Annual Report • Apr 2, 2025
Annual Report
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oberbankag-2024-12-31-de iso4217:EURRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752022-12-31RRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752023-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesFromInvestmentsInEquityInstrumentsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:ReserveOfChangeInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangeInCreditRiskOfLiabilityMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:AssociatesMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberRRUN0TCQ1K2JDV7MXO752024-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember Inhaltsverzeichnis Kennzahlen im Überblick 2 Brief des Vorsitzenden des Vorstands 5 Konzernlagebericht 10 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 30 Segmentbericht 282 Konzernabschluss 296 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 432 Bericht des Aufsichtsrats 442 Lagebericht der Oberbank AG 449 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 484 Anhang der Oberbank AG 489 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 526 2 Kennzahlen im Überblick 3 Kennzahlen im Überblick Erfolgszahlen in Mio. € 2024 2023 Veränd. Zinsergebnis 656.309,0 596.839,0 10,0 % Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -68.718,0 -83.556,0 -17,8 % Provisionsergebnis 205.903,0 196.064,0 5,0 % Verwaltungsaufwand -402.673,0 -369.263,0 9,0 % Jahresüberschuss vor Steuern 476.812,0 477.704,0 -0,2 % Jahresüberschuss nach Steuern 378.839,0 382.603,0 -1,0 % Bilanzzahlen in Mio. € 2024 2023 Veränd. Bilanzsumme 28.382.619,0 27.834.471,0 2,0 % Forderungen an Kunden 20.768.961,0 20.074.272,0 3,5 % Primärmittel 19.700.326,0 19.125.323,0 3,0 % hievon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital 3.659.991,0 3.369.191,0 8,6 % Eigenkapital 4.115.588,0 3.863.073,0 6,5 % Betreute Kundengelder 40.158,0 39.214,7 2,4 % Anrechenbare Eigenmittel in Mio. € 2024 2023 Veränd. Hartes Kernkapital 3.609,4 3.383,3 6,7 % Kernkapital 3.659,4 3.433,3 6,6 % Eigenmittel 3.991,8 3.775,9 5,7 % Harte Kernkapitalquote 19,25 % 18,61 % 0,64 %-P. Kernkapitalquote 19,52 % 18,88 % 0,64 %-P. Gesamtkapitalquote 21,29 % 20,77 % 0,52 %-P. Risikokennzahlen 2024 2023 Veränd. Liquidity Coverage Ratio 173,63 % 193,63 % -20,00 %-P. Net Stable Funding Ratio 129,99 % 131,05 % -1,06 %-P. Leverage Ratio 12,09 % 11,42 % 0,68 %-P. Unternehmenskennzahlen 2024 2023 Veränd. Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite) 11,95 % 12,82 % -0,87 %-P. Return on Equity nach Steuern 9,49 % 10,27 % -0,78 %-P. Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation) 42,47 % 39,68 % 2,79 %-P. Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis) 10,47 % 14,00 % -3,53 %-P. Ressourcen 2024 2023 Veränd. Durchschnittl. gewichteter Mitarbeiterstand 1) 2.227 2.152 75 Anzahl der Geschäftsstellen 176 178 -2 1) Darin sind ab 2024 21 Mitarbeiterkapazitäten enthalten, die zu Dienstleistung in die 3 Banken IT GmbH entsandt sind, sowie 1,5 Lehrlinge. 4 Kennzahlen im Überblick Kennzahlen der Oberbank-Aktien 2024 2023 Anzahl Stamm-Stückaktien 70.614.600 70.614.600 Höchstkurs Stammaktie in € 70,60 64,40 Tiefstkurs Stammaktie in € 64,60 51,00 Schlusskurs Stammaktie in € 69,80 64,40 Marktkapitalisierung in Mio. € 4.928,90 4.547,58 IFRS-Ergebnis je Aktie in € 5,37 5,42 Dividende je Aktie in € 1) 1,15 1,00 Kurs-Gewinn-Verhältnis Stammaktie 13,00 11,88 Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. 1) Für das Geschäftsjahr 2024 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2025 die Ausschüttung einer Dividende von 1,15 Euro vor. 5 Brief des Vorsitzenden des Vorstands 6 Generaldirektor der Oberbank AG Dr. Franz Gasselsberger, MBA 7 Brief des Vorsitzenden des Vorstands Sehr geehrte Leserinnen und Leser, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre! Das wirtschaftliche Umfeld 2024 war herausfordernd, die Konjunkturprognosen wurden laufend nach unten angepasst und am Ende war es das zweite Rezessionsjahr in Folge. Deutlich besser lief es in unseren osteuropäischen Märkten, die auch im Zinssenkungszyklus schon deutlich voraus waren. In diesem Umfeld konnte die Oberbank das hervorragende Ergebnisniveau aus dem Jahr 2023 halten und auch das Eigenkapital erneut deutlich stärken. Starkes operatives Kundengeschäft trotzt dem wirtschaftlichen Umfeld Das Kreditvolumen konnte im Vergleich zum Vorjahr um 694,7 Mio. Euro bzw. 3,5 % auf 20,8 Mrd. Euro gesteigert werden. Im Firmenkundengeschäft wuchs das Finanzierungsvolumen um 5,2 % auf 17,14 Mrd. Euro. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 10,0 % auf 656,3 Mio. Euro. Sehr erfreulich präsentierte sich das Provisionsgeschäft mit einem Plus von 5,0 % auf 205,9 Mio. Euro. Neben einem starken Zahlungsverkehr haben sich die Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft um 11,7 % auf 69,5 Mio. Euro herausragend entwickelt. Das Oberbank Private Banking ist längst eine etablierte Größe am österreichischen Markt. Der Ergebnisbeitrag aus At-Equity bewerteten Beteiligungen reduzierte sich auf 82 Mio. Euro, was ausschließlich aus der Beteiligung an der voestalpine resultiert, unsere Schwesterbanken, die BTV und die BKS haben sich sehr gut entwickelt. Die Risikovorsorgen konnten von 83,6 Mio. auf 68,7 Mio. Euro reduziert werden. Der Verwaltungsaufwand stieg im Umfeld hoher Kollektivvertragsabschlüsse um 9,0 % auf 402,7 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine erneute Dotierung der Mitarbeiterstiftung in Höhe von 20 Mio. Euro. In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Steuern auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 476,8 Mio. Euro. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betrugen 98,0 Mio. Euro und der Jahresüberschuss nach Steuern 378,8 Mio. Euro. Das Eigenkapital der Bank hat 2024 erstmals 4 Mrd. Euro überschritten und ist im Jahresvergleich um 6,5 % auf 4,1 Mrd. Euro angestiegen. Mit einer Kernkapitalquote von 19,52 % und einer Gesamtkapitalquote von 21,29 % zählen wir zum Kreis der kapitalstärksten Banken Europas. Das A-Rating von Standard & Poors bestätigt die Risikotragfähigkeit, die Stabilität und die Bonität der Oberbank. Dividendenerhöhung angestrebt Aufgrund des guten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende auf 1,15 Euro je Aktie vorschlagen. Nachhaltigkeit Die Transformation der Wirtschaft Richtung Nachhaltigkeit ist alternativlos, wir als Oberbank leisten unseren Beitrag mit einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Wir haben unsere, bereits im Jahresfinanzbericht 2023 enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, weiter, laut den Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) ergänzt, um die Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen. Auch die Wesentlichkeitsanalyse wurde aktualisiert und ergänzt. 8 Brief des Vorsitzenden des Vorstands Die Dekarbonisierung unseres Kreditportfolios fordert uns und unsere Kund:innen gleichermaßen. Damit wir unsere ambitionierten Dekarbonisierungsziele erreichen, ist in erster Linie unser Firmenkundengeschäft gefordert. Wir müssen unter anderem einschätzen können, wie nachhaltig ein Unternehmen bzw. sein Geschäftsmodell ist und ob es Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist. Unsere oberste Priorität ist, dass unsere Firmenkund:innen diese Transformation erfolgreich meistern und ihre Geschäftsmodelle zukunftsfähig gestalten, also nachhaltig und mit einem klaren Beitrag zur Dekarbonisierung. Wir sind stolz auf unsere ausgezeichneten Nachhaltigkeitsratings: ISS ESG hat unser Prime Rating (Ratingnote C+) bestätigt, damit gehören wir zu den TOP 10 von ca. 280 gerateten Regionalbanken weltweit. Zudem hat sich 2024 unser MSCI ESG Rating von A auf AA verbessert, damit zählt die Oberbank global zu den Leadern. Die Oberbank Aktie hat ihren Platz im Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse auch 2024 bestätigt. 2024 war für die Oberbank insgesamt ein sehr erfreuliches Jahr. Wir haben den lange angekündigten Generationenwechsel im Vorstand erfolgreich fortgesetzt. Mag.a Romana Thiem verantwortet seit Oktober 2024 das Private Banking und das Privatkundengeschäft auf Vorstandsebene. Damit ist die Oberbank das einzige börsenotierte Unternehmen in Österreich mit mehr als einer Frau im Vorstand! Dieser erfolgreiche Generationenwechsel beschränkt sich aber nicht auf den Vorstand, auch auf der ersten Führungsebene sowohl in unseren Vertriebseinheiten als auch in der Zentrale in Linz konnten wir eine ganze Reihe von Führungspositionen erfolgreich nachbesetzen. Besonders stolz sind wir darauf, dass diese Nachbesetzungen aus unseren eigenen Reihen gelungen sind. Wir beschäftigen uns intensiv mit der Entwicklung unserer Führungskräfte und setzen darauf, Führungspositionen aus unseren eigenen Reihen nachzubesetzen. Sie haben die Werte der Bank verinnerlicht und werden sie erfolgreich in die Zukunft tragen. Auch Mag.a Romana Thiem stammt, wie übrigens alle Vorstände der letzten 40 Jahre sowie die beiden Vorstandsvorsitzenden der letzten 52 Jahre, aus unseren eigenen Reihen. Wir haben 40 Jahre Unabhängigkeit gefeiert und fast auf den Tag genau, am 17. Juni 2024, hat die UniCredit nach 5 Jahren und 4 Monaten alle Verfahren gegen uns eingestellt. Und damit ist unsere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gesichert - besser hätte das Timing für unseren neuen Strategieprozess gar nicht sein können! Im Sommer 2024 haben wir den Startschuss für die Strategie 2030 gelegt. Es ist eine Weiterentwicklung unserer erfolgreichen Wachstumsstrategie mit einem starken Fokus auf die Effizienz und die Kapitalmarktfähigkeit der Bank. Wir setzen den Kurs des organischen Wachstums fort, insbesondere in unserem wichtigsten Expansionsmarkt Deutschland. Im Bewusstsein, dass die Menschen in der Oberbank die Basis für alles sind, ist das Thema Human Resources das Herzstück unsere Strategie. Wir haben hier in der Strategie 2025 bereits sehr viel erreicht und neue Standards gesetzt, die wir jetzt gezielt weiterentwickeln. Es gilt, unsere Führungskräfte zu befähigen, dass sie die ihnen anvertrauten Menschen erfolgreich durch die vielen Veränderungen unserer Zeit begleiten. Dass wir Chancengleichheit leben und es uns gelingt, die Leute möglichst lange und begeistert bei uns in der Oberbank zu halten. 9 Brief des Vorsitzenden des Vorstands Ich blicke mit Zuversicht auf diese kommenden 5 Jahre, die Oberbank ist wirtschaftlich sehr stark aufgestellt. Uns zeichnet ein starker Zusammenhalt aus – vom Vorstand bis zur Belegschaftsvertretung. Wir ziehen alle an einem Strang! Aber der größte Schutz unseres Erfolgs und unserer Unabhängigkeit ist das Vertrauen und die Treue unserer Kund:innen, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen! Begleiten Sie uns bitte auch weiterhin auf unserem Weg! Linz, am 6. März 2025 Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Vorsitzender des Vorstands 10 Konzernlagebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 11 Allgemeine Angaben zur Berichterstattung 12 Berichterstattung über immaterielle Ressourcen 13 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 14 Ausblick 2025 17 Eigene Aktien 17 Forschung & Entwicklung 17 Wesentliche Ereignisse 19 Risikomanagement 19 Internes Kontrollsystem 24 Human Resources 26 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 30 Angaben gemäß § 243a UGB 280 11 Konzernlagebericht Konjunktur – solide mit Kratzern 3,6 Mrd. Menschen – oder ca. 45 % der Weltbevölkerung schritten 2024 zu den Wahlurnen und verpassten so 2024 den Titel Superwahljahr. Neben den Wahlen in Indien, und den Wahlen zum EU-Parlament war sicherlich die US-Wahl jene mit der größten Bedeutung und – möglicherweise – den am weitest reichenden Folgen. Für die Wirtschaft insgesamt zeigten sich keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Weltwirtschaft wuchs mit soliden 3,2 % wobei es regional große Unterschiede gab. China entwickelte sich immer mehr vom Zulieferer und Abnehmer zum veritablen Konkurrenten auf dem Weltmarkt – Stichwort e-Mobilität. Nicht nur diese Entwicklung löste in Europa - und da speziell in Deutschland - eine große Diskussion über den Industriestandort Deutschland und seine Zukunft aus. In der Eurozone wuchs die Wirtschaft zufriedenstellend – mit großen regionalen Unterschieden. So verzeichnete z. B. Spanien ein Wachstum von 3 %. Österreich und Deutschland verharrten – wie schon 2023 - in einer Rezession und lagen bei – 0,6 % bzw. -0,1 %. Speziell in Deutschland verzeichneten die Stimmungsindikatoren bei den Unternehmen das ganze Jahr hindurch keine positiven Veränderungen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine war ein zusätzlich belastender Faktor. Inflation – weiter auf dem Rückzug in Europa 2024 brachte eine weitere Abschwächung der Teuerungsraten im Euroraum. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate in der Eurozone noch bei 2,9 %, ein Jahr später sank sie auf 2,4 %. Doch auch hier zeigte sich einmal mehr, dass die Differenz zwischen den tiefsten und höchsten Werten groß ist: Irland lag im Dezember 2024 bei 1 % Inflation – Kroatien bei 4,5 %. In den Märkten der Oberbank bewegte sich die Inflation zwischen 4,6 % in Ungarn und 2,9 % in Österreich. Der über das Jahr hindurch unterstützende Einfluss sinkender Energiepreise nahm gegen Jahresende ab. Die Inflation im Dienstleistungssektor war das gesamte Jahr hindurch ein wesentlicher Bestandteil der Teuerungsraten. 2024 - Sinkende Zinsen allerorts Nach einer Phase mit massiven Erhöhungen der Leitzinsen wendete sich 2024 das Blatt. Alle großen Notenbanken starteten mit Zinssenkungen oder führten den bereits eingeleiteten Trend fort. Die Europäische Zentralbank senkte den Ausleihungssatz für Banken von 4,5 % zu Jahresbeginn 2024 auf 3,15 %. Der Einlagezinssatz für Banken bei der EZB sank von 4 % auf 3 %. Die unterschiedlichen Differenzen der Zinssenkungen erklären sich durch eine geänderte Vorgangsweise der EZB im September. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Differenz zwischen Ausleihungs- und Einlagezinssatz von 0,5 % wurde auf 0,15 % - ausgehend vom Einlagezinssatz – abgeändert. Dies verbilligte die Ausleihungszinssätze etwas mehr als die Veranlagungszinssätze. Die EZB folgte mit ihren Senkungen dem Pfad der sinkenden Inflationsraten in der Eurozone. Das Ziel der EZB – langfristig Inflationszahlen um die 2 % zu erreichen - wurde mit diesen Maßnahmen unterstützt. Eher ungewöhnlich war die Entwicklung der US-Notenbank FED. War sie früher mit ihren Maßnahmen regelmäßig vor der EZB im Zeitablauf wandelte sich dieses Bild 2024. Die FED senkte erst im September erstmals die Zinsen. Bis zum Jahreswechsel wiederholte sich dieser Vorgang noch weitere zwei Mal. Damit lagen die Zinsen Ende 2024 in einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,50 % nach 5,25 % bis 5,5 % zu Jahresbeginn. Mit ihren – etwas vorsichtigeren - Zinsschritten machte die FED auch klar, dass sie auf die gute US-Konjunktur und die doch etwas höheren Inflationszahlen nur moderat reagieren würde. Etwas anders stellte sich die Situation in unseren Nachbarländern Tschechien und Ungarn dar. In beiden Staaten setzten die Notenbanken ihre bereits 2023 eingeleiteten Zinssenkungen fort. Die Czech National Bank - CNB senkte den Leitzins von 6,75 % zu Jahresbeginn auf 4 % im November 2024. Ähnlich die Magyar 12 Konzernlagebericht Nemzeti Bank (MNB): Sie verringerte den richtungsweisenden Leitzinssatz von 10,75 % auf 6,5 % im September des Vorjahres. Beide Notenbanken reagierten auch hier auf die rückläufigen Inflationszahlen. EUR/USD – ein zweigeteiltes Jahr Der Dollarkurs zum Euro hatte 2024 zwei bestimmende Faktoren, die den Kurs beeinflussten: Die Zinsentwicklung dies- und jenseits des Atlantiks und – speziell im vierten Quartal – die Aussichten auf die kommende Präsidentschaft von Donald Trump. Im ersten Halbjahr waren es die erwarteten Zinssenkungen bzw. die damit verbundenen unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Zinssenkungszyklus die den EUR/USD Kurs in einer Bandbreite von 1,06 bis 1,10 verharren ließen. Die zweite Jahreshälfte – und speziell die letzten Monate des Jahres brachten Bewegung in den Kurs. Nach den Jahreshöchstkursen von knapp unter 1,12 gegen Ende August änderten sich die Relationen und die US Währung ging mit Werten um die 1,04 zum Euro aus dem Jahr. Wobei speziell ab dem Zeitpunkt der US-Wahl und den in der Folge vom zukünftigen Präsidenten abgegebenen Wortspenden eine zusätzliche Aufwertung des Dollars gegenüber dem Euro einsetzte. Insgesamt zeigte sich 2024 beim EUR/USD Kursverhältnis eine Schwankung zwischen Höchst- und Tiefstkurs von mehr als 7 %. Kapitalmärkte – Normalisierung der Zinskurve im Gange Die geopolitischen Krisenherde wie der Ukrainekrieg oder die Situation im Nahen Osten waren nur zum Teil an den Kapital- und Aktienmärkten spürbar. Im Fokus standen neben diesen Themen die allerorts sinkenden Zinsen. Im letzten Quartal des Jahres zeigte sich, dass Investoren bei längerfristigen Anleihen verstärkt auch die Problematik steigender Schulden der einzelnen Staaten in ihre Renditeüberlegungen aufnahmen. So stiegen die Renditen der US-Staatsanleihen im vierten Quartal deutlich an. Deutschland und Österreich konnten sich von diesem Trend nur teilweise abkoppeln. Auch hier wurden im Vergleich zu früher höhere Bonitätsaufschläge bezahlt. Die kurzfristigen Zinssätze im Euroraum (3 Monats Euribor) sanken von 3,90 % auf ca. 2,7 % zu Jahresende. Im Vergleich dazu ermäßigte sich der Swap Zinssatz für Laufzeiten von 10 Jahren von 2,44 % auf 2,34 %. Es ist aber durchaus erwähnenswert, dass dieser Zinssatz im Jahresverlauf einen Höchstwert von knapp 2,90 % und einen Tiefstwert von etwas unter 2,10 % verzeichnete. In Summe verringerte sich die inverse Zinsstrukturkurve 2024 deutlich. Die Differenz zwischen 3 Monats Euribor und 10 Jahres Swap Zinssatz veränderte sich von 1,45 % auf 0,35 %. Konzernabschluss Der Konzernabschluss wird nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Dieser nach international anerkannten Grundsätzen aufgestellte Konzernabschluss ersetzt gemäß § 59a BWG und § 245a UGB den Konzernabschluss nach österreichischem Recht. 13 Konzernlagebericht Berichterstattung über immaterielle Ressourcen Immaterielle Ressourcen stellen wesentliche Wertschöpfungsquellen für die Oberbank dar und sichern langfristig Erfolg und Wachstum: Die Mitarbeiter:innen bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen, ihre Führungsqualität sowie ihre Qualifikationen ein. Dies sind zentrale Bausteine für die Qualität der Dienstleistungen und Produkte, die die Oberbank anbietet. Mit engagierten und motivierten Mitarbeiter:innen können außerdem innovative Produkte und Services entwickelt werden, welche der Oberbank einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Weiters prägen und fördern diese die Unternehmenskultur, die wiederum die Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber und Dienstleister erhöht. Auch die Kund:innen der Oberbank stellen eine wesentliche immaterielle Ressource dar. Durch die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen und -produkten kann die Oberbank Einnahmen generieren. Kontinuierliches Feedback der Kund:innen hilft bei der Verbesserung von Dienstleistungen und Produkten. Zufriedene Kund:innen empfehlen die Oberbank weiter und tragen so zu einem positiven Image bei, welches wiederum andere Kund:innen auf die Oberbank aufmerksam macht und so neue Geschäftsbeziehungen ermöglicht. Dies macht deutlich, dass langfristige Geschäftsbeziehungen entscheidend für den nachhaltigen Erfolg und die Wertschöpfung der Oberbank sind. Gliederung der Segmente Kundenseitig unterscheidet die Oberbank die Segmente Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges. Regional verteilen sich die 176 Filialen der Oberbank auf die Märkte Österreich (93 Filialen), Deutschland (46), Tschechien (20), Ungarn (13 ) und Slowakei ( 4). Details zur Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in den Kundensegmenten bzw. den geografischen Regionen finden sich in den Kapiteln „Segmentbericht“ und „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts. Konsolidierungskreis der Oberbank Der Konsolidierungskreis umfasst im Jahr 2024 neben der Oberbank AG 28 inländische und 14 ausländische Tochterunternehmen. Der Kreis der einbezogenen verbundenen Unternehmen hat sich im Vergleich zum 31.12.2023 um 3 reduziert. Dies hatte keine wesentlichen Auswirkungen. . Nicht konsolidiert wurden 17 Tochterunternehmen und 11 assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Summe von untergeordneter Bedeutung ist. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember. Über die in den Konzernabschluss einbezogenen Leasingunternehmen wurde ein Teilkonzernabschluss mit Stichtag 30. September aufgestellt, um eine zeitnahe Konzern-Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Wesentliche Geschäftsvorfälle bzw. Änderungen in der Zusammensetzung des Leasing-Teilkonzerns im 4. Quartal würden berücksichtigt. 14 Konzernlagebericht Erfolgszahlen in Mio. € 2024 2023 Veränd. Zinsergebnis 656.309,0 596.839,0 10,0% Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -68.718,0 -83.556,0 -17,8% Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 82,0 125,4 -0,3% Provisionsergebnis 205.903,0 196.064,0 5,0% Verwaltungsaufwand -402.673,0 -369.263,0 9,0 % Jahresüberschuss vor Steuern 476.812,0 477.704,0 -0,2% Jahresüberschuss nach Steuern 378.839,0 382.603,0 -1,0% Starkes operatives Kundengeschäft trotzt dem wirtschaftlichen Umfeld Das wirtschaftliche Umfeld 2024 war herausfordernd, die Konjunkturprognosen wurden laufend nach unten angepasst und am Ende war es das zweite Rezessionsjahr in Folge. Deutlich besser lief es in unseren osteuropäischen Märkten, die auch im Zinssenkungszyklus schon deutlich voraus waren. In diesem Umfeld konnte die Oberbank das hervorragende Ergebnisniveau aus dem Jahr 2023 halten und auch das Eigenkapital erneut deutlich stärken. Das Kreditvolumen konnte im Vergleich zum Vorjahr um 694,7 Mio. Euro bzw. 3,5 % auf 20,8 Mrd. Euro gesteigert werden. Im Firmenkundengeschäft wuchs das Finanzierungsvolumen um 5,2 % auf 17,1 Mrd. Euro. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 10,0 % auf 656,3 Mio. Euro. Sehr erfreulich präsentierte sich das Provisionsgeschäft mit einem Plus von 5,0 % auf 205,9 Mio. Euro. Neben einem starken Zahlungsverkehr haben sich die Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft um 11,7 % auf 69,5 Mio. Euro herausragend entwickelt. Das Oberbank Private Banking ist längst eine etablierte Größe am österreichischen Markt. Der Ergebnisbeitrag aus At-Equity bewerteten Beteiligungen reduzierte sich auf 82,0 Mio. Euro, was ausschließlich aus der Beteiligung an der voestalpine resultiert, unsere Schwesterbanken, die BTV und die BKS haben sich sehr gut entwickelt. Die Risikovorsorgen konnten von 83,6 Mio. auf 68,7 Mio. Euro reduziert werden. Der Verwaltungsaufwand stieg im Umfeld hoher Kollektivvertragsabschlüsse um 9,0 % auf 402,7 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine erneute Dotierung der Mitarbeiterstiftung in Höhe von 20 Mio. Euro. In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Steuern auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 476,8 Mio. Euro. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betrugen 98,0 Mio. Euro und der Jahresüberschuss nach Steuern 378,8 Mio. Euro. Das Eigenkapital der Bank hat 2024 erstmals 4 Mrd. Euro überschritten und ist im Jahresvergleich um 6,5 % auf 4,1 Mrd. Euro angestiegen. Mit einer Kernkapitalquote von 19,52 % und einer Gesamtkapitalquote von 21,29 % zählen wir zum Kreis der kapitalstärksten Banken Europas. Das A-Rating von Standard & Poors bestätigt die Risikotragfähigkeit, die Stabilität und die Bonität der Oberbank. Dividendenerhöhung angestrebt Aufgrund des guten Ergebnisses werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende auf 1,15 Euro je Aktie vorschlagen. 15 Konzernlagebericht Gewinnverteilungsvorschlag Der verteilungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft des Konzerns, der Oberbank AG, festgestellt. Der Jahresüberschuss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2024 254,7 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 173,5 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 81,4 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,15 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 81,2 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 201.981,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzzahlen in Mio. € 2024 2023 Veränd. Bilanzsumme 28.382.619,0 27.834.471,0 2,0% Forderungen an Kunden 20.768.961,0 20.074.272,0 3,5% Primärmittel 19.700.326,0 19.125.323,0 3,0% hievon Spareinlagen 1.162,1 1.429,5 -18,7% hievon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital 3.659.991,0 3.369.191,0 8,6 % Eigenkapital 4.115.588,0 3.863.073,0 6,5% Betreute Kundengelder 40.158,0 39.214,7 2,4% Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme im Konzern hat sich im Vergleich zum 31.12.2023 um 548.148,0 Mio. Euro / 2,0 % auf 28.382.619,0 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung wurde vor allem von den Forderungen an Kunden und den Finanzanlagen verursacht. Bilanzaktiva Die Barreserve hat sich von 2.836.294,0 Mio. Euro um -32.910,0 Mio. Euro auf 2.803.384,0 Mio. Euro verringert. Die Forderungen an Kreditinstitute sind um -460081,0 Mio. Euro / -56,3 % auf 357.473,0 Mio. Euro gesunken. Bei den Forderungen an Kunden wurde gegenüber dem Vorjahresende ein Wachstum von 694689,0 Mio. Euro um 3,5 % auf 20.768.961,0 Mio. Euro verzeichnet. Die Erhöhung der Finanzanlagen um 346208,0 Mio. Euro bzw. 9,7 % auf 3.903.203,0 Mio. Euro ist vor allem auf die Veränderung bei den festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. Diese sind von 1.762,8 Mio. Euro um 271,7 Mio. Euro / 15,4 % auf 2.034,5 Mio. Euro gestiegen. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere sind von 268,3 Mio. Euro um 5,6 Mio./ 2,1 % auf 273,9 Mio. Euro gestiegen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind von 90,5 Mio. Euro um 1,5 Mio. / 1,7 % auf 92 Mio. Euro gestiegen. Die at-Equity-Beteiligungen sind von 1.194.471,0 Mio. Euro um 51389,0 Mio. / 4,3 % auf 1.245.860,0 Mio. Euro gestiegen. Die sonstigen Beteiligungen erhöhten sich von 240,9 Mio. Euro um 15,9 Mio. Euro / 6,6 % auf 256,8 Mio. Euro. Bilanzpassiva Die Primäreinlagen sind von 19.125.323,0 Mio. Euro auf 19.700.326,0 Mio. Euro erneut gestiegen. 16 Konzernlagebericht Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um -242.517,0 Mio. Euro / -6,0 % auf 3.803.871,0 Mio. Euro verringert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 284203,0 Mio. Euro / 1,8 % auf 16.040.335,0 Mio. Euro, die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 320229,0 Mio. Euro / 11,3 % auf 3.162.366,0 Mio. Euro und das Nachrangkapital verringerte sich um -29.429,0 Mio. Euro / -5,6 % auf 497.625,0 Mio. Euro. Die Rückstellungen lagen mit 304.050,0 Mio. Euro um -4.074,0 Mio. Euro unter dem Wert zum 31.12.2023. Das Eigenkapital stieg um 252515,0 Mio. Euro / 6,5 % auf 4.115.588,0 Mio. Euro. Anrechenbare Eigenmittel in Mio. € 2024 2023 Veränd. Hartes Kernkapital 3.609,4 3.383,3 6,7 % Kernkapital 3.659,4 3.433,3 6,6 % Eigenmittel 3.991,8 3.775,9 5,7 % Harte Kernkapitalquote 19,25% 18,61 % 0,64 %-P. Kernkapitalquote 19,52 % 18,88% 0,64 %-P. Gesamtkapitalquote 21,29 % 20,77 % 0,52 %-P. Die Harte Kernkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 18,61 % um 0,64 %-Punkte auf 19,25 %. Das anrechenbare harte Kernkapital hat sich um 6,7 % erhöht. Die Kernkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 18,88 % um 0,64 %-Punkte auf 19,52 %. Die Gesamtkapitalquote erhöhte sich im Jahresabstand von 20,77 % um 0,52 %-Punkte auf 21,29 %. Unternehmenskennzahlen 2024 2023 Veränd. Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite)1 11,95% 12,82 % -0,87 %-P. Return on Equity nach Steuern1 9,49 % 10,27 % -0,78 %-P. Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation)2 42,47 % 39,68 % 2,79 %-P. Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis)3 10,47 % 14,00 % -3,53 %-P. 1) Der Return on Equity vor/nach Steuern zeigt, wie das Eigenkapital des Unternehmens innerhalb einer Periode verzinst wird. Zur Berechnung setzt man den Periodenüberschuss vor/nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlichen an den Quartalsstichtagen der Periode zur Verfügung stehenden Eigenkapital, bereinigt um geplante Dividendenausschüttungen. 2) Die Cost-Income-Ratio ist eine Kennzahl der Effizienz und sagt aus, welchen Aufwand die Bank für einen Euro Ertrag leisten muss. Zur Berechnung werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die Verwaltungsaufwendungen ins Verhältnis zu den operativen Erträgen (Summe aus Zins-, at Equity- und Provisionsergebnis, Handelsergebnis und sonstigen betrieblichen Erträgen) gesetzt. 3) Die Risk-Earning-Ratio ist ein Risikoindikator im Kreditbereich und gibt an, welcher Anteil des Zinsergebnisses für die Abdeckung des Kreditrisikos verwendet wird. Zur Berechnung setzt man die Risikovorsorgen im Kreditgeschäft ins Verhältnis zum Zinsergebnis. Verwendung von Finanzinstrumenten Die Verwendung von Finanzinstrumenten wird im Anhang des Oberbank Konzerns detailliert dargestellt. 17 Konzernlagebericht Ausblick auf die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2025 Die weitere Entwicklung des Geschäftsjahrs 2025 wird mit vorsichtigem Optimismus gesehen. Das sehr gute Ergebnis 2024 war von einem starken Zinsergebnis getragen, das wird sich 2025 nicht wiederholen lassen, der Druck auf die Zinsspanne wird weiter steigen. Die erwarteten weiteren Zinssenkungen sollten aber andererseits positiv auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und damit auf die Kreditnachfrage wirken. Der private Wohnbau hat sich 2024 wieder deutlich erholt und auch für 2025 schaut die Nachfrage nach Wohnkrediten schon gut aus. Die Oberbank wird im März den Strategieprozess 2030 finalisieren und dem Aufsichtsrat und in weiterer Folge der Hauptversammlung vorlegen. Das Thema Transformation in Richtung Nachhaltigkeit beschäftigt die Oberbank und die Firmenkund:innen auch 2025 intensiv. Die Oberbank setzt, beginnend bei den Gewerbeimmobilien, erste konkrete Maßnahmen in der Kreditvergabe um. In der Digitalisierung beschäftigt sich die Oberbank weiter mit Einsatzmöglichkeiten von KI und weiteren Prozessverbesserungen. Die Oberbank wird auch 2025 ihren Kurs des organischen Wachstums fortsetzen und vertraut auf die Stabilität ihres operativen Geschäfts. Das Jahresergebnis 2025 der Bank wird aber auch wesentlich von der Entwicklung des Kreditrisikos, des Beteiligungsportfolios und der Märkte beeinflusst, so dass ein präziser Outlook aus heutiger Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eigene Aktien Im Berichtsjahr haben Erwerbe und Veräußerungen sowohl unter der Ermächtigung gem. § 65 Abs 1 Z 4 AktG (Rückkaufprogramm zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) als auch jener gem. § 65 Abs 1 Z 7 AktG (Wertpapierhandel) stattgefunden. Zum Zwecke des Wertpapierhandels hat die Oberbank im Berichtsjahr 272.260 Stück eigene Stammaktien, was einem Anteil von 0,39 % bzw. 408.390,00 Euro des Grundkapitals entspricht, zum Durchschnittskurs von 69,24 Euro erworben, denen Verkäufe von 206.510 Stück eigener Stammaktien zum Durchschnittskurs von 69,09 Euro gegenüberstanden. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden den Betriebsmitteln zugeführt. Zu den im Rahmen des Aktien-Rückkaufprogramms 2024 erworben und veräußerten eigenen Stammaktien wird auf die Angaben in der Note 32 verwiesen. Zum Bilanzstichtag hatte die Oberbank 67.746 Stück eigene Stammaktien im Bestand, was einen Anteil von 0,10 % bzw. 101.619,00 Euro des Grundkapitals darstellt. Der höchste Stand im Laufe des Jahres 2024 wurde am 26.06.2024 mit 155.149 Stück erreicht. Dies entspricht einem Anteil von 0,22 % bzw. 232.723,50 Euro vom Grundkapital. Forschung und Entwicklung Auf der Basis der Bedürfnisse ihrer Kund:innen entwickelt die Oberbank individuelle Finanzdienstleistungen im Finanzierungs- und Anlagebereich. In der Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn ist sie jedoch nicht tätig. Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Ende Dezember 2019 beantragten die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH (zusammen „UniCredit“) die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung , die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens zwischen der Oberbank und der G3B Holding AG) fanden keine 18 Konzernlagebericht Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse brachte die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen ein. Diese Anfechtungsverfahren wurden bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 sowie bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 stellte die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung. Dieser Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen. Hinsichtlich der übrigen Themen wurde das Verfahren bis zur Erledigung der Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit stellte Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank war von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhob den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission wies Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit ab. Die UniCredit erhob gegen diese Bescheide Rekurse. Die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz wurden bis zur rechtskräftigen Erledigung der Verfahren vor der Übernahmekommission unterbrochen. Ende Juni 2021 brachte die UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz ein. Im Wesentlichen ging es dabei um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken nichtig seien und es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Die UniCredit brachte inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV ein, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beitrat. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese seit Ende Juni 2023 rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken zog die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anspruchsverzicht zurück. Die UniCredit behauptete in der ordentlichen Hauptversammlung Mitte Mai 2023, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hatte. Die UniCredit verlangte in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Ende Mai 2024 verwarf das OLG Wien die Rekurse der UniCredit gegen die Bescheide der Übernahmekommission. Dagegen brachte die UniCredit keine Rechtsmittel mehr ein, sodass diese Bescheide rechtskräftig wurden. 19 Konzernlagebericht Nach damit endgültiger Abweisung auch der übernahmerechtlichen Begehren der UniCredit gegen die 3Banken zog diese daraufhin sämtliche von ihr gegen die Oberbank erhobenen Klagen in allen noch anhängigen und einstweilen unterbrochenen gerichtlichen Verfahren unter Anspruchsverzicht zurück, ebenso den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers. Offen ist damit nur noch das von der UniCredit erzwungene Verfahren der Oberbank gegen die damaligen Vorstandsmitglieder, in dem der UniCredit keine Parteistellung zukommt. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 ist es zu keinen wesentlichen Ereignissen gekommen. Ausgangspunkt der Risikostrategie Die gezielte Übernahme von Risiken stellt ein wesentliches Merkmal des Bankgeschäfts dar und ist die Basis für eine nachhaltig stabile Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in der Oberbank. Die Oberbank ist für die Festlegung, die Umsetzung, das Risikomanagement und das Risikocontrolling der zentral festgelegten Risikostrategie im Oberbank Konzern zuständig. Ausgangspunkt der Risikostrategie der Oberbank ist die Positionierung als Regionalbank. Der Vorstand und alle MitarbeiterInnen handeln nach den risikopolitischen Grundsätzen und treffen ihre Entscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement ist in der Oberbank integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zieleplanung sowie des operativen Managements beziehungsweise Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Für jedes wesentliche Risiko des Oberbank Konzerns gibt es definierte Steuerungsverantwortlichkeiten sowie zugewiesene Risikodeckungsmassen (Limits) oder definierte Steuerungsprozesse. Die Gesamtbank(- risiko-)steuerung erfolgt im Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM-Komitee) der Bank, das monatlich tagt und für das die Abteilung Strategisches Risikomanagement die entsprechenden Unterlagen aufbereitet. Das für den Bereich Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied leitet dieses Komitee und verfügt über ein Vetorecht bei risikorelevanten Entscheidungsprozessen. Risikomanagement gem. § 39 Abs. 5 BWG Die Abteilung Strategisches Risikomanagement erfüllt die Funktion der im Bankwesengesetz (§ 39 Abs. 5 BWG) geforderten zentralen und unabhängigen Risikomanagementeinheit. Die Abteilung hat einen vollständigen Überblick über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten sowie über die Risikolage des Kreditinstituts und misst, analysiert, überwacht und reportet alle wesentlichen Risiken der Oberbank. Das Reporting erfolgt an den Aufsichtsrat, den Vorstand, das APM-Komitee sowie an die betroffenen Abteilungsleiter:innen beziehungsweise Mitarbeiter:innen. Die Abteilung ist außerdem an der Ausarbeitung der Risikostrategie beteiligt. Gesamtbankrisikosteuerung Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Risikomanagement, die sich aus dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) ergeben, wird in der Oberbank AG mittels der Risikotragfähigkeitsrechnung sowie mittels eines Systems von Berichten und Limiten für die Liquiditätssteuerung entsprochen. 20 Konzernlagebericht Die Grundlage für eine Beurteilung der Risikotragfähigkeit der Bank stellt die Quantifizierung der wesentlichen Risiken und der Deckungsmassen dar. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus der ökonomischen Deckungsmasse für die sich aus dem Geschäftsmodell der Oberbank AG ergebenden wesentlichen Bankrisiken ICAAP-Risikolimite abgeleitet. Dies erfolgt für das Kreditrisiko (im Detail werden im Rahmen des Kreditrisikos das Adressausfallrisiko, das Kontrahentenausfallrisiko, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko), das Länderrisiko und Kreditrisikokonzentrationen quantifiziert), für das Marktrisiko im Handelsbuch, das Marktrisiko im Bankbuch, das Liquiditätsrisiko sowie für die Operationellen Risiken. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung im Rahmen der Primärrisiken abgedeckt. Der Risikoappetit der Oberbank AG ist in der Risikotragfähigkeitsrechnung mit 90 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. Die darüberhinausgehenden 10% werden nicht alloziert. Neben der Begrenzung mittels Risikodeckungsmasse werden die wesentlichen Risiken in der operativen Risikosteuerung noch über Prozesse und Detaillimite gesteuert. Durch die Methodik der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Oberbank in den nächsten 3 Jahren auch in adversen Szenarien alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitallimite kontinuierlich einhält. Kreditrisiko Als Kreditrisiko wird das Risiko verstanden, dass Kreditnehmer:innen den vertragsgemäßen Zahlungen nicht oder nur teilweise nachkommen. Das Kreditrisiko aus Forderungen an Banken, Länder sowie Privat- und Firmenkund:innen stellt die wesentlichste Risikokomponente im Oberbank Konzern dar. Für das Management des Kreditrisikos ist die Abteilung Kredit-Management zuständig. Sie ist vom Vertrieb getrennt, sodass Risikobewertung und -entscheidung in jeder Phase des Kreditprozesses bis hin zur Vorstandsebene unabhängig vom Vertrieb gewährleistet sind. Die Strategie im Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkund:innen ist getragen vom Regionalitätsprinzip, der Sitz der Kreditkund:innen befindet sich in den durch das Filialnetz der Oberbank abgedeckten Regionen. Der Fokus liegt vorwiegend auf der Finanzierung der Industrie und des wirtschaftlichen Mittelstandes. Die operativen Risikoziele werden zumindest jährlich im Zuge der Budgetierung und im Anlassfall nach Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der aktuellen Entwicklung von der Geschäftsleitung gemeinsam mit der Leitung Kredit-Management festgelegt. Der Vergabe von Krediten liegt eine Bonitätseinschätzung der Kund:innen zugrunde. Im Firmenkundengeschäft kommt ein mit statistischen Methoden entwickeltes Ratingsystem zur Anwendung. Gleiches gilt für das Bestandsrating im Privatkundengeschäft sowie für das Antragsrating im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland. Beurteilt werden quantitative (Hard Facts) und qualitative Kriterien (Soft Facts, Warnindikatoren), die zusammengeführt ein objektives und zukunftsorientiertes Bild der Kundenbonität ergeben. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert. Die resultierenden Erkenntnisse werden laufend zur Weiterentwicklung und Verfeinerung der Ratingverfahren verwendet. Die Hereinnahme von Kreditsicherheiten sowie deren Management werden als bedeutender Bestandteil des Kreditrisikomanagements der Oberbank angesehen. Die Gestion des Kreditgeschäfts über die Unterdeckung stellt hohe Anforderungen an die aktuelle und richtige Bewertung von Sicherheiten. Daher ist die Sicherheitenverwaltung im gesamten Oberbank Konzern grundsätzlich organisatorisch vom Vertrieb getrennt und erfolgt für Österreich und Deutschland ausschließlich in der eigenen Tochtergesellschaft, der Oberbank DL Servicegesellschaft. Für Tschechien, die Slowakei und Ungarn erfolgt die Sicherheitenverwaltung in den zentralen Marktfolgeeinheiten in Budweis und Budapest. 21 Konzernlagebericht Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraussetzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche bei Bedarf. Beteiligungsrisiko Als Ausfallrisiko aus Beteiligungen wird jenes Risiko verstanden, dass das Unternehmen an dem die Oberbank beteiligt ist, ausfällt. Die Anteile an den Schwesterbanken BKS und BTV, mit denen die Oberbank AG die 3 Banken Gruppe bildet, sind die wichtigsten Beteiligungen der Oberbank. Die Beteiligungspolitik der Oberbank ist darauf ausgerichtet, bank- und vertriebsnahe Beteiligungen dann einzugehen, wenn diese dem Bankgeschäft dienlich sind, also deren Tätigkeit in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellt. Vor dem Eingehen von Beteiligungen werden Analysen erstellt, um ein möglichst umfassendes Bild hinsichtlich Ertragskraft, strategischem Fit und rechtlicher Situation zu bekommen. Das Ausfallrisiko aus Beteiligungen wird im ICAAP im Rahmen des Kreditrisikos quantifiziert. Marktrisiko Unter Marktrisiko wird der potenziell mögliche Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanzmärkten entstehen kann, verstanden. Die Marktrisiken werden in der Oberbank AG auch für die ausländischen Geschäftseinheiten sowie für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zentral gesteuert. Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Limits steuern. Die Abteilung Treasury & Handel ist zuständig für die Steuerung der Marktrisiken der Handelsbuchpositionen, des Zinsänderungsrisikos im Geldhandelsbuch sowie des Devisenkursrisikos des gesamten Oberbank Konzerns. Die Limitkontrolle und das Reporting über die Risiko- und Ertragslage an Vorstand und Abteilung Treasury & Handel erfolgen täglich durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Das APM-Komitee ist für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der langfristigen Positionen (Zinsbindungen > 12 Monate) für die Währungen EUR, USD, CZK und HUF und für das Credit Spread Risiko zuständig. Operationelles Risiko Mit dem Bankgeschäft untrennbar verbunden sind die operationellen Risiken. Unter diesem Begriff sind Risiken zusammengefasst, die den Betriebsbereich der Bank betreffen. Operationelle Risiken werden in der Oberbank als die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten, definiert. Einen besonderen Stellenwert im Rahmen des operationellen Risiko nimmt das IKT-Risiko ein. Dieses ist definiert als Verlustrisiko aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeit, Verlust der Integrität von Systemen und Daten, einer unzureichenden oder fehlenden Verfügbarkeit von Systemen und Daten, einer mangelnden Fähigkeit, die Informationstechnologie (IT) in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen zu ändern, wenn sich die Umgebungs- oder Geschäftsanforderungen ändern. Dies umfasst Sicherheitsrisiken, die aus unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder externen Ereignissen resultieren, einschließlich Cyber-Attacken oder unzureichender physischer Sicherheit. Ebenfalls in den operationellen Risiken enthalten ist das Risiko aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das Governance-Risiko. 22 Konzernlagebericht In der Oberbank ist ein Gremium für das Management des operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung beziehungsweise für die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Ein elektronischer Einmeldeprozess unterstützt die Erfassung von schlagend gewordenen operationellen Risiken. Als Basis für die Steuerung und Weiterentwicklung des Managements der operationellen Risiken dienen systematische Risikoanalysen. Diese erfolgen in Form von Risk Assessments als tourliche Erhebung und Quantifizierung von potenziellen operationellen Risiken sowie durch die Auswertung der in einer Schadensfalldatenbank abgebildeten Schadensfälle und das Monitoring von Key Risk Indikatoren. Zur Absicherung von im Rahmen der Risikoanalysen festgestellten Großrisiken wurden konkrete Maßnahmen getroffen (z. B. Versicherungen, Notfallkonzepte IT, Ersatzrechenzentrum). Die Strategie der Bank bei IKT-Risiken besteht in der laufenden Aufrechterhaltung eines State of the Art-Sicherheitslevels. Dieses wird operativ von der mit der Umsetzung beauftragten 3 Banken IT GmbH sichergestellt. Das ebenfalls in den operationellen Risiken enthaltene Risiko aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch Ausbildungsmaßnahmen, automatisiertes und manuelles Transaktionsmonitoring und durch Schwellenwerte für die Mittelherkunftsprüfung im Kassasystem begrenzt. In der Oberbank besteht ein umfangreiches Regelwerk zur internen Governance, in der den von der EBA publizierten Leitlinien und Empfehlungen nachgekommen wird und das somit das Governance-Risiko begrenzt. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko (oder auch Refinanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit oder nur zu erhöhten Kosten nachkommen kann. Primäre Ziele des Liquiditätsmanagements sind daher die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und die Optimierung der Refinanzierungsstruktur in Bezug auf Risiko und Ergebnis. Um das Risiko einer Abhängigkeit der Refinanzierung vom volatilen Bankengeldmarkt zu limitieren, ist das Verhältnis der Kundenkredite zur Summe aus Primäreinlagen, eigenen Emissionen und Einlagen von Förderbanken mit einem strategischen Limit von 110 % begrenzt. Die Oberbank hält ein angemessenes Polster (Liquiditätspuffer) an freiem Refinanzierungspotenzial in Form von refinanzierungsfähigen Wertpapieren und Kreditforderungen bei den Zentralbanken sowie Zentralbankguthaben. Die Angemessenheit des Liquiditätspuffers wird monatlich durch Liquiditätsstresstests überprüft. Darüber hinaus steht der Oberbank ein Potential an ungenutzten Bankenlinien zur Verfügung. Ein weiterer strategischer Grundsatz ist die möglichst hohe Diversifizierung der Refinanzierungsquellen, um Abhängigkeiten vom Interbankengeldmarkt und vom Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies umfasst auch den aktiven Umgang mit verpfändungsfähigen Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten. Die Abteilung Treasury & Handel ist für die kurzfristige, tägliche Liquiditätssteuerung verantwortlich. Die tägliche Steuerung der Liquidität erfolgt mittels einer kurzfristigen Liquiditätsablaufbilanz. Täglich erstellt die Abteilung Strategisches Risikomanagement eine Liquiditätsablaufbilanz inklusive Neugeschäftsannahmen für die nächsten 30 Tage, die die Nettomittelzuflüsse beziehungsweise -abflüsse sowie den akkumulierten Gap der Bank darstellt. Darüber hinaus wird für die nächsten 30 Tage eine 23 Konzernlagebericht Liquiditätsablaufbilanz erstellt, die auf täglicher Basis nur die kontraktuellen Cashflows der Oberbank darstellt. Die Steuerung der langfristigen beziehungsweise strategischen Liquidität der Oberbank liegt in der Zuständigkeit des Vorstands und des APM-Komitees. Das Reporting erfolgt durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Zur Darstellung des mittel- und langfristigen Liquiditätsrisikomanagements der Bank wird eine umfassende Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Für extreme Marktverhältnisse wurde ein Notfallplan ausgearbeitet. Risikokonzentration Risikokonzentrationen begründen ein Konzentrationsrisiko, wenn sie das Potenzial haben, Verluste zu produzieren, die groß genug sind, um die Stabilität eines Instituts zu gefährden oder eine wesentliche Änderung im Risikoprofil zu bewirken. Es werden zwei Arten von Risikokonzentrationen unterschieden: • Inter-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus dem Gleichlauf von Risiken verschiedener Risikokategorien ergeben können. Mittels Szenarioanalysen wird vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung die Sensitivität der Oberbank AG auf Inter- Konzentrationsrisiken geprüft. • Intra-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die innerhalb einer einzelnen Risikokategorie entstehen können. Die Zuständigkeiten für das Intra-Konzentrationsrisiko liegen daher bei den jeweils für die einzelnen Risikoarten verantwortlichen Einheiten. Das Intra-Konzentrationsrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der Oberbank vor allem im Bereich des Kreditrisikos bedeutend. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Intra-Konzentrationsrisiko innerhalb des Kreditrisikos berücksichtigt. Die Steuerung der Konzentrationsrisiken im Kreditrisiko erfolgt über Länderlimits, Großkreditgrenzen und Portfoliolimit. Risiko einer übermäßigen Verschuldung Die Oberbank misst das Risiko einer übermäßigen Verschuldung durch Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemäß Art. 429 CRR. Zur Steuerung des Risikos wurde eine interne Grenze für die Verschuldungsquote in Höhe von 5 % des Kernkapitals festgelegt. Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst physische Risiken, die sich aus Extremwetterereignissen und Transitionsrisiken, die sich aus dem Umstieg auf eine Wirtschaft mit wenig CO₂-Ausstoß ergeben. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung und Quantifizierung der Primärrisiken abgedeckt. 24 Konzernlagebericht Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Die Kontrollmechanismen des IKS speziell in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden in den folgenden Absätzen anhand des COSO Standards beschrieben (Offenlegung gemäß § 243a (2) UGB). Die Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung mit den dazugehörenden Prozessen ist in der Abteilung Rechnungswesen und Controlling angesiedelt. Einzelne Teilprozesse sind in der Abteilung Strategisches Risikomanagement angesiedelt. Die Abteilung Interne Revision führt als unabhängige Einheit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Im Rahmen des IKS werden alle wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung kontrolliert und die mit der Rechnungslegung einhergehenden Risiken identifiziert, analysiert und laufend überwacht. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken ergriffen. Kontrollumfeld Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank definierten Verhaltensgrundsätze und die Governance Regelungen im Vordergrund. Im Internen Kontrollsystem der Oberbank sind neben den Aufsichtsgremien, dem Vorstand und der internen Revision alle Mitarbeiter:innen beteiligt. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind für das IKS im Allgemeinen und somit auch in Bezug auf die Rechnungslegung klar geregelt. Die mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeiter:innen verfügen über die für ihr Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how-Aufbau sicher und sind die Basis für die rechtzeitigen Implementierungen im Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsanweisungen unterstützt, die zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Risikobeurteilung In der Oberbank hat die Risikobeurteilung, d.h. die Identifikation und Analyse von Risiken seit jeher eine große Bedeutung: Nur wer seine unternehmensspezifischen Risiken kennt, kann angemessen darauf reagieren. Mit dem IKS ist die Steuerung der wichtigsten Risiken durch die Messbarkeit und Beurteilung nach gleichen Maßstäben und die sich daraus ergebende abgestimmte Behandlung von Risiken möglich. In der Oberbank AG werden die Risiken im Zuge der Prozessdokumentation durch die prozessverantwortliche Person identifiziert, bewertet und dokumentiert. Der Prozess inkl. der identifizierten Risiken wird im Anschluss jährlich der prozess- und risikoverantwortlichen Person zur Überprüfung bzw. Aktualisierung vorgelegt. 25 Konzernlagebericht Kontrollaktivität Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kontrollmaßnahmen des Rechnungslegungsprozesses sind in verschiedenen hausinternen Dokumenten beschrieben. Zur Deckung der im Rechnungslegungsprozess identifizierten Risiken sind Kontrollen implementiert, welche nachvollziehbar sind, dh.: die Inhalte sind in den jeweiligen Systemen dokumentiert und geben eine strukturierte Übersicht. Ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung des Internen Kontrollsystems in der Oberbank ist das Vier- Augen-Prinzip und in den IT-Anwendungen implementierte Prüfungen. Ebenfalls wesentlich sind nachvollziehbare Nachweise, die auch für Dritte belegen, dass die Kontrollen durchgeführt bzw. die Prozessschritte eingehalten wurden. Information und Kommunikation Die Informationsbereitstellung zum Internen Kontrollsystem und die Kommunikation mit den relevanten Ansprechpartner:innen hat in der Oberbank einen hohen Stellenwert. Jährlich wird dem Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der aktuelle Stand zum IKS präsentiert. Zudem sind regelmäßige Jour Fixe Serien implementiert, einerseits mit dem Management (Vorstand und Abteilungsleitungen) und andererseits mit den Risiko- und Kontrollverantwortlichen. Zudem wird einmal jährlich ein gesamthafter IKS-Statusbericht in der Oberbank veröffentlicht. Überwachung Die Abteilungsleiter:innen und die zuständigen Gruppenleiter:innen üben eine Überwachungsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der Internen Revision geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und dem Prüfungsausschuss zu. Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird auch durch das IKS sichergestellt. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit in der Oberbank im IKS durch Wirksamkeitskontrollen, welche für Schlüsselkontrollen (= jene Kontrollen mit besonderer Wichtigkeit aufgrund eines Kriterienkatalogs) durchgängig zumindest einmal jährlich und für ausgewählte sonstige Kontrollen anlassbezogen durchgeführt werden. 26 Konzernlagebericht Strategie 2025: Mitarbeiter:innen im Fokus Engagierte, leidenschaftliche, kompetente und verkaufsorientierte Mitarbeiter:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Die Mitarbeiter:innen stehen daher im Fokus der Strategie 2025. Auf Basis einer umfassenden Systemanalyse wurden die strategischen Handlungsfelder für unsere Mitarbeiter:innen bis 2025 definiert. Die Werte Vertrauen, Kompetenz, Leidenschaft und Zusammenhalt stellen den Rahmen der HR-Arbeit dar. Im Rahmen von Employee Experience erhält man von den Mitarbeiter:innen Feedback über vier Kanäle (jährliche Mitarbeiterbefragung, Feedback Button, anlassbezogene Pulse Checks sowie wiederkehrende, Befragungen zu spezifischen Themen). 2024 wurde die dritte flächendeckende Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt den Weg der Oberbank. Die auf Grund der ersten Befragungen gemeinsam mit dem Mitarbeiter:innen entwickelten und gesetzten Maßnahmen zeigten eine positive Wirkung und sowohl Teilnahmequote als auch Topquote und Engagement-Index konnten deutlich gesteigert werden. Die Möglichkeit des always-on Feedback Button wird bereitwillig genutzt. So erhalten wir immer wieder Feedback, worin im Bereich HR aber auch in unseren Prozessen Verbesserungen gesehen werden. Der Erfahrungsaustausch der Führungskräfte und das Führen mit Zielen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Im Rahmen des HR-Tages 2024 wurden mit dem Gesamtvorstand sowie allen Geschäftsbereichs- und Abteilungsleiter:innen die Zielsetzungen für 2025 erarbeitet. Schwerpunktthemen waren Veränderungskompetenz unserer Führungskräfte sowie die Planung von ausgewählten Veränderungsprozessen, welche die Bank in der bevorstehenden Strategieperiode beschäftigen werden. Wertschätzung, Mitarbeiterentwicklung entlang Fach- und Vertriebskarriere sowie die Eckpunkte der Strategiearbeit 2030 stellten auch den Kern der Entwicklungsgespräche im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche dar. Oberbank als attraktiver Arbeitgeber Die Oberbank wird als sehr attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das unterstreichen nicht nur die vielen positiven Bewertungen auf kununu, sondern vor allem die Weiterempfehlungsrate von 92 %. Die Oberbank gehört zum exklusiven Kreis von 5 % der Unternehmen, die mit dem Titel Top Company ausgezeichnet wurden. Neben dem Titel Top Company erhielt die Oberbank 2024 auch das Gütesiegel “Leading Employer” zum 2. Mal in Folge. Laut der unabhängig durchgeführten Metastudie zählt die Oberbank zu den 1 % der Top Arbeitgeber:innen von 40.000 berücksichtigten Unternehmen in Österreich. Die Studie untersucht Arbeitgeber:innen in den Bereichen Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsbedingungen, Werteverständnis, Arbeitsplatzsicherheit, Führung, Image und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnungen unterstreichen einmal mehr die Vorreiterrolle in puncto Arbeitgeberattraktivität. Der wirtschaftliche Erfolg, die Unabhängigkeit der Oberbank, spannende Herausforderungen, interne Karrierechancen, ein ausgezeichnetes Arbeitsklima und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Rezertifizierung 2024 Audit berufundfamilie) machen die Oberbank zu einer starken Arbeitgebermarke. Die Attraktivität als Arbeitgeber unterstreicht eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von 13,51 Jahren trotz starker Expansion in den vergangenen Jahren und damit sehr jungen Dienstverhältnissen. 27 Konzernlagebericht Familienfreundlichkeit Die Oberbank ist seit 2011 mit dem Gütesiegel „Audit berufundfamilie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Besonderes Augenmerk liegt auf Potenzialförderungsprogrammen und strategischer Familienorientierung. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassen die 2021 eröffnete Krabbelstube „Kinkis Nest“, aktives Karenzmanagement, individuelle Teilzeitmodelle, finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung und betreute Ferienwochen. 2024 wurden in der Krabbelstube der Oberbank 14 Kinder betreut und es wurden dafür 155.652 Euro aufgewendet. Recruiting und Ausbildung Um weiterhin die besten Verkäufer:innen und Spezialist:innen zu gewinnen, nutzt die Oberbank mehrere Recruiting-Kanäle und setzt wie im Kundengeschäft unter anderem auf intensives Empfehlungsmanagement. Nicht nur über das digitale Tool AHOI, sondern auch durch direkte Empfehlungen der eigenen Belegschaft konnten in diesem Jahr 662 Bewerbungen gewonnen werden, woraus 59 Einstellungen resultierten (dies entspricht einem Anteil von über 20% unserer gesamten Neueinstellungen in 2024). Ständig ändernde Rahmenbedingungen erfordern lebenslanges Lernen und ein hochwertiges, hybrides Weiterbildungsangebot, welches aus digitalen Einheiten und Präsenzterminen besteht. Daher wird weiterhin der Ausbau von Web Based Trainings, Online-Live-Schulungen/Webevents, Schulungsvideos, und eTestings forciert. Auch die hauseigenen Zertifizierungsreihen im Privat- und Firmenkundengeschäft werden bei gleichbleibender Qualität im Blended-Learning-Format abgehalten. Weiters werden die Vertriebsmitarbeiter durch regelmäßige Trainings vor Ort in der Filiale unterstützt. Die Anzahl der Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter:in liegt 2024 bei 42. Das ist eine Reduktion im Vergleich zu den Vorjahren. Im Jahr 2024 wurden rund 2,36 Mio. Euro in Ausbildungsangebote investiert. Die Hauptgründe für die Reduktion sind weniger Neueintritte, die sich vor allem im Bereich General Banking in den Stunden niederschlagen, insgesamt um 10 Prozentpunkte weniger Live-Schulungen, weniger Großveranstaltungen und Neukonzeption im Firmenkundenbereich. Fach- und Vertriebskarriere Mit der Konzeptionierung und Umsetzung (ab Mitte 2024) der Fachkarriere für Spezialist:innen in den zentralen Einheiten und der Vertriebskarriere in den Geschäftsbereichen ist ein Meilenstein in der Personalentwicklung gelungen. Auf Basis klar definierter Stellenbeschreibungen und Anforderungen für jede Rolle wurden Entwicklungskriterien definiert. Die Oberbank gibt ihren Mitarbeiter:innen das klare Leistungsversprechen schnell, individuell und qualitativ auf höchstem Niveau auszubilden. Somit ist es allen Mitarbeiter:innen möglich ihren eigenen Karriereweg zu gestalten. Mitarbeiterbeteiligung Die Mitarbeiter:innen am Erfolg teilhaben zu lassen ist eines der Arbeitgeberversprechen. Um diesem Versprechen nachzukommen, setzt man auf eine leistungsorientierte Bezahlung, eine jährliche Mitarbeiteraktion zur Beteiligung an Oberbank Aktien sowie eine eigene Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Neben der Mitarbeiteraktion, eines der ältesten Beteiligungsmodellen in Österreich, sind die Mitarbeiter:innen seit 2018 auch durch die Beteiligungsstiftung am Erfolg der Oberbank beteiligt. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wurde 2024 zum siebten Mal von der Oberbank dotiert. Wie im Vorjahr wurden rund 10,0 Mio. Euro in Form von eigenen Aktien an die Mitarbeiter:innen übertragen. 28 Konzernlagebericht Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen erhielten unabhängig von ihrer Funktion Aktien im Gegenwert von ca. 4.500 Euro., bei Teilzeitkräften wurde der Betrag entsprechend aliquotiert. Nachfolgeplanung und Führung Konsequente und wertschätzende Führung ist DER Bindungsfaktor für Mitarbeiter:innen und ein Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Daher werden Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen besetzt. 2024 konnten 93 % der zu vergebenen Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden. Auch die Vorstandsbestellungen der letzten Jahre erfolgten aus den eigenen Reihen. Dies sichert die Vision der Unabhängigkeit und das Geschäftsmodell der Oberbank ab. Durch die hohe Bedeutung der HR-Arbeit in der Strategie 2025 hat das jährliche Mitarbeitergespräch einen noch größeren Stellenwert erhalten. Das Führen mit Zielvereinbarungen (Management by Objectives; MbO) ist Ausdruck der Arbeits- /Führungskultur bzw. der Zielorientierung und wird von den Werten getragen. Das MBO-Gespräch hat den klaren Fokus auf Entwicklung, Führung und Zielvereinbarung. Die definierten Standards und geforderten Kompetenzen werden in der Oberbank-Führungskräfteakademie in Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School trainiert. Auch diese Akademie arbeitet im Blended-Learning-Format. Durch die Einbindung des Vorstandes und der Leitung der Abteilung Human Resources gelingt es den Teilnehmer:innen der Akademie die Werte und Erwartungen der Oberbank an ihre Führungskräfte transparent und klar zu transportieren. Gleichzeitig bekommt man so aber auch Rückmeldungen, welche Fragen die Führungskräfte bewegen. Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt Das 2019 gestartete Projekt „Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt“ hat die Geschlechterausgewogenheit in der Führung zum Ziel. Dieses Projekt unterstützt maßgeblich dabei, den anstehenden Generationenwechsel der Führungskräfte unternehmensintern zu bewältigen und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Durch konsequentes Arbeiten in den Bereichen internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement konnte 2024 die Frauenführungsquote weiter auf 28,51 % erhöht werden. Die Oberbank ist auf einem guten Weg, das langfristige Ziel, 40 % Frauenanteil in Führungspositionen, bis 2030 zu erreichen. Aktie Gesundheit Mens sana in corpore sano – ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, ein bekanntes Sprichwort, das der Oberbank sehr wichtig ist und seit 2010 mit dem Projekt „Aktie Gesundheit“ in die Tat umgesetzt wird. Dieses Projekt steht auf den drei Säulen Bewegung, Ernährung und mentale Fitness und wurde unter dem Aspekt Nachhaltigkeit grundlegend weiterentwickelt. Viele Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank-Ländern nehmen daran teil. Zusätzlich sind Gesundheitsbotschafter:innen in den Geschäftsbereichen und zentralen Abteilungen als Fahnenträger:innen tätig. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde die Oberbank erneut mit dem Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Die traditionell sehr hohe Gesundheitsquote lag 2024 bei 96,59 % (2023: 96,57 %). Seit Februar 2023 wird Mitarbeiter:innen in allen Ländern ein Employee Assistance Programm (EAP) angeboten, um psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung zu tragen. Mitarbeiter:innen können zu jeder Zeit eine anonyme und kostenfreie arbeitspsychologische Beratung im beruflichen und privaten Kontext in Anspruch nehmen. 29 Konzernlagebericht Personenrisiken managen Die maßgeblichen Personenrisiken (Personalverfügbarkeit, Arbeitsrecht und Beschäftigungspraxis, Mitarbeiterkonflikte, kriminelle & unbefugte Handlungen durch MitarbeiterInnen) werden systematisch beobachtet, erfasst und bewertet. Key Risk-Indikatoren ermöglichen ein Monitoring, um rechtzeitig Maßnahmen zu setzen und Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. Personalstand Oberbank AG Der durchschnittliche Personalstand im Oberbank Konzern (Angestellte, Vollzeitäquivalent, ohne Vorstände und Geschäftsführer) ist 2024 um 75 Vollzeitäquivalente auf 2.227 angestiegen. Der Anstieg erklärte sich durch die Korrektur der Personalstandsbetrachtung um 21 Entsandte in die IT sowie 1,5 Lehrlinge und die Aktivierung des Potenzials bei Teilzeitkräften während des Jahres. Zusätzlich konnten die offenen Stellen durch erfolgreiches Recruiting bis zum Jahresende deutlich reduziert werden und es fanden punktuell Investitionen statt. 30 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) Allgemeine Informationen Umweltinformationen Sozialinformationen Informationen zur Governance GRI-Index (branchenspezifische Indikatoren) TCFD-Index Prüfbericht 31 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Allgemeine Informationen 39 ESRS 2 Allgemeine Angaben 40 Grundlagen für die Erstellung 40 BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 40 Berichtsumfang/Konsolidierungskreis 40 Wertschöpfungskette 40 Transparenz 40 BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 40 Zeithorizonte 40 Schätzungen zur Wertschöpfungskette 41 Schätzungen und Ergebnisunsicherheit im eigenen Betrieb 41 Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen 41 Verweise außerhalb der nichtfinanziellen Erklärung 42 Governance 42 GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 42 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank 42 Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank 45 GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 48 Kommunikation Auswirkungen, Risiken und Chancen 49 GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 50 Vergütung des Vorstands 50 Vergütung des Aufsichtsrats 51 E1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 51 GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht 51 GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 53 Internes Kontrollsystem (IKS) 53 Risiken und Kontrollen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 53 Informationen an Vorstand und Aufsichtsrat 54 Strategie 54 SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 54 Nachhaltigkeit in der Gesamtbankstrategie 54 Geschäftsmodell: Märkte und Kundengruppen der Oberbank 55 Wichtigste Produkte und Dienstleistungen 56 Nachhaltigkeitsziele der Oberbank 63 Bewertung der wichtigsten Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen 65 Wertschöpfungskette der Oberbank 69 SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger 72 Einbindung der Stakeholder 72 Teilnahme an Brancheninitiativen 75 S1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger 76 32 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit S4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger 76 SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 77 Einfluss der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die Oberbank 77 Einleitung doppelte Wesentlichkeitsanalyse 77 Wesentliche positive und negative Auswirkungen sowie Risiken und Chancen 78 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 88 IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 88 Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb 89 Wesentlichkeitsanalyse Kreditportfolio 89 Wesentlichkeitsanalyse strategische Beteiligungen 91 Prozess zur Entscheidungsfindung und Einbindung von Stakeholdern 91 Zusammenfassung 91 E1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 92 E2 - Angabepflicht im Zusammenhang mit IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 92 E3 - Angabepflicht im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 93 E4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 93 E5 - Angabepflicht im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 95 G1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 96 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 96 Umweltinformationen 102 Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 102 Nachhaltigkeit gemäß Taxonomie 102 Verpflichtende Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie 103 Meldebogen 0. Zusammenfassung der von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs 105 Meldebogen 1.Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz) 106 Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx) 107 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (Umsatz) 108 Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (CapEx) 110 Meldebogen 3. GAR KPI stock (Umsatz) 112 Meldebogen 3. GAR KPI stock (CapEx) 113 33 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Meldebogen 4. GAR KPI flow (Umsatz) 114 Meldebogen 4. GAR KPI flow (CapEx) 115 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz stock) 116 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx stock) 117 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz flow) 118 Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx flow) 119 Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 120 ESRS E1 Klimawandel 121 Strategie 121 E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz 121 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 122 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 123 E1-2 — Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 123 E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien 126 Maßnahmenübersicht 127 Klimaschutz 127 Energie 128 Kennzahlen und Ziele 129 E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 129 Klimaschutz 130 Anpassung an den Klimawandel 132 Energie 132 E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix 133 Verringerung des Energieverbrauchs 133 E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen 134 Emissionen durch Mitarbeitermobilität (Scope 3.6 und 3.7) 137 Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15) 140 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme 145 Wesentlichkeitsanalyse 145 Konzepte, Maßnahmen, Ziele 146 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 146 Wesentlichkeitsanalyse 146 Konzepte, Maßnahmen, Ziele 147 Sozialinformationen 148 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens 148 Strategie 148 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 148 Wesentliche Auswirkungen 148 Wesentliche Risiken und Chancen 149 Betroffene Mitarbeiter:innen 149 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 150 34 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit S1-1 — Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 150 Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) AT und DE 153 Handbuch Mobile Working/Homeoffice 153 Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich 154 Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Deutschland 154 Richtlinie Vergütungspolicy 154 Richtlinie Vergütungspolicy für die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank 154 Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Mitarbeiterumfragen AT und DE 154 Sicherheitshandbuch 155 Richtlinie: Handbuch Chance 2030 155 Richtlinie: Diversitätspolicy/Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat 155 Richtlinie: Diversitätspolicy für Mitarbeiter:innen der Oberbank AG 155 Richtlinie Verhaltenskodex „Code of Conduct“ 155 Handbuch E-Learning 156 Leitfaden Sexuelle Belästigung 156 Onepager Sexuelle Belästigung 156 Charta der Vielfalt 156 Recruiting Policy 156 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte 157 S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen 160 S1-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 162 Kanäle zur Äußerung von Bedenken sowie deren Wirksamkeit 162 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen / Abhilfemaßnahmen 163 Bekanntheit der Strukturen sowie Vertrauen in die Strukturen 164 S1-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 164 Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen 164 Interessenausgleich 165 Maßnahmenübersicht 165 Kennzahlen und Ziele 176 S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 176 Ziele in der Oberbank 177 Sichere Beschäftigung 179 Arbeitszeit 179 Angemessene Entlohnung 179 Sozialer Dialog 180 Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung 180 35 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften 180 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 180 Gesundheitsschutz und Sicherheit 181 Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit 181 Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 181 Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen 182 Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz 182 Vielfalt 182 Datenschutz und Informationssicherheit 182 S1-6 — Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens 182 Beschäftigungsverhältnisse 183 S1-7 — Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 184 S1-8 — Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 184 S1-9 — Diversitätskennzahlen 185 Diversität in den obersten Führungsebenen 185 Diversität der Mitarbeiter:innen 186 S1-10 — Angemessene Entlohnung 186 S1-11 — Soziale Absicherung 186 Sozialleistungen für die Mitarbeiter:innen 187 S1-12 — Menschen mit Behinderungen 187 S1-13 — Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 187 Nachhaltigkeitsweiterbildung für alle Oberbank Mitarbeiter:innen 187 Wertpapierberater:innen 187 Firmenkundenberater:innen 188 General Banker:innen 188 Datenschutz und Informationssicherheit 189 Weitere Informationen zu Ausbildungen und Schulungen 189 S1-14 — Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 191 S1-15 — Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 191 Familienkarenz 192 Arbeitsfreistellung für pflegende Angehörige 192 S1-16 — Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 193 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 193 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlen Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer:innen 193 Weitere Informationen zum Verdienstgefälle in der Oberbank Österreich 193 S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 195 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 196 Wesentlichkeitsanalyse 196 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 196 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen 196 Konzepte, Maßnahmen, Ziele 196 ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 197 36 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Strategie 197 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 197 Wesentliche Auswirkungen 197 Wesentliche Risiken und Chancen 198 Betroffene Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 198 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 200 S4-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 200 Handbuch Datenschutz 202 Arbeitsanweisung Datenschutz-Grundverordnung 202 Arbeitsanweisung für Umgang mit Bewerberdaten und Mitarbeiterdaten – EU- Datenschutz-Grundverordnung 202 Arbeitsanweisung für Meldung von Datenpannen (Data Breach Notification) 202 Informationssicherheitsrichtlinie 202 Cloud Compliance Strategy 203 Richtlinie Informationsklassifizierung 203 Richtlinie Auslagern (Outsourcing) von Bankdienstleistungen: Risk Policy 203 Arbeitsanweisung Outsourcing 203 Richtlinie IT Risikomanagement 203 Strategie: Oberbank IT-Strategie 204 Handbuch Verkauf 2025 - Betreuungskonzept & Verkaufsgespräche 204 Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen 204 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte 204 S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen 206 Privatkund:innen 208 Firmenkunden 209 Wertpapierkund:innen 210 Verantwortung für die Einbindung der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept 211 Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Kund:innen 211 S4-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können 212 Ombudsstelle 212 Außergerichtliche Streitschlichtungseinrichtung 212 Beschwerdebearbeitung und -abwicklung 213 Whistleblowing-Plattform 214 Verfolgung und Überwachung von Beschwerden sowie Wirksamkeit der Kanäle 214 Abhilfemaßnahmen 215 S4-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 215 Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen 215 Abhilfemaßnahmen und Interessenausgleich 216 Schwerwiegende Probleme und Vorfälle bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz 216 Maßnahmen in der Oberbank 217 37 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Kennzahlen und Ziele 230 Kennzahlen 230 Privatkund:innen 230 Firmenkunden 232 S4-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 232 Ziele in der Oberbank 233 Datenschutz und Informationssicherheit 234 Meinungsfreiheit 236 Zugang zu (hochwertigen) Informationen 236 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen 236 Verantwortliche Vermarktungspraktiken 237 Informationen zur Governance 238 ESRS G1 Unternehmenspolitik 238 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 238 Konzepte im Bereich Governance 238 G1-1 — Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur 240 Unternehmenskultur 240 Schutz von Hinweisgeber:innen 243 Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen 244 Sponsoring 245 G1-2 — Management der Beziehungen zu Lieferanten 247 Ansatz Lieferantenmanagement unter Berücksichtigung der Risiken 247 Konzepte Lieferantenmanagement 248 G1-3 — Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 248 Konzepte zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung einschließlich Schulungen 248 Trennung Untersuchungsausschuss und involvierte Managementkette 249 Antikorruptionsmanagement und Prävention von Bestechung 249 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden 249 Schulungen 249 Zertifizierungen 251 Maßnahmen im Bereich Governance 251 Unternehmenskultur 252 Lieferantenmanagement 256 Schutz von Hinweisgeber:innen 258 Korruption und Bestechung 258 Sponsoring 259 Kennzahlen und Ziele 260 G1-4 — Korruptions- oder Bestechungsfälle 260 Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle 260 Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 260 Monitoring der Nutzung des Code of Conduct 260 38 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Inhaltsverzeichnis Nachhaltigkeit Steueraufwand 260 Sponsoring 262 Ziele im Bereich Governance 263 Unternehmenskultur 263 Schutz von Hinweisgeber:innen 264 Management der Beziehungen zu Lieferanten 264 Korruption und Bestechung, Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung 264 Sponsoring 264 GRI-Index (branchenspezifische Indikatoren) 266 TCFD-Disclosure-Index 269 Prüfbericht 273 39 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung informiert über die konzernweiten Nachhaltigkeitsagenden und -aktivitäten der Oberbank für das Geschäftsjahr 2024 (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024). Hiermit entspricht die Oberbank den Anforderungen gemäß §§ 243b und 267a UGB (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz; NaDiVeG) sowie den Anforderungen gemäß Art. 8 Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und erstattet Bericht über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Zudem entspricht die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung den European Sustainability Reporting Standards (ESRS; Verordnung (EU) 2023/2772), um die künftigen Anforderungen zu erfüllen, die aus der Umsetzung der Corporate Sustainability Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) im österreichischen Nachhaltigkeits- berichterstattungsgesetz (NaBeG) entstehen werden. Inhaltlich berichtet die Oberbank über ihre Nachhaltigkeitsorganisation, die Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die jeweiligen Konzepte, Maßnahmen, Parameter und Ziele der wesentlichen Themen. Die veröffentlichten Kennzahlen beziehen sich auf den gesamten Oberbank Konzern. Sollte die Kennzahlenbasis in Einzelfällen abweichen, wird an Ort und Stelle in der Erklärung darauf hingewiesen. Erklärungsadressat:innen und -frequenz Die Oberbank adressiert mit der vorliegenden konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sämtliche ihrer Stakeholder. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird einmal jährlich publiziert. Für das Jahr 2024 erfolgte die Veröffentlichung am 2. April 2025. Die letzte – dieser Erklärung vorausgegangene – Veröffentlichung erfolgte am 3. April 2024. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024 wurde von Deloitte einer unabhängigen Prüfung unterzogen. 40 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESRS 2 Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Berichtsumfang/Konsolidierungskreis Die nichtfinanzielle Erklärung für das Jahr 2024 wird auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis stimmt mit jenem des Konzernabschlusses überein. Eine Auflistung der umfassten Unternehmen siehe im Konzernabschluss > Unternehmen des Konsolidierungskreises, Seite 376. Wertschöpfungskette Die nichtfinanzielle Erklärung deckt den Oberbank Konzern ab und analysiert Aspekte der vorgelagerten (Energieeinkauf, Lieferantenmanagement, Mitarbeitermobilität) und nachgelagerten (Kreditportfolio, wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank) Wertschöpfungskette. In der Wesentlichkeitsanalyse wurden sowohl die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette als auch der eigene Betrieb der Oberbank bewertet. Detaillierte Informationen zur Wertschöpfungskette finden sich im Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Wertschöpfungskette, Seite 69. Transparenz Die Geschäftspolitik der Oberbank basiert u.a. auf dem Grundsatz der Transparenz. Aus diesem Grund wurde von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, von der Offenlegung auszuschließen, in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung kein Gebrauch gemacht. BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen Zeithorizonte Die Zeithorizonte für die Berichterstattung stimmen mit den Vorgaben der ESRS überein. Die Oberbank legt daher folgende Zeitabstände für die Berichterstattung fest: • für den kurzfristigen Zeithorizont: Berichtszeitraum, somit ein Jahr • für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren • für den langfristigen Zeithorizont: mehr als 5 Jahre Zeithorizonte der Strategie: Die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie hatte zur Folge, dass der Zielhorizont der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2020 von 2022 auf 2025 verlängert wurde. Die Nachhaltigkeitsziele der Oberbank wurden entsprechend angepasst. Details zur Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank können im Kapitel ESRS S 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Seite 54, nachgelesen werden. 41 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Schätzungen zur Wertschöpfungskette Bei der Berechnung der finanzierten Emissionen wurden Sektordurchschnittsdaten verwendet. Genauere Informationen zur Berechnung und den verwendeten Datenquellen und Datenqualität finden sich im Kapitel ESRS E1 > Finanzierte Emissionen und PCAF, Seite 140. Auch die Berechnung der durch das Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter:innen verursachten Emissionen (siehe dazu Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen > Emissionen durch Mitarbeitermobilität (Scope 3.6 und 3.7), Seite 137) basiert sowohl auf externen Emissionsfaktoren als auch auf Hochrechnungen zur Gesamtmitarbeiterzahl im Konzern, weshalb Ergebnisunsicherheiten bzw. -ungenauigkeiten nicht auszuschließen sind. Für die Analyse der wesentlichen Themen im Kreditportfolio wurden das UNEP FI Impact Tool und Climcycle verwendet, welche Sektor- und Regionsdurchschnittsdaten heranziehen, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen von bestimmten Sektoren analysieren zu können (genauere Informationen zur Analyse mittels diesen Tools siehe im Kapitel ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens, Seite 88). Schätzungen und Ergebnisunsicherheit im eigenen Betrieb Messunsicherheiten sind bei der Berichterstattung für die Bank weder im Falle von Mitarbeiterdaten noch bei Finanzdaten oder Zahlen zu Vorfällen wesentlich. Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen im eigenen Betrieb werden die vorhandenen Energierechnungen und Aufzeichnungen über Kilometerstände des Fuhrparks verwendet. Aufgrund fehlender Daten müssen teilweise Annahmen z.B. zu den genutzten Energieträgern getroffen werden, welche im Kapitel ESRS E1 > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3, Seite 135, genauer beschrieben werden. Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen In der letztjährigen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2023 wurde nach Durchführung der ersten doppelten Wesentlichkeitsanalyse bereits die Berichtsstruktur gemäß den Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umgestellt. Zusätzlich zu den GRI-Kennzahlen wurden, wo dies möglich ist, auch erste Kennzahlen entsprechend den ESRS ergänzt. Im vorliegenden Bericht über das Jahr 2024 erfolgen weitere Änderungen und Ergänzungen für die Vollanwendung der ESRS (exklusive jenen Angaben, bei denen ein Phase-in zulässig ist). Dafür werden auch die Kennzahlen auf ESRS umgestellt. Hintergrund für die Anpassung der Berichtsinhalte an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgeschriebene Berichtspflicht der Oberbank für das Geschäftsjahr 2024. Aufgrund der fehlenden nationalen Umsetzung der CSRD in Österreich ist die Berichterstattung nach ESRS für die Oberbank bis dato jedoch freiwillig. Die Struktur wurde für das aktuelle Berichtsjahr dahingehend verändert, dass die Themen aus dem Bankgeschäft, wie Produkte, Kreditportfolio und die wesentlichen strategischen Beteiligungen in die Themenstandards integriert wurden, um direkt dort die Auswirkungen, Risiken und Chancen im jeweiligen 42 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Thema sowie ergriffene und geplante Maßnahmen, z.B. durch die Einführung bestimmter nachhaltiger Produkte, zu beschreiben. Bei den Offenlegungen zum Gender-Pay-Gap (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-16 Vergütungskennzahlen, Seite 193) werden zusätzlich zu den nach ESRS geforderten Datenpunkten auch die Berechnungen nach den Bestimmungen der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV, offengelegt. Aufgrund der Verzögerung der Veröffentlichung von ESRS-Sektorstandards für Finanzunternehmen, hat die Oberbank entschieden, weiterhin den GRI Branchenstandard für die Finanzbranche zusätzlich heranzuziehen (GRI G4: Financial Services Sector Supplement) und diese Informationen aufzunehmen – siehe GRI Index, Seite 266. Die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) werden von der Oberbank weiterhin umgesetzt – siehe TCFD Disclosure Index, Seite 269. Zusätzlich wurde die Übereinstimmung der Berichtsinhalte mit dem SASB Commercial Banks Sustainability Accounting Standard (Version Dez. 2023) überprüft. Verweise außerhalb der nichtfinanziellen Erklärung Kapitel in der nichtfinanziellen Erklärung Verweis BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung Verweis auf Konzernabschluss IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Verweis auf Risikobericht Governance GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Die Führungsstruktur hat einen großen Einfluss auf Nachhaltigkeitsstrategie und -organisation. Die Einbettung und Unterstützung von ESG-Agenden (Environmental, Social, Governance) im oberen Management sowie in allen Bereichen der Organisation tragen zu einer erfolgreichen Umsetzung der Ziele und der Weiterentwicklung einer ambitionierten Strategie bei. Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank Anzahl der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens geschäftsführende Mitglieder (Anzahl Vorstandsmitglieder): fünf nicht geschäftsführende Mitglieder (Anzahl Aufsichtsräte): 15 Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften im Aufsichtsrat: fünf vom Betriebsrat entsandte Arbeitnehmervertreter:innen Bezüglich weiterer Vertretung von Arbeitnehmer:innen siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160. 43 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Diversität der Kontrollorgane Das Streben nach Diversität betrifft alle Mitarbeiter:innen der Oberbank und somit auch die Kontrollorgane. Die Geschlechtervielfalt sowie die Altersverteilung werden in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt. Geschlechtervielfalt der Organe 2024 2023 2022 Vorstand 66,67 % 33,33 % 0,00 % Aufsichtsrat gesamt 87,50 % 66,67 % 66,67 % Aufsichtsrat (Kapitalvertreter:innen) 66,67 % 42,86 % 42,86 % Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) 150,00 % 150,00 % 150,00 % Gesamt (Vorstand und Aufsichtsrat) 81,82 % 58,33 % 46,15 % Anmerkung zur Tabelle: Geschlechtervielfalt wird berechnet als Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern. Altersverteilung der Organe Anteil bis inkl. 30 Jahre Anteil von 31 bis 50 Jahren Anteil ab 51 Jahren 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Vorstand 0,00 % 0,00 % 0,00 % 60,00 % 50,00 % 25,00 % 40,00 % 50,00 % 75,00 % Aufsichtsrat gesamt 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20,00 % 26,67 % 33,33 % 80,00 % 73,33 % 66,67 % Aufsichtsrat (Kapitalvertreter:innen) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20,00 % 30,00 % 40,00 % 80,00 % 70,00 % 60,00 % Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20,00 % 20,00 % 20,00 % 80,00 % 80,00 % 80,00 % Gesamt (Vorstand und Aufsichtsrat) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30,00 % 31,58 % 31,58 % 70,00 % 68,42 % 68,42 % Eine nähere Beschreibung findet sich im Corporate Governance Bericht > Diversität. Unabhängige Gremienmitglieder Alle, der von der Hauptversammlung gewählten, Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter:innen) sind gemäß den in Entsprechung der C-Regel 53 des ÖCGK (Österreichischer Corporate Governance Kodex) vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern als unabhängig zu qualifizieren. Insgesamt (inklusive Belegschaftsvertreter:innen) sind daher 66,67 % der Gremienmitglieder unabhängig. Vorstand Der Vorstand treibt Nachhaltigkeitsthemen proaktiv voran und trifft die wesentlichen Entscheidungen. Die fünf Vorstände sind Teil des Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 45) und somit laufend in das Monitoring von Maßnahmen und die Definition neuer Zielsetzungen eingebunden. Zusätzlich werden im Zuge eines Jour fixe der Gruppenleitung der ESG Unit mit den Vorständen regelmäßig aktuelle Themen besprochen. 44 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein. Als Kontroll- und Überwachungsorgan überwacht er die Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenden durch den Vorstand, genehmigt die wesentlichen Entscheidungen und steht beratend zur Seite. Neben dem Aufsichtsrat beschäftigen sich mittlerweile vier Ausschüsse des Aufsichtsrats mit unterschiedlichen Aspekten und Fragestellungen rund um die Nachhaltigkeit: • Prüfungsausschuss: Prüfung des Lageberichts (Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Lageberichts) • Risikoausschuss: Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken und damit u.a. Nachhaltigkeitsrisiken • Vergütungsausschuss: Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen • Nachhaltigkeitsausschuss: Überwachung der Umsetzung und der laufenden Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Sämtliche Ausschüsse erstatten dem Gesamtaufsichtsrat Bericht. Zudem wird der Aufsichtsrat laufend über aktuelle Themen im Bereich ESG informiert. Ihm obliegt auch die Abnahme des (Konzern-)Lageberichts inkl. der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bevor dieser veröffentlicht wird. Nominierung und Auswahl von Vorstand und Aufsichtsrat Wie im Basel-III-Offenlegungsbericht beschrieben, bestehen Kriterien für Nominierung und Auswahl von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Nominierungsausschuss hat für Vertriebsvorständ:innen und Marktfolgevorständ:innen eigene Bewerberprofile erarbeitet, in denen die notwendige Fachkompetenz und die Anforderungen an die Führungsqualität festgeschrieben werden. Ebenso wurde ein Bewerberprofil für Aufsichtsratsmitglieder erarbeitet. Außerdem wurde eine Richtlinie für die Vorgangsweise bei der Nach- oder Neubesetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten beschlossen. In seiner tourlichen Sitzung im März evaluiert der Nominierungsausschuss die vorhandenen Aufgabenbeschreibungen und Bewerberprofile sowie die Richtlinie für die Nach- oder Neubesetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten und setzt sich mit dem Prozess und den Zielen der strategischen Nachfolgeplanung auseinander. Außerdem nimmt er in derselben Sitzung eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftsleiter:innen als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit vor. Letzteres basiert insb. auf Grundlage eines Selbsteinschätzungs-Fragebogen, der jährlich neu eingeholt wird. In diesem Fragebogen müssen die Leitungsorgane ihre Kenntnisse insb. zu Regulatorik und Bank-relevanten Themen sowie auch zum Risikomanagement inkl. ESG-Risiken angeben. Dadurch wird die Expertise im Banken-Sektor sichergestellt. Sollten Mängel festgestellt werden, wird diesen durch spezifische Schulungen begegnet. 45 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Unternehmenspolitik Rolle der Organe in Bezug auf Unternehmensführung Die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung lassen sich wie folgt beschreiben: • Vorstand: klare Vorgaben und Weiterentwicklung der Unternehmenswerte, Freigabe von unternehmensinternen Regelwerken mit ESG-Bezug (insb. auch Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner sowie Code of Conduct für Mitarbeiter:innen), Unterstützung der Strategiekommunikation, Berichterstattung an den Aufsichtsrat zu Bekämpfung von Korruption und Bestechung • Aufsichtsrat: Betreffend die Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstandes erhält der Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse regelmäßig alle relevanten Informationen und Berichte (bspw. Antikorruptionsbericht). Fachwissen der Organe zu Unternehmensführung Der Vorstand ist laufend in die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur eingebunden und gibt auch den Code of Conduct für Mitarbeiter:innen frei. Zu Korruption und Bestechung existieren diverse Schulungen (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung, Seite 248). Der Aufsichtsrat ist im Zuge seiner Kontrolltätigkeit des Vorstandes in die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur miteinbezogen und hat wesentliche Entscheidungen abzusegnen. Er setzt sich aus erfahrenen Mitgliedern mit vielfältiger Expertise und führender Verantwortung in unterschiedlichen Unternehmen zusammen. Die Kenntnisse bzw. das Fachwissen der Aufsichtsratsmitglieder, etwa im Zusammenhang mit Bekämpfung von Korruption, werden im Zuge des Selbsteinschätzungs-Fragebogens jährlich abgefragt (siehe dazu auch ESRS 2 > Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank > Seite 44). Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank In der Oberbank wurde 2019 eine Nachhaltigkeitsorganisation (mit Nachhaltigkeitsbeauftragten in allen Abteilungen der Zentrale) etabliert. Das Thema Nachhaltigkeit wurde so in unterschiedlichen Abteilungen verankert. Den wachsenden regulatorischen Anforderungen, der erhöhten Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und dem Interesse der (potenziellen) Mitarbeiter:innen an der Nachhaltigkeitsstrategie begegnet die Oberbank mit einer breit aufgestellten Nachhaltigkeitsorganisation. Die nachfolgend beschriebenen Organe und organisatorischen Einheiten befassen sich mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und der Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in verschiedenen Ebenen. Die Zuständigkeiten werden in der internen Richtlinie “Nachhaltigkeit in der Oberbank” beschrieben. 46 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Kontrolle Aufsichtsrat Oberbank AG Vorstand Gesamtvorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Florian Hagenauer, MBA Martin Seiter, MBA Mag.a Romana Thiem Mag.a Isabella Lehner, MBA im Vorstand zuständig für Nachhaltigkeit Strategie und Steuerung ESG Unit Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit Drehscheibe für Nachhaltigkeitsagenden Gesamtvorstand & Abteilungsleitungen Umsetzung Mitarbeiter:innen der ESG Unit Nachhaltigkeitsbeauftragte der zentralen Abteilungen alle Mitarbeiter:innen im Zuge von Projektarbeit und Ideenfindung Vorstand und Aufsichtsrat Zur Rolle des Vorstands und Aufsichtsrats siehe das Kapitel ESRS 2 > Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank, Seite 42. Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit Der Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit besteht aus Gesamtvorstand, Abteilungsleitungen und Gruppenleiter:in der ESG Unit der Oberbank und tritt alle ein bis zwei Monate zusammen. Er stellt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sicher und genehmigt neue Maßnahmen. Darüber hinaus überwacht der Lenkungsausschuss die Erreichung der Ziele, beschließt strategische Schwerpunkte und genehmigt Mitgliedschaften in relevanten Brancheninitiativen. Neue Mitgliedschaften werden nur dann eingegangen, wenn diese der Zielerreichung und/oder Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank dienen. Der Lenkungsausschuss ist auch für Fortschrittsberichte zur Umsetzung der im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Projekte und Maßnahmen sowie für die Genehmigung von neuen Maßnahmen sowie Zielabweichungsanalysen und gegebenenfalls Maßnahmenanpassungen zuständig. Darüber hinaus wurde ein ein- bis zweimonatlicher Nachhaltigkeits-Jour fixe mit ausgewählten Vorstandsmitgliedern als Arbeitstermin eingerichtet, um über den Lenkungsausschuss (Entscheidungsgremium) hinaus Raum für Austausch und Diskussion aktueller Nachhaltigkeitsthemen zu geben. ESG Unit Um alle Maßnahmen im Nachhaltigkeitsmanagement effizienter zu bündeln und zu monitoren, wurde mit 1.1.2022 in der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT die Gruppe ESG Unit angesiedelt. Die/Der Gruppenleiter:in der ESG Unit fungiert als Nachhaltigkeitsmanager:in der Oberbank. Sie/Er trägt somit die Hauptverantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank und die daraus abzuleitenden Umsetzungsaktivitäten. Die ESG Unit ist die zentrale Anlaufstelle für alle Abteilungen zum Thema Nachhaltigkeit und übernimmt die Projektleitung und Koordination der unterschiedlichen 47 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Nachhaltigkeitsprojekte. Der ESG Unit obliegt auch die zentrale Verantwortung für die unterschiedlichen Berichte und Veröffentlichungen zum Thema Nachhaltigkeit. Darüber hinaus stellt die ESG Unit bzw. die/der Nachhaltigkeitsmanager:in der Oberbank durch regelmäßige Treffen mit unterschiedlichen Zielgruppen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank sicher. Die ESG Unit ist deshalb für die Organisation und Durchführung der Nachhaltigkeits-Jour fixes mit den Nachhaltigkeitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen, des Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeits-Jour fixes mit ausgewählten Vorstandsmitgliedern verantwortlich. Nachhaltigkeitsbeauftragte der einzelnen Abteilungen Um die Umsetzung und laufende Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsagenden in der gesamten Organisation zu ermöglichen, wurde pro Abteilung mindestens ein:e Nachhaltigkeitsbeauftrage:r nominiert. Diese Personen sind erste Ansprechpartner:innen für alle Nachhaltigkeitsagenden in der eigenen Abteilung und stellen die Umsetzung aller relevanten Maßnahmen in ihrer Abteilung sicher. Das Aufzeigen und Entwickeln neuer Themen und Maßnahmen gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie das anschließende Reporting des aktuellen Umsetzungsstands an die/den Nachhaltigkeitsbeauftragte:n der Oberbank und die Mitarbeit im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus nehmen die Nachhaltigkeitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen an den monatlichen Nachhaltigkeits-Jour-fixes teil, die von der ESG Unit organisiert werden. Eine Zusammenfassung der Informationen und Berichte an den Vorstand und den Aufsichtsrat ist im Kapitel ESRS 2 > GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, Seite 48, zu finden. Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM): Steuerung von Green Bonds und künftig Sustainable Bonds Das APM ist u.a. für die Verwaltung der Erlöse aus nachhaltigen Anleihen zuständig. Die Leitung des Termins hat der Risikovorstand inne; darüber hinaus sind die zuständigen Abteilungsleiter:innen der Oberbank anwesend. Entscheidungen über Änderungen von Frameworks werden im Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit getroffen, Änderungen sind nur in Ausnahmefällen der Fall. Die Zuständigkeiten für die Prüfung und die Allokation nachhaltiger Finanzierungen sind wie folgt: • Projektprüfung und -klassifizierung: Nachhaltige Kredite werden gemäß der Definition von nachhaltigen Krediten von der Fachabteilung Corporate International Finance identifiziert. • Projektallokation: Die Abteilung Treasury ist (seit September 2024) für die Zuteilung der Projekte zu den verschiedenen Frameworks zuständig. • Identifikation und Management potenzieller ESG-Risiken nachhaltiger Kredite: Bankberater:innen für direkten Kundenkontakt und Informationsmanagement, Abteilung Kreditmanagement (KRM) in Zusammenarbeit mit den anderen internen Abteilungen für die Weiterentwicklung der ESG- Risikobewertung • Monitoring der Verteilung der Nettoerlöse aus nachhaltigen Anleihen: APM Bei der Identifizierung von Green und Sustainable Loans und deren nichtfinanziellen Auswirkungen behält sich die Oberbank vor, auch externe Berater:innen und deren Datenquellen hinzuzuziehen. 48 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der zuständigen Personen/Organe Bei den Mitgliedern der einzelnen Abteilungen, die mit Nachhaltigkeitsthemen betraut sind, wird ein Basiswissen zum Thema Nachhaltigkeit vorausgesetzt. Zudem werden laufend Fortbildungen für die Weiterentwicklung des Fachwissens, wie z.B. in den Bereichen Regulatorik, Nachhaltigkeits- berichterstattung, Nachhaltigkeitsorganisation und Greenwashing, angeboten. Das Fachwissen der Vorständ:innen im Nachhaltigkeitsbereich, welches durch zahlreiche Schulungen und laufende Informationen zu aktuellen Entwicklungen ausgebaut wird, ist die wesentliche Basis für die Beurteilung der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Oberbank. Im Aufsichtsrat verfügen insb. die Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses über spezifisches Fachwissen im Themenbereich Nachhaltigkeit, das sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten erworben haben und entsprechend in die Sitzungen einbringen. Für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht ein umfassendes Schulungskonzept, welches anlassbezogen auch ESG-Themen zur Stärkung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Vorständ:innen und Aufsichtsrät:innen beinhaltet. Zudem werden Kenntnisse bezüglich das Risikomanagement inkl. ESG-Risiken und Risikofaktoren bei der Beurteilung der kollektiven Eignung angemessen berücksichtigt. Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77) wurden jene Bereiche, in denen die Oberbank positive und negative Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft verursacht, also die wesentlichen Themen der Oberbank, identifiziert. Im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die Wesentlichkeitsanalyse jährlich aktualisiert werden, damit die Oberbank ihren Fokus stets auf aktuelle wesentliche Themen legen kann. Die jeweilig zuständigen Fachabteilungen analysieren die Inhalte ihrer Fachbereiche und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ab. Die Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken im Kreditportfolio sind wichtige Bestandteile von Nachhaltigkeitsstrategie und -management der Oberbank und wirken auf sämtliche Geschäftsbereiche der Oberbank ein. Einbindung der Organe bei der Festlegung von Zielen Der Vorstand ist im Strategieprozess und somit bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele stark eingebunden. Die Ergebnisse der Strategiearbeit werden dem Aufsichtsrat präsentiert, welche sie in seiner Sitzung beschließt. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen aus der Wesentlichkeitsanalyse wurden bisher nicht im Detail bei der Zielsetzung berücksichtigt. Die Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele erfolgt, wie bei den einzelnen Gremien beschrieben, durch den Lenkungsausschuss und den Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrates. GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat werden, wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben, regelmäßig über Nachhaltigkeitsthemen informiert. 49 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Der Vorstand erhält von der Gruppenleitung der ESG Unit und den Abteilungsleiter:innen in verschiedensten Besprechungsformaten (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 45), v.a. aber im Lenkungsausschuss, in regelmäßigen Jour fixes und anlassbezogen, Informationen zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sowie über die laufenden Themen, Ergebnisse und die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele. Der Aufsichtsrat sowie dessen mit Nachhaltigkeitsthemen befassten Ausschüsse (siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Oberbank, Seite 42) nehmen bei der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung eine wesentliche Rolle ein: • Die Ausschüsse erhalten regelmäßige Berichte, um ihre jeweiligen Überwachungstätigkeiten ordnungsgemäß ausüben zu können. Bei den meisten Inhalten (abgesehen von Themen betreffend die Vergütung) erfolgt die Präsentation in den Ausschüssen durch den Vorstand. Anlassbezogen und je nach Themengebiet werden weitere Personen hinzugezogen. • Der Aufsichtsrat selbst wird in jeder Sitzung durch den Vorstand über aktuelle Themen im Bereich ESG (Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele inkl. Fortschritte) informiert. Diese Themen werden im Gremium diskutiert und entsprechende Beschlüsse werden gefasst. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird vom Aufsichtsrat geprüft. • Auch die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und somit eine Zusammenfassung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Oberbank bzw. wichtige Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden dem Aufsichtsrat, insb. dem Nachhaltigkeitsausschuss, mindestens einmal jährlich durch den Vorstand bzw. die Gruppenleitung der ESG Unit präsentiert und mit ihm diskutiert. Bezüglich der Einbettung der wesentlichen Themen in die Strategie der Bank siehe das Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Seite 54. Wichtige identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in die Entscheidungen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen; insb. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagement und bei Einzelkreditentscheidungen berücksichtigt (siehe Kapitel ESRS G1 > ESG-Soft Facts im Kundenrating und Kreditprozess, Seite 253). Fokusthemen zur Reduktion von negativen Auswirkungen und Risiken, zu denen die Oberbank weitere Maßnahmen entwickelt, wie etwa die Dekarbonisierung, werden im Detail mit dem Vorstand abgestimmt. Auch zu positiven Auswirkungen und Chancen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Vorstand, wie beispielsweise bei der Vergabe des Nachhaltigkeitspreises FERONIA oder den Chancen aus der Nachhaltigkeit in der Erarbeitung der Unternehmensstrategie. Alle Nachhaltigkeitsthemen werden einer Priorisierung, welche auch dem Aufsichtsrat mitgeteilt wird, unterzogen, um die vorhandenen Ressourcen den wesentlichsten Themen zuzuordnen. Kommunikation Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Themen und deren Begründung durch Auswirkungen, Risiken und Chancen werden vom Vorstand freigegeben und dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus liegt ein Fokus auf den im folgenden Abschnitt genannten kritischen Angelegenheiten, die sich aus wesentlichen Themen ergeben. 50 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen An Vorstand und Aufsichtsrat berichtete kritische Angelegenheiten Bezüglich Compliance und Datenschutz wird die Anzahl der diesbezüglichen Vorfälle in den folgenden Kapiteln berichtet: Zu Korruption und Bestechung siehe Kapitel ESRS G1 > G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung, Seite 260. Die Anfragen und Beschwerden bezüglich Datenschutz finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen > Datenschutzanfragen und - verletzungen, Seite 216. Über diese Themen wird der Vorstand regelmäßig informiert. Dem Aufsichtsrat wird zu Antikorruption ein jährlicher Bericht nach der Regel 18a des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgelegt. Für den Fall etwaiger „Data Breaches“ oder wesentlicher Rechtsfälle aus dem Titel DSGVO wird der Aufsichtsrat zu informieren sein, doch ist dies in der Vergangenheit mangels Anwendungsfällen nicht passiert. Zusätzlich definiert die Oberbank mögliche kritische Angelegenheiten in weiteren Beschwerden und Whistleblowing. Dem Vorstand wird über Beschwerden anlassbezogen sowie in einem jährlichen Vorstandsbericht berichtet. Über materielle Schadensfälle wird darüber hinaus der Aufsichtsrat informiert. Von der Abteilung Interne Revision können kritische Angelegenheiten identifiziert werden, die gemäß § 42 (3) Bankwesengesetz an den Gesamtvorstand und die/den Vorsitzende:n des Aufsichtsrats berichtet werden. Des Weiteren ist auch Feedback aus anderen Bereichen höchst relevant. Daraus könnten kritische Punkte wie z.B. die Aufsicht – hier sind Staatskommissär:innen bei Aufsichtsratssitzungen anwesend – abgeleitet werden. Wesentliche aufsichtsrechtliche Entscheidungen werden dem Gesamtaufsichtsrat übermittelt. Außerdem werden dem Aufsichtsrat Berichte der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers vorgelegt. Themen, die mit dem Vorstand abgestimmt, nicht aber regelmäßig dem Aufsichtsrat vorgelegt werden, sind Kundenfeedback, Mitarbeiterzufriedenheit und Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiter:innen. GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2010 alle Angelegenheiten der Vorstandsvergütung dem Vergütungsausschuss übertragen. Das Vergütungssystem der Oberbank wurde vom Vergütungsausschuss so gestaltet, dass es sich entsprechend der in § 39b BWG und der in dazugehöriger Anlage vorgegebenen Proportionalitätsprüfung an Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität bzw. an der Risikogeneigtheit des Geschäftsmodells orientiert und darüber hinaus gewährleistet, dass die Vorstandsmitglieder eine – ihren Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen angemessene – Entlohnung erhalten. 51 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Details zur variablen Vergütung des Vorstands Vorgesehen ist ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen, wobei sich die variablen Bezüge an einem Richtwert von maximal bis 40,00 % des Grundgehalts (Fixgehalt ohne Sachbezüge) orientieren. Das fixe Basisgehalt nimmt Bedacht auf die jeweiligen Aufgabengebiete. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Gemessen wird dieser Unternehmenserfolg am Erreichen mittel- bis langfristiger strategischer Zielsetzungen. Um nachhaltiges Wirtschaften sowohl innerhalb der Oberbank als auch gegenüber den Kund:innen sicherzustellen, wurden vom Vergütungsausschuss folgende nichtfinanzielle Kriterien zur Bemessung der nichtfinanziellen Ziele festgelegt, die zu 20,00 % in die Bemessung der variablen Vergütung einfließen: das Nachhaltigkeitsrating, das Volumen nachhaltiger Publikumsfonds, der CO2-Fußabdruck der Oberbank in Scope 1 und 2 je Mitarbeiter:in, das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen und der Digitalisierungsgrad. Weiters sind in den nichtfinanziellen Zielen die Fluktuationsrate der Mitarbeiter:innen und die Mitarbeiterzufriedenheit, gemessen mit dem Engagement-Index, enthalten. Vergütung des Aufsichtsrats Die Kapitalvertreter:innen bekommen für ihre Tätigkeit nur fixe Tantiemen. Es gibt keine variablen Vergütungsbestandteile, daher erfolgt keine Einbeziehung spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/ oder Auswirkungen. Die Festlegung der Höhe der Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder im Gesamtaufsichtsrat und in den Ausschüssen ist nach dem österreichischen Aktiengesetz der Hauptversammlung vorbehalten. E1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Wie oben beschrieben, werden klimabezogene Ziele aus der Strategie 2025 (CO2-Fußabdruck je Mitarbeiter:in) in die variable Vergütung des Vorstands einbezogen und fließen zu 20,00 % in die Bemessung der variablen Vergütung ein. Weitere Treibhausgas-Emissionsreduktionsziele sind nicht Teil der Vergütung. GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, an welchen Stellen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sich die Kernelemente der Sorgfaltspflicht – also die von der Oberbank implementierten Prozesse zur Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen (u.a. in der Wesentlichkeitsanalyse) und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen – befinden. 52 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Einbindung von Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • ESRS 2 > GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme • ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > GOV-2 Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger inklusive Unterkapitel • ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen inklusive Unterkapitel • ESRS E1 > E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel • ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens • ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen • ESRS S4 > S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen • ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen • ESRS G1 > G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur • ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten > Konzepte Lieferantenmanagement • ESRS G1 > Sponsoring > Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell inklusive Unterkapitel in den jeweiligen Themenstandards • ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen inklusive Unterkapitel Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz • ESRS E1 > E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien • ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen • ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen • ESRS G1 > Maßnahmen im Bereich Governance • ESRS G1 > Sponsoring > Maßnahmen Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation siehe dazu folgende Kapitel: • ESRS E1 > Kennzahlen und Ziele • ESRS S1 > Kennzahlen und Ziele • ESRS S4 > Kennzahlen und Ziele • ESRS G1 > Kennzahlen und Ziele • ESRS G1 > Sponsoring > Kennzahlen und Ziele 53 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Internes Kontrollsystem (IKS) Das IKS der Oberbank deckt die relevanten Bereiche und Aktivitäten der Bank mit allen wesentlichen internen und externen Vorgaben ab. Dies bedeutet, dass • Schwachstellen identifiziert und damit verbundene Risiken bewertet sind, • Kontrollen zur Minimierung bzw. Vermeidung der Risiken existieren, • deren Wirksamkeit durch regelmäßiges Überwachen gewährleistet wird und • somit ein ordnungsgemäßer Ablauf des Betriebsgeschehens sichergestellt wird. Das IKS umfasst auch Aspekte Nachhaltigkeitsberichterstattung , die in Folge genauer beschrieben werden. Das Management der Oberbank ist für die Implementierung eines angemessenen IKS im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung verantwortlich. Dieser Verantwortung wurde im dafür verfügbaren System der Oberbank Rechnung getragen und auch dort dokumentiert. Das System gibt eine strukturelle Übersicht über die identifizierten Risiken und die zur Deckung implementierten Kontrollen. Ein IKS ist wirksam, wenn Kontrollmaßnahmen auf Dauer zuverlässig funktionieren. Eine Überwachung ist daher unumgänglich. