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Marinomed Biotech AG

Management Reports Apr 16, 2025

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Management Reports

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Inhalt

Lagebericht

  • Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens
  • Forschung und Entwicklung
  • Strategie und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
  • Wesentliche Risiken und Unsicherheiten
  • Risikomanagement und internes Kontrollsystem
  • Eigene Anteile
  • Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten
  • Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Jahresabschluss

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Bestätigungsvermerk
  • Erklärung des Vorstands
  • Impressum und Kontakt

Lagebericht

Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens

1.1 Allgemeines

Organisatorische und rechtliche Struktur des Unternehmens

Die Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet.

Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Stammaktien beschlossen.

Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.

Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für Arbeitnehmer des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um insgesamt 8.134 Stücke erhöht.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) abgeschlossen. In den Jahren 2021-2024 wurden insgesamt 13 Tranchen gewandelt, daraus erhöhte sich das Grundkapital um 62.624 Aktien. Für weitere Details zum Wandelanleiheprogramm wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.

Am 14. August 2024 beantragte das Unternehmen ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten, und damit eine Insolvenz drohte. Außerdem konnten die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 nicht wie erwartet realisiert werden. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Die gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.

Im Jahr 2024 wurden zwei Barkapitalerhöhungen durchgeführt. Im September 2024 genehmigte der Aufsichtsrat des Unternehmens die Erhöhung des Grundkapitals des Unternehmens um EUR 154.053 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen. Die neuen Aktien wurden aus dem genehmigten Kapital ausgegeben und unterlagen dem unmittelbaren Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre. Im Dezember wurde das

Grundkapital des Unternehmens erneut um EUR 83.750 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöht. Die neuen Aktien wurden privat platziert und aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre ausgegeben.

In Summe ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Grundkapital von EUR 1.778.333,00, das in 1.778.333 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Da nach dem Berichtsstichtag keine weiteren Aktien ausgegeben oder gewandelt wurden, beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft zum Berichtszeitpunkt ebenfalls EUR 1.778.333,00 bzw. 1.778.333 stimmberechtigte Aktien.

Eigentümer

Die Aktionärsstruktur von Marinomed stellt sich zum Berichtszeitpunkt wie folgt dar: Die Gründer und das Management-Team von Marinomed sind die Kernaktionäre mit rund 25 % der Gesamtaktien (davon 2 % Streubesitz). Die Anteile des ehemaligen langfristigen Investors Acropora wurden zu gleichen Teilen von seinen beiden Aktionären übernommen. Rund 70 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.

1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Medikamenten. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Identifizierung, Arzneimittelentwicklung in frühen und mittleren Phasen, Medizinprodukteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was diese am besten können (spätere klinische Entwicklung, regulatorisches Management und Vermarktung), um letztendlich nachhaltige Einnahmen zu generieren. Diese Einnahmen können durch den Verkauf von Produkten, Patenten, Daten, durch Lizensierung oder ähnliche Transaktionen entstehen.

Wie oben beschrieben, durchlief das Unternehmen von August 2024 bis Jänner 2025 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Im Zuge der Restrukturierung konnte eine Einigung mit den Gläubigern über die Rückführung der offenen Forderungen erzielt werden und das Unternehmen damit erfolgreich fortgeführt werden. Durch die angespannte Liquiditätssituation und das Sanierungsverfahren wurden Prozesse zur Entwicklung und Vermarktung der Produktkandidaten jedoch deutlich negativ beeinträchtigt.

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten gingen im Geschäftsjahr 2024 weiter zurück. Dies ist hauptsächlich auf hohe Lagerbestände bei den Vertriebspartnern von Marinomed und damit auf geringere Bestellungen zurückzuführen. Aus der Erweiterung einer Partnerschaft für die Carragelose-Produkte konnte eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 0,5 Mio. verbucht werden. Im November 2024 wurde das Carragelose-Geschäft inklusive aller damit verbundenen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals verkauft. Die Transaktion wurde Ende Februar 2025 abgeschlossen. Der Vertrag sieht Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 20 Mio. vor.

Aus der Vermarktung der Marinosolv-Produktentwicklungen konnten im Jahr 2024, auch aufgrund des Sanierungsverfahrens, keine wesentlichen Meilensteinzahlungen verbucht werden. Im Jahr 2024 wurde das Solv4U-Service-Angebot auch um Dienstleistungen im Bereich pharmazeutische Assays erweitert.

1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse

Bis Ende 2024 erwirtschaftete Marinomed mit dem Portfolio aus rezeptfrei erhältlichen Carragelose-Produkten zur Behandlung von viralen respiratorischen Atemwegserkrankungen, Allergien und trockenen Augen den Großteil seines Umsatzes. Das Unternehmen entwickelte die Produkte (Nasensprays, Produkte für den Rachenraum sowie Augentropfen) auf Basis des Polymers Carragelose seit dem Jahr 2008. Marinomed koordinierte in diesem Bereich alle Schritte von der Entwicklung über die

Zulassung bis zur Produktion. In Partnerschaften mit Lizenzpartnern wurden die Produkte dann auf der ganzen Welt vermarktet. Die Umsätze setzten sich aus Lizenzzahlungen und den Verkauf von Handelwaren zusammen. Ende 2024 wurde der Carragelose-Geschäftsbereich und damit alle verbundenen Produkte und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert. Aus diesem Vertrag ergeben sich Voraus- und Meilensteinzahlungen von bis zu EUR 20 Mio. Zusätzlich werden aus einem Dienstleistungsvertrag und weiteren möglichen Entwicklungsprojekten zusätzliche Umsätze generiert.

Seit dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs fokussiert sich Marinomed auf die anderen Bereiche seines Geschäftsmodells: Einerseits werden eigene Arzneimittel im Bereich Immunologie entwickelt. Andererseits bietet das Unternehmen pharmazeutische Dienstleistungen wie Formulierungsentwicklung für externe Kunden an.

Forschung und Entwicklung

Im Bereich der eigenen Produktentwicklung von (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln fokussiert sich Marinomed auf die präklinische und frühe klinische Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, geistiges Eigentum zu generieren. In Partnerschaften mit größeren Partnern aus der Pharmabranche soll die späte klinische Entwicklung, Zulassung und Vermarktung erfolgen. In diesen stark regulierten und besonders spezifischen Märkten ist es von größter Bedeutung, einen finanziell soliden, kompetenten Partner zu haben, der die regulatorischen Prozesse und die klinische Entwicklung mit indikationsspezifischem Fachwissen und entsprechender finanzieller Ausstattung unterstützen kann. Diese

Vereinbarungen umfassen Vorab-, Meilensteinund Lizenzzahlungen, wobei der Partner die gesamte Wertschöpfungskette der Vermarktung von der Herstellung bis zum Vertrieb übernimmt. So kann sich Marinomed auf seine Kernkompetenzen – Forschung und Entwicklung – konzentrieren, also auf jene Elemente der Wertschöpfungskette, die den höchsten Wertbeitrag leisten.

Dienstleistungen

Auf Basis der Marinosolv-Technologie, die die Löslichkeit von schwer löslichen Wirkstoffen erhöht, bietet Marinomed seit 2021 unter dem Geschäftsbereich "Solv4U" Formulierungsentwicklung für externe Kunden an. Marinomed begleitet seine Kunden dabei von den ersten Machbarkeitsstudien bis zur Produktion. Die Umsätze setzen sich aus Fee-for-Service, Meilensteinzahlungen sowie Lizenzgebühren zusammen.

Im Jahr 2024 wurde das Dienstleistungsangebot um pharmazeutische Services, wie virologische oder immunologische Assays, erweitert. Auch hier kommt ein Fee-for-Service Modell zur Anwendung.

1.2.2 Marktumfeld

Pharmazeutischer Markt

Die pharmazeutische Industrie ist für die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten verantwortlich und hat in den letzten zwei Jahrzehnten ein beträchtliches Wachstum verzeichnet. Der weltweite pharmazeutische Markt erreichte laut Schätzungen im Jahr 2024 einen Wert von USD 1,7 Bio. und wird voraussichtlich bis 2028 mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund 7 % auf USD 2,2 Bio. wachsen (IQVIA, 2025). Die größten Therapiebereiche im pharmazeutischen Markt sind die Onkologie, Immunologie und Antidiabetika mit jeweils 15 %, 12 % bzw. 10 % Wachstum gegenüber 2023 (IQVIA, 2025).

Nordamerika dominiert weiterhin den Pharmamarkt, ebenso wie andere hochentwickelte Märkte wie Westeuropa, die mit einem etablierteren Gesundheitssystem und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung verbunden sind. (IQVIA, 2024).

In der Biotech-Branche ist seit 2020 ein Rückgang der Gesamtzahl der Lizenzvereinbarungen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 stabilisierte sich die Anzahl der Lizenzdeals gegenüber 2023. Dabei ging der Trend hin zu weniger, aber dafür größeren Investments verbunden mit hohen Vorauszahlungen. Der Fokus lag auch weiterhin auf Projekten in späten klinischen Phasen (J.P. Morgan, 2025).

In Österreich erreichte der Pharmamarkt im Jahr 2024 ein Volumen von EUR 6,9 Mrd., was einem Wachstum von 9,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die positive Entwicklung ist in allen Segmenten zu beobachten und steht im Einklang mit den globalen Markttrends, wobei Onkologika den größten Anteil ausmachen (IQVIA, 2025).

Over-the-counter (OTC) Markt

Der OTC-Markt umfasst rezeptfreie Medizinprodukte, Behandlungen und Gesundheitsprodukte, die für Verbraucher direkt ohne Rezept eines zugelassenen medizinischen Fachpersonals oder in einer Apotheke erhältlich sind und einen integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und der Behandlung vieler Krankheiten darstellen.

Obwohl OTC-Produkte vorzugsweise im stationären Handel gekauft werden, gewinnen Online-Plattformen zunehmend an Bedeutung. Zudem geht der Trend Richtung Diversifizierung der angebotenen Produkte, inklusive natürlichen Präparaten und Nahrungsergänzungsmittel. Der globale Markt für rezeptfreie Produkte wird im Jahr 2025 voraussichtlich einen Umsatz von USD 387 Mrd. erzielen, wobei der größte Anteil auf das Segment Husten und Erkältung entfällt, das im Jahr 2025 voraussichtlich einen Wert von USD 34 Mrd. erreichen wird. Die Nachfrage nach rezeptfreien Medizinprodukten steigt stetig durch ein gestiegenes Bewusstsein und erleichterten Zugang. Weltweit wird China im Jahr 2025 voraussichtlich den höchsten Umsatz mit knapp USD 80 Mrd. im OTC-Bereich verzeichnen (Statista, 2025).

Der österreichische Consumer Health-Markt wuchs 2024 um 3,5 % gegenüber 2023 und erreichte ein Volumen von EUR 1,5 Mrd. Das Segment Husten- und Erkältungsmedikamente stellt mit einem Anteil von 24,3 % am Gesamtmarkt die größte Indikationsgruppe dar, während ophthalmologische Produkte mit 5,7 % das drittstärkste Wachstum verzeichneten (IQVIA, 2025).

Marinomed beliefert Partner aus der Biotechnologie- und Pharmaindustrie mit innovativen Produkten, die auf den Technologieplattformen Marinosolv und Carragelose basieren.

Das Carragelose-Portfolio umfasst vermarktete OTC-Produkte zur Prophylaxe und Behandlung von viralen Atemwegsinfektionen. Die Carragelose-Produkte wurden zuletzt im Bereich Immunologie um ein Nasenspray zur Prophylaxe von leichter allergischer Rhinitis und um befeuchtende Augentropfen erweitert. Ende 2024 wurde das gesamte Carragelose-Portfolio und damit auch alle bestehenden Partnerschaften und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert.

Auf der Grundlage der Marinosolv-Technologie entwickelt das Unternehmen einerseits eigene Produktkandidaten, die sich in späten klinischen Phasen befinden, und bietet andererseits auch Technologiepartnerschaften für externe Kunden an. Das Service-Angebot wurde im Jahr 2024 auch auf weitere Dienstleistungen, wie pharmazeutische Assays, erweitert.

Virologie

Das Carragelose-Produktsegment gegen Husten und Erkältungen zielt auf die Prophylaxe und Behandlung von viralen Atemwegsinfektionen ab. Im globalen Markt für rezeptfreie Gesundheitsprodukte soll das Segment Husten und Erkältung im Jahr 2025 auf EUR 41,4 Mrd. wachsen (Statista, 2025).

Immunologie

Die Immunologie, der weltweit zweitgrößte Therapiebereich nach der Onkologie, wies im Jahr 2024 eine Marktgröße von USD 193 Mrd. auf (IQVIA, 2025) und teilt sich auf in Präparate zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen und entzündlichen Krankheiten. Der Markt für Autoimmunerkrankungen belief sich im Jahr auf USD 214,5 Mrd. und soll bis 2030 um rund 7 % jährlich wachsen. Die Therapeutika zur Behandlung von entzündlichen Erkrankungen erreichten im Jahr 2024 eine Marktgröße von USD 38,7 Mrd., der bis 2028 ein Wachstum von rund

6 % jährlich verzeichnen soll (Research and Markets, 2025).

Mit einem Anteil von 16,4 % (USD 6,4 Mrd.) stellt das Allergiesegment einen wichtigen Teil des globalen CHC-Marktes für Husten, Erkältung und Allergien dar (Nicholas Hall, 2024). Laut der Asthma and Allergy Foundation of America (AAFA) sind allein in den USA rund 100 Millionen Menschen von allergischen Erkrankungen betroffen, 26 % davon leiden an allergischer Rhinitis. Der weltweite Pharmamarkt für Allergien wird für das Jahr 2025 auf USD 22,8 Mrd. geschätzt und soll bis 2030 auf USD 33,6 Mrd. anwachsen (Mordor Intelligence, 2025).

Das Segment Augenheilkunde soll bis 2032 auf USD 182,5 Mrd. anwachsen (Expert Market Research, 2023). Mit einem Anteil von ~30 % (USD 6,1 Mrd.) ist die Augenheilkunde die größte Kategorie auf dem globalen Lifestyle-CHC-Markt und verzeichnete 2023 ein starkes Wachstum (Japan +12 %, USA +8 %, China +8 %), was auf das wachsende Bewusstsein für bildschirmbedingte trockene Augen zurückzuführen ist (Nicholas Hall, 2024).

Für unser Produkt zur Behandlung der schweren Form des trockenen Auges ist die Entwicklung dieses Marktes von besonderer Bedeutung. Die US-amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat VEVYE™ (Cyclosporin-Augentropfen) am 30. Mai 2023 als erste Cyclosporin-haltige Therapie zur Behandlung der Anzeichen und Symptome des trockenen Auges (Dry Eye Disease, DED) zugelassen. Das Produkt wird derzeit von den Behörden auf eine mögliche Zulassung in Europa und China geprüft. Das Ergebnis und die Erstattungsfähigkeit werden von Wettbewerbern genau beobachtet und dürften sich auf die Entwicklungen von Marinomed in diesem Bereich auswirken.

Solv4U

Solv4U ist ein Geschäftsbereich von Marinomed, der die Solubilisierungstechnologie Marinosolv für Kunden in der biopharmazeutischen Industrie anbietet. Die schlechte Wasserlöslichkeit ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte und betrifft etwa 40 % der zugelassenen Medikamente und fast 90 % der in der Entwicklung befindlichen Medikamente (Kalepu & Nekkanti, 2015). Solche Medikamente müssen in den präklinischen und klinischen Phasen ihrer Entwicklung modifiziert werden, um ihre Löslichkeit und Permeabilität zu verbessern und damit ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Marinosolv ist eine Formulierungstechnologie für flüssige und halbfeste Darreichungsformen, die auf löslichkeitsund stabilitätsfördernden Verbindungen basiert.

Angesichts der wachsenden Zahl von Molekülen der BCS-Kategorien II und IV (biopharmazeutisches Klassifizierungssystem), die derzeit geprüft werden (und sich entweder durch geringe Löslichkeit und hohe Permeabilität (BCS II) oder geringe Löslichkeit und geringe Permeabilität (BCS IV) auszeichnen), wird erwartet, dass der Bereich der Verbesserung der Bioverfügbarkeit bis 2030 mit einer jährlichen Rate von etwa 5,6 % auf USD 5,3 Mrd. wachsen wird. Im Jahr 2024 wies der Markt eine Größe von USD 3,8 Mrd. auf (Research and Markets, 2025). Technologien wie mizellare Solubilisierung, Mikroemulsionen, Technologien zur Reduzierung der Partikelgröße, Co-Kristallisation und Feststoffdispersionsverfahren stehen zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit zur

Verfügung. Die Solv4U-Technologieplattform von Marinomed bietet das Potenzial, an diesem schnell wachsenden und stark nachgefragten Bereich teilzuhaben.

