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Telekom Austria AG

Annual Report (ESEF) Apr 25, 2025

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Die Inflationsraten in den USA und im Euroraum sanken kontinuierlich. Die Zinssenkungen hatten einen positiven Einfluss auf das wirtschaftliche Umfeld und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage legte zu. Insgesamt erhöhte sich das Weltwirtschaftswachstum und der Ausblick für 2025 sieht stabiles Wachstum vor. In unseren Märkten zeigt sich allerdings ein unterschiedliches Bild, mit im Jahresvergleich höheren BIP-Wachstumsraten in den meisten CEE Ländern, während Österreich erneut ein Rezessionsjahr verzeichnete.1 Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2023, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2024 sowohl in den USA als auch in Europa einen Rückgang. Die Inflation in den USA sank von 3,4 % im Dezember 2023 auf nunmehr 2,9 % im Dezember 2024.2 In der Eurozone sank die durchschnittliche Inflation von 5,4 % in 2023 auf durchschnittlich 2,4 % in 2024.3 Im Berichtsjahr senkte die US-Notenbank (FED) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 5,25 % bis 5,5 %, in drei Zinsschritten auf 4,25 % bis 4,50 %.4 Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2024 insgesamt vier Zinssenkungen vor, wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität von 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % auf 3,15 %, 3,40 % bzw. 3,0 % gesenkt wurden.5 Der globale Wachstumsausblick wird vom IWF stabil mit einem erwarteten Wachstum von 3,2 % für 2024 und 2025 angenommen. Für den Euroraum wurden die Wachstumsprognosen im Oktober im Vergleich zu vorangegangenen Projektionen vom April 2024 mit 0,8 % für 2024 konstant belassen und mit 1,2 % für 2025 leicht heruntergesetzt. Für die USA rechnet der IWF mit einem Wachstum von 2,8 % für 2024 und 2,2 % für 2025. Für China wurde das Wachstum in der Prognose von Oktober aufgrund der hohen Nachfrage nach Halbleitern und Elektronik im Vergleich zu der vorherigen Prognose leicht nach oben angepasst.6 7 In den Märkten der A1 Group wird, wie unten in der Tabelle ersichtlich, in den meisten CEE-Ländern von einem höheren BIP Wachstum als im Vorjahr ausgegangen. In Österreich allerdings wird für 2024 ein weiteres Rezessionsjahr prognostiziert.8 Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group9   in % 2023 2024e 2025e BIP Inflation BIP Inflation BIP Inflation Österreich -0.8 7,7 -0.6 3,0 1,1 2,5 Bulgarien 1,8 8,6 2,3 2,8 2,5 2,6 Kroatien 3,1 8,4 3,4 4,0 2,9 2,8 Belarus 3,9 5,0 3,6 6,0 2,3 6,4 Slowenien 2,1 7,4 1,5 2,0 2,6 2,7 Serbien 2,5 12,4 3,9 4,5 4,1 3,6 Nordmazedonien 1,0 9,4 2,2 3,3 3,6 2,3 Branchentrends und Wettbewerb Im Rahmen ihres Strategieprozesses konnte die A1 Group die folgenden Trends identifizieren: Die rasante Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) und Echtzeit-Datenanalysen transformiert Geschäftsabläufe und macht Echtzeit-Entscheidungen zum Standard. Mit zunehmendem Datenverkehr, der durch die Digitalisierung und OTT-Inhalte angetrieben wird, und dem Fortschritt beim Breitbandausbau (Glasfaser und 5G), stehen Telekommunikationsunternehmen im Zentrum dieser digitalen Evolution. Sie müssen sich darauf konzentrieren, End-to-End-Kundenerlebnisse zu verbessern, um sich zu differenzieren, indem sie Bedürfnisse antizipieren und personalisierte Dienstleistungen anbieten. Da Ökosysteme aus miteinander verbundenen Unternehmen, Dienstleistungen und Technologien das zukünftige Wirtschaftswachstum vorantreiben, müssen Telekommunikationsunternehmen ihre Rolle neu definieren und Plattformen und Partnerschaften aktiv gestalten. Telekommunikationsunternehmen stehen im Zentrum der Digitalisierung, wobei Software eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der Geschäftseffizienz durch Netzwerkdesign, Automatisierung, Virtualisierung und Cloud-Dienste spielt. Darüber hinaus eröffnet diese Softwarebasis neue Geschäftsmöglichkeiten im Bereich digitaler Dienste. Cybersecurity wird aufgrund strenger Vorschriften wie der EU-NIS2-Richtlinie und der zunehmenden Anzahl von Cyberangriffen immer wichtiger, was sowohl eine Herausforderung als auch eine Geschäftschance für Telekommunikationsunternehmen darstellt. Zudem steigt die Beliebtheit von Cloud-Computing und Edge-Computing aufgrund ihrer Vorteile in den Bereichen Innovation, Mobilität, Flexibilität, Kosteneffizienz und verbesserte Datensicherheit. Darüber hinaus sind ESG-Aspekte inzwischen zwingend erforderlich, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben, während sich die Wettbewerbslandschaft um OTT-Anbieter und satellitenbasierte Internetunternehmen erweitert. Wettbewerbsumfeld Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig: Einwohner:innen 1) BIP pro Kopf 2) Mobilfunkkund:innen RGUs in Millionen in USD in Millionen Marktposition 3) in Millionen Marktposition 3) Österreich 9,1 73.100 5,1 #1 2,7 #1 Bulgarien 6,4 38.900 3,8 #2 1,3 #2 Kroatien 3,8 46.800 2,2 #2 0,7 #2 Belarus 9,2 30.800 4,9 #2 0,9 #2 Slowenien 2,1 55.700 0,7 #2 0,2 #3 Serbien 6,6 29.600 2,4 #3 Nordmazedonien 1,8 26.300 1,1 #1 0,4 #2 1) Quelle für Einwohner:innen und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2023, Werte gerundet 2) Quelle für BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2023, Werte gerundet 3) Marktpositionen für den Mobil- und Festnetzmarkt basieren auf dem Marktanteil der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen Regulierung Die A1 Group ist in verschiedenen Märkten tätig, die unterschiedlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen. Österreich, nach Umsatz und EBITDA das größte Segment der A1 Group, ist in bestimmten Regionen als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Daher unterliegt das Unternehmen entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen. Auch die internationalen Tochtergesellschaften der A1 Group unterliegen weitreichenden regulatorischen Bestimmungen auf ihren jeweiligen nationalen Märkten. Darüber hinaus sind die Konzerngesellschaften in den EU-Mitgliedsländern (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien) verpflichtet, die europäische Regulierung einzuhalten, um harmonisierte Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die EU-weiten Roaming- und Netzneutralitätsregelungen sowie die Harmonisierung der Mobilfunk- und Festnetzterminierungsentgelte durch den European Electronic Communications Code (EECC), der für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Regulierung des Festnetzes Marktregulierung in Österreich Seit dem 11. Oktober 2022 sind die Vorleistungsmärkte für den Breitbandzugang vollständig dereguliert. Anstelle der bisherigen Regulierung traten neue, freiwillige Verträge für die virtuelle Entbündelung auf lokaler und zentraler Zugangsebene (VULA 2.0) sowie für Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN). Diese Verträge wurden sowohl von der österreichischen Regulierungsbehörde als auch von der Europäischen Kommission positiv aufgenommen. Seitdem haben eine mittlere zweistellige Anzahl von Wholesale-Partnern, darunter auch die größten Mitbewerber, solche Verträge mit A1 Österreich unterzeichnet. Diese Deregulierung ebnet den Weg für zusätzliche Investitionen und beschleunigt den flächendeckenden Ausbau der Breitband- und Glasfaserinfrastruktur in ganz Österreich. Der österreichische Regulator und die Bundeswettbewerbsbehörde überwachen die Vorleistungsmärkte für den lokalen und zentralen Zugang weiterhin sehr genau. Einige kleinere Internet Service Provider haben die Deregulierungsentscheidung der nationalen Regulierungsbehörde jedoch beeinsprucht und ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrengt. Dieses Verfahren wurde 2023 eröffnet, ein Ergebnis bzw. eine Entscheidung wird jedoch frühestens 2025 erwartet. Im Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität (Ethernet-Dienste und Dark Fiber) wurden mit dem letztgültigen Bescheid der Regulierungsbehörde von August 2023 weitere Deregulierungsschritte in vielen geografischen Gebieten (Gemeinden) umgesetzt. In überwiegend ländlichen Regionen bleibt A1 Österreich jedoch auf diesem Markt reguliert und unterliegt daher weiterhin entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen. Festnetz-Terminierungsentgelte10) Die Europäische Kommission legte das Festnetz-Terminierungsentgelt für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits seit 1. Jänner 2022 auf einheitlich EUR 0,0007 pro Minute fest. In Folge dieser Maßnahme deregulierte die österreichische Regulierungsbehörde den Festnetzterminierungsmarkt auf nationaler Ebene. Seitdem hat sich an dieser Regelung nichts geändert, und auch in absehbarer Zukunft sind keine Anpassungen zu erwarten. Regulierung der Mobilkommunikation Roaming Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union wurde 2022 aktualisiert, ist jedoch in ihren Grundzügen bereits seit 2016 in Kraft. In den kommenden Jahren wird eine Erweiterung des EU-Roaming-Gebietes auf EU-Beitrittskandidaten wie die Ukraine und Moldawien erwartet. Die Märkte in Belarus, Serbien und Nordmazedonien sind in unterschiedlichem Maße reguliert. Westbalkan-Roaming-Vereinbarungen Die Endkunden-Roaming-Entgelte in der Region wurden nach der Einführung eines Roaming-Abkommens für den Westbalkan im Jahr 2019 gesenkt. Darüber hinaus haben A1 und andere Mobilfunkbetreiber eine freiwillige Vereinbarung zur Senkung der Tarife auch zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) unterzeichnet. Obergrenzen auf den Vorleistungsmärkten in der Europäischen Union Sprache (ausgehend), in Eurocent/Minute 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: 2,2 1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 1,9 SMS, in Eurocent/SMS 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: 0,4 1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 0,3 Daten, in EUR/GB 1. Juli – 31. Dezember 2022: 2 Ab 1. Jänner 2023: 1,8 2024: 1,55 2025: 1,3 2026: 1,1 1. Jänner 2027 – 30. Juni 2032: 1 Mobilterminierung Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum seit dem 1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wurde durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche Absenkungsschritte vorsah. Der österreichische Regulator hat den Mobilterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert, weitere Absenkungsschritte sind derzeit nicht zu erwarten. Mobilfunk-Terminierungsentgelte 1. Jänner 2022 1. Jänner 2023 1. Jänner 2024 1. Jänner 2025 EU-weiter Höchstbetrag (EUR) 0,0055 0,004 0,002 0,002 Serbien (RSD) 1,43 1,12 0,81 0,5 Nordmazedonien (MKD) 0,63 0,63 0,63 0,63 Belarus) (BYN) Betreiber MTS Betreiber MTS 0,025/0,0125 0,025/0,0125 Betreiber BeST Betreiber BeST 0,018/0,009 0,018/0,009 ) Belarus Werte: prime time/downtime. MTS: Mobile TeleSystems; BeST: Belarus Telecommunications Network Netzneutralität Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Zusätzlich können neben Internetzugangsdiensten auch spezialisierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterliegen. Die Europäische Kommission war verpflichtet, die EU-Netzneutralitätsbestimmungen bis zum 30. April 2023 zu überprüfen. Zuvor hatte das Gremium Europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) bereits eine Stellungnahme veröffentlicht, in der festgestellt wurde, dass die aktuelle Verordnung zweckmäßig sei und keine Änderungen erforderlich seien. Auch die abschließende Evaluierung der Europäischen Kommission ergab, dass keine Anpassungen an der EU-Verordnung zur Netzneutralität notwendig sind. Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation Seit dem 15. Mai 2019 dürfen Verbraucher- Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation nicht mehr als EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS betragen (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Vorgabe ist es jedoch möglich, Verbrauchern alternative Tarife zur Auswahl anzubieten. Die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) wurde im Zuge der Erlassung des Gigabit Infrastructure Act (Verordnung der EU von Mai 2024) verlängert. Eine Absenkung der Entgelte für Intra-EU-Gespräche auf das nationale Preisniveau ist zum 1. Jänner 2029 vorgesehen. Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ („EuroTeleSites“) in 2023 Am 22. September 2023 wurde das damalige Funkturmgeschäft der Telekom Austria AG unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener Börse gelistet. Die Aktionär:innen der Telekom Austria AG stimmten der Spaltung in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 zu. Sie erhielten für vier Telekom Austria Aktien jeweils eine EuroTeleSites Aktie. Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesichert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, es bestehen jedoch Kündigungsoptionen. Es besteht ein Inflationsschutz. Die Miete und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreisindex, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen. 5G und die mit dieser Technologie genutzten Frequenzen erfordern eine Verdichtung der Funkstandorte. Auch der flächige Ausbau ist noch nicht beendet und neue Gebiete werden erschlossen. Für die Errichtung von Funktürmen hat die A1 Gruppe Wahlfreiheit betreffend des Funkturmunternehmens. Die Mehrheit der benötigten Ausbauten soll über die Zusammenarbeit mit dem bevorzugten Funkturmunternehmen EuroTeleSites erfolgen. Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei einer bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rückkaufsrecht in Bezug auf die Funktürme zu. Detailliertere Informationen finden sich im Konzernlagebericht 2023 . Da die Abspaltung im September des Vergleichsjahres erfolgte, bestehen noch finanzielle Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung im Jahresvergleich. Auf Seite 12 findet sich mit der Tabelle "A1 Group Gegenüberstellung berichtete vs. pro forma Werte" ein Überblick. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 Im Geschäftsjahr 2024 konnte die A1 Group trotz eines herausfordernden Umfelds die Robustheit ihres Geschäftsmodells beweisen und eine erfreuliche Geschäftsentwicklung erzielen. Sie ist das Ergebnis des anhaltenden Fokus auf die voranschreitende Digitalisierung, auf die Relevanz für unsere Kund:innen und eine exzellente „Customer Journey“. Trotz eines weiterhin kompetitiven Umfelds konnte die A1 Group ihre Kundenbasis insbesondere im Festnetz, aber auch im Mobilfunk weiter ausbauen. Die Inflation sank im Vergleich zur Vorjahrsperiode, dennoch blieb angesichts der hohen Inflationsraten der Vorjahre eine gewisse Preissensitivität bei den Kund:innen bestehen. Die A1 Group hat in Österreich, Bulgarien und Kroatien wertsichernde Maßnahmen umgesetzt, um die wachsenden Kosten abzufedern. Zu den größten Kostentreibern zählten auch 2024 wieder die steigenden Personalkosten. Ein klarer Fokus auf operative Effizienz blieb auch 2024 Priorität und ermöglichte eine weitere Margensteigerung. Gleichzeitig gilt es, das Unternehmen fit für die Zukunft aufzustellen, und finanzielle Flexibilität für Wachstumsmöglichkeiten beizubehalten. Dazu setzten wir mit dem Aufbau eines „Competence Delivery Centers“ einen Meilenstein in unserer Transformation, die mit der Reduktion von indirekten Kosten genau dieses Ziel verfolgt und mehr Investitionen in den Markt ermöglicht. Bestimmte Tätigkeiten werden somit nur einmal konzernweit anstatt siebenmal in unseren einzelnen Märkten erledigt, womit eine Harmonisierung von Tools, Systemen und Prozessen angestrebt wird. Ebenso verfolgten wir bei Investitionen einen nachhaltigen Ansatz: der Breitbandausbau im Festnetz und Mobilfunk in Österreich und CEE wurde weiter fortgesetzt, gleichzeitig lag ein Fokus darauf, die Monetarisierung früherer Investitionen zu forcieren. Im März 2024 erwarb A1 in Österreich für in Summe EUR 7,3 Mio. (inkl. Zinsen) in einer Frequenzauktion 400 MHz im 26-GHz-Spektrum sowie zusätzliche regionale Frequenzen im 3,5-GHz-Spektrum. Im Juni 2024 wurden in Bulgarien die bestehenden Frequenzen im 900-MHz- und 1.800-MHz-Band für insgesamt EUR 26,8 Mio. um 10 Jahre verlängert. Zusätzliche 5 MHz im 1.800-MHz-Band wurden im Juni 2024 für insgesamt EUR 3,8 Mio. ebenso in Bulgarien erworben. Im Mai 2024 bestätigte S&P das Rating der Telekom Austria AG mit A- (stabiler Ausblick). Darüber hinaus hat auch Moody's im November 2024 das Kreditrating der A1 Group auf A3 mit stabilem Ausblick bestätigt. Das Rating von Fitch blieb unverändert bei „A-“. Die A1 Group zählt mit einem „A-“- Rating aller drei großen Kreditratingagenturen zu den bestgerateten Unternehmen der Branche in Europa. Operative und finanzielle Entwicklung der A1 Group Die folgenden Faktoren sollten bei der Analyse der operativen Ergebnisse der A1 Group im Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt werden: GJ 2024: Positive Einmaleffekte von EUR 13 Mio. im EBITDA, von denen EUR 9 Mio. aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in Österreich (EUR 5 Mio.) und Kroatien (EUR 4 Mio.) stammen und EUR 4 Mio. in den gesamten Kosten und Aufwendungen, davon aus Österreich EUR 1 Mio. (netto EUR 5 Mio. hauptsächlich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen für Rechtsfälle, die einen negativen Effekt in Bezug auf das ehemalige Funkturmgeschäft überkompensiert) und Kroatien EUR 3 Mio. (positiver Effekt in den Forderungsausfällen) GJ 2023: Positive Einmaleffekte von EUR 34 Mio. im EBITDA in Österreich in den gesamten Kosten und Aufwendungen, davon positive EUR 39 Mio. bei den Personalkosten und negative EUR 5 Mio. für Rechtsfälle GJ 2024: Negative Währungseffekte von EUR 35 Mio. in den Gesamterlösen, EUR 25 Mio. in Erlösen aus Dienstleistungen und EUR 15 Mio. im EBITDA Die Restrukturierungskosten in Österreich beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR 89 Mio. (2023: EUR 85 Mio.) Im Mobilfunkgeschäft stieg die Kund:innenzahl im Berichtsjahr um 7,4 % auf insgesamt 27,1 Millionen. Der Haupttreiber des Wachstums war fast ausschließlich der starke Zuwachs im M2M-Geschäft. Ohne M2M-Kunden stieg die Kund:innenzahl dank des Vertragskundengeschäfts leicht an (0,3 %), während die Zahl an Prepaid-Kund:innen weiter sank. Sowohl der Anstieg der mobilen WiFi-Router als auch der Kund:innen im Mobilfunkkerngeschäft trug zum Wachstum der Kund:innnenzahl bei. In Summe stieg die Mobilfunkkundenzahl in allen Ländern außer Serbien. Die Zahl der Vertragskund:innen stieg in allen internationalen Märkten außer Serbien während sie in Österreich stabil auf dem Vorjahresniveau blieb. Im Festnetzgeschäft stieg die Anzahl der Umsatz generierenden Einheiten (RGUs) im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 %. Das Wachstum in den internationalen Märkten, insbesondere in Bulgarien und Belarus, konnte den Rückgang in Österreich mehr als kompensieren. Die RGUs in den restlichen internationalen Märkten stiegen ebenso an, in Kroatien blieben sie stabil. In Österreich konnte die anhaltend starke Nachfrage nach Breitband mit höheren Bandbreiten die Verluste bei Breitband-RGUs mit niedrigeren Bandbreiten und Sprach-RGUs nicht kompensieren. Wesentliche Kennzahlen in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 5.413 5.251 3,1 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.502 4.348 3,5 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 813 811 0,2 % Sonstige betriebliche Erträge 98 92 5,9 % Mobilfunkumsatz 3.172 3.099 2,3 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.500 2.429 2,9 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 672 670 0,3 % Festnetzumsatz 1) 2.143 2.060 4,0 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.002 1.919 4,3 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 141 142 -0,2 % EBITDA 2) 2.021 1.924 5,1 % EBITDA-Marge 37,3 % 36,6 % 0,7 PP EBITDAaL 3) 1.603 1.671 -4,0 % EBITDAaL-Marge 29,6 % 31,8 % -2,2 PP Abschreibungen und Wertminderungen 1.160 1.013 14,5 % EBIT 4) 861 911 -5,4 % EBIT-Marge 15,9 % 17,3 % -1,4 PP Periodenergebnis 627 646 -3,0 % Nettomarge 11,6 % 12,3 % -0,7 PP Anlagenzugänge 865 1.093 -20,9 % Sachanlagen 653 787 -17,0 % Immaterielle Vermögenswerte 211 305 -30,7 % Free Cashflow 575 354 62,5 % 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Nettoverschuldung / EBITDA (12 Monate) 1,1 1,3 -0.23x Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDAaL (12 Monate) 0,2 0,4 -0.16x Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Mobilkund:innen 27.122 25.245 7,4 % Vertragskund:innen 23.447 21.512 9,0 % Prepaid-Kund:innen 3.676 3.733 -1,5 % RGUs 5) 6.352 6.271 1,3 % 2024 2023 ∆ ARPU (in EUR) 6) 8,0 8,2 -3,0 % ARPL (in EUR) 6) 27,0 26,3 2,8 % Churn Mobilfunk 1,3 % 1,4 % -0,0 PP 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente) 17.298 17.508 -1,2 % 1) Festnetzumsätze beinhalten auch Umsätze aus dem Bereich Solutions & Connectivity 2) Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen 3) EBITDA after Leases: EBITDA – Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 – Zinsaufwand gemäß IFRS 16 4) Betriebsergebnis gemäß IFRS 5) Umsatzgenerierende Einheit (Revenue Generating Unit) 6) Durchschnittlicher Umsatz pro Kunde (Average Revenue Per User) inkl. M2M Kunden 7) Durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss (Average Revenue Per Line) Im Geschäftsjahr 2024 stieg der Gesamtumsatz der A1 Group um 3,1 % und ist nahezu zur Gänze den höheren Erlösen aus Dienstleistungen zuzuschreiben. Diese stiegen in allen Märkten außer Slowenien. In Belarus konnten sie trotz negativer Währungseffekte stabil gehalten werden. Die größten Beiträge kamen aus Bulgarien, Kroatien und Serbien. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten blieben im Jahresvergleich auf Gruppenebene stabil, sanken allerdings in Österreich, Slowenien und Serbien. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen vor allem aufgrund der höheren Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen für Endkund:innen, höhere Erlöse im Solutions- und Connectivity-Geschäft und gestiegener Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen. In Summe profitierten die Ergebnisse zu einem hohen Grad von wertsichernden Maßnahmen, einer soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router und erfolgreichem Upselling. Im Festnetzgeschäft verzeichneten die A1 Group eine solide Nachfrage nach Breitband- und TV-Produkten in den internationalen Segmenten, das Wachstum im Solutions- und Connectivity-Geschäft war von einer starken Nachfrage nach ICT Dienstleistungen vor allem in Österreich und Bulgarien getragen. Damit konnte die A1 Group die Verluste durch den regulierungsbedingten Rückgang der Zusammenschaltungsumsätze sowie den Rückgang im Festnetz-Sprachgeschäft mehr als ausgleichen. Der Kostenanstieg im Berichtsjahr war vor allem auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Diese enthielten im Vergleichsjahr positive Einmaleffekte in Höhe von insgesamt rund EUR 39 Mio. in Österreich, waren aber auch operativ der größte Kostentreiber. Der restliche Anstieg der Core OPEX ist auf höhere Kosten für die Netzwerkwartung, produktbezogene Kosten wie Lizenzen und Software zum Verkauf und Content-Kosten zurückzuführen. Demgegenüber standen Einsparungen bei Energiekosten und Werbeaufwand. Der Restrukturierungsaufwand stieg, wie oben erläutert, um EUR 3 Mio. Die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten verringerte sich unter anderem aufgrund höherer Stützungen im Vergleich zum Vorjahr. In Summe stieg das EBITDA um 5,1 %. Die größten Beiträge im EBITDA-Wachstum stammten aus Bulgarien, Kroatien und Serbien, wobei auf operativer Basis alle Länder außer Slowenien eine EBITDA-Steigerung erreichen konnten. Die Abschreibungen stiegen im Jahresvergleich signifikant an, was großteils auf die Auslagerung des Mobilfunkturmgeschäfts im Vorjahr zurückzuführen ist. Dies führte auch zu einem geringeren operativen Ergebnis (-5,4 %). Auf proforma Basis ist das operative Ergebnis um 1,8 % höher ausgefallen. Im Jahr 2024 verzeichnete die A1 Group ein Finanzergebnis von EUR -98 Mio. (Vorjahr: EUR -90 Mio.). Der Ertragssteueraufwand ging vor allem aufgrund des Steuerertrags aus latenten Steuern im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 137 Mio. (Vorjahr: EUR 175 Mio.) zurück. Das Periodenergebnis sank im Geschäftsjahr 2024 leicht auf EUR 627 Mio. (2023: EUR 646 Mio.), stieg auf proforma Basis allerdings um 12,5 % an. 2024 2023 ∆ Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,94 0,97 -3,0 % Dividende je Aktie, bezahlt (in EUR) 0,36 0,32 12,5 % Free Cashflow je Aktie (in EUR) 0,87 0,53 62,5 % ROE 13,1 % 15,8 % -2,7 PP Operating ROIC 11,2 % 12,9 % -1,7 PP Vermögens- und Finanzlage Zum 31. Dezember 2024 stieg die Bilanzsumme um 3 % von EUR 9.557 Mio. auf EUR 9.854 Mio. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen hauptsächlich aufgrund höherer liquider Mittel und höherer Forderungen. Die langfristigen Vermögenswerte blieben stabil, da sich Sachanlagenzugänge mit dem Rückgang der Nutzungsrechte ausglich. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund des Anstiegs kurzfristiger Leasingverbindlichkeiten und von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die kurzfristige Verschuldung wurde vollständig abgebaut. Der Anstieg der kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten ist auf die Umgliederung von fällig werdenden Leasingverbindlichkeiten von lang- auf kurzfristig zurückzuführen. Dies hatte auch den Rückgang in den langfristigen Verbindlichkeiten zur Folge. Der Anstieg im Eigenkapital ist darauf zurückzuführen, dass das Jahresergebnis höher als die Dividendenzahlungen im Juli ausfielen. Bilanzstruktur in Mio. EUR 31. Dez. 2024 In % der Bilanzsumme 31. Dez. 2023 In % der Bilanzsumme Kurzfristige Vermögenswerte 1.828 18,6 % 1.545 16,2 % Sachanlagen 3.116 31,6 % 3.029 31,7 % Firmenwert 1.089 11,1 % 1.089 11,4 % Immaterielle Vermögenswerte 1.604 16,3 % 1.655 17,3 % Sonstige Vermögenswerte 2.217 22,5 % 2.239 23,4 % Vermögenswerte gesamt 9.854 100,0 % 9.557 100,0 % Kurzfristige Schulden -1.889 19,2 % -1.845 19,3 % Langfristige Finanzverbindlichkeiten -749 7,6 % -748 7,8 % Langfristige Leasingverbindlichkeiten -1.585 16,1 % -1.672 17,5 % Personalrückstellungen -166 1,7 % -187 2,0 % Langfristige Rückstellungen -398 4,0 % -423 4,4 % Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -78 0,8 % -81 0,8 % Eigenkapital -4.989 50,6 % -4.601 48,1 % Schulden und Eigenkapital gesamt -9.854 100,0 % -9.557 100,0 % Cashflow in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.814 1.716 5,7 % Cashflow aus Investitionstätigkeit -909 -64 o.A. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -707 -600 17,8 % Auswirkungen von Wechselkursschwankungen -0 -0 o.A. Transfer liquide Mittel bei Abspaltung 0 -1.033 o.A. Nettoveränderungen der liquiden Mittel 198 19 o.A. Im Berichtsjahr stieg der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Jahresvergleich um 5,7 % an. Dies war vor allem auf das verbesserte operative Ergebnis zurückzuführen. Darüber hinaus wurden weniger Ertragssteuern bezahlt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war sowohl auf niedrigere Sachanlagenzugänge als auch geringere Zahlungen für Frequenzspektrum (2024: EUR 39 Mio., 2023: EUR 133 Mio.) zurückzuführen. Im letzten Jahr war der Cashflow aus Investitionstätigkeit von der Abspaltung des Funkturmgeschäfts geprägt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im letzten Jahr auch geprägt durch die Fremdkapitalaufnahme, die schließlich im Zuge der Abspaltung der EuroTeleSites AG wieder abgegeben wurde. Die Leasing-Zahlungen fielen höher aus. In Summe stiegen die liquiden Mittel an. Nettoverschuldung in Mio. EUR 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Langfristige Finanzverbindlichkeiten 749 748 0,1 % Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.585 1.672 -5,2 % Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 60 -99,9 % Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 316 284 11,3 % Liquide Mittel -367 -169 117,7 % Kurzfristige Finanzinvestitionen marktgängig -25 0 n.a. Nettoverschuldung (inkl. Leasing) 2.257 2.595 -13,0 % Nettoverschuldung (inkl. Leasing) / EBITDA 1,1x 1,3x -0.23x Nettoverschuldung exkl. Leasing 357 639 -44,2 % Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing 0,2x 0,4x -0.16x Die Definition der Nettoverschuldung hat sich in Q4 2024 geändert und beinhaltet seither auch kurzfristige, marktgängige Finanzinvestitionen Im Jahr 2024 ging die Nettoverschuldung gegenüber dem Vorjahr zurück. Das Nettoverschuldungsverhältnis ohne Leasing/EBITDAaL sank zum Jahresende von 0,4x im Jahr 2023 auf 0,2x im Berichtsjahr 2024. Die Nettoverschuldung/EBITDA betrug zum 31. Dezember 2024 1,1x und ging damit ebenso zurück. Die Reduktion ergab sich aus den oben beschriebenen höheren liquiden Mitteln und den gesunkenen langfristigen Leasingverbindlichkeiten. Free Cashflow 2024 2023 ∆ EBITDA 2.021 1.924 5,1 % Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen 91 92 -1,4 % Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen -389 -256 51,8 % Bezahlte Ertragsteuern -156 -180 -13,1 % Bezahlte und erhaltene Zinsen 2 -32 o.A. Working Capital und sonstige Veränderungen -67 -14 393,0 % Anlagenzugänge -865 -1.093 -20,9 % Neue Sozialpläne gedeckt 1) -63 -88 -28,5 % FCF nach Sozialplänen 575 354 62,5 % 1) Kosten für Sozialpläne, die im jeweiligen Zeitraum gewährt wurden Der Free Cashflow betrug im Berichtszeitraum EUR 575 Mio. und stieg im Vergleich zum Vorjahr (EUR 354 Mio.). Neben dem besseren operativen Ergebnis war der Hauptgrund dafür die deutlich niedrigeren Investitionen, die wie oben erwähnt sowohl auf niedrigere Sachanlagenzugänge als auch geringere Zahlungen für Frequenzspektrum zurückzuführen waren. Die bezahlten Nettozinsen sanken in Summe unter anderem infolge der Ausgliederung der Funktürme. Letzteres führte darüber hinaus zu höheren Leasingzahlungen. Die ungünstigen Veränderungen des Working Capital waren hauptsächlich auf die negativen Auswirkungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen profitierten im letzten Jahr von der bis 2023 erhaltenen Breitbandförderung und trugen damit im Jahresvergleich negativ zu den Veränderungen im Working Capital bei. Anlagenzugänge („CAPEX“) Im Geschäftsjahr 2024 sanken die gesamten Anlagenzugänge um 20,9 % auf EUR 864,6 Mio. Investitionen in Frequenzspektren beliefen sich auf insgesamt EUR 39 Mio., davon EUR 31 Mio. in Bulgarien und EUR 7 Mio. in Österreich (im Vergleich zu in Summe EUR 133 Mio. im Vorjahr). Die A1 Group hat einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international gelegt. Im Jahr 2024 ist das niedrigere CAPEX exklusive Spektrum im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 auf Einsparungen sowohl in Österreich als auch in den internationalen Segmenten zurückzuführen. Die wesentlichen Treiber sind geringere Investitionen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Abspaltung des Funkturmgeschäfts sowie ein niedrigerer CAPEX für das Mobilfunknetzwerk. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich stiegen im Jahresvergleich. Ohne Frequenzspektren fielen die Anlagenzugänge in Summe um 14,0 % auf EUR 825,4 Mio., mit Rückgängen in allen Segmenten bis auf Belarus. A1 Group Gegenüberstellung berichtete vs. pro forma Werte Berichtet Berichtet pro forma pro forma in Mio. EUR 2024 2023 ∆ 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 5.413 5.251 3,1 % 5.413 5.245 3,2 % EBITDA 2.021 1.924 5,1 % 2.021 1.939 4,2 % EBITDA nach Leasing 1.603 1.671 -4,0 % 1.603 1.551 3,4 % EBIT 861 911 -5,4 % 861 846 1,8 % Periodenergebnis 627 646 -3,0 % 627 557 12,5 % A1 Group Underlying Performance in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 5.413 5.251 3,1 % Einmaleffekte -9,1 0,0 - Umsatz bereinigt um Einmaleffekte 5.404 5.251 2,9 % Group EBITDA 2.021 1.924 5,1 % Einmaleffekte -13 -34 -61,8 % EBITDA bereinigt um Einmaleffekte 2.008 1.890 6,3 % Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 2.807 2.798 0,3 % Bulgarien 821 750 9,5 % Kroatien 570 525 8,6 % Belarus 449 442 1,6 % Slowenien 230 242 -5,0 % Serbien 398 382 4,0 % Nordmazedonien 164 152 8,2 % Holding & Sonstige, Eliminierungen -26 -39 -32,8 % Gesamtumsatz (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 5.413 5.251 3,1 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 2.487 2.463 1,0 % Bulgarien 625 583 7,2 % Kroatien 466 425 9,5 % Belarus 327 327 -0,0 % Slowenien 177 179 -1,1 % Serbien 309 280 10,6 % Nordmazedonien 135 124 8,8 % Holding & Sonstige, Eliminierungen -24 -33 -27,9 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.502 4.348 3,5 % EBITDA in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 1.039 1.064 -2,3 % Bulgarien 341 304 12,2 % Kroatien 224 189 18,7 % Belarus 196 192 2,1 % Slowenien 52 56 -7,3 % Serbien 146 127 15,2 % Nordmazedonien 57 48 18,3 % Holding & Sonstige, Eliminierungen -33 -55 -39,4 % EBITDA 2.021 1.924 5,1 % Restrukturierungsaufwand -89 -85 3,8 % EBITDA vor Restrukturierung 2.110 2.009 5,0 % EBITDA nach Leasing in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 811 936 -13,3 % Bulgarien 286 267 7,0 % Kroatien 186 167 11,2 % Belarus 186 181 2,4 % Slowenien 20 30 -34,1 % Serbien 105 105 0,3 % Nordmazedonien 44 40 8,5 % Holding & Sonstige, Eliminierungen -34 -56 -38,7 % EBITDA nach Leasing 1.603 1.671 -4,0 % EBIT in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 387 493 -21,5 % Bulgarien 187 181 3,0 % Kroatien 100 89 12,3 % Belarus 155 139 11,8 % Slowenien -14 -5 168,8 % Serbien 62 59 5,2 % Nordmazedonien 24 15 57,5 % Holding & Sonstige, Eliminierungen -39 -60 -35,2 % EBIT 861 911 -5,4 % Anlagenzugänge (CAPEX) in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Österreich 524 590 -11,1 % Bulgarien 121 137 -11,8 % Kroatien 79 206 -61,5 % Belarus 54 25 115,3 % Slowenien 21 40 -46,6 % Serbien 33 57 -41,7 % Nordmazedonien 21 31 -31,3 % Holding & Sonstige, Eliminierungen 10 7 44,4 % CAPEX 865 1.093 -20,9 % ARPU in EUR 2024 2023 ∆ abs ∆ Österreich 17,7 17,3 0,3 1,8 % Bulgarien 8,0 7,6 0,4 5,1 % Kroatien 12,0 11,5 0,4 3,9 % Belarus 4,2 4,3 -0,2 -4,1 % Slowenien 14,6 15,0 -0,5 -3,2 % Serbien 9,8 9,0 0,8 8,7 % Nordmazedonien 7,8 7,2 0,6 8,5 % Group ARPU beinhaltet M2M Kund:innen 8,0 8,2 -0,2 -3,0 % ARPL in EUR 2024 2023 ∆ ∆ Österreich 37,9 35,8 2,2 6,1 % Bulgarien 17,6 16,7 0,9 5,2 % Kroatien 32,9 31,0 1,9 6,0 % Belarus 7,8 7,4 0,4 5,5 % Slowenien 32,0 32,9 -1,0 -2,9 % Serbien k.A. k.A. k.A. k.A. Nordmazedonien 11,4 11,4 0,1 0,5 % Group ARPL 27,0 26,3 0,7 2,8 % ARPL-relevante Umsätze (in Mio. EUR) 2024 2023 ∆ ∆ Österreich 708 709 -1 -0,2 % Bulgarien 143 124 19 15,3 % Kroatien 127 116 11 9,7 % Belarus 57 44 12 27,3 % Slowenien 36 40 -3 -8,5 % Serbien k.A. k.A. k.A. k.A. Nordmazedonien 23 22 0 2,0 % Entwicklung der Segmente Segment Österreich in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 2.807 2.798 0,3 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.487 2.463 1,0 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 255 285 -10,3 % Sonstige betriebliche Erträge 65 50 30,2 % Mobilfunkumsatz 1.293 1.287 0,5 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.083 1.070 1,2 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 210 217 -3,2 % Festnetzumsatz 1.449 1.461 -0,8 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.404 1.393 0,8 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 46 68 -32,8 % Umsatzerlöse gesamt ohne internat. Geschäft 1) 2.656 2.642 0,6 % Umsatzerlöse aus DL ohne internat. Geschäft 1) 2.336 2.307 1,2 % EBITDA 1.039 1.064 -2,3 % EBITDA-Marge 37,0 % 38,0 % -1,0 PP EBITDAaL 811 936 -13,3 % EBITDAaL-Marge 28,9 % 33,4 % -4,5 PP EBIT 387 493 -21,5 % EBIT-Marge 13,8 % 17,6 % -3,8 PP Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Mobilkund:innen 5.131 5.127 0,1 % RGUs 2.727 2.847 -4,2 % 2024 2023 ∆ ARPU (in EUR) 17,7 17,3 1,8 % Churn Mobilfunk 1,3 % 1,2 % 0,1 PP 1) International business (enthält vorwiegend Transit und Connectivity Umsätze) wie im Segment Österreich berichtet, separat ausgewiesen, da nicht repräsentativ für österr. Geschäftsentwicklung Auf das Segment Österreich entfielen 52 % des A1 Group-Umsatzes. Im Berichtsjahr 2024 blieb der Wettbewerb in Österreich weiterhin intensiv. Während sich der Trend zu SIM-Only-Angeboten durch Hardware-Promotions im zweiten Halbjahr stabilisierte, blieb der Festnetzmarkt von anhaltenden Aktionen im Breitband-Internet geprägt. A1 setzte zum 1. April 2024 wertsichernde Maßnahmen um, die an die VPI-Steigerung von 7,8 % im Jahr 2023 gekoppelt waren. Dies wirkte sich positiv auf die Ergebnisse aus, während gleichzeitig die Preissensitivität aufgrund der hohen Inflation der vorherigen Jahre spürbar blieb. Zur Bewältigung der Marktanforderungen setzte A1 weiterhin auf eine differenzierte Kundensegmentierung und eine Mehrmarkenstrategie: High-Value-Kund:innen adressierten wir mit der Premiummarke A1, während die Marken Bob und YESSS! das Niedrigpreissegment abdeckten. Im Premium-Segment lag der Fokus auf Haushaltsangeboten, der 'Customer Journey' sowie Treueprogrammen. Im zweiten Halbjahr wurden Maßnahmen zur Akquise und Kundenbindung verstärkt und die Stützungen erhöht. Im Internet@Home-Bereich verfolgten wir einen technologieunabhängigen Ansatz, um Kundenbedürfnisse flexibel zu bedienen. Parallel wurde der Glasfaserausbau beschleunigt, um zusätzliche Upselling-Potenziale zu erschließen. Unterhaltungsangebote und Cyber Security blieben zentrale Bestandteile des Wertversprechens der Marke A1. Auch im ICT Bereich blieb die Nachfrage, insbesondere nach Datensicherheitslösungen hoch. Im dritten Quartal wurde die Akquisition des IT-Dienstleisters NTT Austria GmbH abgeschlossen, das Unternehmen firmiert nun als A1 ICT Services GmbH. Der Einfluss auf die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und den Verkauf von Endgeräten im Berichtsjahr 2024 betrug rund EUR 15 Mio. Insgesamt blieb die Mobilfunkkundenbasis in Österreich im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Zugänge im zweiten Halbjahr konnten die Verluste im ersten Halbjahr wieder ausgleichen. Sowohl die Bruttozugänge als auch die Abwanderung nahmen zu. Im Festnetzbereich gingen die RGUs insgesamt um 4,2 % zurück, was hauptsächlich auf die Verluste bei den Sprach-RGUs zurückzuführen ist. Die Zahl der Breitband-RGUs ging ebenfalls zurück, da der Anstieg der RGUs mit hoher Bandbreite den Rückgang der RGUs mit niedriger Bandbreite nicht vollständig ausgleichen konnte. Im Berichtsjahr 2024 war die Internet@Home Kund:innenbasis, welche Internetprodukte sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk beinhaltet, trotz der höheren Anzahl an mobilen WIFI-Routern in Summe niedriger als im Vorjahr. Der Gesamtumsatz in Österreich stieg im Berichtsjahr 2024 leicht an. Gegenüber dem Vorjahr wurden geringere Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten erzielt, während die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten gingen im Festnetzbereich vor allem aufgrund geringerer Hardware Verkäufe im Solutions- und Connectivity-Geschäft, aber auch weniger Endgeräte im mobilen Segment zurück. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen unter anderem aufgrund von EUR 5 Mio. positiven Einmaleffekten an. Die Erlöse aus Dienstleistungen profitierten vom Wachstum im Mobilfunk-Endkundengeschäft sowie im Bereich Solutions & Connectivity. Die positiven Auswirkungen der oben beschriebenen Maßnahmen zur Wertsicherung wurden im Mobilfunk durch Kundenoptimierungen verringert. Im Geschäftsjahr stiegen sowohl der ARPU im Mobilfunk, als auch der ARPL im Festnetz an. Die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen im Endkundengeschäft blieben trotz niedrigerer Erlöse aus Sprachdiensten annähernd stabil. Regulatorisch bedingte Rückgänge bei den Zusammenschaltungsumsätzen belasteten zudem die Erlöse aus Dienstleistungen. Die Entwicklung der Kosten und Aufwendungen war im Jahresvergleich überwiegend von höheren Personalkosten geprägt. Operativ stiegen die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Anstieg der Inflation und den Kollektivvertragsverhandlungen, während die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten gesunken ist. Zusätzlich enthielten die Personalkosten im Vorjahr einen positiven Einmaleffekt in Höhe von in Summe EUR 39 Mio. aus der Neubewertung von Rückstellungen. Darüber hinaus waren die Core OPEX von höheren produktbezogenen Kosten wie Content oder Lizenzen und Software für den Verkauf und Commissions sowie höheren Netzwerkwartungskosten getrieben. Demgegenüber standen Einsparungen vor allem bei den Energiekosten, aber auch für Werbung. Die Einmaleffekte in den Kosten und Aufwendungen beliefen sich, wie oben erwähnt, auf in Summe EUR 1 Mio. im Jahr 2024 gegenüber in Summe positiven EUR 34 Mio. im Jahr 2023. Im Berichtsjahr 2024 standen positive Effekte aus Rückstellungsauflösungen für Rechtsfälle negativen Effekten aus dem ehemaligem Funkturmgeschäft gegenüber. In 2023 gab es zu den oben erwähnten EUR 39 Mio. in den Personalkosten zusätzliche negative Einmaleffekte in Höhe von EUR 5 Mio. Die Restrukturierungsaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 2024 EUR 89 Mio., während sie im Vorjahr EUR 85 Mio. betrugen. Die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten wirkte sich vor allem aufgrund höherer Stützungen negativ auf das EBITDA aus. Insgesamt sank das EBITDA im Berichtsjahr um 2,3 %. Bereinigt um die oben erwähnten Einmaleffekte stieg das EBITDA leicht um 0,3 % im Jahresvergleich. Höhere Abschreibungen infolge der Ausgliederung der Funktürme hatten einen dämpfenden Effekt auf das Betriebsergebnis, das im Jahresvergleich um 21,5 % sank. Zu den im Jänner 2024 erhaltenen Klagen der Bundesarbeitskammer gibt es keine nennenswerten neuen Entwicklungen. Die Bundesarbeitskammer fordert, dass künftig Servicepauschalen nicht mehr verrechnet und die bereits eingehobenen Zahlungen rückerstattet werden. Die Bundesarbeitskammer hat als Musterverfahren gegen A1 Österreich zwei Verbandsverfahren, nämlich getrennt hinsichtlich der Marken A1 und Bob, eingeleitet. Das Verfahren für die Marke bob wurde im November 2024 ruhend gestellt. A1 Group ist nach wie vor zuversichtlich, die Gerichte bis hin zum obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Servicepauschale überzeugen zu können, zumal der Oberste Gerichtshof Servicegebühren auch jüngst bei Ticketanbietern für zulässig erachtet hat. Seit 2011 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation die Regelungen zur Servicepauschale regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Erhebung von unterschiedlichen Gebühren ermöglichen. Sohin unterscheidet sich die Rechtslage zu anderen Fällen wesentlich. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen weiterhin keine Rückstellungen gebildet. Sollte der Oberste Gerichtshof alle Ansprüche der Bundesarbeitskammer akzeptieren, wovon das Unternehmen aber nicht ausgeht, würde ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Zur Risikovermeidung werden seit Februar 2024 mit Kund:innen Servicepauschalen nicht mehr vereinbart. Darüber hinaus hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 Österreich verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 Österreich diese Klausel nicht mehr verwendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das Verfahren ist in erster Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hat bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung eine außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 Österreich geht davon aus, dass es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Weiters haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI ) und die Bundesarbeitskammer haben zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der Bundesarbeitskammer alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die Bundesarbeitskammer führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln- vor allem hinsichtlich des Aktivierungsentgelts- fort. Es wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen keine Rückstellungen gebildet. Das angerufene Gericht in 1. Instanz hat die Klage der Bundesarbeitskammer im Jänner 2025 zurückgewiesen und somit die Verrechnung eines Aktivierungsentgelts als zulässig erachtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Internationale Segmente Im Geschäftsjahr 2024 war das internationale Segment mit den höchsten Umsatzerlösen Bulgarien, das 15 % des Konzernumsatzes ausmachte, gefolgt von Kroatien (11 %) und Belarus (8 %). Alle internationalen Segmente außer Slowenien verzeichneten ein Wachstum der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, wobei die höchsten Wachstumsraten in Serbien, Kroatien und Nordmazedonien erzielt wurden. In Belarus blieben sie stabil, stiegen aber ohne FX-Effekte an. Das EBITDA stieg in allen Märkten, mit Ausnahme von Slowenien. in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 2.623 2.485 5,6 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.031 1.911 6,3 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 557 526 5,9 % Sonstige betriebliche Erträge 35 47 -25,5 % Mobilfunkumsatz 1.887 1.821 3,6 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.425 1.368 4,2 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 462 453 1,9 % Festnetzumsatz 701 616 13,8 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 606 543 11,5 % Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 95 73 30,5 % EBITDA 1.016 915 11,0 % EBITDA-Marge 38,7 % 36,8 % 1,9 PP EBITDAaL 826 791 4,5 % EBITDAaL-Marge 31,5 % 31,8 % -0,3 PP EBIT 513 478 7,3 % EBIT-Marge 19,6 % 19,3 % 0,3 PP Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 ∆ Mobilkund:innen 15.159 15.011 1,0 % RGUs 3.625 3.423 5,9 % 2024 2023 ∆ ARPU (in EUR) 7,9 7,6 3,4 % Churn Mobilfunk 1,8 % 1,7 % 0,0 PP Segment Bulgarien in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 821 750 9,5 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 625 583 7,2 % EBITDA 341 304 12,2 % EBITDA-Marge 41,5 % 40,5 % 1,0 PP Im Geschäftsjahr 2024 konnte A1 in Bulgarien mit der konsequenten Umsetzung der Strategie zur Steigerung der Anzahl an Kund:innen, mittels attraktiver Entertainment-Lösungen, erfolgreichen Upsellings und der Monetarisierung des Breitbandausbaus reüssieren. Darüber hinaus wurden im März 2024 wertsichernde Maßnahmen sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzgeschäft umgesetzt. Im Mobilfunkgeschäft stieg die Zahl der Kund:innen sowohl im Mobilfunkkerngeschäft als auch im mobilen Internetbereich. Auch im Festnetzgeschäft verzeichnete A1 mit Jahresende mehr TV- und Breitbandkund:innen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die bestehenden Frequenzen im 900-MHz- und 1.800-MHz-Band im Juni 2024 für insgesamt EUR 26,8 Mio. um 10 Jahre verlängert. Zusätzliche 5 MHz im 1.800-MHz-Band wurden im Juni 2024 für insgesamt EUR 3,8 Mio. erworben. Die Umsatzerlöse verzeichneten im Geschäftsjahr 2024 ein Wachstum von 9,5 % im Jahresvergleich, was sowohl auf das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk und Festnetz aber auch auf das solide Wachstum aus IKT-Dienstleistungen zurückgeht. Die IKT-Dienstleistungen waren auch der Haupttreiber hinter dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Endgeräten, im Besonderen im vierten Quartal. Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk war auf die oben genannten erfolgreichen Upselling-Maßnahmen auf höherwertige Tarife im 5G-Netz mit unlimitierten Daten sowie die wertsichernden Maßnahmen zurückzuführen. Der ARPU stieg im Vergleich zum Vorjahr. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich stiegen aufgrund der bereits erwähnten starken Nachfrage nach höheren Internetgeschwindigkeiten, attraktiven TV-Inhalten und einer gestiegenen Anzahl von Breitband- und TV-RGUs. Das Solutions-&-Connectivity-Geschäft wuchs dank der IKT-Projekte und einer hohen Nachfrage nach IT- und Cyber-Security-Lösungen. Darüber hinaus profitierten die Ergebnisse von den im März 2024 implementierten wertsichernden Maßnahmen. In Summe führte dies auch zu einem Anstieg des ARPL. Die Kosten und Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Kosten für Endgeräte wurde hauptsächlich durch die Kosten für IKT-Projekte aber auch durch den gestiegenen Verkauf von Mobiltelefonen getrieben. Haupttreiber der Core OPEX waren die Personalkosten, die mit der Gründung des Competence Delivery Center (CDC) zunahmen. Content-Kosten stiegen ebenfalls. Insgesamt konnte der Anstieg in den Umsatzerlösen die höheren Aufwendungen mehr als kompensieren, was zu einem zweistelligen EBITDA-Wachstum von 12,2 % im Jahresvergleich führte. Höhere Abschreibungen infolge der Ausgliederung der Funktürme, aber auch durch den Ausbau des 5G-Netzes, Aufrüstungen des Festnetzes und die Modernisierung des Abrechnungssystems hatten eine dämpfende Wirkung auf das Betriebsergebnis, das dennoch einen Anstieg von 3,0 % im Jahresvergleich verzeichnete. Segment Kroatien in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 570 525 8,6 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 466 425 9,5 % EBITDA 224 189 18,7 % EBITDA-Marge 39,3 % 36,0 % 3,4 PP Im Geschäftsjahr 2024 erzielte A1 in Kroatien trotz eines herausfordernden Wettbewerbsumfelds solide Ergebnisse. Im Mobilfunkgeschäft konnten wir die Monetarisierung des 5G-Netzes durch erfolgreiches Upselling weiter vorangetrieben. Im Festnetzgeschäft profitierte A1 Kroatien von der gestiegenen Breitbandabdeckung nach einem intensivierten Ausbau der Vorjahre. Attraktive TV- und hochwertige Breitbandbündel spielen hier eine besondere Rolle. Sowohl im Mobilfunk-als auch im Festnetzmarkt setzten wir weiterhin auf attraktive Hardware-Angebote bei der Kundenakquisition und -bindung. Darüber hinaus lag ein Fokus darauf, die bestehende Kundenbasis durch maßgeschneiderte und personalisierte Angebote vor aggressiven Wettbewerbsaktivitäten zu schützen. Wertsichernde Maßnahmen, die zum 1. Juni mit 6,9 % umgesetzt wurden, waren ebenso ein entscheidender Wachstumstreiber. Die Gesamtumsätze stiegen im Geschäftsjahr 2024 im Jahresvergleich um 8,6 %, was in erster Linie auf das Wachstum der Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen zurückzuführen war. Die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen und das Solutions- und Connectivity-Geschäft verzeichneten ebenfalls Wachstum, ebenso die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten. Die Erlöse aus Dienstleistungen profitierten von den im Juli 2023 und Juni 2024 ergriffenen wertsichernden Maßnahmen, der Monetarisierung der Glasfaser- und 5G-Netze und dem Kund:innenwachstum im Mobilfunk. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten positive Einmaleffekte in Höhe von EUR 4 Mio. Auf dem Mobilfunkmarkt konnten wir die Kundenbasis aufgrund des Wachstums im Vertragskundengeschäft erweitern. Die RGUs im Festnetzgeschäft blieben stabil, da die Verluste bei Sprach- und TV-Diensten durch höhere High-Speed-Breitbandanschlüsse ausgeglichen wurden. Sowohl der ARPU als auch der ARPL stiegen. Für den Anstieg der Core OPEX waren primär höhere Personalkosten verantwortlich. Daneben stiegen produktbezogene Kosten wie Lizenzen und Software, während Content Kosten und Energiekosten sanken. Im dritten Quartal 2024 enthielten die Forderungsausfälle einen positiven Einmaleffekt in Höhe von 3 Mio. EUR. Das Umsatzwachstum konnte die gestiegenen Kosten Aufwendungen mehr als kompensieren, was sich schließlich in einem starken EBITDA-Wachstum von 18,7 % im Jahresvergleich niederschlug. Die Abschreibungen stiegen im Berichtszeitraum primär im Zusammenhang mit der Abspaltung der Funktürme stark an, führten aber zusammen mit dem starken EBITDA-Wachstum zu einem Anstieg des Betriebsergebnisses um 12,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Segment Belarus in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 449 442 1,6 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 327 327 -0,0 % EBITDA 196 192 2,1 % EBITDA-Marge 43,6 % 43,4 % 0,2 PP in Mio. BYN 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 1.578 1.439 9,7 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.147 1.063 7,9 % EBITDA 688 624 10,2 % EBITDA-Marge 43,6 % 43,4 % 0,2 PP Im herausfordernden Umfeld des Geschäftsjahres 2024 navigierte A1 Belarus durch ein geopolitisches und wirtschaftliches Umfeld, das von Sanktionen und Beschränkungen in Belarus geprägt war. Diese Bedingungen erforderten Anpassungen im Lieferkettenmanagement und in der Strategie. Die belarussische Regierung hat vorübergehende Beschränkungen für Dividendenauszahlungen an ausländische Investoren, die in der Europäischen Union und anderen als "unfreundlich" erachteten Ländern ansässig sind, verhängt. Trotz dieser Hürden erzielte A1 Belarus ein Umsatzwachstum von 1,6 % im Jahresvergleich in Euro und 9,7 % im Jahresvergleich in Lokalwährung, hauptsächlich durch den Fokus auf nicht regulierte Dienstleistungen, die ein zweistelliges Wachstum im Festnetzgeschäft und im IKT-Segment verzeichneten. Im Mobilfunkbereich wurde das Umsatzwachstum durch die Upselling -Strategie über alle Segmente hinweg erreicht, trotz einer Preisregulierung. Der belarussische Rubel wertete im Jahresdurchschnitt um 7,4 % gegenüber dem Euro ab. Die Inflation in Belarus sank von 5,8 % im Vorjahr auf 5,2 %, was in einem ansonsten schwierigen wirtschaftlichen Umfeld eine gewisse Erleichterung brachte. A1 Belarus sah sich auch mit finanziellen Strafen konfrontiert, darunter eine Geldbuße von 83,7 Millionen BYN (24 Millionen EUR), die während einer staatlichen Kontrolle wegen einer Verwaltungsübertretung verhängt wurde. Diese Strafe wurde im zweiten Quartal 2024 in den Kosten und Aufwendungen verbucht und später in die Verpflichtung umgewandelt, das Mobilfunknetz durch die Hinzufügung von 300 Basisstationen gemäß der mit dem Staat vereinbarten Liste zu erweitern. Die Rückstellung wurde daher im vierten Quartal wieder aufgelöst. Trotz dieser Herausforderungen gelang es dem Unternehmen zu wachsen, indem es attraktive Angebote mit unbegrenzten Daten im Mobilfunksektor nutzte und gezielte Upselling-Strategien nach dem „Mehr für mehr“-Prinzip umsetzte. Die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsinternet und konvergenten Angeboten, die TV-Inhalte einschlossen, blieb im Festnetzsegment robust. Insgesamt stiegen die Gesamterlöse in lokaler Währung um 9,7 %. Die Marge beim Verkauf von Endgeräten verbesserte sich. A1 Belarus erzielte ein Wachstum der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen von 7,9 % im Jahresvergleich in Lokalwährung, während das Wachstum der core OPEX auf 3,3 % begrenzt wurde. Die Haupttreiber der OPEX-Entwicklung waren sinkende Kosten in den Bereichen Content und Marketing, wobei die infrastrukturbezogenen Ausgaben für Firmennetze und 4G-Infrastruktur konstant anstiegen. Das EBITDA stieg sowohl in Lokalwährung als auch in Euro, obwohl das Unternehmen negative Währungseffekte in Höhe von EUR 15,6 Mio. verzeichnete. Insgesamt zeigte das Unternehmen Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit in einem komplexen Wirtschaftsumfeld und erzielte Wachstum durch strategische Initiativen und einen Fokus auf Kundenbindung und -gewinnung. Segment Slowenien in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 230 242 -5,0 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 177 179 -1,1 % EBITDA 52 56 -7,3 % EBITDA-Marge 22,5 % 23,1 % -0,6 PP Der slowenische Markt war auch im Berichtsjahr 2024 gekennzeichnet durch ein hochkompetitives Wettbewerbsumfeld. Die Mitbewerber kämpften um Marktanteile und die Produktangebote konzentrierten sich auf niedrigpreisige Angebote mit unbegrenzten Daten. In diesem Umfeld begegnete A1 Slowenien diesen Herausforderungen, indem attraktive Angebote mit einem hohen Fokus zur Absicherung der Kundenbasis als auch zur Akquise neuer Kund:innen auf den Markt gebracht wurden. Im Berichtsjahr 2024 gingen die Gesamtumsätze um 5,0 % zurück, bedingt durch Rückgänge der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Endgeräten, der sonstigen Erträge, sowie der Umsatzerlösen aus Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkgeschäft sanken im Jahresvergleich. Die Anzahl der Kund:innen im Mobilfunkbereich stieg aufgrund einer höheren Anzahl an Vertragskund:innen. Dies konnte aber die Tarifoptimierung der Kund:innen nicht ausgleichen. Der ARPU sank infolgedessen. Die Kundenbasis im Festnetzbereich stieg, da die steigende Nachfrage nach höheren Bandbreiten und TV die Verluste in niedrigeren Bandbreiten und in der Sprachtelefonie überkompensieren konnte. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich fielen aufgrund von Kundenoptimierung. Das war auch der Grund, weshalb der ARPL sank. Das Core-OPEX profitierte von den niedrigeren Kosten für Strom, Werbung und Netzwerkwartung, die die höheren Personalkosten und die höheren Kosten für Content ausgleichen konnten. Die Endgeräte-Marge sank im Berichtsjahr. In Summe sank das EBITDA um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr. Der Abschreibungsaufwand stieg aufgrund der Abspaltung der Funktürme, was insgesamt zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses im Jahresvergleich führte. Segment Serbien in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 398 382 4,0 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 309 280 10,6 % EBITDA 146 127 15,2 % EBITDA-Marge 36,8 % 33,2 % 3,6 PP Im Geschäftsjahr 2024 hat A1 in Serbien einen wichtigen Schritt in unserer Unternehmensstrategie umgesetzt. Nach der Übernahme von Conexio Metro d.o.o ist A1nun in Serbien - und somit in all unseren sieben Märkten – als konvergenter Player tätig. Im Q3 2024 wurde mit Conexio ein Aktienkaufvertrag unterzeichnet. Der Abschluss der Transaktion steht noch aus. Mit dieser Übernahme kamen 42.000 Haushalte mit Glasfaseranschluss hinzu. Zusätzlich erweitert A1die Festnetzinfrastruktur mit eigenem Ausbau. Seit Jahresbeginn 2025 bietet A1 auch in Serbien Festnetzprodukte an. Die Wettbewerbsdynamik im Mobilfunkbereich blieb weitgehend unverändert. Im Mobilfunkgeschäft wurde ein neues Produktportfolio eingeführt. Ein weiterer Fokus lag in diesem Berichtsjahr auf dem Upselling der bestehenden Kundenbasis. Die Umsatzerlöse nahmen im Geschäftsjahr 2024 im Jahresvergleich um 4,0 % zu. Dabei verzeichneten die Erlöse aus Dienstleistungen zweistelliges Wachstum und überkompensierten damit die geringeren Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen aufgrund von Preismaßnahmen im Zusammenhang mit der Inflation, die am 1. April 2024 in Kraft traten, mit einem Anstieg von 10 % für bestimmte Kundensegmente. Die leicht steigende Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern konnte den Rückgang der Kund:innen im Mobilfunkkerngeschäft nicht kompensieren, was schließlich zu einem Rückgang der Mobilfunkkundenbasis führte. Dabei sind im Mobilfunkkerngeschäft sowohl die Vertragskund:innen als auch die Prepaid-Kund:innen zurückgegangen. Der ARPU stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Die hohe Nachfrage nach ICT-Lösungen führte dieses Jahr zu einem zweistelligen Umsatzwachstum aus Solutions und Connectivity. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten gingen zurück. Der Anstieg der Core OPEX ist in erster Linie auf höhere Personalkosten, höhere Stromkosten und höhere produktbezogene Kosten wie Lizenzen und Software zum Verkauf und Kosten für Content zurückzuführen. Die Marge für Endgeräte ging ebenso zurück. In Summe wuchs das EBITDA im Berichtsjahr um 15,2 %. Trotz steigender Abschreibungen aufgrund der Abspaltung der Funktürme verbesserte sich das Betriebsergebnis ebenfalls um 5,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Segment Nordmazedonien in Mio. EUR 2024 2023 ∆ Umsatzerlöse gesamt 164 152 8,2 % Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 135 124 8,8 % EBITDA 57 48 18,3 % EBITDA-Marge 34,7 % 31,7 % 3,0 PP Im Jahr 2024 hat A1 in Nordmazedonien ein starkes Umsatzwachstum realisiert. Der Haupttreiber für diese Entwicklung waren die höheren Umsatzerlöse aus Dienstleistungen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen ebenfalls zu. Im Mobilfunkgeschäft stiegen die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen bedingt durch das Wachstum der Postpaid-Kund:innen. Somit gelang es, die Nachfrage nach attraktiven 5G-Tarifen mit unlimitierten Daten im hochwertigen Segment zu monetarisieren. Im Festnetzgeschäft stiegen die Erlöse aus Dienstleistungen, was unter anderem auf die höhere Breitband-RGUs-Basis zurückzuführen war. Das Wachstum im Solution-& Connectivity-Geschäft trug ebenfalls zu diesem Wachstum bei. Die Marge für Endgeräte verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund gestiegener Verkäufe von Endgeräten und geringerer Stützungen. Der Anstieg der Core OPEX war in erster Linie auf höhere Personalkosten und auf produktbezogene Kosten wie Lizenzen und Software zum Weiterverkauf zurückzuführen. Insgesamt führte dies zu einem zweistelligen EBITDA-Wachstum im Berichtsjahr 2024. Aufgrund der Abspaltung der Funktürme haben sich die Abschreibungen erhöht. Insgesamt konnte das Betriebsergebnis im Jahresvergleich kräftig um 57,5 % zulegen. 1 Quelle: https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/worldgdp.pdf 2 Quelle: https://tradingeconomics.com/united-states/inflation-cpi 3 Quelle: https://tradingeconomics.com/euro-area/inflation-cpi 4 Quelle https://www.federalreserve.gov/economy-at-a-glance-policy-rate.htm 5 Quelle: https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.de.html 6 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/04/16/world-economic-outlook-april-2024 7 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024 8 Quelle: https://www.wko.at/statistik/eu/europa-wirtschaftswachstum.pdf 9 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/weo-database/2024/October, Daten zur Inflation gemäß dem harmonisiertem Verbraucherpreisindex 10 ) Der Begriff Terminierungsentgelt bezeichnet den Betrag, den ein Telekommunikationsanbieter bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) eines Telefonanrufs in ein fremdes Netz oder für die Entgegennahme eines solchen Anrufs aus einem fremden Netz zahlen muss. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum von 2-3 %. Wie in den letzten Jahren geht die A1 Group davon aus, dass der Großteil des Wachstums aus den höheren Erlösen aus Dienstleistungen, sowohl aus Österreich als auch aus den internationalen Märkten stammen wird. Als wesentliche Wachstumstreiber sieht die A1Group das Upselling im Endkundengeschäft im Mobilfunk, die hohe Nachfrage nach Konnektivität und ICT-Lösungen im Geschäftskundensegment und Wachstum im Festnetzgeschäft in den internationalen Märkten. Dem gegenüber stehen rückläufige Umsätze aus dem Sprachgeschäft sowie geringere Umsätze aus Zusammenschaltung. Insgesamt rechnet die A1 Group damit vor allem mit Wachstum im Retail-Mobilfunkgeschäft sowie im Solutions & Connectivity- Geschäft. Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2024 um durchschnittliche 7 % ab und übte damit vor allem im ersten Halbjahr Druck auf das Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus. Es wird erwartet, dass die Währung auch im Jahr 2025 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird. Auf der Kostenseite rechnen wir mit einem Anstieg in den gesamten Personalkosten, unter anderem bedingt durch höhere Restrukturierungsaufwendungen, sowie den umsatzgetriebenen Kosten. Um dem Kostenanstieg entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen vorantreiben. Der Etablierung zusätzlicher Leistungen im CDC kommt dabei besondere Bedeutung zu. Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 850 Mio. Die A1 Group wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international legen. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden weiterhin auf einem hohen Niveau liegen, wobei sie voraussichtlich geringer als im Vorjahr sein werden. Hinsichtlich der Frequenzen werden im Jahr 2025 Ausschreibungen in Bulgarien (Refarming von Spektrum: 900 MHz, Erneuerung von Spektrum: 2100 MHz) und Serbien (5G-Spektrum: 700 MHz, 2,6 GHz und 3,5 GHz, Erneuerung von Spektrum: 900 MHz, 1800 MHz und 2100 MHz, Erweiterung von Spektrum: 800MHz und 1800 MHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1 Group, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung 2025 für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von EUR 0,40 (2023: EUR 0,36) je Aktie vorzuschlagen. Risiko- und Chancenmanagement Grundsätze und Organisation Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden. Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland und der Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich der Group CFO angesiedelt ist. Im Jahr 2024 wurde ein eigener Bereich geschaffen, um die Bedeutung hervorzuheben und Sichtbarkeit innerhalb des Unternehmens weiter zu stärken. Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Vorgehensweise Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand unter anderem im Rahmen des Budgetplanungsprozesses strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben. Risikobeurteilung Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist. Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget beziehungsweise Forecast quantitativ darzustellen. Dabei dienen Kennzahlen wie EBITDA@Risk und Free Cash Flow@Risk als zentrale Messgrößen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet. Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Bereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher. Im Jahr 2024 wurde zudem ein Risiko-Komitee eingerichtet, um unter anderem die Überwachung von Risiken durch den Vorstand effektiver zu gestalten, eine zentrale Stelle zur Abstimmung von Risiken und Chancen zu etablieren und somit Transparenz zu erhöhen. Risiken und Chancen Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert: ERM Risikokategorien 1. Strategische Risiken & Chancen Makroökonomie, geopolitik, Regulierung Markt und Mitbewerb Lieferanten und Lieferkette Neue Wachstumsfelder Businessplan und Budget Image 2. ESG Risiken & Chancen Environmental (E) - Umweltrisiken und -chancen Social (S) - Soziales und Gesellschaft Governance (G) Sonstige 3. Finanzielle Risiken & Chancen Treasury Steuern Sonstige finanziellen Risiken und Chancen 4. Operative Risiken & Chancen Verfügbarkeit und Kontinuität Technologische Transformation Cyber -Security Litigation Vertrieb & Marketing Sachschäden Sonstige Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert. (1) Strategische Risiken und Chancen Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine sind sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder und Wirtschaftsregionen von gegenseitigen Sanktionen betroffen. Die A1 Group stellt die Einhaltung der Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher. Im zweiten Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Auszahlung von Dividenden an ausländische Investoren eingeführt, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder anderen, als „unfreundlich“ erachteten Ländern haben. Die A1 Group ist von diesen Beschränkungen betroffen. Mitigierende Maßnahmen sind derzeit noch in Evaluierung und die Situation in Belarus wird engmaschig im Group Vorstand sowie Enterprise Risk Management überwacht. Aufgrund des im Oktober 2023 eskalierten Konflikts im Nahen Osten wurde bereits 2023 eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchgeführt und auch im Berichtsjahr weiter analysiert. Daraus wurden keine nennenswerten Risiken identifiziert. Im Berichtszeitraum ging die Inflation von einem hohen Niveau in den Vorjahren kommend, stetig zurück. Die A1 Group ist dem Risiko nachhaltig gestiegener Kosten, die durch Preiswettbewerb erlösseitig nicht kompensiert werden, ausgesetzt. Als mitgierende Maßnahme setzt die A1 Group auf striktes Kostenmanagement und das Heben von Effizienzen und Harmonisierung von Prozessen, Tools und Systemen. Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden. Die Entgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation wurden im Zuge der Erlassung des Gigabit Infrastructure Act verlängert. Somit hat sich die im letzten Berichtsjahr vermutete Absenkung nicht materialisiert. Markt und Mitbewerb Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner Leistungssteigerung und damit einhergehend zu keiner entsprechenden Ertragssteigerung führen . Lieferanten und Lieferkette Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potentiell Nachfrageschwankungen und Lieferengpässen ausgesetzt. Die A1 Group wirkt diesem Risiko mit Maßnahmen, die auch in der Responsible Sourcing Policy festgehalten sind, aktiv entgegen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise das Sicherstellen alternativer Beschaffungskanäle für kritische Güter sowie die laufende Evaluierung und Minderung von Lieferantenabhängigkeiten. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“). Neue Wachstumsfelder Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs sowie der Implementierung von Innovationen beteiligt. Businessplan und Budget Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die herausfordernde wirtschaftliche Entwicklung sowie die steigende Anzahl an Insolvenzen, z.B. in Österreich, wurden im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und stellen insbesondere auf der Umsatzseite ein Risiko dar. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Image Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise. (2) ESG-Risiken und Chancen ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. 2024 wurde im Rahmen der CSRD-Umsetzung eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) entsprechend der Vorgaben der European Reporting Standards (ESRS) durchgeführt, in der alle für die A1 Group wesentlichen Themen identifiziert und anhand der Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet wurden. Bei der Durchführung der DMA wurde so weit wie möglich auf Konsistenz mit dem ERM geachtet (z.B. gleiche Bewertungsskalen). Allerdings bestehen auch Unterschiede zwischen der DMA und dem ERM, insbesondere die Bruttobetrachtung der Risiken, die bei der DMA gefordert ist, versus der Nettobetrachtung im ERM. Auch die unterschiedliche Betrachtung der Zeithorizonte (die DMA erfordert auch die langfristige Betrachtung: 30 Jahre) kann zu abweichenden Ergebnissen führen. Alle Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund ihrer Risiken- und Chancenbewertung wesentlich sind, fließen in das ERM ein. Neben den wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus der DMA ergeben, wurde im ERM auch das Thema Arbeitskräftemangel zusätzlich betrachtet. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben. Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen Die Umweltrisiken resultieren aus den wesentlichen Themen Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz. Aufgrund des Klimawandels können physische (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorische Risiken für die A1 Group entstehen (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). Aus diesem Grund hat die A1 Group 2024 eine Klimaszenarienanalyse entsprechend den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Für die Untersuchung der physischen Klimarisiken wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 herangezogen. Anschließend wurden mit Expert:innen Risikoreduktions- und -anpassungsmaßnahmen evaluiert und festgelegt (Details dazu sind in der Nachhaltigkeitserklärung nachzulesen). An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen, kurz- und mittelfristig ist die Infrastruktur jedoch in geringem Ausmaß exponiert. Um das langfristige Risiko zu reduzieren, fließen bei der Neuerrichtung von Standorten die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse ein. Für bestehende Standorte werden beispielsweise Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko eines Schadens wird darüber hinaus durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert. Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt. Darüber hinaus stellen volatile Energiepreise weiterhin eine Chance bzw. gleichzeitig ein Risiko für die A1 Group dar. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs beispielsweise durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur können Risiken reduziert und durch engmaschiges Monitoring des Energiepreises Chancen gehoben bzw. Risiken reduziert werden. Social (S) – Soziales und Gesellschaft Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung oder Arbeitskräftemangel. Sozialbelange Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw. ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation. Human Kapital und Arbeitskräftemangel Die Kategorie „Human Kapital und Arbeitskräftemangel“ umfasst die Chancen aus den wesentlichen Themen aus „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die A1 Group sieht derzeit kein akutes Risiko aus dem Arbeitskräftemangel. Durch den rasanten technologischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel, besonders in Bereichen wie IT-Sicherheit und Datenanalyse, kann langfristig ein Risiko aus dieser Materie entstehen. Die A1 Group ist darum bemüht, qualifizierte Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter:innen durch gezielte Weiterbildungen auf neue Technologien wie beispielsweise 5G, KI und Cloud-Lösungen vorzubereiten sowie diese Kompetenzen länderübergreifend zu bündeln. Fehlen diese Maßnahmen, drohen Kompetenzlücken, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kosten oder Umsatzeinbußen führen könnten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Chancengleichheit, faire Gehälter und Diversität, die in der A1 Group angeboten bzw. gelebt werden, wird kurz- und mittelfristig eine Chance gesehen, um Mitarbeiter:innen in der A1 Group zu binden sowie zukünftig neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Governance (G) – Risiken und Chancen Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz. Compliance Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance Management Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. Aber auch das etablierte Whistleblowing System der A1 Group „tell.me“ hilft internes Fehlverhalten aufzudecken und in weiterer Folge Risiken und Schäden abzuwenden. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO hat zuletzt Anfang des aktuellen Berichtsjahres die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem Deutschen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme, IDW PS 980 vollinhaltlich bestätigt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Sanktionen Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung und Sicherstellung von Sanktionen wird die Einhaltung gewährleistet und so die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert. Datenschutz Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten bzw. der Verlust von sensiblen Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben sowie das Vertrauen der Stakeholder in die und das öffentliche Ansehen der A1 Group schwächen. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen innerhalb der A1 Group zeigt sich unter anderem durch die behördliche Überprüfung des Telekomsektors durch die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2024, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde. (3) Finanzielle Risiken und Chancen Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung. Treasury Liquiditätsrisiko Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling, verfügbare Kreditlinien und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert. Kreditrisiko Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, liegt kein externes Kreditrating vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Belarus ist die Auswahl von internationalen Kreditinstituten mit einem Investment Grade Rating eingeschränkt. Daher hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben im Konzernabschluss (9) und (19)). Derzeit verfügen diese lokalen Kreditinstitute über kein Investment Grade Rating. Für Finanzinvestitionen und liquide Mittel wurde kein wesentliches Kreditrisiko identifiziert. Wie in den Jahren zuvor lag auch im aktuellen Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Aufgrund erwarteter steigender Insolvenzen und Privatkonkurse sowie der herausfordernden makroökonomischen Entwicklung werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuert werden kann. Wechselkursrisiken Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren beispielsweise Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Ein Risiko ergibt sich aus der oben in den makroökonomischen Risiken beschriebenen vorübergehenden Beschränkungen für die Zahlungen von Dividenden an ausländische Investoren in Belarus. Wie oben erwähnt sind mitigierende Maßnahmen derzeit noch in Evaluierung und die Situation in Belarus wird engmaschig im Group Vorstand sowie im Rahmen des Enterprise Risk Management überwacht. Zinsrisiko Die Risiken sind unter anderem angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden weiterhin als gering anzusehen. Die positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von allen drei Ratingagenturen mit einem "A-"Rating bewertet wurde, spiegelt diese günstige Situation wider. Steuerliche Risiken Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2024 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen. Finanzielle Berichterstattung Um Risiken bei der finanziellen Berichterstattung vorzubeugen, hat die A1 Group ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-OxleyAct). Darüber hinaus reduzieren Ergebnisanalysen, monatliche Ergebnisdiskussionen durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit der Group CFO das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung. (4) Operative Risiken und Chancen Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab: Verfügbarkeit und Kontinuität Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Die Resilienz beim Hochwasser im Jahr 2024 zeigt die Effektivität der Maßnahmen. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert. Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 zeigt, dass die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt ist. Langfristige Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz werden laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko wird durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert. Technologische Transformation Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert. Cyber-Security Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt. Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen. Anders als in der Nachhaltigkeitserklärung unter SBM-3 dargestellt, wird die Informationssicherheit im Enterprise Risk Management nicht als Chance gesehen, da die positive Entwicklung dieses Geschäftsfeldes bereits im Budget und Businessplan reflektiert ist. Litigation Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen. Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs. Zu den im Jänner 2024 erhaltenen Klagen der Bundesarbeitskammer gibt es keine nennenswerten neuen Entwicklungen. Die Bundesarbeitskammer fordert, dass künftig Servicepauschalen nicht mehr verrechnet und die bereits eingehobenen Zahlungen rückerstattet werden. Die Bundesarbeitskammer hat als Musterverfahren gegen A1 Österreich zwei Verbandsverfahren, nämlich getrennt hinsichtlich der Marken A1 und Bob, eingeleitet. Das Verfahren für die Marke bob wurde im November 2024 ruhend gestellt. A1 Group ist nach wie vor zuversichtlich, die Gerichte von der Rechtmäßigkeit der Servicepauschale überzeugen zu können, zumal der Oberste Gerichtshof Servicegebühren auch jüngst bei Ticketanbietern für zulässig erachtet hat. Seit 2011 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation die Regelungen zur Servicepauschale regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Erhebung von unterschiedlichen Gebühren ermöglichen. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen weiterhin keine Rückstellungen gebildet. Sollte der Oberste Gerichtshof alle Ansprüche der Bundesarbeitskammer akzeptieren, wovon das Unternehmen aber nicht ausgeht, würde ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Zur Risikovermeidung werden seit Februar 2024 mit Kund:innen Servicepauschalen nicht mehr vereinbart. Weiters hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 Österreich verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 Österreich diese Klausel nicht mehr verwendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das Verfahren ist in erster Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hat bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 Österreich geht davon aus, dass es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Sachschäden Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt. Emerging Risks Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz. Künstliche Intelligenz Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) Nach dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Jahr 2024 haben die EU Mitgliedsstaaten bis 2026 Zeit, die Richtlinie in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Aufgrund des Gestaltungsspielraums der Mitgliedsstaaten ist nicht gesichert, dass die bereits gesetzten Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine Schädigung des Images auslösen, die sich negativ auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten Maßnahmen zur Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Bestimmung von Reifegrad und Verbesserungsmaßnahmen zu Emissionen hin zu externen Audits an den Standorten der Lieferanten durch die Mitgliedschaft der A1 Group in der Joint Alliance for CSR (JAC), die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Die Summe gesetzter Maßnahmen findet sich in der A1 Sustainable Sourcing Policy wieder. Gemeinsam mit den Lieferanten der A1 Group sieht das Unternehmen eine jährliche Weiterentwicklung der Aktivitäten als wesentlichen Beitrag, relevante Bereiche zu rohstoff- und energieschonende Produktion, menschenrechtsentsprechenden Arbeitsbedingungen wie einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung nachhaltig zu verbessern. Sobald die genauen Details der nationalen Gesetze bekannt sind, werden allfällige Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen. Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2024 als effektiv beurteilt. Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes. Sonstige Angaben Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital Mit Jahresende 2024 befanden sich 60,6 % bzw. 402.661.546 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,4 % der Aktien, der Rest von 11,0 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 455.528 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000. Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor. Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat. Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze. Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden – und zwei Mitglieder – darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Vorstand besteht aus zwei Personen; das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden obliegt América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter. Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft. Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt. Corporate-Governance-Bericht Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann. Forschung und Entwicklung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 Group wesentlichen Größenordnung durchgeführt. Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen 34 Umweltinformationen 55 Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 55 E1 Klimawandel 63 E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 75 Sozialinformationen 78 S1 Arbeitskräfte des Unternehmens 78 S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 90 S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 94 Informationssicherheit 94 (Kritische) Infrastruktur und Resilienz 96 Digitale Kompetenzen 98 Governance 101 G1 Unternehmensführung 101 Datenschutz 107 Anhang der Nachhaltigkeitserklärung 110 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften 110 Liste der Angabepflichten 115 Glossar 118 Allgemeine Informationen Grundlagen für die Erstellung BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Die Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung umfassen die gesamte A1 Telekom Austria Group (A1 Group) mit ihren Tochterunternehmen. Der Konsolidierungskreis entspricht dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024. In die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, wie in IRO-1 beschrieben, wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagert) einbezogen. Das Ausmaß, in dem die Wertschöpfungskette in die Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen einbezogen wurde, ist themenspezifisch und wird im jeweiligen Kapitel ausgeführt. Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, auszulassen, wurde in Übereinstimmung mit ESRS 1 Abs. 7.7 Gebrauch gemacht. BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Zeithorizonte Für die Berichterstattung wurden die folgenden Zeithorizonte entsprechend den Vorgaben der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) herangezogen: Kurzfristig: entspricht dem Berichtszeitraum, somit bis zu einem Jahr Mittelfristig: von einem Jahr bis zu fünf Jahren Langfristig: mehr als fünf Jahre Quellen von Schätzungen/Schätzungen zur Wertschöpfungskette Die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt die A1 Group – wie auch die meisten berichtspflichtigen Unternehmen – vor große Herausforderungen. Bei der Anwendung der Standards E1 Klimawandel wie auch bei E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind zur Berechnung einzelner Kennzahlen Hochrechnungen erforderlich: Bei E1 sind dies die Scope 3-Emissionen (E1-6), bei E5 werden Kennzahlen für Gewichte (E5-4) aufgrund nicht vollständiger Datenverfügbarkeit hochgerechnet. Details zu den angewandten Methoden werden in den jeweiligen Kapiteln ausgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass sich aufgrund der zunehmenden regulatorischen Vorgaben die Datenverfügbarkeit von direkten Quellen über die nächsten Jahre erhöht und Lieferanten die erforderlichen Informationen zunehmend standardmäßig im Rahmen des Einkaufs-/Lieferprozesses bereitstellen. Die A1 Group wird ebenfalls Maßnahmen in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten und Branchenverbänden setzen, um schrittweise die Genauigkeit der Angaben zur Wertschöpfungskette zu erhöhen. Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der als wesentlich identifizierten Themen auf Basis der ESRS erstellt. Die nationale Umsetzung der CSRD, das NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) war zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht in Kraft. Daher sind für die Berichterstattung im Geschäftsjahr 2024 weiterhin die Anforderungen des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) gültig. Die A1 Group berichtet somit für das Geschäftsjahr freiwillig nach ESRS sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen des NaDiVeG. Durch die Anwendung der ESRS kam es teilweise zu geänderten Definitionen bei der Berechnung der Kennzahlen bzw. zur Offenlegung von neuen Kennzahlen. Im Fall von geänderten Definitionen wurde auf die Angabe von Vorperioden verzichtet, weil die Kennzahlen nicht vergleichbar sind. Sofern die Berechnung der Kennzahlen unverändert ist, werden Vorperioden berichtet. Die folgende Tabelle zeigt, wie die erforderlichen Informationen aufgrund des NaDiVeG in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS abgedeckt sind. Abdeckung des NaDiVeG in der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS Belange gemäß NaDiVeG Wesentliche Themen gemäß Wesentlichkeitsanalyse 2022 Abdeckung im Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS Kennzahlen aus Vorperiode (2023) übernommen Begründung Geschäftstätigkeit Hochleistungs- und zukunftsfähige Netze, Neue Geschäftsmodelle bei Kund:innen durch Digitalisierung & Innovation und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen durch Digitalisierung, Nachhaltige Lieferkette S4: Unternehmensspezifisches Thema (Kritische) Infrastruktur & Resilienz Nein Angepasste Definition des Themas S4: Unternehmensspezifisches Thema Informationssicherheit Nein Neue Definition der Kennzahl G1: Unternehmensspezifisches Thema Datenschutz Nein Neue Definition der Kennzahl S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette G1: Management der Beziehungen zu Lieferanten k. A. Keine Kennzahlen Umweltbelange Klimawandel und CO2-Fußabdruck des eigenen operativen Geschäfts, Ressourcenoptimierung und Dematerialisierung, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen E1 Ja E5 Teilweise Teilweise neue Definition der Kennzahlen Sozialbelange Cyberkriminalität und Zugang zu Information und Bildung S4: Unternehmensspezifisches Thema Digitale Kompetenzen Ja Arbeitnehmer- belange Neue Arbeitskultur (New Ways of Work), Kompetenzwandel am Arbeitsmarkt & Digitale Kompetenzentwicklung von Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen-Einbindung und Wohlbefinden, Diversität, Gleichbehandlung und Inklusion S1 Nein Neue Kennzahlen/teilweise neue Definition bzw. Berechnung der Kennzahlen Achtung der Menschenrechte S1, S2, G1 Teilweise Neue Kennzahlen Bekämpfung von Korruption und Bestechung Antikorruption & Einhaltung von Gesetzen und Regularien G1 Teilweise Teilweise neue Definition bzw. Berechnung der Kennzahlen Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der als wesentlich identifizierten Themen auf Basis von ESRS sowie des NaDiVeG erstellt. Die nationale Umsetzung der CSRD, das NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) war zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht in Kraft. Weitere Rahmenwerke, die für die Berichterstattung der A1 Group verwendet wurden, sind das GHG Protocol zur Berechnung der Emissionen, die Science Based Targets initiative (SBTi) als Rahmenwerk für den Übergangsplan für den Klimaschutz sowie die Leitlinien der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) für die Klimarisikoanalyse. Governance GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz unterliegt die Führungsstruktur der Telekom Austria AG, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat, einer strikten Trennung. Der Konzernvorstand ist das Verwaltungs- und Leitungsorgan der A1 Group. Die Holdinggesellschaft Telekom Austria AG ist die Konzernmutter der A1 Group: Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften in Österreich, Belarus, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien sowie die A1 Digital International GmbH (A1 Digital), die zusätzlich in der Schweiz und in Deutschland tätig ist. Die Aufgabe des Vorstands liegt in der Erfüllung des laufenden Geschäfts sowie der Vertretung des Unternehmens nach außen. Dem Vorstand gehörten per Jahresende 2024 Alejandro Plater (1967), Vorstandsvorsitzender (CEO), und Thomas Arnoldner (1977), stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO), an. Der Vorstand besteht damit aus zwei Vorstandsmitgliedern. Seit September 2023 ist Sonja Wallner CFO der A1 Group, ohne formell Vorstand zu sein und berichtet direkt an Alejandro Plater. CEO Alejandro Plater kann auf eine langjährige internationale Karriere in der Telekommunikationsbranche, insbesondere in den Bereichen Geschäftsentwicklung und Sales/Key Account Management verweisen. Deputy CEO Thomas Arnoldner hat jahrelange Erfahrung in der Branche sowie im Bereich Marktstrategie und Wachstumsstrategie. CFO Sonja Wallner bringt jahrelange Erfahrung im Finanzbereich mit. Die Vorstände und die CFO sind im regelmäßigen Austausch mit den Fachabteilungen zu neuen strategischen und regulatorischen Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit. Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft Mitglieder des Vorstands und überwacht die Tätigkeiten des Vorstands. Er besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Der Zentralbetriebsrat der A1 Telekom Austria AG (Österreich) entsendet vier Mitglieder, und ein Mitglied wird von der Personalvertretung der Telekom Austria AG entsandt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsrat ist in Österreich gesetzlich geregelt. Alle Aufsichtsräte verfügen über entsprechende Kompetenzen und Expertisen im Nachhaltigkeitsbereich, etwa aus ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Aufsichtsrates der A1 Group, sowie durch die stetige Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen des Aufsichtsrats. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrates, die unter anderem für die Überwachung dieser Nachhaltigkeitsaspekte wesentlich sind. Diversität im Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder gewählt durch die Hauptversammlung Von der Arbeitnehmervertretung entsandte Aufsichtsratsmitglieder Edith Hlawati Carlos García Moreno Elizondo Alejandro Cantú Jiménez Karin Exner-Wöhrer Stefan Fürnsinn Peter Hagen Carlos M. Jarque Peter F. Kollmann Daniela Lecuona Torras Oscar Von Hauske Solís Gerhard Bayer Gottfried Kehrer Renate Richter Alexander Sollak Franz Valsky Generelle Angaben Jahr der Erstbestellung 2018 2014 2014 2015 2023 2016 2014 2017 2018 2012 2020 2010 2018 2010 2023 Diversität Geschlecht w m m w m m m m w m m m w m m Geburtsjahr 1957 1957 1972 1971 1979 1959 1954 1962 1982 1957 1967 1962 1972 1978 1972 Nationalität AUT MEX MEX AUT AUT AUT MEX AUT MEX/ ESP MEX AUT AUT AUT AUT AUT Von den insgesamt 15 Mitgliedern des Aufsichtsrates sind vier Frauen, dies entspricht rund 27 %. Gemäß § 86 Abs. 7 AktG hat der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zu bestehen. Von den zehn Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat sind drei Frauen, dies entspricht einem Anteil von 30 %. Damit wird die verpflichtende Geschlechterquote von 30 % erfüllt. Die vom Aufsichtsrat festgelegten Leitlinien zur Feststellung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder entsprechen Anhang 1 der gültigen Kodexfassung des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Ein Aufsichtsratsmitglied kann sich demnach dann als unabhängig erklären, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder ihrem Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, sein Verhalten zu beeinflussen. Alle Kapitalvertreter:innen haben ihre Unabhängigkeit gemäß ÖCGK erklärt. Die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat werden entsprechend den Bestimmungen des Syndikatsvertrags zwischen dem kontrollierenden Aktionär América Móvil und der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) bestellt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telekom Austria AG folgen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, wertschaffenden Unternehmensentwicklung festgelegten Grundsätzen sowie den Prinzipien der Transparenz und einer offenen Kommunikationspolitik. Die unternehmensweiten Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind neben gesetzlichen Bestimmungen klar durch die Satzung der Telekom Austria AG geregelt. Zudem werden die Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen in den Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats konkretisiert. Allfällige Anpassungen der Governance, um Nachhaltigkeit noch stärker in der Verantwortung des Vorstandes und Aufsichtsrates zu verankern, werden laufend evaluiert. Der Aufsichtsrat hat zu seiner effizienten Unterstützung drei Ausschüsse eingerichtet, die ausgewählte Aufgaben und Fragestellungen für den Gesamtaufsichtsrat vorbereiten. Die Ausschussarbeit unterstützt den Aufsichtsrat in Hinblick auf eine fokussierte Diskussion und eine effiziente, nachhaltige Entscheidungsfindung. Die CFO verantwortet die Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das Risikomanagement des Unternehmens informiert die CFO und diskutiert mit ihr über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die CFO gibt diese Informationen an den CEO weiter, der sie dann an den Aufsichtsrat oder den Prüfungsausschuss berichtet. Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse Prüfungsausschuss Vergütungsausschuss Personal- und Nominierungsausschuss Edith Hlawati X X Carlos García Moreno Elizondo X X X Alejandro Cantú Jiménez X Karin Exner-Wöhrer Stefan Fürnsinn X Peter Hagen X Carlos M. Jarque X X Peter F. Kollmann X X Daniela Lecuona Torras Oscar Von Hauske Solís X X X Gerhard Bayer X X Gottfried Kehrer Renate Richter X Alexander Sollak X X Franz Valsky X Dem Vergütungsausschuss obliegt die Regelung der Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands und somit die Gestaltung und Umsetzung der Vorstandsvergütung auf Basis der Vergütungspolitik. Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, Prüfung des Konzernabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts sowie mit der Überwachung des Risikomanagements und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Im Jahr 2024 hat der Vorstand ausführlich im Prüfungsausschuss über das Enterprise Risk Management (ERM) berichtet und ist dabei insbesondere auf die Risk Exposure Rate, die Top 5 Risiken sowie die Risikobewertung und -berechnung eingegangen. Der Prüfungsausschuss überwacht damit den Prozess des ERM und den Umgang mit den ESG-Risiken insgesamt. Klimabezogene Risiken und andere wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken fließen in den jährlichen ERM-Prozess sowie in das ERM-System als Ganzes ein. Der Personal- und Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und im Aufsichtsrat und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Bei der Auswahl und Besetzung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft liegt der Fokus des Aufsichtsrats auf der erforderlichen Kompetenz und Expertise zur Führung eines Telekommunikationsunternehmens. Darüber hinaus werden der Bildungs- und Berufshintergrund, das Alter und das Geschlecht, sowie allgemeine Aspekte der Persönlichkeit berücksichtigt und fließen in die Entscheidung ein. Bei der Besetzung des Aufsichtsrats wird auf die fachlich und personell ausgewogene Zusammensetzung Bedacht genommen, wobei die Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats hinsichtlich des Geschlechts, einer ausgewogenen Altersstruktur und der Internationalität der Mitglieder berücksichtigt werden. Der Vorstand definiert die Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen) in enger Abstimmung mit Group ESG und in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsrat. Group ESG definiert gruppenweite Ziele in enger Abstimmung mit den ESG-Verantwortlichen in den Ländern. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die Abteilungen Group ESG, verantwortlich für die Umsetzung der ESG-Strategie, und die Abteilung Sustainable Finance, in der das Nachhaltigkeitsreporting angesiedelt ist, bilden die zentralen Säulen des Unternehmens für Nachhaltigkeitsexpertise. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsverantwortliche in den Tochtergesellschaften, die lokal für die Strategieumsetzung verantwortlich sind. Um das erforderliche Wissen zum Thema Nachhaltigkeit aufzubauen und sicherzustellen, werden laufend gruppenweit Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen durchgeführt. Im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 — G1 Unternehmensführung Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind für die Überwachung des Compliance-Management-Systems verantwortlich. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Vorschriften wie den Anti-Korruptionsrichtlinien. Sie stellen sicher, dass erforderliche Compliance-Schulungen im Unternehmen durchgeführt werden. GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Der Vorstand definiert die Nachhaltigkeitsstrategie in enger Abstimmung mit Group ESG und in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsrat. Group ESG definiert gruppenweite Ziele in enger Abstimmung mit den ESG-Verantwortlichen in den Ländern. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Deputy CEO wird alle zwei Wochen von Group ESG über die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Ziele sowie über die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien und Maßnahmen informiert. Der Vor-stand wiederum informiert den Aufsichtsrat regelmäßig. Nachhaltigkeitsthemen werden in jeder Aufsichtsratssitzung behandelt. Im Berichtsjahr 2024 wurde der Aufsichtsrat über folgende Themen informiert: Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Tabellen in SBM-3), Fortschritt bei der Umsetzung der CSRD, Übergangsplan für den Klimaschutz, Nachhaltigkeitsziele und -ergebnisse sowie Compliance. Über Risiken und Chancen berichtet das Risikomanagement an die CFO, die wiederum den CEO informiert, der den Aufsichtsrat beziehungsweise den Prüfungsausschuss informiert. Entscheidungen werden entsprechend der Einschätzung von Risiken und Chancen getroffen. In Zukunft werden auch vermehrt wesentliche Auswirkungen miteinbezogen. GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Die Vergütung für Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat besteht aus einer jährlichen, fixen Pauschalvergütung ohne variable bzw. leistungsabhängige Vergütung. Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat erhalten keine Vergütung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet somit keine Nachhaltigkeitsaspekte. Die Basis für die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist die aktuelle Vergütungspolitik, die seit 01.01.2024 gültig ist. Die Zielgesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus den fixen, nicht leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen (Jahresgrundgehalt, Pensionsbeiträge) sowie den leistungsbezogenen variablen Vergütungsbestandteilen, bestehend aus dem Short-Term Incentive (STI) und dem Long-Term Incentive (LTI), zusammen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder hängt wesentlich von der Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele ab. Nachhaltigkeitsbezogene Anreiz- und Vergütungssysteme sind in der A1 Group seit 2020 in der Managementvergütung verankert. Nachhaltigkeitsbezogene Ziele in der variablen Vergütung Nachhaltigkeitsbezogene Ziele sind sowohl im STI als auch im LTI verankert, die sowohl für Vorstandsmitglieder der Telekom Austria AG als auch für die CEOs der Tochtergesellschaften sowie für weitere Mitglieder des Top-Managements zur Anwendung kommen. Aus der Nachhaltigkeitsstrategie werden jährlich konkrete Unternehmensziele abgeleitet. Daraus werden vom Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates STI-Ziele für die Vorstandsmitglieder gesetzt, die für ein Jahr gelten. Für das Jahr 2024 wurden STI-Ziele für die Themen Nachhaltigkeit im Supply Chain Management und Mitarbeiterzufriedenheit gesetzt. Zusätzlich wurden durch den Konzernvorstand für die CEOs der Tochtergesellschaften sowie für weitere Mitglieder des Top-Managements STI-Ziele im Zusammenhang mit dem Übergangsplan für Klimaschutz definiert. Ebenfalls aus der Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet werden LTI-Ziele für die Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von drei Jahren. Für den Zeitraum 2022 bis 2024 wurden für die Vorstandsmitglieder der Telekom Austria AG LTI-Ziele für die Themen Mitarbeiter-Weiterbildung (Trainingsstunden) und Energieeffizienz gesetzt. Für den Zeitraum 2023 bis 2025 wurden LTI-Ziele für die Themen Gender Pay Gap sowie Equal Pay Gap und CO2-Emissionen gesetzt. Für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurden LTI-Ziele für die Themen Gender Pay Gap sowie CO2-Emissionen gesetzt. Für die CEOs der Tochtergesellschaften und Mitglieder des Top-Managements wurden durch den Konzernvorstand LTI-Ziele für den Zeitraum 2024 bis 2026 zu den Themen Equal Pay Gap und CO2-Emissionen gesetzt. Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele am variablen Gehalt der Mitglieder des Konzernvorstandes beträgt für das Geschäftsjahr 2024 22 %. Im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 — E1 Klimawandel Die Vorstandsvergütung beinhaltet folgende Ziele in Bezug auf Klimaschutz: LTI 2022 (2022-2024): Steigerung der Energieeffizienz im Vergleich zu 2021 LTI 2023 (2023-2025): Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science Based Targets initiative (SBTi) genehmigten Emissionsreduktionskurve LTI 2024 (2024-2026): Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahresende 2026 in Übereinstimmung mit der von der Science Based Targets initiative (SBTi) genehmigten Emissionsreduktionskurve. Die Vergütung der CEOs in den Tochtergesellschaften beinhaltet im Rahmen des STI 2024 jeweils folgendes Ziel in Bezug auf Klimaschutz: Erstellung eines Plans zur Umsetzung des Übergangsplans für Klimaschutz (Climate Transition Plan) für die jeweilige Tochtergesellschaft mit zugewiesenen Ressourcen – freigegeben durch Group ESG. Die Vergütung von Mitgliedern des Top-Managements in den Tochtergesellschaften beinhaltet im Rahmen des LTI 2024 folgende Ziele in Bezug auf Klimaschutz: 2024: CO2-Emissionen konstant halten 2025: CO2-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 2019 reduzieren 2026: CO2-Emissionen um mindestens 65 % gegenüber 2019 reduzieren GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die A1 Group berücksichtigt die Kernelemente der Sorgfaltspflicht in folgenden Unternehmensfunktionen: Governance, Strategie und Geschäftsmodell, Einbindung betroffener Stakeholder, Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen, Maßnahmen dagegen und Nachverfolgung der Wirksamkeit. Die folgende Tabelle beschreibt, wo diese Kernelemente in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung Berücksichtigung finden. Verweise zur Sorgfaltspflicht Kernelemente der Sorgfaltspflicht Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung Bezieht sich die Angabe auf Menschen und/oder die Umwelt? a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2 Menschen und Umwelt ESRS 2 GOV-3 Menschen und Umwelt ESRS 2 SBM-3 Menschen und Umwelt b) Einbindung betroffener Stakeholder ESRS 2 GOV-2 Menschen und Umwelt ESRS 2 SBM-2 Menschen und Umwelt ESRS 2 IRO-1 Menschen und Umwelt E1-2 Umwelt S1-1 Menschen S2-1 Menschen S1-2 Menschen S2-2 Menschen G1-1 Menschen c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO-1 Menschen und Umwelt ESRS 2 SBM-3 Menschen und Umwelt d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen E1-1 Umwelt E1-3 Umwelt S1-4 Menschen S2-4 Menschen e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation E1-4 Umwelt S1-5 Menschen S2-5 Menschen E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, E1-9 Umwelt S1-9, S1-10, S1-11, S1-13, S1-14, S1-15, S1-16, S1-17 Menschen GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Die A1 Group verfügt über ein gut etabliertes Enterprise Risk Management. Die Risiken zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung der A1 Group sind in der Kategorie Finanzielle Risken enthalten. Jährlich wird das Risikoportfolio, inklusive dieser Risiken, analysiert und bewertet, mitigierende Maßnahmen werden erhoben. Zweimal jährlich wird dem Management sowie dem Audit Committee des Aufsichtsrats berichtet. Eine ausführliche Beschreibung des Risikomanagements findet sich in der Risk Management Policy der A1 Group. Die ausführliche Beschreibung des Kontrollsystems und der gruppenweit im Einsatz befindlichen Kontrollen finden sich im Framework for Internal Control Systems in Austria and CEE Segments of América Móvil, unserer internen Policy. Risiken in Zusammenhang mit der Berichterstattung werden durch das Interne Kontrollsystem erhoben, bewertet und mittels entsprechender Kontrollen gesichert bzw. transparent gemacht. Die Kontrollen in der Berichterstattung setzen sich aus Entity Level Controls, Process Level Controls und IT General Controls zusammen. Die Strategie der A1 Group zur Steuerung der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung ist Risikovermeidung. Analog zur finanziellen Berichterstattung zielen Kontrollen auf die Sicherstellung eines korrekten und vollständigen Reportings ab. Durch die Einbettung der Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Prozesse zur Erstellung, Aktualisierung und Durchführung des Reportings einem bereits gut etablierten Standard unterworfen. Die Risikobewertung erfolgt über Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer unvollständigen bzw. inkorrekten Berichterstattung und der Sanktionierung (Strafen). Die Internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in den nächsten Jahren laufend erweitert, insbesondere im Hinblick darauf, den Anforderungen einer künftigen Prüfung mit hinreichender Sicherheit gerecht zu werden. Internes Kontrollsystem (IKS) in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung Der Geltungsbereich des IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt, die in der Verantwortung von Sustainable Finance liegt und gemeinsam mit Group ESG und dem Risk Management durchgeführt wird. Die Wesentlichkeitsbewertung wird jährlich im Rahmen des Risk Reviews überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Eine vollständige Wesentlichkeitsbewertung wird mindestens jedes dritte Jahr durchgeführt. Auf Grundlage der abgeschlossenen Wesentlichkeitsbewertung legt das IKS-Kompetenzzentrum den IKS-Umfang für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Jegliche Änderungen in der Wesentlichkeitsbeurteilung, die im Rahmen der jährlichen Überprüfungen definiert werden, müssen im IKS-Scoping entsprechend berücksichtigt werden (z. B. Aufnahme von Kontrollen über neue Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozesse). Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen Die Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegen unter anderem im stark erweiterten Umfang gemäß den Anforderungen der CSRD. Zudem muss eine hohe Datenqualität gewährleistet werden, obwohl viele Datenpunkte derzeit nur manuell erfasst oder berechnet werden können. Im Unterschied zur etablierten Finanzberichterstattung stehen IT-Systeme aktuell nur für ausgewählte Datenpunkte zur Verfügung. Ebenso ergeben sich Risiken aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit in der Wertschöpfungskette und den daraus resultierenden Hochrechnungen bzw. Schätzungen. Risiken und Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Für das Berichtsjahr wurden folgende relevante Risiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert, deren Vermeidung durch implementierte Kontrollen sichergestellt werden soll: Know-How und Organisation Nachhaltigkeitsberichterstattung in der A1 Group Governance – Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Scoping für die Nachhaltigkeitsberichterstattung System Readiness vor dem Start der Berichtsperiode Trennung von Reporterstellung und Datenfreigabe Vorhandensein der Reporting-Richtlinie und des Zeitplans Konsistenzkontrolle für relevante Kennzahlen Bestätigung der Korrektheit der Information seitens der Datenlieferanten Aktuell werden 14 Kontrollen auf Gruppenebene und 6 Kontrollen je Tochtergesellschaft durchgeführt. Die Entity Level Controls wie die Process Level Controls sind integraler Bestandteil des Frameworks für Internes Kontrollsystem und SOX. Die Kontrolldurchführung wird durch die unternehmenseigene Anwendung zur Kontrolldurchführung und -dokumentation unterstützt. Der Report über die erfolgreiche Umsetzung der Kontrollen wird an den Head of Sustainable Finance sowie an die Verantwortlichen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf lokaler und Gruppenebene adressiert. Das IKS Kompetenzzentrum hat die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung der Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Jede Kontrolle wird gemeinsam mit den jeweiligen Prozessverantwortlichen auf Gruppenebene entwickelt und implementiert. Die Kontrollen werden anschließend durch die lokalen IKS-Verantwortlichen auf alle Tochtergesellschaften ausgerollt. Die Verantwortung für die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Mitarbeiter:innen, die Datenpunkte zuliefern bzw. die Daten freigeben. Weitere Rollen und Verantwortlichkeiten werden im Zuge der CSRD-Implementierung laufend angepasst. Berichterstattung an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss: Der Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss muss sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (gem. § 92 Abs. 4a Z4b AktG) der Gesellschaft befassen. Mindestens einmal im Jahr berichtet der Vorstand im Zuge des Prüfungsausschusses über die Risikolage des Unternehmens, über risikooptimierende Maßnahmen und die Entwicklung des Enterprise Risk Managements. Vorstand: Der Vorstand der A1 Group definiert die Aufgaben des Enterprise Risk Managements, legt die Chancen- und Risikopolitik fest und berichtet an den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (gem. § 92 Abs. 4a Z4b AktG). Darüber hinaus genehmigt er die Risikopriorisierung sowie risikooptimierende Maßnahmen und bindet das Enterprise Risk Management in weitere Unternehmensprozesse ein. Enterprise Risk Management (ERM): Das ERM ist direkt der CFO unterstellt und hat die operative Verantwortung für den gesamten Enterprise Riskmanagement Prozess und die dort eingesetzten Methoden. Das ERM verantwortet die Weiterentwicklung der Risiko Management Systematik, die Harmonisierung aller Risiken auf Unternehmensebene und das Reporting an den Vorstand bzw. das Top-Management. Gemeinsam mit Bereichen, die das operative Geschäft steuern, wie etwa Security, Controlling und Compliance, nimmt das Enterprise Risk Management die Rolle der zweiten Linie im Three Lines Modell (Modell zur effektiven Organisation des Risikomanagements) ein. Sustainable Finance (direkt der CFO unterstellt) ist für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich und informiert den Vorstand im Rahmen der CSRD-Implementierung regelmäßig in Steerings über potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Strategie SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die an der Wiener Börse notierte A1 Group ist führender Provider für digitale Services und Kommunikationslösungen und bietet diese im CEE-Raum in den sieben Kernmärkten Österreich, Belarus, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien an. Die A1 Group bietet Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Sprachtelefonie, Breitband-Internet, Mobile und Home Entertainment sowie Daten- und IT-Lösungen, Wholesale, Payment-Lösungen und digitale Dienstleistungen an. Über die A1 Digital International GmbH (im folgenden A1 Digital) bietet die A1 Group zusätzlich branchenspezifische Lösungen für Businesskunden in ihren Kernmärkten sowie in Deutschland und in der Schweiz an. Die A1 Group ist Teil von América Móvil, einem der größten Telekommunikationsanbieter der Welt mit Tochterunternehmen in 23 Ländern in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Europa. Die A1 Group erzielt Umsätze aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen. Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und IKT-Lösungen, TV-Services, IPTV und Smart-Home-Lösungen. Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen mobile Sprach- und Datendienste, M-Commerce, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV, Musik-Streaming etc.) und Roaming. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete das Unternehmen im Segment Festnetz (J.61.10) EUR 2,1 Mrd. und EUR 3,2 Mrd. im Segment Mobilfunk (J.61.20). Diese Produkte und Services leisten einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Durch den Ausbau von Festnetz- und Mobilkommunikationsdiensten wird eine stabile Infrastruktur geschaffen, die es ermöglicht, Daten schneller und effizienter zu übertragen. Dies treibt einerseits die digitale Transformation voran, andererseits tragen diese Produkte und Services zur Nachhaltigkeit bei, zum Beispiel indem sie die Nutzung von Ressourcen optimieren, den Energieverbrauch senken und die CO2-Emissionen verringern. Gleichzeitig können Telekommunikationsdienste aber auch energieintensiv sein. Der Betrieb von Netzwerken, Rechenzentren aber auch von Endgeräten erfordert Energie, das führt zu einem erhöhten ökologischen Fußabdruck. Aus diesem Grund ist die Steigerung von Energieeffizienz und die kontinuierliche Steigerung des Anteils von Strom aus erneuerbarer Energie von großer Bedeutung. Im Zusammenhang mit Digitalisierung ist auch das Forcieren von digitaler Bildung unerlässlich – sie befähigt Menschen unterschiedlicher Altersklassen, die Chancen der digitalen Welt zu nutzen, während sie gleichzeitig einen kritischen Umgang mit digitalen Medien fördert. Unsere Wertschöpfungskette Bei den von uns von Tier-I-Lieferanten bezogenen Produkten handelt es sich zu einem wesentlichen Teil um Netzwerktechnologie (mobile und fixe Endgeräte), Transport- und Core-Komponenten, IT-Infrastruktur und zugehörige Services (wie z. B. Support und Maintainance). Neben OEMs (Original Equipment Manufacturer) haben wir auch Generalunternehmer oder Distributoren als Tier-I Lieferanten unter Vertrag. Distributoren werden unter Vertrag genommen, wenn dies von den OEM gefordert wird. Unsere 17.975 Mitarbeiter:innen (in Anzahl der Personen siehe S1-6) entwickeln Produkte und Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Kund:innen und der steigenden Nachfrage nach digitalen Diensten zugeschnitten sind. Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau unserer Infrastruktur und der Modernisierung unserer Netzwerke. Wir nutzen verschiedene Vertriebskanäle, darunter Direktvertrieb, Online-Vertrieb, Kundenservice, Partnernetzwerke und Telesales. Unsere rund 30 Mio. Kund:innen gliedern sich in Privatkund:innen, Businesskunden und Wholesale-Kund:innen. Am Ende unserer Wertschöpfungskette steht die Aufbereitung, Wiederverwertung und Entsorgung von Endgeräten und IKT-Equipment. Unternehmens- und ESG-Strategie Mit unserer Vision Empowering Digital Life wollen wir unseren Kund:innen Services und digitale Kommunikationslösungen bieten, mit denen ihr Leben einfacher wird und sie die Chancen der Digitalisierung nützen können. Bestes Kundenerlebnis und zuverlässige Technologie sind die Grundlage dafür. Wir setzen uns bewusst für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft ein – für unsere Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner und alle Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette. Die Unternehmensstrategie konzentriert sich auf zwei Kernbereiche: Weiterentwicklung des Kerngeschäfts: Wir streben danach, unsere Position im Kerngeschäft zu stärken, in dem wir flexibel auf die sich rasch ändernden Anforderungen reagieren. Unser Fokus liegt auf der Optimierung der Infrastruktur, um Kund:innen ein erstklassiges Erlebnis zu bieten und unseren Ruf als Qualitätsführer weiter auszubauen. Dabei setzen wir auf eine umfassende Integration der Kundenbedürfnisse in der gesamten Customer Journey. Durch den verstärkten Einsatz von Cloud-Technologie vereinfachen und modernisieren wir laufend Prozesse und treiben die digitale Transformation voran. Neues entdecken: Wir wollen neue Geschäftsfelder erschließen, um zusätzliche Wachstumschancen zu nutzen. Dazu erweitern wir laufend unser bestehendes Portfolio und setzen auf Partnerschaften, um ein umfassendes digitales Dienstleistungsangebot bereitzustellen. In unseren internen Kompetenzzentren bündeln wir Wissen, nützen es in der gesamten Unternehmensgruppe und schaffen damit Synergien. Unsere Strategie stellt den Menschen in den Mittelpunkt aller Aktivitäten: Human@Center (siehe S1) zielt darauf ab, eine Kultur der Verantwortung, Teamspirit und Weiterbildung zu fördern. Die Marke A1, Nachhaltigkeit (ESG) und der Themenkomplex Sicherheit sind Wegbereiter und somit integraler Teil der Unternehmensstrategie. Die Marke A1 verbindet alle Märkte, in denen wir tätig sind. Sie dient als Grundlage für länderübergreifende Initiativen und repräsentiert die Werte der Unternehmensgruppe. Aufgrund steigender Erwartungen der Kund:innen und gesetzlicher Vorgaben hat sich die Relevanz von Informationssicherheit (siehe S4 Informationssicherheit) und Datenschutz (siehe G1 Datenschutz) erhöht. Als vertrauenswürdiger Partner bieten wir daher Lösungen an, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Zudem setzen wir uns für eine nachhaltige und inklusive Zukunft ein. Daher ist ESG (E – Environment/Umwelt, S – Soziales, G – Governance/Unternehmensführung) ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Der Fokus unserer Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Umwelt und zugleich die größte Herausforderung liegt darin, die Energieeffizienz trotz des Ausbaus immer leistungsfähigerer Infrastrukturen und steigenden Datenverbrauchs kontinuierlich zu steigern und den Stromverbrauch so gering wie möglich zu halten. Nur so können wir aktiv zum Klimaschutz beitragen. Dies spiegelt sich auch in unseren Zielen wider: Die Reduktion der CO2-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz sind feste Bestandteile unserer Strategie. Im sozialen Bereich setzen wir auf die Förderung digitaler Kompetenzen in der Gesellschaft sowie auf die Gleichstellung und Reduktion des Gender Pay Gaps. Wir stellen uns der Herausforderung, als Technologieunternehmen den Frauenanteil insgesamt sowie den Anteil von weiblichen Führungskräften zu erhöhen. Im Bereich Governance arbeiten wir gemeinsam mit unseren Zulieferern und Geschäftspartnern an einer nachhaltigen Gestaltung unserer Lieferkette. Die globalen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit umfassen insbesondere die Transparenz über komplexe Lieferantenstrukturen, die Überwachung und Einhaltung von Menschenrechten, die Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen sowie Umweltschutzmaßnahmen in Ländern mit aktuell niedrigeren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie adressiert die gesamte A1 Group, es wurden keine speziellen Ziele für einzelne Produktgruppen, Kundensegmente, geografische Gebiete oder Stakeholdergruppen definiert. SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Stakeholder Die aktive Zusammenarbeit mit Stakeholdern und ihre Einbindung sind entscheidend für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. Ihre Ansichten, Bedürfnisse, Interessen und Erwartungen fließen in unsere Unternehmensstrategie und unser Geschäftsmodell ein. Unsere Stakeholder-Engagement-Richtlinie bildet den Rahmen für die Identifizierung, Priorisierung und Einbindung unserer Stakeholder. Durch den Austausch mit unseren Stakeholdern verstehen wir deren Interessen, Bedenken und Erwartungen besser und diskutieren diese mindestens zwei Mal im Jahr mit den Group Directors (Führungsebene direkt unter dem Group Vorstand).Darüber hinaus informiert Group ESG den Vorstand über die Ergebnisse dieser Diskussionen. So wird sichergestellt, dass die Anliegen und Perspektiven der Stakeholder in unsere Entscheidungsprozesse einfließen. Die Stakeholder-Engagement-Richtlinie orientiert sich an internationalen Standards und Normen wie dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Einmal jährlich veranstalten wir einen Stakeholder-Roundtable, zu dem Vertreter:innen aller Stakeholdergruppen (siehe Tabelle Stakeholder-Einbindung) eingeladen werden. Diese Veranstaltung ermöglicht, direktes Feedback von unseren Stakeholdern zu unterschiedlichen Themen zu erhalten. Zudem fördert der Roundtable den Austausch und stärkt die Beziehung zwischen den Stakeholdern und unserem Unternehmen, wodurch Transparenz und Zusammenarbeit gefördert bzw. unterstützt wird. Als wichtigste Stakeholder haben wir Mitarbeiter:innen und Personalvertretung, Kund:innen, den Kapitalmarkt, Lieferanten, Medien, das Wettbewerbsumfeld, Regierungsvertreter:innen und Behörden sowie Lokale Communities identifiziert. Die folgende Tabelle zeigt, wie wir mit diesen in Kontakt treten, den Zweck dieser Interaktion und deren Ergebnisse. Die Ansichten, Interessen und Erwartungen der Stakeholder fließen in unseren Sorgfaltsprozess und in die Bewertung der Wesentlichkeit ein, die unter IRO-1 beschrieben werden. Stakeholder-Einbindung Wesentliche Stakeholder Beschreibung Verantwortlichkeit Einbindung und Zweck Beispiele für Ergebnisse Mitarbeiter:innen und Personal- vertretung Mitarbeiter:innen, potenzielle Mitarbeiter:innen (lokale und europäische) Personal- vertretung Group Human Resources & Human Resources in den Ländern Lokale Personalvertretungen und European Works Council Mitarbeiter:innen werden durch das Intranet, E-Mails, persönliche Meetings, Umfragen (z.B. Great Place to work) von Mitarbeiter:innen und Veranstaltungen einbezogen, um sie zu informieren und in die Unternehmensaktivitäten zu integrieren. Die Kommunikation mit potenziellen Mitarbeiter:innen erfolgt meist über Karrieremessen, Arbeitgeberbewertungs-Plattformen, Karriere-Websites, Jobportale und Konferenzen. Das Ziel der Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Mitarbeiter:innen ist es, Vertrauen in das Unternehmen zu festigen und unsere Position als attraktiver Arbeitgeber zu stärken, um Mitarbeiter:innen zu halten und neue zu gewinnen. Die Personalvertretung wird durch E-Mails, Telefonate, Videokonferenzen und Diskussion mit dem Group Management Board eingebunden. Zudem ist sie im Aufsichtsrat vertreten und bringt dabei Anliegen und Sichtweisen der Beschäftigten ein. Ziel der Einbindung der Personalvertretung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Human@Center Konzept und darauf abgestimmte Maßnahmen Betriebsverein- barungen angepasst an die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen Optimierung von Unternehmens- prozessen Kund:innen Privatkund:innen (B2C) Businesskunden (B2B Large Enterprise und B2B Small Business Sales) Business Unit Enterprise Business Trans- formation and Acceleration Wir binden Kund:innen über E-Mails, Kontaktformulare, Telefonate, Befragungen (z.B. NPS/net promoter score) sowie durch persönlichen Austausch und Treffen ein – mit dem Ziel, ihre Bedürfnisse und Erwartungen an uns und unsere Services besser zu verstehen und darauf auszurichten. Ausrichtungen der Services an die Bedürfnisse der Kund:innen Stärkung der Kundenbindung Sicherstellung von langfristiger Zufriedenheit und Loyalität Kapitalmarkt Institutionelle Anleger, Privatanleger: innen, Analyst: innen, Finanz- medien Investor Relations Den Kapitalmarkt informieren wir über Veröffentlichungen auf der Website, E-Mails und binden ihn über Telefonate, Roadshows, Meetings und Videokonferenzen ein, um Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen in uns zu stärken. Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger:innen Positiver Beitrag zur Erhaltung des Unternehmenswertes Lieferanten Strategische Lieferanten, mittelgroße und kleine Lieferanten, Distributoren Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette Purchasing Compliance Wir kommunizieren mit Lieferanten über die digitale Beschaffungsplattform, E-Mails, Telefonate, Meetings und Events – mit dem Ziel eine transparente und effiziente Zusammenarbeit und eine frühzeitige Identifizierung von potenziellen Herausforderungen zu gewährleisten. Über die Beschaffungsplattform wird auch die Compliance unserer Lieferanten zu Geschäftspraxis, Umwelt, Menschenrechte und Berichtspflichten sichergestellt. Darüber hinaus können Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen über die Hinweisgeberplattform tell.me einmelden. Optimierung der Lieferprozesse Sicherstellung der Produktqualität Optimierung der nachhaltigen Beschaffung Sicherstellung der Einhaltung des Supplier Code of Conducts Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Lieferanten Medien Journalist:innen (Chefredakteur:innen, Autor:innen) Verleger, Verlage Corporate Communications Wir informieren und binden Medien durch Pressekonferenzen, persönliche Meetings, Besuche, Telefonate, Videokonferenzen und Events ein, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit in das Unternehmen zu fördern. Zudem ermöglicht uns eine proaktive Herangehensweise die effektive Bewältigung von potenziellen Krisen. Steigerung der Markenbekanntheit/Markenwertes Steigerung/Erhaltung des Unternehmens- wertes/Image Wettbewerbsumfeld Branchenverbände, Unternehmensverbände Unternehmen aus derselben Branche Regulatory, European and Public Affairs; ESG; C-Level Branchen- und Unternehmensverbände werden durch Multi-Stakeholder-Initiativen, gemeinsame Projekte, Konferenzen und Präsentationen eingebunden. Ziel ist der Austausch von Best Practice und die Entwicklung gemeinsamer Standards zu fördern. Harmonisierung von Nachhaltigkeits- praktiken und KPIs Gemeinsame Initiativen für Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette Gemeinsame vor-Ort-Audits bei Telekommunikations-Lieferanten Abgestimmtes Vorgehen und Feedback zu Gesetzesvorhaben Regierungsvertreter: innen & Behörden Regierungsvertreter:innen, Behörden Zwischen- staatliche Unternehmen (IGOs) Regulatory, European and Public Affairs ESG Wir informieren und binden Regierungsvertreter:innen und Behörden durch persönliche Meetings wie Events, den Stakeholder Roundtable, aber auch über Telefonate und E-Mails ein. Zwischenstaatliche Unternehmen (IGOs) werden durch Events, Initiativen, Seminare und die Berichterstattung informiert bzw. eingebunden. Dies dient unter anderem der regulatorischen Compliance, der Verfolgung von Umwelt- und Sozialverantwortung, sowie der Wirtschaftsentwicklung. Mitwirkung bei der Erstellung von gesetzlichen Vorhaben Sicherstellung der Umsetzbarkeit von gesetzlichen Vorschriften Lokale Communities Je nach Interessensgebiet werden unterschiedliche Stakeholder einbezogen: EMF (Elektromagnetische Felder) ESG ESG, Marketing und Kommunikation Infrastruktur, Gesundheit & Sicherheit, EMF: Die Kommunikation wird überwiegend von Kund:innen oder Gemeinden initiiert, die ihre Anliegen durch Briefe, Proteste und Medien zum Ausdruck bringen. Wir reagieren aktiv auf jede Anfrage, um Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu fördern und Mistrauen abzubauen. Lokale Akzeptanz für neue Infrastruktur- projekte Beitrag zur Verringerung der digitalen Kluft Kund:innen und Gemeinden (Infrastruktur, Gesundheit & Sicherheit, EMF) Digitale Kompetenzen: Die Einbindung umfasst Trainings und Workshops, welche digitale Kompetenzen fördern. Dadurch soll die Chancengleichheit verbessert werden. Entwicklung von neuen Initiativen gemeinsam mit NGOs Kinder, Jugendliche, Erzieher:innen/Lehrkräfte, Frauen und Senior:innen (Digitale Kompetenzen) NGOs (Umweltschutz/Soziales): Die Einbindung erfolgt themenbezogen. Kooperationen mit NGOs NGOs (Umweltschutz/Soziales) Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 — S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Durch Mitarbeiter-Befragungen wie z. B. Great Place to Work sowie im Rahmen des Dialogs mit den Führungskräften werden Interessen, Standpunkte und Rechte der eigenen Arbeitskräfte erfasst, analysiert und bei Bedarf in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell integriert. Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 — S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Durch Richtlinien wie z. B. den Supplier Code of Conduct oder die Responsible Sourcing Policy legen wir als Unternehmen verschiedene soziale und ökologische Standards entlang der Lieferkette fest. Über die tell.me-Plattform haben Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die Möglichkeit, ihre Anliegen und Standpunkte einzubringen. Diese werden dann analysiert und bei Bedarf in die Unternehmensstrategie integriert. SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und in der nachfolgenden Tabelle im Überblick dargestellt. E1 Klimawandel Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung Anpassung an den Klimawandel Risiko (EG) mittelfristig Die Festnetz- und mobile Infrastruktur (Funkmasten) sowie Gebäude sind physischen Klimarisiken ausgesetzt. Diese Gefahren können zum Ausfall bzw. Nichtverfügbarkeit der Services und damit zu finanziellen Risken durch erhöhte Kosten für die Wiederherstellung führen. Klimaschutz Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Emissionen, die durch die Herstellung und Nutzung unserer Produkte und Services entstehen, tragen zum Klimawandel bei. Risiko (EG) langfristig Höhere CO2-Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Chance (EG) kurzfristig Unternehmen, die nachhaltig arbeiten, haben eine höhere Reputation, erzielen Wettbewerbsvorteile und steigern die Arbeitgeberattraktivität. Energie Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Unsere Geschäftsmodell führt zu hohem Energieverbrauch sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Wertschöpfungskette. Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Reduktion von CO2-Emissionen durch Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien; Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft Produkte (Endgeräte) Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Telekommunikationsprodukte und -services tragen zu einer höheren Produktion und intensiven Nutzung von Endgeräten bei; dies führt zu höherem Stromverbrauch und trägt damit zum Klimawandel bei. Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Telekommunikation fördert die Digitalisierung, verbindet und vernetzt, und hat damit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. Produkte (Infrastruktur) Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Telekommunikationsprodukte und -services erfordern den Ausbau und eine intensive Nutzung der Infrastruktur; dies führt zu höherem Stromverbrauch und trägt damit zum Klimawandel bei. Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Telekommunikation fördert die Digitalisierung, verbindet und vernetzt, und hat damit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die Herstellung von technischen Geräten, der Infrastruktur und Verpackungsmaterial ist ressourcenintensiv und führt damit zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem. Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die A1 Group produziert keine Endgeräte, ist jedoch Händler und trägt damit zu den negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei. EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung Sichere Beschäftigung Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group schafft Rahmenbedingungen für sichere und langfristige Arbeitsplätze, dies bringt finanzielle Sicherheit und Vorhersehbarkeit für die Arbeitskräfte und damit auch eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft. Arbeitszeit Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group bietet flexible Arbeitszeitmodelle und klar geregelte Arbeitszeiten, dies erhöht die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und trägt zur Erhaltung der Gesundheit bei. Chancen (EG) mittelfristig Durch flexible Arbeitszeitmodelle können Mitarbeiter:innen in der A1 Group gehalten bzw. leichter neue Arbeitskräfte gewonnen werden. Angemessene Entlohnung Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group zahlt angemessene Löhne/Gehälter; dies erhöht die Arbeitszufriedenheit, schafft finanzielle Sicherheit und ermöglicht einen guten Lebensstandard. Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig In mehreren Ländern der A1 Group gibt es Personalvertretungsorgane sowie einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Management und der Personalvertretung; dies erleichtert es den Arbeitskräften, ihre Rechte wahrzunehmen. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist wesentlich für die Prävention von physischem und mentalem Stress und trägt damit zur Erhaltung der Gesundheit bei. Gesundheitsschutz und Sicherheit Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Gewährleistung von physischer Sicherheit und das Schaffen von gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden der Arbeitskräfte aus. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Chancengleichheit und faire Gehälter erhöhen die Arbeitszufriedenheit. Chancen (EG) kurzfristig Chancengleichheit und faire Gehälter verbessern die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber, erhöhen die Reputation und die Bindung der Arbeitskräfte. Damit kann ein Wettbewerbsvorteil geschaffen werden. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Weiterbildungsangebote der A1 Group erhöhen die Zufriedenheit der Arbeitskräfte und die Chancengleichheit. Chancen (EG) mittelfristig Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen ist Voraussetzung für Innovation sowie Produktivität und steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfalt Chancen (EG) mittelfristig Diversität im Unternehmen führt zu höherer Produktivität und wirkt sich positiv auf die Unternehmenskultur aus. Damit verbessert sich die Positionierung als Arbeitgeber und das Recruiting von Talenten wird erleichtert. Datenschutz Potenzielle negative Auswirkung (EG) kurzfristig Der Missbrauch von Daten durch den Arbeitgeber kann zu finanziellen und psychischen Folgen aufgrund von Identitätsverlust, Diskriminierung oder Belästigung führen. Risiko (EG) kurzfristig Datenschutzverletzungen bzw. der Verlust von sensiblen Daten können zu hohen Strafzahlungen führen, das Vertrauen von Kund:innen und Arbeitskräften in das Unternehmen schwächen und das Ansehen des Unternehmens gefährden. EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Als Telekommunikationsanbieter bezieht die A1 Group technische Produkte und Geräte. Die A1 Group ist bei der Beschaffung dieser Produkte auf globale Lieferketten angewiesen. Die Produktion erfolgt in Ländern, die zum Teil (noch) nicht internationalen Nachhaltigkeitsstandards folgen. Daraus ergeben sich potenzielle negative Auswirkungen u. a. auf die Arbeitskräfte. Umgekehrt ist die A1 Group bestrebt, durch das Management der Lieferantenbeziehungen verbunden mit entsprechenden Maßnahmen positive Auswirkungen für die Arbeitskräfte zu erwirken. Daher wurden zahlreiche Themen, die im ESRS Standard S2 abgedeckt sind, als wesentlich bewertet. Da alle Themen in Abhängigkeit vom jeweiligen Lieferanten/Produktionsstandort miteinander eng verbunden sind, werden sie nachfolgend gesammelt dargestellt. Weitere Informationen dazu, welche Ziele und Maßnahmen wir zu den jeweiligen Themen setzen, werden in S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausführlich dargelegt. Wesentliche Themen aufgrund kurzfristiger potenzieller positiver und negativer Auswirkungen: Sichere Beschäftigung Arbeitszeit Angemessene Entlohnung Vereinigungsfreiheit Gesundheitsschutz und Sicherheit Wesentliche Themen aufgrund kurzfristiger potenzieller negativer Auswirkungen: Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Vielfalt Kinderarbeit Zwangsarbeit S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (unternehmensspezifische wesentliche Themen) Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung Informationssicherheit Chancen (EG) mittelfristig Die steigende Relevanz des Themas Informationssicherheit bietet die Chance, entsprechende Produkte für Kund:innen anzubieten und damit die Marktposition und die Marke A1 zu stärken. (Kritische) Infrastruktur und Resilienz Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die Nichtverfügbarkeit bzw. eingeschränkte Verfügbarkeit von Festnetz, Mobilfunk und Internet-Services kann zu Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit der Kund:innen führen und insbesondere in Notfallsituationen kritisch sein. Digitale Kompetenzen Potenzielle negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Fehlende digitale Kompetenzen können zum nicht beabsichtigten Eingehen von Risiken sowie Missbrauch führen und schwerwiegende Folgen wie gesundheitliche Probleme, Beeinträchtigung der persönlichen Sicherheit und finanzielle Schäden bewirken. EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette G1 Unternehmensführung Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung Unternehmenskultur Potenzielle negative Auswirkung (EG) kurzfristig Unethisches oder den Werten der A1 Group nicht entsprechendes Verhalten kann dazu führen, dass sich Arbeitskräfte in ihrer Arbeitsumgebung nicht wohlfühlen bzw. kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Unternehmenskultur der A1 Group, die auf gemeinsamen Werten, Normen und Verhaltensweisen beruht, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und kann die persönliche und berufliche Entfaltung verbessern. Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers) Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die A1 Group schützt externe und interne Hinweisgeber:innen und trägt damit zu höherer Transparenz und ethischem Verhalten bei. Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken Tatsächliche positive Auswirkung (WK) kurzfristig Die A1 Group setzt auf sorgfältiges Lieferantenmanagement, das stabile und vertrauensvolle Partnerschaften aufbaut, verlässliche und sichere Einkaufsprozesse gewährleistet und das Einhalten der Zahlungsziele sicherstellt. Korruption und Bestechung — Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group sorgt durch verpflichtende Trainings für alle Arbeitskräfte für richtiges ethisches Verhalten – dies ist auch im öffentlichen Interesse. Datenschutz (unternehmensspezifisches wesentliches Thema) Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Als Folge von Datenschutzverletzungen kann es z. B. durch Identitätsverlust, Diskriminierung oder Belästigung zu einer Schädigung der psychischen und/oder physischen Gesundheit kommen. Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Aufgrund interner Richtlinien und Prozesse der A1 Group können Kund:innen darauf vertrauen, dass ihr Grundrecht auf Datenschutz gewahrt wird. Risiko (EG) kurzfristig Datenschutzverletzungen können zu Strafen führen sowie zu Vertrauensverlust und Verlust der Reputation. EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette Aufgrund des Klimawandels waren 2024 Effekte durch Folgen von Extremwetter, insbesondere durch Überflutungen in Kroatien und Österreich sichtbar. Weiters gab es Fälle von Datenschutzverletzungen in Kroatien. Beim Thema Informationssicherheit ist eine wachsende Kundennachfrage nach spezifischen Produkten zu verzeichnen. Insgesamt wurden jedoch für die A1 Group aus den wesentlichen Risiken und Chancen keine signifikanten finanziellen Effekte wirksam. Auch für das Jahr 2025 ist aus heutiger Sicht keine Anpassung der Vermögenswerte aufgrund wesentlicher Risiken erforderlich. Die Widerstandsfähigkeit der A1 Group in Bezug darauf, wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und wesentliche Chancen zu nutzen, wird im Rahmen der Strategie- und Risikomanagementprozesse regelmäßig evaluiert. Im Jahr 2024 wurde eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte der A1 Group durchgeführt, die kurz- bis langfristige Zeithorizonte sowie mehrere Klimaszenarien abdeckt. Die Klimarisikoanalyse umfasst sowohl die physischen als auch die transitorischen Risiken. Die Ergebnisse der Analyse, d.h. welche Risiken identifiziert wurden, die Auswirkungen dieser Risiken, sowie die Resilienz der A1 Group gegenüber den Auswirkungen, werden in E1 SBM-3 im Zusammenhang mit E1 dargestellt. Nähere Informationen im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen finden sich in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Seit 2012 führt die A1 Group alle zwei bis drei Jahre eine Wesentlichkeitsanalyse durch. 2023 wurde erstmalig eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Im zweiten Quartal 2024 überprüften wir die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse. Analyse des Konsolidierungskreises und Disaggregation In Vorbereitung auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde der Konsolidierungskreis analysiert, der entsprechend den Vorgaben der ESRS jenem der Finanzberichterstattung entspricht. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gilt daher folglich für die gesamte A1 Group inklusive aller Tochterunternehmen. Da jede Tochtergesellschaft der A1 Group über das gleiche Business Modell verfügt, gelten die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen für alle Gesellschaften. Aus diesem Grund wurde keine Disaggregation von einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Länderebene vorgenommen. Bewertung Alle Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden, sofern dies möglich war, auf Bruttobasis bewertet. Die Skalen für die Bewertung wurden dabei von den bestehenden Risikomanagement-Skalen abgeleitet bzw. übernommen. Die qualitativen und quantitativen Skalenwerte, die für die Bewertung herangezogen wurden, basieren auf den Skalen des operativen Tech Risk Managements und auf denen des Enterprise Risk Managements. Dies soll langfristig sicherstellen, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen mit anderen Unternehmensrisiken und -chancen im Einklang stehen. Die angewandten Zeithorizonte entsprechen ESRS: kurzfristig bis ein Jahr, mittelfristig ein bis fünf Jahre, langfristig über fünf Jahre. Die Zeithorizonte spiegeln das erstmalige Auftreten von Auswirkungen, Risiken und Chancen wider. Gemäß ESRS wurden drei Skalen – Ausmaß, Umfang und Wiederherstellbarkeit (nur für negative Auswirkungen) – zur Bewertung von Auswirkungen auf Umwelt und/oder Gesellschaft herangezogen: Bei der Bewertung des Ausmaßes wurde berücksichtigt, wie groß die Auswirkung auf die Umwelt oder die Gesellschaft ist. Bei der Bewertung des Umfangs wurde analysiert, wie weitreichend die Auswirkung ist, basierend auf Parametern wie z. B. dem Prozentsatz der betroffenen Mitarbeiter:innen. Bei der Bewertung der Wiederherstellbarkeit wurde eingeschätzt, wie schwierig es ist, den Schaden in Bezug auf Kosten und Zeitrahmen zu beheben. Bei der Bewertung von Risiken und Chancen standen drei Arten von Skalen zur Auswahl: Erhaltung von Ressourcen, Vertrauen in Beziehungen sowie andere Faktoren, die den zukünftigen Cashflow beeinflussen. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit in die Bewertung einbezogen. Erhaltung von Ressourcen: Hierbei wurden Parameter wie Verfügbarkeit von Ressourcen wie etwa Rohstoffe berücksichtigt. Vertrauen in Beziehungen: Diese Skala bewertet, inwieweit Beziehungen zu Geschäftspartnern, Finanzinstitutionen, oder Mitarbeiter:innen beeinflusst werden können. Andere Faktoren, die den zukünftigen Cashflow beeinflussen können: Bei dieser Skala wurde der finanzielle Einfluss von Risiken und Chancen auf den Cashflow bewertet. Wenn bei der Bewertung von Risiken und Chancen mehrere Skalen verwendet wurden, wurde die Skala mit der höchsten Bewertung herangezogen. Schwellenwert Ein Thema wurde als wesentlich identifiziert, wenn mindestens eine Auswirkung, Risiko oder Chance den Schwellenwert überschritt. Somit sind Themen wesentlich bei denen entweder Auswirkungen, Risiken oder Chancen im obersten Drittel des Bewertungsergebnisses liegen. Stakeholder-Einbindung Für die bisherigen Wesentlichkeitsanalysen wurde eine umfassende Online-Befragung unter den Stakeholdern durchgeführt. Angesichts der besonderen Anforderungen – sowohl in Bezug auf die Themenvielfalt als auch auf die erforderliche Tiefe der Analyse für eine fundierte Bewertung – hat sich die A1 Group bewusst entschieden, dass eine Online-Befragung der externen Stakeholder für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht geeignet ist. Aus diesem Grund wurde folgender Ansatz gewählt: Die Bewertung selbst erfolgte durch interne Expert:innen (siehe Prozessbeschreibung) mit Fachkenntnissen zum jeweiligen Thema. Sie sind über Bedenken, Erwartungen und Wünsche der Stakeholder informiert – beispielsweise aufgrund des jährlich stattfindenden Stakeholder-Roundtables: Diskutierte Themen, Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Roundtable fließen in die Bewertung und auch in den Review mit ein. 2024 nahmen aus allen Stakeholdergruppen der A1 Group knapp 60 Vertreter:innen am Stakeholder-Roundtable teil. Außerdem werden aktuelle Trends oder Ergebnisse aus Befragungen wie z. B. Great Place to Work in die Bewertung miteinbezogen. Prozess Die A1 Group definierte folgende Prozessschritte zur Durchführung zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit von Auswirkungen und finanzieller Wesentlichkeit: 1. Sammlung der zu bewertenden Themen und Vorbereitung 2. Bewertungsworkshops 3. Kommunikation und Freigabe der Ergebnisse 4. Review der Ergebnisse Schritt 1: Sammlung der zu bewertenden Themen und Vorbereitung In einem ersten Schritt analysierte die A1 Group wesentliche Themen anderer ICT- und Telekommunikationsunternehmen sowie internationale Standards wie GRI (Global Reporting Initiative) und SASB (Sustainability Accounting Standards Board). Alle Themen und Sub-Themen aus den ESRS Standards sowie branchen- und unternehmensspezifische Themen als Ergebnis der Voranalyse wurden aufgenommen: So entstand eine Longlist mit insgesamt 99 zu bewertenden Themen. Als Vorbereitung für Schritt 2 (Bewertungsworkshops) wurden Berührpunkte des Unternehmens entlang seiner Wertschöpfungskette mit den jeweiligen Themen identifiziert. Anschließend wurden die Themen einem oder mehreren Fachbereichen zugeordnet, um eine Grundlage für die Zusammenstellung der Teilnehmer:innen für die Bewertungsworkshops zu schaffen. Dabei wurde berücksichtigt, inwiefern die Fachbereiche von den Berührpunkten betroffen sind, diese steuern können beziehungsweise über die Interessen der betroffenen Stakeholder Bescheid wissen. Schritt 2: Bewertungsworkshops Für jeden ESRS-Standard sowie für unternehmensspezifische Themen wurden ein oder mehrere Workshops mit Fachbereichen durchgeführt. Dabei wurden Expert:innen aus unterschiedlichen Bereichen eingeladen, um ein breites Spektrum an Perspektiven und Fachkenntnissen einzubeziehen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglichte es, die verschiedenen Sichtweisen zu berücksichtigen. Aus den Bereichen Enterprise Risk Management, Sustainable Finance und ESG nahm jeweils mindestens eine Vertreterin bzw. ein Vertreter an allen Workshops teil. Thema für Thema wurden einerseits zuerst die Berührpunkte des Unternehmens diskutiert und ergänzt, anschließend die negativen und positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, um sie in einem nächsten Schritt zu bewerten. Bei der Diskussion der Auswirkungen wurde zudem identifiziert, in welchem Bereich die Auswirkung in der Wertschöpfungskette lokalisiert ist: In der eigenen Tätigkeit und/oder in der Wertschöpfungskette (mit allen Ausprägungen: vorgelagert, nachgelagert oder vor- und nachgelagert). Die Lokalisierung der Auswirkung entlang der Wertschöpfungskette wurde schließlich in der Bewertung berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte auf konsolidierter Basis für die gesamte A1 Group – im Falle von länderspezifischen Unterschieden wurden Ansprechpersonen aus Fachbereichen der Tochtergesellschaften miteinbezogen. Eine Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Verhältnis zu anderen Unternehmensrisiken wurde nicht vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch keine Quantifizierung von Risiken und Chancen durchgeführt (siehe Schritt 4: Review der Ergebnisse), wobei bereits quantifizierte Risiken und Chancen aus dem Risikoinventar in die Bewertung eingeflossen sind. Für den ESRS-Standard E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde ein Interview mit einem Experten einer NGO gemeinsam mit einer ESG-Expertin durchgeführt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten. Schritt 3: Kommunikation und Freigabe der Ergebnisse Nach Abschluss der Bewertungsworkshops wurden die Ergebnisse mit den Abteilungen Investor Relations und Corporate Communication diskutiert. Anschließend wurden die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse Anfang 2024 dem Vorstand präsentiert und nach anschließender Diskussion freigegeben. Im März 2024 wurden die Ergebnisse dem Aufsichtsrat präsentiert. Zudem wurden sämtliche Workshop-Teilnehmer:innen und interne Stakeholder umfassend über die Ergebnisse informiert. Schritt 4: Review der Ergebnisse Im 2. Quartal 2024 führte die A1 Group einen Review durch. Für jene Themen, die aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden, wurde die Bewertung der Themen überprüft. Themen aus dem im April abgehaltenen Stakeholder-Roundtable wurden ebenso miteinbezogen wie neue Trends und Umfragen (z.B. die Mitarbeiterbefragung Great Place to Work). Der Review der Risiken und Chancen wurde mit dem halbjährlichen Risk Review des Enterprise Risk Managements kombiniert. Ergebnisse Insgesamt wurden 36 Themen (einschließlich sechs unternehmensspezifischer Themen) als wesentlich bewertet. Die Standards E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden als nicht wesentlich identifiziert. Die A1 Group hat keine relevanten Berührpunkte mit Themen aus dem Standard S3 Betroffene Gemeinschaften, daher ist dieser für das Geschäftsmodell nicht relevant. Folglich wurde der Standard als nicht wesentlich identifiziert und aus der Bewertung ausgeschlossen. Die Themen aus dem Standard S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen wurden ebenfalls als nicht wesentlich betrachtet, jedoch wurden die unternehmensspezifischen Themen Informationssicherheit, Digitale Kompetenzen sowie (Kritische) Infrastruktur und Resilienz dem Standard S4 zugeordnet. Das unternehmensspezifische Thema Datenschutz wurde G1 Unternehmensführung zugeordnet und die Themen Produkte: Endgeräte und Produkte: Infrastruktur dem Standard E1 Klimawandel. Über 20 Fachbereiche und etwa 50 interne Stakeholder waren in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und den Review involviert. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Detail finden sich unter SBM-3. Ausblick Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen werden jährlich überprüft, um Trends, zugrundeliegende Annahmen, den Kontext und regulatorische Änderungen zu berücksichtigen. Schrittweise wird an der weiteren Quantifizierung der wesentlichen Risiken und Chancen gearbeitet, um diese vollständig in die Gesamtrisikosicht der A1 Group zu integrieren. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E1 Klimawandel Verfahren in Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel / Treibhausgasemissionen Global verursacht Telekommunikation ca. 2 % der gesamten CO2-Emissionen. CO2-Emissionen werden einerseits in der Produktion der eingesetzten technischen Komponenten wie der Endgeräte für Endnutzer:innen verursacht, andererseits durch Energieverbrauch für den Betrieb der Anlagen, der Rechenzentren sowie der Standorte. Ebenso produzieren Logistik wie die eigene Flotte (für Vertrieb, Installation und Wartungsaktivitäten) CO2-Emissionen. Um die Auswirkung auf den Klimawandel zu bewerten, wurden die tatsächlichen CO2-Emissionen herangezogen sowie die Projektion der CO2-Emissionen in einem do-nothing-Szenario, d.h. wenn die Emissionen nicht aktiv durch einen Übergangsplan für den Klimaschutz reduziert werden (siehe E1-1). Die Berechnung der CO2-Emissionen erfolgt durch Informationen aus dem internen Berichtswesen (wie Energieverbrauch, Verkaufszahlen von Endgeräten an Endnutzer:innen, Anlagen im Einsatz sowie Endgeräte im Einsatz). Die Scope-3-Emissionen werden durch vorhandene Informationen seitens der Lieferanten berechnet bzw. hochgerechnet. (siehe E1-6). Klimabedingte, physische Risken in der A1 Group und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Seit 2022 führt die A1 Group regelmäßig Klimaszenarioanalysen durch, um klimabedingte Gefahrenpotenziale über die verschiedenen Planungshorizonte und Szenarien zu identifizieren, und diesen durch entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls vorzubeugen. 2024 wurde eine Klimarisikoanalyse entsprechend der Anforderungen der ESRS durchgeführt: In einem ersten Schritt wurden Standorte nach deren Anlagenklasse und spezifischen Eigenschaften gruppiert. Diese Standorte wurden einzeln im Hinblick auf potenzielle negative Auswirkungen von 18 physischen Klimagefahren untersucht. Datenbankunterstützt wurden somit mehr als 25.000 Standorte im Footprint der A1 Group basierend auf standortspezifischen geografischen Koordinaten im Hinblick auf potenzielle Klimaereignisse analysiert. Die Anlagen wurden in drei Cluster aufgeteilt und anschließend analysiert, um die unterschiedliche Vulnerabilität der Standorte bewerten zu können: Für den Mobilfunk wurden Greenfield und Rooftop sowie Micro Standorte analysiert. Für die Festnetzinfrastruktur waren Vermittlungsstellen wie ARUs (Access Remote Units) im Fokus. Weiters wurden die Gebäudetypen Büros, Rechenzentren und A1 Shops untersucht. Die identifizierten Klimagefahren und die exponierten Standorte wurden mit Expert:innen hinsichtlich der Vulnerabilität in Hinblick auf das jeweilige Klimaereignis bewertet. Schlussendlich wurden für die Anlagen mit hoher Vulnerabilität je Kategorie Anpassungslösungen beziehungsweise auch die Fristigkeit der möglichen Maßnahmen zur Anpassung der Assets und damit der Risikovermeidung diskutiert. Die verschiedenen Anpassungsmaßnahmen wurden auch quantifiziert, damit lässt sich neben der Eintrittswahrscheinlichkeit über den betrachteten Zeithorizont sowie dem entsprechenden Klimaszenario auch der Gesamtaufwand für die Anpassungsmaßnahmen feststellen. Für die Untersuchung wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 and RCP 8.5 herangezogen. Die Analyse inkludierte die vorgelagerte Wertschöpfung (Funktürme werden unter anderem von EuroTeleSites gemietet) sowie die Gefahren im eigenen Betrieb. Die Analyse der Klimagefahren erfolgte für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte. Verfahren in Bezug auf klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Für die klimabedingten Übergangsrisiken wurden zwei Outlier-Szenarien herangezogen: < 2⁰ Celsius (RCP 2.6) und > 4⁰ Celsius (RCP 8.5). Die zwei Szenarien wurden verwendet, um extremere Positionen darzustellen, und damit auch unterschiedliche Risikoszenarien zu beschreiben. Der Betrachtungshorizont umfasst kurz-, mittel- wie langfristige Übergangsrisiken (bis zu 1 Jahr, < 5 Jahre und bis zu 30 Jahre). Die Analyse umfasst regulatorische, rechtliche, technologische, markt- und verbraucherorientierte wie imagerelevante Aspekte. In einem ersten Schritt wurden mögliche Übergangsrisken gemeinsam mit Expert:innen identifiziert und für eine Bewertung des Risikoausmaßes festgehalten. In einem zweiten Schritt wurde die Bewertung vorgenommen und mögliche Chancen und Risken über den Betrachtungszeitraum quantifiziert. Abhängig vom Bewertungsergebnis wurden die Risken und Chancen als relevant bzw. unter Beobachtung eingestuft. Mögliche Maßnahmen zur Förderung von Chancen oder zur Mitigation von Risiken wurden ebenfalls mit den Expert:innen besprochen und fließen in die Maßnahmenplanung ein. Die Vorgangsweise ist für Übergangsrisiken wie Energieverbrauch und Bepreisung von CO2-Emissionen quantitativ und stark mit der Kurz-, Mittel- und Langfristplanung des Geschäftsmodells verwoben. Dabei werden Planungsannahmen zum Energieverbrauch mit unterschiedlichen Preisannahmen – abhängig vom regulatorischen Szenario – modelliert. Die Ergebnisse der beiden Szenarien und die unterschiedliche finanzielle Auswirkung auf die Planung entscheiden dann, ob relevante Risiken vorliegen bzw. in welcher Planungsperiode (kurz- mittel oder langfristig) sich die Effekte zeigen. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E2 Umweltverschmutzung Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen von E2 Umweltverschmutzung analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Geschäftstätigkeit der A1 Group wurde hinsichtlich einzelner Aspekte zur Luftverschmutzung und damit verbundenen Schwellwerten für Emissionen überprüft, jedoch wurden spezifische Standorte nicht bewertet. Das Thema wurde als nicht wesentlich bewertet. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E3 Wasser– und Meeresressourcen Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen von E3 Wasser- und Meeresressourcen analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Geschäftstätigkeit der A1 Group wurde hinsichtlich des Berührpunkts Wasserentnahmen überprüft, jedoch wurden Vermögenswerte nicht bewertet. Das Thema wurde als nicht wesentlich bewertet. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Im Rahmen eines Interviews mit einem Experten einer NGO gemeinsam mit einer ESG-Expertin der A1 Group wurden die Themen in E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Für die Bewertung wurde auf die Skalen wie oben beschrieben zurückgegriffen. Die A1 Group hat Standorte in oder in der Nähe von biodiversitätsempfindlichen Gebieten, es wurden jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt identifiziert. Zudem wurden keine physischen Risiken, Systemrisiken oder Transitionsrisiken als wesentlich bewertet beziehungsweise keine Abhängigkeiten festgestellt. Daher wurde das Thema als nicht wesentlich bewertet. Aktuell sind keine Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und entstehende Abfälle analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Relevanz der Themen in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit wurden überprüft. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt. Als wesentliche Zuflüsse wurden Netzwerkinfrastruktur, Equipment, fixe und mobile Endgeräte sowie Verpackungsmaterial identifiziert. Letzteres wurde auch als wesentlicher Abfluss identifiziert. Sowohl Ressourcenzuflüsse als auch Ressourcenabflüsse sind aufgrund ihrer negativen Auswirkung auf die Umwelt wesentlich und betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der A1 Group. Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — G1 Unternehmensführung Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen in G1 Unternehmensführung analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln und zu analysieren. Die Betrachtung erfolgte konsolidiert für die gesamte A1 Group basierend auf dem umfassenden Compliance Management System. IRO-2 — In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Der Index der in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckten Angabepflichten sowie die Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, sind im Anhang der Nachhaltigkeitserklärung aufgeführt. Umweltinformationen Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Die EU-Taxonomie als Teil des Europäischen Green Deal hat das Ziel, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu erhöhen. Durch die verpflichtende Berichterstattung wird Nachhaltigkeit mit finanziellen Leistungsindikatoren gemessen. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Taxonomie-Verordnung1 der EU, die im Juni 2020 in Kraft getreten ist, der Climate Delegated Act2 für die Umweltziele Klimaschutz und Klimawandelanpassung, die zugehörigen Annexes I3 und II4 sowie der ergänzende Disclosures Delegated Act5, der die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung festlegt. Im Juni 2023 wurde ein weiterer delegierter Rechtsakt6 (Environmental Delegated Act) erlassen, der EU-Taxonomiekriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten enthält, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich: Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. In diesem Delegated Act wurden ferner die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Artikel 8 ergänzt. Die bereits bestehenden Regelungen für die beiden Klimaziele (Climate Delegated Act) wurden im Juni 2023 um eine weitere Delegierte Verordnung7 ergänzt, mit der zusätzliche Taxonomiekriterien festgelegt wurden. Weiters wurden von der EU-Kommission zusätzliche Mitteilungen/FAQ8 veröffentlicht, die Hilfestellung bzw. Klarstellung für die korrekte Anwendung und Interpretation der Verordnung/delegierten Rechtsakte bieten, darunter zwei Commission Notices zu Artikel 8 und den technischen Bewertungskriterien. Für das Geschäftsjahr 2024 sind für die Berichterstattung alle sechs Umweltziele relevant, wobei erstmals für alle Ziele der Anteil der Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX und OPEX) sowie des Umsatzes von taxonomiefähigen, nicht taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten zu berichten sind. Damit ist bis auf weiteres der volle Umfang der Berichterstattung erreicht. Vorgehen 2024 Die neuerlich erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung wurden wieder in einem länderübergreifenden Team umgesetzt. Die Geschäftstätigkeiten der A1 Group wurden auf Gruppenebene hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit 2024 überprüft. Sowohl für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als auch für die nicht-klimabezogenen Umweltziele (Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme), wurde überprüft, ob es im Berichtsjahr 2024 zu einer Änderung der Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group kam und festgestellt, dass der Katalog der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten unverändert gegenüber dem Berichtsjahr 2023 ist. Für die nicht-klimabezogenen Umweltziele war 2024 eine erstmalige Prüfung der Taxonomiekonformität notwendig. Bei den klimabezogenen Wirtschaftsaktivitäten wurde überprüft, inwieweit es gegenüber dem Vorjahr zu Veränderungen beim Erfüllungsgrad der technischen Bewertungskriterien kam. Für alle taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group wurden die Kennzahlen von den Tochtergesellschaften ermittelt und auf Gruppenebene auf Plausibilität verifiziert, überprüft, konsolidiert und mit den Finanzkennzahlen abgestimmt. Inhaltliche Fragen der Tochtergesellschaften zu den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung, zu Definitionen sowie zu allfälligen Auslegungsmöglichkeiten wurden gemeinsam erörtert und vom Group-Team beantwortet. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sicherzustellen, wurde eine Dokumentation mit den wesentlichen Inhalten der EU-Taxonomie erstellt und mit dem Team geteilt. Taxonomiefähige Aktivitäten Der Katalog der wirtschaftlichen Aktivitäten, die in der EU-Taxonomie-Verordnung beschrieben sind, umfasst die Kernaktivitäten der A1 Group nur zu einem geringen Teil. Der größte Anteil der Geschäftstätigkeit – vor allem Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Breitbandinternet – wird derzeit als nicht taxonomiefähige Aktivität im Sinne der EU-Verordnung betrachtet. Damit sind auch die umfassenden Investitionen in die Infrastruktur wie der 5G-Roll-out und der Glasfaserausbau nicht taxonomiefähig. Zahlreiche Studien belegen den Beitrag von Telekommunikation zur Erreichung der Umweltziele, somit ist zu hoffen, dass die EU im Zuge der kontinuierlichen Erweiterung der EU-Taxonomie Telekommunikationsdienstleistungen in den nächsten Jahren in den Katalog der taxonomiefähigen Aktivitäten aufnimmt. Die EU-Taxonomie definiert, dass eine wirtschaftliche Aktivität durch Input von Ressourcen, einen Produktionsprozess und den Output von Gütern oder Leistungen charakterisiert ist (siehe FAQ9 der EU-Kommission). Damit sind in erster Linie umsatzgenerierende Tätigkeiten taxonomiefähig. Die Definition Umsatz erfolgt auf Basis der Delegierten Verordnung. Die umsatzgenerierenden Aktivitäten sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Wirtschaftsaktivität lt. Taxonomie-Verordnung Umsatzgenerierende Aktivitäten der A1 Group Beitrag zum Umweltziel 8.1. Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten A1 Group betreibt eigene und gemietete Rechenzentren und verkauft damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie z. B. Verarbeitung von Daten, Speicher- oder Übertragungs- kapazitäten Klimawandel 8.2. Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen IoT/Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: Smart Meters, Smart Waste, Smart Parking & Mobility Klimawandel 4.1. Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen IoT-Lösungen zur Fernüberwachung und prädiktiven Instandhaltung (Aktivität 4.1./a) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.4. Verkauf von Gebrauchtwaren • Sammlung von Geräten und Weiterverkauf als Gebrauchtgeräte • Ankauf von bereits aufbereiteten Geräten von Dritten und Weiterverkauf Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.5. Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle Nutzungsorientierte Dienstleistungen: Product-as-a-service (z. B. device as-a service/Vermietung von Mobiltelefonen und anderen Geräten) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Zusätzlich zu den umsatzgenerierenden Aktivitäten listet der EU Taxonomy Delegated Act drei taxonomiefähige Arten von CAPEX: CAPEX a) bezieht sich auf Investitionen, die in direktem Zusammenhang mit taxonomiefähigen umsatzgenerierenden Wirtschaftstätigkeiten stehen. CAPEX b) bezieht sich auf Investitionen, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten („CAPEX-Plan“) sind. CAPEX c) bezieht sich auf Investitionen durch den Erwerb von Output (Produkten/Dienstleistungen) aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, durch welche die Wirtschaftsaktivitäten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Aufgrund der oben angeführten Definition sind im Jahr 2024 folgende CAPEX c) taxonomiefähig: Wirtschaftsaktivität lt. Taxonomie-Verordnung CAPEX c) Aktivitäten der A1 Group Beitrag zum Umweltziel 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen A1 Group kauft und least Kfz mit Verbrennungsmotoren, Hybrid- und Elektrofahrzeugen von produzierenden Unternehmen bzw. von Händlern. Klimawandel 7.2. Renovierung bestehender Gebäude A1 Group kauft Services von Unternehmen, die Renovierungsmaßnahmen durchführen. Klimawandel 7.3. Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen, z. B. Heiz- und Kühlsysteme. Klimawandel 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, welche die Installation, Wartung und Reparatur von Lade- stationen, von Solarpanelen auf Ladestationen sowie von Batterien für diese Solarpanele übernehmen. Klimawandel 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, die Geräte zur Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden installieren, warten oder reparieren. Klimawandel 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, die Solarpanele bzw. Windturbinen auf Gebäuden und Funkmasten installieren, warten oder reparieren. Klimawandel Sämtliche taxonomiefähigen Aktivitäten der A1 Group tragen ausschließlich zu einem Umweltziel, „Klimaschutz“ oder „Kreislaufwirtschaft“, bei. Somit sind Doppelerfassungen ausgeschlossen. Der Berichterstattung gemäß der Taxonomie-Verordnung wurde der Konsolidierungskreis der A1 Group zugrunde gelegt, der in Anhangangabe 34 des Konzernabschlusses 2024 dargestellt ist. Bewertung der Taxonomiekonformität Die Taxonomiekonformität ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals für alle Umweltziele zu evaluieren. Daher wurden die entsprechenden taxonomiefähigen Aktivitäten im Hinblick auf ihre Taxonomiekonformität überprüft, d.h. inwieweit die Technischen Bewertungskriterien erfüllt sind: Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Umweltziel Klimawandel: Im Rahmen der Vorbereitung für die CSRD wurde eine Klimarisikoanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse auch für den Nachweis der Taxonomiekonformität genutzt werden können. Die Klimarisikoanalyse der A1 Group wird für den Nachweis der Taxonomiekonformität der Wirtschaftsaktivitäten 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) sowie 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien verwendet. Daher wurde überprüft, inwieweit damit nunmehr für diese beiden Aktivitäten die Kriterien für die Taxonomiekonformität erfüllt sind. Wesentlicher Beitrag: Als ermöglichende Tätigkeit erfüllen beide Aktivitäten automatisch das Kriterium des wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen: Die Klimarisikoanalyse ist das einzige Kriterium, das erfüllt sein muss, um die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sicherzustellen. (Sozialer) Mindestschutz: Der Mindestschutz gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 soll sicherstellen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nur dann als taxonomiekonform gilt, wenn sie auch internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb gerecht wird. Die Platform for Sustainable Finance veröffentlichte im Jahr 2022 einen Bericht10, in dem die Anforderungen an den sozialen Mindestschutz erläutert werden. Die A1 Group erfüllt diese Anforderungen und verstößt gegen keine der genannten Kriterien. Dies wird durch die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung, in der zu den wesentlichen Themen Menschenrechte, Bestechung & Korruption sowie fairer Wettbewerb gemäß ESRS berichtet wird, deutlich. Das Kriterium Besteuerung wird durch die Tax Policy11 der A1 Group erfüllt. Weiters gab es im Jahr 2024 keine laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen Steuergesetze. Damit erfüllen im Jahr 2024 die Wirtschaftsaktivitäten 7.4. und 7.6. alle Technischen Bewertungskriterien und können als taxonomiekonform bewertet werden. Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: 4.1./Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen und 5.4./Verkauf von Gebrauchtwaren: Beide Aktivitäten generieren nur unwesentlichen Umsatz für die A1 Group und es gab dafür keine Investitionen im Jahr 2024. Daher sind sie nicht wesentlich für das Geschäftsmodell. Entsprechend der Frage 13 der FAQ 2023 der EU-Kommission12 ist eine Bewertung der Taxonomiekonformität für Aktivitäten, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell sind, nicht erforderlich. 5.5./Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle: In einem Screening der Technischen Bewertungskriterien wurde festgestellt, dass die Tätigkeiten nur teilweise die Kriterien erfüllen, um einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel zu leisten. Daher werden sie als nicht taxonomiekonform bewertet. Wesentlichkeit Der Delegated Act der EU-Taxonomie lässt grundsätzlich die Anwendung von Wesentlichkeiten nicht zu. Eine Ausnahme stellt die Anwendung von Wesentlichkeit für OPEX dar, sofern diese „nicht erheblich“ für das Geschäftsmodell des Unternehmens sind. Diesbezüglich brachte die FAQ/Commission Notice13 aus dem Jahr 2023 eine neuerliche Klarstellung. Demnach können sämtliche OPEX, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell sind, von der Berechnung des Zählers des OPEX-KPI ausgenommen werden. Der Zähler wird in der Offenlegung mit null ausgewiesen. Die A1 Group folgt diesem Ansatz auch weiterhin unverändert im Jahr 2024: Es werden ausschließlich OPEX-KPIs für jene taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten berichtet, die für das Geschäftsmodell der A1 Group erheblich (wesentlich) sind. Folglich sind ausschließlich OPEX für Aktivitäten, die Umsatz generieren, wesentlich. Alle anderen Aktivitäten werden im Zähler nicht berücksichtigt, d.h. der OPEX-KPI wird mit null ausgewiesen. Im Nenner werden unverändert die gesamten OPEX lt. Definition des Delegated Act als Grundgesamtheit ausgewiesen. KPIs zur EU-Taxonomie-Verordnung Die KPIs für das Geschäftsjahr 2024 für Umsatz, CAPEX und OPEX wurden entsprechend der Vorgaben und Definitionen im Anhang I der Delegierten Verordnung 2021/217814 sowie dem Environmental Delegated Act15, der Änderungen betreffend die Offenlegungspflichten beinhaltet, berechnet. Jede taxonomiefähige Unternehmensaktivität der A1 Group wird der entsprechenden Wirtschaftsaktivität des Taxonomie-Katalogs zugeordnet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass einzelne Unternehmensaktivitäten mehr als einer Taxonomie-Aktivität zugeordnet werden können. Dies betrifft insbesondere CAPEX und OPEX für Gebäude mit einer Mehrfachnutzung als Büro und Rechenzentrum. Um die Nachvollziehbarkeit zu erleichtern und Doppelerfassungen zu vermeiden, wurden die CAPEX und OPEX ausschließlich der überwiegenden Aktivität zugeordnet („Majority Principle“). Zur Ermittlung der KPIs für die gesamten taxonomiefähigen Aktivitäten wie in den Meldebögen dargestellt, wurden Selektionsparameter entsprechend der Definition von CAPEX, OPEX und Umsatz festgelegt und Reports aus den jeweiligen ERP-Systemen der Tochtergesellschaften erstellt. Es wurden lediglich Außenumsätze sowie Aufwendungen gegenüber Dritten in die Berechnung einbezogen. Konzerninterne Transaktionen wurden ausgeschlossen. Damit wurden Doppelerfassungen vermieden. Umsatz-KPI: Die Summe der Umsätze (Nenner) entspricht den im Konzernabschluss in Anhangangabe 5 ausgewiesenen Umsatzerlösen aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von Endgeräten. Umsätze in Mio. EUR 2024 2023 Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.501,6 4.347,8 Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Endgeräten 813,4 811,5 Summe der Umsätze 5.315,0 5.159,2 CAPEX-KPI: Die Summe der CAPEX (Nenner) entspricht den ausgewiesenen gesamten Anlagenzugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie den Zugängen zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Aufgrund der herrschenden Rechtsmeinung werden seit dem Berichtsjahr 2023 die Anlagenzugänge für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten als Teil der CAPEX betrachtet. Anlagenzugänge in Mio. EUR 2024 2023 Immaterielle Vermögenswerte (Anhangangabe 16) 211,4 305,2 Sachanlagen ohne Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten (Anhangangabe 15) 662,2 806,6 Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 (Anhangangabe 30) 300,9 415,8 Summe der Anlagenzugänge 1.174,6 1.527,6 OPEX-KPI: Die EU-Taxonomie sieht in der Definition des OPEX-KPI vor, dass nur ein sehr geringer Teil der Betriebsaufwendungen taxonomiefähig ist. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierung, kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Wartung und Reparatur. Da die A1 Group keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte betreibt und nahezu sämtliche Leasingverhältnisse aktiviert werden (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Anhangangabe 30), wurden ausschließlich Aufwendungen für Wartung und Reparatur, welche im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten sind (siehe Anhangangabe 6), als relevant eingestuft und in den OPEX KPI inkludiert. Die KPIs der taxonomiefähigen, taxonomiekonformen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group ausgedrückt als Anteil an ihrem Gesamtumsatz und an ihren Investitions- und Betriebsausgaben sind in den nachfolgenden Meldebögen in der aktualisierten Fassung (siehe Anhang II der Delegierten Verordnung 2023/248616) dargestellt. Meldebogen 1: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024 GESCHÄFTSJAHR 2024 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH KRITERIEN („Keine erhebliche Beeinträchtigung”) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE Umsatz Umsatzanteil, 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % N N N N N N N 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 / CCA 8.1 73,4 1,4 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,3 % 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2 14,3 0,3 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,7 % 4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 2,3 0,0 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,0 % 5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren CE 5.4 1,0 0,0 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,0 % 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle CE 5.5 33,7 0,6 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,6 % Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 124,7 2,3 % 70,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,7 % 0,0 % 2,7 % Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten ( A.1 + A.2 ) 124,7 2,3 % 70,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,7 % 0,0 % 2,7 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomie- fähiger Tätigkeiten (B) 5.190,3 97,7 % GESAMT Umsatz 5.315,0 100,0 % (a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit Meldebogen 2: CAPEX-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024 GESCHÄFTSJAHR 2024 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH KRITERIEN („Keine erhebliche Beeinträchtigung”) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CAPEX, 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE CAPEX CAPEX- Anteil, 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4. / CCA 7.4. 1,0 0,1 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,0 % E - 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6. / CCA 7.6. 1,3 0,1 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,0 % E - CAPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 2,3 0,2 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % J J J J J J J 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 2,3 0,2 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 6.5 Beförderung mit Motor- rädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5. / CCA 6.5. 21,5 1,8 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,8 % 7.2 Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2. / CCA 7.2. / CE 3.2. 1,0 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 % 7.3 Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte CCM 7.3. / CCA 7.3. 4,4 0,4 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,8 % 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)(c) CCM 7.4. / CCA 7.4. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5. / CCA 7.5. 0,1 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien(c) CCM 7.6. / CCA 7.6. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,5 % 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1. / CCA 8.1. 31,8 2,7 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,7 % 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2. 0,1 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle CE 5.5. 24,3 2,1 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,1 % CAPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 83,3 7,1 % 70,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,2 % 0,0 % 5,0 % CAPEX taxonomiefähiger Tätigkeiten ( A.1 + A.2 ) 85,5 7,3 % 71,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 28,4 % 0,0 % 5,0 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 1.089,0 92,7 % GESAMT CAPEX 1.174,6 100,0 % (a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (c) Die Aktivität war im GJ 2023 nicht taxonomiekonform (wird in A.2. Abschnitt berichtet). Im Jahr 2024 ist die Aktivität taxonomiekonform (wird in A.1. Abschnitt berichtet). Meldebogen 3: OPEX-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024 GESCHÄFTSJAHR 2024 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH KRITERIEN („Keine erhebliche Beeinträchtigung”) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OPEX, 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE OPEX OPEX- Anteil, 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie- konform) OPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % N N N N N N N 0,0 % Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % E Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 6.5 Beförderung mit Motor- rädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen(c) CCM 6.5. / CCA 6.5. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.2 Renovierung bestehender Gebäude(c) CCM 7.2. / CCA 7.2. / CE 3.2. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.3 Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte(c) CCM 7.3. / CCA 7.3. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)(c) CCM 7.4. / CCA 7.4. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(c) CCM 7.5. / CCA 7.5. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien(c) CCM 7.6. / CCA 7.6. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 % 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1. / CCA 8.1. 5,7 2,9 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,1 % 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2. 0,3 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,2 % OPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 6,0 3,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,3 % OPEX taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 6,0 3,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,3 % B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 193,5 97,0 % GESAMT OPEX 199,5 100,0 % (a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit (c) Auf Grundlage des Wesentlichkeitsansatzes werden OPEX, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell der A1 Group sind, im Meldebogen mit null ausgewiesen Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel Umsatzanteil / Gesamtumsatz CAPEX-Anteil / Gesamt-CAPEX OPEX-Anteil / Gesamt-OPEX Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 0,0 % 1,7 % 0,2 % 5,2 % 0,0 % 3,0 % CCA 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % WTR 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % CE 0,0 % 0,7 % 0,0 % 2,1 % 0,0 % 0,0 % PPC 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % BIO 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1 EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 2 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 3 Annex I (EU) 2021/2800 4 Annex II (EU) 2021/2800 5 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 6 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 7 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 8 FAQ Juli 2021, FAQ Januar 2022, FAQ Februar 2022, Commission Notice C/2023/305, Commission Notice C/2023/267, Draft Commission Notice November 2024 9 FAQ Februar 2022 10 Final Report on Minimum Safeguards (Platform on Sustainable Finance - October 2022) 11 A1 Group Tax Policy 12 FAQ Art. 8 2023 10 20 13 Commission Notice C/2023/305 14 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 15 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 16 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 E1 Klimawandel Strategie E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz Unser Ziel ist es, dem Klimawandel entgegenzuwirken, indem wir Nachhaltigkeit in unsere operative Geschäftstätigkeit und unsere Unternehmensstrategie integrieren. Als eines der führenden Telekommunikationsunternehmen in Mittel- und Osteuropa sind wir uns unserer Rolle bei der Verringerung der Treibhausgas (THG)-Emissionen und dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bewusst. Unser Übergangsplan für den Klimaschutz (im Folgenden Climate Transition Plan, CTP) orientiert sich an den Best Practices in der Telekommunikationsbranche und zielt darauf ab, die globalen Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu unterstützen, das die globale Erwärmung ausdrücklich auf 1,5 °C begrenzt. Unsere Ambition ist es, in der Telekommunikationsbranche eine Vorreiterrolle für Nachhaltigkeit einzunehmen, indem wir den CO2-Fußabdruck in unserer Geschäftstätigkeit und entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich minimieren. Wir setzen auf Energieeffizienz und erneuerbare Energie als Schlüsselstrategien für den Klimaschutz. Unsere Zielsetzung wird durch wissenschaftlich fundierte Netto-Null-Ziele gestützt, die von der Science Based Targets Initiative (SBTi) im Jahr 2024 bestätigt wurden. Unser Ziel ist es, die Emissionen aus unserer Geschäftstätigkeit bis 2030 um mindestens 90 % zu reduzieren und bis 2040 Netto-Null in unserer gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen. Netto-Null bedeutet, dass Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens reduziert werden und die Auswirkungen verbleibender Emissionen (nach einer Reduktion von 90-95 %) durch die dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2-Menge neutralisiert werden. Unsere kurzfristigen Ziele lauten: Wir verpflichten uns, die absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 90 % zu reduzieren, ausgehend von einem Basiswert im Jahr 2019. Wir verpflichten uns, die absoluten Scope-3-Treibhausgasemissionen von erworbenen Waren und Dienstleistungen, Kapitalgütern, brennstoff- und energiebezogenen Aktivitäten und der Verwendung von verkauften Produkten bis 2030 um 60 % zu reduzieren, ausgehend vom Basisjahr 2019. Die Zielgrenze umfasst landnutzungsbedingte Emissionen und den Abbau aus Bioenergie-Rohstoffen. Die Scope-2-Emissionen werden nach der market-based Methode berechnet (siehe E1–4). Unser Dekarbonisierungspfad folgt den neuesten branchenspezifischen Dekarbonisierungsansätzen1. Diese Pfade stehen im Einklang mit dem IPCC-Sonderbericht zu 1,5 °C und wurden von der Science Based Targets Initiative (SBTi) als Ansatz zur Zielsetzung für die Branche übernommen, um sicherzustellen, dass unsere Ziele gemäß den internationalen Klimazielen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs beitragen. Wir sind nicht von den Pariser Benchmarks der EU ausgeschlossen. Wir wissen jedoch, dass ambitionierte Ziele allein nicht ausreichen. Wir müssen auch sorgfältig planen und Maßnahmen setzen, um die Ziele zu verwirklichen und gleichzeitig Transparenz hinsichtlich der Wirkung der Initiativen zu schaffen. Daher nehmen wir in mehreren Bereichen erhebliche Anpassungen vor, um sicherzustellen, dass unser Geschäftsmodell mit diesen ehrgeizigen Zielen kompatibel ist. Unsere Dekarbonisierungshebel umfassen die Steigerung der Eigenproduktion sowie den Einkauf erneuerbarer Energie, die Umstellung der Flotte auf kohlenstoffarme Fahrzeuge sowie die Modernisierung der Netzwerktechnologien, Infrastruktur und Kühl- und Heizsysteme, um die Energieeffizienz zu erhöhen (siehe E1–3). Die Investitionen in die Dekarbonisierung basierend auf unserem Climate Transition Plan sind in den entsprechenden Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses enthalten. In Übereinstimmung mit ESRS 1 Abs. 7.7 Z106 machen wir vom Recht Gebrauch, die Aufteilung der geplanten CAPEX/OPEX auf die einzelnen Dekarbonisierungshebel nicht anzugeben, da darin vertrauliche Informationen in Bezug auf unsere Strategie und unser Geschäftsmodell enthalten sind. Der Climate Transition Plan wurde vom Vorstand der A1 Group genehmigt, der die Letztverantwortung für die Verwirklichung unserer Vision Empowering Digital Life hat. Unser Climate Transition Plan wurde vom Aufsichtsrat bestätigt. Die Umsetzung des Climate Transition Plan ist in unsere Governance-Strukturen integriert und sieht laufende und regelmäßige Fortschrittsprüfungen vor. Das operative Management und die Umsetzung von Initiativen, um den Klimawandel zu begrenzen, sind dezentral in unseren Tochtergesellschaften angesiedelt und werden durch die Abteilung Group ESG gesteuert. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Climate Transition Plan in die leistungsbezogene variable Vergütung des Top-Managements in der Gruppe sowie in den Tochtergesellschaften integriert. Die EU Taxonomie-Verordnung deckt nur einen kleinen Teil unserer Kernaktivitäten ab. Der größte Teil unseres Geschäfts, vor allem mobile Telekommunikations- und Breitbanddienste, fällt nicht in den derzeitigen Geltungsbereich der Taxonomie. Damit sind bedeutende Infrastrukturinvestitionen wie 5G und der Glasfaserausbau trotz zahlreicher Studien, die den positiven Beitrag der Telekommunikation hervorheben, nicht taxonomiefähig. Daher können die Investitionen für den Climate Transition Plan nicht mit dem gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung ausgewiesenen niedrigen CAPEX-KPI in Verbindung gebracht werden. Der Erfolg wird am Fortschritt gemessen, den wir bei der Reduzierung der THG-Emissionen in Richtung unserer Klimaziele erzielen. Aktuell haben wir unsere Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 um 35 % reduziert und liegen damit auf unserem Weg zu Netto-Null vor dem Plan. Im Rahmen der Umsetzung unseres Climate Transition Plan werden wir die wichtigsten Erfolgskennzahlen kontinuierlich erheben, überwachen und veröffentlichen. Gleichzeitig verbessern wir unsere Prozesse zur Messung, Berichterstattung und Offenlegung von ESG-Daten. Durch den Einsatz innovativer Technologien wollen wir unsere operative Widerstandsfähigkeit stärken und einen positiven Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten, indem wir unsere Bemühungen mit den Erwartungen unserer Stakeholder in Einklang bringen. Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — E1 Klimawandel Klimabezogene physische Risiken Folgende klimabedingte Gefahren wurden im Rahmen der Klimarisikoanalyse als relevante Risiken für die Standorte der A1 Group identifiziert: Temperaturänderung und Hitzestress Hitzewelle Kältewelle/Frost Erdrutsch Starke Niederschläge Hochwasser/Küstenhochwasser An erster Stelle der Klimagefahren für passive und aktive Infrastruktur der Funktürme sowie für die Festnetzinfrastruktur stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen. Weitere Risiken sind Überflutung sowie Kältewellen/Frost. Gebäude (Shops, Büros, Rechenzentren, Logistik-Center) sind ebenfalls Klimarisiken in Form von Erdrutschen, starken Niederschlägen sowie Überflutungen ausgesetzt. Der Großteil der Klimarisiken konzentriert sich dabei auf Shops sowie kleinere Bürogebäude, alle Headquarters sowie alle relevanten Rechenzentren wie Lagerhallen sind über alle Betrachtungszeiträume nicht von Klimaereignissen betroffen. Während Risiken wie Erdrutsche und Überschwemmungen sich stärker in Österreich und Kroatien abzeichnen, sind Bulgarien sowie Nordmazedonien stärker von Hitzewellen betroffen. Auf die einzelnen Länder bezogen hat Österreich mit den meisten Festnetz- und Mobilfunkstandorten auch absolut die höchste Anzahl an Klimarisiken. Bewertung der Anfälligkeit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf diese klimabedingten Gefahren Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 lassen sich durch die Anzahl der Klimaereignisse im Zeitverlauf (> 10 % der Standorte sind potenziell betroffen) sowie die Bewertung des möglichen eintretenden Schadens gegenüber der Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen darstellen. Insgesamt sind die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt. Als kurzfristige Maßnahme werden neue Standorte bereits hinsichtlich zukünftiger Klimaereignisse im Vorfeld der Errichtung von Infrastruktur untersucht, damit nachhaltiger Einsatz garantiert ist. Langfristig ist aufgrund der Szenarien jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Exposition zu rechnen. Daher werden zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sein, wie z. B. die Verlegung von Standorten, Hochwasserschutz, bis hin zu Heizelementen oder Kühlung der Anlagen. Klimabezogene Übergangsrisiken Relevante Übergangsereignisse für die A1 Group sind Politik und Recht: Höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen; Gefahr von Rechtsstreitigkeiten Technologie: Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien Markt: Änderung des Verbraucherverhaltens Ansehen: Veränderung der Verbraucherpräferenzen Im Bereich Politik und Recht unterliegt die A1 Group bereits einer CO2-Bepreisung z. B. in Österreich. Je Szenario modelliert die A1 Group die Energiepreisentwicklung der nächsten 30 Jahre inklusive der anteiligen CO2-Bepreisung, die sich im Energiepreis, in Treibstoffkosten bzw. Kühl- und Heizkosten niederschlägt. Während das < 2°C Szenario den Energieverbrauch bzw. nachhaltige Energiequellen über eine steigende CO2-Bepreisung steuert, nimmt das >4°C Szenario eine weiter steigende Nachfrage nach Energie, die auch über konventionelle, nicht nachhaltige Quellen bereitgestellt wird, an. Die CO2-Besteuerung zeigt in diesem Szenario kein Steuerungseffekte. Die Preisentwicklung je Szenario wird an die Mengenentwicklung gekoppelt, um die finanziellen Auswirkungen der beiden Szenarien zu bewerten. Während höhere Nachfrage nach Daten seitens der Endkund:innen und steigende Rechenleistungen in den Rechenzentren den Energieverbrauch erhöhen, reduzieren Einsparungsmaßnahmen, neue Übertragungstechnologien sowie der Umstieg auf nachhaltige Quellen den Energieverbrauch und damit die Emissionen. Dementsprechend ergeben die zwei Szenarien deutlich unterschiedliche, d.h. hohe bzw. geringe finanzielle Auswirkungen der regulatorischen Eingriffe. Unabhängig von der CO2-Bepreisung ist für die A1 Group der Übergangsplan für den Klimaschutz essenziell, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten für die A1 Group in Zusammenhang mit klimabezogenen Themen wird aktuell als gering beurteilt. Die A1 Group nimmt ihre Verantwortung durch den Übergangsplan für den Klimaschutz wahr, der einen wissenschaftlich gesicherten Weg (SBTi) zur Erreichung der Klimaneutralität aufzeigt. Durch den Einsatz von Internen Kontrollen können Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung vermieden werden. Risiken in der Wertschöpfungskette werden präventiv durch Sustainable Sourcing Aktivitäten der A1 Group (siehe S2) vermieden. Weiters arbeiten wir mit unseren Geschäftskunden eng zusammen, um gemeinsam Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren. Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien Risiko in dem Zusammenhang sind vor allem Legacy-Endgeräte im Mobilfunknetz. Während ein Abschalten von 2G und 3G aus technologischer Sicht vernünftig ist, da neuere Technologien wie 4G und 5G und eine paketorientierte Datenübertragung auch für Sprachdienste Effizienzgewinne bereithalten, sind 2G und 3G Endgeräte im Netz nicht umfassend und kurzfristig ersetzbar. Das verursacht eine Verzögerung in der Umstellung auf effizientere Technologien, was wiederum den Übergangsplan für den Klimaschutz vor eine Herausforderung stellt. Im Idealfall unterstützt der Regulator diese Transition, da diese keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile für die Betreiber schaffen, sondern eine konzertierte Aktivität aller Betreiber zum Beitrag des Sektors gegen den Klimawandel fördern soll. Übertragung von Daten über das Glasfasernetz stellt eine weitaus energieeffizientere Technologie dar. Auch die Endgeräte – von Routern zu Set-Top Boxen für Streaming – werden emissionsärmer und können einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs bei den Endkunden leisten. Das Risiko der technologischen Transformation lässt sich durch verspätete Abschaltung von Legacy-Technologien wie 2G und 3G beschreiben, die temporär höhere Kosten für Lizenzen, Energieverbrauch, Komplexität und Wartung verursacht. Änderung des Verbraucherverhaltens und Veränderung der Verbraucherpräferenzen Die A1 Group steht vor der Herausforderung, wachsende Nachfrage nach Daten über die am besten geeignete Technologie abzudecken. Das sind stationär/im Haushalt Glasfaser- bzw. Hybridnetze. Die Herausforderung für die A1 Group liegt in der Steuerung der Kund:innen in Richtung der geeigneten Technologien für die jeweiligen Verbrauchsmuster. Verbraucherpräferenzen im Zusammenhang mit der Access-Technologie (Mobilfunk oder Fixed Line) sind aktuell weniger durch den carbon impact, sondern durch attraktive Angebote und einfache Installation und Betrieb getrieben. Das Risiko für die A1 Group besteht im Bereitstellen von emissionsarmer (Fixed)Technologie, die kurzfristig geringer Nachfrage gegenübersteht, und damit höheren Produktionskosten für Datenverkehr im Mobilfunk bei zum Teil fehlender Auslastung der energieeffizienten fixed Netzwerke. Bewertung der Anfälligkeit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf diese klimabedingten Übergangsrisiken Telekommunikation ist für die meisten der Kund:innen Commodity, Bestandteil des täglichen Lebens, der nicht ersetzt oder durch andere Services kompensiert werden kann. Klimabedingte Übergangsrisiken für das Geschäftsmodell der Telekommunikationsanbieter wie der A1 Group können daher als unkritisch betrachtet werden. Das Risiko eines branchenüblichen Return on Investments für Investitionen z.B. in Glasfaser werden teilweise durch staatliche Förderungen reduziert, bzw. durch das Regulativ von Angebot und Nachfrage in der Geschwindigkeit des Rollouts gesteuert. Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel Telekommunikationsnetze zeichnen sich – was leitungs- wie funknetzbasierte Infrastruktur betrifft – durch redundante Architektur bzw. regionale Knotenpunkte aus. Dies hat den Vorteil, dass regionale (klimabedingte) Ereignisse möglicherweise regionale Auswirkungen haben, aber es zu keiner Gesamtbelastung des Netzwerkes kommt. Je dezentraler die Netzwerkkomponente, umso geringer sind die Auswirkungen möglicher Störungen. Dieser Umstand kombiniert mit einem stetig wachsenden Netz und damit kleineren Zelleinheiten trägt zu einer gewissen Grundresilienz der Telekommunikationsinfrastruktur und damit der Produkte und Services der A1 Group bei. Der Erweiterungs- und Wartungsprozess der Infrastruktur zielt zudem darauf ab, potenzielle Störungen – inklusive Ausfällen, die klimabedingt auftreten – durch Design, Platzierung, regelmäßige Wartung und vorausschauende Maßnahmen (z. B. durch predictive analytics) zu minimieren. Standorte mit erhöhtem Risiko werden zukünftig einem besonderen Monitoring unterworfen, um die zunehmenden Gefahren durch Gegenmaßnahmen zu minimieren. Folgende Risikopositionen werden unterschieden und durch Steuerungsstrategien entsprechend aufgelöst: Bei der Risikovermeidung werden Entscheidungen getroffen und Handlungen gesetzt, bei denen Risikoquellen und risikoerzeugende Faktoren vermieden werden. Bei der Risikoverminderung wird maßnahmenbasiert entweder an der Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit gearbeitet oder an der möglichen Bandbreite des Schadenswertes. Durch den Risikotransfer werden Risiken teilweise oder vollkommen an Dritte übertragen. Eine weitere Strategie ist die Risikoakzeptanz. Dabei werden bewusst Risiken eingegangen, entweder weil ausreichend Risikodeckungspotential vorhanden ist oder weil die Risikosteuerungsmaßnahmen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind. Die Entscheidung über die Akzeptanz eines Risikos wird durch die Verantwortlichen in den jeweiligen Fachbereichen bzw. den Vorstand getroffen, mit dem Enterprise Risk Management abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert. Im Zuge der Klimarisikoanalyse wurde auch die Resilienz des Geschäftsmodells hinsichtlich der physischen sowie Übergangsrisiken evaluiert. Physische Risiken Aus den Erfahrungen mit Klimakatastrophen in der unmittelbaren Vergangenheit und deren Auswirkungen auf die Erbringung von Services lässt sich auf ein kurz- bis mittelfristig resilientes Geschäftsmodell schließen. Einerseits sind die Auswirkungen vom Klimawandel noch nicht in der Frequenz und Intensität spürbar, andererseits sind relevante physische Risiken durch abgeschlossene Versicherungen gut gedeckt. Identifizierte Risken betreffen in keinem Fall unsere relevantesten Standorte wie Rechenzentren, große Verkehrsknoten, Headquarters und Lager. Übergangsrisiken Übergangsrisiken betreffen einerseits steigende Kosten in Zusammenhang mit der Besteuerung von Emissionen (CO2), andererseits Risiken wie Verbraucherverhalten und steigende Nachfrage nach Datenvolumen, die mit steigendem Bewusstsein von Konsumenten für Energieverbrauch und die Effizienz von Technologien sich auch zu einer Chance entwickeln können. Zusammenfassend wird die A1 Group vorausschauend die Auswirkungen des Klimawandels auf unser Geschäftsmodell monitoren, um rechtzeitig präventive Maßnahmen zu setzen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-2 — Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die im Folgenden beschriebenen Konzepte und Richtlinien konzentrieren sich auf die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie und gelten für die A1 Group und ihre Tochterunternehmen. Die Environmental Policy deckt zusätzlich die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Sie werden auf der A1 Group Website veröffentlicht und sind für interne und externe Stakeholder jederzeit zugänglich. Die Umsetzung der Konzepte und Richtlinien wird vom Head of Group ESG verantwortet. Environmental Policy Inhalt: Unsere Environmental Policy unterstreicht unser Engagement für Nachhaltigkeit, indem wir die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren und uns an globalen Initiativen wie dem Pariser Klimaabkommen orientieren. Die Richtlinie skizziert Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur verantwortungsvollen Beschaffung. Außerdem setzt sie auf Transparenz, Einbeziehung der Stakeholder und kontinuierliche Verbesserung entlang der Wertschöpfungskette. Unsere Environmental Policy wird regelmäßig von der ESG-Abteilung überprüft, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit allen neuen Entwicklungen steht. Wir berichten regelmäßig über Energieeffizienz-Indikatoren, um die Fortschritte unserer Initiativen zu verfolgen. Außerdem überwachen wir unsere Lieferkette kontinuierlich anhand einer Matrix zur Bewertung von Lieferantenrisiken auf Grundlage von ESG-Kriterien. Neben Selbstbeurteilungen gehören dazu auch Audits bei Lieferanten vor Ort über unsere Mitgliedschaft in der Joint Alliance for CSR (JAC). Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), Science Based Targets Initiative (SBTi), GHG Corporate Accounting and Reporting Standard, JAC (Joint Alliance for CSR) Clean Energy Strategy Inhalt: Unsere Clean Energy Strategy bietet einen wichtigen Rahmen für unsere Dekarbonisierungsbemühungen. Wir setzen uns zum Ziel die Energieeffizienz zu steigern, den Stromverbrauch zu minimieren, saubere Energie zu kaufen und den Anteil der erneuerbaren Energie an unserem Strommix zu erhöhen. Die Strategie gibt erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne und grünem Wasserstoff den Vorrang, während umstrittene Optionen wie neue Wasserkraft und grauer Wasserstoff ausgeschlossen werden. Neue Wasserkraft und grauer Wasserstoff stehen in der Kritik, da sie nicht mit langfristigen Umweltzielen in Einklang stehen. Neue Wasserkraft kann unter anderem Ökosysteme schädigen und Methan freisetzen, während grauer Wasserstoff trotz seiner saubereren Verbrennung erhebliche CO2-Emissionen verursacht. Im Einklang mit dieser Strategie nutzen wir verschiedene Methoden zur Beschaffung von erneuerbarer Energie, darunter die Eigenproduktion, Stromabnahmeverträge (Power Purchasing Agreements, PPAs) und Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GO). Die Strategie ist flexibel, passt sich an die lokalen Märkte an und legt den Schwerpunkt auf eine transparente Berichterstattung und langfristige positive Klimaauswirkungen. Unsere Strategie für saubere Energie wird regelmäßig von den zuständigen Abteilungen überwacht, um ihre Relevanz und Übereinstimmung mit Entwicklungen sicherzustellen, die unseren strategisches Vorgehen beeinflussen könnten. Wir berichten transparent den Stromverbrauch, die Emissionen und den Anteil von erneuerbarer Energie, um eine effektive Umsetzung der Strategie sicherzustellen. Richtlinie für nachhaltige Geschäftsreisen Inhalt: Unsere Richtlinie für nachhaltige Geschäftsreisen zielt darauf ab, Scope-3-Emissionen durch die Förderung von nachhaltigem Reisen zu reduzieren. Die Mitarbeiter:innen werden dazu angehalten, virtuellen Meetings den Vorzug zu geben, die Reisehäufigkeit zu minimieren und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Flugreisen sind auf Entfernungen über 500 km beschränkt, wobei für Inlandsflüge eine Genehmigung erforderlich ist. Die Vorgaben werden in die lokalen Reiserichtlinien integriert und umfassen eine kontinuierliche Überwachung, Berichterstattung und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit im Hinblick auf die Minimierung der Umweltbelastung. E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Im Einklang mit unserer Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels haben wir uns ein Netto-Null-Ziel gesetzt, mit dem wir eine 90 %ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen in allen drei Scopes bis 2040 im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 anstreben. Dieses ehrgeizige Ziel spiegelt unser Engagement zur Minderung der Klimarisiken und zur Ausrichtung an globalen Nachhaltigkeitsstandards wider. Unsere Klimastrategie konzentriert sich auf die Verringerung der Emissionen in unserer gesamten Wertschöpfungskette und deckt Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus der Energienutzung) und Scope 3 (andere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette) ab. Gezielte Maßnahmen und die Zuteilung von Ressourcen untermauern diese Bemühungen, unsere Geschäftsprozesse zu transformieren, die Energieeffizienz zu verbessern und die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern zu fördern, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Die beschriebenen Maßnahmen sind bereits in Umsetzung und werden fortgesetzt. Reduzierung von Emissionen in unserer eigenen Geschäftstätigkeit Unsere Bemühungen zur Reduzierung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen orientieren sich an einem umfassenden Climate Transition Plan, der sich auf vier Schwerpunkte konzentriert: Energieeffizienz, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie, Umstellung unserer Flotte auf kohlenstoffarme Optionen sowie die Modernisierung unseres Netzwerks und Optimierung anderer energieverbrauchender Anlagen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden in der gesamten A1 Group umgesetzt. 2024 haben wir den Anteil der erneuerbaren Energie in unseren Geschäftsbereichen auf 79 % erhöht. Wir haben große Fortschritte bei der Umstellung unserer Flotte auf kohlenstoffarme Alternativen gemacht, indem wir den Anteil der Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor auf 17 % erhöht haben. Gleichzeitig haben wir in die Modernisierung und den Ausbau unserer Mobilfunk- und Festnetze mit neuesten Technologien investiert, um Servicequalität, Verfügbarkeit und Energieeffizienz zu verbessern. Außerdem rüsten wir einige unserer älteren Einrichtungen mit energieeffizienteren Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen auf. Diese Initiativen werden im Rahmen unserer Bemühungen, unsere Netto-Null-Ziele zu erreichen, fortgesetzt. Wir gehen davon aus, dass sie unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen erheblich reduzieren und zu unserem Ziel einer 90 %igen Reduzierung bis 2030 gegenüber dem Basiswert von 2019 beitragen. Im Jahr 2024 haben wir eine Reduzierung von 58 % gegenüber unserem Basiswert von 2019 erreicht, womit wir auf dem Weg zu Netto-Null 17 Prozentpunkte vor dem Plan liegen. Energieeffizienz Inhalt und Zeithorizont: Wir verbrauchen jährlich etwa 0,9 TWh Energie, wobei etwa 70 % für den Betrieb unserer Festnetz- und Mobilfunknetze verwendet wird. Wir wollen die Scope-1- und Scope-2-Emissionen reduzieren, indem wir die Energieeffizienz verbessern und die Energienutzung im gesamten Netzwerk optimieren. Dies wird auch das Risiko für steigende Energiekosten und künftige Preisschwankungen verringern und uns in die Lage versetzen, die wachsende Datennachfrage vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand des Energieeffizienz-Indikators (MWh/TB). Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Wir werden unsere Pläne zur Netzwerkmodernisierung Jahr für Jahr weiter umsetzen, einschließlich der Einführung energieeffizienterer 5G-Technologie und Glasfaser bis 2030, während wir gleichzeitig alte Technologien schrittweise abbauen. Priorisierung der Energieeffizienz bei der Auswahl von Netzwerkgeräten, um den Stromverbrauch während des Betriebs zu minimieren. Optimierung des Energieverbrauchs durch Verbesserung der Netzwerkkonfiguration und Einsatz digitaler Tools, KI und intelligenter Energiesparfunktionen wie dem 5G-Schlafmodus. Konsolidierung von Teilen unseres Mobilfunk- und Festnetzes sowie unserer Rechenzentren mithilfe von Virtualisierung und Cloud-Technologien zur Optimierung des Energieverbrauchs. Produktion von erneuerbarer Energie vor Ort und Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Inhalt und Zeithorizont: Unser Ziel konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte. Erstens wollen wir die Anzahl der Mobilfunkstandorte erhöhen, die über eine eigene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und eine Stromspeicherung verfügen. So soll unsere Abhängigkeit von mit fossilen Brennstoffen betriebenen stationären Generatoren verringert werden. Zweitens planen wir, einen größeren Teil unseres Stromverbrauchs mit Zertifikaten für erneuerbare Energie und, wo möglich, mit Stromabnahmeverträgen (PPAs) auszugleichen. Wir sehen jedoch auch die Herausforderungen bei der Beschaffung erneuerbarer Energie. Insbesondere in einigen unserer Märkte, in denen Mechanismen für erneuerbare Energien weniger entwickelt sind, gestaltet sich die Beschaffung von erneuerbarem Strom schwierig. Dennoch ist unser Ziel, bei der Beschaffung von Strom den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbarer Energie zu unterstützen. Da sich der Markt für erneuerbare Energie weiterentwickelt, werden wir laufend neue Wege suchen, um diesen Übergang durch unsere Beschaffungspraktiken zu erleichtern. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand des Anteils der erneuerbaren Energie am Stromverbrauch (%). Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Wir werden unsere Beschaffungsstrategie für erneuerbare Energie fortsetzen, um den von uns verbrauchten Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen, entweder über das Stromnetz oder, wo möglich, über Stromabnahmeverträge (PPAs), um 100 % erneuerbaren Strom zu erreichen. Wir werden die Markttrends zu erneuerbarer Energie kontinuierlich beobachten und uns an relevanten Innovationsprojekten beteiligen, um unsere Energiewende durch verbesserte Beschaffungsmethoden zu beschleunigen. Wir werden weiterhin Photovoltaikanlagen und kleine Windturbinen an unseren Standorten installieren und, wo möglich, größere Photovoltaikanlagen errichten, um den Anteil selbstproduzierter erneuerbarer Energie zu erhöhen. Erhöhung des Anteils von kohlenstoffarmen Fahrzeugen in der Flotte Inhalt und Zeithorizont: Wir wollen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (internal combustion engine, ICE) zu Elektrofahrzeugen (EV), die mit erneuerbarem Strom betrieben werden, sowie zu Hybrid-Fahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) wechseln. Bei diesem Übergang werden die Verfügbarkeit von Nicht-ICEs, staatliche Subventionen, Steueranreize und betriebliche Faktoren berücksichtigt. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand des Anteils der Nicht-ICE-Fahrzeuge (%). Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Erhebliche Reduzierung der Flottenemissionen durch Verringerung des Anteils von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICE) bis 2030 Unterstützung der Installation von Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, wie z.B. Ladestationen an unseren Standorten, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter:innen zu den Vorteilen kohlenstoffarmer Fahrzeuge sowie Förderung eines optimalen Fahrstils Optimierung unseres Flottenmanagements, um den Einsatz von kohlenstoffarmen Fahrzeugen zu maximieren und so effizient wie möglich zu gestalten Modernisierung der HLK-(Heizung, Lüftung, Klima) Systeme in unseren Netzwerken, Rechenzentren und anderen Anlagen Inhalt und Zeithorizont: Wir wollen die Heizung, Lüftung, Klima (HLK)-Systeme modernisieren, indem wir auf energieeffizientere Modelle umsteigen, freie Kühlung einführen, die Warm- und Kaltgänge in den Rechenzentren optimieren und die Wärmerückgewinnungssysteme verbessern, wo dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand der Einsparungen beim Stromverbrauch (MWh). Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Schrittweise Ausmusterung veralteter, energieineffizienter HLK-Systeme mit fossilem Brennstoff und deren Ersatz durch moderne, energieeffiziente Alternativen, um den Energieverbrauch zu senken und die betriebliche Nachhaltigkeit zu verbessern Maximierung des Einsatzes von Techniken zur freien Kühlung an Standorten mit günstigen klimatischen Bedingungen durch Nutzung der natürlichen Luftströmung, um den Energieverbrauch bei der Kühlung zu reduzieren Einsatz fortschrittlicher Kühllösungen in Rechenzentren, einschließlich der Optimierung von Warm- und Kaltgangeinhausungen und der Modernisierung der Kühlinfrastruktur, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu verbessern A1 Group Climate Transition Pfad für Scope-1 und Scope-2-Emissionen Emissionsreduzierung entlang unserer Wertschöpfungskette Wir wollen Scope-32-Emissionen- bis 2040 um 90 % im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 reduzieren. Was unseren Fortschritt im Jahr 2024 betrifft, so haben wir wichtige Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Zusammenarbeit mit wichtigen Lieferanten zur Dekarbonisierung ihrer Geschäftstätigkeit, wodurch unsere vorgelagerten Emissionen erheblich gesenkt werden konnten. Außerdem optimieren wir die Geschäftsreisen unserer Mitarbeiter:innen durch die Förderung umweltfreundlicher Optionen. Dies umfasst strengere Richtlinien, wann Reisen notwendig sind (Prinzip der Vermeidung), die Suche nach Alternativen oder die Verbesserung der Reiseeffizienz (Prinzip der Reduzierung) und die Bevorzugung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Zügen gegenüber Autos und Flugzeugen (Prinzip der geringeren CO2-Bilanz). Um den nachgelagerten Emissionen entgegenzuwirken, rüsten wir Customer Premises Equipment (CPEs) auf (siehe E5), bieten generalüberholte Mobiltelefone an und stellen unsere Dienste schrittweise auf ein geräteloses Modell um. Diese Initiativen stehen im Einklang mit unseren Strategien und Zielen, fördern die Nachhaltigkeit entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette und werden in der gesamten A1 Group umgesetzt. Wir gehen davon aus, dass diese wichtigen Maßnahmen unsere Scope-3-Emissionen erheblich reduzieren und zu unserem Ziel einer 90 %igen Reduzierung bis 2040 gegenüber dem Basiswert von 2019 beitragen werden. Im Jahr 2024 haben wir eine Reduzierung von 26 % gegenüber unserem Basiswert von 2019 erreicht, womit wir auf dem Weg zu Netto-Null 5 Prozentpunkte dem Plan liegen. Einbindung wichtiger Lieferanten Inhalt und Zeithorizont: Wir wollen die vorgelagerten Kohlenstoffemissionen reduzieren, indem wir mit den wichtigsten Lieferanten einschließlich den Herstellern von Netzwerk-Equipment zusammenarbeiten, um ihre Klimaziele mit unseren abzustimmen und die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Einer unserer wichtigsten Hebel ist unsere Mitgliedschaft in der Joint Alliance for CSR (JAC). Wir werden auch die Tier-2 und -3 Lieferanten einbeziehen, um unsere Klimaziele zu kommunizieren und die Reduzierung der Emissionen voranzutreiben. Klimaziele und -performance der Lieferanten werden weiterhin Schlüsselfaktoren bei der Beschaffung sein. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand der Scope-3-Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen sowie Kapitalgütern. Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Wir werden die Zusammenarbeit mit Branchenwettbewerbern und der Joint Alliance for CSR (JAC) fortsetzen, um wichtige Equipment- und Servicelieferanten im Telekommunikationssektor zu verpflichten, sich in Bezug auf Klimaziele und Chancen zur Emissionsreduzierung abzustimmen. Weiterentwicklung unseres Programms zur Einbindung von Lieferanten, um sie über unsere Klimaschutzpläne zu informieren und klare Erwartungen bezüglich Klimaschutzmaßnahmen und Offenlegung zu setzen, und diese auch in Verträgen festzuhalten. Kontinuierliche Verbesserung von Werkzeugen, Prozessen und Fachwissen für Beschaffungsteams, um klimabezogene Aspekte in die Auswahl von Lieferanten und Kaufentscheidungen zu integrieren. Evaluierung der Verwendung von Kohlenstoffdatenanalysen, insbesondere Life Cycle Assessment (LCA) als Goldstandard, Ecorating oder eines internen CO2-Preises als Kriterium bei Beschaffungsentscheidungen. Einbindung weiterer Lieferanten Inhalt und Zeithorizont: Unsere Bemühungen zur Dekarbonisierung gehen über unsere Hauptlieferanten hinaus. Wir wollen in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten, um weitere mögliche Dekarbonisierungsmaßnahmen zu erkunden, wie z.B. Refurbishing und Trade-In-Programme oder Partnerschaften, die das Geschäftswachstum vom Netzausbau abkoppeln. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand der Scope-3-Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen sowie Kapitalgütern. Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen: Wir bemühen uns, unsere Refurbishment-Programme zur Senkung der Emissionen zu verbessern, indem wir die Ausgaben für die Beschaffung neuer Geräte verringern. Wir werden weiterhin mögliche Emissionsreduzierungen durch die aktive gemeinsame Nutzung von Netzwerken prüfen, was uns helfen sollte, das Netzwerkwachstum teilweise vom Geschäftswachstum zu entkoppeln. A1 Group Climate Transition Pfad für Scope-3-Emissionen Kennzahlen und Ziele E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Der Schwerpunkt der genannten Ziele liegt auf Klimaschutz und Energieeffizienz und gilt für die A1 Group und ihre Tochterunternehmen. Keine der Ziele oder der zugehörigen Parameter wurde im Berichtsjahr angepasst. Reduzierung der Scope-1- und Scope-2-market-based Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2030 Zieldefinition und Zeithorizont: Reduzierung von Scope-1 und Scope-2-Treibhausgasemissionen (market-based) um 90 % bis 2030 im Vergleich zum Basiswert von 2019. Dieses Ziel ist Teil unseres Netto-Null-Ziels, das durch die SBTi bestätigt wurde, und steht im Einklang mit dem GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt zweimal im Jahr. Im Jahr 2024 haben wir eine Reduzierung von 58 % im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 erreicht, womit wir auf dem Weg zu Netto-Null 17 Prozentpunkte vor dem Ziel liegen. Reduzierung der Scope-3-Emissionen um 90 % bis 2040 Zieldefinition und Zeithorizont: Reduzierung der Scope-3-Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 im Vergleich zum Basiswert von 2019. Dieses Ziel ist Teil unseres kurzfristigen Netto-Null-Ziels, das durch die SBTi bestätigt wurde, und steht im Einklang mit dem THG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard. Das Ziel deckt 93 % unseres Scope-3-Treibhausgasinventars ab. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt einmal jährlich. Im Jahr 2024 haben wir eine Reduzierung von 26 % im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 erreicht, womit wir auf dem Weg zu Netto-Null 5 Prozentpunkte vor dem Ziel liegen. Steigerung der Energieeffizienz um 80 % bis 2030 Zieldefinition und Zeithorizont: Da uns die Bedeutung der Energieeffizienz in der Telekommunikationsbranche, insbesondere in Mobilfunk- und Festnetzen, bewusst ist, haben wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, den für die Datenübertragung benötigten Stromverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz bis 2030 um 80 % gegenüber dem Basiswert von 2019 zu erhöhen. Unser Ziel umfasst den Stromverbrauch für die Datenübertragung in Mobilfunk- und Festnetzen. Dies wird in MWh pro Terabyte (TB) angegeben. Da der Datenverkehr weiter zunimmt, ist die Verbesserung der Energieeffizienz nicht nur für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele, sondern auch für die langfristige Sicherstellung einer betrieblichen Effizienz unerlässlich. Unser Ziel orientiert sich an den Best Practices der Branche und konzentriert sich darauf, die Energieintensität der Datenübertragung zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Netzwerkleistung und -zuverlässigkeit zu gewährleisten. Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Netzes – wie die Einführung der 5G-Technologie und die Umstellung auf effizientere Geräte – ermöglichen es uns, den Stromverbrauch zu senken, die Servicequalität zu verbessern und die Betriebskosten zu reduzieren. Diese Bemühungen spiegeln unsere Verpflichtung wider, die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die wachsende Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen zu unterstützen. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt zweimal im Jahr. Im Jahr 2024 haben wir eine Erhöhung der Energieeffizienz von 60 % gegenüber unserem Basiswert von 2019 erreicht. THG-Emissionsreduktionsziele und Dekarbonisierungshebel Basisjahr Ziel in t CO2e 2019 2027 2030 2035 bis 2040 Scope 1 und 2 Emissionen 254.092 59.479 49.295 25.409 25.409 Nutzung erneuerbarer Energien – 41.318 34.387 22.145 22.145 Energieeffizienz und Verbrauchssenkung – Flottentransformation – 9.446 6.707 1.868 1.868 Weitere Bereiche (z. B. Gebäude) – 8.715 8.200 1.396 1.396 Erwartete Scope-3-Reduktion 668.734 350.290 239.020 126.505 66.868 Gesamt THG-Emissionen 922.826 409.769 288.315 151.914 92.277 E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix Energieverbrauch und -mix1) 2024 2023 Δ Verbrauch aus fossilen Quellen (in MWh) 280.009 305.130 -8 % Verbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh) 696.493 655.434 6 % davon Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschl. Biomasse, Biokraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw. (in MWh) 3.652 3.874 -6 % davon Verbrauch aus erworbenem oder erhaltenem Strom, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen (in MWh) 684.086 645.412 6 % davon Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (in MWh) 8.755 6.148 42 % Gesamtenergieverbrauch (in MWh) 976.502 960.564 2 % davon Anteil fossiler Quellen (in %) 29 32 -3PP davon Anteil erneuerbarer Quellen (in %) 71 68 3PP 1) Die A1 Group verwendet, wenn möglich, direkte Energieverbrauchsdaten aus den Rechnungen ihrer Energieversorger. Sind diese Daten nicht verfügbar, beispielsweise wegen unterschiedlicher Abrechnungszeiträume oder weil A1 keine direkte Rechnung erhält (z.B. als Mieter), werden Schätzungen auf Basis vergleichbarer historischer Zeiträume und Experteneinschätzungen herangezogen. Für Energie, die in Volumen- oder Masseneinheiten abgerechnet wird, wird ein standardisierter Umrechnungsfaktor verwendet, der den Richtlinien der Internationalen Energieagentur (IEA) entspricht und mit dem IPCC AR5 abgestimmt ist. In einigen Ländern, in denen die A1 Group tätig ist, enthalten Diesel und Benzin, die in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren oder Hybrid-Elektrofahrzeugen genutzt werden, einen vorgeschriebenen Anteil an Biokraftstoffen, entsprechend den lokalen Regelungen. Die Verbrennung dieser Kraftstoffe führt zu biogenen Emissionen, die gemäß dem GHG-Protokoll separat und zusätzlich zu den Scope-1-Emissionen ausgewiesen werden. E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG)1) Rückblickend Etappenziele und Zieljahre 2024 2023 Δ Basisjahr 2019 2027 2030 Zieljahr 2040 Jährlich % des Ziels / Basisjahr2) Scope 1 Scope-1-THG-Bruttoemissionen (in t CO2e) 18.807 20.964 -10 % 27.114 18.161 2.711 2.711 8 % Anteil der Scope-1-Treibhaus- gasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) - - - - - - - Biogene CO2-Emissionen (in t CO2e) 935 1.022 -9 % 1.189 - - - - Scope 2 (in t CO2e) Location-based Scope-2-THG-Bruttoemissionen 265.117 234.629 13 % 248.559 - - - Market-based Scope-2-THG-Bruttoemissionen 87.260 97.006 -10 % 226.979 41.318 22.698 22.698 8 % Signifikante Scope-3-Emissionen (in t CO2e)3) Scope-3-THG-Bruttoemissionen 492.687 584.355 -16 % 668.734 349.407 126.206 66.868 4 % 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 240.838 267.945 -10 % 321.350 162.676 59.963 32.135 4 % 2 Kapitalgüter 104.645 136.838 -24 % 152.652 81.668 29.089 15.259 4 % 3 Brennstoff- und energiebezogene Emissionen 25.670 32.969 -22 % 50.584 21.210 8.779 5.058 4 % 11 Verwendung verkaufter Produkte 121.534 146.603 -17 % 144.148 83.852 28.374 14.415 4 % THG-Emissionen insgesamt (in t CO2e) THG-Emissionen insgesamt (location-based) 776.611 839.948 -8 % 944.406 367.568 128.917 69.579 4 % THG-Emissionen insgesamt (market-based) 598.754 702.325 -15 % 922.826 408.886 151.615 92.277 4 % 1) Wir berechnen unsere Treibhausgasemissionen (THG) nach dem GHG-Protokoll, das einen standardisierten Rahmen bietet, um Konsistenz, Genauigkeit und Übereinstimmung mit internationalen Berichtsstandards zu gewährleisten. Dieser Ansatz gilt für alle Scope-Emissionen, um Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen. Wir definieren unsere Berichtsgrenzen basierend auf dem Ansatz der operativen Kontrolle. Dies ermöglicht es uns, uns auf die Emissionen zu konzentrieren, die wir direkt beeinflussen können. Wann immer möglich, verwenden wir Primärdaten, um die Genauigkeit unserer Emissionsberechnungen zu erhöhen. Für Scope-3-Emissionen sammeln wir direkte Daten von unseren Lieferanten, einschließlich Lebenszyklusanalysen (LCA); wenn diese nicht verfügbar sind, wenden wir eine ausgabenbasierte Methode an. Unsere Emissionsberechnungen verwenden Emissionsfaktoren aus den Datenbanken der IEA, BEIS und RE-DISS. Diese Quellen entsprechen international anerkannten Standards und bieten die regionale Relevanz, die erforderlich ist, um unseren betrieblichen Kontext genau widerzuspiegeln. Wir verwenden eine cloudbasierte Lösung eines renommierten Anbieters zur Berechnung und Verwaltung unserer THG-Daten. Diese Plattform gewährleistet hohe Sicherheitsstandards, Zugangskontrollen und Workflow-Funktionalitäten. Darüber hinaus ist sie international anerkannt und für die Einhaltung des GHG-Protokolls zertifiziert, was die Zuverlässigkeit und Integrität unserer Daten verstärkt. 2) Für die Berechnung der jährlichen Reduktion von Scope-1- und Scope-2-market-based Emissionen wurde das Jahr 2030 herangezogen (siehe E1-4). 3) Die angeführten Scope 3-Kategorien entsprechen 90 % der gesamten Scope-3-Emissionen des Unternehmens. Sie repräsentieren somit die wesentlichen Scope-3-Emissionen des Unternehmens beziehungsweise jene, die das Unternehmen direkt beeinflussen kann. Ein Screening aller Scope-3-Emissionen wird alle zwei bis drei Jahre durchgeführt – zuletzt im Frühjahr 2023. Für die Berechnung der Scope-3-Emissionen wurden 31 % der Daten aus Primärquellen bezogen. Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG) pro Land Scope 1 Scope 2 Scope 3 location-based market-based in t CO2e 2024 2023 Δ 2024 2023 Δ 2024 2023 Δ 2024 2023 Δ Österreich1) 8.765 10.510 -17 % 49.305 52.362 -6 % 2.504 3.037 -18 % 173.234 200.739 -14 % Bulgarien 3.341 3.216 4 % 77.813 57.129 36 % 16.876 23.439 -28 % 101.245 137.687 -26 % Kroatien 2.170 2.566 -15 % 15.375 12.675 21 % 4.410 5.606 -21 % 56.706 68.099 -17 % Belarus 1.691 1.680 1 % 28.756 30.805 -7 % 28.756 30.805 -7 % 61.857 54.215 14 % Slowenien 375 409 -8 % 9.670 9.728 -1 % 55 54 2 % 22.031 53.738 -59 % Serbien 1.377 1.412 -3 % 60.538 54.156 12 % 22.700 23.529 -4 % 45.178 38.339 18 % Nordmazedonien 1.049 1.114 -6 % 23.389 17.605 33 % 11.963 10.531 14 % 32.425 31.523 3 % A1 Digital2) 40 56 -29 % 271 168 61 % 1 5 -89 % 11 16 -33 % 1) Wesentliche Scope-3-Emissionen von A1 Digital werden im Segment Österreich berichtet. 2) A1 Digital umfasst den deutschen und Schweizer Teil der Aktivitäten von A1 Digital (die österreichischen und bulgarischen Teile werden in ihren jeweiligen Segmenten bereits ausgewiesen). THG-Intensität je Nettoumsatzerlös in t CO2e/EUR 2024 2023 Δ THG-Gesamtemissionen (location-based) je Nettoumsatzerlös 0,000146 0,000163 -10 % THG-Gesamtemissionen (market-based) je Nettoumsatzerlös 0,000113 0,000136 -17 % Konnektivität der Treibhausgasintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung in TEUR 2024 Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 5.315.033 Nettoumsatzerlöse (Sonstige) - Gesamtnettoumsatzerlöse 5.315.033 E1-7 — Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO₂-Zertifikate Als Teil des Engagements der A1 Group zur Bekämpfung des Klimawandels liegt unser Hauptaugenmerk auf der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen direkt in unserem Unternehmen (Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen) oder in Kooperation mit relevanten Stakeholdern in unserer Wertschöpfungskette (Scope-3-Treibhausgasemissionen). Wir erkennen zwar die potenzielle Rolle von Projekten zur THG-Entnahme und THG-Reduzierung an, die durch Emissionsgutschriften finanziert werden, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, aber diese sind derzeit nicht Teil unserer Strategie. Wir erachten diese Maßnahmen als Ergänzung zu unseren direkten Anstrengungen zur Emissionsreduzierung und sehen sie als letzten Ausweg, um Netto-Null zu erreichen, sobald substanzielle Emissionsreduzierungen erreicht worden sind. Die A1 Group beteiligt sich derzeit nicht an THG-Entnahmen oder finanziert Projekte zur THG-Reduzierung durch Emissionsgutschriften. Unsere Strategie zielt darauf ab, unsere betrieblichen THG-Emissionen zu reduzieren, indem wir uns auf Energieeffizienz, die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und die Optimierung unseres Netzbetriebs konzentrieren. Wir sind überzeugt, dass die direkte Emissionsreduzierung der effektivste und glaubwürdigste Weg ist, um zum Klimaschutz beizutragen. Die A1 Group ist sich bewusst, dass das Erreichen von Netto-Null-THG-Emissionen letztendlich auch Lösungen zur THG-Entnahme erfordern kann. Unser Ansatz für THG-Entnahmen würde von den folgenden Prinzipien bestimmt werden: Prinzip 1 – Priorisierung der Emissionsreduzierung: Unsere Priorität ist es, eine 90 %ige Reduzierung der THG-Emissionen gegenüber unserem Basiswert zu erreichen, bevor wir irgendeine Form der THG-Entnahme in Betracht ziehen. Damit stellen wir sicher, dass wir die Ursachen der Emissionen in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette bekämpfen. Prinzip 2 – Technologische Reife und Glaubwürdigkeit: Wir werden THG-Entnahmetechnologien nur dann in Betracht ziehen, wenn sie so weit ausgereift sind, dass sie hohen Ansprüchen an Glaubwürdigkeit, Wirksamkeit und Verifizierung genügen. Die A1 Group setzt sich dafür ein, dass alle zukünftigen Bemühungen zur THG-Entnahme auf wissenschaftlich fundierten, transparenten und überprüfbaren Methoden beruhen. Dieser Ansatz wird uns helfen, Integrität und Vertrauen in unsere Klimaschutzstrategien zu bewahren. Prinzip 3 – Ausrichtung an den Netto-Null-Zielen: Alle zukünftigen und potenziellen THG-Entnahmeinitiativen werden mit unseren langfristigen Netto-Null-Zielen in Einklang gebracht. Wir werden sicherstellen, dass diese Initiativen einen sinnvollen Beitrag zu unserer übergeordneten Klimastrategie leisten und nicht als Ersatz für Bemühungen zur direkten Reduzierung von Emissionen dienen. Die A1 Group bekennt sich zu Transparenz und Verantwortlichkeit in Hinblick auf klimabezogenen Aktivitäten. Obwohl wir derzeit nicht an THG-Entnahmen oder CO2-Gutschrift-Projekten beteiligt sind, werden wir Folgendes auch weiterhin tun: Regelmäßige Prüfung der THG-Entnahmetechnologien und Projekten zu CO2-Zertifikaten, um deren mögliche Rolle in unserer zukünftigen Strategie zu bewerten Beobachtung der Entwicklung von Standards und Best Practices für die THG-Entnahme und Anpassung an internationale Rahmenwerke und Richtlinien Information in unseren Berichten über unsere Fortschritte und unsere Position in Bezug auf THG-Entnahmen, um Stakeholdern klare und transparente Informationen über unseren Ansatz zu liefern E1-8 — Interne CO₂-Bepreisung Die A1 Group hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgas (THG)-Emissionen durch direkte Maßnahmen zu reduzieren. Obwohl wir die interne CO2-Bepreisung als Instrument zur Förderung von Emissionsreduktionen und zur Unterstützung nachhaltiger Entscheidungen anerkennen, verfügen wir derzeit nicht über ein System zur internen CO2-Bepreisung, sind aber offen, diese Entscheidung anzupassen, falls wir feststellen, dass sie unsere Bemühungen zur Reduzierung der THG-Emissionen wirksam unterstützen könnte. Unsere Entscheidung basiert auf der aktuellen Wirksamkeit unserer bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie und unserem Fokus auf direkte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Wir glauben, dass diese Ansätze derzeit die wirkungsvollsten sind, um unsere Klimaziele zu erreichen. Wir erkennen jedoch die potenziellen Vorteile an, die uns eine CO2-Bepreisung in Zukunft bieten könnte. Unser Ansatz für eine interne CO2-Bepreisung würde von den folgenden Erwägungen geleitet werden. Erwägung 1 – Beobachtung und Evaluierung: Die A1 Group wird weiterhin globale Best Practices und aufkommende Trends im Zusammenhang mit der internen CO2-Bepreisung beobachten. Wir werden die potenziellen Vorteile und Herausforderungen eines solchen Systems im Kontext unserer Geschäftstätigkeit bewerten und dabei Faktoren wie Branchenstandards, regulatorische Entwicklungen und unsere eigene Nachhaltigkeitsleistung berücksichtigen. Erwägung 2 – Abstimmung mit den Zielen zur Emissionsreduzierung: Sollten wir uns entscheiden, in Zukunft eine interne CO2-Bepreisung einzuführen, wird diese mit unseren übergeordneten Zielen zur Emissionsreduzierung abgestimmt sein. Wir werden dieses Instrument in Betracht ziehen, falls sich herausstellt, dass es zusätzliche Anreize zur Emissionsreduzierung bietet, kosteneffiziente Nachhaltigkeitsinitiativen unterstützt oder das Risikomanagement im Zusammenhang mit der Regulierung und Preisgestaltung für CO2 verbessern könnte. Erwägung 3 – Flexibilität und Reaktionsfähigkeit: Unsere Haltung zur internen CO2-Bepreisung ist flexibel. Wir sind bereit, die interne CO2-Bepreisung in unsere Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, wenn sie sich als vorteilhaftes und notwendiges Instrument erweist, um weitere THG-Reduktionen zu erreichen. Dies könnte als Reaktion auf sich ändernde Marktbedingungen, regulatorischen Druck oder im Rahmen unserer Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Umweltleistung geschehen. Erwägung 4 – Transparenz: Obwohl wir derzeit keine interne CO2-Bepreisung verwenden, bleiben wir der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf unsere Nachhaltigkeitspraktiken verpflichtet. Wir werden Stakeholder über unsere Position zur internen CO2-Bepreisung auf dem Laufenden halten, klare und transparente Informationen über unsere Strategien zur Emissionsreduzierung und alle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung der internen CO2-Bepreisung zur Verfügung stellen und weiterhin die potenzielle Rolle der internen CO2-Bepreisung in unserer allgemeinen Klimastrategie bewerten und sicherstellen, dass alle zukünftigen Entscheidungen im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitsverpflichtungen und Geschäftszielen getroffen werden. E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Digitale Kommunikationslösungen sind häufig umweltfreundlich, da viele Tätigkeiten schneller, und physische Ressourcen schonend, durchgeführt werden können. Allerdings basiert diese auf immer leistungsfähigeren Geräten bzw. Komponenten, die aufgrund des permanenten technischen Fortschritts und des Kundenverhaltens in immer kürzeren Intervallen erneuert werden. Die Herstellung der Geräte sowie der Infrastruktur und des Verpackungsmaterials ist ressourcen- und rohstoffintensiv, welches zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem führt. Die A1 Group ist zwar kein Produzent von Hardware, jedoch verwendet bzw. vertreibt sie elektronische Endgeräte und bezieht Komponenten. Die A1 Group möchte die Transformation von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft fördern. Dabei orientieren wir uns am 9R-Modell: Refuse (Ablehnen), Reduce (Reduzieren), Reuse (Wiederverwenden), Repair (Reparieren), Refurbish (Aufbereiten), Recycle, Recover (Rückgewinnen), Rethink (Überdenken), Redistribute (Umverteilen). Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Themen Ressourcenzuflüsse und -abflüsse als wesentlich bewertet, da sie negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Aufgrund unseres Geschäftsmodells identifizierten wir Mobile Endgeräte, Fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment, Netzwerk-Equipment und Verpackungsmaterial als wesentliche Ressourcenzuflüsse. Da wir nicht im produzierenden Sektor tätig sind, stellt das von uns zugekaufte und in den Markt gebrachte Verpackungsmaterial den einzig wesentlichen Ressourcenabfluss dar. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Tochtergesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Umweltpolitik Inhalt: Die Schwerpunkte unserer Umweltpolitik umfassen Klimawandel und Energie, Wasser, Biodiversität, nachhaltige Beschaffung, die Lieferkette, die Förderung von Kreislaufwirtschaft und die Reduktion von Abfall. Das Ziel der Umweltpolitik ist es, die Umweltbelastung unseres Unternehmens zu minimieren. Wir beabsichtigen Materialien, Komponenten und Produkte so lang wie möglich im Kreislauf zu halten. Verantwortlichkeit: Leitung Group ESG Policy on Responsible Sourcing Inhalt: Die Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung basiert auf unserem Code of Conduct. Im Rahmen der Richtlinie werden die Lieferanten aufgefordert, unsere ESG-Standards einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Umweltstandards: Unsere Lieferanten sollen Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ergreifen und Abfall reduzieren (siehe S2-1). Verantwortlichkeit: Director Group Technology and Transformation Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: US-amerikanisches Dodd-Frank-Gesetz (Einhaltung der Prinzipien zur verantwortungsvollen und ethischen Mineralienbeschaffung), EU-Verordnung über Konfliktmineralien Richtlinie für nachhaltige Verpackung Inhalt: Der Zukauf und Einsatz von Verpackungen trägt wesentlich zu unseren negativen Umweltauswirkungen bei. Die Richtlinie für nachhaltige Verpackung hat daher zum Ziel, diese Auswirkungen zu minimieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Verwendung von wiederverwendbarem oder recycelbarem Verpackungsmaterial, um den Einsatz von Rohstoffen zu minimieren. Besonderes Augenmerk gilt Papier- und Kartonverpackungen, während der Einsatz von Kunststoff weitgehend vermieden werden soll. Die Richtlinie legt spezifische Qualitätskriterien fest, die eine Verpackung erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft zu werden. Diese Kriterien umfassen unter anderem die Herkunft der Fasern, das Fehlen von Beschichtungen, die Verwendung von mineralölfreier Druckfarbe, das Minimieren von Klebstoffen und die Vermeidung von dekorativen Elementen wie Aufklebern. Verantwortlichkeit: Leitung Group ESG Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: Empfehlungen der EuPIA (European Printing Ink Association) E5-2 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ergriffene Maßnahmen Umstellung von Transportverpackungen in der Logistik Inhalt und Zeithorizont: In unserem Logistikzentrum in Österreich wurde 2024 eine Maßnahme zur Vermeidung von Plastik-Füllmaterial umgesetzt. Bisher wurden für Transportkartons feste Standardgrößen verwendet. Um sicherzustellen, dass versandte Geräte wie Mobiltelefone, Modems und TV-Boxen im Transportkarton nicht verrutschen und beschädigt werden, war der Einsatz von Füllmaterial (wie z.B. Luftpolsterkissen) erforderlich. Die neuen Transportverpackungen können variabel an die Größe der versendeten Geräte angepasst werden, sodass vollständig auf Plastik-Füllmaterial verzichtet wird. Auch bei Lieferscheintaschen, die beim Versand an A1 Shops oder Vertriebspartner außen an den Kartons angebracht werden, wurde auf Papiertaschen mit Wachsbeschichtung umgestellt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Die Maßnahme wurde vollständig implementiert, sodass in Österreich komplett auf Plastik-Füllmaterial und Plastik-Lieferscheintaschen verzichtet wird. Geltungsbereich: A1 Österreich Wiederaufbereitung (Refurbishment) von Customer Premises Equipment (CPEs) Inhalt und Zeithorizont: Seit 2016 betreiben wir in Bulgarien ein Refurbishment-Center. CPEs wie Modems und Mediaboxen, die gebraucht, aber noch funktionsfähig sind, durchlaufen dort einen umfassenden Wiederaufbereitungsprozess. Die wiederaufbereiteten Geräte stammen aus den Märkten Österreich und Bulgarien. Zusätzlich werden Geräte von A1 Österreich direkt im Logistikzentrum in Hagenbrunn (Österreich) oder durch eine Partnerfirma in Niederösterreich wiederaufbereitet, um anschließend erneut in Umlauf gebracht zu werden. Diese Maßnahme wird weiterhin fortgesetzt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Durch das Wiederaufbereiten von CPEs wird die Lebensdauer der Geräte verlängert, wodurch einerseits die Ressourcenzuflüsse und andererseits die Nachfrage nach Primärrohstoffen reduziert werden. Geltungsbereich: A1 Österreich, A1 Bulgarien Recycling und Wiederaufbereitung von Mobiltelefonen Inhalt und Zeithorizont: Alle unsere Tochtergesellschaften bieten verschiedene Möglichkeiten zur Sammlung von Mobiltelefonen an, die anschließend einem Recycling- oder Wiederaufbereitungsprozess zugeführt werden. Diese Maßnahme wird weiterhin fortgesetzt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Durch das Recycling von Mobiltelefonen werden Primärrohstoffe länger im Kreislauf gehalten. Durch die Wiederaufbereitung wird die Lebensdauer der Geräte verlängert, wodurch wiederum die Nachfrage nach Primärrohstoffen reduziert wird. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Geplante Maßnahme Interner Marktplatz für Netzwerk-Equipment Inhalt und Zeithorizont: Um ungenutztes Netzwerk-Equipment unserer Tochtergesellschaften effizienter und langfristig zu nutzen, prüfen wir die Einführung eines internen Marktplatzes. Dadurch soll ungenutztes Equipment untereinander ausgetauscht werden. Momentan ist der Zeitpunkt für eine mögliche Umsetzung noch offen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Durch die Wiederverwendung bestehender Ressourcen kann der Bedarf an neuem Netzwerk-Equipment reduziert und somit die Ressourcenzuflüsse in diesem Bereich verringert werden. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen und Ziele E5-3 — Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die A1 Group hat sich mit ihrem freiwilligen Recycling- und Wiederaufbereitungsziel zum Ziel gesetzt, mobile Endgeräte, CPEs (Customer Premises Equipment) und deren Rohstoffe so lange wie möglich im Kreislauf zu halten, um den Einsatz von Primärrohstoffen zu minimieren. Dieses Ziel adressiert gemäß der Abfallhierarchie des 9R-Modells die Stufen Wiederverwendung (Reuse), Reparatur (Repair), Aufbereitung (Refurbish) und Recycling (Recycle). Kreislaufwirtschaft Zieldefinition und Zeithorizont: Erhöhung des Anteils der recycelten und wiederaufbereiteten Geräte auf 20 % der insgesamt in Umlauf gebrachten Geräte bis 2025. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt zwei Mal im Jahr. Im Jahr 2024 konnten rund 28 % der Geräte recycelt oder wiederaufbereitet werden. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group E5-4 — Ressourcenzuflüsse Aufgrund des Geschäftsmodells der A1 Group wurden die Produktgruppen Mobile Endgeräte, Fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment, Netzwerk-Equipment und Verpackungsmaterial als wesentliche Ressourcenzuflüsse identifiziert. Die ersten drei Produktgruppen können kritische Rohstoffe wie seltene Erden beinhalten. Die A1 Group bezieht diese von externen Lieferanten und ist daher bei der Offenlegung der Produktbeschaffenheit auf deren Angaben angewiesen. Aufgrund der derzeit eingeschränkten Datenverfügbarkeit können für das Geschäftsjahr 2024 lediglich die Gewichte der Produktgruppen Mobile Endgeräte und Verpackungsmaterial veröffentlicht werden. Die Gewichte des Verpackungsmaterials werden lokal von den Tochtergesellschaften erhoben. Für die Hochrechnung der Gewichte für die Produktgruppe Mobile Endgeräte wird auf Eco-Ratings (Life-Cycle-Assessments (LCA) für Mobiltelefone) zurückgegriffen (siehe Tabelle Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse). Da für Fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment und Netzwerk-Equipment derzeit nur eine begrenzte Anzahl von LCAs vorliegt, die Informationen über die Beschaffenheit der Produkte liefern, ist eine valide Hochrechnung aktuell nicht möglich. Die A1 Group arbeitet jedoch eng mit JAC (Joint Alliance for Corporate Social Responsibility) zusammen, einem freiwilligen Zusammenschluss von Telekommunikationsunternehmen, um die Anzahl an LCAs zu erhöhen. Zukünftig sollen auf deren Basis Gewichte zu den Produktclustern Infrastruktur-Equipment und Netzwerk-Equipment veröffentlicht werden. Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse in t 2024 Mobile Endgeräte1) 353 Verpackungsmaterial 513 1) Die Produktgruppe Mobile Endgeräte umfasst das Gewicht von Mobiltelefonen. Für Mobiltelefone, für die eine Lebenszyklusanalyse (LCA) vorliegt, wurde das Gewicht direkt aus dieser Analyse übernommen. Bei Geräten ohne verfügbare LCA wurde das durchschnittliche Gewicht anhand bestehender LCAs herangezogen. E5-5 — Ressourcenabflüsse Da die A1 Group nicht im produzierenden Sektor tätig ist, stellt das zugekaufte und in den Markt gebrachte Verpackungsmaterial den einzig wesentlichen Ressourcenabfluss dar. Um diesen Ressourcenabfluss so nachhaltig wie möglich zu gestalten, wurde die Richtlinie für nachhaltige Verpackung implementiert (siehe E5-1). Darüber hinaus sind alle Tochtergesellschaften nach ISO 14001 (Zertifizierung für Umweltmanagementsysteme) zertifiziert. Dies stellt sicher, dass jede Tochtergesellschaft ein betriebliches Abfallmanagement implementiert hat. Die Erhebung des Gewichts und des Anteils der recycelbaren Materialien im Verpackungsmaterial erfolgte lokal durch die Tochtergesellschaften, basierend auf den Einkaufsmengen. Verpackungsmaterial aus Papier und Holz wurde als recycelbar klassifiziert, während Kunststoffverpackungen in nicht-recycelbare und recycelbare Materialien unterteilt wurden. Verpackungsmaterialien, die aus mehreren Komponenten bestehen, wurden nach dem Mehrheitsprinzip in jene Kategorie eingestuft, aus der der überwiegende Teil des Materials stammt. 2024 wurden 513 Tonnen Verpackungsmaterial von der A1 Group in Umlauf gebracht, davon waren 99 % der Verpackungen aus recycelbaren Materialien. 1 wie in der Empfehlung ITU-T L.1470, „GHG Emissions Trajectories for the ICT Sector Compatible with the UNFCCC Paris Agreement“, dargelegt 2 Scope-3-Emissionen inkludieren erworbene Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten und die Verwendung von verkauften Produkten. Sozialinformationen S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Unser Marktumfeld und unser Geschäftsfeld befinden sich in ständigem Wandel. Die Technologien entwickeln sich in enormem Tempo weiter. Die Bedürfnisse und Wünsche der Kund:innen verändern sich entsprechend dynamisch. Dieser Wandel und die hohe Geschwindigkeit bei gleichzeitig erhöhter Komplexität sind täglich auf vielen Ebenen spürbar. Um unsere Vision Empowering Digital Life zu verwirklichen, braucht es daher auch einen Wandel der Unternehmenskultur, der Skills und der Arbeitsweisen. Human@Center Weil jede Entwicklung nicht mit der Technologie, sondern mit dem Menschen beginnt, stellen wir ihn in den Mittelpunkt unserer Strategie. Human@Center als zentrales Element unserer Unternehmensstrategie definiert Verhaltensweisen, die wichtig sind, um unsere strategischen Ziele zu erreichen. Im Dialog mit unseren Arbeitskräften fördern wir diese Verhaltensweisen und erwarten diese auch von ihnen. Gleichzeitig sehen wir es als Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen zu setzen und unterstützen durch ausgewählte Initiativen, die gewünschten Verhaltensweisen umsetzen und leben zu können. Human@Center umfasst folgende vier Dimensionen: Take Ownership: Höhere Geschwindigkeit und Komplexität erfordern einerseits verstärkt eigenverantwortliches Handeln und Entscheiden, andererseits benötigt es Transparenz und den Freiraum durch Führungskräfte, um die Eigenverantwortung leben zu können. Wir sind daher regelmäßig zu Human@Center und der Unternehmensstrategie mit unseren Arbeitskräften im Austausch und setzen Maßnahmen zur Organisationsentwicklung mit (virtuellen) Events, Teamworkshops und in individuellen Gesprächen. Learn & Innovate: Mit der Weiterentwicklung von Technologien und Geschäftsfeldern ergeben sich auch neue Anforderungen an die Skills und Fähigkeiten unserer Arbeitskräfte. Learn & Innovate beschreibt diese Haltung der laufenden Weiterentwicklung: Die Komfortzone verlassen, neugierig sein und bleiben, ständiges Lernen und Weiterbilden. Dafür stellen wir ein umfassendes Lernangebot auf diversen Lernplattformen oder auch das Individuelle Lernbudget für jene Mitarbeiter:innen, die innerhalb von A1 den Job wechseln, zur Verfügung. Team up beyond Limits: Als internationales Unternehmen ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit entscheidend für unseren Erfolg. Team up beyond Limits steht einerseits für die Zusammenarbeit über Bereichs- und Ländergrenzen hinweg in virtuellen Teams und Kompetenzzentren sowie andererseits für das Fördern von diversen Teams. Dazu braucht es geeignete Tools zur digitalen Zusammenarbeit, aber auch einen Rahmen, der Flexibilität fördert und persönliche Interaktionen unterstützt. Wir fördern Diversität, weil wir davon überzeugt sind, dass diverse Teams die Qualität von Entscheidungen erhöhen und sie bessere Lösungen finden. Wir setzen daher Maßnahmen, um die Vielfalt zu erhöhen wie z. B. Erhöhung des Frauenanteils insgesamt sowie von Frauen in Führungspositionen oder in MINT-Fachgebieten. Consciously Care: Die hohe Geschwindigkeit und Komplexität des Arbeitslebens sind sowohl psychisch als auch physisch fordernd, deshalb setzen wir einen besonderen Fokus auf die Gesundheit unserer Arbeitskräfte und das Wohlergehen anderer, zusammengefasst in Consciously Care. Von unseren Arbeitskräften erwarten wir, dass sie Verantwortung übernehmen, auf sich achten und auch auf andere Rücksicht nehmen. Als Arbeitgeber setzen wir die Rahmenbedingungen und stellen vielfältige Gesundheitsmaßnahmen, wie etwa das Employee Assistance Programm (siehe S1-4) zur Verfügung und sorgen mit unserer Jobarchitektur für faire und angemessene Entlohnung. Strategie Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Als führender Anbieter für digitale Services und Kommunikationslösungen agieren wir in einem dynamischen Marktumfeld, in dem uns technologischer Fortschritt und sich wandelnde Kundenbedürfnisse kontinuierlich vor neue Herausforderungen stellen. Um diesen Wandel erfolgreich zu meistern, steht Human@Center im Mittelpunkt unserer Unternehmensstrategie. Darauf aufbauend schaffen wir Arbeitsbedingungen und ein Arbeitsumfeld, welche sich positiv auf unsere Arbeitskräfte auswirken. Zum einen sind davon Aspekte der Arbeitsbedingungen umfasst, auf die wir großen Wert legen, u.a. langfristige Beschäftigungsverhältnisse, Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeitmodelle, Vertretung der Arbeitnehmer:innen-Rechte, angemessene Entlohnung sowie der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit. Human@Center deckt aber noch weitere wesentliche Aspekte ab: Die Förderung von Chancengleichheit sowie gleiche Löhne für gleiche Arbeit sind zentrale Säulen unserer Strategie. Zudem sind ständige Weiterbildung und Weiterentwicklung in einem dynamischen Marktumfeld Voraussetzung für Erfolg. Daraus leitet sich der strategische Fokus auf Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ab, der mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung beiträgt. Die wesentlichen Themen Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wirken sich für alle Arbeitskräfte, aber insbesondere für Frauen positiv aus: Wir setzen bereits jetzt zahlreiche Initiativen, um Diskriminierung und inadäquate Bezahlung zu verhindern und eine erhöhte Flexibilität und Vereinbarkeit für Frauen, die häufig zusätzlich zur bezahlten Arbeit auch die Hauptlast der unbezahlten Arbeit tragen, zu fördern. Weiterbildungsangebote wirken sich positiv auf Mitarbeiter:innen und Fremdarbeitskräfte aus. Wir haben uns umfassende, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Insbesondere zur Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz ist ein profundes Verständnis der Inhalte und Zusammenhänge notwendig. In Trainings für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen in den relevanten Fachbereichen der A1 Group bauen wir zielgruppenadäquat Grundlagen und Fachwissen zum Thema Nachhaltigkeit auf. Zusätzlich entstehen neue Skill-Profile und Rollen, um den vielfältigen neuen Anforderungen gerecht zu werden. Das Zusammenwirken der Faktoren führt insgesamt zu wesentlichen positiven Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte im Sinne von Gesundheit, Wohlbefinden, persönlicher Weiterentwicklung, wahrgenommener Chancengleichheit, Sicherheit und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, die in allen Ländern unserer Unternehmensgruppe sichtbar sind. Datenschutz ist für uns von großer Bedeutung und stellt ein finanzielles Risiko aufgrund hoher Strafzahlungen dar, führt potenziell aber auch zu Vertrauensverlust der Kund:innen und Mitarbeiter:innen (siehe G1 Datenschutz). Viele der zuvor genannten wesentlichen positiven Auswirkungen sind gleichzeitig auch Chancen: Vielfalt, kontinuierliche Kompetenzentwicklung und Weiterbildung, Gleichstellung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und flexible Arbeitszeitmodelle sind essenziell für die erfolgreiche Umsetzung unserer Unternehmensstrategie. Sie tragen dazu bei, die Marktposition der A1 Group zu stärken, unsere Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Unternehmen zu halten bzw. neue Talente zu gewinnen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1 — Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Arbeitskräfte der A1 Group, einschließlich aller Tochtergesellschaften gültig. Die Diversity, Equity & Inclusion Policy, die Health, Safety and Well-being Policy sowie die Human Rights Policy gelten zusätzlich für alle Personen, die mit der A1 Group in Verbindung stehen. Die Umsetzung wird durch den Group HR Director verantwortet. Die Richtlinien und Konzepte sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Diversity, Equity & Inclusion Policy Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Schulungen und Kompetenzentwicklung. Inhalt: Die Diversity, Equity & Inclusion Policy unterstreicht unser Commitment zu einem Arbeitsumfeld, das es allen Arbeitskräften gleichermaßen ermöglicht, persönlich und fachlich zu wachsen. Unser Bestreben ist es, unabhängig von Alter, Behinderungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familien- oder Karrierestatus, ethnischer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Kultur, Religion sowie Arbeitszeit und Vertragsstatus gleiche Beschäftigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Zudem können politische Rechte frei ausgeübt werden (siehe G1-1 Code of Conduct). Wir sind davon überzeugt, dass ein vielfältiger Arbeitsplatz das Potenzial und die Zufriedenheit der Arbeitskräfte sowie die Attraktivität als Arbeitgeber steigert. Wir fokussieren uns auf: die Schaffung einer vielfältigen, fairen und akzeptierenden Arbeitskultur berufliche Chancengleichheit auf der Grundlage von Fähigkeiten und Fertigkeiten die Erhöhung des Frauenanteils insgesamt und bei Führungskräften gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Inklusion in Personalprozessen und der Sprache Fair Pay Principles Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Angemessene Entlohnung, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Sichere Beschäftigung. Inhalt: Mit den Fair Pay Principles setzen wir uns für ein gleichberechtigtes Arbeitsumfeld ein, in dem alle Arbeitskräfte eine wettbewerbsfähige Vergütung sowie das gleiche Entgelt für gleiche Arbeit innerhalb jedes Marktes erhalten. Diese lauten: Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit: Wir überprüfen jährlich die Gehälter, um mögliche Unterschiede zu verstehen und zu beheben. Marktgerechte Vergütung: Die Gehaltsbänder basieren auf einer gruppenweiten Jobarchitektur und werden regelmäßig an Marktdaten angepasst. Vergütungspraktiken: Die Vergütung basiert auf Fähigkeiten, Rollen und Leistung und standardisierten Gehaltsbändern. Leistungen: Wir bieten Leistungen wie Vorsorge- und Versicherungsmodelle an. Grundlagen: Wir handeln gemäß dem Arbeitsrecht und internen Richtlinien. Überprüfung: Wir überprüfen regelmäßig die Vergütungspraktiken. Human Rights Policy Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit einschließlich der Existenz von Betriebsrät:innen, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Vielfalt. Inhalte: Die Human Rights Policy zielt auf die Förderung und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Einhaltung internationaler Standards und deren Umsetzung ab. Wir fokussieren uns auf: Unsere Verantwortung und Rolle für die Digitalisierung der Gesellschaft Datenschutz und Informationssicherheit Die Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte Die Richtlinie beschreibt unsere Verpflichtung gegen Kinder- und Zwangsarbeit, gegen eine ideologische und politische Zugehörigkeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsstandards und angemessene Entlohnung. Bei Nichteinhaltung der Richtlinie sind die Vorfälle zu melden (siehe G1-1). Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: International Bill of Human Rights, ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work proclaimed, UN Global Compact, Guiding Principles on Business and Human Rights Health, Safety and Well-being Policy Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Gesundheitsschutz und Sicherheit, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, Schulungen und Kompetenzentwicklung sowie Vielfalt. Inhalt: Ziel der Health, Safety and Well-being Policy ist die Förderung und Sicherstellung der Gesundheit, Sicherheit und des Wohlergehens aller Arbeitskräfte. Die Richtlinie befähigt die Managementsysteme für Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Tochtergesellschaften, sämtliche Risiken in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und Vorschriften zu bewältigen. Wir verfügen über ISO 45001-Zertifikate (Zertifizierung für Arbeits- und Gesundheitsschutz) in all unseren Tochtergesellschaften. Für eine optimale Risikoprävention werden die Arbeitskräfte über die Themen Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen informiert und geschult. Zudem können sie sich an Gesundheits- und Sicherheitsexpert:innen wenden. S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf wesentliche tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte zu erfüllen und deren Perspektiven aktiv in Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen, werden sie sowohl direkt als auch über Arbeitnehmervertretungen einbezogen. Arbeitnehmervertretungen In Österreich, Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Belarus und Nordmazedonien gibt es jeweils eine lokale Arbeitnehmervertretung. Die Art und Häufigkeit deren Einbindung richtet sich nach den nationalen rechtlichen Regelungen. Die lokalen Arbeitnehmervertreter:innen informieren über ihre Tätigkeiten mittels interner Kommunikationskanäle. Dies erfolgt sowohl auf Organisations- als auch auf operativer Ebene einschließlich einzelner Unternehmensbereiche. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden gemäß den nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitgestellt. 2015 wurde zusätzlich ein Europäischer Betriebsrat (EBR) gegründet. Dieser umfasst die Arbeitnehmervertretungen der Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Arbeiternehmervertreter:innen ist in der EBR Vereinbarung geregelt. Die Arbeitnehmervertretung aus Nordmazedonien wird als Gast zu den Sitzungen des EBR eingeladen, ist jedoch kein offizielles Mitglied. Der EBR informiert die Arbeitskräfte mittels lokaler Arbeitnehmervertreter:innen und bindet sie in Entscheidungsprozesse ein, die den Geschäftsverlauf und Arbeitnehmerbelange betreffen. Er ist zudem zuständig, wenn ein Thema mehr als zwei Tochtergesellschaften betrifft. Er hat das Recht, mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Sitzung mit der Konzernleitung zusammenzukommen. In der Praxis erfolgt die Einbeziehung häufiger: Die Group HR Director und der EBR stehen in regelmäßigem Austausch. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung des EBRs und die Integration der Ergebnisse in den Unternehmenskontext liegt bei der Konzernführung. Diese wird gegenüber dem EBR durch die Group HR Director vertreten. Direkte Einbindung Wir haben eine Employee Listening Strategie entwickelt, in deren Rahmen die Meinungen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte in regelmäßigen Intervallen erfasst werden. Die Befragungen werden mit verschiedenen Tools anonym durchgeführt. Mindestens alle ein bis zwei Jahre findet eine gruppenweite Befragung statt. Die letzte umfassende Befragung fand im Rahmen der Great Place To Work Zertifizierung im November 2023 statt, während die nächste für das zweite Quartal 2025 geplant ist. Zusätzlich wurde 2024 von A1 Österreich eine Umfrage zur psychischen Gesundheit und eine gruppenweite Befragung zu Mitarbeiterbindung durchgeführt. Die operative Verantwortung für die Umfragen liegt bei der Group HR Director. Die Ableitung von Maßnahmen obliegt den Führungskräften der jeweiligen Unternehmensbereiche. Das Unternehmen investiert in die Nutzung der Umfrageplattform und stellt die personellen Ressourcen für Durchführung, Analyse und Maßnahmenableitung zur Verfügung. Wir bewerten die Effektivität der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften durch regelmäßige Befragungen und systematische Analysen. Die davon abgeleiteten Maßnahmen werden über interne Kommunikationskanäle verbreitet. Zur Achtung der Menschenrechte wurde mit den Arbeitnehmervertretungen die gruppenweit gültige Rahmenvereinbarung Memorandum of Understanding zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen geschlossen. In Österreich regelt eine Betriebsvereinbarung die Vorgehensweise in Zusammenhang mit Mitarbeiterbefragungen. S1-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Unseren Arbeitskräften stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um ihre Anliegen zu äußern. Die Führungskräfte fungieren dabei als erste Anlaufstelle und sind für den vertraulichen Umgang mit Meldungen geschult. Darüber hinaus können Anliegen an Group Compliance oder lokale Compliance-Verantwortliche gerichtet werden. Unser Hinweisgeberportal tell.me ermöglicht zudem eine – falls gewünscht – anonyme Meldung von Fehlverhalten und Verstößen. tell.me ist jederzeit über die Website abrufbar (siehe G1-1 für weitere Informationen zu tell.me sowie zum Schutz von Whistleblowern). Durch verpflichtende E-Learnings und Schulungen stellen wir sicher, dass unsere Arbeitskräfte über die Meldekanäle informiert sind. Ergänzend dazu informieren wir über das Intranet sowie den Code of Conduct. Nach Eingang einer Meldung wird ein systematischer Prozess gestartet. Zunächst erfolgen die Qualifizierung und Kategorisierung sowie Überprüfung des Sachverhalts. Personen, die eines Verstoßes verdächtigt werden, erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die vertrauliche Bearbeitung wird durch Group Compliance und Internal Audit gewährleistet. Die meldende Person wird über den Verlauf informiert. Sollten wir als A1 Group negative Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte verursachen oder dazu beitragen, führen wir eine umfassende Prüfung des Sachverhalts durch. Wir identifizieren die Ursachen und ergreifen umgehend Maßnahmen, um die festgestellten Missstände zu beheben. Den Fortschritt überwachen wir kontinuierlich. Falls die eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen, implementieren wir weitere Schritte, die sich nach der Art des Vorfalls sowie den Ergebnissen unserer Überprüfung richten. Gleiches gilt, wenn sich ein gemeldetes Fehlverhalten oder ein Verstoß bestätigt. Die gesetzten Maßnahmen variieren von Schulungen bis hin zu arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Regelmäßige Berichte und Befragungen sorgen für eine kontinuierliche Verbesserung der Meldekanäle. Der Aufsichtsrat erhält jährlich, das Management und der Betriebsrat quartalsweise Berichte über Anzahl und Kategorien der Meldungen. Wir evaluieren regelmäßig, ob unsere Arbeitskräfte die Meldekanäle kennen und ihnen vertrauen. Alle zwei Jahre wird eine Integritätsumfrage unter ca. 10 % der Arbeitskräften durchgeführt, um das Vertrauen in die Kanäle und die Wahrnehmung der Wirksamkeit zu erfassen. Schulungen und Statistiken zu eingegangenen Meldungen und Maßnahmen stärken zusätzlich das Vertrauen in unsere Prozesse. S1-4 — Maßnahmen und Ansätze zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wirksamkeit Die Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen werden von Group HR und den HR Abteilungen der Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung sowie Vielfalt. Female Empowerment Program Inhalt und Zeithorizont: Das österreichische Female Empowerment Programme (FEP) richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und unterstützt diese gezielt auf ihrem Weg in eine Führungsposition. Das FEP findet jährlich statt. Die Teilnehmerinnen qualifizieren sich durch Eigenbewerbung oder die Nominierung durch Kolleg:innen. Das FEP umfasst unter anderem drei Trainingstage und begleitende Einzel-Coachings. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel des FEP ist es den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Das Programm trägt zu dem gruppenweiten Ziel, bis 2025 den Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 40 % zu erhöhen, bei (siehe S1-5). Seit 2021 haben bereits 85 Frauen das FEP erfolgreich abgeschlossen. 2024 nahmen 19 Teilnehmerinnen an dem Programm teil. Geltungsbereich: Alle Mitarbeiterinnen der A1 Österreich ESG Live Update: Gender Pay Gap & Female Empowerment Inhalt und Zeithorizont: Im Rahmen der Strategiekommunikation findet regelmäßig ein ESG Live Update zum Thema Gender Pay Gap & Female Empowerment statt. An der gruppenweit live übertragenen Veranstaltung nahmen 2024 unser Deputy CEO und unsere Group HR Director teil. Es wurde umfassend zum Gender Pay Gap informiert, einschließlich der Berechnungsweise, der Interpretation der Ergebnisse sowie des Zusammenhangs zwischen Gender Pay Gap und Female Empowerment. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel ist es, umfassende Informationen zum Gender Pay Gap und den dazu ergriffenen Maßnahmen bereitzustellen. Darüber hinaus sollen Mythen rund um das Thema widerlegt und Fragen beantwortet werden. Es nahmen 1.244 Arbeitskräfte teil, weitere 1.775 sahen die Übertragung im Nachgang an. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Lernangebote Inhalt und Zeithorizont: Wir bieten unseren Arbeitskräften mit dem Learning Hub seit 2018 ein umfassendes und kontinuierliches Lernangebot. Der Learning Hub umfasst zielgruppenorientierte Lernangebote in unterschiedlichen Formaten. Diese orientieren sich an unseren Future Skills (Cloud, Data & AI, Cyber Security, Network). Zusätzlich inkludiert der A1 Learning Hub die Nutzung von externen digitalen Lernplattformen. Darüber hinaus gibt es Angebote speziell für Führungskräfte. Beispiele hierfür sind Trainings zu Change Management, dem Führen von internationalen Teams sowie zu essenziellen Themenbereichen wie ESG. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Ein Schwerpunkt des Learning Hub liegt darauf, relevante Future Skills durch gezielte Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt und Chancengleichheit Inhalt und Zeithorizont: Wir setzen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit. Hier einige Bespiele: Seit 2020 unterstützt A1 Belarus Diversität durch den inklusiven Kaffee, der in Shops angeboten wird, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Bei A1 Österreich wurde der Frauenförderungsplan um weitere fünf Jahre bis 2029 verlängert. Zudem wurde das Thema Vielfalt im Diversity-Jahresbericht umfassend analysiert und ein Monat der Diversität gewidmet. 2024 sind wir den UN Womens Empowerment Principles beigetreten. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Unser Ziel ist es, Vielfalt und Chancengleichheit als zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur zu verankern. Wir fördern eine inklusive Arbeitsumgebung, in der alle respektiert, geschätzt und unterstützt werden. Unterschiedliche Perspektiven bereichern die Qualität unserer Ergebnisse Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Maßnahmen variiert und reicht von länderspezifischen bis zu gruppenweiten Maßnahmen. Unconscious Bias Initiative Inhalt und Zeithorizont: Seit 2020 verfolgen wir die Unconscious Bias Initiative. Unconscious Bias bezeichnet Vorurteile oder Neigungen, die unsere Entscheidungen und Wahrnehmungen beeinflussen, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Zunächst wurden Diversity and Inclusion Allies in den jeweiligen Ländern identifiziert und geschult, die das Bewusstsein für das Thema fördern sollen. Danach wurde ein E-Learning zu Unconscious Bias auf Deutsch und Englisch entwickelt, das in den Folgejahren in alle Landessprachen der A1 Tochtergesellschaften übersetzt wurde und bis heute zur Verfügung steht. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Unconscious Bias Training zielt darauf ab, das Bewusstsein für unbewusste Vorurteile zu schärfen und deren Einfluss insbesondere auf Recruiting- und Gehaltserhöhungsprozesse zu minimieren. 2024 wurden 2.865 dieser Trainings erfolgreich abgeschlossen Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group. Der Geltungsbereich variiert je nach Land. Arbeitsbedingungen Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsschutz und Sicherheit. Employee Assistance Programme Inhalt und Zeithorizont: Das Employee Assistance Programme (EAP) wird seit 2023 als umfassendes Unterstützungsprogramm für alle Arbeitskräfte durch einen externen Anbieter bereitgestellt. Das EAP unterstützt bei Fragen zu Arbeit, Leben, Gesundheit, Familie und Finanzen durch vertrauliche Beratungen und Ressourcen sowie Verbindungen zu Gemeindeeinrichtungen und Unterstützungsdiensten. Beratungen können remote oder persönlich erfolgen. Das Programm kann unbegrenzt oft zu diversen Fragestellungen kontaktiert werden. Die Berater sind rund um die Uhr verfügbar. Die Dienste können anonym und vertraulich genutzt werden, die A1 Group erhält keine Auskunft darüber, wer das EAP in Anspruch genommen hat. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das EAP fördert das Wohlbefinden aller Arbeitskräfte und steigert zudem die Zufriedenheit und Produktivität im Unternehmen. 2024 wurde das EAP 147 mal kontaktiert. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group mit Ausnahme von Belarus. Das EAP kann von unseren Arbeitskräften sowie deren Ehe- und Lebenspartner:innen, direkten Nachkommen oder Vorfahren und Haushaltsangehörigen in Anspruch genommen werden. Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit Inhalt und Zeithorizont: Wir bieten kontinuierlich Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit unserer Arbeitskräfte an. Unser Engagement ist in unserer Health, Safety and Well-being Policy verankert (siehe S1-1). Neben dem gruppenweiten Employee Assistance Program unterstützen lokale Webinare und Trainings zum Beispiel in Kroatien, Nordmazedonien, Bulgarien und Serbien gezielt bei Themen wie Stressbewältigung, Change, Resilienz und Work-Life Balance. In Belarus, Bulgarien, Serbien und Kroatien stehen zudem zusätzliche Gesundheitsversicherungen zur Verfügung. Die Arbeitsmedizin in Österreich bietet umfassende Untersuchungen und Impfungen an. Darüber hinaus verbessern Schulungen die Sicherheit in risikoreichen Bereichen, und Sportinitiativen fördern einen gesunden Lebensstil. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Ziel unserer Gesundheitsangebote ist es, die Arbeitskräfte in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden zu unterstützen, die Zufriedenheit zu steigern und Krankenstände sowie Unfälle zu reduzieren. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Maßnahmen variiert. Es bestehen gruppenweite sowie länderspezifische Maßnahmen. Strategiekommunikation Inhalt und Zeithorizont: Mit unterschiedlichen Aktivitäten und Formaten werden die Unternehmensstrategie, Updates zur Strategie sowie detaillierte Informationen zu einzelnen Themen kommuniziert. Im Februar 2024 präsentierten CEO und Deputy CEO die Unternehmensstrategie beim Strategy Kick-off im Wiener Headquarter. Die Veranstaltung wurde live für alle Arbeitskräfte übertragen. In sechs Strategy Tuesdays wurde gemeinsam mit Expert:innen auf die sechs Säulen der Unternehmensstrategie eingegangen. Darüber hinaus sprechen der CEO und/oder Deputy CEO in regelmäßigen Live-Updates zu Themen wie ESG, Pay Gap, Telco-Trends und Lernen. Unser Strategy Escape Room nutzt zudem Gamification zur Auffrischung der Strategie-Inhalte. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel der Strategiekommunikation ist es, dass alle Mitarbeiter:innen die Inhalte und Bedeutung der Unternehmensstrategie verstehen und wissen, wie sie individuell dazu beitragen können. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Interner Jobmarkt Inhalt und Zeithorizont: Seit 2023 ist der interne Jobmarkt für unsere Arbeitskräfte transparent gestaltet. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind über das gruppenweite HR-System sichtbar. Die Bewerbung erfolgt direkt über das System. Zusätzlich werden Stellenanzeigen über unsere interne Social-Media-Plattform gruppenweit kommuniziert. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Der interne Jobmarkt fördert die Weiterentwicklung, internationale Mobilität und Motivation unserer Arbeitskräfte. Er unterstützt den Erwerb neuer Fähigkeiten und die Sichtbarkeit vorhandener Kompetenzen, um Ressourcen gezielt zu nutzen. Als international agierendes Unternehmen ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit essenziell und daher in Human@Center (siehe S1 Einleitung) verankert. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Flexibles Arbeiten Inhalt und Zeithorizont: Unseren Arbeitskräften steht, sofern es mit ihrer Tätigkeit zu vereinbaren ist, ein sowohl zeitlich als auch örtlich flexibles Arbeiten zur Verfügung. Die zeitliche Flexibilität ermöglicht es, die Arbeitszeiten eigenständig zu organisieren, während mobiles Arbeiten erlaubt, Aufgaben auch außerhalb des Firmenstandorts zu erledigen. Dieses Modell wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und lokalen Anforderungen der jeweiligen Tochtergesellschaft umgesetzt und wurde 2023 durch die Integration in die gruppenweite Unternehmensstrategie Human@Center erneut bestätigt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Flexibles Arbeiten steigert Zufriedenheit und Leistungsqualität und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitskräften. Ziel ist es, eine Balance zwischen mobilem Arbeiten und Präsenz am Firmenstandort zu schaffen sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Jobarchitektur Inhalt und Zeithorizont: Seit 2012 wird eine gruppenweite Jobarchitektur als Rahmenwerk in der Personalorganisation und -verwaltung genutzt. Sie bietet einen systematischen Ansatz zur Klassifikation von Jobrollen und Karrierewegen. Hierzu werden Jobs nach ähnlichen Funktionen und Fachgebieten sowie in Joblevels gruppiert. Dies schafft eine klare Unterscheidung sowie ein Verständnis für den Weg von Einstiegspositionen zu höher qualifizierten Rollen. Die Jobarchitektur bildet die Basis für Vergütungsstrukturen und Gehaltsbänder. Diese werden jährlich überprüft, indem die interne Gehaltsstruktur mit externen Daten aus vergleichbaren Branchen abgeglichen und bei Bedarf angepasst wird. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Die Jobarchitektur schafft ein strukturiertes und transparentes Rahmenwerk mit klaren Kriterien für die Job-Einstufung und Gehaltsbänder, um eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung zu gewährleisten. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kinderbetreuung Inhalt und Zeithorizont: Wir bieten eine Vielzahl verschiedener Programme zur Kinderbetreuung an. Dazu gehören Feriencamps, Workshops, Online-Kurse und Kindergärten. Die Initiativen variieren je nach Tochtergesellschaft: In Österreich gibt es zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote des A1 Digital Campus speziell in der Ferienzeit; in Kroatien und Mazedonien ermöglicht das Flying Nannies-Programm die Kinderbetreuung während der Ferien. In Serbien, Kroatien und Bulgarien stehen Kindergärten arbeitsnah zur Verfügung. In Belarus können Kinder und Jugendliche an Online-Kursen teilnehmen, die unter anderem in Künstliche Intelligenz einführen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Die Programme zielen darauf ab, die Betreuung in der schulfreien Zeit und in der Nähe des Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen sie das Bewusstsein der Kinder für die Arbeit ihrer Eltern stärken und ihnen wertvolle Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten bieten. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Maßnahmen variiert. Es bestehen gruppenweite sowie länderspezifische Maßnahmen. Das Karenz @A1 Angebot in Österreich Inhalt und Zeithorizont: Seit 2019 fördert das Karenz@A1 Programm die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriereplanung sowie den Wiedereinstieg in das Berufsleben für Eltern. Es umfasst Coachings, virtuelle Events und weitere Angebote, die Eltern je nach Bedarf nutzen können. Zudem werden Eltern mit 400 Euro zur Geburt finanziell unterstützt. Vor, während und nach der Karenz werden die Eltern von A1 Karenz-Mentor:innen begleitet und beraten. Eine familienfreundliche Arbeitsumgebung wird durch Teilzeitmöglichkeiten und ein Co-Leadership-Modell gefördert, das die Teilung von Führungspositionen ermöglicht. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Karenz@A1 Programm ist darauf ausgerichtet, allen Mitarbeiter:innen in Karenz gleiche Chancen zu bieten und die Zeit optimal für ihre berufliche Weiterentwicklung zu nutzen. Es fördert die Jobzufriedenheit beim Wiedereinstieg sowie die berufliche Entwicklung. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen und Ziele S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Die Ziele sind für die A1 Group gültig und wurden gemeinsam von Group HR und Group ESG festgelegt, dem Vorstand vorgeschlagen und mit dem Aufsichtsrat, der unter anderem aus Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung besteht, abgestimmt. Die Zielmessung erfolgt regelmäßig und mindestens zwei Mal jährlich. Die Dateninterpretation sowie die Entwicklung von Maßnahmen obliegen Group HR. Die Mitarbeiter:innen inklusive Mitglieder der Arbeitnehmervertretung werden darüber mittels interner Kommunikationsformate und -kanäle (Verweis auf S1-4 Strategiekommunikation) informiert. Diversity, Equity & Inclusion Das Diversity, Equity & Inclusion (DE&I) Ziel adressiert das wesentliche Thema Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter. Zieldefinition und Zeithorizont: Im Bestreben für mehr Vielfalt und Gleichberechtigung haben wir uns die Ziele gesetzt, sowohl den Frauenanteil insgesamt als auch den Anteil weiblicher Führungskräfte auf 40 % zu erhöhen. Dies ist insbesondere in der Telekommunikations- und IT-Branche, die traditionell einen geringeren Frauenanteil aufweist, essenziell. Die Ziele bauen auf der 2022 veröffentlichten DE&I Richtlinie auf und korrelieren mit weiteren Zielsetzungen wie der Verringerung des Gender Pay Gaps. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt zwei Mal pro Jahr. 2024 betrug der Frauenanteil insgesamt 40 % und der Anteil weiblicher Führungskräfte 35 %. Gender Pay Gap und Equal Pay Gap Das Gender Pay Gap Ziel bezieht sich auf das wesentliche Thema Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Daher ist die Reduktion des Gender Pay Gap (Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen)und die Schließung des Equal Pay Gap (Unterschied im Einkommen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit) Teil der Vorstandsvergütung: Zieldefinition und Zeithorizont: LTI 2023 (2023-2025): Reduzierung des Gender Pay Gap um 15 % im Vergleich zu 2022 und des Equal Pay Gap um 80 % bis Ende 2025 im Vergleich zu 2022. LTI 2024 (2024-2026): Reduzierung des Gender Pay Gap um 20 % im Vergleich zu 2022. Zielmessung und -überprüfung: Wir implementierten gruppenweit standardisierte Kennzahlen für die Messung der Gehaltsunterschiede. Für den Gender Pay Gap wird die Definition gemäß CSRD herangezogen. Die Erhebung erfolgt halbjährlich (siehe S1-16). 2024 lag der Gender Pay Gap bei 16 %. Trainingsstunden Das Ziel adressiert das wesentliche Thema Schulungen und Kompetenzentwicklung. Zieldefinition und Zeithorizont: Unser Ziel ist es, die Anzahl der Trainingsstunden zu erhöhen und bis Ende 2030 durchschnittlich 40 Trainingsstunden pro Mitarbeiter:in zu erreichen. Das Ziel ist Teil der Vorstandsvergütung 2024. Diese gezielte Förderung des individuellen Potenzials trägt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen bei. Sowohl die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen als auch deren Potenzialentfaltung ist entscheidend für unseren Geschäftserfolg. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielmessung erfolgt einmal pro Quartal. 2024 lag die Anzahl der durchschnittlichen Trainingsstunden pro Mitarbeiter:in (in Vollzeitäquivalenten) bei 42 Stunden. Corporate Volunteering Das Ziel adressiert das wesentliche Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit. Zieldefinition und Zeithorizont: Unser Ziel ist es, mindestens vierteljährlich unseren Arbeitskräften ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen. Unseren Arbeitskräften steht dafür die Dauer eines Arbeitstages zur Verfügung. Die Corporate Volunteering-Angebote werden individuell von den Tochtergesellschaften festgelegt. Freiwilligenarbeit und altruistisches Verhalten wirken sich positiv auf die körperliche und mentale Gesundheit unserer Arbeitskräfte aus. Zielmessung und -überprüfung: Der Fortschritt wird mindestens einmal pro Jahr überprüft. 2024 haben 1.406 Teilnehmer:innen in Summe 8.128 Stunden Corporate Volunteering genutzt. Zielanpassung: Gegenüber dem Ziel 2023 wurde 2024 die Möglichkeit von Corporate Volunteering von einmal jährlich auf vier Mal jährlich erhöht. S1-6 — Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens Die Mitarbeiter:innen werden in Anzahl der Personen (Head Count) dargestellt. Es werden all jene berücksichtigt, die zum 31.12.2024 aktiv in der A1 Group tätig sind. Die Geschlechtsangaben beruhen auf der Selbstauskunft der Mitarbeiter:innen. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Head Count (17.975) entspricht 17.298 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Mitarbeiter:innen nach Geschlecht per 31. Dezember Anzahl der Personen 2024 Männlich 10.873 Weiblich 7.102 Divers - Keine Angaben - Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen 17.975 Mitarbeiter:innen pro Land per 31. Dezember Anzahl der Personen 2024 Österreich 6.910 Bulgarien 3.905 Kroatien 1.934 Belarus 2.180 Slowenien 611 Serbien 1.591 Nordmazedonien 770 Deutschland 29 Schweiz 45 Mitarbeiter:innen nach Vertragsart und Geschlecht per 31. Dezember Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Verträgen Mitarbeiter:innen mit befristeten Verträgen Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte Anzahl der Personen 2024 2024 2024 2024 Männlich 10.418 455 10.426 447 Weiblich 6.665 437 6.414 688 Divers - - - - Keine Angaben - - - - Mitarbeiter:innen nach Vertragsart und Land per 31. Dezember1) Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Verträgen Mitarbeiter:innen mit befristeten Verträgen Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte Anzahl der Personen 2024 2024 2024 2024 Österreich 6.643 267 5.940 970 Bulgarien 3.858 47 3.768 137 Kroatien 1.661 273 1.933 1 Belarus 2.180 0 2.180 0 Slowenien 582 29 590 21 Serbien 1.386 205 1.591 0 Nordmazedonien 700 70 770 0 Deutschland 28 1 28 1 Schweiz 45 0 40 5 1) Zu befristeten Verträgen zählen Arbeitsverhältnisse in der Probezeit oder zur Vertretung während zeitlich begrenzter Abwesenheiten, etwa aufgrund von Elternzeit oder Krankheit, und Verträge mit kurzfristig erhöhtem Arbeitspensum. Teilzeitverträge werden geschlossen, um Flexibilität zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern. Mitarbeiter:innen-Fluktuation1) 2024 Mitarbeiter:innen-Fluktuation (Anzahl der Personen) 2.619 Mitarbeiter:innen-Fluktuation (in %) 14 1) Alle Austritte dividiert durch die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (= Mitarbeiteranzahl am Ende der Vorperiode plus Mitarbeiteranzahl am Ende der Reportingperiode dividiert durch 2). S1-7 — Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Fremdarbeitskräfte werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Ein VZÄ entspricht der Anzahl der vertraglich vereinbarten Stunden in Bezug auf die vereinbarten Stunden von Vollzeit-Arbeitskräften. Es werden all jene berücksichtigt, die zum 31.12.2024 für die A1 Group tätig sind. Die Geschlechtsangaben beruhen auf der Selbstauskunft der Fremdarbeitskräfte. Fremdarbeitskräfte per 31. Dezember in Vollzeitäquivalente 2024 Anzahl der Selbstständigen 57 Anzahl der External Workforce (=EWF)1) 1.450 Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte 1.506 1) Von Unternehmen bereitgestellt, die im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind. S1-9 — Diversitätskennzahlen Geschlechterverteilung der obersten Führungsebene1) per 31. Dezember Geschlechter- verteilung (Anzahl der Personen) Geschlechter- verteilung (in %) 2024 2024 Männlich 35 74 Weiblich 12 26 Divers - - Keine Angaben - - 1) Definition der obersten Führungsebene gemäß ESRS: A1 Group Vorstand und direkt unterstellte Führungskräfte, CEOs der A1 Tochtergesellschaften und deren Leadership Team Mitglieder (entspricht der Ebene unter der oder dem CEO) Altersstruktur der Mitarbeiter:innen per 31. Dezember Altersstruktur (Anzahl der Personen) Altersstruktur (in %) 2024 2024 unter 30 2.992 17 30-50 10.853 60 über 50 4.130 23 S1-10 — Angemessene Entlohnung Alle Mitarbeiter:innen der A1 Group erhalten eine angemessene Entlohnung. S1-11 — Soziale Absicherung Alle Mitarbeiter:innen der A1 Group sind gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert. S1-13 — Kennzahlen zu Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Regelmäßige Leistungsbeurteilungen1) nach Geschlecht per 31. Dezember in % 2024 Männlich 61 Weiblich 39 Divers - Keine Angaben - 1) Alle Mitarbeiter:innen, die in der Reportingperiode mindestens an einer Leistungs- und Laufbahnbeurteilung teilgenommen haben Durchschnittliche Trainingsstunden nach Geschlecht pro Person 2024 Männlich 31 Weiblich 37 Divers - Keine Angaben - S1-14 — Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitskräfte geschützt durch Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme per 31. Dezember in % 2024 Mitarbeiter:innen 100 Fremdarbeitskräfte 98 Gesundheits- und Sicherheitsinformationen 2024 Anzahl an Todesfällen Mitarbeiter:innen 1 Fremdarbeitskräfte 0 Andere Arbeitskräfte 0 Anzahl an Arbeitsunfällen Mitarbeiter:innen 59 Fremdarbeitskräfte 2 Quote der Arbeitsunfälle 1) Mitarbeiter:innen 1,69 Fremdarbeitskräfte 0,58 Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen Anzahl arbeitsbedingter, meldepflichtiger Erkrankungen unter Mitarbeiter:innen 18 Ausfalltage durch arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen unter Mitarbeiter:innen 555 1) Berechnung basierend auf vertraglich vereinbarter Arbeitszeit unter Berücksichtigung von unterjährigen Arbeitszeitänderungen. S1-15 — Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in % 2024 Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen 100 Mitarbeiter:innen, die Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in Anspruch nahmen nach Geschlecht Männlich 33 Weiblich 67 Divers - Keine Angaben - S1-16 — Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern unter den Mitarbeiter:innen per 31. Dezember in % 2024 Verdienstunterschied1) 16 1) Berechnung basierend auf vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und vertraglich vereinbartem Sollgehalt. Verhältnis der Gesamtvergütungen Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson). Die Berechnung des Verhältnisses pro Land erfolgt gemäß ESRS Definition. Der Gesamtwert errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Länderverhältnisse. Die Gewichtung richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Land. 2024 Verhältnis 1:36 S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen von Menschenrechtsverstößen Diskriminierungsvorfälle1) 2024 Anzahl an Diskriminierungsvorfällen 1 Anzahl der gemeldeten Beschwerden über Kanäle für Arbeitskräfte 11 Anzahl der gemeldeten Beschwerden über nationale Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD 0 1) Inkl. Belästigung und Mobbing Menschenrechtsvorfälle 2024 Gesamtanzahl der Menschenrechtsvorfälle 0 davon jene die gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen 0 Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Diskriminierung und Menschenrechten in TEUR 2024 Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Menschenrechten 0 Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Diskriminierung1) 0 1) Inkl. Belästigung und Mobbing S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Strategie Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Als führendes Telekommunikationsunternehmen in CEE legen wir höchsten Wert auf soziale Verantwortung entlang unserer globalen Wertschöpfungskette. Die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern in verschiedenen Regionen der Welt birgt besondere Herausforderungen. Transparenz ist dabei entscheidend: Die Verfügbarkeit von Daten zu sozialen Standards und die Erstellung eines umfassenden Überblicks über unsere Wertschöpfungskette sind zentrale Aufgaben. Unser Ansatz für eine sozial gerechte und nachhaltige Wertschöpfungskette zielt unter anderem darauf ab, positive Auswirkungen wie geregelte Arbeitszeiten, eine angemessene Entlohnung, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie das Angebot stabiler Beschäftigungsverhältnisse sicherzustellen. Unser Fokus bei der Prävention negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte liegt auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Mehrheit unserer Produktionspartner im Bereich Telekommunikationsausrüstung und Endgeräte befindet sich in Asien, wo unsere Anforderungen an Arbeitsbedingungen nicht immer vollständig erfüllt werden. Besonders wichtig sind uns daher Aspekte wie Gesundheit und Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten, faire Entlohnung sowie Gleichstellung und Diversität. Eine kontinuierliche Überwachung dieser Kriterien ist unerlässlich, um die Einhaltung unserer Standards sicherzustellen. Darüber hinaus beziehen wir wesentliche Rohstoffe für Telekommunikationsgeräte, wie seltene Erden, hauptsächlich aus Afrika. Diese Rohstoffbeschaffung ist oft mit einem erhöhten Risiko für Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise Kinderarbeit, verbunden. Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um die Auswirkungen und Herausforderungen entlang unserer Wertschöpfungskette zu adressieren (siehe S2-4). Diese beinhaltet unter anderem: Lieferantenbewertung und -auswahl: Wir führen strenge Due-Diligence-Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten unseren hohen Anforderungen an soziale und ökologische Standards entsprechen. Vertragliche Anforderungen: Unsere Verträge mit Lieferanten beinhalten klare Klauseln zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Kontinuierliche Überwachung und Audits: Wir überwachen unsere Lieferkette kontinuierlich und führen regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass unsere Standards eingehalten werden. Beschwerdeverfahren – unser Hinweisgeberportal tell.me Mit diesen Maßnahmen und unserem kontinuierlichen Engagement in der Überwachung und Verbesserung unserer Wertschöpfungskette wollen wir einen positiven Beitrag für die Arbeitskräfte unserer Wertschöpfungskette leisten und gleichzeitig den Herausforderungen begegnen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S2-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Die beschriebenen Konzepte und Richtlinien gelten für alle Partner in unserer Wertschöpfungskette und beziehen sich somit auf sämtliche Arbeitskräfte, unabhängig von Land oder Tochtergesellschaft. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Die Umsetzung der Konzepte und Richtlinien wird durch den Director Group Technology and Transformation verantwortet, der auch für den Gruppeneinkauf zuständig ist. Unseren Konzepten und Richtlinien liegt unsere Human Rights Policy (siehe S1-1) zu Grunde, welche sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (CCPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (CESCR), der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP), am UN Global Compact sowie an den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientiert. Supplier Code of Conduct Der Supplier Code of Conduct adressiert die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Vielfalt sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Inhalt: Unser Supplier Code of Conduct legt ethische, ökologische und soziale Standards fest. Wir verpflichten uns zu verantwortungsbewusstem und nachhaltigem Handeln und betrachten Lieferanten als Schlüsselpartner zur Erreichung dieser Ziele. Lieferanten müssen alle Umweltgesetze einhalten, ihren ökologischen Fußabdruck minimieren und nachhaltige Praktiken fördern. Ebenfalls stehen Arbeits- und Menschenrechtsgesetze im Fokus, einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel. Sie sollen sichere Arbeitsbedingungen bieten, faire Löhne zahlen und Konfliktmineralien eliminieren. Darüber hinaus wird dargelegt, dass Gesetze und Richtlinien zu Bestechung, Korruption und Interessenkonflikten, ethische Geschäftspraktiken und die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten einzuhalten sind. Zur Überprüfung der Einhaltung führen wir Risikobewertungen und Audits (siehe S1-4) durch. Lieferanten müssen bei Nicht-Einhaltung Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Policy on Responsible Sourcing Die Policy on Responsible Sourcing adressiert die wesentlichen Themen: Angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vielfalt, Kinder- und Zwangsarbeit. Inhalt: Die Richtlinie stützt sich auf unseren Code of Conduct (siehe G1-1) sowie die darin enthaltenen Verpflichtungen zu Menschenrechten, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Die Lieferanten werden aufgefordert, unsere ESG-Standards einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die sozialen Standards zu Menschenrechten, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Gesundheit und Sicherheit, fairer Bezahlung sowie Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung. Zudem ist die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien eingeschlossen. Das Ziel der Richtlinie ist es, neben der Stärkung der wirtschaftlichen Leistung und der Sicherstellung der Resilienz der Lieferkette, insbesondere unsere Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu fördern. Wir integrieren Verantwortung in das Lieferantenmanagement auf zwei Ebenen: In der Lieferantendimension umfasst dies Governance sowie Konformitäts- und Risikobewertungen, um sicherzustellen, dass ESG-Standards und -Richtlinien eingehalten werden. Ergänzt wird dies durch die Selbstdeklaration der Lieferanten und externe ESG-Bewertungen. Auf transaktionaler Ebene verpflichten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen die Lieferanten zur Einhaltung des Code of Conducts. ESG-Kriterien fließen, sofern anwendbar, in den Auswahl- und Vergabeprozess ein. Wir überwachen unsere Lieferanten durch interne und externe Screening-Prozesse und erwarten dasselbe von unseren Lieferanten in ihrer Lieferkette. Wenn bei unseren Audits Abweichungen festgestellt werden, werden diese im Korrekturmaßnahmenplan (CAP – Corrective Action Plan) festgehalten und gemeinsam mit dem Lieferanten bearbeitet, bis sie behoben sind. Wir erwarten, dass der Lieferant uns benachrichtigt und sich an die festgelegten Korrekturmaßnahmen hält. Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: US-amerikanisches Dodd-Frank-Gesetz (Einhaltung der Prinzipien zur verantwortungsvollen und ethischen Mineralienbeschaffung), EU-Verordnung über Konfliktmineralien Conflict Minerals Policy Die Conflict Minerals Policy adressiert die wesentlichen Themen Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Inhalt: Unsere Richtlinie zielt darauf ab, die Beschaffung von Mineralien und seltenen Erden aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu verhindern. Wir sind uns unserer Verantwortung in der Wertschöpfungskette bewusst, auch wenn keine direkte Verbindung zu Konfliktmineralien besteht. Wir erkennen die Risiken von Finanzverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die beim Gewinn, Transport oder Handel von Mineralien entstehen können, sowie deren Verbindung zu Folter, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und anderen schweren Verbrechen. Unsere Lieferanten und Partner müssen die Grundsätze der verantwortungsvollen Mineralbeschaffung des US-amerikanischen Dodd-Frank Act und der EU-Verordnung über Konfliktmineralien einhalten. Wir verpflichten uns, Sorgfaltsprozesse zu implementieren, um die Beschaffung solcher Mineralien zu eliminieren und transparent über die Ergebnisse zu berichten. Wir arbeiten nicht mit Lieferanten zusammen, die Missbrauch im Zusammenhang mit Konfliktmineralien tolerieren, und beenden die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die ein Risiko für schwere Missbräuche darstellen. Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: US-amerikanisches Dodd-Frank-Gesetzes (Einhaltung der Prinzipien zur verantwortungsvollen und ethischen Mineralienbeschaffung), EU-Verordnung über Konfliktmineralien Zusätzlich zu den beschriebenen Richtlinien adressieren der Code of Conduct (siehe G1-1), die Diversity, Equity & Inclusion Policy, die Health, Safety and Wellbeing Policy sowie die Human Rights Policy (siehe S1-1) die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Diese sind für die A1 Group sowie ihre Partner:innen und Kund:innen gültig. Unsere Konzepte und Richtlinien beschreiben zudem unsere Verpflichtung gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel. S2-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Wir legen großen Wert darauf, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihre rechtmäßigen Vertreter direkt einzubeziehen, um ihre Anliegen gezielt zu adressieren und in unsere Entscheidungen einzubinden. Dies wird durch ein strukturiertes Audit-Verfahren nach Vorgaben der Joint Alliance for CSR (JAC) gewährleistet. Jedes Mitglied von JAC führt pro Jahr mindestens fünf Audits durch. Mit derzeit rund 30 Mitgliedsunternehmen ergibt das eine jährliche Gesamtzahl von circa 150 Audits. Das Audit umfasst mehrere Schritte: Im Eröffnungsgespräch werden wichtige Aspekte des Audits besprochen und eine Geschäftsübersicht präsentiert. Ziel ist es, die Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die ethischen und ökologischen Praktiken des Lieferanten zu verstehen. Während der Betriebsbesichtigung werden die Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen geprüft. Anschließend erfolgt eine Dokumentenprüfung, um die Konformität mit den JAC Prinzipien zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil sind die Interviews mit Mitarbeitenden des Lieferanten, die in einem vertraulichen Rahmen durchgeführt werden. Diese bieten dem Audit-Team Einblicke in die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und umfassen verschiedene Gruppen der Arbeitskräfte. Im Abschlussgespräch werden die Ergebnisse des Audits präsentiert und Feedback gegeben. Dieses umfassende Verfahren stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken der Arbeitskräfte berücksichtigt und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen kontinuierlich umgesetzt werden. Die Interviews werden vom externen JAC Audit-Verantwortlichen durchgeführt. Wenn bei Audits Abweichungen festgestellt werden, werden diese in Maßnahmenplänen (CAP corrective action plans) festgehalten. Der JAC-Verantwortliche der A1 Group ist regelmäßig mit dem geprüften Unternehmen in Kontakt, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenpläne zu überprüfen. Über die Ergebnisse wird an den Director Group Technology and Transformation berichtet. S2-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können ihre Anliegen und Beschwerden direkt über das Hinweisgebersystem tell.me an uns kommunizieren. tell.me ist jederzeit über unsere Website in allen Landessprachen unserer Tochtergesellschaften und in Englisch zugänglich. Unsere Lieferanten werden über den Code of Conduct über das Hinweisgebersystem informiert. Eine Kommunikation an deren Arbeitskräfte oder entsprechende Schulungen sind derzeit nicht verpflichtend und die Kenntnis über das System daher nicht prüfbar. Die Vorgehensweise zum Umgang mit gemeldeten Anliegen und Beschwerden ist unter S1-3 erläutert und gilt sowohl für unsere eigenen Arbeitskräfte als auch für jene in der Wertschöpfungskette. 2024 wurden keine Vorfälle aus der Wertschöpfungskette gemeldet. Zudem besteht für die Arbeitskräfte unserer Lieferanten die Möglichkeit, ihre Anliegen und Beschwerden während der Audit-Interviews zu kommunizieren (siehe S2-2). S2-4 — Maßnahmen und Ansätze zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wirksamkeit Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso werden die Themen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und Vielfalt erfasst. Die Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen werden von Group Purchasing und Supplier Relationship Management zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Due Diligence Form (DDF) Inhalt und Zeithorizont: Im Rahmen unserer Verpflichtung zur sozialen Verantwortung und zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen entlang unserer Wertschöpfungskette entwickelten wir einen umfassenden Due Diligence Fragebogen für unsere Lieferanten. Dieser wurde 2022 eingeführt und wird jedes Jahr erweitert. Der Fragebogen besteht aus vier Teilen: Allgemeine Unternehmensinformationen EcoVadis: EcoVadis bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Es wird ermittelt, ob eine Scorecard vorhanden ist, inklusive Punktzahl und Medaille. Hauptteil: Unterteilt in Compliance, Soziale Verantwortung, Datenschutz, Qualitätsmanagement, Umweltverantwortung, Due Diligence und Finanzielle Verantwortung. Genehmigung der Datennutzung: Klärung, ob die Daten für andere mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften gelten und mit unseren Gesellschaften geteilt werden dürfen. Der Fragebogen muss alle drei Jahre ausgefüllt werden. Lieferanten erhalten den Hauptteil nur, wenn keine EcoVadis Scorecard vorliegt oder nicht mindestens die Bronze-Medaille erreicht wurde. Die Bronze-Medaille wird an die besten 35 % der bewerteten Unternehmen vergeben. Falls ein Lieferant den Fragebogen nicht ausfüllt, erfolgt ein Eskalationsverfahren. Bei einem Verweis auf eigene Policies prüft unser Team diese, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen entsprechen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel unseres Due Diligence Fragebogens ist, die Einhaltung grundlegender arbeitsrechtlicher und ethischer Standards bei unseren Lieferanten zu prüfen und sicherzustellen. Dieser systematische Ansatz gewährleistet Transparenz und Verantwortung und stellt sicher, dass unsere Lieferanten unsere Standards erfüllen. Insgesamt füllten circa 350 Lieferanten den Fragenbogen aus. Mit Ende 2024 sind alle Lieferanten, die 80 % der Ausgaben abdecken, und ein mittleres bis hohes Risikopotenzial aufweisen, durch den DDF abgedeckt. Geltungsbereich: Die Lieferanten der A1 Group mit dem höchsten Risiko (alle Lieferanten der A1 Group, die 80 % der Ausgaben abdecken und ein mittleres bis hohes Risikopotenzial aufweisen). JAC (Joint Alliance for CSR) Inhalt und Zeithorizont: Wir sind Mitglied der Joint Alliance for CSR (JAC), einer Vereinigung von Telekommunikationsanbietern, die zum Ziel hat, die Umsetzung von Corporate Social Responsibility (CSR) bei bedeutenden multinationalen Lieferanten der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)-Industrie zu überprüfen, bewerten und weiterzuentwickeln. JAC verfolgt die Mission, Nachhaltigkeit als gemeinsame Verantwortung über den Wettbewerb hinaus zu betrachten und als treibende Kraft die Sensibilisierung für Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette zu fördern. Dies gelingt nur durch enge Zusammenarbeit und Kooperation der Mitgliedsunternehmen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel unserer Mitgliedschaft bei JAC ist es, Nachhaltigkeitsstandards und bewährte Prozesse zu überprüfen und weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch den Austausch von Best Practices. Dies trägt zur Einhaltung international anerkannter Standards bei und fördert die Wahrung der Menschenrechte sowie sozialer, arbeitsrechtlicher und ökologischer Standards. Durch gemeinsame Audits und Assessments bei den Lieferanten wird die Einhaltung dieser Standards überprüft. Unsere Zusammenarbeit mit anderen Telekommunikationsunternehmen stärkt die effektive Umsetzung von Nachhaltigkeitsprinzipien in der Branche und betont unser Engagement für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Jedes Mitglied von JAC ist verpflichtet, gemäß den Vorgaben mindestens fünf Lieferanten pro Jahr zu auditieren. Derzeit sind 29 Unternehmen Mitglieder. Geltungsbereich: Lieferanten der A1 Group 2023 wurde im Rahmen eines Audits festgestellt, dass die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Überstunden der befragten Arbeitskräfte eines Lieferanten die gesetzlichen Anforderungen und die SA8000-Standards (Zertifizierungsstandard zur sozialen Verantwortung am Arbeitsplatz) überschritten. Ein Maßnahmenplan zur Behebung dieser Probleme sah die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie für Arbeitskräfteeinsatz, die Erhöhung der Produktionseffizienz, die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte und die Reduzierung der Überstunden vor, mit dem Ziel, die wöchentlichen Arbeitsstunden schrittweise auf maximal 60 Stunden zu senken. Diese Maßnahmen wurden 2024 erfolgreich umgesetzt und die festgestellten Verstöße wurden behoben. Kennzahlen und Ziele S2-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Due Diligence Form (DDF) Zieldefinition und Zeithorizont: Unsere aktuelle Praxis ist es, jährlich 100 % aller Lieferanten einer Risikobewertung in den Bereichen Environment, Social und Governance zu unterziehen. Unser Ziel ist es, Lieferanten, die 80 % aller Ausgaben verursachen und als mittel- bis hochrisikobehaftet beurteilt werden, mindestens alle drei Jahre einer Befragung mittels Due-Diligence-Form zu unterziehen. Die Befragung setzt sich zum Ziel, durch Selbstauskunft kritische Bereiche der Lieferkette (z. B. Herkunft der Metalle und seltenen Erden, Einhaltung der Menschenrechte, CO2-Reduktion, etc.) zu identifizieren und den Reifegrad der Lieferanten zu ermitteln und zu erhöhen. Zielmessung und -überprüfung: Der Fortschritt zur Erfüllung des jährlichen Ziels wird durch einen Bericht kommuniziert und ist ebenfalls Bestandteil eines jährlichen Audits, da es sich dabei um ein STI (Short Term Incentive) unseres Managements handelt. Das Ziel wurde 2024 erreicht. Geltungsbereich: Die Lieferanten der A1 Group mit dem höchsten Risiko (alle Lieferanten der A1 Group, die 80 % der Ausgaben abdecken, und ein mittleres bis hohes Risikopotenzial aufweisen). JAC (Joint Alliance for CSR) Zieldefinition und Zeithorizont: Bis 2030 planen wir, jährlich fünf Vor-Ort-Audits bei unseren Lieferanten durchzuführen, um hohe Standards entlang unserer Lieferkette zu gewährleisten. Zielmessung und -überprüfung: Dieses Jahr wurden fünf Vor-Ort-Audits bei unseren Lieferanten durchgeführt. Dieses Ziel wird zusätzlich von JAC nachverfolgt, und durch Einträge in die Audit-Plattform dokumentiert. Geltungsbereich: Lieferanten der A1 Group S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationssicherheit Als Betreiber von kritischer Infrastruktur ist Informationssicherheit ein wesentliches Element unseres Wertversprechens und damit auch unserer Geschäftsstrategie. Kund:innen, Arbeitskräfte und die Gesellschaft erwarten die Verfügbarkeit und Vertraulichkeit unserer Dienstleistungen. Zusätzlich sind Unternehmen wie die A1 Group zunehmend Ziel von Cyberkriminalität. Dies verlangt ein hohes Sicherheitsverständnis unserer Arbeitskräfte sowie Sicherheitsniveau der Technik und Geschäftsprozesse. Das Vertrauen unserer Stakeholder in unsere Marke ist eng mit der Wahrnehmung als sicheres Unternehmen verknüpft. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit Informationssicherheit Information Security Policy Inhalt: 2024 implementierten wir ein gruppenweites Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Einzelne Tochtergesellschaften verfügen bereits seit 2005 über ein ISMS. Das gruppenweite ISMS definiert die Information Security Policy als zentrales Element des Informationssicherheitsmanagements. Das in der Richtlinie definierte Ziel ist es, das Sicherheitsrisiko im Einklang mit unserer Risikobereitschaft zu minimieren. Dabei schaffen wir ein sicheres Unternehmensumfeld und fördern eine Sicherheitskultur, die unsere Produkte, unsere Marke und unser Image positiv beeinflusst. Weniger Sicherheitsvorfälle führen beispielsweise dazu, dass das Unternehmen von Kund:innen als vertrauenswürdig wahrgenommen wird. Die wichtigsten Aspekte unserer Informationssicherheit sind: Vertraulichkeit: Der Zugriff auf Informationen und Daten muss ausschließlich auf befugte Personen beschränkt und strikt nach dem Need-to-know- sowie Need-to-have-Prinzip geregelt werden, sodass nur arbeitsnotwendige Datenzugriffe gewährt werden. Integrität: Daten müssen vollständig und korrekt sein. Alle Systeme, IT-Komponenten und Netzwerke müssen einwandfrei gemäß den Spezifikationen funktionieren. Änderungen an Daten dürfen nur mit entsprechender Berechtigung möglich sein. Alle Änderungen an geschäftskritischen Datensätzen müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Verfügbarkeit: Daten müssen jederzeit verfügbar sein und zu dem Zeitpunkt, zu dem sie benötigt werden, an die befugten Arbeitskräfte, Kund:innen, Dritte oder das richtige System geliefert werden. Compliance: Alle Arbeitskräfte oder Dritte müssen die relevanten internen oder externen Spezifikationen, Richtlinien, Standards und/oder Gesetze kennen und diese einhalten. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Verantwortlichkeit: Chief Information Security Officer in den Tochtergesellschaften Verfügbarkeit für Stakeholder: Die Richtlinie ist auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Maßnahmen im Zusammenhang mit Informationssicherheit Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung des Sicherheitsniveaus um. Die folgenden vier Maßnahmen wirken sich besonders positiv auf die als wesentlich definierten Chancen (Wahrnehmung als sicheres Unternehmen, positive Auswirkungen auf Marke, Image und Produkte) aus. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Zertifizierung nach ISO 27001 Inhalt und Zeithorizont: Wir implementieren und betreiben in jeder Tochtergesellschaft ein ISMS nach ISO 27001 und betrachten das Resultat als gruppenweites ISMS. Das ISMS ist als Dauermaßnahme ausgelegt, und wird jedes Jahr einem externen Überwachungsaudit unterzogen. Alle drei Jahre erfolgt ein Rezertifizierungsaudit. Die ISMS sind zertifiziert und definieren eine Vielzahl an Securitykontrollen, die einem überwachten und kontinuierlichen Verbesserungszyklus unterliegen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Ziele sind die Aufrechterhaltung der Zertifizierung, die Umsetzung von allfälligen Verbesserungsmaßnahmen und die Behebung von identifizierten Schwachstellen im Rahmen der Auditergebnisse. Gegenwärtig verfügen alle Tochtergesellschaften über eine aufrechte Zertifizierung. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Simulierte Hackerangriffe Inhalt und Zeithorizont: Wir führen laufend simulierte Hackerangriffe (z. B. Penetration Testing, Red Teaming) gegen unser Unternehmen durch, um die tatsächliche Effektivität unserer technischen Infrastruktur und das Sicherheitsbewusstsein unserer Arbeitskräfte zu testen. Für 2024 wurden 59 simulierte Hackerangriffe durchgeführt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Die Ergebnisse der Tests werden an die Verantwortlichen kommuniziert, und die Behebung von allfälligen Schwachstellen sowie die Einführung von Verbesserungsmaßnahmen initiiert. Die Maßnahme zielt darauf ab, unser Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und dadurch das Vertrauen unserer Kund:innen in unsere Produkte und Marke weiter zu stärken. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Trainings zu Informationssicherheit Inhalt und Zeithorizont: Wir haben ein umfangreiches Trainings- und Schulungskonzept für Informationssicherheit implementiert. Um die Arbeitskräfte für das Thema Informationssicherheit zu sensibilisieren, finden einmal jährlich verpflichtende E-Learnings sowie laufende Schulungen statt. Außerdem informieren interne Kommunikationsmedien und Veranstaltungen über aktuelle Entwicklungen. Diese Maßnahme ist fortlaufend. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel ist es, durch die Schulung unserer Arbeitskräfte und ihre Sensibilisierung für Angriffe und Betrugsmuster das Risiko erfolgreicher Angriffe und Vorfälle zu reduzieren. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Informationssicherheit Escape Room Inhalt und Zeithorizont: Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, hat A1 Serbien den ersten Escape Room mit dem Schwerpunkt Informationssicherheit eröffnet. Der Escape Room ist ein interaktives Erlebnis, in dem eine Gruppe von Personen zusammenarbeitet, um eine Reihe von Rätseln und Aufgaben zu lösen. Die Teilnehmer:innen werden durch ein Szenario geführt, welches verschiedene Sicherheitsherausforderungen simuliert, denen wir fast täglich begegnen – oft ohne es zu bemerken. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Die Bedeutung von Informationssicherheit wird durch eine Kombination aus Unterhaltung und Bildung gefördert. Geltungsbereich: A1 Serbien Kennzahlen und Ziele Ziele im Zusammenhang mit Informationssicherheit Wir überwachen die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen durch die Implementierung eines konzernweiten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Das Gesamt-ISMS besteht aus einzelnen ISO 27001-zertifizierten ISMS in jeder Tochtergesellschaft. Durch den inhärenten PDCA-Zyklus (Plan Do Check Act) wird die Wirksamkeit des Designs und der Implementierung erreicht. Die Verifizierung wird durch den Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozess gewährleistet. Das Ambitionsniveau wird durch die erfolgreiche Zertifizierung definiert. Kennzahlen für Informationssicherheit Um die Wirksamkeit unserer Informationssicherheit zu prüfen, nutzen wir folgende Kennzahl (entsprechend der Definition von América Móvil): Gesamtanzahl der eingetretenen Sicherheitsvorfälle mit einer Strafe bzw. Bußgeldern über 100.000 USD (entspricht 103.890 EUR, Stichtag 31.12.2024). 2024 gab es keine solchen Sicherheitsvorfälle. (Kritische) Infrastruktur und Resilienz Kritische Infrastrukturen sind jene Infrastrukturen, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen haben. Ihre Störung oder Zerstörung kann zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit und das wirtschaftliche und soziale Wohl großer Teile der Bevölkerung oder das effektive Funktionieren von staatlichen Einrichtungen führen. Sie bilden das Fundament moderner Gesellschaften und unterstützen essenzielle Dienste wie Kommunikation, Transport, Energie und Gesundheitswesen. Unter diesen sticht das Telekommunikationsnetz als ein Bestandteil hervor, der den Echtzeit-Datenaustausch und die Koordination zwischen verschiedenen Sektoren ermöglicht. Die A1 Group betreibt kritische Infrastruktur, die nicht nur die Telekommunikation, sondern auch andere Industrien unterstützt, die auf zuverlässige Konnektivität für ihren Betrieb und die Sicherheit angewiesen sind. Unsere Infrastruktur erstreckt sich über mehrere Länder und umfasst mobile und festnetzgebundene Netze, Glasfaser, Rechenzentren und Cloud-Plattformen. Angesichts zunehmender Cyberbedrohungen, Naturkatastrophen und technischer Ausfälle ist der Schutz dieser kritischen Infrastruktur von größter Bedeutung. Unsere Netze sind daher mit Redundanz, Resilienz und Sicherheit als Hauptprioritäten konzipiert, um einen kontinuierlichen Betrieb selbst in den herausforderndsten Szenarien zu gewährleisten. Die Wahrung der Integrität dieser Infrastruktur ist entscheidend für die Stabilität und Sicherheit der Nationen, denen sie dient. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit (Kritischer) Infrastruktur und Resilienz Business Continuity Management Policy (BCM) Inhalt: Der Hauptfokus der Business Continuity Management Policy liegt auf der Verbesserung unserer Resilienz. Dies erfordert, die nötigen Fähigkeiten zu entwickeln, um schadensauslösende Ereignisse zu erkennen, zu verhindern, deren Auswirkung zu minimieren und gegebenenfalls zu bewältigen. Die Aktivitäten des BCM sind folgendermaßen priorisiert: Schutz von Leib und Leben Die Fortführung bzw. der rasche Wiederanlauf der kritischen Services Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Schutz der Reputation der A1 Group Verbesserungen der Stabilität durch Ursachenanalyse und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen Geltungsbereich: A1 Österreich (formale Umsetzung in allen Tochtergesellschaften in Planung) Verantwortlichkeit: CEOs der Tochtergesellschaften (Umsetzung) Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: BSI-Standard 200-4, ISO 22301 Verfügbarkeit für Stakeholder: Die Richtlinie ist für alle Arbeitskräfte intern verfügbar. Maßnahmen im Zusammenhang mit (Kritischer) Infrastruktur und Resilienz Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Sie leiten sich aus der Business Continuity Management Policy ab und umfassen zwei große disjunkte Bereiche: Prävention: Präventive Planung von Resilienz, Redundanz und Reserven Reaktion: Reaktive Behandlung von Ausfällen, Notfällen und Krisen Präventive Planung von Resilienz, Redundanz und Reserven Inhalt und Zeithorizont: Durch die Umsetzung präventiver Maßnahmen soll die kritische Infrastruktur, abgesehen von notwendigen, minimalen Wartungsfenstern, durchgehend bereitgestellt werden. Die Redundanzen (z. B. Hot-Stand-by-Systeme) und Reserven (z. B. Batteriestützung, Notstromaggregate) sind entsprechend ausgelegt. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Dauerhafte Bereitstellung der kritischen Infrastruktur und Vermeidung von Ausfällen. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Reaktive Behandlung von Ausfällen, Notfällen und Krisen Inhalt und Zeithorizont: Unerwartetes kann durch Prävention nicht vollständig ausgeschlossen werden und so ist klar festgelegt, wie im Falle von Ausfällen, Notfällen und Krisen umzugehen ist, z. B. mit Notfallteams und Krisenstab. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Ziel ist es die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur schnellstmöglich wieder herzustellen. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen und Ziele Ziele im Zusammenhang mit (Kritischer)Infrastruktur und Resilienz Das strategische Ziel ist es, die Verfügbarkeit der kritischen Netz- und Dienstinfrastruktur jederzeit aufrechtzuerhalten und so die kontinuierliche Unterstützung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Ausfälle, Notfälle und Krisen sind entsprechend der vorgegebenen Aktivitäten abzuarbeiten. Die Zieldefinition wird jährlich angepasst. Messbares, ergebnisorientiertes und terminiertes Ziel Zieldefinition und Zeithorizont: Das Ziel für das Berichtsjahr war es, die Anzahl der Ausfälle im Zusammenhang mit der kritischen Infrastruktur auf null zu halten. Unvorhersehbare Ausfälle sollten reaktiv in ihrer durchschnittlichen Dauer so kurz wie möglich und die durchschnittliche Unterbrechungsdauer für Kund:innen klein gehalten werden. Zielmessung und -überprüfung: Die Zielerreichung wird jährlich überprüft. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen für (Kritische) Infrastruktur und Resilienz Zentrale Kennzahlen umfassen die Erfassung der Gesamtzahl der Ausfälle, die kritische Infrastrukturkomponenten betreffen, die Dauer der Ausfälle und die Anzahl der betroffenen Kund:innen. Im Falle von Störungen der kritischen Infrastruktur informieren die betroffenen Tochtergesellschaften sowohl die lokalen Regulierungsbehörden als auch, soweit betroffen, spezielle Kundengruppen und die Öffentlichkeit. Darüber hinaus dienen diese Kennzahlen als wichtige Grundlage für die interne Steuerung und zur Entscheidungsfindung. Die Kennzahlen werden derzeit intern verwendet. Digitale Kompetenzen Digitale Kompetenzen werden zunehmend als zentral für Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Dabei spielt die Fähigkeit, digitale Technologien sicher, effektiv und kompetent zu nutzen, eine entscheidende Rolle. Ein Mangel an diesen Kompetenzen kann dazu führen, dass Menschen anfälliger für Missbrauch sind, wie beispielsweise Cybermobbing. Dies kann unter anderem zu gesundheitlichen Problemen oder Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit führen. Außerdem können finanzielle Schäden entstehen, wenn Betroffene Opfer von Betrugsfällen oder Datenmissbrauch werden. Als Telekommunikationsunternehmen sind wir nicht nur Bereitsteller von Infrastruktur und Enabler der Digitalisierung, sondern engagieren uns auch für die Vermittlung von digitaler Bildung und Medienkompetenz. Unsere Vision ist es, digitale Kompetenzen in den Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Pädagog:innen, Eltern und Senior:innen zu erhöhen und ihnen zu ermöglichen, die Chancen in der digitalen Welt bestmöglich zu nutzen. Dies schließt Partnerschaften mit anderen Organisationen bzw. Vereinen, Interessenvertretungen, Schulpartnerschaften, digitale Lernplattformen, Schulungsangeboten sowie speziellen Lern-Apps und Tools ein, welche digitale Kompetenzen vermitteln. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen Digitale Kompetenzen als Teil der ESG-Strategie Inhalt: Die ESG-Strategie beinhaltet Ziele zu E (Umwelt), S (Soziales) und G (Governance). Digitale Kompetenz ist im Bereich S angesiedelt. Mit unserer gruppenweiten Initiative bieten wir unter anderem kostenlose Workshops und Webinare für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Pädagog:innen, Eltern und Senior:innen an. Der Fokus unserer ESG-Strategie in Bezug auf Digitale Kompetenzen sind Kinder und Jugendliche. Unser Anliegen ist es, ihnen das Selbstvertrauen und die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie brauchen, um digitale Welten zu gestalten. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Verantwortlichkeit: Leitung Group ESG Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: Sustainable Development Goals etc. (ESG-Strategie), UNESCO für Medien- und Informationskompetenz, Europäischer Digitaler Kompetenzrahmen und die Leitlinien der Allianz für Digitale Kompetenzen und Bildung der Europäischen Union (Digitale Kompetenzen) Einbindung der Stakeholder: Die Stakeholdergruppen Lokale Communities – insbesondere Kinder, Jugendliche, Pädagog:innen sowie Lehrkräfte, Frauen und Senior:innen, aber auch NGOs sowie Regierungsvertreter:innen und Behörden wurden einbezogen. Verfügbarkeit für Stakeholder: Die ESG-Strategie ist auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen Im Folgenden werden unsere relevantesten Maßnahmen in Bezug auf Digitale Kompetenzen dargestellt. Die beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Maßnahme für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche Inhalt und Zeithorizont: Unser vielfältiges, kostenloses und innovatives Workshop- bzw. Kursprogramm bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv in die digitale Welt einzutauchen und diese mitzugestalten. Die Workshops werden ganzjährig sowohl vor Ort an A1 Standorten, in den Schulen als auch online durchgeführt. Die Inhalte der Workshops sind breit gefächert und decken verschiedene Kompetenzen wie Coding, Robotics, Künstliche Intelligenz und Medienkompetenzen ab. Es können mehrere Workshops hintereinander besucht werden, um ein umfassendes Verständnis zu erlangen. Die Workshops sollen vor allem Lust darauf machen, sich selbstständig und über den Kurs hinaus mit dem Thema Digitale Bildung und Medienkompetenz zu beschäftigen. Dafür steht zusätzliches Material zur Verfügung. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Unser Ziel ist es, die digitalen Fähigkeiten in den genannten Zielgruppen zu erweitern, um diese vor Desinformation und Fake News zu schützen sowie Chancengleichheit, kritisches Denken und verantwortungsvolles Handeln im Netz zu fördern. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Maßnahme für die Zielgruppe Eltern und Pädagog:innen Inhalt und Zeithorizont: Eltern, Pädagog:innen sowie Kindergartenpädagog:innen spielen eine wesentliche Rolle bei der Motivation und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen im Lernprozess. Wenn Lehrer:innen und Eltern digitale Werkzeuge und Plattformen verstehen und nutzen können, sind sie besser in der Lage, den Lernfortschritt der Schüler:innen zu unterstützen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielt zu helfen. Deshalb fokussieren wir die Inhalte der Kurse für Pädagog:innen auf schulalltags-taugliche Tipps und Tricks, die in den Unterricht eingebunden werden können und somit die Lehrkräfte unterstützen. Es werden Apps und Webseiten vorgestellt, die unentgeltlich genutzt werden können und in Österreich sogar für das Schulfach Digitale Grundbildung geeignet sind. Für die Zielgruppe der Eltern bieten wir spezielle Infoabende an, teilweise auch direkt an den Schulen über die Elternvereine. Dabei geht es vor allem um Aufklärung über die Herausforderungen, mit denen viele Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind, und wie Eltern ihre Kinder am besten unterstützen können. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Unser Ziel ist es, den Schulalltag für Pädagog:innen zu erleichtern und Vorurteile gegenüber digitaler Bildung abzubauen bzw. den Generationenunterschied bei digitaler Bildung zu verringern. Zudem soll das Verständnis der Erwachsenen für das digitale Leben der Kinder- und Jugendlichen erhöht werden. Die Einbeziehung von Lehrkräften und Eltern in die digitale Bildung ist entscheidend, um die Vorteile der digitalen Werkzeuge vollständig zu nutzen und die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Maßnahme für die Zielgruppe Senior:innen/Generation 60+ Inhalt und Zeithorizont: Unsere Kurse richten sich speziell an die Generation 60+, um ihnen zu ermöglichen, das Internet aktiv zu nutzen und am digitalen Leben teilzuhaben. Ganz nach dem Motto „Wir lernen ein Leben lang” behandeln wir in unseren kostenlosen Kursen Themen wie Sicheres Einkaufen im Internet, Video-Telefonie, E-Mail-Phishing und Internet-Scams. Dies soll den teilnehmenden Personen Einstiegsängste nehmen und die Sicherheit geben, sich selbstständig im Internet zu bewegen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Unser Ziel ist es, Inklusion zu fördern und die Teilhabe am digitalen Leben auch für ältere Menschen sicher zu ermöglichen. Geltungsbereich: A1 Österreich und A1 Belarus Kennzahlen und Ziele Ziele im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen Messbares, ergebnisorientiertes und terminiertes Ziel Zieldefinition und Zeithorizont: Unser Ziel ist es, von 2021 bis 2030 insgesamt 500.000 Teilnahmen an unseren digitalen Bildungsinitiativen zu erreichen. Zielmessung und -überprüfung: Das Ziel wird zwei Mal jährlich überprüft. Von 2021 bis 2024 konnten 437.526 Teilnahmen verzeichnet werden. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen für Digitalen Kompetenzen Nachfolgend werden die Teilnahmen pro Land und Zielgruppe aufgelistet. Teilnahmen an Schulungen zu Digitaler Kompetenz 2024 2023 ∆ Österreich 131.637 90.417 46 % Bulgarien 13.057 13.216 -1 % Kroatien 14.199 5.706 149 % Belarus 1.369 502 173 % Slowenien 5.033 20.983 -76 % Serbien 4.420 9.757 -55 % Nordmazedonien 1.667 1.939 -14 % Gesamtanzahl 171.382 142.520 20 % Teilnahmen aufgeschlüsselt nach Zielgruppen 2024 2023 ∆ Kinder und Jugendliche 155.731 129.291 20 % Pädagog:innen 1) 6.131 1.935 217 % Eltern 2.752 2.046 35 % Senior:innen 6.768 9.248 -27 % Gesamtanzahl 171.382 142.520 20 % 1) Inkl. Elementarpädagog:innen, Volksschul- und Sekundarstufe-1-Pädagog:innen Governance G1 Unternehmensführung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen G1-1 — Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Compliance prägt die Einstellung und das Verhalten aller Führungskräfte und Mitarbeiter:innen durch klare, gelebte Werte und Maßnahmen zur Förderung von richtigem Verhalten. Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines extern geprüften Compliance Management Systems (CMS) nach Best Practice-Gesichtspunkten ist für die A1 Group ein wesentliches Element der Corporate Governance und ESG-Strategie. Mit ethisch und rechtlich einwandfreiem Verhalten tragen wir dazu bei, dass Mitarbeiter:innen, Kund:innen und andere Stakeholder der A1 Group vertrauen. Dieses Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir unser Unternehmen auch in der Zukunft vor Reputationsschäden, Haftungsrisiken und finanziellen Risiken schützen. Die Strategie der A1 Group stellt den Menschen in den Mittelpunkt und wirkt damit prägend auf die Unternehmenskultur (siehe S1 für weitere Informationen zu Human@Center). Aus den Ergebnissen der regelmäßigen Mitarbeiter-Befragungen (A1 Voices, Compliance- und Integritätsumfragen) werden konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur herangezogen . Um ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten sicherzustellen, setzt die A1 Group auf die Vorbildwirkung der Führungskräfte auf allen Ebenen, auf gelebte Werte der A1 Group sowie auf die Anerkennung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von richtigem Verhalten. Dies erfordert vom Vorstand, den Leadership Teams und dem Management der A1 Group ein aktives, sichtbares Bekenntnis zu gemeinsamen Verhaltensstandards. Darüber hinaus ist auch ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Team, Vertrauen und Agilität sind die Werte der A1 Group, die das Unternehmen bei der Umsetzung der Vision Empowering Digital Life leiten. Die Unternehmenskultur der A1 Group fördert Diversität, Gerechtigkeit und Inklusion. Darüber hinaus sind psychologische Sicherheit und eine offene Feedback-Kultur am Arbeitsplatz wichtige Aspekte, um Compliance zu unterstützen. Die im Folgenden beschriebenen Konzepte und Richtlinien sind für alle Vorstandsmitglieder, Leadership Team Mitglieder, Führungskräfte sowie alle Arbeitskräfte der A1 Group, d.h. Mitarbeiter:innen und Fremdarbeitskräfte in allen Konzerngesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Compliance Management System (CMS) Inhalt: Compliance ist für die erfolgreiche Unternehmensführung von besonderer Bedeutung und sowohl in der Corporate Governance als auch in der Unternehmenskultur und -strategie fest verankert. Als Teil des CMS bilden die Compliance Politik und die Compliance Strategie die Governance und die Basis für das operative Compliance Management. Gemeinsam mit dem Menschenrechtsengagement, den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und dem Datenschutzmanagementsystem ist das A1 Group CMS ein wesentlicher Teil der Governance-Säule unserer ESG-Strategie. Das Compliance Management System umfasst folgende Elemente: Integres Handeln ist eine Voraussetzung für nachhaltigen Geschäftserfolg und die Reputation der A1 Group. Führungskräfte sind an erster Stelle für integres Verhalten durch Setzen eines entsprechenden Tone-from-the-Top/Middle verantwortlich und indem sie sich selbst vorbildlich verhalten. Alle Mitglieder des Leadership Teams unterzeichnen jährlich ein Compliance Commitment, das ihre Rolle und Verantwortung innerhalb des CMS beschreibt. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment werden Risiken identifiziert und bewertet sowie geeignete Maßnahmen definiert und priorisiert, um regelwidriges Geschäftsverhalten von Führungskräften und Arbeitskräften zu verhindern. Im Rahmen des Risikobewertungsprozesses werden die Bereiche Korruptionsbekämpfung/Integrität, Kartellrecht, Datenschutz, Kapitalmarkt Compliance und Export Compliance/Sanktionen erörtert und die risikoreduzierenden Maßnahmen und deren Umsetzung an den Vorstand und Aufsichtsrat sowie an alle Leadership Teams der Konzerngesellschaften berichtet. Eine starke Integritätskultur ist der Schlüssel zu erfolgreichem Compliance Management. Aus diesem Grund setzt die A1 Group auf zielgruppenorientierte Kommunikation sowie Schulungen. Zur Vermittlung wichtiger Compliance Botschaften, z. B. über unseren Code of Conduct oder unser Hinweisgeberportal tell.me, nutzt die A1 Group alle internen Kommunikationskanäle, insbesondere die Plattform Workplace. Wichtige Informationen zum CMS sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar. Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung von Compliance-Verstößen innerhalb der A1 Group sowie in unserer Wertschöpfungskette können die eigenen Arbeitskräfte, aber auch externe Personen, über die Hinweisgeber-Plattform tell.me – wenn gewünscht auch anonym – Informationen über mögliches Fehlverhalten bzw. einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften, den Code of Conduct und interne Richtlinien melden. Erfasst sind das Handeln der Arbeitskräfte im eigenen Geschäftsbereich der Konzerngesellschaften sowie bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Für Mitarbeiter:innen steht ein Link zum Hinweisgeberportal an leicht auffindbarer Stelle zur Verfügung, z. B. auf der Startseite des Intranets und in internen Apps. Externe Stakeholder werden auf der Unternehmenswebsite über das Whistleblowing-Portal informiert. Informationen zu den Meldekanälen und zum Hinweisgeberschutz finden sich auch im Code of Conduct, der integraler Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der A1 Group ist. Informationen zum Whistleblowing-Verfahren sind Teil regelmäßiger Schulungsaktivitäten und Kommunikationsmaßnahmen. Ein elektronischer Briefkasten im Hinweisgeberportal gewährleistet technisch die Anonymität der Hinweisgebenden, wenn sie/er beschließt, völlig anonym zu bleiben, auch gegenüber der Compliance Abteilung. Hinweise von Mitarbeiter:innen können auch an die direkte Führungskraft oder den zuständigen Compliance Officer vor Ort gegeben werden. Die Meldungen von Hinweisgebenden werden vertraulich behandelt und von zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen untersucht und überprüft. Der aktiv an die eigenen Arbeitskräfte kommunizierte Whistleblowing-Prozess berücksichtigt alle Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 sowie der lokalen Gesetze und regelt detailliert den Schutz der Hinweisgeber:innen, die vertrauliche und professionelle Bearbeitung aller Hinweise, die Kommunikation mit den Hinweisgeber:innen sowie die angemessene Sanktionierung von tatsächlich festgestelltem Fehlverhalten. Ein spezieller Prozess ist vorgesehen, wenn ein Vorstandsmitglied, ein Aufsichtsratsmitglied oder ein:e Leiter:in der Internen Revision oder von Compliance von einer Meldung über ein potenzielles Fehlverhalten betroffen ist. In allen Compliance Schulungen werden die Meldekanäle für Fehlverhalten, der umfassende Hinweisgeberschutz sowie die aufgrund von festgestellten Fehlverhalten getroffenen Maßnahmen besonders thematisiert. Mitarbeiter:innen, die mit der Behandlung von Meldungen befasst sind, erhalten spezielle Schulungen. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, reagiert die A1 Group unmittelbar mit angemessenen Maßnahmen und Sanktionen. Die möglichen Konsequenzen reichen von Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen oder Prozessverbesserungen über Verweise bis hin zu Entlassungen, polizeilichen Anzeigen oder zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Die professionelle und vertrauliche Behandlung aller Hinweise durch Compliance und Internal Audit stellt sicher, dass nicht nur die Meldenden, sondern auch die Betroffenen geschützt sind, solange kein tatsächliches Fehlverhalten festgestellt wird. 2024 sind über die Hinweisgeber-Plattform tell.me und über weitere Meldekanäle 33 wesentliche Hinweise eingegangen (davon 4 zu Korruption, 2 zu Kartellrecht, 2 zu Datenschutz, 7 zu Menschenrechten und 18 zu Integrität), denen mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit nachgegangen wurde. 2024 wurden insgesamt 34 Maßnahmen aufgrund bestätigter Hinweise getroffen. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Hinweisgeber:innen verbietet die A1 Group jede Form von Repressalien gegen Hinweisgeber:innen. Alle Handlungen oder Unterlassungen im beruflichen Kontext, die dazu führen, dass ein:e Hinweisgeber:in, die:der in gutem Glauben Bedenken äußert, benachteiligt wird, sind verboten. Der Schutz von Hinweisgebenden ist ausdrücklich nicht auf die vom gesetzlichen Schutz umfassten Themen beschränkt, sofern der Hinweisgebende in gutem Glauben handelt. Wenn der Verdacht einer Benachteiligung aufgrund eines gegebenen Hinweises aufkommt, wird der zuständige Compliance Beauftragte den Fall mit Unterstützung der Internen Revision untersuchen. Jede:r Hinweisgeber:in, die:der sich von Repressalien betroffen fühlt, kann sich an Compliance wenden. In Fällen von nachgewiesenen Benachteiligungen des Hinweisgebenden ersetzt die A1 Group den entstandenen Schaden und die Kosten in angemessener Weise. Des Weiteren finden jährlich für die jeweilige Zielgruppe Schulungen zu allen Compliance-Bereichen (Anti-Korruption, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Datenschutz, Kapitalmarkt-Compliance, Sanktionen und Menschenrechte) statt, um den Integritätsgedanken bei der A1 Group zu verankern. In gruppenweit durchgeführten Trainings werden Compliance-Themen praxisnah erklärt und konkrete Fallbeispiele bearbeitet. Im Fokus der Compliance Schulungen stehen dabei jene Personen, deren Tätigkeit in Hinblick auf Korruption und Bestechung besonders risikobehaftet ist, wie zum Beispiel Führungskräfte sowie Vertriebs- und Einkaufsmitarbeiter:innen. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Management Systems (CMS) der A1 Group wurde bereits mehrfach durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft und ohne Einschränkungen bestätigt, zuletzt 2022/2023 durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Der zu Grunde gelegte Prüfungsstandard IDW PS 980 (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland für Compliance Management Systeme n.F. 9/2022) sieht neben der Prüfung der Compliance Kultur auch die Prüfung der Ziele, der Risiken, des Programms, der Organisation, Kommunikation, der Überwachung und der Verbesserungsmaßnahmen vor. Die BDO hat dem Compliance Management System der A1 Group einen hohen Reifegrad attestiert. Verantwortlichkeit: Der Aufsichtsrat übt die Aufsicht über den Vorstand hinsichtlich des Betriebs und der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems aus. Beide Organe sind für die Festlegung einer Compliance Politik verantwortlich. Innerhalb der A1 Group sorgt die Compliance Organisation unter der Leitung des Group Compliance Directors für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der erforderlichen Verfahren und Prozesse. Group Compliance sorgt mit Unterstützung durch Verantwortliche in den Tochtergesellschaften für die Umsetzung der aus den jährlich durchgeführten Compliance Risk Assessments resultierenden, risikomitigierenden Maßnahmen in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Das Management trägt die Verantwortung für die Sicherstellung von Compliance. Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Die A1 Group verpflichtet sich seit 2003 zur freiwilligen Einhaltung des ÖCGK. Die A1 Group leistet auch im Bereich Governance einen wichtigen Beitrag, um die UN Sustainable Development Goals (SDG) zu erreichen. Dies spiegelt sich in unserer seit 2013 bestehenden Mitgliedschaft zum UN Global Compact wider. Die A1 Group hat sich in einer Verpflichtungserklärung dazu bekannt, UN Global Compact, worunter die SDGs fallen, in Strategie, Kultur und operative Tätigkeiten zu integrieren. Folgende internationale Standards bilden den Rahmen für das A1 Group Compliance Management System: ISO 37301 Compliance Management System, ISO 37001 Anti-Corruption Management System, ISO 37002 Hinweis Management System, UN Global Compact, OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen. Code of Conduct Inhalt: Die A1 Group hat klare Regeln für rechtskonformes und integres Verhalten in allen Geschäftsbeziehungen im Code of Conduct festgelegt. Er regelt die Verantwortung der A1 Group für Mensch, Gesellschaft und Umwelt, den A1 Way of Working sowie die Bedeutung der Menschenrechte, von Diversität und Inklusion, die Verhaltensanforderungen in den Geschäftsbeziehungen mit Kund:innen, Wettbewerbern und Lieferanten, den Umgang mit Geschenken, Einladungen und persönlichen Vorteilen, den Schutz des Unternehmensvermögens, den richtigen Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, die Vermeidung und den Umgang mit Interessenkonflikten und die Meldemöglichkeiten von Fehlverhalten. Er legt zudem fest, dass die A1 Group keine politische Zugehörigkeit hat und alle Arbeitskräfte ihre politischen Rechte frei ausüben können. Verantwortlichkeit: Der Code of Conduct wird durch den Vorstand der A1 Group verantwortet und von allen Vorständen in den Konzerngesellschaften beschlossen. Für die A1 Group relevante Standards oder Initiativen Dritter: Die A1 Group ist dem UN Global Compact beigetreten. Damit haben wir uns verpflichtet, grundlegende Anforderungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung umzusetzen. Die Unternehmensgruppe richtet ihre Aktivitäten nach den SDGs aus und bekennt sich zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Menschenrechtspolitik orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (CCPR), dem Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (CESCR), der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP). Weitere Richtlinien im Zusammenhang mit Compliance Zudem regeln gruppenweit gültige Richtlinien detailliert Themen wie Anti-Korruption, Interessenkonflikte, Datenschutz, Kartellrecht, Kapitalmarkt-Compliance, Einhaltung der Menschenrechte, Diversität, Inklusion und Gleichbehandlung, Umwelt und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen. G1-2 — Management der Beziehungen zu Lieferanten Die Basis für das Management der Beziehungen zu Lieferanten ist ihre Relevanz gemessen am Umfang, in dem sie den Geschäftserfolg der A1 Group positiv oder im Sinne eines Risikos negativ zu beeinflussen vermögen. Die A1 Group ist bestrebt, langfristige Geschäftsbeziehungen einzugehen, und mit Lieferanten in mehreren Geschäftsfeldern zusammen zu arbeiten. Wir sehen den resultierenden größeren und diversifizierten Footprint als Hebel für kommerzielle Vorteile, eine Absicherung der Lieferkette und offeneren Zugang zu Innovationen. In den dafür geeigneten Einkaufskategorien (z. B. IT Standard Software) nutzen wir Skaleneffekte mit unserem Mehrheitseigentümer América Móvil. Die Purchasing Guidelines der A1 Group und ihrer Tochtergesellschaften beschreiben die beiden Beschaffungsprozesse, den strategischen Source2Contract- und den operativen Purchase2Pay-Prozess. Darin festgelegt ist insbesondere, wie die Lieferantenauswahl durchzuführen und zu dokumentieren ist, um ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zu gewährleisten. Diese Entscheidungen erfolgen ab definierten Wertgrenzen unter Involvierung des Managements bis hin zum Vorstand weit über die formalen Vorgaben der Unterschriftenordnung hinaus. Mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) binden sich Lieferanten (und die A1 Group) an unseren Verhaltenskodex und insbesondere den Code of Conduct (siehe G1-1), der Integrität als Basis unseres Geschäfts einfordert. Diese Fairness gegenüber Lieferanten lebt die A1 Group über die Lieferantenentscheidung hinaus: Zahlungskonditionen werden gestuft nach Produkten (Hardware und Software) sowie Services und weiter differenziert nach Einkaufskategorien verhandelt. Die gelebte Praxis in der A1 Group ist es, vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen ausnahmslos einzuhalten. Die Beschaffung der A1 Group ist auf globale Lieferketten angewiesen, die über Maßnahmen wie alternative Bezugsquellen, vertragliche Vereinbarungen und Stock Management abgesichert werden. Neben der Ausfallssicherheit sind es ESG-Risiken, die gerade bei weltweitem Sourcing adressiert werden müssen. Die Policy on Responsible Sourcing (siehe S2-1) definiert im Detail unsere ESG-Standards, deren Einhaltung wir in der gesamten Lieferkette ausnahmslos einfordern. Diese Richtlinie beschreibt unseren Ansatz der Risikobewertung jedes Lieferanten, der Überprüfung unserer Anforderungen in Gestalt von Self-Assessments sowie externer Audits vor Ort. Für diese Audits greifen wir im Rahmen unserer Mitgliedschaft auf das Netzwerk der Joint Alliance for CSR (siehe S2-4) zu. Soweit für den jeweiligen Geschäftsfall relevant, werden ESG-Kriterien in den Beschaffungsprozess selbst einbezogen. Dies betrifft den Energiebedarf einer Lösung als Bestandteil der Total Cost of Ownership wie auch Privacy- und Security-Anforderungen. Zudem wendet sich der Supplier Code of Conduct (siehe S2-1) ausdrücklich an unsere Lieferanten: Er beschreibt klar unsere Anforderungen an ihre soziale und ökologische Leistung sowie mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung. G1-3 — Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Die Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung ist Teil des Compliance Management Systems, das unter G1-1 beschrieben ist. Das A1 Group Management System zur Prävention von Korruption und Bestechung sowie die beschriebenen Richtlinien und Konzepte sind für alle A1 Group Vorstandsmitglieder, Leadership-Team Mitglieder, Führungskräfte sowie alle Arbeitskräfte der A1 Group, d.h. Mitarbeiter:innen und Fremdarbeitskräfte in allen Konzerngesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Zur Meldung von beobachtetem oder vermutetem Fehlverhalten steht den Arbeitskräften, aber auch externen Personen, u.a. die Hinweisgeber-Plattform tell.me auf der Website der A1 Group zur Verfügung. Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen sowie die Durchführungen des jährlichen Risk Assessments und die daraus abgeleiteten Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Bewusstsein zur Vermeidung von Korruptionsrisiken gestärkt wird. Management System zur Prävention von Korruption und Bestechung Inhalt: Im Umgang mit Geschäftspartnern, Kund:innen und Lieferanten sowie Behörden und sonstigen Amtsträger:innen ist es allen Arbeitskräften und Führungskräften ausnahmslos untersagt, finanzielle oder sonstige Vorteile direkt oder indirekt anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder solche Vorteile zu genehmigen, sofern dadurch eine pflichtwidrige Handlung oder Unterlassung des Empfängers bewirkt werden soll. Darüber hinaus ist es eigenen Arbeitskräften untersagt, finanzielle oder sonstige Vorteile einem Geschäftspartner, Berater:innen, Agent:innen, Vermittler:innen oder sonstigen Dritten zu gewähren oder einen solchen Vorteil zu genehmigen, wenn Umstände darauf hindeuten, dass diese ganz oder zum Teil, direkt oder indirekt an einer Amtsträger:in bzw. einem Amtsträger oder eine Person der Privatwirtschaft zur Erlangung einer pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung des Empfängers oder zu einer sonstigen nicht erlaubten Beeinflussung des Amtsträgers weitergegeben werden. Arbeitskräfte treffen geschäftliche Entscheidungen ausschließlich im Interesse der A1 Group und stellen private Interessen hierbei zurück. Sie dürfen sich in ihren geschäftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen lassen, indem sie sich von Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern unlautere Vorteile anbieten oder versprechen lassen oder solche Vorteile annehmen. Ebenso wenig dürfen sie die Gewährung unlauterer Vorteile fordern. Wer bei A1 korrupte Handlungen aufzeigt oder sich weigert, an solchen mitzuwirken, erleidet keine Nachteile. Beschreibung Management System: Die A1 Group Anti-Korruptionspolitik, die Rollen und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen und Prozesse im Bereich der Prävention und zur Aufdeckung von Korruptionsverstößen sowie zur Weiterentwicklung des Anti-Korruptions-Management Systems entsprechen jenen der unter G1-1 näher beschrieben CMS-Grundsätzen und sind auf der A1 Group Website veröffentlicht. Beschreibung Richtlinie: Neben den lokalen Korruptionsstrafbestimmungen gelten für die A1 Group aufgrund des US-Listings des Hauptaktionärs América Móvil auch der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und aufgrund einer A1 Group Konzernniederlassung in Großbritannien der UK Bribery Act. Alle gesetzlichen Anforderungen sind in der A1 Group Richtlinie Anti-Korruption und Interessenkonflikte berücksichtigt. Sie dient der Prävention und enthält ein striktes Verbot von Bestechung und Korruption sowie detaillierte Regelungen zu Interessenkonflikten, Geschenken und Einladungen, Lobbying, sowie Sponsoring und Spenden. Klar geregelt ist das Verbot von Spenden an politische Parteien und parteinahe Organisationen, das Verbot der Schaltung von Inseraten in politischen Medien sowie das Bekenntnis zu verantwortungsvoller Werbung. Schulungen zu Anti-Korruption und Bestechung: Wie unter G1-1 beschrieben finden jährlich für die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Schulungen zu allen Compliance-Bereichen und somit auch zu Anti-Korruption und Bestechung statt. Spezielle Schulungen erhalten jene Personen mit erhöhtem Risiko im Bereich Korruption, wie Führungskräfte sowie Vertriebs- und Einkaufsmitarbeiter:innen. Im Hinblick auf das jährlich verpflichtende Compliance E-Learning und die durchgeführten Spezialschulungen liegt die Schulungsquote für Risikogruppen im Geschäftsjahr 2024 bei 86 %. Leitungs- und Aufsichtsorgane werden im Rahmen der Berichtspflichten und der Informationen zum Compliance Risk Assessment geschult. Für externe Stakeholder ist der Code of Conduct und die Richtlinie Anti-Korruption und Interessenkonflikte auf der A1 Group Website zugänglich Aufdeckung von Korruption und Bestechung: Für die Aufdeckung von beobachtetem oder vermutetem Fehlverhalten steht den Mitarbeiter:innen und externen Personen u. a. die unter G1-1 erläuterte Hinweisgeber-Plattform tell.me zur Verfügung. Zur Korruptionsprävention finden regelmäßige Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen sowie Aktivitäten aufgrund des Compliance Risk Assessments statt. Compliance Audits, das Interne Kontrollsystem und Hinweise tragen zur Aufklärung von Korruptionsvorfällen bei. Gemeldete Vorfälle werden vertraulich und unabhängig durch die Interne Revision untersucht. Über die Ergebnisse der Untersuchungen sowie über die Umsetzung der risikominimierenden Maßnahmen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat informiert. Verantwortlichkeit: Der Aufsichtsrat übt die Aufsicht über den Vorstand hinsichtlich des Betriebs und der Weiterentwicklung des Management Systems zur Prävention von Korruption und Bestechung aus. Beide Organe sind für die Festlegung einer Anti-Korruptions-Politik verantwortlich. Innerhalb der A1 Group sorgt die Compliance Organisation unter der Leitung des Group Compliance Directors für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der erforderlichen Verfahren und Prozesse zur Korruptionsprävention. Das Management trägt die Verantwortung für die Sicherstellung von Compliance. Standards und Initiativen Dritter: Folgende internationale Standards bilden den Rahmen für das A1 Group Management System zur Prävention von Korruption und Bestechung: ISO 37001 Anti-Corruption Management System, UN Global Compact, OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen. A1 Belarus und A1 Bulgarien sind ISO 37001 zertifiziert. Datenschutz Wir sind der Überzeugung, dass die Gestaltung einer positiven und menschenzentrierten digitalen Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern erfordert. Wir setzen uns dafür ein, dass die Privatsphäre unserer Kundi:innen und Arbeitskräfte respektiert und ihre Daten von allen Stakeholdern verantwortungsvoll, sicher und transparent behandelt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit über die eignen Daten selbst zu entscheiden und die Kontrolle darüber auszuüben, während gleichzeitig Innovation und gesellschaftliche Vorteile gefördert werden. Durch die Gewährleistung des Datenschutzes vermeiden wir nicht nur Strafen, sondern schützen das grundlegende Menschenrecht auf Privatsphäre. Zudem stärken wir das Vertrauen unserer Kund:innen und Arbeitskräfte in unser Unternehmen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit Datenschutz Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Tochtergesellschaften gültig. Group Data Governance Policy Inhalt: Das Ziel unserer Richtlinie ist es, einen standardisierten Ansatz für die Implementierungsanforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie anderer Vorschriften zum Datenschutz sicherzustellen. Als international tätiges Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, den Erwartungen von Kund:innen, Geschäftspartnern und Arbeitskräften im Hinblick auf einen vertrauensvollen, sicheren und sensiblen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten gerecht zu werden. Verantwortlichkeit: Director Group Technology and Transformation Einbindung der Stakeholder: GSMA-Erklärung zur digitalen Zukunft aus dem Jahr 2019 (Stakeholder-Gruppe: Wettbewerbsumfeld) Verfügbarkeit für Stakeholder: Die Richtlinie ist auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Group Data Privacy Governance Handbook Inhalt: Das Ziel des Handbuchs besteht darin, uns einen selbstregulierenden Mechanismus für Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zur Verfügung zu stellen, wenn wir entweder als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter agieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken, deren Bewertung in Bezug auf Herkunft, Art, Wahrscheinlichkeit, Schweregrad sowie die Identifizierung von Best Practices zur Minderung des Risikos der Nichteinhaltung. Das Handbuchs zielt darauf ab, den Datenschutz in die interne Projektdurchführung zu integrieren, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zu den wichtigsten Datenschutzkontrollen, die es umzusetzen gilt, gehört die Bestimmung der rechtlichen Grundlage sowie die Erfüllung der Datenschutzgrundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Jede unserer Tochtergesellschaften ist dafür verantwortlich, die eigenen Datenschutzvorschriften einzuhalten und die Anforderungen der zuständigen Behörden zu erfüllen. Verantwortlichkeit: Vorstandsmitglied in der Tochtergesellschaft Verfügbarkeit für Stakeholder: Das Handbuch ist intern verfügbar. Data Governance Guideline im Beschaffungsprozess Inhalt: Das Ziel der Richtlinie ist, Kontrollen und Risikominderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Datenschutz in unserem Beschaffungswesen festzulegen. Die Anwendung der beschriebenen Regeln, Dokumentationen und Schritte ist obligatorisch, wenn ein solches gruppenweites Projekt die Einbindung eines Anbieters beinhaltet, der im Rahmen der Dienstleistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag von zwei oder mehr Tochtergesellschaften verarbeitet. Die beschriebenen Regeln, Dokumentationen und Schritte werden auch für Projekte empfohlen, die nicht als gruppenweite Projekte gelten (d. h. Projekte, die nur eine Tochtergesellschaft betreffen). Verantwortlichkeit: Director Group Technology and Transformation Verfügbarkeit für Stakeholder: Die Richtlinie ist intern verfügbar. Maßnahmen im Zusammenhang mit Datenschutz Die beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. ISO 27701 Zertifizierung Inhalt und Zeithorizont: Wir verfügen über ISO-Zertifizierungen im Bereich Datenschutz – A1 Bulgarien und A1 Digital sind nach ISO/IEC 27701:2019 zertifiziert. Solche Zertifizierungen erfordern ein Datenschutz-Managementsystem und unterliegen einer jährlichen externen Prüfung zur Validierung der wirksamen Kontrollen. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Beibehaltung der Zertifizierungen nach ISO 27701 und somit eines robusten Datenschutzmanagements, welches den internen Anforderungen, den Anforderungen der DSGVO und anderen Datenschutzgesetzen entspricht. Geltungsbereich: A1 Bulgarien, A1 Digital Allgemeine und spezifische Schulungen Inhalt und Zeithorizont: Wir bieten allgemeine Schulungen zur Datenschutzkonformität in allen unseren Tochtergesellschaften an. Zusätzlich führen wir spezifische Datenschutzschulungen für Führungskräfte, Marketingteams, Beschaffung und andere relevante Abteilungen durch, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Die behandelten Themen reichen von Direktmarketing-Kommunikation, Cookies und Websites bis hin zu Datenschutzkontrollen im Beschaffungsprozess sowie den wichtigsten Verpflichtungen, die Führungskräfte einhalten müssen. Basierend auf aktuellen regulatorischen Entwicklungen sowie zusätzliche Kontrollen, die wir für Datenanalysen, fortgeschrittene Analysen und KI umsetzen, entwickeln wir spezifische Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Data-Science- und Data-Engineer-Communities. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das erwartete Ergebnis ist ein höheres Bewusstsein für die Risiken und internen Anforderungen im Zusammenhang mit Nichteinhaltung der Datenschutzverpflichtungen in Schlüsselbereichen wie Marketing, Beschaffung sowie Big Data und KI bei den entsprechenden Stakeholdern. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Compliance Risikobewertung Inhalt und Zeithorizont: Die Compliance-Risikobewertung dient dazu, Compliance-Risiken und potenzielle Nichteinhaltungen zu identifizieren und zu bewerten. Zudem werden geeignete Maßnahmen definiert und priorisiert, um nicht-konformes Verhalten von Führungskräften, Arbeitskräften und Vertreter:innen der A1 Group zu verhindern und so rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken zu minimieren. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Der Bereich Datenschutz in der Compliance-Risikobewertung für 2024 umfasst Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act), dessen Umsetzung ab 2025 beginnen wird. Die Ergebnisse der Compliance-Risikobewertungen werden auf Plausibilität überprüft und auf Konzernebene von der Group Compliance konsolidiert. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Datenschutzbeauftragte Inhalt und Zeithorizont: Datenschutzkontrollen können ohne das Fachwissen von Datenschutzbeauftragten und der Datenschutz-Community nicht umgesetzt werden. Daher verfügt jede Tochtergesellschaft über eine Governance-Struktur für das Datenschutzmanagement und die Bearbeitung von Datenschutzangelegenheiten. Jede Tochtergesellschaft hat eine:n Datenschutzbeauftragte:n ernannt, die oder der als zentrale Kontaktperson und Fachquelle für die Datenschutzkonformität über den Geschäftsbereichen hinweg dient. Erwartetes Ergebnis und Fortschritt: Das Ziel ist die Einhaltung und Überwachung interner und externer Datenschutzrichtlinien und -vorschriften. Unsere Datenschutzbeauftragten fungieren als Ansprechpartner:innen für Behörden und andere Stakeholder in den Ländern. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen und Ziele Ziele im Zusammenhang mit Datenschutz Keine begründeten Beschwerden über 100.000 USD, die Datenschutzverletzungen von Kund:innen im Geschäftsjahr betreffen (entsprechend der Definition von América Móvil) Zieldefinition und Zeithorizont: Das Ziel umfasst alle Vorfälle im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen von Kund:innen, die eine endgültige gerichtliche Entscheidung hatten und bei denen sich Einzelkosten während des Geschäftsjahrs über 100.000 USD beliefen. Zielverwirklichung und Überprüfung: Das Ziel wird zwei Mal jährlich überprüft. Geltungsbereich: Alle Tochtergesellschaften der A1 Group Kennzahlen für Datenschutz Als Kennzahlen definierte die A1 Group die Gesamtanzahl der begründeten Beschwerden über Datenschutzverletzungen, die im Geschäftsjahr von Kund:innen eingegangen sind. Diese werden in Beschwerden von Aufsichtsbehörden und von anderen externen Parteien unterteilt. Die A1 Group veröffentlicht die Anzahl der Vorfälle, die endgültig gerichtlich entschieden wurden und bei denen die Einzelkosten während des Geschäftsjahrs über 100.000 USD (entspricht 103.890 EUR, Stichtag 31.12.2024) lagen. 2024 erhielt die A1 Group keine derartigen Beschwerden von Aufsichtsbehörden und auch keine Beschwerden von anderen externen Parteien. Anhang der Nachhaltigkeitserklärung Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz Wesentlich/Nicht wesentlich GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 (d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II Wesentlich 36-37 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 (e) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 37 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 40 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 (d) i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 (d) ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 (d) iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 (d) iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 63 E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 (g) Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 Wesentlich 63 E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 Wesentlich 70 E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich 71 E1-5 Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen, Absatz 37 (b) Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absatz 40-43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich 72 E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absatz 53-55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich 73 E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Nicht wesentlich E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 (a); 66 (c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko Nicht wesentlich E1-9 Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 (c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten Nicht wesentlich E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird,, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 (c) Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich SBM-3 - E4 , Absatz 16 (a) i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich SBM-3 - E4 , Absatz 16 (b) Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich SBM-3 - E4 , Absatz 16 (c) Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 (b) Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane, Absatz 24 (c) Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 (d) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 (d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 (f) Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 (g) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 Wesentlich 80 S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 80 S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 80 S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 80 S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 (c) Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 81 S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 (b) und (c) Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 88 S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 (e) Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 88 S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 (a) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 88 S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 (b) Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 88 S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 (a) Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 88 S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 (a) Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich 89 SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 (b) Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich 90-91 S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 90-91 S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich 93 S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 90-91 S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 93 S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 (b) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 (d) Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 (a) Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 (b) Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich Liste der Angabepflichten Angabepflicht Seite ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 34 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 34 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 35 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 38 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 38 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 40 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 40 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 42 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 44 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 46 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 50 IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 54, 110 Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 55 E1 Klimawandel ESRS 2 GOV-3 — E1 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 39 E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 63 ESRS 2 SBM-3 — E1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 64 ESRS 2 IRO-1 — E1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 53 E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 66 E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 67 E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 70 E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 71 E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 72 E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate 73 E1-8 Interne CO2-Bepreisung 74 E2 Umweltverschmutzung ESRS 2 IRO-1 — E2 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 54 E3 Wasser-und Meeresressourcen ESRS 2 IRO-1 — E3 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 54 E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS 2 IRO-1 — E4 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 54 E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 IRO-1 — E5 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 54 E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 75 E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 76 E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 76 E5-4 Ressourcenzuflüsse 77 E5-5 Ressourcenabflüsse 77 S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 SBM-2 — S1 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 46 ESRS 2 SBM-3 — S1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 78 S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 79 S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 80 S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 81 S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 81 S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 84 S1-6 Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens 85 S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 86 S1-9 Diversitätskennzahlen 87 S1-10 Angemessene Entlohnung 87 S1-11 Soziale Absicherung 87 S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 87 S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 87 S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 88 S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 88 S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 88 S2 Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2 — S2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 46 ESRS 2 SBM-3 — S2 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 90 S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 90 S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 92 S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 92 S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 92 S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 93 S4 Kundi:innen und Endnutzer:innen — Unternehmensspezifische Themen MDR Informationssicherheit Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 94 MDR (Kritische) Infrastruktur und Resilienz Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 96 MDR Digitale Kompetenzen Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 98 G1 Unternehmensführung ESRS 2 GOV-1 — G1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 38 ESRS 2 IRO-1 — G1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 54 G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 101 G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten 104 G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 105 MDR Datenschutz Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 107 Wien, am 10. Februar 2025 Alejandro Plater, CEO eH Thomas Arnoldner, Deputy CEO eH Glossar Anlagenzugänge Zugänge immaterielle Vermögenswerte + Zugänge Sachanlagen (exklusive Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16) Anzahl der Personen (HC) und Vollzeitäquivalente (VZÄ) In Anzahl der Personen (HC) wird die tatsächliche Anzahl der Arbeitskräfte erfasst, unabhängig von deren Arbeitszeit. Jede Arbeitskraft wird als eine Einheit gezählt. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wird die Arbeitszeit von Teilzeit- und Vollzeitkräften standardisiert, wobei 1,0 einem Vollzeitjob entspricht. Arbeitskräfte des Unternehmens Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen (Mitarbeiter:innen) und Fremdarbeitskräfte, die entweder Einzelunternehmer sind, die dem Unternehmen Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Selbständige), oder Personen (EWF), die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben. ARPL (Average Revenue Per Line, durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss) ARPL-relevante Umsätze / durchschnittliche Festnetzanschlüsse ARPL-relevante Umsätze berechnen sich wie folgt: Festnetz-Endkundenumsätze + Festnetz-Zusammenschlussumsätze Durchschnittliche Festnetzanschlüsse = Durchschnitt der durchschnittlichen monatlichen Festnetzanschlüsse in einem Geschäftsjahr ARPU (Average Revenue Per User, durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer) ARPU-relevante Umsätze / durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden CAPEX (Capital Expenditures) Gesamte Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten + gesamte Zugänge zu Sachanlagen (ohne Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16). CO2e (CO2-Äquivalente) Maßeinheit, die die Emissionen verschiedener Treibhausgase auf der Grundlage ihres Erwärmungspotentials vergleicht. Sie drückt die Menge eines Treibhausgases aus, die den gleichen Einfluss auf die Erderwärmung hat wie eine bestimmte Menge CO2. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) EU-RichtlinieDirective (eu) 2022/2464 of the european parliament and of the council, die Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen. Sie ist seit Anfang 2023 in Kraft und erweitert die Vorgaben der früheren Non-Financial Reporting Directive (NFRD), um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen. EBITDA (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization, Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Amortisation) EBIT + Abschreibung EBITDA-Marge EBITDA / Gesamtumsatz EBITDA aL (EBITDA after Leases, EBITDA nach Leasing) EBITDA — Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 — Zinsaufwand gemäß IFRS 16 EBITDA aL-Marge EBITDA aL / Gesamtumsatz EBIT (Earnings Before Interest and Tax, Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) EBIT entspricht dem Betriebsergebnis gemäß IFRS. EBIT-Marge EBIT / Gesamtumsatz ESRS (European Sustainability Reporting Standards) Berichtsstandards, die festlegen, welche Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen der CSRD offen zu legen sind. Sie geben klare Vorgaben für die Berichterstattung und beinhalten detaillierte Anforderungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Free Cashflow EBITDA + Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen — Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen — bezahlte Ertragssteuern — bezahlte und erhaltene Zinsen +/— Working Capital und sonstige Veränderung — Anlagenzugänge — Kosten für Sozialpläne, die nach dem 1. Jänner 2019 angenommen wurden Gender Pay Gap und Equal-Pay-Gap Gender Pay Gap beschreibt den Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen. Equal Pay Gap bezieht sich auf den Einkommensunterschied bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. GO (Guarantees of Origin, Herkunftsnachweis) Nachweis über die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Kern-OPEX (operative Kernkosten) OPEX Kosten Endgeräte — Zusammenschaltungskosten — Roaming-Kosten LCA (Life Cycle Assessment) Methode zur Bewertung der Umweltauswirkungen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus. NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) Österreichisches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht umsetzen wird.Das NaBeG ist zum 31. Dezember 2024 noch nicht rechtskräftig. NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) Österreichisches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFI-Richtlinie) in nationales Recht umsetzt. Es ist seit 2017 in Kraft und wird in Zukunft durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ersetzt. Netto-Null Ziel Das Ziel, die Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren. Dies wird erreicht, indem Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens reduziert werden und die Auswirkungen verbleibender Emissionen (nach einer Reduktion von 90-95 %) durch die dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2-Menge neutralisiert werden. Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) + Leasingverbindlichkeiten (langfristig + kurzfristig) — liquide Mittel Operating ROIC (Operating Return On Invested Capital, operativer Ertrag auf das eingesetzte Kapital) EBIT / durchschnittlich eingesetztes Kapital Das durchschnittlich eingesetzte Kapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des eingesetzten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegange- nen Geschäftsjahrs. Eingesetztes Kapital = Eigenkapital (gesamt) + Finanzverbindlichkeiten (langfris- tig und kurzfristig) — liquide Mittel — kurzfristige Finanzinvestitionen + Verbindlich- keiten aus Ertragsteuern + langfristige Personalrückstellungen + passive latente Steuern - aktive latente Steuern + Wertberichtigungen von Forderungen + Leasingverbindlichkeiten OPEX (Operating Expenses, operative Kosten) Umsatz — EBITDA PPA (Power Purchase Agreements, Stromkaufvereinbarungen) Langfristige Verträge, bei denen ein Unternehmen Strom direkt von einem Erzeuger erneuerbarer Energien bezieht, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie und Preisstabilität zu sichern. RCPs (Representative Concentration Pathways, Repräsentative Konzentrationspfade) Klimaszenarien des Weltklimarats (IPCC), die mögliche Entwicklungen der Treibhausgaskonzentrationen bis 2100 beschreiben. Es gibt vier Hauptszenarien: RCP2.6: Stark sinkende sowie negative Emissionen, Erwärmung auf etwa 1.5°C bis 2°C RCP4.5: Moderater Anstieg der Emissionen, Erwärmung auf etwa 2.5°C bis 3°C RCP6.0: Höherer Anstieg der Emissionen, Erwärmung auf etwa 3°C bis 3.5°C RCP8.5: Ungebremster Anstieg, Erwärmung auf etwa 4°C bis 5°C RGU (Revenue Generating Unit, umsatzgenerierende Einnahmen generieren) Ein oder mehrere Dienste, die in einem Abonnement enthalten sind und wiederkehrende Einnahmen generieren. Diese Dienste werden in der Regel im Festnetzgeschäft genutzt und umfassen Fernsehen (einschließlich Streaming-Dienste), Breitband und Sprache. Jeder zusätzliche Dienst, den ein Kunde abonniert, wird als eine RGU gezählt. ROE (Return On Equity, Eigenkapitalrendite) Nettoergebnis / durchschnittliches Eigenkapital Das durchschnittliche Eigenkapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des Eigenkapitals (gesamt) zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen Geschäftsjahrs. SBTi (Science Based Targets initiative) Globale Initiative, die Methoden und Standards zur Emissionsreduktion und zu Netto-Null-Zielen im Einklang mit der Klimawissenschaft definiert und fördert. Unternehmen können diese nutzen, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele zu setzen. SBTi bewertet und validiert die Ziele. THG (Treibhausgasemissionen) Gase wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) oder Lachgas (N₂O), die Wärme in der Atmosphäre speichern und so zur globalen Erwärmung beitragen. Die Emissionen entstehen sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch menschliche Aktivitäten. Konzernabschluss Telekom Austria AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung 122 Telekom Austria AG – Konzernbilanz 123 Telekom Austria AG – Konzern-Kapitalflussrechnung 124 Telekom Austria AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 125 Telekom Austria AG – Anhang zum Konzernabschluss 126 (1) Geschäftssegmente 126 (2) Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung der ETS Group 129 (3) Grundlagen der Rechnungslegung 132 (4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen 133 (5) Umsatzerlöse 134 (6) Kosten und Aufwendungen 138 (7) Finanzergebnis 139 (8) Ergebnis je Aktie 140 (9) Liquide Mittel 140 (10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen 140 (11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 141 (12) Vorräte 142 (13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 143 (14) Vertragsvermögenswerte 144 (15) Sachanlagen 145 (16) Immaterielle Vermögenswerte 147 (17) Firmenwert 150 (18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 152 (19) Finanzinvestitionen 153 (20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 154 (21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 154 (22) Verbindlichkeiten 154 (23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung 155 (24) Vertragsverbindlichkeiten 158 (25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten 159 (26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 159 (27) Personalrückstellungen 160 (28) Eigenkapital 164 (29) Ertragsteuern 165 (30) Leasingverhältnisse 169 (31) Mitarbeiterbeteiligungspläne 173 (32) Kapitalflussrechnung 175 (33) Finanzinstrumente 176 (34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse 183 (35) Eventualschulden und -forderungen 186 (36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates 187 (37) Arbeitnehmer:innen 187 (38) Freigabe zur Veröffentlichung 188 Telekom Austria AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung in TEUR Anhang 2024 2023 Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.501.611 4.347.780 Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 813.422 811.460 Sonstige betriebliche Erträge 97.637 92.214 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) (5) 5.412.670 5.251.453 Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen -1.487.266 -1.473.650 Kosten der Endgeräte -806.820 -789.714 Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen -1.087.717 -1.045.952 Sonstige Aufwendungen -9.466 -18.145 Gesamte Kosten und Aufwendungen (6) -3.391.269 -3.327.461 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung – EBITDA 2.021.401 1.923.992 Abschreibung (15) (16) -825.198 -795.680 Abschreibung Nutzungsrechte (30) -337.586 -214.822 Wertminderung (15) 0 -2.733 Wertaufholung (15) 2.820 0 Betriebsergebnis – EBIT 861.437 910.757 Zinsertrag 20.215 20.170 Zinsaufwand -100.169 -98.505 Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto -17.626 -8.597 Wechselkursdifferenzen, netto -1.837 -3.464 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (18) 1.116 822 Finanzergebnis (7) -98.302 -89.575 Ergebnis vor Steuern – EBT 763.135 821.182 Ertragsteuer (29) -136.563 -175.301 Jahresergebnis 626.572 645.881 Davon entfällt auf: Eigentümer der Muttergesellschaft 625.880 645.216 Nicht beherrschende Anteile (34) 692 665 Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in Euro (8) 0,94 0,97 Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI): Posten, die in das Jahresergebnis umgegliedert werden: Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung (3) (28) -6.435 -40.744 Realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten, nach Ertragsteuern (33) 0 2.190 Nicht realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern (19) 680 1.439 Realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern (7) -237 2 Posten, die nicht in das Jahresergebnis umgegliedert werden: Neubewertung von Personalrückstellungen, nach Ertragsteuern (27) 6.985 -12.550 Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI) 994 -49.663 Gesamtergebnis 627.566 596.218 Davon entfällt auf: Eigentümer der Muttergesellschaft 626.874 595.553 Nicht beherrschende Anteile (34) 692 665 Telekom Austria AG – Konzernbilanz in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023 VERMÖGENSWERTE Liquide Mittel (9) 366.991 168.545 Kurzfristige Finanzinvestitionen (19) 62.523 84.646 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen (10) 949.613 843.084 Forderungen an nahestehende Unternehmen (11) 16.405 21.546 Vorräte (12) 101.807 104.525 Forderungen aus Ertragsteuern (29) 198 10.508 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen (13) 247.421 223.278 Vertragsvermögenswerte (14) 83.138 88.391 Kurzfristige Vermögenswerte 1.828.095 1.544.522 Sachanlagen (15) 3.116.000 3.029.031 Nutzungsrechte (30) 1.880.203 1.961.315 Immaterielle Vermögenswerte (16) 1.604.272 1.654.600 Firmenwert (17) 1.088.878 1.089.265 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (18) 2.036 921 Langfristige Finanzinvestitionen (19) 253.685 207.340 Aktive latente Steuern (29) 53.497 47.221 Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen (20) 27.189 22.391 Langfristige Vermögenswerte 8.025.759 8.012.084 VERMÖGENSWERTE GESAMT 9.853.854 9.556.606 SCHULDEN UND EIGENKAPITAL Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (21) 82 60.055 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (30) 315.583 283.652 Verbindlichkeiten (22) 966.985 927.012 Kurzfristige Rückstellungen (23) 245.155 252.612 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (29) 83.629 80.956 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (11) 36.800 24.447 Vertragsverbindlichkeiten (24) 240.735 216.285 Kurzfristige Schulden 1.888.969 1.845.019 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (25) 748.630 747.919 Langfristige Leasingverbindlichkeiten (30) 1.584.835 1.671.919 Passive latente Steuern (29) 34.221 59.417 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (26) 44.182 21.573 Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung (23) 398.233 422.868 Personalrückstellungen (27) 166.258 187.311 Langfristige Schulden 2.976.358 3.111.008 SCHULDEN GESAMT 4.865.327 4.956.027 Grundkapital 1.449.275 1.449.275 Eigene Aktien -7.803 -7.803 Kapitalrücklagen 1.100.148 1.100.148 Gewinnrücklagen 3.207.662 2.820.852 Rücklage aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) -763.043 -764.036 Auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital (28) 4.986.238 4.598.435 Nicht beherrschende Anteile 2.288 2.144 EIGENKAPITAL GESAMT 4.988.527 4.600.579 SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT 9.853.854 9.556.606 Telekom Austria AG – Konzern-Kapitalflussrechnung Anhang 2024 2023 Ergebnis vor Steuern – EBT 763.135 821.182 Abschreibung Sachanlagen (15) 553.199 541.295 Abschreibung immaterielle Vermögenswerte (16) 271.999 254.385 Abschreibung Nutzungsrechte (30) 337.586 214.822 Wertaufholung/Wertminderung (15) -2.820 2.733 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (18) -1.116 -822 Ergebnis aus dem Verkauf / der Bewertung von Finanzinvestitionen (7) 570 -3.054 Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen (5) (6) 600 2.057 Nettoaufwand Personal- und Restrukturierungsrückstellungen (7) (23) (27) 106.161 102.261 Wechselkursdifferenzen, netto (7) 1.837 3.464 Zinsertrag (7) -20.215 -20.170 Zinsaufwand (7) 102.073 100.150 Sonstige Anpassungen (32) -4.900 -4.778 Nicht zahlungswirksame und sonstige Überleitungsposten 1.344.975 1.192.343 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen (10) -104.821 -22.594 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (13) 8.902 -10.000 Forderungen an nahestehende Unternehmen (11) 1.298 3.223 Vorräte (12) 6.097 -2.338 Sonstige Vermögenswerte (13) (20) -39.755 -49.496 Vertragsvermögenswerte (14) 5.300 8.985 Verbindlichkeiten und Rückstellungen (22) (23) 72.822 46.839 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (11) 12.353 7.011 Vertragsverbindlichkeiten (24) 16.681 -1.761 Veränderung Working Capital -21.123 -20.132 Personalrückstellungen und bezahlte Restrukturierung (23) (27) -135.872 -117.534 Erhaltene Zinsen (7) 19.114 19.615 Bezahlte Ertragsteuern (29) -156.096 -179.668 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.814.132 1.715.807 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt (32) -890.371 -1.093.971 Abgang von Sachanlagen (15) 9.582 10.387 Erwerb von Finanzinvestitionen (19) -251.214 -107.387 Abgang von Finanzinvestitionen (19) 227.727 87.412 Erwerb von Tochtergesellschaften, netto (34) -4.291 0 Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen (2) 0 1.039.681 Cashflow aus Investitionstätigkeit -908.567 -63.878 Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (25) (32) 0 994.365 Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten (25) (32) 0 -600.000 Bezahlte Zinsen (7) -98.863 -88.425 Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen (2) 0 -25.120 Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (21) (32) -301.129 -5.354.717 Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (21) (32) 240.737 4.894.166 Dividendenausschüttung (28) -239.618 -213.156 Zahlung ausstehender Kaufpreis für Unternehmenszusammenschlüsse (32) (34) -6.519 -1.867 Tilgung Leasingverbindlichkeiten (30) -301.341 -205.207 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -706.734 -599.960 Auswirkungen von Wechselkursschwankungen (3) -385 -360 Transfer liquide Mittel bei Abspaltung (2) 0 -1.032.880 Nettoveränderung der liquiden Mittel 198.446 18.729 Liquide Mittel am Beginn des Jahres (9) 168.545 149.816 Liquide Mittel am Ende des Jahres (9) 366.991 168.545 Telekom Austria AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in TEUR Grund- kapital Eigene Aktien Kapital- rücklagen Gewinn- rücklagen IAS 19 Rücklage FVOCI Rücklage Hedging-Rücklage Währungsrücklage Gesamt Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital gesamt Stand 1. Jänner 2023 1.449.275 -7.803 1.100.148 1.763.252 -17.291 -2.170 -2.190 -692.722 3.590.498 2.128 3.592.626 Jahresergebnis 0 0 0 645.216 0 0 0 0 645.216 665 645.881 Sonstiges Ergebnis (OCI) 0 0 0 0 -12.550 1.441 2.190 -40.744 -49.663 0 -49.663 Gesamtergebnis 0 0 0 645.216 -12.550 1.441 2.190 -40.744 595.553 665 596.218 Ausschüttung Dividende 0 0 0 -212.507 0 0 0 0 -212.507 -648 -213.156 ETS-Aktien 0 0 0 514 0 0 0 0 514 0 514 Abspaltung ETS Group 0 0 0 624.377 0 0 0 0 624.377 0 624.377 Stand 31. Dezember 2023 1.449.275 -7.803 1.100.148 2.820.852 -29.841 -729 0 -733.467 4.598.435 2.144 4.600.579 Jahresergebnis 0 0 0 625.880 0 0 0 0 625.880 692 626.572 Sonstiges Ergebnis (OCI) 0 0 0 0 6.985 443 0 -6.435 994 0 994 Gesamtergebnis 0 0 0 625.880 6.985 443 0 -6.435 626.874 692 627.566 Ausschüttung Dividende 0 0 0 -239.071 0 0 0 0 -239.071 -548 -239.618 Stand 31. Dezember 2024 1.449.275 -7.803 1.100.148 3.207.662 -22.856 -285 0 -739.901 4.986.238 2.288 4.988.527 Betreffend der EuroTeleSites („ETS“-)Aktien und Abspaltung der ETS Group siehe Anhangangabe (2). Telekom Austria AG – Anhang zum Konzernabschluss (1) Geschäftssegmente in TEUR Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien 2024 Außenumsätze 2.793.021 812.882 562.366 449.178 227.949 Umsätze zwischen den Segmenten 14.377 7.976 7.430 11 2.162 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.807.398 820.858 569.795 449.190 230.111 Segmentaufwendungen -1.768.156 -480.239 -345.604 -253.366 -178.248 EBITDA 1.039.242 340.618 224.192 195.824 51.862 Abschreibung -652.423 -153.795 -124.370 -43.484 -66.079 Wertaufholung 0 0 0 2.820 0 Betriebsergebnis – EBIT 386.819 186.824 99.821 155.160 -14.217 Zinsertrag 18.514 18.512 1.867 1.575 240 Zinsaufwand -100.789 -12.753 -16.334 -6.006 -4.923 Sonstiges Finanzergebnis -16.416 -589 -249 -654 121 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.116 0 0 0 0 Ergebnis vor Steuern – EBT 289.243 191.994 85.105 150.075 -18.779 Ertragsteuern -56.919 -29.284 -15.964 -38.675 3.384 Jahresergebnis 232.324 162.710 69.141 111.399 -15.395 EBITDA-Marge 37,0 % 41,5 % 39,3 % 43,6 % 22,5 % Zugänge immaterielle Vermögenswerte 85.801 49.661 12.943 39.430 8.256 Zugänge Sachanlagen 438.658 71.645 66.144 15.008 12.876 Anlagenzugänge gesamt 524.458 121.306 79.088 54.438 21.132 Zugänge zu Nutzungsrechten 105.747 42.100 21.796 11.228 56.736 Segmentvermögen 6.163.814 1.605.800 913.044 387.319 496.513 Sachanlagen 2.211.838 251.629 264.609 100.568 77.860 Nutzungsrechte 1.123.252 239.275 166.597 18.995 97.546 Firmenwert 587.254 236.023 100.785 9.371 112.385 Markennamen und Patente 158.351 2.010 0 0 3.045 Lizenzen und sonstige Rechte 593.205 53.948 124.959 6.273 70.338 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 315.794 49.675 32.344 42.007 25.762 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 2.036 0 0 0 0 Segmentverbindlichkeiten 3.978.779 516.246 514.906 115.697 193.002 2023 Außenumsätze 2.777.693 740.753 516.981 442.154 240.157 Umsätze zwischen den Segmenten 19.999 8.969 7.862 58 2.033 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.797.691 749.722 524.843 442.212 242.190 Segmentaufwendungen -1.733.882 -446.008 -336.043 -250.340 -186.247 EBITDA 1.063.809 303.714 188.800 191.872 55.943 Abschreibung -571.168 -122.345 -99.910 -50.405 -61.231 Wertminderung 0 0 0 -2.733 0 Betriebsergebnis – EBIT 492.641 181.369 88.890 138.734 -5.288 Zinsertrag 17.668 12.857 990 128 200 Zinsaufwand -66.191 -7.066 -11.593 -5.804 -2.779 Sonstiges Finanzergebnis -7.422 819 355 -2.752 -41 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 822 0 0 0 0 Ergebnis vor Steuern – EBT 437.517 187.979 78.642 130.306 -7.909 Ertragsteuern -102.769 -18.337 -15.143 -34.361 2.383 Jahresergebnis 334.749 169.642 63.499 95.945 -5.526 EBITDA-Marge 38,0 % 40,5 % 36,0 % 43,4 % 23,1 % Zugänge immaterielle Vermögenswerte 109.539 44.545 121.157 4.130 7.251 Zugänge Sachanlagen 480.439 92.951 84.453 21.157 32.302 Anlagenzugänge gesamt 589.978 137.496 205.610 25.287 39.553 Zugänge zu Nutzungsrechten 220.861 56.591 47.637 5.567 21.505 Segmentvermögen 6.297.458 1.543.732 891.340 300.481 493.968 Sachanlagen 2.083.752 263.782 268.021 109.336 90.189 Nutzungsrechte 1.213.145 245.686 177.215 16.251 84.189 Firmenwert 587.254 236.023 100.785 9.603 112.385 Markennamen und Patente 158.351 2.903 0 0 4.339 Lizenzen und sonstige Rechte 656.609 28.761 133.964 14.733 78.988 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 318.155 51.288 36.054 8.788 20.996 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 921 0 0 0 0 Segmentverbindlichkeiten 4.136.178 416.265 562.344 86.992 175.095 in TEUR Serbien Nordmaze- donien Holding & Sonstige Eliminierungen konsolidiert 2024 Außenumsätze 390.174 157.303 19.798 0 5.412.670 Umsätze zwischen den Segmenten 7.622 6.572 33.623 -79.772 0 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 397.795 163.875 53.421 -79.772 5.412.670 Segmentaufwendungen -251.591 -107.051 -86.754 79.740 -3.391.269 EBITDA 146.204 56.823 -33.334 -31 2.021.401 Abschreibung -84.170 -33.248 -5.237 22 -1.162.784 Wertaufholung 0 0 0 0 2.820 Betriebsergebnis – EBIT 62.035 23.575 -38.571 -9 861.437 Zinsertrag 1.926 1.155 71.058 -94.633 20.215 Zinsaufwand -10.364 -3.770 -39.871 94.642 -100.169 Sonstiges Finanzergebnis 169 76 404.444 -406.366 -19.463 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 1.116 Ergebnis vor Steuern – EBT 53.766 21.037 397.060 -406.366 763.135 Ertragsteuern -8.053 -3.554 12.507 -5 -136.563 Jahresergebnis 45.713 17.483 409.568 -406.371 626.572 EBITDA-Marge 36,8 % 34,7 % -62,4 % 0,0 % 37,3 % Zugänge immaterielle Vermögenswerte 8.464 2.722 4.119 0 211.396 Zugänge Sachanlagen 24.762 18.514 5.591 0 653.199 Anlagenzugänge gesamt 33.226 21.236 9.710 0 864.595 Zugänge zu Nutzungsrechten 45.631 15.345 2.349 0 300.933 Segmentvermögen 615.250 310.913 8.518.814 -9.157.613 9.853.854 Sachanlagen 111.332 90.112 8.639 -587 3.116.000 Nutzungsrechte 188.081 44.332 2.126 0 1.880.203 Firmenwert 0 25.794 17.265 0 1.088.878 Markennamen und Patente 4.463 0 2.830 0 170.700 Lizenzen und sonstige Rechte 44.132 19.526 24 0 912.405 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 36.452 8.700 10.291 142 521.167 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 2.036 Segmentverbindlichkeiten 244.419 105.198 1.697.064 -2.499.983 4.865.327 2023 Außenumsätze 372.551 145.906 15.259 0 5.251.453 Umsätze zwischen den Segmenten 9.947 5.619 27.523 -82.009 0 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 382.498 151.525 42.782 -82.009 5.251.453 Segmentaufwendungen -255.635 -103.487 -96.588 80.771 -3.327.461 EBITDA 126.862 48.037 -53.806 -1.238 1.923.992 Abschreibung -67.880 -33.068 -5.864 1.368 -1.010.502 Wertminderung 0 0 0 0 -2.733 Betriebsergebnis – EBIT 58.982 14.969 -59.669 130 910.757 Zinsertrag 1.552 916 63.361 -77.501 20.170 Zinsaufwand -4.150 -1.818 -76.684 77.580 -98.505 Sonstiges Finanzergebnis 77 16 422.914 -426.026 -12.061 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 822 Ergebnis vor Steuern – EBT 56.461 14.082 349.921 -425.817 821.182 Ertragsteuern -8.666 -1.719 3.345 -34 -175.301 Jahresergebnis 47.795 12.364 353.266 -425.851 645.881 EBITDA-Marge 33,2 % 31,7 % k. A. k. A. 36,6 % Zugänge immaterielle Vermögenswerte 10.743 4.313 3.546 0 305.222 Zugänge Sachanlagen 46.246 26.600 3.737 -557 787.329 Anlagenzugänge gesamt 56.988 30.913 7.283 -557 1.092.551 Zugänge zu Nutzungsrechten 62.134 1.538 0 0 415.833 Segmentvermögen 604.003 281.164 8.481.970 -9.337.511 9.556.606 Sachanlagen 119.801 89.469 5.290 -609 3.029.031 Nutzungsrechte 185.119 38.896 814 0 1.961.315 Firmenwert 0 25.794 17.419 0 1.089.265 Markennamen und Patente 8.119 0 2.869 0 176.581 Lizenzen und sonstige Rechte 58.234 21.693 73 0 993.055 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 30.855 9.945 8.741 142 484.964 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 921 Segmentverbindlichkeiten 249.465 92.943 1.830.465 -2.593.719 4.956.027 Die A1 Group hat ihre Managementstruktur und die darauf basierende Berichterstattung der Geschäftssegmente auf geografische Märkte ausgerichtet und berichtet sieben operative Segmente: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Die einzelnen Segmente bieten die in Anhangangabe (5) beschriebenen Leistungen und Produkte an und treten in den einzelnen Ländern unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ auf. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der A1 Group ist der Konzernvorstand, der im Rahmen regelmäßiger Vorstandssitzungen zusammentrifft. Der Konzernvorstand setzt sich aus dem Vorstand der Telekom Austria AG, Alejandro Plater (seit 1. September 2023 CEO) und Thomas Arnoldner (seit 1. September 2023 Deputy CEO) zusammen (siehe Anhangangabe (36)). Seit 1. September 2023 übernahm Sonja Wallner zusätzlich zu ihrer Funktion als CFO der A1 Telekom Austria AG auch die Funktion des Konzern-CFOs, ohne formell Vorstand der Telekom Austria AG zu sein. Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Konzernvorstand sind der Umsatz, das EBITDA und die Anlagenzugänge (CAPEX). Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen des Konzerns. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nicht gemäß IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst, sondern, wie sonstige konzerninterne Transaktionen, als Aufwand und Ertrag erfasst und eliminiert. Die Erfassung von Leasingverträgen mit den Gesellschaften der ETS Group vor bzw. nach der Abspaltung ist in Anhangangabe (2) erläutert. Die Umsatzerlöse, Aufwendungen und Ergebnisse der Segmente beinhalten Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten. Solche Lieferungen und Leistungen werden zu Verrechnungspreisen bewertet, deren Marktüblichkeit laufend dokumentiert und überwacht wird. Diese Transaktionen werden im Konzernabschluss eliminiert. Die Spalte Holding & Sonstige enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie die A1 Digital, deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie Deutschland und die Schweiz fokussieren. Das sonstige Finanzergebnis der Spalte Holding & Sonstige resultiert im Wesentlichen aus Dividendenerträgen sowie Zu- und Abschreibungen von Beteiligungen an vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und somit in der Spalte Eliminierungen konsolidiert werden. Die Spalte Holding & Sonstige wird zusätzlich zur Spalte Eliminierungen aus Übersichtlichkeitsgründen dargestellt. Die Spalte Eliminierungen enthält die Konsolidierungsbuchungen zwischen den Segmenten und die Überleitungsposten für die Vermögenswerte und Schulden der Segmente zum Konzernabschluss. In keinem Segment gibt es Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die sich auf mindestens 10 % der Umsatzerlöse der A1 Group belaufen. Die Abschreibung betrifft Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte (siehe Anhangangaben (15), (16) und (30)). Die Position „Sonstiges Finanzergebnis“ in der Berichterstattung der Geschäftssegmente beinhaltet den Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen, das sonstige Finanzergebnis sowie Wechselkursdifferenzen (siehe Anhangangabe (7)). Das EBITDA wird als Jahresergebnis exklusive Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibung und gegebenenfalls Wertminderungen bzw. Wertaufholungen definiert. Die EBITDA-Marge berechnet sich mittels Division des EBITDA durch die Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge). Anlagenzugänge beinhalten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie zu Sachanlagevermögen (siehe Anhangangaben (15) und (16)), nicht jedoch Zugänge im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (siehe Anhangangaben (23) und (30)). (2) Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung der ETS Group Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes. Die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften („A1 Group“) bieten die in den Umsatzerlösen (Anhangangabe (5)) angeführten Leistungen und Produkte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ an. Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group ist América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“) mit Sitz in Mexiko, welche über ihre Tochtergesellschaft América Móvil B.V. mit Sitz in Amsterdam die Anteile an der Telekom Austria AG hält. Die Republik Österreich ist über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) die zweite wesentliche Hauptaktionärin der A1 Group. Der Anteil am Grundkapital, der von América Móvil und ÖBAG gehalten wird, ist in Anhangangabe (28) ersichtlich. Neben den in Anhangangabe (11) beschriebenen Geschäftsbeziehungen reguliert und überwacht die Republik Österreich bestimmte Aktivitäten der A1 Group durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich. Darüber hinaus besitzt die Republik Österreich die Steuerhoheit über die inländischen Geschäftstätigkeiten der A1 Group und dadurch das Recht, Steuern wie beispielsweise Körperschaft- und Umsatzsteuer zu erheben. Abspaltung der EuroTeleSites AG („ETS Group“) Am 22. September 2023 hat die Telekom Austria AG ihr Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) verhältniswahrend abgespalten, und es wurde unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG („ETS AG“) an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften, welche die ETS Group bilden, sind in der Tabelle der Konzernunternehmen in Anhangangabe (34) in der Spalte „Konsolidierungsart“ für das Jahr 2023 mit der Bezeichnung „AB“ ersichtlich. Zur Vorbereitung der Abspaltung wurden in den Vorjahren in den Segmenten Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien Teile der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen der operativen Gesellschaften („A1-Gesellschaften“) in eigene rechtliche Einheiten („Tower-Gesellschaften“) transferiert. Diese passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa die Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme. In den Segmenten Bulgarien und Kroatien wurden die entsprechenden Funktürme und die damit verbundene Rückstellung für Verpflichtungen für deren Stilllegung, sowie Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bereits 2021 in die Tower-Gesellschaften transferiert. In den Segmenten Slowenien, Serbien und Nordmazedonien erfolgte der Transfer im Geschäftsjahr 2022. Mit dem Transfer der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die Tower-Gesellschaften wurden Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den Tower-Gesellschaften abgeschlossen. Betreffend die Beschreibung der MLAs siehe Anhangangabe (30). In Österreich wurde 2021 ein Teilbetrieb („österreichischer Tower-Teilbetrieb“) in der A1 Telekom Austria AG errichtet, der Vermögenswerte und Schulden des Tower-Geschäfts und damit im Zusammenhang stehende Kosten umfasste. Bis zum 30. Juni 2023 war der Teilbetrieb nicht rechtlich getrennt und es war noch kein MLA in Kraft. Am 1. Juli 2023 erfolgte die Übertragung des österreichischen Tower-Teilbetriebes von der A1 Telekom Austria AG an die Telekom Austria AG durch Abspaltung zur Aufnahme (§ 17 Spaltungsgesetz). Diese Transaktion wurde am 4. Juli 2023 ins Firmenbuch eingetragen und das MLA ist in Kraft getreten. Vorbereitend zur Abspaltung hat die A1 Towers Holding GmbH im Juli 2023 eine 500.000 TEUR-Anleihe begeben und einen Kredit in Höhe von 500.000 TEUR aufgenommen (siehe Anhangangabe (25)). Die Mittel aus diesen Finanzierungen wurden zur Tilgung der in Folge beschriebenen übertragenen Schulden verwendet. Den beiden weiteren in der Folge beschriebenen Übertragungen haben die Aktionäre der Telekom Austria AG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 beschlossen: Übertragung des österreichischen Tower-Teilbetriebes, der indirekten Beteiligungen der Tower-Gesellschaften und Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR (zuzüglich der damit zusammenhängenden Zinsverbindlichkeiten) von der Telekom Austria AG durch Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH. Übertragung der Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung zur Neugründung an die ETS AG. Die Aktien an der ETS AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionäre der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der ETS Group, ebenso wie der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG wurde eine ETS-Aktie ausgegeben. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück ETS-Aktien im Wert von 514 TEUR (siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhangangabe (28)). Angewandte Rechnungslegungsmethoden und Ermessensentscheidungen Die einzelnen oben angeführten Umgründungsschritte dienten der Vorbereitung der Abspaltung und separater Börsennotierung der ETS AG. Die verschiedenen durchgeführten Schritte sind daher als eine einzelne Transaktion zu bilanzieren. Bei dieser Transaktion zur Zusammenfassung des Tower-Geschäftes in der A1 Towers Holding GmbH handelt es sich um eine sogenannte „Business Combination under Common Control“, die daher nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fällt. Die Bilanzierung erfolgte prospektiv anhand der Interessenzusammenführungsmethode („Pooling-of-Interests-Methode“), d. h. die Zusammenführung und Fortführung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden historischen Buchwerte. Der in diesem Zusammenhang zugeordnete Firmenwert wurde im Verhältnis der relativen Unternehmenswerte zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften zum 22. September 2023 ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Segmenten ist in Anhangangabe (17) ersichtlich. Bei der folgenden Abspaltung der ETS Group handelt es sich um eine sogenannte „Common Control Transaction“, da die Eigentümerstruktur beider Konzerne unmittelbar vor und nach der Transaktion ident ist und somit die América Móvil beide Konzerne beherrscht. Die Abspaltung ist daher nicht als Sachdividende an Eigentümer gemäß IFRIC 17 zu bilanzieren, da die Voraussetzungen des IFRIC 17.5 erfüllt sind. Die Abspaltung der ETS Group erfolgte daher zu Buchwerten und wurde direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Bei der Abspaltung der ETS Group und dem Abschluss der MLAs handelt es sich um keine Sale-and-Leaseback-Transaktion, da IFRS 16.99 eine initiale Umsatztransaktion nach IFRS 15 voraussetzt. Die Abspaltung der ETS Group ist eine gesellschaftsrechtliche Transaktion unter Wahrung der Eigentumsverhältnisse ohne Gegenleistung für die abspaltende Gesellschaft und daher mangels eines Erlöses nicht nach IFRS 15 zu bilanzieren. Es erfolgt daher eine getrennte Bilanzierung der Abspaltung und die Erfassung der MLAs als Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten. Das abgespaltene Tower-Geschäft ist nicht als aufgegebener Geschäftsbereich darzustellen, da die Voraussetzungen nach IFRS 5 dafür nicht erfüllt sind. Die Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen betrugen in den Vorjahren weniger als 0,5 % der gesamten Umsatzerlöse der A1 Group, weswegen die Voraussetzungen eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweiges nach IFRS 5.32 (a) nicht erfüllt sind. Die folgende Tabelle zeigt die Effekte der Abspaltung der ETS Group auf die Konzernbilanz zum 22. September 2023: in TEUR Vor Abspaltung a) Tower Gesellschaften b) Konzerninterne Salden c) Konzerninterne Leasing- verhältnisse Nach Abspaltung Gesamter Effekt Liquide Mittel 1.207.975 -1.032.880 0 0 175.095 -1.032.880 Kurzfristige Finanzinvestitionen 67.722 0 0 0 67.722 0 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen 861.148 -2.911 0 0 858.236 -2.911 Forderungen an nahestehende Unternehmen 3.797 0 27.955 0 31.752 27.955 Finanzierungsforderungen nahestehende Unternehmen 0 0 1.039.681 0 1.039.681 1.039.681 Vorräte 114.422 0 0 0 114.422 0 Forderungen aus Ertragsteuern 8.809 -90 0 0 8.719 -90 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 218.183 -3.514 0 0 214.669 -3.514 Vertragsvermögenswerte 83.833 0 0 0 83.833 0 Kurzfristige Vermögenswerte gesamt 2.565.888 -1.039.395 1.067.636 0 2.594.128 28.241 Sachanlagen 3.233.184 -239.530 0 0 2.993.654 -239.530 Nutzungsrechte 808.367 -388.402 0 1.521.986 1.941.950 1.133.583 Immaterielle Vermögenswerte 1.634.206 -584 0 0 1.633.622 -584 Firmenwert 1.298.130 -209.075 0 0 1.089.055 -209.075 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 985 0 0 0 985 0 Langfristige Finanzinvestitionen 213.866 0 0 0 213.866 0 Aktive latente Steuern 49.782 -8.552 0 0 41.231 -8.552 Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 21.391 -81 0 0 21.310 -81 Langfristige Vermögenswerte gesamt 7.259.911 -846.224 0 1.521.986 7.935.673 675.762 VERMÖGENSWERTE GESAMT 9.825.799 -1.885.619 1.067.636 1.521.986 10.529.802 704.003 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.161.008 0 0 0 1.161.008 0 Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen 0 0 25.120 0 25.120 25.120 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 146.449 -47.357 0 182.553 281.645 135.196 Verbindlichkeiten 920.381 -31.720 0 0 888.661 -31.720 Kurzfristige Rückstellungen 240.916 -480 0 0 240.435 -480 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 89.004 -2.644 0 0 86.360 -2.644 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.743 0 20.592 0 29.336 20.592 Vertragsverbindlichkeiten 235.642 -1.207 0 0 234.434 -1.207 Kurzfristige Schulden gesamt 2.802.143 -83.409 45.713 182.553 2.947.000 144.857 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.742.904 -994.587 0 0 748.317 -994.587 Langfristige Leasingverbindlichkeiten 660.733 -327.561 0 1.357.424 1.690.596 1.029.863 Passive latente Steuern 55.653 0 0 0 55.653 0 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 21.349 0 0 0 21.349 0 Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung 522.782 -98.978 0 0 423.804 -98.978 Personalrückstellungen 177.851 -1.529 0 0 176.322 -1.529 Langfristige Schulden gesamt 3.181.272 -1.422.655 0 1.357.424 3.116.041 -65.231 Eigenkapital gesamt 3.842.384 -379.556 1.021.923 -17.992 4.466.761 624.377 SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT 9.825.799 -1.885.619 1.067.636 1.521.986 10.529.802 704.003 Der Effekt auf das Eigenkapital aus a) und b) entspricht dem Eigenkapital der Tower-Gesellschaften inklusive Salden gegenüber den A1-Gesellschaften. Die Summe aus a) bis c) ergibt den gesamten Effekt auf die Konzernbilanz der A1 Group. Der Gesamteffekt ist in den Tabellen der jeweiligen Anhangangaben in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ ersichtlich. a) Abgehende Vermögenswerte und Schulden der Tower-Gesellschaften enthalten keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den A1-Gesellschaften, da diese konzerninternen Transaktionen bis zur Abspaltung vollständig eliminiert wurden und somit nicht in der Konzernbilanz enthalten waren. b) Salden aus konzerninternen Transaktionen zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung vollständig eliminiert. Nach Abspaltung entstehen daraus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen nicht zu konsolidierende nahestehende Unternehmen, die folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden. Die Finanzierungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren aus den übertragenen Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR, den Zinsverbindlichkeiten sowie aus den Cash-Pooling Salden der Tower-Gesellschaften mit der Telekom Finanzmanagement GmbH. c) Für die zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften abgeschlossen Mietverträge („MLAs“) wurde gemäß IFRS 16 in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Transaktionen zwischen den Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung eliminiert und hatten weder eine Auswirkung auf die Konzernbilanz noch auf das Konzernergebnis. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden (siehe Anhangangabe (30)). Transaktionen mit der ETS Group Folgende Transaktionen mit der ETS Group fanden nach der Abspaltung am 22. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 statt und sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung ersichtlich: Die Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Tilgung der mit der Abspaltung übertragenen Schulden sowie der damit zusammenhängenden übertragenen Zinsverbindlichkeiten durch die ETS Group am 26. September 2023. Die Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet den Ausgleich der Cash-Pooling Guthaben der ETS Group durch die A1 Group. Die erhaltenen Zinsen in der Konzern-Kapitalflussrechnung beinhalten Zinsen in Höhe von 434 TEUR im Zusammenhang mit der Übertragung der Schulden für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse mit der ETS Group sind in Anhangangabe (30) ersichtlich. Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Zinsaufwand aus den Leasingverträgen mit der ETS Group sowie der Zinsertrag aus der Verrechnung von Zinsen für die übertragenen Schulden ist in der Tabelle „Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen“ in Anhangangabe (11) ersichtlich. Weiters sind in dieser Tabelle die Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 Group und ETS Group enthalten. (3) Grundlagen der Rechnungslegung Funktionale Währung Der Konzernabschluss der A1 Group wird in Euro auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden entsprechend dem Prinzip der funktionalen Währung umgerechnet. Für Bilanzposten erfolgt die Umrechnung zum Stichtagskurs. Aufwands- und Ertragsposten werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungskurse der Fremdwährungen, in denen die A1 Group im Wesentlichen ihre Geschäfte abwickelt: Stichtagskurse zum 31. Dezember Jahresdurchschnittskurse für das Jahr 2024 2023 2024 2023 Belarussischer Rubel (BYN) 3,6246 3,5363 3,5131 3,2544 Bulgarischer Lew (BGN) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Mazedonischer Denar (MKD) 61,4950 61,4950 61,5319 61,5570 Schweizer Franken (CHF) 0,9412 0,9260 0,9527 0,9716 Serbischer Dinar (RSD) 117,0149 117,1737 117,0861 117,2530 US-Dollar (USD) 1,0389 1,1050 1,0821 1,0815 Am 1. Jänner 2023 wurde in Kroatien der Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,5345 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt. Die bis zum 31. Dezember 2022 im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der kroatischen Tochtergesellschaft A1 Hrvatska in der Höhe von 1.834 TEUR bleiben unverändert bis zu einem etwaigen Verkauf der Gesellschaft bestehen. Rechnungslegung Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS), den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den Interpretationen des ehemaligen Standards Interpretation Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2024 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den ergänzend nach § 245a des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in den entsprechenden Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dargestellt. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Folgende Änderungen sind seit dem 1. Jänner 2024 verpflichtend anzuwenden: IFRS 16 Änderungen: Leasingverbindlichkeit in Sale and Leaseback IAS 1 Änderungen: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig IAS 7 und IFRS 7 Änderungen: Angabe Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Die erstmalige Anwendung der Änderungen zu den oben angeführten Standards (IAS, IFRS) hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Änderungen nur teilweise anwendbar waren. Betreffend Auswirkungen der Reform des internationalen Steuersystems siehe Anhangangabe (29). Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend anzuwenden: Geltend ab Geltend ab IAS 21 Änderungen: Fehlende Umtauschbarkeit 1. Jänner 2025 1. Jänner 2025 IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Jänner 2027 noch nicht übernommen IFRS 19 reduzierte Angabepflichten 1. Jänner 2027 noch nicht übernommen IFRS 7 and 9 Anderungen: Verträge über Strom aus erneuerbaren Energien 1. Jänner 2026 noch nicht übernommen IFRS 7 and 9 Änderungen: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1. Jänner 2026 noch nicht übernommen IFRS 1; 7; 9; 10 und IAS 7 jährliche Verbesserungen - Band 11 1. Jänner 2026 noch nicht übernommen * Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. IASB). ** Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. EU-Endorsement). Die A1 Group hat von der Wahlmöglichkeit einer früheren Anwendung dieser Standards und Interpretationen nicht Gebrauch gemacht und überprüft zurzeit deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss. (4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der A1 Group Schätzungen vornehmen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und der Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag zu identifizieren, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind. Bei allen Sensitivitätsanalysen bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d. h., es werden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt. a) Umsatzerlöse: Änderungen der Aufteilung des Transaktionspreises von Mehrkomponentenverträgen auf Güter und Dienstleistungen sowie eine geänderte Festsetzung der durchschnittlichen Vertragsdauer können zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung führen (siehe Anhangangabe (5)). b) Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen: Die Bewertung der Pensionspläne sowie der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (27)). c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen (siehe Anhangangabe (17)). Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die Anhangangaben (17), (16), (30) und (15) verwiesen. d) Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung der Abschreibung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf Anhangangaben (15) und (16) verwiesen. e) Ertragsteuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die endgültige Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht angesetzt werden (siehe Anhangangabe (29)). f) Restrukturierungsrückstellung: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (23)). g) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte basieren auf Schätzungen hinsichtlich deren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Ein abweichendes tatsächliches Zahlungsverhalten von Kunden kann zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (33)). h) Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie erwartete Stilllegungskosten, geschätzte Laufzeit bis zum Rückbau, Abzinsungsfaktor und Inflationsrate. Änderungen dieser Parameter können zu einer höheren oder niedrigeren Rückstellung führen (siehe Anhangangabe (23)). i) Leasingverhältnisse: IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen etwaiger Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse und den angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (30)). (5) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der A1 Group resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und etwaige sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden bzw. relevanten Stellen abgeführte Steuern und Abgaben ausgewiesen. Die A1 Group erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten sowie aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen an natürliche Personen, gewerbliche und nicht gewerbliche Organisationen und andere nationale und internationale Netzbetreiber. Die A1 Group bietet weiters innovative Digitalprodukte, Cloud-, Security- und IoT-Lösungen und mobile Zahlungsdienste an. Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und Informations- und Kommunikationstechnologie ("IKT")-Lösungen, TV-Services, IPTV und Smart-Home-Lösungen. Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen mobile Sprach- und Datendienste, M-Commerce, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV, Musik-Streaming etc.) und Roaming. Die folgende Tabelle zeigt die disaggregierten Umsatzerlöse für jede Produktgruppe und jedes Segment: 2024 (in TEUR) Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Serbien Nordmazedonien Sonstige Konsolidiert Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen 1.083.253 363.719 310.649 245.469 123.943 282.524 105.528 -15.493 2.499.592 Festnetzerlöse aus Dienstleistungen 1.403.699 260.868 155.380 81.112 53.387 26.723 29.322 -8.472 2.002.019 Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.486.952 624.587 466.029 326.582 177.330 309.247 134.850 -23.965 4.501.611 Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte 209.666 108.082 87.615 103.963 49.794 86.670 26.096 81 671.968 Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte 45.722 77.604 7.059 7.809 415 155 2.007 682 141.454 Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 255.388 185.686 94.675 111.772 50.209 86.825 28.103 764 813.422 Sonstige betriebliche Erträge 65.058 10.584 9.092 10.836 2.572 1.723 922 -3.150 97.637 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.807.398 820.858 569.795 449.190 230.111 397.795 163.875 -26.351 5.412.670 2023 (in TEUR) Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Serbien Nordmazedonien Sonstige Konsolidiert Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen 1.070.030 346.392 286.954 254.664 128.087 261.654 96.138 -14.802 2.429.117 Festnetzerlöse aus Dienstleistungen 1.393.114 236.357 138.521 71.976 51.225 18.067 27.838 -18.436 1.918.663 Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.463.144 582.749 425.475 326.640 179.312 279.721 123.976 -33.238 4.347.780 Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte 216.586 94.722 85.740 96.756 55.545 96.441 24.934 -936 669.787 Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte 68.005 58.315 5.590 7.271 521 0 1.151 820 141.673 Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 284.591 153.037 91.330 104.027 56.066 96.441 26.085 -116 811.460 Sonstige betriebliche Erträge 49.956 13.935 8.038 11.545 6.812 6.336 1.464 -5.873 92.214 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.797.691 749.722 524.843 442.212 242.190 382.498 151.525 -39.227 5.251.453 * Sonstige beinhaltet: Holding, Sonstige & Eliminierungen Die folgende Tabelle zeigt Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und aus anderen Erlösquellen: in TEUR 2024 2023 Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.476.310 4.327.666 Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 812.452 810.482 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gesamt 5.288.762 5.138.147 Sonstige Erlöse aus Dienstleistungen 25.300 20.114 Sonstige Erlöse aus Verkauf Endgeräte 970 978 Sonstige betriebliche Erträge 97.637 92.214 Andere Erlösquellen gesamt 123.908 113.306 Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 5.412.670 5.251.453 Die sonstigen Erlöse aus Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Nebenstellenanlagen („PABX“), Set-Top-Boxen, Routern, Servern, Mobiltelefonen und Geräten für Festnetzkunden sowie Kommunikationsleitungen (siehe Anhangangabe (30)). Die sonstigen Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Finanzierungsleasing (siehe Anhangangabe (30)). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen und Gebäuden in Höhe von 14.163 TEUR (2023: 18.914 TEUR), siehe Anhangangabe (30). Betreffend die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, siehe „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind steuerfreie Forschungsprämien in Höhe von 1.042 TEUR (2023: 914 TEUR) erfasst. Der verbleibende Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beinhaltet im Wesentlichen Einhebungsgebühren, Schadenersatz, den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen und verrechnete Leistungen an die ETS Group (siehe Anhangangabe (11)). 2024 ist weiters der Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert aus dem Segment Österreich in Höhe von 3.195 TEUR enthalten (siehe Anhangangabe (34)). Rechnungslegungsgrundsätze Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden bei der Leistungserbringung realisiert und grundsätzlich monatlich fakturiert. Bestimmte Wertkartendienste, Zugangsentgelte, Grundentgelte, Wartungsverträge, Serviceleistungen und Erlöse für Mietleitungen für Geschäftskunden werden zum Teil im Voraus fakturiert. Diese Entgelte und Erlöse werden passivisch in den Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt (siehe Anhangangabe (24)) und als Ertrag über den Leistungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst. Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten werden bei Lieferung und Annahme durch den Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen realisiert. Bei Verkäufen, die nicht Teil von Mehrkomponentenverträgen oder von Ratenverkäufen sind, bezahlt der Kunde im Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Verkäufen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen bezahlt der Kunde den Anteil, der in den Vertragsvermögenswerten abgegrenzt ist, im Rahmen der monatlichen Entgelte über die Laufzeit des Vertrags. Bei Ratenverkäufen bezahlt der Kunde in gleichmäßigen Raten über die vertragliche Laufzeit. Forderungen bzw. Umsatzerlöse aus Ratenverkäufen werden nicht abgezinst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Bezahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Für Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung zur Wesentlichkeit der Abzinsung. In den Umsatzerlösen 2024 wurde ein Aufzinsungseffekt aus dem Verkauf von Endgeräten in Belarus und Serbien in Höhe von 4.973 TEUR (2023: 4.865 TEUR, lediglich in Belarus) erfasst. Beim Verkauf von Endgeräten über Zwischenhändler wird der Händler als Vermittler eingestuft, d. h., der Umsatz wird erst mit dem Verkauf der Endgeräte an den Kunden realisiert. Stützungen an Händler werden zu diesem Zeitpunkt als Umsatzminderung erfasst. Bestimmte Verträge verpflichten die A1 Group zur Lieferung mehrerer Komponenten. Der Transaktionspreis dieser Mehrkomponentenverträge beinhaltet im Bereich Mobilkommunikation typischerweise den Verkauf eines Mobiltelefons, das Freischaltentgelt, den Servicevertrag und in Österreich eine jährliche Service-Pauschale. Im Bereich Festnetz beinhalten diese Verträge typischerweise Internet- und Festnetzleistungen inklusive Herstellung, in Österreich eine jährliche Internet-Service-Pauschale sowie optional Fernsehen und Mobilfunkleistungen. Die A1 Group teilt diese Verträge generell in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten („units of account“) ein, sofern die dafür in IFRS 15 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Einteilung basiert auf der Annahme, dass die einzelnen Leistungskomponenten jeweils einen von den anderen Leistungskomponenten getrennten Nutzen für den Endkunden haben und als eigenständige Leistungsverpflichtung angesehen werden können. Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt proportional zu den Einzelveräußerungspreisen („standalone selling prices“) der zugrundeliegenden Güter und Dienstleistungen. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise von Gütern erfolgt anhand von Marktpreisen alternativer Anbieter. Die Einzelveräußerungspreise von Dienstleistungen sind separat verfügbar, da Dienstleistungen auch gesondert, d. h. auch ohne Hardware, angeboten werden. Kundenbindungsprogramme, die auf der Basis getätigter Umsätze zu Ansprüchen auf den Bezug von neuen Mobilfunkgeräten oder Zubehör führen und in Form von Bonuspunkten mit den Kunden verrechnet werden, sind ebenfalls Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtig einer geschätzten Verfallsquote umsatzreduzierend bzw. zum Zeitpunkt der Einlösung der Ansprüche umsatzerhöhend erfasst. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelveräußerungspreises der zukünftigen Leistung. Die Leistungsverpflichtung wird um die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme angepasst. Für einen Großteil der Verträge wendet die A1 Group die praktische Erleichterung gemäß IFRS 15 an, ähnlich ausgestaltete Verträge zu Portfolios zusammenzufassen. Als wesentliche Kriterien für die Portfoliobildung werden die Gleichartigkeit der Vertragsinhalte sowie die Laufzeit definiert. Für einen geringen Teil der komplexeren Großkundenverträge erfolgt die Ermittlung der IFRS-15-Abgrenzungen auf Ebene des einzelnen Vertrages. Erlöse aus Verbindungs- und Roamingleistungen an eigene Kunden werden auf Basis von Gesprächsminuten bzw. verbrauchtem Datenvolumen als Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistung erbracht wurde, sofern die Verbindungs- und Roamingleistungen nicht mit einem vertraglich vereinbarten Fixtarif gedeckt sind. Erlöse aus eingehenden Gesprächen von inländischen und ausländischen Netzbetreibern (Zusammenschaltung) und Roaming werden in der Periode ertragswirksam erfasst, in der die Gespräche stattfinden bzw. das Datenvolumen verbraucht wird. Im Bereich von Mehrwertdiensten im Mobilfunk, aber auch teilweise bei (digitalen) Dienstleistungen wie etwa Software aus der Cloud tritt die A1 Group bei gewissen Verträgen als Vermittler (Agent) auf und erfasst die Umsatzerlöse daher entsprechend auf Nettobasis, d. h. nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten. Skonti und nachträglich gewährte Rabatte werden zum Zeitpunkt der Gewährung als Erlösminderung gebucht. Die Rabatte werden in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen auf Einzelkundenbasis berechnet. Rabatte (standardisierte Mehrkomponentenstützungen) werden grundsätzlich in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen, was bei reinen Dienstleistungsverträgen zu einer gleichmäßigen Reduktion der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit führt. Bei Mehrkomponentenverträgen werden die Rabatte nach der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet, weshalb ein Teil den Umsatz für Endgeräte zeitpunktbezogen reduziert und der andere Teil den Umsatz aus Dienstleistungen zeitraumbezogen reduziert. Für bestimmte Kunden werden aufgrund der abgenommenen Mengen zusätzlich zu den standardisierten Mehrkomponentenstützungen noch Rabatte für den Bezug von Hardware und teils auch Dienstleistungen für die Laufzeit der Serviceverträge gewährt. Diese werden ebenfalls in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen („Kundenrabatte für Hardware“). Es bestehen keine wesentlichen über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Garantieverpflichtungen. Des Weiteren bestehen keine wesentlichen Rücknahmeverpflichtungen. Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der zum 31. Dezember 2024 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen aus Mehrkomponentengeschäften beläuft sich auf 755.376 TEUR (2023: 678.032 TEUR) und wird in der Regel über eine Vertragsdauer von 12 bis 24 Monaten, bzw. im Geschäftskundenbereich bis zu 36 Monaten, realisiert. Für Leistungsverpflichtungen, deren Erlöse in Höhe des Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf, wird von der Angabe des Transaktionspreises noch nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen und des Zeitpunkts der Erlöserfassung abgesehen. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h., sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse. (6) Kosten und Aufwendungen In der folgenden Tabelle sind die Kosten und Aufwendungen nach ihrer Art aufgegliedert: in TEUR 2024 2023 Kosten der Endgeräte 806.820 789.714 Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben 1.021.355 938.977 Sonstiger betrieblicher Aufwand 1.563.095 1.598.770 Gesamte Kosten und Aufwendungen 3.391.269 3.327.461 Die Kosten der Endgeräte entsprechen dem Materialaufwand. Der Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben, umfasst die gesamten Leistungen an Arbeitnehmer:innen abzüglich aktivierter Eigenleistungen, die saldiert dargestellt werden: in TEUR 2024 2023 Aktivierte Eigenleistungen 86.794 90.526 Aktivierte Eigenleistungen stellen den Wert der für eigene Zwecke erbrachten Leistungen dar und bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten, die hauptsächlich als Teil der Sachanlagen aktiviert werden. Betreffend die Aktivierung selbst erstellter Software siehe Anhangangabe (16). Wertberichtigungen von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen, die der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet sind, werden in den Forderungsabschreibungen im Funktionsbereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen erfasst und betragen (siehe Anhangangabe (33)): in TEUR 2024 2023 Wertminderungen 45.518 41.799 Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Position Abschreibung verteilt sich wie folgt: in TEUR 2024 2023 Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen 1.026.327 879.679 Kosten der Endgeräte 20.645 17.518 Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen 115.812 113.306 Abschreibung 1.162.784 1.010.502 Der Anstieg der Abschreibung der Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen ist auf den Zugang von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit Mietverträgen mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangaben (2) und (30)). Honorare Konzernabschlussprüfer In der Hauptversammlung wurde die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. („EY“) als Konzernabschlussprüfer der Telekom Austria AG bestellt. Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer betragen: in TEUR 2024 2023 Jahresabschlussprüfungen 1.661 1.248 Andere Bestätigungsleistungen 124 1.367 Sonstige Leistungen 93 104 Aufwendungen EY 1.878 2.720 Die anderen Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen betreffen im Wesentlichen Prüfungen des internen Kontrollsystems („ISAE-Zertifizierungen“) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit den Angaben gemäß European Sustainability Reporting Standards und EU-Taxonomie-Verordnung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat („ESEF-Format“). 2023 sind weiters Leistungen im Zusammenhang mit der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangaben (2)) enthalten. (7) Finanzergebnis in TEUR 2024 2023 Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 18.472 17.996 Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten 841 1.094 Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Vermögenswerten 723 925 Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 179 155 Zinsertrag 20.215 20.170 in TEUR 2024 2023 Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 17.762 57.018 Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 80.570 38.528 Aktivierte Zinsen -3.290 -3.956 Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten 5.100 6.915 Aufzinsung der Kaufpreisverpflichtung 28 0 Zinsaufwand 100.169 98.505 Zinsen werden, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den begebenen Anleihen und aus der Auflösung der Hedging-Rücklage (siehe Anhangangaben (21), (25) und (33)). Der Rückgang des Zinsaufwands aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert aus dem niedrigen Stand der Finanzverbindlichkeiten im gesamten Jahr 2024. Der Anstieg des Zinsaufwands aus Leasingverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Abspaltung der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangaben ((2), (11) und (30)). Betreffend den Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten siehe Anhangangabe (23). Betreffend Aufzinsung der Kaufpreisverpflichtung siehe Anhangangaben (22), (26) und (34). Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Zur Berechnung der aktivierten Zinsen wurde für selbst erstellte Software sowie für qualifizierte Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (siehe Anhangangaben (15) und (16)) ein Zinssatz von 1,5 % (2023: 2,2 %) angewendet. in TEUR 2024 2023 Zinsergebnis aus Personalrückstellungen 6.243 -497 Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellung 9.367 10.899 Bereitstellungsgebühren für nicht ausgenutzte Kreditlinien 2.210 2.870 Erhaltene Dividenden -458 -395 Gewinn aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis -313 -1 Verlust aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis 6 5 Verlust aus dem vorzeitigem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 207 0 Veränderung des erwarteten Kreditverlustes 1.829 -224 Anspruchszinsen -306 -1.226 Gewinn aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust -2.345 -3.955 Verlust aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 1.185 1.122 Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto 17.626 8.597 Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet Rückstellungen für belastende Verträge gem. IAS 37 sowie Rückstellungen für Sozialpläne gem. IAS 19. Betreffend die zur Berechnung der Restrukturierungs- und Personalrückstellungen herangezogenen Zinssätze siehe Anhangangaben (23) und (27). Im Zinsergebnis aus Personalrückstellungen wurde 2023 ein Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung für Pensionskassenvorsorge für Beamte in Österreich in Höhe von 7.167 TEUR erfasst. Der erwartete Kreditverlust betrifft Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Ertrag aus Anspruchszinsen 2024 und 2023 stammt im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen in Bulgarien. Der Gewinn/Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhaltet weder erhaltene Dividenden noch Zinserträge. in TEUR 2024 2023 Wechselkursgewinne 6.638 7.796 Wechselkursverluste -8.475 -11.260 Wechselkursdifferenzen -1.837 -3.464 Wechselkursdifferenzen entstehen durch Wechselkursschwankungen zwischen der Erfassung der Transaktion und deren Zahlung bzw. durch die Bewertung der offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Wechselkursdifferenzen sind im Wesentlichen auf die Entwicklung des belarussischen Rubels zurückzuführen. Die Fremdwährungskurse sind in Anhangangabe (3) enthalten. (8) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) wird mittels Division des Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt: 2024 2023 Jahresergebnis, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in TEUR 625.880 645.216 Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien 664.084.841 664.084.841 Ergebnis je Aktie - unverwässert und verwässert in Euro 0,94 0,97 Der Aufsichtsrat hat festgelegt, alle Mitarbeiterbeteiligungspläne in bar abzugelten. Folglich ergeben sich zum 31. Dezember 2024 und 2023 keine potenziell verwässernden Aktien. (9) Liquide Mittel Liquide Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und Finanzinvestitionen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln. Im 2. Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Zahlung von Dividenden an ausländische Investoren, die in der Europäischen Union oder anderen als "unfreundlich" erachteten Ländern ansässig sind, verhängt. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die liquiden Mittel der belarussischen Tochtergesellschaften 40.524 TEUR. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste ergab nur einen unwesentlichen Effekt für liquide Mittel, welcher nicht erfasst wurde (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)). (10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Forderungen, brutto 1.225.274 1.127.563 Wertberichtigungen -275.661 -284.479 Forderungen, netto 949.613 843.084 Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 85.610 75.650 Zum 31. Dezember 2024 und 2023 betreffen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen aus Ratenverkäufen im Wesentlichen von Mobiltelefonen, sowie auch Tablets, Fernsehgeräte und sonstige Geräte aus allen Segmenten. Die Entwicklung der Wertberichtigung zu Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie deren Altersstruktur ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt (11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Die Aktionäre América Móvil und ÖBAG sind als nahestehende Unternehmen anzusehen, da ihnen der Anteil an der Telekom Austria AG Beherrschung bzw. maßgeblichen Einfluss gewährt. Über América Móvil besitzt die A1 Group auch ein Naheverhältnis zu deren Tochterunternehmen. Über die ÖBAG besteht für die A1 Group ein Naheverhältnis zur Republik Österreich, die damit ebenso wie ihre Tochterunternehmen (im Wesentlichen der ÖBB-, der ASFINAG-, der OMV- und der Post-Konzern sowie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und der Verbund) als nahestehende Unternehmen einzustufen sind. Weiters sind die Aufsichtsräte der Telekom Austria AG als nahestehende Personen einzustufen. Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, ist die ETS Group als Tochtergesellschaft der América Móvil seit der Abspaltung am 22. September 2023 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Der Abgang der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden der ETS Group sowie weitere Transaktionen nach dem Abgang sind in Anhangangabe (2) sowie in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ in den jeweiligen Tabellen der einzelnen Anhangangaben im Jahr 2023 ersichtlich. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 und ETS Group sind in den in der Folge offengelegten Aufwendungen und Erträgen enthalten. Im Jahr 2024 sind Umsätze und bezogene Leistungen mit der ETS Group in Höhe von jeweils rund 11.000 TEUR enthalten. Die Umsätze mit der ETS Group resultieren im Wesentlichen aus Personalüberlassung, die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Netzwerk- und technische Leistungen. Die Fremdüblichkeit der Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend dokumentiert und überwacht. Mit Ausnahme der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, deren Transaktionen im Konzernabschluss eliminiert werden, sowie der in der Folge erläuterten Anleihe und die in Anhangangabe (2) offengelegten Transaktionen mit der ETS Group gibt es keine Finanzierungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Die Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen und Personen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 2024 2023 Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 144.736 127.264 Aufwendungen 104.715 104.594 Zinsertrag 3.965 543 Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 60.175 15.392 Abschreibung Nutzungsrechte 206.042 15.392 2024 und 2023 umfassen die Umsatzerlöse mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen das komplette Leistungsspektrum der A1 Group. Der Anstieg der Umsätze ist im Wesentlichen auf die oben erwähnten Umsätze mit der ETS Group sowie auf Erlöse aus Endgeräten und Tarifhöhungen zurückzuführen. Die Aufwendungen mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen umfassen 2024 und 2023 im Wesentlichen Energie, Porto, Transportleistungen, Provisionen und Beiträge an die RTR. 2024 sind Umsatzerlöse gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 4 TEUR(2023: 5 TEUR) und Aufwendungen von 4.227 TEUR enthalten (2023: 4.916 TEUR). Die Aufwendungen betreffen TV- und Videoinhalte (siehe Anhangangabe (18)). Am 22. Juli 2024 hat die A1 Group eine Anleihe, die von der ETS-Group im Rahmen einer Privatplatzierung begeben wurde, mit einem Nennwert von 180.000 TEUR, einer Laufzeit bis Juli 2028 und einem variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 1,05 Basispunkten, erworben. Die Anleihe wird nicht in den Forderungen an nahestehenden Unternehmen, sondern in den Finanzinvestitionen ausgewiesen (siehe Anhangangabe (19)). Der Zinsertrag 2024 steht im Zusammenhang mit dieser Anleihe. Der Zinsertrag 2023 steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit den in Anhangangabe (2) erläuterten übertragenen Schulden der ETS Group für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten und die Abschreibung von Nutzungsrechten betreffen Mietverträge mit der ETS Group (siehe Anhangangabe (30)). Die A1 Group ist verpflichtet, Kommunikationsdienste für einkommensschwache Haushalte und sonstige berechtigte Kunden zu verminderten Tarifen zu erbringen, wofür sie von der Republik Österreich auf vertraglicher Basis Ausgleichszahlungen erhält. Der Vertrag mit der Republik Österreich vom Juni 2021 legt die Rückerstattung für Kunden mit gültigem Bescheid mit 10,00 Euro netto pro Kunden und Monat fest. 2024 betrugen die Rückerstattungen, welche über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst werden, 5.601 TEUR (2023: 5.368 TEUR). Hinsichtlich der Transaktionen betreffend den Wechsel von unkündbaren Beamten zum Bund und den damit erfassten Aufwendungen und Rückstellungen wird auf Anhangangabe (23) verwiesen. Betreffend die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von der Republik Österreich geleistet wurden, siehe Anhangangabe (15), steuerfreie Forschungsprämien sind in Anhangangabe (5) ersichtlich. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen zum 31. Dezember 2024 und 2023 beinhalten: Verbindlichkeiten gegenüber der ETS Group im Wesentlichen aus verrechneten Mieten. Forderungen im Wesentlichen aus der Verrechnung von Mietverträgen für Mobilfunkstandorte, für die nur das wirtschaftliche, nicht aber das zivilrechtliche Eigentum an die ETS Group übertragen wurde. Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber den vollkonsolidierten Tochterunternehmen der América Móvil, die aus der operativen Geschäftstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Interconnection und Roaming stammen. Eine Forderung in Höhe von 729 TEUR (2023: Verbindlichkeit 430 TEUR) gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ (siehe Anhangangabe (18)). Die Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen sind in folgender Tabelle dargestellt. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen setzen sich aus den im Firmenbuch eingetragenen Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der wesentlichen operativen Gesellschaften der A1 Group und den Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)) zusammen. in TEUR 2024 2023 Mitarbeiterentlohnung, kurzfristig 10.981 13.457 Pensionen 430 497 Abfertigungen 148 1.056 Aktienbasierte Vergütung 935 1.855 Bezüge der leitenden Mitarbeiter:innen 12.493 16.865 Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen 19.139 -10.992 Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen des Vorstandes 315 1.253 Die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich aus gesetzlichen sowie freiwilligen Abfertigungsaufwendungen, Beiträgen zu Pensionsplänen und anderen Pensionsleistungen zusammen. 2023 ist in den Aufwendungen anderer Mitarbeiter:innen ein Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung für Pensionskassenvorsorge für Beamte in Österreich in Höhe von 27.863 TEUR erfasst. (12) Vorräte Die Vorräte umfassen Handelswaren, die in Geschäften der A1 Group oder an Händler verkauft werden und zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gleitenden Durchschnittspreis abzüglich Wertberichtigung, die auf der Umschlagshäufigkeit der letzten zwölf Monate basiert. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund zu erwartenden Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten bei einer normalen Geschäftsentwicklung ermittelt. Der Nettobetrag aus Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten, der in den Kosten der Endgeräte erfasst wurde, beträgt: in TEUR 2024 2023 Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten 3.529 -656 Wertminderung: negatives Vorzeichen; Wertaufholung: positives Vorzeichen Die Wertaufholung 2024 stammt im Wesentlichen aus dem Festnetzbereich, da wertberichtigte Vorräte verkauft wurden. (13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen Sonstige kurzfristige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 69.422 70.590 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 128.227 105.561 Vertragskosten 49.772 47.127 Gesamt 247.421 223.277 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Gehaltsvorschüsse 13.534 14.188 Lizenzkosten 21.329 15.765 Instandhaltung 10.192 10.397 Sonstige 24.367 30.239 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 69.422 70.590 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Finanzierungsleasingforderungen 1.479 1.185 Abgegrenzte Zinsen 3.063 2.796 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 21.032 10.239 Finanzielle Vermögenswerte 25.574 14.220 Finanzbehörden 1.341 1.376 Vorauszahlungen 25.912 28.571 Zuschüsse der öffentlichen Hand 13.483 24.622 Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag 26.497 23.481 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 44.454 21.268 Nicht finanzielle Vermögenswerte 111.687 99.319 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto 137.261 113.538 Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte -4.528 -3.569 Abzüglich Wertberichtigung für nicht finanzielle Vermögenswerte -4.507 -4.409 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 128.227 105.561 Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe (30). Abgegrenzte Zinsen beinhalten Zinsen auf Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen Forderungen an einen Vertriebspartner in Bulgarien. Die Vorauszahlungen wurden hauptsächlich für TV-Inhalte geleistet. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand sind im Wesentlichen auf den Breitbandausbau in Österreich zurückzuführen (siehe Anhangangabe (15)). Die Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhaltet Forderungen an den Bund für Gehaltsnachzahlungen an österreichische Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten, da diese durch den Bund zu tragen sind (siehe Anhangangaben (22) und (23)). Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen, Entschädigungsleistungen von Versicherungen und Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus noch nicht abrechneten ICT-Projekten in Bulgarien. Vertragskosten An Dritte und an Mitarbeiter:innen gezahlte Provisionen werden als Abgrenzungsposten aktiviert, soweit es sich dabei um Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages handelt und diese voraussichtlich in den Erlösen Deckung finden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die A1 Group wendet den praktischen Behelf an, Vertragserlangungskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist. in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Vertragskosten, brutto 50.900 48.192 Wertberichtigung Vertragskosten -1.128 -1.066 Vertragskosten, netto 49.772 47.127 Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.709 19.252 Aktivierte Vertragskosten werden über die erwartete Vertragsdauer des zugrundeliegenden Vertrages erfolgswirksam linear abgeschrieben. 2024 beträgt die Abschreibung, die in den Vertriebsaufwendungen erfasst wird, 36.395 TEUR (2023: 35.588 TEUR). Wertminderungen werden in den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen und dann erfasst, wenn die dazugehörige Kundenforderung oder der Vertragsvermögenswert gemäß IFRS 9 wertzuberichtigen ist. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragskosten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 1.066 973 Währungsumrechnung 0 -2 Auflösung -847 -835 Dotierung 909 929 Stand 31. Dezember 1.128 1.066 (14) Vertragsvermögenswerte Vertragsvermögenswerte stellen einen Anspruch der A1 Group auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die auf Kunden übertragen wurden, dar. Vertragsvermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen aus relevanten Mehrkomponentenverträgen im Mobilfunkbereich und aus Leistungsverpflichtungen im Festnetzbereich sowie Abgrenzungen aus Kundenbindungsprogrammen, Kundenrabatten für Hardware und Herstellungsentgelten (siehe Anhangangabe (5)). Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Zum 31. Dezember 2024 sind Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen bzw. aus Kundenrabatten für Hardware in Höhe von 100.420 TEUR (2023: 90.474 TEUR) Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden daher saldiert in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte, brutto sowie die Überleitung zu den Vertragsvermögenswerten, netto und deren Anteil mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in folgender Tabelle dargestellt: in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 91.137 100.178 Erhöhungen 203.093 189.714 Umgliederung zu Forderungen -209.274 -198.797 Aufzinsung 807 0 Währungsumrechnung 17 41 Stand 31. Dezember 85.780 91.137 Wertberichtigungen -2.642 -2.746 Vertragsvermögenswerte, netto 83.138 88.391 Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 51.440 40.872 Die Entwicklung der Wertberichtigung zu den Vertragsvermögenswerten ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt. (15) Sachanlagen Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus von Anlagen anfallen, wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand sowie den Barwert der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (siehe Anhangangabe (23)). Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang erfasst, wobei die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst wird. Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe werden vor allem im eigenen Netzausbau eingesetzt und in Übereinstimmung mit IAS 16.8 in den Sachanlagen ausgewiesen, da erwartet wird, diese in mehr als einer Periode zu verbrauchen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der Grundstücke 60.665 TEUR (2023: 59.897 TEUR). in TEUR Kommunikationsanlagen und Ausstattung Grundstücke, Gebäude & Bauten auf fremdem Grund Sonstige Vermögenswerte Anlagen in Bau Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe Gesamt Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2023 11.500.127 945.833 381.051 347.189 168.462 13.342.662 Zugänge 281.011 10.818 25.307 268.899 220.538 806.572 Abgänge -266.581 -11.137 -24.635 -1.503 -6.091 -309.948 Umbuchungen 402.196 4.849 12.315 -189.967 -232.538 -3.146 Währungsumrechnung -49.530 -4.693 -8.686 -2.730 -590 -66.229 Änderungen des Konsolidierungskreises -1.379.136 -2.249 -6.423 -12.194 -879 -1.400.882 Stand 31. Dezember 2023 10.488.086 943.420 378.929 409.693 148.901 12.369.030 Zugänge 252.640 3.620 15.958 251.418 138.596 662.232 Abgänge -266.165 -5.048 -28.131 -485 -7.660 -307.489 Umbuchungen 285.000 104.799 -6.621 -213.500 -170.361 -683 Währungsumrechnung -5.756 -519 -1.275 -345 -17 -7.912 Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 342 0 479 821 Stand 31. Dezember 2024 10.753.804 1.046.273 359.201 446.781 109.939 12.715.998 Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 1. Jänner 2023 -9.194.591 -740.588 -320.409 0 -32.964 -10.288.552 Zugänge -479.632 -19.351 -34.101 0 -8.210 -541.295 Wertminderung 0 -39 -2.693 0 0 -2.733 Abgänge 254.424 8.186 23.705 0 2.909 289.224 Umbuchungen 7 -11 3 0 0 0 Währungsumrechnung 32.482 1.553 7.910 0 60 42.005 Änderungen des Konsolidierungskreises 1.157.251 771 3.330 0 0 1.161.352 Stand 31. Dezember 2023 -8.230.059 -749.479 -322.255 0 -38.206 -9.339.999 Zugänge -503.462 -26.406 -26.018 0 2.688 -553.199 Wertaufholung 0 44 2.776 0 0 2.820 Abgänge 255.915 3.227 27.712 0 4.418 291.272 Umbuchungen 60.971 -78.110 10.321 0 0 -6.818 Währungsumrechnung 4.627 193 1.092 0 13 5.925 Stand 31. Dezember 2024 -8.412.007 -850.532 -306.372 0 -31.087 -9.599.998 Buchwert zum 31. Dezember 2024 2.341.798 195.741 52.829 446.781 78.852 3.116.000 31. Dezember 2023 2.258.028 193.941 56.674 409.693 110.695 3.029.031 In den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Büro-, Geschäfts- und sonstige Ausstattung sowie Fahrzeuge enthalten. Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Die Umbuchungen von Kommunikationsanlagen und Ausstattung zu Gebäude & Bauten auf fremden Grund im Jahr 2024 resultieren aus einer Kontenharmonisierung im Konzern. Die Abschreibung auf Sachanlagen wird linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung in Anhangangabe (16)). Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren beträgt für: 2024 2023 Kommunikationsanlagen und Ausstattung 2-25 2-25 Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden 2-50 2-50 Sonstige Vermögenswerte 2-10 2-10 Die Wertminderung der sonstigen Vermögenswerte im Jahr 2023 resultierte aus der Abwertung der Solaranlage im Segment Belarus, da der Überschuss an erzeugtem Solarstrom aufgrund neuer gesetzlicher Beschränkungen nicht mehr verkauft werden konnte. Da keine Cashflows mehr erwartet wurden, wurde die gesamte Solaranlage auf null abgewertet, nachdem bereits im Jahr 2022 eine Wertminderung erfasst wurde. Im Berichtsjahr 2024 besteht wieder die Möglichkeit zur Umsatzgenerierung mit Dritten, daher erfolgte eine Zuschreibung der Solaranlage auf ihren fortgeschriebenen Buchwert in Höhe von 2.820 TEUR. Der erzielbare Betrag abzüglich der Veräußerungskosten der Solaranlage beträgt 3.330 TEUR. Sensitivitätsanalyse Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen: in TEUR 2024 2023 Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr 114.635 89.495 Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr 181.798 161.256 2024 wurde die Nutzungsdauer von Kundenendgeräten (Set-Top-Boxen und Modems) basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen und unter der Berücksichtigung des Lebenszyklus der Geräte von fünf auf drei Jahre verkürzt, was zu einer Erhöhung der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 6.310 TEUR führte. Zuschüsse der öffentlichen Hand und Kaufverpflichtungen 2024 betrugen die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von den Anschaffungskosten abgezogen wurden, 44.432 TEUR (2023: 43.637 TEUR). Die Zuschüsse wurden im Wesentlichen für den Breitbandausbau in Österreich gewährt. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Kaufverpflichtungen für Sachanlagen 224.250 TEUR (2023: 238.442TEUR). (16) Immaterielle Vermögenswerte in TEUR Lizenzen und sonstige Rechte Markennamen und Patente Software Kundenstock Anlagen in Bau Gesamt Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2023 2.170.002 565.254 1.283.126 1.046.466 162.814 5.227.662 Zugänge 137.161 3.853 63.663 289 100.256 305.222 Abgänge -1.023 -30 -57.859 0 -400 -59.313 Umbuchungen 466 5.317 114.407 0 -117.044 3.146 Währungsumrechnung -19.151 -8.832 -8.138 -33.365 -686 -70.172 Änderungen des Konsolidierungskreises -854 -324 -6 0 -347 -1.531 Stand 31. Dezember 2023 2.286.601 565.237 1.395.193 1.013.390 144.593 5.405.014 Zugänge 42.812 2 70.520 161 97.902 211.396 Abgänge -75.879 -1.937 -30.291 0 1.680 -106.426 Umbuchungen 11 -7.784 112.450 66 -104.060 683 Währungsumrechnung -2.186 -1.037 -849 -3.823 -1.320 -9.215 Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 5.073 0 5.073 Stand 31. Dezember 2024 2.251.359 554.481 1.547.024 1.014.867 138.795 5.506.526 Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 1. Jänner 2023 -1.185.488 -392.828 -1.030.154 -1.011.232 0 -3.619.701 Zugänge -124.486 -4.984 -115.576 -9.339 0 -254.385 Abgänge 791 30 57.416 0 0 58.238 Währungsumrechnung 14.832 8.984 7.408 33.263 0 64.487 Änderungen des Konsolidierungskreises 804 141 1 0 0 947 Stand 31. Dezember 2023 -1.293.546 -388.656 -1.080.904 -987.308 0 -3.750.415 Zugänge -123.132 -3.112 -137.059 -8.696 0 -271.999 Abgänge 75.643 0 29.959 0 0 105.602 Umbuchungen 1 6.980 -164 0 0 6.818 Währungsumrechnung 2.080 1.007 839 3.814 0 7.740 Stand 31. Dezember 2024 -1.338.954 -383.781 -1.187.329 -992.190 0 -3.902.254 Buchwert zum 31. Dezember 2024 912.405 170.700 359.695 22.677 138.795 1.604.272 31. Dezember 2023 993.055 176.581 314.289 26.082 144.593 1.654.600 Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangaben (2)und (34) verwiesen. Noch nicht in Betrieb genommene Lizenzen sind in den Lizenzen und Nutzungsrechten enthalten. Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung). Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern in Jahren zugrunde: 2024 2023 Mobilfunk- und Festnetzlizenzen 5-24 5-24 Sonstige Rechte 3-30 3-30 Patente 5-7 5-7 Software 2-10 2-10 Kundenstock 4-14 4-14 Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer für die folgenden Perioden: in TEUR 2024 2023 2024 n.a. 279.002 2025 286.094 231.237 2026 257.231 206.203 2027 211.825 161.171 2028 164.587 95.412 2029 109.076 n.a. Danach 412.268 518.344 Gesamt 1.441.080 1.491.369 * Für die jeweilige Periode nicht anwendbar. Sensitivitätsanalyse Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen: in TEUR 2024 2023 Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr 44.647 43.403 Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr 64.026 60.321 Lizenzen und sonstige Rechte Bei den sonstigen Rechten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbare Rechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Rechte werden über die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben. Die A1 Group besitzt Mobilfunklizenzen (GSM, UMTS, LTE und 5G), die von den Telekommunikationsbehörden in Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bulgarien, Belarus und Nordmazedonien gewährt wurden. Lizenzen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Zum 31. Dezember 2024 betragen die Anschaffungskosten für die wesentlichen Lizenzvereinbarungen 2.054.994 TEUR (2023: 2.092.199 TEUR), die Lizenzen laufen zwischen 2027 und 2046 (2023: 2027 und 2044) aus. Im Juni 2024 erwarb A1 Bulgarien Frequenzen in Höhe von 30.623 TEUR in den 900 Mhz und 1800 Mhz Frequenzbändern für einen Zeitraum von 10 Jahren. Im April 2024 wurden in Österreich 400 MHz im 26 GHz Band sowie zusätzlich regionale Frequenzen im 3,5 GHz Bereich um 7.329 TEUR (inklusive aktivierter Zinsen) erworben. Die neuen Lizenzen für das 26 GHz- und 3,5 GHz-Spektrum sind bis zum 31. Dezember 2046 bzw. 31. Dezember 2039 gültig. Im 4. Quartal 2024 hat A1 in Belarus die exklusive Nutzung von 10 GHz Spektrum im 1800 MHz Frequenzband 4G-Netz samt damit zusammenhängenden Infrastrukturservices für einen Zeitraum von fünf Jahren vom weißrussischen Infrastrukturunternehmen beCloud erworben. Das aktivierte Recht in Höhe von 34.226 TEUR entspricht dem Barwert der zukünftigen Zahlungen der nächsten fünf Jahre (siehe Anhangangabe (26)). 2023 wurden Frequenzen in Kroatien in Höhe von 110.816 TEUR (inklusive aktivierter Zinsen) in den 800-MHz-, 900-MHz-, 1800-MHz-, 2100-MHz- und 2600-MHz-Frequenzbändern für einen Zeitraum von 15 Jahren beginnend zum Oktober 2024 und in Bulgarien in Höhe von 22.088 TEUR (700 MHz- und 800 MHz-Bandbreite) für einen Zeitraum von 15 Jahren erworben. Markennamen Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Markennamen nach Segmenten: in TEUR Österreich Bulgarien Holding & Sonstige Gesamt Stand 1. Jänner 2023 158.351 2.010 2.726 163.087 Währungsumrechnung 0 0 144 144 Stand 31. Dezember 2023 158.351 2.010 2.869 163.230 Währungsumrechnung 0 0 -39 -39 Stand 31. Dezember 2024 158.351 2.010 2.830 163.191 Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert, basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus, der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderer einschlägiger Faktoren. Markennamen werden im Zuge von Unternehmenserwerben auf Basis der „Relief from Royalty“-Methode mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser über die geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Markennamen, welche alle eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ersichtlich: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 A1 Telekom Austria 144.910 144.910 Cable Runner 491 491 YESSS! 12.950 12.950 Österreich gesamt 158.351 158.351 Stemo 2.010 2.010 Bulgarien gesamt 2.010 2.010 Exoscale 2.371 2.410 Invenium 459 459 Holding & Sonstige gesamt 2.830 2.869 Markennamen gesamt 163.191 163.230 Software Bestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt die Umsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden in der Regel linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassen direkte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand und Zinsen. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-, Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (mit Ausnahme der oben angeführten aktivierungsfähigen Entwicklungskosten) werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst. In der folgenden Tabelle ist die in der Position Software enthaltene selbsterstellte Software ersichtlich: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Herstellungskosten 131.771 110.801 Kumulierte Abschreibung -85.674 -72.518 Buchwert 46.097 38.283 Zugänge 24.116 22.961 Kundenstock Die Änderungen des Konsolidierungskreises des Jahres 2024 betrifft den Erwerb der österreichischen Gesellschaft NTT (siehe Anhangangabe (34)). Kaufverpflichtungen Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Kaufverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte 52.300 TEUR (2023: 46.826). Werthaltigkeitsprüfung Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegen könnte. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert im Jahresergebnis erfasst. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, überprüft die A1 Group, ob die Wertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss. Markennamen, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert werden, sind einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, wie unter Anhangangabe (17) beschrieben, zu unterziehen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Da Markennamen keine Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, werden sie zur Berechnung des Nutzungswerts der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, und gegebenenfalls wird ein Wertminderungsaufwand auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst. (17) Firmenwert Firmenwerte ergeben sich im Zuge von Unternehmenserwerben aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Firmenwerte, zugeordnet zu den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen: in TEUR Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Nordmazedonien Holding & Sonstige Gesamt Stand 1. Jänner 2023 708.212 256.629 125.693 11.635 150.723 30.061 16.850 1.299.803 Änderungen des Konsolidierungskreises -120.958 -20.606 -24.908 0 -38.338 -4.266 0 -209.075 Währungsumrechnung 0 0 0 -2.031 0 -1 570 -1.463 Stand 31. Dezember 2023 587.254 236.023 100.785 9.603 112.385 25.794 17.419 1.089.265 Währungsumrechnung 0 0 0 -232 0 0 -154 -387 Stand 31. Dezember 2024 587.254 236.023 100.785 9.371 112.385 25.794 17.265 1.088.878 Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Der Firmenwert wurde zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften im Verhältnis zum relativen Unternehmenswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für jedes betroffene Segment zum 22. September 2023 aufgeteilt. Die Anschaffungskosten und die kumulierte Wertminderung und Abschreibung der Firmenwerte betrugen: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Segment Österreich 591.274 591.274 Segment Bulgarien 636.023 636.023 Segment Kroatien 105.809 105.809 Segment Belarus 298.692 306.149 Segment Slowenien 140.309 140.309 Segment Nordmazedonien 30.905 30.905 Holding & Sonstige 17.265 17.419 Anschaffungskosten 1.820.277 1.827.888 in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Segment Österreich 4.020 4.020 Segment Bulgarien 400.000 400.000 Segment Kroatien 5.024 5.024 Segment Belarus 289.321 296.545 Segment Slowenien 27.924 27.924 Segment Nordmazedonien 5.111 5.111 Kumulierte Wertminderung 731.399 738.623 Werthaltigkeitsprüfung Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 zumindest einmal pro Jahr im 4. Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt, indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der A1 Group der Nutzungswert mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren berechnet. Grundlage der Wertermittlung bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme von Umsatz und Kosten abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Veränderungen des Working Capitals für einen Zeithorizont von fünf Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management verabschiedeten Geschäftsplänen, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung und die Ergebnismarge im Detailplanungszeitraum sowie das Wachstum in der ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung basieren auf bisherigen Ergebnissen, Industrieprognosen und externen Marktdaten wie der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der Inflationsrate, der Wechselkurse, der Bevölkerungszahlen und sonstiger Parameter. Die Kostentreiber und die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen basieren auf Erfahrungswerten und internen Erwartungen. In den Wachstumsraten der ewigen Rente werden das länderspezifische Wachstum sowie das unternehmensspezifische Umsatzwachstum der Vergangenheit bzw. der Detailplanung berücksichtigt. Für die Ermittlung der Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die daraus abgeleiteten Zahlungsströme werden mit den für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten individuell ermittelten, gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, um den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Die zur Abzinsung der Zahlungsströme verwendeten Kapitalkostensätze werden aus dem „Capital Asset Pricing Model“ abgeleitet und entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital der Peer Group. Zur Ermittlung des Eigenkapitalkostensatzes werden dabei ein risikoloser Zinssatz sowie Risikozuschläge, die das Marktrisiko und Länderrisiko abbilden, verwendet. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines Risikozuschlags zusammen. Der Fremdkapitalsatz sowie die Betafaktoren und die Kapitalstruktur der Peer Group werden von öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeleitet. Der zum Stichtag verwendete Betafaktor ergibt sich als Durchschnitt des 2-Jahres-Betas der letzten zwölf Monate. Die 2024 entsprechend der European Sustainability Reporting Standards -Anforderungen aktualisierte Klimaszenarienanalyse, die seit 2021 Bestandteil des Risikomanagements ist, untersucht die Auswirkungen langfristiger Klimaszenarien auf das Geschäftsmodell der A1 Group mittels einer Analyse und Bewertung physischer (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorischer Risiken (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen. Aus der Analyse der Risiken wurden in der Businessplanperiode keine signifikanten Auswirkungen auf die Ergebnisse festgestellt und daher auch keine dahingehenden expliziten Anpassungen im Rahmen des Wertminderungstests vorgenommen. Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt. Im Rahmen der Planung der Energiekosten wurden Preisentwicklung und Verbrauchsteigerungen sowie Gegensteuerungsmaßnahmen bestmöglich berücksichtigt. Während die prognostizierte Preisentwicklung bereits im Businessplan eingeflossen ist und Bestandteil der Werthaltigkeitsprüfung waren, kommen keine neuen Effekte aus den transitionalen Risken (z. B. CO2-Besteuerung) aus der Szenarienanalyse, und somit auch keine bewertungsrelevanten Änderungen. In Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine wird sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder oder Wirtschaftsregionen von Sanktionen sowie Gegensanktionen belegt. Die A1 Group stellt die Einhaltung der Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher. Auf den operativen Geschäftsverlauf der A1 Group hat dies keine wesentlichen Auswirkungen. Die Effekte externer Quellen wie Marktkapitalisierung und Marktrenditen finden in den angewendeten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ihren Niederschlag Zur Berechnung der Nutzungswerte wurden folgende Parameter verwendet: Wachstumsraten der ewigen Rente Abzinsungssatz vor Steuern 2024 2023 2024 2023 Segment Österreich 1,4 % 1,9 % 6,0 % 5,9 % Segment Bulgarien 2,0 % 2,0 % 7,3 % 7,1 % Segment Kroatien 2,2 % 2,1 % 7,5 % 8,2 % Segment Belarus 5,3 % 5,0 % 38,1 % 34,7 % Segment Slowenien 2,1 % 1,9 % 6,6 % 6,9 % Segment Nordmazedonien 2,0 % 2,0 % 9,4 % 10,5 % Holding & Sonstige 2,1 % 2,0 % 5,6 % 5,6 % Liegt der Nutzungswert über dem Buchwert, liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für den ihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung (außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss. Sowohl zum 31. Dezember 2024 als auch zum 31. Dezember 2023 waren die Nutzungswerte aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher als deren Buchwerte, weshalb keine Wertminderung zu erfassen war. (18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertansatzes der Canal+ Austria GmbH („Canal+“), ein Joint Venture, das im Jahr 2021 zum Ausbau des TV-Geschäfts in Österreich eingegangen wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird (siehe Anhangangabe (34)): in TEUR 2.024 2023 Stand 1. Jänner 921 99 Ergebnisanteil 1.116 822 Stand 31. Dezember 2.036 921 Der Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dessen Beteiligungsansatz ist in folgender Tabelle dargestellt: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Anteiliges Eigenkapital 2.378 1.483 Zwischengewinneliminierung -342 -562 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 2.036 921 Im Jahr 2022 wurde aus dem Verkauf von TV-Rechten von der A1Group an Canal+ ein Zwischengewinn eliminiert, welcher in den Folgejahren gewinnerhöhend aufgelöst wird. Betreffend offene Salden bzw. Umsatzerlöse und Aufwendungen zwischen A1 Group und Canal+ siehe Anhangangabe (11). (19) Finanzinvestitionen in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten 274.491 210.100 Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis 22.226 38.396 Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 15.826 40.413 Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 3.664 3.079 Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen 316.207 291.987 Davon Kurzfristige Finanzinvestitionen 62.523 84.646 Langfristige Finanzinvestitionen 253.685 207.340 * Verpflichtend. Betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten siehe auch Anhangangabe (33). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Die Geschäftsmodelle der A1 Group sind auf „Halten“ bzw. „Halten und Verkaufen“ von Finanzinstrumenten ausgelegt, und es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten“) beinhalten zum 31. Dezember 2024 notierte Anleihen in Höhe von 272.639 TEUR (2023: 195.890 TEUR), welche zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden, und Festgeldveranlagungen in Höhe von 1.852 TEUR (2023: 14.210 TEUR ). Details zur von der ETS-Group begebenen Anleihe mit dem Nominale von 180.000 TEUR sind in Anhangangabe (11) erläutert. Zum 31. Dezember 2024 sind Anleihen der Tochtergesellschaft A1 Belarus mit einem Buchwert von 25.090 TEUR enthalten, die den in Anhangangabe (9) beschriebenen Beschränkungen unterliegen (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)). Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis beinhalten notierte Anleihen, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch zur Veräußerung gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, d. h., das Agio wird entsprechend der Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst (siehe Anhangangabe (7)). Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Abzug von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 sind Anleihen im Wert von 8.344 TEUR (2023: 8.134 TEUR) der Tochtergesellschaft A1 Bank AG enthalten, die aufgrund von Liquiditätsanforderungen der Capital Requirements Regulation gehalten werden. Der erfasste erwartete 12-Monats-Kreditverlust von Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sind in Anhangangabe (7) ersichtlich (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)). Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhalten sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zuzuordnen sind, jedoch das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2024 dienen 1.181 TEUR (2023: 1.113 TEUR) zur Deckung der Pensionsrückstellung in Österreich. Sämtliche gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind der Bewertungskategorie „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet und beinhalten sowohl notierte als auch nicht notierte Eigenkapitalinstrumente. (20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Finanzierungsleasingforderungen 2.073 1.499 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.231 4.979 Finanzielle Vermögenswerte 4.304 6.478 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 22.938 18.889 Sonstige langfristige Vermögenswerte, brutto 27.242 25.366 Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte -53 -2.975 Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 27.189 22.391 Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe (30). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betrafen zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen gestundete Forderungen an einen Vertriebspartner in Kroatien, welche beglichen wurden. Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge und Lizenzen. (21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Kurzfristige Bankkredite 82 60.055 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 82 60.055 Für weitere Erläuterungen zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25). Der durchschnittliche fixe Zinssatz der kurzfristigen Bankkredite zum 31. Dezember 2023 betrug 4,32 % mit einer Laufzeit bis 31. Jänner 2024. Angaben zu den weiteren Finanzierungsquellen finden sich in Anhangangabe (33). (22) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Finanzbehörden 74.618 59.233 Sozialversicherung 14.083 13.543 Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 5.947 12.176 Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 94.648 84.952 Lieferungen und Leistungen 708.520 673.002 Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 381 0 Abgegrenzte Zinsen 740 1.170 Erhaltene Barsicherheiten 17.796 16.654 Mitarbeiter:innen 46.943 40.432 Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag 26.491 23.481 Long Term Incentive Program 1.334 1.766 Zuschüsse der öffentlichen Hand 23.858 40.866 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 46.274 44.689 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 872.337 842.060 Verbindlichkeiten 966.985 927.012 Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden bestehen im Wesentlichen aus geschuldeter Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Die Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung betreffen die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung. Zum 31. Dezember 2024 haben 3.483 TEUR (2023: 7.113 TEUR) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten. Die Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben beinhalten zum 31. Dezember 2024 den noch nicht bezahlten Kaufpreis für NTT Austria (siehe Anhangangaben (26) und (34)). Abgegrenzte Zinsen beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus einer begebenen Anleihe (siehe Anhangangabe (25)). Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen betreffen hauptsächlich Gehälter (inklusive Überstunden und Reisekosten), noch nicht konsumierte Urlaube sowie Verbindlichkeiten für einmalige Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen. Die Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber österreichischen Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten (siehe Anhangangaben (23) bzw. (13) für den Anspruch auf Rückerstattung an den Bund). Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31). Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen erhaltene Förderungen für den geplanten Breitbandausbau in Österreich. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen 2024 und 2023 im Wesentlichen Kundenguthaben aus der Vermittlung von Einkaufs- und Parkgutscheinen. (23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung in TEUR Restrukturierung Mitarbeiter:innen Stilllegung von Vermögenswerten Rechtsfälle Sonstige Gesamt Stand 1. Jänner 2024 362.005 73.372 155.424 29.200 55.480 675.480 Zugänge 82.426 60.354 1.354 5.735 33.300 183.169 Schätzungsänderungen -6.417 0 450 0 0 -5.967 Verbrauch -104.387 -78.824 -3.450 -4.673 -35.031 -226.366 Auflösung -2.946 -4.107 -718 -11.401 -1.962 -21.134 Aufzinsung 9.367 0 5.100 0 0 14.467 Umgliederungen 0 20.281 0 0 0 20.281 Währungsumrechnung 0 -35 -241 -1 -14 -292 Änderungen des Konsolidierungskreises 0 2.443 0 79 1.230 3.751 Stand 31. Dezember 2024 340.048 73.482 157.917 18.939 53.002 643.388 Davon langfristig 31. Dezember 2024 240.316 0 157.917 0 0 398.233 31. Dezember 2023 267.444 0 155.424 0 0 422.868 * Umgliederungen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristiger Teil der Personalrückstellungen. Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen muss der Vorstand beurteilen, ob Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss bei der A1 Group führen und die verlässlich geschätzt werden können. Rückstellungen werden in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt. Auch wenn mit einer Auszahlung der Rückstellungen nicht im folgenden Geschäftsjahr gerechnet wird, erfolgt der Ausweis von Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für die Stilllegung von Vermögenswerten und für Restrukturierung, unter den kurzfristigen Rückstellungen, da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht von der A1 Group beeinflusst werden kann. Restrukturierung 2008 wurde im Segment Österreich mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierung umfasst Sozialpläne für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis auf sozial verträgliche Weise aufgelöst wurde, und umfasst Vorruhestands-, Karenzierungs- sowie Sonderabfertigungsmodelle. Diese Sozialpläne stellen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und sind gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst zu einem geringen Anteil auch Bezüge von Mitarbeiter:innen, die dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausscheiden und deren Dienstverhältnis aufgrund des Beamtenstatus nicht beendet werden kann. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die betreffende Rückstellung 336.060 TEUR (2023: 357.358 TEUR) und umfasst 1.631 (2023: 1.703) Mitarbeiter:innen. Restrukturierungsrückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen Parameter sind in folgender Tabelle ersichtlich: 2024 2023 Abzinsungsfaktor: Mitarbeiter:innen - dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden 3,00 % 3,00 % Sozialpläne 2,75 % 3,25 % Bund sucht Beamte 3,00 % 3,00 % Gehaltssteigerungen 3,40 %-4,20 % 4,40 %-5,30 % Betreffend die Basis des Abzinsungsfaktors bzw. die Bestimmung der Gehaltssteigerungen siehe „Versicherungsmathematische Annahmen“ in Anhangangabe (27). Veränderungen der Rückstellung stellen Personalaufwendungen dar, die dem Bereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen zugeordnet werden; die Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellungen im Finanzergebnis erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Aufgrund der Rahmenvereinbarung für einen Personaltransfer, die mit dem Bund 2013 abgeschlossen wurde, können sich Beamte, welche freiwillig zum Bund wechseln wollen, nach einer Probezeit von sechs Monaten fix versetzen lassen. Die Gehälter während der Probezeit sind von der A1 Group zu tragen. Im Falle der dauerhaften Versetzung muss die A1 Group dem Bund den Mehraufwand hinsichtlich der unterschiedlichen Einstufungen der Arbeitsplätze abgelten. Außerdem sind finanzielle Ausgleichszahlungen (wahlweise auch Einmalzahlungen) an die Beamten bis zu ihrem 62. Lebensjahr zu leisten. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Rückstellung für den Wechsel im Rahmen von „Bund sucht Beamte" 3.988 TEUR (2023: 4.647 TEUR) und umfasst 90 Mitarbeiter:innen (2023: 97). Laufzeiten Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Restrukturierungsrückstellungen beträgt in Jahren: 2024 2023 Mitarbeiter:innen - dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden 4,5 5,4 Sozialpläne 3,0 3,2 Bund sucht Beamte 3,9 4,3 Sensitivitätsanalyse Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung): in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Erhöhung 1 Prozentpunkt Verringerung 2024 Veränderung des Zinssatzes -13.123 13.864 Veränderung der Gehaltssteigerungen 9.247 -8.966 2023 Veränderung des Zinssatzes -11.922 12.585 Veränderung der Gehaltssteigerungen 10.297 -9.961 Mitarbeiter:innen Die Rückstellungen für Mitarbeiter:innen umfassen im Wesentlichen Prämien sowie den kurzfristigen Teil der Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (27)). Weiters ist folgende Rückstellung im Zusammenhang mit Beamt:innen im Segment Österreich enthalten: Am 11. November 2014 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil fest, dass die gesetzliche Regelung des Vorrückungsstichtags für österreichische Beamte (dieser bestimmt die Dauer des Dienstverhältnisses und damit den Zeitpunkt der Vorrückung in den Gehaltsstufen) dem Unionsrecht widerspricht. In einem Urteil vom 8. Mai 2019 stellte der EuGH erneut fest, dass das angepasste österreichische Gesetz, das den Vorrückungsstichtag für Beamte regelt, noch immer dem Unionsrecht widerspricht. Am 8. Juli 2019 wurde eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 58/2019 – „Novelle 2019“). Am 20. April 2023 verkündete der EuGH in einem Urteil, dass die eingeschränkte Anrechnung von Lehrzeiten unionsrechtlich unproblematisch, der Pauschalabzug bei sonstigen Zeiten jedoch altersdiskriminierend und nicht gerechtfertigt ist. Sonstige Zeiten sind daher ungeachtet des Alters, in dem sie erworben wurden, unbeschränkt anzurechnen. Am 15. November 2023 wurde daraufhin eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 137/2023 – „Novelle 2023“), von der auszugehen ist, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unionrechtskonform ist. Die Kosten, die durch die geänderte Rechtslage der Novelle 2023 entstehen, werden – anders als bei der Novelle 2019 – durch den Bund getragen. Die auf Basis der Novelle 2023 berechneten Verbindlichkeiten gegenüber Beamt:innen sowie Rückerstattungsansprüche an den Bund sind in Anhangangaben (22) und (13) ersichtlich. Für die Kosten der Novelle 2019 wurde zum 31. Dezember 2024 eine Rückstellung in Höhe 7.751TEUR (2023: 6.844 TEUR) bilanziert. Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden gemäß IAS 37 mit dem Barwert bilanziert, die Erhöhung aus der Aufzinsung derartiger Verpflichtungen wird ergebniswirksam erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Auswirkungen von Bewertungsänderungen bestehender Rückstellungen werden gemäß IFRIC 1 bilanziert. Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten trifft die A1 Group eine Reihe von Annahmen, die den Zeitpunkt der Stilllegung oder einer etwaigen frühzeitigen Vertragskündigung, die technologische Entwicklung und die Kosten des Rückbaus beinhalten. Die A1 Group bilanziert Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten für folgende Sachanlagen: In Betrieb befindliche teer- oder salzimprägnierten Holzmasten. Basisstationen auf Grund und Boden, Dachflächen sowie auf anderen Bauten. Für diese Standorte wurden verschiedene Arten von Mietverträgen abgeschlossen. Telefonzellen in Österreich: Mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 („TKG 2021“) fiel die Verpflichtung zu deren Betreibung. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Problemstoffen sowie der Kontaminierung von Grundstücken bei der Stilllegung von Gebäuden. Für Gebäude und Geschäftsräumlichkeiten, welche die A1 Group im Rahmen von Leasing-Vereinbarungen gemietet hat, werden Verpflichtungen bilanziert, die Räumlichkeiten nach Ablauf der Mietverträge in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Berechnung herangezogenen Parameter: 2024 2023 Abzinsungsfaktor 3,0 %-23,9 % 2,9 %-22,5 % Inflationsrate 2,1 %-5,8 % 2,2 %-5,1 % Die Bandbreite ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Segmenten. Der zur Berechnung herangezogene Abzinsungsfaktor reflektiert die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken. Als Ausgangspunkt im Nicht-Euroraum dient der Zinssatz deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welcher um einen Risikoaufschlag für jedes Land angepasst wird. Für Länder, die nicht an den Euro gebunden sind, wird auch das jeweilige Inflationsdelta gemäß OECD berücksichtigt. Im Euroraum werden fristenkonforme Staatsanleihen herangezogen, da die spezifischen Risiken in den geschätzten Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Die zur Berechnung herangezogenen Inflationsraten spiegeln die allgemeine Entwicklung in den einzelnen Ländern wider. Die Änderung der angeführten Parameter sowie die Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen führten im Wesentlichen zu einer ergebnisneutralen Veränderung der Rückstellung durch Anpassung der Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen (siehe Schätzungsänderungen in der Entwicklung der Rückstellungen). 2024 wurden 810 TEUR (2023: 1.721 TEUR) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da die entsprechende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben waren. Sensitivitätsanalyse Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der angewendeten Inflationsrate um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung) in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Erhöhung 1 Prozentpunkt Verringerung 2024 Veränderung des Zinssatzes -12.590 15.202 Veränderung der Inflation 15.393 -12.990 2023 Veränderung des Zinssatzes -12.794 15.581 Veränderung der Inflation 15.677 -13.126 Rechtsfälle Rückstellungen für Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Rechtsberatung und -streitigkeiten. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Steuern (exklusive Ertragsteuern), Mieten, Pönalen und Mietvertragsgebühren, welche aufgrund des Abschlusses des Leasingvertrages im Juli 2023 zwischen dem österreichischen Tower-Teilbetrieb und der A1 Telekom Austria AG zu entrichten sind (siehe Anhangangaben (2) und (30)). Die Gebühren wurden im Jahr 2023 als Teil der Anschaffungskosten auf die Nutzungsrechte aktiviert und werden von der A1 Telekom Austria AG im Segment Österreich getragen. Die finale Mietvertragsgebühr wird von der Steuerbehörde festgesetzt. (24) Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung der A1 Group, Güter oder Dienstleistungen, für die sie vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat, auf diesen zu übertragen. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Entgelte, Wertkartenentgelte, Entgelte für Mietleitungen und Funkanlagen, nachträglich gewährte Rabatte sowie abgegrenzte Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. Da die Realisierung der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten: in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 216.285 219.703 Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen 1.450.642 1.467.410 Realisierte Erlöse in der aktuellen Periode aus: Salden, die im Anfangsbestand der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren -183.447 -180.604 Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen in der laufenden Periode -1.250.511 -1.288.607 Änderungen des Konsolidierungskreises 7.806 -1.207 Währungsumrechnung -39 -410 Stand 31. Dezember 240.735 216.285 Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.811 26.790 Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten ist auf Vorauszahlungen für IKT-Projekte in Bulgarien zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2024 und 2023 betreffen die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus der Vermietung von Funkstandorten und Datenleitungen sowie Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. (25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen Anleihen werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Das Disagio und die Ausgabekosten werden entsprechend der Vertragslaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst. Die Bedingungen der begebenen Anleihe sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst (Buch- und Nennwert in TEUR): Zum 31. Dezember 2024 2024 2023 2023 Nomineller fixer Zinssatz Fälligkeit Nennwert Buchwert Nennwert Buchwert 1,50 % 2026 750.000 748.630 750.000 747.919 Am 7. Dezember 2016 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 1,5 % begeben. Am 14. Juli 2017 erfolgte die Zuzählung einer Aufstockung dieser Anleihe mit einem Volumen von 250.000 TEUR. Die aufgestockte Anleihe und die Aufstockung wurden im August 2017 zusammengeführt und haben dieselben Bedingungen. Das Disagio und die Ausgabekosten betragen 6.990 TEUR. Am 4. Juli 2023 hat die A1 Group eine 3,5 %-Anleihe mit einem Volumen von 300.000 TEUR getilgt. Am 13. Juli 2023 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Nennwert von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von fünf Jahren und einem fixen Zinskupon von 5,25 % durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH begeben. Das Disagio und die Ausgabekosten betrugen 5.635 TEUR. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)). Bankkredite Am 20. Juli 2023 hat die A1 Group einen Kredit in Höhe von 500.000 TEUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer variablen Verzinsung, basierend auf dem Euribor plus einer fixen Marge, durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH aufgenommen. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)). (26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Erhaltene Barsicherheiten 141 142 Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 1.173 9.282 Übrige sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 42.867 12.149 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 44.182 21.573 Die Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben beinhalten zum 31. Dezember 2024 den noch nicht bezahlten Kaufpreis für NTT Austria (siehe Anhangangaben (22) und(34)). Die zum 31. Dezember 2023 enthaltene Put-Option für den Ausstieg der Minderheitsgesellschafter der im Jahr 2020 erworbene Gesellschaft Invenium wurde im Juni 2024 gezogen. Die weiters enthaltene Kaufpreisverpflichtung aus der im Jahr 2022 erworbenen Gesellschaft Stemo in Bulgarien wurde im Jahr 2024 beglichen. (siehe Tabelle „Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten“ in Anhangangabe (32)). Die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Rechten und Lizenzen, die dem Barwert der zukünftigen Zahlungen entsprechen. Der Anstieg resultiert aus dem Erwerb der in Anhangangabe (16) beschriebenen Lizenz in Belarus. Die zukünftigen Zahlungen sind in der Fälligkeitsanalyse in Anhangangabe (33) ersichtlich. (27) Personalrückstellungen Die A1 Group hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen sowohl aus beitrags- als auch aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Im Falle beitragsorientierter Versorgungspläne leistet die A1 Group aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer den Beitragszahlungen, die in der jeweiligen Periode als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst werden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden gemäß IAS 19 mit der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Jubiläumsgelder 30.685 36.132 Abfertigungen 130.285 145.362 Pensionen 2.587 2.952 Long Term Incentive Program 1.203 1.291 Sonstige 1.497 1.575 Langfristige Personalrückstellungen 166.258 187.311 Die A1 Group macht von der gemäß IAS 19.133 erlaubten Unterscheidung in kurz- und langfristige Personalrückstellungen Gebrauch (siehe auch Anhangangabe (23)). Ergebnisse aus der Neubewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden im sonstigen Ergebnis (OCI), jene der Jubiläumsgeldrückstellung sofort erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen umfasst in der A1 Group nur versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, da kein Planvermögen vorhanden ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst. Versicherungsmathematische Annahmen Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen: 2024 2023 Abzinsungsfaktor Jubiläumsgelder 2,75 % 3,25 % Abzinsungsfaktor Abfertigungen 3,50 % 3,25 % Abzinsungsfaktor Pensionen 3,25 % 3,25 % Gehaltssteigerungen – Beamte 3,80 %-4,40 % 5,30-6,00 % Gehaltssteigerungen – Angestellte 2,90 %-3,80 % 3,50 %-5,40 % Pensionssteigerungen 1,70 % 2,50 % Fluktuationsrate 0,0 %-0,90 % 0,0 %-0,91 % * Gestaffelt nach vollendeten Dienstjahren. Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die Laufzeit der Anleihen entspricht den voraussichtlichen Fristigkeiten der leistungsorientierten Verpflichtungen. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation werden bei der Bestimmung der zu verwendenden Gehaltssteigerungen auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Geprägt durch die hohe Inflation der letzten Jahre wird kurzfristig von höheren Gehaltssteigerungen ausgegangen, die sich jedoch langfristig wieder auf die durchschnittlichen Werte der Vergangenheit entwickeln werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kommen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung. Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Österreich die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ herangezogen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen im Ausland wurden aufgrund des geringen Anteils dieselben Rechnungsgrundlagen herangezogen. Laufzeiten Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen beträgt in Jahren: 2024 2023 Jubiläumsgelder 3,1 3,5 Abfertigungen 9,8 10,7 Pensionen 7,1 7,4 Jubiläumsgelder Beamte und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre aufweisen und in den Ruhestand übertreten (65. Lebensjahr) oder aufgrund bestimmter gesetzlicher Regelungen in den Ruhestand versetzt werden, gebührt ebenfalls die Jubiläumszuwendung in Höhe von vier Monatsbezügen. Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes. Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder: in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 43.040 45.374 Dienstzeitaufwand 1.142 1.225 Zinsaufwand 1.315 1.608 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -199 -51 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen -0 7 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -1.165 1.612 Im Gewinn oder Verlust erfasst 1.092 4.401 Zahlungen -7.785 -6.665 Änderungen des Konsolidierungskreises 517 -69 Rückstellung zum 31. Dezember 36.864 43.040 Abzüglich kurzfristige Rückstellung -6.179 -6.908 Langfristige Rückstellung 30.685 36.132 Zum 31. Dezember 2024 und 2023 betrifft weniger als 1 % der langfristigen Jubiläumsgeldrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften. Abfertigungen Beitragsorientiertes Versorgungssystem Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, unterliegen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. 2024 wurden 4.410 TEUR (2023: 3.905 TEUR), 1,53 % des Gehalts bzw. Lohns, in den beitragsorientierten Versorgungsplan (BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG) eingezahlt. Leistungsorientiertes Versorgungssystem Verpflichtungen aus Abfertigungen für nicht beamtete Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch die A1 Group oder bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Grundgehalts zuzüglich variabler Komponenten wie Überstunden oder Prämien, maximal aber zwölf Monatsgehälter beträgt. Im Falle des Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der Abfertigung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes. Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Abfertigungsrückstellungen: in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 150.901 134.580 Dienstzeitaufwand 2.918 3.120 Zinsaufwand 4.795 4.939 Plankürzung und -abgeltung -1.971 -1.024 Im Gewinn oder Verlust erfasst 5.742 7.036 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 3.372 7.070 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen -345 -413 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -11.735 9.017 Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -8.708 15.675 Zahlungen -11.356 -4.931 Änderungen des Konsolidierungskreises 1.478 -1.460 Währungsumrechnung 1 1 Rückstellung zum 31. Dezember 138.058 150.901 Abzüglich kurzfristige Rückstellung -7.773 -5.539 Langfristige Rückstellung 130.285 145.362 Zum 31. Dezember 2024 betreffen rund 6 % (2023: 5 %) der langfristigen Abfertigungsrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften. Pensionen Beitragsorientierte Versorgungssysteme In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger und für Beamte durch den Staat erbracht. Die Beiträge in Höhe von 12,55 % der Bruttobezüge, die die A1 Group 2024 in Österreich an die Sozialversicherungsträger und an den Staat geleistet hat, betragen 59.046 TEUR (2023: 57.540 TEUR). Die Beiträge in Höhe von 7 %–28 % der Bruttobezüge, die die ausländischen Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr in das jeweilige System geleistet haben, betragen 32.906 TEUR (2023: 29.469 TEUR). Zusätzlich bietet die A1 Group den Angestellten einiger österreichischer Tochtergesellschaften einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der A1 Group berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 5 % nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Jahr 2024 auf 10.693 TEUR (2023: 10.380 TEUR). Leistungsorientiertes Versorgungssystem Für bestimmte ehemalige Mitarbeiter:innen in Österreich leistet die A1 Group Zahlungen nach einem leistungsorientierten Pensionsplan. Alle begünstigten Mitarbeiter:innen sind bereits in Pension und waren schon vor dem 1. Jänner 1975 angestellt. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 80 % des Gehalts vor der Pensionierung, einschließlich der staatlichen Altersversorgung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und der Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Pensionsrückstellungen: in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 3.319 2.979 Zinsaufwand 102 105 Im Gewinn oder Verlust erfasst 102 105 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -119 297 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -150 248 Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -269 545 Zahlungen -265 -310 Rückstellung zum 31. Dezember 2.886 3.319 Abzüglich kurzfristige Rückstellung -299 -367 Langfristige Rückstellung 2.587 2.952 Sensitivitätsanalyse In folgender Tabelle sind die erfassten kurz- und langfristigen Rückstellungen zusammengefasst: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Jubiläumsgelder 36.864 43.040 Abfertigungen 138.058 150.901 Pensionen 2.886 3.319 Eine Veränderung des verwendeten Abzinsungsfaktors um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung): in TEUR zum 31. Dezember 0,5 Prozentpunkte Verringerung 0,5 Prozentpunkte Erhöhung 2024 Jubiläumsgelder 561 -546 Abfertigungen 6.806 -6.365 Pensionen 108 -117 2023 Jubiläumsgelder 742 -721 Abfertigungen 8.139 -7.581 Pensionen 124 -116 Eine Veränderung der verwendeten Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung): in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Verringerung 1 Prozentpunkt Erhöhung 2024 Jubiläumsgelder -1.050 1.084 Abfertigungen -12.402 13.911 Pensionen -195 175 2023 Jubiläumsgelder -1.378 1.431 Abfertigungen -14.641 16.536 Pensionen -228 256 Eine Veränderung der verwendeten Fluktuationsrate um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung): in TEUR zum 31. Dezember 0,5 Prozentpunkte Verringerung 0,5 Prozentpunkte Erhöhung 2024 Jubiläumsgelder 6 -109 Abfertigungen 1.471 -2.790 2023 Jubiläumsgelder 6 -748 Abfertigungen 2.145 -3.651 Da alle begünstigten Mitarbeiter:innen der Pensionsrückstellung in Pension sind, wird keine Fluktuation berechnet. Bei einer herangezogenen Fluktuationsrate von kleiner 0,5 % wird die Verringerung maximal bis 0,0 % berechnet. Long Term Incentive Program Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31). (28) Eigenkapital Kapitalmanagement Das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital, das in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ersichtlich ist, setzt sich aus Grundkapital, eigenen Aktien, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) zusammen. Das Kapitalmanagement der A1 Group verfolgt das primäre Ziel, eine solide Kapitalbasis zu sichern. Dies soll weiterhin durch solide Investment-Grade-Ratings namhafter Rating-Agenturen bestätigt werden. Gleichzeitig setzt die A1 Group auf eine nachhaltige und transparente Dividendenpolitik. Das Management achtet auf eine langfristig ausgewogene Balance zwischen Aktionärsvergütung, Verschuldungsgrad und finanzieller Flexibilität für strategische Projekte. Grundkapital Zum 31. Dezember 2024 und 2023 beträgt das Grundkapital der Telekom Austria AG 1.449.275 TEUR und ist in 664,5 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Zum 31. Dezember 2024 werden 60,6 % (2023: 58,5 %) indirekt von América Móvil über deren 100 %ige Tochtergesellschaft América Móvil B.V., Niederlande, gehalten, die ÖBAG hält 28,4 % (2023: 28,4 %) und der Anteil im Streubesitz inklusive eigener Aktien beträgt 11,0 % (2023: 13,1 %). Die Aktien haben keinen Nennwert. Die Tochtergesellschaft A1 Bank AG hat gemäß Bankwesengesetz und Capital Requirements Regulation, einer EU-Verordnung für Banken, regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse für bankrelevante Risiken, wie insbesondere das Kreditrisiko sowie das operative Risiko, und Liquiditätsdeckungsanforderungen zu erfüllen, welche am 31. Dezember 2024 und 2023 eingehalten wurden. Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und ausstehenden Aktien sowie der eigenen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Genehmigte Aktien 664.500.000 664.500.000 Ausgegebene Aktien 664.500.000 664.500.000 Eigene Aktien -415.159 -415.159 Ausstehende Aktien 664.084.841 664.084.841 Die ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Dividendenzahlungen Die folgenden Dividenden wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und von der Telekom Austria AG ausgeschüttet: 2024 2023 Tag der Hauptversammlung 27. Juni 2024 7. Juni 2023 Dividende pro Aktie in Euro 0,36 0,32 Gesamtsumme der Dividende in TEUR 239.071 212.507 Tag der Ausschüttung 4. Juli 2024 15. Juni 2023 Das Jahresergebnis der Telekom Austria AG nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) beträgt: in TEUR 2024 2023 Jahresergebnis 204.408 1.689.685 Reinvermögensminderung durch Abspaltung 0 -819.975 Auflösung von Gewinnrücklagen 15.353 0 Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0 -645.907 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 406.810 422.078 Bilanzgewinn 626.572 645.881 Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen in § 235 UGB geregelten Ausschüttungsbeschränkungen, die angesetzten aktiven latenten Steuern finden in den freien Rücklagen Deckung. Der Vorstand plant nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,40 Euro (2023: 0,36 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Eigene Aktien Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien (a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Anhangangabe (31) beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder (b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder (c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern. Bestand eigener Aktien zum 31. Dezember 2024 2023 Anzahl der eigenen Aktien 415.159 415.159 Durchschnittspreis pro Aktie in Euro 18,80 18,80 Abzugsposten im Eigenkapital in TEUR 7.803 7.803 Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklagen resultieren aus der Gründung der Gesellschaft sowie aus nachfolgender Kapitalerhöhung und Umgründungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen und dem Einzug eigener Aktien enthalten. Gewinnrücklagen Die Erhöhung der Gewinnrücklagen im Jahr 2023, die aus der Abspaltung der ETS Group resultiert, ist in Anhangangabe (2) beschrieben. Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) Die IAS-19-Rücklage beinhaltet die Neubewertung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe (27)). Die FVOCI-Rücklage umfasst die Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (siehe Anhangangabe (19)). Betreffend die Hedging-Rücklage siehe Anhangangabe (33). Die Rücklage aus der Währungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in Belarus und Serbien in den Konzernabschluss. (siehe Anhangangabe (3)). Die Entwicklung der einzelnen Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. (29) Ertragsteuern Ertragsteuern werden auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt separat berechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit Steuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen des Steuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Gewinnausschüttungen der Telekom Austria AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz. Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme. Das Management beurteilt in Übereinstimmung mit IFRIC 23 regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Unsicherheiten bezüglich der Behandlung durch die zuständige Steuerbehörde unter geltenden steuerlichen Regelungen bestehen. Dementsprechend wurden für etwaige bestehende Steuerrisiken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen, einschließlich der Interpretation des Steuerrechts und Erfahrung, Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erfasst. Seit 1. Jänner 2024 unterliegt die A1 Group der globalen Mindestbesteuerung im Rahmen von Pillar II. Das von der OECD ausgearbeitete und von der EU durch eine Richtlinie umgesetzte Konzept der sogenannten Pillar-II-Regelungen sieht eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 % auf Unternehmensgewinne vor. Ziel ist die Eindämmung des Steuerwettbewerbs. Die im IAS 12 geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung der „International Tax Reform – Pillar Two Model Rules“ ergeben, wurde im vorliegenden Konzernabschluss angewendet. Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group, und damit auch die Ultimate Parent Entity („UPE“) für Pillar II, ist América Móvil (siehe Anhangangabe (2)). Zum 31. Dezember 2024 wurde Pillar II in Mexiko noch nicht gesetzlich umgesetzt. Die Telekom Austria AG wurde durch die América Móvil als Abgabepflichtiger gemäß § 76 Abs 2 Z1 Mindestbesteuerungsgesetz ("MinBestG") beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde ein Gruppenumlagevertrag zwischen der Telekom Austria AG und der EuroTeleSites AG abgeschlossen, welcher unter anderem die Regelungen zu einer verursachungsgerechten Verteilung im Falle etwaiger Ergänzungssteuern gewährleistet. Die im Abschluss erfasste Ergänzungssteuer ("Top-up Tax") bezieht sich auf die Tochtergesellschaften A1 Bulgarien und A1 Nordmazedonien, für die die gesetzlichen Steuersätze jeweils 10 % betragen. In beiden Ländern wurde eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt, diese wurde auf Basis der nationalen Regelungen ermittelt und der entsprechende laufende Steueraufwand 2024 erfasst. Der Gesamtbetrag der erfassten Ergänzungssteuer ist in nachfolgender Tabelle ersichtlich. Auf Basis der Daten des Geschäftsjahres 2024 ergab sich für die weiteren Steuerjurisdiktionen der A1 Group im Wesentlichen aufgrund der Anwendung der temporären Safe Harbour Regelungen kein Erfordernis zur Erfassung weiterer Steuern im Zusammenhang mit Pillar II. Die Ertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen (Steuerertrag wird negativ dargestellt): in TEUR 2024 2023 Laufende Steuern 157.925 174.098 Ergänzungssteuer 11.201 0 Latente Steuern -32.563 1.203 Ertragsteuer 136.563 175.301 Nachfolgend wird die Zuordnung der Ertragsteuern im Konzernabschluss dargestellt: in TEUR 2024 2023 Laufende Geschäftstätigkeit 136.563 175.301 Ertragsteuer realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten 0 730 Ertragsteuer auf das Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten 132 430 Ertragsteuer Neubewertung von Personalrückstellungen 1.988 -3.673 Ertragsteuer - gesamt 138.683 172.788 * Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den im Jahresergebnis ausgewiesenen Ertragsteuern und den Ertragsteuern unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes in Österreich: in TEUR 2024 2023 Ergebnis vor Steuern – EBT 763.135 821.182 Gesetzlicher Körperschaftsteuersatz in Österreich 23,00 % 24,00 % Körperschaftsteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz 175.521 197.084 Steuersatzdifferenzen -26.219 -29.498 Ergänzungssteuer 11.201 0 Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand 15.586 25.185 Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge -12.647 -13.064 Steuerfreie Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen -103 -94 Effekt der Steuersatzänderung 0 -1.725 Steuerertrag/-aufwand aus Vorjahren 2.229 838 Veränderung der nicht angesetzten aktiven latenten Steuern -26.408 1.940 Beteiligungsab-/zuschreibungen 0 -155 Sonstige -2.598 -5.211 Ertragsteuer 136.563 175.301 Effektiver Körperschaftsteuersatz 17,89 % 21,35 % Der Rückgang des effektiven Körperschaftsteuersatzes ist im Wesentlichen auf den Ansatz von latenten Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Österreich zurückzuführen. Der nicht abzugsfähige Aufwand der Jahre 2024 und 2023 besteht im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren Abzugsteuern für Dividenden und diversen steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen in den einzelnen Ländern. Die in Anhangangabe (9) beschriebenen vorübergehende Beschränkungen für die Zahlung von Dividenden in Belarus resultierte in einem Rückgang der Abzugssteuern. Bei den Steuerbegünstigungen und nicht steuerpflichtigen Erträgen der Jahre 2024 und 2023 handelt es sich hauptsächlich um Investitions- und sonstige Begünstigungen in den einzelnen Ländern. In beiden Jahren ist weiters der steuerfreie Ertrag aus fiktiver Firmenwertabschreibung im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung enthalten. Steuerliche Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 KStG werden als temporäre Differenzen von Anteilen an Tochterunternehmen behandelt, auf welche gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt werden. Der Effekt der Steuersatzänderung ist 2023 auf die Erhöhung des in Slowenien geltenden Körperschaftsteuersatz von 19 % auf 22 % für die Jahre 2024 bis 2028 zurückzuführen. Der Steuereffekt aus Beteiligungsab-/zuschreibungen betrifft steuerlich anerkannte Abschreibungen und Zuschreibungen von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Österreich. Entsprechend IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiedsbeträge zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen steuerlichen Ansätzen angesetzt. Darüber hinaus werden latente Steuern auf laufende steuerliche Verluste, steuerliche Verlustvorträge sowie steuerlich zu verteilende Beteiligungsabschreibungen gebildet. Die steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen: Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Passive latente Steuern in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 2024 2023 Verlustvorträge 41.042 11.079 0 0 Sachanlagen 12.372 8.892 -24.273 -24.178 Nutzungsrechte 0 0 -292.798 -312.541 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 800 1.161 -70.663 -65.837 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 12.739 11.922 -71 -38 Vertragskosten 0 0 -7.998 -7.567 Leasingverbindlichkeiten 298.715 313.658 0 0 Langfristige Rückstellungen 12.019 18.073 0 0 Rückstellungen für Mitarbeiter:innen 16.442 20.245 0 0 Rückstellungen und Verbindlichkeiten 20.968 13.391 -94 -9 Sonstige 7.191 6.568 -7.117 -7.018 Gesamt 422.289 404.990 -403.013 -417.187 Saldierung -368.792 -357.770 368.792 357.770 Aktive/passive latente Steuern 53.497 47.221 -34.221 -59.417 Aktive/passive latente Steuern, netto 19.276 -12.197 Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Die Basis bilden Geschäftspläne, für die ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren herangezogen wurde. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung passiver latenter Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran. Die A1 Group wendet in Österreich die Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG mit der Telekom Austria AG als Gruppenträgerin an. Zwischen der Gruppenträgerin und den Gruppenmitgliedern wurde eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart. Seit 1. Jänner 2023 werden sowohl positive als auch negative steuerliche Ergebnisse mit dem gesetzlichen Körperschaftsteuersatz abzüglich eines halben Prozentpunktes verrechnet. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden positive steuerliche Ergebnisse mit einem Steuersatz von 23 % belastet. Negative Ergebnisse wurden nicht vergütet, sondern mit zukünftigen positiven Ergebnissen der Gruppenmitglieder verrechnet. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden für die Gruppenmitglieder (derzeit die wesentlichsten österreichischen Gesellschaften) saldiert, da die Steuergruppe ein Steuersubjekt darstellt. Die Verlustvorträge stammen im Wesentlichen aus in Österreich ansässigen Gesellschaften. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen, die unbegrenzt vortragsfähig sind, ist in Österreich grundsätzlich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt. Passive latente Steuern auf Sachanlagen resultieren überwiegend aus dem Buchwert der erfassten Stilllegungskosten von Vermögenswerten sowie aus aktivierten Fremdkapitalkosten, die steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig sind (siehe Anhangangaben (7), (15) und (23)). Die Aktivierung von Nutzungsrechten bzw. Passivierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu passiven bzw. aktiven latenten Steuern führt. Passive latente Steuern auf sonstige immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung von Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3. Die Aktivierung von Vertragskosten ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu einer passiven latenten Steuer führt. Aktive latente Steuern auf langfristige Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die steuerrechtlich nur zum Teil anerkannt sind, sowie aus Unterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht im Rahmen der Restrukturierungsrückstellung in Österreich (siehe Anhangangabe (23)). Aktive latente Steuern auf Rückstellungen für Mitarbeiter:innen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen der Ermittlung gemäß § 14 österreichisches Einkommensteuergesetz (EStG) und der Berechnung mit der Methode der laufenden Einmalprämien gemäß IAS 19 (siehe Anhangangabe (27)). Folgende latente Steuerforderungen wurden nicht angesetzt, da ihre Realisierung aufgrund der Steuerplanung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Verlustvorträge 284.844 309.475 Die nicht angesetzten Steuerforderungen stammen im Wesentlichen aus österreichischen Beteiligungsgesellschaften aufgrund steuerlicher Abwertungen der Beteiligungsansätze von Tochterunternehmen auf den niedrigeren Teilwert. Mangels operativer Tätigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften ist von keinem zukünftigen steuerlichen Einkommen auszugehen und eine Realisierung ist im Detailplanungszeitraum sowie danach unwahrscheinlich, obwohl die Verlustvorträge unbegrenzt vortragsfähig sind. Zum 31. Dezember 2024 wurden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von 102.662 TEUR (2023: 76.459 TEUR) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. (30) Leasingverhältnisse Leasingnehmer Die A1 Group mietet im Wesentlichen Telekommunikationsstandorte für Festnetz- und Mobiltelefonie sowie sonstige Infrastruktur und Gebäude an. Gemäß IFRS 16 muss der Leasingnehmer am Bereitstellungstag einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrages einbezogen. Die A1 Group beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist. Wenn signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen eintreten, die innerhalb der Kontrolle der A1 Group liegen, wird erneut bestimmt, ob die Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Für kündbare Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit hat die A1 Group die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des Planungszeitraums, der Technologie, Geschäftsstrategie und Wahrscheinlichkeit einer Kündigung des Leasingvertrages mit sieben Jahren festgelegt. In diesem Zeitraum werden auch in den Mietverträgen enthaltene Verlängerungsoptionen als ausgeübt bzw. Kündigungsoptionen, als nicht ausgeübt, berücksichtigt. Darüber hinaus hat die A1 Group keine sonstigen Leasingverträge, die wesentliche Optionen enthalten, in ihrem Bestand. Betreffend Festsetzung der Laufzeit der MLAs mit der ETS Group siehe Erläuterungen im folgenden Kapitel „Leasingverträge mit den Tower-Gesellschaften“. Für einen Teil der Leasingverträge gibt es Einschränkungen, die für Untervermietungen des gemieteten Objektes oder auch die Erweiterung bestehender Anlagen eine Zustimmung des Bestandsgebers erfordern. Dies hat aber keinen Einfluss auf die laufende Geschäftstätigkeit. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte nach Klassen der zugrundeliegenden Vermögenswerte: in TEUR Nutzungsrechte Grundstücke & Gebäude Nutzungsrechte Telekommuni- kationsstandorte Nutzungsrechte andere Anlagen Nutzungsrechte Leitungen Gesamt Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2023 433.418 608.142 48.677 174.628 1.264.864 Zugänge 38.760 321.302 14.857 40.915 415.833 Abgänge -16.311 -41.297 -5.168 -45.486 -108.262 Währungsumrechnung -1.673 -7.144 -127 -231 -9.174 Änderungen des Konsolidierungskreises -382 1.031.270 -2.105 0 1.028.783 Stand 31. Dezember 2023 453.812 1.912.274 56.134 169.826 2.592.045 Zugänge 42.820 176.416 27.897 53.799 300.933 Abgänge -10.324 -33.983 -13.509 -20.944 -78.760 Währungsumrechnung -283 -611 -56 13 -937 Änderungen des Konsolidierungskreises 559 0 252 0 811 Stand 31. Dezember 2024 486.583 2.054.097 70.718 202.693 2.814.092 Kumulierte Abschreibung und Wertminderung Stand 1. Jänner 2023 -159.937 -307.273 -27.684 -92.035 -586.929 Zugänge -47.034 -125.979 -11.911 -29.899 -214.822 Abgänge 5.087 9.665 4.577 41.673 61.002 Währungsumrechnung 1.182 3.977 27 35 5.220 Änderungen des Konsolidierungskreises 26 103.445 1.329 0 104.800 Stand 31. Dezember 2023 -200.676 -316.166 -33.662 -80.226 -630.730 Zugänge -48.503 -244.686 -14.587 -29.809 -337.586 Abgänge 6.105 9.897 12.752 4.972 33.726 Währungsumrechnung 159 492 48 2 702 Stand 31. Dezember 2024 -242.915 -550.464 -35.449 -105.061 -933.889 Buchwert zum 31. Dezember 2024 243.668 1.503.633 35.270 97.632 1.880.203 31. Dezember 2023 253.136 1.596.108 22.472 89.599 1.961.315 Andere Anlagen beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeuge. Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen. Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Änderungen und Verlängerungen sowie Indexanpassungen von Verträgen. Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 betreffen, wie in Anhangangabe (2) beschrieben, Leasingverträge, die im Zusammenhang mit der Abspaltung der ETS Group abgehen, sowie den Zugang der in Folge beschriebenen Leasingverträge mit den Tower-Gesellschaften: Leasingverträge Tower-Gesellschaften Mit dem Transfer von Teilen der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die Tower-Gesellschaften wurden Master-Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den Tower-Gesellschaften abgeschlossen. Für diese MLAs wird in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten wurden bis zur Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 auf Konzernebene eliminiert, da es sich um konzerninterne Transaktionen handelte. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht mehr zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz erfasst werden. Diese betragen: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Nutzungsrechte 1.362.450 1.477.000 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 202.267 185.794 Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.209.475 1.318.388 Die Buchwerte zum Zeitpunkt der Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 sind in Anhangangabe (2) ersichtlich. Die Vertragsdauer der MLAs ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des achten, 16. und 24. Vertragsjahres, durch die ETS Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres möglich. Nach dem 24. Vertragsjahr können beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Wie erläutert, werden in der A1 Group Verlängerungsoptionen von Leasingverträgen nur dann berücksichtigt, wenn sie im 7-Jahres-Planungszeitraum liegen. In Anlehnung an diese Leasingpolitik wurde für die Berechnung der Leasingverbindlichkeit der MLAs mit den Tower-Gesellschaften eine Laufzeit von acht Jahren festgesetzt. Die folgenden Leistungen werden von den Tower-Gesellschaften für die jeweiligen A1-Gesellschaften erbracht: Platz für das installierte aktive Equipment der A1-Gesellschaften einschließlich der installierten Richtfunkstrecke für die bestehende Konfiguration sowie Klima- und Zugangssysteme Vertragsmanagement, einschließlich Kollokation für alle bestehenden und zukünftigen Verträge mit den Vermietern Instandhaltung der passiven Infrastruktur, die das Bauwerk, die Klimaanlagen, die Sicherheitssysteme und die Energiesysteme (externe Stromversorgungen und Generatoren) umfasst Die ETS Group implementiert Upgrades der passiven Infrastruktur für neue Technologien (z. B. 5G oder andere Upgrades, die von den A1-Gesellschaften benötigt werden) Zahlungsmittelabflüsse und Fälligkeitsanalyse Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sowie der auf die ETS Group entfallende Anteil sind in folgender Tabelle dargestellt (zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeit siehe Anhangangabe (32)): in TEUR 2024 2023 Tilgung Leasingverbindlichkeiten 301.341 205.603 Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 82.057 36.371 Vorauszahlungen für Nutzungsrechte 5.218 19.026 Leasingverhältnisse operativer Aufwand 4.643 4.985 Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 393.259 265.986 davon ETS-Group Tilgung Leasingverbindlichkeiten 182.051 48.265 Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 62.151 16.114 Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse an die ETS Group ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Abspaltung erst am 22. September 2023 stattfand (siehe Anhangangabe (2)). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 2024 n.a. 351.912 2025 383.326 332.279 2026 345.539 301.444 2027 330.565 291.082 2028 318.636 281.540 2029 303.432 n.a. Danach 475.771 704.317 Summe der Mindestleasingzahlungen 2.157.269 2.262.574 Abzüglich Zinsenanteil -256.851 -307.003 Barwert der Leasingzahlungen 1.900.418 1.955.571 davon kurzfristiger Anteil 315.583 283.652 davon langfristiger Anteil 1.584.835 1.671.919 * Nicht anwendbar für die jeweilige Periode. Die Anwendungserleichterungen für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge werden von der A1 Group nur für Nutzungsrechte, die nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind, ausgenützt. Für Mobilfunkstandorte, technische Standorte und Anlagen sowie Immobilien und Kraftfahrzeuge wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen. Die folgende Tabelle zeigt den erfassten Aufwand für: in TEUR 2024 2023 Kurzfristige Leasingverhältnisse 40 1.249 Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 109 94 Variable Leasingzahlungen 4.494 3.642 Die erfassten Zinsen sind in Anhangangabe (7) ersichtlich. Leasinggeber Jedes Leasingverhältnis ist vom Leasinggeber entweder als Operating-Leasing-Verhältnis oder als Finanzierungsleasing einzustufen: Operating-Leasing-Verhältnis Wenn im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der Leasinggegenstand von der A1 Group bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der Buchwert der Sachanlagen, die ausschließlich zur Erzielung von Mieterträgen gehalten werden, 40.920 TEUR (2023: 33.889 TEUR). Darüber hinaus werden mit der Vermietung von Teilen der Gebäude und Teilen der Kommunikationsanlagen Einnahmen erzielt. Der Anteil dieser vermieteten Sachanlagen wird nicht separat erfasst, weshalb ihr Buchwert nicht in den oben angeführten Beträgen enthalten ist (siehe Anhangangabe (15)). Zahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert. Die zukünftigen Leasingzahlungen betragen: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 2024 n.a. 25.015 2025 25.271 17.986 2026 17.208 13.687 2027 13.731 11.526 2028 11.205 6.064 2029 6.205 n.a. Danach 20.171 20.098 Summe der Mindestleasingzahlungen 93.792 94.376 * Nicht anwendbar für die jeweilige Periode. Finanzierungsleasing Die Vermietung von Nebenstellenanlagen (PABX) wird seit 2019 als Finanzierungsleasing eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Leasingzahlungen sowie die erfassten Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen (siehe Anhangangaben (13) und (20)): in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 2024 n.a. 1.301 2025 1.636 811 2026 1.200 469 2027 658 232 2028 266 84 2029 90 n.a. Danach 28 32 Summe der Mindestleasingzahlungen 3.878 2.928 Abzüglich Zinsenanteil -325 -243 Barwert der Finanzierungsleasingforderungen 3.553 2.685 davon kurzfristiger Anteil 1.479 1.186 davon langfristiger Anteil 2.073 1.499 Wertberichtigungen 90 90 * Nicht anwendbar für die jeweilige Periode. Die Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing sind in den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten ausgewiesen (siehe Anhangangabe (5)). Der Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, der im Finanzergebnis erfasst ist, ist in Anhangangabe (7) ersichtlich. (31) Mitarbeiterbeteiligungspläne Long Term Incentive Program Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung und zu jedem Bilanzstichtag. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Verbindlichkeit ausgewiesen. Das Recht ist nicht übertragbar. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)). Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Der Anspruch entsteht frühestens drei Jahre nach der Gewährung. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt und lauten für die 15. Tranche (LTI 2024): EBITDA Wachstum und Free Cashflow, gewichtet mit je 25 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 20 % Zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“-Ziele Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen und Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks jeweils bis zum Jahresende bis 2026, gewichtet mit je15 % Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt: Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33 % Zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“-Ziele LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay-Gaps bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16 %, und Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science-Based-Targets-Initiative genehmigten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17 % LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20 %, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13 %). Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten: Operating ROIC, gewichtet mit 34 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33 % nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33 %) LTI 2024 basiert auf der neuen Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 beschlossen wurde. Für den Vorstand besteht ab LTI 2024 keine Verpflichtung zur Hinterlegung eines Eigeninvestments für LTI mehr, da diese durch die in der neuen Vergütungspolitik festgelegte, und in den Arbeitsverträgen verankerte, Aktienhalteverpflichtung ("Share Ownership Guideline") ersetzt wurde. Für alle vorherigen Tranchen müssen die Vorstände ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Der Zielerreichungskorridor für LTI 2024 beträgt 0 % – 200 % (für alle früheren LTI-Programme 0 % – 175 %). Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen: LTI 2024 LTI 2023 LTI 2022 Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2024 1. Juni 2023 1. Juni 2022 Programmbeginn 1. Jänner 2024 1. Jänner 2023 1. Jänner 2022 Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2026 31. Dezember 2025 31. Dezember 2024 Anspruchstag 1. Juni 2027 1. Juni 2026 1. Juni 2025 Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 179.487 121.628 140.682 Anpassung ETS Aktiensplit n.a. * 20.677 23.916 Bonusaktien nach ETS Aktiensplit n.a. * 142.305 164.598 Erwartete Zielerreichung 100,00 % 100,00 % 117,90 % Erwartete Bonusaktien 179.487 142.305 194.061 Maximale Bonusaktien 358.974 249.033 288.046 Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR 1.378 1.114 1.343 * nicht anwendbar Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, wurden die Aktien an der ETS AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Bonusaktien der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Diese Erhöhung ist für die betroffenen Programme (LTI 2021 - LTI 2023) in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich. Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (36)). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend in den Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 und wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und demensprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen: LTI 2021 LTI 2020 Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2021 1. August 2020 Programmbeginn 1. Jänner 2021 1. Jänner 2020 Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022 Anspruchstag 1. Juni 2024 1. August 2023 Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 162.774 151.538 Anpassung ETS Aktiensplit 27.672 0 Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 190.446 151.538 Tatsächliche Zielerreichung 112,60 % 80,30 % Zugeteilte Bonusaktien 214.442 121.687 Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro 7,02 5,85 Vergütung in TEUR 1.455 712 Die Vergütung für LTI 2021berücksichtigt für den ausgeschiedenen Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (36)). Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, die auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut (siehe Anhangangaben (22) und (27)). In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde folgender Personalaufwand erfasst: in TEUR 2024 2023 Personalaufwand LTI 935 1.855 (32) Kapitalflussrechnung Die sonstigen Anpassungen in den zahlungsunwirksamen und sonstigen Überleitungsposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultieren 2024 und 2023 im Wesentlichen aus zahlungsunwirksamen Effekten der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst sind (siehe Anhangangabe (23)). 2024 ist weiters der Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert aus dem Segment Österreich in Höhe von 3.195 TEUR enthalten (siehe Anhangangaben(5) und (34)). Die 2024 und 2023 im sonstigen Finanzergebnis erfassten erhaltenen Dividenden (siehe Anhangangabe (7)) waren zum 31. Dezember bereits bezahlt und sind im Cashflow aus laufender Tätigkeit enthalten. Die 2024 und 2023 ausgeschütteten Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe (34)) sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. 2024 wurden 2.271 TEUR liquide Mittel im Zuge von Unternehmenserwerben erworben (siehe Anhangangabe (34)). 2023 wurden 1.032.880 TEUR liquide Mittel im Zuge der Abspaltung der ETS Group abgegeben (siehe Anhangangabe (2)) . Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen dar: in TEUR 2024 2023 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt 890.371 1.093.971 Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten -48.706 41.686 Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen 17.008 -40.866 Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen 11.140 12.243 Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten -5.218 -14.484 Anlagenzugänge gesamt 864.595 1.092.551 Zur Definition der Anlagenzugänge siehe Anhangangabe (1). Zum 31. Dezember 2024 sind 133.825 TEUR (2023: 121.368 TEUR) der Zugänge des laufenden Jahres zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlt (siehe Anhangangaben (15) und (16)). In Übereinstimmung mit IAS 7.43 enthält die Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten eine Anpassung der Anlagenzugänge der laufenden Periode, welche noch nicht bezahlt wurden, sowie der Anlagenzugänge vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode bezahlt wurden. Die Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen enthält erhaltene Zuschüsse, welche dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen sind (siehe Anhangangabe (22)). Die Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen enthält noch nicht ausbezahlte Zuschüsse, welche bereits von den Anlagenzugängen abgezogen wurden, sowie Zuschüsse vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode ausbezahlt wurden (siehe Anhangangaben (13) und (15)). Die Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten enthält Anzahlungen und Zahlungen für andere direkte Kosten, die bis zur Bereitstellung des Leasinggegenstandes geleistet wurden und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangaben (2), (21), (25) und (30)): Nicht zahlungswirksame Veränderungen Cashflow Wechselkursdifferenzen Aufzinsung Leasing Zu-/Abgänge in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Finanzverbindlichkeiten 748.712 -60.392 0 0 0 1.129 807.974 Leasingverbindlichkeiten 1.900.418 -383.398 -523 80.570 247.680 518 1.955.571 Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 1.554 -6.519 0 28 0 -1.236 9.282 Gesamte Finanzverbindlichkeiten 2.650.684 -450.309 -523 80.598 247.680 411 2.772.828 in TEUR zum 31. Dezember 2023 2022 Finanzverbindlichkeiten 807.974 -66.185 7 0 0 -994.587 1.868.740 Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen 0 -25.120 25.120 0 Leasingverbindlichkeiten 1.955.571 -241.975 -3.915 38.528 316.965 1.165.059 680.909 Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 9.282 -1.867 0 0 0 -985 12.134 Gesamte Finanzverbindlichkeiten 2.772.828 -335.147 -3.908 38.528 316.965 194.608 2.561.783 * Beinhaltet Zugänge neuer sowie Auflösung bestehender Leasing-Verträge und Effekte aus der Änderung von Leasing-Verträgen. Entwicklung des Jahres 2024: Der Cashflow der Leasingverbindlichkeiten setzt sich aus Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und Zinsen, die in den bezahlten Zinsen ausgewiesen sind, zusammen. Der Anstieg der Zahlungen resultiert aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Der Cashflow für Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben betrifft die Zahlung für die im Jahr 2022 erworbene bulgarische Gesellschaft Stemo sowie die Zahlung für den Ausstieg der Minderheitsgesellschafter für die im Jahr 2020 erworbene Gesellschaft Invenium (siehe Anhangangabe (26)). Die Zu- und Abgänge betreffen den Erwerb der Gesellschaft NTT Austria (siehe Anhangangabe (34)) sowie die Auflösung der die Zahlung übersteigenden Verbindlichkeit für Invenium (siehe Anhangangabe (26)). Entwicklung des Jahres 2023: Der Cashflow der Finanzverbindlichkeiten enthält den Mittelzufluss aus der Begebung der Anleihe und der Aufnahme des Bankkredits im Juli 2023 durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH, die am 22. September 2023 abgespalten wurden (siehe Anhangangaben (25) und (2)). Die Zugänge zu Leasingverbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen sowie die Abgänge von Finanzverbindlichkeiten betreffen die Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Die Entwicklung der Kaufpreisverpflichtung aus den Unternehmenserwerben betrifft eine Zahlung sowie die Anpassung des finalen Kaufpreises für die im Jahr 2022 erworbene bulgarische Gesellschaft Stemo (siehe Anhangangabe (34)). (33) Finanzinstrumente Klassifizierung von Finanzinstrumenten Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt bei der erstmaligen Erfassung. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn die A1 Group Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bei der erstmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Besonderen liquide Mittel, Finanzinvestitionen, Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen sowie sonstige Forderungen und Forderungen an nahestehende Unternehmen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen überwiegend aus Tilgungen und Zinsen. Finanzielle Vermögenswerte enthalten weiters Finanzinvestitionen, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten im Besonderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebene Anleihen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen („fortgeführte Anschaffungskosten“). Gewinne oder Verluste von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden bei Ausbuchung derselben erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die A1 Group ein vertragliches Recht zur Aufrechnung hat und auch beabsichtigt, auf Nettobasis zu erfüllen. Beizulegender Zeitwert („Fair Value“) und Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten Der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 13 ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann bzw. der Preis, der gezahlt werden muss, um eine Schuld zu übertragen. Es ist eine dreistufige Hierarchie anzuwenden. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet, sofern ein Börsen- oder Marktpreis für identische Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern die Inputfaktoren, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert nicht ausschließlich aus beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt wird. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Klassifizierung sowie die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Schulden) inklusive Angaben zur Hierarchiestufe: Finanzielle Vermögenswerte Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert in TEUR zum 31. Dezember 2024 2024 2023 2023 Liquide Mittel 366.991 k.A 168.545 k.A Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 949.613 k.A 843.084 k.A Forderungen an nahestehende Unternehmen 16.405 k.A 21.546 k.A Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 21.047 k.A 10.651 k.A Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 4.251 k.A 3.503 k.A Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten 274.491 275.761 210.100 206.580 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.632.797 k.A 1.257.428 k.A 0 Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 3.664 3.664 3.079 3.079 Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis 22.226 22.226 38.396 38.396 Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 15.826 15.826 40.413 40.413 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 41.717 41.717 81.887 81.887 * Verpflichtend k.A. - Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) in Anspruch genommen wurde Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten, sowie deren Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, sind in folgender Tabelle dargestellt: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Anleihen - Stufe 1 68.209 192.370 Anleihen - Stufe 2 205.700 0 Festgeldveranlagungen 1.852 14.210 Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten 275.761 206.580 Die beizulegenden Zeitwerte der Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind grundsätzlich in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Wenn es für Anleihen jedoch keinen aktiven Markt gibt, sind sie der Stufe 2 zuzuordnen. Zum 31. Dezember 2024 trifft dies bei der in Anhangangabe (11) beschriebenen Anleihe der ETS-Group und bei Anleihen, die in Belarus gehalten werden, zu (siehe Anhangangabe (19)). Bei Festgeldveranlagungen entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Wert. Die Fair-Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerten spiegelt die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten wider: in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 31. Dezember 2024 40.596 1.120 0 41.717 31. Dezember 2023 80.974 913 0 81.887 Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert in TEUR zum 31. Dezember 2024 2024 2023 2023 Kurzfristige Bankkredite 82 82 60.055 60.099 Anleihen 748.630 735.623 747.919 723.383 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 36.800 k.A. 24.447 k.A. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 872.337 k.A. 842.060 k.A. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 44.182 44.182 21.573 20.972 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 1.702.031 k.A. 1.696.054 k.A. Leasingverbindlichkeiten 1.900.418 k.A. 1.955.571 k.A. k.A. - Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) bzw. IFRS 7.29 (d) für Leasingverbindlichkeiten in Anspruch genommen wurde. Für weitere Informationen zu kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (22). Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Die beizulegenden Zeitwerte der Bankverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungsströme aus den betreffenden Schulden. Die Berechnung der Barwerte berücksichtigt die maßgebliche Renditekurve. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den mit aktuellen Zinssätzen diskontierten Barwerten der Zahlungsströme. Somit sind diese finanziellen Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen. Finanzielles Risikomanagement Überblick Die A1 Group unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, welches das Zins- und Wechselkursrisiko umfasst, beinhalten. Das finanzielle Risikomanagement ist grundsätzlich zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury der A1 Group als auch die Finanzbereiche der Konzerngesellschaften gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Belarus wird das finanzielle Risikomanagement auf die lokale Situation abgestimmt. Die A1 Group hält und begibt keine derivativen Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke. Zu den Bilanzstichtagen bestand bis auf die in der Folge erläuterten Verträge mit der ETS Group keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Kunden oder Kreditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- oder sonstigen Rechten, auf die die A1 Group angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden könnte. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit der ETS Group ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der ETS Group ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group langfristig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (siehe Anhangangaben (2) und (30)). Die A1 Group ist auf Märkten in Zentral- und Osteuropa tätig. Da das wirtschaftliche Umfeld in Zentral- und Osteuropa zum Teil Unsicherheiten, einschließlich Transfer- und Währungsrisiken sowie steuerliche Unsicherheiten, in sich birgt, können sich Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ergeben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand auf Basis seiner Risikoeinschätzung dieser Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und auf die Finanzlage der A1 Group erstellt. Die tatsächliche Entwicklung des geschäftlichen Umfelds kann von dieser Risikoeinschätzung abweichen. Detaillierte Erläuterungen zu weiteren Risiken, welchen die A1 Group ausgesetzt ist, sowie deren Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“. Weiters wird im Kapitel „Entwicklung der Segmente“ auf die makroökonomischen Unsicherheiten und Risiken in Belarus eingegangen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, begründet durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung eines Kunden oder eines Vertragspartners bei Finanzinstrumenten. Kreditrisiken entstehen hauptsächlich aus bestehenden Kundenforderungen und Veranlagungen. Finanzinvestitionen und liquide Mittel Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, liegt kein externes Kreditrating vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Belarus ist die Auswahl von internationalen Kreditinstituten mit einem Investment Grade Rating eingeschränkt. Daher hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben (9) und (19)) . Derzeit verfügen diese lokalen Kreditinstitute über kein Investment Grade Rating. Für Finanzinvestitionen und liquide Mittel wurde weder ein wesentliches Kreditrisiko identifiziert, noch hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht. Als Risikovorsorge wird dementsprechend der erwartete 12-Monats-Kreditverlust für Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sowie für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten ergebniswirksam erfasst, wie in Anhangangabe (7) ersichtlich. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Finanzinvestitionen und liquiden Mittel (Anhangangaben (9) und (19)): in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen 316.207 291.987 Liquide Mittel 366.991 168.545 Buchwert 683.198 460.531 Forderungen: Kunden, Händler, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte Das Kreditrisiko der A1 Group wird im Wesentlichen durch die individuellen Eigenschaften der einzelnen Kunden oder Gruppen von Kunden bestimmt. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs wird bei Bestellungen durch potenzielle Neukunden eine individuelle Analyse der Kreditwürdigkeit durchgeführt. Das Kreditrisiko oder das Risiko des Zahlungsverzugs von Bestandskunden wird mittels Kreditabfragen, Kreditbegrenzungen und Routinekontrollen überwacht. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation der Portfolios hätte der Ausfall eines einzelnen Kunden keine wesentliche Auswirkung (niedriges Konzentrationsrisiko) auf den Konzernabschluss der A1 Group. Das operative Kreditmanagement wird in der A1 Group auf Ebene der operativen Gesellschaften ausgeführt. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der in der folgenden Tabelle angeführten Forderungen und Vermögenswerten (Anhangangaben (10), (11), (13), (20) und (14)): in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 949.613 843.084 Forderungen an nahestehende Unternehmen 16.405 21.546 Finanzielle Vermögenswerte 25.298 14.153 Vertragsvermögenswerte 83.138 88.391 Buchwert 1.074.453 967.174 Aufgrund des beschriebenen niedrigen Konzentrationsrisikos werden die Forderungen nicht versichert. Die A1 Group verlangt jedoch in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bonitätsprüfung sowohl von Retail-Kunden als auch von Wholesale-Kunden Sicherheiten für Forderungen. Diese Sicherheiten bestehen aus Bankgarantien und Barsicherheiten (Anhangangaben (22) und (26)): in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Barsicherheiten 17.937 16.796 Bankgarantien 3.886 4.043 Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten und von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige werden mit dem über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust bewertet (siehe Anhangangabe (6)). Die A1 Group nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie bei Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die nachstehende Tabelle zeigt die mithilfe der Wertberichtigungsmatrix ermittelten Gesamtbruttobuchwerte („Brutto“) und die durchschnittlich erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss“ – ECL) der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige: Brutto ECL Brutto ECL in TEUR zum 31. Dezember 2024 2024 2023 2023 Nicht fakturiert & fakturiert, noch nicht fällig 806.524 21.130 767.916 20.765 Überfällig 0-30 Tage 87.348 5.286 56.349 4.705 Überfällig 31-60 Tage 27.583 5.539 16.445 5.836 Überfällig 61-90 Tage 13.802 4.534 12.779 4.811 Länger als 90 Tage 290.017 239.173 274.075 248.363 Gesamt 1.225.274 275.661 1.127.563 284.479 Forderungen werden im Hinblick auf ähnliche Ausfallmuster aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu Gruppen (Kunden-, Raten-, Händler-, Zusammenschaltungs- und Roamingforderungen) zusammengefasst und die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, welche jährlich aktualisiert werden. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grades an Diversifikation des Portfolios hat das Ausfallrisiko einzelner Branchen, in denen die Kunden tätig sind, nur geringen Einfluss auf das Kreditrisiko insgesamt. Trotzdem werden zukunftsbezogene Informationen in der Gruppenwertberichtigung für noch nicht fällige Kunden- und Ratenforderungen berücksichtigt. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft können möglicherweise durch Veränderungen der Umstände von diesen Schätzungen abweichen. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (10)): in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 284.479 285.130 Währungsumrechnung -253 -2.534 Änderungen des Konsolidierungskreises 65 -224 Auflösung -4.677 -3.808 Dotierung 50.195 45.607 Verbrauch -54.147 -39.692 Stand 31. Dezember 275.661 284.479 Das maximale Kreditrisiko der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige, eingeteilt in geografische Regionen, sowie die Aufteilung der Wertberichtigung betrug: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Inland 1.153.335 1.067.678 Ausland 71.939 59.885 Wertberichtigungen -275.661 -284.479 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 949.613 843.084 Davon Einzelwertberichtigung 6.977 6.897 Gruppenwertberichtigung 268.684 277.583 Die A1 Group geht von einem Ausfall aus, wenn objektive Anzeichen dafür vorliegen, dass sie nicht die ursprünglich vereinbarten Beträge erhalten wird; in diesem Fall wird eine Wertminderung (Einzelwertberichtigung) erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Schuldners, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit sind Indikatoren für eine Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Erlöse aus bereits abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, in Höhe von 3.569 TEUR (2023: 4.564 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe Anhangangabe (5)). Zum 31. Dezember 2024 betragen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige gegenüber dem umsatzstärksten Kunden der A1 Group 3.266 TEUR (2023: 7.938 TEUR), eine wesentliche Konzentration von Ausfall- bzw. Kreditrisiken besteht daher nicht. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (14)): in TEUR 2024 2023 Stand 1. Jänner 2.746 2.844 Währungsumrechnung 1 1 Auflösung -4.608 -4.943 Dotierung 4.504 4.843 Stand 31. Dezember 2.642 2.746 Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden im Zeitpunkt der Erfassung des Vertragsvermögenswertes mit der Ausfallrate der „noch nicht fakturierten & fakturiert, nicht fälligen“ Forderungen erfasst und im Zeitpunkt der Umgliederung zur Forderung aufgelöst. Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte werden mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen und sind in Anhangangaben (13) und (20) ersichtlich. Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen werden mit dem erwarteten Kreditverlust bewertet und sind in Anhangangabe (30) ersichtlich. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten. Finanzierungsquellen Das Treasury der A1 Group ist für das Finanzmanagement zuständig und nutzt mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal aus. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung von Liquidität durch Zusammenlegung (Pooling) der Cashflows und das Clearing der Konzernkonten. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und mit minimalem Verwaltungsaufwand gewährleistet. Der operative Cashflow ist der wesentlichste Ausgangspunkt für die Sicherstellung der Liquidität der A1 Group. Die externen Quellen zur Finanzierung sind Kredite und Kapitalmärkte. Für die zum Bilanzstichtag ausstehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der verschiedenen Gattungen dieser Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25). Zum 31. Dezember 2024 verfügt die A1 Group über nicht gezogene kommittierte Kreditlinien von insgesamt 1.315.000 TEUR (2023: 1.355.000 TEUR). 1.000.000 TEUR haben eine Laufzeit bis Juli 2026 (2023: 1.000.000 TEUR bis Juli 2026) 15.000 TEUR laufen bis September 2025 (2023: 15.000 TEUR bis September 2024) 300.000 TEUR mit einer Laufzeit bis März 2025 (2023: 400.000 TEUR bis März 2025; davon wurden 60.000 TEUR zum 31. Dezember 2023 gezogen). Weiters verfügt die A1 Group zum 31. Dezember 2024 über ein Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen von 1.000.000 TEUR (2023: 1.000.000 TEUR). Zum 31. Dezember 2024 und 2023 wurden keine Commercial Papers begeben. Ausmaß des Liquiditätsrisikos Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. in TEUR Vertraglicher Cashflow 6 Monate oder kürzer 6–12 Monate 1-2 Jahre 2-5 Jahre Länger als 5 Jahre Stand 31. Dezember 2024 Anleihen 772.500 0 11.250 761.250 0 0 Bankkredite 82 82 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 715.293 699.760 12.050 2.819 333 331 Leasingverbindlichkeiten 2.157.269 201.571 181.755 345.539 952.633 475.771 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 220.608 155.052 6.255 14.747 39.886 4.668 Stand 31. Dezember 2023 Anleihen 783.750 0 11.250 11.250 761.250 0 Bankkredite 60.298 60.298 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 673.156 663.119 2.924 7.081 11 21 Leasingverbindlichkeiten 2.262.574 185.960 165.952 332.279 874.066 704.317 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 190.366 145.017 27.834 4.976 7.896 4.642 Es wird nicht erwartet, dass die Cashflows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten. Marktrisiken Das Marktrisiko ist das Risiko von Marktpreisänderungen. Für die A1 Group besteht das Risiko von Marktpreisänderungen der Zinssätze und Fremdwährungskurse. Zinsrisiko Finanzverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2024 und 2023 wurden alle Finanzverbindlichkeiten auf Basis von Fixzinssätzen abgeschlossen. Es besteht daher kein wesentliches Zinsrisiko für die Cashflows (siehe Anhangangaben (21) und (25)). Finanzinvestitionen Zinssatzänderungen haben eine Auswirkung auf den Buchwert von Fremdkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bzw. über den Gewinn und Verlust bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt aus der Bewertung auf das sonstige Ergebnis in Höhe von 70 TEUR (2023: 314 TEUR) bzw. auf den Gewinn in Höhe von 59 TEUR (2023: 309 TEUR) führen. Auf Fremdkapitalinstrumente, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden und variabel verzinst sind, haben Zinssatzänderung einen Einfluss auf den Zinsertrag. Wenn Fremdkapitalinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten fix verzinst sind, haben Zinsänderungen keine Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung. Die zum 31. Dezember 2024 gehaltenen Fremdkapitalinstrumente wurden, mit Ausnahme der in Anhangangabe (11) erläuterten Anleihe der ETS Group, mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt im Zinsertrag in Höhe von 900 TEUR führen. Absicherungen von Zahlungsströmen (Hedging-Rücklage) Die Hedging-Rücklage resultierte aus drei im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Forward-Starting-Interest-Rate-Swap-Verträgen (Pre-Hedges) mit einem Nominalwert von je 100.000 TEUR. Die Auflösung der Hedging-Rücklage über die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgte entsprechend der Erfassung der Zinsen der Anleihe, die am 4. Juli 2013 begeben und am 4. Juli 2023 getilgt wurde, da das Zinsrisiko dieser Anleihe abgesichert wurde. 2023 wurden aus der Auflösung der Hedging-Rücklage über das sonstige Ergebnis (OCI) 2.920 TEUR im Zinsaufwand und 730 TEUR im Ertragsteuerertrag erfasst. Wechselkursrisiko Zum 31. Dezember 2024 und 2023 lauten von den gesamten Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur folgende auf eine andere als die funktionale Währung der Konzernunternehmen (Fremdwährungskurse siehe Anhangangabe (3)): in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Lautend auf EUR USD Other EUR USD Other Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 10.836 3.064 18.707 14.244 2.406 32.187 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 57.703 31.700 16.272 50.313 9.392 17.972 Wenn sich die Wechselkurse für die in der obigen Tabelle angeführten monetären Posten um 10 % ändern, erhöhen/reduzieren sich die Wechselkursdifferenzen um: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Serbischer Dinar (RSD) 806 1.088 Belarussischer Rubel (BYN) 11 58 Für die übrigen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, da kein wesentliches Risiko besteht. (34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil 31.12.2024 in % Konsolidierungsart Kapitalanteil 31.12.2023 in % Konsolidierungsart Segment Österreich A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 100,00 VK 100,00 VK Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK CableRunner GmbH, Wien 76,00 VK 76,00 VK CableRunner Austria GmbH & Co. KG, Wien 76,00 VK 76,00 VK World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., Wien 100,00 VK 100,00 VK A1 Bank AG (2023: paybox Bank AG), Wien 100,00 VK 100,00 VK paybox Service GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK wedify GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK mk Logistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK A1 Towers Austria GmbH, Wien - - - AB A1 Open Fiber GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK A1 ICT Services GmbH, Wien 100,00 VK - - Canal+ Austria GmbH, Wien 49,00 EQ 49,00 EQ JetStream Hungary Kft., Budapest 100,00 VK 100,00 VK JetStream Slovakia s.r.o., Bratislava 100,00 VK 100,00 VK JetStream RO s.r.l., Bukarest 100,00 VK 100,00 VK JetStream TR Telekomünikasyon Hizmetleri Ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul 100,00 VK 100,00 VK JetStream Switzerland GmbH, Zürich 100,00 VK 100,00 VK JetStream Poland Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia, Warschau 100,00 VK 100,00 VK JetStream Germany GmbH, Frankfurt am Main 100,00 VK 100,00 VK JetStream Italy S.r.l., Mailand 100,00 VK 100,00 VK TA CZ sítě s.r.o., Prag 100,00 VK 100,00 VK JetStream BH d.o.o. drustvo za telekomunikacije, Sarajevo 100,00 VK 100,00 VK JetStream England Limited, London 100,00 VK 100,00 VK Segment Bulgarien A1 Bulgaria EAD, Sofia 100,00 VK 100,00 VK Cabletel-Prima AD, Nessebar 51,00 VK 51,00 VK Aprimis EOOD, Sofia 100,00 VK 100,00 VK A1 Towers Bulgaria EOOD, Sofia - - - AB STEMO EOD, Gabrovo 100,00 VK 100,00 VK Segment Kroatien A1 Hrvatska d.o.o., Zagreb 100,00 VK 100,00 VK A1 Towers d.o.o., Zagreb - - - AB Segment Belarus Unitary enterprise A1, Minsk 100,00 VK 100,00 VK Unitary enterprise TA-Engineering, Minsk 100,00 VK 100,00 VK A1 Digital services (2023: A1 ICT services), Minsk 100,00 VK 100,00 VK Segment Nordmazedonien A1 Makedonija DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK Telemedia DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK A1 TOWERS DOOEL Skopje, Skopje - - - AB LEANWORX DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK Segment Serbien A1 Srbija d.o.o., Belgrad 100,00 VK 100,00 VK A1 TOWERS INFRASTRUCTURE d.o.o., Belgrad - - - AB Segment Slowenien A1 Slovenija d.d., Ljubljana 100,00 VK 100,00 VK A1 Towers d.o.o., Ljubljana - - - AB Holding & Sonstige Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK mobilkom Bulgarien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK SB Telecom Ltd., Nikosia 100,00 VK 100,00 VK A1 Digital International GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK A1 Digital Deutschland GmbH, München 100,00 VK 100,00 VK Akenes S.A., Lausanne 100,00 VK 100,00 VK A1 Towers Holding GmbH, Wien - - - AB A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien - - - AB A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien - - - AB A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien - - - AB A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien - - - AB A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien - - - AB Invenium Data Insights GmbH, Graz 100,00 VK 51,00 VK * VK – Vollkonsolidierung, EQ – Equity-Konsolidierung, VS – Verschmelzung, AB – Abspaltung ETS Group (siehe Anhangangabe (2)), LIQ – Liquidation Alle Konzernunternehmen haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag. Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, bilanziert. Der Firmenwert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und – im Falle eines sukzessiven Erwerbs – dem beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nicht beherrschende Anteile werden nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sondern zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Bei nachträglicher Neueinschätzung des Kaufpreises aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt ist eine Firmenwertanpassung im Rahmen des IFRS 3.45 möglich. Im Falle des Erwerbs zu einem Preis unter dem Marktwert wird der resultierende Gewinn sofort im Jahresergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beim stufenweisen Erwerb kommt es zu einer erfolgswirksamen Neubewertung der bisherigen Anteile. Sämtliche Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wird bei einem Unternehmenserwerb für verbleibende Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern eine Put-Option vereinbart, werden keine nicht beherrschenden Anteile erfasst, da A1 Group die antizipierte Erwerbsmethode anwendet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt im Rahmen der Kaufpreisallokation anhand von praxisüblichen Discounted-Cashflow-Verfahren, bei denen Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 verwendet werden. NTT Austria Am 13. August 2024 wurden 100 % von NTT Austria GmbH, Wien („NTT”) durch die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria erworben um das IKT-Geschäft weiter auszubauen. NTT ist Spezialist für Intelligent Workplace mit cloudbasierten Lösungen und Infrastructure- und Security-Services und unterstützt Kund:innen mit Managed Infrastructure Services. Am 2. September 2024 wurde NTT in A1 ICT Services GmbH umbenannt. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt sind in folgender Tabelle dargestellt: in TEUR Beizulegende Zeit- werte zum Erwerbszeitpunkt Sachanlagen 821 Nutzungsrechte 811 Immaterielle Vermögenswerte 5.073 Aktive latente Steuern 1.468 Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 11.770 Vorräte 3.302 Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 8.856 Liquide Mittel 2.271 Bankkredite -1.129 Verbindlichkeiten -7.542 Personalrückstellungen -1.994 Leasingverbindlichkeiten -852 Sonstige Verbindlichkeiten -11.570 Nettowerte der erworbenen Vermögenswerte 11.284 Gewinn aus Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert -3.195 Kaufpreis 8.088 Noch nicht bezahlter Kaufpreis -1.526 Erworbene liquide Mittel -2.271 Zahlungsmittelabfluss 4.291 Die erworbenen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sind in den Änderungen des Konsolidierungskreises in Anhangangaben (15) und (16) ersichtlich. Der Bruttobetrag der Forderungen entspricht im Wesentlichen deren Nennbetrag (siehe Anhangangabe (33)). Der Gewinn aus Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert ist in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst und resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz von latenten Steuerforderungen auf Verlustvorträge, die in der A1 Group verwertet werden können. Der noch nicht bezahlte Kaufpreis bedingt, dass NTT definierte Umsatzziele erreicht und eine definierte Kundenbasis gehalten wird. Der erfasste Wert zum Erwerbszeitpunkt entspricht dem abgezinsten Wert der erwarteten Zahlung. NTT wird im Segment Österreich ausgewiesen und hat seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 14.969 TEUR und einen Verlust in Höhe von 2.329 TEUR zum Konzerngesamtergebnis beigetragen. Die Anschaffungsnebenkosten, die in der Position Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wurden, betragen 62 TEUR. Da der Einfluss des erworbenen Unternehmens auf das Konzerngesamtergebnis der A1 Group unwesentlich ist, wurde keine Proforma-Information erstellt. (35) Eventualschulden und -forderungen Gegen die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig, darunter Verfahren aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Netzzugang. Diese Sachverhalte sind mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, und die Ergebnisse der Verhandlungen bzw. Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage der A1 Group zum 31. Dezember 2024 mit abschließender Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse oder Zahlungsströme jedes Quartals beeinflussen. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die finanziellen Verpflichtungen oder Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich wurde für das Jahr 2015 die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Vorrückungsstichtag für österreichische Beamte steuerlich nicht anerkannt. Die A1 Group hat gegen diese Feststellung, welche zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 11.600 TEUR führen könnte, Beschwerde erhoben. Aufgrund der später wiederholten Gesetzesaufhebungen betreffend den Vorrückungsstichtag durch den Europäischen Gerichtshof (siehe auch Anhangangabe (23)) geht die A1 Group mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst. In Serbien ist eine Klage betreffend Verletzungen des Urheberrechts anhängig. Die A1 Group hat gegen diese Klage Klagebeantwortung eingebracht. Würde der Klage stattgegeben werden, rechnet die A1 Group mit einer Zahlung in Höhe von maximal 8.040 TEUR. Da die A1 Group jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass die Klage abgewiesen wird, wurde keine Rückstellung erfasst. Nach einer Sammelklage gegen den Marktführer Telekom Slovenije hat eine Vereinigung von Kleinaktionären auch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija (siehe Anhangangabe (34)) wegen angeblich ungerechtfertigter einseitiger Preiserhöhungen bei Vertragskunden geklagt. Die Klage gegen die A1 Slovenija beläuft sich auf eine Summe von TEUR 52.334. Die Erfolgsaussichten der Klägerin werden derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Die österreichische Finanzbehörde hat für die Jahre 2010–2016 die von der A1 Group angewandte umsatzsteuerliche Verlagerung des Leistungsorts bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen bescheidmäßig aberkannt. Die A1 Group hat gegen die Bescheide der Finanzbehörde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben und wird nötigenfalls den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Die mögliche Steuernachzahlung aus dem bekämpften Sachverhalt würde sich für die Jahre 2010–2024 auf 8.250 TEUR belaufen. Die A1 Group geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird, es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst. Zu den im Jänner 2024 erhaltenen Klagen der Bundesarbeitskammer gibt es keine nennenswerten neuen Entwicklungen. Die Arbeitskammer fordert, dass künftig Servicepauschalen nicht mehr verrechnet und die bereits eingehobenen Zahlungen rückerstattet werden. Die Arbeitskammer hat als Musterverfahren gegen A1 Österreich zwei Verbandsverfahren, nämlich getrennt hinsichtlich der Marken A1 und bob, eingeleitet. Das Verfahren für die Marke bob wurde im November 2024 ruhend gestellt. A1 Group ist nach wie vor zuversichtlich, die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Servicepauschale überzeugen zu können, zumal der Oberste Gerichtshof Servicegebühren auch jüngst bei Ticketanbietern für zulässig erachtet hat. Seit 2011 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation die Regelungen zur Servicepauschale regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Erhebung von unterschiedlichen Gebühren ermöglichen. Sohin unterscheidet sich die Rechtslage zu anderen Fällen wesentlich. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen weiterhin keine Rückstellungen gebildet. Sollte der Oberste Gerichtshof alle Ansprüche der Bundesarbeiterkammer akzeptieren, wovon das Unternahmen aber nicht ausgeht, würde ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Zur Risikovermeidung werden seit Februar 2024 mit Kund:innen Servicepauschalen nicht mehr vereinbart. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 Österreich verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 Österreich diese Klausel nicht mehr verendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das Verfahren ist in erster Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hat bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung eine außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 Österreich geht davon aus, dass es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Weiters haben der VKI und die Bundesarbeitskammer zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der Bundesarbeitskammer alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die Bundesarbeitskammer führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln, vor allem hinsichtlich des Aktivierungsentgelts, fort. Es wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen keine Rückstellungen gebildet. Das angerufene Gericht in 1. Instanz hat die Klage der Bundesarbeitskammer im Jänner 2025 zurückgewiesen und somit die Verrechnung eines Aktivierungsentgelts als zulässig erachtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2024 und 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am 31. August 2023 verlassen. Die Bezüge des Vorstandes sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen: in TEUR 2024 2023 Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) 1.302 1.565 Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – „STI“) 1.476 2.333 Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program 1.048 712 Abfertigungszahlung 0 871 Gesamt 3.826 5.481 Vergütung an ausgeschiedenen Vorstand: Anteilige variable Jahresvergütung STI 2023 420 0 LTI 2021 407 0 Vergütung ausgeschiedener Vorstand gesamt 827 0 Aufsichtsratsvergütungen 381 380 * Die Vergütung bezieht sich 2024 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2021 (2023: auf LTI 2020), siehe Anhangangabe (31). STI beinhaltet jeweils die ausbezahlte variable Jahresvergütung für das Vorjahr. Vergütung ausgeschiedener Vorstand: Die 2024 ausbezahlte Vergütung für LTI 2021und STI 2023 an den ausgeschiedenen CFO Siegfried Mayrhofer berücksichtigt nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden per 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (31)). Im Jahr 2023 ist das Grundgehalt von Siegfried Mayrhofer bis zu seinem Ausscheiden enthalten und die jeweils im Folgejahr ausbezahlte variable Jahresvergütung STI beinhaltet das gesamte Jahr 2022. (37) Arbeitnehmer:innen Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres 2024 betrug 17.463 (2023: 17.708). Zum 31. Dezember 2024 waren 17.298 (2023: 17.508) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt. (38) Freigabe zur Veröffentlichung Der Vorstand der Telekom Austria AG hat den Konzernabschluss am 10. Februar 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss billigt. Wien, am 10. Februar 2025 Alejandro Plater, CEO eH T. homas Arnoldner, Deputy CEO eH Erklärung des Vorstands Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 10. Februar 2025 Der Vorstand der Telekom Austria Alejandro Plater eH Thomas Arnoldner eH CEO Deputy CEO Bestätigungsvermerke Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgen-den EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er-messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte 2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme 1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte Beschreibung Die A1 Group zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2024 wesentliche Buchwerte für Firmenwerte (mEUR 1.088,9), immaterielle Vermögenswerte (mEUR 1.604,3), Nutzungsrechte (mEUR 1.880,2) und Sachanlagen (mEUR 3.116,0). IFRS erfordert es, dass ein Unternehmen jährlich Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer auf Wertminderungen überprüft. Für immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer sowie Sachanlagen ist es erforderlich, an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu schätzen. Die entsprechenden Angaben der A1 Group über immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte und Sachanlagen sowie die damit verbundenen Überprüfungen auf Wertminderungen sind in den Anhangsangaben 4 (Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen), 15 (Sachanlagen), 16 (Immaterielle Vermögenswerte), 17 (Firmenwert) und 30 (Leasingverhältnisse) im Konzernabschluss enthalten. Wir sahen die Überprüfung auf Wertminderungen der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die entsprechenden Buchwerte wesentlich sind, die Überprüfung auf Wertminderungen komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Überprüfung auf Wertminderungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen des Prozesses zur Überprüfung auf Wertminderungen beurteilt. Weiters haben wir die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten überprüft und das Bewertungsmodell beurteilt. Wir haben die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle ZGE mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY-Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt. Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die ZGE Belarus zu evaluieren. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Überprüfung auf Wertminderungen und den damit verbundenen Annahmen beurteilt. 2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme Beschreibung Die Umsatzerlöse der A1 Group im Jahr 2024 resultieren aus unterschiedlichen Umsatzströmen und damit verbundenen IT-Systemen, die mehrere Millionen Transaktionen pro Tag verarbeiten. Die entsprechenden Angaben der A1 Group über Umsatzerlöse sind in der Anhangsangabe 5 (Umsatzerlöse) im Konzernabschluss enthalten. Umsatzerlöse und die damit zusammenhängenden IT-Systeme waren besonders wichtig für unsere Prüfung, da ein industrie-inhärentes Risiko bezüglich der korrekten Erfassung der Umsatzerlöse aufgrund der Komplexität der mit den Umsatzerlösen verbundenen IT-Systemen und den zu verarbeitenden Datenmengen sowie der Einflüsse von sich ändernden Preismodellen (Tarifmodelle, Verkaufsförderungen, Nachlässe etc.) auf die Umsatzrealisierung besteht. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Bilanzierungsrichtlinien für die Umsatzrealisierung und den Einfluss neuer Geschäftsmodelle beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere die bilanzielle Erfassung von Mehrkomponentenverträgen (Identifizierung der Kundenverträge, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung sowie Aufteilung des Transaktionspreises) in Übereinstimmung mit IFRS 15 evaluiert. Darüber hinaus haben wir die Auswirkungen von Kundenbindungsprogrammen auf die Erlösrealisierung beurteilt. Weiters haben wir die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen beurteilt und dabei auch die umsatzrelevanten IT-Systeme (Rating-, Billing- und sonstige Support-Systeme) und generellen IT-Kontrollen unter der Einbindung von EY IT-Spezialisten miteinbezogen. Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen im Bereich der Umsatzerlöse vorgenommen, um die Ergebnisse der Beurteilungen von Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen samt zugehöriger IT-Systeme zu bestätigen. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen beurteilt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.   Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kon-zerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort¬lich, die Fähig-keit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammen-hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent¬weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unterneh-menstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereig-nisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und -sofern einschlägig- auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen An-forderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforde¬rungen auf-gestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernab-schluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Ge-schäftsjahr 2015 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Severin Eisl. Wien, am 10. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Marion Raninger eh Mag. (FH) Severin Eisl eh Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Bericht über die unabhängige Prüfung von nicht-finanziellen Angaben An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telekom Austria AG Bericht über die unabhängige Prüfung von nicht-finanziellen Angaben aus der Nachhaltigkeitserklärung 2024 der Telekom Austria AG („A1 Group“) Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen folgenden ausgewählten nicht-finanziellen Angaben der Telekom Austria AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt, nämlich: ESRS E1-1 bis E1-4: Climate Transition Plan und der damit assoziierte Angabepflichten im Bericht (Disclosure Requirements) ESRS E1-5: Energy consumption and mix ESRS E1-6: Scope 1-3 emissions Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass folgende nicht-finanzielle Angaben im Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung im Konzernlagebericht nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (in weiterer Folge „ESRS“) übereinstimmen, nämlich: ESRS E1-1 bis E1-4: Climate Transition Plan und der damit assoziierte Angabepflichten im Bericht (Disclosure Requirements) ESRS E1-5: Energy consumption and mix ESRS E1-6: Scope 1-3 emissions Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der ausgewählten nicht-finanziellen Angaben unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Telekom Austria AG unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht ausgenommen die ausgewählten nicht-finanziellen Angaben der Nachhaltigkeitserklärung im Rahmen dieser Prüfung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Nachhaltigkeitserklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Verantwortlichkeiten des Prüfers der nicht-finanziellen Angaben Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung gemäß den Anforderungen der ESRS frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser Nachhaltigkeitserklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung gehören die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf die Angaben, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die ausgewählten nichtfinanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben innerhalb der ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die ausgewählten nicht-finanziellen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung gehen wir wie folgt vor: Durchführung von Interviews auf Konzernebene und für Österreich und Bulgarien auf Standortebene zur Identifizierung und zum Verständnis der relevanten Systeme, Prozesse und internen Kontrollen im Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Angaben, die die Erhebung der Informationen für die Berichterstattung unterstützen; stichprobenartige Datenüberprüfungen an den Standorten in Österreich und Bulgarien, um die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Pünktlichkeit der Offenlegungen sicherzustellen; Bewertung, ob die Anforderungen gemäß ESRS E1 angemessen erfüllt sind; Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der ausgewählten nicht-finanziellen Angaben der Nachhaltigkeitserklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Wien, am 10. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Severin Eisl ppa. Susanna Gross, MA Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Jahresabschluss 2024 Telekom Austria AG Einzelabschluss nach österreichischem UGB Bilanz zum 31.Dezember 2024 Beilage I/1: Aktiva 213 Beilage I/2: Passiva 214 Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 215 Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 216 1. Informationen zur Gesellschaft 216 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 217 2.1. Allgemeine Grundsätze 217 2.2. Anlagevermögen 217 2.3. Umlaufvermögen 217 2.4. Rückstellungen 217 2.5. Verbindlichkeiten 218 3. Erläuterungen der Bilanz 218 3.1. Anlagevermögen 218 3.2. Noch nicht abrechenbare Leistungen 219 3.3. Forderungen 219 3.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 219 3.5. Aktive latente Steuern 219 3.6. Grundkapital 219 3.7. Gewinnausschüttung 220 3.8. Rückstellungen 220 3.9. Verbindlichkeiten 220 3.10. Haftungsverhältnisse 221 4. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung 221 4.1. Umsatzerlöse 221 4.2. Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen 222 4.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen 222 4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 222 4.5. Erträge aus Beteiligungen 223 4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen 223 4.7. Steuern vom Einkommen 223 5. Sonstige Angaben 224 5.1. Bezüge der Organe der Gesellschaft 224 5.2. Long-Term Incentive (LTI) Program 225 5.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 227 6. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats 228 Anlage 1 Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2024 229 Anlage 2 Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2024 230 Bilanz zum 31.Dezember 2024 Beilage I/1: Aktiva 31.12.2024 31.12.2023 EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.277.327.232,64 7.520.427 2. Beteiligungen 1.057.097,41 1.057 3. Sonstige Ausleihungen 0,00 100 7.278.384.330,05 7.521.584 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Noch nicht abrechenbare Leistungen 2.599.906,24 1.337 II. Forderungen 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.795,37 9 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 929.040.138,40 720.498 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 3. Sonstige Forderungen 128.437,69 144 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 929.177.371,46 720.650 III. Guthaben bei Kreditinstituten 702,59 1 931.777.980,29 721.989 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.360.277,95 2.490 D. Aktive latente Steuern 860.869,05 1.016 8.213.383.457,34 8.247.080 Beilage I/2: Passiva 31.12.2024 31.12.2023 EUR TEUR A. Eigenkapital I. Ausgegebenes, übernommenes und einbezahltes Grundkapital Grundkapital 1.449.274.500,00 1.449.275 abz. Nennbetrag eigener Anteile -905.461,78 -905 1.448.369.038,22 1.448.369 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 1.582.004.573,67 1.582.005 2. Rücklage für eigene Anteile (gebundene) 905.461,78 905 1.582.910.035,45 1.582.910 III. Gewinnrücklagen 1. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 3.701.366.027,55 3.716.719 IV. Bilanzgewinn 626.572.000,00 645.881 davon Gewinnvortrag: EUR 406.810.457,24 Vorjahr: TEUR 422.078 7.359.217.101,22 7.393.879 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 6.071.189,82 6.488 2. Steuerrückstellungen 58.680.438,93 56.590 3. Sonstige Rückstellungen 10.748.075,01 12.843 75.499.703,76 75.921 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.706.090,98 3.383 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 1.706.090,98 Vorjahr: TEUR 3.383 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 774.888.681,76 772.374 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 24.888.681,76 Vorjahr: TEUR 22.374 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 750.000.000,00 Vorjahr: TEUR 750.000 3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.071.879,62 1.522 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 2.071.879,62 Vorjahr: TEUR 1.522 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 davon aus Steuern: 0,00 0 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 747.722,04 735 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 747.722,04 Vorjahr: TEUR 735 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00 Vorjahr: TEUR 0 778.666.652,36 777.279 davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 28.666.652,36 Vorjahr: TEUR 27.279 davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 750.000.000,00 Vorjahr: TEUR 750.000 8.213.383.457,34 8.247.080 Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 2024 2023 EUR EUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 45.178.161,41 40.078 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 104,44 1.270 b) sonstige 443.722,27 443.826,71 510 1.780 3. Personalaufwand a) Gehälter -39.665.978,01 -42.280 b) Soziale Aufwendungen -10.979.764,15 -10.318 davon Aufwendungen für Altersversorgung: EUR 968.078,03 Vorjahr: TEUR 946 aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen: EUR 1.850.488,24 Vorjahr: TEUR 1.252 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge: EUR 8.048.873,82 Vorjahr: TEUR 8.017 -50.645.742,16 -52.598 4. Abschreibungen 0,00 -56.594 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -32.936.468,55 -48.916 davon aus Steuern: EUR -103.733,28 Vorjahr: TEUR -122 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) -37.960.222,59 -116.249 7. Erträge aus Beteiligungen 286.617.675,42 420.177 davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 286.171.775 Vorjahr: TEUR 419.787 8. Sonstige Zinsen 22.526.057,38 34.360 davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 22.526.057,38 Vorjahr: TEUR 34.358 9. Aufwendungen aus Finanzanlagen -61.100.000,00 -50.900 davon: a) Abschreibungen: EUR -61.100.000,00 Vorjahr: TEUR -50.900 davon: b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: EUR -61.100.000,00 Vorjahr: TEUR -50.900 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11.625.389,41 -47.199 davon aus verbundenen Unternehmen: EUR -11.625.350,62 Vorjahr: TEUR -38.933 11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10 (Finanzergebnis) 236.418.343,39 356.438 12. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11) 198.458.120,80 240.188 13. Steuern vom Einkommen 5.950.077,35 21.647 davon latente Steuern: EUR -155.493,81 Vorjahr: TEUR 3.491 davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder: EUR 65.399.220,51 Vorjahr: TEUR 93.707 14. Zugang aus Umgründung 0,00 1.427.849 15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 204.408.198,15 1.689.685 16. Reinvermögensminderung durch Abspaltung 0,00 -819.975 17. Auflösung von Gewinnrücklagen 15.353.344,61 0 18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 -645.907 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 406.810.457,24 422.078 20. Bilanzgewinn 626.572.000,00 645.881 Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 2024 1. Informationen zur Gesellschaft Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes („AktG“). Bei der Telekom Austria AG handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches („UGB“). Sie gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB und ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Telekom Austria AG werden beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt. Hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung wird auf den Einbezug der Gesellschaft in die nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht und die entsprechende Befreiung gemäß § 243b (7) UGB verwiesen. Die Telekom Austria AG steht mit der América Móvil, S.A.B. de C.V., Mexico City („América Móvil“), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird seit 1. Juli 2014 in deren Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die América Móvil Group notiert an der Mexican Stock Exchange und an der New York Stock Exchange. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der América Móvil erfolgt bei der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) in Washington, D.C. Die Fremdüblichkeit der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend überwacht und dokumentiert. Umgründungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Abspaltung der Towers Holding GmbH zur Neugründung der EuroTeleSites AG im Geschäftsjahr 2023 Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12. Juni 2023 wurde der Teilbetrieb „AT Towers“ bestehend aus der passiven Mobilfunkinfrastruktur und Funktürmen, mitsamt allen zugehörigen Vermögensgegenständen und Rechtsverhältnissen der A1 Telekom Austria AG durch Abspaltung zur Aufnahme (§ 17 SpaltG) unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach Artikel VI UmgrStG auf die Telekom Austria AG ohne Anteilsgewähr gemäß § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG rückwirkend zum 31. Dezember 2022 übertragen. Die Eintragung im Firmenbuch ist am 4. Juli 2023 erfolgt. Die übernommenen Vermögensgegenstande und Schulden wurden in der Telekom Austria AG zum beizulegenden Wert gem. § 202 (1) UGB angesetzt. Der Ausweis dieses Zuganges erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Reinvermögenszugang aus Umgründung“. Am 1. August 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Telekom Austria AG folgenden Umgründungsplan gem. Spaltungs- und Übernahmevertag vom 28. Juni 2023 in 2 Schritten genehmigt: Die Übertragung des Teilbetriebes „AT Towers“, sowie der 100%-igen Anteile an der A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien und der A1 Towers Serbia Holding GmbH Wien und von Schulden in der Höhe von TEUR 1.031.000 (zuzüglich der damit zusammenhängenden Zinsverbindlichkeiten) sowie einer Cash-Pooling Forderung von TEUR 27.500 Euro von der Telekom Austria AG durch Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die 100%ige Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH erfolgte rückwirkend zum Stichtag 30. März 2023. Die Übertragung sämtlicher Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung zur Neugründung an die EuroTeleSites AG erfolgte rückwirkend zum Stichtag 31. März 2023. Diese wurde am 22. September 2023 im Firmenbuch eingetragen. Zu den weiteren Details verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Aufgrund dieser im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Umgründung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, nur eingeschränkt möglich. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1. Allgemeine Grundsätze Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Abschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tausend Euro (TEUR). Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. 2.2. Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze vor Steuern betragen zwischen 5,6 % und 38,1 % (Vorjahr: 5,6 % und 34,7 %), wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente betragen zwischen 1,4 % und 5,3 % (Vorjahr: 1,9 % und 5,0 %), wobei diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Wachstumsrate sowie des unternehmensspezifischen Umsatzwachstums der Vergangenheit bzw. der Detailplanung geschätzt werden. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen. 2.3. Umlaufvermögen Forderungen werden zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt wird. Zur Berücksichtigung von Ausfallsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum niedrigeren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet. Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. 2.4. Rückstellungen Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Vorstandsmitglieder sowie für Dienstnehmer, deren Beginn des Dienstverhältnisses in der Telekom Austria AG vor dem 1. Jänner 2003 liegt, gebildet. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Tafelwerk AVÖ 2018 P Angestellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler) und unter Zugrundelegung folgender Parameter: 2024 2023 Abzinsungsfaktor 3,50 % 3,25 % Gehaltssteigerungen – Angestellte 2,90 % 3,50 % Dienstzeitabhängige Fluktuationsrate 0 %-1,74 % 0 %-1,93 % Duration in Jahren 7,91 8,60 Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt. Als Pensionsantrittsalter wird das Pensionsalter gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 verwendet. Dieses beträgt für Frauen und für Männer 62 Jahre unter Beachtung der Übergangsbestimmungen. Im Rahmen der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung erfolgt die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für die Leistungsart Pensionierung über den Zeitraum vom Eintritt in das Unternehmen bis zum früheren Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation werden bei der Bestimmung der verwendeten Gehaltssteigerungen auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Geprägt durch die hohe Inflation der letzten Jahre wird kurzfristig von höheren Gehaltssteigerungen ausgegangen, die sich jedoch langfristig wieder auf die durchschnittlichen Werte der Vergangenheit entwickeln werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kommen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung. Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen für Steuern enthalten. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme des LTI-Programmes (siehe Absatz 5.2.) sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen enthalten. Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt wie bei den Rückstellungen für Abfertigungen, jedoch unter Zugrundelegung der folgenden Parameter: 2024 2023 Abzinsungsfaktor 2,75 % 3,25 % Gehaltssteigerungen – Angestellte 3,80 % 5,40 % Gehaltssteigerungen – Beamte 4,40 % 6,00 % Duration in Jahren 8,40 5,18 2.5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum höheren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet. 3. Erläuterungen der Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Finanzanlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel (Anlage 1) ersichtlich, die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Beteiligungsspiegel (Anlage 2) ersichtlich. Die Telekom Austria AG hat mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Telekom Finanzmanagement GmbH einen Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. Jänner 2018 in Kraft trat. Er kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Die Ausleihungen an Mitarbeiter betragen zum Stichtag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 100). Die Zinskomponente hierfür wurde in den Personalaufwand gebucht. Die Ausleihungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrugen wie im Vorjahr TEUR 0. 3.2. Noch nicht abrechenbare Leistungen Aufgrund eines internen gruppenweiten Projektes werden noch nicht abrechenbare Leistungen in der Höhe von TEUR 2.600 (Vorjahr: TEUR 1.337) ausgewiesen. 3.3. Forderungen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.956 6.888 Finanzierungsforderungen 831.550 608.981 Forderungen aus KÖST Umlagen 81.534 104.620 Sonstige Vermögenswerte 0 8 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 929.040 720.498 Unter der Position Finanzierungsforderungen sind im Wesentlichen kurzfristige Festgeldveranlagungen der Telekom Finanzmanagement GmH über TEUR 650.000 (Vorjahr: TEUR 500.000) und Forderungen aus Cash Pooling in der Höhe von TEUR 163.247 (Vorjahr TEUR 88.686). In den sonstigen Forderungen sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 3.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Abgrenzungen für Disagios aus konzernintern gewährten Darlehen aus den Anleihebegebungen der Telekom Finanzmanagement GmbH (TFG). 3.5. Aktive latente Steuern in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Aktive latente Steuer Telekom Austria AG 861 1.016 Gemäß § 198 Abs 9 UGB besteht für große Kapitalgesellschaften eine Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen steuer- und unternehmensrechtlichen Wertansätzen. Die wesentlichsten Differenzen für die Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Geldbeschaffungskosten und personalbezogenen Rückstellungen. Die Bewertung der latenten Steuer erfolgte bereits zum 31. Dezember 2022 mit dem im Körperschaftsteuergesetz vorgesehenen zukünftigen Steuersatz ab dem Jahr 2024 mit 23 %. Die Umkehreffekte im Jahr 2023, in dem der geltende Steuersatz 24 % betrug, waren unwesentlich. 3.6. Grundkapital Das Grundkapital der Telekom Austria AG beträgt TEUR 1.449.275 und ist in 664.500.000 Inhaberaktien (Stückaktien) geteilt. Die Aktien haben keinen Nennwert. Die ÖBAG hält 28,4 % (Vorjahr 28,4 %), América Móvil hält 60,6 % (Vorjahr: 58,5 %), 11,0 % (Vorjahr: 13,1 %) der Aktien befinden sich im Streubesitz, die restlichen 0,06 % werden als eigene Anteile gehalten. Die eigenen Anteile betragen TEUR 905 des Grundkapitals, entsprechen 415.159 Stückaktien und wurden im September 2007 erworben. Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien (a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Punkt 5.2 beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder (b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder (c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern. 3.7. Gewinnausschüttung Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt (mit Ausnahme der Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB in Höhe der latenten Steuer von TEUR 861) keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,40 (Vorjahr: EUR 0,36) je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. 3.8. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Personal 7.581 9.342 Long Term Incentive Program (LTI) 2.538 3.058 Sonstige 629 444 Sonstigen Rückstellungen 10.748 12.843 3.9. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.629 2.311 Finanzverbindlichkeiten 766.875 768.334 Sonstige Verbindlichkeiten 1.385 1.729 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 774.889 772.374 In den Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 3.10. Haftungsverhältnisse Garantien im Rahmen von begebenen Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit folgenden von der TFG begebenen Anleihen eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben: 2024 2023 Zinssatz Fälligkeit Nennwert in TEUR 1,500 % 2026 750.000 750.000 Garantien im Rahmen von Anleihebegebungen 750.000 750.000 Weiters haftet die Telekom Austria AG für folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der TFG: in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 60.014 Garantien für weitere Finanzierungsquellen Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit den in der Folge genannten weiteren kommittierten Kreditlinien und dem Euro Commercial Paper Programm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben: Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) und einer Laufzeit bis Juli 2026 (Vorjahr: Juli 2026) für die TFG Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) und einer Laufzeit bis September 2025 (Vorjahr: September 2024) für die A1 Bank AG (vormals paybox Bank AG) Die kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 300.000 (Vorjahr: TEUR 400.000) zum 31. Dezember 2024 mit einer Laufzeit bis März 2025 (Vorjahr: März 2025) für die TFG. Euro Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen in Höhe von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) für die TFG. Zum 31. Dezember 2024 waren diese Kreditlinien nicht ausgenutzt bzw. keine Commercial Papers begeben. (Vorjahr: TEUR 60.000 von der TFG aus kommittierter Kreditlinie mit dem Gesamtvolumen von TEUR 400.000 ausgenutzt) Sonstige Garantien Sämtliche sonstige Garantien in der Höhe von TEUR 87.559 (Vorjahr: TEUR 68.818) wurden, ebenso wie im Vorjahr, für verbundenen Unternehmen abgegeben. Mit der Garantie vom 10. November 2008 garantiert die Telekom Austria AG der Telekom Austria Personalmanagement GmbH, dass die A1 Telekom Austria AG ihren aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag resultierenden Verpflichtungen nachkommt. Weiters garantiert die Telekom Austria AG im Falle des Nichtnachkommens der Verpflichtungen durch die A1 Telekom Austria AG, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH in die Lage zu versetzen, als wäre die A1 Telekom Austria AG ihren Verpflichtungen nachgekommen. 4. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 45.178 (Vorjahr: TEUR 40.078) betreffen überwiegend Leistungen, wie beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Koordination der Produktentwicklung sowie der technischen Infrastruktur, Rechts- und Steuerberatung sowie Beteiligungscontrolling, Leistungen im Zusammenhang mit dem Personalamt und Beamtendienstrecht, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen, welche auf Basis von Intercompany Agreements von der Telekom Austria AG an die A1 Telekom Austria AG, die A1 Digital International GmbH, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH, die A1 Tower Holding GmbH, die A1 Bulgaria EAD, die A1 Slovenija d.d., die A1 Srbija d.o.o , die A1 Makedonija DOOEL, die A1 Hrvatska d.o.o. und an die Unitary enterprise A1 verrechnet werden. 4.2. Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen in TEUR 2024 2023 Gehälter 39.666 42.280 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 8.049 8.017 Aufwendungen für Abfertigungen 1.351 779 Aufwendungen Pensionskassen 968 946 Sonstige Sozialaufwendungen 112 103 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 500 474 Personalaufwand 50.646 52.598 In der Summe der Gehälter ist ein Ertrag von TEUR 15 (Vorjahr: Ertrag TEUR 10) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten. Veränderungen der Rückstellungen sind in der GuV in folgenden Posten ausgewiesen Sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Gehälter Abfertigungsrückstellung im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Pensionsrückstellung im Posten Soziale Aufwendungen Lohnnebenkosten für sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge Die durchschnittliche Zahl von Angestellten in Vollzeitkräften betrug 313 (Vorjahr: 324). Die durchschnittliche Zahl von Beamten in Vollzeitkräften betrug 4 (Vorjahr: 8). 4.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Die Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen verteilen sich wie folgt: in TEUR 2024 2023 Vorstände 315 328 leitende Angestellte 42 72 andere Arbeitnehmer 2.461 1.799 Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen 2.819 2.199 4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR 2024 2023 Sonstige betriebliche Steuern 104 122 Werkleistungen 2.872 5.965 Konzernleistungen 0 46 Rechts- und Beratungsaufwand 2.526 8.425 Übrige Aufwendungen 27.435 34.358 Sonstige betriebliche Aufwendungen 32.936 48.916 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Werkleistungen, Konzernleistungen und übrige Aufwendungen für Leistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von TEUR 14.699 (Vorjahr: TEUR 13.587) enthalten. Die Befreiung der Angaben zu Aufwendungen für den Abschlussprüfer, welche im Rechts- und Beratungsaufwand ausgewiesen sind, wird gemäß § 238 (1) Z 18 letzter Satz UGB in Anspruch genommen. 4.5. Erträge aus Beteiligungen In den Erträgen aus Beteiligungen sind Dividendenerträge der folgenden Gesellschaften enthalten (der Beitrag der TFG resultiert aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag): in TEUR 2024 2023 A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft 215.000 340.000 Telekom Finanzmanagement GmbH 11.172 14.787 Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH 2.000 0 mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 58.000 65.000 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 286.172 419.787 Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten Dividendenerträge der CEESEG Aktiengesellschaft (“CEESEG AG”) in der Höhe von TEUR 446 (Vorjahr: TEUR 390). 4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Abschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich: in TEUR 2024 2023 mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 61.100 44.400 A1 Towers Macedonia Holding GmbH 0 6.500 Aufwendungen aus Finanzanlagen 61.100 50.900 * Im Zuge der Spaltung im Jahr 2023 ist die Beteiligung wie in Punkt 1 beschrieben ausgeschieden. 4.7. Steuern vom Einkommen Die Steuern vom Einkommen setzen sich wie folgt zusammen (Steuerertrag: positives Vorzeichen; Steueraufwand: negatives Vorzeichen): in TEUR 2024 2023 Körperschaftsteuer (sonstige) laufend -59.830 -76.111 Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend* 65.399 93.707 Körperschaftsteuer (sonstige) Vorperioden 0 590 Körperschaftsteuer Gruppe 5.569 18.185 Veränderung aktiver latenter Steuern -155 3.491 Abzugssteuer 536 -29 Steuern vom Einkommen 5.950 21.647 * „Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend“ beinhaltet die positiven Steuerumlagen Die Telekom Austria AG ist Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe iSd § 9 Körperschaftsteuergesetz und hat einen Gruppen- und Steuerumlagevertrag mit folgenden Gruppenmitgliedern abgeschlossen: A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Telekom Finanzmanagement GmbH, wedify GmbH, World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., A1 Bank AG (vormals paybox Bank AG), mk Logistik GmbH, paybox Service GmbH, A1 Open Fiber GmbH und mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH (ab dem Jahr 2024). Ab 1. Jänner 2017 haben die Gruppenmitglieder an den Gruppenträger für von ihnen an den Gruppenträger übertragene Gewinne einen linearen Steuersatz von 23 %, unabhängig von der tatsächlich vom Gruppenträger entrichteten Steuer, zu bezahlen. Gruppenmitglieder, die einen steuerlichen Verlust an die Gruppenträgerin weitergeben, erhalten keine Abgeltung, können diesen steuerlichen Verlust jedoch als gruppeninternen Verlust vortragen und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen gruppenintern zur Gänze verrechnen. Somit entfällt in Höhe der gruppeninternen Verlustvorträge eine Umlagepflicht. Ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gruppenmitglieds nicht verrechneter gruppeninterner Verlustvortrag wird im Zuge der Vertragsbeendigung im gesellschaftsrechtlich erforderlichen Umfang abgegolten. Mit 1. Jänner 2023 trat ein grundlegend überarbeiteter neuer Gruppen- und Steuerumlagevertrag in Kraft. Ab 2023 sind dem Gruppenträger positive sowie negative steuerliche Ergebnisse in der Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes zu verrechnen. Alte gruppeninterne Wartetastenverluste aus den Jahren vor 2023 sind weiterhin verwertbar. Die gruppeninternen Verlustvorträge, für die keine Vorsorgen gebildet wurden, betragen TEUR 13.847 (Vorjahr: TEUR 13.847). Für jene Gesellschaften, mit denen ein aufrechter Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag mit einem Gruppenmitglied besteht, wurde in der Vergangenheit keine Vorsorge für die gruppeninternen Verlustvorträge gebildet. Mit dem neu anzuwendenden Gruppenumlagevertrag sind ab 2023 auch für diese Gesellschaften die allgemeinen Regelungen der Steuerumlagen anzuwenden. Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des Gruppenträgers mangels Bestehens keine Verlustvorträge mehr verrechnet. Der Steueraufwand aus 2023 von TEUR 3.491 beinhaltet im Wesentlichen den Effekt aus der Auflösung der passiven latenten Steuern, welche sich aus der laufenden Abschreibung des gem. § 202 (1) UGB bewerteten Anlagevermögens des Teilbetriebes „AT Towers“ für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. März 2023 ergibt. Mit dem am 31. Dezember 2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das Mindestbesteuerungsgesetz ist für Wirtschaftsjahre, die ab 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Die in diesem Zusammenhang in § 198 Abs 10 Z4 UGB neu geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des Mindestbesteuerungsgesetzes, bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen, ergeben, wurde von der Telekom Austria AG angewendet. Laufende Steuern aus der Umsetzung der österreichischen bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen waren zum 31. Dezember 2024 nicht zu erfassen. Die Telekom Austria AG wurde durch die oberste Muttergesellschaft iSd § 2 Z 14 MinBestG (America Movil, Sociedad Anonima Bursatil de Capital Variable) als Abgabepflichtiger gemäß § 76 Abs 2 Z1 MinBestG beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde ein Gruppenumlagevertrag mit der EuroTeleSites AG geschlossen, welcher unter anderem die Regelungen zu einer verursachungsgerechten Verteilung im Falle etwaiger Ergänzungssteuern gewährleistet, sowie weitere gesellschaftsrechtliche Fragen klärt. 5. Sonstige Angaben 5.1. Bezüge der Organe der Gesellschaft Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Anhangangabe 6 ersichtlich. Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2024 und 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am 31. August 2023 verlassen. Die Bezüge des Vorstandes sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen: in TEUR 2024 2023 Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) 1.302 1.565 Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – „STI“ 2023) 1.476 2.333 Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program 1.048 712 Abfertigungszahlung 0 871 Bezüge Vorstand 3.826 5.481 Vergütung an ausgeschiedenen Vorstand: Anteilige variable Jahresvergütung STI 2023 420 0 LTI 2021 407 0 Vergütung ausgeschiedener Vorstand gesamt 827 0 Aufsichtsratsvergütungen 381 380 * Die Vergütung bezieht sich 2024 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2021 (2023: auf LTI 2020). ** STI beinhaltet jeweils die ausbezahlte variable Jahresvergütung für das Vorjahr Vergütung ausgeschiedener Vorstand: Die 2024 ausbezahlte Vergütung für LTI 2021 und STI 2023 an den ausgeschiedenen CFO Siegfried Mayrhofer berücksichtigt nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden per 31. August 2023. Im Jahr 2023 ist das Grundgehalt von Siegfried Mayrhofer bis zu seinem Ausscheiden enthalten und die jeweils im Folgejahr ausbezahlte variable Jahresvergütung STI beinhaltet das gesamte Jahr 2022. 5.2. Long-Term Incentive (LTI) Program Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Rückstellung ausgewiesen. Das Recht ist nicht übertragbar. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Der Anspruch entsteht frühestens drei Jahre nach der Gewährung. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt und lauten für die 15. Tranche (LTI 2024): EBITDA Wachstum und Free Cashflow, gewichtet mit je 25 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 20 % Zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“-Ziele Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen und Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks jeweils bis zum Jahresende bis 2026, gewichtet mit je 15 % Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt: Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33 % zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“ Ziele LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay Gap‘s bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16 %, und Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science Based Targets Initiative genehmigten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17 % LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20 %, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13 %. Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten: Operating ROIC, gewichtet mit 34 % Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33 % nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33 %) LTI 2024 basiert auf der neuen Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 beschlossen wurde. Für den Vorstand besteht ab LTI 2024 keine Verpflichtung zur Hinterlegung eines Eigeninvestments für LTI mehr, da diese durch die in der neuen Vergütungspolitik festgelegten, und in den Arbeitsverträgen verankerte, Aktienhalteverpflichtung ("Share Ownership Guideline") ersetzt wurde. Für alle vorherigen Tranchen müssen die Vorstände ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Der Zielerreichungskorridor für LTI 2024 beträgt 0 % – 200 % (für alle früheren LTI-Programme 0 % – 175 %). Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen: LTI 2024 LTI 2023 LTI 2022 Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2024 1. Juni 2023 1. Juni 2022 Programmbeginn 1. Jänner 2024 1. Jänner 2023 1. Jänner 2022 Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2026 31. Dezember 2025 31. Dezember 2024 Anspruchstag 1. Juni 2027 1. Juni 2026 1. Juni 2025 Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 179.487 121.628 140.682 Anpassung ETS Aktiensplit n.a. * 20.677 23.916 Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums n.a. * 142.305 164.598 Erwartete Zielerreichung 100,00 % 100,00 % 117,90 % Erwartete Bonusaktien 179.487 142.305 194.061 Maximale Bonusaktien 358.974 249.033 288.046 Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR 1.378 1.114 1.343 * nicht anwendbar Im Zuge der unter Punkt 1 beschriebenen Umgründundungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 wurden unter anderem, vor dem Hintergrund einer verhältniswahrenden Spaltung, für vier Aktien an der Telekom Austria AG eine Aktie an der EuroTeleSites AG ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Bonusaktien der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Die Erhöhung ist für die betroffenen Programme (LTI 2021 - LTI 2023) in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich. Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023 (siehe Anhangsangabe 6). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend in den Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 und wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und demensprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt. Die Verteilung der Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt und am Ende des Erdienungszeitraums auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt: LTI 2024 LTI 2023 LTI 2022 bei Gewährung bei Gewährung am Ende des Erdienungs- zeitraums bei Gewährung am Ende des Erdienungs- zeitraums Alejandro Plater 94.017 58.029 67.894 51.153 59.849 Thomas Arnoldner 85.470 52.753 61.721 46.503 54.409 Siegfried Mayrhofer 0 10.846 12.690 43.026 50.340 Bonusaktien 179.487 121.628 142.305 140.682 164.598 Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen: LTI 2021 LTI 2020 Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2021 1. August 2020 Programmbeginn 1. Jänner 2021 1. Jänner 2020 Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022 Anspruchstag 1. Juni 2024 1. August 2023 Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 162.774 151.538 Anpassung ETS Aktiensplit 27.672 0 Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 190.446 151.538 Tatsächliche Zielerreichung 112,60 % 80,30 % Zugeteilte Bonusaktien 214.442 121.685 Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro 7,02 5,85 Vergütung in TEUR 1.455 712 Die Vergütung für LTI 2021berücksichtigt für den ausgeschiedenen Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023. Die Verteilung der Bonusaktien auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt: LTI 2021 LTI 2020 Alejandro Plater 69.421 55.101 Thomas Arnoldner 63.110 50.091 Siegfried Mayrhofer 57.915 46.346 Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 190.446 151.538 Alejandro Plater 78.168 44.246 Thomas Arnoldner 71.062 40.223 Siegfried Mayrhofer 65.212 37.216 Zugeteilten Bonusaktien 214.442 121.685 Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Aufwand für das LTI Programm in Höhe von TEUR 1.247 (Vorjahr:TEUR 2.043) bzw. ein Ertrag aus der Auflösung von TEUR 312 (Vorjahr: TEUR 188) erfasst. 5.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung haben. 6. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats Vorstand Alejandro Plater Vorstandsvorsitzender Thomas Arnoldner Stellvertreter des Vorsitzenden Aufsichtsrat Edith Hlawati Aufsichtsratsvorsitzende Carlos García Moreno Elizondo Stellvertreter der Vorsitzenden Karin Exner-Wöhrer Peter Hagen Carlos M. Jarque Alejandro Cantú Jiménez Peter F. Kollmann Oscar Von Hauske Solís Daniela Lecuona Torras Gottfried Kehrer Alexander Sollak Renate Richter Gerhard Bayer Stefan Fürnsinn Franz Valsky Wien, am 10. Februar 2025 Der Vorstand Alejandro Plater eH Thomas Arnoldner eH CEO Deputy CEO Anlage 1 Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2024 Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen in TEUR Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am Buchwert am Buchwert am 01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 1. Anteile an verbundenen Unternehmen A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft 4.596.606 0 0 4.596.606 0 0 0 0 4.596.606 4.596.606 Telekom Finanzmanagement GmbH 5.571 0 0 5.571 2.766 0 0 2.766 2.805 2.805 Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH 545.056 0 0 545.056 0 0 0 0 545.056 545.056 Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH 364.522 0 0 364.522 0 0 0 0 364.522 364.522 mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH 256.705 0 -30.000 226.705 0 0 0 0 226.705 256.705 mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 974.700 0 -152.000 822.700 354.200 61.100 0 415.300 407.400 620.500 mobilkom Mazedonien Beteilungsverwaltung GmbH 218.434 0 0 218.434 0 0 0 0 218.434 218.434 mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH 915.800 0 0 915.800 0 0 0 0 915.800 915.800 7.877.394 0 -182.000 7.695.394 356.966 61.100 0 418.066 7.277.328 7.520.427 2. Beteiligungen CEESEG Aktiengesellschaft 543 0 0 543 0 0 0 0 543 543 EuroTeleSites AG 514 0 0 514 0 0 0 0 514 514 1.057 0 0 1.057 0 0 0 0 1.057 1.057 3. Sonstige Ausleihungen Sonstige Ausleihungen 119 0 -119 0 19 0 -19 0 0 100 7.878.570 0 -182.119 7.696.451 356.985 61.100 -19 418.066 7.278.385 7.521.584 Anlage 2 Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2024 Kapitalanteil Eigenkapital Jahresergebnis Name und Sitz der Gesellschaft % TEUR TEUR A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 100,0 % 1.057.600 234.588 Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien 100,0 % 2.803 11.172 Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 468.128 -2 Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 100,0 % 294.160 140 mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 529.724 58 mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 405.311 -6.451 mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 199.348 -6 mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH, Wien 100,0 % 1.099.699 202.728 Lagebericht der Telekom Austria AG für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 Geschäftsumfeld Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat sich im Jahr 2024 leicht erholt. Die Inflationsraten in den USA und im Euroraum sanken kontinuierlich. Die Zinssenkungen hatten einen positiven Einfluss auf das wirtschaftliche Umfeld und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage legte zu. Insgesamt erhöhte sich das Weltwirtschaftswachstum und der Ausblick für 2025 sieht stabiles Wachstum vor. In unseren Märkten zeigt sich allerdings ein unterschiedliches Bild, mit im Jahresvergleich höheren BIP-Wachstumsraten in den meisten CEE Ländern, während Österreich erneut ein Rezessionsjahr verzeichnete.1 Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2023, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2024 sowohl in den USA als auch in Europa einen Rückgang. Die Inflation in den USA sank von 3,4 % im Dezember 2023 auf nunmehr 2,9 % im Dezember 2024.2 In der Eurozone sank die durchschnittliche Inflation von 5,4 % in 2023 auf durchschnittlich 2,4 % in 2024.3 Im Berichtsjahr senkte die US-Notenbank (FED) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 5,25 % bis 5,5 %, in drei Zinsschritten auf 4,25 % bis 4,50 %.4 Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2024 insgesamt vier Zinssenkungen vor, wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität von 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % auf 3,15 %, 3,40 % bzw. 3,0 % gesenkt wurden.5 Der globale Wachstumsausblick wird vom IWF stabil mit einem erwarteten Wachstum von 3,2 % für 2024 und 2025 angenommen. Für den Euroraum wurden die Wachstumsprognosen im Oktober im Vergleich zu vorangegangenen Projektionen vom April 2024 mit 0,8 % für 2024 konstant belassen und mit 1,2 % für 2025 leicht heruntergesetzt. Für die USA rechnet der IWF mit einem Wachstum von 2,8 % für 2024 und 2,2 % für 2025. Für China wurde das Wachstum in der Prognose von Oktober aufgrund der hohen Nachfrage nach Halbleitern und Elektronik im Vergleich zu der vorherigen Prognose leicht nach oben angepasst.6 7 In den Märkten der A1 Group wird, wie unten in der Tabelle ersichtlich, in den meisten CEE-Ländern von einem höheren BIP Wachstum als im Vorjahr ausgegangen. In Österreich allerdings wird für 2024 ein weiteres Rezessionsjahr prognostiziert.8 Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)9 in % 2023 2024e 2025e BIP Inflation BIP Inflation BIP Inflation Österreich -0.8 7,7 -0.6 3,0 1,1 2,5 Bulgarien 1,8 8,6 2,3 2,8 2,5 2,6 Kroatien 3,1 8,4 3,4 4,0 2,9 2,8 Belarus 3,9 5,0 3,6 6,0 2,3 6,4 Slowenien 2,1 7,4 1,5 2,0 2,6 2,7 Serbien 2,5 12,4 3,9 4,5 4,1 3,6 Nordmazedonien 1,0 9,4 2,2 3,3 3,6 2,3 Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ („EuroTeleSites”) in 2023 Am 22. September 2023 wurde das damalige Funkturmgeschäft der Telekom Austria AG unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener Börse gelistet. Die Aktionär:innen der Telekom Austria AG stimmten der Spaltung in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 zu. Sie erhielten für vier Telekom Austria Aktien jeweils eine EuroTeleSites Aktie. Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesichert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, es bestehen jedoch Kündigungsoptionen. Es besteht ein Inflationsschutz. Die Miete und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreisindex, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen. 5G und die mit dieser Technologie genutzten Frequenzen erfordern eine Verdichtung der Funkstandorte. Auch der flächige Ausbau ist noch nicht beendet und neue Gebiete werden erschlossen. Für die Errichtung von Funktürmen hat die A1 Gruppe Wahlfreiheit betreffend des Funkturmunternehmens. Die Mehrheit der benötigten Ausbauten soll über die Zusammenarbeit mit dem bevorzugten Funkturmunternehmen EuroTeleSites erfolgen. Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei einer bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rückkaufsrecht in Bezug auf die Funktürme zu. Detailliertere Informationen finden sich im Konzernlagebericht 2023 . Da die Abspaltung im September des Vergleichsjahres erfolgte, bestehen noch finanzielle Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung im Jahresvergleich. Auf Seite 12 findet sich mit der Tabelle "A1 Group Gegenüberstellung berichtete vs. pro forma Werte" ein Überblick. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 betrug EUR 8.213 Mio. (Vorjahr: EUR 8.247 Mio.). Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2024 primär aufgrund von Beteiligungsabschreibungen, auf EUR 7.278 Mio. (Vorjahr: EUR 7.522 Mio.). Der Anstieg des Umlaufvermögens um EUR 210 Mio. auf EUR 932 Mio. per 31. Dezember 2024 resultierte im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus kurzfristigen Veranlagungen bei der Telekom Finanzmanagement GmbH sowie dem Cash-Pooling. Der Umsatz legte im Geschäftsjahre 2024 um 12,7 % auf EUR 45 Mio. zu. Das Betriebsergebnis verbessert sich im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der Abschreibungen aus Sachanlagen nach der Abspaltung des Teilbetriebes "AT Towers" im Vorjahr auf EUR -38 Mio. (Vorjahr: EUR -116 Mio.). Die Erträge aus Beteiligungen gingen auf EUR 287 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 420 Mio.). Dies ist vor allem auf eine niedrigere Dividendenausschüttung der A1 Telekom Austria AG und der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung im Vergleich zum Jahr 2023 zurückzuführen. Bei den Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 61 Mio. (Vorjahr: EUR 51 Mio.) handelte es sich um Abschreibungen bei der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung. Die Zinsaufwendungen sanken im Jahr 2024 auf EUR 12 Mio. (Vorjahr: EUR 47 Mio.) Bedingt durch die zuvor beschriebenen Faktoren sank das Ergebnis vor Steuern auf EUR 198 Mio. (Vorjahr: EUR 240 Mio.). Unter dem Posten Steuern vom Einkommen wurde für 2024 ein Ertrag von EUR 6 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: EUR 22 Mio.), der im Wesentlichen aus der Konzernsteuerumlage resultierte. Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR 204 Mio. (Vorjahr: EUR 1.690 Mio.). Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,40 (Vorjahr: EUR 0,36) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Im Folgenden wird auf die für die Telekom Austria AG wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen: Die Eigenmittelquote gemäß § 23 URG betrug zum 31. Dezember 2024 89,6 % (Vorjahr: 89,7 %). Die Kennzahl errechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals dividiert durch das Gesamtkapital. Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ gemäß § 24 URG betrug zum 31. Dezember 2024 3,2 Jahre (Vorjahr: 0,5 Jahre). Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ zeigt an, wie viele Jahre auf Basis des Ergebnisses vor Steuern die Rückzahlung der Gesamtschulden theoretisch dauert. Die Eigenkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Eigenkapital) betrug 2,5 % (Vorjahr: 3,4 %). Die Gesamtkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Gesamtkapital) betrug 2,3 % (Vorjahr: 3,1 %). Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel. Zum 31.Dezember 2024 betrug die Nettoverschuldung EUR 773 Mio. (Vorjahr: EUR 775 Mio.). Im Berichtsjahr wurden neben den sonstigen operativen Geldflüssen, Dividenden in der Höhe von EUR 287 Mio. (Vorjahr: 420 Mio.) von Tochterunternehmen vereinnahmt, Dividenden in der Höhe von EUR 239 Mio. (Vorjahr: EUR 213 Mio.) an die Eigentümer ausgeschüttet so-wie Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten in der Höhe von EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 300 Mio.) getilgt. Beteiligungen Einwohner:innen 1) BIP pro Kopf 2) Mobilfunkkund:innen RGUs in Millionen in USD in Millionen Marktposition 3) in Millionen Marktposition 3) Österreich 9,1 73.100 5,1 #1 2,7 #1 Bulgarien 6,4 38.900 3,8 #2 1,3 #2 Kroatien 3,8 46.800 2,2 #2 0,7 #2 Belarus 9,2 30.800 4,9 #2 0,9 #2 Slowenien 2,1 55.700 0,7 #2 0,2 #3 Serbien 6,6 29.600 2,4 #3 Nordmazedonien 1,8 26.300 1,1 #1 0,4 #2 1) Quelle für Einwohner:innen und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2023, Werte gerundet 2) Quelle für BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2023, Werte gerundet 3) Marktpositionen für den Mobil- und Festnetzmarkt basieren auf dem Marktanteil der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen A1 Group war zum 31. Dezember 2024 neben Österreich in weiteren sechs europäischen Ländern erfolgreich positioniert: Im Bereich der Mobilkommunikation betreute die A1 Group per Jahresende 2024 rund 27,1 Millionen Kund:innen (2023: 25,2 Millionen), wovon rund 6,8 Millionen auf A1 Digital entfielen; der Festnetzbereich zählte in Summe rund 6,3 Millionen umsatzgenerierende Einheiten (RGUs), 1,3 % mehr als im Vorjahr. A1 Austria, der größte Telekommunikationsanbieter in Österreich hatte per Jahresende 5,1 Millionen Kund:innen (0,1 %). Im Festnetz sank die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 um 4,2 % auf rund 2,7 Millionen. A1 Bulgaria EAD, der größte Mobilkommunikationsanbieter in Bulgarien, hatte per Jahresende 2024 rund 3,8 Millionen Kund:innen (+1,9 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 um 8,5 % auf rund 1,3 Millionen. Unitary enterprise A1, der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Belarus, betreute per Jahresende 2024 rund 4,9 Millionen Kund:innen (+0,7 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 um 9,1 % auf 0,9 Millionen. A1 Hrvatska, d.o.o., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Kroatien, zählte per Jahresende 2024 rund 2,1 Millionen Kund:innen (+4,1 %). Im Festnetz blieb die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 unverändert bei rund 0,7 Millionen (+0,1 %). A1 Srbija d.o.o., der drittgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Serbien, hatte per Ende 2024 rund 2,4 Millionen Kund:innen (-2,9 %). A1 Slovenija d.d., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Slowenien, betreute per Jahresende 2024 rund 0,7 Millionen Kund:innen (2,2 %). Im Festnetz sank die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 um 2,7 % auf rund 0,2 Millionen. A1 Makedonija DOOEL zählte Ende des Jahres 2024 rund 1,1 Millionen Kund:innen (+1,0 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2024 um 2,4 % auf rund 0,4 Millionen. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum von 2-3 %. Wie in den letzten Jahren geht die A1 Group davon aus, dass der Großteil des Wachstums aus den höheren Erlösen aus Dienstleistungen, sowohl aus Österreich als auch aus den internationalen Märkten stammen wird. Als wesentliche Wachstumstreiber sieht die A1Group das Upselling im Endkundengeschäft im Mobilfunk, die hohe Nachfrage nach Konnektivität und ICT-Lösungen im Geschäftskundensegment und Wachstum im Festnetzgeschäft in den internationalen Märkten. Dem gegenüber stehen rückläufige Umsätze aus dem Sprachgeschäft sowie geringere Umsätze aus Zusammenschaltung. Insgesamt rechnet die A1 Group damit vor allem mit Wachstum im Retail-Mobilfunkgeschäft sowie im Solutions & Connectivity- Geschäft. Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2024 um durchschnittliche 7 % ab und übte damit vor allem im ersten Halbjahr Druck auf das Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus. Es wird erwartet, dass die Währung auch im Jahr 2025 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird. Auf der Kostenseite rechnen wir mit einem Anstieg in den gesamten Personalkosten, unter anderem bedingt durch höhere Restrukturierungsaufwendungen, sowie den umsatzgetriebenen Kosten. Um dem Kostenanstieg entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen vorantreiben. Der Etablierung zusätzlicher Leistungen im CDC kommt dabei besondere Bedeutung zu. Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 850 Mio. Die A1 Group wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international legen. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden weiterhin auf einem hohen Niveau liegen, wobei sie voraussichtlich geringer als im Vorjahr sein werden. Hinsichtlich der Frequenzen werden im Jahr 2025 Ausschreibungen in Bulgarien (Refarming von Spektrum: 900 MHz, Erneuerung von Spektrum: 2100 MHz) und Serbien (5G-Spektrum: 700 MHz, 2,6 GHz und 3,5 GHz, Erneuerung von Spektrum: 900 MHz, 1800 MHz und 2100 MHz, Erweiterung von Spektrum: 800MHz und 1800 MHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1 Group, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung 2025 für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von EUR 0,40 (2023: EUR 0,36) je Aktie vorzuschlagen. Risiko- und Chancenmanagement Grundsätze und Organisation Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden. Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland und der Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich der Group CFO angesiedelt ist. Im Jahr 2024 wurde ein eigener Bereich geschaffen, um die Bedeutung hervorzuheben und Sichtbarkeit innerhalb des Unternehmens weiter zu stärken. Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Vorgehensweise Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand unter anderem im Rahmen des Budgetplanungsprozesses strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben. Risikobeurteilung Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist. Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget beziehungsweise Forecast quantitativ darzustellen. Dabei dienen Kennzahlen wie EBITDA@Risk und Free Cash Flow@Risk als zentrale Messgrößen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet. Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Bereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher. Im Jahr 2024 wurde zudem ein Risiko-Komitee eingerichtet, um unter anderem die Überwachung von Risiken durch den Vorstand effektiver zu gestalten, eine zentrale Stelle zur Abstimmung von Risiken und Chancen zu etablieren und somit Transparenz zu erhöhen. Risiken und Chancen Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert: ERM Risikokategorien 1. Strategische Risiken & Chancen Makroökonomie, geopolitik, Regulierung Markt und Mitbewerb Lieferanten und Lieferkette Neue Wachstumsfelder Businessplan und Budget Image 2. ESG Risiken & Chancen Environmental (E) - Umweltrisiken und -chancen Social (S) - Soziales und Gesellschaft Governance (G) Sonstige 3. Finanzielle Risiken & Chancen Treasury Steuern Sonstige finanzielle Risiken und Chancen 4. Operative Risiken & Chancen Verfügbarkeit und Kontinuität Technologische Transformation Cyber -Security Litigation Vertrieb & Marketing Sachschäden Sonstige Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert. (1) Strategische Risiken und Chancen Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine sind sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder und Wirtschaftsregionen von gegenseitigen Sanktionen betroffen. Die A1 Group stellt die Einhaltung der Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher. Im zweiten Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Auszahlung von Dividenden an ausländische Investoren eingeführt, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder anderen, als „unfreundlich“ erachteten Ländern haben. Die A1 Group ist von diesen Beschränkungen betroffen. Mitigierende Maßnahmen sind derzeit noch in Evaluierung und die Situation in Belarus wird engmaschig im Group Vorstand sowie Enterprise Risk Management überwacht. Aufgrund des im Oktober 2023 eskalierten Konflikts im Nahen Osten wurde bereits 2023 eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchgeführt und auch im Berichtsjahr weiter analysiert. Daraus wurden keine nennenswerten Risiken identifiziert. Im Berichtszeitraum ging die Inflation von einem hohen Niveau in den Vorjahren kommend, stetig zurück. Die A1 Group ist dem Risiko nachhaltig gestiegener Kosten, die durch Preiswettbewerb erlösseitig nicht kompensiert werden, ausgesetzt. Als mitgierende Maßnahme setzt die A1 Group auf striktes Kostenmanagement und das Heben von Effizienzen und Harmonisierung von Prozessen, Tools und Systemen. Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden. Die Entgeltabgaben für regulierte Intra-EU-Kommunikation wurden im Zuge der Erlassung des Gigabit Infrastructure Act verlängert. Somit hat sich die im letzten Berichtsjahr vermutete Absenkung nicht materialisiert. Markt und Mitbewerb Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner Leistungssteigerung und damit einhergehend zu keiner entsprechenden Ertragssteigerung führen . Lieferanten und Lieferkette Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potentiell Nachfrageschwankungen und Lieferengpässen ausgesetzt. Die A1 Group wirkt diesem Risiko mit Maßnahmen, die auch in der Responsible Sourcing Policy festgehalten sind, aktiv entgegen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise das Sicherstellen alternativer Beschaffungskanäle für kritische Güter sowie die laufende Evaluierung und Minderung von Lieferantenabhängigkeiten. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“). Neue Wachstumsfelder Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs sowie der Implementierung von Innovationen beteiligt. Businessplan und Budget Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die herausfordernde wirtschaftliche Entwicklung sowie die steigende Anzahl an Insolvenzen, z.B. in Österreich, wurden im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und stellen insbesondere auf der Umsatzseite ein Risiko dar. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Image Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise. (2) ESG-Risiken und Chancen ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. 2024 wurde im Rahmen der CSRD-Umsetzung eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) entsprechend der Vorgaben der European Reporting Standards (ESRS) durchgeführt, in der alle für die A1 Group wesentlichen Themen identifiziert und anhand der Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet wurden. Bei der Durchführung der DMA wurde so weit wie möglich auf Konsistenz mit dem ERM geachtet (z.B. gleiche Bewertungsskalen). Allerdings bestehen auch Unterschiede zwischen der DMA und dem ERM, insbesondere die Bruttobetrachtung der Risiken, die bei der DMA gefordert ist, versus der Nettobetrachtung im ERM. Auch die unterschiedliche Betrachtung der Zeithorizonte (die DMA erfordert auch die langfristige Betrachtung: 30 Jahre) kann zu abweichenden Ergebnissen führen. Alle Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund ihrer Risiken- und Chancenbewertung wesentlich sind, fließen in das ERM ein. Neben den wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus der DMA ergeben, wurde im ERM auch das Thema Arbeitskräftemangel zusätzlich betrachtet. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben. Die Telekom Austria AG ist gemäß § 243b (7) UGB von der Erstellung einer nicht-finanziellen Erklärung befreit, da sie in die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Konzernlageberichts der A1 Telekom Austria Group einbezogen ist. Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen Die Umweltrisiken resultieren aus den wesentlichen Themen Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz. Aufgrund des Klimawandels können physische (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorische Risiken für die A1 Group entstehen (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). Aus diesem Grund hat die A1 Group 2024 eine Klimaszenarienanalyse entsprechend den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Für die Untersuchung der physischen Klimarisiken wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 herangezogen. Anschließend wurden mit Expert:innen Risikoreduktions- und -anpassungsmaßnahmen evaluiert und festgelegt (Details dazu sind in der Nachhaltigkeitserklärung nachzulesen). An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen, kurz- und mittelfristig ist die Infrastruktur jedoch in geringem Ausmaß exponiert. Um das langfristige Risiko zu reduzieren, fließen bei der Neuerrichtung von Standorten die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse ein. Für bestehende Standorte werden beispielsweise Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko eines Schadens wird darüber hinaus durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert. Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt. Darüber hinaus stellen volatile Energiepreise weiterhin eine Chance bzw. gleichzeitig ein Risiko für die A1 Group dar. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs beispielsweise durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur können Risiken reduziert und durch engmaschiges Monitoring des Energiepreises Chancen gehoben bzw. Risiken reduziert werden. Social (S) – Soziales und Gesellschaft Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung oder Arbeitskräftemangel. Sozialbelange Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw. ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation. Human Kapital und Arbeitskräftemangel Die Kategorie „Human Kapital und Arbeitskräftemangel“ umfasst die Chancen aus den wesentlichen Themen aus „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die A1 Group sieht derzeit kein akutes Risiko aus dem Arbeitskräftemangel. Durch den rasanten technologischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel, besonders in Bereichen wie IT-Sicherheit und Datenanalyse, kann langfristig ein Risiko aus dieser Materie entstehen. Die A1 Group ist darum bemüht, qualifizierte Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter:innen durch gezielte Weiterbildungen auf neue Technologien wie beispielsweise 5G, KI und Cloud-Lösungen vorzubereiten sowie diese Kompetenzen länderübergreifend zu bündeln. Fehlen diese Maßnahmen, drohen Kompetenzlücken, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kosten oder Umsatzeinbußen führen könnten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Chancengleichheit, faire Gehälter und Diversität, die in der A1 Group angeboten bzw. gelebt werden, wird kurz- und mittelfristig eine Chance gesehen, um Mitarbeiter:innen in der A1 Group zu binden sowie zukünftig neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Governance (G) – Risiken und Chancen Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz. Compliance Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance Management Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. Aber auch das etablierte Whistleblowing System der A1 Group „tell.me“ hilft internes Fehlverhalten aufzudecken und in weiterer Folge Risiken und Schäden abzuwenden. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO hat zuletzt Anfang des aktuellen Berichtsjahres die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem Deutschen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme, IDW PS 980 vollinhaltlich bestätigt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Sanktionen Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung und Sicherstellung von Sanktionen wird die Einhaltung gewährleistet und so die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert. Datenschutz Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten bzw. der Verlust von sensiblen Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben sowie das Vertrauen der Stakeholder in die und das öffentliche Ansehen der A1 Group schwächen. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen innerhalb der A1 Group zeigt sich unter anderem durch die behördliche Überprüfung des Telekomsektors durch die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2024, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde. (3) Finanzielle Risiken und Chancen Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung. Liquiditätsrisiko Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling, verfügbare Kreditlinien und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert. Kreditrisiko Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, liegt kein externes Kreditrating vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Belarus ist die Auswahl von internationalen Kreditinstituten mit einem Investment Grade Rating eingeschränkt. Daher hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben im Konzernabschluss (9) und (19)). Derzeit verfügen diese lokalen Kreditinstitute über kein Investment Grade Rating. Für Finanzinvestitionen und liquide Mittel wurde kein wesentliches Kreditrisiko identifiziert. Wie in den Jahren zuvor lag auch im aktuellen Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Aufgrund erwarteter steigender Insolvenzen und Privatkonkurse sowie der herausfordernden makroökonomischen Entwicklung werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuert werden kann. Wechselkursrisiken Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren beispielsweise Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Im 2. Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Zahlung von Dividenden an ausländische Investoren, die in der Europäischen Union oder anderen als "unfreundlich" erachteten Ländern ansässig sind, verhängt. Mitigierende Maßnahmen sind derzeit noch in Evaluierung und die Situation in Belarus wird engmaschig im Group Vorstand sowie im Rahmen des Enterprise Risk Management überwacht. Zinsrisiko Die Risken sind unter anderem angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden weiterhin als gering anzusehen. Die positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von allen drei Ratingagenturen mit einem "A-"Rating bewertet wurde, spiegelt diese günstige Situation wider. Steuerliche Risiken Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2024 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen. Finanzielle Berichterstattung Um Risiken bei der finanziellen Berichterstattung vorzubeugen, hat die A1 Group ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-OxleyAct). Darüber hinaus reduzieren Ergebnisanalysen, monatliche Ergebnisdiskussionen durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit der Group CFO das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung. (4) Operative Risiken und Chancen Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab: Verfügbarkeit und Kontinuität Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Die Resilienz beim Hochwasser im Jahr 2024 zeigt die Effektivität der Maßnahmen. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert. Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 zeigt, dass die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt ist. Langfristige Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz werden laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko wird durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert. Technologische Transformation Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert. Cyber-Security Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt. Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen. Anders als in der Nachhaltigkeitserklärung unter SBM-3 dargestellt, wird die Informationssicherheit im Enterprise Risk Management nicht als Chance gesehen, da die positive Entwicklung dieses Geschäftsfeldes bereits im Budget und Businessplan reflektiert ist. Litigation Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen. Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs. Zu den im Jänner 2024 erhaltenen Klagen der Bundesarbeitskammer gibt es keine nennenswerten neuen Entwicklungen. Die Arbeitskammer fordert, dass künftig Servicepauschalen nicht mehr verrechnet und die bereits eingehobenen Zahlungen rückerstattet werden. Die Arbeitskammer hat als Musterverfahren gegen A1 Österreich zwei Verbandsverfahren, nämlich getrennt hinsichtlich der Marken A1 und Bob, eingeleitet. Das Verfahren für die Marke bob wurde im November 2024 ruhend gestellt. A1 Group ist nach wie vor zuversichtlich, die Gerichte von der Rechtmäßigkeit der Servicepauschale überzeugen zu können, zumal der Oberste Gerichtshof Servicegebühren auch jüngst bei Ticketanbietern für zulässig erachtet hat. Seit 2011 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation die Regelungen zur Servicepauschale regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Erhebung von unterschiedlichen Gebühren ermöglichen. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klagen weiterhin keine Rückstellungen gebildet. Sollte der Oberste Gerichtshof alle Ansprüche der Bundesarbeitskammer akzeptieren, wovon das Unternehmen aber nicht ausgeht, würde ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Zur Risikovermeidung werden seit Februar 2024 mit Kund:innen Servicepauschalen nicht mehr vereinbart. Weiters hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 Österreich verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 Österreich diese Klausel nicht mehr verwendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das Verfahren ist in erster Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hat bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 Österreich geht davon aus, dass es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor. Daher wurden zum 31. Dezember 2024 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Sachschäden Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt. Emerging Risks Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz. Künstliche Intelligenz Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) Nach dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Jahr 2024 haben die EU Mitgliedsstaaten bis 2026 Zeit, die Richtlinie in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Aufgrund des Gestaltungsspielraums der Mitgliedsstaaten ist nicht gesichert, dass die bereits gesetzten Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine Schädigung des Images auslösen, die sich negativ auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten Maßnahmen zur Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Bestimmung von Reifegrad und Verbesserungsmaßnahmen zu Emissionen hin zu externen Audits an den Standorten der Lieferanten durch die Mitgliedschaft der A1 Group in der Joint Alliance for CSR (JAC), die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Die Summe gesetzter Maßnahmen findet sich in der A1 Sustainable Sourcing Policy wieder. Gemeinsam mit den Lieferanten der A1 Group sieht das Unternehmen eine jährliche Weiterentwicklung der Aktivitäten als wesentlichen Beitrag, relevante Bereiche zu rohstoff- und energieschonende Produktion, menschenrechtsentsprechenden Arbeitsbedingungen wie einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung nachhaltig zu verbessern. Sobald die genauen Details der nationalen Gesetze bekannt sind, werden allfällige Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen. Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2024 als effektiv beurteilt. Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes. Sonstige Angaben Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital Mit Jahresende 2024 befanden sich 60,6 % bzw. 402.661.546 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,4 % der Aktien, der Rest von 11,0 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 455.528 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000. Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor. Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat. Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze. Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden – und zwei Mitglieder – darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Vorstand besteht aus zwei Personen; das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden obliegt América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter. Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft. Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt. Wien, am 10. Februar 2025 Der Vorstand der Telekom Austria AG Alejandro Plater eh Thomas Arnoldner eh Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender 1 Quelle: https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/worldgdp.pdf 2 Quelle: https://tradingeconomics.com/united-states/inflation-cpi 3 Quelle: https://tradingeconomics.com/euro-area/inflation-cpi 4 Quelle: https://www.federalreserve.gov/economy-at-a-glance-policy-rate.htm 5 Quelle: https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.de.html 6 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/04/16/world-economic-outlook-april-2024 7 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024 8 Quelle: https://www.wko.at/statistik/eu/europa-wirtschaftswachstum.pdf 9 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024, Daten zur Inflation gemäß dem harmonisiertem Verbraucherpreisindex Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgen-den EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Ver-antwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen Beschreibung Telekom Austria Aktiengesellschaft weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen (mEUR 7.277,3 per 31. Dezember 2024) aus und zeigt Aufwendungen aus der Abschreibung von Finanzanlagen (mEUR 61,1) in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2024. Die entsprechenden Angaben der Telekom Austria Aktiengesellschaft über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zusammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben 2.2 (Anlagevermögen), 3.1 (Anlagevermögen) sowie 4.6 (Aufwendungen aus Finanzanlagen) enthalten. Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte und die einen wesentlichen Wert innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen darstellt. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Prozess zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt. Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY-Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt. Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die belarussische Gesellschaft zu evaluieren. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.   Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit -sofern einschlägig- anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundla-ge für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.   Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und -sofern einschlägig- auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Severin Eisl. Wien, am 10. Februar 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Marion Raninger eh Mag. (FH) Severin Eisl eh Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Erklärung des Vorstands Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 10. Februar 2025 Der Vorstand der Telekom Austria AG Alejandro Plater eh Thomas Arnoldner eh CEO Deputy CEO

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