wurde VERBUND wieder als Great Place to Work® zertifiziert. Darüber hinaus zählte VERBUND im Berichtsjahr zu den GREAT 50 und damit zu den „Best Workplaces™ Austria 2024“ und zu den „Best Workplaces™ Bayern 2024“. Das Ergebnis zeigte in 2024 eine hohe Gesamtzufriedenheit mit dem Arbeitgeber (89 % Zustimmung bei der Frage: „Alles in allem kann ich sagen, dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz“), aber auch Entwick- lungspotenzial in den managementbezogenen Dimensionen „Glaubwürdigkeit, Respekt und Fair- ness“ und dies insbesondere in den Bereichen „Zusammenarbeit, Ausgewogenheit und Neutralität“. Aus den Ergebnissen der Befragungen werden vom Strategischen Personalmanagement und den zuständigen operativen Geschäftsleitungen entsprechende Maßnahmen abgeleitet sowie die Ergebnisse analysiert und überwacht. Eine weitere wesentliche Auswirkung, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse genannt wurde, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter:innen. Die Sichtweisen der Arbeitskräfte von VERBUND wer- den daher auch im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit einbezogen. In Österreich und Deutsch- land sind entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen Arbeitsschutzausschüsse (ASA) installiert. Der Aufsichtsrat formuliert jährlich Ziele für Arbeitssicherheitskennzahlen (Lost Time Injury Frequency, LTIF) und Unterweisungen, deren Erreichung in den Zielvereinbarungen aller Vor- 298 standsmitglieder Eingang findet. Das fachlich zuständige Vorstandsmitglied ist der COO, den Vorsitz im ZASA führt der Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH, in fachlicher Zuordnung zum COO. Die Arbeitnehmer:innen werden in den Arbeitsschutzausschüssen durch Belegschaftsvertreter:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten. Die Arbeitsschutzausschüsse haben die gegenseitige Information, den Erfahrungsaustausch und die Koordination der betrieblichen Arbeitsschutzeinrich- tungen zu gewährleisten und auf eine Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Darüber hinaus beraten sie in sämtlichen Anliegen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer:innen bei allen Fragen betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist entsprechend der jeweils anzuwendenden Gesetze auch in Spanien und Rumänien sichergestellt. Auch bei den regelmäßig durchzuführenden Zertifizierungen und Auditierungen der Management- systeme Zukunft Vielfalt ® und berufundfamilie arbeitet jeweils eine ausgewählte Gruppe an Arbeitskräf- ten aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung konkreter Themen mit. Dies zahlt auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein. Aus Handlungsfeldern werden Zielvereinbarungen abgeleitet, die über eine Strategierunde, die mit Führungskräften und Belegschaftsvertreter:innen be- setzt ist an den Vorstand zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. In den folgenden drei Jahren werden diese Ziele umgesetzt. Die Einhaltung der Ziele und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird bei der Reauditierung bewertet. Die Ferienbetreuung von Kindern von VERBUND-Mitarbeiter:innen hat sich aus einer Einmeldung von Mitarbeiter:innen im Format berufundfamilie entwickelt und ist seit mehreren Jahren fester Bestandteil des Sommer-Programms. Beim Diversity Netzwerk können Arbeitskräfte direkt jederzeit Verbesserungsvorschläge zum Thema Gleichstellung einbringen. Das Diversity Komitee steuert das betriebliche Diversity Management bei VERBUND und ist für die Kommunikation und Umsetzung von relevanten Themen verantwortlich. Die ranghöchste Position im Diversity Komitee ist der Vorstand. In den Gesellschaften gibt es analog dazu ebenfalls Diversity Komitees. Für jede Gesellschaft wird verpflichtend eine Mindestanzahl an Diversity Vertrauenspersonen für die Dauer von drei Jahren bestellt. Mit der Ernennung von Vertrauenspersonen am Standort oder im Team wird der direkte und persönliche Kontakt zu den Dienstnehmer:innen ge- währleistet. So soll der Einblick in die Sichtweisen derjenigen Arbeitskräfte ermöglicht werden, die besonders anfällig für Auswirkungen sein können. Zusätzlich gibt es für Lehrlinge an den Standorten, wo diese tätig sind Jugendvertrauensräte, die als erste Ansprechperson für Jugendliche zur Verfügung stehen. Unternehmensintern verpflichten sich alle Interessenträger zur Einhaltung des Verhaltenskodex so- wie zur Einhaltung der Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte. Damit soll sichergestellt werden, dass in jedem Land, in dem VERBUND tätig ist, die gleichen Standards in Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte eingehalten werden. Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Es sind unterschiedliche Verfahren und Kanäle in Kraft, um negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von VERBUND aufzuspüren und in der Folge zu beseitigen bzw. in einem ersten Schritt zu mildern. Insbesondere die regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter:innengespräche bieten eine geeignete und vertrauliche Plattform Bedenken zu äußern. Auch das institutionalisierte Hinweisgeber:innensystem ist Ausdruck einer offenen Fehlerkultur. VERBUND ist daran interessiert, JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 299 Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken und für die Zukunft zu beseitigen. Weitere Kanäle zum Äußern von Bedenken sind die Meldung beim Diversity-Netzwerk und beim Betriebsrat sowie das Vorfallmeldewesen. Vor allem beim Hinweigeber:innensystem ist eine detaillierte Vorgehensweise, wie die vorgebrachten Probleme verfolgt und überwacht werden in einer Arbeitsanweisung festgelegt. In jährlich verpflichtenden Compliance-Schulungen für alle Mitarbeiter:innen wird auf die Meldemöglichkeit von Compliance-Fällen verwiesen. Mehr Informationen wie finden sich in Kapitel G1. Mitarbeiter:innengespräch Das Mitarbeiter:innengespräch bezieht alle Arbeitskräfte des Unternehmens ein und ermöglicht somit einen umfassenden Eindruck von allen internen Stakeholdern. Es handelt sich um ein vertrauliches, partnerschaftlich geführtes Gespräch, das grundsätzlich unter vier Augen stattfindet und meist ein bis zwei Stunden dauert. Das Mitarbeiter:innengespräch wird mindestens einmal pro Jahr durchgeführt. Im Rahmen des Mitarbeiter:innengesprächs werden die Zielvereinbarung für das kommende Jahr und die Zielerreichung für das vergangene Jahr inklusive Kompetenzcheck besprochen. Außerdem ist Platz für eine gemeinsame Reflexion zu Aufgaben, Motivation, Werten und Zusammenarbeit im Team. Dar- über hinaus werden mit der Führungskraft Wohlbefinden bei der Arbeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsschutz und Leistungsfähigkeit sowie auch Bedenken vertrauensvoll bespro- chen. Gerade in diesem Setting können wesentliche negative Auswirkungen wie Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vertrauensvoll besprochen werden. Hinweisgeber:innensystem bei VERBUND Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Sorgfaltspflichten nimmt das konzernweite Whisteblo- wing-System ein. Eine detaillierte Beschreibung, wie die Probleme verfolgt und überwacht werden und wie die Wirksamkeit des Systems sichergestellt wird, finden sich im Abschnitt G 1 unter den Überschrif- ten „Konzepte Hinweisgeber:innenschutz“ und „Maßnahmen und Kennzahlen Hinweisge- ber:innenschutz“. Über das Hinweisgeber:innensystem können Meldungen auch zu den arbeitsrechtli- chen Themen Diskriminierung, Mobbing, etc. abgegeben werden. Aber auch die inadäquate Nutzung von Daten kann über diesen Kanal gemeldet werden; entsprechende Maßnahmen können im Kapitel S1-4 unter der Überschrift „Datenschutz“ nachgelesen werden. Ein detailliertes Reglement stellt die unabhängige, objektive und sorgfältige Prüfung der einlangenden Meldungen sicher, wobei der Daten- und Persönlichkeitsschutz für die Hinweisgeber:innen und die Betroffenen besonders beachtet werden. Um sicherzustellen, dass sich die Arbeitskräfte von VERBUND der Möglichkeit einer Meldung von vermuteten Verstößen auch bewusst sind, wird in den jährlich verpflichtenden Schulungen auf den Verhaltenskodex und die verschiedenen Meldemöglichkeiten hingewiesen. Für VERBUND ist es wich- tig, dass Mitarbeiter:innen nicht nur Zugang zu diesen Kanälen haben, sondern sowohl das Wissen als auch das Vertrauen besitzen, diese im Ernstfall zu nutzen. Weiterführende Informationen hierzu sind im Kapitel G1 beschrieben. Meldung beim Diversity Netzwerk Haben Mitarbeiter:innen Fragen, Anliegen, Anregungen und Beschwerden zur Gleichstellung oder vermuten Diskriminierung, können sie sich an eine beliebige Person aus dem Diversity-Netzwerk wen- den. Anfragen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es werden alle Fragen beantwortet, jedem Verdacht einer Verletzung des Gebots auf Gleichstellung nachgegangen und Lösungsvorschläge ange- 300 boten. Meldungen zu arbeitsrechtlichen Themen wie Diskriminierung, Mobbing, etc. werden entspre- chend den Regelungen des Hinweisegeber:innensystems geprüft und bearbeitet. Die Mitglieder des Netzwerks entscheiden nicht über arbeitsrechtliche Konsequenzen, das ist Aufgabe der Führungskräfte. Meldung beim Betriebsrat Der Betriebsrat berät bei allen sozialen, kulturellen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Angelegen- heiten. Wenn es sich um Spezialthemen wie arbeitsrechtliche oder gesundheitliche Themen handelt, werden die Expertise der Arbeiterkammer, der Fachgewerkschaften oder der arbeitsmedizinische Dienst beigezogen. Bei psychischen Belastungen, die den Arbeitsplatz betreffen, werden auch Präven- tivkräfte konsultiert. Die Anfragen können schriftlich, aber auch mündlich eingebracht werden. Der Betriebsrat übernimmt alle Anliegen und selektiert zuerst nach Themenfeldern. Danach erfolgt je nach Problemstellung eine Lösungsfindung. Alle Gespräche und Daten werden vertraulich behandelt, die Mitarbeiter:innen bekommen am Ende eine Information über das Ergebnis. Vorfallmeldungswesen Alle Mitarbeiter:innen können ihre sicherheitstechnischen Anregungen, Gefährdungsmeldungen und Beinaheunfälle direkt in einer Vorfallmeldungsdatenbank erfassen. Dies soll die Anzahl der Arbeitsun- fälle reduzieren. Die Meldungen werden durch die Sicherheitsfachkräfte gesichtet und es werden – sofern möglich – gemeinsam mit der zuständigen Organisationseinheit entsprechende Verbesse- rungsmaßnahmen abgeleitet und getroffen. Um Mitarbeiter:innen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, ist die Meldung arbeitsbedingter Ge- fahren und gefährlicher Situationen in der Vorfallmeldungsdatenbank auch anonym möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Meldung vertraulich bei der jeweiligen Sicherheitsvertrauensper- son oder in weiterer Folge bei der zuständigen Belegschaftsvertretung einzubringen. Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen VERBUND ist sich der wesentlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Arbeitskräfte des Unternehmens bewusst. Die positiven Auswirkungen werden laufend durch zahlreiche Maßnahmen verfestigt. Zur Milderung negativer Auswirkungen werden ebenfalls kontinuierlich Aktionen gesetzt. Bei den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit und beim Thema Gleichbehandlung wurden diese auch mit konkret messbaren Zielen verknüpft, anhand derer die Wirksamkeit der Maßnahmen nachverfolgt werden kann. Die Ziele sind im Kapitel Angabepflicht S1-5 nachzulesen. Alle Maßnahmen gelten für alle Arbeitskräfte von VERBUND, das bedeutet für Eigenpersonal und Leasingkräfte. Die Maßnahmen für Arbeitssicherheit gelten darüber hinaus auch für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an Standorten von VERBUND tätig sind. Die Maßnahmen werden zeitlich nicht begrenzt, da auch die wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Arbeitskräfte dauerhaft sind und somit zur Begrenzung oder Unterstützung dauerhafter Maßnahmen bedürfen. Maßnahmen sind entweder in gesetzlichen Vorschriften oder im Kollektivvertrag (z. B. Datenschutz, Kompetenzentwicklung) verankert oder sie ergeben sich aus Entwicklungen innerhalb des Unternehmens (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gleichstellung JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 301 der Geschlechter, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei den nachstehend angeführten Maßnahmen um keine einmaligen, sondern kontinuierlich und jährlich, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse wiederkehrende Aktivitäten handelt, für die derzeit keine exakten Abschätzungen von aktuellen und zukünftigen finanziellen Werten gemacht werden können. Wie bereits angeführt, ergaben sich in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens bei der Wesent- lichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken und Chancen, da die finanziellen Schwellenwerte nicht überschritten wurden. Daher werden in der Folge ausschließlich Maßnahmen zur Abmilderung von negativen Auswirkungen und zur Verfestigung von positiven Auswirkungen beschrieben. Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Um die Kultur im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheit zu verbessern, wurde in den Jah- ren 2018 und 2019 das Projekt „Wir leben Sicherheit“ umgesetzt und ab 2020 als Konzept weitergeführt. Ziel des Projekts ist es, die Vertrauenskultur, Vorbildwirkung und nicht zuletzt auch die sicherheits- technischen Kennzahlen durch Einführung von Ansätzen aus der verhaltensorientierten Arbeitssicher- heit positiv zu verändern. 2024 wurde anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im April ein Aktionsmonat zur Arbeitssicherheit mit einer umfassenden Informationskampagne abgehalten. Darüber hinaus wurden für Führungskräfte Auffrischungs-Workshops zur verhaltensorien- tierten Arbeitssicherheit durchgeführt. Das Schwerpunktthema für die sicherheitstechnischen Unterweisungen 2024 war „Evaluierung psychischer Arbeitsbedingungen“. Die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen werden jedes Jahr entweder persönlich oder über E-Learning mit anschließendem Test von nahezu 100 % der Belegschaft erfolgreich absolviert – so auch im Geschäftsjahr 2024. Die häufigsten Verletzungsarten im Jahr 2024 waren Hautverletzungen, Quetschungen und Prellungen. Zu den am häufigsten auftretenden verletzungsbewirkenden Vorgängen zählen das Stürzen in der Ebene, sowie sich schneiden oder ste- chen mit spitzen oder scharfen Gegenständen. Beim Thema Gesundheitsschutz lag im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf erweiterten Vorsorgeuntersu- chungen und Gesundheitschecks, die an zahlreichen Standorten kostenlos und während der Arbeits- zeit angeboten wurden. Um für das Thema Gesundheit generell mehr Bewusstsein zu schaffen und bestehende Angebote präsenter zu machen, fand an mehreren VERBUND-Standorten eine Gesund- heitstour mit namhaften Speaker:innen aus dem Bereich Spitzensport statt. Die Keynotes der Spea- ker:innen bei der Gesundheitstour setzten mentale und körperliche Gesundheit in den Fokus und ga- ben den Mitarbeiter:innen Impulse für ihren eigenen (Berufs-)alltag. Ebenso fanden online Informati- onsveranstaltungen für Führungskräfte statt, um auf die Wichtigkeit des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements und die Maßnahmen aufmerksam zu machen. Zu den bestehenden Angeboten zählten sowohl vergünstige Zugänge zu Sport- und Bewegungseinheiten und ein Beratungsangebot für mentale Gesundheit. Eine weitere Anlaufstelle bei Fragen zur Pflege und Betreuung von Angehörigen wurde neu eingeführt, um betroffene Mitarbeiter:innen in herausfordernden Situation zu unterstützen. Zusätzlich wurden unter anderem Webinare zum Thema gesunde Ernährung, online Sehtrainings sowie Vorträge zu hirngerechtem Arbeiten sowie physiotherapeutische Trainingstage mit Fokus auf einen gesunden Rücken offeriert. Mit einer App-basierten Motivationsplattform wurden im Jahr 2024 verschiedene Wettbewerbe zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung durchgeführt. 302 Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter VERBUND veröffentlicht seit 2024 eine Gender Pay Gap-Analyse gemäß den Reporting-Erfordernissen der ESRS. Der Gender Pay Gap bezeichnet das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und ist definiert als die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen von weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Beschäftigter. Die Unterschiede, die sich bei VERBUND zwischen Männern und Frauen zeigen, beruhen auf unterschiedlich hohem Auszahlungsumfang von Überstunden, Bereitschaftsentgelten und Zulagen sowie der ungleichen Geschlechterverteilung auf den Ebenen der Organisation. Der Frauenanteil in den Führungsebenen steigt nicht mit derselben Geschwindigkeit wie in der Gesamtorganisation und liegt vor allem in den Gesellschaften, die VERBUND aufgrund gesetzlicher Unbundling-Vorschriften nicht beeinflussen kann, unter dem Frauenanteil im Konzerndurchschnitt. VERBUND verfolgt die Policy der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen. Daher wurden basierend auf der VERBUND-Diversity-Strategie zahlreiche Maßnahmen definiert, u.a. Aufnahme der Kennzahl „Frauenanteil bei Neuaufnahmen“ in den Zielvereinbarungen für Führungskräfte, genderge- rechtes Potenzialkräfteprogramm, um die Karrierechancen von Frauen zu erhöhen (1. Durchlauf 50 % Frauenanteil), Monitoring des Frauenanteils in Projekten und bei Gehaltsanpassungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, Kinderbetreuungs- gutscheine und Ferienbetreuung für Kinder, Förderung von Väterkarenzen, verstärkte Aufnahme weib- licher Lehrlinge. Das Frauennetzwerk Mission V-emale ist eine unternehmensinterne Frauen-Community (Employee Resource Group) mit eigenem MS-Teams-Kanal sowie mit Netzwerkveranstaltungen. Dabei werden Ideen ausgetauscht, Probleme gelöst, Möglichkeiten füreinander geschaffen und fundierte sowie nach- haltige Beziehungen aufgebaut. Das Diversity Netzwerk (Employee Assistance & Support Group) rückt Fragen der Chancengleichheit in die Mitte der Unternehmensorganisation und befasst sich unter ande- rem mit dem Thema Gender Balance. Die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter zeigten Wirkung: der Frauenanteil bei den Mit- arbeiter:innen konnte seit 2020 um mehr als 20 % auf 22,6 % gesteigert werden. Maßnahmen zum Datenschutz Um die Datenschutz-Awareness aufrechtzuerhalten, ist im Schulungskonzept vorgesehen, dass alle Mitarbeiter:innen jährlich die Datenschutzqualifikation erneuern müssen. Es steht ihnen frei, eine Präsenzschulung zu besuchen oder das Online-Angebot im Intranet, ein E-Training oder die selbst erstellten Onlinekurse „Geschichten von TOM&PIA“ zu nutzen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen personenbezogene Daten bestmöglich zu schützen. Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung VERBUND verfügt über top-ausgebildete Mitarbeiter:innen, die mit ihrer Leistungsbereitschaft, Moti- vation und Vielseitigkeit maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Daher investiert das Unter- nehmen in eine umfassende Weiterbildung. Ziel ist es, eine zentrale, konzernweite Weiterbildungs- struktur für alle Mitarbeiter:innen bereitzustellen, die die internationale Ausrichtung von VERBUND unterstützt. Ein bedeutender Meilenstein dahingehend war die Erweiterung des Lern-Management- Systems LMS um englischsprachige Inhalte im Jahr 2024, einschließlich der Entwicklung verschiedener E-Learning-Module auf Englisch. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 303 Um den Entwicklungen am Arbeitsmarkt und der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, setzt VERBUND weit Jahren auf maßgeschneiderte Kompetenzentwicklung und hat das VERBUND- Traineeprogramm, ein Meisterentwicklungsprogramm und ein Potenzialkräfteprogramm als Personal- entwicklungsmaßnahmen etabliert. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben VERBUND bietet seinen Mitarbeiter:innen Modelle zur flexiblen Arbeitszeit- und Lebenszeitgestaltung. Neben Modellen wie Gleitzeit und Telearbeit zählt dazu auch die Prämisse, Überstunden nur in dem Ausmaß zu entrichten bzw. zuzulassen, als sie nötig und auf Mitarbeiter:innenseite vereinbar sind. Viele Maßnahmen sind umgesetzt und haben lange Praxis: die Möglichkeit eines dritten Karenzjahres, eine Betriebsvereinbarung zu Telearbeit und Mobile Working, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, Pensionsvorsorge, Kinderzulage, eine kostenlose Beratungshotline für Mitarbeiter:innen in schwierigen Situationen, Beratung bei Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Ferien oder die Möglichkeit, einen Papamonat in Anspruch zu nehmen und mehr. Zur externen Darstellung dieses Engagements bringt das Unternehmen seit 2009 das Managementsystem Audit berufundfamilie zur Anwendung und lässt in Drei-Jahres-Schritten eine Reauditierung durchführen. Auch 2024 wurde eine Rezertifizierung erfolgreich durchgeführt. Die neu definierten Handlungsfelder umfassen eine fami- lienfreundliche Führungskultur im gesamten Konzern, die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeit, der Ferienbetreuungsangebote und der Telearbeit Regelungen sowie die Förderung von Führung in Teilzeit. Seit 2015 ist VERBUND auch Mitglied im Netzwerk „Unternehmen für Familien“. Ziel ist es, eine Ver- besserung und Aktualisierung des Wissensstands der Führungskräfte und der Mitarbeiter:innen über Aktivitäten zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu erreichen sowie weitere Maßnahmen zu setzen. Maßnahmen zur Gewährleistung der Mitarbeiter:innenzufriedenheit Die Arbeitnehmer:innen fast aller vollkonsolidierter Gesellschaften von VERBUND in Österreich und Deutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. Die Belegschaftsvertretung steht im laufenden Austausch mit dem VERBUND-Management. (Siehe dazu auch S1-2 „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen”). Alle Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, sich einer Gewerkschaft anzuschließen. Dessen unge- achtet, unterliegen alle Beschäftigten durch die im Arbeitsrecht festgelegte Außenseiterwirkung dem Geltungsbereich der Kollektivverträge – unabhängig davon, ob sie selbst der Gewerkschaft angehören oder nicht. Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen. Der Kollektivvertrag (KV) regelt unter anderem Mindestgehälter, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen (wie das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld) der Arbeitneh- mer:innen. In jährlichen KV-Runden wird die inflationsgetriebene Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Weiters bekennt sich VERBUND zu einer marktkonformen und leistungsgerechten Entloh- nung der Mitarbeiter:innen. Knapp 99 % der Mitarbeiter:innen unterliegen einem Kollektiv- oder Tarif- vertrag. Ein auf individuelle Zielvorgaben und den Unternehmenserfolg ausgerichtetes, leistungsorien- tiertes Entgeltmodell sorgt auf allen Ebenen für eine faire Entlohnung der Mitarbeiter:innen. Initiativen im Bereich Vielfalt werden unter dem Dach der von VERBUND festgelegten EDI (Equity, Diversity und Inclusion)-Strategie gesamtheitlich betrachtet. Es werden Maßnahmen in den Dimensio- nen Alter, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, soziale und nationale Herkunft sowie Reli- 304 gion und Weltanschauung festgelegt. Informationen zu den verschiedenen Aspekten von EDI werden sowohl im Diversity und Inclusion Weiterbildungsprogramm, als auch im Intranet laufend veröffent- licht, um so eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern. Im Rahmen der Zertifizierung ZukunftViel- falt (ebenfalls ein Managementsystem) wird die festgelegte Strategie wie auch die damit verbunden Maßnahmen im Drei-Jahres-Rhythmus evaluiert. Auch die vermehrte Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und/oder chro- nischen Erkrankungen ist als Policy in der Diversity-Strategie verankert und zentraler Inhalt in der Zertifizierung „ZukunftVielfalt“. VERBUND übernimmt soziale Verantwortung für Chancengleichheit und setzt sich zum Ziel, die Quoten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz zu erfüllen bzw. darüber hinaus, Menschen mit Behinderung zu rekrutieren und zu beschäftigen. Mit dem Diversity Management und dem Accessibility Management ist das Thema an mehreren Stellen im Unternehmen organisatorisch verankert. Die unternehmensweite Bewusstseinsbildung für das Thema erfolgt durch Informationskampagnen, durch laufende Intranet Newsbeiträge sowie durch Diversity- und Inclusion- Webinare. Neben dem Hinweis auf die inklusive Haltung auf allen VERBUND-Stellenausschreibungen wurde auch ein Fokus auf die Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen gesetzt. VERBUND nimmt am myAbility-Talent-Programm teil, das Unternehmen mit Studierenden mit Behinderung vernetzt. Weiters wurde die Anzahl von Menschen mit Behinderung in die Zielvereinbarungen aufge- nommen. Beide Maßnahmen setzen den Fokus auf Inklusion. Die Kooperation mit dem Österreichischen Behindertensport Verband wurde auch 2024 fortgeführt und damit die Verbindung zu den betroffenen Gruppen gestärkt. Zur Förderung der Suche nach Lehrlingen mit Behinderung trug die Teilnahme an der Initiative “Versteckte Potenziale” bei. Mit dem Digital Accessibility Team erweitert VERBUND die digitale Barrierefreiheit. Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und Allys können sich im Rahmen der neu gegründeten Employee Resource Group “DiversAbility” zu ihren Erfahrungen austauschen. VERBUND lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing und (sexueller) Belästigung ab. Die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung erfordert umfassende Strategien und Maßnahmen, die so- wohl präventiv als auch reaktiv sind. Im VERBUND-Verhaltenskodex und dem BlueCode (siehe G1) sind klare Richtlinien und Verhaltensstandards festgehalten. Mit der Mission V (siehe G1) fördert VERBUND auch ganz aktiv eine respektvolle Unternehmenskultur, in der Gewalt und Belästigung nicht toleriert werden. Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft und Führungskräfte erfolgt über unterschiedliche Formate: Das VERBUND-Diversity- und Inclusion-Weiterbildungsprogramm ist in Form von Webina- ren für alle zugänglich. Informationen zu verschiedenen Themen werden laufend im Intranet veröffent- licht. Das Diversity Management wie auch Führungskräfte präsentieren laufend die Haltung von VERBUND, Informationen sowie Meldemöglichkeiten in unterschiedlichen Settings. Es gibt verschie- dene Ansprechpersonen und Unterstützungssysteme wie Betriebsrat und das Diversity-Netzwerk wie auch das Hinweisgeber:innensystem (siehe dazu auch S1-3), wo Vorfälle oder Verdachtsfälle gemeldet werden können. Die konsequente Aufarbeitung der gemeldeten Fälle ermöglicht es VERBUND, Be- troffene besser zu schützen, Lösungen zu finden und bei Verstößen die nötigen Konsequenzen zu set- zen. Die gesetzten Maßnahmen in konkreten Anlassfällen verstärken das Bewusstsein für eine respekt- volle, wertschätzende und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur. So gelingt es VERBUND, als Unternehmen frühzeitiger einzugreifen und schwerwiegendere Fälle zu minimieren. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 305 Bei allen beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um keine einmalig durchgeführten Aktionen, sondern um – im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse - regelmäßig und kontinuierlich durchge- führte Maßnahmen, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Ein großer Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits in den letzten Jahren mit der Schließung der Kohlekraftwerke erreicht. Die negativen Auswirkungen dieses Übergangs zu einer umweltfreundliche- ren Stromerzeugung konnten mit Hilfe zahlreicher Maßnahmen einer langfristigen strategischen Per- sonalplanung abgemildert werden. Dazu gehörten laufende Weiterbildungen und Umschulungen, eine interne Jobbörse sowie ein Sozialplan inklusive Vorruhestandsprogramm. Im Rahmen der aktuellen Strategie sind zukünftig keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von VERBUND absehbar. Kennzahlen und Ziele Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Um die Fortschritte bei der Bewältigung der wesentlichen negativen Auswirkungen und bei der Förde- rung der positiven Auswirkungen kontinuierlich voranzutreiben, wurden für die identifizierten Auswir- kungen Ziele definiert, die für alle Arbeitskräfte gelten und laufend überwacht werden. Diese Ziele sind messbar und mit einem Zieldatum versehen. Ziele, die auf gesetzlichen Regelungen basieren (Kompe- tenzentwicklung, Datenschutz), haben unabhängig von einem Zieldatum immer Gültigkeit. Der Fokus aller Ziele liegt auf einer gesunden und stabilen Belegschaft mit hoher Mitarbeiter:innenzufriedenheit, größtmöglicher Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, laufender Kompetenzentwicklung sowie auf Diversität und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig soll die ungleiche Behandlung aufgrund der Dimension Geschlecht beseitigt werden. Es werden somit zahlreiche Nachhaltigkeitsas- pekte, die in den ESRS verankert sind, abgedeckt. Damit ist sichergestellt, dass VERBUND europäische Ziele verfolgt. Die Definition aller Ziele erfolgt unter Einbeziehung der Arbeitskräfte über den Betriebs- rat im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Wirtschaftsgespräche. In laufender Abstimmung zwi- schen dem Management, der Arbeitnehmer:innenvertretung und dem Strategischen Personalma- nagement werden die Ziele ausformuliert und festgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2024 wurde keine Ziele sowie entsprechende Kennzahlen, zugrunde liegende Messmethoden, signifikanten Annahmen, Einschränkungen, Quellen und Datenerhebungsverfahren geändert. Ziel: Arbeitssicherheit und Gesundheit Zur Überwachung der Arbeitssicherheitsleistung wird die internationale Kennzahl für Unfallhäufigkeit, der Lost Time Injury Frequency (LTIF), herangezogen. Der LTIF beschreibt die Anzahl der Arbeitsun- fälle ab dem ersten Ausfalltag bezogen auf eine Million Arbeitsstunden. Dieser rückblickende Indikator ermöglicht einen Vergleich mit nationalen und internationalen Unternehmen. Als Unternehmensziel wird bei VERBUND bis 2025 ein LTIF 5 angestrebt. Dieser Wert soll dauerhaft gehalten werden und hat sich für das Eigenpersonal in den letzten Jahren positiv entwickelt. Der Zielwert wurde in Abstim- mung mit dem zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) des Konzerns ermittelt und ist Teil der Ziel- vereinbarung des Vorstands. Dieses Ziel gilt für alle Arbeitskräfte von VERBUND sowie die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an den Standorten von VERBUND tätig sind. Als Unternehmensziel strebt VERBUND bis Ende 2025 die ISO 45001-Zertifizierung aller VERBUND- Gesellschaften an. Ab 2020 wurden erste Vorbereitungsarbeiten sowie ISO-Readiness-Audits durchge- 306 führt. Im Juni 2023 wurde das Managementsystem der VERBUND AG erfolgreich extern nach ISO 45001 zertifiziert. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Konzernprojekt zur Ausrollung auf weitere Kerngesellschaften gestartet, um die Sicherheit und Gesundheit in allen vollkonsolidierten Gesellschaften sicherzustellen. Ziel: Gleichstellung der Geschlechter Der VERBUND-Vorstand hat das Ziel festgelegt, die Frauenanteile bei den Mitarbeiter:innen und in der Führungsebene bis 2030 auf mindestens 25 % zu erhöhen. Eine detaillierte Quotenberechnung auf Basis der strategischen Personalplanung sowie der Arbeitsmarktdaten zeigt, wie dieses Ziel im angestrebten Zeithorizont erreicht werden kann. Dieses Modell bildet auch die Grundlage für die jährliche Zielsetzung der einzelnen Geschäftsbereiche. Außerdem ist das Ziel auch Teil der Zielvereinbarung des Vorstands. In 2024 lag der Frauenanteil bei 22,6 %. Durch ein laufendes Monitoring und Reporting wird die tatsächliche Entwicklung begleitet. Füh- rungskräfte, Betriebsräte und Belegschaft werden regelmäßig über die Entwicklung informiert. Die gesetzten Maßnahmen können im Kapitel S1-4 unter der Überschrift „Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter“ nachgelesen werden. Ziel: Datenschutz Für die Bewältigung der wesentlichen negativen Auswirkung „Verletzung von Persönlichkeitsrech- ten“ ist der jährliche Besuch der Datenschutzschulung als Ziel definiert. Dieses Ziel wird durch die:den Konzern-Datenschutzbeautragte:n überwacht und wurde in den letzten drei Jahren zu 100 % erreicht. Ziel: Persönliche Kompetenzentwicklung VERBUND ermöglicht seinen Mitarbeiter:innen 38,5 Bildungsstunden pro Jahr. Dies bedeutet, die Arbeitskräfte können die neuesten Entwicklungen in ihren Fachbereichen erlernen und sich persönlich weiterentwickeln. Das Ziel ist im Kollektivvertrag der Energieversorgungsunternehmen festgeschrieben und gilt bei VERBUND für alle Arbeitskräfte. Die Zielerreichung ist bei Ausbruch der Corona-Pandemie stark eingebrochen. In den letzten Jahren kam es zu einer schrittweisen Annäherung an den Zielwert und 2024 wurde er mit 37,6 Bildungsstunden nahezu erreicht. Durch die Ausbildung eigener Lehrlinge entwickelt VERBUND eine konstante Quelle von qualifizier- ten und betrieblich eingearbeiteten Mitarbeiter:innen, was in weiterer Folge die Fluktuation reduziert und eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung schafft. Durch die Lehrlingsausbildung kann VERBUND nicht nur eigene zukünftige Fachkräfte sichern, sondern könnte auch potenzielle betriebli- che Herausforderungen wie Fachkräftemangel, hohe Fluktuation, Wettbewerbsnachteil, höhere Rekru- tierungskosten und mangelnde Innovationskraft erfolgreich adressieren. Die Zahl der neu eintretenden Lehrlinge ergibt sich einerseits aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in der Lehrwerkstät- te und andererseits aus den betrieblichen Notwendigkeiten. In den letzten Jahren konnte die anvisierte Zahl von 35 Neuaufnahmen bei Lehrlingen immer erreicht werden. Ziele: Vereinbarkeit Für die positive Auswirkung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wurden im Rahmen der Rezertifi- zierung des Audits berufundfamilie folgende Ziele für 2025-2027 festgelegt: JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 307 • Förderung einer familienfreundlichen Führungskultur im Gesamtunternehmen, durch klare einheit- liche Richtlinien im Umgang mit Telearbeit • Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeit und Telearbeit-Regelung • Weiterhin laufende Kommunikation rund um die familienfreundlichen Angebote und Leistungen • Weiterentwicklung der Ferienbetreuungsangebote • Förderung von Teilzeit und Führung in Teilzeit und familienfreundliche Personalplanung Wie in S1-2 angesprochen, werden bei der Rezertifizierung von berufundfamilie Arbeitskräfte aus un- terschiedlichen Bereichen bei der Definition der Ziele miteinbezogen. Die Ziele sind mit einer Dauer von drei Jahren terminisiert, es gibt meist jedoch keine festgelegte Kennzahl. Daher werden die Fort- schritte in der Arbeitsgruppe analysiert und diskutiert und am Ende der 3-Jahresfrist durch den Auditor bewertet. Alle genannten Themen tragen auf einer übergeordneten Ebene zur Mitarbei- ter:innenzufriedenheit bei. Ziele: Mitarbeiter:innenzufriedenheit Zum wesentlichen Thema „strukturierter Austausch von Management und Mitarbeiter:innen“ gibt es das definierte Ziel, einen direkten Austausch über die Mitarbeiter:innenzufriedenheitsanalyse alle drei Jahre durchzuführen. Im Durchführungsjahr sind auch Ziele für das Management festgelegt: einerseits sind Teilnahmequoten definiert und andererseits wird das Erreichen eines Mindestzufriedenheitsindex vorgeschrieben. Ein indirekter Austausch zwischen Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung findet jährlich laufend in Form von strukturierten und protokollierten mehrstündigen Gesprächen statt. Dabei wird das Ziel verfolgt, mindestens vier Gespräche pro Kalenderjahr zu führen. In den letzten Jahren wurde dieses Ziel immer erreicht. In den Tochtergesellschaften findet dieser strukturierte Aus- tausch zwischen jeweiligem Management und jeweiliger Belegschaftsvertretung in der gleichen Fre- quenz statt. VERBUND strebt eine niedrige Fluktuation (exklusive Pensionsantritte) von < 5 %. Dieser Wert wurde auch in 2024 mit 3,7 % zum wiederholten Mal unterschritten. Die Mitarbeiter:innenbindung wird damit gestärkt und ein nachhaltiger Wissenstransfer sichergestellt. Außerdem fördert eine geringe Fluktuation eine positive Unternehmenskultur und steigert Produktivität und Effizienz. Rekrutierungs- und Einar- beitungskosten können so gering wie möglich gehalten werden. Eine ausgewogene Altersstruktur ist ein wesentlicher Bestandteil für die Stabilität des Unternehmens. Durch vielfältige Sichtweisen unterschiedlicher Altersgruppen erhöht sich das Innovationpotenzial von VERBUND. Das Management des demografischen Wandels soll das Wissen im Unternehmen erhalten und Leistungsträger:innen an das Unternehmen binden. Als Benchmark wird hierzu die Verteilung der unselbständig Beschäftigten nach Altersgruppen in Österreich herangezogen, wobei die VERBUND- Mitarbeiter:innen in der höchsten Altersklasse weniger stark vertreten sein sollen als im Referenzwert. Bis 2030 soll die Belegschaft mehr als 3,5 % Mitarbeiter:innen mit Behinderung umfassen, so die Ziel- setzung des Vorstandes. Die nationalen Regelungen zur Einstellungsverpflichtung von Menschen mit Behinderungen sind je nach Land unterschiedlich, ebenso wie allfällige Ausgleichszahlungen. Bei Ermittlung des Anteils von Menschen mit Behinderungen werden alle Personen berücksichtigt, die VERBUND einen behördlich festgestellten Behinderungsgrad gemeldet haben, unabhängig von der Höhe des Behinderungsgrades. Damit schaffen wir nicht nur eine Vergleichbarkeit zwischen den Län- dern, sondern die Anerkennung aller Formen der Behinderung. Eine Vorgabe zur Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderungen ist in der Zielvereinbarung der Vorstände verankert und auch Teil 308 der jährlichen Zielsetzung der einzelnen Geschäftsbereiche. Durch ein laufendes Monitoring und Re- porting wird die tatsächliche Entwicklung begleitet. Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Im Berichtsjahr 2024 waren 4.424 Personen direkt bei VERBUND beschäftigt. Dies entspricht 4.278,9 Vollzeitäquivalenten und im Durchschnitt für das Berichtsjahr 4.149,2 Vollzeitäquivalenten. Der Personalaufbau im Berichtszeitraum ist dem nationalen und internationalen Wachstumskurs des Unternehmens insbesondere in den Bereichen Neue Erneuerbare, Wasserstoff und Netzausbau geschuldet. Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht Geschlecht 2023 2024 Männlich 3.195 3.423 Weiblich 900 1.001 Divers 1 - - Keine Angabe - - Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 4.095 4.424 1 Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen. Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Geschlecht Weiblich Männlich Divers 1 Keine Angaben Insgesamt Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 1.001 3.423 - - 4.424 Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl) 958 3.160 - - 4.118 Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl) 43 263 - - 306 - davon Lehrlinge und Behaltefristen (Personenzahl) 26 162 - - 188 Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl) 0 0 - - 0 Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl) 779 3.338 - - 4.117 Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl) 222 85 - - 307 1 Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen. Die oben angeführten Daten beziehen sich auf die Anzahl der Personen zum 31. Dezember 2024. Im ersten Abschnitt wird nach unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen unterschieden. Der überwie- gende Teil der befristeten Arbeitsverhältnisse ist bei VERUND den regulatorischen Vorschriften für JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 309 Ausbildungsverhältnissen geschuldet. Die Lehrausbildung dauert 4 Jahre und daher sind die Ausbil- dungsverträge befristet. Abrufkräfte werden von Unternehmen ohne ein garantiertes Minimum oder eine feste Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. VERBUND beschäftigt keine Abrufkräfte. Die Zahl der Teilzeitkräfte bezieht sich auf alle Arbeitnehmer:innen, die mit einem Beschäftigungs- ausmaß von weniger als 100 % angestellt sind. Im Jahr 2024 haben 237 Personen das Unternehmen verlassen, das entspricht einer Fluktuation von 5,4 % und berücksichtigt wie in den ESRS vorgegeben auch die Pensionsantritte. Die Fluktuation bleibt auf einem niedrigen Niveau. Die repräsentativste Zahl im Abschluss ist der durchschnittliche betriebswirtschaftliche Personal- stand im Konzernanhang. Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Bei VERBUND bezieht sich der Begriff der Fremdarbeitskräfte ausschließlich auf Leasingkräfte. Sie werden als Ersatz für Karenzierungen und Langzeitkrankenstände sowie zur Abdeckung von Kapazi- tätsspitzen eingesetzt. Es handelt sich dabei um Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften” tätig sind. Im Jahr 2024 gab es 98 Leasingkräfte. Da seit einigen Jahren eine forcierte Übernahme von Leasingkräften um- gesetzt wird, konnte auch im Berichtsjahr die Zahl um 14 % reduziert werden. Leasingkräfte, die eine Kernfunkton innehaben, deren Know-how-Erhalt zweckmäßig ist und deren Übernahme aufgrund arbeitsmarktpolitischer Überlegungen zielführend ist, werden in Zwei-Jahres-Schritten übernommen. Aus Gründen der Konsistenz wird auch hier die Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Leasingvertrag als Personenzahl und nicht als Vollzeitäquivalent berichtet; es wird die Zahl am Ende des Berichtszeit- raums angegeben. Es sind keine Selbstständigen für VERBUND tätig. Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 98,7 % der Mitarbeiter:innen von VERBUND unterliegen einem Kollektivvertrag bzw. Tarifvertrag. Das Gehalt jener Mitarbeiter:innen, die keinem Kollektivvertag unterliegen, liegt über vergleichbaren kol- lektivvertraglichen Mindestansprüchen und wird mittels Marktanalysen verifiziert. In Österreich wer- den 100 % der Arbeitnehmer:innen vom Betriebsrat vertreten. Eine Vertretung durch einen Europäi- schen Betriebsrat erfolgt nicht. Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen Im Jahr 2024 gab es 24 weibliche (18,6 %), 105 männliche (81,4 %) und 0 diverse (0 %) Führungskräfte. VERBUND verwendet die von ESRS vorgegebene Definition der Führungskräfte, die sich auf die zwei Ebenen direkt unterhalb der Leitungs- und Aufsichtsorgane bezieht. Kennzahlen Dimension Alter - gesamt Einheit 2023 2024 < 30 Jahre Prozent 22,0 20,8 30-50 Jahre Prozent 51,3 54,0 > 50 Jahre Prozent 26,7 25,2 310 Um die demographische Entwicklung im Konzern zu dämpfen, achtet VERBUND auf eine ausgewo- gene Altersstruktur der Beschäftigten. Als Benchmark wird hierzu die Verteilung der unselbständig Beschäftigten auf Altersgruppen in Österreich herangezogen. Die VERBUND-Mitarbeiter:innen sind in der höchsten Altersklasse zu rund 25 % vertreten und dort – so wie angestrebt – weniger repräsentiert als die erwerbsfähige Bevölkerung in ganz Österreich (Erwerbstätige in Österreich: <30 Jahre: 21 %, 30-50 Jahre: 47 %, >50 Jahre: 32 %, Quelle: Statistik Austria). Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung VERBUND bekennt sich zu einer marktkonformen und leistungsgerechten Entlohnung der Mitarbei- ter:innen. In Österreich und Deutschland sind die Löhne und Gehälter an den Kollektivvertrag gebun- den. Das Gehalt der Mitarbeiter:innen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, liegt über vergleichba- ren kollektivvertraglichen Mindestansprüchen. Somit erhalten alle Arbeitskräfte von VERBUND kon- zernweit im Einklang mit den Referenzwerten eine angemessene Entlohnung. Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung Die Mitarbeiter:innen sind in allen Ländern, in denen VERBUND tätig ist (Österreich, Deutschland, Spanien, Italien und Rumänien), gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert. Diese Ereignisse umfassen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Erwerbsunfä- higkeit, Elternurlaub und Ruhestand. Die Absicherung ist einerseits aufgrund der länderspezifischen Regulatorik der Sozialversicherungsdienste und andererseits aufgrund des Kollektiv- und Tarifvertrags vollumfänglich gewährleistet. Beide Quellen – länderspezifische Regulatorik und Kollektiv- und Tarif- vertrag – legen fest, auf welche Leistungen die Mitarbeiter:innen Anspruch haben und welche Regeln für die Berechnung und die Bezugsdauer der Leistungen gelten. Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen VERBUND versteht sich als inklusiver Arbeitgeber und setzt sich aktiv für die Beschäftigung von Men- schen mit Behinderungen ein. Wir sehen den Menschen als Ganzes und fokussieren uns auf die jeweili- gen Stärken des Individuums. Wir streben nach einer Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinde- rungen. Eine entsprechende Meldung beim Arbeitgeber ist jederzeit möglich, aber nicht verpflichtend. Um eine Vergleichbarkeit der Daten der Länder, in denen VERBUND tätig ist sicherzustellen, werden alle Behinderungen unabhängig vom Behinderungsgrad erfasst. Der Prozentsatz der Arbeitneh- mer:innen mit Behinderungen lag bei VERBUND 2024 bei 2,4 % und stieg leicht im Vergleich zum Vor- jahr. Das zeigt, dass die gesetzten Maßnahmen greifen. Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Das Mitarbeiter:innengespräch dient der gemeinsamen Reflexion und der gezielten Weiterentwicklung von erbrachten Leistungen, gezeigten Kompetenzen sowie gesetzten Arbeitsschwerpunkten und damit der Zusammenarbeit von Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen. Ziel des Mitarbeiter:innengesprächs ist nicht nur die gemeinsame Arbeit durch Zielvereinbarungen zu strukturieren und die Zielerreichung zu evaluieren, sondern auch Klarheit über Aufgaben und Prioritäten der einzelnen Mitarbeiter:innen zu schaffen sowie gemeinsam Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den:die Mitarbeiter:in festzulegen. Es wird jährlich durchgeführt. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 311 Kennzahlen Kompetenzentwicklung Einheit Weiblich Männlich Divers (1) Keine Angaben Summe Mitarbei- ter:innengesprächsquote Prozent 93,6 93,6 - - 93,6 Durchschnittliche Weiter- bildungsstunden pro Arbeitnehmer:innen Stun- den 36,8 37,6 - - 37,4 1 Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen. Im Jahr 2024 nahm jede:r VERBUND-Mitarbeiter:in 38 Stunden an Bildungsmaßnahmen teil. Die Schwerpunkte der Personalentwicklung im Geschäftsjahr 2024 bildeten Schulungen in den Bereichen Sicherheit, Teamentwicklung sowie Technik. Es ist auch ein gesteigertes Interesse an KI-Schulungen erkennbar. Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Alle VERBUND-Mitarbeiter:innen sind durch entsprechende Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit umfasst. Derzeit verfügen die Austrian Power Grid AG, die Gas Connect Austria GmbH sowie die VERBUND AG über ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 45001. Somit arbeiten bereits 33 % der Mitarbeiter:innen in Gesellschaften mit extern zertifizierten Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit. Die anderen Konzerngesellschaften sind im Zertifizierungsprozess und werden diesen bis 2025 abgeschlossen haben. 312 Kennzahlen Arbeitssicherheit Einheit 2024 Arbeitskräfte des Unternehmens, die durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (gesamt) Prozent 100,0 Eigenpersonal, lt. ESRS Arbeitnehmer Prozent 100,0 Leasing; lt. ESRS Fremdarbeitskräfte Prozent 100,0 Arbeitskräfte des Unternehmens, die durch ein ISO 45001 zertifiziertes Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (gesamt) Prozent 33,3 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen (gesamt inkl. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werden) Anzahl 0 Eigenpersonal S1 Anzahl 0 Leasing S1 Anzahl 0 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2, wenn sie an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werden Anzahl 0 Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle (gesamt inkl. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werden) Anzahl 82 Eigenpersonal S1 Anzahl 41 Leasing S1 Anzahl 4 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2, wenn sie an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werden Anzahl 37 LTIF: Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle (gesamt inkl. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werde) Anzahl 5,8 Eigenpersonal S1 Anzahl 5,0 Leasing S1 Anzahl 22,3 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2, wenn sie an den Standorten des Unternehmens eingesetzt werden Anzahl 6,4 Zahl der Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind (Eigenpersonal S1) Anzahl 903 Zahl der Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind (Leasing S1) Anzahl 101 Unfallschwere (Eigenpersonal + Leasing S1) Tage/Unfall 22,3 Anzahl schwere Unfälle (Eigenpersonal + Leasing S1) Anzahl 5 Hinsichtlich Arbeitssicherheit unterscheidet VERBUND nicht zwischen Eigenpersonal, Leasingper- sonal und Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die an den Standorten des Konzerns tätig sind. Alle genannten Arbeitskräfte nehmen verpflichtend an Sicherheitsschulungen teil. Die Unfallschwere bezieht sich auf die Anzahl der durchschnittlichen Ausfalltage je Unfall. Als Unfäl- le mit schweren Folgen werden Unfälle zusammengefasst, die mehr als 45 Ausfalltage nach sich ziehen. Als allgemeine arbeitsbedingte Gefahren mit Risiken, die zu sehr schweren Folgen, irreversiblen Ge- sundheitsschäden oder zum Tod führen können, wurden bei VERBUND die folgenden identifiziert: gefährliche Arbeitsstoffe, Atmosphären mit Sauerstoffmangel, Stürze in der Ebene und aus der Höhe, Stromschlag und Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen, Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, schädlicher Lärm und mechanische Verletzungen. Die häufigsten verletzungsbewirkenden Vorgänge bei schweren Unfällen der letzten Jahre waren: Ein- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 313 klemmen und Quetschen, Sturz in der Ebene, Absturz sowie fallende Gegenstände. Im Geschäftsjahr 2024 ereignete sich ein Arbeitsunfall mit schwerer Folge. Da es in Österreich keine Meldepflicht arbeitsbedingter Erkrankungen gibt und der Arbeitgeber dar- über hinaus keine Auskunft über die Art der Krankheit der Arbeitskräfte erhält, entfällt der Berichts- punkt S1-14, 88d. Angabepflicht S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Alle Arbeitnehmer:innen des Unternehmens haben aufgrund der geltenden Gesetze Anspruch auf Freistellung aus familiären Gründen. Dies umfasst Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub sowie Urlaub für pflegende Angehörige. 13,0 % der Arbeitnehmer und 17,2 % der Arbeitnehmerinnen nahmen im abgelaufenen Jahr Urlaub aus familiären Gründen. Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Der Gender Pay Gap liegt für VERBUND bei 11,4 %. Das bedeutet, dass Frauen bei VERBUND im Durchschnitt um 11,4 % weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. In den Netzgesellschaften entfalten die Richtlinien und Vorgaben der VERBUND AG aufgrund der strikten Unbundling- Bestimmungen keine Wirkung. In den Gesellschaften, die den Richtlinien und Vorgaben der VERBUND AG nicht unterworfen werden können, ist der Gender Pay Gap höher. Für jene Gesellschaf- ten, auf die VERBUND Einfluss nehmen kann, ist der Gender Pay Gap mit 7,6 % deutlich niedriger. Für das Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Person im Unternehmen (CEO) und dem Median der Vergütung der Arbeitnehmer:innen im Konzern werden das Grundgehalt, Geldleis- tungen, Sachleistungen und direkte Vergütungen berücksichtigt. Außerdem ist der gesamte beizule- gende Zeitwert aller jährlicher langfristiger Anreize inkludiert. Die Vergütung aller Arbeitnehmer:innen ist um die Vergütung des CEO korrigiert; die Verhältniszahl liegt bei rund 1:20. Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Im Berichtszeitraum wurden 13 Fälle von Diskriminierung gemeldet. Darüber hinaus wurden fünf Beschwerden, die in Zusammenhang mit den in Absatz 2 dieses Standards genannten sozialen Aspekten stehen über das unternehmensinterne Hinweisgeber:innensystem geäußert. Eine Einreichung bei der nationalen Kontaktstelle für multinationale Unternehmen der OECD ist nicht erfolgt. Alle gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Beschwerden wurden vom Unternehmen geprüft. In drei Fällen wurde keine Diskriminierung festgestellt. In allen anderen Fällen wurden Pläne zur Abhilfe erstellt und umgesetzt. Als Abhilfemaßnahmen wurden beispielsweise Gespräche geführt oder weitere Beratung angeboten. Darüber hinaus hat VERBUND sich von drei Personen, die andere belästigt haben, getrennt (Kündigung bzw. Entlassung). Der Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden belief sich auf 0 €. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keinen schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens. Es gab keine Vorfälle, die gegen die Leitprinzi- pien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unter- 314 nehmen verstoßen haben. Somit wurden auch keine damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen geleistet. ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Themenspezifische Angaben zu den Interessen und Standpunkten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind im ESRS 2 SBM-2 zu finden. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell VERBUND unterstützt die Energiewende durch die Erzeugung und den Ausbau erneuerbarer Energie. Dafür sind Investitionen in bestehende und neue Anlagen nötig, womit die Anschaffung von Anlagenteilen und Bautätigkeiten einhergehen. Resultierend aus diesen Geschäftstätigkeiten wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse folgende wesentliche Themen definiert: „Arbeitsbedingungen“ sowie „Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle“. Auswirkungen können insbesondere in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch die Beschaffung von Produkten entstehen, wodurch zu einer Verschlechterung oder Verstärkung von schlechten Arbeits- und Umweltbedingungen beigetragen werden kann. Im Rahmen von Bauprojekten kann es auf VERBUND-Baustellen zu Arbeitsunfällen von Fremdfirmen kommen, wodurch die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird. VERBUND ist gleichzeitig von der Verfügbarkeit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette abhängig, da ohne sie der Bau und die Revitalisierung von Anlagen nicht bzw. nur langsamer möglich wären. Betroffen sind einerseits Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungsket- te von VERBUND tätig sind (z. B. im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagenteilen und tech- nischen Komponenten) und Arbeitskräfte, die über Fremdfirmen auf VERBUND-Baustellen beschäftigt werden. VERBUND bezieht Produkte und Dienstleistungen der direkten Lieferkette zu rund 90 % aus Öster- reich und Deutschland, der Rest entfällt auf andere Teile der Welt und auch hier handelt es sich vor- wiegend um Lieferant:innen aus dem EU-Raum. Damit ist das Risiko, dass es zu Kinder- oder Zwangs- arbeit kommt, sehr niedrig. Im Fokus der wesentlichen Auswirkungen stehen die VERBUND-Baustellen aufgrund von Neubau- und Revitalisierungsprojekten. Die Baubranche ist traditionell für vermehrte Arbeitsunfälle bekannt, was sich auch auf die Arbeitssicherheitskennzahlen und Unfälle auf VERBUND-Baustellen und somit auf die Arbeitskräfte der für VERBUND tätigen Fremdfirmen auswirkt. Um dem entgegenzuwirken und um die Fremdfirmenunfälle zu reduzieren, wurden klare Maßnahmen gesetzt, die in Kapitel S2-4 ange- führt werden. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 315 VERBUND ist bestrebt, durch die Anwendung des Supplier Code of Conduct (SCoC) für seine Liefe- rant:innen potenziell positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sowie die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette herbeizuführen. Es wurden keine finanziell wesentlichen Risikotreiber, welche direkt oder indirekt durch Faktoren be- treffend die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette positiv und/oder negativ beeinflusst werden können, identifiziert. Wie oben beschrieben, sind von negativen Auswirkungen insbesondere Arbeitskräfte auf VERBUND- Baustellen betroffen, was insbesondere aus der im Vergleich zu den eigenen Arbeitskräften höheren Unfallkennzahl, dem LTIF (siehe dazu LTIF in Kapitel S1-14), abgeleitet werden konnte und Grundlage für die Bewertung der negativen Auswirkung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse war. Über die bereits beschriebenen Arbeitskräfte auf VERBUND-Baustellen hinaus wurden keine be- stimmten betroffenen Gruppen von Arbeitskräften identifiziert. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette VERBUND verpflichtet sich in seinem Unternehmensleitbild zu nachhaltigem Wirtschaften und legt im Supplier Code of Conduct sowie im Verhaltenskodex fest, dass auch von Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen die Einhaltung der Qualitätsstandards und Nachhaltigkeitsprinzipien verlangt wird. Das grundlegende Konzept zum Management von Auswirkungen (Verletzungen auf Baustellen und möglicher Beitrag zu einer Verschlechterung der Arbeits- und Umweltbedingungen in der vorgelager- ten Wertschöpfungskette) auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ist der SCoC, der Bestandteil aller VERBUND-Ausschreibungen und -Beauftragungen ist. Die Konzernbeschaffung ist für die zentrale Steuerung, die Durchführung der Vergabeverfahren und die Beauftragung der Lieferant:innen zustän- dig. Kleinbedarfe (wertabhängig) können von dezentralen Stellen (z. B. an den Kraftwerksstandorten) direkt bestellt werden, wobei die dezentralen Bedarfe hauptsächlich über eine elektronische Katalog- plattform beauftragt werden. Aufgrund der Unbundling-Bestimmungen haben die Netzgesellschaften Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH eigenständige Beschaffungsorganisationen mit gleichwertigen Kodizes und Richtlinien für eine nachhaltige Beschaffung implementiert. Die obers- te Verantwortung obliegt dem Vorstand. Damit sind die Arbeitskräfte aller direkten Lieferant:innen vom SCoC umfasst, der diese auch dazu verpflichtet, die Verantwortung an ihre Lieferant:innen weiterzugeben. Der SCoC ist über die VERBUND-Website öffentlich für alle abrufbar. Er beinhaltet E-, S- und G-Themen, die sich an den ESRS, den internationalen Menschenrechtsnormen (z. B. der Internationalen Charta der Menschen- rechte sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) und den OECD- Leitprinzipien orientieren. Er umfasst u. a. die Themen Klima- und Umweltschutz, Arbeitspraktiken und Diskriminierungsverbot, Konfliktmineralien, Antikorruption und Beschwerdemechanismen. Im Bereich der Menschenrechte umfasst der Verhaltenskodex für Lieferant:innen außerdem die Themen Zwangs- und Kinderarbeit. Der SCoC wurde im Jahr 2024 umfassend aktualisiert, nähere Informatio- nen dazu finden sich unter S2-4. Den Rahmen für den SCoC bilden internationale, europäische und nationale Vorgaben, wie insbe- sondere die folgenden: 316 • die Internationale Charta der Menschenrechte • die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (die UN Sustainable Development Goals) • die 10 Prinzipien des UN Global Compact • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen • die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), wie die Erklärung über die grundlegen- den Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die Kernarbeitsnormen • die Charta der Grundrechte der Europäischen Union • die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) • der Österreichische Corporate Governance Kodex VERBUND wurden weder Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unter- nehmen gemeldet, noch sind dem Unternehmen solche bekannt geworden. Details zu Beschaffungsab- läufen und der Beschaffungsorganisation finden sich im Kapitel G1. In Anlehnung an den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sieht VERBUND vor, zur Verbesserung negativer Auswirkungen auf Ar- beitskräfte in der Wertschöpfungskette gegebenenfalls Wiedergutmachung zu leisten. Dabei wird ver- sucht, die betroffene Personengruppe wieder in die Lage zu versetzen, in der sie sich ohne Eintritt des negativen Effekts befunden hätte. Davon umfasst ist auch, Gesetze und internationale Richtlinien zu Wiedergutmachung einzuhalten und bei Fehlen dieser Vorschriften, Abhilfe zu erwägen, die der bereits geleisteten Abhilfe in ähnlichen Fällen gleichkommt. Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen In einem internen Prozess ist festgelegt, dass jede Fremdfirma in gesetzlich vorgegebener und intern vorgeschriebener Weise unterwiesen wird, um Arbeitsunfälle auf VERBUND-Baustellen zu vermeiden. Die Information und Unterweisung des:der Arbeitsverantwortlichen/Aufsichtsperson der Fremdfirma über spezifische örtliche Gefahren, Sicherheitstechnik und Organisatorisches erfolgt durch die Ansprechperson von VERBUND (dies kann der:die zuständige Arbeitsverantwortliche, Projektleiter:in oder Koordinator:in vor Ort sein) in der jeweiligen Landessprache und ist durch die Fremdfirma zu bestätigen. Die auf der Baustelle tätige Fremdfirma hat die Pflicht, seine:ihre Mitarbeiter:innen sowie seine:ihre Subfirmen, Lieferant:innen und Besucher:innen über die sichere Durchführung der Arbeiten sowie über die allgemeinen, ortsabhängigen und gewerksspezifischen Arbeitnehmer:innenschutz- und Unfallverhütungsvorschriften nachweislich zu informieren und zu unterweisen. Diese Information und Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeiten und dem Betreten des Arbeitsbereichs zu erfolgen. Fremdfirmen werden bei ihrer Tätigkeit in VERBUND-Anlagen oder auf VERBUND-Baustellen si- cherheitstechnisch gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Österreich bzw. Arbeitsschutz- gesetz (ArbSchG) in Deutschland oder Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) in Österreich bzw. Baustellenverordnung (BaustellV) in Deutschland koordiniert. Die Einhaltung aller Arbeitneh- mer:innenschutzbestimmungen wird laufend kontrolliert. Jeder Arbeitsunfall eines:einer Mitarbei- ters:Mitarbeiterin einer beschäftigten Fremdfirma muss unverzüglich an VERBUND gemeldet werden. Die Unfalldaten werden auch in einer VERBUND-internen Statistik erfasst, analysiert und laufend be- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 317 richtet. Die operative Verantwortung für die Umsetzung der angeführten Schritte und die Einbeziehung der Fremdfirmenmitarbeiter:innen obliegt der jeweiligen Projektleitung. Die Einbeziehung erfolgt anlassbezogen im Rahmen von Koordinierungs- und Baustellenbesprechungen. Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Um Arbeitsunfälle von Fremdfirmen und eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu vermeiden, sind verschiedene Verfahren implementiert. Fremdfirmen sind im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer:innen (z. B. Jugendliche, werdende Mütter) sowie die Eignung der Arbeitnehmer:innen im Hinblick auf Konstitution, Körperkräfte, Alter und Qualifikation zu berücksichtigen. Etwaige vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen sind wahrzunehmen. Alle Fremdfirmenmitarbeiter:innen können ihre sicherheitstechnischen Anregungen, Gefährdungs- meldungen und Beinaheunfälle vertraulich bei der jeweiligen Sicherheitsvertrauensperson oder in weiterer Folge bei der zuständigen Belegschaftsvertretung einbringen. Gemäß den allgemeinen Pflich- ten des Arbeitgebers nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wird allen Fremdfirmenmitarbei- ter:innen durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen ermöglicht, bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr ihre Tätigkeit einzustellen und sich durch sofortiges Verlassen des Arbeits- platzes in Sicherheit zu bringen. Fremdfirmenmitarbeiter:innen sind dabei durch die gesetzliche Für- sorgepflicht des Arbeitgebers vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Alle durch die Fremdfirma selbst oder durch Dritte festgestellte und eingemeldete arbeitssicherheits- relevante Abweichungen sind in Mängel- und Maßnahmenberichten zu erfassen und es sind Maß- nahmen zur Mängelbehebung abzuleiten. Der:die benannte Arbeitsverantwortliche/Aufsichtsperson der Fremdfirma hat bei den Projekt-/Baubesprechungen über den Stand der Mängelbehebung zu be- richten. Sollte es zu einem Unfall kommen, der eine Beeinträchtigung der Gesundheit nach sich zieht, ist die zuständige Fremdfirma des:der betroffenen Fremdfirmenmitarbeiter:in für die Setzung von Abhilfe- maßnahmen verantwortlich. Die Wirksamkeit kann über die Einmeldung von Anregungen und Gefährdungsmeldungen, die die Nutzung dieser Instrumente belegt, und die Verbesserung der Unfallkennzahlen, sichergestellt werden. Die VERBUND-Hinweisgeber:innenplattform (siehe dazu Kapitel G1) steht auch allen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette als Kanal zur Verfügung, um mögliche Bedenken und Beobachtungen anonym zu melden. Es gelten somit auch für die Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette die jeweiligen Schutzbestimmungen der Hinweisgeber:innenschutzrichtlinie. Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Nachfolgend werden Maßnahmen beschrieben, wie negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette durch konkrete Vorgaben und Regelungen, durch Lieferant:innenprüfungen 318 sowie die Weiterentwicklung von ESG-Kriterien in der Beschaffung vorgebeugt und minimiert werden können. Es handelt sich dabei um keine einmaligen, sondern kontinuierlich und jährlich, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse wiederkehrende Maßnahmen, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Details zum Bestbieter:innenprinzip und den Integritäts- Checks von Lieferant:innen finden sich im Kapitel G1-2. Mithilfe des SCoC als Vertragsbestandteil für Lieferant:innen werden VERBUND-Lieferant:innen zu verantwortungsvollem und ethischem Verhalten angehalten. In Lieferant:innengesprächen tritt VERBUND in den Dialog mit ausgewählten Lieferant:innen, um Risiken zu identifizieren und ein ge- genseitiges Verständnis für Nachhaltigkeitsthemen wie Arbeitssicherheit, Umwelt, Compliance oder Menschenrechte aufzubauen. Zudem werden Lieferant:innen im Zuge der Ausschreibungen zur Abgabe einer Nachhaltigkeitsbewertung durch ein ESG-Rating aufgefordert. Neben den Top-A Lieferant:innen wurden weitere strategische Vertragspartner:innen in die ESG-Rating-Analyse aufgenommen. Um Arbeitsunfälle von Fremdfirmen auf VERBUND-Baustellen weiter zu reduzieren, müssen sich al- le Fremdfirmen per Vertrag an die Arbeitssicherheits- und Umweltschutzrichtlinie halten. Es finden sich in dieser für alle Lieferungen bzw. Leistungen verpflichtend geltenden Richtlinie - unter anderem bei umfangreichen Arbeiten und Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial - zusätzliche sicher- heitstechnische Anforderungen für Auftragnehmer:innen um die Unfallprävention (insbesondere auf Baustellen) voranzutreiben. Bei Nichteinhaltung bzw. Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzrichtlinie oder gegen gesetzliche Arbeitneh- mer:innenschutzbestimmungen kommt ein vierstufiges Eskalationsszenario zur Anwendung. Die erste Eskalationsstufe „mündliche Rüge“ kann bei leichten oder erstmaligen Vergehen verbal erteilt werden, bei wiederholten Vergehen oder bei einem unmittelbar bestehenden Handlungsbedarf können als zweite Stufe „schriftliche Verwarnungen“ erteilt werden. In der dritten Eskalationsstufe „Einstellung der Arbeiten“ können, bei wiederholten Verstößen nach vorangegangener Verwarnung, Gefahr im Verzug oder bei grob fahrlässigem Verhalten, Teile von oder alle Arbeiten bis zur Behebung der Gefahr bzw. dem Setzen von Maßnahmen eingestellt werden. Bei vorsätzlichen oder wiederholt grob fahrlässigen Verstößen besteht als vierte und letzte Eskalationsstufe ein „außerordentliches Rücktrittsrecht“. Zusätzlich entwickelt VERBUND seine ESG-Kriterien für die Beschaffung laufend weiter. So erfolgte 2024 eine Überarbeitung des Supplier Code of Conduct, der entlang der Säulen Environment, Social und Governance aktualisiert und um aktuelle Themen, u. a. aus den ESRS, ergänzt wurde. Zudem fand eine Aktualisierung der Hotspot-Analyse statt, in der auch soziale Themen mit Relevanz für Arbeitskräf- te in der Wertschöpfungskette analysiert wurden. Im Rahmen des Konzernprojekts Procurement Excellence wurden zudem Nachhaltigkeitskriterien für unterschiedliche Warengruppen definiert, die auch im Zusammenhang mit den Menschenrechten stehen. VERBUND ist bestrebt, die Anstrengungen entlang seiner Wertschöpfungskette und die positiven Auswirkungen noch zu verstärken und prüft in diesem Sinne auch die Zusammenarbeit mit Branchenverbänden wie Solar Power Europe. Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und keine sonstigen Vorfälle im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemeldet. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 319 Kennzahlen und Ziele Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette hat sich VERBUND keine spezifischen Ziele gesetzt. Die Fremdfirmenunfälle sind jedoch integraler Bestandteil des gesamten LTIF (Quote für Arbeitsunfälle von VERBUND-Eigen- und -Fremdpersonal) und somit des seit 2018 laufenden Projekts „Wir leben Sicherheit”. Siehe dazu Kapitel S1-5. Ziel ist es, diesen LTIF bis 2025 auf 5 zu senken, was nur durch die gleichzeitige Verbesserung des Fremdfirmen-LTIF erreicht werden kann. Dadurch wird auch die Wirksamkeit der gesetzten Konzepte und Maßnahmen sichergestellt, da eine Senkung des Fremdfirmen-LTIF mit weniger Arbeitsunfällen einhergeht. ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Themenspezifische Angaben zu den Interessen und Standpunkten betroffener Gemeinschaften sind im ESRS 2 SBM-2 zu finden. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell VERBUND hat sich mit einer zukunftsorientierten Strategie als Vorreiter positioniert, der auf den starken Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Entwicklung marktfähiger Speichertechnologien fokussiert ist. Das VERBUND-Geschäftsmodell basiert dabei auf der effizienten Stromerzeugung aus Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Diese Aktivitäten führen zu einer Reihe von direkten und indirekten Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften. Dazu zählen für VERBUND primär jene lokalen Gruppen und Bevölkerungsteile, die unmittelbar oder mittelbar durch die operativen Tätigkeiten und Projekte des Unternehmens beeinflusst werden. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Grundeigentümer:innen, Bewirtschafter:innen, Fischereiverbände sowie Bewohner:innen in der Nähe von Kraftwerksstandorten, Energienetzen und anderen Infrastruktureinrichtungen von VERBUND. Diese betroffenen Gruppen werden unter dem Begriff Anrainer:innen zusammengefasst. Durch den Bau und den Betrieb von Anlagen können beispielsweise Lärm, ökologische Veränderun- gen und andere Auswirkungen auftreten, die das Leben von Anrainer:innen beeinflussen. Anrai- ner:innen sind aufgrund ihrer direkten Nähe zu den Anlagen und der Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen wie Wasser und Land, die durch die VERBUND-Aktivitäten beeinflusst werden könnten, besonders im Fokus. 320 Eine weitere bedeutende Gruppe von betroffenen Gemeinschaften umfasst die Bevölkerung und den industriellen Sektor. VERBUND trägt die entscheidende Verantwortung, eine sichere Energieversor- gung zu gewährleisten. Versorgungssicherheit ist für diese Gruppe essenziell, um das tägliche private und wirtschaftliche Leben aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus nimmt VERBUND seine Verantwortung gegenüber jenen Gemeinschaften ernst, die potenziell durch die Aktivitäten entlang seiner Wertschöpfungskette betroffen sind. Beispielsweise zählen dazu Gemeinschaften, die durch die Gewinnungs- bzw. Entsorgungsprozesse von Ressourcen wie Metallen und Mineralien, die unter anderem in der Herstellung von Anlagenteilen und technischen Komponenten verwendet werden, direkt oder indirekt beeinträchtigt werden könnten. VERBUND hat seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen betroffenen Gemeinschaften ermittelt und bewertet (siehe dazu ESRS 2 IRO-1). Alle Unterthemen des Standards S3 Betroffene Gemeinschaften wurden bei der Bewertung der Wesentlichkeit analysiert und diskutiert. Die Unterthemen „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften“ und „Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaf- ten“ wurden dabei als wesentlich eingestuft. Das Unterthema „Rechte indigener Bevölkerung“ wurde als nicht wesentlich beurteilt. Dies wird damit begründet, dass die Geschäftstätigkeiten von VERBUND sehr geringe bis keine Berührungspunkte mit indigener Bevölkerung haben. Die größte identifizierte Auswirkung von VERBUND auf betroffenen Gemeinschaften zeigt sich in den Interessen- bzw. Nutzungskonflikten im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien. So kann es beispielsweise durch den Bau und Ausbau von Anlagen zu Bedenken bei der lokalen Bevöl- kerung bezüglich Lärm, visueller Beeinträchtigung, ökologischer Auswirkungen und des Raumbedarfs kommen. Eine weitere potenzielle Auswirkung auf betroffene Gemeinschaften sind Versorgungsunter- brechungen. Durch technische Störungen oder Wartungsarbeiten an Energieleitungen kann sowohl der private als auch der wirtschaftliche Alltag der Bevölkerung und der Industrie auf nicht vorhersehbare Weise beeinträchtigt werden. Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die aktiv durch Dialogformate wie Bürger:innenforen und Ta- ge der offenen Tür eingeholt werden, ermöglichen es, dass Wünsche und Bedenken der Anrainer:innen angemessen berücksichtigt werden. Die vorherige und informierte Zustimmung von Anrainer:innen (z. B. bei neuen Bauvorhaben) kann positive Effekte für alle Beteiligten schaffen. Dieses transparente und verantwortungsvolle Handeln fördert das Vertrauen in den Gemeinden, verbessert die Beziehun- gen zu den betroffenen Gemeinschaften und stärkt das Ansehen von VERBUND als zuverlässiger Partner. Die Berücksichtigung dieser Auswirkungen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften führt zu einer regelmäßigen Anpassung und Feinabstimmung der Aktivitäten, mit dem Ziel, mögliche Konflikte zu minimieren und positive Auswirkungen auf die Gemeinschaften und alle Beteiligten best- möglich zu maximieren. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Bei allen größeren Projekten nimmt VERBUND schon in frühen Phasen seine Verantwortung gegen- über den Menschen und der Umwelt wahr. In sämtlichen Planungs- und Umsetzungsschritten wird auf eine möglichst rücksichtsvolle Bauausführung und einen umweltschonenden Betrieb Wert gelegt. Es wird bei allen Projekten auf den Dialog mit den Anrainer:innen gesetzt, der bereits in der Planungspha- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 321 se beginnt, um Landnutzungskonflikten vorzubeugen und die Bedenken und Wünsche der Bevölke- rung zu berücksichtigen. Dafür wird nach Möglichkeit versucht, durch Synergien bei Planung und Ausführung, direkte Vorteilswirkungen für die Betroffenen zu realisieren (z. B. durch Verbesserungen des lokalen Hochwasserschutzes bzw. durch eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur). Ganz bewusst gilt dieses Bekenntnis zu Information und zum Dialog auch für Maßnahmen mit (teilweise ausschließ- lich) ökologischem Bezug, darunter Fischwanderhilfen und Umgehungsgewässer sowie LIFE-Projekte. Daher existieren für größere Vorhaben eigene Projekt-Websites. Zudem werden die Aktivitäten zur Kommunikation in den sozialen Medien weiter verstärkt und professionalisiert. Neben der strikten Einhaltung gesetzlicher Grundlagen hat VERBUND eigene Richtlinien festgelegt, die sich auf den korrekten Umgang mit betroffenen Gemeinschaften beziehen. VERBUND orientiert sich insbesondere an den Vorgaben des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Mit der internen Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte, welche alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte betroffener Gemeinschaften umfasst, verpflichtet sich VERBUND zu einer sorgfälti- gen Menschenrechtspolitik. Mithilfe des Supplier Code of Conduct (SCoC) und des Verhaltenskodex werden alle Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen:innen und Geschäftspartner:innen angehalten, die Rechte aller betroffenen Gemeinschaften, inklusive der Rechte indigener Völker, zu respektieren und einzuhalten. Aufgrund der Unbundling-Bestimmungen haben die Netzgesellschaften Austrian Power Grid AG und die Gas Connect Austria GmbH eigenständige integrierte Managementsysteme im Zu- sammenhang mit betroffenen Gemeinschaften implementiert und gleichwertige Kodizes und Richtli- nien erstellt. Kommunikation mit Anrainer:innen Für VERBUND und alle Tochtergesellschaften gilt eine einheitliche Kommunikationsrichtlinie, welche die Qualität der Kommunikation mit allen betroffenen Gemeinschaften festlegt. Die Richtlinie ist bei allen öffentlichkeitswirksamen Investitions- und Bauvorhaben bzw. -projekten, die von VERBUND in Österreich oder im Ausland umgesetzt werden, sowie bei Gemeinschaftsprojekten einzuhalten. Das zentrale Element dabei ist, durch frühzeitige und transparente Kommunikation bei Investitionsprojekten die Interessen der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen. Zu den wichtigsten Inhalten dieser Richtlinie gehören die Ziele, die Akzeptanz von Projekten zu erhöhen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu minimieren sowie die Kommunikationsmaßnahmen kontinuierlich zu überwachen, um eine Abstimmung mit relevanten Betroffenen zu gewährleisten. Die oberste verantwortliche Ebene besteht aus der Projektleitung, die die Kommunikationsmaßnahmen genehmigt, und den Kommunikationsmanager:innen, die die Umsetzung koordinieren. Die Interessen der Betroffenen werden durch gezielte Analysen und Feedbackmechanismen berücksichtigt. Die Kommunikationsstrategie der Austrian Power Grid AG zielt auf zielgruppenspezifische Anspra- che mithilfe eines 360-Grad-Kommunikationstools, das von Newslettern über Projekt-Webseiten bis zu Social Media reicht. Im Fokus stehen dabei die sichere Stromversorgung, das Erreichen von Klima- und Energiezielen, sowie die Integration neuer Akteur:innen ins Energiesystem. Durch den Einsatz von modernen Sozialforschungsmethoden und dem direkten Dialog mit betroffenen Gemeinschaften för- dert die Austrian Power Grid AG die notwendige Akzeptanz für Projekte. Die Gas Connect Austria GmbH agiert mit großer Sorgfalt und Sensibilität bei der Durchführung von Projekten oder Arbeiten entlang der Leitungen und Anlagen, welche die Lebensräume von Menschen direkt berühren. Ziel ist es, die Akzeptanz und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Betrieb, 322 Instandhaltung und Anpassung des Gasinfrastruktursystems im Sinne der Versorgungssicherheit und hinsichtlich einer nachhaltigen Energiezukunft bei den Betroffenen zu fördern. Dies geschieht über vielfältige Kommunikationskanäle und Kommunikationsmaßnahmen. Durch zeitgerechte und offene Kommunikation sowie Dialogveranstaltungen wird das Vertrauen und das partnerschaftliche Verhält- nis gestärkt. Sichere Energieversorgung Eine sichere Energieversorgung der Bevölkerung und Industrie sowie die damit einhergehende nachhaltige und sichere Stromerzeugung und somit Verhinderung von Versorgungsunterbrechungen, sind ein zentrales Anliegen von VERBUND. Als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber und Netztochter von VERBUND verantwortet die Austrian Power Grid AG mit einem leistungsfähigen und zuverlässigen Hochspannungsnetz die sichere Stromversorgung Österreichs. Mit dem Gasnetz der Gas Connect Austria GmbH erbringt VERBUND einen wesentlichen Beitrag für die sichere Gasversorgung Österreichs und der Länder Deutschland, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Durch die Erhöhung der Effizienz bestehender Standorte, den Ausbau nachhaltiger Stromerzeugungsanlagen, die Förderung von zukunftsorientierten Forschungs- und Innovationsprojekten und die hohe Betriebsbereitschaft der VERBUND-Anlagen wird die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Grundlage für den Betrieb der Kraftwerks- und Netzanlagen bilden neben den behördlichen Vorschreibungen und den gesetzlichen Bestimmungen auch eigene, zum Teil darüberhinausgehende, Festlegungen sowie beim Netzbetrieb international koordinierte Vorgaben. Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Bei VERBUND werden direkt betroffene Gemeinschaften mittels diverser Formate einbezogen. Die wichtigsten Maßnahmen und Kommunikationskanäle zur Einbindung der Betroffenen sind: • Bürger:inneninformationsveranstaltungen • Bürger:innenforen • Medienarbeit • Projektinformationszentren vor Ort bzw. Informationsmessen oder Informationstouren wie auch Ombudsleute • Darstellung des Projekts auf der VERBUND-Website • Projektfilme, Projekt-Newsletter, Flugblätter oder Postwurfsendungen Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Einblicke in die Sichtweisen der Betroffenen zu gewin- nen und eine breite Akzeptanz für die Projekte zu sichern. Die Effektivität der Beteiligungsprozesse wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Belange und Interessen der Gemein- schaften angemessen berücksichtigt werden und dass sie zur stetigen Verbesserung der operativen Abläufe beitragen. In jedem Bauprojekt werden die Kommunikationsmaßnahmen und Ergebnisse im Rahmen eines Projektlenkungsausschusses den Projektauftraggeber:innen berichtet. Die relevanten internen Expert:innen, die in direktem oder indirektem Kontakt mit den Anrai- ner:innen und weiteren Beteiligten stehen, bringen die Meinungen und Bedenken dieser Gemeinschaf- ten in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse ein. Auf diese Weise werden die Ansichten der betroffe- nen Gemeinschaften zu bestimmten Themen in den Prozess der Identifizierung der relevanten Auswir- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 323 kungen, Risiken und Chancen integriert. Weiters wird für jedes Projekt ein Kommunikationsfahrplan erstellt, der alle Phasen des Projekts (Planungsphase, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauphase) ab- deckt und Betroffene rechtzeitig einbezieht. Der Fahrplan enthält die Identifikation der Betroffenen, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten und Budgets für Kommunikationsmaßnahmen. Die Kontaktpersonen am Projektstandort sind entweder der:die regional zuständige Kommunikati- onsmanager:in oder die Projektleitung, deren Kontaktdaten in allen relevanten Medien genannt wer- den. Verfügbare Informationskanäle umfassen persönliche Kontaktaufnahme, Telefon, Mail, Brief, soziale Medien, projektbezogene Websites und zentrale Kommunikationsstellen des Unternehmens. Insgesamt wird bei allen Projekten stark auf den Dialog mit den Betroffenen gesetzt, der bereits in der Planungsphase beginnt. Nach Möglichkeit wird versucht, durch Synergien bei der Planung und Ausfüh- rung direkte Vorteilswirkungen für die Betroffenen zu realisieren (z. B. durch Verbesserungen des loka- len Hochwasserschutzes oder durch eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur). Regelmäßige Tage der offenen Tür bieten den Anrainer:innen zudem eine gute Gelegenheit, sich direkt am Standort zu infor- mieren und einzubringen. Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Als allgemeine Kontaktstelle für Auskünfte aller Art, vom Besichtigungswunsch über Vorschläge bis zur Beschwerde, steht grundsätzlich die zentrale Kommunikationsabteilung und hier der:die jeweils regional zuständige Kommunikationsmanager:in bzw. dessen:deren Stellvertretung zur Verfügung. Anrainer:innen und Interessierte erreichen VERBUND persönlich oder via Telefon, Mail, Brief und soziale Medien. Konkrete Beschwerden an den Standorten werden mit der zuständigen Fachabteilung bzw. der Werksgruppenleitung bearbeitet. Dabei wird definiert, wer den weiteren Kontakt übernimmt. Das kann ein Antwortschreiben durch den:die Kommunikationsmanager:in oder ein direktes Gespräch mit Fachexpert:innen der operativen Abteilung sein. Die zentrale Kommunikationsabteilung entscheidet, ob eine darüberhinausgehende Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist (z. B. bei Beschwerden über eingeschränkte Öffnungszeiten bei Kraftwerksübergängen) und koordiniert die Aktivitäten. Sollte es zu Netzausfällen oder Versorgungsunterbrechungen kommen, die sich negativ auf die regionale Versorgungssicherheit auswirken, sind nationale Systemschutzpläne in Kraft. Sie geben Maßnahmen zur Beherrschung von kritischen Netzzuständen und zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Auswirkungen vor. Über die von VERBUND eingerichtete elektronische Hinweisgeber:innenplattform können einfach und anonym Bedenken über wahrgenommenes oder vermutetes Fehlverhalten gemeldet werden. Das genaue Verfahren sowie die Strategien zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen werden im Kapitel G1 detaillierter beschrieben. Es wurden bisher keine tatsächlichen Auswirkungen auf betroffenen Gemeinschaften verursacht, bei denen über gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften hinaus zusätzliche Abhilfemaßnahmen notwen- dig waren. Die Verfahren werden im VERBUND-Geschäftsbericht jährlich dargestellt, um betroffene Gemeinschaften darauf aufmerksam zu machen, welche Möglichkeiten ihnen zu Verfügung stehen, um ihre Anliegen oder Bedürfnisse mitzuteilen und prüfen zu lassen. 