Im Jahr 2024 hat Marinomed sein Service-Angebot außerdem auf weitere Dienstleistungen wie toxikologische, immunologische oder antivirale Assays erweitert. Der globale Markt für biotechnologische und pharmazeutische Services belief sich im Jahr 2023 auf USD 46,1 Mrd. und soll bis 2030 jährlich mit rund 5,7 % wachsen (Grand View Research, 2025).

1.2.3 Geschäftsentwicklung

Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten weist aufgrund von weiterhin hohen Lagerbestände unserer Vertriebspartner und einer rückläufige Nachfrage nach Carragelose-Produkten einen Rückgang bei den Warenverkäufen auf, der teilweise durch eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 0,5 Mio. aus der Erweiterung einer bestehenden Partnerschaft mit einem bedeutenden Akteur im Bereich Consumer Healthcare kompensiert werden konnte. Insgesamt beträgt der Umsatz im Virologie-Segment EUR 4,6 Mio. nach EUR 9,0 Mio. im Vorjahr, das entspricht einem Rückgang von 48 %. Im auf Entwicklung fokussierten Immunologie-Segment wurden im Geschäftsjahr 2024 nach der Markteinführung von Callergin erste Lizenzerlöse in geringem Umfang erwirtschaftet (2023: EUR 0 Mio.). Die Business Unit Solv4U (Segment Sonstiges) hat wie im Vorjahr mit EUR 0,1 Mio. zum Umsatz des Geschäftsjahres beigetragen. Insgesamt betrugen die Umsatzerlöse EUR 4,7 Mio. nach EUR 9,1 Mio. im Vorjahr. Die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus

dem Verkauf von Handelswaren abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) betrug im Geschäftsjahr rd. 29 % nach 28 % im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2023: 1,5 Mio.) weisen im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um EUR 1,4 Mio. auf, der im Wesentlichen auf geringere Forschungsförderungen zurückzuführen ist. Aufwandsseitig sind die Materialaufwendungen um EUR 3,2 Mio. auf EUR 2,6 Mio. gesunken, wobei der Rückgang überwiegend Waren- und Rohstoffeinsätze betrifft, die analog zu den Warenverkäufen gesunken sind. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für die Abwertung von Vorratsvermögen in Höhe von EUR 0,2 Mio. enthalten (2023: EUR 0,2 Mio.). Die Aufwendungen für sonstige bezogene Herstellungsleistungen haben sich um EUR 1,1 Mio. auf EUR 1,1 Mio. halbiert, was insbesondere auf Einsparungen bei den bezogenen Fremdforschungsleistungen zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurden die Arbeiten in Zusammenhang mit der MDR-Umstellung unserer Produkte großteils abgeschlossen, der damit verbundene Aufwand für regulatorische Dienstleistungen ist dementsprechend gesunken. Beim Personalaufwand ergibt sich ein leichter Rückgang von EUR 5,0 Mio. auf EUR 4,8 Mio. im Geschäftsjahr 2024, dieser ist insbesondere durch einen Rückgang der Belegschaft von 47 auf 42 FTEs im Jahresschnitt sowie auf reduzierte variable Vorstandsbezüge zurückzuführen. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein Anstieg von EUR 2,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,8 Mio. im laufenden Geschäftsjahr zu verzeichnen, welcher insbesondere auf höhere Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen für das Sanierungsverfahren, die Kapitalmaßnahmen und die Vorbereitung des Verkaufs des Carragelose-Geschäfts

zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Geschäftsgebäude in Höhe von EUR 0,7 Mio. auf EUR 1,1 Mio. gestiegen (2023: 0,5 Mio.). Infolge der beschriebenen Entwicklungen lag das Betriebsergebnis bei EUR -7,6 Mio. nach EUR –5,0 Mio. im Vorjahr.

Die Geschäftstätigkeit gliedert sich in die Segmente Virologie, Immunologie und Sonstige aus. Virologie fasst die Aktivitäten aus vermarkteten Produkten und der Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis des Wirkstoffs Carragelose zusammen. Nach dem Berichtsstichtag wurde der gesamte Geschäftsbereich Carragelose an Unither Pharmaceuticals verkauft. Das Segment Immunologie umfasst im Wesentlichen Produktentwicklungen auf Basis der Marinosolv-Technologie. Die übrigen Aktivitäten, die nicht der Virologie oder der Immunologie zugeordnet werden können, werden als Sonstige ausgewiesen. In diesem Segment sind auch die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Solv4U enthalten, der externen Kunden den Zugang zur Marinosolv-Technologie ermöglicht.

Segment Virologie - Veräußerung des Carragelose Geschäftsbereichs

Der Großteil der entwickelten Carragelose-Produkte ist auf virale Atemwegserkrankungen ausgerichtet. In Verbindung mit erfolgreichen internen und externen Studien konnten Marinomed und seine Kunden den Umsatz in den Pandemiejahren deutlich steigern. Nach dem Ende der Pandemie im Jahr 2023 gingen die Apothekenverkäufe für die gesamte Produktkategorie zurück. Die sinkende Nachfrage fiel mit gut gefüllten Lagern bei den

Kunden von Marinomed zusammen. Infolgedessen sanken die Auftragseingänge für Handelswaren in den ersten beiden Quartalen 2024 auf vorpandemisches Niveau. Trotz dieser Herausforderung hat Marinomed am 27. November 2024 den Verkauf seines Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals, ein führendes Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen (CDMO) für Medizinprodukte und pharmazeutische Produkte, bekannt gegeben. Der Vertrag sieht Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 20 Mio. vor, einschließlich einer Vorauszahlung von bis zu EUR 5 Mio. Weitere Zahlungen hängen von der Erreichung definierter kommerzieller und operativer Ziele in den nächsten zwei Jahren ab. Die Vereinbarung mit Unither umfasst die Übertragung des gesamten Carragelose-Portfolios, einschließlich aller damit verbundenen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen der Vereinbarung haben Marinomed und Unither auch einen Dienstleistungsvertrag bei Abschluss der Transaktion abgeschlossen. Mit dem Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts sollen sowohl das operative Geschäft mit verstärktem Fokus auf die Marinosolv-Plattform als auch der am 14. November 2024 mit den Gläubigern des Unternehmens vereinbarte Sanierungsplan finanziert werden. Nach Erfüllung aller notwendigen Bedingungen, einschließlich der bereits erfolgten Zustimmung der Marinomed-Aktionäre und der Investitionskontrolle, ist der Abschluss der Transaktion am 28.02.2025 erfolgt, verbunden mit einer ersten Zahlung von EUR 5 Mio.

2024 konnte Marinomed mehrere Initiativen zur Unterstützung der oben genannten Transaktion vorantreiben. Eine bestehende Carragelose-Partnerschaft mit einem führenden Unternehmen im Bereich Consumer Healthcare wurde auf ausgewählte Länder in Europa und darüber hinaus ausgeweitet. In diesem Zusammenhang konnte Marinomed im Berichtszeitraum einen ersten Meilenstein in Höhe von EUR 0,5 Mio. verbuchen. Weiters wurde eine klinische Studie durchgeführt, die die Wirksamkeit von Carragelose-Augentropfen gegen Symptome des trockenen Auges nachwies. Darüber hinaus wurde im ersten Quartal 2024 das antiallergische Nasenspray "Coldamaris Allergie" in Österreich eingeführt. Im zweiten Quartal wurde dieses Produkt bereits zur Nummer zwei in Österreich nach Coldamaris plus, was den Bedarf an Produkten zur Behandlung von Heuschnupfen unterstreicht.

Segment Immunologie

Der Bereich Immunologie umfasst eigene Produktkandidaten, die auf der Marinosolv-Technologie basieren. Die Rechte für das Hauptprodukt Budesolv, den antiallergischen Produktkandidaten, wurden 2021 für den chinesischen Markt an Luoxin Pharmaceuticals vergeben. Nach gewissen Verzögerungen, die auch durch die Pandemie verursacht wurden, kündigte Luoxin schließlich den Vertrag während der Insolvenz von Marinomed. Die Kündigung verursacht keine zusätzlichen Kosten auf beiden Seiten und Marinomed steht es nun frei, anderen Parteien Rechte für den chinesischen Markt zu gewähren.

Die Vermarktung von Budesolv erwies sich als komplexer und zeitaufwendiger als ursprünglich angenommen. Dies ist hauptsächlich auf die unterschiedlichen regulatorischen Klassifizierungen in den verschiedenen Ländern und Regionen

zurückzuführen. Darüber hinaus war die Produktstabilität bei Raumtemperatur für potenzielle Partner nicht ausreichend. Stabilitätsstudien von empfindlichen Wirkstoffen wie Budesonid werden in Echtzeit durchgeführt. Dieses Problem wurde erst in einem späten Stadium erkannt. Den Wissenschaftlern von Marinomed gelang es, die Stabilität zu verbessern. Es wurde ein neues Patent angemeldet, das das produktbezogene geistige Eigentum bis 2043 schützt. Jede Produktänderung hat jedoch regulatorische Konsequenzen. Daher wurde die regulatorische Strategie für die Hauptmärkte Europa und USA relativ kurzfristig neu definiert. Die Insolvenz des Unternehmens im August 2024 hatte negative Auswirkungen auf die Partnering-Prozesse für Budesolv. Daher arbeitet Marinomed daran, das Vertrauen potenzieller Partner in die Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Unsere Strategie besteht nun darin, so schnell wie möglich alle verbleibenden Daten zu beschaffen, die für die Einreichung eines Antrags auf Marktzulassung und die Einreichung in einem ersten Land erforderlich sind. Das erste Land/die erste Region wird vom Ergebnis der laufenden Gespräche mit interessierten Unternehmen abhängen.

Der Produktkandidat Tacrosolv basiert auf einer solubilisierten Version von Tacrolimus, einem hochaktiven Makrolid-Immunsuppressivum. Auch bei diesem Produktkandidaten traten Stabilitätsprobleme auf, die die Partnering-Prozesse behinderten. Eine Kombination aus Formulierungsoptimierung und modifizierter Verpackung dürfte nun die Erwartungen potenzieller Partner erfüllen. Solche Partner beobachten auch die Entwicklung potenzieller Konkurrenzprodukte wie CyclASol® von Novaliq genau, insbesondere das Ergebnis ihrer Registrierung in Europa. Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen seine Geschäftsentwicklungsaktivitäten deutlich verstärkt.

Segment Sonstiges

Die Umsätze im Segment Sonstige sind auf die 2021 gegründete Geschäftseinheit Solv4U zurückzuführen. In diesem Bereich werden typischerweise Machbarkeitsstudien für Kunden durchgeführt. Ziel dieser Studien ist es, nachzuweisen, dass ausgewählte Wirkstoffe mit der Marinosolv-Technologie besser in einer wässrigen Lösung gelöst werden können, wodurch sich ihre Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit möglicherweise erhöhen lässt. In Folgeprojekten werden dann die Optimierung der Formulierung und später ein Lizenzvertrag angeboten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der erste langfristige Vertrag abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2024 wurden zwei weitere Folgeprojekte erfolgreich durchgeführt, wobei die Kooperationen bis heute andauern. Dementsprechend geht Marinomed davon aus, dass die weitere kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem weiteren Umsatzwachstum führen wird.

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Marinomed beantragte am 14. August 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten, und damit eine Insolvenz drohte. Außerdem konnten die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 nicht wie erwartet realisiert werden. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am

  1. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Die gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.

Das Unternehmen erhielt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von EUR 15 Mio., das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt war. Die Rückzahlung war ursprünglich für die Jahre 2023-2027 geplant. Ende März 2024 einigte sich Marinomed mit der EIB auf eine Stundung der Rückzahlung auf die Jahre 2025 bis 2028. Teil der Stundung war eine Vereinbarung, die der EIB eine Verpfändung der Forderungen des Unternehmens gewährte. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehens im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhöhte sich die Forderung der EIB um EUR 7,1 Mio. auf EUR 24,1 Mio. Die EIB unterstützte das Verfahren, indem sie die verpfändeten Forderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. in eine Wandelschuldverschreibung gegen Einlage eines Absonderungsrechts umwandelte. Die Wandelschuldverschreibung wurde im Jänner 2025 ausgegeben und verbrieft ein Wandlungsrecht in zunächst bis zu 84.768 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von 5 EUR je Aktie. Im Falle einer Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die verfügbaren Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen verfügbaren Finanzierungsquellen gemäß geltendem Recht auszugeben. Der verbleibende Anspruch, reduziert um den Prozentsatz der Quote, ist nun Teil des Sanierungsplans und stellt den größten Anspruch aller Gläubiger dar. Die EIB stimmte außerdem einer Rückstehenserklärung über die Barquotenzahlungen bis April 2025 zu, wodurch die Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts zur Deckung dieser Auszahlungen verwendet werden können.

Darüber hinaus sicherte sich Marinomed eine Finanzierung für den Bau des neuen Firmensitzes in Korneuburg in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio., von denen EUR 3,8 Mio. von einem Konsortium aus Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG und austria wirtschaftsservice (AWS) bereitgestellt wurden, das durch ERP-Mittel abgesichert ist. Diese Tranche wurde durch eine Hypothek auf den Hauptsitz des Unternehmens besichert. Die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) gewährte weitere EUR 1,2 Mio. Die Mittel wurden zwischen 2021 und 2022 abgerufen. Diese Darlehen hatten jeweils eine Laufzeit von 12 bzw. 13 Jahren und einen Zinssatz von rund 2,5 % p. a. Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im März 2024 bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen. Für die besicherten Darlehen in Höhe von EUR 4,0 Mio. hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern vereinbart, die halbjährlichen Rückzahlungen auf dem bisherigen Niveau einschließlich Zinsen fortzusetzen. Im Rahmen der Vereinbarung wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben.

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden bisher Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 31,1 Mio. anerkannt. Nach Abzug der Absonderungsrechte verbleiben Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 26,6 Mio. Der Sanierungsplan sieht Gesamtquotenzahlungen von 30 % in Höhe von EUR 8,0 Mio. vor, die im Zeitraum bis Mai 2027 zu zahlen sind. Für den Fall, dass der Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts den geplanten Earn-out übersteigt, erhöhen sich die Quotenzahlungen auf 37 %, was einer zusätzlichen Quotenzahlung von EUR 1,9 Mio. entspricht.

Ende 2023 begann Marinomed mit der strategischen Evaluierung seines Carragelose-Geschäfts und beauftragte einen Unternehmensberater mit der Durchführung des Prozesses. Im Rahmen dieser Evaluierung wurde eine hohe zweistellige Anzahl von Unternehmen kontaktiert und mehrere Interessenten haben Angebote abgegeben. Es wurden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt und mit dem französischen CDMO Unither Pharmaceuticals wurde im November 2024 eine Vereinbarung getroffen. Der Abschluss erfolgte am 28. Februar 2025. Im Rahmen der Vereinbarung hat Marinomed Anspruch auf eine erste Zahlung von bis zu EUR 5,0 Mio., die bereits erfolgte, und Gesamterlöse auf der Grundlage zusätzlicher Earn-out-Zahlungen von bis zu EUR 15 Mio. in den nächsten zwei Jahren.

1.3 Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 hielt Marinomed 100 % der Anteile an der Marino Immo GmbH und erstellte einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB.

Die Anteile an der Marino Immo GmbH wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das am 14. August 2024 über die Marinomed Biotech AG eröffnete Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Der Beschluss des Landesgerichts Korneuburg über die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans und die Aufhebung des Sanierungsverfahrens erfolgte am 14. Jänner 2025.

Da Marinomed zum Bilanzstichtag aufgrund vertraglicher Regelungen die Kontrolle über die Geschäftsführung der Marino Immo GmbH verloren hat, wurde zum 31. Dezember 2024 kein Konzernabschluss mehr erstellt.

1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen.

Das Produktportfolio im Bereich viraler Erkrankungen besteht neben zwei Entwicklungsprojekten aus sieben bereits am Markt befindlichen Carragelose-Produkten, vier Nasensprays, zwei Rachenprodukten und einem kombinierten Nasen-/Rachenspray. Im Geschäftsjahr 2024 war ein weiterer Rückgang bei den Warenverkäufen zu verzeichnen, hierzu wird auf die Erläuterungen in Kapitel 1.2.3 verwiesen. Der Geschäftsbereich wurde mit dem Abschlussdatum 28. Februar 2025 an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert.

Im Segment der immunologischen Produkte auf Basis der Marinosolv-Technologie befindet sich noch kein Marktprodukt. Im Zuge der Sanierung hat Marinomed die Vertriebslizenzrechte für den chinesischen Markt zurückbekommen. Die Vergabe der Lizenzrechte war 2021 mit einer ersten Zahlung in der Höhe von USD 2 Mio. verbunden. Weitere Meilenstein- und Produktlizenzzahlungen sind nach Abschluss weiterer Lizenzvereinbarungen zu erwarten. Dieses Segment ist weiter von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Marinomed konzentriert in diesem Bereich die Anstrengungen auf die weiteren

notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in weiteren geographischen Regionen, bzw. für weitere Produkte, wie insbesondere Tacrosolv.