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit im IKS durch Wirk- samkeitsüberprüfungen. Zudem wird das IKS regelmäßig im Zuge von Revisionsprüfungen durch die Abteilung Interne Revision als 3rd Line of Defense geprüft. In der Oberbank werden die Risiken im Zuge der Prozessdokumentation durch die prozessverantwortliche Person identifiziert, bewertet und dokumentiert. Der Prozess inkl. der identifizierten Risiken wird im Anschluss jährlich der prozessverantwortlichen Person zur Überprüfung bzw. Aktualisierung vorgelegt. Risiken und Kontrollen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung In der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden zwei Risiken identifiziert und wie folgt behandelt: • Einerseits besteht das Risiko, dass in der Berichterstellung für die Oberbank wesentliche Themen übersehen werden und somit der Nachhaltigkeitsbericht unvollständig ist. Dieses Risiko wird durch die Kontrolle gedeckt, dass vor Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77). Dadurch wird sichergestellt, dass alle für die Oberbank wesentlichen Themen identifiziert und im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden und dadurch die Berichterstattung vollständig erfolgt. Eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sichert ab, dass die identifizierten Themen vollständig abgedeckt werden. Zudem wird die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung dem Prüfungsausschuss vorgelegt. • Andererseits besteht das Risiko, dass falsche Daten in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen und damit die Berichtsinhalte nicht korrekt sind. Zur Deckung dieses Risikos werden die Berichtsinhalte innerhalb der jeweils zuständigen Abteilung im Sinne des Vieraugenprinzips kontrolliert. Im Collaboration Tool Workiva, das für die Erstellung des Jahresfinanzberichts und die nichtfinanziellen Erklärung verwendetet wird, sind diese Kontrollschritte auch bereits in der Vergabe der Berechtigungen und Markierung des Bearbeitungs-Status vorgesehen. 54 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Informationen an Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand wird regelmäßig über die Fortschritte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und es findet diesbezüglich ein konstruktiver Austausch statt (siehe Besprechungsformate im Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Nachhaltigkeitsorganisation der Oberbank, Seite 45). In diesen Besprechungsformaten und mittels zusätzlichen anlassbezogenen Informationen wird der Vorstand auch über Fortschritt und Ergebnisse der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch den Wirtschaftsprüfer informiert. Darüber hinaus ist das Thema Nachhaltigkeit Teil der Prüflandkarte der Abteilung Interne Revision der Oberbank. Zumindest einmal jährlich erfolgt eine Prüfung mit umfassender Schwerpunktsetzung zum Thema Nachhaltigkeit. Die Prüfungsergebnisse werden in Revisionsberichten dargestellt. Die Abteilung Interne Revision berichtet nach § 42 Abs. 3 BWG quartalsweise an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und an den Prüfungsausschuss über durchgeführte Prüfungen und wesentliche Feststellungen. Zudem berichtet der Leiter der Abteilung Interne Revision mindestens einmal jährlich im Prüfungsausschuss zur Wirksamkeit und zum Qualitätsmanagement in der Abteilung Interne Revision. Revisionsberichte werden an den Gesamtvorstand adressiert. Der Gesamtvorstand erhält zudem quartalsweise einen Report zur Umsetzung der Maßnahmen und einen jährlichen Aktivitätenbericht. Strategie SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Nachhaltigkeit in der Gesamtbankstrategie Die Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Unternehmensstrategie Oberbank 2025 macht deutlich, dass der Nachhaltigkeit in der Oberbank auch auf strategischer Ebene größte Bedeutung für die künftige Weiterentwicklung und somit für den künftigen Erfolg der Bank beigemessen wird. Demnach beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte das Geschäftsmodell und die Strategie in zahlreichen Bereichen. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 und darin enthaltenen Ziele werden im Detail an einer späteren Stelle beschrieben, siehe Kapitel ESRS 2 > SBM1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025, Seite 63. Auch in Zukunft wird die nachhaltige Ausrichtung sowie die Nutzung der daraus entstehenden Chancen für das Geschäftsmodell der Oberbank eine maßgebliche Rolle spielen, daher erfolgt auch in der Erarbeitung der Unternehmensstrategie 2030 eine intensive Auseinandersetzung mit Themen aus der Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Unternehmensbereichen. In diesem Zusammenhang wird eine Dekarbonisierungsstrategie erarbeitet (siehe ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 121). Des Weiteren wird laufend an der Einführung von neuen Produkten sowohl für Firmenkunden als auch für Privatkund:innen gearbeitet. Auch in der Beratung sind Nachhaltigkeitsthemen inzwischen nicht mehr wegzudenken und Nachhaltigkeitsrisiken werden von allen 55 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Kund:innen aller Oberbank Märkte erhoben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist für die Oberbank die Richtlinie ESG-Leitbild, weswegen diese hier kurz beschrieben wird. Richtlinie: ESG-Leitbild Inhalt/Zweck: Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Organisationen und Geschäftspraktiken, die eine für die Oberbank nicht akzeptable Wirkung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nach sich ziehen könnten. Hierfür wurden Ausschlusskriterien definiert. Das ESG-Risiko auf Kundenebene wird unabhängig vom konkreten Finanzierungsanlass mit den ESG-Soft-Facts im Rating und einem ESG-Risiko- Scoring aus dem Climcycle Tool der ESG Software GmbH gemessen. Werden im Rahmen der Analyse des Geschäftsmodells im Ratingprozess risikorelevante Treiber erkannt oder wird beim ESG-Risiko-Score aus Climcycle eine gewisse Schwelle überschritten, ist eine Kommentierung durch die Kundenberater:innen verpflichtend. Geschäftsmodell: Märkte und Kundengruppen der Oberbank Die Oberbank AG ist eine unabhängige österreichische Regionalbank mit Sitz in Linz. Ihr Filialnetz erstreckt sich über Österreich, Deutschland, Tschechien, die Slowakei und Ungarn – in weiterer Folge auch Oberbank Märkte genannt. Die Oberbank AG ist sowohl für Privatkund:innen als auch für Firmenkunden tätig, stellt ihren Kund:innen die Komplettpalette an Finanzdienstleistungen zur Verfügung und versteht sich als Universalbank. 1 Anzahl entspricht Mitarbeiter:innen-Headcount (HC) zum 31.12. 2 Investitions-, Leasing- und Projektfinanzierungen 56 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Übersicht Mitarbeiter:innen 1 2024 2023 2022 Österreich 1.777 1.761 1.724 Deutschland 326 317 304 Tschechien 194 194 196 Ungarn 137 142 139 Slowakei 43 47 48 Gesamt 2.477 2.461 2.411 Wichtigste Produkte und Dienstleistungen Das Produktportfolio umfasst ein breites Spektrum an Finanzdienstleitungen für alle relevanten Kundengruppen. Diese beinhalten Konten und Zahlungsverkehr für Privatkund:innen und Firmenkunden. Für Privatkund:innen werden zudem Leistungen von Sparen und Anlegen über Finanzierungen bis hin zu Vorsorge geboten. Das Angebot für Firmenkunden erstreckt sich von Betriebsmittelfinanzierungen über Investitionsfinanzierungen und Förderungen, Leasing sowie internationales Geschäft bis hin zu Veranlagung und Vorsorge. Im Private Banking werden Services wie Vermögensberatung, Vermögensverwaltung sowie Produkte wie Wertpapiere und Fonds angeboten. Die Oberbank versteht sich als Beraterbank und ist somit bestrebt, bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse der Kund:innen einzugehen und einzelfallbezogen die passenden Produkte anzubieten. Die Produkte und Dienstleistungen (insbesondere die Kreditvergabe) besitzen tatsächliche und potenzielle Nachhaltigkeitsauswirkungen, -Risiken und -Chancen. Änderungen der Dienstleistungen/Produkte: Es erfolgt eine laufende Anpassung der Produktpalette entsprechend den Entwicklungen am Markt und dem Kundeninteresse. Hierbei werden auch die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt bzw. können diese künftig einen Einfluss auf das Geschäftsmodell oder die Produktpalette der Bank haben. In Folge werden die wichtigsten nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen beschrieben. Aktuelle und detailliertere Informationen zu einzelnen Produkten und Services finden sich auf der Oberbank Website. Nachhaltige Produkte für Firmen- und Privatkund:innen (GRI FS7, FS8) GRI G4-DMA (früher FS1) Nachhaltige Finanzierungen nach dem Oberbank Sustainable Lending Framework Das Oberbank Sustainable Lending Framework definiert die Nachhaltigkeitskriterien als Bewertungsgrundlage für nachhaltige Privat- und Firmenfinanzierungen 2. Die Kriterien in den ökologisch nachhaltigen Kategorien orientieren sich stark an den wesentlichen Beitragskriterien der EU-Taxonomie 2020/852 Anhang I Umweltschutz: Investitionen in den Klimaschutz, die Kreislaufwirtschaft, den Erhalt natürlicher Ressourcen und Biodiversität sowie die Forschung und Entwicklung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Ein großer Anteil unseres ökologisch nachhaltigen Obligos entfällt auf Green Buildings. Hier wurden 2024 die Kriterien zur Einstufung als ökologisch nachhaltige Finanzierung um das Kriterium einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung ergänzt. Diese Gebäudezertifizierungen wurden auch in 57 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen die Credit Policy von Firmenkundenimmobilien gemäß der “Richtlinie Credit Policy: Gewerbliche Immobilienfinanzierungen” sowie “Credit Policy: Firmenkunden” zur Sicherung der Werthaltigkeit aufgenommen. Zuvor waren zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit allein die Energieeffizienzdaten aus dem Energieausweis maßgeblich. Unterstützend zur Identifizierung von nachhaltigen Finanzierungen wirkte auch die Anpassung der Kreditantragsverwendungszwecke durch Einführung von Finanzierungsaktivitäten gemäß “Handbuch Finanzierungsaktivität Firmenkunden” entsprechend den Taxonomie-Verwendungszwecken Anhang 1 und 2 der EU-Taxonomie 2020/652 im Markt Österreich. Somit konnten über den Verwendungszweck bereits potentiell nachhaltige Finanzierungen erkannt werden. Zur Verbesserung der Datengrundlage wird für 2025 die verpflichtende Einholung von Energieausweisen im Firmenkundenbereich für Österreich und Deutschland gemäß dem “Handbuch: Einholung Energieausweis Firmen AT/DE” mit Zielquoten hinterlegt. Damit wird die Datengrundlage für die Dekarbonisierungsstrategie im Firmenkundenimmobilienbereich weiter verbessert. Die Kriterien für sozial nachhaltige Kategorien orientieren sich am Gemeinwohl und sollen einen Beitrag zu leistbarem Wohnen sowie Gesundheits- und Bildungsleistungen für die Bevölkerung ermöglichen. Auch soziale Förderungen bei EU-weiten Notlagen wurden aufgenommen, um wirtschaftliche Härtefälle bei länderübergreifenden Notlagen wie Pandemien, politische Krisen und Naturkatastrophen abzufedern. Im Bereich Governance wurden im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung absolut ausgeschlossene Geschäfte definiert, die den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der Oberbank zuwiderlaufen (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Aussschlusskriterien, Seite 241). Der Prozess zur Erkennung, Prüfung und Dokumentation von Firmen- und Privatkundenfinanzierungen ist in der “Arbeitsanweisung: Nachhaltige Finanzierungen” für Oberbank Mitarbeiter:innen dokumentiert und festgelegt. Informationen zu Schulungsmaßnahmen rund um die Einführung des Frameworks finden sich im Kapitel ESRS S1 > S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung > Firmenkundenberater:innen, Seite 188. 58 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Um den Beitrag dieser Finanzierungen zum Umweltschutz messbar zu machen, wurden Impact-Faktoren definiert, die im Zuge der Finanzierungsprüfung erfasst und in den jährlichen Impactberichten der jeweiligen Konto- und Anlageprodukte auf der Oberbank Website veröffentlicht werden. be green invest Kredit/Leasing Um Firmenkunden bei der Finanzierung ihrer nachhaltigen Investitionen zu unterstützen, wurde im 4. Quartal 2024 ein eigenes zinsbegünstigtes Kreditprodukt zur Finanzierung von Investitionen und Projekten entsprechend des Oberbank Sustainable Lending Frameworks aufgelegt. Zielgruppe dieses Finanzierungsproduktes sind alle Firmenkunden in allen Oberbank Märkten. Um die Einhaltung der Parameter des Lending Frameworks zu gewährleisten, wird in Einzelfallprüfung durch das Nachhaltigkeitsteam der Abteilung Corporate & International Finance jeder Kreditantrag geprüft, entsprechende Unterlagen eingeholt und dokumentiert. Die so als nachhaltig identifizierten, frei finanzierten Kredite und Leasingfinanzierungen sind Teil des Oberbank Sustainable Finance Pool, der geeignete Finanzierungen für die Verwendung der Erträge aus nachhaltigen Anlage- und Kontoprodukten bündelt. Refinanzierung Green der Europäischen Investitionsbank (EIB) Als eine von wenigen österreichischen Banken bietet die Oberbank ihren Firmenkunden seit dem 3. Quartal 2022 eine maßgeschneiderte Refinanzierung Green der EIB an. Dabei handelt es sich um zinsbegünstigte Kredit- und Leasingfinanzierungen für umweltrelevante Investitionen. In einem ersten Schritt stand ein Refinanzierungsvolumen in der Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung. Seit April 2024 ist eine zweite Tranche in Höhe von 100 Mio. Euro abrufbar. Aufgrund der intensiven Nachfrage wird die Oberbank im ersten Halbjahr 2025 eine weitere Tranche über zusätzliche 50 Mio. Euro vereinbaren. OeKB Exportinvestkredit Green Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) bietet seit 2019 mit der Exportinvest Green eine Finanzierungsmöglichkeit für Neu- und Ersatzinvestitionen im Inland, wenn diese die Umwelt entlasten und einen nachhaltigen Beitrag zur Umweltverbesserung leisten. Zu den Vorteilen dieses Produktes zählt neben der Möglichkeit, einen höheren Finanzierungsbetrag zu beantragen, die zusätzliche Perspektive, dass die Republik Österreich bis zu 40 % des Risikos übernehmen kann. Darüber hinaus unterstützt die OeKB seit 2023 mit der Exportinvest Green Energy österreichische Exporteure bei ihren Investitionsvorhaben, die dem Umstieg von fossilen auf nachhaltige Energieträger im Inland dienen. Die Exportinvest Green Energy hat das Ziel, die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft zu erhöhen. Mit Exportinvest Green Energy haben österreichische Exportunternehmen und deren heimische Zulieferer die Möglichkeit, bis zu 100 % des Kapitalbedarfs – abhängig von der Exportquote – zu den attraktiven Konditionen der OeKB zu finanzieren. Weiters stellt die OeKB mit der OeKB-Beteiligungsfinanzierung Green ein Instrument zur Verfügung, mit dem auch umweltrelevante Investitionen bei den internationalen Töchtern österreichischer Exporteure von einer höheren Risikoübernahme von bis zu 40 % profitieren können. ESG-linked Schulddarlehen Die Oberbank unterstützt mit ESG-linked Schulscheindarlehen ihre Firmenkunden dabei, speziell auf ihr Unternehmen abgestimmte Nachhaltigkeitsziele zu definieren. Das kann z.B. die Reduktion des CO₂- 59 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Ausstoßes oder von Arbeitsunfällen sein. Alternativ kann auch auf ein Nachhaltigkeitsrating einer anerkannten Ratingagentur oder ein ESG-Zertifikat (z.B. ÖGNI-Zertifikat – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) eines anerkannten Zertifizierers abgestellt werden. Die daraus gewonnenen Erfahrungen, insbesondere im Zusammenhang mit ESG-gebundener Margengestaltung, wurden für eine ESG-Score-abhängige Bepreisung bzw. Bonifikation bilateraler Kredite bei Großkunden genutzt; ein eigener ESG-linked Kredit wurde entwickelt. Als Kundengruppen werden primär mittelgroße und große Unternehmen, die aufgrund des internen Monitorings und der internen Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fähig sind, angesprochen. Weitere Produkte für Firmenkunden sind im Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Nachhaltige Produkte für Firmenkunden, Seite 229, zu finden. Sanierungsmaßnahmen In der Regel werden Sanierungsmaßnahmen teilweise vorfinanziert (z.B. bei Sanierungsförderungen in Oberösterreich oder weil der Gesamtbetrag zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen noch nicht feststeht). Bei diesen Sanierungsförderungen handelt es sich um Finanzierungen, die in Tranchen in Anspruch genommen werden können. Nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen (etwa bei Versagung der Förderung wegen Überschreitung des Höchstbetrags oder der Einkommensgrenzen) können Kund:innen mittels eines Wohnbaukredits langfristig finanzieren. Nachhaltiges Girokonto Seit 1. Juni 2021 bietet die Oberbank mit dem be(e) green Konto in Österreich ein nachhaltiges Girokonto an. Das be(e) green Konto wurde mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte, die neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien umfassen, finanziert werden. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, das dieselben Kriterien wie in Österreich erfüllt. Jedoch gibt es in Tschechien kein mit dem Österreichischen Umweltzeichen vergleichbares Zertifikat. Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) für folgende Oberbank Produkte verliehen: be(e) green Girokonto, be green Bonus-Sparkonto, be green Sparkonto, be(e) green Konto VKK, be(e) green Studentenkonto, be(e) green zu Firmenkonto, be green Sparkonto Festzins. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu. Das “Framework nachhaltige Konten der Oberbank” definiert die Verwendung der Einlagen auf nachhaltigen Konten – also für welche ökologischen oder sozialen Finanzierungen diese verwendet werden können – sowie weitere zu beachtende Kriterien, die sich aus der Umweltzeichen-Richtlinie und den Ausschlusskriterien der Oberbank ergeben. be(e) green Produkte Mit jeder Eröffnung eines be(e) green Kontos leistet die Oberbank einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation, indem großflächig Blühflächen angelegt und dadurch Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten ein Lebensraum geboten wird. Seit 2021 wurden bereits über 125.000 Quadratmeter Blühfläche angelegt. Diese Fläche ergibt sich aus den nachhaltigen Konten, sowie aus je einem Quadratmeter pro jährliche/n Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons. Im Herbst 2021 wurde die Kontowelt in Österreich außerdem um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Im Herbst 2022 wurden zudem das be(e) green Konto VKK (mit Verbraucherkontokorrentkredit), 60 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen das be(e) green Studentenkonto und das be(e) green zu Firmenkonto (zusätzlich zu einem Firmenkonto) mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Seit November 2022 wird das Impact & Allocation Reporting für die nachhaltigen Konten auf der Oberbank Website veröffentlicht. Nachhaltige Privatfinanzierungen/Wohnbaufinanzierungen Wohnbaufinanzierungen machen den größten Teil der von der Oberbank vergebenen Privatfinanzierungen aus. Der Bestand der Oberbank an privaten Wohnbaufinanzierungen im Markt Österreich beläuft sich per 31.12.2024 auf rund 2,59 Mrd. Euro. Im Jahr 2023 waren es rund 2,65 Mrd. Euro. Davon wurde ein Kreditvolumen in der Höhe von 362,42 Mio. Euro im Jahr 2024 neu eingeräumt. Die Oberbank will sich in Zukunft stärker für die Vergabe von nachhaltigen Finanzierungen im privaten Wohnbau engagieren. Die Oberbank hat sich deshalb 2021 das Ziel gesetzt, bei 80 % aller neu abgeschlossenen Wohnbaufinanzierungen verpflichtend einen Energieausweis gemäß “Handbuch für die Erfassung von Finanzierungsaktivitäten Privatkund:innen” einzuholen, um festzustellen ob eine Finanzierung nachhaltig ist. Per 31.12.2024 lag bereits bei 75 % der Wohnbaufinanzierungen ein Energieausweis vor. Es wurde eine eigene Bewertungslogik entwickelt, auf deren Basis per 31.12.2024 ein Volumen von rund 0,927 Mrd. Euro an energieeffizienten Wohnbaufinanzierungen identifiziert wurde. Förderdarlehen Die Oberbank unterstützt Ihre Kund:innen bei der Beantragung und Abwicklung von Förderdarlehen und Fördermöglichkeiten. Förderumfang und Förderkriterien unterscheiden sich dabei in den einzelnen Bundesländern. Der Energieausweis ist dabei oftmals ein maßgebliches Instrument bei der Prüfung der Förderfähigkeit. Im Zuge von Kreditbeantragungen, ist der Oberbank bei relevanten Bauvorhaben auch der Energiesparausweis vorzulegen. Dies ermöglicht in weiterer Folge die Klassifizierung des Kreditportfolios anhand von Energiekennzahlen. Fokus liegt dabei auf Finanzierung von nachhaltigen Projekten. Be green mobility Den Privat-Sofort-Kredit be green mobility gibt es seit Jänner 2024. Mit diesem Produkt, das in jeder Oberbank Filiale abgeschlossen werden kann, wird Folgendes finanziert: Wasserstoffautos, E-Autos, E- Motorräder, E-Bikes, Lastenfahrräder, Fahrräder und Scooter. Be green living Der be green living Real-Kredit kann seit März 2024 für Sanierung, Kauf und Neubau von Wohnliegenschaften mit definierten Energiekennzahlen in Österreich eröffnet werden. Weitere Produkte für Privatkund:innen sind im Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Nachhaltige Produkte für Privatkund:innen, Seite 228, zu finden. Geplante Produkte Im Jahr 2025 wird mit dem “be green energy Real-Kredit” ein neues Finanzierungsprodukt für den Einbau von erneuerbarer Energie im privaten Eigenheim eingeführt. Das Produkt dient der Finanzierung von Photovoltaik- und Solar-Anlagen, Wärmetauschern und ökologischen Heizanlagen. Nachhaltige Produkte für Wertpapierkund:innen (GRI FS7, FS8) Die Oberbank eröffnet Anleger:innen verschiedene Wege, ihr Geld nachhaltig zu investieren. Sowohl in eigenen als auch in fremden Produkten bietet die Oberbank gemäß der Product Governance ein sorgfältig 61 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ausgewähltes Angebot an. Die Oberbank offeriert neben dem nachhaltigen Vermögensmanagement und den 3-Banken-Fondslösungen auch eine Fokusliste für nachhaltige Fremdfonds, Aktien und Green Bonds. Individuelles Portfoliomanagement nachhaltig (iPM nachhaltig) Das iPM nachhaltig bietet eine maßgeschneiderte Veranlagung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, die an der persönlichen Renditeerwartung und Risikobereitschaft der Anlegerin/des Anlegers orientiert ist. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf nachhaltige Anlageprodukte gelegt. Die Strukturen und Details zu Produkten, Kundenbeziehungen sowie die Bewirtschaftung des iPMn werden im “Handbuch: iPMn - individuelles Portfoliomanagement nachhaltig” beschrieben. Dieses legt auch die von den Produkten zu erfüllenden Nachhaltigkeitseigenschaften fest, nämlich: Nachhaltige Investitionen gemäß der EU- Offenlegungsverordnung - Mindestanteil von 5,00 % (Oberbank Einstufung: mittel) und Berücksichtigung der PAIs (Principal Adverse Impacts, Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren). Alle Produkte in den Produktgruppen Aktien, Anleihen und Fonds (aktive Fondsprodukte und Exchange Traded Funds) des iPMn müssen den Oberbank ESG-Analyseprozess positiv durchlaufen, welcher im “Handbuch: ESG- Analyseprozess Produkte Nachhaltigkeit” festgeschrieben ist. Der ESG-Analyseprozess bildet die Grundlage für die nachhaltige Vermögensverwaltung, bei der die Oberbank als Hersteller auftritt. Aufgrund der hausinternen hohen Ansprüche und rechtlichen Änderungen wird der ESG-Analyseprozess laufend in intensivem Austausch mit Expert:innen und Stakeholdern überarbeitet. Die stringente Umsetzung des ESG-Analyseprozesses unterteilt sich in drei Schritte: 1. Im ersten Schritt werden sämtliche Investments in jene Unternehmen ausgeschlossen, die den Ausschlusskriterien oder den Oberbank Mindeststandards widersprechen. Diese sehen den Ausschluss von Investments in Kohle, Tabak, kontroverse und konventionelle Waffen etc. mit Umsatzgrenzen bei Unternehmen bzw. Anteilsgrenzen bei Fonds vor. Zusätzlich wird für nachhaltige Investments bei Fonds auf Art. 8- oder 9-Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung geprüft. Darüber hinaus werden alle Unternehmen im Hinblick auf die zehn Prinzipien des UN Global Compact gescreent. Es werden sämtliche Einzeltitel ausgeschlossen, die sich nicht zu deren Einhaltung bekennen bzw. nachweislich dagegen verstoßen. Auch in Bezug auf staatliche Emittenten führt ein Verstoß gegen politische, soziale oder umweltbezogene Standards zum Ausschluss. 2. Im zweiten Schritt erfolgt die Produktauswahl im Sinne eines Best-in-Class-Ansatzes unter Hinzuziehung eines externen Ratings des Anbieters von Nachhaltigkeitsanalysen, MSCI ESG Research. Das Rating beinhaltet Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Beispiele für umweltbezogene Aspekte sind THG-Emissionen, CO₂-Fußabdruck, Biodiversität und Landnutzung, Beschaffung von Rohstoffen, Verschmutzung und Abfall, toxische Emissionen sowie Abfälle oder Verpackungsmaterial. Soziale Aspekte sind etwa Arbeitsstandards, Produktsicherheit und Qualität, Gesundheit, demografisches Risiko oder Entwicklung des Humankapitals. Governance-Aspekte sind u.a. Geschäftsethik, Vergütungspraktiken und Steuertransparenz. Diese Bewertungen sind keine absoluten Ansätze, sondern relativ zur eigenen Branche. Die Oberbank hat hier einen eher restriktiven und strengen Ansatz: berücksichtigt werden bei Einzeltiteln (Aktien, Anleihen) nur Emittenten, die sich im Bereich AAA, AA und A befinden; bei Investmentfonds und ETFs nur Produkte, die sich im Bereich AAA, AA, A und BBB befinden. 3. Im letzten Schritt werden regulatorische Anforderungen und nachhaltige Produkteigenschaften berücksichtigt (EU-Offenlegungsverordnung, Principle Adverse Impacts, EU-Taxonomie- 62 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Verordnung). Bei Finanzprodukten im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung werden die Kriterien anhand der Informationen des Produktherstellers überprüft. Bei anderen Finanzinstrumenten wie z.B. Aktien und Anleihen werden Daten des externen Datenanbieters MSCI ESG Research herangezogen, der auf Unternehmens- bzw. Emittentenebene die Einhaltung der erforderlichen Kriterien überprüft. Überblick ESG-Analyseprozess EU-Aktionsplan (EU Sustainable Finance Action Plan) Oberbank Kriterien UN-Initiativen Fundamentaler Auswahlprozess Mindeststandards Ausschlusskriterien MSCI ESG-Rating Erforderliche Produkteigenschaften nach MiFID II Negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principlal Adverse Impacts) Anteil an Investitionen nach Offenlegungs-VO Anteil an Investitionen nach Taxonomie-VO Vermögensverwaltende Fonds - Oberbank Premium Strategie ausgewogen nachhaltig und Oberbank Vermögensmanagement nachhaltig Die Vermögensverwaltungsprodukte sind als aktiv gemanagte, gemischt veranlagende Investmentfonds konzipiert. Die Auswahl der Veranlagungsinstrumente erfolgt anhand des oben beschriebenen ESG- Analyseprozesses. Nachhaltige 3 Banken-Generali (3BG)-Fonds Gemeinsam mit der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. (3BG) erhöht die Oberbank nach wie vor den Fokus auf nachhaltige Investments. Die 3BG baut in diesem Zusammenhang ihre Kompetenzen 63 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere bei der nachhaltigen Geldanlage in Publikumsfonds und Vermögensmanagementfonds, stetig weiter aus. Mit dem 3 Banken Nachhaltigkeitsfonds gibt es bereits seit 2001 einen Fonds für Personen, die nachhaltige Anlagemöglichkeiten suchen. Das nachhaltige Angebot wird laufend erweitert. 2024 wurde das Produktangebot mit dem Fonds 3 Banken Verantwortung & Zukunft Aktienfonds um das erste Artikel-9- Produkt im Sinne der Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088 (SFDR) erweitert. Derzeit verfügt die 3 Banken- Generali Investment-Gesellschaft über 24 Publikumsfonds (2023: 20 – aufgrund einer anderen Zählweise wurden in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2023 alle Tranchen angegeben, weshalb 42 genannt wurden), die dem ESG-Analyseprozess entsprechen und somit als nachhaltige Investments beraten werden können. Alle aktiven Produktempfehlungen (nachhaltige und klassische Produktempfehlungen) im Wertpapierbereich der Oberbank sowie Investments in der klassischen Vermögensverwaltung unterliegen den Vorgaben im "Handbuch Mindeststandards”. Die Mindeststandards beziehen sich auf die Produktgruppen Aktien, Anleihen und Fonds (aktive Fondsprodukte und Exchange Traded Funds) und alle Kund:innen der Oberbank. Nachhaltigkeitsdaten von Wertpapieren kommt eine große Bedeutung zu, weshalb die Oberbank in einem eigenen “Handbuch: Beraterportal – Prüfung Nachhaltigkeitskriterien/-daten im Zielmarktabgleich” die technischen Rahmenbedingungen für die Anzeige und Ermittlung von Nachhaltigkeitsdaten von Wertpapieren innerhalb der Oberbank Systeme definiert und u.a. die Zielmarktprüfung für nachhaltige Wertpapierprodukte im Sinne der Oberbank sowie die technische Vorgehensweise bei Aufnahme von Wertpapiertiteln auf die „Blacklist“ bzw. „Whitelist“ detailliert beschreibt. Nachhaltigkeitsziele der Oberbank Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank basiert auf ethischen und ökologischen Werten und wird laufend weiterentwickelt. Bezugnehmend auf verschiedene Bankbereiche und Interessenträger:innen der Oberbank wurden konkrete, messbare Ziele definiert. Diese gelten, soweit keine Einschränkungen definiert wurden, für den gesamten Konzern in allen Märkten. Im Sinne der Nachhaltigkeit übernimmt die Oberbank Verantwortung … … in der Governance: a. Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. b. Wir verfolgen eine klare Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist Bestandteil der Gesamtbankstrategie. c. Wir engagieren uns aktiv bei ESG-Initiativen, begründen neue Partnerschaften und bekräftigen dadurch unsere hohen Anforderungen zur Einhaltung ethischer Prinzipien. d. Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholdern. … im Finanzierungsgeschäft und in der Kreditpolitik: a. Wir vergeben bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Das entspricht mehr als 50 % der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen. 64 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen b. Wir identifizieren und bewerten die ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio und setzen entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Ausschluss- und Positivkriterien. c. Impact Reporting: Wir messen und berichten jährlich über die Auswirkungen (CO₂-Reduktion), die durch unsere nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden. d. Bis 2025 entsprechen mehr als 50 % aller Neuemissionen der Oberbank den ESG-Kriterien. … im Asset Management: a. Wir steigern das Volumen an nachhaltigen 3 Banken Generali Publikumsfonds (laut ESG- Analyseprozess neu) bis 2025 auf mehr als 1 Mrd. Euro. … für unsere Kund:innen: a. Wir haben ein exzellentes Customer Experience Management: hohe Kundenzufriedenheitsrate von mehr als 60 Punkten (NPS). b. Wir begleiten unsere Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Der Digitalisierungsgrad ist höher als 80 %. … für unsere Mitarbeiter:innen: a. Next Generation: Wir bieten jungen Potenzialen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Wir besetzen 80 % der Führungspositionen aus eigenen Reihen. b. Gender Balance: 30 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2025, 40 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2030 … für die Gesellschaft: a. Wir bekennen uns zum Regionalitätsprinzip: 95 % unseres Sponsoringbudgets fließen in Projekte in unseren Märkten. In der Beschaffung arbeiten wir primär mit Partnern aus unseren Regionen zusammen. … für die Umwelt: a. Wir sind klimaneutral (in Scope 1 und Scope 2) bis 2025 und tragen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad bei. b. Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als eine Tonne. Bei der Definition von Zielen wird darauf geachtet, dass diese mit bestehenden Richtlinien und Konzepten im Einklang stehen. Aufgrund der neuen Wesentlichkeitsanalyse haben sich weitere Themen ergeben, die im nächsten Strategieprozess einbezogen werden. Bislang wurden für diese neuen wesentlichen Themen keine spezifischen Ziele definiert. Weitere Ziele im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Über die Nachhaltigkeitsstrategie hinaus gibt es in einzelnen Bereichen zusätzliche Ziele, die in den folgenden Abschnitten beschrieben werden. Firmenkunden Um einen entsprechenden Fokus zur Lenkung der Firmenfinanzierungen in Projekte zu setzen, die dem Oberbank Sustainable Lending Framework entsprechen, wurden 2024 für alle Oberbank Märkte folgende Ziele gesteckt: 65 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen • Neuproduktion Firmenkunden (nach Oberbank Sustainable Lending Framework) ◦ Für die Neuproduktion wird auf das bewilligte Obligo abgestellt. In die Kennzahlen zu Produkten für Firmenkunden fließt lediglich der davon ausgenutzte Teil in den Saldo ein. ◦ Ziel 2024: 319 Mio. Euro ◦ Stand per 31.12.2024: 323 Mio. Euro (101,20 % Zielerreichung) ◦ Ziel 2025: Trotz des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds, wurde das Ziel für nachhaltige Firmenfinanzierungen für das Jahr 2025 auf 366 Mio. Euro erhöht. • Nachhaltigkeitsgespräche (GRI FS10) ◦ Ziel alle Märkte 2024: 9.286 Nachhaltigkeitsgespräche ◦ Absolvierte Nachhaltigkeitsgespräche in allen Märkten in 2024: 8.344 (89,9 % Zielerreichung). Die Zahl der tatsächlich geführten Nachhaltigkeitsgespräche liegt allerdings deutlich höher, zumal mit 2.812 weiteren Kunden Nachhaltigkeitsgespräche geführt wurden, für die jedoch keine Ziele hinterlegt waren. Bei den Small Corporates zeigte sich, dass der Mehrwert der Nachhaltigkeitsgespräche im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand gering war, da diese kaum von den aktuellen regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit betroffen sind und so auch keine Daten liefern können. Aus diesem Grund wurde die Zielvorgabe für 2025 auf 5.629 Nachhaltigkeitsgespräche angepasst und dieses Kundensegment ausgenommen. • Energieausweisquote ◦ Im Zuge der Dekarbonisierung des Immobilienportfolios wurde für 2025 ein Ziel für die Einholung der Energieausweise (Anteil der eingeholten Energieausweise an neuen Immobilienfinanzierungen) gesetzt: – Markt AT: 60,00 % – Markt DE: 40,00 % ◦ Diese Maßnahme ist für alle Oberbank Märkte vorgesehen und wird entsprechend der technischen Möglichkeiten schrittweise ausgeweitet. Privatkund:innen • Die Oberbank vergibt bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (im Bereich energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Das entspricht mehr als 50 % der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen. ◦ Stand 2024: 0,927 Mrd. Euro ▪ Auf Grund der aktuellen konjunkturellen Sondersituation und des damit einhergehenden strauchelnden Immobilienmarktes, ist die Zielerreichung durch diese externen Faktoren nicht möglich. ◦ Stand 2023: 1,034 Mrd. Euro ◦ Stand 2022: 1,164 Mrd. Euro ◦ Basisjahr 2021: 1,161 Mrd. Euro Bewertung der wichtigsten Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen Die Oberbank verfügt über ein nachhaltiges Produkt- und Dienstleistungsangebot für alle Kundengruppen in allen Märkten. Als Treiber der Nachhaltigkeit für die Strategieperiode bis 2030 wird das Firmenkundengeschäft gesehen. Mit der Beratungs- und Förderkompetenz sowie dem Produkt- und Dienstleistungsangebot der Oberbank sollen Kund:innen bei ihrer Transformation begleitet und gleichzeitig ein Beitrag zur Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie geleistet werden. 3 Refinanziert bedeutet, dass die Finanzierungsmittel teilweise von Förderbanken wie z.B. der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) stammen. 66 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen In den folgenden Abschnitten werden die Kennzahlen zu den wichtigsten Produkten und Dienstleistungen erläutert. Kennzahlen zu Produkten für Firmenkunden GRI FS7, GRI FS8 Nachhaltige Finanzierungen nach Sustainable Lending Framework In der folgenden Tabelle werden die Finanzierungsobligos je Framework-Kategorie per 31.12.2024 angeführt. Die Kategorien umfassen Investitions- und Leasingfinanzierungen von Firmenkunden in allen Oberbank Märkten. 2024 2023 Anzahl Veränder- ung (in %) Saldo (in Mio. €) Veränder- ung (in %) Anzahl Saldo (in Mio. €) Green Building (Commercial) 237 +26,06 % 872 +18,64 % 188 735 Erneuerbare Energie 425 +85,59 % 181 +64,55 % 229 110 Energieeffizienz 8 +300,00 % 3 +200,00 % 2 1 Saubere Mobilität 2.583 +21,67 % 78 +14,71 % 2.123 68 Nachhaltige Forschung und Entwicklung 5 3 0 0 Kreislaufwirtschaft 18 +200,00 % 30 +87,50 % 6 16 Erhalt natürlicher Ressourcen und Biodiversität 4 1 Schul- und Berufsbildung 1 0,00 % 3 -25,00 % 1 4 Sozial- und Gesundheitswesen 12 0,00 % 62 0,00 % 12 62 Gemeinnütziger Wohnbau 0 0,00 % 0 0,00 % 0 0 Soziale Förderungen 10 0,00 % 4 -33,33 % 10 6 Summe 3.303 +28,47 % 1.237 +23,45 % 2.571 1.002 davon refinanziert 3 477 285 davon frei finanziert 2.826 952 Anmerkung zur Tabelle: Die Kategorie “Erhalt natürlicher Ressourcen und Biodiversität” wurde 2024 ergänzt und daher gibt es weder Vergleichswerte im Jahr 2023 noch wird eine prozentuale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr angegeben. be green invest Kredit/Leasing Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind in der obigen Tabelle “Nachhaltige Finanzierungen nach Sustainable Framework” mitumfasst. Umweltförderungen Zur Vereinheitlichung der Datenbasis wurde die gesonderte Auswertung der abgewickelten Umweltförderanträge 2024 eingestellt. Bisher berichtete die Oberbank über das begleitete Projektvolumen bei umweltrelevanten Förderprojekten. Nunmehr fließen diese Projekte in die Übersicht nachhaltige Finanzierungen nach Sustainable Lending Framework ein (siehe oben). 4 Neueinräumungen Exportinvest Green/Green Energy/Beteiligungsfinanzierung Green 67 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen OeKB Exportinvestkredit Green Durch die konsequente Beratung konnte das Volumen der neu eingeräumten umweltrelevanten OeKB- Finanzierungen kontinuierlich gesteigert werden. Neueinräumungen 4 2024 2023 2022 Anzahl 4 8 4 Volumen Neueinräumungen (in Mio. €) 73,3 68,4 32,4 ESG-linked Schuldscheindarlehen Im Jahr 2024 hat die Oberbank im Bereich Großkunden ESG-linked Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 21,5 Mio. Euro gezeichnet. Kennzahlen zu Produkten für Privatkund:innen GRI FS7, GRI FS8 Neuvergabe Wohnbaufinanzierungen mit dem Verwendungszweck Sanierungsmaßnahmen im Verhältnis zur Neuvergabe von Wohnbaufinanzierungen gesamt im Markt Österreich 2024 2023 2022 Anzahl der Kredite mit Verwendungszweck Sanieren 470 340 489 Anteil an der Anzahl der Wohnbaufinanzierungen 25,50 % 22,00 % 17,90 % Volumen der Kredite mit Verwendungszweck Sanieren (in Mio. €) 57,0 38,5 54,6 Anteil am Volumen der Wohnbaufinanzierungen 15,74 % 13,28 % 9,42 % Anmerkung zur Tabelle: Die Oberbank vergibt den Großteil der Wohnbaufinanzierungen im Markt Österreich. Relevante Zahlen für die weiteren Märkte sollen für das Geschäftsjahr 2025 erstmals offengelegt werden. Nachhaltige Konten 68 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen 2024 2023 2022 Girokonten gesamt 179.245 178.808 172.232 Nachhaltige Girokonten 83.508 65.704 48.833 Anteil nachhaltiger Konten (in %) 46,59 % 36,75 % 28,40 % Einlagevolumen nachhaltiger Konten (in Mio. €) 575,8 470,3 475,9 Online-Sparkonten gesamt 122.250 108.200 77.242 Nachhaltige Online-Sparkonten 36.178 36.463 17.450 Anteil nachhaltiger Online-Sparkonten (in %) 29,60 % 33,70 % 22,60 % Einlagevolumen nachhaltiger Online- Sparkonten (in Mio. €) 629,7 779,6 330,1 Anmerkung zur Tabelle: Die Datenbasis der Privat-Girokonten beinhaltet ab 2023 Konten in den Märkten Österreich und Tschechien. In der Tabelle ist eine deutliche Steigerung der nachhaltigen Privat-Girokonten seit 2022 zu erkennen, dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Markt Österreich laufend Verkaufsschwerpunkte auf nachhaltige Konten gelegt wurden und 2023 das be(e) green Konto im Markt Tschechien neu eingeführt wurde. Die Datenbasis der Online-Sparkonten beinhaltet Konten im Markt Österreich. Neuvergabe Privatfinanzierungen im Kernmarkt Österreich in Mio. € Anteil der Neuvergaben 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Förderdarlehen 3,0 2,1 3,2 0,83 % 0,72 % 0,56 % Wohnbankkredite 2,5 5,5 0,6 0,70 % 1,90 % 0,10 % Wohnbaukonten und -finanzierungen für Sanierungsmaßnahmen 57,0 38,5 54,6 15,74 % 13,28 % 9,42 % Wohnbaufinanzierungen 299,9 243,9 521,4 82,74 % 84,10 % 89,92 % Gesamt 362,4 290,0 579,8 100,00 % 100,00 % 100,00 % Anmerkung zur Tabelle: Die Oberbank vergibt den Großteil der Privatfinanzierungen im Markt Österreich. Relevante Zahlen für die weiteren Märkte sollen für das Geschäftsjahr 2025 erstmals offengelegt werden. be green mobility Im Jahr 2024 wurden 16 Stück mit einem Volumen von € 0,22 Mio neu eingeräumt. be green living Im Jahr 2024 wurden 96 Stück mit einem Volumen von € 24,14 Mio. neu eingeräumt. Kennzahlen zu Produkten für Wertpapierkund:innen GRI FS7, FS8 Nachhaltiges Depotvolumen 2024 2023 2022 Nachhaltiges Depotvolumen gesamt (in Mio. €) 2.419,7 1.982,6 1.619,7 Das nachhaltige Depotvolumen in der Oberbank konnte 2024 im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. 69 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESG-Analyseprozess GRI FS11 In der Oberbank wird das gesamte Wertpapiergeschäft einem Nachhaltigkeits-Screening unterzogen. Dies bedeutet, dass sowohl die gesamten Wertpapierbestände als auch das gesamte Product-Governance- Universum auf Nachhaltigkeits- und Sozialaspekte geprüft werden. Positiv durchlaufen diesen ESG- Analyseprozess insgesamt 18,82 % des gesamten Depotvolumens (2023: 15,99 %). Individuelles Portfoliomanagement nachhaltig (iPM nachhaltig) Auch das Volumen im “iPM nachhaltig” konnte im Jahr 2024 erneut gesteigert werden. Der Wert per Ende Dezember 2024 liegt bei 67,9 Mio. Euro. Am 31.12.2023 betrug das Volumen im 48,9 Mio. Euro (31.12.2022: 26,0 Mio. Euro). Der Zuwachs ist zu großen Teilen auf die positive Marktentwicklung sowie Nettozuflüsse in nachhaltigen Produkten zurückzuführen. Nachhaltige 3BG-Publikumsfonds (in Mio. €) Bereits per 31.12.2024 wurde das für die nachhaltigen 3BG-Publikumsfonds gesetzte Ziel mit 1.103,1 Mio. Euro erreicht und sogar überschritten. Per 31.12.2023 betrug das nachhaltige 3 Banken- Generali Publikumsfonds-Volumen 744,9 Mio. Euro. Als Basisjahr wird 2022 herangezogen, da aufgrund der Einführung des neuen ESG-Analyseprozesses eine Neudefinition des Ziels stattfand. 2022 betrug das Volumen an nachhaltigen 3 Banken-Generali Publikumsfonds 561,0 Mio. Euro. Wertschöpfungskette der Oberbank 70 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Die zentrale Wertschöpfung einer Bank und somit auch der Oberbank liegt in der Bereitstellung von Finanzierungen, der Hereinnahme von Einlagen und der Abwicklung von Zahlungsverkehr. Da für diese Dienstleistungsprozesse keine Rohstoffe oder Zulieferer benötigt werden, unterscheidet sich die Wertschöpfung wesentlich von der Wertschöpfungskette eines produzierenden Unternehmens. Nichtsdestotrotz ist sich die Oberbank als unabhängige Regionalbank dessen bewusst, dass alle ihre geschäftlichen Entscheidungen und Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben können. Aus diesem Grund wurde zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen ein Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner entwickelt (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten, Seite 247 ). Die Abbildung soll die wesentlichen Elemente der Wertschöpfung in der Oberbank und die wichtigsten Einflussfaktoren vereinfacht darstellen. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung deckt sowohl die direkten als auch die indirekten Auswirkungen und Emissionen der Oberbank (z.B. durch Energieeinkauf) ab. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen in Scope 3, die durch Kund:innen (finanzierte Emissionen) oder durch Mitarbeitermobilität (Arbeitswege und Geschäftsreisen) entstehen, erläutert (siehe dazu die Informationen im Kapitel ESRS E1 Klimawandel, Seite 121). Die Wertschöpfung der Oberbank wird von ihrem Umfeld stark beeinflusst. Regulatorik, Politik und wirtschaftliche Entwicklungen haben maßgebenden Einfluss auf die Tätigkeiten, Entscheidungen und Entwicklungen einer Bank. Auch Bonitäts- und Nachhaltigkeitsratings wirken sich auf das Image der Bank aus. Das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit und einer starken Position im Markt beeinflusst ebenfalls die Wertschöpfung der Oberbank. 71 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Durch einen effizienten Einsatz von Fachwissen, Technologie, Infrastruktur und Energie (Upstream) kann eine funktionierende Organisationsstruktur sichergestellt werden. Neben der fortlaufenden Organisationsentwicklung, einem sicheren Kredit- und Risikomanagement und einem strukturierten Rechnungswesen sind u.a. eine intensive und qualitative Kundenbetreuung und ein ansprechender und rechtssicherer Marketing- und Kommunikationsauftritt zu gewährleisten. Durch diese interne Struktur können den Kundenbedürfnissen angepasste Finanzdienstleistungen (z.B. Förderungen, Exportfinanzierungen, Versicherungs- und Vorsorgeprodukte, Spar- und Veranlagungsprodukte) entwickelt und angeboten werden. Produkte und Dienstleistungen bzw. deren Verkauf stellen den nachgelagerten Teil unserer Wertschöpfungskette (Downstream) dar, weshalb die Kund:innen als primäre Treiber der Wertschöpfung der Oberbank gelten. Durch ihre Einlagen sowie die durch diese generierten Dienstleistungs- und Wertpapiererträge fließen der Oberbank Finanzmittel zu, welche wiederum von der Oberbank investiert werden. Kund:innen erhalten aufgrund ihrer Einlagen Zinsen, die sie reinvestieren können. So ergibt sich ein ewiger Kreislauf des Geldes, der wesentlich für die Wertschöpfung der Oberbank ist. Die Oberbank hat über den Geschäftsabschluss hinaus Einfluss auf ihr Umfeld, indem sie ihre Kund:innen langfristig bei Vermögensaufbau und finanzieller Vorsorge unterstützt. Durch Wohnbau- und Wohnraumfinanzierungen schafft die Oberbank nicht nur Eigentum, sondern auch Lebensraum. Da die Oberbank als Arbeitgeber einerseits unmittelbar Arbeitsplätze bietet und andererseits durch Unternehmensfinanzierungen auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Oberbank Märkten ermöglicht, nimmt sie so auch Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die von der Oberbank vergebenen Finanzierungen können außerdem dazu beitragen, dass der Wandel und die Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft ermöglicht wird. Zudem haben Spenden und Sponsorings der Oberbank einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft. Immaterielle Ressourcen stellen wesentliche Wertschöpfungsquellen für die Oberbank dar und sichern langfristig Erfolg und Wachstum: Die Mitarbeiter:innen bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen, ihre Führungsqualität sowie ihre Qualifikationen ein. Dies sind zentrale Bausteine für die Qualität der Dienstleistungen und Produkte, die die Oberbank anbietet. Mit engagierten und motivierten Mitarbeiter:innen können außerdem innovative Produkte und Services entwickelt werden, welche der Oberbank einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Weiters prägen und fördern diese die Unternehmenskultur, die wiederum die Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber und Dienstleister erhöht. Auch die Kund:innen der Oberbank stellen eine wesentliche immaterielle Ressource dar. Durch die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen und -produkten kann die Oberbank Einnahmen generieren. Kontinuierliches Feedback der Kund:innen hilft bei der Verbesserung von Dienstleistungen und Produkten. Zufriedene Kund:innen empfehlen die Oberbank weiter und tragen so zu einem positiven Image bei, welches wiederum andere Kund:innen auf die Oberbank aufmerksam macht und so neue Geschäftsbeziehungen ermöglicht. Dies macht deutlich, dass langfristige Geschäftsbeziehungen entscheidend für den nachhaltigen Erfolg und die Wertschöpfung der Oberbank sind. Strategische Beteiligungen Strategische Beteiligungen stellen einen wichtigen Teil der Wertschöpfungskette der Oberbank dar. Die Oberbank definiert Beteiligungen als Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen zu dienen. In diese Kategorie fallen alle Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, die gemäß 72 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen unternehmensrechtlichen Vorschriften in den Einzelabschlüssen der im Entscheidungsbereich der Oberbank AG stehenden Unternehmen als solche bilanziert werden. Als strategische Beteiligungen definiert die Oberbank jene Beteiligungen, für deren Eingehen keine monetären Erwartungen im Vordergrund stehen und deren Tätigkeit auch nicht in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellt. Insbesondere die historisch begründeten Anteile an der BKS Bank AG sowie der Bank für Tirol und Vorarlberg AG sichern durch Syndikatsverträge die Unabhängigkeit aller drei Banken, die zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Hebung von Synergieeffekten gemeinsame Tochterunternehmen betreiben. Des Weiteren werden strategische Beteiligungen eingegangen und gehalten, die der Absicherung von Standorten, Entscheidungszentralen und Arbeitsplätzen heimischer Leitbetriebe dienen sollen, und die weder bank- und vertriebsnahe, noch rein wirtschaftlich orientierte Beteiligungen sind. Diese Kategorie umfasst u.a. die Beteiligungen an der voestalpine AG. Eine darüber hinausgehende aktive Industriebeteiligungspolitik entspricht nicht der Philosophie der Oberbank. Reputationsbeteiligungen (z.B. Beteiligungen an regionalen Technologiezentren) werden ebenfalls in dieser Kategorie geführt. Innerhalb der strategischen Beteiligungen wird anhand der Höhe der IFRS-Buchwerte für die Oberbank differenziert. Zu den wesentlichen strategischen Beteiligungen zählen demnach die Anteile an der BKS Bank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft sowie der voestalpine AG. Für Details zu den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen der Beteiligungen wird auf die Berichte von voestalpine AG, BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg AG verwiesen. Die Oberbank hat im Rahmen ihres Beteiligungsmanagements umfassende (risiko-)strategische und organisatorische Rahmenbedingungen definiert. Im Beteiligungsmanagement werden auch die Wirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berücksichtigt. Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für ESG nach sich ziehen könnten. Überblick wesentliche strategische Beteiligungen Wesentliche strategische Beteiligung Bilanzposition IFRS-Buchwert (in €) 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 voestalpine AG d) Anteile an at Equity 591.475.664,8 600.186.802,6 551.247.059,0 BTV AG d) Anteile an at Equity 333.260.530,8 304.177.166,6 281.269.365,2 BKS Bank AG d) Anteile an at Equity 321.123.505,7 290.107.478,8 267.128.938,2 SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger GRI G4-DMA (früher FS5) Einbindung der Stakeholder Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholder-Gruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen der wirkungsmächtigsten Treiber bzw. Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits- 73 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Ratingagenturen und Regulatoren). Dadurch besteht eine gute Übersicht über die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger auch im Hinblick auf Strategie und Geschäftsmodell. Eine offene und ehrliche Feedbackkultur ist nicht bloß in den Grundprinzipien der Unternehmensführung verankert, sondern wird tatsächlich in der Oberbank gelebt. Anregungen, Ideen oder Rückmeldungen der Stakeholder sind willkommen und werden möglichst umfassend berücksichtigt, beispielsweise in der Definition wesentlicher Themen oder in der Erarbeitung von Maßnahmen. Die Interessen und Erwartungen der Stakeholder spiegeln sich dementsprechend in den Nachhaltigkeitsambitionen und -maßnahmen der Oberbank wider. Auch in der Strategie- und Zielfindung ist man bestrebt, die Interessen der wichtigsten Stakeholder-Gruppen bestmöglich einzubeziehen. Dafür werden die Bedürfnisse der Stakeholder und deren bisherige Abdeckung analysiert sowie bei identifiziertem Verbesserungsbedarf Maßnahmen definiert. Die wichtigsten Stakeholder der Oberbank Details zur Stakeholder-Analyse finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2019. Betriebsrat Interessenverbände / Brancheninitiativen (Normen und Gremien) Lieferanten, Dienstleister, Partner Potenzielle Kund:innen Influencer:innen Eigentümer:innen/ Investor:innen Kund:innen Ratingagenturen Politik Mitarbeiter:innen Potenzielle Mitarbeiter:innen Management Aufsicht Medien Partnerbanken, Versicherungen Behörden NGOs Mitbewerber Forschungs- und Bildungseinrichtungen Laufendes Stakeholdermanagement Im Jahr 2024 hat man sich auf Grund des laufenden Austausches mit verschiedenen Stakeholdern gegen die separate Veranstaltung eines Stakeholder Sounding Boards entschieden. Im Zuge von Projekten und der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ging man im letzten Jahr in gezielten und regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Vertreter:innen aus der Privatwirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und NGOs, ein inhaltlicher Fokus wurde dabei auf die Themen Dekarbonisierung und Biodiversität gelegt. Die Erkenntnisse aus diesen Terminen wurden jeweils dokumentiert und werden für etwaige Entscheidungen berücksichtigt. Backstage Tour und Jobmessen 74 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Wichtig ist für die Oberbank auch der Kontakt zu Schulen, Ausbildungseinrichtungen und somit auch zu potenziellen Bewerber:innen. Die „Backstage Tour“ bietet Schüler:innen in Linz sowie in jedem österreichischen Geschäftsbereich zweimal pro Jahr einen Blick hinter die Kulissen der Oberbank. Die Veranstaltungen dienen zum Austausch von Erwartungen, Chancen und Meinungen sowie dem Wissenstransfer zwischen Lehre und Praxis. Zusätzlich ist die Oberbank bei zahlreichen Jobmessen von Schulen, Fachhochschulen und Universitäten präsent und schließt Kooperationsvereinbarungen, um mit der Zielgruppe in Interaktion zu treten. Ziele der Stakeholder-Einbindung Ein Ziel der Stakeholder-Einbindung besteht darin, transparent Informationen für die Stakeholder bereitzustellen. Dabei geht es nicht nur um die bloße Weitergabe von Daten, sondern auch um die aktive Kommunikation, das Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder sowie die Einbeziehung ihrer Perspektiven in die Entscheidungsprozesse der Oberbank. Die Oberbank sucht darüber hinaus aktiv den Kontakt zu unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen, u.a., um ihre Sichtweisen einzuholen oder die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Darüber hinaus besteht durch diesen aktiven Austausch auch die Möglichkeit, Awareness für Nachhaltigkeitsthemen im Finanzbereich sowie für die Maßnahmen der Oberbank zu schaffen und auch interne Stakeholder zur Mitarbeit bei ESG- Projekten zu motivieren. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Einbeziehung von Mitarbeiter:innen und Kund:innen in den jeweiligen Kapiteln beschrieben (siehe ESRS S1 > S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160 und ESRS S4 > S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 206). Formate der Stakeholder-Einbindung Art der Stakeholder- Einbindung Stakeholder-Gruppe Stakeholder-Kategorie Frequenz Regelmäßiger Austausch mit anderen Banken bezüglich Nachhaltigkeitsthemen v.a. österreichische Finanzinstitute Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen anlassbezogen Mitgliedschaft und Mitarbeit in nationalen Initiativen (respACT, ÖGUT) externe Initiativen Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen laufend Mitgliedschaft und Mitarbeit in internationalen Initiativen (z.B. UN Global Compact) Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen Unterstützung von Projektarbeiten (z.B. Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten) Schulen, Fachhochschulen und Universitäten Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen anlassbezogen, mehr als fünfmal im Jahr Oberbank Backstage Tour für Schüler:innen Schulen Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen in Linz sowie in jedem österreichischen Geschäftsbereich zweimal pro Jahr 75 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Zusammenarbeit mit externen Berater:innen im Zuge von diversen Projekten (z.B. EMAS, PCAF, Berichterstattung) externe Stakeholder Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen anlassbezogen Dialog/Bereitstellung zusätzlicher Informationen für Ratings, SPO Ratingagenturen (z.B. ISS ESG, S&P, CDP) Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen jährlich Dialog mit öffentlichen Einrichtungen, Interessenvertretungen und Branchenverbänden z.B. Wirtschaftskammer, Bankenverband, Land OÖ Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen anlassbezogen Austausch im Zuge von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) z.B. EMAS-ERFA (Erfahrungsaustausch) österreichische Unternehmen, die EMAS implementiert haben Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen jährlich FERONIA Nachhaltigkeitspreis von der Oberbank, OÖN und Land OÖ Unternehmen, Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen in OÖ Betroffene Interessenträger:innen & Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen jährlich EMAS & Green Location Audits Prüfer:innen Nutzer:innen von nichtfinanziellen Erklärungen erstmalig 2022 – jährliches Rezertifizierungs-Audit bei EMAS, Green Location: Zwischenaudit nach 2 Jahren, nach 4 Jahren Rezertifizierung Der Vorstand wird über für die (Nachhaltigkeits-)Strategie und wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der Oberbank relevantes Feedback und die Ergebnisse der Einbindung der Stakeholder informiert. Die Informationen aus dem Austausch mit internen und externen Stakeholdern werden auch in die interne Bearbeitung der Themen aufgenommen; wenn relevanter Input zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen kommt, wird auch der Vorstand darüber informiert. Sofern die Informationen relevant für das Verständnis der Themen sind, wird dies auch dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Details zu Berichten an den Vorstand und Aufsichtsrat siehe Kapitel ESRS 2 > GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte > Seite 48. Es ist aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar, dass Interessen und/oder Standpunkte der Interessenträger zu grundlegenden Änderungen der Nachhaltigkeitsstrategie oder des Geschäftsmodells der Oberbank führen könnten. Trotzdem ist die Oberbank bemüht, den Standpunkten der Interessenträger Rechnung zu tragen, weshalb diese bei Nachhaltigkeitsthemen wie beschrieben eingebunden werden. Erkenntnisse aus dem laufenden Austausch mit unterschiedlichen Stakeholdern werden auch im Strategiefindungsprozess für die Strategie 2030 berücksichtigt. Durch die Einbeziehung unterschiedlicher Interessen soll weiterhin ein gutes Verhältnis zu den Stakeholdern und eine Repräsentation ihrer Standpunkte sichergestellt werden. Teilnahme an Brancheninitiativen Die Oberbank nimmt an nationalen und internationalen Brancheninitiativen teil. So beispielsweise am UN Global Compact - die Oberbank bekennt sich öffentlich zur Durchsetzung der zehn universellen Prinzipien rund um Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie zur Unterstützung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Die PCAF (Partnership for Carbon Accounting 76 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Financials) Methodik (Standard A: Financed Emissions) wird zur Berechnung der finanzierten Emissionen genutzt. Zudem sind respACT und ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) wichtige nationale Initiativen mit denen regelmäßig Workshops und Austauschtermine stattfinden. S1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Mitarbeiter:innen aus allen Ebenen, Fachbereichen, der Zentrale und dem Vertrieb entwickeln gemeinsam die Unternehmensstrategie, wodurch sie ihre Interessen, Standpunkte und Rechte bestmöglich einbringen können. Das Handlungsfeld Human Resources hat bei der Strategieentwicklung große Bedeutung, da Ziele und Maßnahmen für die Mitarbeiter:innen, deren Entwicklung und Weiterbildung, in enger Abstimmung mit dem Vorstand für die kommenden fünf Jahre festgelegt werden (siehe dazu auch das Kapitel ESRS G1 > Maßnahmen im Bereich Governance > Interne Strategiekommunikation, Seite 254). Auch die Ziele und Maßnahmen anderer Handlungsfelder sowie das gesamte Geschäftsmodell werden unter Einbeziehung des Handlungsfelds Human Resources ausgearbeitet, da personelle Ressourcen für die Umsetzung der Strategieprojekte notwendig sind. Mitarbeiter:innen spielen demnach eine wesentliche Rolle bei der Geschäftsmodell- und Strategieermittlung sowie bei der Erreichung der Unternehmensziele. Eine intensive Einbindung der Mitarbeiter:innen (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160) erachtet die Oberbank als essentiell, da das Commitment der Mitarbeiter:innen größer ist, wenn sie bei der Konzepterstellung (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens, Seite 150), der Maßnahmenentwicklung und Zieldefinition eingebunden sind und sich dadurch besser mit dem Unternehmen identifizieren können. Langfristig kann auf diese Weise auch die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt und gesteigert werden. S4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Ein Verständnis über die aktuellen Bedürfnisse der Kund:innen sowie über deren zukünftigen Herausforderungen ist für die Oberbank von entscheidender Bedeutung. Dies ermöglicht eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Beratung, Unterstützung und Begleitung der Kund:innen. Aus diesem Grund stehen die Bankberater:innen über unterschiedliche Kanäle in einem regelmäßigen Austausch mit den Kund:innen. Darüber hinaus stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Feedbackabgabe zur Verfügung. Die Interessen und Standpunkte der Kund:innen können so optimal bei der (Weiter-)Entwicklung der Bankprodukte und -dienstleistungen berücksichtigt werden. Enge Kundenbeziehungen stärken das Vertrauen in die Oberbank. Dieses Vertrauen führt zu einer hohen Zufriedenheit der Kund:innen und resultiert in einer hohen Weiterempfehlungsrate, die neue Geschäftschancen für die Oberbank eröffnet (zum Net Promoter Score siehe das Kapitel ESRS S4 > Kennzahlen und Ziele > Befragungen zur Kundenzufriedenheit, Seite 230). 77 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Einfluss der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die Oberbank Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 der Oberbank, die einen Teil der Gesamtbankstrategie darstellt, bezog bereits in den vergangenen Jahren die bisher als wesentlich definierten Themen ein. Zudem wurde bereits im Nachhaltigkeitsbericht 2022 dargelegt, dass die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) den größten Anteil an jenen Treibhausgas-(THG-)Emissionen ausmachen, die durch die Geschäftstätigkeit der Oberbank entstehen. Aus diesem Grund startete die Oberbank im Jahr 2023 die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie für ihr gesamtes Portfolio (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz, Seite 121). Auch in der Produktentwicklung wird auf veränderte Anforderungen, wie eine erhöhte Nachfrage der Kund:innen nach nachhaltigen Produkten, und das übergeordnete Ziel der Oberbank, einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft Richtung mehr Nachhaltigkeit leisten zu wollen, eingegangen. Die Palette der Produkte und Dienstleistungen mit ESG-Kriterien wird laufend erweitert und angepasst. Die sich aus der aktuellen Wesentlichkeitsanalyse ergebenen Themen werden auch im künftigen Strategieprozess bis 2030 einbezogen. Insb. bei neuen wesentlichen Themen wird geprüft, ob Konzepte oder Maßnahmen abgeleitet werden sollten. Einleitung doppelte Wesentlichkeitsanalyse Aufgrund der ESRS-Vorgaben für die Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen bereits 2023 detaillierter betrachtet und im Sinne der doppelten Wesentlichkeit analysiert. Diese Analyse wurde im Jahr 2024 noch aktualisiert und ergänzt. Die Prozessbeschreibung findet sich im Kapitel ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens, Seite 88. Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit für das Unternehmen. In der Auswirkungswesentlichkeit werden die positiven und/oder negativen Auswirkungen betrachtet, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte. Dies umfasst neben Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, auch Auswirkungen durch seine Produkte und Dienstleistungen oder durch seine Geschäftsbeziehungen. Nachhaltigkeitsaspekte sind aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn sie Risiken oder Chancen mit sich bringen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist. 5 siehe Definition der Zeithorizonte im Kapitel ESRS 2 > BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 78 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Wesentliche positive und negative Auswirkungen sowie Risiken und Chancen In diesem Abschnitt werden die in der Wesentlichkeitsanalyse festgestellten wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken der wesentlichen Themen für die Oberbank zusammengefasst. Die Auswirkungen stehen in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und der Strategie des Unternehmens. So sind über den eigenen Betrieb hinaus wesentliche positive und negative Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – vergebene Finanzierungen und Beteiligungen der Oberbank – festzustellen. Die Integration des Themas Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie der Oberbank führt dazu, dass negative Auswirkungen verringert und positive – z.B. durch Ziele beim Vertrieb nachhaltiger Bankprodukte – gefördert werden. Primärer Fokus der Unternehmensstrategie liegt in der Nutzung von Chancen. Auch Risiken können sich durch das Geschäftsmodell der Oberbank – in den finanzierten Branchen – ergeben; die wesentlichen Risiken werden an späterer Stelle genauer beschrieben. Wesentliche Auswirkungen in eigenem Betrieb, Kreditportfolio und wesentlichen strategischen Beteiligungen Thema Beschreibung Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt tatsächlich / potenziell sowie Zeithorizonte 5 Lokalisierung Grund für die Auswirkung (eigene Tätigkeit oder Geschäfts- beziehungen) E1 Klimawandel Anpassung an den Klimawandel positive Auswirkungen Es werden verschiedene Maßnahmen, wie z.B. umfangreicher Hochwasser- schutz oder nachhaltige Energieversorgung ergriffen. kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätigkeit Klimaschutz positive Auswirkungen Abkehr von Öl und Gas, sowie schrittweise Fuhrpark- Umstellung auf E-Mobilität, positive Auswirkung über Bankgeschäft, z.B. Transitionsfinanzierungen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Geschäftstätig- keit Energie positive Auswirkungen Die weitreichende Umstellung auf grüne Energieträger wie PV- Anlagen bzw. Fernwärme oder Wärmepumpe wird nachhaltig auch bei Mietobjekten forciert. kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätigkeit Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (Kreditportfolio) negative Auswirkungen laut UNEP FI Analyse negative Auswirkungen auf den Klimawandel durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) 79 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen positive Auswirkungen laut UNEP FI Analyse positive Auswirkungen auf den Klimawandel durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (wesentliche strategische Beteiligungen) negative Auswirkungen hohe CO2-Emissionen (Scope 1-3) und hoher Energie- verbrauch durch die voestalpine, hohe Scope 3 Emissionen durch die Schwesterbanken BKS und BTV kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank positive Auswirkungen Umstellung auf nachhaltige Anlagen (in Industrie) und nachhaltige Bankprodukte, Förderung nachhaltiger Finanzierungen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (Kreditportfolio) negative Auswirkungen laut UNEP FI Analyse negative Auswirkungen auf Biodiversität durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) E5 Kreislaufwirtschaft Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (Kreditportfolio) negative Auswirkungen laut UNEP FI Analyse negative Auswirkungen auf Kreislaufwirtschaft durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) positive Auswirkungen laut UNEP FI Analyse positive Auswirkungen auf Kreislaufwirtschaft durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (wesentliche strategische Beteiligungen) negative Auswirkungen Abfallrecycling, -verwertung und -entsorgung der voestalpine kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank positive Auswirkungen Maßnahmen zu Kreislaufwirtschaft kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Sichere Beschäftigung positive Auswirkungen Stabilität, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, Langzeitarbeitsverhältnisse, um auch die Kundenzufriedenheit aufrecht zu erhalten, Mitarbeiterbindung kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, großteils unbefristete Arbeitsverhält- nisse, keine Leiharbeiter 80 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Arbeitszeit negative Auswirkungen Überarbeitung und dadurch Verminderung der Lebensqualität sowie negative Auswirkungen auf die Gesundheit kurzfristig tatsächliche, mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, teilweise Arbeit bei Wochenend- veranstaltung- en, teilweise All in-Verträge positive Auswirkungen gute Work-Life-Balance, flexible Arbeitszeiten erhöhen Mitarbeiterzufriedenheit, positive Auswirkungen auf die Gesundheit, Potenzialaus- schöpfung und Altersver- sorgung durch Teilzeitmodelle, Erhöhung der finanziellen Sicherheit im Alter kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätigkeit, flexible Arbeits- zeitmodelle, mobile working, keine Schichtarbeit Angemessene Entlohnung positive Auswirkungen finanzielle Sicherheit für Mitarbeitende, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fluktuation kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Kollektiv- und Tarif- verträge, Gehaltsstudien, finanzielle Entwicklungs- pläne Sozialer Dialog positive Auswirkungen Zufriedenheit durch guten Austausch sowie Feedback- Möglichkeiten und Gefühl der Wertschätzung kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Arbeit- nehmervertret- ung, Betriebs- rat, Employee Experience System, MbO- Gespräche Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung negative Auswirkungen Rechte der Mitarbeiter:innen werden übergangen, wenn diese keine starke Stimme bekommen mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, ggf. bei mangelhafter Arbeitnehmer- vertretung bzw. ohne Betriebsrat Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften negative Auswirkungen Interessen der Mitarbeitenden werden nicht ausreichend vertreten, keine gleichen Mindeststandards aufgrund fehlender Kollektivverträge, Machtungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, keine Tarifverträge in CZ, SK und HU, sondern Lohn- und Gehalts- studien 81 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben negative Auswirkungen verminderte Lebensqualität, wenn sich Beruf und Familie nicht vereinbaren lassen; stressbedingte Symptome bis zum Burnout können auftreten, sinkende Arbeitsleistung, erhöhte Krankenstände tatsächlich kurzfristige, mittelfristig und potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, ggf. bei mangelnder Gesundheitsför derung oder ohne Kinder- betreuungs- möglichkeiten, flexiblen Arbeitszeit- modellen oder Sabbatical positive Auswirkungen gesteigerte physische und psychische Gesundheit und dadurch auch gesteigerte Arbeitsleistung; Mitarbeiterzufriedenheit steigt, Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen werden positiv beeinflusst kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Karenz- modelle, flexible Arbeits- zeitmodelle, Kinderbetreu- ungsangebot (Krabbelstube und finanzieller Zuschuss) Gesundheitsschutz und Sicherheit positive Auswirkungen gesteigerte Gesundheit der Mitarbeiter:innen und dadurch gesteigertes Wohlbefinden und höhere Arbeitsleistung durch umfangreiche Präventivmaßnahmen und Förderungsprogrammen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, diverse E- Learnings zum Thema, Ergono- mie am Arbeitsplatz, Maßnahmen zu Arbeitssicher- heit und Gesundheits- schutz Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit positive Auswirkungen höhere Zufriedenheit, gerechte Behandlung, mehr Frauen in Führungspositionen, Diversität/ Gender-Balance bei Führungsmannschaften bzw. diverse Teams, ausreichende Potenziale für Nachbesetzungen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Frauen in Teilzeit und Führung, Potenzial- management, Offenlegung Gender Pay Gap Weiterbildung und Kompetenzentwicklung positive Auswirkungen Entwicklung neuer Fähigkeiten, welche auch zu höherer Zufriedenheit und Wertschätz- ung der Mitarbeiter:innen führt, sowie dadurch höhere Leistung am Arbeitsplatz; gleiche Chancen aufgrund gleicher Ausbildungspro- gramme für alle, klare Perspektiven zur Weiterentwicklung kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Ausbildungs- programme (Fach- und Führungs- karriere), Potenzial- management 82 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen negative Auswirkungen Ausgrenzung gewisser Gruppen von Menschen, welche zu verminderter Lebensqualität führt mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätigkeit, teilweise bestehende physische und digitale Barrieren positive Auswirkungen Inklusion, Gefühl von Zugehörigkeit für die betroffenen Personen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Initiativen bzgl. Diverstität und Chancen- gleichheit (Chance 2030, Charta der Vielfalt, Diversity Policy), Barrierefreiheit Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz negative Auswirkungen große physische und psychische Belastung für die betroffenen Personen mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, ggf. bei Belästigung und ohne Schutz- mechanismen und Konsequenzen- management positive Auswirkungen sicheres Gefühl am Arbeitsplatz und dadurch höhere Zufriedenheit kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätigkeit, Whistleblowing -System, EAP- System, Diversity Policy, Infoblatt und Gesprächs- leitfaden zur Sensibilisierung hinsichtlich sexueller Belästigung Vielfalt negative Auswirkungen Ausgrenzung gewisser Gruppen von Menschen, welche zu verminderter Lebensqualität führt mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, derzeit Frauen in Führung noch unterrepräsen- tiert, ggf. bei nicht-gelebter Diversität positive Auswirkungen Inklusion, Gefühl von Zugehörigkeit für die betroffenen Personen, höherer Frauenanteil in den Führungsebenen, Förderung von älteren Mitarbeiter:innen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Frauen- anteil im Unter- nehmen und in Führung erhöhen, Diversität auf allen Ebenen 83 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Datenschutz negative Auswirkungen Verhaltensmonitoring, Eingriffe in Rechte und Freiheiten der Mitarbeiter:innen, Verletzung der Menschenrechte, psychische negative Konsequenzen kurzfristig, mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätig- keit, bei Nicht- einhaltung der Datenschutz- Vorschriften positive Auswirkungen hohes Sicherheitsgefühl bei Belegschaft, Steigerung der Arbeitgeberattraktivität kurzfristig tatsächliche, mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen eigene Aktivität eigene Tätigkeit, umfassende Maßnahmen zum Daten- schutz, Einhaltung regulatorischer Vorgaben, Betriebsverein- barung zum Thema S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (wesentliche strategische Beteiligungen) negative Auswirkungen voestalpine: Arbeitsunfälle kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank positive Auswirkungen voestalpine: Gesundheitsschutz, faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert wesentliche strategische Beteiligungen der Oberbank S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Datenschutz negative Auswirkungen Vertrauensverlust, wirtschaftliche Auswirkungen für Kunden, immaterielle Schäden kurzfristig potenzielle Auswirkungen nachgelagert eigene Tätigkeit, Kunden- beziehung, bei Nichtein- haltung der DSGVO oder anderer Daten- schutzgrund- sätze positive Auswirkungen hohes Sicherheitsgefühl für Kunden, attraktiver Geschäftspartner kurzfristig tatsächliche, mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Kunden- beziehung, Einhaltung der DSGVO sowie anderer Datenschutz- grundsätze 84 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Meinungsfreiheit negative Auswirkungen Unzufriedenheit durch "Nichtgehörtwerden" oder durch schlechten Kunden- service und in Folge negativer Einfluss auf die Marke; Grundrechtsverletzung; negative mediale Auswirkungen kurzfristig und mittelfristig tatsächliche, langfristig potenzielle Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Kunden- beziehung, bei fehlender Kundenein- beziehung oder mangelhaften Feedback- möglichkeiten positive Auswirkungen direkter Ansprechpartner als regionale Bank, stärkt Kunden- bindung, schnelle Antwort bei Kundenbeschwerden (Antwort innerhalb von 24h), erhöhte Kundenzufriedenheit, positiver Einfluss auf Marke und Image, geringeres Auftreten von Rechtsstreitigkeiten und Vermeidung von Strafzahlungen kurzfristig und mittelfristig tatsächliche, langfristig potenzielle Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Kundenbe- ziehung, Customer Experience Management, Beschwerde- abwicklung, Whistleblowing -Meldeplatt- form, Kunden- feedback Zugang zu (hochwertigen) Informationen positive Auswirkungen Aufklärung (schafft Vertrauen und Bindung), Vermeidung von Unsicherheit und Reklamationen, Kunden sind direktem und entsprechend ausgebildetem Ansprech- partner zugeordnet, Stärkung der Kundenbindung, transparente Aufklärung zur Vermeidung von Unsicherheit und Reduktion von Reklamationen kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Kunden- beziehung, Betreuungs- standards inkl. Jahresgespräch, Beratungs- protokolle, Schulungen inkl. Zertifi- zierungen, Produkt- kennzeichnung, Offenlegungen zu jedem Produkt, monatliche Produkt- schulungen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen negative Auswirkungen nicht jeder Kunde hat im selben Umfang Zugang zu jedem Produkt bzw. Customer Experience-Inhalten, lokale Einschränkungen durch Regionalitätsprinzip kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen vorgelagert & nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Kundenbe- ziehung, bei mangelnder Unterstützung durch Berater:in, bei fehlendem digitalen oder analogem Dienstleist- ungsangebot 85 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen positive Auswirkungen freier Zugang über verschiedene Kanäle (digital und filial/analog) kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert eigene Tätigkeit, Kunden- beziehung, vielfältiges Dienstleist- ungsangebot insb. notwendig für schutz- bedürftige Gruppen (App, eShop, Kunden- portal, Kunden- service-Center), Maßnahmen zur digitalen und physischen Barrierefreiheit Verantwortliche Vermarktungspraktiken negative Auswirkungen Kunde entscheidet sich durch undurchsichtige Marketing- informationen für ungeeignete Produkte, Abmahnung (VKI oder AK) wegen Greenwashing oder Intransparenz bzw. unlauterer Wettbewerb, ggf. FMA-Verwaltungsstrafen und Schadenersatz, wirtschaftlicher Nachteil für Kunden (wenn falsch bzw. irreführend beraten / Produkte falsch beworben werden) kurzfristig tatsächliche, mittelfristig und langfristig potenzielle Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätig- keit, Kunden- beziehung, bei mangelhafter Aufklärung oder Information zu Produkten und Finanzierungen oder fehlender Prüfung von Marketing- unterlagen positive Auswirkungen Steigerung der Kunden- zufriedenheit aufgrund von verantwortungsbewusstem Marketing, Anleitungen erleichtern Zugang zu verschiedenen Produkten, positive Mundpropaganda kurzfristig und mittelfristig tatsächliche, mittelfristig potenzielle Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätig- keit, Kunden- beziehung, Pro- Ethik-Siegel, transparente und umfang- reiche Aufklärung bei Werbung und Informationen zu Produkten und Finanzier- ungen, Prüfung von Marketing- unterlagen (u.a. Greenwashing) Zusammenfassung verschiedene Unterthemen (Kreditportfolio) positive Auswirkungen laut UNEP FI Analyse positive Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer durch das Kreditportfolio der Oberbank kurzfristig, mittelfristig und langfristig tatsächliche Auswirkungen nachgelagert Geschäftstätig- keit (Kreditvergabe) 86 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen G1 Unternehmenspolitik Unternehmenskultur positive Auswirkungen Unternehmenskultur allgemein: zufriedene Mitarbeiter:innen; gelebte Unternehmenskultur steigert die Produktivität; stabiles Finanzsystem; Vor- reiterrolle des Unternehmens und Vorbildfunktion für andere Unternehmen tatsächliche positive, kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen vorgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, Definition der Unternehmens kultur Steuermoral: Stärkung der Awareness für Steuermoral, Vermeidung von Steuernachzahlungen im Rahmen von Prüfungen tatsächliche positive, kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätigkeit, Rechnungs- wesen, Zahlung von Steuern Strategiekommunikation: Gut informierte Mitarbeiter:innen tragen die Unternehmenskultur mit und Stakeholder (Aufsichts- rat, Aktionär:innen und Kund:innen) erhalten positiven Eindruck der Unternehmens- kultur der Oberbank. tatsächliche positive, kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen nachgelagert & eigene Aktivität eigene Tätigkeit, interne Kommunikation wirkt auf alle eigenen Geschäfts- bereiche Schutz von Hinweisgebern positive Auswirkungen hilft bei der Verbesserung der Organisation, Schwachstellen können früher erkannt werden, bekämpft Korruption, Möglichkeit, anonym kritische Themen zu äußern potenzielle positive kurzfristige Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert Whistleblowing direkt in der Organisation oder von Externen Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken positive Auswirkungen Förderung von Awareness für Nachhaltigkeit bei Lieferanten durch Festlegung von ESG- Kriterien und Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner tatsächliche positive, kurzfristige Auswirkungen vorgelagert Geschäfts- beziehungen: Auswahlprozess der Lieferant:innen, langjährige Beziehungen mit jährlichen Audits Korruption und Bestechung - Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung positive Auswirkungen Stärkung der Awareness für Korruptionsthemen und Verhinderung von möglichen Korruptions- oder Bestechungspraktiken tatsächliche positive, kurzfristige Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätigkeit: Regelungen und Schulungen zu Korruption und Bestechung unternehmensspezifisches Thema: Sponsoring negative Auswirkungen Korruptionsvorfälle, Bestechung, Parteilichkeit, Schaden für Marken-Image potenzielle negative kurz- und mittelfristige Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert eigene Tätigkeit: Sponsoring- aktivitäten der Oberbank positive Auswirkungen Stärkung der Unabhängigkeit der Oberbank durch klare Sponsoringkriterien, Sponsorings nur in ökologisch nachhaltig, gesellschaftlich und sozial relevanten Bereichen tatsächliche positive kurz-, mittel-, und langfristige Auswirkungen vorgelagert, eigene Aktivität & nachgelagert 87 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Wesentliche Risiken und Chancen Thema Beschreibung wesentliche Risiken Beschreibung wesentliche Chancen E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Zusammenfassung wesentliche Unterthemen (Kreditportfolio) erhöhte transitorische und physische Risiken in gefährdeten Branchen, wodurch sich mittel- und langfristig Ausfall von Kreditkund:innen ergeben könnte keine wesentlichen Chancen Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gegenüber dem Vorjahr Die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde im Jahr 2024 durch die internen Abteilungen aktualisiert und ergänzt. Für das Kreditportfolio und die Beteiligungen wurden detailliertere Bewertungen durchgeführt, um die Auswirkungen und Risiken in Bezug auf die einzelnen Themenstandards genauer zu bestimmen. Die Änderung der Skalen (Hinaufsetzen der Werte für das potenzielle Ausmaß der finanziellen Auswirkungen) bewirkte eine Verringerung der wesentlichen Risiken und Chancen. Zusammenfassung der Änderungen Nicht mehr wesentliche (Unter-)Themen: • S4 Verbraucher und Endnutzer ◦ Persönliche Sicherheit ◦ Kinderschutz Neue wesentliche (Unter-)Themen: • S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ◦ Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung ◦ Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte ◦ Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen ◦ Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz • S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (aus der Analyse der wesentlichen strategischen Beteiligungen) • E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (aus der Analyse des Kreditportfolios) • E5 Kreislaufwirtschaft (aus der Analyse des Kreditportfolios und der wesentlichen strategischen Beteiligungen) Aus der Analyse der Risiken und Chancen des Unternehmens konnten keine Themen identifiziert werden, die aktuelle wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Oberbank feststellen lassen. Ein weiteres detailliertes Monitoring der Risiken und Chancen ist geplant, um gegebenenfalls zu erwartende finanzielle Auswirkungen für den nächsten Berichtszeitraum und/oder längerfristige Auswirkungen feststellen zu können. Für die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells der Oberbank ist insb. die Vermeidung von Risiken maßgeblich. 88 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen In den Themenstandards S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und G1 Unternehmenspolitik ergeben sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit der Oberbank keine wesentlichen Risiken, weshalb in diesen Bereichen keine tiefergehende Analyse der Widerstandsfähigkeit nötig ist. Die Ermittlung der Resilienz gegen Klimarisiken wird im Kapitel ESRS E1 > Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 > Seite 122, beschrieben. Zum Themenstandard E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden im Jahr 2024 Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, jedoch keine Resilienzanalyse durchgeführt. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Hiermit gibt die Oberbank einen Überblick über die Wesentlichkeitsanalyse und somit das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt. 2019 wurde eine Wesentlichkeitsanalyse nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) durchgeführt, die 2021 reevaluiert wurde. Im Jahr 2023 erfolgte erstmals die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. den Vorgaben laut European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit externer Unterstützung. Diese Wesentlichkeitsanalyse wurde im Laufe des Jahres 2024 aktualisiert und ergänzt. Die nächste Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse ist im Jahr 2025 in Vorbereitung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2025 geplant. Das Verfahren konzentriert sich auf die eigene Geschäftstätigkeit in den Oberbank Märkten. Zudem werden relevante Themen aus dem Kreditportfolio analysiert. Zusätzlich sind auch wesentliche strategische Beteiligungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Oberbank relevant. Für das Wertpapiergeschäft und die Eigenveranlagung der Oberbank wurden aufgrund der geringeren Relevanz für das Geschäftsmodell keine detaillierten Analysen durchgeführt, nichtsdestotrotz werden auch in diesen Bereichen durch den Einsatz von Ausschlusskriterien potenzielle negative Auswirkungen beschränkt. Die Wesentlichkeitsanalyse der Oberbank umfasst folgende Schritte, die im weiteren Verlauf genauer beschrieben werden: Schritte Wesentlichkeitsanalyse 1. Longlist/Definitionen und Berührpunkte ergänzen 2. Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Betrieb durch die Abteilungen 3. Tool-gestützte Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen aus dem Kreditportfolio 4. Diskussion und Dokumentation der Ergebnisse (inkl. Abstimmung mit Risikomanagement) Die Ausgangsbasis für die weitere Bewertung stellten die Themen der in ESRS 1 angeführten Longlist dar. Im Jahr 2023 wurde eine Benchmark-Analyse durchgeführt. Bei dieser wurden Nachhaltigkeitsinformationen (Websites, Nachhaltigkeitsberichte) von Unternehmen aus der Finanzbranche im Hinblick auf ihre Auseinandersetzung mit diesen Themen untersucht. 89 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Unter tatsächlichen Auswirkungen versteht man jene Auswirkungen, die bereits aufgetreten sind; als erwartete Auswirkungen gelten jene, die zukünftig potenziell auftreten könnten. Zunächst wurden der Grund für die Auswirkung (direkt oder indirekt von der Oberbank verursacht) und die Lokalisierung (d.h. der Ort/die Region, an dem/in der die erwartete Auswirkung eintreten könnte) beurteilt. Anschließend wurde eine quantitative Bewertung pro Zeithorizont durchgeführt, um Ausmaß, Tragweite und Wiederherstellbarkeit der Auswirkungen festzustellen. Darüber hinaus wurde auch erörtert, ob im Zusammenhang mit den zu erwartenden Auswirkungen Menschenrechte verletzt werden könnten. Bei erwarteten Auswirkungen wurde ebenso die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Als Risiken und Chancen versteht man jene Faktoren, die für eine Organisation – in diesem Falle für die Oberbank – finanzielle Auswirkungen haben oder haben könnten. Dieser Schritt wird auch als Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit bezeichnet. Bei den für die Oberbank als relevant eingestuften Risiken und Chancen wurde für die verschiedenen Zeithorizonte analysiert, wie sich diese Risiken und Chancen auf unterschiedliche Faktoren (Verfügbarkeit von Ressourcen, Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern, zukünftiger Cashflow) auswirken könnten. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Im Falle von Risiken und Chancen besteht häufig ein Zusammenhang mit den identifizierten Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Stakeholder. So können sich durch Auswirkungen auf Stakeholder (z.B. durch Unzufriedenheit der Kund:innen) auch finanzielle Konsequenzen für die Oberbank selbst ergeben. Diese Wechselwirkungen wurden in der Bewertung der Chancen und Risiken berücksichtigt. Abhängigkeiten von Ressourcen oder Geschäftsbeziehungen wurden wie oben beschrieben ebenso in die Bewertung der Risiken und Chancen einbezogen. Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb In Bewertungsworkshops wurde im Jahr 2023 die auf Basis des Benchmarkings für die Oberbank bereits mit Vorschlägen befüllte Longlist an potenziell wesentlichen Themen gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen vervollständigt und um unternehmensspezifische Themen ergänzt. Im Rahmen der Workshops wurden die identifizierten Themen anschließend auf ihre positiven und negativen sowie tatsächlichen und erwarteten Auswirkungen bewertet. Diese Bewertung wurde im Jahr 2024 aktualisiert. In der Oberbank wurde für die Bewertung im eigenen Betrieb für Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit (Risiken und Chancen) ein Schwellenwert von 0,5 (auf einer Skala von 0-1) festgelegt. Der Wert wurde intern definiert, um die wesentlichen Themen herauszufiltern. Das Ergebnis für den Schwellenwert wurde aus den Bewertungen der verschiedenen Kriterien errechnet. Überschreitet die Auswirkungswesentlichkeit und/oder finanzielle Wesentlichkeit eines Themas diesen Schwellenwert, so gilt es für die Oberbank als wesentlich und wurde in die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen. Bei den im eigenen Betrieb analysierten Themen besteht ein Zusammenhang mit dem Risikomanagement, hier insbesondere mit dem Op-Risk Management. Wesentlichkeitsanalyse Kreditportfolio Das Angebot von Bankprodukten und Dienstleistungen kann insbesondere durch Kapitalflüsse im Zusammenhang mit Finanzierungen wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft bzw. Risiken und Chancen für ein Unternehmen haben. Daher wurde diesem Themenbereich in der 90 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Wesentlichkeitsanalyse der Oberbank besondere Aufmerksamkeit geschenkt und eine zusätzliche datenbasierte Herangehensweise für die Bewertung der Auswirkungen und Risiken gewählt. Auswirkungen Die Auswirkungen des Kreditportfolios der Oberbank wurden mittels UNEP FI Impact Analysis Tool (United Nations Environment Program – Finance Initiative) analysiert. Dafür wurden sowohl das Modul für Institutional Banking (Firmenfinanzierungen in allen Ländern, in denen die Oberbank tätig ist) als auch das Modul für Consumer Banking (Privatfinanzierungen & Kontoeinlagen in Österreich) verwendet. Für Informationen zu den Ländern kam darüber hinaus das Context Module zum Einsatz. In der Analyse der Firmenfinanzierungen wurde vor allem auf die Wirtschaftssektoren der Kund:innen sowie die Schwerpunktthemen der Länder, in denen die Unternehmen ansässig sind, abgestellt. Die Ergebnisse der Analysen wurden mittels ESRS Conversion Tool zusammengefasst. Risiken Zur Bewertung der Risiken wurde das Climcycle-Tool, eine externe Plattform zur Quantifizierung und Offenlegung von ESG-Risiken der ESG Software GmbH, genutzt. Mit Hilfe des Tools wurden erhöhte physische und transitorische Risiken bestimmter Branchen im Kreditportfolio der Oberbank identifiziert. Das Ausmaß der Auswirkungen von finanziellen Risiken im Kreditportfolio wurde aus den Climcycle- Ergebnissen abgeleitet. Die Materialität der finanziellen Wesentlichkeit im Bezug auf ein ESG-Thema wurde aus einem gestressten Expected Credit Loss für den von diesem Thema betroffenen Teil des Kreditportfolios abgeleitet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Art der Auswirkungen wurden auf Basis individueller Annahmen zu den einzelnen Themen durch die Oberbank eingestuft. Schätzungen & Annahmen Um ein gegebenenfalls erhöhtes Nachhaltigkeitsrisiko festzustellen, werden in Climcycle diverse Datenquellen (z.B. EU Taxonomy, ThinkHazard und EUROSTAT) zur Berechnung von Risiko-Scores auf Basis von geografischen Standorten und Branchen herangezogen. Die Ergebnisse liefern einen Input zur Einschätzung der Höhe des Risikos; das Ergebnis des ESG Risiko-Scores wird nicht als absoluter Wert für die Berichterstattung verwendet. Auch im UNEP FI Impact Analysis Tool werden Informationen auf Ebene von Sektoren und Regionen genutzt, was einer Annäherung entspricht. Der Genauigkeitsgrad ist daher nicht für alle im Portfolio enthaltenen Unternehmen gleich hoch. Chancen Die Chancen für das Kreditgeschäft der Oberbank (insbesondere für Firmenkunden) wurden aus den Ergebnissen der laufenden Arbeit an der Strategie 2030 der Oberbank abgeleitet und von den fachlich verantwortlichen Abteilungen bewertet. Bei der Bewertung des Kreditportfolios wurde ein intern definierter Schwellenwert von 0,6 (Skala 0-1) für wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen definiert, um nur die wesentlichsten Themen in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Oberbank aufzunehmen. Auch im Risikomanagement sind Nachhaltigkeitsrisiken ein wichtiges Thema, das laufend gemonitort wird, siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 406. Die detaillierte Betrachtung der Auswirkungen, Risiken und Chancen des Kreditgeschäfts aus der Wesentlichkeitsanalyse in Climcycle und UNEP FI steht in Wechselbeziehung mit der Risikobeurteilung im allgemeinen Risikomanagement der Oberbank, die ebenfalls mit Climcycle erfolgt. 91 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Wesentlichkeitsanalyse strategische Beteiligungen Für die wesentlichen strategischen Beteiligungen der Oberbank wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Basis der veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte der relevanten Unternehmen bestimmt und bewertet. Bei der Bewertung der wesentlichen strategischen Beteiligungen über UNEP FI und Climcycle wurde ein intern definierter Schwellenwert von 0,6 (Skala 0-1) für wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der regulatorisch verpflichtenden Offenlegung nach CSRD bzw. ESRS künftig noch detailliertere Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen dieser Unternehmen veröffentlicht werden. Sofern sich daraus Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Oberbank ableiten lassen, wird darüber berichtet werden. Die Ergebnisse der Analysen werden im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77 berichtet. Prozess zur Entscheidungsfindung und Einbindung von Stakeholdern Nachhaltigkeitsbeauftragte und Leiter:innen der zuständigen Abteilungen wurden je nach Thema in den Bewertungsprozess für eigenen Betrieb, Kreditportfolio und wesentliche strategische Beteiligungen eingebunden. Einzelne Themen im eigenen Betrieb wurden von verschiedenen Abteilungen bewertet, um unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen. Die Ergebnisse der Bewertungen wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, ihre Anmerkungen wurden eingearbeitet. Mit externen Stakeholdern und Expert:innen besteht ein laufender Austausch zu diversen Nachhaltigkeitsthemen. Feedback aus diesen Gesprächen wird auch in die interne Bewertung der Themen mitgenommen bzw. einbezogen. Genauere Informationen zum Austausch mit den Stakeholdern siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Zu den betroffenen Interessenträger:innen, also Mitarbeiter:innen und Kund:innen der Oberbank, finden sich Informationen zur Einbindung in den jeweiligen Kapiteln (siehe ESRS S1 > S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160 und ESRS S4 > S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 206). Zusammenfassung Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und v.a. die dadurch definierten wesentlichen Themen werden in der Oberbank sowohl in der Erarbeitung der Strategie 2030 als auch bei der Ausarbeitung von künftigen Zielen mitberücksichtigt. Die Input-Parameter der Wesentlichkeitsanalyse sollen hier nochmal kurz zusammengefasst werden: • Interne Bewertung der eigenen Geschäftstätigkeiten mithilfe des Know-hows der Oberbank- internen Expert:innen. • Analyse des Kreditportfolios inklusive Länder, Branchenzuordnung und Anreicherung durch Datenquellen zu Auswirkungen von UNEP FI und zu Risiken aus Climcycle, Hochrechnung der 92 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Expected Loss Quote für von Risiken betroffene Branchen, um potenzielles Ausmaß von langfristigen finanziellen Auswirkungen einschätzen zu können. ◦ Die Ergebnisse zum Kreditportfolio wurden zudem in internen Besprechungen konsolidiert und plausibilisiert, um ein Gesamtergebnis zu erhalten. • Informationen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen der wesentlichen strategischen Beteiligungen aus den jeweiligen Nachhaltigkeitsberichten. E1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb Klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden sowohl für den eigenen Betrieb als auch für das Kreditportfolio und die wesentlichen strategischen Beteiligungen analysiert. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zu den Bewertungskriterien siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Bezüglich der Analyse der Treibhausgasemissionen des Unternehmens verweisen wir auf Kapitel ESRS E1 > E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Seite 134. Wesentlichkeitsanalyse Kreditportfolio Informationen zu einem durchgeführten Klimastresstest inklusive Klimaszenarien der Oberbank finden sich im Kapitel E1 > Strategie - im Zusammenhang mit ESRS2 SBM-3, Seite 122. Aufgrund der Methodik von UNEP FI gibt es eine Auswirkungswesentlichkeit durch die Finanzierung von gewissen Branchen mit erhöhten negativen klimabezogenen Auswirkungen mit einem Anteil von 90,59 % am Kreditportfolio der Oberbank (ausgenützte Kreditrahmen zum 31.12.2023), dadurch ergeben sich wesentliche Auswirkungen. Mit einem Anteil von 58,54 % des Portfolios werden wesentliche positive klimabezogene Auswirkungen assoziiert. Es wurden keine wesentlichen klimabezogenen Risiken und Chancen festgestellt, da der Anteil der Kredite an den von erhöhten Risiken betroffenen Branchen am Kreditportfolio der Oberbank nur 2,1 % (bzw. 686 Mio. €) beträgt. Wesentlichkeitsanalyse strategische Beteiligungen Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zu den Bewertungskriterien siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. E2 - Angabepflicht im Zusammenhang mit IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb, Kreditportfolio, wesentliche strategische Beteiligungen 93 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Die Oberbank hat im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse die eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in der nachgelagerten Wertschöpfungskette das Kreditportfolio und die wesentlichen strategischen Beteiligungen auf ihre möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung überprüft. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Für den eigenen Betrieb wurden keine Berührpunkte festgestellt, da die Oberbank kein produzierendes Unternehmen ist und mit ihrer Dienstleistung keine wesentliche Umweltverschmutzung verursacht, somit wurde keine detailliertere Überprüfung und Bewertung der eigenen Geschäftstätigkeiten vorgenommen. Auch im Kreditportfolio und bei den wesentlichen strategischen Beteiligungen wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgestellt. Bezüglich Umweltverschmutzung wurden daher auch keine weiteren Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. E3 - Angabepflicht im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb, Kreditportfolio, wesentliche strategische Beteiligungen Die Oberbank hat im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse die eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in der nachgelagerten Wertschöpfungskette das Kreditportfolio und die wesentlichen strategischen Beteiligungen auf ihre möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen überprüft. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Im eigenen Betrieb wurden keine Berührpunkte festgestellt, da die Oberbank kein produzierendes Unternehmen ist und mit ihrer Dienstleistung keine direkten wesentlichen positiven oder negativen Auswirkungen, Chancen oder Risiken, im Bereich Wasser- und Meeresressourcen hat. Im Kreditportfolio und bei den wesentlichen strategischen Beteiligungen wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgestellt. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung von Wasser- und Meeresressourcen für die unmittelbare Geschäftstätigkeit der Oberbank wurden keine Konsultationen mit betroffenen Stakeholdern durchgeführt. E4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb Für den eigenen Betrieb der Oberbank wurden die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie die Risiken und Chancen im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse von internen Expert:innen aus den relevanten Fachabteilungen bewertet, insbesondere von den für Betriebsökologie und EMAS sowie 94 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen die für Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement der Bank zuständigen Kolleg:innen. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zu den Bewertungskriterien siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen wurden bei den Risiken und Chancen im eigenen Betrieb für alle Unterthemen anhand der Weiterverwendbarkeit von Ressourcen bewertet. Hier wurden relevante betroffene Ökosystemdienstleistungen einbezogen, wobei diese nicht detaillierter analysiert wurden. Im eigenen Betrieb wurden Transitionsrisiken, physische Risiken und Chancen bewertet, um ein potenzielles Ausmaß der finanziellen Auswirkungen in allen Zeithorizonten festzustellen, zusätzlich wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Systemische Risiken durch die Erreichung von Kipppunkten wurden nicht im Detail bewertet. Wesentlichkeitsanalyse Kreditportfolio Aufgrund der Methodik von UNEP FI ergibt sich eine Auswirkungswesentlichkeit durch die Finanzierung von gewissen Branchen mit erhöhten negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme mit einem Anteil von 96,95 % am Kreditportfolio der Oberbank (ausgenützte Kreditrahmen zum 31.12.2023). Mittels Climcycle wurden darüber hinaus die Transitionsrisiken und physischen Risiken im Kreditportfolio bewertet. Systemische Risiken werden auch für das Kreditportfolio bisher nicht bewertet. Für das Kreditportfolio wurden im Jahr 2024 keine Analysen in Bezug auf die Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen durchgeführt. Der Anteil der Kredite an den von erhöhten Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen betroffenen Branchen am Kreditportfolio der Oberbank beträgt 19,60 % (bzw. 6.298.189 Tsd. Euro) – dies umfasst das Kreditrisikovolumen einschließlich nicht ausgenützter Kreditrahmen zum 31.12.2023. Die Anwendung eines Transitionsstress (Annahme des Eintretens von Transitionsrisiken) auf dieses Sub-Portfolio ergibt einen potenziellen materiellen Expected Credit Loss, daher sieht die Oberbank dieses Thema als finanziell wesentlich. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell > Seite 77 zusammengefasst. Wesentlichkeitsanalyse strategische Beteiligungen Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zu den Bewertungskriterien siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Für die wesentlichen strategischen Beteiligungen wurden im Jahr 2024 keine Analysen im Bezug auf die Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen durchgeführt. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften, Standorte und Abhilfemaßnahmen Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften wurden im Zusammenhang mit dem Bankbetrieb, der in der direkten Tätigkeit kaum Auswirkungen auf biologische Ressourcen und Ökosysteme hat, nicht durchgeführt. Dennoch wurden zum Thema Biodiversität im Zuge der Erstellung einer Masterarbeit Gespräche mit Nachhaltigkeitsbeauftragten von Banken und diversen Expert:innen aus verschiedenen Organisationen der Finanzbranche, NGOs, Beratungsunternehmen bzw. Wirtschaftsprüfern und 95 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen öffentlichen Organisationen durchgeführt, um Ansätze zur Analyse der Biodiversitätsauswirkungen von Banken zu sammeln. Die Standorte der Oberbank befinden sich in Ballungszentren, eine etwaige Nähe zu Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität wurde allerdings nicht analysiert. Es konnten keine negativen Auswirkungen abgeleitet werden. Aktuell müssen keine Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt ergriffen werden, wobei sich die Oberbank freiwillig dazu entschieden hat, mittels Blühflächen einen Beitrag zum Erhalt von Biodiversität und Artenvielfalt zu leisten (siehe ESRS 2 > SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Nachhaltige Produkte für Firmen- und Privatkund:innen, Seite 59). E5 - Angabepflicht im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden gesammelt mit der Analyse der anderen IROs aus dem eigenen Betrieb durch Expert:innen der relevanten Abteilungen in der Oberbank ermittelt. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Detailliertere Analysen der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle im eigenen Betrieb wurden aufgrund der Tätigkeit in der Finanzbranche nicht durchgeführt. Wesentlichkeitsanalyse Kreditportfolio Die Analyse mit UNEP FI ergibt auf Grund der darin vertretenen Branchen für 100,00 % des Kreditportfolios der Oberbank (ausgenützte Kreditrahmen zum 31.12.2023) erhöhte negative Auswirkungen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Mit einem Anteil von 53,19 % des Portfolios werden wesentliche positive Auswirkungen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft assoziiert. Es wurden keine wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft aus dem Kreditportfolio festgestellt, da der Anteil der Kredite an den von erhöhten Risiken betroffenen Branchen am Kreditportfolio der Oberbank nur 0,90 % (bzw. 300 Mio. Euro) beträgt. Wesentlichkeitsanalyse wesentliche strategische Beteiligungen Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zu den Bewertungskriterien siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften Aufgrund der eingeschränkten Relevanz der Themen für die direkte Tätigkeit der Oberbank wurden keine weiteren Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. 96 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen G1 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentlichkeitsanalyse eigener Betrieb, Kreditportfolio, wesentliche strategische Beteiligungen Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurden gesammelt mit der Analyse der anderen IROs aus dem eigenen Betrieb durch Expert:innen der relevanten Abteilungen in der Oberbank ermittelt. Details zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse siehe ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Bezüglich Standort wurde die Tragweite der Auswirkungen analysiert und ob sich diese auf den gesamten Oberbank Konzern bezieht. Die Tätigkeit der Oberbank und die Branche wurden selbstverständlich in die Bewertung einbezogen. Nur im eigenen Betrieb wurden wesentliche negative Auswirkungen festgestellt, für das Kreditportfolio und die wesentlichen strategischen Beteiligungen konnten keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung festgestellt werden. IRO-2 – In ESRS enthaltene von der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Die Liste der Angabepflichten, die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung berücksichtigt wurden, findet sich im Inhaltsverzeichnis, siehe Seite 31. Nicht wesentliche Themen Thema /Unterthema Erläuterungen ESRS E2 Umweltverschmutzung alle Unterthemen Keine Berührpunkte im eigenen Betrieb außer bei Luftverschmutzung geringe negative Auswirkungen durch Fuhrpark und bei Wasserverschmutzung indirekt durch Wasserkühlung geringer Einfluss auf Wassertemperatur, was Verschmutzungen begünstigen könnte. Auch im Kreditportfolio und bei den Beteiligungen keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgestellt. ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen alle Unterthemen Keine Berührpunkte im eigenen Betrieb, da die Oberbank kein produzierendes Unternehmen ist. Auch im Kreditportfolio und bei den Beteiligungen keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgestellt. ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften alle Unterthemen Bei vielen Unterthemen aus dem eigenen Betrieb keine Berührpunkte, nur geringe Auswirkungen auf Anrainer. Auch im Kreditportfolio und bei den Beteiligungen keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgestellt. 97 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen Die wesentlichen Informationen für den Bericht wurden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse ermittelt – auf Sub-Themen-Ebene. Bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung wurden zusätzlich die Parameter auf Relevanz überprüft. Die Schwellenwerte für die Wesentlichkeit der Themen wurden im Zuge der Beschreibung der Wesentlichkeitsanalyse angegeben, siehe Kapitels ESRS 2 > IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 88. Datenpunkte aus EU-Rechtsvorschriften Angabepflicht Detailangabe Datenpunkt SFDR Säule III Benchmark- Verordnung EU- Klima- gesetz Seite ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen 21 (d) x x 43 ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsmitglieder, die unabhängig sind 21 (e) x 43 ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 30 x 51 ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen 40 (d) i x x x nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien 40 (d) ii x x nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen 40 (d) iii x x nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak 40 (d) iv x nicht wesentlich ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 14 x nicht wesentlich ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind 16 (g) x x nicht wesentlich ESRS E1-4 THG-Emissions- reduktionsziele 34 x x x 129 ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) 38 x nicht wesentlich ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 37 x 133 98 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren 40-43 x nicht wesentlich ESRS E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2, 3 sowie THG- Gesamtemissionen 44 x x x 135 ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen 53-55 x x x 136 ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate 56 x nicht wesentlich ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken 66 x Phase-in ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden 66 (a); 66 (c) x Phase-in ESRS E1-9 Aufschlüsselung des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienz- klassen 67 (c) x Phase-in ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen 69 x Phase-in ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird 28 x nicht wesentlich ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen 9 x nicht wesentlich ESRS E3-1 Spezielles Konzept 13 x nicht wesentlich ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere 14 x nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederver- wendbaren Wassers 28 (c) x nicht wesentlich 99 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESRS E3-4 Gesamtwasser- verbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten 29 x nicht wesentlich ESRS 2- SBM 3 - E4 16 (a) i x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS 2- SBM 3 - E4 16 (b) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS 2- SBM 3 - E4 16 (c) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft 24 (b) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere 24 (c) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung 24 (d) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle 37 (d) x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle 39 x Phase-in für Wert- schöpf- ungskette ESRS 2- SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit 14 (f) x 149 ESRS 2- SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit 14 (g) x 149 ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts- politik 20 x 157 ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 21 x 157 ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels 22 x 158 ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen 23 x 152 100 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden 32 (c) x 163 ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle sowie Zahl und Quote der Arbeitsunfälle 88 (b), 88 (c) x x 191 ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage 88 (e) x 191 ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechts- spezifisches Verdienstgefälle 97 (a) x x 194 ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane 97 (b) x 193 ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung 103 (a) x 195 ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien 104 (a) x x 195 ESRS 2- SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpf- ungskette 11 (b) x Inhalte noch nicht vorhanden ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts- politik 17 x Inhalte noch nicht vorhanden ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpf- ungskette 18 x Inhalte noch nicht vorhanden ESRS S2-1 Nichteinhaltung der UNGP-Grundsätze zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD- Leitlinien 19 x x Inhalte noch nicht vorhanden ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 19 x Inhalte noch nicht vorhanden 101 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Allgemeine Informationen ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs- ketten 36 x Inhalte noch nicht vorhanden ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte 16 x nicht wesentlich ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD- Leitlinien 17 x x nicht wesentlich ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 36 x nicht wesentlich ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 16 x 200 ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien 17 x x 217 ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 35 x 217 ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption 10 (b) x 245 ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) 10 (d) x 243 ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs- vorschriften 24 (a) x x 260 ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung 24 (b) x 258 102 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Umweltinformationen Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Nachhaltigkeit gemäß Taxonomie Die Europäische Union hat mit dem Beschluss des Green Deals die Weichen in Richtung nachhaltige Investitionen gelegt. Die Taxonomie-Verordnung 2020/852 und die dazugehörigen delegierten Rechtsakte sollen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sowie zum nachhaltigen Wachstum und zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Die EU-Taxonomie ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. Sie umfasst in den sogenannten delegierten Verordnungen detaillierte Klassifikationssysteme, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Ab 2024 müssen Banken der Europäischen Union mit der Green Asset Ratio (GAR) den Anteil des nachhaltigen Geschäfts umfassend nachweisen, um so auch mit anderen Banken vergleichbar zu sein. Bewertungsmaßstab stellen die sechs Umweltziele Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme dar, die in ergänzenden delegierten Verordnungen detailliert dargelegt sind. Bei der Berechnung der GAR wird der Anteil der nachhaltigen Finanzierungen eines in der Richtlinie definierten Kreises von Finanzierungskunden (Unternehmen, die den Anteil ihres taxonomiekonformen Geschäftes veröffentlichen müssen (gemäß NFRD), Privatpersonen und lokale Gebietskörperschaften) dem gemäß EU-Taxonomie definierten Geschäftsvolumen der Bank gegenübergestellt. Bei privaten Wohnimmobilien werden für die Überprüfung des DNSH-Kriteriums sehr umfangreiche Informationen gefordert, die der Oberbank nur in beschränktem Ausmaß vorliegen. Daher zeigt die Oberbank im Segment private Haushalte keine taxonomiekonforme Finanzierungen. Zur Sicherstellung, dass die korrekten Werte verwendet werden, werden die manuell recherchierten Werte jeweils von einer anderen Person nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft und die Werte aus MSCI stichprobenartig mit den berichteten Werten verglichen. Bei Finanzierungen, die dem allgemeinen Unternehmensgegenstand (Betriebsmittelfinanzierungen, Schuldscheindarlehen und Wertpapiere) dienen, erfolgt die Berechnung auf Basis der veröffentlichten KPIs der NFRD-Unternehmen, gemäß der mit der EU-Verordnung 2021/2178 festgelegten Methode, mit dem umsatzbasierten und dem CapEx-basierten KPI. 103 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Verpflichtende Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie Die Oberbank hat gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie für das Jahr 2023 folgende Informationen offenzulegen: EU-Taxonomie Reporting Template 0 Überblick über die von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs bzw. der Green Asset Ratio. Die Coverage Ratio wird im Zähler mit den gesamten für die GAR-Berechnung erfassten Vermögenswerten berechnet. 