324 Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen VERBUND ist kontinuierlich bestrebt, negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu minimieren und positive aktiv zu gestalten. Zu diesem Zweck stellt das Unternehmen gezielt Ressourcen bereit. Es handelt sich dabei um keine einmaligen, sondern kontinuierlich und jährlich, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse wiederkehrende Maßnahmen, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Die Planung und Steuerung der Beziehungen zu den VERBUND-Betroffenengruppen erfolgt zentral in der Holding. Die operative Umsetzung der Maßnahmen findet je nach Betroffenengruppe in den VERBUND-Fachbereichen und in den VERBUND-Tochtergesellschaften oder auch gemeinsam statt. Mit den verschiedenen Dialogformaten, wie der Öffnung von VERBUND-Kraftwerksanlagen für inte- ressierte Besucher:innen, mittels gezielten Informationsveranstaltungen vor Ort und mit finanziellen Beteiligungsmodellen für betroffene Anrainer:innen, können positive Effekte für alle Beteiligten ge- schaffen werden. Zugleich sind diese Formate effektive Maßnahmen, um negativen Auswirkungen entgegenzutreten, indem mögliche Probleme und Anliegen im Vorhinein identifiziert und diskutiert werden können. Der Erfolg dieser Maßnahmen basiert auf den Erfahrungen der internen Expert:innen, die im direkten Kontakt mit den Anrainer:innen stehen bzw. direkt mit den Projekten zu tun haben. Als verantwortungsvoller Kraftwerksbetreiber sieht VERBUND auch regelmäßige Maßnahmen zur Sicherheit der Anlagen vor. Dazu zählen Krisenstabsübungen gemeinsam mit der Behörde (auf Bezirks- und Landesebene) zu großen Schadenslagen (bei Hochwasser oder Erdbeben) und Einsatzübungen mit lokalen Feuerwehren an VERBUND-Standorten (inkl. dem Löschen und Evakuieren). Die gut ge- pflegten Kontakte erleichtern eine rasche Problemlösung, wie das Hochwasser im September 2024 in Niederösterreich mit Schwerpunkt Tullnerfeld zeigte. In Zusammenarbeit mit der lokalen Feuerwehr konnte ein wichtiges Pumpwerk vor Überflutung geschützt werden. Traditionell genutzte Dialogformate umfassen beispielsweise einen Erlebnistag für Anrainer:innen, bei welchem die Bevölkerung der betroffenen Gemeinde Einblicke in das Projektgeschehen gewinnen und das Ausflugziel vor der eigenen Haustüre entdecken kann. Gerade bei Umweltprojekten kann so Bewusstsein für aktuelle Themenstellungen geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit lokalen Part- ner:innen wird daher für Rücksichtnahme etwa in der Vogelbrutzeit geworben. Dabei stehen nicht Verbote und die Aussperrung von Menschen aus dem Naturraum im Zentrum, sondern das Bewusst- sein für das sensible Ökosystem und die Ansprüche von Flora und Fauna. Auch im Falle von Interessenkonflikten können mit diesen Formaten Betroffene sensibilisiert und Lösungen gefunden werden. So konnten beispielsweise als Abhilfemaßnahme durch die direkte Inter- aktion von Projektleiter:innen und Anrainer:innen Lösungen für die Lärmbelästigung durch Bauarbei- ten gefunden werden (z. B. durch die zeitliche Verschiebung der lautstarken Arbeiten) oder für die Reduktion der Verunreinigung durch Staub und Schmutz durch die Installation einer LKW- Waschanlage. VERBUND versucht, wann immer möglich, mit anderen Unternehmen, lokalen Behörden oder ge- meinnützigen Organisationen zu kooperieren, um Lösungen zu entwickeln, die allen Beteiligten zu- gutekommen. Bei Umbauprojekten in Kraftwerksnähe arbeitet VERBUND beispielsweise eng mit den örtlichen Tourismusverbänden zusammen, um bestehende Freizeitangebote, wie beispielsweise Rad- wege, gemeinsam zu optimieren, gegebenenfalls neue Routen zu entwickeln oder Umleitungen zu JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 325 planen. Bei Neubauten im Bereich der Erneuerbaren Energien wird den Bewohner:innen der berührten Gemeinden exklusiv die Möglichkeit eingeräumt, über ein Anlageprodukt („Klimasparen“) am finanzi- ellen Ertrag einer Anlage – wie z. B. bei den Photovoltaikprojekten in Wallsee-Mitterkirchen, Güssing oder Ladendorf – zu partizipieren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird anhand der Rückmeldungen der Anrainer:innen und sonsti- gen Beteiligten in den verschiedenen Formaten bewertet. Werden negative Rückmeldungen zu be- stimmten Maßnahmen identifiziert, fließt das in die Bewertung der Maßnahme und der daraus folgen- den Optimierung ein. Um negative Auswirkungen durch Netzausfälle oder eine Unterversorgung mit Strom und Gas vorzu- beugen und die Versorgungssicherheit sicherzustellen, werden die Netzkapazitäten beständig ausge- baut (z. B. 380kV Salzburgleitung) und auf veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. durch den Ukrai- nekrieg und die Änderung der Gasflussrichtung (West-Ost statt Ost-West) mit der Verstärkung der West-Ost-Strecke durch eine neue parallelgeführte Gasleitung (WAG Loop 1), zu reagieren. Die Wirk- samkeit zeigt sich darin, ob es zu Netzausfällen kommt. Sollte es zu Ausfällen kommen, werden umge- hend Schritte gesetzt, um die Versorgung wiederherzustellen. Dafür erfolgt zunächst eine Ursa- chenanalyse von der in weiterer Folge Maßnahmen zur Wiederherstellung abgeleitet werden. Das kann durch Reparaturmaßnahmen oder durch den Wiederaufbau des Netzes mittels Wiederaufbauplänen geschehen. Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette werden durch regelmäßige Hotspot-Analysen identifiziert und bewertet. Dabei werden auch Informationen von anerkannten externen Quellen, wie zum Beispiel dem Business and Human Rights Ressource Center, herangezogen. Daraus werden risikominimierende Maßnahmen und Prozesse abgeleitet und in das Regelungssystem und in die Verträge mit Geschäfts- partner:innen integriert. Beschwerdemechanismen und Due Diligence Prüfungen werden eingesetzt, um negativen Auswirkungen effektiv zu begegnen und Menschenrechtsstandards konsequent einzu- halten. Im Berichtszeitraum gab es bei VERBUND keine Fälle von schwerwiegenden Menschenrechts- verletzungen und keine sonstigen Vorfälle im Zusammenhang mit betroffen Gemeinschaften. Kennzahlen und Ziele Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Alle oben angeführten Maßnahmen und Prozesse stellen zielen darauf ab, potenzielle negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu vermeiden und aktuelle zu minimieren. VERBUND möchte den offenen Dialog und Austausch mit betroffenen Gemeinschaften, basierend auf den Prinzipien der seit 2011 in Kraft befindlichen Konzernrichtlinie beibehalten und weiter verbessern. Die Wirksamkeit zeigt sich in der erfolgreichen Umsetzung verschiedener zielgruppenspezifischer Dialogformate. Darüber wurden keine messbaren ergebnisorientierten Ziele definiert. 326 ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ESRS 2 Allgemeine Angaben Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Themenspezifische Angaben zu den Interessen und Standpunkten von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind im ESRS 2 SBM-2 zu finden. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu ESRS 2 IRO-1) wurden die Themen „Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen“ und „Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ aufgrund von wesentlichen Auswirkungen als für VERBUND wesentlich definiert. Die wesentlichen Auswirkungen können potenziell alle VERBUND-Privatkund:innen treffen, von sprachlichen Barrieren können insbesondere nicht deutschsprachige Privatkund:innen betroffen sein. Wenn in weiterer Folge von Kund:innen gesprochen wird, sind immer VERBUND-Privatkund:innen gemeint. Es besteht die Möglichkeit von negativen Auswirkungen durch den Verlust von Kund:innendaten, durch fehlende bzw. schlechte Verständlichkeit und Zugänglichkeit zu Unternehmensinformationen oder durch Barrieren beim Vertragsabschluss wie u. a. durch fehlende Sprachkenntnisse oder Unzufriedenheit durch missverständliche Marketingversprechen. Positive Auswirkungen betreffen insbesondere die gute Erreichbarkeit der VERBUND-Services für Privatkund:innen mit niederschwelligen Beschwerdemöglichkeiten, aber auch die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten über den VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas. Bei VERBUND gibt es eine Reihe von Non-Commodity-Produkten für die Privatkund:innen, deren korrekte Verwendung davon abhängt, dass die Kund:innen genaue und zugängliche Informationen erhalten. Beispiele sind die Errichtung von Photovoltaikanlagen und die Montage von Wandladestatio- nen für Elektroautos durch externe Montagepartnerbetriebe. Im Zusammenhang mit Non-Commodity- Produkten wurden keine wesentlichen Auswirkungen identifiziert. VERBUND hat durch die Erhebung und systematische Auswertung von Erfahrungswerten aus dem täglichen Kund:innenservice sowie durch die Analyse von Kund:innenfeedback sowie durch Zufrie- denheitsumfragen ein fundiertes Verständnis dafür entwickelt, welche Kund:innen besonders von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten. Für einkommensschwache Haushalte können erhöhte Stromkosten eine finanzielle Barriere darstellen. Es besteht weiters die Möglichkeit, dass insbesondere für Haushalte und Einzelpersonen, die nicht deutschsprachig sind, wichtige Informationen hinsichtlich der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen missverständlich sind. Die negativen Auswirkungen sind v. a. auf individuelle Vorfälle bzw. Gegebenheiten bei einzelnen Kund:innen (Datenschutz, Ein- kommen, Sprache) zurückzuführen und nicht systemisch oder weitverbreitet. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Strategien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele eingegangen, die VERBUND in Bezug auf seine Privatkund:innen verfolgt. Dazu gehören die Beschrei- bung der Interaktionskanäle für Kund:innen, Verfahren zu aktiven Partizipationsprozessen, Maßnah- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 327 men zur Minderung negativer Auswirkungen und die Art und Weise, wie Feedbackkanäle für Kund:innen bereitgestellt und genutzt werden. Zudem wird erläutert, wie initiierte Strategien und Ver- fahren durch Kennzahlen überwacht und in Einklang mit den themenbezogenen Zielen weiterentwi- ckelt werden sollen. VERBUND strebt dabei eine transparente, wahrheitsgetreue Kommunikation an und gewährleistet den Schutz der Privatsphäre seiner Kund:innen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Die rechtliche Grundlage für die Interaktion mit Privatkund:innen durch die zuständige VERBUND Tochtergesellschaft VERBUND Energy4Customers GmbH (VEC) bilden die branchenspezifischen Gesetze, wie das Elektrizitätswirtschafts und organisationsgesetz (ElWOG), die Stromkennzeichnungsverordnung sowie das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Die Kommunikation entspricht zudem dem Ehrenkodex des Public Relations Verband Austria (PRVA), dem Athener Kodex, dem Medientransparenzgesetz und dem Lobbying- und Interessenvertretung-Transparenz-Gesetz (LobbyG). Darüber hinaus bildet der VERBUND-Verhaltenskodex eine wichtige Grundlage für den Umgang mit Kund:innen (siehe dazu Kapitel G1-1). Damit und mit der internen Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Menschenrechte werden auch im Umgang mit allen Privatkund:innen die Menschenrechte im Sinne der internationalen Men- schenrechtsstandards und der zehn Prinzipien des UN Global Compact gewahrt. Im Berichtszeitraum wurden VERBUND keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten und Kund:innen gemeldet. Die Einbindung von Kund:innenmeinungen erfolgt über die Analyse von Kund:innenfeedback und Zufriedenheitsumfragen. Kund:innen werden über Verträge, Rechnungen, Mails oder die Website über angewandte Konzepte informiert. Die oberste Verantwortung für die angeführten Konzepte obliegt der Geschäftsleitung. Verlust von Kund:innendaten und Zugang zu Unternehmensinformation Von der Planung der Werbekampagne bis zur Umsetzung aller werblichen Maßnahmen werden recht- liche Aspekte aus dem Konsumentenschutzgesetz sowie dem Datenschutzgesetz berücksichtigt, um Unzufriedenheit bei Kund:innen zu vermeiden, ihre Daten zu schützen und sie bestmöglich über die jeweiligen Produkte und Angebote zu informieren. VERBUND informiert dabei über die VERBUND- Website, über Anzeigen in sozialen Medien und Printmedien, über Werbung im Radio und Fernsehen oder bei Nachfrage telefonisch. An bestehende Kund:innen werden auch E-Mails und Newsletter versandt. Verständlichkeit von Informationen Darüber hinaus wurden detaillierte Gesprächsleitfäden entwickelt, die die Qualität und Konsistenz der Kund:inneninteraktionen gewährleisten sollen. Diese Leitfäden bieten den Kund:innendienstmitarbeiter:innen klare Orientierungshilfen für den Umgang mit diversen Kund:innensituationen, einschließlich der Eskalationsfälle. Die Leitfäden helfen dabei, eine einheitliche und kund:innenorientierte Kommunikation zu gewährleisten und die Zufriedenheit auf einem hohen Niveau zu halten. Zudem werden alle Kund:innendienstmitarbeiter:innen, insbesondere solche mit direktem Kund:innenkontakt, umfassend geschult. Diese Schulungen beinhalten Themen 328 wie deeskalatives Verhalten, Vorwegnahme von Einwänden, diskriminierungsfreies Verhalten und respektvolle Kommunikation. Dies stellt sicher, dass alle Mitarbeiter:innen darauf vorbereitet sind, respektvoll und professionell mit Kund:innen umzugehen. Kunden:inneninteraktionen, insbesondere telefonische Gespräche, werden kontinuierlich evaluiert und überprüft. Dieser Prozess hilft sicherzustellen, dass die Schulungen effektiv verlaufen und die Unternehmensrichtlinien im Umgang mit Kund:innen eingehalten werden. Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen VERBUND stellt vielfältige Kommunikationskanäle und Kontaktmöglichkeiten bereit, um sicherzustellen, dass die Kund:innen alle relevanten Informationen erreichen. Der Kontakt erfolgt dabei einerseits über direkte Kommunikation via Telefon oder E-Mail, andererseits über regelmäßige Newsletter oder aktuelle Angebote über die VERBUND-Website. Der Eco-Club-Newsletter wird quartalsweise versendet. Andere Newsletter, wie der Adventkalender-Newsletter, der Härtefallfonds- Newsletter, der Geburtstags-Newsletter, der Treuebonus-Newsletter und der Online-Rechnung- Newsletter, werden hingegen nicht in festen Intervallen verschickt. Diese Newsletter werden vielmehr bei Bedarf oder anlassbezogen versendet, um auf spezifische Ereignisse oder besondere Angebote hinzuweisen. • Servicecenter und Serviceline: Die VERBUND-Serviceline 0800 210 210 bietet eine zentrale Anlauf- stelle für Bestandskund:innen und potenzielle Neukund:innen, um Fragen zu stellen und Unterstüt- zung zu erhalten. Das Servicecenter beantwortet jährlich mehr als 400.000 telefonische und schriftli- che Anfragen. • Online-Plattformen: Die VERBUND-Website bietet umfassende Informationen über das Produkt- portfolio, Preisvergleiche, den einfachen Wechselprozess, häufig gestellte Fragen sowie spezifische Services wie Onlinerechnungen und die Verwaltung von Kund:innenkontodaten. • Weitere Kontaktmöglichkeiten: Regelmäßige Kunden:innen-Newsletter, der Social-Media-Auftritt, Messen sowie Medienarbeit ergänzen die Kommunikationsstrategie und bieten zusätzliche Wege, um mit Kund:innen und anderen Interessengruppen in Kontakt zu treten. Außerdem erfolgt eine monatliche Kund:innenzufriedenheitsanalyse durch ein externes Partnerun- ternehmen. Der Kontakt kommt dabei über E-Mail zustande. Die gesammelten Rückmeldungen und das Feedback der Kund:innen aus den unterschiedlichen Kanälen werden kontinuierlich evaluiert. Durch die Einbindung der Kund:innen über die Kund:innenzufriedenheitsanalyse kann ein allgemei- nes Stimmungsbild erstellt und auf die Anliegen der Kund:innen in der Weiterentwicklung und Opti- mierung von Prozessen eingegangen werden. Der Umgang mit vulnerablen Gruppen (mehrsprachiges Callcenter, VERBUND-Härtefallfonds) wird in S4-4 beschrieben. Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können VERBUND hat verschiedene Verfahren implementiert, um die Wirksamkeit der Kommunikationskanäle sicherzustellen und negative Auswirkungen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, wie schlechte Zugänglichkeit und Barrieren bei Informationen und Angeboten sowie missverständliche Marketingversprechen, zu minimieren. Dafür überwacht VERBUND die Wirksamkeit JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 329 seiner Kommunikationskanäle über interne Strukturen, wodurch beispielsweise die Telefonanlage laufend überwacht wird. Im Falle technischer Störungen an der Telefonanlage werden Kund:innen über eine Telefonansage informiert und auf alternative Kommunikationskanäle wie E-Mail oder Online-Formulare hingewiesen. Diese laufende Überwachung stellt sicher, dass Störungen frühzeitig erkannt und die Kommunikation durch rechtzeitige Mitteilungen aufrechterhalten wird. Als Abhilfemaßnahme für konkrete Beschwerden stehen den Kund:innen die VERBUND-Hotline oder die Kontaktaufnahme via E-Mail zur Verfügung, wo von geschultem Personal gezielt auf ihre An- liegen eingegangen wird. Dabei wird eine Vielzahl von Möglichkeiten genutzt, um Kund:innen auf die verfügbaren Kommunikationskanäle aufmerksam zu machen. Auf der VERBUND-Website finden Kund:innen umfassende Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten des Kundenservice. Zu- sätzlich werden auf den verschickten Rechnungen Hinweise und Kontaktdaten zu den unterschiedli- chen Kanälen bereitgestellt, damit Kund:innen mit ihren Fragen direkt an die richtige Stelle gelangen können. Bei spezifischen Kund:innenschreiben, wie dem Begrüßungsschreiben bei Vertragsabschluss oder aber auch in versendeten Newslettern, werden die Kommunikationsmöglichkeiten ebenfalls her- vorgehoben. VERBUND setzt Schutzmaßnahmen ein um sicherzustellen, dass Kund:innen den Kommunikations- kanälen vertrauen und ihre Informationen sicher sind. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Authentifizierungsmethoden, die je nach Kanal variieren. Bei einem Anruf wird die Identität des:der Kunden:Kundin durch Abfragen von bestimmten Informationen wie der Kund:innen- oder Anlagen- nummer verifiziert. Bei der Kommunikation per E-Mail erfolgt eine Überprüfung, ob die Nachricht von einem hinterlegten E-Mail-Account kommt. Sollte eine E-Mail von einem nicht registrierten Account gesendet werden, wird eine zusätzliche Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Zugriffe stattfinden. Zusätzlich liefern die Analysen von Kund:innenanfragen und -beschwerden im Callcenter und über Ticketsysteme wertvolle Daten, aus denen Prozessoptimierungen für verbesserte Kund:innenerfahrungen abgeleitet werden. Wenn in diesen Analysen Probleme identifiziert werden, wird dieser Befund an die zuständige Prozessmanager:in weitergeleitet. Die Prozesssmanager:in analy- siert die identifizierten Schwachstellen und entwickelt gezielte Optimierungsmöglichkeiten, um die Prozesse zu verbessern und die Kund:innenzufriedenheit zu steigern. Nach der Ausarbeitung dieser Optimierungsvorschläge werden sie zur Umsetzung an die entsprechenden Abteilungen oder Teams weitergegeben. Negative Rückmeldungen oder ungelöste Anliegen nach einem Kund:innenkontakt werden von spe- zialisierten Mitarbeiter:innen geprüft, um entsprechende Abhilfemaßnahmen abzuleiten und eine erneute Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kund:innen zu forcieren. Es werden laufend Analysen von Anrufen durchgeführt. Wenn bei einer Call-Überprüfung festgestellt wird, dass ein Agent ein Prob- lem nicht zufriedenstellend gelöst hat, wird er oder sie erneut gezielt geschult. Diese Schulungen sind darauf ausgerichtet, das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter:innen zu verbessern, damit zu- künftige Kund:innenanfragen effektiver bearbeitet werden können. Kund:innen können ihre Bedenken und Bedürnisse ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen äußern. Bei Verdachtsfällen von Menschenrechtsverletzungen oder Korruptionsfällen, steht den Kund:innen die VERBUND Hinweisgeber:innenplattform (s. G1-1) für Meldungen zur Verfügung. Als letzter Schritt und finale Abhilfemaßnahme steht es allen Kund:innen offen, sich mit ihren Be- schwerden und Anliegen an Konsument:innenschutzorganisationen, wie den Verein für Konsumenten- 330 information (VKI) oder juristische Berhörden zu wenden und mit deren Unterstützung zu einer geeig- neten Lösung zu kommen. Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen VERBUND stellt durch eine systematische Evaluierung und seine Feedbacksysteme laufend sicher, dass Probleme, die sich negativ auf Privatkund:innen auswirken könnten, schnell erkannt und adäquat gelöst werden. Zur Priorisierung der Maßnahmen ist ein Decision Board etabliert. Im Rahmen dessen entscheiden Expert:innen zweimal Mal pro Woche, welche Maßnahmen für Privatkund:innen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen. Die Priorisierung von Maßnahmen erfolgt anhand fünf zentraler Kriterien, deren Bewertungen zur Anpassung der Entscheidungen dienen, während die endgültige Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen von der Geschäftsführung sowie durch eine kontinuierliche Evaluation überwacht werden. Es wird die Durchführbarkeit überprüft und die Wirksamkeit in Bezug auf die angestrebten Ziele bewertet. Es handelt sich bei den nachstehend angeführten Maßnahmen um keine einmaligen, sondern kontinuierlich und jährlich, im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse wiederkehrende, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Verständlichkeit von Informationen Bei Vertragsänderungen informiert VERBUND Kund:innen rechtzeitig per Mail oder Post und bietet Alternativangebote an. Die Kund:innen können den neuen Vertrag über ein Onlineformular oder schriftlich annehmen. Bei Nichtreaktion erhalten Kund:innen Erinnerungsschreiben und werden proaktiv kontaktiert, um sicherzustellen, dass sie informiert und weiterhin mit Strom beliefert werden. Sollten Kund:innen dennoch gekündigt werden, besteht die Möglichkeit, im Nachgang einen neuen Vertrag abzuschließen. In Fällen, in denen es bei der Anmeldung zu fehlerhaften oder unvollständigen Daten kommt, kon- taktiert VERBUND die betroffenen Kund:innen proaktiv, um entsprechende Informationen einzuholen und bei Bedarf zu korrigieren. Dies reduziert das Risiko einer unbeabsichtigten Abschaltung aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Informationen beispielweise bei der Zählernummer, Zähl- punktbezeichnung oder Adresse. Das Kund:innenservice intensiviert den Kontakt, um Probleme schnell zu lösen und eine kontinuierliche Stromversorgung sicherzustellen. Ein strukturiertes Mahnsystem informiert die Kund:innen bei Zahlungsverzug in mehreren Stufen und bei Bedarf werden Mahnsperren oder Ratenzahlungen angeboten, um Vertragskündigungen zu vermeiden. Auf diese Weise werden Kund:innen proaktiv unterstützt. Zusätzlich zu Zahlungserinne- rungen und Mahnungen bietet VERBUND Hilfsmöglichkeiten wie den Härtefallfonds an. Diese Unter- stützungsmöglichkeiten werden in verschiedenen Kund:innenschreiben und Abrechnungen kommu- niziert. Ein proaktives Mahnmanagement stellt sicher, dass die Kundschaft bestmöglich unterstützt wird, um eine Kündigung zu vermeiden. VERBUND bietet, wenn verfügbar, mehrsprachige Unterstützung im Call Center an, um Sprachbarri- eren zu überwinden und um sicherzustellen, dass Kund:innen umfassend betreut werden – wobei diese Dienstleistung bei Bedarf eingesetzt und nicht aktiv beworben wird. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 331 Um missverständliche Marketingversprechen zu vermeiden, setzt VERBUND auf eine klare und transparente Kommunikation. Auf der Unternehmens-Website und in diversen Informationsmateria- lien wird Kund:innen erklärt, welche Dienstleistungen und Produkte angeboten werden und welche Bedingungen damit verbunden sind. Damit möchte VERBUND sicherstellen, dass alle relevanten In- formationen für Kund:innen leicht zugänglich sind. Auf der Unternehmens-Website gibt es daher aus- führliche Informationen zu häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions (FAQs)) über The- men wie Abrechnung und Bezahlung, Guthabenüberweisung, Stromkosten Unterstützungshilfen und zum Wechsel des Energieanbieters. Sollten spezifische Fragen von Kund:innen nicht auf der Website in den FAQs beantwortet sein, wird auf ein Onlineformular verwiesen, in dem das Anliegen geschildert werden kann. VERBUND erhöhte im Mai 2022 und März 2023 die Strompreise für Bestandskund:innen aufgrund gestiegener Marktpreise, woraufhin gegen das Unternehmen von Interessenvertretungen Klage erho- ben wurde, die die geltenden Preisanpassungsmechanismen anfochten. Infolgedessen konnte VERBUND Vereinbarungen mit diesen Vertretungen treffen, die zu Bereinigungen der streitgegen- ständlichen Preisanpassungen führten. Im Rahmen der Vereinbarung zur Preisanpassung vom Mai 2022 konnten sich die betroffenen Kund:innen für die Auszahlung einer pauschalen Gutschrift (abhängig vom Verbrauch) registrieren. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch iHv. 3.300 kWh betrug die Auszahlung rund 90 €. Im Rahmen der Vereinbarung zur Preisanpassung vom März 2023 wurde den betroffenen Kund:innen eine pauschalte Gutschrift (abhängig vom Verbrauch 20, 40 oder 85 €) auf ihr Bankkonto überwiesen. Unterstützung einkommensschwacher Haushalte Der VERBUND-Härtefallfonds wurde ins Leben gerufen, um Kund:innen zu helfen, die durch steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können. Ziel des Fonds ist es, bestehenden Forderungen zu reduzieren oder sogar vollständig auszugleichen und so eine spürbare Entlastung für betroffene Kund:innen zu schaffen. Anspruch auf den Antrag haben jene VERBUND-Kund:innen, die als natürliche Personen und als Verbraucher:innen laut Konsumentenschutzgesetz gelten. Die Personen müssen mindestens eine staatliche Unterstützungsleistung beziehen und dürfen ein Bruttoeinkommen von 1.600 € monatlich (zuzüglich 290 € pro Kind) nicht überschreiten, um anspruchsberechtigt zu sein. Schutz von Kund:innendaten VERBUND nimmt den Schutz der Daten seiner Kund:innen sehr ernst. Die Datenschutzrichtlinien erfolgen in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Sicherstellung der sicheren Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Kund:innendaten. Damit soll dazu beigetragen werden, dass persönliche und finanzielle Informationen von Kund:innen sicher und vertraulich behandelt werden. Es werden regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter:innen durchgeführt, um den sicheren Umgang mit sensiblen Daten zu forcieren. (siehe dazu Kapitel G1-1). 332 Kennzahlen und Ziele Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen VERBUND hat Ziele und Kennzahlen definiert, um sowohl positive Auswirkungen zu fördern als auch wesentliche negative Auswirkungen zu bewältigen. Die Meinung der Kund:innen fließt dabei über die Kund:innenfeedbacks in die Zielsetzungen ein. Es erfolgt keine Validierung der Kennzahlen über die für die Qualitätssicherung zuständige externe Stelle hinaus. Das laufende Hauptziel ist es, die Kund:innenzufriedenheit durch gezielte Maßnahmen zu erhöhen und die Anzahl von Beschwerden zu minimieren. Der CLI (Customer Loyalty Index) ist eine stabile Kennzahl die Zufriedenheit umfassend misst und bereits seit Jahren von VERBUND erhoben wird. Der CLI vereint die wichtigsten Einflussfaktoren, nämlich Gesamtzufriedenheit, Weiterempfehlung, Vertrauen, Wiederwahl, emotionale Bindung, Bereitschaft zu Cross-Selling und gewichtet deren Bedeutung. Ziel von VERBUND ist hier über dem Mitberwerb (Markt-Benchmark) zu liegen. Dieses Ziel konnte seit 2015 in jedem Jahr erreicht werden. Mit Ausnahme der Energiekrise, wo dieses Ziel im Jahr 2022 verfehlt wurde und für 2023, wo keine Erhebung durchgeführt wurde. Im Jahr 2024 konnte mit einem CLI von 70,9 (vgl. Benchmarkt 70,1) bei Haushaltskund:innen der Zielzustand wiederhergestellt werden. Für 2025 und die kommenden Jahre soll zudem nach den Verwerfungen der Energiekrise der CLI auf Vorkrisenniveau erhöht werden. Mit den nachfolgenden laufenden Unterzielen kann die Wirksamkeit des Kund:innenservices gemes- sen und das Hauptziel einer hohen Kund:innenzufriedenheit unterstützt werden. Schriftliche Anfragen von Bestandskund:innen und potenziellen Neukund:innen werden innerhalb definierter Fristen bearbeitet, wobei 80 % der Bestandskund:innenanfragen innerhalb von zwei Tagen und jene von potenziellen Neukund:innen innerhalb von einem Tag beantwortet werden sollen. Innerhalb dessen können bestimmte Themengruppen jedoch priorisiert werden und es sind prozessbedingte Ausnahmen möglich. 2024 wurden 51 % aller schriftlichen Anfragen innerhalb der definierten Fristen beantwortet. Dieser Wert wird seit rund 15 Jahren gemessen und lag im Durchschnitt bei dem definierten Zielwert von 80 %. Seit der Energiekrise 2022 lag der erreichte Wert nur mehr bei rund 50 %. Die Effizienz des Kund:innenservices wird durch Kennzahlen gemessen, die unter anderem festlegen, dass eine bestimmte Anzahl von Kund:innenanrufen in weniger als 30 Sekunden beantwortet werden müssen. Dies gewährleistet kurze Wartezeiten und eine schnelle Bearbeitung der Anliegen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 333 ESRS G1 Unternehmensführung ESRS 2 Allgemeine Angaben Die nachfolgend angeführten Grundlagen gelten für alle in G1 angeführten Konzepte. Die Executive Order, mit der das Compliance Management System (CMS) eingerichtet wird, und die darauf basieren- den Richtlinien werden vom Vorstand erlassen. Für deren Einhaltung sind der Vorstand der VERBUND AG und die jeweiligen Geschäftsführungen in den Konzerngesellschaften verantwortlich. Zur Unterstützung der Geschäftsleitungen sind in allen großen Konzernunternehmen Compliance- Beauftragte bestellt, die in enger Abstimmung mit dem Chief Compliance Officer eine einheitliche Abwicklung des Compliance-Managements sicherstellen. Die Weiterentwicklung des CMS wird durch den Chief Compliance Officer in Zusammenarbeit mit den Compliance-Beauftragten der Konzernge- sellschaften und dem Compliance Committee gesteuert. Der Chief Compliance Officer ist dem Verant- wortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden (CEO) zugeordnet. Der Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung wird im Verantwortungsbereich des CEO erarbeitet und vom Gesamtvorstand in Geltung gesetzt. Der Verhaltenskodex gilt konzernweit für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte und wird über die Website von VERBUND auch an seine Stakeholder kommuniziert. Die im Kapitel Governance angeführten übrigen Konzernrichtlinien werden unter der Federführung des jeweiligen Fachbereiches erarbeitet und vom Gesamtvorstand in Geltung gesetzt. Sämtliche Rege- lungen stehen den Mitarbeiter:innen in transparenter Weise im Intranet zum Download und zur jeder- zeitigen Einsichtnahme zur Verfügung. Austrian Power Grid AG, Gas Connect Austria GmbH und SMATRICS GmbH & Co KG haben basie- rend auf den VERBUND-Regelungen einen eigenen Verhaltenskodex und eigene Regelungen nach den für ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Gegebenheiten implementiert. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung der Unternehmenskultur haben neben allen Mitarbeiter:innen die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane eines Unternehmens. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenskultur und fördern diese einerseits durch ihre Vorbildwirkung und andererseits durch entsprechende Vorgaben bzw. die Veranlassung passender Maßnahmen. Die Ausführungen zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane finden sich im Kapitel „Allgemeine Informationen und ESRS 2“. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Themenspezifische Angaben zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung sind im ESRS 2 IRO-1 zu finden. Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Im Folgenden werden in diesem Kapitel zu den bei VERBUND ermittelten wesentlichen Governance- Themen Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen und Politisches Engagement die Aus- wirkungen, Risiken und Chancen erläutert und die damit in Zusammenhang stehenden Konzepte, Maßnahmen und – soweit vorhanden – Kennzahlen beschrieben. Governance-Informationen 334 Wesentliches Thema Unternehmenskultur VERBUND hat als österreichisches Leitunternehmen für die Energiewende Vorbildfunktion für viele andere Unternehmen und Stakeholder. Als börsennotiertes Unternehmen mit hohem Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Compliance haben die Einhaltung von Regeln und Vorgaben sowie die Umsetzung der definierten Unternehmenswerte einen sehr hohen Stellenwert. Schon der Anschein von Gesetzes- verletzungen, wie z. B. vermutete Korruptions- oder Bestechungshandlungen, können einen großen Schaden verursachen. Dabei geht es nicht allein um mögliche Strafzahlungen im Rahmen von Ge- richtsverfahren, es geht vor allem auch um den Verlust der Reputation des Unternehmens und den Verlust des Vertrauens der Stakeholder. Verstöße gegen Regelungen oder den Verhaltenskodex haben Einfluss auf dieses Vertrauen, das Image von VERBUND und damit indirekt auch Einfluss auf den Un- ternehmenswert. Aus diesem Grund hat VERBUND seine Unternehmenskultur auf die Stärkung der Awareness für alle seine Mitarbeiter:innen ausgerichtet. Die VERBUND-Unternehmenskultur soll eine gemeinsame Wer- tekultur zwischen allen Stakeholdern etablieren, damit den Wert des Unternehmens am Kapitalmarkt nachhaltig sichern und das Ansehen in der öffentlichen Wahrnehmung fördern. Durch Vermeidung von Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen kann das Vertrauen der Stakeholder im Geschäftsverkehr gefestigt werden. Um dies zu erreichen, wurden ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert und weitere präventive Maßnahmen (z. B. klare interne Regelungen, entspre- chende Schulungen und Information an Mitarbeiter:innen sowie sonstige Stakeholder) gesetzt und laufend weiterentwickelt. Andererseits wird durch ein konzernweites Hinweisgeber:innensystem, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, auch eine offene Fehlerkultur gelebt. Dieses Meldesys- tem fördert die Meldung von Verdachtsmomenten durch Mitarbeiter:innen aber auch durch andere Sta- keholder von VERBUND. Zugleich bietet dieses System Schutz für Hinweisgeber:innen vor Vergeltungs- maßnahmen aufgrund der Meldung, aber auch Schutz für die von der Meldung betroffenen Personen. Ein eigenes konzernweites Compliance-Risikomanagement gewährleistet die Möglichkeit der früh- zeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und die rechtzeitige Einleitung von entsprechenden Ge- genmaßnahmen. Das maßgeschneiderte Schulungsprogramm vermittelt die wesentlichen Inhalte an alle Mitarbeiter:innen und fördert eine hohe Awareness für die relevanten Themen des Unternehmens. Dazu gehören neben der Vermittlung der Inhalte des Verhaltenskodex und des Hinweisge- ber:innensystems die Themen Korruptionsprävention, Finanzmarkt-Compliance, Kartellrecht, Dawn Raid und REMIT. Das konzernweit eingerichtete Datenschutzmanagementsystem bildet den Rahmen für den verant- wortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Dieses essenzielle Thema wird an alle Mitar- beiter:innen mit entsprechenden Schulungen (online und in Präsenz) vermittelt. Eine ausreichende Awareness der Mitarbeiter:innen, die tagtäglich mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist zur Mini- mierung des Risikos von Verstößen von Datenschutzvorschriften unumgänglich. Detaillierte Beschaffungsvorgaben einschließlich unternehmensinterner Regelungen für das Verga- beverfahren sowie die Festlegung von entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen, wettbewerbswidriges Verhalten von potenziellen Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen hintan- zuhalten. Potenzielle Geschäftspartner:innen werden ab einer definierten Größenordnung oder für bestimmte Arten von Geschäftsbeziehungen (z. B. strategische Partner:innen, Berater:innen) einer standardisierten Geschäftspartner:innenprüfung einschließlich dem Abgleich mit allfälligen Sanktions- vorgaben unterzogen. Dies minimiert das Risiko des Eingehens von Vertragsbeziehungen zu riskanten oder auf Sanktionslisten befindlichen Geschäftspartner:innen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 335 Die Basis der Unternehmenskultur von VERBUND bildet der Verhaltenskodex für nachhaltige Unter- nehmensführung. Das Handeln im Einklang mit diesem Verhaltenskodex und den darin festgeschrie- benen Grundsätzen und Werten hat für VERBUND oberste Priorität. Alle Mitarbeiter:innen werden bei dessen Einhaltung unterstützt und finden darin Anleitung und Hilfestellung zugleich, um alle gesetzli- chen, vertraglichen, ethischen und freiwilligen internen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Durch eine offene und transparente Kommunikation des Verhaltenskodex nach Außen und gegen- über Geschäftspartner:innen von VERBUND wird das Vertrauen der Stakeholder in das Unternehmen gestärkt. Mit der Kommunikation des Kodex nach Innen soll eine Bestrafung von Mitarbeiter:innen oder von VERBUND aufgrund von schuldhaftem Fehlverhalten vermieden werden. VERBUND hat sich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK, i. d. F. Jänner 2023) unterworfen und erstellt jährlich einen Konsolidierten Corporate Governance Bericht. Darin wird die Einhaltung der im Kodex festgelegten Regelungen bei VERBUND detailliert dargelegt und erläutert. Durch alle diese Maßnahmen können das Risiko von Gesetzesverletzungen, das potenzielle Risiko eines Reputationsverlustes oder einer allenfalls drohenden Wertminderung von VERBUND auf dem Kapitalmarkt minimiert und Schäden oder Strafen für Mitarbeiter:innen und/oder das Unternehmen vermieden werden. Konzepte Unternehmenskultur Compliance Management System Basierend auf den Anforderungen kapitalmarktrechtlicher Vorschriften hat VERBUND bereits 2002 begonnen, ein konzernweites Compliance Management System (CMS) einzuführen. Dieses CMS wurde seit diesem Zeitpunkt auf Basis eines risikobasierten Ansatzes ständig weiterentwickelt und erweitert. Der Rahmen des CMS wird in einer eigenen Executive Order festgelegt. Darin sind die Themen des CMS, die Grundsätze sowie die Rollen und Funktionen des Chief Compliance Officer, der Compliance- Beauftragten in den Konzerngesellschaften und des Compliance-Committee festgelegt. Die Themenbereiche des CMS beinhalten jene wesentlichen Themenbereiche, die nicht durch spezi- alisierte Fachbereiche im Konzern wahrgenommen werden und die für alle Unternehmensbereiche Relevanz haben. • Korruptionsprävention einschließlich Geschäftspartner:innen-Compliance • Finanzmarkt-Compliance • Kartellrecht • Umsetzung des Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung • Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex • Umsetzung und Einhaltung der Regelungen zur Meldung von Rechtsverstößen (Whistleblowing) Als externe Vorschriften sind die Bezug habenden Gesetze und Verordnungen (insbesondere Börse- gesetz, Strafgesetzbuch, Kartellgesetz, EU-Whistleblowingrichtlinie in Verbindung mit den nationalen Umsetzungsgesetzen sowie unmittelbar anwendbare EU-Regulierungen), aber auch sonstige Bezug habende externe Normen und Standards, wie z. B. der Österreichische Corporate Governance Kodex mit einbezogen. 336 Compliance-Organisation bei VERBUND Chief Compliance Officer Compliance Beauftragte:r Compliance Committee zentrale Ansprechstelle im Konzern für alle Compliance-relevanten Fragen Meldestelle für Compliance-Vorfälle, behandelt/bearbeitet Compliance- Meldungen federführend dem Konzernvorstand unterstellt, berichtet an diesen über Aktivitäten sowie alle Compliance-relevanten Themen im Konzern in seiner Tätigkeit weisungsfrei in jeder großen Tochtergesellschaft zentrale Ansprechstelle für Compliance-relevante Fragen in dieser Gesellschaft Meldestelle für Compliance-Vorfälle in der Gesellschaft berichtet an den Chief Compliance Officer und die j eweilige Geschäftsführung konzernübergreifend besetzt (alle Compliance-Beauftragte) mit Nachhaltigkeits- beauftragter:m und Belegschaftsvertretung regelmäßige Meetings, analysiert Compliance-Risiken, legt Prozesse und Berichts-linien fest, koordiniert Schulungen etc. Hauptaufgabe: Abstimmung und Weiterentwicklung des CMS im Konzern Diese Compliance-Organisation macht es möglich, die relevanten Themen in alle Bereiche und Ge- sellschaften des Konzerns zu vermitteln und die internen Prozesse zu steuern und weiterzuentwickeln. In die Compliance-Organisation sind alle beherrschten Konzernunternehmen einbezogen. Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH sind in der Compliance-Organisation erfasst, haben jedoch aufgrund der organisatorischen Entflechtung (des Unbundling) eigene interne Regelungen zu den Compliance-Themen implementiert, die auf den VERBUND-Regelungen basieren. SMATRICS GmbH & Co KG ist im CMS von VERBUND erfasst und hat in Abstimmung mit VERBUND ebenfalls eigene Compliance-Regelungen implementiert. An der Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems wird laufend gearbeitet. Dies er- folgt durch einen ständigen Erfahrungsaustausch mit Expert:innen und anderen Unternehmen sowie durch externe Beratungen und Begutachtungen. Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung Der im Leitbild von VERBUND enthaltene Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung bestimmt das innere und äußere Handeln und hat die Einhaltung von fairen, transparenten und nachhaltigen Geschäftspraktiken zum Ziel. Er wird durch das CMS umgesetzt, weiterentwickelt und kommuniziert. Inhaltlich wird er durch interne Executive Orders und Konzernrichtlinien, die ebenso vom Vorstand erlassen werden, konkretisiert. Die Inhalte des Kodex basieren auf den 17 globalen Zielen der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals) und den zehn Prinzipien des United Nations Global Compact. Fokusthemen sind dabei Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Der Kodex ist in die Bereiche integre Unternehmensführung, Schutz von Klima und Umwelt, Arbeitsweise, ökonomi- sche Verantwortung sowie gesellschaftliches Engagement gegliedert. Jeder dieser Bereiche enthält weitere Unterthemen (wie z. B. Compliance und Transparenz, Nachhaltige Lieferkette, Einsatz gegen den Klimawandel oder Diversität und Inklusion). Der Verhaltenskodex richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter:innen gleichermaßen im Um- gang mit Kolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, Anrainer:innen und allen weiteren Stakeholdern. Er gilt in allen beherrschten Konzerngesellschaften, mit Ausnahme Austrian Power Grid AG, Gas JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 337 Connect Austria GmbH und SMATRICS GmbH & Co KG. Diese Gesellschaften haben eigene Verhal- tenskodizes implementiert. Schwerwiegende Verstöße gegen den Verhaltenskodex können über das konzernweite Hinweisge- ber:innensystem (HWGS) gemeldet werden. (siehe dazu G1 Ausführungen zum wesentlichen Thema „Hinweisgeber:innenschutz“.) Konzernrichtlinie Korruptionsprävention Eine Konzernrichtlinie für Korruptionsprävention legt klare Regelungen für die Annahme oder das Gewähren von Vorteilen, die Handhabung von Interessenskonflikten, grundlegende Regelungen für die Vergabe von Aufträgen und die Gewährung von Spenden sowie für die Beziehung zu Geschäfts- und Vertragspartner:innen fest. Aufgrund der Eigentümerstruktur von VERBUND gelten alle Mitarbei- ter:innen als Amtsträger:innen im Sinne des Korruptionsstrafrechts, weshalb auf das Gewähren oder Annehmen von Vorteilen besonderes Augenmerk gelegt wird. Durch die Verpflichtung zur Einholung interner Genehmigungen (Freigabe durch Vorgesetzte und/oder Chief Compliance Officer bzw. Com- pliance-Beauftragte in definierten Fällen) und Dokumentationspflichten ist die erforderliche Transpa- renz sichergestellt. Über das Hinweisgeber:innensystem von VERBUND können Meldungen über ver- mutete Verstöße im Zusammenhang mit Korruption bzw. Bestechung abgegeben werden. Die Richtli- nie wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr aktualisiert und modernisiert. Austrian Power Grid AG, Gas Connect Austria GmbH und SMATRICS GmbH & Co KG haben basie- rend auf der VERBUND-Regelung eigene Richtlinien implementiert. Konzernrichtlinie Geschäftspartner:innen-Compliance Integrität und Vertrauen bilden die Basis für die Zusammenarbeit mit allen Geschäftspartner:innen. Daher verpflichtet VERBUND nicht nur sich selbst, sondern auch seine Geschäftspartner:innen zu Fairness und Transparenz und bezieht sie in sein CMS ein. Damit wird bereits vor dem Abschluss von Geschäften dem potenziellen Risiko von wettbewerbswidrigem Verhalten entgegengetreten und der Ab- schluss von Verträgen mit hochriskanten und/oder sanktionierten Geschäftspartner:innen vermieden. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Geschäftspartner:innen-Compliance zählen standardisierte Geschäftspartner:innen-Integritätsprüfungen, die bei VERBUND konzernweit implementiert sind. Mit ihnen werden Integritätsrisiken aktiv gesteuert. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen steht dabei die Sicherstellung der Unternehmensreputation im Vordergrund. Die Analyseergebnisse unter- stützen die umfassendere Beurteilung von Geschäftspartner:innen. Im Rahmen der Geschäfts- partner:innen-Integritätsprüfungen wird vor allem deren Betroffenheit von Sanktionen und Embargos geprüft, zudem wurden im Berichtsjahr Länderrisiken aus Compliance-Sicht, darunter fallen auch Menschenrechtsrisiken, analysiert. Die Grundsätze und Kriterien, welche Geschäftspartner:innen zu prüfen, welche Modellkriterien anzuwenden und wie die internen Prozesse und Zuständigkeiten für die Freigaben gestaltet sind, werden in einer Konzernrichtlinie festgelegt. Dabei wird einerseits auf den Wert des Geschäfts abgestellt. Andererseits werden bestimmte Geschäftspartner:innen nach Art ihrer Geschäftstätigkeit und/oder geografischen Lage wertunabhängig einer Prüfung unterzogen (sogenann- ten Integritäts-Checks). Im Jahr 2024 mussten keine Verträge mit Geschäftspartner:innen aufgrund von bestätigten Verstößen im Zusammenhang mit Korruption beendet werden. 338 Auch im Zuge der M&A-Prozesse wurden im Berichtsjahr jeweils die Compliance- und Nachhaltig- keitsaspekte, wie jene die Umweltkriterien, die sozialen Kriterien und die Menschenrechtskriterien betreffenden Anforderungen von potenziellen Geschäftspartner:innen von VERBUND abgefragt. Ausgenommen von diesen Integritätsprüfungen sind aufgrund des Unbundling Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH. Diese beiden Gesellschaften führen Geschäfts- partner:innenprüfungen nach ihren eigenen Erfordernissen durch. Konzernrichtlinie Kartellrecht Gesetzeskonformes und faires Verhalten im Geschäftsverkehr ist bei VERBUND eine Selbstverständlichkeit. VERBUND bekennt sich dazu auch ausdrücklich im Verhaltenskodex. Im täglichen Geschäftsleben sind Mitarbeiter:innen auch in Kontakt mit anderen Unternehmen, die zu VERBUND im Wettbewerb oder in einem Verhältnis als Lieferant:innen oder Abnehmer:innen stehen. Führungskräfte und Mitarbeiter:innen werden durch eine interne Richtlinie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Unternehmen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen unterstützt, kartell- rechtskonform zu handeln. Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Folgen für VERBUND (hohe Bußgelder, Abschöpfung des Erlöses aus dem Kartellverstoß, Nichtigkeit von Verträgen, Schadenersatzpflicht ge- genüber geschädigten Mitbewerber:innen und Kund:innen etc.) aber auch für Mitarbeiter:innen per- sönlich (Strafen, arbeitsrechtliche Konsequenzen) mit sich bringen. Schon ein Verdacht, in ein kartell- rechtswidriges Verhalten involviert zu sein, kann beträchtliche Folgen (wie Image- und Reputationsver- lust) für ein Unternehmen mit sich bringen. Mit der Richtlinie und mit maßgeschneiderten Schulungen im Konzern wird nicht nur der Gefahr von allfälligen Gesetzesübertretungen und Sanktionsrisiken gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeiter:innen, sondern auch einer möglichen Imageschä- digung entgegengewirkt. Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH haben basierend auf der VERBUND- Regelung eigene für sie maßgeschneiderte Regelungen zur Einhaltung der kartellrechtlichen Bestim- mungen festgelegt. Konzernrichtlinie Finanzmarkt-Compliance Für die VERBUND AG als börsennotiertes Unternehmen gelten die einschlägigen europäischen und österreichischen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts. Basierend auf diesen Bestimmungen regelt eine Konzernrichtlinie die Grundsätze für den Umgang mit insiderrelevanten Informationen sowie die organisa- torischen Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insider- informationen. Die Richtlinie gilt für alle Personen, die insider-relevante Informationen über VERBUND erhalten und enthält wichtige Details insbesondere bezüglich der Festlegung von Vertraulichkeitsbereichen, Sperrfristen und Handelsverboten sowie allgemeine Definitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit insider-relevanten Informationen und Insiderinformationen sowie dem Um- gang mit diesen. Die Einbeziehung des Themas in das konzernweite Schulungsprogramm schafft die nötige Awareness der Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, durch ein korrektes und gesetzeskonformes Verhal- ten aller Organe, Mitarbeiter:innen und Personen, die mit diesen Informationen von VERBUND arbei- ten, Interessenskonflikte zu vermeiden und Insiderhandel zu verhindern. Die Geschäftsführungen der bedeutenden Konzerngesellschaften (auch Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH) sind in das Insiderverzeichnis der VERBUND AG aufgenommen und unterliegen damit der Verpflich- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 339 tung zur Vertraulichkeit, dem Handelsverbot und den Sperrfristen. Austrian Power Grid AG ist vertrag- lich zur Einhaltung der Finanzmarkt-Compliance-Richtlinie verpflichtet und hat eigene interne organi- satorische Maßnahmen zu den finanzmarktrechtlichen Themen gesetzt. Maßnahmen und Kennzahlen Unternehmenskultur Compliance Risikoerhebung Eine systematische, jährlich konzernweit durchgeführte Compliance-Risikoerhebung zu den Themen des CMS gibt Aufschluss darüber, ob und in welchen Unternehmensbereichen potenzielle Risiken für VERBUND bestehen. Aus diesen Risikoerhebungen können zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Risikoeigner können über die vorgegebenen Risikofelder hinaus auch eigene be- reichsspezifische Risiken über diese Risikoerhebung einmelden. In einem jährlich stattfindenden Compliance-Gespräch zwischen dem Chief Compliance Officer und den jeweiligen Risikoeignern wer- den die Ergebnisse erörtert und erforderliche Maßnahmen geplant. Durch dieses Compliance-Risikomanagement können mögliche Problemfelder frühzeitig erkannt und den Risiken kann durch Setzen von entsprechenden Maßnahmen präventiv entgegengetreten werden. Dies verhindert Gesetzesverletzungen und den Eintritt der damit einhergehenden Folgerisiken von Reputationsverlust, Verlust des Vertrauens der Stakeholder und möglicherweise drohende Strafen. Austrian Power Grid AG, Gas Connect Austria GmbH und SMATRICS GmbH & Co KG sind in diese Risikoerhebung eingebunden. Die Ergebnisse der Compliance-Risikoerhebung finden auch Eingang in das Konzernrisikomanage- ment und dienen als Input für die Wesentlichkeitsanalyse. Compliance Gespräche Jährlich finden mit allen Risikoeignern standardisierte Compliance-Gespräche statt. Diese führt der Chief Compliance Officer mit den Geschäftsführungen und Compliance-Beauftragten aller großen Konzerngesellschaften sowie mit den Bereichsleiter:innen der Holding. In diesen Gesprächen werden die jeweiligen Risikoerhebungen erörtert, allfällige erforderliche Maßnahmen festgelegt und aktuelle Compliance-Themen besprochen. Die Ergebnisse werden protokolliert und die Umsetzung der Maß- nahmen überwacht. Damit kann eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Themen in den Gesellschaften und damit im Konzern erreicht werden. Die Compliance-Gespräche werden auch mit Austrian Power Grid AG, Gas Connect Austria GmbH und SMATRICS GmbH & Co KG geführt. Schulung, Beratung und Information Schulungen, Trainings und allgemeine Informationen spielen bei VERBUND ebenso eine bedeutende Rolle wie individuelle Beratungen und Auskünfte durch den Chief Compliance Officer und die Compliance-Beauftragten der Konzerngesellschaften zu konkreten Fragen. Um die Sicherheit im Umgang mit Compliance-Themen zu stärken, werden die Compliance-Regelungen in einem umfangreichen Schulungsprogramm, das sowohl Präsenzschulungen als auch E-Learning-Einheiten umfasst, im gesamten Konzern behandelt. Neben allgemeinen Schulungen, insbesondere für neue Mitarbeiter:innen und neue Führungskräfte, finden auch Spezialschulungen zu einzelnen Themen und für spezielle Zielgruppen und Bereiche statt. Ziel ist die Vermeidung von Compliance-Vorfällen im gesamten Konzern. 340 Hauptschwerpunkte im Geschäftsjahr 2024 waren bei diesen Schulungen vor allem die allgemeinen Compliance-Grundlagen samt Verhaltenskodex, das Thema Korruptionsprävention und Finanzmarkt- Compliance sowie das Hinweisgeber:innensystem (HWGS). Der Chief Compliance Officer hielt im Berichtsjahr 14 Schulungen (zum Teil per Videokonferenz) ab. Zielgruppen waren neben Tochterge- sellschaften von VERBUND einzelne Holdingbereiche sowie neue Mitarbeiter:innen und neue Füh- rungskräfte. Zusätzlich führten die Compliance-Beauftragten in den Tochtergesellschaften Schulungen zu Compliance-Themen durch. Eine wesentliche Säule des Schulungsprogramms bildete auch im Jahr 2024 wieder das E-Trainingsprogramm im Intranet. Das Compliance-E-Learning-Programm besteht aus den Kursen Compliance-Grundlagen und Antikorruption sowie Finanzmarkt-Compliance und ist zusammen mit den entsprechenden Befragungen zur Wissensüberprüfung in das konzernweite Learn- ing Management System (LMS) integriert. Als risikobehaftete Funktionen in Bezug auf das Korruptions- und Bestechungsrisiko im Konzern wurden alle Führungskräfte des Konzerns sowie Mitarbeiter:innen in den Bereichen Key Account Ma- nagement, Handel, Vertrieb, Einkauf, in der Buchhaltung und im Zahlungsverkehr ermittelt. Diese sind verpflichtet, jährlich die entsprechenden Onlinebefragungen zu absolvieren. Von den Mitarbei- ter:innen mit risikobehafteten Funktionen wurden 98 % zum Thema Anti-Korruption geschult. In den Konzerngesellschaften in Spanien, Italien und Rumänien fanden im Berichtsjahr Präsenz- schulungen zu den Compliance-Themen für neue Mitarbeiter:innen statt. Darüber hinaus gab es Schu- lungen zu der in diesem Jahr geänderten Richtlinie Korruptionsprävention für alle Mitarbeiter:innen. Die Gesellschaften in diesen Ländern sind auch in das Online-Schulungsprogramm einbezogen. Aus- trian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH verfügen über eigene Onlinetrainingsprogramme zu den für sie relevanten Compliance-Themen. Zu vielen Anfragen erteilten der Chief Compliance Officer und die Compliance-Beauftragten der Konzerngesellschaften persönlich, telefonisch oder per E-Mail Auskunft über das korrekte Verhalten. In der Vielzahl an Anfragen zeigt sich die hohe Sensibilität der Führungskräfte und Mitarbeiter:innen für Compliance-Themen. Weitere Schulungs- und Informationsmaßnahmen betreffend Unternehmenskultur gab es auch im Rahmen der Projekte Mission V und KraftWert. Mission V und KraftWert Unter guter Unternehmenskultur verstehen wir bei VERBUND die Art und Weise, wie täglich gehandelt und zusammengearbeitet wird. Die Mission V, die die Strategie von VERBUND im Hinblick auf die Energiewende und den Kampf gegen den Klimawandel beinhaltet, wird intern durch das Projekt „KraftWert“ unterstützt. Dabei sind drei Säulen guter Zusammenarbeit, bezeichnet als „BlueCode“, definiert: „Entschlossen“, „Verbindend“ und „Initiativ“. Um die Werte für alle Mitarbeiter:innen erleb- bar zu machen und im täglichen Arbeitsablauf zu verankern, wurden im Zuge dieses Projektes zudem verschiedene Maßnahmen entwickelt. Die Pflege einer positiven Unternehmenskultur, die von Integrität, Transparenz und ethischen Ge- schäftspraktiken geprägt ist, hat bei VERBUND einen hohen Stellenwert und dient als strategische Chance. Die Ausrichtung auf starke Werte und einen klaren Verhaltenskodex verbessern die Moral, das Engagement und das Zielbewusstsein der Mitarbeiter:innen innerhalb des Unternehmens. Die VERBUND-Unternehmenswerte verdeutlichen die Haltung des Unternehmens als Arbeitgeber, Partner, Mitbewerber und als Treiber der Energiewende, das gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Die Unternehmenswerte wurden und werden im Unternehmen im Rahmen des oben angeführten Kom- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 341 munikationsprojektes KraftWert an die Mitarbeiter:innen vermittelt. Durch die Abhaltung von kon- zernweiten Workshops und die Kommunikation über ein Mission V-Workbook mit praktischen Vor- schlägen und Anregungen zur Zusammenarbeit wird dies unterstützt. Ausgenommen von diesem Projekt sind Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH. Datenschutzmanagementsystem Die Umsetzung der in der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) enthaltenen Bestimmungen wird bei VERBUND sehr ernst genommen. VERBUND betreibt ein konzernweites Datenschutzmana- gementsystem. Der zertifizierte Konzern-Datenschutzbeauftragte plant, steuert und koordiniert sämtli- che Datenschutzbelange des Konzerns und wird dabei von den Datenschutzbeauftragten in den ein- zelnen Gesellschaften sowie von Konzernjurist:innen unterstützt. Das Schutzniveau von Daten wird mit technisch-organisatorischen Maßnahmen sichergestellt, in der von VERBUND entwickelten Daten- schutzdatenbank TOM&PIA erfasst und der jeweiligen oder im Bedarfsfall auch gleich mehreren Da- tenverarbeitungen zugeordnet. Dabei wird ein risikobasierter Ansatz gewählt. Je sensibler die perso- nenbezogenen Daten, je größer die Gefahren und die Risiken, denen die Daten ausgesetzt sind, bzw. je schwerwiegender die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen im Fall einer Daten- schutzverletzung einzuschätzen sind und je höher der Wert der Daten für das Unternehmen ist, desto höher wird auch das Schutzniveau definiert. Ziel ist es, alle operativen Geschäftsprozesse und Daten- verarbeitungen zu erfassen, um nachvollziehbar und nachprüfbar alle datenschutzrelevanten Sachver- halte und Verarbeitungen vollständig darzustellen und auch die Verflechtungen mit den Themen Compliance, IT- Sicherheit und Revision einzubeziehen. Zwei Tochtergesellschaften sowie die Gesellschaften im Unbundling-Bereich führen jeweils eigene Datenschutzmanagementsysteme. Im Geschäftsjahr 2024 wurden in Summe 19 Anfragen Betroffener bearbeitet und beantwortet, 2023 waren es 28 Anfragen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr gab es eine Beschwerde bei der Datenschutz- behörde, die regelkonform bearbeitet wurde und keine Strafe für VERBUND nach sich zog. Wesentliches Thema Hinweisgeber:innenschutz Ein bedeutender Bestandteil guter Unternehmenskultur ist ein Bekenntnis zu einer offenen Fehlerkul- tur. VERBUND ist daran interessiert, Fehlverhalten oder Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig auf- zudecken und diese für die Zukunft abzustellen. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass entsprechende Meldewege eigerichtet sind, um Mitarbeiter:innen die Meldung von Fehlentwicklungen oder (von vermuteten) Verstößen (auch anonym) zu ermöglichen. VERBUND hat dazu ein konzernweites und umfassendes Hinweisgeber:innensystem (HWGS) einge- richtet, das über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Dieses ermöglicht, Fehlverhalten und Miss- stände zu einem weiten Themenkreis aufzudecken und für die Zukunft abzustellen, um den Eintritt eines Schadens für Mitarbeiter:innen oder das Unternehmen zu verhindern und Strafen zu vermeiden. Es besteht ein vorrangiges Interesse daran, Verdachtsfälle umgehend zu untersuchen, aufzuklären und durch das Setzen entsprechender Maßnahmen abzustellen. Beim Betrieb eines HWGS ist das Vertrauen der Mitarbeiter:innen und von Personen, die einen Ver- stoß oder ein vermutetes Fehlverhalten melden wollen, ein wesentlicher Faktor. Dieses Vertrauen wird durch klare Regelungen und Prozesse, die die Bearbeitung der Meldungen und die Vorgangsweise bei der Untersuchung festlegen, und durch den Schutz der meldenden und von der Meldung betroffenen Personen erlangt und gestärkt. Die Umsetzungsgesetze zur EU-Whistleblowingrichtlinie legen diesen 342 Schutz der handelnden Personen auf Basis der EU-Vorgaben ausdrücklich fest. VERBUND gewährleis- tet diesen Schutz auch darüber hinaus für alle über die gesetzlichen Themen hinausgehenden gemel- deten Hinweise, sofern es sich nicht um mutwillige Meldungen oder um Meldungen zu Fehlverhalten handelt, in das die meldende Person selbst schuldhaft verwickelt ist. Konzepte Hinweisgeber:innenschutz Das HWGS von VERBUND wird in seinen Grundzügen in der Executive Order für das CMS geregelt und in einer darauf basierenden Arbeitsanweisung im Detail konkretisiert. Diese Regelungen, die für Mitar- beiter:innen im Intranet zum Download und zur jederzeitigen Einsichtnahme zugänglich sind, legen die zulässigen Themen und möglichen Meldewege, klare Prozesse für die Bearbeitung und Untersu- chung von Hinweisen sowie den geltenden Hinweisgeber:innen- und Betroffenenschutz fest. Der Be- trieb des HWGS und die Koordination der Aufarbeitung und Untersuchung von Meldungen obliegen dem Chief Compliance Officer mit seinem Team. Er ist in seiner Funktion weisungsfrei gestellt. Zu folgenden Themen können Meldungen zu wahrgenommenen oder vermuteten Regelverstößen, Missständen und/oder Fehlverhalten abgegeben werden: • Korruption, Bestechung, Betrug, Diebstahl und andere Wirtschaftsstraftaten • Wettbewerbsschädigendes Verhalten, Marktmissbrauch • Finanzkriminalität und kapitalmarktrechtliche Verstöße, wie z. B. Insiderhandel • Datenschutz • Auftragsvergabe und Vergabeverfahren • Umweltschutz und Sicherheit • Verbraucher:innenschutz • Interessenkonflikte • Personalbezogene Themen bei Verstößen gegen Gesetze, insbesondere Diskriminierung, Belästigung und Mobbing • Sonstige schwerwiegende Verstöße gegen den VERBUND-Verhaltenskodex • Alle weiteren in Artikel 2 der EU-Whistleblowingrichtlinie angeführten Themen (wie z. B. Lebensmit- telrecht, Strahlenschutz, Produktsicherheit etc.) und die darüberhinausgehenden Themen der anzu- wendenden nationalen Umsetzungsgesetze Meldungen bzw. Hinweise können über die elektronische Hinweisgeber:innenplattform Integrityline abgegeben werden. Diese elektronische Plattform ist auf der Website von VERBUND erreichbar und steht sowohl Mitarbeiter:innen als auch externen Stakeholdern für die Abgabe einer Meldung zur Ver- fügung. Die Plattform stellt die erforderliche Vertraulichkeit im Meldeprozess sicher und ermöglicht eine anonyme Kommunikation mit dem:der Hinweisgeber:in über ein gesichertes und für Dritte nicht zugängliches Postfach innerhalb der Plattform. Neben der Integrityline stehen weitere interne Meldemöglichkeiten an definierte Ansprechpersonen (Vorgesetzte, Geschäftsleitung, Beauftragte, etc.) offen. Diese Personen sind im Falle einer Meldung an sie persönlich angewiesen, sich umgehend mit dem Chief Compliance Officer in Verbindung zu setzen und mit ihm die weitere Vorgehensweise festzulegen. Für jede Art und Form der Meldung sind entsprechende Prozesse und Zuständigkeiten festgelegt. Je nach Thema und Gesellschaftsbezug werden Fallbearbeiter:innen bestellt und die Untersuchung unter JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 343 der Koordination des Chief Compliance Officer abgewickelt. Die Dokumentation sämtlicher Meldun- gen erfolgt in der Plattform. Für die Aufarbeitung wird ein:e Fallbearbeiter:in bestellt, der:die die Unter- suchung leitet. Dabei steht der Chief Compliance Officer beratend zur Seite. In allen Verfahrensschrit- ten ist sichergestellt, dass eingelangte Meldungen umgehend nach den definierten Grundsätzen unter- sucht werden. Der gesamte Ablauf einer Untersuchung vom Meldungseingang bis zur Umsetzung allfällig getroffe- ner Maßnahmen ist in einem eigenen Prozess in der VERBUND-Prozesslandkarte transparent definiert. Durch die Weisungsfreiheit des Chief Compliance Officer und die Statuierung von klaren Grundsät- zen im Regelungswerk von VERBUND wird eine objektive Prüfung und Untersuchung von einlangen- den Meldungen sichergestellt. Der Personenkreis zur Bearbeitung der einlangenden Meldungen ist je nach Themenbereich im Reglement festgelegt. Jede Meldung wird nach einem festgelegten Prozedere umgehend geprüft und untersucht. Es werden fallweise Personen aus anderen Konzernbereichen in die Fallbearbeitung eingebunden (z. B. aus dem Bereich Revision), die zur Aufklärung der Meldung erfor- derlich sind. Maßnahmen und Kennzahlen Hinweisgeber:innenschutz Führungskräfte und Compliance-Beauftragte wurden und werden hinsichtlich der Behandlung von Meldungen an sie persönlich sowie in Hinblick auf den Hinweisgeber:innen- und Betroffenenschutz entsprechend geschult. Ein sogenanntes „Shortbriefing für Führungskräfte“ legt fest, welche ersten Schritte nach Abgabe einer Meldung zu setzen sind und auf welche besondere Vertraulichkeit zu ach- ten ist. Die im Untersuchungsprozess beigezogenen Personen und/oder bestellten Fallbearbeiter:innen werden zusätzlich unmittelbar vor ihrer Beiziehung über den erforderlichen Hinweisgeber:innen- und Betroffenenschutz geschult und bestätigen dies durch eine schriftliche Erklärung. Das HWGS wurde und wird durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen an die Mitarbei- ter:innen kommuniziert. Sämtliche Compliance-Schulungen (Präsenz- und Online-Trainings) haben dieses Thema zum Inhalt. (Siehe dazu oben „Schulung, Beratung und Information“.) Nach Abschluss einer Untersuchung wird ein abschließender Bericht erstellt, der das Ergebnis der Untersuchung darlegt und – je nach Erfordernis – entsprechende Maßnahmen empfiehlt. Dieser Be- richt wird an die zuständige Geschäftsleitung übermittelt. In das HWGS sind alle personalführenden Gesellschaften des Konzerns einbezogen, die aufgrund ih- res Personalstands zur Einrichtung eines solchen verpflichtet sind. Es werden aber auch erstattete Meldungen zu anderen Konzerngesellschaften behandelt und im Rahmen der rechtlichen Möglichkei- ten deren Untersuchung und Aufklärung veranlasst. Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH haben basierend auf den VERBUND-Regelungen eigene für ihre Organisation passende Hin- weisgeber:innensysteme eingerichtet, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für die VERBUND Green Power Iberia wird ein System eingerichtet, das den nationalen gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt. Zum Hinweisgeber:innenschutz wurden keine spezifischen Kennzahlen definiert, die Wirksamkeit wird über die angeführten Prozesse sichergestellt. Wesentliches Thema Politisches Engagement Die Vertretung von Interessen ist wesentlicher Bestandteil demokratischer Prozesse und damit auch der Unternehmenspolitik von VERBUND. Es ist Teil der unternehmerischen Verantwortung, energie-, umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen und Vorhaben, die Auswirkungen auf 344 VERBUND haben, zu analysieren und eigene Positionen entsprechend in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dieses Engagement soll eine Verbesserung des öffentlichen Diskurses zu energie- und klimapolitischen Themen unterstützen. Das Ziel von VERBUND dabei ist, eine verbesserte Akzeptanz der Energiewende (im Hinblick auf den erneuerbaren Ausbau, den Klimaschutz, den Regulierungs- rahmen) zu erreichen. Damit können Projektrisiken reduziert und die Chancen einer erleichterten Umsetzung von Ausbauprojekten erhöht werden. (Siehe dazu auch weiter unten die Ausführungen zu ESRS G1-5.) Konzepte Politisches Engagement Die Grundsätze der verantwortungsvollen Interessenvertretung und das diesbezügliche Zusammen- wirken der einzelnen Organisationseinheiten von VERBUND sind in der Konzernrichtlinie für Verant- wortungsvolle Interessensvertretung geregelt. Ergänzend dazu wird in einer weiteren Konzernrichtlinie festgelegt, in welchen Organisationen und Gremien VERBUND vertreten ist und welche Grundsätze und Dokumentationspflichten gelten. Dabei kommt dem Vorstand der VERBUND AG u. a. die Ent- scheidung über Beginn und Ende von Mitgliedschaften von konzernweiter Bedeutung zu. Für seine Lobbyingtätigkeiten hat VERBUND in Einklang mit dem Lobbying- und Interessenvertre- tungs-Transparenzgesetz („LobbyG“) einen Verhaltenskodex für Lobbyingtätigkeiten erstellt. Dieser regelt den Umgang mit Stakeholdern in Österreich sowie auf europäischer und internationaler Ebene und legt die Grundsätze für eine transparente und verantwortungsvolle Ausübung der Lobbyingtätig- keiten fest. Dieser Kodex ist auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Betreffend Stakeholdermanagement siehe „Allgemeine Informationen und ESRS 2“. Maßnahmen und Kennzahlen Politisches Engagement Interessenvertretung VERBUND setzte sich auch 2024 intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen sowohl auf EU- Ebene als auch in Österreich auseinander. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Entwicklungen zum Regulierungsrahmen in Deutschland verfolgt. Das Jahr 2024 stand sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ganz im Zeichen der Europawahlen bzw. der Nationalratswahlen. Auf euro- päischer Ebene konnten im ersten Halbjahr 2024 wichtige noch ausstehende Dossiers zum Abschluss gebracht werden, darunter die Reform des EU-Strommarktdesigns, der Beschluss des Gasmarkt- Dekarbonisierungspakets, der Net-Zero-Industry-Act, die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur sowie die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (EU-Lieferkettengesetz). Die Wah- len zum EU-Parlament am 9. Juni 2024 führten zu einem fragmentierten Ergebnis, bei dem die großen Fraktionen wie die Europäische Volkspartei (EVP) und die Sozialdemokratische Fraktion (S&D) teilwei- se Verluste hinnehmen mussten. EU-kritische Parteien gewannen an Einfluss. Die neu zusammenge- setzte EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte in ihrem Arbeits- programm das Thema Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriestandorts klar ins Zentrum und kündigte an, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats u. a. einen Clean Industrial Deal, der den Green Deal der vergangenen Legislaturperiode ergänzen soll, vorzulegen. Die neue EU-Kommission nahm am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit auf. Auf nationaler Ebene stand das erste Halbjahr 2024 ganz im Zeichen der Bemühungen der Bundesre- gierung, zentrale Legislativpakete vorzulegen bzw. zu einem Abschluss zu bringen, wie das Elektrizi- tätswirtschaftsgesetz, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz und das Erneuerbare-Gase- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 345 Gesetz. Die Gesetze konnten allerdings nicht mehr beschlossen werden. Bei der Nationalratswahl 2024 ging die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) erstmals als stimmenstärkste Partei hervor. Der Herbst 2024 war von Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen zwischen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS (Das Neue Österreich und Liberales Forum) geprägt. Externe Mitgliedschaften und Gremienvertretungen Die Mitgliedschaft und die Mitarbeit in Verbänden und Fachorganisationen stellen einen wichtigen Bestandteil einer verantwortungsvollen Interessenvertretung dar. VERBUND ist daher in zahlreichen Vereinigungen vertreten, um eigenes Wissen sowie eigene Interessen bestmöglich einzubringen, aber auch, um selbst Fachwissen zu generieren, das für die weitere Arbeit wertvoll ist. Der Fokus liegt dabei auf europäischen und nationalen Interessenvertretungen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachverbänden. Bei der Interessenvertretung sind für VERBUND Aspekte wie Transparenz, Klarheit und Verantwortung von besonderer Bedeutung. Mitgliedschaften von VERBUND haben daher auch mit dem Unternehmensleitbild und den Grundsätzen für eine verantwortungsvolle Interessenvertretung in Einklang zu stehen. Um einen einheitlichen und klar strukturierten Prozess zur Behandlung der Mitgliedschaften sowie für die Entsendung von Gremienvertreter:innen sicherzustellen, sind die Grundregeln in Form einer internen Richtlinie festgehalten, die sich derzeit aufgrund von organisatorischen Anpassungen in Überarbeitung befindet. Die Richtlinie regelt die Kompetenzen für den Beginn, das Management und die Beendigung der Mitgliedschaften von VERBUND sowie für die Entsendung von Gremienvertre- ter:innen. Beispielsweise entscheidet der VERBUND-Vorstand über den Beginn und die Beendigung von Mitgliedschaften von konzernweiter Bedeutung sowie über die Entsendung von Vertreter:innen in Gremien von konzernweiter Bedeutung. Weiters sind die Gesamtkoordination und die Betreuung aller Mitgliedschaften des Konzerns in einer Organisationseinheit gebündelt. VERBUND arbeitet aktiv mit dem Branchenverband Oesterreichs Energie, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer Österreich, der Arbeiterkammer sowie weiteren Interessenvertretungen und Verbänden zusammen. Auf europäischer Ebene steht VERBUND durch das Verbindungsbüro in regelmäßigem Kontakt mit der EU-Kommission, dem EU-Parlament und diversen europäischen Interessenvertretungen und Verbän- den im Energiebereich, insbesondere mit Eurelectric. VERBUND ist auch in diversen Arbeitsgruppen von Hydrogen Europe, der Interessenvertretung für Wasserstoff in Brüssel, aktiv. Bei der Entscheidung über den Beginn und die Beendigung von Mitgliedschaften sind folgende Grundsätze zu beachten: • Mitgliedschaften haben mit dem VERBUND-Unternehmensleitbild in Einklang zu stehen. • Der Nutzen und die Interessen des Unternehmens sind für eine Mitgliedschaft entscheidend. Persön- liche Interessen sind bei der Entscheidung hinsichtlich einer Mitgliedschaft außer Acht zu lassen. Für jede Mitgliedschaft ist der konkrete Mehrwert für VERBUND zu begründen. • Mitgliedschaften von VERBUND bei politischen Parteien und politischen Vorfeld- organisationen sind nicht mit den Unternehmensgrundsätzen vereinbar. Mitgliedschaften bei Orga- nisationen, die in einem Naheverhältnis zu politischen Parteien stehen, sind in Abstimmung mit dem Compliance-Verantwortlichen von VERBUND im Einzelfall zu betrachten. 346 VERBUND leistet keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, politische Vorfeldorganisa- tionen oder politische Funktionsträger:innen. • Wenn statt einer Firmenmitgliedschaft eine persönliche Mitgliedschaft im Interesse des Unternehmens eingegangen wird und diese vom Unternehmen bezahlt wird, ist dies explizit zu be- gründen. VERBUND bzw. Unternehmen des VERBUND-Konzerns sind unter anderem in folgenden Organisa- tionen vertreten (ohne Mitgliedschaften der Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH): • Oesterreichs Energie • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Deutschland) • Hydrogen Europe • Energy Traders Europe (vormals European Federation of Energy Traders) • Industriellenvereinigung • Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband • Bundesverband Energiespeicher Systeme • Österreichisches Nationalkomitee des Weltenergierats • Deutsche Handelskammer in Österreich • Global Reporting Initiative: Organizational Stakeholder 24 • respACT • UN Global Compact Netzwerk Österreich • Transparency International Darüber hinaus sind VERBUND-Mitarbeiter:innen durch eine Nominierung von Oesterreichs Ener- gie auch in Gremien von Eurelectric aktiv. Zum Politischen Engagement wurden keine spezifischen Kennzahlen definiert, die Wirksamkeit wird über die oben angeführten Prozesse sichergestellt. Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen Das Beschaffungsmanagement bei VERBUND zielt darauf ab, eine rechtskonforme Vergabe von Auf- trägen sicherzustellen und wettbewerbswidriges Verhalten zu vermeiden. Klare Regeln im Beschaffungsvorgang bieten darüber hinaus auch die Chance, die wettbewerbsfähigsten und besten Vertragspartner:innen auszuwählen und Beschaffungskosten zu minimieren. Dabei ist auch das nachhaltige Wirtschaften ein Thema. VERBUND orientiert sich weiters innerhalb seiner Lieferkette an hohen ökonomischen, sozialen und ökologischen Standards. Darauf wird in der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen und innerhalb der Beschaffungsprozesse geachtet. Konzepte Lieferant:innenmanagement Die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen bei VERBUND wird konzernweit einheitlich organisiert. Basierend auf einer Executive Order, die die Grundzüge der Beschaffung bei VERBUND regelt, stärkt die Vergabeordnung und mehrere Arbeitsanweisungen im Detail die Beschaffungstätigkeit von VERBUND und stellt ein einheitliches Auftreten und Erscheinungsbild von VERBUND gegenüber Lieferant:innen sicher. Sie definiert die Prozesse der Beschaffung, regelt die Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Bedarfsträger:innen und legt die dezentralen Beschaffungsbefugnisse fest. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 347 Vorgaben für Ausschreibung und Vergaben stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und internen Kompetenzen und Auflagen sicher. Mit der Zahlungsordnung (ebenso eine Konzernrichtlinie) wird die einheitliche Bearbeitung von der Eingangsrechnung und Freigabe bis hin zur Zahlung sichergestellt. Dies ermöglicht eine rasche Ab- wicklung von Zahlungsläufen und somit die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen und Fristen für Skonti sowie der Fristen zur Geltendmachung steuerlicher Vorteile. Auch wird damit die rechtmäßi- ge und widmungsgemäße Verwendung der monetären Mittel sichergestellt. Es gibt keine gesonderte Regelung für kleine und mittlere Unternehmen. Mithilfe des Supplier Code of Conduct (SCoC) als Vertragsbestandteil für Lieferant:innen werden VERBUND-Lieferant:innen zu verantwortungsvollem und ethischem Verhalten angehalten. In Liefe- rant:innengesprächen tritt VERBUND in den Dialog mit ausgewählten Lieferant:innen, um Risiken zu identifizieren und gegenseitiges Verständnis für Nachhaltigkeitsthemen wie Arbeitssicherheit, Umwelt, Compliance oder Menschenrechte aufzubauen. Der SCoC und eine ausdrückliche Anti- Korruptionsklausel sind Bestandteil des Vergabeverfahrens und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gas Connect Austria GmbH und Austrian Power Grid AG haben aufgrund der geltenden Unbundling- Bestimmungen basierend auf den VERBUND-Regelungen eigene Regelungen zum Thema Liefe- rant:innenmanagement implementiert. Maßnahmen und Kennzahlen Lieferant:innenmanagement VERBUND arbeitet an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsbewertung seiner Lieferant:innen, welche seit 2022 mithilfe der ESG-Ratings einer Ratingagentur erfolgt. Den Lieferant:innen werden dadurch auch Entwicklungspotenziale und Verbesserungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Lieferkette aufgezeigt. Neben den Top-A-Lieferant:innen wurden weitere strategische Vertragspartner:innen in die ESG-Rating Analyse aufgenommen. VERBUND informiert nicht nur sämtliche Organe und Mitarbeiter:innen intern über Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, sondern auch alle externen Stakeholder über seine Website. An Lieferant:innen werden Compliance- und Antikorruptionsthemen zusätzlich über das elektronische Lieferant:innenportal sowie über die Bestellbedingungen kommuniziert. Seit 2020 ist zudem ein eige- ner Supplier Code of Conduct (SCoC) in Kraft, der die Anforderungen von VERBUND an seine Auftrag- nehmer:innen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Compliance formuliert und im Beschaffungsprozess neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verbindlicher Bestandteil aller Bestellungen des Konzerns ist. Der SCoC wurde 2024 aufgrund der immer strenger werdenden Regulatorik hinsicht- lich der Verantwortung für die Lieferkette, die in der CSRD, im deutschen Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz und zukünftig auch im EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) gesetzlich verankert ist, überar- beitet. Der Aufbau des SCoC gliedert sich in die Bereiche E, S und G. Er beruht auf allgemein gültigen internationalen Standards, greift Themen aus den europäischen Berichtsstandards (ESRS) auf und berücksichtigt Anforderungen von Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen an VERBUND. Die VERBUND-Lieferant:innen werden in Ausschreibungsverfahren aufgefordert, Angaben über vor- handene ESG-Ratings und ESG-Aktivitäten bzw. Maßnahmen anzugeben. Darüber hinaus werden sie ersucht, sofern nicht bereits vorhanden, ein ESG-Rating über eine externe Audit-Agentur zu erlangen. VERBUND nutzt die Rating-Plattform auch aktiv, um vertiefte ESG-Informationen zu Lieferant:innen zu erhalten. 348 Auch an VERBUND wurden im Berichtsjahr mehrfach Anfragen von Geschäftspartner:innen zur Akzeptanz von deren Verhaltenskodizes vorgelegt. Die entsprechenden Anforderungen wurden seitens des Bereichs Compliance jeweils geprüft. Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette werden durch regelmäßige Hotspot-Analysen identifiziert und bewertet. Dabei werden auch Informationen von anerkannten externen Quellen, wie zum Beispiel dem Business and Human Rights Resource Center, herangezogen. Daraus wurden risikominimierende Maßnahmen und Prozesse abgeleitet und in das Regelungssystem und in die Verträge mit Geschäfts- partner:innen integriert. Im Quartal 2/2024 erfolgte ein Update dieser Hotspot-Analyse, um den geän- derten Rahmenbedingungen und Sichtweisen gerecht zu werden. Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Sorgfaltspflichten nimmt das konzernweite Hinweisge- ber:innensystem (HWGS) ein. Über die VERBUND-Integrityline können einfach und sicher auch ano- nyme Hinweise durch Externe, wie zum Beispiel durch Mitarbeiter:innen von Geschäftspartner:innen, abgegeben werden. (Siehe dazu bei „Wesentliches Thema: Hinweisgeber:innenschutz“) Organisatorische Aufteilung der Beschaffungstätigkeit Die Konzernbeschaffung ist für die zentrale Steuerung, die Durchführung der Vergabeverfahren und die Beauftragung der Lieferant:innen zuständig. Kleinbedarfe (wertabhängig) können von dezentralen Stellen (z. B. an den Kraftwerksstandorten) direkt bestellt werden, wobei die dezentralen Bedarfe hauptsächlich über eine elektronische Katalogplattform beauftragt werden. Gas Connect Austria GmbH und Austrian Power Grid AG haben aufgrund der geltenden Unbundling- Bestimmungen basierend auf den VERBUND-Regelungen ein eigenes Beschaffungsmanagement und interne Regelungen zum Thema Beschaffung und Lieferant:innen implementiert. Die Beschaffung der Gas Connect Austria GmbH unterscheidet sich in ihren Prozessen von jenen des restlichen Konzerns, weshalb diese nachfolgend genauer ausgeführt werden. Bei ihren Beschaffungsvorgängen bedient sich die Gas Connect Austria GmbH einer internen Ein- kaufsrichtlinie, Vorgaben zu Sicherheitsvorschriften, Allgemeiner Bestellbedingungen und eines Ver- haltenskodex und vergibt Aufträge – wie auch der restliche Konzern – nach dem Bestbieterprinzip. Zusätzlich wird die Leistungsfähigkeit von Lieferant:innen auf Basis einer jährlichen ABC-Analyse ent- lang der drei Säulen „Technisch-Kaufmännisch-HSEQ" mittels standardisierter Fragenkataloge bewer- tet. Außerdem können Lieferant:innen einem umfassenden Lieferant:innen-Assessment, das ein bis zwei Tage vor Ort stattfindet, unterzogen werden. Im Falle von neuen Lieferant:innen (mit der Absicht einer längeren Geschäftsbeziehung) sowie bei Großprojekten und Rahmenverträgen ist ein Liefe- rant:innen-Assessment vor oder zeitnah zum Vertragsabschluss durchzuführen. Gas Connect Austria GmbH hat dazu mit einem externen Berater ein entsprechendes Format entwickelt, das seit mehr als 15 Jahren im Einsatz ist. Folgende Themengebiete sind davon umfasst: Leistungswirtschaft, Finanzwirt- schaft, Management & Organisation, externes Umfeld, Compliance und Health Safety Environment Quality (HSEQ). Anforderungen der NIS sowie der Nachhaltigkeit sind darin integriert. Das Ergebnis wird in einem Bericht zusammengefasst und ist Bestandteil der Lieferant:innenbewertung. Abwicklung von Beschaffungen Neben dem persönlichen Kontakt mit VERBUND-Mitarbeiter:innen im Einkauf trägt die elektronische Lieferant:innenplattform auf der VERBUND-Website dazu bei, Ausschreibungen und Auftragsvergaben unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten effizient abzuwickeln. VERBUND nimmt mit seinen Standorten an den lokalen und regionalen Wirtschaftskreisläufen teil. Zu Werksgruppen zusammenge- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 349 fasst, treffen diese auch weitreichende Entscheidungen vor Ort. Alle Ausschreibungen werden nach strengen Vergabekriterien abgewickelt. Eine explizite Bevorzugung von regionalen Anbieter:innen ist nicht vorgesehen, doch zeigt die Erfahrung, dass bei größeren Investitionen rund 30 % bis 70 % davon als Wertschöpfung vor Ort wirksam werden. Bei der Beauftragung von Lieferungen und Leistungen trachtet VERBUND danach, dass seinen An- forderungen in ökologischer und sozialer Hinsicht auch von seinen Lieferant:innen und Geschäfts- partner:innen entsprochen wird. VERBUND verpflichtet sich in seinem Unternehmensleitbild zu nach- haltigem Wirtschaften und legt im Supplier Code of Conduct (SCoC) und Verhaltenskodex fest, dass auch von Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen die Einhaltung der Qualitätsstandards und Nachhaltigkeitsprinzipien verlangt wird. VERBUND unterliegt in definierten Bereichen als Sektorenauf- traggeber den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, das eine strenge Bie- ter:innengleichbehandlung (Fairness) bzw. Transparenz bei Vergabeverfahren fordert. Die Bewertung der Angebote erfolgt bevorzugt nach dem Bestbieter:innenprinzip, d. h. neben dem Preis sind im Regel- fall immer auch die Qualität, technische, rechtliche und kaufmännische Aspekte und Kriterien der Nachhaltigkeit zu bewerten. Das Bestbieter:innenprinzip hat eine gesamtheitliche Kostenbetrachtung während des gesamten Produktlebenszyklus zu berücksichtigen (z. B. Kaufpreis, Wirkungsgrad, Neben- und Folgekosten, Ein- schulungskosten, Wartungskosten, Entsorgungskosten, wie auch technische, wirtschaftliche und recht- liche Risikoaspekte). Zur Feststellung der Eignung haben Lieferant:innen im Zuge von Ausschreibungs- verfahren Nachweise zur Leistungsfähigkeit und Befugnis vorzulegen. Zusätzlich werden bei VERBUND für Lieferant:innen vor der Beauftragung ab definierten Wertgrenzen sogenannte Integritäts-Checks durchgeführt. Die Integritäts-Checks erfolgen mit dem Ziel, unionsrechtliche und gesetzliche Anforde- rungen auf nationaler Ebene zu erfüllen und gleichzeitig die Unternehmensreputation von VERBUND sicherzustellen. Mit den Integritäts-Checks nimmt VERBUND seine unternehmerischen Sorgfaltspflich- ten wahr, um präventive Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität, Korruption oder Geldwäsche zu setzen. Weiters werden zur Sicherstellung der Vorgaben des Netz- und Informationssystemsicherheits- gesetzes (NISG) die Lieferant:innen bei relevanten Vorhaben hinsichtlich des Schutzbedarfs evaluiert bzw. wird ein Cyber-Risk-Rating eingeholt. Zum Lieferant:innenmanagement wurden keine spezifischen Kennzahlen definiert, die Wirksamkeit wird über die oben angeführten Prozesse sichergestellt. Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Die Vermeidung von Compliance-Vorfällen ist das Ziel von VERBUND. Daher spielt die Korruptionsprävention eine wesentliche Rolle im VERBUND-Compliance Management System. Korruptionsprävention war im Geschäftsjahr 2024 auch ein wesentliches Thema bei den umfangreichen internen Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen. Von den risikobehafteten Funktionen absolvierten 98 % eine Schulung (E-Training oder Präsenzschulung) zum Thema Anti- Korruption. Bei der Umsetzung der Antikorruptionsrichtlinie achtet der Chief Compliance Officer insbesondere auf die genaue Einhaltung der Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen, Ge- schenken und Einladungen. Er überprüft, ob die vorgeschriebenen Wertgrenzen und Genehmigungs- vorbehalte eingehalten und die verpflichtenden Dokumentationen geführt werden. Dabei wird er von den Beauftragten in den Konzerngesellschaften unterstützt. Im Berichtsjahr gab der Chief Compliance Officer in rund 32 Fällen die Teilnahme an Veranstaltungen frei, in sieben Fällen wurde diese abgelehnt. 350 Das konzernweite HWGS bietet die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Korruption und Bestechung zu melden. (Siehe dazu im Detail „Wesentliches Thema: Hinweisgeber:innenschutz.) Vorstand und Aufsichtsrat wurden hinsichtlich der Korruptionsprävention im Jahr 2024 informiert, die Konzernrichtlinie Korruptionsprävention wurde zudem vom Vorstand erlassen. Darüber wurde u. a. auch im Prüfungsausschuss vom Chief Compliance Officer ein aktueller Bericht erstattet. Ergänzend zur Berichterstattung über die Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung fand im Jahr 2024 für den Aufsichtsrat keine gesonderte Schulung statt. Das neue Vorstandsmitglied wurde vom Chief Compliance Officer geschult. Die Konzernrichtlinie wird über das Schulungsprogramm (Präsenz- schulungen und E-Learning) an alle Mitarbeiter:innen kommuniziert und steht im Intranet zur jeder- zeitigen Einsichtnahme zur Verfügung. Angabepflicht G1-4 – Korruption oder Bestechungsfälle Im Berichtsjahr wurden keine Fälle von Korruption oder Bestechung festgestellt. Ebenso wenig gab es aus diesem Titel Klagen gegen das Unternehmen oder seine Mitarbeiter:innen. Demnach gibt es auch keine Verurteilungen und/oder Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungs- delikten. Angabepflicht G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Die Lobbying-Tätigkeiten von VERBUND orientieren sich strikt an den im Kapitel „Wesentliches The- ma: Politisches Engagement“ beschrieben Grundsätzen und Leitlinien und dienen der Unterstützung der Umsetzung der VERBUND-Strategie. Im Zentrum stehen Maßnahmen und Aktivitäten zur Unter- stützung des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie zur Positionierung von VERBUND als europäischer Wasserstoff-Player. Begleitet werden auch Dossiers zum Energiemarkt (Marktdesign) sowie weitere Dossiers, die für die Geschäftstätigkeit von VERBUND relevant sind. Das Ressortzuständige Mitglied des Vorstandes leitet und überwacht diese Tätigkeiten und informiert dazu auch im Gesamtvorstand bzw. Aufsichtsrat. VERBUND unterstützte 2024 die Bestrebungen der Europäischen Union sowie der Republik Öster- reich zur Erreichung der Klimaneutralität. In diesem Sinne wurden Maßnahmen des Green Deals – sowohl im Strom- wie auch im Wasserstoff-Bereich – beobachtet und unterstützt, ebenso wie der indi- kative Vorschlag der EU-Kommission, bis 2040 eine Treibhausgaseinsparung im Ausmaß von 90 % zu realisieren. VERBUND unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung des Erneuerbaren- Ausbaus führen und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Weiters werden Vorhaben zur verstärkten Marktintegration sowie zur Forcierung von Flexibilitäten und Speichern im Strommarkt als wesentlich erachtet. Ein massiver Ausbau der Energie-Infrastruktur ist dringend erforderlich. Im Hinblick auf den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft unterstützt VERBUND alle Maßnahmen, die produktionsseitig den Hochlauf von grünem Wasserstoff forcieren und ermöglichen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Etablierung von diversifizierten Import-Korridoren für die Versorgung des zentraleuropäischen Wirt- schaftsraums mit grünem Wasserstoff. Grundsätzlich tritt VERBUND für eine integrierte Sicht auf Ener- gie-, Klima- und Standortpolitik und einen integrierten europäischen Energiebinnenmarkt ein. VERBUND beteiligt sich aktiv an Konsultationen (auf EU-Ebene, in Österreich und in Deutschland) zu obenstehenden Themenbereichen. Bei sämtlichen Konsultationsbeiträgen wird die Zustimmung zur Veröffentlichung durch die konsultierende Institution gegeben, sofern erfragt. Anlassbezogen nimmt VERBUND an Stakeholder-Roundtables, Konferenzen und Anhörungen zu oben genannten Themenbe- reichen teil. VERBUND erstellt anlassbezogen Positionspapiere zu genannten Themenschwerpunkten. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 351 VERBUND nimmt regelmäßig aktiv an fachspezifischen Sitzungen, Konferenzen und Veranstaltun- gen zu den oben genannten Themenbereichen teil. VERBUND-Formate wie die Inspire- Veranstaltungsreihe (Inspire Energy Talk Wien, Inspire Energy Club München und Berlin, Inspire Talk Brüssel) sind Bestandteil der Lobbying- und Kommunikationsaktivitäten von VERBUND. Weiters orga- nisiert VERBUND EU-Energieforen, in deren Rahmen externe Vortragende auf fachlicher Ebene zur Diskussion bestimmter aktueller Themenstellungen eingeladen werden. VERBUND organisiert selbst bzw. engagiert sich in unterschiedlichen Plattformen. Die Hydrogen Import Alliance Austria, die von VERBUND initiiert wurde und Unternehmen der gesamten Wasser- stoff-Wertschöpfungskette umfasst, hat das Ziel, Importe von grünem Wasserstoff nach Mitteleuropa zu realisieren (www.hiaa.eu). Weiters ist VERBUND auf EU-Ebene Teil der EU Hydropower Alliance, mit dem Ziel, die Positionierung der Wasserkraft zu stärken. Um den Dialog mit Umweltorganisationen zu pflegen, findet ein regelmäßiger Austausch auf CEO-Ebene sowie auf Arbeitsebene mit den Umweltor- ganisationen statt. Die VERBUND AG bzw. Tochtergesellschaften der VERBUND AG sind in folgenden Transparenzre- gistern eingetragen: • Transparenzregister der Europäischen Union: VERBUND AG, Register-Nummer 09571422185-81 • Lobbying- und Interessensvertretungsregister Österreich: VERBUND AG, Register Zahl LIVR-00145 • Lobby-Register beim Deutschen Bundestag: VERBUND AG, Registernummer R005807 VERBUND tätigt weder direkte noch indirekte politische Zuwendungen, weder finanziell noch in Form von Sachleistungen. Die im Berichtszeitraum bestellten Mitglieder des Vorstands bzw. Aufsichts- rats hatten in den beiden Jahren vor der Bestellung keine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) inne. Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken VERBUND hat sich zur Einhaltung fairer Geschäftspraktiken verpflichtet und lebt dies auch in den Beziehungen zu seinen Lieferant:innen. Die Standardzahlungsbedingungen von VERBUND, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind, sehen einheitlich für alle Kategorien von Lieferant:innen, also auch für KMUs, eine Zah- lungsfrist von 30 Tagen (netto) vor. Diese Standardzahlungsfrist wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 54 % der Bestellungen angewandt. Die durchschnittliche Zeit, die VERBUND benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Be- ginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen, ist abhängig von den mit den Lieferant:innen vereinbarten Zahlungsfristen. Diese reichen von einer Fälligkeit sofort bei Erhalt der Rechnung bis hin zu längerfristigen Zahlungszielen. VERBUND ist stets darauf bedacht, auch wirt- schaftlich zu handeln. Daher wird versucht, sämtliche Skontofristen zur verminderten Zahlung zu nut- zen und ansonsten jeweils bei Fälligkeit der Rechnungen zu zahlen. Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Tagen, innerhalb derer VERBUND seine Zahlungen ab dem Rechnungsdatum tätigt, beläuft sich auf 16,17 Tage. Als Basis für die Berechnung der durchschnittlichen Zahlungsfrist wurden alle im Jahr 2024 beglichenen Eingangsrechnungen zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von wesentli- chen Konzerngesellschaften herangezogen, die im Zahlungssystem (ERP-System) von VERBUND ge- 352 führt werden. Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH sind aufgrund des Unbundling nicht im Kreis dieser Gesellschaften enthalten. Zum 31. Dezember 2024 gab es keine anhängigen Gerichtsverfahren aus dem Titel des Zahlungsver- zuges. Bei VERBUND gibt es keine eigenen Zahlungspraktiken für kleine und mittlere Unternehmen. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 353 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung am 19. Februar 2025 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Michael Strugl Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG Achim Kaspar Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Mitglied des Vorstands der VERBUND AG 354 Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2024 Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der VERBUND AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nicht- finanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des § 267a UGB übereinstimmt, einschließlich • der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie • der Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung („European Sustainability Reporting Standards“, in der Folge ESRS), • der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verant- wortlichkeiten des Prüfers“ der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unseres Zusicherungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern VERBUND AG unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen berufli- chen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Unabhängiger Prüfungsbericht JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 355 Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht und im Integrierten Geschäftsbericht 2024, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlich- keit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir ver- pflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats sowie Prüfungs- ausschusses Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit umfasst: • die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und Geschäfts- beziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die davon be- troffenen Interessengruppen, • die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu Finanzmit- teln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswirken könnten, • die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zu- sammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte, und • das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den gel- tenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich: 356 • Einhaltung der Anforderungen des§ 267a UGB und • Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU- Taxonomie-VO, sowie • Einhaltung der ESRS Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters • die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und • die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Der Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeits- analyse und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich. Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflich- tet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dement- sprechend Unsicherheiten. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des §267a UGB, sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 357 Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst: • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Ver- ständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfahrens, und • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt. Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Ver- ständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifi- zieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurtei- lung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsoli- dierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professi- onellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinan- ziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor: • Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir – Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwende- ten Informationen zu verstehen (z. B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und – eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen. 358 • Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Unter- nehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu IRO 1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen. • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Ermittlung der in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erhaltenen Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsoli- dierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor: • Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit dem ESRS stehen. • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausge- wählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellun- gen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. • Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entspre- chenden Angaben im Konzern-Abschluss und des Konzern-Lageberichts ab. • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomie- konkormer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der nichtfinan- ziellen Erklärung. • Durchführung von einem Standortbesuch (Inland) um Nachweise zu Leistungskennzahlen zu erhal- ten. Darüber hinaus führen wir stichprobenartige Datenprüfungen auf Standortebene hinsichtlich Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Aktualität durch. • Die Koordination und Überwachung der Arbeiten der Komponentenprüfer der Austrian Power Grid AG und GAS CONNECT AUSTRIA GmbH mittels Arbeitsanweisungen ("Instructions"). • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen. • Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen für die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mittels Verweises aufgenommenen Angaben (Verweise auf Angaben gemäß ESRS 2 GOV-1 und ESRS 2 GOV-2 im Kapitel „Konsolidierter Corporate Governance Bericht“ des Integrierten Geschäftsbe- richts 2024 der VERBUND AG) die Bedingungen gemäß ESRS 1 erfüllen. • Wir erheben, ob die Anforderungen des § 267a UGB angemessen adressiert wurden. • Ausstellung eines CDP Verification Letters, der die Vorgaben der CDP Climate Change 2025 Scoring Methodology erfüllt. Abgrenzung zum Leistungsumfang: • Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plausibili- tätsverprobungen erforderlich. JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 359 • Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde lediglich die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte Berichterstattung über- prüft. • Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungsindikato- ren und Aussagen, sowie Informationen aus dem konsolidierten Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen. Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbe- dingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unse- re Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversi- cherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern- Lagebericht im Abschnitt “Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Wien, 19. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. (FH) Rosemarie König ppa. Susanna Gross, MA Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferin Konzernabschluss Inhalt des Konzernabschlusses von VERBUND Inhalt des Konzernabschlusses361 Gewinn- und Verlustrechnung362 Gesamtergebnisrechnung363 Bilanz364 Geldflussrechnung366 Entwicklung des Eigenkapitals368 Konzernanhang370 1. Allgemeine Informationen zur Abschlusserstellung370 2. Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen379 3. Performance im Geschäftsjahr379 4. Langfristige Vermögenswerte398 5. Finanzinstrumente429 6. Working Capital447 7. Eigenkapital451 8. Verbindlichkeiten452 9. Rückstellungen458 10. Steuern468 11. Risikomanagement469 12. Kapitalmanagement478 13. Sonstiges480 14. Erklärung der gesetzlichen Vertreter503 Bestätigungsvermerk504 Gewinn- und Verlustrechnung von VERBUND in Tsd. € Nach IFRS Anhang 2023 2024 Umsatzerlöse 10.449.504 8.244.566 Stromerlöse 3.2.1 8.766.257 7.027.343 Netzerlöse 3.2.1 1.376.027 912.152 Sonstige Erlöse 3.2.2 307.221 305.070 Sonstige betriebliche Erträge 3.2.3 106.442 130.991 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug 3.2.4 – 5.234.305 – 3.672.204 Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/ umsatzabhängige Aufwendungen 3.2.5 – 433.918 – 319.913 Personalaufwand 3.2.6 – 488.878 – 570.771 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.2.7 – 446.496 – 516.778 Bewertung und Realisierung von Energiederivaten 3.2.8 538.118 184.396 EBITDA 4.490.467 3.480.287 Planmäßige Abschreibungen 3.2.9 – 536.966 – 577.752 Wertminderungen1 3.2.10 – 482.569 – 290.913 Wertaufholungen1 3.2.10 31.012 114.338 Operatives Ergebnis 3.501.944 2.725.961 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 3.2.11 84.920 101.297 Sonstiges Beteiligungsergebnis 3.2.12 8.031 10.918 Zinsertrag 3.2.13 69.270 81.812 Zinsaufwand 3.2.14 – 143.188 – 125.182 Übriges Finanzergebnis 3.2.15 25.674 – 30.183 Wertminderungen 3.2.16 – 15.847 0 Wertaufholungen 3.2.16 26.623 13.570 Finanzergebnis 55.483 52.232 Ergebnis vor Ertragsteuern 3.557.427 2.778.193 Ertragsteuern 3.2.17 – 825.297 – 638.488 Periodenergebnis 2.732.130 2.139.704 Den Aktionär:innen der VERBUND AG zuzurechnen (Konzernergebnis) 2.266.145 1.875.276 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 465.985 264.428 Ergebnis je Aktie in €2 3.2.18 6,52 5,40 1 Die Wertminderungen und Wertaufholungen wurden um etwaige Veränderungen von dazugehörigen abgegrenzten Baukostenbeiträgen und Zuschüssen der öffentlichen Hand gekürzt. // 2 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie entsprechen einander. Gesamtergebnisrechnung von VERBUND in Tsd. € Nach IFRS Anhang 2023 2024 Periodenergebnis 2.732.130 2.139.704 Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen 9.2 – 30.647 – 53.578 Bewertungen von Finanzinstrumenten 5.1 32.690 – 4.180 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen1 4.5.1 – 5.187 – 5.792 Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden – 3.145 – 63.550 Differenzen aus der Währungsumrechnung 3.3.1 – 1.484 585 Bewertungen von Cashflow Hedges 3.3.1, 5.1 2.150.063 – 505.608 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen2 3.3.1 30.586 7.175 Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 2.179.165 – 497.847 Sonstiges Ergebnis vor Ertragsteuern 2.176.020 – 561.397 Ertragsteuern auf Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 3.3.2 102 13.019 Ertragsteuern auf Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 3.3.2 – 503.266 116.363 Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 1.672.856 – 432.015 Gesamtperiodenergebnis 4.404.985 1.707.689 Den Aktionär:innen der VERBUND AG zuzurechnen (Konzernergebnis) 3.941.541 1.447.041 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 463.445 260.648 1 darin enthaltene latente Steuern in der Berichtsperiode 2024: 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) // 2 darin enthaltene latente Steuern in der Berichtsperiode 2024: – 2,2 Mio. € (Vorjahr: – 9,4 Mio. €) Bilanz von VERBUND in Tsd. € Nach IFRS Anhang 31.12.2023 31.12.2024 Langfristiges Vermögen 15.895.088 16.219.867 Immaterielle Vermögenswerte 4.1 1.000.201 1.105.207 Sachanlagen 4.2 12.697.911 13.069.862 Nutzungsrechte 4.3 169.731 194.654 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 4.5 516.682 632.993 Sonstige Beteiligungen 4.6, 5.1 227.457 272.059 Finanzanlagen und sonstige Forderungen 4.7, 5.1 819.229 803.026 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 6.2, 5.1 401.083 82.802 Aktive latente Steuern 10.0 62.794 59.264 Kurzfristiges Vermögen 3.590.228 2.498.444 Vorräte 6.1 80.768 94.285 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 6.2, 5.1 1.211.620 337.105 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 6.3, 5.1 1.333.796 1.271.919 Liquide Mittel 6.4 964.044 795.135 Aktiva 19.485.316 18.718.311 in Tsd. € Nach IFRS Anhang 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapital 11.220.909 11.064.830 Den Aktionär:innen der VERBUND AG zuzurechnen 7.0 9.969.120 9.977.580 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 7.0 1.251.789 1.087.249 Langfristige Schulden 5.103.116 5.879.762 Finanzverbindlichkeiten 5.1, 8.1 1.555.040 2.120.104 Rückstellungen 9.0 566.004 621.288 Latente Steuerschulden 10.0 1.359.462 1.235.532 Baukostenbeiträge und Zuschüsse 4.2.2 788.937 812.404 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 5.1, 6.5 60.855 138.080 Sonstige Verbindlichkeiten 5.1, 8.2 772.817 952.354 Kurzfristige Schulden 3.161.290 1.773.720 Finanzverbindlichkeiten 5.1, 8.1 852.929 155.112 Rückstellungen 9.0 78.863 63.734 Laufende Steuerschulden 10.0 651.795 367.427 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 5.1, 6.5 302.352 103.023 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 5.1, 6.6 1.275.352 1.084.424 Passiva 19.485.316 18.718.311 Geldflussrechnung von VERBUND in Tsd. € Nach IFRS Anhang 2023 2024 Periodenergebnis 2.732.130 2.139.704 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen 3.2.9, 3.2.10 988.516 754.326 Wertminderungen und Wertaufholungen von Finanzanlagen 3.2.15, 4.7.1 – 10.693 – 5.455 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (gekürzt um erhaltene Dividenden) 3.2.11 – 48.561 – 18.713 Ergebnis aus dem Abgang von langfristigem Vermögen 2.403 2.770 Veränderung der langfristigen Rückstellungen und der latenten Steuerschulden – 25.341 3.711 Veränderung der Baukostenbeiträge und Zuschüsse – 2.223 23.467 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge – 38.973 41.130 Zwischensumme 3.597.258 2.940.940 Veränderung der Vorräte 6.1.1 45.889 – 13.518 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen 6.3.1 357.028 165.746 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten 6.6.1 266.976 – 107.866 Veränderung der langfristigen und kurzfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 6.2.1 726.583 502.784 Veränderung der langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 6.5.1 – 125.173 60.087 Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen und der laufenden Steuerschulden 214.408 – 299.617 Cashflow aus operativer Tätigkeit1 5.082.969 3.248.556 1 Im Cashflow aus operativer Tätigkeit sind 874,5 Mio. € gezahlte Ertragsteuern (Vorjahr: 620,7 Mio. €), 39,1 Mio. € gezahlte Zinsen (Vorjahr: 62,5 Mio. €), 36,6 Mio. € erhaltene Zinsen (Vorjahr: 29,2 Mio. €) und 90,2 Mio. € erhaltene Dividenden (Vorjahr: 44,8 Mio. €) enthalten. in Tsd. € Nach IFRS Anhang 2023 2024 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1.2, 3.4, 4.1.1, 4.2.1 – 1.398.520 – 1.137.511 Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 8.177 5.993 Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen – 9.758 – 20.758 Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 85 24.100 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe 1.2 – 11.670 0 Auszahlungen für Investitionen in nach der Equity-Methode bilanzierte und sonstige Beteiligungen – 29.311 – 38.240 Cashflow aus Investitionstätigkeit – 1.440.996 – 1.166.416 Ein- und Auszahlungen aus Verschiebungen zwischen Gesellschafterstämmen 3.4.2, 7.0 – – 53.508 0 Einzahlungen aus Geldmarktgeschäften 3.4.2 143.101 0 Auszahlungen für Geldmarktgeschäfte 3.4.2 – 1.050.000 – 173.195 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten (exklusive Geldmarktgeschäfte) 3.4.2 12.113 628.762 Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (exklusive Geldmarktgeschäfte) 3.4.2 – 569.666 – 746.295 Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten – 15.632 – 26.370 Gezahlte Dividenden 3.4.1 – 1.553.590 – 1.933.951 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 3.087.181 – 2.251.049 Veränderung der liquiden Mittel 554.792 – 168.909 Liquide Mittel zum 1.1. 409.252 964.044 Veränderung der liquiden Mittel 554.792 – 168.909 Liquide Mittel zum 31.12. 964.044 795.135 Entwicklung des Eigenkapitals von VERBUND Nach IFRS Eingefordertes und einge- zahltes Grundkapital Kapital- rücklagen Ange- sammelte Ergebnisse Neu- bewertungen der Netto- schuld aus leistungs- orientierten Verpflich- tungen Anhang 7.0 7.0 7.0 9.2 Stand per 1.1.2023 347.416 954.327 7.305.000 – 205.455 Periodenergebnis – – 2.266.145 – Sonstiges Ergebnis – – 0 – 25.686 Gesamtperiodenergebnis – – 2.266.145 – 25.686 Änderung Konsolidierungskreis – – – 3.880 0 Verschiebung zwischen Gesellschafterstämmen – – 4.117 0 Dividende – – – 1.250.696 – Übrige Eigenkapitalveränderungen – – 2.053 0 Stand per 31.12.2023 347.416 954.327 8.322.739 – 231.140 Stand per 1.1.2024 347.416 954.327 8.322.739 – 231.140 Periodenergebnis – – 1.875.276 – Sonstiges Ergebnis – – 0 – 43.424 Gesamtperiodenergebnis – – 1.875.276 – 43.424 Dividende – – – 1.441.775 – Übrige Eigenkapitalveränderungen – – 3.195 0 Stand per 31.12.2024 347.416 954.327 8.759.434 – 274.565 in Tsd. € Differenzen aus der Währungs- umrechnung Bewertungen von Finanz-instrumenten Bewertungen von Cashflow Hedges Den Aktionär:innen der VERBUND AG zuzurech- nendes Eigenkapital Den nicht beherrschen- den Anteilen zuzurech- nendes Eigenkapital Gesamt- summe Eigenkapital 7.0 3.3, 4.5 – 4.7, 5.1 3.3, 5.1 7.0 – 18.206 28.954 – 1.136.050 7.275.986 1.047.033 8.323.019 – – – 2.266.145 465.985 2.732.130 – 1.482 25.183 1.677.381 1.675.396 – 2.540 1.672.856 – 1.482 25.183 1.677.381 3.941.541 463.445 4.404.985 0 0 0 – 3.880 0 – 3.880 0 0 0 4.117 – 1.588 2.529 – – – – 1.250.696 – 257.079 – 1.507.775 0 0 0 2.053 – 22 2.031 – 19.688 54.137 541.331 9.969.120 1.251.789 11.220.909 – 19.688 54.137 541.331 9.969.120 1.251.789 11.220.909 – – – 1.875.276 264.428 2.139.704 546 – 3.310 – 382.046 – 428.235 – 3.780 – 432.015 546 – 3.310 – 382.046 1.447.041 260.648 1.707.689 – – – – 1.441.775 – 425.216 – 1.866.991 0 0 0 3.195 28 3.222 – 19.142 50.827 159.285 9.977.580 1.087.249 11.064.830 Konzernanhang von VERBUND 1. Allgemeine Informationen zur Abschlusserstellung 1.1 Berichtendes Unternehmen Die VERBUND AG mit Sitz Am Hof 6a, 1010 Wien, Österreich, ist das Mutterunternehmen des national wie international tätigen Energiekonzerns VERBUND. Die VERBUND AG ist am Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 76023z im Firmenbuch eingetragen. VERBUND erzeugt, handelt und vertreibt Strom an Marktteilnehmer von Energiebörsen, an Händler, Energieversorgungsunternehmen, Industrieunternehmen sowie Haushalts- und Gewerbekund:innen. Darüber hinaus handelt und vertreibt VERBUND Gas an Marktteilnehmer von Energiebörsen, an Händler sowie Haushaltskund:innen und erbringt energienahe Dienstleistungen. Weiters betreibt VERBUND durch die Austrian Power Grid AG (APG) das österreichische Stromübertragungsnetz bzw. durch die Gas Connect Austria GmbH (GCA) das Gasfernleitungs- sowie -verteilnetz. VERBUND hält außerdem Beteiligungen an in- und ausländischen Energieversorgungsunternehmen. 1.2 Grundsätze der Rechnungslegung Grundlagen Der Konzernabschluss von VERBUND wurde gemäß § 245a (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a (1) UGB erfüllt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Der Bilanzstichtag aller vollkonsolidierten Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2024. Der Konzernabschluss ist in Tausend Euro (Tsd. €) aufgestellt (mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. €)). Bei der Summierung gerundeter Beträge und bei der Ermittlung von Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten. Konsolidierungs-methoden In den Konzernabschluss von VERBUND sind alle wesentlichen Unternehmen, die unter der direkten oder indirekten Beherrschung der VERBUND AG stehen (Tochterunternehmen), im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss beginnt mit dem Zeitpunkt des Erlangens von Beherrschung; sie endet mit deren Wegfall. Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, auf welche die VERBUND AG direkt oder indirekt einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen werden mit ihrem anteiligen IFRS-Eigenkapital aus einem (konsolidierten) Zwischen- oder Jahresabschluss erfasst. Der Abschlussstichtag des Unternehmens liegt nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag von VERBUND. Konzerninterne Geschäfte, Forderungen, Verbindlichkeiten und Zwischengewinne werden unter Berücksichtigung latenter Steuern eliminiert. Wenn VERBUND durch eine gemeinschaftliche Tätigkeit mit einer anderen Partei Rechte an den dem Beteiligungsunternehmen zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für dessen Schulden hat, bilanziert VERBUND seinen Anteil an den Vermögenswerten und Schulden bzw. Erlösen und Aufwendungen. Zum Zeitpunkt einer Erwerbstransaktion prüft VERBUND, ob es sich um einen Unternehmenserwerb im Anwendungsbereich des IFRS 3 oder um einen Erwerb von Vermögenswerten handelt. Gemäß IFRS 3.3 sind die Vorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen nur dann anzuwenden, wenn das Erwerbsobjekt einen Geschäftsbetrieb und nicht eine bloße Gruppe von Vermögenswerten darstellt. Wird eine Gruppe von Vermögenswerten oder ein einzelner Vermögenswert in einem gesellschafts-rechtlichen Mantel ohne Unternehmensqualität erworben, sind hingegen die Anschaffungskosten nach Maßgabe der relativen Fair Values auf das erworbene Vermögen aufzuteilen (IFRS 3.2(b)). Ein Geschäfts- oder Firmenwert entsteht hierbei nicht, und es werden keine latenten Steuern angesetzt. Entscheidend für diese Beurteilung ist in der Regel, ob substanzielle Prozesse erworben wurden. Im Zuge dessen analysiert VERBUND insbesondere, ob eine organisierte Belegschaft mit entsprechenden Kompetenzen erworben wurde und welche Qualität miterworbene Verträge haben. Diese Beurteilung ist in Einzelfällen ermessensbehaftet. Konsolidierungskreis Eine Auflistung aller Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen von VERBUND ist im Kapitel „Liste der Konzernunternehmen“ dargestellt. Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen hat sich in der Berichtsperiode 2024 wie folgt geändert: Konsolidierungskreis Voll- konsolidierung Bilanzierung nach der Equity-Methode Bilanzierung als gemeinschaftliche Tätigkeit Stand per 31.12.2023 57 8 1 Zugänge durch Neugründungen 1 0 0 Wechsel der Konsolidierungsmethode 0 – 1 0 Sonstige Zugänge 10 2 0 Abgänge durch Verschmelzungen – 5 0 0 Stand per 31.12.2024 63 9 1 davon inländische Unternehmen 22 6 1 davon ausländische Unternehmen 41 3 0 Die Gesellschaften Convex Set GmbH, Scalar GmbH und N2 Energie GmbH wurden im Jänner 2024 im Rahmen eines Erwerbs von Vermögenswerten erstmalig vollkonsolidiert. Es handelt sich dabei um den Erwerb von Windanlagen in Österreich. Mit Juli 2024 wurden die Gesellschaften Scalar GmbH und Convex Set GmbH mit ihrer Schwestergesellschaft N2 Energie GmbH verschmolzen. In weiterer Folge wurde die N2 Energie GmbH umbenannt in VERBUND Green Power Österreich GmbH. Mit Anfang April 2024 wurden je 50 % der Anteile an den Gesellschaften Amaranta Energy s.l. und PH Tambre Energy s.l. zur Entwicklung von Pumpspeicherkraftwerken in Spanien erworben. Die Beteiligungen an diesen Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Gesellschaften VERBUND Windpark Münster GmbH, VERBUND Windpark Quelkhorn GmbH, VERBUND Windpark Mariengarten GmbH sowie VERBUND Windpark Oedelum GmbH wurden im April 2024 und die Gesellschaft VERBUND Windpark Frielendorf GmbH & Co. KG im Juli 2024 im Rahmen eines Erwerbs von Vermögenswerten erstmalig vollkonsolidiert. Bei dieser Gruppe von Vermögenswerten handelt es sich um Windanlagen in Deutschland. Im August 2024 wurden die restlichen 50 % der Anteile an der SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH erworben und die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Darüber hinaus wurde im August 2024 die Gesellschaft VERBUND Business Solutions GmbH gegründet und erstmalig vollkonsolidiert. Mit September 2024 wurde ein Photovoltaikportfolio in Italien erworben: Die Gesellschaften ICA One S.r.l. sowie Tenuta del Campo S.r.l. wurden im Rahmen eines Erwerbs von Vermögenswerten erstmalig vollkonsolidiert. Im November 2024 wurden innerhalb des Renewable-Portfolios Spanien die Gesellschaften Catalpa Solar S.L.U. auf Tejo Solar S.L.U. sowie die Gesellschaften Blacky Energy S.L.U. und VERBUND Green Power Valderrama S.L.U. auf die VERBUND Green Power Renewable Projects S.L.U. verschmolzen. Details zu den beschriebenen Erwerben von Gruppen von Vermögenswerten sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten 2024 in Mio. € Barkaufpreis erworbene liquide Mittel erworbene Vermögenswerte erworbene Finanzverbindlich-keiten Erwerb Windanlagen Österreich 22,9 0,8 28,8 0,0 Erwerb Windanlagen Deutschland 21,1 5,4 72,5 43,8 Erwerb Photovoltaikprojekte in Bau Italien 10,0 0,0 15,5 0,0 Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten 2023 in Mio. € Barkaufpreis erworbene liquide Mittel erworbene Vermögenswerte erworbene Finanzverbindlich-keiten Erwerb Windanlagen Spanien 482,6 6,5 475,9 0,0 Die Auszahlungen für als Erwerbe von Vermögenswerten eingestufte Erwerbe von Tochterunternehmen sind in der Geldflussrechnung abzüglich der übernommenen liquiden Mittel im Cashflow aus Investitionstätigkeit in der Zeile „Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ enthalten. Währungs-umrechnung In den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen werden Geschäftsfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung monetärer Bilanzposten erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis erfasst. Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Die funktionale Währung der VERBUND AG, der vollkonsolidierten Tochterunternehmen (mit Ausnahme der VERBUND Wind Power Romania SRL) sowie aller nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmen ist der Euro. Für den Konzernabschluss von VERBUND wird der Jahresabschluss des rumänischen Tochterunternehmens nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro werden mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. mit von lokalen Nationalbanken veröffentlichten Kursen umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Differenzen aus der Umrechnung zu Stichtagskursen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt: Der Währungsumrechnung zugrunde liegende Wechselkurse 31.12.2023 31.12.2024 2023 2024 Land Währungseinheit Stichtagskurs Stichtagskurs Durchschnittskurs Durchschnittskurs Rumänien 1 € = RON 4,9746 4,9741 4,9516 4,9748 Regulatorische Vermögenswerte und Schulden Regulatorische Vermögenswerte und Schulden resultieren aus temporären Mehr-/Mindererlösen aufgrund der vom Regulator festgelegten Netztarife. VERBUND ist mit seinem Geschäftssegment Netz einem solchen durch die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) regulierten Tarifregime unterworfen. Im Konzernabschluss von VERBUND werden, so die allgemeinen Ansatzkriterien in den IFRS nicht erfüllt sind, weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert. Neu anzuwendende bzw. angewendete Bilanzierungsregeln In der Berichtsperiode 2024 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Inter- pretationen erstmals verpflichtend anzuwenden: Neu anzuwendende bzw. angewendete Bilanzierungsregeln Standard bzw. Interpretation Veröffentlicht durch das IASB (übernommen von der EU) Pflicht zur Anwendung für VERBUND Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von VERBUND IAS 7 und IFRS 7 Änderung: Angabevorschriften und Ergänzungen zu Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen 25.5.2023 (15.5.2024) 1.1.2024 Keine IAS 1 Änderung: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie langfristige Schulden mit Covenants 23.1.2020 (19.12.2023) 1.1.2024 Keine IFRS 16 Änderung: Leasingverbindlichkeiten bei einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion 22.9.2022 (20.11.2023) 1.1.2024 Keine Neue, aber noch nicht anzuwendende bzw. angewendete Bilanzierungsregeln Das IASB hat weiters Standards verabschiedet, die von VERBUND in der Berichtsperiode 2024 noch nicht angewendet worden sind, weil entweder die Übernahme in den Rechtsbestand der Europäischen Union noch aussteht oder sie noch nicht verpflichtend anzuwenden waren: Neue, aber noch nicht anzuwendende bzw. angewendete Bilanzierungsregeln Standard bzw. Interpretation Veröffentlicht durch das IASB (Übernahme durch die EU)1 Pflicht zur Anwendung für VERBUND Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von VERBUND IAS 21 Änderung: Klarstellung der Bilanzierung bei einem Mangel an Umtauschbarkeit 15.8.2023 (offen) 1.1.2025 Keine IFRS 9 und IFRS 7 Änderung: Verträge über naturabhängige Stromversorgung 18.12.2024 (offen) 1.1.2026 Erleichterte Anwendung der Eigenbedarfsausnahme bei Energielieferverträgen IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 30.5.2024 (offen) 1.1.2026 Keine Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Band 11) 18.7.2024 (offen) 1.1.2026 Keine IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 9.4.2024 (offen) 1.1.2027 Anpassung der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, der Cashflow-Rechnung, der Bilanz sowie des Anhangs IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 9.5.2024 (offen) 1.1.2027 Keine 1Grundlage: EU Endorsement Status Report vom 16. Jänner 2025 Bilanzierung von Power Purchase Agreements VERBUND schließt mittel- und langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) zur Vermarktung der Erzeugung im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Grundsätzlich wird hierbei zwischen physischen PPAs und virtuellen PPAs unterschieden. Physische PPAs sehen eine tatsächliche Lieferung der Erzeugungsmengen entweder unmittelbar an den Abnehmer oder unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes vor. Im Gegensatz dazu werden bei virtuellen PPAs die Stromflüsse von den finanziellen Geldflüssen entkoppelt. Bei solchen PPAs verkauft VERBUND die Erzeugungsmengen am Spotmarkt, wobei ein Ausgleich der Differenz zwischen dem individuell vertraglich vereinbarten Strompreis und dem jeweils erzielten Marktpreis zwischen VERBUND und dem Abnehmer erfolgt. Je nach Ausgestaltung dieser bilateralen Verträge erfolgt die Bilanzierung bei VERBUND entweder als schwebender Vertrag (IAS 37 bei belastenden Verträgen), sofern die Kriterien der Own Use Exemption erfüllt werden, oder als Derivat (IFRS 9). Auswirkungen des Klimawandels Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bewertung von Vermögenswerten von VERBUND werden in regelmäßigen Intervallen evaluiert. Die fachliche Expertise bündelt sich hierbei im VERBUND Climate Change Competence Center (CCCC), das sämtliche für VERBUND relevanten naturwissenschaftlichen Aspekte, wie beispielsweise Meteorologie, Klimatologie und Hydrologie, umfasst. Ziel des CCCC ist es, alle relevanten und benötigten Ergebnisse aus naturwissenschaftlicher Sicht für klima(wandel)relevante Fragestellungen zur Verfügung zu stellen und in der Gesamtbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels sowohl in Österreich als auch in den relevanten Auslandsmärkten zu beurteilen. Im Rahmen der von VERBUND initiierten Forschungsprojekte wurden in den vergangenen Jahren Studien hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen des Klimawandels durchgeführt. Kern dieser Studien war die Analyse, wie sich das Wasserdargebot und somit die Erzeugungskapazität aus Wasserkraft, die einen wesentlichen Werttreiber der Erzeugung bei VERBUND darstellt, im Zuge des Klimawandels verändern können. Hierzu wurden die Ergebnisse von regionalen Klimamodellen verwendet und diese unter Verwendung eines hydrologischen Modells auf die für VERBUND relevanten Größen hin untersucht. Als Grundlage dienten Ergebnisse von globalen Klimamodellen basierend auf den Ergebnissen dreier Klimaszenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Die Ergebnisse zeigten, dass die Jahresabflussmengen regional und saisonal differieren, sich die Effekte über den Beobachtungszeitraum im Wesentlichen jedoch ausgleichen, sodass im Bereich der Erzeugungskapazitäten aus Wasserkraft aus aktueller Sicht nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand absehbar sind. Im Detail zeigen die Analysen in den Sommermonaten langfristig tendenziell abnehmende Trends in Erzeugungspotenzialen, in den Wintermonaten dagegen zunehmende Trends. Darüber hinaus wurden die Jahresmittelwerte der Wasserführung der letzten zwanzig Jahre der für VERBUND bedeutsamen Flüsse Donau, Drau, Inn, Enns, Mur und Salzach an relevanten Messstellen bei VERBUND-Kraftwerken analysiert. Bei keinem der analysierten Flüsse war ein langjähriger, signifikanter Auf- oder Abwärtstrend erkennbar. Gesamthaft zeigte die Analyse, dass es in der Vergangenheit immer wieder durch längere Trockenperioden temporär Rückgänge in der Wasserführung gab, die sich in den Folgejahren jedoch wieder ausgeglichen haben. Wasserkraftwerke von VERBUND sind naturgemäß von Extremwetterereignissen wie Starkregen bzw. Überflutungen betroffen. Hochwasserereignisse können dabei die Infrastruktur und die Betriebssicherheit der Erzeugungsanlagen gefährden. VERBUND setzte diesbezüglich bereits in der Vergangenheit auf präventive Gegenmaßnahmen wie die Verbesserung der infrastrukturellen Resilienz, den Ausbau von Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser sowie die Integration von Überwachungstechnologien und Frühwarnsystemen. Hochwasserereignisse wie im Herbst 2024 konnten dadurch ohne wesentliche, nachhaltige Schäden bewältigt werden. Bei VERBUND können sich Klimarisiken zudem auf Wind- und Photovoltaikanlagen auswirken. Für Windanlagen können u. a. Stürme potenzielle Gefahren darstellen. Darüber hinaus können ungewöhnliche Windmuster oder sich rasch ändernde Windrichtungen die Effizienz von Windanlagen beeinflussen. Auch bei Photovoltaikanlagen können Extremwetterereignisse die Energieerzeugung beeinträchtigen. Bei VERBUND konnten diese Risiken weitestgehend durch den Einsatz von robusten und widerstandsfähigen Materialien sowie den Einsatz von Anlagen, die an die sich ändernden Umweltbedingungen angepasst sind, eingedämmt werden. Die Vergangenheit zeigt, dass sowohl die Leistungsfähigkeit bzw. der Wirkungsgrad als auch die Haltbarkeit von Wind- und Photovoltaik-Anlagen durch den rasanten technologischen Fortschritt bei den verwendeten Materialien und Herstellungsverfahren stetig gesteigert werden konnten. Es besteht daher die Annahme, dass etwaige temporäre regionale Wetteranomalien zum größten Teil durch die voranschreitende technologische Weiterentwicklung von Photovoltaikmodulen und Windturbinen ausgeglichen werden können. Darüber hinaus setzt VERBUND auf regionale und technologische Diversifikation in der Erzeugung. Im Bereich der netzbetreibenden Gesellschaften GCA und APG bestehen potenzielle Risiken u.a. durch Stürme und Extremniederschläge entlang von Leitungsanlagen. Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden umfassen insbesondere die Überwachung von Leitungsanlagen mit Hilfe von Kameras, Drohnen sowie Satellitendaten. Bisher sind VERBUND aus diesem Risiko keine relevanten Schäden entstanden. Die generierten Erzeugungsmengen aus Wasser-, Wind- und Photovoltaikkraftwerken sind ein wesentlicher Werttreiber der Profitabilität von VERBUND. Die Sensitivitäten der Erzeugungsmengen auf das Konzernergebnis werden daher regelmäßig analysiert. Das geplante Konzernergebnis für 2025 verändert sich – bei sonst gleichen Annahmen – durch Variation der nachfolgend angeführten Faktoren (ausgehend vom Absicherungsstand zum 31. Dezember 2024 für Erzeugungsmengen): Sensitivität des Konzernergebnisses 2025 in Mio. € + 1 % – 1 % Erzeugung aus Wasserkraft 15,8 – 15,8 Erzeugung aus Windkraft und Photovoltaik 1,9 – 1,9 VERBUND führt aktuell eine weitere umfangreiche Studie durch, um gegebenenfalls mögliche Veränderungen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels besser erfassen zu können. Der beschriebenen Analyse liegen Klimaszenarien aus dem IPCC-Report zugrunde. Die Berichte des IPCC werden regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Veröffentlichung ist der sechste IPCC-Sachstandsbericht, dessen einzelne Bände in den Jahren 2021 bis 2023 veröffentlicht wurden. Da es sich hierbei um Daten auf globaler Struktur handelt, erfolgen darauf aufbauend in den Jahren 2025 und 2026 regionale Abschätzungen durch die wissenschaftlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die in weiterer Folge auf die für VERBUND relevanten Einzugsgebiete umgelegt werden können. Das mehrjährige Projekt „Climpact4Verbund“ wird derzeit durch ein Konsortium, bestehend aus der Universität für Bodenkultur (BOKU), dem Austrian Institute of Technology (AIT) und der Geosphere Austria, durchgeführt. In dieser umfangreichen Studie werden alle Erzeugungstechnologien und alle relevanten Märkte, in denen VERBUND tätig ist, abgedeckt. Die Studie erhebt die Auswirkungen der Klimaveränderungen für den Zeitraum bis zum Jahr 2100. Konkret liegt der Schwerpunkt der Studie im Wesentlichen auf den folgenden Themen: Erzeugung: − Mögliche Änderungen in der Zuflusssituation bzw. in der Energieerzeugung aller einzelnen Flusskraftwerke von VERBUND entlang von Donau, Inn, Drau, Mur, Salzach und Enns im Vergleich zur aktuellen Situation für die unterschiedlichen Klimaszenarien bis 2100. Die Erzeugung wird auf Basis von Tageswerten betrachtet, spezieller Fokus liegt dabei auf Hoch- und Niederwassersituationen, außerdem sind Änderungen in der Saisonalität des Abflussverhaltens von hoher Relevanz. − Mögliche Änderung der Zuflüsse zu den Speicherseen von VERBUND, inklusive Berücksichtigung von Gletscherschmelze und Auftauen von Permafrost. − Mögliche Änderungen in der Energieerzeugung von Windanlagen von VERBUND im Vergleich zur aktuellen Situation für die unterschiedlichen Klimaszenarien bis 2100. − Mögliche Änderungen in der Energieerzeugung von Photovoltaik-Anlagen von VERBUND im Vergleich zur aktuellen Situation für die unterschiedlichen Klimaszenarien bis 2100. − Änderungen der klimatischen Bedingungen (insbesondere Temperatur) an Standorten, an denen VERBUND Großbatterien betreibt, für die unterschiedlichen Klimaszenarien bis 2100. Naturgefahren: − Erstellung einer digitalen Risikokarte, auf der die Gefährdung durch Naturgefahren für alle relevanten Standorte ersichtlich ist. − Die Karte wird die zukünftigen Risiken basierend auf verschiedenen Erwärmungsszenarien (2 Grad Celsius Erwärmung, 5 Grad Celsius Erwärmung, 7 Grad Celsius Erwärmung) beinhalten. Sonstiges: − Änderungen bei Sedimentablagerungen und Geschiebetransport an den Flüssen mit VERBUND-Kraftwerken sowie bei Speicherseen − Dimensionierung von Wehranlagen − Wasserstress an geplanten Wasserstofferzeugungsstandorten Die voraussichtlich per 2027 vorliegenden aktualisierten Ergebnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels werden, sofern Auswirkungen konkret quantifizierbar und wesentlich sind, künftig in allen langfristigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Unternehmensplanungen und -bewertungen sowie Werthaltigkeitstests verwendet. Bei VERBUND wurden potenzielle Klimarisiken insbesondere bei der Ermittlung von Wertminderungen nach IAS 36 evaluiert. Auf Basis der aktuell vorliegenden, oben beschriebenen Datenlage wurden bei VERBUND derzeit keine wesentlichen Anpassungserfordernisse identifiziert. Dasselbe gilt für die Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie für die Bewertung von Finanzinstrumenten. Klimaszenarien werden jedoch in regelmäßigen Abständen evaluiert und dabei untersucht, ob offenkundig bestehende signifikante Klimarisiken Eingang in die Bewertung von Vermögenswerten finden müssen. VERBUND ist darüber hinaus im Rahmen der Corporate-Responsibility-Strategie bestrebt, nachhaltige Projekte mittels grüner Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Im Mai 2024 erweiterte VERBUND sein nachhaltiges Finanzierungsportfolio und begab einen Bond über 500,0 Mio. €. VERBUND wird den Nettoerlös aus der Emission für grüne Projekte verwenden, die mit dem im Mai 2024 aktualisierten VERBUND Green Financing Framework im Einklang stehen. VERBUND beabsichtigt, bis zu 90 % der Erlöse aus der Anleihe zur Finanzierung des Baus der 380-kV-Hochspannungsleitung Salzburg (Salzburgleitung) zu verwenden, die zur Umsetzung der österreichischen Energiestrategie und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beiträgt. Weiters sollen mit den Erlösen aus der Anleihe verschiedene Biodiversitätsprojekte an den Flüssen Inn und Donau finanziert werden. Zur Absicherung der Liquidität verfügt VERBUND per 31. Dezember 2024 darüber hinaus über eine sustainability-linked syndizierte Kreditlinie in Höhe von 1.000,0 Mio. €, die zum Stichtag nicht gezogen wurde. Klimabezogene Ziele sind zudem im Rahmen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in der im Geschäftsjahr 2024 zugesagten langfristigen Remuneration (LTI) verankert. Details dazu sind im Kapitel „Angaben zu den Organen“ ersichtlich. Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds Das Geschäftsumfeld von VERBUND war im Jahr 2024 aufgrund anhaltender globaler geopolitischer Spannungen, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten, weiterhin von Unsicherheiten geprägt. Der erhoffte Aufschwung im europäischen Wirtschaftsraum ist auch bis Ende des Jahres nicht gelungen. Trotz marginaler Verbesserung der Wirtschaftsleistung ist das Wachstum in der EU im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich. Diese Entwicklungen waren auch in Österreich gegenwärtig. 2024 war nach 2023 das zweite Jahr mit einer rückläufigen Wirtschaftsleistung, begleitet von Produktions- und Investitionsrückgängen. Maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 hatten das sinkende Zinsniveau sowie die sich abschwächende Inflation. Die durchschnittliche Inflation der vergangenen zwölf Monate von Jänner 2024 bis Dezember 2024 betrug 2,9 % (Vorjahr: 7,8 %). Die sinkenden Inflationswerte im europäischen Raum waren Anlass für die EZB, das Zinsniveau kontinuierlich zu senken. Gemäß den Beschlüssen vom 6. Juni 2024 und vom 12. September 2024 wurde von der EZB festgelegt, dass der Leitzins um 0,25 bzw. 0,60 Prozentpunkte gesenkt wird. Am 17. Oktober 2024 bzw. 12. Dezember 2024 erfolgten weitere Zinssenkungen um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Auswirkungen aus der Zinsentwicklung ergaben sich bei VERBUND u.a. bei der Ermittlung der Kapitalkosten. Die Inflationsannahmen wurden entsprechend in den Wertminderungstests von VERBUND zum 31. Dezember 2024 berücksichtigt. Die für die Berichtsperiode relevanten Terminmarktpreise auf dem Großhandelsmarkt für Strom entwickelten sich deutlich negativ. Auch die Spotmarktpreise waren in den Quartalen 1–4/2024 rückläufig. Bezogen auf die Eigenerzeugung aus Wasserkraft sank der durchschnittlich erzielte Absatzpreis von VERBUND um 49,1 €/MWh auf 118,0 €/MWh. Darüber hinaus zeigte das energiewirtschaftliche Umfeld für Gaskraftwerke im Jahr 2024 eine deutliche Eintrübung der mittelfristig erzielbaren Clean Spark Spreads. Aufgrund des milden Winters, der hohen Gasspeicherstände sowie einer hohen Stromerzeugung aus Wasser-, Wind- und Photovoltaikkraftwerken kam es zu rückläufigen Clean Spark Spreads. Gegenläufige Effekte resultierten aus kurzfristigen Preisspitzen am Strom-Spotmarkt, die temporär durch wetterbedingt geringere Erzeugungsmengen aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen verursacht werden. Der andauernde Krieg in der Ukraine wirkt sich weiterhin auf die gasnetzbetreibende Tochtergesellschaft GCA aus. GCA ist als reguliertes Unternehmen stark vom energiewirtschaftlichen Umfeld abhängig. Effekte auf die Werthaltigkeit von GCA resultierten dabei u. a. aus geringeren Kapazitätsbuchungen und den damit verbundenen Umsatzschmälerungen. Weiters kam es, wie bereits im Jahr 2024 angekündigt, per 1. Jänner 2025 zum Lieferstopp von russischem Erdgas durch die Ukraine. Diese Effekte wurden im Rahmen des Wertminderungstests von GCA zum 31. Dezember 2024 entsprechend berücksichtigt. Im Hinblick auf das Zins- und Strompreisniveau verändert sich das geplante Konzernergebnis 2025 bei sonst gleichen Annahmen durch Variation der Faktoren (ausgehend vom Absicherungsstand zum 31. Dezember 2024 für Zinsen) wie folgt: Sensitivität des Konzernergebnisses 2025 in Mio. € + 1 €/MWh – 1 €/MWh Großhandelspreise Strom (Erneuerbare Erzeugung) 5,9 – 5,9 + 1 % – 1 % Prozentpunkt Zinsen – 1,2 1,2 Inflation, Zinssätze und Energiepreise fließen in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte und damit in die künftige Ertragslage von VERBUND ein. Über die vom Management genehmigte Planung schlagen sich die Parameter in Werthaltigkeitstests nieder. Durch laufendes Risikomanagement werden bei VERBUND Risiken definiert, gemonitort und zusätzlich berücksichtigt, sofern sie wesentliche Einflüsse auf die Vermögenswerte von VERBUND haben. 2. Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen Im Rahmen der Anwendung der IFRS werden dem Abschlussersteller diverse Wahlrechte eingeräumt. Aus diesem Grund muss das Management Ermessensentscheidungen sowie Einschätzungen und Annahmen über künftige Entwicklungen treffen, die Beträge im vorliegenden Konzernabschluss signifikant beeinflussen können. Die tatsächlich realisierten Beträge können von den auf Basis der getroffenen Einschätzungen und Annahmen angesetzten Beträgen abweichen. Die Einschätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Unter anderem haben die folgenden Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogenen Annahmen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss: Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen Beurteilung, ob es sich bei einer Erwerbstransaktion um einen Unternehmenserwerb oder um einen Erwerb von Vermögenswerten bzw. einer Gruppe von Vermögenswerten handelt Kapitel 1.2 Einschätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen Kapitel 4.3 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes für Werthaltigkeitsprüfungen Kapitel 4.4 Bestimmung der erwarteten Cashflows für Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten Kapitel 4.4.1 Bestimmung der erwarteten Cashflows für Werthaltigkeitsprüfungen von Kraftwerken und Netzinfrastruktur Kapitel 4.4.2 Bewertungsparameter von zum beizulegenden Zeitwert nach Stufe 3 zu bewertenden Finanzinstrumenten Kapitel 5.1.1 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Abfertigungen Kapitel 9.2 Bestimmung der Bewertungsparameter von sonstigen Rückstellungen Kapitel 9.3 Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Eventualverbindlichkeiten Kapitel 13.1 Beurteilung, ob andere Unternehmen von VERBUND beherrscht bzw. gemeinschaftlich geführt werden oder ob VERBUND maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann bzw. ob ein Unternehmen eine gemeinschaftliche Tätigkeit von VERBUND darstellt Kapitel 13.4 3. Performance im Geschäftsjahr 3.1 Segmentberichterstattung Gemäß § 8 Abs. 3 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) haben integrierte Elektrizitäts- unternehmen für Erzeugungs-, Stromhandels- und Versorgungstätigkeiten, Übertragungstätigkeiten sowie Verteilungstätigkeiten gesonderte Bilanzen und Ergebnisrechnungen zu veröffentlichen. Die Segmentberichterstattung von VERBUND ist gemäß IFRS 8 jedoch an der internen Steuerung und Berichterstattung (Management Approach) auszurichten. Die Abgrenzung der Geschäftssegmente und die Berichtsinhalte entsprechen daher der internen Berichtsstruktur an den Gesamtvorstand als Haupt-entscheidungsträger, wodurch sich die folgende Abgrenzung ergibt: Abgrenzung der Geschäftssegmente Wasser Erzeugung aus Wasserkraft Neue Erneuerbare Erzeugung aus Windkraft, Photovoltaik sowie aus flexiblen Speichern Absatz Handels- und Vertriebsaktivitäten sowie Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang mit Batteriespeichern im Kernmarkt Netz Regulierte Aktivitäten der Austrian Power Grid AG, der Gas Connect Austria GmbH sowie der Austrian Gas Grid Management AG Alle sonstigen Segmente Thermische Erzeugung Strom- und Wärmeerzeugung der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG Services Geschäftsaktivitäten der VERBUND Services GmbH und der VERBUND Business Solutions GmbH Beteiligungen Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Segmente, die die quantitativen Schwellenwerte nicht überschreiten, werden in der Kategorie „Alle sonstigen Segmente“ zusammengefasst. Die Spalte Überleitung/Konsolidierung enthält die Aktivitäten der VERBUND AG, der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, der VERBUND Ventures GmbH, der VERBUND Green Hydrogen GmbH und der VERBUND Green Hydrogen Sales GmbH sowie auf Konzernebene durchzuführende Konsolidierungen. Zur Kontrolle und Steuerung der Geschäftssegmente werden die folgenden Kennzahlen berichtet: Kennzahlen – Segmentberichterstattung EBITDA Interne Performancemessung je Geschäftssegment. Transaktionen zwischen Geschäftssegmenten werden zu marktüblichen Bedingungen abgerechnet Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen Beurteilung des Segments „Beteiligungen“ Capital Employed Gesamtvermögen abzüglich der Vermögenswerte, die (noch) nicht zum Prozess der Leistungserstellung und -verwertung beitragen, und abzüglich unverzinslicher Schulden Die anderen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Posten beinhalten unter anderem Bewertungseffekte aus Energiederivaten, die Auflösung von Baukostenbeiträgen, unbare Rückstellungsveränderungen sowie Abschreibungen auf Primärenergievorräte. Die Bewertung sämtlicher Geschäftssegmentdaten steht in Einklang mit den IFRS. Geschäftssegmentdaten in Mio. € Wasser Neue Erneuerbare Absatz Netz Alle sonstigen Segmente Über- leitung/ Konso- lidierung Summe Konzern 2024 Außenumsatz 203,5 270,6 6.355,5 1.384,6 26,6 3,7 8.244,6 Innenumsatz 3.370,7 53,4 411,0 164,8 433,1 – 4.433,0 0,0 Gesamtumsatz 3.574,2 324,0 6.766,5 1.549,4 459,7 – 4.429,2 8.244,6 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug – 210,2 – 81,1 – 6.719,5 – 883,2 – 10,0 4.231,9 – 3.672,2 EBITDA 2.969,5 169,6 6,9 370,0 35,4 – 71,1 3.480,3 Abschreibungen – 233,2 – 125,7 – 9,2 – 181,6 – 23,6 – 4,5 – 577,8 Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (operatives Ergebnis) 1,3 60,6 0,0 – 172,4 – 66,1 0,0 – 176,6 Andere wesentliche nicht zahlungswirksame Posten 37,8 2,6 – 19,7 10,7 – 43,7 – 53,2 – 65,5 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,8 1,3 0,2 – 1,4 100,5 0,0 101,3 Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Finanzergebnis) 0,0 0,0 0,0 13,5 0,0 0,1 13,6 Capital Employed 6.105,3 1.954,3 794,0 2.690,9 713,6 – 27,0 12.231,1 davon Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 35,2 8,5 30,0 63,0 496,3 0,0 633,0 Zugänge zu immateriellem und Sachanlagevermögen1 462,7 215,3 32,9 472,7 28,2 12,7 1.224,6 Zugänge zu nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,0 8,5 9,2 0,0 0,0 0,0 17,7 1 exkl. Zugänge aus Unternehmenserwerben in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €) Geschäftssegmentdaten in Mio. € Wasser Neue Erneuerbare Absatz Netz Alle sonstigen Segmente Über- leitung/ Konso- lidierung Summe Konzern 2023 Außenumsatz 235,9 247,3 7.607,1 2.339,8 15,7 3,7 10.449,5 Innenumsatz 4.250,0 81,0 670,5 156,6 497,5 – 5.655,7 0,0 Gesamtumsatz 4.485,9 328,3 8.277,6 2.496,4 513,2 – 5.651,9 10.449,5 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug – 209,2 – 72,2 – 8.856,7 – 1.630,6 – 25,6 5.560,0 – 5.234,3 EBITDA 3.856,4 227,6 – 196,9 579,1 89,5 – 65,1 4.490,5 Abschreibungen – 234,1 – 89,9 – 5,0 – 181,9 – 22,9 – 3,1 – 537,0 Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (operatives Ergebnis) 0,0 – 331,7 0,0 – 56,9 – 63,0 0,0 – 451,6 Andere wesentliche nicht zahlungswirksame Posten – 25,5 25,3 – 77,6 14,8 – 41,9 1,6 – 103,3 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,7 0,6 – 0,6 6,0 78,2 0,0 84,9 Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Finanzergebnis) 12,7 0,0 0,0 14,0 0,0 – 15,8 10,8 Capital Employed 5.957,9 1.643,2 585,4 2.762,3 674,4 – 413,8 11.209,3 davon Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 35,8 1,5 20,5 51,0 407,9 0,0 516,7 Zugänge zu immateriellem und Sachanlagevermögen 393,7 572,2 23,8 513,9 25,5 13,6 1.542,8 Zugänge zu nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0 5,4 0,0 0,0 0,0 5,4 Überleitungsrechnungen Das EBITDA in der Summenspalte entspricht jenem in der Gewinn- und Verlustrechnung von VERBUND. Die Überleitungsrechnung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern kann daher der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. Die Überleitung vom Capital Employed zur Bilanzsumme von VERBUND ergibt sich wie folgt: Überleitungsrechnung vom Capital Employed zur Bilanzsumme in Mio. € 2023 2024 Capital Employed 11.209,3 12.231,1 Nicht im Prozess der Leistungserstellung und -verwertung eingesetztes Vermögen 3.891,0 2.578,4 Unverzinsliche Schulden 4.384,9 3.908,8 Summe der Vermögenswerte von VERBUND 19.485,3 18.718,3 Unternehmensweite Angaben Die unternehmensweiten Angaben umfassen gemäß IFRS 8 eine geografische Segmentberichterstattung für die Umsätze (nach Ort der Lieferung) und die langfristigen Vermögenswerte. Ferner sind Angaben zu wichtigen Kund:innen erforderlich. Die Angaben sind im Kapitel 3.2.1 „Umsatzerlöse“ dargestellt. Es gibt keine:n einzelne:n Kunden:Kundin von VERBUND, mit dem:der die Umsatzerlöse 10 % der gesamten Umsatzerlöse erreichen oder übersteigen. Geografische Segmentberichterstattung: langfristiges Vermögen in Mio. € 2023 2024 Immaterielles und Sachanlagevermögen 13.698,1 14.175,1 davon in Österreich 9.415,2 9.777,8 davon in Deutschland 2.699,6 2.747,6 davon in Spanien 1.394,6 1.450,7 davon in restlichen EU-Staaten 188,7 199,0 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 516,7 633,0 davon in Österreich 464,4 562,9 davon in Deutschland 20,5 30,0 davon in Spanien 0,0 8,5 davon in anderen Staaten1 31,7 31,6 1 Hierunter fällt die Beteiligung an der (österreichischen) Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, die die Beteiligung an der albanischen Energji Ashta Shpk hält. 3.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.2.1 Umsatzerlöse VERBUND erzielt im Wesentlichen Erlöse aus Verträgen mit Kund:innen aus der Lieferung von Strom und Gas sowie aus dem Betrieb des österreichischen Stromübertragungsnetzes und des Gasfernleitungs- bzw. -verteilnetzes. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieser Erlöse werden in den folgenden Tabellen dargestellt: Erlöse aus Verträgen mit Kund:innen Zahlungsziel Signifikante Finanzierungs-komponente Marktteilnehmer von Energiebörsen, Händler sowie Energieversorgungsunternehmen 20 Tage Nein Industriekund:innen 14–60 Tage Nein Gewerbekund:innen 14 Tage Nein Haushaltskund:innen 14 Tage Nein Erlöse durch den Betrieb des österreichischen Gasfernleitungs- bzw. -verteilnetzes 15 Tage Nein Erlöse durch den Betrieb des österreichischen Stromübertragungsnetzes 14 Tage Nein Bewertung von Verträgen mit Kund:innen nach IFRS 15 Art des Vertrags Verträge mit Kund:innen zur Lieferung von Strom und Gas Verträge mit Kund:innen durch den Betrieb des österreichischen Strom- übertragungsnetzes Verträge mit Kund:innen durch den Betrieb des österreichischen Gas- fernleitungs- bzw. -verteilnetzes Leistung/ Gegenleistung Bei den Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas setzt sich die erhaltene Gegenleistung aus einem Leistungs- und einem Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis ist von der bezo-genen Menge an Strom und Gas abhängig. Der Leistungspreis ist davon unabhängig. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen System-, Regel- und Ausgleichsenergie- sowie Engpassmanagement- und Redispatch-Dienstleistungen. Die erhaltene Gegenleistung für diese Leistungen hängt überwiegend vom Strom-verbrauch der Kund:innen bzw. den Kosten, die für die jeweiligen Leistungen bei VERBUND entstanden sind, ab. Die Leistungen umfassen die Vermarktung und die Bereit-stellung von Transport-kapazitäten an den Grenz-übergangspunkten, sogenannten Entry- und Exit-Kapazitäten, von Transportkapazitäten für im Inland benötigtes Erdgas sowie Dispatching- und sonstige Dienstleistungen. Umsatz-realisierung Die Umsatzrealisierung erfolgt, sobald die Kontrolle über die Güter bzw. Dienstleistungen auf den:die Kunden:Kundin übergegangen ist. Die Übertragung der Kontrolle erfolgt über den Zeitraum der Leistungserbringung. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der VERBUND seinen Bemühungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas nachgekommen ist (der:die Kunde:Kundin jederzeit Strom bzw. Gas beziehen konnte) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der VERBUND ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung hat. Die Übertragung der Kontrolle erfolgt über den Zeitraum der Leistungserbringung. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der VERBUND ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung hat. Die Übertragung der Kontrolle erfolgt über den Zeitraum der Leistungserbringung. Besonder-heiten Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas dem:der Kunden:Kundin auch Netzkosten ohne Aufschlag weiterverrechnet. Da VERBUND Netzdienst-leistungen vor Übertragung an den:die Kunden:Kundin nicht kontrolliert, ist VERBUND in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Für die Netz-dienstleistungen erfolgt daher keine Umsatzrealisierung. keine keine Umsatzerlöse nach Segmenten in Mio. € 2023 2024 2023 2024 2023 2024 Inland Inland Ausland Ausland Summe Summe Stromerlöse Weiterverteiler 93,1 87,0 116,2 85,4 209,2 172,4 Stromerlöse Händler 0,7 19,4 17,4 0,2 18,1 19,6 Stromerlöse – Segment Wasser 93,8 106,4 133,6 85,6 227,4 192,0 Stromerlöse Weiterverteiler 0,0 0,0 91,4 119,5 91,4 119,5 Stromerlöse Händler 0,0 11,7 48,0 42,4 48,0 54,1 Stromerlöse Endkund:innen 0,0 0,0 76,6 68,5 76,6 68,5 Stromerlöse – Segment Neue Erneuerbare 0,0 11,7 216,0 230,4 216,0 242,2 Stromerlöse Weiterverteiler 1.753,9 1.012,3 1.163,7 817,2 2.917,6 1.829,5 Stromerlöse Händler 993,2 1.137,4 1.844,1 1.692,9 2.837,3 2.830,4 Stromerlöse Endkund:innen 858,7 779,2 773,7 708,6 1.632,4 1.487,8 Stromerlöse – Segment Absatz 3.605,9 2.928,9 3.781,5 3.218,8 7.387,4 6.147,7 Stromerlöse Weiterverteiler 754,2 352,1 144,2 79,8 898,4 431,9 Stromerlöse Händler 32,0 11,5 5,1 2,1 37,1 13,6 Stromerlöse – Segment Netz 786,2 363,6 149,3 81,9 935,5 445,5 Summe der Stromerlöse 4.485,8 3.410,6 4.280,4 3.616,7 8.766,3 7.027,3 Netzerlöse Energie- versorgungsunternehmen 661,3 453,1 36,7 34,1 698,0 487,2 Netzerlöse Industriekund:innen 15,4 15,7 0,0 0,0 15,4 15,7 Netzerlöse Übrige 220,7 118,8 441,9 290,5 662,6 409,3 Summe der Netzerlöse – Segment Netz 897,5 587,5 478,6 324,6 1.376,0 912,2 Sonstige Erlöse – Segment Wasser 8,6 11,5 Sonstige Erlöse – Segment Neue Erneuerbare 31,3 28,4 Sonstige Erlöse – Segment Absatz 219,7 207,8 Sonstige Erlöse – Segment Netz 28,3 27,1 Sonstige Erlöse – Alle sonstigen Segmente 15,7 26,6 Sonstige Erlöse – Überleitung 3,7 3,7 Summe der sonstigen Erlöse 307,2 305,1 Summe der Umsatzerlöse 10.449,5 8.244,6 Verträge zum Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten, die nach IFRS 9 nicht als Eigenverbrauchsverträge eingestuft werden und als Derivat zu bilanzieren sind, sind in Höhe des zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung geltenden Marktpreises in den Umsatzerlösen bzw. den Bezugsaufwendungen zu realisieren. Die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis wird in der Position „Bewertung und Realisierung von Energiederivaten“ erfasst. In der Berichtsperiode 2024 wurden 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) an Bewertungen und Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Trading-Bereich als Umsatzerlös erfasst. Um die Geschäftsentwicklung zutreffender darzustellen, werden die Energiehandelsumsätze netto ausgewiesen, d. h. Realisierungen und Bewertungen werden jeweils saldiert dargestellt. In den Stromerlösen wurden dadurch 514,8 Mio. € (Vorjahr: 2.398,8 Mio. €) an Aufwendungen saldiert dargestellt, in den sonstigen Erlösen 104,2 Mio. € (Vorjahr: 141,9 Mio. €). 3.2.2 Sonstige Erlöse Sonstige Erlöse in Mio. € 2023 2024 Verkauf von Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikaten 70,9 93,8 Verkauf von Gas 133,9 79,7 Consulting- und Projektierungsleistungen sowie sonstige Leistungsverrechnungen 44,2 55,6 Benützungs- und Betriebsführungsentgelte 23,1 23,0 Fernwärmelieferungen 11,5 22,0 Übrige 23,6 31,0 Sonstige Erlöse 307,2 305,1 3.2.3 Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge in Mio. € 2023 2024 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 61,1 86,6 Diverse Lieferungen und Leistungen 21,4 13,5 (Versicherungs-)Entschädigungen 3,4 6,2 Miet- und Pachterträge 2,0 1,6 Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1,6 0,7 Übrige 17,0 22,4 Sonstige betriebliche Erträge 106,4 131,0 3.2.4 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug in Mio. € 2023 2024 Aufwendungen für Strombezug 4.984,1 3.466,2 Aufwendungen für Netzbezug 167,2 124,7 Aufwendungen für Gasbezug 67,7 73,9 Aufwendungen für den Bezug von Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikaten 12,9 7,5 Emissionszertifikatebezug (Handel) 2,3 0,0 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug 5.234,3 3.672,2 3.2.5 Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/umsatz-abhängige Aufwendungen Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/umsatzabhängige Aufwendungen in Mio. € 2023 2024 Erdgaseinsatz 258,1 207,5 Sonstige umsatzabhängige Aufwendungen 46,6 57,4 Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate 25,6 35,7 Aufwendungen aus Gewinnabschöpfung 95,1 7,7 Sonstige einsatzabhängige Aufwendungen 8,5 11,7 Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/ umsatzabhängige Aufwendungen 433,9 319,9 3.2.6 Personalaufwand Personalaufwand in Mio. € 2023 2024 Löhne und Gehälter 377,3 445,1 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 82,0 95,1 Sonstige Sozialaufwendungen 9,0 8,6 Zwischensumme 468,3 548,8 Aufwendungen für Altersversorgung 15,6 16,0 Aufwendungen für Abfertigungen 5,0 6,0 Personalaufwand 488,9 570,8 Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 10,3 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Die Aufwendungen für Abfertigungen enthalten insgesamt 4,8 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) an Beiträgen an eine Mitarbeitervorsorgekasse. 3.2.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen in Mio. € 2023 2024 Instandhaltung von Kraftwerken und Leitungsanlagen durch Dritte 131,0 178,2 Sonstige Leistungen durch Dritte 87,2 74,3 Informatikaufwand 56,8 63,8 Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen 26,6 30,2 Werbeaufwendungen und Spenden 23,6 23,8 Aufwand für Aufsicht durch E-Control 17,3 23,8 Reisespesen, Fortbildung 14,7 17,0 Kosten für beigestelltes Personal 13,4 11,7 Gebühren 11,3 10,9 Entschädigungsleistungen 7,2 10,4 Versicherungen 7,9 9,3 Betriebskosten 9,6 8,7 Materialaufwand für Instandhaltung und Kfz-Betrieb 7,1 6,7 Miete und Pacht 6,0 4,6 Benützungsentgelte 3,5 4,3 Bezogene Telekommunikationsdienstleistungen 5,0 4,1 Mitgliedsbeiträge 3,9 4,0 Übrige 14,4 31,1 Sonstige betriebliche Aufwendungen 446,5 516,8 3.2.8 Bewertung und Realisierung von Energiederivaten Bewertung und Realisierung von Energiederivaten in Mio. € 2023 2024 Realisierungen Futures – 1.425,7 – 195,7 davon positiv 1.886,8 767,4 davon negativ – 3.312,5 – 963,0 Bewertungen 1.963,8 380,1 davon positiv 4.940,9 899,5 davon negativ – 2.977,1 – 519,5 Bewertung und Realisierung von Energiederivaten 538,1 184,4 3.2.9 Planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen in Mio. € 2023 2024 Abschreibungen von Sachanlagen 502,9 537,0 Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten 21,4 25,1 Abschreibungen von Nutzungsrechten 12,7 15,7 Planmäßige Abschreibungen 537,0 577,8 3.2.10 Wertminderungen und Wertaufholungen Wertminderungen und Wertaufholungen in Mio. € 2023 2024 Gas Connect Austria GmbH1 – 56,9 – 172,4 Gas-Kombikraftwerk Mellach1 – 64,7 – 66,8 Abgegrenzte Zuschüsse für das Gas-Kombikraftwerk Mellach1 1,7 0,7 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten Photovoltaik-Portfolio Spanien1 – 25,0 – 8,3 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte1 29,9 – 7,2 Murkraftwerk Graz1 0,0 1,3 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten Wind-Portfolio Spanien1 – 54,0 11,6 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten Renewable-Portfolio Spanien Entwicklungsprojekte1 – 204,1 64,5 Firmenwert Renewable-Portfolio Spanien2 – 78,4 0,0 Wertminderungen und Wertaufholungen – 451,6 – 176,6 1 siehe Kapitel 4.4.2 „Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Netzinfrastruktur“ für Details zu den Wertänderungen // 2 siehe Kapitel 4.4.1 „Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten“ für Details zur Wertänderung von Firmenwerten 3.2.11 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG), die in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme tätig ist. Details dazu sind im Kapitel 4.5 „Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen“ zu finden. 3.2.12 Sonstiges Beteiligungsergebnis Sonstiges Beteiligungsergebnis in Mio. € 2023 2024 Erträge aus Beteiligungen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen 8,5 10,9 Übrige – 0,4 0,0 Sonstiges Beteiligungsergebnis 8,0 10,9 3.2.13 Zinsertrag Zinsertrag in Mio. € 2023 2024 Zinsen aus Finanzanlagen in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen 32,2 33,3 Zinsen aus Geldmarktgeschäften 23,6 37,7 Zinsen von Clearing- und Handelsbanken 6,5 4,3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7,0 6,5 Zinsertrag 69,3 81,8 3.2.14 Zinsaufwand Zinsaufwand in Mio. € 2023 2024 Zinsen für Finanzverbindlichkeiten in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen 32,2 33,3 Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen 18,3 18,7 Zinsen für Anleihen 20,0 17,9 Bereitstellungsgebühren und Geldbeschaffungskosten 9,4 16,3 Zinsen für Bankkredite 28,2 11,8 Zinsen für sonstige Verbindlichkeiten aus Stromlieferverpflichtungen 11,5 10,2 Zinsen für eine Anteilsrückgabeverpflichtung 7,3 8,2 Zinsen für sonstige langfristige Rückstellungen 2,1 3,4 Zinsen für Geldmarktgeschäfte 10,7 2,6 Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten – 8,3 – 11,7 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11,7 14,5 Zinsaufwand 143,2 125,2 3.2.15 Übriges Finanzergebnis Übriges Finanzergebnis in Mio. € 2023 2024 Bewertung eines Substanzgenussrechts1 11,5 13,0 Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen 2,8 7,6 Zuschreibung zu Wertpapieren 9,9 4,4 Bewertung einer Anteilsrückgabeverpflichtung2 1,5 – 54,0 Übrige 0,0 – 0,8 Übriges Finanzergebnis 25,7 – 30,2 1 Das Substanzgenussrecht besteht gegenüber der Trans Austria Gasleitung GmbH. Die Bewertung erfolgt gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. // 2 Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rückübertragung von 50 % der Anteile an der Donaukraftwerk Jochenstein AG an den Freistaat Bayern wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der erwartete beizulegende Zeitwert der Anteile zum Rückübertragungszeitpunkt (31. Dezember 2050) wird periodisch ermittelt und unter Anwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes (dieser entspricht den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zum Erwerbszeitpunkt) diskontiert. Änderungen bezüglich des erwarteten beizulegenden Zeitwerts der Anteile werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Siehe Kapitel 8.2 „Langfristige sonstige Verbindlichkeiten“. Die Wertänderungen der mit bilanziell geschlossenen Positionen in Zusammenhang stehenden derivativen Finanzinstrumente und der zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewerteten Verbindlichkeiten werden grundsätzlich ebenfalls im übrigen Finanzergebnis erfasst. Die Ergebniseffekte dieser beiden Posten gleichen sich allerdings im Wesentlichen aus und wurden daher in die obige Tabelle nicht miteinbezogen. 3.2.16 Wertminderungen und Wertaufholungen Im Finanzergebnis sind Wertminderungen aus sonstigen Beteiligungen (siehe Kapitel 4.6.1 „Sonstige Beteiligungen“) und eine Wertaufholung aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung Trans Austria Gasleitung GmbH enthalten. Werthaltigkeitsprüfung Trans Austria Gasleitung GmbH 31.12.2023 31.12.2024 Zahlungsmittel- generierende Einheit Trans Austria Gasleitung GmbH, österreichischer Fernleitungsnetzbetreiber Trans Austria Gasleitung GmbH, österreichischer Fernleitungsnetzbetreiber Anhaltspunkte für eine Wertänderung Wesentliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Wesentliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen der Trans Austria Gasleitung GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen der Trans Austria Gasleitung GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Kapazitätsbuchungen Kapazitätsbuchungen Preisgerüst Per Verordnung vom Regulator veröffentlichte Tarife Per Verordnung vom Regulator veröffentlichte Tarife Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 5 Jahre zuzüglich Regulatory Asset Base (RAB) als Exit Value Detailplanungsphase: 5 Jahre; Grobplanungsphase: 5 Jahre zuzüglich Regulatory Asset Base (RAB) als Exit Value Wesentliche Bewertungsannahmen Regulatorische Verzinsung der RAB Regulatorische Verzinsung der RAB Diskontierungszinssatz nach Steuern Ermittlung Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen Ermittlung Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen Erzielbarer Betrag 33,6 Mio. € 45,8 Mio. € Wertänderung in der Periode + 14,0 Mio. € + 13,5 Mio. € Sensitivitätsanalyse für Trans Austria Gasleitung GmbH 31.12.2024 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern (siehe Tabelle oben) ± 0,25 PP – 0,9 Mio. € + 0,9 Mio. € Sensitivitätsanalyse für Trans Austria Gasleitung GmbH 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern (siehe Tabelle oben) ± 0,25 PP – 0,6 Mio. € + 0,6 Mio. € 3.2.17 Ertragsteuern Der auf die VERBUND AG anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 23,0 % (Vorjahr: 24,0 %). Von den vollkonsolidierten Tochterunternehmen wurden die folgenden Ertragsteuersätze (abhängig vom Sitzstaat) angewendet: Ertragsteuersätze der Tochterunternehmen in % 2023 2024 Österreich 24,0 23,0 Deutschland – Personengesellschaften1 28,6 29,1 Deutschland – Kapitalgesellschaften1 24,2– 32,4 24,2– 32,4 Spanien 25,0 25,0 Rumänien 16,0 16,0 Italien 24,0 24,0 1 Der angegebene Ertragsteuersatz umfasst auch den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuerbelastung hängt vom jeweiligen Hebesatz ab, der je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Ab der Berichtsperiode 2005 hat VERBUND die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch genommen; der Gruppenträger ist die VERBUND AG. Der Steuervorteil aus einer Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs. 7 Körperschaft-steuergesetz (KStG) 1988) innerhalb der Unternehmensgruppe wird als temporäre Differenz bei Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Difference) behandelt. VERBUND unterliegt als Konzern den Pillar-II-Modellvorschriften in verschiedenen Rechtsordnungen. VERBUND AG als oberste Muttergesellschaft des VERBUND-Konzerns ist Abgabenschuldnerin für Pillar-II-Zwecke. Zur VERBUND-Pillar-II-Gruppe zählen Beteiligungen in folgenden Jurisdiktionen: Österreich, Deutschland, Rumänien, Italien, Spanien, Albanien und Israel. Darüber hinaus gibt es neben der oben angeführten Pillar-II-Gruppe zwei Pillar-II-Joint Ventures in Spanien. Für Albanien und Israel liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch keine Gesetzesentwürfe zu Pillar II vor. VERBUND hat für alle genannten Rechtskreise die Inanspruchnahme der temporären CbCR-Safe-Harbour-Regelungen für das Geschäftsjahr 2024 überprüft. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 konnte zumindest einer der drei CbCR-Safe-Harbour-Tests erfüllt werden. Somit waren keine weiteren Pillar-II-Berechnungen notwendig und musste keine Ergänzungssteuer verbucht werden. VERBUND hat die verpflichtend anzuwendende Ausnahme für die Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus den Ertragsteuern aus Pillar II ergeben, angewendet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: Ertragsteuern in Mio. € 2023 2024 Aufwand für laufende Ertragsteuern1 759,9 630,5 Aufwand für latente Ertragsteuern2 65,4 8,0 Ertragsteuern 825,3 638,5 1 Im Aufwand für laufende Ertragsteuern sind aperiodische Anpassungen in Höhe von – 10,5 Mio. € (Vorjahr: +15,0 Mio. €) enthalten. // ² Im Aufwand für latente Ertragsteuern sind aperiodische Anpassungen in Höhe von – 8,5 Mio. € (Vorjahr: – 10,6 Mio. €) enthalten. Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und erfasstem Steueraufwand von VERBUND sind wie folgt: Steuerüberleitungsrechnung in Mio. € 2023 2024 Rechnerischer Ertragsteueraufwand 853,8 639,0 Abweichende Steuersätze 10,3 9,0 Werthaltigkeitsprüfungen des Anlagevermögens 19,8 – 0,8 Steuerfreie Beteiligungserträge – 1,8 – 2,1 Beteiligungsab- und -zuschreibungen – 45,2 – 7,4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen – 20,4 – 23,3 Firmenwertabschreibung IFRS 18,8 0,0 Werthaltigkeitsprüfungen von nach der Equity-Methode bilanzierten und sonstigen Beteiligungen – 3,0 0,0 Sonstige Posten – 2,6 5,0 Ertragsteueraufwand der Periode 829,7 619,4 Aperiodische Ertragsteuern (laufend und latent) – 4,4 19,0 Erfasster Ertragsteueraufwand 825,3 638,5 Effektivsteuersatz 23,2 % 23,0 % 3.2.18 Ergebnis je Aktie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie in Mio. € 2023 2024 Periodenergebnis 2.732,1 2.139,7 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis – 466,0 – 264,4 Konzernergebnis 2.266,1 1.875,3 Gewichteter Durchschnitt der in Umlauf befindlichen Aktienstückzahl 347.415.686 347.415.686 Ergebnis je Aktie in €1 6,52 5,40 1 Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bzw. andere Sachverhalte, die zu Verwässerungseffekten führen könnten, bestanden nicht; unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie entsprechen daher einander. 3.3 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die nachfolgende Tabelle gliedert die Summe der Posten laut Gesamtergebnisrechnung, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können, auf. 3.3.1 Aufgliederung des sonstigen Ergebnisses Aufgliederung des sonstigen Ergebnisses in Mio. € 2023 2024 Bewertungsergebnis im Eigenkapital – 1,5 0,6 Differenzen aus der Währungsumrechnung – 1,5 0,6 Bewertungsergebnis im Eigenkapital 1.141,5 – 108,1 Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung 1.008,5 – 397,3 Bewertungen von Cashflow Hedges 2.150,1 – 505,6 Bewertungsergebnis im Eigenkapital 30,6 7,2 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 30,6 7,2 Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 2.179,2 – 497,8 3.3.2 Ertragsteuern auf das sonstige Ergebnis Ertragsteuern auf das sonstige Ergebnis in Mio. € 2023 2023 2023 2024 2024 2024 Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen – 30,6 7,6 – 23,0 – 53,6 12,1 – 41,5 Bewertungen von Finanzinstrumenten 32,7 – 7,5 25,2 – 4,2 1,0 – 3,2 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen – 5,2 – – 5,2 – 5,8 – – 5,8 Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden – 3,2 0,1 – 3,1 – 63,6 13,0 – 50,5 Differenzen aus der Währungsumrechnung – 1,5 – – 1,5 0,6 – 0,6 Bewertungen von Cashflow Hedges 2.150,1 – 503,3 1.646,8 – 505,6 116,4 – 389,2 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 30,6 – 30,6 7,2 – 7,2 Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 2.179,2 – 503,3 1.675,9 – 497,8 116,4 – 381,5 Sonstiges Ergebnis 2.176,0 – 503,2 1.672,8 – 561,4 129,4 – 432,0 3.4 Erläuterungen zur Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung von VERBUND wurde nach der indirekten Methode erstellt. Die Zusammensetzung des Fonds der liquiden Mittel ist in Kapitel 6 „Working Capital“ ersichtlich. In Zusammenhang mit Zugängen zu immateriellem und Sachanlagevermögen entstanden offene Posten in Höhe von 246,0 Mio. € (Vorjahr: 250,4 Mio. €). 3.4.1 Ergänzende Informationen zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Ergänzende Informationen zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Mio. € 2023 2024 Gezahlte Dividenden – an die Aktionär:innen der VERBUND AG – 1.250,7 – 1.441,8 Gezahlte Dividenden – an nicht beherrschende Anteile – 302,9 – 492,2 3.4.2 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-tätigkeit Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich zahlungswirksamer und zahlungsunwirksamer Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, für die in der Geldflussrechnung Zahlungsströme vorhanden waren oder sein werden, werden als Zahlungsströme aus der Finanzierungstätigkeit klassifiziert. Ergänzende Informationen zu Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit in Mio. € Zahlungsunwirksame Änderungen 2024 Bilanz zum 1.1.2024 Cashflow aus der Finanzie-rungs-tätigkeit Ände-rungen Konsolidie-rungskreis Anpassun-gen des beizu-legenden Zeitwerts Wechsel-kurs- änderungen Sonstige Ände-rungen Bilanz zum 31.12.2024 Anleihen 1.142,7 – 20,4 0,0 0,0 0,0 13,2 1.135,4 Finanzverbind-lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.097,4 – 194,5 43,8 – 3,3 22,9 17,9 984,2 Sonstige Finanzverbind-lichkeiten 159,6 – 14,7 0,0 0,0 0,0 0,1 145,0 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 8,3 0,0 0,0 0,0 0,0 2,4 10,7 Summe Verbindlich-keiten aus der Finanzierungs-tätigkeit 2.408,0 – 229,7 43,8 – 3,3 22,9 33,5 2.275,2 Ergänzende Informationen zu Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit in Mio. € Zahlungsunwirksame Änderungen 2023 Bilanz zum 1.1.2023 Cashflow aus der Finanzie-rungs-tätigkeit Ände-rungen Konsolidie-rungskreis Anpassun-gen des beizu-legenden Zeitwerts Wechsel-kurs- änderungen Sonstige Ände-rungen Bilanz zum 31.12.2023 Anleihen 1.151,0 – 13,1 0,0 0,0 0,0 4,8 1.142,7 Finanzverbind-lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.568,3 – 1.451,4 1,5 – 12,3 – 16,9 8,1 1.097,3 Sonstige Finanz-verbindlichkeiten 175,1 0,0 0,0 0,0 0,0 – 15,5 159,6 Verbindlichkeit aus Put-Option 52,1 – 53,5 0,0 0,0 0,0 1,4 0,0 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 7,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 8,3 Summe Verbindlich-keiten aus der Finanzierungs-tätigkeit 3.953,9 – 1.518,0 1,5 – 12,3 – 16,9 – 0,3 2.407,9 4. Langfristige Vermögenswerte 4.1 Immaterielle Vermögenswerte Firmenwerte Firmenwerte sind nicht planmäßig abzuschreiben, sondern gemäß IAS 36 mindestens jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen (siehe Kapitel 4.4.1 „Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten“). Zusätzlich erfolgt zum Bilanzstichtag eines jeden Konzernzwischenabschlusses eine qualitativ ausgerichtete Analyse, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung bestehen. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bewertet. Die Nutzungsdauern betragen im Wesentlichen zehn bis 20 Jahre. Software wird über vier Jahre abgeschrieben. Forschungs- und Entwicklungskosten Gemäß IAS 38 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) aktiviert. In der Berichtsperiode 2024 wurden Ausgaben für Forschung in Höhe von insgesamt 12,3 Mio. € (Vorjahr: 12,7 Mio. €) ergebniswirksam erfasst. Emissionszertifikate Die Bilanzierung von Emissionszertifikaten erfolgt unter Beachtung der Bilanzierungsregeln gemäß IAS 38, IAS 20 und IAS 37. Die Emissionszertifikate werden zum beizulegenden Zeitwert (unentgeltlich zugeteilte Zertifikate) oder zu den Anschaffungskosten (entgeltlich erworbene Zertifikate) bilanziert. Für unentgeltlich zugeteilte Emissionszertifikate wird in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts ein Passivposten für den erhaltenen Zuschuss gebildet, der anlässlich des Verbrauchs, der Abschreibung oder der Veräußerung von Emissionszertifikaten ergebniswirksam im Brennstoffeinsatz aufgelöst wird. Die Rückgabeverpflichtung wird durch eine sonstige Verbindlichkeit berücksichtigt. Bei einer Unter-deckung bildet VERBUND eine zusätzliche Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der fehlenden Emissionszertifikate. Die Bewertung von Emissionszertifikaten, die VERBUND zu Handelszwecken hält, erfolgt ergebniswirksam in den sonstigen Erlösen. Gemäß der Ausnahmeregelung für Rohstoff- und Warenhändler (Brokerage Exemption) bildet den Bewertungsmaßstab dabei der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. 4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte in Mio. € Konzessionen, Rechte, Lizenzen Firmenwerte Summe 2024 Anschaffungskosten zum 1.1. 976,2 1.034,3 2.010,5 Zugänge 63,4 0,0 63,4 Abgänge – 2,7 0,0 – 2,7 Umbuchungen 18,8 0,0 18,8 Anschaffungskosten zum 31.12. 1.055,7 1.034,3 2.090,0 Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 610,5 399,8 1.010,3 Abschreibungen 25,1 0,0 25,1 Wertminderungen 24,7 0,0 24,7 Wertaufholungen – 86,1 0,0 – 86,1 Abgänge – 2,4 0,0 – 2,4 Umbuchungen 13,2 0,0 13,2 Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. 585,0 399,8 984,8 Nettobuchwert zum 31.12. 470,7 634,5 1.105,2 Nettobuchwert zum 1.1. 365,7 634,5 1.000,2 Immaterielle Vermögenswerte in Mio. € Konzessionen, Rechte, Lizenzen Firmenwerte Summe 2023 Anschaffungskosten zum 1.1. 922,5 1.027,9 1.950,4 Änderung Konsolidierungskreis – 39,9 0,0 – 39,9 Zugänge aus Unternehmenserwerben 1,8 6,4 8,2 Zugänge 92,3 0,0 92,3 Abgänge – 4,7 0,0 – 4,7 Umbuchungen 4,3 0,0 4,3 Anschaffungskosten zum 31.12. 976,2 1.034,3 2.010,5 Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 384,2 321,4 705,6 Zugänge aus Unternehmenserwerben 0,1 0,0 0,1 Abschreibungen 21,4 0,0 21,4 Wertminderungen 207,5 78,4 285,9 Abgänge – 2,7 0,0 – 2,7 Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. 610,5 399,8 1.010,3 Nettobuchwert zum 31.12. 365,7 634,5 1.000,2 Nettobuchwert zum 1.1. 538,2 706,5 1.244,8 4.2 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden bei Vorliegen eines qualifizierten Vermögenswerts aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt bei VERBUND vor, wenn ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bis zum gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand erforderlich ist. Die monatsgenau ermittelten durchschnittlichen Fremdkapitalkosten von VERBUND betrugen in der Berichtsperiode 2024 rund 2,0 % (Vorjahr: rund 2,1 %). Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet: Nutzungsdauer in Jahren Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgebäude, sonstige betriebliche Baulichkeiten 10 – 50 Wasserbauten 20 – 100 Gasleitungen 30 Maschinelle Anlagen 10 – 80 Elektrische Anlagen 3 – 50 Stromleitungen 50 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 – 10 Die erwartete Nutzungsdauer von Wasserkraftwerken wird unabhängig von den Laufzeiten wasserrechtlicher Bewilligungen bestimmt, weil davon auszugehen ist, dass diese Bewilligungen nach Ablauf wieder erteilt werden. Dies gilt aufgrund von Erfahrungswerten auch für jene bayerischen Laufwasserkraftwerke, bei denen ein Heimfallsrecht zugunsten des Freistaats Bayern besteht. Auch die erwartete Nutzungsdauer des Donaukraftwerks Jochenstein wurde unabhängig von der bestehenden Rückgabeverpflichtung im Jahr 2050 (siehe Kapitel 8.2 „Langfristige sonstige Verbindlichkeiten“) bestimmt, da erwartet wird, dass VERBUND auch über das Jahr 2050 hinaus Eigentümer und Betreiber des Donaukraftwerks Jochenstein sein wird. Gemäß IAS 36 wird bei Sachanlagen die Werthaltigkeit der Buchwerte überprüft, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkannt werden (siehe Kapitel 4.4 „Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte“). 4.2.1 Sachanlagen Sachanlagen in Mio. € Grundstücke und Bauten Maschinelle Anlagen Elektrische Anlagen Leitungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Gas-leitungen Anlagen in Bau und Projekte Summe 2024 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 1.1. 8.597,7 5.580,6 4.952,3 1.688,6 297,8 771,9 1.998,4 23.887,2 Zugänge 96,4 170,0 114,5 4,8 39,4 6,8 752,5 1.184,5 Abgänge – 2,0 – 10,3 – 8,6 – 0,4 – 8,6 – 0,7 – 1,7 – 32,2 Umbuchungen 197,5 117,2 192,3 11,5 5,1 0,1 – 528,5 – 4,8 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.12. 8.889,6 5.857,6 5.250,6 1.704,6 333,7 778,1 2.220,7 25.034,7 Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 3.728,1 3.031,4 2.867,9 912,2 196,9 437,0 15,8 11.189,2 Zugänge 0,0 23,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23,4 Abschreibungen 122,6 165,0 165,4 35,4 28,6 20,0 0,0 537,0 Wertminderungen 40,6 78,0 37,4 2,2 2,5 97,4 8,7 266,9 Wertaufholungen – 5,7 – 13,2 – 9,3 0,0 0,0 0,0 0,0 – 28,3 Abgänge – 0,6 – 7,8 – 7,0 0,0 – 8,2 – 0,7 0,0 – 24,2 Umbuchungen 10,8 – 2,0 1,7 0,0 0,1 0,0 – 9,6 0,9 Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. 3.895,8 3.274,8 3.056,1 949,8 219,9 553,7 14,9 11.964,9 Nettobuchwert zum 31.12. 4.993,9 2.582,8 2.194,5 754,9 113,8 224,4 2.205,8 13.069,9 Nettobuchwert zum 1.1. 4.869,5 2.549,3 2.084,4 776,5 100,9 334,9 1.982,5 12.697,9 Sachanlagen in Mio. € Grundstücke und Bauten Maschinelle Anlagen Elektrische Anlagen Leitungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Gas-leitungen Anlagen in Bau und Projekte Summe 2023 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 1.1. 8.480,5 5.123,2 4.625,7 1.672,4 276,6 767,9 1.547,8 22.494,0 Währungsdifferenzen – 0,2 – 1,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 – 1,7 Änderung Konsolidierungskreis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 51,5 51,5 Zugänge aus Unternehmenserwerben 1,8 0,0 1,0 0,0 0,3 0,0 0,0 3,0 Zugänge 50,3 465,0 111,0 12,8 35,7 4,2 771,5 1.450,5 Abgänge – 2,1 – 258,2 – 62,5 – 1,7 – 15,1 – 0,5 – 0,4 – 340,6 Umbuchungen 67,3 252,1 277,0 5,1 0,4 0,4 – 372,1 230,4 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.12. 8.597,7 5.580,6 4.952,3 1.688,6 297,8 771,9 1.998,4 23.887,2 Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 3.596,6 2.818,4 2.752,7 876,9 187,9 373,2 11,9 10.617,5 Währungsdifferenzen 0,0 – 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,8 Zugänge aus Unternehmenserwerben 0,3 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,6 Abschreibungen 123,2 139,0 157,2 – 4,3 23,2 64,4 0,0 502,9 Wertminderungen 20,5 101,9 34,6 40,3 0,5 0,0 0,6 198,3 Wertaufholungen – 11,6 0,0 – 19,4 0,0 0,0 0,0 0,0 – 31,0 Abgänge – 1,7 – 257,3 – 57,5 – 0,7 – 14,8 – 0,6 – 0,3 – 333,0 Umbuchungen 0,8 230,1 0,2 0,0 0,0 0,0 3,7 234,7 Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. 3.728,1 3.031,4 2.867,9 912,2 196,9 437,0 15,8 11.189,2 Nettobuchwert zum 31.12. 4.869,5 2.549,3 2.084,4 776,5 100,9 334,9 1.982,5 12.697,9 Nettobuchwert zum 1.1. 4.883,9 2.304,8 1.873,1 795,5 88,7 394,6 1.535,9 11.876,5 Zugänge1 in Mio. € 2023 2024 Kraftwerk Kaprun – Limberg III 136,5 168,7 Ersatzneubau und Generalerneuerung Umspannwerke 63,6 83,5 Netzraum Oberösterreich/Weinviertel 36,2 76,4 Erwerb Windanlagen Deutschland 0,0 71,1 380-kV-Salzburgleitung 159,4 68,3 Automatisierung Wasserkraftwerke 18,4 47,0 Windprojekte Spanien 23,3 29,0 Erwerb Windanlagen Österreich 0,0 28,8 Photovoltaikprojekte in Bau – Spanien 12,6 25,1 Photovoltaikprojekte in Bau – Italien 0,0 23,4 Pumpkraftwerk Reißeck 32,6 18,9 Ausbau 380-kV-Anlagen 15,6 16,5 Photovoltaikanlagen Österreich 12,4 15,4 Kraftwerk Mayrhofen 16,3 15,2 Kraftwerk Stegenwald 13,7 14,4 Diverse bauliche Maßnahmen 17,2 14,3 Umstrukturierung 110-kV-Netz Reißeck/Malta 3,3 13,7 Kraftwerk Wallsee-Mitterkirchen 7,1 13,3 Kraftwerk Ottensheim 9,2 11,9 Batteriespeicherprojekte 6,3 11,9 Kraftwerk Laufnitzdorf 0,0 10,9 Kraftwerk Gratkorn 12,4 9,2 Reschenpassleitung 29,2 2,4 Erwerb Windportfolio Spanien 452,3 0,0 Sonstige Zugänge jeweils < 10,0 Mio. € 372,9 371,8 Zugänge zu den Sachanlagen 1.450,5 1.161,1 1 Die Zugänge aus als Erwerbe von Vermögenswerten eingestuften Erwerben von Tochtergesellschaften (siehe 1.2 “Konsolidierungskreis”) sind netto dargestellt (Anschaffungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen). Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand mindern nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögenswerte, für die sie gewährt worden sind, sondern führen zur Bildung eines Passivpostens in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts. Der Passivposten wird ergebniswirksam über die erwartete Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts aufgelöst. Baukostenbeiträge Baukostenbeiträge, die insbesondere von strombezugsberechtigten Landesenergiegesellschaften z. B. für Kraftwerksprojekte geleistet werden, führen zur Bildung eines Passivpostens. Mit der Leistung des Baukostenbeitrags erhalten die Strombezugsberechtigten die Möglichkeit, im Ausmaß ihres Anteils Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen. Der Passivposten wird daher entweder über die Vertragsdauer oder (mangels einer solchen) über die Nutzungsdauer der Anlagen ergebniswirksam in den Umsatzerlösen aufgelöst. Der Auflösungsbetrag in den Umsatzerlösen belief sich in der Berichts-periode auf 27,9 Mio. € (Vorjahr: 28,2 Mio. €). 4.2.2 Baukostenbeiträge und Zuschüsse Baukostenbeiträge und Zuschüsse in Mio. € 2023 2024 Baukostenbeiträge 743,2 766,4 Zuschüsse der öffentlichen Hand 45,8 46,0 Baukostenbeiträge und Zuschüsse 788,9 812,4 4.3 Leasingverhältnisse Die Leasingverhältnisse von VERBUND umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Bereit-stellung von Kraftwerken, Gebäuden, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen. Erstansatz von Leasingverhältnissen VERBUND beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Handelt es sich um ein Leasingverhältnis, wird zu Beginn ein Nutzungsrecht aktiviert sowie eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Höhe des Nutzungsrechts entspricht zum Zeitpunkt der Erst-erfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst u. a. um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Vorauszahlungen, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern die vorzeitige Beendigung wahrscheinlich ist). Die Abzinsung erfolgt mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls wird für die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz von VERBUND herangezogen. Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen Die Ermittlung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses kann bei nicht eindeutig fix vereinbarten Laufzeiten ermessensbehaftet sein. Bei der Bestimmung der Laufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen, berücksichtigt. Vor allem bei Grundstücksleasingverträgen werden Verträge häufig auf Bestandsdauer der jeweils dazugehörigen Kraftwerksanlage bzw. Leitung oder in Form eines unbefristeten Vertragsverhältnisses abgeschlossen. In diesen Fällen orientiert sich die angenommene Leasingvertragsdauer an der erwarteten Nutzungsdauer der Kraftwerksanlage bzw. Leitung. Folgebewertung von Leasingverhältnissen Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird aufgezinst und vermindert sich um die Tilgung. Nutzungsrechte in Mio. € Grundstücke und Gebäude Elektrische Anlagen Leitungen Betriebs- und Geschäfts-ausstattung Summe Stand zum 1.1.2024 129,9 13,1 21,1 5,7 169,7 Zugänge 33,0 0,3 7,4 4,5 45,2 Abschreibung – 12,2 – 0,7 0,0 – 2,7 – 15,7 Abgänge – 0,2 – 4,2 0,0 – 0,2 – 4,6 Stand zum 31.12.2024 150,5 8,4 28,5 7,3 194,6 Nutzungsrechte in Mio. € Grundstücke und Gebäude Elektrische Anlagen Leitungen Betriebs- und Geschäfts-ausstattung Summe Stand zum 1.1.2023 113,1 9,2 20,0 4,4 146,6 Zugänge 35,8 4,7 1,1 3,6 45,2 Abschreibung – 9,9 – 0,8 0,0 – 2,1 – 12,8 Abgänge – 9,1 0,0 0,0 – 0,2 – 9,3 Stand zum 31.12.2023 129,9 13,1 21,1 5,7 169,7 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge aus Leasingverhältnissen in Mio. € 2023 2024 Aufwendungen aus Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit 3,0 4,2 Variable Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden 0,9 2,5 Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen1 95,2 67,8 Aufwendungen aus geringwertigen Leasinggegenständen 0,0 0,2 1 Betrifft im Wesentlichen kurzfristige Verträge zur Engpassvermeidung; diese Verträge dienen der Absicherung von Vorhalteleistungen, die bei Netzengpässen abgerufen werden können. Variable Zahlungen, die gemäß IFRS 16 bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberück-sichtigt geblieben sind, betreffen insbesondere Leasingverträge für Windparks in Österreich. Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2024 in Mio. € Fälligkeit 2025 2026 2027– 2029 ab 2030 Mittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 7 18,2 18,2 46,8 208,8 Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2023 in Mio. € Fälligkeit 2024 2025 2026– 2028 ab 2029 Mittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 7 15,7 15,0 37,0 167,5 4.4 Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Gemäß IAS 36 wird insbesondere bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen die Werthaltigkeit der Buchwerte überprüft, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkannt werden. Für Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, ist zumindest jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen (siehe Kapitel 4.4.1 „Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten“). Bestimmung des Diskontierungszinssatzes Der Diskontierungszinssatz ist ein Nachsteuerzinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen, den Zeitwert des Geldes und die spezifischen Risiken des Vermögenswerts (oder der zahlungsmittel-generierenden Einheit) widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vorsteuerzinssatzes erfolgt iterativ. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Die Gewichtung von Eigen- und Fremd-kapitalverzinsung wurde aus einer adäquaten Peergroup abgeleitet. Die Eigenkapitalverzinsung wird mithilfe des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) aus Basiszins, Marktrisikoprämie und Betafaktor bestimmt. Die Fremdkapitalverzinsung vor Steuern entspricht der Rendite von am Markt gehandelten Schuldtiteln mit äquivalentem Ausfallrisiko und äquivalenter Laufzeit. Um das Länderrisiko entsprechend abzubilden, werden entsprechende Zuschläge berücksichtigt. Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Beizulegende Zeitwerte sind gemäß der Bewertungshierarchie in IFRS 13 primär marktpreisorientiert zu ermitteln und können beispielsweise auf vorliegende bindende Kaufangebote, die sekundäre Preisbildung auf aktiven Märkten oder vergleichbare zeitnahe Transaktionen innerhalb der Branche abstellen. Ist die Anwendung marktpreisorientierter Verfahren nicht möglich, kommen kapital-wertorientierte Verfahren (Discounted-Cashflow-Methode) zur Anwendung. Künftige Erweiterungs-investitionen und Restrukturierungsausgaben werden dabei in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Als Preisgerüst werden Preisnotierungen für Energiefutures herangezogen, solange ein liquider Markt existiert. Danach werden die letzten Preisnotierungen durch lineare Interpolation an die Preisprognose eines renommierten Informationsdienstleisters in der Energiewirtschaft herangeführt. Werden finanzielle Überschüsse im Zeitraum nach dem Ende des Vorliegens der Preisprognosen in der Energiewirtschaft erwartet (= Rentenphase), werden diese mittels Terminal-Value-Berechnung berücksichtigt. In diesem Fall wird von einer Wachstumsrate der finanziellen Überschüsse in Höhe von 2 % ausgegangen. Bestimmung der Nutzungswerte Die Nutzungswerte werden im Regelfall mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren (Discounted-Cashflow-Methode) bestimmt. Das Preisgerüst wird durch Preisnotierungen für Energiefutures und das VERBUND-Outlook-Model determiniert. Das VERBUND-Outlook-Model ist ein energiewirtschaftliches Simulationswerkzeug zur Erstellung mittel- und langfristiger Strom- und Erdgaspreisszenarien für Energiemärkte. Die Cashflows werden grundsätzlich aus den aktuellen, vom Management genehmigten Mittelfristplanungen abgeleitet. Die finanziellen Überschüsse, die im Zeitraum nach dem Ende des Vorliegens der Preisprognosen im VERBUND-Outlook-Model erwartet werden (= Rentenphase), werden mittels Terminal-Value-Berechnung berücksichtigt. Dabei wird von einer Wachstumsrate der finanziellen Überschüsse in Höhe von 2 % ausgegangen. Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen Wenn eine Wertminderung in einer Folgeperiode nicht mehr gegeben ist, ist eine ergebniswirksame Wertaufholung zu erfassen. Sowohl Wertminderungen als auch Wertaufholungen werden ergebnis-wirksam erfasst, in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Segmentberichterstattung als Wertminderungen bzw. Wertaufholungen ausgewiesen und im Anhang erläutert. 4.4.1 Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten Für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen wurden die Firmenwerte von VERBUND den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet: Firmenwerte in Mio. € 2023 2024 Geschäftssegment Wasser 287,0 287,0 Geschäftssegment Absatz 13,0 13,0 Kraftwerksgruppe Inn 126,6 126,6 Kraftwerksgruppe Grenzkraftwerke 161,1 161,1 SMATRICS GmbH & Co KG 40,5 40,5 Solarpower 6,4 6,4 Firmenwerte 634,6 634,6 Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts des Geschäftssegments Wasser 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Alle hydraulischen Erzeugungsanlagen von VERBUND zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Alle hydraulischen Erzeugungsanlagen von VERBUND zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientierte Sum-of-the-Parts-Bewertung (DCF-Methode) Kapitalwertorientierte Sum-of-the-Parts-Bewertung (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Durchschnittlich erwartete Erzeugung der jeweiligen Kraftwerke Durchschnittlich erwartete Erzeugung der jeweiligen Kraftwerke Preisgerüst Interne Preisprognosen und kraftwerksspezifische Zu- bzw. Abschläge (z. B. für den Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten) Interne Preisprognosen und kraftwerksspezifische Zu- bzw. Abschläge (z. B. für den Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten) Planungszeitraum Detailplanungsphase: kraftwerksspezifisch bis maximal 6 Jahre; Grobplanungsphase: kraftwerksspezifisch bis maximal 31 Jahre; kraftwerksspezifisch an Grobplanungsphase anschließende Rentenphase Detailplanungsphase: kraftwerksspezifisch bis maximal 6 Jahre; Grobplanungsphase: kraftwerksspezifisch bis maximal 30 Jahre; kraftwerksspezifisch an Grobplanungsphase anschließende Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC: 5,75 % – 11,25 % in Abhängigkeit vom Standort WACC: 5,00 % – 9,50 % in Abhängigkeit vom Standort Wertminderung in der Periode2 – – 1 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,15 % – 10,75 % (Vorjahr: 7,26 % – 12,52 %). // 2 Nach Auffassung des Managements führen für möglich gehaltene Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen nicht dazu, dass der Buchwert der Vermögenswerte des Geschäftssegments Wasser zuzüglich des Firmenwerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts des Geschäftssegments Absatz 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Alle Absatzaktivitäten von VERBUND zuzüglich des Firmenwerts Alle Absatzaktivitäten von VERBUND zuzüglich des Firmenwerts Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientierte Sum-of-the-Parts-Bewertung (DCF-Methode) Kapitalwertorientierte Sum-of-the-Parts-Bewertung (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Erwartete Handels- und Vertriebsmengen Erwartete Handels- und Vertriebsmengen Preisgerüst Erwartete Handels- und Vertriebsmargen Erwartete Handels- und Vertriebsmargen Planungszeitraum Detailplanungsphase von 6 Jahren und daran anschließende Rentenphase Detailplanungsphase von 6 Jahren und daran anschließende Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen Erwartete Handels- und Absatzmengen sowie Handels- und Absatzmargen Erwartete Handels- und Absatzmengen sowie Handels- und Absatzmargen Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC nach Steuern: 5,75 % – 12,50 % WACC nach Steuern: 5,00 % – 11,75 % Wertminderung in der Periode2 – – 1 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 7,10 % – 12,89 % (Vorjahr: 8,03 % – 15,07 %). // 2 Nach Auffassung des Managements führen für möglich gehaltene Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen nicht dazu, dass der Buchwert der Vermögenswerte des Geschäftssegments Absatz zuzüglich des Firmenwerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts der Kraftwerksgruppe Inn 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Laufwasserkraftwerke der Kraftwerks- gruppe Inn1, die jeweils ebenfalls eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Laufwasserkraftwerke der Kraftwerks- gruppe Inn1, die jeweils ebenfalls eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen der VERBUND Innkraftwerke GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen der VERBUND Innkraftwerke GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Dem Regelarbeitsvermögen (RAV) entsprechende jährliche Erzeugungs- menge in Höhe von 1.983 GWh Dem Regelarbeitsvermögen (RAV) entsprechende jährliche Erzeugungs- menge in Höhe von 1.983 GWh Preisgerüst Interne Preisprognosen; Abschläge für Erzeugungscharakteristik und das hydrologische Prognose- und Verfügbarkeitsrisiko; Zuschlag für Mehr- erlöse aus dem Verkauf von Herkunfts- nachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preis- notierungen); Berücksichtigung des Wasserzinses auf Basis von Bescheiden; Schätzung von Instandhaltungskosten durch Fachverantwortliche Interne Preisprognosen; Abschläge für Erzeugungscharakteristik und das hydrologische Prognose- und Verfügbarkeitsrisiko; Zuschlag für Mehr- erlöse aus dem Verkauf von Herkunfts- nachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preis- notierungen); Berücksichtigung des Wasserzinses auf Basis von Bescheiden; Schätzung von Instandhaltungskosten durch Fachverantwortliche Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 31 Jahre und daran anschließende Rentenphase Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 30 Jahre und daran anschließende Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern2 WACC: 5,75 % WACC: 5,00 % Wertminderung in der Periode3 – – 1 Die Kraftwerksgruppe Inn setzt sich aus folgenden Laufwasserkraftwerken zusammen: Aubach, Feldkirchen, Gars, Jettenbach II, Neuötting, Perach, Rosenheim, Stammham, Teufelsbruck, Töging und Wasserburg. // 2 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,15 % (Vorjahr: 7,26 %). // 3 Nach Auffassung des Managements führen für möglich gehaltene Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen nicht dazu, dass der Buchwert der Vermögenswerte der Kraftwerksgruppe Inn zuzüglich des Firmenwerts und der latenten Steuerschulden den erzielbaren Betrag übersteigt. Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts der Kraftwerksgruppe Grenzkraftwerke1 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Laufwasserkraftwerke der Kraftwerks- gruppe Grenzkraftwerke2, die jeweils eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Laufwasserkraftwerke der Kraftwerks- gruppe Grenzkraftwerke2, die jeweils eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, zuzüglich des Firmenwerts und latenter Steuerabgrenzungsposten Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen der Grenzkraftwerke GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen der Grenzkraftwerke GmbH (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Dem Regelarbeitsvermögen (RAV) entsprechende jährliche Erzeugungs- menge in Höhe von 3.957 GWh Dem Regelarbeitsvermögen (RAV) entsprechende jährliche Erzeugungs- menge in Höhe von 3.957 GWh Preisgerüst Interne Preisprognosen; Abschläge für Erzeugungscharakteristik und das hydrologische Prognose- und Verfügbarkeitsrisiko; Zuschlag für Mehr- erlöse aus dem Verkauf von Herkunfts- nachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preis- notierungen); Berücksichtigung des Wasserzinses auf Basis von Bescheiden; Schätzung von Instandhaltungskosten durch Fachverantwortliche Interne Preisprognosen; Abschläge für Erzeugungscharakteristik und das hydrologische Prognose- und Verfügbarkeitsrisiko; Zuschlag für Mehr- erlöse aus dem Verkauf von Herkunfts- nachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preis- notierungen); Berücksichtigung des Wasserzinses auf Basis von Bescheiden; Schätzung von Instandhaltungskosten durch Fachverantwortliche Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 31 Jahre und daran anschließende Rentenphase Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 30 Jahre und daran anschließende Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern3 WACC: 6,25 % WACC: 5,25 % Wertminderung in der Periode4 – – 1 Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die zweite Stufe der zweistufigen Werthaltigkeitsprüfung der Kraftwerksgruppe Grenzkraftwerke. Auf der ersten Stufe wurde die Werthaltigkeit der einzelnen Laufwasserkraftwerke getestet. // 2 Die Kraftwerksgruppe Grenzkraftwerke setzt sich aus folgenden Kraftwerken zusammen: Braunau-Simbach, Egglfing-Obernberg, Ering-Frauenstein, Jochenstein, Nußdorf, Oberaudorf-Ebbs, Passau-Ingling und Schärding-Neuhaus. // 3 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,35 % – 6,43 % (Vorjahr: 7,93 % – 8,05 %). // 4 Nach Auffassung des Managements führen für möglich gehaltene Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen nicht dazu, dass der Buchwert der Vermögenswerte der Kraftwerksgruppe Grenzkraftwerke zuzüglich des Firmenwerts und der latenten Steuerschulden den erzielbaren Betrag übersteigt. Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts der SMATRICS GmbH & Co KG 31.12.2023 31.12.2024 Zahlungsmittel- generierende Einheit SMATRICS GmbH & Co KG, Komplettanbieter für E-Mobility-Ladelösungen SMATRICS GmbH & Co KG, Komplettanbieter für E-Mobility-Ladelösungen Basis für erzielbaren Betrag Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen der SMATRICS GmbH & Co KG (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen der SMATRICS GmbH & Co KG (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst E-Fahrzeug-Hochlauf Ladepunkte Preisgerüst Ladetarife Ladetarife Planungszeitraum Detailplanungsphase: 7 Jahre zuzüglich anschließender Rentenphase Detailplanungsphase: 11 Jahre zuzüglich anschließender Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen E-Fahrzeug-Hochlauf, Diskontierungszinssatz Ladepunkte, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC: 12,50 % WACC: 11,75 % Wertminderung in der Periode – – 1 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 12,89 % (Vorjahr: 15,07 %). Sensitivitätsanalyse für SMATRICS GmbH & Co KG 31.12.2024 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme1 Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 11,75 % ± 0,25 PP – 4,2 Mio. € + 4,4 Mio. € 1 Eine Veränderung ab + 2,3 PP des Diskontierungszinssatzes nach Steuern würde dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Sensitivitätsanalyse für SMATRICS GmbH & Co KG 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 12,50 % ± 0,25 PP – 1,8 Mio. € + 1,8 Mio. € Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts Solarpower 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Solarpower (VERBUND Engineers4Energy GmbH/Electriply GmbH): Photovoltaikanlagenbau und Komponentenhandel Solarpower (VERBUND Engineers4Energy GmbH/Electriply GmbH): Photovoltaikanlagenbau und Komponentenhandel Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst MWp-Anlagenbau, Verkaufsvolumen Photovoltaikkomponenten MWp-Anlagenbau, Verkaufsvolumen Photovoltaikkomponenten Preisgerüst Einkaufspreise für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Unterkonstruktionen; zugekaufte Montageleistungen; interne Prognosen für Projektkosten und Eigenleistungen Einkaufspreise für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Unterkonstruktionen; zugekaufte Montageleistungen; interne Prognosen für Projektkosten und Eigenleistungen Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre zuzüglich anschließender Rentenphase Detailplanungsphase: 6 Jahre zuzüglich anschließender Rentenphase Wesentliche Bewertungsannahmen Preisannahmen (€/MWp), Diskontierungszinssatz Preisannahmen (€/MWp), Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC: 6,25 % WACC: 5,50 % Wertminderung in der Periode – – 1 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 7,12 % (Vorjahr: 8,11 %). Sensitivitätsanalyse für Solarpower 31.12.2024 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme1 Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,50 % ± 0,25 PP – 1,8 Mio. € + 2,0 Mio. € 1 Eine Veränderung ab + 3,7 PP des Diskontierungszinssatzes nach Steuern würde dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Sensitivitätsanalyse für Solarpower 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 6,25 % ± 0,25 PP – 1,3 Mio. € + 1,4 Mio. € 4.4.2 Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Netzinfrastruktur Werthaltigkeitsprüfung Gas Connect Austria GmbH inkl. Austrian Gas Grid Management AG 31.12.2023 31.12.2024 Zahlungsmittel- generierende Einheit Übertragungsnetz und Verteilnetz der GCA inkl. AGGM Übertragungsnetz und Verteilnetz der GCA inkl. AGGM Anhaltspunkte für eine Wertänderung Wesentliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Wesentliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von GCA (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von GCA (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Kapazitätsbuchungen Kapazitätsbuchungen Preisgerüst Per Verordnung vom Regulator veröffentlichte Tarife Per Verordnung vom Regulator veröffentlichte Tarife Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 21 Jahre zuzüglich Regulatory Asset Base (RAB) als Exit Value Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 20 Jahre zuzüglich Regulatory Asset Base (RAB) als Exit Value Wesentliche Bewertungsannahmen Regulatorische Verzinsung der RAB Regulatorische Verzinsung der RAB Diskontierungszinssatz nach Steuern Ermittlung Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen Ermittlung Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen Erzielbarer Betrag 444,4 Mio. € 344,8 Mio. € Wertänderung in der Periode1 – 56,9 Mio. € – 172,4 Mio. € 1 In der Berichtsperiode 2024 wurde bereits zum 30. Juni 2024 eine Wertminderung in Höhe von – 169,7 Mio. € erfasst. Zum 31. Dezember 2024 erhöhte sich die unterjährig erfasste Wertminderung auf – 172,4 Mio. €. Grund für die Wertminderung war im Wesentlichen die Anpassung des Businessplans auf Basis des von E-Control zugestellten finalen Kostenbescheids für die fünfte Regulierungsperiode. Sensitivitätsanalyse für GCA inkl. AGGM 31.12.2024 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern (siehe Tabelle oben) ± 0,25 PP + 5,9 Mio. € – 6,2 Mio. € Sensitivitätsanalyse für GCA inkl. AGGM 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern (siehe Tabelle oben) ± 0,25 PP + 6,0 Mio. € – 6,0 Mio. € Werthaltigkeitsprüfung Gas-Kombikraftwerk Mellach 31.12.2023 31.12.2024 Zahlungsmittel- generierende Einheit Gas-Kombikraftwerk (installierte Leistung elektrisch: 838 MW) Gas-Kombikraftwerk (installierte Leistung elektrisch: 838 MW) Anhaltspunkte für eine Wertänderung Aktualisierte Strom- bzw. Gaspreisprognosen Aktualisierte Strom- bzw. Gaspreisprognosen Basis für erzielbaren Betrag Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Optimierungsmodell mit wesentlichen Inputs: installierte Leistung, Wärmeauskopplung (maximal 400 MW) und Wirkungsgrad Volllast (58,8 %) Optimierungsmodell mit wesentlichen Inputs: installierte Leistung, Wärmeauskopplung (maximal 400 MW) und Wirkungsgrad Volllast (58,8 %) Preisgerüst Interne und externe Preisprognosen im Rahmen einer Szenarienrechnung; temporär erwartete Erlöse aus Netzreserve, Engpassmanagement, Redispatch sowie Markteinsatz inklusive Wärmeauskopplung im Winter für eine Linie (Q4/2023 bis Q1/2024); Schätzung von Betriebs-, Instandhaltungs- und Stillstandskosten durch Fachverantwortliche Externe Preisprognosen; temporär erwartete Erlöse aus Netzreserve, Engpassmanagement, Redispatch sowie Markteinsatz inklusive Wärmeauskopplung im Winter bis Q1/2027; Schätzung von Betriebs-, Instandhaltungs- und Stillstandskosten durch Fachverantwortliche Planungszeitraum Gesamtkapazität von durchschnittlich rund 100.000 äquivalenten Betriebsstunden oder bis zum Jahr 2040 (in Abhängigkeit vom früheren Eintritt) Gesamtkapazität von durchschnittlich rund 100.000 äquivalenten Betriebsstunden oder bis zum Jahr 2040 (in Abhängigkeit vom früheren Eintritt) Wesentliche Bewertungsannahmen Diskontierungszinssatz, erwartete Erlöse aus Netzreserve, Engpassmanagement und Redispatch, Entwicklung Clean Spark Spreads Diskontierungszinssatz, erwartete Erlöse aus Netzreserve, Engpassmanagement und Redispatch, Entwicklung Clean Spark Spreads Diskontierungszinssatz nach Steuern WACC: 6,25 % WACC: 5,50 % Erzielbarer Betrag 161,3 Mio. € 90,9 Mio. € Wertänderung in der Periode1 – 63,0 Mio. € – 66,1 Mio. € 1 In der Berichtsperiode 2024 wurde bereits zum 30. Juni 2024 eine Wertminderung in Höhe von – 25,0 Mio. € erfasst. Zum 31. Dezember 2024 erhöhte sich die unterjährig erfasste Wertminderung auf – 66,1 Mio. €. Die Wertminderung in der Berichtsperiode 2024 wurde um die Veränderung von abgegrenzten Zuschüssen der öffentlichen Hand in Höhe von – 0,7 Mio. € (Vorjahr: – 1,7 Mio. €) gekürzt. Sensitivitätsanalyse für Gas-Kombikraftwerk Mellach 31.12.20241 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,50 % ± 0,25 PP + 4,4 Mio. € – 4,1 Mio. € 1 In der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine wesentliche Bewertungsannahme verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität können Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen jedoch auch gleichzeitig auftreten. Dies kann zu einer Verstärkung oder zu einer (zumindest teilweisen) Neutralisierung der Auswirkungen führen. Sensitivitätsanalyse für Gas-Kombikraftwerk Mellach 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 6,25 % ± 0,25 PP + 2,9 Mio. € – 2,9 Mio. € Aufgrund der hohen Anzahl der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) im spanischen Portfolio wurden die folgenden Anhangangaben gem. IAS 36.130 zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit zusammengefasst. Dabei wurden zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit ähnlichen Inputparametern rein für die Darstellung im Konzernabschluss in je einer Tabelle dargestellt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit nach IAS 36 erfolgte jedoch für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit separat und damit unabhängig von anderen CGUs. Die erneuerbaren Erzeugungsanlagen in Spanien wurden wie folgt gegliedert: ● Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte (Wind und Photovoltaik) ● Renewable-Portfolio Spanien Entwicklungsprojekte (Photovoltaik) ● Photovoltaik-Portfolio Spanien ● Wind-Portfolio Spanien In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben zu Bestandsprojekten im Renewable-Portfolio Spanien enthalten. Die Bestandsprojekte unterteilen sich in folgende Portfolios: Anselma Issuer, S.A.U. mit 17 CGUs, Topacio Energy, S.L.U. mit 19 CGUs und VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. mit drei CGUs. Werthaltigkeitsprüfung Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Photovoltaik-Portfolios mit einer Leistung von 82,1 MWp in Betrieb (Anselma Issuer, S.A.U. und Topacio Energy, S.L.U.) Wind/Photovoltaik-Portfolios mit einer Leistung von 174,1 MWp in Betrieb (Anselma Issuer, S.A.U., Topacio Energy, S.L.U. und VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U.)1 Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Anhaltspunkte für eine Wertänderung Aktualisierte Strompreisprognosen Aktualisierte Strompreisprognosen und aktualisierter Diskontierungszinssatz Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Stromerzeugung Stromerzeugung Preisgerüst Tarife für die nächsten 14 – 17 Jahre, anschließend interne Preisprognose Tarife für die nächsten 13 – 16 Jahre, anschließend interne Preisprognose (Anselma Issuer, S.A.U., Topacio Energy, S.L.U.) bzw. ausschließlich interne Preisprognose (VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U.) Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 13 – 14 Jahre im Portfolio Anselma Issuer, S.A.U. und 13 – 16 Jahre im Portfolio Topacio Energy, S.L.U. Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 12 – 13 Jahre im Portfolio Anselma Issuer, S.A.U., 12 – 15 Jahre im Portfolio Topacio Energy, S.L.U. und 29 Jahre im Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern2 WACC: 5,75 % / 6,50 % WACC: 5,00 % / 5,50 % Erzielbarer Betrag 348,8 Mio. € 438,9 Mio. € Wertänderung in der Periode3 + 29,9 Mio. € – 7,2 Mio. € 1 Das Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U., bestehend aus drei CGUs (davon zwei Photovoltaik-Projekte und ein Wind-Projekt), wird ab dem Geschäftsjahr 2024 unter den „Bestandsprojekten" ausgewiesen, da eine der CGUs bereits in Betrieb ist und bei den anderen beiden CGUs die Baugenehmigung erfolgt ist. // 2 Da der Ertrag bei den Portfolios Anselma Issuer, S.A.U. und Topacio Energy, S.L.U. für die nächsten 13 – 16 Jahre per Tarif gesichert ist und anschließend eine Periode der Merchant-Vermarktung folgt, wurden zwei WACC für die Bewertung herangezogen. Im Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. erfolgt ausschließlich Merchant-Vermarktung. Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,79 %–8,69 % (Vorjahr: 7,25 %–8,08 %). // 3 Die Wertminderung zum 31. Dezember 2024 setzt sich aus Wertaufholungen in 16 CGUs im Portfolio Anselma Issuer, S.A.U. in Höhe von insgesamt + 7,7 Mio. € (Vorjahr: Wertminderungen und Wertaufholungen in Höhe von insgesamt + 6,0 Mio €), 19 CGUs im Portfolio Topacio Energy, S.L.U. in Höhe von insgesamt + 7,3 Mio. € (Vorjahr: Wertaufholungen in Höhe von insgesamt + 23,9 Mio. €) und Wertminderungen in drei CGUs im Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. in Höhe von insgesamt – 22,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) zusammen. Sensitivitätsanalyse für das Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte 31.12.20241 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Anselma Issuer, S.A.U. Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Topacio Energy, S.L.U. Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,00 % / 5,50 % ± 0,25 PP – 2,3 Mio. € + 2,3 Mio. € – 3,1 Mio. € + 3,2 Mio. € – 1,3 Mio. € + 1,4 Mio. € Strompreis2 37,0 € pro MWh (PV) / 76,4 € pro MWh (Wind) ± 5 % n. a. n. a. + 2,4 Mio. € – 2,4 Mio. € 1 In der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine wesentliche Bewertungsannahme verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität können Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen jedoch auch gleichzeitig auftreten. Dies kann zu einer Verstärkung oder zu einer (zumindest teilweisen) Neutralisierung der Auswirkungen führen. // 2 Aufgrund tarifierter Erlöse in den Portfolien Anselma Issuer, S.A.U. und Topacio Energy, S.L.U. nicht anwendbar Sensitivitätsanalyse für das Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Anselma Issuer, S.A.U. Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Topacio Energy, S.L.U. Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,75 % / 6,50 % ± 0,25 PP – 2,0 Mio. € + 2,0 Mio. € – 3,0 Mio. € + 3,0 Mio. € Strompreis n. a. n. a. n. a. n. a. In der Tabelle der Entwicklungsprojekte des Renewable-Portfolios Spanien sind 20 CGUs aus dem Portfolio Tejo Solar, S.L.U. dargestellt. Werthaltigkeitsprüfung Renewable-Portfolio Spanien Entwicklungsprojekte 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten Wind/Photovoltaik-Portfolios mit einer Leistung von 1.827 MW in Entwicklung (Tejo Solar, S.L.U., Catalpa Solar, S.L.U. und VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U.) Photovoltaik-Portfolios mit einer Leistung von 1.576,7 MW in Entwicklung (Tejo Solar, S.L.U.)1 Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Anhaltspunkte für eine Wertänderung Aktualisierte Strompreisprognosen, Erhöhung CapEx und Verschiebung Inbetriebnahme Aktualisierte Strompreisprognosen, aktualisierter Diskontierungszinssatz, Erhöhung CapEx und Verschiebung Inbetriebnahme Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Stromerzeugung Stromerzeugung Preisgerüst Interne Preisprognose für Projekte, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Interne Preisprognose für Projekte, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 29 Jahre (PV) bzw. 24 Jahre (Wind) Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 29 Jahre (PV) Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern2 WACC: 6,50 % WACC: 5,50 % Erzielbarer Betrag 202,2 Mio. € 222,4 Mio. € Wertänderung in der Periode3 – 204,1 Mio. € + 64,5 Mio. € 1 Die Catalpa Solar, S.L.U. wurde im Geschäftsjahr 2024 auf die Tejo Solar, S.L.U. verschmolzen. Das Portfolio VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U., das aus drei CGUs besteht und das einzige Windprojekt im Renewable-Portfolio Spanien enthält, ist aufgrund Baubeginns bzw. Inbetriebnahme ab dem Geschäftsjahr 2024 in der Tabelle „Werthaltigkeitsprüfung Renewable-Portfolio Spanien Bestandsprojekte" enthalten. // 2 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,79 % (Vorjahr: 8,07 %– 8,30 %). // 3 Die Wertminderung zum 31. Dezember 2024 setzt sich aus Wertminderungen und Wertaufholungen von 19 CGUs im Portfolio Tejo Solar, S.L.U. in Höhe von insgesamt + 64,5 Mio. € (Vorjahr: – 169,6 Mio. € im Portfolio Tejo Solar, S.L.U. sowie – 34,6 Mio. € im Portfolio Catalpa Solar, S.L.U.) zusammen. Sensitivitätsanalyse für das Renewable-Portfolio Spanien Entwicklungsprojekte 31.12.20241 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Tejo Solar, S.L.U.2 Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,50 % ± 0,25 PP – 34,3 Mio. € + 36,4 Mio. € Strompreis3 37,0 € pro MWh ± 5 % + 61,7 Mio. € – 58,9 Mio. € 1 In der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine wesentliche Bewertungsannahme verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität können Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen jedoch auch gleichzeitig auftreten. Dies kann zu einer Verstärkung oder zu einer (zumindest teilweisen) Neutralisierung der Auswirkungen führen. // 2 Die angegebenen Sensitivitäten beziehen sich nur auf die von einer Wertminderung betroffenen 19 Projekte (Vorjahr: 17 Projekte). // 3 Der angegebene Strompreis bezieht sich auf das Jahr 2030. Die Sensitivitätsanalyse variiert den Strompreis konstant über die Zeit bis zum Planungshorizont. Sensitivitätsanalyse für das Renewable-Portfolio Spanien Entwicklungsprojekte 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Catalpa Solar, S.L.U. Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag, Portfolio Tejo Solar, S.L.U. Diskontierungszinssatz nach Steuern 6,50 % ± 0,25 PP – 4,0 Mio. € + 4,0 Mio. € – 23,0 Mio. € + 23,0 Mio. € Strompreis 40,5 € pro MWh ± 5 % + 9,0 Mio. € – 9,0 Mio. € + 48,0 Mio. € – 48,0 Mio. € Werthaltigkeitsprüfung Photovoltaik-Portfolio Spanien 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten 148 MWp-Photovoltaik-Portfolio in Spanien (Watt Development 5 S.L.U., Watt Development 6 S.L.U., Watt Development 7 S.L.U.) 148 MWp-Photovoltaik-Portfolio in Spanien (Watt Development 5 S.L.U., Watt Development 6 S.L.U., Watt Development 7 S.L.U.) Basis für erzielbaren Betrag Nutzungswert Nutzungswert Anhaltspunkte für eine Wertänderung Aktualisierte Strompreisprognosen Aktualisierte Strompreisprognosen und aktualisierter Diskontierungszinssatz Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Stromerzeugung Stromerzeugung Preisgerüst Interne Preisprognose, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Interne Preisprognose, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 29 Jahre Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 28 Jahre Wesentliche Bewertungsannahmen Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC: 6,50 % WACC: 5,50 % Erzielbarer Betrag 105,6 Mio. € 95,7 Mio. € Wertänderung in der Periode – 25,0 Mio. € – 8,3 Mio. € 1 Der iterativ ermittelte implizite Vorsteuerzinssatz betrug 6,51 % (Vorjahr: 7,91 %). Sensitivitätsanalyse für das Photovoltaik-Portfolio Spanien 31.12.20241 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,50 % ± 0,25 PP – 3,2 Mio. € + 3,3 Mio. € Strompreis2 37,0 € pro MWh ± 5 % + 6,1 Mio. € – 6,1 Mio. € 1 In der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine wesentliche Bewertungsannahme verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität können Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen jedoch auch gleichzeitig auftreten. Dies kann zu einer Verstärkung oder zu einer (zumindest teilweisen) Neutralisierung der Auswirkungen führen. // 2 Der angegebene Strompreis bezieht sich auf das Jahr 2030. Die Sensitivitätsanalyse variiert den Strompreis konstant über die Zeit bis zum Planungshorizont. Sensitivitätsanalyse für das Photovoltaik-Portfolio Spanien 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 6,50 % ± 0,25 PP – 3,0 Mio. € + 3,0 Mio. € Strompreis 40,5 € pro MWh ± 5 % + 6,0 Mio. € – 6,0 Mio. € Werthaltigkeitsprüfung Wind-Portfolio Spanien 31.12.2023 31.12.2024 Gruppe von zahlungsmittel- generierenden Einheiten 256 MWp-Wind-Portfolio mit neun in Betrieb befindlichen Windparks in Spanien (Green Power Wind Spain 1, S.L.U., Green Power Wind Marquesado, S.L.U.) 256 MWp-Wind-Portfolio mit neun in Betrieb befindlichen Windparks in Spanien (Green Power Wind Spain 1, S.L.U., Green Power Wind Marquesado, S.L.U.) Basis für erzielbaren Betrag Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten Anhaltspunkte für eine Wertänderung Aktualisierte Strompreisprognosen Aktualisierte Strompreisprognosen und aktualisierter Diskontierungszinssatz Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Kapitalwertorientiert (DCF-Methode) Cashflow-Ableitung Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Planungen von VERBUND (beruhen primär auf marktnahen Daten) Mengengerüst Stromerzeugung Stromerzeugung Preisgerüst Externe Preisprognose für Projekte, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Externe Preisprognose für Projekte, Zuschlag für Mehrerlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweiszertifikaten (abgeleitet aus Preisnotierungen) Planungszeitraum Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 50 Jahre Detailplanungsphase: 6 Jahre; Grobplanungsphase: 49 Jahre Wesentliche Bewertungsannahmen Strompreis, Diskontierungszinssatz Strompreis, Diskontierungszinssatz Diskontierungszinssatz nach Steuern1 WACC: 5,75 % / 6,50 % WACC: 5,00 % / 5,50 % Erzielbarer Betrag 438,1 Mio. € 431,2 Mio. € Wertänderung in der Periode – 54,0 Mio. € + 11,6 Mio. € 1 Da der Ertrag für die nächsten 1 – 7 Jahre per Tarif gesichert ist und anschließend eine Periode der Merchant-Vermarktung folgt, wurden zwei WACC für die Bewertung herangezogen. Sensitivitätsanalyse für das Wind-Portfolio Spanien 31.12.20241 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,00 % / 5,50 % ± 0,25 PP – 16,0 Mio. € + 17,2 Mio. € Strompreis2 n. a. n. a. n. a. 1 In der Sensitivitätsanalyse wurde jeweils eine wesentliche Bewertungsannahme verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität können Änderungen der wesentlichen Bewertungsannahmen jedoch auch gleichzeitig auftreten. Dies kann zu einer Verstärkung oder zu einer (zumindest teilweisen) Neutralisierung der Auswirkungen führen. // 2 Aufgrund tarifierter Erlöse nicht anwendbar. Sensitivitätsanalyse für das Wind-Portfolio Spanien 31.12.2023 Wertmäßige Ausprägung der wesentlichen Bewertungs- annahme Veränderung der wesentlichen Bewertungs- annahme Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag Diskontierungszinssatz nach Steuern 5,75 % / 6,50 % ± 0,25 PP – 13,0 Mio. € + 14,0 Mio. € Strompreis n. a. n. a. n. a. 4.5 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Die Beteiligungsbuchwerte von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden gemäß IAS 28 spiegelbildlich zur Reinvermögensänderung des Beteiligungsunternehmens fortgeführt. Dies erfolgt zeitversetzt um maximal ein Quartal im Nachhinein. Wenn der Anteil von VERBUND an Verlusten einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung dem Buchwert der Beteiligung entspricht bzw. diesen übersteigt, werden weitere Verluste nur in dem Umfang berücksichtigt und als Schuld angesetzt, wie rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen oder Zahlungen für die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung geleistet wurden. Der Buchwert der Beteiligung umfasst dabei den nach der Equity-Methode ermittelten Anteil zuzüglich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition in die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung zuzuordnen sind. Zum Bilanzstichtag wird für Nettoinvestitionen in assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn solche vorliegen, ist für die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen eine Werthaltigkeitsprüfung nach Maßgabe von IAS 36 durchzuführen. 4.5.1 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen in Mio. € 2023 2024 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 1.1. 425,4 549,9 Zugänge1 5,4 17,7 Dividenden2 9,5 – 15,6 Ergebnis aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode 84,9 101,3 Sonstiges Ergebnis aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode 24,7 2,2 Wechsel der Konsolidierungsmethode 0,0 – 2,7 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 31.12. 549,9 652,6 Kumulierte Wertanpassungen zum 1.1. – 59,8 – 33,1 Wertaufholungen 26,6 13,5 Kumulierte Wertanpassungen zum 31.12. – 33,1 – 19,7 Nettobuchwert zum 31.12. 516,7 633,0 Nettobuchwert zum 1.1. 365,5 516,7 1 davon Zugang aus Anteilserwerb in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) // 2 davon Ausschüttung der KELAG in Höhe von 80,9 Mio. € (Vorjahr: 35,2 Mio. €) abzüglich der anteiligen Dividende der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) an die KELAG in Höhe von 67,0 Mio. € (Vorjahr: 45,8 Mio. €) Eine Zusammenfassung aggregierter Finanzinformationen für die wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist im Kapitel 13.4 „Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen von VERBUND“ dargestellt. 4.6 Sonstige Beteiligungen Anteile an (mangels Wesentlichkeit) nicht konsolidierten Tochterunternehmen, nicht nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte bzw. Gemeinschaftsunternehmen sowie sonstige Beteiligungen werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Werden diese Beteiligungen aufgrund strategischer Überlegungen längerfristig gehalten, werden sie als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FVOCI) klassifiziert. Andernfalls werden sie als „ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FVPL) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation aus Marktnotierungen, vergleichbaren zeitnahen Transaktionen, Bewertungen nach der Discounted-Cashflow- oder Multiplikatormethode bzw. den Anschaffungskosten abgeleitet. 4.6.1 Sonstige Beteiligungen Sonstige Beteiligungen in Mio. € Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen Sonstige Beteiligungen Summe 2024 (Fortgeschriebene) Anschaffungskosten zum 1.1. 35,6 144,1 179,7 Zugänge aus Anteilserwerben und -erhöhungen 44,3 15,8 60,1 Abgänge – 26,1 0,0 – 26,1 (Fortgeschriebene) Anschaffungskosten zum 31.12. 53,8 159,9 213,7 Kumulierte Wertanpassungen zum 1.1. – 5,2 53,0 47,8 Zeitbewertung im sonstigen Ergebnis 1,0 – 6,3 – 5,3 Wertaufholungen 0,1 0,0 0,1 Abgänge 15,7 0,0 15,7 Kumulierte Wertanpassungen zum 31.12. 11,6 46,7 58,3 Nettobuchwert zum 31.12. 65,4 206,6 272,0 Nettobuchwert zum 1.1. 30,4 197,1 227,5 Sonstige Beteiligungen in Mio. € Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen Sonstige Beteiligungen Summe 2023 (Fortgeschriebene) Anschaffungskosten zum 1.1. 17,8 143,2 161,0 Änderung Konsolidierungskreis – 5,0 0,0 – 5,0 Zugänge aus Anteilserwerben und -erhöhungen 22,8 1,5 24,3 Abgänge 0,0 – 0,6 – 0,6 (Fortgeschriebene) Anschaffungskosten zum 31.12. 35,6 144,1 179,7 Kumulierte Wertanpassungen zum 1.1. 11,2 20,5 31,7 Zeitbewertung im sonstigen Ergebnis – 0,6 32,5 31,9 Wertminderungen – 15,8 0,0 – 15,8 Kumulierte Wertanpassungen zum 31.12. – 5,2 53,0 47,8 Nettobuchwert zum 31.12. 30,4 197,1 227,5 Nettobuchwert zum 1.1. 29,0 163,7 192,7 4.7 Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen Finanzanlagen und Ausleihungen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 9 klassifiziert. Käufe und Verkäufe von Finanzanlagen werden zum Handelstag bilanziert. Der Wertansatz von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird nach der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung etwaiger Wertminderungen ermittelt. Der Wertansatz von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten in der Bilanz ergibt sich gemäß der IFRS‑13- Bewertungshierarchie (siehe Kapitel 5 „Finanzinstrumente“). Die Erläuterungen zu den bilanziell geschlossenen Positionen finden Sie in Kapitel 8.1 „Finanzverbindlichkeiten“ sowie in Kapitel 11.1 „Risikomanagement im Finanzbereich“. 4.7.1 Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen in Mio. € 2023 2024 Finanzanlagen – bilanziell geschlossene Positionen 401,4 347,6 Übrige Finanzanlagen und sonstige Forderungen 417,8 455,4 Summe 819,1 803,0 Finanzanlagen – Cross Border Leasing bzw. bilanziell geschlossene Positionen in Mio. € Wertpapiere (Wertrechte) aus bilanziell geschlossenen Positionen Sonstige Ausleihungen aus bilanziell geschlossenen Positionen Summe 2024 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 1.1. 71,9 329,5 401,4 Fremdwährungsbewertung 4,4 19,0 23,5 Zugänge 2,8 8,7 11,5 Kapitalisierte Zinsen 0,0 12,3 12,3 Abgänge – 1,2 – 5,1 – 6,4 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 31.12. 77,9 364,4 442,3 davon langfristiges Vermögen 77,9 269,7 347,6 davon kurzfristiges Vermögen 0,0 94,7 94,7 Finanzanlagen – Cross Border Leasing bzw. bilanziell geschlossene Positionen in Mio. € Wertpapiere (Wertrechte) aus bilanziell geschlossenen Positionen Sonstige Ausleihungen aus bilanziell geschlossenen Positionen Summe 2023 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 1.1. 73,2 334,1 407,3 Fremdwährungsbewertung – 2,7 – 13,8 – 16,5 Zugänge 2,7 3,8 6,5 Kapitalisierte Zinsen 0,0 11,5 11,6 Abgänge – 1,3 – 6,1 – 7,4 Fortgeschriebene Anschaffungskosten zum 31.12. 71,9 329,5 401,4 davon langfristiges Vermögen 71,9 329,5 401,4 davon kurzfristiges Vermögen 0,0 0,0 0,0 Die Wertpapiere bestanden zum 31. Dezember 2024 aus Medium Term Notes mit einem Nominale in Höhe von 78,1 Mio. $ (Vorjahr: 76,7 Mio. $) bzw. fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 77,9 Mio. € (Vorjahr: 71,9 Mio. €). Wertpapiere in Höhe von 77,9 Mio. € (Vorjahr: 71,9 Mio. €) und Ausleihungen in Höhe von 364,4 Mio. € (Vorjahr: 329,5 Mio. €) sind verpfändet. Sowohl die Wertpapiere als auch die Ausleihungen dienen Banken zur Besicherung von Krediten. Sonstige Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen in Mio. € Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen Wertpapiere (Wertrechte) Sonstige Ausleihungen Summe 2024 Anschaffungskosten zum 1.1. 46,1 177,4 5,8 229,4 Zugänge 0,0 3,3 1,7 5,0 Abgänge 0,0 – 0,7 0,0 – 0,7 Umbuchungen 8,7 – 1,9 0,0 6,8 Anschaffungskosten zum 31.12. 54,8 178,1 7,5 240,5 Kumulierte Wertanpassungen zum 1.1. 0,0 – 9,6 0,0 – 9,6 Wertaufholungen 0,0 4,5 0,0 4,5 Zeitbewertung im sonstigen Ergebnis 0,0 1,0 0,0 1,0 Abgänge 0,0 0,8 0,0 0,8 Kumulierte Wertanpassungen zum 31.12. 0,0 – 3,3 0,0 – 3,3 Nettobuchwert zum 31.12. 54,8 174,8 7,5 237,2 Nettobuchwert zum 1.1. 46,1 167,8 5,9 219,8 Nettobuchwert der sonstigen langfristigen Forderungen zum 31.12. 218,2 Nettobuchwert der sonstigen langfristigen Forderungen zum 1.1. 198,0 Nettobuchwert gesamt zum 31.12. 455,4 Nettobuchwert gesamt zum 1.1. 417,8 Sonstige Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen in Mio. € Ausleihungen an verbundene Unternehmen – nicht vollkonsolidiert Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen Wertpapiere (Wertrechte) Sonstige Ausleihungen Summe 2023 Anschaffungskosten zum 1.1. 2,7 59,1 181,2 5,7 248,8 Zugänge aus Unternehmenserwerben – 2,7 0,0 0,0 0,0 – 2,7 Zugänge 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 Umbuchungen 0,0 – 13,0 – 3,8 0,0 – 16,8 Anschaffungskosten zum 31.12. 0,0 46,1 177,4 5,8 229,4 Kumulierte Wertanpassungen zum 1.1. 0,0 0,0 – 20,3 0,0 – 20,3 Wertaufholungen 0,0 0,0 10,7 0,0 10,7 Kumulierte Wertanpassungen zum 31.12. 0,0 0,0 – 9,6 0,0 – 9,6 Nettobuchwert zum 31.12. 0,0 46,1 167,8 5,9 219,8 Nettobuchwert zum 1.1. 2,7 59,1 160,9 5,7 228,5 Nettobuchwert der sonstigen langfristigen Forderungen zum 31.12. 198,0 Nettobuchwert der sonstigen langfristigen Forderungen zum 1.1. 309,7 Nettobuchwert gesamt zum 31.12. 417,8 Nettobuchwert gesamt zum 1.1. 538,1 Die Wertpapiere in Höhe von 174,8 Mio. € (Vorjahr: 167,8 Mio. €) bestanden überwiegend aus Anteilen an Investmentfonds zur Deckung von Sozialkapitalverpflichtungen und wurden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ klassifiziert. 5. Finanzinstrumente 5.1 Bilanzierung von Finanzinstrumenten Originäre Finanzinstrumente Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden originärer Finanzinstrumente siehe: ● Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen – Kapitel 4.5 ● Sonstige Beteiligungen – Kapitel 4.6 ● Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen – Kapitel 4.7 ● Working Capital – Kapitel 6 ● Verbindlichkeiten – Kapitel 8 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, sofern nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) gemäß IFRS 9 erfüllt sind (siehe Kapitel 5.2 „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“). Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert sind in den Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten, solche mit negativem beizulegendem Zeitwert in den Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten erfasst. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Aufrechnungsvereinbarung (Netting-Klausel) vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für entsprechende Zeiträume für Zwecke der Rechnungslegung saldiert, weil ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Sogenannte Eigenverbrauchsverträge werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Kommt es bei Lieferverträgen, die bis dato Eigenverbrauchsverträge darstellten, zu einem Nettoausgleich im Sinne von IFRS 9, sind sie als frei-stehende Derivate zu qualifizieren und ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. 5.1.1 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2024 in Mio. € Aktiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert zum 31.12. Beizu- legender Zeitwert zum 31.12. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVOCI 2 40,9 40,9 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVOCI AC 13,0 13,0 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVPL 3 10,4 10,4 Sonstige Beteiligungen FVOCI 1 21,1 21,1 Sonstige Beteiligungen FVOCI 2 153,5 153,5 Sonstige Beteiligungen FVOCI AC 33,2 33,2 Sonstige Beteiligungen und nicht konsolidierte Tochterunternehmen 272,1 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 37,0 37,0 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 3 12,0 12,0 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich FVPL 2 22,2 22,2 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich – bilanziell geschlossene Positionen FVPL 2 11,6 11,6 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 82,8 Wertpapiere FVPL 1 164,1 164,1 Wertpapiere FVOCI 3 9,1 9,1 Wertpapiere FVOCI AC 1,6 1,6 Wertpapiere – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 77,9 78,1 Ausleihungen – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 269,7 270,5 Ausleihungen AC 2 62,3 63,4 Sonstige FVPL 3 42,8 42,8 Sonstige AC – 143,9 – Sonstige – – 31,5 – Sonstige Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen 803,0 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 1 0,1 0,1 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 329,7 329,7 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich FVPL 2 3,0 3,0 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich – bilanziell geschlossene Positionen FVPL 2 4,3 4,3 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 337,1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC – 865,9 – Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen AC – 39,6 – Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen AC 2 4,0 3,9 Ausleihungen – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 94,7 90,5 Wertpapiere FVPL 1 2,5 2,5 Geldmarktgeschäfte AC 2 30,0 30,0 Emissionszertifikate – – 48,9 – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2024 in Mio. € Aktiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert zum 31.12. Beizu- legender Zeitwert zum 31.12. Sonstige AC – 120,9 – Sonstige – – 65,5 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 1.271,9 Liquide Mittel AC – 795,1 – Aggregiert nach Bewertungskategorien Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 2.504,0 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVPL 639,7 Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVOCI 272,4 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2024 in Mio. € Passiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert zum 31.12. Beizu- legender Zeitwert zum 31.12. Anleihen AC 2 1.135,4 1.094,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Sonstigen AC 2 670,9 671,9 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 137,8 144,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen FVPL – D 2 320,4 320,4 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile – – 10,7 – Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.275,2 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 138,1 138,1 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 138,1 Stromlieferverpflichtung – – 81,2 – Anteilsrückgabeverpflichtung AC 3 184,7 236,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC – 9,9 – Leasingverbindlichkeiten – – 168,1 Sonstige AC – 508,3 – Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 952,4 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 101,2 101,2 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 3 1,8 1,8 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich FVPL 2 0,1 0,1 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 103,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC – 370,8 – Leasingverbindlichkeiten – – 10,9 Sonstige AC – 572,5 – Sonstige – – 130,2 – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.084,4 Aggregiert nach Bewertungskategorien Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 3.590,4 Finanzielle Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVPL 241,2 Finanzielle Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert – designiert FVPL – D 320,4 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2023 in Mio. € Aktiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert Beizulegender Zeitwert Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVOCI 2 14,8 14,8 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVOCI AC 5,3 5,3 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen FVPL 3 10,3 10,3 Sonstige Beteiligungen FVOCI 1 23,2 23,2 Sonstige Beteiligungen FVOCI 2 157,9 157,9 Sonstige Beteiligungen FVOCI AC 16,0 16,0 Sonstige Beteiligungen und nicht konsolidierte Tochterunternehmen 227,5 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 349,9 349,9 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 3 6,3 6,3 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich FVPL 2 25,8 25,8 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich – bilanziell geschlossene Positionen FVPL 2 19,2 19,2 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 401,1 Wertpapiere FVPL 1 158,4 158,4 Wertpapiere FVOCI 3 8,1 8,1 Wertpapiere FVOCI AC 1,3 1,3 Wertpapiere – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 71,9 72,2 Ausleihungen – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 329,5 333,0 Ausleihungen AC 2 52,0 49,2 Sonstige FVPL 3 28,7 28,7 Sonstige AC – 143,4 – Sonstige – – 26,0 – Finanzanlagen und sonstige Forderungen 819,2 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 1.207,2 1.207,2 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich FVPL 2 4,4 4,4 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 1.211,6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC – 972,0 – Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen AC – 56,8 – Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen AC 2 22,5 22,4 Wertpapiere FVPL 1 4,4 4,4 Emissionszertifikate – – 45,4 – Sonstige AC – 142,2 – Sonstige – – 90,5 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 1.333,8 Liquide Mittel AC – 964,0 – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2023 in Mio. € Aktiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert Beizulegender Zeitwert Aggregiert nach Bewertungskategorien Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 2.754,4 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVPL 1.814,4 Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVOCI 226,6 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 31.12.2023 in Mio. € Passiva – Bilanzposten Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Stufe Buchwert Beizulegender Zeitwert Anleihen AC 2 1.142,7 983,0 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Sonstigen AC 2 836,4 804,7 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen AC 2 125,3 135,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen FVPL – D 2 295,3 295,3 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile – – 8,3 – Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.408,0 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 60,9 60,9 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 60,9 Stromlieferverpflichtung – – 97,9 – Anteilsrückgabeverpflichtung AC 3 122,5 122,5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC – 2,3 – Leasingverbindlichkeiten – – 147,8 Sonstige AC – 402,2 – Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 772,8 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 1 4,7 4,7 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 2 293,3 293,3 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich FVPL 3 4,3 4,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 302,4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC – 327,4 – Leasingverbindlichkeiten – – 12,6 Sonstige AC – 783,0 – Sonstige – – 152,4 – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.275,4 Aggregiert nach Bewertungskategorien Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 3.741,8 Finanzielle Schulden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVPL 363,2 Finanzielle Schulden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – designiert FVPL – D 295,3 Für die in obiger Tabelle als FVPL klassifizierten Finanzverbindlichkeiten (aus bilanziell geschlossenen Positionen) beträgt die Differenz zwischen dem Buchwert zum 31. Dezember 2024 und dem Betrag, den VERBUND bei Fälligkeit zahlen müsste, 0,9 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €). Die Umrechnung des Fälligkeitsbetrags erfolgte dabei zum Kurs (1 € = 1 $) am Bilanzstichtag in Höhe von 1,0389 (Vorjahr: 1,1050). Die derivativen Finanzinstrumente im Finanzbereich (aus bilanziell geschlossenen Positionen) können im Insolvenzfall mit den als FVPL klassifizierten Finanzverbindlichkeiten (aus bilanziell geschlossenen Positionen) aufgerechnet werden (siehe Kapitel 11.1 „Risikomanagement im Finanzbereich“). Von den in obiger Tabelle als FVPL klassifizierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich betreffen positive Zeitwerte in Höhe von 405,7 Mio. € (Vorjahr: 1.092,7 Mio. €) und negative Zeitwerte in Höhe von 222,7 Mio. € (Vorjahr: 408,4 Mio. €) als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte. Diese Zeitwerte sind nicht saldierte Werte; nach dem entsprechend den Bilanzierungs- und Bewertungsregeln von VERBUND vorgenommenen Inter Portfolio Netting (siehe Kapitel 11.2 „Risikomanagement im Energiebereich“) sind die Cashflow Hedges nicht mehr isolierbar. Die in obiger Tabelle als FVOCI klassifizierten Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, sonstigen Beteiligungen und Wertpapiere werden aufgrund strategischer Überlegungen längerfristig gehalten. Details zum beizulegenden Zeitwert und den Dividendenausschüttungen der einzelnen als FVOCI klassifizierten Finanzinstrumente können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Details zu FVOCI-Beteiligungen 2024 in Mio. € Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 Dividende 31.12.2023 Dividende 31.12.2024 Energie AG Oberösterreich 157,9 153,5 2,8 3,5 VERBUND Tourismus GmbH 3,6 28,7 0,0 0,0 Burgenland Holding Aktiengesellschaft 23,2 21,1 1,0 1,1 VUM Verfahren Umwelt Management GmbH 11,2 12,2 1,3 1,8 SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH – 8,8 – 0,0 Wiener Börse AG 8,1 9,1 0,6 0,7 TTTech Nexus GmbH 0,0 6,6 0,0 0,0 Gestionnaires du Réseau de Transport d’Électricité (RTE) 4,8 4,8 0,7 0,8 VERBUND Green Power Albania Sh.p.k. 3,5 3,5 0,0 0,0 Infraestructuras de Illora S.L. 3,4 3,4 0,0 0,0 CISMO GmbH 2,6 2,8 0,4 0,4 Necture GmbH 1,5 2,6 0,0 0,0 Übrige 6,8 15,0 1,7 1,0 Summe 226,5 272,1 8,5 9,3 In der Berichtsperiode wurden keine als FVOCI klassifizierten Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, sonstigen Beteiligungen und Wertpapiere veräußert. Der Effekt aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der während der Berichtsperiode im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, beläuft sich in der Berichtsperiode auf – 4,3 Mio. € (Vorjahr: + 32,7 Mio. €). Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte Stufe Finanzinstrumente Bewertungsverfahren Inputfaktoren 1 Energietermingeschäfte Marktwertorientiert An der Börse festgestellter Abrechnungspreis 1 Wertpapiere, sonstige Beteiligung an der Burgenland Holding AG Marktwertorientiert Börsenpreis 2 Wertpapiere bzw. sonstige Ausleihungen aus bilanziell geschlossenen Positionen, langfristige Ausleihungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Kapitalwertorientiert Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko der Vertragspartner (Credit Default Swaps bzw. Credit-Spread-Kurven) 2 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, sonstige Beteiligungen u. a. an der Energie AG Oberösterreich Marktwertorientiert Trading Multiple, Transaktionswert 2 Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte Kapitalwertorientiert Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko der Vertragspartner 2 Übrige zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden im Finanzbereich Kapitalwertorientiert Bereits fixierte oder über Forward Rates ermittelte Cashflows, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko der Vertragspartner 3 Anteilsrückgabeverpflichtung (Verpflichtung zur Rückübertragung von 50 % der Anteile an der Donaukraftwerk Jochenstein AG) Kapitalwertorientiert Preisprognosen für Strom, gewichtete durchschnittliche Nach-Steuer-Kapitalkosten 3 Wertpapiere (Anteile an der Wiener Börse AG) Kapitalwertorientiert Erwartete Gewinnausschüttungen, Eigenkapitalkosten 3 Sonstige langfristige Forderungen (TAG-Substanzgenussrecht) Kapitalwertorientiert Erwartete Gewinnausschüttungen, Eigenkapitalkosten AC Übrige Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, sonstige Beteiligungen und Wertpapiere – Anschaffungskosten als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts – Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige sonstige Forderungen, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten – Buchwerte als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2024 in Mio. € Fälligkeit 2025 2026 2027– 2029 ab 2030 Anleihen 37,2 36,2 106,4 1.187,6 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60,3 50,0 232,4 283,8 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 6,5 6,3 142,7 13,4 Finanzverbindlichkeiten – bilanziell geschlossene Positionen1 100,5 314,2 37,3 26,8 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 0,0 10,7 0,0 0,0 Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten 204,5 417,4 518,8 1.511,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 370,8 0,6 9,3 0,0 Sonstige 572,5 449,7 102,3 141,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus sonstigen Verbindlichkeiten 943,3 450,4 111,6 141,0 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich² 670,6 140,2 24,7 0,0 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich 0,1 0,0 0,0 0,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 670,7 140,2 24,7 0,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 1.818,5 1.008,0 655,0 1.652,7 1 Den Mittelabflüssen aus bilanziell geschlossenen Positionen stehen entsprechende Mittelzuflüsse aus dazugehörigen Finanzanlagen gegenüber. // 2 Betrifft die Mittelabflüsse (Vertragspreise) von Forwardverträgen, die in der Bilanz unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen werden. Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2023 in Mio. € Fälligkeit 2024 2025 2026– 2028 ab 2029 Anleihen 528,5 20,9 59,6 673,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 64,1 57,2 242,3 294,4 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 154,1 0,0 13,5 0,0 Finanzverbindlichkeiten – bilanziell geschlossene Positionen 15,3 94,5 330,5 25,2 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 0,0 8,3 0,0 0,0 Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten 761,9 180,9 645,9 992,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 327,4 0,3 2,0 0,2 Sonstige 783,0 336,2 32,5 156,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus sonstigen Verbindlichkeiten 1.110,4 336,5 34,5 156,2 Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich 706,8 12,9 68,6 0,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 706,8 13,0 68,6 0,0 Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 2.579,1 530,4 749,0 1.148,9 Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die Nettoergebnisse gemäß IFRS 7 umfassen im Wesentlichen Wertminderungen und Wertaufholungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie realisierte Abgangsergebnisse. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien In Mio. € 2023 2024 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet – 21,5 15,7 Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 32,7 – 4,3 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – designiert 22,5 – 14,2 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 8,0 – 59,2 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 36,6 – 109,9 Gesamtzinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten 72,0 89,4 Gesamtzinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten – 120,7 – 104,2 Bestandteile der Nettoergebnisse Bewertungskategorie Erläuterung Finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Die Nettoergebnisse resultierten aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente im Energiebereich (Wholesale und Trading) im operativen Ergebnis sowie aus der Bewertung der (sonstigen) derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumente im Finanzbereich im übrigen Finanzergebnis. Finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – designiert Die Nettoergebnisse resultierten aus der Bewertung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (bilanziell geschlossene Positionen). Dem stehen gegenläufige Nettoergebnisse von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Nettoergebnisse von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, in gleicher Höhe gegenüber. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten bewertet Die Nettoergebnisse betreffen im Wesentlichen Finanzinstrumente in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen im übrigen Finanzergebnis sowie Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im operativen Ergebnis. Die Gesamtzinsaufwendungen wurden im Zinsaufwand erfasst; die Gesamtzinserträge wurden zum Teil im Zinsertrag und zum Teil im übrigen Finanzergebnis erfasst. 5.2 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Spezielle Bilanzierungsregelungen für Sicherungsbeziehungen kommen bei VERBUND im Energie-bereich sowie im Finanzbereich zur Anwendung. 5.2.1 Sicherungsgeschäfte im Energiebereich Im Rahmen der Sicherungsgeschäfte (Cashflow Hedges) im Energiebereich werden bei VERBUND Stromforward- und Stromfuture-Kontrakte als Derivate im Sinne des IFRS 9 eingesetzt. Das Ziel der Sicherungsbeziehungen ist die Verringerung der aus Marktpreisschwankungen resultierenden Cashflow-Volatilität durch Absicherung der Preise für folgende Geschäfte: ● Verkauf der Eigenerzeugung und Stromvermarktung aus erneuerbarer Energie aus VERBUND-fremden Anlagen ● Rückdeckung der Stromlieferungen an Kund:innen ● Rückdeckung der Gaslieferungen an Kund:innen Der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung zukünftiger Stromlieferungen hängen von den jeweiligen aktuellen Preisentwicklungen ab. Grundsätzlich erfolgt die Absicherung hierzu sukzessive. Entsprechend der Risikomanagementstrategie wird ein Teil des gesamten erwarteten Volumens abgesichert. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Stromfutures und -forwards sowie Optionen mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Hierbei kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Ausgenommen davon sind Absicherungen von Stromlieferungen auf einem vom Lieferort abweichenden Markt. Derartige Absicherungen bestehen infolge der Beschränkung des unbegrenzten Handels am deutsch-österreichischen Strommarkt seit dem 1. Oktober 2018. Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Stromlieferungen zum Großteil mit DE-Terminprodukten abgesichert. Der österreichische Preis setzt sich aus dem deutschen Preis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Mit DE-Terminprodukten werden daher österreichische Stromlieferungen abgesichert, wobei auch in diesen Fällen die Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen im Wesentlichen übereinstimmen. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Energiebereich Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 als Cashflow Hedge designiert sind, wird jener Teil der unrealisierten Gewinne oder Verluste, der als wirksame Absicherung bestimmt wird, im sonstigen Ergebnis erfasst. Unwirksame Teile der Absicherung werden hingegen erfolgswirksam erfasst. Unrealisierte Gewinne oder Verluste werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycelt“), wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Nicht als Sicherungsinstrumente designierte Strom-, Gas- sowie CO2-Derivate für zukünftige Lieferperioden werden dem Wholesale-Portfolio zugeordnet. Die Erfassung von Zeitwertänderungen von (freistehenden) Strom- sowie Gasderivaten im Wholesale-Portfolio, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert wurden, erfolgt abzüglich bereits realisierter Futures und nach Saldierung positiver und negativer Zeitwerte ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. 5.2.2 Sicherungsgeschäfte im Finanzbereich Abgesehen von den Derivativgeschäften in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen werden mittels Zinsswaps künftige Zahlungen aus variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten abgesichert, um das mit einem Anstieg der Marktzinsen einhergehende Cashflow-Risiko zu verringern. Die maßgeblichen Vertragsbedingungen der Sicherungsinstrumente sind dabei nahezu deckungsgleich mit jenen der Grundgeschäfte (Critical Terms Match). Diese wirtschaftliche Beziehung wird von VERBUND regelmäßig auf qualitativer Basis überprüft. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Nicht immer wird dabei das gesamte Risiko eines Anstiegs der Marktzinsen in Bezug auf die variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten abgesichert, d. h. die Sicherungsquote beträgt nicht immer 100 %. Unwirksamkeiten der Absicherungen können nur aus Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und von VERBUND resultieren. Bei den Zinsswaps kommt es halbjährlich zu Zahlungen. Der zugrunde liegende variable Marktzinssatz ist der Sechs-Monats-EURIBOR. Die durch die Zinsswaps abgesicherten künftigen Zinszahlungen werden in den folgenden zwölf Jahren (2025 bis 2036) eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Finanzbereich Die Zinsswaps werden zum Teil gemäß IFRS 9 als Cashflow Hedges designiert. Bei einzelnen bilanziell geschlossenen Positionen (siehe Kapitel 8.1 „Finanzverbindlichkeiten“ sowie Kapitel 11.1 „Risiko-management im Finanzbereich“) führen die Veranlagungen zu variablen Erträgen, denen fixe Aufwendungen gegenüberstehen. Zur Risikovermeidung wurden für die entsprechenden Finanz-verbindlichkeiten Zinsswaps abgeschlossen. Diese Zinsswaps weisen ein Risikoprofil auf, das jenem der dazugehörigen Bilanzposten genau entgegengesetzt ist. Deswegen erfolgt als Ausgleich zur Zeitbewertung der Zinsswaps eine dem gesicherten Risiko entsprechende Buchwertanpassung der dazugehörigen Finanzverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert für Zinsswaps entspricht jenem Wert, den VERBUND bei Auflösung des Geschäfts am Bilanzstichtag erhalten würde bzw. zahlen müsste. Dabei werden aktuelle Marktverhältnisse, vor allem die aktuellen Zinsniveaus, Yield-Kurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner:innen, berücksichtigt (siehe Kapitel 5.1 „Bilanzierung von Finanzinstrumenten“). 5.2.3 Angaben zu Sicherungsbeziehungen im Energie- und Finanzbereich Absicherung von Cashflows – Sicherungsinstrumente 31.12.2024 in Mio. € Buchwert Bilanzposten Nominal-betrag Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität Kosten der Absicherung Stromfutures und -forwards – Absatz 363,1 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 12.759 GWh 12,2 0,0 Stromfutures und -forwards – Absatz – 150,9 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 13.523 GWh – 161,2 0,0 Stromfutures und -forwards – Beschaffung 42,5 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten – 4.098 GWh 42,0 0,0 Stromfutures und -forwards – Beschaffung – 69,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten – 2.753 GWh – 2,4 0,0 Gasforwards – Beschaffung 0,0 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 0 GWh 0,9 0,0 Gasforwards – Beschaffung 0,0 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten – 9 GWh 0,0 0,0 Zinsswaps 25,1 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 229,3 – 5,1 0,0 Absicherung von Cashflows – Grundgeschäfte 31.12.2024 in Mio. € Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges Kosten der Absicherung Zukünftiger Stromabsatz 148,9 212,1 0,0 Zukünftiger Strombezug – 39,6 – 26,7 0,0 Zukünftiger Gasbezug – 0,9 0,0 0,0 Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten 4,6 – 3,2 0,0 Absicherung von Cashflows – Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung und Bilanz 2024 in Mio. € Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs-gewinne/ -verluste Kosten der Absicherung Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit der Absicherung Posten der Gewinn- und Verlust-rechnung, in dem die Unwirksamkeit erfasst wurde Umgliede-rungen von der Rücklage in die Gewinn- und Verlust-rechnung Posten der Gewinn- und Verlust-rechnung, in dem die Umgliederung erfasst wurde Stromfutures und -forwards – Absatz – 149,0 0,0 0,1 Umsatzerlöse 702,9 Umsatzerlöse Stromfutures und -forwards – Beschaffung 39,6 0,0 0,0 Strombezug – 294,8 Strombezug Gasforwards – Beschaffung 0,9 0,0 0,0 Gasbezug – 15,3 Gasbezug Zinsswaps – 0,1 0,4 0,0 Übriges Finanzergebnis 4,5 Zinsaufwand Nominalbetrag und durchschnittlicher Preis bzw. Zinssatz zum 31.12.2024 2025 2026 2027 2028 ab 2030 Stromfutures und -forwards – Absatz Nominalbetrag 15.192 GWh 9.891 GWh 303 GWh 262 GWh 635 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 116,7 €/MWh 77,3 €/MWh 48,6 €/MWh 50,1 €/MWh 36,1 €/MWh Stromfutures und -forwards – Beschaffung Nominalbetrag – 4.837 GWh – 1.275 GWh – 625 GWh – 114 GWh 0 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 103,8 €/MWh 92,8 €/MWh 76,4 €/MWh 69,5 €/MWh 0,0 €/MWh Gasforwards – Beschaffung Nominalbetrag – 9 GWh 0 GWh 0 GWh 0 GWh 0 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 54,2 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh Zinsswaps Durchschnittlicher Nominalbetrag in Mio. € 220,1 196,9 179,5 163,4 100,0 Durchschnittlicher fixer Zinssatz 0,4 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,4 % Absicherung von Cashflows – Sicherungsinstrumente 31.12.2023 in Mio. € Buchwert Bilanzposten Nominal-betrag Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität Kosten der Absicherung Stromfutures und -forwards – Absatz 1.076,7 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 25.630 GWh 1.642,0 0,0 Stromfutures und -forwards – Absatz – 13,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 3.472 GWh – 4,9 0,0 Stromfutures und -forwards – Beschaffung 16,0 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 730 GWh 0,2 0,0 Stromfutures und -forwards – Beschaffung – 377,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 6.953 GWh – 476,6 0,0 Gasforwards – Beschaffung 0,0 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 0 GWh 0,0 0,0 Gasforwards – Beschaffung – 15,4 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 196 GWh – 9,6 0,0 Zinsswaps 30,2 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 270,3 – 13,2 0,0 Absicherung von Cashflows – Grundgeschäfte 31.12.2023 in Mio. € Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges Kosten der Absicherung Zukünftiger Stromabsatz – 1.637,5 1.062,9 0,0 Zukünftiger Strombezug 476,4 – 361,2 0,0 Zukünftiger Gasbezug 9,6 – 15,4 0,0 Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten 13,3 – 7,8 0,0 Absicherung von Cashflows – Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung und Bilanz 2023 in Mio. € Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs-gewinne/ -verluste Kosten der Absicherung Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit der Absicherung Posten der Gewinn- und Verlust-rechnung, in dem die Unwirksamkeit erfasst wurde Umgliede-rungen von der Rücklage in die Gewinn- und Verlust-rechnung Posten der Gewinn- und Verlust-rechnung, in dem die Umgliederung erfasst wurde Stromfutures und -forwards – Absatz 1.637,1 0,0 0,4 Umsatzerlöse – 900,2 Umsatzerlöse Stromfutures und -forwards – Beschaffung – 476,4 0,0 0,0 Strombezug – 108,0 Strombezug Gasforwards – Beschaffung – 9,6 0,0 0,0 Gasbezug – 7,9 Gasbezug Zinsswaps – 6,1 0,0 0,0 Übriges Finanzergebnis 7,2 Zinsaufwand Nominalbetrag und durchschnittlicher Preis bzw. Zinssatz zum 31.12.2023 in Mio. € 2024 2025 2026 2027 ab 2028 Stromfutures und -forwards – Absatz Nominalbetrag 15.150 GWh 10.382 GWh 2.532 GWh 246 GWh 793 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 135,3 €/MWh 129,5 €/MWh 89,0 €/MWh 50,9 €/MWh 40,5 €/MWh Stromfutures und -forwards – Beschaffung Nominalbetrag 5.023 GWh 2.027 GWh 537 GWh 96 GWh 0 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 149,3 €/MWh 125,0 €/MWh 108,8 €/MWh 92,8 €/MWh 0,0 €/MWh Gasforwards – Beschaffung Nominalbetrag 196 GWh 0 GWh 0 GWh 0 GWh 0 GWh Durchschnittlicher abgesicherter Preis 111,5 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh 0,0 €/MWh Zinsswaps Durchschnittlicher Nominalbetrag in Mio. € 249,8 220,1 196,9 179,5 107,9 Durchschnittlicher fixer Zinssatz 0,5 % 0,4 % 0,3 % 0,3 % 0,4 % 5.3 Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ (AC) klassifiziert wurden, bzw. für Schuldinstrumente, die als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FVOCI) klassifiziert wurden, für Forderungen aus Leasingverhältnissen, Vertragsvermögenswerte sowie für finanzielle Garantien erfasst. Die erwarteten Kreditverluste werden in den folgenden Stufen berücksichtigt (quantitative Angaben erfolgen in Kapitel 11.1 „Risikomanagement im Finanzbereich“): Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Kreditrisiko Niedriges Kreditrisiko – (Kreditrisiko hat sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht) Erhöhtes Kreditrisiko – (Kreditrisiko hat sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht) Signifikante finanzielle Schwierigkeiten beim Kreditnehmer oder Emittenten (Vertragsbruch) Erfassung der Risikovorsorge Wertminderung in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste Wertminderung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Verluste Wertminderung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Verluste Berechnung des Zinsertrags Auf Basis des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert Auf Basis des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert Auf Basis des Effektivzinssatzes auf den Nettobuchwert ● Von einem niedrigen Kreditrisiko wird ausgegangen, wenn das interne Rating einem externen Rating im Investment-Grade-Bereich entspricht (Standard & Poor’s: > BBB–; Moody’s: > Baa3). ● Von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird ausgegangen, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. Umgliederungen in Stufe 3 erfolgen, sobald eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, finanzielle Vermögenswerte mehr als 90 Tage überfällig sind oder ein Vertragsbruch festgestellt wird. ● Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigung wird in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Leasingverhältnissen wird eine vereinfachte Vorgehensweise zur Bemessung der Wertberichtigung angewandt. Bei diesen Forderungen und Vermögenswerten wird anhand einer Wert-berichtigungstabelle eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. 6. Working Capital Das Working Capital umfasst die folgenden Bilanzpositionen: ● Vorräte ● Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige sonstige Forderungen und Wertpapiere ● Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten ● Liquide Mittel ● Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 6.1 Vorräte und Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikate Die Bewertung der Vorräte an Primärenergieträgern sowie an Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Die Ermittlung des Einsatzes an Primärenergieträgern und an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die VERBUND zu Handelszwecken hält, erfolgt ergebniswirksam in den sonstigen Erlösen. Gemäß der Ausnahmeregelung für Rohstoff- und Warenhändler (Brokerage Exemption) bildet den Bewertungsmaßstab dabei der beizulegende Zeitwert (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Börsenpreis für Frontmonat-Gasforwards am Central European Gas Hub (CEGH). Die Bilanzierung von gewährten Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikaten, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, erfolgt gemäß IAS 2 und IAS 20. Die Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikate werden bei Erwerb des Rechtsanspruchs (in der Regel Produktion von Strom in zertifizierten Kraftwerken) als Vorrat erfasst. Sowohl der Ertrag aus der Zuteilung der Zertifikate als auch die Bestandsveränderung aus dem Abgang von Zertifikaten werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt gegebenenfalls zum niedrigeren Nettoveräußerungs-preis. Die Erlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweis- oder Grünstromzertifikaten werden in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst. 6.1.1 Vorräte Vorräte in Mio. € 2023 2024 Erdgas1 35,4 47,9 Vorräte an Primärenergieträgern 35,4 47,9 Emissionszertifikate zu Handelszwecken 16,6 19,7 Bewertungen von Emissionszertifikaten zu Handelszwecken – 0,1 2,2 Beizulegender Zeitwert von Emissionszertifikaten zu Handelszwecken 16,5 21,9 Herkunftsnachweis- bzw. Grünstromzertifikate 8,0 0,8 Hilfs- und Betriebsstoffe 14,9 13,8 Sonstige 6,0 9,8 Vorräte 80,8 94,3 1 In der Berichtsperiode wurde eine Aufwertung des Gasvorrats in Höhe von rund 6,3 Mio. € (Vorjahr: Abwertung in Höhe von rund 57,3 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gründe dafür waren gestiegene Marktpreise. 6.2 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten enthalten Derivate und Sicherungsinstrumente aus dem Finanz- und Energiebereich. 6.2.1 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich 356,2 49,0 1.207,2 329,8 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich 44,9 33,8 4,4 7,3 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 401,1 82,8 1.211,6 337,1 Weitere Details zu den Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten sind in den Kapiteln 11.1 „Risikomanagement im Finanzbereich“ und 11.2 „Risikomanagement im Energiebereich“ ersichtlich. 6.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen werden als „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (AC) klassifiziert und somit zu den Anschaffungs-kosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert (siehe Kapitel 5 „Finanzinstrumente“). 6.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – – 972,0 865,9 Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen – – 56,8 39,6 Ausleihungen – bilanziell geschlossene Positionen 329,5 269,7 0,0 94,7 Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen 46,1 54,8 22,5 4,0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 198,1 218,2 282,4 267,8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 573,6 542,7 1.333,8 1.271,9 Die sonstigen Forderungen mit einer Frist von mehr als einem Jahr werden unter den Finanzanlagen und langfristigen sonstigen Forderungen ausgewiesen. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Wertpapiere – – 4,4 2,5 Sicherstellungen im Stromhandel 132,9 132,0 108,9 77,2 Emissionszertifikate – – 45,4 48,9 Forderungen aus Verrechnungen von Steuern – – 67,7 25,2 Sonstige 65,2 86,2 56,0 113,8 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 198,1 218,2 282,3 267,7 6.4 Liquide Mittel 6.4.1 Liquide Mittel Liquide Mittel in Mio. € 2023 2024 Guthaben bei Kreditinstituten 964,0 795,1 Liquide Mittel 964,0 795,1 Die Bindungsdauer sämtlicher kurzfristigen Finanzveranlagungen, die in den liquiden Mitteln ausgewiesen wurden, betrug zum Zeitpunkt der Veranlagung weniger als drei Monate. Die liquiden Mittel entsprechen dem Fonds der liquiden Mittel in der Geldflussrechnung; sie stellen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Sinne von IAS 7 dar. 6.5 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 6.5.1 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich 60,9 138,1 302,4 102,9 Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich 0,0 0,0 0,0 0,1 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 60,9 138,1 302,4 103,0 Weitere Details zu den Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten sind im Kapitel 11.2 „Risikomanagement im Energiebereich“ ersichtlich. 6.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 6.6.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten in Mio. € 2023 2024 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 327,4 370,8 Ausstehende Rechnungen für Investitionen 217,7 224,0 Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochter- und Beteiligungsunternehmen 48,9 100,1 Sonstige Verbindlichkeiten für Erhaltungsaufwendungen 58,3 69,4 Sonstige Verbindlichkeiten aus Stromlieferungen und Netzleistungen 201,0 67,9 Sonstige personalbezogene Verbindlichkeiten 49,9 58,2 Verbindlichkeiten gegenüber dem Emissionsrechtsregister 22,2 38,6 Sicherheitsleistungen für Transportdienstleistungen 38,8 33,1 Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 67,1 27,2 Stromlieferverpflichtung 15,4 16,7 Passive Rechnungsabgrenzungen 11,1 14,1 Leasingverbindlichkeiten 12,6 10,9 Erhaltene Anzahlungen 7,8 5,4 Verbindlichkeiten aus Gewinnabschöpfung 75,5 0,0 Verbindlichkeiten aus Beteiligungstransaktionen 55,4 0,0 Sonstige 66,2 47,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.275,4 1.084,4 7. Eigenkapital Grundkapital Das Grundkapital setzt sich wie auch im Vorjahr aus 170.233.686 Stückaktien in Form von Inhaberaktien (Kategorie A) und 177.182.000 Stückaktien in Form von Namensaktien (Kategorie B) zusammen. Die Kategorie B repräsentiert 51 % des Grundkapitals, beurkundet durch einen beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegten Zwischenschein zugunsten der Republik Österreich. Das Grundkapital wurde voll eingezahlt. Kapitalrücklagen In den Kapitalrücklagen wird mit 954,3 Mio. € (Vorjahr: 954,3 Mio. €) jener Teil der Rücklagen ausgewiesen, der nicht aus dem Periodenergebnis früherer Berichtsperioden gebildet worden ist. Angesammelte Ergebnisse Die angesammelten Ergebnisse umfassen die thesaurierten Gewinne sowie die Effekte auf das den Aktionär:innen der VERBUND AG zuzurechnende Eigenkapital aus der Verschiebung zwischen Gesellschafterstämmen. Von den angesammelten Ergebnissen kann jener Betrag an die Aktionär:innen der VERBUND AG ausgeschüttet werden, der in dem gemäß UGB aufgestellten Jahresabschluss der VERBUND AG als Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen ist. Der noch nicht festgestellte Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 betrug 972,8 Mio. € (Vorjahr: 1.441,8 Mio. €). Der Haupt-versammlung wird vorgeschlagen, eine Ausschüttung von 2,80 € pro Aktie (Vorjahr: 4,15 € pro Aktie) – davon 0,00 € Sonderdividende pro Aktie (Vorjahr: 0,75 € pro Aktie) – vorzunehmen. Rücklage für Differenzen aus der Währungs-umrechnung Die Rücklage für Differenzen aus der Währungsumrechnung enthält im Wesentlichen die Währungsumrechnung des vollkonsolidierten rumänischen Tochterunternehmens VERBUND Wind Power Romania SRL. Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile in % 2023 2024 Gas Connect Austria GmbH 49,00 49,00 Austrian Gas Grid Management AG 73,99 73,99 VERBUND Innkraftwerke GmbH 29,73 29,73 VERBUND Hydro Power GmbH 15,94 15,94 VERBUND Wind Power Austria GmbH 15,94 15,94 8. Verbindlichkeiten Die Erläuterungen beziehen sich auf lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sowie langfristige sonstige Verbindlichkeiten. Details zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind in Kapitel 6 „Working Capital“ angegeben. 8.1 Finanzverbindlichkeiten Finanzielle Schulden werden bei Zuzählung mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser entspricht in der Regel dem tatsächlich zugeflossenen Betrag. Etwaige Agien oder Disagien werden durch Anwendung der Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und periodengerecht im Zinsaufwand ausgewiesen. Einzelne Finanzverbindlichkeiten, die ursprünglich in Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Transaktionen entstanden sind, wurden mithilfe der Fair-Value-Option beim erstmaligen Ansatz als „ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert. Dadurch konnten Inkongruenzen, die sich andernfalls bei der Bewertung ergeben hätten, beseitigt werden. Die in den Finanzverbindlichkeiten sowie Finanzanlagen ausgewiesenen bilanziell geschlossenen Positionen betreffen die vorzeitig aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Die Auflösung erfolgte zum Teil vollständig, das heißt, es wurden sämtliche Veranlagungen und Verbindlichkeiten (A-Loans und B-Loans) rückgeführt. Zum Teil erfolgten partielle Auflösungen, bei denen die bestehenden B-Loans und die entsprechenden Veranlagungen fortgeführt wurden. Die bilanzielle Deckung ist somit weiterhin gegeben. Die Bewertung der in Fremdwährung (US-Dollar) bestehenden Salden erfolgt zum Stichtagskurs. Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung entsprechen einander sowohl wertmäßig als auch valutarisch und werden gegeneinander aufgerechnet. Die aus vorzeitig beendeten Cross-Border-Leasing-Transaktionen resultierenden Finanzanlagen und -verbindlichkeiten werden gesondert dargestellt; sämtliche Positionen sind mit Ausnahme der erfassten Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bilanziell geschlossen (siehe Kapitel 11.1 „Risikomanagement im Finanzbereich“). 8.1.1 Lang- und kurzfristige Finanz-verbindlichkeiten Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Anleihen 629,2 1.127,3 513,5 8,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 484,5 478,5 192,3 47,4 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 12,4 144,4 147,2 0,6 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 8,3 10,7 0,0 0,0 Finanzverbindlichkeiten ohne bilanziell geschlossene Positionen 1.134,4 1.760,8 852,9 56,2 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen 420,6 359,3 0,0 98,9 Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.555,0 2.120,1 852,9 155,1 Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1 in Mio. € 2023 2024 Buchwert zum 1.1. 3.515,0 1.987,3 Aufnahmen 12,1 628,8 Änderungen Konsolidierungskreis 1,3 43,8 Nettoveränderung der Geldmarktgeschäfte – 906,8 – 143,2 Veränderung Put-Verbindlichkeit – 52,1 0,0 Veränderung der den Kommanditisten zuzurechnenden Kapitalanteile 1,0 2,4 Veränderung der Zinsabgrenzung 2,1 13,1 Außerplanmäßige Tilgungen – 500,0 0,0 Planmäßige Tilgungen – 69,6 – 715,3 Umgliederungen – 15,6 0,0 Buchwert zum 31.12. 1.987,3 1.817,0 davon langfristige Schulden 1.134,4 1.760,8 davon kurzfristige Schulden 852,9 56,2 1 exkl. Finanzverbindlichkeiten aus bilanziell geschlossenen Positionen Finanzverbindlichkeiten – bilanziell geschlossene Positionen in Mio. € 2023 2024 Buchwert zum 1.1. 438,9 420,6 Kursgewinne bzw. -verluste – 16,9 22,9 Kapitalisierung 32,2 33,3 Tilgungen bzw. Abgänge – 21,1 – 15,3 Marktwertveränderungen – 12,3 – 3,3 Buchwert zum 31.12. 420,6 458,3 davon langfristige Schulden 420,6 359,3 davon kurzfristige Schulden 0,0 98,9 Zum 31. Dezember 2024 und im Vorjahr bestanden bei VERBUND keine Verbindlichkeiten mit hypothekarischer Sicherstellung. Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2024 Längste Laufzeit Emissions- volumen Buchwert zum 31.12. Bis inklusive 1 Jahr Anleihen Eurowährung 2041 1.203,0 1.135,4 8,1 Summe Anleihen 1.203,0 1.135,4 8,1 davon fix verzinst 2041 1.203,0 1.135,4 8,1 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Eurowährung 2041 907,8 525,9 47,4 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 907,8 525,9 47,4 davon fix verzinst 2041 857,8 508,3 41,0 davon variabel verzinst 2030 50,0 17,6 6,4 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen Eurowährung 2027 151,0 145,0 0,6 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 151,0 145,0 0,6 davon variabel verzinst 2027 151,0 145,0 0,6 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen1 Fremdwährungen ($) 2030 458,3 98,9 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen 458,3 98,9 davon fix verzinst 2030 458,3 98,9 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 10,7 Gesamtsumme Finanzverbindlichkeiten 2.275,2 155,1 1 Bei diesen Finanzverbindlichkeiten besteht aktivseitig eine bilanzielle Deckung. in Mio. € › 1 bis 2 Jahre › 2 bis 3 Jahre › 3 bis 4 Jahre › 4 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gewichteter Nominal- zinssatz Gewichteter effektiver Zinssatz Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 11,1 11,4 11,3 9,9 1.083,6 2,04 % 1,70 % 1.094,1 11,1 11,4 11,3 9,9 1.083,6 2,04 % 1,70 % 1.094,1 11,1 11,4 11,3 9,9 1.083,6 2,04 % 1,70 % 1.094,1 39,5 32,5 133,0 33,1 240,5 1,95 % 2,85 % 514,0 39,5 32,5 133,0 33,1 240,5 1,95 % 2,85 % 514,0 37,0 30,0 130,5 30,6 239,2 1,91 % 2,96 % 500,0 2,5 2,5 2,5 2,5 1,3 3,23 % 1,24 % 14,0 0,6 134,4 0,6 0,6 8,2 4,11 % 4,25 % 157,9 0,6 134,4 0,6 0,6 8,2 4,11 % 4,25 % 157,9 0,6 134,4 0,6 0,6 8,2 4,11 % 4,25 % 157,9 304,2 32,1 0,0 0,0 23,0 464,5 304,2 32,1 0,0 0,0 23,0 464,5 304,2 32,1 0,0 0,0 23,0 464,5 10,7 366,1 210,3 144,8 43,5 1.355,3 Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2023 Längste Laufzeit Emissions- volumen Buchwert zum 31.12. Bis inklusive 1 Jahr Anleihen Eurowährung 2041 1.203,0 1.142,7 513,5 Summe Anleihen 1.142,7 513,5 davon fix verzinst 2041 1.203,0 1.142,7 513,5 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Eurowährung 2040 1.284,9 676,8 192,3 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 676,8 192,3 davon fix verzinst 2040 814,0 510,4 46,6 davon variabel verzinst 2030 470,9 166,3 145,7 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen Eurowährung 2027 159,4 159,6 147,2 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 159,6 147,2 davon variabel verzinst 2027 159,4 159,6 147,2 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen Fremdwährungen ($) 2030 420,6 0,0 Summe Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – bilanziell geschlossene Positionen 420,6 0,0 davon fix verzinst 2030 420,6 0,0 Kommanditisten zuzurechnende Kapitalanteile 8,3 Gesamtsumme Finanzverbindlichkeiten 2.408,0 852,9 in Mio. € › 1 bis 2 Jahre › 2 bis 3 Jahre › 3 bis 4 Jahre › 4 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gewichteter Nominal- zinssatz Gewichteter effektiver Zinssatz Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 14,2 12,9 13,1 13,0 575,9 1,29 % 1,34 % 983,0 14,2 12,9 13,1 13,0 575,9 1,29 % 1,34 % 983,0 14,2 12,9 13,1 13,0 575,9 1,29 % 1,34 % 983,0 47,4 31,7 28,4 128,6 248,3 2,90 % 2,42 % 644,4 47,4 31,7 28,4 128,6 248,3 2,90 % 2,42 % 644,4 38,0 29,2 25,9 126,1 244,6 2,27 % 2,45 % 480,2 9,4 2,5 2,5 2,5 3,8 4,80 % 2,20 % 166,9 0,0 0,0 12,4 0,0 0,0 3,78 % 2,78 % 160,3 0,0 0,0 12,4 0,0 0,0 3,78 % 2,78 % 160,3 0,0 0,0 12,4 0,0 0,0 3,78 % 2,78 % 160,3 87,8 281,9 29,7 0,0 21,3 430,4 87,8 281,9 29,7 0,0 21,3 430,4 87,8 281,9 29,7 0,0 21,3 430,4 8,3 157,7 326,5 83,7 141,6 845,5 8.2 Langfristige sonstige Verbindlichkeiten Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und betreffen im Wesentlichen die folgenden Geschäftsfälle: ● Verpflichtung aus einem 20-jährigen Stromliefervertrag, die in der Berichtsperiode 2009 aus dem Erwerb der Kraftwerksgruppe Inn GmbH (nunmehr VERBUND Innkraftwerke GmbH) entstanden ist ● Verpflichtung zur unentgeltlichen Rückübertragung von 50 % der Anteile an der Donaukraftwerk Jochenstein AG an den Freistaat Bayern, die im Rahmen des Erwerbs (weiterer) bayerischer Wasserkraftwerkskapazitäten eingegangen wurde ● Passivierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 (siehe Kapitel 4.3 „Leasingverhältnisse“) 8.2.1 Langfristige sonstige Verbindlichkeiten Langfristige sonstige Verbindlichkeiten in Mio. € 2023 2024 Sonstige Verbindlichkeiten aus Stromlieferungen und Netzleistungen 212,6 313,4 Anteilsrückgabeverpflichtung 122,5 184,7 Leasingverbindlichkeiten 147,8 168,1 Erhaltene Anzahlungen für Netzzutrittsentgelte (Strom) 62,2 98,9 Stromlieferverpflichtung 97,9 81,2 Verbindlichkeiten aus Netznutzungsentgelten (Gas) 43,4 36,8 Verbindlichkeiten aus ausstehenden Investitionsrechnungen 32,7 22,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2,3 9,9 Sicherheitsleistungen für Transportdienstleistungen 12,7 6,6 Sonstige 38,7 30,7 Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 772,8 952,4 9. Rückstellungen 9.1 Rückstellungen im Konzern Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber außenstehenden Dritten vorliegen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Erfüllung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden können. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Langfristige Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, werden, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Der Diskontierungszinssatz ist ein an die schuldspezifischen Risiken angepasster Vorsteuerzinssatz. Die Aufzinsungsbeträge werden als Zinsaufwand ausgewiesen; etwaige Zins-änderungseffekte werden im operativen Ergebnis erfasst. Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 9.1.1 Lang- und kurzfristige Rückstellungen Lang- und kurzfristige Rückstellungen in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Rückstellungen für Pensionen 301,4 318,8 – – Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen 105,7 120,8 – – Rückstellungen für Abfertigungen 90,2 89,3 – – Rückstellungen für Altersteilzeit 2,7 2,2 1,3 1,2 Sonstige personalbezogene Rückstellungen 26,4 35,2 37,6 43,8 Sonstige Rückstellungen 39,6 55,1 40,0 18,7 Lang- und kurzfristige Rückstellungen 566,0 621,3 78,9 63,7 9.2 Personalbezogene Rückstellungen Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt, wobei Neubewertungen der Nettoschuld im Entstehungsjahr im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit Ausnahme des Nettozinsaufwands werden sämtliche Aufwendungen (und Erträge) in Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen als Personalaufwand erfasst. Der Nettozinsaufwand wird im Zinsaufwand ausgewiesen. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise zweckgebundenes Pensionskassen-vermögen der APK Pensionskasse AG gegenüber. Zur Absicherung von Versorgungsansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung der Mitarbeiter:innen der VERBUND Innkraftwerke GmbH, der Innwerk AG und der Grenzkraftwerke GmbH bestehen Treuhandlösungen (Contractual Trust Arrangement, CTA). Soweit die Verpflichtungen durch die Pensionskasse zu erfüllen sind, besteht eine Nachschussverpflichtung seitens VERBUND; für das CTA bestehen keine Nachschussverpflichtungen. Sowohl das Pensionskassenvermögen als auch die Treuhandlösungen werden als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes bzw. der entsprechenden Verordnungen der Finanzmarktaufsicht. Die pensionsähnlichen Verpflichtungen betreffen den Arbeitgeberanteil für die nach Pensionsantritt zu leistenden Prämien zur Krankenzusatzversicherung (KZV). Die Berechnung der Rückstellungen erfolgt analog zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen. 9.2.1 Bewertung von Pensions-verpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Abfertigungen Die Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungsverpflichtungen (Buchwert zum 31. Dezember 2024: 529,1 Mio. €; Vorjahr: 497,5 Mio. €) erfolgte aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag. Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei der Abzinsungszinssatz, das geschätzte Pensionsantrittsalter und die geschätzte Lebenserwartung sowie künftige Gehalts- bzw. Pensionserhöhungen: Versicherungsmathematische Annahmen zu Pensionsverpflichtungen 2023 2024 Abzinsungssatz bzw. erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens 3,75 % 3,25 % Pensionssteigerungen 2,00 % – 6,75 % 2,00 % – 4,25 % Gehaltssteigerungen 2,75 % – 7,25 % 2,50 % – 4,25 % Fluktuation keine keine Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G Versicherungsmathematische Annahmen zu pensionsähnlichen Verpflichtungen 2023 2024 Abzinsungssatz 3,75 % 3,25 % Fluktuation (in Abhängigkeit von der Unternehmenszugehörigkeit) 0,00 % – 5,80 % 0,00 % – 5,80 % Trend der Zuschusszahlungen auf Basis des Spitalskostenindex 2,75 % – 6,00 % 2,50 % – 6,00 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G Versicherungsmathematische Annahmen zu Abfertigungsverpflichtungen 2023 2024 Abzinsungssatz 3,75 % 3,00 % Gehaltssteigerungen 2,75 % – 7,25 % 2,50 % – 4,25 % Fluktuation (in Abhängigkeit von der Unternehmenszugehörigkeit) 0,00 % – 0,60 % 0,00 % – 0,60 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G AVÖ 2018-P/ Heubeck-Richttafeln 2018 G Die bestehenden Pensionsverpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Abfertigungsverpflichtungen setzen VERBUND Investitions-, Zinsänderungs-, Lebenserwartungs-, Gehalts-, Preissteigerungs- und Fluktuationsrisiken aus. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der PUC-Methode gemäß IAS 19. Sensitivitätsanalyse für die Nettoschuld aus Pensionsverpflichtungen 2024 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Nettoschuld um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Nettoschuld um Abzinsungssatz 0,25 % – 2,48 % 2,60 % Pensionssteigerungen 0,50 % 5,35 % – 4,91 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr 5,27 % – 5,20 % Sensitivitätsanalyse für die pensionsähnlichen Verpflichtungen 2024 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Abzinsungssatz 0,25 % – 3,33 % 3,52 % Trend der Zuschusszahlungen auf Basis des Spitalskostenindex für Neuverträge 0,50 % 7,09 % – 6,41 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr 6,26 % – 6,03 % Sensitivitätsanalyse für die Abfertigungsverpflichtungen 2024 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Abzinsungssatz 0,25 % – 1,69 % 1,73 % Gehaltssteigerungen 0,50 % 3,65 % – 3,48 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr 0,00 % 0,00 % Sensitivitätsanalyse für die Nettoschuld aus Pensionsverpflichtungen 2023 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Nettoschuld um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Nettoschuld um Abzinsungssatz 0,25 % – 2,38 % 2,49 % Pensionssteigerungen 0,50 % 5,16 % – 4,75 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr 4,94 % – 4,90 % Sensitivitätsanalyse für die pensionsähnlichen Verpflichtungen 2023 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Abzinsungssatz 0,25 % – 3,18 % 3,35 % Trend der Zuschusszahlungen auf Basis des Spitalskostenindex für Neuverträge 0,50 % 6,79 % – 6,16 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr 5,91 % – 5,73 % Sensitivitätsanalyse für die Abfertigungsverpflichtungen 2023 Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um Abzinsungssatz 0,25 % – 1,70 % 1,75 % Gehaltssteigerungen 0,50 % 3,70 % – 3,53 % Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel 1 Jahr – 0,01 % 0,01 % 9.2.2 Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur Rückstellung in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Pensions- verpflichtungen Pensions- verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Anwartschaftsbarwert der durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen 230,1 245,2 – – Beizulegender Zeitwert des Planvermögens – 163,0 – 164,5 – – Nettowert der durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen 67,1 80,7 – – Anwartschaftsbarwert der nicht durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen 234,3 238,1 105,7 120,8 Buchwert der Rückstellungen zum 31.12. 301,4 318,8 105,7 120,8 Pensionsaufwand in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Pensions- verpflichtungen Pensions- verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) 1,5 1,5 0,9 1,0 Nettozinsaufwand 10,6 10,6 3,6 3,9 Pensionsaufwand (im Periodenergebnis erfasst) 12,1 12,1 4,5 4,9 Neubewertungen der Nettoschuld 18,1 32,3 7,1 15,5 Pensionsaufwand (im Gesamtperiodenergebnis erfasst) 30,2 44,4 11,6 20,4 Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Pensions- verpflichtungen Pensions- verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Pensionsähnliche Verpflichtungen Anwartschaftsbarwert zum 1.1. 457,5 464,4 98,9 105,7 Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) 1,5 1,5 0,9 1,0 Pensionszahlungen bzw. KZV-Zuschusszahlungen (Leistungszahlungen) – 36,6 – 37,8 – 4,8 – 5,3 Zinsaufwand 16,4 16,6 3,6 3,9 Neubewertungen aus erfahrungsbedingten Anpassungen 5,7 3,3 2,7 3,5 Neubewertungen aus Veränderungen bei finanziellen Annahmen 19,9 35,3 4,4 12,0 Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 464,4 483,3 105,7 120,8 Zum 31. Dezember 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensions-verpflichtungen zehn Jahre (Vorjahr: zehn Jahre) und die der pensionsähnlichen Verpflichtungen 14 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre). Entwicklung des Planvermögens in Mio. € 2023 2024 Pensions- verpflichtungen Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 156,4 163,0 Beitragszahlungen von VERBUND 8,5 5,4 Auszahlungen (Leistungszahlungen) – 15,2 – 16,2 Zinserträge 5,8 6,0 Übrige Gewinne (+) bzw. Verluste (–) 7,5 6,3 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 163,0 164,5 Die VERBUND zurechenbare Veranlagungs- und Risikogemeinschaft in der Pensionskasse erzielte in der Berichtsperiode 2024 einen Gewinn in Höhe von 12,3 Mio. € (Vorjahr: Gewinn in Höhe von 13,3 Mio. €). Die Deckungslücke stellt den Teil der nicht durch Planvermögen gedeckten Pensions-zusagen dar; dabei handelt es sich vor allem um Direktzusagen an Pensionsbezieher:innen. Für die Berichtsperiode 2025 werden laufende Zahlungen an die Pensionskasse zur Deckung leistungs-orientierter Pläne in Höhe von 6,3 Mio. € erwartet (Vorjahr: 4,1 Mio. €). Fondsvermögen in % 2023 2024 aktiver Markt aktiver Markt Aktien 40,6 43,1 Anleihen 32,0 29,8 Geldmarkt 6,3 4,1 Sonstige Investments 21,1 23,0 Gesamt 100,0 100,0 VERBUND stimmt die allgemeinen Veranlagungsrichtlinien regelmäßig mit der APK Pensions- kasse AG ab. Das Risikomanagement in der APK Pensionskasse AG orientiert sich an den Vorgaben des Pensionskassengesetzes bzw. an den entsprechenden Verordnungen der Finanzmarktaufsicht. 9.2.3 Rückstellung für Abfertigungen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begonnen hat, haben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf eine Einmalzahlung, insbesondere bei Pensionsantritt. Die Bewertung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der PUC-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren, wobei Neubewertungen der Nettoschuld sofort im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 in Österreich beginnenden Arbeitsverhältnisse ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet; es wird daher als beitrags-orientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert. Für diese Arbeitsverträge zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungs-verpflichtungen sieben Jahre (Vorjahr: sieben Jahre). Zusammensetzung der Rückstellungen für Abfertigungen in Mio. € 2023 2024 Rückstellungen für gesetzliche Abfertigungen 89,9 89,1 Rückstellungen für Abfertigungen aus Sondervereinbarungen gemäß Sozialplan 0,5 0,4 Buchwert der Rückstellungen zum 31.12. 90,4 89,5 Abfertigungsaufwand in Mio. € 2023 2024 Dienstzeitaufwand 0,7 0,8 Nettozinsaufwand 3,1 3,2 Abfertigungsaufwand (im Periodenergebnis erfasst) 3,8 4,0 Neubewertungen der Abfertigungsverpflichtung 5,5 5,6 Abfertigungsaufwand (im Gesamtperiodenergebnis erfasst) 9,3 9,6 Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts für gesetzliche Abfertigungen in Mio. € 2023 2024 Anwartschaftsbarwert zum 1.1. 93,4 89,9 Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) 0,7 0,8 Zinsaufwand 3,1 3,2 Abfertigungszahlungen (Leistungszahlungen) – 12,8 – 10,4 Neubewertungen aus erfahrungsbedingten Anpassungen 3,0 0,9 Neubewertungen aus Veränderungen bei finanziellen Annahmen 2,5 4,7 Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 89,9 89,1 9.2.4 Rückstellungen für Altersteilzeit-verpflichtungen Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der PUC-Methode, wobei Neubewertungen der Nettoschuld sofort ergebniswirksam realisiert werden. Die zu erfassenden Aufwendungen werden im Pensionsaufwand ausgewiesen. Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur Rückstellung in Mio. € 2023 2024 Anwartschaftsbarwert der durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen 7,3 6,7 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens – 3,3 – 3,2 Buchwert der Rückstellungen zum 31.12. 4,0 3,5 Aufwand für Altersteilzeit in Mio. € 2023 2024 Dienstzeitaufwand 1,1 2,4 Nettozinsaufwand 0,2 0,2 Neubewertungen 0,7 – 0,5 Aufwand für Altersteilzeit (im Periodenergebnis erfasst) 2,0 2,1 Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts in Mio. € 2023 2024 Anwartschaftsbarwert zum 1.1. 8,1 7,3 Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) 1,1 2,4 Nettozinsaufwand 0,2 0,2 Vorruhestandszahlungen – 3,0 – 2,6 Neubewertungen 0,9 – 0,6 Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 7,3 6,7 Entwicklung des Planvermögens in Mio. € 2023 2024 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 3,1 3,3 Übrige Gewinne (+) bzw. Verluste (–) 0,2 – 0,1 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 3,3 3,2 Fondsvermögen in % 2023 2024 Anleihen 100,0 100,0 Gesamt 100,0 100,0 9.2.5 Sonstige personalbezogene Rückstellungen Zusammensetzung der sonstigen personalbezogenen Rückstellungen in Mio. € 2023 2024 2023 2024 Langfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Rückstellung für Prämien aus dem leistungsorientierten Gehaltssystem – – 37,3 43,5 Rückstellung für Jubiläumsgelder 20,7 28,1 – – Übrige 5,5 7,1 0,3 0,3 Sonstige personalbezogene Rückstellungen 26,4 35,2 37,6 43,8 Entwicklung der sonstigen personalbezogenen Rückstellungen in Mio. € 2023 2024 Buchwert zum 1.1. 55,3 64,0 davon langfristig 21,4 26,4 davon kurzfristig 33,9 37,6 Neubildung 33,8 43,8 Aufzinsung 0,8 0,9 Verwendung – 23,6 – 29,5 Auflösung – 2,3 – 0,2 Buchwert zum 31.12. 64,0 79,0 davon langfristig 26,4 35,2 davon kurzfristig 37,6 43,8 9.3 Sonstige Rückstellungen Rückbau- und Stilllegungsverpflichtungen Verpflichtungen, die aus dem Rückbau oder der Stilllegung von Kraftwerken resultieren, werden in der Berichtsperiode ihrer Entstehung mit ihren diskontierten Erfüllungsbeträgen als Rückstellung passiviert; zugleich erhöhen sich die Wertansätze für die Kraftwerksanlagen (siehe Kapitel 4.2 „Sachanlagen“). In den Folgeperioden werden die aktivierten Rückbau- oder Stilllegungskosten über die (Rest-) Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben; die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Die Bewertung erfolgte aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag. Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die erwarteten Abbruchzeitpunkte, etwaige Gutachten zur Bestimmung der Abbruch- und Dekontaminationskosten bzw. Schrotterlöse, die Valorisierung dieser Kosten und der Diskontierungszinssatz in Höhe von 3,25 % bis 7,18 % (Vorjahr: 3,75 % bis 7,02 %). 9.3.1 Sonstige Rückstellungen Entwicklung der sonstigen Rückstellungen 2024 in Mio. € Abbruch- und Dekon- tamina- tionskosten Sonstige Summe Buchwert zum 1.1.2024 35,3 44,3 79,6 davon langfristig 32,4 7,2 39,6 davon kurzfristig 2,9 37,1 40,0 Änderung Konsolidierungskreis 0,7 0,0 0,7 Neubildung 7,4 10,8 18,2 Aufzinsung 1,0 0,9 1,9 Verwendung – 4,2 – 14,3 – 18,4 Auflösung – 0,6 – 7,7 – 8,3 Buchwert zum 31.12.2024 39,7 34,0 73,7 davon langfristig 38,2 16,8 55,1 davon kurzfristig 1,5 17,2 18,7 Entwicklung der sonstigen Rückstellungen 2023 in Mio. € Abbruch- und Dekon- tamina- tionskosten Sonstige Summe Buchwert zum 1.1.2023 29,9 86,1 116,0 davon langfristig 26,4 74,3 100,7 davon kurzfristig 3,6 11,8 15,4 Änderung Konsolidierungskreis 3,2 0,0 3,2 Neubildung 6,4 13,5 19,9 Aufzinsung – 2,1 2,3 0,2 Verwendung – 0,9 – 43,0 – 43,9 Auflösung – 1,2 – 14,6 – 15,8 Buchwert zum 31.12.2023 35,3 44,3 79,6 davon langfristig 32,4 7,2 39,6 davon kurzfristig 2,9 37,1 40,0 10. Steuern Die laufenden Steuerschulden in der Berichtsperiode 2024 setzten sich wie folgt zusammen: Laufende Steuerschulden in Mio. € 2023 2024 Ertragsteuern 642,8 359,1 Sonstige Steuern 9,0 8,4 Laufende Steuerschulden 651,8 367,4 Eine Saldierung von latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde wurde wie folgt vorgenommen: Saldierte aktive und passive latente Steuern in Mio. € 2023 2024 Aktiva Passiva Aktiva Passiva Sachanlagen 71,2 1.034,7 2,3 1.059,7 Steuerlich abzugsfähige Firmenwerte 0,0 108,9 0,0 117,8 Beteiligungsabschreibungen 69,8 0,0 66,4 0,0 Finanzinstrumente 0,1 206,2 6,0 70,5 Steuerliche Sonderabschreibungen 0,0 78,7 1,4 77,5 Sozialkapital 70,5 0,0 80,1 0,0 Regulatorische Verpflichtungen 0,0 120,7 0,0 134,7 Steuerliche Verlustvorträge 73,9 0,0 95,6 0,0 Sonstige Posten 123,3 156,3 67,6 35,6 Aktive/passive latente Steuern 408,7 1.705,4 319,5 1.495,7 Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde – 345,9 – 345,9 – 260,2 – 260,2 Saldierte aktive und passive latente Steuern 62,8 1.359,5 59,3 1.235,5 Outside Basis Differences Zum 31. Dezember 2024 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den IFRS-Konzernabschluss von VERBUND einbezogenen Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen (Outside Basis Differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden. Zum 31. Dezember 2024 wurde daher für temporäre Differenzen in Höhe von 4.190,4 Mio. € (Vorjahr: 4.668,3 Mio. €) in Zusammenhang mit diesen Anteilen keine Steuerschuld angesetzt. 11. Risikomanagement VERBUND nutzt originäre und derivative Finanzinstrumente im Finanz- und Energiebereich auch für Zwecke des Risikomanagements. 11.1 Risikomanagement im Finanzbereich Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungstransaktionen unter- liegt VERBUND umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Kursrisiken aus Wertpapieren, Währungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings von VERBUND zusammen. Im Finanzbereich von VERBUND stellen daher die Identifizierung, die Analyse und die Bewertung von Risiken und Chancen sowie die Festlegung von in diesem Zusammenhang zu setzenden Maßnahmen einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen von Konzernrichtlinien wurden eigene Regeln festgelegt, um die finanziellen Risiken auch entsprechend zu überwachen und zu steuern. Die Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken umfassen insbesondere: ● Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung, Währungs-verteilung und Duration der Finanzverbindlichkeiten. ● Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis jederzeit ausreichende Liquidität sichergestellt wird. Finanzinstrumente Zu den von VERBUND gehaltenen originären Finanzinstrumenten zählen insbesondere Finanzanlagen wie Wertpapiere, Ausleihungen, Beteiligungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, verbriefte und nicht verbriefte Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die derivativen Finanzinstrumente aus dem Finanzbereich setzen sich wie folgt zusammen und sind in den angeführten Bilanzposten erfasst: Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Mio. € Referenzwert1 Positive Zeitwerte Positive Zeitwerte 31.12.2023 31.12.2024 Zinsswaps – bilanziell geschlossene Positionen (Fixzinsempfänger) 297,5 Mio. $ (Vorjahr: 286,9 Mio. $) 19,2 15,8 Zinsswaps – Hedges (Fixzinszahler) 216,4 Mio. € (Vorjahr: 270,3 Mio. €) 30,2 25,2 1 Der Referenzwert umfasst die Bezugsbasis der derivativen Instrumente. Die tatsächlich fließenden Beträge stellen nur einen Bruchteil dieser Werte dar. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Mio. € Referenzwert1 Negative Zeitwerte Negative Zeitwerte 31.12.2023 31.12.2024 Zinsswaps – Hedges (Fixzinszahler) 12,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) 0,0 0,1 1 Der Referenzwert umfasst die Bezugsbasis der derivativen Instrumente. Die tatsächlich fließenden Beträge stellen nur einen Bruchteil dieser Werte dar. Die angeführten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der wirtschaftlichen Absicherung von bestehenden Währungs- und Zinsänderungsrisiken (siehe „Zinsänderungsrisiko“ für Erläuterungen zu den abgeschlossenen Zinsswaps für variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten). Liquiditätsrisiko Die jederzeitige Absicherung der Liquidität hat für VERBUND oberste Priorität. Per 31. Dezember 2024 verfügte VERBUND über einen Sustainability-linked syndizierten Kredit in Höhe von 1.000,0 Mio. €, der nicht gezogen wurde. Dieser Kredit hat eine Laufzeit bis Dezember 2028 mit zusätzlich zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein Jahr und wird von 15 nationalen und internationalen Banken mit guter Bonität zur Verfügung gestellt. Zusätzlich standen VERBUND zum 31. Dezember 2024 kommittierte Kreditlinien in Höhe von 1.000,0 Mio. € (Vorjahr: 2.050,0 Mio. €) zur Verfügung. Diese Linien waren per 31. Dezember 2024 nicht ausgenutzt (Vorjahr: ebenso keine Ausnutzung). Darüber hinaus bestehen noch Liquiditätsreserven bei den Wertpapieren und Investmentfonds. Für die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 siehe Kapitel 5.1 „Bilanzierung von Finanzinstrumenten“. Kreditrisiko Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge grundsätzlich gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar. Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements wird das Kontrahentenrisiko im Strom- und Netzgeschäft sowie im Finanzbereich konzerneinheitlich bewertet und überwacht. Maßnahmen zur Reduktion des Kontrahentenrisikos 1 Geschäfte sowie Veranlagungen werden prinzipiell nur mit Kund:innen mit ausreichender Bonität abgeschlossen (d. h. mit externen Investment Grade Ratings einer internationalen Ratingagentur oder nach einer internen Bonitätsüberprüfung) 2 Vergabe individueller Limits je Kontrahent auf Basis der Bonitätsbeurteilung 3 Konzernweite Überwachung der individuellen Kontrahentenlimits 4 Beobachtung des gesamten Kontrahentenrisikos und des Kund:innenstrukturportfolios auf Basis der von internationalen Ratingagenturen veröffentlichten Ausfallwahrscheinlichkeiten 5 Sicherstellung ausreichender Besicherung (z. B. Vorauszahlungen, Bankgarantien, Patronatserklärungen) eingegangener Geschäfte 6 Risikoreduktion durch Abschluss von Aufrechnungsvereinbarungen (mit Ausnahme von Geschäftstätigkeit im regulierten Segment Netz; dort bestehen aufgrund von Kontrahierungs- und Abschlusszwängen zum Teil auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der:die Schuldner:in die Anforderungen nicht erfüllt) In der Berichtsperiode 2024 bestand im Bereich des Endkund:innengeschäfts eine Kreditversicherung für Österreich und Deutschland mit 10%igem Selbstbehalt. Zum 31. Dezember 2024 sind von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 82,9 Mio. € (Vorjahr: 81,2 Mio. €) durch diese Versicherung gedeckt, wobei allerdings eine Höchstdeckungsquote von 30,0 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €) pro Jahr besteht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Finanzinstrumente mit Kreditrisiko nach Bonitätsgruppen: Finanzinstrumente mit Kreditrisiko nach Bonitätsgruppen 2024 in Mio. € Bonitätsgruppe Äquivalent Moody’s-Rating Finanz-instrumente – bilanziell geschlossene Positionen Wert- papiere Langfristige und kurzfristige sonstige Forderungen1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Veran- lagungen und liquide Mittel2 A bis Aa3 299,3 3,1 0,0 31,3 337,5 B bis A3 158,8 1,9 22,1 165,7 453,2 C1 – C3 bis Baa3 0,0 0,0 42,8 352,5 34,4 D1 – D5 unter Baa3 0,0 0,0 0,0 34,5 0,0 Ohne Rating 0,0 172,4 348,5 281,8 0,0 Summe 458,1 177,4 413,5 865,9 825,2 1 inkl. Forderungen und Ausleihungen gegenüber Beteiligungsunternehmen // 2 Als Veranlagungen wurden in dieser Darstellung die lang- und kurzfristigen sonstigen Ausleihungen und die Geldmarktgeschäfte zusammengefasst. Finanzinstrumente mit Kreditrisiko nach Bonitätsgruppen 2023 in Mio. € Bonitätsgruppe Äquivalent Moody’s-Rating Finanz-instrumente – bilanziell geschlos-sene Positionen Wert- papiere Langfristige und kurzfristige sonstige Forde-rungen Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen Veran- lagungen und liquide Mittel A bis Aa3 269,7 0,0 0,0 82,4 297,6 B bis A3 150,8 4,6 38,1 158,0 617,7 C1 – C3 bis Baa3 0,0 1,1 0,0 435,9 48,7 D1 – D5 unter Baa3 0,0 0,0 0,0 18,7 0,0 Ohne Rating 0,0 166,5 437,7 277,1 0,0 Summe 420,5 172,2 475,8 972,0 964,0 ● Wertpapiere und Ausleihungen in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen Aus Sicht von VERBUND besteht kein Kursänderungs- oder Währungsrisiko. Die Veranlagungen erfolgten entweder währungs- und fristenkongruent oder wurden durch entsprechende Derivate den Laufzeiten, Zinsen und Währungen der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten angepasst. Das verbleibende Bonitätsrisiko des Partners, bei dem die Veranlagungen erfolgt sind, wurde minimiert, indem nur bei Partnern mit ursprünglich erstklassiger Bonität (Gruppe A) veranlagt wurde. ● Sonstige Wertpapiere Bei den nicht eingestuften sonstigen Wertpapieren handelt es sich insbesondere um inländische Investmentfonds (Großanlegerfonds), die zur Deckung personalbezogener Rückstellungen angeschafft wurden. ● Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die als „nicht geratet“ ausgewiesenen Beträge ergeben sich einerseits aus der erfolgten Ausweitung des Endkund:innengeschäfts, das zu einer großen Anzahl von Forderungen geführt hat, die im Einzelnen unter der Bagatellgrenze (< 0,2 Mio. €) liegen. Andererseits sind darin auch Forderungen enthalten, für die aufgrund besonderer Umstände keine Bonitätseinstufung erfolgte (z. B. gesetzliche Kontrahierungszwänge). Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erfassten erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen, die im Wesentlichen auch in Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen stehen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Erwartete Kreditverluste 2024 in Mio. € Äquivalent Moody’s-Rating Ausfall-wahr-schein-lichkeit Verlust-quote Brutto-buchwert Wert-berich-tigung Netto-buchwert A bis Aa3 0,03 % 0,60 % 299,4 0,0 299,4 B bis A3 0,07 % 0,70 % 165,3 – 0,1 165,2 C1 – C3 bis Baa3 0,11 % – 0,30 % 0,80 % 30,0 0,0 30,0 Ausleihungen – Teil einer Nettoinvestition1 – – – 36,6 0,0 36,6 Keine Erfassung von erwarteten Kreditverlusten2 – – – – – 1.067,3 Summe 1.598,5 1 Die Ausleihungen stellen ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach eine Erhöhung der Nettoinvestition in die Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH dar (siehe Kapitel 4.5 „Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen“). // 2 Die Sicherstellungen im Energiehandel in Höhe von 209,3 Mio. € (Vorjahr: 241,7 Mio. €) werden als Sondervermögen geführt, weshalb kein Ausfallrisiko existiert. Bei den übrigen Finanzinstrumenten werden aufgrund der geringen Ausfallkredithöhe, der geringen Laufzeit bzw. der guten Bonität der Schuldner:innen keine erwarteten Kreditverluste erfasst. Erwartete Kreditverluste 2023 in Mio. € Äquivalent Moody’s-Rating Ausfall-wahr-schein-lichkeit Verlust-quote Brutto-buchwert Wert-berich-tigung Netto-buchwert A bis Aa3 0,04 % 0,60 % 269,9 – 0,1 269,8 B bis A3 0,09 % 0,70 % 160,3 – 0,1 160,2 C1 – C3 bis Baa3 0,10 % – 0,25 % 0,80 % 0,0 0,0 0,0 Ausleihungen – Teil einer Nettoinvestition – – – 40,1 0,0 40,1 Keine Erfassung von erwarteten Kreditverlusten – – – – – 1.255,4 Summe 1.725,5 Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegenüber Beteili-gungsunternehmen, die sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen, werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix bemessen: Erwartete Kreditverluste 2024 in Mio. € Verlustrate Bruttobuchwert Wert-berichtigung Nettobuchwert Nicht überfällig 0 % 873,4 0,0 873,4 1– 30 Tage überfällig 0 % 28,1 0,0 28,1 31– 120 Tage überfällig 10 – 50 % 1,1 – 0,2 0,9 > 120 Tage überfällig 90 % 18,4 – 15,4 3,0 Summe 921,0 – 15,6 905,4 Erwartete Kreditverluste 2023 in Mio. € Verlustrate Bruttobuchwert Wert-berichtigung Nettobuchwert Nicht überfällig 0 % 998,4 0,0 998,4 1 – 30 Tage überfällig 0 % 25,2 0,0 25,2 31 – 120 Tage überfällig 10 – 50 % 1,9 – 0,4 1,5 > 120 Tage überfällig 90 % 15,8 – 12,1 3,8 Summe 1.041,3 – 12,5 1.028,8 Zinsänderungs- risiko Die Schwankungen des Zinssatzes werden von VERBUND als wesentliches Cashflow-Risiko angesehen. Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Anteil der Finanzverbindlichkeiten (unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Zinsswaps), bei denen VERBUND ein entsprechendes Zinsrisiko trägt, auf 9,6 % (Vorjahr: 17,0 %). Ein Zinsanstieg um 1,0 % würde bei dem zum Bilanzstichtag bestehenden Kreditportfolio inklusive der Geldmarktgeschäfte zu einem um 1,3 Mio. € p. a. (Vorjahr: 3,8 Mio. € p. a.) geringeren Ergebnis vor Ertragsteuern führen. Grundsätzlich wird versucht, durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten die Auswirkung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen auf die Ertragslage zu verringern. Länger andauernde negative Marktpreisveränderungen können jedoch die Ertragslage verschlechtern. Zum 31. Dezember 2024 bestanden Zinsswaps (Nominale: 297,5 Mio. $, Vorjahr: 286,9 Mio. $) in Zusammenhang mit bilanziell geschlossenen Positionen. Der Zeitwert dieser Derivate bildet mit den zugehörigen Wertpapieren, Ausleihungen und Forderungen jeweils eine Mikrobewertungseinheit, die dem bilanzierten beizulegenden Zeitwert der dazugehörigen Finanzverbindlichkeit exakt entspricht. Die Zeitwertänderungen der Zinsswaps entsprechen den zinsinduzierten Wertschwankungen der gesicherten und den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzverbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2024 bestanden weitere Zinsswaps über einen Nominalbetrag von insgesamt 229,3 Mio. € (Vorjahr: 270,3 Mio. €). Durch die Zinsswaps erfolgte ein Wechsel von variabler auf fixe Verzinsung. Sie wurden als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 designiert. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit des Gesamtportfolios beträgt 8,2 Jahre (Vorjahr: 6,9 Jahre). Währungs-änderungsrisiko Auf der Aktivseite ergeben sich, da Lieferungen nahezu zur Gänze auf der Währungsbasis Euro abgewickelt werden, keine wesentlichen Währungsänderungsrisiken; das Gleiche gilt grundsätzlich für die übrigen originären Finanzinstrumente. Da die Wertpapiere und Ausleihungen aus bilanziell geschlossenen Positionen sowie die dazugehörigen Verpflichtungen ausschließlich in US-Dollar denominiert sind, entsteht daraus kein Währungsänderungsrisiko. Risiko aus Cross-Border-Leasing-Transaktionen Sämtliche in den Jahren 1999 bis 2001 abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Transaktionen wurden in den vergangenen Geschäftsjahren vorzeitig aufgelöst (siehe Kapitel 8.1 „Finanzverbindlichkeiten“). Für die fortgeführten Anteile ist die bilanzielle Deckung weiterhin gegeben. Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung dieser Positionen entsprechen einander wertmäßig wie valutarisch und werden gegeneinander aufgerechnet. Der Referenzwert der Zinsswaps beläuft sich auf 297,5 Mio. $ (Vorjahr: 286,9 Mio. $). Bilanziell kommt es zu keiner Aufrechnung der finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die die bilanziell geschlossenen Positionen betreffen. Im Insolvenzfall können die Zinsswaps (15,8 Mio. €, Vorjahr: 19,2 Mio. €) und die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanz-verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (320,4 Mio. €, Vorjahr: 295,3 Mio. €) aufgerechnet werden. Die Nettoverbindlichkeit aus diesen beiden Positionen beträgt zum 31. Dezember 2024 daher 304,6 Mio. € (Vorjahr: 276,1 Mio. €). 11.2 Risikomanagement im Energiebereich Im Kerngeschäft ist VERBUND auf internationalen Energiemärkten tätig und dabei Markt-, Kontrahenten- und operationalen Risiken ausgesetzt, denen entsprechende Chancen gegenüberstehen. Der Umgang mit den Marktrisiken wird durch Regelbücher und darin festgelegte Limits gemanagt. Dem Kontrahentenrisiko wird durch separate Richtlinien sowohl auf Konzern- wie auch auf Ebene der Tochterunternehmen begegnet. Für das Management der operationalen Risiken existiert ein Prozesshandbuch. Die aktuelle Ausnutzung der diversen Limits in puncto Marktrisiko (Value-at-Risk, Stresslimit, Stop-Loss- und Positionslimits) wird ebenso wie die Risikolage der (derivativen) Finanzinstrumente im Energiebereich tagesaktuell überwacht, gesteuert und berichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Finanzinstrumente mit Kreditrisiko nach Bonitätsgruppen: Finanzinstrumente mit Kreditrisiko nach Bonitätsgruppen in Mio. € 2023 2024 Bonitätsgruppe Äquivalent Moody’s-Rating Derivate im Energiebereich Derivate im Energiebereich A bis Aa3 109,9 0,1 B bis A3 286,3 123,1 C1 – C3 bis Baa3 1.147,9 247,7 D1 – D5 unter Baa3 19,2 8,0 Summe 1.563,3 378,8 Zum 31. Dezember 2024 setzten sich die derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich (Stromfutures und Stromforwards sowie Gasfutures und Gasforwards, CO2-Futures und CO2-Forwards) wie folgt zusammen: Absatz und Beschaffung (Cashflow Hedges) zum 31.12.2024 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 253,6 177,6 76,0 Forwards 152,1 42,6 109,5 Summe vor Netting 405,7 220,2 185,5 davon kurzfristig 393,4 204,9 188,5 davon langfristig 12,3 15,3 – 3,0 davon im sonstigen Ergebnis 185,5 Wholesale zum 31.12.2024 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 227,7 313,7 – 86,1 Forwards 454,1 424,9 29,2 Summe vor Netting 681,8 738,7 – 56,9 davon kurzfristig 573,4 544,1 29,4 davon langfristig 108,4 194,6 – 86,2 Bereits realisierte Futures 187,9 124,9 62,9 Summe 6,1 Trading zum 31.12.2024 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 12,2 12,8 – 0,6 Forwards 115,7 116,7 – 1,0 Summe vor Netting 127,8 129,5 – 1,7 davon kurzfristig 89,1 90,7 – 1,7 davon langfristig 38,8 38,8 0,0 Gesamt zum 31.12.2024 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 493,4 504,2 – 10,8 Forwards 721,9 584,2 137,7 Summe vor Netting 1.215,3 1.088,4 127,0 Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen – 847,3 – 847,3 0,0 Summe nach Netting 368,0 241,0 127,0 EEX/ECX-Abrechnung Variation Margins zu Futures 10,8 0,0 10,8 Erfasst in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 378,8 241,0 137,8 davon kurzfristig 329,8 102,9 226,9 davon langfristig 49,0 138,1 – 89,1 Zum 31. Dezember 2023 setzten sich die derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich (Stromfutures und Stromforwards sowie Optionen, Gasfutures und Gasforwards, CO2-Futures und CO2-Forwards) wie folgt zusammen: Absatz und Beschaffung (Cashflow Hedges) zum 31.12.2023 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 723,4 366,9 356,5 Forwards 369,3 39,0 330,3 Summe vor Netting 1.092,7 405,9 686,8 davon kurzfristig 939,7 388,3 551,5 davon langfristig 152,9 17,6 135,3 davon im sonstigen Ergebnis 686,8 Wholesale zum 31.12.2023 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 671,5 999,8 – 328,3 Forwards 1.707,6 838,8 868,8 Summe vor Netting 2.379,2 1.838,6 540,6 davon kurzfristig 1.984,7 1.604,0 380,7 davon langfristig 394,5 234,6 159,9 Bereits realisierte Futures 840,9 1.219,5 – 378,6 Summe 162,0 Trading zum 31.12.2023 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 21,9 23,0 – 1,0 Forwards 300,8 295,0 5,8 Summe vor Netting 322,7 318,0 4,8 davon kurzfristig 280,6 275,6 5,1 davon langfristig 42,1 42,4 – 0,3 Gesamt zum 31.12.2023 in Mio. € Positive Zeitwerte Negative Zeitwerte Netto Futures 1.416,9 1.389,7 27,2 Forwards 2.377,7 1.172,8 1.204,9 Summe vor Netting 3.794,5 2.562,5 1.232,1 Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen – 2.199,3 – 2.199,3 0,0 Summe nach Netting 1.595,3 363,2 1.232,1 EEX/ECX-Abrechnung Variation Margins zu Futures – 31,9 0,0 – 31,9 Erfasst in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 1.563,3 363,2 1.200,1 davon kurzfristig 1.207,2 302,4 904,8 davon langfristig 356,2 60,9 295,3 Mittels Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen von potenziellen Preisschwankungen am Strommarkt (– 10,0 % bis + 10,0 %) gemessen: Sensitivität – Marktpreisschwankung um + 10 % in Mio. € 2023 2024 Auswirkung auf operatives Ergebnis (Wholesale- und Trading-Portfolio) – 25,1 – 19,5 Auswirkung auf Eigenkapital (Bewertungsrücklage von Cashflow Hedges) – 183,9 – 171,5 Sensitivität – Marktpreisschwankung um – 10 % in Mio. € 2023 2024 Auswirkung auf operatives Ergebnis (Wholesale- und Trading-Portfolio) 25,1 19,5 Auswirkung auf Eigenkapital (Bewertungsrücklage von Cashflow Hedges) 183,9 171,5 Die durch Cashflow Hedges abgesicherten künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäfte werden in den folgenden acht Jahren (2025 bis 2032) eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden. Für weitere Details zu den als Absicherung von Zahlungsströmen designierten Stromfutures und -forwards siehe Kapitel 5 „Finanzinstrumente“. 12. Kapitalmanagement Die Ziele des Kapitalmanagements von VERBUND sind: ● Absicherung der Liquidität und Sicherstellung geeigneter Liquiditätsreserven ● Optimierung der Kapitalstruktur ● Absicherung eines langfristigen soliden Ratings Im Zuge des Kapitalmanagements überwacht der Vorstand regelmäßig die folgenden Kennzahlen: Net Debt/EBITDA, Free Cashflow (nach Dividende) sowie Return on Capital Employed (ROCE) der nicht regulierten Geschäftsbereiche. Der Konzern strebt zur Absicherung des Ratings ein Net Debt/EBITDA von < 3,0, einen Free Cashflow (nach Dividende) von > –500,0 Mio. € und einen ROCE der nicht regulierten Geschäftsbereiche von > 10,0 % an. Diese Zielwerte beruhen auf der bestehenden Asset- und Wertschöpfungsstruktur. Net Debt/EBITDA in Mio. € 2023 2024 Net Debt 1.758,7 1.976,7 EBITDA 4.490,5 3.480,3 Net Debt/EBITDA 0,4 0,6 Free Cashflow nach Dividende in Mio. € 2023 2024 Cashflow aus operativer Tätigkeit 5.083,0 3.248,6 Cashflow aus Investitionstätigkeit ohne Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen bzw. Abgängen in Finanzanlagen – 1.431,3 – 1.169,8 Free Cashflow vor Dividende 3.651,6 2.078,8 Gezahlte Dividenden – 1.553,6 – 1.934,0 Free Cashflow nach Dividende 2.098,1 144,8 ROCE der nicht regulierten Geschäftsbereiche in Mio. € 2023 2024 Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) der nicht regulierten Geschäftsbereiche 2.549,8 2.128,0 Durchschnittliches Capital Employed der nicht regulierten Geschäftsbereiche 8.251,1 7.504,0 ROCE der nicht regulierten Geschäftsbereiche 30,9 % 28,4 % Die Herleitung der Kennzahlen stellt sich wie folgt dar: Herleitung NOPAT der nicht regulierten Geschäftsbereiche in Mio. € 2023 2024 EBITDA nicht reguliert 3.815,8 3.014,5 Planmäßige Abschreibungen nicht reguliert – 314,9 – 315,2 Wertminderungen und Wertaufholungen nicht reguliert – 273,1 – 45,4 Beteiligungsergebnis nicht reguliert 78,4 112,6 Übriges Finanzergebnis nicht reguliert 32,6 – 17,7 Steuern auf Net Operating Profit Before Taxes nicht reguliert – 789,1 – 620,7 NOPAT der nicht regulierten Geschäftsbereiche 2.549,8 2.128,0 Herleitung Capital Employed der nicht regulierten Geschäftsbereiche in Mio. € 2023 2024 Langfristiges Vermögen nicht reguliert 8.808,0 8.485,9 Working Capital nicht reguliert 318,5 462,1 Nicht verzinsliche Verbindlichkeiten nicht reguliert – 1.743,9 – 1.322,7 Capital Employed der nicht regulierten Geschäftsbereiche 7.382,7 7.625,3 Herleitung Net Debt in Mio. € 2023 2024 Finanzverbindlichkeiten ohne bilanziell geschlossene Positionen 1.987,3 1.817,0 Verzinsliche Rückstellungen 571,9 623,3 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 386,2 566,4 Liquide Finanzaktiva – 1.186,9 – 1.030,0 Net Debt 1.758,7 1.976,7 Das berichtete Konzernergebnis lässt sich auf das bereinigte Konzernergebnis wie folgt überleiten: Überleitung des berichteten Konzernergebnisses auf das bereinigte Konzernergebnis in Mio. € 2023 2024 Berichtetes Konzernergebnis 2.266,1 1.875,3 Wertänderung Gas Connect Austria GmbH1 22,4 67,7 Wertänderung Gas-Kombikraftwerk Mellach (gekürzt um Investitionszuschüsse)1 47,9 50,9 Bewertung Rückgabeverpflichtung Donaukraftwerk Jochenstein1 – 1,1 40,9 Wertänderung zahlungsmittelgenerierende Einheiten Photovoltaik-Portfolio Spanien 25,0 8,3 Wertänderung zahlungsmittelgenerierende Einheiten Renewable-Portfolio Spanien – Bestandsprojekte1 – 23,2 5,4 Bewertung eines Substanzgenussrechts1 – 3,8 – 5,1 Wertänderung Trans Austria Gasleitung GmbH1 – 5,5 – 5,3 Wertänderung zahlungsmittelgenerierende Einheiten Wind-Portfolio Spanien 54,0 – 11,6 Wertänderung zahlungsmittelgenerierende Einheiten Renewable-Portfolio Spanien – Entwicklungsprojekte1 153,9 – 48,4 Sonstige1 12,4 – 2,6 Wertminderung Firmenwert Renewable-Portfolio Spanien 78,4 0,0 Wertänderung Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH – 10,7 0,0 Summe der Bereinigungen 349,7 100,2 Bereinigtes Konzernergebnis 2.615,8 1.975,5 1 Effekt nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen 13. Sonstiges 13.1 Sonstige Verpflichtungen bzw. Ansprüche und Risiken Eventual-verbindlichkeiten Die in der Bilanz von VERBUND nicht erfassten Eventualverbindlichkeiten werden quartalsweise in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Die Einschätzung wird von den Fach-verantwortlichen unter Berücksichtigung von marktbezogenen Inputs (sofern möglich) und Gutachten (in Einzelfällen) vorgenommen. Anhängige Verfahren Die anhängigen Verfahren betreffen im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte: ● Die gerichtsanhängigen Verfahren in Österreich und Slowenien in Zusammenhang mit dem Drauhochwasser 2012 konnten im Jahr 2024 weiter reduziert werden, in Österreich sind nur mehr zwei Verfahren gerichtsanhängig. In Slowenien befinden sich die meisten Verfahren nach wie vor im Stadium des Beweisverfahrens erster Instanz. ● Im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens gegen die VERBUND AG wurde die inhaltliche Gültigkeit der im Jahr 2022 auf Basis einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführten Preisanpassung für Strom bestritten. Mit August 2024 konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. ● In Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer deutschen Kraftwerksgesellschaft im Jahr 2012 ist die Anerkennung der planmäßigen Abschreibung eines Strombezugsrechts in Höhe von rund 2,3 Mio. € pro Jahr durch die Finanzverwaltung strittig. Gegen die Bescheide des Finanzamts betreffend die Jahre 2013 bis 2021 wurde fristgerecht Einspruch erhoben. Für die oben genannten Verfahren unterbleiben die Angaben zu etwaigen Eventualverbindlichkeiten bzw. Rückstellungen, weil damit zu rechnen ist, dass diese Anhangangaben die Lage der geklagten Konzernunternehmen in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen. ● In Zusammenhang mit der steuerlichen Geltendmachung der Firmenwertabschreibung für die Beteiligung an der VERBUND Innkraftwerke GmbH für die Jahre 2014 bis 2023 sind die Bescheidbeschwerden gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2014 bis 2022 weiterhin anhängig. Der Steuervorteil für diese Jahre (Reduktion von Steuerzahlungen in Höhe von 8,2 Mio. € pro Jahr) wird bei hinreichender Wahrscheinlichkeit gemäß den Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden von VERBUND erfasst. ● In Zusammenhang mit der steuerlichen Zuschreibung einer Beteiligung sind Bescheidbeschwerden für die Jahre 2021 und 2022 anhängig. Für die entsprechenden Jahre ergibt sich durch die Zuschreibung ein Steuereffekt von rund 4,8 Mio.€. Verträge und Bestellobligo Bestellobligo für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Verpflichtungen zum 31.12.2024 in Mio. € 2025 2026 – 2029 ab 2030 Gesamtverpflichtung 1.359,5 1.162,0 146,6 Bestellobligo für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Verpflichtungen zum 31.12.2023 in Mio. € 2024 2025 – 2028 ab 2029 Gesamtverpflichtung 1.134,2 652,2 71,6 Darüber hinaus bestehen weitere für die Geschäftstätigkeit übliche Bezugsverträge, die im Wesentlichen Stromlieferverträge beinhalten. 13.2 Sonstige Angaben Durchschnittlicher betriebs-wirtschaftlicher Personalstand Durchschnittlicher betriebswirtschaftlicher Personalstand 2023 2024 Veränderung Angestellte 3.628 3.977 349 Lehrlinge 176 172 – 4 Durchschnittlicher betriebswirtschaftlicher Personalstand1 3.804 4.149 345 1 Teilzeitbeschäftigte wurden arbeitszeitaliquot berücksichtigt. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers beziehen sich auf die Tochterunternehmen von VERBUND, die vom Konzernabschlussprüfer bzw. dessen Netzwerk geprüft wurden. Der Konzernabschlussprüfer von VERBUND war im Jahr 2024 und im Vorjahr die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. (Ernst & Young). Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers in Tsd. € Ernst & Young Ernst & Young 2023 2024 Konzern- und Jahresabschlussprüfungsleistungen 691,6 863,7 Sonstige Bestätigungsleistungen 210,7 677,0 Sonstige Beratungsleistungen 76,1 81,6 Gesamtaufwendungen 978,3 1.622,3 Weiters sind 731,2 Tsd. € (Vorjahr: 631,0 Tsd. €) an Honoraren für Konzern- und Jahresabschluss-prüfungsleistungen durch das Ernst-&-Young-Netzwerk angefallen. Für sonstige Beratungs- und Bestätigungsleistungen sind 201,6 Tsd. € (Vorjahr: 266,5 Tsd. €) an Honoraren durch das Ernst-&-Young-Netzwerk angefallen. Bei den Gemeinschaftsunternehmen von VERBUND sind die folgenden Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers angefallen: 23,9 Tsd. € (Vorjahr: 32,0 Tsd. €) an Konzern- und Jahres-abschlussprüfungsleistungen. 13.3 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen von VERBUND zählen: ● alle Tochter-, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen ● die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats von VERBUND sowie von ihnen oder ihren nahen Angehörigen beherrschte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen ● die Republik Österreich aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ● unter beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss der Republik Österreich stehende Unternehmen Die Geschäftstransaktionen mit mangels Wesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht angeführt. Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen Die wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen wirkten sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von VERBUND wie folgt aus: Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen in Mio. € 2023 2024 Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Erlöse 0,5 1,9 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug – 1,9 – 0,2 Brennstoffeinsatz und sonstige einsatz-/umsatzabhängige Aufwendungen – 2,8 – 0,7 Zinsertrag 0,9 0,8 Zinsaufwand – 0,5 – 0,8 Übriges Finanzergebnis 0,6 0,6 Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen in Mio. € 31.12.2023 31.12.2024 Bilanz Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen 36,6 33,1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 3,6 3,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 22,5 22,2 Gegenüber der Energji Ashta Shpk bestand zum 31. Dezember 2024 eine in den Finanzanlagen enthaltene langfristige Ausleihung in Höhe von 33,1 Mio. € (Vorjahr: 36,6 Mio. €) und eine sonstige kurzfristige Forderung in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Beide dienten im Wesentlichen der Finanzierung von Errichtungsleistungen in Zusammenhang mit einer albanischen Wasser-kraftwerkskonzession. Die wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen wirkten sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von VERBUND wie folgt aus: Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen in Mio. € 2023 2024 Gewinn- und Verlustrechnung Stromerlöse 162,9 118,8 Netzerlöse 57,7 41,4 Sonstige Erlöse 9,0 22,6 Strom-, Netz-, Gas- und Zertifikatebezug – 288,1 – 70,2 Sonstige betriebliche Aufwendungen – 39,0 – 17,3 Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen in Mio. € 31.12.2023 31.12.2024 Bilanz Finanzanlagen und langfristige sonstige Forderungen 28,7 42,8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere 22,5 16,5 Baukostenbeiträge 264,7 259,4 Details zu den wesentlichen Geschäftsbeziehungen: ● Die Stromerlöse wurden mit KELAG (105,3 Mio. €; Vorjahr: 161,1 Mio. €) sowie mit der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (13,5 Mio. €; Vorjahr: 1,8 Mio. €) erzielt. ● Die Strombezüge bestehen im Ausmaß von 61,7 Mio. € (Vorjahr: 274,1 Mio. €) im Wesentlichen gegenüber KELAG. ● Netzerlöse wurden im Wesentlichen mit KELAG erzielt (30,7 Mio. €; Vorjahr: 49,3 Mio. €). ● Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat KELAG (anteilige) Strombezugsrechte erworben. VERBUND ist aufgrund dieser Stromlieferverträge verpflichtet, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) an KELAG zu liefern. Transaktionen mit der Republik Österreich sowie mit unter ihrem beherrschenden Einfluss stehenden Unternehmen Die Stromerlöse mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der Republik Österreich stehen, betrugen in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 240,7 Mio. € (Vorjahr: 328,4 Mio. €). Die Stromabnehmer:innen waren dabei die ÖBB, die OMV, die Bundesbeschaffung GmbH und die Telekom Austria. Der Strombezug von unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der Republik Österreich stehenden Unternehmen betrug in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 65,5 Mio. € (Vorjahr: 259,9 Mio. €). Die Stromlieferungen erfolgten im Wesentlichen durch die ÖBB. Aus Gashandels-kontrakten mit der OMV resultierte ein Aufwand in Höhe von 24,3 Mio. € (Vorjahr: 59,1 Mio. €). Der Aufwand von VERBUND für die Aufsicht durch die E-Control betrug in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 23,8 Mio. € (Vorjahr: 17,3 Mio. €). Angaben zu den Organen Detaillierte Angaben zu den Organen der VERBUND AG sind im Corporate Governance Bericht dargestellt. Die folgenden Darstellungen konzentrieren sich auf die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Laufende Bezüge des Vorstands (inkl. variabler Bezüge) in € 2023 2024 Fixe Bezüge Variable Bezüge Fixe Bezüge Variable Bezüge Dr. Michael Strugl 750.000 826.750 765.000 1.035.000 Dr. Peter F. Kollmann 620.000 713.000 651.000 855.600 Dr. Achim Kaspar 475.000 546.250 485.000 655.500 Dr. Susanna Zapreva – – 485.000 – Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands betrugen in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 5.016.894 € (Vorjahr: 3.972.913 €); darin enthalten sind 53.783 € (Vorjahr: 41.913 €) an Sachbezügen und 31.012 € (Vorjahr: 0 €) an einmaliger Umzugsvergütung, die Dr. Susanna Zapreva als neues Vorstandsmitglied anlässlich ihres Amtsantritts als einmalige Auszahlung erhalten hat. Die variablen Bezüge umfassen erfolgsabhängige kurzfristige und langfristige Vergütungsbestandteile. Für die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden in der Berichtsperiode 2024 1.107.000 € (Vorjahr: 1.107.000 €) an kurzfristigen variablen Bezügen (STI) und 1.439.100 € (Vorjahr: 979.000 €) an langfristigen variablen Bezügen (LTI) ausbezahlt. Die Auszahlung der langfristigen und kurzfristigen variablen Bezüge erfolgt im Nachhinein nach Ende der Laufzeit der Beurteilungsperiode, da die Zielerreichung erst zu Jahresende ermittelt werden kann. In der Gesamtsumme enthalten sind daher die an die aktiven Vorstandsmitglieder in der Berichtsperiode 2024 gewährten kurzfristigen variablen Bezüge für die Berichtsperiode 2023. Die gewährten langfristigen variablen Bezüge beziehen sich auf die langfristige Vergütung für die Berichtsperiode 2021 (LTI 2021 mit Laufzeit bis 2023). Die wesentlichen Eckdaten für die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandsteile sind in folgender Tabelle dargestellt: Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive (STI) STI 2023 STI 2024 Beurteilungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Zielbetrag 60 % des Jahresbruttogrundbezugs 60 % des Jahresbruttogrundbezugs Zielerreichungscap 100 %, Anrechenbarkeit der Übererfüllungen von 20 % der nicht-finanziellen Ziele auf die jeweils übrigen nicht-finanziellen Teilziele 150 %, keine Anrechenbarkeit der Übererfüllung Auszahlungscap 60 % des Jahresbruttogrundbezugs 90 % des Jahresbruttogrundbezugs Langfristige Remuneration – Lang-Term Incentive (LTI) LTI 2021, LTI 2022, LTI 2023 LTI 2024 Beurteilungszeitraum 3 Jahre 4 Jahre Zuteilungsbetrag 65 % des Jahresbruttogrundbezugs 90 % des Jahresbruttogrundbezugs Zielerreichungscap 100 %, Möglichkeit der Übererfüllung bis zu 120 % Zielerreichung 150 % Auszahlungscap 78 % des Jahesbruttogrundbezugs 135 % des Jahresbruttogrundbezugs Es wurden folgende Ziele für den STI 2023 und 2024 vereinbart: Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive (STI) Zeitraum Kriterien Gewichtung Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive 2023 (STI) Finanzielle Ziele 70 % Konzernergebnis 2023 70 % Nicht finanzielle Ziele 30 % Arbeitssicherheit 10 % Kultur und Transformation 10 % Diversity 10 % Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive 2024 (STI) Finanzielle Ziele 70 % Konzernergebnis 2024 70 % Nicht finanzielle Ziele 30 % Arbeitssicherheit 10 % Kultur und Transformation 10 % Diversity 10 % Die tatsächliche Zielerreichung des STI 2023 betrug bei allen Kriterien 100 %. Die Performancekriterien für den jeweiligen LTI wurden wie folgt festgelegt: Langfristige Remuneration – Long-Term Incentive (LTI) Zeitraum Kriterien Gewichtung LTI 2021 (Laufzeit bis 2023) Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow vor Dividende 35 % Overhead-Kosten 35 % LTI 2022 (Laufzeit bis 2024) Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow vor Dividende 35 % Nachhaltigkeitsziele 35 % LTI 2023 (Laufzeit bis 2025) Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow vor Dividende 35 % Nachhaltigkeitsziele 35 % LTI 2024 (Laufzeit bis 2027) Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow vor Dividende 40 % Nachhaltigkeitsziele 30 % Die tatsächliche Zielerreichung des LTI 2021 (Laufzeit bis 2023) betrug bei allen Kriterien 120 %. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine betriebliche Altersvorsorge im Wege einer beitragsorientierten Pensionskassenregelung. In der Berichtsperiode 2024 wurden für die Vorstandsmitglieder Pensionskassenbeiträge in Höhe von 238.600 € (Vorjahr: 184.500 €) geleistet. In der Berichtsperiode 2024 sind 195.552 € (Vorjahr: 189.807 €) für Pensionen zugunsten von Anspruchsberechtigten zur Auszahlung gelangt. Die im Periodenergebnis erfassten Aufwendungen für die Altersversorgung für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betrugen 50.123 € (Vorjahr: 46.431 €). Darüber hinaus wurden Aufwendungen in Höhe von 130.895 € (Vorjahr: 265.478 €) in Zusammenhang mit Neubewertungen im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats (inklusive des Ersatzes verrechneter Spesen/ Reisekosten) betrugen insgesamt 401.899 € (Vorjahr: 383.343 €). An die Leitungsorgane des Konzerns und der Tochterunternehmen wurden – wie auch im Vorjahr – weder Kredite noch Vorschüsse ausbezahlt. Es gibt bei VERBUND– wie im Vorjahr – keine Aktienoptionsprogramme für den Vorstand oder leitende Angestellte. 