Das Jahr 2024 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -15,5 Mio. (2023: EUR -6,4 Mio.). Das Betriebsergebnis 2024 betrug EUR -7,6 Mio. (2023: EUR -5,0 Mio.) und das Finanzergebnis EUR -7,9 Mio. (2023: EUR -1,4 Mio.). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -15,4 Mio. (2023: EUR -6,4 Mio.) und einen Bilanzverlust in der Höhe von EUR -70,9 Mio. (2023: EUR -55,5 Mio.).

Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der seit Ende 2023 anhaltende Negativtrend fort und die Umsätze gingen deutlich auf EUR 4,7 Mio. zurück (2023: EUR 9,1 Mio.). Dies ist vor allem auf die weiterhin hohen Lagerbestände unserer Vertriebspartner und eine rückläufige Nachfrage nach Carragelose-Produkten zurückzuführen. Der Umsatz beinhaltet eine Meilensteinzahlung (EUR 0,5 Mio.) aus der Erweiterung einer bestehenden Partnerschaft mit einem bedeutenden Akteur im Bereich Consumer Healthcare. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken auf EUR 0,1 Mio. (2023: EUR 1,5 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen die staatliche Forschungsprämie und Auflösungen von Investitionszuschüssen. Im vorangegangenen Geschäftsjahr umfassten sie hauptsächlich Zuschüsse im Zusammenhang mit der Forschung an einer Carragelose-basierten SARS-CoV-2-Therapie (Emergency Grant KLIPHA-COVID-19).

Aufgrund des Umsatzrückgangs sank der Materialaufwand auf EUR 2,6 Mio. im Berichtszeitraum (2023: EUR 5,8 Mio). Die Bruttomarge aus dem Verkauf von Handelswaren abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) betrug rund 29 % (2023: 28 %). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sanken aufgrund eines rigiden Sparprogramms von EUR 2,3 Mio. im Vergleichszeitraum auf EUR 1,1 Mio. Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2024 mit EUR 4,8 Mio. leicht unter dem Vorjahreswert von EUR 5,0 Mio. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Geschäftsgebäude in Höhe von EUR 0,7 Mio. deutlich erhöht und betragen insgesamt EUR 1,1 Mio. (2023: 0,5 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,8 Mio, auf EUR 2,8 Mio., was insbesondere auf höhere Rechts- und Beratungsaufwendungen zurückzuführen ist. Die darin enthaltenen Aufwendungen beinhalten jene für die Insolvenzverwaltung, Schuldnervertretung und sonstige Beratung in Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren und den durchgeführten Kapitalmaßnahmen.

Das Finanzergebnis, welches wesentlich durch den außerordentlichen Aufwand aus dem Royalty Agreement in Höhe von EUR 6,7 Mio. geprägt ist, beläuft sich auf EUR -7,9 Mio. (2023: EUR -1,4 Mio.).

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gingen auf EUR 3,8 Mio. zurück (2023: EUR 5,8 Mio.).

Sanierungsgewinne wurden im Geschäftsjahr 2024 noch nicht erfasst. Diese werden erst nach der rechtskräftigen Beendigung des Sanierungsverfahrens im Jänner 2025 ausgewiesen. Die Vermögenslage des Unternehmens ist auf der Aktivseite durch einen Rückgang des Umlaufvermögens im laufenden Geschäftsjahr geprägt (EUR -3,1 Mio.). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (EUR 0,3 Mio., 2023: EUR 0,8 Mio.) wurde der Bestand

an Primärpackmitteln für die Warenproduktion reduziert und teilweise abgewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 0,4 Mio., 2023: EUR 1,8 Mio.) weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse. Der Rückgang bei den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen (EUR 0,5 Mio., 2023 EUR 1,0 Mio.) betrifft insbesondere Finanzamtsguthaben und Forschungsförderungen sowie die Abwertung eines gewährten Darlehens um EUR 0,2 Mio. Zum Bilanzstichtag werden erstmals

aktive latente Steuern in Höhe von EUR 0,1 Mio. ausgewiesen. Die liquiden Mittel betragen EUR 1,7 Mio. (2023: EUR 2,6 Mio.) und das Unternehmen zeigt ein negatives Eigenkapital von EUR -26,2 Mio. nach EUR -12,6 Mio. im Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen blieben insgesamt annähernd gleich (EUR 0,9 Mio. gegenüber EUR 0,8 Mio. im Jahr 2023) und betreffen zum Bilanzstichtag insbesondere Personalrückstellungen sowie ausstehende Eingangsrechnungen für Rechts- und sonstige Beratung. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage und des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.

Das Unternehmen wies Ende 2024 liquide Mittel von EUR 1,7 Mio. (2023: EUR 2,6 Mio.) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:

2024
Mio. EUR
2023
Mio. EUR
Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis -14,5 -5,9
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern -2,4 -3,7
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit -2,4 -3,7
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -0,0 -0,1
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1,6 -1,7
zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui
valente
-0,9 -5,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode 2,6 8,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 1,7 2,6

Die Finanzmittelzuflüsse betreffen Deckungsbeiträge aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten sowie Einnahmen aus Lizenzverträgen, einer Meilensteinzahlung und Forschungsförderungen. Darüber hinaus konnten Einzahlungen aus dem flexiblen Wandelanleiheprogramm (+ EUR 0,3 Mio.) und zwei Kapitalerhöhungen (+ EUR 1,4 Mio.) lukriert werden. Weiters hat sich wiederum der Abbau des Umlaufvermögens bei gleichzeitigem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten positiv auf den Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewirkt. Im Geschäftsjahr wurden keine Finanzverbindlichkeiten getilgt und die Zinszahlungen liegen deutlich unter dem Vorjahreswert, sodass der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr deutlich positiv ist.

Das Unternehmen erhielt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von EUR 15 Mio., das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt war. Die Rückzahlung war ursprünglich für die Jahre 2023-2027 geplant. Ende März 2024 einigte sich Marinomed mit der EIB auf eine Stundung der Rückzahlung auf die Jahre 2025 bis 2028. Teil der Stundung war eine Vereinbarung, die der EIB eine Verpfändung der Forderungen des Unternehmens gewährte. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehens im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhöhte sich die Forderung der EIB auf EUR 24,1 Mio.

Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im März 2024 bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen. Für die besicherten Darlehen in Höhe von EUR 4,0 Mio. hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern besprochen, die halbjährlichen Rückzahlungen mit geänderten Zinsen fortzusetzen. Weiters wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben.

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden bisher Forderungen in Höhe von insgesamt rund EUR 31,1 Mio. angemeldet, von denen EUR 24,1 Mio. auf die EIB entfallen. Nach Abzug der Aussonderungsrechte verbleiben Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 26,6 Mio. Der Sanierungsplan sieht Gesamtquotenzahlungen von 30 % in Höhe von EUR 8,0 Mio. vor, die in Raten im Jänner 2025 (5 %), Mai 2025 (5 %), November 2025 (5 %), Mai 2026 (5 %) und November 2026 (10 %) zu leisten sind. Für die Europäische Investitionsbank beginnt die Quotenzahlung auf

Basis einer Rückstehenserklärung erst im April 2025 (5 %), die letzte Rate in Höhe von 10 % ist im Mai 2027 zu leisten. Für den Fall, dass der Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts den geplanten Earn-out übersteigt, erhöhen sich die Quotenzahlungen auf 37%, was einer zusätzlichen Quotenzahlung von EUR 1,9 Mio. entspricht.

Ende 2023 begann Marinomed mit der strategischen Evaluierung seines Carragelose-Geschäfts und beauftragte einen Unternehmensfinanzberater mit der Durchführung des Prozesses. Im Rahmen dieser Evaluierung wurde eine hohe zweistellige Anzahl von Unternehmen kontaktiert und mehrere Interessenten haben Angebote abgegeben. Es wurden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt und mit dem französischen CDMO Unither Pharmaceuticals wurde im November 2024 eine Vereinbarung getroffen. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2025. Im Rahmen der Vereinbarung hat Marinomed eine erste Zahlung von EUR 5,0 Mio. bereits erhalten. Weiters wurden zusätzliche Earn-Out-Zahlungen von bis zu EUR 15 Mio. in den nächsten zwei Jahren abhängig von finanziellen und operativen Zielen vereinbart.

Forschung und Entwicklung

Carragelose

Carragelose (iota-Carrageen) ist ein Polymer, das aus der Rotalge gewonnen wird und eine gelartige Schutzschicht auf Schleimhäuten bildet. Marinomed und andere konnten zeigen, dass Carragelose virusblockierende, allergenblockierende und befeuchtende Eigenschaften ausweist. Dazu wurde eine umfangreiche Datenbasis (in-vitro und klinische Daten) aufgebaut, die durch mehrere Patentfamilien geschützt ist. Auf Grundlage von Carragelose entwickelte Marinomed ein rezeptfrei erhältliches (OTC) Portfolio an Nasensprays, Rachenprodukten und Augentropfen zur Behandlung von viralen Atemwegserkrankungen, Allergien und trockenen Augen. Diese Produkte wurden zuletzt mit rund 20 Partnern in Ländern auf der ganzen Welt vertrieben.

Der Carragelose Geschäftsbereich wurde am 28. Februar 2025 an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals verkauft, stellt aber dennoch in naher Zukunft eine wichtige Einnahmequelle dar. Daher wurden auch im Jahr 2024 zusätzliche Daten zur Wirksamkeit des Polymers generiert. Speziell im Bereich der befeuchtenden Carragelose-Augentropfen wurden interne und klinische Daten erhoben, die die überlegene Wirksamkeit von Carragelose im Vergleich zu anderen, bereits auf dem Markt befindlichen, Produkten zeigen. In einer klinischen Studie in einem Spezialzentrum für die Indikation Trockenes Auge konnte die signifikante Verbesserung der mit der Krankheit assoziierten Anzeichen und Symptome nachgewiesen werden. Die klinische Effizienz

der Carragelose-Augentropfen ist eine Voraussetzung für den Transfer als MDR-Produkt (MDR = medical device regulation) und die erfolgreiche internationale Vermarktung.

Zusätzlich zu Daten für die Augentropfen wurden relevante Studien für den Transfer der anderen Carragelose-Produkte (Nasensprays, Rachenspray und Pastillen) als MDR-Produkte begonnen. Dabei handelt es sich auch um produktionsnahe Studien, wie Prozessvalidierungen und Stabilitätsstudien.

Im letzten Jahr konnten folgende Vorteile für Carragelose gezeigt werden:

  • Überlegener Schutz gegen Austrocknen
  • Überlegene Barrierefunktion gegen Partikel
  • Überlegene Barrierefunktion gegen Allergene

Teile dieser Daten konnten auch für eine zusätzliche Patentanmeldung genutzt werden.

Marinomed unterstützt Unither nun bei der Integration des Carragelose Geschäftsbereichs und hat daraus einerseits Einnahmen aus einem Dienstleistungsertrag und andererseits werden dadurch die Chancen erhöht, bis zu weitere EUR 15 Mio. aus dem vertraglich vereinbarten Earn-outs von Unither zu erhalten.

Gleichzeitig erhöht Marinomed nun den Fokus auf die Marinosolv-Plattform. Dies beinhaltet eigene Produktkandidaten auf Basis der Löslichkeitstechnologie sowie Dienstleistungen für externe Kunden im Solv4U Geschäftsbereich.

Marinosolv

Marinosolv stellt eine Technologieplattform dar, die eine Verbesserung der Löslichkeit und Stabilität kleiner hydrophober Moleküle und Peptide ermöglicht. Die Basis der Technologie besteht aus mehreren Hilfsstoffen, die erfolgreich für die Solubilisierung von Kortikosteroiden und Tacrolimus (entzündungshemmender Stoff aus der Transplantationsmedizin) eingesetzt werden konnten.

Schlechte Löslichkeit und die damit verbundene schlechte Bioverfügbarkeit sind zentrale Herausforderungen bei vielen pharmazeutischen Entwicklungsprojekten. Unzureichende Löslichkeit ist besonders problematisch für Wirkstoffe, die für die lokale Anwendung an empfindlichen Geweben wie Nase und Augen vorgesehen sind. Therapeutische Produkte, die auf Schleimhäuten eingesetzt werden, dürfen nur geringe Mengen an Lösungsmitteln wie Alkohol enthalten, da höhere Konzentrationen reizend wirken können. Daher werden lokale Behandlungen für Augen und Atemwege oft als Suspensionen ungelöster Partikel formuliert.

Eine klinische Studie zeigte, dass ein Nasenspray mit in Marinosolv gelöstem Kortikosteroid und einer deutlich niedrigeren Wirkstoffkonzentration gleich oder besser wirksam ist als eine vermarktete Suspension mit höherer Wirkstoffkonzentration. In einer weiteren klinischen Studie mit Tacrolimus-Augentropfen verglichen mit einem Placebo konnte gezeigt werden, dass eine geringe Konzentration des gelösten Arzneistoffs ausreicht, um bereits nach einer Woche eine signifikante Reduktion von allergischen Symptomen zu erzielen. Ähnliche, nur in Suspension vorliegende, Arzneimittel benötigen hingegen mehrere Wochen, bis eine Wirkung eintritt. Zusammengefasst wurde damit klinisch bewiesen, dass speziell bei lokal angewandten Arzneimitteln wie Nasensprays oder Augentropfen Marinosolv einen großen Vorteil bietet. Die geringere Menge an Arzneistoff bedeutet gleichzeitig eine geringere systemische Belastung für den Patienten und damit ein geringeres Risiko für Nebenwirkungen.

Das Vorliegen von vollständig gelösten Arzneistoffen in den Formulierungen bietet zusätzlich die Möglichkeit, sterile Produkte herzustellen. Aseptisch

Wässrige Formulierung eines schwerlöslichen Wirkstoffes: Trübe Suspension mit ungelösten Partikeln

Marinosolv Formulierung eines schwerlöslichen Wirkstoffes: Klare Lösung mit vollständig gelösten Partikeln

hergestellte Formulierungen müssen steril filtriert werden, ein Herstellungsschritt, der bei Suspensionen nicht möglich ist. Ein Verzicht auf Konservierungsmittel ist ein zusätzlicher Schritt, Arzneimittel für den Patienten sicherer zu machen.

Eine Reduktion von Arzneistoffen in Pharmazeutika hat auch einen positiven Effekt auf die Umwelt, speziell bei Arzneistoffen, die schlecht oder gar nicht abgebaut werden können. Im Abwasser werden derzeit signifikante Mengen an Arzneistoffen nachgewiesen (z.B. Kontrazeptiva).

Marinomed nutzt diese Technologie bisher nur für bereits zugelassene Wirkstoffe, z. B. zur Behandlung von Allergien und Augenkrankheiten. Da Marinosolv jedoch nicht auf bestimmte Arzneimittel oder Indikationen beschränkt ist, kann es auch für viele andere Anwendungen eingesetzt werden, bei denen eine erhöhte Löslichkeit von Vorteil ist.

Vorteile

  • Klinisch validiert
  • Breites Anwendungsspektrum für kleine Moleküle und Peptide
  • Gut verträglich für lokale Anwendungen, auch bei empfindlichen Geweben wie Augen oder Nase
  • Schnellerer Wirkungseintritt als bei Suspensionen
  • Erheblich niedrigere erforderliche Dosis im Vergleich zu derzeit vermarkteten Produkten, mit möglicher Reduktion von Nebenwirkungen
  • Erhöhte Bioverfügbarkeit im Zielgewebe
  • Verbesserte lokale Wirksamkeit
  • Geringere Umweltbelastung
  • Konservierungsmittelfreie Formulierung möglich
  • Leicht skalierbarer Prozess

Immunologie

MAM-1004-1/Budesolv

Wirkstoff: Budesonid Indikation: Behandlung schwerer allergischer Rhinitis Klassifikation: Arzneimittel

Entwicklungsphase: Zulassung in Vorbereitung

MAM-1004-1/Budesolv ist ein Nasenspray, das durch Marinomeds proprietäre Marinosolv-Technologie gelöstes Budesonid (ein Kortikosteroid) enthält. Budesolv ist für die Behandlung allergischer Rhinitis vorgesehen und hat in einer klinischen Phase III Studie alle Endpunkte erreicht. Aufgrund der gelösten, leicht verfügbaren Form konnte eine therapeutische Wirkung mit einer deutlich niedrigeren Dosis (~85 % niedriger als bei vergleichbaren vermarkteten Produkten) erzielt werden. Außerdem ermöglicht die erhöhte Bioverfügbarkeit einen deutlich schnelleren Wirkungseintritt: Budesolv führte in weniger als drei Stunden nach der ersten Dosis zu einer spürbaren Verringerung der allergischen Symptome in der Nase und zu einer signifikanten Verringerung der asthmatischen Symptome. Die einzigartige Marinosolv-Formulierung bietet weitere Vorteile: Durch die gelöste Form des Wirkstoffs ist kein Schütteln notwendig und das Risiko einer Fehldosierung wird stark reduziert. Die Formulierung ist frei von potenziell irritierenden Konservierungsstoffen und gut verträglich. Außerdem trägt die Verringerung der Wirkstoffmenge zur Nachhaltigkeit bei, da weniger Wirkstoff die Umwelt, insbesondere das Abwasser, belastet.

