Annual Report (ESEF) • Apr 11, 2025
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900OOW8ELHOXWZP822024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember Jahresfinanzbericht 2024 | UNIQA Insurance Group AG UNIQA 3.0 Growing Impact g e m e i n s a m b e s s e r l e b e n 2 Konzernbericht 2024 UnternehmenStrategieKapitalmarktCorporate GovernancePerformanceKonzernabschluss Inhalt Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Konsolidierter Corporate- Governance-Bericht . . . . . . . . . . . 5 Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Performance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 (Konsolidierte) Nichtfinanzielle Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Erläuterungen zum Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . 262 Erklärung der gesetzlichen Vertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Einzelabschluss UNIQA Insurance Group AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 3 4 Jahresfinanzbericht 2024 Corporate Governance UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in der jeweils geltenden Fassung und veröffent- licht die Entsprechenserklärung sowohl im Konzern- bericht als auch auf www.uniqagroup.com im Bereich In- vestor Relations. Der ÖCGK ist auf www.uniqagroup.com und auch unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Für das Geschäftsjahr 2024 findet der ÖCGK in der Fassung Jänner 2023 Anwendung. Der Corporate Governance-Bericht und der konsolidierte Corporate Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG je für das Geschäftsjahr 2024 sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251 Abs.3 UGB zusammengefasst. Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex wird mit Ausnahme von Regel 77 bis Re- gel 83 ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsan- wälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichi- schen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Be- richte über die externe Evaluierung gemäß Regel62 des ÖCGK sind ebenfalls unter www. uniqagroup. com abruf- bar. Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Aufsichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt. UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Konsolidierter Corporate- Governance-Bericht 5 Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2028 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/MavieHolding) – gemeinsam mit RenéKnapp • Generalsekretariat • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats KHM- Museumsverband, Wien • Vorsitzender des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich 134.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020 bis30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset-Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (bis 30. Juni 2024) • Vorsitzender des Aufsichtsrats PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Valida Holding AG, Wien (bis 19. Juni 2024) • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 28. August 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA penzijní společnost, a.s., Prag (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA investiční společnost, a.s., Prag (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA d.d.s., a.s., Bratislava (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA d.s.s., a.s., Bratislava (bis 31. Dezember 2024) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 30. Juni 2024) 13.169 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group Procurement • Group Customer • Group Claims (exkl. Leistung Kranken- Stationär) • Group Nearshoring • Group Data & IT • Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (seit 1. Juli 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Asigurari de Viata S.A., Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 17.170 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Landesdirektionen • Retail • Produktentwicklung Unfall (seit 1. September 2024) • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- undSach-Standardgeschäft • Vertikale Geschäftsmodelle • Vertriebspartnerschaften • Beteiligungsgesellschaften Vertrieb • Corporate & Affinity • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Kunstversicherung • Performance Management AT • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats we - Gemeinnützige Tiroler Wohnbau GmbH, Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Hagelversicherung-Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Wien • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 17.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Retail • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- undSach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate & Affinity • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bancassurance • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Business Development • Transformation & Communities • Customer Management • Organizational Development • Mergers & Acquisitions • Performance Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Mitglied des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück Zusammensetzung des Vorstands 6 Jahresfinanzbericht 2024 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2028 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/MavieHolding) – gemeinsam mit RenéKnapp • Generalsekretariat • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats KHM- Museumsverband, Wien • Vorsitzender des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich 134.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020 bis30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset-Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (bis 30. Juni 2024) • Vorsitzender des Aufsichtsrats PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Valida Holding AG, Wien (bis 19. Juni 2024) • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 28. August 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA penzijní společnost, a.s., Prag (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA investiční společnost, a.s., Prag (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA d.d.s., a.s., Bratislava (bis 31. Dezember 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA d.s.s., a.s., Bratislava (bis 31. Dezember 2024) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 30. Juni 2024) 13.169 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group Procurement • Group Customer • Group Claims (exkl. Leistung Kranken- Stationär) • Group Nearshoring • Group Data & IT • Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (seit 1. Juli 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Asigurari de Viata S.A., Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 17.170 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Landesdirektionen • Retail • Produktentwicklung Unfall (seit 1. September 2024) • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- undSach-Standardgeschäft • Vertikale Geschäftsmodelle • Vertriebspartnerschaften • Beteiligungsgesellschaften Vertrieb • Corporate & Affinity • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Kunstversicherung • Performance Management AT • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats we - Gemeinnützige Tiroler Wohnbau GmbH, Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Hagelversicherung-Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Wien • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 17.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Retail • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- undSach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate & Affinity • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bancassurance • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Business Development • Transformation & Communities • Customer Management • Organizational Development • Mergers & Acquisitions • Performance Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (Verkauf in Umsetzung) • Mitglied des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück 7 Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group People • People AT • Brand & Communication • ESG-Office • Betriebsrat • Produktentwicklung Leben & Kranken (inkl. Leistung Kranken-Stationär) (seit 1. Juli 2024) • Produktentwicklung Unfall (von 1. Juli 2024 bis 31. August 2024 • Asset Management (UCM/UREM/ Pensionskassen) (seit 1. Juli 2024) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ MavieHolding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter (seit 1. Juli 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats Valida HoldingAG, Wien (seit 19. Juni 2024) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf (seit 27. September 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungs- mathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 25.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Group Data & IT • Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 15. März 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra (bis 26. Juni 2024) 12.743 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Operations Management • Sektor IT-Integration, Digitalisierung • Unterstützung Sektorsteuerung • Sektorvergütung • Sales Strategy • Produktmarketing und -service • Vertriebsunterstützung • Omnikanalstrategie und Digitale Sektorprojekte • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 4.313 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2028 • Recht & Compliance • Anti Money Laundering • Investor Relations • Group Performance Management • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik & Public Affairs • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Kommunalkredit Austria AG, Wien (seit 15. Juli 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 15. März 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 20.546 Stück Arbeitsweise des Vorstands Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vor- stands der UNIQA Insurance Group AG ist in einer Ge- schäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand be- schlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informa- tions- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmit- glieder untereinander und gegenüber dem Aufsichts- rat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands- sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entschei- dungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informa- tionsaustausch über relevante Aktivitäten und Ge- schehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern. Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG werden in der Regel in ge- meinsamer Sitzung abgehalten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat re- gelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regel- mäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und dis- kutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Zusammensetzung des Vorstands 8 Jahresfinanzbericht 2024 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group People • People AT • Brand & Communication • ESG-Office • Betriebsrat • Produktentwicklung Leben & Kranken (inkl. Leistung Kranken-Stationär) (seit 1. Juli 2024) • Produktentwicklung Unfall (von 1. Juli 2024 bis 31. August 2024 • Asset Management (UCM/UREM/ Pensionskassen) (seit 1. Juli 2024) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ MavieHolding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter (seit 1. Juli 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats Valida HoldingAG, Wien (seit 19. Juni 2024) • Präsident des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf (seit 27. September 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungs- mathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 25.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Group Data & IT • Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 30. Juni 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 15. März 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra (bis 26. Juni 2024) 12.743 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Operations Management • Sektor IT-Integration, Digitalisierung • Unterstützung Sektorsteuerung • Sektorvergütung • Sales Strategy • Produktmarketing und -service • Vertriebsunterstützung • Omnikanalstrategie und Digitale Sektorprojekte • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 4.313 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2028 • Recht & Compliance • Anti Money Laundering • Investor Relations • Group Performance Management • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik & Public Affairs • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Kommunalkredit Austria AG, Wien (seit 15. Juli 2024) • Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 15. März 2024) • Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 20.546 Stück 9 Corporate-Governance-Bericht Zusammensetzung des Aufsichtsrats Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 Burkhard Gantenbein, Vorsitzender (ab 6. Juni 2023) * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts- rats UNIQA Österreich rats UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien 25.250 Stück25.250 Stück Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter (ab 6. Juni 2023) * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Stellvertreter des Vorsitzenden Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats Tatra banka, des Aufsichtsrats Tatra banka, a. s., Bratislavaa. s., Bratislava • Stellvertreter des Vorsitzen-Stellvertreter des Vorsitzen- den des Aufsichtsrats UNIQA den des Aufsichtsrats UNIQA Österreich Versicherungen Österreich Versicherungen AG, Wien AG, Wien Elgar Fleisch, 2. Vorsitzender-Stellvertreter (ab 3. Juni 2024) * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich Versiche-UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Christian Kuhn, 2. Vorsitzender-Stellvertreter (bis 3. Juni 2024) * 1954, bestellt von 15. Mai 2006 bis 3.Juni2024 • Mitglied des Aufsichts-Mitglied des Aufsichts- rats UNIQA Österreich rats UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (bis3.Juni2024)(bis3.Juni2024) Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender- Stellvertreterin (ab 6. Juni 2023) * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Tatra Mitglied des Aufsichtsrats Tatra banka, a. s., Bratislavabanka, a. s., Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien 1.750 Stück1.750 Stück Markus Andréewitch, Mitglied * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich Versiche-UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Klaus Buchleitner, Mitglied * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich Versiche-UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Anna Maria D’Hulster, Mitglied * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich Versiche-UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wienrungen AG, Wien 1.400 Stück1.400 Stück Elgar Fleisch, Mitglied (bis 3. Juni 2024) Monika Henzinger, Mitglied * 1966, bestellt seit 3. Juni 2024 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats ams-OSRAM AG, Premstättenams-OSRAM AG, Premstätten • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (ab3. Juni 2024)(ab3. Juni 2024) Jutta Kath, Mitglied * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich UNIQA Re AG, Zürich 3.400 Stück3.400 Stück Rudolf Könighofer, Mitglied * 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai 2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent- lichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Bank International Raiffeisen Bank International AG, WienAG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien 10 Jahresfinanzbericht 2024 Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2024 Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre * 1966, seit 20. Mai 2019 Irene Berger * 1965, seit 20. Mai 2020 Peter Gattinger * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 undseit 30. Mai 2016 Heinrich Kames * 1962, seit 10. April 2013 56 Stück56 Stück Harald Kindermann * 1969, seit 26. Mai 2015 750 Stück750 Stück 11 Corporate-Governance-Bericht Ausschüsse des Aufsichtsrats Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance Group AG haben die Rechtsanwaltskanzlei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH mit der Erbringung von Beratungsleistungen in Angelegenheiten des IT-Rechts beauftragt. An dieser Gesellschaft ist das Aufsichts- ratsmitglied Markus Andréewitch mit 60 Prozent betei- ligt. Ein Beratungsmandat von UNIQA wird von einem Gesellschafter und Partner der andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH betreut. Markus Andréewitch wirkt an der Erbringung der Beratungsleistungen persönlich nicht mit. Die Beratungsleistungen werden fremdüblich honoriert. Der Aufsichtsrat hat der (Fort-)Führung des Beratungsmandats seine Zustimmung erteilt. Ausschuss Vositzende:r Vorsitzender- Stellvertreter:in Mitglieder Vom Zentralbetriebsrat entsandt Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Burkhard Gantenbein Johann Strobl Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch (ab 3. Juni 2024), Christian Kuhn (bis 3. Juni 2024) Arbeitsausschuss Burkhard Gantenbein Johann Strobl Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch, Monika Henzinger (ab 3. Juni 2024), Rudolf Könighofer, Christian Kuhn (bis3. Juni 2024) Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames Prüfungsausschuss Anna Maria D’Hulster Burkhard Gantenbein Marie-Valerie Brunner (bis 31.Dezember 2024), KlausBuchleitner (ab 1. Jänner2025), Elgar Fleisch (ab3.Juni2024), JuttaKath, Christian Kuhn (bis3.Juni2024), Johann Strobl Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames Veranlagungsausschuss Marie-Valerie Brunner Anna Maria D’Hulster (ab3.Juni 2024) Christian Kuhn (bis 3. Juni 2024) Klaus Buchleitner, Anna Maria D’Hulster (bis 3. Juni 2024), Burkhard Gantenbein, MonikaHenzinger (ab3.Juni 2024), Jutta Kath Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames IT-Ausschuss Markus Andréewitch Jutta Kath Marie-Valerie Brunner (bis 6. März 2024), Klaus Buchleitner (ab 6. März 2024), Elgar Fleisch, Monika Henzinger (ab 3. Juni 2024), Rudolf Könighofer (ab 3. Juni 2024) Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Ausschuss für die digitale Transformation Elgar Fleisch Burkhard Gantenbein Markus Andréewitch, Marie-Valerie Brunner (bis 6. März 2024), Klaus Buchleitner (ab 6. März 2024), Anna Maria D’Hulster, Monika Henzinger (ab3. Juni 2024), Rudolf Könighofer Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames, Harald Kindermann (ab3. Juni 2024) Ausschuss für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegen- heiten („HR-Ausschuss“) Burkhard Gantenbein Marie-Valerie Brunner (bis 31.Dezember 2024), Jutta Kath (ab 1.Jänner 2025) Anna Maria D’Hulster, Elgar Fleisch Sabine Andre, Peter Gattinger 12 Jahresfinanzbericht 2024 Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsord- nung übertragenen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unter- nehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapital- vertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen zu- sammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im Um- laufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen. Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand) agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsratspräsidiums zusammensetzt. In vier Sit- zungen hat sich der Ausschuss 2024 mit Vergütungsan- gelegenheiten des Vorstands, mit der Vorbereitung der Vergütungsberichte 2023 für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der aufgestellten Vergütungspolitik, mit der Vorbereitung der Erneuerung der Vergütungspo- litik sowie mit der Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt. Ein Beschluss wurde im Umlauf- weg gefasst. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entschei- dung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlich- keit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angele- genheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Gesetzes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Ange- legenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsaus- schuss hielt 2024 keine Sitzung ab. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung der (Konzern-)Abschlussprüferin, wo- bei auch Diskussionen mit der Abschlussprüferin ohne Anwesenheit des Vorstands stattfanden. Er behan- delte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate Governance- Bericht und den Gewinnverwendungsvor- schlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prü- fung des Risiko managements (je für das Geschäftsjahr 2023); Weiters wurde erneut die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäfts jahr 2025 vorgeschlagen. Die Planung der Abschlussprüfungen 2024 der Gesellschaften der Un- ternehmensgruppe wurde mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprüferin berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Außerdem wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der In- ternen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance- Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Sachverhalten wurde der Rechnungs- legungsprozess überwacht. Der Veranlagungsausschuss berät den Vor- stand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Ent- scheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveran- lagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrich- tung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements. Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfort- schritts der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte. Der Ausschuss für die digitale Transformation hielt im Jahr 2024 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisierung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertie- fung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste. 13 Corporate-Governance-Bericht Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und Inklusion, mit Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talentema- nagements sowie mit Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fort- schritt bei der Umsetzung der HR-Strategie sowie mit aktuellen Entwicklungen und Trends im Zusammenhang mit neuen Technologien beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Ar- beit der Ausschüsse unterrichtet. Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Aufgrund der personenidenten Zusammenset- zung sowohl bei den Kapitalvertreter:innen als auch bei den Arbeitnehmervertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherun- gen AG. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Sämtliche von der Hauptversammlung ge- wählten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhän- gigkeit im Sinn der Regel 53 des ÖCGK erklärt. Anna Maria D’Hulster und Jutta Kath erfüllen die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK, das heißt sie sind weder Anteils- eignerinnen mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhän- gig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mit- glieds zu beeinflussen. UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unab- hängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt: • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leiten- de:r Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochter- unternehmens der Gesellschaft gewesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsrats- mitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Ge- schäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jah- ren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Be- teiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsge- sellschaft gewesen sein. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmit- glied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vor- standsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unter- nehmerisch beteiligt. • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Auf- sichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes- sen eines solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin vertreten. • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienan- gehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebens- gefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von Per- sonen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punk- ten beschriebenen Position befinden. 14 Jahresfinanzbericht 2024 Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen Eine Gemeinschaft der Größe von UNIQA lebt und wirkt durch Vielfalt. Ungeachtet von Geschlecht, Al- ter, Herkunft, körperlicher Befähigung, Religion und Welt- anschauung schätzen und respektieren wir einander. Un- sere Mitarbeiter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere Kund:innen. Eine vielfältige Belegschaft trägt dazu bei, Kund:innen besser zu verstehen und unterschiedliche Be- dürfnisse besser bedienen zu können. Unser Leitsatz „ge- meinsam besser leben“ ist für uns erst dann erfüllt, wenn Gleichberechtigung und Chancengleichheit zur Gänze gegeben sind. UNIQA ist davon überzeugt, dass Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sowohl die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen als auch de- ren Innovationspotenzial und Produktivität fördern. Dank einer höheren Zufriedenheit der Kund:innen und besserer Finanzergebnisse sind Diversität und Inklusion zudem ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wachstum. Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster, Jutta Kath und seit Jahresmitte auch Monika Henzinger gehören dem Aufsichtsrat der UNIQA Insu- rance Group AG vier Frauen als Kapitalvertreterinnen an. Damit erreicht die Quote der weiblichen Aufsichts- ratsmitglieder unter den gewählten Mitgliedern (Kapital- vertreter:innen) 40 Prozent und liegt damit deutlich über der gesetzlich geforderten Quote. Mit Sabine Andre und Irene Berger sind zudem zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat delegiert, womit auch in dieser Kurie eine Quote von 40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist. Daraus ergibt sich be- zogen auf den Gesamtaufsichtsrat ebenfalls ein Frauen- anteil von 40 Prozent, womit die gesetzliche Quote von 30 Prozent deutlich überschritten wird. Den auf sieben Mitglieder reduzierten, perso- nenident besetzten Vorständen der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG gehört mit Sabine Pfeffer eine Frau an, ein wichtiges Zei- chen auf dem Weg zum Ziel „Mehr Frauen in Leitungs- funktionen“. Neben dem klaren Commitment zu diesem Ziel setzt die UNIQA Group selbstverständlich auch weiterhin verschiedene begleitende Maßnahmen. Ziel ist die Veränderung der Rahmenbedingungen und Vor- aussetzungen, um die Durchlässigkeit der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt zu erhöhen. Mit 57,1 Pro- zent (2023: 57,9 Prozent) ist der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA Group per Ende 2024 leicht zurückgegangen. Dieser dennoch hohe Anteil wird vor allem durch die internationalen Versicherungs- gesellschaften (63,0 Prozent) getragen. Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei 31,6 Prozent und ist damit gegenüber 2023 deut- lich gestiegen (2023: 26,3 Prozent). Von den gruppenweit 1.431 Führungskräften sind 569 Frauen, dies entspricht einem Anteil von 39,8 Prozent. Dabei besteht ein deut- licher Unterschied zwischen den österreichischen und den internationalen Gesellschaften der UNIQA Group (25,6Prozent gegenüber 45,4 Prozent Frauenanteil). 15 Corporate-Governance-Bericht Diversitätskonzept 2024 hat UNIQA die seit 2022 bestehende Strategie für Diversität und Inklusion auf Grundlage der beschlossenen Schwerpunkte und Ziele für die Jahre 2024–2026 angepasst. Die Strategie dient als Basis und Rahmen für alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich und orientiert sich als integrierender Bestandteil unse- res weiterentwickelten Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ dabei klar an unseren Guiding Princip- les. Neben konkret messbaren Zielen enthält sie auch ein Bündel an Initiativen, die sich vor allem auf vier Schwer- punkte konzentrieren: gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, mehr Frauen in Führungsfunktionen, erfolgreiche Zusammenarbeit aller Generationen sowie Inklusion von Menschen mit Behinderung. Unser übergeordnetes Ziel ist die Förderung von Vielfalt und Inklusion bei UNIQA. Dabei werden wei- terhin folgende konkrete Schwerpunkte verfolgt: 1. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit 2. Förderung von Chancengleichheit mit dem klaren Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen 3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei 4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 5. Internationalität und Vielfalt der Kulturen als Stärke nutzen 6. Menschen mit Behinderung – bessere Inklusion undFörderung 7. Klares Bekenntnis zu Nichtdiskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Identität 2024 hat UNIQA die Vernetzung und den inter- nationalen Austausch mit gruppenweiten Projekten und gruppenweit vereinbarten Zielen, die sich konsequent an den definierten Schwerpunkten ausrichten, weiter in- tensiviert. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert die Vielfalt und ermöglicht die Nutzung der Po- tenziale einer internationalen Gruppe. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Den hohen Stellenwert einer fairen Bezahlung unterstreicht die Tatsache, dass für 2024 erstmals ein gruppenweites Ziel zur Reduktion des bereinigten Pay Gaps festgelegt und in die Kriterien für den variablen Teil der Managementvergütung aufgenommen wurde. Hatte der Gender Pay Gap 2023 gruppenweit noch 4,0 Prozent betragen, konnte er 2024 durch zahlreiche Maßnahmen auf 3,1 Prozent gesenkt werden. Damit wurde das Ziel einer Reduktion um 20 Prozent sogar leicht übererfüllt. In Österreich konnte der Ausgangswert von 1,3 Prozent erfolgreich auf unter 1 Prozent (0,9 Prozent) weiter ge- senkt werden. Mehr Frauen in Führungspositionen Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungs- positionen hat weiterhin einen sehr hohen Stellenwert für UNIQA. Um noch effektivere Maßnahmen setzen zu können, unterscheiden wir daher in Topmanagement- positionen (Ebene Board bis Board –2) und übrige Managementpositionen. Beim Frauenanteil in Top- managementpositionen liegt der Hauptfokus auf der Auswahl und Besetzung dieser Positionen. Bei den üb- rigen weiblichen Führungskräften ist die Entwicklung in höhere Positionen ein weiterer Schwerpunkt. Auch in diesen beiden Segmenten zeigt sich ein starkes Gefälle zwischen den österreichischen und den internationalen Gesellschaften. So liegt der Anteil von Frauen in Top- positionen in Österreich bei 23,7 Prozent, international bei 44,6 Prozent. Jeweils höher ist der Anteil im mittleren Management mit 27,6Prozent bzw. 47,1 Prozent. Zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für Frauenkarrieren im Unternehmen gehört die Verein- barkeit von Karriere und Familie. UNIQA ist davon über- zeugt, dass hier kein Entweder–Oder gelten darf. Für den Standort Österreich konnte in diesem Sinn nach erfolg- reicher Absolvierung des entsprechenden Audits die Zer- tifizierung als familienfreundliches Unternehmen erreicht werden. Die im Rahmen des Audits vereinbarten zahl- reichen weiterführenden Maßnahmen stellen die konse- quente Verfolgung dieses Ziels in den nächsten drei Jah- ren sicher. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Ka- renzmanagement, Pflege von Angehörigen sowie weitere Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen. 16 Jahresfinanzbericht 2024 Generationenmanagement Der zunehmende Fachkräftemangel und der demografische Wandel bedeuten weiterhin eine große Herausforderung für UNIQA. Wir antworten darauf mit der Ausbildung eigener Fachkräfte. Nachdem die Lehr- lingsausbildung auch in der Zentrale 2024 erfolgreich ge- startet wurde, bietet UNIQA aktuell 124 Lehrlingen einen Ausbildungsplatz. Neben einem Mentoring-Programm, das seit 2021 jedes Jahr in Österreich stattfindet, haben wir zu- sätzlich ein Reverse-Mentoring-Programm entwickelt, das junge und erfahrene Mitarbeitende miteinander ver- netzen soll. Das Traineeprogramme „My unique Summer“ bot jungen Talenten am Beginn ihrer Karriere zudem die Chance, erste Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Beide Projekte wurden 2024 in Österreich und den SEE- Ländern erstmals gestartet und sollen 2025 schrittweise in weiteren Ländern umgesetzt werden. Menschen mit Behinderung Unsere Diversitätsstrategie definiert die geziel- te Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen als ein zentrales Ziel in unseren Kernmärkten. Im Rahmen des Projekts „UNIQA Ability“ wurden etwa in Polen und Österreich Jobshadowings und Praktika für Menschen mit Behinderungen angeboten. In Tschechien gibt es er- folgreiche Kooperationen mit lokalen Organisationen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern. Ähnliche Initiativen sollen schritt- weise auch in anderen Ländern verstärkt werden. Um diese Zielgruppe in Zukunft noch besser zu erreichen, werden in Österreich seit Mitte Oktober für ein Jahr alle offenen Stellenausschreibungen auf der Job- Plattform myAbility angezeigt. Begleitende Maßnahmen umfassten 2024 die Sensibilisierung von Führungs kräften und HR-Expert:innen bei UNIQA, die Positionierung als inklusive Arbeitgeberin durch entsprechende Hinweise in Stellenausschreibungen und die fortlaufende Verbes- serung der Barrierefreiheit in unterschiedlichsten Berei- chen (z. B. Konzernzentrale, Karriere-Website). Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und geben Intoleranz und Ausgrenzung keinen Raum. Im Fall von Diskriminierungsvorwürfen existieren ein klar defi- nierter Ablauf und klare Ansprechpersonen. Damit bieten wir betroffenen Mitarbeiter:innen ein niederschwelliges Angebot, belastende Situationen anzusprechen. Ein ver- pflichtendes E-Learning-Programm zum Thema Gleich- behandlung in Österreich liefert wichtige Informationen rund um das Thema. Sechs Netzwerke bieten interessierten Mitar- beiter:innen in Österreich die Gelegenheit, sich zu den unterschiedlichsten Aspekten von Diversität zu engagie- ren. So hat das Frauennetzwerk Webinare, Seminare und eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion rund um den Weltfrauentag ebenso organisiert wie ein Frühstück mit Vorständen oder die Teilnahme am Frauenlauf. Das LGBTQIA+-Netzwerk hat mit einem Pub Quiz auf unter- haltsame Weise Informationen zur sexuellen Orientie- rung präsentiert. Im Rahmen von Sensing Journeys bot das Netzwerk für Inklusion die Gelegenheit, die Welt aus der Sicht eines Menschen mit Behinderung hautnah zu erleben. Auch außerhalb des Unternehmens hat UNIQA in Österreich zahlreiche entsprechende Initiativen unter- stützt bzw. Akzente gesetzt. Stellvertretend für viele sei- en die Special Olympics, die Österreichischen Frauen- häuser und die EuroGames (das Multi-Sport Event der LGBTQIA+-Community) erwähnt. 17 Corporate-Governance-Bericht Vergütungsbericht Der Hauptversammlung wurde am 3. Juni 2024 nach Ablauf von vier Jahren eine erneuerte Vergütungs- politik zur Abstimmung vorgelegt. Der Vergütungsbericht 2024 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz im Abgleich mit der erneuerten Vergütungspolitik aufge- stellt und der Hauptversammlung am 2. Juni 2025 zur Abstimmung vorgelegt werden. Risikobericht, Directors’ Dealings Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK) findet sich im Konzernanhang. Die im Be- richtsjahr erfolgten Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com dargestellt. Externe Evaluierung Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2024 wird mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebo- gens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, heraus- gegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corpo- rate Governance. Die Evaluierung durch die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäfts- jahr 2024 durch UNIQA wird zeitgleich mit dem Jahres- finanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden. Wien, am 14. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 18 Jahresfinanzbericht 2024 Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, vor einem Jahr habe ich mich auch an dieser Stelle herzlich bei Walter Rothensteiner, dem langjähri- gen Mitglied und späteren Vorsitzenden des Aufsichts- rats von UNIQA, für sein Wirken bedankt. Heuer möch- te ich dies ebenso herzlich bei Christian Kuhn tun, der als zweiter Vizepräsident gegen Jahresmitte 2024 nach 18Jahren erfolgreicher und außerordentlich engagierter Tätigkeit aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat aus- geschieden ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA In- surance Group AG, der ident mit jenem unserer größten Tochtergesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, haben auch im Jahr 2024 die Entwicklung unserer Gruppe mit viel persönlichem Engagement, hohem zeit- lichem Einsatz und großer Sorgfalt begleitet. Unverändert sehen wir unsere Rolle – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – als die wachsa- mer, konstruktiv-kritischer, aufmerksamer „Challenger“ des Vorstands. Wir haben uns in jeder Sitzung intensiv mit der operativen Performance des Unternehmens in den einzelnen Quartalen des Jahres 2024 befasst – dem letzten im Rahmen des vierjährigen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“. Daraus haben wir gelernt und haben – gemein- sam mit dem Management – jene strategischen Bereiche definiert, in denen die UNIQA Group in Zukunft besser werden und Weichen stellen will: Aus welchen Quellen kommt langfristig das profitable Wachstum der Gruppe? In welchen Märkten wollen wir in Zukunft vertreten sein? Wie ist die Perfor- mance unserer drei Produktgruppen? Und die unserer drei Kundensegmente? Wie können wir die potenzial- reichen Gesundheitsdienstleistungen, die wir unter unse- rer jungen Zweitmarke Mavie anbieten, skalieren? Wie stellen wir sicher, weiterhin Top-Talente als Mitarbeitende für uns gewinnen zu können? Und wie können wir mit steigenden Kundenansprüchen Schritt halten? Welche Erwartungshaltung hat der Kapitalmarkt nachhaltig an UNIQA? Eine besondere Rolle in unserer Unterneh- menskultur kommt den Ausschüssen des Aufsichtsrats zu: Im Ausschuss für digitale Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit sowie für Vorstandsan- gelegenheiten arbeiten Mitglieder des Aufsichtsrats mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern vertieft an Spezi- althemen von strategischer Relevanz. Dies oft unter Ein- bindung externer Referent:innen und Impulsgeber:innen, immer unter Einbeziehung der jeweiligen Expert:innen von UNIQA auch außerhalb des Vorstands. Hatten wir– aufgrund der massiv gestiegenen Bedeutung unseres Geschäfts in CEE – in den Jahren 2022 und 2023 jeweils eine unserer Sitzungen in Prag sowie Warschau abgehal- ten, entschieden wir uns im Jahr 2024 für Sarajevo. Dabei haben wir uns intensiv mit der Performance jener sechs Länder in Südosteruropa beschäftigt, die wir unter dem Namen SEE 6 in einer Region zusammenfassen und die immer mehr ökonomische Relevanz innerhalb unserer Gruppe bekommen: Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kro- atien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. Bei diesen Sitzungen in CEE bietet sich für uns jeweils auch die Möglichkeit, nicht nur in direkten Kontakt mit dem operativen lokalen Management zu treten, sondern auch mit den größten Talenten der Region. Bericht des Aufsichtsrats 19 Bericht des Aufsichtsrats Unverändert hat die ständige fachliche Wei- terbildung des Aufsichtsrats hohe Priorität: Die Verän- derungen in unserer Branche, etwa rund um das Thema Künstliche Intelligenz, finden mit einer derartigen Ge- schwindigkeit statt, dass nur ein fachlich wirklich breit und komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt halten kann. Wir versuchen, sowohl bei personel- len Besetzungen im Aufsichtsrat derartige Entwicklun- gen zu antizipieren als auch die Schwerpunkte unserer Schulungen danach auszurichten. 1. Was uns 2024 besonders wichtig war Der Schwerpunkt unserer sieben Sitzungen lag einerseits in der Umsetzungsevaluierung des letzten Jah- res unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 endete. Gleichzeitig haben wir intensiv an der Entwicklung der neuen Kon- zernstrategie „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ gearbeitet, die von 2025 bis 2028 gültig sein wird. Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat beschäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständlichen Evaluierung der operativen Ge- schäftsentwicklung – einerseits regulatorische und auf- sichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, so be- schäftigen wir uns andererseits unverändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: (i) der kulturel- len Transformation, Diversität und Human Development, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letzten drei Jahren ha- ben wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; (ii) der strategischen Be- deutung von ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Pro- duktgestaltung, Asset Management sowie Governance; und schließlich (iii) der kostenintensiven, anspruchsvol- len technologischen und digitalen Weiterentwicklung des Unternehmens. Seit mehreren Jahren berichten wir Ihnen, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusam- menarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand legen. Wir tun dies unter anderem mittels einer jährlichen anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und anschließender Diskussion der Auswertungsergebnisse im Aufsichtsrat. Alle vier Jahre wickeln wir eine umfassende Selbsteva- luierung ab, die von Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann (Vorstand des Instituts für Strategisches Management an der Wirtschaftsuniversität Wien) begleitet wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews und einen anschließenden Workshop). Dies haben wir auch im Ge- schäftsjahr 2024 fortgesetzt – mit einer personellen Än- derung: Anstelle von Christian Kuhn wurde in der letzten Hauptversammlung Monika Henzinger, Professorin am Institute of Science and Technology Austria (ISTA), in den Aufsichtsrat gewählt und lässt dort ihre langjährige Er- fahrung engagiert einfließen. 2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 regel- mäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Ge- setz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenom- men. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwicklung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2024 fanden vier Informationsveran- staltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen „NatCat Competence Center“, „Produktlandschaft, Services, Nachhaltigkeit“, „Artificial Intelligence“ sowie „DORA, ESG, Compliance und IFRS“ informiert wurde. 20 Jahresfinanzbericht 2024 Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Mee- tings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterent- wicklung des Konzerns. Insbesondere beschäftigte sich der Aufsichtsrat im zweiten Halbjahr in einer außer- ordentlichen Sitzung mit dem Plan zur Entwicklung der Unternehmens strategie ab 2025. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg, nämlich die Genehmigung zum Erwerb einer Büroimmobilie in Warschau. • In unserer Sitzung vom 6. März befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2023. Weiters wurde zum Status und zur Planung der Ausarbeitung des neuen Strategiepro- gramms ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtet. • Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen die Prü- fung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt konsolidiertem Corporate- Governance-Bericht 2023 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unter- nehmensgruppe im 1. Quartal 2024. Weiters befass- ten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 25.ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwen- dung, dem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmit- glieds und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschluss- prüferin für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Der Bericht von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und von Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Eva- luierung der Einhaltung der Bestimmungen des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2023 wurde zur Kenntnis genommen. Nach Vorerörterung im Vergütungsausschuss wurden der Vergütungsbericht 2023 und die erneuerte Ver- gütungspolitik 2024 zur Vorlage an die Hauptver- sammlung aufgestellt und beschlossen. Zum Ausar- beitungsstand des neuen Strategieprogramms wurde informiert. • In der Sitzung vom 23. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Vom Vorstand wurden wir erneut zum Status des neu- en Strategieprogramms informiert. • Am 3. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptver- sammlung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats. Aufgrund der satzungsmäßigen Al- tersgrenze schied der 2. Vorsitzenden-Stellvertreter Christian Kuhn aus dem Aufsichtsrat aus. Er gehörte dem Gremium von 2006 bis 2024 an. Die Nachfolge als 2. Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats über- nahm Elgar Fleisch. Aufgrund des Ausscheidens von Christian Kuhn aus dem Aufsichtsrat und der Neuwahl von Monika Henzinger in den Aufsichtsrat ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung der Aus- schüsse des Aufsichtsrats. • Am 21. August tagten wir in Sarajevo am Sitz unse- rer Versicherungskonzerngesellschaft in Bosnien und Herzegowina. Wir beschäftigten uns speziell mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden dritten Quartal. Zudem wurde eine Änderung in der Geschäfts- verteilung im Vorstand der UNIQA Insurance Group AG bzw. der UNIQA Österreich Versicherungen AG ge- nehmigt. Zu den geänderten Ressortzuständig keiten nach Ausscheiden von zwei Vorstands mitgliedern zum Halbjahr wurde bereits im November des Vorjahres Beschluss gefasst. • In einer außerordentlichen Sitzung am 30. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der vorgeleg- ten Rohfassung des ausgearbeiteten neuen Strategie- programms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab dem Geschäftsjahr 2025. 21 Bericht des Aufsichtsrats • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 20. November mit der aktualisierten Vor- schaurechnung für das Geschäftsjahr 2024. Im Zent- rum der Beratungen stand die genehmigende Abnah- me des vom Vorstand abschließend ausgearbeiteten Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab 2025, welches insbesondere die Plan rechnung 2025 und die Mittelfristplanung bis 2029 mitumfasste. Wei- ters wurde der Verkauf der Konzerngesellschaften in Albanien, in Nordmazedonien und im Kosovo beschlos- sen. Schließlich entschieden wir über Änderungen in zwei Ausschüssen des Aufsichtsrats und beschäftigten uns mit der jährlichen Effizienzprüfung unserer Tätig- keit als Aufsichtsrat. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschrie- benen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse ein- gerichtet und bestellt. • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Per- sonalausschuss“) entspricht in der Zusammenset- zung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss 2024 intensiv mit den Fortschritten der Ausarbeitung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 ab 2025 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen waren weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte 2023 für Vorstand und Aufsichtsrat. Eine neue Vergütungs- systematik für den Vorstand wurde auf Grundlage einer erneuerten Vergütungspolitik ausgearbeitet und beschlossen. • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschafts- prüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Bei- sein des Vorstands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikomanage- ments der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2023 der Internen Re- vision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2023 der Compliance- Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genom- men. Weiters wurde erneut PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Ge- schäftsjahr 2025 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 23. Mai wurde die Planung der Prüfungshandlun- gen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2024 vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss abgestimmt. In der Sitzung vom 20. November informierte der Abschlussprü- fer über die Ergebnisse der Vorprüfungen betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel- lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Ver- fügung gestellt, weiters berichtete die Compliance- Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses nachgekommen. • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements. • Der IT- Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business & IT-Transformation (UNIQA Insurance Plat- form) sowie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projekt portfolio. 22 Jahresfinanzbericht 2024 • Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Geschäftstätigkeit der Mavie Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungs- produkten und -services evaluiert, die Überlegungen zu einem Group Collaboration Model erörtert sowie weiters die digitale Transformation in SEE und die neu- en, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu den Sitzungen ein- geladen. • Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Re- sources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente- Managements, Vergütungssystemen für leitende An- gestellte und Systemen der Mitarbeiter beteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit der Über- arbeitung der HR-Strategie im Rahmen des neuen Strategieprogramms beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR- Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen. • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäfts- jahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Ar- beit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG so- wie der nach den International Financial Reporting Stan- dards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Kon- zernlagebericht für das Jahr 2024 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Ab- schlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corpo- rate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstan- dungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzern- abschluss für das Jahr 2024 wurden je mit einem unein- geschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2024 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnah- me der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2024 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2024 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lage- bericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresab- schluss 2024 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungs- vorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der or- dentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2025 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 60Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Für ihren großen persönlichen Einsatz im ab- gelaufenen Geschäftsjahr 2024 danke ich auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:in- nen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzern- gesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit und wei- terhin viel Erfolg! Wien, im April 2025 Für den Aufsichtsrat Burkhard Gantenbein Vorsitzender des Aufsichtsrats 23 Bericht des Aufsichtsrats Konzernlagebericht 24 Jahresfinanzbericht 2024 Performance W W i i r r t t s s c c h h a a f f t t l l i i c c h h e e s s U U m m f f e e l l d d Das Jahr 2024 war weltweit von einer anhaltenden Schwä- che im verarbeitenden Gewerbe geprägt. In Europa waren insbesondere Frankreich, Deutschland und Österreich von den Schwierigkeiten im Industriesektor betroffen. Im Ge- gensatz dazu zeigte sich der Servicesektor deutlich robus- ter. So stieg der Einkaufsmanagerindex für die Eurozone im Sommer auf 52 Punkte, was auf ein solides Wachstum im Dienstleistungssektor hinweist. Insgesamt wird das Wirtschaftswachstum in der Eurozone für 2024 auf etwa 1 Prozent geschätzt. Spanien führte dabei mit einem Plus von knapp 3 Prozent, gefolgt von Frankreich mit rund 1 Prozent und Italien mit 0,7 Prozent. Deutschland stag- nierte, während Österreich mit einem BIP-Rückgang von 0,7 Prozent das Schlusslicht in der Eurozone bildete. Unterstützend wirkte 2024 die Verbesserung der finanzi- ellen Rahmenbedingungen. Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte im Lauf des Jahres die Zinsen viermal um je- weils 25 Basispunkte, da die Inflation im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen war. Die Inflations- rate in der Eurozone nahm im Jahresverlauf stetig ab und lag im Dezember bei 2,2 Prozent, in Österreich sogar unter 2 Prozent. Demgegenüber belasteten politische Krisen, insbesondere in den Kernländern der EU, sowie der andauernde Krieg in der Ukraine die Wirtschaft. Ungeachtet dessen blieb der Arbeitsmarkt robust: Weder wurde 2024 ein signifikanter Anstieg der Arbeitslosenquote verzeichnet, noch wird ein solcher für 2025 erwartet. Die wieder aufgeflammte Diskussion über die Maastricht- Kriterien für Staatshaushalte, die hoch verschuldete Län- der zu Sparmaßnahmen zwingen, drückt jedoch auf die Stimmung und könnte die Konjunktur weiter belasten. In den USA blieb die Wirtschaft 2024 äußerst robust und wuchs um mehr als 2 Prozent. Die Inflation ging dabei we- niger stark zurück, als erwartet und lag im Dezember bei etwa 2,7 Prozent. Die Federal Reserve Bank reagierte zu- rückhaltend und senkte die Fed Funds Target Rate ledig- lich auf 4,5 Prozent. Chinas Industrie befindet sich wie jene in Europa in der Krise. Zusätzlich haben sich die seit Langem bestehenden Probleme im Immobilienmarkt zuletzt weiter verschärft: Die Arbeiten an vielen unfertigen Bauten stehen im gan- zen Land still und viele Neubauten sind derzeit unverkäuf- lich. China versucht, die schwierige Lage durch eine Ex- portoffensive zu kompensieren, die häufig durch Dum- pingpreise unterstützt wird. Eine Herausforderung für China und die Weltwirtschaft stellt die vom neuen US-Präsidenten Trump angekündigte Erhöhung der Zölle dar. Abhängig von der konkreten Um- setzung dieser Maßnahme und der Höhe der Zölle könn- ten sie die ohnehin angespannte Konjunkturlage weiter verschärfen und den Welthandel erheblich belasten. Die Anleihenmärkte waren 2024 von hoher Volatilität geprägt, zeigten sich am Jahresende jedoch weitgehend unverändert. Österreichische Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit erzielten sowohl zu Jahresbeginn als auch zum Jahresende eine Rendite von 2,8 Prozent. Italienische Staatsanleihen entwickelten sich positiv, während französische schwächer abschnitten. Auf den globalen Aktienmärkten wurden 2024 Rekordge- winne verzeichnet, insbesondere in den USA. Der S&P stieg um 34 Prozent, der MSCI um 25 Prozent, der DAX um 18 Prozent und der österreichische Leitindex ATX um 12 Prozent. Konzernlagebericht 25 Konzernlagebericht U U N N I I Q Q A A G G r r o o u u p p Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung von 7.839,7 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu den führenden Versicherungsgruppen in Zent- ral- und Osteuropa. U U N N I I Q Q A A i i n n E E u u r r o o p p a a UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, General- agenturen, Makler:innen, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu allen Versicherungssparten tätig. In Ös- terreich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungsgruppe. In der Wachstumsregion CEE ist sie in 14 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur UNIQA Group. Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive Rückversicherung mit einem anderen Versiche- rungsunternehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre internati- onalen Konzerngesellschaften, um Synergieeffekte opti- mal zu nutzen und die langfristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen. S S c c h h a a d d e e n n - - u u n n d d U U n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi- cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die private Unfallversicherung. In der Schaden- und Un- fallversicherung verbuchte die UNIQA Group 2024 ver- rechnete Prämien von 4.678,3 Millionen Euro (2023: 4.214,3 Millionen Euro) – das sind 59,7 Prozent (2023: 58,7 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil am Volumen in der Schaden- und Unfallversicherung stammt aus dem Privatkundenge- schäft. Die meisten Schaden- und Unfallversicherungsver- träge werden für einen beschränkten Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen. Die breite Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vielen Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv. K K r r a a n n k k e e n n v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die frei- willige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die be- triebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-Ange- bote für bestimmte Freiberufler wie Rechtsanwält:innen, Architekt:innen oder Apotheker:innen. In CEE steht das Krankenversicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang, doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das langfristige Wachstumspotenzial umso größer. Gruppen- weit betrugen die verrechneten Prämien 2024 1.526,5 Mil- lionen Euro (2023: 1.388,1 Millionen Euro) – das sind 19,5 Prozent (2023: 19,3 Prozent) des gesamten Prämien- volumens. In Österreich ist UNIQA mit rund 44 Prozent Marktanteil in dieser strategisch wichtigen Sparte die un- angefochtene Nummer 1. Der weitaus überwiegende An- teil – rund 91 Prozent der Prämien – fällt in Österreich an, rund 9 Prozent international. L L e e b b e e n n s s v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fondsgebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen so- genannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Be- rufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Geschäftsmodell der Lebensversicherung ist langfristig ausgerichtet: Die Laufzeiten liegen durchschnittlich bei 25 Jahren. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2024 gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung) von 1.634,9 Millionen Euro (2023: 1.583,3 Millionen Euro) – das sind 20,9 Prozent (2023: 22,0 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. 26 Jahresfinanzbericht 2024 I I n n d d e e n n I I F F R R S S - - K K o o n n z z e e r r n n a a b b s s c c h h l l u u s s s s e e i i n n b b e e z z o o g g e e n n e e U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresab- schluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochter- gesellschaften sowie jene der beherrschten Investment- fonds einbezogen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich der UNIQA Insurance Group AG – 34 inlän- dische (2023: 32) und 61 internationale (2023: 61) Toch- tergesellschaften sowie 4 inländische (2023: 4) und 9 in- ternationale (2023: 9) beherrschte Pensions- und Invest- mentfonds. Bei den assoziierten Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische Unternehmen (2023: 4), die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode be- rücksichtigt wurden. Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dar- gestellt. R R i i s s i i k k o o b b e e r r i i c c h h t t e e r r s s t t a a t t t t u u n n g g Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im Anhang zum Konzernabschluss 2024. C C o o r r p p o o r r a a t t e e - - G G o o v v e e r r n n a a n n c c e e - - B B e e r r i i c c h h t t UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und veröffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance- Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“. A A u u f f g g e e g g e e b b e e n n e e r r G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s b b e e r r e e i i c c h h Gemäß den Regelungen von IFRS 5 wurden sämtliche dem russischen Geschäft zuzuordnenden Werte in der Kon- zerngewinn- und -verlustrechnung (einschließlich der Vergleichsperiode) im Ergebnis aus aufgegebenen Ge- schäftsbereichen (nach Steuern) ausgewiesen. G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s v v e e r r l l a a u u f f i i m m K K o o n n z z e e r r n n Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 9,1 Prozent auf 7.839,7 Millionen Euro gestiegen Versicherungstechnisches Ergebnis bei 560,5 Millionen Euro Combined Ratio (brutto) von 89,4 Prozent auf 91,1 Prozent gestiegen Combined Ratio (netto) erhöhte sich von 92,8 Prozent auf 93,1 Prozent Finanzergebnis auf 210,2 Millionen Euro gestiegen Ergebnis vor Steuern im Jahr 2024 um 3,6 Prozent auf 441,9 Millionen Euro gewachsen Dividendenvorschlag für 2024 von 0,60 Euro je Aktie KKeennnnzzaahhlleenn UU N N I I Q Q A A G G r r o o u u p p Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds - und der indexgebundenen Lebensversicherung 7.839,7 7.185,7 6.548,7 Kostenquote 31,2 % 31,0 % 30,9 % Verwaltungskostenquote 15,9 % 15,7 % n/a Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 91,1 % 89,4 % 91,7 % Combined Ratio (netto nach Rückversicherung) 93,1 % 92,8 % n/a Ergebnis vor Steuern 441,9 426,4 272,3 Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnisses) 347,6 302,7 256,0 27 Konzernlagebericht SScchhaaddeenn-- uunndd UU n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 4.678,3 4.214,3 3.683,0 Versicherungstechnische Erträge 4.421,8 4.006,3 3.547,8 Versicherungstechnische Aufwendungen – 4.029,8 – 3.580,8 – 3.254,3 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 85,8 – 138,0 – 37,6 Versicherungstechnisches Ergebnis 306,2 287,5 255,9 Finanzergebnis 174,0 101,4 – 39,1 Kapitalanlageergebnis 253,6 173,4 – 23,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 146,9 – 119,0 – 144,9 Kostenquote 31,6 % 31,9 % 32,5 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 91,1 % 89,4 % 91,7 % Ergebnis vor Steuern 281,0 211,5 9,5 KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.526,5 1.388,1 1.275,9 Versicherungstechnische Erträge 1.355,8 1.234,7 1.139,7 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 105,9 94,7 86,1 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.255,2 – 1.110,3 – 1.038,5 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,9 – 2,5 0,6 Versicherungstechnisches Ergebnis 99,8 122,0 101,8 Finanzergebnis – 11,5 – 19,1 – 14,3 Kapitalanlageergebnis 200,5 111,7 18,2 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 77,9 – 58,2 – 31,6 Kostenquote 18,4 % 18,2 % 17,3 % Ergebnis vor Steuern 10,3 44,1 55,8 LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.634,9 1.583,3 1.589,8 Versicherungstechnische Erträge 779,6 753,1 659,3 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 197,7 192,2 196,0 Versicherungstechnische Aufwendungen – 615,4 – 600,0 – 451,7 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 9,6 – 0,3 – 1,4 Versicherungstechnisches Ergebnis 154,5 152,8 206,3 Finanzergebnis 47,7 67,9 185,0 Kapitalanlageergebnis 295,6 303,7 3,4 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 29,7 – 29,2 14,9 Kostenquote 50,7 % 46,9 % 46,0 % Ergebnis vor Steuern 150,5 170,8 207,0 P P r r ä ä m m i i e e n n e e n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g Das verrechnete Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöhte sich 2024 – unter Berücksichtigung der Sparan- teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversi- cherung – um 9,1 Prozent auf 7.839,7 Millionen Euro (2023: 7.185,6 Millionen Euro). Haupttreiber hierfür war das solide Wachstum sowohl in der Schaden- und Unfall- versicherung als auch in der Krankenversicherung. Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver- sicherung wuchsen 2024 aufgrund von Indexanpassungen und einer guten Vertriebsperformance um 11,0 Prozent auf 4.678,3 Millionen Euro (2023: 4.214,3 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die verrechneten Prä- mien im Berichtszeitraum aufgrund von 5.565 6.358 6.549 7.186 7.840 - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 2020 2021 2022 2023 2024 V V e e r r r r e e c c h h n n e e t t e e P P r r ä ä m m i i e e n n i i n n k k l l u u s s i i v v e e d d e e r r S S p p a a r r a a n n t t e e i i l l e e d d e e r r f f o o n n d d s s - - u u n n d d d d e e r r i i n n d d e e x x g g e e b b u u n n d d e e n n e e n n L L e e b b e e n n s s v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 28 Jahresfinanzbericht 2024 Prämienanpassungen und einer guten Neugeschäftsent- wicklung um 10,0 Prozent auf 1.526,5 Millionen Euro (2023: 1.388,1 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sich die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung um 3,3 Prozent auf 1.634,9 Millionen Euro (2023: 1.583,3 Millionen Euro). Das verrechnete Prämienvolumen inklusive der Sparan- teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversi- cherung von UNIQA Österreich erhöhte sich 2024 um 4,6 Prozent auf 4.488,3 Millionen Euro (2023: 4.290,0Mil- lionen Euro). Im Segment UNIQA International erhöhte es sich um 13,9 Prozent auf 3.174,6 Millionen Euro (2023: 2.787,9 Millionen Euro). E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g d d e e r r v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e n n E E r r t t r r ä ä g g e e Die versicherungstechnischen Erträge der UNIQA Group stiegen 2024 um 9,4 Prozent auf 6.557,2 Millionen Euro (2023: 5.994,1 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM) be- lief sich insgesamt auf 336,8 Millionen Euro (2023: 318,9 Millionen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2024 um 10,4 Prozent auf 4.421,8 Millionen Euro (2023: 4.006,3 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs- technischen Erträge im Berichtszeitraum um 9,8 Prozent auf 1.355,8 Millionen Euro (2023: 1.234,7 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich um 11,9 Prozent auf 105,9 Millionen Euro (2023: 94,7 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sich die versiche- rungstechnischen Erträge im Jahr 2024 um 3,5 Prozent auf 779,6 Millionen Euro (2023: 753,1 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um 2,9 Prozent auf 197,7 Millionen Euro (2023: 192,2 Millio- nen Euro). E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g d d e e r r v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e n n A A u u f f w w e e n n d d u u n n g g e e n n Die versicherungstechnischen Aufwendungen der UNIQA Group erhöhten sich 2024 um 11,5 Prozent auf 5.900,4 Millionen Euro (2023: 5.291,0 Millionen Euro). Haupttreiber dafür waren sehr hohe Belastungen durch Naturkatastrophen. Die Gesamtkostenquote – das Verhältnis der direkten und indirekten Kosten zu den versicherungstechnischen Er- trägen – erhöhte sich dennoch nur geringfügig auf 31,2 Prozent (2023: 31,0 Prozent). Die Verwaltungskosten- quote betrug 2024 15,9 Prozent (2023: 15,7 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die versicherungstechnischen Aufwendungen um 12,5 Pro- zent auf 4.029,8 Millionen Euro (2023: 3.580,8 Millio- nen Euro). Die Kostenquote sank auf 31,6 Prozent (2023: 31,9 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversi- cherung) stieg dennoch aufgrund der deutlichen Belastun- gen aus Naturkatastrophen auf 91,1 Prozent (2023: 89,4 Prozent). Die Combined Ratio (netto nach Rückversi- cherung) erhöhte sich auf 93,1 Prozent (2023: 92,8 Prozent). In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Aufwendungen im Jahr 2024 um 13,1 Prozent auf 1.255,2 Millionen Euro (2023: 1.110,3 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Segment auf 18,4 Prozent (2023: 18,2 Prozent). In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Aufwendungen um 2,6 Prozent auf 615,4 Millio- nen Euro (2023: 600,0 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöhte sich in der Lebensversicherung auf 50,7 Prozent (2023: 46,9 Prozent). 91,7 89,4 91,1 0 20 40 60 80 100 2022 2023 2024 C C o o m m b b i i n n e e d d R R a a t t i i o o ( ( b b r r u u t t t t o o v v o o r r R R ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g ) ) Angaben in Prozent 29 Konzernlagebericht V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e s s E E r r g g e e b b n n i i s s d d e e r r R R ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung belief sich im Jahr 2024 auf – 96,3 Millionen Euro (2023: – 140,9 Millionen Euro). V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e s s E E r r g g e e b b n n i i s s Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group (siehe Erläuterung 5 im Konzernabschluss) blieb dennoch im Jahr 2024 mit 560,5 Millionen Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2023: 562,2 Millionen Euro). F F i i n n a a n n z z e e r r g g e e b b n n i i s s Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (einschließ- lich als Finanzinvestition gehaltener Immobilien, nach der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen und sons- tiger Kapitalanlagen) erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 293,6 Millionen Euro auf 20.725,5 Millionen Euro (31. De- zember 2023: 20.431,9 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2024 aufgrund des ausgezeichneten laufenden Ertrags auf 749,7 Millio- nen Euro (2023: 588,8 Millionen Euro). Das Finanzergeb- nis erhöhte sich daher auf 210,2 Millionen Euro (2023: 150,2 Millionen Euro). Aufgrund der Bilanzierung der Be- teiligung am Baukonzern STRABAG SE nach der Equity- Methode entstand 2024 ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 119,7 Millionen Euro (2023: 76,0 Millio- nen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexge- bundenen Lebensversicherung betrug 2024 333,0 Millio- nen Euro (2023: 306,0 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des Finanzergebnisses findet sich im Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernab- schluss). N N i i c c h h t t v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e s s E E r r g g e e b b n n i i s s Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2024 – 254,5 Millionen Euro (2023: – 206,4 Millio- nen Euro). Die sonstigen Erträge sanken dabei um 2,5 Pro- zent auf 425,2 Millionen Euro (2023: 436,1 Millionen Euro), während sich die sonstigen Auf- wendungen um 5,8 Prozent auf 679,6 Millionen Euro erhöhten (2023: 642,5 Millionen Euro). E E r r g g e e b b n n i i s s v v o o r r S S t t e e u u e e r r n n Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Finanzergebnisses um 2,0 Prozent auf 516,2 Millio- nen Euro (2023: 506,1 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern der UNIQA Group stieg dementsprechend um 3,6 Prozent auf 441,9 Millionen Euro (2023: 426,4 Millio- nen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern auf 281,0 Millionen Euro (2023: 211,5 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 76,6 Prozent auf 10,3 Millionen Euro ab (2023: 44,1 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließ- lich sank das Ergebnis vor Steuern um 11,9 Prozent auf 150,5 Millionen Euro (2023: 170,8 Millionen Euro). Der Ertragsteueraufwand verringerte sich 2024 auf 93,7 Millionen Euro (2023: 103,2 Millionen Euro). Folglich sank die Steuerquote 2024 auf 21,2 Prozent (2023: 24,2 Prozent). Das Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsberei- chen belief sich auf 348,2 Millionen Euro (2023: 323,1 Mil- lionen Euro). Aufgrund des Verkaufs der russischen Ge- sellschaft fiel 2024 ein Ergebnis aus aufgegebenen Ge- schäftsbereichen (nach Steuern) in Höhe von 2,3 Millio- nen Euro an (2023: – 19,3 Millionen Euro). Daher betrug das Periodenergebnis im Berichtszeitraum 350,5 Millio- nen Euro (2023: 303,8 Millionen Euro). Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA In- surance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodener- gebnisses) erhöhte sich um 14,9 Prozent auf 272 426 442 0 100 200 300 400 500 2022 2023 2024 E E r r g g e e b b n n i i s s v v o o r r S S t t e e u u e e r r n n Angaben in Millionen Euro 30 Jahresfinanzbericht 2024 347,6 Millionen Euro (2023: 302,7 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg auf 1,13 Euro (2023: 0,99 Euro). Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen lag 2024 bei 1,13 Euro (2023: 1,05 Euro). Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach Steu- ern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) sank im Berichtsjahr leicht auf 12,4 Prozent (2023: 13,2 Prozent). Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptver- sammlung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende von 60 Cent je Aktie (2023: 57 Cent je Aktie) vorschlagen. E E i i g g e e n n m m i i t t t t e e l l u u n n d d B B i i l l a a n n z z s s u u m m m m e e Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Eigenkapital stieg im abgelaufenen Ge- schäftsjahr um 179,5 Millionen Euro auf 2.889,7 Millio- nen Euro (31. Dezember 2023: 2.710,2 Millionen Euro). Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss beliefen sich auf 51,7 Millionen Euro (31. Dezember 2023: 19,9 Millio- nen Euro). Die Konzernbilanzsumme erreichte am 31. Dezember 2024 einen Wert von 28.532,1 Millio- nen Euro (31. Dezember 2023: 28.151,0 Millionen Euro). E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g d d e e r r v v e e r r t t r r a a g g l l i i c c h h e e n n S S e e r r v v i i c c e e m m a a r r g g e e Die vertragliche Servicemarge erhöhte sich per 31. Dezem- ber 2024 auf 5.345,6 Millionen Euro (31. Dezember 2023: 5.266,3 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversi- cherung stieg die CSM auf 93,9 Millionen Euro (31. De- zember 2023: 61,9 Millionen Euro) und in der Kranken- versicherung auf 3.501,0 Millionen Euro (31. Dezember 2023: 3.366,2 Millionen Euro). In der Lebensversicherung sank sie hingegen auf 1.750,6 Millionen Euro (31. Dezem- ber 2023: 1.838,2 Millionen Euro). K K o o n n z z e e r r n n g g e e s s a a m m t t e e r r g g e e b b n n i i s s r r e e c c h h n n u u n n g g Das Periodenergebnis betrug im Jahr 2024 350,5 Millio- nen Euro (2023: 303,8 Millionen Euro). Aufgrund von Ef- fekten insbesondere aus der Bewertung von Staats- und Unternehmensanleihen sank das sonstige Ergebnis im Be- richtszeitraum auf 9,4 Millionen Euro (2023: 699,3 Millio- nen Euro). Das Gesamtergebnis belief sich dementspre- chend auf 359,8 Millionen Euro (2023: 1.003,1 Millio- nen Euro). K K o o n n z z e e r r n n g g e e l l d d f f l l u u s s s s r r e e c c h h n n u u n n g g Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von UNIQA belief sich 2024 auf 580,7 Millionen Euro (2023: 325,3 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitions- tätigkeit betrug – 488,0 Millionen Euro (2023: 41,0 Millio- nen Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf – 153,7 Millionen Euro (2023: – 333,7 Millio- nen Euro). Insgesamt verringerte sich der Finanzmittel- fonds im Geschäftsjahr 2024 um – 62,4 Millionen Euro auf 637,1 Millionen Euro (2023: 699,5 Millionen Euro). M M i i t t a a r r b b e e i i t t e e r r : : i i n n n n e e n n Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquiva- lente, FTE) von UNIQA stieg 2024 auf 15.131 FTE (2023: 14.629). Davon waren 3.797 FTE (2023: 3.798) als ange- stellte Außendienstmitarbeiter:innen im Vertrieb tätig. Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung be- trug 11.333 FTE (2023: 10.831). 0,83 0,99 1,13 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 2022 2023 2024 E E r r g g e e b b n n i i s s j j e e A A k k t t i i e e Angaben in Euro 0,18 0,55 0,55 0,57 0,60 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 2020 2021 2022 2023 2024 D D i i v v i i d d e e n n d d e e j j e e A A k k t t i i e e Angaben in Euro 31 Konzernlagebericht In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2024 im Schnitt 5.059 FTE (2023: 4.963), während 2.232 FTE (2023: 2.197) in der Region Südosteuropa (SEE) – Alba- nien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroa- tien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – und 1.494 FTE (2023: 1.447) in der Region Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig waren. Die durchschnittli- che Zahl der FTE in den übrigen Märkten betrug 2024 81 (2023: 114). In Österreich waren 6.265 FTE angestellt (2023: 5.908). O O p p e e r r a a t t i i v v e e S S e e g g m m e e n n t t e e U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 4,6 Prozent auf 4.488,3 Millionen Euro gestiegen Versicherungstechnisches Ergebnis bei 293,3 Millionen Euro Combined Ratio (brutto) von 92,3 Prozent auf 91,9 Prozent gesunken Finanzergebnis auf 163,2 Millionen Euro erhöht Ergebnis vor Steuern bei 313,0 Millionen Euro KKeennnnzzaahhlleenn UU N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds - und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.488,3 4.290,0 4.086,4 Kostenquote 24,1 % 24,3 % 25,2 % Verwaltungskostenquote 13,5 % 13,5 % n/a Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 91,9 % 92,3 % 94,5 % Combined Ratio (netto nach Rückversicherung) 95,2 % 95,0 % n/a Ergebnis vor Steuern 313,0 279,2 180,6 SScchhaaddeenn-- uunndd UU n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 2.222,1 2.119,2 1.973,6 Versicherungstechnische Erträge 2.241,3 2.118,5 1.970,4 Versicherungstechnische Aufwendungen – 2.059,0 – 1.954,4 – 1.862,6 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 74,6 – 57,6 – 34,9 Versicherungstechnisches Ergebnis 107,7 106,5 72,8 Finanzergebnis 145,1 113,6 6,8 Kapitalanlageergebnis 159,1 118,7 0,7 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 54,8 – 45,7 – 39,6 Kostenquote 26,8 % 27,2 % 28,8 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 91,9 % 92,3 % 94,5 % Ergebnis vor Steuern 182,3 160,2 28,7 KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.389,6 1.268,0 1.162,1 Versicherungstechnische Erträge 1.224,1 1.119,4 1.033,2 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 105,3 94,2 85,7 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.129,7 – 1.013,6 – 949,2 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,5 – 1,7 – 2,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 93,8 104,1 81,7 Finanzergebnis – 5,0 – 1,5 – 1,4 Kapitalanlageergebnis 182,1 171,5 – 47,1 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 38,1 – 34,9 – 19,4 Kostenquote 13,8 % 14,4 % 14,0 % Ergebnis vor Steuern 50,8 67,7 60,9 LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 876,5 902,9 950,6 Versicherungstechnische Erträge 254,6 281,1 237,2 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 80,2 88,8 101,8 Versicherungstechnische Aufwendungen – 169,3 – 228,2 – 109,7 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 6,4 6,6 9,9 Versicherungstechnisches Ergebnis 91,7 59,5 137,4 Finanzergebnis 23,1 29,3 8,2 Kapitalanlageergebnis 213,0 352,0 150,9 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 26,4 – 20,3 – 10,6 Kostenquote 50,6 % 41,5 % 43,8 % Ergebnis vor Steuern 79,9 51,4 91,1 32 Jahresfinanzbericht 2024 Prämienentwicklung Das verrechnete Prämienvolumen von UNIQA Österreich erhöhte sich 2024 um 4,6 Prozent auf 4.488,3 Millio- nen Euro (2023: 4.290,0 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver- sicherung wuchsen 2024 um 4,9 Prozent auf 2.222,1 Milli- onen Euro (2023: 2.119,2 Millionen Euro). In der Kranken- versicherung stiegen die verrechneten Prämien im Be- richtszeitraum um 9,6 Prozent auf 1.389,6 Millionen Euro (2023: 1.268,0 Millionen Euro). In der Lebensversiche- rung sanken die verrechneten Prämien hingegen um 2,9 Prozent auf 876,5 Millionen Euro (2023: 902,9 Millio- nen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA Österreich stiegen 2024 um 5,7 Prozent auf 3.720,0 Millionen Euro (2023: 3.519,0 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg insge- samt leicht um 4,9 Prozent auf 206,6 Millionen Euro (2023: 196,9 Millionen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2024 um 5,8 Prozent auf 2.241,3 Millionen Euro (2023: 2.118,5 Mil- lionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs- technischen Erträge im Berichtszeitraum um 9,3 Prozent auf 1.224,1 Millionen Euro (2023: 1.119,4 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich um 11,8 Prozent auf 105,3 Millionen Euro (2023: 94,2 Millionen Euro). In der Lebensversicherung sanken die versicherungstech- nischen Erträge von UNIQA Österreich im Jahr 2024 um 9,4 Prozent auf 254,6 Millionen Euro (2023: 281,1 Millio- nen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge verringerte sich um 9,7 Prozent auf 80,2 Millionen Euro (2023: 88,8 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen von UNIQA Österreich erhöhten sich 2024 um 5,1 Prozent auf 3.358,0 Millionen Euro (2023: 3.196,1 Millionen Euro). Haupttreiber dafür waren hohe Belastungen durch Natur- katastrophen. Die Kostenquote im Segment UNIQA Österreich verringerte sich dennoch auf 24,1 Prozent (2023: 24,3 Pro- zent). Die Verwaltungskostenquote betrug 2024 13,5 Prozent (2023: 13,5 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die versicherungstechnischen Aufwendungen um 5,4 Prozent auf 2.059,0 Millionen Euro (2023: 1.954,4 Millionen Euro). Die Kostenquote reduzierte sich auf 26,8 Prozent (2023: 27,2 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversi- cherung) ging trotz der deutlichen Belastungen aus Natur- katastrophen aufgrund von Abwicklungsgewinnen und ei- ner positiven Kostenentwicklung auf 91,9 Prozent zurück (2023: 92,3 Prozent). In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Aufwendungen im Jahr 2024 um 11,5 Prozent auf 1.129,7 Millionen Euro (2023: 1.013,6 Millionen Euro). Die Kostenquote verringerte sich in diesem Bereich auf 13,8 Prozent (2023: 14,4 Prozent). In der Lebensversicherung sanken die versicherungstech- nischen Aufwendungen um 25,8 Prozent auf 169,3 Millio- nen Euro (2023: 228,2 Millionen Euro). Die Kostenquote stieg in der Lebensversicherung im Segment UNIQA Österreich dennoch auf 50,6 Prozent (2023: 41,5 Prozent). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung belief sich im Jahr 2024 auf – 68,7 Millionen Euro (2023: – 52,8 Millionen Euro). 3.838 3.917 4.086 4.290 4.488 - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 2020 2021 2022 2023 2024 V V e e r r r r e e c c h h n n e e t t e e P P r r ä ä m m i i e e n n i i n n k k l l u u s s i i v v e e d d e e r r S S p p a a r r a a n n t t e e i i l l e e d d e e r r f f o o n n d d s s - - u u n n d d d d e e r r i i n n d d e e x x g g e e b b u u n n d d e e n n e e n n L L e e b b e e n n s s v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g – – U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h Angaben in Millionen Euro 33 Konzernlagebericht Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA Österreich stieg im Jahr 2024 auf 293,3 Millio- nen Euro (2023: 270,1 Millionen Euro). Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA Österreich sank im Jahr 2024 auf 554,3 Millionen Euro (2023: 642,2 Millio- nen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich hingegen auf 163,2 Millionen Euro (2023: 141,5 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexge- bundenen Lebensversicherung betrug 2024 186,0 Millio- nen Euro (2023: 179,6 Millionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2024 – 119,3 Millionen Euro (2023: – 100,9 Millio- nen Euro). Die sonstigen Erträge stiegen dabei auf 19,5 Millionen Euro (2023: 18,7 Millionen Euro), während sich die sonstigen Aufwendungen um 16,0 Prozent auf 138,8 Millionen Euro erhöhten (2023: 119,7 Millio- nen Euro). Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen versicherungstechnischen Ergebnisses und des erhöhten Finanzergebnisses um 8,5 Prozent auf 337,1 Millio- nen Euro (2023: 310,7 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Segment UNIQA Österreich stieg um 12,1 Pro- zent auf 313,0 Millionen Euro (2023: 279,2 Millio- nen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern auf 182,3 Millionen Euro (2023: 160,2 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 25,0 Prozent auf 50,8 Millionen Euro ab (2023: 67,7 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich stieg das Ergebnis vor Steuern hingegen auf 79,9 Millionen Euro (2023: 51,4 Millionen Euro). U U N N I I Q Q A A I I n n t t e e r r n n a a t t i i o o n n a a l l Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 13,9 Prozent auf 3.174,6 Millionen Euro gestiegen Versicherungstechnisches Ergebnis leicht auf 241,7 Millionen Euro gesunken Combined Ratio (brutto) von 85,6 Prozent auf 89,0 Prozent gestiegen Finanzergebnis auf 78,4 Millionen Euro gestiegen Ergebnis vor Steuern bei 214,4 Millionen Euro KKeennnnzzaahhlleenn UU N N I I Q Q A A I I n n t t e e r r n n a a t t i i o o n n a a l l Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.174,6 2.787,9 2.450,0 Kostenquote 37,8 % 37,6 % 37,7 % Verwaltungskostenquote 15,5 % 15,5 % n/a Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 89,0 % 85,6 % 86,1 % Combined Ratio (netto nach Rückversicherung) 92,6 % 91,6 % n/a Ergebnis vor Steuern 214,4 229,8 91,1 SScchhaaddeenn-- uunndd UU n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 2.280,4 1.988,5 1.698,1 Versicherungstechnische Erträge 2.099,2 1.843,3 1.579,1 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.869,1 – 1.577,0 – 1.359,9 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 73,8 – 112,4 – 119,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 156,4 153,9 99,8 Finanzergebnis 47,2 37,7 3,4 Kapitalanlageergebnis 83,1 63,5 18,4 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 95,9 – 53,0 – 40,3 Kostenquote 35,9 % 35,6 % 35,6 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 89,0 % 85,6 % 86,1 % Ergebnis vor Steuern 95,6 125,5 48,0 181 279 313 0 100 200 300 400 2022 2023 2024 E E r r g g e e b b n n i i s s v v o o r r S S t t e e u u e e r r n n - - U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h Angaben in Millionen Euro 34 Jahresfinanzbericht 2024 KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 136,9 120,2 113,8 Versicherungstechnische Erträge 131,7 115,3 106,6 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 0,6 0,5 0,3 Versicherungstechnische Aufwendungen – 125,5 – 96,6 – 89,3 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,3 – 0,8 – 0,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 6,0 17,9 17,0 Finanzergebnis – 0,1 – 0,2 – 0,1 Kapitalanlageergebnis 0,5 0,4 0,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 5,2 – 3,8 – 3,0 Kostenquote 38,3 % 36,3 % 40,6 % Ergebnis vor Steuern 0,7 13,9 13,9 LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Verrechnete Prämien 757,3 679,2 638,1 Versicherungstechnische Erträge 524,1 471,2 422,1 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 117,6 103,4 94,2 Versicherungstechnische Aufwendungen – 434,3 – 364,1 – 333,8 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 10,4 – 9,2 – 9,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 79,4 98,0 79,0 Finanzergebnis 31,3 27,0 – 20,9 Kapitalanlageergebnis 49,1 43,8 – 3,7 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 29,5 – 12,9 – 11,0 Kostenquote 45,4 % 45,9 % 44,9 % Ergebnis vor Steuern 118,1 90,4 29,2 Prämienentwicklung Das verrechnete Prämienvolumen von UNIQA International erhöhte sich 2024 um 13,9 Prozent auf 3.174,6 Millionen Euro (2023: 2.787,9 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver- sicherung wuchsen 2024 um 14,7 Prozent auf 2.280,4 Mil- lionen Euro (2023: 1.988,5 Millionen Euro). In der Kran- kenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im Be- richtszeitraum um 13,9 Prozent auf 136,9 Millionen Euro (2023:120,2 Millionen Euro) und in der Lebensversiche- rung um 11,5 Prozent auf 757,3 Millionen Euro (2023: 679,2 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA International stiegen 2024 um 13,4 Prozent auf 2.755,0 Millionen Euro (2023: 2.429,9 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um 6,7 Prozent auf 130,2 Millionen Euro (2023: 122,0 Millio- nen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2024 um 13,9 Prozent auf 2.099,2 Millionen Euro (2023: 1.843,3 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs- technischen Erträge im Berichtszeitraum um 14,2 Prozent auf 131,7 Millionen Euro (2023: 115,3 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich dabei auf 0,6 Millionen Euro (2023: 0,5 Millionen Euro). In der Lebensversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Erträge im Segment UNIQA International im Jahr 2024 um 11,2 Prozent auf 524,1 Millionen Euro (2023: 471,2 Millionen Euro). Die Auflösung der vertragli- chen Servicemarge stieg um 13,7 Prozent auf 117,6 Millio- nen Euro (2023: 103,4 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen im Segment UNIQA International erhöhten sich 2024 um 19,2 Prozent auf 2.428,9 Millionen Euro (2023: 2.037,7 Millionen Euro). 1.705 2.423 2.450 2.788 3.175 - 1.000 2.000 3.000 4.000 2020 2021 2022 2023 2024 V V e e r r r r e e c c h h n n e e t t e e P P r r ä ä m m i i e e n n i i n n k k l l u u s s i i v v e e d d e e r r S S p p a a r r a a n n t t e e i i l l e e d d e e r r f f o o n n d d s s - - u u n n d d d d e e r r i i n n d d e e x x g g e e b b u u n n d d e e n n e e n n L L e e b b e e n n s s v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g – – U U N N I I Q Q A A I I n n t t e e r r n n a a t t i i o o n n a a l l Angaben in Millionen Euro 35 Konzernlagebericht Die Kostenquote im Segment UNIQA International erhöhte sich leicht auf 37,8 Prozent (2023: 37,6 Prozent). Die Verwaltungskostenquote betrug 2024 15,5 Prozent (2023: 15,5 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die versicherungstechnischen Aufwendungen um 18,5 Pro- zent auf 1.869,1 Millionen Euro (2023: 1.577,0 Millio- nen Euro). Die Kostenquote stieg daher auf 35,9 Prozent (2023: 35,6 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) erhöhte sich auf 89,0 Prozent (2023: 85,6 Prozent). In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Aufwendungen im Jahr 2024 um 29,8 Prozent auf 125,5 Millionen Euro (2023: 96,6 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Bereich auf 38,3 Pro- zent (2023: 36,3 Prozent). In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Aufwendungen um 19,3 Prozent auf 434,3 Millio- nen Euro (2023: 364,1 Millionen Euro). Die Kostenquote belief sich in der Lebensversicherung auf 45,4 Prozent (2023: 45,9 Prozent). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung belief sich im Jahr 2024 auf – 84,4 Millionen Euro (2023: – 122,4 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA International verringerte sich im Jahr 2024 um 10,4 Prozent auf 241,7 Millionen Euro (2023: 269,8 Millio- nen Euro). Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA International stieg im Jahr 2024 auf 132,7 Millionen Euro (2023: 107,7 Millio- nen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 78,4 Millionen Euro (2023: 64,5 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexge- bundenen Lebensversicherung betrug 2024 146,9 Millio- nen Euro (2023: 126,5 Millionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2024 – 71,6 Millionen Euro (2023: – 69,7 Millionen Euro). Die sonstigen Erträge erhöhten sich dabei um 13,7 Prozent auf 160,2 Millionen Euro (2023: 140,9 Millionen Euro), während die sonstigen Aufwendungen um 10,1 Prozent auf 231,8 Millionen Euro stiegen (2023: 210,6 Millio- nen Euro). Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis sank im Segment UNIQA International um 6,1 Prozent auf 248,6 Millio- nen Euro (2023: 264,6 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern ging um 6,7 Prozent auf 214,4 Millionen Euro zu- rück (2023: 229,8 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung verringerte sich das Ergebnis vor Steuern um 23,9 Prozent auf 95,6 Millio- nen Euro (2023: 125,5 Millionen Euro), in der Kranken- versicherung sank es auf 0,7 Millionen Euro (2023: 13,9 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließ- lich wuchs das Ergebnis vor Steuern auf 118,1 Millio- nen Euro (2023: 90,4 Millionen Euro). In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slo- wakei, Tschechien und Ungarn – verringerte sich das Er- gebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2024 um 2,6 Prozent auf 191,6 Millionen Euro (2023: 196,8 Millionen Euro). In Osteuropa (EE) – bestehend aus Rumänien und der Ukra- ine – sank es auf 34,4 Millionen Euro (2023: 37,8 Millio- nen Euro). In Südosteuropa (SEE) – zusammengesetzt aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – ging das Ergebnis vor Steuern 2024 auf 26,1 Millio- nen Euro zurück (2023: 32,9 Millionen Euro). In Westeu- ropa (WE) fiel ein Ergebnis vor Steuern von – 1,0 Millio- nen Euro an (2023: 0,3 Millionen Euro). 91 230 214 0 100 200 300 2022 2023 2024 E E r r g g e e b b n n i i s s v v o o r r S S t t e e u u e e r r n n - - U U N N I I Q Q A A I I n n t t e e r r n n a a t t i i o o n n a a l l Angaben in Millionen Euro 36 Jahresfinanzbericht 2024 R R ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g KKeennnnzzaahhlleenn RR ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Versicherungstechnische Erträge 1.264,4 1.124,8 1.015,4 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.234,9 – 1.034,4 – 938,1 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 7,8 – 55,5 – 5,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 21,8 34,9 72,0 Finanzergebnis 62,0 60,5 – 43,3 Kapitalanlageergebnis 90,7 100,8 – 44,8 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 2,1 – 0,7 – 1,2 Ergebnis vor Steuern 80,1 89,4 24,5 Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Rück- versicherung stiegen 2024 um 12,4 Prozent auf 1.264,4 Millionen Euro (2023: 1.124,8 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen erhöhten sich 2024 um 19,4 Prozent auf 1.234,9 Millionen Euro (2023: 1.034,4 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung verbesserte sich im Jahr 2024 auf – 7,8 Millio- nen Euro (2023: – 55,5 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment Rück- versicherung ging im Jahr 2024 dennoch auf 21,8 Millio- nen Euro zurück (2023: 34,9 Millionen Euro). Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis sank im Jahr 2024 auf 90,7 Millionen Euro (2023: 100,8 Millionen Euro). Das Fi- nanzergebnis erhöhte sich dennoch leicht auf 62,0 Millio- nen Euro (2023: 60,5 Millionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2024 2,1 Millionen Euro (2023: – 0,7 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis sank aufgrund des Rückgangs im versicherungstechnischen Ergebnis um 9,4 Prozent auf 85,9 Millionen Euro (2023: 94,8 Millionen Euro). Das Er- gebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung ging auf 80,1 Millionen Euro zurück (2023: 89,4 Millionen Euro). G G r r u u p p p p e e n n f f u u n n k k t t i i o o n n e e n n KKeennnnzzaahhlleenn GG r r u u p p p p e e n n f f u u n n k k t t i i o o n n e e n n Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Finanzergebnis 548,6 472,6 280,4 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 68,8 – 50,8 – 32,7 Ergebnis vor Steuern 414,8 356,4 186,8 Im Segment Gruppenfunktionen stieg das Finanzergebnis 2024 um 16,1 Prozent auf 548,6 Millionen Euro (2023: 472,6 Millionen Euro). Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug in die- sem Segment – 68,8 Millionen Euro (2023: – 50,8 Millio- nen Euro). Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich dadurch im Ge- schäftsjahr 2024 auf 414,8 Millionen Euro (2023: 356,4 Millionen Euro). K K o o n n s s o o l l i i d d i i e e r r u u n n g g KKeennnnzzaahhlleenn KK o o n n s s o o l l i i d d i i e e r r u u n n g g Angaben in Millionen Euro 2024 2023 2022 Versicherungstechnisches Ergebnis 3,7 – 12,6 4,4 Finanzergebnis – 642,0 – 588,9 – 283,0 Kapitalanlageergebnis – 576,5 – 734,5 – 175,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 3,1 15,7 – 3,9 Ergebnis vor Steuern – 580,4 – 528,6 – 210,7 Im Segment Konsolidierung belief sich das versicherungs- technische Ergebnis 2024 auf 3,7 Millionen Euro (2023: – 12,6 Millionen Euro). Das Finanzergebnis sank im Geschäftsjahr 2024 auf – 642,0 Millionen Euro (2023: – 588,9 Millionen Euro). Dabei betrug das Kapitalanlageergebnis – 576,5 Millio- nen Euro (2023: – 734,5 Millionen Euro). 37 Konzernlagebericht Das nicht versicherungstechnische Ergebnis war mit 3,1 Millionen Euro positiv (2023: 15,7 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern belief sich daher im Segment Konsolidierung auf – 580,4 Millionen Euro (2023: – 528,6 Millionen Euro). E E r r e e i i g g n n i i s s s s e e n n a a c c h h d d e e m m A A b b s s c c h h l l u u s s s s s s t t i i c c h h t t a a g g S S T T R R A A B B A A G G – – G G e e r r i i c c h h t t s s u u r r t t e e i i l l i i n n K K a a l l i i n n i i n n g g r r a a d d ( ( R R u u s s s s l l a a n n d d ) ) Ein russisches Sondergericht hat am 20. Jänner 2025 ein Urteil gegen die STRABAG SE (Villach, (STRABAG)) und die Kernaktionär:innen des STRABAG-Syndikats, dem auch UNIQA angehört, verkündet. In diesem Urteil hat das Gericht jedoch nur die AO Raiffeisenbank (Russland, Moskau) zur Zahlung von rund 2 Milliarden Euro Scha- denersatz an MKAO „Rasperia Treiding Limited“ (Russ- land, Kaliningrad, (Rasperia)) verurteilt und gewährt ihr im Gegenzug die von Rasperia gehaltenen STRABAG-Ak- tien. UNIQA ist an der AO Raiffeisenbank nicht beteiligt, so dass sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf UNIQA ergeben. Das Urteil ist aufgrund bestehender EU- Sanktionen in Österreich nicht vollstreckbar. Ungeachtet dessen wird UNIQA Berufung gegen das Urteil einbringen. Aus gegenwärtiger Sicht bestehen daher keine wesentli- chen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Fi- nanzlage von UNIQA. A A u u s s b b l l i i c c k k K K o o n n j j u u n n k k t t u u r r e e n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g Die Schwäche der Industrie wird voraussichtlich auch in der ersten Hälfte des Jahres 2025 anhalten. Demgegen- über dürfte der Dienstleistungssektor, der einen deutlich größeren Anteil an der Wirtschaft ausmacht, stark wach- sen. Für Deutschland und Österreich prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2025 ein Ende der Rezession, getragen von steigenden Einkommen, hö- heren Sparquoten und einem stabilen Arbeitsmarkt. Sollte sich die Konsumstimmung verbessern, könnten die Wachstumsraten sogar über den derzeit vorhergesagten Werten von 1,1 Prozent für Österreich und 0,3 Prozent für Deutschland bzw. 1,0 Prozent für die Eurozone liegen. Der Arbeitsmarkt bleibt dabei mit einer Arbeitslosenrate von rund 6,5 Prozent im Euroraum robust, in Österreich dürfte sich der Wert laut IWF 2025 bei 5,3 Prozent ein- pendeln. Zur Stützung der Konjunktur wird weiterhin die Hilfe der Europäischen Zentralbank (EZB) in Form von Zinssen- kungen erforderlich sein. Der Markt rechnet bis Ende 2025 mit weiteren Senkungen um insgesamt 100 Basis- punkte, womit der Diskontsatz letztlich zwischen 1,5 und 2 Prozent zu liegen käme. In den östlichen EU-Ländern wird 2025 ein deutlich stär- keres Wirtschaftswachstum erwartet. Polen könnte um 3,5 Prozent, Ungarn um knapp 3 Prozent und Tschechien um 2,3 Prozent zulegen. Auch die Inflation in diesen Län- dern dürfte sich stabilisieren. Polen und Ungarn sollen sich nach aktueller Einschätzung rund um die 4-Prozent- Marke bewegen, in Tschechien könnte der Preisauftrieb sogar nur 2 Prozent betragen. Dennoch bleiben Risiken bestehen, insbesondere durch geopolitische Unsicherheiten wie den Ukrainekonflikt, die Spannungen im Nahen Osten oder mögliche Störungen im Suezkanal. Die wirtschaftliche Entwicklung wird zudem stark von den angekündigten Zollmaßnahmen der USA ab- hängen. Je nach Ausmaß könnten sie die globale Konjunk- tur dämpfen und die Inflation erhöhen. Die Fed wird da- her voraussichtlich nur noch ein bis zwei Zinssenkungen um insgesamt maximal 50 Basispunkte vornehmen. Die US-Wirtschaft dürfte vor diesem Hintergrund 2025 mit 2,7 Prozent wachsen – bei einer Inflationsrate von etwas über 2 Prozent. In Europa wird das Thema Haushaltskonsolidierung wei- terhin im Fokus stehen, insbesondere in Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich. Ob die Aktienmärkte ihre starke Entwicklung von 2024 fortsetzen können, ist angesichts hoher Bewertungen, ins- besondere in den USA, fraglich. Die Voraussetzungen sind jedoch angesichts der Zinssenkungen, des steigenden Wachstums und der Steuersenkungen in den USA grund- sätzlich gut. Für die europäischen Anleihenmärkte wird jedoch ein positiver Trend erwartet, mit leicht sinkenden Renditen bis Jahresende. U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s a a u u s s b b l l i i c c k k Für das Geschäftsjahr 2025, dem ersten im Rahmen unse- res weiterentwickelten Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“, bleibt unser Fokus auf der Verbesserung des versicherungstechnischen Kerngeschäfts und der Pro- fitabilität in Österreich und auf profitablem Wachstum in unseren Märkten in CEE. Unsere Erwartungen hinsicht- lich eines starken Wachstums über dem BIP basieren so- wohl auf gezielten Vertriebsaktivitäten als auch auf 38 Jahresfinanzbericht 2024 Anpassungen im Zusammenhang mit Inflation und Indexentwicklungen. Aufgrund der instabilen geopolitischen und wirtschaftli- chen Rahmenbedingungen sowie der tendenziell zuneh- menden wetterbedingten Schäden ist eine Prognose zur zukünftigen Geschäftsentwicklung mit Unsicherheit ver- bunden. Vorbehaltlich signifikanter negativer Einflüsse aus Naturkatastrophen und aus Verwerfungen am Kapital- markt verfolgt UNIQA eine weiter verbesserte Zielprofita- bilität für 2025. Mit einer Zielausschüttungsquote von 50 bis 60 Prozent streben wir nach wie vor eine progressive und attraktive Erfolgsbeteiligung für unsere Aktionärinnen und Aktio- näre an. A A n n g g a a b b e e n n g g e e m m ä ä ß ß § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 1 1 U U G G B B Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG be- trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. Die von UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, Aus- tria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen Aktio- när:innen vereinbart. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche- rungsbeteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstif- tung hält direkt und indirekt über die Austria Versiche- rungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt rund 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonsti- gen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestim- mungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Aus- nahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der da- rauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2029 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts- rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehr- mals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezem- ber 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunter- nehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwer- ben. Zum 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherun- gen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Ge- sellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als über- nehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen der BL Syndi- kat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbe- stand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzu- rechnen. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE beste- hen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktio- när:innen dieser Gesellschaft. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. A A n n g g a a b b e e n n g g e e m m ä ä ß ß § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 2 2 U U G G B B Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehba- ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste- men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein sys- tematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi- ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme wurden an- hand der unternehmensspezifischen Anforderungen aus- gestaltet. Trotz Schaffung der angemessenen Rahmen- werke verbleibt stets ein gewisses Restrisiko, da auch an- gemessen und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine 39 Konzernlagebericht absolute Sicherheit bei der Identifikation und Steuerung der Risiken gewährleisten können. Zielsetzungen: Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses entgegenstehen könnten Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch Hin- zuziehung von externen Spezialist:innen Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Ein- flusses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbildung dieser Risiken Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs- legungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, da- mit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht be- schriebenen Risiken analysiert das Risikomanagement- system weitere Risiken innerhalb der betrieblichen Ab- läufe, Compliance, internen Berichterstattung etc. O O r r g g a a n n i i s s a a t t o o r r i i s s c c h h e e r r A A u u f f b b a a u u u u n n d d K K o o n n t t r r o o l l l l u u m m f f e e l l d d Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert. Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4HANA wird ein harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewähr- leistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance- Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungshandbücher. I I d d e e n n t t i i f f i i k k a a t t i i o o n n u u n n d d K K o o n n t t r r o o l l l l e e d d e e r r R R i i s s i i k k e e n n Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge- führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und An- weisungen definiert und mit dem bestehenden Berechti- gungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle- gungsprozess werden zeitnah an das Management berich- tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die Vor- gehensweise bei der Identifikation und Kontrolle der Risi- ken wird regelmäßig durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert. I I n n f f o o r r m m a a t t i i o o n n u u n n d d K K o o m m m m u u n n i i k k a a t t i i o o n n Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Ab- schlüssen der Gesellschaft. M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n z z u u r r S S i i c c h h e e r r s s t t e e l l l l u u n n g g d d e e r r W W i i r r k k s s a a m m k k e e i i t t Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanage- mentsystems sind nicht statisch, sondern werden fortlau- fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun- gen angepasst. Für die Identifikation dieser Änderungs- notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesam- ten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrol- len beauftragten Personen Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Trans- aktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kon- trollschwächen schließen lassen Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams B B e e r r i i c c h h t t e e r r s s t t a a t t t t u u n n g g a a n n d d e e n n A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t / / P P r r ü ü f f u u n n g g s s a a u u s s - - s s c c h h u u s s s s Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi- sion und gesonderte Beauftragung externer Dritter. G G e e w w i i n n n n v v e e r r w w e e n n d d u u n n g g s s v v o o r r s s c c h h l l a a g g Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche- rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäfts- jahr 2024 einen Bilanzgewinn von 188.144.477,23 Euro ( 2023: 176.789.324,96 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 2. Juni 2025 vorschlagen, diesen Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende von 60 Cent auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebe- nen dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 40 Jahresfinanzbericht 2024 (Konsolidierte) Nichtfinanzielle Erklärung Ü Ü B B E E R R D D I I E E S S E E E E R R K K L L Ä Ä R R U U N N G G Die vorliegende Erklärung wurde in Übereinstimmung mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversi- tätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG, EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltig- keitsbelange, die auch die wesentlichen Nachhaltigkeits- themen von UNIQA widerspiegeln. § 267a UGB nennt eine Reihe von Themen, auf die die nichtfinanzielle Erklärung nach UGB – unabhängig vom angewendeten Berichtsstandard – einzugehen hat, sofern diese für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind. Diese werden im vorliegenden Bericht insbesondere in den Kapiteln E1 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmer- und Sozialbe- lange), S1 sowie S2 und S4 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung) dargestellt. N N A A C C H H H H A A L L T T I I G G K K E E I I T T S S E E R R K K L L Ä Ä R R U U N N G G Die nachfolgende konsolidierte Nachhaltigkeitsberichter- stattung wurde gemäß Art. 29a der EU-Richtlinie 2013/34 (Bilanz-Richtlinie) und damit in Übereinstimmung mit den ESRS und der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie- Verordnung) aufgestellt. 41 Konzernlagebericht 1. Allgemeine Angaben 1 1 . . 1 1 A A L L L L G G E E M M E E I I N N E E G G R R U U N N D D L L A A G G E E N N F F Ü Ü R R D D I I E E E E R R S S T T E E L L L L U U N N G G D D E E R R N N A A C C H H H H A A L L T T I I G G K K E E I I T T S S E E R R K K L L Ä Ä R R U U N N G G E E N N ( ( B B P P - - 1 1 ) ) Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2024 wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst alle vollkonsoli- dierten Konzernunternehmen der UNIQA Group. Der Konsolidierungskreis stimmt daher mit jenem des Kon- zernabschlusses überein. Bei der Bewertung der Wesentlichkeit und der Steuerung der Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen befasst sich UNIQA mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette wer- den Themen vor allem im Bereich der Lieferant:innen für den operativen Betrieb identifiziert. Die wichtigsten As- pekte in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in der nachge- lagerten Wertschöpfungskette liegen im Bereich des Anla- geportfolios (Eigene Anlagen und Anlagen von Drittgel- dern) sowie jenem der Versicherungskund:innen. 1 1 . . 2 2 A A N N G G A A B B E E N N I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T K K O O N N K K R R E E T T E E N N U U M M S S T T Ä Ä N N D D E E N N ( ( B B P P - - 2 2 ) ) 1 1 . . 2 2 . . 1 1 Z Z e e i i t t h h o o r r i i z z o o n n t t e e Abweichend von den in ESRS 1 Abschnitt 6.4 vorgeschlage- nen Zeithorizonten verwendet UNIQA die folgenden Zeit- horizonte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Für den kurzfristigen Zeithorizont: ein Jahr Für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurz- fristigen Berichtszeitraums bis zu zehn Jahre Für den langfristigen Zeithorizont: mehr als zehn Jahre Die Zeithorizonte wurden abweichend zu den ESRS ge- wählt, um der langfristigen Ausrichtung des Versiche- rungsgeschäfts und der Laufzeit der Versicherungsver- träge Rechnung zu tragen. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 S S c c h h ä ä t t z z u u n n g g e e n n z z u u r r W W e e r r t t s s c c h h ö ö p p f f u u n n g g s s k k e e t t t t e e , , D D a a t t e e n n q q u u e e l l l l e e n n u u n n d d E E r r g g e e b b n n i i s s u u n n s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Aufgrund der begrenzten Informations- und Datenlage zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette muss für einzelne Bereiche und Datenpunkte auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Aus der Verwendung von Schät- zungen können sich Abweichungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Daten ergeben. Für UNIQA ist die ständige Verbesserung der Datenqualität ein wichtiges Anliegen. Daten von Akteur:innen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden, wenn notwendig, durch Da- ten externer Anbieter:innen ergänzt. Weitere Details zu Schätzungen, Datenquellen und Ergeb- nisunsicherheiten befinden sich in der jeweiligen Be- schreibung der betreffenden Metrik. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 1 1 S S c c i i e e n n c c e e B B a a s s e e d d T T a a r r g g e e t t s s i i n n i i t t i i a a t t i i v v e e ( ( S S B B T T i i ) ) - - Z Z i i e e l l e e & & Z Z i i e e l l f f o o r r t t s s c c h h r r i i t t t t Der Emissionsfaktor, der für die Berechnung der finan- zierten Emissionen für die Assetklasse „Projektfinanzie- rung zur Stromerzeugung“ herangezogen wird, basiert auf Durchschnittswerten der jeweiligen Energieträger. Die Daten betreffend Emissionen und produzierte Energie ba- sieren auf prognostizierten Werten der Projektbetrei- ber:innen, die diese mit eigenen Methoden schätzen. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 2 2 E E m m i i s s s s i i o o n n s s i i n n t t e e n n s s i i t t ä ä t t d d e e s s I I n n v v e e s s t t m m e e n n t t p p o o r r t t f f o o l l i i o o s s - - W W e e i i g g h h t t e e d d a a v v e e r r a a g g e e c c a a r r b b o o n n i i n n t t e e n n s s i i t t y y ( ( W W A A C C I I ) ) Die Scope-1- und Scope-2-Emissionsdaten für die Berech- nung der Emissionsintensitätskennzahl werden vom ex- ternen Datenprovider Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) bezogen und basieren zum größten Teil auf be- richteten Daten der jeweiligen Emittent:innen. Für die Schätzung von Emissionsdaten, die nicht von Unterneh- men direkt gemeldet werden, hat ISS zusammen mit dem Swiss Federal Institute of Technology eine eigene Metho- dik entwickelt. In einem ersten Schritt werden nicht be- richtende Unternehmen anhand eines Branchenklassifi- zierungssystems auf der Grundlage ihres Emissionsprofils mit ähnlichen Unternehmen des Subsektors verglichen, die als Benchmark herangezogen werden. In einem zwei- ten Schritt wird eine statistische Regressionsanalyse auf Basis der Subsektoren durchgeführt, um verschiedene Fi- nanzkennzahlen zu ermitteln, die als Schätzwert der 42 Jahresfinanzbericht 2024 Emissionsdaten dienen. Zur Verbesserung der Vorhersa- gekraft der Modelle vergleicht ISS neu gemeldete Daten mit zuvor geschätzten Daten durch Backtesting. Sofern signifikante Abweichungen festgestellt werden, berechnet ISS die Regressionsmodelle neu, um die Ergebnisse und Modelle stetig zu verbessern. Um sicherzustellen, dass die erhaltenen Daten auf das Portfolio von UNIQA anwendbar sind, werden diese vom ESG-Team der Kapitalveranlagung auf Plausibilität ge- prüft. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 3 3 F F i i n n a a n n z z i i e e r r t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( I I n n v v e e s s t t i i t t i i o o n n e e n n i i n n U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n ) ) Die finanzierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus In- vestitionen in börsennotierte Unternehmen, Unterneh- mensanleihen (ausgenommen Schuldverschreibungen) und Unternehmenskrediten werden ebenso von ISS bezo- gen und basieren größtenteils auf berichteten Daten der jeweiligen Emittent:innen. Jene Scope-1- und Scope-2- Emissionsdaten, die keine berichteten Daten darstellen, werden von ISS mithilfe eigener Modelle geschätzt, wobei Subsektor- und Aktivitätsebene berücksichtigt werden. Die Datenabdeckung im Jahr 2024 beträgt 82 Prozent. Auch Daten für finanzierte Scope-3-Emissionen basieren auf ISS-Daten. Für die Modellierung von finanzierten- Scope-3-Emissionen zieht ISS eigene Modelle heran. Die Emissionen werden nach sektorspezifischen Kriterien entlang der Lieferkette der Emittent:innen modelliert. Weiters wird eine sektorspezifische Lebenszyklusanalyse für die Modellierung der Scope-3-Emissionen resultie- rend aus der Nutzungsphase des Produkts oder der Dienstleistung der Emittent:innen durchgeführt. UNIQA plausibilisiert die erhaltenen Daten, um sicherzu- stellen, dass diese auf das Portfolio von UNIQA anwendbar sind. Im Zuge der Plausibilisierungschecks für die wich- tigsten ESG-Kennzahlen wird die jährliche prozentuelle Veränderung der Kennzahlen pro Emittent:in basierend auf ISS-Daten ermittelt. Mithilfe statistischer Modelle un- ter Verwendung von Normalverteilungen und Z-Werten werden Ausreißer identifiziert. Die Werte dieser Ausreißer werden mit den Werten der Onlineplattform des Datenan- bieters ISS und den eigenen Berichten der betroffenen Un- ternehmen verglichen. Sofern es zu Abweichungen kommt, tritt UNIQA in Kontakt mit ISS, um den Abweichungen nachzugehen. Sollte die Erklärung von ISS zu etwaigen Ab- weichungen nicht zufriedenstellend sein, entscheidet das ESG-Team der Kapitalveranlagung, ob die Daten anwend- bar sind und ändert diese eventuell manuell ab. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 4 4 F F i i n n a a n n z z i i e e r r t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( S S t t a a a a t t s s a a n n l l e e i i h h e e n n ) ) Die finanzierten Scope-1-Emissionen aus Investitionen in Staatsanleihen werden entsprechend der PCAF-Methodo- logie (Partnership for Carbon Accounting Financials) aus der Datenbank der UNFCCC (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) herangezogen und decken 99 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Emissionsdaten von Ländern, die ihre Daten nicht jährlich aktualisieren, werden mithilfe klimarelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und interna- tionalen Organisationen geschätzt. Emissionsdaten für Scope-2 und Scope-3 bezieht ISS von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Treibhausgasemissionen (THG- Emissionen) aus dem internationalen Handel sammelt. 64 Länder haben Treibhausgasemissionsdaten auf dieser Ba- sis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Ka- tegorie „Rest of the World“ zusammengeführt. ISS attribu- iert die Treibhausgasemissionen dieser kollektiven Kate- gorie mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf die einzelnen Länder. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 5 5 T T r r e e i i b b h h a a u u s s g g a a s s e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n a a u u s s v v e e r r m m i i e e t t e e t t e e n n I I m m m m o o b b i i l l i i e e n n Treibhausgasemissionen, die aus dem Energieverbrauch von vermieteten Immobilien entstehen (Allgemeinflächen und Mietflächen), werden anhand eines Sekundärdaten- modells berechnet. Hierfür wird der Verbrauch anhand der Eigenschaften der Immobilien (Fläche, Baujahr, Nut- zungsart u.a.) mithilfe von länderspezifisch abgeleiteten Durchschnittswerten geschätzt. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 6 6 V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s b b e e d d i i n n g g t t e e T T r r e e i i b b h h a a u u s s g g a a s s e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( F F i i r r m m e e n n k k u u n n d d : : i i n n n n e e n n ) ) Die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkun- dengeschäfts werden für die Sparten Sach-, Technik- und Haftpflichtversicherung berechnet und decken 96 Prozent der relevanten Prämien ab. Die Emissionsberechnungen erfolgen gemäß PCAF Option 1 und Option 3. Die Emissio- nen resultierend aus den restlichen 4 Prozent an Prämien werden hochgeschätzt. 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 7 7 V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s b b e e d d i i n n g g t t e e T T r r e e i i b b h h a a u u s s g g a a s s e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n - - K K f f z z - - G G e e s s c c h h ä ä f f t t ) ) Die konkrete Ermittlung der versicherungsbedingten Emissionen aus dem UNIQA Portfolio ist derzeit aufgrund der Abhängigkeit von fahrzeugspezifischen Daten wie Marke, Modell, jährliche Fahrleistung und CO₂-Ausstoß nicht vollständig möglich. Da diese Informationen teil- weise nicht verfügbar sind, verwendet UNIQA 43 Konzernlagebericht Durchschnittswerte aus Sekundärquellen. Die Berech- nung erfolgt nach dem PCAF-Standard, um die Emissio- nen länderspezifisch abzuschätzen und somit eine mög- lichst genaue Abbildung des Portfolios zu gewährleisten. Neben der Verwendung von Schätzungen aufgrund unzu- länglicher Informationen aus der Wertschöpfungskette können sich Unsicherheiten auch aus Messunsicherheiten innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit ergeben. Im We- sentlichen sind davon folgende Kennzahlen betroffen: 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 8 8 E E n n e e r r g g i i e e v v e e r r b b r r ä ä u u c c h h e e u u n n d d T T r r e e i i b b h h a a u u s s g g a a s s - - e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n a a u u s s e e i i g g e e n n g g e e n n u u t t z z e e n n I I m m m m o o b b i i l l i i e e n n Die für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen notwendigen Verbrauchsdaten können für das Geschäftsjahr nur für einen Teil der von UNIQA eigengenutzten Immobilien erhoben werden. Für einen weiteren Teil setzen sich die ausgewiesenen Werte aus Verbrauchsdaten des Geschäftsjahres, ergänzt um Schätzungen auf Basis historischer Daten zusammen. Teil- weise wird der Jahresverbrauch zur Gänze auf Basis von historischen Daten ermittelt. Sofern auch für die Vergan- genheit keine gemessenen Daten vorliegen, wird auf eine Sekundärdatenberechnung zurückgegriffen. Hierfür wird der Verbrauch anhand der Fläche der Immobilien mit Durchschnittswerten, die das Baujahr, die Immobilienart, die Lage der Immobilie sowie die Klimatisierungs- und Heizungsart berücksichtigen, berechnet. Dies betrifft rund 30 Prozent der eigengenutzten Immobilien (auf Ba- sis der Fläche). 1 1 . . 2 2 . . 2 2 . . 9 9 T T r r e e i i b b h h a a u u s s g g a a s s e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n a a u u s s s s e e l l b b s s t t g g e e n n u u t t z z t t e e n n F F a a h h r r z z e e u u g g e e n n Für rund 92 Prozent der selbst genutzten Fahrzeuge wur- den die Verbrauchsdaten aufgrund Primärdaten darge- stellt. Die gefahrenen Kilometer basieren bei rund 63 Pro- zent der Fahrzeuge auf Primärdaten. Für den restlichen Anteil wurde die Datengrundlage aufgrund fehlender un- vollständiger und/oder unplausibler Daten mit Durch- schnittswerten errechnet. Für die Schätzung von Ver- brauchsdaten wurden Durchschnittswerte von der Web- site spritmonitor.de herangezogen, die Fahrzeugtyp, -alter und -motorisierung berücksichtigen. Für die gefahrenen Kilometer wurde die durchschnittliche Fahrleistung der mittels Primärdaten ermittelten Kilometer verwendet. 1 1 . . 2 2 . . 3 3 D D i i e e R R o o l l l l e e d d e e r r V V e e r r w w a a l l t t u u n n g g s s - - , , L L e e i i t t u u n n g g s s - - u u n n d d A A u u f f s s i i c c h h t t s s o o r r g g a a n n e e ( ( G G O O V V - - 1 1 ) ) u u n n d d I I n n f f o o r r m m a a t t i i o o n n e e n n u u n n d d N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s a a s s p p e e k k t t e e , , m m i i t t d d e e n n e e n n s s i i c c h h d d i i e e V V e e r r w w a a l l t t u u n n g g s s - - , , L L e e i i t t u u n n g g s s - - u u n n d d A A u u f f s s i i c c h h t t s s o o r r g g a a n n e e d d e e s s U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s b b e e f f a a s s s s e e n n ( ( G G O O V V - - 2 2 ) ) UNIQA wird vom Vorstand geleitet, die Aufsicht über die Unternehmensführung obliegt dem Aufsichtsrat und des- sen Ausschüssen. MMäännnnlliicchhee uunndd wweeiibblliicchhee MM i i t t g g l l i i e e d d e e r r d d e e s s V V o o r r s s t t a a n n d d s s uu n n d d A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t s s Geschäftsführende Mitglieder (Vorstand) Nicht geschäftsführende Mitglieder (Aufsichtsrat) Anzahl der Mitglieder per 31.12. 7 15 Davon männliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt 87,5 % 62,8 % Davon weibliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt 12,5 % 37,2 % Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern 0,14 0,59 Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:in- nen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen. 100 Prozent der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Regel 53 des Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex (ÖCGK) erklärt. Sowohl Anna Maria D’Huls- ter als auch Jutta Kath erfüllen zudem die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK und sind somit weder Anteilseignerin- nen mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen. UNIQA hat in einer Richtlinie Anforderungen an die fach- liche Qualifikation („Fit“) und persönliche Zuverlässigkeit („Proper“) von Personen, die das Unternehmen leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, festgelegt. Ziel dieser Anforderungen ist es, über einen Regelprozess sicherzustellen, dass diese Personen fortlaufend fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sind. Dabei gilt das Prinzip der kollektiven fachlichen Qualifikation. Im Vor- stand und im Aufsichtsrat ist langjährige Erfahrung im in- ternationalen Versicherungsgeschäft wie auch in den Sek- toren Bankwesen und Informationstechnologie vorhan- den. 44 Jahresfinanzbericht 2024 Die laufende Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen findet über das Group ESG-Komitee statt, das sich aus vier Mitgliedern des Vorstands und den Lei- ter:innen der Bereiche Corporate Business, Retail Busi- ness, Legal & Compliance sowie Group ESG-Office zusam- mensetzt. Das Group ESG-Komitee tagt vierteljährlich und ist für die ESG-Integration im Kerngeschäft verant- wortlich. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen: Strategische Definition und kontinuierliche Weiterent- wicklung der gruppenweiten ESG-Ambitionen Laufende Beobachtung des Bewusstseins der Stakehol- der:innen für ökologische und soziale Auswirkungen so- wie Themensetzung für die Schwerpunkte im Stakehol- derdiskurs Verabschiedung der Wesentlichkeitsanalyse und Diskus- sion von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chan- cen ESG-Targeting und KPI-Monitoring bezüglich wesentli- cher Auswirkungen, Risiken und Chancen Überwachung der gruppenweiten Klimastrategie und des Umweltmanagements und wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen Das Group ESG-Office ist für die Koordination der Nach- haltigkeitsagenden verantwortlich und berichtet an das für den Bereich People, Marke, Nachhaltigkeit, Personen- versicherung & Asset Management verantwortliche Vor- standsmitglied, das auch den Vorsitz des Group ESG-Ko- mitees innehat. Group Finance erstellt den Konzernanhang samt Kon- zernlagebericht und stellt sicher, dass nichtfinanzielle An- gaben mit den finanziellen Angaben in Einklang stehen. Group Finance berichtet an das für den Bereich Finanz- und Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied. Die Konzerngesellschaften sind mit ESG-Expert:innen ausgestattet, die sich mit der operativen und fachspezifi- schen Erarbeitung und Umsetzung von Inhalten und Maß- nahmen beschäftigen. In den internationalen Geschäfts- einheiten wurden im Jahr 2023 strategische ESG-Koordi- nator:innen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA Group in die lokale Organisationsstruktur und Gover- nance integriert. Das Group ESG-Komitee berichtet quartalsweise über die Auswirkungen, Risiken und Chancen an den Vorstand. Der Vorstand erhält quartalsweise Berichte vom Group ESG- Office, in denen über den Fortschritt der Nachhaltigkeits- strategie, den Status laufender Projekte sowie über die Klimastrategie informiert wird, um eine effektive Überwa- chung und Steuerung sicherzustellen. Der Vorstand be- richtet dem Aufsichtsrat ebenso quartalsweise über Fort- schritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und entsprechenden Zielsetzungen. Derzeit berücksichtigt der Vorstand bei der Überprüfung und Ent- scheidungsfindung im Rahmen wesentlicher Transaktio- nen keine systematische Analyse oder Bewertung von Aus- wirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der zu verfolgenden Nachhaltig- keitsstrategie und prüft im beratenden Gremium des Prü- fungsausschusses die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Geschäftsjahr lag der Fokus des Group ESG-Komitees auf den Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Klimawandelvermeidung und -anpassung in den Berei- chen Underwriting, Investments und eigene Betriebsfüh- rung. Zudem wurden die Wesentlichkeitsanalyse erörtert 45 Konzernlagebericht sowie die daraus resultierenden wesentlichen Auswirkun- gen, Risiken und Chancen vorgestellt und beschlossen. Die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Aus- wirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch die Fach- bereiche, unterstützt durch das Group ESG-Office. Die Freigabe der Ziele erfolgt durch das für diesen Fachbe- reich zuständige Vorstandsmitglied, durch das Group ESG-Komitee bzw. durch den Vorstand. Das Group ESG- Office erteilt die fachliche Freigabe und stellt die korrekte Einordnung in Bezug auf die Gruppenziele sicher. Die Fortschritte bei der Zielerreichung werden von den Fach- bereichen, unterstützt durch das Group ESG-Office, ana- lysiert und interpretiert und an das Group ESG-Komitee und den Vorstand berichtet. Der Vorstand verfügt über relevante Kompetenzen im Klima- und Nachhaltigkeitsbereich. Ein Mitglied des Vor- stands hat eine postgraduale Ausbildung im Bereich Um- weltmanagement absolviert. Der Aufsichtsrat nimmt jähr- lich an Schulungen teil, um sich den laufenden Verände- rungen im Bereich der Nachhaltigkeit anzupassen. Die Schulungen beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus dem Risikomanagement und dem regulatorischen Umfeld, unter besonderer Berücksichtigung von UNIQA- spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen. 1 1 . . 2 2 . . 4 4 E E i i n n b b e e z z i i e e h h u u n n g g d d e e r r n n a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s b b e e z z o o g g e e n n e e n n L L e e i i s s t t u u n n g g i i n n A A n n r r e e i i z z s s y y s s t t e e m m e e ( ( G G O O V V - - 3 3 ) ) Der Prozentsatz der im Jahr 2024 zuerkannten Vergütung an die Vorstandsmitglieder, der mit klimabezogenen Er- wägungen verknüpft ist, beträgt 18,1 Prozent. Für die Vergütung des Aufsichtsrats sind keine erfolgsab- hängigen Vergütungsbestandteile vorgesehen. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung am jähr- lichen Fixeinkommen beträgt ab Juli 2024 65 Prozent. Ein Teil der variablen Vergütungen, die UNIQA gewährt, ist an die Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele geknüpft. Die Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen hängen von der Art des Programms (kurzfristige oder langfristige variable Vergütungskomponente) sowie von der Zielgruppe ab und werden nachfolgend dargestellt: PPrrooggrraammmm Kurzfristige variable Vergütungen (STI) – ESG- relevante Funktionen Kurzfristige variable Vergütungen (STI) Kurzfristige variable Vergütungen (STI) Langfristig variable Vergütungen (LTI) Zielgruppe CEO, CFRO, ESG- verantwortliches Vorstandsmitglied Vorstandsmitglieder exkl. CEO, CFRO, ESG- verantwortliches Vorstandsmitglied Sonstige Führungskräfte (Vorstandsmitglieder der internationalen Versicherungsgesellschaften und Führungskräfte mit STI - Vereinbarung in Österreich) Alle Vorstandsmitglieder Ziel Reduktion gewichtete durchschnittliche CO 2 - Intensität des Investmentportfolios (WACI) Reduktion gewichtete durchschnittliche CO 2 - Intensität des Investmentportfolios (WACI) Reduktion gewichtete durchschnittliche CO 2 - Intensität des Investmentportfolios (WACI) Reduktion gewichtete durchschnittliche CO 2 - Intensität des Investmentportfolios (WACI) Anteil am Jahreszielbonus 5 % 5 % 5 % 20 % Anteil am individuellen Zielbonus 10 % 0 % n/a n/a Ziel Reduktion bereinigter Gender Pay Gap Reduktion bereinigter Gender Pay Gap Reduktion bereinigter Gender Pay Gap Erhöhung Anteil von Unternehmen im eigenen Investmentportfolio, die sich wissenschaftlich fundierte Emissions- Reduktionsziele (gemäß den Kriterien der Science Based Targets initiative, SBTi) gesetzt haben Anteil am Jahreszielbonus 5 % 5 % 5 % 20 % Anteil am individuellen Zielbonus 0 % 0 % n/a n/a Ziel Erhöhung der Kundenzufriedenheit Erhöhung der Kundenzufriedenheit Erhöhung der Kundenzufriedenheit Anteil am Jahreszielbonus 10 % 10 % 10 % Anteil am individuellen Zielbonus 0 % 10 % n/a 46 Jahresfinanzbericht 2024 Die Vergütungspolitik für den Vorstand wird gemäß § 78b Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat aufgestellt und jährlich über- prüft sowie alle vier Jahre oder bei einer wesentlichen Än- derung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorge- legt. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde am 10. April 2024 vom Aufsichtsrat aufgestellt und am 3. Juni 2024 in der Hauptversammlung beschlossen. Die Vergü- tung der sonstigen Führungskräfte unterliegt der Remu- neration Policy. Die Remuneration Policy für UNIQA wird im Group Remuneration Komitee beschlossen. 1 1 . . 2 2 . . 5 5 E E r r k k l l ä ä r r u u n n g g z z u u r r S S o o r r g g f f a a l l t t s s p p f f l l i i c c h h t t ( ( G G O O V V - - 4 4 ) ) Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in den folgenden Abschnitten: KKeerrnneelleemmeennttee ddeerr SSoorrggffaallttssppfflliicchhtt Abschnitt im Bericht a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 SBM-3: Wesentliche A uswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermi ttlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertret er:innen in Bezug auf Auswirkungen ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ESRS S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur ESRS G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant:innen c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 IRO- 1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“ e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Jeweilige Abschnitte zu „Parameter & Ziele“ 47 Konzernlagebericht 1 1 . . 2 2 . . 6 6 R R i i s s i i k k o o m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t u u n n d d i i n n t t e e r r n n e e K K o o n n t t r r o o l l l l e e n n d d e e r r N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s b b e e r r i i c c h h t t e e r r s s t t a a t t t t u u n n g g ( ( G G O O V V - - 5 5 ) ) Anlässlich der Erweiterungen der Nachhaltigkeitsbericht- erstattung wurden im Geschäftsjahr auf Basis des für die Finanzberichterstattung eingerichteten internen Kon- trollsystems wesentliche Risiken in Verbindung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert. Als zent- rale Themen wurden die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Konsistenz der Daten und Angaben der Nachhal- tigkeitsberichterstattung identifiziert. Über ein CSRD Re- porting Manual sowie standardisierte Templates zur Erhe- bung von quantitativen Daten wird sichergestellt, dass gruppenweit einheitliche Definitionen und Methoden für die Ermittlung von Berichtsinformationen verwendet werden. Auf Ebene der Konzerngesellschaften wie auch auf Konzernebene wurden Plausibilitäts- und Vollständig- keitschecks zur Überprüfung der quantitativen Angaben eingerichtet. Zur Kontrolle der Übereinstimmung des Be- richts mit den Angabepflichten der ESRS-Standards die- nen standardisierte Checklisten, die im Zuge der gesamt- haften Kontrolle des Berichts durch das Group ESG-Office und Group Finance verwendet werden. Die Risiko-Heatmap, die auch Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst, wird quartalsweise an den CFRO, das Risk Committee und den Aufsichtsrat berichtet. Im Rahmen dieser Berichterstat- tung werden wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken identifi- ziert, bewertet und visualisiert, um ihre potenziellen Aus- wirkungen transparent darzustellen. Dabei berücksichtigt die Heatmap sowohl regulatorische Risiken als auch ope- rative, strategische und reputationsbezogene Risiken, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben können. Diese systematische Darstellung ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung auf Führungsebene und stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen zur Risikom- inderung rechtzeitig eingeleitet werden können. 1 1 . . 3 3 S S T T R R A A T T E E G G I I E E , , G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T S S M M O O D D E E L L L L U U N N D D W W E E R R T T S S C C H H Ö Ö P P F F U U N N G G S S K K E E T T T T E E ( ( S S B B M M - - 1 1 ) ) UNIQA bietet in Österreich sowie in Zentral- und Osteu- ropa Versicherungsprodukte in der Schaden- und Unfall- versicherung, der Kranken- und der Lebensversicherung sowie Dienstleistungen an. Zu den Kund:innen zählen so- wohl Privat- als auch Firmenkund:innen, die über alle Ver- triebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) betreut werden. Die Hauptmärkte von UNIQA sind, - neben Österreich - Polen, Tschechien und die Slowakei. Neben dem Versicherungsgeschäft ist UNIQA in Öster- reich mit der PremiQaMed Gruppe, die Patient:innen sta- tionär und ambulant versorgt, im Bereich des Gesund- heitswesens tätig. Die Anzahl der Mitarbeitenden verteilen sich wie folgt auf die Länder, in denen UNIQA tätig ist: Anzahl der Mitarbeitenden Österreich 7.228 Zentraleuropa (CE): Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn 5.325 Südosteuropa (SEE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien 2.248 Osteuropa (EE): Rumänien und Ukraine 1.500 Übrige Länder (Deutschland, Liechtenstein, Schweiz) 93 Gesamt 16.394 Fünf Eckpfeiler bilden das Fundament der Nachhaltig- keitsstrategie: Nach ESG-Kriterien ausgelegte Veranlagungspolitik Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenstätigkeit besteht in der Kapitalveranlagung. Bei der Gestaltung und Steuerung des Portfolios wird sowohl die laufende Bewer- tung ökologischer und sozialer Auswirkungen auf die In- vestments („outside-in“) als auch die Beurteilung ökologi- scher und sozialer Auswirkungen der Investments berück- sichtigt („inside-out“). Letztere umfassen auch indirekte CO 2 -Emissionen. Die Basis hierfür bilden transparente und standardisierte Datengrundlagen sowie entspre- chende Datenbanken. UNIQA ist Mitglied in renommier- ten Netzwerken wie den Principles for Responsible Invest- ments (PRI) unter Federführung der UNEP Finance Initi- ative und des UN Global Compact, der Net-Zero Asset Ow- ner Alliance (NZAOA) oder der Climate Action 100+, die das Engagement des Unternehmens für mehr Nachhaltig- keit in der Veranlagung unterstützen. Die Klimaziele für das Investmentportfolio orientieren sich an dem bei der Pariser Klimakonferenz vereinbarten 1,5°C-Zielpfad und wurden als Klimazwischenziele durch die Science-Based Targets initiative (SBTi) erfolgreich validiert. 48 Jahresfinanzbericht 2024 An ESG ausgerichtete Produktpolitik mit nachhaltigem Zusatznutzen Um sowohl die Risikoprävention als auch die Risikomin- derung zu verbessern, werden ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz inte- griert. Daraus resultieren auch Anpassungen der Pro- dukte. Im Bereich der Lebensversicherung sollen weitere Anlagemöglichkeiten angeboten werden, insbesondere nachhaltigkeitsorientierte Produkte im Bereich der fonds- gebundenen Versicherungsprodukte. Um einen nachhalti- gen Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmensfüh- rung auf breiter Basis zu fördern, sollen weiters sukzessive zusätzliche Kranken- und Sachversicherungsprodukte an- geboten werden. Ergänzende Produktbausteine sowie eine Verbesserung der Beratungsqualität tragen dabei zu Res- sourceneffizienz und Emissionsminderung bei. Nachhaltige Betriebsführung im Fokus Die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen von UNIQA sol- len Kund:innen sowie Partner:innen inspirieren, ökologi- scher und sozialer zu handeln. Bei allen Aktivitäten im Unternehmen und im Umgang mit Lieferant:innen wird auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards geachtet. Insbesondere bei den Klimazielen will UNIQA mit gutem Beispiel vorangehen und das Bekennt- nis zu einer kontinuierlichen Reduktion der CO 2 -Emissio- nen in der eigenen Betriebsführung konsequent umsetzen. Die Klimaziele für die eigene Betriebsführung orientieren sich am Pariser 1,5°C-Klimazielpfad. Die Zwischenziele für 2030 wurden durch die SBTi erfolgreich validiert. Transparente Berichterstattung und kontinuierliche unabhängige Ratings UNIQA informiert umfassend, zeitnah und transparent über die Ziele und die Fortschritte bei deren Umsetzung. Grundlage hierfür sind neben den bereits bestehenden Be- richterstattungsprozessen auch Leitlinien, die sich aus der Mitgliedschaft in ESG-Netzwerken sowie aus der Unter- stützung verschiedener Initiativen ergeben. Ergänzend zur höheren Transparenz in der Berichterstattung wird auch aktiv der Dialog mit ESG-Ratingagenturen gesucht. UNIQA ist bestrebt, die ESG-Ratings durch zusätzliche ESG-Offenlegungen kontinuierlich zu verbessern. Engagiertes Stakeholdermanagement für mehr soziale und ökologische Verantwortung Es gehört zum Managementansatz von UNIQA, einen kon- tinuierlichen Dialog mit allen wesentlichen Stakehol- der:innen und ihren Vertreter:innen zu führen. Wichtige Gesprächspartner:innen des Stakeholderdialogs sind: Kund:innen und deren Interessenvertretungen Vertreter:innen der Öffentlichkeit Mitarbeitende Investor:innen Die aus den fünf Eckpfeilern abgeleiteten Strategien, Akti- onspläne und Ziele werden in den einzelnen Themenstan- dards genauer beschrieben. Zusätzlich zu den fünf Eckpfeilern bilden die Mitarbeiten- den und die Unternehmenskultur das Fundament der UNIQA Strategie. Der Umgang mit den eigenen Mitarbei- tenden steht dabei im Fokus. Den Rahmen dafür bildet eine auf ESG ausgerichtete Governance. Kerngeschäft von UNIQA ist es, Risiken von Privat- und Firmenkund:innen zu übernehmen und diese durch effek- tive Bündelung zu minimieren, Kapital möglichst ertrag- bringend zu veranlagen sowie Ertragsbeteiligungen an ihre Investoren auszuschütten. Die zentrale Wertschöp- fung von UNIQA liegt in der Gestaltung von Versiche- rungsprodukten, der Kapitalveranlagung und der Bera- tung der Kund:innen hierzu. Die Wertschöpfungskette im Rahmen der eigenen Ge- schäftstätigkeit besteht neben den genannten primären Aktivitäten auch aus unterstützenden Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Unternehmensleitung, Risikomanagement, Unternehmensinfrastruktur und Fa- cility Management (Operations), Human Resources (Pe- ople), Finanz- & Rechnungswesen, Einkauf (Procure- ment), Marketing, sowie IT-Services. Wesentliche Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Liefe- rant:innen, insbesondere die Asset-Management-Part- ner:innen sowie die Gläubiger:innen und Anteilseigner:in- nen. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette besteht aus den Vertriebspartner:innen, den Kund:innen sowie den Unternehmen, in die UNIQA investiert. Ein ganz zentraler Inputfaktor für die Wertschöpfung von UNIQA sind die Mitarbeitenden, die für den Geschäftsbe- trieb sorgen. Indem das Unternehmen in ihre Entwick- lung investiert, Vielfalt fördert und neue Arbeitsmodelle 49 Konzernlagebericht einführt, verbessert es nicht nur die Kompetenz und Leis- tungsfähigkeit seiner Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer nachhaltigeren und gerechteren Zukunft bei. 1 1 . . 4 4 I I N N T T E E R R E E S S S S E E N N U U N N D D S S T T A A N N D D P P U U N N K K T T E E D D E E R R I I N N T T E E R R E E S S S S E E N N T T R R Ä Ä G G E E R R ( ( S S B B M M - - 2 2 ) ) Als wesentliche Stakeholder:innen wurden im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Mitarbeitende, Kund:innen, Investor:innen sowie die Öffentlichkeit identifiziert. Auch die Natur wird als stille Stakeholderin angesehen. Der Ansatz zur Einbindung von Stakeholder:innen unter- streicht das Engagement, den Stakeholder:innen aktiv zu- zuhören und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Durch einen kontinuierlichen Dialog in unterschiedlichsten For- maten werden ihre Positionen, Bedenken und Erwartungen berücksichtigt, um insgesamt eine nachhal- tige Entwicklung zu forcieren. Die Erkenntnisse aus dieser kontinuierlichen Interaktion werden in den jeweiligen Fachbereichen sowie im Group ESG-Office und im Group ESG-Komitee reflektiert und fließen damit in die Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhal- tigkeitsaktivitäten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie in Projekte und (Due-Diligence-)Prozesse ein. Die Wahrnehmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen seitens der Stakeholder:innen deckt sich mit den Prioritä- ten der UNIQA Group und mit den in diesem Bericht dar- gestellten Informationen. Wesentliche Anliegen, die von Stakeholder:innen betont wurden, betreffen Themen, die bereits Teil der strategischen Ausrichtung von UNIQA sind und in den internen Überlegungen Beachtung finden. Die Interaktion mit verschiedenen Stakeholdergruppen findet in folgenden Formaten statt: SSttaakkeehhoollddeerrggrruuppppeenn Dialogmodus Mögliche Auswirkungen auf UNIQA Mitarbeitende/Betriebsrat/Vorstand - Mitarbeitergespräch - Umfragen und Beschwerdemechanismen - Intranet und E- Mails - Netzwerke und Dialoge - Karrieremessen - Programme für freiwilliges Engagement - Aktualisierungen der internen Strategien/ Richtlinien - Verbesserungs- und Aktionspläne - Mitteilungen des Managements - Adaptierung wesentlicher Themen Kund:innen Privatkund:innen Firmenkund:innen - Persönliche und digitale Kundenbetreuung - Feedback über Social-Media- Kanäle - Kundenzufriedenheitsumfragen - Kunden- und Marktanalysen - Beschwerdemanagement - Produkt-/Dienstleistungsverbesserungen - Anpassung der Marketingstrategien Investor:innen Klein - und Privatanleger:innen Institutionelle Investor:innen Kernaktionär:innen - Persönlicher und digitaler Informationsaustausch - Jahreshauptversammlung - Teilnahme an Konferenzen - Ratings und Benchmarks - Ableitung von Plänen zur Verbesserung des ESG-Ratings - Angepasste interne und externe Kommunikation über Nachhaltigkeitspraktiken Öffentlichkeit Gesetzgebende Körperschaften, Regulierungsbehörden, Bundesregierung, Ministerien Branchenvereinigungen Interessenvertretungen NGOs Ratingagenturen Medien Lieferant:innen - Pressekonferenzen und Interviews - Dialogformate - Mitgliedschaften - Online- und Social-Media- Kanäle und Plattformen - Branchenevents - Lieferantengespräche - Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie - Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance - Adaptierung wesentlicher Themen Natur Einbezug von Studien und Ratings in die Wesentlichkeitsanalyse Identifikation von IROs und Ableitung von Scorings oder Ausschlusskriterien für die Veranlagung oder das Underwriting Die Ergebnisse aus dem laufenden Stakeholderdialog führten im Geschäftsjahr auch zu Anpassungen in der Strategie. So wurde für das Privatkundengeschäft eine „Retail Österreich Nachhaltigkeitsstrategie“ mit Strategie- schwerpunkten basierend auf den Ergebnissen der dop- pelten Wesentlichkeitsanalyse entwickelt (u.a. Anpassung 50 Jahresfinanzbericht 2024 an den Klimawandel, Inklusion). Weiters wurde das Thema Menschenrechte sowohl in der eigenen Betriebs- führung als auch in der vor- und nachgelagerten Wert- schöpfungskette stärker in den Prozessen verankert (u.a. Underwriting-Taxonomieprozesse und Procurement-Pro- zesse). Die Ergebnisse der Einbeziehung der Stakeholder:innen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem Vor- stand im Rahmen eines regulären Berichts des Group ESG-Office vorgestellt und diskutiert. Dem Group ESG- Komitee sowie dem Aufsichtsrat wird jeweils ad-hoc über relevante Interaktionen mit Stakeholder:innen berichtet. 1 1 . . 5 5 W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N U U N N D D I I H H R R Z Z U U S S A A M M M M E E N N S S P P I I E E L L M M I I T T S S T T R R A A T T E E G G I I E E U U N N D D G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T S S M M O O D D E E L L L L ( ( S S B B M M - - 3 3 ) ) Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit identifizierte die Themen, durch die UNIQA wesentliche Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft oder die Umwelt hat, sowie jene, die gegenwärtig oder zukünftig finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen darstellen könnten. Da ein sektorspezifischer Standard für den Versicherungsbe- reich fehlt, wurden versicherungsspezifische IROs und re- levante Informationen, wie etwa versicherungsbedingte Emissionen, in den jeweiligen themenspezifischen Kapi- teln integriert. 51 Konzernlagebericht TThheemmeenn ssoowwiiee uu n n t t e e r r g g e e o o r r d d n n e e t t e e TThheemmeenn Wo in der Wertschöpfungskette? Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen Wesentliche Risiken oder Chancen E1 - Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Eigene Geschäftstätigkeit Die Zunahme von Naturkatastrophenereignissen durch den Klimawandel führt in einzelnen Sparten zu erheblichen Versicherungsansprüchen. Selbst die eigenen Liegenschaften und Immobilien sind durch häufiger auftretende Extremwetterereignisse betroffen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz - und Ertragslage aus. Anpassung an den Klimawandel Nachgelagerte Wertschöpfungskette Das Angebot gewisser Produktmerkmale und Beratungsleistungen gibt Kund:innen die Möglichkeit, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Der Klimawandel birgt physische und transitorische Risiken, die zu Wertverlusten bei Vermögenswerten führen und sich negativ auf die Unternehmensergebnisse auswirken können. Klimaschutz Eigene Geschäftstätigkeit Es besteht Verbesserungspotenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Investitionen in nachhaltige Gebäude und den Fuhrpark. Die Integration von ESG- relevanten Zielen in die Vergütungssysteme kann nachhaltige Entscheidungen fördern und somit langfristig positive Auswirkungen auf die Unternehmensf ührung und auf die Umwelt haben. Klimaschutz Nachgelagerte Wertschöpfungskette Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, leisten einen zu geringen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Investitionen in Unternehmen aus THG - intensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte. Energie Eigene Geschäftstätigkeit Maßnahmen zur erhöhten Energieeffizienz der eigenen Geschäftstätigkeit sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie verringern den Druck auf das allgemeine Energienetz. Die Abhängigkeit der Betriebsstandorte von externen Energieversorger:innen stellt ein potenzielles finanzielles Risiko in Energiekrisen dar. Energie Nachgelagerte Wertschöpfungskette Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, weisen einen erhöhten Anteil an nicht- erneuerbaren Energien auf. Investitionen in Unternehmen aus energieintensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte. S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitskräfte des Unternehmens (alle Unterthemen) Eigene Geschäftstätigkeit Erhöhte Kosten wegen Personalengpässen, durch die geringe Attraktivität von Sozialleistungen für (potenzielle) Arbeitskräfte oder durch Todesfälle, Krankheiten oder Streiks. Arbeitsbedingungen - Sichere Beschäftigung Eigene Geschäftstätigkeit Mitarbeitende in nicht- EU Ländern können möglicherweise keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld oder Rentenzahlungen haben. Durch das Anbieten von mehrheitlich befristeten Dienstverhältnissen würde UNIQA den Anteil der sicheren Beschäftigung ihrer Mitarbeitenden reduzieren. 52 Jahresfinanzbericht 2024 TThheemmeenn ssoowwiiee uu n n t t e e r r g g e e o o r r d d n n e e t t e e TThheemmeenn Wo in der Wertschöpfungskette? Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen Wesentliche Risiken oder Chancen Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit Eigene Geschäftstätigkeit Durch ein fehlendes Angebot von Dienstverträgen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und unterschiedlichen Arbeitszeitausmaßen würde UNIQA die Flexibilität der Mitarbeitenden verringen. Arbeitsbedingungen - Sozialer Dialog & Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Eigene Geschäftstätigkeit Durch das Fehlen von Betriebsräten wird die wirksame Vertretung der Interessen der Mitarbeitenden bei Managemententscheidungen erheblich erschwert. Arbeitsbedingungen - Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte Eigene Geschäftstätigkeit Eine unzureichende Abdeckung aller Mitarbeitenden durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen kann die Verhandlungsposition der Mitarbeitenden bei Gehaltsverhandlungen erheblich schwächen. Arbeitsbedingungen - Vereinbarkeit von Berufs - und Privatleben Eigene Geschäftstätigkeit Falls familienbezogene Abwesenheiten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können diese dennoch freiwillig angeboten werden. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Eigene Geschäftstätigkeit Ein Gender Pay Gap beeinträchtigt die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Mitarbeitenden. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Eigene Geschäftstätigkeit Ein unzureichendes Schulungs- und Weiterentwicklungsprogramm beeinträchtigt die Entwicklung der Mitarbeitenden. Eine unzureichende Schulung und Weiterentwicklung kann die Performance der Mitarbeitenden beeinträchtigen. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Eigene Geschäftstätigkeit Durch die unzureichende Bereitstellung angemessener Infrastruktur für Menschen mit Behinderung werden diese diskriminiert. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Eigene Geschäftstätigkeit Eine unzureichende Implementierung von Maßnahmen und Meldekanälen zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und der Verletzung grundlegender Menschenrechte kann diese ermöglichen. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Eigene Geschäftstätigkeit Ohne gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Geschlechter oder bestimmter Altersgruppen in spezifischen Managementebenen und Abteilungen kann die Vielfalt der Belegschaft und damit die Gleichbehandlung und Chancengleichheit beeinträchtigt sein. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Datenschutz Eigene Geschäftstätigkeit Sollten keine Prozesse zur Verhinderung von Datenlecks vorhanden sein, besteht die Gefahr, dass mitarbeiterspezifische Daten kompromittiert werden. S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen Vorgelagerte Wertschöpfungskette Das Fehlen sozialer Ausschlusskriterien und die unzureichende Überwachung der Arbeitsbedingungen kann es Lieferant:innen ermöglichen, die arbeitsbezogenen Rechte ihrer Mitarbeitenden zu verletzen. 53 Konzernlagebericht TThheemmeenn ssoowwiiee uu n n t t e e r r g g e e o o r r d d n n e e t t e e TThheemmeenn Wo in der Wertschöpfungskette? Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen Wesentliche Risiken oder Chancen Arbeitsbedingungen Nachgelagerte Wertschöpfungskette Durch unzureichende Implementierung von Maßnahmen kann es zu fehlender Ambition von Firmenkund:innen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden kommen. S4 - Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen - Vertrieb Nachgelagerte Wertschöpfungskette Das Fehlen ordnungsgemäßer Informationsprozesse über Investitions- und Versicherungsprodukte sowie unzureichende Know-Your-Customer- Prozesse zur Ermittlung der tatsächlichen Bedürfnisse der Kund:innen kann dazu führen, dass diese Bedürfnisse möglicherweise nicht richtig erfasst und erfüllt werden. Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen - Datenschutz Eigene Geschäftstätigkeit Sollten die Prozesse, die Verwaltung und die IT- Infrastruktur den Schutz sensibler Kundendaten nicht ausreichend gewährleisten, können Datenschutzverletzungen auftreten. Verstöße gegen die Informationspflichten bei Kundenberatungen oder den Schutz sensibler Kundendaten, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO), könnten zu Geldstrafen führen. Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Nachgelagerte Wertschöpfungskette Benachteiligte Kundengruppen (z.B. chronisch Erkrankte, Migrant:innen, ältere Personen, Personen mit Behinderungen etc.) könnten mangels angepasster Versicherungs- oder Investitionsprodukte ausgeschlossen werden. G1 - Unternehmensführung Unternehmenskultur Eigene Geschäftstätigkeit Unzureichende Strategien, Leitlinien und Schulungen zur Unternehmenskultur können ein Geschäftsumfeld schaffen, das die Entfaltung des vollen Potenzials der Mitarbeitenden behindert. Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten Eigene Geschäftstätigkeit Das Fehlen klarer Verantwortlichkeiten, Strategien und Leitlinien für politisches Engagement, Lobbying sowie Spenden kann unerwünschte Aktivitäten in diesen Bereichen zur Folge haben. Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower) Eigene Geschäftstätigkeit, vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette Unzureichende Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern führen dazu, dass potenzielle Hinweisgeber:innen Vorfälle nicht melden. Im Fall von internen Hinweisgeber:innen könnten diese direkte oder indirekte Konsequenzen durch Kolleg:innen oder Vorgesetzte erleiden. Management der Beziehungen zu Lieferant:innen einschließlich Zahlungspraktiken Vorgelagerte Wertschöpfungskette Die Integration von ESG- Kriterien in das Lieferantenmanagement könnte die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette verbessern. Korruption und Bestechung - Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung und Vorkommnisse Eigene Geschäftstätigkeit Unzureichende Strategien, Richtlinien und Maßnahmen zur Korruptionsprävention und - aufdeckung sowie mangelhafte Kommunikation und Schulung der Mitarbeitenden zu diesem Thema können unbeabsichtigte Fälle von Korruption und Bestechung begünstigen und die Mel dung verdächtiger Aktivitäten erschweren. 54 Jahresfinanzbericht 2024 Im Fall der Umweltthemen wurde der Klimawandel als wesentlich bewertet. Dies liegt zum einen an den indirek- ten kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, die durch die Investmententscheidungen und Versicherungs- leistungen auf Umwelt und Gesellschaft bestehen. Zum anderen liegt es an den Transitionsrisiken und den physischen Klimarisiken im Versicherungsgeschäft und in den Investments, die sich in Zukunft verstärkt auf die fi- nanzielle Position und die Performance von UNIQA aus- wirken könnten. Bereits verabschiedete Dekarbonisie- rungsstrategien beinhalten konkrete Vorgehensweisen zur Reduktion bis hin zur gänzlichen Beendigung der Ver- tragsbeziehungen mit Versicherungskund:innen, die in fossilen Sektoren tätig sind, sowie Investitionen in diese. UNIQA versteht den Klimawandel als Chance, die Versi- cherungskund:innen beim Übergang zu einer Netto-Null- Emissionen-Wirtschaft zu unterstützen, sich an Auswir- kungen des Klimawandels anzupassen und mit passenden Versicherungs- und Beratungsleistungen neue Geschäfts- felder aufzubauen. Die erwarteten finanziellen Effekte fin- den sich zum einen in einer Reduktion der Schadensfälle in Verbindung mit dem Klimawandel, zum anderen in ei- ner Steigerung der Prämieneinnahmen durch das erwei- terte Versicherungsangebot. Aus der eigenen Betriebsführung resultieren direkte kurz- und langfristige wesentliche Auswirkungen im Bereich des Klimawandels, insbesondere durch den Energieverbrauch für eigene Gebäude und Fahrzeuge. UNIQA wirkt diesen Auswirkungen entgegen, indem der Fuhrpark und Heizsysteme schrittweise dekarbonisiert werden und so weit wie möglich auf Strom aus erneuerbaren Energien umgestellt wird. Zusätzlich sind die eigenen Gebäude kurzfristigen physi- schen Klimarisiken ausgesetzt, die sich in Zukunft noch verstärken können. Durch hieraus entstehende Schäden würden sich finanzielle Auswirkungen auf UNIQA erge- ben. Die Bereiche Umweltverschmutzung, Wasser- und Mee- resressourcen, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft wur- den als nicht wesentlich eingestuft. Als Arbeitgeberin von mehr als 16.000 Mitarbeitenden ist UNIQA von zahlreichen wesentlichen Nachhaltigkeitsthe- men in Bezug auf die eigene Belegschaft betroffen, die sich zumeist kurzfristig auswirken, so etwa Weiterbildung oder Diversität. Zusätzlich können sich gewisse Themen (Weiterbildung im Außendienst, Verlust von Schlüsselpersonen, fehlende Attraktivität für Schlüsselpersonal) langfristig auf die fi- nanzielle Situation von UNIQA auswirken. UNIQA ist sich dieser tatsächlichen und potenziellen Aus- wirkungen, Risiken und Chancen bewusst und hat zahlrei- che Strategien und Maßnahmen entwickelt, um sie gezielt zu mitigieren, zu verfolgen oder zu fördern. Diese Strate- gien und Maßnahmen lassen sich grob in fünf Hauptpfei- ler gliedern: Employee Experience Leadership & Learning Unternehmenskultur Diversität & Inklusion Data & Analytics In Antizipation der entsprechenden Vorschriften der Cor- porate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden die themenbezogenen Standards „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ sowie „Management der Bezie- hung mit Lieferant:innen“ (exkl. Zahlungspraktiken) als wesentliche Themen in Bezug auf Lieferant:innen bewer- tet. Durch die Wahl von Lieferant:innen besteht indirekt kurz- und langfristig Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von deren Arbeitskräften. Konkrete Maßnahmen wurden bereits durch die Einführung eines Onboarding-Prozesses mit Menschenrechtsfragebogen und den Code of Conduct gesetzt. Weiters wurde der themenbezogene Standard „Arbeits- kräfte in der Wertschöpfungskette“ auch in der nachgela- gerten Wertschöpfungskette im Bereich des Firmenkun- dengeschäfts aufgrund quantitativer Analysen sowie regu- latorischer Erfordernisse (Minimum Social Safeguards der EU-Taxonomie) als wesentlich bewertet. Dies fand Nie- derschlag in der Berücksichtigung von sozialen Aspekten in der Corporate-Underwriting-Strategie sowie eine Nachschärfung der Prozesse und Dokumentationen be- züglich Minimum Social Safeguards im Rahmen der EU- Taxonomie-Verordnung. Aufgrund der Privatkund:innen angebotenen Produktpa- lette sowie der damit verbundenen Beratung, ergeben sich wesentliche kurz- und langfristige Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen „Klimawan- del“, „Informationsbezogene Auswirkungen auf Kund:in- nen“ sowie „Soziale Inklusion von Kund:innen“ auf die Umwelt und/oder auf Privatkund:innen. 55 Konzernlagebericht Die „Retail Österreich Nachhaltigkeitsstrategie“ hat Schwerpunkte in den Bereichen Klimaschutz und soziale Inklusion definiert. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung strategischer Ziele hierzu werden in den nächsten Jahren festgelegt. Als Versicherungsunternehmen verwaltet UNIQA sensible personenbezogene Daten. Datenschutz und Cybersecurity sind daher Nachhaltigkeitsthemen, die potenziell wesent- liche Auswirkungen auf Versicherungskund:innen haben können. Ein Datenschutzmanagement-Standard regelt die Aufgabenverteilung wie die Zuweisung spezifischer Da- tenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten auf ver- schiedene Organisationeinheiten. Nachhaltigkeitsthemen im Bereich der Unternehmenspo- litik wurden mit Ausnahmen der Themen Tierwohl für die eigene Betriebsführung als wesentlich erachtet. Die We- sentlichkeit betrifft hier vor allem kurzfristige Auswirkun- gen im Bereich der Geldwäscheprävention, Korruptions- prävention, politischen Einflussnahme und des Schutzes von Whistleblowern. Diesen Auswirkungen wird durch das Pflegen der Unternehmenskultur, durch interne Vor- schriften bezüglich Korruptionsvermeidung, Whistleblo- wing und politischer Einflussnahme sowie durch ver- pflichtende Schulungen aller Mitarbeitenden und des Vor- stands konstant entgegengewirkt. Details zur Resilienz des Geschäftsmodells und der Stand- orte im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen resultierend aus dem Klimawandel finden sich in den An- gaben zu Resillienzanalyse. Weiters werden gruppenweit Business-Continuity Pläne erstellt, um die Resilienz des Geschäftsbetriebs auf personelle Ausfälle zu gewährleis- ten. Durch quartalsweise Mitarbeiterbefragungen wird die Zufriedenheit der Belegschaft abgefragt, um die soziale Resilienz des Geschäftsbetriebs zu überwachen. In Bezug auf die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeits- aspekten, insbesondere von Risiken und Chancen, sind Prozesse und Systeme zur Erfassung und Berichterstat- tung aktuell im Aufbau. 1 1 . . 6 6 M M A A N N A A G G E E M M E E N N T T D D E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N 1 1 . . 6 6 . . 1 1 A A n n g g a a b b e e n n z z u u m m V V e e r r f f a a h h r r e e n n z z u u r r B B e e w w e e r r t t u u n n g g d d e e r r W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h k k e e i i t t 1 1 . . 6 6 . . 1 1 . . 1 1 B B e e s s c c h h r r e e i i b b u u n n g g d d e e s s V V e e r r f f a a h h r r e e n n s s z z u u r r E E r r m m i i t t t t l l u u n n g g u u n n d d B B e e w w e e r r t t u u n n g g d d e e r r w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n ( ( I I R R O O - - 1 1 ) ) 1.6.1.1.1 Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse In einem ersten Schritt wurden der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sämtliche damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und deren Regionen sowie die dabei involvierten Stakeholder:innen und Ge- schäftspartner:innen identifiziert. Auf Basis dieser Infor- mationen wurde ermittelt in welchen Bereichen UNIQA in Bezug auf Nachhaltigkeit wirken oder Auswirkungen er- warten kann. Geschäftsaktivitäten wurden in Wertschöpfungsaktivitä- ten zusammengefasst, die ähnliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte haben oder ähnliche Risiken und Chancen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte aufwei- sen. Diese Aktivitäten umfassen das Versicherungsge- schäft, die Investments, die eigene Betriebsführung, die Mitarbeitenden, Compliance sowie das Gesundheitswe- sen. Ausgangsbasis für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse waren die Themen und Subthemen aus ESRS 1 AR 16. Diese Nachhaltigkeitsthemen wurden den Ergebnissen der bisher nach den GRI-Standards durchgeführten We- sentlichkeitsanalyse gegenübergestellt sowie mit Themen aus bestehenden Mitgliedschaften und ESG-Ratings abge- glichen, um etwaige weitere, unternehmensspezifische Themen zu identifizieren. Weiters wurden auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen vergleichbarer Un- ternehmen Peer-Group-Vergleiche angestellt. Aus den Er- kenntnissen dieser Schritte wurde eine Liste an Nachhal- tigkeitsthemen für die detaillierte Analyse von möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erstellt. Auf Basis dieser Analysen wurde unter Miteinbeziehung von internen Expert:innen aus den jeweiligen Fachabtei- lungen eine Vorauswahl an Auswirkungen, finanziellen Ri- siken und Chancen je Wirtschaftsaktivitätsgruppe über alle Nachhaltigkeitsthemen hinweg getroffen und eine Wesentlichkeitsbewertung anhand der in den folgenden Absätzen beschriebenen Methodologie durchgeführt. 56 Jahresfinanzbericht 2024 Der Prozess zur Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Unternehmenspolitik wurde durch die Compliance-Abteilung durchgeführt. In den Gesprächen mit Stakeholder:innen und dem Vor- stand wurden die vorläufigen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erörtert, um Konsistenz der quan- titativ ermittelten Ergebnisse mit der internen und exter- nen Einschätzung sicherzustellen. Im Rahmen des Group ESG-Komitees wurden die Ergebnisse abgestimmt und durch den Vorstand genehmigt. 1.6.1.1.2 Methodologie Die angewendete Methodologie richtet sich nach den Vor- gaben des ESRS 1, Kapitel 3 „Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für Nachhaltigkeitsinformationen“, ergänzt durch die Leitfäden der European Financial Reporting Ad- visory Group (EFRAG). Die Wesentlichkeitsbewertung erfolgte grundsätzlich über Einschätzungen von internen Expert:innen der Fachberei- che und Stakeholder:innen im Rahmen von Workshops, die mittels Analyse öffentlich verfügbarer Daten, insbe- sondere zu den Kapitalanlagen und den Versicherungs- kund:innen, ergänzt wurden. Die Quellen umfassen unter anderem Näherungswerte für die Umwelt- und insbeson- dere die Biodiversitätsauswirkungen von Sektoren aus der Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Expo- sure (ENCORE)-Datenbank, UNEP-FI-Daten sowie ESG- Scores von Swiss-Re und der ESG-Datenbank von ISS. Wesentlichkeitsbewertung von Auswirkungen Die Wesentlichkeitsbewertung der Auswirkungen wird an- hand der Kriterien Ausmaß (Scale) Umfang (Scope) im Fall von negativen Auswirkungen der Unabänderlich- keit (Remediability) und im Fall von potenziellen Auswirkungen der Eintritts- wahrscheinlichkeit (Likelihood) bewertet. Für jede identifizierte positive oder negative Auswirkung wird für die genannten Kriterien eine quantitative Einstu- fung auf einer fünfstufigen Skala mit qualitativer Begrün- dung vorgenommen und anschließend ein kombinierter Wert aus Ausmaß, Umfang, gegebenenfalls Unabänder- lichkeit und gegebenenfalls Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt, um die wesentlichen Auswirkungen festzulegen. Die Analyse einer Auswirkung wurde jeweils getrennt in bis zu drei verschiedenen Zeithorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) durchgeführt. Bei Erreichung von 53,33 Prozent der maximal möglichen Punkteanzahl wird eine Auswirkung als wesentlich angesehen. UNIQA identifiziert und misst die Auswirkungen auf den Klimawandel, indem Treibhausgasemissionen aus der ei- genen Betriebsführung (Gebäude, Fahrzeuge) und aus we- sentlichen Teilen der Wertschöpfungskette berechnet und verwaltet werden. Die Methoden orientieren sich an inter- nationalen Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) und dem Partnership for Carbon Accounting Fi- nancials (PCAF). Für die Bewertung der Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette wurde eine Hot-Spot-Analyse durchgeführt, in der für alle 15 Scope- 3- Kategorien abge- schätzt wurde, um die wesentlichsten Kategorien zu iden- tifizieren. Wesentlichkeit wird in diesem Kontext durch die Höhe der Treibhausgasemissionen bestimmt. Es findet weder eine Priorisierung von negativen Auswir- kungen noch eine Priorisierung aufgrund anderer Merk- male statt. Die wesentlichen Auswirkungen sind in den all- gemeinen Risikomanagementprozess eingebunden. Wesentlichkeitsbewertung von Risiken und Chancen Die Wesentlichkeitsbewertung der Risiken und Chancen wird anhand der Kriterien Ausmaß (Magnitude) und Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) bewertet. Die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt auf einer fünfstufigen Bewertungsskala (0 bis 25 Prozent, zwi- schen 25 und 50 Prozent, zwischen 50 und 75 Prozent, zwischen 75 und weniger als 100 Prozent, 100 Prozent), die Bewertung des Ausmaßes erfolgt auf einer, aus den be- stehenden Risikomanagementsystemen abgeleiteten, dreistufigen Bewertungsskala (weniger als 5 Millio- nen Euro, zwischen 5 und 15 Millionen Euro, mehr als 15 Millionen Euro). Für identifizierte positive Auswirkun- gen wird geprüft, ob sich auch Risiken und Chancen erge- ben können und diese mitbewertet. Die Wesentlichkeit von Risiken und Chance wurde anhand folgender Matrix ermittelt, wobei der Dunkelrot gekenn- zeichnet Bereich Wesentlichkeit bedeutet: 57 Konzernlagebericht monetäres Ausmaß 3 2 1 0 1 2 3 4 5 Wahrscheinlichkeit Es findet keine Priorisierung von Risiken und Chancen aufgrund der Herkunft statt. Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen werden daher gegenüber anderen nicht prioritär behandelt, sondern sind in den allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden. Das Manage- ment der Chancen wird zukünftig in einen kollaborativen strategischen Prozess zwischen den jeweiligen Fachabtei- lungen und dem Group ESG-Office eingebettet werden. UNIQA analysiert physische und transitorische Klimarisi- ken für das Investmentportfolio sowie das Corporate Un- derwriting Portfolio in verschiedenen Szenarien. Klimabezogene Chancen wurden qualitativ im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet. 1 1 . . 6 6 . . 2 2 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n , , u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n u u n n d d i i h h r r Z Z u u s s a a m m m m e e n n s s p p i i e e l l m m i i t t S S t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m o o d d e e l l l l ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) u u n n d d B B e e s s c c h h r r e e i i b b u u n n g g d d e e r r V V e e r r f f a a h h r r e e n n z z u u r r E E r r m m i i t t t t l l u u n n g g u u n n d d B B e e w w e e r r t t u u n n g g d d e e r r w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n k k l l i i m m a a b b e e z z o o g g e e n n e e n n A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n ( ( I I R R O O - - 1 1 ) ) Die Weiterentwicklung der langfristigen Klimaszenarien war in Vorjahren sowie im Geschäftsjahr ein Hauptthema bei der Analyse von Klimarisiken. Es wurde ein quantitati- ver gruppenweiter Ansatz entwickelt, der methodisch mit klimabezogenen Annahmen in anderen Berichten in Ein- klang steht. Dabei wurden sowohl physische Risiken (Na- turkatastrophenrisiko, physische Risikoexposition der Unternehmen, in die UNIQA investiert) als auch transito- rische Risiken (klimabezogene Vermögenswerte) im Port- folio analysiert. Darüber hinaus wurden frühzeitig Nachhaltigkeitsrisiken und potenzielle Ursachen im operativen Risikokreislauf identifiziert (internes Kontrollsystem und Risikoidentifi- kation), indem verschiedene Abteilungen kritisch hinter- fragt und das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsrisiken in der gesamten Gruppe erhöht wurden. Ausgangspunkt war die Umsetzung anstehender Änderungen, die sich aus ei- ner Überprüfung der quantitativen Solvency- II-Melde- vorlagen ergaben. Dabei werden quantitative Daten zu physischen Risiken sowie Übergangsrisiken direkt an die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die European Insurance and Occupational Pensions Au- thority (EIOPA) gemeldet. Außerdem wurde der Prozess zur Bewertung von Outsourcing-Risiken gruppenweit wei- terentwickelt und die Nachhaltigkeit der Outsourcing- Partner:innen explizit berücksichtigt. Im Vorjahr wurden alle relevanten ESG-Daten in der IT-Risikoanalysesoft- ware integriert. So konnte im Geschäftsjahr eine tägliche Überwachung der Auslastungsgrade der ESG-Limits erfol- gen. Die Risiken, die in der Veranlagung und im Underwriting analysiert wurden, lassen sich in physische Risiken und Übergangsrisiken unterteilen. Physische Risiken beinhal- ten dabei Hochwasser-, Sturm und Hagelereignisse. Po- tenzielle Ausfallrisiken von Unternehmensanleihen und Aktien aufgrund sektorspezifischer Risiken wurden als Übergangsrisiken identifiziert. R R e e s s i i l l i i e e n n z z a a n n a a l l y y s s e e Die Einbeziehung von Klimawandelszenarien in das Risi- komanagement zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu bewerten und zu stärken. Diese umfassende Analyse ist Teil der Eigenrisi- koabschätzung „Own Risk and Solvency Assess- ment“ (ORSA), die jährlich durchgeführt wird, und um- fasst die Bewertung sowohl der Kapitalanlagen als auch der Verluste durch Naturkatastrophen aus Versicherungs- verträgen unter verschiedenen Klimaszenarien. UNIQA nutzt zwei Szenarien, um klimabezogene Risiken zu mes- sen: das Szenario „Frühes Handeln“ und das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“. Diese beiden Szenarien wurden gewählt, da sie die zwei plausibelsten und relevan- testen Extreme (Hohe Übergangsrisiken & geringe physi- sche Risiken, niedrige Übergangsrisiken & hohe physische Risiken) abbilden. Der Umfang der Analyse zur Klimawan- delresilienz erstreckt sich auf die gesamte Gruppe und konzentriert sich vorwiegend auf die wichtigsten Ge- schäftsfelder und geografischen Regionen. In den Klimas- zenarien wurde die Analyse von Hochwasser- und Sturm- risiken priorisiert. Diese Gefahren sind geografisch weit- reichend, können mehrere Tage andauern und bergen ein hohes Potenzial für erhebliche menschliche und wirt- schaftliche Verluste. Zusätzlich wurden Hagelrisiken ana- lysiert, bedingt durch jüngste schwere Hagelstürme, ins- besondere in Österreich. Es wurden keine wesentlichen 58 Jahresfinanzbericht 2024 physischen oder transitorische Risiken von der Analyse exkludiert. Die Analyse der physischen Risiken der als Finanzinvesti- tion gehaltenen Immobilien wurde von Climate X Spectra durchgeführt. Dabei wird jedem analysierten physischen Risiko eine Wahrscheinlichkeit und ein Schweregrad zuge- ordnet, um potenzielle physische und finanzielle Auswir- kungen darzustellen. Eigengenutzte Immobilien im Ei- gentum von UNIQA waren nicht Teil dieser Analyse. Übergangsrisiken wurden für Staats- und Unternehmens- anleihen, Aktien und Immobilien analysiert. Dabei wurde jeder Position der einzelnen Assetklassen ein Kreditrisiko auf Grundlage des Wirtschaftssektors und seines Transiti- onsrisikos zugewiesen. Zusätzlich wurde die Laufzeit der einzelnen Assetklassen bei der Gewichtung des finanziel- len Einflusses der Transitionsrisiken berücksichtigt. Das Szenario „Frühes Handeln“ geht von der Umsetzung ambitionierter Klimapolitiken von Beginn an aus, mit dem Ziel, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2050 auf 1,6 °C zu begrenzen und bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu senken. Dabei wird das neueste Network for Greening the Financial System (NGFS)-Szenario „Netto- Null 2050“ verwendet. Die makroökonomischen Annah- men beinhalten einen sofortigen Anstieg der Zinssätze, getrieben durch eine Inflation im Zusammenhang mit CO₂-Preisen. Dies führt zu anfänglichen Wertminderun- gen, aufgrund der Marktanpassung bis zum Jahr 2050 je- doch zu einer deutlichen Erholung. Das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ hingegen geht von der Fortfüh- rung der aktuellen Politik ohne zusätzliche Maßnahmen aus, was bis zum Jahr 2050 zu einer Erwärmung von 2,5 °C und bis zum Jahrhundertende zu einem Tem- peraturanstieg um 3 °C führen würde. Dieses Szenario ba- siert auf den NGFS-Szenarien „Aktuelle Politik“ und zeigt im Vergleich zum Szenario „Frühes Handeln“ eine verzö- gerte Auswirkung auf die Finanzmärkte mit geringeren kurzfristigen Verlusten, jedoch höheren langfristigen phy- sischen Risiken aufgrund vermehrter Naturkatastrophen. Die Resilienzanalyse für das Immobilienportfolio wurde auf Grundlage des Klimaszenarios RCP8.5 (Representa- tive Concentration Pathway 8.5) durchgeführt. Dieses geht als Worst-Case- Szenario von einem Temperaturanstieg von 3 bis 5 °C aus. Die Analyse für die Immobilien unter- sucht den Einfluss physischer Risiken im Zeitraum von 2020 bis 2100. Die Analyse der Transitionsrisiken unter- sucht die einzelnen Positionen der abgedeckten Assetklas- sen nach deren Laufzeit, abweichend von den in ESRS 2 definierten Zeithorizonten, wobei eine kurzfristige Laufzeit bis Ende 2025, eine mittelfristige Laufzeit bis 2027 und eine langfristige Laufzeit ab dem Jahr 2028 defi- niert wurde. Die Resilienzanalyse zeigt, dass das Szenario „Frühes Han- deln“, geprägt durch ambitionierte Klimapolitiken auf- grund höherer Zinsen und Wertminderungen bei Immobi- lien zunächst zu Wertminderungen führt, jedoch bis zum Jahr 2050 eine deutliche Erholung erfährt. Im Gegensatz dazu verzeichnet das Szenario „Keine weiteren Maßnah- men“ einen geringeren unmittelbaren Verlust mit steigen- den Investitionen bis zum Jahr 2050, bringt jedoch höhere langfristige physische Risiken, da die durchschnittlichen jährlichen Verluste durch Naturkatastrophen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Szenario „Frühes Han- deln“ stark ansteigen. Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit proaktiver Klimapolitiken und verstärkter Hochwasserschutzmaßnahmen, um zukünftige Risiken zu mindern. Folglich wird UNIQA in der Strategie den Fokus auf die Diversifizierung von Investitionen, die Umsetzung effektiver Risikominderungsmaßnahmen und die kontinu- ierliche Überwachung klimabedingter Risiken setzen, um langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleis- ten. Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Für die untersuchten die als Finanzinvestition gehaltenen taxonomifähigen Immobilien ergab diese Analyse ein fi- nanzielles Risiko in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die Resilienzanalyse der Transitionsrisiken ergibt fol- gende erwartete finanzielle Auswirkungen je Assetklasse (Stichtag 30. Juni 2024): Staats- und Unternehmensanleihen: ca. 24,9 Millio- nen Euro (ca. 6 Prozent der relevanten Exposition) Aktien: ca. 0,1 Millionen Euro (ca. 20 Prozent der rele- vanten Exposition) Immobilien: ca. 40 Millionen Euro (ca. 2 Prozent der re- levanten Exposition) Die Resilienzanalyse dient dazu, den Vorstand zu infor- mieren, indem sie die Notwendigkeit proaktiver und fle- xibler Maßnahmen zur Minderung klimabedingter Risi- ken hervorhebt. Das Szenario „Frühes Handeln“ betont die Bedeutung sofortiger und ambitionierter Klimapoliti- ken zur Begrenzung langfristiger Auswirkungen. Im Ge- gensatz dazu verdeutlicht das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ die schweren Konsequenzen des 59 Konzernlagebericht Nichthandelns, insbesondere im Hinblick auf Verluste durch Naturkatastrophen. Die intern durchgeführte Analyse der physischen Risiken ist fokussiert auf zwei vordefinierte Szenarien von NGFS sowie auf drei wesentliche physische Risiken. Darüber hinaus unterliegen alle durchgeführten Analysen zahlrei- chen Annahmen und Schätzungen, die mit angenomme- nen Wahrscheinlichkeiten eintreten. Die geschätzten Er- gebnisse sind entsprechend zu interpretieren. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wurden die Ergebnisse der Resilienzanalyse der physischen Risiken nicht in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert. Mithilfe der Nachhaltigkeitsstrategie und der in ihrem Rahmen formulierten Ziele und Maßnahmen ist UNIQA in der Lage, die Veranlagung kurz-, mittel- und langfristig ge- regelt an den Klimawandel anzupassen. Kurz- und mittel- fristig kann es zum Risiko des Auftretens von Opportuni- tätskosten kommen, die sich aus den Limitierungen hin- sichtlich fossiler Energieträger und Nuklearenergie erge- ben. Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Energieträgern er- möglicht jedoch einen geregelten Übergang, um das Port- folio an den Klimawandel anzupassen. So wird der Aus- stieg aus Erdöl bis 2030 und aus Erdgas bis 2035 für jene Direktinvestitionen in Unternehmen verfolgt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus den jeweiligen fossilen Energieträgern erwirtschaften. Seit dem Geschäftsjahr werden keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften ge- halten. Mit der Validierung dieser wissenschaftsbasierten Ziele verpflichtet sich UNIQA zur Dekarbonisierung der abgedeckten Assetklassen bis zum Jahr 2027 bzw. 2030. Darüber hinaus ist entsprechend dem SBTi-Rahmenwerk geplant, die Ziele im Fünf-Jahres-Abstand zu erneuern. Die Investitionen in Sustainable Investments tragen zur Anpassung der Veranlagung an den Klimawandel bei, in- dem unter anderem in grüne Anleihen und Infrastruktur- projekte mit Fokus auf erneuerbare Energien investiert wird. Das aktuelle Ziel von 2 Milliarden Euro in Sustainable Investments wurde bis 2025 gesetzt. Dieses wurde bereits im Vorjahr erreicht. 1 1 . . 6 6 . . 3 3 I I n n E E S S R R S S e e n n t t h h a a l l t t e e n n e e v v o o n n d d e e r r N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s e e r r k k l l ä ä r r u u n n g g d d e e s s U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s a a b b g g e e d d e e c c k k t t e e A A n n g g a a b b e e p p f f l l i i c c h h t t e e n n ( ( I I R R O O - - 2 2 ) ) Im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses über- prüft das Group ESG-Office detailliert die Anforderungen eines Disclosure Requirements und bewertet gemeinsam mit den Expert:innen der Fachabteilungen zudem qualita- tiv, ob die Veröffentlichung einzelner Informationen we- sentlich zum Verständnis der Art und Weise beiträgt, wie UNIQA wesentliche Risiken und Chancen im Zusammen- hang mit Nachhaltigkeitsthemen steuert (Impact, Risk, and Opportunity Management). Damit wird sichergestellt, dass nur solche Informationen veröffentlicht werden, die für die Stakeholder:innen von Bedeutung sind und gleich- zeitig ein klares Bild über die Effektivität der internen Steuerung und der Risikomanagementsysteme im Bereich Nachhaltigkeit vermitteln. Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeits- analyse wurden folgende Angabepflichten als wesentlich identifiziert: 60 Jahresfinanzbericht 2024 AAnnggaabbeeppfflliicchhtt Beschreibung der Angabepflicht Kapitel E1 Klimawandel ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 1.2.4 1 Übergangsplan für den Klimaschutz 2.2.1 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und G eschäftsmodell 1.5,2.3.1,2.4.1,2.5.1 , 2.6.1 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 1.6.2 2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 2.3.2, 2.4.2, 2.5.2, 2.6.2 3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 2.3.3, 2.4.3, 2.5.3,2.6.3 4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 2.3.4, 2.4.4, 2.5.4,2.6.4 5 Energieverbrauch und Energiemix 2.6.5 6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen 2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6 7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 - Gutschriften Wird nicht berichtet 8 Interne CO 2 -Bepreisung Wird nicht berichtet 9 Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen W ird nicht berichtet (phase-in) E2 Umweltverschmutzung Nicht wesentlich E3 Wasser- und Meeresressourcen Nicht wesentlich E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Nicht wesentlich E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Nicht wesentlich S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 1.4 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.5,3.1 1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 3.2 2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen 3.3 3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 3.4 4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 3.5 5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 3.6 6 Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens 3.7 7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens W ird nicht berichtet (phase-in) 8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 3.8 9 Diversitätskennzahlen 3.9 10 Angemessene Entlohnung Nicht wesentlich 11 Soziale Absicherung Wird nicht berichtet (phase-in) 12 Menschen mit Behinderungen W ird nicht berichtet (phase-in) 13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 3.10 14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Nicht wesentlich 15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben W ird nicht berichtet (phase-in) 16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 3.11 17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 3.12 S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 1.4 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.5, 4.1 1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 4.2 2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 4.3 3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 4.4 61 Konzernlagebericht AAnnggaabbeeppfflliicchhtt Beschreibung der Angabepflicht Kapitel 4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette s owie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 4.5 5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 4.6 S3 Betroffene Gemeinschaften Nicht wesentlich S4 Verbraucher und Endnutzer ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 1.4 ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.5, 5.1 1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 5.2 2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen 5.3 3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können 5.3 4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:inne n und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 5.4 5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 5.5 G1 Unternehmensführung ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 1.2.3 ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 1.6.2 1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 6.1 2 Management der Beziehungen zu Lieferanten 6.2 3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 6.1 4 Korruptions- oder Bestechungsfälle 6.3 5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 6.4 6 Zahlungspraktiken Nicht wesentlich 62 Jahresfinanzbericht 2024 AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee DD a a t t e e n n , , d d i i e e s s i i c c h h a a u u s s a a n n d d e e r r e e n n EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften Kapitel ESRS 2 GOV-1 § 21(d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2020/1816, Anhang II 1.2.3 ESRS 2 GOV-1 § 21(e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2020/1816, Anhang II 1.2.3 ESRS 2 GOV-4 § 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 3 1.2.5 ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) i. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 1 Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2 020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht relevant ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) ii. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 2 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht relevant ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iii. Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht relevant ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iv. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht relevant ESRS E1-1 § 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. 1 2.2.1 ESRS E1-1 § 16 (g) Nicht relevant Unternehmen, die von den in Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Buchstaben d bis g und Art. 12 Abs. 2 2.2.1 ESRS E1-4 § 34 THG-Emissionsreduktionsziele SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 2 Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 6 2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4 ESRS E1-5 §38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen auf-geschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 2 2.6.5 ESRS E1-5 § 37 Energieverbrauch und Energiemix SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 2.6.5 63 Konzernlagebericht AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee DD a a t t e e n n , , d d i i e e s s i i c c h h a a u u s s a a n n d d e e r r e e n n EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften Kapitel ESRS E1 -5 §§ 40-43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 1 2.6.5 ESRS E1 -6 § 44 THG -Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle 1 Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 und Art. 8 Abs. 1 2.2.2, 2.3.5, 2.4.5 , 2.5.5, 2.6.6 ESRS E1 -6 §§ 53-55 Intensität der THG -Bruttoemissionen SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs- verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 8 Abs. 1 2.2.2, 2.3.5, 2.4.5 , 2.5.5, 2.6.6 ESRS E1 -7 § 56 Nicht relevant Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. I ESRS E1 -9 § 66 Wird nicht berichtet (phase-in) Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II ESRS E1 -9 § 66 (a) W ird nicht berichtet (phase-in) Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. ESRS E1 -9 § 66 (c) Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze. 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. ESRS E1 -9 § 67 (c) W ird nicht berichtet (phase-in) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs- verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Abs. 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten ESRS E1 -9 § 69 W ird nicht berichtet (phase-in) Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II ESRS E2 -4 § 28 Nicht wesentlich Menge jedes in Anhang II der E -PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs - und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E3 -1 § 9 Nicht wesentlich Wasser - und Meeresressourcen SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E3 -1 § 13 Nicht wesentlich Spezielle Strategie SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E3 -1 § 14 Nicht wesentlich Nachhaltige Ozeane und Meere SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 64 Jahresfinanzbericht 2024 AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee DD a a t t e e n n , , d d i i e e s s i i c c h h a a u u s s a a n n d d e e r r e e n n EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften Kapitel ESRS E3-4 § 28 (c) Nicht wesentlich Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E3-4 § 29 Nicht wesentlich Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang I Tabelle 2 ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (a) i. Nicht wesentlich SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 1 ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 §16 (b) Nicht wesentlich SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 2 ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (c) Nicht wesentlich SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E4-2 § 24 (b) Nicht wesentlich Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E4-2 §24 (c) Nicht wesentlich Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E4-2 § 24 (d) Nicht wesentlich Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E5-5 § 37 (d) Nicht wesentlich Nicht recycelte Abfälle SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 2 ESRS E5-5 § 39 Nicht wesentlich Gefährliche und radioaktive Abfälle SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 1 ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 3.1 ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (g) Risiko von Kinderarbeit SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 3.1 ESRS S1-1 § 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 3.2 ESRS S1-1 § 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 3.2 ESRS S1-1 § 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 3.2 ESRS S1-1 § 23 Nicht wesentlich Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-3 § 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 3.2 ESRS S1-14 § 88 (b) and (c) Nicht wesentlich Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS S1-14 § 88 (e) Nicht wesentlich Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 ESRS S1-16 § 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 3.11 65 Konzernlagebericht AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee DD a a t t e e n n , , d d i i e e s s i i c c h h a a u u s s a a n n d d e e r r e e n n EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften Kapitel ESRS S1 -16 § 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 3.11 ESRS S1 -17 § 103 (a) Fälle von Diskriminierung SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 3.12 ESRS S1 -17 § 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD -Leitlinien SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1 3.12 ESRS 2 SBM -3 – ESRS S2 § 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 4.2 ESRS S2 -1 § 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 4.2 ESRS S2 -1 § 18 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang I Tabelle 3 4.2 ESRS S2 -1 § 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD -Leitlinien SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1 4.2 ESRS S2 -1 § 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 4.2 ESRS S2 -4 § 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor - und nachgelagerten Wertschöpfungskette SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 4.5 ESRS S3 -1 § 16 Nicht wesentlich Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 ESRS S3 -1 § 17 Nicht wesentlich Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD -Leitlinien SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1 ESRS S3 -4 § 36 Nicht wesentlich Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS S4 -1 § 16 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 5.2 ESRS S4 -1 § 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD -Leitlinien SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1 5.2 ESRS S4 -4 § 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 5.4 ESRS G1 -1 § 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 3 6.1 66 Jahresfinanzbericht 2024 AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee DD a a t t e e n n , , d d i i e e s s i i c c h h a a u u s s a a n n d d e e r r e e n n EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften Kapitel ESRS G1-1 § 10 (d) Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers) SFRD: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3 6.1 ESRS G1-4 § 24 (a) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang I Tabelle 3 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 6.3 ESRS G1-4 § 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang I Tabelle 3 6.3 U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n f f ü ü r r d d i i e e k k e e i i n n e e i i g g e e n n e e r r N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s b b e e r r i i c c h h t t z z u u e e r r s s t t e e l l l l e e n n i i s s t t Folgende Unternehmen werden in die konsolidierte Nach- haltigkeitsberichterstattung aufgenommen und machen daher von der Ausnahme nach Art. 19 (a) Abs. 9 oder Art. 29 (a) Abs. 8 der Richtlinie 2013/34/EU Gebrauch, wonach kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist: UNIQA Asigurari S.A. (Rumänien, Bukarest) UNIQA osiguranje d.d. (Kroatien, Zagreb) UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Polen, Warschau) 67 Konzernlagebericht 2. Klimawandel (ESRS E1) 2 2 . . 1 1 A A N N G G A A B B E E N N G G E E M M Ä Ä S S S S E E U U - - T T A A X X O O N N O O M M I I E E Die Angaben zur EU-Taxonomie basieren auf der Verord- nung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Ergänzt wird diese durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2021/2178, und (EU) 2023/2486 so- wie durch die Bekanntmachung der Kommission (C/2024/6691) zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Ver- ordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxo- nomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögens- werten (dritte Bekanntmachung der Europäischen Kom- mission). Die Angaben zur EU-Taxonomie aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr 2023 sind den Meldebögen im Nichtfinanzi- ellen Bericht 2023 zu entnehmen. UNIQA hat aktuell keine strategischen Zielsetzungen mit Bezug auf die Kennzahlen der EU-Taxonomie. Im Bereich der Nichtlebensversicherung werden künftig jedoch Ele- mente wie klimarisikobasierte Vorteile für Kund:innen entsprechend den Substantial Contribution Kriterien in der Produktentwicklung berücksichtigt. 2 2 . . 1 1 . . 1 1 P P r r ä ä m m i i e e n n i i n n d d e e r r N N i i c c h h t t l l e e b b e e n n s s v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g u u n n d d t t a a x x o o n n o o m m i i e e f f ä ä h h i i g g e e A A k k t t i i v v i i t t ä ä t t e e n n 2 2 . . 1 1 . . 1 1 . . 1 1 E E r r m m e e s s s s e e n n s s a a u u s s ü ü b b u u n n g g u u n n d d A A u u s s l l e e g g u u n n g g s s e e r r f f o o r r d d e e r r n n i i s s s s e e Im Geschäftsjahr wird die Taxonomiekonformität zum zweiten Mal in Folge berichtet. Dabei wurde die im No- vember 2024 final ergangene dritte Bekanntmachung der Europäischen Kommission berücksichtigt. Auch im Ge- schäftsjahr ergab sich in der Marktpraxis noch kein ein- heitliches Verständnis zur Bestimmung der Taxonomie- konformität, beispielsweise bei der Berechnung der Prä- mienanteile, die Deckungen zur Anpassung an den Klima- wandel betreffen. Dies erfolgte im Geschäftsjahr auf Basis der langfristigen Schadenshistorien, die sich aus schla- gend gewordenen klimabezogenen Risiken ergaben. 2 2 . . 1 1 . . 1 1 . . 2 2 G G r r u u n n d d s s ä ä t t z z e e d d e e r r B B e e r r i i c c h h t t e e r r s s t t a a t t t t u u n n g g Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der EU-Ta- xonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebensversicherungsgeschäft zu veröffentlichen. (Wirtschaftsaktivitäten 10.1 und 10.2 gem. EU-Taxono- mie). Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetz- geber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als ökologisch nachhaltig gelten. Die in der EU-Taxonomie genannten Sparten sind: Krankheitskostenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitsunfallversicherung Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Sonstige Kraftfahrtversicherung See-, Luftfahrt- und Transportversicherung Feuer- und andere Sachversicherungen und Beistand Die von UNIQA als taxonomiefähig klassifizierten Sparten sind: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Sonstige Kraftfahrtversicherung See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und Feuer- und andere Sachversicherungen Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung (2021/2178) – eine detaillierte Analyse der taxonomiefähi- gen Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämien, getrennt nach direk- tem und indirektem Geschäft und vor sowie nach etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Kli- mawandels analysiert. Aufgrund teilweise unterschiedli- cher Deckungszusagen wurden das Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft separat analysiert und im Hin- blick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Ebenso wurde der An- teil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprä- mien (vor Rückversicherung) ermittelt. Dabei wurden die Prämien nach den Vorgaben des Entwurfs der dritten Be- kanntmachung der Europäischen Kommission in 68 Jahresfinanzbericht 2024 Prämienanteile zerlegt, die Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen. Weiters wurden die in der de- legierten Verordnung festgelegten „Technical Screening Criteria“ (TSC), die Einhaltung der „Minimum Social Sa- feguards“ (MSS) sowie die „Do-No-Significant-Harm-Cri- teria“ (DNSH) überprüft. 2 2 . . 1 1 . . 1 1 . . 3 3 E E i i n n g g e e s s c c h h r r ä ä n n k k t t e e D D a a t t e e n n v v e e r r f f ü ü g g b b a a r r k k e e i i t t / / D D o o k k u u m m e e n n t t a a t t i i o o n n Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU- Geschäft und das übernommene Firmenkundengeschäft konnten die oben genannten Nachweise nicht dokumen- tiert und damit in den taxonomiekonformen Prämien auch nicht angesetzt werden, da für das Privatkundenge- schäft aktuell keine klimarisikobasierten Vorteile vorgese- hen sind, für das standardisierte KMU-Geschäft und das übernommene Firmenkundengeschäft die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards“ nicht nachgewiesen werden konnte. Im Rahmen des Firmenkundengeschäfts in maßgeschnei- derter Vertragsform und den dort berechneten Teilprä- mien zu Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, konnte die Einhaltung der „Substantial Contribution Cri- teria“, „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ und die Ein- haltung der „Minimum Social Safeguards“ für das Ge- schäftsjahr nachgewiesen werden. Zur Erfüllung der „Do-No-Significant-Harm-Crite- ria“ wurden Prämien aus Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe und Prämien aus der Versicherung von Fahrzeugen, Sachanlagen oder anderen Anlagen, die diesen Zwecken dienen, aus den taxonomie- fähigen Prämien exkludiert. „Substantial Contribution Criteria“ konnten für das Fir- menkundengeschäft ebenso nachgewiesen werden, nicht jedoch für das Privatkundengeschäft. Die Kriterien „Füh- rungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von Klimarisiken“, „Produktgestaltung“, „Innovative Versi- cherungslösungen“, „Weitergabe von Daten“ und „Hohes Leistungsniveau nach einer Katastrophe“ konnten für das Firmenkundengeschäft entsprechend belegt werden. Für das Privatkundengeschäft konnten die Kriterien in Bezug auf die Produktgestaltung hingegen nicht als erfüllt nach- gewiesen werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten im Geschäftsjahr zu- dem die Nachweise zur Erfüllung der Minimum Social Safeguards (MSS) für Firmenkund:innen erbracht werden. In einer mehrstufigen risikobasierten Analyse der Fir- menkund:innen hinsichtlich der in Art. 18 der EU-Taxono- mie-Verordnung spezifizierten internationalen Standards und Frameworks konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Auch für den eigenen Betrieb (einschließlich der Beziehungen zu Lieferant:innen) konnten Prozesse zur Einhaltung der Mindestschutzkriterien für Menschen- und Arbeitsrechte, Prävention von Korruption und Beste- chung, Besteuerung und fairer Wettbewerb nachgewiesen werden. Der Prozentsatz der taxonomiefähigen Prämie wurde für das Vorjahr aufgrund Änderungen sowie Vereinheitli- chungen der Methodologie neu berechnet und auf 6,1 Prozent korrigiert. Im Geschäftsjahr betrug der Anteil der taxonomifähigen Prämie 7,0 Prozent, davon 5,9 Prozent taxonomiefähig und nicht konform, sowie 1,1 Prozent taxonomiefähig und konform (51,2 Millio- nen Euro). Im Vorjahr betrug der Anteil der taxonomiefä- higen und -konformen Prämie 0 Prozent, da entspre- chende oben genannte Nachweise nicht erbracht werden konnten. Im Geschäftsjahr konnten diese für das Firmen- kundengeschäft nachgewiesen werden. Aufgrund der komplexen Vertragsstrukturen in den verschiedenen Rückversicherungsarten, ist es nicht möglich, den ge- nauen Rückversicherungsanteil der taxonomiekonformen Prämien auszuweisen. Wenn man in einem Näherungsver- fahren, die Rückversicherungsprämie in das Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen gesetzt hätte, würde sich der Rückversicherungsanteil auf 20,5 Prozent (10,5 Milli- onen Euro) belaufen. 69 Konzernlagebericht 2.1.2 Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten 2.1.2.1 Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Ver- ordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Jene Unter- nehmen, die laut Art. 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/ EU berichtspflichtig sind, sind zu einer Offenlegung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Dieser Scope wird auch für die Gegenpositionen der Investitionen von UNIQA herangezogen. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klas- sifizierung mit Unterstützung des externen Datenanbieters ISS STOXX. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität und -fähigkeit bezüglich Umsatz sowie Betriebsausgaben von UNIQA ba- sieren auf Daten von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen. Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawan- del für die Berechnung der Taxonomiekonformität be rück- sichtigt. Für die Berechnung der Taxonomiefähigkeit wurden die Beurteilungskriterien für alle sechs Umweltziele (inklu- sive Ergänzungen der Umweltziele Klimaschutz und Anpas- sung an den Klimawandel) berücksichtigt: •• Klimaschutz •• Anpassung an den Klimawandel •• Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen •• Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft •• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung •• Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Des Weiteren wurde bei der Umsetzung auch die im November 2024 final ergangene Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntma- chung der Europäischen Kommission) berücksichtigt. Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen Wirtschaftstätigkeiten Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH) Absolute Prämien, Jahr 2024 Anteil der Prämien, Jahr 2024 Anteil der Prämien, Jahr 2023 Klimaschutz Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz In Millionen Euro % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch nachhaltig) 51,2 1,1 0,0 J J J J J J A.1.1 Davon rückversichert n/a n/a 0,0 J J J J J J A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend 0,0 0,0 0,0 J J J J J J A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,0 0,0 0,0 J J J J J J A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 276,1 5,9 6,1 B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft 4.351,0 93,0 93,9 Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.678,3 100,0 100,0 70 Jahresfinanzbericht 2024 Der Erfassungsbereich umfasst folgende Vermögenswerte (exklusiv Vermögenswerte von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen): •• Sachanlagen •• Kapitalanlagen •• Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Der der Berechnung zugrunde liegende Erfassungsbereich gemäß Meldebogen Annex X der Delegierten Verordnung 2021/2178 beträgt 18.226,4 Millionen Euro und stellt somit 100 Prozent der Abdeckung dar. Im Vergleich zum Vorjahr sind im Geschäftsjahr auch Drittfonds enthalten. Wirtschaftstätigkeiten Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH) Absolute Prämien, Jahr 2024 Anteil der Prämien, Jahr 2024 Anteil der Prämien, Jahr 2023 Klimaschutz Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz In Millionen Euro % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch nachhaltig) 51,2 1,1 0,0 J J J J J J A.1.1 Davon rückversichert n/a n/a 0,0 J J J J J J A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend 0,0 0,0 0,0 J J J J J J A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,0 0,0 0,0 J J J J J J A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 276,1 5,9 6,1 B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft 4.351,0 93,0 93,9 Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.678,3 100,0 100,0 71 Konzernlagebericht 2.1.2.2 Grundsätze der Berichterstattung Die Berechnung der unternehmensbezogenen Kennzahlen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidierten Konzernbericht für das Geschäfts- jahr veröffentlichten Investments der UNIQA Insurance Group AG. Direktinvestitionen und eigens gemanagte Fonds Die Daten zu eigens gemanagten nicht gelisteten Fonds werden vom externen Datenanbieter SOF sowie dem Asset Manager Stepstone geliefert. Alle anderen eigens gemanagten Fonds werden auf Positi- onsebene nach deren Taxonomiekonformität auf Basis von Daten von ISS STOXX untersucht. Dieser Ansatz gilt auch für Direktinvestitionen. Sofern ein Drittfonds innerhalb eines eigens gemanagten Fonds inkludiert ist, wird für den Drittfonds der nachfolgend beschriebene Ansatz verfolgt. Drittfonds Im Zusammenhang mit der dritten Bekanntmachung der Kommission werden Investitionen in Drittfonds auf der Ba- sis von Art. 6, 8 und 9 Verordnung (EU) 2019/2088 Offenle- gungsverordnung beurteilt. Investitionen in Drittfonds laut den genannten Artikeln der Offenlegungsverordnung fallen in den Anwendungsbereich der Berechnung der Kennzahl zur Taxonomiekonformität von UNIQA. Die Daten zur Taxo- nomiekonformität von Drittfonds stammen von Morningstar. Dabei fließt der prozentuelle Anteil des gesamten Fondsvo- lumens, der Taxonomiekonformität aufweist, in die Berech- nung zur Kennzahl der Taxonomiekonformität von UNIQA ein. Die Taxonomiekonformität auf individueller Positions- ebene der Unternehmen innerhalb der Drittfonds wird dabei nicht von UNIQA untersucht. Immobilien Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobi- lien (Wirtschaftsaktivitäten 7.1 Neubau und 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden gemäß EU-Taxonomie) wurde die Einhaltung der „Substantial Contribution Criteria“ und der „Do-No-Significant-Harm Criteria“ nachgewiesen. Dazu wurde für Objekte mit einem Energieausweis der Energie- effizienzklasse C oder besser, eine Klimarisikoanalyse durch- geführt. Dies betraf rund 74,4 Prozent der als Finanzinvesti- tion gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro. (für Details siehe Kapitel zum Klima- wandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie). Für einen Neubau wurden die entsprechenden Bewertungskrite- rien für die Neuerrichtung von Gebäuden beigebracht. Die Green Investment Ratio (GIR) von UNIQA ergibt sich primär aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen und vermieteten Immobilien. Durch die Mieteinnehmen ist die umsatzbasierte GIR deutlich höher als die CapEx-basierte GIR. 2.1.2.3 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/ Dokumentation Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses angewendeten IFRS-Bewertungsmethoden erfolgte die Berechnung der Kennzahlen zur Taxonomie durchgängig auf Basis der beizu- legenden Zeitwerte. Die Differenzen zu den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in der Kon- zernbilanz teils zu Anschaffungskosten bewerteten Finanz- immobilien sowie aus den nach der Equity-Methode bewerte- ten assoziierten Beteiligungen. 2.1.2.4 Zusätzliche Angaben laut Annex X EU-Taxonomie-Verordnung – KPI gemäß Art. 8 Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emit- tent:innen wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklam- mert. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentral- banken und supranationalen Emittent:innen bezogen auf sämtliche Investments beträgt 32 Prozent. 72 Jahresfinanzbericht 2024 2.1.2.5 Zusätzliche Angaben bzgl. Annex XII EU-Taxonomie-Verordnung Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energie- sektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf spezifische öffentliche Bekanntmachungen für diese Wirtschaftstätigkeiten werden folgende zusätzlich An- gaben offengelegt: In Art. 1 werden die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, in Art. 2 die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 genannt. Investitionen in Unternehmen mit relevantem Engagement, die unter die unten genannten Wirtschaftszweige fallen, soll- ten in den entsprechenden Vorlagen 1-5 von Anhang XII aus- gewiesen werden. UNIQA veröffentlicht gemäß Annex XII der Verordnung 2022/1214 die Meldebögen für Kernenergie und fossile Gase. Dabei hat UNIQA keine zweckgebundenen Finanzierungen in den genannten Bereichen und investiert nicht gezielt in Unternehmen in den genannten Aktivitäten. Das Exposure ergibt sich aufgrund der Offenlegung der Meldebögen seitens der Gegenparteien. Der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten in den Berei- chen Kernenergie und fossile Gase hat sich basierend auf der Umsatzkennzahl im Geschäftsjahr auf 0,25 Prozent erhöht (2023: 0,01 Prozent) (Meldebogen 2 – Nenner Perspektive). Basierend auf den Betriebsausgaben hat sich der Anteil im Geschäftsjahr auf 0,24 Prozent erhöht (2023: 0,01 Prozent). Die Erhöhung ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass Finanzunternehmen im vergangenen Jahr erstmals Konfor- mitätsdaten veröffentlicht haben, die UNIQA in diesem Jahr erstmalig berücksichtigen konnte. 2.1.2.6 Vergleich zum Vorjahr Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten (basierend auf den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) ausgerichtet oder da- mit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtak- tiva, die für die Berechnung des KPI erfasst werden, betrug im Vorjahr auf Umsatzbasis 10,88 Prozent (dies entspricht einem absoluten Wert von 1.855,8 Millionen Euro). Der ent- sprechende Wert für das Geschäftsjahr lag bei 13,00 Prozent (2.369,0 Millionen Euro). Auf CapEx-Basis lag der Wert für das Vorjahr bei 0,77 Prozent ( 131,4 Millionen Euro) im Ver- gleich zu 1,07 Prozent ( 195,4 Millionen Euro) im Geschäfts- jahr. Die positive Entwicklung ist teilweise darauf zurück- zuführen, dass Finanzunternehmen im vergangenen Jahr erstmals Konformitätsdaten veröffentlicht haben, die UNIQA in diesem Jahr erstmalig berücksichtigen konnte. Zudem ist der Anteil an taxonomiekonformen Immobilien gestiegen, was sich ebenfalls positiv auf die GIR ausgewirkt hat. Die taxonomiekonformen Aktivitäten setzen sich zu 93 Pro- zent aus dem Sektor Grundstücks- und Wohnungswesen (2023: 95 Prozent), zu 3 Prozent aus dem Sektor Baugewerbe (2023: 2 Prozent), zu 2 Prozent aus dem Sektor Energiever- sorgung (2023: 3 Prozent), sowie zu 2 Prozent aus den übri- gen Sektoren (2023: 0 Prozent) zusammen. 73 Konzernlagebericht Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs- unternehmens, dieauf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen * Hier wird auf die konsolidierte Bilanz der UNIQA Insurance Group AG (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen, Sonstige Kapitalanlagen, Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation verwiesen. ** Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert. % In Millionen Euro Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: umsatzbasiert: 13,00 umsatzbasiert: 2.369,0 CapEx-basiert: 1,07 CapEx-basiert: 195,4 Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Erfassungsquote: 100,00 Erfassungsbereich: 18.226,4 Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,00 Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 0,7 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,40 Für Nicht-Finanzunternehmen: 619,1 Für Finanzunternehmen: 9,25 Für Finanzunternehmen: 1.685,2 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,51 Für Nicht-Finanzunternehmen: 275,2 Für Finanzunternehmen: 7,67 Für Finanzunternehmen: 1.397,7 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 23,28 Für Nicht-Finanzunternehmen: 4.242,3 Für Finanzunternehmen: 14,04 Für Finanzunternehmen: 2.558,8 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 50,04 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 9.120,3 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 76,35 Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 13.915,2 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, imVerhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: *** umsatzbasiert: 13,21 umsatzbasiert: 2.407,3 CapEx-basiert: 13,43 CapEx-basiert: 2.447,3 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: *** umsatzbasiert: 10,85 umsatzbasiert: 1.977,6 CapEx-basiert: 6,33 CapEx-basiert: 1.153,0 74 Jahresfinanzbericht 2024 *** Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert % In Millionen Euro Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: umsatzbasiert: 13,00 umsatzbasiert: 2.369,0 CapEx-basiert: 1,07 CapEx-basiert: 195,4 Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Erfassungsquote: 100,00 Erfassungsbereich: 18.226,4 Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,00 Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 0,7 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,40 Für Nicht-Finanzunternehmen: 619,1 Für Finanzunternehmen: 9,25 Für Finanzunternehmen: 1.685,2 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,51 Für Nicht-Finanzunternehmen: 275,2 Für Finanzunternehmen: 7,67 Für Finanzunternehmen: 1.397,7 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 23,28 Für Nicht-Finanzunternehmen: 4.242,3 Für Finanzunternehmen: 14,04 Für Finanzunternehmen: 2.558,8 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 50,04 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 9.120,3 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 76,35 Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 13.915,2 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, imVerhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: *** umsatzbasiert: 13,21 umsatzbasiert: 2.407,3 CapEx-basiert: 13,43 CapEx-basiert: 2.447,3 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: *** umsatzbasiert: 10,85 umsatzbasiert: 1.977,6 CapEx-basiert: 6,33 CapEx-basiert: 1.153,0 75 Konzernlagebericht % In Millionen Euro Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, diedenArtikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 12,81 umsatzbasiert: 2.334,2 CapEx-basiert: 0,85 CapEx-basiert: 154,9 Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 0,19 umsatzbasiert: 34,8 CapEx-basiert: 0,22 CapEx-basiert: 40,5 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: umsatzbasiert: 12,97 umsatzbasiert: 2.364,7 CapEx-basiert: 1,04 CapEx-basiert: 189,3 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden*: Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 % % % Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden: (1) Klimaschutz a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz 12,98 Umsatz 0,04 Umsatz 0,43 CapEx 1,04 CapEx 0,02 CapEx 0,41 (2) Anpassung an den Klimawandel b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz 0,02 Umsatz 0,02 CapEx 0,03 CapEx 0,04 (3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a Andere Gegenpartien werden mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann, deklariert. Da aufgrund der Vorgaben der EU-Taxonomie Verordnung nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbezogen werden, ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen. * Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Aktivitäten in Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen als tatsächlicher Anteil der Taxonomiekonformität der KPI angegeben. 76 Jahresfinanzbericht 2024 % In Millionen Euro Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, diedenArtikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 12,81 umsatzbasiert: 2.334,2 CapEx-basiert: 0,85 CapEx-basiert: 154,9 Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 0,19 umsatzbasiert: 34,8 CapEx-basiert: 0,22 CapEx-basiert: 40,5 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: umsatzbasiert: 12,97 umsatzbasiert: 2.364,7 CapEx-basiert: 1,04 CapEx-basiert: 189,3 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden*: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 % % % Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden: (1) Klimaschutz a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz 12,98 Umsatz 0,04 Umsatz 0,43 CapEx 1,04 CapEx 0,02 CapEx 0,41 (2) Anpassung an den Klimawandel b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz 0,02 Umsatz 0,02 CapEx 0,03 CapEx 0,04 (3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme b) Ermöglichende Tätigkeiten: Umsatz n/a Umsatz n/a CapEx n/a CapEx n/a 77 Konzernlagebericht Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/ Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,9 0,01 1,9 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,7 0,01 2,7 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 13,7 0,08 13,7 0,08 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 26,7 0,15 26,7 0,15 0,0 0,00 CapEx-basiert: 6,4 0,04 6,4 0,04 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 1,2 0,01 1,2 0,01 0,0 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 14,2 0,08 14,2 0,08 0,0 0,00 CapEx-basiert: 19,8 0,11 19,8 0,11 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.323,5 12,75 2.319,7 12,73 3,8 0,02 CapEx-basiert: 154,3 0,83 149,5 0,80 4,8 0,03 8. Anwendbarer KPI insgesamt umsatzbasiert: 2.369,0 13,00 2.365,3 12,98 3,8 0,02 CapEx-basiert: 195,4 1,07 190,6 1,04 4,8 0,03 78 Jahresfinanzbericht 2024 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,9 0,01 1,9 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,7 0,01 2,7 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 13,7 0,08 13,7 0,08 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 26,7 0,15 26,7 0,15 0,0 0,00 CapEx-basiert: 6,4 0,04 6,4 0,04 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 1,2 0,01 1,2 0,01 0,0 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 14,2 0,08 14,2 0,08 0,0 0,00 CapEx-basiert: 19,8 0,11 19,8 0,11 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.323,5 12,75 2.319,7 12,73 3,8 0,02 CapEx-basiert: 154,3 0,83 149,5 0,80 4,8 0,03 8. Anwendbarer KPI insgesamt umsatzbasiert: 2.369,0 13,00 2.365,3 12,98 3,8 0,02 CapEx-basiert: 195,4 1,07 190,6 1,04 4,8 0,03 79 Konzernlagebericht Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,9 0,08 1,9 0,08 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,1 0,05 0,1 0,05 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,7 0,11 2,7 0,11 0,0 0,00 CapEx-basiert: 13,7 7,02 13,7 7,02 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 26,7 1,13 26,7 1,13 0,0 0,00 CapEx-basiert: 6,4 3,29 6,4 3,29 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 1,2 0,60 1,2 0,60 0,0 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 14,2 0,60 14,2 0,60 0,0 0,00 CapEx-basiert: 19,8 10,12 19,8 10,12 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.323,5 98,08 2.319,7 97,92 3,8 0,16 CapEx-basiert: 154,2 78,92 149,4 76,47 4,8 2,45 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.369,0 100,00 2.365,3 99,84 3,8 0,16 CapEx-basiert: 195,4 100,00 190,6 97,55 4,8 2,45 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,4 0,01 1,4 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,3 0,00 0,3 0,00 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 8,5 0,05 8,5 0,05 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 6,3 0,03 6,3 0,03 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,5 0,00 0,5 0,00 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 7,2 0,04 7,2 0,04 0,0 0,00 CapEx-basiert: 5,0 0,03 4,7 0,03 0,3 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 33,5 0,18 33,5 0,18 0,0 0,00 CapEx-basiert: 37,0 0,20 37,0 0,20 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,1 0,01 2,1 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 3,1 0,02 3,1 0,02 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.918,7 10,53 1.901,2 10,43 17,5 0,10 CapEx-basiert: 1.107,1 6,08 1.085,8 5,96 21,2 0,12 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.977,6 10,85 1.960,1 10,75 17,5 0,10 CapEx-basiert: 1.153,0 6,33 1.131,5 6,21 21,5 0,12 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten 80 Jahresfinanzbericht 2024 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,9 0,08 1,9 0,08 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,1 0,05 0,1 0,05 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,7 0,11 2,7 0,11 0,0 0,00 CapEx-basiert: 13,7 7,02 13,7 7,02 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 26,7 1,13 26,7 1,13 0,0 0,00 CapEx-basiert: 6,4 3,29 6,4 3,29 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 1,2 0,60 1,2 0,60 0,0 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 14,2 0,60 14,2 0,60 0,0 0,00 CapEx-basiert: 19,8 10,12 19,8 10,12 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.323,5 98,08 2.319,7 97,92 3,8 0,16 CapEx-basiert: 154,2 78,92 149,4 76,47 4,8 2,45 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.369,0 100,00 2.365,3 99,84 3,8 0,16 CapEx-basiert: 195,4 100,00 190,6 97,55 4,8 2,45 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1,4 0,01 1,4 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,3 0,00 0,3 0,00 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 8,5 0,05 8,5 0,05 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 6,3 0,03 6,3 0,03 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,5 0,00 0,5 0,00 0,0 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 7,2 0,04 7,2 0,04 0,0 0,00 CapEx-basiert: 5,0 0,03 4,7 0,03 0,3 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 33,5 0,18 33,5 0,18 0,0 0,00 CapEx-basiert: 37,0 0,20 37,0 0,20 0,0 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2,1 0,01 2,1 0,01 0,0 0,00 CapEx-basiert: 3,1 0,02 3,1 0,02 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.918,7 10,53 1.901,2 10,43 17,5 0,10 CapEx-basiert: 1.107,1 6,08 1.085,8 5,96 21,2 0,12 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.977,6 10,85 1.960,1 10,75 17,5 0,10 CapEx-basiert: 1.153,0 6,33 1.131,5 6,21 21,5 0,12 81 Konzernlagebericht Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag in Millionen Euro % 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,5 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 2. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,0 0,00 CapEx-basiert: 0,3 0,00 3. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,6 0,00 CapEx-basiert: 0,2 0,00 4. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,1 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 5. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 19,9 0,11 CapEx-basiert: 20,0 0,11 6. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,5 0,00 CapEx-basiert: 0,0 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.385,6 13,10 CapEx-basiert: 2.426,7 13,32 8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten imNenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.407,3 13,21 CapEx-basiert: 2.447,3 13,43 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 22..22 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL ((EE11)) 22..22..11 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann ffüürr ddeenn KKlliimmaasscchhuuttzz ((EE11--11)) 22..22..11..11 UUNNIIQQAA aauuff ddeemm WWeegg zzuurr KKlliimmaattrraannssiittiioonn Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nachhal- tigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die Reduk- tion von CO 2 -Emissionen die rasche Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern. Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu beschrän- ken, wie es im Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 vereinbart wurde. UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto- Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfor- dert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regel- mäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiter- zuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsfüh- rung bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis 2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung, Ver- sicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu erreichen. Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhaus- gasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emis- sionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechen- den Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen des 1,5°C- Klimazielpfads vereinbar ist und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null- Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die Emissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw. 2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele definiert wurden. Aktuell gibt es noch keine sektorspezifische Netto-Null-Definition für Finanzunter- nehmen, UNIQA wird jedoch die Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen. Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kernge- schäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Strate- gien, Standards und Guidelines entwickelt und einen gruppenweiten Übergangsplan erarbeitet. Die Verabschie- dung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klimatransition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veranlagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implementiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österreichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt. Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei wurden gruppen- weite Klimazwischenziele für vier Bereiche des Veranla- gungsportfolios sowie für die eigene Betriebsführung vali- diert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt zur optima- len Ausrichtung des Portfolios und der Treibhausgasemis- sionen des eigenen Betriebs an einem 1,5°C-Zielpfad. Die Publikation „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransi- tion“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan (Transiti- onsplan) und beschreibt das Vorgehen und den weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da Nachhal- tigkeit zentral in das ab dem Jahr 2025 geltende neue Stra- tegieprogramm, „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ eingebet- tet ist und die UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesellschaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an etablierten internationalen und nationalen Rahmenwerken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan, laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration dieser Ziele und Maßnahmen in die finan- zielle Planung ist derzeit im Aufbau. „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde in Abstimmung mit den un- terschiedlichen Unternehmensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vorstand verabschiedet und im Dezem- ber 2024 publiziert. Im Rahmen des neuen Strategiepro- gramms ist es das Ziel von UNIQA, bis zum Jahr 2028 kon- krete Aktionspläne zur Erreichung der gesetzten Zwi- schenziele zu definieren und so den Übergangsplan zu ver- vollständigen. Der aktuelle Fortschritt im Bereich der Kli- matransition wird in den Subkapiteln zu ESRS E1 „Klima- wandel“ dargestellt. Auch wenn in Zukunft die Neutralisierung von Restemis- sionen notwendig sein wird, um das Netto-Null-Ziel zu er- reichen, legt UNIQA in Bezug auf alle Maßnahmenpakete und Zielsetzungen den aktuellen Fokus auf die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Somit wer- den an erster Stelle der Verbrauch von (fossiler) Energie und die damit verbundenen Emissionen von 82 Jahresfinanzbericht 2024 2 2 . . 2 2 K K L L I I M M A A W W A A N N D D E E L L ( ( E E 1 1 ) ) 2 2 . . 2 2 . . 1 1 Ü Ü b b e e r r g g a a n n g g s s p p l l a a n n f f ü ü r r d d e e n n K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z ( ( E E 1 1 - - 1 1 ) ) 2 2 . . 2 2 . . 1 1 . . 1 1 U U N N I I Q Q A A a a u u f f d d e e m m W W e e g g z z u u r r K K l l i i m m a a t t r r a a n n s s i i t t i i o o n n Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nachhal- tigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die Reduk- tion von CO 2 -Emissionen die rasche Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern. Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu beschrän- ken, wie es im Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 vereinbart wurde. UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto- Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfor- dert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regel- mäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiter- zuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsfüh- rung bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis 2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung, Ver- sicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu erreichen. Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhaus- gasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emis- sionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechen- den Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen des 1,5°C- Klimazielpfads vereinbar ist und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null- Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die Emissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw. 2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele definiert wurden. Aktuell gibt es noch keine sektorspezifische Netto-Null-Definition für Finanzunter- nehmen, UNIQA wird jedoch die Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen. Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kernge- schäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Strate- gien, Standards und Guidelines entwickelt und einen gruppenweiten Übergangsplan erarbeitet. Die Verabschie- dung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klimatransition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veranlagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implementiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österreichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt. Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei wurden gruppen- weite Klimazwischenziele für vier Bereiche des Veranla- gungsportfolios sowie für die eigene Betriebsführung vali- diert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt zur optima- len Ausrichtung des Portfolios und der Treibhausgasemis- sionen des eigenen Betriebs an einem 1,5°C-Zielpfad. Die Publikation „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransi- tion“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan (Transiti- onsplan) und beschreibt das Vorgehen und den weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da Nachhal- tigkeit zentral in das ab dem Jahr 2025 geltende neue Stra- tegieprogramm, „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ eingebet- tet ist und die UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesellschaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an etablierten internationalen und nationalen Rahmenwerken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan, laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration dieser Ziele und Maßnahmen in die finan- zielle Planung ist derzeit im Aufbau. „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde in Abstimmung mit den un- terschiedlichen Unternehmensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vorstand verabschiedet und im Dezem- ber 2024 publiziert. Im Rahmen des neuen Strategiepro- gramms ist es das Ziel von UNIQA, bis zum Jahr 2028 kon- krete Aktionspläne zur Erreichung der gesetzten Zwi- schenziele zu definieren und so den Übergangsplan zu ver- vollständigen. Der aktuelle Fortschritt im Bereich der Kli- matransition wird in den Subkapiteln zu ESRS E1 „Klima- wandel“ dargestellt. Auch wenn in Zukunft die Neutralisierung von Restemis- sionen notwendig sein wird, um das Netto-Null-Ziel zu er- reichen, legt UNIQA in Bezug auf alle Maßnahmenpakete und Zielsetzungen den aktuellen Fokus auf die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Somit wer- den an erster Stelle der Verbrauch von (fossiler) Energie und die damit verbundenen Emissionen von 83 Konzernlagebericht Treibhausgasen so weit wie möglich vermieden bzw. die fossilen Anteile reduziert und Energiequellen nachhaltig ersetzt. Diesbezüglich bestehen bereits umfangreiche De- karbonisierungspläne und -strategien. Derzeit werden demnach keine Maßnahmen im Bereich der Kompensa- tion gesetzt. UNIQA verwendet aktuell auch keinen inter- nen CO 2 -Preis. Als Unternehmen, dessen Schwerpunkt im Versicherungs- geschäft liegt, investiert UNIQA nicht direkt in Vermö- genswerte, die in Zusammenhang mit der Erzeugung oder Verarbeitung von Kohle, Erdöl oder Erdgas stehen. Des- halb erfolgt keine Berichterstattung über langfristige In- vestitionen in diese Bereiche. Über Investitionen in Kapi- talanlageprodukte, die durch Unternehmen mit Bezug zu Kohle, Erdöl oder Erdgas begeben wurden, sowie über die Übernahme von Versicherungsschutz für derartige Unter- nehmen besteht eine indirekte Verbindung zur Erzeugung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Gemäß der Dekar- bonisierungsstrategie besteht ein Ausstiegsplan aus fossi- len Brennstoffen, der im Unterkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung beschrieben wird. UNIQA ist nicht aus den mit dem Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß EU-Benchmarking Verord- nung ausgeschlossen. 2 2 . . 2 2 . . 1 1 . . 2 2 Ü Ü b b e e r r g g a a n n g g s s p p l l a a n n i i n n d d e e r r V V e e r r a a n n l l a a g g u u n n g g Die Veranlagungsstrategie von UNIQA orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, dem Übereinkommen von Paris, sowie dem übergeordneten Ziel, gruppenweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Durch eine CO 2 -orientierte Analyse des Portfolios werden frühzeitig Klimarisiken und -chancen erkannt und die Transformati- onsbereitschaft der Emittent:innen gemäß dem 1,5°C-Ziel bewertet. Nachhaltige Investitionen tragen zur Finanzie- rung der Transformation bei, reduzieren das Exposure ge- genüber Nachhaltigkeitsrisiken und steigern nachhaltig- keitsbedingte Chancen. Der Zielpfad zur Reduktion der Emissionsintensität (WACI - Weighted Average Carbon Intensity) sieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Inter- governmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Re- duktion um 60 Prozent bis zum Jahr 2030 vor (gegenüber dem Basisjahr 2021). Die validierten SBTi-Ziele von UNIQA bestätigen die Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C. Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels wurden mehrere De- karbonisierungshebel identifiziert: D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g s s s s t t r r a a t t e e g g i i e e : : Ausstieg aus fossilen Ener- gieträgern und Nuklearenergie bis zum Jahr 2035. Neue Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas werden schritt- weise eingeschränkt und schließlich vollständig einge- stellt. R R e e d d u u k k t t i i o o n n d d e e r r E E m m i i s s s s i i o o n n s s i i n n t t e e n n s s i i t t ä ä t t : : Durch die Steue- rung der Portfolioeffizienz wird die Emissionsintensität von Investitionen schrittweise reduziert. F F ö ö r r d d e e r r u u n n g g v v o o n n S S B B T T i i - - Z Z i i e e l l e e n n : : UNIQA unterstützt Emit- tent:innen bei der Setzung eigener wissenschaftsbasier- ter Klimaziele. Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen fi- nanziert, die zur Emissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR-Artikel-9- Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Tech- nologien untergliedern. Engagement-Aktivitäten fördern die Dekarbonisierungsanstrengungen der Unternehmen und sollen Desinvestitionen nach Möglichkeit verhindern. Um das Risiko von Residualemissionen einzelner Unter- nehmen, in die UNIQA investiert, bis 2050 zu minimieren, sollten diese idealerweise von den Unternehmen selbst neutralisiert werden. Das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr 2050 für Investitionen erfordert, dass verbleibende Emis- sionen durch Emissionszertifikate ausgeglichen werden. Zur Reduktion des finanziellen Risikos wird an einem schrittweisen Ausstieg aus Investitionen in fossile Energie- träger und Nuklearenergie gearbeitet, seit dem Jahr 2022 erfolgen zudem gezielte Engagement-Aktivitäten mit den Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die gemeinsam 65 Prozent der durch UNIQA finanzierten Emissionen verursachen. Zusätzlich zu den Engagement- Aktivitäten besteht ein Limitsystem für Direktinvestitio- nen in treibhausgasintensive Emittent:innen. Investitio- nen sind nur zulässig, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Die Investition erfolgt in Form eines Green, Social oder Sustainability Bonds. Der Emittent bzw. die Emittentin hat sich zu einem Plan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Der Emittent bzw. die Emittentin hat einen überdurch- schnittlichen ESG-Status von ISS erhalten. Die Investition wurde vom Asset-Liability-Management -Ausschuss genehmigt. Derzeit hat UNIQA noch keine spezifischen Ziele oder Pläne in Bezug auf die Entwicklung von taxonomiefähigen und -konformen Umsätzen, CapEx oder OpEx entwickelt. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinu- ierlich beobachtet und gegebenenfalls bei künftigen Strate- gieanpassungen berücksichtigt. Der auf Kapitalanlagen bezogene Übergangsplan ist in dem vom Vorstand genehmigten UNIQA Group Responsible In- vestment Standard festgehalten. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans für die Veranlagung sowie die gesetzten Maßnahmen werden in den Subkapiteln zu Klimathemen in der Veranlagung im Detail dargestellt. 22..22..11..33 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann iimm FFiirrmmeennkkuunnddeennggeesscchhääfftt Die Strategie von UNIQA im Firmenkundengeschäft orien- tiert sich an den Prinzipien des Klimaschutzes, dem Über- einkommen von Paris sowie dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die strategischen Hauptziele umfassen die Reduktion von Treibhaus- gasemissionen, die Stärkung der Resilienz der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken sowie die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen. Durch eine umfassende Nachhaltigkeitsrisikobewertung werden klimarelevante Risiken und Chancen erkannt und Kund:innen in ihrer Transformationsbereitschaft unterstützt, um die Ziele des 1,5°C-Ziels zu erreichen. Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels im Firmenkundenge- schäft hat UNIQA mehrere Dekarbonisierungshebel defi- niert: AAuussssttiieegg aauuss ffoossssiilleenn BBrreennnnssttooffffeenn: UNIQA verfolgt eine schrittweise Ausstiegsstrategie aus Geschäften mit fossilen Energieträgern. Ab 2024 werden keine neuen Verträge mit Unternehmen im Bereich Rohöl abge- schlossen, ab 2025 gilt dies auch für Erdgasunterneh- men, ausgenommen solche, die wissenschaftsbasierte Klimaziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verfolgen. AAuussbbaauu ddeess GGeesscchhääffttss mmiitt eerrnneeuueerrbbaarreenn EEnneerrggiieenn: UNIQA unterstützt aktiv den Ausbau erneuerbarer Ener- gien und entwickelt spezifische Versicherungslösungen für Unternehmen im Bereich Wind-, Solar- und Wasser- kraft. Ziel ist es, den Wandel zu kohlenstofffreier Energie zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Kund:innen zu steigern. EEnnggaaggeemmeenntt mmiitt CCOO₂₂--iinntteennssiivveenn KKuunnddeenn: Im Ge- schäftsjahr führte UNIQA eine Analyse der zehn größten Emittent:innen je Markt durch, um gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion anzustoßen. Dabei wird das En- gagement mit Kund:innen aus CO₂-intensiven Branchen vertieft, um sie in ihrer Klimatransformation zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem 1,5°C-Zielpfad bleiben. Zur Erfüllung der steigenden Marktanforderungen wird im Firmenkundengeschäft die Entwicklung innovativer Nach- haltigkeitsprodukte gefordert. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie wurden Zwi- schenziele zur Reduktion von versicherungsbedingten Scope-3-Emissionen bis zum Jahr 2040 für Österreich und bis zum Jahr 2050 für die anderen Länder, in denen UNIQA tätig ist, gesetzt. Diese Fünf-Jahres-Zwischenziele unter- stützen die Umsetzung der Klimastrategie. Die Qualifizie- rung der Klimaziele im Firmenkundengeschäft in Bezug auf eine Ausrichtung am 1,5°C-Ziel ist aktuell mangels me- thodischer Vorgaben und Standards nicht möglich. Der Übergangsplan ist im UNIQA Group ESG Underwri- ting Standard verankert und wurde vom Vorstand geneh- migt. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umset- zung liegt bei den für das Geschäftsfeld Corporate Busi- ness & Affinity verantwortlichen Leitungsfunktionen der beiden Segmente UNIQA Österreich und UNIQA International. Ein allfälliger Anpassungsbedarf der Strategie wird fort- laufend beobachtet und gegebenenfalls in künftige Umset- zungsmaßnahmen integriert. Der Fortschritt in der Um- setzung des Übergangsplans sowie die gesetzten Maßnah- men werden laufend überprüft und sind im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft dargestellt. 22..22..11..44 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann iimm PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Zentrale Elemente der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Retailar (ESG-Retail-Strategie) sind die An- passung an den Klimawandel sowie Klimaschutz. Ziel ist es, durch die nachhaltige Gestaltung von Privatkunden- produkten, Chancen und Risiken in Bezug auf die grup- penweite Klimatransition zu adressieren und das Ziel von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Dabei sind neben der Anpassung an den Klimawandel auch die Themen Energie und CO 2 - Emissionen relevant. Als Dekarbonisierungshebel wurden die durch Kund:in- nen verursachten CO 2 -Emissionen identifiziert. Dekarbo- nisierung im Bereich der Privatkund:innen wird unter an- derem durch eine Incentivierung in Richtung nachhaltiger Mobilität vorangetrieben. Dazu zählen beispielsweise die 84 Jahresfinanzbericht 2024 Treibhausgasen so weit wie möglich vermieden bzw. die fossilen Anteile reduziert und Energiequellen nachhaltig ersetzt. Diesbezüglich bestehen bereits umfangreiche De- karbonisierungspläne und -strategien. Derzeit werden demnach keine Maßnahmen im Bereich der Kompensa- tion gesetzt. UNIQA verwendet aktuell auch keinen inter- nen CO 2 -Preis. Als Unternehmen, dessen Schwerpunkt im Versicherungs- geschäft liegt, investiert UNIQA nicht direkt in Vermö- genswerte, die in Zusammenhang mit der Erzeugung oder Verarbeitung von Kohle, Erdöl oder Erdgas stehen. Des- halb erfolgt keine Berichterstattung über langfristige In- vestitionen in diese Bereiche. Über Investitionen in Kapi- talanlageprodukte, die durch Unternehmen mit Bezug zu Kohle, Erdöl oder Erdgas begeben wurden, sowie über die Übernahme von Versicherungsschutz für derartige Unter- nehmen besteht eine indirekte Verbindung zur Erzeugung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Gemäß der Dekar- bonisierungsstrategie besteht ein Ausstiegsplan aus fossi- len Brennstoffen, der im Unterkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung beschrieben wird. UNIQA ist nicht aus den mit dem Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß EU-Benchmarking Verord- nung ausgeschlossen. 22..22..11..22 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann iinn ddeerr VVeerraannllaagguunngg Die Veranlagungsstrategie von UNIQA orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, dem Übereinkommen von Paris, sowie dem übergeordneten Ziel, gruppenweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Durch eine CO 2 -orientierte Analyse des Portfolios werden frühzeitig Klimarisiken und -chancen erkannt und die Transformati- onsbereitschaft der Emittent:innen gemäß dem 1,5°C-Ziel bewertet. Nachhaltige Investitionen tragen zur Finanzie- rung der Transformation bei, reduzieren das Exposure ge- genüber Nachhaltigkeitsrisiken und steigern nachhaltig- keitsbedingte Chancen. Der Zielpfad zur Reduktion der Emissionsintensität (WACI - Weighted Average Carbon Intensity) sieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Inter- governmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Re- duktion um 60 Prozent bis zum Jahr 2030 vor (gegenüber dem Basisjahr 2021). Die validierten SBTi-Ziele von UNIQA bestätigen die Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C. Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels wurden mehrere De- karbonisierungshebel identifiziert: DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee:: Ausstieg aus fossilen Ener- gieträgern und Nuklearenergie bis zum Jahr 2035. Neue Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas werden schritt- weise eingeschränkt und schließlich vollständig einge- stellt. RReedduukkttiioonn ddeerr EEmmiissssiioonnssiinntteennssiittäätt:: Durch die Steue- rung der Portfolioeffizienz wird die Emissionsintensität von Investitionen schrittweise reduziert. FFöörrddeerruunngg vvoonn SSBBTTii--ZZiieelleenn:: UNIQA unterstützt Emit- tent:innen bei der Setzung eigener wissenschaftsbasier- ter Klimaziele. Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen fi- nanziert, die zur Emissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR-Artikel-9- Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Tech- nologien untergliedern. Engagement-Aktivitäten fördern die Dekarbonisierungsanstrengungen der Unternehmen und sollen Desinvestitionen nach Möglichkeit verhindern. Um das Risiko von Residualemissionen einzelner Unter- nehmen, in die UNIQA investiert, bis 2050 zu minimieren, sollten diese idealerweise von den Unternehmen selbst neutralisiert werden. Das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr 2050 für Investitionen erfordert, dass verbleibende Emis- sionen durch Emissionszertifikate ausgeglichen werden. Zur Reduktion des finanziellen Risikos wird an einem schrittweisen Ausstieg aus Investitionen in fossile Energie- träger und Nuklearenergie gearbeitet, seit dem Jahr 2022 erfolgen zudem gezielte Engagement-Aktivitäten mit den Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die gemeinsam 65 Prozent der durch UNIQA finanzierten Emissionen verursachen. Zusätzlich zu den Engagement- Aktivitäten besteht ein Limitsystem für Direktinvestitio- nen in treibhausgasintensive Emittent:innen. Investitio- nen sind nur zulässig, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Die Investition erfolgt in Form eines Green, Social oder Sustainability Bonds. Der Emittent bzw. die Emittentin hat sich zu einem Plan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Der Emittent bzw. die Emittentin hat einen überdurch- schnittlichen ESG-Status von ISS erhalten. Die Investition wurde vom Asset-Liability-Management -Ausschuss genehmigt. Derzeit hat UNIQA noch keine spezifischen Ziele oder Pläne in Bezug auf die Entwicklung von taxonomiefähigen und -konformen Umsätzen, CapEx oder OpEx entwickelt. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinu- ierlich beobachtet und gegebenenfalls bei künftigen Strate- gieanpassungen berücksichtigt. Der auf Kapitalanlagen bezogene Übergangsplan ist in dem vom Vorstand genehmigten UNIQA Group Responsible In- vestment Standard festgehalten. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans für die Veranlagung sowie die gesetzten Maßnahmen werden in den Subkapiteln zu Klimathemen in der Veranlagung im Detail dargestellt. 2 2 . . 2 2 . . 1 1 . . 