13.4 Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen von VERBUND Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Die nachfolgenden Tabellen zeigen Finanzinformationen in zusammengefasster Form zu jeder Tochtergesellschaft des Konzerns mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzern-internen Anpassungen: Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen: Gesamtergebnisrechnung in Mio. € 2023 2024 VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH Beteiligungsquote der nicht beherrschenden Anteile 15,94 % 49,00 % 29,73 % 15,94 % 49,00 % 29,73 % Umsatzerlöse 3.392,1 324,0 424,9 2.714,0 183,8 279,0 Periodenergebnis 2.175,1 77,2 262,6 1.632,8 – 93,9 157,9 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis 345,3 40,5 78,1 260,2 – 47,2 47,0 Sonstiges Ergebnis – 10,4 – 2,0 0,5 – 17,7 – 1,1 – 1,1 Gesamtperiodenergebnis 2.164,8 75,2 263,1 1.615,1 – 95,1 156,8 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtperiodenergebnis 345,1 36,8 78,2 257,4 – 46,6 46,6 Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen: Bilanz in Mio. € 31.12.2023 31.12.2024 VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH Langfristige Vermögenswerte 5.158,7 695,9 941,3 5.389,8 544,4 930,5 Kurzfristige Vermögenswerte 1.550,7 154,1 315,2 902,7 65,1 172,6 Langfristige Schulden – 1.671,3 – 79,8 – 137,6 – 1.649,3 – 299,1 – 182,2 Kurzfristige Schulden – 472,3 – 389,6 – 55,2 – 351,5 – 64,5 – 44,6 Nettovermögen 4.565,8 380,5 1.063,7 4.291,7 245,9 876,3 Beteiligungsquote der nicht beherrschenden Anteile 15,94 % 49,00 % 29,73 % 15,94 % 49,00 % 29,73 % Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Nettovermögen 727,8 186,4 316,3 684,1 120,5 260,5 Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen: Cashflow in Mio. € 31.12.2023 31.12.2024 VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH VERBUND Hydro Power GmbH Gas Connect Austria GmbH VERBUND Innkraft-werke GmbH Cashflow aus operativer Tätigkeit 2.326,0 163,2 359,9 1.747,7 37,0 224,0 Cashflow aus Investitionstätigkeit – 302,7 – 142,9 – 19,2 – 400,5 – 34,8 – 16,3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 2.023,3 – 41,1 – 340,8 – 1.347,2 – 2,7 – 207,7 Veränderung der liquiden Mittel 0,0 – 20,8 0,0 0,0 – 0,4 0,0 An nicht beherrschende Anteile gezahlte Dividenden 253,0 20,1 29,7 369,8 20,0 102,3 Bei der VERBUND Innkraftwerke GmbH existiert eine Gesellschaftervereinbarung, die vorsieht, dass außer in folgenden Fällen der gesamte Jahresüberschuss als Bilanzgewinn festzustellen und an die Gesellschafter:innen auszuschütten ist: ● Die Gesellschafter:innen einigen sich einstimmig auf eine abweichende Ausschüttungsquote. ● Die Vollausschüttung verstößt gegen gesetzliche Vorschriften. ● Durch die Vollausschüttung wird eine Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 25 % unterschritten. ● Es stehen nicht ausreichend liquide Mittel zur Vollausschüttung zur Verfügung. ● Nach der Vollausschüttung stehen nicht genügend liquide Mittel für genehmigte Investitions-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen, die aufgrund von höherer Gewalt zu treffen sind, zur Verfügung, oder es ist eine Wertaufholungsrücklage zu bilden. Gemeinschaftliche Tätigkeit: Ennskraftwerke Aktiengesellschaft Die Beteiligung an der Ennskraftwerke Aktiengesellschaft (Kapitalbeteiligung VERBUND und Energie AG Oberösterreich im Verhältnis 50:50) ist gemäß den Vorschriften in IFRS 11 als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen. Dies hat zur Folge, dass die Ennskraftwerke Aktiengesellschaft mit dem VERBUND zuzurechnenden Anteil an Vermögen und Schulden bzw. Erlösen und Aufwendungen in den Konzernabschluss aufgenommen wird. Maßgeblich für die Höhe des Anteils ist dabei das Verhältnis der Stromlieferungen an die beiden Parteien. Aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten werden die Vermögenswerte und Schulden bzw. Erlöse und Aufwendungen der Ennskraftwerke Aktiengesellschaft auf Basis des durchschnittlichen Verhältnisses der gesamten Stromlieferungen (VERBUND 62 % und Energie AG Oberösterreich 38 %) in den Konzernabschluss von VERBUND aufgenommen. Assoziierte Unternehmen Die folgenden Tabellen zeigen eine Zusammenfassung aggregierter Finanzinformationen für das wesentliche, von VERBUND nach der Equity-Methode bilanzierte, assoziierte Unternehmen KELAG. Die Finanzinformationen beziehen sich auf den 30. September 2024 (siehe Kapitel 1.2 „Grundsätze der Rechnungslegung“); sie beruhen auf von VERBUND nach bestem Wissen fortentwickelten Datengrundlagen. Wesentliche assoziierte Unternehmen: Gesamtergebnisrechnung in Mio. € 2023 2024 KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktien- gesellschaft KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktien- gesellschaft Umsatzerlöse 2.673,4 1.928,9 Ergebnis nach Ertragsteuern 432,1 456,3 Beteiligungsquote von VERBUND 35,17 % 35,17 % VERBUND zuzurechnendes Periodenergebnis 152,0 160,4 Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode – 73,8 – 60,0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen 78,2 100,5 Ergebnis nach Ertragsteuern 432,1 456,3 Sonstiges Ergebnis 70,2 4,0 Gesamtperiodenergebnis 502,3 460,2 Beteiligungsquote von VERBUND 35,17 % 35,17 % VERBUND zuzurechnendes Gesamtperiodenergebnis 176,6 161,8 Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode – 73,8 – 60,0 Gesamtperiodenergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen 102,9 101,9 Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividende 35,2 80,9 Bei KELAG sind Ausschüttungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH hält 51 % der Anteile an KELAG und bestimmt damit deren Ausschüttungspolitik. Wesentliche assoziierte Unternehmen: Bilanz in Mio. € 31.12.2023 31.12.2024 KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktien- gesellschaft KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktien- gesellschaft Langfristige Vermögenswerte 2.319,6 2.428,1 Kurzfristige Vermögenswerte 1.023,8 1.032,1 Langfristige Schulden – 1.117,1 – 1.102,2 Kurzfristige Schulden – 689,4 – 586,5 Den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital – 14,4 – 18,7 Nettovermögen 1.522,5 1.752,8 Beteiligungsquote von VERBUND 35,17 % 35,17 % VERBUND zuzurechnendes Nettovermögen 535,4 616,4 Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode – 127,5 – 120,0 Buchwert des nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmens 407,9 496,3 Liste der Konzern-unternehmen Die nachfolgende, gemäß § 245a (1) UGB in Verbindung mit § 265 (2) UGB erstellte Liste der Konzernunternehmen umfasst die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen von VERBUND. In dieser Liste sind außerdem nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen von VERBUND mit einem Anteil ≥ 20 % enthalten. Segment: Wasser 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND AG (VH) – Teil Wasser Wien VK – – Wien VK – – Innwerk AG (VHP-IW) Stamm- ham VK VH 100,00 % Stamm- ham VK VH 100,00 % VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) Wien VK VH 80,54 % Wien VK VH 80,54 % VERBUND Inn-kraftwerke GmbH Töging VK VH 70,27 % Töging VK VH 70,27 % Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft Passau VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Passau VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Grenzkraftwerke GmbH Simbach VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Simbach VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft Simbach VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Simbach VK VH VHP-IW 50,00 % 50,00 % Ennskraftwerke Aktiengesellschaft Steyr GT VH 50,00 % Steyr GT VH 50,00 % Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG Wien EQ1 VHP 33,33 % Wien EQ1 VHP 33,33 % Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH Wien EQ1 VHP 33,33 % Wien EQ1 VHP 33,33 % Ashta Beteiligungs-verwaltung GmbH (VHP-AL-HII) Wien EQ1 VHP 50,01 % Wien EQ1 VHP 50,01 % Energji Ashta Shpk Bushat EQ1 VHP-AL-HII 100,00 % Bushat EQ1 VHP-AL-HII 100,00 % Lestin Tauch- und Bergungs-unternehmen GmbH (LESTIN) Wien NK VHP 100,00 % Wien NK VHP 100,00 % Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH Graz NK VHP 25,10 % Graz NK VHP 25,10 % VERBUND Tourismus GmbH Wien NK VHP LESTIN 99,90 % 0,10 % Wien NK VHP LESTIN 99,90 % 0,10 % Manara HPP Operation Ltd. Tel Aviv NK VHP 80,00 % Tel Aviv NK VHP 80,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND Green Power GmbH (VGP) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Wind Power Austria GmbH (VRP-AT) Wien VK VHP 100,00 % Wien VK VHP 100,00 % VERBUND Green Power Deutschland GmbH (VGP-DE) Wörr- stadt VK VGP 100,00 % Berlin VK VGP 100,00 % VERBUND Green Power Österreich GmbH (VGP-AT) – – – – Wien VK VGP 100,00 % VERBUND Green Power Iberia, S.L.U. Madrid VK VGP 100,00 % Madrid VK VGP 100,00 % VERBUND Wind Power Romania SRL Bukarest VK VGP 100,00 % Bukarest VK VGP 100,00 % Infrastrukturgesell- schaft Bischheim GmbH & Co. KG Wörr- stadt VK VGP 80,60 % Wörr- stadt VK VGP 80,60 % VERBUND Green Power Deutschland Photovoltaik GmbH Berlin VK VGP 100,00 % Berlin VK VGP 100,00 % Watt Development SPV 5 S.L.U. (VGP-IB-IL1) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Watt Development SPV 6 S.L.U. (VGP-IB-IL2) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Watt Development SPV 7 S.L.U. (VGP-IB-IL3) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Parque Eólico Ayamonte S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Parque Eólico Buseco S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Parque Eólico El Barroso S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Parque Eólico Loma de los Pinos S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Lusitania Renovables S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Anselma Issuer, S.A.U. (VGP-IB-ANI) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Topacio Energy, S.L.U. Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Catalpa Solar, S.L.U. (VGP-IB-CAS) Madrid VK VH 100,00 % – – – – Tejo Solar, S.L.U. (VGP-IB-TES) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U. (VGP-IB-GRP) Madrid VK VH 100,00 % Madrid VK VH 100,00 % Sica Desarrollos Cuerva, S.L.U. Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Sica Desarrollos Los Navalmorales, S.L.U. Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Sica Desarrollos Albarreal, S.L.U. Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Sica Desarrollos Totanés, S.L.U. (VGP-IB-SDT) Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % Madrid VK VGP-IB-ANI 100,00 % VERBUND Windpark Münster GmbH – – – – Berlin VK VGP-DE 100,00 % VERBUND Windpark Quelkhorn GmbH – – – – Berlin VK VGP-DE 100,00 % VERBUND Windpark Mariengarten GmbH – – – – Berlin VK VGP-DE 100,00 % VERBUND Windpark Oedelum GmbH – – – – Scheller-ten VK VGP-DE 100,00 % VERBUND Windpark Frielendorf GmbH & Co. KG (VGP-DE-FS) – – – – Berlin VK VGP-DE 100,00 % Blacky Energy, S.L.U. (VGP-IB-BLA) Madrid VK VGP-IB-GRP 100,00 % – – – – Cyopsa-El Molino Energia Eólica, S.A.U. Madrid VK VGP-IB-BLA 100,00 % Madrid VK VGP-IB-GRP 100,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND Green Power Valderrama, S.L.U. (VGP-IB-VAL) Madrid VK VGP-IB-GRP 100,00 % – – – – Energias Renovables de Musas, S.L.U. Madrid VK VGP-IB-VAL 100,00 % Madrid VK VGP-IB-GRP 100,00 % Energias Renovables de Ofion, S.L.U. Madrid VK VGP-IB-VAL 100,00 % Madrid VK VGP-IB-GRP 100,00 % Green Power Wind Spain 1, S.L.U. Madrid VK VGP 100,00 % Madrid VK VGP 100,00 % Green Power Wind Marquesado, S.L.U. Madrid VK VGP 100,00 % Madrid VK VGP 100,00 % VERBUND Green Power Italia S.R.L. (VGP-IT) Mailand VK VGP 100,00 % Mailand VK VGP 100,00 % PV Novoli S.R.L. Lecce VK VGP-IT 100,00 % Mailand VK VGP-IT 100,00 % ICA One S.R.L. – – – – Mailand VK VGP-IT 100,00 % Tenuta del Campo S.R.L. – – – – Mailand VK VGP-IT 100,00 % PH Tambre Energy, s.l. – – – – Madrid EQ1 VGP 50,00 % Amaranta Energy, s.l. – – – – Madrid EQ1 VGP 50,00 % Infraestructuras de Illora S.L. Madrid NK VGP-IB-IL1 VGP-IB-IL2 VGP-IB-IL3 20,00 % 20,00 % 20,00 % Madrid NK VGP-IB-IL1 VGP-IB-IL2 VGP-IB-IL3 20,00 % 20,00 % 20,00 % Windpark Frielendorf GmbH & Co. KG – – – – Gilser-berg NK VGP-DE-FS 32,50 % cos phi gmbh – – – – Wien NK VGP-AT 100,00 % DA1 S.R.L. – – – – Mailand NK VGP-IT 100,00 % Totanés Infraestructuras Comunes, S.L. Madrid NK VGP-IB-SDT 38,89 % Madrid NK VGP-IB-SDT 38,89 % Murcia Solar Park GmbH (VGP-IB-MUR) Berlin NK VGP-IB-ANI 100,00 % Berlin NK VGP-IB-ANI 100,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Baluma Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Baviera Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Bolardo Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Boyante Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Braganza Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Cairo Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Camareta Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Carmesi Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Cenida Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Comunidad de Bienes del Huerto Solar del Hinojar, C.B. Lorca NK VGP-IB-SVL 92,72 % Lorca NK VGP-IB-SVL 92,72 % Cornamusa Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Cruceta Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Faballones Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Feanor Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Galadriel Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Helice Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Imai Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Koe Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Lima Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Miriel Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Mosqueton Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Nairobi Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Natera Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-CAS 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Obenque Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Orion Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Orla Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-CAS 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Panol Solar, S.L. Madrid NK VGP-IB-TES 51,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 51,00 % Penalara Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-CAS 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Perdiguero Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-CAS 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Peregrino Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Posets Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-CAS 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Radar Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Reclamo Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Segment: Neue Erneuerbare 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Rehala Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Rotor Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Sentina Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Sextante Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Stopper Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Stein Von Liebig Balears I, S.L.U. (VGP-IB-SVL) Madrid NK VGP-IB-MUR 100,00 % Madrid NK VGP-IB-MUR 100,00 % Trufa Energy, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Volateo Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Zelanda Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Madrid NK VGP-IB-GRP 100,00 % Zuncho Solar, S.L.U. Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % Madrid NK VGP-IB-TES 100,00 % VERBUND Green Power Albania Sh.p.k. Tirana NK VGP 100,00 % Tirana NK VGP 100,00 % VERBUND Green Power Albania Wind Sh.p.k. – – – – Tirana NK VGP 100,00 % Segment: Absatz 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND AG (VH) – Teil Absatz Wien VK – – Wien VK – – VERBUND Energy4Business GmbH (VEB) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Energy4Business Germany GmbH München VK VEB 100,00 % München VK VEB 100,00 % VERBUND Energy4Customers GmbH (VEC) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Energy4Flex GmbH Wien VK VEB 100,00 % Wien VK VEB 100,00 % VERBUND Energy4Future GmbH Wien VK VEB 100,00 % Wien VK VEB 100,00 % VERBUND Engineers4Energy GmbH (vormals: MSP Solarpower GmbH) Feld-kirchen an der Donau VK VEB 100,00 % Feld-kirchen an der Donau VK VEB 100,00 % Electriply GmbH (vormals: iFix Solar GmbH) Feld-kirchen an der Donau VK VEB 100,00 % Feld-kirchen an der Donau VK VEB 100,00 % SMATRICS GmbH & Co KG (SMATRICS) Wien VK VEB 74,90 % Wien VK VEB 74,90 % SMATRICS EnBW GmbH Wien EQ SMATRICS 49,00 % Wien EQ SMATRICS 49,00 % E-Mobility Provider Austria GmbH Wien NK VEB 74,90 % Wien NK VEB 74,90 % smart Energy Services GmbH Wien NK VEC 50,00 % Wien NK VEC 50,00 % SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH Sankt Margare-then im Bgld. EQ1 VGP 50,00 % Sankt Margare-then im Bgld. NK VEC 100,00 % Segment: Netz 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Austrian Power Grid AG (APG) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % Gas Connect Austria GmbH (GCA) Wien VK VH 51,00 % Wien VK VH 51,00 % Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) Wien VK GCA 51,00 % Wien VK GCA 51,00 % Trans Austria Gasleitung GmbH (TAG) Wien EQ GCA 15,53 % Wien EQ GCA 15,53 % OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Wien EQ APG 24,40 % Wien EQ APG 24,40 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG Wien NK GCA 23,13 % Wien NK GCA 23,13 % ASGM Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH Wien NK AGGM 100,00 % Wien NK AGGM 100,00 % VUM Verfahren Umwelt Manage- ment GmbH Klagenfurt NK APG 100,00 % Klagenfurt NK APG 100,00 % Equigy B.V. Arnheim NK APG 20,00 % Arnheim NK APG 20,00 % Alle sonstigen Segmente: Thermische Erzeugung 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND Thermal Power GmbH (VTP GmbH) Fernitz-Mellach VK VH 100,00 % Fernitz-Mellach VK VH 100,00 % VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG Fernitz-Mellach VK VH VTP GmbH 100,00 % 0,00 %2 Fernitz-Mellach VK VH VTP GmbH 100,00 % 0,00 %2 Alle sonstigen Segmente: Services 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND Services GmbH Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Business Solutions GmbH – – – – Wien VK VH 100,00 % Alle sonstigen Segmente: Beteiligungen 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND AG (VH) – Teil Beteiligungen Wien VK – – Wien VK – – KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Klagenfurt EQ VH 35,17 % Klagenfurt EQ VH 35,17 % C2PAT GmbH Wien NK VH 25,00 % Wien NK VH 25,00 % Übrige Konzerngesellschaften 2023 2024 Gesellschaft Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital Sitz Konsolidierungsart Oberge- sellschaft Anteil der Oberge- sellschaft am Kapital VERBUND AG (VH) – übriger Anteil Wien VK – – Wien VK – – VERBUND Finanzierungsservice GmbH Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Ventures GmbH (VVE) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Green Hydrogen GmbH (VGH) Wien VK VH 100,00 % Wien VK VH 100,00 % VERBUND Green Hydrogen Sales GmbH Wien VK VGH 100,00 % Wien VK VGH 100,00 % HalloSonne GmbH (HAS) Wien NK VVE 100,00 % Wien NK VEC 100,00 % HalloSonne PV Finanzierungs-Holding GmbH (HAF) Wien NK HAS 100,00 % – – – – HalloSonne 1. PV Vermietungs-GmbH Wien NK HAF 100,00 % – – – – HalloSonne Installations GmbH Wien NK HAS 100,00 % – – – – TTTech Nexus GmbH – – – – Wien NK VVE 49,90 % VK = vollkonsolidiertes Tochterunternehmen / EQ = nach der Equity-Methode bilanziertes Beteiligungsunternehmen / GT = gemeinschaftliche Tätigkeit, anteilsmäßiger Einbezug von Vermögenswerten bzw. Schulden und Erträgen bzw. Aufwendungen / NK = wegen Unwesentlichkeit oder mangels Beherrschung bzw. maßgeblichen Einflusses nicht konsolidiertes Unternehmen 1 Gemeinschaftsunternehmen // 2 Die VERBUND Thermal Power GmbH hält als Komplementär der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG einen Anteil von < 0,01 %. 13.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung am 19. Februar 2025 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Michael Strugl Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG Achim Kaspar Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Mitglied des Vorstands der VERBUND AG 14. Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss von VERBUND ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von VERBUND vermittelt. Wir bestätigen außerdem nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht von VERBUND den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von VERBUND entsteht, und dass der Konzern-lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen VERBUND ausgesetzt ist. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Michael Strugl Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG Achim Kaspar Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der VERBUND AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungs-rechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungs-sachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Firmenwerte und Sachanlagen 2. Bilanzierung und Ausweis von derivativen Finanzinstrumenten Werthaltigkeit von Firmenwerten und Sachanlagen Beschreibung: Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der Firmenwerte 635 Mio. € und des Sachanlagevermögens 13.070 Mio. € (nach Netto-Wertminderungen von 177 Mio. €). Gemäß IFRS ist eine Gesellschaft verpflichtet zu überprüfen, ob Anzeichen für eine Wertminderung oder für eine Wertaufholung von vorangegangenen Wertminderungen bestehen und falls sie bestehen, einen Wertminderungstest durchzuführen. Für Firmenwerte gilt eine jährliche Überprüfungspflicht. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und Sachanlagen erfordert Ermessensentscheidungen, ob ein Wertminderungsbedarf für einen Vermögenswert besteht und wie hoch ein solcher ist. Das wesentliche Risiko liegt in der vom Management vorgenommenen Schätzung zukünftiger Zahlungsströme und Diskontierungssätze, welche dazu dienen, die Werthaltigkeit von Firmenwerten und Sachanlagen zu bestimmen. Die Angaben der VERBUND AG zu Firmenwerten und Sachanlagen und der damit verbundenen Werthaltigkeitsprüfung sind in Anhangangabe „1.2 Grundsätze der Rechnungslegung“, Anhangangabe „2. Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen", Anhangangabe „3.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" („3.2.10 Wertminderungen und Wertaufholungen") und Anhangangabe „4. Langfristige Vermögenswerte" („4.4 Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte") enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben: Wir haben im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und Sachanlagen geprüft, wie das Management einen etwaigen Wertminderungs- oder -aufholungsbedarf ermittelt, sowie die Annahmen des Managements beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: ● Beurteilung der Konzeption des Bewertungsmodells und der Wirksamkeit der Kontrollen im Bewertungsprozess; ● Überprüfung der Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten; ● Prüfung und Beurteilung der Management-Einschätzung von Wertminderungsanzeichen oder Vorliegen von Anhaltspunkten für Zuschreibungen; ●  Plausibilisierung der getroffenen Annahmen in den Bewertungsmodellen mit Daten aus der operativen Planung; Abgleich der darin enthaltenen wesentlichsten Annahmen mit externen Marktdaten sowie anderen externen und internen Quellen, die in die Bewertung eingeflossen sind; ● Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Bewertungsmodelle und Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten zur Analyse und Beurteilung der Diskontierungssätze und Wachstumsraten sowie Beurteilung und Überprüfung der Bewertungsmodelle; ● Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben. Bilanzierung und Ausweis von derivativen Finanzinstrumenten Beschreibung: Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der aktiven derivativen Finanzinstrumente 420 Mio. € und der passiven derivativen Finanzinstrumente 241 Mio. € (mit dem überwiegenden Anteil in den kurzfristigen Vermögenswerten und langfristigen Schulden). Die im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasste Bewertungsrücklage für Cashflow Hedges beträgt zum 31. Dezember 2024 159 Mio. €. Gemäß IFRS ist für derivative Finanzinstrumente (bei VERBUND vor allem auf Termingeschäfte für Strom-, Gas- und Zinsabsicherung) jeweils der aktuelle Marktwert (Fair-Value) zu bilanzieren. Durch die Anwendung von „Hedge-Accounting" werden die Bewertungseffekte nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis gezeigt. Die Anwendung von „Hedge-Accounting" ist an strenge formale und inhaltliche Anforderungen geknüpft, deren Nichterfüllung zu einer wesentlichen Fehldarstellung der Ertragslage des Unternehmens führen kann. Aufgrund der Entwicklungen auf den Energiemärkten sehen wir ein erhöhtes Risiko, dass die Anforderungen an das Hedge-Accounting nicht oder teilweise nicht erfüllt werden könnten. Daher legen wir im Rahmen unserer Prüfung besonderes Augenmerk auf diesen Sachverhalt. Die Angaben der VERBUND AG zu den derivativen Finanzinstrumenten sind in Anhangangabe „3.2.8 Bewertung und Realisierung von Energiederivaten", „3.3.1 Aufgliederung des sonstigen Ergebnisses", „5.1 Bilanzierung von Finanzinstrumenten", „5.2 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“, „6.2 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten", „6.5.1 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten“ und „11.2 Risikomanagement im Energiebereich" enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung und dem Ausweis von derivativen Finanzinstrumenten haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: ● Erhebung der wesentlichen Prozessschritte sowie Überprüfung der implementierten Kontrollen ● Durchsicht der Protokolle des Risikomanagement-Komitees; ● Einholung von „Counterparty-Bestätigungen“ zu offenen Geschäften; ● Überprüfung herangezogener Preiskurven für die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, sowie die stichprobenartige Überprüfung der Bewertung einzelner Geschäfte; ● Beurteilung des sich aus der Stromproduktion ergebenden Absicherungsbedarfs sowie der daraus resultierenden Bilanzierung („Hedge-Accounting“), inklusive der Beurteilung der verpflichtenden Dokumentationserfordernisse; ● Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung und der Hochwahrscheinlichkeit abgesicherter Grundgeschäfte, etc.; ● Überprüfung der Klassifizierung, Darstellung und des Ausweises derivativer Finanzinstrumente in den primären Abschlussbestandteilen; sowie Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Integrierten Geschäftsbericht und in der Ergänzung zum Integrierten Geschäftsbericht (Disclosures on Management Approach), ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht, den Bestätigungsvermerk und die im Lagebericht enthaltene nicht finanzielle Erklärung. Den Integrierten Geschäftsbericht (ohne den Bericht des Aufsichtsrates) und die zugehörige Ergänzung haben wir bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsaus-schusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschluss-prüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ● Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ● Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. ● Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ● Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ● Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. ● Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Stefan Uher. Wien, am 19. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. (FH) Rosemarie König Wirtschaftsprüferin Mag. Stefan Uher Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. VERBUND-Kraftwerke und APG-Stromnetzanlagen sowie GCA-Gasnetzanlagen Glossar JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 517 ACER Agency for the Cooperation of Energy Regulators/Agentur für die Zusammen- arbeit der Energieregulierungsbehörden. Arbeitsrechtlicher Personalstand (APS) Alle arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis- se der Gesellschaft. Der APS wird zum Monatsletzten stichtagsbezogen erhoben. Berechnung nach Köpfen inklusive Karenzierungen und exklusive Vorstand, Vorruhestand und Ferial- praktikant:innen. B ase (Baseload, Grundlast) Base kennzeichnet das Lastprofil für Stromlieferungen von konstanter Leis- tung über 24 Stunden eines jeden Tages der Lieferperiode. Bereinigtes EBITDA Zu den Bereinigungen zählen Auswir- kungen aus Restrukturierungsaufwen- dungen aus konzernweiten Einspa- rungsprogrammen sowie sonstige Auf- wendungen und Erträge mit einmaligem bzw. seltenem Charakter im EBITDA. Darüber hinaus wird beim bereinigten EBITDA das EBITDA aus etwaigen nicht fortzuführenden Aktivitäten berücksich- tigt. Das EBITDA ist die wichtigste inter- ne Ergebniskennzahl bei VERBUND und Indikator für die nachhaltige Ertragskraft seiner Geschäfte. Bereinigtes Konzernergebnis Zu den Bereinigungen zählen neben den Effekten, die beim bereinigten EBITDA bereinigt werden, Effekte aus Werthal- tigkeitsprüfungen und Effekte aus Un- ternehmenserwerben sowie sonstige Aufwendungen und Erträge mit einmali- gem bzw. seltenem Charakter (nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen). Darüber hinaus werden beim bereinigten Konzernergebnis außerge- wöhnliche Steuereffekte nicht berück- sichtigt. Bilanziell geschlossene Positionen Bilanziell geschlossene Positionen um- fassen (fortgeführte) Finanzverbindlich- keiten und dazugehörige Finanzanlagen aus vorzeitig beendeten Cross-Border- Leasing-Transaktionen. Vormals wurden Finanzverbindlichkeiten aus Cross Bor- der Leasing bzw. gegenüber der Repub- lik Österreich sowie die dazugehörigen Veranlagungen ebenso behandelt. Bruttoverschuldung Lang- und kurzfristige Finanzverbind- lichkeiten zuzüglich verzinslicher Rück- stellungen und sonstiger verzinslicher Schulden abzüglich geschlossener Positionen. Capital Employed Gesamtvermögen abzüglich jener Ver- mögenswerte, die (noch) nicht zum Prozess der Leistungserstellung und - verwertung beitragen (i. W. geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau (ausge- nommen jene des Segments Netz), liquide Mittel, derivative Finanzinstru- mente im Energiebereich, Finanzanlagen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich aus bilanziell geschlos- senen Positionen), und abzüglich der Baukostenbeiträge sowie sonstiger unverzinslicher Schulden. Die Berech- nung erfolgt ab 2019 nur mehr für den nicht regulierten Geschäftsbereich von VERBUND. Cashflow Saldo aus dem Zufluss und dem Abfluss von liquiden Mitteln; setzt sich aus dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit zusammen. Cle an Spark Spread Erzeugungsmarge bei Strom aus Gas- kraftwerken, die der Differenz zwischen dem Strompreis und den Brennstoffkos- ten (Gas) für die Stromproduktion unter Berücksichtigung der Kosten für Emissi- onszertifikate entspricht. CO 2 -Äquivalent (CO 2 e) Zur besseren Vergleichbarkeit des Bei- trags unterschiedlicher Treibhausgase (z. B. Methan, Lachgas) zum Klimawan- del werden diese mit dem Faktor des Global Warming Potential (GWP) in die Angabe CO 2 -Äquivalente bzw. Kohlendi- oxid-Äquivalente (CO 2 e) umgerechnet. Kohlendioxid ist die Referenzeinheit für Treibhauspotenzial und hat den Wert 1 CO 2 e. Corporate Carbon Footprint (CCF) Transparente Darstellung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, die durch die Geschäftstätigkeiten einer Organisation verursacht werden. Corporate Responsibility (CR) Dieses Konzept zielt auf eine nachhaltige Entwicklung auf Unternehmensebene ab und bezieht ökonomische, ökologi- sche und soziale Aspekte im Kernge- schäft mit ein. Zudem wird auf die Aus- wirkungen aufgrund der Geschäftstätig- keiten und der Anforderungen der Stakeholder innerhalb aller Unterneh- mensprozesse geachtet. Cross Border Leasing Leasing über Staatsgrenzen hinweg. Leasinggeber:innen und -nehmer:innen haben ihren Standort in unterschiedli- chen Ländern. Glossar 518 CSRD Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie EU 2022/2464) löst die NFI-Richtlinie zur Angabe nichtfinan- zieller Informationen ab. Sie verpflichtet ab dem 1. Jänner 2024 große, an gere- gelten Märkten notierte Unternehmen und große Kreditinstitute sowie Versi- cherungsunternehmen, die bestimmte Größenkriterien bei Umsatz, Bilanz- summe und Mitarbeiter:innen über- schreiten zur Nachhaltigkeitsberichter- stattung im Rahmen des Lageberichts. Dabei müssen allgemeine Angabepflich- ten, Umwelt-, soziale und Governance- Themen offengelegt und einer ver- pflichtenden Prüfung mit limited assurance unterzogen werden. Die genauen Angabepflichten sind in den EU-Berichtsstandards ESRS geregelt. Eine Umsetzung der Richtlinie ins natio- nale Recht hat noch zu erfolgen. Durchschnittlicher betriebswirtschaftlicher Personalstand Berechnung nach tatsächlichen Stichta- gen der Ein- und Austritte sowie dem Beschäftigungsausmaß. Earnings before Interest and Tax (EBIT) Operatives Ergebnis Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA) Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen. EBIT-Marge Earnings before Interest and Tax (EBIT) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. E-Control (Energie-Control Austria) 2001 wurde die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Mit 3. März 2011 wurde die E-Control in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt (§ 2, § 43 Energie-Control-Gesetz). Die E-Control hat die Aufgabe, die Umset- zung der Liberalisierung des österreichi- schen Strom- und Gasmarkts zu über- wachen, zu begleiten und gegebenen- falls regulierend einzugreifen. Eigenkapitalquote (bereinigt) Eigenkapital im Verhältnis zum um bilanziell geschlossene Positionen berei- nigten Gesamtkapital. Eigenkapitalrentabilität (ROE) Periodenergebnis im Verhältnis zum durchschnittlichen Eigenkapital. ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Durch das ElWOG wurde die Elektrizitätsbinnenmarktricht- linie der EU in Österreich umgesetzt. Engpassleistung (EPL) Die maximale Dauerleistung, die ein Kraftwerk unter Normalbedingungen abgeben kann. Engpassmanagement (EPM) Der Begriff Engpassmanagement um- fasst sämtliche Maßnahmen, die ein Übertragungsnetzbetreiber einsetzen kann, um Überlastungen durch Netzen- gpässe in seinem Netz zu vermeiden oder zu beheben. Dies reicht von netz- seitigen (z. B. Steuerung von Phasen- schiebertransformatoren) bis hin zu marktbezogenen Maßnahmen (z. B. Redispatch). Equity-Methode Methode zur Bilanzierung von Beteili- gungsunternehmen, auf die ein maß- geblicher Einfluss ausgeübt werden kann, und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Bei der Equity-Methode wird der Beteiligungsansatz im Grunde an die Veränderung des anteiligen Eigenkapitals des Beteiligungsunter- nehmens angepasst; es erfolgt eine „Einzeilenkonsolidierung“. Die Verände- rungen werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (das heißt direkt im Eigenkapi- tal) erfasst. Erzeugungskoeffizient Der Erzeugungskoeffizient ist der Quoti- ent aus der tatsächlichen Stromerzeu- gung eines Wasserkraftwerks oder einer Reihe von Wasserkraftwerken in einem Zeitraum und der durchschnittlichen (aus historischen Wasserführungen ermittelten) Erzeugungsmöglichkeit dieses Wasserkraftwerks bzw. dieser Wasserkraftwerke im selben Zeitraum. Dieser langjährige Durchschnitt ist gleich 1,0. Folglich bedeutet beispiels- weise ein Erzeugungskoeffizient von 1,1 eine 10 %ige Mehrproduktion. ESG-Rating ESG steht für „Environmental, Social and Governance“, also „Umwelt, Sozia- les und Unternehmensführung“, und bezeichnet die Analyse und Bewertung von Unternehmen nach ökologischen und sozial-gesellschaftlichen Aspekten sowie der Art der Unternehmensführung im Unterschied zu einem Rating nach rein finanziellen Aspekten. ESRS Die European Sustainability Reporting Standards wurden als delegierte Rechtsakte zur CSRD erlassen und sind somit direkt anwendbar. Das erste Set besteht aus zwölf branchenunabhängi- JAHRESFINANZBERICHT – KONZERN 519 gen Standards. Die übergreifenden Standards regeln Offenlegungen zu allgemeinen Angaben, die sektorunab- hängigen Themenstandards legen zu berichtende Inhalte im Bereich Environ- ment, Social und Governance fest. Fluktuationsrate Die Fluktuationsrate ist der Anteil der Mitarbeiter:innen, die das Unternehmen aufgrund von Kündigung, einvernehmli- cher Lösung, vorzeitigem Austritt oder Lösung während der Probezeit verlassen haben. Der Anteil wird im Verhältnis zum Mitarbeiter:innenstand zum Bilanz- stichtag berechnet. Free Cashflow nach Dividende Cashflow aus operativer Tätigkeit zuzüg- lich des Cashflows aus Investitionstätig- keit ohne Einzahlungen und Auszahlun- gen aus Investitionen bzw. Abgängen in Finanzanlagen, abzüglich der Auszah- lungen für Dividenden; steht für Zahlun- gen aus der Finanzierungstätigkeit (z. B. Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten) sowie Ein- und Auszahlungen in Finanz- anlagen zur Verfügung. Funds from Operations (FFO) EBITDA zuzüglich Zinserträge abzüglich Zinsaufwand und laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Gearing Nettoverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital. Gross Debt Coverage Verhältnis von Funds from Operations (FFO) zur Bruttoverschuldung. Gross Interest Cover Verhältnis von Funds from Operations (FFO) zum Zinsaufwand (bereinigt um aktivierte Fremdkapitalzinsen, Zinsauf- wand für Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit bilanziell geschlos- senen Positionen und Kommanditisten zuzurechnende Ergebnisanteile). Inter TSO Compensation (ITC) Inter TSO Compensation (ITC) ist die Kompensation für die Kosten für Transitströme in Übertragungsnetzen. NaDiVeG Nachhaltigkeits- und Diversitäts- verbesserungsgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität be- treffender Informationen durch be- stimmte große Unternehmen. Siehe auch NFI-Richtlinie. Nettoverschuldung (Net Debt) Bruttoverschuldung abzüglich liquider Mittel, kurzfristiger Veranlagungen und Ausleihungen sowie der Wertpapiere im kurzfristigen und langfristigen Vermögen. NFI-Richtlinie Die EU-Richtlinie 2014/95/EU für die Angabe von nichtfinanziellen Informatio- nen – kurz NFI-Richtlinie – wurde von der österreichischen Bundesregierung mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsver- besserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt und gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Es ver- pflichtet große Unternehmen von öffent- lichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen (u. a. börsennotier- te Unternehmen, Versicherungen und Banken) dazu, eine nichtfinanzielle Erklä- rung in den Lagebericht aufzunehmen oder einen eigenständigen nichtfinanziel- len Bericht zu legen. Diese Erklärung bzw. dieser nichtfinanzielle Bericht umfasst Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeit- nehmer:innenbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbe- kämpfung. Zusätzlich haben Unterneh- men, die einen Corporate Governance Bericht erstellen müssen, diesen um Angaben zum Diversitätskonzept zu erweitern. Pay-out-Ratio (Vorgeschlagene) Dividendenzahlung im Verhältnis zum Konzernergebnis. Peak (Peakload, Spitzenlast) Peak kennzeichnet das Lastprofil für Stromlieferungen von konstanter Leis- tung über zwölf Stunden von 8 Uhr bis 20 Uhr eines jeden Werktags der Liefer- periode. Performance Bezeichnet die Wertentwicklung eines Wertpapiers oder eines Portfolios, z. B. über ein Jahr. Primär-Verteilersystem (PVS) Das PVS verbindet das Verteilernetz mit den Fernleitungen und den Speichern und dient der Inlandsversorgung Öster- reichs mit Erdgas (Länge ca. 300 km). RCF/Net Debt Retained Cashflow (RCF): Funds from Operations (FFO) abzüglich gezahlter Dividende. Redispatch Der Begriff Redispatch bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraft- werkseinsatzes zur Vermeidung oder Behebung von Netzengpässen. Regelarbeitsvermögen (RAV) Durchschnittliche, aus historischen Wasserführungen, ermittelte Erzeu- gungsmöglichkeit eines Wasserkraft- werks. 520 Regelreservemarkt Regelenergie ist nötig, wenn plötzlich große Lastschwankungen – zu viel oder zu wenig Strom im Netz – auftreten. Dafür werden bestimmte Anteile der Kraftwerkskapazitäten als Reserve bereit- gehalten, um das Netz rasch stabilisieren zu können. Die benötigten Kapazitäten werden vom Regelzonenführer über Marktmechanismen beschafft und die tatsächlich abgerufenen Strommengen ebenso von diesem vergütet. Return on Capital Employed (ROCE) Um die steuerbereinigten Zinserträge aus Finanzanlagen im Zusammenhang mit geschlossenen Positionen und Zins- aufwendungen erhöhtes Periodenergeb- nis (Net Operating Profit after Tax, NOPAT) im Verhältnis zum durchschnitt- lichen Capital Employed. Die Berech- nung erfolgt ab 2019 nur mehr für die nicht regulierten Geschäftsbereiche von VERBUND. Schwankungsmarge (Variation Margin) Die Variation Margin stellt bei Futures die täglich zu bezahlenden oder zu erhaltenden Cash-Beträge dar, die sich aus der Bewertung der offenen Positio- nen an der Börse ergeben. Somit wer- den durch die Variation Margin Gewinne und Verluste der offenen Positionen, die durch Kursveränderungen gegenüber dem Vortag entstehen, täglich ausgegli- chen. Die Variation Margin entspricht somit den unrealisierten Gewinnen/ Verlusten des Portfolios, die beim Glatt- stellen der Positionen fällig werden würden. Durch die Variation Margin und die Initial Margin wird das Kreditrisiko für die Handelsteilnehmer:innen an der Börse ausgeschlossen. Standardlastprofile Strom Bei Stromkund:innen ohne registrieren- de Leistungsmessung werden vom Energieversorger Standardlastprofile (SLP) eingesetzt. Diese SLP ersetzen die nicht vorhandene Lastganglinie von Letztverbraucher:innen durch eine er- rechnete, hinreichend genaue Prognose der Stromabnahme im Viertelstunden- takt. SLP sind repräsentative Lastprofile, die für die Kundengruppen Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe mit einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh im Jahr angewendet werden, bei denen jeweils ein ähnliches Abnahmeverhalten anzunehmen ist. Sustainable Development Goals (SDGs) Von den Mitgliedstaaten der UN erarbei- tete 17 Ziele und 169 Unterziele der nachhaltigen Entwicklung, gültig seit 2016 für alle Staaten weltweit. Bis Ende 2030 soll damit unter anderem Armut beseitigt, die Gleichstellung von Frauen vorangetrieben, die Gesundheitsversor- gung verbessert und dem Klimawandel gegengesteuert werden. Systemnutzungstarife- Verordnung (SNT-VO) Die Systemnutzungstarife-Verordnung bestimmte die Grundsätze für die Ermitt- lung und die Zuordnung der Kosten, die Kriterien für die Tarifbestimmung sowie die Tarife für die zur Netznutzung zu entrichtenden Entgelte. Die Verordnung wurde jährlich von der Energie-Control- Kommission erlassen. Seit 2012 wird die Systemnutzungsentgelte-Verordnung von der Regulierungskommission der E-Control erlassen. Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) TCFD wurde 2015 vom Financial Stability Board ins Leben gerufen. Die Taskforce wurde damit beauftragt, Emp- fehlungen zu entwickeln, mit denen Unternehmen ihre Resilienz gegenüber dem Klimawandel für den Kapitalmarkt offenlegen können. Diese Empfehlungen richten sich an vier verschiedene Berei- che (Governance, Strategie, Risikoma- nagement, Kennzahlen und Ziele) und haben das Ziel, klimabezogene Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewer- ten, zu steuern und darüber zu berichten. UN Global Compact Der Global Compact der Vereinten Natio- nen ist die weltweit größte Initiative zu Corporate Social Responsibility (CSR) und nachhaltiger Entwicklung. Das Ziel der weltumspannenden Bewegung aus Wirt- schaft, Politik und Zivilgesellschaft: die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Als zentrales Element des UN Global Compact gelten die zehn universellen Prinzipien und die Unterstüt- zung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Value-at-Risk (VaR) Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen der Handelsposition angewandt wird. Die Berechnung dieses Verlustpotenzials, das unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z. B. 95 %) angege- ben wird, wird auf der Basis marktorien- tierter Preisänderungen vorgenommen. Teil 2 Mutterunternehmen 522 in Mio. €, % 2022 2023 2024 Umsatzerlöse 615,3 997,3 917,1 Ergebnis vor Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT) 593,9 1.193,5 2.598,5 Ergebnis vor Steuern 551,2 1.108,8 2.517,0 Jahresüberschuss 563,3 1.202,4 2.493,0 Bilanzgewinn 1.250,7 1.441,8 972,8 Bilanzsumme 6.901,2 7.387,5 7.092,8 Anlagevermögen 6.557,8 6.998,7 6.727,6 Investitionen in Sachanlagen 2,3 12,9 11,3 Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 2,0 1,9 3,5 Eigenkapital 3.817,4 3.769,2 4.820,4 Umsatzrentabilität (ROS) 96,5 % 119,7 % 283,3 % Eigenkapitalrentabilität (ROE) 15,2 % 29,0 % 66,8 % Gesamtkapitalrentabilität (ROI) 9,9 % 17,3 % 35,2 % Return on Capital Employed (ROCE) 7,4 % 14,0 % 30,0 % Eigenkapitalquote 55,3 % 51,0 % 68,0 % Fiktive Schuldentilgungsdauer 5,6 2,6 0,9 Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit 721,2 1.572,7 2.153,3 Gearing 66,5 % 76,0 % 39,1 % Nettoumlaufvermögen (Working Capital) – 870,5 – 1.830,0 – 571,9 Nettoverschuldung 2.538,0 2.864,9 1.885,5 Kurzfristige Schulden 1.116,7 2.684,4 855,1 Kurzfristiges Vermögen 246,2 854,4 283,3 2022 2023 Höchstkurs 113,6 89,3 86,50 Tiefstkurs 75,8 68,1 62,60 Letztkurs 78,7 84,1 70,00 (Vorgeschlagene) Dividende je Aktie 2,44 3,40 2,80 (Vorgeschlagene) Sonderdividende je Aktie 1,16 0,75 0,00 Dividendenrendite 4,57 % 5,49 % 0,04 Betriebswirtschaftlicher Personalstand 181,7 208,7 204,22 Stromabgabe Konzern (GWh) 1 68.398 68.398 68.398 1 inkl. Systembedarf Drei-Jahres-Vergleich JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 523 Vorstand Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Generaldirektor Mag. Dr. Michael Strugl MBA Vorsitzender des Vorstands 1963 1.1.2019 31.12.2028 Generaldirektor Dr. Peter F. Kollmann Stv. Vorsitzender des Vorstands 1962 1.1.2014 31.12.2027 Vorstandsdirektor Mag. Dr. Achim Kaspar 1965 1.1.2019 31.12.2026 Vorstandsdirektorin Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler 1973 1.1.2024 31.12.2027 Aufsichtsrat Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group GmbH & Co KG, der HENN GmbH bzw. der HENN GmbH & Co KG; Verwaltungsrat der Aluflexpack AG, Schweiz (Präsident) und Aufsichtsrat der VARTA AG, Deutschland und der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Österreich 1971 30.4.2019 o. HV 2028 Dr. Edith Hlawati 1. Vorsitzender-Stellvertreterin Vorstand der Österreichische Beteiligungs AG Aufsichtsrat der Telekom Austria AG (Vorsitzende); der OMV AG (Stv. Vorsitzende) und der EuroTeleSites AG (Mitglied) 1957 25.4.2022 o. HV 2026 Mag. Dr. Christine Catasta (bis 30.4.2024) 1958 16.6.2020 30.4.2024 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger 2. Vorsitzender-Stellvertreterin Universitätsprofessorin, Wirtschaftsuniversität Wien Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG (Mitglied) 1968 30.4.2024 o. HV 2027 Dr. Ingrid Hengster Barclays Bank Ireland, CEO Deutschland, Global Chair Investment Banking Mitglied des Verwaltungsrats des Deutschen Aktieninstituts und des Bundesverbands Deutsche Banken 1961 30.4.2024 o. HV 2027 Prof. Dr. Barbara Praetorius (bis 30.4.2024) 1964 16.6.2020 30.4.2024 Mag. Jürgen Roth Geschäftsführender Gesellschafter der Tank Roth GmbH; Aufsichtsrat des ICS Internationalisierungscenter Steiermark GmbH (Vorsitzender); Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss 1973 22.4.2015 o. HV 2026 Organe der Gesellschaft 524 Name Geburtsjahr Datum der Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler Aufsichtsrat und Unternehmensberater Aufsichtsrat der PreussenElektra GmbH, Deutschland (Mitglied) Board of Directors Northland Power Inc, Toronto (Mitglied) 1960 16.6.2020 o. HV 2027 Mag. Christa Schlager Leitung Abteilung Wirtschaftspolitik AK Wien, Aufsichtsrat der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Mitglied) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) (Mitglied) 1969 16.6.2020 o. HV 2026 Dipl. Ing. Robert Stajic MBA Executive Director der Österreichische Beteiligungs AG Aufsichtsrat der OMV AG (Mitglied) 1979 25.4.2022 o. HV 2025 Mag. Stefan Szyszkowitz Sprecher des Vorstands der EVN AG; Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der EVN Macedonia AD (Stv.- Vorsitzender), der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der RAG Austria AG (Vorsitzender), der Burgenland Energie AG (Stv. Vorsitzender), der Netz Niederösterreich GmbH (Stv. Vorsitzender) und der Wiener Börse AG (Mitglied) 1964 23.4.2018 o. HV 2026 Dipl.-Ing. Peter Weinelt Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH und der Wiener Stadtwerke Planvermögen GmbH; Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH (Vorsitzender), der Wiener Netze GmbH (Vorsitzender), der EVN AG (Mitglied), der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Mitglied) Obmann des Fachverbands Gas Wärme der WKÖ 1966 5.4.2017 o. HV 2026 Hinsichtlich der (Neben-)Funktionen sind Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in börsennotierten Gesellschaften und in anderen wesentlichen Gesellschaften angeführt. Soweit zutreffend, sind hauptberufliche Funktionen angegeben. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 525 Arbeitnehmervertreter:innen Name Geburtsjahr Datum der Entsendung Kurt Christof Vorsitzender der Konzernvertretung der Arbeitnehmer:innen Aufsichtsrat der Stadtwerke Voitsberg GmbH und der Sparkasse Voitsberg/Köflach Bankaktiengesellschaft 1964 seit 8.3.2004 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Mag. Dr. Isabella Hönlinger Betriebsratsvorsitzende 1971 seit 1.9.2016 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Ing. Wolfgang Liebscher Zentralbetriebsratsvorsitzender 1966 seit 1.11.2013 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Veronika Neugeboren Betriebsratsvorsitzende 1967 seit 30.4.2019 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Ing. Hans Peter Schweighofer Zentralbetriebsratsvorsitzender 1970 seit 18.4.2023 von der Arbeitnehmer- vertretung entsendet Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen durch die Konzernvertretung gilt unbefristet und kann jederzeit widerrufen werden. 526 Als führendes Energieunternehmen Österreichs konnte VERBUND trotz der Herausforderungen und der großen Unsicherheiten auch im Geschäftsjahr 2024 erneut ein hervorragendes Ergebnis erzielen. So gelang es, die Profitabilität weiter zu stärken und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens erfolg- reich fortzusetzen, um einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten zu können. Der Aufsichtsrat hat diese positive Entwicklung aktiv begleitet und unterstützt. Erfüllung der Aufgaben Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 in sechs Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen, wobei bei einigen Sitzungen einzelne Auf- sichtsratsmitglieder über Telefon- oder Videozuschaltung teilgenommen haben. Dabei betrug die An- wesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder insgesamt 94 %. Der Vorsitzende hat zudem regelmäßig in wichtigen Angelegenheiten Kontakt mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats gehalten. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsent- wicklung und über die Lage und die Strategie des Unternehmens, einschließlich der wesentlichen Kon- zerngesellschaften, sowie über die Risikolage und das Risikomanagement mündlich und schriftlich informiert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in wesentlichen zukunftsorientierten Fragen, insbesondere zu Struktur und Strategie des Unternehmens, beraten und mit dem Vorstand regelmäßig die Umsetzung der Strategie erörtert. Zu den wichtigsten Punkten gehörten dabei unter anderen bedeutende Investiti- ons- und Akquisitionsprojekte, mit denen die Umsetzung der Wachstumsstrategie fortgesetzt wurde. Auf Basis der umfangreichen Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat dessen Geschäftsfüh- rung laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle fand in einer offenen und konstrukti- ven Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt und gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Die wesentlichen Beschlussfassungen des Aufsichtsrats sind im konsolidierten Corporate Governance Bericht 2024 dargestellt. Zwischen den Sitzungen gab es regelmäßig Gespräche zwischen dem Vor- sitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstandsvorsitzenden. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat In der ordentliche Hauptversammlung am 30. April 2024 wurden Mag. Martin Ohneberg und Dipl.-Ing Gerhard Rümmler wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger und Dr. Ingrid Hengster wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Mag. Dr. Christine Catasta und Prof Dr. Barbara Praeto- rius sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der auf die Wahl folgenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Mag. Martin Ohneberg zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Edith Hlawati wiede- rum zur 1. Stellvertreterin und Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger zur 2. Stellvertreterin bestellt. Sonst gab es im Aufsichtsrat keine Veränderungen. Das Vorstandsmandat von Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler hat der Aufsichtsrat bis 31. Dezember 2027 verlängert. Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats Als eines der führenden börsennotierten Unternehmen bekannte sich VERBUND schon früh zur Ein- haltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat sieht sich dem Kodex verpflichtet und ist bestrebt, den Bestimmungen, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu ent- sprechen. In diesem Sinn werden die Regeln, welche die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, weitestgehend eingehalten. Bericht des Aufsichtsrats JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 527 Gemäß der Anforderung des Kodex (Regel 36) führte der Aufsichtsrat wieder eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit, vor allem seiner Organisation und Arbeitsweise, durch. Die Evaluierung wurde im Berichtsjahr mittels qualitativer und quantitativer Interviews vorgenommen, die ein externer Berater mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern geführt hat. Die Ergebnisse der Auswertung und die daraus abgeleiteten Anregungen für Maßnahmen wurden in der Aufsichtsrats- sitzung im Dezember 2024 ausführlich erörtert. Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Verträgen mit Unternehmen, die einzelnen Mitglie- dern nahestehen, setzte sich der Aufsichtsrat erneut auch mit möglichen Interessenkollisionen ausei- nander. Dabei stellte er keine Interessenkonflikte fest, die entsprechende Maßnahmen erfordern. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Dabei wurden insbesondere die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu strukturiert. Mit der Zusammenführung des bisherigen Strategieausschusses mit dem bisherigen Nachhaltigkeitsausschuss zum neuen Strate- gie- und Nachhaltigkeitsausschuss mit erweiterten Aufgaben wurde die große strategische Bedeutung der Nachhaltigkeit für alle Bereiche der Geschäftstätigkeit von VERBUND zum Ausdruck gebracht. Der Prüfungsausschuss wurde erweitert, und der Dringlichkeitsausschuss wurde gestrichen. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss hielt im Berichtsjahr vier Sitzungen ab, in denen er sich insbesondere eingehend mit der Umsetzung der Konzernstrategie und der strategischen Planung be- fasste. Weiters behandelte er einzelne M&A-Projekte und ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen und be- schäftigte sich mit neuen Szenarienrechnungen sowie mit Schwerpunktthemen der Nachhaltigkeit, wie z. B. der Wesentlichkeitsanalyse und dem Climate Transition Plan. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Sitzungen ab. Er befasste sich dabei vor allem mit dem Halbjahresabschluss, dem Budget und der Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. mit der Bestellung und der Arbeit des Abschluss- prüfers. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit den Prüfungen durch die Interne Revision. Entsprechend dem Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung waren auch im abgelau- fenen Geschäftsjahr ein Nominierungsausschuss und ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Der Ver- gütungsausschuss hielt drei Sitzungen ab, welche insbesondere die Zielvereinbarungen und die Zieler- reichung für die variable Vergütung des Vorstands sowie den Vergütungsbericht 2023 zum Gegenstand hatten. Der Nominierungsausschuss befasste sich in zwei Sitzungen mit der Vorbereitung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Susanne Zapreva- Hennerbichler. Weitere Informationen über die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Sitzungen des Auf- sichtsrats und seiner Ausschüsse sind dem konsolidierten Corporate Governance Bericht 2024 zu ent- nehmen. Informationen über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbe- richt, den der Vorstand und der Aufsichtsrat zur Vorlage an die im April 2025 stattfindende ordentliche Hauptversammlung gemäß § 78c Aktiengesetz (AktG) gemeinsam erstellt haben. Jahresabschluss / Konzernabschluss sowie nichtfinanzielle Erklärung Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden vom Abschlussprüfer, der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus wurde eine Prüfung zur 528 Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziel- len Erklärung durchgeführt. Dem Abschlussprüfer sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu einer Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmt. Der Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Abschlussprüfer-Verordnung gelegt und über das Ergebnis der Abschlussprüfung schriftlich berichtet. Er hat festgestellt, dass der Vorstand die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht hat, dass Buchführung, Jahresabschluss und Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln. Weiters hat er bestätigt, dass der Lagebericht und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss stehen. Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss und im Aufsichtsrat hat der Auf- sichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2024 gebilligt, wodurch dieser gemäß § 96 (4) Aktiengesetz festgestellt ist. Der Lagebericht des Vorstands wurde genehmigt, dem Vorschlag zur Gewinnverteilung wurde zugestimmt. Den Konzernabschluss sowie den Konzern- lagebericht inklusive nichtfinanzieller Erklärung hat der Aufsichtsrat ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen wie den vom Vorstand vorgelegten konsolidierten Corporate Governance Bericht. Es gab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiter:innen des Konzerns seinen besonderen Dank für ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2024 aus. Sie haben unter herausfordernden Umständen mit unermüdlichem Einsatz die ungestörte Stromversorgung in Österreich sichergestellt. Den Aktionär:innen, Kund:innen und Partner:innen dankt der Aufsichtsrat für ihr Vertrauen. Wien, im März 2025 Mag. Martin Ohneberg Vorsitzender des Aufsichtsrats Lagebericht 530 Rahmenbedingungen Im Geschäftsjahr 2024 gaben sowohl die Rohstoffpreise als auch die Strompreise im Vergleich zum Jahr 2023 wieder deutlich nach. Trotz der niedrigeren Preisniveaus für Energiepreise kam es zu keinem höheren Wachstum der globalen Wirtschaft. Österreich verblieb auch im Jahr 2024 in einer Rezession mit einem Rückgang der Wirtschaft um 0,6 %, in Deutschland schrumpfte die Wirtschaft um 0,2 %. Die gesamte österreichische Stromnachfrage stieg 2024 nur leicht an. Bei einer nur leicht gestiegenen Nachfrage und höheren Erzeugungsmengen in den Bereichen Wasser- und Windkraft sowie Photo- voltaik kam es zu einem deutlichen Exportüberschuss. Konjunkturelle Rahmenbedingungen Langsameres Wachstum Laut vorläufigen Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) wuchs die Weltwirtschaft im Jahr 2024 um 3,2 %, die Steigerung lag damit leicht unter der Wachstumsrate des Jahres 2023 mit 3,3 % sowie unter dem langjährigen Durchschnitt. Für 2025 erwartet der IWF ein gleichbleibendes Wachstum von ebenfalls 3,2 %. Neben den negativen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine erholte sich die Weltwirtschaft weiterhin langsam von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die geopolitischen Spannungen, insbesondere im Mittleren Osten, stellten ein weiteres Risiko dar. Die Attacken der mili- tant-islamistischen Huthi-Miliz auf Frachter im Roten Meer führten zudem zu einem erheblichen Anstieg der Preise für Frachtlieferungen zwischen Asien und Europa. Die Auswirkungen der hohen Energiepreise in Europa auf die Wirtschaft und auch die anhaltende Wachstumsschwäche Chinas trübten die wirtschaftliche Entwicklung in Europa zusätzlich. Der Anstieg der Wirtschaftsleistung in den USA belief sich laut IWF auf 2,8 % und für den Euroraum auf lediglich 0,8 %. Laut IWF stagnierte die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2024. Österreichs Wirtschaft blieb auch im Jahr 2024 in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2024 hierzulande um 0,6 %. Ähnlich wie Deutschland litt auch Österreich unter einer Investitionsflaute und einer schwachen Nachfrage nach Investitionsgütern. Auch die Warenexporte nach Deutschland gingen deutlich zurück. Dementsprechend stieg auch die Arbeitslosenquote von 6,4 % im Jahr 2023 auf 7,0 %. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Anstieg des Stromverbrauchs und höhere Erzeugung Nach vorläufigen Daten der E-Control Austria (ECA) lag Österreichs Stromverbrauch (ohne Verbrauch für Pumpspeicherung, inklusive Netzverluste und Eigenbedarf der Kraftwerke) 2024 mit rund 67 TWh um etwa 2 % über dem Vorjahreswert. Der Inlandsgasverbrauch lag mit rund 76 TWh um 0,9 % unter dem Vorjahr. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft stieg kräftig um 11 % gegenüber der Vergleichsperiode aufgrund einer höheren Wasserführung vor allem in den ersten sieben Monaten des Jahres sowie im Okto- ber 2024. Die Erzeugung aus thermischen Kraftwerken in Österreich blieb im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 im Wesentlichen unverändert. Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen stieg um 14 %. Auch die „sonstige Erzeugung“ verzeich- nete insbesondere aufgrund des Photovoltaikausbaus einen Anstieg von 22 %. Insgesamt lag die Strom- produktion in Österreich im Jahr 2024 mit 79 TWh um 11 % über dem Vorjahreswert. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 531 Der Importsaldo verbesserte sich 2024, beeinflusst durch die höheren Erzeugungswerte und eine nur leicht steigende Nachfrageentwicklung, gegenüber dem Vorjahr. Die Stromexporte stiegen in diesem Zeitraum um fast 20 %, die Stromimporte sanken um 12 %, wodurch sich ein deutlich positiver Exportsaldo für 2024 ergab. Stagnierende Ölpreise Das Barrel der Sorte Brent (Frontmonat) kostete 2024 knapp 80 $/bbl. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 3 %. Nach dem starken Rückgang der Ölpreise im Zuge der COVID-19-Krise im Jahr 2020 (– 33 %) und einer Erholung in 2021 (+ 64 %) stiegen die Preise auch 2022 weiter an. Vor allem die Ukraine-Krise erwies sich im Jahr 2022 als Preistreiber. 2023 und 2024 beruhigten sich die Ölpreise wieder. Insbeson- dere die Konjunktureintrübung und der damit einhergehende Nachfragerückgang setzte die Ölpreise zunehmend unter Druck. Preisrückgang bei Gas Am europäischen Gashandelspunkt THE (vormals NCG) lagen die Preise am Spotmarkt im Jahres- durchschnitt 2024 bei rund 35 €/MWh und damit um 6 €/MWh bzw. 16 % unter dem Vorjahreswert. Im Terminhandel wurden 2024 Lieferkontrakte für das kommende Jahr (THE-Frontjahr) mit knapp 38 €/MWh abgerechnet. Das sind um 16 €/MWh bzw. 30 % weniger als 2023 für das Frontjahr bezahlt werden musste. Eine konjunkturbedingte Nachfrageschwäche und eine gute Versorgung mit LNG führ- ten 2024 zum Rückgang der Preise. Rückgang beim Preis für Kraftwerkskohle Im Jahr 2024 kam es gegenüber dem Vorjahr auch bei der Kraftwerkskohle zu einem Preisrückgang. Mit durchschnittlich 115 $/t lag der Kohlepreis am Terminmarkt (ARA-Frontjahr) um 11 $/t bzw. 9 % unter dem Vorjahreswert. Auch die Preise für Kohle am Spotmarkt gingen deutlich zurück. Diese lagen 2024 mit durchschnitt- lich rund 112 $/t um 13 % unter den Notierungen des Vorjahres. Im Jahr 2024 kam es ebenso wie bei den anderen Primärenergieträgern zu einer Beruhigung an den Märkten. Fallender CO 2 -Preis Nach dem Anstieg der CO 2 -Preise der vergangenen Jahre auf bis rund 90 €/t (Terminmarkt Frontjahr) im Jahr 2023 kam es im Jahr 2024 zu einer Korrektur auf rund 69 €/t. Das entspricht einem Rückgang von 23 %. Die Gründe für diesen Preisrückgang sind in der konjunkturellen Eintrübung und der damit einher- gehenden verminderten Nachfrage nach CO 2 -Zertifikaten zu sehen. Fallende Preise am Stromgroßhandelsmarkt Der Stromgroßhandelsmarkt war im Jahr 2024 geprägt von einem Preisrückgang sowohl am Spotmarkt als auch am Terminmarkt. Beide Märkte waren beeinflusst von den gefallenen Primärenergie- und CO 2 -Preisen. Der durchschnittliche Preis am Spotmarkt der europäischen Strombörse EPEX für Grundlaststrom- lieferungen (Base) im Marktgebiet Österreich lag im Jahr 2024 mit 82 €/MWh um 20 % unter jenem des 532 Vorjahres. Für das Marktgebiet Deutschland betrug der durchschnittliche Preis für sofortige Grundlast- stromlieferungen im Jahr 2024 80 €/MWh und lag damit um 16 % unter dem Vorjahr. Der Base-Preis in Österreich war 2024 somit um etwas mehr als 2 €/MWh höher als in Deutschland. Am Terminmarkt der European Energy Exchange (EEX) wurde 2024 für das Marktgebiet Österreich Grundlast für 2025 (Frontjahr-Base) im Durchschnitt mit 92 €/MWh gehandelt. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 38 %. Für das Marktgebiet Deutschland lagen die Preise für Front- jahr-Base im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 89 €/MWh und somit um 36 % unter dem Wert des Vorjahres. VERBUND vermarktet den Großteil der Stromerzeugung im Voraus am Terminmarkt, um kurzfristige Absatz- und Preisrisiken zu reduzieren. Die Preisentwicklung auf dem Terminmarkt im Jahr 2024 hatte nur einen untergeordneten Einfluss auf die Erlöse in der Berichtsperiode. Politische und regulatorische Rahmenbedingungen EU-Energiepolitik Auf EU-Ebene war das Jahr 2024 geprägt von den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 und von der Bildung der neuen EU-Kommission 2024 - 2029. Zudem wurden im ersten Halbjahr 2024 diverse zentrale Legislativpakete wie das EU-Strommarktdesign und das Wasserstoff- und Gasmarkt- Dekarbonisierungspaket zum Abschluss gebracht. Weiters wurden die politischen Prioritäten für die kommende Legislaturperiode sowie erste Weichenstellungen für das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission veröffentlicht. Europawahl 2024 Im Juni 2024 fanden die Wahlen zum Europäischen Parlament in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Stimmenstärkste Partei in Österreich wurde die FPÖ, gefolgt von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Auf europäischer Ebene ging die Europäische Volkspartei (EVP) als stimmenstärkste Fraktion aus der Wahl hervor, gefolgt von den Sozialdemokraten und den neu gegründeten Patrioten für Europa. In der kon- stituierenden Sitzung des Parlaments im Juli wurden Roberta Metsola für eine weitere Amtszeit als Parlamentspräsidentin und Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin wiedergewählt. Im Zuge ihrer Wiederwahl bekannte sich Ursula von der Leyen zu den Zielen des Green Deals und kündigte gleichzeitig einen „Clean Industrial Deal“ als Priorität für die kommende Legislaturperiode an. Am 27. November 2024 wurde die neue Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen für die Jah- re 2024 - 2029 vom EU-Parlament bestätigt. Somit konnte die neue Kommission am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit aufnehmen. EU-Klimaziele 2040 Im Februar 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine nicht legislative Mitteilung zu den EU-Klimazielen 2040, in der eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 vorgeschlagen wird. Diese Reduktion soll durch Technologien wie Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS), Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse und Erneuerbare inklusive Wasserkraft und Speichertechnologien erreicht werden. Eine verstärkte Marktintegration kann zu kostengünstige- ren Energiepreisen beitragen. Die legislative Umsetzung dieser Kommunikation obliegt der neuen EU-Kommission (2024 bis 2029). JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 533 Industrielle CO 2 -Management-Strategie Zeitgleich mit der nicht legislativen Mitteilung zu den Klimazielen 2040 legte die EU-Kommission im Februar 2024 eine weitere nicht legislative Mitteilung zu einer industriellen CO 2 -Management-Strategie vor, laut der bis 2030 jährlich 50 Mio. Tonnen (bzw. bis 2040 280 Mio. Tonnen) CO 2 -Speicherkapazität entwickelt werden sollen. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS) und Carbon Dioxide Remo- val (CDR) sind dabei wesentliche Ansätze der Strategie. Pipelines sollen das vorrangige Transportmittel einer EU-weiten Transport- und Speicherinfrastruktur sein. Eine Bewertung der Wiederverwendung/Umwidmung bestehender Kohlenwasserstofftransportinfrastrukturen für den CO 2 -Transport samt regulatorischer Änderungen soll vorgenommen werden. Die legislative Umsetzung dieser Kommunikation obliegt der neuen EU-Kommission (2024 – 2029). Reform des EU-Strommarktdesigns Als Antwort auf die Energiekrise der Jahre 2022/2023 wurde das europäische Strommarktdesign über- arbeitet und im Frühsommer 2024 final beschlossen. Ziel der Reform war es, die Verbraucher:innen besser zu schützen, mehr Stabilität für Unternehmen zu schaffen und die Integration der Erneuerbaren Energien ins Netz zu verbessern. Die überarbeitete Strombinnenmarkt-Richtlinie und die Verordnung sind am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Strombinnenmarkt-Richtlinie müssen zum größten Teil bis 17. Jänner 2025 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket Das Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket, bestehend aus Verordnung und Richtline, wurde im Mai 2024 final beschlossen und trat Anfang August 2024 in Kraft. Mit der Überarbeitung des Gasmarktdesigns sollen u.a. kohlenstoffarme Gase in den Gasmarkt integriert und der Regulierungs- rahmen für eine Wasserstoffinfrastruktur etabliert werden. Die Vorgaben der Verordnung gelten (mit Ausnahmen) ab 5. Februar 2025. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 5. August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Netto-Null-Industrie Verordnung Die Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA) ist im Juni 2024 in Kraft getreten. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit jener Sekto- ren, die Komponenten für sogenannte Netto-Null-Technologien, also jene Technologien, die zur Ener- gietransformation notwendig sind, zu erhöhen sowie die Energieresilienz der EU zu verbessern, indem die Nutzung von in der EU produzierten „Netto-Null“-Technologien durch Zielvorgaben gefördert wird. Verordnung über die Wiederherstellung der Natur Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist am 18. August 2024 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als übergeordnetes Ziel sieht die Verordnung vor, dass bis 2030 für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden. Gleichzeitig gilt ein Verbot der signifikanten Verschlechterung von Habitaten in gutem Erhaltungszustand. 534 Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Dircective/CSDDD) trat im Juli 2024 in Kraft. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einer gründ- lichen Sorgfaltsprüfung, die die Ermittlung, Bewertung, Vermeidung und Abmilderung negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt beinhaltet und auch die gesamte Wertschöpfungskette um- fasst. Erste Auktion der europäischen Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank) Im April 2024 wurden die Ergebnisse der ersten Auktion der europäischen Wasserstoffbank bekannt gegeben. Insgesamt wurden 132 Projekte eingereicht, aus welchen sieben als Gewinner hervorgingen. Diese befinden sich in Finnland, Norwegen, Spanien und Portugal. Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass sechs der sieben Gewinner den Fördervertrag mit der EU-Kommission unterzeichnet haben. Ein Projekt aus Spanien zog sich zurück. Somit wurde die Fördersumme von € 700 Mio. auf € 649 Mio. ver- ringert. Zertifizierungssysteme für erneuerbaren Wasserstoff Die EU-Kommission genehmigte im Dezember 2024 die ersten drei Zertifizierungssysteme (REDcert- EU, ISCC EU, CertifHy) für erneuerbaren Wasserstoff. Um erneuerbaren Wasserstoff auf die EU- Wasserstoffziele anrechnen zu können, werden diese sogenannten Voluntary Schemes zur Zertifizie- rung verwendet. Delegierter Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sieht vor, dass die EU-Kommission eine Methode zur Bewertung der Treibhausgaseinspa- rungen aus kohlenstoffarmen Brennstoffen vorlegen muss. Im September 2024 wurde der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Festlegung dieser Methode zur Konsultation veröffentlicht. Eine finale Version, die den Mitgliedstaaten zur Zustimmung vorgelegt wird, ist noch ausstehend. Gesetzliche Neuerungen für den Energiesektor in Österreich Die politisch-legistischen Aktivitäten im Energiesektor waren 2024 auf nationaler Ebene getrieben von den Bestrebungen, zentrale noch ausständige Dossiers, u.a. zur Umsetzung von EU-Vorgaben, abzu- schließen. Zudem stand das Jahr 2024 im Zeichen der Nationalratswahl im September, aus der die FPÖ erstmals als stimmenstärkste Partei hervorging. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Gespräche zur Regierungsbildung noch im Gange. Elektrizitätswirtschaftsgesetz Im Jänner 2024 wurde das zentrale Gesetz für die österreichische Elektrizitätswirtschaft, das ElWG, in Begutachtung geschickt. Das ElWG ist die grundlegende Überarbeitung des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes 2010. Es dient in erster Linie der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben (wie der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie). Mit dem Paket soll eine Modernisierung und Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen erfolgen – insbesondere die Integration neuer Marktteilneh- mer:innen (Prosument:innen, Aggregatoren, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, P2P-Verträge, gemeinsame Energienutzung etc.). Des Weiteren soll es der Vereinheitlichung und Harmonisierung JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 535 dienen und die bestehende doppelstöckige Struktur des ElWOG 2010 über Grundsatz- und Ausfüh- rungsgesetzgebung weitestgehend vermeiden. 2024 konnte keine Einigung zum ElWG erzielt werden. Im Jahr 2024 wurde zudem kein Begutachtungsentwurf für das 2023 angekündigte Erneuerbaren- Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgelegt. Ebenso konnte keine Einigung zum Erneuerbare- Gase-Gesetz erzielt werden. Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) Im Juni 2024 wurde das Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) im Nationalrat beschlossen. Mit diesem Gesetz werden insgesamt 820 Mio. € für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der zweiten Auktion der EU-Wasserstoffbank, welche im Dezember 2024 startete, plant Österreich eine Beteiligung im Ausmaß von 400 Mio. € aus WFöG-Mitteln an dem Auction-as-a-Service-Programm. Hierbei werden nationale Finanzmittel für die durch die EU-Wasserstoffbank durchgeführte Auktion zur Unterstützung von Projekten im Inland be- reitgestellt. Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) Österreich übermittelte im Dezember 2024 den finalen NEKP an die EU-Kommission. Mit dem NEKP legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie ihre Energie- und Klimaziele bis 2030 erreichen wollen. Nach den Bestimmungen der EU-Lastenteilungsverordnung muss Österreich seine THG-Emissionen in den Nicht-ETS-Sektoren (Gebäude, Straßenverkehr, Abfall- und Landwirtschaft) bis 2030 um 48 % gegen- über 2005 senken. Aufgrund der Flexibilitätsoption der Lastenteilungsverordnung ist eine Minderung des Ziels um 2 % möglich. Mit dem NEKP werden keine Erneuerbaren-Ausbau-Ziele bis 2040 festgelegt. Um den Beitrag zum europäischen Erneuerbaren-Ziel bis 2030 (EU-weit 42,5 %) zu erreichen, wird für 2030 in Österreich ein Erneuerbaren-Anteil von mindestens 57 % am Bruttoendenergieverbrauch ange- strebt. Somit wird ein über dem EAG liegender Ausbau von Erneuerbaren Energien im Ausmaß von 35 TWh vorgesehen (EAG: + 27 TWh). Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) Am 8. April 2024 wurde der Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) als übergeordnetes strategisches Planungsinstrument final veröffentlicht. Seine Erstellung ist im Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz vorgegeben. Der ÖNIP verknüpft erstmals die Betrachtung der Infrastruktur für Strom, Gas und Wasserstoff und legt somit eine Planungsgrundlage für Infrastrukturentscheidungen vor. Er zeigt den notwendigen Ausbau der Stromübertragungsnetze für die Einbindung und Verteilung der Erneuerba- ren Erzeugung auf und bildet auch die Veränderung des Gasnetzes und das Wasserstoffstartnetz für die klimaneutrale Industrie in Österreich ab. Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Fall von marktbeherrschenden Energieversorgern Ein Initiativantrag seitens der Regierungsparteien zur Einführung einer Beweislastumkehr für Anbieter von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas wurde im Juni 2024 vom Parlament ver- abschiedet. Damit soll bei Energieversorgungsunternehmen in Marktbeherrschungssituationen der Wettbewerb forciert und Preismissbrauch verhindert werden. Das Gesetz ist bis Ende 2027 befristet. 536 Gasdiversifizierung beschlossen Ein Antrag bezüglich der Gasdiversifizierung und dem Ausstieg aus russischem Gas wurde im Juni 2024 im Nationalrat beschlossen. Der Koalitionsantrag beinhaltete eine Verlängerung der strategischen Gas- reserve. Weiters werden die Versorger angehalten, Gasversorgungssicherheitskonzepte zu erstellen und der Regulierungsbehörde vorzulegen. Enthalten sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bei der Gasdiversifizierung. Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) 2024 nicht beschlossen Das Bundeskanzleramt brachte den Entwurf zum Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicher- heitsgesetz 2024 – NISG 2024 (inklusive Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesund- heitstelematikgesetzes)) im Juni 2024 im Nationalrat ein. Mit dem NISG 2024 sollte insbesondere die neue Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555) in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Beschlussfassung ist im Jahr 2024 nicht mehr erfolgt. „Made in Europe Bonus“ Durch eine Anpassung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Sommer 2024 bekommen Förderwerbende die Möglichkeit, ein „Top-up“ auf ihre Investitionsförderung für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu erhalten. Es wird somit ein zusätzlicher Zuschlag für technische Komponenten euro- päischen Ursprungs für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eingeführt. Dieser Zuschlag kann bis zu 20 % der Fördersumme betragen. EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff Im Juni 2024 wurde die Begutachtung der im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehenen Inves- titionszuschüsse-VO für Elektrolysen durchgeführt. Die Verordnung wurde 2024 nicht mehr kundge- macht. Systemnutzungsentgelte-Verordnung für 2025 Die Verordnung der Regulierungskommission der E-Control Austria, mit der die Systemnutzungs- entgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 – Novelle 2025), wurde am 16. Dezember 2024 verlautbart. Sie tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Mit der Verordnung werden die Netztarife für 2025 für den Strombereich festgesetzt. Beim Netznutzungsentgelt, das den Entnehmer:innen verrechnet wird, kommt es in den meisten Netzbereichen zu deutlichen Erhöhungen. Beim Netzverlustentgelt (NVE) wird die Änderung der NVE-Kostentragungssystematik zu Lasten der Erzeuger aus dem Vorjahr pro- longiert. Energiekrisenbeitrag-Strom Das ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristete Gesetz zum Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) wurde bis Ende 2024 verlängert. Ursprüngliche Basis des Gesetzes war eine entsprechende EU-Notfallverordnung, deren Befristung jedoch ausgelaufen ist. Bei der Verlängerung 2024 wurden Änderungen bei der Höhe der Abschöpfung und der Anrechnung von Investitionen vorgesehen, um Investitionsanreize insbesondere im Bereich der Erneuerbaren zu setzen. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 537 Bericht über Zweigniederlassungen Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen. Finanzen Ertragslage Umsatz und Ergebnis Einheit 2023 2024 Umsatzerlöse Tsd. € 997.300,9 917.111,8 Ergebnis vor Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT) Tsd. € 1.193.459,5 2.598.465,7 Ergebnis vor Steuern Tsd. € 1.108.788,4 2.516.970,4 Jahresüberschuss Tsd. € 1.202.441,6 2.493.029,3 Bilanzgewinn Tsd. € 1.441.775,1 972.763,9 Eigenkapitalrentabilität (ROE) % 29,0 66,8 Gesamtkapitalrentabilität (ROI) % 17,3 35,2 Return on Capital Employed (ROCE) % 14,0 30,0 Umsatzrentabilität (ROS) % 119,7 283,3 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Stromlieferungen sanken um 7,9 % bzw. um 69.435,1 Tsd. €. Die durchschnittlich erzielten Terminmarktpreise für langfristig abgesicherte Mengen für das Lieferjahr 2024 lagen deutlich unter dem Vorjahresniveau (für Österreich beträgt der Rückgang durchschnittlich 53,1 %), während die durchschnittlichen Spotmarktpreise um 19,8 % zurückgingen. Im Geschäftsjahr 2024 lag der Erzeu- gungskoeffizient der Laufkraftwerke um 9 Prozentpunkte über dem Niveau des langjährigen Durch- schnitts und um 11 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dies führte insgesamt zu höheren Stromer- lösen aus der Vermarktung von Bezugsrechten in Höhe von etwa 2.652,94 Tsd. €. Der Rückgang im Endkund:innensegment betrug 73.158,9 Tsd. € oder 13,4 % und ist im Wesentlichen auf gesunkene Strompreise zurückzuführen. Bei den Erlösen aus Gaslieferungen kam es zu einer Reduktion von 69.359,3 Tsd. €. auf 56.654,3 Tsd. €. Dies ist vor allem auf gesunkene Absatzmengen und gesunkene Absatzpreise zurückzu- führen. In Summe ergab sich somit eine Reduktion der Umsatzerlöse um 80.189,1 Tsd. € bzw. 8 %. Aufwand für Strombezug Der Strombezugsaufwand ging um 41,7 % von 928.629,8 Tsd. € auf 541.622,8 Tsd. € zurück. Die Strom- bezüge aus den Bezugsrechten beruhen auf Kostenersatz und lagen deshalb bei variierenden Mengen geringfügig über den Werten des Vorjahres (+ 300,4 Tsd. €). Der Strombezug für das End- kund:innengeschäft erfolgt zu Marktpreisen und sank deshalb im Geschäftsjahr 2024 um 388.048,6 Tsd. € bzw. 45,5 %. Aufgrund des sinkenden Preisniveaus am Gasmarkt sank der Gasbezugs- aufwand um 59.362,6 Tsd. € bzw. 49,5 %. 538 Aufwand für Gasbezug Bei stabilem Preisniveau am Gasmarkt führte die Bewirtschaftung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorratshaltung zu einer Reduktion des Gasbezugsaufwands um 49,5 % von 119.940,2 Tsd. € auf 60.577,5 Tsd. €. Personalaufwand Der Personalaufwand stieg um 6.438,3 Tsd. € bzw. 15,7 % auf 47,349,3 Tsd. €. Erhöhend wirkten sich die kollektivvertragliche Anpassung der Gehälter und Nebenkosten zwischen 7,8 % und 8,4 % und die kol- lektivvertraglich vorgeschriebenen Biennien aus. Die Aufwendungen für das Sozialkapital stiegen um 3.744,9 Tsd. €, was wiederum primär aus dem negativen Effekt aus der Umstellung der zugrunde liegen- den Berechnungsparameter in der Höhe von 2.736,3 Tsd. € (Vorjahr: negativer Effekt 1.849,8 Tsd. €) resultierte. Sonstiger betrieblicher Aufwand Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 62.612,7 Tsd. € bzw. 46,7 % auf 71.406,8 Tsd. €. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das Absinken des Aufwands für die gesetzliche Übergewinnsteu- er in Höhe von 38.420,4 Tsd. € und auf Maßnahmen zur Kund:innenbindung in Höhe von 20.602,3 Tsd. € bei den Werbeaufwendungen zurückzuführen. Der Aufwand für den Ausfall von Forde- rungen aus dem Endkund:innensegment sank um 2.040,5 Tsd. €. Die restlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben annähernd gleich. Ergebnis vor Steuern Auf Basis der oben beschriebenen Einflussfaktoren und des im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Finanzergebnisses in Höhe von 2.369.416,5 Tsd. € (Vorjahr: 1.379.696,0 Tsd. €) stieg das Ergebnis vor Steuern um 1.408.182,1 Tsd. € von 1.108.788,4 Tsd. € auf 2.516.970,5 Tsd. €. Die Veränderung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von 60.837,1 Tsd. € (Vorjahr: 256.672,9 Tsd. €), denen niedrigere Zuschrei- bungen von Beteiligungen in Höhe von 50.987,9 Tsd. € (Vorjahr: 67.041,0 Tsd. €) gegenüberstehen. Die Beteiligungserträge gekürzt um negative Ergebnisübernahmen stiegen um 845.469,0 Tsd. € von 1.586.935,8 Tsd. € auf 2.432.404,8 Tsd. €. Der Zinsaufwand sank von 77.027,9 Tsd. € um 1.170,7 Tsd. € auf 75.857,2 Tsd. €. Dieser ist durch einen deutlich höheren durchschnittlichen Konzernfinanzierungs- saldo gegenüber der VERBUND Finanzierungsservice GmbH und durch die Zinsen für einen im November des Geschäftsjahres 2022 aufgenommenen Kredit bei einem gesunkenen Zinssatz bedingt. Im Finanzergebnis sind Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 11,4 Tsd. € (Vorjahr: 3,0 Tsd. €) enthalten. Die Geldbeschaffungskosten betrugen 5.638,1 Tsd. € und sanken damit um 2.005,1 Tsd. € im Vergleich zu Vorjahr (Vorjahr: 7.643,2 Tsd. €). JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 539 Vermögenslage Vermögenskennzahlen Einheit 2023 2024 Anlagevermögen Tsd. € 6.998.709,7 6.727.612,0 Umlaufvermögen Tsd. € 270.045,5 225.611,5 Nettoumlaufvermögen (Working Capital) Tsd. € – 1.829.976,1 – 571.860,5 Nettoverschuldung (Net Debt) Tsd. € 2.864.880,0 1.885.482,6 Eigenkapital Tsd. € 3.769.153,3 4.820.407,5 Kurzfristige Schulden Tsd. € 2.684.408,7 855.137,0 Kurzfristiges Vermögen Tsd. € 854.432,6 283.276,5 Durchschnittlich eingesetztes Kapital Tsd. € 6.489.114,6 6.663.193,9 Eigenkapitalquote % 51,0 68,0 Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen stiegen um 7.395,2 Tsd. €. Die Zugänge betrafen immaterielle Vermögensgegenstände (Rechte und Software) in Höhe von 562,2 Tsd. €, die Betriebs- und Geschäftsausstattung und elektrische Anlagen in Höhe von 5.061,3 Tsd. € sowie Inves- titionen in Gebäude in Höhe von 6.227,5 Tsd. €. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände und das Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 4.270,7 Tsd. €. Im Geschäftsjahr sind Buchwerte in Höhe von 185,1 Tsd. € abgegangen. Die Position der Finanzanlagen erhöhte sich im Beteiligungsbereich um 253.337,7 Tsd. €. Es gab Zu- gänge bei inländischen Beteiligungen in Höhe von 76.289,9 Tsd. €. Der Ansatz ausländischer Beteiligun- gen erhöhte sich um 186.897,0 Tsd. €, wovon 128.541,0 Tsd. € durch die Wandlung von Ausleihungen und dazugehörigen Zinsforderungen in Gesellschafterzuschüsse erfolgte. Außerdem erfolgten Zuschreibun- gen des Ansatzes von ausländischen Beteiligungen in Höhe von 50.987,9 Tsd. €. Inländische Beteiligun- gen wurden in Höhe von 60.837,1 Tsd. € abgeschrieben. Die sonstigen Finanzanlagen sanken in Summe um 531.830,7 Tsd.€. Den Gewährungen von Auslei- hungen im Ausmaß von 173.675,1 Tsd. € standen Rückzahlungen von Ausleihungen in Höhe von 593.802,6 Tsd. € und Wandlungen von Ausleihungen gegen Beteiligungsansatz in Höhe von 113.547,0 Tsd. € gegenüber. Der Wertansatz der Wertpapiere des Anlagevermögens erhöhte sich um 1.843,8 Tsd. € durch Zugänge in Höhe von 1.943,0 Tsd. €, Zuschreibungen in Höhe von 63,3 Tsd. € und Abgänge in Höhe von 162,5 Tsd. €. Die Gas Connect Austria GmbH erhielt eine Ausleihung in Höhe von 127.500,0 Tsd. €, die Ennskraftwerke AG eine Ausleihung in Höhe von 33.900,0 Tsd. €, die VERBUND Green Power GmbH (VGP) eine Ausleihung in Höhe von 373,0 Tsd. € und die VERBUND Hydro Power GmbH eine Ausleihung in Höhe von 2.095.5 Tsd. €. Im Zuge des Erwerbs der VERBUND Green Power Österreich GmbH (VGP-AT) wurde eine Ausleihung in Höhe von 6.196,8 Tsd. € übernommen. An spanische Töchter sind Ausleihungen in Höhe von 3.602,7 Tsd. € erhöht worden. Im Gegenzug wurden Ausleihungen der Austrian Power Grid AG (167.125,0 Tsd. €), der VERBUND Green Power GmbH (33.781,8 Tsd. €), der VERBUND Hydro Power GmbH (177.000,0 Tsd. €), der Gas Connect Austria GmbH (153.000,0 Tsd. €), der VERBUND Green Power Österreich GmbH (VGP-AT 3.856,8 Tsd. €), der VERBUND Services GmbH (1.000,0 Tsd. €), von spanischen Töchtern (3.988,6 Tsd. €) und der Energji Ashta Shpk (3.500,0 Tsd. €) getilgt. 540 Umlaufvermögen Der Abbau des Umlaufvermögens um 44.434,0 Tsd. € resultierte überwiegend aus der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Endkund:innensegment um 31.565,9 Tsd. € sowie gegenüber verbundenen Unternehmen um 16.716,7 Tsd. €, die sich insbesondere aus niedrigeren Zins- abgrenzungen ergaben. Die Vorräte stiegen um 3.590,7 Tsd. €, wovon 1.317,5 Tsd. € die gesetzliche Vorgabe zum Vorhalten von Gasvorräten für das Endkund:innensegment betrafen. Eigenkapital Das Eigenkapital stieg aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von 2.493.029,3 Tsd. €, dem die Aus- schüttung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.441.775,1 Tsd. € gegenüberstand, auf 4.820.407,5 Tsd. €. Die Eigenkapitalquote stieg vorwiegend durch die Erhöhung des Eigenkapitals, die gleichzeitige Abnahme der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 962.328,6,2 Tsd. €, den Rückgang der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 118.018,4 Tsd. € und den Abbau der Rückstellung für Körperschaftsteuer in Höhe von 266.240,4 Tsd. €, denen der Zugang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.806,3 Tsd. € gegenüberstand, von 51,0 % auf 68,0 %. Verbindlichkeiten Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken um 963.585,1 € auf 1.925.926,1 Tsd. €. Im Ge- schäftsjahr 2024 sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 24.944,9 Tsd. € auf 206.245,0Tsd € (Vorjahr: 231.190,0 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Ratentilgungen bei Kredit- instituten in Höhe von 25.125,0 Tsd. € und endfällige Tilgungen in Höhe von 500.000,0 Tsd. €. Von den Anleihen betreffen zwei Anleihen den Bereich Green Finance in der Höhe von jeweils 500.000,0 Tsd. €, wobei eine im Jahr 2031 und die andere im Jahr 2041 zur Tilgung vorgesehen sind. Bei den Verbind- lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen kam es im Zuge der konzerninternen Verrechnungen zu einem Abbau in Höhe von 960.762,4 Tsd. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 19.806,2 Tsd. € auf 40.569,9 Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken insgesamt um 7.027,8 Tsd. €. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 541 Finanzlage Finanzierungsstrategie Die langfristige Finanzierungsstrategie von VERBUND basiert in einem von hohen Unsicherheiten geprägten und hochvolatilen energiewirtschaftlichen Umfeld auf drei Säulen: 1. Absicherung der Liquidität und Sicherstellung geeigneter Liquiditätsreserven, 2. Absicherung eines langfristig soliden Ratings sowie 3. Umsetzung innovativer Finanztransaktionen im Bereich Green Finance. Absicherung der Liquidität und Sicherstellung geeigneter Liquiditätsreserven Die jederzeitige Absicherung der Liquidität hat für VERBUND oberste Priorität. Per 31. Dezember 2024 verfügte VERBUND über einen Environmental, Social, Governance (ESG)-linked syndizierten Kredit in Höhe von 1.000,0 Mio. €, welcher nicht gezogen wurde. Dieser Kredit hat eine Laufzeit bis Dezember 2028 mit zusätzlich zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein Jahr und wird von 15 nationalen und internationalen Banken mit guter Bonität zur Verfügung gestellt. Zusätzlich standen VERBUND Ende 2024 kommittierte Kreditlinien in Höhe von 1.000,0 Mio. € zur Verfügung. Diese Linien waren per 31. Dezember 2024 nicht ausgenutzt. Je besser die Bonität eines Unternehmens ist, desto umfassender, einfacher und kostengünstiger ist der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Ein solides Rating eröffnet VERBUND am Kapital- markt einen jederzeitigen Zugang zu unterschiedlichsten Finanzierungsinstrumenten und sichert das Geschäftsmodell des Konzerns ab. Die Kreditwürdigkeit von VERBUND wurde zum 31. Dezember 2024 mit einem Langfrist-Rating von „A+ mit stabilem Ausblick“ seitens Standards & Poor’s (S&P) bzw. mit „A2 mit stabilem Ausblick“ seitens Moody’s bewertet. Damit zählt VERBUND in Europa zu den Versorgern mit der besten Bonität. Langfristig strebt VERBUND ein solides Rating in der Kategorie A an. Daher fokussiert sich VERBUND unter anderem auf die Optimierung des Free Cash- flows und auf die zwei wesentlichen Rating-relevanten Kennzahlen FFO/Net Debt und RCF/Net Debt. Umsetzung innovativer Finanztransaktionen im Bereich Green Finance Der Bereich Green Finance hat bei VERBUND einen sehr hohen Stellenwert, weil die gesamte Unternehmensstrategie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und Green Finance im internationalen Umfeld sowie in der nationalen Klimastrategie einen wesentlichen Eckpunkt darstellt. VERBUND wird sich auch weiterhin als Vorreiter einer zukünftig dekarbonisierten Energiewirtschaft positionieren. Folgende innovative grüne Transaktionen begab VERBUND in den vergangenen Jahren: 1) den ersten Green Bond eines Unternehmens im deutschsprachigen Raum, 2) den ersten digitalen grünen Schuldschein, der über eine Plattform begeben wurde, 3) den ersten ESG-linked syndizierten Kredit, dessen Margenstruktur während der Laufzeit ausschließlich an das ESG-Rating (Nachhaltigkeits-Rating) von VERBUND gekoppelt ist, und 4) den ersten Green & Sustainability-linked Bond, der alle vier verfügbaren nachhaltigen Komponenten von Green Finance in einer Transaktion vereint: • Use of Proceeds (klassische projektspezifische Grüne Anleihe) • EU Taxonomy aligned (die Projekte müssen im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung zum Zeitpunkt der Emission stehen) • Sustainability-linked (Margenabhängigkeit bezüglich der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens) 542 • UN Principles for Responsible Investments (starke Bevorzugung von nachhaltigen Investor:innen nach einem transparenten Kriterium beim Bookbuilding). 5) ESG-linked Schuldschein, dessen Margenstruktur an den ESG-Risk-Management-Score der VERBUND AG, der durch die ESG-Ratingagentur Sustainalytics jährlich festgestellt wird, gekoppelt ist. 6) Sustainability-linked syndizierter Kredit mit dem von VERBUND höchsten jemals aufgenommenen Volumen in der Höhe von 1.000,0 Mio. €, welcher per 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genom- men wurde. Die jährliche Margenhöhe ist an die Erreichung von zwei Nachhaltigkeitszielen – in An- lehnung an die beiden KPIs wie beim Green & Sustainability-linked Bond (siehe unten) – des Unter- nehmens gekoppelt. Beim begebenen Green & Sustainability-linked Bond (2021) erhöhten sich die Werte für die KPIs im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wie folgt: • KPI 1 (Neu installierte Leistung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) erhöhte sich um 110 MW auf gesamt 9.288 MW Leistung (Basis 31. Dezember 2020: 8.692 MW). • KPI 2 (Zusätzliche Transformatorenkapazität) erhöhte sich um 800 MVA auf gesamt 36.153 MVA (Basis 31. Dezember 2020: 30.810 MVA). Die VERBUND AG begab im Mai 2024 eine Grüne Anleihe inklusive Biodiversität in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Sie wurde in einem kompetitiven Umfeld von der Investor:innengemeinschaft äußerst positiv aufgenommen und war am Höhepunkt mehr als sechsfach überzeichnet. Die hohe Nachfrage ermöglichte es, den Zinssatz auf einem Niveau von 3,250 % festzu- setzen. VERBUND wird den Nettoerlös aus der Emission für grüne Projekte verwenden, die mit dem im Mai 2024 aktualisierten VERBUND Green Financing Framework im Einklang stehen. Das Green Finan- cing Framework wurde von der international renommierten Nachhaltigkeitsrating Agentur ISS ESG geprüft und mit einer Second Party Opinion versehen. VERBUND beabsichtigt, bis zu 90 % der Erlöse aus der Anleihe zur Finanzierung des Baus der 380-kV-Hochspannungsleitung Salzburg (Salzburglei- tung) zu verwenden, die zur Umsetzung der österreichischen Energiestrategie und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beiträgt. Darüber hinaus beabsichtigt VERBUND, die Projekte "LIFE Riverscape Lower Inn" und "LIFE Projekt Blue Belt Danube Inn" (zwei Biodiversitätsprojekte) zu finan- zieren. Diese Biodiversitätsprojekte sind Teil des VERBUND-Programms zur Verbesserung der Ökolo- gie und Biodiversität rund um Wasserkraftwerke in Österreich und Bayern. Ein wesentliches Gestal- tungsmerkmal solcher Konzepte sind Umgehungsflüsse, die die Kontinuität wiederherstellen und gleichzeitig wichtige Lebensräume für Fische, Amphibien, wassergebundene Vögel und viele andere seltene Fluss-Au-Arten bieten. Nach Abschluss dieser Biodiversitätsprojekte soll die Kontinuität der VERBUND-Kraftwerke an Donau und Inn vollständig sichergestellt sein. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 543 Finanzkennzahlen Einheit 2023 2024 Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit Tsd. € 1.572.680,1 2.153.261,1 Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit Tsd. € – 563.305,3 357.062,2 Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit Tsd. € – 1.009.374,8 – 2.510.323,3 Finanzergebnis Tsd. € 1.379.696,0 2.369.416,5 Gearing (Nettoverschuldungsgrad) % 76,0 39,1 Fiktive Schuldentilgungsdauer Jahre 2,6 0,9 Das Finanzergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 989.720,5 Tsd. € auf 2.369.416,5 Tsd. €. Der Hauptgrund dafür war, dass die Beteiligungserträge gekürzt um Verlustübernahmen um 790.048,9 Tsd. € auf 2.347.198,8 Tsd. € stiegen. Im Geschäftsjahr 2024 gab es Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von 60.837,1 Tsd. €, während im Geschäftsjahr 2023 die Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von 256.672,8 Tsd. € zum Ansatz kamen. Die Zuschreibungen von Beteiligungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 50.988,0 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Beteiligungen in Höhe von 67.041,0 Tsd. € zugeschrieben. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 1.327.3 Tsd. €. Der Anstieg ist auf den Wegfall von Zinsen für einen im November 2023 getilgten Kredit zurückzuführen. Die Erträge aus Ausleihungen stiegen um 18.339,5 Tsd. € auf 75.096,3 Tsd. €. Im Geschäftsjahr kam es zu Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 11,4 Tsd. € (Vorjahr: Verluste 282,0 Tsd. €). Der Rückgang der verzinslichen Nettoverschuldung um 979.397.3 Tsd. € bei gleichzeitigem Aufbau des bereinigten Eigenkapitals um 1.051.254,2 Tsd. € führte zu einer Reduzierung des Gearing um 36,9 Prozentpunkte auf 39,1 %. Durch den gesteigerten Mittelzufluss aus der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit in Höhe von 2.498.039,0 Tsd. € (Vorjahr: 1.375.406,7 Tsd. €) bei gleichzeitigem Abbau der Schulden um 37,2 % (Vorjahr: 17,4 %) sank die fiktive Schuldentilgungsdauer um 1,7 Jahre von 2,6 Jahre auf 0,9 Jahre. Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung wird gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 (Geldflussrechnung Unternehmens- gesetzbuch, UGB) aufgestellt. Da die VERBUND AG auch als operativ wirkende Holding tätig ist, wurden die Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen im Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit belassen. (1) Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit Der Nettogeldfluss aus der operativen Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt und führte zu einem Mittelzufluss in Höhe von 2.153.261,1 Tsd. € (Vorjahr: Mittelzufluss 1.572.680,1 Tsd. €). Im Periodenergebnis sind zahlungswirksame Beteiligungserträge saldiert um Verlustübernahmen in Höhe von 2.374.198,8 Tsd. € (Vorjahr: 1.586.149,9 Tsd. €) enthalten. Die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen ist vor allem auf den Abbau der Forderungen aus dem Stromgeschäft in Höhe € 30.652,4 Tsd. €, den Abbau von der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 26.410,6 Tsd. € und den Abbau der sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.713,1 Tsd. € zurückzuführen. 544 Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbind- lichkeiten resultierte hauptsächlich aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus dem Strom- und Gasge- schäft in Höhe von 19.531,1 Tsd. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ausgenommen dem Strom- und Gasgeschäft, blieben annähernd unverändert. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und sonstigen Behörden sanken um 4.386,2 Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken um 2.641,5 Tsd. €. Die Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen ergab sich vorwiegend aus der Reduzierung der Vor- sorgen im Endkund:innensegment in Höhe von 82.194,2 Tsd. € und der Verwendung der Vorsorge für die Übergewinnsteuer in Höhe von € 35.158,4 Tsd. €. Die Vorsorge für ausstehende Eingangsrechnungen blieb annähernd gleich. Die Vorsorgen für das Personal stiegen um 2.159,4 Tsd. €. Der negative Überhang aus den Ertragsteuerzahlungen in der Höhe von 320.004,4 Tsd. € (Vorjahr: Mit- telzufluss von 196.834,3 Tsd. €) resultierte aus Vorauszahlungen an das Finanzamt in Höhe von 743.884,3 Tsd. €. Sonstige Ertragsteuern wie z. B. die Kapitalertragsteuer führten zu einem Abfluss in Höhe von 73.371 Tsd. €. Dem stehen die Gutschrift von Steuerumlagen von Gruppenmitgliedern in Höhe von 497.221,3 Tsd. € und der Mittelzufluss aus der Veranlagung von Vorjahren in Höhe von 51,4 Tsd. € entge- gen. (2) Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit Beim Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit ergab sich insgesamt ein Mittelzufluss in Höhe von 357.062,2 Tsd. € (Vorjahr: Mittelabfluss in Höhe von 563.305,3 Tsd. €). Dieser ergab sich aus der Tilgung von Ausleihungen in Höhe von 593.802,6 Tsd. € (davon Ausleihungen an verbundene Unternehmen: 539.701,0 Tsd. €). Dem standen insbesondere Mittelabflüsse aus Investitionen in verbundene Unter- nehmen in Höhe von 114.752,5 Tsd. € und den Gewährungen von Ausleihungen in Höhe von 173.675,1 Tsd. € (davon verbundene Unternehmen: 139.767,9 Tsd. €) gegenüber. Aus dem Verkauf von Wertpapieren ergab sich in Summe ein Mittelzufluss von 1.769,1 Tsd. €. (3) Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit Im Rahmen der für das Geschäftsjahr 2023 beschlossenen Dividendenausschüttung wurden 1.441.775,1 Tsd. € an die Aktionär:innen zur Auszahlung gebracht. Das entsprach einer Dividende von 4,15 € (davon 0,75 € Sonderdividende) je Aktie. Im Rahmen des Konzernclearings kam es zu einem Mittelabfluss in Höhe von 965.476,1 Tsd. € (Vorjahr: Mittelzufluss 1.000.561,2 Tsd. €). Die Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 78.320,0 Tsd. € (Vorjahr: 84.514,6 Tsd. €) stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten eine Kreditaufnahme in Höhe von 373,0 Tsd. € (Vorjahr: 300,0 Tsd. €) und die Begebung einer Anleihe in Höhe von 500.000,0 Tsd. €. Es wurden planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 525.125,0 Tsd. € getätigt. Vorzeitige Tilgungen von Finanzver- bindlichkeiten wurden keine getätigt. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 545 Geldflussrechnung in Tsd. € Erläuterung 2023 2024 Ergebnis vor Steuern 1.108.788,4 2.516.970,4 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.520,9 4.270,7 Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen 189.351,0 9.785,9 Ergebnis aus dem Abgang von langfristigem Vermögen 13,5 105,5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen 16.979,8 – 4.992,2 Veränderung der langfristigen Rückstellungen – 7.918,3 3.208,2 Erträge aus der Auflösung von Baukostenbeiträgen – 35,1 – 35,1 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge – 2.886,2 – 13.059,7 Veränderung der Vorräte 21.174,4 – 3.590,7 Veränderung der Leistungsforderungen sowie der sonstigen Forderungen 1 – 29.765,0 60.431,6 Veränderung der Leistungsverbindlichkeiten sowie der sonstigen Verbindlichkeiten 2 – 67.195,2 15.929,2 Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 147.603,5 – 115.758,4 Zahlungen für Ertragsteuern 194.048,4 – 320.004,4 Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit (1) 1.572.680,1 2.153.261,1 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen – 9.074,5 – 15.419,3 Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 11,9 68,2 Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen – 669.332,1 – 300.370,6 Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 49.871,2 593.976,5 Einzahlungen aus Wertpapiererträgen 8,6 154,9 Einzahlungen aus Zinsen 65.209,5 78.652,5 Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit (2) – 563.305,3 357.062,2 Ein- bzw. Auszahlungen aus Geldmarktgeschäften – 150.000,0 0,0 Aufnahme von langfristigen Krediten 300,0 500.373,0 Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (exklusive Geldmarktgeschäfte) – 525.125,0 – 525.125,0 Ein- bzw. Auszahlungen aus der Zu- bzw. Abnahme der Konzernclearingsalden 1.000.561,2 – 965.476,1 Gezahlte Dividenden und Ergebnisverrechnungen – 1.250.696,5 – 1.441.775,1 Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 84.414,6 – 78.320,0 Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit (3) – 1.009.374,8 – 2.510.323,3 Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel 0,0 0,0 Kassenbestand und liquide Mittel per 1.1. 0,0 0,0 Kassenbestand und liquide Mittel per 31.12. 0,0 0,0 1 inkl. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten und aktiver latenter Steuern // 2 inkl. sonstiger passiver Rechnungsabgrenzungsposten 546 Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFI- Richtlinie) und deren Umsetzung im österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs- gesetz (NaDiVeG) fasst die VERBUND AG die geforderten Informationen gemäß § 267a UGB (NaDiVeG) im Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung“ im Konzernlagebericht des Integrierten Geschäftsberichts 2024 zusammen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist die VERBUND AG zudem zur Offenlegung von Informationen gemäß der EU-Taxonomie-VO (EU) 2020/852 verpflichtet. Dieser Berichtspflicht wird im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung im Kapitel „Umweltinformationen“ nachgekommen. Gemäß § 267a UGB (NaDiVeG) Absatz 5 kann sich VERBUND bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke stützen. Alle Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung sind erstmalig an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausgerichtet. Die Inhalte umfassen dabei alle für VERBUND wesentlichen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelangen sowie Informationen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Details sind den themenspezifischen ESRS, insbesondere E1 bis E5, S1, S2 und G1, zu entnehmen. Dabei wird auch auf Wechselwirkungen mit dem Geschäftsmodell, auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die implementierten Kon- zepte sowie die Due-Diligence-Prozesse eingegangen. Aufgrund der Anwendung des neuen Standards (ESRS) anstelle von GRI kommt es teilweise zu Änderungen bei Kennzahlen, wodurch ein Vergleich zu Vorjahreswerten nicht immer möglich ist. Vorjahreswerte werden daher nur dort angeführt, wo diese vergleichbar sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ist die Umsetzung der Richt- linie (EU) 2022/2464 in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in österreichisches Recht (durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, NaBeG) noch nicht abgeschlossen. Daher werden die folgenden Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht des Integrierten Geschäftsberichts 2024 freiwillig nach den ESRS berichtet. Ergänzende Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen finden sich und auf der VERBUND-Website. Nachhaltige Themen und Projekte 2024 Im Frühjahr 2023 startete die VERBUND Services GmbH ein Projekt, um das Thema „Nachhaltig- keit“ bei VERBUND aus einer anderen Perspektive zu denken. Aufbauend auf den bestehenden Nach- haltigkeitsmaßnahmen im Konzern wurden im Projekt „ESG Roadmap 2025“ gemeinsam mit Mitarbei- ter:innen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (z. B. im Bereich Green Office oder Soziales) identifiziert und in den Arbeitsalltag integriert. Mithilfe eines Bottom-up-Ansatzes konnte Nachhaltigkeit für Mitarbei- ter:innen noch erlebbarer gemacht und mittels eines Design Thinking Workshops wurden neue Ideen für den VERBUND-Arbeitsalltag entwickelt. Umwelt VERBUND respektiert das Recht gegenwärtiger und zukünftiger Generationen auf eine intakte und lebenswerte Umwelt. Deshalb arbeitet VERBUND daran, nachteilige Umweltauswirkungen seiner un- ternehmerischen Aktivitäten, Anlagen, Produkte und Services zu vermeiden oder zu verringern. Auf Bericht über Forschung, Entwicklung, Umwelt und Soziales JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 547 diese Weise trägt VERBUND zur Erreichung nationaler und internationaler Umwelt- und Klimaziele bei und unterstützt die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Die obersten, freiwillig festgelegten Umweltprinzipien von VERBUND sind im öffentlich verfügbaren Umweltleitbild verankert. Die hier angeführten Prinzipien sind als Grundlage für alle wesentlichen identifizierten Umweltthemen aus ESRS E1 bis ESRS E5 gemäß der Wesentlichkeitsanalyse anwendbar. Zusätzlich fordert VERBUND mit seinem Verhaltenskodex und dem Supplier Code of Conduct (SCoC) umweltschonendes Verhalten sowohl von seinen Mitarbeiter:innen als auch seinen Lieferant:innen und Partner:innen und fördert dieses bei seinen Kund:innen. Der Verhaltenskodex beinhaltet somit Konzepte zu den Umweltthemen Klimawandel, Biodiversität und Ressourcennutzung. Die generelle Organisation der Verantwortlichkeiten wird in ESRS 2 GOV-1 beschrieben. Im Bereich Umwelt ist das Corporate Responsibility Committee (CRC) zusätzlich eingerichtet. Dieses Konzern- gremium, bestehend aus Geschäftsleitungen aller Tochtergesellschaften und den Bereichsleitungen der VERBUND-Holding, befasst sich unter dem Vorsitz des für Umweltthemen zuständigen Vorstands- mitglieds mit relevanten Umweltthemen. Der Konzernvorstand gibt das Umweltleitbild sowie den Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung frei und genehmigt konzernweite strategische umweltbezogene Zielsetzungen. Die Geschäftsleitungen von VERBUND-Tochtergesellschaften sind für die operative Umsetzung der externen und internen Umweltregelungen, der Umweltpolitik des Kon- zerns (des Umweltleitbilds) und der strategischen Umweltziele sowie für die Umweltagenden in der jeweiligen Gesellschaft verantwortlich. Die Implementierung und externe Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 oder EMAS-Verordnung gewährleistet, dass alle bindenden Verpflichtungen erfüllt werden, die Um- weltauswirkungen erfasst, Umweltdaten extern geprüft und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung in den Gesellschaften festgesetzt werden. Beim Planen, Entscheiden und Handeln berücksichtigt VERBUND stets die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Bezüglich detaillierter Umweltinformationen sowie weiterer Angaben zu Erzeugung, Materialeinsatz, Energieverbrauch, Abfälle und Nebenprodukte und weiterer Umweltkennzahlen verweisen wir auf die „Nichtfinanzielle Erklärung“ im Konzernlagebericht des Integrierten Geschäftsberichts 2024 sowie auf die VERBUND-Website. Innovation, Forschung und Entwicklung Kennzahlen IF&E Einheit 2022 2023 2024 Anzahl der IF&E-Projekte Anzahl 105 103 110 Projektvolumen gesamt 1 Mio. € 245,1 272,6 281,9 davon EU-Projekte 1 Mio. € 65,9 100,1 93,5 VERBUND-Anteil gesamt 1 Mio. € 102 105,1 98,0 Jährliche VERBUND-Aufwendungen Mio. € 10,2 12,7 12,3 Jährliche VERBUND-Investitionen Mio. € 10,2 3,1 2,4 1 über die gesamte Laufzeit der Projekte // 2 exkl. Corporate Venture Capital Investitionen 548 VERBUND treibt als Vorreiter der Energiezukunft Innovationen mutig voran und investiert entschlos- sen in zukunftsweisende Projekte und Partnerschaften. Mit einem klaren Fokus auf erneuerbare Ener- gien, grünen Wasserstoff, Energiespeicher sowie den Aufbau eines Explorationsportfolios gestaltet VERBUND die Energiezukunft aktiv mit. Gemeinsam mit Partner:innen und Kund:innen entwickelt das Unternehmen neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Produkte entlang der gesamten Wert- schöpfungskette. VERBUND beschleunigt die Transformation des Energiesystems und setzt ein starkes Zeichen für den Klimaschutz, indem das Unternehmen in Forschung, Innovation und Kooperationen mit nationalen und internationalen Partner:innen investiert. Fokus neue Erneuerbare: Wind- und Photovoltaikanlagen intelligent managen VERBUND fokussiert sich auf die Entwicklung einer skalierbaren, hochmodernen Plattform zur intelli- genten Überwachung aller in Betrieb befindlichen Wind- und Photovoltaikanlagen. Dabei werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte umgesetzt, die zwei zentrale Komponenten umfas- sen: die Entwicklung eines cloudbasierten Lakehouse (eines sehr großen Datenspeichers) zur Verarbei- tung von Betriebsdaten sowie eines Leitstands zur Visualisierung und Überwachung der Anlagen. VERBUND verfolgt das Ziel, die Analyse von Betriebsdaten grundlegend neu zu gestalten. Dazu wird ein innovatives, cloudbasiertes Lakehouse entwickelt, das die Sammlung, Verarbeitung und Bereit- stellung von Betriebsdaten in Echtzeit ermöglicht. Im ersten Schritt wurden modernste Technologien evaluiert und hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit sowie Echtzeitfähigkeit geprüft. Nach der Auswahl geeigneter Technologien wurden Betriebsdaten ausgewählter Anlagen in einem standardisierten Format integriert und Daten-Pipelines aufgebaut. Ein zentraler USP des Projekts ist die Einführung einer Medallion-Lakehouse-Architektur, die Roh- daten (Bronze Layer) klar von verarbeiteten Daten (Silver Layer) und anwendungsbereiten Daten (Gold Layer) trennt. Bis Mitte 2025 sollen schrittweise alle Anlagen in das Lakehouse integriert werden, um Daten in Echtzeit für verschiedene Anwendungen bereitzustellen. Im Rahmen des Projekts „Control Center“ wird eine maßgeschneiderte Frontend-Applikation für die Überwachung aller Wind- und Photovoltaikanlagen entwickelt. Das Kernstück des Projekts ist die Echt- zeitzustandsüberwachung, welche den Status der Anlagen sowie Anomalien automatisiert visualisiert. Diese Informationen werden von Dispatchern bewertet und je nach Kategorie als Arbeitsauftrag zur Störungsbehebung an die zuständigen Baustellenleiter (Site Manager) weitergeleitet. Aktuell befindet sich die Applikation in einer Testphase, in der ausgewählte Anlagen überwacht und die Softwarefunktionalitäten validiert werden. Perspektivisch wird der Leitstand aller Anlagen zentral und rund um die Uhr überwacht. Dadurch können Produktionsverluste schnell und effizient erkannt und Gegenmaßnahmen unmittelbar eingeleitet werden. Mit VERBUND X Ventures investiert VERBUND in die Energiewende VERBUND X Ventures, die Corporate-Venture-Einheit von VERBUND, fokussiert sich auf strategische Investitionen in Start-ups, um ein zukunftsweisendes Beteiligungsportfolio im Bereich Energie- und Climate-Tech aufzubauen. Ziel ist es, innovative Lösungen zu fördern, die sowohl das Kerngeschäft von VERBUND stärken als auch neue Wachstumsfelder erschließen. Im Jahr 2024 konnte VERBUND X Ventures sechs weitere Beteiligungen an Start-ups eingehen und das Portfolio auf insge- samt sieben Unternehmen erweitern. Diese Start-ups bieten technologisch führende Ansätze, um aktu- elle und zukünftige Herausforderungen in der Energiebranche zu adressieren: JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 549 • Eologix-ping entwickelt Sensoren zur Überwachung der Vereisung von Windkraftanlagen, wodurch die Betriebssicherheit erhöht und die Stillstandszeiten reduziert werden. • Reduxi liefert intelligente Hard- und Softwarelösungen für das Energiemanagement in Haushalten und in Unternehmen. • Ogre AI ist auf KI-basierte Prognosen des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung spezialisiert und verbessert dadurch die Planbarkeit und Effizienz in Energiesystemen. • Spine stellt eine Middleware-Plattform bereit, die Energieanwendungen über Smart Meter vernetzt und steuert. • Easelink etabliert einen innovativen, globalen Standard für das automatisierte Laden von Elektro- fahrzeugen. • Necture (vormals Ubiq) erhielt im Rahmen eines Follow-on-Investments weitere Unterstützung durch VERBUND X Ventures. Das Start-up bietet eine Software-as-a-Service (SaaS-basierte) Plattform, die das Flottenmanagement von Elektrofahrzeugen optimiert und die Effizienz sowie die Akzeptanz der Elektromobilität fördert. Zusätzlich zu diesen Start-up-Investments gründete VERBUND X Ventures gemeinsam mit TTTech ein Corporate Venture, das digitale Lösungen für das Energiemanagement speziell für Industrie- kund:innen entwickelt. Bezüglich weiterer Informationen sowie weiterer Angaben zu Innovation, Forschung und Entwicklung verweisen wir auf den Integrierten Konzerngeschäftsbericht 2024. Grüner Wasserstoff Grüner Wasserstoff gilt als wesentlicher Baustein der Energiewende und spielt für die Dekarbonisierung zahlreicher industrieller Anwendungen und Prozesse eine entscheidende Rolle. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die ergänzenden Eigenschaften von Wasserstoff im Vergleich zu Strom werden dazu führen, dass Wasserstoff im Jahr 2040 einen substanziellen Anteil des Endenergiebedarfs abdecken wird. Die im Juli 2020 vorgestellte europäische Wasserstoffstrategie hat eine Elektrolysekapazität von 40 Gigawatt (dies entspricht ca. 4.000 Kilotonnen) Wasserstoff bis 2030 als Ziel. Der im Mai 2022 ins Leben gerufene REPowerEU-Plan sieht bis 2030 10.000 Kilotonnen (kt) europäische Erzeugung und weitere 10.000 Kilotonnen (kt) an Wasserstoffimporten vor. Die Nachfrage nach grünem Wasserstoff bildet das Fundament für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und damit für die Wasserstoffaktivitäten von VERBUND. Strategischer Fokus Die Etablierung von VERBUND als europäischen Wasserstoffplayer ist einer der drei Eckpfeiler der VERBUND-Strategie. VERBUND sichert als ganzheitlicher Dekarbonisierungspartner europäische Wirtschaftsstandorte ab, indem Kund:innen künftig sowohl mit Grünstrom als auch mit grünem Wasserstoff beliefert werden. Ziel ist es, die langfristige Versorgung der bestehenden und zukünftigen Wasserstoffkund:innen sicherzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten, die Sicherheit und Stabilität des Energieversorgungssystems zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. Mit zwei Stoßrichtungen – der Umsetzung von lokalen Projekten zur Wasserstofferzeugung 550 vor Ort und dem Aufbau von diversifizierten Importrouten – wird der kurz- sowie langfristige Bedarf an grünem Wasserstoff gedeckt und eine starke Marktposition in den Kernmärkten aufgebaut. VERBUND als Dekarbonisierungspartner VERBUND geht zahlreiche Partnerschaften mit Unternehmen ein, um gemeinsam am Aufbau einer flächendeckenden Wasserstoffinfrastruktur mitzuwirken. Kurzfristig steht der Ausbau einer lokalen Wasserstoffproduktion, insbesondere für die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie in den Kernländern Österreich, Deutschland und Spanien, im Vordergrund. Dafür entwickelt VERBUND partnerschaftliche Projekte zur Wasserstofferzeugung für den direkten Einsatz beim Abnehmer für eine sofortige, verlässliche Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff. So Zum Beispiel plant VERBUND im Rahmen des Projekts “Green Ammonia Linz“ gemeinsam mit LAT Nitrogen eine 60- MW-Elektrolyseanlage in Linz zur nachhaltigen Produktion von grünem Ammoniak. Eine weitere groß skalierte Elektrolyseanlage “Pannonian Green Hydrogen“ soll mit einer Leistung von 60 bis 300 MW in der Endausbaustufe jährlich bis zu 40.000 t grünen Wasserstoff produzieren. Beim Forschungsprojekt “USS 2023“ wird gemeinsam mit Partner:innen unter der Leitung der RAG untersucht, wie bestehende Speicherstrukturen für die saisonale Speicherung von Sonnenenergie in Form von Wasserstoff genutzt werden können. Wasserstoffimporte für eine langfristige Versorgung Langfristig werden die stark steigenden Bedarf jedoch nicht allein durch die lokale Erzeugung gedeckt werden können. Deshalb arbeitet VERBUND am Aufbau eines umfangreichen und diversifizierten Projektportfolios, um große Mengen an grünem Wasserstoff aus großskaligen Projekten in europäischen Ländern und benachbarten Regionen Europas zu importieren. Als Importregionen sind jene Regionen im Fokus, welche günstige Erzeugungsbedingungen für erneuerbaren Strom und grünen Wasserstoff sowie einen bestehenden oder zukünftigen Infrastrukturanschluss an die Kernmärkte vorweisen. Vor diesem Hintergrund identifizierte VERBUND konkrete Importkorridore über unterschiedliche Regionen, welche kontinuierlich weiterentwickelt werden. Für die Entwicklung eines breiten Projektportfolios schloss VERBUND eine Reihe von Partnerschaften für die gemeinsame, groß skalierte Produktion von grünem Wasserstoff in den unterschiedlichen Regionen ab, so zum Beispiel mit TOTAL Energies, Sonatrach SPA oder mit Enagás Renovable. Als integrierter Versorger zielt VERBUND dabei jeweils darauf ab, grünen Wasserstoff zu erzeugen, den Transport in die Kernmärkte zu koordinieren und ihn Kund:innen und Partner:innen aus der Industrie und anderen Sektoren an deren Standorten zur Verfügung zu stellen. Für die Sicherstellung der Versorgung der Industrien Zentraleuropas spielen auch die von VERBUND initiierten Wasserstoffimportallianzen, die Hydrogen Import Allianz Austria (HIAA) und das Hydrogen Import Bündnis Bayern (HIBB), eine wesentliche Rolle. Den Allianzen gehören jeweils Akteur:innen aus der gesamten Wertschöpfungskette an: Energieunternehmen, Infrastrukturbetreiber:innen und Wasserstoffabnehmer:innen, die zusammen einen wesentlichen Anteil der Nachfrage im jeweiligen Land bzw. Bundesland repräsentieren. Das Ziel der Importallianzen ist es, Wasserstoffimporte bis 2030 zu ermöglichen, um die signifikant steigenden Bedarfe in Österreich und Bayern langfristig, verlässlich und wettbewerbsfähig zu decken. Im Fokus der Arbeit stehen daher der strukturierte und synchronisierte Hochlauf der Wasserstoffimportwirtschaft und die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsvorschläge. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 551 Infrastruktur als Rückgrat einer grünen Wasserstoffwirtschaft Um Gasleitungen der Gas Connect Austria GmbH wasserstofftauglich zu machen und um am Ende Teil des europäischen Wasserstoffnetzes zu werden, wurde das Projekt „Fit4HyT – Fit for H2 Transporta- tion“ gestartet. Dabei werden für zwei bestehende Leitungen – eine neue und eine ältere – ein konkreter Umstellungsfahrplan erarbeitet sowie Umrüstkosten kalkuliert. Um diese zeitlich in Einklang mit den Plänen auf europäischer Ebene und vor allem mit jenen der Nachbarländer Österreichs zu bringen, ist die Gas Connect Austria GmbH Teil zahlreicher Gremien und Initiativen – u. a. von Hydrogen Europe, Clean Hydrogen Alliance, HyPA, NetZeroAlliance und dem European Hydrogen Backbone. Der Fokus der Gas Connect Austria GmbH in diesen Gremien ist es, in den zahlreichen Arbeitsgruppen das zu- künftige Wasserstoffnetz gemeinsam zu planen und potenzielle Wasserstoffimportrouten nach Österreich auf Basis des nationalen Bedarfs zu evaluieren und zu entwickeln. Im Rahmen der IPCEI-Initiative entwickelte die Gas Connect Austria GmbH ein Projekt im Bereich Wasserstoff (H2EART – Hydrogen to Europe – Austrian Regional Turntable). Schwerpunkte in diesem Projekt sind die Umstellung des Leitungsnetzes in Richtung Wasserstoff, der Bau von Wasserstoffleitun- gen zu Großabnehmer:innen und die Etablierung der Station Baumgarten als europäische Wasserstoff- drehscheibe (Central European Hydrogen Hub – CEH2). Dieses Projekt ist seit 2021 Schlüsselelement zahlreicher weiterer europäischer Wasserstoffinitiativen und treibt damit den Aufbau einer europäi- schen Wasserstoffinfrastruktur voran. Aufgrund von politischen Rahmenbedingungen wird es aber in Österreich kein sogenanntes H2-Infrastruktur-IPCEI (Hy2Infra) geben. Dennoch sind H2EART und der CEH2 weiterhin Teil der Wasserstoffstrategie der Gas Connect Austria GmbH. Im konsortialen Forschungsprojekt „H2REAL – Hydrogen Region East Austria goes Live“ arbeitet die Gas Connect Austria GmbH gemeinsam mit Partner:innen der Vorzeigeregion Energie „WIVA Power & Gas“ an der Machbarkeit einer integrierten Wasserstoffwirtschaft. Im Projekt wird ein integriertes Was- serstoffnetzwerk (ein Hydrogen Valley) als Schlüssel für Wasserstofftechnologie und -anwendungen in Ostösterreich entwickelt. Zusätzlich zu den Tätigkeiten im Bereich der Leitungsumstellung für Wasserstoff wurde im Jahr 2022 die Vorstudie zum Projekt „Power2Gas4Austria“ abgeschlossen. Die Studie fokussiert auf die groß- skalige Sektorkopplung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern Gas Connect Austria GmbH und Austrian Power Grid AG. Digitalisierung und Informationssicherheit Digitalisierung Die stetige Digitalisierung ist ein essenzieller Bestandteil der strategischen Ausrichtung von VERBUND, ein wichtiger Treiber und Unterstützer der Konzernstrategie und ein regelmäßiger Begleiter des Alltags der VERBUND-Mitarbeiter:innen. Eine zukunftssichere Digitalisierungsfunktion mit einer fachlichen und technischen Entwicklungsperspektive ist daher kritischer Erfolgsfaktor im gesamten Konzern. So wurden im Geschäftsjahr 2024 digitale Vorhaben innerhalb des Masterplans Digitalisierung weiterver- folgt sowie neue gestartet. Diese Vorhaben beinhalten Projekte aus den folgenden Kategorien: digitale Innovationen, Auto Machine Learning, Big Data, Digitalisierung in Kraftwerken sowie modernes Arbeiten. Damit umfasst der Masterplan sämtliche strategisch relevanten Projekte der Digitalisierung im Unternehmen und dient der Planung und Koordination digitaler Innovationen. 552 KI-Anwendungen und maschinelles Lernen Die künstliche Intelligenz (KI) wird bei VERBUND unter anderem für Zeitreihenprognosen oder auto- matisierte Bilderkennung angewandt. Spätestens seit der Markteinführung von Anwendungen wie ChatGPT weckt sie auch das Interesse von Mitarbeiter:innen ohne spezifische Fachkenntnisse. Die KI birgt jedoch auch Risiken, insbesondere für VERBUND als Betreiber kritischer Infrastruktur. Aus die- sem Grund gilt seit Juli 2024 eine konzernweite KI-Richtlinie, die ein Rahmenwerk für die Erstellung und die Benutzung von KI-Systemen innerhalb des Konzerns basierend auf der neuen EU-KI- Verordnung bereitstellt. Zusätzlich trat VERBUND im September 2024 dem EU-KI-Pakt bei, wodurch sich das Unternehmen freiwillig verpflichtete, die wichtigsten Aspekte der EU-KI-Verordnung bereits vor ihrem Inkrafttreten zu implementieren. Im Projekt „AI Knowledge“ wurden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über künstliche Intelli- genz im Unternehmen etabliert. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, setzte sich VERBUND im Rahmen der internen Transformation in der Breite mit dem Thema auseinander. Im Zuge dieses Projekts wur- den Möglichkeiten wie z. B. KI-Talks, KI-Workshops und KI-Weiterbildungsformate geschaffen, um mit dem Thema KI in Kontakt zu treten. Ziel ist es, Mitarbeiter:innen zum Thema KI zu befähigen, ihnen die Chancen und Risiken verständlich zu kommunizieren und aufzuzeigen, wie KI im Arbeitsalltag wertstiftend eingesetzt werden kann. Ein weiteres Vorhaben im Bereich der Digitalisierung stellt das Projekt „MissionFlight“ dar. Im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung und zum Erreichen der Energiewende 2030 wird sich VERBUND mit der Technologie „Drohnendock“ näher beschäftigen. Durch eine derartige Technologie ist VERBUND in der Lage, mehrere Anwendungsfälle wie z. B. Inspektionsflüge, den Perimeterschutz, Naturbeschauungen und vieles mehr automatisiert mittels Drohnen durchzuführen. So können die Inspektionen optimiert und die Effizienz der VERBUND-Kraftwerke gesteigert werden. Darauf aufbau- end erfolgt eine Trenderkennung des Anlagenzustands. Im Zuge des Projekts „Digital Business Card“ wurde 2024 zudem eine Alternative zur klassischen ge- druckten Visitenkarte geschaffen. Die digitale Visitenkarte ist damit jederzeit auf Mobilgeräten verfüg- bar und die Kontaktinformationen können einfach und schnell geteilt werden. Die individuellen Daten werden automatisch aus bestehenden Datenbanken übertragen. Informationssicherheit Informationssicherheit hat bei VERBUND einen hohen Stellenwert und zieht sich durch alle Bereiche des Konzerns. Mit der Identifizierung von VERBUND als Betreiber wesentlicher Dienste spielen jene Verpflichtungen eine wichtige Rolle, die sich für Unternehmen der kritischen Infrastruktur aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (dem NIS-Gesetz in Österreich bzw. der EU-weiten NIS-Richtlinie) ergeben. Im Berichtsjahr 2024 wurde das zentrale Informationssicherheitsmanage- mentsystem erneut nach ISO 27001 und ISO 27019 erfolgreich zertifiziert. Zudem wurden die durch das NIS-Gesetz geforderten Nachweise zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch eine externe „Qualifizierte Stelle“ geprüft und innerhalb der vorgegebenen Frist an die Behörde übermittelt. IT- und Digitalisierungsvorhaben werden bei VERBUND stets unter Berücksichtigung der Informati- onssicherheit durchgeführt. Die Informationssicherheit ist damit ein wesentlicher Treiber des Fort- schritts und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele aus der Konzernstrategie. Die Abteilung Informationssicherheit wurde 2024 weiter ausgebaut und der Masterplan Informati- onssicherheit fortgeführt. Das Ziel des gesamten Programms ist sowohl die Aufrechterhaltung als auch eine kontinuierliche Steigerung des Reifegrads in allen Domänen der Informationssicherheit. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 553 Cybersecurity Das Security Operation Center (SOC) spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cybersecuri- ty bei VERBUND. Um dem signifikanten Anstieg der Cyberkriminalität zu begegnen, wird das SOC fortlaufend ausgebaut, die Erkennung von Angriffsversuchen auf VERBUND weiter erhöht und die bestehenden Notfallpläne werden im Rahmen von Übungen verbessert. Der Wirkungskreis umfasst dabei nicht nur die gesamte IT-Landschaft von VERBUND, sondern auch die Systeme zur Steuerung der Stromerzeugung. Zur Absicherung der operativen Infrastruktur wurde auch eine Vielzahl an Maßnahmen und Projek- ten umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise neben der mittelfristigen Planung und Durchführung von Penetration-Tests und Red-Teaming-Aktivitäten auch die Etablierung eines effizienten Schwach- stellenmanagements über die gesamte Konzernlandschaft hinweg. Damit werden technische Schwach- stellen aus interner und externer Sicht identifiziert und entsprechend ihrer Kritikalität behandelt und bearbeitet. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen wurde 2024 weiters das Security-Awareness-Programm intensiv vorangetrieben. Dieses sieht persönliche Schulungen zum Zeitpunkt des Konzerneintritts vor. Es verpflichtet die VERBUND-Mitarbeiter:innen zur jährlichen Absolvierung eines innovativen Online- trainings zum Thema Cybersecurity. Vor allem für die Mitarbeiter:innen an den Kraftwerksstandorten wurden zusätzlich Präsenztrainings angeboten. Unterstützt werden diese Trainings unter anderem durch gezielte Phishing-Simulationen und durch das Angebot von Vorträgen in Form von Webinaren zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten aus dem Bereich der Informationssicherheit. Einen Schwerpunkt stellten 2024 die intensiven Awareness-Maßnahmen im Rahmen des internationalen „Cyber Security Month“ im Oktober dar, welche Webinare, Videos, Plakate und Intranetbeiträge umfassten. Abgerundet wurden die Aktivitäten durch nationale wie auch internationale Vernetzungen in einschlägigen Communitys. Mitarbeiter:innen Die Mitarbeiter:innen von VERBUND tragen wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Ihr Engage- ment und ihr unternehmerisches Handeln ermöglichen eine laufende Weiterentwicklung und die Umsetzung der im Jahr 2022 neu festgelegten VERBUND-Strategie. Auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 zeigte sich deutlich, wie die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeiter:innen von VERBUND zum Erfolg des Unternehmens beitragen. So konnten trotz diverser Krisen und der angespannten politischen Lage alle VERBUND-Vorhaben umgesetzt und die VERBUND-Strategie konsequent weiterverfolgt werden. Neue Betriebsvereinbarungen zur Positionierung als attraktiver Arbeitgeber Im Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der VERBUND-Belegschaftsvertretung zu den bestehen- den Betriebsvereinbarungen und Benefits weitere Betriebsvereinbarungen und Maßnahmen konzipiert und umgesetzt. Mit den bestehenden und neu etablierten Betriebsvereinbarungen positioniert sich VERBUND als attraktiver Arbeitgeber. 554 Jobbike: Um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken, widmet sich VERBUND weiters der Mitarbeiter:innen-Mobilität. Mit dem Angebot, ein Jobbike-Modell zu leasen, können VERBUND-Mitarbeiter:innen umweltfreundlich berufliche und private Wege zurücklegen und gleich- zeitig von steuerlichen Vorteilen durch Gehaltsumwandlung (überkollektivvertragliche Gehaltsbe- standteile wie z. B. dem leistungsorientierten Gehaltsmodell LOG) profitieren. Kollektiv- und Tarifvertrag Die Kollektiv- und Tarifverträge bilden die Basis für die Zusammenarbeit zwischen VERBUND und Arbeitnehmer:innen. Die Regelungen wirken verstärkend auf die positiven Auswirkungen – persönliche Kompetenzentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Mitarbeiter:innenzufriedenheit-, die auf die Arbeitskräfte des Unternehmens wirken. Sie stehen im Einklang mit den Menschenrechten und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen. Alle Beschäftigten unterliegen durch Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder durch die im Arbeitsrecht festgelegte Außenseiterwirkung dem Geltungsbereich der Kollektivverträge. Der Kollektivvertrag regelt unter anderem Mindestgehälter, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen (wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie den Anspruch auf Bildungszeit der Arbeitnehmer:innen. Weiters stehen den Mitarbeiter:innen unabhängig von Teil- oder Vollzeit eine Reihe von freiwilligen (eine Pensionskasse, eine Krankenzusatzversicherung, ein vergüns- tigtes Mittagessen, eine Gesundenuntersuchung etc.) oder kollektivvertraglich geregelten Sozialleistun- gen (wie die Kinderzulage) zur Verfügung. Auch der Anspruch der Beschäftigten auf Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen ist hier geregelt. Dies umfasst den Mutterschaftsurlaub, den Vater- schaftsurlaub, den Elternurlaub und den Urlaub für pflegende Angehörige. Analoges gilt für Deutsch- land, wo Mitarbeiter:innen einem deutschen Tarifwerk unterliegen, das dem österreichischen Kollek- tivvertrag entspricht. In den weiteren Ländern (Italien, Spanien, Rumänien) existieren entweder lokale Tarifwerke oder es wird mit gleichwertigen Einzelvereinbarungen gearbeitet. Beschäftigungsformen und Sozialleistungen VERBUND ist beinahe ausschließlich in Mitteleuropa – einer Region mit hohen arbeits- und sozial- rechtlichen Standards – tätig. Grundsätzlich beschäftigt VERBUND Mitarbeiter:innen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Befristete Arbeitsverträge werden nur mit sachlicher Begründung abgeschlossen (z. B. im Zuge einer Karenzvertretung). VERBUND strebt eine langfristige Bindung der Mitarbei- ter:innen an. Abseits von Probebefristungen kommen befristete Dienstverhältnisse nur in Ausnahme- fällen zur Anwendung. Der überwiegende Teil der Dienstverhältnisse bei VERBUND ist daher von unbefristeter Dauer. Durch verschiedene Arbeitszeitmodelle wie Vollzeit, Teilzeit und Elternteilzeit können unterschiedliche Lebensphasen der Beschäftigten und Anforderungen des Arbeitsmarkts abgedeckt werden. Zur Überbrückung von Kapazitätsspitzen, im Zuge von Projektarbeiten und bei befristeten Karenzvertretungen werden auch Leiharbeitskräfte beschäftigt. Übernahme Leasingkräfte Die Auswirkungen des demografischen Wandels im Konzern und am externen Markt sind auch für VERBUND spürbar. Vor dem Hintergrund dieser angespannten Situation am Arbeitsmarkt werden die bewährten Maßnahmen Lehrlingsausbildung und Nachfolgeplanung fortgesetzt. Weiters wurde die forcierte Übernahme von Leasingkräften beschlossen. Leasingkräfte, die eine Kernfunktion innehaben, deren Know-how-Erhalt zweckmäßig ist und deren Übernahme aufgrund arbeitsmarktpolitischer Überlegungen zielführend ist, werden in 2-Jahres-Schritten übernommen. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 555 Persönliche Kompetenzentwicklung VERBUND ermöglicht seinen Mitarbeiter:innen 38,5 Bildungsstunden pro Jahr. Dies bedeutet, die Arbeitskräfte können die neuesten Entwicklungen in ihren Fachbereichen erlernen und sich persönlich weiterentwickeln. Das Ziel ist im Kollektivvertrag der Energieversorgungsunternehmen festgeschrieben und gilt bei VERBUND für alle Arbeitskräfte. Die Zielerreichung ist bei Ausbruch der Corona-Pandemie stark eingebrochen. In den letzten Jahren kam es zu einer schrittweisen Annäherung an den Zielwert und 2024 wurde er mit 37,6 Bildungsstunden nahezu erreicht. Durch die Ausbildung eigener Lehrlinge entwickelt VERBUND eine konstante Quelle von qualifizier- ten und betrieblich eingearbeiteten Mitarbeiter:innen, was in weiterer Folge die Fluktuation reduziert und eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung schafft. Durch die Lehrlingsausbildung kann VERBUND nicht nur eigene zukünftige Fachkräfte sichern, sondern könnte auch potenzielle betriebli- che Herausforderungen wie Fachkräftemangel, hohe Fluktuation, Wettbewerbsnachteil, höhere Rekru- tierungskosten und mangelnde Innovationskraft erfolgreich adressieren. Die Zahl der neu eintretenden Lehrlinge ergibt sich einerseits aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in der Lehrwerkstät- te und andererseits aus den betrieblichen Notwendigkeiten. In den letzten Jahren konnte die anvisierte Zahl von 35 Neuaufnahmen bei Lehrlingen immer erreicht werden. Digitales Lernen VERBUND verfügt über top-ausgebildete Mitarbeiter:innen, die mit ihrer Leistungsbereitschaft, Moti- vation und Vielseitigkeit maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Daher investiert das Unter- nehmen in eine umfassende Weiterbildung. Ziel ist es, eine zentrale, konzernweite Weiterbildungs- struktur für alle Mitarbeiter:innen bereitzustellen, die die internationale Ausrichtung von VERBUND unterstützt. Ein bedeutender Meilenstein dahingehend war die Erweiterung des Lern-Management- Systems LMS um englischsprachige Inhalte im Jahr 2024, einschließlich der Entwicklung verschiedener E-Learning-Module auf Englisch. Um den Entwicklungen am Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, setzt VERBUND seit Jahren auf maßgeschneiderte Kompetenzentwicklung und hat das VERBUND- Traineeprogramm, ein Meisterentwicklungsprogramm und ein Potenzialkräfteprogramm als Personal- entwicklungsmaßnahmen etabliert. Maßnahmen zur Gewährleistung der Mitarbeiter:innenzufriedenheit Die Arbeitnehmer:innen fast aller vollkonsolidierter Gesellschaften von VERBUND in Österreich und Deutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. Die Belegschaftsvertretung steht im laufenden Austausch mit dem VERBUND-Management (Siehe dazu auch S1-2 “Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen“). Alle Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, sich einer Gewerkschaft anzuschließen. Dessen unge- achtet unterliegen alle Beschäftigten durch die im Arbeitsrecht festgelegte Außenseiterwirkung dem Geltungsbereich der Kollektivverträge – unabhängig davon, ob sie selbst der Gewerkschaft angehören oder nicht. Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen. Der Kollektivvertrag (KV) regelt unter anderem Mindestgehälter, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen (wie das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld) der Arbeitneh- mer:innen. In jährlichen KV-Runden wird die inflationsgetriebene Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Weiters bekennt sich VERBUND zu einer marktkonformen und leistungsgerechten Entloh- nung der Mitarbeiter:innen. Knapp 99 % der Mitarbeiter:innen unterliegen einem Kollektiv- oder Tarif- 556 vertrag. Ein auf individuelle Zielvorgaben und den Unternehmenserfolg ausgerichtetes, leistungsorien- tiertes Entgeltmodell sorgt auf allen Ebenen für eine faire Entlohnung der Mitarbeiter:innen. Initiativen im Bereich Vielfalt werden unter dem Dach der von VERBUND festgelegten EDI (Equity, Diversity und Inclusion)-Strategie gesamtheitlich betrachtet. Es werden Maßnahmen in den Dimensio- nen Alter, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, soziale und nationale Herkunft sowie Reli- gion und Weltanschauung festgelegt. Informationen zu den verschiedenen Aspekten von EDI werden sowohl im Diversity und Inclusion Weiterbildungsprogramm als auch im Intranet laufend veröffentlicht, um so eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern. Im Rahmen der Zertifizierung ZukunftVielfalt (ebenfalls ein Managementsystem) wird die festgelegte Strategie wie auch die damit verbunden Maß- nahmen im Drei-Jahres-Rhythmus evaluiert. Auch die vermehrte Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und/oder chro- nischen Erkrankungen ist als Policy in der Diversity-Strategie verankert und zentraler Inhalt in der Zertifizierung ZukunftVielfalt. VERBUND übernimmt soziale Verantwortung für Chancengleichheit und setzt sich zum Ziel, die Quoten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz zu erfüllen bzw. darüber hinaus Menschen mit Behinderung zu rekrutieren und zu beschäftigen. Mit dem Diversity Management und dem Accessibility Management ist das Thema an mehreren Stellen im Unternehmen organisatorisch verankert. Die unternehmensweite Bewusstseinsbildung für das Thema erfolgt durch Informationskampagnen, durch laufende Intranet-Newsbeiträge sowie durch Diversity-und-Inclusion- Webinare. Neben dem Hinweis auf die inklusive Haltung in allen VERBUND-Stellenausschreibungen wurde auch ein Fokus auf die Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen gesetzt. VERBUND nimmt am myAbility-Talent-Programm teil, das Unternehmen mit Studierenden mit Behinderung vernetzt. Weiters wurde die Anzahl von Menschen mit Behinderung in die Zielvereinbarungen aufge- nommen. Beide Maßnahmen setzen den Fokus auf Inklusion. Die Kooperation mit dem Österreichischen Behindertensportverband wurde auch 2024 fortgeführt und damit die Verbindung zu den betroffenen Gruppen gestärkt. Zur Förderung der Suche nach Lehrlingen mit Behinderung trug die Teilnahme an der Initiative “Versteckte Potenziale“ bei. Mit dem Digital Accessibility Team erweitert VERBUND die digitale Barrierefreiheit. Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und Allys können sich im Rahmen der neu gegründeten Employee Resource Group “DiversAbility“ zu ihren Erfahrungen austauschen. VERBUND lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing und (sexueller) Belästigung ab. Die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung erfordert umfassende Strategien und Maßnahmen, die so- wohl präventiv als auch reaktiv sind. Im VERBUND-Verhaltenskodex und im BlueCode (siehe G1) sind klare Richtlinien und Verhaltensstandards festgehalten. Mit der Mission V (siehe G1) fördert VERBUND auch ganz aktiv eine respektvolle Unternehmenskultur, in der Gewalt und Belästigung nicht toleriert werden. Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft und Führungskräfte erfolgen über unterschiedliche Formate: Das VERBUND-Diversity-und-Inclusion-Weiterbildungsprogramm ist in Form von Webina- ren für alle zugänglich. Informationen zu verschiedenen Themen werden laufend im Intranet veröffent- licht. Das Diversity Management wie auch Führungskräfte präsentieren laufend die Haltung von VERBUND, Informationen sowie Meldemöglichkeiten in unterschiedlichen Settings. Es gibt verschie- dene Ansprechpersonen und Unterstützungssysteme wie Betriebsrat und das Diversity-Netzwerk wie auch das Hinweisgeber:innensystem (siehe dazu auch S1-3), wo Vorfälle oder Verdachtsfälle gemeldet werden können. Die konsequente Aufarbeitung der gemeldeten Fälle ermöglicht es VERBUND, Betroffene besser zu schützen, Lösungen zu finden und bei Verstößen die nötigen Konsequenzen zu JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 557 setzen. Die gesetzten Maßnahmen in konkreten Anlassfällen verstärken das Bewusstsein für eine res- pektvolle, wertschätzende und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur. So gelingt es VERBUND, als Unternehmen frühzeitiger einzugreifen und schwerwiegendere Fälle zu minimieren. Bei allen beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um keine einmalig durchgeführten Aktionen, sondern um – im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse – regelmäßig und kontinuierlich durchge- führte Maßnahmen, für die keine Abschätzungen zu finanziellen Werten gemacht werden können. Ein großer Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits in den letzten Jahren mit der Schließung der Kohlekraftwerke erreicht. Die negativen Auswirkungen dieses Übergangs zu einer umweltfreundliche- ren Stromerzeugung konnten mit Hilfe zahlreicher Maßnahmen einer langfristigen strategischen Per- sonalplanung abgemildert werden. Dazu gehörten laufende Weiterbildungen und Umschulungen, eine interne Jobbörse sowie ein Sozialplan inklusive Vorruhestandsprogramm. Im Rahmen der aktuellen Strategie sind zukünftig keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von VERBUND absehbar. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben VERBUND bietet seinen Mitarbeiter:innen Modelle zur flexiblen Arbeitszeit- und Lebenszeitgestaltung. Neben Modellen wie Gleitzeit und Telearbeit zählt dazu auch die Prämisse, Überstunden nur in dem Ausmaß zu entrichten bzw. zuzulassen, als sie nötig und auf Mitarbeiter:innenseite vereinbar sind. Viele Maßnahmen sind umgesetzt und haben lange Praxis: die Möglichkeit eines dritten Karenzjahres, eine Betriebsvereinbarung zu Telearbeit und Mobile Working, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, Pensionsvorsorge, Kinderzulage, eine kostenlose Beratungshotline für Mitarbeiter:innen in schwierigen Situationen, Beratung bei Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Ferien oder die Möglichkeit, einen Papamonat in Anspruch zu nehmen und mehr. Zur externen Darstellung dieses Engagements bringt das Unternehmen seit 2009 das Managementsystem Audit berufundfamilie zur Anwendung und lässt in Drei-Jahres-Schritten eine Reauditierung durchführen. Auch 2024 wurde eine Rezertifizierung erfolgreich durchgeführt. Die neu definierten Handlungsfelder umfassen eine fami- lienfreundliche Führungskultur im gesamten Konzern, die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeit, der Ferienbetreuungsangebote und der Telearbeit-Regelungen sowie die Förderung von Führung in Teilzeit. Seit 2015 ist VERBUND auch Mitglied im Netzwerk „Unternehmen für Familien“. Ziel ist es, eine Ver- besserung und Aktualisierung des Wissensstands der Führungskräfte und der Mitarbeiter:innen über Aktivitäten zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu erreichen sowie weitere Maßnahmen zu setzen. Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Um die Kultur im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheit zu verbessern, wurde in den Jah- ren 2018 und 2019 das Projekt „Wir leben Sicherheit“ umgesetzt und ab 2020 als Konzept weitergeführt. Ziel des Projekts ist es, die Vertrauenskultur, Vorbildwirkung und nicht zuletzt auch die sicherheits- technischen Kennzahlen durch Einführung von Ansätzen aus der verhaltensorientierten Arbeitssicher- heit positiv zu verändern. 2024 wurde anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im April ein Aktionsmonat zur Arbeitssicherheit mit einer umfassenden Informationskampagne abgehalten. Darüber hinaus wurden für Führungskräfte Auffrischungs-Workshops zur verhaltensorien- tierten Arbeitssicherheit durchgeführt. Das Schwerpunktthema für die sicherheitstechnischen Unterweisungen 2024 war „Evaluierung psy- chischer Arbeitsbedingungen“. Die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen werden jedes 558 Jahr entweder persönlich oder über E-Learning mit anschließendem Test von nahezu 100 % der Beleg- schaft erfolgreich absolviert – so auch im Geschäftsjahr 2024. Die häufigsten Verletzungsarten im Jahr 2024 waren Hautverletzungen, Quetschungen und Prellungen. Zu den am häufigsten auftretenden verletzungsbewirkenden Vorgängen zählen das Stürzen in der Ebene sowie sich schneiden oder stechen mit spitzen oder scharfen Gegenständen. Beim Thema Gesundheitsschutz lag im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf erweiterten Vorsorgeuntersu- chungen und Gesundheitschecks, die an zahlreichen Standorten kostenlos und während der Arbeits- zeit angeboten wurden. Um für das Thema Gesundheit generell mehr Bewusstsein zu schaffen und bestehende Angebote präsenter zu machen, fand an mehreren VERBUND-Standorten eine Gesund- heitstour mit namhaften Speaker:innen aus dem Bereich Spitzensport statt. Die Keynotes der Speaker:innen bei der Gesundheitstour setzten mentale und körperliche Gesundheit in den Fokus und gaben den Mitarbeiter:innen Impulse für ihren eigenen (Berufs-) Alltag. Ebenso fanden online Informa- tionsveranstaltungen für Führungskräfte statt, um auf die Wichtigkeit des Betrieblichen Gesundheits- managements und die Maßnahmen aufmerksam zu machen. Zu den bestehenden Angeboten zählten sowohl vergünstige Zugänge zu Sport- und Bewegungseinheiten und ein Beratungsangebot für mentale Gesundheit. Eine weitere Anlaufstelle bei Fragen zur Pflege und Betreuung von Angehörigen wurde neu einge- führt, um betroffene Mitarbeiter:innen in herausfordernden Situation zu unterstützen. Zusätzlich wur- den unter anderem Webinare zum Thema gesunde Ernährung, online Sehtrainings sowie Vorträge zu hirngerechtem Arbeiten sowie physiotherapeutische Trainingstage mit Fokus auf einen gesunden Rücken offeriert. Mit einer App-basierten Motivationsplattform wurden im Jahr 2024 verschiedene Wettbewerbe zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung durchgeführt. Diversity Management VERBUND betrachtet Diversity Management sowohl als Ganzes als auch in einzelnen Dimensionen und trägt beiden Aspekten Rechnung. Die 2016 festgelegte Diversity-Strategie wurde 2018 mit der Zerti- fizierung ZukunftVIELFALT® gefestigt und 2019 mit der Umsetzung geplanter Maßnahmen in den Schwerpunktdimensionen „Alter“, „Geschlecht“ und „Behinderung“ konsequent weiterverfolgt. Von 2020 bis 2021 lag der Fokus auf der Gender Balance. Da Vielfalt jedoch keinesfalls auf das Geschlecht reduziert werden kann, wurde ab 2022 der Fokus auf einen anderen Teilbereich des Diversitätsmana- gements gelegt: Menschen mit Behinderung. Nicht nur die soziale und gesellschaftliche Verantwortung, die VERBUND ganz klar sieht, ist hier ausschlaggebend, sondern vor allem die feste Überzeugung, dass Vielfalt VERBUND erfolgreicher und auch resilienter macht. Dies will VERBUND unterstützen, indem das Unternehmen barrierefreier wird und auch weitere Anreize für die bei VERBUND beschäftigten Menschen mit Behinderung schafft. VERBUND lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ab und ar- beitet mit allen Menschen, unabhängig von deren Rasse und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Ge- schlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Mei- nung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft zusammen. Dabei steht VERBUND für eine ge- genseitige Wertschätzung und einen respektvollen Umgang mit Individualität. Bei Verstößen hat sich VERBUND zu einer Zero Tolerance Policy verpflichtet. Alle gemeldeten Verdachtsfälle werden konse- quent aufgearbeitet. Ein faires Miteinander ist ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur bei VERBUND. Im Kapitel S1-4 sind unter der Überschrift „Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz“ einige spezifische Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass Diskriminierung JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 559 verhindert, eingedämmt und bekämpft wird. Bedenken zu Gleichbehandlung und Diskriminierung können von der gesamten Belegschaft über das Hinweisgeber:innensystem oder über das Diversity- Netzwerk eingemeldet werden. Eine Beschreibung des Verfahrens im Zuge des Hinweisge- ber:innensystems ist in Kapitel G1 beschrieben. In Österreich gibt es mit dem Behinderteneinstellungsgesetz die regulatorische Verpflichtung zur Be- schäftigung von Menschen mit Behinderung. Vergleichbare Vorschriften gibt es auch in Deutschland und allen anderen Ländern der EU, in denen VERBUND tätig ist. Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter VERBUND veröffentlicht seit 2024 eine Gender-Pay-Gap-Analyse gemäß den Reporting-Erfordernissen der ESRS. Der Gender Pay Gap bezeichnet das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und ist definiert als die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen von weiblichen und männlichen Be- schäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Beschäftigter. Die Unterschiede, die sich bei VERBUND zwischen Männern und Frauen zeigen, beruhen auf unterschied- lich hohem Auszahlungsumfang von Überstunden, Bereitschaftsentgelten und Zulagen sowie der un- gleichen Geschlechterverteilung auf den Ebenen der Organisation. Der Frauenanteil in den Führungs- ebenen steigt nicht mit derselben Geschwindigkeit wie in der Gesamtorganisation und liegt vor allem in den Gesellschaften, die VERBUND aufgrund gesetzlicher Unbundling-Vorschriften nicht beeinflussen kann, unter dem Frauenanteil im Konzerndurchschnitt. VERBUND verfolgt die Policy der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen. Daher wurden basierend auf der VERBUND-Diversity-Strategie zahlreiche Maßnahmen definiert, u.a. Aufnahme der Kennzahl „Frauenanteil bei Neuaufnahmen“ in den Zielvereinbarungen für Führungskräfte, genderge- rechtes Potenzialkräfteprogramm, um die Karrierechancen von Frauen zu erhöhen (1. Durchlauf 50 % Frauenanteil), Monitoring des Frauenanteils in Projekten und bei Gehaltsanpassungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, Kinderbetreuungs- gutscheine und Ferienbetreuung für Kinder, Förderung von Väterkarenzen, verstärkte Aufnahme weib- licher Lehrlinge. Das Frauennetzwerk Mission V-emale ist eine unternehmensinterne Frauen-Community (Employee Resource Group) mit eigenem MS-Teams-Kanal sowie mit Netzwerkveranstaltungen. Dabei werden Ideen ausgetauscht, Probleme gelöst, Möglichkeiten füreinander geschaffen und fundierte sowie nach- haltige Beziehungen aufgebaut. Das Diversity-Netzwerk (Employee Assistance & Support Group) rückt Fragen der Chancengleichheit in die Mitte der Unternehmensorganisation und befasst sich unter ande- rem mit dem Thema Gender Balance. Die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter zeigten Wirkung. Der Frauenanteil bei den Mit- arbeiter:innen konnte seit 2020 um mehr als 20 % auf 22,6 % gesteigert werden. Gesundheit und Sicherheit Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Um die Kultur im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheit zu verbessern, wurde in den Jah- ren 2018 und 2019 das Projekt „Wir leben Sicherheit“ umgesetzt und ab 2020 als Konzept weitergeführt. Ziel des Projekts ist es, die Vertrauenskultur, Vorbildwirkung und nicht zuletzt auch die sicherheits- technischen Kennzahlen durch Einführung von Ansätzen aus der verhaltensorientierten Arbeitssicher- 560 heit positiv zu verändern. 2024 wurde anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im April ein Aktionsmonat zur Arbeitssicherheit mit einer umfassenden Informationskampagne abgehalten. Darüber hinaus wurden für Führungskräfte Auffrischungs-Workshops zur verhaltensorien- tierten Arbeitssicherheit durchgeführt. Das Schwerpunktthema für die sicherheitstechnischen Unterweisungen 2024 war „Evaluierung psy- chischer Arbeitsbedingungen“. Die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen werden jedes Jahr entweder persönlich oder über E-Learning mit anschließendem Test von nahezu 100 % der Beleg- schaft erfolgreich absolviert – so auch im Geschäftsjahr 2024. Die häufigsten Verletzungsarten im Jahr 2024 waren Hautverletzungen, Quetschungen und Prellungen. Zu den am häufigsten auftretenden verletzungsbewirkenden Vorgängen zählen das Stürzen in der Ebene, sowie sich schneiden oder ste- chen mit spitzen oder scharfen Gegenständen. Beim Thema Gesundheitsschutz lag im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf erweiterten Vorsorgeuntersu- chungen und Gesundheitschecks, die an zahlreichen Standorten kostenlos und während der Arbeits- zeit angeboten wurden. Um für das Thema Gesundheit generell mehr Bewusstsein zu schaffen und bestehende Angebote präsenter zu machen, fand an mehreren VERBUND-Standorten eine Gesund- heitstour mit namhaften Speaker:innen aus dem Bereich Spitzensport statt. Die Keynotes der Spea- ker:innen bei der Gesundheitstour setzten mentale und körperliche Gesundheit in den Fokus und ga- ben den Mitarbeiter:innen Impulse für ihren eigenen (Berufs-)alltag. Ebenso fanden online Informati- onsveranstaltungen für Führungskräfte statt, um auf die Wichtigkeit des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements und die Maßnahmen aufmerksam zu machen. Zu den bestehenden Angeboten zählten sowohl vergünstige Zugänge zu Sport- und Bewegungseinheiten und ein Beratungsangebot für mentale Gesundheit. Eine weitere Anlaufstelle bei Fragen zur Pflege und Betreuung von Angehörigen wurde neu eingeführt, um betroffene Mitarbeiter:innen in herausfordernden Situation zu unterstützen. Zusätzlich wurden unter anderem Webinare zum Thema gesunde Ernährung, online Sehtrainings sowie Vorträge zu hirngerechtem Arbeiten sowie physiotherapeutische Trainingstage mit Fokus auf einen gesunden Rücken offeriert. Mit einer App-basierten Motivationsplattform wurden im Jahr 2024 verschiedene Wettbewerbe zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung durchgeführt. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 561 Menschenrechte VERBUND bekennt sich zu seiner Verantwortung, die Menschenrechte in allen Unternehmensberei- chen und darüber hinaus in seinem Einflussbereich zu wahren. Diese umfassende Verantwortung wird in der internen Richtlinie zur Wahrung der Menschenrechte geregelt. VERBUND achtet im Zuge dessen alle Arten von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Die Einhal- tung von Gesetzen und Standards in den Bereichen Umwelt, Arbeitssicherheit sowie Gesundheit und Compliance zählt für VERBUND ebenfalls zu den Menschenrechten. Inhalte zum Thema Menschen- rechte finden sich deshalb auch in weiteren Kapiteln dieses Integrierten Geschäftsberichts. Alle Führungskräfte und alle Mitarbeiter:innen bei VERBUND sind verantwortlich dafür, die Men- schenrechte einzuhalten und etwaige Verstöße dem Chief Compliance Officer zu melden. Wesentliche Umweltverschmutzungen und erhebliche Mängel im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind dem Leiter der Abteilung Corporate Responsibility zu melden. Menschenrechte bei VERBUND Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde der strukturierte Austausch der Arbeitnehmer:innen- Vertretung mit dem Management genannt, der sich in einer hohen Arbeitszufriedenheit und -motivation zeigt. Ein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitnehmer:innenvertreter:innen ist das vier- teljährliche Wirtschaftsgespräch, in dem der Vorstand die Belegschaftsvertretung über die wirtschaftli- che Lage, alle personalwirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige aktuelle Entwicklungen im Unternehmen informiert. Insbesondere im Rahmen dieser Wirtschaftsgespräche können die Arbeit- nehmer:innen über den Betriebsrat ihre Vorschläge, Anliegen und Empfehlungen an den Vorstand herantragen. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweise der eigenen Arbeits- kräfte sowie die Aufnahme der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept liegt beim Vorstandsvorsit- zenden (CEO), der sich zur Wahrnehmung dieser Verantwortung der ihm zugeordneten HR-Organisation bedient. Die Arbeitnehmer:innen sind entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften über den Betriebsrat vertreten. So sind auch bei VERBUND ein Drittel der Auf- sichtsratsmitglieder Belegschaftsvertreter:innen, die als Aufsichtsräte dem Vorstand gegenübersitzen und die Anliegen der Arbeitnehmer:innen in die Entscheidungen des Aufsichtsrats einbringen können. Um die Wirksamkeit der Zusammenarbeit von VERBUND mit seinen Arbeitskräften zu bewerten, er- folgt regelmäßig eine Mitarbeiter:innenbefragung. Damit kann ein breites Spektrum von Faktoren abgefragt werden, die alle auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit wirken. VERBUND nimmt alle drei Jahre an der unternehmensweiten Trust-Index©-Mitarbeiter:innenbefragung von Great Place to Work® teil. Dank der hohen Beteiligung von 72 % und einem Trust Index© von 76 % wurde VERBUND wieder als Great Place to Work® zertifiziert. Darüber hinaus zählte VERBUND im Berichtsjahr zu den GREAT 50 und damit zu den „Best Workplaces™ Austria 2024“ und zu den „Best Workplaces™ Bayern 2024“. Das Ergebnis zeigte im 2024 eine hohe Gesamtzufriedenheit mit dem Arbeitgeber (89 % Zustimmung bei der Frage: „Alles in allem kann ich sagen, dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz“), aber auch Ent- wicklungspotenzial in den managementbezogenen Dimensionen „Glaubwürdigkeit, Respekt und Fair- ness“ und dies insbesondere in den Bereichen „Zusammenarbeit, Ausgewogenheit und Neutralität“. Aus den Ergebnissen der Befragungen werden vom Strategischen Personalmanagement und den 562 zuständigen operativen Geschäftsleitungen entsprechende Maßnahmen abgeleitet sowie die Ergebnisse analysiert und überwacht. Eine weitere wesentliche Auswirkung, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse genannt wurde, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter:innen. Die Sichtweisen der Arbeitskräfte von VERBUND wer- den daher auch im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit einbezogen. In Österreich und Deutsch- land sind entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen Arbeitsschutzausschüsse (ASA) installiert. Der Aufsichtsrat formuliert jährlich Ziele für Arbeitssicherheitskennzahlen (Lost Time Injury Frequency, LTIF) und Unterweisungen, deren Erreichung in den Zielvereinbarungen aller Vor- standsmitglieder Eingang findet. Das fachlich zuständige Vorstandsmitglied ist der COO, den Vorsitz im ZASA führt der Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH, in fachlicher Zuordnung zum COO. Die Arbeitnehmer:innen werden in den Arbeitsschutzausschüssen durch Belegschaftsvertreter:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten. Die Arbeitsschutzausschüsse haben die gegenseitige Information, den Erfahrungsaustausch und die Koordination der betrieblichen Arbeitsschutzeinrich- tungen zu gewährleisten und auf eine Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Darüber hinaus beraten sie in sämtlichen Anliegen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer:innen bei allen Fragen betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist entsprechend der jeweils anzu- wendenden Gesetze auch in Spanien und Rumänien sichergestellt. Auch bei den regelmäßig durchzuführenden Zertifizierungen und Auditierungen der Management- systeme ZukunftVielfalt ® und berufundfamilie arbeitet jeweils eine ausgewählte Gruppe an Arbeitskräf- ten aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung konkreter Themen mit. Dies zahlt auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein. Aus Handlungsfeldern werden Zielvereinbarungen abgeleitet, die über eine Strategierunde, die mit Führungskräften und Belegschaftsvertreter:innen be- setzt ist an den Vorstand zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. In den folgenden drei Jahren werden diese Ziele umgesetzt. Die Einhaltung der Ziele und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird bei der Reauditierung bewertet. Die Ferienbetreuung von Kindern von VERBUND-Mitarbeiter:innen hat sich aus einer Einmeldung von Mitarbeiter:innen im Format berufundfamilie entwickelt und ist seit mehreren Jahren fester Bestandteil des Sommerprogramms. Beim Diversity-Netzwerk können Arbeitskräfte direkt jederzeit Verbesserungsvorschläge zum Thema Gleichstellung einbringen. Das Diversity-Komitee steuert das betriebliche Diversity-Management bei VERBUND und ist für die Kommunikation und Umsetzung von relevanten Themen verantwortlich. Die ranghöchste Position im Diversity-Komitee ist der Vorstand. In den Gesellschaften gibt es analog dazu ebenfalls Diversity-Komitees. Für jede Gesellschaft wird verpflichtend eine Mindestanzahl an Diversity- Vertrauenspersonen für die Dauer von drei Jahren bestellt. Mit der Ernennung von Vertrauenspersonen am Standort oder im Team wird der direkte und persönliche Kontakt zu den Dienstnehmer:innen ge- währleistet. So soll der Einblick in die Sichtweisen derjenigen Arbeitskräfte ermöglicht werden, die besonders anfällig für Auswirkungen sein können. Zusätzlich gibt es für Lehrlinge an den Standorten, wo diese tätig sind, Jugendvertrauensräte, die als erste Ansprechperson für Jugendliche zur Verfügung stehen. Unternehmensintern verpflichten sich alle Interessenträger zur Einhaltung des Verhaltensko- dex sowie zur Einhaltung der Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte. Damit soll sichergestellt werden, dass in jedem Land, in dem VERBUND tätig ist, die gleichen Standards in Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte eingehalten werden. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 563 Chancen- und Risikomanagement Das Risikomanagementsystem von VERBUND basiert auf internationalen Normen wie COSO II und ISO 31000. Der Aufbau des VERBUND-Risikomanagementsystems gewährleistet eine umfassende Abdeckung möglicher Chancen- und Risikobereiche, wobei konzernweit einheitliche Grundsätze die Basis für einen standardisierten Umgang mit Chancen und Risiken bilden. Insbesondere aufgrund der für die gesamte Energiebranche mit Herausforderungen verbundenen Energiewende werden sowohl Prozesse als auch Analysen und Reports des unternehmensweiten Risi- komanagementsystems regelmäßig an die geänderten internen und externen Erfordernisse angepasst. Die Risikomanagement-Agenden von VERBUND umfassen sowohl die Steuerung der laufenden Ge- schäftstätigkeit, das Projektmanagement als auch die Unterstützung von strategischen Entscheidungs- prozessen. Die Funktionsfähigkeit und der Entwicklungsgrad des unternehmensweiten Risikomana- gements im Vergleich mit den Empfehlungen des Referenzmodells ISO 31000 werden jährlich seitens des VERBUND-Wirtschaftsprüfers überprüft und bestätigt. Arbeitsschwerpunkte und Weiterentwicklung Die Arbeitsschwerpunkte des VERBUND-Risikomanagements im Geschäftsjahr 2024 basierten unter anderem auf der laufenden Evaluierung und Bewertung der Chancen- und Risikolage bei VERBUND, auf Frühwarnindikatoren sowie auf Risikoanalysen im Zusammenhang mit geplanten Projekten und Investitionen. Zudem wurde eine mehrjährige Betrachtung der Risiken des laufenden Geschäfts durch- geführt, die Identifikation und die (Neu-)Bewertung von strategischen Risiken vorgenommen sowie eine Risikotragfähigkeitsanalyse und eine Stresstestanalyse wurden erstellt. Ein weiterer Fokus lag auf der Umsetzung der Berichtserfordernisse nach ESRS und einer verstärkten Integration von ESG- Themen in die bestehenden Risikomanagementprozesse sowie auf der weiteren Intensivierung des Austauschs mit den Unternehmensbereichen Strategie und Nachhaltigkeit. Wesentliche Chancen und Risiken sowie Maßnahmen Aktuelle Chancen- und Risikolage 2024 Die wesentlichen Chancen- und Risikotreiber im Geschäftsjahr 2024 zeigten sich in den folgenden Risikokategorien: Mengenrisiko, Strompreisrisiko, Finanzielles Risiko, Regulatorisches Risiko, Investiti- onen und Wertberichtigungsrisiko, operationales Risiko, strategische Risiken sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Mengen-Chance/Mengenrisiko Die Erzeugung der Wasserkraft unterliegt dem saisonal und regional schwankenden Wasserdargebot der Einzugsgebiete. Eine ausgleichende Gegensteuerung kann nur in begrenztem Umfang durch die (Jahres-)Speicherkraftwerke bzw. durch Diversifikation mittels Investitionen in andere erneuerbare Erzeugungs- und Speichertechnologien (Flexibilitäten) erfolgen. Das Jahr 2024 war durch regionale und saisonale Schwankungen des Wasserdargebots geprägt. Auf Gesamtjahressicht lag die durch- schnittliche Erzeugungsmenge in Summe über dem langjährigen Durchschnitt. Auch bei der Erzeu- gung aus Wind und Photovoltaik glichen sich regionale und saisonale Schwankungen in Summe aus und die Abweichung der Erzeugungsmenge hat insgesamt einen geringen Ergebniseffekt. Bericht über die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten 564 Strompreis-Chance/Strompreisrisiko Neben den Risiken aus schwankenden Erzeugungsmengen stellt auch die Entwicklung der Strompreise einen wesentlichen Risiko- bzw. Chancenfaktor für VERBUND dar. Um das Risikopotenzial zu reduzie- ren, verfolgt VERBUND eine vorausschauende Einpreisungsstrategie, bei der Erzeugungsmengen auf Forward- und Future-Märkten gehandelt werden. Weiters wurden zur Absicherung des Preisniveaus teilweise langfristige Verträge mit Kund:innen abgeschlossen. Gegenüber den Jahren 2022 und 2023 stabilisierte sich die Lage am Strommarkt, was sich in den niedrigeren Strompreisen und den geringe- ren Strompreisschwankungen widerspiegelte. Finanzielle Chance/Finanzielles Risiko Die gesamtwirtschaftliche Situation zeigte sich auch 2024 angespannt, wodurch das Ausfall- bzw. das Kontrahentenrisiko unverändert erhöht waren. Um das Risikopotenzial möglichst gering zu halten, setzt VERBUND auf ein etabliertes Kreditlimitsystem und ein stringentes Scoring der Geschäfts- partner:innen auf Basis eines Bonitätsbewertungssystems. Weiters erfolgt ein regelmäßiges Monitoring des Kreditrisikos. Die Volatilität der Strompreise beeinflusst die Bewertung der auf dem Strommarkt getätigten Ter- mingeschäfte, welche je nach positivem bzw. negativem Effekt zu kurzfristigen Liquiditätszu- oder- abflüssen führen. Daher werden diese Positionen laufend gemonitort und entsprechend liquide Mittel und Kreditlinien vorgehalten bzw. vorsorglich erhöht. Regulatorische Chance/Regulatorisches Risiko Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene stel- len weiterhin ein im Ausmaß unsicheres Risiko in Bezug auf die langfristige Unternehmensentwicklung dar. Potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen werden daher laufend evaluiert. Investitionen und Wertberichtigungsrisiko Der Wert der VERBUND-Kraftwerksanlagen – sowohl der Bestandsanlagen als auch der geplanten Neuprojekte und Akquisitionen – hängt von unterschiedlichen Faktoren wie u.a. der Entwicklung der Strompreise, der Entwicklung der Kapitalkosten sowie von regulatorischen Entwicklungen ab. Die Aus- wirkungen des Klimawandels auf die Bewertung von Vermögenswerten von VERBUND werden in re- gelmäßigen Intervallen evaluiert. Der Fokus liegt hierbei auf Klimamodellen, welche Szenarien der Meteorologie und Hydrologie in Bewirtschaftungsgebieten von VERBUND abbilden. Im Rahmen der analysierten Klimaszenarien wurden bislang keine signifikanten Bewertungsauswirkungen durch Ver- änderung der für die Energieerzeugung relevanten Mengen identifiziert. Weitere Details sind im Anhang zum VERBUND-Konzernabschluss (Kapitel „Auswirkungen des Klimawandels“) zu finden. Operationale Chance/Operationales Risiko Die Bedrohungslage durch Cyberangriffe wird weiterhin als hoch und potenziell steigend eingestuft. VERBUND begegnet den gestiegenen Herausforderungen (vor allem aus Sicht der kritischen Infra- struktur) durch eine stetige Weiterentwicklung der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Risiken aus dem Cyberbereich beugt VERBUND mit Sicherheitsstrategien, Projekten zur Erhöhung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen sowie internen Richtlinien und ent- sprechend definierten und abgesicherten Prozessen vor. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 565 Starke regionale Niederschläge im Einzugsgebiet der Donau führten im September 2024 zu einer an- gespannten Hochwasserlage in den Bundesländern Niederösterreich und Wien. Dementsprechend mussten Wehrfelder geöffnet und die Stromerzeugung gedrosselt bzw. punktuell zeitweise eingestellt werden. Strategische Chancen und Risiken Der Klimawandel, Änderungen der rechtlichen bzw. regulatorischen Rahmenbedingungen, technologi- sche Entwicklungen und Änderungen im Marktumfeld können (wie zum Teil bereits ausgeführt) einen maßgeblichen Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens haben. Eine frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit mittelfristigen und langfristigen strategischen Risi- ken ist also wichtig, um eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Daher werden bei VERBUND zusätzlich zu der laufenden Evaluierung der unterjährigen bzw. kurzfristigen Chancen und Risiken auch die relevanten strategischen Risiken jährlich identifiziert und bewertet. Durch den aktiven Umgang mit diesen Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden. Auswirkungen von Aspekten des Klimawandels VERBUND-Anlagen sind aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen stark ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (die Wasserkraftwerke, Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen von VERBUND) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung (insbesondere die Hochspannungsleitungen der Austrian Power Grid AG) zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Photovoltaikdargebot nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und potenzielle Risiken zu streuen, setzt VERBUND sowohl auf regionale als auch technologische Diversifikation in der Erzeugung. So wird insbesondere in den Substanzerhalt, in die Effizienzsteigerung bestehender Anlagen, in die Errichtung von aussichtsreicher Wasserkraftanlagen und in den Ausbau der Erzeugung aus Wind- und Photo- voltaikanlagen investiert. Die langfristigen positiven und negativen Aspekte, die der Klimawandel auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells sowie auf die langfristige Strategie von VERBUND haben könnte, werden jährlich im Zuge der Identifikation und (Neu-)Bewertung der strategischen Risikoland- schaft analysiert und diskutiert. Die möglichen kurz- und mittelfristigen Auswirkungen des Klimawan- dels werden mitunter im Zuge der jährlich durchgeführten Stresstestanalyse in die intern definierten Stressszenarien integriert, anschließend bewertet und dem VERBUND-Management berichtet. Weiters wurden im Jahr 2024 gemeinsam mit den Unternehmensbereichen Strategie und Nachhaltigkeit unter- schiedliche Klimaszenarien definiert, auf Basis derer eine Resilienzanalyse des Geschäftsmodells durchgeführt wurde. Risikotragfähigkeit Ein Erfolgsfaktor im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit ist ein gesicherter Zugang zum Kapitalmarkt. Im Mittelpunkt des Risikotragfähigkeitskonzepts steht einerseits die Ermittlung der Auswirkungen von organischen oder anorganischen Projekten auf die Bonität des Konzerns sowie andererseits die Fest- stellung, ob zukünftige mittel- bis langfristige Szenarien das Bonitätsziel des Konzerns gefährden. 566 Finanzinstrumente Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Finanzanlagen wie Wertpapiere, Aus- leihungen und Beteiligungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kredit- instituten, verbriefte und nicht verbriefte Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferun- gen und Leistungen. Derivativgeschäfte dienen grundsätzlich ausschließlich zur wirtschaftlichen Absicherung von beste- henden Zinsänderungsrisiken. Die Wertschwankungen dieser Sicherungsgeschäfte werden durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen. Die Wertveränderungen der Geschäfte, für die kein Hedge Accounting erfolgt, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Ver- lustrechnung erfasst. Für das Jahr 2024 sind per 19. Februar 2025 keine Risiken zu erkennen, die für die VERBUND AG ein- zeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken bestandsgefährdende Auswirkungen haben könnten. Weitere Angaben zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten finden sich im Kapitel IV (2) Angaben zu Finanzinstrumenten des Anhangs. Bezüglich weiterer Informationen sowie weiterer Angaben zu den wesentlichen Chancen und Risiken sowie Maßnahmen verweisen wir auf den Integrierten Konzerngeschäftsbericht 2024. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 567 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme für den Rechnungslegungsprozess sind nach § 243a Abs. 2 UGB zu beschreiben. Das interne Kontrollsystem von VERBUND umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit, der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit dieses Prozesses sowie zur Einhaltung externer Vorschriften. Der Aufbau des Risikomanagementsystems wird im Disclosures on Management Approach (DMA) und die Risikolage im Kapitel „Chancen- und Risikomanagement“ dieses Integrierten Geschäftsberichts 2024 von VERBUND ausführlich erläutert. Organisatorischer Rahmen Die Konzernführung von VERBUND handelt nach den im Unternehmensleitbild festgelegten Prinzi- pien. Der Vorstand ist für die Einrichtung und Gestaltung des gesamten Internen Kontroll- und Risiko- managementsystems verantwortlich. Dessen Wirksamkeit wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichts- rats überwacht. Grundlagen des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Der umfassende Rechnungslegungsprozess von VERBUND ist durch konzernweite Richtlinien und Vor- gaben geregelt. Die Durchführung, die Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge sind strukturell voneinander getrennt. Dadurch wird sichergestellt, dass kein:e einzelne:r Mitarbeiter:in alle Prozessschritte eines Geschäftsfalls vom Beginn bis zum Ende allein durchführen kann. Eine Prüfung von Berechtigungen ist in den Prozess der systemtechnischen Abwicklung der Geschäfte integriert. Die Einhaltung und die Wirksamkeit dieser Kontrollen werden periodisch überprüft. Auf Basis der Prozess- landkarte von VERBUND werden Geschäftsprozesse und darin enthaltene Risiken sowie Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses systematisch analysiert und dokumentiert. Die Dokumentation der Ablauforganisation, der Prozesslandkarte und der Kontrollen erfolgt regelmäßig in ARIS (dem Prozess- modellierungs-Tool) und wird im Intranet (inklusive der Risiko-Kontroll-Matrix) veröffentlicht. VERBUND passt seine Organisation laufend an geänderte interne sowie externe Rahmenbedingungen an. Berichtswesen unter Einhaltung von Unbundling-Bestimmungen Die VERBUND-Quartalsberichte und der Integrierte Geschäftsbericht von VERBUND vereinen Infor- mationen aus dem Controlling, der Unternehmensrechnung, dem Finanz- und Risikomanagement sowie aus dem Bereich Corporate Responsibility. Alle Berichte beruhen auf konzernweit einheitlichen Erstellungs- und Bewertungsvorschriften. Der liberalisierte europäische Energiemarkt fordert die Tren- nung (das Unbundling) des Netzes von der Erzeugung, dem Handel und dem Vertrieb bei vormals integrierten Energieversorgungsunternehmen. Die VERBUND-Tochter Austrian Power Grid AG tritt daher seit 2012 als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber am Strommarkt auf. Ein externer Gleich- behandlungsbeauftragter überwacht die Einhaltung der vertraglich fixierten Unbundling- Bestimmungen. Per 31. Mai 2021 übernahm die VERBUND AG 51 % an der Gas Connect Austria GmbH. Die VERBUND-Tochter Gas Connect Austria GmbH nimmt die Aufgaben eines unabhängigen Fernlei- tungsnetzbetreibers am Gasmarkt wahr und unterliegt weiterhin den gesetzlichen Unbundling- Bestimmungen. Deren Einhaltung wird ebenfalls durch eine externe Gleichbehandlungsbeauftragte überwacht. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem nach § 243a Abs. 2 UGB 568 Periodische Überwachung Die Interne Revision prüft die Abwicklung der Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Die einzelnen Prüfungen erfolgen auf Basis des von der Revision erstellten und vom VERBUND-Vorstand genehmigten jährlichen Revisionsprogramms und werden bei Bedarf um Sonderprüfungen ergänzt. Die Revisionsberichte umfassen Empfehlungen und Maßnahmen. Eine periodische Nachverfolgung stellt die Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungen sicher. Als unab- hängiger Übertragungsnetzbetreiber verfügt die Austrian Power Grid AG seit März 2012 über eine eige- ne Revision. Bei der Gas Connect Austria GmbH, ebenfalls ein unabhängiger Fernleitungsbetreiber, liegt die interne Revision im Verantwortungsbereich des Controllings. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 569 1. Das eingeforderte und eingezahlte Grundkapital der VERBUND AG setzte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: 170.233.686 Stückaktien (Inhaberaktien Kategorie A), das sind 49 % des Aktienkapitals, und 177.182.000 Stückaktien (Namensaktien Kategorie B), das sind 51 % des Aktienkapitals, beurkundet durch einen beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegten Zwischenschein zugunsten der Republik Österreich. Zum Bilanzstichtag befanden sich 347.415.686 Aktien in Umlauf. Abgesehen von der unter Punkt 2 beschriebenen Stimmrechtsbeschränkung sind mit allen Aktien die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. 2. Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden (BGBl. I Nr. 143/1998), sowie der darauf basierenden Satzungsbestimmung besteht die folgende Stimmrechtsbeschränkung: „Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes:jeder Aktionärs:Aktionärin in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt.“ Weitere Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der VERBUND AG nicht bekannt. 3. Die Aktionärsstruktur der VERBUND AG ist wesentlich vom Mehrheitseigentum der Republik Österreich geprägt. 51 % des Grundkapitals befinden sich verfassungsrechtlich verankert im Eigen- tum der Republik Österreich. Mehr als 25 % des Grundkapitals sind im Eigentum eines Syndikats der Landesenergieunternehmen Wiener Stadtwerke GmbH und EVN AG. Mehr als 5 % befinden sich im Eigentum der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG. Weniger als 20 % des Grundkapitals sind im Streubesitz. 4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. 5. Bei VERBUND bestehen keine Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodelle. 6. Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist eine Nominierung zum Vorstand letzt- malig vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Gemäß dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ist im Aufsichtsrat ein Nominierungsausschuss eingerichtet, der für den gesamten Aufsichtsrat die Bestellung von Vorstandsmitgliedern inhaltlich vorbereitet. Die Regeln des ÖCGK betreffend die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden seitens der VERBUND AG eingehalten. Darüber hinaus bestehen keine, nicht unmittelbar aus dem Gesetz ableitbaren, Bestimmungen hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands und des Auf- sichtsrats sowie bezüglich der Änderung der Satzung. 7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands i. S. d. § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB. 8. Es bestehen zudem keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, mit Regelungen, die sich auf den im § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB geregelten Sachverhalt beziehen. Im Übrigen ist ein öffentliches Übernahmeangebot aufgrund des Verfassungsgesetzes unwahrscheinlich. 9. Entschädigungsvereinbarungen i. S. d. § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht. A ktionärsstruktur und Angaben zum Kapital A ngaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 570 Der in diesem Integrierten Geschäftsbericht 2024 von VERBUND enthaltene konsolidierte Corporate Governance Bericht ist auch auf der VERBUND-Website abrufbar. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 571 Ausblick Die Rahmenbedingungen für die Weltwirtschaft sind nach wie vor schwierig. Unsicherheit beherrscht das wirtschaftliche Umfeld. Auch aus China sind kaum Wachstumsimpulse zu erwarten. Robust zeigt sich jedoch das Wirtschaftswachstum in den USA. So wird laut den vorläufigen Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Weltwirtschaft im Jahr 2024 mit etwa 3,2 % wachsen. Dieser Wert liegt unter jenen der Jahre 2021 bis 2023 sowie dem langjährigen Durchschnitt. Für 2025 prognostiziert der IWF ein Weltwirtschaftswachstum von ebenfalls 3,2 % und auch für die Jahre danach geht der IWF von nicht wesentlich höheren Wachstumsraten aus. Die Ursachen für diese Entwicklungen sind in den Verwerfungen in Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine und in weiteren Krisen zu sehen. Im Hinblick auf die hohe Inflation der vergangenen Jahre ist zwar eine Erleichterung zu verzeichnen, diese geht jedoch nur langsam voran. Weltweit betrachtet ging die Inflation nach dem Rekordwert von 8,6 % im Jahr 2022 auf 6,7 % im Jahr 2023 zurück und fiel 2024 auf 5,8 %. Für das Jahr 2025 wird eine Inflation von 4,3 % prognostiziert – ein Wert, der sich langsam den Inflationsraten von vor der COVID-19-Krise annähert. Für den Euroraum wird für 2025 eine Inflation von knapp über 2 % erwartet, nach 2,4 % im Jahr 2024. In Österreich soll die Inflation von rund 2,9 % im Jahr 2024 auf 2,8 % im Jahr 2025 zurückgehen. Faktoren wie die schwache inländische Konsumnachfrage, die Schwäche der deutschen Industrie (die Warenexporte nach Deutschland gingen 2024 deutlich zurück) sowie eine Investitionsflaute und eine schwache Nachfrage nach Investitionsgütern und Maschinen sorgten dafür, dass Österreich auch 2024 in einer Rezession verharrte. Nach vorläufigen Daten des WIFO schrumpfte das Bruttoin- landsprodukt im Berichtsjahr um 0,6 %, nach einem Rückgang von 1 % im Jahr 2023. Im Jahr 2025 könn- te die Auslandsnachfrage wieder etwas anziehen und in Österreich für Konjunkturimpulse sorgen. Diese sollten dann auch die private Konsumnachfrage beleben. Für das Jahr 2025 geht das WIFO somit von einem verhaltenen Wachstum von etwa 1 % aus. Die Rohstoffpreise lagen 2024 aufgrund der Beruhigung der Märkte deutlich unter jenen des Vorjah- res. Ursachen dafür waren u.a. die konjunkturbedingte Nachfrageschwäche sowie eine gute Versor- gungslage bei Erdgas, welche zu einem Rückgang der Risikoaufschläge führte. Die sinkenden Rohstoff- preise führten weiters zu einer Preisreduktion am Stromgroßhandelsmarkt. Für 2025 zeigt sich bei der Gasversorgung eine etwas schwierigere Sachlage: Durch den kühleren Winter 2024/2025 leerten sich die Gasspeicher schneller als in den vergangenen Jahren. Aufgrund des Wegfalls der russischen Gaslie- ferungen über die Ukraine mit Anfang 2025 muss zum Wiederauffüllen der Speicher im Sommer 2025 ausschließlich auf LNG (Flüssigerdgas) bzw. auf Gas aus Nordeuropa zurückgegriffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass dies den Aufwärtsdruck auf die Gaspreise hochhält. Dies ließe in Folge auch wenig Raum für signifikant sinkende Strompreise am Großhandelsmarkt. Investitionsplan 2025 bis 2027 Der aktualisierte Investitionsplan von VERBUND für den Zeitraum 2025 bis 2027 sieht 5.873 Mio. € an Investitionen vor. Davon entfallen rd. 4.004 Mio. € auf Wachstumsinvestitionen und rd. 1.868 Mio. € auf Instandhaltungsinvestitionen. Der Großteil der Investitionen fließt in den Ausbau und die Instandhaltung des regulierten österreichischen Strom- und Gasnetzes (rd. 1.969 Mio. €). Zudem investiert VERBUND vor allem in Projekte im Bereich der Neuen Erneuerbaren (rd. 1.704 Mio. €) sowie in Wasserkraftwerksprojekte (rd. 1.257 Mio. €). Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die VERBUND-Heimmärkte Österreich und Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 572 Deutschland (rd. 4.516 Mio. €) sowie den spanischen Markt (rd. 919 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2025 plant VERBUND, insgesamt rd. 1.950 Mio. € zu investieren – davon rd. 1.347 Mio. € in Wachstum und rd. 603 Mio. € in Instandhaltungen. Dividende Für das Geschäftsjahr 2024 plant VERBUND eine ordentliche Dividende von 2,80 € pro Aktie auszuschütten. Die Ausschüttungsquote in Bezug auf das bereinigte Konzernergebnis beträgt in der Berichtsperio- de 2024 49,2 % (Vorjahr ohne Sonderdividende 45,2 %). Die Ausschüttung der Dividenden erfolgt vor- behaltlich der Billigung des Aufsichtsrats in seiner bilanzfeststellenden Sitzung sowie der Genehmigung der Aktionär:innen der VERBUND AG im Rahmen der Hauptversammlung 2025. Ergebnisausblick 2025 Die Entwicklung des VERBUND-Ergebnisses hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab: den Groß- handelspreisen für Strom, der Eigenerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, dem Ergebnisbeitrag der Flexibilitätsprodukte und der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus können sich gesetzliche oder regulatorische Änderungen negativ auf die Ergebnisent- wicklung auswirken. Zum 31. Dezember 2024 waren bereits rund 66 % der geplanten Eigenerzeugung für das Jahr 2025 kontrahiert. Der dabei erzielte Preis lag 0,5 €/MWh unter dem im Jahr 2024 erzielten Absatzpreis. Im Hinblick auf die geopolitischen Unsicherheiten, die Gefahr von regulatorischen Eingriffen und die hohe Volatilität der wesentlichen Einflussfaktoren auf das VERBUND-Ergebnis ist der Ausblick seitens VERBUND mit hoher Unsicherheit behaftet. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 573 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung am 19. Februar 2025 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Mag. Dr. Michael Strugl MBA V orsitzender des Vorstands Mag. Dr. Achim Kaspar Mitglied des Vorstands Dr. Peter F. Kollmann Stv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands 574 Jahresabschluss 576 AKTIVA in Tsd. € Erläuterung im Anhang 2023 2024 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände (1) 1.280,2 945,5 II. Sachanlagen (2) 35.285,7 43.015,6 III. Finanzanlagen (3) 6.962.143,8 6.683.650,8 6.998.709,7 6.727.612,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte (4) 14.820,8 18.411,5 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (5) 255.224,7 207.200,0 davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.184,1 8.834,0 270.045,5 225.611,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten (6) 57.885,2 57.469,3 D. Aktive latente Steuern (7) 60.895,4 82.102,1 7.387.535,8 7.092.794,9 Rückgriffsrechte (8) 780.264,6 592.866,1 abzüglich Rückhaftungen Cross Border Leasing – 74.389,1 – 82.733,7 705.875,5 510.132,4 PASSIVA in Tsd. € Erläuterung im Anhang 2023 2024 A. Eigenkapital I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital (9) 347.415,7 347.415,7 II. Kapitalrücklagen (10) 971.720,3 971.720,3 III. Gewinnrücklagen (11) 1.008.242,2 2.528.507,6 IV. Bilanzgewinn (12) 1.441.775,1 972.763,9 davon Gewinnvortrag 0,0 0,0 3.769.153,3 4.820.407,5 B. Rückstellungen (13) 728.331,2 345.972,4 C. Verbindlichkeiten (14) 2.889.511,1 1.925.926,0 davon mit Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.985.386,0 541.697,3 davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 904.125,2 1.384.228,7 D. Rechnungsabgrenzungsposten (15) 540,1 488,9 7.387.535,8 7.092.794,9 Haftungsverhältnisse (16) 780.264,6 592.866,1 abzüglich Rückhaftungen Cross Border Leasing – 74.389,1 – 82.733,7 705.875,5 510.132,4 Bilanz JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 577 in Tsd. € Erläuterung im Anhang 2023 2024 1. Umsatzerlöse (17) 997.300,9 917.111,8 2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen 1.814,0 2.284,2 3. Sonstige betriebliche Erträge (18) 1.285,1 2.783,5 4. Betriebsleistung (Zwischensumme aus Z. 1 bis 3) 1.000.399,9 922.179,5 5. Aufwendungen für Strom-/Gas-/Netz-/ Emissionszertifikatebezug und sonstige bezogene Herstellungs- und Dienstleistungen – 1.093.856,2 – 651.598,7 6. Personalaufwand (19) – 40.911,0 – 47.349,3 7. Abschreibungen (20) – 2.520,9 – 4.270,7 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) – 134.019,5 – 71.406,8 9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z. 4 bis 8) – 270.907,6 147.554,0 10. Erträge aus Beteiligungen 1.586.935,8 2.432.404,8 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 56.765,4 75.251,2 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.084,8 11.236,3 13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 67.324,8 51.062,6 14. Aufwendungen aus Finanzanlagen – 259.743,7 – 119.043,1 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 84.671,1 – 81.495,3 16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z. 10 bis 15) (22) 1.379.696,0 2.369.416,5 17. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z. 9 und Z. 16) 1.108.788,4 2.516.970,4 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (23) 93.653,3 – 23.941,1 19. Jahresüberschuss 1.202.441,6 2.493.029,3 20. Auflösung von Gewinnrücklagen 239.333,5 0,0 21. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,0 – 1.520.265,4 22. Bilanzgewinn 1.441.775,1 972.763,9 Gewinn- und Verlustrechnung 578 Stand 1.1.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Gewerbliche Schutzrechte, Strombezugsrechte, Benützungsentgelte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 8.753,2 562,2 514,6 0,0 8.753,2 562,2 514,6 0,0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund a. mit Wohngebäuden 0,0 0,0 0,0 0,0 b. mit Betriebsgebäuden und anderen Baulichkeiten 31.935,4 5.062,5 65,0 7.320,4 2. Maschinelle Anlagen 16,0 26,0 0,0 19,3 3. Elektrische Anlagen 7.195,3 449,2 69,0 1.381,2 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.211,4 3.944,3 192,7 1.004,1 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 10.669,2 1.806,7 0,0 -9.725,0 75.027,4 11.288,7 326,7 0,0 Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 83.780,6 11.851,0 841,4 0,0 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.749.341,3 253.186,9 0,0 0,0 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.145.155,8 139.767,9 653.247,9 0,0 3. Beteiligungen 282.652,0 10.000,0 0,0 0,0 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75.000,0 33.900,0 50.594,7 0,0 5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 8.080,7 1.943,0 165,2 0,0 6. Sonstige Ausleihungen 40.162,5 0,2 3.500,0 0,0 7.300.392,2 438.798,1 707.507,8 0,0 Anlagevermögen 7.384.172,8 450.649,0 708.349,1 0,0 Entwicklung des Anlagevermögens JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 579 in Tsd. € Stand 31.12.2024 Kumulierte Abschreibungen 31.12.2024 Restbuchwert 31.12.2024 Kumulierte Abschreibungen 31.12.2023 Restbuchwert 31.12.2023 8.800,8 7.855,3 945,5 7.473,0 1.280,2 8.800,8 7.855,3 945,5 7.473,0 1.280,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 44.253,3 22.793,2 21.460,1 21.919,9 10.015,5 61,4 2,8 58,6 0,4 15,6 8.956,7 6.030,2 2.926,5 5.561,9 1.633,4 29.967,1 14.147,6 15.819,5 12.259,5 12.951,9 2.750,9 0,0 2.750,9 0,0 10.669,2 85.989,4 42.973,8 43.015,6 39.741,7 35.285,7 94.790,2 50.829,1 43.961,1 47.214,7 36.565,9 5.002.528,2 348.031,7 4.654.496,5 338.182,5 4.411.158,8 1.631.675,8 0,0 1.631.675,8 0,0 2.145.155,8 292.652,0 0,0 292.652,0 0,0 282.652,0 58.305,3 0,0 58.305,3 0,0 75.000,0 9.858,5 0,0 9.858,5 66,0 8.014,7 36.662,7 0,0 36.662,7 0,0 40.162,5 7.031.682,5 348.031,7 6.683.650,8 338.248,5 6.962.143,8 7.126.472,7 398.860,7 6.727.612,0 385.463,1 6.998.709,7 580 Kumulierte Abschreibungen 1.1.2024 Zugänge aus planmäßigen Abschreibungen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Gewerbliche Schutzrechte, Strombezugsrechte, Benützungsentgelte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 7.473,0 778,5 7.473,0 778,5 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund a. mit Wohngebäuden 0,0 0,0 b. mit Betriebsgebäuden und anderen Baulichkeiten 21.919,9 874,6 2. Maschinelle Anlagen 0,4 2,4 3. Elektrische Anlagen 5.561,9 537,4 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.259,5 2.077,8 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,0 0,0 39.741,7 3.492,1 Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 47.214,7 4.270,7 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 338.182,5 0,0 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,0 0,0 3. Beteiligungen 0,0 0,0 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0 5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 66,0 0,0 6. Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0 338.248,5 0,0 Anlagevermögen 385.463,1 4.270,7 Entwicklung der Abschreibungen des Anlagevermögens JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 581 in Tsd. € Zugänge aus außerplanmäßigen Abschreibungen Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Kumulierte Abschreibungen 31.12.2024 0,0 396,2 0,0 0,0 7.855,3 0,0 396,2 0,0 0,0 7.855,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 0,0 0,0 22.793,2 0,0 0,0 0,0 0,0 2,8 0,0 69,0 0,0 0,0 6.030,2 0,0 189,7 0,0 0,0 14.147,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 260,1 0,0 0,0 42.973,8 0,0 656,3 0,0 0,0 50.829,1 60.837,0 0,0 50.987,9 0,0 348.031,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,7 63,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 60.837,0 2,7 51.051,2 0,0 348.031,7 60.837,0 659,0 51.051,2 0,0 398.860,7 582 Anhang zum Jahresabschluss 584 I. Allgemeine Erläuterungen Die VERBUND AG mit Sitz in Wien ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmen- buchnummer FN 76023 z eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Unterneh- mensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung erstellt. Im Interesse einer klaren Darstellung werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Der Ausweis der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form und Inhalt entspre- chend den konzerneinheitlichen Erfordernissen von VERBUND vorgenommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag aufwiesen, wurden gemäß § 223 Abs. 7 UGB nicht angeführt. Die Postenbe- zeichnungen wurden gemäß § 223 Abs. 4 UGB auf die tatsächlichen Inhalte verkürzt bzw. erweitert, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zweckmäßig erschien. Werden im Vergleich zum Vorjahr Änderungen im Ausweis vorgenommen oder sind die Vorjahres- beträge nicht vergleichbar, so werden die Vorjahresbeträge gemäß § 223 Abs. 2 UGB angepasst und in der entsprechenden Position erläutert. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten, dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unter- nehmens ausgegangen. Die Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen, die im Wirtschaftsjahr länger als sechs Monate genutzt werden, erfolgt die Abschreibung mit einer vollen Jahresrate, bei solchen, die kürzer als sechs Monate genutzt werden, mit einer halben Jahresrate. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und – soweit abnutzbar – entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene mittelbar zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Auf die Ausübung des Bewer- tungswahlrechts hinsichtlich der Einbeziehung der sozialen Aufwendungen, Abfertigungen und betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 203 Abs. 3 UGB sowie die Aktivierung der Fremdkapital- zinsen (§ 203 Abs. 4 UGB) wird verzichtet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Folgejahr als Anlagenabgang dargestellt. A nhang – Erläuterungen Anlagevermögen JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 585 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Die Ermittlung der beizulegenden Werte wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation aus Marktnotierungen, vergleichbaren zeitnahen Transaktionen, Bewertungen nach der Discounted-Cashflow- oder Multiplikatormethode abgeleitet. Bei Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) wird das Preisgerüst durch Preis- notierungen für Energiefutures und langfristige Strompreisprognosen determiniert. Der Diskontie- rungszinssatz ist ein Nachsteuerzinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen, den Zeitwert des Gelds und die spezifischen Risiken der Beteiligung widerspiegelt. Wertpapiere und Wertrechte des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Nennwert bilanziert. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden – mit Ausnahme von Ratenverkäufen – als Ausleihungen im Finanzanlage- vermögen ausgewiesen. Der Katalog über die einheitlichen Abschreibungssätze bei VERBUND sieht für die VERBUND AG im Wesentlichen folgende Abschreibungssätze vor: Abschreibungssatz in % Nutzungsdauer in Jahren Immaterielle Vermögensgegenstände Rechte an Telekomanlagen 10 10 Rechte an Softwareprodukten 25 4 Sonstige Rechte 2 – 25 4 – 50 Bauten Wohn- und Geschäftsgebäude 2 bzw. 3 33,3 bzw. 50 Betriebsgebäude 3 – 5 20 – 33,3 Technische Anlagen und Maschinen Maschinelle Anlagen 3 – 10 10 – 33,3 Elektrische Anlagen 3 – 14,3 7 – 33,3 Telekomanlagen 4 – 33,3 3 – 25 Betriebs- und Geschäftsausstattung 10 – 25 4 – 10 Noch nicht abrechenbare Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene mittelbar zurechenbare Mate- rial- und Fertigungsgemeinkosten. Auf die Ausübung des Bewertungswahlrechts hinsichtlich der Einbeziehung von sozialen Aufwendungen sowie Fremdkapitalzinsen (§ 203 Abs. 3 und 4 UGB) wird verzichtet. Die Bewertung der nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren erfassten Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Gasvor- räte erfolgt zu absatzmarktorientierten Preisen, die bereits bei Einlagerung vertraglich vereinbart wurden. Umlaufvermögen 586 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Falle erkennbarer Einzelrisiken ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist. Forderungen in Fremdwährungen sind mit dem Devisenmittelkurs zum Zeitpunkt ihres Entstehens bzw. zum niedrigeren Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) des Bilanzstichtags (sofern nicht anderweitig kursgesichert) bewertet. Auf Fremdwährung lautende Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenso mit dem Devisenreferenz- kurs der EZB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Soweit in Folgejahren Steuerentlastungen zu erwarten sind, werden gemäß § 198 Abs. 9 UGB seit dem Geschäftsjahr 2004 Abgrenzungsposten für latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz gebildet, wobei die auf die Gruppenmitglieder entfallenden Steuerlatenzen entsprechend den Steuerumlagen beim laufenden Ergebnis in deren Bilanz ausgewiesen sind. Vom Wahlrecht zur Bildung einer Steuerlatenz auf Verlustvorträge wird ab dem Geschäftsjahr 2016 Gebrauch gemacht. Dieser Abgrenzungsposten resultiert aus Unterschieden zwischen der Unternehmens- und Steuer- bilanz bei Posten, deren Aufwandsbelastung erst in Zukunft steuerlich verrechenbar sein wird. Der zugrunde liegende Steuersatz beträgt für Österreich auf Basis der im Jänner 2022 beschlossenen ökosozialen Steuerreform 23 % (Vorjahr: 23 %). Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, die einem bereits abgeschlossenen Geschäfts- jahr zuzuordnen sind, und umfassen jene Beträge, die nach bestmöglicher Schätzung des Erfüllungs- betrags notwendig waren. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Abfertigungen sind unter Zugrundelegung der in der internationalen Rech- nungslegung üblichen Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) im vollen versicherungs- mathematischen Ausmaß dotiert. Der Ansparzeitraum bei den Abfertigungsrückstellungen beträgt 25 Jahre. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des:der Arbeitnehmers:Arbeitnehmerin auf gesetzliche Abfertigung gegen den Arbeit- geber. Für diese Arbeitsverträge zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbei- ter:innenvorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des:der Arbeitnehmers:Arbeitnehmerin veranlagt werden. Über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehende Bestimmungen des EVU- Kollektivvertrags werden in den Rückstellungen für Abfertigungen berücksichtigt. Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter:innen unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen der APK Pensionskasse AG gegenüber. Die gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen PUC-Methode ermittelte Rückstellung wird mit dem Pensionskassen- vermögen saldiert ausgewiesen. Soweit diese leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen durch die APK Pensionskasse AG zu erfüllen sind, besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeit- gebers. Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode ermittelt. Der Zinsaufwand wird, wie international üblich, im Finanzergebnis ausgewiesen. Als Rechnungsgrundlagen werden die aktualisierten „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen. Aktive latente Steuern Rückstellungen JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 587 Den Berechnungen zum 31. Dezember 2024 und 2023 liegen die folgenden Annahmen zugrunde: in % 2023 2024 Zinssatz: Pensionen 3,75 3,25 Pensionsähnliche Verpflichtungen 3,75 3,25 Abfertigungen 3,75 3,00 Trend: Pensionssteigerungen 2,00-6,75 2,50-4,25 Gehaltssteigerungen 2,75 – 7,25 2,75-4,25 Zuschusszahlungen zu pensionsähnlichen Verpflichtungen – Altverträge 6,00 6,00 Zuschusszahlungen zu pensionsähnlichen Verpflichtungen – Neuverträge 4,00 4,50 Fluktuation 0,00 – 5,80 0,00 – 5,80 Pensionsalter Frauen 60 – 65 J. 60 – 65 J. Pensionsalter Männer 65 J. 65 J. Erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens 3,75 3,25 Für die erwartete Rendite des Planvermögens wird derselbe Zinssatz herangezogen, der für die Berechnung der dazugehörigen Rückstellung verwendet wird. Die Abzinsungssätze werden sowohl entsprechend den Restlaufzeiten der Verpflichtungen als auch äquivalent zu dem darin enthaltenen Bestand (Aktive und Pensionist:innen) differenziert. Die Auswirkungen der Parameteränderungen sind im Personalaufwand dargestellt. Der Rech- nungszinssatz für die Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 wurde aus einem Durchschnitt von Zinssatzempfehlungen abgeleitet, welche von versicherungsmathematischen Beratungsunternehmen zum Stichtag veröffentlicht wurden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Devisenreferenzkurs der EZB des Bilanzstichtags – sofern dieser über dem Entstehungskurs liegt – bewertet. Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsanleihen und -krediten werden zu dem am Bilanzstichtag gül- tigen Devisenreferenzkurs der EZB bewertet, sofern dieser über dem Entstehungskurs liegt. Das Ergeb- nis dieser Bewertung wird unter den entsprechenden Verbindlichkeiten ausgewiesen. Disagios bzw. Geldbeschaffungskosten und Bereitstellungsprovisionen wurden in den Geschäftsjahren 1994 und 2014 aktiviert und werden planmäßig getilgt. Die im Zuge der Verschmelzung der VERBUND International Finance GmbH im Geschäftsjahr 2014 übernommenen Disagios und Geldbeschaffungskosten werden bei den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen und getilgt. Bei einzelnen externen Finanzierungen wurden zur Absicherung des Zahlungsstroms Zinsswaps (variabel auf fix) abgeschlossen. Für konzerninterne Absicherungen von Zahlungsströmen und Wert- ansätzen wurden ebenfalls einzelne Zinsswaps vereinbart (variabel auf fix). Verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente 588 Die VERBUND AG ist Gruppenträger im Sinne des § 9 Abs. 8 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 1988. Vom Gruppenträger werden an die Gruppenmitglieder, die von diesen verursachten Körperschaft- steuerbeträge mittels Steuerumlagen belastet (Steuerumlagesatz 23 %, Vorjahr 24 %) bzw. im Verlustfall gutgeschrieben (Steuerumlagesatz im Ausmaß von 23 %, 18 % bzw. Steuerumlagesatz 13 %, abhängig vom voraussichtlichen Zeitpunkt zukünftiger Gewinne des Gruppenmitglieds; Vorjahr: 24 %, 18 % bzw. 13 %). Durch die Verrechnung von Steuerumlagen erfolgt eine Kürzung bzw. Erhöhung des Steuerauf- wands in der Gewinn- und Verlustrechnung des Gruppenträgers. VERBUND unterliegt als Konzern den Pillar-II-Modellvorschriften in verschiedenen Rechtsordnun- gen. Die VERBUND AG als oberste Muttergesellschaft des VERBUND-Konzerns ist Abgabenschuldne- rin für Pillar-II-Zwecke. Zur VERBUND Pillar II-Gruppe zählen Beteiligungen in folgenden Jurisdiktio- nen: Österreich, Deutschland, Rumänien, Italien, Spanien, Albanien und Israel. Darüber hinaus gibt es neben der o.a. VERBUND-Pillar-II-Gruppe zwei Pillar-II-Joint Ventures in Spanien. Für Albanien und Israel liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch keine Gesetzesentwürfe zu Pillar II vor. VERBUND hat für alle genannten Rechtskreise die Inanspruchnahme der temporären CbCR-Safe- Harbour-Regelungen für das Geschäftsjahr 2024 überprüft. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 konnte zumindest einer der drei CbCR-Safe-Harbour-Tests erfüllt werden. Somit waren keine weiteren Pillar- II-Berechnungen notwendig und es musste keine Ergänzungssteuer verbucht werden. VERBUND hat die verpflichtend anzuwendende Ausnahme für die Bilanzierung von latenten Steuer- ansprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus den Ertragsteuern aus Pillar II ergeben, angewendet. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung A. Anlagevermögen Details siehe gesonderte Aufstellung „Entwicklung des Anlagevermögens“. (1) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Restbuchwert der von verbundenen Unternehmen erworbenen Benützungsrechte an Anlagen beträgt 0,0 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €). (2) II. Sachanlagenvermögen Der Grundwert der Grundstücke beträgt 3.340,7 Tsd. € (Vorjahr: 3.340,7 Tsd. €). (3) III. Finanzanlagen Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z. 4 UGB sind in einer gesonderten Aufstellung „Angaben zu den Beteili- gungen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 4 UGB“ dargestellt. Die Entwicklung und Struktur der Beteiligungen, Ausleihungen und der Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens ist der gesonderten Anlage „Entwicklung des Anlagevermögens“ zu entnehmen. Steuern vom Einkommen Erläuterungen zu Aktiva JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 589 in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2024 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Ausleihungen 1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 57.137,8 669.147,2 905.390,8 1.631.675,8 2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.189,4 4.757,4 52.358,5 58.305,3 3. Sonstige Ausleihungen 3.523,6 33.137,0 2,0 36.662,7 61.850,8 707.041,7 957.751,4 1.726.643,8 in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2023 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Ausleihungen 1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 534.355,7 550.330,1 1.060.470,0 2.145.155,8 2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 50.000,0 25.000,0 0,0 75.000,0 3. Sonstige Ausleihungen 3.505,3 14.029,7 22.627,5 40.162,5 587.861,0 589.359,8 1.083.097,5 2.260.318,3 Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens bestehen überwiegend aus österreichischen Investmentfondsanteilen und Anleihen. B. Umlaufvermögen (4) I. Vorräte in Tsd. € 2023 2024 Handelswaren 13.117,2 14.423,7 Noch nicht abrechenbare Leistungen 1.703,6 3.987,8 14.820,8 18.411,5 590 (5) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2024 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.699,1 8.834,0 0,0 57.533,1 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 147.386,2 0,0 0,0 147.386,2 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.389,6 0,0 0,0 1.389,6 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 891,2 0,0 0,0 891,2 198.366,0 8.834,0 0,0 207.200,0 in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2023 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.915,0 8.184,1 0,0 89.099,1 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 164.103,0 0,0 0,0 164.103,0 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.677,3 0,0 0,0 1.677,3 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 345,3 0,0 0,0 345,3 247.040,6 8.184,1 0,0 255.224,7 In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen 147.386,2 Tsd. € (Vorjahr: 164.103,0 Tsd. €) sonstige Forderungen. In den Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 1.389,6 Tsd. € (Vorjahr: 1.677,3 Tsd. €) sonstige Forderungen. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 591 in Tsd. € Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 2023 2024 Darlehen und Zinsabgrenzungen aus Ausleihungen und aus Darlehen 117,7 108,9 Finanzämter 35,3 44,1 Personalverrechnung 27,6 32,9 Geleistete Anzahlungen 5,0 3,6 Finanzierungsbeiträge 0,0 – 149,4 Sonstige 159,6 851,1 345,3 891,2 (6) C. Rechnungsabgrenzungsposten in Tsd. € 2023 2024 Strombezugsakontierungen 13.837,3 13.053,8 Disagio, Begebungs- und Bereitstellungskosten bei Anleihen und langfristigen Krediten 10.321,2 12.618,4 Sonstige 33.726,8 31.797,2 57.885,2 57.469,3 (7) D. Aktive latente Steuern in Tsd. € 2023 2024 Sozialkapital 3.376,3 3.992,7 Wertansätze Sachanlagevermögen 9,9 – 290,3 Steuerliche Sonderabschreibungen – 214,7 – 214,7 Sonstige 57.724,0 78.614,5 Latente Steuererstattungsansprüche (+) bzw. Steuerschulden (–) saldiert 60.895,4 82.102,1 Die aktive Steuerlatenz resultiert aus Unterschieden zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerlichen Ergebnissen bei Posten, deren Aufwandsbe- oder -entlastung erst in Zukunft steuerlich verrechenbar sein wird. Der zugrunde liegende Steuersatz beträgt für Österreich 23 % (Vorjahr: 23 %). Gemäß AFRAC-Stellungnahme 30 „Latente Steuern im Jahresabschluss“ ist bei der Berechnung der latenten Steuern auf Ebene des Gruppenmitglieds der aktuell (bzw. künftig) gültige Körperschaft- steuersatz, höchstens aber der vereinbarte Steuerumlagesatz zu verwenden. Der Gruppenträger ist aufgrund der Steuerumlagevereinbarung verpflichtet, für die latenten Steuern vorzusorgen, als dies noch nicht beim Gruppenmitglied geschehen ist. Im Jahr 2024 wurde laut Steuerumlagevereinbarung bei mehreren Gruppenmitgliedern der reduzierte Steuerumlagesatz von 13 % angewendet. Auf Ebene dieser Gruppenmitglieder erfolgte daher die Bilanzierung etwaiger latenter Steuern gemäß AFRAC- Stellungnahme 30 im Ausmaß von 13 %. Aus diesem Grund wurden bei der VERBUND AG als Gruppen- träger die latenten Steuern dieser Gruppenmitglieder im Ausmaß von 10 % angesetzt. Die sonstigen Steuerlatenzen betreffen im Wesentlichen Unterschiede im unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz im Beteiligungsbereich in Höhe von 78.469,3 Tsd. € (Vorjahr: 56.919,3 Tsd. €). 592 (8) Rückgriffsrechte Die Rückgriffsrechte betragen insgesamt 592.866,1 Tsd. € (Vorjahr: 780.264,6 Tsd. €). Neben den Rück- griffsrechten gegenüber Konzernunternehmen bestehen vorwiegend Rückgriffsrechte gegenüber Finanzinstituten, Landesgesellschaften und Gebietskörperschaften aus den bei der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Transaktionen in Höhe von 82.733,7 Tsd. € (Vorjahr: 74.389,1 Tsd. €). Siehe: (16) Haftungsverhältnisse. A. Eigenkapital (9) I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital Zum Bilanzstichtag befinden sich 347.415.686 Aktien im Umlauf. Zusammensetzung Stück Anteil Inhaberaktien Kategorie A 170.233.686 49 % Namensaktien Kategorie B 177.182.000 51 % beurkundet durch Zwischenschein zugunsten der Republik Österreich (hinterlegt beim Bundesministerium für Finanzen) 347.415.686 100 % Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen gemäß § 241 Z. 6 UGB. (10) II. Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklagen bestehen zur Gänze aus gebundenen Kapitalrücklagen. Die gebundenen Kapital- rücklagen und die gesetzliche Gewinnrücklage ergeben in Summe 991.604,3 Tsd. €, das sind mehr als 10 % des Grundkapitals. (11) III. Gewinnrücklagen in Tsd. € 2023 2024 Gesetzliche Rücklage 19.884,0 19.884,0 Freie Rücklagen 988.358,2 2.508.623,6 1.008.242,2 2.528.507,6 (12) IV. Bilanzgewinn in Tsd. € Zum 31.12.2023 1.441.775,1 Ausschüttung – 1.441.775,1 Gewinnvortrag 0,0 Jahresgewinn 2.493.029,3 Rücklagenveränderungen – 1.520.265,4 Zum 31.12.2024 972.763,9 Erläuterungen zu Passiva JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 593 (13) B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen in Tsd. € 2023 2024 Deckungskapital aufgrund versicherungsmathematischer Berechnung 4.875,4 4.827,6 Versteuerter Teil der Rückstellungen 4.875,4 4.827,6 Im Jahr 2002 wurde die Rückstellung gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine als ver- steuert geltende Rücklage steuerfrei übertragen (§ 124b Z. 68 EStG). 2. Rückstellungen für Pensionen in Tsd. € 2023 2024 Pensionsrückstellung brutto 28.940,1 30.735,6 Pensionskassenvermögen – 8.368,2 – 8.215,9 Pensionsrückstellung saldiert 20.572,0 22.519,7 davon pensionsähnliche Verpflichtungen 4.840,8 5.650,8 3. Steuerrückstellungen in Tsd. € 2023 2024 Körperschaftsteuer Inland (inkl. Vorperioden) 526.539,5 261.376,9 Sonstige Steuerrückstellungen 1.077,7 0,0 527.617,2 261.376,9 4. Sonstige Rückstellungen in Tsd. € 2023 2024 Strom-/Netzbezug 109.045,4 29.926,5 Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen 48.008,5 8.716,5 Drohverluste 3.075,2 0,0 160.129,2 38.643,0 in Tsd. € Sonstige personalbezogene Rückstellungen 2023 2024 Prämien 8.365,4 10.483,8 Nicht konsumierte Urlaube 3.577,6 3.826,0 Urlaubszuschüsse 1.236,3 1.393,0 Sterbegeld 333,8 372,7 Zeitguthaben 296,4 364,1 Sonstige 1.328,1 2.165,6 15.137,5 18.605,2 594 (14) C. Verbindlichkeiten in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2024 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten 1. Anleihen 13.585,6 0,0 1.127.823,0 1.141.408,6 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.515,4 141.479,6 42.250,0 206.245,0 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.443,4 126,4 0,0 40.569,9 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 438.768,9 0,0 71.649,7 510.418,6 5. Sonstige Verbindlichkeiten 26.384,0 900,0 0,0 27.284,0 541.697,3 142.506,0 1.241.722,7 1.925.926,0 in Tsd. € Restlaufzeit zum 31.12.2023 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten 1. Anleihen 504.241,8 0,0 627.823,0 1.132.064,8 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.737,4 151.702,5 51.750,0 231.189,9 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.763,6 0,0 0,0 20.763,6 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.399.531,3 0,0 71.649,7 1.471.181,0 5. Sonstige Verbindlichkeiten 33.111,8 1.200,0 0,0 34.311,8 1.985.386,0 152.902,5 751.222,7 2.889.511,1 In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen 433.709,0 Tsd. € (Vorjahr: 1.396.037,5 Tsd. €) Finanzverbindlichkeiten sowie 20,1 Tsd. € (Vorjahr: 1,0 Tsd. €) Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 76.689,5 Tsd. € (Vorjahr: 75.142,5 Tsd. €) sonstige Verbindlichkeiten. in Tsd. € Sonstige Verbindlichkeiten 2023 2024 Stromkostenzuschuss 19.000,0 18.911,0 Aus Steuern 10.623,7 5.685,4 Im Rahmen der sozialen Sicherheit 14,0 566,1 Personalverrechnung 45,3 29,0 Sonstige 4.628,8 2.092,5 34.311,8 27.284,0 JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 595 (15) D. Rechnungsabgrenzungsposten in Tsd. € 2023 2024 Baukostenbeiträge 456,1 421,0 Aus dem Stromgeschäft 13,3 0,0 Sonstige 70,7 67,9 540,1 488,9 (16) Haftungsverhältnisse Bei den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen handelt es sich im Wesentli- chen um Patronatserklärungen und Haftungen für Tochtergesellschaften im Rahmen der zentralen Finanzierung durch die VERBUND AG sowie um sonstige Haftungsübernahmen exklusive der Haftungsverhältnisse in Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Transaktionen in Höhe von insgesamt 150.457,6 Tsd. € (Vorjahr: 378.776,1 Tsd. €). Von diesen betreffen 150.457,6 Tsd. € (Vorjahr: 128.772,6 Tsd. €) verbundene Unternehmen. Die Tochtergesellschaft VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) hat in den Geschäftsjahren 1999 bis 2001 mehrere Cross-Border-Leasing-Transaktionen abgeschlossen. Die in der Bilanz von VHP ausge- wiesenen Werte notieren zur Gänze in USD. Bei allen Transaktionen ist eine vollständige bilanzielle Deckung der Verpflichtungen durch die entsprechende Anschaffung von Wertpapieren oder durch Ausleihungen an Finanzinstitutionen gegeben. Beginnend im Jahr 2009 und in der Berichtsperiode 2010 wurden rund 85 % des ursprünglichen Volumens der Transaktionen wieder aufgelöst. Die Auflösung der Transaktionen erfolgte zum Teil als vollständige Auflösung, das heißt, es wurden auch alle dazugehörigen Verbindlichkeiten getilgt. Zum Teil erfolgten partielle Auflösungen, bei denen die Transaktionen mit den Investoren:innen und die dazugehörigen A-Loans rückgeführt, die bestehenden B-Loans sowie die entsprechenden Veranlagun- gen aber von VHP fortgeführt werden. Die letzte noch aufrechte Transaktion (Freudenau), die eine bilanzexterne Finanzierungsstruktur hatte, wurde per 4. Jänner 2021 beendet und per 15. Dezember 2021 final abgewickelt. Die VERBUND AG hat in Zusammenhang mit diesen Cross-Border-Leasing-Transaktionen Garantieerklärungen für VHP abgegeben, die im Wesentlichen für die an VHP übertragenen Verbindlichkeiten weiterhin in Höhe von insgesamt 442.408,5 Tsd. € (Vorjahr: 401.488,5 Tsd. €) bestehen. Von den Rückgriffsrechten gegen die Hauptschuldner:innen sind 82.733,7 Tsd. € (Vorjahr: 74.389,1 Tsd. €) durch Rückhaftungen von Finanzinstituten, Landesgesellschaften und Gebietskörperschaften (aus Gewährträgerhaftung) gesichert. Diese Rückhaftungen sind unter den gesamten Rückgriffsrechten (siehe Erläuterung 8) ausgewiesen. Als Eventualverbindlichkeiten aus Cross-Border-Leasing-Transaktionen nach Abzug dieser Rückhaftun- gen verbleiben somit insgesamt 359.674,8 Tsd. € (Vorjahr: 327.099,4 Tsd. €). 596 (17) 1. Umsatzerlöse in Tsd. € 2023 2024 Erlöse aus Stromlieferungen Inland Energieversorgungsunternehmen 8.361,7 9.406,3 Endkund:innen 278.678,0 340.284,3 Sonstige Kund:innen 587.490,8 455.404,9 874.530,5 805.095,4 Netztarifverrechnung; Benützungs- und Betriebsführungsentgelte 3.563,4 3.634,3 Sonstige Erlöse (inkl. Gashandel) 119.207,1 108.382,1 997.300,9 917.111,8 (18) 3. Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. € 2023 2024 a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 1,8 1,5 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 188,6 2.104,9 c) Übrige 1.094,7 677,1 1.285,1 2.783,5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 597 (19) 6. Personalaufwand in Tsd. € 2023 2024 a) Gehälter 30.796,3 35.303,2 davon langfristig fällige Verpflichtungen 215,3 835,2 b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter:innenvorsorgekassen Abfertigungszahlungen 416,2 843,9 Beitragszahlungen Mitarbeiter:innenvorsorgekasse 499,1 411,3 Veränderung der Abfertigungsrückstellung – 217,9 – 218,7 Aufwendungen/Erträge Übernahmen/Übertritte Konzern 0,0 0,0 697,4 1.036,5 c) Aufwendungen für Altersversorgung Vorpensionen und Pensionszahlungen 2.053,7 2.005,0 Veränderung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 283,9 1.227,8 Aufwendungen/Erträge Übernahmen/Übertritte Konzern 24,8 – 4,5 Pensionskassenbeiträge 1.063,2 1.146,1 3.425,6 4.374,4 d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 5.510,7 5.948,6 e) Sonstige Sozialaufwendungen 481,1 686,7 40.911,0 47.349,3 Die Zinssatzänderungen und die Änderungen des Gehalts- und Pensionstrends bei Vorsorgen für Abfertigungen und Altersvorsorge führten im Geschäftsjahr zu einem negativen Effekt in Höhe von 2.736,3 Tsd. €, im Vorjahr zu einem negativen Effekt in Höhe von 1.849,8 Tsd. €. Das Ergebnis der Parameteränderungen wurde im Geschäftsjahr in voller Höhe bilanziert. (20) 7. Abschreibungen in Tsd. € 2023 2024 a) Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Planmäßige Abschreibungen 2.280,6 2.942,7 Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände gemäß § 13 EStG 240,3 1.328,0 2.520,9 4.270,7 598 (21) 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. € 2023 2024 a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen fallen 41.461,4 2.815,5 b) Übrige Werbeaufwendungen und Spenden 37.145,0 15.873,1 Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen 14.494,8 11.188,6 Übriger Verwaltungsaufwand für Administration 6.575,5 6.827,7 Informatikaufwand 6.707,6 6.624,6 Betriebskosten für Baulichkeiten, Mieten und Leasing 6.253,5 5.730,8 Aushilfsarbeiten und Personalabstellungen 2.146,0 1.740,0 Aus- und Weiterbildung 982,1 1.281,7 Mitgliedsbeiträge 943,3 967,1 Telekomleistungen, Datendienste 635,2 667,0 Sonstige 16.675,0 17.690,8 92.558,1 68.591,3 134.019,5 71.406,8 (22) 16. Finanzergebnis in Tsd. € 2023 2024 Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen 1.547.377,8 2.346.249,8 davon aus Gewinngemeinschaften 146.785,2 322.722,7 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens aus verbundenen Unternehmen 52.924,2 71.027,5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen 11.554,7 10.648,9 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen 67.041,0 50.987,9 Aufwendungen aus Finanzanlagen Abschreibungen verbundene Unternehmen 256.672,8 60.837,0 Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 2.785,9 58.206,0 davon aus Gewinngemeinschaften 2.785,9 58.206,0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon Zinskomponente für langfristige Personalrückstellungen 909,0 951,7 aus verbundenen Unternehmen 37.984,4 43.795,5 JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 599 (23) 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Tsd. € 2023 2024 Steuern vom Einkommen der Unternehmensgruppe 1 639.479,8 562.680,5 Steuern an Gruppenmitglieder weiterbelastet 2 – 690.919,5 – 506.915,2 Aufwand/Erträge für Nachversteuerungen von Verlustübernahmen ausländischer Gruppenmitglieder – 30.959,1 – 19.463,7 Nachträge/Gutschriften aus Vorperioden 1 – 19.917,5 8.846,1 Veränderung latenter Steuern 3 8.662,9 – 21.206,7 – 93.653,3 23.941,1 1 Steuersatz 23 % (Vorjahr: 24 %) // 2 Steuerumlagesatz 13 % bzw. 23 % (Vorjahr: 13 % bzw. 24 %) // 3 Steuersatz 23 % (Vorjahr zwischen 23 % und 24 %) IV. Sonstige Angaben in Tsd. € Wesentliche Posten Gesamtverpflichtung 2025 2025 – 2029 Miet- und Leasingverträge, Versicherungen und Sonstige 1 6.044,6 23.904,8 Bestellobligo 20.244,3 16.686,3 20.244,3 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1 20,8 104,2 1 Die Gesamtverpflichtung ist aufgrund unbestimmter Vertragsdauer betragsmäßig nicht ermittelbar. Mit der Ennskraftwerke Aktiengesellschaft besteht ein Strombereitstellungsvertrag, wonach die in ihren Kraftwerken erzeugte Energie abzüglich der Strombezugsrechte anderer beteiligter Partner:innen an die VERBUND AG gegen Ersatz der buchmäßigen Aufwendungen zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals zu liefern ist. Mit der Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft und der Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft bestehen Stromlieferverträge, wonach die Hälfte der in ihren Kraftwerken erzeugten Energie an die VERBUND AG gegen Ersatz der buchmäßigen Aufwendungen zuzüglich einer angemes- senen Verzinsung des Eigenkapitals zu liefern ist. Gemäß einem Stromliefervertrag ist die Innwerk AG verpflichtet, die Hälfte der erzeugten Energie der Kraftwerke Ering und Obernberg der VERBUND AG zu den um den vereinbarten Gewinnzuschlag erhöhten Selbstkosten zu liefern. Mit der VERBUND Services GmbH besteht ein Vertrag für die Verrechnung von Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, Beschaffung, Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Telekommuni- kation sowie administrative Services. Mit der VERBUND Finanzierungsservice GmbH besteht ein Vertrag für die Verrechnung von Dienst- leistungen bezüglich Zahlungsverkehrsabwicklung und Cash Management. Im Segment Absatz bestehen Auftragsverträge mit der VERBUND Energy4Business GmbH (VEB). Der Stromliefervertrag zwischen der VERBUND AG und VEB regelt die konzerninterne Abwicklung und Abgeltung der durch die VERBUND AG bereitgestellten Stromerzeugung aus den Bezugsrechten von der Ennskraftwerke Aktiengesellschaft und den Grenzkraftwerken (Österreichisch-Bayerische Kraft- werke Aktiengesellschaft, Donaukraft Jochenstein Aktiengesellschaft, VERBUND Innkraftwerke GmbH). 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen 600 Wesentlicher Inhalt ist die Preisbestimmung für die Stromerzeugung der Laufkraftwerke. Dabei wird in langfristige Absicherungsmengen und Kurzfristmengen unterschieden. Für Absicherungsmengen wird die Preisbestimmung durch veröffentlichte Terminmarktpreise, für kurzfristige Mengen durch veröf- fentlichte Spotmarktpreise definiert. Neben der reinen Abgeltung der Strommengen regeln der Vertrag und seine Zusätze weitere Erlöskomponenten aus dem Verkauf von Herkunftsnachweisen. Die solcher- art abgeschlossenen Warentermingeschäfte werden bilanziell – in Übereinstimmung mit § 238 (2) UGB und AFRAC 15 Derivate und Sicherungsinstrumente Rz (6) – als Stromlieferungen gemäß dem erwarteten Verkaufsbedarf (Own Use Exemption) der VERBUND AG behandelt. Die Abgeltung der Vermarktungs- aktivitäten von VEB regelt der Vertrag in Form einer Handlingfee, die auf die bewirtschafteten Erzeu- gungsmengen angesetzt wird. Zur Behandlung laufender Fragen zur Bewirtschaftung des Erzeugungs- portfolios der VERBUND AG sieht der Vertrag weiters ein regelmäßiges Gremium vor. Dabei werden auch entsprechende Anpassungen (Zusätze) des Vertrags erarbeitet. Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter:innen unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Soweit diese Pensionsverpflichtungen durch die APK Pensionskasse AG zu erfüllen sind, besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Aufgrund der Entwicklung auf den Finanzmärkten wurde von der APK Pensionskasse AG zur Abdeckung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 78,6 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €) gemeldet. Es bestehen offene Einzahlungsverpflichtungen im Beteiligungsbereich in Höhe von 1.410,0 Tsd. € (Vorjahr: 4.598,0 Tsd. €). Finanzbereich Für variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten mit einem zum 31.Dezember 2024 aushaftenden Nomi- nalbetrag in Höhe von 12.937,5 Tsd. € (Vorjahr: 27.562,5 Tsd. €) bestehen Sicherungsgeschäfte zur Absi- cherung gegen Zinssatzsteigerungen. Diese Zinssicherungsgeschäfte bilden eine Bewertungseinheit mit den zugrunde liegenden Krediten. Da eine dokumentierte Sicherungsstrategie und eine ausführliche Hedge-Dokumentation vorliegen sowie laufend Effektivitätsmessungen vorgenommen werden, kann eine gesonderte Bilanzierung einer Drohverlustrückstellung für negative Zeitwerte in Höhe von 97,3 Tsd. € (Vorjahr: 127,3 Tsd. €) unterbleiben. Die durch diese Sicherungsgeschäfte abgesicherten künftigen Zinszahlungen werden in den folgenden zwei Jahren (2025 bis 2026) eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden. 2. Angaben zu Finanzinstrumenten JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 601 Durchschnitt 2023 2024 Angestellte 209 204 in Tsd. € 2023 2024 Vorstandsmitglieder, ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene sowie leitende Angestellte 723,6 752,8 Andere Arbeitnehmer:innen 3.399,4 4.658,1 4.123,0 5.410,9 Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine betriebliche Altersvorsorge im Wege einer beitrags- orientierten Pensionskassenregelung. Im Geschäftsjahr 2024 wurden für den Vorstand Pensionskassen- beiträge in der Höhe von 238.600 € (Vorjahr: 184.500 €) geleistet. In Bezug auf die Ansprüche der Vorstandsmitglieder bei Beendigung ihrer Funktion kommen die ge- setzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK, Regel 27a) zur Anwendung. Im Geschäftsjahr 2024 sind 195.552 € (Vorjahr: 189.807 €) für Pensionen zur Auszahlung gelangt. Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 50.123 € (Vorjahr: 46.431 €) aus der Altersversorgung für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene. Die Angaben über die Organe der Gesellschaft (Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) sind vor dem Lagebericht angeführt. Laufende Bezüge des Vorstands (inkl. variabler Bezüge) in € Fixe Bezüge 2023 Variable Bezüge Fixe Bezüge 2024 Variable Bezüge Mag. Dr. Michael Strugl 750.000 826.750 765.000 1.035.000 Dr. Peter F. Kollmann 620.000 713.000 651.000 855.600 Mag. Dr. Achim Kaspar 475.000 546.250 485.000 655.500 Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler 0 0 485.000 0 Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands betrugen in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 5.016.894 € (Vorjahr: 3.972.913 €); darin enthalten sind 53.783 € (Vorjahr: 41.913 €) an Sachbezügen und 31.012 € (Vorjahr: 0 €) an einmaliger Umzugsvergütung, die Frau Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler als neues Vorstandsmitglied anlässlich ihres Amtsantritts als einmalige Auszahlung erhalten hat. Die variablen Bezüge umfassen erfolgsabhängige kurzfristige und langfristige Vergütungsbestandteile. Für die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden in der Berichtsperiode 2024 1.107.000 € (Vorjahr: 1.107.000 €) an kurzfristigen variablen Bezügen (STI) und 1.439.100 € (Vorjahr: 979.000 €) an langfristi- gen variablen Bezügen (LTI) ausbezahlt. Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Bezüge erfolgt im Folgejahr, da die Zielerreichung erst zu Jahresende ermittelt werden kann. In der Gesamtsumme enthalten sind daher die an die aktiven Vor- standsmitglieder in der Berichtsperiode 2024 gewährten kurzfristigen variablen Bezüge für die Be- 3. Personalstand 4. Aufwand für Abfertigungen und Pensionen 5. Organe der Gesellschaft 602 richtsperiode 2023. Die gewährten langfristigen variablen Bezüge beziehen sich auf die langfristige Vergütung für die Berichtsperiode 2021 (LTI-Tranche 2021–2023). Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive (STI) STI 2023 STI 2024 Beurteilungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Zielbetrag 60 % des Jahresbruttogrundbezugs 60 % des Jahresbruttogrundbezugs Zielerreichungscap 100 %, Anrechenbarkeit der Übererfüllungen von 20 % der nicht finanziellen Ziele auf die jeweils übrigen nicht finanziellen Teilziele 150 %, keine Anrechenbarkeit der Übererfüllung Auszahlungscap 60 % des Jahresbruttogrundbezugs 90 % des Jahresbruttogrundbezugs Langfristige Remuneration – Long-Term Incentive (LTI) LTI 2021 bis LTI 2023 LTI 2024 Beurteilungszeitraum 3 Jahre 4 Jahre Zuteilungsbetrag 65 % des Jahresbruttogrundbezugs 90 % des Jahresbruttogrundbezugs Zielerreichungscap 100 %, Möglichkeit der Übererfüllung bis zu 120 % Zielerreichung 150 % Auszahlungscap 78 % des Jahesbruttogrundbezugs 135 % des Jahresbruttogrundbezugs Es wurden folgende Ziele für den STI 2023 und 2024 vereinbart: Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive (STI) Zeitraum Kriterien Gewichtung Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive 2023 (STI) Finanzielle Ziele 70 % Konzernergebnis 2023 70 % Nicht finanzielle Ziele 30 % Arbeitssicherheit 10 % Kultur und Transformation 10 % Diversity 10 % Kurzfristige Remuneration – Short-Term Incentive 2024 (STI) Finanzielle Ziele 70 % Konzernergebnis 2024 70 % Nicht finanzielle Ziele 30 % Arbeitssicherheit 10 % Kultur und Transformation 10 % Diversity 10 % Die tatsächliche Zielerreichung des STI 2023 beträgt bei allen Kriterien 100 %. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 603 Die Performancekriterien für den LTI 2021 bis 2024 wurden wie folgt festgelegt: Langfristige Remuneration – Long-Term Incentive (LTI) Zeitraum Kriterien Gewichtung LTI 2021 (LZ bis 2023) Relativer Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow für Dividende 35 % Overhead-Kosten 35 % LTI 2022 (LZ bis 2024) Relativer Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow für Dividende 35 % Nachhaltigkeitsziele 35 % LTI 2023 (LZ bis 2025) Relativer Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow für Dividende 35 % Nachhaltigkeitsziele 35 % LTI 2024 (LZ bis 2027) Relativer Total Shareholder Return 30 % Free Cashflow für Dividende 40 % Nachhaltigkeitsziele 30 % Die tatsächliche Zielerreichung des LTI 2021 beträgt bei allen Kriterien 120 %. Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats (inklusive Ersatz verrechneter Spesen/ Reisekosten) betrugen insgesamt 401.899 € (Vorjahr: 383.343 €). An die Leitungsorgane des Konzerns und der Tochterunternehmen wurden – wie auch im Vorjahr – weder Kredite noch Vorschüsse ausbe- zahlt. Es gibt bei VERBUND – wie im Vorjahr – keine Aktienoptionsprogramme für den Vorstand oder leitende Angestellte. Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder (gemäß Regel 51 des ÖCGK): in € 2023 2024 Vorsitzende:r 25.000 25.000 Vorsitzende:r-Stellvertreter:in 15.000 15.000 Mitglied 10.000 10.000 Sitzungsgeld 500 500 Diese Höhe der Vergütung kommt jeweils auch für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss und im Strategieausschuss zur Anwendung. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen erfolgt wie bisher keine gesonderte Vergütung. An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Kredite oder Vorschüsse ausbezahlt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind in die bei VERBUND bestehende D&O-Versicherung einbezogen. 604 Zustimmungspflichtige Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern bzw. mit Unternehmen, die einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats nahestehen (gemäß Regel 49 des ÖCGK): Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine nicht fremdüblichen Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Unternehmen, die einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats nahestehen, abgeschlossen. Es wurden Leistungen für verschiedene Konzerngesellschaften von VERBUND erbracht, diese Verträge wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. Die VERBUND AG ist das konsolidierungspflichtige Mutterunternehmen von VERBUND. Gemäß § 238 Abs. 1 Z. 18 UGB nimmt die Gesellschaft die Befreiung von den Angaben zu den Aufwendungen für den Abschlussprüfer in Anspruch. Mit der VERBUND Energy4Business GmbH, der VERBUND Energy4Customers GmbH, der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, der VERBUND Green Power GmbH, der VERBUND Green Hydro- gen GmbH, der VERBUND Services GmbH, der VERBUND Ventures GmbH und der VERBUND Busi- ness Solutions GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. VERBUND hat die bereits bestehende Aufteilung in Geschäftsfelder (formales Unbundling) im Ge- schäftsjahr 1999 durch ein rechtliches Unbundling ergänzt, d. h. durch die weitere Errichtung von gesell- schaftsrechtlich eigenständigen Unternehmen mit getrennten Geschäftsleitungen und Rechnungswesen. Geschäfte im Sinne des § 8 Abs. 3 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und § 8 Abs. 3 Gaswirtschaftsgesetz 2011 werden insbesondere mit folgenden Gesellschaften getätigt: Stromlieferungen Ennskraftwerke Aktiengesellschaft, Innwerk AG, Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft, Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft, VERBUND Green Power GmbH, VERBUND Energy4Future GmbH Strom-/Gasvertrieb VERBUND Energy4Business GmbH, VERBUND Energy4Customers GmbH Telekommunikation VERBUND Services GmbH Dienstleistungen VERBUND Services GmbH Finanzierung VERBUND Finanzierungsservice GmbH Personalabstellungen VERBUND Hydro Power GmbH, VERBUND Energy4Business GmbH, VERBUND Services GmbH, VERBUND Energy4Customers GmbH Der Vorstand stellt den Antrag (gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)), zulasten des verteilungsfähigen Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024 auf die 347.415.686 Stückaktien eine Dividende in Höhe von 2,80 € pro Aktie, das sind in Summe 972.763.920,80 €, auszuschütten. Zwischen dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung am 19. Februar 2025 gab es keine angabepflichtigen Ereignisse. 6. Geschäfts- beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 7. Konzern- beziehungen 8. Angaben gemäß § 8 Absatz 3 Elektrizitätswirt- schafts- und -organi- sationsgesetz und § 8 Absatz 3 Gaswirtschafts- gesetz 2011 9. Gewinnverwen- dungsvorschlag 10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 605 Ergebnis der Stromkennzeichnung Anteil 2023 kWh Wasserkraft 99,49 % 1.660.703.112 Sonnenenergie 0,51 % 8.488.150 Windkraft 0,01 % 91.727 Summe der in Österreich an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebenen Strommenge 100,00 % 1.669.282.989 100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise stammen aus Österreich. Umweltauswirkung der Gasproduktion für die an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebene Strommenge 2023 Radioaktiver Abfall mg/kWh 0,0 CO 2 -Emissionen g/kWh 0,0 11. Angaben gem. § 78 Elektrizitätswirt- schafts- und organi- sationsgesetz 606 Ergebnis der Gaskennzeichnung Anteil 2023 kWh Gas unbekannter Herkunft 100,0 % 952.197.177 Summe der in Österreich an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebenen Gasmenge 100,0 % 952.197.177 Umweltauswirkung der Gasproduktion für die an Endkund:innen für deren eigene Verwendung abgegebene Gasmenge 2023 Radioaktiver Abfall mg/kWh 0,0 CO 2 -Emissionen g/kWh 201,0 Die Angaben für das Jahr 2024 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor. Die Werte für die Zuteilung der Herkunftsnachweise auf Basis der Ökostromzuweisung seitens der OeMAG Ab- wicklungsstelle für Ökostrom AG werden bis spätestens 30. April 2025 vorliegen. Bis zu diesem Zeit- punkt haben die Werte von 2023 Gültigkeit. Wien, am 19. Februar 2025 Der Vorstand Mag. Dr. Michael Strugl Dr. Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands Mag. Dr. Achim Kaspar Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 12. Angaben gem. § 130 Gaswirtschafts- gesetz JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 607 in Tsd. € Sitz Kapitalanteil in % per 31.12.2024 letzter Jahres- abschluss (+) (–) Jahresüber- schuss/ -fehlbetrag Eigenkapital 1 Verbundene Unternehmen konsolidiert 2 Anselma Issuer, S.A. 3 Madrid 100,00 2024 + 779,4 66.919,4 Austrian Power Grid AG Wien 100,00 2024 + 48.346,5 620.961,8 Innwerk AG Stammham 100,00 2024 + 164.949,5 292.515,1 Lusitania Renovables S.L. 3 Madrid 100,00 2024 + 578,2 8.066,8 Parque Eólico Ayamonte S.L. 3 Madrid 100,00 2024 – 1.027,4 41.227,9 Parque Eólico Buseco S.L. 3 Madrid 100,00 2024 + 1.562,0 55.561,6 Parque Eólico El Barroso S.L. 3 Madrid 100,00 2024 – 573,2 39.323,9 Parque Eólico Loma de los Pinos S.L. 3 Madrid 100,00 2024 - 2.775,0 50.546,3 Tejo Solar, S.L.U. 3 Madrid 100,00 2024 + 48.976,1 225.162,5 Topacio Energy, S.L.U. 3 Madrid 100,00 2024 + 2.572,0 40.375,5 VERBUND Business Solutions GmbH Wien 100,00 2024 - 3,3 35,0 VERBUND Energy4Business GmbH Wien 100,00 2024 + 135.490,4 304.491,4 VERBUND Energy4Customers GmbH Wien 100,00 2024 + 2.246,2 18.326,1 VERBUND Finanzierungsservice GmbH Wien 100,00 2024 + 100,3 218,1 VERBUND Green Hydrogen GmbH Wien 100,00 2024 – 8.748,9 23.085,0 VERBUND Green Power GmbH Wien 100,00 2024 – 46.952,8 568.234,9 VERBUND Green Power Renewable Projects, S.L.U 3 Madrid 100,00 2024 + 240,3 76.215,0 VERBUND Services GmbH Wien 100,00 2024 + 5.885,8 19.674,2 VERBUND Thermal Power GmbH Fernitz- Mellach 100,00 2024 + 91,8 7.828,1 VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG Fernitz- Mellach 100,00 2024 + 96.834,1 234.340,8 VERBUND Ventures GmbH Wien 100,00 2024 - 696,5 17.521,7 WATT DEVELOPMENT SPV 5, S.L.U. 3 Madrid 100,00 2024 - 3.064,8 17.318,8 WATT DEVELOPMENT SPV 6, S.L.U. 3 Madrid 100,00 2024 - 1.453,5 18.435,0 WATT DEVELOPMENT SPV 7, S.L.U. 3 Madrid 100,00 2024 - 1.584,8 17.826,1 VERBUND Hydro Power GmbH Wien 80,54 2024 + 1.582.963,7 3.471.367,4 VERBUND Innkraftwerke GmbH Töging 70,27 2024 + 166.905,8 533.410,5 Gas Connect Austria GmbH Wien 51,00 2024 - 121.415,0 154.340,7 Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft Passau 50,00 2024 + 790,1 16.351,2 Grenzkraftwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung Simbach 50,00 2024 + 1.639,1 25.824,6 Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft Simbach 50,00 2024 + 3.061,0 56.539,4 A ngaben zu den Beteiligungen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 4 UGB 608 Sitz Kapitalanteil in % per 31.12.2024 letzter Jahres- abschluss (+) (–) Jahresüber- schuss/ -fehlbetrag Eigenkapital 1 Assoziierte Unternehmen Ennskraftwerke Aktiengesellschaft 4 Steyr 50,00 2024 + 812,9 46.919,1 KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft 5 Klagenfurt 35,17 2023 + 371.839,1 1.301.765,3 C2PAT GmbH 6 Wien 25,00 2023 + 6,6 42,6 1 Eigenkapitalbegriff entsprechend § 224 Abs. 3 lit. a UGB, IFRS oder lokalem Recht // 2 Vollkonsolidierung gemäß § 253 – 261 UGB // 3 Jahresabschluss nach IFRS // 4 anteilsmäßige Konsolidierung gemäß § 262 UGB // 5 Konsolidierung „at equity“ gemäß § 263 – 264 UGB // 6 nicht konsolidiert JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 609 Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der VERBUND AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Elektrizitätswirt- schafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie dem Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver- antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Werthaltigkeit des Buchwerts von Anteilen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen Beschreibung: Die VERBUND AG weist zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert der Anteile an verbundenen Unter- nehmen in Höhe von EUR 4.654 Mio. sowie einen Buchwert für Ausleihungen an verbundenen Unter- nehmen in Höhe von EUR 1.632 Mio. aus. Im Geschäftsjahr 2024 wurden außerplanmäßige Abschrei- bungen in Höhe von EUR 61 Mio. sowie Zuschreibungen in Höhe von EUR 51 Mio. bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen durchgeführt. Die Beurteilung der Wertminderung von Anteilen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen erfordert Ermessensentscheidungen, ob ein Wertminderungsbedarf eines bestimmten Vermögenswer- tes besteht und wie hoch ein solcher ist. Bestätigungsvermerk 610 In die zur Überprüfung der Wertansätze herangezogenen Bewertungsmodelle auf Basis kapitalwert- orientierter Verfahren fließen zahlreiche Inputfaktoren, wie z.B. die Entwicklung der Strom- und Pri- märenergiepreise sowie Annahmen über die Entwicklungen im regulatorischen Umfeld mit ein. Darüber hinaus liegt ein wesentliches Risiko in der vom Management vorgenommenen Schätzung zukünftiger Zahlungsströme und Diskontierungssätze, welche dazu dienen, die Werthaltigkeit von Anteilen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen zu bestimmen. Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sind in den Anhangsangaben / Erläuterungen zu den Werthaltigkeitsprüfungen in den Abschnitten "II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "(3) III. Finanzanlagen", "(22) 16. Finanzergebnis" und "IV Sonstige Angaben" des Anhangs sowie in dem Anlagenspiegel enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben: Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend die Werthaltigkeit des Buchwerts von Antei- len sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen hinterfragt und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: • Beurteilung der Konzeption des Bewertungsmodells und der Wirksamkeit der Kontrollen im Bewer- tungsprozess; • Prüfung und Beurteilung der Management-Einschätzung betreffend Wertminderungsanzeichen; • Plausibilisierung der getroffenen Annahmen in den Bewertungsmodellen mit Daten aus der operati- ven Planung; Abgleich der darin enthaltenen wesentlichsten Annahmen mit externen Marktdaten sowie anderen externen und internen Quellen, die in die Bewertung eingeflossen sind; • Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Bewertungsmodelle; • Einbeziehen unserer Bewertungsspezialisten zur Analyse und Beurteilung der Diskontierungssätze und der Bewertungsmodelle sowie • Beurteilung der Angemessenheit der Anhangsangaben. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa- tionen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen we- sentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 611 Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie dem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erach- ten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen- den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolo- sen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultie- rende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern re- sultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Un- vollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen bein- halten können. 612 • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätz- ten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs- grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen- hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesell- schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs- vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließ- lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereig- nisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver- haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Hand- lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei- ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vor- teile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. JAHRESFINANZBERICHT – MUTTERUNTERNEHMEN 613 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim- mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lagebe- richts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge- stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresab- schluss. Erklärung Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge- stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresab- schluss. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzli- chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) er- bracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. 614 Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Stefan Uher. Wien, am 19. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. (FH) Rosemarie König Mag. Stefan Uher Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Glossar 616 Earnings before Interest and Tax (EBIT) Ergebnis vor Zinsaufwen- dungen (inkl. personal- bezogener Zinsen) und Steuern. Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital. Fiktive Schulden- tilgungsdauer Verhältnis der Schulden zum Mittelüberschuss aus dem Ergebnis nach Steuern. Funds from Operations (FFO) Operatives Ergebnis zuzüglich der Abschreibungen, des Zins- ertrags und effektiver Steuern. Gearing Nettoverschuldung im Verhält- nis zum Eigenkapital. Nettogeldfluss Saldo aus dem Zufluss und dem Abfluss von liquiden Mitteln; wird üblicherweise gegliedert in Nettogeldflüsse aus der operativen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Nettoumlaufvermögen Kurzfristiges Vermögen (inkl. kurzfristiger Ausleihungen und kurzfristiger Rechnungs- abgrenzungsposten) abzüglich kurzfristiger Schulden (inkl. kurzfristiger Rechnungs- abgrenzungen). Nettoverschuldung Zinsbelastetes Fremdkapital abzüglich liquider Mittel (inkl. Pos. Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens), berei- nigt um aktiv- und passivseitig geschlossene Positionen (z. B. bei Cross-Border-Leasing- Geschäften). Retained Cashflow (RCF) Funds from Operations (FFO) abzüglich gezahlter Dividende. Return on Capital Em- ployed (ROCE) Ergebnis vor Zinsaufwen- dungen (inkl. personalbezoge- ner Zinsen) abzüglich darauf entfallender Steuern im Ver- hältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Return on Equity (ROE) Ergebnis vor Steuern im Ver- hältnis zum Eigenkapital am Beginn des Geschäftsjahres. Return on Investment (ROI) Ergebnis vor Zinsaufwen- dungen (inkl. personal- bezogener Zinsen) und Steuern im Verhältnis zum Gesamt- kapital am Beginn des Ge- schäftsjahres. Return on Sales (ROS) Ergebnis vor Zinsaufwendun- gen (inkl. personalbezogener Zinsen) und Steuern im Verhältnis zu den Umsatz- erlösen. Glossar Teil 3 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 618 Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs- legungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs- standards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäfts- verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, im April 2025 Der Vorstand Michael Strugl Peter F. Kollmann Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG CFO, Stv. Vorsitzender des Vorstands der VERBUND AG Achim Kaspar Susanna Zapreva-Hennerbichler Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Mitglied des Vorstands der VERBUND AG Erklärung aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 (1) Börsegesetz IMPRESSUM & OFFENLEGUNG Herausgeber: VERBUND AG Am Hof 6a, 1010 Wien Dieser Integrierte Geschäftsbericht wurde inhouse mit firesys produziert. Diagramm- und Tabellenkonzept: Roman Griesfelder, aspektum gmbh Kreativkonzept: Brainds Marken und Design GmbH Grafik: Irmgard Benezeder Beratung: Ute Greutter, UKcom Finance Übersetzung und Sprachberatung: ASI GmbH Produktion: Lindenau Productions GmbH Kontakt: VERBUND AG Am Hof 6a, 1010 Wien, Österreich Telefon: + 43 (0)50 313-0 Fax: + 43 (0)50 313-54191 E-Mail: [email protected] Homepage: www.verbund.com Firmenbuchnummer: FN 76023z Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID-Nr.: ATU14703908 DVR-Nr.: 0040771 Unternehmenssitz: Wien, Österreich Investor Relations: Andreas Wollein Telefon: + 43 (0)50 313-52604 E-Mail: [email protected] Unternehmenssprecherin: Ingun Metelko Telefon: + 43 (0)50 313-53748 E-Mail: [email protected] Aktionärsstruktur: – Republik Österreich (51,0 %) – Syndikat (> 25,0 %) bestehend aus EVN AG (deren Aktionäre sind: Niederösterreichische Landes-Beteiligungsholding GmbH, 51 %, und Wiener Stadtwerke GmbH, 28,4 %) und Wiener Stadtwerke GmbH (deren Alleinge- sellschafter die Stadt Wien ist) – TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (> 5,0 %, deren Alleinaktionär das Land Tirol ist) – Streubesitz (< 20,0 %): Zu den Eigen- tümern der Aktien, die sich im Streubesitz befinden, sind uns keine näheren Daten bekannt. Hinweis zu gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Stimmrechtsbeschränkungen: Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt. Aufsichtsbehörde/Berufsverband: E-Control GmbH/E-Control Kommission Wirtschaftskammer Österreich Oesterreichs Energie Unternehmensgegenstand: Der Unternehmensgegenstand liegt schwerpunktmäßig in Erzeugung, Transport, Handel und Vertrieb von elektrischer Energie und sonstigen Energieträgern sowie im Anbieten und Durchführen von Energie- dienstleistungen. Vorstand: Michael Strugl (Vorsitzender), Peter F. Kollmann (stv. Vorsitzender), Achim Kaspar, Susanna Zapreva-Hennerbichler Aufsichtsrat: Martin Ohneberg (Vorsitzender), Edith Hlawati (1. stv. Vorsitzende), Eva Eberhartinger (2. stv. Vorsitzende), Ingrid Hengster, Jürgen Roth, Eckhardt Rümmler, Christa Schlager, Robert Stajic, Stefan Szyszkowitz, Peter Weinelt, Kurt Christof, Isabella Hönlinger, Wolfgang Liebscher, Veronika Neugeboren, Hans-Peter Schweighofer Besondere gesetzliche Grundlagen: Österreichisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und Ausführungsgesetzen. Die angeführten gesetzlichen Grundlagen können über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.

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