Die derzeit auf dem Markt befindlichen Kortikosteroid-Arzneimittel zur Behandlung der allergischen Rhinitis werden aufgrund ihrer schlechten Löslichkeit in Wasser als Suspensionen formuliert. Die schlechte Löslichkeit und die damit verbundene schlechte Bioverfügbarkeit führen zu einem verzögerten Wirkungseintritt, insbesondere bei lokaler Anwendung in der Nase. Die verwendete Suspension mit ungelösten Partikeln muss mehrere Tage lang angewendet werden, bevor eine Wirkung eintritt. Budesolv bietet somit einen erheblichen Nutzen für Patienten mit allergischer Rhinitis.

Der im Jahr 2021 unterzeichnete erste Lizenzvertrag mit Luoxin Pharmaceutical Group Stock Co., Ltd für den Großraum China wurde im Zuge der Sanierung von Luoxin gekündigt. Die Kündigung ist auf beiden Seiten mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Unterschiedliche regulatorischen Klassifizierungen in den verschiedenen Ländern und Regionen sorgen für Verzögerungen in der Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus war die Produktstabilität bei Raumtemperatur für potenzielle Partner nicht ausreichend. Stabilitätsstudien von empfindlichen Wirkstoffen wie Budesonid werden in Echtzeit durchgeführt. Daher konntes das Problem erst in einem späten Stadium erkannt werden. Den Wissenschaftlern von Marinomed gelang es, die Stabilität zu verbessern. Es wurde ein neues Patent angemeldet, das das produktbezogene geistige Eigentum bis 2043 schützt. Jede Produktänderung hat jedoch regulatorische Konsequenzen. Daher wurde die regulatorische Strategie für die Hauptmärkte Europa und USA relativ kurzfristig neu definiert. Ziel ist nun, eine Zulassung in einem ersten Land zu erreichen.

MAM-1003-1/Tacrosolv

Wirkstoff: Tacrolimus Indikation: Schwere entzündliche Erkrankungen der Augenoberfläche Klassifikation: Arzneimittel Entwicklungsphase: Phase II klinische Studie

MAM-1003-1/Tacrosolv ist eine topisch anzuwendende, entzündungshemmende und immunmodulierende Augentropfenformulierung, die in Marinosolv gelöstes Tacrolimus enthält. Tacrolimus ist ein bekannter Calcineurin-Inhibitor und hochwirksames Immunsuppressivum, das bei Organtransplantationen sowie bei entzündlichen Augen- und Hauterkrankungen eingesetzt wird. Tacrolimus ist jedoch eine stark lipophile Substanz mit sehr geringer Wasserlöslichkeit. Auf der Grundlage der Marinosolv-Technologie hat Marinomed eine neuartige wässrige Formulierung entwickelt, die die vollständige Lösung des Wirkstoffs mit bekannten Hilfsstoffen ermöglicht. Dadurch ist Marinosolv in der Lage, das volle Potenzial von Tacrolimus auch bei sehr niedrigen Konzentrationen zu entfalten.

Es konnte gezeigt werden, dass die topische Anwendung von Tacrosolv zu höheren Konzentrationen von Tacrolimus im Augengewebe führt als Talymus (Tacrolimus als Suspension), ein Produkt, das in Asien zur Behandlung der vernalen Keratokonjunktivitis vermarktet wird. Obwohl die Konzentration des Arzneimittels um 95 % reduziert war, wurden in verschiedenen Geweben des Auges, wie der Bindehaut und der Hornhaut, ausreichende Konzentrationen des Arzneimittels nachgewiesen. Eine klinische Studie der Phase IIa zur Dosisfindung wurde in der Modellindikation allergische Rhinokonjunktivitis durchgeführt. Die höher dosierte

Gruppe zeigte bereits nach acht Behandlungstagen eine signifikante Linderung der allergischen Symptome in den Augen und auch in der Nase. Diese ersten Daten untermauern die Hypothese, dass vollständig gelöstes Tacrolimus als wirksame Therapie für Augenentzündungen entwickelt werden kann.

Die Behandlung von entzündlichen Erkrankungen des vorderen Auges erfordert häufig die langfristige Anwendung von topischen und/oder systemischen Kortikosteroiden, die zu einem erhöhten Augeninnendruck und damit verbundenen Komplikationen wie Katarakt und Glaukom führen können. Zu den alternativen Behandlungsmöglichkeiten gehört der Einsatz des Immunsuppressivums Cyclosporin, das ein vergleichbares Sicherheitsprofil wie Tacrolimus aufweist, aber etwa 100 Mal weniger wirksam ist. Eine Formulierung mit gelöstem Tacrolimus bietet daher erhebliche Vorteile gegenüber den derzeit verfügbaren Behandlungsmethoden für entzündliche Augenkrankheiten.

Strategie und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die erfolgreiche Sanierung und der Verkauf des Carragelose-Geschäfts ermöglichen Marinomed die Fokussierung auf die Erzielung von Erträgen aus unserer Technologieplattform Marinosolv. Mit Marinosolv haben wir eine leistungsstarke Technologie in der Hand, die viele Herausforderungen bei der Formulierungsentwicklung unlöslicher Verbindungen lösen kann. Wir sind überzeugt, dass unsere Technologie einen Mehrwert für Patienten schaffen kann. Positive klinische Daten für Budesolv und Tacrosolv sowie die Lösung von technischen Problemen in Bezug auf die Produktstabilitäten deuten darauf hin, dass unsere Marinosolv-Technologie das Potenzial hat, schwerlösliche Wirkstoffe erfolgreich in wässrige Lösung zu bringen und so ihre Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit deutlich zu erhöhen. Dieses Potenzial wollen wir nutzen und unsere Strategie der Entwicklung innovativer Therapien weiterverfolgen.

Die Sanierung des Unternehmens war eine große Herausforderung für alle Stakeholder. Der Vorstand sieht in der Sanierung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat jedoch eine große Chance. Weil das Sanierungsverfahren erst im Jänner 2025 abgeschlossen wurde, sind auf der Fremdkapitalseite in diesem Jahresfinanzbericht noch unbesicherte Verbindlichkeiten in signifikanter Höhe ausgewiesen. Aufgrund der Sanierung können im Jahr 2025 mindestens 63 % davon als Sanierungsgewinn ausgebucht werden. Die verbleibenden unbesicherten Verbindlichkeiten unterliegen keiner Verzinsung und werden in vereinbarten Tranchen laut Sanierungsplan rückgeführt. Die Sanierung bedeutet daher eine massive Entlastung des Unternehmens auf der Fremdkapitalseite.

Damit ist das Ziel, die Profitabilität zu erreichen, deutlich einfacher erreichbar. Der Vertrag über die Veräußerung des Carragelose-Geschäfts ermöglicht es uns, uns mit einer schlanken Struktur auf unsere Kernkompetenz Forschung und Entwicklung zu konzentrieren. Darüber hinaus werden die Erlöse aus diesem Verkauf zur Erfüllung des Sanierungsplans verwendet. Mit Marinosolv verfügen wir über eine leistungsstarke Technologie, die viele Herausforderungen bei der Formulierungsentwicklung unlöslicher Verbindungen bewältigen könnte. Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Entwicklung unserer eigenen Produktkandidaten und den Solv4U-Kundenprojekten sind wir überzeugt, einen echten Mehrwert für Patienten zu schaffen. Mit vollem Fokus auf das Segment Immunologie zielt die Geschäftsentwicklung auf den Abschluss neuer Lizenzvereinbarungen ab. Im Segment "Sonstige" zeichnen sich neue Projekte für die Einheit Solv4U ab, die die Marinosolv-Technologie anderen Pharmaunternehmen zur Verfügung stellt. Unter der Marke Solv4U bieten wir nun auch zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen für Kunden an, die nicht mit der Solubilisierung von Wirkstoffen zusammenhängen. Obwohl die Insolvenz uns etwas zurückgeworfen hat, ist es uns gelungen, das Kernpersonal zu halten, einschließlich des Business-Development-Teams, das aus Fachleuten mit umfangreicher pharmazeutischer Erfahrung besteht.

Marinomed hat vier Schlüssel-Projekte definiert:

  • (a) Maximierung der Earn-out-Zahlungen nach dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts: Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2025. Die erste Kaufpreiszahlung von rund EUR 5 Mio. wird auch für die Rückzahlung der ersten Tranchen der Quote gemäß dem Sanierungsplan verwendet. Marinomed unterstützt Unither beim Transfer des Carragelose-Geschäfts und wird für seine Dienstleistungen im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung kompensiert. Marinomed ist optimistisch, dass das Earn-out-Ziel, das Maximum von zusätzlichen EUR 15 Mio. zu generieren, innerhalb der nächsten zwei Jahre erreicht werden kann.
  • (b) Abschluss von Lizenzvereinbarungen und Erhalt einer ersten Marktzulassung für Budesolv: Marinomed arbeitet daran, das Vertrauen in die Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Unsere Strategie besteht darin, alle verbleibenden Daten zu beschaffen, die für die Einreichung des Antrags auf Marktzulassung von Budesolv erforderlich sind, und so bald wie möglich einen Antrag in einem ersten Land zu stellen. Das erste Land/die erste Region wird vom Ergebnis der laufenden Geschäftsentwicklungsverhandlungen mit interessierten Unternehmen abhängen.
  • (c) Abschluss einer ersten Partnerschaft für Tacrosolv: In den letzten Jahren hat Marinomed wertvolles Feedback vom Markt zum Partnering-Prozess von Tacrosolv erhalten. Gleichzeitig hat Marinomed die Formulie-

rung angepasst, ein Primärpackmittel definiert und intern Fachwissen und Kapazitäten für die Geschäftsentwicklung aufgebaut, sodass der Partnering-Prozess an Fahrt aufnehmen kann.

(d) Ausbau des Solv4U-Technologiepartnerschafts- und Dienstleistungsgeschäfts: Nach mehreren erfolgreichen Machbarkeitsstudien und kleineren Projekten wurden in den letzten Jahren langfristige Partnerschaften mit Aché für Brasilien, SPH Sine für China und Unither Pharmaceuticals für Frankreich geschlossen. Weitere Geschäfte über Machbarkeitsstudien hinaus sind bereits in Sicht, die den Umsatzbeitrag von Solv4U erheblich steigern könnten. Wir streben ein deutliches Wachstum des Solv4U-Geschäfts an, um durch zukünftige Lizenzgebühren, die aus entwickelten Produkten generiert werden, ein Aufwärtspotenzial zu schaffen. Darüber hinaus bietet Marinomed nun auch pharmazeutische Dienstleistungen für externe Kunden an, wodurch weiteres Umsatzpotenzial entsteht.

Durch die Veräußerung des Carragelose-Geschäftsbereichs verschiebt sich der Fokus des Marinomed-Geschäftsmodells von der Umsatzgenerierung aus dem Verkauf von Handelswaren hin zu Lizenzdeals verbunden mit Upfront- und Meilensteinzahlungen. Weitere Umsätze werden aus den Earn-Out-Komponenten und dem Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit dem Unither-Vertrag sowie mit den Solv4U-Dienstleistungen erzielt. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell finden Sie auf S. 52. Insgesamt streben wir ab 2025 durch die oben genannten Initiativen die Erreichung der Profitabilität an.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Marinomed ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, dessen Geschäftsmodell auf bestehenden und künftigen kommerziellen Partnerschaften beruht, die auf globale Märkte abzielen. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um operative, finanzielle und regulatorische Risiken.

Marinomed hat innerhalb des Unternehmens Systeme und Prozesse etabliert, um diese Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden kontinuierlich überwacht.

3.1 Globale wirtschaftliche Risiken

Als internationales Unternehmen ist Marinomed in die Weltwirtschaft integriert, die dynamischen Veränderungen ausgesetzt ist. Bewaffnete und nicht bewaffnete Konflikte werden teilweise offen ausgetragen und geopolitische Normen in Frage gestellt. Diese Entwicklungen könnten sich zusätzlich auf die Weltwirtschaft auswirken, da sie die Inflation und die Zinssätze angeheizt haben. Solche globalen Ereignisse führen in der Regel zu einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums. Wir müssen auch die erwarteten Auswirkungen eines sich verändernden geopolitischen Umfelds und einer regulatorischen Landschaft, die von der neuen Trump-Regierung bestimmt wird, berücksichtigen. Der Life-Science-Sektor kann von anhaltender Innovation und einer Reihe positiver Impulse profitieren, muss jedoch Risiken im Zusammenhang mit makroökonomischer Volatilität, potenziellen Unterbrechungen der Lieferketten und sich ändernden politischen Prioritäten bewältigen.

Trotz des Verkaufs seines Carragelose-Geschäfts ist Marinomed zumindest teilweise diesen Risiken ausgesetzt, da sie die Fähigkeit des Unternehmens beeinflussen können, den vollen vertraglichen Earn-out aus dem Verkauf des Geschäfts zu erzielen. Marinomed ist dem Risiko ausgesetzt, dass Unither Pharmaceuticals, der Käufer des Carragelose-Geschäfts, möglicherweise nicht den vollen Kaufpreis von bis zu EUR 20 Mio. zahlt, wenn vereinbarte operative oder kommerzielle Meilensteine nicht erreicht werden. Die Marinosolv-Technologieplattform ist einem erhöhten Risiko in Bezug auf den Zeitpunkt und den Wert während der Vermarktung ausgesetzt. Ein weiterer Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums könnte zusätzlich zu der anhaltend hohen Inflation zu einem anhaltenden Rückgang der Kundennachfrage führen.

3.2 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten

Finanzierungsrisiko

Das zuletzt beendete Sanierungsverfahren von Marinomed hat das Risiko aufgezeigt, dass notwendige Finanzierungen nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erreicht werden könnten, wenn sie benötigt werden. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed seit seiner Gründung mit einer Ausnahme einen Bilanzverlust aus. Solche Verluste sind für ein Unternehmen im Biotech-Sektor nicht ungewöhnlich, hängen aber eng mit dem Geschäftsmodell zusammen, das oft langjährige Forschungs- und Entwicklungsphasen vorsieht, bevor relevante Umsätze generiert werden. Aus diesem Grund stehen Marinomed keine traditionellen Kreditinstrumente zur Verfügung. Verzögerungen auf der Entwicklungs- und Vermarktungsseite könnten zu einem weiteren Finanzierungsbedarf führen. Eine solche Finanzierung ist über die Kapitalmärkte möglicherweise überhaupt nicht, oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich, je nach Aktienkurs der Gesellschaft. Das Unternehmen ist daher dem Risiko ausgesetzt, dass es seinen Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen decken kann. Als Maßnahme gegen die Inflation wurden weltweit die Zinssätze erhöht. Dies birgt das Risiko, dass die Finanzierungskosten für bestehende und zukünftige Finanzierungen steigen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen bei den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Unternehmens führen. In diesem Fall kann es sein, dass der Wert dieser Aktivitäten nicht oder nicht rechtzeitig realisiert wird.

Marinomed wird stets versuchen, seine finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch die Aufnahme von zusätzlichem Kapital zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Bedingungen der neuen Finanzierungsvereinbarungen des Unternehmens seine finanzielle und operative Flexibilität beeinträchtigen, insbesondere seine Fähigkeit, neue Schulden aufzunehmen, Sicherheiten zu stellen und wesentliche Vermögenswerte zu veräußern. Dies könnte das Unternehmen daran hindern, in Zukunft Investitionen zu tätigen, insbesondere in Forschung und Entwicklung. Jeder dieser Faktoren kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der potenziellen Unfähigkeit ergeben, die zur Rückzahlung bestehender Verpflichtungen erforderlichen Mittel aufzubringen (einschließlich jener, die sich aus dem mit den Gläubigern des Unternehmens im Rahmen des Sanierungsverfahrens vereinbarten Sanierungsplan ergeben). Bis heute hat das Unternehmen seine Betriebsverluste hauptsächlich durch die Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen, den Verkauf von Waren, atypische stille Beteiligungen, die Ausgabe von Wandelanleihen und neuen Aktien beim Börsengang und bei nachfolgenden Kapitalerhöhungen sowie durch Zuschüsse, subventionierte Darlehen und andere staatliche Subventionen finanziert.

Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel und die Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts ausreichen werden, um die Betriebsausgaben und die Abfindungszahlungen an Gläubiger gemäß dem Sanierungsplan zu decken, der Rückzahlungen in mehreren Tranchen bis Mai 2027 vorsieht. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass aus dem Vertrag über den Verkauf des Carragelose-Geschäfts ein Mindestbetrag an Erlösen, insbesondere im Zusammenhang mit Earn-out-Komponenten des Kaufpreises, erzielt werden kann. Darüber hinaus wird mit einer Mittelzufuhr aus Finanzierungen oder zusätzlichen Meilensteinen in der zweiten Jahreshälfte 2025 gerechnet. Das Unternehmen arbeitet derzeit auf der Grundlage einer positiven Fortbestandsprognose, die auf dem kürzlich von seinen Gläubigern und dem Gericht genehmigten Sanierungsplan basiert.

Die oben dargelegten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten möglicherweise dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden kann und daher nicht in der Lage ist, seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Verbindlichkeiten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu begleichen. In diesem Fall könnte der Sanierungsplan hinfällig werden und Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern würden in Abhängigkeit vom Status der bereits ausgezahlten Quotenzahlungen fällig. In diesem Fall könnte das Unternehmen in Konkurs gehen.

Zinsrisiko

Marinomed ist aufgrund der Entwicklung der internationalen Zinssätze einem Zinsrisiko im üblichen Umfang ausgesetzt. Aufgrund der im Zuge des Sanierungsverfahrens mit den Gläubigern der Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen bestehen keine Zinsrisiken mehr aus umsatzabhängigen Lizenzgebühren, die im Zusammenhang mit dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu zahlen sind. Der Zinssatz für das ERP-Immobiliendarlehen (European Recovery Program) wurde jedoch nach der Insolvenz erhöht. Risiken aus der NÖBEG-Finanzierung sind aufgrund der Insolvenz entfallen. Marinomed hält keine derivativen Finanzinstrumente.

Wechselkursrisiko

Als internationales Unternehmen, das mit Vertriebspartnern in anderen Währungen als dem Euro zusammenarbeitet, ist Marinomed dem Risiko schwankender Wechselkurse ausgesetzt. So besteht beispielsweise das Risiko einer Abwertung

von Fremdwährungen, in denen das Unternehmen Zahlungen erhält, und das Risiko einer Aufwertung von Fremdwährungen, in denen das Unternehmen Zahlungen leisten soll. Derzeit werden keine Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen in Fremdwährungen erzielt, sodass diese Risiken begrenzt sind.

3.3 Strategische Risiken

Für Marinomed besteht das Risiko, dass das langfristige Unternehmenspotenzial nicht genutzt oder falsch eingeschätzt wird. Für beide Technologieplattformen – Carragelose und Marinosolv – könnten sich die eingegangenen oder noch einzugehenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder durchführbar erweisen. Die aktuelle Bewertung des Potenzials unserer Produkte auf den globalen Märkten und die Berechnung des Earn-outs aus dem Verkauf unseres Carragelose-Geschäfts an Unither könnten sich als zu optimistisch erweisen. Es besteht das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Es besteht auch das Risiko, dass Wettbewerber bessere oder billigere Produkte entwickeln, wodurch das Marinomed-Portfolio weniger profitabel wird.

In nahezu allen regionalen Märkten versuchen die Behörden, die Kosten im Gesundheitswesen durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern und eine dauerhafte Senkung der Erstattungsgrenzen für Arzneimittel zu begrenzen. Der stark wachsende Markt für rezeptfreie Medikamente (over-thecounter, OTC) ist diesen Einflüssen weniger stark ausgesetzt. Allerdings gibt es eine starke Konkurrenz durch größere Anbieter, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Ressourcen verfügen als Marinomed oder ihre Vertriebspartner in den jeweiligen Ländern.

3.4 Operative Risiken

Nach dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals ist Marinomed weiterhin auf Partner für die Entwicklung und die Kommerzialisierung seiner Produkte angewiesen. Sowohl bestehende als auch neue Partner sind möglicherweise nicht in der Lage, wirtschaftliche, regulatorische oder technische Schwierigkeiten zu lösen, die nicht von Marinomed verschuldet sind, was zu einem Schaden für Marinomed führen kann. Partner können ihre eigenen Verkaufsziele verfehlen, aber das Risiko kann auch Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken umfassen. Darüber hinaus ist Marinomed möglicherweise nicht in der Lage, neue Partnerschaften innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließen, was dazu führt, dass Meilensteinzahlungen nicht vereinnahmt werden können.

3.5 Risiko im Zusammenhang mit Patenten

Das Carragelose-Produktportfolio und die Marinosolv-Technologie sind weltweit durch mehrere Patente geschützt. Marinomed erwartet, dass in allen laufenden Nationalisierungsverfahren Patente erteilt werden. Für alle wichtigen Absatzmärkte wurden bereits nationale Patente erteilt. Darüber hinaus geht das Unternehmen davon aus, dass weitere Innovationen durch Patente geschützt werden können. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente und Patentanmeldungen angefochten werden oder dass aktuelle Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder

Produkte verloren gehen. Wettbewerber könnten auch die Patente von Marinomed missachten und es erforderlich machen, dass sich das Unternehmen gegen Patentrechtsverstöße verteidigt, indem es Rechtsberatung einholt und die damit verbundenen Kosten trägt.

3.6 Forschungs- und Entwicklungsrisiko

Der Erfolg von Marinomed hängt weitgehend davon ab, dass die erwarteten Ergebnisse durch seine Forschungs- und Entwicklungsinitiativen erzielt werden. Interne und externe Forscher halten sich an alle gesetzlichen Vorschriften und beachten ethische Grundsätze. Ein verantwortungsvoller Forschungsansatz umfasst die folgenden Maßnahmen: Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, sorgfältiger Umgang mit Publikationen, Dokumentation von Risiken sowie Bildungs- und Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in klinischen Studien schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten oder dass die Ergebnisse der Forschung und klinischer Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen oder nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte.

Zudem könnten die klinischen Studien von den Zulassungsbehörden als unzureichend angesehen und auf dieser Grundlage keine Marktzulassung erteilt werden. Dies könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed erheblich mindern. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos werden und geplante Umsätze ausbleiben. In der Forschung und Entwicklung ist Marinomed auch dem Risiko ausgesetzt, dass Produktinnovationen die Erwartungen nicht oder nur teilweise erfüllen. So könnten die Produkte trotz einer therapeutisch vorteilhaften Entwicklung nicht oder nur zu hohen Kosten herstellbar sein. Darüber hinaus können Produkteigenschaften, die nicht den Markterwartungen entsprechen oder die beispielsweise eine Kühlkette bei der Distribution erfordern, zu zusätzlichen Aufwendungen führen.

3.7 Entwicklungs- und Herstellungsrisiko

Marinomed ist potenziellen Risiken im Zusammenhang mit materiellen und nicht-materiellen Änderungen der Herstellungsverfahren seiner Produktkandidaten ausgesetzt. Beim Übergang dieser Kandidaten von präklinischen und klinischen Studien zur Vermarktung können Änderungen der Herstellungstechniken zu höheren Kosten, Verzögerungen und der Notwendigkeit zusätzlicher Studien führen. Solche Änderungen können Schwankungen in der Produktleistung nach sich ziehen, sich auf klinische Studien auswirken und möglicherweise die behördliche Zulassung verzögern. Diese Herausforderungen könnten letztlich Marinomeds Fähigkeit beeinträchtigen, seine Produkte erfolgreich auf den Markt zu bringen und sich auf seine finanzielle Stabilität und die operativen Zeitpläne auswirken.

3.8 Regulatorisches Risiko

Marinomed erforscht und entwickelt Medizinprodukte und pharmazeutische Produkte. Bisher mussten Medizinprodukte, die auf Grundlage der EU-Medizinprodukte-Richtlinie (MDD) zugelassen wurden, der seit 2021 geltenden EU-Medizinprodukteverordung (MDR) entsprechen, um nach dem 26. Mai 2024 vermarktet werden zu dürfen. Die EU verlängerte die Übergangsfristen für die Marktzulassung von Medizinprodukten mit gültiger CE-Zertifizierung je nach Risikoklasse bis spätestens 31. Dezember 2028. Die Anwendbarkeit verlängerter Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Rechtslage (MDR) setzt einen Antrag des Herstellers auf Konformitätsbewertung des Medizinprodukts nach MDR bis spätestens 26. Mai 2024 voraus. Damit entfällt die ursprüngliche Abverkaufsfrist für nicht konforme Medizinprodukte mit 26. Mai 2025, sodass solche Produkte bis zum Ende der verlängerten Übergangsfristen (d. h. bis längstens 31. Dezember 2028) in Verkehr gebracht und bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Haltbarkeitsdauer bereitgestellt werden dürfen. Auch wenn Marinomed bereits über einen Dienstleister die Umstellung seiner Produkte auf die MDR beantragt hat, besteht das Risiko, dass die in der EU als Medizinprodukte vermarkteten Carragelose-Produkte nicht den neuen, höheren Standards entsprechen, dass die benannte Stelle (TÜV oder ähnliches) die Dokumentation bemängelt oder dass die EU die entsprechenden Vorschriften erneut ändert. Im Jahr 2024 wurden bereits erste MDR-Zertifikate für einen Teil des Carragelose-Produktportfolios ausgestellt. Das Eintreten der oben genannten Risiken kann dazu führen, dass der Earn-out aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts geringer ausfällt als erwartet.

Die Zulassung von pharmazeutischen Produkten ist typischerweise mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Zulassungsart (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Marktzulassung von Behörden in mehreren Ländern genehmigt werden. In verschiedenen Regionen (hauptsächlich USA, Europa und Asien) folgen die Behörden unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden

kann dieser Prozess mehrere Jahre dauern oder sogar dazu führen, dass es sinnvoll erscheint, die Zulassung ganz zurückzuziehen.

Als Teil einer stark regulierten Branche unterliegt Marinomed dem Risiko, dass die Regulierungsbehörden zusätzliche oder strengere gesetzliche Anforderungen an die Marktzulassung der vom Unternehmen entwickelten Produkte stellen, z. B. aufgrund einer geänderten Auslegung der geltenden Rechtsnormen durch die zuständigen Gerichte. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf dieser Produkte und auf die Umsatzentwicklung von Marinomed haben.

In den USA sind Behörden wie die FDA mit "Effizienzmaßnahmen" der US-Regierung konfrontiert, die schon zu Freisetzung von Personal geführt haben. Für Marinomed besteht daher die Gefahr, dass sich die von Procter und Gamble in den USA betriebene Zulassung für das Carragelose-Nasenspray und die damit verbundene Earn-Out-Zahlung verzögert.

3.9 Personalrisiko

Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl des Unternehmens besteht das Risiko, dass bei Abwesenheit von Schlüsselarbeitskräften entscheidendes Fachwissen verloren geht und dass die Besetzung offener Stellen zu Verzögerungen bei der Erreichung von Zielen führt. Das kürzlich abgeschlossene Sanierungsverfahren des Unternehmens hat das Risiko des Verlusts von Schlüsselpersonal erhöht und gleichzeitig die Chance auf die Einstellung neuer Talente verringert. Marinomed arbeitet daran, das Vertrauen der Stakeholder in das Unternehmen wiederherzustellen, um Talente und Fachwissen anzuziehen.

Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand. Letzteres fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch enge Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten und Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit Lieferanten und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung.

Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystem (IKS). Ziele des IKS sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der anwendbaren Rechnungslegungsstandards. Das IKS hat ferner die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten.

Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation weist flache Hierarchien und eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit auf. Es besteht eine organisatorische Trennung von operativer und finanzieller Verantwortung. Im Rechnungswesen sind zudem die Prozesse Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung getrennt.

Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besondere Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich, zweiwöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird von den jeweiligen Bereichsleitern strukturiert an das Management berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.

Dieses interne Berichtswesen soll es dem Vorstand ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendige Planung, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze, wird vom Vorstand vorab genehmigt.

Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Aufgrund des planmäßig negativen Eigenkapitals ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Fortbestehensprognose aufzustellen. Diese wird vom Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand jedes Quartal mit der aktuellen Berichterstattung abgeglichen und aktualisiert und im Zuge der Jahresabschlussprüfung bzw. der prüferischen Durchsicht zum Halbjahr dem Abschlussprüfer vorgelegt. Seit 2019 wird das Rechnungswesen der Gesellschaft mithilfe der Finanzbuchhaltungssoftware BMD geführt. Die Finanzplanung wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand, den Projektleitern für Forschung und Entwicklung und der Finanzabteilung erstellt. Monatlich werden die Plandaten mit den in BMD erfassten Ist-Daten abgeglichen und intern berichtet.

Der Jahresabschluss wird durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.

Eigene Anteile

Das Unternehmen hält zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2024 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.

Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten

Grundkapital

Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,00 und ist eingeteilt in 1.778.333 Stück stimmberechtigte Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00/Aktie, die mit gleichem Stimmrecht ausgestattet sind.

Die Eigentumsverhältnisse und Entwicklung des Grundkapitals sind im Kapitel "Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens" unter Unterpunkt 1.1 Allgemeines dargestellt.

Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht der jeweilige Vorstandsdienstvertrag eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Jahresgehältern vor.

Die wesentlichen von Marinomed eingegangenen Finanzierungsvereinbarungen beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor.

Ausgabe und Erwerb eigener Aktien

Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft

Der Vorstand verfügt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 über keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft.

Ausgabe von Aktien Bedingte Kapitalerhöhung

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 beschlossene bedingte Kapital um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Stück Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 ("Bedingtes Kapital 2020") beschlossen.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde das in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 beschlossene bedingte Kapital aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2021"), soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand weiters gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/ Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremdoder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital 2021, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszu-

schließen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen (bis zu 18 Tranchen je EUR 300.000,00). Unterlegt war das CNFP mit bis zu 147.243 Stück neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung standen. Nice & Green verpflichtete sich, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum Q4/2021 bis Q1/2024 insgesamt 13 Tranchen gezeichnet und gewandelt. Nach einer zwischenzeitlichen Pausierung des Programms wurden die Vertragsbedingungen im Oktober 2023 angepasst und die Höhe der verbliebenen neun Tranchen auf bis zu EUR 160.000,00 pro Tranche reduziert. Davon wurden im 1. Quartal 2024 zwei Tranchen gewandelt, wobei eine Tranche in einem teilweisen Ausmaß von EUR 60.000,00 bar bedient wurde. Der Zugang zum Grundkapital betrug im Jahr 2024 aus diesem Titel 16.697 Aktien und über die Gesamtdauer des Programms in den Jahren 2021-2024 insgesamt 62.624 Aktien. Das CNFP wurde im September 2024 eingestellt, ohne dass die verbleibenden fünf Tranchen gewandelt wurden.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 wurde beschlossen, dass das "Bedingte Kapital 2020" in Höhe von bis zu 54.000 auf Inhaber lautende Stückaktien auch zur Bedienung von Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern gemäß dem Stock Option Plan 2022 eingeräumt werden, herangezogen werden kann.

Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde das Grundkapital in mehreren Kapitalerhöhungen gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie bis zum 31. Dezember 2023 um insgesamt EUR 8.134,00 erhöht.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 ermächtigte den Vorstand, das bedingte Kapital gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17. September 2020 und 15. Juni 2022 ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, die Arbeitnehmern der Gesellschaft gem. Employee Stock Option Plan 2023 eingeräumt werden, heranzuziehen ("Bedingtes Kapital 2023"). Der Management Stock Option Plan 2023 ersetzte die Stock Option Pläne 2020 und 2022. Es gab keine Begünstigten aus den Stock Option Plänen 2020 und 2022, da keine Aktienoptionen gewährt und keine Bezugsaktien ausgegeben wurden.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 ermächtigte den Vorstand, das bedingte Kapital gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17. September 2020, 15. Juni 2022 und 21. Juni 2023 ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, die Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern der Gesellschaft gem. Management Stock Option Plan 2024 eingeräumt werden, heranzuziehen ("Bedingtes SOP Kapital 2024"). Der Management Stock Option Plan 2024 ersetzte den Stock Option Plan 2023. Es gab keine Begünstigten aus dem alten Stock Option Plan 2023, da keine Aktienoptionen gewährt und keine Bezugsaktien ausgegeben wurden.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurde die dem Vorstand in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Finanzinstrumenten aufgehoben und der Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das Bedingte Kapital 2021 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 154.053,00 durch Ausgabe von bis zu 154.053 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2024"), wobei die bedingte Kapitalerhöhung nur soweit durchgeführt wird, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen.