1 Vermögenswerte für die Berechnung der GAR GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte: Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind. Aufgeteilt nach Finanzunternehmen (NFRD-pflichtig), Nicht-Finanzunternehmen (NFRD-pflichtig), Private Haushalte, Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden: Aufgeteilt nach Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen (nicht NFRD-pflichtig), Derivate, Kurzfristige Interbankenkredite, Barmittel und sonstige Kategorien von Assets Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte: Aufgeteilt nach Zentralstaaten und supranationale Emittenten, Risikopositionen gegenüber Zentralbanken und dem Handelsbuch; nicht im Zähler der GAR enthaltene Forderungen gegenüber Privaten Haushalten und gegenüber lokalen Gebietskörperschaften sind mangels Hievon-Position nur in der Summe dieser Position erfasst. Außerbilanzielle Risikopositionen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angaben nicht finanzieller Informationen unterliegen: Aufgeteilt nach Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten. Die Einteilung erfolgt jeweils in den gesamten Bruttobuchwert und den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 1a Darstellung nach Umsatz-KPI 1b Darstellung nach CapEx-KPI 2 GAR-Sektorinformation Detaillierte Sektoren-Gliederung (NACE-Sektor, 4 Ebenen) der Nicht-Finanzunternehmen (NFRD- pflichtig). Es wird der NACE-Code des jeweiligen Unternehmens dargestellt. Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 2a Darstellung nach Umsatz-KPI 2b Darstellung nach CapEx-KPI 3 GAR KPI-Bestand Offenlegung der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwerte der im Zähler und im Nenner für die GAR erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den gesamten Bruttobuchwerten der im Zähler und im Nenner für die GAR erfassten Vermögenswerte (Division durch die Werte der jeweiligen Zeile). Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. 3a Darstellung nach Umsatz-KPI 3b Darstellung nach CapEx-KPI 4 GAR KPI-Zuflüsse 2024 Offenlegung der neu im Jahr 2024 abgeschlossenen Kredite bzw. Wertpapiere, die neu in den Bestand aufgenommen wurden, im Zähler und im Nenner der GAR erfasst sind und am Ende der Berichtsperiode noch in der Bilanz aufscheinen. Die Einteilung erfolgt jeweils in den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Bruttobuchwert nach den sechs Umweltzielen und der Zuordnung zum Verwendungszweck. Es wird das Verhältnis zu den in der Berichtsperiode neu erfassten Bruttobuchwerten dargestellt (Division durch die Werte der jeweiligen Zeile). 104 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen 4a Darstellung nach Umsatz-KPI 4b Darstellung nach CapEx-KPI 5 KPI Außerbilanzielle Risikopositionen Offenlegung der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen außerbilanzielle Volumina (Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten) im Verhältnis zu den gesamten Volumina von Finanzgarantien und Verwalteten Vermögenswerten. Weiters werden Templates zu den neu im Jahr 2024 hinzugekommenen außerbilanziellen Risikopositionen dargestellt. 5a Darstellung nach Umsatz-KPI 5b Darstellung nach CapEx-KPI Die Taxonomiekonformität resultiert in der Oberbank aus Finanzierungsaktivitäten ohne Zweckbindung. Diese Finanzierungen bedienen vorwiegend das Ziel des Klimaschutzes. Alle für diese Offenlegungen relevanten Informationen stammen aus den Kernbankensystemen der Oberbank und werden auch im Meldewesen verwendet. Die Strategie für die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten gilt entsprechend den Erläuterungen in den anderen Bereichen der Nachhaltigkeitserklärung. Da die Oberbank in den Bereichen Kernenergie und Energieerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen nicht tätig ist bzw. Unternehmen in den genannten Branchen nicht finanziert, wird zu den in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 geforderten Informationen nur das Template 1 befüllt. 105 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 0. Zusammenfassung der von den Kreditinstituten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPIs Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI nach Umsatz KPI nach CapEx % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 208 0,94 % 1,12 % 77,54 % 62,15 % 22,46 % Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 35 0,92 % 0,91 % 94,92 % 84,32 % 4,92 % Handelsbuch 0 0,00 % 0,00 % Finanzgarantien 0,00 % 0,00 % Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 2 0,01 % 0,01 % Gebühren- und Provisionserträge 0 0 0 106 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 1.Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bbi bj Mio. EUR Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomischrelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschrei- bungen und Eigenkapital-instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.402 3.046 208 78 115 7 3.052 208 78 115 4.191 2.876 203 45 130 8 2.884 203 45 130 2 Finanzunternehmen 705 85 2 85 2 662 79 79 3 Kreditinstitute 705 85 2 85 2 662 79 79 4 Darlehen und Kredite 41 3 3 59 1 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 6 1 1 9 6 Eigenkapitalinstrumente 658 81 2 81 2 594 78 78 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibung-en, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.317 587 206 78 115 587 206 78 115 1.128 404 203 45 130 404 203 45 130 21 Darlehen und Kredite 555 123 24 7 20 123 24 7 20 333 30 23 5 17 30 23 5 17 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 9 8 8 10 23 Eigenkapitalinstrumente 753 456 182 71 95 456 182 71 95 785 374 180 39 113 374 180 39 113 24 Private Haushalte 2.373 2.373 2.373 2.393 2.393 2.393 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.373 2.373 2.373 2.393 2.393 2.393 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7 1 7 7 8 8,0 8 29 Wohnraumfinanzierung 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7 1 7 7 8 8,0 8 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 17.781 17.258 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 16.907 16.462 34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 16.665 16209 35 Darlehen und Kredite 15.682 15311 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 4.222 5430 37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 38 Schuldverschreibungen 789 694 39 Eigenkapitalinstrumente 194 203 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 242 253 41 Darlehen und Kredite 96 146 42 Schuldverschreibungen 146 108 43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 44 Derivate 25 26 45 kurzfristige Interbankenkredite 78 57 46 Zahlungsmittel und zahlungsmitteverwandte Vermögenswerte 79 82 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) 692 630 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 22.183 3.046 208 78 115 7 3.052 208 78 115 21.448 2.876 203 45 130 8 2.884 203 45 130 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 6.427 6.704 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 1.157 1.029 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 2.833 3.265 52 Handelsbuch 29 31 53 Gesamt 28.610 3.046 208 78 115 7 3.052 208 78 115 28.152 2.876 203 45 130 8 2.884 203 45 130 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 123 3 3 94 28 5 4 28 5 4 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 155 4 2 1 4 2 1 116 7 7 56 Davon Schulverschreibungen 128 4 2 1 4 2 1 106 7 7 57 Davon Eigenkapitalinstrumente 27 10 1 1 107 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bbi bj Mio. EUR Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Gesamtbrutto- buchwert Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschrei- bungen und Eigenkapital-instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.402 3.126 248 113 126 7 3.132 248 113 126 4.191 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 2 Finanzunternehmen 705 87 3 1 87 3 1 662 80 80 3 Kreditinstitute 705 87 3 1 87 3 1 662 80 80 4 Darlehen und Kredite 41 3 3 59 1 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 6 0 0 9 6 Eigenkapitalinstrumente 658 84 3 1 84 3 1 594 79 79 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibung-en, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.317 665 245 113 125 665 245 113 125 1.128 464 256 118 51 459 256 118 51 21 Darlehen und Kredite 555 102 29 21 13 102 29 21 13 333 65 28 18 10 65 28 18 10 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 9 7 7 10 4 23 Eigenkapitalinstrumente 753 556 216 92 112 556 216 92 112 785 394 229 101 41 394 229 101 41 24 Private Haushalte 2.373 2.373 2.373 2.393 2.393 2.393 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.373 2.373 2.373 2.393 2.393 2.393 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7 1 7 7 8 8 8 29 Wohnraumfinanzierung 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7 1 7 7 8 8 8 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 17.781 17.258 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 16.907 16.462 34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 16.665 16.209 35 Darlehen und Kredite 15.682 15.311 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 4.222 5.430 37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 38 Schuldverschreibungen 789 694 39 Eigenkapitalinstrumente 194 203 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 242 253 41 Darlehen und Kredite 96 146 42 Schuldverschreibungen 146 108 43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 44 Derivate 25 26 45 kurzfristige Interbankenkredite 78 57 46 Zahlungsmittel und zahlungsmitteverwandte Vermögenswerte 79 82 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) 692 630 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 22.183 3.126 248 113 126 7 3.132 248 113 126 21.448 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 6.427 6.704 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 1.157 1.029 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 2.833 3.265 52 Handelsbuch 29 31 53 Gesamt 28.610 3.126 248 113 126 7 3.132 248 113 126 28.152 2.936 256 118 51 8 2.940 256 118 51 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 123 4 4 94 27 2 2 27 2 2 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 155 5 2 1 5 2 1 116 7 7 56 Davon Schulverschreibungen 128 5 2 1 5 2 1 106 7 7 57 Davon Eigenkapitalinstrumente 27 10 1 1 108 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (Umsatz) 109 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebenen (Code und Bezeichnung) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) 1 C2060 - Herstellung von Chemiefasern 1 1 2 C2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 38 38 3 C2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 3 2 3 2 4 C2899 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 5 C2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 16 1 16 1 6 D3511 - Elektrizitätserzeugung 7 F4211 - Bau von Straßen 8 G4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 9 G4690 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 10 H4939 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 11 H5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 12 J6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 13 13 13 K6420 - Beteiligungsgesellschaften 16 1 16 1 14 L6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 15 M7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 499 201 499 201 16 H4941 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 17 L6810 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 18 C2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 110 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 2. GAR-Sektorinformation (CapEx) 111 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebenen (Code und Bezeichnung) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM+CCA) 1 C2060 - Herstellung von Chemiefasern 7 7 2 C2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 32 32 3 C2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 3 1 3 1 4 C2899 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 5 C2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 10 2 10 2 6 D3511 - Elektrizitätserzeugung 7 F4211 - Bau von Straßen 8 G4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 9 G4690 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 10 H4939 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 11 H5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 12 J6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 11 11 13 K6420 - Beteiligungsgesellschaften 14 1 14 1 14 L6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 15 M7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 590 241 590 241 16 H4941 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 17 L6810 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 18 C2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 112 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 3. GAR KPI stock (Umsatz) b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig- keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 69,20 % 4,73 % 0,00 % 1,77 % 2,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 69,33 % 4,73 % 0,00 % 1,77 % 2,61 % 19,84 % 68,64 % 4,83 % 0,00 % 1,06 % 3,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 68,8 % 4,8 % 0,0 % 1,1 % 3,1 % 19,5 % 2 Finanzunternehmen 12,06 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,06 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,18 % 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 11,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,1 % 3 Kreditinstitute 12,06 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,06 % 0,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,18 % 11,93 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 11,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,1 % 4 Darlehen und Kredite 7,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 1,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 16,67 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16,67 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6 Eigenkapitalinstrumente 12,31 % 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,31 % 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,97 % 13,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 13,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,8 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 44,57 % 15,64 % 0,00 % 5,92 % 8,73 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 44,57 % 15,64 % 0,00 % 5,92 % 8,73 % 5,94 % 35,86 % 17,96 % 0,00 % 3,95 % 11,53 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 35,9 % 18,0 % 0,0 % 4,0 % 11,5 % 5,3 % 21 Darlehen und Kredite 22,16 % 4,32 % 0,00 % 1,26 % 3,60 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 22,16 % 4,32 % 0,00 % 1,26 % 3,60 % 2,50 % 9,06 % 6,87 % 0,00 % 1,63 % 5,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 % 6,9 % 0,0 % 1,6 % 5,2 % 1,6 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 88,89 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 88,89 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 0,40 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 23 Eigenkapitalinstrumente 60,56 % 24,17 % 0,00 % 9,43 % 12,62 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 60,56 % 24,17 % 0,00 % 9,43 % 12,62 % 3,39 % 47,67 % 22,89 % 4,98 % 14,37 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 47,7 % 22,9 % 5,0 % 14,4 % 3,7 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10,70 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 11,2 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10,70 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 11,2 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 14,29 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 14,29 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13,73 % 0,94 % 0,00 % 0,35 % 0,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,76 % 0,94 % 0,0 % 0,4 % 0,5 % 100,0 % 13,4 % 0,9 % 0,0 % 0,2 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 13,5 % 0,9 % 0,0 % 0,2 % 0,6 % 100,0 % 113 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 3. GAR KPI stock (CapEx) b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Offenlegungsstichtag T-1 Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 71,01 % 5,63 % 0,00 % 2,57 % 2,86 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 71,15 % 5,63 % 0,00 % 2,57 % 2,86 % 19,84 % 70,07 % 6,12 % 0,00 % 2,83 % 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 70,15 % 6,12 % 0,00 % 2,83 % 1,22 % 19,54 % 2 Finanzunternehmen 12,34 % 0,43 % 0,00 % 0,00 % 0,14 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,34 % 0,43 % 0,00 % 0,00 % 0,14 % 3,18 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 3 Kreditinstitute 12,34 % 0,43 % 0,00 % 0,00 % 0,14 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,34 % 0,43 % 0,00 % 0,00 % 0,14 % 3,18 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,09 % 4 Darlehen und Kredite 7,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,32 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,18 % 1,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,39 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,28 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 6 Eigenkapitalinstrumente 12,77 % 0,46 % 0,00 % 0,00 % 0,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,77 % 0,46 % 0,00 % 0,00 % 0,15 % 2,97 % 13,25 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,25 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,77 % 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8 davon Wertpapierfirmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 9 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 17 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 20 Nicht-Finanzunternehmen 50,49 % 18,60 % 0,00 % 8,58 % 9,49 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 50,49 % 18,60 % 0,00 % 8,58 % 9,49 % 5,94 % 41,11 % 22,73 % 0,00 % 10,50 % 4,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 40,72 % 22,73 % 0,00 % 10,50 % 4,52 % 5,26 % 21 Darlehen und Kredite 18,38 % 5,23 % 0,00 % 3,78 % 2,34 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 18,38 % 5,23 % 0,00 % 3,78 % 2,34 % 2,50 % 19,54 % 8,35 % 0,00 % 5,29 % 2,87 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 19,54 % 8,35 % 0,00 % 5,29 % 2,87 % 1,55 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 77,78 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 77,78 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 45,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,05 % 23 Eigenkapitalinstrumente 73,84 % 28,69 % 0,00 % 12,22 % 14,87 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 73,84 % 28,69 % 0,00 % 12,22 % 14,87 % 3,39 % 50,22 % 29,11 % 12,84 % 5,28 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 50,22 % 29,11 % 12,84 % 5,28 % 3,66 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10,70 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 10,70 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,16 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 27 davon Kfz-Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 14,29 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 14,29 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 99,41 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,59 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 14,09 % 1,12 % 0,00 % 0,51 % 0,57 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14,12 % 1,12 % 0,00 % 0,51 % 0,57 % 100,00 % 13,69 % 1,20 % 0,00 % 0,55 % 0,24 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,04 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,71 % 1,20 % 0,00 % 0,55 % 0,24 % 100,00 % 114 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 4. GAR KPI flow (Umsatz) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 100,00 % 67,28 % 8,27 % 8,05 % 0,21 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 67,28 % 8,27 % 8,05 % 0,21 % 11,17 % 2 Finanzunternehmen 100,00 % 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 3 Kreditinstitute 100,00 % 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 4 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,10 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,30 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,10 % 0,02 % 6 Eigenkapitalinstrumente d 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 13,67 % 0,57 % 0,00 % 0,57 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,67 % 0,57 % 0,00 % 0,57 % 0,00 % 4,22 % 21 Darlehen und Kredite 13,67 % 0,57 % 0,00 % 0,57 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,67 % 0,57 % 0,00 % 0,57 % 0,00 % 4,22 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 6,93 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 6,93 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 29 Wohnraumfinanzierung 0,00 % 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,51 % 0,92 % 0,90 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,51 % 0,92 % 0,90 % 0,02 % 0,00 % 100,00 % 115 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 4. GAR KPI flow (CapEx) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögens- werte Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögungswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 100,00 % 65,20 % 8,12 % 8,05 % 0,00 % 0,06 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 65,20 % 8,12 % 8,05 % 0,00 % 11,17 % 2 Finanzunternehmen 100,00 % 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 3 Kreditinstitute 100,00 % 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 4 Darlehen und Kredite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43,50 % 2,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 6 Eigenkapitalinstrumente d 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 8 davon Wertpapierfirmen 9 Darlehen und Kredite 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 11 Eigenkapitalinstrumente 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 Darlehen und Kredite 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 15 Eigenkapitalinstrumente 16 davon Versicherungsunternehmen 17 Darlehen und Kredite 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 19 Eigenkapitalinstrumente 20 Nicht-Finanzunternehmen 8,15 % 0,17 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8,15 % 0,17 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 4,22 % 21 Darlehen und Kredite 8,15 % 0,17 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 8,15 % 0,17 % 0,00 % 0,00 % 0,16 % 4,22 % 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 24 Private Haushalte 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 6,93 % 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 29 Wohnraumfinanzierung 30 Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,28 % 0,91 % 0,90 % 0,00 % 0,01 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7,28 % 0,91 % 0,90 % 0,00 % 0,01 % 100,00 % 116 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz stock) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 2,67 % 0,03 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,67 % 0,03 % 0,00 % 0,03 % 0,00 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 2,82 % 0,98 % 0,00 % 0,53 % 0,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2,82 % 0,98 % 0,00 % 0,53 % 0,15 % 117 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx stock) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 3,33 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,01 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,33 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,01 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 3,33 % 1,41 % 0,00 % 0,16 % 0,73 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,33 % 1,41 % 0,00 % 0,16 % 0,73 % 118 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz flow) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 1,05 % 0,15 % 0,00 % 0,15 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,05 % 0,15 % 0,00 % 0,15 % 0,00 % 119 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 5. KPI Außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx flow) a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Offenlegungsstichtag T Klimaschutz (CCMI) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 1,06 % 0,25 % 0,00 % 0,00 % 0,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,06 % 0,25 % 0,00 % 0,00 % 0,22 % 120 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 121 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen ESRS E1 Klimawandel Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, die weitreichende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Die Oberbank ist sich als unabhängige Regionalbank ihrer Verantwortung bewusst, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch stetige Verbesserungen und ambitionierte Projekte strebt die Oberbank an, die Pariser Klimaziele zu erreichen. V.a. im Bankensektor haben sich Grundsätze wie Sparsamkeit, Verlässlichkeit, Stabilität und Solidität als Werte erwiesen, mit denen besonders sorgsam umgegangen werden muss, denn das Vertrauen von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und anderen gesellschaftlichen Gruppen ist von größter Bedeutung. Klimaschutz, Energieeffizienz und der schonende Umgang mit Ressourcen sind tief in der Strategie der Oberbank verankert. Basierend darauf werden ambitionierte Ziele definiert und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um sie zu erreichen. Insbesondere im Gebäude- und Energiemanagement sowie bei der langfristigen Dekarbonisierung werden konkrete Akzente gesetzt. Strategie E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz Im Einklang mit ihrem strategischen Bekenntnis zum 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens sowie vor dem Hintergrund unterschiedlicher regulatorischer Anforderungen arbeitet die Oberbank an einer Dekarbonisierungsstrategie für ihr Kreditportfolio. Ende 2022 hat sich die Oberbank in diesem Zusammenhang der Science Based Targets Initiative (SBTi) und somit zur Berechnung und Einreichung von Klimaschutzzielen für das Jahr 2030 gemäß dem SBTi-Standard für Financial Institutions (SBTi-FI) verpflichtet. Die Erreichung von Dekarbonisierungszielen im Bereich der finanzierten Emissionen ist jedoch immer stark von externen Faktoren wie z.B. politischen Rahmenbedingungen, ökonomischen Faktoren oder dem Ambitionsniveau der Kreditnehmer:innen abhängig. Daher ist es möglich, dass man trotz intensiver Bemühungen Ziele verfehlt, wenn z.B. makroökonomische Annahmen nicht eintreten. Vor diesem Hintergrund und nach ausführlicher Auseinandersetzung mit SBTi-FI und den aus dieser Zielsetzungsmethodik für die Oberbank resultierenden Dekarbonisierungszielen, wurde deshalb im Laufe des Jahres 2024 entschieden, von SBTi-FI Abstand zu nehmen. Die aktuelle Marktsituation macht Ziele 2030 gemäß SBTi-FI im Bereich der finanzierten Emissionen für die Oberbank – trotz implementierter Maßnahmen und offenem Dialog mit den Kund:innen – unerreichbar: • Dekarbonisierungsziele für Gewerbeimmobilien und/oder Wohnbaufinanzierungen: Ziele entlang der von SBTi vorgegebenen Dekarbonisierungsszenarien sind auf Basis des Baubestandes, der heute oder in naher Zukunft in den Märkten der Oberbank zu finanzieren ist, nicht zu erreichen. • Eine umfassende Marktanalyse unter den Firmenkunden führte zum Ergebnis, dass der Großteil der Unternehmen SBTi kritisch gegenüber steht und deshalb nicht plant, sich für die Setzung eigener Dekarbonisierungsziele an SBTi zu orientieren. Auch dies stünde im Widerspruch zu einer potenziellen Zielerreichung. • Die Zieldefinition gemäß SBTi-FI erfüllt die regulatorischen Anforderungen nicht vollumfänglich. Es wäre zusätzlich erforderlich, weitere Ziele zu definieren. Dies steht im Widerspruch zum Anspruch 122 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen der Oberbank, klare und einheitliche Ziele zu verfolgen, die sämtliche regulatorische Anforderungen erfüllen. Trotz der Abkehr von SBTi-FI wurde 2024 ein erstes branchenspezifisches Klimaschutzziel bis 2030 für das gewerbliche Immobilienportfolio formuliert, das sich an den Dekarbonisierungsszenarien des CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) Projekts orientiert. Mehr Informationen zum Ziel siehe ESRS E1 > E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel > Klimaschutz > Dekarbonisierungsziele, Seite 131. Für den überwiegenden Großteil des Kreditportfolios sollen im Laufe des Jahres 2025 Dekarbonisierungsziele festgelegt und im Zuge der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2025 veröffentlicht werden. Diese Ziele sollen einerseits dem Anspruch des Regulators und der Oberbank, einen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens zu leisten, genüge tun und gleichzeitig im aktuellen Marktgeschehen realistisch erreichbar sein, um sicherzustellen, dass die Bemühungen der Oberbank sowohl glaubwürdig als auch nachhaltig sind. Basierend auf diesen Zielen wird auch in ein Transitionsplan erarbeitet werden. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Klimastresstest der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde 2022 erstmals für 107 europäische Großbanken, die von der EZB als signifikant eingestuft werden, verpflichtend durchgeführt und liefert eine erste Einschätzung bezüglich der Betroffenheit von Banken gegenüber Klimarisiken. Um das Bewusstsein für solche Risiken weiter zu stärken, führte die Oberbank AG als LSI (less-significant institution) 2022 den Klimastresstest auf freiwilliger Basis durch. Den Klimastresstest hat die Oberbank auf Basis der finanzierten Emissionen (PCAF 3.15) durchgeführt, d.h. der eigene Betrieb wurde nicht gestresst. Der Test setzte sich aus den folgenden drei Modulen zusammen: qualitativer Fragebogen, Benchmarkanalyse zur Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und Bottom-up-Stress Test. Die Methodologie umfasste sowohl den Einsatz von makrofinanziellen Szenarien, die auf den Szenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) basieren, als auch die Berücksichtigung von transitorischen und physischen Risiken (Hitze- und Flutrisiko), sowie kurz- und langfristige Risiken im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer „grüneren“ Wirtschaft. Die Auswirkung der Klimarisiken auf das Portfolio wurden sowohl im kurzen als auch im langen Zeithorizont betrachtet. Der verwendete Zeithorizont betrug beim transitorischen Risiko kurzfristig drei Jahre und langfristig 30 Jahre. Beim physischen Risiko betrug der Zeithorizont ein Jahr. Im Jahr 2022 lagen 44 % des Oberbank Exposures in Treibhausgas (THG)-intensiven Branchen und mehr als 52 % der Zinserträge wurden in diesen Branchen erwirtschaftet (unter dem Durchschnitt des EZB- Klimastresstestergebnisses von 60 %). Erträge aus Gebühren und Provisionen stammten zu mehr als 51 % aus THG-intensiven Branchen. 123 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen In der Tendenz sind die Ergebnisse der Oberbank bzgl. Branchenintensität mit dem EZB-Klimastresstest der europäischen Großbanken vergleichbar. Für die Oberbank weisen v.a. die Sektoren Energieversorgung (D), Bergbau (B) und Verkehr (H) hohe finanzierte THG-Intensitäten auf. Die finanzierte Scope-1- bis Scope-3- THG-Intensität der Oberbank ist niedriger als der Durchschnitt der teilnehmenden Banken im EZB- Klimastresstest. Die Berechnung der finanziellen ESG-Effekte wurde anhand von drei verschiedenen Klimawandelszenarien (kurzfristig disruptiv, Hitze, Flut) durchgeführt, die sowohl physische als auch transitorische Risiken berücksichtigt. Der Stresstest der Oberbank führt im Flutszenario zu einem moderaten Anstieg der erwarteten Kreditverluste. Aktuell arbeitet die Oberbank an einer neuen Methodik zur Durchführung eines Klimastresstests. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-2 — Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel GRI G4-DMA (früher FS1) Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Konzepte Dieser Abschnitt behandelt die internen Konzepte (Richtlinien, Handbücher, Arbeitsanweisungen) zum Thema Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Dokumente beziehen sich auf den eigenen Betrieb. Nähere Angaben zum Geltungsbereich der Konzepte finden sich in der nachfolgenden Tabelle, in der gegebenenfalls die Relevanz für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette angegeben wird. Soweit es zu den einzelnen Konzepten verwandte Standards oder Initiativen gibt, sind diese in der nachfolgenden Tabelle angeführt. Genannte nationale oder europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden umgesetzt; an referenzierte Initiativen oder sonstige Standards sind die jeweiligen Konzepte inhaltlich angelehnt. Die Konzepte verfolgen in der Regel keine messbaren Ziele, stehen jedoch in direktem Zusammenhang zu den im Kapitel ESRS E1 > E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Seite 129, beschriebenen Zielen. Die Dokumente sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement und Prozessmanagement integriert und im Kreditprozess technisch verankert. Für Stakeholder relevante Konzepte werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Die im folgenden Kapitel beschriebenen Konzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Richtlinien, Konzepte u.Ä. werden in der Regel einmal jährlich vom Verfasser überprüft und aktualisiert. Zusätzlich ist eine Freigabe des Vorstands, des Betriebsrates oder der inhaltlich zuständigen Abteilungsleitung erforderlich. Die Einhaltung der Konzepte ist wichtige Voraussetzung und Bestandteil der internen Prozesse und wird auch im Zuge von Revisionsprüfungen überprüft. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Entwicklung der Konzepte finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. 124 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Konzepte Verwandte Standards Geltungs- bereich Oberste Verantwortung Klimaschutz EMAS-Richtlinie Verordnung (EG) 1221/2009 Oberbank Österreich Vorstand Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe dazu das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct, Seite 242 Arbeitsanweisung für Fuhrparkmanagement und E-Mobilität alle Oberbank Märkte Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Arbeitsanweisung für Dienstreisen alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Anpassung an den Klimawandel EMAS-Richtlinie Verordnung (EG) 1221/2009 Oberbank Österreich Vorstand Energie EMAS-Richtlinie Verordnung (EG) 1221/2009 Oberbank Österreich Vorstand Energiemanagement RICHTLINIE (EU) 2023/1791 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES alle Oberbank Märkte Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe dazu das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct, Seite 242 125 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Richtlinie Umweltmanagementsystem EMAS inkl. Umweltpolitik/Leitbild Inhalt/Zweck: Das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein EU- System zur Förderung der Umweltleistung von Organisationen. Es umfasst Umweltpolitik, -erklärung, - programm und ein Umweltmanagementsystem. Die generellen Ziele sind die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung, Transparenz und Compliance, wobei Chancen in Form von Wettbewerbsvorteilen und Imageverbesserung bestehen, während Ressourcenaufwand und öffentliche Überwachung als Risiken betrachtet werden. Aus den Vorgaben von EMAS können konkrete Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Die Oberbank hat im Jahr 2022 in Österreich das EMAS-Umweltmanagementsystem eingeführt und sich durch ein akkreditiertes, unabhängiges Unternehmen begutachten lassen. Die Aufnahme ins EMAS-Register erfolgte im Dezember 2022. EMAS ist ein umfassendes Umweltmanagement- und Umweltauditsystem der EU, mit dem Ziel, ökologische und ökonomische Verbesserungspotenziale in Organisationen zu erkennen und umzusetzen. Das Umweltmanagementsystem umfasst auch die ISO 14001. Für die Oberbank bedeutet die EMAS-Begutachtung eine Verbesserung der Umweltschutzleistungen, mehr Transparenz durch Umweltberichterstattung, Kostenoptimierungen sowie gezielte Umweltinvestitionen. Für EMAS wurden die direkten und indirekten Umweltaspekte der Oberbank erfasst, die jedes Jahr überprüft werden. Direkte Umweltaspekte umfassen Materialeffizienz, Energie- und Wassernutzung, Abfallentsorgung, Emissionen und Bodenversiegelung. Die indirekten Umweltaspekte, die immaterielle Aspekte umfassen, wurden ebenfalls betrachtet. Diese beinhalten u.a. den Ablauf der Beschaffung, die Regelung zur Auswahl der Dienstleister, finanzierte Emissionen, ein nachhaltiges Produktportfolio, die Mobilität der Mitarbeiter:innen. Durch das Betrachten der direkten und indirekten Umweltaspekte konnten Verbesserungspotenziale für die Organisation identifiziert werden. Im Rahmen von EMAS werden Umweltziele definiert und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die Schritt für Schritt implementiert werden. Die Erreichung der Ziele wird von externen Prüfer:innen jährlich begutachtet und bewertet. ((GRI G4-DMA (früher FS9)) Zeitgleich mit der Oberbank AG hat auch die 3 Banken IT GmbH die EMAS-Begutachtung durchgeführt. Die Aufnahme ins EMAS-Register erfolgte im April 2023. Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 242. Arbeitsanweisung für Fuhrparkmanagement und E-Mobilität Inhalt/Zweck: Die Arbeitsanweisung umfasst u.a. Informationen und Regeln zum Betrieb des Firmenfuhrparks. E-Mobilität ist für die Oberbank ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zielerreichung der CO₂-Neutralität in Scope 1 und Scope 2 und bringt für die Dienstwagenberechtigten den Vorteil eines geringeren Sachbezugs. Arbeitsanweisung für Dienstreisen Inhalt/Zweck: Dienstreisen sollten so oft wie möglich durch Onlinemeetings bzw. Videokonferenzen ersetzt werden. Ansonsten gibt die Arbeitsanweisung vor, primär öffentliche Verkehrsmittel für Dienstreisen zu benützen. Nur wenn das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist, ist es möglich, die 126 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Dienstreise mit einem Poolauto anzutreten. Ist kein Poolauto verfügbar, gilt als letzte Option das Verwenden des Privat-PKWs gegen Abgeltung von Kilometergeld. Energiemanagement Inhalt/Zweck: Seit 2007 gibt es in der Oberbank ein professionelles Energiemanagement, das sich aktiv auf die Förderung von Energieeinsparungen konzentriert. Dabei steht nicht nur die sparsame Nutzung von Energie im Fokus, sondern auch die generelle Schonung von Ressourcen. Das Energiemanagement kommuniziert transparent, geht bewusst auf Vorschläge von Mitarbeiter:innen ein und setzt fortlaufend neue Maßnahmen, um die Energiebilanz kontinuierlich zu verbessern. Zum Energiemanagement besteht eine eigene Intranet-Seite. E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Die Maßnahmen betreffen immer interne Stakeholder und gegebenenfalls Level 1 Lieferanten. Falls für Stakeholder relevante Maßnahmen ergriffen werden, werden diese informiert bzw. in den Prozess miteinbezogen (siehe dazu das Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72). Des Weiteren können die Maßnahmen Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der Oberbank haben. Zeithorizont und Abschluss: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Finanzielle Ressourcen: Falls erhebliche betriebliche Ausgaben oder Investitionsausgaben mit einzelnen Maßnahmen verbunden sind, werden diese bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Dekarbonisierungshebel: Bei den angeführten Maßnahmen kommen keine Dekarbonisierungshebel zum Einsatz. 127 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Maßnahmenübersicht Maßnahmen Welche Ziele/Konzepte werden unterstützt? Klimaschutz EMAS Zertifizierung Diese Maßnahme resultiert aus der Richtlinie Umweltmanagementsystem EMAS inkl. Umweltpolitik/Leitbild. Reduktion von Kurierfahrten Für diese Maßnahme besteht kein eigenes Konzept. Fuhrparkmanagement und E-Mobilität Diese Maßnahme resultiert aus der Arbeitsanweisung Fuhrparkmanagement und E-Mobilität. Außerdem unterstützt diese Maßnahme das Ziel, den Anteil an Fahrzeugen mit E-Antrieb/Hybridantrieb bis 2025 auf 30% und bis 2030 auf 50% zu heben. Green Location Für diese Maßnahme besteht kein eigenes Konzept. Maßnahmen zur Reduktion von Dienstreisen Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Arbeitsanweisung Dienstreisen. Anpassung an den Klimawandel EMAS Zertifizierung Diese Maßnahme resultiert aus der Richtlinie Umweltmanagementsystem EMAS inkl. Umweltpolitik/Leitbild. Energie Energiemanagement- system Diese Maßnahme resultiert aus dem bestehenden Energiemanagement. Ökostrom Für diese Maßnahme besteht kein eigenes Konzept. Sie stammt aus der Strategie 2025. Überall, wo die Oberbank eigene Stromverträge abschließen kann, wird Ökostrom eingekauft. Gebäude- und Filialmodernisierung Für diese Maßnahme besteht kein eigenes Konzept. Das neue Filialkonzept “Filiale der Zukunft” fokussiert auf Digitalisierung, Energieeinsparung sowie Reduktion des Ressourceneinsatz. Klimaschutz Ergriffene Maßnahmen GRI G4-DMA (früher FS9) EMAS-Zertifizierung • Aufgrund der Einführung von EMAS werden zweimal jährlich die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Umwelt überprüft. • Das Abfallmanagementsystem wurde 2023 überarbeitet und 2024 österreichweit ausgerollt. Es wurden in allen österreichischen Filialen Mülltrennsysteme aufgestellt. • 2025 wird das Abfallmanagementsystem in den deutschen Filialen überarbeitet und installiert. Der Abfall hat massive Auswirkungen auf den Klimawandel, deshalb ist die Oberbank bestrebt, die Mitarbeiter:innen auf korrekte Abfalltrennung sowie Reduktion des Müllaufkommens zu sensibilisieren, z.B. Verwendung von Mehrwegbehältern. • Jährliche Wartungen von Maschinen verhindern Eindringen von Schadstoffen in die Atmosphäre oder in den Boden und soll Energieeinsparungen unterstützen. ◦ Bei EMAS wird auch auf Arbeitssicherheit wie z.b. regelmäßige Unterweisung von Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwegnutzung, hingewiesen. ◦ Ein großes Anliegen von EMAS ist es, Bewusstsein bei den Mitarbeiter:innen zu schaffen, dass unsere Umwelt zu schützen ist und dies von jedem Einzelnen abhängt. 128 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen ◦ Weitere Maßnahmen betreffen Energiesparen, z.B. soll nur in jenen Räumen Licht eingeschaltet werden, welche gerade benutzt werden. Es wurden die Leuchtmittel auf LED- Lampen getauscht. ◦ Dazu gehört auch Materialeinsparung. In Österreich wurde die Werbung in den Filialen digitalisiert, somit wird erheblich Papier eingespart. ◦ Jedes Jahr erfolgt eine neuerliche Begutachtung des EMAS-Umweltmanagementsystems durch externe Auditoren, in der alle bearbeiteten Maßnahmen und angegebenen Daten überprüft werden. Reduktion von Kurierfahrten Die Oberbank hat ab August 2021 die Kurierfahrten zwischen der Zentrale in Linz und allen österreichischen Geschäftsstellen sukzessive reduziert. In Österreich wurden 2024 die Kurierfahrten auf einmal wöchentlich in die Filialen und fünf mal wöchentlich in die Kopfstellen gekürzt. In Deutschland wurden die Kurierfahrten zum Großteil auf den Postweg umgestellt. Fuhrparkmanagement und E-Mobilität In der Oberbank liegt ein starker Fokus auf E-Mobilität. Genaue Parameter finden sich in Kapitel ESRS E1 > E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel > Parameter Betriebsökologie, Seite 131. Green Location Das Oberbank Donau-Forum – der Veranstaltungsbereich der Oberbank in Linz – ist seit Frühjahr 2023 Träger des Österreichischen Umweltzeichens „Green Location“. Mit dem Umweltzeichen verpflichtet sich die Oberbank, laufend strenge Umweltauflagen im Veranstaltungsbereich einzuhalten und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle in puncto umweltbewusstes Management und soziales Handeln durch eine unabhängige Stelle seitens des österreichischen Umweltbundesamts. Maßnahmen zur Reduktion von Dienstreisen • Partnerschaft mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als Reisemittel • Dienstwagen: Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge sowie Aufbau der E-Ladestationen-Infrastruktur • Fahrtkostenzuschuss bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich, Deutschland und Ungarn • Mehr Details zu THG-Emissionen, die durch Dienstreisen entstehen, siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Seite 134. Geplante Maßnahmen • Abkehr von Öl und Gas – Heizungsumbau auf Wärmepumpe oder Fernwärme • Investition in Neuanlagen (E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen) • Umstellung des Werbeauftritts von Papier auf digitale Medien Energie Ergriffene Maßnahmen Energiemanagement • Seit 2007 professionelles Energiemanagementteam mit einem externen Partner 129 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen • Steigerung der Energieeffizienz durch Flächenmanagement (Standortanalysen, Zusammenlegungen, Reduzierungen). Mit diesem Flächenmanagement wird zusätzliche Bodenversiegelung vermieden. Ökostrom • 100 % Ökostrom in Österreich und Deutschland seit 1.1.2020 • Seit 2021 auch in Tschechien Strom aus erneuerbaren Energien • Die Möglichkeiten zur Umstellung auf Ökostrom in der Slowakei und in Ungarn wurden im Jahr 2023 evaluiert. Die Bestrebungen der Oberbank zielten auf eine Umstellung auf eigene Stromzähler und in Folge auf Ökostrom ab. Dies erwies sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten als nicht möglich. Darüber hinaus handelt es sich meist um Mietobjekte. Gebäude- und Filialmodernisierungen sowie weitere Maßnahmen • Steigerung der Effizienz der Filiale durch Selbstbedienungsbereiche • Effiziente Kühlung der Technikräume • Abbau der Server in österreichischen Filialen • Modernisierungen, neue Arbeitsmodelle, Optimierung der Prozesse • Forcierung der Videokonferenzräume • Aufbau von PV-Anlagen • Aufbau von E-Ladestationen Geplante Maßnahmen • Schrittweise Umstellung auf digitale Übertragung der Stromzählerstände in Österreich Kennzahlen und Ziele E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Die nachfolgenden Ziele gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei dem jeweiligen Ziel beschrieben. Die Ziele betreffen immer interne Stakeholder. Falls für externe Stakeholder relevante Ziele ergriffen werden, werden diese informiert bzw. in den Prozess miteinbezogen. Zur Stakeholder-Einbindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Des Weiteren können die Maßnahmen, die zur Zielerreichung ergriffen wurden, Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der Oberbank haben. Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. In Folge werden die relevanten Kennzahlen und Ziele beschrieben. Sofern eine externe Validierung der Daten vorhanden ist, wird darauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen. Den angeführten Zielen lassen sich keine konkreten Dekarbonisierungshebel oder quantitativen Beiträge zur CO2-Reduktion zuordnen und sind mit Ausnahme des Ziels “Dekarbonisierungsziel: Gewerbliche Immobilien” nicht wissenschaftsbasiert. 6 Gesamtkonzern: IFRS Konzern inkl. Beteiligungen und Tochtergesellschaften, die an Oberbank Standorten (wie Linz Donaulände) ihren Sitz haben. 130 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Ziel Basisjahr Zusammenhang mit Maßnahmen/Konzepte Klimaschutz Fußabdruck < 1t/ Mitarbeiter:in in Scope 1&2 2020 Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept, jedoch tragen verschiedene Maßnahmen der Betriebsökologie zur Erreichung dieses Ziels bei. Anteil E- Fahrzeuge auf 30% bis 2025 und 50% bis 2030 2020 Dieses Ziel hängt mit der Arbeitsanweisung für Fuhrparkmanagement und E- Mobilität zusammen. Weiters tragen die Maßnahmen des Fuhrparkmanagements zur Zielerreichung bei. Dekarbon- isierungsziel: Gewerbliche Immobilien 2023 Dieses Ziel resultiert aus dem Konzept “Credit Policy Gewerbliche Immobilienfinanzierung & Firmenkunden”. Das Ziel wird durch verschiedene Maßnahmen wie “Marktsounding zu Dekarbonisierungspfaden” und “Nachhaltigkeits-Votum” unterstützt. Anpassung an den Klimawandel keine messbaren, zeitgebundenen Ziele Energie keine messbaren, zeitgebundenen Ziele Auch in jenen Bereichen, in denen keine messbaren Ziele vorhanden sind, werden die Maßnahmen und Konzepte auf ihre Wirksamkeit überprüft. Klimaschutz Messbare und zeitgebundene Ziele in der Betriebsökologie • Die Oberbank bemüht sich, aus eigener Kraft Maßnahmen zu setzen, um den CO2-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in soweit wie möglich zu reduzieren (in Scope 1 und Scope 2). Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in im Gesamtkonzern 6 soll bis Ende 2025 kleiner als eine Tonne sein. In der THG- Emissionstabelle im E1-6 (siehe im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Seite 134) werden nur die Emissionen des IFRS- Konzerns berichtet, weshalb sich diese Werte in der Tabelle nicht wiederfinden. Im Jahr 2024 hatte der Gesamtkonzern 3.045 Mitarbeiter:innen (2023: 2.967 Mitarbeiter:innen, 2022: 2.954 Mitarbeiter:innen). ◦ Im Jahr 2024 betrug der CO₂-Fußabdruck insgesamt 2.633 Tonnen CO₂e bzw. 0,86 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. Somit wurde das Ziel für 2025 bereits erreicht. ◦ Im Jahr 2023 betrug der CO₂-Fußabdruck insgesamt 3.071 Tonnen CO₂e bzw. 1,04 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Im Jahr 2022 betrug der CO2-Fußabdruck insgesamt 3.363 Tonnen CO₂e bzw. 1,14 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Im Jahr 2021 betrug der CO2-Fußabdruck insgesamt 3.367 Tonnen CO₂e bzw. 1,16 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 3.424 Tonnen CO₂e bzw. 1,19 Tonnen CO₂e je Mitarbeiter:in. • Der Anteil an Fahrzeugen mit E-Antrieb/Hybridantrieb soll bis 2025 auf 30 % und bis 2030 sogar auf 50 % erhöht werden. 7 Der CO₂-Ausstoß für die Jahre 2020 und 2021 ist der Durchschnittswert des österreichischen Fuhrparks (inkl. Leasing) sowohl für NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als auch für das WLTP-Verfahren. Dieser ist anhand der österreichischen Werte berechnet worden, da in den internationalen Märkten nicht alle Daten verfügbar waren. Ab dem Jahr 2022 ist die Berechnung für den Durchschnittswert anhand aller in der Oberbank eingesetzten Dienstfahrzeuge durchgeführt worden, somit ist die Veränderung des CO₂-Ausstoßes zum Vorjahr nicht vergleichbar. Gefahrene Kilometer (Oberbank AG in allen Märkten) umfassen zusätzlich neben den privat gefahrenen Kilometern mit den Dienstfahrzeugen auch die dienstlich gefahrenen Kilometer beantragter Dienstreisen mit dem Privat-PKW. Die mit dem Privatfahrzeug gefahrenen Dienstkilometer werden ab 2023 für die Scope-3-Berechnung herangezogen, um die Datengenauigkeit zu verbessern. 131 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen ◦ Im Jahr 2024 wurden insgesamt 60 E- bzw. Hybrid-Fahrzeuge in Österreich in Gebrauch genommen, in Deutschland sind es bereits 9 E-Fahrzeuge und in der Slowakei 1 Fahrzeug. Dies sind 22,5 % vom Gesamtbestand über alle Oberbank Märkte. ◦ Im Jahr 2023 wurden insgesamt 20 E-Fahrzeuge in Österreich in Gebrauch genommen, dies sind 6 % vom Gesamtbestand über alle Märkte. ◦ Im Jahr 2022 waren bereits sieben E-Autos in Verwendung, dies waren 2,18 % vom Gesamtbestand. Zwei davon wurden im Fahrzeugpool eingesetzt. ◦ Im Jahr 2021 wurden keine E-Fahrzeuge eingesetzt. ◦ Im Basisjahr 2020 waren keine E-Fahrzeuge im Einsatz. Dekarbonisierungsziele (Messbare und zeitgebundene Ziele aus der Geschäftstätigkeit) Die Oberbank kann als Finanzinstitut über die konsequente Reduktion der von ihr finanzierten Emissionen den größten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuelle Zahlen zu den finanzierten Emissionen siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 140. Im Jahr 2024 wurde im Zuge der Arbeit an der Dekarbonisierungsstrategie der Oberbank ein erstes branchenspezifisches Klimaschutzziel bis 2030 für das gewerbliche Immobilienportfolio formuliert. Weitere Details zur Dekarbonisierungsstrategie siehe ESRS E1 > E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz. Das Ziel orientiert sich an den Dekarbonisierungsszenarien des CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) Projekts und ist vorläufig als Zielkorridor definiert. Im Laufe des Jahres 2025 soll nach weiteren Analysen ein fixer Zielwert innerhalb dieses Korridors festgelegt werden. Im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie der Oberbank sollen 2025 darüber hinaus Ziele für den Rest des Kreditportfolios bzw. weitere wesentliche Branchen berechnet und definiert werden. Weiters wird auch ein Steuerungssystem zum regelmäßigem Monitoring der Ziele erarbeitet und zeitnah implementiert. Sektor Exposure (Mio. €) finanzierte Emisionen (t CO2e) Intensität (t CO2e/ Mio. €) Referenz -szenario Basis- jahr Wert im Basisjahr (kgCO2/ m²) Zielwert (kgCO2/ m²) (2030) relative Reduk- tion Gewerbeimmobilien 4.283,1 124.636 29 CRREM 2023 39,52 20-25 37-49 % Parameter Durchschnittlicher CO2-Ausstoß der Dienstfahrzeuge 2024 2023 2022 PKW (km/a) 9.886.686 9.756.803 9.310.921 CO2-Ausstoß (g/km) 7 107 116 119 Reduzierung des CO2- Aussstoßes im Vergleich zum VJ (in g/km) 9,00 3,00 6,04 Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Vergleich zum VJ (in %) 7,76 % 2,52 % 4,83 % Einsparung CO2 (in t) 209,6 84,7 132 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Anmerkung zur Tabelle: Der durchschnittliche CO₂-Ausstoß des Fuhrparks der Oberbank wurde auf Basis aller im Einsatz befindlichen Dienstfahrzeuge berechnet. Durch Maßnahmen wie die Einführung der E- Mobilität wird langfristig eine deutliche Reduktion des durchschnittlichen CO₂-Ausstoßes der Dienstfahrzeuge angestrebt. Es kann eine Senkung in Höhe von 7,76 % des CO2-Ausstoßes 2024 gegenüber 2023 verzeichnet werden, obwohl sich die Fahrleistung um 104.202 km erhöht hatte. Die gefahrenen Kilometer umfassen zusätzlich zu den mit Dienstfahrzeugen privat gefahrenen Kilometern auch Dienstreisen, die mit dem Privat-PKW durchgeführt wurden. Im Jahr 2024 konnte insgesamt eine CO₂-Einsparung von 209,6 Tonnen im Fuhrpark erreicht werden. Diese Senkung des CO₂-Ausstoßes ist in erster Linie auf die gesetzten Maßnahmen im Bereich E-Mobilität zurückzuführen. 2022 konnten aufgrund der Maßnahmen zu verstärkter E-Mobilität bereits die ersten E-Fahrzeuge eingesetzt werden. In den Jahren 2023 und 2024 hat die E-Mobilität in der Oberbank guten Anklang gefunden. Im Fuhrpark sind bereits 66 Elektrofahrzeuge und 4 Hybridfahrzeuge im Einsatz. Die Infrastruktur für die E-Fahrzeuge wurde zunächst in Österreich aufgebaut, indem in der Zentrale weitere Ladestationen bzw. in den Zweigstellen erstmalig E-Ladestationen installiert wurden. Bis Ende 2024 wurden bereits 51 E- Ladestationen installiert und in Betrieb genommen. Geplant ist, an jedem Standort, an dem ein Elektro- Dienstfahrzeug in Verwendung ist, eine Ladestation zu installieren. Sollte dies bei einem Mietobjekt nicht möglich sein, kann die/der Mitarbeiter:in auf eine Ladekarte ausweichen, die an öffentlichen Stationen einsetzbar ist. Darüber hinaus werden den E-Dienstfahrzeughalter:innen Wallboxen zur privaten Nutzung überlassen. Die Forcierung der E-Mobilität führt offensichtlich zu einer erfolgreichen Senkung des CO₂- Ausstoßes. Zieldefinition Strategie 2025 Die Oberbank hat ihre Fünf-Jahres-Strategie (2020–2025) im Jahr 2019 festgelegt. Anhand des vordefinierten Rahmens wurden einzelne Ziele in der Betriebsökologie, insbesondere zur Reduktion der CO2-Emissionen, festgelegt. Deshalb wurden mit einem externen Partner jährliche Maßnahmen definiert und diese in einer Hochrechnung per anno moduliert, um das strategisch festgelegte Ergebnis von weniger als einer Tonne CO2e pro Mitarbeiter:in am Ende des Jahres 2025 zu erreichen. Diese Hochrechnungen werden laufend mit unterjährigen Maßnahmen unterlegt, die sich bis dato als richtig und erfolgreich erwiesen haben, da der CO2-Ausstoß pro Kopf stetig sinkt. Die Hochrechnungen wurden sogar übertroffen (siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO2e), Seite 135). Anpassung an den Klimawandel Zu Anpassung an den Klimawandel wurden keine zeitgebundenen und messbaren Ziele gesetzt. Im eigenen Betrieb werden mittels Maßnahmen die nötigen Anpassungen an Gebäuden und Energieversorgung vorgenommen und Vorkehrungen getroffen, um sich präventiv auf physische Klimarisiken vorzubereiten. Im Kreditgeschäft soll über Finanzierungen auch die Anpassung an den Klimawandel durch die Kund:innen bzw. der von der Oberbank finanzierten Unternehmen, Gebäude etc. gefördert werden. Bis dato werden Transitionsfinanzierungen in der Oberbank nicht separat erfasst und verzielt. Die Ziele zu nachhaltigen Firmenfinanzierungen siehe Kapitel ESRS S4 > Kennzahlen und Ziele > Zugang zu Produkten und Dienstleistungen > Firmenkunden, Seite 237. Energie 133 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Im Bereich Energie wurden keine zeitgebundenen und messbaren Ziele gesetzt. Durch ein seit Jahren implementiertes Energiemanagement wird der Energieverbrauch durch verschiedene Maßnahmen jedoch laufend reduziert und somit CO2-Emissionen eingespart. Die konkreten Kennzahlen zum Energieverbrauch finden sich in Kapitel ESRS E1 > E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Seite 133. E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix In der folgenden Tabelle wird der Energieverbrauch der Oberbank aufgeschlüsselt. Energieverbrauch (in MWh) 2024 2023 2022 2021 Gesamtverbrauch Wärme 7.697 8.534 9.925 10.347 Gesamtverbrauch Strom 8.334 8.308 9.427 9.344 Gesamtverbrauch nicht erneuerbare Energiequellen 6.997 8.274 8.897 8.981 Gesamtverbrauch erneuerbare Energiequellen 12.739 12.581 12.699 12.296 Gesamtverbrauch aus nuklearen Quellen k.A. k.A. k.A. k.A. Gesamtverbrauch Energie 19.735 20.855 23.281 23.468 Energieintensität (Gesamtverbrauch / Mitarbeiter:innen) 6,48 8,47 9,66 10,21 Einsparung Energieverbrauch 717 3.035 k.A. k.A. Eigenproduktion erneuerbare Energien 130 0 0 0 Anmerkung zur Tabelle: Gesamtverbrauch aus nicht erneuerbaren Energiequellen ist Strom in Ungarn und in der Slowakei (aus nicht erneuerbaren Quellen) + Heizung Öl/Gas + Flottenverbrauch (aus CO₂-Emission berechnet); Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen ist Strom Österreich/Deutschland/ Tschechien + Fernwärme (in kWh); nukleare Energie in Österreich, Deutschland und Tschechien nicht im Strommix enthalten, in Slowakei und Ungarn noch keine Daten verfügbar. Für genauere Details zu den Umrechnungsfaktoren siehe Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO2e), Seite 136. Verringerung des Energieverbrauchs 134 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen konnte bis dato eine deutliche Einsparung der Energie erreicht werden. Ausgehend vom Basisjahr 2020 wurde der Energieverbrauch vom Ausgangswert 12,04 MWh für Wärme und 12,03 MWh für Strom im Gesamtkonzern auf 9,5 MWh für Wärme und 10,2 MWh für Strom im Jahr 2024 reduziert, jedoch bedeutet das auch eine geringfügige Steigerung im Vergleich zum Vorjahr 2023. Gegenüber dem Vorjahr 2023 wurden Energieeinsparungen im Bereich Wärme in Höhe von rund 0,8 MWh (2.980 GJ) erzielt. Im Bereich Strom ist die Erhöhung auf den gestiegenen Einsatz des E-Fuhrparks und den erhöhten Kühlbedarf in Höhe von rund 0,2 MWh (823 GJ) zurückzuführen. Der Energieverbrauch der Oberbank im gesamten Konzern beläuft sich im Jahr 2024 auf 24,3 MWh (87.340 GJ), die sich aus Strom, Heizquellen und Kraftstoffbedarf für Dienstfahrzeuge zusammensetzen. Dies entspricht einer konzernweiten Einsparung von rund 3.174 GJ im Vergleich zu 2023. Durch die vermehrte Umstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf E- bzw. Hybridautos wurden im Transportbereich trotz erhöhter Kilometerleistung rund 283,6 MWh Energie eingespart. Im Gegensatz dazu bedingte der außergewöhnlich heiße Sommer einen deutlich erhöhten Kühlbedarf in allen Gebäuden. Der Stromverbrauch stieg 2024 um rund 228,6 MWh im Vergleich zum Jahr 2023. Der Wärmebedarf konnte allmählich reduziert werden. Von 2023 auf 2024 konnten rund 826,8 MWh eingespart werden. Der Strom für die Länder Österreich, Deutschland und Tschechien wird aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. Die Herkunft der Energiequellen in Ungarn und in der Slowakei ist derzeit nicht bekannt, da die Vermieter keine Kennzeichnungspflicht trifft und die Herkunft den Mietern so nicht bekannt gegeben wird. Die Oberbank AG bezieht keinen Strom aus nuklearen Quellen in Österreich, Deutschland und Tschechien. In Ungarn und der Slowakei konnten die Quellen nicht identifiziert werden. Bei Wärmedaten liegen keine Spezifikationen vor. In Österreich wurde 2024 die Installation von PV-Anlagen forciert. Es konnten bereits 16 Anlagen aufgebaut werden. Die Heizquellen gliedern sich in Öl, Gas, Biogas und erneuerbare Energiequellen, wobei nach Möglichkeit Ölheizungen auf Fernwärme bzw. Wärmepumpen umgestellt werden. Dort, wo die Infrastruktur vorhanden und es möglich ist, werden Gasheizungen auf erneuerbare Energiequellen umgestellt. An einzelnen Standorten in Österreich, Deutschland und Tschechien stammen die Heizquellen aus erneuerbaren Energien. Der Anteil an Strom und Heizung aus erneuerbaren Energiequellen betrug 2024 rund 15,7 MWh (56.300 GJ), das sind um 3% mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt, dass die ergriffenen Maßnahmen sich in der Energiebilanz der Oberbank positiv auswirken. Bei den Kraftstoffen handelt es sich um Diesel, Strom und Benzin, wobei Benzin nur geringfügig eingesetzt wird. Derzeit ist der Einsatz von Benzin auf Hybridfahrzeuge zurückzuführen. Bei öffentlich zugänglichen E- Ladestationen wird nicht in allen Fällen ausgewiesen, aus welchen Quellen der Strom stammt. E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen GRI G4-EN15, GRI G4-EN16, GRI G4-EN17 Die Treibhausgasemissionen werden gemäß GHG Protocol (siehe GHG Protocol Standards) berechnet. 135 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 (t CO₂e) GRI G4-EN15, GRI G4-EN16, GRI G4-EN17 Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basis Jahr 2023 2024 Verän- derung (%) 2025 2030 2050 Jährlich % des Ziels / Basisjahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope-1- THG- Bruttoemissionen (t CO2e) 2021 1.495,0 1.455,0 -2,68 % k.A. k.A. k.A. k.A. Prozentsatz der Scope-1- Treibhausgasemission en aus regulierten Emissionshandelssyst emen (in %) k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen (t CO2e) 2021 2.313,0 1.894,0 -18,12 % k.A. k.A. k.A. k.A. Marktbezogene Scope-2- THG- Bruttoemissionen (t CO2e) 2021 1.234,0 882,0 -28,53 % k.A. k.A. k.A. k.A. Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3-) THG- Bruttoemissionen (t CO2e) k.A. 5.343.493,8 5.324.233,9 -0,36 % k.A. k.A. k.A. k.A. 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 2 Investitionsgüter k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 5 Abfallaufkommen in Betrieben k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 6 Geschäftsreisen 2022 428,5 1.157,2 170,08 % k.A. k.A. k.A. k.A. 7 Pendelnde Arbeitnehmer 2022 1.551,3 2.665,7 71,83 % k.A. k.A. k.A. k.A. 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 9 Nachgelagerter Transport k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 10 Verarbeitung verkaufter Produkte k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 11 Verwendung verkaufter Produkte k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 1 Österreichisches Institut für Bautechnik 136 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 14 Franchises k.A. – – – k.A. k.A. k.A. k.A. 15 Investitionen 2021 5.341.514,0 5.320.411,0 -0,40 % k.A. k.A. k.A. k.A. THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 2022 5.347.301,8 5.327.582,9 -0,37 % k.A. k.A. k.A. k.A. THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 2022 5.346.222,8 5.326.570,9 -0,37 % k.A. k.A. k.A. k.A. THG-Intensität pro Nettoerlös 2023 2024 Veränderung (%) THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/€) 13,95 14,06 0,84 % THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/ €) 13,94 14,06 0,84 % Anmerkung: THG-Intensität je Nettoeinnahme: Hier wird für den Konzern der Jahresüberschuss nach Steuern als Kennzahl verwendet, weil Nettoeinnahmen im Bankwesen nicht aussagekräftig sind (siehe Konzernabschluss > Konzern | GuV, Seite 299). Umrechnungsfaktoren (kg) Einheit Quelle Umrechnungsfaktor CO2 Gas OIB-Richtlinie 6 (2023) 1 CO2 Öl OIB-Richtlinie 6 (2023) CO2 Fernwärme OIB-Richtlinie 6 (2023) und zusätzliche weitere Anhaltspunkte lt. Kommentarfeld. Gibt es seitens Betreiber keine Information über die Technologie, wird immer 0 % erneuerbar für die Berechnung herangezogen. CO2 Strom Location Österreich Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Location Deutschland Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Location Tschechien Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Location Ungarn Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Location Slowakei Angabe siehe European Environment Agency 137 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen CO2 Transport Es werden die Nennangaben des Verbrauchs in den Typenscheinen mit den Kilometerleistungen und einem Faktor 1,2 für den Energiebedarf und die CO2- Emissionen bewertet, bei fehlenden Angaben ist der Mittelwert der bekannten Flotte herangezogen worden; für Ungarn und die Slowakei der Mittelwert von Tschechien, nicht berücksichtigt werden die Emissionen der Mitarbeiter, die auf Dienstreisen mit nicht im Besitz befindlichen Fahrzeugen erfolgen (Privat-PKW, öffentlicher Verkehr). Die Formel für die Berechnung lautet: CO2-Angabe [g CO2/km] * Konversion [l/g CO2 ] * Energiedichte [kWh/l] * Strecke [km/100] * 1,2 [Aufschlagfaktor Realverbrauch – gemeinsam definiert 2019, Normvorgaben werden als unrealistisch angesehen] Konversion Benzin: 0,00043 [l/g CO2] 1 l Benzin = 2,37 kg CO2 Konversion Diesel: 0,00038 [l/g CO2] 1 l Benzin = 2,65 kg CO2 Energiedichte Benzin: 8,72 [kWh/l] Energiedichte Diesel: 9,91 [kWh/l] Kältemittel Die Serviceberichte enthalten alle nachgefüllten Mengen an Kältemitteln und werden je Standort eingetragen. CO2 Strom Market Österreich Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Market Deutschland Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Market Tschechien Ökostrombewertung mit 0 g/kWh CO2 Strom Market Ungarn Angabe siehe European Environment Agency CO2 Strom Market Slowakei Angabe siehe European Environment Agency Objekte in Eigentum und in Miete werden bei den Maßnahmen zur Energieeinsparungen gleich behandelt. Die Berechnung der Emissionen werden durch Primärdaten ermittelt. Sollten diese nicht vorliegen, da die Abrechnungen im Bereich Strom, Heizung, Betriebskosten auch unterjährig erfolgen, werden Daten auf 365 Tage hochgerechnet bzw. über ein länderspezifisches Flächenmedian berechnet. Für die Beschreibungen der Scope-3-Emissionen siehe die folgenden Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen > Mitarbeitermobilität und Emissionen (Scope 3.6 und 3.7), Seite 137 und Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15), Seite 140. Die Oberbank hat in ihrer Scope 3 Berechnung Scope 3.6 (business travel), Scope 3.7 (commuting) sowie Scope 3.15 (financed emissions) inkludiert. Alle anderen Unterthemen von Scope 3 werden nicht berechnet, da sie für die Oberbank als nicht produzierendes Finanzdienstleistungsunternehmen nicht relevant sind. Emissionen durch Mitarbeitermobilität (Scope 3.6 und 3.7) Heuer wurde die Umfrage zum Mobilitätsverhalten der Oberbank Mitarbeiter:innen zum dritten Mal durchgeführt. Eine Rückmeldequote von 66,90% konnte erreicht werden. Um eine belastbare Aussage über die durch das Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter:innen verursachten Gesamtemissionen treffen zu können, wurden die Ergebnisse auf die Gesamtmitarbeiterzahl (siehe dazu die Kennzahlen im Kapitel ESRS 2 138 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Übersicht Mitarbeiter:innen, Seite 56) hochgerechnet. CO₂e-Emissionen für Arbeitswege (in t CO₂e) 2024 2023 2022 Bahn 28,23 15,68 18,25 Bus 81,72 62,67 67,88 Straßenbahn/ U-Bahn 49,27 69,96 55,63 PKW Benzin 1.086,87 605,14 560,46 PKW Diesel 1.339,49 733,98 784,08 PKW Elektro 32,72 17,23 19,80 PKW Hybrid 35,66 37,96 23,42 Moped 0 0,19 0,67 Motorrad 0,69 8,53 2,04 Gesamt 2.654,65 1.551,34 1.532,22 Anmerkung zur Tabelle: Den berechneten Emissionen für Arbeitswege liegen 1.142 korrekte Umfragen zugrunde, die auf die Gesamtmitarbeiterzahl per 30.9.2024 hochgerechnet wurden. Die für den Arbeitsweg zurückgelegten Kilometer sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (-6 %), doch sind die dadurch verursachten Emissionen um ca. 70 % gestiegen. Dies lässt sich u.a. auf die Steigerung der mit PKWs mit fossilem Antriebsstoff zurückgelegten Kilometer (PKW Diesel +23 %, PKW Benzin +18 %) sowie die deutlich erhöhten zugrundeliegenden Emissionswerte (PKW Benzin +56 %, PKW Diesel +46 %) zurückführen. Auch die Emissionswerte für öffentliche Verkehrsmittel sind deutlich gestiegen (Linienbusse +38 %, Zug +80 %) und erklären die jeweilige Steigerung der Emissionen. Die vermehrte Nutzung von Elektroautos für den Arbeitsweg (Kilometer sind um 70 % gestiegen) verursacht aufgrund des um 20 % gestiegenen Emissionswert ebenfalls eine Steigerung der Emissionen. Bei einzelnen Verkehrsmitteln sind die Emissionen gesunken, was sich bei Straßenbahn/U-Bahn auf eine Reduktion der Nutzung um 9 % sowie des Emissionswerts um 22 %, bei PKW Hybrid auf einen Rückgang der zurückgelegten Kilometer um ca. 5 %, bei Motorrad auf eine um 90% reduzierte Nutzung sowie bei Moped auf keine korrekten Umfragen zurückführen lässt. CO2e-Emissionen für Dienstreisen (in t CO₂e) 2024 2023 2022 Flug 10,66 6,32 26,16 Bahn 22,18 5,01 6,67 Bus 3,51 1,62 57,12 Straßenbahn/ U-Bahn 37,77 9,18 10,76 PKW Benzin 306,84 54,31 50,95 PKW Diesel 671,10 334,20 118,08 PKW Elektro 14,84 5,91 3,98 PKW Hybrid 6,78 11,92 7,52 Gesamt 1.073,68 428,47 281,24 Anmerkung zur Tabelle: Den berechneten Emissionen für Dienstreisen liegen 523 korrekte Umfragen zugrunde, die auf die Gesamtmitarbeiterzahl per 30.9.2024 hochgerechnet wurden. Eine deutliche Steigerung (+90%) der für Dienstreisen zurückgelegten Kilometer ist der Hauptgrund für die deutlich 1 Beim Flugverkehr werden Nicht-CO₂-Effekte durch den Faktor 2 berücksichtigt. Der Emissionsfaktor für Kurz- bzw. Mittelstrecke bis 1.000 Kilometer kommt zur Anwendung. 139 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen gestiegenen Emissionen. Insbesondere bei den Emissionen im Zusammenhang mit PKWs mit fossilem Antriebsstoff ist hervorzuheben, dass die der Berechnung zugrunde liegenden Emissionswerte gravierend gestiegen sind (bei PKW Benzin +56 %, bei PKW Diesel +46 %). Weiters lassen sich die gestiegenen Emissionen für Dienstreisen auch mit einer vermehrten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Straßenbahn/U-Bahn) sowie gestiegenen Emissionswerte für Linienbusse (+38%) und Bahn (+82 %) begründen. Emissionsfaktoren Als Berechnungsgrundlage für obige Emissionen wurden größtenteils die vom österreichischen Umweltbundesamt veröffentlichten sowie jährlich aktualisierten Emissionsfaktoren herangezogen. Für Mopeds und Motorräder wurden die Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Energiesicherheit und Netto-Null herangezogen. Für die Berechnung der Emissionen aus der Nutzung von Straßen-, Stadt- und U-Bahn kamen die Emissionsfaktoren des Deutschen Umweltbundesamtes zur Anwendung. Emissionsfaktoren Verkehrsmittel 2024 2023 2022 Einheit PKW Benzin 0,2579 0,1654 0,1642 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 PKW Diesel 0,2487 0,1705 0,1708 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 PKW Hybrid 0,155476 0,155476 0,154348 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2021 PKW Elektro 0,1021 0,08525 0,0854 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2021 Linienbus 0,0552 0,0399 0,0442 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Bahn: Personen- verkehr Schiene Ö 0,0111 0,0061 0,0069 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Flugzeug Durchschnitt (international) 1 0,2973 0,3436 0,5609 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2024 Umweltbundesamt 2024 140 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Quelle 2023 Umweltbundesamt 2023 Quelle 2022 Umweltbundesamt 2022 Straßen-, Stadt- und U-Bahn 0,063 0,08 0,075 CO₂e in kg/Pkm Quelle 2024 Umweltbundesamt Deutschland 2022 Quelle 2023 Umweltbundesamt Deutschland 2022 Quelle 2022 Umweltbundesamt Deutschland 2021 Moped/125er 0,08319 0,08319 0,08306 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2024 Quelle 2023 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2023 Quelle 2022 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2022 Motorrad (Average) 0,11367 0,11367 0,11355 CO₂e in kg/Fzkm Quelle 2024 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2024 Quelle 2023 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2023 Quelle 2022 Governmental Digital Service UK, Department for Energy Security & Net Zero 2022 Finanzierte Emissionen und PCAF (Scope 3.15) Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) Die Oberbank AG ist seit Oktober 2021 Mitglied bei der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Die PCAF-Methodologie ermöglicht eine weltweit einheitliche Berechnung und Offenlegung der Treibhausgasemissionen, die durch Finanzierungen und Investments entstehen. Diese THG-Emissionen werden dem Scope 3 zugeordnet (Scope 3 Kategorie 15 gemäß GHG Protocol). Die vorliegenden Berechnungen erfolgten auf Basis des von PCAF entwickelten Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions . Berechnungsumfang Die Berechnungsbasis für die finanzierten THG-Emissionen gemäß Scope 3.15 bilden die Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und Finanzanlagen. Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Jahr 2024 erfolgt für 71 % dieser Bilanzpositionen. Der nicht berechnete Anteil resultiert aus Finanzierungen und Finanzanlagen, die nicht durch den PCAF-Standard für Scope 3.15 abgedeckt sind, wie z.B. Leasinggeschäfte, private Konsumfinanzierungen, Finanzierungen der sonstigen öffentlichen Hand. Allgemeine Berechnungsmethodik der Scope-3.15-THG-Emissionen in der Oberbank (aktuell und im Vergleich zum Vorjahr) Die finanzierten Emissionen für die Jahre 2023 und 2024 wurden analog zum Jahr 2022 für die folgenden fünf Assetklassen ermittelt: ◦ Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen ◦ Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital ◦ Hypotheken ◦ Gewerbeimmobilien ◦ Staatsanleihen Die Assetklasse Kraftfahrzeugfinanzierungen wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung in der Oberbank AG nicht berechnet. 141 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Die Assetklasse Projektfinanzierungen wurde erstmals bei den Berechnungen für die Jahre 2023 und 2024 miteinbezogen. Aufgrund der verbesserten Datenbereitstellung können in der aktuellen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die finanzierten Emissionen zum Bilanzstichtag 31.12.2024 dargestellt werden. Da im Vorjahr die Berechnung der finanzierten Emissionen zum 31.12.2022 erfolgte, wird zur Überleitung auch das Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 dargestellt. Die Berechnungen wurden mit einer neu entwickelten bankinternen Lösung durchgeführt. Die für Schätzungen erforderlichen Emissionsfaktoren für alle Assetklassen, mit Ausnahme der Projektfinanzierungen, stammen aus der PCAF Database. Somit wurden andere Datenquellen als für das Jahr 2022 verwendet. Die Berechnung für 2022 wurde mit Climcycle durchgeführt. Berechnungsmethodik bei den von der Oberbank berechneten Assetklassen gemäß PCAF Für die Assetklassen gibt es – je nach Granularität der vorhandenen Inputdaten – mehrere Berechnungsmöglichkeiten auf Einzeltransaktionsebene. Für jede Assetklasse wurde die jeweils höchste verfügbare Datenqualität verwendet. Gemäß PCAF-Standard entspricht ein Wert von 1 der höchsten und ein Wert von 5 der schlechtesten Datenqualität. Das Reporting der Datenqualität erfolgt über den gewichteten Datenscore. Aufgrund der geringfügigen Abweichungen wird auf einen getrennten Ausweis der Datenscores für Scope 1+2 einerseits und für Scope 3 andererseits verzichtet. Die korrekten Sub-Scores werden in den hier dargestellten Datenscores einbezogen und in diesen Angaben gewichtetet aggregiert. Für die Assetklassen Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen sowie Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital werden die finanzierten Emissionen entweder – sofern vorhanden – auf Basis veröffentlichter Unternehmensemissionen oder mit Hilfe von Emissionsfaktoren aus der PCAF Database (Data Sources: Exiobase, DACHLi) geschätzt. Bei Hypotheken und Gewerbeimmobilienkrediten werden Gebäudeemissionen aus dem Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes (Energieausweis, Gebäudetyp, Land, Fläche) und der durchschnittlichen THG-Intensität des Energiemixes abgeleitet. In der PCAF Database werden entsprechende Emissionsfaktoren des Carbon Risk Real Estate Monitor (kurz: CRREM) zur Verfügung gestellt. Bei Staatsschulden stammen die Scope 1-Emissionen für die meisten Länder aus Daten der UNFCCC (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) und die Scope 2 und 3-Emissionen aus Daten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Für Projektfinanzierungen wurden die erzeugten Strommengen mit Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes Deutschland bewertet. Nähere Details zur Methode sind in den Vorjahresberichten zu finden. Finanzierte Emissionen (zum 31.12.2024) Exposure (in Mio. €) Finanzierte Emissionen (in t CO₂e) 1 LULUCF: Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (EU-Rules on land use, land use change and forestry) 142 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Assetklasse 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen; davon: 1.070,7 1.085,4 997,8 1.171.561 1.336.430 1.334.070 Börsennotierte Aktien 792,3 814,8 720,5 1.151.879 1.321.698 1.312.552 Unternehmensanleihen 278,4 270,6 277,3 19.681 14.732 21.518 Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital; davon: 8.721,5 7.990,0 10.055,7 3.631.119 3.407.194 4.428.052 Unternehmenskredite 8.516,3 7.798,5 9.887,2 3.609.886 3.375.958 4.399.846 Nicht börsennotiertes Eigenkapital 205,2 191,5 168,5 21.234 31.236 28.206 Staatsschulden 1.040,8 949,6 1.254,2 mit LULUCF 458.429 429.383 513.232 ohne LULUCF 475.054 440.915 519.210 Hypotheken 2.569,2 2.566,9 1.706,3 29.245 28.635 20.465 Gewerbeimmobilien 4.265,6 4.283,1 1.579,0 122.392 124.636 29.705 Projektfinanzierungen 70,5 64,8 4.162 3.704 Summe 15.593,0 mit LULUCF 1 17.738,3 16.939,8 5.416.908 5.329.982 6.325.524 ohne LULUCF 17.738,3 16.939,8 5.433.533 5.341.514 6.331.502 2 bei den gewichteten Datenscores bezieht sich der erste Wert auf Scope 1 und der zweite Wert auf Scope 2+3. Aufgrund der zwei verschiedenen Werte, kann auch keine Summe der Datenscores berechnet werden. 3 LULUCF: Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (EU-Rules on land use, land use change and forestry) 143 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Intensität (in t CO₂e/Mio. €) Gewichteter Datenscore Assetklasse 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen; davon: 1.094 1.231 1.337 1,67 1,71 1,78 Börsennotierte Aktien 1.454 1.622 1.822 1,03 1,04 1,02 Unternehmensanleihen 71 54 78 3,49 3,72 3,76 Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital; davon: 416 426 440 3,92 4,00 4,09 Unternehmenskredite 424 433 445 3,93 4,00 4,10 Nicht börsennotiertes Eigenkapital 103 163 167 3,46 3,63 3,43 Staatsschulden 2 mit LULUCF 440 452 409 1,26/4,00 1,25/4,00 1,00 ohne LULUCF 456 464 414 1,26/4,00 1,25/4,00 1,00 Hypotheken 11 11 12 3,67 3,76 3,74 Gewerbeimmobilien 29 29 19 3,85 3,90 3,88 Projektfinanzierungen 59 57 2,00 2,00 Summe mit LULUCF 3 305 315 406 3,63 ohne LULUCF 306 315 406 3,63 144 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Finanzierte Emissionen aufgeteilt nach Scope 1+2 und Scope 3 zum 31.12.2024 Assetklasse Exposure in Mio. € Scope 1+2 Emissionen (tCO2e) Scope 3 Emissionen (tCO2e) Intensität (tCO2e/Mio. €) Data Quality Score Börsennotierte Aktien 792,3 569.642 582.237 1.454 1,03 Unternehmensanleihen 278,4 3.999 15.683 71 3,49 Unternehmenskredite 8.516,3 1.095.547 2.514.338 424 3,93 Nicht börsennotiertes Eigenkapital 205,2 13.081 8.152 103 3,46 Staatsschulden 1.040,8 mit LULUCF 255.895 202.535 440 1,26/4,00 ohne LULUCF 272.519 202.535 456 1,26/4,00 Hypotheken 2.569,2 29.245 11 3,67 Gewerbeimmobilien 4.265,6 122.392 29 3,85 Projektfinanzierungen 70,5 512 3.650 59 2,00 Summe mit LULUCF 17.738,3 2.090.313 3.326.595 305 ohne LULUCF 17.738,3 2.106.938 3.326.595 306 Finanzierte Emissionen aufgeteilt nach Scope 1+2 und Scope 3 zum 31.12.2023 Assetklasse Exposure in Mio. € Scope 1+2 Emissionen (tCO2e) Scope 3 Emissionen (tCO2e) Intensität (tCO2e/Mio. €) Data Quality Score Börsennotierte Aktien 814,8 713.967 607.731 1.622 1,04 Unternehmensanleihen 270,6 2.130 12.602 54 3,72 Unternehmenskredite 7.798,5 1.003.179 2.372.779 433 4,00 Nicht börsennotiertes Eigenkapital 191,5 22.916 8.320 163 3,63 Staatsschulden 949,6 mit LULUCF 242.373 187.010 452 1,25/4,00 ohne LULUCF 253.905 187.010 464 1,25/4,00 Hypotheken 2.566,9 28.635 11 3,76 Gewerbeimmobilien 4.283,1 124.636 29 3,90 Projektfinanzierungen 64,8 508 3.197 57 2,00 Summe mit LULUCF 16.939,8 2.138.343 3.191.639 315 ohne LULUCF 16.939,8 2.149.876 3.191.639 315 145 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Insgesamt konnte zum Stichtag 31.12.2024 ein Portfolio in Höhe von rund 17.738,3 Mio. Euro (31.12.2023: 16.939,8 Mio. Euro) den sechs Assetklassen zugeteilt und davon die finanzierten Emissionen berechnet werden. Die Erhöhung des berücksichtigten Portfolios ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Unternehmenskredite zurückzuführen. Die finanzierten Emissionen für alle quantifizierten Assetklassen betrugen im Jahr 2024 – etwas höher als im Vorjahr – insgesamt rund 5,4 Mio. t CO₂e (mit bzw. ohne LULUCF). Die Emissionsintensität wurde mit durchschnittlich 305 t CO₂e/Mio. Euro mit LULUCF bzw. 306 t CO₂e/Mio. Euro ohne LULUCF ermittelt (31.12.2023: 315 t CO₂e/Mio. Euro mit LULUCF bzw. ohne LULUCF). Der höchste Anteil am Exposure ist den Unternehmenskrediten in Höhe von rund 8.516,3 Mio. Euro (31.12.2023: 7.798,5 Mio. Euro) zuzurechnen. Für die Unternehmenskredite wurden finanzierte Emissionen in Höhe von 3,6 Mio. t CO₂e (31.12.2023: 3,4 Mio. t CO₂e) ermittelt. Dies entspricht etwa 66,6 % der gesamten finanzierten Emissionen (31.12.2023: 63,3 %). Die Emissionsintensität belief sich bei den Unternehmenskrediten auf 424 t CO₂e/Mio Euro (31.12.2023: 433 t CO₂e/Mio Euro). Die deutlich höchste Emissionsintensität in Höhe von 1.454 t CO₂e/Mio. Euro (31.12.2023: 1.622 t CO₂e/Mio. Euro) weisen die börsennotierten Aktien auf. Zurückzuführen ist diese hohe Emissionsintensität sowie der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zum Großteil auf die Beteiligung der Oberbank AG an der voestalpine AG, der 89,0 % (31.12.2023: 94,0 %) der finanzierten Emissionen bei den börsennotierten Aktien zuzurechnen sind. Um die Zurechnung des korrekten Anteiles an den finanzierten Emissionen der wesentlichen Beteiligungen an der voestalpine AG, der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft zu gewährleisten, wurden diese Beteiligungen um Marktpreisschwankungen zum jeweiligen Bilanzstichtag bereinigt. Insgesamt konnte zum Stichtag 31.12.2024 bei allen Assetklassen (ohne Staatsanleihen) ein gewichteter Datenscore von 3,71 erreicht werden (31.12.2023: 3,77). Die höchste Datenqualität wurde bei den börsennotierten Aktien ermittelt. Bei den Staatsanleihen werden aufgrund der Datenverfügbarkeit verschiedener Quellen für die Scope 1-Emissionen (in CO2e) einerseits und die Scope 2- und 3-Emissionen (in CO2) andererseits unterschiedliche Datenscores ausgewiesen. Für ein Portfolio von rund 108,4 Mio. Euro, das überwiegend der Assetklasse Unternehmenskredite zugeordnet werden konnte, war die Berechnung finanzierter Emissionen mangels verfügbarer Daten nicht möglich. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität sind geplant. Positive Auswirkungen auf die Datenqualität und somit die Aussagekraft der nachfolgenden Berechnungen werden durch regulatorische Vorgaben, die mittelfristig auch weitere Unternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung ihrer Emissionswerte verpflichten, erwartet. ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Wesentlichkeitsanalyse Im Kreditportfolio der Oberbank wurden wesentliche negative Auswirkungen und Risiken für die biologische Vielfalt und Ökosysteme festgestellt, siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen > Seite 77. Die genauere Analyse dieser Auswirkungen und Risiken, findet sich unter 4 Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere ihr ihrer natürlichen Lebensräume 5 Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung 6 Übereinkommen über die biologische Vielfalt 146 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens > E4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 > Seite 93. Aus der Kreditvergabe in Bereichen, die erhöhte Risiken bezüglich biologischer Vielfalt und Ökosystemen haben, ergibt sich wie beschrieben nur ein mittel- und langfristiges wesentliches Risiko für die Oberbank. Eine Resilienzanalyse bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurde nicht durchgeführt, daher können zur Resilienz des Geschäftsmodells keine genaueren Informationen offengelegt werden. Konzepte, Maßnahmen, Ziele Bis dato wurden von der Oberbank keine gesonderten Konzepte, Maßnahmen oder Ziele bezüglich biologischer Vielfalt und Ökosystemen erarbeitet, da der Fokus auf die bisherigen wesentlichen Themen, insbesondere zum Klimawandel, gelegt wurde. Mit den der Oberbank aktuell verfügbaren Daten war zudem bis dato keine detailliertere Analyse der Biodiversitätsauswirkungen des eigenen Betriebs bzw. des Kreditportfolios und der strategischen Beteiligungen möglich. In den kommenden Jahren soll bei besserer Datenverfügbarkeit und -qualität eine genauere Analyse erfolgen und die strategische Ausrichtung sowie eine mögliche Ergänzung von Konzepten, Maßnahmen und Zielen geprüft werden. Die Ausschlusskriterien für Finanzierungs- und Kontogeschäft sowie Eigenveranlagung der Oberbank nehmen bereits jetzt Bezug auf das Thema Biodiversität und schließen Unternehmen und/oder Organisationen mit sogenanntem “Kontroversem Umweltverhalten” aus. Darunter werden “kontroverse Umweltpraktiken” verstanden, welche eine Verletzung von geltenden nationalen oder internationalen Umweltgesetzen und -abkommen (z.B. Berner Konvention 4, Ramsar Konvention 5, Convention on Biological Diversity 6) darstellen und mit den allgemeinen nachhaltigen Wertevorstellungen, dem Erhalt und der Förderung von Biodiversität nicht vereinbar sind. Hierunter zählen z.B. systematische Verhaltensweisen, die zu Kontaminationen oder Verschmutzungen führen, Projekte, wie etwa der Bau oder der Betrieb von großen Staudämmen, mit großer negativer Auswirkung auf Umwelt und Biodiversität oder Eingriffe in Ökosysteme und Schutzgebiete (z.B. Natura-2000-Schutzgebiete und weitere Schutzgebiete in den Oberbank Märkten). ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wesentlichkeitsanalyse Im Kreditportfolio sowie aus den Beteiligungen der Oberbank wurden wesentliche positive und negative Auswirkungen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft festgestellt, siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen > Seite 77. Die genauere Analyse der finanzierten Branchen, die diese Auswirkungen treiben, findet sich unter ESRS 2 > IRO-1 Beschreibung des Verfahrens > E4 - Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 > Seite 93. Auch aus den wesentlichen strategischen Beteiligungen der Oberbank, insbesondere der voestalpine, ergeben sich wesentliche positive und negative Auswirkungen auf das Thema. 147 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Umweltinformationen Konzepte, Maßnahmen, Ziele Bis dato wurden von der Oberbank keine gesonderten Konzepte, Maßnahmen oder Ziele bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erarbeitet, da der Fokus auf die bisherigen wesentlichen Themen, insbesondere zum Klimawandel, gelegt wurde. Mit den der Oberbank aktuell verfügbaren Daten war zudem bis dato keine detailliertere Analyse der Auswirkungen von Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft des eigenen Betriebs bzw. des Kreditportfolios und der strategischen Beteiligungen möglich. In den kommenden Jahren soll bei besserer Datenverfügbarkeit und -qualität eine genauere Analyse erfolgen und die strategische Ausrichtung sowie eine mögliche Ergänzung von Konzepten, Maßnahmen und Zielen geprüft werden. 148 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Sozialinformationen ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Die Mitarbeiter:innen sind nicht nur Beschäftigte des Unternehmens, sondern gleichzeitig auch Aktionär:innen der Oberbank. Die wichtigste Aufgabe bezüglich Human Resources (HR) ist es, abzusichern, dass Mitarbeiter:innen die Entscheidung, wo sie langfristig ihre Lebenszeit, ihre Talente und ihr Engagement einsetzen, zugunsten der Oberbank treffen und ihr Investment nicht zurückziehen. Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Wesentliche Auswirkungen Im Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Wertschöpfungskette der Oberbank, Seite 69, ist beschrieben, dass Mitarbeiter:innen eine wesentliche Rolle für die Wertschöpfung der Oberbank spielen und ihr Engagement, ihre Führungsqualität sowie ihr Know-how essenziell für das Funktionieren des Geschäftsmodells der Oberbank sind. Die im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77, beschriebenen Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen lassen sich auf das Geschäftsmodell und die Strategie der Oberbank zurückführen, zumal die Mitarbeiter:innen ihre Zeit, Energie und ihr Engagement für die Oberbank und deren Geschäftsmodell aufwenden und dadurch (potenziell) Auswirkungen entstehen. Diese wesentlichen Auswirkungen führen jedoch nicht zu einer Anpassung oder Beeinflussung des Geschäftsmodells der Oberbank. Die identifizierten positiven Auswirkungen sind fast zur Gänze tatsächliche, also bereits bestehende, Auswirkungen, und beeinflussen damit das Arbeitsleben und in weiterer Folge auch das Privatleben der Mitarbeiter:innen bereits jetzt positiv. Lediglich in puncto Datenschutz sind die positiven Auswirkungen eines hohen Sicherheitsgefühls der Belegschaft und die u.a. dadurch ausgelöste Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber, potenziell. Gegenteilig ist das Bild bei den identifizierten negativen Auswirkungen. Bei einer der Auswirkungen können bereits jetzt in seltenen Einzelfällen tatsächliche negative Effekte beobachtet werden: Verminderte Lebensqualität und stressbedingte Symptome können aufgrund schwieriger Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Einzelfällen auftreten bzw. nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies führt wiederum zu einer sinkenden Arbeitsleistung sowie erhöhten Krankenständen. Alle anderen negativen Auswirkungen sind bloß potenziell. Zahlreiche Maßnahmen sind bereits implementiert, um diese hintan zu halten bzw. deren Eintritt zu verhindern (siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen, Seite 164). Die im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77, beschriebenen Auswirkungen beziehen sich nicht explizit auf Übergangspläne zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, doch stehen einzelne Auswirkungen in den Bereichen Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- 149 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen und Privatleben, Gesundheit und Sicherheit sowie Weiterbildung und Kompetenzentwicklung in einem engen Zusammenhang mit diesen. Die steigenden regulatorischen Anforderungen rund um den EU Green Deal sowie das EU Sustainable Finance Paket können bei den Mitarbeiter:innen zu erhöhtem Arbeitsdruck, steigendem Stress und damit stressbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sinkender Arbeitsleistung und vermehrten Krankenständen führen. Um diese negativen – laut Wesentlichkeitsanalyse bloß potenziellen – Auswirkungen zu vermeiden, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu bewältigen und gleichzeitig positive Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen zu schaffen, sind speziell im Themenbereich Nachhaltigkeit ausgebildete Mitarbeiter:innen in der Zentrale sowie im Vertrieb und in allen Oberbank Märkten in ausreichender Anzahl notwendig. Die Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen für dieses Thema sowie das Angebot zielgerichteter interner und externer Ausbildungen (u.a. zu erneuerbare Energien und ESG-Risiken) bieten Chancen für die Mitarbeiter:innen. Eine erhöhte Zufriedenheit sowie das konstante Commitment der Mitarbeiter:innen, die Anforderungen betreffend die Nachhaltigkeit zu erfüllen, können so erreicht werden und führen gleichzeitig zu Ertragschancen für die Oberbank. Wesentliche Risiken und Chancen Im Kapitel ESRS 2 > SMB-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Wertschöpfungskette der Oberbank, Seite 69, wird deutlich, dass keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Mitarbeiter:innen bestehen. Betroffene Mitarbeiter:innen Alle Arbeitskräfte der Oberbank, die von den wesentlichen Auswirkungen betroffen sind bzw. sein können (entspricht 100,00 %), sind in den Umfang der Offenlegungen dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einbezogen. Bei den Arbeitskräften der Oberbank handelt es sich um angestellte Arbeitnehmer:innen. Es sind kaum Selbstständige/Freelancer etc. in der Oberbank tätig, doch kommt dies in Ausnahmefällen bei einzelnen Projekten vor. Außerdem beschäftigt die Oberbank, bis auf wenige Ausnahmen, keine Leiharbeitskräfte oder sonstige Arbeitskräfte von Drittunternehmen. Siehe dazu auch die Kapitel ESRS S1 > S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens, Seite 182, und ESRS S1 > S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens, Seite 184. Basierend auf den identifizierten wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen können die Oberbank Mitarbeiter:innen in folgende Gruppen eingeteilt werden: • Führungskräfte und Fachexpert:innen: Ein zielgerichtetes Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramm ist notwendig und wird den Mitarbeiter:innen geboten, um das erforderliche Know-how für das Geschäftsmodell der Oberbank aufzubauen. Das Fachkarrieremodell steht jenen Mitarbeiter:innen offen, die sich auf ihre fachliche Weiterbildung fokussieren wollen. Ein Führungskräfte- Potenzialprogramm bietet Weiterentwicklungsmöglichkeiten für jene, die leitende Funktionen anstreben. Um eine ausgeglichene Geschlechterverteilung in allen Führungsebenen sicherzustellen, werden insb. Frauen dazu motiviert, eine Führungskarriere einzuschlagen. • Menschen mit Beeinträchtigungen: Eine digitale und physische Barrierefreiheit ist notwendig, um allen Mitarbeiter:innen die gleichen Chancen bieten zu können und Ausgrenzungen zu vermeiden. 150 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • Mitarbeiter:innen mit und ohne Betreuungspflichten: Flexible Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und gelebte Karenzmodelle spielen für Mitarbeiter:innen mit Betreuungspflichten eine große Rolle, um Karriere und Familie vereinbaren zu können. • Junge und ältere Mitarbeiter:innen: Bei jungen Mitarbeiter:innen, die z.B. direkt nach der Ausbildung bei der Oberbank ins Arbeitsleben starten, ist der Wunsch nach Flexibilität und einer fundierten Ausbildung präsenter als in anderen Altersgruppen. Maßnahmen, die dies ermöglichen, sind daher sehr wichtig. Für ältere Mitarbeiter:innen, insb. jene, die das Pensionsantrittsalter bereits erreicht haben, ist es oftmals interessant, weiterhin (geringfügig) zu arbeiten, um einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen und die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen. Dass einzelne Personen(gruppen) stärker von negativen und positiven Auswirkungen betroffen sind als andere, liegt nicht am Umfeld in dem sie arbeiten oder an bestimmten Tätigkeiten, die sie ausführen, sondern – wie auch die Gruppierung oben deutlich macht – an demografischen bzw. soziodemografischen Merkmalen. Dies wird u.a. aus Datenanalysen deutlich, welche z.B. zeigen, dass vor allem Frauen die Betreuungsaufgaben in der Familie wahrnehmen und deshalb vermehrt in Karenz gehen bzw. in Teilzeit arbeiten (siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens, Seite 182). Auch aus den Erfahrungen der Expert:innen in der Human Resources Abteilung ist bekannt, dass junge Mitarbeiter:innen andere Bedürfnisse haben als ältere Mitarbeiter:innen bzw. jene, die schon länger für die Oberbank tätig sind. Die jährliche Employee Experience Umfrage sowie sonstiges regelmäßiges Feedback der Mitarbeiter:innen (siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, Seite 162) geben Aufschluss darüber, welche Anforderungen Mitarbeiter:innen an die Oberbank als ihren Arbeitgeber stellen und welche Unterstützungsmaßnahmen sie wünschen, um mit ihrer Arbeit zufrieden zu sein sowie um negative Auswirkungen auf sie zu vermeiden. Zumal die im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, 77, beschriebenen wesentlichen negativen Auswirkungen mit den soziodemografischen Merkmalen einzelner Mitarbeitergruppen zusammenhängen, sind sie systemisch im Unternehmen verbreitet. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1 — Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Konzepten Dieser Abschnitt behandelt die Konzepte (Richtlinien, Handbücher, Arbeitsanweisungen, etc.) im HR- Bereich der Oberbank. Diese Dokumente beziehen sich auf den eigenen Betrieb; nähere Angaben zum Geltungsbereich der Konzepte finden sich in der nachfolgenden Tabelle, in der ggf. die Relevanz für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette angegeben wird. Soweit es zu den einzelnen Konzepten verwandte Standards oder Initiativen gibt, sind diese in der Tabelle angeführt. Genannte nationale oder europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden umgesetzt; an referenzierte Initiativen oder sonstige Standards sind die jeweiligen Konzepte inhaltlich angelehnt. Die Konzepte verfolgen in der Regel keine messbaren Ziele, stehen jedoch in direktem Zusammenhang zu den im Kapitel ESRS S1 > S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen, Seite 176, beschriebenen Zielen. Die Dokumente sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar und ins Prozessmanagementsystem integriert. Für Stakeholder relevante Konzepte werden über die Oberbank 151 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Website bereitgestellt. Die im folgenden Kapitel beschriebenen Konzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Sie werden in der Regel einmal jährlich vom Verfasser überprüft und aktualisiert. Zusätzlich ist eine Freigabe des Vorstands, des Betriebsrates oder der inhaltlich zuständigen Abteilungsleitung erforderlich. Die Einhaltung der Konzepte ist wichtige Voraussetzung und Bestandteil der internen Prozesse und wird auch im Zuge von Revisionsprüfungen überprüft. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Entwicklung der Konzepte finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Konzepte Verwandte Standards Geltungsbereich Oberste Verantwortung Sichere Beschäftigung Richtlinie Vergütungspolicy Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers, Tarifvertrag für das private Bankgewerbe alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Richtlinie Vergütungs- policy für die Ver- gütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank – alle Oberbank Märkte Abteilung Sekretariat und Kommunikation Arbeitszeit Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) AT Arbeitszeitgesetz (AZG), Angestelltengesetz (AngG) Oberbank Österreich inkl. 100%-Tochterunternehmen Vorstand und Betriebsrat Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) DE Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Oberbank Deutschland exkl. leitende Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG Vorstand und Betriebsrat Handbuch Mobile Working/Homeoffice § 2h Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz (AVRAG) Oberbank Österreich Abteilung Strategische Organisationsentwick- lung, Digitalisierung und IT Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers für Voll- und Teilzeit- beschäftigte der Oberbank Österreich, die dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers unterliegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben Vorstand und Betriebsrat Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Deutschland Tarifvertrag für das private Bankgewerbe für Voll- und Teilzeit- beschäftigte der Oberbank Deutschland, die dem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe unterliegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben Vorstand und Betriebsrat Angemessene Entlohnung Richtlinie Vergütungspolicy Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers, Tarifvertrag für das private Bankgewerbe alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources 152 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Richtlinie Vergütungspolicy für die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank – alle Oberbank Märkte Abteilung Sekretariat und Kommunikation Sozialer Dialog Betriebsvereinbar- ungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Mitarbeiterumfragen in AT und DE Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Datenschutz- gesetz (DSG), Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Oberbank Österreich und Deutschland Vorstand und Betriebsrat Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung kein Konzept vorhanden Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften kein Konzept vorhanden Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) (AT und DE) AZG, AngG, BetrVG Oberbank Österreich inkl. 100%-Tochterunternehmen bzw Oberbank Deutschland exkl. leitende Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG Vorstand und Betriebsrat Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit (AT und DE) Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers, Tarifvertrag für das private Bankgewerbe für Voll- und Teilzeit- beschäftigte der Oberbank Österreich und Deutsch- land, die dem Kollektiv- vertrag für Angestellte der Banken und Bankiers bzw. dem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe unterliegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben Vorstand und Betriebsrat Gesundheitsschutz und Sicherheit Sicherheitshandbuch ArbeitnehmerInnenschutz- gesetz (ASchG) alle Oberbank Märkte Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Richtlinie: Handbuch Chance 2030 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Richtlinie: Diversitätspolicy/ Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat EU-Führungspositionen-RL alle Oberbank Märkte Abteilung Sekretariat und Kommunikation Richtlinie: Diversitätspolicy für Mitarbeiter:innen der Oberbank AG GlBG alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe dazu das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct, Seite 242 Handbuch E-Learning – alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources 153 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Richtlinie: Diversitätspolicy für Mitarbeiter:innen der Oberbank AG GlBG alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Leitfaden: Gespräch mit Mitarbeiter:innen – alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Onepager: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Vielfalt Richtlinie: Handbuch Chance 2030 GlBG alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Richtlinie: Diversitätspolicy/ Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat EU-Führungspositionen-RL alle Oberbank Märkte Abteilung Sekretariat und Kommunikation Richtlinie: Diversitätspolicy für Mitarbeiter:innen der Oberbank AG GlBG alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Charta der Vielfalt GlBG alle Oberbank Märkte Vorstand Richtlinie: Recruiting Policy GlBG alle Oberbank Märkte Abteilung Human Resources Datenschutz und Informationssicherheit siehe die Konzepte im Kapitel S4 > S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 202 Betriebsvereinbarung über Mobile Working (Homeoffice) AT und DE Inhalt/Zweck: Die Betriebsvereinbarung Mobile Working erlaubt den Oberbank Mitarbeiter:innen in Österreich und Deutschland, eine schriftliche Einzelvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag über einen Tag Mobile Working pro Woche abzuschließen, wenn sich die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit für Mobile Working eignen. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Handbuch Mobile Working/Homeoffice Inhalt/Zweck: Dieses Handbuch definiert die Voraussetzungen für Homeoffice in der Oberbank und gibt Empfehlungen betreffend die ergonomische Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Voraussetzung für Homeoffice im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist eine Vereinbarung. Ein Recht auf Homeoffice bzw. eine einseitige Anordnungsbefugnis durch den Arbeitgeber gibt es in keinem der Oberbank Länder. Weiters regelt dieses Handbuch den Umgang mit Datenschutz und Informationssicherheit im Homeoffice. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein 154 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich Inhalt/Zweck: Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht den Mitarbeiter:innen, die Zeit, während der sie ihre Arbeitsleistung erbringen, innerhalb einer Rahmenarbeitszeit und der Regeln der Betriebsvereinbarung individuell festzulegen. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Deutschland Inhalt/Zweck: Auch in Deutschland wurde analog zur Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit in Österreich eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit abgeschlossen. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie Vergütungspolicy Inhalt/Zweck: Die Geschäftspolitik des Oberbank Konzerns orientiert sich an Werten wie Nachhaltigkeit, Stabilität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich zur genderneutralen Vergütung. Die Interessen von Kund:innen, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen finden ausgewogene Berücksichtigung. Zusätzlich besteht eine restriktive Regelung in Bezug auf erfolgsabhängige variable Vergütungen und Boni. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie Vergütungspolicy für die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats in der Oberbank Inhalt/Zweck: Die im Kapitel ESRS 2 > GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme, Seite 50, beschriebene Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beruht auf dieser Richtlinie. Die Geschäftspolitik der Oberbank wird mindestens einmal jährlich mit dem Aufsichtsrat besprochen und diesem zur Bewilligung vorgelegt. Besonderes Augenmerk des Vorstandes liegt auf einer nachhaltigen Wertschöpfung, der Liquidität und der Risikotragfähigkeit. Die Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG soll sicherstellen, dass eine für die Tätigkeit und Verantwortung entsprechende Vergütung gewährt wird. Sie soll die nachhaltige Umsetzung der Geschäftsstrategie und zugleich die Objektivität und Unabhängigkeit des Aufsichtsgremiums sichern. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Mitarbeiterumfragen AT und DE Inhalt/Zweck: In der Oberbank wird mit der Initiative „Employee Experience“ das Ziel verfolgt, eine Kultur des offenen Feedbacks zu schaffen. Zur Erhebung von Mitarbeiterfeedback werden automationsunterstützt Mitarbeiterumfragen unter Verwendung einer Onlineplattform durchgeführt. Ein IT-Dienstleister verarbeitet die personenbezogenen Daten, unter den in der Betriebsvereinbarung geregelten Voraussetzungen. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein 155 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen GRI G4-DMA Sicherheitshandbuch Inhalt/Zweck: Das Sicherheitshandbuch beschreibt alle Sicherheitsvorkehrungen und Prozessabläufe, die kriminelle Handlungen (Bankraub, Diebstahl, Falschgeld, beschädigtes Geld) vorbeugen bzw. deren Auswirkungen möglichst gering halten sollen. Im Handbuch sind Sicherheitseinrichtungen und Verhaltensrichtlinien erläutert, damit im Anlassfall die richtigen Handlungen zur Prävention von Schäden an Mitarbeiter:innen oder Kund:innen ergriffen werden. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie: Handbuch Chance 2030 Inhalt/Zweck: Ziel der Initiative „Chance 2030“ ist es, mehr Geschlechterausgewogenheit im Management der Oberbank zu erreichen und Chancengleichheit für Frauen in Führung zu schaffen. Die eingeführte Frauenführungsquote soll auf allen Ebenen eine geschlechtergerechte und ausgewogene Personalauswahl sicherstellen. Wichtig sind dabei eine ausgewogene und vorausschauende Potenzialentwicklung, ein offenes internes Recruiting sowie klare Regelungen für den Wiedereinstieg nach der Karenz. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie: Diversitätspolicy/Diversitätskonzept der Oberbank für Vorstand und Aufsichtsrat Inhalt/Zweck: Im Rahmen der Diversitätsbestrebungen der Oberbank ist auch die Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges Thema. Der Vorstand der Oberbank besteht derzeit aus drei männlichen und zwei weiblichen Personen. In der Ressortverteilung gibt es drei Vertriebsvorständ:innen, die sich die Zuständigkeit für die regionalen Vertriebseinheiten in allen Märkten aufteilen, und zwei Marktfolgevorständ:innen mit der Zuständigkeit für sämtliche Marktfolgeagenden und die diesen Agenden zugeordneten Abteilungen. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Frauen und sechs Männern in der Kapitalvertretung. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie: Diversitätspolicy für Mitarbeiter:innen der Oberbank AG Inhalt/Zweck: In dieser Richtlinie sind die wichtigsten Eckpfeiler zum Verständnis von Vielfalt und Diversity in der Oberbank zusammengefasst. In der Gesamtbank-Strategie der Oberbank stehen die Mitarbeiter:innen im Fokus, weshalb auch das Thema Diversity ganzheitlich – im Sinne von Diversity, Equity und Inclusion (DEI) – verstanden wird. Es ist ein großes Anliegen, die Vielfalt der Menschen nach Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Identität, Beeinträchtigung, Religion, politischer Einstellung sowie die daraus resultierenden Erfahrungen und Sichtweisen in die Arbeitswelt aufzunehmen und zu leben. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Richtlinie Verhaltenskodex „Code of Conduct“ Inhalt/Zweck: Der Code of Conduct legt die Grundsätze des Geschäftspolitik sowie Mindeststandards des Wohlverhaltens der Bank und der für sie handelnden Personen fest. In dem Unterkapitel “Schulungen, 156 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Lernen & Ausbildung” werden die Bedeutung der Weiterbildung hervorgehoben und die dafür angebotenen Programme bzw. Seminare der Oberbank hervorgehoben. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Weitere Inhalte, verwandte Standards und Initiativen Dritter, Geltungsbereich und Verantwortung zum Code of Conduct finden sich im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 242. Handbuch E-Learning Inhalt/Zweck: Dieses Handbuch enthält die Anleitung für die erfolgreiche Absolvierung von E-Learning- Inhalten im System „SuccessFactors Learning“. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Leitfaden Sexuelle Belästigung Inhalt/Zweck: Der Umgang mit Belästigung und Diskriminierung wurde für die gesamte Oberbank in diesem Leitfaden festgehalten. Er soll Führungskräfte der Oberbank bei der Gesprächsführung mit Mitarbeiter:innen in krisenhaften Situationen unterstützen. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Onepager Sexuelle Belästigung Inhalt/Zweck: Die Definition und Formen von sexueller Belästigung sind in diesem Dokument zusammengefasst, ebenso wie gesetzliche Grundlagen und nächste Schritte als Hilfestellung im Anlassfall. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Charta der Vielfalt Inhalt/Zweck: Mit der Umsetzung der Charta der Vielfalt zollt die Oberbank der Vielfalt Respekt und bekennt sich zur Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, politischer Einstellung, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Im Zusammenhang mit dem Streben nach Diversität ist auch das Thema Inklusion relevant. Die Oberbank hält sich an alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben (besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubswoche, Behindertenvertrauensperson, barrierefreie Zugänge etc.), um für den Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen den Arbeitsalltag angenehm zu gestalten. Darüber hinaus werden bei Bedarf individuelle Lösungen gefunden. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Recruiting Policy Inhalt/Zweck: Bei Personalentscheidungen sollen Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion, politische Einstellung, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität kein (Ausschluss-)Kriterium sein. Ein transparenter und professioneller Recruitingprozess fördert neutrale und vorurteilsfreie Entscheidungen. Diese Überzeugungen teilt die Oberbank auch in der Zusammenarbeit 157 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen mit externen Partner:innen, die bei der Personalsuche unterstützen. Aktiv wird Diversität in den Bewerberprofilen eingefordert und beispielsweise auf eine geschlechterspezifische Ausgewogenheit (50:50) bei den Profilen geachtet. Bezugnahme auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Nein Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Bekenntnis zu den Menschenrechten Die Oberbank tritt selbstverständlich gegen jede Form der Benachteiligung und sexuellen Belästigung auf. Sie lehnt Diskriminierung, beispielsweise aufgrund Nationalität, Kultur, sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Einstellung und Weltanschauung, konsequent ab. Die Förderung vielfältiger Potenziale ermöglicht klare Wettbewerbsvorteile, weshalb bei Personalentscheidungen Alter, Geschlecht, Nationalität oder andere persönliche Merkmale kein (Ausschluss-)Kriterium sind. Im Gegenteil, die Oberbank bringt allen Menschen Wertschätzung entgegen und am Arbeitsplatz gilt Fairness, Inklusion und Chancengleichheit der Geschlechter. Das Bekenntnis der Oberbank zu Vielfalt und Diversität spiegelt sich auch in der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (nähere Informationen zur Charta der Vielfalt siehe auf der Oberbank Website) sowie im Code of Conduct für Mitarbeiter:innen (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct, Seite 242) wider. Im Code of Conduct wird weiters deutlich, dass die Oberbank bestrebt ist, im Einklang mit internationalen Übereinkommen und Standards, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem UN (United Nations)-Global Compact, den OECD (Organization for Economic Cooperation and Development)-Guidelines for Multinational Enterprises oder den UN Guiding Principles on Business and Human Rights zu handeln. Auch die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der International Labour Organization (ILO) Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work hat große Bedeutung. Menschenrechte, die für Mitarbeiter:innen der Oberbank relevant sind Menschenrecht Grundlagen Berührpunkte Wesentliche Themen Recht auf Leben und Gesundheit Art. 2 EMRK Art. 2, 31 GRC ILO-Prinzipien Arbeitsschutz- und Arbeits- sicherheitsmaßnahmen, Unterstützungs- und Präventionsprogramme Gesundheitsschutz und Sicherheit Verbot der Sklaverei, der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit Art. 4 EMRK Art. 5, 32 GRC ILO-Prinzipien gesetzliche Vorgaben für Beschäftigung Sichere Beschäftigung Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Art. 8 EMRK Art. 7, 8, 37 GRC Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Datenschutz Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Art. 11 EMRK Art. 12 GRC ILO-Prinzipien Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Interessenvertretungen Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeit- nehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung 158 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Recht auf Kollektiv- verhandlungen Art. 28 GRC ILO-Prinzipien Gewerkschaften, Bezahlung, Arbeitsbedingungen Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeits- kräfte, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung Meinungsfreiheit Art. 10 EMRK Art. 11 GRC Kanäle zur anonymen Meinungsäußerung, Schutz vor Repressalien, Beschwerdemanagement Sozialer Dialog Recht auf Nicht- Diskriminierung im Privat- und Berufsleben Art. 14 EMRK Art. 21-23, 30, 36 GRC ILO-Prinzipien Diskriminierung bei Nicht- Einstellung, bei Beförder- ungen, Ausbildungen oder Entlassungen, Sprache, digitale und reale Barrierefreiheit Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Recht auf Bildung Art. 2 ZP EMRK Art. 14 GRC Aus- und Fortbildung für alle Mitarbeiter:innen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung von UN-Leitprinzipien, ILO- Prinzipien, OECD-Leitsätzen Den Oberbank Mitarbeiter:innen stehen zahlreiche Kanäle zur Verfügung, über die sie (anonym) Verdachtsmomente, Vorfälle oder Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierungen, Belästigungen oder sonstigen Rechtsverletzungen, und damit auch Verletzungen der UN-Leitprinzipien, der ILO-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze, melden können (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, Seite 162). Eine Überwachung der Einhaltung der genannten Prinzipien und Leitsätzen ist dadurch möglich. Im Kapitel ESRS S1 > S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Seite 195, wird offengelegt, dass im Jahr 2024 keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten gemeldet wurden, was eine hohe Konformität mit den internationalen Standards zeigt. Eine Human Rights Policy soll in den nächsten Jahren erstellt werden. Diese ist von fundamentaler Bedeutung, um die Achtung der Menschenrechte und der damit im Zusammenhang stehenden internationalen Standards systematisch zu verankern. Sie wird klare Rahmenbedingungen und Erwartungen festsetzen, welche die Integrität und ethische Verantwortung der Oberbank widerspiegeln sollen. Mithilfe der Policy soll sichergestellt werden, dass alle Geschäftstätigkeiten im Einklang mit internationalen Standards und Prinzipien stehen. Durch jährliche Bewertungen von (potenziellen) negativen Auswirkungen der Oberbank auf Menschenrechte (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens > Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte > Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte zum Thema Menschenrechte, Seite 158) und die Offenlegung der Ergebnisse in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung werden transparente Verfahren etabliert, die es ermöglichen, Verstöße gegen Menschenrechte, und damit indirekt die genannten internationalen Standards und Prinzipien, frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte zum Thema Menschenrechte Zur allgemeinen Einbeziehung der Mitarbeiter:innen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen siehe das Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160. 159 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern bzw. zu verringern hat die ESG Unit der Oberbank im Herbst 2024 in Zusammenarbeit mit verschiedensten Stakeholdern – u.a. mit den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Human Resources Abteilung als Vertreter:innen der Mitarbeiter:innen – erstmals eine Bewertung von potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte durch den eigenen Betrieb bzw. die eigene Tätigkeit der Oberbank, die Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen sowie die vorgelagerten Geschäftspartner durchgeführt. Vorgehensweise bei der Bewertung und Kommunikation der Ergebnisse und Maßnahmen Auf Basis der Menschenrechtsliste im Anhang der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden für ausgewählte Menschenrechte spezifische negative Auswirkungen definiert, um das umfassende Konzept der Menschenrechte greifbarer zu machen und die Bewertung detaillierter zu gestalten. Expert:innen aus den Abteilungen Human Resources, Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT sowie Sekretariat & Kommunikation beurteilten diese spezifischen Auswirkungen für die “eigene Tätigkeit der Oberbank” in einem Tool hinsichtlich ihres Schweregrads (1 = minimale Konsequenzen, 5 = sehr hohe Konsequenzen) sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (1 = minimal wahrscheinlich, 5 = höchst wahrscheinlich). Die “Tätigkeit von Tochterunternehmen” sowie die “Tätigkeit von vorgelagerten Geschäftspartnern” wurden ebenfalls, jedoch von anderen Expert:innen, bewertet (siehe dazu das Kapitel ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, Seite 247). Die Bewertungsergebnisse wurden in einer Risikomatrix übersichtlich dargestellt und farblich in drei Gruppen gegliedert: hohe Auswirkungen (rot), mittlere Auswirkungen (gelb) und niedrige Auswirkungen (grün). Die Gruppe “hohe Auswirkungen” umfasst die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten negativen Auswirkungen der Oberbank auf die Menschenrechte. Diese sind daher aufgrund der hohen Dringlichkeit von Risikoreduktionsmaßnahmen zu priorisieren. Eine genauere Analyse der auffälligsten Bewertungsergebnisse wurde durchgeführt, um die Ursachen der hohen Menschenrechtsrisiken zu verstehen und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren. Nach der Implementierung von Maßnahmen für die priorisierten Menschenrechtsauswirkungen, wird der Fokus auf die zweite Risikoebene “mittlere Auswirkungen” und zuletzt auf die Risikoebene “niedrige Auswirkungen” gelegt. Diese Bewertung der Menschenrechtsauswirkungen soll jährlich aktualisiert und gemeinsam mit den ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung der negativen Auswirkungen auf Menschenrechte in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung kommuniziert werden. Diese Vorgehensweise, die jährlichen Ergebnisse, das Monitoring der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen sowie die zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen im Falle einer Menschenrechtsverletzung werden zukünftig in der Oberbank Human Rights Policy offengelegt (siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens > Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte > Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung von UN-Leitprinzipien, ILO-Prinzipien, OECD-Leitsätzen > Seite 158). Bewertungsergebnisse betreffend Mitarbeiter:innen Im Bereich “eigene Tätigkeit/eigener Betrieb der Oberbank” wurden die Bewertungen mit Blick auf die Themen Mitarbeiter:innen und Barrierefreiheit sowie rechtliche Berührpunkte durchgeführt. Nur eine spezifische negative Auswirkung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, nämlich “mangelhafter Datenschutz/mangelhafte Datensicherheit” fällt laut Bewertung der rechtlichen 160 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Berührpunkte in die Gruppe “hohe Auswirkungen” und ist damit bei bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts der potenziellen Auswirkungen bzw. zur Minimierung der tatsächlichen Auswirkungen priorisiert zu behandeln. Die restlichen Auswirkungen betreffend die rechtlichen Berührpunkte sowie alle Bewertungen betreffend Mitarbeiter:innen und Barrierefreiheit sind der Risikoebene “niedrige Auswirkungen” zugeordnet. In den letzten Jahren wurden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um unberechtigte Zugriffe auf und Missbräuche von u.a. mitarbeiterbezogenen Daten und Informationen auszuschließen (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220). Außerdem gab es im Jahr 2024 keine begründeten Beschwerden von Datenschutzbehörden (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz, Seite 216). Eine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zu ergreifen besteht daher derzeit nicht, zumal deutlich ist, dass die bestehenden Prozesse und Mechanismen die Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz und damit in Bezug auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wirksam verhindern. Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen Die im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Abhilfemaßnahmen, Seite 215, beschriebenen Abhilfemaßnahmen gelten auch für Mitarbeiter:innen im Falle der Verletzung von Menschenrechten. S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Wie bereits im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72, beschrieben, ist e ine offene und ehrliche Feedbackkultur bei der Oberbank nicht bloß in den Grundprinzipien der Unternehmensführung verankert, sondern wird auch tatsächlich gelebt. Anregungen, Ideen oder Rückmeldungen der Mitarbeiter:innen sind stets willkommen und werden möglichst umfassend bei den Zielsetzungen und der Implementierung von Maßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen sowie zur Schaffung von positiven Auswirkungen berücksichtigt. Die Diversität der Meinungen und Standpunkte und insb. auch die Einbeziehung von vulnerablen Gruppen ist wichtig, um ein möglichst breites und repräsentatives Bild der Belegschaft zu erhalten. Der eigenen Belegschaft ist es über unterschiedlichste Kanäle (siehe dazu in der Tabelle unten) möglich, Feedback zu äußern, Fragen zu stellen, um so zur Weiterentwicklung des Unternehmens beizutragen. Die Einbindung erfolgt auf Organisationsebene sowie meist direkt mit den Mitarbeiter:innen, doch tritt auch der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung für die Mitarbeiter:innen ein. Die Phasen, in denen die Einbeziehung erfolgt, sowie die Art und Häufigkeit sind unterschiedlich und abhängig vom genutzten Kanal. 161 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Einbeziehungs- verfahren Beschreibung der Maßnahme Direkte oder indirekte Einbeziehung Phase Art Häufigkeit Mitarbeitergespräch (MbO-Gespräch) Austausch zwischen Mitarbeiter:in und direkter Führungskraft, Fokus auf Zielorientier- ung, Wertschätzung und gegenseitiges Lernen direkt am Jahres- ende als Kick- off für das neue Geschäftsjahr persönliches Gespräch jährlich Umfrage Mitarbeiter- zufriedenheit (Employee Experience) jährliche, strukturierte Zufriedenheitserhebung auf anonymer Basis mittels Umfrage-Tool direkt Oktober/ November Befragung mittels Umfragetool jährlich Umfrage Mitarbeitermobilität jährliche Befragung zum Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter:innen direkt in Q3/Q4, um Emissions- daten zu ermitteln Befragung mittels Umfragetool jährlich Umfrage “Chance 2030” Evaluierung des Projekts im Juni/Juli 2023 erfolgt direkt bei Bedarf Befragung mittels Umfragetool sporadisch Lifecycle-Befragungen Evaluierung der internen Prozesse bei definierten Zielgruppen (seit 2024 neu ernannte Führungs- kräfte, neu eingetretene Mitarbeiter:innen) direkt laufend Befragung mittels Umfragetool quartals- weise Pulse-Checks Befragungen zu gewissen Themengebieten direkt bei Bedarf Befragung mittels Umfragetool situations- bedingt Arbeitgeber- bewertungs- Plattform “Kununu” anonyme, öffentliche Plattform für Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen und andere Stakeholder direkt laufend öffentliche Website laufend Interaktion zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- vertretung laufende Ad-hoc- Gespräche und mind. halbjährlich strukturierte Gespräche der Unter- nehmensleitung mit Vertreter:innen des Zentralbetriebsrats indirekt halbjährlich Präsenz- termin in Linz mind. halb- jährlich Mitarbeit bei Strategie-Erarbeitung (zB. Sommer- Akademie) Mitarbeit ausgewählter Potenziale und Führungskräfte bei der Erarbeitung strategischer Handlungsfelder direkt im Sommer Präsenz- termin in Linz jährlich Sozialstern soziales Engagement der Mitarbeiter:innen wurde geehrt; Möglichkeit der Wertschätzung und Interaktion; erstmals durchgeführt 2023 direkt einmal pro Jahr; tendenziell Frühling Abstimmung im Inside jährlich Feedback-Button Möglichkeit der raschen Interaktion mittels Feedback-Button direkt laufend Button im Inside laufend 162 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Interaktion mit der Belegschafts- vertretung Möglichkeit der laufen- den Interaktion seitens Mitarbeiter:innen mit den Betriebsräten direkt bei Bedarf direkter Kontakt via Telefon oder Mail laufend Betriebs- versammlungen Möglichkeit der Einbe- rufung von Betriebs- versammlungen seitens Arbeitnehmervertretung direkt bei Bedarf Mitteilung der Arbeit- nehmer- vertretung sporadisch Je nachdem, welcher Adressatenkreis bei Umfragen einbezogen wird, werden die Ergebnisse im Anschluss publiziert. Bei kleineren Umfragen, beispielsweise zum Thema Onboarding, wird im Nachgang eine Intranet-Meldung geschalten, in der über Ergebnisse und weitere Schritte informiert wird. Bei verbesserungswürdigen Themen werden Führungskräfte oder relevante Fachabteilungen informiert. In der jährlichen, breit angelegten Mitarbeiter-Zufriedenheitsumfrage (Employee Experience) werden die Ergebnisse in mehreren Schritten bearbeitet. Zunächst werden die Ergebnisse gemeinsam mit dem Vorstand und der ersten Führungsebene thematisiert und interpretiert. Danach erfolgt innerhalb des ersten Quartals bei den sogenannten Führungskonferenzen (jährliche Veranstaltungen der Geschäftsbereichs- bzw. Abteilungsleitungen mit deren Führungskräften, dem jeweiligen Bereichsvorstand sowie der Abteilung Human Resources) eine Information an die Führungskräfte der betreffenden Einheit. In darauffolgenden Workshops erfolgt die Ergebnisanalyse und Maßnahmenerarbeitung – zuerst auf Ebene der Führungskräfte und im Anschluss bei Bedarf gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen der Einheit. Jedenfalls werden die Mitarbeiter:innen über die Ergebnisse auf Gesamtunternehmensebene sowie die Ergebnisse der Einheit informiert und in die Maßnahmenumsetzung einbezogen. Die geschilderten Prozesse werden eng von der Abteilung Human Resources im Auftrag des Vorstandes mitverfolgt. Ein Teil der jährlichen Befragung bezieht sich auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen mit den auf Basis vergangener Umfragen gesetzten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit, wodurch das Feedback der Betroffenen direkt in die nächste Befragungs-Periode einfließt. Es gibt keine Betriebsvereinbarung, die das Unternehmen mit den Arbeitnehmervertreter:innen betreffend der Achtung der Menschenrechte seiner eigenen Belegschaft abgeschlossen hat. Auf die Wichtigkeit des Themas und auf das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte wird jedoch im Kapitel ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens > Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Seite 157, eingegangen. S1-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Die Oberbank toleriert keinerlei Verhalten, das ihr selbst, ihren Mitarbeiter:innen, ihren Stakeholdern oder der Allgemeinheit Schaden jeglicher Art zufügen kann. Alle Mitarbeiter:innen in sämtlichen Märkten der Oberbank sind angehalten, ein faires, moralisch korrektes und gesetzeskonformes Verhalten an den Tag zu legen. Verbindliche Grundlagen dafür sind der Code of Conduct sowie zahlreiche interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Kanäle zur Äußerung von Bedenken sowie deren Wirksamkeit Die im Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160, referenzierten Kanäle zur Einbeziehung der 163 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Mitarbeiter:innen dienen auch dazu, mögliche negative Auswirkungen zeitnah zu erkennen und zu vermeiden bzw. zu beheben. Alle genannten Kanäle wurden von der Oberbank selbst eingerichtet und können grundsätzlich dazu genutzt werden, Bedenken zu äußern. Insbesondere die jährlichen MbO- Gespräche zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft bieten eine vertrauliche Plattform zur Äußerung von Bedenken. Darüber hinaus können etwaige Bedenken der Mitarbeiter:innen aus den Ergebnissen der Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet werden. Sofern mehr Anonymität gewünscht ist bzw. Mitarbeiter:innen auf niederschwellige Art und Weise Anmerkungen einbringen wollen, ist der allzeit verfügbare Feedback-Button im Intranet eine geeignete Möglichkeit, um direkt Themen rund um die Oberbank als Arbeitgeber oder zu IT-Systemen und Prozessen einzumelden. Über 760 Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge und Ideen zu aktuellen IT-Systemen und Prozessen in der Oberbank wurden 2024 mittels Feedback-Button eingereicht. Das eingeführte und mittels Betriebsvereinbarung abgesicherte Whistleblowing-Hinweisgebersystem ist ein zusätzlicher Kanal, über den Mitarbeiter:innen schwerwiegendes Fehlverhalten zur Kenntnis bringen können. Das System steht allen Mitarbeiter:innen zur Verfügung, ist über das Oberbank Inside sowie die Oberbank Website auffindbar und insbesondere dann zu bevorzugen, wenn das persönliche Gespräch mit der/dem Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner:innen laut Verhaltenskodex oder Compliance- Richtlinie nicht möglich oder nicht gewollt ist. Für nähere Informationen zum Thema Whistleblowing und der Whistleblowing-Plattform siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 245. Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen / Abhilfemaßnahmen Das oben erwähnte Whistleblowing-Hinweisgebersystem leistet einen wichtigen Beitrag zur Compliance- Kultur und regelkonformem Verhalten in der Oberbank. Whistleblowing stellt eine wichtige Quelle dar, um Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und einen allfälligen Schaden gering zu halten. Das digitale Meldesystem in Form eines geschützten Web-Meldekanals ist für Computer und Mobilgeräte zugänglich sowie einfach zu bedienen. Das System entspricht den regulatorischen sowie den IT-sicherheitstechnischen Anforderungen. Es deckt alle Oberbank-Sprachen ab, bietet die Möglichkeit Text-, Bild-, Ton- oder Videodateien hochzuladen und mündliche Meldungen abzugeben. Jede Whistleblowing-Meldung wird von der Meldestelle (definierte Mitarbeiter:innen der Abteilung Interne Revision) geprüft. Melder:innen erhalten in ihrem elektronischen Meldepostfach spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Information zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen. Die Abteilung Interne Revision hat als Meldestelle den Schutz personenbezogener Daten und die Geheimhaltung der Identität der Person, die Verstöße anzeigt, zu gewährleisten. Die Meldungen werden je nach Inhalt an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Siehe dazu auch das Kapitel ESRS G1 > Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung > Abteilung Compliance, Seite 244. 164 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Bekanntheit der Strukturen sowie Vertrauen in die Strukturen In jährlichen E-Learnings, welche von allen Mitarbeiter:innen verpflichtend zu absolvieren sind, werden Hinweise auf die relevanten Kanäle gegeben, über die Fehlverhalten unterschiedlicher Art (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Schulungen, Seite 249) gemeldet werden können. Zusätzlich werden alle Mitarbeiter:innen jährlich auf den Code of Conduct hingewiesen. Für neue Mitarbeiter:innen erfolgt dieser Hinweis zum Dienstantritt. Die Wirksamkeit dieser Strukturen wird durch tourliche Prüfungen der Abteilungen Interne Revision und Compliance sowie durch die Auswertung der lückenlosen Schulungsdurchführung sichergestellt. Aufgrund der hohen Absolvierungsquote der Schulungen/E-Learnings kann angenommen werden, dass die beschriebenen Kanäle und deren Zwecke allen Mitarbeiter:innen bekannt sind. Weiters erstellt die Meldestelle einen an den Vorstand adressierten Jahres-Tätigkeitsbericht, aus dem Anzahl der Fälle von Fehlverhalten, der Status der Bearbeitung (in Arbeit oder erledigt) und die Kategorie des Falles ersichtlich ist. Whistleblowing ist kein System für Bestrafung und Sanktionierung – Vertraulichkeit und Sicherheit des Meldekanals haben oberste Priorität. Die Oberbank bietet die Möglichkeit zur anonymen Meldung und zum anonymen Informationsaustausch mit der Meldestelle daher aktiv an. Auf den ISO 27001 zertifizierten Hochsicherheitsservern werden keine IP-Adressen, Standortdaten, Gerätespezifikationen oder sonstige Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person zulassen. Auch wenn die Identität bekanntgegeben werden sollte, ist die Meldestelle gesetzlich zur Geheimhaltung der Identität verpflichtet. Eine Ausnahme gibt es nur bei staatsanwaltschaftlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren. S1-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen In diesem Kapitel werden die von der Oberbank bereits ergriffenen sowie für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit Mitarbeiter:innen näher beschrieben. Die Maßnahmen sind den jeweiligen wesentlichen Themen zugeordnet. So wird deutlich, welche der im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77, beschriebenen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch die einzelnen Maßnahmen adressiert werden und in welchen Bereichen der Fokus bei der Maßnahmensetzung liegt. Insbesondere bei den identifizierten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ist es wichtig, zeitgerecht wirksame Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter:innen zu ergreifen. Die Festlegung der erforderlichen und angemessen Maßnahmen obliegt der Abteilung Human Resources. Sie überwacht kontinuierlich relevante Kennzahlen sowie die damit verbundene Zielerreichung und kann daraus wichtige Hinweise für die Notwendigkeit von (neuen) Maßnahmen ableiten. Insbesondere signalisieren verschlechterte Kennzahlen und das Nicht-Erreichen von Zielen frühzeitig, in welchen 165 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Bei Bedarf erarbeitet die Abteilung Human Resources in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen und definiert deren Umsetzung. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird durch ein kontinuierliches Monitoring sichergestellt. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Reviews der relevanten Kennzahlen und Leistungsindikatoren (z.B. Gender Pay Gap, Fluktuationsrate, Krankenstandsquote, Anzahl der Arbeitsunfälle, tarifvertragliche Abdeckung, Frauenführungsquote, Ausbildungsstunden, etc.) durchgeführt, um Fortschritte zu messen und Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus werden ggf. qualitative Feedbacks von Mitarbeiter:innen oder der Arbeitnehmervertretung eingeholt, um eine ganzheitliche Beurteilung zu gewährleisten. Bei Bedarf werden die Maßnahmen angepasst und optimiert, um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Bei einzelnen Maßnahmen, die abgeschlossen sind und nicht fortlaufend bestehen sollen, erfolgt eine Abschlussbewertung, um den Gesamterfolg der Maßnahmen zu bewerten und daraus gewonnene Erkenntnisse für zukünftige Projekte zu nutzen. Interessenausgleich Die unternehmerische Tätigkeit der Oberbank kann zu tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen führen, auch wenn durch verschiedene Maßnahmen versucht wird, diese bestmöglich zu minimieren. Um dieses Spannungsfeld zu reduzieren, setzt sich die Arbeitnehmervertretung für das Wohlergehen und die Rechte der Mitarbeiter:innen ein. Auch auf externe Einrichtungen wie etwa die Arbeiterkammern oder Gewerkschaften in Österreich oder ähnliche Institutionen in den internationalen Oberbank Märkten können sich Arbeitnehmer:innen immer verlassen – diese werden für die Interessen der Arbeitnehmer:innen aktiv und stellen sicher, dass Unternehmen verantwortungsvoll handeln. Maßnahmenübersicht Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell für die Oberbank Mitarbeiter:innen (eigener Betrieb) in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Des Weiteren können die Maßnahmen Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der Oberbank haben. Falls für Stakeholder relevante Maßnahmen ergriffen werden, werden diese informiert bzw. in den Prozess miteinbezogen (siehe dazu Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72). Zeithorizont und Abschluss: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr eine ergriffene bzw. geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Finanzielle Ressourcen: Falls erhebliche betriebliche Ausgaben oder Investitionsausgaben mit einzelnen Maßnahmen verbunden sind, werden diese bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. 166 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Maßnahme Zweck Zusammenhang mit Konzepten/Zielen Sichere Beschäftigung Mitarbeiterbeteiligungs- system Chancen zur Mitarbeiterbindung nutzen Diese Maßnahme bezieht sich auf die Vergütungspolicy. Eine diesbezügliche Verzielung besteht nicht, jedoch wirkt die Maßnahme auf die Erreichung der verzielten Fluktuationsrate ein. Mitarbeiterempfehlungs- programm „AHOI – Angle ein Talent“ positive Auswirkungen beim Recruiting und bei der Mitarbeiterbindung fördern Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm AHOI bezieht sich auf die Recruiting Policy und die Vergütungspolicy. Eine diesbezügliche Verzielung besteht nicht, jedoch wirkt die Maßnahme auf die Erreichung der verzielten Fluktuationsrate ein. Arbeitszeit Teilzeitinitiative Chance nutzen, um bestehende Personalressourcen zu heben und weiter zu qualifizieren sowie für wirtschaftliche Unabhängigkeit der Teilzeitkräfte zu sorgen Die Maßnahme der Teilzeitinitiative bezieht sich auf kein Konzept, jedoch wirkt sie auf das Ziel der Frauenführungsquote ein. Flexible Arbeitszeit- modelle und Mobile Working positive Auswirkungen auf Chancen- gleichheit und hinsichtlich Work-Life- Balance fördern und Chance zur Mitarbeiterbindung nutzen Die Maßnahmen im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Mobile Working beziehen sich auf diverse Betriebsvereinbarungen über gleitende Arbeitszeit und Mobile Working sowie auf das Handbuch Mobile Working/Homeoffice, jedoch gibt es kein diesbezügliches Ziel. Angemessene Entlohnung Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenführungsquote positive Auswirkungen durch Diversi- tät im Unternehmen, in Abteilungen und in einzelnen Teams fördern Diese Maßnahmen leiten sich aus dem Handbuch Chance 2030 ab und dienen dem Erreichen der verzielten Frauen- führungsquote. Berechnung des Gender Pay Gaps positive Auswirkungen hinsichtlich Entgelttransparenz und Gerechtigkeit fördern, negative Auswirkungen der Ungleichbehandlung verringern, Chance zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit nutzen Die Berechnung des Gender Pay Gaps bezieht sich auf die Vergügungspolicy, ist jedoch nicht verzielt. Sozialer Dialog Sounding Board positive Auswirkungen durch den Austausch fördern sowie sich daraus ergebende Chancen nutzen Das Sounding Board zur Förderung des gegenseitigen Austauschs bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Mitarbeiterbefragungen Chancen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und zur Weiterentwicklung der Unterneh- menskultur nutzen Den Mitarbeiterbefragungen liegt die Betriebsvereinbarung über die Verar- beitung der personenbezogenen Mitar- beiterdaten zugrunde. Eine Verzielung der Maßnahme besteht nicht. Mitarbeitergespräche positive Auswirkungen durch den Austausch fördern sowie sich daraus ergebende Chancen nutzen Die Mitarbeitergespräche beziehen sich auf kein Konzept und sind nicht verzielt. Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung keine Maßnahmen ergriffen oder geplant Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften keine Maßnahmen ergriffen oder geplant 167 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Flexible Arbeitszeit- modelle und Mobile Working positive Auswirkungen auf Chancen- gleichheit und Work-Life-Balance fördern, Chance zur Mitarbeiterbindung nutzen Die Maßnahmen im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Mobile Working beziehen sich auf diverse Betriebsvereinbarungen über gleitende Arbeitszeit und Mobile Working sowie auf das Handbuch Mobile Working/Homeoffice, jedoch gibt es kein diesbezügliches Ziel. Karenzplanungs- gespräche positive Auswirkungen hinsichtlich Mitarbeiterbindung und -entwicklung sowie hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Krabbelstube „Kinkis Nest“ in der Zentrale positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Kinderferienwochen in AT positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Finanzielle Förderung der Kinderbetreuung positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Mobile Kinderbetreuung positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Sonderurlaub, Pflege- karenz, Sabbaticals positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Weiterbildung während Auszeit positive Auswirkungen auf Chancen- gleichheit und hinsichtlich Work-Life- Balance fördern, Chance zur Mitarbeiterbindung nutzen Diese Maßnahme bezieht sich auf das Handbuch Chance 2030 und ist nicht verzielt. Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitsschutzausschuss negative Auswirkungen durch Arbeitsschutzausschuss verringern, Gesundheitsrisiken minimieren Der Arbeitsschutzausschuss leitet sich aus dem Sicherheitshandbuch ab und ist nicht verzielt. Ersthelfer:innen und Brandschutzbeauftragte/ -warte durch klare Verantwortlichkeiten negative Auswirkungen verringern und Gesundheitsrisiken minimieren Die Maßnahmen leiten sich aus dem Sicherheitshandbuch ab und sind nicht verzielt. Initiative „Aktie Gesundheit“ durch Gesundheitsförderung positive Auswirkungen fördern, negative Auswirkungen verringern und Gesundheitsrisiken minimieren Die Maßnahmen der Initiative “Aktie Gesundheit” bezieht sich auf kein Konzept, dienen jedoch der Erreichung der verzielten Krankenstandsquote. Employee Assistance Program (EAP) positive Auswirkungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, wesentliche Risiken hinsichtlich mentaler Krankheiten minimieren Das EAP bezieht sich auf kein Konzept, jedoch wirkt die Maßnahme auf die Erreichung der verzielten Krankenstandsquote ein. umfassende Informa- tionen zu Arbeitnehmer- schutz im Intranet (Inside) durch transparente Information positive Auswirkungen fördern, Chancen nutzen und gleichzeitig Gesundheitsrisiken minimieren Die Maßnahmen zur Informations- vermittlung beziehen sich mittelbar auf das Sicherheitshandbuch und wirken auf die Erreichung der verzielten Krankenstandsquote ein. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Berechnung des Gender Pay Gaps positive Auswirkungen hinsichtlich Entgelttransparenz und Gerechtigkeit fördern, negative Auswirkungen der Ungleichbehandlung verringern, Chance zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit nutzen Die Berechnung des Gender Pay Gaps bezieht sich auf die Vergügungspolicy, ist jedoch nicht verzielt. 168 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Projekt „Chance 2030“ bzw. “4Women” positive Auswirkungen im Sinne von Diversität fördern Dieses Projekt bezieht sich zum Teil auf das Handbuch Chance 2030. Ziele bestehen zur Frauenführungsquote und zum Generationenwechsel aus eigenen Reihen. Generationenwechsel aus den eigenen Reihen Chancen hinsichtlich der entwickelten Führungspotenzialen nutzen Der Generationenwechsel aus den eigenen Reihen leitet sich aus dem Handbuch Chance 2030 ab und ist mit einem Ziel hinterlegt. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Onboarding-Prozess positive Auswirkungen hinsichtlich Mitarbeiterbindung fördern und daraus entstehende Chancen nutzen Der Onboarding-Prozess bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Zentrale Steuerung der Ausbildung positive Auswirkungen fördern und Risiken von regionalen Qualitäts- unterschieden in der Ausbildung minimieren Diese Maßnahme bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Klar definierte Ausbildungswege im Vertrieb und in der Zentrale positive Auswirkungen durch transparenten Karriereentwicklung fördern und daraus entstehende Chancen nutzen Diese Maßnahme bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Entwicklung einer Führungskräfte-Journey positive Auswirkungen der Potenzial- arbeit und Weiterentwicklung von Führungskräften fördern und daraus entstehende Chancen nutzen Die Führungskräfte-Journey bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Inhaltliche Erweiterung des Potenzialentwick- lungsprogramms durch Potenzialentwicklung entstehende Chancen nutzen Die Erweiterung des Potenzialentwick- lungsprogramms bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht verzielt. Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Erstellung einer Diversitätspolicy positive Auswirkungen hinsichtlich Vielfalt und Diversität fördern, daraus entstehenden Chance zur Förderung der Chancengleichheit nutzen Die Diversitätspolicy wurde erstellt. Diese Maßnahme wirkt auf die Erreichung der verzielten Frauen- führungsquote sowie des Ziels zum Generationenwechsel ein. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Erstellung von Konzepten zum Thema sexuelle Belästigung negative Auswirkungen verringern, Risiko von sexueller Belästigung minimieren Als Maßnahme wurden der Leitfaden “Gespräch mit Mitarbeiter:innen” sowie ein Onepager “Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz” erstellt. Ein diesbezüg- liches Ziel gibt es nicht. Vielfalt Erstellung einer Diversitätspolicy positive Auswirkungen hinsichtlich Vielfalt und Diversität fördern, daraus entstehenden Chance zur Förderung der Chancengleichheit nutzen Die Diversitätspolicy wurde erstellt. Diese Maßnahme wirkt auf die Erreichung der verzielten Frauen- führungsquote sowie des Ziels zum Generationenwechsel ein. Unterzeichnung der Charta der Vielfalt positive Auswirkungen hinsichtlich Vielfalt und Diversität fördern, daraus entstehenden Chance zur Förderung der Chancengleichheit nutzen Diese Maßnahme bezieht sich u.a. auf das Handbuch Chance 2030, die Charta der Vielfalt und diverse Diversitäts- richtlinien. Ein Verzielung besteht nicht. Datenschutz und Informationssicherheit siehe Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220 169 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Sichere Beschäftigung Ergriffene Maßnahmen • Seit 1994 gibt es ein Mitarbeiterbeteiligungssystem in der Oberbank, das zu den ältesten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Österreichs zählt. ◦ Mitarbeiter:innen bekommen zu entgeltlich erworbenen Stammaktien unentgeltlich Bonusaktien zugeteilt. ▪ 2024 wurden für 96.990 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 38.796 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ▪ Im Jahr 2023 wurden vor Durchführung des Aktiensplits im Verhältnis 1:2 für 51.675 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 20.670 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ▪ 2022 wurden für 58.165 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien 23.266 Stück unentgeltliche Bonusaktien zugeteilt (Aktion 5+2). ◦ Über die Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung können sich Mitarbeiter:innen (auch in Teilzeit- oder befristeten Arbeitsverhältnissen), die zumindest ein halbes Jahr bei der Oberbank tätig sind, seit 2018 zusätzlich an der Oberbank beteiligen. ▪ Im Geschäftsjahr 2024 wurden Aktien im Wert von ca. 10,3 Mio. Euro an die Mitarbeiter:innen zugeteilt. Zum 31.12.2024 hielten die berechtigten Mitarbeiter:innen 823.618 Stammaktien im Wert von ca. 57,5 Mio. Euro. ▪ 2023 wurden Aktien im Wert von ca. 9,6 Mio. Euro an die Mitarbeiter:innen zugeteilt. Zum 31.12.2023 hielten die berechtigten Mitarbeiter:innen 699.832 Stammaktien. ▪ Per Ende 2022 hielten die berechtigten Mitarbeiter:innen insgesamt 284.263 Aktien. Die Zuteilung im Jahr 2022 betrug 94.993 Aktien im Gegenwert von ca. 9,7 Mio. Euro. • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm „AHOI – Angle ein Talent“ hat sich in den letzten Jahren zu einer unverzichtbaren Recruiting-Quelle entwickelt. 2024 wurden 662 Bewerbungen über Empfehlung generiert, woraus 59 Einstellungen resultierten (dies entspricht einem Anteil von über 20,00 % der gesamten Neueinstellungen im Jahr 2024). Um die Attraktivität der Initiative laufend zu steigern, wurden 2024 verschiedene Angebote organisiert: z.B. Gamification-Maßnahmen, ein Neuregistrierungsgewinnspiel und ein Jahreswettbewerb für eingegangene Bewerbungen. • Die Durchlässigkeit der Organisation wird durch die hohe interne Besetzungsquote von Führungspositionen deutlich. Aufgrund der attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten haben die Beschäftigten einen Anreiz, sich laufend fortzubilden und weiterzuentwickeln. Geplante Maßnahmen • Das Mitarbeiterbeteiligungssystem wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm AHOI wird 2025 wieder mit attraktiven Angeboten in allen Märkten forciert. Das gezielte Monitoring der Registrierungs- und Empfehlungsquoten wird 2025 monatlich durchgeführt. • Durch das Redesign des Potenzialprogramms werden Nachwuchsführungskräfte noch gezielter in Richtung Führungsposition gefördert und entwickelt, um die interne Besetzungsquote auf dem Zielwert von mindestens 80,00 % zu halten. Als Pendant zur Führungskarriere wird 2025 der Fokus auf die transparente Fach- und Vertriebskarriere zur Entwicklung der notwendigen Spezialist:innen und Verkäufer:innen für das Bankgeschäft gelegt. Diese vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten unterstreichen die Sicherheit der Oberbank als Arbeitgeber. 170 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Arbeitszeit Ergriffene Maßnahmen • Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, Gleitzeit, Elternteilzeit, geringfügige Beschäftigung während der Eltern- oder Bildungskarenz, Wiedereingliederungsteilzeit, Bildungsteilzeit, Mobile Working, Homeoffice ◦ Mobile Working steht allen Mitarbeiter:innen der Oberbank und ihrer 100,00 %- Tochtergesellschaften nach der Einarbeitungsphase und in Abstimmung mit der Führungskraft zur Verfügung. ◦ Im Zuge der Teilzeitinitiative wurden die Möglichkeiten der oben genannten flexiblen Arbeitszeitgestaltung hervorgehoben, um günstige Bedingungen für Stundenaufstockungen zu schaffen. ▪ 2024 nutzten 29,00 % der Mitarbeiter:innen konzernweit bzw. 35,50 % der Mitarbeiter:innen in Österreich die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. ▪ Im Jahr 2023 waren es 29,30 % der Mitarbeiter:innen konzernweit, in Österreich 35,50 %. ▪ 2022 waren konzernweit 29,00 % der Mitarbeiter:innen in Teilzeit beschäftigt. Geplante Maßnahmen • Die Bestrebungen im Zuge der Teilzeitinitiative werden fortgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Angemessene Entlohnung Ergriffene Maßnahmen • Angemessene Bezahlung entsprechend den geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträgen und nationalen gesetzlichen Grundlagen (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-10 Angemessene Entlohnung, Seite 186) • Die 2023 durchgeführte Bankengehaltsstudie von Deloitte wurde 2024 auf die wichtigsten Rollen im Unternehmen analysiert. • Gender-Pay-Gap-Berechnungen werden für alle Mitarbeiter:innen in allen Märkten durchgeführt und entsprechende Publikationsvorschriften erfüllt (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung), Seite 193). • Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenführungsquote Geplante Maßnahmen • Die oben genannten laufenden Maßnahmen werden weiterhin forciert. • Gender-Pay-Gap-Berechnungen und Analysen werden auch in Zukunft stattfinden, um die schrittweise Reduktion des Gender-Pay-Gaps und damit die Bemühungen der Oberbank für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu veranschaulichen. 171 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Sozialer Dialog Ergriffene Maßnahmen • Einbindung der Interessen von externen und internen Stakeholdern, u.a. durch den regelmäßigen Stakeholder-Dialog sowie durch versandte Newsletter. • Mindestens zweimal im Jahr findet ein mehrstündiges, strukturiertes Gespräch der Unternehmensleitung mit Vertreter:innen des Zentralbetriebsrats statt. • Regelmäßige Abstimmungen zu operativen, personalpolitischen Themen zwischen Betriebsrat und der Abteilung Human Resources. • Jährliche Mitarbeitergespräche inkl. halbjährlicher Zwischenchecks (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160) • Vertrauliche Befragungen der Mitarbeiter:innen (mit dem Softwaretool Medallia); „Employee Experience“ der Oberbank umfasst vier Dimensionen: jährliche Mitarbeiterbefragung (Engagement- Umfrage) in allen Oberbank Märkten; Feedback-Button im Oberbank Intranet; Pulse-Check, bei dem anlassbezogen einzelne Aspekte wie z.B. Mobilitätsverhalten, Gender Balance oder Oberbank4Women abgefragt werden; Lifecycle-Befragungen („Moments that matter“), bei denen konkrete Befragungen zu wichtigen Momenten in der Oberbank wie Onboarding, Ernennung zur Führungskraft, Karenz etc. durchgeführt werden. ◦ Im Jahr 2024 wurde die 3. Engagement Umfrage durchgeführt. Alle drei Quoten (Rücklauf, Engagement und Top-Quote) konnten dabei erneut gesteigert werden – der Engagement- Index etwa um 7,20 Prozentpunkte (2024: 52,20 %, 2023: 45,00 %, 2022: 39,80 %). Die Rücklaufquote lag 2024 bei 86,50 %, was bedeutet, dass 2.179 Kolleg:innen an der Umfrage teilgenommen haben (2023 waren es 81,90 %, 2022: 75,20 %). Die Topquote lag 2024 bei 77,80 % (2023: 74,00 %, 2022: 70,80 %); sie zeigt den Anteil der Engagement-Fragen, die bei der Umfrage mit 4 oder 5 bewertet wurden. Die Maßnahmen der zweiten Engagement- Umfrage scheinen also Wirkung zu zeigen. ◦ 2024 wurden über den Feedback-Button mit 760 Stück beinahe doppelt so viele Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zu aktuellen IT-Systemen und Prozessen sowie zur Oberbank als Arbeitgeber eingereicht und verarbeitet. ◦ Weiters wurden 2024 diverse Umfragen, die für spezielle Ausarbeitungen und Projekte wie z.B. Oberbank4Women nötig waren, als Pulse-Checks durchgeführt. Ein weiterer Pulse- Check wurde zum Thema „Mitarbeitermobilität“ durchgeführt. Die Mobilitätsumfrage wurde von 1.719 Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank Märkten beantwortet. Auf Basis der Rückmeldungen wurden die durch Arbeitswege und Dienstreisen verursachten Emissionen berechnet und im Kapitel ESRS E1 > E1-6 THG-Bruttoemissionen > Emissionen durch Mitarbeitermobilität (Scope 3.6 und 3.7), Seite 137, offengelegt. Geplante Maßnahmen • Detailanalyse der dritten Engagement-Umfrage: Die Ergebnisse je Einheit werden bei den Führungskonferenzen besprochen, die Anfang 2025 stattfinden. Im Anschluss daran sollen individuelle Maßnahmen für die einzelnen Bereiche ergriffen werden. • An der Automatisierung der Lifecycle-Umfragen wird im ersten Quartal 2025 intensiv gearbeitet. • Der große Schwerpunkt für 2025 wird neben der Automatisierung vor allem auf dem Wechsel des Anbieters des Umfragtools von Medallia zu Netigate liegen. 172 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung keine Maßnahmen geplant Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte keine Maßnahmen geplant Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Ergriffene Maßnahmen • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des betreffenden Landes rund um Elternkarenz, Elternteilzeit sowie Kündigungs- und Entlassungsschutz für alle Beschäftigten • Soziale Absicherung aller Beschäftigten in allen Ländern gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse (z.B. Verdienstverluste wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, erworbene Behinderung/Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand) • In allen Oberbank Märkten bestehen gesetzliche Regelungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, aus wichtigen Gründen bzw. aufgrund bedeutender Lebensereignisse vom Dienst fernzubleiben, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. • Flexible Arbeitszeitmodelle und Mobile Working: Details siehe im Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen > Arbeitszeit , Seite 170. • Karenzplanungsgespräche: für Mitarbeiter:innen, die länger als drei Monate in Karenz gehen • Krabbelstube „Kinkis Nest“ (seit 2021 in der Linzer Zentrale): Betreuungsmöglichkeit für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in Zusammenarbeit mit dem OÖ Familienbund; 2024 wurden 14 Kinder betreut. Für den laufenden Betrieb wurden 155.652 Euro (2023: 121.441 Euro) aufgewendet. • Kinderferienwochen im August sowie in den Herbstferien im oberösterreichischen Zentralraum ◦ Im Jahr 2024 wurden die drei Kinderferienwochen von 97 Kinder der Oberbank Mitarbeiter:innen besucht. ◦ Im Jahr 2023 nutzten 67 Kinder in drei Wochen das Sommerferienangebot. ◦ Im Jahr 2022 wurden in drei Wochen 61 Kinder betreut. • Finanzielle Förderung der Kinderbetreuung in allen Oberbank Märkten mit bis zu 1.000 Euro pro Kind und Jahr ◦ 90.475,7 Euro wurden 2024 zur Förderung der Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr (ohne Krabbelstube) aufgewendet. ◦ Im Jahr 2023 waren es rund 64.400 Euro. ◦ Im Jahr 2022 waren es rund 64.000 Euro. • Mobile Kinderbetreuung: in Notfällen oder bei Erkrankungen in Zusammenarbeit mit der Caritas Österreich • Sonderurlaub, Pflegekarenz, Sabbaticals: Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen • Weiterbildung während Auszeit: finanzielle Förderung und Bildungskarenz bei relevanter Ausbildung 173 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Geplante Maßnahme • Die geschilderten Initiativen werden auch 2025 wieder angeboten. Gesundheitsschutz und Sicherheit GRI G4-DMA Ergriffene Maßnahmen • Arbeitsschutzausschuss (tagt einmal jährlich zum Thema Sicherheit und Gesundheit): Teilnehmer:innen sind die Arbeitgeber- und Belegschaftsvertretungen: Betriebsrat, Betriebsärzt:in, Sicherheitsvertrauenspersonen, Abteilung Human Resources und eine Sicherheitsfachkraft aus der Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement • Regelmäßige Begehungen und Arbeitsplatzevaluierungen: Aufgrund der vorwiegend sitzenden Tätigkeit der Mitarbeiter:innen stellt falsches Sitzen das größte gesundheitliche Risiko dar. Am Hauptsitz in Linz gibt es ein Netz von speziell geschulten Sicherheitsvertrauenspersonen und Ersthelfer:innen. Für alle anderen Geschäftsstellen österreichweit wird seitens der Oberbank das Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Zentrum (ASZ) beauftragt. Die Leistungserbringung für die Evaluierungen wird durch die Oberbank Sicherheitsfachkraft kontrolliert. In den internationalen Oberbank Märkten sind diese Funktionen dezentral vergeben. • Alle Informationen betreffend den Arbeitnehmerschutz sind für die Mitarbeiter:innen auf einer Seite im Intranet zusammengefasst. Dort gibt es Unterweisungen und E-Learnings zu den Themen Bildschirmarbeit, Verhalten im Brandfall, Notausgänge und Fluchtwege, Banküberfall oder Arbeitsunfall. In Österreich ist das Thema Gesundheit im Kollektivvertrag für Banken und Bankiers geregelt. • Initiative „Aktie Gesundheit“ ◦ Workshops und Seminare zu den Themenschwerpunkten Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit u.a. auch zielgruppenspezifisch, wie z.B. für Mitarbeiter:innen der Altersgruppe 50+ ◦ Unter dem Schwerpunkt Bewegung werden die Mitarbeitenden motiviert, sich regelmäßig zu bewegen: Firmenläufe, Sportgruppen oder Bewegungskurse (z.B. Rückenfit-Trainings, Faszientraining). Für die Teilnahme an Lauf- oder Radevents werden Startgelder übernommen und Laufoutfits für die Mitarbeiter:innen von der Oberbank gestellt. ◦ Die Teilnahme an externen Gesundheitsvorträgen (Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Austrian Health Day) während der Arbeitszeit wird unterstützt. ◦ Die Gesundheitsbotschafter:innen in den Regionen sind dafür verantwortlich, Gesundheitsinitiativen innerhalb ihres jeweiligen Standorts umzusetzen. Sie setzen sich dafür ein, das Bewusstsein für Gesundheitsthemen zu schärfen. Um den kontinuierlichen Austausch und die Umsetzung von Gesundheitsinitiativen zu fördern, finden regelmäßige Treffen mit den Gesundheitsbotschafter:innen statt. ◦ Im Mitarbeitermagazin „Dialog“ ist „Aktie Gesundheit“ ein Fixpunkt, der über laufende Aktivitäten informiert und Gesundheitstipps von internen und externen Expert:innen gibt. ◦ Durchführung einer detaillierten Krankenstandsanalyse durch die ÖGK, um gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankenstandsprävention zu entwickeln. ◦ Ein Resilienz-Webinar steht allen Mitarbeiter:innen offen und kann von jedem Arbeitsplatz oder von zu Hause aus absolviert werden. • Employee Assistance Program (EAP): Dieses Programm soll allfälligen psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung tragen und durch den kostenfreien Zugang zu Beratung im 174 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen beruflichen und privaten Kontext niederschwellig Unterstützung bieten. Seit Februar 2023 können Mitarbeiter:innen in allen Oberbank Märkten eine arbeitspsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Besonders an EAP ist, dass sich auch Führungskräfte in kritischen Führungssituationen im Rahmen eines Coachings an die Agentur wenden können. Das Angebot wurde 2024 mit einer Nutzung von 6,10 % der Mitarbeiter:innen (2023: 9,10 %) weiterhin sehr gut angenommen. Geplante Maßnahmen • Auch für 2025 ist wieder ein breites Programm an Workshops, Seminaren, Sportevents und anderen Initiativen zur Gesundheitsförderung in Planung. • Um die Gesundheitsinitiativen der Oberbank weiter zu stärken, wird die Betriebsärztin zukünftig noch aktiver in die betriebliche Gesundheitsförderung einbezogen. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Ergriffene Maßnahmen • Jährliche Gender-Pay-Gap-Berechnung (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung), Seite 193 ) • Projekt „Chance 2030“: Ziel ist eine stabile Gender Balance in Führungspositionen. Seit 2019 wird eine ausgewogene Besetzung offener Führungspositionen angestrebt, um bis 2030 eine Frauenführungsquote von 40,00 % zu erreichen. Maßnahmen umfassen offenes internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement. • Als Erweiterung zu “Chance 2030” wurde “Oberbank4Women” ins Leben gerufen, um noch mehr Frauen für Führungsfunktionen zu begeistern, in diese Richtung zu entwickeln und zu vernetzen. • Generationenwechsel aus den eigenen Reihen: Diversität in Alter und Geschlecht steht hier im Vordergrund. Ziel ist eine jährliche 80,00 %-Quote für interne Besetzungen offener Führungs- positionen (2024 waren es 93,00 %), um die Vision, Werte und das Geschäftsmodell der Oberbank zu sichern. Maßnahmen umfassen u.a. frühzeitige Nachfolgeplanung und umfassende Potenzialentwicklung. Geplante Maßnahmen • Neben der Weiterführung der Initiative “Oberbank4Women” und den Bestrebungen hinsichtlich Frauenführungsquote und Gender Balance werden die Themen Attraktivierung von männerdominierten Jobrollen für Frauen und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle die Schwerpunkte für 2025 bilden. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Ergriffene Maßnahmen • Onboarding-Prozess für neue Mitarbeiter:innen, der ein umfassendes kulturelles, fachliches und organisatorisches Verständnis für alle Angelegenheiten vermittelt und Möglichkeiten für Cross- Learning und Vernetzung bietet • Zentrale Steuerung der Ausbildung mit Unterstützung dezentraler Ausbildungskoordinator:innen • Klar definierte, mehrjährige Ausbildungswege für alle Berufsrollen, wie etwa Privatkunden- und Firmenkundenberatung, Spezialist:innen sowie Führungskräfte • Entwicklung Fachkarriere für Spezialist:innen • Potenzialentwicklungsprogramm für potenzielle Führungskräfte • Entwicklung Führungskräfte-Journey 175 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • Anpassung der Ausbildungskonzepte in den Geschäftsbereichen Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn mit Fokus auf Ungarn im Jahr 2024 • Fortführung der bestehenden Ausbildungsprogramme im Bereich Nachhaltigkeit • Fortführung des Filialtrainings in allen Märkten, welches das „Voneinander-Lernen“ fördert • Feedback-Möglichkeit zur Qualität der Ausbildung • Ermöglichung eines berufsbegleitenden Studiums durch zeitliche oder monetäre Unterstützung • Erweiterung der General Banking Akademie um die Rolle des Expert (vereint erstmals Privatkundenagenden und kleinvolumige Firmenkundenagenden in Form der nicht protokollierten Einzelunternehmen) Geplante Maßnahmen • Neukonzeption der Ausbildung für Firmenkundenberater:innen, die zukünftig Corporate Banker:innen genannt werden • Ausrollung der Fachkarriere für Spezialist:innen in der Zentrale • Angebot von Englischkursen im Rahmen der Fachkarriere • Ausbau des Ausbildungsangebots für Führungskräfte und Einbau von strategischen HR-Themen in die Führungskräfte-Akademie • Erweiterung des Angebots in der Online-Lernwelt und des Onboardings für Kolleg:innen in den zentralen Abteilungen • Schwerpunkt „Fit and Proper“ hinsichtlich der künftigen Direktbeaufsichtigung durch die EZB Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Ergriffene Maßnahmen • Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen betreffend der Gleichbehandlung, der Anti- Diskriminierung, Kündigungsschutz und Installation eines Behindertenvertrauensrats werden eingehalten. Die gesetzlich erforderliche Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird nicht erfüllt, wodurch die Zahlung einer Ausgleichstaxe erforderlich ist. • 2024 wurde das Verständnis dazu in einer Diversitypolicy festgehalten. Geplante Maßnahmen • Die/Der gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitsbeauftragte:r sowie eine Stellvertretung dieser Rolle wird 2025 installiert. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Ergriffene Maßnahmen • Umfassende Aufarbeitung des Themas anhand eines Anlassfalls im Jahr 2023 mit dem externen Anbieter EAP sowie Erstellung eines Leitfadens und eines Onepagers zur Unterstützung der Führungskräfte bei der Gesprächsführung und dem Setzen weiterer Schritte. Geplante Maßnahmen • Kommunikation der Konzepte und Schaffung von mehr Awareness in der Oberbank Vielfalt Ergriffene Maßnahmen • Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Diversitätspolicy betreffend die Gleichstellung der Mitarbeiter:innen erstellt. 176 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • Charta der Vielfalt (Initiative zur Förderung der Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft – unabhängig von Merkmalen wie z.B. Geschlecht, Hautfarbe oder Nationalität) wurde im Jahr 2010 von der WK Österreich und der WK Wien gestartet und 2022 von der Oberbank ratifiziert. Geplante Maßnahmen • Kommunikation der Diversitätspolicy und Aufgreifen des Themas in der Strategiearbeit 2030 Datenschutz und Informationssicherheit Zu den Maßnahmen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit siehe das Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220. Kennzahlen und Ziele In diesem Abschnitt werden wichtige Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Mitarbeiter:innen sowie deren Entwicklung im Verlauf der letzten Jahre dargestellt. Sofern eine externe Validierung der Daten vorhanden ist, wird darauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen. S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen In diesem Kapitel werden alle Ziele betreffend Oberbank Mitarbeiter:innen aufgelistet sowie die Zielerreichung im Verlauf der letzten Jahre dargestellt. Die Festlegung der Ziele betreffend Mitarbeiter:innen kann in zwei Stadien unterteilt werden: • Im Rahmen der Entwicklung der fünfjährigen Unternehmensstrategie (derzeitige Strategieperiode 2020-2025) werden in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand in unterschiedlichen Themenfeldern – u.a. auch Human Resources – übergeordnete Ziele und notwendige Maßnahmen für die Zielerreichung definiert. Bei der Strategieentwicklung sind diverse Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus verschiedenen Abteilungen, Geschäftsbereichen und Märkten involviert, was ein möglichst breites und repräsentatives Bild der verschiedenen Standpunkte und Interessen ermöglicht. Im Themenbereich Human Resources sind insbesondere Expert:innen aus der Abteilung Human Resources eingebunden. • Unterjährig werden diese strategischen Ziele bei Bedarf angepasst bzw. um angemessene Zwischenziele ergänzt, falls dies zur Steuerung notwendig ist. Die Zielerreichung bzw. die Verfolgung der Leistung der Oberbank im Vergleich zu den Zielen obliegt den zuständigen Fachabteilungen. Das diesbezügliche Verfahren sowie die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ermittlung von Erkenntnissen und Verbesserungspotenzialen entspricht sinngemäß dem Verfahren betreffend die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen (siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen > Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen, Seite 164). Ergänzend dazu ist anzumerken, dass bei den nachfolgend beschriebenen Zielen neben den Daten zum aktuellen Jahr auch die Daten zu zwei Vorjahren und der Ausgangswert im jeweiligen Basisjahr angegeben 7 bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern 177 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen sind und dies ebenfalls eine Nachverfolgung der Leistung der Oberbank sowie der Zielerreichung ermöglicht. Ziele in der Oberbank Geltungs- und Wirkungsbereich: Die nachfolgenden Ziele gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt beim jeweiligen Ziel beschrieben. Die Ziele beziehen sich auf die Arbeitskräfte der Oberbank und damit bloß auf interne Stakeholder. Falls Ziele auch externe Stakeholder betreffen, werden diese informiert bzw. in den Prozess miteinbezogen. Zur Stakeholder-Einbindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72 . Des Weiteren können die Maßnahmen, die zur Zielerreichung ergriffen wurden, Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der Oberbank haben. Kontrolle und Wirksamkeit: Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Auch in jenen Bereichen, in denen keine messbaren Ziele vorhanden sind, werden die Maßnahmen und Konzepte auf ihre Wirksamkeit überprüft. Ziel Zweck Zusammenhang mit Konzepten/Maßnahmen Sichere Beschäftigung Die bereinigte Fluktua- tionsrate der Oberbank AG in allen fünf Ländern plus Leasinggesellschaf- ten soll unter 8,50 % liegen. 7 positive Auswirkungen fördern und Chancen zur Mitarbeiterbindung nutzen Die Fluktuationsrate bezieht sich auf kein konkretes Konzept. Die Erreichung des Ziel wird u.a. durch das Mitarbeiterbeteiligungssystem oder das Mitarbeiter- empfehlungsprogramm AHOI gefördert. Nachbesetzung der Führungspositionen zu 80,00 % aus eigenen Reihen Chancen hinsichtlich der entwickelten Führungs- potenzialen nutzen Dieses Ziel leitet sich aus dem Handbuch Chance 2030 ab. Die Zielerreichung wird u.a. durch das Potenzialentwicklungsprogramm, klar definierte Ausbildungswege und die Führungskräfte-Journey gefördert. Arbeitszeit keine Ziele definiert – Zum Thema Arbeitszeit gibt es zahlreiche Konzepte, wie etwa Betriebsvereinbarungen und ein Handbuch zu Mobile Working sowie Betriebsvereinbarungen über gleitende Arbeitszeit. Neben Mobile Working werden den Mitarbeiter:innen auch diverse flexible Arbeitszeitmodelle angeboten. Angemessene Entlohnung Es ist ein implizites Ziel, 100,00 % der Beschäf- tigten angemesssen zu entlohnen. durch angemessene Entlohnung positive Auswirkungen fördern und negative Auswirk- ungen verringern Dieses Ziel bezieht sich auf die Richtlinie Vergütungspolicy. Die Erreichung des Ziel wird u.a. durch die Einhaltung gesetzlicher und kollektiv- und tarifvertraglicher Vorschriften sowie die Teilnahme an Gehaltsstudien sichergestellt. Sozialer Dialog Es ist ein implizites Ziel, für 100,00 % der Beschäftigten einen sozialen Dialog zu gewährleisten. positive Auswirkungen fördern und negative Auswirkungen verring- ern, indem Dialogmög- lichkeiten geboten werden; Chancen durch Feedback nutzen Dieses Ziel bezieht sich nicht unmittelbar auf ein Konzept, jedoch besteht für die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten im Rahmen von Umfragen eine Betriebsvereinbarung. Die Erreichung des Ziel wird durch vielfältige Möglich- keiten zum Dialog, wie etwa dem Mitarbeiter- gespräch, die Arbeitnehmervertretung sowie Employee Experience, sichergestellt. 8 Die Frauenführungsquote bezieht sich auf den Oberbank Konzern sowie die 100 %-Tochterunternehmen. 178 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung keine Ziele definiert – Zu diesem Thema gibt es keine Konzepte und es wurden auch keine weiteren Maßnahmen ergriffen, zumal der bereits bestehende Austausch mit Betriebsräten sehr ausgewogen ist. Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften keine Ziele definiert – Zu diesem Thema gibt es keine Konzepte und es wurden auch keine weiteren Maßnahmen ergriffen, zumal die Quote der durch Tarif- und Kollektivver- träge abgedeckten Arbeitskräfte sehr hoch ist. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben keine Ziele definiert – Zu diesem Thema gibt es Betriebsvereinbarungen zu Mobile Working und über die gleitende Arbeitszeit. Außerdem bestehen zahlreiche Maßnahmen betreffend flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, Kinderbetreuung etc., um die Mitarbeiter:innen bestmöglich zu unterstützen. Gesundheitsschutz und Sicherheit Die Krankenstandsquote soll unter 3,50 % liegen. durch Gesundheitsför- derung positive Auswirk- ungen fördern, negative Auswirkungen verringern und Gesundheitsrisiken minimieren Dieses Ziel bezieht sich auf kein konkretes Konzept, doch besteht ein Zusammenhang zum Sicherheits- handbuch und den darin festgelegten Maßnahmen. Die Zielerreichung wird durch diverse Maßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (z.B. Initiative “Aktie Gesundheit”, Employee Assistance Program, Arbeitsschutzmaßnahmen) gefödert. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Frauenführungsquote • 30,00 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2025 • 40,00 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2030 8 positive Auswirkungen durch Diversität im Unternehmen, in Abteilungen und in einzelnen Teams fördern Dieses Ziel leitet sich aus dem Handbuch “Chance 2030” ab. Die Zielerreichung wird durch zahlreiche Maßnahmen wie z.B. dem Führungskräftepotenzial- programm gefördert. Generationenwechsel aus den eigenen Reihen: Ziel ist, jährlich mind. 80,00 % der Führungs- positionen aus den eigenen Reihen zu besetzen. Chancen hinsichtlich der entwickelten Führungs- potenzialen nutzen Dieses Ziel betreffend die Besetzung der Führungs- positionen aus den eigenen Reihen leitet sich aus dem Handbuch “Chance 2030” ab. Die Zielerreichung wird u.a. durch die Maßnahmen im Projekt “Chance 2030” oder im Projekt “Oberbank4Women” oder das Potenzialmanagement gefördert. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Absolvierungsquote bei verpflichtenden Lern- inhalten beträgt 100,00 %. positive Auswirkungen fördern Dieses Ziel leitet sich aus dem Handbuch E-Learning ab. Diverse Schulungen sind verpflichtend durchzu- führen und wird so die Zielerreichung gefördert. 9 Bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern 179 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Ziel ist es, 2025 eine:n Barrierefreiheitsbeauf- trage:n zu ernennen. durch Ansprechperson positive Auswirkungen fördern für Mitarbei- ter:innen, Chancen der Inklusion nutzen und Risiken durch Ausgrenzung vermeiden Dieses Ziel leitet sich nicht unmittelbar aus der Diversitypolicy für Mitarbeiter:innen ab, jedoch besteht ein enger inhaltlicher Zusammenhang. Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen betreffend Gleichbehandlung und Inklusion werden durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Es ist ein implizites Ziel, keinerlei Vorfälle von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz zu verzeichnen. durch präventive Maßnahmen negative Auswirkungen verringern und Risiken vermeiden Dieses Ziel leitet sich u.a. aus dem Onepager Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab. Auch im Leitfaden: Gespräch mit Mitarbeiter:innen wird die Bedeutung des Themas hervorgehoben. Vielfalt Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 181. Datenschutz und Informationssicherheit siehe Kapitel ESRS S4 > S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 234 Sichere Beschäftigung Messbares und zeitgebundenes Ziel Das Geschäftsmodell und die Strategie der Oberbank bauen auf langfristigen und stabilen Beschäftigungsverhältnissen auf. Viele der im Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen, Seite 164, beschriebenen Maßnahmen basieren auf dem Ziel der Fluktuationsminimierung (Employee Experience, Stakeholder-Einbezug, Mitarbeiterempfehlung, etc.). Die bereinigte Fluktuationsrate 9 der Oberbank AG in allen fünf Ländern plus Leasinggesellschaften soll unter 8,50 % liegen. • 2024 betrug die Fluktuationsrate 6,24 %. • 2023 betrug die Fluktuationsrate 7,05 %. • 2022 betrug die Fluktuationsrate 7,83 %. • Im Basisjahr 2020 betrug die Fluktuationsrate 7,40 %. Arbeitszeit Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, die granular überwacht werden. Die Einhaltung und Wirksamkeit der flexiblen Arbeitszeitmodelle werden in unregelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen überprüft, um negativen Entwicklungen vorzubeugen. Es werden beispielsweise Auswertungen zur Pausenbuchung, zu Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit oder zur Nutzung von Homeoffice durchgeführt. Da derzeit kein Bedarf besteht, ist die Formulierung von zeitgebundenen Zielen nicht geplant. Angemessene Entlohnung Zu diesem wesentlichen Thema gibt es kein explizit niedergeschriebenes, messbares und zeitgebundenes Ziel. Allerdings ist es ein implizites Ziel der Oberbank, 100,00 % der Beschäftigten angemessen zu 180 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen entlohnen. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben sind Grundlage für die Bezahlung der Mitarbeiter:innen. Auch nimmt die Oberbank regelmäßig an Gehaltsstudien teil bzw. erwirbt diese. Bislang ergab sich keine Notwendigkeit, sich in diesem Themengebiet messbare Ziele zu setzen. Die Oberbank achtet auf eine geschlechtergerechte Zuteilung von freiwilligen Gehaltserhöhungen und variablen Gehaltsbestandteilen, die von der individuellen Leistung abhängen. Zusätzlich werden die Themen Gleichstellung der Geschlechter sowie Fairness und Entgelttransparenz hochgehalten und laufend überwacht (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 174). Sozialer Dialog Zu diesem wesentlichen Thema gibt es kein explizit niedergeschriebenes, messbares und zeitgebundenes Ziel. Allerdings ist es ein implizites Ziel der Oberbank, für 100,00 % der Beschäftigten einen sozialen Dialog zu gewährleisten. Die Möglichkeiten zum Dialog, wie etwa im Mitarbeitergespräch, durch die Arbeitnehmervertretung und bei Employee Experience, wurden bereits in den Kapiteln ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens, Seite 160, sowie ESRS S1 > S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, Seite 162, dargestellt. Im Rahmen der Initiative „Employee Experience“ werden jährlich verschiedene Quoten erhoben und deren Entwicklung beobachtet. Dadurch wird die Wirksamkeit der Kommunikation mit den Mitarbeiter:innen verfolgt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Zielsetzungen vorgesehen, da ein unnötiger Druck auf die Bereiche vermieden werden soll. Die Belegschaft soll sich in erster Linie an die neuen Gegebenheiten und das ehrliche Feedback gewöhnen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Ziel ist eine positive Entwicklung der Kennzahlen zu diesem Thema, zumal diese in der variablen Vergütung des Vorstands relevant sind. Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Der Austausch mit Arbeitnehmervertretung und Belegschaft ist sehr ausgewogen und erforderte bislang keine gesonderten Zielsetzungen, um das Thema zu fördern. Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die Quote der durch Tarifverträge abgedeckte Arbeitskräfte ist sehr hoch (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog, Seite 184), wodurch bislang keine spezielleren Zielsetzungen erforderlich sind. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, jedoch sehr viele bestehende Maßnahmen zu den Themen flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Kinderbetreuung und Ausbildung, um hier die Mitarbeiter:innen bestmöglich zu unterstützen (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-4 Ergreifung von Maßnahmen, Seite 164). 181 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Gesundheitsschutz und Sicherheit Messbares und zeitgebundenes Ziel Die Krankenstandsquote wird jährlich ausgewertet. Der gewünschte Zielwert der Krankenstandsquote liegt bei maximal 3,50 %. • Die Krankenstandsquote lag 2024 bei 3,41 %, was zeigt, dass sich die Quote langsam dem Wert von vor der Corona-Pandemie annähert. • 2023 lag sie bei 3,43 %. • 2022 lag die Quote bei 4,39 %, wobei diese negative Entwicklung der Coronapandemie geschuldet war. • Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 2,90 %. Ergänzend dazu kann positiv erwähnt werden, dass eine Analyse der Krankenstände in Österreich für die Jahre 2022 und 2023 eine im Branchendurchschnitt deutlich niedrigere Quote für die Oberbank ergab. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Messbare und zeitgebundene Ziele Frauenanteil in Führungspositionen: Dieses Ziel ist im Handbuch „Chance 2030“ festgelegt. Hintergrund dieser Zielsetzung ist der Wunsch nach Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen. • Ziel: 30,00 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2025; 40,00 % weibliche Führungskräfte im Jahr 2030 (Oberbank Konzern + 100,00 %-Töchter) ◦ Die Frauenführungsquote im Jahr 2024 betrug 28,51 %. ◦ Im Jahr 2023 betrug die Frauenführungsquote 28,00 %. ◦ Die Frauenführungsquote im Jahr 2022 lag bei 27,20 %. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 23 %. • Generationenwechsel aus den eigenen Reihen: Ziel ist, jährlich mindestens 80,00 % der offenen Führungspositionen aus den eigenen Reihen zu besetzen. ◦ Im Jahr 2024 wurden 93,00 % der offenen Führungspositionen mit Personen aus den eigenen Reihen besetzt. ◦ Im Vorjahr 2023 waren es 96,00 %. ◦ Im Jahr 2022 wurden 88,00 % der Führungspositionen aus den eigenen Reihen nachbesetzt. ◦ Der Ausgangswert im Basisjahr 2020 betrug 86,00 %. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Messbares und zeitgebundenes Ziel Alle Mitarbeiter:innen absolvieren jährlich die verpflichtenden Lerninhalte betreffend Nachhaltigkeit, Geldwäsche-Compliance, Fraud, MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), HIKrG (Hypothekar- und Immobiliengesetz), FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), CRS (Common Reporting Standards) und DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) via E-Learning. • Die Absolvierungsquote lag hierfür im Jahr 2024 bei 100,00 %. • 2023 lag die Quote ebenfalls bei 100,00 %. • Auch 2022 und im Basisjahr 2020 wurden die verpflichtenden Lerninhalte von 100,00 % der Mitarbeiter:innen absolviert. 182 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. 2025 wird die gesetzlich notwendige Ernennung einer/eines Barrierefreiheitsbeauftragten eingesteuert. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Zu diesem wesentlichen Thema gibt es kein explizit niedergeschriebenes, messbares und zeitgebundenes Ziel. Allerdings ist es ein implizites Ziel der Oberbank, keinerlei Vorfälle von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz zu verzeichnen. Aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz der Thematik gibt es allerdings präventive Bestrebungen wie z.B. den Leitfaden zur Gesprächsführung in krisenhaften Situationen sowie eine Unterlage zur Sensibilisierung auf die Thematik für Führungskräfte. Vielfalt Siehe Kapitel ESRS S1 > S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Seite 181. Datenschutz und Informationssicherheit Siehe Kapitel ESRS S4 > S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 234. S1-6 — Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens Die bereitgestellten Zahlen wurden per 31.12.2024 (Stichtagsbetrachtung) ausgewertet und auf Basis Headcount (HC; je Kopf) angegeben. Die Datenbasis bildet das Personalsystem SAP, aus dem die Daten originär ausgewertet werden. In den Fußnoten zu den folgenden Tabellen werden jeweils Details zur Berechnungsmethodik angegeben. In SAP können die Geschlechter männlich, weiblich, offen, inter, divers und “keine Angabe” erfasst werden. Aktuell gibt es in der Oberbank nur männlich und weiblich. Zur repräsentativsten Zahl im Jahresabschluss siehe Konzernlagebericht > Human Resources > Personalstand Oberbank AG. Anzahl der Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht Anzahl der Arbeitnehmer:innen Geschlecht 2024 2023 2022 Männlich 1.060 1.030 1.022 Weiblich 1.417 1.431 1.389 Divers – – – Keine Angaben – – – Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 2.477 2.461 2.411 10 Offenlegung nicht nach ESRS gefordert, jedoch für Ratings notwendig. Die Anzahl der Austritte ist bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern. 11 Offenlegung nicht nach ESRS gefordert, jedoch für Ratings notwendig. Fluktuationsrate ist bereinigt um Karenzierung, Pensionierung, Tod und Wechsel im Konzern. Diese Fluktuationsrate ist auch verzielt, siehe dazu Kapitel ESRS S1 > S1-5 Ziele > Fluktuationsrate. 183 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Arbeitnehmerzahl in Ländern, in denen das Unternehmen mindestens 50 Arbeitnehmer:innen hat, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens ausmachen Anzahl der Arbeitnehmer:innen Land 2024 2023 2022 Österreich 1.777 1.761 1.724 Deutschland 326 317 304 Zur Arbeitnehmeranzahl in Tschechien, Ungarn und der Slowakei siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Übersicht Mitarbeiter:innen, Seite 56. Austritte 2024 2023 2022 Anzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben 10 164 182 201 Anzahl der Austritte nach ESRS 225 Anmerkung zur Tabelle: Die Austritte nach ESRS umfassen alle Austritte im Berichtsjahr. Die bereinigte Fluktuation bezieht Austritte aufgrund von Tod, Pensionierung, Wechsel außerhalb des Konzern zu Unternehmen, die nicht im Konsolidierungskreis dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind, nicht mit ein. Quote der Arbeitnehmerfluktuation 2024 2023 2022 Fluktuationsrate 11 6,24 % 7,05 % 7,83 % Gesamtfluktuationsrate nach ESRS 8,56 % Anmerkung zur Tabelle: Die Gesamtfluktuationsrate nach ESRS berechnet sich aus der Anzahl der Austritte im Berichtsjahr geteilt durch die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Berichtsjahr von 2.626. Beschäftigungsverhältnisse In der Oberbank werden vorwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse angestrebt. 2024 betrug der Anteil an unbefristeten, auf Dauer angelegten, Arbeitsverhältnissen 99,59 % (entspricht 2.467 Personen); 2023 waren es 99,76 % (entspricht 2.455 Personen). Die Oberbank geht keine Leiharbeitsverhältnisse ein. Es gibt kaum Freelancer – wenn, dann nur für genau definierte Projekte. Befristungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erprobung und gehen danach in unbefristete Arbeitsverhältnisse über (nach sechs Monaten in Österreich, nach zwölf Monaten in Deutschland, Tschechien und der Slowakei; in Ungarn keine Befristung). Eine Ausnahme bilden Ferial- und Berufspraktika für Schüler:innen und Studierende, bei denen es Befristungen zwischen einem Monat und sechs Monaten gibt. Praktikant:innen zählen zu den Arbeitnehmer:innen mit befristeten Verträgen; 12 Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen 13 Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden 184 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Ferialpraktika werden in der untenstehenden Tabelle nicht näher ausgewiesen, da diese lediglich jeweils für einen Monat in den Sommermonaten vereinbart werden. Informationen über Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrages, aufgeschlüsselt nach Geschlecht Weiblich Männlich Sonstige 12 Keine Angabe Anzahl 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Zahl der Arbeitnehmer:innen 1.417 1.431 1.389 1.060 1.030 1.022 – – – – – – 2.477 2.461 2.411 Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen 1.413 1.429 1.054 1.026 – – – – – – 2.467 2.455 Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen 4 2 6 4 – – – – – – 10 6 Zahl der Abrufkräfte 13 0 0 0 0 – – – – – – 0 0 Zahl der Vollzeitkräfte 767 773 760 992 967 952 – – – – – – 1.759 1.740 1.712 Zahl der Teilzeitkräfte 650 658 629 68 63 70 – – – – – – 718 721 699 Anmerkungen zur Tabelle: Bei der Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen im Jahr 2024 handelt es sich um Praktikant:innen in Österreich. S1-7 — Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Aufgrund der geringen Anzahl an nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens, Seite 182) ist dieses Thema für die Oberbank nicht wesentlich und es wird auf nähere Angaben zu Fremdarbeitskräften verzichtet. S1-8 — Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Oberbank beschäftigt Mitarbeiter:innen immer gemäß geltender rechtlicher Vorschriften. Alle Beschäftigungsverhältnisse werden ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angezeigt. Bei der Bezahlung orientiert man sich bei allen Angestellten in Österreich am geltenden Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers, in Deutschland an dem geltenden Tarifvertrag für das private Bankgewerbe. In Tschechien, Ungarn und Slowakei gibt es keine tarifvertragliche Abdeckung. In Österreich werden alle Mitarbeiter:innen vom Betriebsrat vertreten (entspricht 100,00 %). In Deutschland sind es 89,00 %. Die untenstehende Tabelle zeigt, dass die Mitarbeiter:innen in Österreich, die mengenmäßig die für die Berichterstattung relevante Anzahl (>50 Beschäftigte) erreichen, zu 100,00 % von Kollektivverträgen abgedeckt sind. In Deutschland wird entweder verpflichtend nach dem Banken- Tarifvertrag entlohnt oder eine freiwillige Entlohnung bzw. Valorisierung nach dem Tarifvertrag durchgeführt, wodurch auch hier von einer 100,00 %-Abdeckung ausgegangen werden kann. 14 Anteil an der Anzahl der Führungskräfte in der 1. bzw. 2. Führungsebene 185 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungs- quote Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR- Länder (Schätzung für Regionen mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen) 0–19 % 20–39 % 40–59 % 60–79 % 80–100 % Österreich, Deutschland Österreich, Deutschland Anmerkungen zur Tabelle: Die Mitarbeiter:innen in den Ungarn, Tschechien und der Slowakei machen jeweils weniger als 10,00 % der Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen der Oberbank aus und werden deshalb in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Die Oberbank hat keine Beschäftigten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), weshalb die mittlere Spalte frei bleibt. Es gibt keinen europäischen Betriebsrat, keinen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder keinen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE). S1-9 — Diversitätskennzahlen Diversität in den obersten Führungsebenen Zur Diversität im Vorstand siehe das Kapitel ESRS 2 > GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane > Diversität der Kontrollorgane, Seite 43. Zur Frauenführungsquote siehe die Kapitel ESRS S1 > S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens > Handbuch Chance 2030, Seite 155, und ESRS S1 > S1-5 Ziele > Frauenführungsquote, Seite 181. Geschlechterverteilung in der 1. und 2. Führungsebene Anzahl in % 14 2024 2024 gesamt 491 1. Führungsebene 96 Männer 79 82,29 % Frauen 17 17,71 % 2. Führungsebene 395 Männer 272 68,86 % Frauen 123 31,14 % Anmerkungen zur Tabelle: 1. Führungsebene = Abteilungs-/Geschäftsbereichsleitung (eine Ebene unter dem Vorstand), 2. Führungsebene = Gruppen- /Filialleitung (zwei Ebenen unter dem Vorstand). Diese Aufschlüsselung wird im Jahr 2024 erstmals offengelegt, daher liegen keine Vergleichswerte zu 2023 und 2022 vor. 15 Anzahl entspricht Mitarbeiter:innen-HC; Stichtag jeweils 31.12. 186 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Diversität der Mitarbeiter:innen Die Verteilung der Mitarbeiter:innen nach Altersgruppen ist über die letzten Jahre sehr konstant, was in der nachfolgenden Tabelle deutlich wird. Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen Anzahl 15 in % Mitarbeiter:innen 2024 2023 2022 2024 2023 2022 gesamt 2.477 2.461 2.411 bis inkl. 30 Jahre 453 465 444 18,29 % 18,89 % 18,42 % von 31 bis 50 Jahren 1.231 1.256 1.235 49,70 % 51,04 % 51,22 % ab 51 Jahren 793 740 732 32,01 % 30,07 % 30,36 % S1-10 — Angemessene Entlohnung Alle Mitarbeiter:innen der Oberbank AG und deren Tochtergesellschaften (entspricht 100,00 %) werden gemäß den rechtlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern, und damit angemessen, entlohnt. In Österreich basiert die Entlohnung auf dem geltenden Kollektivertrag für Angestellte der Banken und Bankiers; in Deutschland auf dem geltenden Tarifvertrag für das private Bankgewerbe. In Tschechien, Ungarn und Slowakei basieren die Arbeitsverhältnisse auf den Arbeitsgesetzbüchern des jeweiligen Landes, da hier keine geltenden Kollektivverträge bestehen. Siehe dazu auch das Kapitel ESRS S1 > S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog, Seite 184. Um eine marktkonforme Bezahlung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu gewährleisten, werden Gehaltsstudien in allen Ländern herangezogen bzw. wird in Österreich an einer Bankengehaltsstudie teilgenommen. Neben den gesetzlichen bzw. kollektiv-/tarifvertraglichen Erhöhungen erfolgen jährliche Valorisierungen. Alle Mitarbeiter:innen der Oberbank AG und deren Tochtergesellschaften erhalten demnach eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten. S1-11 — Soziale Absicherung Die soziale Absicherung für die eigenen Beschäftigten wird in der Oberbank hochgehalten. Alle Beschäftigten in den Märkten Österreich, Deutschland, Ungarn, Tschechien und Slowakei sind gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert (entspricht 100,00 %). Diese gesetzlich erforderliche oder betriebsinterne Absicherung betrifft beispielsweise Verdienstverluste wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, erworbene Behinderung/Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand. In allen Oberbank Märkten bestehen gesetzliche Regelungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, aus wichtigen Gründen bzw. aufgrund bedeutender Lebensereignisse vom Dienst fernzubleiben, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. 187 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Sozialleistungen für die Mitarbeiter:innen Allen Mitarbeiter:innen der Oberbank steht ein vielfältiges Angebot an Sozialleistungen zur Verfügung. Ein Überblick ist auf der Oberbank Website zu finden. S1-12 — Menschen mit Behinderungen Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen Die Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen war im Jahr 2024, verglichen mit der Anzahl im Jahr 2023 , leicht steigend. Anzahl in % 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Gesamt 36 34 38 1,45 % 1,38 % 1,58 % Männer 13 13 15 0,52 % 0,53 % 0,62 % Frauen 23 21 23 0,93 % 0,85 % 0,95 % Anmerkungen zur Tabelle: Es wurden alle Mitarbeiter:innen aller Oberbank Märkte im IFRS Konzern mit dem Kennzeichen „Schwerbehindert“ im Personalsystem SAP ausgewertet. S1-13 — Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung GRI G4-DMA (früher FS4) Die Oberbank setzt zahlreiche Maßnahmen, um das Know-how der Mitarbeiter:innen laufend zu erweitern. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausbildungen betreffend Nachhaltigkeit in ausgewählten Unternehmensbereichen beschrieben. Nachhaltigkeitsweiterbildung für alle Oberbank Mitarbeiter:innen Im Jahr 2022 wurde für die Mitarbeiter:innen in Österreich und Deutschland ein Web-based Training (WBT) zum Thema Nachhaltigkeit erstellt, das im Jahr 2023 auf die Märkte Tschechien, Ungarn und Slowakei ausgerollt wurde. Das WBT war bis Ende 2023 von allen Mitarbeiter:innen zu absolvieren und ist von neuen Mitarbeiter:innen binnen sechs Monaten nach Eintritt in die Oberbank durchzuführen. Eine Absolvierung ist alle drei Jahre geplant, außer es findet davor eine umfassende Überarbeitung der Inhalte statt. Im Jahr 2025 wird das WBT aktualisiert, um insbesondere die Inhalte zur ESG-Regulatorik, den Nachhaltigkeitszielen der Oberbank im Rahmen der Strategie 2030 sowie das nachhaltige Produkt- und Serviceangebot stets aktuell zu halten. Wertpapierberater:innen Bereits 2021 absolvierten die ersten Private Banker:innen in Österreich und Deutschland sowie die Mitarbeiter:innen der zentralen Fachabteilung Private Banking & Asset Management (PAM) eine ext erne ESG-Zertifizierung. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 folgten weitere ESG-zertifizierte MiFID-Berater:innen – dies mit dem Ziel, dass in jeder Geschäftsstelle ein:e ESG-Berater:in verfügbar ist. In den vergangenen drei 188 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Jahren wurden in der Oberbank insgesamt 502 MiFID-Berater:innen zertifiziert. Für das Jahr 2025 sind weitere 75 Zertifizierungen geplant. Die Berater:innen in der Oberbank treffen einander mindestens zweimal jährlich bei großen Wertpapierkonferenzen, bei denen das Thema Nachhaltigkeit seit einigen Jahren fester Bestandteil ist – so auch bei den beiden Konferenzen im Jahr 2024. Expertencoachings, Telefonkonferenzen und elektronische Lernangebote runden das umfangreiche Ausbildungsangebo t der Oberbank ab. Firmenkundenberater:innen Die Vermittlung und Vertiefung von ESG-Know-How der Firmenkundenberater:innen und der Firmenkunden Marktfolge mit dem vorrangigen Ziel, die Gesprächskompetenz der Firmenkundenberater:innen für das Nachhaltigekeitsgespräch aufzubauen und zu festigen, war bereits im Geschäftsjahr 2022 ein Meilensteinprojekt der Oberbank, das tourlich fortgeführt und ausgebaut wird. In Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School und der Terra Institute GmbH wurden über 300 Corporate- und KMU-Kundenberater:innen sowie Mitarbeiter:innen aus der Marktfolge im Rahmen des Lehrganges „FOCUS Nachhaltigkeit“ ausführlich geschult. Der Lehrgang wurde auch im Jahr 2023 und 2024 mit einem erweiterten Teilnehmerkreis erfolgreich fortgeführt. Zusätzlich zu Fachtagungen im Immobilienbereich wurde im November 2023 die Veranstaltung „Forum Firmenkund:innen“ unter dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit für den Vertrieb abgehalten. Auf dem Programm standen Updates zu Nachhaltigkeitsprojekten der Oberbank sowie Deep Dives zu den Themen Wasserstoff, Kreislaufwirtschaft und Mobilitätstrends der Zukunft. Dieses Format wird im 1. Quartal 2025 mit aktuellen Nachhaltigkeitsthemen weitergeführt. Darüber hinaus wurde die Implementierung des Oberbank Sustainable Lending Frameworks zur Erkennung von nachhaltigen Finanzierungen sowie die Maske „Finanzierungsaktivität“ zur Kennzeichnung von EU- taxonomiefähigen Finanzierungen durch Live-Webinare und Web-based Trainings begleitet. Auch 2024 blieb der Schwerpunkt in der Ausbildung auf Wissensvermittlung. Die Inhalte wurden im Zuge halbtägiger Filialtrainings im 1. und 2. Quartal in den Geschäftsbereichen gefestigt und vertieft. Im Herbst 2024 startete die neue Ausbildungsreihe „Nachhaltigkeitsgespräch 2.0“, bei der Corporate Banker:innen Advanced und Expert, Immobilienexpert:innen sowie ein ausgewählter Personenkreis der zentralen Marktfolge über die aktuellen Entwicklungen und Trends rund um die Themen CSRD, EU- Taxonomie, Lieferketten, „grüne Finanzierungen“, etc. im Rahmen von mehreren Ganztagesseminaren durch die Nachhaltigkeitsmanager:innen der Abteilung Corporate und International Finance geschult werden. General Banker:innen Die Verkaufstrainer:innen sorgen mit individuellen und auf den Anlassfall abgestimmten Trainings für alle Mitarbeiter:innen im Privatkundengeschäft für das erforderliche Know-How in der Kundenberatung. Im Jahr 2023 wurde die Ausbildung der General Banker:innen auf eine hybride Lernform umgestellt. Diese innovative Methode ermöglichte es den Mitarbeiter:innen der Oberbank, vorbereitende und nachbereitende Lerninhalte über ein Onlineportal zu absolvieren . 189 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen IDD-Zertifizierungsvorschriften Das Ausbildungserfordernis der rund 600 Mitarbeiter:innen im Privatkundengeschäft im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr wird seit 2020 zum Großteil online anhand des modularen Ausbildungskatalogs erfüllt. Auch die österreichweiten tourlichen Informationsveranstaltungen für die Versicherungsverantwortlichen je Filiale (ca. sechsmal im Jahr) werden nicht mehr in Präsenz, sondern über MS Teams abgehalten. Schulung zu Finanzierungsaktivitäten Wie im Kapitel ESRS S1 > S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung > Firmenkundenberater:innen, Seite 188, beschrieben, wurden auch General Banker:innen in der Umsetzung der Maske „Finanzierungsaktivität“ umfangreich begleitet und unterstützt. Datenschutz und Informationssicherheit Zum Thema Datenschutz ist ein E-Learning eingerichtet. Für die Themen rund um IT-Security gibt es ein Web-based Training. Diese beiden Weiterbildungen müssen von allen Mitarbeiter:innen der Oberbank verpflichtend jedes Jahr absolviert werden. Für den Bereich Business Continuity Management gibt es ebenfalls ein eigenes Web-based Training, das einmal jährlich von allen Mitarbeiter:innen am Standort der Oberbank Zentrale Linz durchgeführt werden muss. Über die in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Weiterbildungen und Veranstaltungen hinaus wurden im Jahr 2024 relevante Änderungen und Neuheiten laufend im Intranet oder anderen Ausbildungsformaten (wie z.B. Onlinesprechstunde in den CEE-Märkten) kommuniziert, um alle Mitarbeiter:innen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Weitere Informationen zu Ausbildungen und Schulungen Strategisches Trainingsmanagement „Learning and Development“ wird in der Oberbank zentral gesteuert und von internen Ausbildungskoordinator:innen in allen Geschäftsbereichen und Abteilungen unterstützt. Die Führungskräfte der Oberbank sind die ersten Personalentwickler:innen. Es gibt eine klare Struktur in der Oberbank, wie Mitarbeiter:innen in verschiedenen Rollen qualifiziert werden. Lernmethoden und Lernumgebung Bei den Lernmethoden setzt die Oberbank seit 2019 auf Blended-Learning. Dies bedeutet, dass digitale Techniken wie E-Learnings, Web-based Trainings und Webinare mit den klassischen Präsenzschulungen kombiniert werden. Hier entwickelt sich die Oberbank laufend weiter, wodurch Lernen flexibler und für alle Mitarbeiter:innen noch leichter zugänglich wird. Die Qualität der Ausbildungsmaßnahmen wird mittels direkter Feedback-Möglichkeit nach der Teilnahme gemessen. Auf einer Punkteskala von 1 bis 10 wurde 2024 ein Wert von 8,86 (Ziel: >8; 2023 und 2022: 9,05) erreicht. Potenzialmanagement Das Potenzialmanagement ist der zentrale Baustein zur ständigen Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen der Oberbank – entweder in Richtung Führungsposition oder Fachkarriere. Die Potenzialidentifikation erfolgt im Rahmen der MbO-Gespräche (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der 190 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen > Mitarbeitergespräch, Seite 161). Aufwendungen für Schulungen Im Jahr 2024 investierte die Oberbank 2,4 Mio. Euro, um alle Mitarbeiter:innen in sämtlichen bankrelevanten, fachspezifischen, rechtlichen und fachunabhängigen Themenstellungen mit Lern- und Schulungsangeboten zu unterstützen. Im Jahr 2023 waren es 2,2 Mio. Euro. Ausbildungsstunden Die Tabelle zeigt die Weiterbildungsstunden für den Gesamtkonzern auf Basis IFRS. Die Ausbildungsstunden sind im Vergleich zu 2023 in Summe (inkl. eLearning) um 12 Stunden je Mitarbeiter:in gesunken. Das liegt vor allem daran, dass im Jahr 2023 eine intensive Ausbildungsinitiative bei den General Banker:innen (Privatkundenberater:innen) stattfand, deren Umfang 2024 weniger war. Auch gab es weniger Neueintritte, die vor allem im Bereich General Banking (-20,00 % Neueintritte) wirksam wurden. Weiters fanden im Bereich der Firmenkunden weniger Großveranstaltungen statt und eine Neukonzeption der Ausbildungsreihen ist erfolgt, die sich erst ab 2025 in den Ausbildungsstunden niederschlagen wird. 2024 waren 56,00 % der Weiterbildungen Live-Ausbildungsmaßnahmen mit Trainer:innen im Seminar- oder im virtuellen Raum, im Vorjahr waren es 66,00 %. Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungsstunden je Mitarbeiter:in 2024 2023 2022 durchschnittliche Anzahl je Mitarbeiter:in 42 54 53 durchschnittliche Anzahl je Mann 45 63 64 durchschnittliche Anzahl je Frau 40 48 45 Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen finden im Rahmen der MbO-Gespräche mit jedem Mitarbeitenden einmal jährlich verpflichtend statt. Im Jahr 2024 wurden diese für die MbO-Periode 2025 mit 97,80 % der Mitarbeiter:innen durchgeführt. Anteil der Mitarbeiter:innen mit durchgeführten Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen (in %) 2024 2023 2022 Gesamt 97,80 % 94,50 % 95,50 % Männer 98,50 % 94,60 % Frauen 97,30 % 94,40 % Anmerkung zur Tabelle: Die Aufschlüsselung nach Geschlecht wurde im Jahr 2023 erstmals offengelegt, daher liegen keine Vergleichswerte zu 2022 vor. 16 Änderung im Vergleich zur Offenlegung in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2023: Im Laufe des Jahres 2024 wurde ein Fehler in der Berechnung der Krankenstandsquote im Jahr 2023 berichtigt. Diese Korrektur wirkt sich auf die Gesundheitsquote im Jahr 2023 aus, weshalb sich in der diesjährigen Offenlegung eine Abweichung von 0,14 Prozentpunkten zu den im Jahr 2023 offengelegten Daten ergibt. 17 “Arbeitsunfälle” beinhaltet Wegunfälle sowie (nicht-)meldepflichtige Arbeitsunfälle; eine gesonderte Auswertung ist nicht möglich. 18 Abwesenheitstage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingter Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen 191 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen S1-14 — Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Die Oberbank ist als Arbeitgeber für die Gesundheit der Mitarbeiter:innen verantwortlich. Daraus resultierte 2024 eine Gesundheitsquote, die sich mit 96,59 % (2023: 96,57 % 16; 2022: 95,60 %) konstant auf einem hohen Niveau hält. 100,00 % der Belegschaft ist von einem Gesundheits- und Sicherheitssystem umfasst. Am Standort der Oberbank in Linz (Untere Donaulände 24–36) fallen die Zuständigkeit der Arbeitssicherheit und der Bereich der Arbeitsmedizin in die Aufgabe der Oberbank Sicherheitsfachkraft und der externen Betriebsärztin. Der betriebliche Brandschutz wird durch die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und deren Stellvertreter:innen sowie Brandschutzwart:innen garantiert. In den vergangenen sechs Jahren ereignete sich kein Brandfall in der Oberbank. In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl betreffend Ersthelfer:innen, Arbeitsunfälle, Banküberfälle, Todesfälle, meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen und Abwesenheitstage dargestellt. Übersicht Kennzahlen Gesundheitsschutz und Sicherheit 2024 2023 2022 Ersthelfer:innen 174 166 153 Arbeitsunfälle 17 3 1 5 Banküberfälle 0 0 1 Todesfälle aufgrund Arbeitsunfall/ arbeitsbedingter Erkrankung 0 0 0 meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen 0 Abwesenheitstage 18 20 11 95 Anmerkungen zur Tabelle: 2024 gab es weder in der eigenen Belegschaft noch bei sonstigen Arbeitskräften, die an den Standorten des Unternehmens tätig waren, einen Todesfall im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung. Die in der Tabelle genannten Arbeitsunfälle im Jahr 2024 entsprechen einer Quote von 0,12 % (2023: 0,04 %). Im Jahr 2024 gab es keinen Überfall auf eine Oberbank Filiale. Jeder Arbeitsunfall wird evaluiert und auf Basis vorhandener Informationen werden Präventivmaßnahmen gesetzt. U.a. wurde ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, bei dem regelmäßig unterschiedliche Filialen geprüft werden. S1-15 — Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Wie bereits im Kapitel ESRS S1 > S1-11 Soziale Absicherung, Seite 186, beschrieben, genießen alle Mitarbeiter:innen in allen Oberbank Märkten (entspricht 100,00 %) eine soziale Absicherung, insbesondere für Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen. 192 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen In Anspruch genommene Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen (in %) 2024 gesamt 19,42 % Männer 10,19 % Frauen 26,32 % Familienkarenz Der Umgang mit Familienkarenz wird von der Oberbank proaktiv gehandhabt. Mit allen Mitarbeiter:innen, die länger als drei Monate in Familienkarenz gehen, werden Karenzplanungsgespräche geführt. Dabei geht es v.a. darum, wie sich die Familienphase voraussichtlich gestalten wird und welchen Beitrag die Oberbank in diesem Zeitraum beispielsweise in Form von Ausbildungen, Beschäftigung während der Karenz oder in Bezug auf das Aufrechterhalten sozialer Kontakte mit Arbeitskolleg:innen leisten kann oder soll. Im Rahmen der Gender-Balance-Offensiven soll die Anzahl der Väter in Karenz künftig weiter erhöht werden. Nach der Karenz nutzen viele Mitarbeiter:innen das Angebot der Elternteilzeit. Die Oberbank ist hier sehr entgegenkommend und flexibel. Auch Väterkarenz und Papamonat sind gern gesehen. In Anspruch genommene Karenz Anzahl in % 2024 2023 2022 2024 2023 2022 gesamt 137 139 176 5,53 % 5,65 % 7,30 % Männer 13 13 12 0,52 % 0,53 % 0,50 % Frauen 124 126 164 5,01 % 5,12 % 6,80 % Anmerkungen zur Tabelle: Der Beginn der Karenz kann auch schon vor dem 1.1. des Berichtsjahres liegen. Wenn die Karenz von 2022 bis 2024 andauerte, zählt sie im Jahr 2022 und 2024 zu „in Anspruch genommene Karenz“, bei Karenzrückkehr jedoch nur einmal im jeweiligen Kalenderjahr. Arbeitsfreistellung für pflegende Angehörige Alle Mitarbeiter:innen in allen Oberbank Märkten haben Anspruch auf Pflegefreistellung für Kinder und nahe Angehörige. In Anspruch genommene Pflegefreistellung Anzahl in % 2024 2024 gesamt 344 13,89 % Männer 95 3,84 % Frauen 249 10,05 % Anmerkungen zur Tabelle: Diese Aufschlüsselung wird im Jahr 2024 erstmals offengelegt, daher liegen keine Vergleichswerte zu 2023 und 2022 vor. 19 Dieser Berechnung liegen grds. die Vorgaben der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV zugrunde, jedoch wird der Personalstand nach ESRS (alle Mitarbeiter:innen im Konsolidierungskreis dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) herangezogen. 20 Der Vorstand der Oberbank wird in diese Berechnungsweise nicht miteinbezogen. 21 jährliche Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer:innen ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson 22 Tabelle nicht nach ESRS gefordert; Offenlegung zur Erfüllung der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV. Bei der Berechnung werden Beschäftigungen während der Karenz, Neueintritte innerhalb der letzten 3 Monate, Austritte sowie Abwesenheiten im Berichtsjahr von mind. 3 Monaten ausgenommen. 193 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen S1-16 — Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Das Gender-Pay-Gap nach der Berechnungsmethode der ESRS 19 beträgt im Jahr 2024 26,69 %. Zusätzlich zu dieser Berechnung nach der ESRS-Berechnungsmethode wurde für 2024 das Gender-Pay-Gap auch nach den Bestimmungen der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV, vorgenommen, welches nur die Oberbank Österreich umfasst. Siehe dazu die beiden untenstehenden Tabellen. Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlen Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer:innen Das Verhältnis der Vergütung des/der Höchstverdienenden 20 zum Median der Mitarbeiter:innen 21 im Konsolidierungskreis dieser nichtfinanziellen Erklärung beträgt 409,20 %. Weitere Informationen zum Verdienstgefälle in der Oberbank Österreich Die nachfolgenden beiden Tabellen dienen der Erfüllung der Anforderungen der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV. Geschlechterverhältnis der Mitarbeiter:innen nach Quartil der Vergütungshöhe 22 Geschlechterverhältnis in den einzelnen Quartilen der Vergütungshöhe Anzahl männlicher Beschäftigter in % aller Mitarbeiter:innen Anzahl weiblicher Beschäftigter in % aller Mitarbeiter:innen Anzahl männlicher identifizierter Beschäftigter in % aller identifizierter Mitarbeiter:innen Anzahl weiblicher identifizierter Beschäftigter % aller identifizierter Mitarbeiter:innen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Österreich Quartil 1 (niedrig) 34,90 % 33,99 % 65,10 % 66,01 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) 23,10 % 21,18 % 76,90 % 78,82 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 30,30 % 34,73 % 69,70 % 65,27 % Quartil 4 (hoch) 75,50 % 75,31 % 24,50 % 24,69 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 40,90 % 41,28 % 59,10 % 58,72 % 74,60 % 75,29 % 25,40 % 24,71 % Anmerkungen zur Tabelle: Es zeigt sich, dass im höchsten Quartil der Bezüge in Österreich 75,50 % Männer enthalten sind. 23 Tabelle nicht nach ESRS gefordert; Offenlegung zur Erfüllung der EBA-Guideline 2019/2034 idF EBA/GL/2022/06, Anhang IV. Da die finale variable Vergütung für 2024 erst 2025 ausbezahlt wird, berücksichtigt die Berechnung – entgegen der EBA Guideline – noch die variable Vergütung für 2023, die 2024 ausbezahlt wurde. 194 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Geschlechtsspezifisches Lohngefälle auf Grundlage der Bruttogesamtvergütung 23 Höhe der jährlichen Bruttogesamt- vergütung Geschlechtsspezifi- sches Lohngefälle für alle Mitarbei- ter:innen, auf Grundlage des Medians Geschlechtsspezifi- sches Lohngefälle für alle Mitarbei- ter:innen, auf Grundlage des Mittelwerts Geschlechtsspezifi- sches Lohngefälle für identifizierte Mitarbeiter:innen, auf Grundlage des Medians Geschlechtsspezifi- sches Lohngefälle für identifizierte Mitarbeiter:innen, auf Grundlage des Mittelwerts 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Österreich Quartil 1 (niedrig) -0,62 % -1,91 % -0,78 % -1,40 % Quartil 2 (niedrig bis mittel) -0,41 % -0,53 % -0,70 % -1,21 % Quartil 3 (mittel bis hoch) 4,61 % 3,74 % 2,99 % 2,78 % Quartil 4 (hoch) 10,44 % 8,54 % 13,46 % 16,68 % Alle Mitarbeiter:innen/ identifizierten Mitarbeiter:innen 17,86 % 21,05 % 25,72 % 27,52 % 11,73 % 16,58 % 22,65 % 27,99 % Anmerkungen zur Tabelle: Die Abweichungen der Daten zum Jahr 2024 gegenüber den im Jahr 2023 publizierten Werten entstanden aufgrund der nachträglichen Richtigstellung der Berechnungslogik. Insgesamt zeigt sich nach der EBA-Berechnungsmethode auf Basis des Medians in Österreich ein Gehaltsunterschied von 17,86 %. Dies bedeutet gegenüber 2023 einen Rückgang um 3,19 %. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Mittelwert der Gehälter. Betrachtet man die einzelnen Quartile, so zeigt sich ein komplett anderes Bild. Die Gehaltsunterschiede auf Basis des Medians liegen in den ersten drei Gehaltsbändern unter 10,00 %. In den ersten beiden Quartilen zeigt sich sogar eine leicht höhere Entlohnung der Frauen gegenüber den Männern. Dies ist v.a. mit der längeren Berufserfahrung von Frauen in diesen Berufsrollen zu begründen. Auf Basis einer tiefergehenden Analyse ist der Gehaltsunterschied auf eine zu geringe Besetzung von (Top-) Führungspositionen mit Frauen zurückzuführen. Durch die kontinuierlich steigende Frauenführungsquote wird sich der Gender-Pay-Gap insgesamt daher im Laufe der nächsten Jahre reduzieren. In der Entlohnung ist gemäß den rechtlichen Regelungen auch die Seniorität in der jeweiligen Rolle von Bedeutung. Die positive Entwicklung, dass im Laufe der Zeit und aufgrund der im Rahmen der Initiative „Chance 2030“ gesetzten Maßnahmen mehr Frauen auch länger in Führungspositionen tätig sein werden, wird so zu einer weiteren Reduktion des Gender-Pay-Gaps beitragen. Der Anstieg des Lohnunterschieds von 8,54 % auf 10,44 % im vierten Quartil ist darin begründet, dass es gelungen ist, weitere Frauen in besser dotierte Führungsrollen zu bringen. Da den meisten Frauen in diesen Rollen jedoch noch die Erfahrung bzw. Seniorität fehlt und das Gehaltssystem der Oberbank wie beschrieben eben auch diese Faktoren berücksichtigt, wird die weitere Entwicklung auch hier einen Rückgang des Gehaltsunterschieds nach sich ziehen. 24 aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Einstellung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung 195 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Es gab 2024 keine negativen Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten. 2024 2023 Anzahl der Vorfälle von sexueller Belästigung 0 1 Anzahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte 0 0 Anzahl der Verstöße gegen Leitprinzipien der Vereinten Nationen, gegen OECD-Leitlinien, gegen die EMRK, gegen ILO- Prinzipien 0 0 Anzahl der arbeitsbezogenen Vorfälle in Bezug auf Diskriminierung 24 0 0 Anzahl der mittels Kanäle eingegangenen Hinweise betreffend Diskriminierung, Belästigung oder anderer Verstöße gegen Menschenrechte 0 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit obigen Vorfällen und Beschwerden (in EUR) 0 0 196 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Wesentlichkeitsanalyse Die Wesentlichkeit des Themenstandards “Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette” ergibt sich für die Oberbank aus der Analyse der wesentlichen strategischen Beteiligungen. Die voestalpine hat die eigene Belegschaft als wesentliches Thema mit wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen eingestuft. Eine detaillierte Beschreibung der Wesentlichkeitsanalyse siehe im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen > Seite 77. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen Die Oberbank verfügt über kein allgemeines Verfahren, um Arbeitskräfte der für den Themenstandard S2 ausschlaggebenden wesentlichen strategischen Beteiligung in Bezug auf Auswirkungen einzubeziehen. Die voestalpine stellt zahlreiche Kanäle und Stellen zur Verfügung, um im eigenen Betrieb die Meldung von negativen Auswirkungen und die Äußerung von Bedenken zu ermöglichen (z.B. Plattform für Hinweisgeber:innen, Menschenrechtsbeauftragte:r, Group Compliance Officer). Aus diesem Grund wurde von der Oberbank kein gesonderter Kanal für die Arbeitskräfte der voestalpine eingerichtet oder die Einrichtung und Verfügbarkeit von Kanälen bei der voestalpine unterstützt. Die Whistleblowing-Plattform der Oberbank (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 — Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken > Whistleblowing, Seite 245) steht allen Stakeholdern zur Verfügung. Konzepte, Maßnahmen, Ziele Die Oberbank hat bisher keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - konkret jene ihrer strategischen Beteiligungen - erarbeitet, da auf die Beteiligungen nur schwer Einfluss genommen werden kann. Die Oberbank steht allerdings mit allen Beteiligungen im regen Austausch und wird künftig v.a. auf Basis der von den Unternehmen selbst veröffentlichten nichtfinanziellen Erklärungen analysieren, welche Maßnahmen in diesem Themenbereich von den Beteiligungen selbst getroffen werden. Gerade die voestalpine beschäftigt sich bereits heute eingehend sowohl mit ihren eigenen Arbeitskräften als auch mit ihrer Wertschöpfungskette und thematisiert dies auch in ihrem Nachhaltigkeitsbericht. Für die Wertschöpfungskette der Oberbank ist darüber hinaus das Lieferantenmanagement von Bedeutung. Hier werden ökologische und soziale Kriterien beachtet, weitere Informationen dazu im Kapitel ESRS G1 > G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten, Seite 247. 197 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen ESRS S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Die Kund:innen gehören zu den wichtigsten Stakeholdern der Oberbank. Sie nehmen Bankdienstleistungen und -produkte der Oberbank in Anspruch, vertrauen im Zuge dessen persönliche Informationen und Daten an und helfen mit ihrem kontinuierlichen Feedback dabei, das Produkt- und Serviceangebot stetig zu verbessern. Zufriedene Kund:innen empfehlen die Oberbank weiter und tragen so zu einem positiven Image der Bank bei, was wiederum zum Entstehen neuer Geschäftsbeziehungen beitragen kann. Die folgenden Unterthemen wurden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77) als für die Oberbank wesentliche Themen im Zusammenhang mit Kund:innen identifiziert: Datenschutz und Informationssicherheit, Meinungsfreiheit, Zugang zu (hochwertigen) Informationen, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sowie Verantwortliche Vermarktungspraktiken. Strategie Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Wesentliche Auswirkungen Im Kapitel ESRS 2 > SMB-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Wertschöpfungskette der Oberbank, Seite 69 ist beschrieben, dass Kund:innen eine wesentliche Rolle für die Wertschöpfung der Oberbank spielen, zumal sie durch die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen und -produkten Einnahmen für die Bank generieren, sie durch ihr Feedback zur kontinuierlichen Verbesserung des Angebots beitragen sowie durch Weiterempfehlungen neue Geschäftschancen für die Oberbank eröffnen. Dies macht deutlich, dass langfristige Geschäftsbeziehungen essenziell für das Funktionieren des Geschäftsmodells der Oberbank sind. Die im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77 beschriebenen (potenziellen) Auswirkungen auf Kund:innen lassen sich auf das Geschäftsmodell und die Strategie der Oberbank zurückführen bzw. sind mit diesen verbunden. Dies kann damit begründet werden, dass die Oberbank über zahlreiche Kundendaten und -informationen verfügt bzw. verfügen muss, um eine zielgerichtete Betreuung sicherstellen zu können, weil Kund:innen die Produkte und Dienstleistungen nutzen und dafür die notwendige Informationsgrundlage brauchen sowie diverse Kanäle zur Verfügung stehen (müssen), über die Kund:innen jederzeit Feedback einmelden können. Umgekehrt haben auch die Kund:innen Einfluss auf das Geschäftsmodell der Oberbank. Um die hohe Kundenzufriedenheit (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > Kennzahlen > Privatkund:innen > Befragungen zur Kundenzufriedenheit, Seite 230) zu halten oder zu erhöhen und gleichzeitig eine optimale Kundenbetreuung und -begleitung gewährleisten zu können, ist die Oberbank bemüht, das bestehende Produkt- und Dienstleistungsangebot laufend anhand der Wünsche und Nachfrage der Kund:innen zu verbessern und auszuweiten. Weiters hat die Oberbank zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den bestmöglichen Schutz der Kundendaten sicherzustellen, und so negative Auswirkungen auf Kund:innen zu vermeiden sowie ein hohes Sicherheitsgefühl zu schaffen (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220). 198 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Die identifizierten positiven Auswirkungen sind großteils tatsächliche, also bereits bestehende, Auswirkungen, welche die Kund:innen positiv betreffen. Insbesondere kurzfristig sind alle Auswirkungen tatsächlicher Natur. Mittelfristig treten die positiven Auswirkungen betreffend dem Thema Datenschutz, also das durch einen ausreichenden Schutz ihrer Daten einhergehende Sicherheitsgefühl bei Kund:innen, bloß möglicherweise ein. Die langfristigen positiven Auswirkungen sind ebenso – mit Ausnahme der Auswirkungen betreffend dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen, Produkten und Dienstleistungen – meist potenzielle Auswirkungen. Ihr Eintritt ist von zukünftigen Entwicklungen abhängig. Die identifizierten negativen Auswirkungen mit kurzfristigem Zeithorizont sind tatsächlicher Natur – mit Ausnahme des möglichen Vertrauensverlusts sowie möglicher wirtschaftlicher und immaterieller Schäden bei Kund:innen aufgrund eines unzulänglichen Schutzes der Kundendaten. Auch mittelfristig wäre eine Unzufriedenheit der Kund:innen aufgrund eines “Nicht-Gehört-Werdens”, eines schlechten Kundenservices oder eines unterschiedlichen Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen gegeben. Bloß potenziell sind hingegen die langfristigen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit (gegebenenfalls Unzufriedenheit) sowie verantwortlichen Vermarktungspraktiken (gegebenenfalls wirtschaftliche Nachteile aufgrund falscher oder irreführender Marketing- oder Produktinformationen). Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits implementiert, um negative Auswirkungen zu meiden bzw. deren Eintritt zu verhindern und positive Auswirkungen zu schaffen (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen, Seite 215). Wesentliche Risiken und Chancen Im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77 wird deutlich, dass keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kund:innen bestehen. Betroffene Verbraucher:innen und Endnutzer:innen In der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2023 bezog sich das Kapitel S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ausschließlich auf die Privatkund:innen der Oberbank. Für 2024 wurden neben diesen auch die Firmenkunden sowie Veranlagungs- und Wertpapierkund:innen in den Umfang der Offenlegungen dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einbezogen. So kann ein umfassenderes Bild zu den von wesentlichen Auswirkungen und Chancen betroffenen Kund:innen (entspricht 100,00 %) gezeichnet werden. Basierend auf den identifizierten wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen können die Oberbank Kund:innen in folgende Gruppen eingeteilt werden: • Privatkund:innen: Ein vielfältiges Produkt- und Dienstleistungsangebot steht sowohl Erwachsenen als auch Kindern und Jugendlichen zur Verfügung; gleichzeitig werden deren Daten umfangreich geschützt. Die individuelle und persönliche Beratung ist insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen sehr wichtig. Durch Maßnahmen zur digitalen und realen Barrierefreiheit soll allen Kund:innen ein gleicher Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen ermöglicht werden. • Firmenkunden: Zahlreiche Firmenkunden der Oberbank stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu transformieren. Durch die zielgerichtete und individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Transformation durch die Nachhaltigkeitsexpert:innen der Oberbank, speziell geschulte Kundenbetreuer:innen und umfassende Informationskanäle können positive Auswirkungen geschaffen und negative 199 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Auswirkungen reduziert werden. Das stetig wachsende Portfolio nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen trägt ebenfalls dazu bei. Ein regelmäßiger Austausch mit den Firmenkunden ermöglicht es zudem, auf deren spezifischen Bedürfnisse einzugehen und negative Auswirkungen weiter zu minimieren. • Veranlagungs- und Wertpapierkund:innen: Eine umfangreiche Beratung sowie ausreichende Informationen sind vor jeder Veranlagungsentscheidung notwendig, um Fehlentscheidungen sowie wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Bei nachhaltigen Veranlagungen werden insbesondere individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen beachtet. Die Oberbank bietet ihren Kund:innen klassische Bankprodukte und -dienstleistungen an. Diese sind nicht für den Menschen schädlich und/oder erhöhen das Risiko einer chronischen Krankheit. Beim Bankgeschäft ist es jedoch immanent, dass ein intensiver Kundenkontakt besteht und daher verfügt die Oberbank über zahlreiche vertrauliche und besonders schutzbedürftige Daten und Informationen zu den einzelnen Kund:innen. Die Gefahr von Datenschutzverletzungen oder Verletzungen der Privatsphäre ist damit vorhanden und so kann ein gewisses Risiko in diesem Bereich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Oberbank ist jedoch bemüht, die Privatsphäre der Kund:innen zu schützen und hat zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten ergriffen (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220). Aufgrund des Regionalitätsprinzips haben nicht alle Kund:innen den gleichen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, doch wird in einem umfassenden Projekt zum Thema Barrierefreiheit stetig daran gearbeitet, Barrieren für einzelne Personengruppen zu beseitigen und so einen fairen Zugang für alle Menschen zu schaffen. Alle Kund:innen sind bei ihren Entscheidungen auf umfassende Produktinformationen angewiesen, um die für sie am besten passende Entscheidung treffen zu können. Zumal mit Finanzprodukten stets ein finanzielles Risiko verbunden ist, sind qualitative Aufklärung und umfassende Beratung durch die Kundenberater:innen von größter Bedeutung. Zusätzlich finden sich detaillierte und stets aktuelle Informationen zu den einzelnen Produkten und Services auf der Oberbank Website. Verbraucher:innen oder Endnutzer:innen, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit sind, gibt es im Bankgeschäft nicht, zumal keine unmittelbar für die Gesundheit schädlichen Produkte und Services angeboten werden. Besondere Schutzmaßnahmen bestehen jedoch für Kinder und Jugendliche, da auch diese Kund:innen der Oberbank sein können, aber noch wenig Erfahrungen im Umgang mit Geld oder dem Bankgeschäft allgemein haben. Persönliche Beratungsgespräche in den Filialen kommen insbesondere älteren Kund:innen und Kund:innen mit Beeinträchtigungen zugute, welche umfangreichere Unterstützung bei ihren Transaktionen benötigen. Grundsätzlich betreffen die meisten negativen und positiven Auswirkungen alle Kund:innen bzw. Kundengruppen gleichermaßen, zumal alle ein Recht auf sorgsamen Umgang mit Daten haben, umfassende und rechtlich abgesicherte Produktinformationen zur Entscheidungsfindung benötigen und ihr Feedback zur Weiterentwicklung der Bankprodukte und -dienstleistungen einmelden möchten. Dass einzelne Kundengruppen jedoch stärker von negativen und positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Produkten und Dienstleistungen betroffen sind als andere, liegt an soziodemografischen Merkmalen, wie etwa einer besonderen Schutzbedürftigkeit aufgrund von Alter, fehlenden Erfahrungen mit Finanzprodukten oder körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigungen, die für einzelne Personengruppen 200 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen physische oder digitale Barrieren bedeutet. Dies ist u.a. aufgrund der Erfahrungen der Expert:innen in der Abteilung General Banking, welche für die Entwicklung des Privatkundengeschäfts verantwortlich ist, bekannt. Diese Abteilung arbeitet mit der Gruppe Digitale Plattformen daran, digitale Barrieren beim Zugang zum Bankangebot zu beseitigen, oder in Zusammenarbeit mit der Abteilung Immobilien, Sicherheiten und Kostenmanagement physische Barriere beim Zugang zu Filialen zu reduzieren. Auch die jährliche Customer Experience Umfrage sowie sonstiges regelmäßiges Feedback der Kund:innen (siehe dazu die Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, Seite 206, und S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, Seite 212) geben Aufschluss darüber, welche Anforderungen Kund:innen an ihre Bank haben und welche Produkte und Dienstleistungen sie wünschen, um positive Auswirkungen zu schaffen und negative Auswirkungen auf sie zu vermeiden. Zumal die beschriebenen wesentlichen negativen Auswirkungen entweder alle Kundengruppen gleichermaßen betreffen oder mit soziodemografischen Merkmalen einzelner Kundengruppen zusammenhängen, sind diese systemisch im Unternehmen verbreitet und nicht bloß individuell vorhanden. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Konzepten Dieser Abschnitt behandelt die internen Konzepte (Richtlinien, Handbücher, Arbeitsanweisungen, etc.) für den Umgang mit Kund:innen der Oberbank. Diese Dokumente beziehen sich auf den eigenen Betrieb. Nähere Angaben zum Geltungsbereich der Konzepte finden sich in der nachfolgenden Tabelle, in der gegebenenfalls die Relevanz für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette angegeben wird. Soweit es zu den einzelnen Konzepten verwandte Standards oder Initiativen gibt, sind diese in der nachfolgenden Tabelle angeführt. Genannte nationale oder europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden umgesetzt; an referenzierte Initiativen oder sonstige Standards sind die jeweiligen Konzepte inhaltlich angelehnt. Die Konzepte verfolgen in der Regel keine messbaren Ziele, stehen jedoch in direktem Zusammenhang zu den im Kapitel ESRS S4 > S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen, Seite 232, beschriebenen Zielen. Die Dokumente sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar und im Prozessmanagementsystem integriert. Für Stakeholder relevante Konzepte werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Die im folgenden Kapitel beschriebenen Konzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Richtlinien, Konzepte u.Ä. werden in der Regel einmal jährlich vom Verfasser überprüft und aktualisiert. Zusätzlich ist eine Freigabe des Vorstands, des Betriebsrates oder der inhaltlich zuständigen Abteilungsleitung erforderlich. Die Einhaltung der Konzepte ist eine wichtige Voraussetzung und Bestandteil der internen Prozesse und wird auch im Zuge von Revisionsprüfungen überprüft. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Entwicklung der Konzepte siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Konzepte Verwandte Standards Geltungsbereich Oberste Verantwortung Datenschutz und Informationssicherheit Handbuch Datenschutz Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), nationale Datenschutzgesetze Oberbank AG Datenschutzbeauftragte:r 201 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Arbeitsanweisung Datenschutz- Grundverordnung DSGVO Oberbank AG Datenschutzbeauftragte:r Arbeitsanweisung für Umgang mit Bewerber- und Mitarbeiterdaten DSGVO Oberbank AG Abteilung Human Resources Arbeitsanweisung für Meldung von Datenpannen (Data Breach Notification) DSGVO Oberbank AG Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Informationssicher- heitsrichtlinie – Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Vorstand Richtlinie Informations- klassifizierung Digital Operational Resilience Act (DORA) Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Vorstand Richtlinie IT Risikomanagement DORA Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Vorstand Cloud Computing Strategy ESMA Guideline on outsourcing to cloud service providers (ESMA50-157-240), Veröffentlichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik „Sichere Nutzung von Cloud-Diensten“ 3 Banken Gruppe Vorstand Richtlinie Auslagern (Outsourcing) von Bankdienstleistungen: Risk Policy EBA-Leitlinie Outsourcing Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Vorstand Arbeitsanweisung Outsourcing EBA-Leitlinie Outsourcing Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement Strategie: Oberbank IT-Strategie EBA-Leitlinie Outsourcing, EBA-Leitlinie für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken, SEPA- Verordnung, etc. Oberbank AG inkl. 100%- Tochterunternehmen Vorstand Meinungsfreiheit Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe dazu das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct, Seite 242 Zugang zu (hochwertigen) Informationen keine Konzepte vorhanden Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Handbuch Verkauf 2025: Betreuungs- konzept & Verkaufs- gespräche – Oberbank Konzern, alle Märkte Abteilung Private Banking & Asset Management Verantwortliche Vermarktungspraktiken Arbeitsanweisung Marketing- mitteilungen MiFID II, WAG 2018, Versicherungsvertriebs- richtlinie RL 2016/97/EU (“IDD”) Oberbank Österreich, Oberbank Deutschland Abteilung Sekretariat und Kommunikation 202 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Die DSGVO gilt nur für natürliche Personen, trotzdem gibt es einen Grundrechtsschutz für juristische Personen. Somit können sowohl Privat- als auch Firmenkunden von ihrer Gültigkeit umfasst sein. Bei Firmenkunden betrifft dies zum Beispiel bestimmte Rechtsformen oder etwa die Vorstände, Geschäftsführer, Eigentümer, Sicherheitengeber, Zeichnungsberechtigten, etc. einer juristischen Person. Die drei nachfolgend genannten Konzepte zum Thema Datenschutz betreffen daher sowohl Privatkund:innen als auch Firmenkunden und Wertpapierkund:innen. Handbuch Datenschutz Inhalt/Zweck: Die Oberbank ist zur Ergreifung von umfassenden Maßnahmen betreffend Datenschutz und Datensicherheit verpflichtet. Es müssen für alle Organisationseinheiten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Den aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfließenden „Datenschutzgrundsätzen" zufolge ist insbesondere sicherzustellen, dass • die Datenverwendung rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgt, • die Datenverwendung die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung wahrt, • Daten stets sachlich richtig und aktuell gehalten werden, • der Grundsatz der Speicherbegrenzung beachtet wird, • Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität und Verfügbarkeit der Daten gewährleistet werden (z.B. gemäß ISO/IEC 2700x). Arbeitsanweisung Datenschutz-Grundverordnung Inhalt/Zweck: Die Oberbank ist dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen über datenschutzrechtliche Grundsätze und Verpflichtungen nach der DSGVO zu informieren, um deren Einhaltung im gesamten Unternehmen durch alle Mitarbeiter:innen sicherstellen zu können. Die Arbeitsanweisung Datenschutz- Grundverordnung gibt den Mitarbeiter:innen einen Überblick über die Ansprechpersonen im Unternehmen und erklärt in verständlicher Form die wichtigsten Begriffe und Grundsätze der DSGVO. Arbeitsanweisung für Umgang mit Bewerberdaten und Mitarbeiterdaten – EU- Datenschutz-Grundverordnung Inhalt/Zweck: Im Zusammenhang mit den Daten von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen trifft die Oberbank eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Diese Arbeitsanweisung informiert alle Mitarbeiter:innen der Oberbank über den richtigen Umgang mit Daten von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen. Insbesondere gibt sie Aufschluss darüber, in welcher Weise, von wem und wo die genannten Daten verarbeitet werden dürfen. Arbeitsanweisung für Meldung von Datenpannen (Data Breach Notification) Inhalt/Zweck: Die Oberbank ist aufgrund von Art. 33 und 34 DSGVO dazu verpflichtet, potenzielle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten eingehend zu prüfen, um feststellen zu können, ob eine Meldeverpflichtung an die zuständige Datenschutzbehörde bzw. die betroffenen Personen besteht. Diese Arbeitsanweisung regelt die internen Prozesse bei Bekanntwerden einer potenziellen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und informiert alle Mitarbeiter:innen über die sie dahingehend treffenden Verpflichtungen. Informationssicherheitsrichtlinie Inhalt/Zweck : Diese Richtlinie ist ein Grundsatzdokument mit langfristiger Auslegung, das die Vorgabe des Vorstands und das Commitment in Bezug auf Informationssicherheit und die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) formuliert. Das primäre Ziel ist, gegenüber Mitarbeiter:innen, 203 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Kund:innen und Vertragspartnern höchste Standards in allen Unternehmensbereichen, insb. IKT, umzusetzen. Alle Sicherheitsmaßnahmen orientieren sich an den Geschäfts- und den daraus abgeleiteten IT-Zielen. Ein Chief Information Security Officer (CISO) und ein:e Informationsrisikomanager:in sind ernannt, die für die Überwachung und das Monitoring der Ziele verantwortlich sind. Die Ziele sind an die 3 Banken IT GmbH ausgelagert; die Schnittstellenkoordination zur Oberbank erfolgt über die Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement. Das Konzept umfasst alle Kund:innen der Oberbank. GRI G4-DMA (früher FS9) Cloud Compliance Strategy Inhalt/Zweck: Ziel dieses Dokuments ist die klare Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Nutzung von Cloud-Services oder -anwendungen sowie das Aufzeigen von Vor- und Nachteilen im Umgang mit ihnen. Cloud-Services oder Auslagerungen in die Cloud müssen evaluiert, (auf ihre Wesentlichkeit) bewertet, einer Risikoanalyse unterzogen, dokumentiert (Prüfnachweise für Auditor:innen und Finanzmarktaufsicht) sowie ins Lieferantenregister und ins Software-Inventory 3Apps eingetragen werden. Jedes potenzielle Cloud-Service muss den Anforderungen dieser Strategie und den Regelungen zu Lieferantenmanagement und IT-Security entsprechen. Das Konzept umfasst alle Kund:innen der Oberbank. Seit der Einführung der DSGVO sind eine ganzheitliche Betrachtung und Regelung der Nutzung von Cloud- Diensten unerlässlich. Cloud-Service-Nutzer:innen sind und bleiben in der Verantwortung für den Informations- und Datenschutz. Richtlinie Informationsklassifizierung Inhalt/Zweck: Die Richtlinie legt den zentralen Umgang mit Informationen und Daten sowie deren Klassifizierung in der Oberbank fest. Sie dient dem Schutz der Daten vor Verlust, Manipulation oder auch unberechtigtem Zugang. Richtlinie Auslagern (Outsourcing) von Bankdienstleistungen: Risk Policy Inhalt/Zweck: Die Richtlinie legt die zentralen Voraussetzungen von Outsourcing in der Oberbank fest und gibt somit den Governance-Rahmen vor. Weiters sind sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Auswahlverfahren und Auslagerungsbedingungen in der Richtlinie zum Outsourcing geregelt. Arbeitsanweisung Outsourcing Inhalt/Zweck: Da Outsourcing seit Jahren auch im Finanzsektor eine steigende Bedeutung zukommt, gibt es auf internationaler Ebene Bestrebungen, Richtlinien für den Bankensektor zu erstellen. Diese immer stärker werdenden (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen sind wichtige Gründe dafür, die Outsourcing-Prozesse umfassend zu dokumentieren. Diese Arbeitsanweisung umfasst die Prozesse zu folgenden Themen: neues Outsourcing, bestehendes Outsourcing und Auflösung Outsourcing sowie Reporting. Richtlinie IT Risikomanagement Inhalt/Zweck: Die Richtlinie legt die Prozesse und den IT Risikomanagementrahmen der Oberbank fest und gibt somit den Governance-Rahmen vor. Weiters sind sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten geregelt. Das Konzept umfasst alle Kund:innen der Oberbank. 204 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Strategie: Oberbank IT-Strategie Inhalt/Zweck: Dieses Rahmenwerk beschreibt die Grundsätze der IT-Strategie, den Strategieprozess sowie die IT-Governance in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Oberbank. Das Dokument dient als Leitlinie, die IT nach ihren Erwartungen und strategischen Zielen auszurichten, die Gesamtbankstrategie bestmöglich zu stützen sowie Geschäftsbetrieb und -prozesse zu optimieren. Handbuch Verkauf 2025 - Betreuungskonzept & Verkaufsgespräche Inhalt/Zweck: Hier werden die Eckpfeiler des Betreuungskonzeptes, die Kundengruppen, sowie Verkaufs- und Betreuungsstandards für alle Kundengruppen, also Firmenkunden, Privatkund:innen und Private Banking-Kund:innen, festgelegt. GRI G4-DMA (früher FS15) Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen Inhalt/Zweck: Die Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen hat die rechtssichere Erstellung von Kundeninformationen einschließlich Marketingmitteilungen im Wertpapiergeschäft der Oberbank AG zum Gegenstand. Davon wird zum einen die inhaltliche Ausgestaltung aller Informationen einschließlich Marketingmitteilungen umfasst, die der Rechtsträger Oberbank AG im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen an Kund:innen richtet oder in einer Weise verbreitet, dass Kund:innen wahrscheinlich von ihnen Kenntnis erlangen. Zum anderen hat die Oberbank AG durch die interne Organisation sowie die Einrichtung von entsprechenden Prozessen und Verfahren sicherzustellen, dass die von ihr produzierten, veröffentlichten oder sonst verwendeten Kundeninformationen im Wertpapiergeschäft rechtssicher erstellt und verbreitet werden. Auch das Thema Greenwashing ist bei der Erstellung und/oder Prüfung von Kundeninformationen einschließlich Marketingmitteilungen zwingend zu berücksichtigen. Das betrifft zum einen Formulierungen von Marketingtexten, aber auch Produktbezeichnungen oder Auszeichnungen. Aus diesem Grund wurde das Thema Greenwashing auch in die Checkliste für Kundeninformationen im Wertpapiergeschäft aufgenommen. Die obige Arbeitsanweisung gilt für alle (potenziellen) Kund:innen der Oberbank. Andere Geschäfte bzw. Produkte als jene betreffend den Wertpapierbereich sind nicht vom Geltungsbereich der Arbeitsanweisung umfasst, sondern werden im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Werbemittelprüfung beurteilt (siehe dazu das Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken, Seite 229). Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Bekenntnis zu den Menschenrechten Die Oberbank tritt selbstverständlich gegen jede Form der Benachteiligung und sexuellen Belästigung auf. Sie lehnt Diskriminierung, beispielsweise aufgrund Nationalität, Kultur, sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Einstellung und Weltanschauung, konsequent ab. Das Bekenntnis der Oberbank zu Vielfalt und Diversität spiegelt sich auch in der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt wider (nähere Informationen zur Charta der Vielfalt siehe auf der Oberbank Website). Wesentlich für alle Länder, in denen die Oberbank tätig ist, ist ein Handeln im Einklang mit internationalen Übereinkommen und Standards, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC), des UN Global Compact, der OECD-Guidelines for 205 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Multinational Enterprises oder den UN Guiding Principles on Business and Human Rights. Auch die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der International Labour Organization (ILO) Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, nämlich Versammlungsfreiheit, Recht auf Anerkennung von Tarifverhandlungen, Verbot von Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit sowie Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz ist für die Oberbank von grundlegender Bedeutung. Auch von unseren Kund:innen erwarten wir ein Handeln im Einklang mit den Oberbank Werten (siehe dazu auch den Code of Conduct der Oberbank). Dies spiegelt sich auch in den Ausschlusskriterien wider, welche explizit Geschäftsbeziehungen u.a. dann ausschließen bzw. eine Distanzierung von Unternehmen z.B. dann verlangen, wenn Menschenrechtsverletzungen bekannt sind bzw. im Laufe der Geschäftsverbindung bekannt werden (zu den Ausschlusskriterien siehe auch die Oberbank Website sowie das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Unternehmenskultur > Ausschlusskriterien, Seite 241). Menschenrechte, die für Kund:innen der Oberbank relevant sind Menschenrecht Grundlagen Berührpunkte Wesentliche Themen/ Verweis Recht auf Leben und Gesundheit Art. 2 EMRK Art. 2, 31 GRC ILO-Prinzipien Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheits- maßnahmen, Gesundheits- förderungsprogramme – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Art. 8 EMRK Art. 7, 8, 37 GRC Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz Datenschutz und Informationssicherheit Recht auf Bildung Art. 2 ZP EMRK Art. 14 GRC Financial Literacy Zugang zu (hochwertigen) Informationen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Art. 11 EMRK Art. 12 GRC ILO-Prinzipien Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Interessenvertretungen Meinungsfreiheit Recht auf Kollektivverhandlungen Art. 28 GRC ILO-Prinzipien Gewerkschaften, Bezahlung, Arbeitsbedingungen Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit Art. 10 EMRK Art. 11 GRC Kanäle zur (anonymen) Meinungsäußerung, Schutz vor Repressalien, Beschwerdemanagement Meinungsfreiheit, Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verbot der Sklaverei, der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit Art. 4 EMRK Art. 5, 32 GRC ILO-Prinzipien gesetzliche Vorgaben für Beschäftigung Kapitel ESRS G1 > G1-1 > Ausschlusskriterien Recht auf Nicht- Diskriminierung im Privat- und Berufsleben Art. 14 EMRK Art. 21-23, 30, 36 GRC ILO-Prinzipien Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen für alle, Barrierefreiheit Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, Zugang zu (hochwertigen) Informationen, Verantwortliche Vermarktungspraktiken Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einleitung von UN-Leitprinzipien, ILO- Prinzipien, OECD-Leitsätzen Den Kund:innen der Oberbank sowie den Mitarbeiter:innen unserer Kunden stehen zahlreiche Kanäle zur Verfügung, über die sie (anonym) Verdachtsmomente, Vorfälle oder Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierungen, Belästigungen oder sonstige Rechtsverletzungen, und damit auch Verletzungen der UN- Leitprinzipien, der ILO-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze, melden können (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > 206 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können, Seite 212). Eine Überwachung der Einhaltung der genannten Prinzipien und Leitsätzen ist dadurch möglich. Einbeziehung von Kund:innen zum Thema Menschenrechte Die Oberbank ist um einen regelmäßigen Austausch mit ihren Kund:innen bemüht und hat zahlreiche Maßnahmen und Kanäle zur Einbeziehung implementiert (siehe dazu die Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 206, und ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72). Ein Austausch zum Thema Menschenrechte ist dadurch ebenfalls möglich. Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Zur Anzahl der Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten siehe das Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Schwerwiegende Probleme und Vorfälle bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz, Seite 216 Abhilfemaßnahmen Die im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Abhilfemaßnahmen, Seite 215, beschriebenen Abhilfemaßnahmen gelten auch für Kund:innen im Falle der Verletzung von Menschenrechten. S4-2 — Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen GRI G4-DMA (früher FS5) Dieses Kapitel gibt Einblicke in die Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie. Die Einbeziehung erfolgt angepasst an die Bedürfnisse der jeweiligen Kundengruppe (Privat-, Firmenkunden, Veranlagungs- und Wertpapierkund:innen). Ein für alle Kundengruppen einheitlicher Engagementprozess ist nicht etabliert, zumal dieser nicht die von der Oberbank angestrebte zielgerichtete und individuelle Betreuung und Interaktion ermöglicht. Die in der untenstehenden Tabelle angeführten Einbeziehungsmaßnahmen ermöglichen es, innerhalb der einzelnen Kundengruppen auch Einblicke in die Sichtweisen jener Kund:innen zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen oder marginalisiert sein könnten. Zur allgemeinen, unternehmensweiten und kundengruppenunabhängigen Einbeziehung von Stakeholdern in die verschiedensten Unternehmensbereiche siehe das Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger , Seite 72 . 207 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Übersicht der Maßnahmen zur Einbeziehung Einbeziehungs- maßnahme Geltungsbereich Direkte oder indirekte Einbeziehung Phase Art Häufigkeit Einbeziehung von Privatkund:innen Customer Experience Management für Privatkund:innen und Private-Banking- Kund:innen direkt; Kund:innen können ihr persönliches Feedback abgeben nach Jahresgesprä- chen, Produktver- kaufsgesprächen und Wertpapierbe- ratungsgesprächen standardi- sierte Online- befragung anlass- bezogen Jahresgespräch für Privatkund:innen direkt jährlich persönliches Gespräch einmal jährlich Einbeziehung von Firmenkunden Nachhaltigkeits- Check für Firmenkunden direkt als Vorbereitung auf Nachhaltigkeits- gespräch oder anlassbezogen zur Bewusstseins- bildung standardi- sierte Online- befragung anlass- bezogen Nachhaltigkeits- gespräch für Firmenkunden direkt jährlich persönliches Gespräch einmal jährlich Jahresgespräch für Firmenkunden direkt jährlich persönliches Gespräch ein- bis zweimal jährlich je nach Kunden- gruppe Nachhaltige Finanzierungs- und Förder- beratung für Firmenkunden direkt im Zuge von umweltrelevanten Investitionsanlässen persönliches Gespräch anlass- bezogen Vertiefendes Nachhaltigkeits- gespräch für Firmenkunden direkt bei vertiefendem Beratungsbedarf persönliches Gespräch anlass- bezogen Marktsounding für Firmenkunden direkt einmalig persönliches Gespräch anlass- bezogen Einbeziehung von Wertpapierkund:innen Beratungsge- spräch zu nachhaltigen Wertpapieren entsprechend der Nachhaltigkeits- präferenzen für Wertpapier- kund:innen direkt; Kund:innen können angeben, ob und in welchem Ausmaß sie in nachhaltige Wertpapiere investieren wollen bei Wertpapier- beratungsgesprä- chen bzw beim Kauf eines nachhaltigen Wertpapiers erfolgt ein Abgleich, ob das Produkt mit den Kundenpräferenzen übereinstimmt; die generellen Präfer- enzen werden spätestens alle 3 Jahre auf deren Aktualität überprüft und mit Kund:innen besprochen persönliches Gespräch anlass- bezogen Jahresgespräch für Wertpapier- kund:innen direkt jährlich persönlich einmal jährlich 208 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Privatkund:innen Customer Experience Management Seit September 2019 führt die Oberbank Befragungen zur Kundenzufriedenheit in Österreich durch. Mittels standardisiertem Onlinefragebogen werden Rückmeldungen von Privatkund:innen und Private-Banking- Kund:innen eingeholt. Diese Befragungen finden nach Jahresgesprächen, Produktverkaufsgesprächen, Wertpapierberatungsgesprächen und seit 2021 auch nach Kontakten mit dem Kundenservicecenter statt. Gemessen wird die Kundenzufriedenheit anhand des sogenannten Net Promoter Score (NPS), der aus den Antworten auf die Frage „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie die Oberbank Freunden oder Familienmitgliedern weiterempfehlen würden?“ berechnet wird. Die Weiterempfehlungsrate ergibt sich aus dem prozentualen Anteil von Promotoren (jene Kund:innen, die die Oberbank weiterempfehlen würden) abzüglich des prozentualen Anteils an Detraktoren (jene Kund:innen, die die Oberbank nicht weiterempfehlen würden) aller Rückmeldungen. Kund:innen werden einerseits zu allgemeinen Themen wie beispielsweise Terminvereinbarung, Beratungsgespräch oder Filiale befragt, andererseits auch zu ihrem konkreten Termin. In einem Kommentarfeld gibt es die Möglichkeit persönliches Feedback zu hinterlassen. Diese Rückmeldungen werden anschließend analysiert. Beschwerden, Verbesserungsvorschläge sowie aus dem Feedback abgeleitete Maßnahmen werden vierteljährlich in einem eigenen Gremium (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle > Kundenfeedback- und Beschwerdemanagement-Jour-fixe, Seite 214) besprochen. Die Oberbank kontaktiert Kund:innen, die die Oberbank nicht weiterempfehlen (Detraktoren) aktiv per Telefon, um mehr Feedback zu erhalten. Allgemein ist eine neuerliche Umfrageteilnahme erst nach 90 Tagen wieder möglich, was eine gegebenenfalls als unerwünscht empfundene, nämlich zu häufige Kontaktaufnahme vermeiden soll. Zusätzlich zu den beschriebenen Befragungen können Kund:innen jederzeit über den Feedback-Button auf der Oberbank Website, im Kundenportal und in der Banking-App Rückmeldung an die Oberbank geben. Jahresgespräch Das Herzstück des Oberbank Betreuungs- und Beratungskonzepts ist das Jahresgespräch für Privatkund:innen – ein aktiv von den Berater:innen der Oberbank gesteuertes, ausführliches und umfassendes Kundengespräch. Im Rahmen dieser Gespräche werden die gesamte finanzielle Situation und die Bedürfnisse der Kund:innen beleuchtet, gemeinsam Optimierungslösungen erarbeitet und den Kund:innen auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Produkte angeboten. Auch verschiedenste Aspekte der Nachhaltigkeit werden in das Jahresgespräch integriert. Besprochen werden u.a. die Möglichkeit der Einsparung von Zeit, Wegstrecke und Kosten durch die Durchführung von Beratungsgesprächen in Form eines Videomeetings, die Nutzung von Kundenportal und Kartenzahlung, von Mobile Payments sowie die zahlreichen nachhaltigen Produkte, wie die be(e) green Konten und die be green Sparkonten. Auch die Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen oder die Veranlagung in nachhaltige Wertpapiere oder Vorsorgemodelle sind bereits fixe Bestandteile in der umfassenden, nachhaltigen Beratung der Kund:innen. 209 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Firmenkunden Nachhaltigkeits-Check Der Nachhaltigkeits-Check wurde gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Terra Institute GmbH entwickelt. Er kann über die Oberbank Website aufgerufen werden und steht allen interessierten Unternehmen (Kunden und Nichtkunden) in den Oberbank Märkten kostenfrei zur Verfügung. Anhand von 40 Fragen zu ESG-Themen erhalten Unternehmen einen Überblick über ihren Status quo im Bereich Nachhaltigkeit. Nach Abschluss des Fragebogens kann ein Ergebnisreport angefordert werden, welcher eine Darstellung der Ergebnisse und Tipps für mögliche Verbesserungen umfasst. Im persönlichen Kundengespräch können diese besprochen bzw. weitere Handlungsfelder diskutiert werden. Auf Basis der in den Gesprächen erhaltenen Rückmeldungen bzw. regulatorischen Neuerungen ist eine Überarbeitung des Nachhaltigkeits-Checks geplant. Nachhaltigkeitsgespräch Seit 2022 wird mit den wesentlichsten Kunden in den Kundengruppen Medium und Large Corporates sowie Immobilienkunden und seit 2023 auch mit Small Corporates einmal jährlich ein qualifiziertes Nachhaltigkeitsgespräch geführt. Es dient einerseits der Einschätzung des Nachhaltigkeitsrisikos, andererseits der Aufklärung über Nachhaltigkeitsthemen und Handlungsfelder für nachhaltiges Unternehmenswachstum. Basierend auf einem Leitfaden mit 14 Schlüsselfragen werden sowohl ökologische und soziale Themenstellungen als auch unterschiedliche Aspekte der Unternehmensführung (Governance) abgedeckt. Als Vertriebsunterstützung für das Nachhaltigkeitsgespräch wurde ergänzend zum Nachhaltigkeits-Check mit dem Terra Institute GmbH ein Erklärvideo angefertigt, das auf einfache Weise die Zusammenhänge von Regulatorik, Sustainable Finance und deren Auswirkungen auf Firmenkunden zusammenfasst. Zusätzlich steht ein umfangreicher Beratungsfoliensatz zur Verfügung, der ein breit gefächertes Themenspektrum abdeckt und Überblick über wesentliche Themen gibt: • Regulatorik und die damit zusammenhängenden Herausforderungen • Umsetzungsschritte beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsorganisation • ESG in der Kunden-Bank-Beziehung • Bedarfsorientierte Produkte zur Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen (z.B. Förderberatung) • Dekarbonisierung und Transition • Überblick über weitere Engagement-Tools der Oberbank (OeKB ESG Data Hub, nachhaltige Finanzierungs- und Förderberatung, vertiefendes Nachhaltigkeitsgespräch, Kundenveranstaltungen, Online-Kanäle) Seit 2023 sind diese Gespräche durch Zielvorgaben messbar und im Verkaufssteuerungstool VECO ergänzt (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette > Firmenkunden, Seite 64). Die in den Nachhaltigkeitsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse werden durch Kundenberater:innen dokumentiert, in der internen Risikoeinschätzung berücksichtigt und fließen ggf. in den Kreditvergabeprozess ein. Darüber hinaus werden bei Bedarf Termine für Förderberatungen oder vertiefende Nachhaltigkeitsgespräche vereinbart. 210 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Jahresgespräch Siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern > Jahresgespräch, Seite 208. Dies gilt in zielgruppenspezifischer, adaptierter Form gleichermaßen für das Firmenkundengeschäft. Nachhaltige Finanzierungs- und Förderberatung Förderberatung zählt zu den Kernkompetenzen der Oberbank. Die Inanspruchnahme von Förderungen für Investitionen und Innovationen ist auch bei Projekten mit umweltrelevanten Investitionsanlässen für die Firmenkunden der Oberbank ein klarer Vorteil. Die Oberbank berät mit ihren Expert:innen vollumfänglich zum Thema Förderungen und begleitet ihre Kunden durch das gesamte Förderprocedere. Die Unternehmen kommen so auch bei Umweltprojekten in den Genuss von günstigen Förderkrediten, Förderhaftungen, gefördertem Eigenkapital und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Vertiefendes Nachhaltigkeitsgespräch Die Nachhaltigkeitsmanager:innen der Abteilung Corporate und International Finance stehen den Firmenkunden für vertiefende Nachhaltigkeitsgespräche zur Verfügung. In den Gesprächen werden Themen wie die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD), die EU-Taxonomie, das EU-Lieferkettengesetz, weitere wesentliche EU-Regularien, Auswirkungen auf Rating und Kreditentscheidung, u. v. m. ausführlich mit den Kundenberater:innen besprochen. Marktsounding Im Sommer 2024 wurde mit den 100 wichtigsten Firmenkunden ein Marktsounding über den aktuellen Stand ihrer Dekarbonisierungsstrategie bzw. deren Umsetzungsstand bei der Umsetzung der Anforderungen der CSRD durchgeführt. Im Zuge dessen wurde mit einigen Kunden ein weiterführendes vertiefendes Nachhaltigkeitsgespräch vereinbart. Wertpapierkund:innen Wertpapierberatung Im Zuge der gestiegenen regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Beratung von nachhaltigen Produkten, hat die Oberbank den Beratungsprozess erfolgreich erweitert. Der digitalisierte Prozess wurde in den vergangenen Jahren anwenderfreundlich gestaltet und inkludiert rechtlich notwendige Komponenten, wie z.B. die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen als Teil des Anlegerprofils. Im Hintergrund werden die passenden nachhaltigen Produkte mit den Kundenpräferenzen abgeglichen, um eine konforme Beratung zu gewährleisten. Mögliche Abweichungen können einfach und sicher dokumentiert werden. Zusätzlich stehen den Berater:innen umfassende Informationen über die nachhaltige Produktpalette zur Verfügung. Einerseits sind verpflichtende Produkteigenschaften zusammengefasst, wie etwa, ob ein Produkt Anteile an Investitionen nach der EU-Taxonomie-Verordnung oder der EU-Offenlegungsverordnung beinhaltet und in welchem Ausmaß. Die Ausprägung wird in gering, mittel und hoch unterteilt. Andererseits stehen Informationen dahingehend zur Verfügung, ob gewisse Nachhaltigkeitslabels erfüllt werden. Diese Informationen werden in Zukunft weiter ausgebaut. 211 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Jahresgespräch Siehe dazu das Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern > Jahresgespräch, Seite 208. Dies gilt in adaptierter Form auch für Private Banking-Kund:innen. Verantwortung für die Einbindung der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept Die Verantwortung für die Einbindung der Ergebnisse der Customer Experience Umfrage in das Unternehmenskonzept liegt operativ in der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT sowie der Abteilung General Banking. Dieses Thema ist Teil ihres Aufgabengebiets. Eine gesonderte/besondere Funktion/Rolle besteht dafür nicht bzw. wurde dafür nicht eingerichtet. Die oberste Entscheidungsebene ist der Vorstand. Nähere Informationen zur Rolle des Vorstands im Zusammenhang mit Kundenfeedback finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Kundenfeedback/ Beschwerdemanagement-Jour-fixe, Seite 214. Die Verantwortung für die Einbindung der Ergebnisse der Nachhaltigkeits-Checks, der Nachhaltigkeitsgespräche, der nachhaltigen Finanzierungs- und Förderberatung, des vertiefenden Nachhaltigkeitsgesprächs und des Marktsoundings in das Unternehmenskonzept liegt operativ in der Abteilung Corporate & International Finance. Die oberste Entscheidungsebene ist der Vorstand. Die nachhaltige Finanzierungs- bzw. Förderberatung ist Teil der Funktion der Corporate Banker:innen bzw. Förderspezialist:innen; sie ist Teil ihrer jeweiligen Funktion/Rolle. Für die übrigen hier erwähnten Einbeziehungsmaßnahmen wurden Kapazitäten aufgebaut, um die Mitarbeiter:innen bei der Durchführung des Engagements zu unterstützen und das Nachhaltigkeitsteam in der Abteilung Corporate & International Finance zu erweitern. Um den Wertpapierberatungsprozess und den Produktinformationsaustausch besser an den individuellen Kundenbedürfnissen ausrichten zu können, erfolgt in der Gruppe Verkaufssteuerung, Digitalisierung & Coaching der Abteilung Private Banking & Asset Management eine laufende Analyse der eingehenden Kundenantworten. Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Kund:innen Der Net Promoter Score (NPS) stellt die Bereitschaft der Privatkund:innen und Private Banking- Kund:innen, die Oberbank weiterzuempfehlen, dar und spiegelt damit auch die Zufriedenheit der Kund:innen mit der Oberbank wider. Diese Kennzahl wird vom Vorstand der Oberbank als sehr wichtig angesehen. Die Oberbank ist bestrebt, die vergangene positive Entwicklung zu halten und weiter voranzutreiben. Ebenso wichtig sind die Ableitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung des NPS. Der Nachhaltigkeits-Check wird von den Firmenkunden gut genutzt, was sich in Weiterempfehlungen und einer regen Nachfrage äußert. Eine detaillierte Auswertung bzw. Firmenkunden-Zufriedenheitsumfrage konnte aufgrund regulatorischer Anforderungen (u.a. DSGVO) nicht durchgeführt werden. 212 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Vor allem unsere – mittlerweile etablierten – Nachhaltigkeitsgespräche wurden sehr gut vom Markt angenommen und kundenseitig stark nachgefragt. So wurde nicht nur mit den in der Verkaufsplanung mit Zielen hinterlegten Kund:innen gesprochen, sondern mit deutlich mehr: 2.812 Nachhaltigkeitsgespräche fanden zusätzlich statt, die nicht in die Zielmessung einfließen. Weiterführende zentrale Beratungen wurden mit rund 40 Kund:innen im Form eines vertiefenden Nachhaltigkeitsgespräches geführt. Hier zeigte sich insbesondere starkes Interesse an den regulatorischen Neuerungen im Zusammenhang mit der CSRD-Berichterstattung, dem EU-Lieferkettengesetz sowie der Einpreisung von ESG-Themen in das Bankenrating. Die Feedbacks der Wertpapierkund:innen sind überwiegend positiv und unterstreichen die hohe Beratungsqualität der Oberbank, allerdings konnten in der Vergangenheit aufgrund sehr allgemein gehaltenen Antworten nur begrenzt Maßnahmen abgeleitet werden. Um zukünftig noch präzisere Einblicke in das Kundenerlebnis zu bekommen, wurde 2024 ein Redesign der Kundenumfragen vorgenommen. S4-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können Dieses Kapitel gibt Einblick in die Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können. Umfassend wird das Stakeholder- Management im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72, behandelt. Ombudsstelle Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitfragen zwischen Kund:innen und der Oberbank vermittelt die interne Ombudsstelle. Die Ombudsstelle steht in Konfliktsituationen als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung und ist bestrebt, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Ombudsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kontaktaufnahme ist per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch möglich. Oberbank AG – Ombudsstelle Untere Donaulände 28, 4020 Linz Tel.: +43 732 7802-37280 oder +43 732 7802-37248 Fax: +43 732 7802-37555 E-Mail: [email protected] Außergerichtliche Streitschlichtungseinrichtung Die Oberbank hat sich folgender externer, außergerichtlicher Streitschlichtungseinrichtung/-stelle zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten unterworfen: Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (www.bankenschlichtung.at ) Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Tel.: +43 1 505 42 98 213 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Fax: +43 1 505 44 74 E-Mail: [email protected] Beschwerdebearbeitung und -abwicklung Im Fall einer Beschwerde ersucht die Oberbank ihre Kund:innen, die Anliegen zu konkretisieren und die zur Abklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. Kontonummer, betroffene Filiale, Kontoauszug, E-Mail der Beraterin bzw. des Beraters) zu übermitteln. Die Beschwerde/Anfrage wird zeitnah behandelt bzw. an die jeweils zuständige(n) Stelle(n) im Haus zur Stellungnahme, Abklärung, Entscheidung und Bearbeitung weitergeleitet. Nach Vorliegen der erforderlichen Informationen wird den Kund:innen das Ergebnis mitgeteilt. Einfache Anfragen werden möglichst umgehend bearbeitet und binnen 24 Stunden (ausgenommen Wochenende, Feiertage bzw. Bankfeiertage) ab Erhalt erledigt. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde/Anfrage wird eine Rückmeldung übermittelt. Ist aus nachvollziehbaren Gründen, wie etwa Komplexität der Materie, hoher Rechercheaufwand oder Abwesenheit der involvierten Person, eine fristgerechte Erledigung nicht möglich, informiert die Ombudsstelle über diesen Umstand. In der Ombudsstelle wird ein fortlaufendes Beschwerderegister geführt, das den Namen des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin, das Datum des Einlangens der Beschwerde, die betroffene Abteilung/Geschäftsstelle, die Ansprechpartner:innen, den Beschwerdegrund bzw. das Anliegen, sowie Art und Inhalt der Erledigung enthält. Die Ombudsstelle nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben aus der Schadensfalldatenbank und überprüft den jeweiligen Bearbeitungsstatus und die Dokumentation. Der Ombudsmann erstattet dem Vorstand jährlich einen Bericht über das Beschwerdewesen. Diesem Bericht liegen unter anderem die in der Schadensfalldatenbank erfassten Informationen zugrunde. Nationale gesetzliche Grundlage für die Beschwerdeabwicklung Die nationale gesetzliche Grundlage für die Beschwerdeabwicklung bietet § 39e Bankwesengesetz (BWG): „Die Kredit- und Finanzinstitute haben transparente und angemessene Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ihrer Kunden und Geschäftspartner einzurichten, um wiederholt auftretende sowie potentielle rechtliche und operationelle Risiken feststellen, analysieren und beheben zu können.“ Definition des Begriffs Beschwerde Gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 VERA-V (Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) ist eine Beschwerde „jede Äußerung der Unzufriedenheit”, die eine natürliche oder juristische Person im Zusammenhang mit der Erbringung einer Bankdienstleistung, einer Wertpapierdienstleistung, eines Zahlungsdienstes oder der Ausstellung von E-Geld an ein Kreditinstitut richtet. Entwicklung der Beschwerdefälle Im Tätigkeitszeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 gab es um 20,32 % mehr Beschwerdefälle (2024: insgesamt 604), die von der Ombudsstelle bearbeitet wurden, als im Vorjahr (2023: insgesamt 502; 2022: 456). 214 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Zu schwerwiegenden Problemen und Vorfällen bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten oder dem Recht auf Datenschutz siehe das Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Schwerwiegende Probleme und Vorfälle bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz, Seite 216. Whistleblowing-Plattform Die auf der Oberbank Website eingerichtete Whistleblowing-Plattform ermöglicht ein frühzeitiges Verhindern und die rasche Aufklärung von Gesetzesübertretungen sowie die Verbesserung der betrieblichen Abläufe und des Internen Kontrollsystems. Whistleblowing leistet einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur der Oberbank. Siehe dazu auch das Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Schutz von Hinweisgeber:innen, Seite 243. Verfolgung und Überwachung von Beschwerden sowie Wirksamkeit der Kanäle Die Kundenzufriedenheit wird in der Oberbank aktiv beobachtet. Zu diesem Zweck tagt quartalsweise ein Gremium, in dem Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA, Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA, Vorstandsdirektorin Mag. a Isabella Lehner, MBA, Vorstandsdirektorin Mag.a Romana Thiem sowie ausgewählte Abteilungsleiter:innen vertreten sind. In diesem Termin werden Kundenfeedback und Beschwerden, die über die vier Kanäle (Customer Experience Management, Kundenservicecenter, Beschwerdemanagement und Online), welche allen Kund:innen zur Verfügung stehen, eingehen, besprochen und es wird entschieden, ob in gewissen Bereichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Qualität weiter zu verbessern bzw. den Ansprüchen der Kund:innen zu entsprechen. Diese Maßnahmen können alle Kundengruppen betreffen. Fortschritte zu Maßnahmen werden ebenfalls in diesem Kundenfeedback- und Beschwerdemanagement-Jour-fixe berichtet. Häufen sich Beschwerden zu einem speziellen Thema, kann dieses auch als ein Prüfungsschwerpunkt der Internen Revision aufgegriffen werden. Dadurch werden die Umsetzung und Wirksamkeit der Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen zusätzlich überwacht. Dieser beschriebene Ablauf macht deutlich, dass die Kanäle, über die Kundenfeedback und Beschwerden eingemeldet werden können, tatsächlich wirksam sind. Kund:innen werden auf verschiedenste Wege über die zur Verfügung stehenden Kanäle informiert. So kann eine große Bekanntheit der Strukturen und Verfahren erreicht werden. Entsprechende Hinweise, wie z.B. dass eine Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle durch Beschwerdeführer:innen erfolgen kann, finden sich u.a. auf der Oberbank Website unter oberbank.at/ombudsstelle bzw. unter “Kontakt > Ombudsstelle” sowie in Kundeninformationen (beispielsweise “Information über Zahlungsdienstleistungen der Oberbank für Verbraucher” und “Kontowechsel für den Verbraucher - Allgemeine Information”) und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberbank (“Information über Rechtsbehelfe; Außergerichtliche Streitschlichtung”). Über die Seite oberbank.at/kontaktformular gelangt man zu den Kontaktdaten des Oberbank Kundenservicecenter. Auch in Kundengesprächen werden Auskünfte und Informationen zu den Beschwerde- und Kontaktmöglichkeiten gegeben. Zu den Schutzmaßnahmen vor Vergeltungsmaßnahmen bei Nutzung der Kanäle siehe die Informationen zum Hinweisgeberschutzsystem im Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 245, die Beschreibung der Mechanismen im Zusammenhang mit rechtswidrigem Verhalten im Kapitel ESRS G1 > Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen, Seite 244, sowie die 215 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Maßnahmen betreffend Datenschutz und Informationssicherheit im Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Datenschutz und Informationssicherheit, Seite 220. Abhilfemaßnahmen Als Abhilfemaßnahme dient das vierteljährliche Kundenfeedback- und Beschwerdemanagement-Jour-fixe (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Verfolgung und Überwachung von Beschwerden, Wirksamkeit der Kanäle, Seite 214). Wenn in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf erkannt wird, werden in Abstimmung mit den zuständigen Personen/Abteilungen inkl. Vorstand Maßnahmen vereinbart und ergriffen. Kommt es beispielsweise zu technischen Einschränkungen (z.B. SB-Geräte, Kundenportal), die negative Auswirkungen auf unsere Kund:innen haben, werden Maßnahmen ergriffen, um das Problem einzugrenzen, eine Ausdehnung auf andere (Geschäfts-)Bereiche zu verhindern und gleichzeitig eine schnellstmögliche Lösung zu gewährleisten. Dadurch soll die Kundenzufriedenheit hoch gehalten werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird u.a. dadurch erkannt, dass etwaige negative Feedbacks nicht mehr auftreten bzw. der Net Promoter Score (siehe Kapitel ESRS S4 > Kennzahlen und Ziele > Befragungen zur Kundenzufriedenheit, 230) steigt. S4-4 — Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen In diesem Kapitel werden die von der Oberbank bereits ergriffenen sowie für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit Kund:innen näher beschrieben. Die Maßnahmen sind den jeweiligen wesentlichen Themen zugeordnet. So wird deutlich, welche der im Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Seite 77, beschriebenen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch die einzelnen Maßnahmen adressiert werden und wo der Fokus bei der Maßnahmensetzung liegt. Insbesondere die identifizierten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen betreffend ist es wichtig, zeitgerecht wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kund:innen zu ergreifen. Die Festlegung der erforderlichen und angemessenen Maßnahmen obliegt den zuständigen Kundenabteilungen. Sie überwachen kontinuierlich relevante Kennzahlen sowie die damit verbundene Zielerreichung und können daraus wichtige Hinweise zur Notwendigkeit von Maßnahmen ableiten. Insbesondere signalisieren verschlechterte Kennzahlen und das Nicht-Erreichen von Zielen frühzeitig, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Bei Bedarf erarbeitet die zuständige Fachabteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen und definiert deren Umsetzung. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird durch ein kontinuierliches Monitoring sichergestellt. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Reviews der relevanten Kennzahlen und Leistungsindikatoren (z.B. Net Promoter Score als Kennzahl für die Kundenzufriedenheit, Übersicht der nachhaltigen Finanzierungen 216 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen und nachhaltiges Depotvolumen als Kennzahlen für die nachhaltige Performance der Oberbank, Anzahl der Vorfälle bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz als Kennzahl für das funktionierende Datenschutzsystem im Haus sowie das ethische Handeln der Oberbank) durchgeführt, um Fortschritte zu messen und Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls qualitative Feedbacks von Kund:innen, beteiligten Abteilungen und Mitarbeiter:innen eingeholt, um eine ganzheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Bei Bedarf werden die Maßnahmen angepasst und optimiert, um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Bei einzelnen Maßnahmen, die abgeschlossen sind und nicht fortlaufend bestehen sollen, erfolgt eine Abschlussbewertung, um den Gesamterfolg der Maßnahmen zu bewerten und daraus gewonnene Erkenntnisse für zukünftige Projekte zu nutzen. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist die Zuweisung von finanziellen Mitteln erforderlich, die je nach Umfang und Reichweite der Maßnahme variieren. Soweit die Angabe der für die einzelnen Maßnahmen aufgewendeten bzw. zugewiesenen Ausgaben möglich ist, erfolgt die entsprechende Offenlegung im Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Maßnahmen in der Oberbank, Seite 217, bei der jeweiligen Maßnahme. Abhilfemaßnahmen und Interessenausgleich Die Oberbank hat zusätzlich zu den nachfolgenden Maßnahmen auch umfassende Strukturen etabliert (siehe dazu das Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können, Seite 212), um Abhilfemaßnahmen im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen effizient durchzuführen und zu ermöglichen. Diese Verfahren sind darauf ausgelegt, schnell und gezielt auf potenzielle und tatsächliche Probleme zu reagieren. Die erforderlichen Ressourcen und Verantwortlichkeiten dafür sind klar definiert und werden regelmäßig von der Abteilung Interne Revision überprüft, um die Wirksamkeit der Umsetzung und die Ergebnisse zu gewährleisten. Zu den spezifischen Abhilfemaßnahmen siehe das Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Abhilfemaßnahmen, Seite 215. Unternehmerischer Druck und unternehmerische Tätigkeit können zu tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Kund:innen führen, auch wenn durch verschiedene Maßnahmen versucht wird, diese bestmöglich zu minimieren. Um dieses Spannungsfeld zu reduzieren, sind in der Oberbank die Compliance-Abteilung sowie die Abteilung Interne Revision eingerichtet. Extern setzen sich in den Oberbank Märkten u.a. der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich, die Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Deutschland, das Európské sptrebitelské centrum (ESC) in Tschechien, der Országos Fogyasztóvédelmi Egyesület (OFHE) in Ungarn sowie das Európske spotrbitel'ské centrum (ESC) in der Slowakei für Verbraucherinteressen ein und stellen sicher, dass Unternehmen transparent und verantwortungsvoll handeln. Die Firmenkunden können sich stets auf die Unterstützung und Beratung der nationalen Wirtschaftskammern verlassen. Schwerwiegende Probleme und Vorfälle bei Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Recht auf Datenschutz Menschenrechte 25 aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Einstellung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung 217 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen 2024 2023 Anzahl der Vorfälle von sexueller Belästigung 0 0 Anzahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte 0 0 Anzahl der Verstöße gegen Leitprinzipien der Vereinten Nationen, gegen OECD-Leitlinien, gegen die EMRK, gegen ILO- Prinzipien 0 0 Anzahl der arbeitsbezogenen Vorfälle in Bezug auf Diskriminierung 25 0 0 Anzahl der mittels Kanäle eingegangenen Hinweise betreffend Diskriminierung, Belästigung oder anderer Verstöße gegen Menschenrechte 0 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit obigen Vorfällen und Beschwerden (in €) 0 0 Datenschutz 2024 2023 Anzahl der Datenschutzanfragen im Sinne von Betroffenenrechten 99 101 Anzahl der Meldungen nach Art. 33 DSGVO 2 0 Anzahl der sonstigen Verfahren bei der Datenschutzbehörde 3 0 Anmerkungen zur Tabelle: Die Betroffenenbegehren im Geschäftsjahr 2024 betrafen die Rechte auf Löschung, Widerspruch, Auskunft und Berichtigung. Alle Betroffenenbegehren sowie weitere Anfragen von Kund:innen konnten fristgerecht bearbeitet werden. Die Verfahren aufgrund der im Jahr 2024 erfolgten Meldungen nach Art. 33 DSGVO wurden seitens der Behörde eingestellt. Im Geschäftsjahr 2024 gab es zudem drei weitere Verfahren bei der Datenschutzbehörde: eine Sensibilisierungsmaßnahme und zwei Aufforderungen zur Stellungnahme. Maßnahmen in der Oberbank Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sie beziehen sich auf die Kund:innen der Oberbank und wirken damit auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, werden diese direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss: Soweit möglich wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Finanzielle Ressourcen: Falls erhebliche betriebliche Ausgaben oder Investitionsausgaben mit einzelnen Maßnahmen verbunden sind, werden diese bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. 218 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Maßnahme Zweck Welche Konzepte/Ziele werden unterstützt? Datenschutz und Informationssicherheit Maßnahmen zum Thema Datenschutz wie z.B. Datenschutzbeauftrage:r, Berechtigungssysteme, Regeln für den sicheren Umgang mit personen- bezogenen Daten, Schulungen, etc. negative Auswirk- ungen aufgrund Datenverlusts oder Datenmissbrauchs verhindern, positive Auswirkungen fördern Die Maßnahmen im Bereich Datenschutz beziehen sich auf die Arbeitsanweisungen und das Handbuch zum Thema Datenschutz und dienen dem Ziel der Erfüllung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. IT-Risikomanagement Risiken minimieren durch Einhaltung des Stands der Technik bei Prozessen und Applikationen Die Maßnahmen zum IT-Risikomanagement beziehen sich u.a. auf die Richtlinie IT Risikomanagement und dienen u.a. der Erreichung des verzielten CRISAM- Ratings sowie des angestrebten Cybersecurity Scores. jährlich verpflichtendes WBT zum Thema IT- Sicherheit Risiko von Cyber- angriffen durch Aufklärung/Schulung der Mitarbeiter:innen minimieren Die Schulungsmaßnahmen zur IT-Sicherheit vermitteln die Inhalte diverser Konzepte zum Thema Informations- sicherheit und dienen der Erreichung der diesbezüglichen regulatorischen Vorgaben. IT-Security-Management negative Auswirk- ungen durch Einsatz moderner Technolo- gien verhindern, Chancen durch Digi- talisierung und Auto- matisierung nutzen Die Maßnahmen zum IT-Security-Management beziehen sich u.a. auf die Informationssicherheits- richtlinie, die Richtlinie IT Risikomanagement sowie die Strategie: Oberbank IT-Strategie und dienen der Erreichung der verzielten Leitplanken, KPIs und zeitgebundenen Ziele der 3 Banken IT GmbH. Schutz vor und Erkennung von Cyberbedrohungen durch Cyberangriffe ausgelöste negative Auswirkungen mittels Schutzmaßnahmen zur Absicherung und Überwachung interner Systeme verhindern Die Maßnahmen zum Schutz vor und zur Erkennung von Cyberbedrohungen beziehen sich u.a. auf die Informationssicherheitsrichtlinie, die Richtlinie IT Risikomanagement sowie die Strategie: Oberbank IT- Strategie und dienen der Erreichung der verzielten Leitplanken, KPIs und zeitgebundenen Ziele der 3 Banken IT GmbH. Business Continuity Management negative Auswirk- ungen aufgrund eines Ausfalls kritischer Prozesse durch Vor- sorgemaßnahmen verhindern Die Maßnahmen des Business Continuity Manage- ments beziehen sich u.a. auf die Informationssicher- heitsrichtlinie, die Richtlinie IT Risikomanagement sowie die Strategie: Oberbank IT-Strategie und dienen der Erreichung der verzielten Leitplanken, KPIs und zeitgebundenen Ziele der 3 Banken IT GmbH. ISO-Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH positive Auswirk- ungen fördern und Chancen nutzen, indem interne Abläufe regelmäßig analysiert/angepasst werden und so die Sicherheit gesteigert wird Die dauerhafte Zertifizierung bzw. jährliche Rezertifizierung der 3 Banken IT GmbH bezieht sich auf das Konzept Oberbank IT-Strategie und ist verzielt. Ausfalltest der Rechenzentren Risiken im Zusam- menhang mit Aus- fällen minimieren, indem diese simuliert werden und Abläufe, Personal und Technik überprüft werden Die Ausfalltests der Rechenzentren beziehen sich u.a. auf die Informationssicherheitsrichtlinie, die Richtlinie IT Risikomanagement sowie die Strategie: Oberbank IT- Strategie und dienen der Erreichung der erzielten Leitplanken, KPIs und zeitgebundenen Ziele der 3 Banken IT GmbH. 219 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Einhaltung der Vorgaben betreffend Outsourcing und IT-Security Risiken durch Einhaltung regula- torischer Vorgaben minimieren Die Maßnahmen rund um Outsorcing und IT-Security beziehen sich u.a. auf die Konzepte Cloud Compliance Strategy, Richtlinie Auslagern (Outsourcing) von Bankdienstleistungen: Risk Policy sowie die Arbeits- anweisung Outsourcing und dienen der Einhaltung der diesbezüglichen regulatorischen Vorgaben und damit der Erreichung der Leitplanken, KPIs und zeitgebundenen Ziele der 3 Banken IT GmbH. Meinungsfreiheit Aktives Beschwerdemanagement negative Auswirk- ungen durch Feedback- und Beschwerdemöglich- keiten verhindern Die Maßnahmen im Bereich des Beschwerdemanagements beziehen sich auf kein konkretes Konzept, dienen jedoch mittelbar dem Ziel der Steigerung der Kundenzufriedenheit. Befragungen zur Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheit und damit positive Auswirkungen fördern Die Befragungen zur Kundenzufriedenheit beziehen sich auf kein konkretes Konzept, dienen jedoch dem Ziel der Steigerung der Kundenzufriedenheit, zumal mittels der Befragungen der Net Promoter Scores ermittelt wird. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Berichte, Newsletter, Magazine, Veranstaltungen, etc. positive Auswirk- ungen durch Informa- tionsvermittlung fördern und Chance zur Steigerung der Kundenzufriedenheit nutzen Die Maßnahmen zur Informationsvermittlung beziehen sich auf kein konkretes Konzept und sind nicht verzielt. Ein mittelbarer Einfluss auf das Ziel betreffend die Kundenzufriedenheit ist jedoch gegeben. Financial Literacy positive Auswirk- ungen durch Informa- tionsvermittlung fördern und Chance zur Steigerung der Kundenzufriedenheit nutzen Die Maßnahmen im Bereich Financial Literacy beziehen sich auf kein konkretes Konzept und sind nicht verzielt. Ein mittelbarer Einfluss auf das Ziel betreffend die Kundenzufriedenheit ist jedoch gegeben. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Kundenservicecenter negative Auswirk- ungen durch Service- angebot verhindern, Chance zur Steigerung der Kundenzufrieden- heit nutzen Das eingerichtete Kundenservicecenter bezieht sich auf kein konkretes Konzept und ist nicht verzielt. Ein mittelbarer Einfluss auf das Ziel betreffend die Kundenzufriedenheit kann jedoch argumentiert werden. Onlinedienste und Digitalisierungs- maßnahmen durch Digitalisierung positive Auswirk- ungen fördern und Chancen nutzen Die Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und diverse Onlinedienste beziehen sich auf kein konkretes Konzept, stehen jedoch in unmittelbarem Zusammen- hang mit den Zielen zur Steigerung der Nutzung des Oberbank Postfachs, des Kundenportals und der App. Klassische Bankprodukte mit digitalen Funktionen positive Auswirk- ungen durch Produkt- und Dienstleistungs- angebot fördern Die klassischen Bankprodukte beziehen sich auf kein konkretes Konzept und sind nicht verzielt. Ein mittel- barer Einfluss auf das Ziel betreffend die Kunden- zufriedenheit ist durch das Angebot jedoch gegeben. Maßnahmen zum Thema Barrierefreiheit Rechtsrisiken vermei- den, Chancen durch Inklusion von Men- schen mit Behinder- ungen nutzen Die Maßnahmen zum Thema Barrierefreiheit beziehen sich derzeit auf kein konkretes Konzept, doch wird ein solches im Jahr 2025 erstellt. Sie dienen der Erreichung des Ziels, die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes umzusetzen. Basiskonto negative Auswirkung verhindern sowie Chance der Gleich- berechtigung nutzen Das Basiskonto bezieht sich auf kein konkretes Konzept und ist nicht verzielt. 220 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Vorsorge und Versicherung durch Vorsorge- und Versicherungsproduk- te positive Auswirk- ungen fördern und negative Auswirkung- en verringern Vorsorge- und Versicherungsprodukte beziehen sich auf kein konkretes Konzept, jedoch regelt die Arbeitsan- weisung Marketingmitteilungen u.a. die rechtssichere Erstellung der Kundeninformationen und besteht damit ein Zusammenhang. Eine Verzielung besteht betreffend das Produkt der betrieblichen Altersvorsorge. Taschengeldkonto positive Auswirk- ungen auf Minder- jährige fördern Das Taschengeldkonto bezieht sich auf kein konkretes Konzept und ist nicht verzielt. Einführung einer “Wertpapier-Mappe” positive Auswirk- ungen durch Produkt- informationen und Reduktion analoger Werbemittel/ Beratungsunterlagen fördern Diese Maßnahme bezieht sich auf kein konkretes Konzept und ist nicht verzielt. Betriebliche Altersvorsorge positive Auswirk- ungen fördern durch Produktlösungen mit Lebensversicherung- en für Gesellschaf- ter:innen, Geschäfts- führer:innen und Mitarbeiter:innen des Unternehmens Diese Maßnahme bzw. Produktsparte bezieht sich auf kein konkretes Konzept, ist jedoch mit spezifischen Produktionszielen hinterlegt. Verantwortliche Vermarktungspraktiken regionale und langfristige Sponsoringverein- barungen, vorgegebenes Marketingbudget positive Auswirk- ungen fördern und Chancen nutzen, indem Markenbildung und Markenstärkung erreicht wird Die Sponsoringvereinbarungen und das vorgegebene Marketingbudget sind Maßnahmen, die sich u.a. aus der Leitlinie Sponsoring ergeben. Für das Marketing- budget besteht ein messbares Ziel betreffend dessen regionale Verwendung. Pro-Ethik-Zertifizierung positive Auswirk- ungen durch die Einhaltung des Pro- Ethik-Kodex fördern Die Zertifizierung mit dem Pro-Ethik-Siegel ist eine Maßnahme, die sich auf kein Konzept bezieht und auch nicht verzielt ist. Greenwashing- Prävention negative Auswirk- ungen verhindern und Risiken wie z.B. Reputationsschäden vermeiden, indem gesetzliche Bestim- mungen eingehalten werden Die Maßnahmen zur Greenwashing-Prävention leiten sich aus der Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen ab, sind jedoch nicht verzielt. Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Ergriffene Maßnahmen Maßnahmen betreffend Datenschutz und Datensicherheit sind u.a. erforderlich, um unberechtigte Zugriffe auf und Missbrauch von Daten und Informationen auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, hat die Oberbank insbesondere folgende Vorkehrungen getroffen: • Vollinhaltliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Etablierung und jährliche Aktualisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) • Berechtigungssysteme nach dem „need to know”-Prinzip (= Minimalitätsprinzip) • Ernennung eine:r Datenschutzbeauftragte:r (kurz: DSB) als Ansprechperson für alle Belange des Datenschutzes seit Einführung der DSGVO gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden 221 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • Erstellung von Regelwerken für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten (siehe dazu das Kapitel ESRS S4 > S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern > Datenschutz, Seite 202) • Regelmäßige Austauschtermine zu datenschutzrechtlichen Themen ◦ Tourlich mit den für Datenschutz zuständigen Personen ◦ Jährlich für Datenschutzbeauftragte aus allen Märkten der Oberbank • Jährlich verpflichtendes E-Learning zum Thema Datenschutz für alle Oberbank Mitarbeiter:innen • Informationen über datenschutzrechtliche Neuerungen im Intranet der Oberbank Geplante Maßnahmen Gesetzliche Änderungen im Bereich Datenschutz werden laufend überwacht. Sofern sich aufgrund dessen ein Handlungsbedarf ergibt, werden die entsprechenden Maßnahmen fristgerecht umgesetzt. Informationssicherheit Ergriffene Maßnahmen • Jährlich verpflichtendes WBT zum Thema IT-Sicherheit für alle Oberbank Mitarbeiter:innen • IT-Security-Management • Schutz vor und Erkennung von Cyberbedrohungen • Business Continuity Management • Ausfalltests der Rechenzentren • ISO-Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH • Information- und Cybersecurity-Report • ISAE 3402 Typ 2-Bericht • Einhaltung der Vorgaben betreffend Outsourcing sowie IT-Security • Ombudsstelle, Beschwerdestelle und außergerichtliche Streitschlichtungsstelle sind eingerichtet (siehe ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können > Ombudsstelle, Seite 212) • Einführung einer Informationsklassifizierung sowie Erstellung eines diesbezüglichen Konzepts Security Awareness: Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen (Web-based Training) Häufig sind Mitarbeiter:innen das Ziel von Cyberangriffen wie Social-Engineering-Anrufen, Fake-President- Mails oder Phishing-Mails. Deshalb ist es besonders wichtig, die Mitarbeiter:innen gezielt über aktuelle Bedrohungen, den Umgang mit vertraulichen Informationen und das Verhalten im Angriffsfall zu informieren und ein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein zu etablieren. Ein eigenes Online- Schulungsprogramm (Web-based Training) zum Thema IT-Security wurde eingerichtet und muss von allen Mitarbeiter:innen jährlich absolviert werden. Weiters erfolgen regelmäßig aktuelle bzw. anlassbezogene Warnungen und IT-Security-News an Mitarbeiter:innen sowie an Kund:innen. Die Mitarbeiter:innen selbst sind für die Einhaltung der Regelungen und Methoden zur Informationssicherheit verantwortlich und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Informationssicherheit. IT-Security-Management Digitalisierung und Automatisierung unter Einsatz moderner Technologien schaffen eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Finanzindustrie. So können z.B. Prozesse effizienter gestaltet und Services kundenfreundlich und digital angeboten werden. Neben diesen positiven Aspekten führt der zunehmende 222 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Einsatz von neuen Technologien aber auch zu steigenden Informationssicherheitsrisiken. Ein besonders hohes Risiko liegt hier bei Cyberbedrohungen durch Angriffe auf Informationen und Technologien, die weltweit in Umfang, Geschwindigkeit und Raffinesse stark zunehmen. Diesen Risiken ist auch die IT der Oberbank ausgesetzt. Um angesichts dieser potenziellen Gefahren ein effizientes Risikomanagement betreiben zu können, ist ein strukturiertes Rahmenwerk für Informationssicherheit unabdingbar. Das IT-Risikomanagement wurde in der Oberbank systematisch anhand der Corporate Risk Application Method (kurz genannt: CRISAM) neu aufgebaut. Für alle wesentlichen Prozesse und Applikationen wurden detaillierte Business-Impact-Analysen und Risikoanalysen durchgeführt – immer mit der Zielvorgabe, den Stand der Technik einzuhalten sowie Abweichungen zu identifizieren und zu beheben. So wird sichergestellt, dass IT-Risiken transparent werden und Investitionen in die IT risikoorientiert erfolgen. Schutz vor und Erkennung von Cyberbedrohungen Als IT-Dienstleister der Oberbank liegt es in der Verantwortung der 3 Banken IT GmbH, sich ständig weiterzuentwickeln und Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu implementieren. Die Bedrohungslage ändert sich laufend und erfordert ein kontinuierliches Monitoring, genaue Analysen und gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Eliminierung/Eindämmung von Bedrohungen. Es ist wichtig und notwendig, Schutzmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen zu implementieren. Aus diesem Grund werden diverse technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt: von der Absicherung und Überwachung interner oder extern erreichbarer Systeme, von Kommunikationswegen und Einfallstoren für Schadsoftware bis hin zu Awareness-Trainings der Mitarbeiter:innen. Business Continuity Management (BCM) Das BCM der Oberbank sorgt dafür, dass die kritischen Prozesse der Oberbank bestmöglich vor einem Ausfall geschützt sind bzw. auch im Notfall aufrechterhalten werden können. Das bedeutet, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um Risiken zu minimieren, und Maßnahmen festgelegt werden, die bei möglichen Notfällen wirksam werden und zumindest einen Notbetrieb möglich machen. Beispiele, bei denen das BCM zum Einsatz kommt, sind etwa ein plötzlicher Ausfall der Gebäude der Zentrale wegen Hochwasser, Feuer oder eines längeren Stromausfalls. Das Oberbank BCM-Konzept zielt auf Maßnahmen ab, die in den ersten drei Tagen nach Eintritt einer Krise zu treffen sind. Im Fall eines mittelfristigen bzw. längerfristigen Ausfalls von Infrastruktur ist es erforderlich, den durch das BCM-Konzept eingeleiteten Notbetrieb in einen bedingten Regelbetrieb überzuleiten. Ausfalltests der Rechenzentren Die 3 Banken IT GmbH macht es sich jährlich zur Aufgabe, zwei BCM-Tests durchzuführen. Dabei wird alternierend zu den jeweiligen Terminen ein Rechenzentrum abgeschaltet sowie ein Betretungsverbot am Standort ausgesprochen. Ziel ist es, die Lastübernahme des verbleibenden Rechenzentrums, die Prozesse und Abläufe, das Personal und die Technik zu testen und zu verbessern. Diese Ausfalltests wurden auch heuer simuliert und erfolgreich durchgeführt; die Protokolle der Tests wurden der Oberbank übermittelt. ISO-Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH (GRI G4-DMA (früher FS9)) Im März 2021 wurde die 3 Banken IT GmbH nach der international anerkannten Norm im Bereich Informationssicherheit, der ISO/IEC 27001:2013, zertifiziert. Das Rezertifizierungsaudit wurde im März 2024 erfolgreich nach der neuen Version ISO/IEC 27001:2022 durchgeführt. Durch die Zertifizierung wird die Ist- 223 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Situation laufend analysiert und somit nachweislich sichergestellt, dass sich die internen Abläufe zur Steigerung der Sicherheit kontinuierlich an potenzielle neue Erfordernisse des Stands der Technik anpassen. Information- und Cybersecurity-Report Seit dem Geschäftsjahr 2017 wird jedes Quartal ein sogenannter „Cybercrime-Report“ bzw. seit 2021 der “Information- & Cybersecurity-Report” publiziert. Dieser umfasst Informationen zu aktuellen Bedrohungsszenarien, implementierten Abwehrmaßnahmen, Statistiken, die die Realität der Bedrohungen mit Zahlen verdeutlichen, aktuell laufenden Projekten sowie einer Übersicht zu tatsächlichen Sicherheitsereignissen. Die Struktur des Reports ist angelehnt an den Aufbau der ISO/IEC 27001. Damit wird eine transparente Berichterstattung zu essenziellen Sicherheitsthemen seitens der 3 Banken IT GmbH gegenüber der Oberbank AG gewährleistet. ISAE 3402 Typ 2-Bericht Ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) ist für ein Unternehmen in der Finanzbranche unabdingbar. Da die 3 Banken IT GmbH als IT-Dienstleister für die Bereitstellung verschiedenster Bankenservices verantwortlich ist, sind auch hier Kontrollen und deren Durchführung notwendig. Der ISAE 3402 Typ 2-Audit-Report zielt darauf ab, das IKS der 3 Banken IT GmbH durch eine unabhängige externe Stelle (Wirtschaftsprüfer) zu auditieren. Im Oktober 2024 erfolgte das Audit, bei dem die tatsächliche Kontrolldurchführung im Prüfungszeitraum 2024 und die Wirksamkeit der Kontrollen überprüft wurden. Beide Auditberichte wurden vom Wirtschaftsprüfer ausgestellt. Einhaltung der Vorgaben betreffend Outsourcing Die neuen EBA-Leitlinien zum Outsourcing verpflichten alle Finanzinstitute, und damit die Oberbank, zur Weiterentwicklung ihres Auslagerungsmanagements. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde intensiv daran gearbeitet, die regulatorischen Anforderungen im Bereich Auslagerung umzusetzen. Diesbezüglich gibt es neben einer Richtlinie und einer Arbeitsanweisung zum Thema Outsourcing auch eine weitreichende Dokumentation von Verträgen, Service-Level-Agreements sowie das Auslagerungsregister. Im Jahr 2024 hat sich die Oberbank in Form einer umfangreichen Projektreihe zur Umsetzung der Regelung DORA (Digital Operational Resilience Act) beschäftigt, die mit 17.01.2025 gültig wird. Viele Bereiche der Informationssicherheit waren hier im Fokus: Resilienz, Steigerung der Sicherheit oder Ausbau des Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Risikomanagement-Rahmens. Einhaltung der Regulatorik zur IT-Security In einem dynamischen und ungewissen Umfeld müssen Unternehmen der Finanzwirtschaft frühzeitig über aktuelle Vorhaben der Gesetzgebung informiert bleiben, sodass entsprechende Anpassungen an die eigene Organisation eingeleitet werden können. Daher ist ein Prozess implementiert, der die Sichtung und Bewertung der bankfachlichen Regulatorik durch die Oberbank und der Regulatorik mit IT-Bezug durch die 3 Banken IT GmbH sicherstellt und um nicht bankfachliche Anforderungen erweitert. Eine wesentliche Verpflichtung stellt die Umsetzung der European Banking Authoriy (EBA)-Leitlinie für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken dar. Zusätzlich wurde bereits 2022 in der 3 Banken IT GmbH ein Whistleblowing-System eingerichtet, das Hinweisgeber:innen, die Informationen über Gesetzesverstöße im beruflichen Kontext erworben haben und melden möchten, schützt. Geplante Maßnahmen für 2025 224 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Im Jahr 2023 wurde ein Projekt zur Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) gestartet, der ab 2025 gültig sein und die bestehende EBA-Leitlinie ablösen wird. Zusätzlich werden gesetzliche Änderungen im Bereich Informationssicherheit laufend überwacht und ggf. entsprechende Maßnahmen fristgerecht umgesetzt. 225 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Meinungsfreiheit Der Oberbank ist die Meinung ihrer Kund:innen wichtig. Daher werden verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen. Ergriffene Maßnahmen • Aktives Beschwerdemanagement: Informationen zur Ombudsstelle, zur außergerichtlichen Streitschlichtungseinrichtung, zur Beantwortung von Datenschutzanfragen und zum Kundenfeedback-/Beschwerdemanagement-Jour-fixe finden sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, Seite 212. • Befragung zur Kundenzufriedenheit: siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 206. Geplante Maßnahmen Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant, jedoch werden die bereits ergriffenen Maßnahmen laufend auf ihre Effektivität überwacht und angepasst. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Ergriffene Maßnahmen • Diverse Berichte der Oberbank (u.a. konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, Lagebericht, Geschäftsbericht, …) werden jährlich veröffentlicht und zuvor vom Wirtschaftsprüfer geprüft • Umfassendes Informationsmaterial auf der Oberbank Website, u.a. zu den Produkten und Services • Zahlreiche Vorträge und Veranstaltungen für Kund:innen • Regelmäßige Newsletter und Onlinemagazine wie z.B. Marktkommentar, #jetztvermögen, #jetztwohnen und #jetztunternehmen Financial Literacy (Finanzkompetenzen)(GRI G4-DMA (früher FS16)) Eine nachhaltige Bewusstseinsbildung im Bereich Financial Literacy kann nur dann erfolgreich sein, wenn Aufklärung bereits in jungen Jahren erfolgt. Bei Abschlussarbeiten und Universitätsprojekten im Nachhaltigkeitsbereich besteht laufend eine Zusammenarbeit mit der JKU Linz und der Fachhochschule (FH) Salzburg. Im Jahr 2024 begleitete die Oberbank eine Projektarbeit zum Thema “Analyse der Erhebung von Nachhaltigkeitsbedürfnissen in der Anlageberatung im EU-Raum (Fokus Deutschland/Österreich)” von Student:innen der Hochschule Luzern. Auch in der Vergangenheit fungierte die Oberbank als Sparringspartner: 2019 wurde die Masterarbeit „Nachhaltiges Investieren in Österreich unter Berücksichtigung des Private Banking Sektors“ fachlich sowie finanziell unterstützt. 2023 wurde im Auftrag der Oberbank die Transparenz und Gebrauchstauglichkeit der Nachhaltigkeitsunterlagen im Wertpapierbereich von Studierenden der FH Salzburg untersucht. Des Weiteren wird auch die Stärkung der Finanzkompetenzen der breiten Gesellschaft forciert. Ein monatlich erscheinender Marktkommentar, das Online-Vermögensmagazin #jetztvermögen und weitere Formate sollen den Kund:innen bei der Einschätzung der Marktlage assistieren. Im Online- Vermögensmagazin #jetztvermögen und im täglichen Marktkommentar wird bewusst auf Produktempfehlungen und Produktinformationen verzichtet. Auch mit regelmäßigen Vorträgen im hauseigenen Veranstaltungszentrum Oberbank Donau-Forum in Linz, den Filialen sowie bei externen Veranstaltungen wird ein Beitrag zur Stärkung der Finanzkompetenz geleistet. 226 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Für Firmenkunden erscheinen im Online-Ratgeber #jetztunternehmen regelmäßig Artikel unter der Rubrik Nachhaltigkeit, in denen aktuelle Themen aufgegriffen, analysiert und erklärt werden. Darüber hinaus veranstaltet die Oberbank immer wieder Nachhaltigkeitsevents bei Kunden vor Ort. Geplante Maßnahmen • Weitere Zusammenarbeit mit FH Salzburg, JKU Linz und Schulen • Beibehaltung der vorhandenen Formate im Bereich Financial Literacy Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Ergriffene Maßnahmen • Kundenservicecenter • Onlinedienste und Digitalisierungsmaßnahmen ◦ Oberbank Kundenportal mit umfassenden Online-Selfservices (z.B. Geldwechseln); Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren können Einsicht ins Kundenportal nehmen, um sich frühzeitig mit den Funktionen des Internetbankings vertraut zu machen. ◦ Oberbank Banking-App ermöglicht schnelle Zahlungen und Investitionen. ◦ Online-Kontoeröffnung über die Oberbank Website ◦ Digitale Finanzierungsservices im Oberbank eShop (z.B. Oberbank Kreditrechner oder Konsum- oder Wohnbaufinanzierungsantrag auf der Oberbank Website) ◦ Vollautomatische Erstellung von Jahresabschlussbestätigungen ◦ Elektronische Dokumentenzustellung mittels Oberbank Kundenportal und Banking-App ◦ Mobile-Payment-Methoden wie Apple Pay, Garmin PayTM, Oberbank Wallet App, Bluecode Pay und SwatchPAY! ermöglichen bequemes Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch. • Klassische Bankprodukte mit digitalen Funktionen ◦ Debitkarte (E-Commerce-Funktion, GeoControl, Limit ändern, etc.) ◦ Null-Limit-Debitkarte (GRI FS7) ermöglicht Transaktionen bis zu einem positiven Disposaldo und ist damit insb. für Kund:innen im Alter von 10 bis 18 Jahren geeignet, um einen bewussten Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln zu erlernen. Außerdem werden sie vor unkontrolliertem Konsumverhalten und Überschuldung geschützt. ◦ Oberbank Mastercard®-Kreditkarte (ermöglicht u.a. die Nutzung von Mobile Payments) ◦ Online-Sparprodukte wie etwa das be green Sparkonto • Speziell für Privatkund:innen: Digitalisierungsoffensive und digitale Beratung ◦ Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird auf eine papierreduzierte Kundenberatung umgestellt und die digitale Beratung in der Filiale (Beratungstermine, Remote-Beratung) in den Bereichen Privatkundengeschäft, Nicht protokollierte Einzelunternehmungen sowie Private Banking ausgebaut. ◦ Grundsätze der digitalen Beratung – Digitale und ressourcenschonende Unterlagen sind stets zu bevorzugen. – Nur bei Bedarf werden Produkt- oder Einlageblätter ausgedruckt und eingelegt. – Beratungsunterlagen sind der General Banking-Folder (für Privatkund:innen), der Oberbank Vermögensmanagement-Folder in zwei Varianten (für Private Banking Kund:innen) bzw. der Corporate International Finance-Folder (für Firmenkunden). Deren Online-Varianten stehen immer zur Verfügung. – Werbemittel werden digital zur Verfügung gestellt (Screen, Website, Inside). 227 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen – Angebote werden nach Möglichkeit digital übermittelt (E-Mail, elektronisches Postfach). – Verträge, Formulare und sonstige Unterlagen werden nach Möglichkeit per Unterschrift-Pad gefertigt und digital übermittelt. – Die Oberbank Website wird aktiv in die Beratung einbezogen. • Speziell für Firmenkunden ◦ Umstellung der PDF-Auszüge von A4/3 auf A4 ◦ Umsetzung der digitalen Signatur im Haftungsbereich inkl. Forcierung digitaler Antragsstellung ◦ Digitaler Versand der Jahresabschlussbestätigungen an Wirtschaftsprüfer ◦ Digitalisierung der Zinsanpassungsschreiben für Leasingfinanzierungen. ◦ Umstellung von ELBA auf die Onlineanwendung “oBusiness” für Neukunden in Österreich; dieses Business Banking entspricht dem europäischen multibankfähigen Standard für die Übertragung von Zahlungsdaten über das Internet (EBICS). • Speziell für Wertpapierkund:innen ◦ Seit 2022 wird MSCI ESG als Datenprovider verwendet, wodurch die Portfolioanalyse im ESG-Kontext ermöglicht wird. ◦ Das ESG-Produktuniversum wird laufend weiterentwickelt und an die Bedürfnisse unserer Kund:innen angepasst. ◦ 2024 wurden sowohl im Kundenportal als auch im Beraterportal die Kundenpositionen um ESG-Details erweitert, wodurch die Transparenz erhöht und Kund:innen ein besserer Überblick über die Nachhaltigkeit des Wertpapierdepots ermöglicht wird. Geplante Maßnahmen • im Bereich Barrierefreiheit ◦ Barrierefreie technische Gestaltung des Online-Bereichs (Webseite, Kundenportal, App sowie Online-Antragsstrecken wie Sparkontoeröffnung oder Valutenbestellung) ◦ Umsetzung der Screenreader-Auslesbarkeit im Online-Bereich, speziell für Dokumente ◦ Erstellung einer Landing Page auf der Oberbank Website zum Thema Barrierefreiheit auf B2-Sprachniveau (für alle Oberbank Märkte in der jeweiligen Landessprache) ◦ Erstellung und Bereitstellung von Konformitätserklärungen sowie Produktbeiblättern in Deutsch auf B2-Sprachniveau für Debit- und Kreditkarten, Zahlungskonten, Wertpapiere, Verbraucherkredite, KFZ-Leasing und sonstige Dienstleistungen im Online-Bereich ◦ Sensibilisierungstraining für Vertriebsmitarbeiter:innen mit direktem Privatkundenkontakt betreffend den Umgang mit beeinträchtigten Kund:innen ◦ Auskunftserteilung zu Barrierefreiheitsfragen von Verbraucher:innen seitens Kundenservicecenter-Mitarbeiter:innen ◦ Zutritt ins Foyer der Filialen: Laufende Umstellung auf Chipleser bzw. NFC ◦ Zukauf und Bereitstellung von barrierefreien SB-Geräten (Hard- und Software) ◦ Bereitstellung von Filialbeschreibungen auf der Oberbank Website, um Verbraucher:innen online über den Grad der Barrierefreiheit von Filialen zu informieren ◦ Ernennung eines/einer Barrierefreiheitsbeauftragte:n ◦ Erstellung eines Konzepts zur Sicherstellung der langfristigen Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen • für Privatkund:innen ◦ Ausbau der nachhaltigen Produktpalette in 2025: be green energy 228 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • für Firmenkunden ◦ Umstellung von postalischem auf elektronischen Versand bei Kundenportal-business- Zugangsdaten ◦ Ausrollung der Onlineanwendung “oBusiness” auf Bestandskunden in Österreich und anschließend alle Oberbank Märkte ◦ Umstellung auf digitalen Kontowechselservice beginnend im Markt Deutschland • für Wertpapierkund:innen ◦ Ausbau der nachhaltigen Produktpalette in 2025: nachhaltige 3 Banken-Generali Fonds ◦ Fokus auf Ausbildung und Schulung von Mitarbeiter:innen und Kund:innen ◦ Verbesserung der Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kund:innen ◦ 2025 wird Private Banking-Kund:innen mit der Onlineanwendung “oPerformance” ein neues Performance-Tool zur Verfügung gestellt, das es explizit ermöglicht, Wertpapierbestände auf Nachhaltigkeitskriterien zu screenen. ◦ Reduktion der analogen Werbemittel – Einführung einer “Wertpapier-Mappe” als alleinige analoge Unterlage im Wertpapierbereich In den nachfolgenden Abschnitten werden nachhaltige Produkte beschrieben, mit denen spezifische Auswirkungen im Bereich Soziales verbunden sind. Nachhaltige Produkte für Privatkund:innen GRI FS7 Basiskonto Jede:r Verbraucher:in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat unabhängig vom Wohnort das Recht, ein Basiskonto bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen. Dies soll allen Menschen ermöglichen, an der Gesellschaft, in der sie leben, teilzuhaben und in den Genuss der Vorteile des Binnenmarkts zu kommen. Die Oberbank bietet sozial und wirtschaftlich besonders schutzwürdigen Verbraucher:innen ohne Zahlungskonto bei einer österreichischen Bank ein solches Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie u.a. Einzahlung, Bargeldbehebung sowie Ausführung und Empfang von Zahlungsvorgängen. So leistet die Oberbank einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Vorsorge und Versicherungen Die Oberbank General Banker:innen identifizieren gemeinsam mit ihren Kund:innen mittels einer ausführlichen Wunsch- und Bedarfsanalyse etwaige Versorgungslücken und -anliegen. Neben Kapitalaufbau- und Geldanlagebereich werden im Bereich der Vorsorge auch Absicherungsthemen, wie etwa die Existenzsicherung, der finanzielle Schutz bei unvorhersehbaren Ereignissen oder die Absicherung von persönlichen Werten, detailliert besprochen. Daraus entsteht ein maßgeschneidertes, flexibles Vorsorgekonzept. Bei Lebensversicherungen wird über eine Produktanalyse ein Kundenprofil erstellt. Dabei werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen detailliert behandelt. Die Kund:innen können auf Wunsch auch unterschiedliche ESG-Investmentfonds auswählen. 26 Kooperationspartner: In Österreich: Generali Versicherung AG und Bausparkasse Wüstenrot AG; In Deutschland: die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse AG, MRH Trowe AG (Industriemakler) 27 s.o. 28 In Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE, UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH (bis 23.6.2023) 29 In Österreich: Generali Versicherung AG und Bausparkasse Wüstenrot AG; in Deutschland: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Wüstenrot Bausparkasse DE 229 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Die Produktpalette unserer Kooperationspartner 26 im Vorsorgebereich umfasst für jeden Anlegertyp die passenden Lebensversicherungs- und/oder Veranlagungsprodukte. Im Bereich der finanziellen Absicherung bietet die Oberbank ihren Kund:innen auch Ablebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen an. Weiters können sich interessierte Kund:innen über die Expert:innen unserer Kooperationspartner 27 zu Krankenversicherungen, Versicherungsprodukten für Themen rund ums Wohnen und/oder rund ums Fahrzeug beraten und servicieren lassen. GRI FS7 Taschengeldkonto Alle Kinder und Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch schon ab dem 7. Lebensjahr, können ein Konto bei der Oberbank eröffnen. Ein Taschengeldkonto ermöglicht unmündigen Minderjährigen die Vorzüge elektronischer Transaktionen sowie die eigenständige Verwaltung ihres Taschengelds. Auf die Einhebung einer Kontoführungsgebühr wird seitens der Oberbank verzichtet. Nachhaltige Produkte für Firmenkunden GRI FS7 Betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Vorsorge umfasst für Firmenkunden wichtige Themenbereiche wie die betriebliche Pensionsvorsorge oder Vorsorgekonzepte zur finanziellen Absicherung der Mitarbeiter:innen. Bei den Beratungsgesprächen ermittelt die Oberbank gemeinsam mit hauseigenen Expert:innen 28 und Kooperationspartner:innen 29 den Bedarf sowie die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten für das Unternehmen, für die Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter:innen. Verantwortliche Vermarktungspraktiken Ergriffene Maßnahmen • Laufende Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Medienrecht oder Urheberrecht) insbesondere bei umweltbezogenen Werbeaussagen und - inhalten sowie betreffend das Irreführungs- und Täuschungsverbot im Zusammenhang mit der Prävention von Greenwashing • Regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Fort- und Weiterbildungsangeboten (u.a. über regulatorische Neuerungen und Prävention von Greenwashing) • Werbemittelprüfung im Wertpapier-Bereich (siehe dazu die Ausführungen zur Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen im Kapitel ESRS S4 > S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern > Verantwortliche Vermarktungspraktiken, Seite 204) • Die Oberbank ist seit 2021 mit dem „Pro-Ethik-Siegel“ zertifiziert. Marketing und Kommunikation der Oberbank richten sich immer nach den grundlegenden Prinzipien der Transparenz, Wahrheit und Verständlichkeit. Alle in der Kommunikation eingesetzten Werbemittel unterliegen vor ihrer Veröffentlichung einer strengen rechtlichen Beurteilung durch eine interne Rechtsprüfung, bei der auf unlautere Geschäftspraktiken im Marketing und potentiell irreführende 230 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Angaben geprüft wird. Insbesondere bei Zusatzinformationen oder Geltungsbedingungen im sogenannten Kleingedruckten wird auf Leserlichkeit geachtet. Preise bzw. Kosten in Bezug auf ein durch die Oberbank vertriebenes Produkt oder einen ihrer Services werden offen ausgelegt. Falsche Angaben oder Angaben, die zu einer Täuschung der Durchschnittsverbraucher:innen im Hinblick auf Preis und Produkt führen könnten, werden nicht kommuniziert. Die kommunikativen Maßnahmen der Oberbank beinhalten sämtliche für das Produkt bzw. den Service relevante Informationen. Im Berichtsjahr gab es daher auch keine Verstöße gegen Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln betreffend die Produkt- und Dienstleistungsinformation und die Kennzeichnung im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation. Pro-Ethik-Siegel Die Oberbank verpflichtet sich gemäß dem Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft zur Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Aus diesem Grund wurde der Oberbank das „Pro-Ethik- Siegel“ des Österreichischen Werberats verliehen. Das „Pro-Ethik-Siegel“ wird jeweils für zwei Jahre vergeben. Ausgezeichnet werden laut Vergabekriterien jene Unternehmen, die in ihren Werbemaßnahmen a. die ethischen und moralischen Grundsätze des Ethik-Kodexes der Österreichischen Werbewirtschaft unterstützen (für Werbe-Ethik), b. den gemeinschaftlichen, sozial-ethischen Gedanken der Kommunikationsbranche tragen (für Selbstregulierung) und c. in dieser Form für Werbefreiheit und gegen Werbeverbote eintreten (für Werbefreiheit). Kennzahlen und Ziele Kennzahlen In diesem Abschnitt werden wichtige Kennzahlen im Zusammenhang mit Kund:innen sowie deren Entwicklung im Verlauf der letzten Jahre dargestellt. Sofern eine externe Validierung der Daten vorhanden ist, wird darauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen. Privatkund:innen Befragungen zur Kundenzufriedenheit 2024 2023 2022 Zugestellte Umfragen 35.760 55.410 55.400 Rückmeldequote 33,30 % 28,40 % 25,00 % Benötigte Minuten pro Umfrage 3 3 3 Digitale Rückmeldungen 1.681 1.558 3.252 davon im Kundenportal 1.272 1.188 2.954 davon über die Website 208 227 298 davon in der Banking-App 201 143 30 Betrifft Umfragen nach Beratungsgesprächen und Anrufen im Kundenservicecenter 231 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Kundenzufriedenheit (NPS) 30 68,1 65,7 62,9 NPS nach Beratungsterminen 70,8 69 66,1 NPS nach Anrufen im Kundenservicecenter 57,6 50,7 53,6 Anteil der Feedbacks, die Kommentare beinhalten 64,20 % 63,40 % 64,90 % Anmerkungen zur Tabelle: Die Anzahl der zugestellten Umfragen hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr verringert. Grund hierfür ist, dass im Jahr 2024 einzelne Fragestrecken deaktiviert wurden. Die Rückmeldequote konnte hingegen erhöht werden. Die aufgewendete Zeit pro Umfrage blieb im Vergleich zu 2023 unverändert. Die digitalen Rückmeldungen blieben im Vergleich zu 2023 nahezu unverändert. Die Tabelle zeigt erneut eine Steigerung der Kundenzufriedenheit. Der Großteil der Kund:innen nutzt außerdem die Möglichkeit, seine Zufriedenheit mittels eines Kommentars auszudrücken. GRI FS7 Null-Limit-Debitkarte 2024 2023 2022 Debitkarten gesamt 185.755 195.126 184.820 Null-Limit-Debitkarten 40.655 40.786 39.414 Anteil der Null-Limit-Debitkarten (in %) 21,89 % 20,90 % 21,33 % Anmerkungen zur Tabelle: Die Datenbasis ist der Markt AT. Die im Jahr 2023 rund 10.000 Stück höhere Anzahl an Debitkarten gesamt ist auf einen Sondereffekt durch eine Kartenmigration über den Jahreswechsel zurückzuführen. Basiskonten 2024 2023 2022 Anzahl Basiskonten 123 131 119 Anteil der Basiskonten (in %) 0,07 % 0,08 % 0,07 % Anzahl der Konten gesamt 170.911 171.247 172.232 Taschengeldkonten 2024 2023 2022 Konten gesamt 170.911 171.247 172.232 Taschengeldkonten 1.213 1.187 1.127 Anteil Taschengeldkonten (in %) 0,71 % 0,69 % 0,65 % 31 SFDR = VO (EU) 2019/2088 32 APE = Aggregiertes Maß zur Bestimmung des eingereichten Neugeschäfts einer Periode in der Lebensversicherung. Zur Summe der Erstjahresbeiträge des eingelösten Neugeschäfts gegen laufende Beiträge wird ein Zehntel der Summe aller Einmalbeiträge addiert. 232 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Anlageprodukte gemäß Art. 6, 8 und 9 SFDR 31 Anmerkungen zur Grafik: Für die Aufteilung der Anlageprodukte in Fonds (gemäß Art. 6, 8 und 9 SFDR) wird die Kennzahl Annual Premium Equivalent (APE) 32 herangezogen. Die Grafik zeigt, dass sich die Aufteilung der kapitalbildenden Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2024 von den Anlageprodukten nach Art. 6 auf die Anlageprodukte nach Art. 8 verlagert hat. Firmenkunden GRI FS7 Betriebliche Vorsorge Markt AT 2024 2023 2022 Jahresnettoprämie (in Tsd. €) 962,7 1.029 969 Wachstum im Vergleich zum Vorjahr (in %) -6,50 % 6,29 % Anmerkung zur Tabelle: Im Markt AT wird seit 2022 die Kennzahl Jahresnettoprämie verwendet. Markt DE 2024 2023 2022 Beitragssumme (in Tsd. €) 20.751 17.000 6.000 Wachstum im Vergleich zum Vorjahr (in %) 22,06 % 183,30 % Anmerkung zur Tabelle: Im Markt DE wird die Kennzahl Beitragssumme verwendet. S4-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen In diesem Kapitel werden alle Ziele betreffend Privat-, Firmen- und Wertpapierkund:innen der Oberbank aufgelistet sowie die Kennzahlen zur Zielerreichung im Verlauf der letzten Jahre dargestellt. Die Festlegung von Zielen und Zielvorgaben betreffend die Oberbank Privat- Firmen- und Wertpapierkund:innen kann in zwei Stadien unterteilt werden: 233 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen • Im Rahmen der Entwicklung der fünfjährigen Unternehmensstrategie (derzeitige Strategieperiode 2020-2025) werden in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand zu mehreren Handlungsfeldern – u.a. Corporate Banking, General Banking und Private Banking – übergeordnete Ziele und zur Umsetzung notwendige Maßnahmen definiert. In jedem Handlungsfeld sind diverse Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus verschiedenen Abteilungen, Geschäftsbereichen und Märkten involviert, was ein möglichst breites und repräsentatives Bild der verschiedenen Standpunkte ermöglicht. Besonders in die Handlungsfelder Corporate Banking und General Banking sind Expert:innen aus den jeweiligen Fachabteilungen eingebunden. • Unterjährig werden diese strategischen Ziele bei Bedarf angepasst bzw. um angemessene Zwischenziele ergänzt, falls dies zur Steuerung notwendig ist. Die Zielerreichung bzw. die Verfolgung der Leistung der Oberbank im Vergleich zu diesen Zielen obliegt den zuständigen Fachabteilungen. Das diesbezügliche Verfahren sowie die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Ermittlung von Lehren und Verbesserungspotenzialen entspricht sinngemäß jenem Verfahren betreffend die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen (siehe dazu Kapitel ESRS S4 > S4-4 Ergreifung von Maßnahmen > Setzung, Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen, Seite 215). Ergänzend dazu ist anzumerken, dass bei den nachfolgend beschriebenen Zielen neben den Daten zum aktuellen Jahr auch die Daten zu zwei Vorjahren und teilweise der Ausgangswert im jeweiligen Basisjahr angegeben sind, und dies ebenfalls eine Nachverfolgung der Leistung der Oberbank sowie der Zielerreichung ermöglicht. Zur allgemeinen Einbeziehung der Stakeholder in die Ziel- und Strategiedefinition siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Ziele in der Oberbank Geltungs- und Wirkungsbereich: Die nachfolgenden Ziele haben in allen Oberbank Märkten Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen anderen Geltungs- bzw. Wirkungsbereich hingewiesen wird. Sie beziehen sich auf die Kund:innen der Oberbank und damit auf externe Stakeholder. Zur Stakeholder-Einbindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Kontrolle und Wirksamkeit: Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Auch in jenen Bereichen, in denen keine messbaren Ziele vorhanden sind, werden die Maßnahmen und Konzepte auf ihre Wirksamkeit überprüft. Ziel Zweck Zusammenhang mit Konzepten/Maßnahmen Datenschutz und Informationssicherheit umfassende Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben betreffend Datenschutz negative Auswirkungen verringern, positive Auswirkungen fördern Dieses Ziel bezieht sich auf die Arbeitsanweisungen und das Handbuch zum Thema Datenschutz sowie die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Sofern sich aufgrund gesetzlicher Änderungen ein Handlungsbedarf ergibt, werden Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und in die Konzepte aufgenommen. Erreichen eines BBB- Ratings im IT-Risiko- management Risiken minimieren Dieses Ziel ist in der Richtlinie IT-Risikomanagement sowie der Strategie: Oberbank IT-Sicherheit definiert und dessen Erreichen wird durch diverse Maß- nahmen im Bereich IT-Risikomanagement gefördert. 234 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Österreichisches CyberRisk Rating (Kreditschutzverband/ Nimbusec Rating) Scoring zwischen 100-199 negative Auswirkungen verringern, Risiken minimieren Diese Leitplanke ist in der Strategie: Oberbank IT- Sicherheit definiert und deren Erreichen wird durch diverse Maßnahmen im Bereich Cybersecurity gefördert. dauerhafte Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH nach ISO/IEC 27001 positive Auswirkungen fördern, Chancen nutzen Dieses Ziel ist in der Richtlinie: Informationssicher- heit und der Strategie: Oberbank IT-Sicherheit definiert. Zahlreiche Maßnahmen werden im Bereich Informationssicherheit umgesetzt, um die Zertifizierung zu erlangen. zahlreiche messbare und zeitgebundene Ziele der 3 Banken IT GmbH positive Auswirkungen fördern, negative Aus- wirkungen verringern, Risiken minimieren Diese Ziele sind u.a. in der Informationssicherheits- leitlinie der 3 Banken IT GmbH beschrieben. Deren Erreichen wird durch vielfältige Maßnahmen im Bereich Informationssicherheit gefördert. Meinungsfreiheit hohe Zufriedenheit der Kund:innen negative Auswirkungen durch Feedback- und Beschwerdemöglich- keiten verringern, posi- tive Auswirkungen durch Customer Experience Maßnahmen fördern Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept, jedoch wird dessen Erreichen durch diverse Maßnahmen im Bereich Customer Experience Management gefördert. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Ziel ist die bedarfs- orientierte und anlass- bezogene Information der Kund:innen negative Auswirkungen durch regelmäßigen Informationsfluss redu- zieren, Chancen nutzen Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept und ist nicht messbar verzielt. Zahlreiche Informations- quellen werden zur Verfügung gestellt, um das qualitative Ziel zu erreichen. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Erfüllung der gesetzlich- en Vorgaben betreffend Barrierefreiheit bis spätestens 28.06.2025 Beschwerden und Rechtsrisiken vermeiden, Chancen durch Förder- ung von Inklusion nutzen Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept, jedoch wird ein solches nächstes Jahr ausgearbeitet. Die im Bereich Barrierefreiheit ergriffenen und geplanten Maßnahmen dienen der Erreichung des Ziels. Nutzung des Oberbank Postfachs bis 2025 auf 90 % heben durch Digitalisierung positive Auswirkungen fördern und Chancen nutzen Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept. Diverse Maßnahmen im Bereich Digitalisierung dienen der Erreichung des Ziels. Kundenportal und App Nutzung in Österreich bis 2025 auf 80 % steigern durch Digitalisierung positive Auswirkungen fördern und Chancen nutzen Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept. Diverse Maßnahmen im Bereich Digitalisierung dienen der Erreichung des Ziels. Betriebliche Altersvorsorge durch Vorsorge- und Versicherungsprodukte positive Auswirkungen fördern und negative Auswirkungen verringern Dieses Ziel bezieht sich auf kein Konzept, jedoch auf die Produktsparten Vorsorge und Versicherungen. Verantwortliche Vermarktungspraktiken Ziel ist die umfassende Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben negative Auswirkung ver- ringern und Risiken wie z.B. Reputationsschäden vermeiden, indem ge- setzliche Bestimmungen eingehalten werden Dieses Ziel bezieht sich auf die Arbeitsanweisung Marketingmitteilungen sowie die darin beschriebenen Maßnahmen. Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Das oberste Ziel im Bereich Datenschutz ist die umfassende Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben der DSGVO sowie nationaler Datenschutzgesetze, wobei der Schutz personenbezogener Daten, die durch die 235 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Oberbank verarbeitet werden, höchste Priorität hat. Ein Monitoring-Prozess, um Änderungen im nationalen und internationalen Datenschutzrecht laufend und zuverlässig zu verfolgen, ist eingerichtet. Sofern sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zukünftig ein Handlungsbedarf ergibt, werden durch die zuständigen Einheiten der Oberbank entsprechende messbare und zeitlich begrenzte Maßnahmen oder Ziele gesetzt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen richtet sich nach den gesetzlichen Übergangsfristen und Vorgaben. Informationssicherheit Wesentliche Leitplanken und Key Performance Indicators (KPIs): • Neuester Stand der Technik in der IT-Sicherheit sowie ein aktives IT-Risikomanagement; folgende Zielvorgaben wurden vom Vorstand definiert: ◦ Erreichen eines CRISAM-Ratings von BBB (Corporate Risk Application Method) ◦ Österreichisches CyberRisk Rating (Kreditschutzverband /Nimbusec Rating) Scoring zwischen 100-199 • Strikte Einhaltung regulatorischer Vorgaben der IKT-Leitfäden europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden • Dauerhafte Zertifizierung der 3 Banken IT GmbH nach ISO/IEC 27001 Oben genannte Themen werden in laufenden Prozessen überwacht und dem Vorstand berichtet. Als Nachweis für die Zielerreichung dient das jährliche bestandene ISO-27001-Überwachungsaudit der 3 Banken IT GmbH, die Rezertifizierung alle drei Jahre sowie das gültige ISO-27001-Zertifikat. Messbare und zeitgebundene Ziele der 3 Banken IT GmbH • Jährliche Ziele ◦ Erreichung und Aufrechterhaltung der ISO-27001-Zertifizierung ◦ Zertifizierung des dienstleistungsbezogenen Internen Kontrollsystems nach ISAE 3402 Typ 2 • 3-jährliche ISO-27001-Rezertifizierung • Behebung der Securitymaßnahmen, insb. jener aus Pentests, Schwachstellenscans, internen und externen IT-Audits (Revisionen), sowie der Maßnahmen aus dem Risikomanagementprozess • Weitere messbare Informationssicherheitsziele ◦ Operative Informationssicherheitsziele aus ISO-27001, die gemäß der Regelung „Messung der Informationssicherheit“ berichtet und im ISO-27001-Audit geprüft werden ◦ Rezertifizierung des IKS nach dem Standard ISAE 3402 Typ 2 ohne gravierende Mängel ◦ Umsetzung der jährlichen Revisionsmaßnahmen, insb. die Behebung der PRIO1-Maßnahmen, und halbjährliches Reporting in der Revisionsstatistik ◦ Vierteljährliches Reporting der restlichen Security-Maßnahmen in der Service-Level- Agreement-Statistik und im Informations- und Cybersecurity-Report Die Messung der Zielerreichung der Informationssicherheitsziele der 3 Banken IT GmbH erfolgt jährlich im Rahmen des Informationssicherheitsmanagementsystem-Prozesses mittels definierter KPIs. Seit 2024 findet auch eine unterjährige Messung dieser KPIs statt. Die oben genannten Zertifikate für das Geschäftsjahr 2024 liegen vor. 33 Korrektur im Vergleich zur Offenlegung über das Geschäftsjahr 2023: Der NPS ist eine absolute Kennzahl und keine relative. 236 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Meinungsfreiheit Mit den Customer Experience Befragungen will die Oberbank die Zufriedenheit der Kund:innen messen. Diese wird als Net Promoter Score (NPS) 33 dargestellt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich Customer Experience Management wird nachverfolgt und die jährlichen Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragungen werden im Kapitel ESRS S4 > Kennzahlen und Ziele > Befragungen zur Kundenzufriedenheit, Seite 230, offengelegt. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Zu diesem wesentlichen Thema gibt es kein messbares, zeitgebundenes Ziel. Die Oberbank veröffentlicht anlassbezogen marktorientierte Informationen, um Kund:innen v.a. in Krisensituationen bestmöglich zu informieren. Auch die Informationsvermittlung in Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten erfolgt bedarfsorientiert je nach Unterrichtsthemen, die aktuell bei den Kooperationspartnern behandelt werden. Diese Präsenz-Vorträge und die im Internet veröffentlichten Videos erfahren großes Interesse, weshalb die Oberbank diese Aktivitäten beibehalten möchte. Eine konkrete Zielsetzung ist derzeit nicht geplant. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Messbare und zeitgebundene Ziele Privatkund:innen • Ziel ist es, die Nutzung des elektronischen Oberbank Postfachs bis 2025 auf 90,00 % zu heben. ◦ Im Jahr 2024 bekamen 92,00 % der Privatkund:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach übermittelt. ◦ Im Jahr 2023 erfolgte die Zustellung von Dokumenten bei 89,00 % der Privatkund:innen über das elektronische Postfach. ◦ Im Jahr 2022 betrug der Anteil jener Privatkund:innen, die ihre Dokumente über das elektronische Postfach zugestellt bekamen, 84,00 %. ◦ Im Basisjahr 2020 erhielten 87,00 % der Privatkund:innen ihre Dokumente über das elektronische Postfach zugesandt. • Ziel ist es, die Kundenportal- und App-Nutzung bei Privatkund:innen in Österreich bis 2025 auf 80,00 % zu steigern. ◦ Per 31.12.2024 konnte der Digitalisierungsgrad bei Privatkund:innen bereits auf rund 76,00 % gesteigert werden. ◦ Per 31.12.2023 nutzten bereits 73,00 % der Privatkund:innen das Oberbank Kundenportal bzw. die Oberbank App. ◦ Per 31.12.2022 betrug der Digitalisierungsgrad bei Privatkund:innen 70,00 %. ◦ Im Basisjahr 2020 betrug der Digitalisierungsgrad bei Privatkund:innen 43,00 %. • Ziel im Bereich Barrierefreiheit ist es, die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) einschließlich der daraus resultierenden Maßnahmen bis spätestens 28.6.2025 umzusetzen. 34 Die Zielsetzung erfolgt in Businessplänen mit der Generali Versicherung (für Österreich) sowie der Bayerischen Versicherung (für Deutschland). Für Österreich ist eine jährliche Steigerung von 5,00 % geplant, für Deutschland ist eine individuelle jährliche Steigerung vereinbart, wobei sich diese Steigerung jeweils nicht auf die Produktionswerte des Vorjahres, sondern auf die Planwerte bezieht. Die Planwerte werden bei Steering Committees mit den Kooperationspartnern von den Vorständen verabschiedet. 237 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Sozialinformationen Firmenkunden • Folgende Ziele wurden zur Produktsparte Betriebliche Altersvorsorge gesetzt 34: ◦ 2025 – Markt AT: Ziel 690,8 (Jahresnettoprämie in € Tsd.) – Markt DE: Ziel 16.122 (Beitragssumme in € Tsd.) ◦ 2024 – Markt AT: Ziel 680,7 / Ist 962,9 (Jahresnettoprämie in € Tsd.) – Markt DE: Ziel 14.950 / Ist 17.000 (Beitragssumme in € Tsd.) ◦ 2023 – Markt AT: Ziel 673,5 / Ist 1.029 (Jahresnettoprämie in € Tsd.) – Markt DE: Ziel 14.000 / Ist 15.600 (Beitragssumme in € Tsd.) ◦ 2022 – Markt AT: Ziel 580,6 / Ist 969 (Jahresnettoprämie in € Tsd.) – Markt DE: Ziel 12.389 / Ist 8.430 (Beitragssumme in € Tsd.) Verantwortliche Vermarktungspraktiken Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen überwacht wird. Eine transparente und wahrheitsgemäße Kommunikation der für die Kund:innen relevanten Informationen wahrt und stärkt das im Bankwesen notwendige Vertrauen der Kund:innen, weshalb die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – u.a. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Medienrecht oder Urheberrecht sowie betreffend das Irreführungs- und Täuschungsverbot im Zusammenhang mit der Prävention von Greenwashing bei umweltbezogenen Werbeaussagen und -inhalten – Ziel und Selbstverständlichkeit zugleich ist. 238 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Informationen zur Governance ESRS G1 Unternehmenspolitik Die Geschäftspolitik der Oberbank und ihr kontinuierlicher Erfolgskurs basieren auf Grundsätzen nachhaltiger Unternehmensführung und Transparenz. Die Oberbank verfolgt nachhaltige und langfristige Zielsetzungen. Sowohl die internen Richtlinien und Maßnahmen zur Unternehmenskultur als auch die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in allen Märkten sind für die Oberbank sehr wichtig, um das für das Bankgeschäft essenzielle Vertrauen der Kund:innen zum Institut nicht zu gefährden. Der allgemeine Verhaltenskodex für Oberbank Mitarbeiter:innen (Code of Conduct) umfasst als zentrales Dokument alle generellen Angaben zur Unternehmenskultur der Oberbank. Darüber hinaus weitet ein eigener Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen aus. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Bereich Governance Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden verschriftlichten Konzepten Dieser Abschnitt behandelt die internen Konzepte (Richtlinien, Handbücher, Arbeitsanweisungen) für die Unternehmenskultur und Unternehmensführung der Oberbank. Diese Dokumente beziehen sich auf den eigenen Betrieb; nähere Angaben zum Geltungsbereich der Konzepte finden sich in der nachfolgenden Tabelle, in der gegebenenfalls die Relevanz für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette angegeben wird. Soweit es zu den einzelnen Konzepten verwandte Standards oder Initiativen gibt, sind diese in der nachfolgenden Tabelle angeführt. Genannte nationale oder europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden umgesetzt; an referenzierte Initiativen oder sonstige Standards sind die jeweiligen Konzepte inhaltlich angelehnt. Die Konzepte verfolgen in der Regel keine messbaren Ziele, stehen jedoch in direktem Zusammenhang zu den im Kapitel ESRS G1 > Ziele im Bereich Governance, Seite 263, beschriebenen Ziele. Die Dokumente sind für Mitarbeiter:innen der Oberbank über das Dokumentenmanagement aufrufbar und im Prozessmanagementsystem integriert. Für Stakeholder relevante Konzepte werden über die Oberbank Website bereitgestellt. Die im folgenden Kapitel beschriebenen Konzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Richtlinien, Konzepte u.ä. werden in der Regel einmal jährlich vom Verfasser überprüft und aktualisiert. Zusätzlich ist eine Freigabe des Vorstands, des Betriebsrates oder der inhaltlich zuständigen Abteilungsleitung erforderlich. Die Einhaltung der Konzepte ist wichtige Voraussetzung und Bestandteil der internen Prozesse und wird auch im Zuge von Revisionsprüfungen überprüft. Zur Stakeholder-Einbindung bei der Entwicklung der Konzepte finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. 239 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Konzepte Verwandte Standards Geltungsbereich Oberste Verantwortung Unternehmenskultur Arbeitsanweisung Absolut ausgeschlossene Geschäfte (Ausschlusskriterien) in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte: Europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der EU, ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, Rangliste der Pressefreiheit („Schwarze Liste“) von Reporter ohne Grenzen; Geldwäsche/Hochrisiko- länder: Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), EU-Liste der Hochrisikoländer gemäß VO (EU) 2020/855; Klima-/ Umweltschutz: Klimaschutz- abkommen von Paris 2015, Washingtoner Artenschutz- übereinkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Oberbank Konzern, alle Märkte, im Finanzierungs- und Kontogeschäft sowie der Eigenveranlagung Vorstand Arbeitsanweisung Ratinghandbuch (Ratinghilfe) EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, FMA- Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallrisiken, FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken alle Oberbank Märkte Abteilung Kredit- Management Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” Nationale Gesetze zu im Code of Conduct geregelten Themen: Arbeitsrechtliche Bestimmungen, Bankwesen- gesetz (v.a. Bankgeheimnis), Datenschutzgrundverord- nung, div. Steuergesetze, Normen zur Unterbindung von Geldwäsche, Terroris- musfinanzierung, Betrug und Korruption, Sanktions- gesetze, Regelungen zur WAG-Compliance Oberbank Konzern, alle Märkte, Gesellschaften von zumindest 50,00 %- iger Beteiligung Vorstand Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – Oberbank Konzern in Österreich Aufsichtsrat Strategie 2025 (Inside-Seite) – Oberbank Konzern, alle Märkte Vorstand 240 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Schutz von Hinweisgeber:innen Whistleblowing-Policy Hinweisgeberrichtlinie (EG) 2019/1937, Hinweisgeber- Innenschutz-gesetz (HSchG) in AT und nationale Hinweis- geberschutzgesetze in DE (HinSchG), CZ, SK, HU Oberbank Konzern in allen Märkten, inkl. Leasing und Beteiligung- en; zusätzlich ALGAR und 3BWBB. Whistleblowing- Meldestelle in der Abteilung Interne Revision Management der Beziehungen zu Lieferanten Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD; EU-Lieferkettengesetz) und Umsetzung in den Märkten; nationale Gesetze zu im Code of Conduct geregelten Themen alle Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG Vorstand Arbeitsanweisung: Online-Bestellung von Büromaterial, Werbeartikel und Drucksorten – Oberbank Konzern, alle Märkte Abteilung Immobilien, Sicherheit, Kostenmanagement EMAS Umweltprüfung – Oberbank AG in Österreich Abteilung Immobilien, Sicherheit, Kostenmanagement Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe oben Richtlinie Anti- Korruption Strafgesetzbuch (§§ 305 bis 309 StGB: Korruptions- strafrecht), United Nations Convention against Corruption (UNCAC) alle Mitarbeiter:innen und Organe (Vorstand und Aufsichtsrat) der Oberbank sowie Tochtergesellschaften (Anteil an Tochter- gesellschaften mind. 50,00 %) - in AT und den Märkten Vorstand Grundprinzipien Steuermoral Richtlinie Verhaltenskodex “Code of Conduct” siehe oben Sponsoring Sponsoringleitlinien der Oberbank – Oberbank Konzern, alle Märkte Vorstand Sonstige Leitfaden: Geschäfte mit geldwäsche- rechtlicher Bewilligung – alle Oberbank Märkte Vorstand G1-1 — Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur Unternehmenskultur In der Unternehmenskultur sind sowohl Regelungen für das Bankgeschäft, wie Ausschlusskriterien und Österreichischer Corporate Governance Kodex, als auch die Vermittlung der Unternehmenskultur und der Strategie der Oberbank an die Mitarbeiter:innen relevant. 241 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Die Unternehmenskultur der Oberbank baut auf folgende Unternehmenswerte auf: Kompetenz, Vertrauen, Zusammenhalt und Leidenschaft. Sie ist die Basis für das Handeln der Oberbank und der Mitarbeiter:innen. Die Unternehmenskultur wird laufend weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen sowie gesellschaftliche Veränderungen angepasst. An der Ausarbeitung von Maßnahmen und Konzepten in diesem Bereich sind neben dem Vorstand auch zahlreiche Mitarbeiter:innen involviert. Durch die Verschriftlichung und jährliche Evaluierung wird sichergestellt, dass die Ziele erreicht und eine fortlaufende Weiterentwicklung besteht. Richtlinie Absolut ausgeschlossene Geschäfte (Ausschlusskriterien) Inhalt / Zweck : Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach sich ziehen könnten. Die Oberbank geht keine Geschäftsverbindung ein bzw. distanziert sich von einzelnen Unternehmen, die gegen die allgemeinen Ausschlusskriterien verstoßen: • Arbeitsrechtsverletzungen • Menschenrechtsverletzungen • Illegale Geschäftspraktiken • Kontroverse Umweltverhalten Die Oberbank sieht folgende wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen mit erhöhtem ESG-Risikopotential behaftet und schließt diese aus: • Atomenergie • Illegale Substanzen (Suchtmittel) • Schädliche Substanzen • Edelsteine und Konfliktmaterialien • Fischerei • Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder sowie Tierversuche • Hochvolumen-Fracking und Förderung von Ölsanden sowie Erdöl • Kohle • Kontroverse und schwere Waffen • Embryonenforschung • Pornografie und vergleichbare Branchen (“Rotlichtmilieu”; Adult Entertainment) • Bergbau • Wett- und Glücksspiel Zudem tätigt die Oberbank keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, welche durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden: • FATF-Liste • EU-Liste Hochrisikoländer • Klimaschutz • Presse- und Medienfreiheit • Sanktionen 242 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Detaillierte Informationen zum Anwendungsbereich der Ausschlusskriterien, dem Umgang mit Konzernen sowie nähere Informationen zu den ausgeschlossenen Bereichen sind auf der Oberbank Website unter https://www.oberbank.at/strategie zu finden. Arbeitsanweisung Ratinghandbuch (Ratinghilfe) Inhalt/Zweck: Diese Arbeitsanweisung erklärt und beschreibt alle Ratingverfahren inkl. der Einführung der ESG-Soft-Facts und gibt Hinweise auf die technische Absicherung (im Falle einer verpflichtenden Kommentierung ist eine Weiterleitung in die nächste Instanz nur nach Erfüllung möglich). Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Inhalt/Zweck: Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der generelle Angaben zur Unternehmenskultur (Werte, Verhalten, Whistleblowing, Beschwerdemanagement, soziale und ökologische Verantwortung) sowie zum Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Bankgeheimnis, Datenschutz, Cyberkriminalität, Steuermoral und Steuerehrlichkeit, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Wertpapier-Compliance usw.) enthält. Die Oberbank tritt gegen jede Form der Diskriminierung, Korruption, Benachteiligung und sexuellen Belästigung auf. Ein schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen die Regelungen des Verhaltenskodexes kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Diese Konsequenzen können von der Ermahnung (gelindestes Mittel) bis hin zur Entlassung (härtestes Mittel) gehen. Darüber hinaus gibt es Ansprechpersonen für Whistleblowing in der Abteilung Interne Revision. Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) Inhalt/Zweck: Als börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Oberbank AG zum ÖCGK in der jeweils gültigen Fassung. Der Kodex ist auf der Oberbank Website einzusehen und bildet eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung interner Mechanismen und Bestimmungen. Abweichung von C-Regeln Der ÖCGK legt fest, dass das Nichteinhalten seiner sogenannten C-Regeln (comply or explain) klar, präzise und umfassend zu begründen ist (ÖCGK 2023, Anhang 2b). Die Oberbank verhält sich durch die Erläuterung nach nachfolgenden Abweichungen im Geschäftsjahr kodexkonform. Regel 45 C: Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur befinden sich im Aufsichtsrat der Oberbank auch durch die Hauptversammlung gewählte Repräsentant:innen aus dem Kreis der größten Einzelaktionär:innen. Da es sich bei diesen Aktionär:innen auch um Banken handelt, haben solche Aufsichtsratsmitglieder auch Organfunktionen in anderen Banken, die mit der Oberbank im Wettbewerb stehen. Die die Mitglieder des Aufsichtsrats treffenden gesetzlichen Pflichten stellen sicher, dass die berechtigten Interessen der Oberbank uneingeschränkt geschützt werden. Strategie 2025 (Intranet-Seite) Inhalt/Zweck: Die Strategie 2025 samt der Handlungsfelder sowie Entwicklungsschritte und Maßnahmen wurde den Mitarbeiter:innen über eine eigene Seite im Intranet (Inside) ausführlich kommuniziert. Die strategischen Nachhaltigkeitsziele bis 2025 finden sich im Kapitel ESRS 2 > SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Seite 54. 243 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Grundprinzipien in Bezug auf Steuermoral im Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Inhalt/Zweck: Die Oberbank bekennt sich zu Steuermoral und Steuerehrlichkeit. Dieses Bekenntnis und die in der Folge beschriebenen Handlungsweisen in Bezug auf Steuern sind Teil des Code of Conduct der Oberbank (siehe die Beschreibung im Kapitel G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 242). Im Falle von Unklarheiten oder Zweifelsfragen werden unverzüglich steuerliche Berater:innen zur Klärung der Sachverhalte hinzugezogen. Die Oberbank hat zu keinem Zeitpunkt Offshore-Banking-Lösungen aktiv betrieben oder an Private-Banking- Kund:innen herangetragen. Selbst auf Anfrage wurden keine entsprechenden Produkte bzw. Dienstleistungen empfohlen bzw. vermittelt. Generell werden Anlagelösungen, die in erster Linie aus steuerlichen Motiven gestaltet werden, negativ bewertet. Die Berater:innen weisen gezielt darauf hin, dass sich die Kund:innen steuerehrlich zu verhalten haben und, dass die Oberbank nur steuerehrlich erworbene Gelder veranlagen will. In fragwürdigen Fällen werden umfangreiche und geprüfte Nachweise angefordert. Im Zweifelsfall wird die Geschäftsbeziehung abgelehnt. Die Berater:innen werden in diversen Seminaren intensiv zu den genannten Themen geschult. Weitere Informationen zu Steuermoral in der Oberbank Die Oberbank erzielt keine Einkünfte in Niedrigsteuerländern, in denen sie nicht operativ tätig ist. Gleichermaßen gestaltet sich die Bezahlung der Löhne und Gehälter inkl. der damit verbundenen lohn- und gehaltsabhängigen Steuern und Abgaben: Diese werden in jenen Niederlassungsländern bezahlt, in denen die entsprechende Arbeitsleistung erbracht wird. Die Erfassung der relevanten Erträge und Aufwendungen erfolgt in jenen Niederlassungsländern, in denen sie anfallen bzw. denen sie zuzurechnen sind. Leistungsverrechnungen zwischen der Zentrale in Österreich und den ausländischen Niederlassungen erfolgen entsprechend der Vorgaben der Verrechnungspreisrichtlinien. Darüber hinaus lehnt die Oberbank ausnahmslos alle Aktivitäten ab, die im Zusammenhang mit der Vermeidung, Umgehung oder Hinterziehung von Steuern stehen. Die Oberbank ist stets auf eine transparente Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuerbehörden bedacht. Im Code of Conduct wird betont, dass die Oberbank bestrebt ist, mit allen für den Geschäftsbetrieb relevanten Behörden in einer kooperativen und transparenten Weise zusammenzuarbeiten (siehe Code of Conduct, Seite 18). Die Berichterstattung zu Steuern im Geschäftsbericht wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer auditiert. Schutz von Hinweisgeber:innen Whistleblowing-Policy Inhalt/Zweck: Die Oberbank steht für eine offene und transparente Unternehmenskultur und sieht in der Whistleblowing-Meldung die Möglichkeit für ein frühzeitiges Verhindern und Aufklären von Gesetzesübertretungen sowie für die Verbesserung der betrieblichen Abläufe und des Internen Kontrollsystems. Whistleblowing leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur. 244 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen Über die Whistleblowing-Meldeplattform und das Beschwerdemanagement gibt es für Mitarbeiter:innen und Kund:innen die Möglichkeit, ihre Bedenken – auch zu rechtswidrigen Verhaltensweisen – einzubringen. Natürlich können auch weitere Kanäle von Mitarbeiter:innen oder Kund:innen für Feedback genutzt werden (z.B. Feedback-Button für Mitarbeiter:innen, Mitarbeitergespräch), wobei diese aus Erfahrung eher nicht für Bedenken zu rechtswidrigen Verhaltensweisen genutzt werden. • Ermittlung von Bedenken ◦ Whistleblowing durch interne und externe Interessenträger:innen (siehe Details im Kapitel ESRS G1 > Whistleblowing, Seite 245) ◦ Beschwerdemanagement/Ombudsstelle (siehe Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle > Ombudstelle, Seite 212) • Berichterstattung ◦ Beschwerden von Kund:innen: Diese werden im Beschwerdemanagement-Jour fixe mit dem Vorstand besprochen (siehe Details im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle > Verfolgung und Überwachung von Beschwerden, Wirksamkeit der Kanäle, Seite 214). ◦ Whistleblowing: Es besteht keine Berichterstattung in diesem Sinne, da der Fokus auf Einhaltung der Vertraulichkeit und der Schutzbestimmungen für meldende und genannte Personen liegt. Es gibt kein Gremium oder Format, in dem Fälle besprochen werden. Die Informationen bleiben in der Meldestelle und die Daten in der Cloud. • Untersuchung ◦ Beschwerden von Kund:innen: Die Beschreibung der detaillierten Vorgehensweise befindet sich im Kapitel ESRS S4 > S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle > Beschwerdebearbeitung und -abwicklung, Seite 213. Eine etwaige Definition von Maßnahmen für gewisse Bereiche und das Monitoring deren Fortschritte erfolgen im bereits erwähnten Beschwerdemanagement-Jour fixe. ◦ Whistleblowing: Die Beschwerde wird nach gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien abgearbeitet. Es werden Folgemaßnahmen zur Klärung getroffen, wie z.B. die Prüfung auf Stichhaltigkeit oder die Einbeziehung weiterer Personen. Dabei werden Vertraulichkeit und der Schutzbestimmungen für meldende und genannte Personen immer eingehalten. Abteilung Compliance Die Oberbank hat eine organisatorisch selbstständige, dem Gesamtvorstand unterstellte, Abteilung Compliance. Diese ist weisungsfrei für den gesamten Konzern zuständig und in vier Gruppen unterteilt. Die Leitung der Gruppe „BWG-Compliance/Fraud Prevention“ erfolgt durch den BWG-Compliance-Officer. Weiters gibt es die Gruppe „WAG-Compliance“ (WAG = Wertpapieraufsichtsgesetz), deren Leitung mit der Funktion des WAG-Compliance-Beauftragten und des Safeguarding-Officers betraut ist. In der Gruppe „Geldwäsche-Compliance“ übernimmt der/die Geldwäsche-Beauftragte die Gruppenleitung. Die 2022 neu gegründete Gruppe „Sanktionen und Embargos“ besteht aus der/dem Sanktionsbeauftragten und zwei weiteren Mitarbeiter:innen. Entsprechende Stellvertretungsregeln innerhalb der gesamten Abteilung sichern die Kontinuität sowie die regulatorisch erforderliche, jederzeitige Vertretbarkeit im Compliance- Bereich ab. 245 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Die Abteilung Compliance übernimmt im Zusammenhang mit dem Thema „Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen“ eine wesentliche (Risiko-)Steuerungs- und Kontrollfunktion. Zahlreiche wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren gewährleisten, dass bereits geringes Fehlverhalten aufgedeckt, sanktioniert und erforderlichenfalls an die zuständigen Stellen bzw. Behörden gemeldet wird. Konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung werden im Kapitel ESRS G1 > G1-3 Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung, Seite 248, beschrieben. Geschenkannahmen werden systematisch auf mögliche Risiken geprüft. Klare interne Vorgaben legen fest, in welchem Umfang Geschenke oder Einladungen erlaubt sind. Transparenz wird durch die Erfassung in einer zentralen Geschenkliste gewährleistet. Dies ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung auf potenzielle Interessenkonflikte oder unzulässige Vorteilsnahmen. Auch Nebenbeschäftigungen unterliegen einer standardisierten Risikoanalyse. Mitarbeitende sind dazu verpflichtet, Nebentätigkeiten zu melden, sodass mögliche Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Gefährdete Unternehmensfunktionen in Bezug auf Korruption und Bestechung Bislang wurde noch keine Analyse jener Funktionen im Unternehmen, die in Bezug auf Korruption und Bestechung besonders stark gefährdet sind, durchgeführt. Dies ist im ersten Halbjahr 2025 geplant. Leitfaden: Geschäfte mit geldwäscherechtlicher Bewilligung Inhalt/Zweck: Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die nachteilige Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und die Unternehmensreputation nach sich ziehen könnten. Über die absolut ausgeschlossenen Geschäfte hinaus sind bei gewissen Geschäftsbereichen wie z.B. Wett- und Glücksspiel, Rotlicht und Waffen gesonderte Bewilligungsverfahren über die/den Geldwäsche- Beauftragte:n bis hin zum Vorstand nötig. Whistleblowing Die Oberbank bietet mit der Oberbank Integrity Line seit 17. Dezember 2021 eine extern gehostete Meldeplattform für Whistleblowing-Meldungen und erfüllt damit die Anforderungen der EU-Richtlinie EU 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) sowie der nationalen Normen HSchG (AT), HinSchG (DE), Gesetz 171 vom 2.6.2023 (CZ), Gesetz Nr. 54 vom 30.1.2019 (SK) und Gesetz XXV aus 2023 (HU). Der Meldekanal ist für Mitarbeiter:innen und externe Personen über eine Intranetseite (Inside) bzw. die Website der Oberbank zugänglich und deckt alle Oberbank Sprachen ab. Anonyme Melder:innen können über ein elektronisches Postfach mit der Meldestelle kommunizieren. Die Mitarbeiter:innen der Meldestelle (definierte Mitarbeiter:innen der Abteilung Internen Revision) haben entsprechendes Fachwissen und bearbeiten die Whistleblowing-Fälle nach den Vorgaben interner Richtlinien. Zu treffende Folgemaßnahmen umfassen beispielsweise die Prüfung der Stichhaltigkeit, Nachforschungen und die Beendigung des Verfahrens. Sponsoring 246 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance GRI G4-DMA Leitlinie Sponsoring Die Sponsoringleitlinien der Oberbank sind auf der Oberbank Website für jede:n einsehbar. Diese werden bei Bedarf überarbeitet und ergänzt. Die Oberbank sponsert: • Sportvereine (Breitensport wie Laufen, Wandern, Fußball etc.) • Schulen • Kunst- und Kulturprojekte • Charity-Projekte, soziale Institutionen bzw. Serviceclubs • Tombolas bzw. Sachpreisanfragen Die Oberbank sponsert nicht: • Kampfsport, Motorsport sowie Wintersport • Politische Vereine und Veranstaltungen • Private Personen und Veranstaltungen Detailliertere Informationen zu politischen Spendenbeiträgen und Lobbying Über die Leitlinie Sponsoring hinausgehend wird in den folgenden Absätzen der Zugang der Oberbank bezüglich Sponsorings zu bestimmten Themen genauer beschrieben: Politische Spendenbeiträge Die Oberbank lehnt direkte Geldspenden an politische Parteien, wenn diese zum Zweck der politischen Werbung bzw. Kommunikation, Programmgestaltung und -durchsetzung dienen, sowie alle weiteren Aktivitäten, die sich direkt auf eine politische Partei beziehen, ab. Nicht ausgeschlossen werden kann hingegen, dass es durch die Unterstützung förderwürdiger Projekte oder durch die kommunikativen Aktivitäten seitens der Oberbank zu einer indirekten Unterstützung einer oder mehrerer politischer Einrichtungen kommt. In diesem Fall steht jedoch die Förderwürdigkeit des Projekts bzw. der eigene kommunikative Auftritt im Vordergrund und nicht die Zugehörigkeit zu einer gewissen Partei. Im Jahr 2024 wurden keine direkten Parteispenden, Sponsorings, Kredite oder Vorschreibungen an Parteien entrichtet. Transparenz bei Verbandsmitgliedschaften und Interessenvertretungen Die Oberbank betreibt kein Lobbying – weder im Inland noch im Ausland – und beschäftigt daher auch keine Mitarbeiter:innen in diesem Bereich. Folglich entstehen für Lobbying keine Kosten. Unabhängig davon ist die Oberbank jedoch Mitglied in mehreren Vereinen und Interessenverbänden wie z.B. Finanz- Marketing Verband Österreich, Internationales Kultur- und Wirtschaftsforum Linz, WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung. Diese Mitgliedschaften werden jedoch nicht zu Lobbying-Zwecken genutzt, sondern haben den Hintergrund, Trends auf dem Markt frühzeitig zu erkennen, allgemeines Networking zu betreiben und Weiterbildungsangebote wahrnehmen zu können. 247 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance G1-2 — Management der Beziehungen zu Lieferanten Ansatz Lieferantenmanagement unter Berücksichtigung der Risiken Im heutigen globalen Marktumfeld spielt das Management von Lieferantenbeziehungen eine wichtige Rolle für die Oberbank, da Auswirkungen auf die betriebliche Effizienz und Kostenstruktur sowie das Thema Nachhaltigkeit gegeben sind. Die Oberbank berücksichtigt bei der Auswahl von Lieferanten neben den allgemeinen Risiken auch Nachhaltigkeitskriterien, was später im Detail erläutert wird. Die Lieferkette kann neben finanziellen auch diverse andere Risiken bergen, die von der Oberbank sorgfältig gemanagt werden, um reibungslose Geschäftsabläufe sicherzustellen. Insb. die nachfolgenden Risiken sind für die Oberbank ausschlaggebend: Lieferkettenausfälle Ein bedeutendes Risiko in der Lieferkette besteht in Lieferausfällen und Verzögerungen, die durch Naturkatastrophen, politische Instabilität, Transportprobleme, Insolvenzen oder andere unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden können. Solche Störungen können zu Lieferproblemen und finanziellen Verlusten führen. Qualitätsverluste Mängel in den gelieferten Materialien oder Komponenten können erhebliche Auswirkungen auf die Qualität der Endprodukte haben. Dies kann zu Sicherheitslücken oder Reputationsverlusten der Oberbank führen, was wiederum erhöhte Kosten verursacht. Die finanzielle Lage der Lieferanten kann ebenfalls ein Risiko darstellen. Insolvente oder zahlungsunfähige Lieferanten sind möglicherweise nicht in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, was zu Störungen in der Lieferkette führen kann. Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein zentrales Anliegen der Oberbank in der Beschaffung von Betriebsmitteln. Die Auswahl der Lieferanten bedingt ökologische und soziale Auswirkungen. Aufgrund der von der Oberbank gewählten Herangehensweise wurden in der Wesentlichkeitsanalyse nur wesentliche positive Auswirkungen festgestellt; die Gründe werden in Folge genauer erläutert. Einbeziehung von sozialen und ökologischen Kriterien Die Auswahl der Lieferanten der Oberbank erfolgt auf Grundlage von sozialen und ökologischen Kriterien. Die Oberbank hat eine allgemeine Beschaffungsrichtlinie (Arbeitsanweisung Online-Bestellung von Büromaterial, Werbeartikel und Drucksorten), die den Einkauf von regionalen, recycelten oder recyclingfähigen Materialien vorschreibt. Diese Kriterien sind noch detaillierter im internen Dokument “EMAS Umweltprüfung” zu finden. Verträge mit Lieferanten sollten klare Anforderungen bezüglich sozialer und ökologischer Standards enthalten. Diese Klauseln legen fest, welche Praktiken und Verhaltensweisen erwartet werden und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen. Lieferanten der Oberbank, auch jene mit denen bereits langjährige Lieferantenbeziehungen bestehen, haben deshalb einen Verhaltenskodex zu unterzeichnen, der diverse Kriterien umfasst. Im Detail definiert die Oberbank die von den Lieferanten zu erfüllenden Kriterien wie folgt: 248 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance • Ökologische Kriterien: Die Oberbank stellt sicher, dass ihre Lieferanten umweltfreundliche Praktiken anwenden. Dies umfasst den sparsamen Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Emissionen und Abfällen sowie die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften. Die Oberbank bevorzugt Recyclingmaterialien sowie regionale Anbieter. Papier und Papierhandtücher wurden laut deren Zertifizierungen CO2-neutral hergestellt. • Soziale Kriterien: Die sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit beinhalten die Achtung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und die Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Da regionale Lieferanten bevorzugt werden, kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sie diesen Kriterien entsprechen. • Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Transparenz innerhalb der Lieferkette ist ein wichtiger Faktor für nachhaltige Beschaffung. Die Oberbank ist bestrebt, Informationen über die Herkunft der von ihr eingesetzten Produkte und Materialien einzuholen und bevorzugt Produkte aus regionaler Wirtschaft. Ein regelmäßiger, persönlicher Austausch mit den Lieferanten hilft dabei, die Übereinstimmung mit den angeführten sozialen und ökologischen Standards sicherzustellen. Der Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Lieferanten trägt dazu bei, durch enge Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen gemeinsam nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Konzepte Lieferantenmanagement Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG Inhalt/Zweck: Dieser Code of Conduct ist bei jedem Vertragsabschluss beizulegen und von den Lieferanten und Geschäftspartnern zu unterfertigen. Er definiert einzuhaltende Grundsätze, wie u.a. die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung sämtlicher Gesetze und diverser Umweltvorschriften sowie das Verbot von Korruption und Bestechung. EMAS Umweltprüfung Inhalt/Zweck: In der EMAS Umweltprüfung werden die für die Oberbank AG Österreich relevanten umweltbezogenen Daten und Informationen als Vorbereitung für EMAS Umweltberichte und Audits zusammengefasst. Zusätzlich werden die Kriterien für die Beschaffung erläutert. Das Dokument liegt der Abteilung Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement und den EMAS Begutachter:innen vor. Letztere auditieren diese und geben diese frei. Arbeitsanweisung: Online-Bestellung von Büromaterial, Werbeartikel und Drucksorten Inhalt/Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt die Bestellung von Büromaterial und Werbeartikeln im Bürohandel sowie über Sonderformulare und gibt Kriterien (u.a. zur ökologischen Nachhaltigkeit) vor, die bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind. G1-3 — Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Konzepte zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung einschließlich Schulungen Code of Conduct für Mitarbeiter:innen siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Code of Conduct für Mitarbeiter:innen, Seite 242 249 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Richtlinie Anti-Korruption Inhalt/Zweck: Diese Richtlinie enthält Vorschriften bezüglich Korruption und nationaler Antikorruptionsstraftatbestände, Offenlegung von Geschenken und Einladungen zur Verhinderung von Bestechungen, Sponsoring und Spenden, Lieferanten und Geschäftspartner, Nebenbeschäftigungen, Berichtswesen, Schulungsmaßnahmen und Sanktionen bei Verstößen. Trennung Untersuchungsausschuss und involvierte Managementkette In der Oberbank ist weder ein:e Untersuchungsbeauftragte:r noch ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Interne Ermittlungen werden anlassbezogen von der Abteilung Interne Revision durchgeführt. Antikorruptionsmanagement und Prävention von Bestechung Verstöße gegen die Antikorruptionsbestimmungen werden seitens der Oberbank nicht geduldet und bei Vorliegen entsprechend geahndet. Mit vereinten Kräften schützen alle Mitarbeiter:innen der Oberbank ihre Kund:innen vor Schäden bei der Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte und versuchen so, dem Vertrauen der Anleger:innen gerecht zu werden. Verstöße gegen Antikorruptionsregeln werden an den Vorstand gemeldet und der Vorstand erstattet – gemäß der Regel 18a des ÖCGK (Österreichischer Corporate Governance Kodex) – dem Aufsichtsrat dazu einmal jährlich einen Antikorruptionsbericht. Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden GRI G4-DMA (früher FS9) Die Betriebsstätten (Abteilungen und Geschäftsbereiche) werden alle zwei Jahre auf Korruptionsrisiken geprüft. Von den Geschäftsbereichen wird dabei nur jeder zweite geprüft, die andere Hälfte dann im nächsten Prüfturnus. Somit werden alle vier Jahre 100,00 % der Betriebsstätten geprüft, aber pro Prüfturnus nur 75,00 %. Schulungen Schulungen Compliance Ein wesentliches Ziel der Oberbank Strategie 2025 ist die Erhöhung der Awareness aller Oberbank Mitarbeiter:innen im Compliance-Bereich. Zu Beginn des Geschäftsjahres werden den Mitarbeiter:innen daher Web-based Trainings (WBTs) der Compliance zugewiesen, die verpflichtend innerhalb eines Jahres positiv zu absolvieren sind. Sie sind Teil eines neuen Ausbildungskonzepts, das unterschiedliche Zielgruppen berücksichtigt. Aufbauend auf den WBTs gibt es adressatengerechte (Präsenz-)Schulungen. Die Abteilung Compliance berichtet dem Vorstand monatlich die von der Abteilung Human Resources erhobene Absolvierungsquote. Im Jahr 2024 wurde an zwei Terminen die „Regulatorische Vorsorgeberatung“ durch Deloitte abgehalten. Bei den Terminen wurden die regulatorischen Vorgaben der jeweils letzten beiden Quartale vom Gesamtvorstand und sämtlichen Abteilungsleiter:innen mit den Fachexpert:innen ausführlich diskutiert. 35 Durch die fehlende Definition von “risikobehafteten Funktionen” sind diese unter Führungskräfte, Verwaltungs- Leitungs- und Aufsichtsorgane und sonstige eigene Arbeitskräfte inkludiert. 36 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beinhalten Vorstand und Aufsichtsrat. 37 Sonstige eigene Arbeitskräfte: Personen insgesamt bestehen aus den Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns exklusive Führungskräfte. 38 Da das E-Learning Compliance nur in Österreich und Deutschland vorhanden ist, kommt es zu einer geringeren Anzahl an geschulten Personen. Auch die Befreiung durch (Langzeit-)Krankenstände oder ähnliches wird hier nicht berücksichtigt. 250 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Web-based Training „Anti-Korruption“ Im Jahr 2024 konnte das geplante Anti-Korruptions-Web-based Training aufgrund begrenzter Ressourcen und der Priorisierung anderer strategischer Projekte noch nicht umgesetzt werden. Die Implementierung dieser wichtigen Schulung ist jedoch für den Zeitraum 2025-2026 eingeplant. Wir sind bestrebt, die Schulung zeitnah fertigzustellen, um unsere Mitarbeiter weiterhin bestmöglich zu sensibilisieren und zu schulen. Dieses innovative Schulungsprogramm zielt darauf ab, das Wissen der Mitarbeiter:innen im Bereich der Antikorruption nachhaltig zu festigen und zu sichern. Durch die gezielte Schulung wird nicht nur das Verständnis für die Erkennung und Bekämpfung von Korruption vertieft, sondern auch ein Schwerpunkt auf die Prävention von Bestechung gelegt. Die zugrundeliegenden Konzepte, Arbeitsanweisungen und Richtlinien sind den Oberbank Mitarbeiter:innen jederzeit zugänglich. Wesentliche Änderungen werden über das interne Kommunikationssystem (z.B. Inside) bekannt gegeben, und sämtliche Dokumente sind im Dokumentenmanagementsystem (DMS) abrufbar. Im Onboarding-Prozess werden neue Mitarbeiter:innen umfassend darüber informiert. Überblick Schulungen Compliance mit Bezug zu Anti-Korruption im Jahr 2024 Risikobehaftete Funktionen 35 Führungskräfte Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 36 Sonstige eigene Arbeitskräfte 37 Abdeckung durch Schulungen Personen insgesamt 493 20 1989 Geschulte Personen 407 5 1624 38 Prozentuale Abdeckung 83,40 % 25,00 % 81,65 % Dauer (in Stunden) Computerbasierte Schulungen (E-Learning Compliance) 1 Stunde 1 Stunde Regulatorische Vorsorgeberatung für Vorstand und Abteilungsleitungen 4 Stunden 4 Stunden Häufigkeit Wie häufig sind die Schulungen erforderlich? jährlich jährlich jährlich Behandelte Themen Definition von Korruption x x x Konzepte der Oberbank zur Vermeidung x x x Verfahren in Bezug auf Verdächtigung/ Aufdeckung x x 251 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Zertifizierungen Zertifizierung von Compliance-Mitarbeiter:innen Zur Förderung der individuellen Weiterentwicklung der Compliance-Mitarbeiter:innen und zur nachhaltigen Absicherung der Compliance-Organisation der Oberbank sind anerkannte Zertifizierungen und Schulungen in den jeweiligen Bereichen (BWG-Compliance, Geldwäsche, Sanktionen, WAG-Compliance) geplant. Pro Mitarbeiter:in ist mindestens eine Schulung pro Jahr vorgesehen, so auch im Jahr 2025. Maßnahmen im Bereich Governance Allgemeine Informationen zu den nachfolgenden Maßnahmen Wirkungsbereich: Die Maßnahmen gelten prinzipiell in allen Märkten der Oberbank. Sollte es Unterschiede im Geltungs- bzw. Wirkungsbereich geben, wird dies direkt bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Zeithorizont und Abschluss von Maßnahmen: Soweit möglich, wird beschrieben, in welchem Jahr die ergriffene bzw. die geplante Maßnahme beendet wird. Die unten angeführten ergriffenen Maßnahmen wurden gestartet und sind, soweit nicht anders bei den einzelnen Maßnahmen beschrieben, weiterhin wirksam. Zudem wird die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend überprüft. Maßnahmen Welche Ziele/Konzepte werden unterstützt? Unternehmenskultur Formulierung absolut ausgeschlossener Geschäfte Das Konzept Absolut ausgeschlossene Geschäfte wird unterstützt. ESG-Soft Facts im Kundenrating Das Konzept ESG Leitlinie wird damit umgesetzt. Einbindung der Mitarbei- ter:innen in Strategie- arbeit und Kommunika- tion der Ergebnisse Kommunikation der Ziele und Werte, die in der Strategie festgelegt werden Employee Experience steht nicht im direkten Zusammenhang mit einem Konzept oder Ziel Oberbank Sozialstern steht nicht im direkten Zusammenhang mit einem Konzept oder Ziel Schulungen zur Unternehmenspolitik Die Vermittlung der Werte und Anforderungen an Mitarbeiter:innen aus der Strategie und dem Code of Conduct für Mitarbeiter:innen bedingt einen Zusammenhang mit ebendiesen Konzepten. Lieferantenmanagement Einholung von Unter- schriften des Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner der Oberbank AG Die Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten wird eingefordert, um die gesetzten Ziele zur Rücklaufquote zu erreichen. Green IT kein direkter Zusammenhang mit Zielen und Konzepten Erweiterung Bio- Sortiment in der Betriebsküche kein direkter Zusammenhang mit Zielen und Konzepten Umstellung auf europäische Kaffee- Kleinlieferanten Es besteht ein Zusammenhang mit den Vorgaben zur regionalen Beschaffung (siehe die Informationen zur EMAS Umweltprüfung). 252 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Schutz von Hinweisgeber:innen Einrichtung & Betrieb einer Whistleblowing- Meldeplattform Das Konzept Whistleblowing-Policy wird unterstützt. Korruption und Bestechung Einrichtung & Betrieb einer Whistleblowing- Meldeplattform Die Maßnahme hängt mit der Richtlinie Anti-Korruption zusammen, da diese bezüglich des bankinternen Anwendungsbereichs auch auf die Whistleblowing- Policy verweist. Schulungen im Bereich Korruption und Bestechung Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Richtlinie Anti-Korruption. jährlicher Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat betreffend Korruptionsvorfälle Der jährliche Bericht steht im Zusammenhang mit der Richtlinie Anti- Korruption. Fertigstellung des Web- based Trainings zum Thema „Anti-Korruption“ Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Richtlinie Anti-Korruption. Risikoanalyse im Bereich der Geschenkannahme Die Risikoanalyse wird auch in der Richtlinie Anti-Korruption festgelegt. Risikoanalyse bei Nebenbeschäftigungen Die Risikoanalyse wird auch in der Richtlinie Anti-Korruption festgelegt. IT-Tool AML (Anti Money Laundering) und manuelles Monitoring Es besteht kein direkter Zusammenhang mit Konzepten und Zielen. Sponsoring Langfristige Sponsorings Die Leitlinie Sponsoring wird eingehalten. Darüber hinaus entsprechen die Sponsorings dem Ziel des Regionalitätsprinzips. Kontrolle der gesetzten Maßnahmen und erbrachten Leistungen Die Leitlinie Sponsoring wird eingehalten. Verleihung Nachhaltigkeitspreis FERONIA Die Leitlinie Sponsoring wird eingehalten. Darüber hinaus werden regionale Unternehmen gefördert, was dem Ziel des Regionalitätsprinzips entspricht. Unternehmenskultur Bankgeschäft Ergriffene Maßnahmen bezüglich Unternehmenskultur im Bankgeschäft Aktualisierung der Ausschlusskriterien 2024 wurde die Richtlinie Absolut ausgeschlossene Geschäfte aktualisiert. Neben inhaltlichen Konkretisierungen zum Anwendungsbereich der Richtlinie und betreffend den Umgang mit Konzernen wurden die allgemeinen Ausschlusskriterien um die Kategorie Unethisches Verhalten erweitert. Die branchenspezifischen Ausschlusskriterien wurden um Bergbau und Wett- und Glücksspiel ergänzt. Der gesamte Kundenbestand wurde dahingehend überprüft: Es waren keine neuen Sperren erforderlich. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die Richtlinie außerdem ins Englische übersetzt, um sprachliche Barrieren möglichst zu beseitigen. Automatisierter Sperrprozess für Ausschlusskriterien 2021 wurde zur Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus den ausgeschlossenen Branchen ein automatischer Sperrprozess definiert. Im Fall der Erfassung eines ESG-kritischen 253 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Branchencodes bei der zentralen Kundenanlage wird automatisch eine sogenannte Nachhaltigkeitssperre gesetzt sowie eine interne und unabhängige Prüfstelle entsprechend über die Kundenanlage informiert. Nach umgehender Prüfung des Kunden kann die Sperre im Einzelfall mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Entspricht die Geschäftstätigkeit jedoch den definierten Ausschlusskriterien, bleibt die Sperre bestehen und es gibt keine Möglichkeit, eine Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen einzugehen. Im Laufe des Jahres 2024 wurden im Zuge der Kundenanlage 348 neue Sperren automatisch erfasst (2023: 234) und die Prüfstelle darüber informiert. Anschließend wurde mittels interner Recherche durch die Prüfstelle und in Gesprächen mit den zuständigen Berater:innen das Geschäftsmodell der betroffenen Kunden genau analysiert. Die erhöhte Anzahl an Sperren gegenüber dem Vorjahr ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unter den ÖNACE-Code 35.11-0 für Elektrizitätserzeugung auch erneuerbare Energien fallen, die 2024 im Fokus des Vertriebs standen, und andererseits auf die Erweiterung der branchenbezogenen Ausschlusskriterien um Bergbau sowie Wett- und Glücksspiel. Nach umgehender Prüfung aller gemeldeten Fälle wurden acht tatsächlich notwendige Sperren identifiziert, die folgenden Branchen zugeordnet werden konnten: drei zu Atomenergie, zwei zu Kohleförderung bzw. Handel mit Kohle, eine zu Förderung von Öl, zwei zu kontroversen und schweren Waffen. Vier weitere Sperren waren zum Berichtszeitpunkt noch in Prüfung. Bei den übrigen Sperren trafen die Ausschlusskriterien nicht zu, weshalb sie wieder aufgehoben wurden. ESG-Soft-Facts im Kundenrating und Kreditprozess (GRI G4-DMA; früher FS2) Im Rahmen der Bonitätseinstufung der Firmenkunden der Oberbank fließen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beurteilung ESG-relevanter Soft Facts (Geschäftsmodell, Abhängigkeit von externen Faktoren) in das Kundenrating ein. Die im 2. Halbjahr 2021 eingeführten sechs ESG-Soft Facts dienen zur systematischeren Beurteilung der Risiken des bestehenden Geschäftsmodells und zur Datensammlung in den drei Bereichen E (Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung). Soft Facts im Bereich E (Environment) • Physische Risiken auf den Unternehmensgegenstand: Mit diesem Soft Fact werden die direkten Folgen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse, langfristige Klimaänderung) auf den Unternehmensgegenstand und das Geschäftsmodell der Kunden bewertet. • Physische Risiken auf das Vermögen: Hier werden die Auswirkungen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse, langfristige Klimaänderung) auf das Vermögen der Kunden (Firmenstandort, Lager/Vorräte, Maschinen) beurteilt. • Transitionsrisiken – Stranded Assets: Bei diesem Soft Fact geht es um die Einschätzung des Risikos der Abwertung von Vermögenswerten (Betriebsliegenschaft, Vorräte, technische Anlagen), die aufgrund von Regulierungen im Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verursacht werden. • Transitionsrisiken – erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft: Hier wird die Betroffenheit der Kunden von einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft (Abfallvermeidung, Recycling) bewertet. Soft Fact im Bereich S (Social) • Soziale Risiken: Mit diesem Soft Fact werden die Risiken aus der Missachtung gesetzlicher und sozialer Standards im Bereich Personal- und Produktmanagement betrachtet. 254 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Soft Fact im Bereich G (Governance) • Governance-Risiken: Bei diesem Soft Fact wird das Risiko aus der Missachtung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beurteilt. Die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditentscheidungsprozess wurde im 4. Quartal 2021 durch die Einführung des Climcycle-Tools (vormals: ClimAid-Tool) weitgehend automatisiert. Dieses Tool ermittelt für alle Kreditkunden der Oberbank ein Nachhaltigkeits-Scoring, das unmittelbar in die Kreditentscheidung einfließt. Bei der Risikoeinstufung mithilfe des Climcycle-Tools werden sowohl Klima- als auch Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigt, wobei die Klimarisiken den größten Einfluss auf die Gesamtrisikobewertung haben. Das ESG-Risiko wird für jeden Kunden im Kernbankensystem der Oberbank jeweils für die Bereiche E (Environment), S (Social) und G (Governance) sowie als Gesamtscore ausgewiesen. Die geografische Region sowie die Branche der Kunden stellen die maßgeblichen Parameter dieses Scorings dar. Bei Kunden mit einem hohen oder sehr hohen ESG-Risiko müssen die Kundenberater:innen im Falle einer neuen Finanzierung eine Stellungnahme abgeben, inwiefern die beantragte Finanzierung zur Reduktion des ESG- Risikos der Kunden beiträgt. Ein Beitrag zur Reduktion des ESG-Risikos kann u.a. eine Verbesserung bzw. Minderung des physischen Risikos auf den Unternehmensgegenstand oder das Vermögen der Kunden bewirken. Aber auch die Minderung von Transitionsrisiken, der Ausbau im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder eine Verbesserung im Bereich von sozialen und Governance-Risiken können Ziele der konkreten Finanzierung sein. Geplante Maßnahmen Außer einer regelmäßigen Aktualisierung der Ausschlusskriterien sind keine Maßnahmen geplant. Steuermoral Ergriffene und geplante Maßnahmen Es wird entsprechend den Grundprinzipien (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur > Grundprinzipien Steuermoral, Seite 243) gehandelt. Darüber hinaus sind keine weitere Maßnahmen geplant. Interne Strategiekommunikation Ergriffene Maßnahmen bezüglich Unternehmenskultur bei Mitarbeiter:innen Einbindung in Strategiearbeit und Kommunikation der Ergebnisse Die Mitarbeiter:innen der Oberbank sind in der Strategiearbeit eingebunden, um das Verständnis und die Verbundenheit zum Unternehmen zu stärken. Seit Beginn des neuen Strategieprozesses wurden die Mitarbeiter:innen über den Stand der Entwicklung auf allen internen Kanälen, in der Mitarbeiterzeitung (Dialog, eDialog) und im Intranet (Inside) informiert. Aktive Einbindung und Kommunikation Die Oberbank bindet ihre Mitarbeiter:innen in strategische Projekte und Maßnahmen aktiv ein. Es werden gezielt Mitarbeiter:innen „vor den Vorhang“ geholt, um aus ihrer Perspektive Veränderungsprojekte und deren Auswirkungen zu schildern. Mitarbeiterveranstaltungen werden ebenso genutzt, um über die Strategie und deren Umsetzungsstand zu berichten. 255 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Code of Conduct für Mitarbeiter:innen Ergriffene Maßnahmen Der Verhaltenskodex wird Mitarbeiter:innen bereits bei der Einstellung ausgehändigt und im Zuge des Compliance-Gesprächs unterschrieben; er steht im hausinternen Intranet (Inside) dauerhaft zur Verfügung und ist auch auf der Oberbank Website aufruf- und downloadbar. Die Oberbank erwartet von allen Mitarbeiter:innen aller Hierarchieebenen, den Kodex in der jeweils aktuell gültigen Version zu lesen, zu verstehen und konsequent einzuhalten. Bei Veröffentlichung einer überarbeiteten Version werden die Mitarbeiter:innen mit einer Meldung im Intranet informiert. Employee Experience Ergriffene und geplante Maßnahmen Einbindung der Mitarbeiter:innen zur Unternehmenskultur mittels des Oberbank Programms „Employee Experience“ (siehe Kapitel ESRS S1 > S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen, Seite 160) Oberbank Sozialstern Seit 2023 vergibt die Oberbank den Oberbank Sozialstern und zeichnet damit Mitarbeiter:innen aus, die mit ihrem Engagement Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt übernehmen. Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank Märkten können ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten und Beteiligungen an Sozialprojekten sowie an nachhaltigen Projekten einreichen. Konzernweit stimmen die Mitarbeiter:innen für ihre Favoriten ab und wählen so die drei Gewinnerprojekte, die mit einem Preisgeld von bis zu 3.000 Euro unterstützt werden. Schulungen zur Unternehmenspolitik Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zur Unternehmenskultur werden den Mitarbeiter:innen bereits im Onboarding-Prozess und bei Welcome-Veranstaltungen vermittelt. Compliance-Schulungen werden im Kapitel ESRS G1 > G1-3 Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Schulungen, Seite 249, näher behandelt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Schulungen zur Unternehmenspolitik aufgelistet. Schulung Zielgruppe Häufigkeit Umfang Onboarding-Veranstaltung/ Welcome Day neue Mitarbeiter:innen anlassbezogen/ mehrmals jährlich Werte und wichtigste Strategien werden vermittelt Know your bank Mitarbeiter:innen mehrmals jährlich Produkte der Bank werden vorgestellt Onboarding in den zentralen Abteilungen neue Mitarbeiter:innen nach Bedarf, mehrmals jährlich innerhalb der Abteilungen, Vorstellungen der Gruppen, wichtigste Themen/Strategien der Abteilung General Banking Akademie Vertriebsmitarbei- ter:innen bei Neueintritt in die Oberbank aufeinander aufbauende Module in Präsenztagen im Basismodul: Werte, Unabhängigkeit und Strategie Web-based Trainings z.B. zu Nachhaltigkeit, Compliance alle Mitarbeiter:innen unterschiedlich, meistens jährlich siehe Details in den jeweiligen Kapiteln und bei Infos zu Schulungen laufende Strategiekommunikation alle Mitarbeiter:innen laufend siehe Details unter Maßnahmen Unternehmenskultur 256 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Lieferantenmanagement Bewertung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte bei Lieferanten Um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern bzw. zu verringern hat die ESG Unit der Oberbank im Herbst 2024 in Zusammenarbeit mit verschiedensten Stakeholdern – u.a. die Nachhaltigkeitsbeauftragten der Abteilung Immobilien, Sicherheiten und Kostenmanagement, welche auch für das Lieferantenmanagement zuständig ist – erstmals eine Bewertung von potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte durch den eigenen Betrieb bzw. die eigene Tätigkeit der Oberbank AG, die Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen sowie die vorgelagerten Geschäftspartner durchgeführt (zur allgemeinen Vorgehensweise bei der Bewertung siehe das Kapitel ESRS S1 > S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte > Vorgehensweise bei der Bewertung und Kommunikation der Ergebnisse und Maßnahmen, Seite 159). Bewertungsergebnisse betreffend Lieferanten Im Bereich “vorgelagerte Geschäftspartner” wurden die Bewertungen mit Blick auf die Lieferanten und externen Dienstleister der Oberbank durchgeführt. Keine der den Lieferanten und/oder externen Dienstleistern zuzuordnenden negativen Auswirkung fällt in die Kategorie “hohe negative Auswirkungen”, was sich u.a. darauf zurückführen lässt, dass die Lieferanten der Oberbank ihren Sitz in Österreich oder den anderen Oberbank Märkten haben, und dadurch für sie strenge regulatorische Vorgaben gelten. “Mittlere negative Auswirkungen” (mit unterschiedlich hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schweregraden) gibt es in den Themenbereichen: • Meinungsfreiheit • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Unterthemen: mangelnder Datenschutz, keine Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Umweltverschmutzungen) • Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen (Unterthemen: keine Gewerkschaften, unangemessene und unfaire Bezahlung) • Recht auf Nicht-Diskriminierung im Privat- und Berufsleben (Unterthemen: keine digitale Barrierefreiheit, Diskriminierung aufgrund der Sprache). “Niedrige negative Auswirkungen” (mit unterschiedlich hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schweregraden) wurden in den folgenden Bereichen identifiziert: • Recht auf Bildung • Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit • Verbot der Sklaverei, der Zwangs- oder Kinderarbeit • Recht auf Leben und Gesundheit (Unterthemen: schlechte Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung von Arbeitsschutz- und -sicherheitsvorgaben) • Recht auf Nicht-Diskriminierung (Unterthemen: Diskriminierung bei Entlassung, beim Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sowie beim Zugang zu Informationen zu Informationen) • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Unterthemen: Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm- und Lichtbelästigungen, mangelnder Gesundheitsschutz in der Arbeit) • Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen (Unterthemen: schlechte Arbeitsbedingungen) 257 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Die negativen Auswirkungen der zweite Risikoebene “mittlere negative Auswirkungen” sind bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von potenziellen Auswirkungen bzw. zur Minimierung der tatsächlichen Auswirkungen priorisiert zu behandeln. Durch das Einholen der Unterschrift des Code of Conduct für Lieferanten soll ein Bewusstsein für Risiken und negative Auswirkungen geweckt werden. Um künftige regulatorische Anforderungen zu erfüllen, wird die Erarbeitung von weiteren spezifischen Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung der identifizierten negativen Auswirkungen zeitgerecht evaluiert. Folgende Maßnahmen wurden von der Oberbank bzw. von Dritten bereits ergriffen, um den bei Lieferanten und/oder externen Dienstleistern identifizierten “mittleren negativen Auswirkungen” entgegenzuwirken: • Aufgrund der umfangreichen unionsrechtlichen Vorgaben betreffend die Whistleblowing- Plattformen und den Schutz der Hinweisgeber:innen ist davon auszugehen, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit bereits hinreichend minimiert bzw. verhindert werden. Dasselbe gilt für das Risiko des mangelnden Datenschutzes bei Lieferanten, zumal auch hier die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfassende Schutzvorkehrungen fordert. • Bei der Auswahl von Lieferanten ist die Oberbank bemüht, auf Umweltstandards, wie etwa EMAS, zu achten. Jene Unternehmen, die über keine Umweltstandards verfügen und diesbezüglich auch keine Überlegungen anstellen, kommen nicht in die engere Auswahl. Weiters legen die Oberbank Mitarbeiter:innen den Partnern bei Besuchen vor Ort derartige Zertifizierungen nahe. Durch diese Maßnahmen kann das Risiko der Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Umweltverschmutzungen, und damit die Gefahr einer Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, gemindert werden. • Mangelnde digitale Barrierefreiheit sowie Diskriminierung aufgrund der Sprache sind mittlere Risiken betreffend das Recht auf Nicht-Diskriminierung im Privat- und Berufsleben. Im Sinne einer internationalen Zusammenarbeit achtet die Oberbank bei ausländischen Lieferanten darauf, dass diese Englisch sprechen und so die Sprachbarrieren minimal sind. Bestehende Barrieren der noch eingeschränkten digitalen Barrierefreiheit stellen ein Risiko bei unseren Lieferanten dar. • Ein Risiko betreffend das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, nämlich das Nichtbestehen von Gewerkschaften, kann dadurch hintan gehalten werden, dass in allen Oberbank Märkten zahlreiche Gewerkschaften eingerichtet sind, und so auch die Arbeitnehmer:innen unserer Lieferanten starke Verhandlungspartner an ihrer Seite haben. Durch eine umfassende kollektivvertragliche Abdeckung in Österreich sowie Tarifverträge und Mindestlöhne in Deutschland, kann außerdem das Risiko der unfairen und unangemessenen Bezahlung in diesen beiden Ländern stark minimiert werden. Ergriffene Maßnahmen • 2024 hat die Oberbank weiteren Lieferanten den Verhaltenskodex übermittelt. • Die 3 Banken IT GmbH bekennt sich in ihrer Beschaffungspolitik zu einem umwelt- und ressourcenschonenden Bezug von IT-Ausstattungen. Der Einkauf der Oberbank Hardware erfolgt unter Berücksichtigung von speziellen Eco-Labels (z.B. Energy Star, Blauer Engel oder The Eco Declaration). ◦ Am Ende des Lebenszyklus der IT-Geräte erfolgt eine fachgerechte Entsorgung. 2023 wurde dafür eine neue Verwertungsfirma mit Sitz in Österreich unter Vertrag genommen, die die noch verwertbaren Geräte nach erfolgter Datenlöschung wieder in den Lebenszyklus bringt. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt außerdem an einem Sozialprojekt teil, bei dem beeinträchtigte Personen und Langzeitarbeitslose beschäftigt werden. Die Zusammenarbeit besteht nach wie vor. 258 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance • Betriebsküche: Bisher wurden biologische Produkte in den Warengruppen Reis, ungefüllte Teigwaren, Joghurt und Topfen und Gemüse für die Betriebsküche der Oberbank Zentrale verwendet. Diesbezüglich wurde der Oberbank ein entsprechendes Zertifikat verliehen. 2024 wurde das Bio-Sortiment um Biomilch erweitert. Geplante Maßnahmen • Weitere Lieferanten werden laufend angeschrieben, mit der Aufforderung, den Verhaltenskodex zu unterfertigen. • Umstellung auf europäische Kaffee-Kleinlieferanten in der Oberbank Zentrale in Linz Schutz von Hinweisgeber:innen Ergriffene Maßnahmen • Einrichtung (bereits abgeschlossen) & laufender Betrieb einer Whistleblowing-Meldeplattform Für nähere Informationen zur Whistleblowing-Meldeplattform siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 245. Korruption und Bestechung Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung Ergriffene Maßnahmen • Einrichtung einer Whistleblowing-Meldeplattform (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur > Whistleblowing, Seite 245 ) • Schulungen im Bereich Korruption und Bestechung (siehe Kapitel ESRS G1 > G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung > Schulungen, Seite 249) • jährlicher Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat betreffend Korruptionsvorfälle Geplante Maßnahmen • Fertigstellung des Web-based Trainings zum Thema „Anti-Korruption“ im Jahr 2025 Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen Ergriffene Maßnahmen • Risikoanalyse im Bereich der Geschenkannahme • Risikoanalyse bei Nebenbeschäftigungen Weitere Maßnahmen Ergriffene Maßnahmen • IT-Tool AML (Anti Money Laundering) und manuelles Monitoring wurden eingerichtet, um auffällige Transaktionen zu erkennen. • Personenprüfung mit dem Programm Siron KYC (Überprüfung potenzieller Kund:innen auf Übereinstimmung mit politisch exponierten Personen) • IT-Tools zur Bekämpfung von Betrug im Internetbanking 259 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Sponsoring Ergriffene Maßnahmen • Gezielte und langfristige Sponsorings: Ein langfristiges Commitment gegenüber den Sponsoringpartnern ist der Oberbank ein besonderes Anliegen. So werden diverse Projekte und Institutionen bereits seit Jahren von der Oberbank unterstützt, um diese längerfristig zu fördern und mitzuhelfen, deren Fortbestand zu sichern. Dazu gehören u.a. „Lust aufs Wandern“ (gemeinsam mit dem ORF Oberösterreich), Oberbank Linz Donau Marathon, Leonidas Sportgala Salzburg, Businesslauf Linz, ORF-Spendenaktion „Licht ins Dunkel“, Union Leichtathletik Club (ULC) Linz Oberbank, Salzkammergut Festwochen Gmunden, St. Florianer Sängerknaben, Katholische Privat-Universität Linz, Musikschule der Stadt Linz, Denkfabrik Agenda Austria oder MINTality-Stiftung. ◦ Sponsoring- und Spendenausgaben sämtlicher Geschäftsbereiche der Oberbank in allen Märkten und Abteilungen (mit Ausnahme der Zentrale in Linz) werden grundsätzlich nach demselben Vergabeprinzip verteilt und belaufen sich zum Stichtag 31.12.2024 auf einen Gesamtwert von 307.641 Euro. • Kontrolle der Sponsorings: Die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen und erbrachten Leistungen bzw. durchgeführten Aktionen erfolgt in der Regel durch die Abnahme vor Ort, durch Dokumentationen der Sponsoringnehmer (Foto-, Video-, Inserate- und Social-Media-Nachweise sowie Nachberichte), durch individuelle Prüfung seitens Oberbank oder durch Debriefing- Gespräche. Jedes größere Sponsoring der Oberbank erfolgt auf Basis eines Vertrags, in dem alle Leistungen von Sponsoringgeber und Sponsoringnehmer festgehalten werden. Die Sponsoringnehmer liefern in der Regel entsprechende Dokumentationen der durchgeführten Aktivitäten (z.B. Bilder und/oder Presseartikel). • Verleihung Nachhaltigkeitspreis FERONIA: Die Oberbank vergibt seit dem Jahr 2023 gemeinsam mit den OÖ Nachrichten und dem Land Oberösterreich jährlich den Nachhaltigkeitspreis FERONIA. Bewerben können sich oberösterreichische Unternehmen mit einem ganzheitlich nachhaltigen Geschäftsmodell, aber auch mit einem entsprechenden Produkt. Weiters gibt es mit “Vielfalt der Nachhaltigkeit” einen Preis für Kultureinrichtungen, Gemeinden, Vereine oder Sozialunternehmen, die nachhaltig arbeiten. Außerdem wird ein Preis für Schul- und Klassenprojekte in der Kategorie „Nachhaltig lernen und lehren“ vergeben. Eine Jury, bestehend aus vorwiegend unabhängigen Juror:innen und Vertreter:innen der Trägerorganisationen mit breiter Nachhaltigkeitsexpertise von Umwelt über Soziales bis zu Kunst und Kultur, kürt die Gewinner:innen. Weitere Informationen sind auf der Website der OÖ Nachrichten verfügbar. 260 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Kennzahlen und Ziele In den nachfolgenden Abschnitten werden die relevantesten Kennzahlen und Ziele im Bereich Governance beschrieben. Sofern eine externe Validierung der Daten vorhanden ist, wird darauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen. G1-4 — Korruptions- oder Bestechungsfälle Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle In den Jahren 2022, 2023 und 2024 gab es keinerlei bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle. Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden keine rechtskräftigen Verurteilungen oder Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsvorwürfen registriert. Monitoring der Nutzung des Code of Conduct Der Code of Conduct ist gelebte Praxis. Er wurde im Berichtsjahr durchschnittlich 99-mal pro Monat auf der österreichischen Oberbank Website aufgerufen (2023: durchschnittlich 94-mal). Auch im Intranet (Inside) wird er Monat für Monat rund 64-mal von Mitarbeiter:innen konzernweit heruntergeladen; in der deutschen Version rund 21-mal (2023: rund 173 Downloads monatlich; in der deutschen Version rund 40- mal). Steueraufwand Oberbank Konzern (in Tsd. €) Österreich Deutschland Tschechien 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag -57.954 -49.124 -33.973 -28.777 -27.932 -9.301 -6.578 -5.474 -4.998 sonstige Steuern und Abgaben -4.101 -4.105 -3.960 -20 -81 -43 -179 -129 -100 Ungarn Slowakei 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag -2.223 -1.686 -1.870 -1.511 -1.409 -2.012 sonstige Steuern und Abgaben -10.135 -11.253 -7.905 -1.509 -1 -1 261 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Oberbank AG (in Tsd. €) Österreich Deutschland Tschechien 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag -56.807 -48.436 -33.275 -25.457 -25.529 -7.335 -5.532 -4.746 -4.632 sonstige Steuern und Abgaben -4.098 -4.102 -3.956 -16 -30 -31 0 0 0 Ungarn Slowakei 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.622 -1.303 -1.700 -1.232 -1.180 -1.506 sonstige Steuern und Abgaben -8.789 -7.808 -6.468 -1.509 0 0 Länderbezogene Berichterstattung (Steuerhoheitsgebiet) Österreich Deutschland Tschechien 2024 2023 2022 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Umsatzerlöse 1.094.910 935.261 492.697 206.117 180.584 92.449 118.515 146.794 94.771 Ergebnis vor Steuern 216.576 226.300 172.340 96.714 83.937 31.434 27.676 14.886 27.073 Steuern vom Einkommen und Ertrag -57.954 -49.124 -33.973 -28.777 -27.932 -9.301 -6.578 -5.474 -4.998 sonstige Steuern und Abgaben -4.101 -4.105 -3.960 -20 -81 -43 -179 -129 -100 Personalstand Durchschnitt FTE 1.562 1.492,9 1.479,6 297,5 283,9 279,7 188,9 191,9 194,3 Ungarn Slowakei 2024 2023 2022 2024 2023 2022 Umsatzerlöse 78.867 60.370 48.649 29.961 25.261 14.409 Ergebnis vor Steuern 18.950 15.399 15.130 6.706 6.030 7.907 Steuern vom Einkommen und Ertrag -2.223 -1.686 -1.870 -1.511 -1.409 -2.011 sonstige Steuern und Abgaben -10.135 -11.253 -7.905 -1.509 -1 -1 Personalstand Durchschnitt FTE 135,5 137,5 134 46,2 49 51,3 262 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Anmerkungen zu den Tabellen: • Latente Steuern wurden nicht berücksichtigt. • Als Umsatzerlöse werden Zinserträge, Provisionserträge, sonstige betriebliche Erträge und das Handelsergebnis betrachtet. • Einnahmen aus konzerninternen Transaktionen mit anderen Steuerhoheitsgebieten werden konsolidiert. • Leistungsverrechnungen zwischen dem Stammhaus in Österreich und den ausländischen Niederlassungen erfolgen nach den entsprechenden Regelungen der Verrechnungspreisrichtlinien und sind von untergeordneter Bedeutung. • Auf die Aufgliederung der Sachanlagen nach Ländern wurde verzichtet, da diese für den Bankbetrieb nicht wesentlich sind. • Es wurden die durchschnittlichen Full Time Equivalents (FTE) pro Jahr angegeben. Sponsoring GRI G4-EC1 Im Geschäftsjahr 2024 wurden von der Zentrale der Oberbank-Zentrale 434 Zusagen auf Sponsoringanfragen erteilt und die Projekte mit insgesamt 2.527.704 Euro unterstützt. Eine genauere Betrachtung erlaubt die untenstehende Gliederung der Sponsoringaktivitäten in sieben relevante Subgruppen. Sponsoringbeträge (in Euro) 2024 2023 2022 Sport 1.139.476 988.309 737.288 Kultur 351.241 329.435 104.766 Soziale & freiwillige Institutionen 36.201 42.516 41.928 Charity & Serviceclubs 209.661 247.400 669.330 Wirtschaft 245.035 200.646 121.114 Öffentliche Einrichtungen 44.958 32.097 31.740 Sonst. Sponsorings, Sach- preise, Nachhaltigkeit 351.915 264.921 31.392 Gesamt 2.378.487 2.105.324 1.737.558 Mitgliedsbeiträge 149.217 99.153 80.571 Gesamt 2.527.704 2.204.477 1.818.129 Anmerkungen zur Tabelle: Die Erhöhung der Sponsoringbeträge im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus den Bereichen Sport (u.a. SV Guntamatic Ried, Oberbank Brucknerlauf, Galanacht des Sports) und Kultur (u.a. LIVA Jubiläum - 50 Jahre Brucknerhaus/200 Jahre Anton Bruckner und Salzkammergut Festwochen Gmunden) sowie neue Mitgliedsbeiträge (Initiative Wirtschaftsstandort OÖ, VÖPE Verein Österreichischer Projektentwickler) und sonstige Sponsorings (u.a. Bewegung Enkeltaugliches Österreich ETÖ, Events im Oberbank-Donauforum und Sachpreise). 263 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Ziele im Bereich Governance Geltungs- und Wirkungsbereich: Die nachfolgenden Ziele haben in allen Oberbank Märkten Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen anderen Geltungs- bzw. Wirkungsbereich hingewiesen wird. Sie beziehen sich auf den eigenen Betrieb und die Lieferkette der Oberbank und damit auf interne und externe Stakeholder. Zur Stakeholder-Einbindung finden sich die Informationen im Kapitel ESRS 2 > SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger, Seite 72. Kontrolle und Wirksamkeit: Die Zielerreichung wird regelmäßig kontrolliert und im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts offengelegt. Gegebenenfalls werden Zielanpassungen vorgenommen, die ebenfalls transparent kommuniziert werden. Auch in jenen Bereichen, in denen keine messbaren Ziele vorhanden sind, werden die Maßnahmen und Konzepte auf ihre Wirksamkeit überprüft. Ziel Zusammenhang mit Maßnahmen/Konzepten Unternehmenskultur umfassende Information der Mitarbei- ter:innen zu Unternehmenskultur und Unternehmensstrategie Das Ziel bezieht sich auf das Konzept “Strategie 2025”. Die Maßnahme zur Einbindung der Mitarbeiter:innen in Strategiearbeit und Kommunikation der Ergebnisse dient der Zielerreichung. Schutz von Hinweisgeber:innen keine Ziele definiert Mit der Whistleblowing-Policy besteht ein Konzept und mit der Einrichtung der Whistleblowing-Plattform wurde eine Maßnahme getroffen. Darüber hinaus wurden keine Ziele definiert, da der Schutz von Hinweisgeber:innen gewährleistet ist. Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken Rücklaufquote des unterschrieben Code of Conduct von 100,00 % aller kontaktierten Lieferanten in Österreich und Deutschland Das Ziel bezieht sich auf die Maßnahme der Einholung der Zustimmung zum Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner. in Tschechien, Ungarn und der Slowakei 50,00 %-ige Rücklaufquote bei allen Lieferanten ab 1.000,0 Euro Jahresumsatz Das Ziel bezieht sich auf die Maßnahme der Einholung der Zustimmung zum Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner. Korruption und Bestechung Vermeidung von Korruption und Bestechung Es besteht mit der Anti-Korruptionsrichtlinie ein Konzept zur Vermeidung von Korruption und Bestechung; die zahlreichen beschriebenen Maßnahmen dienen dessen Umsetzung. Ein messbares, zeitgebundenes Ziel wurde nicht definiert. Sponsoring mehr als 95,00 % des Sponsoringbudgets für regionale Projekte Das Ziel stimmt mit der Leitlinie Sponsoring überein und hängt mit den Maßnahmen “Langfristige Sponsorings” und “Vergabe Nachhaltigkeitspreis FERONIA” zusammen, da die geförderten Projekte/Unternehmen regionale Relevanz haben müssen. Unternehmenskultur Es ist ein Anliegen der Oberbank, alle Mitarbeiter:innen umfassend zu Unternehmenskultur und -strategie zu informieren. Allerdings wurden in diesem Bereich keine messbaren, zeitgebundenen Ziele gesetzt und dies ist auch künftig nicht geplant. Die Inhalte werden den Mitarbeiter:innen auf verschiedenste Art und Weise nähergebracht, wie in den Maßnahmen zur Strategiekommunikation berichtet. 264 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance Schutz von Hinweisgeber:innen Da bereits eine Whistleblowing-Meldeplattform eingerichtet wurde und der Schutz von Hinweisgeber:innen erfolgt, werden in diesem Bereich keine weiteren messbaren, zeitgebundenen Ziele gesetzt. Management der Beziehungen zu Lieferanten Alle Lieferanten und Geschäftspartner in Österreich, mit denen die Oberbank regelmäßig in Geschäftsbeziehung steht, werden aufgefordert, den Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner (kurz Lieferanten-CoC) firmenmäßig zu zeichnen. Sollten die Lieferanten und Geschäftspartner keine Unterschrift leisten wollen, wird eine schriftliche Stellungnahme verlangt, aus welchem Grund die Unterschrift verweigert wird. Messbare und zeitgebundene Ziele Da in unterschiedlichen Ländern verschiedene gesetzliche Standards (Stichwort Lieferkettengesetz) herrschen und bei den Lieferanten nicht die gleiche Bereitschaft zu Rückmeldungen besteht, hat sich die Oberbank unterschiedliche Ziele für die Rücklaufquoten gesetzt. Schrittweise soll das Bewusstsein für Lieferkettenthemen gesteigert werden. • In Österreich und Deutschland wurde 2024 wie im Vorjahr eine hohe Rücklaufquote von 100,00 % der unterschriebenen Lieferanten-CoCs angestrebt und wird auch 2025 weiter verfolgt. ◦ Status Rücklaufquote 2024 ▪ Österreich: rd. 50,00 % ▪ Deutschland: rd. 50,00 % ◦ Status Rücklaufquote 2023 und 2022: 100,00 % • In Tschechien, Ungarn und der Slowakei wurde 2024 zunächst eine 50,00 %-ige Rücklaufquote bei allen Lieferanten ab 1.000 Euro Jahresumsatz angestrebt, wobei internationale Konzerne den Verhaltenskodex in diesen Ländern jedenfalls gezeichnet haben müssen. Dieses Ziel wird auch 2025 weiter verfolgt. ◦ Status Rücklaufquote 2024 ▪ Tschechien: 44,00 % ▪ Slowakei: 38,00 % ▪ Ungarn: 77,00 % Korruption und Bestechung, Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der Oberbank keine registrierten Fälle von Korruption oder Bestechung aufgetreten. Dieses Ergebnis spiegelt das starke Engagement der Oberbank für ethische Geschäftspraktiken und Transparenz wider. Aufgrund dieses bestehenden starken Engagements wurden keine spezifischen, messbaren Ziele festgelegt und sind auch keine geplant, da die bisherigen Maßnahmen bereits effektiv sind. Sponsoring Ziel der Oberbank ist es, über Sponsoring einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Darüber hinaus soll der Erfolg der Bank mit der Gesellschaft geteilt werden und schlussendlich wieder auf das Wohl der Bank einzahlen. Dafür erachtet die Oberbank insb. Sponsorings in den Bereichen Sport, Kultur, soziale & 39 Der Anteil der regionalen Sponsorings wird 2024 erstmals offengelegt, daher sind keine Vergleichszahlen vorhanden. 265 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Informationen zur Governance freiwillige Institutionen, Charity & Serviceclubs, Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und sonstige Sponsorings als förderungswürdig, wie in der Leitlinie Sponsoring definiert. Messbares und zeitgebundenes Ziel Die Oberbank bekennt sich zum Regionalitätsprinzip „in der Region – für die Region“: Mehr als 95,00 % des Sponsoringbudgets fließen deshalb seit dem Basisjahr 2020 (Ausnahme 2022: Nachbar in Not) in Projekte in den Märkten der Oberbank. Dieser Wert soll bis 2030 beibehalten werden. Der Anteil an regionalen Sponsorings (in Märkten der Oberbank) lag 2024 bei 99,80 % 39. 266 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index GRI-Index (branchenspezifische Indikatoren) Anwendungserklärung Aufgrund der Verzögerung der Veröffentlichung von ESRS-Sektorstandards für Finanzunternehmen, hat die Oberbank entschieden, weiterhin den GRI Branchenstandard für die Finanzbranche zusätzlich heranzuziehen. Anwendbarer GRI- Branchenstandard GRI G4: Financial Services Sector Supplement GRI-Angabe Seite Kommentare und Verweise ESRS 2 I Allgemeine Angaben Einbindung von Stakeholdern G4-DMA Dialog mit Kund:innen, Investor:innen und Geschäfts- partnern hinsichtlich ökologischer und sozialer Risiken und Chancen (früher FS5) 72–76 Wichtigste Produkte und Dienstleistungen FS7 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden 56-63 66-69 FS8 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen ökologischen Nutzen entwickelt wurden 56-63 66-69 FS10 Prozentsatz und Anzahl der Unternehmen im Portfolio der Institution, mit denen die berichtende Organisation in Umwelt- oder Sozialfragen interagiert hat 65 FS11 Prozentsatz der Vermögenswerte, die einer positiven oder negativen Umwelt- oder Sozialprüfung unterzogen wurden 69 Wesentliche Themen E1 Klimaschutz G4-EN15 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 134–137 G4-EN16 Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2) 134–137 G4-EN17 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 134–145 G4-DMA Umfang und Häufigkeit von Audits zur Bewertung der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und der Risikobewertungsverfahren (früher FS9) 125-125 EMAS Begutachtung G4-DMA Richtlinien mit spezifischen Umwelt- und Sozialkomponenten, die für die Tätigkeitsbereiche gelten (früher FS1) 123-126 Wesentliche Themen S1 Gesundheitsschutz und Sicherheit G4-DMA Sektorspezifische Leitlinien für DMA (Disclosure on Management Approach) 155-155 173 - 174 Weiterbildung und Kompetenzentwicklung G4-DMA Verfahren zur Verbesserung der Kompetenz der Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und Verfahren für die einzelnen Geschäftsbereiche (früher FS4) 187–189 Wesentliche Themen S4 267 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index G4-DMA Dialog mit Kund:innen, Investor:innen und Geschäfts- partnern hinsichtlich ökologischer und sozialer Risiken und Chancen (früher FS5) 206-212 Datenschutz und Informationssicherheit G4-DMA Umfang und Häufigkeit von Audits zur Bewertung der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und der Risikobewertungsverfahren (früher FS9) 203–203 222–223 Cloud Computing, ISO/IEC 27001:2013 Zertifizierung Zugang zu (hochwertigen) Informationen G4-DMA Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung nach Art der Begünstigten (früher FS16) 225–226 Verantwortliche Vermarktungspraktiken G4-DMA Richtlinien für die faire Gestaltung und den fairen Vertrieb von Finanzprodukten und -dienstleistungen (früher FS15) 204–204 Zugang zu Produkten und Dienstleistungen FS7 Geldwert von Produkten und Dienstleistungen, die für einen spezifischen gesellschaftlichen Nutzen entwickelt wurden 228-229 231-232 Wesentliche Themen G1 Unternehmenskultur G4-DMA Verfahren zur Bewertung und Überprüfung von Umwelt- und Sozialrisiken in den Geschäftsbereichen (früher FS2) 253-254 siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos, Seite 406 siehe Konzernabschluss > Konzern Risikobericht > Organisation des Risikomanagements, Seite 382 Sponsoring G4-DMA Sektorspezifische Leitlinien für DMA 245–265 G4-EC1 Direkt erzeugter und verteilter wirtschaftlicher Wert 262–265 Die vollständige Offenlegung zu dieser Angabepflicht ist nicht möglich, da die Kennzahl „prozentualer Anteil des Gewinns vor Steuern“ bislang nicht berechnet wurde. Korruption und Bestechung G4-DMA Umfang und Häufigkeit von Audits zur Bewertung der Umsetzung der Umwelt- und Sozialrichtlinien und der Risikobewertungsverfahren (früher FS9) 249–249 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden Weitere branchenspezifische Indikatoren G4-EN23 Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode Thema nicht wesentlich aus doppelter Wesentlichkeitsanalyse, wird daher nicht in der konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, sondern in einem zusätzlichen ESG Data Sheet offengelegt. 268 Nachhaltigkeitserklärung GRI-Index G4-DMA Verfahren zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung von Umwelt- und Sozialanforderungen, die in Vereinbarungen oder Transaktionen enthalten sind, durch die Kund:innen (früher FS3) In den Allgemeinen Kredit- bedingungen für Unternehmer ist festgelegt, dass sich Kreditnehmer eines ökologisch nachhaltigen Kredits verpflichten, die Kreditmittel ökologisch nachhaltigen Projekten und Tätigkeiten zuzuweisen und während der Kreditlaufzeit die Bank über allfällige Abweichungen von der im Kreditzweck festgelegten ordnungsgemäßen Zuweisung der Kreditmittel zu informieren sowie der Bank über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen regelmäßig zu berichten haben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar. G4-HR1 Gesamtzahl und Prozentsatz der wichtigsten Investitionsvereinbarungen und Verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten und die einer Menschenrechtsprüfung unterzogen wurden Diese Daten liegen nicht vor, da bereits vor Vertragsabschluss die Ausschlusskriterien zum Tragen kommen und damit keine Geschäftsbeziehungen ein- gegangen werden, wenn Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. FS13 Zugangsstellen in dünn besiedelten oder wirtschaftlich benachteiligten Gebieten nach Art Die für diese Offenlegung not- wendigen Daten liegen nicht vor. FS14 Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Personen Auf die Förderung von Barrierefreiheit wird geachtet, allerdings gibt es keine speziellen Initiativen, die auf die Ver- besserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für be- nachteiligte Personen abzielen. FS6 Prozentualer Anteil des Portfolios für Geschäftsbereiche nach Region, Größe (z.B. Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) und Sektor Eine Berechnung des prozentualen Anteils wird nicht vorgenommen, weil bereits bei den einzelnen Produkten die Angabe der relevanten Märkte und Kundengruppen erfolgt. G4-DMA Stimmrechtspolitik in Bezug auf ökologische oder soziale Fragen bei Aktien, bei denen die berichterstattende Organisation das Recht hat, über Aktien abzustimmen oder bei Abstimmungen zu beraten (früher FS12) Derartige Richtlinien sind bislang nicht implementiert. 40 Mit der Veröffentlichung der ersten beiden ISSB Sustainability Disclosure Standards IFRS S1 und IFRS S2 ist die Arbeit der TCFD des Finanzstabilitätsrats (FSB) abgeschlossen. Zukünftig übernimmt die IFRS-Stiftung die Überwachung der Fortschritte bei klimabezogenen Angaben der Unternehmen (siehe dazu die Informationen auf der Website der TCFD). 269 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Indext con TCFD-Disclosure-Index Die „Task Force on Climate Related Disclosure “ (TCFD) wurde im Jahr 2015 vom Finanzstabilitätsrat (FSB – Financial Stability Board) der G20 gegründet, um klimawandelbezogene Risiken und Chancen zu veröffentlichen und so das Verständnis der Marktakteure zu verbessern. Ziel der TCFD war es, durch die Offenlegung von Informationen und Daten dieser Risiken und Chancen die Finanzmarktstabilität zu sichern. Die Anforderungen umfassen die vier Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Seit dem Geschäftsjahr 2022 berichtet der Oberbank Konzern zu den TCFD Offenlegungsanforderungen im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 40 Governance TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Inhalte Referenz im Bericht (ab Seite) Offenlegung der Governance im Hinblick auf klimabedingte Risiken und Chancen a) Verantwortung des Vorstands für klimabedingte Risiken und Chancen Brief des Vorsitzenden des Vorstands 7 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, Nachhaltigkeits- risiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 42; 48; 406 Nachhaltigkeitsstrategie (Nachhaltigkeit in der Gesamtbank- strategie, Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, wesentliche Themen, Nachhaltigkeitsziele bis 2025) 42; 54; 406 Richtlinie Absolut ausgeschlossene Geschäfte (Ausschlusskriterien) 241 GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 50 b) Die Rolle des Managements bei der Bewertung und Bewältigung von klimabedingten Risiken und Chancen Führungsstruktur und Nachhaltigkeitsorganisation (Lenkungsausschuss, Nachhaltigkeits- beauftragte, ESG Unit) 45 GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 48 Aktiv-Passiv-Management-Gremium und Risikovorstand 406 Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 406 270 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Indext con Strategie TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite) Offenlegung derzeitiger und potenzieller künftiger Auswirkungen bedingt durch klimabezogene Risiken und Chancen auf die Geschäfts- tätigkeit, Strategie und Finanzplanung der Organisation, sofern diese Informationen wesentlich sind a) Offenlegung der tatsächlichen und potenziellen kurz-, mittel- und lang- fristigen klima- bezogenen Risiken und Chancen, die die Organisation identifiziert hat Periode Jahr Kommentar kurzfristig 0–1 Die Oberbank definiert kurzfristig als eine Zeitperiode von 0 bis 1 Jahr. 40 mittel- fristig 1–5 Die Oberbank definiert mittelfristig als eine Zeitperiode von 1 bis 5 Jahren. langfristig 5–30 Die Oberbank definiert langfristig als eine Zeitperiode von 5 bis 30 Jahren, wobei die maximale Kreditlaufzeit hierfür als Referenz genutzt wird. Nachhaltigkeitsstrategie 54 SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 77; 406 b) Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäfts- tätigkeit, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 54 Nachhaltigkeitsstrategie (Nachhaltigkeitschancen und -risiken, strategische Nachhaltigkeitsziele) 54 SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 77 Nachhaltiges Produktportfolio (SBM-1) 56 THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 121; 134 CO2-Emissionen im eigenen Betrieb 135 Offenlegung derzeitiger und potenzieller künftiger Auswirkungen bedingt durch klimabezogene Risiken und Chancen auf die Geschäfts- tätigkeit, Strategie und Finanzplanung der Organisation, sofern diese Informationen wesentlich sind c) Resilienz der Unternehmens- strategie unter Berücksichtigung verschiedener Klimaszenarien einschließlich eines Zwei-Grad-Szenarios Nachhaltigkeitsstrategie (Strategische Nachhaltigkeitsziele), Übergangsplan für den Klimaschutz 122; 121 SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 77 IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (inkl. Unterkapitel) 88 Klimastresstest (Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3) 122 271 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Indext con Risikomanagement TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite) Offenlegung, wie die Organisation klima- bedingte Risiken identifiziert, bewertet und steuert a) Unternehmens- prozesse zur Ermittlung und Bewertung klimabedingter Risiken Nachhaltigkeitsorganisation (Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in verschiedenen Ebenen) 45 IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (inkl. Unterkapitel) 88 In der Kreditvergabe (Leitbild ESG- Risiko, ESG-Soft-Facts im Kundenrating & Kreditprozess, Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap, Klimastresstest) 55; 253; 406; 122 b) Unternehmens- prozesse zur Steuerung klimabedingter Risiken Nachhaltigkeitsstrategie 54 In der Kreditvergabe (Leitbild ESG- Risiko, ESG-Soft-Facts im Kundenrating & Kreditprozess) 55; 253 Nachhaltiges Produktportfolio (SBM-1) 56 Übergangsplan für den Klimaschutz, THG-Bruttoemissionen 121; 134 c) Integration von Prozessen zur Ermittlung, Bewertung und Steuerung klimabedingter Risiken in das allgemeine Risikomanagement der Organisation Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 382 IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (inkl. Unterkapitel) 88 272 Nachhaltigkeitserklärung TCFD-Disclosure-Indext con Kennzahlen und Ziele TCFD-Kernelemente TCFD-Empfehlung zur Offenlegung Weiterführende Informationen/ Verweis auf Kapitel Referenz im Bericht (ab Seite) Offenlegung der Kennzahlen und Ziele, mit denen klimabedingte Risiken und Chancen bewertet und gesteuert werden, sofern diese Informationen wesentlich sind a) Kennzahlen, mit denen das Unternehmen klimabedingte Risiken und Chancen bewertet Energieverbrauch und Energiemix (inkl. Methodologie zur Schätzung der klimabedingten Kennzahlen, Darstellung der Kennzahlen historisch, um Trends abzuleiten), zusätzlich siehe b) und c) 133 b) Offenlegung von Scope-1- bis Scope-3- Treibhausgas- emissionen THG-Emissionen Scope 1,2 und 3 (t CO 2e), Offenlegung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen inkl. Darstellung der Methodologie, die für die Kalkulation der Emissionen in CO2 -Äquivalenten verwendet wurde 134 c) Ziele zum Management der klimabedingten Chancen und Risiken Brief vom Vorstand 7 Nachhaltigkeitsstrategie 54 Ziele nachhaltige Produkte: Klimaschutz Privatkunden / Firmenkunden, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ##; ##; 226 THG-Bruttoemissionen, Übergangsplan für den Klimaschutz 121; 134 Vergütung des Vorstands 50 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 129 273 Prüfbericht 274 275 276 277 278 279 280 Konzernlagebericht Angaben gemäß § 243a UGB Grundkapital, Aktienstückelung und genehmigtes Kapital Zum 31. Dezember 2024 betrug das Grundkapital der Oberbank AG 105.921.900 Euro, eingeteilt in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien unter ISIN AT0000625108. Aktienrückkauf Der Vorstand der Oberbank AG wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien bis zum Ausmaß von jeweils 5 % des Grundkapitals zum Zweck des Wertpapierhandels und zur Weitergabe an Mitarbeiter:innen des Oberbank Konzerns sowie bis zum Ausmaß von 10 % des Grundkapitals zweckneutral zu erwerben. Auch die entsprechenden Bewilligungen der Aufsicht nach dem CRR-Regime liegen vor. Syndikatsvereinbarung und Aktien mit besonderen Kontrollrechten Zwischen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, der BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. und der BKS Bank AG besteht eine Syndikatsvereinbarung, um die Eigenständigkeit der Oberbank AG zu erhalten. Darin wurden die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte und gegenseitige Vorkaufsrechte beschlossen. Zwischen der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H (BVG) und der BKS Bank AG wurde mit Wirkung zum 7. November 2020 ein Unterordnungssyndikatsvertrag abgeschlossen. Aktionärsstruktur und Mitarbeiterbeteiligung Größter Einzelaktionär der Oberbank zum 31.12.2024 war die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., welche indirekt der UniCredit Bank Austria zuzurechnen ist, mit einem Anteil von 23,76 % am Gesamtkapital. Die UniCredit Bank Austria AG direkt hielt 3,41 %. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft hielt 16,45 % (inkl BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.), die BKS Bank AG 14,74 % (inklusive Unterordnungssyndikat mit BVG). Die G3B Holding AG hielt 1,62 %, die Mitarbeiter:innen der Oberbank 4,85 %. Ein großer Teil der Stimmrechte der Mitarbeiter:innen der Oberbank wurde in der Oberbank- Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung syndiziert. Weiters übt die BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. für einen gesonderten Teil von Mitarbeiteraktionär:innen die Stimmrechte im Vollmachtswege nach entsprechenden Weisungen aus. Die Oberbank Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung übt das von den begünstigten Mitarbeiter:innen übertragene, mit den treuhändig verwahrten und verwalteten Aktien verbundene Stimmrecht bei der Hauptversammlung einheitlich aus. Organbestellung und Kontrollwechsel Neben den per Gesetz definierten Bestimmungen bestehen keine weiteren Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Keine Eigentümerin oder kein Eigentümer kann im Alleingang die Oberbank direkt oder indirekt beherrschen. Es sind keine Vereinbarungen bekannt, die bei einem akkordiert möglichen Kontrollwechsel schlagend werden würden. Zudem gibt es kein Entschädigungsabkommen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiter:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. 281 Konzernlagebericht Angaben gemäß § 243a UGB Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes 282 Segmentbericht Gliederung der Segmente im Überblick Segment Firmenkunden Segment Privatkunden Segment Financial Markets Segment Sonstiges 283 Segmentbericht Gliederung der Segmente im Überblick Die Segmentberichterstattung der Oberbank unterscheidet die Segmente Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges (Primärsegmente). Das Segment Firmenkunden umfasst Unternehmen, den Leasing-Teilkonzern und selbstständig Erwerbstätige. Ausgenommen davon sind jene selbständig Erwerbstätige im Markt Österreich, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind und bei der Oberbank eine Verbindlichkeit von unter 1 Mio. Euro haben. Das Segment Privatkunden beinhaltet das Ergebnis der Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen, unselbständig Erwerbstätigen sowie selbständig Erwerbstätigen im Markt Österreich, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind und bei der Oberbank eine Verbindlichkeit von unter 1 Mio. Euro haben. Im Segment Financial Markets werden das Ergebnis der Beteiligungen und der Handelstätigkeit sowie das Zinsergebnis aus der Fristentransformation und der Bilanzstruktur dargestellt. Im Segment Sonstiges werden Erträge und Aufwendungen, vor allem Gemeinkosten im Bereich Sach- und Personalaufwand sowie Abschreibungsaufwendungen, deren Zuordnung oder Verteilung auf andere Segmente nicht sinnvoll erscheint, ausgewiesen. Segmentüberblick 2024 in Mio. € Firmen- kunden Privat- kunden Financial Markets Sonstiges Konzern-GuV 2024 Zinsergebnis 500,9 222,6 -67,2 656.309,0 Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen 82,0 82.004,0 Risikovorsorge im Kreditgeschäft -67,4 -1,4 0,1 -68.718,0 Provisionsergebnis 110,3 95,6 205.903,0 Handelsergebnis 0,5 7,9 8.455,0 Verwaltungsaufwand -216,9 -141,2 -11,5 -33,1 -402.673,0 Sonstiger betrieblicher Erfolg -5,4 -7,0 1,9 6,1 -4.468,0 Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 322,1 168,5 13,2 -27,0 476.812,0 Return on Equity vor Steuern 12,1 % 41,7 % 1,4 % 11,9 % Cost-Income-Ratio 35,8 % 45,4 % 46,8 % 42,5 % Die Oberbank hat, bedingt durch ihren Regionalbankcharakter, ein begrenztes geografisches Einzugsgebiet. Auf eine Geschäftszuordnung nach geografischen Merkmalen wird daher wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet. Das zugeordnete Eigenkapital wird mit dem aus den vergangenen 120 Monaten ermittelten durchschnittlichen Zehn-Jahres-Swap-Satz verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsbereich ausgewiesen. Die Verteilung des zugeordneten bilanziellen Eigenkapitals erfolgt nach dem regulatorischen Eigenkapitalerfordernis der Segmente. 284 Segmentbericht Segment Firmenkunden Segment Firmenkunden in Mio. € 2024 2023 Veränd. Zinsergebnis 500,9 476,8 5,1% Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen Risikovorsorge im Kreditgeschäft -67,4 -89,6 -24,8 % Provisionsergebnis 110,3 109,5 0,7 % Handelsergebnis 0,5 0,4 32,1 % Verwaltungsaufwand -216,9 -200,3 8,3 % Sonstiger betrieblicher Erfolg -5,4 0,2 >-100% Außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 Jahresüberschuss vor Steuern 322,1 296,9 8,5 % Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 67,5 % 62,2 % 5,4 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 13.245,6 12.720,4 4,1% Segmentvermögen 17.415,8 16.573,2 5,1 % Segmentschulden 12.043,2 11.491,4 4,8 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 2.658,7 2.371,1 12,1% Return on Equity vor Steuern (RoE) 12,1 % 12,5% -0,4 %-P. Cost-Income-Ratio 35,8 % 34,1% 1,7 %-P. Seit 1.1.2024 erfolgt die Darstellung der nicht-protokollierten Einzelunternehmen im Segment Privatkunden (zuvor Firmenkunden); Weiters werden die Provisionszahlungen an die Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. dem Segment Firmenkunden zugeordnet (zuvor Financial Markets); Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Geschäftsverlauf 2024 im Überblick Der Jahresüberschuss im Segment Firmenkunden stieg 2024 um 8,5 % auf 322,1 Mio. Euro. Das Zinsergebnis wuchs um 5,1 % auf 500,9 Mio. Euro. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um 0,7 % auf 110,3 Mio. Euro. Die Dotierung der Risikovorsorge reduzierte sich auf 67,4 Mio. Euro nach 89,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verwaltungsaufwendungen verzeichneten einen Anstieg um 8,3 % auf 216,9 Mio. Euro. Der sonstige betriebliche Erfolg belief sich auf -5,4 Mio. Euro, nach 0,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE sank auf 12,1 % , die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich auf 35,8 %. Kommerzfinanzierung Das Kommerzfinanzierungsvolumen der Oberbank stieg 2024 um 5,2 % auf 17.144,1 Mio. Euro. Aufgrund der hervorragenden Kapitalausstattung der Oberbank konnten den Unternehmen weiterhin ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Geförderte Investitions- und Innovationsfinanzierung Die Anzahl der im Jahr 2024 in allen fünf Oberbank-Märkten eingereichten Förderanträge aus den Bereichen Investition, Umwelt, Innovation sowie Liquiditätssicherung lag aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der teilweise unattraktiven Förderzinssätze mit 1.247 Projekten um 14 % hinter dem Vorjahr (der Trend zu Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten hat sich auch im Jahr 2024 fortgesetzt). Dennoch ist es gelungen, die per 31.12.2024 über die Oberbank ausgereichten Förderkredite abermals um 0,6 % auf 2,1 Mrd. Euro zu steigern. Diese erfreuliche Entwicklung spiegelte sich auch in der führenden Position der Oberbank beim bewilligten Förderkreditobligo des österreichischen ERP-Fonds wieder. 285 Segmentbericht Segment Firmenkunden Gewerbliche Immobilienfinanzierungen Die Lage am Immobilienmarkt war 2024 weiter angespannt. Das herausfordernde, konjunkturelle Umfeld bremste eine mögliche Erholung des Immobilienmarktes ein. Zudem wirkte das Zinsumfeld weiterhin dämpfend auf die Marktaktivitäten, wenngleich die EZB zur Jahresmitte erste Zinssenkungen vornahm. Aufgrund der Unsicherheiten im Markt blieben die Renditeerwartungen von Investoren hoch, das Transaktionsvolumen im Immobilienmarkt infolgedessen verhalten. Insgesamt befindet sich die Branche weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Die Oberbank hat daher auch im Geschäftsjahr 2024 ihre gestrafften Parameter für Neufinanzierungen beibehalten. Bei Bestandsfinanzierungen wurde das enge Monitoring fortgeführt. Vor allem Entwicklungs- und Bauprojekte werden regelmäßig von Immobilienspezialist:innen auf potenzielle Risiken untersucht, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Oberbank vorerst noch keine Entspannung auf dem Immobilienmarkt und wird folglich ihre Strategie aus 2024 fortsetzen. Der Markt wird aber weiterhin genau beobachtet, um auf Änderungen entsprechend reagieren zu können. Strukturierte Finanzierungen Die Nachfrage nach strukturierten Finanzierungslösungen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Eine besondere Steigerung zeigte sich im Segment Gesellschafterwechsel und Unternehmenskauffinanzierungen. Hier legten sowohl die eingegangenen Projektanfragen wie auch die abgeschlossenen Finanzierungsprojekte im Jahresvergleich deutlich zu. Auch im Bereich Erneuerbare Energien gab es eine erhöhte Nachfragedynamik. Demgegenüber waren die Anfragen bei Wachstumsfinanzierungen und zuletzt auch bei Tourismusfinanzierungen rückläufig. Im Segment gewerbliche Immobilienfinanzierung sank die Nachfrage nochmals deutlich – und somit bereits das zweite Jahr in Folge. Somit war die Entwicklung im Bereich Strukturierte Finanzierungen auch in diesem Jahr wieder heterogen und es zeigte sich in einigen Segmenten eine gewisse Zurückhaltung bei der Kreditnachfrage. Zusammengefasst konnten in diesem Jahr knapp 40 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von rund 530 Mio. Euro erfolgreich begleitet werden. Zahlungsverkehr Die Zahlungsverkehrserträge 2024 entwickelten sich trotz der Konjunkturschwäche sehr zufriedenstellend und es konnte ein Steigerung von + 7,3 % gegenüber dem Vorjahr erwirtschaftet werden. Unser größtes Projekt im Bereich Zahlungsverkehr war die Implementierung unserer neuen, modernen, webbasierten Zahlungsverkehrsanwendung “oBusiness”. Im 3. Quartal erfolgte dazu der Verkaufsstart für Neukunden in Österreich, welcher sehr erfolgreich verlaufen ist. Die bereits erhaltenen Kundenfeedbacks sind allesamt sehr positiv. Anfang 2025 werden wir sukzessive mit der Umstellung unserer ELBA- Bestandskunden auf “oBusiness” beginnen. Am 13. März 2024 wurde eine EU-Verordnung erlassen, deren Ziel die Erhöhung der Akzeptanz der SEPA-Instant-Payment (=Echtzeitüberweisung in EUR) ist. Die wichtigsten Inhalte der “Instant-Payment-Verordnung” sind: Instant-Payment über alle Produkte, Preisregulierung, Sicherheits- und Compliance Anforderungen, Betragsgrenzen, IBAN-Name-Check. Die Umsetzung der Verordnungspunkte wurde im abgelaufenen Jahr gestartet und wird auch noch 2025 viele Ressourcen binden. 286 Segmentbericht Segment Firmenkunden Syndizierung und Schuldscheindarlehen Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte im Bereich Konsortialkredite, Sonderkredite und Schuldscheindarlehen gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres ein moderater Anstieg sowohl beim aushaftenden Gesamtobligo auf rund 2.7 Mrd. Euro als auch bei den Stückzahlen erzielt werden. Bei den Konsortialführungen konnte aufgrund planmäßiger Rückführungen einiger Projektfinanzierungen das Rekordniveau des Vorjahres nicht ganz gehalten werden. Mit der Konsortialführung von 69 Kredittranchen bewegt man sich hier aber weiter im langjährigen Durchschnitt. Der Schuldscheindarlehensmarkt zeigte im Jahr 2024 ein rückläufiges Gesamtemissionsvolumen. Dies ist zum einen auf reduzierte Finanzierungsaktivitäten der Unternehmen aufgrund der schwachen Konjunktur und zum anderen auf die Inanspruchnahme alternativer Finanzierungsinstrumente, insbesonders im Anleihebereich, zurückzuführen. Dennoch hat die Oberbank durch die Zeichnung ausgewählter Transaktionen bonitätsstarker deutscher und österreichischer Emittenten das Schuldscheindarlehensportfolio sowohl in Bezug auf Obligo als auch Stückzahlen im Vorjahresvergleich spürbar ausbauen können. Auslandsgeschäft Die österreichische Wirtschaft befindet sich derzeit in einer schwierigen Situation. Vor allem die Industrie steht vor zahlreichen Herausforderungen. Die schwache internationale Konjunktur, der Strukturwandel in der europäischen Automobilindustrie und die hohen Energie- und Lohnkosten belasten die exponierten Branchen stark und haben zu einem Rückgang der Exporte im Jahr 2024 geführt. Die Konjunkturindikatoren deuten derzeit zwar auf eine Bodenbildung hin, geben aber noch keine Signale für einen unmittelbar bevorstehenden Aufschwung. In diesem Umfeld nutzten die Kund:innen das umfassende Angebot der Oberbank an Absicherungs- und Finanzierungsinstrumenten kombiniert mit dem weltweiten Netz an ausgewählten Korrespondenzbanken. Dokumenten- und Garantiegeschäft Die Kund:innen setzen bei der Beratungsqualität im Auslandsgeschäft auf die Expertise der Oberbank. Das zeigte sich darin, dass gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten die Nachfrage nach einer soliden Risikoabsicherung im internationalen Geschäft steigt. So wurde im Export ein um 5,1 % höheres Volumen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres abgesichert. Auch bei der Absicherung von Importgeschäften konnte ein Volumenzuwachs von 14,2 % bei Akkreditiven und Inkassi verzeichnet werden. Der Klassiker unter den Absicherungsinstrumenten sind Garantien für das In- und Auslandsgeschäft. Hier ist das Auftragsvolumen im Jahr 2024 um 14,7 % höher als im Jahr 2023. Die Kund:innen setzten auch zunehmend auf Digitalisierung. Ein Drittel der Garantien wird mittlerweile digital beauftragt. 287 Segmentbericht Segment Firmenkunden Exportfinanzierung Die geförderten Betriebsmittelfinanzierungen der OeKB waren auch im Jahr 2024 in einem leicht rückläufigen Zinsumfeld sehr attraktiv. Der Marktanteil der geförderten Betriebsmittelkredite für Großunternehmen stieg auf den historischen Höchstwert von 13,5 % und unterstreicht diese positive Entwicklung. Auch bei den geförderten Betriebsmittelfinanzierungen für KMU, den sogenannten Exportfondskrediten, konnte der Marktanteil auf 11,8 % gesteigert werden. Die Investitionstätigkeit der exportierenden Unternehmen wurde durch die deutlich rückläufigen Konjunkturerwartungen gebremst. Durch die umfassende Beratungstätigkeit und die Fokussierung auf die Bedürfnisse der Exporteure konnte jedoch der Marktanteil bei den OeKB-refinanzierten Inlandsinvestitionen um 1,5 % auf 13,1 % gesteigert und bei den OeKB-refinanzierten Auslandsinvestitionen mit 5,4 % nahezu konstant gehalten werden. Factoring Seit neun Jahren bietet die Oberbank Factoring als eigenes Produkt an. Die Rahmen (+19 %) und die Ausnützungen (+17 %) konnten im Jahr 2024 deutlich gesteigert werden, während die Erträge im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben sind. Das 2024 akquirierte Neugeschäft sollte sich jedoch im laufenden Jahr positiv auf die Erträge auswirken. Leasing Mit einem aktivierten Neugeschäft von 1,2 Mrd. Euro bewegt sich das abgelaufene Geschäftsjahr in etwa auf Stand des Vorjahres. Getragen wurde diese Entwicklung ganz besonders von unserem Wachstumsmarkt Deutschland, der mit 375 Mio. Euro bereits zu rd. 1/3 zum Neugeschäft beiträgt. Aber auch unsere CEE Töchter haben besonders in den letzten beiden Jahren starke Neugeschäftszuwächse verbuchen können. Aufgrund dieser Neugeschäftsentwicklung konnte auch der Bestand deutlich gesteigert werden, dieser stieg in der Berichtsperiode um 202 Mio Euro / 7,5 % und betrug zum Bilanzstichtag 2.887 Mio. Euro. Internationales Banken- und Institutionen-Netzwerk Die Oberbank hat im Jahr 2024 wesentliche Fortschritte bei der Optimierung ihres internationalen Bankennetzwerks erzielt. Im Vordergrund standen Effizienzsteigerungen, Sicherheitsmaßnahmen und die Anpassung an geopolitische Herausforderungen. Das Jahr war geprägt von geopolitischen Unsicherheiten und steigenden Anforderungen im Außenhandel. Die Absicherung von Risiken stellt eine wichtige Dienstleistung für die Unternehmer:innen dar. Durch eine enge Zusammenarbeit und regelmäßigen Austausch wurden die stabilen und vertrauensvollen Beziehungen zu den Partnerbanken gestärkt. Die Anpassung der regulatorischen Prozesse und die Fokussierung auf die Kundenbedürfnisse ermöglichten die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in allen Märkten. Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zu Korrespondenz- und Netzwerkbanken wurden intensiviert. Die Implementierung einer effizienteren KYC-Dokumentation und die Konsolidierung von Kontoverbindungen trugen zur Prozessoptimierung bei, ohne die Servicequalität im internationalen Geschäft zu beeinträchtigen. Die Abwicklung der nordischen Währungen wurde erfolgreich auf einen Clearingpartner konzentriert, wodurch die Effizienz der entsprechenden Transaktionen gesteigert werden konnte. Darüber hinaus wurde der Scheckservice modernisiert, um ihn trotz abnehmender Relevanz bestimmten Kundengruppen weiterhin anbieten zu können. 288 Segmentbericht Segment Firmenkunden Im Jahr 2024 intensivierte sich die Überwachung der Transaktionen im gesamten Bankennetzwerk deutlich. Diese Maßnahmen, die der Prävention und der Identifikation von Risikopotenzialen dienen, sind zwar mit erhöhtem Aufwand verbunden, tragen aber wesentlich zu einem sicheren und transparenten Bankbetrieb bei. Die Oberbank stellt damit sicher, dass sie höchste Standards in der Transaktionssicherheit erfüllt. Insgesamt zeigen die Maßnahmen der Oberbank, dass sie flexibel auf Herausforderungen reagiert, ihre Prozesse kontinuierlich verbessert und dabei höchsten Wert auf Sicherheit und Kundenzufriedenheit legt. Trotz geopolitischer Spannungen bleibt die Bank ein verlässlicher Partner im internationalen Geschäft. Primäreinlagen erfreuliches Wachstum Trotz rückläufiger Zinsen gelang es im abgelaufenen Jahr die Primäreinlagen um 512.0 Mio. Euro oder 2,7 % zu erhöhen. Mit einer ausgezeichneten Bonität im Rücken konnten sowohl die Sicht- als auch die Termineinlagen gesteigert werden. Wobei das Wachstum bei den Termineinlagen mit ca. 14 % höher ausfiel als bei den täglich fälligen Einlagen (ca. 5 %). Bei näherer Betrachtung war erkennbar, dass die Termineinlagen bei Firmenkunden (24 %) stärker stiegen als jene der Privatkunden (4 %). Die Sichteinlagen bei den Firmenkunden erhöhten sich um etwas mehr als 3 %. Die täglich fälligen Einlagen der Privatkunden stiegen um mehr als 7 %. Das stärkere Wachstum bei den gebundenen Einlagen wurde durch die schon bei kurzen Laufzeiten höheren Zinssätze verursacht. Dazu kam, dass Unternehmen traditionell für ihre Liquiditätsüberschüsse gebundenen Einlagen mit Laufzeiten von bis zu 12 Monaten wählten. 289 Segmentbericht Segment Privatkunden Segment Privatkunden in Mio. € 2024 2023 Veränd. Zinsergebnis 222,6 236,2 -5,8% Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen Risikovorsorge im Kreditgeschäft -1,4 6,1 >-100% Provisionsergebnis 95,6 86,5 10,4 % Handelsergebnis Verwaltungsaufwand -141,2 -126,1 11,9 % Sonstiger betrieblicher Erfolg -7,0 6,3 >-100% Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 168,5 209,1 -19,4 % Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 35,3 % 43,8 % -8,4 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 2.014,6 2.156,3 -6,6 % Segmentvermögen 3.712,9 3.860,2 -3,8 % Segmentschulden 7.703,7 7.688,7 0,2 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 404,4 401,9 0,6 % Return on Equity vor Steuern (RoE) 41,7 % 52,0% -10,3 %-P. Cost-Income-Ratio 45,4 % 38,3% 7,1 %-P. Seit 1.1.2024 erfolgt die Darstellung der nicht-protokollierten Einzelunternehmen im Segment Privatkunden; entsprechend wurden die Vorjahreswerte angepasst. Geschäftsverlauf 2024 im Überblick Der Jahresüberschuss im Segment Privatkunden ging 2024 um -19,4 % auf 168,5 Mio. Euro zurück. Das Zinsergebnis sank um -5,8 % auf 222,6 Mio. Euro. Der Provisionsüberschuss dagegen stieg um 10,4 % auf 95,6 Mio. Euro. Während es im Vorjahr eine Auflösung der Risikovorsorge von 6,1 Mio. Euro gab, zeigt sich im heurigen Geschäftsjahr eine Dotierung der Risikovorsorge in der Höhe von 1,4 Mio. Euro. Die Verwaltungsaufwendungen waren mit 141,2 Mio. Euro um 11,9 % höher als im Vorjahr. Der sonstige betriebliche Erfolg belief sich auf -7,0 Mio. Euro, nach 6,3 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE sank im Segment Privatkunden auf 41,7 %, die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich auf 45,4 %. Privatkredite Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfelds hat sich das aushaftende Volumen (exklusive Leasing) gegenüber dem Vorjahr um -3,9 % auf 3.624,9 Mio. Euro verringert, wobei das Neuvergabevolumen bei Privatkrediten 2024 um 7,7 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres lag. Die Ankündigung des Wohnpakets durch die Bundesregierung Ende Februar 2024 ließ vorerst viele Fragen unbeantwortet. Dies sorgte für eine abwartende Haltung bei den potenziellen Kreditnehmer:innen und damit für eine schwächere Neuvergabe im 1. Halbjahr. Im 2. Halbjahr ist die Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen deutlich angestiegen. Private Kundeneinlagen. Die Spar-, Sicht- und Termineinlagen der Kund:innen lagen mit 7.187,0 Mio. Euro um 19 Mio. Euro / 0,3 % über dem Stand des Vorjahres. Die Einlagen auf den Online-Sparprodukten sind 2024 neuerlich stark angestiegen und zwar um 539,1 Mio. Euro / 25,3 % auf 2.673,6 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu sind die 290 Segmentbericht Segment Privatkunden Einlagen auf den Sparbüchern im Vorjahresvergleich um 267,3 Mio. Euro / -18,7 % gesunken. Auch die Anzahl der Sparbücher verringerte sich um 26.731 Stück. Nachhaltige Kontowelt In Österreich ist das be(e) green Konto seit 2021 mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der jeweiligen Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden, die neben wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Kriterien entsprechen. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, welches dieselben Kriterien wie in Österreich erfüllt, jedoch gibt es in Tschechien kein vergleichbares Zertifikat. Darüber hinaus leistet die Oberbank mit jedem neuen be(e) green Konto einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation und weiterer blütenbestäubender Insekten. Auf Basis dieser Initiative wurden seit der Produkteinführung 2021 sowie pro Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons bereits 125.000 m2 an Blühflächen geschaffen. Zusätzlich wurde in Österreich das be green Sparkonto eingeführt, welches ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet worden ist. Im Herbst 2022 wurde die Kontowelt in Österreich noch um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Per 31.12. 2024 wurden im Gesamtinstitut 194.573 Stück Privatkonten geführt. Davon waren bereits 42,9 % nachhaltige be(e) green Konten. Dies entspricht einer Steigerung um 17.804 auf 83.508 Stück nachhaltige Konten im Jahr 2024. Green Payments – der Umwelt zuliebe Beleghafte Überweisungsaufträge verursachen eine hohe CO2-Belastung. Moderner Online- Zahlungsverkehr ist nicht nur schneller und einfacher, sondern auch nachhaltig. Deshalb fallen elektronisch beauftragte Zahlungen unter die Kategorie Green Payments. In der Oberbank sind bereits 97 % aller von Firmen- und Privatkund:innen beauftragten Zahlungen digital. Digitalisierung Das Angebot an Online-Self-Services in der Oberbank wird über alle Systeme und Plattformen hinweg laufend erweitert. So wurde im Jahr 2024 am österreichischen Markt die Funktion “Geld wechseln” im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App optimiert und ein Direktversand an unsere Kund:innen geschaffen. Dies soll den Valutenbestand in den Filialen weiter reduzieren und den Kund:innen die Möglichkeit bieten die Valuten direkt nach Hause zu bekommen. Des Weiteren haben die Kund:innen in Österreich seit 2024 auch in der Oberbank App die Möglichkeit eine Wertpapier Order zu erfassen und einen Überblick über Wertpapiergeschäfte zu erhalten. Kartenportfolio Die „Oberbank Mastercard Gold“ Kreditkarte ist, wie die „Oberbank Mastercard Klassik“, nicht nur mit umfangreichen Mobile Payment-Funktionen wie Apple Pay, der Oberbank Wallet, SwatchPAY! und Garmin Pay ausgestattet, sondern sie ist natürlich auch eCommerce-fähig und verfügt über eine umfangreiche Reiseversicherung. Die Freigabe der Internet-Transaktionen erfolgt bequem mittels Oberbank Security App. Zum Stichtag 31.12.2024 hat die Oberbank 38.639 eigene Klassik- und Gold Mastercard Kreditkarten in Umlauf gebracht. Inklusive der an Partner (Kreditkartenorganisationen) vermittelten Kreditkarten ergab das ein Gesamtkartenportfolio an ausgegebenen Privat- und Firmenkreditkarten von 72.323. Die Gesamtanzahl der Debitkarten betrug zum Jahresende 212.241. 291 Segmentbericht Segment Privatkunden Wertpapiergeschäft Für Wertpapier-Anleger:innen war das Jahr 2024 ein sehr positives. Sowohl die internationalen Aktienmärkte, als auch die Anleihenmärkte entwickelten sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gut. Die Aktienmärkte wurden insbesondere in den USA von den großen Technologie-Werten angetrieben, wobei mit den "Magnificent Seven" ein neuer Begriff definiert wurde. Europa wies in Summe eine positive Performance auf, allerdings nicht auf dem Niveau der USA. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren auch nicht so gut wie in Übersee. Der Österreichische Aktienmarkt lag ebenfalls im Plus, mit deutlichem Rückstand zu anderen europäischen Märkten. Die Anleihenmärkte profitierten auf breiter Front von den Zinssenkungen der Notenbanken und den rückläufigen Inflationsraten. Dies führte zwar bei den Anleihen zu entsprechenden Rückgängen der Renditen, allerdings verharren sie nach wie vor auf einem attraktiven Niveau. Der Goldpreis zog massiv an und verzeichnete neue Rekordstände. Somit trugen in gemischten Portfolios alle wesentlichen Anlageklassen zum positiven Anlageerfolg bei. In diesem Marktumfeld entwickelte sich auch das Wertpapiergeschäft sehr erfreulich. Das Sentiment der Anleger:innen war das ganze Jahr über positiver als die allgemeine Wirtschaftsstimmung. Deshalb war eine erstaunliche Stabilität der einzelnen Quartalsergebnisse zu verzeichnen, dies gilt auch für das üblicherweise etwas schwächere Sommerquartal. 2024 führte die Oberbank zahlreiche Kundenveranstaltungen durch, in denen Kapitalmarktthemen präsentiert wurden. Highlight war das Oberbank Finanzmarktforum mit knapp tausend Besucher:innen. Deutlicher Anstieg der Wertpapier-Provisionen Die Wertpapierprovisionen stiegen um 7,3 Mio. Euro oder 11,7 % auf 69,5 Mio. Euro. Das Wachstum kam aus allen Teilbereichen wie Transaktionsprovisionen, Depotgebühren und Managementgebühren. Die nach wie vor attraktiven Anleihen-Renditen im Euro Raum wurden massiv genutzt, um sich das Zinsniveau langfristig zu sichern. Gerade im Lichte erster Zinssenkungen durch die EZB mit der Erwartung, dass diese 2025 weiter geführt werden, löste umfangreiche Geldflüsse aus. Anleihen der Oberbank wurden 2024 im Ausmaß von 516,2 Mio. Euro bei Privat- und Firmenkunden sowie institutionellen Anlegern platziert. Darin enthalten sind 48,2 Mio. Euro an Nachranganleihen. Sehr stark nachgefragt wurden auch neu aufgelegte Anleihen-Laufzeitfonds. Diese waren auch nachhaltig und mit einem klaren Schwerpunkt in Unternehmensanleihen im Euro-Raum ausgerichtet. Generell waren die Zuflüsse in nachhaltige Investmentsfonds anhaltend stark ausgeprägt. Erstmals überschritten die Volumina an nachhaltigen Investmentfonds der 3 Banken-Generali Investment Gesellschaft m.b.H, die von Oberbank Kund:innen gehalten werden, die Marke von einer Milliarde Euro. Private Banking & Asset Management Bei den im Private Banking betreuten Kundenvolumen wurde 2024 ein Anstieg um 8,9 % oder 1,1 Mrd. Euro auf 13,5 Mrd. Euro verzeichnet. Somit wurde in dieser Kennzahl ein neuer Höchstwert erreicht. Individuelles Portfolio-Management (iPM) Im individuellen Portfolio-Management (iPM) verzeichnete man mit 872,4 Mio. Euro zum Jahresultimo ebenfalls einen neuen Höchststand. Neben Nettomittelzuflüssen waren starke Performance-Beiträge in allen Strategien dafür maßgeblich. Auch das Oberbank Vermögensmanagement sowie die Oberbank Premium Strategien entwickelten sich sehr gut und wurden auch mehrfach ausgezeichnet. 292 Segmentbericht Segment Privatkunden Reges Interesse herrschte auch an der Dienstleistung Brokerage. Unsere Aktien-Tradingaffinen Kund:innen im Private Banking nutzten die Experten wieder sehr stark für ihre Entscheidungen bei Aktienveranlagungen. Ein großer Erfolg ist die Ordermöglichkeit in der Oberbank App. Diese Ergänzung zum Kundenportal verzeichnete bereits kurz nach der erfolgreichen Einführung einen signifikanten Anteil an den Online- Wertpapieraufträgen. Mit der permanenten und ortsunabhängigen Möglichkeit zur Auftragserteilung wurde somit ein erheblicher Kundennutzen geschaffen. 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Das verwaltete Volumen der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. ist im Geschäftsjahr 2024 von 11,6 Mrd. Euro um 8,1 % oder 0,9 Mrd. Euro auf 12,5 Mrd. Euro angestiegen. Dieser Anstieg lag etwas unter der gesamten Marktentwicklung (+ 8,8 % oder 17,8 Mrd. Euro auf 219,9 Mrd. Euro) der österreichischen Investmentfondsgesellschaften. Der Anteil der Oberbank innerhalb der Fondsvolumen der Gesellschaft stieg erneut an auf 51,0 %. Das zurechenbare Volumen betrug 6,4 Mrd. Euro und ist damit gegenüber Ultimo 2023 um 8,8 % oder 0,5 Mrd. Euro angestiegen. Dazu hat neben der Nutzung der breiten Produktpalette der Gesellschaft auch die gute Nachfrage nach Innovationen bei den nachhaltigen Investmentfonds beigetragen. Der Marktanteil der Gesellschaft betrug zum Jahresultimo 5,7 %. 2024 konnten wieder bedeutende Auszeichnungen entgegen genommen werden. So hat das Fachmagazin Börsianer die Gesellschaft als Nr. 2 im nationalen Ranking der Fondsgesellschaften und als Nr. 2 unter Einbezug der internationalen Investmentfondsgesellschaften ausgewiesen. Bei der Vergabe des Sonderpreises in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ wurde die Gesellschaft sogar mit dem 1. Platz prämiert. Bei den renommierten Dachfondsawards wurden mehrere Auszeichnungen an die Gesellschaft vergeben. Versicherungen: Top-Ergebnis im Versicherungsgeschäft Das Versicherungsgeschäft konnte 2024 wieder gesteigert werden. Mit einer Produktion von 169,7 Mio. Euro in den Märkten Österreich und Deutschland konnte das Ergebnis um 5,1 % zulegen. In Österreich konnte in der Sparte Lebensversicherung die Produktion um 2,1 % erhöht werden. In der Sparte kapitalbildende Lebensversicherung wurden vorwiegend fondsorientierte-, fondsgebundene- und indexgebundene Lebensversicherungen verkauft. Auch das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft, d.h. der Vertrieb von Sach- und Unfallversicherungen konnte im Vergleichszeitraum zum Vorjahr um 16,7 % wachsen. In Deutschland wurde die Produktion bei Lebensversicherungen sogar um 11,1 % gesteigert. Versicherungen – Produktion Veränderung im Jahresabstand Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2023 absolut in % € 169,7 Mio. € 161,5 Mio. € 8,2 Mio. 5,1 % ) Produktion: Lebensversicherungen (Prämiensumme) + Nicht-Lebensversicherungen (Jahresnettoprämie x 10) 293 Segmentbericht Segment Financial Markets Segment Financial Markets in Mio. € 2024 2023 Veränd. Zinsergebnis -67,2 -116,2 -42,2 % Erträge aus at Equity bewerteten Unternehmen 82,0 125,4 -34,6 % Risikovorsorge im Kreditgeschäft 0,1 >-100% Provisionsergebnis Handelsergebnis 7,9 5,4 46,9 % Verwaltungsaufwand -11,5 -11,8 -2,4 % Sonstiger betrieblicher Erfolg 1,9 6,4 -70,6 % Außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss vor Steuern 13,2 9,2 42,8 % Anteil am Jahresüberschuss vor Steuern 2,8 % 1,9 % 0,8 %-P. Ø Kredit- und Marktrisikoäquivalent (BWG) 4.619,1 5.114,0 -9,7 % Segmentvermögen 7.119,0 7.269,3 -2,1 % Segmentschulden 8.150,1 8.166,9 -0,2 % Ø zugeordnetes Eigenkapital 927,2 953,3 -2,7 % Return on Equity vor Steuern (RoE) 1,4 % 1,0% 0,4 %-P. Cost-Income-Ratio 46,8 % 56,1% -9,3 %-P. Seit 1.1.2024 erfolgt die Darstellung der Provisionszahlungen an die Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. im Segment Firmenkunden (zuvor Financial Markets); Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Geschäftsverlauf 2024 im Überblick Im Segment Financial Markets verbesserte sich das Zinsergebnis auf -67,2 Mio. Euro, das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Unternehmen lag bei 82,0 Mio. Euro nach 125,4 Mio. Euro im Vorjahr. Das Handelsergebnis stieg auf 7,9 Mio. Euro nach 5,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der sonstige betriebliche Erfolg reduzierte sich auf 1,9 Mio. Euro nach 6,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der Überschuss im Segment Financial Markets lag damit bei 13,2 Mio. Euro nach 9,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der RoE stieg auf 1,4 %, die Cost-Income-Ratio verbesserte sich auf 46,8 %. Eigenhandel An den Finanzmärkten traten die belastenden Faktoren wie eine schwächelnde Konjunktur in Europa und China als auch die Konflikte zwischen Russland und der Ukraine und im Nahen Osten in den Hintergrund. Die Märkte zeigten sich in einer sehr guten Verfassung und wurden durch die Aussicht auf niedrigere Zinsen und der Wahl des neuen US-Präsidenten weiter gestärkt. Die Aktienmärkte und Gold erreichten Rekordstände. Die Anleihemärkte waren stabil und auch bei den Währungen gab es keine Verwerfungen. Der USD konnte gegen Jahresende durch bessere Wirtschaftsaussichten nach der Wahl profitieren. Die Leitzinssätze wurden in fast allen Ländern gesenkt und die langfristigen Zinsen tendierten das gesamte Jahr über etwas tiefer, auch wenn es gegen Jahresende zu einer Gegenbewegung gekommen ist. Dieses positive Umfeld konnte die Oberbank nutzen, um ohne große Schwankungen ein den Erwartungen entsprechendes gutes Ergebnis zu erwirtschaften. 294 Segmentbericht Segment Financial Markets Oberbank Emissionen Im ersten Halbjahr ist die Platzierung von verbrieften Verbindlichkeiten sehr gut gelaufen. Auf Grund attraktiver Zinsen war die Nachfrage sehr gut. Zusätzlich wurde gleich zu Jahresbeginn die vorgesehene Kapitalmarkttransaktion sehr gut von institutionellen Investoren aufgenommen. Durch die rückläufigen Zinsen hat die Nachfrage nach Anleihen aber merklich abgenommen. Nur zu relativ hohen Aufschlägen, die den Zinsrückgang ausgleichen sollten, wären die Investoren bereit gewesen zu investieren. Da die Oberbank eine sehr gute langfristige Liquiditätssituation hat, war man nicht bereit diese höheren Aufschläge zu bezahlen. Dadurch wurde das geplante Emissionsvolumen nicht vollständig realisiert. Refinanzierungsstruktur der Oberbank AG (Beträge in Mio. €) 2024 2023 Veränd. Spareinlagen 1.162,1 1.429,5 -18,7 % Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14.948,4 14.409,8 3,7 % Verbriefte Verbindlichkeiten 3.187,2 2.906,4 9,7 % Nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital 500,1 540,3 -7,4 % Primäreinlagen inkl. Nachrangkapital 19.797,9 19.285,9 2,7 % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.834,3 4.134,3 -7,3 % Summe 23.632,1 23.420,3 0,9 % 295 Segmentbericht Segment Sonstiges Segment Sonstiges Der Jahresfehlbetrag vor Steuern belief sich 2024 im Segment Sonstiges auf -27,0 Mio. Euro, nach -37,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Betrag setzt sich aus Erträgen und Aufwendungen, vor allem Gemeinkosten im Bereich Sachaufwand sowie Abschreibungsaufwendungen zusammen, deren Zuordnung oder Verteilung auf andere Segmente nicht sinnvoll erscheint. 296 Konzernabschluss Konzernabschluss 2024 der Oberbank nach International Financial Reporting Standards (IFRS) 297 Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis IFRS-Konzernabschluss 299 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2024 299 Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 300 Sonstiges Ergebnis 301 Konzernbilanz zum 31.12.2024 303 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 305 Konzern-Kapitalflussrechnung 307 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss 307 Einleitung 307 1) Konsolidierungskreis der Oberbank 308 2) Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze 334 Details zur Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 334 3) Zinsergebnis 334 4) Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 334 5) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 335 6) Provisionsergebnis 335 7) Handelsergebnis 336 8) Verwaltungsaufwand 336 9) Sonstiger betrieblicher Erfolg 336 10) Steuern vom Einkommen und Ertrag 338 11) Ergebnis je Aktie 339 Details zur Konzernbilanz 339 12) Barreserve 339 13) Forderungen an Kreditinstitute 339 14) Forderungen an Kunden 340 15) Risikovorsorgen 340 16) Handelsaktiva 340 17) Finanzanlagen 341 18) Immaterielles Anlagevermögen 341 19) Sachanlagen 342 20) Leasingverhältnisse als Leasingnehmer 343 21) Sonstige Aktiva 345 22) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 345 23) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 345 24) Verbriefte Verbindlichkeiten 345 25) Rückstellungen 350 26) Sonstige Passiva 350 27) Sonstige Passiva (Anteil Handelspassiva) 350 28) Nachrangkapital 351 29) Eigenkapital 351 30) Anlagenspiegel 352 31) Fair Value von Finanzinstrumenten 368 32) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen 372 33) Segmentberichterstattung 375 34) Non-performing loans 298 Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis IFRS-Konzernabschluss 375 35) Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 375 36) Nachrangige Vermögensgegenstände 375 37) Fremdwährungsvolumina 375 38) Treuhandvermögen 375 39) Echte Pensionsgeschäfte 376 40) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken 376 41) Unternehmen des Konsolidierungskreises 382 Risikobericht 382 42) Risikomanagement 386 43) Kreditrisiko 408 44) Beteiligungsrisiko 410 45) Marktrisiko 413 46) Operationelles Risiko 415 47) Liquiditätsrisiko 420 48) Risiko einer übermäßigen Verschuldung 420 49) Nachhaltigkeitsrisiko 421 50) Sonstige Risiken 421 51) Systemisches Risiko 422 52) Risikobericht - Zusammenfassung 422 53) Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte 424 54) Patronatserklärungen für Beteiligungen 425 Informationen aufgrund österreichischen Rechts 425 55) Eigenkapital 425 56) Personal 425 57) Wertpapieraufgliederung nach BW 425 58) Konzerneigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis 427 59) Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB 428 60) Beteiligungsliste gemäß UGB 431 Schlussbemerkung des Vorstands der Oberbank AG 432 Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG Bei der Summierung gerundeter Beträge und der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. Der Eintrag „N/A“ in den Tabellen des Konzernabschlusses bedeutet, dass die jeweilige Bestimmung im entsprechenden Geschäftsjahr nicht anwendbar ist. 299 Konzernabschluss Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung in Tsd. € 2024 2023 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Zinsen und ähnliche Erträge 1.255.964 1.125.251 130.713 11,6 a) Zinserträge nach der Effektivzinsmethode 1.220.922 1.103.421 117.501 10,6 b) Sonstige Zinserträge 35.042 21.830 13.212 60,5 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -599.655 -528.412 -71.243 13,5 Zinsergebnis (3) 656.309 596.839 59.470 10,0 3. Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen (4) 82.004 125.407 -43.403 -0,35 4. Risikovorsorgen im Kreditgeschäft (5) -68.718 -83.556 14.838 -17,8 5. Provisionserträge 226.902 215.456 11.446 5,3 6. Provisionsaufwendungen -20.999 -19.392 -1.607 8,3 Provisionsergebnis (6) 205.903 196.064 9.839 5,0 7. Handelsergebnis (7) 8.455 5.799 2.656 45,8 8. Verwaltungsaufwand (8) -402.673 -369.263 -33.410 9,0 9. Sonstiger betrieblicher Erfolg (9) -4.468 6.414 -10.882 >-100,0 a) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten FV/PL 8.988 9.981 -993 -9,9 b) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten FV/OCI 1.064 -421 1.485 >-100,0 c) Ergebnis aus finanz. Vermögenswerten AC 0 0 0 d) Sonstiger betrieblicher Erfolg -14.520 -3.146 -11.374 >100,0 Jahresüberschuss vor Steuern 476.812 477.704 -892 -0,2 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10) -97.973 -95.101 -2.872 3,0 Jahresüberschuss nach Steuern 378.839 382.603 -3.764 -1,0 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilseignern zuzurechnen 378.053 381.267 -3.214 -0,8 davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 786 1.336 -550 -41,2 300 Konzernabschluss Sonstiges Ergebnis in Tsd. € 2024 2023 Jahresüberschuss nach Steuern 378.839 382.603 Posten ohne Reklassifizierung in den Jahresüberschuss -32.813 -9.342 +/- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste IAS 19 -20.835 -33.171 +/- Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste IAS 19 4.792 7.629 +/- Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equity Methode -5.064 3.774 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen des eigenen Kreditrisikos IFRS 9 -18.688 16.162 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen des eigenen Kreditrisikos IFRS 9 4.298 -3.717 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen von Eigenkapitalinstrumenten IFRS 9 -508 -1.784 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen von Eigenkapitalinstrumenten IFRS 9 3.192 1.766 Posten mit Reklassifizierung in den Jahresüberschuss -5.179 3.765 +/- Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen Schuldtitel IFRS 9 -1.170 3.000 Im Eigenkapital erfasste Beträge -1.184 2.597 Umgliederungsbeträge 14 404 +/- Latente Steuern auf erfolgsneutrale Bewertungsänderungen Schuldtitel IFRS 9 269 -690 Im Eigenkapital erfasste Beträge 272 -597 Umgliederungsbeträge -3 -93 +/- Veränderung Währungsausgleichsposten -2.604 2.029 +/- Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equity Methode -1.674 -574 Summe direkt im Eigenkapital erfasster Erträge und Aufwendungen -37.992 -5.576 Gesamtergebnis aus Jahresüberschuss und nicht erfolgswirksamen Erträgen/ Aufwendungen 340.847 377.027 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilseignern zuzurechnen 340.061 375.691 davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen 786 1.336 Kennzahlen 2024 2023 Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation) in %1) 42,47 39,68 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steuern in %2) 11,95 12,82 RoE (Eigenkapitalrendite) nach Steuern in %3) 9,49 10,27 Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko / Zinsüberschuss) in %4) 10,47 14,00 Ergebnis pro Aktie in €5)6) 5,37 5,42 1) Verwaltungsaufwendungen in Relation zum Zins-, at Equity-, Provisions-, Handelsergebnis und Sonstigen betrieblichen Erfolg 2) Jahresüberschuss vor Steuern in Relation zum durchschnittlichen Eigenkapital 3) Jahresüberschuss nach Steuern in Relation zum durchschnittlichen Eigenkapital 4) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft in Relation zum Zinsergebnis 5) Jahresüberschuss nach Steuern in Relation zu durchschnittlich in Umlauf befindlichen Aktien 6) Das verwässerte Ergebnis pro Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt ausgegeben wurden (siehe auch Note 11). 301 Konzernabschluss Konzernbilanz zum 31.12.2024 Aktiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Barreserve (12) 2.803.384 2.836.294 -32.910 -1,2% 2. Forderungen an Kreditinstitute (13) 357.473 817.554 -460.081 -56,3% 3. Forderungen an Kunden (14) 20.768.961 20.074.272 694.689 3,5% 4. Handelsaktiva (16) 28.564 30.917 -2.353 -7,6% 5. Finanzanlagen (17) 3.903.203 3.556.995 346.208 9,7% a) Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 716.512 520.364 196.148 37,7% b) Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 366.201 372.562 -6.361 -1,7% c) Finanzielle Vermögenswerte AC 1.574.630 1.469.598 105.032 7,1% d) Anteile an at Equity- Unternehmen 1.245.860 1.194.471 51.389 4,3% 6. Immaterielles Anlagevermögen (18) 4.491 4.274 217 5,1% 7. Sachanlagen (19) (20) 336.139 347.162 -11.023 -3,2% a) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 63.047 69.045 -5.998 -8,7% b) Sonstige Sachanlagen 273.092 278.117 -5.025 -1,8% 8. Sonstige Aktiva (21) 180.404 167.003 13.401 8,0% a) Latente Steueransprüche 1.641 1.606 35 2,2% b) Positive Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuches 24.603 25.933 -1.330 -5,1% c) Sonstige 154.160 139.464 14.696 10,5% Summe Aktiva 28.382.619 27.834.471 548.148 2,0% 302 Konzernabschluss Konzernbilanz zum 31.12.2024 Passiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränd. in Tsd. € Veränd. in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (22) 3.803.871 4.046.388 -242.517 -6,0% a) Zweckgewidmete Refinanzierungen für Kundenkredite 3.476.387 3.405.115 71.272 2,1% b) Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 327.484 641.273 -313.789 -48,9% 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (23) 16.040.335 15.756.132 284.203 1,8% 3. Verbriefte Verbindlichkeiten (24) 3.162.366 2.842.137 320.229 11,3% 4. Rückstellungen (25) 304.050 308.124 -4.074 -1,3% 5. Sonstige Passiva (26) 458.784 491.563 -32.779 -6,7% a) Handelspassiva (27) 22.788 35.020 -12.232 -34,9% b) Steuerschulden 39.521 44.647 -5.126 -11,5% ba) Laufende Steuerschulden 32.227 25.689 6.538 25,5% bb) Latente Steuerschulden 7.294 18.958 -11.664 -61,5% c) Negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuches 94.903 119.248 -24.345 -20,4% d) Sonstige 301.572 292.648 8.924 3,0% 6. Nachrangkapital (28) 497.625 527.054 -29.429 -5,6% 7. Eigenkapital (29) 4.115.588 3.863.073 252.515 6,5% a) Eigenanteil 4.057.375 3.804.390 252.985 6,6% b) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 8.213 8.683 -470 -5,4% c) Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 50.000 50.000 0 0,0% Summe Passiva 28.382.619 27.834.471 548.148 2,0% 303 Konzernabschluss Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2024 Bewertungsrücklagen in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Währungsausgleichs- posten Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung Eigenkapitalinstru- mente IFRS 9 ohne Reklassifizierung Veränd. eig. Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung Versicherungsmath. Gewinne / Verluste gem. IAS 19 Assoziierte Unternehmen Eigenanteil Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Eigenkapital Stand 1.1.2023 105.772 505.523 1.973.965 -1.332 -1.522 124.418 13.364 -13.859 781.987 3.488.314 8.606 50.000 3.546.920 Gesamtergebnis 281.083 2.029 2.310 -18 12.445 -25.542 103.384 375.691 1.336 377.027 Jahresgewinn/-verlust 281.083 100.184 381.267 1.336 382.603 Sonstiges Ergebnis 2.029 2.310 -18 12.445 -25.542 3.200 -5.576 -5.576 Dividendenausschüttung -51.187 -51.187 -51.187 Kuponzahlungen auf zusätzl. Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 -2.925 Kapitalerhöhung Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Erwerb eigener Aktien 147 4.841 4.988 4.988 Sonst. ergebnisneutrale Veränderungen -1.001 -9.490 -10.491 -1.259 -11.750 Stand 31.12.2023 105.919 505.523 2.204.776 697 788 124.400 25.809 -39.401 875.881 3.804.390 8.683 50.000 3.863.073 304 Konzernabschluss Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2024 Bewertungsrücklagen in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Währungsausgleichs- posten Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung Eigenkapitalinstrumen te IFRS 9 ohne Reklassifizierung Veränd. eig. Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung Versicherungsmath. Gewinne / Verluste gem. IAS 19 Assoziierte Unternehmen Eigenanteil Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Eigenkapital Stand 1.1.2024 105.919 505.523 2.204.776 697 788 124.400 25.809 -39.401 875.881 3.804.390 8.683 50.000 3.863.073 Gesamtergebnis 310.965 -2.604 -901 2.684 -14.390 -16.043 60.350 340.061 786 340.847 Jahresgewinn/-verlust 310.965 67.088 378.053 786 378.839 Sonstiges Ergebnis -2.604 -901 2.684 -14.390 -16.043 -6.738 -37.992 -37.992 Dividendenausschüttung -70.609 -70.609 -70.609 Kuponzahlungen auf zusätzl. Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 -2.925 Kapitalerhöhung Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Erwerb eigener Aktien -99 -4.521 -4.620 -4.620 Sonst. ergebnisneutrale Veränderungen 39 -8.961 -8.922 -1.256 -10.178 Stand 31.12.2024 105.820 505.523 2.437.725 -1.908 -113 127.085 11.419 -55.444 927.270 4.057.375 8.213 50.000 4.115.588 305 Konzernabschluss Konzern-Kapitalflussrechnung in Tsd. € 2024 2023 Jahresüberschuss 378.839 382.603 Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen 76.236 59.507 Veränderung der Personalrückstellungen und sonstiger Rückstellungen -20.118 -37.040 Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten 49.030 69.670 Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -104 11 Zwischensumme 483.883 474.751 Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile Forderungen an Kreditinstitute 481.767 263.853 Forderungen an Kunden -787.091 -984.617 Handelsaktiva 8.686 24.581 Finanzanlagen, die der operativen Tätigkeit dienen1) 28.815 197.956 Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit 54.849 141.771 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -281.908 -453.573 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 242.636 647.652 Verbriefte Verbindlichkeiten 261.518 382.187 Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit -80.615 -129.733 Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 412.540 564.828 Mittelzufluss aus der Veräußerung von Finanzanlagen, die der Investitionstätigkeit dienen2) 139.410 450.284 Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 14.652 5.900 Mittelabfluss für den Erwerb von Finanzanlagen -426.938 -412.057 Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -40.549 -32.633 Cashflow aus Investitionstätigkeit -313.425 11.494 Kapitalerhöhung 0 0 Dividendenzahlungen -70.609 -51.187 Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 Mittelzufluss aus Nachrangkapital und sonstiger Finanzierungstätigkeit Emissionen (28) 50.456 87.021 Sonstige 2.925 7.990 Mittelabfluss aus Nachrangkapital und sonstiger Finanzierungstätigkeit Tilgungen (28) -88.410 -50.000 Sonstige -23.462 -18.249 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -132.025 -27.350 Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 2.836.294 2.287.322 Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 412.540 564.828 Cashflow aus Investitionstätigkeit -313.425 11.494 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -132.025 -27.350 Effekte aus der Änderung von Konsolidierungskreis und Bewertungen 0 0 Effekte aus der Änderung von Wechselkursen 0 0 Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 2.803.384 2.836.294 306 Konzernabschluss Erhaltene Zinsen 1.234.355 1.078.251 Erhaltene Dividenden 28.597 35.037 Gezahlte Zinsen -606.716 -453.053 Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalbestandteile -2.925 -2.925 Ertragsteuerzahlungen -75.916 -62.239 Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Barreserve, bestehend aus Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken. 1)Finanzanlagen ohne Behalteabsicht 2)Finanzanlagen mit Behalteabsicht Aufgliederung Zinsen, Dividenden und Ertragsteuerzahlungen in Tsd. € Operative Geschäftstätigkeit Investitions- tätigkeit Finanzierungs- tätigkeit Summe Erhaltene Zinsen 2024 1.192.743 41.612 0 1.234.355 2023 1.043.319 34.932 0 1.078.251 Erhaltene Dividenden 2024 1.657 26.940 0 28.597 2023 1.460 33.577 0 35.037 Gezahlte Zinsen 2024 -590.746 0 -15.970 -606.716 2023 -438.009 0 -15.044 -453.053 Gezahlte Dividenden 2024 0 0 -70.609 -70.609 2023 0 0 -51.187 -51.187 Kuponzahlungen auf 2024 0 0 -2.925 -2.925 zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 2023 0 0 -2.925 -2.925 Ertragsteuerzahlungen 2024 -62.673 -9.571 -3.673 -75.916 2023 -50.245 -8.384 -3.611 -62.239 307 Konzernabschluss 2024 Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss Einleitung Die Oberbank AG ist die älteste noch selbständige börsennotierte Aktienbank Österreichs. Sie steht vollständig im Privatbesitz und notiert an der Wiener Börse. Die Oberbank hat ihren Firmensitz in 4020 Linz, Untere Donaulände 28. Die Positionierung der Oberbank AG ist gekennzeichnet durch ihre regionale Verbundenheit, ihre Unabhängigkeit, ihre starke Kundenorientierung und das tiefe regionale Durchdringen ihrer Einzugsgebiete. Die Oberbank bietet alle wichtigen klassischen Bankdienstleistungen einer Universalbank an. Der Vorstand der Oberbank AG hat den Konzernabschluss am 6. März 2025 unterzeichnet und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Genehmigung des Abschlusses 2024 und die Freigabe zur Veröffentlichung sind für den 26. März 2025 vorgesehen. 1) Konsolidierungskreis der Oberbank Der Konsolidierungskreis umfasst im Jahr 2024 neben der Oberbank AG 28 inländische und 14 ausländische Tochterunternehmen. Der Kreis der einbezogenen verbundenen Unternehmen hat sich im Vergleich zum 31.12.2023 wie folgt verändert: • Die Liquidation der Oberbank airplane 2 Leasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Die Liquidation der Oberbank Kremsmünster Immobilienleasing GmbH, Linz, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. • Der Liquidation der Oberbank Leasing Prievidza s.r.o., Bratislava, führte zu keiner Veränderung der Forderungen an Kunden, der Sonstigen Aktiva und der Sonstigen Passiva. Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftliche Tätigkeit im Konzernabschluss berücksichtigt. Neben der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde die voestalpine AG nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Nicht konsolidiert wurden 17 Tochterunternehmen und 11 assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Summe von untergeordneter Bedeutung ist. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember. Über die in den Konzernabschluss einbezogenen Leasingunternehmen wurde ein Teilkonzernabschluss mit Stichtag 30. September aufgestellt, um eine zeitnahe Konzern-Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Wesentliche Geschäftsvorfälle bzw. Änderungen in der Zusammensetzung des Leasing-Teilkonzerns im 4. Quartal würden berücksichtigt. Im 4. Quartal 2024 ist zwar die Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden, da die Auswirkung auf den Konzernabschluss (Bilanzsumme 35 Tsd. Euro) jedoch nicht wesentlich ist, wurde dies im vorliegenden Konzernabschluss nicht berücksichtigt. 308 Konzernabschluss 2024 2) Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze 2.1) Angewandte IAS bzw. IFRS Der Konzernabschluss der Oberbank AG für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen des § 59 a BWG und des § 245 a UGB über befreiende Konzernabschlüsse. Von der Unternehmensfortführung wird ausgegangen. Folgende Tabelle zeigt neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen zum Bilanzstichtag, die in der Berichtsperiode erstmalig zur Anwendung kamen. Standard/ Interpretation Bezeichnung Anzuwenden für Geschäftsjahre ab Von EU bereits übernommen Änderungen zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Ja Änderungen zu IAS 1 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 01.01.2024 Ja Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Transparenz von Lieferantenfinanzierungs- vereinbarungen und deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Cashflows und Liquiditätsrisiken 01.01.2024 Ja Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit bei Sale and Lease- Back 01.01.2024 Ja Die nächste Tabelle zeigt veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen zum Bilanzstichtag, die vollständig durch das IASB bzw. teilweise durch das EU-Endorsementverfahren in Kraft getreten, aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewandt. Eine frühzeitige Anwendung ist derzeit nicht geplant. Die Oberbank erwartet aus der Anwendung dieser Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage. Standard/ Interpretation Bezeichnung Anzuwenden für Geschäftsjahre ab Von EU bereits übernommen Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse 01.01.2025 Ja Änderungen an IFRS 9 / IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 Nein Jährliche Verbesserungen an den IFRS Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11 01.01.2026 Nein 309 Konzernabschluss 2024 Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze 2024 Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Änderung an IAS 1 „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen“ herausgegeben, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2024 in Kraft. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2024 in Kraft. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. IFRS 16 „Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback“ Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung von Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale- and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die jeweils zugrunde gelegten erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2024 in Kraft. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG, da in der Regel keine Sale-and-Leaseback-Vereinbarungen mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen werden. Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 betreffen Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Diese Änderungen betreffen die Beschreibung von Merkmalen einer solchen Vereinbarung, für die ein Unternehmen die Angaben leisten muss. Weiters müssen Unternehmen Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglicht, zu beurteilen, wie sich die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Schulden und Cashflows eines Unternehmens auswirken sowie zu verstehen, wie sich die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens auswirken und wie das Unternehmen betroffen sein könnte, wenn die Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Ebenso sind zusätzliche Angabevorschriften über die Bedingungen der Lieferantenbeziehungen, die Vereinbarungen zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraumes sowie die Art und Auswirkung von nicht zahlungswirksamen Änderungen der Buchwerte der genannten finanziellen Verbindlichkeiten darzustellen. Die Änderungen traten per 1. Jänner 2024 in Kraft. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. 310 Konzernabschluss 2024 Künftige Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen Änderungen an IAS 21 Der internationale Accounting Standards Board (IASB) hat eine Klarstellung der Bilanzierung bei einem Mangel an Umtauschbarkeit der Wechselkurse veröffentlicht. Diese Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2025 festgesetzt. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Änderungen an IFRS 7 / IFRS 9 Der internationale Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, um zuvor identifizierte Fragen während der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ zu behandeln. Hier wurden entsprechende Vorschriften klargestellt, um ihre Verständlichkeit zu verbessern. Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreffen folgende Bereiche: – Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte – Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit – Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2026 festgesetzt. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS betreffen Änderungen an – IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender“ – IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben (Umsetzungsrichtlinien) – Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung“ – „Angabe der abgegrenzten Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis“ – Einleitung und Angaben zum Kreditrisiko“ – IFRS 9 Finanzinstrumente – „Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer“ – „Transaktionspreis“ – IFRS 10 Konzernabschlüsse – „Bestimmung eines „de facto-Agenten“ sowie – IAS 7 „Kapitalflussrechnung – „Anschaffungskostenmethode“ Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wurde auf den 1. Jänner 2026 festgesetzt. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Oberbank AG. 311 Konzernabschluss 2024 2.2) Auswirkungen des höheren Zinsniveaus auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienprojektfinanzierung Um einer erwarteten, jedoch von den Bewertungsmodellen nicht identifizierten signifikanten Erhöhung der Ausfallrisiken Rechnung zu tragen, wurde im Vorjahr für Teilportfolios ein kollektiver Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2 vorgenommen. 1. Die in der massiven Zinserhöhung der EZB, der vorherrschenden hohen Inflation und höheren Risiken in Bezug auf Projektfortschritt begründete Management Overlay Maßnahme des kollektiven Staging für Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten wurde im Berichtsjahr 2024 vollständig aufgelöst. Die antizipierten höheren Risiken haben sich im Wesentlichen zwischenzeitig in Form von Risikovorsorgen in Stage 2 und 3 materialisiert. Der ECL-Auflösungseffekt beträgt 9,1 Mio. Euro. 2. Die Management Overlay Maßnahme des kollektiven Staging für gasabhängige sowie stark konjunkturabhängige Kunden wurde aufgrund des zwischenzeitigen Schlagendwerdens des Risikos im Berichtsjahr 2024 ebenfalls vollständig aufgelöst. Daraus resultiert ein ECL-Auflösungseffekt von 6,1 Mio. Euro. 2.3) Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Oberbank AG stehen, wurden in den Konzernabschluss einbezogen. • Die wichtigsten Beteiligungen mit bis zu 50 % Beteiligungsverhältnis wurden nach der Equity-Methode bilanziert (BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, voestalpine AG). Voraussetzung für die Einbeziehung nach der Equity-Methode ist, dass die Oberbank auf die Unternehmenspolitik maßgeblichen Einfluss ausübt. Durch den maßgeblichen Einfluss verfügt die Oberbank über einen Anteil an der Ertragskraft des assoziierten Unternehmens und demzufolge über einen Anteil am Rückfluss des eingesetzten Kapitals und des Nettovermögens. Ebenso sind Gewinnausschüttungen kein Maßstab für die zurechenbare Leistung des assoziierten Unternehmens. Das Ergebnis aus Beteiligungen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, wird durch die Einbeziehung des anteiligen Jahresüberschusses treffender abgebildet. Eine weitere Ergebniseliminierung aufgrund von Konsolidierungen oder von auf eigene Ergebnisanteile entfallende Jahresüberschüsse wird bei at-Equity Beteiligungen nicht vorgenommen. • Für gemeinschaftliche Tätigkeiten (ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H.) wurde neben der Bilanzierung der eigenen Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen die anteilsmäßige Konsolidierung angewandt. • Nicht konsolidiert wurden Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. • Die übrigen Beteiligungen sind gemäß IFRS 9 mit dem Fair Value angesetzt. 312 Konzernabschluss 2024 Die Kapitalkonsolidierung erfolgte gemäß den Bestimmungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Aktive Unterschiedsbeträge, die auf gesondert identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände entfallen, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden getrennt vom Firmenwert ausgewiesen. Dabei werden auch für die Fremdanteile die anteiligen Unterschiedsbeträge angeführt. Soweit für diese Vermögensgegenstände eine Nutzungsdauer bestimmt werden kann, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf eine Zwischenergebniseliminierung wurde verzichtet, da keine wesentlichen Zwischenergebnisse vorhanden sind. 2.4) Unternehmenserwerbe Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten keine Unternehmenserwerbe im Sinne des IFRS 3. 2.5) Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Im vorliegenden Konzernabschluss sind Werte enthalten, deren Höhe durch Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen bestimmt wurde. Diese Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, Erwartungen, Planungen und auf nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Prognosen für das Eintreten künftiger Ereignisse. Die Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen betreffen im vorliegenden Konzernabschluss im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Risikovorsorgen Die Bemessung der Risikovorsorgen wird insbesondere durch Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle und durch die Struktur der Qualität des Kreditportfolios bestimmt. Diese Struktur der Qualität lässt sich etwa über die Rating-Einstufung abbilden. Darüber hinaus ist es für die Ermittlung des Wertminderungsaufwands erforderlich, Höhe und Zeitpunkt zukünftiger Zahlungsströme zu schätzen. Nähere Details sind unter 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen sowie im Risikobericht in Note 43 ff (Kreditrisiko) enthalten. Fair Value von Finanzinstrumenten Ist der Fair Value von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht durch die Verwendung von aktuellen Börsenkursen ermittelbar, weil kein ausreichend verlässlicher öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht, werden Modellwerte verwendet. Diese Schätzungen sind von der Liquidität, getroffenen Annahmen der Preise sowie der generellen Unsicherheit der Marktfaktoren abhängig. Die Bewertungsmodelle, Input-Parameter, die Fair-Value-Hierarchie und die Fair Values von Finanzinstrumenten werden in Note 31 (Fair Value von Finanzinstrumenten) detailliert beschrieben. Wertminderungen bei Anteilen an at Equity-Unternehmen Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem Anteil an at Equity-Unternehmen vorliegen, wird auf Basis geschätzter zukünftiger Zahlungsströme der erzielbare Betrag ermittelt (siehe auch Note 2.9). Dies nimmt die Oberbank insbesondere dann an, wenn entweder der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt oder wenn der Marktwert dauerhaft mindestens über einen Zeitraum von neun Monaten unter den Anschaffungskosten liegt. Details zu den Buchwerten von Anteilen an at Equity-Unternehmen werden in Note 17 (Finanzanlagen) dargestellt. 313 Konzernabschluss 2024 Wertminderung bei Schuldtiteln Der Impairment-Prüfungsanlass bei Schuldtiteln ist gegeben, wenn der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt und dies dauerhaft über einen Zeitraum von neun Monaten der Fall ist. Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Ereignis eingetreten ist, das eine Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme hat und sich verlässlich ermitteln lässt. Wird festgestellt, dass eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten innerhalb der geplanten Behaltefrist nicht zu erwarten ist, liegt Impairment vor. Nutzungsdauern beim Anlagevermögen Die planmäßige Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauern. Details zu den Buchwerten werden in Note 18 (Immaterielles Anlagevermögen) und Note 19 (Sachanlagen) dargestellt. Steuerabgrenzung Die Berechnung erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu den Steuersätzen, die in dem Besteuerungszeitraum angewandt werden, in dem sich die Steuerlatenz erwartungsgemäß umkehrt. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe zu rechnen ist. Angaben zu den latenten Steuern sind in Note 21 (Sonstige Aktiva) dargestellt. Personalrückstellungen Diese werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt. Dabei werden neben den bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch Annahmen zu den zukünftig zu erwartenden Erhöhungen an Gehältern und Renten einbezogen. In Note 25 (Rückstellungen) werden die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen sowie eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung maßgeblicher versicherungsmathematischer Annahmen angegeben. Rückstellungen Bei der Bemessung von Rückstellungen sind Schätzungen bezüglich der Höhe und der Fälligkeit von zukünftigen Zahlungsströmen sowie eine sich daraus ableitende Wahrscheinlichkeit von Abflüssen erforderlich. Details werden in Note 25 (Rückstellungen) dargestellt. Leasingverhältnisse Als Leasinggeber sind in diesem Bereich Ermessensentscheidungen insbesondere bei der Unterscheidung von Finanzierungsleasing einerseits und Operate Leasing andererseits notwendig. Als Kriterium gilt nach IFRS 16.62 die Übertragung von im Wesentlichen sämtlichen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer. Detailangaben sind in Note 14 (Forderungen an Kunden) und Note 19 (Sachanlagen) enthalten. 314 Konzernabschluss 2024 2.6) Währungsumrechnung und Konzernwährung Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden mit marktgerechten Kursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der auf ausländische Währung lautenden Jahresabschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften wurde für die Bilanz mit dem Devisenmittelkurs der EZB am Bilanzstichtag, für die Gewinn- und Verlust-Rechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs vorgenommen. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen Einstufung (Klassifizierung) – Finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 enthält einen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows (Zahlungsstrombedingung) widerspiegelt. Geschäftsmodell Es werden die Klassen von finanziellen Vermögenswerten in Hinsicht auf die Geschäftsstrategie sowie möglicher Verkaufsabsichten analysiert und daraus die Geschäftsmodelle abgeleitet. Im Wertpapierportfolio liegt eine Behalteabsicht vor und somit wird dieses Portfolio dem Geschäftsmodell Hold To Collect zugewiesen. Wertpapiere, die dem Geschäftsmodell Hold an Sell zugeordnet sind, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertpapiere des Handelsbuchs wurden dem Geschäftsmodell Sell zugewiesen. Das Kreditgeschäft hingegen wird zur Gänze der Kategorie Hold To Collect zugewiesen. Die klare Halteabsicht lässt sich aus der Unternehmensstrategie der Oberbank AG ableiten. Die in der Vergangenheit getätigten Abgänge bewegen sich in einem nicht signifikanten Bereich. Zahlungsstrombedingung In der Analyse der Zahlungsstrombedingung (SPPI-Kriterien) werden Vertrags- und Zinsklauseln untersucht, ob deren Bedingungen zu festgelegten Zahlungen führen, die ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Es werden dabei vor allem Kredite mit SPPI-schädlichen Zinsklauseln identifiziert, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind bzw. Mischzinssätze darstellen. In der Cashflowanalyse wird kein signifikanter Unterschied zu Standardkreditverträgen festgestellt, womit diese Kredite auch in Zukunft zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der überwiegende Anteil des Kreditportfolios enthält keine SPPI-schädlichen Vertragsbestandteile. Die Durchführung eines Cashflowtests hängt in erster Linie von der Zinskondition der Geschäfte ab. Liegt eine SPPI-schädliche Zinsklausel vor, wird ein quantitativer Benchmarktest durchgeführt. Das Ergebnis des quantitativen Benchmarktests führt zur finalen Einstufung des Vermögenswerts. Bei Nicht-Bestehen des Benchmarktests wird der Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. 315 Konzernabschluss 2024 Im Rahmen des quantitativen Benchmarktests wird auf Grundlage des Vermögenswerts mit SPPI- schädlicher Zinskondition ein Benchmarkprodukt erzeugt, dessen Zinslaufzeit mit der Zinsperiode übereinstimmt. Dabei werden die undiskontierten Cashflows beider Produkte in unterschiedlichen Zinsszenarien sowohl kumulativ als auch periodisch miteinander verglichen, um festzustellen, ob die Abweichungen einen kritischen Schwellenwert übersteigen. Davon ausgenommen sind SPPI-schädliche Zinskonditionen, die aufgrund von Förderrichtlinien gesetzlich vorgeschrieben sind. Für Geschäfte, für die hinreichend sicher davon ausgegangen werden kann, dass die Modifikation der Komponente „Zeitwert des Geldes“ lediglich von untergeordneter Bedeutung sein kann, kommt in Ergänzung vereinfachend ein qualitativer Benchmarktest zur Anwendung. Dies ist in erster Linie bei folgenden Sachverhalten der Fall: • Das Geschäft hat keine bestimmte Kapitalbindung; • Das Fixing findet wenige Tage vor Beginn der Zinsperiode statt. Bewertungskategorien IFRS 9 enthält drei wichtige Kategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FV/PL) sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FV/OCI). Werden finanzielle Vermögenswerte in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung das Behalten der Vermögenswerte ist, und repräsentieren diese finanziellen Vermögenswerte einen Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen zu vorgegebenen Terminen (SPPI-Kriterien), so sind diese mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Designation zur Fair-Value- Bewertung möglich. Dies ist in der Oberbank dann der Fall, wenn eine Absicherung von Grundgeschäften mit Derivaten besteht, da es ansonsten zu Bewertungsinkongruenzen der beiden Finanzinstrumente in der Bilanzierung kommt. Sämtliche anderen finanziellen Vermögenswerte sind zum Fair Value zu bewerten. Wertänderungen dieser Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (abhängig vom Geschäftsmodell) zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht, die Bewertungsänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen, Gebrauch gemacht werden. Lediglich Dividendenansprüche derartiger Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich von IFRS 9 ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt. Fremdkapitalinstrumente werden überwiegend mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Kredite und Forderungen werden größtenteils zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da die SPPI- Kriterien, die für eine solche Bewertung vorausgesetzt werden, von diesen Finanzinstrumenten erfüllt werden. Die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt vorwiegend zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FV/OCI). Wertminderung – Finanzielle Vermögenswerte und vertragliche Vermögenswerte IFRS 9 basiert auf einem zukunftsorientierten Modell der „erwarteten Kreditausfälle“. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 ist auf Fremdkapitalinstrumente anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FV/OCI bewertet 316 Konzernabschluss 2024 werden sowie auf vertragliche Vermögenswerte und außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und unwiderrufliche Kreditzusagen. Diese werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt: • Stufe 1 enthält grundsätzlich neu zugegangenen Finanzinstrumente sowie jene, für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde. Weiters werden alle Finanzinstrumente, die zum Bilanzierungsstichtag ein absolut definiertes geringes Kreditrisiko (Ratingklassen AA bis 1b) aufweisen, als Ausnahme vom relativen Ansatz der Stufe 1 zugeordnet (IFRS 9.5.5.10). Diese Logik wird nur auf das Low-Default-Portfolio für die Segmente Staaten und Banken angewandt. Die Low Credit Risk Exemption trifft somit auf ein Portfolio zu, das man gemeinhin als „Investment Grade“ bezeichnen würde (mittlere PD der Ratingklasse entspricht S&P- äquivalenten Ratings bis BBB-). • Stufe 2 enthält Instrumente, für die eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz stattgefunden hat. Bei Leasingkontrakten wird ein IFRS 9 Wahlrecht ausgeübt und diese Geschäfte werden daher immer Stufe 2 zugeordnet. • Stufe 3 wird dem Non-Performing Portfolio zugeordnet. Befindet sich ein Kreditnehmer im Ausfall (interne Ratingstufen 5a, 5b oder 5c), wird der Kredit Stufe 3 zugewiesen. Die Oberbank AG wendet für alle Forderungsklassen und Risikomodelle einheitlich und konsistent die Ausfallsdefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) an. Diese basiert auf dem 90-Tage- Verzug bzw. einer wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit einer Forderung. Die Ausnahme von dem Dreistufenansatz sind Vermögenswerte, die bereits bei Zugang wertgemindert sind (sogenannte „POCI“ - Assets). Diese bilden gemäß IFRS 9 Vorgaben eine eigene Kategorie. Segmentierung Das Kreditportfolio der Oberbank wird im Wertberichtigungsmodell nach IFRS 9 in die folgenden fünf Segmente unterteilt: Sovereign, Banken, Corporates, SME sowie Retail. Der Hintergrund der Segmentierung liegt in der Zugrundelegung unterschiedlicher Schätzungen der relevanten Kreditrisikoparameter. Die Unterteilung in die einzelnen Segmente findet dabei auf Basis der gewählten Ratingverfahren statt. Das Gesamteinstufungskonzept der Oberbank basiert auf qualitativen, quantitativen und Backstop- Kriterien. Wertberichtigungen für Stufe 1 und 2 Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet: 12-Monats-Kreditausfälle: Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe des in den nächsten 12 Monaten erwarteten Kreditverlusts und die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode (für Instrumente der Stufe 1). 317 Konzernabschluss 2024 Ausfallbetrachtung über die Gesamtlaufzeit des Kredits: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Life-time-ECL) und die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode (für Instrumente der Stufe 2). Quantitative Kriterien für einen Stufentransfer Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos stellt eine zentrale Stellschraube des 3-Stufen- Modells in den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 dar, da bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos die Wertminderung über die Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime ECL) zu erfassen ist. Das wesentliche Merkmal für die Bestimmung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments ist dabei das interne Rating des Schuldners. Bei der Erstellung des Ratings werden für das Corporate Portfolio auch ESG- Risiken berücksichtigt. Hinter dem Rating des Schuldners steht dabei immer eine Ausfallsrate je Ratingklasse. Diese leitet sich für die Low-Default-Portfolios (Staaten und Banken) aus der bankinternen Masterskala ab. Für die Kundensegmente Corporates, Retail und SME leiten sich diese aus den realisierten Ausfallraten der jeweiligen Migrationsmatrizen ab. Dieses bildet die Basis für die Beurteilung, ob und wann ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos stattgefunden hat. Das quantitative Transferkriterium in der Oberbank AG basiert auf einer Analyse der kumulierten Ausfallswahrscheinlichkeiten (Lifetime PDs). Die folgenden Variablen beeinflussen die Ermittlung einer relativen PD-Verschlechterung: • Kundensegment; • aktuelles Rating; • Rating bei Zugang des Finanzinstruments; • Restlaufzeit (Vergleich zwischen Bilanzstichtag und Vertragsende); • Alter des Finanzinstruments (Vergleich zwischen Zugangsdatum und Bilanzstichtag). Zur Überprüfung der Signifikanz einer Kreditrisikoerhöhung dient dabei ein Vergleich der Ausfallswahrscheinlichkeit zum erstmaligen Bilanzansatz mit der Ausfallswahrscheinlichkeit zum Bewertungsstichtag (IFRS 9.5.5.9). Dabei ist die Lifetime PD der aktuellen Ratingeinstufung über die verbleibende Restlaufzeit heranzuziehen. Dies erfolgt mittels eines Vergleichs der Lifetime PD im aktuellen Ratingstadium über die noch verbleibende Restlaufzeit mit der Forward Lifetime PD im Ratingstadium bei Zugang über ebendiese Laufzeit. Das Kriterium der Zuordnung zu Stufe 1 und 2 basiert damit hauptsächlich auf einem relativen Kriterium und nicht auf der absoluten Kreditrisikoeinschätzung zu jedem Beurteilungszeitpunkt (IFRS 9.B5.5.9). Als Backstop und aufgrund der Analyse des relativen Transferkriteriums wurde unabhängig von der Struktur der Migrationsmatrix entschieden, dass ein Stufentransfer jedenfalls dann ausgelöst wird, wenn sich der Kredit seit Zugang um mindestens drei Ratingstufen verschoben hat. Bei sehr langen Restlaufzeiten und sehr guten Ratings kann es aufgrund des „Drifts zur Mitte“ bei der marginalen PD dazu kommen, dass selbst bei Downgrades von mehreren Ratingstufen das relative Transferkriterium ansonsten nicht erreicht wird. Ein Rücktransfer in eine bessere Stufe wird dann vorgenommen, wenn die Kriterien, die zu einer Abstufung geführt haben, nicht mehr zutreffen. Auf- und Abstufungen werden somit symmetrisch behandelt. Ein Rücktransfer aus Stage 2 erfolgt beispielsweise, sobald keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos mehr 318 Konzernabschluss 2024 vorliegt. Maßstab ist wiederum der Vergleich des Ausfallrisikos bei Zugang mit dem Ausfallrisiko zum betreffenden Bilanzstichtag. Das Wertberichtigungsmodell der Oberbank AG bezieht sich sowohl in der Berechnung der Risikovorsorge als auch in der Beurteilung des Stufentransfers immer auf das Einzelgeschäft. Dies bedeutet, dass die relevanten Kreditrisikoparameter PD (Ausfallswahrscheinlichkeit), LGD (Verlust bei Ausfall) sowie EAD (Obligo bei Ausfall) sich immer von einem einzelnen Geschäft sowie dessen Kreditnehmer ableiten. Qualitative Kriterien für einen Stufentransfer Ein Finanzinstrument mit Nachsicht (Forbearance) wird der Stufe 2 zugewiesen, sofern sich die Forderung nicht ohnehin schon im Ausfall befindet. Während der gesamten Bewährungsphase wird somit für diese Forderungen ein Lifetime Expected Loss angesetzt. Die widerlegbare Vermutung bei einer 30-tägigen Überfälligkeit führt als qualitatives Kriterium zu einem Stufentransfer (IFRS 9.5.5.11). Das bedeutet, dass Instrumente spätestens dann der Stufe 2 zuzuweisen sind, sobald der Zahlungsverzug von Kapital und/oder Zinszahlungen 30 Tage übersteigt. Ebenso werden Fremdwährungskredite mit währungsinkongruentem Einkommen und Kredite mit Tilgungsträgern im Lebendgeschäft der Stufe 2 zugewiesen. Durch Währungsschwankungen sowie Schwankungen in den Sicherheitenwerten bei Tilgungsträgern ist mit höheren Risiken der Schuldenbedienbarkeit zu rechnen als bei konventionellen Krediten. Weiters werden Problemkredite, Beobachtungsfälle sowie Kredite in Intensivbetreuung der Stufe 2 zugeordnet, da die sich abzeichnenden Faktoren für eine Änderungen des Ausfallrisikos sprechen. Wertberichtigungen für Stufe 3 (Non-Performing Loans) Non-Performing Loans werden der Stufe 3 zugeordnet. Die Bildung einer Risikovorsorge erfolgt in Höhe der erwarteten Verluste, wenn zu befürchten ist, dass die KundInnen ihren Kreditverpflichtungen nicht im vollen Umfang nachkommen. Für notleidende Kredite erfolgt die Risikovorsorgen-Bildung gemäß IFRS 9 5.5 mittels der Discounted Cash-Flow Methode in Höhe des erwarteten Verlustes bezogen auf die Restlaufzeit (Lifetime-Expected Credit Loss (ECL)) und Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwertes unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode. Für alle nicht bedeutsamen notleidenden Kredite wird mittels eines Expertenverfahrens für die Unterdeckung eine Risikovorsorge errechnet. Diese beträgt für bereits gekündigte Kredite, bei denen die Sicherheiten verwertet werden, 100% der Unterdeckung. Für den Rest werden abhängig von Ausfallsgrund und Ausfallsstatus zwischen 20% und 100% der Unterdeckung als Risikovorsorge angesetzt. Direktabschreibung von Non-Performing Loans Wenn ein Ereignis eintritt, welches die Einbringlichmachung eines Teiles eines Obligos oder eines Gesamtobligos unmöglich macht, und keine oder keine ausreichende Risikovorsorge vorhanden ist, wird der uneinbringliche Saldo direkt gegen die GuV ausgebucht (Direktabschreibung). Solche Ereignisse können u.a. sein: • Ausbuchung des Restsaldos nach Abweisung oder Abschluss eines Insolvenzverfahrens und / oder nach Verwertung aller zur Verfügung stehender Sicherheiten; • Nachlassabhandlung ohne Vermögen und Sicherheiten; • Umschuldung mit Gewährung eines Nachlasses (Vergleichsvereinbarung). ECL Berechnung 319 Konzernabschluss 2024 In der Oberbank AG gilt das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 für folgende Anwendungsbereiche: • finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, • Leasingforderungen, • Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Expected Credit Loss ist in der Oberbank AG eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung des Verlusts für Ausfallereignisse der kommenden zwölf Monate (Stufe 1) oder über die erwartete Restlaufzeit des Finanzinstruments (Stufe 2). Er ist der Barwert der Differenz aus vertraglich vereinbarten Cashflows und erwarteten Cashflows. Die Berechnung des erwarteten Verlusts beinhaltet • einen erwartungsgetreuen und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch Betrachtung möglicher Szenarien bestimmt wird, • den Zeitwert des Geldes, • Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen. Der maximale Zeitraum, für den der Expected Credit Loss bestimmt wird, ist die Vertragslaufzeit, über den die Oberbank AG einem Kreditrisiko aus dem Finanzinstrument ausgesetzt ist. Nur bei revolvierenden Krediten wird der erwartete Kreditverlust für einen Zeitraum bestimmt, der unter Umständen länger als die vertragliche Laufzeit ist. Der erwartete Verlust je Berechnungsperiode setzt sich aus drei Komponenten zusammen: ECL = PD x LGD x EAD (PD: Ausfallswahrscheinlichkeit; LGD: Loss given Default/Verlust bei Ausfall in % des EAD ausgegeben; EAD: Exposure at Default/Offener Betrag im Zeitpunkt des Ausfalls des Kredits) Im Fall der Einteilung des Vermögenswerts in Stufe 2 und der damit einhergehenden Berechnung des Lifetime Expected Credit Loss entspricht die berücksichtigte Laufzeit der Restlaufzeit des Kontrakts. Im Fall der Einteilung des Vermögenswerts in Stage 1 (12-Monats-ECL) wird die Laufzeit mit einem Jahr beschränkt. Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, so wird die tatsächliche Restlaufzeit für die Berechnung herangezogen. Der Expected Credit Loss nach IFRS 9 ist ein diskontierter Wert. Hierfür wird der jeweilige ECL je Berechnungsperiode mit dem Diskontfaktor je Periode multipliziert. Der Diskontfaktor beinhaltet dabei den Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Wesentliche Inputparameter Ausfallwahrscheinlichkeit (PD/Probability of Default) Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird in einem Basisszenario für die Segmente Corporates, SME und Retail aus den historischen Ausfallraten und Migrationswahrscheinlichkeiten abgeleitet. Je Segment und Ratingstufe werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Laufzeiten (Lifetime PD) aus dem Ausfallvektor der Migrationsmatrix ausgelesen. Für die Segmente Banken und Sovereign wird die Ausfallwahrscheinlichkeit direkt aus den internen Ratings und somit aus der bankinternen Masterskala abgeleitet. Für die Ermittlung der historischen Ausfallraten und Migrationswahrscheinlichkeiten für das Kundenkreditportfolio werden Migrationsmatrizen für die jeweiligen Segmente berechnet. Hierbei wird 320 Konzernabschluss 2024 jeweils der Zeitraum der letzten zehn Jahre betrachtet. Als Basis zur Bestimmung der 1-Jahres- Migrationsmatrix dient zuerst eine quartalsweise Betrachtung von Ratingmigrationen. Die 1-Jahres-Migrationsmatrix wird anhand einer Matrixmultiplikation von vier aufeinander folgenden Quartalen ermittelt. Die endgültige 1-Jahres-Migrationsmatrix ist dabei der Mittelwert über alle ermittelten Migrationsmatrizen. Kumulierte bzw. Lifetime PD werden mittels der Markov-Annahme von Migrationsmatrizen mittels Matrizenmultiplikation gebildet. Die kumulierten Laufzeit-PDs pro Ratingklasse ist dabei die Summe der PD aus den drei Default Ratingklassen 5a, 5b und 5c. Daraus ergeben sich pro Segment und Ratingklasse PD-Kurven. Für einzelne Segmente und Laufzeitbänder werden diese bedingten Basis-PDs, die sich aus der Through The Cycle Migrationsmatrix ergeben, angepasst, um zukunftsgerichtete Informationen einfließen zu lassen. Diese sogenannte Point-In-Time-Anpassung (PIT-Anpassung) findet statt indem durch statistische Modelle Zusammenhänge zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit und erklärenden makroökonomischen Variablen hergestellt werden. Als statistisches Modell wird eine logistische Regression verwendet, wodurch die Ausfallwahrscheinlichkeit prognostiziert wird. Die Regressionsparameter werden durch Maximierung der Likelihood Funktion geschätzt. Als wesentliche makroökonomische Variablen gehen der harmonisierte Verbraucherpreisindex (VPI), sowie das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) ins Modell ein. Bei den Faktoren VPI und BIP findet eine Ländergewichtung statt. Dabei werden die Länder Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und Slowakei berücksichtigt, in denen die Oberbank AG tätig ist. Wobei die Faktoren für Österreich mit 63,1%, für Deutschland mit 20,6%, für Tschechien mit 8,5% sowie, für Ungarn und Slowakei mit 4,7% bzw. mit 3,1% gewichtet werden. Anhand dieser geschätzten Faktoren wird die PD in den Segmenten Corporate, Retail und SME mittels Skalaransätzen angepasst. Im Segment Corporate erfolgt diese Anpassung erst ab dem zweiten Jahr, da die makroökonomischen Faktoren des ersten Jahres bereits bei der Erstellung des Bilanzratings berücksichtigt werden. In den Segmenten Sovereign und Banken konnten keine plausiblen Korrelationen mit makroökonomischen Faktoren hergeleitet werden. Die Oberbank verwendet für die ECL-Berechnung drei unterschiedliche Szenarien (Normal-, Up- und Downszenario), wobei die schlussendliche Anpassung einer Linearkombination der drei unterschiedlichen Szenarien gleichkommt. Die Szenariogewichtung setzt sich so zusammen, dass das Normalszenario mit 50% Prozent und die beiden anderen Szenarien jeweils mit 25% gewichtet werden. Für die Szenarien bedient sich die Oberbank makroökonomischer Daten des Informationsdienstleisters Bloomberg. Diese Anpassungen werden lediglich für drei Jahre vorgenommen, da mit längeren Prognosezeiträumen der Grad der Unsicherheit ansteigt und so die Zuverlässigkeit der Daten sinkt. Folgende Tabelle zeigt die ländergewichteten makroökonomischen Faktoren, die in die ECL-Berechnung für die Segmente Corporates, Retail und SME per 31.12.2024 eingehen: Normalszenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum 0,69 % 1,52 % 1,47 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 2,32 % 2,05 % 2,01 % 321 Konzernabschluss 2024 Pessimistisches Szenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum 0,34 % 0,97 % 1,09 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 2,89 % 2,88 % 2,69 % Optimistisches Szenario Jahr 1 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 2 (4 Quartals- durchschnitt) Jahr 3 (4 Quartals- durchschnitt) Reales BIP Wachstum 1,09 % 2,64 % 2,41 % Harmonisierter Verbraucherpreisindex 1,40 % 1,30 % 1,57 % Verlustquote bei Ausfall (LGD/Loss Given Default) Die Verlustquote bei Ausfall entspricht jenem Anteil des Forderungsvolumens, der im Rahmen eines Ausfalls nicht wiedereingebracht werden kann und stellt somit den wirtschaftlichen Verlust dar. Die LGD wird unterteilt in eine LGD aus besicherten Kreditteilen und eine LGD aus unbesicherten Kreditteilen. Die LGD aus besicherten Kreditteilen hängt von der Sicherheitenart und einer etwaigen Wertentwicklung/ Abschreibung im Zeitverlauf ab. Je nach Entwicklung des Exposures im Zeitablauf sowie der Entwicklung der Sicherheiten ergeben sich im Zeitverlauf somit effektive LGDs je Laufzeitenband. LGD besichert Für die Berechnung des Expected Credit Loss werden sämtliche internen Sicherheiten anhand von Deckungswerten angesetzt. Der Unterschied zwischen dem Marktwert und dem Deckungswert der Sicherheit entspricht einem Haircut für Schätzunsicherheiten und Wertschwankungen und kann somit implizit als LGD für den besicherten Kreditteil interpretiert werden. In der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts kommt es daher zu einem impliziten Splitting des Kredits in besicherte und unbesicherte Teile. Der besicherte Teil hat demnach nach Berücksichtigung der Deckungswerte einen LGD von 0 %, der unbesicherte Kreditteil erhält die Blanko LGD je nach Segment. Führt man die beiden Kreditteile zusammen ergibt sich eine Art „Misch“-LGD je Laufzeitband. 322 Konzernabschluss 2024 LGD unbesichert Der unbesicherte LGD stellt somit die Nicht-Wiedereinbringungsquote nach Abzug von Sicherheitenerlösen dar und ist in erster Linie von Erlösen abhängig, die aus der Betreibung und/oder Masseerlösen resultieren. Forderungswert bei Ausfall (EAD/Exposure at Default) Für Kredite mit bestimmter Kapitalfälligkeit findet die Cashflow-Schätzung anhand der vertraglichen Tilgungsstruktur statt. Sämtliche Cashflows werden durch die Geschäftsmerkmale (Saldo, Höhe Ratenzahlung, Tilgungsfrequenz, Zinszahlungsintervall, Referenzzinssätze, Fälligkeit) sowie aktuelle Marktdaten (Wechselkurse sowie Marktzinssätze) bestimmt. Cashflows aus Zinszahlungen werden dabei aus den in den Zinskurven implizierten Terminzinsen abgeleitet. Revolvierende Kredite weisen keine vertraglich basierten Cashflows auf. Daher ist eine explizite Cashflowschätzung mittels Replikationsmodellen notwendig. In der Oberbank AG liegen Kredite vor, die hinsichtlich der Laufzeit b. a. w. abgeschlossen werden. Im Rahmen der jährlichen Kreditprüfung wird das Kreditverhältnis neu beurteilt und gegebenenfalls eine Anpassung der Konditionen im Hinblick auf die Veränderung der Kreditqualität vorgenommen. Diese Kredite sind jederzeit kündbar. Hinsichtlich der Laufzeit wird daher angenommen, dass diese ein Jahr beträgt, da jedes Jahr eine erneute Entscheidung über die Verlängerung des Kredits getroffen wird. Die Oberbank AG ist damit dem Kreditrisiko maximal ein Jahr ausgesetzt. Bei Kreditrahmen wird zunächst jener Teil berechnet, der derzeit nicht ausgenützt wird. Hierbei wird der Kreditsaldo vom Rahmen abgezogen. Dieser nicht ausgenützte Kreditrahmen bleibt in weiterer Folge über die gesamte Kreditlaufzeit konstant. Es wird dabei für die Berechnung des Exposure at Default (EAD) durchgehend ein Kreditkonversionsfaktor zu Grunde gelegt. Die Fälligkeit des Kreditrahmens korrespondiert dabei immer mit der Laufzeit des Kredits. Entwicklung der Risikovorsorge im Lebendgeschäft Im Jahresvergleich sank der Betrag der gebildeten Wertberichtigung im Lebendgeschäft (Stufe 1 und Stufe 2) um Euro 6,2 Mio. Euro. Sensitivitätsanalyse Ein großer Treiber für die Höhe des Expected Credit Loss ist die Stufenbestimmung der einzelnen Positionen. Diese resultiert aus den bereits beschriebenen qualitativen und quantitativen Stagingkriterien. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf den Expected Credit Loss unter der Annahme, dass alle Positionen einerseits der Stufe 1 (12-Monats-ECL) und andererseits der Stufe 2 (Lifetime-ECL) zugewiesen werden, ausgewiesen. Wertberichtigung je Segment in Tsd. € 100% Stufe 1 12M-ECL ECL-Kalkulation per 31.12.2024 100% Stufe 2 LT-ECL Banken 961 1.193 2.272 Corporate 40.886 73.817 165.637 Retail 4.924 6.716 11.732 SME 5.592 6.742 7.615 Sovereign 1.767 1.769 8.334 Summe 54.131 90.238 195.590 323 Konzernabschluss 2024 Einstufung (Klassifizierung) – Finanzielle Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht eine Zuordnung zum Handelsbestand oder eine Designierung erfolgt. Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugerechnet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden wie folgt erfasst: • Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt. • Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Gewinn oder Verlust dargestellt. Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert findet immer dann statt, wenn diese Finanzinstrumente mittels Zinsderivaten abgesichert werden, um eine Bewertungsinkongruenz zwischen Grundgeschäft und Derivat weitestgehend zu vermeiden (Fair Value Option). Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts für verbriefte Verbindlichkeiten, Nachrangkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kunden erfolgt nach der Barwertmethode (Discounted Cashflow Methode), wobei die Ermittlung der Cashflows der eigenen Emissionen auf Basis des Vertragszinssatzes erfolgt. Zur Abzinsung wird die der Währung entsprechende Diskontkurve herangezogen, wobei ein der Seniorität der Verbindlichkeit entsprechender Bonitäts-Spread der Bank als Aufschlag verwendet wird. Die Bonitätsaufschläge werden regelmäßig an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst. Um die Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Änderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen ist, ermitteln zu können, wird die finanzielle Verbindlichkeit zweifach bewertet, einerseits auf Basis der Bonitätsaufschläge zum Startdatum des Finanzinstruments und andererseits auf Basis der Bonitätsaufschläge zum Bilanzstichtag, jeweils bewertet mit den aktuellen vertraglichen Cashflows und der aktuellen Basis-Zinskurve. Der Unterschiedsbetrag stellt dabei die Wertänderung dar, die auf Änderungen der Bonitätseinschätzung der Bank zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Die restliche Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ist dabei auf Änderungen in der Zinsstrukturkurve sowie auf die Restlaufzeitenverkürzung zurückzuführen und wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Derzeit wird kein Hedge Accounting in der Oberbank AG durchgeführt. 324 Konzernabschluss 2024 2.8) Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung Zinsergebnis Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Im Zinsergebnis sind Erträge und Aufwendungen, die ein Entgelt für die Überlassung von Kapital darstellen, enthalten. Darüber hinaus sind in diesem Posten auch die Erträge aus Aktien und anderen Anteilsrechten und sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren enthalten, sofern es sich nicht um Erträge aus Wertpapieren handelt, die den Handelsaktiva zuzurechnen sind. Auch Erträge aus Beteiligungen und aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (soweit wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert) werden in diesem Posten ausgewiesen. Sowohl in den Zinserträgen als auch in den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen enthalten. Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen Die Position beinhaltet die Erträge aus anteiligen Ergebnissen aus den at Equity einbezogenen Unternehmen sowie gegebenenfalls Aufwendungen aus Wertminderungen, Erträge aus Zuschreibungen und Ergebnisse aus Verwässerung. Risikovorsorgen im Kreditgeschäft Der Posten Risikovorsorgen im Kreditgeschäft beinhaltet Zuführungen zu Wertberichtigungen und Rückstellungen bzw. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen, Direktabschreibungen, nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft sowie das Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen und POCI Finanzinstrumenten. Provisionsergebnis Das Provisionsergebnis ist der Saldo aus den Erträgen und den Aufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft. Handelsergebnis Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands, Bewertungsgewinne und -verluste aus der Marktbewertung von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands, Stückzinsen von festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands und Dividendenerträge von Aktien im Handelsbestand sowie die Refinanzierungsaufwendungen für diese Wertpapiere. Verwaltungsaufwand Im Verwaltungsaufwand werden Personal- und Sachaufwendungen sowie planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen ausgewiesen. Im Personalaufwand werden insbesondere Aufwendungen für Löhne und Gehälter, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie die Veränderungen der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen erfasst. 325 Konzernabschluss 2024 Sonstiger betrieblicher Erfolg Im sonstigen betrieblichen Erfolg werden die Ergebnisse von finanziellen Vermögenswerten aus den Bewertungskategorien finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) sowie finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) ausgewiesen. Darüber hinaus werden in dieser Position auch Erträge und Aufwendungen aus operationellen Risiken, Operate Leasing oder Aufwendungen aus sonstigen Steuern und Abgaben erfasst. 2.9) Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze bezogen auf die Konzernbilanz Barreserve Als Barreserve werden der Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen. Forderungen an Kreditinstitute Diese sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen nach IFRS 9 angesetzt. Forderungen an Kunden Diese sind je nach Bewertungskategorie nach IFRS 9 mit den fortgeführten Anschaffungskosten (AC), designiert oder verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) angesetzt. Wertberichtigungen nach IFRS 9 werden von der entsprechenden Forderung abgesetzt. Risikovorsorgen Zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 sei auf 2.7) Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen verwiesen. Der Gesamtbetrag der Risikovorsorgen wird gemäß IAS 1 von den entsprechenden Bilanzposten abgezogen. Die Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte (insbesondere Haftungen und Garantien sowie sonstige Kreditzusagen) sind im Bilanzposten Rückstellungen enthalten. Handelsaktiva Alle Handelsaktiva, das sind Wertpapiere des Handelsbestands sowie positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs und aus nicht für Sicherungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs, werden mit ihren Marktwerten ausgewiesen. Für die Ermittlung werden neben Börsenkursen auch marktnahe Bewertungskurse herangezogen. Sind derartige Kurse nicht vorhanden werden anerkannte Bewertungsmodelle verwendet. Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden folgende Finanzinstrumente ausgewiesen: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen, sonstige Beteiligungen. Die Finanzanlagen umfassen dabei die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL), zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) sowie die Anteile an at Equity-Unternehmen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) oder zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) zugeordnet. 326 Konzernabschluss 2024 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) bewertet. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die weder vollkonsolidiert noch at Equity bewertet werden, werden unter der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) oder zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) erfasst. In der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust werden nur jene Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfasst, die zum Marktwert gesteuert werden. Dies trifft vor allem auf Anteile an Private Equity Fonds zu. Für alle anderen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen und diese der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) zugeordnet. In Geschäftsjahr 2024 fanden keine Umwidmungen zwischen den Bewertungskategorien statt. Der Impairment-Prüfungsanlass ist bei Schuldtiteln dann gegeben, wenn der Marktwert um mindestens 20 % unter die Anschaffungskosten des Schuldtitels sinkt und dies dauerhaft über einen Zeitraum von neun Monaten der Fall ist. In der Folge wird geprüft, ob ein Ereignis eingetreten ist, das eine Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme aus dem Schuldtitel hat und sich verlässlich schätzen lässt. Wird festgestellt, dass bei diesem Schuldtitel innerhalb der geplanten Behaltefrist eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten nicht zu erwarten ist (Ausschluss von Marktschwankungen), liegt Impairment vor. Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen werden mit dem der Oberbank zustehenden anteiligen Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens angesetzt. Wenn objektive Hinweise für eine Wertminderung bei einer at Equity bewerteten Beteiligung vorliegen, wird für diese Beteiligung ein individueller Nutzungswert (Value in Use) ermittelt. Der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert stellt den erzielbaren Betrag gemäß IAS 36.6 dar und dieser ist für die Bewertung heranzuziehen. Der Anlass für eine Impairment-Prüfung ist insbesondere gegeben, wenn entweder der Marktwert um mindestens 20 % unter den At-Equity-Beteiligungsbuchwert sinkt oder wenn der Marktwert dauerhaft mindestens über einen Zeitraum von 9 Monaten unter dem At-Equity- Beteiligungsbuchwert liegt. Zum Bewertungsstichtag 31.12.2024 war der quantitative Impairment Trigger bei der at Equity bewerteten Beteiligung an der voestalpine AG ausgelöst, da der Börsenkurs am 31.12.2024 mit € 18,33 signifikant um 55,50 % unter den at Equity-Buchkurs in Höhe von € 41,19 gefallen ist. Damit wurde eine Wertminderungsprüfung ausgelöst, bei der der individuelle Nutzungswert (Value in Use) der voestalpine AG zum 31.12.2024 ermittelt wurde. Der Nutzungswert wurde nach dem Discounted Cashflow Verfahren unter Anwendung des WACC-Ansatzes (gewogene durchschnittliche Kapitalkosten) berechnet und ergab einen Wert in Höhe von 741.029 Tsd. Euro. Dieser Nutzungswert (Value in Use) wurde als erzielbarer Betrag als höherer Wert aus dem Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten für die Bewertung zum 31.12.2024 herangezogen. Die zum 31.12.2023 in Höhe von 21.053 Tsd. Euro bestehende Abwertung konnte wieder erfolgswirksam zugeschrieben werden. Als Diskontierungszinssatz wurde im Terminal Value ein WACC (Weighted Average Cost of Capital) von 6,42 % herangezogen. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um +/- 25 Basispunkte hätte eine Reduzierung um 6,28 % bzw. Erhöhung des Nutzungswertes um 6,95 % und eine Änderung des Diskontierungszinssatzes 327 Konzernabschluss 2024 um +/- 50 Basispunkte hätte eine Reduzierung um 11,98 % bzw. Erhöhung des Nutzungswertes um 14,68 % zur Folge. Bei den at Equity bewerteten Beteiligungen an der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG löst der Börsenkurs aufgrund der Illiquidität der Aktien keinen Impairment-Trigger aus. Sofern nicht sonstige objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, stellt das anteilige Eigenkapital dieser Beteiligungen den erzielbaren Betrag dar. Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen Die Position Immaterielle Anlagevermögenswerte umfasst insbesondere Patente, Lizenzen, Software, Kundenstock und Rechte sowie erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer für immaterielles Anlagevermögen beträgt in der Oberbank AG drei bis 20 Jahre. Sachanlagevermögen (einschließlich als Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien) wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, reduziert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen führen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer. In der Oberbank AG gilt folgende durchschnittliche Nutzungsdauer: bankbetrieblich genützte Gebäude zehn bis 40 Jahre; Betriebs- und Geschäftsausstattung vier bis 20 Jahre; Standard-Software vier Jahre. Darüber hinaus wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Bei dieser Überprüfung ermittelt die Oberbank den für den Vermögenswert erzielbaren Betrag. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzwert oder Nettoveräußerungspreis. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsbetrags in Höhe dieses Unterschiedsbetrags. Unter dem Sachanlagevermögen werden seit 1.1.2019 auch die aktivierten Nutzungsrechte (right of use assets) nach IFRS 16 ausgewiesen. Leasing als Leasingnehmer Ein Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt. Nutzungsrechte (right of use assets) an den Leasinggegenständen werden zum Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten entsprechen in der Regel dem Barwert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Von dem Wahlrecht nach IFRS 16.5, Nutzungsrechte an Leasinggegenständen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und aus Leasingverhältnissen mit geringem Wert nicht zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht. Die planmäßige Abschreibung der Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer beziehungsweise über die kürzere Vertragslaufzeit. Liegen Anhaltspunkte vor, dass Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen wertgemindert sein könnten, erfolgt eine Überprüfung nach IAS 36. Die künftigen Leasingzahlungen werden mit laufzeit- und währungsdifferenzierten SWAP-Zinssätzen abgezinst und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Oberbank Konzern gibt es befristete (mit und ohne Verlängerungsoption) sowie unbefristete Vertragsverhältnisse. Die Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit erfolgt grundlegend zu Beginn der Nutzungsüberlassung bzw. erstmalig bei der Erstanwendung des IFRS 16. Befristete Verträge ohne 328 Konzernabschluss 2024 Verlängerungsoption werden mit einer Laufzeit bis zu ihrem vertraglichen Enddatum angesetzt. Die Leasingvertragslaufzeit für befristete Verträge mit Verlängerungsoption sowie unbefristete Verträge wird in dem Maße angenommen, dass die gesamte Vertragslaufzeit der Nutzungsüberlassung grundsätzlich den durchschnittlichen Investitionszyklus der Oberbank AG von 20 Jahren nicht übersteigt. Leasing (als Leasinggeber) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Die Oberbank bietet sowohl Finanzierungsleasingverträge als auch Operate-Leasing-Verträge an. Gemäß IFRS 16 handelt es sich bei einem Finanzierungsleasing um ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts übertragen werden. Letztlich kann dabei auch das Eigentumsrecht übertragen werden. Die Oberbank AG weist als Leasinggeber beim Finanzierungsleasing eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen aus. Die Leasingerträge werden in den Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Ein Operate-Leasing-Verhältnis ist ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasingverhältnis handelt. Bei Operate-Leasing-Verträgen werden die zur Vermietung bestimmten Vermögensgegenstände, vermindert um Abschreibungen, im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Leasingerträge werden im sonstigen betrieblichen Erfolg ausgewiesen. Derivate Finanzderivate werden in der Bilanz mit ihrem Fair Value angesetzt, wobei Wertänderungen des Geschäftsjahres grundsätzlich sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst werden. Soweit die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9 in Anspruch genommen wird, dient sie der Vermeidung bzw. der Beseitigung von Inkongruenzen beim Ansatz und bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Dementsprechend werden in diesem Fall Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam mit dem Fair Value bewertet. Der Vorstand hat eine Investmentstrategie beschlossen, in der diese Vorgangsweise festgehalten wurde, nämlich Inkongruenzen durch die Anwendung der Fair-Value- Option zu vermeiden. Dabei werden positive Marktwerte von Derivaten, die zur Vermeidung von Bewertungsinkongruenzen eingesetzt werden, in der Bilanzposition Sonstige Aktiva und entsprechende negative Marktwerte in der Bilanzposition Sonstige Passiva ausgewiesen. Steuerabgrenzung Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen gemäß IAS 12. Die Berechnung erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu den Steuersätzen, die in dem Besteuerungszeitraum angewendet werden, in dem sich die Steuerlatenz erwartungsgemäß umkehrt. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe der gleichen Gesellschaft zu rechnen ist. Ertragssteueransprüche bzw. verpflichtungen werden in den Positionen Sonstige Aktiva bzw. Steuerschulden ausgewiesen. Der Oberbank Konzern ist in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei tätig. Die OECD- Richtlinie („Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft – GloBE-Mustervorschriften Säule 2“) zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung wurde in allen unseren Niederlassungsländern in nationales Recht umgesetzt. Im Oberbank Konzern gibt es in den angeführten Ländern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Steueraufwand und somit auch auf das Konzernergebnis. Der Oberbank Konzern nimmt eine vorübergehende obligatorische Befreiung von der Bilanzierung latenter Steuern für die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung in Anspruch. 329 Konzernabschluss 2024 Handelspassiva In diesem Posten werden insbesondere negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs und aus nicht für Sicherungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs ausgewiesen. Die Handelspassiva werden im Bilanzposten Sonstige Passiva ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden Diese sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausnahmen sind Grundgeschäfte, für die die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird. 330 Konzernabschluss 2024 Verbriefte Verbindlichkeiten Verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Soweit die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird, werden die verbrieften Verbindlichkeiten mit dem Fair Value bilanziert. Langfristige, abgezinst begebene Schuldverschreibungen (Nullkuponanleihen) werden mit dem Barwert bilanziert. Der Betrag der verbrieften Verbindlichkeiten wird um die Anschaffungskosten der im Eigenbestand befindlichen Emissionen gekürzt. Rückstellungen a) Personalrückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19, basierend auf versicherungsmathematischen Gutachten, ermittelt. Dabei werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch die künftig zu erwartenden Erhöhungen an Gehältern und Renten einbezogen. Der versicherungsmathematischen Berechnung wurden für sämtliche Rückstellungen folgende Parameter zugrunde gelegt: • Rechnungszinsfuß (langfristiger Kapitalmarktzins) von 3,50 % (Vorjahr 3,25 %); • Gehaltserhöhungen von 5,04 % (Vorjahr 4,03 %) und Pensionserhöhungen von 3,97 % (Vorjahr 2,99%); • Entsprechend den Übergangsregelungen zur Pensionsreform liegt das individuell ermittelte Pensionsantrittsalter bei Männern bei 65 Jahren, bei Frauen zwischen 61 und 65 Jahren. Versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. b) Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Sonstige Passiva Im Posten Sonstige Passiva werden passive Rechnungsabgrenzungsposten, Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den Rückstellungen mit einem wesentlich höheren Grad an Sicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts der Erfüllungsverpflichtung ausgestattet sind, negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs, sonstige Verpflichtungen, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können, sowie Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 ausgewiesen. Eigenkapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28.4.1999 erfolgte die Umstellung des Grundkapitals von Schilling auf Euro sowie von Nennbetragsaktien in nennwertlose Stückaktien. Bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2000 mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27.4.2000 wurde das Grundkapital von 58.160.000,00 Euro auf 60.486.400,00 Euro durch Ausgabe von 320.000 Stück Stammaktien erhöht. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.4.2002 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln auf 70 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2006 wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9.5.2006 das Grundkapital durch Ausgabe von 640.000 Stück Stammaktien auf 75.384.615,38 Euro erhöht. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14.5.2007 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 40.000 Stück Stammaktien auf 75.721.153,84 Euro (bedingte Kapitalerhöhung). Im Geschäftsjahr 2008 331 Konzernabschluss 2024 wurde abermals eine bedingte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 30.000 Stück Stammaktien vorgenommen. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital auf 75.973.557,69 Euro. Mit Beschluss vom 27.5.2008 erfolgten ein Aktiensplit im Verhältnis 1:3 und eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die das Grundkapital auf 81.270.000,00 Euro erhöhte. Mit Beschluss des Vorstands vom 30.9.2009 wurde im Oktober 2009 eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:16 durchgeführt, wodurch sich das Grundkapital auf 86.349.375,00 Euro erhöhte. In der 132. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 8.5.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu 750.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien gegen Ausschluss des Bezugsrechts der AktionärInnen dient der Ausgabe von Aktien an ArbeitnehmerInnen, leitende Angestellte, die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. Weiters wurde der Vorstand in der angeführten Hauptversammlung ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 9.375.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 23.5.2015 im Ausmaß von 1.918.875 Stück Oberbank-Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht (Kapitalerhöhung 2015, Nr. 1). Der Ausgabepreis hat 47,43 Euro je Aktie betragen. Die durch Bareinlagen und ohne Ausschluss von Bezugsrechten erfolgte Kapitalerhöhung erhöhte das Grundkapital auf 92.106.000,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage auf 280.001.715,06 Euro. In der 135. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 19.5.2015 wurde die in der 132. Ordentlichen Hauptversammlung am 8.5.2012 erteilte Ermächtigung im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 8.9.2015 im Ausmaß von 1.535.100 Stück Oberbank-Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht (Kapitalerhöhung 2015, Nr. 2). Der Ausgabepreis hat 48,03 Euro je Aktie betragen. Durch diese Kapitalerhöhung erhöhte sich das Grundkapital auf 96.711.300,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage auf 349.127.268,06 Euro. In der 136. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 18.5.2016 wurde die in der 135. Ordentlichen Hauptversammlung am 19.5.2015 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 26.9.2016 im Ausmaß von 3.070.200 Stück Oberbank- Stamm-Stückaktien Gebrauch gemacht. Der Ausgabepreis hat 53,94 Euro je Aktie betragen. Durch diese durch Bareinlagen und ohne Ausschluss von Bezugsrechten erfolgte Kapitalerhöhung erhöhten sich das Grundkapital um 9.210.600,00 Euro auf 105.921.900,00 Euro und die gebundene Kapitalrücklage um 156.395.988,00 Euro auf 505.523.256,06 Euro. 332 Konzernabschluss 2024 In der 137. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16.5.2017 wurde die in der 136. Ordentlichen Hauptversammlung am 18.5.2016 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals im bis dahin nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen. Weiters wurde die in der 132. Ordentlichen Hauptversammlung am 8.5.2012 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital um bis zu 750.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm- Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien gegen Ausschluss des Bezugsrechts der AktionärInnen dient der Ausgabe von Aktien an ArbeitnehmerInnen, leitende Angestellte, die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. Von diesen Ermächtigungen wurde bis dato kein Gebrauch gemacht. In der am 9.6.2020 statt-gefundenen Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG wurde mit Sonderbeschluss gem. § 129 Abs. 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 20.5.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugsaktien in Stammaktien der Oberbank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs. 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte. Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wurde mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der Oberbank AG im Firmenbuch am 7.11.2020 wirksam. Das Grundkapital ist eingeteilt in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien. In der 143. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16. Mai 2023 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:2 beschlossen. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von bisher 35.307.300 auf 70.614.600 Stück. Die Anzahl der direkt oder über assoziierte Unternehmen gehaltenen eigenen Anteile beträgt zum Stichtag 23.413.848 Stück. In der Kapitalrücklage ist der Mehrerlös (Agio), der bei der Ausgabe eigener Aktien erzielt wird, enthalten. Die Gewinnrücklagen nehmen die thesaurierten Gewinne des Konzerns sowie sämtliche erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen auf. Die Bewertungsrücklagen nehmen die Bewertungsänderungen aus den Schuldtiteln mit Reklassifizierung, Eigenkapitalinstrumenten ohne Reklassifizierung und dem eigenen Kreditrisiko auf. Die Rücklagen aus assoziierten Unternehmen stellen den Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten und den Equity-Buchwerten der assoziierten Unternehmen dar. Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Die Oberbank AG hat bisher zwei Emissionen von Additional Tier 1 Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro begeben. Diese Emissionen sind nachrangig zu Tier 2 Instrumenten (Ergänzungskapital, Nachrangkapital) und Senior-Anleihen. Sie sind untereinander sowie mit anderen Additional Tier 1 Instrumenten sowie mit Verbindlichkeiten aus bestehenden Hybridkapitalinstrumenten gleichrangig. Vorrangig sind sie zu Aktien und anderen harten Kernkapitalinstrumenten. Die Zinszahlungen bemessen sich am Nominalbetrag und sind bis zum erstmöglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Anschließend erfolgt eine Umstellung auf variable Zinssätze. Zinsen dürfen nur aus ausschüttungsfähigen Posten gezahlt werden. Die Emittentin hat das Recht, Zinszahlungen nach eigenem Ermessen entfallen zu lassen. Eine Nachzahlung ausgefallener Zinsen darf nicht erfolgen. Die Anleihen haben eine unbegrenzte Laufzeit, können jedoch von der Oberbank AG zum fixierten ersten vorzeitigen Rückzahlungstag gekündigt werden und danach alle fünf Jahre jeweils zum Kupontermin. 333 Konzernabschluss 2024 Besondere Kündigungsrechte hat die Emittentin, falls sich die aufsichtsrechtliche Einstufung oder die steuerliche Behandlung der betreffenden Anleihe ändert. Jede vorzeitige Kündigung erfordert jedoch die vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Kündigung durch die AnleihegläubigerInnen ist ausgeschlossen. Bei Unterschreiten der harten Kernkapitalquote der Emittentin oder der Oberbank Gruppe von 5,125 % wird das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß abgeschrieben. Unter bestimmten gesetzlichen Bestimmungen kann das Nominale wieder zugeschrieben werden. 2.10) Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 ist es zu keinen wesentlichen Ereignissen gekommen. 334 Konzernabschluss 2024 Details zur Konzern-Gewinn- und Verlust - Rechnung in Tsd. € 3) Zinsergebnis 2024 2023 Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.193.809 1.073.835 Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.049 1.591 Sonstigen Beteiligungen 10.319 7.033 Verbundenen Unternehmen 1.668 1.645 Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen 48.119 41.147 Zinsen und ähnliche Erträge 1.255.964 1.125.251 Zinsaufwendungen für Einlagen -522.253 -471.063 Verbriefte Verbindlichkeiten -58.126 -43.088 Nachrangige Verbindlichkeiten -15.970 -15.044 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen -3.306 783 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -599.655 -528.412 Zinsergebnis 656.309 596.839 Der Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorien AC und FV/OCI beträgt 1.220.922 Tsd. Euro (Vorjahr 1.103.421 Tsd. Euro). Der entsprechende Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten beläuft sich auf 575.281 Tsd. Euro (Vorjahr 505.731 Tsd. Euro). Die Zinserträge enthalten negative Zinsen in Höhe von 1 Tsd. Euro (Vorjahr 3 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen enthalten negative Zinsen in Höhe von 383 Tsd. Euro (Vorjahr 604 Tsd. Euro). 4) Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 2024 2023 Erträge aus anteiligen Ergebnissen 60.951 101.424 Erträge aus Zuschreibungen 21.053 54.640 Aufwendungen aus Verwässerung 0 -9.604 Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen 82.004 125.407 5) Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 2024 2023 Zuführungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -241.299 -237.678 Direktabschreibungen -889 -2.489 Auflösungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 159.194 150.764 Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen 6.135 2.340 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen -524 502 Ergebnis aus POCI Finanzinstrumenten 8.665 3.005 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -68.718 -83.556 335 Konzernabschluss 2024 Das Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen (aus Zugängen im Geschäftsjahr) der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten, die nicht zu einer Ausbuchung geführt haben, stellt sich in nachfolgender Tabelle dar: Stage 1 Stage 2 Stage 3 Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Geschäftsjahr 2024 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikationen 166.364 161.078 62.178 0 389.620 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen -2.602 -1.889 -369 0 -4.860 1) 1) Saldo aus markt- und bonitätsinduzierten Modifikationen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Geschäftsjahr 2023 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikationen 42.174 114.718 13.869 0 170.761 Ergebnis aus nicht signifikanten Modifikationen 197 1.044 451 0 1.692 1) 1) Saldo aus markt- und bonitätsinduzierten Modifikationen 6) Provisionsergebnis 2024 2023 Provisionserträge: Zahlungsverkehr 80.594 75.004 Wertpapiergeschäft 77.642 70.019 Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 24.616 24.417 Kreditgeschäft 41.470 43.442 Sonstiges Dienstleistungs- und Beratungsgeschäft 2.580 2.574 Provisionserträge gesamt 226.902 215.456 Provisionsaufwendungen: 2024 2023 Zahlungsverkehr 7.039 6.832 Wertpapiergeschäft 8.148 7.824 Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 680 686 Kreditgeschäft 4.610 3.875 Sonstiges Dienstleistungs- und Beratungsgeschäft 522 175 Provisionsaufwendungen gesamt 20.999 19.392 Provisionsergebnis 205.903 196.064 Darin enthalten ist ein Ertrag in Höhe von 5.768 Tsd. Euro (Vorjahr 5.319 Tsd. Euro) aus Vermögensverwaltung für fremde Rechnung. 7) Handelsergebnis 2024 2023 Gewinne/Verluste aus zinsbezogenen Geschäften 568 1.031 Gewinne/Verluste aus Devisen-, Valuten- und Münzengeschäft 3.590 3.719 Gewinne/Verluste aus Derivaten 4.297 1.049 Handelsergebnis 8.455 5.799 336 Konzernabschluss 2024 8) Verwaltungsaufwand 2024 2023 Personalaufwand 252.468 228.508 Andere Verwaltungsaufwendungen 119.102 110.609 Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.103 30.146 Verwaltungsaufwand 402.673 369.263 Die Pensionskassenbeiträge beliefen sich auf 4.673 Tsd. Euro (Vorjahr 4.219 Tsd. Euro). 9) Sonstiger betrieblicher Erfolg 2024 2023 a) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL 8.988 9.981 davon aus designierten Finanzinstrumenten -4.502 -1.147 davon aus verpflichtend zum FV/PL bewerteten Finanzinstrumenten 13.490 11.128 b) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/OCI 1.064 -421 davon aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten 99 149 davon aus der Veräußerung und Ausbuchung von Fremdkapitalinstrumenten 965 -570 c) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten AC 0 0 d) Sonstiger betrieblicher Erfolg -14.520 -3.146 Sonstige betriebliche Erträge: 41.519 39.497 Erträge aus operationellen Risiken 8.533 6.850 Ertrag aus Entkonsolidierung 0 4.395 Erträge aus Private Equity Investments 1.939 361 Erträge aus Operate Leasing 10.332 9.952 Sonstige Erträge aus dem Leasingteilkonzern 5.562 6.623 Bankfremde Vermittlungsprovisionen 4.555 4.574 Sonstiges 10.598 6.742 Sonstige betriebliche Aufwendungen: -56.039 -42.643 Aufwendungen aus operationellen Risiken -24.338 -466 Stabilitätsabgabe -10.223 -10.629 Beiträge zum Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds 0 -9.288 Aufwendungen aus Operate Leasing -7.549 -8.440 Sonstige Aufwendungen aus dem Leasingteilkonzern -5.697 -8.198 Sonstiges -8.232 -5.622 Saldo sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen -4.468 6.414 10) Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die laufenden Ertragsteuern der einzelnen Konzernunternehmen, Anpassungen für periodenfremde laufende Ertragsteuern sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen. 2024 2023 Laufender Ertragsteueraufwand 97.037 85.625 Latenter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 936 9.476 Ertragsteuern 97.973.000 95.101.000 337 Konzernabschluss 2024 Überleitung: Zusammenhang zwischen rechnerischen und effektiv ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag 2024 2023 Laufender Ertragsteueraufwand 97.037 85.625 Latenter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 936 9.476 Ertragsteuern 97.973 95.101 Jahresüberschuss vor Steuern 476.812 477.704 Errechneter Steueraufwand 109.667 114.745 Direkt im Eigenkapital erfasste Anpassungen -670 -713 Steuerersparnis aus steuerfreien Beteiligungserträgen -1.632 -1.274 Steuerersparnis aus at-Equity-Überschussbeträgen -18.861 -30.098 Steueraufwand (+)/-ertrag (-) betreffend Vorjahre -116 -52 Steuerersparnis aus sonstigen steuerbefreiten Erträgen -162 -239 Steuer aus nicht abzugsfähigem Aufwand 3.904 2.771 Steuerersparnis aus Verbrauch Verlustvorträge 837 796 Steuereffekte aus abweichenden Steuersätzen 5.006 9.165 Ausgewiesener Steueraufwand (+)/-ertrag (-) 97.973.000 95.101.000 Effektiver Steuersatz 20,55 % 19,91 % Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses bzw. des Eigenkapitals entfallen 2024 2023 Ergebnis vor Steuern Ertrag- steuern Ergebnis nach Steuern Ergebnis vor Steuern Ertrag- steuern Ergebnis nach Steuern Versicherungsmath. Gewinne/ Verluste gem. IAS 19 -20.835 4.792 -16.043 -33.171 7.629 -25.542 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen Schuldtitel IFRS 9 mit Reklassifizierung -1.170 269 -901 3.000 -690 2.310 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen Eigenkapitalinstrumente IFRS 9 ohne Reklassifizierung -508 3.192 2.684 -1.784 1.766 -18 Erfolgsneutrale Bewertungs- änderungen eigenes Kreditrisiko IFRS 9 ohne Reklassifizierung -18.688 4.298 -14.390 16.162 -3.717 12.445 Veränderung Währungsausgleichsposten -2.604 0 -2.604 2.029 0 2.029 Ergebnisanteil aus der Anwendung der Equite Methode -7 0 -7 3 0 3 Summe -43.812 12.551 -31.261 -13.761 4.988 -8.773 338 Konzernabschluss 2024 11) Ergebnis je Aktie in € 2024 2023 Aktienanzahl per 31.12. 70.614.600 70.614.600 Durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien 70.587.471 70.586.480 Jahresüberschuss nach Steuern in Tsd. € 378.839 382.603 Ergebnis je Aktie in € 5,37 5,42 Das verwässerte Ergebnis pro Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt ausgegeben wurden. 339 Konzernabschluss 2024 Details zur Konzernbilanz in Tsd. € 12) Barreserve 2024 2023 Guthaben bei Zentralnotenbanken 2.724.495 2.753.939 Sonstige Barreserve 78.889 82.355 Barreserve 2.803.384 2.836.294 13) Forderungen an Kreditinstitute 2024 2023 Forderungen an inländische Kreditinstitute 98.974 137.648 Forderungen an ausländische Kreditinstitute 258.499 679.906 Forderungen an Kreditinstitute 357.473 817.554 Forderungen an Kreditinstitute nach Fristen Täglich fällig 181.850 205.068 Bis 3 Monate 142.111 579.895 Über 3 Monate bis 1 Jahr 26.973 25.207 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 4.767 1.105 Über 5 Jahre 1.772 6.279 Forderungen an Kreditinstitute 357.473 817.554 14) Forderungen an Kunden 2024 2023 Forderungen an inländische Kunden 11.288.376 10.706.073 Forderungen an ausländische Kunden 9.480.585 9.368.199 Forderungen an Kunden 20.768.961 20.074.272 Forderungen an Kunden nach Fristen Täglich fällig 3.912.548 3.197.393 Bis 3 Monate 1.280.173 1.372.909 Über 3 Monate bis 1 Jahr 2.407.387 2.466.100 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 7.573.754 7.336.679 Über 5 Jahre 5.595.099 5.701.191 Forderungen an Kunden 20.768.961 20.074.272 Leasinggeschäft (Finanzierungsleasing), Bruttoinvestitionswerte Bis 3 Monate 82.778 97.032 3 Monate bis 1 Jahr 331.863 326.187 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.112.678 1.025.491 Über 5 Jahre 338.583 292.692 Summe 1.865.902 1.741.402 Nicht realisierte Finanzerträge Bis 3 Monate 16.874 15.567 3 Monate bis 1 Jahr 45.258 41.478 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 117.625 109.071 Über 5 Jahre 48.964 31.699 Summe 228.721 197.815 340 Konzernabschluss 2024 Nettoinvestitionswerte Bis 3 Monate 65.904 81.465 3 Monate bis 1 Jahr 286.605 284.709 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 995.053 916.420 Über 5 Jahre 289.619 260.993 Summe 1.637.181 1.543.587 Kumulierte Wertberichtigungen 12.213 13.729 15) Risikovorsorgen siehe Note 43), „Kreditrisiko“ 16) Handelsaktiva 2024 2023 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 0 0 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 454 432 Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten Währungsbezogene Geschäfte 6.198 5.021 Zinsbezogene Geschäfte 21.912 25.464 Sonstige Geschäfte 0 0 Handelsaktiva 28.564 30.917 17) Finanzanlagen 2024 2023 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 1.996.925 1.737.725 Nicht börsennotiert 37.610 25.086 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsennotiert 48.945 56.682 Nicht börsennotiert 224.998 211.625 Beteiligungen / Anteile An verbundenen Unternehmen 92.030 90.456 An at Equity bewerteten Unternehmen Kreditinstituten 654.384 594.284 Nicht-Kreditinstituten 591.476 600.187 An sonstigen Beteiligungen Kreditinstituten 55.590 50.139 Nicht-Kreditinstituten 201.245 190.811 Finanzanlagen 3.903.203 3.556.995 a) Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 716.512 520.364 b) Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 366.201 372.562 davon Eigenkapitalinstrumente 341.516 343.187 davon Fremdkapitalinstrumente 24.685 29.375 c) Finanzielle Vermögenswerte AC 1.574.630 1.469.598 d) Anteile an at Equity-Unternehmen 1.245.860 1.194.471 Finanzanlagen 3.903.203 3.556.995 341 Konzernabschluss 2024 Die Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, umfassen alle Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, welche nicht zum Marktwert gesteuert werden. Finanzielle Vermögenswerte erfasste Dividenden aus Instrumenten Eigenkapitalinstrumente FV/OCI 31.12.2024 beizulegender Zeitwert die im Geschäftsjahr ausgebucht wurden die am Abschlussstichtag gehalten werden Wertpapiere 49.215 0 427 Beteiligungen 201.842 0 5.710 Anteile an verbundenen Unternehmen 90.459 0 1.668 341.516 0 7.805 Die finanziellen Vermögenswerte in Eigenkapitalinstrumente betreffen insbesondere nicht konsolidierte Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, siehe Note 41), sowie Investments an der Lenzing AG, Energie AG Oberösterreich, Österreichische Kontrollbank AG und Linz Textil AG. Im Geschäftsjahr 2024 wurden zwei Eigenkapitalinstrumente liquidiert, die zum Zeitpunkt des Abgangs einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1,3 Mio. Euro hatten. Der kumulierte Gewinn betrug 0,1 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Umgliederungen innerhalb des Eigenkapitals. Im Geschäftsjahr 2024 wurden kein Eigenkapitalinstrument veräußert. Finanzielle Vermögenswerte erfasste Dividenden aus Instrumenten Eigenkapitalinstrumente FV/OCI 31.12.2023 beizulegender Zeitwert die im Geschäftsjahr ausgebucht wurden die am Abschlussstichtag gehalten werden Wertpapiere 56.917 0 135 Beteiligungen 197.826 0 4.155 Anteile an verbundenen Unternehmen 88.444 0 1.645 343.187 0 5.935 18) Immaterielles Anlagevermögen 2024 2023 Sonstiges immaterielles Anlagevermögen 4.338 4.116 Kundenstock 153 158 Immaterielle Anlagevermögenswerte 4.491 4.274 19) Sachanlagen 2024 2023 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 63.047 69.045 Grundstücke und Gebäude 78.159 81.764 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.951 38.636 Sonstige Sachanlagen 21.041 19.153 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 136.941 138.564 Sachanlagen 336.139 347.162 Der Konzern verfügt über fremdgenützte Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von 63.047 Tsd. Euro (Vorjahr 69.045 Tsd. Euro); der Fair Value dieser Objekte liegt bei 74.280 Tsd. Euro (Vorjahr 80.360 Tsd. Euro). Der Fair Value ist dem Level 3 zuzurechnen und wird mittels interner Modelle ermittelt. Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr 5.211 Tsd. Euro (Vorjahr 4.634 Tsd. Euro), die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) betrugen 2.438 Tsd. Euro (Vorjahr 2.608 Tsd. Euro). Die Veräußerbarkeit dieser Immobilien ist durch Kaufoptionsrechte, die den LeasingnehmerInnen vertraglich zustehen, beschränkt. Die nicht garantierten Restwerte des Leasinggeschäfts betragen 43.196 Tsd. Euro (Vorjahr 44.795 Tsd. Euro). 342 Konzernabschluss 2024 Leasinggeschäft (Operate Leasing) als Leasinggeber, künftige Mindestleasingzahlungen 2024 2023 Bis 3 Monate 3.166 2.558 3 Monate bis 1 Jahr 8.040 8.249 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 25.804 26.075 Über 5 Jahre 4.231 7.936 Summe 41.241 44.818 20) Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Die abgeschlossenen Leasingverhältnisse der Oberbank AG beziehen sich im Wesentlichen auf die Anmietung von Filialen und Büroräumen sowie Bau- und Bestandsrechte an Grundstücken, Garagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeugen. Mit den Leasingverhältnissen sind keine wesentlichen Beschränkungen oder Zusagen verbunden. Sale-and-Leaseback-Transaktionen wurden nicht eingegangen. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich folgende Darstellungen in der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Kapitalflussrechnung für die Oberbank als Leasingnehmer: Leasing in der Konzernbilanz 2024 2023 Sachanlagen 137.087 138.875 Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden 133.219 135.478 Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 651 683 Nutzungsrechte an Sonstigen Sachanlagen 3.072 2.403 Nutzungsrechte an als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 145 311 Sonstige Passiva Leasingverbindlichkeiten 138.905 140.408 Die Zugänge der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2024 betrugen 18.024 Tsd. Euro. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverbindlichkeiten beliefen sich auf 17.587 Tsd. Euro. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten sind künftige Zahlungsmittelabflüsse aus nicht sicheren Verlängerungsoptionen in Höhe von 15.442 Tsd. Euro unberücksichtigt geblieben. Leasingverbindlichkeiten (brutto) nach Fristigkeiten 2024 2023 Bis 3 Monate 4.121 4.002 3 Monate bis 1 Jahr 11.735 11.482 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 54.070 53.936 Über 5 Jahre 68.979 70.988 Summe 138.905 140.408 343 Konzernabschluss 2024 Leasing in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 2024 2023 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.073 950 Verwaltungsaufwand 16.801 16.245 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden 15.284 14.827 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 219 248 Abschreibungen für Nutzungsrechte an Sonstigen Sachanlagen 1.132 988 Abschreibungen für Nutzungsrechte an als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 166 182 Andere Aufwendungen aus Leasingverhältnissen 2.348 1.963 Sonstiger betrieblicher Erfolg Erträge aus Unterleasing von Nutzungsrechten 631 752 Leasing in der Konzern-Kapitalflussrechnung 2024 2023 Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit -17.587 -16.913 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit 1.073 950 21) Sonstige Aktiva 2024 2023 Latente Steueransprüche 1.641 1.606 Sonstige Vermögensgegenstände 143.604 127.318 Positive Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs 24.603 25.933 Rechnungsabgrenzungsposten 10.556 12.146 Sonstige Aktiva 180.404 167.003 344 Konzernabschluss 2024 Aktive Steuerabgrenzungen / Passive Steuerabgrenzungen Steuerabgrenzungen 2024 Steuerabgrenzungen 2023 Aktiv Passiv Aktiv Passiv Barreserve 115 0 126 0 Forderungen an Kreditinstitute 10 -5.216 14 -158 Forderungen an Kunden 43.233 -584 41.801 -1.196 Handelsaktiva 0 -5.796 0 -6.524 Finanzanlagen 1.702 -37.686 350 -33.355 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 0 -19.890 0 -15.612 Finanz. Vermögenswerte FV/OCI (mit recycling) 0 -1.330 0 -700 Finanz. Vermögenswerte FV/OCI (ohne recycling) 0 -16.466 0 -17.038 Finanzielle Vermögenswerte AC 1.702 0 350 0 Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen 0 0 0 -5 Immaterielles Anlagevermögen 0 -32 0 -30 Sachanlagen 629 -31.539 589 -31.691 Sonstige Aktiva 6.560 -104 6.950 -35 52.248 -80.957 49.830 -72.989 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.123 -36 58 -93 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0 -2.457 0 -4.909 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 -11.456 0 -17.196 Personalrückstellungen 19.176 0 15.696 0 Sonstige Rückstellungen 6.389 0 933 0 Sonstige Passiva 50.276 -42.064 54.806 -39.632 Nachrangkapital 0 -1.810 0 -3.720 Unversteuerte Rücklagen / Bewertungsreserven 0 -162 0 -227 80.964 -57.985 71.493 -65.777 Aktivierungsfähige steuerliche Verlustvorträge 77 0 90 0 Aktive/Passive Steuerabgrenzung 133.289 -138.942 121.414 -138.767 Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen ggü. derselben Finanzbehörde -131.648 131.648 -119.809 119.809 Latente Steuerforderung/-verbindlichkeit per Saldo 1.641 -7.294 1.605 -18.958 Zum 31.12.2024 wurden keine aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge aus dem Leasing-Teilkonzern in Höhe von 867 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.296 Tsd. Euro) angesetzt, da aus heutiger Sicht ein Verbrauch in absehbarer Zeit nicht realisierbar erscheint. Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die von Konzerngesellschaften gehalten werden, in Höhe von 993.399 Tsd. Euro (Vorjahr: 941.285 Tsd. Euro) wurden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt, da sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit erwartungsgemäß nicht umkehren werden. Bei der temporären Differenz handelt es sich um thesaurierte Gewinnanteile, deren Ausschüttung nicht beabsichtigt ist bzw. auf absehbare Zeit steuerfrei bleiben wird. Zum 31.12.2024 wurde daher – ohne Berücksichtigung der steuerfreien Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen – eine hypothetische Steuerschuld von 228.482 Tsd. Euro (Vorjahr 216.495 Tsd. Euro) nicht angesetzt. 345 Konzernabschluss 2024 22) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2024 2023 Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten 1.652.539 1.926.740 Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten 2.151.332 2.119.648 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.803.871 4.046.388 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Fristen Täglich fällig 718.575 715.872 Bis 3 Monate 196.497 131.447 Über 3 Monate bis 1 Jahr 66.555 460.520 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.262.452 593.994 Über 5 Jahre 1.559.792 2.144.555 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.803.871 4.046.388 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war zum 31.12.2023 ein Betrag von 350 Mio. Euro aus dem TLTRO III Refinanzierungsprogramm der EZB enthalten.Dieser Betrag wurde im März 2024 vorzeitig getilgt, weshalb zum 31.12.2024 keine Verbindlichkeiten mehr aus diesem Titel bestehen. 23) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2024 2023 Spareinlagen 1.162.120 1.429.458 Sonstige 14.878.215 14.326.674 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.040.335 15.756.132 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Fristen Täglich fällig 11.324.617 11.393.581 Bis 3 Monate 3.081.617 2.202.791 Über 3 Monate bis 1 Jahr 1.309.511 1.686.335 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 203.233 223.020 Über 5 Jahre 121.357 250.405 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.040.335 15.756.132 24) Verbriefte Verbindlichkeiten 2024 2023 Begebene Schuldverschreibungen 3.154.223 2.834.820 Andere verbriefte Verbindlichkeiten 8.143 7.317 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.162.366 2.842.137 Verbriefte Verbindlichkeiten nach Fristen Bis 3 Monate 46.866 68.880 Über 3 Monate bis 1 Jahr 26.877 89.036 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 1.449.614 924.349 Über 5 Jahre 1.639.009 1.759.872 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.162.366 2.842.137 25) Rückstellungen 2024 2023 Abfertigungs- und Pensionsrückstellung 154.246 139.736 Jubiläumsgeldrückstellung 18.022 15.006 Rückstellungen für das Kreditgeschäft 88.656 125.137 Sonstige Rückstellungen 43.126 28.245 Rückstellungen 304.050 308.124 346 Konzernabschluss 2024 Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen und Pensionen 2024 2023 Rückstellung zum 1.1. 139.736 136.523 Zuweisung/Auflösung Abfertigungsrückstellung 4.211 7.664 Zuweisung/Auflösung Pensionsrückstellung 10.299 -4.451 Rückstellung zum 31.12. 154.246 139.736 Darstellung leistungsorientierter Verpflichtungen gem. IAS 19 2024 2023 Planvermögen 0 0 Abfertigungsrückstellung 48.084 43.873 Pensionsrückstellung 106.162 95.863 Jubiläumsgeldrückstellung 18.022 15.005 Summe leistungsorientierte Versorgungspläne 172.268 154.741 Die leistungsorientierten Versorgungspläne des Oberbank Konzerns umfassen Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Die rechtlichen Grundlagen der Abfertigungsrückstellung stellen das Angestelltengesetz (§ 23) sowie der Banken-Kollektivvertrag (§ 32) dar. Gemäß § 32 des Kollektivvertrags erhalten DienstnehmerInnen mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit eine Abfertigung im Ausmaß von zwei Monatsentgelten zusätzlich zu den Ansprüchen gemäß AngGes („Abfertigung alt“) bzw. BMSVG („Abfertigung neu“). Per 31.12.2024 sind 554 Personen im System „Abfertigung alt“ (88,7 % der Gesamtrückstellung) und 1.297 Personen im System „Abfertigung neu“. Die rechtlichen Grundlagen der Pensionsrückstellung stellen der Kollektivvertrag betreffend die Neuregelung des Pensionsrechts (Pensionsreform 1997) sowie einzelvertragliche Pensionszusagen dar. Mit Stand per 31.12.2024 umfasst die Pensionsrückstellung im Oberbank Konzern 358 PensionsempfängerInnen (74,4 % der Gesamtrückstellung) und 208 aktive DienstnehmerInnen (25,6 % der Gesamtrückstellung). Der Großteil der aktiven DienstnehmerInnen (234) besitzt eine Anwartschaft auf eine Besitzstandspension, die mit Stichtag 1.1.1997 ermittelt wurde und deren Wert jährlich im Ausmaß der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung angepasst wird. Auf diesen Personenkreis entfallen 11,4 % der Gesamtrückstellung. Risiken im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Berufsunfähigkeit: Im Fall der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension kommt wieder das vor dem 1.1.1997 geltende Pensionsrecht zur Anwendung, das heißt, die anfallende Bankleistung ist eine Übergangspension (Gesamtpension) auf Basis des Letztbezugs unter Anrechnung der von der Bank finanzierten Pensionskassenleistung. 2024 wurde keine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt. Administrativpension: Aktive DienstnehmerInnen, die Anwartschaft auf eine Besitzstandspension haben, erhalten bei Kündigung durch die Bank eine auf Basis des Letztbezugs zu berechnende Administrativpension, die so lange zu bezahlen ist, bis Anspruch auf eine ASVG-Pension besteht. Ab diesem Zeitpunkt gelangt dann eine Übergangspension zur Auszahlung (Einrechnung einer fiktiven ASVG- Pension).2024 gab es keinen solchen Fall. Die rechtliche Grundlage der Jubiläumsgeldrückstellung stellt die Betriebsvereinbarung dar. Der Anspruch ist wie folgt gestaffelt: bei 25 Dienstjahren drei Monatsgehälter und bei 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mit Stand per 31.12.2024 ist die Jubiläumsgeldrückstellung für 1.543 Personen gebildet. 307 Personen sind ohne Rückstellung (bei 26 Personen wurde das Jubiläumsgeld bereits ausbezahlt, bei 193 347 Konzernabschluss 2024 Personen liegt der Pensionsstichtag vor Erreichen des Jubiläums, 17 Personen haben ein gekündigtes Dienstverhältnis, 71 Personen sind im 2. HJ 2024 eingetreten – für diesen Personenkreis wird keine Rückstellung gebildet). Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen, Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 2024 2023 Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen zum 1.1. 154.741 148.618 Erfolgswirksam in der Gewinn-/Verlustrechnung erfasst + Dienstzeitaufwand 3.097 2.684 + Zinsaufwand 4.873 5.368 Zwischensumme 162.711 156.670 Effekte von Neubewertungen Erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst -/+ Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust 20.392 31.961 - Finanzielle Annahmen 10.315 21.300 - Demografische Annahmen 0 0 - Erfahrungsbedingte Annahmen 10.077 10.661 -/+ Gewinne/Verluste des Planvermögens 0 0 -/+ Gewinne/Verluste aus Wechselkursänderungen 0 0 Erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 1.982 2.845 Zwischensumme 22.374 34.806 Übrige - Geleistete Zahlungen aus Planabgeltung 0 -23.258 - Zahlungen im Berichtsjahr -12.817 -13.477 - übrige Veränderungen 0 0 Zwischensumme -12.817 -36.735 Bilanzierte Rückstellungen zum 31.12. 172.268 154.741 Die Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen betrugen für das Geschäftsjahr 2017 184.732 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2018 196.750 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2019 214.503 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2020 217.553 Tsd. Euro, für das Geschäftsjahr 2021 194.203 Tsd. Euro und für das Geschäftsjahr 2022 148.618 Tsd. Euro Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 wurde allen pensionierten MitarbeiterInnen ein Pensionsabfindungsangebot unterbreitet, mit der Möglichkeit sich 100 % der zum 31.12.2023 erwarteten Pensionsansprüche abfinden zu lassen. Rund 25 % der PensionistInnen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Insgesamt wurde ein Betrag in Höhe von 23.258 Tsd. Euro abgefunden. Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine derartigen Pensionsabfindungen. 348 Konzernabschluss 2024 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die Beträge werden später nicht reklassifiziert, eine Übertragung innerhalb des Eigenkapitals ist allerdings zulässig. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Jubiläumsgeldrückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand erfasst. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen 2024 2023 Rechenzinssatz 3,50 % 3,25 % Kollektivvertragserhöhung 5,04 % 4,03 % Pensionserhöhung 3,97 % 2,99 % Fluktuation keine keine Pensionsantrittsalter Frauen 61–65 Jahre 60–65 Jahre Pensionsantrittsalter Männer 65 Jahre 65 Jahre Sterbetafeln AVÖ 2018 AVÖ 2018 Unter der Annahme unveränderter Berechnungsparameter wird mit einer Dotierung im Geschäftsjahr 2025 der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro gerechnet. Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen auf die leistungsorientierten Verpflichtungen, die bei vernünftiger Betrachtungsweise durch Änderungen maßgeblicher versicherungsmathematischer Annahmen zum Ende der Berichtsperiode möglich gewesen wären. in Tsd. € Abfertigung Pension Jubiläumsgeld Rechenzinssatz + 0,5 % 45.782 100.229 - Rechenzinssatz – 0,5 % 50.531 112.765 - Kollektivvertragserhöhung + 0,5 % 50.482 106.731 - Kollektivvertragserhöhung - 0,5 % 45.804 105.646 - Pensionserhöhung + 0,5 % - 111.854 - Pensionserhöhung - 0,5 % - 100.944 - Obwohl die Sensitivitätsanalyse keine abschließende Darstellung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme darstellt, ermöglicht sie eine Einschätzung der Auswirkungen bei Änderungen der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen. 349 Konzernabschluss 2024 Fälligkeitsprofil In der nachfolgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Leistungszahlungen in jeder der nachfolgenden Perioden dargestellt: in Tsd. € Abfertigung Pension Jubiläumsgeld 2025 1.691 6.311 - 2026 1.680 6.161 - 2027 4.405 6.479 - 2028 4.989 6.374 - 2029 2.873 6.219 - Summe erwarteter Leistungszahlungen der folgenden fünf Jahre 15.638 31.545 - Laufzeit Die folgende Tabelle zeigt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung per 31.12.2024: in Jahren Abfertigung Pension Jubiläumsgeld Laufzeit 10,01 12,03 - Entwicklung der sonstigen Rückstellungen Jubiläumsgeldrückstellung Rückst. für das Kreditgeschäft Sonstige Rückstellungen Stand zum 1.1. 15.006 125.137 28.245 Zuweisung 3.070 53.422 24.041 Verbrauch / Währungsdifferenz / Effekt anteilsmäßige Konsolidierung / Umgliederung -54 206 -26 Auflösung 0 -90.109 -9.134 Stand zum 31.12. 18.022 88.656 43.126 Es handelt sich dabei überwiegend um kurzfristige Rückstellungen. 350 Konzernabschluss 2024 26) Sonstige Passiva 2024 2023 Handelspassiva 22.788 35.020 Steuerschulden 39.521 44.647 Laufende Steuerschulden 32.227 25.689 Latente Steuerschulden1) 7.294 18.958 Leasingverbindlichkeiten 139 140 Sonstige Verbindlichkeiten 153 141 Negative Marktwerte von geschlossenen Derivaten des Bankbuchs 94.903 119.248 Rechnungsabgrenzungsposten 10 11 Sonstige Passiva 458.784 491.563 1)Details zu Passiven Steuerabgrenzungen siehe Note 21, „Sonstige Aktiva“. 27) Sonstige Passiva (Anteil Handelspassiva) 2024 2023 Währungsbezogene Geschäfte 1.475 7.202 Zinsbezogene Geschäfte 21.313 27.574 Sonstige Geschäfte 0 244 Handelspassiva 22.788 35.020 28) Nachrangkapital 2024 2023 Begebene nachrangige Schuldverschreibungen inkl. Ergänzungskapital 497.625 527.054 Hybridkapital 0 0 Nachrangkapital 497.625 527.054 Nachrangkapital nach Fristen Bis 3 Monate 24.482 36.974 Über 3 Monate bis 1 Jahr 21.552 49.856 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 236.488 211.360 Über 5 Jahre 215.103 228.864 Nachrangkapital 497.625 527.054 Entwicklung Nachrangkapital Stand 1.1. 527.054 479.712 Zahlungswirksame Veränderungen -37.954 37.021 hievon Einzahlungen aus Emissionen 50.456 87.021 hievon Rückkauf/Rückzahlung -88.410 -50.000 Nicht zahlungswirksame Veränderungen 8.525 10.321 hievon Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts 8.315 8.240 hievon sonstige Änderungen 210 2.081 Stand 31.12. 497.625 527.054 351 Konzernabschluss 2024 29) Eigenkapital 2024 2023 Gezeichnetes Kapital 105.820 105.919 Kapitalrücklagen 505.523 505.523 Gewinnrücklagen (inkl. Bilanzgewinn) 3.444.160 3.191.076 Passive Unterschiedsbeträge 1.872 1.872 Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 50.000 50.000 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 8.213 8.683 Eigenkapital 4.115.588 3.863.073 Entwicklung der in Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) In Umlauf befindliche Aktien per 1.1. 70.612.604 35.257.149 Ausgabe neuer Aktien (Aktiensplit) 0 35.307.300 Kauf eigener Aktien -272.260 -152.179 Verkauf eigener Aktien 206.510 200.334 In Umlauf befindliche Aktien per 31.12. 70.546.854 70.612.604 Zuzüglich eigene Aktien im Konzernbestand 67.746 1.996 Ausgegebene Aktien per 31.12. 70.614.600 70.614.600 Der Buchwert der gehaltenen eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 4,7 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro). 30) Anlagenspiegel Entwicklung Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen Immat. Anlagevermögenswerte Sachanlagen hievon als Finanzin- vestitionen gehaltene Immobilien Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2024 25.199 704.776 104.779 Währungsdifferenzen -98 -796 0 Umbuchungen 0 0 0 Zugänge 1.985 39.144 0 Abgänge 128 27.916 6.036 Kumulierte Abschreibungen 22.467 379.069 35.696 Buchwerte 31.12.2024 4.491 336.139 63.047 Buchwerte 31.12.2023 4.274 347.162 69.045 Abschreibungen im Geschäftsjahr 1.625 35.247 2.592 Von den Abschreibungen der Sachanlagen im Geschäftsjahr sind 5.769 Tsd. Euro aus Operate Leasing im Sonstigen betrieblichen Erfolg ausgewiesen. 352 Konzernabschluss 31) Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Positionen zur Bilanzüberleitung per 31.12.2024 (Obere Zeile: jeweiliger Betrag als Buchwert, untere Zeile: Betrag als Fair Value) AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigen- kapitalinstrumente hievon FV/OCI- Fremd- kapitalinstrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Barreserve 2.803.384 2.803.384 2.803.384 2.803.384 Forderungen an Kreditinstitute 357.473 357.473 357.675 357.675 Forderungen an Kunden 90.040 303.860 276.568 2.337 0 2.337 20.372.724 20.768.961 84.057 303.860 276.568 2.337 0 2.337 20.342.372 20.732.626 Handelsaktiva 28.564 28.564 28.564 28.564 Finanzanlagen 1.574.630 716.513 423.323 366.201 341.516 24.685 1.245.860 3.903.203 1.516.022 716.513 423.323 366.201 341.516 24.685 2.598.735 Immaterielles Anlagevermögen 4.491 4.491 Sachanlagen 336.139 336.139 Sonstige Aktiva 24.603 155.801 180.404 24.603 24.603 hievon geschlossene 24.603 24.603 Derivate im Bankbuch 24.603 24.603 Summe Bilanzaktiva 1.664.669 1.020.373 699.891 53.167 368.538 341.516 27.022 23.533.581 1.742.291 28.382.619 1.600.078 1.020.373 699.891 53.167 368.538 341.516 27.022 23.503.431 353 Konzernabschluss AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigen- kapitalinstrumente hievon FV/OCI- Fremd- kapitalinstrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 38.038.721 3.803.871 3.604.634 3.604.634 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 259.008 259.008 15.781.326 16.040.335 259.008 259.008 15.777.508 16.036.517 Verbriefte Verbindlichkeiten 574.981 574.981 2.587.385 3.162.366 574.981 574.981 2.468.827 3.043.808 Rückstellungen 304.050 304.050 Sonstige Passiva 117.691 341.093 458.784 117.691 117.691 hievon geschlossene 94.903 94.903 Derivate im Bankbuch 94.903 94.903 Nachrangkapital 225.711 225.711 271.914 497.625 225.711 225.711 264.367 490.078 Kapital 4.115.588 4.115.588 Summe Bilanzpassiva 1.059.700 1.059.700 117.691 22.444.497 4.760.731 28.382.619 1.059.700 1.059.700 117.691 22.115.336 354 Konzernabschluss 31) Fair Value von Finanzinstrumenten und sonstige Positionen zur Bilanzüberleitung per 31.12.2023 (Obere Zeile: jeweiliger Betrag als Buchwert, untere Zeile: Betrag als Fair Value) AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigenkapital- instrumente hievon FV/OCI- Fremdkapital- instrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Barreserve 2.836.294 2.836.294 2.836.294 2.836.294 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 818.332 818.332 Forderungen an Kunden 73.967 302.402 275.921 739 739 19.697.164 20.074.272 68.506 302.402 275.921 739 739 19.549.097 19.920.744 Handelsaktiva 30.917 30.917 30.917 30.917 Finanzanlagen 1.469.598 520.364 218.313 372.562 343.187 29.375 1.194.471 3.556.995 1.403.082 520.364 218.313 372.562 343.187 29.375 2.296.008 Immaterielles Anlagevermögen 4.274 4.274 Sachanlagen 347.162 347.162 Sonstige Aktiva 25.933 141.070 167.003 25.933 25.933 hievon geschlossene 25.933 25.933 Derivate im Bankbuch 25.933 25.933 Summe Bilanzaktiva 1.543.565 822.766 494.235 56.850 373.301 343.187 30.114 23.351.013 1.686.977 27.834.471 1.471.587 822.766 494.235 56.850 373.301 343.187 30.114 23.203.724 355 Konzernabschluss AC FV/PL hievon designiert HFT FV/OCI hievon FV/OCI- Eigenkapital- instrumente hievon FV/OCI- Fremdkapital- instrumente AC/ Liabilities Sonstige Summe Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.046.388 3.749.475 3.749.475 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 269.817 269.817 15.486.315 15.756.132 269.817 269.817 15.470.168 15.739.985 Verbriefte Verbindlichkeiten 617.327 617.327 2.224.811 2.842.137 617.327 617.327 2.050.907 2.668.234 Rückstellungen 308.124 308.124 Sonstige Passiva 154.268 337.295 491.563 154.268 154.268 hievon geschlossene 119.248 119.248 Derivate im Bankbuch 119.248 119.248 Nachrangkapital 285.281 285.281 241.773 527.054 285.281 285.281 224.653 509.934 Kapital 3.863.073 3.863.073 Summe Bilanzpassiva 1.172.424 1.172.424 154.268 21.999.288 4.508.491 27.834.471 1.172.424 1.172.424 154.268 21.495.203 Im Geschäftsjahr 2024 gab es hinsichtlich finanzieller Vermögenswerte keine Reklassifizierungen aus der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI) in die Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Es gab keine Reklassifizierungen aus der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert im Gewinn oder Verlust (FV/PL) in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FV/OCI). 