3 3 Ü Ü b b e e r r g g a a n n g g s s p p l l a a n n i i m m F F i i r r m m e e n n k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Die Strategie von UNIQA im Firmenkundengeschäft orien- tiert sich an den Prinzipien des Klimaschutzes, dem Über- einkommen von Paris sowie dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die strategischen Hauptziele umfassen die Reduktion von Treibhaus- gasemissionen, die Stärkung der Resilienz der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken sowie die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen. Durch eine umfassende Nachhaltigkeitsrisikobewertung werden klimarelevante Risiken und Chancen erkannt und Kund:innen in ihrer Transformationsbereitschaft unterstützt, um die Ziele des 1,5°C-Ziels zu erreichen. Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels im Firmenkundenge- schäft hat UNIQA mehrere Dekarbonisierungshebel defi- niert: A A u u s s s s t t i i e e g g a a u u s s f f o o s s s s i i l l e e n n B B r r e e n n n n s s t t o o f f f f e e n n : UNIQA verfolgt eine schrittweise Ausstiegsstrategie aus Geschäften mit fossilen Energieträgern. Ab 2024 werden keine neuen Verträge mit Unternehmen im Bereich Rohöl abge- schlossen, ab 2025 gilt dies auch für Erdgasunterneh- men, ausgenommen solche, die wissenschaftsbasierte Klimaziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verfolgen. A A u u s s b b a a u u d d e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m i i t t e e r r n n e e u u e e r r b b a a r r e e n n E E n n e e r r g g i i e e n n : UNIQA unterstützt aktiv den Ausbau erneuerbarer Ener- gien und entwickelt spezifische Versicherungslösungen für Unternehmen im Bereich Wind-, Solar- und Wasser- kraft. Ziel ist es, den Wandel zu kohlenstofffreier Energie zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Kund:innen zu steigern. E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t m m i i t t C C O O ₂ ₂ - - i i n n t t e e n n s s i i v v e e n n K K u u n n d d e e n n : Im Ge- schäftsjahr führte UNIQA eine Analyse der zehn größten Emittent:innen je Markt durch, um gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion anzustoßen. Dabei wird das En- gagement mit Kund:innen aus CO₂-intensiven Branchen vertieft, um sie in ihrer Klimatransformation zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem 1,5°C-Zielpfad bleiben. Zur Erfüllung der steigenden Marktanforderungen wird im Firmenkundengeschäft die Entwicklung innovativer Nach- haltigkeitsprodukte gefordert. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie wurden Zwi- schenziele zur Reduktion von versicherungsbedingten Scope-3-Emissionen bis zum Jahr 2040 für Österreich und bis zum Jahr 2050 für die anderen Länder, in denen UNIQA tätig ist, gesetzt. Diese Fünf-Jahres-Zwischenziele unter- stützen die Umsetzung der Klimastrategie. Die Qualifizie- rung der Klimaziele im Firmenkundengeschäft in Bezug auf eine Ausrichtung am 1,5°C-Ziel ist aktuell mangels me- thodischer Vorgaben und Standards nicht möglich. Der Übergangsplan ist im UNIQA Group ESG Underwri- ting Standard verankert und wurde vom Vorstand geneh- migt. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umset- zung liegt bei den für das Geschäftsfeld Corporate Busi- ness & Affinity verantwortlichen Leitungsfunktionen der beiden Segmente UNIQA Österreich und UNIQA International. Ein allfälliger Anpassungsbedarf der Strategie wird fort- laufend beobachtet und gegebenenfalls in künftige Umset- zungsmaßnahmen integriert. Der Fortschritt in der Um- setzung des Übergangsplans sowie die gesetzten Maßnah- men werden laufend überprüft und sind im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft dargestellt. 2 2 . . 2 2 . . 1 1 . . 4 4 Ü Ü b b e e r r g g a a n n g g s s p p l l a a n n i i m m P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Zentrale Elemente der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Retailar (ESG-Retail-Strategie) sind die An- passung an den Klimawandel sowie Klimaschutz. Ziel ist es, durch die nachhaltige Gestaltung von Privatkunden- produkten, Chancen und Risiken in Bezug auf die grup- penweite Klimatransition zu adressieren und das Ziel von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Dabei sind neben der Anpassung an den Klimawandel auch die Themen Energie und CO 2 - Emissionen relevant. Als Dekarbonisierungshebel wurden die durch Kund:in- nen verursachten CO 2 -Emissionen identifiziert. Dekarbo- nisierung im Bereich der Privatkund:innen wird unter an- derem durch eine Incentivierung in Richtung nachhaltiger Mobilität vorangetrieben. Dazu zählen beispielsweise die 85 Konzernlagebericht E-Deckung, ein speziell für Elektrofahrzeuge entwickelter Versicherungsschutz, oder das CO 2 -Pricing-Modell im neuen Verkaufsprodukt Kfz. Dieses in Österreich einge- führte Produkt bietet Preisreduktionen für verbrauchs- arme Fahrzeuge. Ein wichtiger Schritt im Übergang des Privatkundengeschäfts in Richtung Netto-Null-Emissio- nen stellt die Herstellung von Rahmenbedingungen für nachhaltige Produktentwicklung dar. Die Anpassung an den Klimawandel, die Förderung von erneuerbaren Ener- gien und die Reduktion von Emissionen sowie ein Fokus auf Diversität und Inklusion sind in Österreich durch eine zusätzliche interne Guideline im Produktentwicklungs- prozess verankert. Zukünftige Produkte sollen ESG-Fea- tures integrieren, um präventive Maßnahmen der Kund:innen zu fördern und ihre Resilienz gegen Kli- maschäden und Extremwetterereignisse zu steigern. Für andere Länder, in denen UNIQA tätig ist, ist eine ESG-Pri- vatkundenstrategie aktuell in Erarbeitung. Bei alldem legt UNIQA großen Wert auf eine stetige Stei- gerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins bei den Ver- triebsmitarbeiter:innen. Durch gezielte Schulungen und Awareness-Programme im Vertrieb wird sichergestellt, dass die Vertriebsmitarbeiter:innen Informationen zur Verfügung haben, um für Beratungsgespräche optimal vor- bereitet zu sein. Zudem zielt der erweiterte Beratungsan- satz darauf ab, Kund:innen stets passende nachhaltige Produkte anzubieten. Unterstützend setzt UNIQA dabei auf intensive Marktforschung, um den Marktveränderun- gen gerecht zu werden, Trends frühzeitig zu erkennen und die Bedürfnisse der Kund:innen in Bezug auf Nachhaltig- keit bestmöglich zu erfüllen. In diesem Zusammenhang arbeitet UNIQA an einer quan- titativen Bewertung und Zielsetzung für die Pfeiler der Nachhaltigkeitsstrategie im Privatkundengeschäft. Als erste Maßnahme wird eine Datengrundlage geschaffen, die als Basis für künftige Zielsetzungen dienen wird. Gruppenweit werden auch bereits diverse Maßnahmen in Bezug auf die definierten Dekarbonisierungshebel umge- setzt. Details dazu finden sich im Kapitel zu Klimathemen im Privatkundengeschäft. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans im Privatkundengeschäft sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Privatkundengeschäft dargestellt. 2 2 . . 2 2 . . 1 1 . . 5 5 Ü Ü b b e e r r g g a a n n g g s s p p l l a a n n f f ü ü r r I I m m m m o o b b i i l l i i e e n n u u n n d d F F u u h h r r p p a a r r k k Ziel ist es hier, sowohl für selbst genutzte, im Eigentum von UNIQA stehende als auch für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und den Fuhrpark bis 2040 in Ös- terreich und bis 2050 in den anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Übereinkommen von Paris und der darauf beruhende 1,5°C-Klimazielpfad bilden die Basis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Immobilienportfolios. UNIQA hat sich daher im Rahmen der SBTi zur Erreichung eines Zwi- schenziels verpflichtet, das erfolgreich validiert wurde. Dieser Reduktionspfad entspricht dem 1,5°C-Ziel. Die größten Dekarbonisierungshebel von UNIQA im Be- reich der eigengenutzten Immobilien und der als Finan- zinvestition gehaltenen Immobilien liegen in der Nutzung erneuerbarer Energien, der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Bio- masse-Heizungen, dem verstärkten Einsatz von zertifi- ziertem Ökostrom sowie in der Steigerung der Energieeffi- zienz. Im Bereich der Betriebsökologie ist zudem die Elektrifizierung des Fuhrparks als weiterer Hebel zu nen- nen. Die Dekarbonisierung der Immobilien über thermische- oder bautechnische Sanierungen, Energiemonitoring, Op- timierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungs- systeme oder die Umstellung auf nachhaltige Leucht- und Kühlmittel wird seit mehreren Jahren aktiv vorangetrie- ben. Im Geschäftsjahr hat UNIQA 3,0 Millionen Euro da- für investiert, für das Jahr 2025 sind weitere Investitionen von 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Die aus bereits durch- geführten Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Er- kenntnisse bilden die Grundlage für die künftige Umset- zung von ESG-relevanten Maßnahmen. Das Immobilienportfolio besteht aus unterschiedlichen Assetklassen innerhalb des Immobiliensektors und reicht vom traditionellen Wiener Zinshaus bis hin zu hochwerti- gen Büroimmobilien. Ebenso unterschiedlich sind die in diesen Gebäuden genutzten Heizungsarten. Der relevante Anteil nachhaltiger Heizungsformen wie Fernwärme und Wärmepumpen soll fortlaufend erhöht werden, während der Anteil von Öl- und Gasheizungen reduziert wird. Ob- jekte mit Einzelgasthermen innerhalb von Wohnungen machen im Geschäftsjahr 2023 auf Basis der Marktwerte einen Anteil von rund 39 Prozent aus. Eine konsequente Reduktion dieses Anteils wäre wünschenswert. Dies ist in Österreich allerdings schwer umsetzbar, da für den Aus- tausch von Einzelgasthermen die Zustimmung der Mie- ter:innen gesetzlich gefordert ist. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplan bei Immobilien und im Fuhrpark sowie die gesetzten Maß- nahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klima- themen bei Immobilien und Betriebsökologie dargestellt. 22..22..22 TTHHGG--BBrruuttttooeemmiissssiioonneenn ddeerr KKaatteeggoorriieenn SSccooppee 11,, 22 uunndd 33 ssoowwiiee TTHHGG--GGeessaammtteemmiissssiioonneenn ((EE11--66)) Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Treibhausgasemissionen, die direkt oder indirekt Wirt- schaftsaktivitäten von UNIQA zuzuordnen sind. Sie um- fasst die Emissionen aus verschiedenen Quellen und Akti- vitäten innerhalb des Unternehmens. Diese werden in die Kategorie Scope 1, Scope 2 und Scope 3 unterteilt und be- ruhen jeweils auf spezifischen Quellen und Berechnungs- methoden. EEmmiissssiioonneenn SSccooppee 11 uunndd 22: Inkludiert Emissionen aus selbstgenutzten und vermieteten Immobilien und dem Fuhrpark. Scope-2-Emissionen werden nach einer markt- und standortbasierten Methode dargestellt. UNIQA ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen abge- deckt. Es besteht ein SBTi-validiertes Klimazwischenziel für Scope-1 und Scope-2-Emissionen aus selbstgenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. Dieses sieht eine Reduk- tion der Emissionen von 42 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2021 vor. EEmmiissssiioonneenn SSccooppee 33:: Inkludiert finanzierte Emissionen aus Investitionen in Unternehmen und Staatsanleihen (Kategorie 15) gem. PCAF-Standard Part A. UNIQA hat keine Zwischenziele für finanzierte Emissionen definiert, jedoch werden umfassende Ziele inklusive validierter SBTi-Ziele für die Kapitalanlagen im Subkapitel zu Klima- themen in der Veranlagung dargestellt. Weitere Scope-3- Kategorien gemäß GHG - Protokoll wurden analysiert und aufgrund ihrer Höhe als nicht wesentlich klassifiziert. UNIQA überwacht die Wesentlichkeit weiterer Scope-3- Kategorien laufend. Neben den Emissionen in Scope 3.15 berichtet UNIQA außerdem versicherungsbedingte Emis- sionen aus dem Firmenkundengeschäft und fahrzeugbe- zogene Emissionen für das Privatkundengeschäft gemäß PCAF-Standard Part C. Diese werden jedoch nicht als Teil der Tabelle dargestellt, sondern in den Unterkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft und im Privat- kundengeschäft berichtet. Die anteiligen Emissionen aus der nach der Equity-Me- thode bilanzierten Beteiligung von UNIQA an der STRABAG SE werden im Rahmen der finanzierten Emissi- onen (Scope 3.15) und innerhalb entsprechender Ziele be- richtet. Der Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die auf- grund von Primärdaten berechnet wurden, beläuft sich auf 44 Prozent. Biogene CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in den Scope- 1-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 110 Tonnen CO 2 , jene, die nicht in den Scope-2-Treibhaus- gasemissionen (marktbasiert) enthalten sind, betragen 17.725 Tonnen CO 2 , jene, die nicht in den Scope-2-Treib- hausgasemissionen (standortbasiert) enthalten sind, be- tragen 17.725 Tonnen CO 2 , und jene, die nicht in den Scope-3-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 0 Tonnen CO 2 . Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind die ausgewiesenen Scope-2-Treibhausgasemissionen an biogenem CO 2 nach der standortbasierten Methode gleich jenen nach der marktbasierten Methode. Die detaillierten Berechnungsmethoden und Annahmen sowie Umfang und spezifischen Quellen von Emissions- faktoren werden in den entsprechenden Unterkapiteln er- läutert. 86 Jahresfinanzbericht 2024 E-Deckung, ein speziell für Elektrofahrzeuge entwickelter Versicherungsschutz, oder das CO 2 -Pricing-Modell im neuen Verkaufsprodukt Kfz. Dieses in Österreich einge- führte Produkt bietet Preisreduktionen für verbrauchs- arme Fahrzeuge. Ein wichtiger Schritt im Übergang des Privatkundengeschäfts in Richtung Netto-Null-Emissio- nen stellt die Herstellung von Rahmenbedingungen für nachhaltige Produktentwicklung dar. Die Anpassung an den Klimawandel, die Förderung von erneuerbaren Ener- gien und die Reduktion von Emissionen sowie ein Fokus auf Diversität und Inklusion sind in Österreich durch eine zusätzliche interne Guideline im Produktentwicklungs- prozess verankert. Zukünftige Produkte sollen ESG-Fea- tures integrieren, um präventive Maßnahmen der Kund:innen zu fördern und ihre Resilienz gegen Kli- maschäden und Extremwetterereignisse zu steigern. Für andere Länder, in denen UNIQA tätig ist, ist eine ESG-Pri- vatkundenstrategie aktuell in Erarbeitung. Bei alldem legt UNIQA großen Wert auf eine stetige Stei- gerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins bei den Ver- triebsmitarbeiter:innen. Durch gezielte Schulungen und Awareness-Programme im Vertrieb wird sichergestellt, dass die Vertriebsmitarbeiter:innen Informationen zur Verfügung haben, um für Beratungsgespräche optimal vor- bereitet zu sein. Zudem zielt der erweiterte Beratungsan- satz darauf ab, Kund:innen stets passende nachhaltige Produkte anzubieten. Unterstützend setzt UNIQA dabei auf intensive Marktforschung, um den Marktveränderun- gen gerecht zu werden, Trends frühzeitig zu erkennen und die Bedürfnisse der Kund:innen in Bezug auf Nachhaltig- keit bestmöglich zu erfüllen. In diesem Zusammenhang arbeitet UNIQA an einer quan- titativen Bewertung und Zielsetzung für die Pfeiler der Nachhaltigkeitsstrategie im Privatkundengeschäft. Als erste Maßnahme wird eine Datengrundlage geschaffen, die als Basis für künftige Zielsetzungen dienen wird. Gruppenweit werden auch bereits diverse Maßnahmen in Bezug auf die definierten Dekarbonisierungshebel umge- setzt. Details dazu finden sich im Kapitel zu Klimathemen im Privatkundengeschäft. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans im Privatkundengeschäft sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Privatkundengeschäft dargestellt. 22..22..11..55 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann ffüürr IImmmmoobbiilliieenn uunndd FFuuhhrrppaarrkk Ziel ist es hier, sowohl für selbst genutzte, im Eigentum von UNIQA stehende als auch für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und den Fuhrpark bis 2040 in Ös- terreich und bis 2050 in den anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Übereinkommen von Paris und der darauf beruhende 1,5°C-Klimazielpfad bilden die Basis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Immobilienportfolios. UNIQA hat sich daher im Rahmen der SBTi zur Erreichung eines Zwi- schenziels verpflichtet, das erfolgreich validiert wurde. Dieser Reduktionspfad entspricht dem 1,5°C-Ziel. Die größten Dekarbonisierungshebel von UNIQA im Be- reich der eigengenutzten Immobilien und der als Finan- zinvestition gehaltenen Immobilien liegen in der Nutzung erneuerbarer Energien, der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Bio- masse-Heizungen, dem verstärkten Einsatz von zertifi- ziertem Ökostrom sowie in der Steigerung der Energieeffi- zienz. Im Bereich der Betriebsökologie ist zudem die Elektrifizierung des Fuhrparks als weiterer Hebel zu nen- nen. Die Dekarbonisierung der Immobilien über thermische- oder bautechnische Sanierungen, Energiemonitoring, Op- timierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungs- systeme oder die Umstellung auf nachhaltige Leucht- und Kühlmittel wird seit mehreren Jahren aktiv vorangetrie- ben. Im Geschäftsjahr hat UNIQA 3,0 Millionen Euro da- für investiert, für das Jahr 2025 sind weitere Investitionen von 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Die aus bereits durch- geführten Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Er- kenntnisse bilden die Grundlage für die künftige Umset- zung von ESG-relevanten Maßnahmen. Das Immobilienportfolio besteht aus unterschiedlichen Assetklassen innerhalb des Immobiliensektors und reicht vom traditionellen Wiener Zinshaus bis hin zu hochwerti- gen Büroimmobilien. Ebenso unterschiedlich sind die in diesen Gebäuden genutzten Heizungsarten. Der relevante Anteil nachhaltiger Heizungsformen wie Fernwärme und Wärmepumpen soll fortlaufend erhöht werden, während der Anteil von Öl- und Gasheizungen reduziert wird. Ob- jekte mit Einzelgasthermen innerhalb von Wohnungen machen im Geschäftsjahr 2023 auf Basis der Marktwerte einen Anteil von rund 39 Prozent aus. Eine konsequente Reduktion dieses Anteils wäre wünschenswert. Dies ist in Österreich allerdings schwer umsetzbar, da für den Aus- tausch von Einzelgasthermen die Zustimmung der Mie- ter:innen gesetzlich gefordert ist. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplan bei Immobilien und im Fuhrpark sowie die gesetzten Maß- nahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klima- themen bei Immobilien und Betriebsökologie dargestellt. 2 2 . . 2 2 . . 2 2 T T H H G G - - B B r r u u t t t t o o e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n d d e e r r K K a a t t e e g g o o r r i i e e n n S S c c o o p p e e 1 1 , , 2 2 u u n n d d 3 3 s s o o w w i i e e T T H H G G - - G G e e s s a a m m t t e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( E E 1 1 - - 6 6 ) ) Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Treibhausgasemissionen, die direkt oder indirekt Wirt- schaftsaktivitäten von UNIQA zuzuordnen sind. Sie um- fasst die Emissionen aus verschiedenen Quellen und Akti- vitäten innerhalb des Unternehmens. Diese werden in die Kategorie Scope 1, Scope 2 und Scope 3 unterteilt und be- ruhen jeweils auf spezifischen Quellen und Berechnungs- methoden. E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n S S c c o o p p e e 1 1 u u n n d d 2 2 : Inkludiert Emissionen aus selbstgenutzten und vermieteten Immobilien und dem Fuhrpark. Scope-2-Emissionen werden nach einer markt- und standortbasierten Methode dargestellt. UNIQA ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen abge- deckt. Es besteht ein SBTi-validiertes Klimazwischenziel für Scope-1 und Scope-2-Emissionen aus selbstgenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. Dieses sieht eine Reduk- tion der Emissionen von 42 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2021 vor. E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n S S c c o o p p e e 3 3 : : Inkludiert finanzierte Emissionen aus Investitionen in Unternehmen und Staatsanleihen (Kategorie 15) gem. PCAF-Standard Part A. UNIQA hat keine Zwischenziele für finanzierte Emissionen definiert, jedoch werden umfassende Ziele inklusive validierter SBTi-Ziele für die Kapitalanlagen im Subkapitel zu Klima- themen in der Veranlagung dargestellt. Weitere Scope-3- Kategorien gemäß GHG - Protokoll wurden analysiert und aufgrund ihrer Höhe als nicht wesentlich klassifiziert. UNIQA überwacht die Wesentlichkeit weiterer Scope-3- Kategorien laufend. Neben den Emissionen in Scope 3.15 berichtet UNIQA außerdem versicherungsbedingte Emis- sionen aus dem Firmenkundengeschäft und fahrzeugbe- zogene Emissionen für das Privatkundengeschäft gemäß PCAF-Standard Part C. Diese werden jedoch nicht als Teil der Tabelle dargestellt, sondern in den Unterkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft und im Privat- kundengeschäft berichtet. Die anteiligen Emissionen aus der nach der Equity-Me- thode bilanzierten Beteiligung von UNIQA an der STRABAG SE werden im Rahmen der finanzierten Emissi- onen (Scope 3.15) und innerhalb entsprechender Ziele be- richtet. Der Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die auf- grund von Primärdaten berechnet wurden, beläuft sich auf 44 Prozent. Biogene CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in den Scope- 1-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 110 Tonnen CO 2 , jene, die nicht in den Scope-2-Treibhaus- gasemissionen (marktbasiert) enthalten sind, betragen 17.725 Tonnen CO 2 , jene, die nicht in den Scope-2-Treib- hausgasemissionen (standortbasiert) enthalten sind, be- tragen 17.725 Tonnen CO 2 , und jene, die nicht in den Scope-3-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 0 Tonnen CO 2 . Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind die ausgewiesenen Scope-2-Treibhausgasemissionen an biogenem CO 2 nach der standortbasierten Methode gleich jenen nach der marktbasierten Methode. Die detaillierten Berechnungsmethoden und Annahmen sowie Umfang und spezifischen Quellen von Emissions- faktoren werden in den entsprechenden Unterkapiteln er- läutert. 87 Konzernlagebericht Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basisjahr 2024 2025 2030 2050 Jährlich % des Ziels /Basisjahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 21.435 n. a. – 42 % 1) n. a. – 13 % 1) Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) n. a. 0 % n. a. n. a. n. a. n. a. Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 33.236 n. a. n. a. n. a. n. a. Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 19.581 n. a. – 42 % 1) n. a. – 13 % 1) Scope-3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 6.444.779 n. a. n. a. n. a. n. a. 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 2 Investitionsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) Keine signifikante Scope-3-Kategorie 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb Keine signifikante Scope-3-Kategorie 5 Abfallaufkommen in Betrieben Keine signifikante Scope-3-Kategorie 6 Geschäftsreisen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 9 Nachgelagerter Transport Keine signifikante Scope-3-Kategorie 10 Verarbeitung verkaufter Produkte Keine signifikante Scope-3-Kategorie 11 Verwendung verkaufter Produkte Keine signifikante Scope-3-Kategorie 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer Keine signifikante Scope-3-Kategorie 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 14 Franchises Keine signifikante Scope-3-Kategorie 15 Investitionen n. a. 6.444.779 n. a. n. a. n. a. n. a. THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbasiert) (t CO 2 e) n. a. 6.499.450 n. a. n. a. n. a. n. a. THG-Emissionen insgesamt (marktbasiert) (t CO 2 e) n. a. 6.485.795 n. a. n. a. n. a. n. a. 1) Das Science Based Target von UNIQA differenziert nicht zwischen Scope-1- und Scope-2-Emissionen und beschränkt sich auf Emissionen von eigengenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. 2) Das Science Based Target von UNIQA beschränkt sich nur auf eigengenutzte Immobilien und den Fuhrpark. In der Tabelle sind auch Emissionen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien enthalten. Deshalb wird der Basiswert und die Zielerreichung im Kapitel Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie angegeben. Bei der Berechnung der Treibhausgasintensität pro Netto- erlös wurden die verrechneten Prämien als Bezugsgröße für den Nettoerlös herangezogen. Die verrechneten Prä- mien sind im Teil Performance in der Tabelle „Kennzahlen UNIQA Group“ im Abschnitt „Geschäftsverlauf im Kon- zern“ angegeben. TTHHGG--IInntteennssiittäätt pprroo NNeettttooeerrllööss ((vveerrrreecchhnneettee PPrräämmiieenn)) 2024 THG-Gesamtemissionen (standortbasiert) pro Nettoerlös (t CO 2 e/Million Euro Nettoerlös) 829 THG-Gesamtemissionen (marktbasiert) pro Nettoerlös (t CO 2 e/Million Euro Nettoerlös) 827 22..33 VVEERRAANNLLAAGGUUNNGG 22..33..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) UNIQA hat im Zusammenhang mit Investitionen wesent- liche Auswirkungen und Risiken identifiziert, die sich auf die Themen Klimawandelanpassung und -vermeidung so- wie Energieverbrauch beziehen. Wesentliche negative Auswirkungen bestehen in der zu geringen Nutzung der Position als Kapitalgeberin, um sich für die Erreichung nachhaltiger Ziele bzw. die Umsetzung nachhaltiger Stra- tegien einzusetzen. Dies kann dazu führen, dass Unter- nehmen zu geringe Anreize verspüren, wirksame Maßnah- men in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel, Treibhausgasemissionen oder den Energieverbrauch zu ergreifen. Investitionen in bestimmte Unternehmen könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität bei Anlegern:innen verlieren, was sich nachteilig auf deren Unternehmenswert auswir- ken könnte. Dies könnte in weiterer Folge negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA haben und im schlimmsten Fall zu sogenannten Stranded Assets führen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die in CO 2 - oder energieintensiven Sektoren tätig sind. Auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell stark mit der Produktion oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe ver- knüpft ist, stehen vor erheblichen Herausforderungen. UNIQA begegnet diesen klimabezogenen Übergangsrisi- ken mit unterschiedlichen Konzepten und Maßnahmen. Diese zielen darauf ab, einerseits die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und andererseits das finanzielle Risiko für UNIQA zu minimie- ren. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Herausforderungen proaktiv und nachhaltig adressiert werden. 22..33..22 KKoonnzzeeppttee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--22)) Die Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Veranlagungen sind zentral in der UNIQA Group Responsible Investment Guideline geregelt. Die Letztverantwortung für die Um- setzung der weiter unten beschriebenen Strategien trägt der Head of Asset Management. DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee uunndd NNuukklleeaarreenneerrggiiee iimm BBeerreeiicchh ddeerr KKaappiittaallaannllaaggeenn Die Dekarbonisierungsstrategie verfolgt das Ziel, bis spä- testens 2030 aus Kohle und Erdöl bzw. bis 2035 aus Erd- gas und Nuklearenergie auszusteigen und die Emissions- intensität (WACI) der Investitionen kontinuierlich zu senken. Das WACI-Ziel zur Dekarbonisierung steht in Ein- klang mit den Empfehlungen zum Reduktionspfad der NZAOA, basierend auf der Beurteilung des „No or low overshoot 1,5°C“-Szenarios des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), und ist damit auch mit dem Abkommen von Paris vereinbar. Diese Strategie soll zu ei- ner deutlichen Verringerung der Emissionsintensität so- wie zur Reduktion des Exposures gegenüber fossilen Energieträgern und Nuklearenergie führen. Durch den ge- regelten Ausstieg aus fossilen Energien wird das Risiko von Stranded Assets reduziert und damit zur Sicherung der Werthaltigkeit der Kapitalanlagen beigetragen. Die Dekarbonisierungsstrategie gliedert sich in folgende Meilensteine: Kohle Umsetzung von Kohle-Ausschlusskriterien seit 2019 Seit April 2022 keine Investitionen in Fonds, die Unter- nehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatz aus thermi- schen Kohlegeschäften beinhalten Seit 2024 keine Direktinvestitionen in Thermalkohle- produzenten oder Energieversorger, die Strom aus Kohle erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Kohle generieren Erdöl Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdölinfrastruktur Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Erdölprodu- zenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeu- gen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Erdöl generieren Bis 2030 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Erdölproduzenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Um- satzes aus Erdöl generieren Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben 88 Jahresfinanzbericht 2024 Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basisjahr 2024 2025 2030 2050 Jährlich % des Ziels /Basisjahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 21.435 n. a. – 42 % 1) n. a. – 13 % 1) Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) n. a. 0 % n. a. n. a. n. a. n. a. Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 33.236 n. a. n. a. n. a. n. a. Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 2) 19.581 n. a. – 42 % 1) n. a. – 13 % 1) Scope-3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n. a. 6.444.779 n. a. n. a. n. a. n. a. 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 2 Investitionsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) Keine signifikante Scope-3-Kategorie 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb Keine signifikante Scope-3-Kategorie 5 Abfallaufkommen in Betrieben Keine signifikante Scope-3-Kategorie 6 Geschäftsreisen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen Keine signifikante Scope-3-Kategorie 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 9 Nachgelagerter Transport Keine signifikante Scope-3-Kategorie 10 Verarbeitung verkaufter Produkte Keine signifikante Scope-3-Kategorie 11 Verwendung verkaufter Produkte Keine signifikante Scope-3-Kategorie 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer Keine signifikante Scope-3-Kategorie 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Keine signifikante Scope-3-Kategorie 14 Franchises Keine signifikante Scope-3-Kategorie 15 Investitionen n. a. 6.444.779 n. a. n. a. n. a. n. a. THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbasiert) (t CO 2 e) n. a. 6.499.450 n. a. n. a. n. a. n. a. THG-Emissionen insgesamt (marktbasiert) (t CO 2 e) n. a. 6.485.795 n. a. n. a. n. a. n. a. 1) Das Science Based Target von UNIQA differenziert nicht zwischen Scope-1- und Scope-2-Emissionen und beschränkt sich auf Emissionen von eigengenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. 2) Das Science Based Target von UNIQA beschränkt sich nur auf eigengenutzte Immobilien und den Fuhrpark. In der Tabelle sind auch Emissionen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien enthalten. Deshalb wird der Basiswert und die Zielerreichung im Kapitel Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie angegeben. Bei der Berechnung der Treibhausgasintensität pro Netto- erlös wurden die verrechneten Prämien als Bezugsgröße für den Nettoerlös herangezogen. Die verrechneten Prä- mien sind im Teil Performance in der Tabelle „Kennzahlen UNIQA Group“ im Abschnitt „Geschäftsverlauf im Kon- zern“ angegeben. TTHHGG--IInntteennssiittäätt pprroo NNeettttooeerrllööss ((vveerrrreecchhnneettee PPrräämmiieenn)) 2024 THG-Gesamtemissionen (standortbasiert) pro Nettoerlös (t CO 2 e/Million Euro Nettoerlös) 829 THG-Gesamtemissionen (marktbasiert) pro Nettoerlös (t CO 2 e/Million Euro Nettoerlös) 827 2 2 . . 3 3 V V E E R R A A N N L L A A G G U U N N G G 2 2 . . 3 3 . . 1 1 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n u u n n d d i i h h r r Z Z u u s s a a m m m m e e n n s s p p i i e e l l m m i i t t S S t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m o o d d e e l l l l ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) UNIQA hat im Zusammenhang mit Investitionen wesent- liche Auswirkungen und Risiken identifiziert, die sich auf die Themen Klimawandelanpassung und -vermeidung so- wie Energieverbrauch beziehen. Wesentliche negative Auswirkungen bestehen in der zu geringen Nutzung der Position als Kapitalgeberin, um sich für die Erreichung nachhaltiger Ziele bzw. die Umsetzung nachhaltiger Stra- tegien einzusetzen. Dies kann dazu führen, dass Unter- nehmen zu geringe Anreize verspüren, wirksame Maßnah- men in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel, Treibhausgasemissionen oder den Energieverbrauch zu ergreifen. Investitionen in bestimmte Unternehmen könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität bei Anlegern:innen verlieren, was sich nachteilig auf deren Unternehmenswert auswir- ken könnte. Dies könnte in weiterer Folge negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA haben und im schlimmsten Fall zu sogenannten Stranded Assets führen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die in CO 2 - oder energieintensiven Sektoren tätig sind. Auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell stark mit der Produktion oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe ver- knüpft ist, stehen vor erheblichen Herausforderungen. UNIQA begegnet diesen klimabezogenen Übergangsrisi- ken mit unterschiedlichen Konzepten und Maßnahmen. Diese zielen darauf ab, einerseits die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und andererseits das finanzielle Risiko für UNIQA zu minimie- ren. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Herausforderungen proaktiv und nachhaltig adressiert werden. 2 2 . . 3 3 . . 2 2 K K o o n n z z e e p p t t e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 2 2 ) ) Die Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Veranlagungen sind zentral in der UNIQA Group Responsible Investment Guideline geregelt. Die Letztverantwortung für die Um- setzung der weiter unten beschriebenen Strategien trägt der Head of Asset Management. D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g s s s s t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d N N u u k k l l e e a a r r e e n n e e r r g g i i e e i i m m B B e e r r e e i i c c h h d d e e r r K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Die Dekarbonisierungsstrategie verfolgt das Ziel, bis spä- testens 2030 aus Kohle und Erdöl bzw. bis 2035 aus Erd- gas und Nuklearenergie auszusteigen und die Emissions- intensität (WACI) der Investitionen kontinuierlich zu senken. Das WACI-Ziel zur Dekarbonisierung steht in Ein- klang mit den Empfehlungen zum Reduktionspfad der NZAOA, basierend auf der Beurteilung des „No or low overshoot 1,5°C“-Szenarios des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), und ist damit auch mit dem Abkommen von Paris vereinbar. Diese Strategie soll zu ei- ner deutlichen Verringerung der Emissionsintensität so- wie zur Reduktion des Exposures gegenüber fossilen Energieträgern und Nuklearenergie führen. Durch den ge- regelten Ausstieg aus fossilen Energien wird das Risiko von Stranded Assets reduziert und damit zur Sicherung der Werthaltigkeit der Kapitalanlagen beigetragen. Die Dekarbonisierungsstrategie gliedert sich in folgende Meilensteine: Kohle Umsetzung von Kohle-Ausschlusskriterien seit 2019 Seit April 2022 keine Investitionen in Fonds, die Unter- nehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatz aus thermi- schen Kohlegeschäften beinhalten Seit 2024 keine Direktinvestitionen in Thermalkohle- produzenten oder Energieversorger, die Strom aus Kohle erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Kohle generieren Erdöl Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdölinfrastruktur Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Erdölprodu- zenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeu- gen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Erdöl generieren Bis 2030 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Erdölproduzenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Um- satzes aus Erdöl generieren Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben 89 Konzernlagebericht Erdgas Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdgasinfrastruktur Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Unterneh- men mit mehr als 30 Prozent Umsatz im Erdgassektor Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erd- gasgeschäften Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivi- täten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben Nuklearenergie Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Nuklearpro- jekte zum Ausbau der Nuklearinfrastruktur Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Nukle- arenergie Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivi- täten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t - - S S t t r r a a t t e e g g i i e e Die Engagement-Strategie gemäß der UNIQA Group Responsible Investment Guideline setzt sich aus proakti- vem und reaktivem Engagement zusammen. Unter proaktivem Engagement werden direkte bilaterale Engagements mit einzelnen investierten Unternehmen verstanden. Es werden bilaterale Gespräche mit den ESG- Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen geführt, um deren konkrete Ziele voranzutreiben. Durch bilaterales Engagement wird angestrebt, diese Un- ternehmen zu unterstützen und anzuleiten, ihre Emissio- nen signifikant zu reduzieren, nachhaltigere Ge- schäftspraktiken zu implementieren und ihre Offenlegun- gen zu erhöhen. Die Strategie basiert auf der Überzeu- gung, dass gezielte Maßnahmen bei den Unternehmen mit den höchsten Treibhausgasemissionen den größten positi- ven Einfluss auf die Klimaziele von UNIQA haben werden. Im Zuge des Engagements wird der Fokus zur Förderung des Klimaschutzes auf folgende Bereiche gesetzt: Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwort- lichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken fest- legt Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissio- nen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Ein- klang mit dem 1,5°C -Ziel, sowie die Festlegung von SBTi- validierten Zielen, sofern noch nicht gesetzt Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien Unter reaktivem Engagement wird das kollaborative En- gagement verstanden, das UNIQA im Rahmen der Mit- gliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action 100+ (CA 100+) verfolgt. Dabei tritt eine Gruppe internati- onaler Investor:innen mit Unternehmen in Kontakt, die zu den weltweit 170 emissionsintensivsten zählen, um de- ren Klimastrategie und Offenlegungspolitik mit wissen- schaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen. ISS ermöglicht es Investor:innen in Form eines normen- basierten Engagements mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße ge- gen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmens- führung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder Be- stechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkehrun- gen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unterneh- men der Organisation for Economic Cooperation and De- velopment (OECD). S S t t r r a a t t e e g g i i e e f f ü ü r r S S u u s s t t a a i i n n a a b b l l e e I I n n v v e e s s t t m m e e n n t t s s UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Da- bei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den Principles der International Capital Market Association (ICMA) verwen- det. Weiters werden Fonds, die gemäß der EU-Offenle- gungsverordnung (SFDR- Sustainable Finance Disclosure Regulation) als Artikel-9-Fonds (dunkelgrüne Fonds) ein- gestuft werden, in den Kreis der Sustainable Investments aufgenommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte investiert, die einen positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die Sustainable Investment Strategie ist im UNIQA Group Responsible Investment Standard festgehalten. Die getä- tigten Investitionen werden regelmäßig vom Risk Ma- nagement gemonitort. Die Sustainable Investments unter- stützen die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Förderung von Infrastrukturprojekten im Be- reich erneuerbarer Energien. Sustainable Investments werden nicht auf Basis ihrer Emissionen analysiert, son- dern entsprechend ihres Transformationspotenzials. ÜÜbbeerrwwaacchhuunnggsspprroozzeessssee Das Monitoring des Group Responsible Investment Stan- dards erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Responsible Investment Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group Asset Managements, Vertre- ter:innen aus dem ESG-Team des Asset Managements und des Portfolio-Managements sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office zusammen. In jährlichen Report- ings wird dieses Gremium über den Status der ESG-Aktivi- täten informiert. In internen Meetings mit dem Head of Asset Management wird zudem über aktuelle Entwicklun- gen und Fortschritte berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrate- gie koordiniert. 22..33..33 MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd MMiitttteell iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeenn KKlliimmaakkoonnzzeepptteenn ((EE11--33)) Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements, Risikobe- wertungen und nachhaltige Investitionen wird die klima- freundliche Transformation gefördert und die ESG-Per- formance des Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der Investments aktiv zur Reduktion von Emissio- nen beiträgt. DDeekkaarrbboonniissiieerruunngg Im Berichtsjahr wurde das Datenangebot von ISS hin- sichtlich verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern erweitert. Demnach kann ab 2025 auf den Aktivitätsebenen Produktion, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung und Exploration detail- lierter berichtet werden. Die aktuellen direkten Investitionsvolumina in die folgen- den Kohle- und Erdölaktivitäten, die die jeweiligen Um- satzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden Liste zusammengefasst: 8,1 Millionen Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Um- satz aus Aktivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verar- beitung, Verstromung) 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Wär- meerzeugung im Kohlesektor 80,4 Millionen Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor (Produktion, Ver- arbeitung, Verstromung) 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Wärmeerzeugung aus Erdöl 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) Im Vergleich dazu gelten für das Geschäftsjahr die folgen- den Limits für Direktinvestitionen in den folgenden Koh- leaktivitäten, die die jeweiligen Umsatzgrenzen übertref- fen: 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Akti- vitäten im Kohlesektor (nur Produktion) 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Stromerzeugung im Kohlesektor EEnnggaaggeemmeenntt--AAkkttiivviittäätteenn Im Zuge des Engagements werden Dekarbonisierungsan- strengungen durch aktiven Dialog mit den Unternehmen gefördert. Ambitionen im Engagement mit Unternehmen ergänzen die Bemühungen um das Management der Aus- wirkungen auf Klimaschutz, Anpassung an den Klimawan- del und Energieeffizienz. Alle bisher durchgeführten bilateralen Engagement-Fälle verliefen positiv, sodass keine Notwendigkeit für etwaige Eskalationsmaßnahmen entsprechend der Engagement- Strategie aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bestand. Im Geschäftsjahr wurden gemäß der proaktiven bilatera- len Engagement-Strategie zwei Unternehmen kontaktiert, die entsprechend ihrem Anteil an den finanzierten Emis- sionen ausgewählt wurden, um einen ersten Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strate- gien der Engagement-Partner:innen zu verschaffen. Diese zwei Unternehmen repräsentieren zusammen 39 Prozent der finanzierten Emissionen. Die bilateralen Engage- ments stellen einen Prozess von ein bis drei Jahren dar. In den ersten Jahren wurde der Fokus auf das Commitment zur Setzung von Klimazielen gelegt. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei CA 100+ hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an einem kollaborativen Engage- ment-Fall mit einem Energieproduzenten beteiligt. Das Engagement, dessen Fokus auf der Förderung von 90 Jahresfinanzbericht 2024 Erdgas Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdgasinfrastruktur Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Unterneh- men mit mehr als 30 Prozent Umsatz im Erdgassektor Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erd- gasgeschäften Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivi- täten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben Nuklearenergie Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Nuklearpro- jekte zum Ausbau der Nuklearinfrastruktur Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Nukle- arenergie Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifi- zierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivi- täten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben EEnnggaaggeemmeenntt--SSttrraatteeggiiee Die Engagement-Strategie gemäß der UNIQA Group Responsible Investment Guideline setzt sich aus proakti- vem und reaktivem Engagement zusammen. Unter proaktivem Engagement werden direkte bilaterale Engagements mit einzelnen investierten Unternehmen verstanden. Es werden bilaterale Gespräche mit den ESG- Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen geführt, um deren konkrete Ziele voranzutreiben. Durch bilaterales Engagement wird angestrebt, diese Un- ternehmen zu unterstützen und anzuleiten, ihre Emissio- nen signifikant zu reduzieren, nachhaltigere Ge- schäftspraktiken zu implementieren und ihre Offenlegun- gen zu erhöhen. Die Strategie basiert auf der Überzeu- gung, dass gezielte Maßnahmen bei den Unternehmen mit den höchsten Treibhausgasemissionen den größten positi- ven Einfluss auf die Klimaziele von UNIQA haben werden. Im Zuge des Engagements wird der Fokus zur Förderung des Klimaschutzes auf folgende Bereiche gesetzt: Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwort- lichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken fest- legt Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissio- nen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Ein- klang mit dem 1,5°C -Ziel, sowie die Festlegung von SBTi- validierten Zielen, sofern noch nicht gesetzt Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien Unter reaktivem Engagement wird das kollaborative En- gagement verstanden, das UNIQA im Rahmen der Mit- gliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action 100+ (CA 100+) verfolgt. Dabei tritt eine Gruppe internati- onaler Investor:innen mit Unternehmen in Kontakt, die zu den weltweit 170 emissionsintensivsten zählen, um de- ren Klimastrategie und Offenlegungspolitik mit wissen- schaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen. ISS ermöglicht es Investor:innen in Form eines normen- basierten Engagements mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße ge- gen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmens- führung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder Be- stechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkehrun- gen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unterneh- men der Organisation for Economic Cooperation and De- velopment (OECD). SSttrraatteeggiiee ffüürr SSuussttaaiinnaabbllee IInnvveessttmmeennttss UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Da- bei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den Principles der International Capital Market Association (ICMA) verwen- det. Weiters werden Fonds, die gemäß der EU-Offenle- gungsverordnung (SFDR- Sustainable Finance Disclosure Regulation) als Artikel-9-Fonds (dunkelgrüne Fonds) ein- gestuft werden, in den Kreis der Sustainable Investments aufgenommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte investiert, die einen positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die Sustainable Investment Strategie ist im UNIQA Group Responsible Investment Standard festgehalten. Die getä- tigten Investitionen werden regelmäßig vom Risk Ma- nagement gemonitort. Die Sustainable Investments unter- stützen die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Förderung von Infrastrukturprojekten im Be- reich erneuerbarer Energien. Sustainable Investments werden nicht auf Basis ihrer Emissionen analysiert, son- dern entsprechend ihres Transformationspotenzials. Ü Ü b b e e r r w w a a c c h h u u n n g g s s p p r r o o z z e e s s s s e e Das Monitoring des Group Responsible Investment Stan- dards erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Responsible Investment Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group Asset Managements, Vertre- ter:innen aus dem ESG-Team des Asset Managements und des Portfolio-Managements sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office zusammen. In jährlichen Report- ings wird dieses Gremium über den Status der ESG-Aktivi- täten informiert. In internen Meetings mit dem Head of Asset Management wird zudem über aktuelle Entwicklun- gen und Fortschritte berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrate- gie koordiniert. 2 2 . . 3 3 . . 3 3 M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n u u n n d d M M i i t t t t e e l l i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e n n K K l l i i m m a a k k o o n n z z e e p p t t e e n n ( ( E E 1 1 - - 3 3 ) ) Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements, Risikobe- wertungen und nachhaltige Investitionen wird die klima- freundliche Transformation gefördert und die ESG-Per- formance des Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der Investments aktiv zur Reduktion von Emissio- nen beiträgt. D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g Im Berichtsjahr wurde das Datenangebot von ISS hin- sichtlich verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern erweitert. Demnach kann ab 2025 auf den Aktivitätsebenen Produktion, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung und Exploration detail- lierter berichtet werden. Die aktuellen direkten Investitionsvolumina in die folgen- den Kohle- und Erdölaktivitäten, die die jeweiligen Um- satzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden Liste zusammengefasst: 8,1 Millionen Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Um- satz aus Aktivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verar- beitung, Verstromung) 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Wär- meerzeugung im Kohlesektor 80,4 Millionen Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor (Produktion, Ver- arbeitung, Verstromung) 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Wärmeerzeugung aus Erdöl 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) Im Vergleich dazu gelten für das Geschäftsjahr die folgen- den Limits für Direktinvestitionen in den folgenden Koh- leaktivitäten, die die jeweiligen Umsatzgrenzen übertref- fen: 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Akti- vitäten im Kohlesektor (nur Produktion) 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Stromerzeugung im Kohlesektor E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t - - A A k k t t i i v v i i t t ä ä t t e e n n Im Zuge des Engagements werden Dekarbonisierungsan- strengungen durch aktiven Dialog mit den Unternehmen gefördert. Ambitionen im Engagement mit Unternehmen ergänzen die Bemühungen um das Management der Aus- wirkungen auf Klimaschutz, Anpassung an den Klimawan- del und Energieeffizienz. Alle bisher durchgeführten bilateralen Engagement-Fälle verliefen positiv, sodass keine Notwendigkeit für etwaige Eskalationsmaßnahmen entsprechend der Engagement- Strategie aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bestand. Im Geschäftsjahr wurden gemäß der proaktiven bilatera- len Engagement-Strategie zwei Unternehmen kontaktiert, die entsprechend ihrem Anteil an den finanzierten Emis- sionen ausgewählt wurden, um einen ersten Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strate- gien der Engagement-Partner:innen zu verschaffen. Diese zwei Unternehmen repräsentieren zusammen 39 Prozent der finanzierten Emissionen. Die bilateralen Engage- ments stellen einen Prozess von ein bis drei Jahren dar. In den ersten Jahren wurde der Fokus auf das Commitment zur Setzung von Klimazielen gelegt. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei CA 100+ hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an einem kollaborativen Engage- ment-Fall mit einem Energieproduzenten beteiligt. Das Engagement, dessen Fokus auf der Förderung von 91 Konzernlagebericht Dekarbonisierungsmaßnahmen des betroffenen Unter- nehmens liegt, wird auch im Folgejahr fortgesetzt. Gemeinsam mit ISS ist UNIQA im Geschäftsjahr zehn nor- menbasierten Engagements beigetreten. Darunter befin- den sich 8 Fälle zu Sozialverstößen und 2 Fälle zu umwelt- bezogenen Verstößen. In 8 von 10 Fällen wurden von den betreffenden Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergut- machung des Verstoßes beitragen. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Ow- ner Alliance hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an kollabo- rativen Engagements mit drei der weltweit größten Asset Manager beteiligt, bei denen klimaspezifische Themen im Fokus standen. G G e e p p l l a a n n t t e e M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n z z u u r r D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g s s s s t t r r a a t t e e g g i i e e SBTi-Ziele: Zur Erreichung der SBTi-Ziele ist geplant, In- vestitionen in SBTi validierte Unternehmen vorzunehmen und Engagements mit Unternehmen im Portfolio zu füh- ren, damit sich diese selbst SBTi-Ziele setzen. Weiters tra- gen die Fortführung der Fossil Fuel Phase-out Strategie und die Limitierung von Unternehmen mit hohen Emissi- onen zur Erreichung der Ziele bei. Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den Mit- gliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der Kapi- talanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die Dekar- bonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen im Sinn der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt im Ein- klang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in Zukunft auf Emissionen. Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie umfas- sen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen in Un- ternehmen, die in den Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig sind. D D i i r r e e k k t t e e U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s i i n n v v e e s s t t i i t t i i o o n n e e n n : : Diese Investitio- nen beziehen sich auf Unternehmen, die in den Sektoren Kohle, Erdöl und Erdgas sowie in der Nuklearenergie tä- tig sind. F F o o n n d d s s i i n n v v e e s s t t i i t t i i o o n n e e n n : : Hierbei handelt es sich um Investi- tionen in Fonds, die Vermögenswerte enthalten, die ei- nen Bezug zu Kohle haben. G G e e p p l l a a n n t t e e M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n z z u u r r E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t - - S S t t r r a a t t e e g g i i e e : : Im Jahr 2025 werden bestehende Engagements weiter fortge- führt und die Anzahl der Engagement-Fälle erhöht. G G e e p p l l a a n n t t e e M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n f f ü ü r r S S u u s s t t a a i i n n a a b b l l e e I I n n v v e e s s t t m m e e n n t t s s : : Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von 2 Milliar- den Euro an Sustainable Investments aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht. Für 2025 und die Folgejahre soll ein Volumen von 2 Milliarden Euro beibe- halten werden. 2 2 . . 3 3 . . 4 4 Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 4 4 ) ) Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e r r D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g s s s s t t r r a a t t e e g g i i e e SBTi-Ziele für das Investmentportfolio Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungs- strategie liegt auf der Reduktion der Emissionsintensität, der Förderung von erneuerbaren Energien und dem In- vestment in SBTi-validierte Unternehmen. UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der In- vestments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden und dem 1,5°C-Klimazielpfad entsprechen. Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivi- täten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu 58 Pro- zent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereichs zu- sammen. Investments, die dem fondsgebundenen und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft zu- geordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Investments hat. WWiisssseennsscchhaaffttss-- bbaassiieerrttee KKlliimmaazziieellee ffüürr ddaass IInnvveessttmmeenntt-- ppoorrttffoolliioo Zieldefinition Einheit Basisjahr (2021) Zieljahr (2027) Zieljahr (2030) Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapital- anlagen 23 % 48 % - Projektfinanzierung zur Stromerzeugung Reduktion der finanzierten Emissionen um 74,2 % pro MWh t CO₂ e/ MWh 0,224 - 0,058 Andere langfristige Unternehmenskredite SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapital- anlagen 3 % 34 % - Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung. Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare Stromerzeugung zu finanzieren. Der Parameter für das SBTi-Ziel der Assetklasse „Projekt- finanzierung zur Stromerzeugung“ ist die Emissionsinten- sität der Stromerzeugung der finanzierten Projekte (Ton- nen CO 2 -Äquivalent pro produzierte Megawattstunde). Der Emissionsfaktor, der zur Berechnung der finanzierten Emissionen herangezogen wird, basiert auf Durchschnitts- werten der jeweiligen Energieträger. Die Angaben für die Emissionen und die produzierte Energie basieren zum Teil auf prognostizierten Werten. Die Daten werden von ISS und direkt von den betroffenen Unternehmen bezogen. Die abgedeckten Vermögenswerte der einzelnen Zielkategorien werden regelmäßig über- prüft. Entsprechend dem SBTi-Framework werden die Ziele in Fünf-Jahres-Abständen erneuert. Ziele für die Weighted Average Carbon Intensity Der Fokus der Portfoliodekarbonisierung liegt auf Emissi- onen aus Investitionen in Unternehmen. Deren Treibhaus- gas-Emissionen werden mithilfe der gewichteten durch- schnittlichen Carbon Emission Intensity (WACI) berechnet. Mithilfe des WACI wird das Portfolio entspre- chend der Emissionseffizienz der Unternehmen gesteuert. Sofern der WACI-Beitrag einer Investition zu einer Über- schreitung des Limits für den Portfolio-WACI führen würde, wäre die Investition nicht möglich. Die Entwicklung der WACI-Kennzahl wird durch das Risi- komanagement über ein Limitsystem überwacht. Die derzeitige Zielsetzung der WACI-Kennzahl ergibt sich aus den Anforderungen der Net Zero Asset Owner Alliance. GGeewwiicchhtteettee dduurrcchhsscchhnniitttt-- lliicchhee CCaarrbboonn EEmmiissssiioonn IInntteennssiittyy Angabe in t CO 2 e / Million Euro Umsatz Basisjahr (2021) Geschäfts- jahr (2024) Zieljahr (2025) Zieljahr (2030) Jährliche Reduktion in % von 2021 bis 2030 Scope-1- und Scope- 2-Emissionen 99 44 60 40 9,50 % Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der Scope-1- und der Scope-2-Emissionen pro Umsatz des Un- ternehmens, gewichtet nach dem Investitionsvolumen, be- rechnet. Eine Aufschlüsselung nach Scope-1 und Scope-2- Emissionen erfolgt dabei nicht. Die Daten werden von ISS bezogen und basieren zum größten Teil auf berichteten Da- ten der Unternehmen. Scope-3-Emissionen der Unternehmen werden zusätzlich gemonitort, jedoch nicht in die Kennzahl miteinbezogen. Derzeit werden Scope-3-Emissionen als nicht uneinge- schränkt aussagekräftig erachtet, da die Daten zum Teil nicht plausibel und vollständig offengelegt werden. Dies wird auch von der Net Zero Asset Owner Alliance bestä- tigt, die diese Angaben in ihre Anforderungen inkludieren wird, sobald die Datenbasis zuverlässig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist geplant, auch darüber zu berichten. Da sowohl der WACI-Zielpfad als auch die SBTi-Ziele in regelmäßigen Zeitintervallen erneuert werden müssen, wird im Prozess der Aktualisierung der Ziele auf etwaige Weiterentwicklungen in den Methodologien von Net Zero Asset Owner Alliance und SBTi zurückgegriffen. Ebenso werden bei der Erneuerung der Ziele etwaige regulatori- sche Veränderungen miteinbezogen. 92 Jahresfinanzbericht 2024 Dekarbonisierungsmaßnahmen des betroffenen Unter- nehmens liegt, wird auch im Folgejahr fortgesetzt. Gemeinsam mit ISS ist UNIQA im Geschäftsjahr zehn nor- menbasierten Engagements beigetreten. Darunter befin- den sich 8 Fälle zu Sozialverstößen und 2 Fälle zu umwelt- bezogenen Verstößen. In 8 von 10 Fällen wurden von den betreffenden Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergut- machung des Verstoßes beitragen. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Ow- ner Alliance hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an kollabo- rativen Engagements mit drei der weltweit größten Asset Manager beteiligt, bei denen klimaspezifische Themen im Fokus standen. GGeeppllaannttee MMaaßßnnaahhmmeenn zzuurr DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee SBTi-Ziele: Zur Erreichung der SBTi-Ziele ist geplant, In- vestitionen in SBTi validierte Unternehmen vorzunehmen und Engagements mit Unternehmen im Portfolio zu füh- ren, damit sich diese selbst SBTi-Ziele setzen. Weiters tra- gen die Fortführung der Fossil Fuel Phase-out Strategie und die Limitierung von Unternehmen mit hohen Emissi- onen zur Erreichung der Ziele bei. Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den Mit- gliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der Kapi- talanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die Dekar- bonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen im Sinn der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt im Ein- klang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in Zukunft auf Emissionen. Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie umfas- sen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen in Un- ternehmen, die in den Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig sind. DDiirreekkttee UUnntteerrnneehhmmeennssiinnvveessttiittiioonneenn:: Diese Investitio- nen beziehen sich auf Unternehmen, die in den Sektoren Kohle, Erdöl und Erdgas sowie in der Nuklearenergie tä- tig sind. FFoonnddssiinnvveessttiittiioonneenn:: Hierbei handelt es sich um Investi- tionen in Fonds, die Vermögenswerte enthalten, die ei- nen Bezug zu Kohle haben. GGeeppllaannttee MMaaßßnnaahhmmeenn zzuurr EEnnggaaggeemmeenntt--SSttrraatteeggiiee:: Im Jahr 2025 werden bestehende Engagements weiter fortge- führt und die Anzahl der Engagement-Fälle erhöht. GGeeppllaannttee MMaaßßnnaahhmmeenn ffüürr SSuussttaaiinnaabbllee IInnvveessttmmeennttss:: Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von 2 Milliar- den Euro an Sustainable Investments aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht. Für 2025 und die Folgejahre soll ein Volumen von 2 Milliarden Euro beibe- halten werden. 22..33..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44)) ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeerr DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee SBTi-Ziele für das Investmentportfolio Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungs- strategie liegt auf der Reduktion der Emissionsintensität, der Förderung von erneuerbaren Energien und dem In- vestment in SBTi-validierte Unternehmen. UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der In- vestments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden und dem 1,5°C-Klimazielpfad entsprechen. Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivi- täten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu 58 Pro- zent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereichs zu- sammen. Investments, die dem fondsgebundenen und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft zu- geordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Investments hat. WWiisssseennsscchhaaffttss-- bb a a s s i i e e r r t t e e K K l l i i m m a a z z i i e e l l e e ff ü ü r r d d a a s s I I n n v v e e s s t t m m e e n n t t - - ppoorrttffoolliioo Zieldefinition Einheit Basisjahr (2021) Zieljahr (2027) Zieljahr (2030) Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapital- anlagen 23 % 48 % - Projektfinanzierung zur Stromerzeugung Reduktion der finanzierten Emissionen um 74,2 % pro MWh t CO₂ e/ MWh 0,224 - 0,058 Andere langfristige Unternehmenskredite SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapital- anlagen 3 % 34 % - Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung. Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare Stromerzeugung zu finanzieren. Der Parameter für das SBTi-Ziel der Assetklasse „Projekt- finanzierung zur Stromerzeugung“ ist die Emissionsinten- sität der Stromerzeugung der finanzierten Projekte (Ton- nen CO 2 -Äquivalent pro produzierte Megawattstunde). Der Emissionsfaktor, der zur Berechnung der finanzierten Emissionen herangezogen wird, basiert auf Durchschnitts- werten der jeweiligen Energieträger. Die Angaben für die Emissionen und die produzierte Energie basieren zum Teil auf prognostizierten Werten. Die Daten werden von ISS und direkt von den betroffenen Unternehmen bezogen. Die abgedeckten Vermögenswerte der einzelnen Zielkategorien werden regelmäßig über- prüft. Entsprechend dem SBTi-Framework werden die Ziele in Fünf-Jahres-Abständen erneuert. Ziele für die Weighted Average Carbon Intensity Der Fokus der Portfoliodekarbonisierung liegt auf Emissi- onen aus Investitionen in Unternehmen. Deren Treibhaus- gas-Emissionen werden mithilfe der gewichteten durch- schnittlichen Carbon Emission Intensity (WACI) berechnet. Mithilfe des WACI wird das Portfolio entspre- chend der Emissionseffizienz der Unternehmen gesteuert. Sofern der WACI-Beitrag einer Investition zu einer Über- schreitung des Limits für den Portfolio-WACI führen würde, wäre die Investition nicht möglich. Die Entwicklung der WACI-Kennzahl wird durch das Risi- komanagement über ein Limitsystem überwacht. Die derzeitige Zielsetzung der WACI-Kennzahl ergibt sich aus den Anforderungen der Net Zero Asset Owner Alliance. GGeewwiicchhtteettee dd u u r r c c h h s s c c h h n n i i t t t t - - ll i i c c h h e e C C a a r r b b o o n n EE m m i i s s s s i i o o n n II n n t t e e n n s s i i t t y y Angabe in t CO 2 e / Million Euro Umsatz Basisjahr (2021) Geschäfts- jahr (2024) Zieljahr (2025) Zieljahr (2030) Jährliche Reduktion in % von 2021 bis 2030 Scope-1- und Scope- 2-Emissionen 99 44 60 40 9,50 % Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der Scope-1- und der Scope-2-Emissionen pro Umsatz des Un- ternehmens, gewichtet nach dem Investitionsvolumen, be- rechnet. Eine Aufschlüsselung nach Scope-1 und Scope-2- Emissionen erfolgt dabei nicht. Die Daten werden von ISS bezogen und basieren zum größten Teil auf berichteten Da- ten der Unternehmen. Scope-3-Emissionen der Unternehmen werden zusätzlich gemonitort, jedoch nicht in die Kennzahl miteinbezogen. Derzeit werden Scope-3-Emissionen als nicht uneinge- schränkt aussagekräftig erachtet, da die Daten zum Teil nicht plausibel und vollständig offengelegt werden. Dies wird auch von der Net Zero Asset Owner Alliance bestä- tigt, die diese Angaben in ihre Anforderungen inkludieren wird, sobald die Datenbasis zuverlässig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist geplant, auch darüber zu berichten. Da sowohl der WACI-Zielpfad als auch die SBTi-Ziele in regelmäßigen Zeitintervallen erneuert werden müssen, wird im Prozess der Aktualisierung der Ziele auf etwaige Weiterentwicklungen in den Methodologien von Net Zero Asset Owner Alliance und SBTi zurückgegriffen. Ebenso werden bei der Erneuerung der Ziele etwaige regulatori- sche Veränderungen miteinbezogen. 93 Konzernlagebericht Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e r r E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t - - S S t t r r a a t t e e g g i i e e Derzeit bestehen keine konkreten Zielwerte für die Enga- gement-Kennzahlen. Bis zum Jahr 2027 liegt entsprechend der Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner Alliance der Fokus der bilateralen Engagements auf jenen Unter- nehmen, die zusammen für 65 Prozent der finanzierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen verantwortlich sind. Z Z i i e e l l e e f f ü ü r r S S u u s s t t a a i i n n a a b b l l e e I I n n v v e e s s t t m m e e n n t t s s Durch Sustainable Investments finanziert UNIQA Unter- nehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance hat sich UNIQA ein Ziel- volumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Invest- ments bis zum Jahr 2025 gesetzt. Dieses Ziel wurde bereits im Geschäftsjahr 2023 übertroffen und im Geschäftsjahr auf 2,4 Milliarden Euro weiter ausgebaut. Der Anteil an Sustainable Investments am Gesamtportfolio beläuft sich damit auf 11 Prozent. Das Volumen und die Zusammenset- zung der Sustainable Investments werden in einem monat- lichen Monitoring durch das Risikomanagement geprüft. Die Sustainable Investments setzen sich zusammen aus: 78 Prozent Green Bonds 7 Prozent Social Bonds 5 Prozent Sustainability Bonds 5 Prozent Artikel-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungs- verordnung (SFDR) 5 Prozent nachhaltige Infrastrukturprojekte und Tech- nologien (Windkraftprojekte, Sozialeinrichtungen) 2 2 . . 3 3 . . 5 5 T T H H G G - - B B r r u u t t t t o o e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n d d e e r r K K a a t t e e g g o o r r i i e e n n S S c c o o p p e e 1 1 , , 2 2 u u n n d d 3 3 s s o o w w i i e e T T H H G G - - G G e e s s a a m m t t e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( E E 1 1 - - 6 6 ) ) Die finanzierten Emissionen in der Kategorie 3.15 geben eine Indikation über die Treibhausgas-Emissionen, die durch Investitionen in Unternehmen und Staaten finan- ziert werden. Diese Kennzahlen geben die Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu steuern. Die Abdeckung der gesamten finanzierten Emissionen für das Geschäftsjahr aus Investitionen in börsennotierte Un- ternehmen, Unternehmensanleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen), Unternehmenskredite und Staatsanleihen beträgt 52 Prozent. A A b b s s o o l l u u t t e e f f i i n n a a n n z z i i e e r r t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n a a u u s s I I n n v v e e s s t t i i t t i i o o n n e e n n i i n n U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n ( ( S S c c o o p p e e 3 3 . . 1 1 5 5 ) ) Die absoluten finanzierten Emissionen von Unternehmen werden berechnet, indem die Eigentumsquote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3- Emissionen multipliziert wird. Die finanzierten Emissio- nen umfassen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der Unternehmen, in die investiert wird. Die Abdeckung der finanzierten Emissionen im Geschäftsjahr aus Investi- tionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmens- anleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen) und Unternehmenskredite beträgt 82 Prozent. Die absoluten finanzierten Emissionen unterliegen dem gruppenweiten Ziel, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissi- onen zu erreichen. Im Geschäftsjahr betragen die finan- zierten Emissionen aus Investitionen in Unternehmen 4.520.772 Tonnen CO 2 e. Das investierte Volumen be- trägt 5.929,3 Millionen Euro. SSccooppee 33,, KKaatteeggoorriiee 1155:: UUnntteerrnneehhmmeenn (( F F i i n n a a n n z z i i e e r r t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n ) ) Angaben in t CO 2 e Geschäfts- jahr (2024) Scope 1 und Scope 2 finanzierte Emissionen der Unternehmen 311.638 Scope 3 finanzierte Emissionen der Unternehmen 4.209.134 In der folgenden Tabelle sind die finanzierten Emissionen (Scope 1 und 2) nach NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) für das Geschäftsjahr aufgeschlüsselt. Für das gesamte Portfolio ergibt sich ein durchschnittlicher gewichteter PCAF-Datenqualitätsfaktor von 1,4. Der PCAF-Datenquali- tätsfaktor ist ein Bewertungsrahmen, der die Qualität von Daten zur Messung und Berichterstattung von Treibhaus- gas-Emissionen in Finanzportfolios beurteilt. Er reicht von der höchsten Qualitätsstufe 1 bis zur niedrigsten Stufe 5. Der Faktor basiert auf der Verfügbarkeit und Ge- nauigkeit der Daten, die zur Berechnung der Emissionen verwendet werden, wobei niedrigere Datenqualitätsfakto- ren für direkte, überprüfbare Daten vergeben werden und höherwertige Datenqualitätsfaktoren für Schätzungen oder ungenaue Daten. Der Datenqualitätsfaktor wird von ISS geliefert, nach dem finanzierten Volumen gewichtet und auf Ebene der NACE-Codes aggregiert berichtet. NNAACCEE--CCooddee Investiertes Volumen Angaben in Millionen Euro Finanzierte Emissionen Angaben in t CO₂ e PCAF - Datenqualitäts - faktor A — Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - 0 B — Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 11,7 13.306 1,8 C — Verarbeitendes Gewerbe 441,1 117.163 1,2 D — Energieversorgung 187,5 34.151 1,1 E — Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen - - 0 F — Baugewerbe 790,5 132.940 1 G — Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 28,1 1.439 1,8 H — Verkehr und Lagerei 141,8 7.625 1,1 I — Gastgewerbe 15,4 20 2 J — Information und Kommunikation 175,4 2.659 1,2 K — Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3.948,7 1.528 1,1 L — Grundstücks- und Wohnungswesen 1) 27,3 99 1,5 M — Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 14,0 613 1,7 N — Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 0,5 6 1 O — Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 15,1 0,37 2,2 P — Erziehung und Unterricht - - 0 Q — Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 87 1 R — Kunst, Unterhaltung und Erholung - - 0 S — Erbringung von sonstigen Dienstleistungen - - 0 T — Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt - - 0 U — Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 126,4 2 1,2 Aggregiert auf Portfolioebene 5.929,3 311.638 1,4 1) Diese Position beinhaltet nur Real-Estate-Fonds. Physische Real-Estate-Investitionen sind nicht inkludiert. Der PCAF-Datenqualitätsfaktor deckt 100 Prozent der un- ternehmensfinanzierten Emissionen ab. 94 Jahresfinanzbericht 2024 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeerr EEnnggaaggeemmeenntt--SSttrraatteeggiiee Derzeit bestehen keine konkreten Zielwerte für die Enga- gement-Kennzahlen. Bis zum Jahr 2027 liegt entsprechend der Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner Alliance der Fokus der bilateralen Engagements auf jenen Unter- nehmen, die zusammen für 65 Prozent der finanzierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen verantwortlich sind. ZZiieellee ffüürr SSuussttaaiinnaabbllee IInnvveessttmmeennttss Durch Sustainable Investments finanziert UNIQA Unter- nehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance hat sich UNIQA ein Ziel- volumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Invest- ments bis zum Jahr 2025 gesetzt. Dieses Ziel wurde bereits im Geschäftsjahr 2023 übertroffen und im Geschäftsjahr auf 2,4 Milliarden Euro weiter ausgebaut. Der Anteil an Sustainable Investments am Gesamtportfolio beläuft sich damit auf 11 Prozent. Das Volumen und die Zusammenset- zung der Sustainable Investments werden in einem monat- lichen Monitoring durch das Risikomanagement geprüft. Die Sustainable Investments setzen sich zusammen aus: 78 Prozent Green Bonds 7 Prozent Social Bonds 5 Prozent Sustainability Bonds 5 Prozent Artikel-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungs- verordnung (SFDR) 5 Prozent nachhaltige Infrastrukturprojekte und Tech- nologien (Windkraftprojekte, Sozialeinrichtungen) 22..33..55 TTHHGG--BBrruuttttooeemmiissssiioonneenn ddeerr KKaatteeggoorriieenn SSccooppee 11,, 22 uunndd 33 ssoowwiiee TTHHGG--GGeessaammtteemmiissssiioonneenn ((EE11--66)) Die finanzierten Emissionen in der Kategorie 3.15 geben eine Indikation über die Treibhausgas-Emissionen, die durch Investitionen in Unternehmen und Staaten finan- ziert werden. Diese Kennzahlen geben die Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu steuern. Die Abdeckung der gesamten finanzierten Emissionen für das Geschäftsjahr aus Investitionen in börsennotierte Un- ternehmen, Unternehmensanleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen), Unternehmenskredite und Staatsanleihen beträgt 52 Prozent. AAbbssoolluuttee ffiinnaannzziieerrttee EEmmiissssiioonneenn aauuss IInnvveessttiittiioonneenn iinn UUnntteerrnneehhmmeenn ((SSccooppee 33..1155)) Die absoluten finanzierten Emissionen von Unternehmen werden berechnet, indem die Eigentumsquote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3- Emissionen multipliziert wird. Die finanzierten Emissio- nen umfassen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der Unternehmen, in die investiert wird. Die Abdeckung der finanzierten Emissionen im Geschäftsjahr aus Investi- tionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmens- anleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen) und Unternehmenskredite beträgt 82 Prozent. Die absoluten finanzierten Emissionen unterliegen dem gruppenweiten Ziel, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissi- onen zu erreichen. Im Geschäftsjahr betragen die finan- zierten Emissionen aus Investitionen in Unternehmen 4.520.772 Tonnen CO 2 e. Das investierte Volumen be- trägt 5.929,3 Millionen Euro. SSccooppee 33,, KKaatteeggoorriiee 1155:: UUnntteerrnneehhmmeenn ((FFiinnaannzziieerrttee EEmmiissssiioonneenn)) Angaben in t CO 2 e Geschäfts- jahr (2024) Scope 1 und Scope 2 finanzierte Emissionen der Unternehmen 311.638 Scope 3 finanzierte Emissionen der Unternehmen 4.209.134 In der folgenden Tabelle sind die finanzierten Emissionen (Scope 1 und 2) nach NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) für das Geschäftsjahr aufgeschlüsselt. Für das gesamte Portfolio ergibt sich ein durchschnittlicher gewichteter PCAF-Datenqualitätsfaktor von 1,4. Der PCAF-Datenquali- tätsfaktor ist ein Bewertungsrahmen, der die Qualität von Daten zur Messung und Berichterstattung von Treibhaus- gas-Emissionen in Finanzportfolios beurteilt. Er reicht von der höchsten Qualitätsstufe 1 bis zur niedrigsten Stufe 5. Der Faktor basiert auf der Verfügbarkeit und Ge- nauigkeit der Daten, die zur Berechnung der Emissionen verwendet werden, wobei niedrigere Datenqualitätsfakto- ren für direkte, überprüfbare Daten vergeben werden und höherwertige Datenqualitätsfaktoren für Schätzungen oder ungenaue Daten. Der Datenqualitätsfaktor wird von ISS geliefert, nach dem finanzierten Volumen gewichtet und auf Ebene der NACE-Codes aggregiert berichtet. NNAACCEE--CCooddee Investiertes Volumen Angaben in Millionen Euro Finanzierte Emissionen Angaben in t CO₂ e PCAF - Datenqualitäts - faktor A — Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - 0 B — Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 11,7 13.306 1,8 C — Verarbeitendes Gewerbe 441,1 117.163 1,2 D — Energieversorgung 187,5 34.151 1,1 E — Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen - - 0 F — Baugewerbe 790,5 132.940 1 G — Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 28,1 1.439 1,8 H — Verkehr und Lagerei 141,8 7.625 1,1 I — Gastgewerbe 15,4 20 2 J — Information und Kommunikation 175,4 2.659 1,2 K — Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3.948,7 1.528 1,1 L — Grundstücks- und Wohnungswesen 1) 27,3 99 1,5 M — Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 14,0 613 1,7 N — Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 0,5 6 1 O — Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 15,1 0,37 2,2 P — Erziehung und Unterricht - - 0 Q — Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 87 1 R — Kunst, Unterhaltung und Erholung - - 0 S — Erbringung von sonstigen Dienstleistungen - - 0 T — Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt - - 0 U — Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 126,4 2 1,2 Aggregiert auf Portfolioebene 5.929,3 311.638 1,4 1) Diese Position beinhaltet nur Real-Estate-Fonds. Physische Real-Estate-Investitionen sind nicht inkludiert. Der PCAF-Datenqualitätsfaktor deckt 100 Prozent der un- ternehmensfinanzierten Emissionen ab. 95 Konzernlagebericht A A b b s s o o l l u u t t e e f f i i n n a a n n z z i i e e r r t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n a a u u s s S S t t a a a a t t s s a a n n l l e e i i h h e e n n ( ( S S c c o o p p e e 3 3 . . 1 1 5 5 ) ) Die finanzierten Emissionen aus Investitionen in Staats- anleihen decken die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emis- sionen der Staaten ab. Die Daten für Scope-1-Emissionen von Staaten, die diese jährlich berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nati- onen (UNFCCC). Emissionsdaten von Staaten, die diese nicht jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe kli- marelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und internationalen Organisationen geschätzt. Emissionsdaten für Scope 2 und Scope 3 bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemissionen aus dem inter- nationalen Handel beinhalten. 64 Länder haben Emissi- onsdaten auf dieser Basis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest of the World“ zusam- mengeführt. ISS teilt die Emissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen Länder mithilfe makroökonomischer In- dikatoren auf. Die Daten decken 99 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA finanzierten Emissio- nen ergeben sich nach der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen Staatsanleihe, dividiert durch das in- flationsbereinigte Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der Scope-1, Scope-2 und Scope-3-Emissionen des Staats. Die finanzierten Emissionen aus Staatsanleihen für das Ge- schäftsjahr betragen 1.924.006 Tonnen CO 2 e. Das inves- tierte Volumen beträgt 7.105,6 Millionen Euro. Die Emissionsdaten für Investitionen in Unternehmens- aktien und -anleihen stammen von ISS. Die monatlich an ISS gelieferten Rohdaten werden in ein Datenmanage- mentsystem importiert, um die Daten zu überwachen und zu bewerten, die für die Integration in den Anlageprozess relevant sind. Sofern kein Zugang zu Emissionsdaten der Unternehmen besteht, wendet ISS interne Modelle zur Modellierung der Daten an. 2 2 . . 4 4 K K L L I I M M A A W W A A N N D D E E L L I I M M F F I I R R M M E E N N K K U U N N D D E E N N G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T 2 2 . . 4 4 . . 1 1 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n u u n n d d i i h h r r Z Z u u s s a a m m m m e e n n s s p p i i e e l l m m i i t t S S t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m o o d d e e l l l l ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche Aus- wirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Kli- mawandel identifiziert. Durch das Angebot von nachhalti- gen Produkten und Produktkomponenten sowie Bera- tungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawan- dels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Auswir- kungen auf die Versicherungskund:innen als auch eine fi- nanzielle Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Feh- len von Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde Engagement von UNIQA dazu führen, dass Firmen- kund:innen nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkun- gen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er die Häufigkeit und die Intensität von Na- turkatastrophen wie Überschwemmungen, Hagel, Stür- men oder extremen Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den Versicherungskund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungsprämien noch nicht be- rücksichtigt sind. 2 2 . . 4 4 . . 2 2 K K o o n n z z e e p p t t e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 2 2 ) ) Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versiche- rungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die Verant- wortung für die Umsetzung liegt beim Chief Corporate & Affinity Officer. Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst drei Hauptkompo- nenten: Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen ge- genüber klimabedingten Risiken Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -pro- duktkomponenten 22..44..22..11 SSttäärrkkuunngg ddeerr WWiiddeerrssttaannddssffäähhiiggkkeeiitt ddeerr KKuunndd::iinnnneenn ggeeggeennüübbeerr kklliimmaabbeeddiinnggtteenn RRiissiikkeenn Diese Komponente beinhaltet eine aktive Rolle von UNIQA bei der Unterstützung der Kund:innen, um deren finanzi- elle Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Auswirkun- gen der Anpassung an den Klimawandel zu steuern. Beratung und Prävention: UNIQA berät Unternehmen, wie sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, stärken können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung sogenannter Erste-Hilfe- Maßnahmen, indem den Versicherungsnehmer:innen Be- ratungsleistungen zur Schadenminderung bei Unwetterer- eignissen zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Folgen von Klimarisiken entwickelt und angeboten. Kompetenzerweiterung und Qualitätsverbesserung: In diesem Bereich sollen die Kompetenz der Kund:innen im Umgang mit Klimarisiken erweitert, die Qualität standard- mäßiger Risikoresilienzmaßnahmen verbessert und um- fassende Beratung angeboten werden, um den wachsenden Bedarf von Unternehmen in Bezug auf neu entstehende Klimarisiken zu decken. 22..44..22..22 DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee uunndd NNuukklleeaarreenneerrggiiee iimm BBeerreeiicchh ddeess VVeerrssiicchheerruunnggssggeesscchhääffttss Im Jahr 2023 wurden Dekarbonisierungsziele zur Errei- chung von Netto-Null-Emissionen veröffentlicht und fol- gende Maßnahmen definiert: AAuussssttiieegg aauuss ffoossssiilleenn BBrreennnnssttooffffeenn Erste Schritte in Richtung Dekarbonisierung wurden be- reits im Jahr 2019 mit der Verpflichtung eingeleitet, kein Neugeschäft mit Kund:innen mit Kohleaktivitäten abzu- schließen. Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) hat UNIQA einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem Kohle-, Erdöl- und Erdgasgeschäft veröffentlicht. Seither wird jährlich über die Prämien aus dem fossilen Brennstoffge- schäft und den Dekarbonisierungsstatus der betroffenen Kund:innen berichtet. Der Ausstieg aus fossilen Brennstof- fen im Versicherungsgeschäft umfasst folgende Eckpunkte: KKoohhllee Seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Ak- tivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verarbeitung, Ver- stromung) erzielen Seit 2023 kein Neugeschäft mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesek- tor erzielen Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Kohlesektor erzielen EErrddööll Seit 2024 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten (Produktion, Verarbeitung, Verstro- mung) erzielen Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Erdölsektor erzielen EErrddggaass Ab 2025 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Verarbeitung, Distribu- tion, Verstromung) erzielen Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Erdölsektor erzielen Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energieinf- rastruktur wird UNIQA im Jahr 2025 abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Gas- ausstieg eine vorrübergehende Ausnahme für das Gebiet der Ukraine machen und neue Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke anbieten Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versiche- rungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts ent- sprechend dem Abkommen von Paris bekennen. NNuukklleeaarreenneerrggiiee Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt noch im Wege der Rückversicherung. AAuussbbaauu ddeess GGeesscchhääffttss mmiitt eerrnneeuueerrbbaarreenn EEnneerrggiieenn Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang mit den Zielen des Abkommens von Paris auf 1,5°C zu be- schränken, ist eine Dekarbonisierung der Energieversor- gung von entscheidender Bedeutung. UNIQA entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungslösungen für 96 Jahresfinanzbericht 2024 AAbbssoolluuttee ffiinnaannzziieerrttee EEmmiissssiioonneenn aauuss SSttaaaattssaannlleeiihheenn ((SSccooppee 33..1155)) Die finanzierten Emissionen aus Investitionen in Staats- anleihen decken die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emis- sionen der Staaten ab. Die Daten für Scope-1-Emissionen von Staaten, die diese jährlich berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nati- onen (UNFCCC). Emissionsdaten von Staaten, die diese nicht jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe kli- marelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und internationalen Organisationen geschätzt. Emissionsdaten für Scope 2 und Scope 3 bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemissionen aus dem inter- nationalen Handel beinhalten. 64 Länder haben Emissi- onsdaten auf dieser Basis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest of the World“ zusam- mengeführt. ISS teilt die Emissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen Länder mithilfe makroökonomischer In- dikatoren auf. Die Daten decken 99 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA finanzierten Emissio- nen ergeben sich nach der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen Staatsanleihe, dividiert durch das in- flationsbereinigte Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der Scope-1, Scope-2 und Scope-3-Emissionen des Staats. Die finanzierten Emissionen aus Staatsanleihen für das Ge- schäftsjahr betragen 1.924.006 Tonnen CO 2 e. Das inves- tierte Volumen beträgt 7.105,6 Millionen Euro. Die Emissionsdaten für Investitionen in Unternehmens- aktien und -anleihen stammen von ISS. Die monatlich an ISS gelieferten Rohdaten werden in ein Datenmanage- mentsystem importiert, um die Daten zu überwachen und zu bewerten, die für die Integration in den Anlageprozess relevant sind. Sofern kein Zugang zu Emissionsdaten der Unternehmen besteht, wendet ISS interne Modelle zur Modellierung der Daten an. 22..44 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM FFIIRRMMEENNKKUUNNDDEENNGGEESSCCHHÄÄFFTT 22..44..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche Aus- wirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Kli- mawandel identifiziert. Durch das Angebot von nachhalti- gen Produkten und Produktkomponenten sowie Bera- tungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawan- dels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Auswir- kungen auf die Versicherungskund:innen als auch eine fi- nanzielle Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Feh- len von Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde Engagement von UNIQA dazu führen, dass Firmen- kund:innen nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkun- gen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er die Häufigkeit und die Intensität von Na- turkatastrophen wie Überschwemmungen, Hagel, Stür- men oder extremen Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den Versicherungskund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungsprämien noch nicht be- rücksichtigt sind. 22..44..22 KKoonnzzeeppttee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--22)) Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versiche- rungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die Verant- wortung für die Umsetzung liegt beim Chief Corporate & Affinity Officer. Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst drei Hauptkompo- nenten: Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen ge- genüber klimabedingten Risiken Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -pro- duktkomponenten 2 2 . . 4 4 . . 2 2 . . 1 1 S S t t ä ä r r k k u u n n g g d d e e r r W W i i d d e e r r s s t t a a n n d d s s f f ä ä h h i i g g k k e e i i t t d d e e r r K K u u n n d d : : i i n n n n e e n n g g e e g g e e n n ü ü b b e e r r k k l l i i m m a a b b e e d d i i n n g g t t e e n n R R i i s s i i k k e e n n Diese Komponente beinhaltet eine aktive Rolle von UNIQA bei der Unterstützung der Kund:innen, um deren finanzi- elle Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Auswirkun- gen der Anpassung an den Klimawandel zu steuern. Beratung und Prävention: UNIQA berät Unternehmen, wie sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, stärken können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung sogenannter Erste-Hilfe- Maßnahmen, indem den Versicherungsnehmer:innen Be- ratungsleistungen zur Schadenminderung bei Unwetterer- eignissen zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Folgen von Klimarisiken entwickelt und angeboten. Kompetenzerweiterung und Qualitätsverbesserung: In diesem Bereich sollen die Kompetenz der Kund:innen im Umgang mit Klimarisiken erweitert, die Qualität standard- mäßiger Risikoresilienzmaßnahmen verbessert und um- fassende Beratung angeboten werden, um den wachsenden Bedarf von Unternehmen in Bezug auf neu entstehende Klimarisiken zu decken. 2 2 . . 4 4 . . 2 2 . . 2 2 D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g s s s s t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d N N u u k k l l e e a a r r e e n n e e r r g g i i e e i i m m B B e e r r e e i i c c h h d d e e s s V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s g g e e s s c c h h ä ä f f t t s s Im Jahr 2023 wurden Dekarbonisierungsziele zur Errei- chung von Netto-Null-Emissionen veröffentlicht und fol- gende Maßnahmen definiert: A A u u s s s s t t i i e e g g a a u u s s f f o o s s s s i i l l e e n n B B r r e e n n n n s s t t o o f f f f e e n n Erste Schritte in Richtung Dekarbonisierung wurden be- reits im Jahr 2019 mit der Verpflichtung eingeleitet, kein Neugeschäft mit Kund:innen mit Kohleaktivitäten abzu- schließen. Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) hat UNIQA einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem Kohle-, Erdöl- und Erdgasgeschäft veröffentlicht. Seither wird jährlich über die Prämien aus dem fossilen Brennstoffge- schäft und den Dekarbonisierungsstatus der betroffenen Kund:innen berichtet. Der Ausstieg aus fossilen Brennstof- fen im Versicherungsgeschäft umfasst folgende Eckpunkte: K K o o h h l l e e Seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Ak- tivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verarbeitung, Ver- stromung) erzielen Seit 2023 kein Neugeschäft mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesek- tor erzielen Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Kohlesektor erzielen E E r r d d ö ö l l Seit 2024 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten (Produktion, Verarbeitung, Verstro- mung) erzielen Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Erdölsektor erzielen E E r r d d g g a a s s Ab 2025 keine neuen Versicherungsverträge mit Unter- nehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Verarbeitung, Distribu- tion, Verstromung) erzielen Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unter- nehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Akti- vitäten im Erdölsektor erzielen Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energieinf- rastruktur wird UNIQA im Jahr 2025 abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Gas- ausstieg eine vorrübergehende Ausnahme für das Gebiet der Ukraine machen und neue Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke anbieten Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versiche- rungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts ent- sprechend dem Abkommen von Paris bekennen. N N u u k k l l e e a a r r e e n n e e r r g g i i e e Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt noch im Wege der Rückversicherung. A A u u s s b b a a u u d d e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m i i t t e e r r n n e e u u e e r r b b a a r r e e n n E E n n e e r r g g i i e e n n Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang mit den Zielen des Abkommens von Paris auf 1,5°C zu be- schränken, ist eine Dekarbonisierung der Energieversor- gung von entscheidender Bedeutung. UNIQA entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungslösungen für 97 Konzernlagebericht erneuerbare Energien, um diesen wachsenden Sektor un- terstützen zu können. Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare Ener- gien sind dabei wie folgt definiert: Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschaftstä- tigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie- quellen (Solarenergie, Wind, Biomasse, Wasserkraft, Ge- othermie) ist Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B. Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraft- werke) E E n n g g a a g g e e m m e e n n t t m m i i t t d d e e n n U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n m m i i t t d d e e m m h h ö ö c c h h s s t t e e n n E E m m i i s s s s i i o o n n s s a a n n t t e e i i l l i i m m P P o o r r t t f f o o l l i i o o Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Emissi- onen zeigte eine breite Streuung der CO 2 -Emissionsan- teile, die größten Anteile entfielen jedoch auf große In- dustrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel formuliert, die Top-10-Emittent:innen in jedem Markt einer De- tailanalyse zu unterziehen. Seit dem Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA tätig ist und in dem versicherungsbedingte Emissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die am meisten zu den CO 2 -Emissi- onen des Portfolios beitragen, auf das Vorhandensein ei- ner Klimastrategie und von Zielen analysiert, die in Ein- klang mit dem 1,5°C-Klimazielpfad des Abkommens von Paris stehen. Die Kennzahl dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick, wie mit der konkreten Kunden- struktur in jedem Markt, insbesondere in den Branchen mit hohen Emissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Portfolio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Ener- giesektor oder der Transportsektor. Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekarboni- sierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinkenden absoluten Prämien von Unternehmen aus dem Bereich fossile Brennstoffe und ihr sinkender Anteil an den Versi- cherungsprämien belegen die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des Portfolios. 2 2 . . 4 4 . . 2 2 . . 3 3 E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g n n e e u u e e r r N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s p p r r o o d d u u k k t t e e u u n n d d - - k k o o m m p p o o n n e e n n t t e e n n UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen Nach- haltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die wachsenden Marktanforderungen und den steigenden Be- darf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren. Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen Ge- schäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der Re- duktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den Kli- mawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden. Über spezifische neue Lösungen und Produktkomponen- ten fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstel- lung nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde z. B. die neue Produktkomponente „Green Clause“ auf den Markt gebracht, auf deren Basis im Schadenfall auch die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung beschä- digter Objekte übernommen werden. 2 2 . . 4 4 . . 3 3 M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n u u n n d d M M i i t t t t e e l l i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e n n K K l l i i m m a a k k o o n n z z e e p p t t e e n n ( ( E E 1 1 - - 3 3 ) ) Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Maßnahmen im Firmenkundengeschäft war 2024 die Aufnahme der Bera- tungstätigkeit im Bereich nachhaltiger Geschäftslösun- gen. Weiters wurde eine umfassende Berechnung der ver- sicherungsbedingten Emissionen des Portfolios für die ge- samte Gruppe durchgeführt, ergänzt durch eine detail- lierte Portfolioanalyse. Darauf aufbauend wurden Kenn- zahlen und konkrete Ziele zur Dekarbonisierung des Ver- sicherungsportfolios festgelegt. Im Rahmen der Transpa- renz und Zielorientierung wurden sowohl die Nachhaltig- keitsstrategie als auch die Nachhaltigkeitsziele veröffent- licht. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einführung ei- nes Rahmenwerks sowie der Fortführung des strategi- schen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen. Parallel dazu richtete UNIQA den Fokus verstärkt auf Lösungen und Partnerschaften zur Versicherung erneuerbarer Energien. F F o o r r t t s s c c h h r r i i t t t t e e b b e e i i d d e e r r D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g d d e e s s V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s p p o o r r t t f f o o l l i i o o s s UNIQA verfolgt im Rahmen der Klimastrategie konse- quent das Ziel, das Firmenkund:innenportfolio im Ein- klang mit den Klimazielen des Abkommens von Paris zu dekarbonisieren. Im Rahmen dieser Bemühungen werden fortlaufend Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Erdöl und Erdgas analysiert. Dabei liegt der Fokus auf der Be- wertung des Engagements dieser Kund:innen in Bezug auf klimabezogene Ziele und Dekarbonisierungsstrategien. Als Basisjahr für die Bemessung der Prämien für fossile Brennstoffe dient das Jahr 2022. BBrruuttttoopprräämmiieenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeenn-- ggeesscchhääfftt NNiicchhtt--LLeebbeenn VVeerrssiicchheerruunngg BBeerreeiicchh vvoonn KKoohhllee--//RRoohhööll--// EErrddggaassuunntteerrnneehhmmeenn Angaben in Millionen EUR 2024 Kohle 16,5 Rohöl 1,7 Erdgas 22,4 Anteil der Prämien von Kohleunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,4 % Anteil der Prämien von Rohölunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,0 % Anteil der Prämien von Erdgasunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,5 % Seit dem Jahr 2023 wurden alle verbliebenen Kohle-, Erdöl- und Erdgaskund:innen im Portfolio anhand von verfügbaren Daten hinsichtlich ihres Engagements für kli- mabezogene Ziele und relevanter Klimastrategien über- wacht. Die Ergebnisse eines ersten Schritts (Analyse von öffentlich verfügbaren Daten) geben einen klaren Über- blick darüber, welche Kund:innen möglicherweise Gegen- stand weiterer Analysen sein werden. In diesem Fall würde eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme erfol- gen. Umgekehrt sind jene Unternehmen, die sich wissen- schaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: Jahr 2050, inklusive fünfjähriger Zwischenziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem Abkommen von Pa- ris dekarbonisieren, von der Ausstiegsverpflichtung ausge- nommen. Jene Kund:innen, die bereits Klima- bzw. Dekar- bonisierungsziele veröffentlichen, machen nach der Ana- lyse der veröffentlichten Daten im Geschäftsjahr 16 Prozent aus. Bis Ende des Jahres 2026 soll mit jenen Kohle- und Erdölkund:innen zusammengearbeitet wer- den, die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad defi- niert haben, um Bestätigung über ihre Klimapläne zu er- halten. Die Verträge mit jenen Kohle- und Erdölkund:in- nen, die sich nicht zu Plänen zur Emissionsreduktion im Einklang mit dem Abkommen von Paris verpflichten, wer- den nicht verlängert. Für Erdgaskund:innen ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen Verfahrens ge- plant. SSttaattuuss vvoonn KKoohhllee-- //RRoohhööll--//EErrddggaass-- kkuunndd::iinnnneenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeenn-- ggeesscchhääffttssppoorrttffoolliioo iimm GGeesscchhääffttssjjaahhrr Kund:innen (gesamt) davon Status A davon Status B davon Status C Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Kohle 76 12 16 48 Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Rohöl 20 6 2 12 Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Erdgas 137 19 32 86 Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu verstehen: Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in öffentli- chen Quellen verfügbar. Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan, den- noch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene Nach- haltigkeitsagenda zu entwickeln. Status C: Keine relevanten Informationen zur Klimastra- tegie verfügbar. AAnntteeiill ddeerr KKuunndd::iinnnneenn mmiitt KKlliimmaazziieelleenn Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-Finan- cial Reporting Directive (NFRD) bzw. seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) be- richtspflichtigen versicherten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis 2040 für ihr jeweiliges Kern- geschäft Klimaziele gesetzt haben, die mit dem Pariser 1,5°C -Klimazielpfad kompatibel sind (Netto-Null-Ziele oder SBTi-Ziele). Der aktuelle Stand dazu wurde für das Geschäftsjahr anhand folgender Kennzahlen in einem ers- ten Schritt für das österreichische Firmenkundengeschäft ermittelt: 98 Jahresfinanzbericht 2024 erneuerbare Energien, um diesen wachsenden Sektor un- terstützen zu können. Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare Ener- gien sind dabei wie folgt definiert: Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschaftstä- tigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie- quellen (Solarenergie, Wind, Biomasse, Wasserkraft, Ge- othermie) ist Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B. Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraft- werke) EEnnggaaggeemmeenntt mmiitt ddeenn UUnntteerrnneehhmmeenn mmiitt ddeemm hhööcchhsstteenn EEmmiissssiioonnssaanntteeiill iimm PPoorrttffoolliioo Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Emissi- onen zeigte eine breite Streuung der CO 2 -Emissionsan- teile, die größten Anteile entfielen jedoch auf große In- dustrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel formuliert, die Top-10-Emittent:innen in jedem Markt einer De- tailanalyse zu unterziehen. Seit dem Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA tätig ist und in dem versicherungsbedingte Emissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die am meisten zu den CO 2 -Emissi- onen des Portfolios beitragen, auf das Vorhandensein ei- ner Klimastrategie und von Zielen analysiert, die in Ein- klang mit dem 1,5°C-Klimazielpfad des Abkommens von Paris stehen. Die Kennzahl dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick, wie mit der konkreten Kunden- struktur in jedem Markt, insbesondere in den Branchen mit hohen Emissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Portfolio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Ener- giesektor oder der Transportsektor. Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekarboni- sierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinkenden absoluten Prämien von Unternehmen aus dem Bereich fossile Brennstoffe und ihr sinkender Anteil an den Versi- cherungsprämien belegen die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des Portfolios. 22..44..22..33 EEnnttwwiicckklluunngg nneeuueerr NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittsspprroodduukkttee uunndd --kkoommppoonneenntteenn UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen Nach- haltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die wachsenden Marktanforderungen und den steigenden Be- darf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren. Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen Ge- schäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der Re- duktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den Kli- mawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden. Über spezifische neue Lösungen und Produktkomponen- ten fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstel- lung nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde z. B. die neue Produktkomponente „Green Clause“ auf den Markt gebracht, auf deren Basis im Schadenfall auch die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung beschä- digter Objekte übernommen werden. 22..44..33 MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd MMiitttteell iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeenn KKlliimmaakkoonnzzeepptteenn ((EE11--33)) Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Maßnahmen im Firmenkundengeschäft war 2024 die Aufnahme der Bera- tungstätigkeit im Bereich nachhaltiger Geschäftslösun- gen. Weiters wurde eine umfassende Berechnung der ver- sicherungsbedingten Emissionen des Portfolios für die ge- samte Gruppe durchgeführt, ergänzt durch eine detail- lierte Portfolioanalyse. Darauf aufbauend wurden Kenn- zahlen und konkrete Ziele zur Dekarbonisierung des Ver- sicherungsportfolios festgelegt. Im Rahmen der Transpa- renz und Zielorientierung wurden sowohl die Nachhaltig- keitsstrategie als auch die Nachhaltigkeitsziele veröffent- licht. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einführung ei- nes Rahmenwerks sowie der Fortführung des strategi- schen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen. Parallel dazu richtete UNIQA den Fokus verstärkt auf Lösungen und Partnerschaften zur Versicherung erneuerbarer Energien. FFoorrttsscchhrriittttee bbeeii ddeerr DDeekkaarrbboonniissiieerruunngg ddeess VVeerrssiicchheerruunnggssppoorrttffoolliiooss UNIQA verfolgt im Rahmen der Klimastrategie konse- quent das Ziel, das Firmenkund:innenportfolio im Ein- klang mit den Klimazielen des Abkommens von Paris zu dekarbonisieren. Im Rahmen dieser Bemühungen werden fortlaufend Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Erdöl und Erdgas analysiert. Dabei liegt der Fokus auf der Be- wertung des Engagements dieser Kund:innen in Bezug auf klimabezogene Ziele und Dekarbonisierungsstrategien. Als Basisjahr für die Bemessung der Prämien für fossile Brennstoffe dient das Jahr 2022. BBrruuttttoopprräämmiieenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeenn-- gg e e s s c c h h ä ä f f t t N N i i c c h h t t - - L L e e b b e e n n V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g BB e e r r e e i i c c h h v v o o n n K K o o h h l l e e - - / / R R o o h h ö ö l l - - / / EE r r d d g g a a s s u u n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n Angaben in Millionen EUR 2024 Kohle 16,5 Rohöl 1,7 Erdgas 22,4 Anteil der Prämien von Kohleunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,4 % Anteil der Prämien von Rohölunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,0 % Anteil der Prämien von Erdgasunternehmen an den Schaden - und Unfallversicherungsprämien 0,5 % Seit dem Jahr 2023 wurden alle verbliebenen Kohle-, Erdöl- und Erdgaskund:innen im Portfolio anhand von verfügbaren Daten hinsichtlich ihres Engagements für kli- mabezogene Ziele und relevanter Klimastrategien über- wacht. Die Ergebnisse eines ersten Schritts (Analyse von öffentlich verfügbaren Daten) geben einen klaren Über- blick darüber, welche Kund:innen möglicherweise Gegen- stand weiterer Analysen sein werden. In diesem Fall würde eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme erfol- gen. Umgekehrt sind jene Unternehmen, die sich wissen- schaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: Jahr 2050, inklusive fünfjähriger Zwischenziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem Abkommen von Pa- ris dekarbonisieren, von der Ausstiegsverpflichtung ausge- nommen. Jene Kund:innen, die bereits Klima- bzw. Dekar- bonisierungsziele veröffentlichen, machen nach der Ana- lyse der veröffentlichten Daten im Geschäftsjahr 16 Prozent aus. Bis Ende des Jahres 2026 soll mit jenen Kohle- und Erdölkund:innen zusammengearbeitet wer- den, die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad defi- niert haben, um Bestätigung über ihre Klimapläne zu er- halten. Die Verträge mit jenen Kohle- und Erdölkund:in- nen, die sich nicht zu Plänen zur Emissionsreduktion im Einklang mit dem Abkommen von Paris verpflichten, wer- den nicht verlängert. Für Erdgaskund:innen ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen Verfahrens ge- plant. SSttaattuuss vvoonn KKoohhllee-- // R R o o h h ö ö l l - - / / E E r r d d g g a a s s - - kk u u n n d d : : i i n n n n e e n n i i m m FF i i r r m m e e n n k k u u n n d d e e n n - - gg e e s s c c h h ä ä f f t t s s p p o o r r t t f f o o l l i i o o i i m m GGeesscchhääffttssjjaahhrr Kund:innen (gesamt) davon Status A davon Status B davon Status C Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Kohle 76 12 16 48 Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Rohöl 20 6 2 12 Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Erdgas 137 19 32 86 Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu verstehen: Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in öffentli- chen Quellen verfügbar. Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan, den- noch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene Nach- haltigkeitsagenda zu entwickeln. Status C: Keine relevanten Informationen zur Klimastra- tegie verfügbar. A A n n t t e e i i l l d d e e r r K K u u n n d d : : i i n n n n e e n n m m i i t t K K l l i i m m a a z z i i e e l l e e n n Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-Finan- cial Reporting Directive (NFRD) bzw. seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) be- richtspflichtigen versicherten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis 2040 für ihr jeweiliges Kern- geschäft Klimaziele gesetzt haben, die mit dem Pariser 1,5°C -Klimazielpfad kompatibel sind (Netto-Null-Ziele oder SBTi-Ziele). Der aktuelle Stand dazu wurde für das Geschäftsjahr anhand folgender Kennzahlen in einem ers- ten Schritt für das österreichische Firmenkundengeschäft ermittelt: 99 Konzernlagebericht AAnntteeiill ddeerr nnaacchh NN F F R R D D / / C C S S R R D D b b e e r r i i c c h h t t s s p p f f l l i i c c h h - - tt i i g g e e n n ö ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h i i s s c c h h e e n n KKuunndd::iinnnneenn mmiitt KKlliimmaazziieelleenn Kund:innen mit Netto- Null-Zielen Kund:innen mit SBTi - Zielen Zieljahr (2040) Verhältnis zwischen der Anzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C- Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen 48 % 16 % 100 % Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den Bruttoprämien aller nach NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen 54 % 55 % 100 % E E r r g g e e b b n n i i s s s s e e d d e e r r N N a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s r r i i s s i i k k o o b b e e w w e e r r t t u u n n g g Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltig- keitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den UNIQA Corporate Business Environmental, Social and Governance Standard geschaffen. Dieser bildet eine Er- gänzung zum UNIQA Corporate Business Standard. Er de- finiert die kritischen Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentscheidungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen mit erhöhten Nachhaltigkeitsri- siken vorzugehen ist. Der Standard deckt auch die gefor- derte Zusammenarbeit mit Kund:innen vor und nach ei- nem Schadensfall ab, um ihre Widerstandsfähigkeit gegen- über Klimarisiken zu erhöhen. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken werden bewertet: E - Umweltthemen S - Soziale Themen G - Governance Themen Klimawandel Menschenrechte Korruption und Geldwäsche Umweltverschmutzung Umstrittene Waffen Schlechte Unternehmensführung Geschützte Standorte/Arten Schlechte Produkt - und Servicequalität Nicht-nachhaltige Praktiken Tierwohl und -versuche Da die Daten des Swiss Re ESG-Risikoscorings branchen- bezogen sind, wurden zusätzliche Analysen jener Kunden durchgeführt, bei denen ein potenziell hohes Nachhaltig- keitsrisiko festgestellt wurde. Dabei wurden Länderfakto- ren herangezogen, um einen Überblick über die ESG-Risi- kobelastung des Portfolios zu erhalten. Im nächsten Schritt wurde im Geschäftsjahr analysiert, wie viele Anfra- gen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken abgelehnt wur- den. Ausgangspunkt der Analyse ist das Geschäft mit fossi- len Brennstoffen. Es wird berichtet, wie viele Anfragen zur ESG-Bewertung weitergeleitet und wie viele abgelehnt wurden. Dies ermöglicht es auch, die finanziellen Auswir- kungen der Übergangsrisiken zu quantifizieren. EErrggeebbnniissssee ddeerr NN a a c c h h h h a a l l t t i i g g k k e e i i t t s s r r i i s s i i k k o o b b e e w w e e r r t t u u n n g g v v o o n n KK u u n n d d : : i i n n n n e e n n , , d d i i e e i i n n V V e e r r b b i i n n d d u u n n g g m m i i t t ffoossssiilleenn BBrreennnnssttooffffeenn sstteehheenn Geschäftsjahr Anzahl der ESG-Risikoanfragen 120 davon abgelehnt 69 davon unter Auflagen fortfahren 21 davon fortfahren 30 Anfang 2025 wird UNIQA den offiziellen Rahmen veröf- fentlichen, der den Ansatz für die Weiterleitung von An- fragen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken, den Bewer- tungsprozess und die Berichtserwartungen definiert. Ba- sierend darauf werden die internen Prozesse anhand aktu- alisierter Richtlinien sowie spezieller detaillierter Richtli- nien für ESG-Berater zum Vorgehen bei der ESG-Bewer- tung verbessert. Die ESG-Berater-Richtlinie wird halb- jährlich überprüft, um sie auf dem neuesten Stand zu hal- ten. E E r r g g e e b b n n i i s s s s e e d d e e r r A A n n a a l l y y s s e e d d e e r r U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n m m i i t t d d e e m m h h ö ö c c h h s s t t e e n n E E m m i i s s s s i i o o n n s s a a n n t t e e i i l l i i m m P P o o r r t t f f o o l l i i o o UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für das Firmenkundengeschäft verpflichtet, als eine der Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Portfolios eine Analyse der Top-10-Emittent:innen durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Top-10-Emittent:innen zu- sammen die Hälfte der Gesamtemissionen ausmachen. Für die Analyse wurden mehrere Parameter definiert, da- runter die eigene Netto-Null-Verpflichtung, die SBTi-Ver- pflichtungen sowie die Verfügbarkeit fundierter Informa- tionen zur Nachhaltigkeitsagenda. Die Analyse zeigt, dass sich 35 Prozent dieser Unternehmen Netto-Null-Ziele ge- setzt haben, 44 Prozent der Unternehmen bestimmte In- formationen zur Nachhaltigkeitsagenda offenlegen, auch wenn sie sich nicht explizit zu Netto-Null verpflichtet ha- ben und 21 Prozent der Unternehmen, keine Informatio- nen zur Nachhaltigkeit veröffentlichen. GGeesscchhääfftt mmiitt eerrnneeuueerrbbaarreenn EEnneerrggiieenn Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Energien ein Prämienvolumen in Höhe von 23,3 Millionen Euro er- reicht werden. UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür sind strategische Partnerschaften mit Banken sowie Pho- tovoltaik- und Windkraftunternehmen. Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photovoltaikkraftwerke so- wie für kleine Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für erneuerbare Ener- gien Beratung angeboten, um die Sicherheit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen. 22..44..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44)) UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in Öster- reich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit Netto-Null- Emissionen des Versicherungsportfolios zu erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-Zwischenziele für die Reduktion der versicherungsbedingten Scope-3-Emis- sionen gesetzt. Das Jahr 2022 dient als Basisjahr. ZZiieellee ffüürr vveerrssiicchheerruunnggss-- bbeeddiinnggttee EEmmiissssiioonneenn ((SSccooppee 11 && 22)) Österreich Andere Länder, in denen UNIQA tätig ist Basiswert 2022 in tCO 2 e 34.336 58.087 2025 – 5 % – 5 % 2030 – 20 % – 15 % 2035 – 40 % – 25 % 2040 – 60 % – 40 % 2045 - – 45 % 2050 - – 50 % Aufgrund der verbesserten Datenqualität wurden die ver- sicherungsbezogenen Emissionen Scope 1 & 2 für das Basisjahr 2022 des österreichischen Portfolios rückwir- kend nachberechnet und von 20.164 auf 34.336 Tonnen CO 2 e geändert. Bei der Festlegung der Dekarbonisierungszwischenziele wurden folgende Aspekte berücksichtigt: Lokale Dekarbonisierungsambitionen der aus der Sicht des Prämienvolumens wichtigsten Länder, in denen UNIQA tätig ist (Österreich, Polen, Tschechien, Slowa- kei, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bulgarien) Aktuelle Branchenverteilung des Portfolios Wichtige Dekarbonisierungsinitiativen (z.B. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit er- neuerbaren Energien) National festgelegte Emissionsreduktionspläne der Län- der für die vertretenen Industrien (insbesondere Ener- gie, Schwerindustrie, Transport und Abfall); diese Ambi- tionen sind derzeit allerdings nicht dahingehend vali- diert, ob sie mit dem Pariser 1,5°C- Klimazielpfad in Ein- klang stehen. Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den Dekarbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Län- der und wird durch die eigene umfassende Dekarbonisie- rungsstrategie gestärkt. Derzeit bestehen bei UNIQA keine spezifischen Ziele im Zusammenhang mit Prämien aus erneuerbaren Energien und mit Nachhaltigkeitsprodukten 22..44..55 TTHHGG--BBrruuttttooeemmiissssiioonneenn ddeerr KKaatteeggoorriieenn SSccooppee 11,, 22 uunndd 33 ssoowwiiee TTHHGG--GGeessaammtteemmiissssiioonneenn ((EE11--66)) Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) ist UNIQA bestrebt, die versicherungsbedingten Treibhausgasmissio- nen zu berichten und Ziele zu setzen, um die Emissionen bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit auf Netto-Null zu reduzieren. Im Jahr 2023 konnte erstmalig mithilfe der PCAF-Methodik zur Mes- sung versicherungsbedingter Emissionen die Analyse des österreichischen Firmenkundengeschäftsportfolios durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die versicherungsbezogenen Emissionen für die gesamte UNIQA Gruppe berechnet. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts insgesamt 172.888 Tonnen CO 2 e. Die Aufteilung auf die jeweiligen Scopes ist in der Tabelle dargestellt. 100 Jahresfinanzbericht 2024 AAnntteeiill ddeerr nnaacchh NNFFRRDD//CCSSRRDD bbeerriicchhttssppfflliicchh-- ttiiggeenn öösstteerrrreeiicchhiisscchheenn KKuunndd::iinnnneenn mmiitt KKlliimmaazziieelleenn Kund:innen mit Netto - Null- Zielen Kund:innen mit SBTi - Zielen Zieljahr (2040) Verhältnis zwischen der Anzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C- Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen 48 % 16 % 100 % Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den Bruttoprämien aller nach NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen 54 % 55 % 100 % EErrggeebbnniissssee ddeerr NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittssrriissiikkoobbeewweerrttuunngg Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltig- keitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den UNIQA Corporate Business Environmental, Social and Governance Standard geschaffen. Dieser bildet eine Er- gänzung zum UNIQA Corporate Business Standard. Er de- finiert die kritischen Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentscheidungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen mit erhöhten Nachhaltigkeitsri- siken vorzugehen ist. Der Standard deckt auch die gefor- derte Zusammenarbeit mit Kund:innen vor und nach ei- nem Schadensfall ab, um ihre Widerstandsfähigkeit gegen- über Klimarisiken zu erhöhen. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken werden bewertet: E - Umweltthemen S - Soziale Themen G - Governance Themen Klimawandel Menschenrechte Korruption und Geldwäsche Umweltverschmutzung Umstrittene Waffen Schlechte Unternehmensführung Geschützte Standorte/Arten Schlechte Produkt - und Servicequalität Nicht-nachhaltige Praktiken Tierwohl und -versuche Da die Daten des Swiss Re ESG-Risikoscorings branchen- bezogen sind, wurden zusätzliche Analysen jener Kunden durchgeführt, bei denen ein potenziell hohes Nachhaltig- keitsrisiko festgestellt wurde. Dabei wurden Länderfakto- ren herangezogen, um einen Überblick über die ESG-Risi- kobelastung des Portfolios zu erhalten. Im nächsten Schritt wurde im Geschäftsjahr analysiert, wie viele Anfra- gen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken abgelehnt wur- den. Ausgangspunkt der Analyse ist das Geschäft mit fossi- len Brennstoffen. Es wird berichtet, wie viele Anfragen zur ESG-Bewertung weitergeleitet und wie viele abgelehnt wurden. Dies ermöglicht es auch, die finanziellen Auswir- kungen der Übergangsrisiken zu quantifizieren. EErrggeebbnniissssee ddeerr NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittssrriissiikkoobbeewweerrttuunngg vvoonn KKuunndd::iinnnneenn,, ddiiee iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ffoossssiilleenn BBrreennnnssttooffffeenn sstteehheenn Geschäftsjahr Anzahl der ESG -Risikoanfragen 120 davon abgelehnt 69 davon unter Auflagen fortfahren 21 davon fortfahren 30 Anfang 2025 wird UNIQA den offiziellen Rahmen veröf- fentlichen, der den Ansatz für die Weiterleitung von An- fragen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken, den Bewer- tungsprozess und die Berichtserwartungen definiert. Ba- sierend darauf werden die internen Prozesse anhand aktu- alisierter Richtlinien sowie spezieller detaillierter Richtli- nien für ESG-Berater zum Vorgehen bei der ESG-Bewer- tung verbessert. Die ESG-Berater-Richtlinie wird halb- jährlich überprüft, um sie auf dem neuesten Stand zu hal- ten. EErrggeebbnniissssee ddeerr AAnnaallyyssee ddeerr UUnntteerrnneehhmmeenn mmiitt ddeemm hhööcchhsstteenn EEmmiissssiioonnssaanntteeiill iimm PPoorrttffoolliioo UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für das Firmenkundengeschäft verpflichtet, als eine der Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Portfolios eine Analyse der Top-10-Emittent:innen durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Top-10-Emittent:innen zu- sammen die Hälfte der Gesamtemissionen ausmachen. Für die Analyse wurden mehrere Parameter definiert, da- runter die eigene Netto-Null-Verpflichtung, die SBTi-Ver- pflichtungen sowie die Verfügbarkeit fundierter Informa- tionen zur Nachhaltigkeitsagenda. Die Analyse zeigt, dass sich 35 Prozent dieser Unternehmen Netto-Null-Ziele ge- setzt haben, 44 Prozent der Unternehmen bestimmte In- formationen zur Nachhaltigkeitsagenda offenlegen, auch wenn sie sich nicht explizit zu Netto-Null verpflichtet ha- ben und 21 Prozent der Unternehmen, keine Informatio- nen zur Nachhaltigkeit veröffentlichen. G G e e s s c c h h ä ä f f t t m m i i t t e e r r n n e e u u e e r r b b a a r r e e n n E E n n e e r r g g i i e e n n Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Energien ein Prämienvolumen in Höhe von 23,3 Millionen Euro er- reicht werden. UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür sind strategische Partnerschaften mit Banken sowie Pho- tovoltaik- und Windkraftunternehmen. Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photovoltaikkraftwerke so- wie für kleine Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für erneuerbare Ener- gien Beratung angeboten, um die Sicherheit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen. 2 2 . . 4 4 . . 4 4 Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 4 4 ) ) UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in Öster- reich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit Netto-Null- Emissionen des Versicherungsportfolios zu erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-Zwischenziele für die Reduktion der versicherungsbedingten Scope-3-Emis- sionen gesetzt. Das Jahr 2022 dient als Basisjahr. ZZiieellee ffüürr vveerrssiicchheerruunnggss-- bb e e d d i i n n g g t t e e E E m m i i s s s s i i o o n n e e n n ((SSccooppee 11 && 22)) Österreich Andere Länder, in denen UNIQA tätig ist Basiswert 2022 in tCO 2 e 34.336 58.087 2025 – 5 % – 5 % 2030 – 20 % – 15 % 2035 – 40 % – 25 % 2040 – 60 % – 40 % 2045 - – 45 % 2050 - – 50 % Aufgrund der verbesserten Datenqualität wurden die ver- sicherungsbezogenen Emissionen Scope 1 & 2 für das Basisjahr 2022 des österreichischen Portfolios rückwir- kend nachberechnet und von 20.164 auf 34.336 Tonnen CO 2 e geändert. Bei der Festlegung der Dekarbonisierungszwischenziele wurden folgende Aspekte berücksichtigt: Lokale Dekarbonisierungsambitionen der aus der Sicht des Prämienvolumens wichtigsten Länder, in denen UNIQA tätig ist (Österreich, Polen, Tschechien, Slowa- kei, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bulgarien) Aktuelle Branchenverteilung des Portfolios Wichtige Dekarbonisierungsinitiativen (z.B. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit er- neuerbaren Energien) National festgelegte Emissionsreduktionspläne der Län- der für die vertretenen Industrien (insbesondere Ener- gie, Schwerindustrie, Transport und Abfall); diese Ambi- tionen sind derzeit allerdings nicht dahingehend vali- diert, ob sie mit dem Pariser 1,5°C- Klimazielpfad in Ein- klang stehen. Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den Dekarbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Län- der und wird durch die eigene umfassende Dekarbonisie- rungsstrategie gestärkt. Derzeit bestehen bei UNIQA keine spezifischen Ziele im Zusammenhang mit Prämien aus erneuerbaren Energien und mit Nachhaltigkeitsprodukten 2 2 . . 4 4 . . 5 5 T T H H G G - - B B r r u u t t t t o o e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n d d e e r r K K a a t t e e g g o o r r i i e e n n S S c c o o p p e e 1 1 , , 2 2 u u n n d d 3 3 s s o o w w i i e e T T H H G G - - G G e e s s a a m m t t e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( E E 1 1 - - 6 6 ) ) Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) ist UNIQA bestrebt, die versicherungsbedingten Treibhausgasmissio- nen zu berichten und Ziele zu setzen, um die Emissionen bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit auf Netto-Null zu reduzieren. Im Jahr 2023 konnte erstmalig mithilfe der PCAF-Methodik zur Mes- sung versicherungsbedingter Emissionen die Analyse des österreichischen Firmenkundengeschäftsportfolios durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die versicherungsbezogenen Emissionen für die gesamte UNIQA Gruppe berechnet. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts insgesamt 172.888 Tonnen CO 2 e. Die Aufteilung auf die jeweiligen Scopes ist in der Tabelle dargestellt. 101 Konzernlagebericht VVeerrssiicchheerruunnggssbbeeddiinnggttee EE m m i i s s s s i i o o n n e e n n Angaben in t CO 2 e Österreich Andere Länder, in denen UNIQA tätig ist Scope 1 und Scope 2 27.578 84.773 Scope 3 17.997 42.540 Gesamt 45.575 127.313 Die Berechnungen berücksichtigen die versicherungsbe- dingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts in den Sparten Sach- und Technikversicherung und Haftpflicht- versicherung der Länder Bulgarien, Kroatien, Polen, Ru- mänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Österreich, Ukra- ine und Ungarn. Diese decken 96 Prozent der Prämien des gesamten Versicherungsportfolios der Industrieversiche- rung ab. Für die übrigen Märkte - Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Nordmazedo- nien - wurden die Berechnungen aufgrund unvollständiger Daten nicht durchgeführt. Für diese Länder erfolgt eine Hochrechnung auf Basis des jeweiligen Prämienanteils. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte Produkte bezie- hen, in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die versicherungsbedingten Emissionen wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die Versicherungsbranche berechnet: Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamte- missionen des versicherten Unternehmens. Diese Me- thode entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 1. Die Emissionsdaten stammen aus den jährlichen nichtfi- nanziellen Berichten der jeweiligen Unternehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung, da die Berech- nung der versicherungsbedingten Emissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den Emissionsdaten des Vorjahres basiert. Für die Berechnung des Portfolios im Geschäfts- jahr wurden die Emissionsdaten der Kund:innen aus dem Jahr 2023 verwendet. Die Umsatzdaten der Unternehmen werden entweder aus der Underwriting-Plattform, die mit der Datenbank des Informationsdienstleisters (Bureau van Dijk) verknüpft ist, oder aus den öffentlich zugänglichen Finanzberichten der Kund:innen bezogen. In den Fällen, in denen keine öffentlichen Informationen zum Umsatz verfügbar sind, wurden andere öffentliche Quellen mit Finanzdaten der Unternehmen verwendet. Bei öffentlichen Institutionen, Unternehmen mit negati- ven Einnahmen und nicht kommerziellen Unternehmen wurde die PCAF-Formel ohne Umsatz verwendet (PCAF- Option 3). Für jene Firmenkund:innen, die ihre Emissionen nicht selbst berichten, wurde die Option 3 des PCAF-Standards genutzt: Option 3: Versicherungsprämie × Emissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 5. Als Emissionsfaktoren werden die durchschnittlichen Emissionsintensitäten des Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors (NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO 2 e pro Million Euro Umsatz) verwendet. Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffentli- chen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von der Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen ausgenommen. Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios im Firmenkundengeschäft von UNIQA beträgt 4,7. 2 2 . . 5 5 K K L L I I M M A A W W A A N N D D E E L L I I M M P P R R I I V V A A T T K K U U N N D D E E N N G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T 2 2 . . 5 5 . . 1 1 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n u u n n d d i i h h r r Z Z u u s s a a m m m m e e n n s s p p i i e e l l m m i i t t S S t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m o o d d e e l l l l ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) UNIQA hat für den Bereich Privatkundengeschäft wesent- liche Auswirkungen, Chancen und Risiken identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des Privatkundenge- schäfts können die Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleichzeitig ihr Risiko hin- sichtlich klimabedingter Auswirkungen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Produkte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis langfristig stellt die Zu- nahme von Naturkatastrophenereignissen ein wesentli- ches physisches Risiko für UNIQA dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erheblichen Versicherungsan- sprüchen in den Sparten Landwirtschaft, Kfz und Haus- halt. 22..55..22 KKoonnzzeeppttee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--22)) Ziel der strategischen Ambitionen im Privatkundenge- schäft ist es, die Kund:innen bei der Reduktion von Emis- sionen zu unterstützen. UNIQA Österreich hat im Jahr 2024 eine ESG-Strategie für den Bereich Privatkundenge- schäft erarbeitet. Der Anwendungsbereich der ESG-Stra- tegie ist auf den österreichischen Markt begrenzt und kon- zentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Sparten Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz. Im Umweltbereich bezieht sie sich auf Anpassungen an den Klimawandel und Klimaschutz. UNIQA hat sich mit einer gruppenweiten Product Develo- pment Process Policy das Ziel gesetzt, Produkte und Dienstleistungen im Sinn der Nachhaltigkeit zu entwi- ckeln und einen ökologisch und sozial nachhaltigen An- satz in der Wertschöpfung zu verfolgen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Produktentwicklung steht dabei in Einklang mit der gruppenweiten Nachhal- tigkeitsstrategie. Im Produktentwicklungsprozess wird für jedes Produkt ein Zielmarkt unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Ei- genschaften des jeweiligen Produkts definiert. Bei der Produktprüfung wird bewertet, ob das Produkt die defi- nierten Bedürfnisse, Ziele und Eigenschaften des Ziel- markts, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, erfüllt. UNIQA führt nach der Markteinführung eine kontinuierli- che Überwachung und regelmäßige Überprüfungen des Produkts durch, um notwendige Verbesserungen zu ermit- teln und sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin den Bedürfnissen, Eigenschaften und (Nachhaltigkeits-)Zielen des identifizierten Zielmarkts entspricht. In Österreich wurde im Geschäftsjahr zusätzlich ein umfassender ESG- Check als Teil des Produktentwicklungsprozesses imple- mentiert. Diese Prüfung basiert auf einer Guideline für ESG im Produktentwicklungsprozess, die als strukturier- tes Instrument zur internen Bewertung der Nachhaltig- keit eines Produkts dient. Sie definiert wesentliche Um- weltmerkmale, darunter die Anpassung an den Klimawan- del oder die Reduktion des Energieverbrauchs und der Emissionen sowie Sozialmerkmale. Eine wesentliche Leit- linie dabei sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Um die Relevanz und die Aktuali- tät der Bewertungskriterien zu gewährleisten, wird die Guideline ab dem Jahr 2025 jährlich überprüft und bei Be- darf angepasst. Während der Bewertungsprozess von ei- nem funktionsübergreifenden Team durchgeführt wird, liegt die operative Verantwortung dafür bei den jeweiligen Produktmanager:innen. In anderen Märkten besteht noch kein solcher umfassender ESG-Check. Auch sonst werden die Kundenpräferenzen hinsichtlich ESG-Kriterien an- hand von Trend- und Marktbeobachtungen sowie Markt- forschungen konsequent in der Produktentwicklung be- rücksichtigt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in Österreich beim Head of Performance Management und für die Versicherungsgesellschaften und deren Dienstleister:innen außerhalb Österreichs beim Head of Business Development International. Gemeinsam mit den für die Ressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International verantwortlichen Vor- standsmitgliedern sorgen sie dafür, dass die Prozesse mit allen dafür notwenigen Schritten umgesetzt werden. Ein weiterer für die ESG-Produktbewertung wesentlicher Faktor, besteht darin, die Produktmanager:innen dafür zu sensibilisieren, das Thema Nachhaltigkeit in die Konzep- tion neuer und die Überarbeitung bestehender Versiche- rungsprodukte zu integrieren. So haben zum Beispiel im Dezember 2024 die Produktmanager:innen im Rahmen ei- ner Klausur (Weiterbildung „Product Owner Gover- nance“) die Inhalte des ESG-Checks vermittelt bekom- men. Neben der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktwelt wird großer Wert auf die Integration des Themas in den Beratungsprozess gelegt. Um Bera- ter:innen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitskom- petenz zu unterstützen, hat UNIQA in Österreich eine um- fassende Schulungsstrategie erarbeitet, die seit 2024 um- gesetzt wird. Diese umfasst neu entwickelte Seminare, Workshops und E-Learnings sowie die Integration des Themas Nachhaltigkeit in bestehende Schulungskonzepte. In anderen UNIQA Märkten wird ab 2025 ebenfalls darauf geachtet, die Qualifikation der Berater:innen durch Work- shops, Schulungen, Kurse, Ausbildungen, E-Learnings und ähnliche Formate sicherzustellen. 22..55..33 MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd MMiitttteell iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeenn KKlliimmaakkoonnzzeepptteenn ((EE11--33)) Um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der Product Development Process Policy zu erreichen und identifizierte Dekarbonisierungsmaßnahmen zu setzen, konnte UNIQA im Privatkundengeschäft auch im Ge- schäftsjahr zahlreiche Initiativen umsetzen und Nachhal- tigkeitsaspekte weiter in Produkte und Beratung integrie- ren. Eine Abschätzung der erzielten und erwarteten 102 Jahresfinanzbericht 2024 VVeerrssiicchheerruunnggssbbeeddiinnggttee EEmmiissssiioonneenn Angaben in t CO 2 e Österreich Andere Länder, in denen UNIQA tätig ist Scope 1 und Scope 2 27.578 84.773 Scope 3 17.997 42.540 Gesamt 45.575 127.313 Die Berechnungen berücksichtigen die versicherungsbe- dingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts in den Sparten Sach- und Technikversicherung und Haftpflicht- versicherung der Länder Bulgarien, Kroatien, Polen, Ru- mänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Österreich, Ukra- ine und Ungarn. Diese decken 96 Prozent der Prämien des gesamten Versicherungsportfolios der Industrieversiche- rung ab. Für die übrigen Märkte - Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Nordmazedo- nien - wurden die Berechnungen aufgrund unvollständiger Daten nicht durchgeführt. Für diese Länder erfolgt eine Hochrechnung auf Basis des jeweiligen Prämienanteils. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte Produkte bezie- hen, in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die versicherungsbedingten Emissionen wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die Versicherungsbranche berechnet: Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamte- missionen des versicherten Unternehmens. Diese Me- thode entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 1. Die Emissionsdaten stammen aus den jährlichen nichtfi- nanziellen Berichten der jeweiligen Unternehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung, da die Berech- nung der versicherungsbedingten Emissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den Emissionsdaten des Vorjahres basiert. Für die Berechnung des Portfolios im Geschäfts- jahr wurden die Emissionsdaten der Kund:innen aus dem Jahr 2023 verwendet. Die Umsatzdaten der Unternehmen werden entweder aus der Underwriting-Plattform, die mit der Datenbank des Informationsdienstleisters (Bureau van Dijk) verknüpft ist, oder aus den öffentlich zugänglichen Finanzberichten der Kund:innen bezogen. In den Fällen, in denen keine öffentlichen Informationen zum Umsatz verfügbar sind, wurden andere öffentliche Quellen mit Finanzdaten der Unternehmen verwendet. Bei öffentlichen Institutionen, Unternehmen mit negati- ven Einnahmen und nicht kommerziellen Unternehmen wurde die PCAF-Formel ohne Umsatz verwendet (PCAF- Option 3). Für jene Firmenkund:innen, die ihre Emissionen nicht selbst berichten, wurde die Option 3 des PCAF-Standards genutzt: Option 3: Versicherungsprämie × Emissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 5. Als Emissionsfaktoren werden die durchschnittlichen Emissionsintensitäten des Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors (NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO 2 e pro Million Euro Umsatz) verwendet. Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffentli- chen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von der Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen ausgenommen. Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios im Firmenkundengeschäft von UNIQA beträgt 4,7. 22..55 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM PPRRIIVVAATTKKUUNNDDEENNGGEESSCCHHÄÄFFTT 22..55..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) UNIQA hat für den Bereich Privatkundengeschäft wesent- liche Auswirkungen, Chancen und Risiken identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des Privatkundenge- schäfts können die Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleichzeitig ihr Risiko hin- sichtlich klimabedingter Auswirkungen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Produkte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis langfristig stellt die Zu- nahme von Naturkatastrophenereignissen ein wesentli- ches physisches Risiko für UNIQA dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erheblichen Versicherungsan- sprüchen in den Sparten Landwirtschaft, Kfz und Haus- halt. 2 2 . . 5 5 . . 2 2 K K o o n n z z e e p p t t e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 2 2 ) ) Ziel der strategischen Ambitionen im Privatkundenge- schäft ist es, die Kund:innen bei der Reduktion von Emis- sionen zu unterstützen. UNIQA Österreich hat im Jahr 2024 eine ESG-Strategie für den Bereich Privatkundenge- schäft erarbeitet. Der Anwendungsbereich der ESG-Stra- tegie ist auf den österreichischen Markt begrenzt und kon- zentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Sparten Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz. Im Umweltbereich bezieht sie sich auf Anpassungen an den Klimawandel und Klimaschutz. UNIQA hat sich mit einer gruppenweiten Product Develo- pment Process Policy das Ziel gesetzt, Produkte und Dienstleistungen im Sinn der Nachhaltigkeit zu entwi- ckeln und einen ökologisch und sozial nachhaltigen An- satz in der Wertschöpfung zu verfolgen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Produktentwicklung steht dabei in Einklang mit der gruppenweiten Nachhal- tigkeitsstrategie. Im Produktentwicklungsprozess wird für jedes Produkt ein Zielmarkt unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Ei- genschaften des jeweiligen Produkts definiert. Bei der Produktprüfung wird bewertet, ob das Produkt die defi- nierten Bedürfnisse, Ziele und Eigenschaften des Ziel- markts, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, erfüllt. UNIQA führt nach der Markteinführung eine kontinuierli- che Überwachung und regelmäßige Überprüfungen des Produkts durch, um notwendige Verbesserungen zu ermit- teln und sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin den Bedürfnissen, Eigenschaften und (Nachhaltigkeits-)Zielen des identifizierten Zielmarkts entspricht. In Österreich wurde im Geschäftsjahr zusätzlich ein umfassender ESG- Check als Teil des Produktentwicklungsprozesses imple- mentiert. Diese Prüfung basiert auf einer Guideline für ESG im Produktentwicklungsprozess, die als strukturier- tes Instrument zur internen Bewertung der Nachhaltig- keit eines Produkts dient. Sie definiert wesentliche Um- weltmerkmale, darunter die Anpassung an den Klimawan- del oder die Reduktion des Energieverbrauchs und der Emissionen sowie Sozialmerkmale. Eine wesentliche Leit- linie dabei sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Um die Relevanz und die Aktuali- tät der Bewertungskriterien zu gewährleisten, wird die Guideline ab dem Jahr 2025 jährlich überprüft und bei Be- darf angepasst. Während der Bewertungsprozess von ei- nem funktionsübergreifenden Team durchgeführt wird, liegt die operative Verantwortung dafür bei den jeweiligen Produktmanager:innen. In anderen Märkten besteht noch kein solcher umfassender ESG-Check. Auch sonst werden die Kundenpräferenzen hinsichtlich ESG-Kriterien an- hand von Trend- und Marktbeobachtungen sowie Markt- forschungen konsequent in der Produktentwicklung be- rücksichtigt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in Österreich beim Head of Performance Management und für die Versicherungsgesellschaften und deren Dienstleister:innen außerhalb Österreichs beim Head of Business Development International. Gemeinsam mit den für die Ressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International verantwortlichen Vor- standsmitgliedern sorgen sie dafür, dass die Prozesse mit allen dafür notwenigen Schritten umgesetzt werden. Ein weiterer für die ESG-Produktbewertung wesentlicher Faktor, besteht darin, die Produktmanager:innen dafür zu sensibilisieren, das Thema Nachhaltigkeit in die Konzep- tion neuer und die Überarbeitung bestehender Versiche- rungsprodukte zu integrieren. So haben zum Beispiel im Dezember 2024 die Produktmanager:innen im Rahmen ei- ner Klausur (Weiterbildung „Product Owner Gover- nance“) die Inhalte des ESG-Checks vermittelt bekom- men. Neben der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktwelt wird großer Wert auf die Integration des Themas in den Beratungsprozess gelegt. Um Bera- ter:innen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitskom- petenz zu unterstützen, hat UNIQA in Österreich eine um- fassende Schulungsstrategie erarbeitet, die seit 2024 um- gesetzt wird. Diese umfasst neu entwickelte Seminare, Workshops und E-Learnings sowie die Integration des Themas Nachhaltigkeit in bestehende Schulungskonzepte. In anderen UNIQA Märkten wird ab 2025 ebenfalls darauf geachtet, die Qualifikation der Berater:innen durch Work- shops, Schulungen, Kurse, Ausbildungen, E-Learnings und ähnliche Formate sicherzustellen. 2 2 . . 5 5 . . 3 3 M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n u u n n d d M M i i t t t t e e l l i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e n n K K l l i i m m a a k k o o n n z z e e p p t t e e n n ( ( E E 1 1 - - 3 3 ) ) Um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der Product Development Process Policy zu erreichen und identifizierte Dekarbonisierungsmaßnahmen zu setzen, konnte UNIQA im Privatkundengeschäft auch im Ge- schäftsjahr zahlreiche Initiativen umsetzen und Nachhal- tigkeitsaspekte weiter in Produkte und Beratung integrie- ren. Eine Abschätzung der erzielten und erwarteten 103 Konzernlagebericht Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit den er- griffenen Klimaschutzmaßnahmen ist derzeit nicht mög- lich. Maßnahmen in Österreich Im Bereich der österreichischen Produktwelt wurden durch Produktneuerungen und -überarbeitungen neue ESG-Komponenten auf den Markt gebracht. In der Sach- versicherung bietet der Baustein „Erneuerbare Energie- technik“ nun die Möglichkeit, Energieerzeugungs- und - verwertungsanlagen wie Solartechnik und Wärmepumpen unabhängig von anderen Deckungen abzusichern. Im Be- reich Mobilität wurde ein neuer Tarif für Kraftfahrzeuge eingeführt, der unter anderem spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge und deren Batterien sowie ein CO 2 -Pri- cing-Modell enthält. Dieses Modell bietet Preisreduktio- nen für verbrauchsarme Fahrzeuge. Zudem wurde zwischen April und Dezember 2024 in Ös- terreich ein Universitätslehrgang zum Thema Nachhaltig- keit bei Finanzdienstleistern als vertiefende Ausbildung für Führungskräfte erprobt. M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n i i n n i i n n t t e e r r n n a a t t i i o o n n a a l l e e n n M M ä ä r r k k t t e e n n Auch andere Gesellschaften der UNIQA Group setzen im- mer mehr auf Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten. So wird z.B ein CO 2 -Pricing-Modell im Kfz-Bereich, das Vergünstigungen für einen geringeren CO 2 -Ausstoß bietet, bereits seit 2023 in Tschechien und der Slowakei und seit 2024 in Kroatien angeboten. 2 2 . . 5 5 . . 4 4 Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 4 4 ) ) Quantitative Zielsetzungen für die strategischen Schwer- punkte im Bereich Privatkundengeschäft, die mit dem 1,5°C-Ziel des Abkommens von Paris in Einklang stehen, sowie entsprechende Aktionspläne, befinden sich aktuell noch in Arbeit und werden innerhalb der nächsten zwei Jahre veröffentlicht. Bis dahin wird der Fokus auf der In- tegration von ESG-Kriterien in die Produktentwicklung sowie in eine angepasste und angemessene Kundenbera- tung liegen. Es gibt keine verbindliche Vorgabe zur Mes- sung der Wirksamkeit der ESG-Kriterien in der Produkt- entwicklung. Durch die ESG-Guideline beziehungsweise den damit verbundenen ESG-Check im Produktentwick- lungsprozess wird lediglich die einheitliche interne Be- wertung von ESG-Features sowie deren Transparenz sichergestellt. Ergänzend wird derzeit ein quantitatives Datenmodell aufgebaut, das künftig als Grundlage für das weitere Monitoring der ESG-Retail-Strategie genutzt wer- den kann. 2 2 . . 5 5 . . 5 5 T T H H G G - - B B r r u u t t t t o o e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n d d e e r r K K a a t t e e g g o o r r i i e e n n S S c c o o p p e e 1 1 , , 2 2 u u n n d d 3 3 s s o o w w i i e e T T H H G G - - G G e e s s a a m m t t e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( E E 1 1 - - 6 6 ) ) Im Bereich Privatkundengeschäft quantifiziert UNIQA versicherungsbedingte Scope-3-Emissionen aus dem Mo- torportfolio von Privatpersonen auf Basis eines Berech- nungsmodells sowie Schätzungen gemäß dem PCAF-Stan- dard. Ergebnis der Berechnung sind die Treibhaus- gasemissionen, die den versicherten Fahrzeugen zugeord- net werden. Dabei werden die Emissionen eines Fahrzeugs anteilig dem Versicherungsunternehmen zugerechnet. Die daraus resultierenden Ergebnisse ermöglichen es, die Aus- wirkungen der von UNIQA versicherten Fahrzeuge auf das Klima darzustellen. Für die Berechnung wird die jährlich zurückgelegte Dis- tanz des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen und mit ei- nem länderspezifischen Attributionsfaktor multipliziert. Dieser Zurechnungsfaktor für die anteilige Zurechnung von versicherungsbedingten Emissionen für das UNIQA Motorportfolio wird aus einem Zusatzdokument von PCAF entnommen. Die dort aufgeführten Länder werden mit den vorgegebenen Faktoren berücksichtigt. Der Anteil der versicherten Emissionen in Österreich beträgt dabei 7,71 Prozent. Für nicht gelistete Länder wird ein länder- spezifischer Durchschnittswert von 4,48 Prozent herange- zogen. Da für die durchschnittlich gefahrenen Distanzen einiger Länder keine adäquaten lokalen Datenbanken verfügbar sind, verwendet UNIQA als Quelle die Werte des deut- schen Kraftfahrt-Bundesamts. Bei der Berechnung der Emissionswerte von Fahrzeugen mit Verbrennungs- und Hybridmotoren werden die jeweiligen Durchschnitts- emissionswerte pro gelistetem marken- und zulassungs- jahrspezifischem Fahrzeug aus der europäischen Daten- bank der EEA (European Environment Agency) berück- sichtigt. Bei der Berechnung der Emissionen von Elektro- fahrzeugen wird der länderspezifische Strommix über den Netzemissionsfaktor, der die Emissionsintensität der Stromerzeugung des jeweiligen Landes abbildet, berück- sichtigt. Generell erfolgt die Bewertung der Datenqualität gemäß PCAF-Standard auf einer fünfstufigen Skala von 1 bis 5. Dabei zeigen niedrigere Werte eine bessere Datenqualität an. Für die Berechnung der versicherungsbedingten Emis- sionen bietet der PCAF-Standard drei verschiedene Optio- nen. Die erste Option basiert auf tatsächlichen fahrzeug- spezifischen Emissionen, die anhand von tatsächlichen Verbrauchs- oder Fahrleistungsdaten berechnet werden. Die zweite Option basiert auf geschätzten fahrzeugspezifi- schen Emissionen, die aus statistischen Daten abgeleitet werden. Die dritte Option bezieht sich auf geschätzte fahr- zeugunspezifische Emissionen, die auf allgemeinen statis- tischen Durchschnittswerten basieren. Aufgrund einge- schränkter Datenverfügbarkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum Einsatz. Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primärda- ten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfügbar- keit von länderspezifischen Sekundärdaten für gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von Sekundär- quellen erschwert in bestimmten Bereichen eine präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die derzeitige Datenqualität der Definition von besseren (niedrigeren) Scores, wie z.B. bei der Emissionsintensität, abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des Fahrzeugs. Der- zeit ist es für den österreichischen Markt noch nicht durchgängig möglich, die Emissionen einzelner Fahrzeug- gruppen separat zu berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung auf Basis jener Teile des Versiche- rungsportfolios, für die Emissionsinformationen vorlie- gen. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbeding- ten Emissionen aus dem Motorportfolio 393.405 Tonnen CO 2 e. UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an. Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Daten- quellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen Kilo- meter vorgesehen. Dies kann durch externe Kooperatio- nen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen Da- tenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens, zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern, voraussetzen. 22..66 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM BBEERREEIICCHH IIMMMMOOBBIILLIIEENN UUNNDD BBEETTRRIIEEBBSSÖÖKKOOLLOOGGIIEE 22..66..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des Kli- mawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine we- sentliche Auswirkung ist eine unzureichende Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch im Zusammen- hang mit dem Fuhrpark. Dies könnte zu einer weiteren Er- höhung der Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen. Eine weitere wesentliche Auswirkung ist der Ener- gieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder einer hö- heren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur Gegensteue- rung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizi- enz der Gebäude sowie Investitionen in erneuerbare Ener- gien geplant, um das Netz zu entlasten und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken. Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch Extremwetterereig- nisse Schäden sowohl an eigengenutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regulatorischen Anforderungen be- züglich Emissionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichterfüllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten. Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energie- verfügbarkeit oder hoher Energiekosten könnte die Ab- hängigkeit von externen Energieversorger:innen für den laufenden Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko darstellen. Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr für 74 Prozent der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro eine Klimarisikoanalyse durchgeführt (siehe auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-Ta- xonomie). Bei zwei der geprüften Objekte wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auch die ei- gengenutzten Immobilien einer Klimarisikoanalyse un- terzogen werden, sodass eine Risikoeinschätzung für das 104 Jahresfinanzbericht 2024 Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit den er- griffenen Klimaschutzmaßnahmen ist derzeit nicht mög- lich. Maßnahmen in Österreich Im Bereich der österreichischen Produktwelt wurden durch Produktneuerungen und -überarbeitungen neue ESG-Komponenten auf den Markt gebracht. In der Sach- versicherung bietet der Baustein „Erneuerbare Energie- technik“ nun die Möglichkeit, Energieerzeugungs- und - verwertungsanlagen wie Solartechnik und Wärmepumpen unabhängig von anderen Deckungen abzusichern. Im Be- reich Mobilität wurde ein neuer Tarif für Kraftfahrzeuge eingeführt, der unter anderem spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge und deren Batterien sowie ein CO 2 -Pri- cing-Modell enthält. Dieses Modell bietet Preisreduktio- nen für verbrauchsarme Fahrzeuge. Zudem wurde zwischen April und Dezember 2024 in Ös- terreich ein Universitätslehrgang zum Thema Nachhaltig- keit bei Finanzdienstleistern als vertiefende Ausbildung für Führungskräfte erprobt. MMaaßßnnaahhmmeenn iinn iinntteerrnnaattiioonnaalleenn MMäärrkktteenn Auch andere Gesellschaften der UNIQA Group setzen im- mer mehr auf Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten. So wird z.B ein CO 2 -Pricing-Modell im Kfz-Bereich, das Vergünstigungen für einen geringeren CO 2 -Ausstoß bietet, bereits seit 2023 in Tschechien und der Slowakei und seit 2024 in Kroatien angeboten. 22..55..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44)) Quantitative Zielsetzungen für die strategischen Schwer- punkte im Bereich Privatkundengeschäft, die mit dem 1,5°C-Ziel des Abkommens von Paris in Einklang stehen, sowie entsprechende Aktionspläne, befinden sich aktuell noch in Arbeit und werden innerhalb der nächsten zwei Jahre veröffentlicht. Bis dahin wird der Fokus auf der In- tegration von ESG-Kriterien in die Produktentwicklung sowie in eine angepasste und angemessene Kundenbera- tung liegen. Es gibt keine verbindliche Vorgabe zur Mes- sung der Wirksamkeit der ESG-Kriterien in der Produkt- entwicklung. Durch die ESG-Guideline beziehungsweise den damit verbundenen ESG-Check im Produktentwick- lungsprozess wird lediglich die einheitliche interne Be- wertung von ESG-Features sowie deren Transparenz sichergestellt. Ergänzend wird derzeit ein quantitatives Datenmodell aufgebaut, das künftig als Grundlage für das weitere Monitoring der ESG-Retail-Strategie genutzt wer- den kann. 22..55..55 TTHHGG--BBrruuttttooeemmiissssiioonneenn ddeerr KKaatteeggoorriieenn SSccooppee 11,, 22 uunndd 33 ssoowwiiee TTHHGG--GGeessaammtteemmiissssiioonneenn ((EE11--66)) Im Bereich Privatkundengeschäft quantifiziert UNIQA versicherungsbedingte Scope-3-Emissionen aus dem Mo- torportfolio von Privatpersonen auf Basis eines Berech- nungsmodells sowie Schätzungen gemäß dem PCAF-Stan- dard. Ergebnis der Berechnung sind die Treibhaus- gasemissionen, die den versicherten Fahrzeugen zugeord- net werden. Dabei werden die Emissionen eines Fahrzeugs anteilig dem Versicherungsunternehmen zugerechnet. Die daraus resultierenden Ergebnisse ermöglichen es, die Aus- wirkungen der von UNIQA versicherten Fahrzeuge auf das Klima darzustellen. Für die Berechnung wird die jährlich zurückgelegte Dis- tanz des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen und mit ei- nem länderspezifischen Attributionsfaktor multipliziert. Dieser Zurechnungsfaktor für die anteilige Zurechnung von versicherungsbedingten Emissionen für das UNIQA Motorportfolio wird aus einem Zusatzdokument von PCAF entnommen. Die dort aufgeführten Länder werden mit den vorgegebenen Faktoren berücksichtigt. Der Anteil der versicherten Emissionen in Österreich beträgt dabei 7,71 Prozent. Für nicht gelistete Länder wird ein länder- spezifischer Durchschnittswert von 4,48 Prozent herange- zogen. Da für die durchschnittlich gefahrenen Distanzen einiger Länder keine adäquaten lokalen Datenbanken verfügbar sind, verwendet UNIQA als Quelle die Werte des deut- schen Kraftfahrt-Bundesamts. Bei der Berechnung der Emissionswerte von Fahrzeugen mit Verbrennungs- und Hybridmotoren werden die jeweiligen Durchschnitts- emissionswerte pro gelistetem marken- und zulassungs- jahrspezifischem Fahrzeug aus der europäischen Daten- bank der EEA (European Environment Agency) berück- sichtigt. Bei der Berechnung der Emissionen von Elektro- fahrzeugen wird der länderspezifische Strommix über den Netzemissionsfaktor, der die Emissionsintensität der Stromerzeugung des jeweiligen Landes abbildet, berück- sichtigt. Generell erfolgt die Bewertung der Datenqualität gemäß PCAF-Standard auf einer fünfstufigen Skala von 1 bis 5. Dabei zeigen niedrigere Werte eine bessere Datenqualität an. Für die Berechnung der versicherungsbedingten Emis- sionen bietet der PCAF-Standard drei verschiedene Optio- nen. Die erste Option basiert auf tatsächlichen fahrzeug- spezifischen Emissionen, die anhand von tatsächlichen Verbrauchs- oder Fahrleistungsdaten berechnet werden. Die zweite Option basiert auf geschätzten fahrzeugspezifi- schen Emissionen, die aus statistischen Daten abgeleitet werden. Die dritte Option bezieht sich auf geschätzte fahr- zeugunspezifische Emissionen, die auf allgemeinen statis- tischen Durchschnittswerten basieren. Aufgrund einge- schränkter Datenverfügbarkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum Einsatz. Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primärda- ten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfügbar- keit von länderspezifischen Sekundärdaten für gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von Sekundär- quellen erschwert in bestimmten Bereichen eine präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die derzeitige Datenqualität der Definition von besseren (niedrigeren) Scores, wie z.B. bei der Emissionsintensität, abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des Fahrzeugs. Der- zeit ist es für den österreichischen Markt noch nicht durchgängig möglich, die Emissionen einzelner Fahrzeug- gruppen separat zu berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung auf Basis jener Teile des Versiche- rungsportfolios, für die Emissionsinformationen vorlie- gen. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbeding- ten Emissionen aus dem Motorportfolio 393.405 Tonnen CO 2 e. UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an. Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Daten- quellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen Kilo- meter vorgesehen. Dies kann durch externe Kooperatio- nen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen Da- tenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens, zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern, voraussetzen. 2 2 . . 6 6 K K L L I I M M A A W W A A N N D D E E L L I I M M B B E E R R E E I I C C H H I I M M M M O O B B I I L L I I E E N N U U N N D D B B E E T T R R I I E E B B S S Ö Ö K K O O L L O O G G I I E E 2 2 . . 6 6 . . 1 1 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e A A u u s s w w i i r r k k u u n n g g e e n n , , R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n u u n n d d i i h h r r Z Z u u s s a a m m m m e e n n s s p p i i e e l l m m i i t t S S t t r r a a t t e e g g i i e e u u n n d d G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s m m o o d d e e l l l l ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des Kli- mawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine we- sentliche Auswirkung ist eine unzureichende Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch im Zusammen- hang mit dem Fuhrpark. Dies könnte zu einer weiteren Er- höhung der Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen. Eine weitere wesentliche Auswirkung ist der Ener- gieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder einer hö- heren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur Gegensteue- rung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizi- enz der Gebäude sowie Investitionen in erneuerbare Ener- gien geplant, um das Netz zu entlasten und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken. Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch Extremwetterereig- nisse Schäden sowohl an eigengenutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regulatorischen Anforderungen be- züglich Emissionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichterfüllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten. Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energie- verfügbarkeit oder hoher Energiekosten könnte die Ab- hängigkeit von externen Energieversorger:innen für den laufenden Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko darstellen. Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr für 74 Prozent der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro eine Klimarisikoanalyse durchgeführt (siehe auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-Ta- xonomie). Bei zwei der geprüften Objekte wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auch die ei- gengenutzten Immobilien einer Klimarisikoanalyse un- terzogen werden, sodass eine Risikoeinschätzung für das 105 Konzernlagebericht gesamte im Eigentum stehende Immobilienportfolio vor- liegt. Für die Klimarisikoanalysen wurde das Klimaszena- rio RCP 8.5 (globaler Temperaturanstieg von 4,3°C bis zum Jahr 2100) über den Zeitraum 2020 bis 2100 verwen- det. Die überprüften Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress basieren auf den Vorgaben der EU- Taxonomie. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanzinvesti- tion gehaltenen Immobilien in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die ermittelten Risiken werden im De- tail geprüft und Schwachstellen mit entsprechenden Maß- nahmen behoben. 2 2 . . 6 6 . . 2 2 K K o o n n z z e e p p t t e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 2 2 ) ) Die Klimastrategie von UNIQA zielt darauf ab, die Risiken des Klimawandels zu mindern und gleichzeitig Chancen zu nutzen, um die Transformation hin zu einer klimaneut- ralen Wirtschaft voranzutreiben. Die Strategie ist eng mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens verknüpft und verfolgt den 1,5°C-Zielpfad. Dies gilt sowohl für eigenge- nutzte Immobilien, die im Eigentum von UNIQA stehen, als auch für Immobilien, die als Finanzinvestition gehalte- nen werden. Für die operative Umsetzung der Strategie sind der Vorstand für Operations bezüglich des Fuhrparks und der Vorstand für Asset Management hinsichtlich der Immobilien verantwortlich. Die Strategie umfasst die Themen Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels, Energieeffizienz sowie den Einsatz erneu- erbarer Energien und basiert auf den folgenden Schwer- punkten: D D e e k k a a r r b b o o n n i i s s i i e e r r u u n n g g d d e e r r I I m m m m o o b b i i l l i i e e n n u u n n d d E E r r h h ö ö h h u u n n g g d d e e r r E E n n e e r r g g i i e e e e f f f f i i z z i i e e n n z z UNIQA hat sich das durch SBTi validierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der eigengenutz- ten Immobilien bis zum Jahr 2030 um 42 Prozent im Ver- gleich zum Jahr 2021 zu reduzieren. Die langfristige Kli- mastrategie sieht vor, dass alle eigengenutzten Immobilen im Eigentum von UNIQA sowie die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen erreichen. Dazu werden insbesondere Maßnahmen wie thermische Sanie- rungen, die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme, der verstärkte Einsatz von zertifiziertem Ökostrom sowie die Steigerung der Energieeffizienz durch die Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme sowie durch die Ausweitung des Energiemonitorings er- griffen. E E l l e e k k t t r r i i f f i i z z i i e e r r u u n n g g d d e e s s F F u u h h r r p p a a r r k k s s Einen weiteren Hebel zur Dekarbonisierung stellt die Elektrifizierung des Fuhrparks dar. Ziel ist eine vollstän- dige Umstellung auf Elektrofahrzeuge – in Österreich bis 2030 und gruppenweit bis 2040. Begleitend dazu wird die Ladeinfrastruktur für Elektroautos ausgebaut, zusätzlich werden Spritspartrainings angeboten. N N u u t t z z u u n n g g e e r r n n e e u u e e r r b b a a r r e e r r E E n n e e r r g g i i e e n n In Österreich wird für eigengenutzte Immobilien bereits seit mehreren Jahren Ökostrom - seit dem Jahr 2024 so- gar nur mehr Strom, der mit dem Umweltzeichen 46 zerti- fiziert ist - bezogen. Darüber hinaus werden kontinuier- lich Photovoltaikanlagen ausgebaut, um den Energiever- brauch und den ökologischen Fußabdruck zu senken. Auch im Bereich der Heizungssysteme soll eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen. Bis zum Jahr 2035 sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirekthei- zungen an den österreichischen Vertriebsstandorten durch ökologischere Alternativen wie Fernwärme, Wär- mepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt werden. M M a a n n a a g g e e m m e e n n t t s s y y s s t t e e m m e e Als weiteren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie hat UNIQA im Geschäftsjahr das bereits bestehende interne Energiemanagement in ein nach EMAS und ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingegliedert – sowohl an den österreichischen Vertriebsstandorten wie an den Standorten der Konzerngesellschaften der Premi- QaMed. Ziel ist es, die Umweltleistung auf Basis eines sys- tematischen Ansatzes kontinuierlich zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. 2 2 . . 6 6 . . 3 3 M M a a ß ß n n a a h h m m e e n n u u n n d d M M i i t t t t e e l l i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e n n K K l l i i m m a a k k o o n n z z e e p p t t e e n n ( ( E E 1 1 - - 3 3 ) ) Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Immobi- lien und zur Anpassung an den Klimawandel hat UNIQA 2024 3,0 Millionen Euro investiert, für 2025 sind weitere 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese Investitionen die- nen der Verwirklichung der Pariser Klimaziele und Zwi- schenziele gemäß dem 1,5°C-Zielpfad sowie der Verbesse- rung der physischen Widerstandsfähigkeit der Immobilien im Eigentum von UNIQA. Sie tragen wesentlich zur Errei- chung der SBTi-Ziele von UNIQA und von Netto-Null- Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, bei. Im Bereich der Gebäude nimmt die Umstellung auf nach- haltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizun- gen und Fernwärme eine zentrale Rolle ein. Dafür wurden im Jahr 2024 0,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind weitere 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Ge- schäftsjahr wurden 4 fossile Heizungen durch ökologi- schere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt 25 Tonnen Scope-1-Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart wer- den konnten. Bis zum Jahr 2035, sollen alle Öl- und Gas- heizungen an den Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen) ersetzt werden. Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des Energieverbrauchs. Hierzu wurden mehrere Objekte ther- misch saniert, insbesondere durch Dämmung von Fassa- den und Kellerdecken sowie durch den Austausch von Fenstern. Für diesen Bereich wurden im Jahr 2024 2,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind wei- tere 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, auf fünf wei- tere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt. Mit dem Energiemonitoring konnten geschätzte jährliche Ein- sparungen von 66 MWh an Fernwärme und 112 MWh an Strom erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2- Emissionen (standortbasiert) um geschätzt 39 Tonnen CO₂e gesenkt wurden. Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienzsteigerung, sondern ermöglicht auch die laufende Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen redu- zieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von Energie- krisen erhöhen. Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaikanla- gen mit einer Kapazität von in Summe 205 kWp an 3 Standorten installiert. Dies führt zu einer geschätzten Re- duktion der Scope-2-Treibhausgasemissionen (standort- basiert) um 64 Tonnen CO₂e pro Jahr. Zudem wurden in Österreich 39 elektrisch betriebene Fahrzeuge neu angeschafft, wodurch der Anteil dieser An- triebsart in Österreich von 48 Prozent auf 57 Prozent ge- steigert und geschätzt 54 Tonnen an jährlichen Scope-1- Treibhausgasemissionen eingespart werden konnten. Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich deut- lich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf erneu- erbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren und die Dekarbonisie- rungsziele zu erreichen. Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen bereit- gestellt wurden, reflektieren das Commitment von UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die regu- latorischen und physischen Anforderungen des Klima- wandels anzupassen. Im Jahr 2025 werden die Energie- und Emissionsdaten aus den Jahren 2023 und 2024 analy- siert, um sicherzustellen, dass die Investitionen tatsäch- lich in die richtigen Bereiche fließen. Auf dieser Basis wer- den weitere detaillierte Aktionspläne zur Erreichung der SBTi-Ziele entwickelt, die spätestens mit dem Geschäfts- bericht für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht werden. 22..66..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44)) Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene Im- mobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Für den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in Öster- reich bis 2030 und gruppenweit bis 2040 angestrebt. Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissionen der eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um 42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet. Bis einschließlich 2024 sanken die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen um insge- samt 13,3 Prozent im Vergleich zum Bezugswert. Der Be- zugswert wurde im Jahr 2024 rückwirkend auf 14.510 Tonnen CO 2 e geändert, und umfasst nunmehr alle eigen- genutzten Immobilien (Eigentum und Miete). Das Zwi- schenziel wurde von SBTi validiert und entspricht dem Pariser 1,5°C-Klimazielpfad. NNuuttzzuunngg eerrnneeuueerrbbaarreerr EEnneerrggiiee Bis zum Jahr 2035 sollen 10 Prozent des Stromverbrauchs der österreichischen Vertriebsstandorte bilanziell über das Jahr gesehen durch selbst erzeugten Photovoltaik- strom gedeckt werden. Derzeit beläuft sich dieser Anteil auf 8,7 Prozent. EEUU--TTaaxxoonnoommiiee Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobi- lien wird die Konformität mit der EU-Taxonomie als zent- raler Maßstab herangezogen. Ziel bis Ende des Jahres 2024 war eine Steigerung der EU-Taxonomiekonformität 106 Jahresfinanzbericht 2024 gesamte im Eigentum stehende Immobilienportfolio vor- liegt. Für die Klimarisikoanalysen wurde das Klimaszena- rio RCP 8.5 (globaler Temperaturanstieg von 4,3°C bis zum Jahr 2100) über den Zeitraum 2020 bis 2100 verwen- det. Die überprüften Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress basieren auf den Vorgaben der EU- Taxonomie. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanzinvesti- tion gehaltenen Immobilien in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die ermittelten Risiken werden im De- tail geprüft und Schwachstellen mit entsprechenden Maß- nahmen behoben. 22..66..22 KKoonnzzeeppttee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--22)) Die Klimastrategie von UNIQA zielt darauf ab, die Risiken des Klimawandels zu mindern und gleichzeitig Chancen zu nutzen, um die Transformation hin zu einer klimaneut- ralen Wirtschaft voranzutreiben. Die Strategie ist eng mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens verknüpft und verfolgt den 1,5°C-Zielpfad. Dies gilt sowohl für eigenge- nutzte Immobilien, die im Eigentum von UNIQA stehen, als auch für Immobilien, die als Finanzinvestition gehalte- nen werden. Für die operative Umsetzung der Strategie sind der Vorstand für Operations bezüglich des Fuhrparks und der Vorstand für Asset Management hinsichtlich der Immobilien verantwortlich. Die Strategie umfasst die Themen Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels, Energieeffizienz sowie den Einsatz erneu- erbarer Energien und basiert auf den folgenden Schwer- punkten: DDeekkaarrbboonniissiieerruunngg ddeerr IImmmmoobbiilliieenn uunndd EErrhhööhhuunngg ddeerr EEnneerrggiieeeeffffiizziieennzz UNIQA hat sich das durch SBTi validierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der eigengenutz- ten Immobilien bis zum Jahr 2030 um 42 Prozent im Ver- gleich zum Jahr 2021 zu reduzieren. Die langfristige Kli- mastrategie sieht vor, dass alle eigengenutzten Immobilen im Eigentum von UNIQA sowie die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen erreichen. Dazu werden insbesondere Maßnahmen wie thermische Sanie- rungen, die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme, der verstärkte Einsatz von zertifiziertem Ökostrom sowie die Steigerung der Energieeffizienz durch die Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme sowie durch die Ausweitung des Energiemonitorings er- griffen. EElleekkttrriiffiizziieerruunngg ddeess FFuuhhrrppaarrkkss Einen weiteren Hebel zur Dekarbonisierung stellt die Elektrifizierung des Fuhrparks dar. Ziel ist eine vollstän- dige Umstellung auf Elektrofahrzeuge – in Österreich bis 2030 und gruppenweit bis 2040. Begleitend dazu wird die Ladeinfrastruktur für Elektroautos ausgebaut, zusätzlich werden Spritspartrainings angeboten. NNuuttzzuunngg eerrnneeuueerrbbaarreerr EEnneerrggiieenn In Österreich wird für eigengenutzte Immobilien bereits seit mehreren Jahren Ökostrom - seit dem Jahr 2024 so- gar nur mehr Strom, der mit dem Umweltzeichen 46 zerti- fiziert ist - bezogen. Darüber hinaus werden kontinuier- lich Photovoltaikanlagen ausgebaut, um den Energiever- brauch und den ökologischen Fußabdruck zu senken. Auch im Bereich der Heizungssysteme soll eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen. Bis zum Jahr 2035 sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirekthei- zungen an den österreichischen Vertriebsstandorten durch ökologischere Alternativen wie Fernwärme, Wär- mepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt werden. MMaannaaggeemmeennttssyysstteemmee Als weiteren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie hat UNIQA im Geschäftsjahr das bereits bestehende interne Energiemanagement in ein nach EMAS und ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingegliedert – sowohl an den österreichischen Vertriebsstandorten wie an den Standorten der Konzerngesellschaften der Premi- QaMed. Ziel ist es, die Umweltleistung auf Basis eines sys- tematischen Ansatzes kontinuierlich zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. 22..66..33 MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd MMiitttteell iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeenn KKlliimmaakkoonnzzeepptteenn ((EE11--33)) Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Immobi- lien und zur Anpassung an den Klimawandel hat UNIQA 2024 3,0 Millionen Euro investiert, für 2025 sind weitere 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese Investitionen die- nen der Verwirklichung der Pariser Klimaziele und Zwi- schenziele gemäß dem 1,5°C-Zielpfad sowie der Verbesse- rung der physischen Widerstandsfähigkeit der Immobilien im Eigentum von UNIQA. Sie tragen wesentlich zur Errei- chung der SBTi-Ziele von UNIQA und von Netto-Null- Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, bei. Im Bereich der Gebäude nimmt die Umstellung auf nach- haltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizun- gen und Fernwärme eine zentrale Rolle ein. Dafür wurden im Jahr 2024 0,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind weitere 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Ge- schäftsjahr wurden 4 fossile Heizungen durch ökologi- schere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt 25 Tonnen Scope-1-Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart wer- den konnten. Bis zum Jahr 2035, sollen alle Öl- und Gas- heizungen an den Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen) ersetzt werden. Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des Energieverbrauchs. Hierzu wurden mehrere Objekte ther- misch saniert, insbesondere durch Dämmung von Fassa- den und Kellerdecken sowie durch den Austausch von Fenstern. Für diesen Bereich wurden im Jahr 2024 2,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind wei- tere 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, auf fünf wei- tere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt. Mit dem Energiemonitoring konnten geschätzte jährliche Ein- sparungen von 66 MWh an Fernwärme und 112 MWh an Strom erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2- Emissionen (standortbasiert) um geschätzt 39 Tonnen CO₂e gesenkt wurden. Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienzsteigerung, sondern ermöglicht auch die laufende Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen redu- zieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von Energie- krisen erhöhen. Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaikanla- gen mit einer Kapazität von in Summe 205 kWp an 3 Standorten installiert. Dies führt zu einer geschätzten Re- duktion der Scope-2-Treibhausgasemissionen (standort- basiert) um 64 Tonnen CO₂e pro Jahr. Zudem wurden in Österreich 39 elektrisch betriebene Fahrzeuge neu angeschafft, wodurch der Anteil dieser An- triebsart in Österreich von 48 Prozent auf 57 Prozent ge- steigert und geschätzt 54 Tonnen an jährlichen Scope-1- Treibhausgasemissionen eingespart werden konnten. Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich deut- lich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf erneu- erbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren und die Dekarbonisie- rungsziele zu erreichen. Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen bereit- gestellt wurden, reflektieren das Commitment von UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die regu- latorischen und physischen Anforderungen des Klima- wandels anzupassen. Im Jahr 2025 werden die Energie- und Emissionsdaten aus den Jahren 2023 und 2024 analy- siert, um sicherzustellen, dass die Investitionen tatsäch- lich in die richtigen Bereiche fließen. Auf dieser Basis wer- den weitere detaillierte Aktionspläne zur Erreichung der SBTi-Ziele entwickelt, die spätestens mit dem Geschäfts- bericht für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht werden. 2 2 . . 6 6 . . 4 4 Z Z i i e e l l e e i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e m m K K l l i i m m a a s s c c h h u u t t z z u u n n d d d d e e r r A A n n p p a a s s s s u u n n g g a a n n d d e e n n K K l l i i m m a a w w a a n n d d e e l l ( ( E E 1 1 - - 4 4 ) ) Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene Im- mobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Für den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in Öster- reich bis 2030 und gruppenweit bis 2040 angestrebt. Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissionen der eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um 42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet. Bis einschließlich 2024 sanken die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen um insge- samt 13,3 Prozent im Vergleich zum Bezugswert. Der Be- zugswert wurde im Jahr 2024 rückwirkend auf 14.510 Tonnen CO 2 e geändert, und umfasst nunmehr alle eigen- genutzten Immobilien (Eigentum und Miete). Das Zwi- schenziel wurde von SBTi validiert und entspricht dem Pariser 1,5°C-Klimazielpfad. N N u u t t z z u u n n g g e e r r n n e e u u e e r r b b a a r r e e r r E E n n e e r r g g i i e e Bis zum Jahr 2035 sollen 10 Prozent des Stromverbrauchs der österreichischen Vertriebsstandorte bilanziell über das Jahr gesehen durch selbst erzeugten Photovoltaik- strom gedeckt werden. Derzeit beläuft sich dieser Anteil auf 8,7 Prozent. E E U U - - T T a a x x o o n n o o m m i i e e Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobi- lien wird die Konformität mit der EU-Taxonomie als zent- raler Maßstab herangezogen. Ziel bis Ende des Jahres 2024 war eine Steigerung der EU-Taxonomiekonformität 107 Konzernlagebericht der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf 74 Prozent (2023: 63 Prozent). Eine detaillierte Angabe über den Betrag der jeweiligen Dekarbonisierungshebel zur Erreichung einzelner Ziele ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. 2 2 . . 6 6 . . 5 5 E E n n e e r r g g i i e e v v e e r r b b r r a a u u c c h h u u n n d d E E n n e e r r g g i i e e m m i i x x ( ( E E 1 1 - - 5 5 ) ) Der Gesamtenergieverbrauch der eigengenutzten Immo- bilien und der als Finanzinvestition gehalten Immobilien belief sich im Geschäftsjahr auf 258.168 MWh. Da nur für einen Teil der Immobilien Primärdaten für das gesamte Jahr vorliegen, kommen bei jenen Objekten, für die Pri- märdaten nur teilweise oder überhaupt nicht verfügbar sind, Schätzverfahren zur Anwendung. 70 Prozent der ei- gengenutzten Immobilien (nach Quadratmeteranzahl; Ei- gentum und Miete) sind durch Primärdaten abgedeckt. Für 32 Prozent erfolgt die Primärdatenerhebung auf Basis jahresaktueller Daten, für 38 Prozent auf Basis histori- scher Werte, z.B. des Heizverbrauchs von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Dieser Ansatz wurde durch interne Analy- sen und Vergleiche zwischen historischen und jahresaktu- ellen Verbrauchsdaten validiert. Bei 30 Prozent der eigen- genutzten Immobilien liegen derzeit weder aktuelle noch historische Primärdaten vor, sodass auf eine Sekundärda- tenmethode zurückgegriffen werden muss. Bei den als Fi- nanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt dieser An- teil 100 Prozent. Für diese Gebäude werden anhand ener- gierelevanter Gebäudeeigenschaften Durchschnittswerte errechnet und daraus der Strom- und Wärmeverbrauch geschätzt. Zu diesen Eigenschaften zählen Nutzungsart, Flächen, Baujahr (wenn nicht bekannt: Verwendung des Energieaufwandsklassendurchschnitts Baujahr 1977 bis 2008), Art des eingekauften Stroms, geografische Lage, Lüftungs-, Klimatisierungs- und Heizungsart sowie über Heiz- und Kühlgradtage extrapolierte Energieaufwands- klassen. Die Durchschnittswerte, die zu den jeweiligen Ge- bäudeeigenschaften hinterlegt sind, wurden aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken bezogen. Die Implementierung von Smart Meters und Green Leases verbessert die Datenqualität, wodurch der Anteil der Ob- jekte mit Primärdaten laufend erhöht wird. Auf dieser Basis können künftige Aktionspläne und immobilienspezi- fische Optimierungsmaßnahmen für das Gesamtimmobili- enportfolio entwickelt werden. Trotz Berücksichtigung der Gebäudeeigenschaften kann es jedoch zu wesentlichen Unterschieden zwischen dem geschätzten und dem tat- sächlichen Energieverbrauch kommen. Der durchschnittliche Wärmeverbrauch der eigengenutz- ten Immobilien beläuft sich auf 90 kWh/m², der spezifi- sche Stromverbrauch auf 112 kWh/m². 65 Prozent des zugekauften Stroms, der in eigengenutzten Immobilien verbraucht wird, stammt aus erneuerbaren Energieträgern. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien liegen keine Informationen über den Anteil erneuerbarer Energieträger vor. Der Energieverbrauch des Fuhrparks belief sich auf 15.265 MWh, von denen 2 Prozent aus erneuerbaren Energieträ- gern stammten. Bei einer Jahresfahrleistung von 27.276.702 Kilometern ergibt sich ein spezifischer Ener- gieverbrauch des Fuhrparks von 56 kWh/100 km. Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhr- park erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten- Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahrzeu- gen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich zugängli- chen Datenbanken. Im Jahr 2025 sollen die Fuhrparkdaten analysiert werden, um spätestens im Berichtsjahr 2026 weitere Details für die Erreichung der SBTi-Ziele ableiten zu können. EEnneerrggiieevveerrbbrraauucchh uunndd EEnneerrggiieemmiixx Fuhrpark Immobilien Gesamt (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) - - - (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 14.839 329 15.169 (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) - 86.501 86.501 (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) - 136 136 (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 100 63.493 63.593 (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5) 14.939 150.459 165.399 (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 41 12.658 12.699 (8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie - und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen etc.) (MWh) - 258 258 (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung sowie aus erneuerbaren Quellen (MWh) 284 93.652 93.936 (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) - 1.140 1.140 (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10) 284 95.051 95.335 Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 15.265 258.168 273.433 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch 98 % 58 % 60 % Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 0 % 5 % 5 % Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch 2 % 37 % 35 % EEnneerrggiieeiinntteennssiittäätt Die Energieintensität von Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoerlös aus ebendiesen Sektoren beläuft sich auf 1.464 MWh/Million Euro Nettoerlös und bezieht sich ausschließlich auf Wirtschaftstätigkeiten im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (NACE-Code L). Der Zähler der Energieintensität entspricht dem Gesam- tenergieverbrauch der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Der Nenner umfasst alle Mieterlöse, aus die- sen Immobilien (siehe Kapitel „Kapitalanlagen“, „Als Fi- nanzinvestitionen gehaltene Immobilien" im Konzernan- hang). 22..66..66 TTHHGG--BBrruuttttooeemmiissssiioonneenn ddeerr KKaatteeggoorriieenn SSccooppee11,, 22 uunndd 33 ssoowwiiee TTHHGG--GGeessaammtteemmiissssiioonneenn ((EE11--66)) Für die Berechnung der Emissionen der Immobilien und des Fuhrparks und für ihre Zuordnung zu den einzelnen Scopes wurde ein Berechnungstool (ESG-Cockpit von aka- ryon) herangezogen. Darin sind für die einzelnen Stoffe, z. B. den durch den Fuhrpark verbrauchten Kraftstoff, Fak- toren hinterlegt, anhand derer die resultierenden Emissi- onen berechnet werden. Diese Faktoren basieren primär auf der Datenbank von ecoinvent, Version 3.10 (GWP 100, IPCC 2021) und werden von dem Softwareprovider verwaltet und laufend aktualisiert. Davon umfasst sind Immobilien und der Fuhrpark aller vollkonsolidierten Un- ternehmen. Die Eingangsdaten wurden gemäß den in Kapitel „Ener- gieverbrauch und Energiemix (E1-5)“ beschriebenen Me- thoden ermittelt. Kältemittel wurden nur bei jenen Ge- bäuden in die Berechnung miteinbezogen, für die Primär- daten erhoben wurden. Wenn keine Primärdaten zum Energieverbrauch vorlagen, wurde dieser aufgrund folgender Kriterien geschätzt: Flä- che, Baujahr, Anlageklasse, Heizungstyp, Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhandensein einer Klima- anlage. Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch resultie- renden Emissionen wird ein landesüblicher durchschnitt- licher Strommix herangezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich Grünstrom bezogen wird, werden die Emissionen auf null gesetzt. Die gesamten Emissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet. Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren Ener- gieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen Ver- brauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in Verwendung befindlichen Flächen, reduziert. 108 Jahresfinanzbericht 2024 der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf 74 Prozent (2023: 63 Prozent). Eine detaillierte Angabe über den Betrag der jeweiligen Dekarbonisierungshebel zur Erreichung einzelner Ziele ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. 22..66..55 EEnneerrggiieevveerrbbrraauucchh uunndd EEnneerrggiieemmiixx ((EE11--55)) Der Gesamtenergieverbrauch der eigengenutzten Immo- bilien und der als Finanzinvestition gehalten Immobilien belief sich im Geschäftsjahr auf 258.168 MWh. Da nur für einen Teil der Immobilien Primärdaten für das gesamte Jahr vorliegen, kommen bei jenen Objekten, für die Pri- märdaten nur teilweise oder überhaupt nicht verfügbar sind, Schätzverfahren zur Anwendung. 70 Prozent der ei- gengenutzten Immobilien (nach Quadratmeteranzahl; Ei- gentum und Miete) sind durch Primärdaten abgedeckt. Für 32 Prozent erfolgt die Primärdatenerhebung auf Basis jahresaktueller Daten, für 38 Prozent auf Basis histori- scher Werte, z.B. des Heizverbrauchs von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Dieser Ansatz wurde durch interne Analy- sen und Vergleiche zwischen historischen und jahresaktu- ellen Verbrauchsdaten validiert. Bei 30 Prozent der eigen- genutzten Immobilien liegen derzeit weder aktuelle noch historische Primärdaten vor, sodass auf eine Sekundärda- tenmethode zurückgegriffen werden muss. Bei den als Fi- nanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt dieser An- teil 100 Prozent. Für diese Gebäude werden anhand ener- gierelevanter Gebäudeeigenschaften Durchschnittswerte errechnet und daraus der Strom- und Wärmeverbrauch geschätzt. Zu diesen Eigenschaften zählen Nutzungsart, Flächen, Baujahr (wenn nicht bekannt: Verwendung des Energieaufwandsklassendurchschnitts Baujahr 1977 bis 2008), Art des eingekauften Stroms, geografische Lage, Lüftungs-, Klimatisierungs- und Heizungsart sowie über Heiz- und Kühlgradtage extrapolierte Energieaufwands- klassen. Die Durchschnittswerte, die zu den jeweiligen Ge- bäudeeigenschaften hinterlegt sind, wurden aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken bezogen. Die Implementierung von Smart Meters und Green Leases verbessert die Datenqualität, wodurch der Anteil der Ob- jekte mit Primärdaten laufend erhöht wird. Auf dieser Basis können künftige Aktionspläne und immobilienspezi- fische Optimierungsmaßnahmen für das Gesamtimmobili- enportfolio entwickelt werden. Trotz Berücksichtigung der Gebäudeeigenschaften kann es jedoch zu wesentlichen Unterschieden zwischen dem geschätzten und dem tat- sächlichen Energieverbrauch kommen. Der durchschnittliche Wärmeverbrauch der eigengenutz- ten Immobilien beläuft sich auf 90 kWh/m², der spezifi- sche Stromverbrauch auf 112 kWh/m². 65 Prozent des zugekauften Stroms, der in eigengenutzten Immobilien verbraucht wird, stammt aus erneuerbaren Energieträgern. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien liegen keine Informationen über den Anteil erneuerbarer Energieträger vor. Der Energieverbrauch des Fuhrparks belief sich auf 15.265 MWh, von denen 2 Prozent aus erneuerbaren Energieträ- gern stammten. Bei einer Jahresfahrleistung von 27.276.702 Kilometern ergibt sich ein spezifischer Ener- gieverbrauch des Fuhrparks von 56 kWh/100 km. Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhr- park erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten- Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahrzeu- gen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich zugängli- chen Datenbanken. Im Jahr 2025 sollen die Fuhrparkdaten analysiert werden, um spätestens im Berichtsjahr 2026 weitere Details für die Erreichung der SBTi-Ziele ableiten zu können. EEnneerrggiieevveerrbbrraauucchh uunndd EEnneerrggiieemmiixx Fuhrpark Immobilien Gesamt (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) - - - (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 14.839 329 15.169 (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) - 86.501 86.501 (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) - 136 136 (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 100 63.493 63.593 (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5) 14.939 150.459 165.399 (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 41 12.658 12.699 (8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie - und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen etc.) (MWh) - 258 258 (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung sowie aus erneuerbaren Quellen (MWh) 284 93.652 93.936 (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) - 1.140 1.140 (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10) 284 95.051 95.335 Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 15.265 258.168 273.433 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch 98 % 58 % 60 % Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 0 % 5 % 5 % Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch 2 % 37 % 35 % E E n n e e r r g g i i e e i i n n t t e e n n s s i i t t ä ä t t Die Energieintensität von Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoerlös aus ebendiesen Sektoren beläuft sich auf 1.464 MWh/Million Euro Nettoerlös und bezieht sich ausschließlich auf Wirtschaftstätigkeiten im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (NACE-Code L). Der Zähler der Energieintensität entspricht dem Gesam- tenergieverbrauch der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Der Nenner umfasst alle Mieterlöse, aus die- sen Immobilien (siehe Kapitel „Kapitalanlagen“, „Als Fi- nanzinvestitionen gehaltene Immobilien" im Konzernan- hang). 2 2 . . 6 6 . . 6 6 T T H H G G - - B B r r u u t t t t o o e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n d d e e r r K K a a t t e e g g o o r r i i e e n n S S c c o o p p e e 1 1 , , 2 2 u u n n d d 3 3 s s o o w w i i e e T T H H G G - - G G e e s s a a m m t t e e m m i i s s s s i i o o n n e e n n ( ( E E 1 1 - - 6 6 ) ) Für die Berechnung der Emissionen der Immobilien und des Fuhrparks und für ihre Zuordnung zu den einzelnen Scopes wurde ein Berechnungstool (ESG-Cockpit von aka- ryon) herangezogen. Darin sind für die einzelnen Stoffe, z. B. den durch den Fuhrpark verbrauchten Kraftstoff, Fak- toren hinterlegt, anhand derer die resultierenden Emissi- onen berechnet werden. Diese Faktoren basieren primär auf der Datenbank von ecoinvent, Version 3.10 (GWP 100, IPCC 2021) und werden von dem Softwareprovider verwaltet und laufend aktualisiert. Davon umfasst sind Immobilien und der Fuhrpark aller vollkonsolidierten Un- ternehmen. Die Eingangsdaten wurden gemäß den in Kapitel „Ener- gieverbrauch und Energiemix (E1-5)“ beschriebenen Me- thoden ermittelt. Kältemittel wurden nur bei jenen Ge- bäuden in die Berechnung miteinbezogen, für die Primär- daten erhoben wurden. Wenn keine Primärdaten zum Energieverbrauch vorlagen, wurde dieser aufgrund folgender Kriterien geschätzt: Flä- che, Baujahr, Anlageklasse, Heizungstyp, Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhandensein einer Klima- anlage. Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch resultie- renden Emissionen wird ein landesüblicher durchschnitt- licher Strommix herangezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich Grünstrom bezogen wird, werden die Emissionen auf null gesetzt. Die gesamten Emissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet. Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren Ener- gieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen Ver- brauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in Verwendung befindlichen Flächen, reduziert. 109 Konzernlagebericht EEmmiissssiioonneenn aauuss IImmmmoobbiilliieenn (( S S c c o o p p e e 1 1 u u n n d d 2 2 ) ) Angaben in t CO 2 e Eigen- genutzte Immobilien Als Finanz - investition gehaltene Immobilien Summe Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1- THG-Bruttoemissionen 1.541 15.895 17.436 Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbasierte Scope-2-THG- Bruttoemissionen 11.441 21.720 33.161 Marktbasierte Scope-2-THG- Bruttoemissionen 6.959 12.547 19.506 Emissionen aus Strom und Wärmeverbrauch von als Fi- nanzinvestition gehaltenen Immobilien werden gesamt- haft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet. EEmmiissssiioonneenn ddeess FFuuhhrrppaarrkkss 2024 Zieljahr (2030) Zieljahr (2040) Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich 57 % 100 % 100 % Durchschnittliche CO₂-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO 2 /km) 35 0 0 Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs 1 % 20 % 100 % Durchschnittliche CO₂-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO 2 /km) 123 80 0 3. Arbeitskräfte von UNIQA (ESRS S1) 33..11 WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN UUNNDD IIHHRR ZZUUSSAAMMMMEENNSSPPIIEELL MMIITT SSTTRRAATTEEGGIIEE UUNNDD GGEESSCCHHÄÄFFTTSSMMOODDEELLLL ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) UNIQA beschäftigte im Geschäftsjahr 16.394 Mitarbei- tende. Als Arbeitskräfte werden dabei all jene Personen definiert, die mit dem Unternehmen in einem Beschäfti- gungsverhältnis stehen und für dieses tätig sind. Personen, die nicht aktiv tätig sind, sind nicht einbezogen. Dies be- trifft im Wesentlichen Personen, die karenziert sind (El- ternkarenz, Bildungskarenz, Pflegekarenz und vergleich- bare Karenzierung), Personen in der passiven Phase von Altersteilzeitregelungen, Personen in Präsenz- und Zivil- dienst und Personen in anderen längerfristigen Freistel- lungen, bei denen keine Entlohnung durch das Unterneh- men erfolgt. In der angeführten Zahl nicht enthalten sind Fremdarbeitskräfte, für die die Möglichkeit der Phase-in- Bestimmung nach den ESRS in Anspruch genommen wird. Darunter fallen Personen mit werkvertragsähnlichen Ver- trägen (Selbständige) sowie Arbeitskräfte, die über Über- lassungsverträge mit gewerblichen Personalvermittler:in- nen zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeitenden des Versicherungsgeschäfts sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig. Während Mitarbeitende des Außendiensts ausschließlich der Geschäftsaufbringung zugeordnet werden, können Mitarbeitende des Innen- diensts sowohl der Geschäftsaufbringung als auch der Ver- waltung zugeordnet werden. Ein weiterer wesentlicher Anteil der Mitarbeitenden ist in verschiedenen Dienstleis- tungsunternehmen sowie im Gesundheitsbereich beschäf- tigt. UNIQA bietet die Möglichkeit in unterschiedlichen Arbeitszeitausmaßen tätig zu sein (Vollzeit, Teilzeit, ge- ringfügige Beschäftigungsverhältnisse) und beschäftigt so- wohl Praktikant:innen als auch Lehrlinge. In der Unternehmensstrategie von UNIQA sind Maßnah- men im Personalbereich von hoher Bedeutung, um etwa- ige potenziell negative Auswirkungen auf die Mitarbeiten- den zu vermeiden. Über den Austausch mit dem Betriebs- rat, die zweimal jährlich stattfindende Mitarbeiterum- frage sowie die aktive Einbindung von Mitarbeitenden in strategische Maßnahmen im Rahmen der neuen People- Strategy kommt den Mitarbeitenden eine wichtige Rolle in der laufenden Geschäftsentwicklung zu. Dabei wurden folgende Themenbereiche identifiziert, die jeweils kurz-, mittel- und langfristig relevant werden können: Unzureichende Maßnahmen gegen bewusste oder unbe- wusste Diskriminierung könnten dazu führen, dass be- stimmte Geschlechter oder Altersgruppen in der Hierar- chie unterrepräsentiert bleiben, ungerechtfertigte Ge- haltsunterschiede entstehen oder Menschen mit Behin- derungen nur schwer Zugang zum Arbeitsleben finden. Diese Herausforderungen adressiert UNIQA durch die Group Diversity & Inclusion (D&I) Strategy aktiv und wirkt ihnen mit entsprechenden Maßnahmen entgegen. (Details siehe Kapitel 3.2). Das Feedback der Mitarbei- tenden zum Umgang mit Diversität im Unternehmen wird im Rahmen der UNIQA-Mitarbeiterbefragung erho- ben. Zudem liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Reduktion des bereinigten Gender Pay Gaps, für die ein konkretes Ziel definiert wurde (siehe dazu Kapitel 3.6). Auch die Nachverfolgung von Vorfällen wie Gewalt oder Belästigung ist essenziell. Werden diese nicht konse- quent bearbeitet oder fehlen Meldekanäle, kann dies er- hebliche negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben, etwa durch psychische Belastungen oder die Angst vor möglichen Vorfällen. UNIQA stellt sicher, dass die Menschen- und Arbeitsrechte geachtet werden, in- dem die Prinzipien des UN Global Compact explizit im Code of Conduct verankert sind. Darüber hinaus könnten unzureichende Ausbildungs- maßnahmen die berufliche Weiterentwicklung der Mit- arbeitenden einschränken. Dies kann nicht nur ihre per- sönliche Entfaltung behindern, sondern auch die lang- fristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefähr- den. Um die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden zu fördern, setzt die UNIQA Group HR Policy verbindli- che Standards für die Weiterbildung, unterstützt die Un- ternehmensstrategie und stärkt die Attraktivität als Ar- beitgeberin. Aus der Natur des Versicherungsgeschäfts ergeben sich keine besonderen negativen Auswirkungen auf die oben genannten Themenbereiche. Die beschriebenen negati- ven Auswirkungen stammen aus dem Arbeitsmarkt inhä- renten Faktoren sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeitskräfte von Arbeitgeber:innen und sind nicht auf individuelle Umstände zurückzufüh- ren. Ebenso wenig ergeben sich negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden aus der Klimastrategie oder den Emissionsreduktionszielen von UNIQA. 110 Jahresfinanzbericht 2024 EEmmiissssiioonneenn aauuss IImmmmoobbiilliieenn ((SSccooppee 11 uunndd 22)) Angaben in t CO 2 e Eigen - genutzte Immobilien Als Finanz - investition gehaltene Immobilien Summe Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1- THG-Bruttoemissionen 1.541 15.895 17.436 Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbasierte Scope-2-THG- Bruttoemissionen 11.441 21.720 33.161 Marktbasierte Scope-2-THG- Bruttoemissionen 6.959 12.547 19.506 Emissionen aus Strom und Wärmeverbrauch von als Fi- nanzinvestition gehaltenen Immobilien werden gesamt- haft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet. EEmmiissssiioonneenn ddeess FFuuhhrrppaarrkkss 2024 Zieljahr (2030) Zieljahr (2040) Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich 57 % 100 % 100 % Durchschnittliche CO₂-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO 2 /km) 35 0 0 Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs 1 % 20 % 100 % Durchschnittliche CO₂-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO 2 /km) 123 80 0 3. Arbeitskräfte von UNIQA (ESRS S1) 3 3 . . 1 1 W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N U U N N D D I I H H R R Z Z U U S S A A M M M M E E N N S S P P I I E E L L M M I I T T S S T T R R A A T T E E G G I I E E U U N N D D G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T S S M M O O D D E E L L L L ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) UNIQA beschäftigte im Geschäftsjahr 16.394 Mitarbei- tende. Als Arbeitskräfte werden dabei all jene Personen definiert, die mit dem Unternehmen in einem Beschäfti- gungsverhältnis stehen und für dieses tätig sind. Personen, die nicht aktiv tätig sind, sind nicht einbezogen. Dies be- trifft im Wesentlichen Personen, die karenziert sind (El- ternkarenz, Bildungskarenz, Pflegekarenz und vergleich- bare Karenzierung), Personen in der passiven Phase von Altersteilzeitregelungen, Personen in Präsenz- und Zivil- dienst und Personen in anderen längerfristigen Freistel- lungen, bei denen keine Entlohnung durch das Unterneh- men erfolgt. In der angeführten Zahl nicht enthalten sind Fremdarbeitskräfte, für die die Möglichkeit der Phase-in- Bestimmung nach den ESRS in Anspruch genommen wird. Darunter fallen Personen mit werkvertragsähnlichen Ver- trägen (Selbständige) sowie Arbeitskräfte, die über Über- lassungsverträge mit gewerblichen Personalvermittler:in- nen zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeitenden des Versicherungsgeschäfts sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig. Während Mitarbeitende des Außendiensts ausschließlich der Geschäftsaufbringung zugeordnet werden, können Mitarbeitende des Innen- diensts sowohl der Geschäftsaufbringung als auch der Ver- waltung zugeordnet werden. Ein weiterer wesentlicher Anteil der Mitarbeitenden ist in verschiedenen Dienstleis- tungsunternehmen sowie im Gesundheitsbereich beschäf- tigt. UNIQA bietet die Möglichkeit in unterschiedlichen Arbeitszeitausmaßen tätig zu sein (Vollzeit, Teilzeit, ge- ringfügige Beschäftigungsverhältnisse) und beschäftigt so- wohl Praktikant:innen als auch Lehrlinge. In der Unternehmensstrategie von UNIQA sind Maßnah- men im Personalbereich von hoher Bedeutung, um etwa- ige potenziell negative Auswirkungen auf die Mitarbeiten- den zu vermeiden. Über den Austausch mit dem Betriebs- rat, die zweimal jährlich stattfindende Mitarbeiterum- frage sowie die aktive Einbindung von Mitarbeitenden in strategische Maßnahmen im Rahmen der neuen People- Strategy kommt den Mitarbeitenden eine wichtige Rolle in der laufenden Geschäftsentwicklung zu. Dabei wurden folgende Themenbereiche identifiziert, die jeweils kurz-, mittel- und langfristig relevant werden können: Unzureichende Maßnahmen gegen bewusste oder unbe- wusste Diskriminierung könnten dazu führen, dass be- stimmte Geschlechter oder Altersgruppen in der Hierar- chie unterrepräsentiert bleiben, ungerechtfertigte Ge- haltsunterschiede entstehen oder Menschen mit Behin- derungen nur schwer Zugang zum Arbeitsleben finden. Diese Herausforderungen adressiert UNIQA durch die Group Diversity & Inclusion (D&I) Strategy aktiv und wirkt ihnen mit entsprechenden Maßnahmen entgegen. (Details siehe Kapitel 3.2). Das Feedback der Mitarbei- tenden zum Umgang mit Diversität im Unternehmen wird im Rahmen der UNIQA-Mitarbeiterbefragung erho- ben. Zudem liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Reduktion des bereinigten Gender Pay Gaps, für die ein konkretes Ziel definiert wurde (siehe dazu Kapitel 3.6). Auch die Nachverfolgung von Vorfällen wie Gewalt oder Belästigung ist essenziell. Werden diese nicht konse- quent bearbeitet oder fehlen Meldekanäle, kann dies er- hebliche negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben, etwa durch psychische Belastungen oder die Angst vor möglichen Vorfällen. UNIQA stellt sicher, dass die Menschen- und Arbeitsrechte geachtet werden, in- dem die Prinzipien des UN Global Compact explizit im Code of Conduct verankert sind. Darüber hinaus könnten unzureichende Ausbildungs- maßnahmen die berufliche Weiterentwicklung der Mit- arbeitenden einschränken. Dies kann nicht nur ihre per- sönliche Entfaltung behindern, sondern auch die lang- fristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefähr- den. Um die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden zu fördern, setzt die UNIQA Group HR Policy verbindli- che Standards für die Weiterbildung, unterstützt die Un- ternehmensstrategie und stärkt die Attraktivität als Ar- beitgeberin. Aus der Natur des Versicherungsgeschäfts ergeben sich keine besonderen negativen Auswirkungen auf die oben genannten Themenbereiche. Die beschriebenen negati- ven Auswirkungen stammen aus dem Arbeitsmarkt inhä- renten Faktoren sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeitskräfte von Arbeitgeber:innen und sind nicht auf individuelle Umstände zurückzufüh- ren. Ebenso wenig ergeben sich negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden aus der Klimastrategie oder den Emissionsreduktionszielen von UNIQA. 111 Konzernlagebericht Durch digitale Innovationen, regulatorische Veränderun- gen und veränderte Kundenerwartungen befindet sich die Versicherungsbranche im Wandel. Dies erfordert neue Kompetenzen in digitalen Technologien, Datenanalyse und Kundenerlebnismanagement. Die Nachfrage nach diesen spezialisierten Fähigkeiten übersteigt jedoch das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Für UNIQA stellen kurz- und mittelfristige Personalengpässe ein operationelles Ri- siko dar, das sich beispielsweise in Form von Qualitätsver- lust in den internen Prozessen oder in Verletzungen regu- latorischer Bestimmungen äußern kann. Dies kann zum Verlust von Kund:innen oder zu Reputationsschäden füh- ren. Personalengpässe können insbesondere dann entste- hen, wenn Mitarbeitende aufgrund der mangelnden At- traktivität von UNIQA als Arbeitgeberin nicht für das Un- ternehmen gewonnen bzw. im Unternehmen gehalten werden können oder unzureichend ausgebildet werden, um ihr volles Potenzial auszunutzen. Um dieses Risiko zu minimieren und die Attraktivität von UNIQA als Arbeits- geberin zu erhöhen, werden länderspezifische Mitarbei- teroptionen und Entwicklungsmöglichkeiten angeboten. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ergaben sich keine Hinweise auf Gruppen, die aufgrund ihres Umfelds oder ihrer Tätigkeit besonders von negativen Auswirkun- gen betroffen sein könnten. Lediglich für Mitarbeitende in befristeten oder Teilzeitverträgen können sich potenziell negative Auswirkungen im Bereich der sicheren Beschäfti- gung ergeben. 3 3 . . 2 2 K K O O N N Z Z E E P P T T E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T D D E E N N A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E N N V V O O N N U U N N I I Q Q A A ( ( S S 1 1 - - 1 1 ) ) Die People Strategy von UNIQA beruht auf folgenden fünf Hauptpfeilern: Employee Experience Leadership & Learning Unternehmenskultur Diversität & Inklusion Data & Analytics Die People Strategy ist für Mitarbeitende im Intranet ver- fügbar, während die Group Diversity & Inclusion Strategy sowohl intern im Intranet als auch öffentlich im Internet zugänglich ist. Die genannten Strategien und dazugehöri- gen Policies (HR Policy und Diversity & Inclusion Policy) werden vom Group Executive Board (GEB) beschlossen und gelten für alle (Rück-)Versicherungsunternehmen so- wie deren Niederlassungen. A A r r b b e e i i t t s s - - u u n n d d M M e e n n s s c c h h e e n n r r e e c c h h t t e e Zu den Arbeits- und Menschenrechten zählen das Recht auf Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit so- wie der Schutz vor Geschlechts-, Religions-, politischer und nationaler oder sozialer Diskriminierung. UNIQA to- leriert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unter keinen Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit, (moderne) Skla- verei oder Menschenhandel. Zwar verfügt UNIQA nicht über eine dezidierte Human Rights Policy, jedoch wurden die Prinzipien des UN Global Compacts in Form von zehn Leitsätzen in den unternehmensweit verbindlichen Code of Conduct übernommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Mitarbeitenden im Code of Conduct explizit Berücksichtigung finden. Sämtliche be- kannt gewordene Verstöße werden analog zum allgemei- nen Hinweisgeberprozess durch die Compliance-Funktion untersucht und nachverfolgt (siehe Kapitel 6.1.1). Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäftsbe- dingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet, soll der Schutz personenbezogener Daten - ein Grund- recht, das unter anderem auch die Privatsphäre der Mitar- beiter:innen betrifft - hervorgehoben werden. In einer gruppenweit gültigen Datenschutzmanagement-Richtli- nie sind unter anderem auch die Datenschutzrichtlinien für Mitarbeitende festgelegt. Weitere Ausführungen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepten, Maßnahmen und Zielsetzungen zum Datenschutz in Be- zug auf die eigene Belegschaft sind in Kapitel 5 (S4) in den jeweiligen Teilabschnitten „Datenschutz“ zu finden. I I n n k k l l u u s s i i o o n n , , D D i i v v e e r r s s i i t t ä ä t t u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n g g l l e e i i c c h h h h e e i i t t Die Group Diversity & Inclusion (D&I) Policy ist Bestand- teil einer Group Human Resources Policy und basiert ebenfalls auf den Prinzipien des UN Global Compact. Sie orientiert sich an den lokalen Gesetzen und dem Behin- derteneinstellungsgesetz (BEinstG). Über sieben überge- ordnete Zielsetzungen fördert die Group D&I Policy eine Umgebung frei von Diskriminierung, Mobbing und (sexu- eller) Belästigung und soll Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit sowie gleichbe- rechtigte Beschäftigungschancen für Menschen mit Be- hinderungen sicherstellen. Die oberste Verantwortung für die Group Diversity & Inclusion (D&I) Policy liegt beim Vorstand für People & Brand. Führungskräfte und Mitarbeitende sind gemäß der Policy verpflichtet, inak- zeptables Verhalten zu erkennen und zu melden. Ein stan- dardisierter Prozess zur Bearbeitung von Diskriminie- rungsfällen, einschließlich einer jährlichen, anonymisier- ten Berichterstattung zu solchen Fällen ist verpflichtend einzuhalten. Die sieben übergeordneten Ziele der UNIQA Group D&I Strategy lauten: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Förderung der Chancengleichheit durch Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Stärkung des Generationenmanagements Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Internationalität und Kulturenvielfalt aus 17 Ländern in allen UNIQA Ländern als Stärke nutzen Inklusion und Förderung von Menschen mit Behinde- rungen Respekt für die sexuelle Orientierung und Identität aller Menschen AAuussbbiilldduunngg uunndd PPeerrssoonnaalleennttwwiicckklluunngg Die Group HR Policy definiert Anforderungen und Stan- dards für die Entwicklung der Mitarbeitenden, um die Un- ternehmensstrategie zu unterstützen und als attraktive Arbeitgeberin zu gelten. Sie wird von dem für People & Brand zuständigen Vorstandsmitglied überwacht und kommuniziert. Um sicherzustellen, dass die notwendigen Fähigkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele vor- handen sind, steht ein umfassendes Lernangebot zur Ver- fügung. Dabei bilden die drei Säulen „Anbieten, Ermögli- chen und Optimieren“ das Fundament für die Weiterent- wicklung der Mitarbeitenden. 33..33 VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR EEIINNBBEEZZIIEEHHUUNNGG DDEERR AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE VVOONN UUNNIIQQAA UUNNDD VVOONN AARRBBEEIITTNNEEHHMMEERRVVEERRTTRREETTEERR::IINNNNEENN IINN BBEEZZUUGG AAUUFF AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN ((SS11--22)) Die kontinuierliche Kommunikation mit Mitarbeitenden steht bei UNIQA im Vordergrund. Mitarbeiterbefragungen unterstützen dabei, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu erfassen und zu verstehen, um daraus konkrete Schritte abzuleiten, die die Zufriedenheit, das Engagement und die Identifikation mit UNIQA als Arbeitgeberin steigern. Seit 2023 wird die Mitarbeiterbefragung mindestens zweimal pro Jahr durchgeführt. Außerdem werden Mitarbeiter:innen von Versicherungsunternehmen alle zwei Jahre in Form einer großen, umfangreichen Mitar- beiterumfrage zu einer Vielzahl an Themen entlang der Employee Journey befragt. Aktuell liegt die Gesamtzufrie- denheit der Mitarbeitenden (mit Ausnahme der Mitarbei- tenden aus der Schweiz, Liechtenstein, Albanien, Nordma- zedonien und dem Kosovo) bei 4 von 5 Sternen, was eine Verbesserung um 0,2 Sterne zu vorherigen Umfragen be- deutet. Insgesamt haben an der letzten Umfrage mehr als 10.000 Mitarbeitende teilgenommen. Liechtenstein und die Schweiz sind nicht in die Mitarbeiterumfrage invol- viert, da durch die niedrige Mitarbeiteranzahl hier keine anonymen Aussagen getroffen werden können. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nehmen Alba- nien, Nordmazedonien und der Kosovo ebenfalls nicht an den Mitarbeiterbefragungen der UNIQA Group teil. In allen Ländern, in denen UNIQA Konzerngesellschaften ansässig sind, werden Mitarbeitende nach Maßgabe der entsprechenden lokalen Gesetze durch Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten. Rückmeldungen aus der Mitarbeiterumfrage und dem Di- alog mit dem Betriebsrat werden erfasst, in Entscheidun- gen einbezogen und sowohl allgemein als auch durch Füh- rungskräfte kommuniziert. Die Aktivitäten zur Einbezie- hung erfolgen auf allen Ebenen und werden zentral über- wacht. Das für People & Brand zuständige Vorstandsmit- glied trägt die operative Verantwortung für die Einbezie- hung der Ergebnisse in die Unternehmensstrategie. 33..44 VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR VVEERRBBEESSSSEERRUUNNGG NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD KKAANNÄÄLLEE,, ÜÜBBEERR DDIIEE AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE VVOONN UUNNIIQQAA BBEEDDEENNKKEENN ÄÄUUSSSSEERRNN KKÖÖNNNNEENN ((SS11--33)) Das Hinweisgeberportal der UNIQA Group (siehe Ausfüh- rungen in Kapitel 6.1.1) steht auch Mitarbeitenden zur Verfügung und wird im Rahmen der Compliance-Schulun- gen vorgestellt. Dabei können Meldungen sowohl anonym als auch mit Namensangabe von Mitarbeitenden und ex- ternen Personen abgegeben werden. Meldungen, die über andere Stellen eingehen, werden durch Compliance eben- falls zentral im Hinweisgeberportal erfasst. Zudem steht den Mitarbeitenden auch die Mitarbeiterbefragung, als Plattform zur Äußerung von Bedenken zur Verfügung. 112 Jahresfinanzbericht 2024 Durch digitale Innovationen, regulatorische Veränderun- gen und veränderte Kundenerwartungen befindet sich die Versicherungsbranche im Wandel. Dies erfordert neue Kompetenzen in digitalen Technologien, Datenanalyse und Kundenerlebnismanagement. Die Nachfrage nach diesen spezialisierten Fähigkeiten übersteigt jedoch das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Für UNIQA stellen kurz- und mittelfristige Personalengpässe ein operationelles Ri- siko dar, das sich beispielsweise in Form von Qualitätsver- lust in den internen Prozessen oder in Verletzungen regu- latorischer Bestimmungen äußern kann. Dies kann zum Verlust von Kund:innen oder zu Reputationsschäden füh- ren. Personalengpässe können insbesondere dann entste- hen, wenn Mitarbeitende aufgrund der mangelnden At- traktivität von UNIQA als Arbeitgeberin nicht für das Un- ternehmen gewonnen bzw. im Unternehmen gehalten werden können oder unzureichend ausgebildet werden, um ihr volles Potenzial auszunutzen. Um dieses Risiko zu minimieren und die Attraktivität von UNIQA als Arbeits- geberin zu erhöhen, werden länderspezifische Mitarbei- teroptionen und Entwicklungsmöglichkeiten angeboten. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ergaben sich keine Hinweise auf Gruppen, die aufgrund ihres Umfelds oder ihrer Tätigkeit besonders von negativen Auswirkun- gen betroffen sein könnten. Lediglich für Mitarbeitende in befristeten oder Teilzeitverträgen können sich potenziell negative Auswirkungen im Bereich der sicheren Beschäfti- gung ergeben. 33..22 KKOONNZZEEPPTTEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT DDEENN AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEENN VVOONN UUNNIIQQAA ((SS11--11)) Die People Strategy von UNIQA beruht auf folgenden fünf Hauptpfeilern: Employee Experience Leadership & Learning Unternehmenskultur Diversität & Inklusion Data & Analytics Die People Strategy ist für Mitarbeitende im Intranet ver- fügbar, während die Group Diversity & Inclusion Strategy sowohl intern im Intranet als auch öffentlich im Internet zugänglich ist. Die genannten Strategien und dazugehöri- gen Policies (HR Policy und Diversity & Inclusion Policy) werden vom Group Executive Board (GEB) beschlossen und gelten für alle (Rück-)Versicherungsunternehmen so- wie deren Niederlassungen. AArrbbeeiittss-- uunndd MMeennsscchheennrreecchhttee Zu den Arbeits- und Menschenrechten zählen das Recht auf Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit so- wie der Schutz vor Geschlechts-, Religions-, politischer und nationaler oder sozialer Diskriminierung. UNIQA to- leriert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unter keinen Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit, (moderne) Skla- verei oder Menschenhandel. Zwar verfügt UNIQA nicht über eine dezidierte Human Rights Policy, jedoch wurden die Prinzipien des UN Global Compacts in Form von zehn Leitsätzen in den unternehmensweit verbindlichen Code of Conduct übernommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Mitarbeitenden im Code of Conduct explizit Berücksichtigung finden. Sämtliche be- kannt gewordene Verstöße werden analog zum allgemei- nen Hinweisgeberprozess durch die Compliance-Funktion untersucht und nachverfolgt (siehe Kapitel 6.1.1). Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäftsbe- dingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet, soll der Schutz personenbezogener Daten - ein Grund- recht, das unter anderem auch die Privatsphäre der Mitar- beiter:innen betrifft - hervorgehoben werden. In einer gruppenweit gültigen Datenschutzmanagement-Richtli- nie sind unter anderem auch die Datenschutzrichtlinien für Mitarbeitende festgelegt. Weitere Ausführungen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepten, Maßnahmen und Zielsetzungen zum Datenschutz in Be- zug auf die eigene Belegschaft sind in Kapitel 5 (S4) in den jeweiligen Teilabschnitten „Datenschutz“ zu finden. IInnkklluussiioonn,, DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt Die Group Diversity & Inclusion (D&I) Policy ist Bestand- teil einer Group Human Resources Policy und basiert ebenfalls auf den Prinzipien des UN Global Compact. Sie orientiert sich an den lokalen Gesetzen und dem Behin- derteneinstellungsgesetz (BEinstG). Über sieben überge- ordnete Zielsetzungen fördert die Group D&I Policy eine Umgebung frei von Diskriminierung, Mobbing und (sexu- eller) Belästigung und soll Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit sowie gleichbe- rechtigte Beschäftigungschancen für Menschen mit Be- hinderungen sicherstellen. Die oberste Verantwortung für die Group Diversity & Inclusion (D&I) Policy liegt beim Vorstand für People & Brand. Führungskräfte und Mitarbeitende sind gemäß der Policy verpflichtet, inak- zeptables Verhalten zu erkennen und zu melden. Ein stan- dardisierter Prozess zur Bearbeitung von Diskriminie- rungsfällen, einschließlich einer jährlichen, anonymisier- ten Berichterstattung zu solchen Fällen ist verpflichtend einzuhalten. Die sieben übergeordneten Ziele der UNIQA Group D&I Strategy lauten: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Förderung der Chancengleichheit durch Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Stärkung des Generationenmanagements Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Internationalität und Kulturenvielfalt aus 17 Ländern in allen UNIQA Ländern als Stärke nutzen Inklusion und Förderung von Menschen mit Behinde- rungen Respekt für die sexuelle Orientierung und Identität aller Menschen A A u u s s b b i i l l d d u u n n g g u u n n d d P P e e r r s s o o n n a a l l e e n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g Die Group HR Policy definiert Anforderungen und Stan- dards für die Entwicklung der Mitarbeitenden, um die Un- ternehmensstrategie zu unterstützen und als attraktive Arbeitgeberin zu gelten. Sie wird von dem für People & Brand zuständigen Vorstandsmitglied überwacht und kommuniziert. Um sicherzustellen, dass die notwendigen Fähigkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele vor- handen sind, steht ein umfassendes Lernangebot zur Ver- fügung. Dabei bilden die drei Säulen „Anbieten, Ermögli- chen und Optimieren“ das Fundament für die Weiterent- wicklung der Mitarbeitenden. 3 3 . . 3 3 V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R E E I I N N B B E E Z Z I I E E H H U U N N G G D D E E R R A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E V V O O N N U U N N I I Q Q A A U U N N D D V V O O N N A A R R B B E E I I T T N N E E H H M M E E R R V V E E R R T T R R E E T T E E R R : : I I N N N N E E N N I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N ( ( S S 1 1 - - 2 2 ) ) Die kontinuierliche Kommunikation mit Mitarbeitenden steht bei UNIQA im Vordergrund. Mitarbeiterbefragungen unterstützen dabei, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu erfassen und zu verstehen, um daraus konkrete Schritte abzuleiten, die die Zufriedenheit, das Engagement und die Identifikation mit UNIQA als Arbeitgeberin steigern. Seit 2023 wird die Mitarbeiterbefragung mindestens zweimal pro Jahr durchgeführt. Außerdem werden Mitarbeiter:innen von Versicherungsunternehmen alle zwei Jahre in Form einer großen, umfangreichen Mitar- beiterumfrage zu einer Vielzahl an Themen entlang der Employee Journey befragt. Aktuell liegt die Gesamtzufrie- denheit der Mitarbeitenden (mit Ausnahme der Mitarbei- tenden aus der Schweiz, Liechtenstein, Albanien, Nordma- zedonien und dem Kosovo) bei 4 von 5 Sternen, was eine Verbesserung um 0,2 Sterne zu vorherigen Umfragen be- deutet. Insgesamt haben an der letzten Umfrage mehr als 10.000 Mitarbeitende teilgenommen. Liechtenstein und die Schweiz sind nicht in die Mitarbeiterumfrage invol- viert, da durch die niedrige Mitarbeiteranzahl hier keine anonymen Aussagen getroffen werden können. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nehmen Alba- nien, Nordmazedonien und der Kosovo ebenfalls nicht an den Mitarbeiterbefragungen der UNIQA Group teil. In allen Ländern, in denen UNIQA Konzerngesellschaften ansässig sind, werden Mitarbeitende nach Maßgabe der entsprechenden lokalen Gesetze durch Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten. Rückmeldungen aus der Mitarbeiterumfrage und dem Di- alog mit dem Betriebsrat werden erfasst, in Entscheidun- gen einbezogen und sowohl allgemein als auch durch Füh- rungskräfte kommuniziert. Die Aktivitäten zur Einbezie- hung erfolgen auf allen Ebenen und werden zentral über- wacht. Das für People & Brand zuständige Vorstandsmit- glied trägt die operative Verantwortung für die Einbezie- hung der Ergebnisse in die Unternehmensstrategie. 3 3 . . 4 4 V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R V V E E R R B B E E S S S S E E R R U U N N G G N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D K K A A N N Ä Ä L L E E , , Ü Ü B B E E R R D D I I E E A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E V V O O N N U U N N I I Q Q A A B B E E D D E E N N K K E E N N Ä Ä U U S S S S E E R R N N K K Ö Ö N N N N E E N N ( ( S S 1 1 - - 3 3 ) ) Das Hinweisgeberportal der UNIQA Group (siehe Ausfüh- rungen in Kapitel 6.1.1) steht auch Mitarbeitenden zur Verfügung und wird im Rahmen der Compliance-Schulun- gen vorgestellt. Dabei können Meldungen sowohl anonym als auch mit Namensangabe von Mitarbeitenden und ex- ternen Personen abgegeben werden. Meldungen, die über andere Stellen eingehen, werden durch Compliance eben- falls zentral im Hinweisgeberportal erfasst. Zudem steht den Mitarbeitenden auch die Mitarbeiterbefragung, als Plattform zur Äußerung von Bedenken zur Verfügung. 113 Konzernlagebericht 3 3 . . 5 5 E E R R G G R R E E I I F F U U N N G G V V O O N N M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N A A U U F F D D I I E E A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E V V O O N N U U N N I I Q Q A A U U N N D D A A N N S S Ä Ä T T Z Z E E Z Z U U M M M M A A N N A A G G E E M M E E N N T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D Z Z U U R R N N U U T T Z Z U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R C C H H A A N N C C E E N N S S O O W W I I E E D D I I E E W W I I R R K K S S A A M M K K E E I I T T D D I I E E S S E E R R M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N ( ( S S 1 1 - - 4 4 ) ) A A r r b b e e i i t t s s - - u u n n d d M M e e n n s s c c h h e e n n r r e e c c h h t t e e UNIQA setzt sich aktiv für ein sicheres und diskriminie- rungsfreies Arbeitsumfeld ein. Dies wird durch klare Richtlinien wie den Code of Conduct und eine umfassende Strategie zu Diversität und Inklusion kommuniziert. Zu- sätzlich zur bestehenden Whistleblowing-Plattform hat UNIQA in Österreich ein E-Learning-Modul zum Gleich- behandlungsrecht eingeführt, das für alle Mitarbeitenden verpflichtend ist. Diese Maßnahmen sollen das Bewusst- sein der Mitarbeitenden stärken und sicherstellen, dass weder ausgrenzendes noch unangemessenes Verhalten wie Gewalt oder Belästigung toleriert werden. Zudem ge- währleistet UNIQA einen vertraulichen, transparenten und respektvollen Umgang mit Beschwerden. Eine ano- nyme Statistik zu Beschwerden und Vorfällen wird erstellt und jährlich im Diversity & Inclusion Committee (DICO Committee) präsentiert sowie besprochen. Im Anschluss wird der Betriebsrat darüber informiert. D D i i v v e e r r s s i i t t ä ä t t u u n n d d C C h h a a n n c c e e n n g g l l e e i i c c h h h h e e i i t t Das in der D&I Strategie festgehaltene Prinzip der Ge- schlechtergleichstellung und der gleichen Bezahlung wird mittels Trainings zum Thema „Unconscious Mind, Inclu- sive Leadership“, strukturiertem Talentemanagement und einer entsprechenden Nachfolgeplanung gefördert. Neben einem seit 2021 jährlich in Österreich stattfindenden Mentoring-Programm, gibt es auch ein Reverse-Mento- ring-Programm mit dem Ziel, junge und erfahrene Mitar- beitende miteinander zu vernetzen. Letzteres wurde 2024 erstmals in Österreich und den SEE-Ländern gestartet und wird 2025 schrittweise auch in anderen Ländern um- gesetzt. Durch flexible Arbeitsmodelle, wie Job-Sharing und Teilzeit-Führungsmodelle, sollen Mitarbeitende in ih- ren Führungslaufbahnen unterstützt werden. Für den jährlichen Gehaltsanpassungsprozess steht ein eigenes Tool zur Verfügung, um die Auswirkungen der geplanten Anpassungen auf das Gehaltsgefüge zu simulieren. Damit soll auch die Zielerreichung in Bezug auf den Gender Pay Gap erleichtert werden. Als Premium Sponsorin der Eu- roGames Vienna 2024 und Unterstützerin des Queer Ball in Wien zeigt UNIQA auch Support für die LGBTQIA+ Community und stärkt dadurch bei Mitarbeitenden aus dieser Community das Zugehörigkeitsgefühl zum Unter- nehmen. I I n n k k l l u u s s i i o o n n – – M M e e n n s s c c h h e e n n m m i i t t B B e e h h i i n n d d e e r r u u n n g g e e n n In der Diversitätsstrategie wird die gezielte Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen als ein zentrales Ziel in den Kernmärkten definiert. In der ersten Phase liegt der Fokus auf der Schaffung und schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen. Im Rahmen des Projekts „UNIQA Ability“ wurden Jobshadowings und Praktika für Menschen mit Behinderungen angeboten. Die erfolgreiche Pilotphase 2024 in Österreich und Polen soll mittelfristig auf weitere Länder ausgedehnt und durch Kooperationen mit lokalen Organisationen, die die Integration von Men- schen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern, gestärkt werden. Um diese Zielgruppe in Zukunft noch besser zu erreichen, werden in Österreich seit Mitte Okto- ber 2024 ein Jahr lang alle offenen Stellenausschreibun- gen auf der Jobplattform myAbility angezeigt. Begleitende Maßnahmen umfassten 2024 die Sensibilisierung von Führungskräften, die Positionierung als inklusive Arbeit- geberin durch entsprechende Hinweise in Stellenaus- schreibungen und die fortlaufende Verbesserung der Bar- rierefreiheit in der Konzernzentrale. A A u u s s b b i i l l d d u u n n g g u u n n d d P P e e r r s s o o n n a a l l e e n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g Die Schulungseffizienz und die gezielte Talente- und Nachfolgerförderung wird durch die kontinuierliche Eva- luierung und neue Systeme für Performance und Talent Management verbessert. Dies soll den Mitarbeitenden er- möglichen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Ab 2025 wird ein Lernmanagementsystem eingeführt, das moderne Funktionen wie maßgeschneiderte Lernpfade und Gamifi- cation bietet. Weiters stärken Leadership Programme ge- zielt eine positive Führungskultur. Damit werden den Führungskräften praxisnah wesentliche Führungskompe- tenzen vermittelt: Konstruktive Kommunikation Emotionale Intelligenz Selbstorganisation Teamorientierung MMiittaarrbbeeiitteerrzzuuffrriieeddeennhheeiitt Im Jahr 2023 wurde eine strategische Group People- Funktion etabliert, die auf Basis der Unternehmensstrate- gie und der People Strategy gruppenweit für die Berück- sichtigung der Mitarbeitenden im Geschäftsmodell sorgt. Damit wurde ein Kulturwandel eingeleitet. Denn durch ein einheitliches People-Betriebsmodell in allen Kern- märkten wird internationale Zusammenarbeit, Mitarbei- terentwicklung und -mobilität gefördert und damit die Bindung an das Unternehmen gestärkt. Mit diesem neuen Modell werden sogenannte „Lighthouse Initiativen“ zur Verbesserung der Employee Experience umgesetzt. Orien- tiert an der definierten Employee Journey betrachten diese Initiativen die zentralen Schritte der spezifischen Employee Experience: vom Recruiting, über das Onboar- ding, das Arbeiten, die Lernerfahrung bis zum Austritt. Eine starke Unternehmenskultur bildet die Grundlage für das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele. Seit 2022 haben mehr als 2.000 Kolleg:innen aus 15 UNIQA Ländern grup- penweit an Aktivitäten rund um den Kulturwandel teilge- nommen. Dashboards mit Leistungskennzahlen zur Mit- arbeiterstruktur, Einstellungsquoten, Fluktuation und Vertragsarten unterstützen Führungskräfte dabei, Perso- nalveränderungen zu überwachen und gezielt zu steuern. Durch die damit einhergehende Transparenz stärkt die Mitarbeiterbindung, fördert die Karriereentwicklung und verbessert das Arbeitsumfeld. Dies wirkt sich positiv auf die Unternehmensleistung und die Mitarbeiterzufrieden- heit aus. Aus der Mitarbeiterbefragung wurden mehr als 500 Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, die kontinu- ierlich überprüft und weiterentwickelt werden. So fließt das Mitarbeiterfeedback direkt in die Verbesserungen des Arbeitsumfelds mit ein. Durch diese Maßnahmen soll das Wohlbefinden der Mitarbeitenden nachhaltig gesteigert und für UNIQA das Risiko von Personalengpässen verrin- gert werden. Bei den Dienstleistungsunternehmen und den Unterneh- men im Gesundheitsbereich stellen die Geschäftsfüh- rer:innen die Orientierung an der UNIQA Unternehmens- strategie sicher. Bei der PremiQaMed Gruppe wurden eine ärztliche und eine Pflege-Vertretungsperson als ständige Mitglieder des internen Strategieteams etabliert. 33..66 ZZIIEELLEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT DDEERR BBEEWWÄÄLLTTIIGGUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, DDEERR FFÖÖRRDDEERRUUNNGG PPOOSSIITTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD DDEEMM UUMMGGAANNGG MMIITT WWEESSEENNTTLLIICCHHEENN RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN ((SS11--55)) Ziel: Beste Arbeitgeberin für umsetzungsstarke Mitarbeiter:innen Im Rahmen der Strategie „UNIQA 3.0“ wurde das Ziel de- finiert, die beste Arbeitgeberin für umsetzungsstarke Mit- arbeiter:innen zu werden. Dieses Ziel umfasst die Versi- cherungsunternehmen, deren Niederlassungen, sowie IT- Serviceeinheiten in Österreich, SEE, Tschechien, der Slo- wakei, Ungarn, Polen und der Ukraine. Gemessen wird dies mithilfe des EX-Index (Employee Experience). Bis zum Jahr 2028 strebt UNIQA eine Bewertung mit 4,5 von 5 Sternen an. Der Bezugswert im Basisjahr 2023 betrug 3,8 Sterne, im Geschäftsjahr beträgt der EX-Index 4,0 Sterne. Berechnet wird der Wert basierend auf den acht Etappen der Mitarbeiterreise: „Ich werde angestellt“, „Ich komme an Bord“, „Ich arbeite“, „Ich engagiere mich“, „Ich lerne“, „Ich erreiche Ziele“, „Ich verändere meine Rolle“ und „Ich werde entlohnt“. Diese Etappen werden im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten Mitarbeiterbefragungen evaluiert. Da die Etappe „Ich engagiere mich“ als besonders bedeut- sam innerhalb der Mitarbeiterreise betrachtet wird, wird sie ab 2025 nicht mehr in den allgemeinen Wert einbezo- gen, sondern als separate Kennzahl, genannt Engagement- Index, ausgewiesen. Der Zielwert für den Engagement In- dex liegt bei 4,5 von 5 Sternen und soll bis 2028 erreicht werden. Die Festlegung des Ziels „Beste Arbeitgeberin für umsetzungstarke Mitarbeiter:innen“ erfolgte durch den Aufsichtsrat und den Vorstand, ohne eine Einbindung der Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess oder in die Identifikation von Abhilfe und Verbesserungsmaßnah- men. Das Ziel wurde ambitioniert definiert, um eine klare Orientierung für die Verbesserung der Mitarbeiterzufrie- denheit zu schaffen. Dabei wurde ein Wert gewählt, der so- wohl anspruchsvoll als auch realistisch ist und die inter- nen Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem wurde das Ziel so festgelegt, dass es auch mit dem Ziel der Kundenzufrie- denheit, die ebenfalls bei 4,5 Sterne liegt, übereinstimmt. 114 Jahresfinanzbericht 2024 33..55 EERRGGRREEIIFFUUNNGG VVOONN MMAASSSSNNAAHHMMEENN IINN BBEEZZUUGG AAUUFF WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN AAUUFF DDIIEE AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE VVOONN UUNNIIQQAA UUNNDD AANNSSÄÄTTZZEE ZZUUMM MMAANNAAGGEEMMEENNTT WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR RRIISSIIKKEENN UUNNDD ZZUURR NNUUTTZZUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR CCHHAANNCCEENN SSOOWWIIEE DDIIEE WWIIRRKKSSAAMMKKEEIITT DDIIEESSEERR MMAASSSSNNAAHHMMEENN ((SS11--44)) AArrbbeeiittss-- uunndd MMeennsscchheennrreecchhttee UNIQA setzt sich aktiv für ein sicheres und diskriminie- rungsfreies Arbeitsumfeld ein. Dies wird durch klare Richtlinien wie den Code of Conduct und eine umfassende Strategie zu Diversität und Inklusion kommuniziert. Zu- sätzlich zur bestehenden Whistleblowing-Plattform hat UNIQA in Österreich ein E-Learning-Modul zum Gleich- behandlungsrecht eingeführt, das für alle Mitarbeitenden verpflichtend ist. Diese Maßnahmen sollen das Bewusst- sein der Mitarbeitenden stärken und sicherstellen, dass weder ausgrenzendes noch unangemessenes Verhalten wie Gewalt oder Belästigung toleriert werden. Zudem ge- währleistet UNIQA einen vertraulichen, transparenten und respektvollen Umgang mit Beschwerden. Eine ano- nyme Statistik zu Beschwerden und Vorfällen wird erstellt und jährlich im Diversity & Inclusion Committee (DICO Committee) präsentiert sowie besprochen. Im Anschluss wird der Betriebsrat darüber informiert. DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt Das in der D&I Strategie festgehaltene Prinzip der Ge- schlechtergleichstellung und der gleichen Bezahlung wird mittels Trainings zum Thema „Unconscious Mind, Inclu- sive Leadership“, strukturiertem Talentemanagement und einer entsprechenden Nachfolgeplanung gefördert. Neben einem seit 2021 jährlich in Österreich stattfindenden Mentoring-Programm, gibt es auch ein Reverse-Mento- ring-Programm mit dem Ziel, junge und erfahrene Mitar- beitende miteinander zu vernetzen. Letzteres wurde 2024 erstmals in Österreich und den SEE-Ländern gestartet und wird 2025 schrittweise auch in anderen Ländern um- gesetzt. Durch flexible Arbeitsmodelle, wie Job-Sharing und Teilzeit-Führungsmodelle, sollen Mitarbeitende in ih- ren Führungslaufbahnen unterstützt werden. Für den jährlichen Gehaltsanpassungsprozess steht ein eigenes Tool zur Verfügung, um die Auswirkungen der geplanten Anpassungen auf das Gehaltsgefüge zu simulieren. Damit soll auch die Zielerreichung in Bezug auf den Gender Pay Gap erleichtert werden. Als Premium Sponsorin der Eu- roGames Vienna 2024 und Unterstützerin des Queer Ball in Wien zeigt UNIQA auch Support für die LGBTQIA+ Community und stärkt dadurch bei Mitarbeitenden aus dieser Community das Zugehörigkeitsgefühl zum Unter- nehmen. IInnkklluussiioonn –– MMeennsscchheenn mmiitt BBeehhiinnddeerruunnggeenn In der Diversitätsstrategie wird die gezielte Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen als ein zentrales Ziel in den Kernmärkten definiert. In der ersten Phase liegt der Fokus auf der Schaffung und schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen. Im Rahmen des Projekts „UNIQA Ability“ wurden Jobshadowings und Praktika für Menschen mit Behinderungen angeboten. Die erfolgreiche Pilotphase 2024 in Österreich und Polen soll mittelfristig auf weitere Länder ausgedehnt und durch Kooperationen mit lokalen Organisationen, die die Integration von Men- schen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern, gestärkt werden. Um diese Zielgruppe in Zukunft noch besser zu erreichen, werden in Österreich seit Mitte Okto- ber 2024 ein Jahr lang alle offenen Stellenausschreibun- gen auf der Jobplattform myAbility angezeigt. Begleitende Maßnahmen umfassten 2024 die Sensibilisierung von Führungskräften, die Positionierung als inklusive Arbeit- geberin durch entsprechende Hinweise in Stellenaus- schreibungen und die fortlaufende Verbesserung der Bar- rierefreiheit in der Konzernzentrale. AAuussbbiilldduunngg uunndd PPeerrssoonnaalleennttwwiicckklluunngg Die Schulungseffizienz und die gezielte Talente- und Nachfolgerförderung wird durch die kontinuierliche Eva- luierung und neue Systeme für Performance und Talent Management verbessert. Dies soll den Mitarbeitenden er- möglichen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Ab 2025 wird ein Lernmanagementsystem eingeführt, das moderne Funktionen wie maßgeschneiderte Lernpfade und Gamifi- cation bietet. Weiters stärken Leadership Programme ge- zielt eine positive Führungskultur. Damit werden den Führungskräften praxisnah wesentliche Führungskompe- tenzen vermittelt: Konstruktive Kommunikation Emotionale Intelligenz Selbstorganisation Teamorientierung M M i i t t a a r r b b e e i i t t e e r r z z u u f f r r i i e e d d e e n n h h e e i i t t Im Jahr 2023 wurde eine strategische Group People- Funktion etabliert, die auf Basis der Unternehmensstrate- gie und der People Strategy gruppenweit für die Berück- sichtigung der Mitarbeitenden im Geschäftsmodell sorgt. Damit wurde ein Kulturwandel eingeleitet. Denn durch ein einheitliches People-Betriebsmodell in allen Kern- märkten wird internationale Zusammenarbeit, Mitarbei- terentwicklung und -mobilität gefördert und damit die Bindung an das Unternehmen gestärkt. Mit diesem neuen Modell werden sogenannte „Lighthouse Initiativen“ zur Verbesserung der Employee Experience umgesetzt. Orien- tiert an der definierten Employee Journey betrachten diese Initiativen die zentralen Schritte der spezifischen Employee Experience: vom Recruiting, über das Onboar- ding, das Arbeiten, die Lernerfahrung bis zum Austritt. Eine starke Unternehmenskultur bildet die Grundlage für das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele. Seit 2022 haben mehr als 2.000 Kolleg:innen aus 15 UNIQA Ländern grup- penweit an Aktivitäten rund um den Kulturwandel teilge- nommen. Dashboards mit Leistungskennzahlen zur Mit- arbeiterstruktur, Einstellungsquoten, Fluktuation und Vertragsarten unterstützen Führungskräfte dabei, Perso- nalveränderungen zu überwachen und gezielt zu steuern. Durch die damit einhergehende Transparenz stärkt die Mitarbeiterbindung, fördert die Karriereentwicklung und verbessert das Arbeitsumfeld. Dies wirkt sich positiv auf die Unternehmensleistung und die Mitarbeiterzufrieden- heit aus. Aus der Mitarbeiterbefragung wurden mehr als 500 Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, die kontinu- ierlich überprüft und weiterentwickelt werden. So fließt das Mitarbeiterfeedback direkt in die Verbesserungen des Arbeitsumfelds mit ein. Durch diese Maßnahmen soll das Wohlbefinden der Mitarbeitenden nachhaltig gesteigert und für UNIQA das Risiko von Personalengpässen verrin- gert werden. Bei den Dienstleistungsunternehmen und den Unterneh- men im Gesundheitsbereich stellen die Geschäftsfüh- rer:innen die Orientierung an der UNIQA Unternehmens- strategie sicher. Bei der PremiQaMed Gruppe wurden eine ärztliche und eine Pflege-Vertretungsperson als ständige Mitglieder des internen Strategieteams etabliert. 3 3 . . 6 6 Z Z I I E E L L E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T D D E E R R B B E E W W Ä Ä L L T T I I G G U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , D D E E R R F F Ö Ö R R D D E E R R U U N N G G P P O O S S I I T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D D D E E M M U U M M G G A A N N G G M M I I T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E N N R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N ( ( S S 1 1 - - 5 5 ) ) Ziel: Beste Arbeitgeberin für umsetzungsstarke Mitarbeiter:innen Im Rahmen der Strategie „UNIQA 3.0“ wurde das Ziel de- finiert, die beste Arbeitgeberin für umsetzungsstarke Mit- arbeiter:innen zu werden. Dieses Ziel umfasst die Versi- cherungsunternehmen, deren Niederlassungen, sowie IT- Serviceeinheiten in Österreich, SEE, Tschechien, der Slo- wakei, Ungarn, Polen und der Ukraine. Gemessen wird dies mithilfe des EX-Index (Employee Experience). Bis zum Jahr 2028 strebt UNIQA eine Bewertung mit 4,5 von 5 Sternen an. Der Bezugswert im Basisjahr 2023 betrug 3,8 Sterne, im Geschäftsjahr beträgt der EX-Index 4,0 Sterne. Berechnet wird der Wert basierend auf den acht Etappen der Mitarbeiterreise: „Ich werde angestellt“, „Ich komme an Bord“, „Ich arbeite“, „Ich engagiere mich“, „Ich lerne“, „Ich erreiche Ziele“, „Ich verändere meine Rolle“ und „Ich werde entlohnt“. Diese Etappen werden im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten Mitarbeiterbefragungen evaluiert. Da die Etappe „Ich engagiere mich“ als besonders bedeut- sam innerhalb der Mitarbeiterreise betrachtet wird, wird sie ab 2025 nicht mehr in den allgemeinen Wert einbezo- gen, sondern als separate Kennzahl, genannt Engagement- Index, ausgewiesen. Der Zielwert für den Engagement In- dex liegt bei 4,5 von 5 Sternen und soll bis 2028 erreicht werden. Die Festlegung des Ziels „Beste Arbeitgeberin für umsetzungstarke Mitarbeiter:innen“ erfolgte durch den Aufsichtsrat und den Vorstand, ohne eine Einbindung der Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess oder in die Identifikation von Abhilfe und Verbesserungsmaßnah- men. Das Ziel wurde ambitioniert definiert, um eine klare Orientierung für die Verbesserung der Mitarbeiterzufrie- denheit zu schaffen. Dabei wurde ein Wert gewählt, der so- wohl anspruchsvoll als auch realistisch ist und die inter- nen Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem wurde das Ziel so festgelegt, dass es auch mit dem Ziel der Kundenzufrie- denheit, die ebenfalls bei 4,5 Sterne liegt, übereinstimmt. 115 Konzernlagebericht Z Z i i e e l l : : V V e e r r r r i i n n g g e e r r u u n n g g d d e e s s b b e e r r e e i i n n i i g g t t e e n n G G e e n n d d e e r r P P a a y y G G a a p p s s Für das Ziel „Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das auch in der D&I Strategie fest- gehalten ist, wird eine Verringerung des bereinigten Gen- der Pay Gaps für Mitarbeiter:innen bei Versicherungsun- ternehmen und deren Niederlassungen in Österreich, Po- len, Ungarn, Tschechien, Rumänien und der Slowakei an- gestrebt. Ab 2025 wird diese Zielgruppe schrittweise er- weitert. Im Zuge dieser Erweiterung wird 2025 ein mittel- fristiges Ziel definiert, das die neu hinzugekommenen Standorte einbezieht – daher wurde für 2024 zunächst ein kurzfristiges Ziel festgelegt. Der bereinigte Gender Pay Gap misst den durchschnittli- chen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen. Um ein genaueres Bild der geschlechtsspezifischen Lohn- unterschiede zu erhalten, werden dabei Faktoren wie Be- rufserfahrung, Qualifikation und Position berücksichtigt. Die geschlechtsbezogene Vergütungsgleichheit wird mit- hilfe einer Regressionsanalyse ermittelt, bei der das Ge- halt als abhängige Variable sowie verschiedene demografi- sche, organisatorische und leistungsbezogene Faktoren als unabhängige Variablen berücksichtigt werden. Der berei- nigte Gender Pay Gap ergibt sich aus dem ermittelten Ein- fluss der Variable Geschlecht (männlich/weiblich) auf das Gehalt, nachdem alle anderen Einflussfaktoren kontrol- liert wurden . Der bereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2024 liegt bei 3,1 Prozent. Im Vergleich zur festgelegten Zielgröße von 3,2 Prozent bedeutet dies eine Unterschreitung um 0,1 Prozentpunkte. VVeerrrriinnggeerruunngg ddeess bbeerreeii-- nn i i g g t t e e n n G G e e n n d d e e r r P P a a y y G G a a p p s s Bezugswert und Basisjahr Zielgröße Zeithorizont: kurzfristig (2024) 4,0 Prozent in 2023 3,2 Prozent Der Zielwert wurde auf Basis der Analyse mehrerer Szena- rien festgelegt und entspricht einer Reduktion um 20 Pro- zent, mit einem Mindestwert von 1 Prozent. Eine weitere Reduktion unter 1 Prozent ist nicht zielführend, da natür- liche Personalfluktuation zu Schwankungen führen kann und externe Zertifizierungen bereits einen höheren Schwellenwert von <5 Prozent vorsehen. Als Datenquelle dienten die Personaldaten des Jahres 2023. Dieses Ziel wurde von Aufsichtsrat und Vorstand für die gesamte UNIQA Group beschlossen, ohne Einbindung der Mitar- beitenden in den Entscheidungsprozess oder in die Identi- fikation von Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen. 3 3 . . 