Am 27. November 2024 beschloss der Vorstand der Gesellschaft, aufgrund der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 erteilten Ermächtigung, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 423.840,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre an die Europäische Investitionsbank (EIB) auszugeben. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 21. Jänner 2025 begeben. Die Wandelschuldverschreibungen verbriefen ein Wandlungsrecht in bis zu 84.768 Stück Aktien der Gesellschaft zum Wandlungspreis von EUR 5,00 je Aktie. Im Falle der Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist

beabsichtigt, die Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen verfügbaren Finanzierungsquellen gemäß geltendem Recht auszugeben.

Der Vorstand wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 gemäß § 174 Abs. 2 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2024" in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 169.458,00 durch Ausgabe von bis zu 169.458 auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024/ II").

Genehmigtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das bestehende genehmigte Kapital ("Genehmigtes Kapital 2020") aufgehoben sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts beschlossen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Der Vorstand wurde gemäß §169 AktG ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2028 das Grundkapital um bis zu EUR 759.583,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen Inhaberaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die ausgegebenen neuen Aktien ist im Ausmaß von bis zu 10 % des bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" bestehenden Grundkapitals unter bestimmten Umständen (Ausgabe gegen Bareinlage zur Bedienung von Mehrzuteilungsoptionen und/oder Ausgabe gegen Bareinlage zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bzw. Aufnahme neuer/Fortführung bestehender Projekte) ausgeschlossen (Direktausschluss). Weiters kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und/oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital die Grenze von insgesamt 10 % des Grundkapitals bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" nicht überschreitet) ausgeschlossen werden (Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts).

Die Summe aus neuen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten, zu deren Ausgabe der Vorstand in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wurde, und allenfalls aus dem "Genehmigten Kapital 2023" auszugebenden Aktien darf den Betrag von 759.583 Stück nicht überschreiten.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurden Beschlüsse zur Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023 (759.583 Aktien) und zur Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2029 um bis zu 770.265 Aktien zu erhöhen, vorbehaltlich des teilweisen direkten Ausschlusses des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 770.265 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie (anteiliger Betrag des Grundkapitals je Aktie) und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2024").

Am 18. September 2024 beschloss der Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 154.053,00 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.694.583,00 gegen Bareinzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegeben und unterlagen dem Direktausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie betrug EUR 5,00,

sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 770.265,00 betrug.

Am 5. Dezember 2024 beschloss der Vorstand weiters, das Grundkapital der Gesellschaft neuerlich um EUR 83.750,00 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.778.333,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden unter Bezugsrechtsausschluss bestehender Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegeben. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie betrug EUR 8,00, sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 670.000,00 betrug.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 wurde beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2024 (770.265 Aktien) in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufzuheben und den Vorstand gemäß § 169 AktG zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Dezember 2029 um bis zu 847.291 Aktien zu erhöhen, unter teilweisem direktem Ausschluss des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 847.291 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie (anteilsmäßiger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen ("Genehmigtes Kapital 2024/II").

Optionsrücklage

Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für Arbeitnehmer des Unternehmens. Die Gesamtzahl der im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Inhaber berechtigte, eine Stammaktie zu zeichnen. Da zum Bilanzstichtag keine Ausübungsmöglichkeit mehr bestand, wurde die Optionsrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2023: TEUR 655) erfolgsneutral in die freien Gewinnrücklagen umgebucht.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 42 Mitarbeiter (2023: 47) bei Marinomed beschäftigt. Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 23 Mitarbeitern (2023: 27). 68 % (2023: 68 %) der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 73 % (2023: 75 %) und in Führungspositionen bei 20 % (2023: 20 %). Im März 2024 erreichte Marinomed wieder eine Top-10-Platzierung beim "Gender Diversity Index Austria 2023", einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten drei Jahre lag die Fluktuation bei ca. 20 % (2023: 12 %). Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 14 % (2023: 6 %). Durch das Sanierungsverfahren im Jahr 2024 kam es zu überdurchschnittlichen Fluktuationen bei der Mitarbeiteranzahl.

Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf immunologische Krankheiten entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel, Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln.

Marinomed fokussiert sich auf die Erforschung und frühe prä- und klinische Entwicklung biopharmazeutischer Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes "asset light" Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.

Im Jahr 2024 hat Marinomed mit 21 (2023: 20) Partnern Beziehungen zum Vertrieb seiner Produkte unterhalten. Ende 2024 wurde der Carragelose-Geschäftsbereich an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert.

In den Jahren 2020-2021 wurde der Firmenstandort nach Korneuburg verlegt. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der Strom kommt dabei vorzugsweise von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Gebäudes.

Korneuburg, am 15. April 2025

Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau.

Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen Corporate Governance Bericht, der auf der Website der Gesellschaft (www.marinomed.com) veröffentlicht wird. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und die Einhaltung der Vorschriften der Emittenten-Compliance überwacht.

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Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer

Einzelabschluss

Bilanz

alle Beträge in EUR 31.12.2024 31.12.2023
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
Lizenzen
86.546,23 128.881,38
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 4.394.242,00 5.243.522,28
davon Grundwert 358.925,00 358.925,00
2. Maschinen 31.906,52 42.542,02
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 361.913,25 522.758,27
4.788.061,77 5.808.822,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 35.000,00
2. Beteiligungen 18.333,70 0,00
18.333,70 35.000,00
4.892.941,70 5.972.703,95
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 264.928,38 773.704,20
2. Handelswaren 246.224,87 115.550,62
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen 17.096,11 0,00
4. Geleistete Anzahlungen 9.731,00 0,00
537.980,36 889.254,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 418.519,04 1.784.153,60
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 488.021,30 978.699,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 400,00 400,00
906.540,34 2.762.852,90
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.706.391,15 2.564.028,54
3.150.911,85 6.216.136,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.897,16 169.828,65
D. Aktive latente Steuern 102.598,19 0,00
Summe Aktiva 8.183.348,90 12.358.668,86
alle Beträge in EUR 31.12.2024 31.12.2023
PASSIVA
A. Negatives Eigenkapital
I. Eingefordertes Grundkapital 1.778.333,00 1.523.833,00
Übernommenes Grundkapital 1.778.333,00 1.523.833,00
Einbezahltes Grundkapital 1.778.333,00 1.523.833,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 35.255.693,61 33.649.981,65
2. nicht gebundene 7.086.764,00 7.086.764,00
42.342.457,61 40.736.745,65
III. Optionsrücklagen
1. Optionsrücklage 0,00 655.010,02
IV. Gewinnrücklagen
1. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 655.010,02 0,00
V. Bilanzverlust –70.934.429,58 –55.518.031,95
davon Verlustvortrag –55.518.031,95 –49.152.788,74
–26.158.628,95 –12.602.443,28
B. Investitionszuschüsse 243.064,86 265.502,82
C. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 866.864,93 822.001,00
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 0,00 160.000,00
davon konvertibel 0,00 160.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 160.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.230.742,40 20.233.205,87
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 28.230.742,40 7.424.857,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 12.808.348,62
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 473.840,73 76.665,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 473.840,73 76.665,00
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.687.007,98 1.531.268,10
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.687.007,98 1.531.268,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.840.456,95 1.872.469,35
davon aus Steuern 124.122,40 96.727,89
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 154.479,08 100.363,20
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.840.456,95 770.723,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.101.745,97
33.232.048,06 23.873.608,32
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 33.232.048,06 9.963.513,73
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 13.910.094,59
Summe Passiva 8.183.348,90 12.358.668,86

Gewinn- und Verlustrechnung

alle Beträge in EUR 2024 2023
1. Umsatzerlöse 4.746.963,70 9.058.331,69
2. Veränderungen des Bestands an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
17.096,11 –19.030,30
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
3.553,99 2,00
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 27.786,50 136.430,50
c) Übrige 68.391,83 1.357.440,93
99.732,32 1.493.873,43
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand 2.639.856,39 5.795.610,03
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.144.215,41 2.262.516,05
3.784.071,80 8.058.126,08
5. Personalaufwand
a) Gehälter 3.817.455,95 4.023.971,63
b) Soziale Aufwendungen 1.017.068,61 1.024.894,17
aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 56.304,71 61.558,64
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
949.882,94 944.197,76
4.834.524,56 5.048.865,80
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
1.064.307,25 453.116,42
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 650.974,27 0,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Übrige 2.781.869,14 1.969.651,40
8. Zwischensumme aus Z1 bis 7 (Betriebsergebnis) –7.600.980,62 –4.996.584,88
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.770,43 16.885,76
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen 16.666,30 0,00
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen 16.666,30 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.921.619,33 1.382.044,09
12. Zwischensumme aus Z9 bis 11 (Finanzergebnis) –7.914.515,20 –1.365.158,33
13. Ergebnis vor Steuern –15.515.495,82 –6.361.743,21
14. Steuern vom Einkommen –99.098,19 3.500,00
davon latente Steuern –102.598,19 0,00
15. Ergebnis nach Steuern –15.416.397,63 –6.365.243,21
16. Jahresfehlbetrag –15.416.397,63 –6.365.243,21
17. Auflösung von Optionsrücklagen 655.010,02 0,00
18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 655.010,02 0,00
19. Jahresverlust –15.416.397,63 –6.365.243,21
20. Verlustvortrag aus dem Vorjahr –55.518.031,95 –49.152.788,74
21. Bilanzverlust –70.934.429,58 –55.518.031,95

Anhang A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" verwiesen.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.

Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.

Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).

Am 14. August 2024 wurde über die Gesellschaft ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Der Sanierungsplan wurde mit Beschluss vom 14. Jänner 2025 rechtskräftig bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurden noch keine Sanierungsgewinne erfasst. Die dargestellten Fristigkeiten von Verbindlichkeiten werden aufgrund des Sanierungsverfahrens als kurzfristig betrachtet:

Quotenzahlungen EIB
Datum Quote in %
April 2025 5 %
November 2025 5 %
Mai 2026 5 %
November 2026 5 %
Mai 2027 10 %
Summe 30 %

Quotenzahlungen Sonstige

Datum Quote in %
Jänner 2025 5 %
Mai 2025 5 %
November 2025 5 %
Mai 2026 5 %
November 2026 10 %
Summe 30 %

Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung

Seit seiner Gründung hat das Unternehmen erhebliche Verluste aus seiner Geschäftstätigkeit erlitten. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine mehrjährige Forschungs- und Entwicklungsphase vor, bevor relevante Einnahmen erzielt werden. Das Forschungs- und Entwicklungsrisiko sowie das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko werden in erster Linie durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, die Nutzung von Förderprogrammen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsverträge abgedeckt.

Marinomed beantragte am 14. August 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten, und damit eine Insolvenz drohte. Außerdem konnten die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 nicht wie erwartet realisiert werden. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Die gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.

Das Unternehmen erhielt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von EUR 15 Mio., das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt war. Die Rückzahlung war ursprünglich für die Jahre 2023-2027 geplant. Ende März 2024 einigte sich Marinomed mit der EIB auf eine Stundung der Rückzahlung auf die Jahre 2025 bis 2028. Teil der Stundung war eine Vereinbarung, die der EIB eine Verpfändung der Forderungen des Unternehmens gewährte. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehens im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhöhte sich die Forderung der EIB auf EUR 24,1 Mio. Die EIB unterstützte das Verfahren, indem sie die verpfändeten Forderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. in eine Wandelschuldverschreibung gegen Einlage eines Absonderungsrechts umwandelte. Die Wandelschuldverschreibung wurde im Jänner 2025 ausgegeben und verbrieft ein Wandlungsrecht in zunächst bis zu 84.768 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 5 je Aktie. Im Falle einer Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die verfügbaren Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen verfügbaren Finanzierungsquellen gemäß geltendem Recht auszugeben. Der verbleibende Anspruch, reduziert um den Prozentsatz der Quote, ist nun Teil des Sanierungsplans und stellt den größten Anspruch aller Gläubiger dar. Die EIB stimmte außerdem einer Rückstehenserklärung über die Barquotenzahlungen bis April 2025 zu, wodurch die Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts zur Deckung dieser Auszahlungen verwendet werden können.

Darüber hinaus sicherte sich Marinomed eine Finanzierung für den Bau des neuen Firmensitzes in Korneuburg in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio., von denen EUR 3,8 Mio. von einem Konsortium aus Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG und austria wirtschaftsservice (AWS) bereitgestellt wurden, das durch ERP-Mittel abgesichert ist. Diese Tranche wurde durch eine Hypothek auf den Hauptsitz des Unternehmens besichert. Die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) gewährte weitere EUR 1,2 Mio. Die Mittel wurden zwischen 2021 und 2022 abgerufen. Diese Darlehen hatten jeweils eine Laufzeit von 12 bzw. 13 Jahren und einen Zinssatz von rund 2,5 % p. a. Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im März 2024 bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen. Für die besicherten Darlehen in Höhe von EUR 4,0 Mio. hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern besprochen, die halbjährlichen Rückzahlungen mit geänderten Zinsen fortzusetzen. Weiters wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben.

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden bisher Forderungen in Höhe von insgesamt rund EUR 31,1 Mio. angemeldet, von denen EUR 24,1 Mio. auf die EIB entfallen. Nach Abzug der Absonderungsrechte verbleiben Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 26,6 Mio. Der Sanierungsplan sieht Gesamtquotenzahlungen von 30 % in Höhe von EUR 8,0 Mio. vor, die in Raten im Jänner 2025 (5 %), Mai 2025 (5 %), November 2025 (5 %), Mai 2026 (5 %) und November 2026 (10 %) zu leisten sind. Für die Europäische Investitionsbank beginnt die Quotenzahlung auf Basis einer Rückstehenserklärung erst im April 2025 (5 %), die letzte Rate in Höhe von 10 % ist im Mai 2027 zu leisten. Für den Fall, dass der Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts den geplanten Earn-out übersteigt, erhöhen sich die Quotenzahlungen auf 37%, was einer zusätzlichen Quotenzahlung von EUR 1,9 Mio. entspricht.

Ende 2023 begann Marinomed mit der strategischen Evaluierung seines Carragelose-Geschäfts und beauftragte einen Unternehmensfinanzberater mit der Durchführung des Prozesses. Im Rahmen dieser Evaluierung wurde eine hohe zweistellige Anzahl von Unternehmen kontaktiert und mehrere Interessenten haben Angebote abgegeben. Es wurden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt und mit dem französischen CDMO Unither Pharmaceuticals wurde im November 2024 eine Vereinbarung getroffen. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2025. Im Rahmen der Vereinbarung hat Marinomed bereits eine erste Zahlung in Höhe von EUR 5,0 Mio. erhalten. Weiters hat Marinomed Ansprüche auf Gesamterlöse auf der Grundlage zusätzlicher Earn-Out-Zahlungen von bis zu EUR 20 Mio. in den nächsten zwei Jahren.

Der Vorstand geht davon aus, dass die für den Betrieb des Unternehmens und die Erfüllung des Restrukturierungsplans erforderlichen Mittel größtenteils durch bereits erhaltene und künftige Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts generiert werden. Die in den Fokus rückende Marinosolv-Plattform, die Einnahmen aus dem Solv4U-Geschäft und die Lizenzierung von Marinosolv-basierten Produktkandidaten, sowie eine Mittelzufuhr von EUR 2,5 Mio. aus Finanzierungen oder zusätzlichen Meilensteinen sollen zu den Einnahmen und dem Cashflow beitragen. Marinomed geht daher davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel und die Erlöse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit

während des Prognosezeitraums eine ausreichende Liquidität bieten. Dies schließt die Liquidität ein, die zur Erfüllung des Sanierungsplans, hauptsächlich zur Bedienung der Quotenzahlungen, erforderlich ist. Darüber hinaus geht das Management davon aus, dass im Prognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und somit eine positive Fortbestandsprognose besteht.

Dieser Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, d. h. es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen in absehbarer Zukunft seine Geschäftstätigkeit fortsetzen und seine Vermögenswerte im normalen Geschäftsverlauf realisieren und seine Verbindlichkeiten begleichen kann.

Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.

1. Anlagevermögen

Immaterielles Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
EDV-Software 3-8
Patente 14

Sachanlagen

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen.

Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Grundstücke und Bauten (inkl. Grundstückseinrichtungen) 5-30
Maschinen 4-8
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-10

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert wurden für das Geschäftsgebäude berücksichtigt, da Wertminderungen eingetreten sind, die voraussichtlich von Dauer sind.

Finanzanlagen

Das Finanzanlagevermögen wurde zum beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

2. Umlaufvermögen

Rohstoffe und Handelswaren

In der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Rohstoffe und Primärpackmittel für die Warenproduktion und Bulkware sowie Labormaterialien ausgewiesen.

Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Noch nicht abrechenbare Leistungen

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden insoweit berichtigt, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

3. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sanierungsgewinne wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht berücksichtigt, da die rechtskräftige Verfahrensaufhebung erst im Jänner 2025 erfolgte.

Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, mit Ausnahme jener Rückstellungen, die aufgrund des Sanierungsverfahrens nur noch in Höhe der Quote zu bedienen sind.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sanierungsgewinne wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht berücksichtigt, da die rechtskräftige Verfahrensaufhebung erst im Jänner 2025 erfolgte.

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Bei der Darstellung der Fristigkeit wurden künftige Quotenzahlungen und -termine von Insolvenzforderungen berücksichtigt. Nicht rückzahlbare Anteile wurden als kurzfristig dargestellt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:

Anschaffungs-/
Herstellungskosten
Abschreibungen kumuliert Buchwert
01.01.2024
31.12.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
01.01.2024
31.12.2024
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge 01.01.2024
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie Lizenzen
393.058,90 0,00 264.177,52 42.335,04 41.419,89 128.881,38
351.638,90 41.420,00 265.092,67 0,00 86.546,23
0,00
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 5.912.768,89 0,00 669.246,61 849.280,28 0,00 5.243.522,28
5.912.768,89 0,00 1.518.526,89 0,00 4.394.242,00
0,00
davon Grundwert 358.925,00 0,00 0,00 0,00 0,00 358.925,00
358.925,00 0,00 0,00 0,00 358.925,00
0,00
Maschinen 124.496,50 0,00 81.954,48 10.635,50 0,00 42.542,02
124.496,50 0,00 92.589,98 0,00 31.906,52
0,00
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
1.425.163,22 1.211,42 902.404,95 162.056,43 12.308,14 522.758,27
1.414.066,49 12.308,15 1.052.153,24 0,00 361.913,25
0,00
7.462.428,61 1.211,42 1.653.606,04 1.021.972,21 12.308,14 5.808.822,57
7.451.331,88 12.308,15 2.663.270,11 0,00 4.788.061,77
0,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
35.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
–35.000,00
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 16.666,30 0,00
35.000,00 0,00 16.666,30 0,00 18.333,70
35.000,00
Summe Anlagespiegel 7.890.487,51 1.211,42 1.917.783,56 1.080.973,55 53.728,03 5.972.703,95
7.837.970,78 53.728,15 2.945.029,08 0,00 4.892.941,70
0,00

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsgebäudes auf den beizulegenden Wert in Höhe von EUR 650.974,27 berücksichtigt.

Die Zugänge betreffen ausschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter.

Beteiligungen

Firmenname Firmensitz Stammkapital Anteil in % Jahresverlust Bilanzstichtag
Marino Immo GmbH Korneuburg 35.000,00 100,0 –1.500,05 31.12.2024

Die Anteile an der Marino Immo GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Der Kontrollverlust an der Marino Immo GmbH erfolgte vor dem Stichtag. Die Anteile wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Wert von EUR 18.333,70 bewertet und von den Anteilen an verbundenen Unternehmen in die Beteiligungen umgegliedert.

Umlaufvermögen

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen mit EUR 251.528,38 (2023: TEUR 772) überwiegend Primärpackmittel und Rohstoffe für die Herstellung von Handelsware. Der Buchwert der Bulkware beträgt zum 31.12.2024 EUR 0,00 (2023: TEUR 0).

In der Position Handelswaren werden abholbereite Produkte für Kunden in Höhe von EUR 246.224,87 (2023: TEUR 116) ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Die sonstigen Forderungen beinhalten neben sonstigen Steuerforderungen in Höhe von EUR 102.255,00 (2023: TEUR 185) ein gewährtes Darlehen (EUR 235.000,00; 2023: TEUR 265), welches im Geschäftsjahr 2024 gekündigt und zum Bilanzstichtag wertberichtigt wurde. Weiters werden Forderungen aus Forschungsförderungen in Höhe von EUR 336.063,96 (2023: TEUR 487) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Jahr 2024 realisierte Erträge in Höhe von EUR 22.589,49 (2023: TEUR 272), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Latente Steueransprüche

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden.

Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende temporäre Unterschiedsbeträge:

2024 2023
EUR EUR
Geldbeschaffungskosten 143.981,99 162.811,77
Aktivposten PKW –491,32 –660,66
Personalrückstellungen 74.489,01 50.755,63
Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) 213.814,01 165.805,58
Finanzanlagevermögen 14.285,40 0,00
446.079,08 378.712,32

Daraus ergeben sich unter Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (2023: 23 %) die aktiven latenten Steuern wie folgt:

2024 2023
EUR EUR
Geldbeschaffungskosten 33.115,86 37.446,71
Aktivposten PKW –113,00 –151,95
Personalrückstellungen 17.132,47 11.673,79
Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) 49.177,22 38.135,28
Finanzanlagen 3.285,64 0,00
102.598,19 87.103,83

Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurden zum Stichtag mit einem Steuersatz von 23 % (2023: 23 %) gewichtet und belaufen sich am Bilanzstichtag auf EUR 16.748.687,77 (2023: TEUR 13.211), welche im Sinne des § 198 (9) UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden.

Negatives Eigenkapital

Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor, da eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Wir verweisen im Zusammenhang mit den Annahmen zur positiven Fortbestehensprognose auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung".

Grundkapital

Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:

Betrag des Grundkapitals
EUR
Nennbetrag/Aktie
EUR
Stückzahl der Aktien
1.778.333,00 1,00 1.778.333

Im Jahr 2024 wurde die Anzahl der Stimmrechte im Zuge der Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen sowie zwei Kapitalerhöhungen um insgesamt 254.500 Aktien erhöht.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen (bis zu 18 Tranchen je EUR 300.000,00). Unterlegt war das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung standen. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum Q4/2021 bis Q1/2023 neun Tranchen gezeichnet und gewandelt. Nach einer zwischenzeitlichen Pausierung des Programms wurden die Vertragsbedingungen im Oktober 2023 angepasst und die Höhe der verbliebenen neun Tranchen auf bis zu EUR 160.000,00 pro Tranche reduziert und im Jahr 2023 zwei weitere Tranchen gezeichnet und eine Tranche gewandelt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die letzten beiden Tranchen gewandelt. Im Jahr 2024 resultierte aus diesem Programm ein Zugang zum Grundkapital in Höhe von EUR 16.697,00. Der Vertrag mit Nice & Green S.A. wurde im September 2024 beendet.

Am 18. September 2024 genehmigte der Aufsichtsrat des Unternehmens die Erhöhung des Grundkapitals des Unternehmens um EUR 154.053,00 auf EUR 1.694.583,00 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen. Die neuen Aktien wurden aus dem genehmigten Kapital ausgegeben und unterlagen dem unmittelbaren Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre. Der Ausgabepreis je neuer Aktie betrug EUR 5,00 sodass sich der Gesamtausgabepreis auf EUR 770.265,00 belief. Alle 154.053 neuen Aktien wurden zu diesen Ausgabebedingungen von insgesamt elf Investoren gezeichnet, darunter Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. Am 5. Dezember 2024 kündigte Marinomed an, das Grundkapital des Unternehmens erneut um EUR 83.750,00 auf EUR 1.778.333,00 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden privat platziert und aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre ausgegeben. Der Ausgabepreis pro neuer Aktie betrug EUR 8,00 sodass sich der Gesamtausgabepreis auf EUR 670.000,00 belief.

Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.778.333,00, eingeteilt in 1.778.333 stimmberechtigte Inhaberaktien. Diese sind zum Bilanzstichtag vollständig ins Firmenbuch eingetragen.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurden Beschlüsse zur Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023 (759.583 Aktien) und zur Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 des österreichischen

Aktiengesetzes gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2029 um bis zu 770.265 Aktien zu erhöhen, vorbehaltlich des teilweisen direkten Ausschlusses des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 770.265 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1 je Aktie (anteiliger Betrag des Grundkapitals je Aktie) und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2024").

In derselben Hauptversammlung wurde der Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 des österreichischen Aktiengesetzes ferner zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2021" aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024").

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 wurde beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2024 (770.265 Aktien) in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufzuheben und den Vorstand gemäß § 169 des österreichischen Aktiengesetzes zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Dezember 2029 um bis zu 847.291 Aktien zu erhöhen, unter teilweisem direktem Ausschluss des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 847.291 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1 je Aktie (anteilsmäßiger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen ("Genehmigtes Kapital 2024/II").

In derselben außerordentlichen Hauptversammlung genehmigten die Aktionäre der Gesellschaft die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 169.458,00 durch Ausgabe von bis zu 169.458 auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG ("Bedingtes Kapital 2024/II"). Der Vorstand wurde gemäß § 174 Abs. 2 des österreichischen Aktiengesetzes zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2024" in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024/II").

Gebundene Kapitalrücklage

Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden EUR 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere EUR 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe.

Durch Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden in den Jahren 2020-2021 EUR 182.651,63 von der Optionsrücklage in die gebundene Kapitalrücklage umgebucht, aus der bedingten Kapitalerhöhung wurden 2020-2022 weitere EUR 601.916,00 in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Aus der Wandlung der 1. Tranche der Wandelanleihe resultierte bei der Ausgabe neuer Anteile im Jahr 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 296.723,31. Im Zuge weiterer Aktienausgaben zur Bedienung von Wandelanleihen erhöhte sich die gebundene Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 um EUR 1.774.506,51 sowie um EUR 742.223,17 im Geschäftsjahr 2023 und um EUR 403.249,96 im Geschäftsjahr 2024. Kapitalrücklagen iSd §229 Abs 2 Z 2 UGB waren nicht zu erfassen.

Im September und Dezember 2024 wurden zwei Kapitalerhöhungen im Ausmaß von insgesamt 237.803 Aktien durchgeführt. Das Agio in Höhe von EUR 1.202.462,00 wurde in der gebundenen Kapitalrücklage erfasst.

Optionsrücklage

Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigte eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Da zum Bilanzstichtag keine Ausübungsmöglichkeit mehr gegeben war, wurde die Optionsrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2023: TEUR 655) erfolgsneutral in die freien Gewinnrücklagen umgebucht. Für weitere Details wird auf Kapitel D., "Angaben zu Aktienoptionen" verwiesen.

Investitionszuschüsse

In den Investitionszuschüssen sind Förderungen aus der Investitionsprämie sowie standortbezogene Förderungen, die der Gesellschaft vom Land Niederösterreich und der Kommunalkredit Austria AG gewährt wurden, ausgewiesen:

01.01.2024 Auflösung 31.12.2024
EUR EUR EUR
Gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile
sowie Lizenzen
5.000,00 –500,00 4.500,00
Grundstücke und Bauten 224.436,91 –9.491,73 214.945,18
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
36.065,91 –12.446,23 23.619,68
265.502,82 –22.437,96 243.064,86
01.01.2023
EUR
Auflösung und
sonst. Abgang
EUR
31.12.2023
EUR
Gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile
sowie Lizenzen
5.658,99 –658,99 5.000,00
Grundstücke und Bauten 233.969,31 –9.532,40 224.436,91
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
62.316,26 –26.250,35 36.065,91
301.944,56 –36.441,74 265.502,82

Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen sind die Vorsorgen für noch nicht abgerechnete Beratungshonorare gegenüber dem Vorjahr angestiegen, diese stehen insbesondere in Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren und dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts. Demgegenüber steht ein Rückgang bei den Personalrückstellungen.

Verbindlichkeiten

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program) abgeschlossen. Für weitere Details zum Programm wird auf die Erläuterungen im Kapitel B., "Grundkapital" verwiesen. Der Vertrag wurde im September 2024 beendet, zum Bilanzstichtag wird keine Anleiheverbindlichkeit ausgewiesen (2023: TEUR 160).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von insgesamt EUR 15.000.000,00, welches in 3 Tranchen ausbezahlt wurde. Die 1. Tranche in Höhe von EUR 4.000.000,00 floss der Gesellschaft im Oktober 2019 zu. Die Verzinsung erfolgte mit einem Fixzinssatz von 7,5 % (1 % jährlich zahlbar und 6,5 % endfällig), ab dem Jahr 2020 war zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung in Höhe von 2,25 % zu leisten. Das Darlehen wies eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf. Die 2. Tranche wurde im Dezember 2020 abgerufen und in Höhe von EUR 5.000.000,00 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wurde mit 6,5 % p.a. fix verzinst und war inkl. aufgelaufener Zinsen ebenfalls 5 Jahre nach Zuzählung zu tilgen. Im Februar 2022 wurde die finale Tranche in Höhe von insgesamt EUR 6.000.000,00 abgerufen, welche mit 5,5 % fix verzinst war und ab Februar 2023 in 9 halbjährlich fälligen Raten zu tilgen war.

Ende März 2024 traf Marinomed mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Vereinbarung, die Rückzahlung des 2019 gewährten Darlehens in Höhe von EUR 15.000.000,00 aufzuschieben. Dementsprechend wurde die Rückzahlung der ersten Tranche im Nominalbetrag von EUR 4.000.000,00 von Oktober 2024 auf April 2026 verschoben. Die zweite Tranche mit einem Nominalwert von EUR 5.000.000,00 sollte im Juni 2027 statt im Dezember 2025 fällig werden. Gemäß der neuen Vereinbarung war Marinomed verpflichtet, die dritte Tranche mit einem ausstehenden Nominalwert von EUR 4.666.666,68 in halbjährlichen Raten von EUR 666.666,67 zwischen Dezember 2025 und August 2028 zurückzuzahlen. Die Zinssätze blieben unverändert. Die Verträge enthielten weitere Bedingungen und Konditionen, darunter die Verlängerung der bestehenden Lizenzvereinbarung um weitere fünf Jahre und die Verpflichtung zur Einhaltung und

Meldung von Kennzahlen zum Umsatz, EBIT und Barmittelbestand ("Covenants"). Da die Auflagen zu Umsatz und EBIT zum 30. Juni 2024 nicht erfüllt waren, hatte die EIB das Recht, die Kündigung und vorzeitige Rückzahlung der Verbindlichkeiten in Verbindung mit einer Strafzahlung zu verlangen. Die Gesamtverbindlichkeit gegenüber der Europäischen Investitionsbank beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 24.118.508,25, davon EUR 23.694.664,46 unbesichert, welche nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens im August 2024 Insolvenzforderungen darstellen, die im Rahmen der vereinbarten Quote bedient werden.

Zur Finanzierung des Firmenstandortes wurde von AWS Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5.000.000,00 gewährt. Der Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3.800.000,00) wurde vollständig abgerufen und ist in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 0,5 % p.a. (sprungfix ab dem 01.07.2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2 % und 2,0 % p.a. verzinst. Die Finanzierung durch NÖBEG mit einem Gesamtrahmen von EUR 1.200.000,00, welcher 2021 und 2022 vollständig ausgenutzt wurde, wurde als stille Gesellschaft etabliert und ist in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gebühren und Provisionen betrugen 2,25 % p.a. (sprungfix ab dem 14.12.2026) zuzüglich einer Haftungsprovision von 0,28 %.

Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im 1. Quartal 2024 ebenfalls bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen.

Das ERP-Darlehen sowie 20 % der NÖBEG-Finanzierung sind durch ein ins Grundbuch einverleibtes Pfandrecht zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4.444.000,00 besichert und stellen somit Absonderungsvermögen dar. Für die besicherten Darlehen hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern besprochen, die halbjährlichen Rückzahlungen mit geänderten Zinsen fortzusetzen. Weiters wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben. Das unbesicherte NÖBEG-Darlehen stellt eine Insolvenzforderung dar, welche im Rahmen der Quote getilgt wird.

Erhaltene Anzahlungen in Höhe von EUR 473.840,73 (2023: TEUR 77) betreffen überwiegend Vorauszahlungen für Warenlieferungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1.687.007,98, 2023: TEUR 1.531) betreffen überwiegend Waren- und Rohstofflieferungen sowie sonstige Dienstleistungen und enthalten Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 597.865,72, welche in Höhe der festgelegten Quote getilgt werden.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 763.114,83 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, die erst in Folgejahren zahlungswirksam werden (2023: TEUR 204).

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
Finanzierung NÖBEG 942.810,33 1.090.900,00
Zinsen AWS 228.046,86 231.240,51
Darlehen WAW 102.005,48 100.000,00
Steuern und soziale Sicherheit 278.601,48 197.091,09
Vorstand und Belegschaft 589.859,35 1.677,27
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 699.133,45 251.560,48
2.840.456,95 1.872.469,35

Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt EUR 510.000,00 abgeschlossen, welcher mit 2 % p.a. verzinst wurde. Die Verbindlichkeit mit einem Restbuchwert von EUR 102.005,48 stellt zum Bilanzstichtag eine Insolvenzforderung dar.

Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.

Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezhalt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wird zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 228.046,86 ausgewiesen, welche im Zuge des Sanierungsverfahrens gerichtlich angemeldet und festgestellt wurde. Die Rückführung erfolgt im Rahmen des Quotenplans in fünf Raten, die zwischen Jänner 2025 und November 2026 zu leisten sind (insgesamt 30 %). Weitere Details sind im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" dargestellt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorstands- und Belegschaftsbezügen stellen überwiegend Insolvenzforderungen des Vorstands sowie des Insolvenzentgeltfonds (IEF) dar.

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen eines Geschäftspartners aus getätigten Überzahlungen in Höhe von EUR 457.869,42 ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Umsatzerlöse 2024
EUR
2023
EUR
Verkauf von Waren 3.642.445,32 7.994.755,82
Upfront- und Meilensteinzahlungen 504.800,00 8.997,66
Erlöse aus Lizenzverträgen 286.268,05 747.493,57
Sonstige Umsatzerlöse 313.450,33 307.084,64
4.746.963,70 9.058.331,69

Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt:

2024
TEUR
2023
TEUR
Österreich 335 536
Sonstige europäische Länder 3.376 4.462
Drittländer 1.036 4.060
4.747 9.058

Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der seit Ende 2023 anhaltende Negativtrend fort und die Handelswarenerlöse gingen deutlich zurück. Dies ist vor allem auf die weiterhin hohen Lagerbestände bei Vertriebspartnern und eine rückläufige Nachfrage nach Carragelose-Produkten zurückzuführen.

Der Umsatz beinhaltet im Jahr 2024 eine Meilensteinzahlung (EUR 500.000,00) aus der Erweiterung einer bestehenden Partnerschaft mit einem bedeutenden Akteur im Bereich Consumer Healthcare.

Die Erlöse aus Lizenzverträgen waren hingegen im Jahr 2023 aufgrund einer Einmalzahlung in Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung markant erhöht und weisen im aktuellen Geschäftsjahr einen Rückgang auf.

Die Bestandsveränderungen betreffen laufende Kundenprojekte.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

sonstige betriebliche Erträge 2024
EUR
2023
EUR
Auflösung von Rückstellungen 27.786,50 136.430,50
Forschungsprämie 22.589,49 322.383,89
Auflösung von Investitionszuschüssen 22.437,96 23.536,11
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 3.553,99 2,00
Kursgewinne 104,23 2.518,79
Förderzuschüsse 0,00 990.468,36
Übrige betriebliche Erträge 23.260,15 18.533,78
99.732,32 1.493.873,43

Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Geltendmachung der Forschungsprämie sowie von Unsicherheiten, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind, weisen die sonstigen betrieblichen Erträge aus der Forschungsprämie 2024 einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf.

Im Materialaufwand sind neben dem Handelswareneinsatz auch Aufwendungen für Verbrauch und Abwertung von Rohstoffen, Primärpackmitteln und Bulkwaren (TEUR 772, 2023: TEUR 1.327), sowie Aufwendungen für Labormaterialien (TEUR 97, 2023: TEUR 120) ausgewiesen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter in Höhe von TEUR 255 (2023: TEUR 1.164). Darüber hinaus werden hier Aufwendungen für Produktzulassung, Verrechnungen von Herstellern sowie patentbezogene Aufwendungen ausgewiesen.

Der Rückgang beim Personalaufwand ist auf einen geringeren durchschnittlichen Personalstand sowie eine Reduktion der variablen Vorstandsbezüge zurückzuführen. Veränderungen der Personalrückstellungen sind im Personalaufwand ausgewiesen.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert des Geschäftsgebäudes in Höhe von TEUR 651 vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen blieben wiederum annähernd konstant.

Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrifft insbesondere Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen in Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren, den Kapitalmaßnahmen und dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts. Demgegenüber stehen gezielte Einsparungen insbesondere beim Marketing- und Werbeaufwand.

Aufwendungen aus Finanzanlagen betreffen den Verkauf der Beteiligung an der Marino Immo GmbH. Hierzu wird auf die Erläuterungen in Kapitel B. Beteiligungen verwiesen.

Die Zinsaufwendungen betreffen im Geschäftsjahr mit TEUR 7.700 die EIB, darin sind überwiegend außerordentliche Aufwendungen aus dem Royalty Agreement (sog. Royalty Fee Mandatory Prepayment Amount) in Höhe von TEUR 6.740 enthalten.

Der Steuerertrag resultiert aus der Aktivierung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 103 und ist mit dem Aufwand aus der Mindestkörperschaftsteuer (TEUR 3,5) verrechnet.

D. Sonstige Angaben

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenem Anlagevermögen

Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen betragen EUR 7.766,52 für das Folgejahr und EUR 19.554,77 für die folgenden fünf Jahre (2023: TEUR 8 für das Folgejahr und TEUR 21 für die folgenden fünf Jahre).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen, diese betragen zum Bilanzstichtag EUR 176.328,62 (2023: TEUR 525).

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2024 in Höhe von EUR -70.934.429,58 auf neue Rechnung vorzutragen.

Angaben zu Arbeitnehmern

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) während des Geschäftsjahrs betrug:

2024 2023
Vorstand 3 3
Sonstige Angestellte 39 44
Gesamt 42 47

Angaben zum Vorstand

Vorstände Name Geschäftsführung seit Vorstand seit
Vorsitzender Andreas Grassauer 11.04.2006 02.06.2017
Mitglied Eva Prieschl-Grassauer 04.09.2007 02.06.2017
Mitglied Pascal Schmidt 17.09.2018

Pascal Schmidt ist mit 31. Jänner 2025 aus dem Vorstand der Marinomed Biotech AG ausgeschieden.

Angaben zum Aufsichtsrat

Aufsichtsräte Name Aufsichtsrat seit (bis)
Vorsitzender Simon Nebel 02.06.2017
Stellvertretende Vorsitzende Brigitte Ederer 21.11.2018
Mitglied Elisabeth Lackner 15.06.2022
Mitglied Ulrich Kinzel 15.06.2022
(bis 30.09.2024)
Mitglied Eva Hofstädter-Thalmann 21.06.2023
(bis 31.08.2024)
Mitglied Karl Mahler 19.12.2024

Angaben zu Aktienoptionen

Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.

Die Bedingungen für das Aktienoptionsprogramm wurden wie folgt festgelegt: Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach "Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos spätestens am 31. Januar 2025. Bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verfallen die bis dahin nicht erdienten Optionen sofort. Erdiente Optionen dürfen jedoch in der auf die Beendigung folgenden Ausübungsperiode abhängig vom Erreichen der Kurshürde ausgeübt werden.

Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 an Mitarbeiter und leitende Angestellte ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.748 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der ausgegebenen, bereits zur Gänze ausübbaren Optionen 32.765 Stück. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben oder ausgeübt.

Im Jahr 2024 wurden keine Aufwendungen oder Erträge aus Aktienoptionen erfasst (2023: Erträge in Höhe von TEUR 2). Da zum Bilanzstichtag keine Ausübung von Aktienoptionen mehr möglich ist, wird die Optionsrücklage zum 31. Dezember 2024 zur Gänze in die (freie) Gewinnrücklage umgebucht.

Aufwendungen für Abfertigungen

Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die gesetzliche Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt:

2024 2023
EUR EUR
Vorstand 10.359,69 14.137,26
leitende Angestellte 2.749,93 2.762,90
sonstige Angestellte 43.195,09 44.658,48
56.304,71 61.558,64

Prüfungshonorar

Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Assurance GmbH hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:

2024 2023
EUR EUR
Jahresabschlussprüfung 66.510,00 70.532,50
Sonstige Bestätigungsleistungen 23.900,00 28.858,00
Sonstige Leistungen 5.515,00 1.628,63
95.925,00 101.019,13

Aufstellung eines Konzernabschlusses

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 hielt Marinomed 100 % der Anteile an der Marino Immo GmbH und erstellte einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB.

Die Anteile an der Marino Immo GmbH wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Der Beschluss des Landesgerichts Korneuburg über die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans und die Aufhebung des Sanierungsverfahrens erfolgte am 14. Jänner 2025.

Da Marinomed zum Bilanzstichtag aufgrund vertraglicher Regelungen die Kontrolle über die Geschäftsführung der Marino Immo GmbH verloren hat, wurde zum 31. Dezember 2024 kein Konzernabschluss mehr erstellt.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabe zu Bezügen des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Bezüge des Vorstands exkl. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, inkl. abgegrenzten Prämien für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt EUR 791.715,18 (2023: TEUR 817), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm EUR 0,00 (2023: TEUR 1).

Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.

Angabe zu Bezügen des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im Jahr 2024 EUR 139.192,99 (2023: TEUR 163).

Seit 2019 erbringt der Aufsichtsratsvorsitzende Business Development-Aktivitäten im Rahmen eines Beratungsvertrags, der mit der Viopas Venture Consulting GmbH (VVC) abgeschlossen wurde. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf EUR 30.000,00 (2023: TEUR 30), die im Wesentlichen dem Vorsitzenden zukommen. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 22.500,00 (31. Dezember 2023: TEUR 8).

Im 1. Quartal 2023 wurde ein weiterer Beratungsvertrag für Business Development-Dienstleistungen mit dem Unternehmen VVC abgeschlossen. Die Vergütung für Leistungen aus dieser Beratungsfunktion enthält fixe und (überwiegend) erfolgsabhängige Bestandteile. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Aufwand für das Basishonorar und Auslagen, die von Marinomed getragen wurden, in Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 94. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 0. Im Geschäftsjahr 2024 wurde in diesem Zusammenhang keine weiteren Aufwendungen und Verbindlichkeiten erfasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende Simon Nebel ist an der VVC beteiligt, jedoch steht der wesentliche Teil der Vergütung der Projektleitung zu, die nicht der Aufsichtsratsvorsitzende inne hat.

Mit dem Aufsichtsratsmitglied Elisabeth Lackner besteht ein Beratungsvertrag über Business & Corporate Development Aktivitäten. Im Geschäftsjahr fielen keine Aufwendungen (2023: TEUR 29 inklusive Spesen) bzw. Verbindlichkeiten (2023: TEUR 29) aus diesem Vertrag an.

Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.

Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens wurde die Wandelschuldverschreibung an die Europäische Investitionsbank (EIB) im Jänner 2025 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibung verbrieft ein Wandlungsrecht in anfänglich bis zu 84.768 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 5 je Aktie. Im Falle einer Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die zur Verfügung stehenden Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen nach geltendem Recht verfügbaren Finanzierungsquellen zu begeben. Am 27. November 2024 gab Marinomed die Unterzeichnung eines verbindlichen Term Sheets mit der EIB für die beabsichtigte Emission einer Wandelschuldverschreibung (Schuldverschreibung auf Name oder Order) mit einem Nennwert von EUR 423.840 bekannt, die ausschließlich von der EIB (unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre) gegen Einlage eines Absonderungsrechts gezeichnet werden soll. Marinomed hat einen entsprechenden Bericht über den geplanten Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre veröffentlicht.

Am 20. Jänner 2025 gab Marinomed die formelle Beendigung des Sanierungsverfahrens durch Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 14. Jänner 2025 bekannt, nachdem alle erforderlichen Bedingungen erfüllt waren. Mit der formellen Beendigung des Verfahrens endete die Verwaltung durch die Insolvenzverwalterin und der Vorstand erlangte die Kontrolle über das Unternehmen zurück.

Der Finanzvorstand Pascal Schmidt schied mit Ende Jänner 2025 aus dem Vorstand aus. Gabriele Ram übernahm mit Feburar 2025 als Chief Financial Officer die Leitung der Finanzagenden.

Am 28. Februar 2025 gab Marinomed den erfolgreichen Abschluss des Verkaufs des Carragelose-Geschäfts an das französische Vertragsentwicklungs- und Herstellungsunternehmen (CDMO) Unither Pharmaceutical bekannt. Der Vertrag sieht Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 20 Mio. vor. Eine erste Zahlung in Höhe von EUR 5 Mio. im Zusammenhang mit dem Abschluss der Transaktion wurde bereits erhalten. Weitere Zahlungen hängen von der Erreichung definierter kommerzieller und operativer Ziele in den nächsten zwei Jahren ab. Die Vereinbarung sieht die Übertragung des gesamten Carragelose-Portfolios vor, einschließlich aller damit verbundenen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen der Vereinbarung haben Marinomed und Unither auch einen Dienstleistungsvertrag für eine Übergangsperiode abgeschlossen, der Dienstleistungen in den Bereichen Regulatory Affairs, Business Development oder Forschung und Entwicklung umfasst.

Am 2. April 2025 gab Marinomed bekannt, dass das Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität wurde, die zu einem Mittelabfluss von rund EUR 677.000 durch eine Überweisung an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums führte. Die Gesellschaft hat Strafanzeigen bei den zuständigen Ermittlungsbehörden eingebracht, arbeitet an der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts unter Beiziehung externer Berater und prüft die mögliche Deckung eines allfälligen Schadens durch die Versicherungen der Gesellschaft. Anstrengungen, die getätigte Überweisung rückgängig zu machen bzw. das überwiesene Geld bei der Empfängerbank zu blockieren, blieben bisher erfolglos. Der Vorstand erachtet zum jetzigen Zeitpunkt die Liquidität der Gesellschaft als gesichert.

Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Jahresabschluss haben.

Korneuburg, am 15. April 2025 Der Vorstand

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Vorsitzender und Chief Scientific Officer Chief Executive Officer

Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer

Bestätigungsvermerk

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEITEN IN BEZUG AUF DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 26.159 sowie einen Jahresverlust in Höhe von TEUR 15.416 auf. Die Gesellschaft beantragte am 14. August ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet.

Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Aus-führungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" im Anhang. Darin wird dargelegt, dass der positive Fortbestand sowie die Erfüllung des Sanierungsplans insbesondere aus den Erlösen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts vorgesehen sind. Diese Einschätzung basiert insbesondere auf der Annahme, dass aus dem Vertrag über den Verkauf des Carragelose-Geschäfts ein Mindestbetrag an Erlösen im Zusammenhang mit Earn-out-Komponenten des Kaufpreises erzielt werden kann. Weiters sind Einzahlungen aus der in den Fokus rückende Marinosolv-Plattform, Einnahmen aus dem Solv4U-Geschäft und die Lizenzierung von Mari-nosolv-basierten Produktkandidaten, sowie eine Mittelzufuhr von EUR 2,5 Mio. aus Finanzierungen oder zusätzlichen Meilensteinen in der Planung berücksichtigt. Der Vorstand ging bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 vom Grundsatz der Unternehmensfortführung aus.

Wie im Anhang dargelegt, zeigen diese Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen können und das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage sein wird, seine im Jahresabschluss zum 31.12.2.2024 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden im normalen Geschäftsverlauf zu realisieren bzw. (quotal) zu tilgen.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1. Umsatzrealisierung

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Die Gesellschaft generierte im Jahr 2024 Umsatzerlöse iHv TEUR 4.747. Der überwiegende Teil ist im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 3.642 auf den Verkauf von Waren aus dem Geschäftsbereich Carragelose zurückzuführen. Weiters wurden Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinzahlungen iHv TEUR 505, aus Lizenzverträgen iHv TEUR 286 sowie sonstige Umsatzerlöse iHv TEUR 313 realisiert.

Der Verkauf des Geschäftsbereichs Carragelose wurde erst im Jahr 2025 abgeschlossen und ist daher im Jahresabschluss 2024 noch nicht berücksichtigt.

Gemäß dem Realisationsprinzip des § 201 Abs 2 Z 4 lit a UGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt bei Warenlieferungen einen vertraglich vereinbarten Übergang der Preisgefahr voraus.

Die Umsatzerlöse stellen für (potenzielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen.

Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Jahresabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.

Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 sind im Kapitel C des Anhangs enthalten. Für weitere Details iZm Absatzmärkten und Geschäftsentwicklung wird auf das Kapitel 1.2 im Lagebericht verwiesen.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet.

Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind.

Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert.

Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt: :

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

BERICHT ZUM LAGEBERICHT

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Ergänzung

Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Abschnitt 4 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 3 Strategie und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20.6.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25.11.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.

Wien, am 15. April 2025

BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Fremgen ppa. Christoph Leutgeb, MSc (WU)

Erklärung des Vorstands

gemäß § 124 (1) 3. Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 31. Dezember 2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2024 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Korneuburg, am 15. April 2025 Der Vorstand

Chief Executive Officer

Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Vorsitzender und Chief Scientific Officer

Impressum

Marinomed Biotech AG

Hovengasse 25 2100 Korneuburg Österreich www.marinomed.com

Kontakt

Gabriele Ram, Chief Financial Officer Tobias Meister, Investor Relations Tel. +43 2262 90 300 [email protected]

Inhouse produziert mit ns.publish

Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.

Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2025

www.marinomed.com

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