7 7 M M E E R R K K M M A A L L E E D D E E R R M M I I T T A A R R B B E E I I T T E E N N D D E E N N V V O O N N U U N N I I Q Q A A ( ( S S 1 1 - - 6 6 ) ) Während im Konzernanhang als Kennzahl der Mitarbei- tenden der durchschnittliche Stand an Vollzeitäquivalen- ten anzugeben ist, ist gemäß ESRS die Personenanzahl ohne Berücksichtigung des Arbeitszeitausmaßes auszu- weisen, weshalb unterschiedliche Werte dargestellt wer- den. Die hier enthaltenen Angaben zu den Merkmalen der Mitarbeitenden beziehen sich daher auf die Personenanz- ahl zum Stichtag 31. Dezember 2024. Nicht aktive Perso- nen sind nicht einbezogen. Die genannten Kennzahlen werden nicht extern validiert, jedoch im Rahmen der in- ternen Kontrollen geprüft und zusätzlich durch ein exter- nes Audit verifiziert. Zu den Mitarbeitenden mit unbefris- teten Dienstverträgen zählen jene, deren Verträge auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen wurden. Mitarbeitende mit befristeten Dienstverträgen hingegen besitzen Verträge, die mit einem vordefinierten Enddatum abgeschlossen wurden. Abrufkräfte umfassen Arbeitnehmer:innen, die ohne garantierte Arbeitszeiten, ohne garantierte Mindest- arbeitszeit oder ohne festgelegte Anzahl an Arbeitsstun- den beschäftigt sind (z. B. Gelegenheitsarbeiter:innen, Mitarbeitende mit Null-Stunden-Verträgen oder Mitar- beitende auf Abruf ). MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt Personenanzahl Männlich 7.040 Weiblich 9.354 Divers 0 Keine Angaben 0 Gesamt 16.394 MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh VVeerrttrraaggssaarrtt Weiblich Männlich Divers Keine Angaben Gesamt Mitarbeitende mit unbefristeten Dienstverträgen 8.588 6.533 0 0 15.121 Mitarbeitende mit befristeten Dienstverträgen 546 410 0 0 956 Abrufkräfte 220 97 0 0 317 Summe 9.354 7.040 0 0 16.394 In den nachfolgenden Tabellen sind nur die Länder sepa- rat dargestellt, in denen UNIQA mindestens 50 Mitarbei- tende beschäftigt und mindestens 10 Prozent der Gesamt- zahl der Mitarbeitenden des Unternehmens ausmachen. Unternehmensaustritte werden definiert als die Gesamt- zahl der beendeten Dienstverhältnisse, auf die nicht naht- los neue Dienstverhältnisse der betreffenden Person in derselben Gesellschaft anschließen. Die Anzahl der Unter- nehmensaustritte im Jahr beträgt 3.028. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation beträgt 18,5 Prozent und wird fol- gendermaßen berechnet: Anzahl der Unternehmensaus- tritte im Berichtsjahr dividiert durch die Anzahl der Mit- arbeitenden zum Bilanzstichtag. 33..88 TTAARRIIFFVVEERRTTRRAAGGLLIICCHHEE AABBDDEECCKKUUNNGG UUNNDD SSOOZZIIAALLEERR DDIIAALLOOGG ((SS11--88)) Für die Mitarbeitenden von UNIQA kommen je nach Land, Gesellschaft und Einstufung des Dienstverhältnis- ses unterschiedliche Kollektivverträge (oder lokale Äqui- valente) zur Anwendung. Im Jahr 2024 gab es für die UNIQA Insurance Group AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften keine Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene (Europäischer Betriebsrat, SE/SCE). Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungsquote EWR Länder Nicht- EWR Länder nur EWR Länder 00 - 19 % Polen 20 - 39 % 40 - 59 % 60 - 79 % 80 - 100 % Österreich Österreich, Polen TTaarriiffvveerrttrraagglliicchhee AAbbddeecckkuunngg ddeerr MMiittaarrbbeeiitteennddeenn Angabe in % Österreich 97,8 Polen 0,0 Gesamt 58,1 MMiittaarrbbeeiitteennddee,, ddiiee vvoonn AArrbbeeiittnneehhmmeerrvveerrttrreetteerr::iinnnneenn rreepprräässeennttiieerrtt wweerrddeenn,, nnuurr EEWWRR LLäännddeerr Angabe in % Österreich 92,0 Polen 99,9 Gesamt 88,1 33..99 DDIIVVEERRSSIITTÄÄTTSSKKEENNNNZZAAHHLLEENN ((SS11--99)) Die oberste Führungsebene, das sogenannte Top-Manage- ment, umfasst folgende Hierarchiestufen: B-0 (Personen in Vorstandsfunktionen der UNIQA Group sowie Vor- stände der einzelnen Länder und Tochtergesellschaften), B-1 (Führungskräfte, die direkt an den Vorstand berich- ten) und B-2 (Führungskräfte, die an Führungskräfte der Hierarchiestufe B-1 berichten). MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh LLäännddeerrnn Personenanzahl Österreich 7.228 Polen 2.122 Andere Länder 7.044 Gesamtzahl der Mitarbeitenden 16.394 116 Jahresfinanzbericht 2024 ZZiieell:: VVeerrrriinnggeerruunngg ddeess bbeerreeiinniiggtteenn GGeennddeerr PPaayy GGaappss Für das Ziel „Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das auch in der D&I Strategie fest- gehalten ist, wird eine Verringerung des bereinigten Gen- der Pay Gaps für Mitarbeiter:innen bei Versicherungsun- ternehmen und deren Niederlassungen in Österreich, Po- len, Ungarn, Tschechien, Rumänien und der Slowakei an- gestrebt. Ab 2025 wird diese Zielgruppe schrittweise er- weitert. Im Zuge dieser Erweiterung wird 2025 ein mittel- fristiges Ziel definiert, das die neu hinzugekommenen Standorte einbezieht – daher wurde für 2024 zunächst ein kurzfristiges Ziel festgelegt. Der bereinigte Gender Pay Gap misst den durchschnittli- chen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen. Um ein genaueres Bild der geschlechtsspezifischen Lohn- unterschiede zu erhalten, werden dabei Faktoren wie Be- rufserfahrung, Qualifikation und Position berücksichtigt. Die geschlechtsbezogene Vergütungsgleichheit wird mit- hilfe einer Regressionsanalyse ermittelt, bei der das Ge- halt als abhängige Variable sowie verschiedene demografi- sche, organisatorische und leistungsbezogene Faktoren als unabhängige Variablen berücksichtigt werden. Der berei- nigte Gender Pay Gap ergibt sich aus dem ermittelten Ein- fluss der Variable Geschlecht (männlich/weiblich) auf das Gehalt, nachdem alle anderen Einflussfaktoren kontrol- liert wurden . Der bereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2024 liegt bei 3,1 Prozent. Im Vergleich zur festgelegten Zielgröße von 3,2 Prozent bedeutet dies eine Unterschreitung um 0,1 Prozentpunkte. VVeerrrriinnggeerruunngg ddeess bbeerreeii-- nniiggtteenn GGeennddeerr PPaayy GGaappss Bezugswert und Basisjahr Zielgröße Zeithorizont: kurzfristig (2024) 4,0 Prozent in 2023 3,2 Prozent Der Zielwert wurde auf Basis der Analyse mehrerer Szena- rien festgelegt und entspricht einer Reduktion um 20 Pro- zent, mit einem Mindestwert von 1 Prozent. Eine weitere Reduktion unter 1 Prozent ist nicht zielführend, da natür- liche Personalfluktuation zu Schwankungen führen kann und externe Zertifizierungen bereits einen höheren Schwellenwert von <5 Prozent vorsehen. Als Datenquelle dienten die Personaldaten des Jahres 2023. Dieses Ziel wurde von Aufsichtsrat und Vorstand für die gesamte UNIQA Group beschlossen, ohne Einbindung der Mitar- beitenden in den Entscheidungsprozess oder in die Identi- fikation von Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen. 33..77 MMEERRKKMMAALLEE DDEERR MMIITTAARRBBEEIITTEENNDDEENN VVOONN UUNNIIQQAA ((SS11--66)) Während im Konzernanhang als Kennzahl der Mitarbei- tenden der durchschnittliche Stand an Vollzeitäquivalen- ten anzugeben ist, ist gemäß ESRS die Personenanzahl ohne Berücksichtigung des Arbeitszeitausmaßes auszu- weisen, weshalb unterschiedliche Werte dargestellt wer- den. Die hier enthaltenen Angaben zu den Merkmalen der Mitarbeitenden beziehen sich daher auf die Personenanz- ahl zum Stichtag 31. Dezember 2024. Nicht aktive Perso- nen sind nicht einbezogen. Die genannten Kennzahlen werden nicht extern validiert, jedoch im Rahmen der in- ternen Kontrollen geprüft und zusätzlich durch ein exter- nes Audit verifiziert. Zu den Mitarbeitenden mit unbefris- teten Dienstverträgen zählen jene, deren Verträge auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen wurden. Mitarbeitende mit befristeten Dienstverträgen hingegen besitzen Verträge, die mit einem vordefinierten Enddatum abgeschlossen wurden. Abrufkräfte umfassen Arbeitnehmer:innen, die ohne garantierte Arbeitszeiten, ohne garantierte Mindest- arbeitszeit oder ohne festgelegte Anzahl an Arbeitsstun- den beschäftigt sind (z. B. Gelegenheitsarbeiter:innen, Mitarbeitende mit Null-Stunden-Verträgen oder Mitar- beitende auf Abruf ). MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt Personenanzahl Männlich 7.040 Weiblich 9.354 Divers 0 Keine Angaben 0 Gesamt 16.394 MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh VVeerrttrraaggssaarrtt Weiblich Männlich Divers Keine Angaben Gesamt Mitarbeitende mit unbefristeten Dienstverträgen 8.588 6.533 0 0 15.121 Mitarbeitende mit befristeten Dienstverträgen 546 410 0 0 956 Abrufkräfte 220 97 0 0 317 Summe 9.354 7.040 0 0 16.394 In den nachfolgenden Tabellen sind nur die Länder sepa- rat dargestellt, in denen UNIQA mindestens 50 Mitarbei- tende beschäftigt und mindestens 10 Prozent der Gesamt- zahl der Mitarbeitenden des Unternehmens ausmachen. Unternehmensaustritte werden definiert als die Gesamt- zahl der beendeten Dienstverhältnisse, auf die nicht naht- los neue Dienstverhältnisse der betreffenden Person in derselben Gesellschaft anschließen. Die Anzahl der Unter- nehmensaustritte im Jahr beträgt 3.028. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation beträgt 18,5 Prozent und wird fol- gendermaßen berechnet: Anzahl der Unternehmensaus- tritte im Berichtsjahr dividiert durch die Anzahl der Mit- arbeitenden zum Bilanzstichtag. 3 3 . . 8 8 T T A A R R I I F F V V E E R R T T R R A A G G L L I I C C H H E E A A B B D D E E C C K K U U N N G G U U N N D D S S O O Z Z I I A A L L E E R R D D I I A A L L O O G G ( ( S S 1 1 - - 8 8 ) ) Für die Mitarbeitenden von UNIQA kommen je nach Land, Gesellschaft und Einstufung des Dienstverhältnis- ses unterschiedliche Kollektivverträge (oder lokale Äqui- valente) zur Anwendung. Im Jahr 2024 gab es für die UNIQA Insurance Group AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften keine Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene (Europäischer Betriebsrat, SE/SCE). Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungsquote EWR Länder Nicht- EWR Länder nur EWR Länder 00 - 19 % Polen 20 - 39 % 40 - 59 % 60 - 79 % 80 - 100 % Österreich Österreich, Polen TTaarriiffvveerrttrraagglliicchhee AAbbddeecckkuunngg ddeerr MMiittaarrbbeeiitteennddeenn Angabe in % Österreich 97,8 Polen 0,0 Gesamt 58,1 MMiittaarrbbeeiitteennddee,, ddiiee vvoonn AA r r b b e e i i t t n n e e h h m m e e r r v v e e r r t t r r e e t t e e r r : : i i n n n n e e n n rreepprräässeennttiieerrtt wweerrddeenn,, nnuurr EEWWRR LLäännddeerr Angabe in % Österreich 92,0 Polen 99,9 Gesamt 88,1 3 3 . . 9 9 D D I I V V E E R R S S I I T T Ä Ä T T S S K K E E N N N N Z Z A A H H L L E E N N ( ( S S 1 1 - - 9 9 ) ) Die oberste Führungsebene, das sogenannte Top-Manage- ment, umfasst folgende Hierarchiestufen: B-0 (Personen in Vorstandsfunktionen der UNIQA Group sowie Vor- stände der einzelnen Länder und Tochtergesellschaften), B-1 (Führungskräfte, die direkt an den Vorstand berich- ten) und B-2 (Führungskräfte, die an Führungskräfte der Hierarchiestufe B-1 berichten). MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh LLäännddeerrnn Personenanzahl Österreich 7.228 Polen 2.122 Andere Länder 7.044 Gesamtzahl der Mitarbeitenden 16.394 117 Konzernlagebericht OObbeerrssttee FFüühhrruunnggsseebbeennee nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt Anzahl Angabe in % Männlich 541 60,6 Weiblich 352 39,4 Gesamt 893 100,0 MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh AAlltteerr Personenanzahl Angabe in % Mitarbeitende < 30 Jahre 2.647 16,15 Mitarbeitende 30 — 50 Jahre 9.740 59,41 Mitarbeitende > 50 Jahre 4.007 24,44 3 3 . . 1 1 0 0 K K E E N N N N Z Z A A H H L L E E N N F F Ü Ü R R W W E E I I T T E E R R B B I I L L D D U U N N G G U U N N D D K K O O M M P P E E T T E E N N Z Z E E N N T T W W I I C C K K L L U U N N G G ( ( S S 1 1 - - 1 1 3 3 ) ) Die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden wird berechnet, indem die gesamte Anzahl der absolvierten Schulungsstunden durch die Anzahl der zum 31. Dezember 2024 aktiv beschäftigten Mitarbeitenden di- vidiert wird. Dabei werden sowohl verpflichtende als auch freiwillige Schulungen berücksichtigt. Zudem nimmt UNIQA das Phase-in für die Kennzahl „Pro- zentsatz der Arbeitnehmer, die an regelmäßigen Leis- tungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht“ in Anspruch, sodass diese Information zu einem späteren Zeitpunkt bereitge- stellt wird. DDuurrcchhsscchhnniittttlliicchhee AAnnzzaahhll aann SScchhuulluunnggss-- ss t t u u n n d d e e n n j j e e M M i i t t a a r r b b e e i i t t e e r r : : i i n n n n a a c c h h G G e e s s c c h h l l e e c c h htt Stunden / Mitarbeiter:in Männlich 20,59 Weiblich 16,96 Gesamt 18,52 3 3 . . 1 1 1 1 V V E E R R G G Ü Ü T T U U N N G G S S K K E E N N N N Z Z A A H H L L E E N N ( ( V V E E R R D D I I E E N N S S T T U U N N T T E E R R S S C C H H I I E E D D E E U U N N D D G G E E S S A A M M T T V V E E R R G G Ü Ü T T U U N N G G ) ) ( ( S S 1 1 - - 1 1 6 6 ) ) Der Gender Pay Gap wird als Differenz des durchschnittli- chen Gehaltsniveaus zwischen weiblichen und männli- chen Mitarbeitenden definiert, ausgedrückt als Prozent- satz des durchschnittlichen Gehaltsniveaus der männli- chen Mitarbeiter auf Basis des Bruttostundenverdienstes inklusive variabler Bezüge (Boni, Provisionen, etc.), Sozialleistungen und sonstiger geldwerter Vorteile wie Dienstwagen, Versicherungen oder Pensionszusagen. Rei- sekostenrückerstattungen, Dienstgeberabgaben sowie Spesenersatz werden nicht berücksichtigt. Das Bruttojah- resgehalt wird durch die laut Vertrag zu leistenden Stun- den des jeweiligen Mitarbeiters geteilt, um das Brutto- stundenentgelt zu ermitteln. Es wird differenziert zwi- schen den bereinigten und unbereinigten Gender Pay Gap. Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den durchschnitt- lichen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen, ohne Faktoren wie Berufserfahrung oder Position zu berücksichtigen. Der bereinigte Gender Pay Gap hinge- gen vergleicht Gehälter unter gleichen Bedingungen und verdeutlicht den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit. Da der bereinigte Gender Pay Gap aufzeigt, ob für gleiche Arbeit weiterhin statistisch nicht erklärbare Gehaltsunterschiede bestehen, hat sich UNIQA ein Ziel zur Reduzierung dieses Unter- schieds gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass glei- che Arbeit gleich entlohnt wird und strukturelle Ungleich- heiten gezielt angegangen werden. Da die ESRS-Bericht- erstattung die Offenlegung des unbereinigten Gender Pay Gaps erfordert, wird auch dieser veröffentlicht und be- trägt im Geschäftsjahr 27,8 Prozent. Der Gesamtvergütungsfaktor wird als das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchstbezahlten Person zur mittleren jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbei- tenden einschließlich der Mitglieder des Vorstands (mit Ausnahme der höchstbezahlten Person) definiert. Die Ge- samtvergütung wird analog zur Berechnung des Gender Pay Gaps ermittelt und als Faktor ausgewiesen, die im Be- richtsjahr 50,0 beträgt. 3 3 . . 1 1 2 2 V V O O R R F F Ä Ä L L L L E E , , B B E E S S C C H H W W E E R R D D E E N N U U N N D D S S C C H H W W E E R R W W I I E E G G E E N N D D E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T M M E E N N S S C C H H E E N N R R E E C C H H T T E E N N ( ( S S 1 1 - - 1 1 7 7 ) ) Als Beschwerden werden Fälle von „Diskriminierung /Be- lästigung basierend auf Geschlecht, Rasse/Ethnie, Natio- nalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter, sexu- elle Orientierung und anderem“ gewertet. DDiisskkrriimmiinniieerruunnggssffäällllee Angabe Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung 6 Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen), gemeldet wurden 13 Zahl der bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD gemeldeten Fälle 0 Gesamtbetrag (in EUR) der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden 0,00 Im Geschäftsjahr lagen keine Vorfälle und somit keine Geldbußen in Bezug auf Menschenrechte mit Mitarbeiten- den vor. 118 Jahresfinanzbericht 2024 OObbeerrssttee FFüühhrruunnggsseebbeennee nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt Anzahl Angabe in % Männlich 541 60,6 Weiblich 352 39,4 Gesamt 893 100,0 MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh AAlltteerr Personenanzahl Angabe in % Mitarbeitende < 30 Jahre 2.647 16,15 Mitarbeitende 30 — 50 Jahre 9.740 59,41 Mitarbeitende > 50 Jahre 4.007 24,44 33..1100 KKEENNNNZZAAHHLLEENN FFÜÜRR WWEEIITTEERRBBIILLDDUUNNGG UUNNDD KKOOMMPPEETTEENNZZEENNTTWWIICCKKLLUUNNGG ((SS11--1133)) Die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden wird berechnet, indem die gesamte Anzahl der absolvierten Schulungsstunden durch die Anzahl der zum 31. Dezember 2024 aktiv beschäftigten Mitarbeitenden di- vidiert wird. Dabei werden sowohl verpflichtende als auch freiwillige Schulungen berücksichtigt. Zudem nimmt UNIQA das Phase-in für die Kennzahl „Pro- zentsatz der Arbeitnehmer, die an regelmäßigen Leis- tungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht“ in Anspruch, sodass diese Information zu einem späteren Zeitpunkt bereitge- stellt wird. DDuurrcchhsscchhnniittttlliicchhee AAnnzzaahhll aann SScchhuulluunnggss-- ssttuunnddeenn jjee MMiittaarrbbeeiitteerr::iinn nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt Stunden / Mitarbeiter:in Männlich 20,59 Weiblich 16,96 Gesamt 18,52 33..1111 VVEERRGGÜÜTTUUNNGGSSKKEENNNNZZAAHHLLEENN ((VVEERRDDIIEENNSSTTUUNNTTEERRSSCCHHIIEEDDEE UUNNDD GGEESSAAMMTTVVEERRGGÜÜTTUUNNGG)) ((SS11--1166)) Der Gender Pay Gap wird als Differenz des durchschnittli- chen Gehaltsniveaus zwischen weiblichen und männli- chen Mitarbeitenden definiert, ausgedrückt als Prozent- satz des durchschnittlichen Gehaltsniveaus der männli- chen Mitarbeiter auf Basis des Bruttostundenverdienstes inklusive variabler Bezüge (Boni, Provisionen, etc.), Sozialleistungen und sonstiger geldwerter Vorteile wie Dienstwagen, Versicherungen oder Pensionszusagen. Rei- sekostenrückerstattungen, Dienstgeberabgaben sowie Spesenersatz werden nicht berücksichtigt. Das Bruttojah- resgehalt wird durch die laut Vertrag zu leistenden Stun- den des jeweiligen Mitarbeiters geteilt, um das Brutto- stundenentgelt zu ermitteln. Es wird differenziert zwi- schen den bereinigten und unbereinigten Gender Pay Gap. Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den durchschnitt- lichen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen, ohne Faktoren wie Berufserfahrung oder Position zu berücksichtigen. Der bereinigte Gender Pay Gap hinge- gen vergleicht Gehälter unter gleichen Bedingungen und verdeutlicht den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit. Da der bereinigte Gender Pay Gap aufzeigt, ob für gleiche Arbeit weiterhin statistisch nicht erklärbare Gehaltsunterschiede bestehen, hat sich UNIQA ein Ziel zur Reduzierung dieses Unter- schieds gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass glei- che Arbeit gleich entlohnt wird und strukturelle Ungleich- heiten gezielt angegangen werden. Da die ESRS-Bericht- erstattung die Offenlegung des unbereinigten Gender Pay Gaps erfordert, wird auch dieser veröffentlicht und be- trägt im Geschäftsjahr 27,8 Prozent. Der Gesamtvergütungsfaktor wird als das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchstbezahlten Person zur mittleren jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbei- tenden einschließlich der Mitglieder des Vorstands (mit Ausnahme der höchstbezahlten Person) definiert. Die Ge- samtvergütung wird analog zur Berechnung des Gender Pay Gaps ermittelt und als Faktor ausgewiesen, die im Be- richtsjahr 50,0 beträgt. 33..1122 VVOORRFFÄÄLLLLEE,, BBEESSCCHHWWEERRDDEENN UUNNDD SSCCHHWWEERRWWIIEEGGEENNDDEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT MMEENNSSCCHHEENNRREECCHHTTEENN ((SS11--1177)) Als Beschwerden werden Fälle von „Diskriminierung /Be- lästigung basierend auf Geschlecht, Rasse/Ethnie, Natio- nalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter, sexu- elle Orientierung und anderem“ gewertet. DDiisskkrriimmiinniieerruunnggssffäällllee Angabe Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung 6 Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen), gemeldet wurden 13 Zahl der bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD gemeldeten Fälle 0 Gesamtbetrag (in EUR) der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden 0,00 Im Geschäftsjahr lagen keine Vorfälle und somit keine Geldbußen in Bezug auf Menschenrechte mit Mitarbeiten- den vor. 119 Konzernlagebericht 4. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) 4 4 . . 1 1 W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N U U N N D D I I H H R R Z Z U U S S A A M M M M E E N N S S P P I I E E L L M M I I T T S S T T R R A A T T E E G G I I E E U U N N D D G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T S S M M O O D D E E L L L L ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) Die Arbeitskräfte von Geschäftspartner:innen spielen eine zentrale Rolle in der Wertschöpfung von UNIQA. Mit der Anwendung international anerkannter Standards soll si- chergestellt werden, dass die wichtigsten Interessen rele- vanter Stakeholder:innen berücksichtigt werden, auch wenn keine direkte Interaktion zwischen UNIQA und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette besteht. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden entlang der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte aus den folgenden Be- reichen identifiziert, auf die die Geschäftstätigkeit von UNIQA wesentliche Auswirkungen haben kann: L L i i e e f f e e r r a a n n t t : : i i n n n n e e n n : : Die Lieferantenauswahl kann die Ar- beitsbedingungen der Arbeitskräfte in indirekter Weise beeinflussen. Durch die Auswahl bzw. durch die jährliche Bewertung von Lieferant:innen ab 2025 sollen Arbeits- rechtsverletzungen verhindert werden. Zukünftig wird diesem Thema durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Rechnung getragen. F F i i r r m m e e n n k k u u n n d d : : i i n n n n e e n n : : Durch den angebotenen Versiche- rungsschutz werden indirekt die Geschäftstätigkeit und die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften der Firmen- kund:innen beeinflusst. Eine unzureichende Implemen- tierung von Maßnahmen in der Annahmeprüfung und in der laufenden Bewertung von Firmenkund:innen kann dazu führen, dass diese wenig Ambition haben, die Ar- beitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu verbes- sern. In der Lieferantenbewertung werden allgemeine Risiken beurteilt, die jede Art von Unternehmen betreffen. Die Lieferant:innen und Versicherungskund:innen sind pri- mär in jenen Gebieten tätig, in denen auch UNIQA aktiv ist. Im Geschäftsjahr wurden keine Vorfälle im Zusam- menhang mit diesen Risiken bekannt. Es liegen aufgrund der Geschäftstätigkeit von UNIQA weder spezifische mit dem Geschäftsmodell verbundene noch aus konkreten Vorfällen resultierende negative Auswirkungen vor. Ebenso wenig konnten potenziell negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen eingegrenzt werden. Im Geschäftsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit Men- schenrechten innerhalb der Wertschöpfungskette be- kannt. Seit 2020 gehört UNIQA dem UN Global Compact an, des- sen Prinzipien sich im UNIQA Code of Conduct widerspie- geln, der für alle Mitarbeitenden gilt. Auch von Liefe- rant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach handeln. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen der betroffe- nen Stakeholdergruppen Berücksichtigung finden. Der UNIQA Code of Conduct enthält die wesentlichen sozialen und ökologischen Kriterien des UN Global Compact. Er geht auf zahlreiche Themenbereiche ein, unter anderem auf ethische und rechtskonforme Geschäftsführung, Um- gangsformen mit Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbei- tende und anderen Stakeholder:innen, Zuwendungen (Ge- schenke, Spenden etc.), den Umgang mit Eigentum und vertraulicher Information, wettbewerbsgerechtes Verhal- ten, Interessenkonflikte, ökologische und soziale Nachhal- tigkeit wie Menschenrechte (Zwangs- und Kinderarbeit), Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämp- fung sowie auf allgemeine Kommunikationsregeln. Über die Bereiche Arbeitssicherheit, prekäre Beschäfti- gungsverhältnisse oder Menschenhandel wird nicht be- richtet, da diese im üblichen Geschäftsverlauf von UNIQA nicht als bedeutsame Risiken identifiziert wurden. Auch die Geschäftsstrategie orientiert sich an den interna- tional anerkannten Richtlinien der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies dient nicht nur der Sicherstellung der Compliance, son- dern trägt auch zu langfristig stabilen und nachhaltigen Geschäftsbeziehungen bei. 4 4 . . 2 2 K K O O N N Z Z E E P P T T E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E N N I I N N D D E E R R W W E E R R T T S S C C H H Ö Ö P P F F U U N N G G S S K K E E T T T T E E ( ( S S 2 2 - - 1 1 ) ) 4 4 . . 2 2 . . 1 1 A A r r b b e e i i t t s s k k r r ä ä f f t t e e v v o o n n L L i i e e f f e e r r a a n n t t : : i i n n n n e e n n Das Geschäftsmodell von UNIQA beruht auf der Integra- tion von Nachhaltigkeitsprinzipien in der gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Lieferantenauswahl werden nicht nur wirtschaftliche, sondern auch – je nach Waren- gruppe – soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt. Die vom Vorstand beschlossene Group Procurement Po- licy bildet den Rahmen für Beschaffungsvorgänge. Unter anderem sieht diese Strategie vor, dass Lieferant:innen ab einem definierten Auftragswert einen Fragebogen ausfül- len müssen, der spezifische Fragen zu den Themen Men- schenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit beinhaltet. Der Fragebogen richtet sich nach dem deutschen Liefer- kettengesetz und umfasst rund 50 Aspekte in den folgen- den Kategorien: Risikoanalyse Maßnahmen- und Kontrollmechanismen Prävention und Abhilfemaßnahmen Beschwerdemechanismen Berichterstattung und Transparenz Im Geschäftsjahr hat UNIQA diesen Fragebogen erstmals ausgesendet und entsprechende Daten erhoben. Die Daten werden jährlich aktualisiert, überprüft und genutzt, um si- cherzustellen, dass Lieferant:innen die Compliance-An- forderungen nachhaltig erfüllen. Ab 2025 fließt der Men- schenrechtsfragebogen in die laufende Evaluierung der Lieferant:innen ein und bildet die Basis für die Lieferan- tengespräche. Die Verantwortung für die Group Procure- ment Policy liegt beim Vorstandsmitglied für Operations, Data & IT. 44..22..22 AArrbbeeiittsskkrrääffttee vvoonn FFiirrmmeennkkuunndd::iinnnneenn Im Firmenkundenbereich stellen die „UNIQA Sustainabi- lity Strategy in Corporate Business“ und der „ESG Under- writing Standard“ eine Bewertung von Firmenkund:innen hinsichtlich ESG-Risiken im Underwriting-Prozess sicher. Diese Risikobewertung wird von einem externen Datenan- bieter durchgeführt und basiert inhaltlich auf den Prinzi- pien für nachhaltiges Versichern für das Management von ESG-Risiken im Nichtlebensversicherungsgeschäft („Principles for Sustainable Insurance“, PSI). Im Sozialbe- reich werden neben Themen wie Kinderarbeit, Menschen- handel und Zwangsarbeit auch Aspekte wie schlechte Ar- beitsbedingungen und Verletzungen von Arbeitnehmer- rechten berücksichtigt. Die UNIQA Sustainability Strategy in Firmenkundengeschäft sowie der ESG Underwriting Standard liegen in der Verantwortung der Vorstandsres- sorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt In- ternational. Die Risikobewertung in Bezug auf ESG-Themen erfolgt für Versicherungsangebote in der Sach-, Haftpflicht- und Transportversicherung und den Financial Lines des In- dustriekundenbereichs. Da die Leitlinien der PSI einige Branchen von ESG-Risikoexpositionen ausnehmen, wer- den derzeit etwa 50 Prozent des Unternehmensportfolios einer ESG-Risikobewertung unterzogen. Bei der Festle- gung der Strategie werden die Interessen der Stakehol- der:innen indirekt berücksichtigt, indem die PSI-Leitli- nien zugrunde gelegt werden, die auf diesen Interessen ba- sieren. Eine direkte Einbeziehung von Arbeitskräften er- folgt nicht. Die UNIQA Sustainability Strategy ist im In- tranet von UNIQA abrufbar. 44..33 VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR EEIINNBBEEZZIIEEHHUUNNGG DDEERR AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE IINN DDEERR WWEERRTTSSCCHHÖÖPPFFUUNNGGSSKKEETTTTEE IINN BBEEZZUUGG AAUUFF AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN ((SS22--22)) Über die beschriebenen Verfahren hinaus verfügt UNIQA über kein allgemeines Verfahren für die Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. 44..44 VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR VVEERRBBEESSSSEERRUUNNGG NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD KKAANNÄÄLLEE,, ÜÜBBEERR DDIIEE DDIIEE AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE IINN DDEERR WWEERRTTSSCCHHÖÖPPFFUUNNGGSSKKEETTTTEE BBEEDDEENNKKEENN ÄÄUUSSSSEERRNN KKÖÖNNNNEENN ((SS22--33)) Bei negativen Vorfällen oder Verletzungen von Leitprinzi- pien durch Lieferant:innen werden entsprechende Maß- nahmen, so zum Beispiel Vertragsbeendigungen oder Blacklisting, ergriffen. Als Konsequenz werden mit den betreffenden Lieferant:innen keine Geschäftsbeziehungen eingegangen. Im Geschäftsjahr kam es zu keinem solchen Vorfall. Der Menschenrechtsfragebogen dient dazu, po- tenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine detaillierte Strategie zum Umgang mit spezifischen Risiken im Firmenkundenbe- reich sowie damit verbundene Maßnahmen zur Risikom- inderung werden erst nach der für 2025 geplanten voll- ständigen Portfoliountersuchung erarbeitet. Geschäftspartner:innen können ihre Bedenken oder Be- schwerden über dieWhistleblowing-Plattform melden. Spezifische Kanäle für die Arbeitskräfte von Lieferant:in- nen und Firmenkund:innen bestehen nicht. Für weiter- führende Ausführungen wird auf das Kapitel „Nachhaltig- keit in der UNIQA Governance (ESRS G1)” verwiesen. 120 Jahresfinanzbericht 2024 4. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) 44..11 WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN UUNNDD IIHHRR ZZUUSSAAMMMMEENNSSPPIIEELL MMIITT SSTTRRAATTEEGGIIEE UUNNDD GGEESSCCHHÄÄFFTTSSMMOODDEELLLL ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) Die Arbeitskräfte von Geschäftspartner:innen spielen eine zentrale Rolle in der Wertschöpfung von UNIQA. Mit der Anwendung international anerkannter Standards soll si- chergestellt werden, dass die wichtigsten Interessen rele- vanter Stakeholder:innen berücksichtigt werden, auch wenn keine direkte Interaktion zwischen UNIQA und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette besteht. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden entlang der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte aus den folgenden Be- reichen identifiziert, auf die die Geschäftstätigkeit von UNIQA wesentliche Auswirkungen haben kann: LLiieeffeerraanntt::iinnnneenn:: Die Lieferantenauswahl kann die Ar- beitsbedingungen der Arbeitskräfte in indirekter Weise beeinflussen. Durch die Auswahl bzw. durch die jährliche Bewertung von Lieferant:innen ab 2025 sollen Arbeits- rechtsverletzungen verhindert werden. Zukünftig wird diesem Thema durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Rechnung getragen. FFiirrmmeennkkuunndd::iinnnneenn:: Durch den angebotenen Versiche- rungsschutz werden indirekt die Geschäftstätigkeit und die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften der Firmen- kund:innen beeinflusst. Eine unzureichende Implemen- tierung von Maßnahmen in der Annahmeprüfung und in der laufenden Bewertung von Firmenkund:innen kann dazu führen, dass diese wenig Ambition haben, die Ar- beitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu verbes- sern. In der Lieferantenbewertung werden allgemeine Risiken beurteilt, die jede Art von Unternehmen betreffen. Die Lieferant:innen und Versicherungskund:innen sind pri- mär in jenen Gebieten tätig, in denen auch UNIQA aktiv ist. Im Geschäftsjahr wurden keine Vorfälle im Zusam- menhang mit diesen Risiken bekannt. Es liegen aufgrund der Geschäftstätigkeit von UNIQA weder spezifische mit dem Geschäftsmodell verbundene noch aus konkreten Vorfällen resultierende negative Auswirkungen vor. Ebenso wenig konnten potenziell negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen eingegrenzt werden. Im Geschäftsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit Men- schenrechten innerhalb der Wertschöpfungskette be- kannt. Seit 2020 gehört UNIQA dem UN Global Compact an, des- sen Prinzipien sich im UNIQA Code of Conduct widerspie- geln, der für alle Mitarbeitenden gilt. Auch von Liefe- rant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach handeln. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen der betroffe- nen Stakeholdergruppen Berücksichtigung finden. Der UNIQA Code of Conduct enthält die wesentlichen sozialen und ökologischen Kriterien des UN Global Compact. Er geht auf zahlreiche Themenbereiche ein, unter anderem auf ethische und rechtskonforme Geschäftsführung, Um- gangsformen mit Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbei- tende und anderen Stakeholder:innen, Zuwendungen (Ge- schenke, Spenden etc.), den Umgang mit Eigentum und vertraulicher Information, wettbewerbsgerechtes Verhal- ten, Interessenkonflikte, ökologische und soziale Nachhal- tigkeit wie Menschenrechte (Zwangs- und Kinderarbeit), Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämp- fung sowie auf allgemeine Kommunikationsregeln. Über die Bereiche Arbeitssicherheit, prekäre Beschäfti- gungsverhältnisse oder Menschenhandel wird nicht be- richtet, da diese im üblichen Geschäftsverlauf von UNIQA nicht als bedeutsame Risiken identifiziert wurden. Auch die Geschäftsstrategie orientiert sich an den interna- tional anerkannten Richtlinien der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies dient nicht nur der Sicherstellung der Compliance, son- dern trägt auch zu langfristig stabilen und nachhaltigen Geschäftsbeziehungen bei. 44..22 KKOONNZZEEPPTTEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEENN IINN DDEERR WWEERRTTSSCCHHÖÖPPFFUUNNGGSSKKEETTTTEE ((SS22--11)) 44..22..11 AArrbbeeiittsskkrrääffttee vvoonn LLiieeffeerraanntt::iinnnneenn Das Geschäftsmodell von UNIQA beruht auf der Integra- tion von Nachhaltigkeitsprinzipien in der gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Lieferantenauswahl werden nicht nur wirtschaftliche, sondern auch – je nach Waren- gruppe – soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt. Die vom Vorstand beschlossene Group Procurement Po- licy bildet den Rahmen für Beschaffungsvorgänge. Unter anderem sieht diese Strategie vor, dass Lieferant:innen ab einem definierten Auftragswert einen Fragebogen ausfül- len müssen, der spezifische Fragen zu den Themen Men- schenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit beinhaltet. Der Fragebogen richtet sich nach dem deutschen Liefer- kettengesetz und umfasst rund 50 Aspekte in den folgen- den Kategorien: Risikoanalyse Maßnahmen- und Kontrollmechanismen Prävention und Abhilfemaßnahmen Beschwerdemechanismen Berichterstattung und Transparenz Im Geschäftsjahr hat UNIQA diesen Fragebogen erstmals ausgesendet und entsprechende Daten erhoben. Die Daten werden jährlich aktualisiert, überprüft und genutzt, um si- cherzustellen, dass Lieferant:innen die Compliance-An- forderungen nachhaltig erfüllen. Ab 2025 fließt der Men- schenrechtsfragebogen in die laufende Evaluierung der Lieferant:innen ein und bildet die Basis für die Lieferan- tengespräche. Die Verantwortung für die Group Procure- ment Policy liegt beim Vorstandsmitglied für Operations, Data & IT. 4 4 . . 2 2 . . 2 2 A A r r b b e e i i t t s s k k r r ä ä f f t t e e v v o o n n F F i i r r m m e e n n k k u u n n d d : : i i n n n n e e n n Im Firmenkundenbereich stellen die „UNIQA Sustainabi- lity Strategy in Corporate Business“ und der „ESG Under- writing Standard“ eine Bewertung von Firmenkund:innen hinsichtlich ESG-Risiken im Underwriting-Prozess sicher. Diese Risikobewertung wird von einem externen Datenan- bieter durchgeführt und basiert inhaltlich auf den Prinzi- pien für nachhaltiges Versichern für das Management von ESG-Risiken im Nichtlebensversicherungsgeschäft („Principles for Sustainable Insurance“, PSI). Im Sozialbe- reich werden neben Themen wie Kinderarbeit, Menschen- handel und Zwangsarbeit auch Aspekte wie schlechte Ar- beitsbedingungen und Verletzungen von Arbeitnehmer- rechten berücksichtigt. Die UNIQA Sustainability Strategy in Firmenkundengeschäft sowie der ESG Underwriting Standard liegen in der Verantwortung der Vorstandsres- sorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt In- ternational. Die Risikobewertung in Bezug auf ESG-Themen erfolgt für Versicherungsangebote in der Sach-, Haftpflicht- und Transportversicherung und den Financial Lines des In- dustriekundenbereichs. Da die Leitlinien der PSI einige Branchen von ESG-Risikoexpositionen ausnehmen, wer- den derzeit etwa 50 Prozent des Unternehmensportfolios einer ESG-Risikobewertung unterzogen. Bei der Festle- gung der Strategie werden die Interessen der Stakehol- der:innen indirekt berücksichtigt, indem die PSI-Leitli- nien zugrunde gelegt werden, die auf diesen Interessen ba- sieren. Eine direkte Einbeziehung von Arbeitskräften er- folgt nicht. Die UNIQA Sustainability Strategy ist im In- tranet von UNIQA abrufbar. 4 4 . . 3 3 V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R E E I I N N B B E E Z Z I I E E H H U U N N G G D D E E R R A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E I I N N D D E E R R W W E E R R T T S S C C H H Ö Ö P P F F U U N N G G S S K K E E T T T T E E I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N ( ( S S 2 2 - - 2 2 ) ) Über die beschriebenen Verfahren hinaus verfügt UNIQA über kein allgemeines Verfahren für die Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. 4 4 . . 4 4 V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R V V E E R R B B E E S S S S E E R R U U N N G G N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D K K A A N N Ä Ä L L E E , , Ü Ü B B E E R R D D I I E E D D I I E E A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E I I N N D D E E R R W W E E R R T T S S C C H H Ö Ö P P F F U U N N G G S S K K E E T T T T E E B B E E D D E E N N K K E E N N Ä Ä U U S S S S E E R R N N K K Ö Ö N N N N E E N N ( ( S S 2 2 - - 3 3 ) ) Bei negativen Vorfällen oder Verletzungen von Leitprinzi- pien durch Lieferant:innen werden entsprechende Maß- nahmen, so zum Beispiel Vertragsbeendigungen oder Blacklisting, ergriffen. Als Konsequenz werden mit den betreffenden Lieferant:innen keine Geschäftsbeziehungen eingegangen. Im Geschäftsjahr kam es zu keinem solchen Vorfall. Der Menschenrechtsfragebogen dient dazu, po- tenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine detaillierte Strategie zum Umgang mit spezifischen Risiken im Firmenkundenbe- reich sowie damit verbundene Maßnahmen zur Risikom- inderung werden erst nach der für 2025 geplanten voll- ständigen Portfoliountersuchung erarbeitet. Geschäftspartner:innen können ihre Bedenken oder Be- schwerden über dieWhistleblowing-Plattform melden. Spezifische Kanäle für die Arbeitskräfte von Lieferant:in- nen und Firmenkund:innen bestehen nicht. Für weiter- führende Ausführungen wird auf das Kapitel „Nachhaltig- keit in der UNIQA Governance (ESRS G1)” verwiesen. 121 Konzernlagebericht 4 4 . . 5 5 E E R R G G R R E E I I F F U U N N G G V V O O N N M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D A A N N S S Ä Ä T T Z Z E E Z Z U U M M M M A A N N A A G G E E M M E E N N T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D Z Z U U R R N N U U T T Z Z U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R C C H H A A N N C C E E N N I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T A A R R B B E E I I T T S S K K R R Ä Ä F F T T E E N N I I N N D D E E R R W W E E R R T T S S C C H H Ö Ö P P F F U U N N G G S S K K E E T T T T E E S S O O W W I I E E D D I I E E W W I I R R K K S S A A M M K K E E I I T T D D I I E E S S E E R R M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N U U N N D D A A N N S S Ä Ä T T Z Z E E ( ( S S 2 2 - - 4 4 ) ) Im Rahmen der Umsetzung des Digital Operational Resi- lience Act (DORA) werden Nachtragsvereinbarungen mit den in den Anwendungsbereich fallenden Lieferant:innen getroffen. Diese Vereinbarungen beinhalten unter ande- rem Aspekte wie Umweltschutz und Sicherheit, Arbeits- richtlinien und Geschäftsethik. In den Anwendungsbe- reich von DORA fallen ausschließlich Lieferant:innen von Information and Communication Technology (ICT). Die betroffenen Lieferant:innen wurden aufgrund von IT-Ap- plikationen und -Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2024 erstmals mithilfe einer Business-Impact-Analyse identifi- ziert, die ab 2025 jährlich durchgeführt wird. Dazu wur- den die entsprechenden Verträge und Lieferant:innen eru- iert. Bestandteil der Nachtragsvereinbarungen ist der UNIQA Supplier Commitment Letter, der die wesentli- chen Aspekte des Code of Conduct beinhaltet und von den Lieferant:innen Maßnahmen zur Reduktion von Umwelt- belastungen, zur Sicherstellung der Arbeitsrechte und zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken einfordert. Die Verpflichtungen umfassen auch die regelmäßige Bericht- erstattung über Nachhaltigkeitskennzahlen, die Einhal- tung von Umweltschutz- und Sicherheitsstandards sowie die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingun- gen. Im Geschäftsjahr lagen für 38 Prozent der Liefe- rant:innen unterzeichnete Commitment Letters vor. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird ab 2025 jährlich durch die Auswertung der Menschenrechtsfragebögen so- wie durch den Austausch mit den Lieferant:innen im Rah- men von Lieferantengesprächen kontrolliert. Bei Abwei- chungen von den Standards werden Maßnahmen, wie sie in Kapitel 4.4 beschrieben sind, ergriffen. Bei Firmenkund:innen ist die Einforderung von Maßnah- men nur bedingt möglich, da die Geschäftstätigkeit primär auf die Risikoübernahme und -bewertung und nicht auf di- rekte operative Einflussnahme ausgerichtet ist. Maßnah- men werden daher aktuell überwiegend im Annahmepro- zess thematisiert. Ab dem Jahr 2025 wird dies auch bei au- tomatischen Vertragsverlängerungen der Fall sein. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Analyse der prämien- stärksten Kund:innen in den EU Märkten durchgeführt. Ziel der Analyse war es, diese Kund:innen in Bezug auf ihre sozialen und Governance-Risiken zu bewerten. Un- ternehmen mit der höchsten potenziellen Exposition ge- genüber diesen Risiken wurden auf kritischen Vorfällen in den Medien überprüft. Dabei wurden keine Hinweise auf kritische Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrech- ten festgestellt. 4 4 . . 6 6 Z Z I I E E L L E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T D D E E R R B B E E W W Ä Ä L L T T I I G G U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , D D E E R R F F Ö Ö R R D D E E R R U U N N G G P P O O S S I I T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D D D E E M M U U M M G G A A N N G G M M I I T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E N N R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N ( ( S S 2 2 - - 5 5 ) ) Die Ergebnisse der Menschenrechtsfragebögen werden genutzt, um spezifische Ziele und Parameter zur Steue- rung und Messung von Lieferantenbeziehungen zu entwi- ckeln. Die ersten Auswertungsergebnisse werden im Ge- schäftsjahr 2025 erwartet. Die Geschäftstätigkeit von UNIQA hat nur geringe Nachhaltigkeitsauswirkungen in- nerhalb der Wertschöpfungskette. Dennoch wurden Ziele gesetzt, um diese Auswirkungen weiter zu minimieren. Die Ziele umfassen einerseits die Erhöhung der Lieferan- tentransparenz durch die Analyse und Evaluierung der Menschenrechtsfragebögen ab 2025. Andererseits sollen auf dieser Basis ebenfalls ab 2025 konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Risiken in der Lieferkette erarbeitet werden. Um ESG-Leistungen im Firmenkundengeschäft zu mes- sen und zu entwickeln, wird bis Ende 2025 ein umfassen- des Rahmenwerk mit spezifischen Zielvorgaben und Para- metern definiert. 5. Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (ESRS S4) 55..11 WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN UUNNDD IIHHRR ZZUUSSAAMMMMEENNSSPPIIEELL MMIITT SSTTRRAATTEEGGIIEE UUNNDD GGEESSCCHHÄÄFFTTSSMMOODDEELLLL ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33)) Die Erbringung von Versicherungsleistungen, als unter- nehmerische Kerngeschäftstätigkeit, kann Auswirkungen, insbesondere auf die Versicherungsnehmer:innen nach sich ziehen. UNIQA bekennt sich zu den zehn Prinzipien des UN Glo- bal Compact, zu denen auch die Achtung der Menschen- rechte zählt. Diese zeigt sich in Bezug auf die Kund:innen zum einen in der Einhaltung sozialer Mindeststandards im UNIQA Firmenkundengeschäft gegenüber Firmen- kund:innen (siehe Kapitel 4). Zum anderen wird durch die nachfolgend beschriebene ESG Retail-Strategie in Öster- reich und die entsprechenden Prozesse und Maßnahmen die Einhaltung von Menschenrechten gegenüber Privat- kund:innen sichergestellt. Dabei sind neben Themen wie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auch das Recht auf Datenschutz, das Recht auf Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit, das Recht auf Zugang zu we- sentlichen Dienstleistungen sowie das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Beschwerden von Bedeutung. Für das Geschäftsjahr sind keine Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bekannt gewor- den. Da die verschiedenen Strategien (Privatkundenge- schäft, Datenschutz und Cybersicherheit) stark auf Kun- denorientierung ausgerichtet sind, sind keine Auswirkun- gen auf Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen, die aus der Geschäftsstrategie hervorgehen bzw. damit ver- bunden sind, bekannt. 55..11..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Die von UNIQA angebotenen Versicherungsprodukte wer- den möglichst genau an die Bedürfnisse der Kund:innen angepasst. Dadurch variiert das Ausmaß des spezifischen Versicherungsschutzes. Ein Verstoß gegen gesetzliche In- formationspflichten beim Abschluss von Versicherungs- oder -Versicherungsanlageprodukten sowie eine fehler- hafte Ermittlung der Bedürfnisse der Kund:innen führt in Einzelfällen zu fehlerhaften und nachteiligen Entschei- dungen für die Kund:innen. Falschberatungen stellen ein Rechtsrisiko dar, da sich daraus Versicherungsansprüche der betroffenen Kunden:innen ergeben können. Nachteilige Auswirkungen auf Verbraucher:innen ergeben sich in Einzelfällen auch dann, wenn bestimmte Personen- gruppen keinen Zugang zu angepassten Versicherungs- oder -Versicherungsanlageprodukten erhalten und ihnen somit ein notwendiger Versicherungsschutz oder eine fi- nanzielle Absicherung verwehrt bleibt. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden relevante benachteiligte Gruppen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilun- gen auf Grundlage von internen Erkenntnissen und fachli- cher Expertise identifiziert. Nachteilige Auswirkungen be- treffen unter anderem Personen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation einen Versicherungsschutz unter Umständen nicht leisten können. Potenzielle Zugangsbar- rieren aufgrund von (komplexer) Sprache bestehen außer- dem für Migrant:innen, Personen mit geistigen Ein- schränkungen und ältere Personen, während Personen mit physischen Einschränkungen oder Vorerkrankungen mitunter von Versicherungsprodukten, etwa der Kranken- versicherung, ausgeschlossen bleiben. 55..11..22 DDaatteennsscchhuuttzz Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäftsbe- dingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet, spielen Datenschutz und alle damit verbundenen Prozesse eine besonders wichtige Rolle. Eine fehlende Implemen- tierung interner Prozesse und Infrastruktur für Daten- schutz und Informationssicherheit kann zu dem Risiko führen, dass Rechte von Betroffenen beeinträchtigt wer- den, insbesondere wenn Daten Dritten zugänglich ge- macht werden. Dies kann negative Auswirkungen auf Mit- arbeitende und Kund:innen mit sich bringen. Für UNIQA können Datenschutzverletzungen ein finanzielles Risiko in Form von Strafzahlungen zur Folge haben. 55..11..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt Das Fehlen interner Prozesse sowie einer geeigneten Inf- rastruktur im Bereich der Cybersicherheit birgt die Gefahr eines potenziellen Verlusts von Kundendaten, der sich 122 Jahresfinanzbericht 2024 44..55 EERRGGRREEIIFFUUNNGG VVOONN MMAASSSSNNAAHHMMEENN IINN BBEEZZUUGG AAUUFF WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD AANNSSÄÄTTZZEE ZZUUMM MMAANNAAGGEEMMEENNTT WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR RRIISSIIKKEENN UUNNDD ZZUURR NNUUTTZZUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR CCHHAANNCCEENN IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEENN IINN DDEERR WWEERRTTSSCCHHÖÖPPFFUUNNGGSSKKEETTTTEE SSOOWWIIEE DDIIEE WWIIRRKKSSAAMMKKEEIITT DDIIEESSEERR MMAASSSSNNAAHHMMEENN UUNNDD AANNSSÄÄTTZZEE ((SS22--44)) Im Rahmen der Umsetzung des Digital Operational Resi- lience Act (DORA) werden Nachtragsvereinbarungen mit den in den Anwendungsbereich fallenden Lieferant:innen getroffen. Diese Vereinbarungen beinhalten unter ande- rem Aspekte wie Umweltschutz und Sicherheit, Arbeits- richtlinien und Geschäftsethik. In den Anwendungsbe- reich von DORA fallen ausschließlich Lieferant:innen von Information and Communication Technology (ICT). Die betroffenen Lieferant:innen wurden aufgrund von IT-Ap- plikationen und -Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2024 erstmals mithilfe einer Business-Impact-Analyse identifi- ziert, die ab 2025 jährlich durchgeführt wird. Dazu wur- den die entsprechenden Verträge und Lieferant:innen eru- iert. Bestandteil der Nachtragsvereinbarungen ist der UNIQA Supplier Commitment Letter, der die wesentli- chen Aspekte des Code of Conduct beinhaltet und von den Lieferant:innen Maßnahmen zur Reduktion von Umwelt- belastungen, zur Sicherstellung der Arbeitsrechte und zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken einfordert. Die Verpflichtungen umfassen auch die regelmäßige Bericht- erstattung über Nachhaltigkeitskennzahlen, die Einhal- tung von Umweltschutz- und Sicherheitsstandards sowie die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingun- gen. Im Geschäftsjahr lagen für 38 Prozent der Liefe- rant:innen unterzeichnete Commitment Letters vor. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird ab 2025 jährlich durch die Auswertung der Menschenrechtsfragebögen so- wie durch den Austausch mit den Lieferant:innen im Rah- men von Lieferantengesprächen kontrolliert. Bei Abwei- chungen von den Standards werden Maßnahmen, wie sie in Kapitel 4.4 beschrieben sind, ergriffen. Bei Firmenkund:innen ist die Einforderung von Maßnah- men nur bedingt möglich, da die Geschäftstätigkeit primär auf die Risikoübernahme und -bewertung und nicht auf di- rekte operative Einflussnahme ausgerichtet ist. Maßnah- men werden daher aktuell überwiegend im Annahmepro- zess thematisiert. Ab dem Jahr 2025 wird dies auch bei au- tomatischen Vertragsverlängerungen der Fall sein. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Analyse der prämien- stärksten Kund:innen in den EU Märkten durchgeführt. Ziel der Analyse war es, diese Kund:innen in Bezug auf ihre sozialen und Governance-Risiken zu bewerten. Un- ternehmen mit der höchsten potenziellen Exposition ge- genüber diesen Risiken wurden auf kritischen Vorfällen in den Medien überprüft. Dabei wurden keine Hinweise auf kritische Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrech- ten festgestellt. 44..66 ZZIIEELLEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT DDEERR BBEEWWÄÄLLTTIIGGUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, DDEERR FFÖÖRRDDEERRUUNNGG PPOOSSIITTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD DDEEMM UUMMGGAANNGG MMIITT WWEESSEENNTTLLIICCHHEENN RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN ((SS22--55)) Die Ergebnisse der Menschenrechtsfragebögen werden genutzt, um spezifische Ziele und Parameter zur Steue- rung und Messung von Lieferantenbeziehungen zu entwi- ckeln. Die ersten Auswertungsergebnisse werden im Ge- schäftsjahr 2025 erwartet. Die Geschäftstätigkeit von UNIQA hat nur geringe Nachhaltigkeitsauswirkungen in- nerhalb der Wertschöpfungskette. Dennoch wurden Ziele gesetzt, um diese Auswirkungen weiter zu minimieren. Die Ziele umfassen einerseits die Erhöhung der Lieferan- tentransparenz durch die Analyse und Evaluierung der Menschenrechtsfragebögen ab 2025. Andererseits sollen auf dieser Basis ebenfalls ab 2025 konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Risiken in der Lieferkette erarbeitet werden. Um ESG-Leistungen im Firmenkundengeschäft zu mes- sen und zu entwickeln, wird bis Ende 2025 ein umfassen- des Rahmenwerk mit spezifischen Zielvorgaben und Para- metern definiert. 5. Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (ESRS S4) 5 5 . . 1 1 W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N U U N N D D I I H H R R Z Z U U S S A A M M M M E E N N S S P P I I E E L L M M I I T T S S T T R R A A T T E E G G I I E E U U N N D D G G E E S S C C H H Ä Ä F F T T S S M M O O D D E E L L L L ( ( E E S S R R S S 2 2 S S B B M M - - 3 3 ) ) Die Erbringung von Versicherungsleistungen, als unter- nehmerische Kerngeschäftstätigkeit, kann Auswirkungen, insbesondere auf die Versicherungsnehmer:innen nach sich ziehen. UNIQA bekennt sich zu den zehn Prinzipien des UN Glo- bal Compact, zu denen auch die Achtung der Menschen- rechte zählt. Diese zeigt sich in Bezug auf die Kund:innen zum einen in der Einhaltung sozialer Mindeststandards im UNIQA Firmenkundengeschäft gegenüber Firmen- kund:innen (siehe Kapitel 4). Zum anderen wird durch die nachfolgend beschriebene ESG Retail-Strategie in Öster- reich und die entsprechenden Prozesse und Maßnahmen die Einhaltung von Menschenrechten gegenüber Privat- kund:innen sichergestellt. Dabei sind neben Themen wie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auch das Recht auf Datenschutz, das Recht auf Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit, das Recht auf Zugang zu we- sentlichen Dienstleistungen sowie das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Beschwerden von Bedeutung. Für das Geschäftsjahr sind keine Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bekannt gewor- den. Da die verschiedenen Strategien (Privatkundenge- schäft, Datenschutz und Cybersicherheit) stark auf Kun- denorientierung ausgerichtet sind, sind keine Auswirkun- gen auf Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen, die aus der Geschäftsstrategie hervorgehen bzw. damit ver- bunden sind, bekannt. 5 5 . . 1 1 . . 1 1 P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Die von UNIQA angebotenen Versicherungsprodukte wer- den möglichst genau an die Bedürfnisse der Kund:innen angepasst. Dadurch variiert das Ausmaß des spezifischen Versicherungsschutzes. Ein Verstoß gegen gesetzliche In- formationspflichten beim Abschluss von Versicherungs- oder -Versicherungsanlageprodukten sowie eine fehler- hafte Ermittlung der Bedürfnisse der Kund:innen führt in Einzelfällen zu fehlerhaften und nachteiligen Entschei- dungen für die Kund:innen. Falschberatungen stellen ein Rechtsrisiko dar, da sich daraus Versicherungsansprüche der betroffenen Kunden:innen ergeben können. Nachteilige Auswirkungen auf Verbraucher:innen ergeben sich in Einzelfällen auch dann, wenn bestimmte Personen- gruppen keinen Zugang zu angepassten Versicherungs- oder -Versicherungsanlageprodukten erhalten und ihnen somit ein notwendiger Versicherungsschutz oder eine fi- nanzielle Absicherung verwehrt bleibt. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden relevante benachteiligte Gruppen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilun- gen auf Grundlage von internen Erkenntnissen und fachli- cher Expertise identifiziert. Nachteilige Auswirkungen be- treffen unter anderem Personen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation einen Versicherungsschutz unter Umständen nicht leisten können. Potenzielle Zugangsbar- rieren aufgrund von (komplexer) Sprache bestehen außer- dem für Migrant:innen, Personen mit geistigen Ein- schränkungen und ältere Personen, während Personen mit physischen Einschränkungen oder Vorerkrankungen mitunter von Versicherungsprodukten, etwa der Kranken- versicherung, ausgeschlossen bleiben. 5 5 . . 1 1 . . 2 2 D D a a t t e e n n s s c c h h u u t t z z Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäftsbe- dingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet, spielen Datenschutz und alle damit verbundenen Prozesse eine besonders wichtige Rolle. Eine fehlende Implemen- tierung interner Prozesse und Infrastruktur für Daten- schutz und Informationssicherheit kann zu dem Risiko führen, dass Rechte von Betroffenen beeinträchtigt wer- den, insbesondere wenn Daten Dritten zugänglich ge- macht werden. Dies kann negative Auswirkungen auf Mit- arbeitende und Kund:innen mit sich bringen. Für UNIQA können Datenschutzverletzungen ein finanzielles Risiko in Form von Strafzahlungen zur Folge haben. 5 5 . . 1 1 . . 3 3 C C y y b b e e r r s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Das Fehlen interner Prozesse sowie einer geeigneten Inf- rastruktur im Bereich der Cybersicherheit birgt die Gefahr eines potenziellen Verlusts von Kundendaten, der sich 123 Konzernlagebericht nachteilig auf die Kund:innen auswirken kann. Deshalb wird die Digitalisierung der Geschäftsprozesse durch um- fassende Maßnahmen zur Minimierung des Cyberrisikos und zur Erhöhung der Cybersicherheit gewährleistet. 5 5 . . 2 2 K K O O N N Z Z E E P P T T E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D E E N N D D N N U U T T Z Z E E R R : : I I N N N N E E N N ( ( S S 4 4 - - 1 1 ) ) 5 5 . . 2 2 . . 1 1 P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Im Geschäftsjahr hat UNIQA für den Hauptmarkt Öster- reich eine ESG-Retail-Strategie entwickelt, die die be- schriebenen Auswirkungen und Risiken berücksichtigt. Die Verantwortung für die ESG-Retail-Strategie liegt im Vorstandsressort Kunde & Markt Österreich. In der Group Product Development Process Policy, die ebenfalls in der Verantwortung des Vorstandsressorts Kunde & Markt Österreich liegt, wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Zielmarkt für jedes im Verkauf befindliche Versicherungsprodukt definiert. Darüber hin- aus wird die geeignete Kundengruppe beschrieben, um ei- nen zielgerichteten Vertrieb der Produkte zu ermöglichen. Bei der Ermittlung der Zielmarktdefinitionen werden be- stimmte Kriterien herangezogen, darunter die Kundenka- tegorie (Verbraucher:innen, Unternehmer:in), gemein- same Merkmale, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse ein- schließlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszie- len. Für Versicherungsanlageprodukte werden zusätzlich noch spezielle Kriterien, wie die Risiko- und die Verlust- tragfähigkeit berücksichtigt. Der Zielmarkt wird im Rah- men des Produktentwicklungsprozesses von einem eigens eingerichteten Gremium definiert und freigegeben. Wichtige Elemente der ESG-Retail-Strategie sind auch Themen Diversität und Inklusion. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der Erhöhung der Zugänglichkeit von Produkten. Um sozial benachteiligte Gruppen einzubezie- hen und die soziale Ungleichheit zu verringern, werden anlassfallbezogene individuelle Lösungen erarbeitet und angeboten. Der Anwendungsbereich der ESG-Strategie im Privatkun- dengeschäft in Österreich ist klar definiert. Sie kon- zentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Geschäftsbereichen Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz und umfasst jene Kund:innen, die von den für diese Bereiche identifizierte Auswirkungen und Risiken betroffen sind. Auch der Anwendungsbereich der Group Product Development Process Policy ist klar definiert, in- dem er gruppenweite verbindliche, klare Richtlinien für den Produktentwicklungsprozess festlegt. In anderen UNIQA Ländern wurden noch keine ESG-spe- zifischen Retail-Strategien entwickelt. Die vorhandenen Maßnahmen beschränken sich auf die Erfüllung der ge- setzlichen und internen Mindestanforderungen, wie etwa die Anwendung der Product Development Process Policy. 5 5 . . 2 2 . . 2 2 D D a a t t e e n n s s c c h h u u t t z z Der Schutz personenbezogener Daten - ein Grundrecht, das die Privatsphäre von Kund:innen wie Mitarbeiter:in- nen gleichermaßen betrifft - ist UNIQA besonders wichtig. In diesem Sinne wurden Prozesse und Richtlinien imple- mentiert, die den Anforderungen der Mitarbeitenden und Kund:innen Rechnung tragen. Dies geschieht ausschließ- lich durch die Berücksichtigung nationaler und internati- onaler Rahmenwerke und Regularien. Diesbezüglich er- folgt kein separater Austausch mit Kund:innen. In einer gruppenweit gültigen Datenschutzmanagement- Richtlinie sind die erforderlichen Kernfunktionen inner- halb des Datenschutzmanagementsystems festgelegt. Ein separater Datenschutzmanagement-Standard regelt die Aufgabenverteilung, so etwa die Zuweisung spezifischer Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten zu ver- schiedenen Organisationeinheiten. Für die einzelnen Geschäftsprozesse sind die Verantwort- lichkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Da- ten in den jeweiligen Funktionsbereichen durch klare Re- gelungen definiert. Grundsätzlich folgt die Verteilung der Verantwortlichkeiten dabei dem Three-Lines-of-Defence- Prinzip. Das Management jeder Konzerngesellschaft ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich und wird dabei von der betrieblichen Da- tenschutzorganisation unterstützt. Diese umfasst die je- weiligen Datenschutzbeauftragten sowie die Datenschutz- koordinatoren. Die gruppenweiten Anforderungen sowie die Pläne und Werkzeuge für deren Umsetzung werden von einer/einem Gruppen-Datenschutzbeauftragten fest- gelegt, die/der auch die Einhaltung aller Vorgaben über- wacht. Die Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Konzerngesellschaften kontrollieren die Datenschutzpro- zesse und -maßnahmen kontinuierlich. Dieses Prozedere gilt für interne Prozesse gleichermaßen wie für Prozesse in Bezug auf Firmenkund:innen. Die Gestaltung der Geschäftsprozesse und der Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegen einer Vielzahl von Regelungen, wie zum Beispiel der Datenschutz- Grundverordnung der EU (DSGVO), der Verordnung der EU über künstlicher Intelligenz (KI-VO) und dem UN Glo- bal Compact. Die darin enthaltenen Kriterien bilden die Basis für die Regelung des Umgangs mit personenbezoge- nen Daten in Geschäftsprozessen. Dabei fließen auch die aktuellen Auslegungen und Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte sowie die Leitprinzipien und Ver- ordnungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbe- hörden mit ein. 55..22..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt Ein umfangreiches Cybersicherheitskonzept ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Reaktion im Ernstfall, sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens der Kund:innen bei und fördert die Entwicklung innovativer und sicherer digitaler Lösungen. Es schützt sensible persönliche Infor- mationen wie Gesundheits- und Finanzdaten vor Cy- berangriffen und gewährleistet eine sichere Nutzung digi- taler Dienste, einschließlich Gesundheits-Apps und On- line-Versicherungsangeboten. Zu diesem Zweck wurde die UNIQA Group Cybersecurity-Strategie entwickelt und konzernweit implementiert. Die Verantwortung dafür liegt beim Vorstand für Operations, Data & IT. Die Strategie basiert auf mehreren Säulen, zu denen auch proaktive Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Cyberangriffen zählen. Um die Kontinuität des Geschäfts- betriebes sicherzustellen, existiert zudem ein umfassen- der Krisenmanagement Rahmenplan, der neben einer strukturierten Entscheidungsfindung auch die strategi- sche Kommunikation abdeckt. 55..33 VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR EEIINNBBEEZZIIEEHHUUNNGG VVOONN VVEERRBBRRAAUUCCHHEERR::IINNNNEENN UUNNDD EENNDDNNUUTTZZEERR::IINNNNEENN IINN BBEEZZUUGG AAUUFF AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN ((SS44--22)) UUNNDD VVEERRFFAAHHRREENN ZZUURR VVEERRBBEESSSSEERRUUNNGG NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD KKAANNÄÄLLEE,, ÜÜBBEERR DDIIEE VVEERRBBRRAAUUCCHHEERR::IINNNNEENN UUNNDD EENNDDNNUUTTZZEERR::IINNNNEENN BBEEDDEENNKKEENN ÄÄUUSSSSEERRNN KKÖÖNNNNEENN ((SS44--33)) 55..33..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Kund:innen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfü- gung, um ihre Meinung zu äußern und Rückmeldungen zu geben. Um die Meinungen der Kund:innen in Entschei- dungen einzubeziehen und ihre Zufriedenheit kontinuier- lich zu messen, bestehen unterschiedliche Methoden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser und zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung negativer Auswirkungen wurden vielfältige Prozesse etabliert. Kund:innen sind über die verfügbaren Verfahren und Kanäle zur Rückmel- dung informiert, da sie regelmäßig Einladungen zur Teil- nahme an Befragungen per E-Mail erhalten, sofern eine Marketingeinwilligung vorliegt, oder direkt in ihrem be- vorzugten Kanal ein Angebot zur Feedbackabgabe bekom- men. Eine davon ist die standardisierte Befragung in Form von Fünf-Sterne-Ratings, die durch Freitextfelder ergänzt werden kann. Diese Freitextkommentare werden mithilfe von KI-Technologien analysiert, um die Identifizierung thematischer Cluster und deren Analyse zu erleichtern. Solche Befragungen finden automatisiert vor allem nach Neuabschlüssen, nach der Auszahlung bzw. Ablehnung von Schadens- bzw. Leistungsansprüchen oder nach einem individuellen Kontakt an UNIQA Standorten bzw. mit dem Kundenservice statt. Bei Bewertungen von 1 (Skala: 1 „nicht genügend“ bis 5 „sehr gut“) können die Kund:innen angeben, ob sie an einem individuellen, telefonisch ge- führten Interview teilnehmen wollen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in weiterer Folge in die Entwicklung von Produkten ein. Der Prozess im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden wird durch eine Beschwerdema- nagement Policy geregelt. Dadurch ist bei nahezu jeder In- teraktion mit UNIQA sichergestellt, dass die Kund:innen ausreichend Gelegenheit haben, Rückmeldungen zu geben und dadurch zusätzlich Vertrauen zu gewinnen. Generell wird dabei großer Wert auf sorgsamen Umgang mit den Rückmeldungen gelegt. Abseits dieser strukturierten Feedbackmöglichkeiten werden regelmäßig Tiefeninter- views mit Kund:innen durchgeführt, die sich dafür freiwil- lig gemeldet haben, um umfassende Einblicke auf breite- rer Basis zu erhalten. 124 Jahresfinanzbericht 2024 nachteilig auf die Kund:innen auswirken kann. Deshalb wird die Digitalisierung der Geschäftsprozesse durch um- fassende Maßnahmen zur Minimierung des Cyberrisikos und zur Erhöhung der Cybersicherheit gewährleistet. 55..22 KKOONNZZEEPPTTEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT VVEERRBBRRAAUUCCHHEERR::IINNNNEENN UUNNDD EENNDDNNUUTTZZEERR::IINNNNEENN ((SS44--11)) 55..22..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Im Geschäftsjahr hat UNIQA für den Hauptmarkt Öster- reich eine ESG-Retail-Strategie entwickelt, die die be- schriebenen Auswirkungen und Risiken berücksichtigt. Die Verantwortung für die ESG-Retail-Strategie liegt im Vorstandsressort Kunde & Markt Österreich. In der Group Product Development Process Policy, die ebenfalls in der Verantwortung des Vorstandsressorts Kunde & Markt Österreich liegt, wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Zielmarkt für jedes im Verkauf befindliche Versicherungsprodukt definiert. Darüber hin- aus wird die geeignete Kundengruppe beschrieben, um ei- nen zielgerichteten Vertrieb der Produkte zu ermöglichen. Bei der Ermittlung der Zielmarktdefinitionen werden be- stimmte Kriterien herangezogen, darunter die Kundenka- tegorie (Verbraucher:innen, Unternehmer:in), gemein- same Merkmale, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse ein- schließlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszie- len. Für Versicherungsanlageprodukte werden zusätzlich noch spezielle Kriterien, wie die Risiko- und die Verlust- tragfähigkeit berücksichtigt. Der Zielmarkt wird im Rah- men des Produktentwicklungsprozesses von einem eigens eingerichteten Gremium definiert und freigegeben. Wichtige Elemente der ESG-Retail-Strategie sind auch Themen Diversität und Inklusion. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der Erhöhung der Zugänglichkeit von Produkten. Um sozial benachteiligte Gruppen einzubezie- hen und die soziale Ungleichheit zu verringern, werden anlassfallbezogene individuelle Lösungen erarbeitet und angeboten. Der Anwendungsbereich der ESG-Strategie im Privatkun- dengeschäft in Österreich ist klar definiert. Sie kon- zentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Geschäftsbereichen Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz und umfasst jene Kund:innen, die von den für diese Bereiche identifizierte Auswirkungen und Risiken betroffen sind. Auch der Anwendungsbereich der Group Product Development Process Policy ist klar definiert, in- dem er gruppenweite verbindliche, klare Richtlinien für den Produktentwicklungsprozess festlegt. In anderen UNIQA Ländern wurden noch keine ESG-spe- zifischen Retail-Strategien entwickelt. Die vorhandenen Maßnahmen beschränken sich auf die Erfüllung der ge- setzlichen und internen Mindestanforderungen, wie etwa die Anwendung der Product Development Process Policy. 55..22..22 DDaatteennsscchhuuttzz Der Schutz personenbezogener Daten - ein Grundrecht, das die Privatsphäre von Kund:innen wie Mitarbeiter:in- nen gleichermaßen betrifft - ist UNIQA besonders wichtig. In diesem Sinne wurden Prozesse und Richtlinien imple- mentiert, die den Anforderungen der Mitarbeitenden und Kund:innen Rechnung tragen. Dies geschieht ausschließ- lich durch die Berücksichtigung nationaler und internati- onaler Rahmenwerke und Regularien. Diesbezüglich er- folgt kein separater Austausch mit Kund:innen. In einer gruppenweit gültigen Datenschutzmanagement- Richtlinie sind die erforderlichen Kernfunktionen inner- halb des Datenschutzmanagementsystems festgelegt. Ein separater Datenschutzmanagement-Standard regelt die Aufgabenverteilung, so etwa die Zuweisung spezifischer Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten zu ver- schiedenen Organisationeinheiten. Für die einzelnen Geschäftsprozesse sind die Verantwort- lichkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Da- ten in den jeweiligen Funktionsbereichen durch klare Re- gelungen definiert. Grundsätzlich folgt die Verteilung der Verantwortlichkeiten dabei dem Three-Lines-of-Defence- Prinzip. Das Management jeder Konzerngesellschaft ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich und wird dabei von der betrieblichen Da- tenschutzorganisation unterstützt. Diese umfasst die je- weiligen Datenschutzbeauftragten sowie die Datenschutz- koordinatoren. Die gruppenweiten Anforderungen sowie die Pläne und Werkzeuge für deren Umsetzung werden von einer/einem Gruppen-Datenschutzbeauftragten fest- gelegt, die/der auch die Einhaltung aller Vorgaben über- wacht. Die Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Konzerngesellschaften kontrollieren die Datenschutzpro- zesse und -maßnahmen kontinuierlich. Dieses Prozedere gilt für interne Prozesse gleichermaßen wie für Prozesse in Bezug auf Firmenkund:innen. Die Gestaltung der Geschäftsprozesse und der Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegen einer Vielzahl von Regelungen, wie zum Beispiel der Datenschutz- Grundverordnung der EU (DSGVO), der Verordnung der EU über künstlicher Intelligenz (KI-VO) und dem UN Glo- bal Compact. Die darin enthaltenen Kriterien bilden die Basis für die Regelung des Umgangs mit personenbezoge- nen Daten in Geschäftsprozessen. Dabei fließen auch die aktuellen Auslegungen und Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte sowie die Leitprinzipien und Ver- ordnungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbe- hörden mit ein. 5 5 . . 2 2 . . 3 3 C C y y b b e e r r s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Ein umfangreiches Cybersicherheitskonzept ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Reaktion im Ernstfall, sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens der Kund:innen bei und fördert die Entwicklung innovativer und sicherer digitaler Lösungen. Es schützt sensible persönliche Infor- mationen wie Gesundheits- und Finanzdaten vor Cy- berangriffen und gewährleistet eine sichere Nutzung digi- taler Dienste, einschließlich Gesundheits-Apps und On- line-Versicherungsangeboten. Zu diesem Zweck wurde die UNIQA Group Cybersecurity-Strategie entwickelt und konzernweit implementiert. Die Verantwortung dafür liegt beim Vorstand für Operations, Data & IT. Die Strategie basiert auf mehreren Säulen, zu denen auch proaktive Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Cyberangriffen zählen. Um die Kontinuität des Geschäfts- betriebes sicherzustellen, existiert zudem ein umfassen- der Krisenmanagement Rahmenplan, der neben einer strukturierten Entscheidungsfindung auch die strategi- sche Kommunikation abdeckt. 5 5 . . 3 3 V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R E E I I N N B B E E Z Z I I E E H H U U N N G G V V O O N N V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D E E N N D D N N U U T T Z Z E E R R : : I I N N N N E E N N I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N ( ( S S 4 4 - - 2 2 ) ) U U N N D D V V E E R R F F A A H H R R E E N N Z Z U U R R V V E E R R B B E E S S S S E E R R U U N N G G N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D K K A A N N Ä Ä L L E E , , Ü Ü B B E E R R D D I I E E V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D E E N N D D N N U U T T Z Z E E R R : : I I N N N N E E N N B B E E D D E E N N K K E E N N Ä Ä U U S S S S E E R R N N K K Ö Ö N N N N E E N N ( ( S S 4 4 - - 3 3 ) ) 5 5 . . 3 3 . . 1 1 P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Kund:innen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfü- gung, um ihre Meinung zu äußern und Rückmeldungen zu geben. Um die Meinungen der Kund:innen in Entschei- dungen einzubeziehen und ihre Zufriedenheit kontinuier- lich zu messen, bestehen unterschiedliche Methoden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser und zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung negativer Auswirkungen wurden vielfältige Prozesse etabliert. Kund:innen sind über die verfügbaren Verfahren und Kanäle zur Rückmel- dung informiert, da sie regelmäßig Einladungen zur Teil- nahme an Befragungen per E-Mail erhalten, sofern eine Marketingeinwilligung vorliegt, oder direkt in ihrem be- vorzugten Kanal ein Angebot zur Feedbackabgabe bekom- men. Eine davon ist die standardisierte Befragung in Form von Fünf-Sterne-Ratings, die durch Freitextfelder ergänzt werden kann. Diese Freitextkommentare werden mithilfe von KI-Technologien analysiert, um die Identifizierung thematischer Cluster und deren Analyse zu erleichtern. Solche Befragungen finden automatisiert vor allem nach Neuabschlüssen, nach der Auszahlung bzw. Ablehnung von Schadens- bzw. Leistungsansprüchen oder nach einem individuellen Kontakt an UNIQA Standorten bzw. mit dem Kundenservice statt. Bei Bewertungen von 1 (Skala: 1 „nicht genügend“ bis 5 „sehr gut“) können die Kund:innen angeben, ob sie an einem individuellen, telefonisch ge- führten Interview teilnehmen wollen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in weiterer Folge in die Entwicklung von Produkten ein. Der Prozess im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden wird durch eine Beschwerdema- nagement Policy geregelt. Dadurch ist bei nahezu jeder In- teraktion mit UNIQA sichergestellt, dass die Kund:innen ausreichend Gelegenheit haben, Rückmeldungen zu geben und dadurch zusätzlich Vertrauen zu gewinnen. Generell wird dabei großer Wert auf sorgsamen Umgang mit den Rückmeldungen gelegt. Abseits dieser strukturierten Feedbackmöglichkeiten werden regelmäßig Tiefeninter- views mit Kund:innen durchgeführt, die sich dafür freiwil- lig gemeldet haben, um umfassende Einblicke auf breite- rer Basis zu erhalten. 125 Konzernlagebericht Marktforschung stellt ebenfalls einen wichtigen Bestand- teil der Produktentwicklungsprozesse dar, unabhängig da- von, ob es sich um Änderungen bestehender oder die Ge- staltung neuer Produkte handelt. Auch die Segmentierung der Kunden basiert auf der kontinuierlichen Auswertung der Marktforschungsdaten. Die Erhebung von Informatio- nen erfolgt dabei grundsätzlich anonymisiert und folgt keinem festgelegten Zeitplan. Im Geschäftsjahr wurden Marktforschungen zu Nachhaltigkeitsthemen für Kran- kenversicherungs-, Kfz-Versicherungs- und Haushaltsver- sicherungsprodukte durchgeführt. Neben den Erkenntnis- sen daraus finden auch die Ergebnisse der Kundenbefra- gungen Eingang in den Produktentwicklungsprozess. Die Implementierung der gewonnen Erkenntnisse obliegt der Abteilung Product Experience, die Verantwortung für die Einbeziehung der Kund:innen liegt bei den Vorstandsmit- gliedern für die Bereiche Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International. 5 5 . . 3 3 . . 2 2 D D a a t t e e n n s s c c h h u u t t z z Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte sind zentrale Elemente der DSGVO und ermöglichen es betroffenen Personen die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Um die Einhaltung dieser Betroffenenrechte verlässlich und innerhalb der regulatorischen Fristen gewährleisten zu können, wurden entsprechende Prozesse definiert und implementiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen war da- bei die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle mit einer ei- genen E-Mail-Adresse für Anfragen zu Betroffenenrech- ten im Bereich Datenschutz. Auf diese zentrale Anlauf- stelle werden alle Kund:innen in den Datenschutzhinwei- sen, die im Zusammenhang mit jeder Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten gegeben werden, hingewiesen. Je nach Art der Datenverarbeitung und der Form der Kommunikation erhalten die Kund:innen diese Datenschutzhinweise in Papierform, über die App, über diverse andere elektronische Kanäle oder über die Web- seite. Die Anlaufstelle gewährleistet, dass alle eingehen- den Anfragen erfasst, effizient bearbeitet und innerhalb der gesetzlichen Fristen zuverlässig bearbeitet werden. Sollten im Rahmen der Anfragen systematische Schwä- chen im Datenschutzkonzept erkennbar sein, werden Maßnahmen abgeleitet und die Datenschutzmanagement Richtlinie angepasst. Weiters wurde ein datenschutzkon- formes elektronisches Beschwerdemanagementsystem eingeführt, das eine einheitliche Bearbeitung von Kunden- anliegen, Bedenken und Beschwerden sowie datenschutz- rechtlichen Begehren ermöglicht. Kund:innen haben die Möglichkeit über verschiedene Kanäle (auch anonyme) Hinweise auf Compliance- oder Rechtsverstöße zu mel- den. Hierfür stehen E-Mail, Post, persönlicher Kontakt mit dem Compliance Team sowie die UNIQA Whistleblo- wing-Plattform zur Verfügung (siehe dazu auch Kapitel 6). Informationen zum Beschwerdemanagementsystem wer- den auch auf der UNIQA Website zur Verfügung gestellt. Um eine lückenlose Nachverfolgung und transparente Be- arbeitung zu gewährleisten, werden die Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte vom Datenschutzteam erfasst und dokumentiert. Jeder Verdachtsfall wird sorgfältig evalu- iert, potenzielle Auswirkungen auf bestehende Prozesse werden analysiert. Bei Risiken, die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen betreffen, erfolgt gemäß DSGVO eine fristgerechte Meldung an die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Kund:innen und Mitarbeitenden. Gleichzeitig werden Maßnahmen ergrif- fen, um das Risiko zu beseitigen und künftige Vorfälle zu verhindern. Zu den getroffenen Maßnahmen zählen insbe- sondere auch aus dem konkreten Fall abgeleitete Anpas- sungen des Datenschutzmanagementsystems und der Da- tenschutzanforderungen in laufenden datenschutzrechtli- chen Beratungsprozessen. Dadurch wird dauerhaft sicher- gestellt, dass die Maßnahmen wirksam sind und eingehal- ten werden. In regelmäßigen Reports und Expertengre- mien wird auf allen Führungsebenen und gegenüber Ex- pert:innen (Vorstand, Aufsichtsrat, Management, Daten- schutzkoordinator:innen) über spezifische Datenschutz- vorfälle und getroffene Maßnahmen berichtet. Gezielte Bewusstseinsbildung zu den getroffenen Maßnahmen so- wie der Austausch mit den Fachbereichen tragen ebenfalls dazu bei, die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustel- len. Die Verantwortung für die Einhaltung der Daten- schutzvorschriften liegt beim Management jeder einzel- nen Konzerngesellschaft. Unterstützt wird es dabei von der Datenschutzorganisation, die erforderlichen Prozesse und Ressourcen für die ordnungsgemäße Implementie- rung des Datenschutzes zur Verfügung stellt. Kund:innen und Mitarbeitende werden umfassend und transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und haben jederzeit das Recht, Auskunft über die gespei- cherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen. 5 5 . . 3 3 . . 3 3 C C y y b b e e r r s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Die Anforderungen der Kund:innen an den Schutz ihrer Daten werden durch eine Kombination aus lückenloser Compliance und einer fortlaufenden Verbesserung der Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein aktiver Austausch mit den Kund:innen zum Thema Cybersicherheit erfolgt aufgrund der Komplexität des Themas nicht. Durch die Ausrichtung des Cybersicherheitskonzepts auf gesetzliche und regulatorische Anforderungen wie etwa die DSGVO oder den Digital Operational Resilience Act der EU (DORA) ist gewährleistet, dass den Stakeholder:innen um- fassender Schutz geboten wird. Auf die Transparenz und die Weiterverarbeitung von Kundendaten, auch in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung von Abhilfe- maßnahmen, wird auf das Kapitel 5.5.2 verwiesen. 55..44 EERRGGRREEIIFFUUNNGG VVOONN MMAASSSSNNAAHHMMEENN IINN BBEEZZUUGG AAUUFF WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN AAUUFF VVEERRBBRRAAUUCCHHEERR::IINNNNEENN UUNNDD EENNDDNNUUTTZZEERR::IINNNNEENN UUNNDD AANNSSÄÄTTZZEE ZZUUMM MMAANNAAGGEEMMEENNTT WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR RRIISSIIKKEENN UUNNDD ZZUURR NNUUTTZZUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR CCHHAANNCCEENN IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT VVEERRBBRRAAUUCCHHEERR::IINNNNEENN UUNNDD EENNDDNNUUTTZZEERR::IINNNNEENN SSOOWWIIEE DDIIEE WWIIRRKKSSAAMMKKEEIITT DDIIEESSEERR MMAASSSSNNAAHHMMEENN ((SS44--44)) 55..44..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Ein wesentlicher Schwerpunkt der ESG-Retail-Strategie besteht in der Förderung eines umfassenden Nachhaltig- keitsbewusstseins der Berater:innen. Ziel ist es, ihre Nach- haltigkeitskompetenz zu erweitern und sicherzustellen, dass sie dieses Wissen gezielt in ihre Gespräche mit Kund:innen einbringen können. Im Geschäftsjahr wurde in Österreich ein ESG-Check, der neben Umweltkriterien auch soziale Kriterien wie die Förderung von Chancen- gleichheit und Inklusion umfasst (siehe auch die Angaben in Kapitel 2.5), als fester Bestandteil in den Produktent- wicklungsprozess implementiert. Gezielte Schulungsange- bote zur ESG-Guideline und zum ESG-Check unterstüt- zen die Produktverantwortlichen zudem dabei, ESG-As- pekte direkt in die Produktentwicklung zu integrieren. Im Geschäftsjahr wurden in Österreich diverse IT-Tools für den Beratungsprozess implementiert, um sicherzustel- len, dass die Berater:innen bei der Erfassung der Wünsche und Bedürfnisse der Kund:innen im Rahmen des Bera- tungsgesprächs entsprechend unterstützt werden. Um die sozialen Aspekte der ESG-Retail-Strategie zu ad- ressieren, wird auch an der Verbesserung der Zugänglich- keit zu Produkten gearbeitet. So wurden in Österreich im Geschäftsjahr Pilotprojekte im Bereich der Online-Kun- denbetreuung durchgeführt. Ein speziell eingerichtetes Team übernimmt dabei die Beratungstermine, die die Kund:innen selbständig über die Website vereinbaren können, um eine ortsunabhängige Beratung zu ermögli- chen. Dabei haben die Kund:innen auch die Möglichkeit, aus verschiedenen Sprachen zu wählen. Um die Verständ- lichkeit für Kund:innen zu verbessern, wurden Doku- mente wie Vertrags- und Informationsunterlagen zudem in einfacher Sprache verfasst und getestet. Zur regelmäßigen Bewertung aller im Vertrieb befindli- chen Produkte wurde im Geschäftsjahr in Österreich ein umfassender Prozess implementiert. Dadurch wird nun gezielt überprüft, ob die Produkte im definierten Ziel- markt auch erfolgreich verkauft werden oder ob neue Rah- menbedingungen eine Anpassung der Produkte erforder- lich machen. Die Überprüfung beruht auf der Auswertung allfälliger Kundenbeschwerden, einer Befragung von Ver- triebsmitarbeiter:innen zu den Zielmarktdefinitionen und der Analyse versicherungstechnischer Kennzahlen. Bei Lebensversicherungsprodukten wird zusätzlich noch eine quantitative und qualitative Produktbewertung durchge- führt, um sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin ei- nen Mehrwert für die Kund:innen bietet. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch mit ver- schiedenen Interessensvertretungen. In den anderen Märkten, in denen UNIQA tätig ist, wer- den derzeit konkrete Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um negative Auswirkungen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu mindern und den Zugang zu Produk- ten zu erleichtern. Zudem werden im Jahr 2025 verschie- dene neue Schulungsformate eingeführt, so etwa Nachhal- tigkeitstrainings für die Mitarbeitenden im Vertrieb. 55..44..22 DDaatteennsscchhuuttzz Ein umfassendes datenschutzrechtliches Risikomanage- ment identifiziert potenzielle Datenschutzrisiken durch Risikoanalysen frühzeitig und ermöglicht auf diese Weise gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung. Bei UNIQA ist Datenschutz in verschiedene Managementsysteme in- tegriert, sowohl im operationalen wie auch im strategi- schen Bereich. Das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist dabei eng mit dem Risikomanagementsystem und dem Compliance Management System verknüpft. Ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanage- mentsystems ist die umfassende datenschutzrechtliche Beratung durch die Abteilung Datenschutz. Diese steht den Mitarbeitenden gruppenweit zur Verfügung und ist bei datenschutzrelevanten neuen Vorhaben und Projekten im Rahmen eines standardisierten Prozesses 126 Jahresfinanzbericht 2024 Marktforschung stellt ebenfalls einen wichtigen Bestand- teil der Produktentwicklungsprozesse dar, unabhängig da- von, ob es sich um Änderungen bestehender oder die Ge- staltung neuer Produkte handelt. Auch die Segmentierung der Kunden basiert auf der kontinuierlichen Auswertung der Marktforschungsdaten. Die Erhebung von Informatio- nen erfolgt dabei grundsätzlich anonymisiert und folgt keinem festgelegten Zeitplan. Im Geschäftsjahr wurden Marktforschungen zu Nachhaltigkeitsthemen für Kran- kenversicherungs-, Kfz-Versicherungs- und Haushaltsver- sicherungsprodukte durchgeführt. Neben den Erkenntnis- sen daraus finden auch die Ergebnisse der Kundenbefra- gungen Eingang in den Produktentwicklungsprozess. Die Implementierung der gewonnen Erkenntnisse obliegt der Abteilung Product Experience, die Verantwortung für die Einbeziehung der Kund:innen liegt bei den Vorstandsmit- gliedern für die Bereiche Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International. 55..33..22 DDaatteennsscchhuuttzz Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte sind zentrale Elemente der DSGVO und ermöglichen es betroffenen Personen die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Um die Einhaltung dieser Betroffenenrechte verlässlich und innerhalb der regulatorischen Fristen gewährleisten zu können, wurden entsprechende Prozesse definiert und implementiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen war da- bei die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle mit einer ei- genen E-Mail-Adresse für Anfragen zu Betroffenenrech- ten im Bereich Datenschutz. Auf diese zentrale Anlauf- stelle werden alle Kund:innen in den Datenschutzhinwei- sen, die im Zusammenhang mit jeder Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten gegeben werden, hingewiesen. Je nach Art der Datenverarbeitung und der Form der Kommunikation erhalten die Kund:innen diese Datenschutzhinweise in Papierform, über die App, über diverse andere elektronische Kanäle oder über die Web- seite. Die Anlaufstelle gewährleistet, dass alle eingehen- den Anfragen erfasst, effizient bearbeitet und innerhalb der gesetzlichen Fristen zuverlässig bearbeitet werden. Sollten im Rahmen der Anfragen systematische Schwä- chen im Datenschutzkonzept erkennbar sein, werden Maßnahmen abgeleitet und die Datenschutzmanagement Richtlinie angepasst. Weiters wurde ein datenschutzkon- formes elektronisches Beschwerdemanagementsystem eingeführt, das eine einheitliche Bearbeitung von Kunden- anliegen, Bedenken und Beschwerden sowie datenschutz- rechtlichen Begehren ermöglicht. Kund:innen haben die Möglichkeit über verschiedene Kanäle (auch anonyme) Hinweise auf Compliance- oder Rechtsverstöße zu mel- den. Hierfür stehen E-Mail, Post, persönlicher Kontakt mit dem Compliance Team sowie die UNIQA Whistleblo- wing-Plattform zur Verfügung (siehe dazu auch Kapitel 6). Informationen zum Beschwerdemanagementsystem wer- den auch auf der UNIQA Website zur Verfügung gestellt. Um eine lückenlose Nachverfolgung und transparente Be- arbeitung zu gewährleisten, werden die Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte vom Datenschutzteam erfasst und dokumentiert. Jeder Verdachtsfall wird sorgfältig evalu- iert, potenzielle Auswirkungen auf bestehende Prozesse werden analysiert. Bei Risiken, die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen betreffen, erfolgt gemäß DSGVO eine fristgerechte Meldung an die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Kund:innen und Mitarbeitenden. Gleichzeitig werden Maßnahmen ergrif- fen, um das Risiko zu beseitigen und künftige Vorfälle zu verhindern. Zu den getroffenen Maßnahmen zählen insbe- sondere auch aus dem konkreten Fall abgeleitete Anpas- sungen des Datenschutzmanagementsystems und der Da- tenschutzanforderungen in laufenden datenschutzrechtli- chen Beratungsprozessen. Dadurch wird dauerhaft sicher- gestellt, dass die Maßnahmen wirksam sind und eingehal- ten werden. In regelmäßigen Reports und Expertengre- mien wird auf allen Führungsebenen und gegenüber Ex- pert:innen (Vorstand, Aufsichtsrat, Management, Daten- schutzkoordinator:innen) über spezifische Datenschutz- vorfälle und getroffene Maßnahmen berichtet. Gezielte Bewusstseinsbildung zu den getroffenen Maßnahmen so- wie der Austausch mit den Fachbereichen tragen ebenfalls dazu bei, die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustel- len. Die Verantwortung für die Einhaltung der Daten- schutzvorschriften liegt beim Management jeder einzel- nen Konzerngesellschaft. Unterstützt wird es dabei von der Datenschutzorganisation, die erforderlichen Prozesse und Ressourcen für die ordnungsgemäße Implementie- rung des Datenschutzes zur Verfügung stellt. Kund:innen und Mitarbeitende werden umfassend und transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und haben jederzeit das Recht, Auskunft über die gespei- cherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen. 55..33..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt Die Anforderungen der Kund:innen an den Schutz ihrer Daten werden durch eine Kombination aus lückenloser Compliance und einer fortlaufenden Verbesserung der Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein aktiver Austausch mit den Kund:innen zum Thema Cybersicherheit erfolgt aufgrund der Komplexität des Themas nicht. Durch die Ausrichtung des Cybersicherheitskonzepts auf gesetzliche und regulatorische Anforderungen wie etwa die DSGVO oder den Digital Operational Resilience Act der EU (DORA) ist gewährleistet, dass den Stakeholder:innen um- fassender Schutz geboten wird. Auf die Transparenz und die Weiterverarbeitung von Kundendaten, auch in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung von Abhilfe- maßnahmen, wird auf das Kapitel 5.5.2 verwiesen. 5 5 . . 4 4 E E R R G G R R E E I I F F U U N N G G V V O O N N M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N I I N N B B E E Z Z U U G G A A U U F F W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N A A U U F F V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D E E N N D D N N U U T T Z Z E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D A A N N S S Ä Ä T T Z Z E E Z Z U U M M M M A A N N A A G G E E M M E E N N T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D Z Z U U R R N N U U T T Z Z U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R C C H H A A N N C C E E N N I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R : : I I N N N N E E N N U U N N D D E E N N D D N N U U T T Z Z E E R R : : I I N N N N E E N N S S O O W W I I E E D D I I E E W W I I R R K K S S A A M M K K E E I I T T D D I I E E S S E E R R M M A A S S S S N N A A H H M M E E N N ( ( S S 4 4 - - 4 4 ) ) 5 5 . . 4 4 . . 1 1 P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Ein wesentlicher Schwerpunkt der ESG-Retail-Strategie besteht in der Förderung eines umfassenden Nachhaltig- keitsbewusstseins der Berater:innen. Ziel ist es, ihre Nach- haltigkeitskompetenz zu erweitern und sicherzustellen, dass sie dieses Wissen gezielt in ihre Gespräche mit Kund:innen einbringen können. Im Geschäftsjahr wurde in Österreich ein ESG-Check, der neben Umweltkriterien auch soziale Kriterien wie die Förderung von Chancen- gleichheit und Inklusion umfasst (siehe auch die Angaben in Kapitel 2.5), als fester Bestandteil in den Produktent- wicklungsprozess implementiert. Gezielte Schulungsange- bote zur ESG-Guideline und zum ESG-Check unterstüt- zen die Produktverantwortlichen zudem dabei, ESG-As- pekte direkt in die Produktentwicklung zu integrieren. Im Geschäftsjahr wurden in Österreich diverse IT-Tools für den Beratungsprozess implementiert, um sicherzustel- len, dass die Berater:innen bei der Erfassung der Wünsche und Bedürfnisse der Kund:innen im Rahmen des Bera- tungsgesprächs entsprechend unterstützt werden. Um die sozialen Aspekte der ESG-Retail-Strategie zu ad- ressieren, wird auch an der Verbesserung der Zugänglich- keit zu Produkten gearbeitet. So wurden in Österreich im Geschäftsjahr Pilotprojekte im Bereich der Online-Kun- denbetreuung durchgeführt. Ein speziell eingerichtetes Team übernimmt dabei die Beratungstermine, die die Kund:innen selbständig über die Website vereinbaren können, um eine ortsunabhängige Beratung zu ermögli- chen. Dabei haben die Kund:innen auch die Möglichkeit, aus verschiedenen Sprachen zu wählen. Um die Verständ- lichkeit für Kund:innen zu verbessern, wurden Doku- mente wie Vertrags- und Informationsunterlagen zudem in einfacher Sprache verfasst und getestet. Zur regelmäßigen Bewertung aller im Vertrieb befindli- chen Produkte wurde im Geschäftsjahr in Österreich ein umfassender Prozess implementiert. Dadurch wird nun gezielt überprüft, ob die Produkte im definierten Ziel- markt auch erfolgreich verkauft werden oder ob neue Rah- menbedingungen eine Anpassung der Produkte erforder- lich machen. Die Überprüfung beruht auf der Auswertung allfälliger Kundenbeschwerden, einer Befragung von Ver- triebsmitarbeiter:innen zu den Zielmarktdefinitionen und der Analyse versicherungstechnischer Kennzahlen. Bei Lebensversicherungsprodukten wird zusätzlich noch eine quantitative und qualitative Produktbewertung durchge- führt, um sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin ei- nen Mehrwert für die Kund:innen bietet. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch mit ver- schiedenen Interessensvertretungen. In den anderen Märkten, in denen UNIQA tätig ist, wer- den derzeit konkrete Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um negative Auswirkungen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu mindern und den Zugang zu Produk- ten zu erleichtern. Zudem werden im Jahr 2025 verschie- dene neue Schulungsformate eingeführt, so etwa Nachhal- tigkeitstrainings für die Mitarbeitenden im Vertrieb. 5 5 . . 4 4 . . 2 2 D D a a t t e e n n s s c c h h u u t t z z Ein umfassendes datenschutzrechtliches Risikomanage- ment identifiziert potenzielle Datenschutzrisiken durch Risikoanalysen frühzeitig und ermöglicht auf diese Weise gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung. Bei UNIQA ist Datenschutz in verschiedene Managementsysteme in- tegriert, sowohl im operationalen wie auch im strategi- schen Bereich. Das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist dabei eng mit dem Risikomanagementsystem und dem Compliance Management System verknüpft. Ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanage- mentsystems ist die umfassende datenschutzrechtliche Beratung durch die Abteilung Datenschutz. Diese steht den Mitarbeitenden gruppenweit zur Verfügung und ist bei datenschutzrelevanten neuen Vorhaben und Projekten im Rahmen eines standardisierten Prozesses 127 Konzernlagebericht verpflichtend vorgesehen. Dies stellt sicher, dass Ge- schäftspraktiken im Einklang mit den regulatorischen An- forderungen stehen und keine negativen datenschutzrele- vanten Auswirkungen für die betroffenen Personen nach sich ziehen. Das Datenschutzmanagementsystem umfasst auch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der zu einer regelmäßigen Überarbeitung der Datenschutzricht- linien und der Datenschutz Guideline führt. Ebenso über- prüft die Abteilung Datenschutz in ihrer Funktion als Se- cond Line of Defence im Rahmen der reaktiven Maßnah- men den sogenannten Data Breach Prozess und stellt fest, ob er inhaltlich, zeitlich und von den getroffenen Maßnah- men her im Sinne der Betroffenen wirksam und effektiv ist. Zudem stehen Abhilfemaßnahmen zur Verfügung, die basierend auf Einzelbewertungen im Fall von Daten- schutzverletzungen ergriffen werden können. Dazu zählen etwa die Löschung von Daten, die Sperrung von Geräten, Passwortänderungen und zielgruppenspezifische Schu- lungen. Wenn UNIQA solche Maßnahmen ergreift, werden auch die betroffenen Kund:innen entsprechend infor- miert, sofern eine aktive Interaktion erforderlich ist. Ab- seits davon tragen auch Präventivmaßnahmen wie die Im- plementierung technischer und organisatorischer Vorkeh- rungen, die Etablierung von Privacy by Design und Privacy by Default Prinzipien, Zugriffskonzepte, Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen zur Vorbeugung gegen Datenschutzverletzungen bei. Durch regelmäßige Schulungen über die Grundlagen des Datenschutzes und über den Umgang mit personenbezo- genen Daten wird gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden über die aktuellen Datenschutzanforderungen informiert sind und wissen, wie sie diese in ihrer täglichen Arbeit um- setzen können. Dies reduziert das Risiko von Daten- schutzverletzungen und erhöht die allgemeine Datensi- cherheit im Unternehmen. Diese Schulungen sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend und finden alle zwei Jahre beziehungsweise bei Neueintritt statt. Für die einzelnen Fachbereiche wurden im Geschäftsjahr diverse Hilfsdoku- mente erstellt, die zur Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzes dienen. Dazu zählen beispielsweise An- leitungen zum datenschutzkonformen Umgang mit Coo- kies oder Hilfestellung bei der Gestaltung der daten- schutzrechtlichen Rollenverteilung. Ebenfalls im Ge- schäftsjahr wurde der Aspekt des Datenschutzes bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz im Beratungsprozess noch besser und umfangreicher implementiert. Zudem wurde ein erweiterter Prozess zur Prüfung und Überwa- chung der von UNIQA genutzten Dienstleister:innen ein- geführt, um auch diese auf Datenschutzkonformität über- prüfen zu können. 5 5 . . 4 4 . . 3 3 C C y y b b e e r r s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Hinsichtlich des Umganges mit potenziellen negativen Auswirkungen, die in Folge eines Cybervorfalls für Kund:innen entstehen könnten und damit verbundenen Abhilfemaßnahmen wird auf die im Kapitel 5.5.2 beschrie- bene Vorgehensweise verwiesen. Diese Maßnahmen um- fassen regelmäßige Sicherheits-Updates, Bedrohungsana- lysen, Sicherheitsrichtlinien sowie modernste Technolo- gien wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Ver- schlüsselung. Unter anderem werden fortschrittliche Tools zur frühzeitigen Erkennung und Überwachung un- gewöhnlicher Aktivitäten und Bedrohungen eingesetzt. Mitarbeitende erhalten jährlich und bei Neueintritt eine Schulung zum Thema Cybersicherheit und nehmen dazu an Sensibilisierungsprogrammen teil, die zur Steigerung des entsprechenden Risikobewusstseins beitragen. Diese sind auf die neuesten Bedrohungen und Angriffsarten aus- gerichtet und umfassen je nach Zielgruppe sowohl theore- tische Kenntnisse als auch praktische Übungen wie etwa die Teilnahme an Krisensimulationen. Der Cybersicherheitsaktionsplan, der sich aus der Cyber- sicherheitsstrategie ableitet, enthält eine Kombination technischer, organisatorischer und personeller Maßnah- men. In Bezug auf die technischen Maßnahmen lag der Fo- kus im Geschäftsjahr auf der Verstärkung der Netzwerksi- cherheit, automatisierter Bedrohungserkennung sowie Datensicherung und Wiederherstellungsplänen. Die orga- nisatorischen Maßnahmen beinhalten unter anderem die Risikobewertung und das Risikomanagement sowie den Incident Response Plan. Unter personellen Maßnahmen sind die Schulungen und die Sensibilisierung, das Recru- ting von Expert:innen und Spezialist:innen sowie die Un- ternehmenskultur, insbesondere der allgemeine Umgang mit Cybersicherheit, zusammengefasst. Um die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stär- ken, wurde ein umfassendes Resilience Management Sys- tem implementiert, das verschiedene Sicherheits- und Krisenmanagementansätze zusammenfasst. Durch ein Business Continuity Management (BCM) wird die Auf- rechthaltung kritischer Geschäftsprozesse sowohl wäh- rend als auch nach einem Vorfall anhand von festgelegten Plänen und Prozessen gewährleistet. Ein IT-Service Continuity Management (ITSCM) beinhal- tet Notfallwiederherstellungspläne und sieht eine regel- mäßige Überprüfung der IT-Risiken vor. Im Fall eines Si- cherheitsvorfalls agiert ein Incident-Response-Team, das anhand klar definierter Prozesse für die Identifikation, Eindämmung, Behebung und Analyse von Sicherheitsvorfällen den Schaden minimiert und die zeit- nahe Wiederherstellung der Systeme sicherstellt. Die Pläne und Maßnahmen zur Bewältigung akuter Notfälle, die den Geschäftsbetrieb gefährden, sowie die Koordina- tion von internen und externen Ressourcen sind im Emergency Management verankert. Im Jahr 2025 liegt der Fokus für die Implementierung zu- sätzlicher Maßnahmen insbesondere auf den erforderli- chen Anpassungen des DSMS, um die regulatorischen An- forderungen im Bereich künstlicher Intelligenz zu erfül- len und sicherzustellen, dass bei der Nutzung innovativer Technologien die datenschutzrechtlichen Grundsätze und die Prinzipien der Datensicherheit gewährleistet sind. Die Aufgabe von UNIQA besteht darin, spezifische Maßnah- men zur Erreichung der gesetzten Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Fort- schritte und eine Anpassung des Aktionsplans bei Bedarf werden wesentlich zur Erreichung der gesetzten Ziele bei- tragen. 55..55 ZZIIEELLEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT DDEERR BBEEWWÄÄLLTTIIGGUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR NNEEGGAATTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, DDEERR FFÖÖRRDDEERRUUNNGG PPOOSSIITTIIVVEERR AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD DDEEMM UUMMGGAANNGG MMIITT WWEESSEENNTTLLIICCHHEENN RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN ((SS44--55)) 55..55..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt Die Formulierung quantitativer Ziele und die Definition von Kennzahlen, die UNIQA bei der Bewältigung bzw. Nutzung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen unterstützen, sind gerade in Arbeit. Ziel der nächsten Jahre wird es sein, für alle UNIQA Märkte eine quantitative Basis zu schaffen. Ein entsprechender Über- wachungsprozess kann erst im Zuge der Festlegung der quantitativen Ziele aufgebaut werden. 55..55..22 DDaatteennsscchhuuttzz Um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, die insbesondere durch die Digitalstrategie der EU getrie- ben werden, wird es unter anderem erforderlich, eine ge- samtheitliche Betrachtung des Datenschutzes vorzuneh- men und das Governance Framework für Data Governance weiterzuentwickeln. Ein Datenschutzaktionsplan legt da- bei jährliche Ziele fest, die dazu dienen wesentliche Risi- ken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbe- zogener Daten von Mitarbeitenden und Kund:innen zu mindern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Ziele beziehen sich für das Jahr 2025 vor allem auf die oben angeführten Maßnahmen und gesetzlichen An- forderungen. Aufgrund der Komplexität der Materie und in Ermangelung konkreter Zielwerte können hier keine weiteren quantitativen bzw. zeitgebundenen Ziele ange- führt werden. 55..55..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt Auch in Zukunft wird UNIQA ihre Cybersecurity-Strategie zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen weiter aus- bauen, um ihre Cyberresilienz zu stärken und sicherzu- stellen. Dies soll insbesondere durch die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen erfolgen. So werden im Jahr 2025 die DORA-Anforderungen der EU eingeführt, die ge- meinsam mit der Implementierung von Third Party Security Risk Management und den Maßnahmen zur Ver- waltung von Sicherheitsrisiken zur Gewährleistung ein- heitlicher Standards und zur Erfüllung der Sicherheitsan- forderungen Dritter beitragen. Um die identifizierten Sicherheitsrisiken zu minimieren, werden die vorhandenen Maßnahmen laufend überprüft und aktualisiert. Dadurch werden auch die Behebung et- waiger Schwachstellen, die Datenintegrität, die Vertrau- lichkeit und die Systemverfügbarkeit gewährleistet. Wei- teres finden regelmäßige Audits und Tests statt, die zur kontinuierlichen Stärkung der Resilienz gegenüber Cyber- bedrohungen dienen. 128 Jahresfinanzbericht 2024 verpflichtend vorgesehen. Dies stellt sicher, dass Ge- schäftspraktiken im Einklang mit den regulatorischen An- forderungen stehen und keine negativen datenschutzrele- vanten Auswirkungen für die betroffenen Personen nach sich ziehen. Das Datenschutzmanagementsystem umfasst auch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der zu einer regelmäßigen Überarbeitung der Datenschutzricht- linien und der Datenschutz Guideline führt. Ebenso über- prüft die Abteilung Datenschutz in ihrer Funktion als Se- cond Line of Defence im Rahmen der reaktiven Maßnah- men den sogenannten Data Breach Prozess und stellt fest, ob er inhaltlich, zeitlich und von den getroffenen Maßnah- men her im Sinne der Betroffenen wirksam und effektiv ist. Zudem stehen Abhilfemaßnahmen zur Verfügung, die basierend auf Einzelbewertungen im Fall von Daten- schutzverletzungen ergriffen werden können. Dazu zählen etwa die Löschung von Daten, die Sperrung von Geräten, Passwortänderungen und zielgruppenspezifische Schu- lungen. Wenn UNIQA solche Maßnahmen ergreift, werden auch die betroffenen Kund:innen entsprechend infor- miert, sofern eine aktive Interaktion erforderlich ist. Ab- seits davon tragen auch Präventivmaßnahmen wie die Im- plementierung technischer und organisatorischer Vorkeh- rungen, die Etablierung von Privacy by Design und Privacy by Default Prinzipien, Zugriffskonzepte, Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen zur Vorbeugung gegen Datenschutzverletzungen bei. Durch regelmäßige Schulungen über die Grundlagen des Datenschutzes und über den Umgang mit personenbezo- genen Daten wird gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden über die aktuellen Datenschutzanforderungen informiert sind und wissen, wie sie diese in ihrer täglichen Arbeit um- setzen können. Dies reduziert das Risiko von Daten- schutzverletzungen und erhöht die allgemeine Datensi- cherheit im Unternehmen. Diese Schulungen sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend und finden alle zwei Jahre beziehungsweise bei Neueintritt statt. Für die einzelnen Fachbereiche wurden im Geschäftsjahr diverse Hilfsdoku- mente erstellt, die zur Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzes dienen. Dazu zählen beispielsweise An- leitungen zum datenschutzkonformen Umgang mit Coo- kies oder Hilfestellung bei der Gestaltung der daten- schutzrechtlichen Rollenverteilung. Ebenfalls im Ge- schäftsjahr wurde der Aspekt des Datenschutzes bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz im Beratungsprozess noch besser und umfangreicher implementiert. Zudem wurde ein erweiterter Prozess zur Prüfung und Überwa- chung der von UNIQA genutzten Dienstleister:innen ein- geführt, um auch diese auf Datenschutzkonformität über- prüfen zu können. 55..44..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt Hinsichtlich des Umganges mit potenziellen negativen Auswirkungen, die in Folge eines Cybervorfalls für Kund:innen entstehen könnten und damit verbundenen Abhilfemaßnahmen wird auf die im Kapitel 5.5.2 beschrie- bene Vorgehensweise verwiesen. Diese Maßnahmen um- fassen regelmäßige Sicherheits-Updates, Bedrohungsana- lysen, Sicherheitsrichtlinien sowie modernste Technolo- gien wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Ver- schlüsselung. Unter anderem werden fortschrittliche Tools zur frühzeitigen Erkennung und Überwachung un- gewöhnlicher Aktivitäten und Bedrohungen eingesetzt. Mitarbeitende erhalten jährlich und bei Neueintritt eine Schulung zum Thema Cybersicherheit und nehmen dazu an Sensibilisierungsprogrammen teil, die zur Steigerung des entsprechenden Risikobewusstseins beitragen. Diese sind auf die neuesten Bedrohungen und Angriffsarten aus- gerichtet und umfassen je nach Zielgruppe sowohl theore- tische Kenntnisse als auch praktische Übungen wie etwa die Teilnahme an Krisensimulationen. Der Cybersicherheitsaktionsplan, der sich aus der Cyber- sicherheitsstrategie ableitet, enthält eine Kombination technischer, organisatorischer und personeller Maßnah- men. In Bezug auf die technischen Maßnahmen lag der Fo- kus im Geschäftsjahr auf der Verstärkung der Netzwerksi- cherheit, automatisierter Bedrohungserkennung sowie Datensicherung und Wiederherstellungsplänen. Die orga- nisatorischen Maßnahmen beinhalten unter anderem die Risikobewertung und das Risikomanagement sowie den Incident Response Plan. Unter personellen Maßnahmen sind die Schulungen und die Sensibilisierung, das Recru- ting von Expert:innen und Spezialist:innen sowie die Un- ternehmenskultur, insbesondere der allgemeine Umgang mit Cybersicherheit, zusammengefasst. Um die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stär- ken, wurde ein umfassendes Resilience Management Sys- tem implementiert, das verschiedene Sicherheits- und Krisenmanagementansätze zusammenfasst. Durch ein Business Continuity Management (BCM) wird die Auf- rechthaltung kritischer Geschäftsprozesse sowohl wäh- rend als auch nach einem Vorfall anhand von festgelegten Plänen und Prozessen gewährleistet. Ein IT-Service Continuity Management (ITSCM) beinhal- tet Notfallwiederherstellungspläne und sieht eine regel- mäßige Überprüfung der IT-Risiken vor. Im Fall eines Si- cherheitsvorfalls agiert ein Incident-Response-Team, das anhand klar definierter Prozesse für die Identifikation, Eindämmung, Behebung und Analyse von Sicherheitsvorfällen den Schaden minimiert und die zeit- nahe Wiederherstellung der Systeme sicherstellt. Die Pläne und Maßnahmen zur Bewältigung akuter Notfälle, die den Geschäftsbetrieb gefährden, sowie die Koordina- tion von internen und externen Ressourcen sind im Emergency Management verankert. Im Jahr 2025 liegt der Fokus für die Implementierung zu- sätzlicher Maßnahmen insbesondere auf den erforderli- chen Anpassungen des DSMS, um die regulatorischen An- forderungen im Bereich künstlicher Intelligenz zu erfül- len und sicherzustellen, dass bei der Nutzung innovativer Technologien die datenschutzrechtlichen Grundsätze und die Prinzipien der Datensicherheit gewährleistet sind. Die Aufgabe von UNIQA besteht darin, spezifische Maßnah- men zur Erreichung der gesetzten Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Fort- schritte und eine Anpassung des Aktionsplans bei Bedarf werden wesentlich zur Erreichung der gesetzten Ziele bei- tragen. 5 5 . . 5 5 Z Z I I E E L L E E I I M M Z Z U U S S A A M M M M E E N N H H A A N N G G M M I I T T D D E E R R B B E E W W Ä Ä L L T T I I G G U U N N G G W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E R R N N E E G G A A T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N , , D D E E R R F F Ö Ö R R D D E E R R U U N N G G P P O O S S I I T T I I V V E E R R A A U U S S W W I I R R K K U U N N G G E E N N U U N N D D D D E E M M U U M M G G A A N N G G M M I I T T W W E E S S E E N N T T L L I I C C H H E E N N R R I I S S I I K K E E N N U U N N D D C C H H A A N N C C E E N N ( ( S S 4 4 - - 5 5 ) ) 5 5 . . 5 5 . . 1 1 P P r r i i v v a a t t k k u u n n d d e e n n g g e e s s c c h h ä ä f f t t Die Formulierung quantitativer Ziele und die Definition von Kennzahlen, die UNIQA bei der Bewältigung bzw. Nutzung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen unterstützen, sind gerade in Arbeit. Ziel der nächsten Jahre wird es sein, für alle UNIQA Märkte eine quantitative Basis zu schaffen. Ein entsprechender Über- wachungsprozess kann erst im Zuge der Festlegung der quantitativen Ziele aufgebaut werden. 5 5 . . 5 5 . . 2 2 D D a a t t e e n n s s c c h h u u t t z z Um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, die insbesondere durch die Digitalstrategie der EU getrie- ben werden, wird es unter anderem erforderlich, eine ge- samtheitliche Betrachtung des Datenschutzes vorzuneh- men und das Governance Framework für Data Governance weiterzuentwickeln. Ein Datenschutzaktionsplan legt da- bei jährliche Ziele fest, die dazu dienen wesentliche Risi- ken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbe- zogener Daten von Mitarbeitenden und Kund:innen zu mindern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Ziele beziehen sich für das Jahr 2025 vor allem auf die oben angeführten Maßnahmen und gesetzlichen An- forderungen. Aufgrund der Komplexität der Materie und in Ermangelung konkreter Zielwerte können hier keine weiteren quantitativen bzw. zeitgebundenen Ziele ange- führt werden. 5 5 . . 5 5 . . 3 3 C C y y b b e e r r s s i i c c h h e e r r h h e e i i t t Auch in Zukunft wird UNIQA ihre Cybersecurity-Strategie zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen weiter aus- bauen, um ihre Cyberresilienz zu stärken und sicherzu- stellen. Dies soll insbesondere durch die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen erfolgen. So werden im Jahr 2025 die DORA-Anforderungen der EU eingeführt, die ge- meinsam mit der Implementierung von Third Party Security Risk Management und den Maßnahmen zur Ver- waltung von Sicherheitsrisiken zur Gewährleistung ein- heitlicher Standards und zur Erfüllung der Sicherheitsan- forderungen Dritter beitragen. Um die identifizierten Sicherheitsrisiken zu minimieren, werden die vorhandenen Maßnahmen laufend überprüft und aktualisiert. Dadurch werden auch die Behebung et- waiger Schwachstellen, die Datenintegrität, die Vertrau- lichkeit und die Systemverfügbarkeit gewährleistet. Wei- teres finden regelmäßige Audits und Tests statt, die zur kontinuierlichen Stärkung der Resilienz gegenüber Cyber- bedrohungen dienen. 129 Konzernlagebericht 6. Unternehmensführung (ESRS G1) 6 6 . . 1 1 U U N N T T E E R R N N E E H H M M E E N N S S K K U U L L T T U U R R U U N N D D K K O O N N Z Z E E P P T T E E F F Ü Ü R R D D I I E E U U N N T T E E R R N N E E H H M M E E N N S S F F Ü Ü H H R R U U N N G G ( ( G G 1 1 - - 1 1 ) ) U U N N D D V V E E R R H H I I N N D D E E R R U U N N G G U U N N D D A A U U F F D D E E C C K K U U N N G G V V O O N N K K O O R R R R U U P P T T I I O O N N U U N N D D B B E E S S T T E E C C H H U U N N G G ( ( G G 1 1 - - 3 3 ) ) Eine Unternehmensstrategie, die auf den Leitprinzipien „Customer first“, „Einfachheit“, „Integrität“, „Verantwor- tung“ und „Gemeinschaft“ aufbaut, muss sich in der Un- ternehmenskultur widerspiegeln, indem diese Werte im täglichen Handeln der Mitarbeitenden verankert sind. Eine Unternehmenskultur, die nicht gelebt oder den Mit- arbeitenden nicht klar bzw. unzureichend vermittelt wird, führt dazu, dass die individuelle Entfaltung der Mitarbei- tenden gehemmt und ihre Leistung im Arbeitsalltag er- heblich beeinträchtigt wird. 6 6 . . 1 1 . . 1 1 I I n n t t e e r r n n e e V V o o r r s s c c h h r r i i f f t t e e n n u u n n d d E E U U - - W W h h i i s s t t l l e e b b l l o o w w e e r r - - R R i i c c h h t t l l i i n n i i e e Die Unternehmenskultur sowie die dazugehörenden Leit- prinzipien sind im Code of Conduct verankert. Dieser legt die internen Standards für ethisches Verhalten fest, die über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, für Mitarbeitende bindend sind, und den Beziehungen zu Kund:innen, Investor:innen und anderen Akteur:innen der Öffentlichkeit zugrunde liegen. Der Code of Conduct wurde vom Vorstand beschlossen und an alle Mitarbeiten- den im Anwendungsbereich kommuniziert. Basierend auf den UNIQA Leitprinzipien sind hier Regelungen in Bezug auf die Geschäftsintegrität sowie ethische Grundsätze zu- sammengefasst. Darüber hinaus liegt der Fokus auf sozia- len und ökologischen Aspekten, wie beispielsweise Um- gangsformen, Menschenrechten und Arbeitsnormen so- wie Umweltschutz. Der Code of Conduct, dessen Inhalte Bestandteil der jährlich verpflichtenden Compliance- Schulung für Mitarbeitende sind, ist öffentlich im Internet abrufbar. Die Evaluierung der Unternehmenskultur er- folgt in Form von Mitarbeiterumfragen sowie Informati- onsveranstaltungen für Mitarbeitende. Die Group Compliance Policy sowie der Group Compli- ance Standard beschreiben die Organisation der Compli- ance-Funktionen und beinhalten Regelungen zu wesentlichen Compliance-Themen, so zum Beispiel zur Korruptionsvermeidung und zum Umgang mit Hinweisen auf Non-Compliance. Während die geltende Group Com- pliance Policy uneingeschränkt für alle vollkonsolidierten Gesellschaften gilt, ist der Group Compliance Standard in sämtlichen (Rück-)Versicherungsgesellschaften vollum- fänglich anzuwenden. Für Zweigniederlassungen sowie für Nicht-(Rück-)Versicherungsunternehmen, die von we- sentlicher Bedeutung für UNIQA sind, finden ausgewählte Abschnitte dieses Regelwerks Anwendung. Die UN Con- vention against Corruption (UNCAC) wurde von Öster- reich bereits im Jahr 2006 ratifiziert. Die Group Compli- ance Policy regelt die Einhaltung der in Österreich gelten- den Bestimmungen und verpflichtet Mitarbeitende sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zur Achtung der Gesetze und internen Regelungen zur Korruptionsver- meidung. Für die Erstellung sämtlicher Vorschriften und die Durchführung der Schulungsmaßnahmen für Mitar- beitende – wie beispielsweise Compliance-Konferenzen, Compliance-Vorträge oder Compliance-Präsentationen- ist die UIG Compliance Funktion verantwortlich, die auf Ebene der UNIQA Insurance Group eingerichtet ist. Im Jahr 2023 hat Österreich die EU-Whistleblower-Richt- linie 2019/1937/EU in nationales Recht umgesetzt. Damit sind die UNIQA Insurance Group AG in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, die lokalen (Rück-)Versicherungsun- ternehmen sowie jene Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den gesetzlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, zur Einrichtung von internen Whistleblowing Mel- dekanälen verpflichtet. Unzureichende Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende können diese von wichtigen Meldungen abhalten und ne- gative Auswirkungen mit sich bringen. Eine inkonse- quente Verfolgung von Hinweisen auf Bestechung und Korruption kann sich negativ auf die Unternehmenskultur und das Integritätsverständnis der Mitarbeitenden aus- wirken. Deshalb betreibt UNIQA bereits seit dem Jahr 2018 ein Hinweisgeberportal, über das Verstöße gemeldet werden können. (Rück-)Versicherungsgesellschaften und Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwen- dungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen, be- arbeiten die Fälle selbstständig durch ihre lokalen Compli- ance-Funktionen oder durch eine definierte unabhängige Stelle. Für Nicht-Versicherungsgesellschaften und jene Gesellschaften, die den Whistleblowing- Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben, ist Group Compliance die zentrale Meldestelle. Neben den Mitarbei- tenden können auch externe Personen Hinweise auf Non- Compliance geben. Die Meldung kann über das Portal, auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich an die UIG Compliance-Funktion bzw. an die lokalen Compliance- Funktionen sowie bei Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwendungsbereich der EU-Whistleblower- Richtlinie fallen, an eine definierte unabhängige Stelle er- folgen. Dabei können Hinweisgebende eine Verdachtsmel- dung unter Angabe ihrer Daten oder, soweit dies das lokale Recht zulässt, anonym über das Portal abgeben. Nach Eingang des Hinweises bestätigen die Whistleblo- wing-Beauftragten den Erhalt und prüfen den Fall unter Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit. Spätestens nach drei Monaten erhält die Hinweisgeberin bzw. der Hinweisgeber eine Rückmeldung zum Stand oder zu einer möglichen Einstellung des Falls. Wird eine interne Person beschuldigt, muss diese darüber informiert werden unter der Voraussetzung, dass die Ano- nymität der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers ge- wahrt bleibt und die Untersuchung nicht gefährdet wird. Der Aufgabenbereich der Mitarbeitenden, welche die Hin- weise auf Non-Compliance bearbeiten, ist klar von den Verantwortlichkeiten der in die Angelegenheit involvier- ten Personen getrennt. Bei Vorwürfen gegen Mitarbei- tende werden gemäß der Whistleblowing-Betriebsverein- barung der Bereich „People“ (das Personalwesen von UNIQA) sowie der Betriebsrat benachrichtigt. Die Bear- beitung erfolgt unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wobei Personen, gegen die sich der Hinweis richtet, von der Bearbeitung ausgeschlossen sind. Hinweisgeber:innen genießen rechtlichen Schutz, wenn sie berechtigte Gründe haben anzunehmen, dass die von ihnen gemeldeten Infor- mationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dabei genügt es, dass sie glauben, die In- formationen seien zutreffend. Mitarbeitende sind vor jeg- licher Vergeltung sowie vor der Androhung von Vergel- tungsmaßnahmen infolge einer Meldung geschützt. Die Whistleblower-Richtlinie führt Beispiele für Vergeltungs- maßnahmen an, darunter insbesondere: Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare Maßnah- men Herabstufung oder Versagung einer Beförderung Aufgabenverlagerung, Änderung des Arbeitsorts, Ge- haltsminderung, Änderung der Arbeitszeit Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen Negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses Disziplinarmaßnahmen, Rügen oder sonstige Sanktionen einschließlich finanzieller Sanktionen UNIQA als Arbeitgeberin anerkennt, dass jede unrechtmä- ßige Vergeltung gegenüber Mitarbeitenden gemäß dem lo- kalen Hinweisgeberschutzgesetz Konsequenzen haben kann. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten jährlich einen Compliance-Bericht über die Anzahl, den Status und gegebenenfalls die Ergebnisse der Untersu- chungen zu einzelnen Meldungen. Diese können unter an- derem auch Themen wie Korruption oder Bestechung um- fassen. Zur Korruptionsprävention hat UNIQA Melde- und Ge- nehmigungspflichten im Zusammenhang mit Zuwendun- gen festgelegt. Mithilfe der Zuwendungsdatenbank, eines IT-Tools, werden Zuwendungen (Spenden, Sponsorings, Geschenke und Einladungen) an Mitarbeitende und von diesen erfasst und von Compliance überprüft und gegebe- nenfalls genehmigt. Die Zuwendungsdatenbank basiert auf der Group Compliance Policy, dem Group Compliance Standard und dem Code of Conduct. 66..11..22 EErrkkeennnnuunngg uunndd BBeewweerrttuunngg vvoonn RRiissiikkeenn Innerhalb eines Unternehmens gibt es Funktionen, die als besonders gefährdet in Bezug auf Korruption und Beste- chung einzustufen sind. Die Identifikation dieser risikobe- hafteten Funktionen erfolgt bei (Rück-)Versicherungsun- ternehmen durch die lokale Compliance-Funktion sowie bei Nicht- (Rück)Versicherungsunternehmen und Zweig- niederlassungen durch die für Compliance-relevante The- men zuständigen Personen. Für die (Rück-)Versiche- rungsunternehmen wurden die folgenden risikobehafte- ten Funktionen und Mitarbeitenden identifiziert: Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des Aufsichts- rats und der dazugehörigen Aufsichtsratsausschüsse, Mitarbeitende folgender Abteilungen: Einkauf Vertrieb Underwriting Schadenmanagement Geldwäscheprävention und Sanktionen Mitarbeitende folgender Governance-Funktionen im Sinn der Group Governance Policy: Compliance 130 Jahresfinanzbericht 2024 6. Unternehmensführung (ESRS G1) 66..11 UUNNTTEERRNNEEHHMMEENNSSKKUULLTTUURR UUNNDD KKOONNZZEEPPTTEE FFÜÜRR DDIIEE UUNNTTEERRNNEEHHMMEENNSSFFÜÜHHRRUUNNGG ((GG11--11)) UUNNDD VVEERRHHIINNDDEERRUUNNGG UUNNDD AAUUFFDDEECCKKUUNNGG VVOONN KKOORRRRUUPPTTIIOONN UUNNDD BBEESSTTEECCHHUUNNGG ((GG11--33)) Eine Unternehmensstrategie, die auf den Leitprinzipien „Customer first“, „Einfachheit“, „Integrität“, „Verantwor- tung“ und „Gemeinschaft“ aufbaut, muss sich in der Un- ternehmenskultur widerspiegeln, indem diese Werte im täglichen Handeln der Mitarbeitenden verankert sind. Eine Unternehmenskultur, die nicht gelebt oder den Mit- arbeitenden nicht klar bzw. unzureichend vermittelt wird, führt dazu, dass die individuelle Entfaltung der Mitarbei- tenden gehemmt und ihre Leistung im Arbeitsalltag er- heblich beeinträchtigt wird. 66..11..11 IInntteerrnnee VVoorrsscchhrriifftteenn uunndd EEUU--WWhhiissttlleebblloowweerr--RRiicchhttlliinniiee Die Unternehmenskultur sowie die dazugehörenden Leit- prinzipien sind im Code of Conduct verankert. Dieser legt die internen Standards für ethisches Verhalten fest, die über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, für Mitarbeitende bindend sind, und den Beziehungen zu Kund:innen, Investor:innen und anderen Akteur:innen der Öffentlichkeit zugrunde liegen. Der Code of Conduct wurde vom Vorstand beschlossen und an alle Mitarbeiten- den im Anwendungsbereich kommuniziert. Basierend auf den UNIQA Leitprinzipien sind hier Regelungen in Bezug auf die Geschäftsintegrität sowie ethische Grundsätze zu- sammengefasst. Darüber hinaus liegt der Fokus auf sozia- len und ökologischen Aspekten, wie beispielsweise Um- gangsformen, Menschenrechten und Arbeitsnormen so- wie Umweltschutz. Der Code of Conduct, dessen Inhalte Bestandteil der jährlich verpflichtenden Compliance- Schulung für Mitarbeitende sind, ist öffentlich im Internet abrufbar. Die Evaluierung der Unternehmenskultur er- folgt in Form von Mitarbeiterumfragen sowie Informati- onsveranstaltungen für Mitarbeitende. Die Group Compliance Policy sowie der Group Compli- ance Standard beschreiben die Organisation der Compli- ance-Funktionen und beinhalten Regelungen zu wesentlichen Compliance-Themen, so zum Beispiel zur Korruptionsvermeidung und zum Umgang mit Hinweisen auf Non-Compliance. Während die geltende Group Com- pliance Policy uneingeschränkt für alle vollkonsolidierten Gesellschaften gilt, ist der Group Compliance Standard in sämtlichen (Rück-)Versicherungsgesellschaften vollum- fänglich anzuwenden. Für Zweigniederlassungen sowie für Nicht-(Rück-)Versicherungsunternehmen, die von we- sentlicher Bedeutung für UNIQA sind, finden ausgewählte Abschnitte dieses Regelwerks Anwendung. Die UN Con- vention against Corruption (UNCAC) wurde von Öster- reich bereits im Jahr 2006 ratifiziert. Die Group Compli- ance Policy regelt die Einhaltung der in Österreich gelten- den Bestimmungen und verpflichtet Mitarbeitende sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zur Achtung der Gesetze und internen Regelungen zur Korruptionsver- meidung. Für die Erstellung sämtlicher Vorschriften und die Durchführung der Schulungsmaßnahmen für Mitar- beitende – wie beispielsweise Compliance-Konferenzen, Compliance-Vorträge oder Compliance-Präsentationen- ist die UIG Compliance Funktion verantwortlich, die auf Ebene der UNIQA Insurance Group eingerichtet ist. Im Jahr 2023 hat Österreich die EU-Whistleblower-Richt- linie 2019/1937/EU in nationales Recht umgesetzt. Damit sind die UNIQA Insurance Group AG in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, die lokalen (Rück-)Versicherungsun- ternehmen sowie jene Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den gesetzlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, zur Einrichtung von internen Whistleblowing Mel- dekanälen verpflichtet. Unzureichende Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende können diese von wichtigen Meldungen abhalten und ne- gative Auswirkungen mit sich bringen. Eine inkonse- quente Verfolgung von Hinweisen auf Bestechung und Korruption kann sich negativ auf die Unternehmenskultur und das Integritätsverständnis der Mitarbeitenden aus- wirken. Deshalb betreibt UNIQA bereits seit dem Jahr 2018 ein Hinweisgeberportal, über das Verstöße gemeldet werden können. (Rück-)Versicherungsgesellschaften und Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwen- dungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen, be- arbeiten die Fälle selbstständig durch ihre lokalen Compli- ance-Funktionen oder durch eine definierte unabhängige Stelle. Für Nicht-Versicherungsgesellschaften und jene Gesellschaften, die den Whistleblowing- Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben, ist Group Compliance die zentrale Meldestelle. Neben den Mitarbei- tenden können auch externe Personen Hinweise auf Non- Compliance geben. Die Meldung kann über das Portal, auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich an die UIG Compliance-Funktion bzw. an die lokalen Compliance- Funktionen sowie bei Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwendungsbereich der EU-Whistleblower- Richtlinie fallen, an eine definierte unabhängige Stelle er- folgen. Dabei können Hinweisgebende eine Verdachtsmel- dung unter Angabe ihrer Daten oder, soweit dies das lokale Recht zulässt, anonym über das Portal abgeben. Nach Eingang des Hinweises bestätigen die Whistleblo- wing-Beauftragten den Erhalt und prüfen den Fall unter Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit. Spätestens nach drei Monaten erhält die Hinweisgeberin bzw. der Hinweisgeber eine Rückmeldung zum Stand oder zu einer möglichen Einstellung des Falls. Wird eine interne Person beschuldigt, muss diese darüber informiert werden unter der Voraussetzung, dass die Ano- nymität der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers ge- wahrt bleibt und die Untersuchung nicht gefährdet wird. Der Aufgabenbereich der Mitarbeitenden, welche die Hin- weise auf Non-Compliance bearbeiten, ist klar von den Verantwortlichkeiten der in die Angelegenheit involvier- ten Personen getrennt. Bei Vorwürfen gegen Mitarbei- tende werden gemäß der Whistleblowing-Betriebsverein- barung der Bereich „People“ (das Personalwesen von UNIQA) sowie der Betriebsrat benachrichtigt. Die Bear- beitung erfolgt unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wobei Personen, gegen die sich der Hinweis richtet, von der Bearbeitung ausgeschlossen sind. Hinweisgeber:innen genießen rechtlichen Schutz, wenn sie berechtigte Gründe haben anzunehmen, dass die von ihnen gemeldeten Infor- mationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dabei genügt es, dass sie glauben, die In- formationen seien zutreffend. Mitarbeitende sind vor jeg- licher Vergeltung sowie vor der Androhung von Vergel- tungsmaßnahmen infolge einer Meldung geschützt. Die Whistleblower-Richtlinie führt Beispiele für Vergeltungs- maßnahmen an, darunter insbesondere: Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare Maßnah- men Herabstufung oder Versagung einer Beförderung Aufgabenverlagerung, Änderung des Arbeitsorts, Ge- haltsminderung, Änderung der Arbeitszeit Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen Negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses Disziplinarmaßnahmen, Rügen oder sonstige Sanktionen einschließlich finanzieller Sanktionen UNIQA als Arbeitgeberin anerkennt, dass jede unrechtmä- ßige Vergeltung gegenüber Mitarbeitenden gemäß dem lo- kalen Hinweisgeberschutzgesetz Konsequenzen haben kann. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten jährlich einen Compliance-Bericht über die Anzahl, den Status und gegebenenfalls die Ergebnisse der Untersu- chungen zu einzelnen Meldungen. Diese können unter an- derem auch Themen wie Korruption oder Bestechung um- fassen. Zur Korruptionsprävention hat UNIQA Melde- und Ge- nehmigungspflichten im Zusammenhang mit Zuwendun- gen festgelegt. Mithilfe der Zuwendungsdatenbank, eines IT-Tools, werden Zuwendungen (Spenden, Sponsorings, Geschenke und Einladungen) an Mitarbeitende und von diesen erfasst und von Compliance überprüft und gegebe- nenfalls genehmigt. Die Zuwendungsdatenbank basiert auf der Group Compliance Policy, dem Group Compliance Standard und dem Code of Conduct. 6 6 . . 1 1 . . 2 2 E E r r k k e e n n n n u u n n g g u u n n d d B B e e w w e e r r t t u u n n g g v v o o n n R R i i s s i i k k e e n n Innerhalb eines Unternehmens gibt es Funktionen, die als besonders gefährdet in Bezug auf Korruption und Beste- chung einzustufen sind. Die Identifikation dieser risikobe- hafteten Funktionen erfolgt bei (Rück-)Versicherungsun- ternehmen durch die lokale Compliance-Funktion sowie bei Nicht- (Rück)Versicherungsunternehmen und Zweig- niederlassungen durch die für Compliance-relevante The- men zuständigen Personen. Für die (Rück-)Versiche- rungsunternehmen wurden die folgenden risikobehafte- ten Funktionen und Mitarbeitenden identifiziert: Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des Aufsichts- rats und der dazugehörigen Aufsichtsratsausschüsse, Mitarbeitende folgender Abteilungen: Einkauf Vertrieb Underwriting Schadenmanagement Geldwäscheprävention und Sanktionen Mitarbeitende folgender Governance-Funktionen im Sinn der Group Governance Policy: Compliance 131 Konzernlagebericht Aktuariat Interne Revision Risikomanagement Mitarbeitende mit folgenden Schlüsselfunktionen im Sinn der Group Governance Policy: Finanz- und Immobilienmanagement Rückversicherung In den Nicht-(Rück)Versicherungsunternehmen sowie Zweigniederlassungen, die im Wesentlichen Immobilien- gesellschaften, Dienstleistungsunternehmen sowie Pensi- ons- und Investmentfonds umfassen, variieren die risiko- behafteten Funktionen je nach Geschäftsmodell und inter- nen Strukturen. Zu den risikobehafteten Abteilungen und Funktionen zählen bei diesen Gesellschaften jedenfalls die Geschäftsführung sowie Schlüsselfunktionen im Manage- ment. Neben den bei den (Rück-)Versicherungsgesell- schaften identifizierten Funktionen wurden in den Immo- biliengesellschaften das Immobilienmanagement und die Immobilienentwicklung sowie in den Pensionsfonds die Anlageverwaltung als risikobehaftete Funktionen einge- stuft. 6 6 . . 1 1 . . 3 3 S S c c h h u u l l u u n n g g e e n n Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung kön- nen zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Kon- sequenzen führen. Unzureichende Information und man- gelnde Schulung der Mitarbeitenden können diese Risiken zusätzlich verschärfen. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Mitarbeitenden nehmen jährlich an verpflichtenden Schulungen zur Prävention von Korruption und Beste- chung teil. Die Schulungen umfassen inhaltlich zumindest die folgenden Themen: Korruptionsvermeidung, einschließlich der Definition von Korruption und Bestechung Richtlinien zu ethischem Verhalten Spenden und Sponsoring Vorteilsannahme und deren ordnungsgemäße Meldung Whistleblowing-Prozesse, einschließlich der Meldung und der Untersuchung von Verstößen Umgang mit Interessenkonflikten Diese Schulungen können als Präsenzveranstaltungen, Webinare oder E-Learnings durchgeführt werden. Für neue Mitarbeitende finden sie unmittelbar (längstens in- nerhalb von drei Monaten) nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit einer Mindestdauer von einer Stunde statt. Ziel ist es, ein umfassendes Bewusst- sein für ethisches Verhalten und rechtliche Vorgaben zu schaffen und die Einhaltung der diesbezüglichen Stan- dards sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Compli- ance-Funktionen bzw. Mitarbeitende von Compliance-Ab- teilungen mindestens einmal pro Jahr an einer externen Weiterbildung teilnehmen. DDuurrcchhggeeffüühhrrttee AAnnttii-- KK o o r r r r u u p p t t i i o o n n s s s s c c h h u u l l u u n n g g e e n n Risikobehaftete Funktionen Organe 1) A A b b d d e e c c k k u u n n g g d d u u r r c c h h S S c c h h u u l l u u n n g g e e n n Insgesamt (Anzahl nach Köpfen) 6.030 22 Geschulte Personen insgesamt 4.808 20 Geschulte Personen in Prozent 80 % 91 % S S c c h h u u l l u u n n g g s s m m e e t t h h o o d d e e u u n n d d D D a a u u e e r r Präsenzschulungen 20 min – 1 Stunde 20 min Computerbasierte Schulungen 20 min – 1 Stunde 20 min Häufigkeit Wie häufig sind Schulungen erforderlich? Jährlich Jährlich Behandelte Themen Definition von Korruption Ja Ja Konzepte Ja Ja Spenden, Sponsoring, Zuwendungen und die Berichterstattung Ja Ja Whistleblowing und Berichterstattung Ja Ja Interessenkonflikt Ja Ja 1) Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 6 6 . . 2 2 M M A A N N A A G G E E M M E E N N T T D D E E R R B B E E Z Z I I E E H H U U N N G G E E N N Z Z U U L L I I E E F F E E R R A A N N T T : : I I N N N N E E N N ( ( G G 1 1 - - 2 2 ) ) Eine verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie kann ei- nen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Gestaltung der Wertschöpfungskette leisten. Neben der Erzielung eines optimalen Preis-Leistungs-Ver- hältnisses sind die Beschaffungsprozesse darauf ausge- richtet, den Anforderungen in den Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit zu entsprechen. Die Group Procure- ment Policy definiert Richtlinien, die sicherstellen, dass Lieferant:innen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch so- zial und ökologisch nachhaltig agieren. Diese Richtlinien zielen darauf ab, durch die Nutzung von Marktvergleichen die Beschaffungsprozesse zu optimieren und durch die Anwendung von Standards Compliance Anforderungen zu erfüllen. Ihr Geltungsbereich umfasst (Rück-)Versiche- rungsunternehmen sowie große Dienstleistungsunterneh- men. Die Umsetzung der Policy liegt in der Verantwortung des Head of Group Procurement und des für Operations, Data & IT zuständigen Vorstandsmitglieds. Im Rahmen des Lieferantenregistrierungsprozesses wer- den detaillierte Unternehmensstammdaten erhoben. Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach handeln. Dieser enthält die wesentlichen, sozialen und ökologi- schen Kriterien gemäß dem UN Global Compact. Für die bedeutendsten Lieferant:innen werden im Rahmen der Lieferantenqualifizierung jährliche Erhebungen durchge- führt, um die Einhaltung internationaler Menschen- rechtsstandards - etwa jener der International Labour Or- ganization (ILO) und der Vereinten Nationen - sowie die finanzielle Stabilität zu evaluieren, um potenzielle Liefe- rant:innenausfallrisiken zu identifizieren. 2025 werden die Ergebnisse aus einem im 4. Quartal 2024 gestarteten Third-Party-Risk-Management-Prozess vorliegen. Darauf basierend werden konkrete Maßnahmen zur Reduktion potenzieller Risiken in der Lieferkette erarbeitet. 66..33 KKOORRRRUUPPTTIIOONNSS-- OODDEERR BBEESSTTEECCHHUUNNGGSSVVOORRFFÄÄLLLLEE ((GG11--44)) Im Geschäftsjahr wurden keine Fälle von Korruption, Be- stechung oder Geldwäsche festgestellt. Weiters wurden keine bestätigten Gesetzesverstöße und keine Geldstrafen in diesen Bereichen verzeichnet. Anlassfallbezogene Maß- nahmen waren daher nicht erforderlich. Nähere Ausführungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung finden sich im Kapitel 6.3. 66..44 PPOOLLIITTIISSCCHHEE EEIINNFFLLUUSSSSNNAAHHMMEE UUNNDD LLOOBBBBYYIINNGGTTÄÄTTIIGGKKEEIITTEENN ((GG11--55)) Unzureichende Regelungen in Bezug auf Verantwortlich- keiten, politisches Engagement, Lobbyingtätigkeiten und Spenden können dazu führen, dass UNIQA außerhalb ih- res Interessenbereichs öffentlichen Einfluss nimmt. Poli- tische Zuwendungen werden in der Group Compliance Po- licy geregelt. Spenden an politische Parteien, diesen nahe- stehende Organisationen oder wahlwerbende Parteien sind demnach unzulässig. Unter Einhaltung strenger Vo- raussetzungen sind lediglich Sponsorings von Veranstal- tungen, die von den genannten Gruppierungen organisiert werden, sowie Inserate in Medien solcher Gruppierungen erlaubt. Im Geschäftsjahr wurden keine Zuwendungen in Form von politischen Spenden getätigt. Eine wichtige Aufgabe im Bereich Legal & Compliance, der dem Vorstandsressort Finanzen & Risiko zugeordnet ist, besteht in der Koordination von Lobbyingaktivitäten, ins- besondere im Rahmen der Mitarbeit in den Interessenver- tretungen „Insurance Europe“ und „Verband der Versiche- rungsunternehmen Österreichs“. Dabei liegt der Fokus auf zentralen regulatorischen Themen, die sowohl die Ge- schäftstätigkeit als auch die gesellschaftliche Verantwor- tung des Unternehmens betreffen. UNIQA steht hinter den Bemühungen der Europäischen Kommission, im Rahmen des Aktionsplans Sustainable Fi- nance und des European Green Deal privates Kapital für Investitionen in ein klimaneutrales und digitales Europa zu mobilisieren. Die zu diesem Zweck auf den Weg ge- brachten Legislativprojekte – so etwa die Offenlegungs- verordnung und die Taxonomie-Verordnung, die Corpo- rate Sustainability Reporting Directive oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive – stellen Versiche- rungen aufgrund ihrer Komplexität und der kurzen Um- setzungsfristen jedoch vor Herausforderungen. UNIQA unterstützt auch das von der Europäischen Kom- mission formulierte Ziel, Verbraucher:innen den Zugang zu Finanzprodukten zu erleichtern. Allerdings könnten die im Rahmen der Europäischen Kleinanlegerstrategie diskutierten Änderungen – etwa die Einschränkung von Provisionen im Versicherungsvertrieb und die Schaffung von Kostenbenchmarks – den Zugang zu Versicherungsan- lageprodukten erschweren. Denn gerade eine professio- nelle provisionsbasierte, Versicherungsberatung trägt dazu bei, allen Kund:innen den Zugang zu Versicherungs- produkten zu erleichtern, eine Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden sowie Vergleichbarkeit zu schaffen. Digitale Innovationen und künstliche Intelligenz eröffnen nicht nur neue wirtschaftliche Chancen, sondern bringen auch Herausforderungen mit sich. In diesem Zusammen- hang bedarf es eines Rechtsrahmens, der bestehende Re- gelungen nicht beeinträchtigt und gleichzeitig Raum für digitale Innovationen in Europa eröffnet. Um ihre Lobbyingaktivitäten offen und nachvollziehbar zu gestalten, ist die UNIQA Insurance Group AG im EU- Transparenzregister mit der Nummer 908990192864-67 eingetragen. Zudem hatten keine Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der UNIQA in den zwei Jahren vor ihrer Ernennung eine Position in der öffentlichen Verwal- tung oder bei Regulierungsbehörden inne. 132 Jahresfinanzbericht 2024 Aktuariat Interne Revision Risikomanagement Mitarbeitende mit folgenden Schlüsselfunktionen im Sinn der Group Governance Policy: Finanz- und Immobilienmanagement Rückversicherung In den Nicht-(Rück)Versicherungsunternehmen sowie Zweigniederlassungen, die im Wesentlichen Immobilien- gesellschaften, Dienstleistungsunternehmen sowie Pensi- ons- und Investmentfonds umfassen, variieren die risiko- behafteten Funktionen je nach Geschäftsmodell und inter- nen Strukturen. Zu den risikobehafteten Abteilungen und Funktionen zählen bei diesen Gesellschaften jedenfalls die Geschäftsführung sowie Schlüsselfunktionen im Manage- ment. Neben den bei den (Rück-)Versicherungsgesell- schaften identifizierten Funktionen wurden in den Immo- biliengesellschaften das Immobilienmanagement und die Immobilienentwicklung sowie in den Pensionsfonds die Anlageverwaltung als risikobehaftete Funktionen einge- stuft. 66..11..33 SScchhuulluunnggeenn Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung kön- nen zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Kon- sequenzen führen. Unzureichende Information und man- gelnde Schulung der Mitarbeitenden können diese Risiken zusätzlich verschärfen. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Mitarbeitenden nehmen jährlich an verpflichtenden Schulungen zur Prävention von Korruption und Beste- chung teil. Die Schulungen umfassen inhaltlich zumindest die folgenden Themen: Korruptionsvermeidung, einschließlich der Definition von Korruption und Bestechung Richtlinien zu ethischem Verhalten Spenden und Sponsoring Vorteilsannahme und deren ordnungsgemäße Meldung Whistleblowing-Prozesse, einschließlich der Meldung und der Untersuchung von Verstößen Umgang mit Interessenkonflikten Diese Schulungen können als Präsenzveranstaltungen, Webinare oder E-Learnings durchgeführt werden. Für neue Mitarbeitende finden sie unmittelbar (längstens in- nerhalb von drei Monaten) nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit einer Mindestdauer von einer Stunde statt. Ziel ist es, ein umfassendes Bewusst- sein für ethisches Verhalten und rechtliche Vorgaben zu schaffen und die Einhaltung der diesbezüglichen Stan- dards sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Compli- ance-Funktionen bzw. Mitarbeitende von Compliance-Ab- teilungen mindestens einmal pro Jahr an einer externen Weiterbildung teilnehmen. DDuurrcchhggeeffüühhrrttee AAnnttii-- KKoorrrruuppttiioonnsssscchhuulluunnggeenn Risikobehaftete Funktionen Organe 1) AAbbddeecckkuunngg dduurrcchh SScchhuulluunnggeenn Insgesamt (Anzahl nach Köpfen) 6.030 22 Geschulte Personen insgesamt 4.808 20 Geschulte Personen in Prozent 80 % 91 % SScchhuulluunnggssmmeetthhooddee uunndd DDaauueerr Präsenzschulungen 20 min – 1 Stunde 20 min Computerbasierte Schulungen 20 min – 1 Stunde 20 min Häufigkeit Wie häufig sind Schulungen erforderlich? Jährlich Jährlich Behandelte Themen Definition von Korruption Ja Ja Konzepte Ja Ja Spenden, Sponsoring, Zuwendungen und die Berichterstattung Ja Ja Whistleblowing und Berichterstattung Ja Ja Interessenkonflikt Ja Ja 1) Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 66..22 MMAANNAAGGEEMMEENNTT DDEERR BBEEZZIIEEHHUUNNGGEENN ZZUU LLIIEEFFEERRAANNTT::IINNNNEENN ((GG11--22)) Eine verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie kann ei- nen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Gestaltung der Wertschöpfungskette leisten. Neben der Erzielung eines optimalen Preis-Leistungs-Ver- hältnisses sind die Beschaffungsprozesse darauf ausge- richtet, den Anforderungen in den Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit zu entsprechen. Die Group Procure- ment Policy definiert Richtlinien, die sicherstellen, dass Lieferant:innen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch so- zial und ökologisch nachhaltig agieren. Diese Richtlinien zielen darauf ab, durch die Nutzung von Marktvergleichen die Beschaffungsprozesse zu optimieren und durch die Anwendung von Standards Compliance Anforderungen zu erfüllen. Ihr Geltungsbereich umfasst (Rück-)Versiche- rungsunternehmen sowie große Dienstleistungsunterneh- men. Die Umsetzung der Policy liegt in der Verantwortung des Head of Group Procurement und des für Operations, Data & IT zuständigen Vorstandsmitglieds. Im Rahmen des Lieferantenregistrierungsprozesses wer- den detaillierte Unternehmensstammdaten erhoben. Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach handeln. Dieser enthält die wesentlichen, sozialen und ökologi- schen Kriterien gemäß dem UN Global Compact. Für die bedeutendsten Lieferant:innen werden im Rahmen der Lieferantenqualifizierung jährliche Erhebungen durchge- führt, um die Einhaltung internationaler Menschen- rechtsstandards - etwa jener der International Labour Or- ganization (ILO) und der Vereinten Nationen - sowie die finanzielle Stabilität zu evaluieren, um potenzielle Liefe- rant:innenausfallrisiken zu identifizieren. 2025 werden die Ergebnisse aus einem im 4. Quartal 2024 gestarteten Third-Party-Risk-Management-Prozess vorliegen. Darauf basierend werden konkrete Maßnahmen zur Reduktion potenzieller Risiken in der Lieferkette erarbeitet. 6 6 . . 3 3 K K O O R R R R U U P P T T I I O O N N S S - - O O D D E E R R B B E E S S T T E E C C H H U U N N G G S S V V O O R R F F Ä Ä L L L L E E ( ( G G 1 1 - - 4 4 ) ) Im Geschäftsjahr wurden keine Fälle von Korruption, Be- stechung oder Geldwäsche festgestellt. Weiters wurden keine bestätigten Gesetzesverstöße und keine Geldstrafen in diesen Bereichen verzeichnet. Anlassfallbezogene Maß- nahmen waren daher nicht erforderlich. Nähere Ausführungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung finden sich im Kapitel 6.3. 6 6 . . 4 4 P P O O L L I I T T I I S S C C H H E E E E I I N N F F L L U U S S S S N N A A H H M M E E U U N N D D L L O O B B B B Y Y I I N N G G T T Ä Ä T T I I G G K K E E I I T T E E N N ( ( G G 1 1 - - 5 5 ) ) Unzureichende Regelungen in Bezug auf Verantwortlich- keiten, politisches Engagement, Lobbyingtätigkeiten und Spenden können dazu führen, dass UNIQA außerhalb ih- res Interessenbereichs öffentlichen Einfluss nimmt. Poli- tische Zuwendungen werden in der Group Compliance Po- licy geregelt. Spenden an politische Parteien, diesen nahe- stehende Organisationen oder wahlwerbende Parteien sind demnach unzulässig. Unter Einhaltung strenger Vo- raussetzungen sind lediglich Sponsorings von Veranstal- tungen, die von den genannten Gruppierungen organisiert werden, sowie Inserate in Medien solcher Gruppierungen erlaubt. Im Geschäftsjahr wurden keine Zuwendungen in Form von politischen Spenden getätigt. Eine wichtige Aufgabe im Bereich Legal & Compliance, der dem Vorstandsressort Finanzen & Risiko zugeordnet ist, besteht in der Koordination von Lobbyingaktivitäten, ins- besondere im Rahmen der Mitarbeit in den Interessenver- tretungen „Insurance Europe“ und „Verband der Versiche- rungsunternehmen Österreichs“. Dabei liegt der Fokus auf zentralen regulatorischen Themen, die sowohl die Ge- schäftstätigkeit als auch die gesellschaftliche Verantwor- tung des Unternehmens betreffen. UNIQA steht hinter den Bemühungen der Europäischen Kommission, im Rahmen des Aktionsplans Sustainable Fi- nance und des European Green Deal privates Kapital für Investitionen in ein klimaneutrales und digitales Europa zu mobilisieren. Die zu diesem Zweck auf den Weg ge- brachten Legislativprojekte – so etwa die Offenlegungs- verordnung und die Taxonomie-Verordnung, die Corpo- rate Sustainability Reporting Directive oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive – stellen Versiche- rungen aufgrund ihrer Komplexität und der kurzen Um- setzungsfristen jedoch vor Herausforderungen. UNIQA unterstützt auch das von der Europäischen Kom- mission formulierte Ziel, Verbraucher:innen den Zugang zu Finanzprodukten zu erleichtern. Allerdings könnten die im Rahmen der Europäischen Kleinanlegerstrategie diskutierten Änderungen – etwa die Einschränkung von Provisionen im Versicherungsvertrieb und die Schaffung von Kostenbenchmarks – den Zugang zu Versicherungsan- lageprodukten erschweren. Denn gerade eine professio- nelle provisionsbasierte, Versicherungsberatung trägt dazu bei, allen Kund:innen den Zugang zu Versicherungs- produkten zu erleichtern, eine Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden sowie Vergleichbarkeit zu schaffen. Digitale Innovationen und künstliche Intelligenz eröffnen nicht nur neue wirtschaftliche Chancen, sondern bringen auch Herausforderungen mit sich. In diesem Zusammen- hang bedarf es eines Rechtsrahmens, der bestehende Re- gelungen nicht beeinträchtigt und gleichzeitig Raum für digitale Innovationen in Europa eröffnet. Um ihre Lobbyingaktivitäten offen und nachvollziehbar zu gestalten, ist die UNIQA Insurance Group AG im EU- Transparenzregister mit der Nummer 908990192864-67 eingetragen. Zudem hatten keine Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der UNIQA in den zwei Jahren vor ihrer Ernennung eine Position in der öffentlichen Verwal- tung oder bei Regulierungsbehörden inne. 133 Konzernlagebericht Wien, am 17. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 134 Jahresfinanzbericht 2024 Wien, am 17. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 135 Konzernlagebericht 153 Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis 3 Versicherungstechnische Erträge 6.557.164 5.994.136 Versicherungstechnische Aufwendungen – 5.900.427 – 5.290.994 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 96.255 – 140.894 560.482 562.248 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis 2.4 Erträge aus Kapitalanlagen 1.332.730 1.130.271 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 440.502 397.140 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) 80.100 29.328 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 717.996 – 628.071 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) – 47.243 – 60.301 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 134.996 86.632 749.731 588.831 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 402.506 391.086 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 69.556 – 85.050 332.951 306.036 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 3 – 880.926 – 753.458 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 3 8.416 8.831 210.171 150.240 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 11.1 425.150 436.092 Sonstige Aufwendungen 11.2 – 679.622 – 642.525 – 254.471 – 206.433 Operatives Ergebnis 516.182 506.055 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 4.2 – 25.933 – 28.259 Finanzierungsaufwendungen – 48.385 – 51.424 Ergebnis vor Steuern 441.865 426.373 Ertragsteuern 6.1 – 93.684 – 103.236 Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 348.181 323.137 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) 5.3 2.282 – 19.332 Periodenergebnis 350.463 303.805 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 347.640 302.686 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 8.4 2.823 1.119 Ergebnis je Aktie (in Euro) 1) 1,13 0,99 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,13 1,05 Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,00 – 0,06 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 306.965.261 306.965.261 1) Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt. Konzernabschluss Konzernabschluss 136 Jahresfinanzbericht 2024 Konzernabschluss Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis 3 Versicherungstechnische Erträge 6.557.164 5.994.136 Versicherungstechnische Aufwendungen – 5.900.427 – 5.290.994 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 96.255 – 140.894 560.482 562.248 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis 2.4 Erträge aus Kapitalanlagen 1.332.730 1.130.271 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 440.502 397.140 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) 80.100 29.328 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 717.996 – 628.071 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) – 47.243 – 60.301 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 134.996 86.632 749.731 588.831 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 402.506 391.086 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 69.556 – 85.050 332.951 306.036 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 3 – 880.926 – 753.458 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 3 8.416 8.831 210.171 150.240 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 11.1 425.150 436.092 Sonstige Aufwendungen 11.2 – 679.622 – 642.525 – 254.471 – 206.433 Operatives Ergebnis 516.182 506.055 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 4.2 – 25.933 – 28.259 Finanzierungsaufwendungen – 48.385 – 51.424 Ergebnis vor Steuern 441.865 426.373 Ertragsteuern 6.1 – 93.684 – 103.236 Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 348.181 323.137 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) 5.3 2.282 – 19.332 Periodenergebnis 350.463 303.805 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 347.640 302.686 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 8.4 2.823 1.119 Ergebnis je Aktie (in Euro)1) 1,13 0,99 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,13 1,05 Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,00 – 0,06 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 306.965.261 306.965.261 1)Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt. Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Periodenergebnis 350.463 303.805 In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 7.1.1 26.952 – 39.975 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 6.193 9.235 Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 9.713 20.057 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 1.943 – 4.571 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 2.767 – 4.911 31.296 – 20.164 In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Währungsumrechnung Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 19.291 46.098 Bewertung von Schuldinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 3.860 969.060 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 3.892 – 183.274 Bewertung von Versicherungsverträgen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 63.084 – 110.483 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 28.173 – 20.645 Bewertung von Rückversicherungsverträgen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 3.319 16.458 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 1.141 – 3.292 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 8.517 5.542 – 21.928 719.464 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 5.3 11.966 – 2.980 Sonstiges Ergebnis 9.368 699.300 Gesamtergebnis 359.832 1.003.106 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 353.997 1.001.839 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 5.835 1.267 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2024 31.12.2023 Sachanlagen 4.1 380.249 391.129 Immaterielle Vermögenswerte 4.2 1.009.719 1.006.311 Kapitalanlagen 2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.1 2.382.317 2.411.947 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 2.2 899.876 813.756 Sonstige Kapitalanlagen 2.3 17.443.323 17.206.175 20.725.515 20.431.878 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.3 4.359.736 4.296.374 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 3 118.283 87.100 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 3 543.830 494.752 Forderungen und übrige Aktiva 5.1 455.374 364.474 Latente Steueransprüche 6.2 90.585 79.216 Zahlungsmittel 5.2 637.149 699.528 Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 5.3 211.665 300.196 Summe Vermögenswerte 28.532.105 28.150.959 Eigenkapital und Schulden Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2024 31.12.2023 Eigenkapital 8 Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 8.1 1.789.923 1.789.923 Eigene Aktien 8.2 – 16.614 – 16.614 Kumulierte Ergebnisse 1.116.433 936.893 2.889.742 2.710.202 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 8.4 51.686 19.916 2.941.428 2.730.119 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 9.1 907.912 906.729 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 3 22.196.188 21.904.232 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 3 7.142 23.165 Finanzverbindlichkeiten 9.2 696.330 688.032 Andere Rückstellungen 7 560.693 575.090 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 10 947.397 897.679 Latente Steuerschulden 6.2 132.978 151.134 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 5.3 142.038 274.778 25.590.677 25.420.840 Summe Eigenkapital und Schulden 28.532.105 28.150.959 Entwicklung des Konzerneigenkapitals Kumulierte Angaben in Tausend Euro Erläuterung Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Eigene Aktien Bewertung von Eigenkapital- und Schuld- instrumenten Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Bewertung von Versicherungs- verträgen Stand am 1. Jänner 2023 1.789.923 – 16.614 – 1.954.352 – 244.132 985.719 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 8.1 Gesamtergebnis 799.941 – 30.739 – 123.413 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis 799.941 – 30.739 – 123.413 Stand am 31. Dezember 2023 1.789.923 – 16.614 – 1.154.410 – 274.872 862.306 Stand am 1. Jänner 2024 1.789.923 – 16.614 – 1.154.410 – 274.872 862.306 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 8.1 Gesamtergebnis 8.045 20.759 – 20.874 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis 8.045 20.759 – 20.874 Stand am 31. Dezember 2024 1.789.923 – 16.614 – 1.146.365 – 254.113 841.432 Ergebnisse Bewertung von Rück- versicherungs- verträgen Differenzen aus Währungs- umrechnung Übrige kumulierte Ergebnisse Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital gesamt – 4.715 – 166.615 1.494.050 1.883.264 17.749 1.901.013 – 6.069 – 6.069 1.511 – 4.558 – 168.831 – 168.831 – 611 – 169.441 4.657 48.075 303.318 1.001.839 1.267 1.003.106 302.686 302.686 1.119 303.805 4.657 48.075 631 699.152 148 699.300 – 58 – 118.540 1.622.467 2.710.202 19.916 2.730.119 – 58 – 118.540 1.622.467 2.710.202 19.916 2.730.119 513 513 28.594 29.107 – 174.970 – 174.970 – 2.659 – 177.629 – 9.473 13.650 341.890 353.997 5.835 359.832 347.640 347.640 2.823 350.463 – 9.473 13.650 – 5.750 6.357 3.012 9.368 – 9.531 – 104.890 1.789.900 2.889.742 51.686 2.941.428 Konzerngeldflussrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Periodenergebnis 350.463 303.805 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen 126.457 119.471 Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen 8.202 – 66.133 Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen 91.834 120.502 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten 1.177 1.979 Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren – 135.492 – 220.451 Veränderung der sonstigen Forderungen – 87.491 10.596 Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten 51.233 – 2.680 Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen 135.907 104.513 Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen – 10.793 – 2.013 Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden – 6.738 19.975 Veränderung sonstiger Bilanzposten 55.923 – 64.260 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 580.683 325.304 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2.110 – 102.203 Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 5.150 6.010 Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen – 160.578 – 122.998 Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen – 1.577 – 24.765 Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 5.863.610 7.396.012 Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen – 6.131.202 – 6.987.634 Einzahlungen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6.513.900 4.086.799 Auszahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 6.577.262 – 4.312.470 Cashflow aus der Investitionstätigkeit – 487.960 40.953 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 14.701 107.668 Dividendenzahlungen 8.1 – 177.629 – 169.441 Transaktionen zwischen Eigentümer:innen 43.339 0 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 9.2 – 19.457 – 164.252 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit – 153.747 – 333.693 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds – 61.024 32.564 davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen 23 2.794 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 12.591 5.465 Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen – 1.355 – 682 Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 5.2 699.528 667.646 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.2 637.149 699.528 Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 70.625 – 21.660 Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 47.444 – 56.339 Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 535.113 454.842 Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 81.005 65.625 Erläuterungen zum Konzernabschluss Allgemeine Angaben Die UNIQA Insurance Group AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns umfasst hauptsächlich den Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market – gelistet. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 92933t eingetragen. Sie unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften. Dieser Konzernabschluss ist, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro aufgestellt. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro, Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Rechnungslegungsgrundsätze Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden berücksichtigt. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt. Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben: Erläuterung 2,1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 2,2: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE) Erläuterung 2,3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und Ermittlung der erwarteten Kreditverluste) Erläuterung 3: Versicherungsverträge (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen) Erläuterung 4,2: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte) Erläuterung 6,2: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche) Erläuterung 7.1.1: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen) In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst: Bilanzposition Bewertungsgrundsatz Vermögenswerte Sachanlagen fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Sachanlagen, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen beizulegender Zeitwert Immaterielle Vermögenswerte - mit bestimmbarer Nutzungsdauer fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten - mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen beizulegender Zeitwert Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Sonstige Kapitalanlagen Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beizulegender Zeitwert Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen Forderungen und übrige Aktiva fortgeführte Anschaffungskosten Latente Steueransprüche undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden Zahlungsmittel fortgeführte Anschaffungskosten Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden Finanzverbindlichkeiten - Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten - Derivative Finanzinstrumente beizulegender Zeitwert - Leasingverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Andere Rückstellungen - aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode - sonstige Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Verbindlichkeiten und übrige Schulden fortgeführte Anschaffungskosten oder Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE neue und geänderte Standards Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Erstmals anzuwendende Änderungen Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2024 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA. Geänderte Standards Erstmalig durch UNIQA anzuwenden erstmals anzuwendende Änderungen IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1. Jänner 2024 IFRS 16 Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Sale-and-leaseback-Transaktionen 1. Jänner 2024 IAS 7, IFRS 7 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Ausweis Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen 1. Jänner 2024 Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten. Die Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 werden analysiert. Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards Inhalt Erstmalig durch UNIQA anzuwenden Endorsement durch die EU 31. Dezember 2024 Neue Standards IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Jänner 2027 Nein IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben n. a. Nein Geänderte Standards IAS 21 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit 1. Jänner 2025 Ja IFRS 9, IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1. Jänner 2026 Nein IFRS 9, IFRS 7 Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen 1. Jänner 2026 Nein IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 Jährliche Verbesserungen – 11. Ausgabe 1. Jänner 2026 Nein Segmentberichterstattung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern- bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet: UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft. UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investment- managementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert: ◾ Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) ◾ Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine) ◾ Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) ◾ Western Europe (WE – Liechtenstein) ◾ Verwaltung Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG. Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften. Konzerninterne Rückversicherungsbeziehungen werden für die Steuerung und Berichterstattung vereinfacht dargestellt. Ab dem Geschäftsjahr werden – analog zur externen Rückversicherung – auch für konzerninterne Rückversicherungsbeziehungen Wiederauffüllungsprämien dargestellt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Operative Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 3.719.970 3.518.985 2.754.995 2.429.881 1.264.445 1.124.805 Versicherungstechnische Aufwendungen – 3.357.977 – 3.196.072 – 2.428.865 – 2.037.736 – 1.234.870 – 1.034.387 (davon direkt zuordenbare Kosten zuzüglich Provisionen) – 786.426 – 755.199 – 934.037 – 820.105 – 43.905 – 39.314 (davon direkt zuordenbare Verwaltungskosten) – 391.927 – 378.000 – 319.860 – 281.751 – 30.097 – 20.426 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 68.727 – 52.767 – 84.420 – 122.355 – 7.755 – 55.497 293.267 270.146 241.710 269.789 21.820 34.921 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 854.408 887.641 210.121 187.668 109.869 129.036 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 239.872 219.620 113.899 97.662 53.945 46.491 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 339.449 – 274.052 – 77.390 – 79.941 – 19.216 – 28.194 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 39.299 28.581 0 0 0 0 554.258 642.170 132.732 107.727 90.653 100.842 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 214.185 211.114 188.321 179.972 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 28.145 – 31.559 – 41.411 – 53.492 0 0 186.040 179.555 146.910 126.481 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 593.134 – 689.250 – 222.765 – 188.265 – 30.493 – 42.865 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 15.996 8.996 21.562 18.597 1.856 2.561 163.160 141.471 78.438 64.539 62.016 60.538 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 19.452 18.742 160.217 140.879 5.925 4.330 Sonstige Aufwendungen – 138.767 – 119.678 – 231.795 – 210.590 – 3.853 – 4.995 (davon nicht direkt zuordenbare Verwaltungskosten) – 111.483 – 98.755 – 108.349 – 94.736 – 260 – 212 – 119.315 – 100.937 – 71.578 – 69.711 2.073 – 666 Operatives Ergebnis 337.112 310.680 248.570 264.617 85.908 94.794 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 25.933 – 28.259 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 24.125 – 31.441 – 8.227 – 6.527 – 5.833 – 5.367 Ergebnis vor Steuern 312.987 279.238 214.410 229.832 80.076 89.427 Combined Ratio vor Rückversicherung1) 91,9 % 92,3 % 89,0 % 85,6 % 96,2 % 91,2 % Combined Ratio nach Rückversicherung1) 95,2 % 95,0 % 92,6 % 91,6 % 96,6 % 96,7 % Kostenquote (vor Rückversicherung)2) 24,1 % 24,3 % 37,8 % 37,6 % 3,5 % 3,5 % Verwaltungskostenquote3) 13,5 % 13,5 % 15,5 % 15,5 % 2,4 % 1,8 % Wertminderungen für Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Kapitalanlagen Wertminderungen – 23.959 – 44.068 – 5.452 – 9.391 – 458 – 2.131 Wertaufholungen 10.061 8.849 14.752 6.793 2.698 3.061 1)Verhältnis der direkt zuordenbaren versicherungstechnischen Aufwendungen zu den versicherungstechnischen Erträgen der Schaden- und Unfallversicherung (vor und nach Rückversicherung) 2)Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Kosten zzgl. Provisionen an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung) 3)Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Verwaltungskosten an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung) Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 0 0 – 1.182.246 – 1.079.534 6.557.164 5.994.136 0 0 1.121.285 977.201 – 5.900.427 – 5.290.994 0 0 20.483 18.255 – 1.743.885 – 1.596.363 0 0 0 0 – 741.883 – 680.177 . . 0 0 64.647 89.726 – 96.255 – 140.894 0 0 3.686 – 12.608 560.482 562.248 890.358 745.448 – 732.027 – 819.522 1.332.730 1.130.271 79.062 75.456 – 46.277 – 42.089 440.502 397.140 – 345.626 – 277.252 63.685 31.368 – 717.996 – 628.071 3.828 4.389 91.870 53.662 134.996 86.632 548.560 472.584 – 576.471 – 734.492 749.731 588.831 0 0 0 0 402.506 391.086 0 0 0 0 – 69.556 – 85.050 0 0 0 0 332.951 306.036 0 0 – 34.534 166.922 – 880.926 – 753.458 0 0 – 30.997 – 21.322 8.416 8.831 548.560 472.584 – 642.002 – 588.893 210.171 150.240 263.377 234.937 – 23.822 37.205 425.150 436.092 – 332.155 – 285.749 26.949 – 21.512 – 679.622 – 642.525 – 79.192 – 67.713 0 0 – 299.285 – 261.416 – 68.778 – 50.812 3.127 15.692 – 254.471 – 206.433 479.782 421.772 – 635.189 – 585.808 516.182 506.055 . . 0 0 0 0 – 25.933 – 28.259 – 65.023 – 65.335 54.823 57.246 – 48.385 – 51.424 414.759 356.437 – 580.367 – 528.561 441.865 426.373 n. a. n. a. n. a. n. a. 91,1 % 89,4 % n. a. n. a. n. a. n. a. 93,1 % 92,8 % n. a. n. a. n. a. n. a. 31,2 % 31,0 % n. a. n. a. n. a. n. a. 15,9 % 15,7 % Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 – 17.374 – 4.710 0 0 – 47.243 – 60.301 52.589 10.625 0 0 80.100 29.328 Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 2.241.296 2.118.482 2.099.196 1.843.347 1.240.453 1.099.964 Versicherungstechnische Aufwendungen – 2.058.976 – 1.954.355 – 1.869.056 – 1.576.997 – 1.193.305 – 1.003.517 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 74.611 – 57.631 – 73.752 – 112.404 – 5.041 – 60.578 107.709 106.496 156.388 153.946 42.107 35.869 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 216.757 145.808 130.843 118.207 109.625 128.767 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 58.228 – 27.602 – 47.717 – 54.724 – 19.216 – 28.194 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 620 451 0 0 0 0 159.149 118.657 83.126 63.483 90.409 100.573 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 29.902 – 13.963 – 57.385 – 44.421 – 30.297 – 42.793 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 15.845 8.922 21.498 18.647 1.738 2.496 145.092 113.616 47.239 37.708 61.851 60.275 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 5.275 10.664 18.888 21.173 5.925 4.322 Sonstige Aufwendungen – 60.097 – 56.320 – 114.783 – 74.173 – 3.715 – 4.944 – 54.822 – 45.656 – 95.895 – 53.000 2.211 – 621 Operatives Ergebnis 197.979 174.456 107.733 138.654 106.168 95.523 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 4.359 – 6.982 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 15.724 – 14.273 – 7.779 – 6.129 – 5.833 – 5.367 Ergebnis vor Steuern 182.255 160.183 95.594 125.544 100.336 90.156 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 0 0 – 1.159.163 – 1.055.525 4.421.781 4.006.268 0 0 1.091.524 954.103 – 4.029.811 – 3.580.765 0 0 67.644 92.578 – 85.761 – 138.036 0 0 5 – 8.844 306.209 287.467 547.165 517.020 – 527.114 – 520.864 477.276 388.937 – 134.227 – 125.432 18.599 8.641 – 240.789 – 227.312 61 1.693 16.457 9.665 17.138 11.810 412.998 393.281 – 492.058 – 502.558 253.624 173.435 0 0 29.783 20.434 – 87.801 – 80.742 0 0 – 30.874 – 21.375 8.207 8.689 412.998 393.281 – 493.149 – 503.498 174.031 101.383 38.148 39.441 8.041 29.160 76.278 104.760 – 61.314 – 60.848 16.715 – 27.518 – 223.194 – 223.804 – 23.166 – 21.408 24.756 1.641 – 146.916 – 119.044 389.832 371.874 – 468.388 – 510.702 333.325 269.806 0 0 0 0 – 4.359 – 6.982 – 64.985 – 65.421 46.380 39.844 – 47.942 – 51.346 324.847 306.453 – 422.008 – 470.858 281.024 211.478 Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 1.224.051 1.119.423 131.735 115.313 2.596 1.929 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.129.711 – 1.013.562 – 125.472 – 96.640 – 1.442 – 1.174 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 497 – 1.734 – 293 – 796 – 445 – 494 93.843 104.127 5.970 17.877 709 261 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 310.940 291.641 664 504 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 145.201 – 132.080 – 120 – 75 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 16.394 11.923 0 0 0 0 182.133 171.484 544 429 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 187.129 – 172.973 – 671 – 685 – 3 – 36 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 11 4 64 56 4 6 – 4.984 – 1.485 – 62 – 200 1 – 30 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 12.185 5.805 5.025 4.533 0 0 Sonstige Aufwendungen – 50.245 – 40.751 – 10.202 – 8.315 0 0 – 38.060 – 34.946 – 5.177 – 3.781 0 0 Operatives Ergebnis 50.799 67.696 731 13.896 710 231 Finanzierungsaufwendungen – 5 – 3 0 0 0 0 Ergebnis vor Steuern 50.794 67.693 731 13.896 710 231 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 0 0 – 2.596 – 1.915 1.355.786 1.234.749 0 0 1.442 1.124 – 1.255.182 – 1.110.251 . . 0 0 384 509 – 852 – 2.514 0 0 – 771 – 282 99.752 121.984 229.387 143.912 – 142.984 – 124.796 398.007 311.262 – 133.561 – 112.929 35.871 16.649 – 243.011 – 228.436 0 0 29.127 16.976 45.522 28.899 95.825 30.983 – 77.986 – 91.171 200.517 111.725 0 0 – 24.324 42.837 – 212.126 – 130.857 0 0 – 6 0 72 67 95.825 30.983 – 102.317 – 48.334 – 11.537 – 19.065 212.922 180.644 – 3.186 – 2.447 226.946 188.535 – 244.760 – 197.654 409 – 30 – 304.797 – 246.750 – 31.838 – 17.010 – 2.776 – 2.477 – 77.851 – 58.215 63.988 13.973 – 105.864 – 51.093 10.363 44.704 – 14 – 564 0 0 – 19 – 567 63.973 13.409 – 105.864 – 51.093 10.345 44.137 Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 254.623 281.080 524.064 471.221 21.396 22.913 Versicherungstechnische Aufwendungen – 169.290 – 228.155 – 434.338 – 364.100 – 40.124 – 29.697 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 6.381 6.597 – 10.374 – 9.155 – 2.269 5.574 91.714 59.522 79.352 97.966 – 20.996 – 1.210 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 326.711 450.192 78.614 68.957 244 270 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 136.020 – 114.370 – 29.553 – 25.141 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 22.284 16.207 0 0 0 0 212.975 352.029 49.061 43.815 244 270 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 214.185 211.114 188.321 179.972 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 28.145 – 31.559 – 41.411 – 53.492 0 0 186.040 179.555 146.910 126.481 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 376.103 – 502.314 – 164.710 – 143.160 – 194 – 36 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 140 69 – 1 – 106 114 59 23.053 29.339 31.261 27.030 164 293 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 1.993 2.273 136.305 115.172 0 7 Sonstige Aufwendungen – 28.425 – 22.607 – 106.810 – 128.102 – 138 – 52 – 26.433 – 20.334 29.494 – 12.930 – 138 – 44 Operatives Ergebnis 88.334 68.527 140.107 112.067 – 20.970 – 961 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 21.574 – 21.277 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 8.396 – 17.165 – 448 – 398 0 0 Ergebnis vor Steuern 79.938 51.362 118.084 90.392 – 20.970 – 961 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 0 0 – 20.487 – 22.094 779.597 753.119 0 0 28.319 21.974 – 615.433 – 599.978 . . 0 0 – 3.380 – 3.361 – 9.642 – 344 0 0 4.452 – 3.482 154.521 152.797 113.807 84.515 – 61.929 – 173.862 457.448 430.072 – 77.837 – 38.891 9.216 6.078 – 234.195 – 172.324 3.767 2.696 46.286 27.020 72.337 45.923 39.736 48.320 – 6.427 – 140.764 295.590 303.670 0 0 0 0 402.506 391.086 0 0 0 0 – 69.556 – 85.050 0 0 0 0 332.951 306.036 0 0 – 39.993 103.651 – 581.000 – 541.859 0 0 – 116 53 137 75 39.736 48.320 – 46.536 – 37.060 47.678 67.923 12.306 14.852 – 28.677 10.492 121.926 142.797 – 26.081 – 27.247 9.824 6.036 – 151.631 – 171.972 – 13.775 – 12.395 – 18.853 16.528 – 29.704 – 29.175 25.962 35.925 – 60.937 – 24.013 172.495 191.545 . . 0 0 0 0 – 21.574 – 21.277 – 23 649 8.443 17.402 – 425 489 25.939 36.575 – 52.495 – 6.611 150.496 170.757 Gliederung UNIQA International nach Regionen Versicherungstechnisches Ergebnis Kapitalanlageergebnis Ergebnis vor Steuern Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Zentraleuropa (CE) 180.667 209.039 84.464 69.813 191.633 196.836 Polen 81.438 90.101 51.370 37.870 85.947 82.262 Slowakei 19.411 25.912 10.874 8.022 37.109 32.292 Tschechien 42.849 72.057 17.317 19.497 61.168 84.336 Ungarn 36.969 20.969 4.903 4.423 7.409 – 2.054 Osteuropa (EE) 23.569 29.347 22.417 20.256 34.373 37.757 Rumänien 17.343 19.022 8.427 7.336 19.985 20.266 Ukraine 6.227 10.326 13.990 12.920 14.388 17.491 Südosteuropa (SEE) 36.818 36.456 24.014 16.607 26.088 32.852 Albanien 5.475 12.138 – 210 – 3.801 1.971 7.296 Bosnien und Herzegowina 5.114 5.464 2.473 2.053 5.096 4.915 Bulgarien – 289 5.464 5.296 3.367 286 5.671 Kosovo 3.345 2.294 751 502 3.524 2.531 Kroatien 10.068 4.657 8.420 7.566 7.908 5.813 Montenegro 2.102 2.907 1.214 890 1.958 3.824 Nordmazedonien 2.689 4.434 798 979 1.465 3.999 Serbien 8.313 – 903 5.272 5.051 3.879 – 1.197 Westeuropa (WE) – 504 671 232 177 – 980 334 Liechtenstein – 504 671 232 177 – 980 334 Sonstige 0 0 – 1.235 – 1.454 – 8.839 – 9.893 Verwaltung 0 0 0 0 – 29.199 – 25.943 Konsolidierung 1.159 – 5.724 2.839 2.328 1.334 – 2.113 Gesamt 241.710 269.789 132.732 107.727 214.410 229.832 Die Aufstellung der „Gliederung UNIQA International nach Regionen“ erfolgt auf Basis der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen im Segment. Konsolidierungseffekte innerhalb des Segments UNIQA International werden in der Zeile „Konsolidierung“ ausgewiesen. Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Vermögenswerte Sachanlagen 155.648 159.898 78.772 79.017 Immaterielle Vermögenswerte 715.913 692.778 36.076 32.983 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 193.266 202.980 894.278 872.672 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 126.777 110.365 298.542 271.618 Sonstige Kapitalanlagen 5.484.530 5.430.890 4.080.049 3.653.594 5.804.573 5.744.235 5.272.868 4.797.885 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 4.997 3.7731) 7.819 3.046 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 535.878 484.042 1.587 1.173 Forderungen und übrige Aktiva 248.454 212.621 111.289 80.509 Latente Steueransprüche 70.858 60.303 9.401 640 Zahlungsmittel 347.245 275.001 57.459 191.500 Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 151.628 140 6.749 4 Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte 8.035.195 7.632.7931) 5.582.020 5.186.757 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 907.912 906.729 0 0 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 4.579.059 4.386.3791) 3.940.990 3.645.926 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 1.494 16.606 3.049 3.164 Finanzverbindlichkeiten 644.983 638.393 40.989 34.305 Andere Rückstellungen 253.547 276.281 255.926 259.696 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 349.799 384.704 167.912 191.661 Latente Steuerschulden 106.301 109.555 8.172 9.850 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 103.500 18.258 3.695 31 Summe Geschäftsbereichsschulden 6.946.594 6.736.9061) 4.420.733 4.144.635 1)Korrektur des Ausweises aufgrund Saldierungsanpassungen Lebensversicherung Konsolidierung Konzern 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 145.828 152.214 0 0 380.249 391.129 257.730 280.551 0 0 1.009.719 1.006.311 1.294.773 1.336.295 0 0 2.382.317 2.411.947 474.557 431.773 0 0 899.876 813.756 8.299.265 8.549.352 – 420.521 – 427.661 17.443.323 17.206.175 10.068.594 10.317.419 – 420.521 – 427.661 20.725.515 20.431.878 4.359.736 4.296.374 0 0 4.359.736 4.296.374 105.468 81.158 0 – 8771) 118.283 87.100 6.365 9.5371) 0 – 01) 543.830 494.752 99.922 78.261 – 4.291 – 6.917 455.374 364.474 10.325 18.272 0 0 90.585 79.216 232.445 233.027 0 0 637.149 699.528 53.288 300.051 0 0 211.665 300.196 15.339.702 15.766.8641) – 424.812 – 435.4551) 28.532.105 28.150.959 264.545 264.312 – 264.545 – 264.312 907.912 906.729 13.676.138 13.872.407 0 – 4811) 22.196.188 21.904.232 14.125 8.6251) – 11.526 – 5.2301) 7.142 23.165 28.885 32.035 – 18.528 – 16.702 696.330 688.032 51.220 39.113 0 0 560.693 575.090 571.328 475.305 – 141.642 – 153.992 947.397 897.679 18.504 31.729 0 0 132.978 151.134 34.843 256.489 0 0 142.038 274.778 14.659.591 14.980.0161) – 436.241 – 440.7161) 25.590.677 25.420.840 Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss 2.941.428,2 2.730.118,7 Summe Eigenkapital und Schulden 28.532.105,2 28.150.958,8 Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden. 1. finanzinstrumente, kapitalanlagen und Finanzverbindlichkeiten Die folgende Tabelle beinhaltet eine Gegenüberstellung von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten, Kapitalanlagen sowie Finanzverbindlichkeiten. Stand 31. Dezember 2024 Stand 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.382.317 2.956.074 2.411.947 2.944.537 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 899.876 888.599 813.756 748.238 Sonstige Kapitalanlagen 17.443.323 17.439.749 17.206.175 17.206.169 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.762.511 3.762.511 3.581.719 3.581.719 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 13.197.442 13.197.442 13.024.182 13.024.182 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 483.369 479.795 600.273 600.267 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.359.736 4.359.736 4.296.374 4.296.374 Zahlungsmittel 637.149 637.149 699.528 699.528 Nachrangige Verbindlichkeiten 907.912 870.013 906.729 832.781 Finanzverbindlichkeiten 696.330 648.053 688.032 612.584 Anleihenverbindlichkeiten 601.003 552.726 596.536 521.088 Derivative Finanzinstrumente 12.721 12.721 6.673 6.673 Leasingverbindlichkeiten 82.606 82.606 84.823 84.823 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nach den Regelungen von IFRS 9 in der Bilanz erfasst und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. 2. Kapitalanlagen 2.1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst. Gemäß IAS 40.32A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von ertragsorientierten Bewertungsverfahren erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Bewertungsrelevante Parameter werden kontinuierlich aktualisiert. Die stichtagsbezogenen Annahmen werden anhand der bestmöglichen Schätzung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen festgelegt. Die im Geschäftsjahr erzielten Mieterlöse aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen 139.404 Tausend Euro (2023: 130.428 Tausend Euro). Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 1.522.082 1.368.759 2.890.841 Währungsumrechnung 26.238 0 26.238 Veränderung des Konsolidierungskreises – 419 0 – 419 Zugänge 32.077 6.360 38.437 Abgänge – 70.443 – 4.433 – 74.876 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 46.154 46.154 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 34.977 – 34.977 Umbuchungen 14.482 0 14.482 Stand am 31. Dezember 2023 1.524.016 1.381.864 2.905.880 Stand am 1. Jänner 2024 1.524.016 1.381.864 2.905.880 Währungsumrechnung 1.138 0 1.138 Zugänge 72.133 3.740 75.873 Abgänge – 24.717 – 33.446 – 58.163 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 26.332 26.332 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 44.890 – 44.890 Umbuchungen 34.033 0 34.033 Stand am 31. Dezember 2024 1.606.603 1.333.599 2.940.202 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 – 518.047 – 518.047 Währungsumrechnung – 1.812 – 1.812 Veränderung des Konsolidierungskreises 250 250 Abschreibungen – 31.538 – 31.538 Abgänge 63.840 63.840 Umbuchungen – 6.624 – 6.624 Stand am 31. Dezember 2023 – 493.933 – 493.933 Stand am 1. Jänner 2024 – 493.933 – 493.933 Währungsumrechnung 1.407 1.407 Abschreibungen – 48.911 – 48.911 Abgänge 17.584 17.584 Umbuchungen – 34.033 – 34.033 Stand am 31. Dezember 2024 – 557.886 – 557.886 178 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 31. Dezember 2023 1.030.083 1.381.864 2.411.947 Schaden- und Unfallversicherung 202.980 202.980 Krankenversicherung 281.654 591.019 872.672 Lebensversicherung 545.449 790.845 1.336.295 Stand am 31. Dezember 2024 1.048.718 1.333.599 2.382.317 Schaden- und Unfallversicherung 193.266 193.266 Krankenversicherung 311.008 583.270 894.278 Lebensversicherung 544.444 750.329 1.294.773 Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 31. Dezember 2023 1.562.673 1.381.864 2.944.537 Schaden- und Unfallversicherung 503.592 503.592 Krankenversicherung 368.242 591.019 959.261 Lebensversicherung 690.839 790.845 1.481.684 Stand am 31. Dezember 2024 1.622.475 1.333.599 2.956.074 Schaden- und Unfallversicherung 478.503 478.503 Krankenversicherung 408.909 583.270 992.179 Lebensversicherung 735.063 750.329 1.485.392 Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten: Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Angaben in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Beizulegender Zeitwert Angaben in Tausend Euro 1.333.599 1.381.864 Mieterträge – 5 % – 4,2 – 4,0 Mieterträge + 5 % 4,2 4,0 Kapitalisierungszinssatz – 100 bp 0,7 0,7 Kapitalisierungszinssatz + 100 bp – 0,7 – 0,7 Bodenpreise – 5 % – 1,0 – 1,0 Bodenpreise + 5 % 1,0 1,0 2.2 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet. UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde. Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen Angaben in Tausend Euro STRABAG SE Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind 20241) 2023 2024 2023 Nettovermögen 1. Jänner 4.549.621 4.380.642 253.323 229.761 Erwerb eigener Aktien – 337.864 – 108.214 Dividenden – 253.975 – 199.642 0 – 4.000 Periodenergebnis nach Steuern 704.508 473.454 39.281 27.313 Sonstiges Ergebnis – 35.887 3.382 118 249 Nettovermögen 31. Dezember 4.626.404 4.549.621 292.722 253.323 Anteil am assoziierten Unternehmen 16,98 % 15,71 % diverse Anteilshöhen Buchwert 785.598 714.772 114.278 98.984 1)Schätzung für den 31.12.2024 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2024 der STRABAG SE UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2024 mit 17,0 Prozent (31. Dezember 2023: 15,7 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2024 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2024. Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2024 und beläuft sich auf 774.322 Tausend Euro (2023: 649.254 Tausend Euro). Im zweiten Halbjahr 2024 wurden die Aktien aus der Kapitalerhöhung mit der regulären ISIN rechtswirksam zusammengeführt. Dies erhöhte den von UNIQA gehaltenen Anteil an der STRABAG SE um 1,27 Prozent. Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 1 – 6/2024 1 – 6/2023 Umsatzerlöse 7.462.388 7.684.366 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen – 4.718.318 – 5.047.452 Personalaufwand – 2.326.782 – 2.157.924 Übrige Positionen – 58.416 – 127.854 Abschreibungen – 276.949 – 263.788 Zinserträge 78.150 56.695 Zinsaufwendungen – 25.925 – 30.155 Ertragsteuern – 41.104 – 37.274 Periodenergebnis 93.044 76.614 Sonstiges Ergebnis – 12.571 27.117 Gesamtergebnis 80.473 103.731 1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2024, veröffentlicht im August 2024 180 Zusammengefasste Bilanz STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 30.06.2024 31.12.2023 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.407.549 3.450.622 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.626.149 4.778.259 Kurzfristige Vermögenswerte 8.033.698 8.228.881 Langfristige Vermögenswerte 5.533.248 5.477.324 Summe Vermögenswerte 13.566.946 13.706.205 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 279.545 272.722 Sonstige kurzfristige Schulden 6.832.202 6.796.378 Kurzfristige Schulden 7.111.747 7.069.100 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 617.940 626.208 Sonstige langfristige Schulden 1.601.401 1.601.537 Langfristige Schulden 2.219.341 2.227.745 Summe Schulden 9.331.088 9.296.845 Nettovermögen 4.235.858 4.409.360 1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2024, veröffentlicht im August 2024 Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2024 angepasst. Zusammengefasste Informationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 15.247 10.609 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis 47 100 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 15.294 10.709 2.3 Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei in folgende Klassifizierungskategorien gegliedert: Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.310.610 1.449.558 1.602 742 3.762.511 Verpflichtend 2.310.610 1.449.558 1.602 742 3.762.511 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 12.997.638 199.804 0 0 13.197.442 Verpflichtend 12.997.638 0 0 0 12.997.638 Designiert 0 199.804 0 0 199.804 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 0 483.369 0 483.369 Summe 15.308.248 1.649.362 484.971 742 17.443.323 Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.272.009 1.292.910 951 15.850 3.581.719 Verpflichtend 2.272.009 1.292.910 951 15.850 3.581.719 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 12.835.537 188.646 0 0 13.024.182 Verpflichtend 12.835.537 0 0 0 12.835.537 Designiert 0 188.646 0 0 188.646 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 0 600.273 0 600.273 Summe 15.107.546 1.481.556 601.224 15.850 17.206.175 Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden von UNIQA nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese ◾ im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder ◾ die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist nicht erfüllt). Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst. 182 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2024 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 1.752.058 2.221.543 138.411 247.724 4.359.736 Summe 1.752.058 2.221.543 138.411 247.724 4.359.736 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 1.817.816 2.020.661 175.458 282.439 4.296.374 Summe 1.817.816 2.020.661 175.458 282.439 4.296.374 Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese ◾ im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäfts- modells nach IFRS 9 gehalten werden, und ◾ die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist erfüllt). Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Periodenergebnis werden Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnung erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert. Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapitalinstrument einzeln getroffen werden. UNIQA wendet das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapitalinvestments an. Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen in das Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Beizulegender Zeitwert Erfasste Dividendenerträge Kumulierte Gewinne/Verluste aus dem Abgang Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1) 199.804 188.646 9.709 7.135 Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 250 0 25 0 1) Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese ◾ im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und ◾ die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnung und Wertminderungen werden im Perio-denergebnis erfasst. Geschäftsmodellkriterium Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen. Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“, „Halten“ und „Sonstige“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Die Zuordnung von sonstigen Kapitalanlagen in das Geschäftsmodell „Sonstige“ erfolgt bei einer primären Steuerung und Beurteilung auf Fair-Value-Basis, wie beispielsweise bei Venture-Capital oder Restrukturierungen. SPPI-Kriterium In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-) automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet. Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungs- anpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: ◾ Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds. 184 ◾ Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte. ◾ Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private-Equity- und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt: Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung: ◾ Marktwertorientierter Ansatz Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind. ◾ Kapitalwertorientierter Ansatz Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden. Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Vermögenswerte Preismethode Inputfaktoren Preismodell Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Theoretischer Kurs Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert Bewertungsgutachten Festverzinsliche Wertpapiere Notierte Rentenpapiere Notierter Kurs Notierte Preise - Nicht notierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow Nicht verzinsliche Wertpapiere Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs Notierte Preise - Private Equities Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Hedgefonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Infrastrukturfinanzierungen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow Sonstige Unternehmensanteile Theoretischer Wert WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie Bewertungsgutachten Derivative Finanzinstrumente Aktien-Basket-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM CMS Floating Rate Note Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo CMS-Spread-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Kontraktspezifisches Modell FX (Binary) Option Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS Strukturierte Anleihen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM Swap, Cross Currency Swap Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell Swaption, Total Return Swaption Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs Notierte Preise - Nicht notierte Investmentfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode 186 Bewertungshierarchie Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.333.599 1.381.864 1.333.599 1.381.864 Summe 1.412.849 1.462.134 1.412.849 1.462.134 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht verzinsliche Wertpapiere 593.102 549.697 0 960 856.456 742.253 1.449.558 1.292.910 Festverzinsliche Wertpapiere 906.017 908.227 19.769 12.880 1.384.824 1.350.901 2.310.610 2.272.009 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 1.602 951 1.602 951 Derivative Finanzinstrumente 0 0 109 12.558 633 3.292 742 15.850 Summe 1.499.119 1.457.924 19.878 26.398 2.243.514 2.097.397 3.762.511 3.581.719 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht verzinsliche Wertpapiere 128.004 119.495 0 87 71.800 69.064 199.804 188.646 Festverzinsliche Wertpapiere 8.644.852 8.690.234 4.029.223 3.823.036 323.562 322.266 12.997.638 12.835.537 Summe 8.772.856 8.809.729 4.029.223 3.823.123 395.363 391.330 13.197.442 13.024.182 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente 0 0 7.711 0 5.010 6.673 12.721 6.673 Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.622.475 1.562.673 1.622.475 1.562.673 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0 0 343.940 453.950 135.856 146.318 479.795 600.267 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Finanzverbindlichkeiten Anleihenverbindlichkeiten 552.726 521.088 552.726 521.088 Leasingverbindlichkeiten 82.606 84.823 82.606 84.823 Summe 552.726 521.088 82.606 84.823 635.332 605.911 Nachrangige Verbindlichkeiten 870.013 832.781 870.013 832.781 Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2 Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 921.792 Tausend Euro (2023: 535.582 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 505.313 Tausend Euro (2023: 951.190 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen. Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.838.686 2.543.877 536.252 583.929 737.074 886.130 4.112.012 4.013.935 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 243.982 277.915 754 679 2.988 3.845 247.724 282.439 Summe 3.082.668 2.821.791 537.006 584.607 740.062 889.975 4.359.736 4.296.374 Stufe-3-Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen. Festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Sonstige Kapitalanlagen gesamt Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Stand am 1. Jänner 1.673.168 1.627.541 815.560 643.166 2.488.728 2.270.708 889.975 830.190 Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 13.513 – 6.328 – 605 0 – 14.118 – 6.328 0 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1 – 4.112 – 1.607 0 0 – 4.112 – 1.607 – 275 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2 – 66.656 – 4.495 – 2.078 0 – 68.735 – 4.495 0 – 294 Transfers in die Stufe 3 88.448 9.820 441 96 88.889 9.917 37.604 0 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste 39.052 38.389 20.274 – 14.111 59.326 24.278 13.352 39.362 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste 5.150 – 20.425 86 1.738 5.236 – 18.687 0 0 Zugänge 202.959 167.696 187.074 228.045 390.034 395.741 23.436 93.721 Abgänge – 218.644 – 143.932 – 101.195 – 44.660 – 319.839 – 188.592 – 224.108 – 73.431 Veränderung aus Währungsumrechnung 2.534 6.507 174 1.286 2.708 7.793 76 427 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 10.760 0 10.760 0 0 0 Stand am 31. Dezember 1.708.387 1.673.168 930.490 815.560 2.638.877 2.488.728 740.062 889.975 Sensitivitäten Festverzinsliche Wertpapiere Der wesentlichste nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts um 3,7 Prozent (2023: 4,6 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 4,0 Prozent (2023: 3,6 Prozent). 188 Sonstige Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV). Wertpapierleihgeschäfte Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 643.791 Tausend Euro (2023: 526.158 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 691.204 Tausend Euro (2023: 571.583 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert. Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Ausleihungen Hypothekendarlehen 2.797 3.967 Sonstige Ausleihungen 114.042 125.106 Summe 116.839 129.072 Übrige Kapitalanlagen Einlagen bei Kreditinstituten 343.940 453.950 Depotforderungen 24.192 18.202 Summe 368.132 472.151 Gesamtsumme 484.971 601.224 Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch deren Aufholung umfassen. Im Geschäftsjahr betreffen die erfassten Wertänderungen Aufholungen von Verlusten aus Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ von 69 Tausend Euro (2023: Erfassung von Verlusten in Höhe von – 32 Tausend Euro). Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Buchwerte beizulegende Zeitwerte Buchwerte beizulegende Zeitwerte Bis zu 1 Jahr 44.653 44.614 55.889 50.271 Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 71.549 68.014 72.373 65.098 Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren 591 591 753 678 Von mehr als 10 Jahren 46 46 57 51 Summe 116.839 113.265 129.072 116.097 Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten. 2.4 Kapitalanlageergebnis Nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 25.005 7.026 10.800 19.975 13.433 57.727 49.238 84.727 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 17.138 11.810 45.522 28.899 72.337 45.923 134.996 86.632 Nicht verzinsliche Wertpapiere 45.859 13.563 37.453 45.082 22.943 31.223 106.256 89.869 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 36.901 6.998 37.112 44.788 22.537 30.946 96.551 82.733 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 8.958 6.565 341 294 406 277 9.705 7.135 Festverzinsliche Wertpapiere 194.682 151.111 120.246 20.055 179.581 161.974 494.509 333.140 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 71.873 55.631 68.662 53.165 24.708 33.116 165.243 141.913 davon verpflichtend 71.873 55.631 68.662 53.165 24.708 33.116 165.243 141.913 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 122.810 95.479 51.584 – 33.111 154.872 128.859 329.266 191.227 davon verpflichtend 122.810 95.479 51.584 – 33.111 154.872 128.859 329.266 191.227 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 22.356 13.862 10.245 6.319 20.114 13.791 52.715 33.971 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 358 – 557 0 0 0 0 358 – 557 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 21.997 14.418 10.245 6.319 20.114 13.791 52.356 34.528 Derivative Finanzinstrumente – 13.017 10.133 – 16.778 1.136 – 4.144 2.318 – 33.939 13.587 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 38.398 – 34.068 – 6.971 – 9.741 – 8.674 – 9.286 – 54.044 – 53.095 Summe 253.624 173.435 200.517 111.725 295.590 303.670 749.731 588.831 Nach Ertragsart Laufende Erträge/Aufwendungen Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen Gesamt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 121.033 120.909 107.180 116.767 228.213 237.676 Nicht verzinsliche Wertpapiere 31.367 27.875 65.184 54.858 96.551 82.733 Festverzinsliche Wertpapiere 89.621 87.993 75.622 53.920 165.243 141.913 Verpflichtend 89.621 87.993 75.622 53.920 165.243 141.913 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 46 29 313 – 586 358 – 557 Derivative Finanzinstrumente 0 5.013 – 33.939 8.574 – 33.939 13.587 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 397.169 362.403 – 58.198 – 164.040 338.971 198.363 Nicht verzinsliche Wertpapiere 9.709 7.135 – 4 0 9.705 7.135 Designiert 9.709 7.135 – 4 0 9.705 7.135 Festverzinsliche Wertpapiere 387.460 355.268 – 58.194 – 164.040 329.266 191.227 Verpflichtend 387.460 355.268 – 58.194 – 164.040 329.266 191.227 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 53.042 41.872 – 686 – 7.344 52.356 34.528 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 53.042 41.872 – 686 – 7.344 52.356 34.528 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 99.672 94.189 – 50.434 – 9.462 49.238 84.727 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 134.996 86.632 0 0 134.996 86.632 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 54.044 – 53.095 – 54.044 – 53.095 Summe 751.869 652.911 – 2.138 – 64.080 749.731 588.831 Die Währungsverluste im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf – 1.149 Tausend Euro (2023: 5.064 Tausend Euro). In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der Effektivzinsmethode in Höhe von 387.460 Tausend Euro (2023: 355.268 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 53.042 Tausend Euro (2023: 41.872 Tausend Euro). Wertminderung – wesentliche Schätzungen Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3-Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell. Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet UNIQA ein Credit-Deterioration-Modell, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High Yield Spreads. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall. Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen. Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts. Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt. Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt. Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. UNIQA macht dabei vom Wahlrecht Gebrauch, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde. Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden. UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen. In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt. Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungs- modells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse: ◾ signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen ◾ Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme ◾ finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen ◾ erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens ◾ Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts ◾ finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet. Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch Wertaufholungen umfassen. Im Geschäftsjahr wurde ein Überhang an Wertaufholungen in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ erfasst; dadurch entstand ein Gewinn in Höhe von 32.813 Tausend Euro (2023: Erfassung von Verlusten in Höhe von – 30.642 Tausend Euro). Entwicklung der Wertberichtigung Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Stand am 1. Jänner 5.512 21.514 3.299 14.726 187.710 160.390 196.521 196.630 Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 188 – 15.728 – 22 – 8.970 0 – 4.808 – 210 – 29.506 Zugänge 1.993 3.665 0 0 0 0 1.993 3.665 Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages – 542 880 1.752 – 857 – 1.210 – 23 0 0 Transfers aus Stage 1 – 1.167 – 122 1.167 122 0 0 0 0 Transfers aus Stage 2 214 980 – 214 – 980 0 0 0 0 Transfers aus Stage 3 410 23 800 0 – 1.210 – 23 0 0 Verminderung durch Ausbuchung – 1.769 – 1.862 – 1.476 – 1.878 – 51.971 – 6.813 – 55.216 – 10.553 Änderungen aufgrund von Risikoparametern – 1.053 – 2.345 521 459 20.941 39.415 20.410 37.530 Veränderung aus Währungsumrechnung – 989 – 612 905 – 182 – 392 – 452 – 476 – 1.246 Stand am 31. Dezember 2.966 5.512 4.979 3.299 155.077 187.710 163.022 196.521 Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.987.759 Tausend Euro (2023: 11.648.054 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde. Ratings Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 AAA 2.460.782 3.373.108 0 0 0 0 2.460.782 3.373.108 AA 4.608.084 3.480.002 0 0 0 0 4.608.084 3.480.002 A 4.642.226 4.337.210 0 0 0 0 4.642.226 4.337.210 BBB 1.977.603 2.222.397 0 0 0 0 1.977.603 2.222.397 BB 306.076 300.283 17.650 6.209 0 0 323.726 306.492 B 81.300 132.038 11.031 16.447 0 0 92.331 148.484 ≤ CCC 12.626 50.779 71.031 18.148 2.777 72.955 86.433 141.882 Nicht geratet 219.624 281.980 69.287 38.610 211.874 229.839 500.784 550.429 Summe 14.308.322 14.177.796 168.999 79.414 214.650 302.794 14.691.971 14.560.004 Maximales Ausfallrisiko Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Bilanzwert 12.783.268 12.651.834 154.653 67.726 59.717 115.976 12.997.638 12.835.537 Bruttobuchwert 14.308.322 14.177.796 168.999 79.414 214.650 302.794 14.691.971 14.560.004 Wertberichtigung – 2.966 – 5.512 – 4.979 – 3.299 – 155.077 – 187.710 – 163.022 – 196.521 Konzentrationsrisiko pro Land Buchwerte Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Polen 1.520.585 1.417.056 Österreich 1.390.658 1.317.895 Frankreich 1.254.971 1.356.642 Deutschland 830.297 787.875 Spanien 773.370 599.796 Belgien 749.120 655.774 Tschechien 578.524 568.812 USA 469.741 518.232 Niederlande 448.592 483.742 Italien 442.691 454.888 Rumänien 367.242 354.999 Ungarn 277.807 317.332 Großbritannien 275.197 281.231 Irland 271.266 304.066 Slowakei 249.672 228.520 Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro 3.097.905 3.188.677 Summe 12.997.638 12.835.537 3. Versicherungsverträge Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsverträge (IFRS 17) bilanziert. Ermessensentscheidungen und Schätzungen Ermessensentscheidungen Informationen zu Ermessensentscheidungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind nachfolgend angeführt: ◾ Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die Verträge somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen sowie ob Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung vorliegen. ◾ Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, welche beim erstmaligen Ansatz belastend sind und solche, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden. ◾ Variabler Gebührenansatz: Beurteilung hinsichtlich der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung. ◾ Prämienallokationsansatz: Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes für langfristige Verträge. ◾ Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme: Schätzung der erwarteten Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. ◾ Abschlusskosten: Bestimmung hinsichtlich der direkten Zurechenbarkeit von Abschlusskosten. ◾ Zinsannahmen: Bestimmung der zur Diskontierung zu verwendenden Zinskurven. ◾ Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten (Coverage Units). Annahmen und Schätzungen Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert im folgenden Geschäftsjahr wesentlich ändern. Diese Änderungen würden jedoch zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge beeinflussen, außer die Änderungen resultieren aus verlustbringenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen: ◾ Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz. ◾ Verträge der Kranken- und Lebensversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno), Gewinnbeteiligungssatz Die Annahmen zu Diskontsätzen sowie der Kostenentwicklung haben Einfluss auf alle Versicherungszweige. Wesentliche Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erfüllungswerts, der vertraglichen Servicemarge und der Kapitalanlagekomponente werden nachfolgend erläutert. Erfüllungswert Der Erfüllungswert besteht aus: ◾ Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme ◾ Diskontierung, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind ◾ Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung. Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist. Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind. Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind: ◾ Schadenbearbeitungskosten ◾ Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen ◾ Vermögensverwaltungskosten Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet. Die Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt anhand der verrechneten Prämien der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Die Verteilung der Schadenbearbeitungskosten erfolgt anhand der Ist-Schäden der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer:innen einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer:innen sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmer:innen anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führt. Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berück-sichtigt werden dürfen. Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der UNIQA die wesentliche Verpflichtung hat, Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag für den:die Versicherungsnehmer:in zu erbringen. Wesentliche Annahmen, die in die Berechnung der zukünftigen Zahlungsströme einfließen Schaden- und Unfallversicherung Zukünftige Zahlungsströme aus Prämien werden anhand der Vertragsdaten unter Rücksichtnahme auf künftiges Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen geschätzt. Die Stornoraten werden dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahre auf Produktgruppenebene hergeleitet. Zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme aus künftigen Leistungen und Kosten werden Schaden- bzw. Kostenquoten sowie zugehörige Zahlungsmuster aus den Erfahrungen der Vergangenheit hergeleitet. Dabei werden, sofern erforderlich, auch Ermessensentscheidungen getroffen, in welchem Ausmaß Trends der Vergangenheit auch in der Zukunft zu erwarten sind und ob gegebenenfalls neue Trends zu berücksichtigen sind. Reserven für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden, inklusive bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schäden, werden grundsätzlich mithilfe von allgemein anerkannten statistischen Dreiecksmethoden (wie etwa Chain Ladder oder Bornhuetter-Ferguson) auf Basis von Anfallsjahren geschätzt. Diese Methoden unterstellen, dass die eigenen Erfahrungen der Vergangenheit eine ausreichend gute Indikation für Schadenzahlungen der Zukunft liefern. Nur in Ausnahmefällen wird auf andere Best-Practice-Methoden (etwa Methoden basierend auf Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe) zurückgegriffen. Die Auswahl des passenden Verfahrens für den jeweiligen Teilbestand ist eine wesentliche Ermessensentscheidung. Aus den so ermittelten Schadenzahlungen werden die zukünftigen Zahlungsströme schließlich mittels ebenfalls aus der Erfahrung der Vergangenheit hergeleiteter Abwicklungsmuster geschätzt. Krankenversicherung und Lebensversicherung Die Festlegung der nachfolgend beschriebenen Annahmen über den besten Schätzwert erfolgt anhand von vergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Entwicklungen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert. Annahmen zur Gewinnbeteiligung Die angenommene Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin für das entsprechende Lebensversicherungsgeschäft wird für jedes ökonomische Szenario unter Anwendung der Managementregeln hergeleitet. Die Gewinnbeteiligung leitet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlich gültigen Gewinnbeteiligungsvorschriften ab. Kostenannahmen Kostenannahmen basieren auf den direkt zuordenbaren tatsächlichen Kosten, die in den Jahren vor dem Bewertungsstichtag angefallen sind. Zukünftige zusätzliche Kosten werden in der Kostenallokation berücksichtigt, wohingegen außerordentliche Kosten eliminiert werden. Der erwartete Kostenverlauf entlang der Projektionszeit basiert auf der Bestandsentwicklung, wobei Unterschiede im Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit von relevanten Vertragsmerkmalen berücksichtigt werden, wie beispielsweise ein höherer Verwaltungsaufwand für prämienpflichtige im Vergleich zu prämienfreien Verträgen. Stornoannahmen Stornoraten basieren auf einer Analyse vergangener Stornoraten und dem Durchschnitt vergleichbarer Geschäftsjahre. Für neue Produkte basieren die Stornoannahmen auf ähnlichen Produkten aus der Vergangenheit. Annahmen zu Provisionen Die Provisionsschätzungen basieren auf den geltenden Provisionsvereinbarungen. Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität Sterblichkeits- und Invaliditätsannahmen basieren auf dem besten Schätzwert für zukünftige Ereignisse. Hier werden die Entwicklungen aus der Vergangenheit sowie externe demografische Prognosen herangezogen. Zinsannahmen Alle Zahlungsströme werden mit der angepassten risikofreien Zinskurve, die die Besonderheiten der Zahlungsströme und die Liquiditätsmerkmale der Versicherungsverträge widerspiegelt, diskontiert. Die risikofreien Basissätze für alle relevanten Währungen werden unter Verwendung von Swap- und Staatsanleihenmarktdaten erstellt. Die zugrunde liegenden Marktdatenquellen sowie die für die Inter- und Extrapolation der risikofreien Basiskurven erforderlichen Parameter werden mit jenen von EIOPA abgestimmt. Die risikofreie Kurve einschließlich der Anpassungen wird nach dem letzten liquiden Marktdatenpunkt zu einem endgültigen Terminzinssatz extrapoliert. Die Ultimate Forward Rate spiegelt die langfristigen Realzins- und Inflationserwartungen wider und wird gemäß den EIOPA-Parametern aktualisiert. Um das Liquiditätsmerkmal der Versicherungsverträge widerzuspiegeln, wird die risikofreie Zinskurve um eine Illiquiditätsprämie angepasst. Illiquiditätsanpassungen werden durch die Berechnung risikobereinigter Spreads auf Staats- und Unternehmensanleihen innerhalb des Portfolios der jeweiligen Einzelgesellschaft ermittelt. Zahlungsströme, die auf der Grundlage der Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, werden unter Verwendung risikoneutraler Modellierungstechniken um die Auswirkungen dieser Volatilität bereinigt und mit den risikofreien Zinssätzen inklusive der Illiquiditätsanpassung abgezinst. Annahmen zu Zahlungsströmen, die an Versicherungsnehmer:innen zu leisten sind Bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung gibt es einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu leistenden Zahlungsströme. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, ist zu Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der die vertragsmäßigen Verpflichtungen bestimmt werden. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf zukünftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst. Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Die Risikoanpassung stellt jenen Betrag dar, der als Gegenleistung für das Tragen der Unsicherheit bezüglich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme aus nicht finanziellen Risiken verlangt werden würde. Hierdurch wird der Risikoausgleichseffekt von ausgestellten Versicherungsverträgen reflektiert, der in Einklang mit der verlangten Gegenleistung steht und das Ausmaß der Risikoaversion widerspiegelt. In der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung unter Verwendung der Konfidenz-Niveau- Methode bestimmt. In der Krankenversicherung sowie der Lebensversicherung wird die Cost-of-Capital-Methode angewandt. Für proportionale Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken von jener der Erstversicherung abgeleitet. Die Basis hierfür stellt das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar. Konfidenzniveau-Methode Die Wahrscheinlichkeitsverteilung aller erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird geschätzt und die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken als Differenz zwischen dem Median der zukünftigen Zahlungsströme und dem Value at Risk, bewertet mit einem Perzentil von 75 Prozent, berechnet. Cost-of-Capital-Methode Die Ermittlung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken erfolgt unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes, welcher auf den erforderlichen Kapitalbetrag aller zukünftigen Jahre angewandt wird. Die daraus resultierende Kapitalanforderung wird mit einer risikolosen Zinskurve, angepasst um die Illiquidität, diskontiert. Der erforderliche Kapitalbetrag wird bestimmt durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeitsverteilung aller zukünftigen Barwerte der Zahlungsströme und der Ermittlung des erforderlichen Kapitals, um die vertraglichen Verpflichtungen mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über die Laufzeit der Verträge zu erfüllen. Der Kapitalkostensatz stellt jenes zusätzliche Entgelt dar, welches Investor:innen für die Exponierung der nicht finanziellen Risiken verlangen würden. Der Kapitalkostensatz beträgt 6 Prozent (2023: 6 Prozent). Vertragliche Servicemarge Die vertragliche Servicemarge ist ein Bestandteil eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den das Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag ausweisen wird. In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungs- verträgen erbracht wurden. Bestimmung der Deckungseinheiten Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden. Diese Leistungen umfassen: ◾ Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis) ◾ Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Gewinnbeteiligung): betrifft das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen der Versicherungsnehmer:innen ◾ Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung) Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt werden. Die Deckungseinheiten werden einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Basis für die Bestimmung der Deckungseinheiten Produkte der Schaden- und Unfallversicherung verrechnete Prämie unter Berücksichtigung der Inflation Produkte der Krankenversicherung Anzahl der bestehenden Versicherungsverträge unter Berücksichtigung der Inflation und gewichtet nach den jährlichen Nettoprämien Produkte der Lebensversicherung Kapitalversicherung Versicherungssumme Risikoversicherung Versicherungssumme Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung Versicherungssumme Rentenversicherung Deckungsrückstellung für Investmentleistungen und Rente für Versicherungsleistungen Gewinnberechtigte Versicherungsverträge Deckungsrückstellung außer für Renten Rückversicherung Rückversicherungsprämien Für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung repräsentiert die Versicherungssumme sowohl die Versicherungs- als auch die Investmentleistungen – der Risikoanteil ist den Versicherungsleistungen zuzuordnen, während die Deckungsrückstellung den Investmentleistungen zuzuordnen ist. In der Lebensversicherung erfolgt bei der Bestimmung der Deckungseinheiten eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes. Das Risikominderungswahlrecht gemäß IFRS 17.B115 wird nicht in Anspruch genommen. Kapitalanlagekomponente Für die Identifizierung von Kapitalanlagekomponenten ist jener Betrag zu bestimmen, der gemäß Versicherungsvertrag jedenfalls an den:die Versicherungsnehmer:in zurückzuzahlen ist, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eintritt oder nicht. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch in den versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst werden. In der Lebensversicherung ergibt sich die Kapitalanlagekomponente innerhalb des Deckungszeitraums aus dem niedrigeren Wert des Rückkaufswerts und dem vertraglich festgesetzten Betrag der Versicherungsleistung. Am Ende des Deckungszeitraums erfolgt die Berechnung der Kapitalanlagekomponente mit der Ablaufleistung. Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden Versicherungsverträge sind Verträge, durch die ein signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanzinstrumente). UNIQA hält sowohl aktive wie auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios der aktiven Rückversicherungsverträge (übernommene Rückversicherung) wird gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen. Versicherungsverträge können in Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung und Verträge ohne Gewinnbeteiligung unterteilt werden. Versicherungsverträge mit direkter Gewinnbeteiligung sind jene, bei denen zu Vertrags- beginn: ◾ die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der:die Versicherungsnehmer:in mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist; ◾ erwartet wird, dass dem:der Versicherungsnehmer:in ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht; und ◾ erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den:die Versicherungsnehmer:in zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird. Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, muss der variable Gebührenansatz angewendet werden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt und darf zu einem späteren Zeitpunkt nicht neu eingeschätzt werden, außer es liegt eine Änderung des Versicherungsvertrags vor. Darüber hinaus kommt der variable Gebührenansatz im langfristigen Geschäft der Krankenversicherung sowie in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung. Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltenen Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Gewinnbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet. Bewertungseinheit und Ansatz Versicherungsverträge Für Bewertungszwecke werden Versicherungsverträge in Gruppen aggregiert. Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird durch die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, dies sind Versicherungsverträge mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden, bestimmt. Die festgelegten Portfolios werden wie folgt unterteilt: ◾ eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind ◾ eine Gruppe von Verträgen, bei denen bei erstmaligem Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können ◾ eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios Die zuvor genannten Gruppen werden weiter nach Zeichnungsjahren unterteilt, da in derselben Gruppe nur Verträge enthalten sein dürfen, die innerhalb eines Jahres verkauft worden sind. Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwender:innen in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen an. Dies führt dazu, dass Neugeschäft in der Kohorte des Übergangszeitpunkts dargestellt wird. Erstversicherungsverträge und Verträge der aktiven Rückversicherung werden zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte erfasst: ◾ zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen ◾ zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung eines Versicherungsnehmers bzw. einer Versicherungsnehmerin in der Gruppe fällig wird und ◾ zum Zeitpunkt, an dem die Gruppe verlustbringend wird Die Gruppe von Versicherungsverträgen wird beim erstmaligen Ansatz bestimmt und es darf in der Folge keine Neubeurteilung der Zusammensetzung der Gruppen vorgenommen werden. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, wird der Vertrag einer bestehenden Gruppe von Versicherungsverträgen zugeordnet. Wenn der Vertrag nicht den bestehenden Gruppen zugeordnet werden darf, wird eine neue Gruppe gebildet. Gehaltene Rückversicherungsverträge Die Gruppenbildung für gehaltene Rückversicherungsverträge (passive Rückversicherung) basiert auf den gleichen Grundsätzen wie bei der Erstversicherung, jedoch mit der Ausnahme, dass Rückversicherungsverträge nicht verlustbringend sein können. Eine Gruppe von Rückversicherungsverträgen ist zu nachfolgenden Zeitpunkten zu erfassen: ◾ Proportionale Rückversicherungsverträge: zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes jedes zugrunde liegenden Versicherungsvertrags ◾ Nicht proportionale Rückversicherungsverträge: zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe; wird jedoch eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, erfolgt der Ansatz zu diesem Zeitpunkt, vorausgesetzt der zugehörige Rückversicherungsvertrag war zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung sind im Wesentlichen nicht proportionale Verträge. Die Trennung zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen erfolgt gemäß IFRS 17.78, wonach Portfolios von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, separat von jenen, die Verbindlichkeiten sind, ausgewiesen werden müssen. Abschlusskosten Die Verteilung der Abschlusskosten erfolgt unter Anwendung einer systematischen Methode auf die Gruppen von Versicherungsverträgen, sofern eine direkte Zuordnung zur Gruppe möglich ist, ansonsten auf Portfolioebene. Um Annahmeänderungen zu berücksichtigen, erfolgt eine Überprüfung der Inputs für die angewendete Zuordnungsmethode am Ende jeder Berichtsperiode. Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht in Anspruch genommen. Vertragsgrenzen In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einbezogen. Ob die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze liegen, wird wie folgt bestimmt: Versicherungsverträge (inklusive übernommener Rückversicherung) Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der der:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist oder in der UNIQA die Verpflichtung hat, für den:die Versicherungsnehmer:in Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn: ◾ UNIQA die praktische Fähigkeit besitzt, die Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers bzw. der einzelnen Versicherungsnehmerin neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder ◾ wenn diese Kriterien zwar nicht für einen einzelnen Vertrag, aber für ein Portfolio erfüllt sind und die Prämienfestsetzung für die bisherige Deckungsperiode das Risiko künftiger Perioden nicht berücksichtigt. Rückversicherungsverträge Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der UNIQA verpflichtet ist, Zahlungen an den Rückversicherer zu leisten oder in der UNIQA das Recht hat, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten. Das Recht, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten, endet, wenn: ◾ der Rückversicherer die praktische Fähigkeit besitzt, das übernommene Risiko neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder ◾ ein wesentliches Recht hat, die Deckung zu kündigen. Die Vertragsgrenzen werden am Ende jeder Berichtsperiode neu eingeschätzt. Bewertung Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Versicherungsverträge – Erstbewertung UNIQA bewertet eine Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz als die Summe aus Erfüllungswert und der vertraglichen Servicemarge. Die Erfüllungswerte beinhalten Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, sowie eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird getrennt von den anderen Schätzungen hergeleitet und stellt die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nicht finanziellen Risiken hinsichtlich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme dar. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den UNIQA bei der zukünftigen Leistungserbringung generieren wird. Ergibt sich beim erstmaligen Ansatz ein Nettomittelzufluss, wird eine vertragliche Servicemarge bilanziert, um eine Gewinnerfassung zu vermeiden. Der Erfüllungswert wird durch den Ansatz der vertraglichen Servicemarge kompensiert und führt somit beim erstmaligen Ansatz zu einer Deckungsrückstellung von Null. Liegt ein Nettomittelabfluss vor, dann handelt es sich um belastende Verträge. Dieser Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung ausgewiesen. Die Auflösung der Verlustkomponente wird als Aufwands- reduktion in der Position „Versicherungstechnische Aufwendungen“ dargestellt. Die Bestimmungen der Ersterfassung haben auch für den variablen Gebührenansatz Gültigkeit. Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem variablen Gebührenansatz ergeben sich erst in der Folgebewertung und betreffen die Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge sowie die Ermittlung des technischen Finanzergebnisses. Versicherungsverträge – Folgebewertung Da UNIQA auch Zwischenabschlüsse unter Anwendung von IAS 34 erstellt, ist das Bilanzierungswahlrecht bezüglich rechnungslegungsbezogener Schätzungen in Zwischenabschlüssen zu beachten. Ein Unternehmen hat ein Bilanzierungswahlrecht, ob es die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen ändern möchte, wenn es in Folgeperioden den Zwischenabschluss und den Jahresabschluss nach IFRS 17 erstellt. UNIQA wendet den „Year-to-Date Approach“ an, das heißt die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen wird geändert und somit wird das Jahresergebnis durch Schätzungen in Zwischenabschlüssen nicht beeinflusst. Die Bewertung der Erfüllungswerte basiert zu jedem Abschlussstichtag auf aktuellen Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, aktuellen Abzinsungssätzen und aktuellen Schätzungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Veränderung der Erfüllungswerte wird wie folgt erfasst: ◾ Bei Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Leistungen erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Erhöhen sich die Erfüllungswerte, wird die vertragliche Servicemarge reduziert, verringern sie sich, wird die vertragliche Servicemarge erhöht. Übersteigt eine Erhöhung der Erfüllungswerte den Betrag der vertraglichen Servicemarge, so wird diese vollständig aufgelöst und der übersteigende Betrag im versicherungstechnischen Aufwand als Verlust erfasst. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Reduktion der Erfüllungswerte, so werden diese so lange als Ertrag im versicherungstechnischen Ergebnis erfasst, bis die kumulierten Verluste aufgeholt wurden. Für den übersteigenden Betrag wird wieder eine vertragliche Servicemarge gebildet. ◾ Bei einer Änderung im Zusammenhang mit aktuellen und vergangenen Leistungen erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im versicherungstechnischen Aufwand. ◾ Auswirkungen der Änderungen im Zusammenhang mit finanziellen Annahmen werden erfolgswirksam im versicherungstechnischen Finanzergebnis erfasst oder in Fällen, in denen die OCI-Option angewandt wird, auf versicherungstechnisches Finanzergebnis und sonstiges Ergebnis aufgeteilt. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um: ◾ die vertragliche Servicemarge neuer Verträge, ◾ die Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge während des Berichtzeitraums (mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt der Ersterfassung), ◾ die Änderung der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, ◾ die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen ◾ sowie jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird. Die zuvor genannten Änderungen der Erfüllungswerte, welche sich auf zukünftige Leistungen beziehen, umfassen: ◾ Erfahrungswertanpassungen aufgrund von in der Periode vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme (z. B. Abschlusskosten) ◾ Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme des Zeitwerts des Geldes und des finanziellen Risikos ◾ Abweichungen bezüglich der Kapitalanlagekomponente in der Lebensversicherung ◾ Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die mit zukünftigen Leistungen verbunden sind Da eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme als eine künftige Leistung angesehen wird, erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Für Versicherungsverträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, ergeben sich hinsichtlich der Folgebewertung Unterschiede in der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge im Vergleich zum allgemeinen Bewertungsmodell. Ein Vertrag mit direkter Überschussbeteiligung liegt vor, wenn UNIQA die Verpflichtung hat, Versicherungs- nehmer:innen einen Betrag zu zahlen, der dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Zeitwerte entspricht, sowie einer variablen Gebühr, die im Gegenzug für die nach dem Versicherungsvertrag zu erbringenden künftigen Leistungen einbehalten wird. Die variable Gebühr umfasst jenen Teil, der UNIQA in Abhängigkeit von den schwankenden zugrunde liegenden Referenzwerten zusteht. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem variablen Gebührenansatz bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um: ◾ die vertragliche Servicemarge neuer Verträge; ◾ die Änderung der Höhe des UNIQA am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte zustehenden Teils, außer der Rückgang des Unternehmensanteils übersteigt den Buchwert der vertraglichen Servicemarge und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen; ◾ die Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, außer die Erhöhung des Erfüllungswerts würde den Buchwert der vertraglichen Servicemarge übersteigen und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen; ◾ die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen; ◾ jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird. Die zu berücksichtigenden Komponenten für die Ermittlung der Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen entsprechen jenen des allgemeinen Bewertungsmodells, werden jedoch mit aktuellen Abzinsungssätzen bewertet und beinhalten des Weiteren die Änderung der Auswirkung des Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerten entstehen. Verlustkomponente Nachdem für belastende Versicherungsverträge ein Verlust erfasst und eine Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet wird, sind zukünftige Änderungen der Erfüllungswerte im Zuge der Folgebewertung systematisch auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie die Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente aufzuteilen. Änderungen der Erfüllungswerte, die in der systematischen Aufteilung zu berücksichtigen sind, umfassen: ◾ Schätzwert des Zeitwerts zukünftiger Zahlungsströme für Schäden und Ausgaben, die aus der Deckungsrückstellung aufgrund eingetretener versicherungstechnischer Aufwendungen ausscheiden ◾ Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die aufgrund der Risikoentlastung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden ◾ Versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen Die systematische Zuteilung wird bestimmt durch den Anteil der Verlustkomponente im Verhältnis zum Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse zuzüglich der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Beim variablen Gebührenansatz wird darüber hinaus der Unternehmensanteil an der Veränderung der Marktwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte im Verhältnis zu den erwarteten Schäden und Aufwendungen berücksichtigt. Die systematische Zuteilung führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende der Laufzeit (Deckungszeitraum) einer Gruppe von Verträgen gleich null sind. Etwaige spätere Rückgänge der Erfüllungswerte aufgrund von Änderungen der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf zukünftige Leistungen sowie etwaige spätere Erhöhungen des Anteils des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte führen zu keiner Aufteilung zwischen der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie der Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente. Eine Zuteilung zur Verlustkomponente ist nur so lange vorzunehmen, bis diese auf null reduziert worden ist. Gehaltene Rückversicherungsverträge Für die Bewertung der Rückversicherungsabgabe wird das allgemeine Bewertungsmodell, jedoch mit einigen Modifikationen, angewandt. Erstbewertung Für die Bewertung des Barwerts der geschätzten künftigen Zahlungsströme für die Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge werden Annahmen herangezogen, die mit jenen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge konsistent sind. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko des Rückversicherers, einschließlich der Auswirkungen von Sicherheiten und Verlusten aus Streitigkeiten, berücksichtigt. Das Ausfallrisiko wird zu jedem Stichtag bewertet und etwaige Änderungen daraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird ein Betrag angesetzt, der dem Teil der Risiken entspricht, die dem Rückversicherer übertragen werden. Die Anforderungen zur Berechnung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Ersterfassung werden modifiziert, um zu berücksichtigen, dass es bei einer Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen keinen nicht realisierten Gewinn gibt, sondern Nettokosten oder Nettogewinn beim Erwerb der Rückversicherung vorliegen. Zum Ersterfassungszeitpunkt stellt die vertragliche Servicemarge somit etwaige Nettokosten oder Nettogewinne dar, die wie folgt bewertet sind: ◾ Erfüllungswerte, ◾ der zu diesem Zeitpunkt ausgebuchte Betrag der in Vorperioden angesetzten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, ◾ jegliche Zahlungsströme, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung fließen, ◾ Gewinne aus dem Ansatz einer etwaigen Verlustrückerstattungskomponente. ◾ Wenn sich die Nettokosten jedoch auf versicherte Ereignisse vor dem Erwerb der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen beziehen, werden diese Kosten sofort aufwandswirksam erfasst. Folgebewertung Der Buchwert der vertraglichen Servicemarge zum jeweiligen Abschlussstichtag ist der Buchwert zu Beginn der Periode berichtigt um: ◾ Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt werden ◾ Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge, bewertet zu historischen Zinssätzen ◾ Ertragsrealisierung aus der Abdeckung verlustbringender Erstversicherungsverträge (Verlustrückerstattungskomponente) ◾ Auflösung der Verlustrückerstattungskomponente, sofern es sich bei dieser Auflösung nicht um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge handelt ◾ Änderungen der Erfüllungswerte, bewertet mit dem Zinssatz der Ersterfassung, sofern sich die Änderung auf zukünftige Leistungen bezieht, außer die Änderung resultiert aus einer Änderung der Erfüllungswerte von verlustbringenden Erstversicherungsverträgen ◾ Auswirkungen etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die vertragliche Servicemarge ◾ Erfolgswirksame Auflösung der vertraglichen Servicemarge aufgrund der in der Periode erhaltenen Leistungen Eine Verlustrückerstattungskomponente kann nur angesetzt werden, wenn der gehaltene Rückversicherungsvertrag zeitgleich oder vor dem Ansatz der zugrunde liegenden belasteten Versicherungsverträge abgeschlossen wird. Der Betrag für die Verlustrückerstattungskomponente, die die vertragliche Servicemarge anpasst und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird, wird wie folgt hergeleitet: Multiplikation des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen, bei denen erwartet wird, dass diese vom Rückversicherer erstattet werden. Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Die Bewertung erfolgt mit dem Prämienallokationsansatz, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: ◾ wenn der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe nicht mehr als ein Jahr beträgt (unter Berücksichtigung der bestimmten Vertragsgrenzen); oder ◾ wenn davon auszugehen ist, dass die Bewertung der Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte. Dies liegt nicht vor, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Diese Kriterien sind überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung zutreffend. Bei Nichtvorliegen der Kriterien erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell. Für Verträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 1 bis 3 Jahren wird der Prämienallokationsansatz angewandt. Diese Vorgehensweise wurde durch Sensitivitätsanalysen mittels Vergleichs der Höhe der Deckungsrückstellung, berechnet nach dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Prämienallokationsansatz, hergeleitet. Bei Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von mehr als drei Jahren hat eine Einschätzung bezüglich der Stabilität der Deckungsrückstellung zu erfolgen. Diese Einschätzung erfolgt durch ein Berechnungsmodell, bei dem nicht finanzielle Annahmen (Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, Kosten, Schadensatz und Stornowahrscheinlichkeit) und finanzielle Annahmen (Zinssatz) nach Ablauf eines Jahres gestresst werden. Die Abweichung der Deckungsrückstellung zwischen jedem gestressten Szenario sowie dem Grundszenario wird einem festgelegten Schwellenwert gegenübergestellt. Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden aus den folgenden Gründen gesamthaft mit dem Prämienallokationsansatz bewertet: ◾ Die Mehrheit der Rückversicherungsverträge basiert auf Schadenjahren mit einer Laufzeit von einem Jahr. ◾ Für Verträge, die auf dem Zeichnungsjahr basieren, wurde ein Konzept, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte adressiert, erstellt. Alle Verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von bis zu drei Jahren. In der Krankenversicherung liegen nur einjährige Rückversicherungsverträge vor, weshalb eine Bewertung mit dem Prämienallokationsansatz zulässig ist. Die Rückversicherungsverträge in der Lebensversicherung werden nach dem Prämienallokationsansatz bewertet, wenn die Verträge eine Vertragsgrenze von bis zu einem Jahr haben und die Deckungsperiode ebenfalls bis zu einem Jahr beträgt. Bei der Ersterfassung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung den erhaltenen Prämien abzüglich der Abschlusskosten. Im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämien- allokationsansatz bewertet werden, wird der Buchwert der Deckungsrückstellung um die in der Periode erhaltenen Prämien sowie die Amortisierung der Abschlusskosten erhöht. Demgegenüber steht eine Verminderung des Buchwerts aufgrund der in der Berichtsperiode erbrachten Versicherungsleistungen (Erfassung als versicherungstechnischer Ertrag) sowie aus Abschlusskosten der Berichtsperiode. Eine Diskontierung der Deckungsrückstellung wird nicht vorgenommen, da die Verträge keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten. Die Deckungsrückstellung wird erfolgswirksam erhöht, wenn während des Deckungszeitraums festgestellt wird, dass eine Gruppe von Verträgen belastend ist. Der zu erfassende Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der nach dem Prämienallokationsansatz bewerteten Deckungsrückstellung und dem nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten (diskontierten) Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz bezieht. Im Falle von Prämienvorauszahlungen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin wird eine Finanzierungskomponente errechnet und bilanziert, die getrennt von der versicherungstechnischen Leistung betrachtet wird. Dies bedeutet, dass Effekte des Zeitwerts bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt werden. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit dem Erfüllungswert, bezogen auf die eingetretenen Schäden, bewertet. Die Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme werden abgezinst. Gehaltene Rückversicherungsverträge Für die Bewertung von Rückversicherungsverträgen werden grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie bei Erstversicherungsverträgen angewendet. Sofern verlustbringende Gruppen an Versicherungsverträgen der Erstversicherung durch eine Rückversicherungsabgabe abgedeckt sind, wird eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet und der Buchwert der Deckungsrückstellung aus der Rückversicherung angepasst. Ausbuchung von Versicherungsverträgen Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Verpflichtung erloschen, erfüllt oder gekündigt wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch bei Vertragsänderungen in den folgenden Fällen: ◾ Die geänderten Vertragsbedingungen hätten bei Erst- erfassung dazu geführt, dass: - der geänderte Vertrag nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17 gefallen wäre; - verschiedene Komponenten vom Basisversicherungsvertrag abzutrennen wären, was zu einem anderen Versicherungsvertrag geführt hätte; - der geänderte Vertrag eine wesentlich andere Vertragsgrenze gehabt hätte; oder - der geänderte Vertrag in eine andere Gruppe von Verträgen aufgenommen worden wäre. ◾ Es kommt zu einer Änderung der Vertragskategorie mit bzw. ohne direkter Überschussbeteiligung. ◾ Durch die Vertragsmodifikationen sind die Kriterien für die Anwendung des Prämienallokationsansatzes nicht mehr erfüllt. Bei Vertragsänderungen, die zu keiner Ausbuchung führen, werden die Änderungen der Zahlungsströme als Änderung der geschätzten Erfüllungswerte behandelt. Die Ausübung eines in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechts ist keine Änderung der Vertragsbedingungen. Ausweis Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt auf Ebene der Portfolios. Die Buchwerte der Portfolios werden, je nachdem, ob diese einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit darstellen, aufsummiert und entsprechend getrennt ausgewiesen. Diese Ausweiskriterien sind auch auf die gehaltenen Rückversicherungsverträge anzuwenden, die des Weiteren getrennt von der Erstversicherung auszuweisen sind. Die jeweiligen Buchwerte der aktiven Rückversicherung sind in der Erstversicherung enthalten. Die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge sind in ein versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, sowie ein versicherungs-technisches Finanzergebnis, wiederum bestehend aus Finanzerträgen und -aufwendungen, zu untergliedern. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen werden. Die Salden der gehaltenen Rückversicherung sind auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis getrennt von den Beträgen der Erstversicherung zu erfassen. Im Gegensatz zur Erstversicherung besteht ein Wahlrecht, das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung als Einzelbetrag auszuweisen. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Änderungen der Risikoanpassung der nicht finanziellen Risiken können gesamthaft im versicherungstechnischen Ergebnis gezeigt werden. Eine Aufgliederung der Änderungen in ein versicherungstechnisches Ergebnis und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis sind nicht erforderlich. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Die versicherungstechnischen Erträge stellen die betragliche Gegenleistung für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen von Versicherungsverträgen dar und bilden die Veränderung der Deckungsrückstellung. Die erwartete Gegenleistung soll die nachfolgenden Posten abdecken: ◾ Die für die Berichtsperiode zu Beginn des Jahres erwarteten Schäden und den Verträgen zugeordneten Kosten. Ausgenommen hiervon sind Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind, Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten, Abschlusskosten sowie transaktionsbedingte Steuern, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Versicherungssteuer). ◾ Die Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Nicht umfasst sind Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen (Anpassung der vertraglichen Servicemarge), und Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind. ◾ Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge für die in der Periode erbrachten Leistungen. ◾ Erfahrungswertanpassungen in Bezug auf vereinnahmte Prämien, die sich auf laufende und vergangene Leistungen beziehen. ◾ Jenen Teil der Prämie, der sich auf den Ausgleich von Abschlusskosten bezieht. Die Aufteilung erfolgt zeitanteilig zur zuzuordnenden Berichtsperiode. Unter der Annahme, dass Versicherungsverträge so bepreist werden, dass die Abschlusskosten zurückverdient werden, wird der gleiche Betrag auch als versicherungstechnischer Aufwand erfasst. Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Beim Prämienallokationsansatz entspricht der versicherungstechnische Ertrag einer Periode dem Betrag der erwarteten Prämieneinnahmen der Periode. Um die Leistungserbringung gemäß dem Versicherungsvertrag der aktuellen Periode zuzuordnen, erfolgt eine Allokation der erwarteten Prämieneinnahmen auf Grundlage des Zeitablaufs. Versicherungstechnische Aufwendungen Versicherungstechnische Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen und umfassen: ◾ Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen ◾ Amortisierung der Abschlusskosten ◾ Verlustkomponente sowie die Auflösung dieser Verlustkomponente ◾ Anpassungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (ausgenommen jener Anpassungen aus der Diskontierung) ◾ Versicherungstechnische Aufwendungen dürfen keine Kapitalanlagekomponenten beinhalten. Versicherungstechnisches Ergebnis aus der gehaltenen Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis umfasst die vom Rückversicherer erstatteten Beträge, die der Periode zugeordneten Prämien sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Verlustrückerstattungskomponente. Versicherungstechnisches Finanzergebnis Im Versicherungstechnischen Finanzergebnis sind Änderungen des Buchwerts auszuweisen, die aus dem Effekt von Änderungen aus dem Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken resultieren. Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst auch Wertänderungen der zugrunde liegenden Referenzwerte. Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz gelangt das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt auf Ebene der Portfolios von Versicherungsverträgen. Die nicht über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge werden durch eine systematische Zuteilung, über die Laufzeit der Gruppe von Versicherungsverträgen, ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell sowie dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, kommt die beim Erstansatz ermittelte Diskontrate („Locked-in-Zinskurve“) zur Anwendung. Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet werden und für die Änderungen in den Annahmen bezogen auf finanzielle Risiken einen substanziellen Einfluss auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu bezahlenden Beiträge haben, erfolgt die Zuteilung auf Basis eines konstanten Zinssatzes über die verbleibende Laufzeit der Vertragsgruppen verteilt. Für Verträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, entsprechen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge dem Betrag, der erfolgswirksam für die zugrunde liegenden Referenzwerte erfasst wird. In den nachfolgenden Tabellen werden die Veränderungen der Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen dargestellt. Nach der Darstellung der Veränderung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Erst- und der Rückversicherung wird die Veränderung der Bewertungskomponenten der Erst- und Rückversicherungsverträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt. Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen Schaden- und Unfallversicherung 2024 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2024 840.672 30.346 764.498 2.671.171 76.583 4.383.270 Nettovermögenswerte – 4.341 0 0 1.217 16 – 3.109 Nettoverbindlichkeiten 845.013 30.346 764.498 2.669.955 76.567 4.386.379 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 217.373 – 217.373 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 9.621 – 9.621 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 37.452 – 37.452 Sonstige Verträge – 4.157.335 – 4.157.335 – 4.421.781 – 4.421.781 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 734.126 – 19.731 260.125 2.752.583 33.189 3.760.293 Abschreibung der Abschlusskosten 510.454 0 510.454 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 15.667 15.667 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) – 150.550 – 74.364 – 31.688 – 256.603 1.244.580 – 4.064 109.575 2.678.219 1.501 4.029.811 Versicherungstechnisches Ergebnis – 3.177.201 – 4.064 109.575 2.678.219 1.501 – 391.970 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 14.968 702 38.008 63.934 0 117.613 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 2.433 – 97 – 2.121 8.928 392 9.535 Summe – 3.159.800 – 3.459 145.462 2.751.082 1.893 – 264.822 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 4.595.689 4.595.689 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 794.397 – 164.005 – 2.460.544 – 3.418.946 Abschlusskosten – 628.017 – 628.017 Summe 3.173.275 – 164.005 – 2.460.544 548.726 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 30.850 0 0 – 60.890 – 1.372 – 93.113 Stand am 31. Dezember 2024 823.297 26.887 745.955 2.900.819 77.104 4.574.062 Nettovermögenswerte – 5.820 30 0 780 13 – 4.997 Nettoverbindlichkeiten 829.117 26.857 745.955 2.900.038 77.091 4.579.059 Schaden- und Unfallversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 782.842 24.508 672.998 2.379.269 63.153 3.922.770 Nettovermögenswerte – 41.360 0 0 10.855 607 – 29.898 Nettoverbindlichkeiten 824.203 24.508 672.998 2.368.414 62.546 3.952.668 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 385.657 – 385.657 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 18.397 – 18.397 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 84.733 – 84.733 Sonstige Verträge – 3.517.480 – 3.517.480 – 4.006.268 – 4.006.268 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 724.970 – 18.950 267.799 2.304.171 30.887 3.308.877 Abschreibung der Abschlusskosten 427.421 0 427.421 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 24.102 24.102 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) – 26.102 – 133.825 – 19.707 – 179.634 1.152.390 5.151 241.697 2.170.346 11.180 3.580.765 Versicherungstechnisches Ergebnis – 2.853.877 5.151 241.697 2.170.346 11.180 – 425.503 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 20.927 696 16.969 156.799 0 195.391 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 3.227 – 9 829 58.437 2.249 64.734 Summe – 2.829.723 5.838 259.495 2.385.582 13.430 – 165.379 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 4.145.486 4.145.486 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 751.331 – 167.994 – 2.093.537 – 3.012.862 Abschlusskosten – 506.620 – 506.620 Summe 2.887.535 – 167.994 – 2.093.537 626.004 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 18 0 0 – 143 0 – 125 Stand am 31. Dezember 2023 840.672 30.346 764.498 2.671.171 76.583 4.383.270 Nettovermögenswerte – 4.341 0 0 1.217 16 – 3.109 Nettoverbindlichkeiten 845.013 30.346 764.498 2.669.955 76.567 4.386.379 Krankenversicherung 2024 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2024 3.326.965 308 281.937 32.866 535 3.642.612 Nettovermögenswerte – 4.048 0 0 1.144 69 – 2.834 Nettoverbindlichkeiten 3.331.013 308 281.937 31.722 466 3.645.446 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 2.641 – 2.641 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 1.153 – 1.153 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 1.178.948 – 1.178.948 Sonstige Verträge – 173.044 – 173.044 – 1.355.786 – 1.355.786 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 145.267 – 52 968.592 118.717 925 1.233.449 Abschreibung der Abschlusskosten 33.027 0 33.027 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 42 42 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) – 15.391 4.345 – 289 – 11.335 178.294 – 10 953.202 123.061 636 1.255.182 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.177.492 – 10 953.202 123.061 636 – 100.604 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 188.745 2 32 718 0 189.497 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 52 0 – 49 – 74 – 4 – 179 Summe – 988.799 – 8 953.185 123.705 632 88.715 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.515.156 1.515.156 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 145.847 – 972.031 – 116.780 – 1.234.658 Abschlusskosten – 76.220 – 76.220 Summe 1.293.089 – 972.031 – 116.780 204.278 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 1.393 0 0 – 1.030 – 10 – 2.433 Stand am 31. Dezember 2024 3.629.862 300 263.091 38.761 1.157 3.933.172 Nettovermögenswerte – 9.171 31 0 1.265 57 – 7.819 Nettoverbindlichkeiten 3.639.034 269 263.091 37.496 1.100 3.940.990 Krankenversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 2.988.502 591 302.175 24.990 402 3.316.659 Nettovermögenswerte – 1.214 0 0 387 11 – 816 Nettoverbindlichkeiten 2.989.716 591 302.175 24.603 390 3.317.475 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 5.152 – 5.152 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 1.496 – 1.496 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 1.090.882 – 1.090.882 Sonstige Verträge – 137.219 – 137.219 – 1.234.749 – 1.234.749 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 142.895 – 102 924.719 81.230 472 1.149.214 Abschreibung der Abschlusskosten 24.583 0 24.583 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 – 184 – 184 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) – 67.103 4.075 – 334 – 63.361 167.478 – 286 857.617 85.305 139 1.110.251 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.067.272 – 286 857.617 85.305 139 – 124.498 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 233.731 4 56 910 0 234.702 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 53 0 7 – 72 – 5 – 124 Summe – 833.594 – 283 857.680 86.143 134 110.080 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.393.481 1.393.481 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 146.170 – 877.917 – 78.266 – 1.102.354 Abschlusskosten – 74.809 – 74.809 Summe 1.172.502 – 877.917 – 78.266 216.319 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 446 0 0 0 0 – 446 Stand am 31. Dezember 2023 3.326.965 308 281.937 32.866 535 3.642.612 Nettovermögenswerte – 4.048 0 0 1.144 69 – 2.834 Nettoverbindlichkeiten 3.331.013 308 281.937 31.722 466 3.645.446 Lebensversicherung 2024 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2024 13.394.589 7.125 386.032 3.492 12 13.791.250 Nettovermögenswerte – 106.124 3 24.869 95 0 – 81.158 Nettoverbindlichkeiten 13.500.713 7.122 361.162 3.397 12 13.872.407 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 88.046 0 – 88.046 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 356.243 0 – 356.243 Sonstige Verträge – 335.307 0 – 335.307 – 779.597 0 – 779.597 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 220.414 – 1.632 333.288 4.820 4 556.894 Abschreibung der Abschlusskosten 100.597 0 100.597 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 4.035 4.035 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) – 47.953 1.857 3 – 46.093 321.012 2.402 285.335 6.678 7 615.433 Kapitalanlagekomponenten – 1.492.888 0 1.492.888 0 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.951.474 2.402 1.778.224 6.678 7 – 164.163 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 620.295 102 1.650 78 0 622.124 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 30.823 – 21 – 2.206 – 113 – 1 – 33.164 Summe – 1.362.002 2.484 1.777.667 6.642 6 424.797 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.611.906 1.611.906 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 197.189 – 1.841.128 – 6.209 – 2.044.526 Abschlusskosten – 180.488 – 180.488 Summe 1.234.230 – 1.841.128 – 6.209 – 613.108 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 29.936 – 14 – 1.011 – 1.307 0 – 32.268 Stand am 31. Dezember 2024 13.236.880 9.595 321.559 2.618 18 13.570.670 Nettovermögenswerte – 139.324 2 33.854 0 0 – 105.468 Nettoverbindlichkeiten 13.376.204 9.592 287.706 2.618 18 13.676.138 1)Korrektur der Gliederung Lebensversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 13.780.604 12.634 363.247 2.454 10 14.158.949 Nettovermögenswerte – 38.464 0 8.917 – 1.158 0 – 30.705 Nettoverbindlichkeiten 13.819.068 12.634 354.329 3.612 10 14.189.653 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 99.511 0 – 99.511 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 384.487 0 – 384.487 Sonstige Verträge – 269.090 – 31 – 269.121 – 753.088 – 31 – 753.119 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 211.907 – 2.954 251.013 4.018 2 463.986 Abschreibung der Abschlusskosten 77.502 – 177 77.325 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 – 2.486 – 2.486 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 59.924 1.229 0 61.153 289.409 – 5.617 310.937 5.247 2 599.978 Kapitalanlagekomponenten – 1.320.5811) 0 1.320.5811) 0 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.784.2601) – 5.648 1.631.5181) 5.247 2 – 153.141 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 399.252 235 759 110 0 400.357 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 12.444 420 3.392 122 0 16.379 Summe – 1.372.5641) – 4.992 1.635.6691) 5.480 2 263.595 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.558.731 1.558.731 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 184.9851) – 1.597.7101) – 4.442 – 1.787.137 Abschlusskosten – 146.230 – 146.230 Summe 1.227.5161) – 1.597.7101) – 4.442 – 374.636 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 240.967 – 517 – 15.175 0 0 – 256.658 Stand am 31. Dezember 2023 13.394.589 7.125 386.032 3.492 12 13.791.250 Nettovermögenswerte – 106.124 3 24.869 95 0 – 81.158 Nettoverbindlichkeiten 13.500.713 7.122 361.162 3.397 12 13.872.407 Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen für Rückversicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 2024 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2024 102.738 235 0 351.908 12.555 467.437 Nettovermögenswerte 119.491 235 0 351.769 12.547 484.042 Nettoverbindlichkeiten – 16.753 0 0 140 8 – 16.606 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 228.422 12 0 139.217 3.361 – 85.833 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 0 – 62 0 134 0 72 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 155 4 0 10.100 – 24 10.235 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 103 62 0 1.301 75 1.541 Summe – 228.164 16 0 150.752 3.412 – 73.984 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 222.671 0 222.671 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 6.969 0 – 66.414 – 73.383 Summe 215.703 0 – 66.414 149.288 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 34 0 0 – 8.197 – 125 – 8.356 Stand am 31. Dezember 2024 90.243 251 0 428.049 15.842 534.385 Nettovermögenswerte 91.967 251 0 427.841 15.818 535.878 Nettoverbindlichkeiten – 1.725 0 0 208 24 – 1.494 Schaden- und Unfallversicherung 2023 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 118.550 – 341 0 355.207 12.145 485.562 Nettovermögenswerte 142.648 – 341 0 348.994 11.769 503.070 Nettoverbindlichkeiten – 24.098 0 0 6.213 376 – 17.509 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 222.398 574 0 83.999 34 – 137.791 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 0 0 0 – 245 0 – 245 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 981 282 0 22.121 0 23.384 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 1.655 – 280 0 7.739 376 9.490 Summe – 219.762 576 0 113.615 410 – 105.161 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 200.771 0 200.771 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 3.179 0 – 116.914 – 113.735 Summe 203.950 0 – 116.914 87.036 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2023 102.738 235 0 351.908 12.555 467.437 Nettovermögenswerte 119.491 235 0 351.769 12.547 484.042 Nettoverbindlichkeiten – 16.753 0 0 140 8 – 16.606 Lebensversicherung 2024 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2024 – 4.683 0 50 10.325 1 5.692 Nettovermögenswerte 2.513 0 50 6.973 1 9.537 Nettoverbindlichkeiten – 7.196 0 0 3.352 0 – 3.845 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 38.239 0 437 28.159 0 – 9.644 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 0 0 0 2 0 2 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen – 17 0 0 251 0 234 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 366 0 2 91 0 – 272 Summe – 38.622 0 439 28.503 0 – 9.679 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 37.166 37.166 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 5 – 449 – 29.701 – 30.145 Summe 37.172 – 449 – 29.701 7.022 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 20 0 0 0 0 – 20 Stand am 31. Dezember 2024 – 6.153 0 40 9.127 0 3.014 Nettovermögenswerte 2.942 0 40 3.382 0 6.365 Nettoverbindlichkeiten – 9.096 0 0 5.745 0 – 3.351 Lebensversicherung 2023 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 – 16.760 0 98 8.449 1 – 8.212 Nettovermögenswerte 10.350 0 0 237 1 10.589 Nettoverbindlichkeiten – 27.111 0 98 8.212 0 – 18.800 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 30.597 0 263 29.936 0 – 398 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 1 0 2 52 0 55 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 128 0 0 95 0 223 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 542 0 9 662 0 129 Summe – 31.010 0 273 30.745 0 8 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 41.562 41.562 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 166 – 316 – 28.870 – 29.352 Summe 41.396 – 316 – 28.870 12.211 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 1.691 0 – 6 0 0 1.685 Stand am 31. Dezember 2023 – 4.683 0 50 10.325 1 5.692 Nettovermögenswerte 2.513 0 50 6.973 1 9.537 Nettoverbindlichkeiten – 7.196 0 0 3.352 0 – 3.845 Analyse nach Bewertungskomponenten – nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge Schaden- und Unfallversicherung 2024 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2024 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Nettoverbindlichkeiten 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen – 391 – 18.277 – 2.480 – 4.593 – 26.070 – 33.143 – 51.811 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 2.480 – 4.593 – 26.070 – 33.143 – 33.143 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 18.277 – 18.277 Erfahrungsbedingte Anpassungen – 391 – 391 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 85.357 36.492 – 1.137 3.472 59.762 62.097 13.232 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 57.216 26.142 41.836 41.836 10.762 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 1.876 4.346 2.470 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 26.265 6.004 – 1.137 3.472 17.926 20.261 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 144.815 – 5.736 – 150.550 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 144.815 – 5.736 – 150.550 Versicherungstechnisches Ergebnis – 230.563 12.479 – 3.617 – 1.122 33.692 28.954 – 189.130 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 43.071 635 27 2.635 3.297 46.367 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 2.295 – 82 3 – 14 – 266 – 277 – 2.654 Summe – 189.787 12.398 – 2.979 – 1.109 36.061 31.973 – 145.417 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 340.365 340.365 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 238.157 – 238.157 Abschlusskosten – 25.660 – 25.660 Summe 76.549 76.549 Stand am 31. Dezember 2024 705.731 63.527 10.617 13.735 69.556 93.908 863.166 Nettoverbindlichkeiten 705.731 63.527 10.617 13.735 69.556 93.908 863.166 Schaden- und Unfallversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Nettoverbindlichkeiten 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 20.075 – 15.906 – 3.075 – 9.528 – 19.402 – 32.005 – 27.836 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 3.075 – 9.528 – 19.402 – 32.005 – 32.005 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 15.906 – 15.906 Erfahrungsbedingte Anpassungen 20.075 20.075 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 32.075 25.564 809 – 5.314 33.795 29.289 22.777 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 58.894 29.556 45.760 45.760 16.423 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 5.093 1.262 6.354 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 21.726 – 5.254 809 – 5.314 – 11.965 – 16.471 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 21.363 – 1.525 – 22.888 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 21.363 – 1.525 – 22.888 Versicherungstechnisches Ergebnis – 33.364 8.133 – 2.266 – 14.843 14.393 – 2.716 – 27.946 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 35.666 1.116 67 2.253 3.436 39.103 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 2.059 70 269 116 340 724 2.853 Summe 4.362 8.203 – 882 – 14.660 16.986 1.444 14.010 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 357.587 357.587 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 304.095 – 304.095 Abschlusskosten – 26.868 – 26.868 Summe 26.624 26.624 Stand am 31. Dezember 2023 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Nettoverbindlichkeiten 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Krankenversicherung 2024 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2024 189.302 53.527 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Nettoverbindlichkeiten 189.302 53.527 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 24.463 – 699 – 105.784 – 142 – 105.926 – 82.162 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 105.784 – 142 – 105.926 – 105.926 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 699 – 699 Erfahrungsbedingte Anpassungen 24.463 24.463 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 238.183 – 2.767 240.862 82 240.944 – 6 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 108.475 2.020 106.455 0 106.455 0 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 6 – 1 – 6 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 129.702 – 4.787 134.408 82 134.489 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 15.211 – 180 – 15.391 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 15.211 – 180 – 15.391 Versicherungstechnisches Ergebnis – 228.931 – 3.646 135.079 – 60 135.018 – 97.559 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 188.773 1 4 6 188.778 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 148 – 1 – 224 0 – 224 – 77 Summe – 40.011 – 3.646 134.856 – 56 134.800 91.143 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.349.574 1.349.574 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.100.665 – 1.100.665 Abschlusskosten – 48.661 – 48.661 Summe 200.248 200.248 Stand am 31. Dezember 2024 349.539 49.880 3.501.000 30 3.501.030 3.900.449 Nettoverbindlichkeiten 349.539 49.880 3.501.000 30 3.501.030 3.900.449 Krankenversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 – 93.137 54.184 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Nettoverbindlichkeiten – 93.137 54.184 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 53.559 – 738 – 94.566 – 112 – 94.679 – 41.858 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 94.566 – 112 – 94.679 – 94.679 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 738 – 738 Erfahrungsbedingte Anpassungen 53.559 53.559 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 132.716 287 132.540 – 84 132.456 27 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 108.418 2.302 106.110 7 106.117 0 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 23 5 27 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 24.320 – 2.020 26.430 – 91 26.340 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 67.293 – 206 – 67.499 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 67.293 – 206 – 67.499 Versicherungstechnisches Ergebnis – 146.450 – 658 37.974 – 196 37.778 – 109.330 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 233.719 1 12 13 233.732 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 78 1 121 1 122 45 Summe 87.191 – 657 38.095 – 183 37.913 124.447 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.242.506 1.242.506 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.002.940 – 1.002.940 Abschlusskosten – 44.319 – 44.319 Summe 195.248 195.248 Stand am 31. Dezember 2023 189.302 53.527 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Nettoverbindlichkeiten 189.302 53.527 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Lebensversicherung 2024 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2024 11.869.525 80.132 201.726 1.460.225 176.229 1.838.179 13.787.836 Nettovermögenswerte – 311.604 16.022 0 143.030 71.886 214.916 – 80.666 Nettoverbindlichkeiten 12.181.128 64.111 201.726 1.317.194 104.343 1.623.263 13.868.502 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 64.807 – 7.146 – 35.745 – 115.896 – 46.089 – 197.730 – 140.069 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 35.745 – 115.896 – 46.089 – 197.730 – 197.730 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 7.146 – 7.146 Erfahrungsbedingte Anpassungen 64.807 64.807 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 120.103 10.928 30.103 – 41.622 132.113 120.594 11.419 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 138.034 9.517 6.634 123.149 129.783 1.266 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 1.957 9 1.966 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 15.974 1.402 30.103 – 48.256 8.964 – 9.189 8.187 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 46.894 – 1.059 – 47.953 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 46.894 – 1.059 – 47.953 Versicherungstechnisches Ergebnis – 102.190 2.724 – 5.642 – 157.518 86.023 – 77.136 – 176.602 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 607.742 3.502 2.757 6.724 12.982 620.725 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 24.248 – 480 – 1.659 – 5.108 – 1.398 – 8.165 – 32.894 Summe 481.304 2.243 – 3.799 – 159.869 91.349 – 72.319 411.229 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.588.581 1.588.581 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 2.021.716 – 2.021.716 Abschlusskosten – 169.002 – 169.002 Summe – 602.138 – 602.138 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 14.127 – 776 – 11.597 0 – 3.637 – 15.233 – 30.136 Stand am 31. Dezember 2024 11.734.564 81.600 186.330 1.300.356 263.942 1.750.627 13.566.791 Nettovermögenswerte – 342.074 16.708 0 109.031 110.908 219.939 – 105.428 Nettoverbindlichkeiten 12.076.638 64.892 186.330 1.191.325 153.034 1.530.688 13.672.218 Lebensversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 12.045.698 74.460 264.338 1.685.587 72.237 2.022.162 14.142.320 Nettovermögenswerte – 82.257 3.978 0 37.095 5.659 42.754 – 35.524 Nettoverbindlichkeiten 12.127.955 70.481 264.338 1.648.492 66.578 1.979.408 14.177.844 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen – 89.946 – 6.219 – 35.886 – 130.681 – 25.657 – 192.224 – 288.389 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge – 35.886 – 130.681 – 25.657 – 192.224 – 192.224 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken – 6.219 – 6.219 Erfahrungsbedingte Anpassungen – 89.946 – 89.946 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 61.108 16.746 31.763 – 98.046 125.871 59.589 15.227 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 100.245 8.380 2.936 89.998 92.934 1.069 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 2.000 – 214 1.786 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 37.137 8.579 31.763 – 100.982 35.873 – 33.345 12.371 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen 123.759 – 3.332 120.427 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 123.759 – 3.332 120.427 Versicherungstechnisches Ergebnis – 27.295 7.195 – 4.123 – 228.727 100.214 – 132.635 – 152.735 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 392.374 1.854 2.425 4.025 8.304 400.679 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 15.356 – 262 – 1.019 940 90 11 15.105 Summe 380.435 6.933 – 3.287 – 225.362 104.330 – 124.320 263.049 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.545.836 1.545.836 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.768.915 – 1.768.915 Abschlusskosten – 137.795 – 137.795 Summe – 360.874 – 360.874 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 195.735 – 1.260 – 59.325 0 – 338 – 59.663 – 256.658 Stand am 31. Dezember 2023 11.869.525 80.132 201.726 1.460.225 176.229 1.838.179 13.787.836 Nettovermögenswerte – 311.604 16.022 0 143.030 71.886 214.916 – 80.666 Nettoverbindlichkeiten 12.181.128 64.111 201.726 1.317.194 104.343 1.623.263 13.868.502 Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2023 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in den nachfolgenden Tabellen enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Positionen nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind. In der nachfolgenden Tabelle werden die versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich und aufgeteilt auf Verträge, die gemäß dem Prämienallokationsansatz und nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt. Versicherungstechnische Erträge Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge 379.214 377.156 1.182.819 1.092.981 762.025 728.589 2.324.059 2.198.726 Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der Deckungsrückstellung 361.862 359.518 1.179.578 1.090.901 667.719 656.645 2.209.159 2.107.063 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 33.143 32.005 105.926 94.679 197.730 192.224 336.799 318.907 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 20.174 18.356 937 939 7.933 6.957 29.043 26.253 Erwartete Schadenfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 251.084 259.111 1.082.446 954.773 516.959 488.418 1.850.488 1.702.302 Erfahrungsbedingte Anpassungen 57.461 50.046 – 9.730 40.510 – 54.902 – 30.954 – 7.171 59.602 Amortisation der Abschlusskosten 17.352 17.638 3.241 2.081 94.306 71.944 114.899 91.662 Gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge 4.042.567 3.629.112 172.967 141.768 17.571 24.530 4.233.105 3.795.410 Summe der versicherungstechnischen Erträge 4.421.781 4.006.268 1.355.786 1.234.749 779.597 753.119 6.557.164 5.994.136 Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, auf die Bewertungskomponenten zusammen. Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Schaden- und Unfallversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 171.021 172.959 117.035 173.545 288.055 346.504 Abschlusskosten 11.696 9.772 4.352 7.234 16.048 17.006 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 159.325 163.187 112.683 166.311 272.008 329.498 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 229.185 – 234.182 – 116.086 – 171.216 – 345.271 – 405.397 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 16.329 15.463 9.813 14.094 26.142 29.556 Vertragliche Servicemarge 41.836 45.760 41.836 45.760 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 10.762 16.423 10.762 16.423 Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Krankenversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 1.061.238 978.254 0 0 1.061.238 978.254 Abschlusskosten 47.934 49.110 0 0 47.934 49.110 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 1.013.304 929.144 0 0 1.013.304 929.144 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 1.169.714 – 1.086.673 0 0 – 1.169.714 – 1.086.673 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 2.020 2.302 0 0 2.020 2.302 Vertragliche Servicemarge 106.455 106.117 106.455 106.117 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 0 0 0 0 Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Lebensversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 1.061.685 855.373 7.474 8.919 1.069.159 864.292 Abschlusskosten 208.831 152.663 1.233 181 210.065 152.844 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 852.854 702.711 6.240 8.737 859.094 711.448 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 1.200.940 – 956.647 – 6.253 – 7.890 – 1.207.193 – 964.537 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 9.472 8.340 45 40 9.517 8.380 Vertragliche Servicemarge 129.783 92.934 129.783 92.934 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 1.266 1.069 1.266 1.069 226 Die nachfolgende Tabelle stellt die erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge dar. Hierbei sind lediglich zum Abschlussstichtag bereits bestehende Verträge erfasst. Es kann daher aus der dargestellten Entwicklung nicht auf die in zukünftigen Abschlüssen erfolgswirksam erfasste vertragliche Servicemarge geschlossen werden. Vertragliche Servicemarge Angaben in Tausend Euro 2025 2026 2027 2028 2029 – 2033 ab 2034 Gesamt 31. Dezember 2024 Versicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 23.449 13.316 10.957 9.532 33.051 3.602 93.908 Krankenversicherung 105.155 102.172 99.444 96.976 452.011 2.645.272 3.501.030 Lebensversicherung 185.759 156.834 138.513 123.824 449.184 696.514 1.750.627 Summe 314.363 272.322 248.914 230.332 934.247 3.345.387 5.345.565 Vertragliche Servicemarge Angaben in Tausend Euro 2024 2025 2026 2027 2028 – 2032 ab 2033 Gesamt 31. Dezember 2023 Versicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 23.364 10.117 6.837 5.311 14.645 1.661 61.935 Krankenversicherung 94.273 91.874 89.830 88.000 415.815 2.586.439 3.366.230 Lebensversicherung 184.170 158.134 141.500 126.350 469.446 758.578 1.838.179 Summe 301.806 260.126 238.168 219.661 899.906 3.346.678 5.266.344 Finanzergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 144.370 130.964 75.384 66.433 220.748 199.743 440.502 397.140 Wertminderungsaufwand (netto) für finanzielle Vermögenswerte 40.280 5.964 – 10.274 – 31.804 2.876 – 4.834 32.882 – 30.674 Sonstiges Kapitalanlageergebnis 68.974 36.507 135.407 77.096 71.966 108.761 276.347 222.365 Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 34.283 431.725 – 27.021 154.931 – 1.408 402.461 5.854 989.117 Summe 287.907 605.160 173.496 266.656 294.181 706.131 755.585 1.577.948 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Laufende Erträge 6.643 5.525 6.643 5.525 Sonstiges Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 326.307 300.511 326.307 300.511 Summe 332.951 306.036 332.951 306.036 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung – 188.669 – 220.441 – 606.322 – 383.698 – 794.990 – 604.140 Aufgelaufene Zinsen – 86.594 – 57.580 – 853 – 782 – 11.655 – 11.071 – 99.102 – 69.433 Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze und anderer finanzieller Annahmen – 30.999 – 137.393 24 – 14.288 – 4.309 – 6.715 – 35.283 – 158.396 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 1.202 – 34.834 27 121 – 2.071 2.742 – 3.245 – 31.971 Summe – 118.795 – 229.808 – 189.470 – 235.391 – 624.357 – 398.742 – 932.621 – 863.940 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Aufgelaufene Zinsen 7.058 5.854 25 36 164 86 7.247 5.976 Sonstiges Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 3.424 16.449 – 2 15 69 37 3.491 16.500 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer – 19 – 6 0 0 0 – 1 – 19 – 7 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 1.020 2.801 48 30 – 27 – 11 1.041 2.820 Summe 11.484 25.098 70 80 206 111 11.760 25.289 Summe 180.596 400.450 – 15.903 31.345 2.981 613.536 167.674 1.045.332 Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst 253.624 173.435 200.517 111.725 295.590 303.670 749.731 588.831 davon im sonstigen Ergebnis erfasst 34.283 431.725 – 27.021 154.931 – 1.408 402.461 5.854 989.117 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung davon erfolgswirksam erfasst 332.951 306.036 332.951 306.036 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst – 87.801 – 80.742 – 212.126 – 130.857 – 581.000 – 541.859 – 880.926 – 753.458 davon im sonstigen Ergebnis erfasst – 30.994 – 149.065 22.656 – 104.534 – 43.357 143.117 – 51.695 – 110.483 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst 8.207 8.689 72 67 137 75 8.416 8.831 davon im sonstigen Ergebnis erfasst 3.277 16.408 – 2 14 69 36 3.344 16.458 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz oder dem Fair-Value-Übergangsverfahren bewertet werden. Entwicklung von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Stand am 1. Jänner 390.383 624.613 Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts – 195.191 – 234.230 Stand am 31. Dezember 195.191 390.383 Zugrunde liegende Referenzwerte für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung werden aus Sicht der einzelnen Konzerngesellschaften und nicht aus Konzernsicht ermittelt. Deren Zusammensetzung sowie die dazugehörigen beizulegenden Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Beizulegende Zeitwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte Krankenversicherung Lebensversicherung Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Beteiligungen 776.175 704.146 1.496.616 1.391.921 0 0 2.272.790 2.096.067 Eigenkapitalinstrumente 824.710 712.770 266.329 208.588 2.244.983 2.055.6641) 3.336.022 2.977.022 Festverzinsliche Fonds 1.165.346 1.133.523 444.638 464.614 1.324.017 1.363.7041) 2.934.001 2.961.842 Immobilien 583.270 591.019 750.329 792.429 0 0 1.333.599 1.383.448 Staatsanleihen 1.289.239 973.133 4.058.315 4.252.280 47.886 49.217 5.395.441 5.274.630 Unternehmensanleihen 695.194 716.324 2.337.831 2.434.491 359.555 369.675 3.392.580 3.520.490 Zahlungsmittel 0 0 17.973 15.430 128.191 167.076 146.164 182.507 Sonstiges 77.320 113.549 93.111 159.209 7.378 8.939 177.810 281.698 Summe 5.411.254 4.944.465 9.465.141 9.718.964 4.112.011 4.014.276 18.988.406 18.677.705 1)Korrektur der Zuordnung Die nachstehende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der Versicherungsverträge, die die Zeitbänder widerspiegelt, in denen die nicht abgezinsten Nettozahlungsströme voraussichtlich eintreten werden. Fälligkeitsanalyse Schätzung der nicht abgezinsten Nettozahlungsströme Angaben in Tausend Euro 1 Jahr oder weniger 1 – 2 Jahre 2 – 3 Jahre 3 – 4 Jahre 4 – 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Gesamt 31. Dezember 2024 Versicherungsverträge – 2.059.778 – 1.161.849 – 768.792 – 665.943 – 695.960 – 24.462.365 – 29.814.686 Schaden- und Unfallversicherung – 1.383.426 – 641.419 – 370.044 – 254.695 – 200.044 – 1.368.421 – 4.218.050 Krankenversicherung 251.561 251.567 255.467 244.651 228.048 – 9.387.998 – 8.156.703 Lebensversicherung – 927.913 – 771.997 – 654.215 – 655.898 – 723.964 – 13.705.947 – 17.439.933 31. Dezember 2023 Versicherungsverträge – 2.102.011 – 1.012.214 – 844.859 – 686.389 – 639.356 – 24.406.144 – 29.690.973 Schaden- und Unfallversicherung – 1.332.974 – 570.009 – 365.866 – 268.312 – 196.798 – 1.372.455 – 4.106.413 Krankenversicherung 241.711 213.745 237.823 228.486 210.602 – 8.898.180 – 7.765.814 Lebensversicherung – 1.010.748 – 655.951 – 716.816 – 646.563 – 653.160 – 14.135.509 – 17.818.746 230 Die nachstehenden Tabellen zeigen die Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie jene der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung. Gesamtrechnung Angaben in Millionen Euro 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt Schätzungen der undiskontierten Bruttoschadenzahlungen Am Ende des Schadenjahres 1.512 1.555 1.730 1.964 1.932 1.881 2.112 2.371 2.666 3.067 1 Jahr später 1.564 1.654 1.830 1.950 1.952 1.825 2.181 2.292 2.607 2 Jahre später 1.575 1.668 1.826 1.903 1.936 1.809 2.174 2.222 3 Jahre später 1.584 1.663 1.843 1.920 1.972 1.790 2.181 4 Jahre später 1.584 1.669 1.873 1.962 1.956 1.764 5 Jahre später 1.602 1.689 1.918 1.950 1.939 6 Jahre später 1.603 1.728 1.905 1.930 7 Jahre später 1.617 1.715 1.877 8 Jahre später 1.597 1.694 9 Jahre später 1.585 Kumulierte Bruttoschadenzahlungen – 1.503 – 1.552 – 1.727 – 1.777 – 1.766 – 1.600 – 1.895 – 1.824 – 1.962 – 1.511 Bruttorückstellungen – Schadenjahre von 2015 bis 2024 81 142 150 153 173 164 286 398 645 1.556 3.747 Bruttorückstellungen – Schadenjahre vor 2015 665 Diskontierungseffekt – 585 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 63 Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3.764 Eigenbehalt Angaben in Millionen Euro 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt Schätzungen der undiskontierten Nettoschadenzahlungen Am Ende des Schadenjahres 1.499 1.527 1.726 1.855 1.902 1.857 1.969 2.312 2.615 2.859 1 Jahr später 1.548 1.637 1.826 1.825 1.918 1.797 2.012 2.236 2.530 2 Jahre später 1.558 1.650 1.822 1.791 1.903 1.780 2.002 2.149 3 Jahre später 1.568 1.646 1.837 1.797 1.941 1.765 1.960 4 Jahre später 1.569 1.650 1.864 1.844 1.922 1.740 5 Jahre später 1.580 1.668 1.908 1.832 1.902 6 Jahre später 1.582 1.701 1.897 1.815 7 Jahre später 1.595 1.689 1.870 8 Jahre später 1.575 1.641 9 Jahre später 1.564 Kumulierte Nettoschadenzahlungen – 1.482 – 1.543 – 1.724 – 1.666 – 1.738 – 1.576 – 1.750 – 1.786 – 1.915 – 1.493 Nettorückstellungen – Schadenjahre von 2015 bis 2024 81 98 146 148 165 164 210 363 615 1.366 3.356 Nettorückstellungen – Schadenjahre vor 2015 556 Diskontierungseffekt – 530 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 63 Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3.319 4. Sonstige langfristige Vermögenswerte 4.1 Sachanlagen Sachanlagen werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Aufwendungen“. Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibung von den Sachanlagen ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Gemäß IAS 16.29A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet. Die Bewertung erfolgt analog zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Leasingverhältnisse Konzernweit bestehen rund 2.100 Verträge, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien und Fahrzeuge sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 50 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen. Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthaltenen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten, wurden nicht angesetzt. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 299.509 84.039 127.748 253.553 3.897 768.744 Währungsumrechnung 2.366 0 1.734 1.192 96 5.389 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 829 0 829 Zugänge 9.871 91 7.172 30.938 484 48.556 Abgänge – 767 0 – 2.222 – 20.724 – 251 – 23.963 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 0 0 0 0 0 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 3.860 0 0 0 – 3.860 Umbuchungen – 14.482 0 0 – 71 0 – 14.553 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 – 891 – 636 0 – 1.527 Stand am 31. Dezember 2023 296.497 80.270 133.542 265.081 4.226 779.616 Stand am 1. Jänner 2024 296.497 80.270 133.542 265.081 4.226 779.616 Währungsumrechnung – 1.530 0 589 – 516 12 – 1.445 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 712 1.516 0 2.228 Zugänge 4.957 262 13.381 30.563 3.875 53.038 Abgänge – 295 0 – 8.579 – 14.101 – 2.568 – 25.543 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 1.386 0 0 0 1.386 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 2.678 0 0 0 – 2.678 Umbuchungen 7.041 10 0 0 0 7.051 Umgliederung zur Veräußerung gehalten – 17.722 0 – 8.806 – 8.541 – 30 – 35.099 Stand am 31. Dezember 2024 288.948 79.250 130.839 274.002 5.515 778.554 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 – 149.908 – 37.862 – 185.370 – 2.289 – 375.428 Währungsumrechnung – 1.096 – 330 – 783 – 65 – 2.274 Abschreibungen – 6.448 – 14.062 – 18.579 – 960 – 40.049 Abgänge 358 1.181 19.651 187 21.376 Umbuchungen 6.624 0 0 0 6.624 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 675 590 0 1.265 Stand am 31. Dezember 2023 – 150.470 – 50.398 – 184.492 – 3.127 – 388.487 Stand am 1. Jänner 2024 – 150.470 – 50.398 – 184.492 – 3.127 – 388.487 Währungsumrechnung 1.038 – 300 217 – 12 944 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 – 510 – 254 0 – 764 Abschreibungen – 6.764 – 17.466 – 19.628 – 1.577 – 45.436 Abgänge 197 8.062 12.152 2.546 22.958 Umbuchungen – 7.051 0 0 0 – 7.051 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 5.370 7.365 6.770 27 19.531 Stand am 31. Dezember 2024 – 157.681 – 53.247 – 185.236 – 2.142 – 398.305 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 149.601 84.039 89.886 68.183 1.608 393.316 Stand am 31. Dezember 2023 146.027 80.270 83.144 80.589 1.099 391.129 Stand am 31. Dezember 2024 131.267 79.250 77.592 88.766 3.373 380.249 Die Buchwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sowie mit beizulegenden Zeitwerten bewertet – setzen sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt nach Geschäftsbereichen zusammen: Buchwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2023 96.056 28.429 101.813 226.297 Stand am 31. Dezember 2024 83.378 27.417 99.723 210.517 Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen: Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2023 175.724 41.271 147.902 364.898 Stand am 31. Dezember 2024 159.581 38.448 139.490 337.519 In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Im Konzernabschluss erfasste Beträge Angaben in Tausend Euro 2024 2023 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.284 869 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 422 413 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse) 6.208 3.691 In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse – 19.457 – 15.552 4.2 Immaterielle Vermögenswerte Firmenwert Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte Zum Zwecke des Wertminderungstests wurden die Firmenwerte auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Ausnahmen hiervon bilden die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden, sowie die Telemedi Group, die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt: ◾ UNIQA Österreich ◾ Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group ◾ Bulgarien ◾ Polen ◾ Telemedi Group ◾ Tschechien ◾ Ungarn Firmenwert je CGU Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 0 20.973 Bulgarien 5.411 5.411 Polen 44.662 43.998 Telemedi Group 10.261 10.108 Tschechien 229.288 233.647 Ungarn 13.000 13.970 UNIQA Österreich 37.737 37.737 Übrige 3.522 2.386 Summe 343.880 368.229 Der der CGU SIGAL Group zugeordnete Firmenwert wurde in die Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, umgegliedert. Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Wertminderungen von Firmenwerten werden im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ ausgewiesen. Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount- Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detail- planungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente). Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben. Cashflowprognose (Mehrphasenmodell) Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein. Phase 2: ewige Rente Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 3 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell. Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet. Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet. In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet. Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst. Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt. Im November 2024 wurde der Verkauf der SIGAL Group vereinbart. Da der Firmenwert im vereinbarten Kaufpreis Deckung findet, wurde dieser im Geschäftsjahr nicht zusätzlich auf Wertminderungsbedarf getestet. Kapitalisierungszinssatz 2024 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Bulgarien 10,8 11,0 10,2 10,4 Österreich 8,8 9,0 8,8 9,0 Polen 11,8 12,1 9,8 10,1 Tschechien 9,0 9,3 9,0 9,3 Telemedi Group n. a. 11,5 n. a. 10,6 Ungarn 12,0 12,3 11,5 11,8 Kapitalisierungszinssatz 2023 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) 14,2 - 15,2 14,5 - 15,5 13,4 - 15,7 13,7 - 16,0 Bulgarien 10,0 10,3 10,5 10,8 Österreich 8,7 8,7 8,7 8,7 Polen 12,3 12,6 9,9 10,2 Tschechien 10,1 10,4 9,0 9,3 Ungarn 14,0 14,3 12,0 12,3 1)Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Sensitivitätsanalysen Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitäts- analysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie den zukünftigen Zinsentwicklungen. Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden. Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 44,5 Millionen Euro für die CGU Polen und 15,6 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich keine Unterschreitung des Nutzungswerts. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird. Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle des Vorliegens eines Triggering Event auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung. Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 365.111 214.880 149.611 498.207 10.147 1.237.957 Währungsumrechnung – 219 7.791 62 1.274 – 7 8.900 Veränderung des Konsolidierungskreises 10.022 0 241 11.000 5.598 26.861 Zugänge 0 3.510 7.227 99.434 3.077 113.247 Abgänge 0 – 1.488 – 1.816 – 1.055 0 – 4.359 Umbuchungen 0 0 – 145.460 138.064 7.397 0 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 – 3.668 0 – 3.668 Stand am 31. Dezember 2023 374.915 224.692 9.865 743.255 26.211 1.378.938 Stand am 1. Jänner 2024 374.915 224.692 9.865 743.255 26.211 1.378.938 Währungsumrechnung – 3.237 1.036 – 114 – 2.411 87 – 4.638 Veränderung des Konsolidierungskreises 1.136 0 0 4.297 0 5.434 Zugänge 0 3.143 6.864 97.164 1.876 109.048 Abgänge 0 – 1.935 – 3.782 – 4.303 – 150 – 10.170 Umbuchungen 0 0 – 3.657 2.313 1.344 0 Umgliederung zur Veräußerung gehalten – 27.549 0 0 – 1.124 0 – 28.672 Stand am 31. Dezember 2024 345.265 226.936 9.176 839.192 29.370 1.449.940 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 – 6.686 – 60.067 – 893 – 223.744 – 4.580 – 295.970 Währungsumrechnung 0 – 2.715 0 – 1.261 13 – 3.962 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 0 Zugänge aus Abschreibungen 0 – 28.912 0 – 43.749 – 843 – 73.504 Zugänge aus Wertminderungen 0 0 – 2.950 0 0 – 2.950 Abgänge 0 0 893 573 0 1.466 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 2.294 0 2.294 Stand am 31. Dezember 2023 – 6.686 – 91.694 – 2.950 – 265.888 – 5.410 – 372.627 Stand am 1. Jänner 2024 – 6.686 – 91.694 – 2.950 – 265.888 – 5.410 – 372.627 Währungsumrechnung 0 – 668 0 1.989 7 1.328 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 1 0 1 Zugänge aus Abschreibungen 0 – 26.025 0 – 52.966 – 2.116 – 81.107 Abgänge 0 0 2.950 2.998 149 6.097 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 5.300 0 0 787 0 6.087 Stand am 31. Dezember 2024 – 1.386 – 118.387 0 – 313.078 – 7.369 – 440.221 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 358.426 154.813 148.719 274.463 5.567 941.987 Stand am 31. Dezember 2023 368.229 132.999 6.915 477.368 20.801 1.006.311 Stand am 31. Dezember 2024 343.880 108.549 9.176 526.114 22.000 1.009.719 In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. 5. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und schulden 5.1 Forderungen und übrige Aktiva Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Sonstige Forderungen Forderungen aus Dienstleistungen 169.734 158.385 Forderungen aus Ertragsteuern 86.295 91.609 Übrige Sozialversicherungs- und Steuererstattungsansprüche 14.595 8.684 Übrige Forderungen 184.750 105.796 455.374 364.474 davon noch nicht wertberichtigte Forderungen bis zu 3 Monate überfällig 1.987 1.210 mehr als 3 Monate überfällig 6.634 14.600 Wertberichtigungen Sonstige Forderungen Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Stand 1. Jänner – 19.328 – 20.057 Dotierung – 494 – 602 Auflösung 11.259 1.116 Währungsumrechnung 139 215 Stand 31. Dezember – 8.424 – 19.328 5.2 Zahlungsmittel Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzern- bilanz. 5.3 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche Verkauf Raiffeisen Life Der in der Aufsichtsratssitzung vom 23. August 2023 beschlossene Verkauf der 75-Prozent-Beteiligung an der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life“ (Russland, Moskau; „Raiffeisen Life“) wurde am 4. Oktober 2024 abgeschlossen. Die Vermögenswerte und Schulden, die bis zum Closing unter der Position „Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden“ ausgewiesen waren, wurden entsprechend ausgebucht. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter der Position „Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)“ dargestellt und wurde zuvor im Segment UNIQA International berichtet. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beinhaltet neben dem laufenden Ergebnis, das bis zum 4. Oktober 2024 von UNIQA vereinnahmt wurde, Veräußerungskosten in Höhe von 700 Tausend Euro (2023: 216 Tausend Euro). Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) Angaben in Tausend Euro 1 – 10/2024 1 – 12/2023 Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 11.381 30.760 Versicherungstechnische Aufwendungen – 6.461 – 19.281 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 0 990 4.921 12.468 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 16.647 40.026 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 7.057 15.783 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) 9.417 23.702 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 5.214 – 22.410 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) – 4.986 – 21.851 11.433 17.615 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 2.850 – 32.665 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 0 21 8.583 – 15.029 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 9.230 17.604 Sonstige Aufwendungen – 10.638 – 15.039 – 1.409 2.565 Operatives Ergebnis 12.095 4 Finanzierungsaufwendungen – 10 – 24 Ergebnis vor Steuern 12.086 – 20 Ertragsteuern – 2.269 – 806 Laufendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) 9.816 – 826 Wertminderungen und Veräußerungskosten – 7.534 – 18.505 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) 2.282 – 19.332 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil – 172 – 19.125 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 2.454 – 207 Die im sonstigen Ergebnis erfassten, dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Währungsdifferenzen belaufen sich auf 22.082 Tausend Euro (2023: – 12.340 Tausend Euro), die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Schuldinstrumente auf – 976 Tausend Euro (2023: 5.205 Tausend Euro) und die Veränderungen aus Versicherungsverträgen auf – 9.140 Tausend Euro (2023: 4.155 Tausend Euro). Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen,die zur Veräußerung gehalten werden Angaben in Tausend Euro 04.10.2024 31.12.2023 Sachanlagen 192 262 Immaterielle Vermögenswerte 1.194 1.374 Kapitalanlagen 156.404 192.474 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 285 142 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 1.746 1.105 Forderungen und übrige Aktiva 4.066 4.573 Latente Steueransprüche 86.633 87.308 Zahlungsmittel 19.646 12.957 Summe 270.165 300.196 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden Angaben in Tausend Euro 04.10.2024 31.12.2023 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 138.749 168.204 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 1.357 486 Finanzverbindlichkeiten 193 242 Andere Rückstellungen 25.229 18.420 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.418 1.540 Latente Steuerschulden 82.154 85.886 Summe 249.100 274.778 Veräußertes Nettovermögen 21.065 Veräußertes Nettovermögen Angaben in Tausend Euro 04.10.2024 Veräußertes Nettovermögen 21.065 Neutralisierung der UNIQA zugehörigen, in den anderen Rückstellungen erfassten Wertminderung 25.123 zuzüglich dem recyclingfähigen sonstigen Ergebnis 18.797 abgehendes Eigenkapital inklusive recyclingfähigem sonstigen Ergebnis 64.986 Anteil der Minderheiten – 16.246 den UNIQA Eigentümer:innen zuzurechnender Anteil 48.739 als andere Rückstellungen erfasste Wertminderungen – 25.123 davon im Periodenergebnis 2023 erfasst – 18.290 davon im Periodenergebnis 2024 erfasst – 6.834 Veräußertes Nettovermögen UNIQA Anteil 23.616 Ergebnis aus der Entkonsolidierung Angaben in Tausend Euro In Schuldinstrumenten erhaltene Gegenleistung 23.616 Abzüglich veräußertes Nettovermögen – 23.616 Ergebnis aus der Entkonsolidierung per 4. Oktober 2024 0 Die Kaufpreiszahlung erfolgte nicht in bar, sondern wurde durch eine Übertragung von Schuldinstrumenten, die zum Zeitpunkt des Closings mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 23.616 Tausend Euro bewertet wurden, durchgeführt. Verkauf SIGAL Group Die UNIQA Insurance Group AG hat in der Aufsichtsratssitzung vom 21. November 2024 entschieden, die an der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Albanien, Tirana) gehaltenen Anteile, samt der von dieser gehaltenen, nachfolgend genannten Beteiligungen, an den Gründer und Minderheitsaktionär Avni Ponari, zu verkaufen: ◾ SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a (Albanien, Tirana) ◾ SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Kosovo, Pristina) ◾ SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a (Kosovo, Pristina) ◾ UNIQA AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje) ◾ UNIQA Life AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje) Gleichzeitig wurde beschlossen, den bestehenden Optionsvertrag zum Erwerb weiterer 3,07 Prozent der Anteile mit dem anderen Minderheitsaktionär auszuüben. Nach dem Erwerb dieser Anteile wird es somit zu einem Verkauf von 90 Prozent der Anteile der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. kommen. Der mit dem Minderheitsgesellschafter Avni Ponari bestehende Optionsvertrag wurde mit der Verkaufsvertragsunterzeichnung ausgesetzt und wird mit dem Closing aufgelöst werden. Der erwartete Verkaufspreis beträgt rund 66.500 Tausend Euro. Es wird erwartet, dass das Closing – nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen – im 2. Quartal 2025 stattfindet. Die Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, ausgewiesen. Die SIGAL Group stellt keinen Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 dar und wird somit nicht im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 Sachanlagen 15.568 Immaterielle Vermögenswerte 22.586 Kapitalanlagen 149.127 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.249 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 703 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 8.704 Forderungen und übrige Aktiva 3.272 Latente Steueransprüche 2.821 Zahlungsmittel 3.636 Summe 211.665 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 130.540 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen – 347 Finanzverbindlichkeiten 1.593 Andere Rückstellungen 1.041 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 5.425 Latente Steuerschulden 3.786 Summe 142.038 6. Steuern 6.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr 74.563 28.981 Tatsächliche Steuern Vorjahre 26.097 8.713 Latente Steuern – 6.977 65.543 Summe 93.684 103.236 Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 23 Prozent (2023: 24 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2024 ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen. Überleitungsrechnung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Ergebnis vor Steuern 441.865 426.373 Erwarteter Steueraufwand1) 101.629 102.329 Korrigiert um Steuereffekte aus Steuerfreien Beteiligungserträgen – 32.291 – 21.901 Steuerneutralen Konsolidierungseffekten – 970 – 908 Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen – 1.209 2.431 Änderungen von Steuersätzen – 533 5.041 Steuersatzabweichungen – 11.595 – 29.703 Quellensteuern 2.930 1.255 Steuern Vorjahre 24.746 8.713 Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges 10.977 35.980 Ertragsteueraufwand 93.684 103.236 Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent) 21,2 24,2 1)Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz Gruppenbesteuerung UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen zwei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG und PremiQaMed Holding GmbH. In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt. 6.2 Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Geschäftsjahr zwischen 9 und 33 Prozent (2023: zwischen 9 und 24 Prozent) lagen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt: Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2023 200.662 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen – 65.543 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen – 202.546 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 3.135 Umgliederung zur Veräußerung gehalten – 1.422 Währungsdifferenzen 65 Stand am 31. Dezember 2023 – 71.918 Stand am 1. Jänner 2024 – 71.918 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 6.977 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 22.787 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 965 Währungsdifferenzen – 1.204 Stand am 31. Dezember 2024 – 42.393 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von Finanzinstrumenten und Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen sowie Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen. Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus: Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Latente Steueransprüche Versicherungstechnische Posten 93.602 89.939 Kapitalanlagen 247.758 333.565 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 34.275 42.590 Verlustvorträge 27.501 2.816 Sonstige Posten 69.502 64.188 Summe 472.639 533.098 Saldierungseffekt – 382.054 – 453.882 Summe nach Saldierung 90.585 79.216 Latente Steuerschulden Versicherungstechnische Posten 158.999 218.995 Kapitalanlagen 125.597 96.070 Sonstige Posten 230.435 289.951 Summe 515.032 605.016 Saldierungseffekt – 382.054 – 453.882 Summe nach Saldierung 132.978 151.134 Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden – 42.393 – 71.918 Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf 1.900.151 Tausend Euro (2023: 1.741.860 Tausend Euro). Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 27.501 Tausend Euro (2023: 2.816 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 111.963 Tausend Euro (2023 korrigiert: 125.081 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 640.729 Tausend Euro (2023: 598.912 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „Mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 538.210 Tausend Euro (2023: 460.086 Tausend Euro) enthalten sind. Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Bis zu 1 Jahr1) 0 30.697 Zwischen 2 und 5 Jahren2) 52.529 73.615 Mehr als 5 Jahre3) 588.200 494.601 Summe 640.729 598.912 1)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2024 0 Tausend Euro (31.12.2023: 29.891 Tausend Euro). 2)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2024 9.462 Tausend Euro (31.12.2023: 65.894 Tausend Euro). 3)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2024 498.679 Tausend Euro (31.12.2023: 482.192 Tausend Euro). Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Die steuerlichen Verlustvorträge gliedern sich auf folgende Länder auf: Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Österreich 520.636 442.613 Polen 35.016 89.822 Ungarn 43.306 35.769 Ukraine 13.544 14.127 Serbien 16.206 13.080 Deutschland 7.990 0 Liechtenstein 4.030 3.346 Bulgarien 0 155 Summe 640.729 598.912 6.3 Globale Mindestbesteuerung Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die für die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den seit 1. Jänner 2024 geltenden Regelungen der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen in Höhe von 15 Prozent betroffen. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Ertragsteueraufwand in Höhe von 500 Tausend Euro. In den meisten Ländern, in denen UNIQA tätig ist, werden die Safe Harbour Rules erfüllt. UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer an. 7. Andere Rückstellungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen 385.298 423.043 Jubiläumsgeldrückstellung 11.693 12.206 Sonstige Rückstellungen 163.701 139.842 Summe 560.693 575.090 7.1 Sozialkapital 7.1.1 Leistungsorientierte Pläne Die leistungsorientierten Verpflichtungen umfassen einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen gemäß Verbandsempfehlung. Die Berechnung erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode durch Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst. Pensionsansprüche Personen, die eine einzelvertragliche Zusage erhalten haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten Anspruchsberechtigte eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag. Abfertigungsansprüche Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat und die nicht freiwillig in ein beitragsorientiertes System gewechselt haben, gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt. Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2024 404.856 – 89.021 315.835 107.208 423.043 Laufender Dienstzeitaufwand 17.127 – 39 17.088 3.578 20.666 Zinsaufwand/-ertrag 12.112 – 2.644 9.468 2.865 12.333 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen 532 0 532 0 532 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 29.772 – 2.683 27.089 6.442 33.531 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,die erfolgswirksam erfasst werden) 0 – 4.597 – 4.597 0 – 4.597 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 52 0 52 – 93 – 41 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen – 14.357 0 – 14.357 – 1.250 – 15.607 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen – 7.444 0 – 7.444 738 – 6.706 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 21.749 – 4.597 – 26.346 – 605 – 26.952 Veränderung aus Währungsumrechnung 34 0 34 0 35 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 26.414 377 – 26.038 – 8.442 – 34.480 Beiträge zum Planvermögen 0 – 10.247 – 10.247 0 – 10.247 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 1.979 30 2.009 95 2.104 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 11.695 9.846 – 1.850 – 9 – 1.859 Änderung des Konsolidierungskreises 123 0 123 0 123 Stand am 31. Dezember 2024 376.905 – 96.296 280.609 104.689 385.298 Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2023 375.356 – 90.733 284.624 99.059 383.683 Laufender Dienstzeitaufwand 11.848 0 11.848 6.088 17.936 Zinsaufwand/-ertrag 13.519 – 1.395 12.124 3.198 15.322 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 433 0 – 433 0 – 433 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 24.934 – 1.395 23.538 9.286 32.824 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 1.141 1.141 – 1 1.141 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 170 0 170 – 201 – 31 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen 33.564 0 33.564 7.287 40.851 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen – 3.446 0 – 3.446 1.460 – 1.985 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen 30.288 1.141 31.429 8.546 39.975 Veränderung aus Währungsumrechnung 115 0 115 0 115 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 16.320 621 – 15.699 – 9.823 – 25.521 Beiträge zum Planvermögen 0 – 8.027 – 8.027 0 – 8.027 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen – 57 61 4 139 143 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.459 9.310 – 149 0 – 149 Stand am 31. Dezember 2023 404.856 – 89.021 315.835 107.208 423.043 Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: Angaben in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Renten – Euro 17,0 2,6 21,5 3,9 Unternehmensan-leihen – Euro 10,1 2,1 11,3 1,1 Aktien – Euro 9,0 0,0 10,2 0,1 Aktien – Non-Euro 21,0 0,0 13,9 0,2 Aktien – Emerging Markets 3,2 0,0 4,1 0,1 Alternative Investmentinstru-mente 3,8 17,8 8,9 12,6 Immobilien 0,0 4,6 0,0 5,2 Bargeld 3,5 5,4 3,5 3,4 Summe 67,5 32,5 73,5 26,5 Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 6.600 Tausend Euro erwartet. Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt: Angewendete Berechnungsfaktoren Angaben in Prozent 2024 2023 Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen 3,0 3,0 Rechnungszins Pensionsverpflichtungen 3,3 3,2 Valorisierung der Bezüge für 2024 8,0 für 2025 4,3 5,4 für 2026 3,9 4,5 für 2027 3,8 für folgende Jahre 3,7 3,7 Valorisierung der Pensionen für 2024 8,2 für 2025 3,3 4,7 für 2026 2,7 3,5 für 2027 2,6 für folgende Jahre 2,4 2,4 Fluktuationsrate dienstjahres- abhängig dienstjahres- abhängig Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P– Angestellte AVÖ 2018 P – Angestellte Gewichtete durchschnittliche Laufzeiten in Jahren Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen 31. Dezember 2024 11,1 5,6 31. Dezember 2023 10,8 6,0 Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko. Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt: Sensitivitätsanalyse Angaben in Prozent Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungsverpflichtungen 2024 2023 2024 2023 Restlebenserwartung Veränderung der DBO (+ 1 Jahr) 4,5 4,5 Veränderung der DBO (– 1 Jahr) – 4,7 – 4,7 Rechnungszins Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt) – 9,2 – 9,5 – 5,3 – 5,8 Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt) 11,1 11,6 5,8 6,5 Steigerungssatz für künftige Gehälter Veränderung der DBO (+ 1 %) 0,5 0,5 5,7 6,1 Veränderung der DBO (– 1 %) – 0,4 – 0,5 – 5,2 – 5,6 Steigerungssatz für künftige Pensionen Veränderung der DBO (+ 1 %) 10,5 10,8 Veränderung der DBO (– 1 %) – 8,9 – 9,2 7.1.2 Beitragsorientierte Pläne Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert. Pensionsansprüche Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA. Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen ein. Die Beiträge an die betrieblichen Vorsorgekassen betrugen 6.571 Tausend Euro (2023: 5.979 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt. 7.1.3 Mitarbeitende Personalaufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Gehälter 654.876 591.248 Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen 6.442 9.286 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 27.089 23.538 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 184.921 152.858 Sonstige Sozialaufwendungen 17.314 14.431 Summe 890.642 791.362 davon Geschäftsaufbringung 151.933 132.114 davon Verwaltung 733.325 653.174 davon Pensionist:innen 5.384 6.074 Durchschnittlicher Stand der Angestellten in Vollzeitäquivalenten1) 31.12.2024 31.12.2023 Gesamt 15.131 14.629 davon Geschäftsaufbringung 3.797 3.798 davon Verwaltung 11.333 10.831 1) In der Darstellung ist der durchschnittliche Stand der Angestellten des aufgegebenen Geschäftsbereichs ausgenommen. 8. Eigenkapital 8.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrücklagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren. Am 19. Juni 2024 wurde eine Dividende in Höhe von 0,57 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 174.970 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,60 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 184.179 Tausend Euro entspricht. 8.2 Eigene Aktien Eigene Aktien 31.12.2024 31.12.2023 UNIQA Insurance Group AG Stückzahl 819.650 819.650 Anschaffungskosten in Tausend Euro 10.857 10.857 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,27 0,27 UNIQA Österreich Versicherungen AG Stückzahl 1.215.089 1.215.089 Anschaffungskosten in Tausend Euro 5.756 5.756 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,39 0,39 Summe 2.034.739 2.034.739 Ermächtigungen des Vorstands Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2029 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 6. Juni 2023 zu erwerben. Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft. Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft im Jahr 2016. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen. 8.3 Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs erfolgt gemäß der delegierten Verordnung EU 2015/35 vom 10. Oktober 2014 für Solvency-II-Vorgaben. Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche. Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern. UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 180 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen. UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG, die UNIQA Re AG und die UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2015 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet. 8.4 Anteile ohne beherrschenden Einfluss Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert. Anteil am Eigenkapital Angaben in Tausend Euro Raiffeisen Life Insurance Company LLC1) SIGAL Group UNIQA Corporate Bond UNIQA World Selection Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 11.862 3.820 3 24 2.040 17.749 Periodenergebnis – 310 1.800 0 4 – 376 1.119 Sonstiges Ergebnis – 745 10 0 0 883 148 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 10 1.194 0 9 – 291 901 Stand am 31. Dezember 2023 10.797 6.823 3 37 2.256 19.916 Stand am 1. Jänner 2024 10.797 6.823 3 37 2.256 19.916 Periodenergebnis 2.454 870 327 343 – 1.171 2.823 Sonstiges Ergebnis 3.000 – 184 109 0 87 3.012 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 16.251 – 1.841 32.747 9.476 1.805 25.935 Stand am 31. Dezember 2024 0 5.667 33.185 9.856 2.977 51.686 1) Der Verkauf der Raiffeisen Life Insurance Company LLC war zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Anteil an den Vermögenswerten und Schulden2) Angaben in Tausend Euro Raiffeisen Life Insurance Company LLC1) SIGAL Group UNIQA Corporate Bond UNIQA World Selection Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt Stand am 31. Dezember 2024 Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 0 358 0 0 729 1.087 Langfristige Vermögenswerte 0 19.562 33.185 9.856 19.199 81.802 Zahlungsmittel 0 364 0 0 682 1.045 0 20.284 33.185 9.856 20.610 83.935 Schulden Kurzfristige Schulden 0 622 0 0 820 1.442 Langfristige Schulden 0 13.994 0 0 16.813 30.808 0 14.617 0 0 17.633 32.250 Nettovermögen zum 31. Dezember 2024 0 5.667 33.185 9.856 2.977 51.686 Stand am 31. Dezember 2023 Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 1.143 495 0 0 489 2.127 Langfristige Vermögenswerte 70.728 21.909 3 37 15.118 107.795 Zahlungsmittel 3.239 494 0 0 769 4.502 75.110 22.897 3 37 16.377 114.425 Schulden Kurzfristige Schulden 429 855 0 0 761 2.045 Langfristige Schulden 63.885 15.219 0 0 13.361 92.464 64.314 16.074 0 0 14.121 94.509 Nettovermögen zum 31. Dezember 2023 10.797 6.823 3 37 2.256 19.916 1) Der Verkauf der Raiffeisen Life Insurance Company LLC war zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. 2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. 9. Finanzielle Schulden 9.1 Nachrangige Verbindlichkeiten Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung in den ersten 5,25 Jahren beträgt 3,25 Prozent, danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse. UNIQA hat im Dezember 2021 eine nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe wurde begeben, um höher verzinste, in Vorjahren begebene Anleihen zu refinanzieren. Sie ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre beträgt die Verzinsung 2,375 Prozent, danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Framework in gleicher Höhe der Emission zu tätigen. 9.2 Finanzverbindlichkeiten Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Nominalzins von 1,375 Prozent. Buchwerte Angaben in Tausend Euro Langfristig Kurzfristig Gesamt 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Nachrangige Verbindlichkeiten 897.476 896.322 10.436 10.408 907.912 906.729 Finanzverbindlichkeiten Anleihenverbindlichkeiten 597.047 596.536 3.955 0 601.003 596.536 Derivative Finanzinstrumente 0 6.549 12.721 124 12.721 6.673 Leasingverbindlichkeiten 70.413 75.588 12.193 9.235 82.606 84.823 Summe 667.460 678.673 28.869 9.360 696.330 688.032 Veränderungen der Finanzschulden Angaben in Tausend Euro Nachrangige Verbindlichkeiten Anleihen- verbindlichkeiten Rückstellungen derivatives Geschäft Leasingverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Gesamt Veränderungen der Finanzschulden Stand am 1. Jänner 2023 1.058.631 596.032 11.645 92.787 700.463 1.759.094 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit – 148.700 0 0 – 15.552 – 15.552 – 164.252 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 – 242 – 242 – 242 Sonstige Änderungen – 3.202 504 – 4.972 7.831 3.363 162 davon Zinsaufwendungen 41.907 9.072 0 869 9.941 51.847 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 43.457 – 8.250 0 – 869 – 9.119 – 52.576 Stand am 31. Dezember 2023 906.729 596.536 6.673 84.823 688.032 1.594.762 Stand am 1. Jänner 2024 906.729 596.536 6.673 84.823 688.032 1.594.762 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 0 0 – 19.457 – 19.457 – 19.457 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 – 1.593 – 1.593 – 1.593 Sonstige Änderungen 1.183 4.467 6.048 18.832 29.348 30.531 davon Zinsaufwendungen 35.426 9.106 0 1.284 10.390 45.816 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 34.984 – 8.250 0 – 1.284 – 9.534 – 44.518 Stand am 31. Dezember 2024 907.912 601.003 12.721 82.606 696.330 1.604.242 10. Verbindlichkeiten und übrige Schulden Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Sonstige Verbindlichkeiten Personalbezogene Verpflichtungen 119.800 110.672 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 150.389 129.121 Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen 255.180 291.725 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 72.788 48.067 Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern) 109.039 62.818 Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 78.380 85.431 Übrige Verbindlichkeiten 161.820 169.846 947.397 897.679 davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 726.426 668.629 von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 34.124 15.891 von mehr als 5 Jahren 186.846 213.159 947.397 897.679 11. Sonstige nicht versicherungs- technische Erträge und Aufwendungen 11.1 Sonstige Erträge Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Schaden- und Unfallversicherung 76.278 104.760 Krankenversicherung 226.946 188.535 Lebensversicherung 121.926 142.797 Summe 425.150 436.092 davon: Erlöse aus medizinischen Dienstleistungen 195.318 178.693 Erlöse aus Pensions- und Investmentfonds 92.537 72.072 Übrige Erlöse 137.296 185.328 Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse. Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen. 11.2 Sonstige Aufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Schaden- und Unfallversicherung 223.194 223.804 Krankenversicherung 304.797 246.750 Lebensversicherung 151.631 171.972 Summe 679.622 642.525 davon: Aufwendungen für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen 180.858 169.868 Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds 19.625 19.061 nicht direkt zurechenbare Aufwendungen der Versicherungsunternehmen und übrige Aufwendungen 479.139 453.596 12. Sonstige Angaben 12.1 Konzernobergesellschaft Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung. 12.2 Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung von UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Bezüge des Vorstands Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Fixe Bezüge1) 5.349 4.858 Variable Bezüge2) 2.841 3.586 Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3) 1.337 1.327 Summe laufende Bezüge 9.527 9.771 1)Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 77 Tausend Euro (2023: 81 Tausend Euro). 2)Die variablen Bezüge umfassen keine „Deferred-Komponente“, da im Geschäftsjahr 2020 kein STI ausgelobt wurde. 3)Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 10. April 2024 aufgestellten erneuerten Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni 2024 Gegenstand einer Abstimmung war, wurde die Bezügesystematik mit Wirkung ab 1. Juli 2024 abgeändert. Short-Term Incentive (STI) und die mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI) gemeinsam sind mit 100 Prozent des Fixeinkommens begrenzt. Der Anteil des STI am jährlichen Jahresfixeinkommen beträgt somit zukünftig 65 Prozent (bisher 100 Prozent), und der Anteil des LTI (Zuteilungswert) beträgt zukünftig 35 Prozent (bisher 50 Prozent). Im Gegenzug wurde – auch unter Berücksichtigung relevanter Benchmarks vergleichbarer Unternehmen – die Bandbreite der jährlichen Fixeinkommen für die Vorstandsmitglieder angehoben. Die neue Systematik greift in Bezug auf das Berichtsjahr 2024 aliquot ab 1. Juli 2024. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden im Jahr 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2024 werden in den Folgejahren 2025 und 2028 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.882 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2024 aus der LTI-Zuteilung 2020 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.337 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2028 ergibt sich für 1.183.526 bis zum 31. Dezember 2024 zugeteilte virtuelle Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 6.330 Tausend Euro. Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.025 Tausend Euro (2023: 896 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 589 Tausend Euro (2023: 332 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.278 Tausend Euro (2023: 2.147 Tausend Euro). Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 1.180 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 wurden Vergütungen in Höhe von 1.213 Tausend Euro passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 193 Tausend Euro (2023: 148 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt. 12.3 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren sind für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind. Die ausgewählten Erfolgskennzahlen (Performance Targets) haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele von UNIQA sicherzustellen. Die Performance Targets umfassten einschließlich Performancezeiträume bis 2022 den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die Net Com-bined Ratio (CoR) im Segment Schaden- und Unfallversicherung von UNIQA und den Return on Risk Capital (RoRC: die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital) , wobei für die Feststellung der Gesamtzielerreichung diese Targets mit je einem Drittel gleich gewichtet wurden. Unter dem ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Regelwerk IFRS 9/17 wird das Target CoR nicht mehr abgebildet. Für Performancezeiträume ab 2023 wurden daher an Stelle des Targets CoR zwei ESG-Targets in die LTI-Ausschreibungen aufgenommen. Diese sind die „Weighted Average Carbon Intensity“ (WACI) mit dem Ziel, die durchschnittliche Emissionsintensität der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA zu reduzieren, und die „Science Based Target Initiative“ (SBTi) mit dem Ziel, den Anteil der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA, die sich zur Emissionsreduktion verpflichtet haben, zu erhöhen. Nur direkte Investitionen von UNIQA in den betreffenden Unternehmen des Asset-Portfolios werden dafür herangezogen. Die beiden ESG-Targets werden für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit je 20 Prozent gewichtet. Die Targets TSR und RoRC werden von bisher je einem Drittel auf je 30 Prozent reduziert. Für die LTI-Ausschreibungen der Jahre 2021 und 2022 greift eine Übergangsregelung. Die jährliche(n) Zielerfüllung(en) des Targets CoR (bis 2022) und die jährliche(n) Zielerfüllung(en) der beiden ESG-Targets ab 2023 (innerhalb des vierjährigen Gesamtperformancezeitraums) werden ermittelt und ein Durchschnitt aus diesen drei Kennzahlen gebildet, welcher für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit einem Drittel gewichtet wird. Die Targets TSR und RoRC sind unverändert mit je einem Drittel gewichtet. Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden. Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien. B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums. C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums für die oben genannten Kennzahlen. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt 1.183.526 Stück (2023: 1.215.805 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 6.330 Tausend Euro (2023: 5.590 Tausend Euro). 12.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen von UNIQA. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Transaktionen und Salden mit nahestehenden Unternehmen Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2024 Versicherungsprämien 1.015 64 552 6.174 7.805 Erträge aus Kapitalanlagen 10.081 209 43.127 2.124 55.541 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 5 – 61 0 – 330 – 396 Sonstige Erträge 217 6.622 1.276 248 8.363 Sonstige Aufwendungen – 1.418 – 13.727 – 1.340 – 17.512 – 33.997 Stand am 31. Dezember 2024 Kapitalanlagen 136.049 2.862 899.876 39.449 1.078.236 Zahlungsmittel 202.776 0 0 58.141 260.917 Forderungen und übrige Aktiva 82 2.173 13 1.571 3.840 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 61 3.925 331 2.273 6.590 Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2023 Versicherungsprämien 1.031 64 45 11.153 12.293 Erträge aus Kapitalanlagen 8.823 343 33.012 2.117 44.296 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 5 – 68 0 – 325 – 398 Sonstige Erträge 198 6.868 1.375 356 8.796 Sonstige Aufwendungen – 2.477 – 12.297 – 1.242 – 12.962 – 28.978 Stand 31. Dezember 2023 Kapitalanlagen 180.469 462 813.756 40.631 1.035.317 Zahlungsmittel 289.872 0 0 42.909 332.781 Forderungen und übrige Aktiva 68 8.017 – 6 1.264 9.343 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 44 5.839 0 81 5.963 Transaktionen mit nahestehenden Personen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Versicherungsprämien 638 542 Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1) – 9.536 – 11.193 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen – 1.314 – 1.963 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – 290 – 286 Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen – 2.096 – 3.058 Sonstige Erträge 193 342 Sonstige Aufwendungen – 454 – 199 1) Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen. 12.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Eingeräumte Optionen Es besteht eine Option auf den Erwerb weiterer Anteile an der Telemedi Group. Für den Erwerb der übrigen 24,2 Prozent an der Telemedi Group wurde eine Optionsvereinbarung im Geschäftsjahr 2023 mit dem Minderheitsgesellschafter mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren geschlossen, nach der gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führt jedoch dazu, dass es für Zwecke der Konzernrechnungslegung zu einer 100-prozentigen Einbeziehung kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Aus der Optionsvereinbarung resultierende künftige Zahlungen werden – da bereits 100 Prozent im Konzernabschluss berücksichtigt werden – im Ausübungszeitraum als laufender Aufwand erfasst. Darüber hinaus besteht eine Option auf den Erwerb weiterer Anteile an der Mavie Work Deutschland GmbH (Deutschland, München). Die Beschreibung hierzu findet sich unter dem Punkt „Konsolidierungskreis“. 12.6 Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.995 Tausend Euro (2023: 2.159 Tausend Euro); davon entfallen 558 Tausend Euro (2023: 538 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 2.359 Tausend Euro (2023: 1.564 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 78 Tausend Euro (2023: 57 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen. 12.7 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn: ◾ die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt, ◾ UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und ◾ aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Verlust der Beherrschung Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode). Pensions- und Investmentfonds Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet, nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn: ◾ UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt, ◾ UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und ◾ die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird. Konsolidierungskreis 31.12.2024 31.12.2023 Voll konsolidierte Gesellschaften Inland 34 32 Ausland 61 61 Assoziierte Gesellschaften Inland 4 4 Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds Inland 4 4 Ausland 9 9 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen werden als „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ der Kategorie „nicht verzinsliche Wert- papiere“ zugeordnet und unter der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen. Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst. 12.8 Konsolidierungskreis Erstkonsolidierung Im 2. Quartal 2024 erfolgte die Erstkonsolidierung der OPERATOR MEDYCZNY CENTRUM Sp. z o.o. (Polen, Warschau). Im 3. Quartal 2024 erfolgte die Erstkonsolidierung der Mavie Next GmbH (Wien), im 4. Quartal die der Mavie Work GmbH (Wien). Umgründungsvorgänge Im 3. Quartal 2024 wurde die R-FMZ Immobilien Holding GmbH (Wien), aufgrund der zum 31. Dezember 2023 rückwirkenden Einbringung in die UNIQA Sustainable Business Solutions GmbH (vormals: UNIQA Retail Property GmbH (Wien)), entkonsolidiert. Erwerb Im 3. Quartal 2024 wurden 100 Prozent der Anteile an der Wronia 31 GmbH (Wien) erworben. Der Kaufpreis entspricht nahezu dem übernommenen Stammkapital. Unternehmenszusammenschluss Am 2. August 2024 hat UNIQA 50,1 Prozent der Anteile an der Mavie Work Deutschland GmbH (vormals wellabe GmbH) (Deutschland, München) erworben. Gemeinsam mit den bereits zuvor gehaltenen 5,94 Prozent sowie der im Zuge des Erwerbs erfolgten Kapitalerhöhung hält UNIQA nunmehr 63,63 Prozent der Kapitalanteile. Für den Erwerb der übrigen 36,37 Prozent wurden „Optionsvereinbarungen“ mit den verbleibenden Gesellschaftern mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren geschlossen, nach der gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führt jedoch dazu, dass es zu einer 100-prozentigen Einbeziehung in den Konzernabschluss kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Optionsvereinbarungen führt dazu, dass ein Teil der resultierenden künftigen Zahlungen als Kaufpreisbestandteil zu behandeln ist und ein Teil als laufender Aufwand im Ausübungszeitraum erfasst wird. Die Gesellschaft wird im Segment „Gruppefunktionen“ und im Geschäftsbereich Krankenversicherung ausgewiesen. Im Konzernabschluss werden aus der Akquisition 407 Tausend Euro Umsatzerlöse und eine negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. 1.014 Tausend Euro ausgewiesen. Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2024 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) rund 345.975 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben. Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Erträge würden sich, wenn die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2024 erfolgt wäre, um 758 Tausend Euro erhöhen. Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt Angaben in Tausend Euro Sachanlagen 250 Immaterielle Vermögenswerte 4.422 Forderungen und übrige Aktiva 273 Latente Steueransprüche 1.388 Zahlungsmittel 23 Summe Vermögenswerte 6.356 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 417 Latente Steuerschulden 1.388 Summe Schulden 1.806 Erworbenes identifizierbares Nettovermögen 4.550 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Angaben in Tausend Euro Bezahlter Kaufpreis 5.323 zuzüglich der vor dem Erwerb gehaltenen Anteile 364 abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens – 4.550 Vorläufiger Unterschiedsbetrag 1.136 Übertragene Gegenleistung Angaben in Tausend Euro Vertraglich vereinbarter Kaufpreis 5.323 davon Übertragung Zahlungsmittel 1.600 davon bedingter Kaufpreis 3.723 Bezahlter Kaufpreis 5.323 Erworbene Bankguthaben – 23 Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben 5.300 Entkonsolidierung Im 3. Quartal 2024 wurde UNIQA Pénzügyi és Szolgáltató Kft. (Ungarn, Budapest) entkonsolidiert. Im 4. Quartal 2024 wurde die Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Russland, Moskau) entkonsolidiert (siehe Kapitel „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche“). Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Konsolidierter Anteil per 31.12.2024 Angaben in Prozent Konsolidierter Anteil per 31.12.2023 Angaben in Prozent Versicherungsunternehmen Inland UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft) Wien UNIQA Österreich Versicherungen AG Voll Wien 100,0 100,0 Versicherungsunternehmen Ausland Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Entkonsolidierung: 4.10.2024) Voll Russland, Moskau 0,0 75,0 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a Voll Kosovo, Pristina 90,0 86,9 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 90,0 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 90,0 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Kosovo, Pristina 90,0 86,9 UNIQA AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 90,0 86,9 UNIQA Asigurari de Viata S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Asigurari S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Biztosító Zrt. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 UNIQA Life AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 90,0 86,9 UNIQA Life Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,8 99,8 UNIQA LIFE Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Kroatien, Zagreb 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Bosnien und Herzegowina, Sarajevo 100,0 100,0 UNIQA pojišťovna, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Re AG Voll Schweiz, Zürich 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Voll Polen, Warschau 99,7 99,7 UNIQA Versicherung AG Voll Liechtenstein, Vaduz 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland Ecosyslab GmbH Voll Wien 100,0 100,0 call us Assistance International GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Mavie Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Mavie Next GmbH (Erstkonsolidierung: 1.7.2024) Voll Wien 100,0 0,0 Mavie Work GmbH (Erstkonsolidierung: 1.10.2024) Voll Wien 100,0 0,0 Real Versicherungsvermittlung GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Capital Markets GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA IT Services GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Management GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Sustainable Business Solutions GmbH (vormals: UNIQA Retail Property GmbH) Voll Wien 100,0 100,0 Valida Holding AG Equity-Methode Wien 40,1 40,1 Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland CherryHUB BSC Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Mavie Work Deutschland GmbH (vormals: wellabe GmbH: Erstkonsolidierung 1.7.2024) Voll Deutschland, München 100,0 0,0 Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Konsolidierter Anteil per 31.12.2024 Angaben in Prozent Konsolidierter Anteil per 31.12.2023 Angaben in Prozent OPERATOR MEDYCZNY CENTRUM Sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 9.4.2024) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 Przychodnia24 sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 SEE Digital d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 Telemedi Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Telmedicin sp. z o.o Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA GlobalCare SA Voll Schweiz, Genf 100,0 100,0 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o. Voll Slowakei, Nitra 100,0 100,0 UNIQA Pénzügyi és Szolgáltató Kft. (Entkonsolidierung: 30.9.2024) Voll Ungarn, Budapest 0,0 100,0 UNIQA investiční společnost, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Management Services, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Polska S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Raiffeisen Software Service Kft. Voll Ungarn, Budapest 60,0 60,0 UNIQA Software Service S.R.L. Voll Rumänien, Cluj-Napoca 100,0 100,0 Finanz- und strategische Beteiligungen Inland PremiQaMed Ambulatorien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Beteiligungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Privatkliniken GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 STRABAG SE Equity-Methode Villach 17,0 15,7 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Leasing GmbH Equity-Methode Wien 25,0 25,0 UNIQA Ventures GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Immobiliengesellschaften „Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 Asena LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 AVE-PLAZA LLC Voll Ukraine, Charkiw 100,0 100,0 Black Sea Investment Capital LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 City One Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Design Tower GmbH Voll Wien 100,0 100,0 DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH Equity-Methode Wien 33,0 33,0 DOROS Immobilien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 EZL Entwicklung Zone Lassallestraße GmbH & Co. KG Voll Wien 100,0 100,0 Floreasca Tower SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 IPM International Property Management Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Light Investment Cotroceni SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 Maraton Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed IMS GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Pretium Ingatlan Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Renaissance Plaza d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 R-FMZ Immobilienholding GmbH (Verschmelzung: 31.12.2023) Voll Wien 0,0 100,0 Software Park Kraków Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Treimorfa Hotel Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 92,5 Treimorfa Project Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 92,5 UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA poslovni centar korzo d.o.o. Voll Kroatien, Rijeka 100,0 100,0 Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Konsolidierter Anteil per 31.12.2024 Angaben in Prozent Konsolidierter Anteil per 31.12.2023 Angaben in Prozent UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Real Estate GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Property Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real III, spol. s r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Real s.r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Szolgáltató Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA-Invest Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Wronia 31 GmbH (Erstkonsolidierung: 30.9.2024) Voll Wien 100,0 0,0 Zablocie Park B Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Zablocie Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Pensions- und Investmentfonds SSG Valluga Fund Voll Irland, Dublin 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Corporate Bond Voll Wien 87,9 100,0 UNIQA d.d.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA d.s.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Eastern European Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Emerging Markets Debt Fund Voll Wien 99,3 100,0 UNIQA penzijní společnost, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA World Selection Voll Wien 98,0 100,0 12.9 Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz. Ausländische Geschäftsbetriebe Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Durchschnitt der monatlichen Stichtagskurse umgerechnet. Wesentliche Wechselkurse Euro- Stichtagskurse Euro- Durchschnittskurse 31.12.2024 31.12.2023 1 – 12/2024 1 – 12/2023 Schweizer Franken (CHF) 0,9412 0,9260 0,9513 0,9727 Tschechische Kronen (CZK) 25,1850 24,7240 25,1228 23,9821 Ungarische Forint (HUF) 411,3500 382,8000 395,9708 382,1354 Polnische Złoty (PLN) 4,2750 4,3395 4,3050 4,5355 Bosnisch-herzegowinische Konvertible Mark (BAM) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Rumänische Lei (RON) 4,9743 4,9756 4,9753 4,9513 Bulgarische Lew (BGN) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Ukrainische Hrywnja (UAH) 43,9266 42,2079 43,4712 39,9184 Serbische Dinar (RSD) 117,0871 117,1717 117,0770 117,2366 Russische Rubel (RUB) 106,1028 100,5506 100,6650 91,5682 Albanische Lek (ALL) 98,0000 103,9600 100,7131 108,8938 Mazedonische Denar (MKD) 61,3062 61,4805 61,5025 61,5257 US-amerikanische Dollar (USD) 1,0389 1,1050 1,0826 1,0816 Japanische Yen (JPY) 163,0600 156,3300 163,4615 152,2131 13. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag STRABAG – Gerichtsurteil in Kaliningrad (Russland) Ein russisches Sondergericht hat am 20. Jänner 2025 ein Urteil gegen die STRABAG SE (Villach, (STRABAG)) und die Kernaktionär:innen des STRABAG-Syndikats, dem auch UNIQA angehört, verkündet. In dem Urteil hat das Gericht jedoch nur die AO Raiffeisenbank (Russland, Moskau) zur Zahlung von rund 2 Milliarden Euro Schadenersatz an MKAO „Rasperia Treiding Limited“ (Russland, Kaliningrad, (Rasperia)) verurteilt und gewährt ihr im Gegenzug die von Rasperia gehaltenen STRABAG-Aktien. UNIQA ist an der AO Raiffeisenbank nicht beteiligt, so dass sich keine unimittelbaren Auswirkungen auf UNIQA ergeben. Das Urteil ist aufgrund bestehender EU-Sanktionen in Österreich nicht vollstreckbar. Ungeachtet dessen wird UNIQA Berufung gegen das Urteil einbringen. Aus gegenwärtiger Sicht bestehen daher keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von UNIQA. 14. Risikobericht 14.1 Risikostrategie Prinzipien Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen. Organisation Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen. Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochtergesellschaften auftreten. Risikotragfähigkeit und Risikoappetit UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden. Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote von mindestens 180 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern. Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt. Mit der Risikostrategie wird definiert welche Risiken übernommen und welche vermieden werden sollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung. Chancen Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innovationen zu entwickeln. 14.2 Risikomanagementsystem Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften erreicht werden. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risiko- managementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur. Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA. Organisationsstruktur (Governance) Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert. First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: interne Prüfung Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: ◾ Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko) ◾ Kreditrisiko/Ausfallrisiko ◾ Liquiditätsrisiko ◾ Konzentrationsrisiko ◾ Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung) ◾ Operationelles Risiko ◾ Emerging Risk ◾ Reputationsrisiko ◾ Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) ◾ Strategisches Risiko Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf. Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie – weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA ergeben. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmenwerk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. UNIQA legt großen Wert auf Risikobewusstsein, insbesondere in der First Line of Defense, um ein wirksames Risikobewusstsein und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sicherzustellen. Das Group Risk Management fördert dies durch gezielte Initiativen. Diese Maßnahmen stärken das Bewusstsein für Risiken und unterstützen die operative Risikominderung. 14.3 Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2024 Basierend auf der externen und internen Entwicklung haben sich die Aktivitäten im Jahr 2024 an folgenden Schwerpunkten orientiert: ◾ Kapitalmarktumfeld ◾ Nachhaltigkeit ESG ◾ Cyberrisiko, Digital Operational Resilience Act ◾ (DORA) und AI Act ◾ Business-Continuity-Management-(BCM-)Risiken Kapitalmarktumfeld Zum Jahresende 2024 stellt die Inflation für UNIQA kein vorrangiges Risiko mehr dar, da die wirtschaftlichen Auswirkungen durch gezielte Maßnahmen weitgehend ausgeglichen wurden. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die inflationsbedingten Auswirkungen auf das Geschäftsmodell abzumildern und eine stabile Rentabilität zu gewährleisten. Dennoch bleiben makroökonomische Faktoren wie Zinssätze und Credit Spreads weiterhin relevante zu beobachtende Einflussgrößen. Nachhaltigkeit (ESG) In den letzten Jahren hat UNIQA erfolgreich eine solide Basis für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken geschaffen und 2024 weitere zentrale Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehörten die frühzeitige Identifikation und Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken, die kontinuierliche Anpassung der Strategien an neue Vorschriften sowie die Entwicklung und Analyse von Klimaszenarien zur besseren Vorbereitung auf klimabedingte Risiken. Eine vollständige Wesentlichkeitsanalyse wurde auch durchgeführt. Durch verstärkte Automatisierung der Datenanalyse wurde die Limitüberwachung weiterentwickelt, was eine umfassendere Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken und eine verantwortungsvolle Anlagepolitik ermöglichte. Cyberrisiko, Digital Operational Resilience Act (DORA) und AI Act UNIQA sieht sich aufgrund der steigenden Abhängigkeit von digitalen Technologien zunehmenden Cyberbedrohungen ausgesetzt, wie etwa Phishing-Attacken, Ransomware und Social Engineering, die insbesondere Kundendaten und sensible Informationen gefährden. Um diese Risiken zu minimieren, hat UNIQA eine umfassende Cybersicherheitsstrategie entwickelt, die auf Maßnahmen wie der regelmäßigen Überprüfung der IT-Infrastruktur, der Implementierung eines Security-Operations-Centers und der Sensibilisierung der Mitarbeitenden basiert. Die Einführung des DORA soll zusätzlich die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor durch strengere Cybersicherheitsstandards stärken. Weiters förderte UNIQA aktiv den Einsatz von AI und Generative AI, um Produktivitätsverbesserungen und innovative Anwendungen im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben zu nutzen, während gleichzeitig durch Bewusstseinsbildung, Schulungen und klare Leitlinien alle drei „Lines of Defense“ abgedeckt wurden. Business-Continuity-Management-(BCM-) Risiken Zur Stärkung der Resilienz führte UNIQA auch 2024 szenariobasierte Krisenmanagement-Trainings durch, bei denen die Krisenstabsarbeit realitätsnah geübt und Verbesserungspotenziale identifiziert wurden, die anschließend in Krisenmanagementpläne integriert wurden. Zudem überprüfte die „Second Line of Defense“ regelmäßig die Einhaltung der Security Governance und bewertete Schlüsselkontrollen in verschiedenen Business Units. 14.4 Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2025 Volles internes Modell Angesichts der vielseitigen Herausforderungen – sowohl für UNIQA als auch die Finanzmarktaufsicht – wurde im Jahr 2024 beschlossen, das Projekt „volles internes Modell“ mit einem angepassten Zeitplan weiterzuführen. Der aktuelle Plan sieht vor, das Modell zunächst schrittweise zu erweitern und zu optimieren. Das Ziel ist es nun, bis 2027 das volle interne Modell fertigzustellen und zur behördlichen Genehmigung einzureichen. Bis dahin wird UNIQA das Modell in den definierten Geschäftszweigen intern nutzen und weiterentwickeln, um eine solide Basis für die finale Umsetzung zu schaffen. Cyberrisiko und DORA Für 2025 hat UNIQA die Stärkung der Cybersicherheit und die Einhaltung der neuen DORA-Regulierungen (Digital Operational Resilience Act) als Prioritäten gesetzt. Angesichts zunehmender Bedrohungen wie Phishing und Ransomware sollen IT-Infrastruktur und Daten umfassend geschützt werden, um finanzielle Verluste, Reputationsschäden und Betriebsstörungen zu vermeiden. Ein zentrales Element ist dabei die weitere Einführung eines „Security Information and Event Management“-Systems (SIEM) sowie eines Security-Operations-Centers (SOC), um Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen und abzuwehren. Schulungen für Mitarbeitende erhöhen zudem das Bewusstsein für Cyberrisiken, während eine angepasste Cyberversicherung die finanziellen Folgen möglicher Angriffe abdeckt. Insgesamt richtet UNIQA ihren Fokus 2025 auf eine starke Cyber-resilienz und die Einhaltung der neuen DORA-Regulierungen, um aktuellen und zukünftigen Bedrohungen wirksam zu begegnen. AI Act (Artificial Intelligence Act) UNIQA erkennt die erheblichen Chancen und Herausforderungen, die sich aus den Fortschritten in der Künstlichen Intelligenz (KI) und dem Maschinellen Lernen (ML) ergeben, insbesondere in Bereichen wie statistischer Modellierung, generativen KI-Anwendungen und datengetriebenen Entscheidungen. Während UNIQA generative KI für Anwendungen wie automatisierte Kundenkommunikation und Wissensübertragung erkundet, ist sich das Unternehmen auch der damit verbundenen Risiken bewusst, darunter Datenschutz und die Einhaltung von Vorschriften im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Um diese Risiken zu mindern, hat UNIQA bereits einen robusten Governance-Rahmen implementiert. UNIQA ist 2025 bestrebt, KI- und ML-Technologien verantwortungsbewusst weiterzunutzen, die Produktivität zu steigern und die Kundenkommunikation zu verbessern. 14.5 Risikoprofil Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein. Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich. In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich. Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird. Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen. Markt- und Kreditrisiken Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt. Zusammensetzung der Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Verzinsliche Wertpapiere 13.480.828 13.296.476 Immobilienvermögen 2.382.317 2.411.947 Rentenfonds 1.824.492 1.808.177 Beteiligungen und sonstige Anteile 1.105.420 1.022.366 Aktien und Aktienfonds 1.447.745 1.276.852 Termingelder 404.415 520.399 Übrige Kapitalanlagen 80.299 95.660 Summe 20.725.515 20.431.878 Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- verträgen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen geführt. Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen Produktkategorien ergeben. Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 10.266.088 10.515.489 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.354.843 4.291.320 Langfristige Krankenversicherungsverträge 5.383.823 5.046.235 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 6.005.756 5.884.178 Summe 26.010.509 25.737.221 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: ◾ Eigengenutzte Grundstücke und Bauten ◾ Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ◾ Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen ◾ Sonstige Kapitalanlagen ◾ Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung ◾ Zahlungsmittel Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 9.640.489 9.865.889 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.927.167 3.919.669 Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.933.883 3.644.153 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 4.039.677 3.915.834 Summe 21.541.217 21.345.545 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: ◾ Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ◾ Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen ◾ Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen ◾ Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen Des Weiteren werden die Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen in den nachfolgenden beiden Tabellen nach Regionen sowie für die Schaden- und Unfallversicherung auch nach Sparten unterteilt dargestellt. Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen (nach Regionen) Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Österreich (AT) 18.093.036 17.993.912 Zentraleuropa (CE) 2.900.492 2.691.031 Osteuropa (EE) 142.574 133.674 Südosteuropa (SEE) 656.020 725.709 Westeuropa (WE) – 250.906 – 198.782 Summe 21.541.217 21.345.545 Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen der Schaden- und Unfallversicherung (nach Sparten) Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Eigentumsversicherungen (Feuer- und Haushaltsversicherung) 596.739 604.160 Haftpflichtversicherung 872.510 910.313 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 1.444.771 1.363.982 Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen 318.089 305.368 Kreditversicherung 37.224 26.813 Rechtsschutzversicherung 149.397 145.994 Technikversicherung 88.107 87.971 Transportversicherung 69.806 61.073 Unfallversicherung 375.831 346.721 Sonstige Versicherungen 87.203 63.438 Summe 4.039.677 3.915.834 Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrations- risiko unterteilt. Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt. Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere. Veranlagungsvolumen nach Laufzeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Bis zu 1 Jahr 824.118 598.058 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.576.842 1.612.605 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 1.834.590 1.906.495 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.353.903 1.750.013 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 2.153.269 2.219.369 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 1.583.269 1.645.037 Mehr als 15 Jahre 4.154.838 3.564.899 Summe 13.480.828 13.296.476 Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt. Die bei einer Zinsveränderung entstehende Differenz zwischen der Veränderung der Vermögenswerte und jener der versicherungstechnischen Rückstellungen wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden. Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 4,0 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung. Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung Angaben in Prozent EUR USD Lokale Währung Österreich (AT) 2,0 Zentraleuropa (CE) 2,8 3,1 Osteuropa (EE) 3,0 3,1 2,7 Südosteuropa (SEE) 2,7 3,1 1,3 Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent. Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt. Veranlagungsvolumen nach Ratings Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 AAA 2.219.777 2.877.848 AA 3.842.957 3.050.482 A 4.281.830 3.950.222 BBB 1.868.284 2.080.646 BB 327.226 326.587 B 111.799 146.374 ≤ CCC 106.639 97.577 Nicht geratet 722.317 766.739 Summe 13.480.828 13.296.476 Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert. Aktienindex EUR (EURO STOXX 50) CZK (PX) Angaben in Indexpunkten 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 4.895,98 4.521,65 9,22 14,29 Aktienvolatilität EUR Angaben in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 1 Jahr 15,90 % 15,97 % 5 Jahre 20,35 % 21,13 % 10 Jahre 22,99 % 24,52 % Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach Währungen. Währungsrisiko 31.12.2024 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 21.932.132 20.587.100 USD 529.746 191.805 CZK 1.742.473 1.112.075 HUF 310.891 557.014 PLN 2.965.838 2.380.856 RON 294.645 166.802 Sonstige 756.380 595.026 Summe 28.532.105 25.590.677 Währungsrisiko 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 21.724.086 20.411.232 USD 381.305 105.642 CZK 1.591.706 1.560.529 HUF 387.532 348.028 PLN 2.932.817 2.193.485 RON 284.354 159.770 Sonstige 849.159 642.154 Summe 28.150.959 25.420.840 Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen eingesetzt. In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Marktszenarien getroffen werden können. Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden. Finanzielle Vermögenswerte Sensitivitätsanalyse – Marktrisiken 31.12.2024 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Gewinn- und Verlustrechnung Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung Eigenkapital Zinsänderung + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP – 39.739 41.644 – 558.321 619.269 – 42.244 43.712 – 532.142 588.781 Aktienkursänderung + 25 % – 25 % + 25 % – 25 % + 25 % – 25 % + 25 % – 25 % 375.048 – 375.048 20.488 – 20.488 299.929 – 299.929 44.490 – 44.490 Währungskursänderung – PLN + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 184.582 – 185.452 133 – 133 166.002 – 166.002 37.262 – 37.262 Währungskursänderung – CZK + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 71.616 – 71.616 3.754 – 3.754 66.266 – 66.266 3.827 – 3.827 Währungskursänderung – USD + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 22.956 – 56.577 17.664 – 40.511 Währungskursänderung – HUF + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 13.333 – 13.333 102 – 102 16.309 – 16.309 8.570 – 8.570 Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP – 2.531 2.562 – 444.707 499.937 – 997 3.439 – 408.959 497.103 Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP + 50 BP – 50 BP – 38.512 40.962 – 120.303 126.772 – 37.468 54.982 – 131.000 126.054 Referenzzinssätze inkl. Illiquiditätsanpassung EUR (AT) CZK (CZ) HUF (HU) PLN (PL) Angaben in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 1 Jahr 2,40 % 3,45 % 3,90 % 5,34 % 5,69 % 6,33 % 5,33 % 5,28 % 5 Jahre 2,30 % 2,41 % 3,79 % 3,56 % 6,37 % 5,75 % 5,86 % 5,18 % 10 Jahre 2,43 % 2,48 % 3,96 % 3,53 % 6,53 % 5,81 % 6,14 % 5,43 % 15 Jahre 2,49 % 2,56 % 4,06 % 3,57 % 6,90 % 6,03 % 5,96 % 5,40 % 20 Jahre 2,42 % 2,50 % 4,04 % 3,58 % 7,00 % 6,03 % 5,64 % 5,20 % 25 Jahre 2,45 % 2,53 % 3,98 % 3,58 % 6,79 % 5,89 % 5,32 % 4,98 % Zinsrisiko 31.12.2024 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Festverzinslich Nicht festverzinslich Gesamt Festverzinslich Nicht festverzinslich Gesamt Finanzinstrumente Vermögenswerte 13.964.437 1.824.492 15.788.929 13.816.955 1.808.177 15.625.133 Summe 13.964.437 1.824.492 15.788.929 13.816.955 1.808.177 15.625.133 Swaption-Volatilitäten stellen ein Maß für die Volatilität von Zinsbewegungen dar, die für die Bewertung langfristiger Schulden relevant sind und in der nachstehenden Tabelle dargestellt werden. Swaption- Volatilität EUR CZK Angaben in Basispunkten 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Ablauf 5/Laufzeit 5 77,66 89,83 124,37 122,79 Ablauf 5/Laufzeit 10 75,42 87,22 121,94 110,41 Ablauf 10/Laufzeit 5 73,92 81,08 118,49 64,46 Ablauf 10/Laufzeit 10 71,53 75,49 114,05 66,94 In der Lebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der impliziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben. In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden. Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann. Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 4.348,5 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 2.174,3 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten. In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2023 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,4 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2024) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 52,8 Millionen Euro verringern. Liquiditätsrisiko Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung. Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar. Finanzverbindlichkeiten per 31.12.2024 Anleihenverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag Kuponzahlung Gesamt Vertragliche Restlaufzeiten 2025 0 8.250 8.250 12.721 15.483 36.455 2026 0 8.250 8.250 0 14.546 22.796 2027 0 8.250 8.250 0 13.133 21.383 2028 0 8.250 8.250 0 11.693 19.943 2029 0 8.250 8.250 0 11.737 19.987 > 2030 600.000 8.250 608.250 0 16.195 624.445 Finanzverbindlichkeiten per 31.12.2023 Anleihenverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag Kuponzahlung Gesamt Vertragliche Restlaufzeiten 2024 0 8.250 8.250 124 13.350 21.724 2025 0 8.250 8.250 0 11.991 20.241 2026 0 8.250 8.250 0 9.816 18.066 2027 0 8.250 8.250 0 8.400 16.650 2028 0 8.250 8.250 0 7.606 15.856 > 2029 600.000 16.500 616.500 6.549 33.822 656.871 Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2024 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 2027 0 8.906 8.906 2028 0 8.906 8.906 2029 0 8.906 8.906 > 2030 375.000 17.813 392.813 1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 2027 0 8.906 8.906 2028 0 8.906 8.906 > 2029 375.000 26.719 401.719 1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Konzentrationsrisiken UNIQA ist bestrebt, Konzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten. Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung unterteilt. Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko. Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul. Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Abweichung von der Schätzung führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt. Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher. Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene. Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich. Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird. Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstechniken von Relevanz. Diese umfassen für die Krankenversicherung: ◾ die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann; ◾ eine Risikoselektion und somit eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks; ◾ die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen; ◾ die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können; ◾ wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teil- bestände angewendet. Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt. In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko. Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben. Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird. Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht. Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs- polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden. Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen. Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind. Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/ außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden. Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand. Operationelles Risiko Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden rechtliche Risiken laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein:e Risikomanager:in für die Einhaltung zuständig. Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird. UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine besondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich. Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines Business-Continuity-Management-Systems die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt. Emerging Risk Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungsrisiko Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor. Strategisches Risiko Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. In der folgenden Tabelle wird eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung der wichtigsten versicherungstechnischen Risiken und Marktrisiken mit deren Auswirkung auf die Vermögenswerte sowie die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II dargestellt. UNIQA hat ihre Managementprozesse entsprechend den Anforderungen aus Solvency II ausgerichtet und nutzt diese zur Steuerung. Die Unterschiede zwischen den Berechnungen der Versicherungsverträge nach Solvency II und IFRS 17 ergeben sich im Wesentlichen aus Unterschieden im Umfang der berücksichtigten Kosten, abweichenden Vertragsgrenzen sowie unterschiedlich angewandten Diskontierungszinssätzen. ◾ Gemäß IFRS 17 dürfen nur Kosten berücksichtigt werden, die direkt einem Versicherungsvertrag zugeordnet werden können. Unter Solvency II hingegen wird bei der Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen der Vollkostenansatz angewendet. ◾ Beide Regelwerke beziehen Vertragslaufzeiten (Contract Boundaries) in die Modellierung der zukünftigen Zahlungsströme mit ein. Solvency II orientiert sich dabei vorrangig an der Risikoperspektive, während IFRS 17 den Versicherungsvertrag selbst in den Mittelpunkt stellt. Diese unterschiedlichen Ansätze wirken sich auch auf Zusatzversicherungen aus: Nach IFRS 17 orientieren sich diese an der Hauptversicherungsdeckung, während Solvency II hier andere Maßstäbe setzt. Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei passiven Rückversicherungsverträgen. Unter Solvency II richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Erstversicherungsvertrag, während IFRS 17 die vertraglichen Laufzeiten des Rückversicherungsvertrags berücksichtigt. ◾ Hinsichtlich der Diskontierung der für die Laufzeit ermittelten Zahlungsströme gelten unter Solvency II streng regulatorisch vorgegebene Definitionen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Ableitung des Zinssatzes und die Festlegung der Risikomarge nach IFRS 17 prinzipienorientiert und liegt im Ermessen des Unternehmens. Trotz dieser Unterschiede betrachtet UNIQA die nach Solvency II ermittelten Risikosensitivitäten als eine geeignete Grundlage für die Bewertungen gemäß IFRS 17. In der Schaden- und Unfallversicherung belaufen sich die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II auf 4.188 Tausend Euro (2023: 3.890 Tausend Euro), in der Lebensversicherung auf 14.358 Tausend Euro (2023: 14.524 Tausend Euro). Die dargestellten Veränderungen des Basiswerts sind jeweils isoliert zu betrachten. Dies bedeutet, dass verschiedene Sensitivitäten nicht addiert werden können, um eine kumulierte Veränderung des Basiswerts abzuleiten. Sensitivitätsanalyse 31.12.2024 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Auswirkungen auf Vermögenswerte Auswirkungen auf Verbindlichkeiten Auswirkungen auf Vermögenswerte Auswirkungen auf Verbindlichkeiten Versicherungstechnische Risiken Schaden- und Unfallversicherung Endschäden (+ 1 %) 42.633 28.613 Endschäden (– 1 %) – 42.681 – 48.866 Lebensversicherung Sterblichkeitsraten (– 5 %) – 50.952 – 74.410 Kosten (+ 10 %) 153.793 128.829 Stornoraten (+ 10 %) 108.266 121.944 Stornoraten (– 10 %) – 67.930 – 102.951 Marktrisiken Zinsänderung (+ 50 BP) – 625.097 – 677.529 – 569.508 – 652.077 Zinsänderung (– 50 BP) 689.327 809.091 598.120 768.084 Aktienkursänderung (– 25 %) – 1.351.340 – 673.055 – 1.205.798 – 712.628 Währungskursänderung (EUR – 10 %) – 432.997 – 174.041 – 411.845 – 174.352 Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen (+ 50 BP) – 170.310 – 112.872 – 187.450 7.172 Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen (+ 50 BP) – 461.568 – 235.533 – 428.726 – 99.652 14.6 Rückversicherung Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals. Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichtspunkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse. Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten werden der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme zielgerichtet strukturiert. Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophenschäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals. Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel beim Einkauf von fakultativer Rückversicherung, wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogrammen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte. Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Wien, am 17. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 17. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: ◾ Sachverhalt ◾ Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse ◾ Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Firmenwerte ◾ Sachverhalt Die Firmenwerte in Höhe von EUR 344 Mio. werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft. Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte als besonders wichtiger Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt. ◾ Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: ◾ die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet, ◾ die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IAS 36 abgeglichen, ◾ die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt, ◾ die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und ◾ die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. ◾ Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „4.2. Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss. 2. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung ◾ Sachverhalt Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen“ Schulden in Höhe von EUR 22.196 Mio. (78 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Davon sind dem Geschäftsbereich der Lebens- und Krankenversicherung Schulden in Höhe von EUR 17.617 Mio. (62 % der Konzernbilanzsumme) zugeordnet. Innerhalb des Geschäftsbereichs Lebens- und Krankenversicherung entfallen davon EUR 17.025 Mio. auf die Deckungsrückstellung, die nach dem variablen Gebührenansatz (Variable Fee Approach, VFA) oder dem allgemeinen Bewertungsmodell (GMM) bewertet wird. Die ebenfalls im Bilanzposten enthaltene vertragliche Servicemarge in Höhe von EUR 5.032 Mio. stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, deren dem Geschäftsjahr zuordenbare Anteil anhand von festgelegten Deckungseinheiten erfolgswirksam aufgelöst wird. Soweit die oben genannten Schulden nach den beiden genannten Bewertungsmodellen bewertet werden, erfolgt die Bewertung auf Basis komplexer aktuarieller Methoden basierend auf umfassenden Annahmen über künftige Entwicklungen der zu bewertenden Versicherungsportfolios, wobei insbesondere die Barwerte der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme von möglichen Unsicherheiten betroffen sind. Diese Unsicherheiten stammen aus den verwendeten Methoden und den ermittelten aktuariellen Annahmen im Zusammenhang mit Zinsen, Kapitalanlageerträgen, Sterblichkeit, Invalidität, Langlebigkeit, Kosten sowie Versicherungsnehmerverhalten. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung sowie der komplexen Ermittlung der zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen des Vorstands haben wir die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung als besonders wichtigen Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt. ◾ Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: ◾ die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung evaluiert und die Angemessenheit ausgewählter Schlüsselkontrollen zur Ermittlung von Annahmen und zur Durchführung von Schätzungen beurteilt, ◾ die Abbildung und Verarbeitung der verwendeten Zahlungsströme und sonstigen Eingabedaten in den verwendeten IT-Systemen beurteilt, ◾ die zugrundeliegenden Annahmen zur Ermittlung der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme überprüft, ◾ die Vorgehensweise zur Ermittlung der Zinssätze zur Diskontierung der Zahlungsströme sowie zur Ermittlung der Risikoanpassung nachvollzogen, ◾ die Festlegung der Deckungseinheiten mit den Vorgaben des IFRS 17 abgeglichen und die sach- und periodengerechte Auflösung der vertraglichen Servicemarge überprüft, sowie ◾ die Richtigkeit und Bewertung zusätzlicher wesentlicher Abschlussbuchungen außerhalb des Nebenbuches überprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. ◾ Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel im Konzernanhang „3. Versicherungsverträge“ 3. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schaden- und Unfallversicherung ◾ Sachverhalt Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen” Schulden in Höhe von EUR 22.196 Mio. (78 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen, davon entfallen auf den Bereich Schaden- und Unfallversicherung Schulden in Höhe von EUR 4.579 Mio. (16 % der Konzernbilanzsumme). Innerhalb der Verbindlichkeit für Versicherungsverträge entfallen im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung EUR 3.723 Mio. auf die „Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle”, die die Erwartungen über eingetretene, aber noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erfasst. Diese stellen die Erwartung der Gesellschaft über zukünftige Zahlungen für bekannte und unbekannte Schadenfälle sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dar. Zur Schätzung dieser Verpflichtung werden von der Gesellschaft unterschiedliche Methoden angewendet. Zudem erfordert die Bewertung dieser Rückstellung ein signifikantes Maß an Ermessensausübung durch den Vorstand der Gesellschaft bezüglich zu treffender Annahmen, wie z.B. Kostenquoten oder Schadenabwicklungsmuster. Ebenfalls hat der Vorstand bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes für die Ermittlung der Rückstellung einen bedeutsamen Ermessensspielraum. Insbesondere die Produktsparten mit geringer Schadenhäufigkeit, hohen Einzelschäden oder langen Schadenabwicklungszeiträumen unterliegen üblicherweise erhöhten Schätzunsicherheiten. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung sowie der Ermessensspielräume des Vorstands und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten haben wir die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schaden- und Unfallversicherung als besonders wichtigen Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt. ◾ Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: ◾ die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schaden- und Unfallversicherung evaluiert und die Angemessenheit ausgewählter Schlüsselkontrollen zur Ermittlung von Annahmen und zur Durchführung von Schätzungen beurteilt, ◾ die Abbildung und Verarbeitung der verwendeten Zahlungsströme und sonstigen Eingabedaten in den verwendeten IT-Systemen beurteilt, ◾ die jeweils angewendeten aktuariellen Methoden und wesentlichen Annahmen mit allgemein anerkannten aktuariellen Methoden verglichen und untersucht, inwiefern diese zur Bewertung der versicherungstechnischen Schulden geeignet sind, ◾ die Angemessenheit und Integrität der in die Bewertung eingehenden Daten und Annahmen gewürdigt und Schadenabwicklungsverläufen nachvollzogen, sowie ◾ die Höhe der Rückstellungen für ausgewählte Produktlinien, insbesondere Produktlinien mit volumenmäßig großen Rückstellungsbeträgen bzw. mit erhöhten Schätzunsicherheiten, nachberechnet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. ◾ Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel im Konzernanhang „3. Versicherungsverträge“ Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2024, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate-Governance-Bericht sowie die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2024 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ◾ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ◾ Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der des Konzerns abzugeben. ◾ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ◾ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ◾ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. ◾ Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 3. Juni 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Robert Fink. Wien, den 17. März 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Robert Fink Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der UNIQA Insurance Group AG, Wien, für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich: ◾ der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „1.6.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“, und ◾ der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der TaxonomieVerordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO). Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023 Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und im Konzern-bericht sowie im Jahresfinanzbericht, ausgenommen die „Nachhaltigkeitserklärung“ und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen In-formationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst ◾ die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, ◾ die Aufstellung der im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS, ◾ die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie ◾ die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bestimmte Kennzahlen in der Nachhaltigkeitserklärung können inhärenten Beschränkungen unterliegen, beispielsweise Informationen zur Wertschöpfungskette in Bezug auf Emissionsdaten, die von Dritten bereitgestellt werden. Bei der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen spielt die wissenschaftliche Grundlage eine entscheidende Rolle. Insbesondere bei der Bestimmung von Emissionsfaktoren kann das zu Herausforderungen führen. Beispielsweise bei der erforderlichen Ermittlung von Faktoren zur Kombination von Emissionen verschiedener Gase zum Ausweis einer einheitlichen Maßeinheit wie z.B. CO₂-Äquivalenten. Unvollständige wissenschaftliche Erkenntnisse können daher zu Unsicherheiten in der Berichterstattung führen. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören: ◾ die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und ◾ die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor: ◾ Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch: - Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und - die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses; ◾ Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Erkenntnisse das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „1.6.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“ übereinstimmt. ◾ Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. ◾ Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung relevant sind. ◾ Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen. ◾ Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab. ◾ Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. ◾ Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. ◾ Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. ◾ Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung. Haftungsbeschränkung Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft auf die Hälfte des in § 266 Z 7 VAG für den Abschlussprüfer vorgesehenen Haftungshöchstbetrages auf EUR 9 Mio. begrenzt. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter. Wien, den 17. März 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten. Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers An die UNIQA Insurance Group AG, Wien Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der UNIQA Insurance Group AG, Wien, für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich: ◾ der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „1.6.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“, und ◾ der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der TaxonomieVerordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO). Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023 Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und im Konzern-bericht sowie im Jahresfinanzbericht, ausgenommen die „Nachhaltigkeitserklärung“ und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen In-formationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst ◾ die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, ◾ die Aufstellung der im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS, ◾ die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie ◾ die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bestimmte Kennzahlen in der Nachhaltigkeitserklärung können inhärenten Beschränkungen unterliegen, beispielsweise Informationen zur Wertschöpfungskette in Bezug auf Emissionsdaten, die von Dritten bereitgestellt werden. Bei der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen spielt die wissenschaftliche Grundlage eine entscheidende Rolle. Insbesondere bei der Bestimmung von Emissionsfaktoren kann das zu Herausforderungen führen. Beispielsweise bei der erforderlichen Ermittlung von Faktoren zur Kombination von Emissionen verschiedener Gase zum Ausweis einer einheitlichen Maßeinheit wie z.B. CO₂-Äquivalenten. Unvollständige wissenschaftliche Erkenntnisse können daher zu Unsicherheiten in der Berichterstattung führen. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören: ◾ die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und ◾ die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor: ◾ Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch: - Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und - die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses; ◾ Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Erkenntnisse das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „1.6.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“ übereinstimmt. ◾ Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. ◾ Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung relevant sind. ◾ Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen. ◾ Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab. ◾ Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. ◾ Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. ◾ Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. ◾ Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung. Haftungsbeschränkung Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft auf die Hälfte des in § 266 Z 7 VAG für den Abschlussprüfer vorgesehenen Haftungshöchstbetrages auf EUR 9 Mio. begrenzt. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter. Wien, den 17. März 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten. 275 Konzernabschluss Einzelabschluss UNIQA Insurance Group AG Kennzahlen Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Verrechnete Prämien Gesamtrechnung 51.309 50.451 Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt 11.142 11.272 Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt 10.629 12.034 Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt 144.001 133.320 Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen 287.258 318.113 Kapitalanlagen 4.387.798 4.393.634 Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt 84.274 85.989 Eigenkapital 2.404.988 2.393.633 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 144.674 184.602 Jahresgewinn 187.018 174.484 Dividende je Aktie (in €) 0,60 0,57 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen Außendienst 1 1 Mitarbeiter:innen Innendienst 730 671 Inhalt 3 Lagebericht 17 Bilanz 19 Gewinn- und Verlustrechnun g 21 A nhang 36 Bestätigungsvermer k 40 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 41 Bericht des Aufsichtsrats 276 Jahresfinanzbericht 2024 Lagebericht G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s v v e e r r l l a a u u f f 2 2 0 0 2 2 4 4 Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera- tive Versicherungsgesellschaft. Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben: U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g e e n n A A G G Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung R R ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s g g e e s s c c h h ä ä f f t t Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten Geschäft betrug im Geschäftsjahr 12.928 Tausend Euro (2023: 14.773 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell- schaften außerhalb des Konzerns betrugen 38.382 Tausend Euro (2023: 35.679 Tausend Euro). Die abgegebenen Rück- versicherungsprämien betrugen im Jahr 2024 40.042 Tausend Euro (2023: 39.304 Tausend Euro). Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 19.228 Tausend Euro (2023: 23.187 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 21.050 Tausend Euro (2023: 18.854 Tausend Euro) gegenüber. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 29.504 Tausend Euro (2023: 30.284 Tausend Euro). Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege- benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von 1.059 Tausend Euro (2023: – 8.940 Tausend Euro). E E r r t t r r ä ä g g e e a a b b z z ü ü g g l l i i c c h h A A u u f f w w e e n n d d u u n n g g e e n n a a u u s s K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Berichtsjahr 287.258 Tausend Euro (2023: 318.113 Tau- send Euro). K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 0,1 Prozent (2023: Verminderung um 0,6 Prozent) auf insgesamt 4.387.798 Tausend Euro (2023: 4.393.634 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforderungen aus dem übernom- menen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 131.248 Tau- send Euro (2023: 140.393 Tausend Euro). Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 201 Tausend Euro (2023: 2.084 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 1.924 Tausend Euro (2023: 139 Tau- send Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5.135 Tausend Euro (2023: 5.026 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per 31. Dezember 2024 betrug 136.449 Tau- send Euro (2023: 143.307 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befinden sich im Inland. Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beliefen sich Ende 2024 auf 4.051.456 Tau- send Euro (2023: 4.043.234 Tausend Euro). Die Abschrei- bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 10.329 Tausend Euro (2023: 9.433 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Die sonstigen Kapitalanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1.946 Tausend Euro (2023: Verminderung um 4.562 Tausend Euro) auf 68.645 Tausend Euro (2023: 66.699 Tausend Euro). V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e R R ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g e e n n Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 2,0 Prozent (2023: Verminderung um 1,3 Prozent) auf 84.274 Tau- send Euro (2023: 85.989 Tausend Euro). Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversi- cherung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfall- versicherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 2.437 Tausend Euro (2023: Verminderung um 3.528 Tausend Euro) auf 55.231 Tausend Euro (2023: 57.668 Tausend Euro) vermindert. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.657 Tau- send Euro (2023: 10.500 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif- ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarkt- 277 Kennzahlen | Lagebericht aufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 1.565 Tausend Euro zugeführt (2023: Zuführung von 1.813 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 19.386 Tausend Euro (2023: 17.821 Tausend Euro). Davon entfielen 9.393 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-Fahrzeug (2023: 8.442 Tausend Euro), 4.387 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2023: 4.859 Tausend Euro) und 3.194 Tau- send Euro auf die Sparte Allgemeine Haftpflicht (2023: 1.103 Tausend Euro). E E i i g g e e n n k k a a p p i i t t a a l l , , E E G G T T u u n n d d J J a a h h r r e e s s g g e e w w i i n n n n Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2024 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 144.674 Tausend Euro (2023: 184.602 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern errechnete sich ein Jahresgewinn von 187.018 Tausend Euro (2023: 174.484 Tausend Euro). M M i i t t a a r r b b e e i i t t e e r r : : i i n n n n e e n n Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2024 wurden 731 Mitarbeiter:innen (2023: 672) beschäftigt. Davon waren 730 im Innendienst (2023: 671) und 1 im Außen- dienst (2023: 1) tätig. Im Berichtsjahr stand kein Lehrling (2023: 1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. A A u u s s g g l l i i e e d d e e r r u u n n g g g g e e m m ä ä ß ß § § 1 1 5 5 6 6 V V A A G G Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding bestehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen: Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien) serviciert die operative Ebene (UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien) weiterhin in de n Bereichen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungs- mathematische Dienstleistungen sowie Investmentver- waltung und Interner Revision. Die Schlüsselfunktion Rückversicherung von Holding und operativer Ebene ist seit 2023 an die konzerninterne Rückversicherungsgesellschaft UNIQA Re AG, Zürich, ausgegliedert. Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital Markets GmbH, Wien, ausgegliedert. Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von der UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die operative Ebene erbracht. Die UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst- leistungen für die Holding und die operative Ebene in den Bereichen Informationstechnologie und Telekom- munikation. S S o o n n s s t t i i g g e e A A n n g g a a b b e e n n In den Bereichen Forschung und Entwicklung wurden keine Aktivitäten gesetzt. Die Gesellschaft führt eine Zweigniederlassung, die UNIQA 4WARD o.z. in der Slowakei, welche diverse Bera- tungs- und Serviceleistungen für die Unternehmens- gruppe erbringt. 278 Jahresfinanzbericht 2024 G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s v v e e r r l l a a u u f f 2 2 0 0 2 2 4 4 i i m m D D e e t t a a i i l l Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nach- folgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent- angaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. A A n n g g a a b b e e n n z z u u d d e e n n w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n e e r r f f o o l l g g s s w w i i r r k k s s a a m m e e n n L L e e i i s s t t u u n n g g s s i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar: P P r r ä ä m m i i e e n n Angaben in Tausend Euro Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien V eränderung Veränderung 2024 2023 absolut % 2024 2023 absolut % Sonstige Versicherungen 38.382 35.679 2.703 7,6 37.747 36.302 1.445 4,0 Lebensversicherung 12.928 14.773 – 1.845 – 12,5 12.928 14.773 – 1.845 – 12,5 Summe indirektes Geschäft 51.310 50.452 858 1,7 50.675 51.075 – 400 – 0,8 Gesamtsumme 51.310 50.452 858 1,7 50.675 51.075 – 400 – 0,8 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi- cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf: A A u u f f w w e e n n d d u u n n g g e e n n f f ü ü r r V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s f f ä ä l l l l e e u u n n d d E E r r h h ö ö h h u u n n g g d d e e r r D D e e c c k k u u n n g g s s r r ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g Angaben in Tausend Euro Veränderung 2024 2 023 absolut % See-, Luftfahrt- und Transportversicherung – 6 0 – 6 0,0 Sonstige Versicherungen 32.161 20.738 11.423 55,1 Lebensversicherung 9.807 12.827 – 3.020 – 23,5 Summe indirektes Geschäft 41.962 33.565 8.397 25,0 Gesamtsumme 41.962 33.565 8.397 25,0 Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti- ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar: K K o o s s t t e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2024 2023 absolut % Abschlusskosten Sonstige Versicherungen 8.466 8.155 311 3,8 Lebensversicherung 2.291 1.787 504 28,2 Summe indirektes Geschäft 10.757 9.942 815 8,2 Gesamtsumme 10.757 9.942 815 8,2 Sonstiger Betriebsaufwand Sonstige Versicherungen 142.049 131.486 10.563 8,0 Summe indirektes Geschäft 142.049 131.486 10.563 8,0 Gesamtsumme 142.049 131.486 10.563 8,0 Die Ne ttoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungs- technischen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzins- lichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgspositionen der Aktien und anderer nicht festver- zinslicher Wertpapiere. 279 Lagebericht Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas- sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver- zinslicher Wertpapiere: E E r r t t r r ä ä g g e e ( ( n n e e t t t t o o ) ) a a u u s s K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2024 2023 absolut % Grundstücke und Bauten 9.396 6.745 2.651 39,3 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 320.123 343.604 – 23.481 – 6,8 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 2.042 – 1.050 – 992 94,5 Festverzinsliche Kapitalanlagen 1.093 1.081 12 1,1 Guthaben bei Kreditinstituten 1) 1.047 1.299 – 252 – 19,4 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 3.574 3.890 – 316 – 8,1 Gesamtsumme 333.191 355.569 – 22.378 – 6,3 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen- dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen- dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapitalan- leihen in Summe von 45.932 Tausend Euro (2023: 37.457 Tausend Euro). Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. R R e e n n d d i i t t e e d d e e r r K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Prozent 2024 2023 Grundstücke und Bauten 6,7 4,7 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 7,9 8,5 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 9,3 – 4,7 Festverzinsliche Kapitalanlagen 2,4 2,3 Guthaben bei Kreditinstituten 1) 7,9 5,9 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 2,6 2,7 Gesamtrendite 7,6 8,0 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni- scher Positionen der Retrozession wie folgt dar: E E r r g g e e b b n n i i s s i i n n d d i i r r e e k k t t e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t i i m m E E i i g g e e n n b b e e h h a a l l t t Angaben in Tausend Euro Veränderung 2024 2 023 absolut % Sonstige Versicherungen 15 260 – 245 – 94,2 Lebensversicherung – 567 – 489 – 78 16,0 Summe indirektes Geschäft – 552 – 229 – 323 141,0 Gesamtsumme – 552 – 229 – 323 141,0 Die St euern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung: S S t t e e u u e e r r n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2024 2 023 absolut % Körperschaftsteuer für die Gruppe – 33 1.521 – 1.554 – 102,2 Verrechnung mit Gruppenmitgliedern 25.491 – 15.505 40.996 – 264,4 Mindeststeuer – 500 0 – 500 Quellensteuern – 1.365 0 – 1.365 23.593 – 13.984 37.577 – 268,7 Körperschaftsteuer aus Vorjahren 9.448 9.199 249 2,7 33.041 – 4.785 37.826 – 790,5 Latente Steuern 9.303 – 5.333 14.636 – 274,4 Gesamtsumme 42.344 – 10.118 52.462 – 518,5 280 Jahresfinanzbericht 2024 W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e b b i i l l a a n n z z b b e e z z o o g g e e n n e e f f i i n n a a n n z z i i e e l l l l e e L L e e i i s s t t u u n n g g s s - - i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge- nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar: A A n n t t e e i i l l a a n n d d e e r r B B i i l l a a n n z z s s u u m m m m e e Angaben in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Eigenkapital 48,4 48,3 Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten 3,2 3,4 Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,6 88,9 Dars tellung der Entwicklung des Eigenkapitals: E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g d d e e s s E E i i g g e e n n k k a a p p i i t t a a l l s s Angaben in Tausend Euro Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt Stand 1.1.2023 308.180 1.705.662 202.268 733 171.804 2.388.648 Dividende 0 0 0 0 – 169.499 – 169.499 Jahresgewinn 0 0 0 0 174.484 174.484 Stand 31.12.2023 308.180 1.705.662 202.268 733 176.789 2.393.633 Dividende 0 0 0 0 – 175.663 – 175.663 Jahresgewinn 0 0 0 0 187.018 187.018 Stand 31.12.2024 308.180 1.705.662 202.268 733 188.144 2.404.988 Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung: V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e R R ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g e e n n i i n n k k l l . . D D e e p p o o t t v v e e r r r r e e c c h h n n u u n n g g ( ( i i m m E E i i g g e e n n b b e e h h a a l l t t ) ) Angaben in Tausend Euro Veränderung 31.12.2024 31.12.2023 absolut in % Deckungsrückstellung 55.231 57.668 – 2.437 – 4,2 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.657 10.500 – 843 – 8,0 Schwankungsrückstellung 19.386 17.821 1.565 8,8 Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 75.797 82.534 – 6.737 – 8,2 Gesamtsumme 160.071 168.523 – 8.452 – 5,0 281 Lagebericht Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo- sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit- instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet): K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung in % der Kapitalanlagen 31.12.2024 31.12.2023 absolut % 31.12.2024 31.12.2023 Grundstücke und Bauten 136.449 143.307 – 6.858 – 4,8 3,1 3,3 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.769.984 2.766.549 3.435 0,1 62,9 62,8 Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.258.539 1.253.753 4.786 0,4 28,6 28,5 Beteiligungen 22.932 22.932 0 0,0 0,5 0,5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.832 278 1.554 559,0 0,0 0,0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.544 45.153 391 0,9 1,0 1,0 Sonstige Ausleihungen 258 258 0 0,0 0,0 0,0 Guthaben bei Kreditinstituten 15.511 11.022 4.489 40,7 0,4 0,3 Andere Kapitalanlagen 21.010 21.010 0 0,0 0,5 0,5 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 131.248 140.393 – 9.145 – 6,5 3,0 3,2 Gesamtsumme 4.403.307 4.404.655 – 1.348 0,0 100,0 100,0 N N i i c c h h t t f f i i n n a a n n z z i i e e l l l l e e E E r r k k l l ä ä r r u u n n g g u u n n d d A A n n g g a a b b e e n n z z u u n n i i c c h h t t f f i i - - n n a a n n z z i i e e l l l l e e n n L L e e i i s s t t u u n n g g s s i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n ( ( § § 2 2 4 4 3 3 b b U U G G B B ) ) Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs- geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht- finanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb der kon- solidierten nichtfinanziellen Erklärung der UNIQA Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß § 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die zusammengefasste konsolidierte nichtfinanzielle Erklä- rung wird von sämtlichen gesetzlichen Vertreter:innen aufgestellt und unterzeichnet. Sie wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und im Rahmen des Konzernlage- bericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2024 offengelegt. A A n n g g a a b b e e n n z z u u d d e e n n w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d U U n n g g e e w w i i s s s s - - h h e e i i t t e e n n , , d d e e n n e e n n d d a a s s U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n a a u u s s g g e e s s e e t t z z t t i i s s t t ( ( § § 2 2 4 4 3 3 A A b b s s . . 1 1 U U G G B B ) ) Organisationsstruktur (Governance) In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan- dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie- ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter- schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma- nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt- linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanage- mentprozess. Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest- gelegt. In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor- tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage- mentprozess. Er wird von der Risikomanagementfunktion, die für das Betreiben des Risikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versicherungsunternehmen zuständig ist, unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement- komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdis- ziplinäres Führungsgremium, das die Risikomana- ger:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maß- nahmen zur Risikomitigation vorschlägt. 282 Jahresfinanzbericht 2024 Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa- tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko- managementrichtlinie der UNIQA Group festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of de- fence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert: F F i i r r s s t t l l i i n n e e : : R R i i s s i i k k o o m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t i i n n n n e e r r h h a a l l b b d d e e r r G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s - - t t ä ä t t i i g g k k e e i i t t Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. S S e e c c o o n n d d l l i i n n e e : : A A u u f f s s i i c c h h t t s s f f u u n n k k t t i i o o n n e e n n i i n n k k l l u u s s i i v v e e d d e e r r R R i i s s i i k k o o - - m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t f f u u n n k k t t i i o o n n Die Risikomanagementfunktion und weitere Governance- Funktionen, wie zum Beispiel Compliance, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die ope- rative Ausübung einzugreifen. T T h h i i r r d d l l i i n n e e : : P P r r ü ü f f u u n n g g e e n n d d u u r r c c h h d d i i e e I I n n t t e e r r n n e e R R e e v v i i s s i i o o n n Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kon- trollsystems, die das Risikomanagement und die Compli- ance umfasst. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko- profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risik o) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfallversiche rung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Sozia- les/Mitarbeiter:innen und Governance („ESG“). Sie wer- den nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko- managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko- identifikation durchzuführen, werden parallel unter- schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech- nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen- werk der UNIQA Insurance Group AG mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standar- dansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewer- tung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflek- tiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Alle anderen Risi- kokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. Risikoprofil Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA Insu- rance Group AG basiert auf einer unternehmensspezifi- schen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri- gen Risikokategorien. Details zum Stichtag 31. Dezember 2024 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR). Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Risiken sind: Marktrisiko Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und 283 Lagebericht Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell ermittelt. Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir- kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insu- rance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un- ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositi- onen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere ein- zelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi- cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene- rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach- teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versiche- rungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Subrisikomodule unterteilt: Prämienrisiko Reserverisiko Stornorisiko Katastrophenrisiko Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver- lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Emerging Risks Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli- che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo- litische Entwicklungen sowie die wachsenden Interdependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risiko- wahrnehmung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei- tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungs- und Übertragungsrisiko Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmens- 284 Jahresfinanzbericht 2024 gruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbundenen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management- entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, das sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirkt. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategi- schen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. Cyberrisiken & Digital Operational Resilience Act (DO- RA), AI-Act Die UNIQA Group sieht sich aufgrund der steigenden Ab- hängigkeit von digitalen Technologien zunehmenden Cyberbedrohungen, wie etwa Phishing-Attacken, Ransom- ware und Social Engineering ausgesetzt, die insbesondere Kundendaten und sensible Informationen gefährden. Um diese Risiken zu minimieren, hat die UNIQA Group eine umfassende Cybersicherheitsstrategie entwickelt, die auf Maßnahmen wie die regelmäßige Überprüfung der IT- Infrastruktur, die Implementierung eines Security Operati- ons Centers und die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen basiert. Die Einführung von DORA soll zusätzlich die Wi- derstandsfähigkeit im Finanzsektor durch strengere Cyber- sicherheitsstandards stärken. Weiters fördert die UNIQA Group aktiv den Einsatz von AI und Generative AI, um Pro- duktivitätsverbesserungen und innovative Anwendungen im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben zu nutzen, während gleichzeitig durch Bewusstseinsbildung, Schulun- gen und klare Leitlinien alle drei „lines of defense“ abge- deckt werden. Business Continuity Management (BCM) Risiken Zur Stärkung der Resilienz führt die UNIQA Group jährlich szenariobasierte Krisenmanagement-Trainings durch, bei denen die Krisenstabsarbeit realitätsnah geübt und Verbes- serungspotenziale identifiziert werden, die anschließend in Krisenmanagementpläne integriert werden. Zudem über- prüft die „Second-line of defense“ regelmäßig die Einhal- tung der Security Governance und bewertet Schlüsselkontrollen in verschiedenen Business Units. A A n n g g a a b b e e n n i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e r r V V e e r r w w e e n n d d u u n n g g v v o o n n F F i i n n a a n n z z i i n n s s t t r r u u m m e e n n t t e e n n ( ( § § 2 2 4 4 3 3 A A b b s s . . 3 3 Z Z . . 5 5 U U G G B B ) ) Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unterneh- mens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festver- zinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobi- lien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der offe- nen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rücksicht genommen. Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionie- rung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vor- standsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab. Liquiditäts-/Cashflowrisiken Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash- Management und unter Wahrung eines Sicherheitsbe- stands an liquiden Mitteln. B B e e s s c c h h r r e e i i b b u u n n g g d d e e r r w w i i c c h h t t i i g g s s t t e e n n M M e e r r k k m m a a l l e e d d e e s s i i n n t t e e r r n n e e n n K K o o n n t t r r o o l l l l - - u u n n d d R R i i s s i i k k o o m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t s s y y s s t t e e m m s s i i m m H H i i n n b b l l i i c c k k a a u u f f d d e e n n R R e e c c h h n n u u n n g g s s l l e e g g u u n n g g s s p p r r o o z z e e s s s s ( ( § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 2 2 U U G G B B ) ) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba- ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste- men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi- ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel- len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys- tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien 285 Lagebericht sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konso- lidierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge- führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berech- tigungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle- gungsprozess werden zeitnah an das Management berich- tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnot- wendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon- trollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf K ontrollschwächen schlie ßen lassen c) Stichprobena rtige Prüfung der Wirksamk eit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits- tests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams d) Durchführung von Quality Assurances durch die „Se cond-line of defense“. Risk Awareness Die UNIQA Insurance Group AG legt großen Wert auf Risikobewusstsein, insbesondere in der „First-line of de- fense“, um ein wirksames Risikomanagement und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sicherzustellen. Das Group Risk Management fördert dies durch Initiati- ven wie den jährlichen Risikodialog mit Bereichsleitern, gezielte Intranet-Artikel und Schulungen. Diese Maß- nahmen stärken das Bewusstsein für Risiken und unter- stützen die operative Risikominderung. Berichterstattung an den Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss Im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanage- mentsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. A A n n g g a a b b e e n n g g e e m m ä ä ß ß § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 1 1 U U G G B B 1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber: innen lautenden nennwert- losen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapi tal wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewäh- ren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstif- tung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs- Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungs- verein Privatstiftung und der RZB Versicherungs- beteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor- kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen verein- bart. 3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs- beteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zu- rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat- stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi- cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt rund 49,00 Prozent (Zurechnung nach Bör- segesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer: innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons- tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen 286 Jahresfinanzbericht 2024 Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf- sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats- mitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt- versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2029 das Grundkapital mit Zustimmung des Auf- sichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Aus gabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sach- einlag en einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der V orstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengese tz) zu erwerben. Zum 31. De zember 2024 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und 1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der von der UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolg- ten Verschmelzung von der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteili- gungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurech- nen. 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an- deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. A A b b g g e e l l a a u u f f e e n n e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s j j a a h h r r u u n n d d A A u u s s b b l l i i c c k k 2 2 0 0 2 2 5 5 E E r r e e i i g g n n i i s s s s e e n n a a c c h h d d e e m m B B i i l l a a n n z z s s t t i i c c h h t t a a g g Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz- stichtag vor. R R e e g g u u l l a a t t o o r r i i s s c c h h e e s s U U m m f f e e l l d d Vor dem Hintergrund einer nach wie vor konfliktreichen geopolitischen Lage stand das Jahr 2024 auf europäischer Ebene im Zeichen der Wahlen zum Europäischen Parla- ment sowie der darauffolgenden Formierung einer neuen Europäischen Kommission. Die neue Kommission wird bisher auf den Weg gebrachte Regularien final konkreti- sieren. Zu diesen zählen vor allem die Überarbeitung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der ESG- Regulierung. Nachdem am 13. Dezember 2023 unter der Führung der spanischen Ratspräsidentschaft eine Trilogeinigung er- zielt wurde, wurde der finale Text im Jänner 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Zugleich wurden schon erste Konsultationen zu Level 2-Maßnahmen gestartet. Das geänderte Rahmenwerk wird voraussichtlich ab 2027 anwendbar sein. Die EU will nicht nur durch die Ausgestaltung der Wir- kung von Maßnahmen für langfristige Garantien und Maßnahmen zur Förderung langfristiger Investitionen, die Einführung makroprudenzieller Tools die Kapitalan- forderungen neu bewerten, sondern auch den Verwal- tungsaufwand für Solvency II verringern und das Biodiversitäts- und Klimarisiko bewerten. Neben dem Solvency-II-Review kam es auch zu einer Einigung auf eine Richtlinie für ein eigenes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherungen – die Insurance Recovery & Resolution Directive (IRRD). Mit der IRRD wird voraussichtlich ab 2027 eine harmonisierte Regelung auf europäischer Ebene für die Abwicklung von Versicherern geschaffen. Die damit einhergehenden regulatorischen Anforderungen, werden voraussichtlich einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand verursachen. Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan sollte die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 durch die Finanzwirtschaft unterstützt werden. Dies wurde durch Inkraftsetzung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hin- sichtlich des Umgangs mit Klimarisiken und der Vermei- dung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits- faktoren seit März 2021 für die Bereitstellung von 287 Lagebericht Finanzprodukten und die Versicherungsdeckungen vo- rangetrieben. Im Jahr 2024 startete die Kommission ei- nen Review der Verordnung, der zu leichter verständlichen Produktkategorien führen soll. Dieser Prozess wird 2025 fortgesetzt und steht im Einklang mit der politischen Ambition, die bestehende ESG- Regulatorik leichter anwendbar zu machen. Als wichtigen Baustein zur Stärkung des europäischen Kapitalmarkts wird die EU-Kleinanlegerstrategie gesehen: Diese soll den Vertrieb aller Anlageprodukte für Klein- anleger:innen (d. h. von Versicherungen, Banken, Vermö- gensverwaltern etc.) möglichst gleich regeln und die Partizipation am Kapitalmarkt fördern. Eine Einigung zu diesem Gesetzesprojekt konnte bisher nicht erzielt wer- den und wird vielleicht erst im Jahr 2025 erfolgen. K K o o n n j j u u n n k k t t u u r r a a u u s s b b l l i i c c k k Europa leidet mit Ausnahme von Spanien an einer hart- näckigen Stagnation der Industrie. Die Industrieschwäche wird Europa auch in der ersten Hälfte des Jahres 2025 begleiten. Sichtbar ist die Krise an der Anzahl der Insol- venzen in Österreich; besonders die Unternehmen in der von Deutschland abhängigen Autoindustrie stehen unter Druck. Trotzdem blieb der Arbeitsmarkt in Österreich robust. Durch die Insolvenzen verloren rund 23.000 Arbeitnehmer: innen den Job, was allerdings bei 4,4 Millionen Arbeitnehmer:innen und aktueller Rekord- beschäftigung nur zu einem sehr geringen Anstieg der Arbeitslosenrate führte. Im Euroraum bleibt die Arbeits- losenrate stabil bei rund 6,5 Prozent, für Österreich pen- delt sich die Rate laut Internationalem Währungsfonds (IWF) bei 5,3 Prozent ein. Immerhin kann und wird der – deutlich größere - Service- sektor signifikant wachsen, womit die IWF-Vorhersagen für 2025 ein Ende der Rezession sowohl in Deutschland als auch in Österreich prognostizieren. Diese Entwicklung wird durch steigende Einkommen der privaten Haushalte, ebensolche Sparquoten und einen robusten Arbeitsmarkt unterstützt. Sollte es zu einem Anstieg des Optimismus bei den Konsumenten kommen und diese das Konsum- verhalten ändern, d. h. wieder mehr ausgeben, könnte das Wirtschaftswachstum auch stärker als die vom IWF er- warteten Anstiege um 1,1 Prozent für Österreich, 0,3 Prozent für Deutschland, bzw. 1 Prozent für die Euro- zone, ausfallen. Zur Unterstützung der Konjunktur wird die Hilfe der eu- ropäischen Zentralbank durch weitere Zinssenkungen, benötigt. Nach den deutlichen Zinsrückgängen in der zweiten Jahreshälfte 2024 rechnet der Markt mit fortge- setzten Schritten durch die EZB bis zum Jahresende 2025 in der Höhe von 100 Basispunkten, oder vier Schritten zu je einem Viertel Prozentpunkt. Die sogenannte neutrale Rate sollte sich dann bei einem Wert für den Diskontsatz zwischen 1,5´Prozent und 2 Prozent einpendeln. Deutlich stärker als im Westen Europas wird sich 2025 die Wirtschaft bei den östlichen EU-Ländern entwickeln. So rechnet man für Polen mit einem Anstieg der Konjunktur um starke 3,5 Prozent. Auch Ungarns Wirtschaft wird 2025 die Schwachphase der letzten Jahre endgültig been- den und um knapp 3 Prozent wachsen, Tschechiens Kon- junktur soll um 2,3 Prozent zulegen. Zusätzlich wird sich bei Österreichs östlichen Nachbarn auch die Inflation weiterhin stabilisieren, bei Polen und Ungarn rund um die 4 Prozent Marke, in Tschechien wird der Preisauftrieb gar nur 2 Prozent betragen. Trotz deutlich besseren Prognosen bleiben aber die aktu- ellen Risiken für die europäische Wirtschaft bestehen. Geopolitische Unsicherheiten, wie z. B. der Konflikt in der Ukraine, Spannungen im Nahen Osten oder Blockaden des Suezkanales könnten die wirtschaftliche Stabilität beein- trächtigen. Ein großes wirtschaftliches Risiko ist mit den USA ver- bunden. Nach dem deutlichen Sieg von Donald Trump bzw. den Republikanern bei den Wahlen im November 2024 werden besonders die US-Maßnahmen bezüglich allfälli- ger Zollanhebungen weltweit mit Sorge erwartet. Fraglich ist hierbei nicht nur die Höhe eventueller Zölle, sondern auch, welche Waren und Länder sie betreffen könnten. Je höher die Zölle sein werden, umso schwächer dürfte sich die globale Konjunktur entwickeln und umso eher wird steigende Inflation wieder zum Thema. Die Federal Reser- ve Bank reagiert schon jetzt darauf und senkte zwar im Dezember nochmals die Fed Funds Target Rate auf eine Bandbreite zwischen 4,25 Prozent und 4,5 Prozent ab, das Wording bei der folgenden Pressekonferenz für schnelle weitere Zinssenkungen war allerdings alles andere als positiv. Der Markt rechnet somit für 2025 nur noch mit einem, maximal zwei Zinssenkungsschritten von jeweils ¼ Prozentpunkt. Laut dem IWF sollte die amerikanische Wirtschaft im Jahr 2025 mit 2,7 Prozent etwas weniger als im letzten Jahr wachsen, nach deren Prognosen sollte die Inflation bei etwas über 2 Prozent zum Liegen kommen. Dies gilt allerdings nur dann, falls nicht hohe Zölle sie wieder aufflammen lassen. 288 Jahresfinanzbericht 2024 Das Thema Schuldenkrise bzw. Sparen wird die Politik nicht nur in Österreich, sondern in den meisten europäi- schen Ländern im Jahr 2025 wohl durchgehend begleiten. Dabei werden die Marktteilnehmer und Analysten beson- ders die Entwicklung in den USA, Frankreich und Italien, aber auch in vielen anderen europäischen Staaten (Belgien, Spanien…) genau beobachten. 2024 war von Rekordgewinnen an den globalen Aktien- märkten, speziell von jenen der USA geprägt: Der S&P stieg um 34 Prozent, der MSCI um 25 Prozent, der DAX um 18 Prozent und der österreichische Leitindex ATX um 12 Prozent (alle Performancezahlen in Euro). Ob diese Rallye sich weiter ins Jahr 2025 fortsetzen kann, ist je- doch trotz der guten Voraussetzungen (Zinssenkungen, verbessertes Wachstum, Steuersenkungen in den USA) auf Grund der hohen Aktienbewertungen besonders in den USA fraglich. An den Rentenmärkten entwickelten sich die Renditen gegen Ende des Jahres 2024 weltweit nach oben. Zehnjährige US-Staatsanleihen zahlten zum Jahres- ultimo 4,6 Prozent, jene der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe 2,4 Prozent. Besonders für Europa wird die Entwicklung für das Jahr 2025 positiv gesehen und aufgrund anhaltender Zinssen- kungen und gedämpfter Inflation zum Jahresende 2025 ein leicht tieferes Renditeniveau als aktuell erwartet. U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s a a u u s s b b l l i i c c k k Im November 2024 hat der Aufsichtsrat das neue Strategie- programm „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ beschlossen. Der Fokus der neuen Strategie, deren Umsetzung sich über die Jahre 2025–2028 erstrecken wird, liegt auf profitablem Wachstum, weiterer Effizienzsteigerung und dem Ausbau der starken Marktposition in Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Übergeordnetes Ziel ist es, UNIQA als diversifizierte, attraktive Dividendenaktie mit nachhalti- gem Prämien-, Ertrags- und Ausschüttungswachstum zu positionieren. Für das Geschäftsjahr 2025 bleibt der Fokus auf der Ver- besserung des versicherungstechnischen Kerngeschäfts und der Profitabilität in Österreich sowie profitablem Wachstum in den CEE-Märkten. Aufgrund der instabilen geopolitischen und wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen sowie der tendenziell zuneh- menden wetterbedingten Schäden ist eine Prognose zur zukünftigen Geschäftsentwicklung mit Unsicherheiten verbunden. Vorbehaltlich signifikant negativer Einflüsse aus Naturkatastrophen und aus Verwerfungen am Kapi- talmarkt verfolgt die UNIQA Group eine verbesserte Ziel- profitabilität für 2025. 289 Lagebericht Wien, am 14. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 290 Jahresfinanzbericht 2024 Bilanz zum 31. Dezember 2024 A A k k t t i i v v a a Angaben in Euro 31.12.2024 31.12.2023 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 15.967.120,00 19.323.177,00 B. Kapitalanlagen I. Grundstücke und Bauten 1. Grundstücke und Bauten 136.008.413,50 142.840.830,56 2. Umgründungsmehrwert 440.238,00 466.391,00 II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.769.984.451,28 2.766.548.702,68 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.258.539.497,20 1.253.752.796,53 3. Beteiligungen 22.932.144,54 22.932.144,54 III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.832.435,91 278.054,44 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.544.341,41 45.153.477,39 3. Sonstige Ausleihungen 258.487,64 257.936,15 4. Andere Kapitalanlagen 21.009.825,52 21.009.825,52 IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 131.248.100,68 140.393.385,45 4.387.797.935,68 4.393.633.544,26 C. Forderungen I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.675.795,45 4.570.199,31 II. Sonstige Forderungen 438.751.842,43 436.174.733,84 442.427.637,88 440.744.933,15 D. Anteilige Zinsen 14.735.399,42 14.467.957,90 E. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 28.513.913,51 20.450.104,86 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 15.511.400,70 11.022.298,05 III. Andere Vermögensgegenstände 2.981.738,90 2.475.367,50 47.007.053,11 33.947.770,41 F. Rechnungsabgrenzungsposten 24.770.205,11 22.965.339,51 G. Aktive latente Steuern 37.475.512,50 28.172.718,95 4.970.180.863,70 4.953.255.441,18 291 Jahresabschluss P P a a s s s s i i v v a a Angaben in Euro 31.12.2024 31.12.2023 A. Eigenkapital I. Grundkapital Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00 davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23 2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24 2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.694.348,35 IV. Risikorücklage 733.467,00 733.467,00 V. Bilanzgewinn 188.144.477,23 176.789.324,96 davon Gewinnvortrag 1.126.525,46 2.305.178,40 2.404.987.745,92 2.393.632.593,65 B. Nachrangige Verbindlichkeiten 901.300.000,00 901.300.000,00 C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt I. Deckungsrückstellung 1. Gesamtrechnung 131.028.059,30 140.201.414,79 2. Anteil der Rückversicherer – 75.797.416,03 – 82.533.556,03 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1. Gesamtrechnung 49.261.161,84 41.848.399,05 2. Anteil der Rückversicherer – 39.603.801,61 – 31.348.618,68 III. Schwankungsrückstellung 19.386.300,00 17.820.900,00 84.274.303,50 85.988.539,13 D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen I. Rückstellungen für Abfertigungen 19.407.678,99 20.206.171,04 II. Rückstellungen für Pensionen 160.764.402,59 194.293.085,39 III. Steuerrückstellungen 28.102.839,93 1.901.498,04 IV. Sonstige Rückstellungen 168.245.770,06 167.505.025,36 376.520.691,57 383.905.779,83 E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 75.797.416,03 82.533.556,03 F. Sonstige Verbindlichkeiten I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 5.512.654,33 12.408.881,87 II. Anleihenverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00 III. Andere Verbindlichkeiten 521.677.071,35 493.348.320,67 1.127.189.725,68 1.105.757.202,54 G. Rechnungsabgrenzungsposten 110.981,00 137.770,00 4.970.180.863,70 4.953.255.441,18 292 Jahresfinanzbericht 2024 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 S S c c h h a a d d e e n n - - u u n n d d U U n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Euro 2024 2023 I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Abgegrenzte Prämien 11.141.959,21 11.272.372,27 a) Verrechnete Prämien 11.267.278,69 11.147.765,92 aa) Gesamtrechnung 51.309.369,93 50.451.417,00 ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 40.042.091,24 – 39.303.651,08 b) Veränderung durch Prämienabgrenzung – 125.319,48 124.606,35 ba) Gesamtrechnung – 634.773,30 623.031,87 bb) Anteil der Rückversicherer 509.453,82 – 498.425,52 2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 3.574.365,27 3.890.407,96 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 628.321,76 881.047,03 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 10.629.317,23 – 12.033.600,00 a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 10.773.393,72 – 11.756.750,29 aa) Gesamtrechnung – 40.277.734,98 – 42.040.639,17 ab) Anteil der Rückversicherer 29.504.341,26 30.283.888,88 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 144.076,49 – 276.849,71 ba) Gesamtrechnung – 10.252.143,97 – 2.326.809,56 bb) Anteil der Rückversicherer 10.396.220,46 2.049.959,85 5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 2.208.145,83 3.201.483,34 Deckungsrückstellung 2.208.145,83 3.201.483,34 a) Gesamtrechnung 8.568.192,60 10.802.172,37 b) Anteil der Rückversicherer – 6.360.046,77 – 7.600.689,03 6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 144.000.888,97 – 133.320.356,10 a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 10.757.845,67 – 9.942.101,42 b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 142.049.065,36 – 131.485.510,32 c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 8.806.022,06 8.107.255,64 7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.323.736,99 – 3.221.813,32 8. Veränderung der Schwankungsrückstellung – 1.565.400,00 – 1.813.300,00 9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 139.966.551,12 – 131.143.758,82 293 Jahresabschluss S S c c h h a a d d e e n n - - u u n n d d U U n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Euro 2024 2023 II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung 1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 139.966.551,12 – 131.143.758,82 2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 387.964.452,16 420.351.481,23 a) Erträge aus Beteiligungen 330.102.094,22 353.391.481,20 davon verbundene Unternehmen 328.083.195,67 350.030.059,65 b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 12.726.152,88 11.763.929,12 c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 38.282.382,11 46.215.463,59 davon verbundene Unternehmen 36.170.984,30 44.009.600,77 d) Erträge aus Zuschreibungen 327.850,68 3.870.690,90 e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.898.035,18 86.552,00 f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 4.627.937,09 5.023.364,42 3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 100.705.954,67 – 102.238.892,85 a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 15.826.918,88 – 16.282.634,70 b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 15.507.394,34 – 14.537.771,91 c) Zinsenaufwendungen – 66.276.377,48 – 69.272.553,47 d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 47.052,00 – 51.029,55 e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 3.048.211,97 – 2.094.903,22 4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 3.574.365,27 – 3.890.407,96 5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 1.110.872,12 1.673.855,45 6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 154.697,30 – 150.027,80 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 144.673.755,92 184.602.249,25 8. Steuern vom Einkommen 42.344.195,85 – 10.118.102,69 9. Jahresüberschuss 187.017.951,77 174.484.146,56 10. Jahresgewinn 187.017.951,77 174.484.146,56 11. Gewinnvortrag 1.126.525,46 2.305.178,40 12. Bilanzgewinn 188.144.477,23 176.789.324,96 294 Jahresfinanzbericht 2024 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 I I . . A A l l l l g g e e m m e e i i n n e e A A n n g g a a b b e e n n Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf- sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf- sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebens- versicherung. Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung auto- matischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechen- differenzen auftreten. I I I I . . O O f f f f e e n n l l e e g g u u n n g g u u n n d d E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g d d e e r r B B i i l l a a n n z z i i e e r r u u n n g g s s - - u u n n d d B B e e w w e e r r t t u u n n g g s s m m e e t t h h o o d d e e n n Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach- tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab- schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be- achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden im Jahr 2024 beibehalten. A A k k t t i i v v a a Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer- den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs- sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs- kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö- gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibung en wurden nur g eltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht- lich von Dauer ist. Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis etab- lierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren, die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlage- vermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermit- telt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wert- minderung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz zwischen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithme- tischen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem höheren Buchwert ergibt. Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins- lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.832 Tausend Euro (2023: 278 Tausend Euro), der Markt- wert auf 1.929 Tausend Euro (2023: 375 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen- Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV ) in Anspruch genommen. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rückzah- lungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die g esamte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht. 295 Jahresabschluss Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich- tag auf 45.544 Tausend Euro (2023: 45.153 Tausend Euro), der Marktwert auf 44.532 Tausend Euro (2023: 44.542 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 149 VAG Abs. 1 sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht- lich von Dauer ist. Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts kei- ne aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfügung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewertungs- modellen. Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein- bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ- gen abgezogen werden. Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grund- stücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering- wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. P P a a s s s s i i v v a a Indirektes Geschäft Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungs- rückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewi- ckelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei zeitglei- cher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wird. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord- nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord- nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Personalrückstellungen Eine für den Stichtag 31. Dezember 2024 durchgeführte Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins- satzes von 1,54 Prozent (2023: 1,19 Prozent), den in der unten angeführten Tabelle entsprechenden Gehaltssteige- rungen, eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmög- lichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversi- cherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängig- keit von der Anzahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 73,78 Prozent (2023: 78,52 Prozent) der fiktiven Abfertigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters. Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Abfertigungsrückstellung beträgt 19.408 Tausend Euro (2023: 20.206 Tausend Euro). Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2024: 15.651 Tausend Euro; 31. Dezem- ber 2023: 15.230 Tausend Euro). Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 160.764 Tausend Euro (2023: 194.293 Tau- send Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für Anwartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech- nungszinssatzes von 1,79 Prozent (2023: 1,52 Prozent) bzw. von 1,79 Prozent (2023: 1,46 Prozent) für Schlusspensions- kassenbeiträge, den in den unten angeführten Tabellen entsprechenden Pensions- und Gehaltssteigerungen und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli- 296 Jahresfinanzbericht 2024 chen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusa- ge bilanziert. Es wurden folgende jährliche Pensionsteigerungen ange- setzt: S S t t e e i i g g e e r r u u n n g g s s a a n n n n a a h h m m e e n n Angaben in Prozent 2024 2023 für das Jahr 2024 8,20 für das Jahr 2025 3,30 4,70 für das Jahr 2026 2,70 3,50 für das Jahr 2027 und Folgejahre 2,40 für das Jahr 2027 2,60 für das Jahr 2028 und Folgejahre 2,40 D ie UNIQA Insurance Group AG hat die Pensionsverpflich- tungen gegenüber den Mitarbeiter:innen zum Teil an einen selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen- stände beträgt 24.399 Tausend Euro (2023: 27.319 Tau- send Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions- verpflichtung in Höhe von 185.154 Tausend Euro (2023: 221.606 Tausend Euro) saldiert. Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 89.744 Tausend Euro (2023: 100.321 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Über- gang von Mitarbeiter: innen im Jahr 2024 in Höhe von 71 Tausend Euro zusammen und wird nach versicherungsma- thematischen Grundsätzen nach dem Gegenwartswertver- fahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt. Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 16.644 Tausend Euro (2023: 16.127 Tausend Euro) enthal- ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut- stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück- stellung für schwebende Abfertigungszahlungen. Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä- umsgelder in Höhe von 1.087 Tausend Euro (2023: 1.206 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected- Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,45 Prozent (2023: 1,05 Prozent), den in der unten ange- führten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetz- lichen oder individuellen Pensionsalters sowie eines Fluk- tuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Der Rechnungszins wurde aus dem Sieben-Jahres- Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Es wurden folgende jährliche Gehaltssteigerungen für Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellun- gen angesetzt: S S t t e e i i g g e e r r u u n n g g s s a a n n n n a a h h m m e e n n Angaben in Prozent 2024 2023 für das Jahr 2024 8,00 für das Jahr 2025 4,30 5,40 für das Jahr 2026 3,90 4,50 für das Jahr 2027 und Folgejahre 3,70 für das Jahr 2027 3,80 für das Jahr 2028 und Folgejahre 3,70 S onstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun- gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnah- me gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlich- keiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Sonstige Angaben Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Verbind- lichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenz- kursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag umgerechnet. In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche- rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro- zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien 297 Jahresabschluss betrugen in der Lebensversicherung 12.928 Tausend Euro (2023: 14.773 Tausend Euro). Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 37.747 Tau- send Euro (2023: 36.302 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Die Angabe über Aufwendungen für den Abschlussprüfer ist im Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insu- rance Group AG enthalten. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind (2024: 134.284 Tausend Euro, 2023: 134.284 Tausend Euro) sowie die aktivierten latenten Steuern übersteigen. Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen. I I I I I I . . E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g e e n n z z u u P P o o s s t t e e n n d d e e r r B B i i l l a a n n z z Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge- genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ haben sich wie folgt entwickelt: Angaben in Tausend Euro Immaterielle Vermögens- gegenstände Grundstücke und Bauten Anteile an verbundenen Unternehmen Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Stand 1.1.2024 19.323 142.841 2.766.549 1.253.753 22.932 Umgründungsmehrwert 1.1.2024 0 466 0 0 0 Zugänge 572 201 13.750 5.150 0 Abgänge 0 –1.924 0 –663 0 Zuschreibungen 0 0 15 313 0 Abschreibungen –3.929 –5.135 –10.329 –13 0 Stand 31.12.2024 15.967 136.449 2.769.984 1.258.539 22.932 Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 440 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds- betrags zum 31. Dezember 2024 (2023: 466 Tausend Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zu- geordnet wurde. Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 38.978 Tausend Euro (2023: 39.989 Tausend Euro). Der Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 57.866 Tau- send Euro (2023: 60.353 Tausend Euro). 298 Jahresfinanzbericht 2024 Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Grundstücke und Bauten Bewertung 2023 0 276.270 Bewertung 2024 270.936 0 Gesamt 270.936 1) 276.270 1) Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.815.951 2) 4.798.161 2) 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.258.520 5) 1.253.720 5) 3. Beteiligungen 132.276 2) 116.214 2) Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.929 3) 375 3) 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 44.532 3) 44.542 3) 3. Sonstige Ausleihungen 258 3) 258 3) 4. Andere Kapitalanlagen 23.730 4) 22.730 4) Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 131.248 4) 140.393 4) 1) Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs- gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren). 2) Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externer und interner Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. 3) Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten. 4) Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird. 5) Gemilderte Bewertung gemäß § 149 Abs 1 VAG. Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi- onen von wesentlichem Umfang enthalten: Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Kundenbetreuung und Marketing 82.389 85.353 Andere sonstige Rückstellungen 55.429 52.688 Restrukturierungsrückstellung 3.725 4.802 Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 6.791 5.997 Noch nicht konsumierte Urlaube 4.973 4.625 Sonstiger Personalaufwand 9.283 8.757 Die Rücks tellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 1.077 Tausend Euro (2023: 749 Tausend Euro) verbraucht. Nach Ver- brauch verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 3.725 Tau- send Euro (2023: 4.802 Tausend Euro) per 31. Dezember 2024, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folge- jahren verwendet wird. In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2024 (2023) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 131.028 140.201 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.504 4.427 Sonstige Forderungen 345.542 362.544 Anteilige Zinsen 14.384 14.118 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 2.348 8.585 Andere Verbindlichkeiten 455.918 435.418 Die sons tigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber- nahmen in Höhe von 258.041 Tausend Euro (2023: 279.645 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh- men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt- betrag entfallen 9.161 Tausend Euro (2023: 8.378 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und 3.648 Tausend Euro (2023: 2.374 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Es fallen keine (2023: 17 Tausend Euro) Aufwendungen an, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Jahr 4.120 Tausend Euro (2023: 3.945 Tausend Euro) und für die folgenden fünf Jahre 21.598 Tausend Euro (2023: 20.498 Tausend Euro). 299 Jahresabschluss I I V V . . E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g e e n n z z u u P P o o s s t t e e n n d d e e r r G G e e w w i i n n n n - - u u n n d d V V e e r r l l u u s s t t r r e e c c h h n n u u n n g g Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs- saldo gliedern sich im Jahr 2024 (2023) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf: Angaben in Tausend Euro Gesamtrechnung Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Aufwendungen für Versicherungs fälle Aufwendungen für den Versicherungs- betrieb Rück- versicherungs- saldo Indirektes Geschäft See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 –6 0 0 Sonstige Versicherungen 38.382 37.747 32.161 114.709 4.851 Lebensversicherung 12.928 12.928 18.375 38.098 –3.793 Summe indirektes Geschäft 51.310 50.675 50.530 152.807 1.058 Vorjahr 50.452 51.075 44.367 141.428 –8.939 Gesamtsumme 51.310 50.675 50.530 152.807 1.058 Vorjahr 50.452 51.075 44.367 141.428 –8.939 Die Rückversi cherungssalden beinhalten sämtliche Rück- versicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung. Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 3.574 Tausend Euro (2023: 3.890 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen- Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische Rechnung übertragen. Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von 262 Tausend Euro (2023: 516 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indirekten Geschäfts in Höhe von 341 Tausend Euro (2023: 331 Tausend Euro). Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2024 (2023) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch- mäßig erfasst: Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Gehälter und Löhne 69.216 60.294 Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 3.588 3.760 Aufwendungen für die Altersvorsorge – 7.263 3.844 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 20.233 16.485 Sonstige Sozialaufwendungen 3.978 3.975 Gesamtsumme 89.751 88.357 Die gesamten Personalkosten in Höhe von 89.751 Tau- send Euro (2023: 88.357 Tausend Euro) entfallen auf den Betriebsbereich. Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus- gewiesen. Zinssatzänderungen in Höhe von 1.183 Tausend Euro (2023: 971 Tausend Euro) werden 300 Jahresfinanzbericht 2024 unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsen- aufwendungen ausgewiesen. Weiters wurden im Geschäftsjahr Beiträge an die Pensi- onskasse in Höhe von 4.351 Tausend Euro (2023: 2.230 Tausend Euro) geleistet. Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon- formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlage- verfahrens an die Konzernunternehmen verrechnet. Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen- dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf- wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen. Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensio- nist:innen in Höhe von – 1.309 Tausend Euro (2023: 353 Tausend Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.166 Tau- send Euro (2023: 2.405 Tausend Euro). Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs- betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe- trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu- schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2024 391 Tausend Euro (2023: 381 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Ab- schreibung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwen- dung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amortisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2024 3.756 Tausend Euro (2023: 4.147 Tausend Euro). Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener- träge betragen 4.628 Tausend Euro (2023: 5.023 Tau- send Euro). Davon stammen 3.574 Tausend Euro (2023: 3.890 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 3.048 Tausend Euro (2023: 2.095 Tausend Euro). Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla- gungsjahr 2024 umfasst die Unternehmensgruppe daher 24 (2023: 21) inländische und 11 (2023: 11) ausländische Grup- penmitglieder. Zum Zwecke der angemessenen Verteilung des bei der Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet. Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer- umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Im aktu- ellen Geschäftsjahr betrug der Körperschaftsteuersatz 23 Prozent (2023: 24 Prozent). Nach Beendigung der Unter- nehmensgruppe erfolgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden positiven Einkommen des Gruppenmitglieds auszugleichen. Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust- rechnung einen Körperschaftsteueraufwand für das Rechenjahr in Höhe von 33 Tausend Euro (2023: einen Ertrag in Höhe von 1.521 Tausend Euro) sowie einen Auf- wand für Quellensteuern in Höhe von 1.365 Tausend Euro (2023: 0 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von posi- tiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 30.953 Tausend Euro (2023: 6.014 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 5.462 Tausend Euro (2023: 21.519 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2024 ein Steueraufwand in Höhe von 9.449 Tausend Euro (2023: 9.199 Tausend Euro). Im Berichtsjahr 2024 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 9.303 Tausend Euro (2023: Auflösung in Höhe von 5.333 Tausend Euro) dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 37.476 Tausend Euro (2023: 28.173 Tausend Euro). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei der UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit dem seit 1. Jänner 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Berechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. Dezember 2024 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie 301 Jahresabschluss Rückstellungen für Sozialkapital und versicherungstechni- sche Rückstellungen. Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran- sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tem- poräre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprog- nosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensin- tern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräf- tiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Ver- rechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Es wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlust- vorträge in Höhe von 70.000 Tausend Euro gebildet (2023: keine). Für Verlustvorträge in Höhe von 440.730 Tausend Euro (2023: 437.345 Tausend Euro) liegen im Planungsho- rizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausrei- chend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüglich keine latenten Steuerforde- rungen angesetzt. Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu- erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück- stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 54 Tausend Euro (2023: 54 Tausend Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Grup- penmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerli- chen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2024 beträgt 7.613 Tausend Euro (2023: 7.613 Tausend Euro). Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 776 Tausend Euro (2023: 667 Tausend Euro) gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren voraussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückge- stellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergeb- nisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 10.676 Tausend Euro (2023: 8.817 Tausend Euro). Da die jährlichen Umsatzerlöse der UNIQA Group die für die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevan- ten Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist die UNIQA Insurance Group AG als Konzernobergesellschaft der UNIQA Group von den Regelungen des Mindestbesteu- erungsgesetzes („MinBestG“) betroffen. Für die UNIQA Insurance Group AG und die anderen in Österreich ansäs- sigen Konzerngesellschaften ergibt sich daraus für das Jahr 2024 keine zusätzliche Steuerbelastung. Es wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 Tausend Euro für die primä- re Ergänzungssteuer betreffend Konzerngesellschaften in den Ländern, die keine qualifizierte nationale Ergänzungs- steuer eingeführt haben und wo keine der Safe-Harbour- Regelungen im Jahr 2024 erfüllt wurde, gebildet. Gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB setzt die UNIQA Insurance Group AG keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entstehen, an. V V . . A A n n g g a a b b e e n n ü ü b b e e r r r r e e c c h h t t l l i i c c h h e e V V e e r r h h ä ä l l t t n n i i s s s s e e u u n n d d B B e e t t e e i i l l i i g g u u n n g g e e n n Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter- unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und weitesten Kreis der Unternehmen nach in- ternational anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Konzernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2024 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch- tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2029 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. 302 Jahresfinanzbericht 2024 Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2024 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich- tag 2023 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch- wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell- schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf- ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die- ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen. Am 9. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan- leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist erstmals vorbehaltlich bestimmter Bedingungen jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am 9. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissi- onskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Öster- reich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen Fi- nanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechi- en und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete As- sets gemäß des Green Bond Framework. Am 9. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Coupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verblieb. Die ausstehenden 148,7 Millionen Euro der im Juli 2013 bege- benen nachrangigen Anleihe wurden zum 31. Juli 2023 zu- rückgezahlt. Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm- ten Voraussetzungen jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Coupon jährlich 2,375 Prozent, da- nach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des Green-Bond-Formats verpflichtet sich die UNIQA Insurance Group AG, Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung erneu- erbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie nach- haltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffent- licher Nahverkehrsausbau) zu tätigen. Die Gesamttrans- aktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu verlängern und die Zins- belastung durch den niedrigeren Coupon in den kommen- den Jahren zu senken. Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde- rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi- talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen: U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g e e n n A A G G , , W W i i e e n n Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung U U N N I I Q Q A A R R e e A A G G , , Z Z ü ü r r i i c c h h Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall- versicherung Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen: U U N N I I Q Q A A I I T T S S e e r r v v i i c c e e s s G G m m b b H H , , W W i i e e n n Datenverarbeitung 303 Jahresabschluss U U N N I I Q Q A A C C a a p p i i t t a a l l M M a a r r k k e e t t s s G G m m b b H H , , W W i i e e n n Kapitalveranlagung U U N N I I Q Q A A R R e e a a l l E E s s t t a a t t e e M M a a n n a a g g e e m m e e n n t t G G m m b b H H , , W W i i e e n n Liegenschaftsverwaltung U U N N I I Q Q A A G G r r o o u u p p S S e e r r v v i i c c e e C C e e n n t t e e r r S S l l o o v v a a k k i i a a , , s s p p o o l l . . s s r r . . o o . . , , N N i i t t r r a a Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über- nommen: Angaben in Tausend Euro 2024 2023 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 663 666 UNIQA IT Services GmbH, Wien 42 – 17 Gesamtsumme 705 649 Zum 31. De zember 2024 bestanden Beteiligungen im Aus- maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen- den Unternehmen: N N a a m m e e u u n n d d S S i i t t z z Angaben in Tausend Euro Anteil am Kapital in % Letzter Jahresabschluss Eigenkapital 1) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1) Verbundene Unternehmen Inland UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2024 1.350.704 244.219 UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2024 658 42 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2024 4.464 663 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2024 5.490 – 187 UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2024 110.485 106.734 Ausland UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2024 315.916 72.837 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2023 3.634 994 CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2023 4.644 – 9.430 Beteiligungen Inland Valida Holding AG, Wien 40,13 2023 22.651 – 2.405 UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2023 12.607 8.430 1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro per 31.12.2024 Im Rahmen eines z wischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse- nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte- überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf- tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart. Die UNIQA Insurance Group AG verpflichtet sich seit 4. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2033 ge genüber der UNIQA Leasing GmbH unwiderruflich und unbedingt, die Gesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens 2,5 Millionen Euro finanziell auszustatten, soweit und 304 Jahresfinanzbericht 2024 sofern dies erforderlich ist, um die UNIQA Leasing GmbH in die Lage zu versetzen, die Verbindlichkeiten bei Fällig- keit zu erfüllen und sofern die Gesellschaft die übrigen Gesellschafter aus sinngemäß gleichlautenden Patronats- erklärungen anteilig ebenfalls und gleichzeitig in An- spruch nimmt. Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats- erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass die Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, alle Ver- pflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsver- trägen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maximale Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs- verbindlichkeit. V V I I . . E E r r e e i i g g n n i i s s s s e e n n a a c c h h d d e e m m B B i i l l a a n n z z s s t t i i c c h h t t a a g g Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz- stichtag vor. V V I I I I . . A A n n g g a a b b e e n n ü ü b b e e r r p p e e r r s s o o n n e e l l l l e e V V e e r r h h ä ä l l t t n n i i s s s s e e V V o o r r s s t t a a n n d d Vorsitzender Andreas Brandstetter, Wien Mitglieder Peter Eichler, Wien (bis 30. Juni 2024) Wolf-Christoph Gerlach, Wien Peter Humer, Eugendorf Wolfgang Kindl, Wien René Knapp, Wien Erik Leyers, Wien (bis 30. Juni 2024) Sabine Pfeffer, Türnitz Kurt Svoboda, Hainburg A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t Vorsitzender Burkhard Gantenbein, Wien Vorsitzender-Stellvertreter:in Johann Strobl, Walbersdorf (1. Vorsitzender-Stellvertreter) Elgar Fleisch, St. Gallen (2. Vorsitzender-Stellvertreter ab 3. Juni 2024) Christian Kuhn, Wien (2. Vorsitzender-Stellvertreter, bis 3. Juni 2024) Marie-Valerie Brunner, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreterin) Mitglieder Markus Andréewitch, Wien Klaus Buchleitner, Mödling Anna Maria D’Hulster, Vaduz Elgar Fleisch, St. Gallen (bis 3. Juni 2024) Monika Henzinger, Wien (ab 3. Juni 2024) Jutta Kath, Zürich Rudolf Könighofer, Ternitz Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre, St. Pölten Irene Berger, Kristen Peter Gattinger, Wien Heinrich Kames, Wien Harald Kindermann, Schleedorf Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen Arbeitnehmer:innen betrug 731 (2023: 672); davon entfal- len 730 (2023: 671) auf den Innendienst und 1 (2023: 1) auf den Außendienst. Im Berichtsjahr stand kein Lehrling (2023: 1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstands- funktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vor- stands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 beste- hen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesell- schaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son- dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge- rechten Kostenstellenumlageverfahrens. Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor- standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 9.527 Tau- send Euro (2023: 9.771 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 5.349 Tausend Euro (2023: 4.858 Tausend Euro) und auf variable Teile 4.178 Tau- send Euro (2023: 4.913 Tausend Euro). Die fixen Gehalts- bestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 77 Tausend Euro (2023: 81 Tausend Euro). Im Berichts- jahr fielen 959 Tausend Euro (2023: keine) Beendigungs- ansprüche an. 305 Jahresabschluss Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 60 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf 40 Prozent. Die variablen Bezugsteile unterteilen sich in ein Short- Term Incentive (STI) und in ein Long-Term Incentive (LTI). Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 10. April 2024 aufgestellten erneuerten Vergütungspolitik, welche in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni 2024 Gegenstand einer Abstimmung war, wurde die Bezügesystematik mit Wirkung ab 1. Juli 2024 abgeändert. STI und LTI (Zuteilungswert) gemeinsam sollten mit 100 Prozent des Fixeinkommens begrenzt werden. Der Anteil des STI am jährlichen Jahresfixeinkommens beträgt somit zukünftig 65 Prozent (bisher 100 Prozent), und der Anteil des LTI (Zuteilungswert) beträgt zukünftig 35 Prozent (bisher 50 Prozent). Im Gegenzug wurde - auch unter Berücksichtigung relevanter Benchmarks vergleichbarer Unternehmen - die Bandbreite der jährlichen Fixein- kommen für die Vorstandsmitglieder angehoben. Die neue Systematik greift in Bezug auf das Berichtsjahr 2024 ali- quot ab 1. Juli 2024. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und set- zen langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Un- ternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte des STI und des LTI als variable Bezugsteile stehen im Ein- klang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentli- cher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen, das marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass keine Anreize zur bloß kurzfristigen Erreichung von Bonifikationen gesetzt werden. Das für den Vorstand implementierte LTI ist eine anteils- basierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich, wel- ches abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuellen Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmal- zahlungen vorsieht. Es handelt sich somit um kein (reales) Aktienoptionsprogramm, welches ausweistechnisch als variabler Vergütungsbestandteil zu betrachten ist. Eine allfällige Rückforderung („Clawback“) ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, sollte sich herausstellen, dass die variablen Vergütungsbestandteile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wurden. Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende ausbezahlte Aktivbezüge: I I m m G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s j j a a h h r r 2 2 0 0 2 2 4 4 e e r r h h a a l l t t e e n n e e A A k k t t i i v v b b e e z z ü ü g g e e Angaben in Tausend Euro Fixe Bezüge V ariable Bezüge (STI) 1) Mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI) 2) Summe laufende Bezüge Relativer Anteil der Gesamtvergütung in % FIX STI LTI Andreas BRANDSTETTER 893 478 237 1.608 56 30 15 Peter EICHLER (bis 30. Juni 2024) 282 248 151 681 41 36 22 Wolf-Christoph GERLACH 612 326 144 1.082 57 30 13 Peter HUMER 697 239 151 1.087 64 22 14 Wolfgang KINDL 711 358 180 1.249 57 29 14 René KNAPP 634 326 144 1.103 57 30 13 Erik LEYERS (bis 30. Juni 2024) 282 326 151 759 37 43 20 Sabine PFEFFER 487 145 0 632 77 23 0 Kurt SVOBODA 751 395 180 1.326 57 30 14 Gesamtsumme 5.349 2.841 1.337 9.527 56 30 14 Vorjahr 4.858 3.586 1.327 9.771 50 37 14 1) Die variablen Bezüge umfassen keine „Deferred-Komponente“, da im Geschäftsjahr 2020 kein STI ausgelobt wurde. 2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group. 306 Jahresfinanzbericht 2024 Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines STI. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Ge- schäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden im Jahr 2027 voraus- sichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt und für das Geschäftsjahr 2024 werden in den Folgejahren 2025 und 2028 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.882 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2024 aus der LTI-Zuteilung 2020 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.337 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2028 wurden für die bis zum 31. Dezember 2024 zugeteilten virtuellen Aktien voraus- sichtliche Auszahlungen in Höhe von 6.330 Tausend Euro rückgestellt. Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensi- onszusagen über die Valida Pension AG und für Rückde- ckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.025 1) Tausend Euro (2023: 896 2) Tausend Euro) geleistet, wobei über die ab 1. Juli 2024 greifende neue Bezügesystematik Angleichungen der bei- den unterschiedlichen Systematiken vorgenommen wur- den bzw. auch Anpassungen aufgrund des angehobenen Fixeinkommens, dies ausschließlich über Rückdeckungs- versicherungen bei UNIQA Österreich Versicherungen AG und aliquot wirkend ab 1. Juli 2024. Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge: Angaben in Tausend Euro Pensionsbeiträge laufend Andreas BRANDSTETTER 131 Peter EICHLER (bis 30. Juni 2024) 43 Wolf-Christoph GERLACH 115 Peter HUMER 130 Wolfgang KINDL 167 René KNAPP 115 Erik LEYERS (bis 30. Juni 2024) 85 Sabine PFEFFER 86 Kurt SVOBODA 153 Gesamtsumme 1.025 1) Vorjahr 896 2) 1) davon entfallen Prämien der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 589 Tausend Euro auf alle aktiven Vorstände per 31.12.2024 2) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 332 Tausend Euro Wolf-Christoph Gerlach, Peter Humer, René Knapp und Sabine Pfeffer Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs- versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenver- sorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorge- sehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungsrealisats aus der Rückdeckungs- versicherung. Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands- mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun- gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen Rententarif. Die Pensionshöhe der Vorstandsmitglieder mit Versor- gungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG sind ausschließlich zum Anfallszeitpunkt (mit Abschlägen sofern der Pensionsanfall vor Vollendung des 65. Lebens- jahrs erfolgt) garantiert. Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal- len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku- latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen). Weiters kann ein allfällig unter dem zugrunde gelegten kalkulatorischen Rechnungszins lie- gender Veranlagungserfolg der Valida Pension AG zu Aus- gleichszahlungen führen. Für Erik LEYERS fielen per Ausscheiden aus dem Vorstand zur Jahresmitte 2024 Aus- gleichszahlungen von 995 Tausend Euro an, für Peter EICHLER Ausgleichszahlungen von 1.140 Tausend Euro. 307 Jahresabschluss Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG – 5.738 1.043 Übrige Arbeitnehmer:innen 2.062 6.561 Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unterneh- mensprozesse an die Konzernunternehmen verrechnet. An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie- der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 2.278 Tausend Euro (2023: 2.147 Tausend Euro) aufzu- wenden. A A n n t t e e i i l l s s b b a a s s i i e e r r t t e e V V e e r r g g ü ü t t u u n n g g s s v v e e r r e e i i n n b b a a r r u u n n g g m m i i t t B B a a r r a a u u s s g g l l e e i i c c h h Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen (LTI). Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeit- raums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigen. Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC- Stellungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergü- tungen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Aktualisierungen vom Dezember 2015 und März 2023) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 6.791 Tausend Euro erhöht (2023: 5.997 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsba- sierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstel- lungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen. A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t s s v v e e r r g g ü ü t t u u n n g g e e n n Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Vergütungen von 1.180 Tausend Euro (2023 für 2022: 1.152 Tausend Euro) an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 193 Tausend Euro (2023: 148 Tausend Euro) ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 wur- den Vergütungen in Höhe von 1.213 Tausend Euro rückge- stellt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die personenident gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, Taggelder und Vergütungen ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergü- tungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgegolten. Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmit- glieder auf: V V e e r r g g ü ü t t u u n n g g e e n n Angaben in Tausend Euro 2024 2023 Taggeld Vergütung Gesamt Gesamt Burkhard GANTENBEIN 18 181 199 179 Walter ROTHENSTEINER (bis 6. Juni 2023) 0 69 69 153 Johann STROBL 10 110 120 117 Elgar FLEISCH 16 120 136 123 Christian KUHN 7 130 137 140 Marie-Valerie BRUNNER 18 167 185 135 Markus ANDRÉEWITCH 10 80 90 90 Klaus BUCHLEITNER 12 60 72 46 Anna Maria D’HULSTER 12 120 132 127 Monika HENZINGER 6 0 6 0 Jutta KATH 14 100 114 110 Rudolf KÖNIGHOFER 8 43 51 4 Martin GRÜLL (bis 23. Mai 2022) 0 0 0 30 Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen 62 0 62 48 Gesamtsumme 193 1.180 1.373 1.300 Im Geschä ftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Vor- schüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. 308 Jahresfinanzbericht 2024 V V I I I I I I . . G G e e w w i i n n n n v v e e r r w w e e n n d d u u n n g g s s v v o o r r s s c c h h l l a a g g Der Bilanzgewinn des Jahres 2024 in Höhe von 188.144.477,23 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 60 Cent auf jede der dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum 31. Dezember 2024 ausgegebene Stückaktien ab züglich am T ag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel- bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapi tal von je 1,00 Euro. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra- gen werden. Wien, am 14. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 309 Jahresabschluss Bestätigungsvermerk B B e e r r i i c c h h t t z z u u m m J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. De- zember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah- resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzla- ge zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Ge- sellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen und versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU- VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei- ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Ab- schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlang- ten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen B B e e w w e e r r t t u u n n g g d d e e r r K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n i i n n v v e e r r b b u u n n d d e e n n e e n n U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n u u n n d d B B e e t t e e i i l l i i g g u u n n g g e e n n Sachverhalt Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von EUR 4.051.456.093,02 stellen einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Ge- sellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in ver- bundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Ba- sis von Marktpreisen erfolgen. Es werden darum zur Be- urteilung der Werthaltigkeit die Buchwerte mit den anteiligen Eigenkapitalien verglichen und im Fall einer Unterschreitung in weiterer Folge der beizulegende Wert ermittelt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts er- fordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zah- lungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachs- tumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewertung de r Kapitalanlagen in verbundenen Unter- nehmen und Beteiligungen als besonders wichtiger Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung ent- sprechend berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: − die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zu- sammenhang mit der Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen evaluiert, − die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden sowie die Angemessenheit der verwendeten Modelle und Annahmen überprüft, − die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Betei- ligungen mit dem jeweiligen anteiligen Eigenkapital ver- glichen und 310 Jahresfinanzbericht 2024 − die Werthaltigkeit einzelner Kapitalanlagen in verbunde- nen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft ge- prüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unter- nehmen und Beteiligungen als vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen V gl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang z um Jahresabschluss. S S o o n n s s t t i i g g e e I I n n f f o o r r m m a a t t i i o o n n e e n n Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa- tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei- tig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sons- tigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten. V V e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h k k e e i i t t e e n n d d e e r r g g e e s s e e t t z z l l i i c c h h e e n n V V e e r r t t r r e e t t e e r r u u n n d d d d e e s s P P r r ü ü f f u u n n g g s s a a u u s s s s c c h h u u s s s s e e s s f f ü ü r r d d e e n n J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellun- gen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz- lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein- schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle- gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens- tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. V V e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h k k e e i i t t e e n n d d e e s s A A b b s s c c h h l l u u s s s s p p r r ü ü f f e e r r s s f f ü ü r r d d i i e e P P r r ü ü f f u u n n g g d d e e s s J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s e e s s Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge- samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein- flussen. 311 Jahresabschluss Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab- schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli- cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh- ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr- tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab- schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü fungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho- den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech- nungslegung und damit zusammenhängend e Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsa tzes der F ortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge- setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang- ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der F ähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi- cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga ben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An- gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeut- samer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh- rend unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau- schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise ange- nommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän- gigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder an- gewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti- gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach- verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fäl- len, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver- nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. S S o o n n s s t t i i g g e e g g e e s s e e t t z z l l i i c c h h e e u u n n d d a a n n d d e e r r e e r r e e c c h h t t l l i i c c h h e e A A n n f f o o r r d d e e r r u u n n g g e e n n Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unter- nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. 312 Jahresfinanzbericht 2024 Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versiche- rungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge- führt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver- ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Z Z u u s s ä ä t t z z l l i i c c h h e e A A n n g g a a b b e e n n n n a a c c h h A A r r t t i i k k e e l l 1 1 0 0 d d e e r r E E U U V V O O Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer- dem wurden wir von der Hauptversammlung am 3. Juni 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschluss- prüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be- richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. A A u u f f t t r r a a g g s s v v e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h e e r r W W i i r r t t s s c c h h a a f f t t s s p p r r ü ü f f e e r r Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Robert Fink. Wien, den 14. März 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Robert Fink Wirtschaftsprüfer gezeichnet Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für ab- weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. 313 Jahresabschluss Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestell- te Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risi- ken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unter- nehmen ausgesetzt ist. Wien, am 14. März 2025 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 314 Jahresfinanzbericht 2024 Bericht des Aufsichtsrats G G e e s s c c h h ä ä t t z z t t e e A A k k t t i i o o n n ä ä r r i i n n n n e e n n u u n n d d A A k k t t i i o o n n ä ä r r e e , , s s e e h h r r g g e e e e h h r r t t e e D D a a m m e e n n u u n n d d H H e e r r r r e e n n , , vor einem Jahr habe ich mich auch an dieser Stelle herz- lich bei Walter Rothensteiner, dem langjährigen Mitglied und späteren Vorsitzenden des Aufsichtsrats von UNIQA, für sein Wirken bedankt. Heuer möchte ich dies ebenso herzlich bei Christian Kuhn tun, der als zweiter Vizepräsi- dent gegen Jahresmitte 2024 nach 18 Jahren erfolgreicher und außerordentlich engagierter Tätigkeit aus Alters- gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, der ident mit jenem unserer größten Tochter- gesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, haben auch im Jahr 2024 die Entwicklung unserer Gruppe mit viel persönlichem Engagement, hohem zeitlichem Einsatz und großer Sorgfalt begleitet. Unverändert sehen wir unsere Rolle – über die gesetzli- chen Anforderungen hinaus – als die wachsamer, kon- struktiv-kritischer, aufmerksamer „Challenger“ des Vorstands. Wir haben uns in jeder Sitzung intensiv mit der operativen Performance des Unternehmens in den einzel- nen Quartalen des Jahres 2024 befasst – dem letzten im Rahmen des vierjährigen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“. Daraus haben wir gelernt und haben – gemeinsam mit dem Management – jene strategischen Bereiche definiert, in denen die UNIQA Group in Zukunft besser werden und Weichen stellen will: Aus welchen Quellen kommt langfristig das profitable Wachstum der Gruppe? In welchen Märkten wollen wir in Zukunft vertreten sein? Wie ist die Performance unserer drei Produktgruppen? Und die unserer drei Kund:innensegmente? Wie können wir die potenzialrei- chen Gesundheits-dienstleistungen, die wir unter unserer jungen Zweitmarke Mavie anbieten, skalieren? Wie stellen wir sicher, weiterhin Top-Talente als Mitarbeitende für uns gewinnen zu können? Und wie können wir mit stei- genden Kundenansprüchen Schritt halten? Welche Erwar- tungshaltung hat der Kapitalmarkt nachhaltig an UNIQA? Eine besondere Rolle in unserer Unternehmenskultur kommt den Ausschüssen des Aufsichtsrats zu: Im Aus- schuss für digitale Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit sowie für Vorstandsangelegenhei- ten arbeiten Mitglieder des Aufsichtsrats mit den zustän- digen Vorstandsmitgliedern vertieft an Spezialthemen von strategischer Relevanz. Dies oft unter Einbindung exter- nen Referent:innen und Impulsgeber:innen, immer unter Einbeziehung der jeweiligen Expert:innen von UNIQA auch außerhalb des Vorstands. Hatten wir – aufgrund der massiv gestiegenen Bedeutung unseres Geschäfts in CEE – in den Jahren 2022 und 2023 jeweils eine unserer Sitzun- gen in Prag sowie Warschau abgehalten, entschieden wir uns im Jahr 2024 für Sarajevo. Dabei haben wir uns inten- siv mit der Performance jener sechs Länder in Südoster- uropa beschäftigt, die wir unter dem Namen SEE 6 in einer Region zusammenfassen und die immer mehr öko- nomische Relevanz innerhalb unserer Gruppe bekommt: Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. Bei diesen Sitzungen in CEE bietet sich für uns jeweils auch die Möglichkeit, nicht nur in direkten Kontakt mit dem operativen lokalen Ma- nagement zu treten, sondern auch mit den größten Talen- ten der Region. Unverändert hat die ständige fachliche Weiterbildung des Aufsichtsrats hohe Priorität: Die Veränderungen in unse- rer Branche, etwa rund um das Thema Künstliche Intelli- genz, finden mit einer derartigen Geschwindigkeit statt, dass nur ein fachlich wirklich breit und komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt halten kann. Wir versuchen, sowohl bei personellen Besetzungen im Auf- sichtsrat derartige Entwicklungen zu antizipieren als auch die Schwerpunkte unserer Schulungen danach auszurich- ten. 1 1 . . W W a a s s u u n n s s 2 2 0 0 2 2 4 4 b b e e s s o o n n d d e e r r s s w w i i c c h h t t i i g g w w a a r r Der Schwerpunkt unserer sieben Sitzungen lag einerseits in der Umsetzungsevaluierung des letzten Jahres unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 endete. Gleichzeitig haben wir in- tensiv an der Entwicklung der neuen Konzernstrategie 315 Jahresabschluss „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ gearbeitet, die von 2025 bis 2028 gültig sein wird. Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat beschäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständli- chen Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, so beschäftigen wir uns anderer- seits unverändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Be- deutung sind: (i) der kulturellen Transformation, Diversität und Human Development, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letzten drei Jahren haben wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; (ii) der strategischen Bedeutung von ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management sowie Governance; und schließlich (iii) der kostenintensi- ven, anspruchsvollen technologischen und digitalen Wei- terentwicklung des Unternehmens. Seit mehreren Jahren berichten wir Ihnen, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit in- nerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand legen. Wir tun dies unter anderem mittels einer jährlichen anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsrats- mitglieder und anschließender Diskussion der Auswer- tungsergebnisse im Aufsichtsrat. Alle vier Jahre wickeln wir eine umfassende Selbstevaluierung ab, die von Univ.- Prof. Dr. Werner H. Hoffmann (Vorstand des Instituts für Strategisches Management an der Wirtschaftsuniversität Wien), begleitet wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews und einen anschließenden Workshop). Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2024 fortge- setzt – mit einer personellen Änderung: Anstelle von Chris- tian Kuhn wurde in der letzten Hauptversammlung Monika Henzinger, Professorin am Institute of Science and Technology Austria (ISTA), in den Aufsichtsrat gewählt und lässt dort ihre langjährige Erfahrung engagiert einflie- ßen. 2 2 . . W W o o m m i i t t w w i i r r u u n n s s w w a a n n n n i i m m D D e e t t a a i i l l b b e e s s c c h h ä ä f f t t i i g g t t h h a a b b e e n n Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter- richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf- sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts- ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche so- wie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwick- lung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2024 fanden vier Spezialseminare für den Auf- sichtsrat statt, in denen zu den Themen „NatCat Compe- tence Center“, „Produktlandschaft, Services, Nachhaltigkeit“, „Artificial Intelligence“ sowie „DORA, ESG, Compliance und IFRS“ informiert wurde. D D i i e e S S c c h h w w e e r r p p u u n n k k t t e e u u n n s s e e r r e e r r B B e e r r a a t t u u n n g g e e n n Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und – nach Schwerpunkten gegliedert – die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Insbesondere beschäftig- te sich der Aufsichtsrat im zweiten Halbjahr in einer außer- ordentlichen, eigenen Sitzung mit der Unternehmensstrategie ab 2025. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg, nämlich die Genehmi- gung zum Erwerb einer Büroimmobilie in Warschau. In unserer Sitzung vom 6. März befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Erge bnissen der Gruppe im G eschäftsjahr 2023. Weiters wurde zum Status u nd zur Planung der Ausarbeitung des neuen Strategiepro- gramms ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtet. Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. De- zember 2023 samt konsolidiertem Corporate- Governance-Bericht 2023 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unter- nehmensgruppe im ersten Quartal 2024. Weiters befass- ten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni, insbe- sondere mit dem Vorschlag zur Gewinn verwendung, dem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds und dem V orschlag an die Hauptversammlung, er neut PwC Wirtschaftsprüf ung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Der Bericht von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und von Schönherr Rechts- anwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhal- tung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2023 wur- de zur Kenntnis genommen. Nach Vorerört erung im Vergütungsausschuss wurde der Vergütungsbericht 2023 und die erneuerte Vergütungspolitik 2024 zur Vorlage an die Hauptversammlung aufgestellt und beschlossen. Zum Ausarbeitungsstand des neuen Strategieprogramms wurde informiert. 316 Jahresfinanzbericht 2024 In der Sitzung vom 23. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Vom Vorstand wurden wir erneut zum Stand der Arbeiten am neuen Stra tegieprogramm informiert. Am 3. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversamm- lung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats. Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der 2. Vorsitzenden-Stellvertreter Christian Kuhn aus dem A ufsichtsrat aus. Er gehörte dem Gremium von 2006 bis 2024 an. Die Nachfolge als 2. Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats übernahm Elgar Fleisch. Aufgrund des Ausscheidens von Christian Kuhn aus dem Aufsichtsrat und der Neuwahl von Monika Henzinger in den Auf- sichtsrat ergaben sich Änderungen in der Zusammenset- zung der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Am 21. August tagten wir in Sarajevo am Sitz unserer V ersicherungskonzerngesellschaft in Bosnien und Her- zegowina. Wir beschäftigten uns mit der Ergebnissitua- tion der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr, der Entwicklung i m laufenden dritten Quartal sowie im Spe- ziellen der operativen Entwicklung unserer Gesellschaf- ten am Balkan. Zudem wurde eine Änderung in der Geschäfts verteilung im Vorstand der UNIQA Insurance Group AG bzw. der UNIQA Österreich Versicherungen AG genehmigt. Zu den geänderten Ressortzuständigkei- ten nach Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern zum Halbjahr, nämlich von Peter Eichler und Erik Leyers, wurde bereits im November des Vorjahres Beschluss ge- fasst. In einer außerordentlichen Sitzung am 30. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der vorgelegten Rohfassung des ausgearbeiteten neuen Strategiepro- gramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab dem Ge- schäftsjahr 2025. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der G ruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 20. November mit der aktualisierten Vor- schaurechnung für das Geschäftsjahr 2024. Im Zentrum der Beratungen stand der Beschluss des Strategiepro- gramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab 2025, wel- ches insbesondere die Planrechnung 2025 und die Mit telfristplanung bis 2029 mitumfasste. Weiters wurde der Verkauf der Konzerngesellschaften in Albanien, in Nordmazed onien und im Kosovo beschlossen. Schließ- lich entschieden wir über Änderungen in zwei Ausschüs- sen des Aufsichtsrats und beschäftigten uns mit der jährlichen Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Auf- sichtsrat. D D i i e e A A u u s s s s c c h h ü ü s s s s e e d d e e s s A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t s s Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prü- fungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Personalausschuss“) entspricht in der Zusammenset- zung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr . In mehreren Sitzung en hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss 2024 intensiv mit den Fortschritten der Aus- arbeitung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 ab 2025 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen ware n weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte 2023 für Vorstand und Aufsichtsrat. Eine neue Vergütungssystematik für den Vorstand wurde auf Grundlage einer erneuerten Vergütungspolitik ausgearbeitet und beschlossen. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertrete r:innen der (K onzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vor- stands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen- dungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements der Gesell- schaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2023 der Internen Revision samt dem Re- visionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätig- keitsbericht 2023 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde erneut PwC W irtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Ab- schlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 23. Mai wurde die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2024 vom Ab- schlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss abge- stimmt. In der Sitzung vom 20. November informierte der Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfun- gen betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Aus- schuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prü- fungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compli- ance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungsleg ungsprozesses nachgekommen. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi- 317 Jahresabschluss talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As- set-Liability-Managements. Der ITAusschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business & IT-Transformation (UNIQA Insurance Platform) so- wie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektport- folio. Der Ausschuss für Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Geschäftstätigkeit der Mavie Hol- ding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Ver- sicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungspro- dukten und -services evaluiert, die Überlegungen zu ei- nem Group Collaboration Model erörtert sowie weiters die digitale Transformation in SEE und die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen. Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR- Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit An- gelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente- Managements, Vergütungssystemen für leitende Ange- stellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit der Überarbeitung der HR-Strategie im Rahmen des neuen Strategiepro- gramms beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen. Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamt- aufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Aus- schüsse ausführlich unterrichtet. 3 3 . . J J a a h h r r e e s s - - u u n n d d K K o o n n z z e e r r n n a a b b s s c c h h l l u u s s s s Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2024 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü- fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance- Berichts je für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2024 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestä- tigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim- mend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2024 führte die Pw C Wirt- schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäfts- jahr 2024 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2024 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2024 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver- standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2024 ge- mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2025 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 60 Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 danke ich auch heuer wieder im Na- men des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg! Wien, im April 2025 Für den Aufsichtsrat Burkhard Gantenbein Vorsitzender des Aufsichtsrats 318 Jahresfinanzbericht 2024 319 Jahresabschluss Impressum Herausgeberin UNIQA Insurance Group AG FN: 92933t Beratung, Redaktion und Grafik Male Huber Friends GmbH/www.mhfriends.at Übersetzung und Lektorat ASI GmbH/www.asint.at Coverfoto Getty Images Redaktionsschluss 31. März 2025 Kontakt UNIQA Insurance Group AG Investor Relations Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel.: +43 1 21175-3773 E-Mail: [email protected] uniqagroup.com Information Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela- tions unserer Konzernwebsite auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Die interaktive Onlineversion finden Sie unter berichte. uniqagroup. com. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zu- künftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch- lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden. UNIQA Group @UNIQA Insurance Group @uniqa UNIQA Österreich @uniqa.at @uniqa.at Jahresfinanzbericht 2024 2525 uniqagroup.com 26
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