356 Konzernabschluss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten kumulierte Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung eigenes Ausfallrisiko (Erfassung im OCI) Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung Marktrisiko (Erfassung in GuV) Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Nominale zum 31.12.2024 im Geschäftsjahr 2024 kumuliert zum 31.12.2024 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 0 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 4.570 -3.357 -12.543 -12.543 Verbriefte Verbindlichkeiten 8.184 -16.754 -49.809 -49.809 Nachrangkapital 2.076 -5.123 -6.654 -6.654 Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Umgliederungen des kumulierten Gewinns oder Verlusts innerhalb des Eigenkapitals. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten kumulierte Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung eigenes Ausfallrisiko (Erfassung im OCI) Änderung beizulegender Zeitwert wegen Änderung Marktrisiko (Erfassung in GuV) Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Nominale zum 31.12.2023 im Geschäftsjahr 2023 kumuliert zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 0 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 11.864 -10.800 -23.195 -23.195 Verbriefte Verbindlichkeiten 16.387 -33.765 -74.766 -74.766 Nachrangkapital 5.267 -11.428 -14.969 -14.969 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Vermögenswerte 31.12.2024 Änderung beizulegender Zeitwert wegen Anpassung Ausfallrisiko Änderung beizulegender Zeitwert zugehörige Kreditderivate oder ähnliche Instrumente maximales Ausfallsrisiko Minderung durch zugehörige Kreditderivate oder ähnl. Instrumente im Geschäftsjahr kumuliert im Geschäftsjahr kumuliert Forderungen an Kunden 276.568 – – – – – Finanzanlagen 423.323 – -313 290 – – 357 Konzernabschluss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Vermögenswerte 31.12.2023 Änderung beizulegender Zeitwert wegen Anpassung Ausfallrisiko Änderung beizulegender Zeitwert zugehörige Kreditderivate oder ähnliche Instrumente maximales Ausfallsrisiko Minderung durch zugehörige Kreditderivate oder ähnl. Instrumente im Geschäftsjahr kumuliert im Geschäftsjahr kumuliert Forderungen an Kunden 275.921 – – – – – Finanzanlagen 218.313 – – 72 – – Das maximale Ausfallrisiko für Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9, auf die jedoch die Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 keine Anwendungen finden, stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen an Kunden FV/PL 303.860 302.402 Finanzanlagen FV/PL 716.513 520.364 Finanzanlagen FV/OCI 341.516 343.187 Handelsaktiva 28.564 30.917 Derivate im Bankbuch 24.603 25.933 Gesamt 1.415.056 1.222.803 358 Konzernabschluss Fair-Value-Hierarchie bei Finanzinstrumenten Buchwert Fair Value per 31.12.2024 in Tsd. € AC FV/PL HFT FV/OCI AC / Liabilities Sonstige Summe Level 1 Level 2 Level 3 Mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kunden 303.860 2.337 306.197 22.063 284.134 Handelsaktiva 28.564 28.564 454 28.110 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 716.513 716.513 435.221 281.292 Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 366.201 366.201 73.629 271 292.301 1) Sonstige Aktiva 24.603 24.603 24.603 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 24.603 24.603 24.603 Nicht mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kreditinstitute 357.473 357.473 357.675 Forderungen an Kunden 90.040 20.372.724 20.462.763 84.057 20.342.372 Finanzielle Vermögenswerte AC 1.574.630 1.574.630 1.492.581 23.441 359 Konzernabschluss Mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten Verbindlichk. ggü. Kunden 259.008 259.008 259.008 Verbriefte Verbindlichkeiten 574.981 574.981 574.981 Sonstige Passiva 117.691 117.691 117.691 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 94.903 94.903 94.903 Nachrangkapital 225.711 225.711 225.711 Nicht mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten 3.803.872 3.803.872 3.604.634 Verbindlichk. ggü. Kunden 15.781.326 15.781.326 15.777.508 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.587.385 2.587.385 2.468.827 Sonstige Passiva Nachrangkapital 271.914 271.914 264.367 1) Diese Position besteht aus Beteiligungen, deren Marktwert mittels Discounted-Cashflow-Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted-Cashflow-Verfahren) oder anderer Methoden der Unternehmensbewertung ermittelt wurde. 360 Konzernabschluss Fair-Value-Hierarchie bei Finanzinstrumenten Buchwert Fair Value per 31.12.2023 in Tsd. € AC FV/PL HFT FV/OCI AC / Liabilities Sonstige Summe Level 1 Level 2 Level 3 Mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kunden 302.402 739 303.141 19.586 283.554 Handelsaktiva 30.917 30.917 422 30.495 Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 520.364 520.364 263.841 256.523 Finanzielle Vermögenswerte FV/OCI 372.562 372.562 86.041 251 286.270 1) Sonstige Aktiva 25.933 25.933 25.933 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 25.933 25.933 25.933 Nicht mit dem Fair Value bewertete Finanzinstrumente Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 818.332 Forderungen an Kunden 73.967 19.697.164 19.771.131 68.506 19.549.097 Finanzielle Vermögenswerte AC 1.469.598 1.469.598 1.379.481 23.601 361 Konzernabschluss Mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten Verbindlichk. ggü. Kunden 269.817 269.817 269.817 Verbriefte Verbindlichkeiten 617.327 617.327 617.327 Sonstige Passiva 154.268 154.268 154.268 hievon geschlossene Derivate im Bankbuch 119.248 119.248 119.248 Nachrangkapital 285.281 285.281 285.281 Nicht mit dem Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichk. ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.046.388 3.749.475 Verbindlichk. ggü. Kunden 15.486.315 15.486.315 15.470.168 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.224.811 2.224.811 2.050.907 Sonstige Passiva Nachrangkapital 241.773 241.773 224.653 1) Diese Position besteht aus Beteiligungen, deren Marktwert mittels Discounted-Cashflow-Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted-Cashflow-Verfahren) oder anderer Methoden der Unternehmensbewertung ermittelt wurde. 362 Konzernabschluss Unter Fair Value versteht man den Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen MarktteilnehmerInnen am Bilanzstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder auf dem vorteilhaftesten Markt, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist und sofern Zugang zu diesen Märkten besteht. Sofern es notierte Preise für idente Vermögenswerte oder Schulden in aktiven Märkten gibt, zu denen am Bilanzstichtag eine Zugangsmöglichkeit besteht, werden diese zur Bewertung herangezogen (Level 1). Sind keine derartigen Marktpreise verfügbar, kommen zur Fair Value Ermittlung Bewertungsmodelle zum Einsatz, die auf direkt oder indirekt beobachtbaren Parametern beruhen (Level 2). Lässt sich der Fair Value weder anhand von Marktpreisen noch auf Basis von Bewertungsmodellen, die sich vollständig auf direkt oder indirekt beobachtbare Marktdaten stützen, ermitteln, werden einzelne nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt (Level 3). Sämtliche Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert betreffen regelmäßige Bewertungen. Es gab im Berichtszeitraum keine einmaligen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Bewertungsprozess Die Abteilung Strategisches Risikomanagement der Oberbank ist für die unabhängige Überwachung und Kommunikation von Risiken sowie für die Bewertung der Finanzinstrumente zuständig. Sie ist aufbauorganisatorisch vom Handel, der für die Initiierung bzw. den Abschluss der Geschäfte zuständig ist, getrennt. Die Handelsbuchpositionen werden täglich zu Geschäftsschluss mit aktuellen Marktpreisen bewertet. Als Marktpreise werden aktuelle Börsenkurse verwendet soweit ein öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Wenn eine direkte Bewertung zu Börsenkursen nicht möglich ist, werden Modellwerte, die sich aus der Zugrundelegung aktueller beobachtbarer Marktdaten (Zinskurven, Volatilitäten,….) ergeben, verwendet. Diese Marktdaten werden täglich validiert und in tourlichen Abständen werden die Modellpreise mit tatsächlich am Markt erzielbaren Preisen verglichen, dabei werden die Modellpreise der Derivate mit den Modellwerten der Partnerbanken verglichen. Der Vorstand wird täglich über die Risikoposition und die Bewertungsergebnisse aus den gesamten Handelsbuchpositionen informiert. Die Ermittlung von Fair Values zu Finanzinstrumenten, die nicht das Handelsbuch betreffen, erfolgt quartalsweise. Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Fair Value Die verwendeten Bewertungsmodelle entsprechen anerkannten finanzmathematischen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten und berücksichtigen alle Faktoren, die die MarktteilnehmerInnen bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten. Zur Fair Value Bewertung kommt als Bewertungsansatz der einkommensbasierte Ansatz zur Anwendung. Der marktbasierte Ansatz wird lediglich bei der Fair Value Bewertung von strukturierten Produkten verwendet. Inputfaktoren zur Berechnung des Fair Value Die Fair Value Bewertung für Level 1 Finanzinstrumente erfolgt mit an aktiven Märkten notierten Preisen. Darunter fallen börsennotierte Wertpapiere und Derivate. Wenn eine direkte Bewertung zu Börsenkursen nicht möglich ist, werden für die Ermittlung des Zeitwerts in Level 2 Modellwerte, die sich aus der Zugrundelegung aktueller Marktdaten (Zinskurven, Volatilitäten, etc.) ergeben, verwendet. Die der Bewertung zugrunde liegenden Zinskurven und Volatilitäten kommen vom System Refinitiv. 363 Konzernabschluss Es kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Im Fall von Derivaten kommt bei symmetrischen Produkten (z. B. IRS) die Discounted Cashflow Methode zur Anwendung. Die beizulegenden Zeitwerte für asymmetrische Produkte (Optionen) werden mit Standardmethoden (z. B. Black Scholes, Hull & White, ...) berechnet. Für strukturierte Produkte erfolgt die Ermittlung mit Hilfe der Nutzung von Preisinformationen Dritter. Sämtliche Derivate werden zunächst gegenparteirisikofrei bewertet. In einem zweiten Schritt wird aufbauend auf internen Ausfallswahrscheinlichkeiten auf Basis eines erwarteten Verlusts ein Kreditrisikoabschlag (CVA) ermittelt. Die Zeitwerte für nicht börsennotierte Wertpapiere werden aus dem System Geos entnommen. Die Zeitwerte für Anteile an Fonds werden von den Fondsgesellschaften übernommen. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts für Verbriefte Verbindlichkeiten, Nachrangkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kunden erfolgt nach der Barwertmethode (Discounted Cashflow), wobei die Ermittlung der Cashflows der Eigenen Emissionen auf Basis des Vertragszinssatzes erfolgt. Zur Abzinsung wird die der Währung entsprechende Diskontkurve herangezogen, wobei ein der Seniorität entsprechender Bonitäts-Spread der Bank als Aufschlag verwendet wird. Die Bonitätsaufschläge werden regelmäßig an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst. Für die Ermittlung des Zeitwerts in Level 3 kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz. Die Fair Value Berechnung von Forderungen an Banken und Kunden basiert auf den diskontierten Kontrakt- Cashflows (anhand der vertraglichen Tilgungsstruktur) und den diskontierten Expected Credit Loss Cashflows (berücksichtigt Bonitätseinstufung der KundInnen und Sicherheiten) Als Devisenkurs werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Eine mögliche Bonitätsverschlechterung der Kunden hat eine Auswirkung auf die Ermittlung der Fair Values für Level 3 Finanzinstrumente. Bei einer Erhöhung der Risikoaufschläge um 50 BP würden die zum Fair Value bewerteten Forderungen an Kunden um 9,5 Mio. Euro (31.12.2023 10,5 Mio. Euro) sinken, bei einer Erhöhung der Risikoaufschläge um 100 BP sinken die Fair Values dieser Forderungen um 18,5 Mio. Euro (31.12.2023 20,4 Mio. Euro). Die Ermittlung des Fair Values für Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt in erster Linie nach dem Discounted Cashflow Bruttoverfahren bzw. als Mischverfahren (Multiple-Verfahren in Kombination mit Discounted Cashflow Verfahren) oder mittels anderer Verfahren der Unternehmensbewertung. Änderungen in der Fair-Value-Hierarchie bzw. in der Einstufung erfolgen, wenn sich die Qualität der in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputparameter ändert. Die Einstufung wird zum Ende der Berichtsperiode geändert. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beteiligungen FV/OCI, die zum Fair Value bewertet werden und dem Level 3 zugeordnet sind. Entwicklung in Tsd. € 2024 2023 Bilanzwert am 1.1. 286.270 263.405 Zugänge (Käufe) 505 4.860 Abgänge (Verkäufe) -1.330 -196 Erstbewertungen wegen IFRS 9 0 0 Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen 6.856 18.201 Erfolgswirksame Bewertungsänderungen 0 0 Bilanzwert am 31.12. 292.301 286.270 Das sonstige Ergebnis erhöhte sich um 8.411 Tsd. Euro (VJ: Erhöhung um 15.220 Tsd. Euro) aus diesen Instrumenten. 364 Konzernabschluss Die Bestimmung des Fair Values der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen FV/OCI der Stufe 3 basiert auf folgenden wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren: Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Beteiligungen FV/OCI Diskontierungssatz 4,93 %–8,45 % (VJ 5,70 %–8,94 %), gewichteter Durchschnitt 6,04 % (VJ 6,11 %) Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn der Diskontierungssatz niedriger (höher) wäre. Für die Fair Values der Beteiligungen FV/OCI hätte eine für möglich gehaltene Änderung bei einem der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, unter Beibehaltung der anderen Inputfaktoren, die nachstehenden Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis nach Steuern: 31.12.2024 31.12.2023 in Tsd. Euro Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung Diskontierungssatz (0,25 % Veränderung) -5.141 5.276 -4.440 4.609 Für weitere Inputfaktoren (z.B. Planwerte) wurde eine Sensitivitätsanalyse als nicht aussagekräftig erachtet. Die restlichen mit dem Fair Value bewerteten Finanzinstrumente in Level 3 betreffen Forderungen an Kunden, für die die Fair-Value-Option in Anspruch genommen wird. Entwicklung 2024 in Tsd. € Forderungen an Kunden Bilanzwert am 1.1. 283.554 Übertrag in Level 2 0 Zugänge 1.163 Abgänge (Tilgungen) -2.653 Veränderung Marktwert 2.070 hievon aus Abgängen 0 hievon aus in Bestand befindlich 2.070 Bilanzwert am 31.12. 284.134 Zwischen Level 1 und Level 2 ist es zu keinen Umschichtungen gekommen. 365 Konzernabschluss Entwicklung 2023 in Tsd. € Forderungen an Kunden Bilanzwert am 1.1. 13.691 Übertrag in Level 2 0 Zugänge 268.323 Abgänge (Tilgungen) -1.553 Veränderung Marktwert 3.093 hievon aus Abgängen -1.083 hievon aus in Bestand befindlich 4.176 Bilanzwert am 31.12. 283.554 Zwischen Level 1 und Level 2 ist es zu keinen Umschichtungen gekommen. 366 Konzernabschluss Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen (in Tsd. €) nach Maßgabe der Kriterien in IAS 32 und IFRS 7 Nicht bilanzierte Beträge Finanz. Vermögenswerte brutto Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto Bilanzierte finanz. Vermögenswerte netto Effekte von Aufrechnungs- vereinbarungen Sicherheiten in Form v. Finanzinstrumenten Nettobetrag Vermögenswerte 31.12.2024 Forderungen Kreditinstitute 456.037 -98.564 357.473 357.473 Forderungen Kunden 21.238.214 -469.253 20.768.961 20.768.961 Derivate 49.803 49.803 -22.332 -11.442 16.029 Summe 21.744.054 -567.817 21.176.237 -22.332 -11.442 21.142.463 Verbindlichkeiten 31.12.2024 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 3.902.435 -98.564 3.803.871 3.803.871 Verbindlichkeiten Kunden 16.509.588 -469.253 16.040.335 16.040.335 Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und Wertpapierpensionsgeschäften 0 Derivate 114.596 114.596 -22.332 -76.585 15.679 Summe 20.526.619 -567.817 19.958.802 -22.332 -76.585 19.859.885 367 Konzernabschluss Nicht bilanzierte Beträge Finanz. Vermögenswerte brutto Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto Bilanzierte finanz. Vermögenswerte netto Effekte von Aufrechnungs- vereinbarungen Sicherheiten in Form v. Finanzinstrumenten Nettobetrag Vermögenswerte 31.12.2023 Forderungen Kreditinstitute 817.554 817.554 817.554 Forderungen Kunden 20.598.230 -523.958 20.074.272 20.074.272 Derivate 54.299 54.299 -32.556 -9.646 12.097 Summe 21.470.083 -523.958 20.946.125 -32.556 -9.646 20.903.923 Verbindlichkeiten 31.12.2023 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 4.046.388 4.046.388 4.046.388 Verbindlichkeiten Kunden 16.280.090 -523.958 15.756.132 15.756.132 Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und Wertpapierpensionsgeschäften 359.051 359.051 -359.051 0 Derivate 152.055 152.055 -32.556 -101.249 18.250 Summe 20.837.584 -523.958 20.313.626 -32.556 -460.300 19.820.770 Die Spalte „Aufgerechnete bilanzierte Beträge brutto" weist jene Beträge aus, die nach Maßgabe von IAS 32 saldiert werden dürfen. In der Spalte „Effekte von Aufrechnungsvereinbarungen“ werden Beträge, die einer Globalnettingvereinbarung unterliegen, ausgewiesen. Bei diesen Globalverrechnungsverträgen mit KundInnen handelt es sich um standardisierte Derivate-Rahmenvereinbarungen. Mit Banken werden standardisierte Rahmenverträge wie ISDA abgeschlossen. ISDA-Verträge sind Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA). Die Oberbank AG verwendet diese Aufrechnungsvereinbarungen zur Reduktion von Risiken bei Derivaten im Falle eines Ausfalls einer Gegenpartei. Aufgrund dieser Verträge erfolgt dann eine Nettoabwicklung über alle derivativen Transaktionen, wobei die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten saldiert werden. Wenn die Nettoposition zusätzlich mit erhaltenen oder gegebenen Barsicherheiten (z. B. Marginkonten) abgesichert wird erfolgt der Ausweis in der Spalte „Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten“. Diese Absicherung basiert auf mit Banken abgeschlossenen CSA-Verträgen (Credit Support Annex). In diesen Vereinbarungen sind die grundlegenden Bestimmungen zur Sicherheitenakzeptanz festgelegt. Die Spalte „Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten“ umfasst die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen bzw. gegebenen Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten. 368 Konzernabschluss 32) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Konzern 3.576,2 Tsd. Euro (Vorjahr 4.620,6 Tsd. Euro). Der darin enthaltene variable Anteil betrug 833,6 Tsd. Euro (Vorjahr 748,0 Tsd. Euro). An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.350,0 Tsd. Euro (Vorjahr 2.632,0 Tsd. Euro) gezahlt. Die Aufwendungen (+)/Erträge (-) für Abfertigungen und Pensionen der Vorstandsmitglieder (einschließlich ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen) betrugen im Geschäftsjahr 1.953,8 Tsd. Euro (Vorjahr 7.211,3 Tsd. Euro). Darin sind erfolgsneutrale Veränderungen (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus der Änderung der Parameter für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung) enthalten. Die von der ordentlichen Hauptversammlung letztmalig 2023 mit entsprechender Mehrheit verabschiedete Vergütungsrichtlinie der Oberbank sieht ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen vor, wobei die variablen Bezüge maximal 40 % des fixen Bezugs betragen dürfen. Das fixe Basisgehalt orientiert sich an den jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die der Vergütungsausschuss für die Bemessung der variablen Bezüge der Vorstände heranzuziehen hat, sind: • Das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank gemessen an der im Rahmen der jährlichen Budgetierung definierten Ertragskennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Einhalten der strategischen Risikoausnutzung gemäß Gesamtbankrisikosteuerung gemessen an den sich aus der jährlichen Budgetierung ableitenden Risikokennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Erreichen der strategischen nichtfinanziellen Ziele auf Basis der definierten (Nachhaltigkeits) Strategie wird anhand ausgewählter Parameter bewertet und fließt mit einem Wertungsfaktor von 20 % in die Entscheidung ein. • Die individuelle Bewertung der Leistungen eines jeden Vorstandsmitgliedes aufgrund der Entwicklung der von ihm speziell verantworteten Aufgabenbereiche laut Ressortverteilung kann zu einer additiven Erhöhung der Bewertung-Ergebnisses aus 1 – 3 um maximal 10 Prozentpunkte führen. Bei einer dergestalt ermittelten Gesamtzielerreichung von 100 % würde dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine variable Vergütung von 30 % des Fixgehaltes zustehen, die bei Übererreichung der Ziele aber mit 40 % gedeckelt ist. Pro Prozent Zielunterschreitung unter die 100 % wird ein Prozentpunkt weniger variable Vergütung zugesprochen, sodass bei einer Zielerreichung von 70 % oder weniger kein variabler Bezug zusteht. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben wird die variable Vergütung des Vorstandes, deren Höhe anhand der „Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen für den Vorstand“ vom Vergütungsausschuss jährlich in seiner Märzsitzung festgelegt wird, zu 50 % in Aktien und 50 % in Cash ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Da Bemessung und Zuerkennung der variablen Vergütungen immer erst im Nachhinein erfolgen, sind bilanziell entsprechende Rückstellungen zu bilden, was aber im Wissen um die sehr moderate Politik des 369 Konzernabschluss Vergütungsausschusses auch gut planbar ist. Diese betrugen 2022 für die 2023 ausgezahlten Vergütungen € 741.200,00 und 2023 für die 2024 ausgezahlten Vergütungen € 747.969,00. In der Bilanz zum 31.12.2024 sind für die in 2025 für 2024 zur Auszahlung gelangenden Vergütungen € 833.613,00 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bei den MitarbeiterInnen mit der Mai-Gehaltsabrechnung, wobei der Betrag für den Aktienanteil auf ein gesperrtes Depotverrechnungskonto des Vorstandsmitglieds gebucht wird und für die Bezahlung der zu erwerbenden Aktienanteile verwendet wird, die dann einer dreijährigen Verkaufssperre unterliegen. Für die jedes Jahr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nicht zur Auszahlung gelangenden Anteile (je 50 % Cash und 50 % Aktien) bleiben die Rückstellungsteile entsprechend bestehen. Sie betrugen 2023 € 374.741,40 und 2024 € 461.698,21. Diese Beträge werden aufgeteilt auf die fünf Folgejahre nach Freigabe durch den Vergütungsausschuss jeweils erst ausbezahlt. Die für die variablen Vorstandsvergütungen zu bildenden Rückstellungen stellen bilanziell einen Personalmehraufwand dar. Die Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter) erhalten eine jährliche Vergütung und den Ersatz der durch ihre Funktion entstandenen Barauslagen, aber keine Sitzungsgelder. Die Höhe dieser Vergütung wurde von der Hauptversammlung (zuletzt geändert mit Beschluss vom 16. Mai 2023) bis auf weiteres folgendermaßen festgelegt: für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden 28.000 Euro, seine/n StellvertreterIn 25.000 Euro und die weiteren Mitglieder je 22.000 Euro. Für Tätigkeiten im Prüfungsausschuss wurden pro Mitglied und Jahr je 6.000 Euro, für den Vergütungsausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Arbeitsausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Nominierungsausschuss pro Mitglied und Jahr 4.000 Euro, für den Risikoausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro, für den Kreditausschuss pro Mitglied und Jahr 6.000 Euro, für den Rechtsausschuss pro Mitglied und Jahr 6.000 Euro und für den Nachhaltigkeitsausschuss pro Mitglied und Jahr 3.000 Euro. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr beträgt 345,0 Tsd. Euro (Vorjahr 352,0 Tsd. Euro). Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Gegenüber dem Aufsichtsrat der Oberbank AG bestanden Kredite bzw. Haftungsverhältnisse in Höhe von 235,4 Tsd. Euro (Vorjahr 247,8 Tsd. Euro), gegenüber dem Vorstand der Oberbank AG bestanden Kredite von 99,2 Tsd. Euro (Vorjahr 116,8 Tsd. Euro). Die Konditionen entsprechen jeweils den üblichen Bedingungen. Rahmenbedingungen der Mitarbeiteraktion 2024 • Aktionszeitraum: 15.5.-12.6.2024 • Aktienanzahl limitiert auf bis zu 100.000 Stück entgeltlich erwerbbare Stammaktien und bis zu 40.000 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien („Bonusaktien") • Bezugskurs: Börsenkurs zum 13.6.2024; maximale entgeltlich erwerbbare Stückanzahl: 100 Stück Aktien • Bonusaktien: pro fünf entgeltlich erworbene Stammaktien wurden zwei Stammaktien als Bonusaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5 + 2). Den MitarbeiterInnen wurden Aktien der Oberbank AG innerhalb vorgegebener Frist zu vergünstigten Konditionen angeboten (Bonusaktien). Der Kauf unterliegt Einschränkungen bezüglich des Betrags, den die MitarbeiterInnen in den Aktienkauf investieren können. 370 Konzernabschluss Die Anzahl der durch dieses Angebot an die MitarbeiterInnen abgegebenen Aktien belief sich im Berichtsjahr auf 96.990 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien und 38.796 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien (Bonusaktien). Die über das Rückkaufprogramm 2024 zum Zwecke der kostenlosen Begebung an den berechtigten Personenkreis angekauften 38.796 Stück Stammaktien verursachten einen Aufwand in Höhe von € 2.700.201,60 Rückkaufprogramm 2024 Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 14.6.2024 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogramms für Stammaktien wurden zwischen dem 3.6.2024 und dem 14.6.2024 gesamt 138.780 Stück Stammaktien, die ca. 0,20 % bzw. 208.170 Euro des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug 69,60 Euro; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 69,60 Euro; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 69,40 Euro. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug 9.658.475,20 Euro. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.6.2024 beschlossen, sämtliche im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms 2024 erworbenen 138.780 Stammaktien zu veräußern bzw. zu übertragen; und zwar 135.786 Stück Oberbank Stammaktien an die MitarbeiterInnen (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2024, hiervon 96.990 Stück Oberbank Stammaktien von den MitarbeiterInnen entgeltlich erworben und 38.796 Stück Oberbank Stammaktien als unentgeltliche Bonusaktien (Modell 5 + 2), und 2.994 Stück Oberbank Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Oberbank AG vom 20.3.2024. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien wurden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs.7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht und sind auch auf der Website der Oberbank entsprechend zu ersehen: https://www.oberbank.at/aktien- ruckkaufprogramme Von Vorstand und MitarbeiterInnen gehaltene Aktienanteile: Zum 31.12.2024 wurden von MitarbeiterInnen (inklusive PensionistInnen) und Vorstand folgende Aktienbestände gehalten: Stammaktien MitarbeiterInnen (direkt und über Stiftung) 3.425.901 hievon Vorstand 54.815 Gasselsberger 35.179 Thiem 2.305 Hagenauer 11.112 Seiter 4.875 Lehner 1.344 Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Unternehmen im Konsolidierungskreis wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. 371 Konzernabschluss Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich per 31.12.2024 wie folgt dar: in Tsd. € Assoziierte Unternehmen Tochterunter- nehmen Unternehmen, die die Möglichkeit haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen auszuüben Sonst. nahestehende Unternehmen u. Personen1) Geschäftsvorfälle Finanzierungen 30.951 0 0 80.105 Bürgschaften/ Sicherheiten 12.035 0 0 6.149 Ausstehende Salden Forderungen 278.687 28.367 29.691 112.885 Forderungen Vorjahr 271.886 28.642 25.102 169.686 Wertpapiere 0 0 0 0 Wertpapiere Vorjahr 0 0 0 0 Verbindlichkeiten 13.982 44.719 99 143.021 Verbindlichkeiten Vorjahr 9.445 42.780 2.482 132.539 Bürgschaften/ Garantien 214.225 0 0 33.055 Bürgschaften/ Garantien Vorjahr 208.703 0 0 67.635 Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen 0 0 0 0 Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen Vorjahr 0 0 0 0 Ertragsposten Zinsen 11.368 1.071 1.191 3.470 Provisionen 309 9 4 533 Aufwendungen Zinsen -169 -1.663 -67 -3.869 Provisionen 0 0 0 0 Wertberichtigungen auf Forderungen 0 0 0 0 Verwaltungs- aufwendungen 0 0 0 0 1) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der Oberbank AG samt deren nahestehender Familienangehöriger sowie Unternehmen, die von diesen Personen beherrscht oder gemeinschaftlich geführt werden. 372 Konzernabschluss Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 wurde in Bezug auf die Oberbank AG folgender Personenkreis festgelegt: • Vorstand • Aufsichtsräte (inkl. Arbeitnehmervertreter) • Abteilungsleiter • Hauptverantwortliche interner Kontrollfunktionen, sofern diese keine eigene Abteilung leiten — (Regulatory) Compliance-Funktion gem. § 39 Abs 6 BWG — Risikomanagement gem. § 39 Abs 5 BWG — Interne Revision gem. § 42 BWG — Geldwäsche gem. § 23 Abs 3 FM-GwG — Compliance-Funktion nach DelVO (EU) 2017/565 und WAG 2018 — lokale Funktionsträger in den Auslandsmärkten 33) Segmentberichterstattung Basis der Segmentberichterstattung ist die interne Unternehmensbereichsrechnung, die die 2003 vorgenommene Trennung zwischen Privat- und Firmenkundengeschäft und die damit gegebene Managementverantwortung abbildet. Die Segmente werden wie selbständige Unternehmen mit eigener Kapitalausstattung und Ergebnisverantwortung dargestellt. Kriterium für die Abgrenzung ist in erster Linie die Betreuungszuständigkeit für die KundInnen. Die Segmentinformationen basieren auf dem so genannten „Management Approach“, der verlangt, die Segmentinformation auf Basis der internen Berichterstattung so darzustellen, wie sie regelmäßig zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen zu den Segmenten und zur Beurteilung ihrer Performance herangezogen wird. In der Oberbank-Gruppe sind die Segmente „Privatkunden“, „Firmenkunden“ (inkl. dem Ergebnis des Leasing-Teilkonzerns), „Financial Markets“ (Handelstätigkeit; Eigenpositionen; als Market Maker eingegangene Positionen; Strukturergebnis und Erträge aus assoziierten Unternehmen) und „Sonstige“ (Sachverhalte ohne direkten Bezug zu Business-Segmenten; nicht den anderen Segmenten zuordenbare Bilanzposten; Einheiten, die Ergebnisbeiträge abbilden, die nicht einem einzelnen Segment zugeordnet werden können) definiert. Das zugeordnete Eigenkapital wird ab dem Geschäftsjahr 2016 mit dem durchschnittlichen 10-Jahres- SWAP-Satz der letzten 120 Monate verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsbereich ausgewiesen. Die Verteilung des zugeordneten bilanziellen Eigenkapitals erfolgt nach dem regulatorischen Eigenkapitalerfordernis der Segmente. 373 Konzernabschluss Segmentberichterstattung 31.12.2024 Kerngeschäftsbereiche in Tsd.€ Privat Firmen Financial Markets Sonstige Summe Zinsergebnis 222.610 500.880 -67.181 0 656.308 Erträge aus at Equity 0 0 82.004 0 82.004 Risikovorsorge Kredit -1.439 -67.379 101 0 -68.718 Provisionsaufwendungen -15.315 -5.683 0 0 -20.999 Provisionserträge 110.885 116.016 0 0 226.902 Handelsergebnis 0 547 7.909 0 8.455 Verwaltungsaufwand -141.156 -216.878 -11.518 -33.120 -402.673 Sonstiger betrieblicher Erfolg -7.044 -5.446 1.892 6.130 -4.468 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 Jahresüberschuss vor Steuern 168.540 322.056 13.206 -26.990 476.812 Ø risikogewichtete Aktiva 2.014.575 13.245.597 4.619.139 0 19.879.311 Ø zugeordnetes Eigenkapital 404.369 2.658.680 927.162 0 3.990.211 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steuern 41,7 % 12,1 % 1,4 % 11,9 % Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag- Relation) 45,4 % 35,8 % 46,8 % 42,5 % Barreserve 2.803.384 2.803.384 Forderungen an Kreditinstitute 357.473 357.473 Forderungen an Kunden 3.624.858 17.144.103 20.768.961 Handelsaktiva 28.564 28.564 Finanzanlagen 3.903.203 3.903.203 hievon Anteile an at Equity- Unternehmen 1.245.860 1.245.860 Sonstige Vermögenswerte 88.045 271.656 26.342 134.992 521.035 Segmentvermögen 3.712.902 17.415.759 7.118.966 134.992 28.382.619 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 3.803.872 3.803.872 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 7.187.005 8.853.330 16.040.335 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.162.366 3.162.366 Handelspassiva 22.788 22.788 Eigen- und Nachrangkapital 468.406 3.079.718 1.065.089 4.613.213 Sonstige Schulden 48.309 110.112 96.019 485.607 740.047 Segmentschulden 7.703.720 12.043.159 8.150.133 485.607 28.382.619 Abschreibungen 9.853 15.360 381 5.509 31.103 374 Konzernabschluss Segmentberichterstattung 31.12.2023 Kerngeschäftsbereiche in Tsd.€ Privat Firmen Financial Markets Sonstige Summe Zinsergebnis 236.219 476.790 -116.170 0 596.839 Erträge aus at Equity 0 0 125.408 0 125.408 Risikovorsorge Kredit 6.078 -89.633 -1 0 -83.556 Provisionsaufwendungen -13.809 -5.583 0 0 -19.392 Provisionserträge 100.355 115.101 0 0 215.456 Handelsergebnis 0 414 5.385 0 5.799 Verwaltungsaufwand -126.114 -200.298 -11.799 -31.052 -369.263 Sonstiger betrieblicher Ertrag 6.325 152 6.424 -6.486 6.414 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 Jahresüberschuss vor Steuern 209.054 296.942 9.246 -37.538 477.704 Ø risikogewichtete Aktiva 2.156.332 12.720.391 5.113.998 0 19.990.721 Ø zugeordnetes Eigenkapital 401.942 2.371.089 953.252 0 3.726.283 RoE (Eigenkapitalrendite) vor Steern 52,0% 12,5% 1,0% 12,8% Cost-Income-Ratio (Kosten- Ertrag-Relation) 38,3% 34,1% 56,1% 39,7% Barreserve 2.836.295 2.836.295 Forderungen an Kreditinstitute 817.554 817.554 Forderungen an Kunden 3.772.726 16.301.546 20.074.272 Handelsaktiva 30.917 30.917 Finanzanlagen 3.556.995 3.556.995 hievon Anteile an at Equity- Unternehmen 1.194.471 1.194.471 Sonstige Vermögenswerte 87.520 271.701 27.565 131.653 518.439 Segmentvermögen 3.860.246 16.573.247 7.269.326 131.653 27.834.472 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.389 4.046.389 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 7.168.452 8.587.679 15.756.132 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 2.842.137 Handelspassiva 35.021 35.021 Eigen- und Nachrangkapital 473.548 2.793.503 1.123.076 4.390.127 Sonstige Schulden 46.705 110.226 120.238 487.498 764.666 Segmentschulden 7.688.706 11.491.408 8.166.861 487.498 27.834.472 Abschreibungen 8.824 14.936 336 6.050 30.146 Seit 1.1.2024 erfolgt die Darstellung der nicht-protokollierten Einzelunternehmen im Segment Privatkunden (zuvor Firmenkunden); Weiters werden die Provisionszahlungen an die Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. dem Segment Firmenkunden zugeordnet (zuvor Financial Markets); Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 375 Konzernabschluss 34) Non-performing loans siehe Note 43), „Kreditrisiko“ 35) Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände in Tsd. € 2024 2023 Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen 23.000 23.000 Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen 0 0 Deckungsstock für hypothekarisch fundierte Bankschuldverschreib. (Liquiditätspuffer) 3.931.518 3.800.533 Margindeckung bzw. Arrangement-Kaution für Wertpapiergeschäfte und Derivate 145.615 166.613 Sicherstellung für Euroclear-Kreditlinie 0 0 Sicherstellung für EIB-Globaldarlehensgewährung 0 0 Wertpapiere und Forderungen für Refinanzierungsgeschäfte mit der OeNB 0 359.051 Wertpapiere als Sicherstellung für das Refinanzierungsprogramm mit der ungarischen Nationalbank 91.101 105.622 An die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) zedierte Forderungen 1.586.205 1.489.139 An deutsche Förderbanken zedierte Forderungen 1.773.196 1.903.036 An die ungarische Nationalbank und an Förderbanken in Ungarn zedierte Forderungen 52.797 61.829 Wertpapiere / Forderungen zur Deckung der Pensionsrückstellung 27.792 28.103 Sonstige Aktivposten als Sicherheitsleistung für die CCP Austria GmbH als Clearingstelle für Börsengeschäfte 473 523 Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 7.631.697 7.937.448 Die Stellung von Sicherheiten erfolgt nach den handelsüblichen oder gesetzlichen Bestimmungen. 36) Nachrangige Vermögensgegenstände in Tsd.€ 2024 2023 Forderungen an Kreditinstitute 0 0 Forderungen an Kunden 44.475 43.582 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 11.538 9.726 Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 14.386 16.168 Nachrangige Vermögensgegenstände 70.399 69.476 37) Fremdwährungsvolumina in Tsd.€ 2024 2023 Aktiva 2.858.662 3.273.732 Passiva 2.405.851 2.371.975 Hierzu sei auch auf den Risikobericht unter Note 42 ff verwiesen. 38) Treuhandvermögen in Tsd.€ 2024 2023 Treuhandkredite 411.291 450.672 Treuhandbeteiligungen 0 0 Treuhandvermögen 411.291 450.672 Darunter fallen ERP-Kredite, für die die Oberbank nur das Gestionsrisiko trägt. Die Treuhandgeschäfte der 3-Banken Wohnbaubank AG mit der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG werden direkt beim Emittenten ausgewiesen. 39) Echte Pensionsgeschäfte in Tsd.€ 2024 2023 Die Buchwerte der echten Pensionsgeschäfte betragen 0 0 41 Informationen relevant für ESRS 2 BP-1 §5 b ii 376 Konzernabschluss 40) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken in Tsd.€ 2024 2023 Sonstige Eventualverbindlichkeiten (Haftungen und Akkreditive) 1.707.712 1.681.322 Eventualverbindlichkeiten 1.707.712 1.681.322 Verbindlichkeiten aus unechten Pensionsgeschäften 0 0 Sonstige Kreditrisiken (unwiderrufliche Kreditzusagen) 4.109.665 4.657.470 Kreditrisiken 4.109.665 4.657.470 41) Unternehmen des Konsolidierungskreises Die nachfolgende Auflistung stellt den Konsolidierungskreis des Oberbank Konzerns zum 31.12.2024 dar. 41 KONZERNMUTTERGESELLSCHAFT OBERBANK AG, Linz VOLLKONSOLODIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz 80,00 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz 80,00 Donaulände Garage GmbH, Linz 100,00 Donaulände Holding GmbH, Linz 100,00 Donaulände Invest GmbH, Linz 100,00 Ober Finanz Leasing gAG, Budapest 100,00 Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest 100,00 Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH, Linz 90,00 Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting 100,00 Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting 100,00 Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting 100,00 Oberbank Jerich Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz 100,00 OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz 100,00 Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting 100,00 Oberbank Leasing JAF Holz, s.r.o., Prag 95,00 Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag 100,00 Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava 100,00 Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag 100,00 Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH 100,00 Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 377 Konzernabschluss Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz 100,00 Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz 100,00 OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting 100,00 POWER TOWER GmbH, Linz 99,00 NACH IFRS 11 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN (GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT) Anteil in % ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 50,00 AT EQUITY BEWERTETE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck 13,85 BKS Bank AG, Klagenfurt 17,52 voestalpine AG, Linz 8,04 NICHT KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % A. VERBUNDENE UNTERNEHMEN „AM“ Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Service GmbH, Linz (vorm. Banken DL Servicegesellschaft m.b.H.) 100,00 Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg 58,69 „LA“ Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz 100,00 OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 100,00 Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz 100,00 Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz 100,00 Oberbank PE Holding GmbH, Linz 100,00 Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz 100,00 Samson České Budějovice spol. s r.o., Budweis 100,00 „SG“ Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz 100,00 „ST“ BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz 100,00 TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz 100,00 378 Konzernabschluss B. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Anteil in % 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz 20,57 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz 40,00 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 40,00 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz 40,00 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H.) 40,00 GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg 33,11 Gain Capital Private Equity III SCSp 36,97 Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein 32,62 DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH (vormals Herold NZ Verwaltung GmbH), Mödling 24,90 OÖ HightechFonds GmbH, Linz 24,70 Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau 21,50 Angaben zu Tochterunternehmen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Oberbank Konzerns in den Jahren 2024 und 2023 aufgelistet. Name Land der Hauptaktivität Eigenkapitalanteil in % 2024 2023 Oberbank Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Oberbank Immobilien- Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Power Tower GmbH Österreich 99,00 99,00 3 Banken Kfz-Leasing GmbH Österreich 80,00 80,00 Oberbank Kfz Leasing GmbH Österreich 100,00 100,00 Oberbank Leasing GmbH Bayern Deutschland 100,00 100,00 Oberbank Leasing spol.s.r.o. Tschechien 100,00 100,00 Ober Finanz Leasing gAG Ungarn 100,00 100,00 Oberbank Leasing s.r.o. Slowakei 100,00 100,00 Donaulände Invest GmbH Österreich 100,00 100,00 Zum 31.12.2024 bestanden in keinem Tochterunternehmen wesentliche nicht beherrschende Anteile. 379 Konzernabschluss Angaben zu assoziierten Unternehmen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Der Oberbank Konzern hat zum 31.12.2024 drei assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. BKS Bank AG Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft voestalpine AG Art der Beziehung Strategischer Bankpartner Strategischer Bankpartner Strategischer Partner Art der Tätigkeit Kreditinstitut Kreditinstitut Stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern Hauptsitz der Geschäftstätigkeit Österreich Österreich Österreich Kapitalanteil 17,52 % (2023: 17,52 %) 13,85 % (2023: 13,85 %) 8,04 % (2023: 8,04 %) Stimmanteil 17,52 % (2023: 17,52 %) 13,85 % (2023: 13,85 %) 8,04 % (2023: 8,04 %) Beizulegender Zeitwert des Eigentumsanteils (sofern börsennotiert) 127.570 Tsd. Euro (2023: 130.779 Tsd. Euro) 287.934 Tsd. Euro (2023: 236.517 Tsd. Euro) 263.204 Tsd. Euro (2023: 410.098 Tsd. Euro) Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (Kreditinstitute) und voestalpine AG (Sonstige). Die Daten basieren auf den jeweiligen Konzernabschlüssen, die nach IFRS erstellt wurden. Kreditinstitute Sonstige BKS BTV voestalpine in Tsd. € 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Erlöse 391.981 362.572 538.113 467.425 16.213.800 17.442.700 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 183.110 149.419 221.153 160.633 57.500 796.100 Gewinn/Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 15.975 13.714 18.017 9.299 -149.600 -6.100 Gesamtergebnis 199.085 163.133 239.170 169.932 -92.100 790.000 Kurzfristige Vermögenswerte 726.390 808.973 2.650.071 2.632.265 7.368.700 8.785.300 Langfristige Vermögenswerte 10.116.480 9.763.158 12.060.850 11.509.599 7.958.700 7.883.600 Kurzfristige Schulden 913.529 732.610 1.081.459 1.561.181 5.310.300 5.931.200 Langfristige Schulden 8.032.998 8.120.252 11.164.623 10.331.490 2.590.800 2.913.100 380 Konzernabschluss Anteil des Konzerns am Nettovermögen der assoziierten Unternehmen zum Jahresbeginn 290.107 267.129 304.177 281.269 600.187 551.247 Zurechenbares Gesamtergebnis 33.824 24.033 31.140 24.605 1.340 70.479 Erhaltene Dividenden im Geschäftsjahr 2.808 1.988 2.057 1.697 10.051 21.539 Zugänge im Geschäftsjahr 0 933 0 0 0 0 Anteil des Konzerns am Nettovermögen der assoziierten Unternehmen zum Jahresende 321.124 290.107 333.261 304.177 591.476 600.187 Für die Beteiligung an der BKS Bank AG besteht zwischen der Oberbank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und der Generali 3Banken Holding AG bzw. für die Beteiligung an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft besteht zwischen der Oberbank AG, der BKS Bank AG und der Generali 3Banken Holding AG jeweils ein Syndikatsvertrag. Zweck der Syndikate ist es, die Eigenständigkeit der BKS Bank AG bzw. der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft zu erhalten. Die Einbeziehung von BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft beruht auf diesen Syndikatsverträgen. Die Einbeziehung des voestalpine-Konzerns beruht vor allem auf dem nachhaltig strategischen Gehalt der Eigentümerstruktur und der damit bestehenden Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auszuüben. Als strategischer Investor stellt die Oberbank AG darüber hinaus einen Vertreter im Aufsichtsrat der voestalpine AG. Der Stichtag für die Einbeziehung der assoziierten Unternehmen ist jeweils der 30. September, um eine zeitnahe Jahresabschlusserstellung zu ermöglichen. Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle oder anderer Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag und dem Konzernabschlussstichtag werden, sofern gegeben, berücksichtigt. Die nicht in den Konzernabschluss aufgenommenen assoziierten Unternehmen wiesen zum Bilanzstichtag folgende Werte (UGB) aus: in Tsd. € 2024 2023 Vermögensgegenstände 265.670 269.815 Schulden 157.856 168.335 Erlöse 205.764 195.060 Periodengewinne/-verluste 9.169 4.291 Da es sich bei diesen Werten um UGB-Werte handelt, konnte eine Aufgliederung gemäß IFRS 12 nach fortgeführten/ aufgegebenen Geschäftsbereichen bzw. nach Sonstiges Ergebnis/Gesamtergebnis nicht vorgenommen werden. Angaben zu gemeinschaftlichen Tätigkeiten Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Punkt 2) in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, Abschnitt Konsolidierungsmethoden. Der Oberbank Konzern hält einen Anteil von 50 % an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H, einer zusammen mit seinen Schwesterbanken BKS Bank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gebildeten gemeinsamen Vereinbarung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Garantie von Großkreditrisiken im Kreditgeschäft der Gesellschafterbanken. 381 Konzernabschluss Der Hauptsitz ihrer Geschäftstätigkeit befindet sich in Österreich. Obwohl die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE- GESELLSCHAFT m.b.H von den Parteien rechtlich unabhängig ist, wird sie vom Oberbank Konzern und seinen Schwesterbanken als eine gemeinschaftliche Tätigkeit eingestuft. Dies geschieht deshalb, da der für die Deckung der Großkredite gebildete Deckungsfonds ausschließlich den Gesellschafterbanken zur Verfügung steht und durch Einzahlungen von ihnen gebildet wurde. Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen Art, Zweck und Umfang der Beteiligung des Konzerns an nicht konsolidierten, strukturierten Einheiten Der Oberbank Konzern nutzt sogenannte strukturierte Einheiten, die einem bestimmten Geschäftszweck dienen. Strukturierte Einheiten sind derart ausgestaltet, dass Stimmrechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht der ausschlaggebende Faktor sind. Ein strukturiertes Unternehmen verfügt über einige oder alle der folgenden Merkmale: limitierte Aktivitäten, ein eng gefasstes und genau definiertes Ziel, unzureichendes Eigenkapital um seine Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung zu finanzieren. Strukturierte Einheiten finanzieren den Erwerb von Vermögenswerten oftmals durch die Emission von Schuld- oder Eigenkapitaltiteln. Teilweise werden diese durch die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte besichert oder sind an diese gekoppelt. Beteiligungen des Oberbank Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten bestehen aus vertraglichen Beziehungen, die zum Empfang von variablen Rückflüssen aus der Performance der nicht konsolidierten strukturierten Einheiten berechtigen. Es handelt sich dabei um Geschäftsaktivitäten mit Investmentfondsanteilen, in die der Oberbank Konzern investiert hat. Sie dienen der Erzielung von Veranlagungserträgen. Die Einheiten, die Gegenstand dieser Anhangangabe sind, werden nicht konsolidiert, da der Oberbank Konzern keine Beherrschung über Stimmrechte, Verträge, Finanzierungsvereinbarungen oder andere Mittel hat. Die im Oberbank Konzern identifizierten wesentlichen strukturierten Unternehmen werden in der Regel im IFRS-Abschluss mit dem Fair Value bewertet, da deren Wertentwicklung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts auf Basis einer dokumentierten Anlagestrategie beurteilt und gesteuert wird. Einnahmen Der Oberbank Konzern erzielt Einnahmen aus derartigen Geschäften zum einen in Form von Ausschüttungen und zum anderen aus der Wertveränderung der gehaltenen Wertpapiere. Ausschüttungen werden in der Position Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Wertveränderungen sind in der Position Sonstiger betrieblicher Erfolg, im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL, enthalten. Höchstmögliches Ausfallsrisiko Das maximal mögliche Verlustrisiko besteht im Buchwert, der in der Bilanz ausgewiesen ist. Gestellte Sicherheiten finden keine Berücksichtigung als Abzugsposten. Größe Als relevantes Größenkriterium für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen hat der Oberbank Konzern den Fair Value der verwalteten Vermögenswerte festgelegt. Die Festlegung auf den Fair Value erfolgte, da die Wertentwicklung dieser Investments auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts auf Basis einer dokumentierten Anlagestrategie beurteilt und gesteuert wird. 382 Konzernabschluss Finanzielle Unterstützung Im Geschäftsjahr stellte der Oberbank Konzern nicht konsolidierten strukturierten Einheiten keine Unterstützung zur Verfügung, ohne dazu vertraglich verpflichtet gewesen zu sein. Für die Zukunft ist dies auch nicht geplant. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Beteiligungen des Konzerns sowie den maximal möglichen Verlust, der aus diesen Beteiligungen resultieren könnte. Sie gibt auch eine Indikation über die Größe von strukturierten Einheiten. in Tsd. € 2024 2023 Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte FV/PL 56.564 45.136 Gesamtergebnisrechnung Sonstiger betrieblicher Erfolg -4.624 5.152 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten FV/PL -4.624 5.152 Sonstiger betrieblicher Erfolg 0 0 Höchstmögliches Ausfallsrisiko 56.564 45.136 42) Risikomanagement Risikostrategie Die gezielte Übernahme von Risiken stellt ein wesentliches Merkmal des Bankgeschäftes dar und ist die Basis für eine nachhaltig stabile Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in der Oberbank AG. Die Oberbank AG ist für die Festlegung, Umsetzung, das Risikomanagement und das Risikocontrolling der zentral festgelegten Risikostrategie im Oberbank-Konzern zuständig. Ausgangspunkt der Risikostrategie der Oberbank AG ist die Positionierung als Regionalbank. Der Vorstand und alle MitarbeiterInnen handeln nach den risikopolitischen Grundsätzen und treffen ihre Entscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus. Organisation des Risikomanagements Risikomanagement bezeichnet alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Konzern. Das Risikomanagement ist in der Oberbank AG integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zielplanung sowie des operativen Managements bzw. Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Aus der Risikostrategie werden im Zuge des Budgetierungskreislaufes die Risikoziele für das entsprechende Geschäftsjahr abgeleitet und die Verteilung der Risikodeckungsmassen als Limits auf die Einzelrisiken vorgenommen. Diese Limits bilden die Basis für die das Jahr über laufende, enge Steuerung. Der Planungskreislauf wird von der Abteilung Strategisches Risikomanagement gemeinsam mit dem Gesamtvorstand gesteuert. 383 Konzernabschluss Dem Risikomanagement wird in der Oberbank AG durch die Einrichtung eines effizienten Managements der einzelnen Risikokomponenten Rechnung getragen. Die Zusammenführung der einzelnen Risikoarten auf ein Gesamtbankrisiko erfolgt als Steuerungsgrundlage für das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM- Komitee) durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Das für den Bereich Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied leitet dieses Komitee und verfügt über ein Vetorecht bei risikorelevanten Entscheidungsprozessen. Im Rahmen der operativen Planung nimmt das APM-Komitee eine Allokation der vorhandenen Eigenmittel nach Chancen-Risiko-Profil der einzelnen Bankgeschäftsfelder vor. Die Abteilung Strategisches Risikomanagement erfüllt die Funktion der im Bankwesengesetz (§ 39 Abs.5 BWG) geforderten zentralen und unabhängigen Risikomanagementeinheit. Die Abteilung hat einen vollständigen Überblick über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten sowie über die Risikolage des Kreditinstitutes und misst, analysiert, überwacht und reportet alle wesentlichen Risiken der Oberbank AG. Das Reporting erfolgt an den Aufsichtsrat, an den Vorstand, das APM-Komitee sowie an die betroffenen Abteilungsleiter:innen bzw. Mitarbeiter:innen. Die Abteilung ist außerdem an der Ausarbeitung der Risikostrategie beteiligt. Die Zuständigkeit für das Risikomanagement aller Tochtergesellschaften und für alle operativen Geschäftseinheiten der Bank im In- und Ausland liegt zentral in der Oberbank AG in den für die einzelnen Risikokomponenten zuständigen Abteilungen und Gremien. Risikobericht an den Aufsichtsrat Die Risikostrategie und die verwendeten Risikomessmethoden werden dem Aufsichtsrat jährlich berichtet, die Steuerungs- und Überwachungssysteme sowie die aktuelle Risikolage in jeder Aufsichtsratssitzung. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Offenlegung gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Die Oberbank AG hat als Medium für die Offenlegung gemäß Teil 8 CRR das Internet gewählt. Die Offenlegung ist auf der Website der Oberbank AG www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar. Gesamtbankrisikosteuerung Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Risikomanagement, die sich aus dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy 384 Konzernabschluss Assessment Process) ergeben, wird in der Oberbank AG mittels der Risikotragfähigkeitsrechnung sowie mittels eines Systems von Berichten und Limiten für die Liquiditätssteuerung entsprochen. Die Grundlage für eine Beurteilung der Risikotragfähigkeit der Bank stellt die Quantifizierung der wesentlichen Risiken und der Deckungsmassen dar. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus der ökonomischen Deckungsmasse für die sich aus dem Geschäftsmodell der Oberbank AG ergebenden wesentlichen Bankrisiken ICAAP-Risikolimite abgeleitet. Dies erfolgt für das Kreditrisiko (im Detail werden im Rahmen des Kreditrisikos das Adressausfallrisiko, das Kontrahentenausfallrisiko, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko), das Länderrisiko und Kreditrisikokonzentrationen quantifiziert), für das Marktrisiko im Handelsbuch, das Marktrisiko im Bankbuch, das Liquiditätsrisiko sowie für die Operationellen Risiken. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung im Rahmen der Primärrisiken abgedeckt. Der Risikoappetit der Oberbank AG ist in der Risikotragfähigkeitsrechnung mit 90 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. Die darüberhinausgehenden 10% werden nicht alloziert. Neben der Begrenzung mittels Risikodeckungsmasse werden die wesentlichen Risiken in der operativen Risikosteuerung noch über Prozesse und Detaillimite gesteuert. Durch die Methodik der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Oberbank in den nächsten 3 Jahren auch in adversen Szenarien alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Kapitallimite kontinuierlich einhält. Anteil der zugeordneten Risikolimits an der gesamten Risikodeckungsmasse Die Limitausnutzung per 31.12.2024 betrug 56,4 % (31.12.2023: 57,3 %). Das Limit im Kreditrisiko wurde zu 60,6 % (31.12.2023: 60,6 %), im Marktrisiko Bankbuch zu 33,7 % (31.12.2023: 43,7 %), im Marktrisiko Handelsbuch zu 16,9 % (31.12.2023: 31,6 %), im Liquiditätsrisiko zu 36,3 % (31.12.2023: 0,0 %) und im Operationellen Risiko zu 57,5 % (31.12.2023: 47,8 %) ausgenutzt. Auswirkung von Stressszenarien Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird durch quartalsweise Stresstests ergänzt. In diesen werden die Auswirkungen, die sich aus der Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds ergeben (Verschlechterung der BIP-Wachstumsrate, Anstieg der Arbeitslosenrate und von Insolvenzen, 385 Konzernabschluss Kursrückgang auf den Aktienmärkten, Rückgang des Immobilienmarktes und Erhöhung von Zinsen,…) berücksichtigt. Dies wird z.B. mit erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeiten bei Krediten, Rückgängen der Immobilienwerte und einem Anstieg der Marktzinsen simuliert. Es werden die Auswirkungen eines Rezessionsszenario und eines Inflationsszenario quantifiziert, aus dem Reputationsszenario ergibt sich keine Auswirkung auf das ökonomische Kapital. Per 31.12.2024 kam es in keinem der Szenarien zu einer Überschreitung des Gesamtbanklimits. Im Szenario mit der höchsten quantitativen Auswirkung betrug die Gesamtlimitausnutzung 70,7 % (31.12.2023: 73,0 %). Zuständigkeiten für das Management der einzelnen Risikokategorien Kreditrisiko Für das Management des Kreditrisikos ist die Abteilung Kredit-Management zuständig. Sie ist vom Vertrieb getrennt, sodass die Risikobewertung und -entscheidung in jeder Phase des Kreditprozesses bis hin zur Vorstandsebene unabhängig vom Vertrieb gewährleistet ist. Beteiligungsrisiko Der Gesamtvorstand ist für die Investitionsentscheidung, ordnungsgemäße Organisation und Überwachung des Beteiligungsmanagements verantwortlich. Die Abteilung Sekretariat & Kommunikation ist für das operative Beteiligungsmanagement verantwortlich. Kreditsubstituierende Beteiligungen unterliegen dem Kreditprozess. Marktrisiko Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank AG auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Risikolimite selbständig gestionieren. Die Abteilung Treasury ist zuständig für das Devisenkursrisiko für den gesamten Oberbank-Konzern, für das Marktrisiko im Handelsbuch und für das Zinsrisiko des Geldhandelsbuches. Das Aktiv-Passiv- Managementkomitee ist für die Marktrisiken im Bankbuch zuständig. Operationelles Risiko In der Oberbank AG ist ein Gremium für das Management des Operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der Operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung bzw. für die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von Operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das Operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Liquiditätsrisiko Das Management der langfristigen bzw. strategischen Liquidität erfolgt durch das APM-Komitee. Für die kurzfristige Liquiditätssteuerung ist die Abteilung Treasury zuständig. 386 Konzernabschluss Risikokonzentration Risikokonzentrationen begründen ein Konzentrationsrisiko, wenn sie das Potenzial haben, Verluste zu produzieren, die groß genug sind, um die Stabilität eines Instituts zu gefährden oder eine wesentliche Änderung im Risikoprofil zu bewirken. Es werden zwei Arten von Risikokonzentrationen unterschieden: • Inter-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus dem Gleichlauf von Risiken verschiedener Risikokategorien ergeben können. Mittels Szenarioanalysen wird vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung die Sensitivität der Oberbank AG auf Inter-Konzentrationsrisiken geprüft. • Intra-Risikokonzentrationen beziehen sich auf Risikokonzentrationen, die innerhalb einer einzelnen Risikokategorie entstehen können. Konzentrationen können in allen Risikoarten auftreten. Die Zuständigkeiten für das Intra-Konzentrationsrisiko liegen daher bei den jeweils für die einzelnen Risikoarten verantwortlichen Einheiten. Das Intra-Konzentrationsrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells der Oberbank AG vor allem im Bereich des Kreditrisikos bedeutend. Es ergibt sich dadurch, dass einzelne Forderungen einen hohen Anteil an den Gesamtforderungen haben oder Forderungen eine überdurchschnittliche Korrelation aufweisen (Konzentration in Forderungsklassen, Geschäftssegmenten, Branchen, Ländern, Kundengruppen etc.). Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Intra-Konzentrationsrisiko innerhalb des Kreditrisikos berücksichtigt. Die Steuerung der Konzentrationsrisiken im Kreditrisiko erfolgt über Länderlimits, Großkreditgrenzen und Portfoliolimits. Die Festlegung der individuellen Länderlimits basiert auf dem Rating und der Wirtschaftskraft des Landes sowie der Expertise der Oberbank AG, die sich aus der Abwicklung von Kundengeschäften mit dem jeweiligen Land ergibt. Die Limits für das operative Geschäft werden auf einzelne Produktkategorien heruntergebrochen. Die Einhaltung der einzelnen Limits wird mittels eines Limitsystems automatisiert überwacht. Portfoliolimits werden außerdem im Bereich der Fremdwährungsfinanzierungen gesetzt. Der Anteil der zehn größten Kreditnehmer (Gruppe verbundener Kunden) an den Krediten und Forderungen sowie festverzinslichen Wertpapieren betrug 17,34 % (Vorjahr: 18,77 %). Von den 17,34 % entfallen ca. 76 % (Vorjahr: 83 %) auf Forderungen an den öffentlichen Sektor im Heimmarkt der Oberbank AG. Die Konzentrationen nach Ländern und Branchen spiegeln die Risiko- und Geschäftsstrategie als regional verwurzelte Universalbank wider und können – wie auch weitere quantitative Informationen zum Konzentrationsrisiko – den Tabellen in Note 43) entnommen werden. Das Volumen der gesamten Großveranlagungen lag während des Berichtszeitraumes weit unter der aufsichtsrechtlichen Obergrenze. 43) Kreditrisiko Als Kreditrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Kreditnehmer den vertragsgemäßen Zahlungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Das Kreditrisiko aus Forderungen an Banken, Ländern sowie Privat- und Firmenkunden stellt die wesentlichste Risikokomponente im Oberbank-Konzern dar. Die Risikosteuerung des Kreditmanagements umfasst Adressausfall- sowie Kontrahentenrisiken, Länderrisiken, das Fremdwährungskreditrisiko, das Migrationsrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA- Risiko) sowie Konzentrationsrisiken. Die Oberbank AG hat keine Geschäfte aus dem Bereich Verbriefungen im Portfolio. 387 Konzernabschluss Kreditrisikostrategie Die Strategie im Kreditgeschäft ist getragen vom Regionalitätsprinzip, der Sitz der Kreditkunden befindet sich in den durch das Filialnetz abgedeckten Regionen. Der Fokus liegt vorwiegend auf der Finanzierung der Industrie und des wirtschaftlichen Mittelstandes. Die operativen Risikoziele werden zumindest jährlich im Zuge der Budgetierung und im Anlassfall nach Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der aktuellen Entwicklung von der Geschäftsleitung mit der Leitung Kredit-Management festgelegt. Das Volumen der Fremdwährungskredite ist mit 5 % der gesamten Forderungen an Kunden bzw. 7 % der Privatkredite beschränkt. Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an Konsumenten erfolgt gemäß den strengen Bestimmungen der FMA Mindeststandards vom August 2023. Die Ausrichtung der Organisation ist konform mit den Mindeststandards für das Kreditgeschäft. Kreditentscheidungsprozess Klar definierte Aufgabenzuweisungen gewährleisten eindeutige Zuständigkeiten, standardisieren die Arbeitsabläufe, vermeiden Doppelgleisigkeiten und stellen somit einen reibungslosen Ablauf der Kreditantragsbewilligung sicher. Der Prozess der Kreditgewährung umfasst alle Arbeitsabläufe, die bis zur Auszahlung des Kredits oder Einrichtung einer Linie erforderlich sind. Diese Prozesse werden unter Beachtung der Risikostrategie in standardisierten Verfahren abgewickelt. Internes Rating und Bonitätsbeurteilung Um ein effektives Kreditrisikomanagement und in diesem Sinne eine faire, risikoadäquate Konditionengestaltung in einer Bank etablieren zu können, bedarf es eines leistungsfähigen Systems zur Bonitätsbeurteilung. Die Oberbank AG betrachtet den Bonitätsbeurteilungsprozess als eine ihrer Kernkompetenzen. Im Firmenkundengeschäft kommt ein mit statistischen Methoden entwickeltes Ratingsystem zur Anwendung. Gleiches gilt für das Bestandsrating im Privatkundengeschäft sowie für das Antragsrating im Privatkundengeschäft in Österreich und Deutschland. Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Bonitätsbeurteilung im Firmenbereich (Ratingverfahren) und im Privatbereich (Scoringverfahren). Die Ratingverfahren ermitteln ein Hard-Facts Rating (basierend auf aktuell verfügbaren Bilanzen sowie einer Bilanzprognose) und ein Soft-Facts Rating (qualitative Informationen wie Produkte, Markt etc.). Zusammen mit Warnindikatoren und Kontodaten wird das finale Ratingergebnis ermittelt. Die Scoringverfahren setzen sich für neue Privatkunden aus einem Antragsscoring (Negativinfos, Einkommen und Strukturdaten) und für Bestandskunden aus einem automatisierten Folgescoring (Kontoverhalten, Einkommen und Strukturdaten) zusammen. Die Rating- und Scoringverfahren ermitteln eine geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit pro Kunde. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird auf eine Masterskala gemappt. Somit ist sichergestellt, dass eine bestimmte Ratingnote, die aus verschiedenen Ratingverfahren resultiert, dieselbe Ausfallwahrscheinlichkeit darstellt. Die Bonitätsbeurteilung von Banken und Ländern sowie die damit verbundene Festlegung von Limiten erfolgt auf Basis externer Ratings und Bilanzanalysen von Banken, kombiniert mit qualitativen Kriterien. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert. Die resultierenden Erkenntnisse werden laufend zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Ratingverfahren verwendet. Der Ratingprozess wird bei Kreditvergabe und in weiterer Folge zumindest einmal jährlich durchgeführt. Die Kompetenz zur Freigabe der Ratings wird durch die Abteilung Kredit-Management wahrgenommen. Zwischen der Einstufung im Risikoklassifizierungsverfahren und der Konditionengestaltung besteht ein sachlich nachvollziehbarer Zusammenhang (risikoorientierte Konditionenpolitik), der mittels automatisierter Prozesse unterstützt wird. 388 Konzernabschluss Risikosteuerung und Controlling Die operative Steuerung des Kreditportfolios erfolgt hauptsächlich auf Basis der Unterdeckungen je Ratingstufe. Das laufende Controlling erfolgt über das IT-Risikocockpit „ROSI“ (Risikoorientierte Steuerungsinstrumente), das den im Kreditprozess beteiligten Stellen quantitative und qualitative Informationen zum Kreditgeschäft laufend zur Verfügung stellt. Mit Kennzahlen werden operative Risikoziele vorgegeben (Fokus ab Ratingstufe 3a) und auf Geschäftsbereichs bzw. Geschäftsstellenebene ermittelt. Der Risikovorsorgebedarf wird monatlich ermittelt und in der Ergebnisvorschau aktualisiert. Die Nähe zu den Kund:innen wird in der Oberbank AG generell großgeschrieben. Die Ergebnisse aus tourlichen persönlichen Gesprächen mit den KundInnen sowie Kampagnen, die aus aktuellen Anlässen resultieren, fließen in das Rating ein (in die Hard Facts Prognosen, in die Soft Facts und in die Frühwarnindikatoren). Die Frequenz dieser Check-Gespräche wird in Krisenjahren erhöht. Aufgrund der gegenwärtigen Auswirkungen der hohen Inflation, des Zinsanstiegs und des damit ausgelösten Konjunkturabschwungs wurden 2024 großangelegte Kampagnen mit diesen Check-Gesprächen durchgeführt (Auftragsrückgang/Lageraufbau, Immobilien, speziell konjunktursensitive Branchen). Die aktuelle Geschäftssituation unserer Kund:innen wird somit sehr schnell in der Bonitätsbeurteilung berücksichtigt. Darstellung des Portfolios Das Kreditrisikovolumen setzt sich aus den in der Bilanzposition Barreserve enthaltenen Forderungen an Nationalbanken und den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, den festverzinslichen Wertpapieren der Finanzanlagen, den Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten einschließlich nicht ausgenützter Kreditrahmen sowie den Operating Leasing Forderungen des gesamten Oberbank AG Konzerns zusammen und wird brutto, d.h. vor Abzug der Risikovorsorgen dargestellt. Um ein möglichst aktuelles Bild der Risikosituation der Bank wiederzugeben, werden auch die Positionen aus dem Leasing-Teilkonzern per 31.12.2024 dargestellt, während im Konzernabschluss der Einbezug mit Zahlen zum 30.09.2024 erfolgt. In € 1.000 Kreditrisikovolumen per 31.12.2024 Kreditrisikovolumen per 31.12.2023 Kredite und Forderungen 23.900.725 23.811.970 Festverzinsliche Wertpapiere 2.131.246 1.845.875 Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten 5.857.345 6.526.996 Kreditrisikovolumen 31.889.316 32.184.841 Der Rückgang des Kreditrisikovolumens (-0,3 Mrd. EUR) resultiert aus dem starken Rückgang der Eventualverbindlichkeiten (- 0,7 Mrd. EUR). Dagegen kam es zu einem Wachstum bei den verzinslichen Wertpapieren (+0,3 Mrd. EUR). Verteilung nach Bonitätsstufen In der Bonitätsstufe „Sehr gut“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 0,00% - 0,39%) befinden sich die Ratingklassen AA, A1, 1a und 1b, in der Stufe „Gut“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 0,4% - 3,49%) die Ratingklassen 2a, 2b, 3a und 3b und in der Stufe „Mangelhaft“ (entspricht einer PD-Bandbreite von 3,5% - 99,9%) die Ratingklassen 4a und 4b. In der Stufe „non-performing“ befinden sich jene Kreditrisikovolumina, für die ein Ausfallkriterium im Sinne der CRR zutrifft: Die Ratingklasse 5a beinhaltet jene Kreditrisikovolumina, die noch nicht in Abwicklung sind. Die Kreditrisikovolumina in den Ratingklassen 5b 389 Konzernabschluss und 5c werden bereits betrieben. Das gesamte non-performing Kreditrisikovolumen beinhaltet wegen des hohen Besicherungsgrades einen Betrag von 132,1 Mio. Euro (Vorjahr 35,7 Mio. Euro) an nicht wertgemindertem Kreditrisikovolumen. Bonitätsstufen in € 1.000 per 31.12.2024 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Sehr gut 10.417.831 2.045.550 3.302.963 15.766.344 Gut 11.821.946 62.845 2.441.842 14.326.633 Mangelhaft 897.780 22.701 61.418 981.899 Non-performing 763.167 51.122 814.439 Kreditrisikovolumen 23.900.725 2.131.246 5.857.345 31.889.316 Bonitätsstufen in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Sehr gut 10.459.549 1.758.070 3.798.845 16.016.464 Gut 11.709.702 87.402 2.595.162 14.392.266 Mangelhaft 890.431 104 84.202 974.737 Non-performing 752.289 48.787 801.376 Kreditrisikovolumen 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.841 Verteilung nach Regionen Die geografische Darstellung des Kreditrisikovolumens erfolgt nach dem Sitzland der SchuldnerInnen. Die folgenden Tabellen zeigen das Kreditrisikovolumen per 31.12.2024 und 31.12.2023 nach Oberbank- Märkten und anderen Regionen. Geografische Verteilung in € 1.000 per 31.12.2024 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Österreich 14.515.037 407.479 3.990.093 18.912.609 Deutschland 5.129.690 124.787 1.217.351 6.471.828 Osteuropa (CZ, SK, HU) 3.959.847 383.184 519.645 4.862.676 Westeuropa (ohne DE) 172.148 591.410 47.399 810.957 Andere Länder 124.002 624.386 82.857 831.245 Kreditrisikovolumen 23.900.725 2.131.246 5.857.345 31.889.316 Geografische Verteilung in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten Gesamt Österreich 14.076.342 317.114 4.528.070 18.921.526 Deutschland 5.058.377 165.928 1.265.296 6.489.601 Osteuropa (CZ, SK, HU) 4.344.215 384.765 634.749 5.363.729 Westeuropa (ohne DE) 182.009 498.125 54.739 734.873 Andere Länder 151.028 479.943 44.141 675.112 Kreditrisikovolumen 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.841 390 Konzernabschluss Verteilung nach Branchen In den folgenden Tabellen ist das Kreditrisikovolumen per 31.12.2024 und 31.12.2023 nach Branchen dargestellt. Branchen in € 1.000 per 31.12.2024 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualver- bindlichkeiten Gesamt A Land- und Forstwirtschaft 180.013 30.282 210.295 B Bergbau 45.255 72.538 117.793 C Herstellung von Waren 3.040.382 7.827 1.807.275 4.855.484 D Energieversorgung 183.226 450 49.175 232.851 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 139.298 29.649 168.947 F Bau 1.099.329 656.206 1.755.535 G Handel 1.772.114 972.002 2.744.116 H Verkehr 1.095.668 9.418 151.833 1.256.919 I Beherbergung und Gastronomie 371.619 150 53.513 425.282 J Information und Kommunikation 128.692 70.688 199.380 K Finanz- und Versicherungsleistungen 4.629.687 911.371 311.262 5.852.320 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4.448.103 385.431 4.833.534 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 1.732.320 526.200 2.258.520 N Sonst. Wirtschaftl. Dienstleistungen 849.925 52.363 129.215 1.031.503 O Öffentliche Verwaltung 297.341 1.149.666 38.811 1.485.818 P Erziehung und Unterricht 15.043 2.710 17.753 Q Gesundheits- und Sozialwesen 121.673 78.273 199.946 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 35.923 10.487 46.410 S Sonst. Dienstleistungen 200.040 27.947 227.987 T Private Haushalte 3.515.073 453.847 3.968.920 U Exterritoriale Organisationen 2 2 Gesamtergebnis 23.900.725 2.131.246 5.857.345 31.889.316 391 Konzernabschluss Branchen in € 1.000 per 31.12.2023 Kredite und Forderungen Festverzinsliche Wertpapiere Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualver- bindlichkeiten Gesamt A Land- und Forstwirtschaft 179.050 26.075 205.125 B Bergbau 48.542 76.484 125.026 C Herstellung von Waren 2.881.032 9.253 1.674.788 4.565.073 D Energieversorgung 171.693 750 106.485 278.928 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 122.728 41.860 164.588 F Bau 1.173.993 644.925 1.818.918 G Handel 1.590.023 1.008.813 2.598.836 H Verkehr 955.928 9.944 148.026 1.113.898 I Beherbergung und Gastronomie 397.947 300 58.228 456.475 J Information und Kommunikation 109.599 89.310 198.909 K Finanz- und Versicherungsleistungen 4.991.136 782.904 287.144 6.061.184 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4.577.020 661.010 5.238.030 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 1.541.665 521.086 2.062.751 N Sonst. Wirtschaftl. Dienstleistungen 774.617 29.732 145.763 950.112 O Öffentliche Verwaltung 269.985 1.012.993 462.669 1.745.647 P Erziehung und Unterricht 14.998 2.175 17.173 Q Gesundheits- und Sozialwesen 126.560 66.239 192.799 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 39.190 10.768 49.958 S Sonst. Dienstleistungen 201.294 33.428 234.722 T Private Haushalte 3.644.972 461.719 4.106.691 U Exterritoriale Organisationen 2 2 Gesamtergebnis 23.811.970 1.845.875 6.526.996 32.184.841 Sicherheiten Strategien und Prozesse bzgl. Bewertung und Management von Sicherheiten Die Hereinnahme von Kreditsicherheiten sowie deren Management werden als bedeutender Bestandteil des Kreditrisikomanagements in der Oberbank AG angesehen. Die Gestion des Kreditgeschäftes über die Unterdeckung stellt hohe Anforderungen an die aktuelle und richtige Bewertung von Sicherheiten. Daher ist die Sicherheitenverwaltung im gesamten Oberbank Konzern organisatorisch vom Vertrieb getrennt und erfolgt für Österreich und Deutschland ausschließlich in der eigenen Tochtergesellschaft, der Oberbank Service GmbH. Für Tschechien, die Slowakei und Ungarn erfolgt die Sicherheitenverwaltung in den zentralen Marktfolgeeinheiten in Budweis und Budapest. Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraussetzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche bei Bedarf. 392 Konzernabschluss In der zentralen Fachabteilung für rechtliche Fragen Kredit-Management / Finanzierungsrecht liegt die Verantwortung für die Erstellung von standardisierten Sicherheitenverträgen und –dokumenten, die generell Anwendung finden. Die Verwaltung der Kreditsicherheiten umfasst sowohl einen materiellen als auch einen formellen Aspekt, wobei die erforderlichen Tätigkeiten entsprechend den einzelnen Sicherheitenkategorien genau definiert sind. Bei den hypothekarisch besicherten Krediten wird dem Regionalitätsprinzip entsprechend auf Sicherheiten in den fünf Ländern unserer Filialen abgestellt. Bei Sachsicherheiten gilt generell, dass die Finanzierungsdauer mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer im Einklang stehen muss. Die materielle Werthaltigkeit der Sicherheit und die Möglichkeit der raschen Verwertbarkeit stellen wichtige Prüfpunkte dar. Bei persönlichen Sicherheiten dürfen keine wesentlichen Risikokorrelationen zwischen Sicherheitengeber:innen und Kreditnehmer:innen bestehen. Bei Leasingfinanzierungen muss ein allfällig vereinbarter Restwert niedriger oder maximal gleich hoch sein wie der bei Ablauf der Finanzierung erwartete Marktwert. Für jede Sicherheitenart gibt es eine in Bezug auf Objektivität und Aktualität verbindlich vorgeschriebene Ermittlung des nominellen Wertes, der als Berechnungsbasis für die zur internen Risikosteuerung festgelegten Deckungswertansätze und für die Kreditrisikominderungsansätze im Rahmen der CRR dient. Die internen Deckungswertansätze sind Maximal-Werte, die zur Ermittlung der Unterdeckung führen. In begründeten Einzelfällen kann die Bewertung einer Sicherheit von den jeweiligen KompetenzträgerInnen nach unten korrigiert werden. Eine höhere Bewertung ist ebenfalls nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Marktfolge möglich. Die aktuellen Bewertungsgrundsätze resultieren aus den Schätzungen der Forderungsbetreibung auf Basis der bisherigen Verwertungserfahrungen. Die Bewertungsansätze werden jährlich im Rahmen der LGD Validierung geprüft und gegebenenfalls angepasst. Der im Bewertungsansatz inkludierte Abschlag berücksichtigt das Bewertungs- und Verwertungsrisiko, die Kosten der Verwertung sowie den durch die Verwertungsdauer der jeweiligen Sicherheit entstehenden Zinseffekt. Die Aktualität der Sicherheitenwerte wird bei finanziellen Sicherheiten über die laufende Einspielung der Marktwerte sichergestellt, bei hypothekarischen Sicherheiten erfolgt die Expertenschätzung gemäß den Mindesterfordernissen, die im umfassenden Sicherheitenbewertungsansatz in der CRR definiert sind. Generell werden bei intern verwendeten Sicherheiten die gleichen strikten Qualitätsanforderungen in Bezug auf Aktualität und Durchsetzbarkeit angewandt wie bei Sicherheiten, die unter der CRR bei der Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditgeschäft zur Anrechnung kommen. Die Übernahme von Pfandliegenschaften nimmt generell eine untergeordnete Rolle ein. In den ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerten per 31.12.2024 befinden sich übernommene Pfandliegenschaften in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Diese werden von der Oberbank AG nur dann erworben, wenn Verkaufshemmnisse die sofortige Verwertung einer Liegenschaft mit einem angemessenen Verwertungserlös unmöglich machen (z. B. im Rahmen einer Versteigerung bzw. im Freihandverkauf). Es ist immer das erklärte Ziel, die ursprünglich bestehenden Verkaufshemmnisse zu beseitigen, um anschließend das Objekt schnellstmöglich und ordnungsgemäß weiterzuveräußern. Eine Verwendung für den Geschäftsbetrieb erfolgt nicht. In der Berichtsperiode wurden keine Sicherheiten verwertet, die die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllen. Arten von Sicherheiten 393 Konzernabschluss Die wesentlichen Sicherheiten sind Hypotheken auf Wohnimmobilien und kommerziell genutzte Immobilien, finanzielle Sicherheiten (Bareinlagen, Schuldverschreibungen und Aktien) sowie persönliche Sicherheiten (Haftungen, Bürgschaften, Garantien). Die Sicherheiten (exklusive persönliche Sicherheiten) können zu einem überwiegenden Anteil von 94,04 % (Vorjahr: 93,14 %) der Forderungsart „Kredite und Forderungen“ zugerechnet werden, der Rest entfällt zu 5,96 % (Vorjahr: 6,86 %) auf die „Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten“. Die in den Tabellen ausgewiesenen Werte stellen die im Rahmen der Quantifizierung der Kreditrisiken im ICAAP verwendeten besicherten Forderungswerte dar. in € 1.000 Besicherter Forderungswert Sicherheitenkategorie 31.12.2024 31.12.2023 Finanzielle Sicherheiten 1.350.037 1.279.716 Bareinlagen 1.273.365 1.205.187 Schuldverschreibungen 24.007 20.120 Aktien und andere nicht festverzinsl. WP 52.665 54.409 Immobiliensicherheiten 7.379.423 7.443.733 Wohnimmobilien 3.624.877 3.677.617 Gewerbeimmobilien 3.754.547 3.766.116 Sachsicherheiten 1.248.061 1.200.585 Die persönlichen Sicherheiten beschränken sich auf Haftungen, Bürgschaften und Garantien. Die wichtigsten sechs Garantiegeber, die 90,78 % (Vorjahr: 85,11 %) am gesamten Volumen der persönlichen Sicherheiten darstellen, sind nachstehend aufgelistet. in € 1.000 per 31.12.2024 Externes Rating Besicherter Forderungswert in % Persönliche Sicherheiten 1.170.189,00 100,00 % hiev. Staat Österreich AA+ 685.049 58,54 % hiev. Kreditanstalt für Wiederaufbau AAA 131.197 11,21 % hiev. Land Niederösterreich AA+ 116.151 9,93 % hiev. Staat Tschechien AA- 65.211 5,57 % hiev. Land Oberösterreich AA+ 35.009 2,99 % hiev. Landeshauptstadt Graz 29.662 2,53 % 394 Konzernabschluss in € 1.000 per 31.12.2023 Externes Rating Besicherter Forderungswert in % Persönliche Sicherheiten 1.266.008 100,00 % hiev. Staat Österreich AA+ 714.985 56,9 % hiev. Kreditanstalt für Wiederaufbau AAA 165.309 17,6 % hiev. Land Niederösterreich AA+ 70.526 3,5 % hiev. Staat Tschechien AA- 61.299 2,7 % hiev. Land Oberösterreich AA+ 35.753 2,4 % hiev. Landeshauptstadt Graz 29.628 2,2 % Risikovorsorgen und Non-performing loans Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen und Rückstellungen) Die Details zur Bildung von Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 5.5 und zur Einordnung in die ECL-Stufen können der Note 2.7) entnommen werden. Entwicklung der Risikovorsorgen Das Risikoergebnis aus dem Kreditgeschäft ist gegenüber dem Jahr 2023 um -14,8 Mio. Euro auf 68,7 Mio. Euro zurückgegangen. Entwicklung des Ergebnisses aus den Risikovorsorgen im Kreditgeschäft (GuV-Darstellung) in € 1.000 31.12.2024 31.12.2023 Zuführungen zu Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 241.299 237.678 Auflösung von Risikovorsorgen im Kreditgeschäft -159.194 -150.764 Direktabschreibungen von Forderungen 889 2.489 Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen -6.136 -2.340 Ergebnis aus nicht signifikanter Modifikation 524 -502 Impairment Gain aus POCI -8.665 -3.005 Gesamt 68.718 83.556 395 Konzernabschluss Entwicklung der Risikovorsorgen (Bilanzdarstellung) in € 1.000 Stand 1.1.2024 Zuführungen Auflösungen Verbrauch Sonstige Effekte2) Stand 31.12.2024 zu Barreserve Stage 1 + 2 483 0 -17 0 0 466 zu Forderungen an Kreditinstitute Stufe 1 + 2 94 0 -9 0 0 85 zu Forderungen an Kreditinstitute Stufe 3 0 0 0 0 0 0 zu Forderungen an Kunden Stufe 1 + 2 75.008 0 -5.628 0 354 69.734 zu Forderungen an Kunden Stufe 3 241.415 186.446 -63.295 -197.179 -13.448 153.940 zu Finanzanlagen Stufe 1 + 2 807 1.430 0 0 230 2.467 zu Sachanlagen Stage 1 +2 181 0 -136 0 0 45 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 1) 317.989 187.877 -69.085 -197.179 -12.865 226.737 zu außerbilanziellen Geschäften Stufe 1 + 2 19.699 665 -2.959 0 0 17.405 zu außerbilanziellen Geschäften Stufe 3 105.438 52.758 -87.150 -5.992 6.197 71.251 Gesamtsumme Risikovorsorgen 443.126 241.299 -159.194 -203.170 -6.668 315.393 1) Die Risikovorsorgen zu außerbilanziellen Geschäften werden in der Position Rückstellungen (Bilanz Passiva 4) ausgewiesen 2) Hiev. aus Konsolidierung +6.349 Tsd.. EUR, aus Risikovorsorgen für zum Fair Value über OCI bewertete WP +583 Tsd. EUR, aus Umbuchungen POCI -12.720 Tsd. EUR, aus Wechselkursänderungen resultieren -881 Tsd. EUR Veränderung der Risikovorsorge nach IFRS 9 im Berichtsjahr Folgende Tabellen zeigen die Wertänderungen der Bruttobuchwerte sowie der Risikovorsorgen im Geschäftsjahr 2024 für bilanzielle Vermögenswerte, die unter die Bestimmungen der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 fallen. Die Werte der nachfolgenden Tabelle sind als Vergleich von Jahresanfang zu Jahresende zu verstehen und beinhalten immer auch die Veränderung der Buchwerte bzw. Risikovorsorgen. 396 Konzernabschluss Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Bruttobuchwerte zu AC bewerteten finanziellen Vermögenswerten in € 1.000 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Stand per 31.12.2023 17.356.264 7.009.433 710.733 42.627 25.126.997 Transfer in Stufe 1 106.911 -121.536 -397 Transfer in Stufe 2 -964.742 954.387 -103.233 Transfer in Stufe 3 -76.837 -250.120 290.508 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 3.338.562 1.140.862 4.677.305 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging 1.967.046 -2.038.916 Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -366.925 -559.851 -94.103 991 -1.008.990 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung -15.686 -2.490 -20.234 Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -2.229.094 -681.418 -3.002.712 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen 0 Stand per 31.12.2024 19.115.500 5.450.350 618.967 141.230 25.344.886 * Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer Umgliederung angepasst. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Wertberichtigungen zu AC bewerteten finanziellen Vermögenswerten in € 1.000 12-M ECL LT-ECL Gesamt Stand per 31.12.2023 16.830 59.721 241.415 317.966 Transfer in Stufe 1 1.959 -12.294 -27 -10.362 Transfer in Stufe 2 -6.158 13.152 -12.716 -5.723 Transfer in Stufe 3 -406 -7.284 73.402 65.712 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 5.031 10.145 15.176 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging 1.800 -10.239 -8.439 Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen 714 5.950 42.423 49.087 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung -150 255 100 Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -2.622 -4.212 -6.834 Änderungen aufgrund von Abschreibungen -190.551 -190.551 Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen 0 Stand per 31.12.2024 16.997 55.194 153.940 226.131 397 Konzernabschluss Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value bewertet Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Bruttobuchwerte zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Tsd. EUR 12-M ECL LT-ECL POCI Gesamt Stand per 31.12.2023 29.883 29.883 Transfer in Stufe 1 Transfer in Stufe 2 Transfer in Stufe 3 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 5.657 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen -685 2.701 2.016 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -10.644 -10.644 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen Stand per 31.12.2024 24.211 2.701 26.912 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Wertberichtigungen zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Tsd. EUR 12-M ECL LT-ECL Gesamt Stand per 31.12.2023 23 23 Transfer in Stufe 1 Transfer in Stufe 2 Transfer in Stufe 3 Änderungen aufgrund von neu ausgereicherten oder erworbenen Vermögeswerte inkl. POCI Reklassifizierung 17 570 587 Änderungen aufgrund von Modelländerungen inkl. Collective Staging Änderungen aufgrund von Risikoparametern und Teilrückzahlungen 10 10 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchung Änderungen aufgrund von Ausbuchungen -14 -14 Änderungen aufgrund von Abschreibungen Änderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und sonstigen Anpassungen Stand per 31.12.2024 36 570 606 Das maximale Ausfallrisiko des Oberbank-Konzerns ergibt sich aus den in der Bilanzposition Barreserve enthaltenen Forderungen an Nationalbanken und den Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute, 398 Konzernabschluss Forderungen an Kunden, den festverzinslichen Wertpapieren der Finanzanlagen, den Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten einschließlich nicht ausgenützter Kreditrahmen sowie den Operating Leasing Forderungen und beläuft sich auf 31.889 Mio. Euro (Vorjahr 32.185 Mio. Euro). Diesem Wert stehen insgesamt Kreditsicherheiten in der Höhe von 13.359,6 Mio. Euro (Vorjahr 13.751,5 Mio. Euro) gegenüber, davon für wertberichtigte und non-performing Forderungen 515 Mio. Euro (Vorjahr 443,5 Mio. Euro). In den Zinsen und ähnlichen Erträgen ist ein Betrag in Höhe von 48,6 Mio. Euro (Vorjahr 41,6 Mio. Euro) aus wertgeminderten Forderungen an Kunden enthalten. Das maximale Ausfallrisiko aus den nach Fair Value bewerteten Forderungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Die Impairment-Kriterien für in den Finanzanlagen enthaltene Schuldtitel sind unter Note 2.6, „Wertminderung bei Schuldtiteln“, dargestellt. Non-performing loans Als notleidend (non-performing) werden Forderungen klassifiziert, auf die ein Ausfallkriterium im Sinne der CRR zutrifft: Eine wesentliche Forderung ist mehr als 90 Tage überfällig oder die volle Rückzahlung der Forderung ist unwahrscheinlich. Nachstehende Elemente sind als Hinweis zu sehen, dass eine Forderung wahrscheinlich nicht in voller Höhe beglichen wird: 1. Verzicht auf die laufende Belastung von Zinsen 2. Neubildung einer Kreditrisikoanpassung in Stufe 3 aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der Bonität; 3. Restrukturierung des Kreditengagements; 4. Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit /-unwilligkeit, Betrug oder sonstiger Gründe; 5. Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust; 6. Insolvenz. 7. Weitere Nachsichtsmaßnahme bei einer bereits mit Nachsicht gekennzeichneter Forderung. Diese Forderungen werden in der Kategorie notleidend („non-performing“) dargestellt und sind Teil der folgenden Bilanzposten. Weiters lässt sich die Entwicklung der Kennzahl „Non-performing loans Ratio“ und der „Non-performing Coverage Ratio“ aus der unten stehenden Tabelle ablesen. In € 1.000 1) NPL vor Abzug von Risikovorsorgen NPL nach Abzug von Risikovorsorgen Bilanzposition 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen an Kreditinstitute 0 0 0 0 Forderungen an Kunden 759.749 753.360 605.809 511.944 vor Abzug von Risikovorsorgen nach Abzug von Risikovorsorgen 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Non performing loans Ratio brutto 3,56 % 3,55 % – – Non performing loans Ratio netto – – 2,87 % 2,45 % 399 Konzernabschluss 31.12.2024 31.12.2023 NPL vor Abzug von Risikovorsorgen 759.749 753.360 Risikovorsorgen Stage 3 und Sicherheiten für Non performing loans 659.418 671.176 Non performing Coverage Ratio 86,79 % 89,09 % 1) Bei den Werten handelt es sich um Bilanzwerte. Das non-performing Kreditrisikovolumen (On- und Off-Balance) wird in der nachfolgenden Tabelle den Risikovorsorgen und den Sicherheiten nach Branche gegenübergestellt. Branchen in € 1.000 per 31.12.2024 Non- performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Sicherheiten On-Balance Off-Balance A Land- und Forstwirtschaft 2.002 598 14 1.013 B Bergbau 2.386 1.773 0 208 C Herstellung von Waren 123.446 37.102 10.325 47.643 D Energieversorgung 783 103 78 601 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 641 262 164 230 F Bau 118.247 9.266 5.531 82.501 G Handel 124.043 20.116 8.646 80.845 H Verkehr 17.154 5.234 262 6.073 I Beherbergung und Gastronomie 16.538 1.086 4.720 8.975 J Information und Kommunikation 4.124 659 26 3.298 K Finanz- und Versicherungsleistungen 60.764 8.001 4.952 39.784 L Grundstücks- und Wohnungswesen 177.892 14.829 7.759 154.009 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 58.587 24.837 981 21.851 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 57.117 10.729 4.505 45.353 O Öffentliche Verwaltung 0 0 0 0 P Erziehung und Unterricht 169 127 4 29 Q Gesundheits- und Sozialwesen 949 240 4 703 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 12.787 3.987 4 1.321 S Sonst. Dienstleistungen 1.646 419 20 1.143 T Private Haushalte 35.165 14.573 366 19.453 U Exterritoriale Organisationen 0 0 0 0 Branchenmäßig nicht zuordenbare Risikovorsorgen 22.890 Gesamt 814.439 153.940 71.251 515.036 400 Konzernabschluss Branchen in € 1.000 per 31.12.2023 Non- performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Sicherheiten On-Balance Off-Balance A Land- und Forstwirtschaft 1.263 262 27 774 B Bergbau 130 0 0 130 C Herstellung von Waren 151.272 54.197 8.128 75.191 D Energieversorgung 3.060 38 262 3.019 E Wasserversorgung und Abfallentsorgung 497 218 17 268 F Bau 161.657 37.954 3.512 91.528 G Handel 70.441 27.227 3.841 33.498 H Verkehr 40.996 7.053 569 22.665 I Beherbergung und Gastronomie 28.715 4.620 4.850 16.651 J Information und Kommunikation 4.432 529 9 3.775 K Finanz- und Versicherungsleistungen 77.891 25.461 2.562 34.337 L Grundstücks- und Wohnungswesen 119.485 27.204 7.375 89.876 M Freiberufliche/techn. Dienstleistungen 45.992 5.568 2.134 36.318 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 45.024 25.885 1.111 11.861 O Öffentliche Verwaltung 14 14 0 0 P Erziehung und Unterricht 893 519 11 337 Q Gesundheits- und Sozialwesen 3.705 446 143 3.233 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 785 343 0 378 S Sonst. Dienstleistungen 1.811 585 53 1.206 T Private Haushalte 43.312 23.292 534 18.445 U Exterritoriale Organisationen 0 0 0 0 Branchenmäßig nicht zuordenbare Risikovorsorgen 60.498 Gesamt 801.376 241.416 95.638 443.491 Weiters erfolgt noch eine Darstellung des non-performing Kreditrisikovolumens, der Risikovorsorgen und der Sicherheiten nach Regionen. 401 Konzernabschluss Non-performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Geografische Verteilung per 31.12.2024 in Tsd. € On-Balance Off-Balance Sicherheiten Österreich 422.364 72.140 26.871 243.773 Deutschland 308.788 49.837 17.914 223.471 Osteuropa (CZ, HU, SK) 81.408 31.880 3.541 46.026 Westeuropa (ohne DE) 42 20 0 Andere Länder 1.837 64 35 1.766 Geografisch nicht zuordenbare Risikovorsorgen 22.890 Gesamt 814.439 153.940 71.251 515.036 Non-performing Kreditrisiko- volumen Risikovorsorgen Stufe 3 Geografische Verteilung per 31.12.2023 in Tsd. € On-Balance Off-Balance Sicherheiten Österreich 404.551 116.119 13.572 217.832 Deutschland 304.176 89.429 16.677 173.828 Osteuropa (CZ, HU, SK) 89.750 35.491 4.862 49.614 Westeuropa (ohne DE) 176 80 4 0 Andere Länder 2.724 299 25 2.217 Geografisch nicht zuordenbare Risikovorsorgen 60.498 Gesamt 801.376 241.416 95.638 443.491 Die geografisch nicht zuordenbaren Risikovorsorgen ergeben sich zu einem Großteil aus den freien Rückstellungen der ALGAR, die in der Folge näher erläutert werden: Die Oberbank AG, die BKS AG und die BTV AG sind zu 50% bzw. jeweils 25% an der Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. (idF kurz „ALGAR“) beteiligt. Geschäftsgegenstand der ALGAR, die über eine eingeschränkte Bankkonzession verfügt, ist die Übernahme von Ausfallrisiken für definierte Kredite und Darlehen der Gesellschafterbanken, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme mit dem in der ALGAR vorhandenen Vermögen, welches nicht für bereits in Anspruch genommenen Garantieleistungen reserviert ist, begrenzt ist (Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen). Die Laufzeit der Garantie ist zeitlich unlimitiert. Die Gesellschafterbanken haben laufend ein Garantieentgelt zu leisten, welches sich im Falle einer Entnahme entsprechend zukünftig erhöht (Malusregelung). Zum 31.12.2024 stehen einem von den Gesellschafterbanken eingemeldeten und von der Garantie umfassten Volumen eine Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen in der ALGAR von 45.339 Tsd. EUR (Vorjahr: 120.555 Tsd. EUR) gegenüber. Da der für das Garantievolumen ermittelte erwartete Kreditverlust den Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen bei weitem übersteigt, greift zu diesem Stichtag die oben angeführte Begrenzungsregelung. Aufgrund der besonderen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sowie des mit der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und mit der BKS Bank AG geschlossenen Gesellschafterübereinkommens wird die ALGAR als Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) iSd IFRS 11 in den Konzern der Oberbank AG einbezogen. Insoweit seitens der Gesellschafterbanken bereits Garantien der ALGAR aufgrund eines Ausfalles in Anspruch genommen wurden, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung die in der ALGAR dafür 402 Konzernabschluss vorgenommenen Rückstellungen der jeweiligen betroffenen Gesellschafterbank zugeordnet. Dies betrifft ebenso die im Rahmen der vorläufigen Garantieerklärungen angemeldeten Kreditobligos, für die in der ALGAR bereits Risikovorsorgen gebildet wurden. Die seitens der ALGAR vorgenommenen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste für das noch nicht ausgefallene Garantievolumen werden von den Gesellschafterbanken mangels einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Vorsorgen zu spezifischen garantierten Krediten und Darlehen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis in den Konzern einbezogen. Hieraus ergibt sich für die Oberbank AG die Übernahme von Rückstellungen für erwartete Kreditverluste von nicht eindeutig zuordenbaren Kreditrisiken in Höhe von 22.670 Tsd. EUR (Vorjahr: 60.278 Tsd. EUR). Darüber hinaus gibt es noch Risikovorsorgen für ECLs der Stufen 1 und 2 für die „performing“-Kategorien mit einem Volumen von 90.202 Tsd. EUR (Vorjahr: 96.273 Tsd. EUR). Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 nach Bonitätsstruktur Die Risikovorsorgen werden gemäß IFRS 9 für Kreditverluste sämtlicher Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Dies umfasst Kredite und Darlehen, Schuldverschreibungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen für Finanzgarantien und nicht ausgenützte Kreditrahmen werden berechnet, sofern sie den IFRS 9 Bestimmungen für Impairment unterliegen. Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe der finanziellen Vermögenswerte per 31.12.2024 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 10.939.889 883.251 11.823.139 Gut 8.148.382 3.701.802 2.733 11.852.917 Mangelhaft 51.440 867.998 1.027 920.465 Non performing 618.967 137.471 756.437 Bruttobuchwert 19.139.711 5.453.051 618.967 141.230 25.352.959 Risikovorsorge -17.034 -55.764 -153.940 -226.737 Nettobuchwert 19.122.677 5.397.287 465.027 141.230 25.126.221 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe der finanziellen Vermögenswerte per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 10.505.351 1.275.235 11.780.586 Gut 6.813.960 4.911.597 2.287 11.727.844 Mangelhaft 66.837 822.601 890.534 Non performing 710.733 39.243 749.976 Bruttobuchwert 17.386.148 7.009.433 710.733 42.627 25.148.941 Risikovorsorge -16.853 -59.721 -241.415 -317.989 Nettobuchwert 17.369.295 6.949.712 469.318 42.627 24.830.952 403 Konzernabschluss Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe bei Kreditzusagen per 31.12.2024 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 2.211.975 21.549 2.233.524 Gut 1.613.355 168.189 6 1.781.549 Mangelhaft 5.916 27.808 33.724 Non performing 21.156 7.007 28.163 Eventualobligo Brutto 3.831.246 217.546 21.156 7.013 4.076.961 Risikovorsorge -6.178 -4.056 -65.586 -2.015 -77.835 Eventualobligo Netto 3.825.068 213.490 -44.412 4.998 3.999.144 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe bei Kreditzusagen per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 2.466.444 153.185 2.619.629 Gut 1.425.897 479.210 7 1.905.114 Mangelhaft 5.653 52.247 57.900 Non performing 28.801 15 28.816 Eventualobligo Brutto 3.897.994 684.641 28.801 22 4.611.458 Risikovorsorge -5.720 -7.176 -102.851 -854 -116.601 Eventualobligo Netto 3.892.274 677.465 -74.050 -832 4.494.857 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe für Finanzgarantien per 31.12.2024 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 999.116 8.913 1.008.029 Gut 549.853 99.974 649.827 Mangelhaft 795 26.094 26.889 Non performing 22.764 22.764 Eventualobligo Brutto 1.549.765 134.981 22.764 1.707.511 Risikovorsorge -1.712 -5.459 -3.650 -10.821 Eventualobligo Netto 1.548.053 129.522 19.115 1.696.690 Ausfallsrisiko pro Bonitätsstufe für Finanzgarantien per 31.12.2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3 12-M-ECL LT-ECL POCI Gesamt Sehr gut 910.709 52.368 963.077 Gut 531.826 140.404 672.231 Mangelhaft 1.280 24.474 25.754 Non performing 20.231 20.231 Eventualobligo Brutto 1.443.815 217.246 20.231 1.681.293 Risikovorsorge -1.505 -5.298 -1.733 -8.536 Eventualobligo Netto 1.442.311 211.948 18.498 1.672.756 404 Konzernabschluss Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht unter die Kategorie „non-performing“ fallen, sind nicht mehr als 90 Tage überfällig. Befinden sich die verbleibenden finanziellen Vermögenswerte in Verzug, so werden die jeweiligen KundInnen mit ihren gesamten finanziellen Vermögenswerten in der nachstehenden Tabelle als KundInnen in Verzug dargestellt. per 31.12.2024 in Tsd. €1) In Verzug seit Kredite und Forderungen Kreditrisiken aus Derivaten u. Eventualverbindlichkeiten Gesamt Unter 30 Tagen 287.722 10.326 298.048 Zwischen 30 und 60 Tagen 54.593 301 54.894 Zwischen 60 und 90 Tagen 2.385 6 2.391 Gesamt 344.700 10.633 355.333 1) Alle finanziellen Vermögenswerte, die mehr als 90 Tage überfällig und aufgrund Überbesicherung nicht wertgemindert sind, sind bereits im non- performing Segment der vorstehenden Tabellen dargestellt. per 31.12.2023 in Tsd. €1) In Verzug seit Kredite und Forderungen Kreditrisiken aus Derivaten u. Eventualverbindlichkeiten Gesamt Unter 30 Tagen 107.868 13.792 121.660 Zwischen 30 und 60 Tagen 19.348 255 19.603 Zwischen 60 und 90 Tagen 4.620 52 4.672 Gesamt 131.836 14.099 145.935 1) Alle finanziellen Vermögenswerte, die mehr als 90 Tage überfällig und aufgrund Überbesicherung nicht wertgemindert sind, sind bereits im non- performing Segment der vorstehenden Tabellen dargestellt. Stundungen/Nachsicht (Forbearance) Stundungen und andere Zugeständnisse an KreditnehmerInnen werden in Situationen gewährt, in denen angenommen wird, dass die KreditnehmerInnen die Kreditbedingungen aufgrund ihrer aktuellen finanziellen Situation nicht erfüllen können. Basierend auf den Ursachen dieser Schwierigkeiten entscheidet die Oberbank AG, die Kreditbedingungen derart zu ändern, dass die KreditnehmerInnen genügend Spielraum haben, die Schulden zu begleichen oder die Oberbank AG schuldet zu diesem Zweck den Kredit (ganz oder teilweise) um. Vorab wird geprüft, ob ein Ausfallstatbestand vorliegt. Ist dies der Fall, werden die KundInnen auf non- performing gestellt und eine Risikovorsorge entsprechend der in Note 2.8) beschriebenen Methodik gebildet. Liegt kein Ausfallstatbestand vor und ergibt die eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage, dass mit einer gewährten Maßnahme künftig die finanziellen Verpflichtungen gesichert erfüllt werden können, dürfen eine Stundung oder andere Zugeständnisse gewährt werden. Werden mit KundInnen in Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen in einer Form getroffen, wie sie bei Neueinräumungen üblicherweise nicht erfolgen, wird das betreffende Obligo mit Nachsicht gekennzeichnet. 405 Konzernabschluss Das Monitoring von Stundungen erfolgt im Rahmen des 90-Tage-Eskalationsprozesses. Führt die Gewährung einer Stundung nicht zum gewünschten Ergebnis (Wiederaufnahme der vertragskonformen Bedienung des Kredits nach Stundung), wird durch den 90-Tage-Eskalationsprozess das Ratingsigel auf non- performing gestellt und bei Vorliegen einer Unterdeckung eine Risikovorsorge gebildet. Ist bei einem bereits mit Nachsicht gekennzeichneten Obligo eine weitere Nachsichtsmaßnahme erforderlich, erfolgt ebenfalls eine Umstellung auf non-performing. Eine Verschleierung von notleidenden Krediten durch die Gewährung von Stundungen oder anderen Formen von Vertragszugeständnissen ist durch diese Vorgehensweise ausgeschlossen. Die in der Berichtsperiode gewährten Maßnahmen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Stundungen/ Nach- sichtmaßnahmen in Tsd. € Stand 31.12.2023 Aus Kennzeich- nung Nachsicht gesundet Rückgang Volumen1) Neu als Stun- dungen/Nach- sicht betrachtet Stand 31.12.2024 In der Berichts- periode verein- nahmte Zinsen Verlängerung Kreditlaufzeit 263.206 36.398 44.249 122.683 263.275 17.533 Stundung 208.370 21.691 39.372 124.658 313.933 19.006 Verzicht sonstige vertragliche Rechte 48.546 15 12.450 38.156 74.237 4.096 Umschuldung 46.288 7.385 18.760 57.663 3.735 Sonstige 265 143 2.103 2.224 156 Gesamt 566.675 58.104 103.599 306.360 711.332 44.526 1) wegen Rückzahlungen, Tilgungen Das Volumen der von Stundungen und anderen Nachsichtsmaßnahmen betroffenen Geschäfte wird in der folgenden Tabelle nach Bonitätsstufen aufgeteilt und den getroffenen Risikovorsorgen sowie den Sicherheiten gegenübergestellt. per 31.12.2024 in Tsd. € Bonitätsstufen Forderungswert Risikovorsorgen1) Besicherter Forderungswert Sehr gut 6.000 0 6.000 Gut 250.158 1.069 189.278 Mangelhaft 222.345 5.026 154.814 Non-performing 232.829 21.040 164.576 Gesamt 711.332 27.135 514.668 1) Die bei den performing Kategorien dargestellten Risikovorsorgen resultieren aus den Risikovorsorgen für ECL nach IFRS 9. per 31.12.2023 in Tsd. € Bonitätsstufen Forderungswert Risikovorsorgen1) Besicherter Forderungswert Sehr gut 6.549 0 6.549 Gut 156.327 431 64.161 Mangelhaft 209.914 7.549 106.075 Non-performing 193.885 49.640 59.533 Gesamt 566.675 57.620 236.318 1) Die bei den performing Kategorien dargestellten Risikovorsorgen resultieren aus den Risikovorsorgen für ECL nach IFRS 9. 42 Informationen relevant für ESRS2 IRO-1 § 53 c iii 406 Konzernabschluss Nachhaltigkeitsrisiko als integrierter Bestandteil des Kreditrisikos 42 Das Thema Nachhaltigkeit ist aus Sicht der Oberbank AG untrennbar mit dem Management der Kreditrisiken einer Bank verbunden. Nachhaltigkeitsrisiken können erhebliche negative Auswirkungen auf die KreditnehmerInnen der Oberbank AG und damit in der Folge auf das Kreditrisiko haben. Unter klimabedingte Nachhaltigkeitsrisiken fallen zum einen physische Risiken wie extreme Wetterereignisse, welche durch den Klimawandel begünstigt werden und schwere (auch finanzielle) Schäden anrichten können. Auch können klimabedingte Katastrophen beispielsweise Lieferketten unterbrechen oder Geschäftsmodelle aufgrund geänderter Umweltbedingungen zerstören. Weiters könnten künftig Unternehmen vermehrt für klimaschädliches Verhalten zur Verantwortung gezogen werden, was zu schwerwiegenden finanziellen Folgen für die betroffenen Unternehmen führen kann. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass Unternehmen durch klimabedingte Transitionsrisiken schwer betroffen sein können. Änderungen in Politik (z. B. CO2-Steuern) oder Technologieveränderungen (z. B. Elektromobilität) können zur Gefahr für nicht angepasste Unternehmen werden. Das steigende Bewusstsein für Klimaschutz und sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen führen möglicherweise zu einer erheblichen Veränderung des Konsumverhaltens. Auch Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung können negative Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz und Ertragslage eines Unternehmens haben. So können zum Beispiel schlagend werdende Reputationsrisiken den Verkauf der produzierten Produkte behindern. Es liegt daher auf der Hand, dass die Oberbank AG den Nachhaltigkeitsrisiken bei der Steuerung des Kreditgeschäftes große Beachtung schenkt. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren wesentliche Veränderungen im Kredit- und Ratingprozess der Oberbank AG vorgenommen, um die Transparenz und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken zu verbessern. Bei der Bonitätseinstufung unserer KundInnen fließen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beurteilung ESG- relevanter Softfacts (Geschäftsmodell, Abhängigkeit externer Faktoren) in das Kundenrating ein. Sechs ESG- Softfacts dienen zur systematischeren Beurteilung der Risiken des bestehenden Geschäftsmodells und zur Datensammlung für die drei Bereiche E (Environment), S (Social) und G (Governance). Die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditentscheidungsprozess wurde durch die Einführung des Climcycle-Tools weitgehend automatisiert. Das Tool ermittelt für alle Kreditkunden der Oberbank AG ein Nachhaltigkeits-Scoring, welches unmittelbar in die Kreditentscheidung einfließt. Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden die Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportefeuille der Oberbank AG mindestens zweimal pro Jahr evaluiert in Form einer Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap dargestellt. Die Heatmap wird im Aktiv-Passiv-Management Gremium der Bank, das vom Risikovorstand der Bank geleitet wird, präsentiert. Darüber hinaus wird sie auch dem Aufsichtsrat im Risikoausschuss vorgelegt. Bei der Risikoeinstufung wurden sowohl Klima-, als auch Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigt, wobei die Klimarisiken den größten Einfluss auf die Gesamtrisikobewertung haben. Für die Bewertung wurden qualitative und quantitative Informationen aus externen und öffentlich verfügbaren Datenquellen (wie beispielsweise EUROSTAT, SASB (Sustainability Accounting Standards Board), FIRST („Financial Institutions: Resources, Solutions and Tools“), EU-Kommission (Art. 8 & 9 Taxonomy Technical Annex) sowie Weltbank (ThinkHazard!)) verwendet. So kann die sektorale und regionale Risikoexposition unserer KundInnen im Hinblick auf die physischen Risiken (direkte Folgen des Klimawandels wie z.B. vermehrt auftretende Naturkatastrophen) und auf die Transitionsrisiken (Risiken, die durch den Anpassungsprozess auf eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft entstehen wie z. B. Preisanstiege durch CO2-Steuern) eingeschätzt werden. In folgender Grafik wird der Zusammenhang zwischen Höhe des Nachhaltigkeitsrisikos und Sektor im Kreditportfolio der Oberbank AG dargestellt. Die Länge der Balken beschreibt das durchschnittliche volumensgewichtete Risiko. Die Schwankungsbreite des Risikos innerhalb 407 Konzernabschluss eines Sektors (Minimum/Maximum), die sich durch die regionalen Unterschiede und die Subbranchen ergibt, wird durch die schwarzen Balken dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiko im Kreditportfolio der Oberbank Insgesamt ist das Kreditportfolio der Oberbank AG nur unterdurchschnittlichen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Bei den physischen Risiken erklärt sich dies durch unser regionales Geschäftsmodell in Zentraleuropa; bei den Transitionsrisiken dadurch, dass der Anteil der stärker betroffenen Branchen und Sektoren im Gesamtkreditvolumen in der Oberbank AG unterrepräsentiert ist. 408 Konzernabschluss Verteilung des Forderungsvolumens der Oberbank AG nach Instituts-intern definierten ESG-Risikoklassen ESG-Risikoklasse 2024 2023 2022 Hoch 0,41 % 0,43 % 0,63 % Mittel 9,74 % 10,21 % 10,21 % Niedrig 89,85 % 89,36 % 89,16 % Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap der Oberbank AG Die Nachhaltigkeitsrisiko-Heatmap veranschaulicht die Nachhaltigkeitsrisiken, denen die Oberbank AG in den einzelnen Regionen bzw. Sektoren (lt. NACE Codes) ausgesetzt ist. Die Regionen umfassen die Niederlassungsländer der Oberbank AG, sowie eine Restposition, die sich zu einem großen Teil aus den für die Liquiditätssteuerung notwendigen hochliquiden Aktiven zusammensetzt. Die Farbe der Punkte in der Heatmap stellt die Risikoeinstufung dar, die Größe der Punkte die Höhe des Exposures der Oberbank AG in diesem Bereich. 44) Beteiligungsrisiko Als Ausfallsrisiko aus Beteiligungen wird jenes Risiko verstanden, dass das Unternehmen an dem die Oberbank beteiligt ist, ausfällt. Die Anteile an den Schwesterbanken BKS und BTV, mit denen die Oberbank AG die 3 Banken Gruppe bildet, sind die wichtigsten Beteiligungen der Oberbank AG. Die Beteiligungspolitik der Oberbank AG ist darauf ausgerichtet, bank- und vertriebsnahe Beteiligungen dann einzugehen, wenn diese dem Bankgeschäft dienlich sind, also deren Tätigkeit in direkter Verlängerung zur Banktätigkeit steht oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellt. In dieses Segment fallen unter anderen die Beteiligungen der Oberbank AG an der 409 Konzernabschluss 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., an der 3 Banken IT GmbH und an der Oberbank Service GmbH. Weiters finden sich die strategischen Beteiligungen an der voestalpine AG und an der Energie AG Oberösterreich im Beteiligungsportfolio der Oberbank AG. Eine darüberhinausgehende aktive Industriebeteiligungspolitik entspricht nicht der Philosophie der Oberbank AG. Darüber hinaus hält die Oberbank AG rein wirtschaftlich orientierte Beteiligungen, für die entweder eine konkrete Renditeerwartung oder Erwartungen an eine Umwegrentabilität vorliegen. Mit dem „Oberbank Opportunity Fonds“ geht die Oberbank AG im Zuge von Private Equity-Finanzierungen Beteiligungen ein, vorrangig mit dem Ziel, Kund:innen in Situationen zu unterstützen, in denen diese mit herkömmlichen Finanzierungen nicht das Auslangen finden. Beteiligungen an Mezzanin- und Equity-Anbietern werden eingegangen, um deren Expertise zu nutzen und Zugang zu neuen Märkten zu gewinnen. Insbesondere im Immobilienbereich ist die Oberbank AG an Zweckgesellschaften beteiligt, die z. B. zur Errichtung oder zum Betrieb eigener Immobilien gegründet wurden, vereinzelt auch an Unternehmen, die als Wohnbauträger wichtige Partner in Fragen der Wohnbaufinanzierung sind. Vor dem Eingehen von Beteiligungen werden Analysen erstellt, um ein möglichst umfassendes Bild hinsichtlich Ertragskraft, strategischem Fit und der rechtlichen Situation zu bekommen. Die Buch- und beizulegenden Zeitwerte von Beteiligungspositionen zeigen folgendes Bild: per 31.12.2024 in Tsd. € Wertansätze Gruppen von Beteiligungsinstrumenten nach Bewertungsart Buchwert Fair Value Fair Value through OCI Börsengehandelte Positionen 3.570 3.570 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 288.731 288.731 Fair Value through Profit and Loss Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 56.564 56.564 Anteile an at Equity-Unternehmen Börsengehandelte Positionen 1.245.860 678.707 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen Gesamt 1.594.725 1.027.572 per 31.12.2023 in Tsd. € Wertansätze Gruppen von Beteiligungsinstrumenten nach Bewertungsart Buchwert Fair Value Fair Value through OCI Börsengehandelte Positionen 5.025 5.025 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 281.245 281.245 Fair Value through Profit and Loss Nicht an einer Börse gehandelte Positionen 45.136 45.136 Anteile an at Equity-Unternehmen Börsengehandelte Positionen 1.194.471 777.394 Nicht an einer Börse gehandelte Positionen Gesamt 1.525.877 1.108.800 410 Konzernabschluss 45) Marktrisiko Unter Marktrisiko wird der potenziell mögliche Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanzmärkten entstehen kann, verstanden. In dieser Risikokategorie sind sowohl Positionen des Handelsbuchs als auch des Bankbuchs erfasst. Das Marktrisiko setzt sich aus den Risikoarten Zinsrisiko, Währungsrisiko, Aktienkursrisiko und Credit-Spread-Risiko zusammen. Risikomanagement Die Marktrisiken werden in der Oberbank AG auch für die ausländischen Geschäftseinheiten sowie für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zentral gesteuert. Das Management der Marktrisiken ist in der Oberbank AG auf zwei Kompetenzträger aufgeteilt, die diese im Rahmen der ihnen zugewiesenen Limits steuern. Steuerung der Marktrisiken in der Verantwortung der Abteilung Treasury Die Abteilung Treasury ist zuständig für die Steuerung der Marktrisiken der Handelsbuchpositionen, des Zinsänderungsrisikos im Geldhandelsbuch sowie des Devisenkursrisikos des gesamten Oberbank Konzerns. Das Geldhandelsbuch umfasst die kurzfristigen Bankbuchpositionen. Die Berechnung des Risikos erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk-Modells. Der Value-at-Risk beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) innerhalb einer bestimmten Haltedauer bei normalen Marktbedingungen maximal zu erwarten ist. Die Value-at-Risk-Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von 1000 Tagen. Die Berechnung der Value-at-Risk-Werte, die Limitkontrolle und das Reporting über die Risiko- und Ertragslage an Vorstand und Abteilung Treasury & Handel erfolgen täglich von der Abteilung Strategisches Risikomanagement. Die Value-at-Risk-Werte für die Berichtsperiode können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Value-at-Risk 2024 in Tsd. € 31.12.2023 MAX MIN Durchschnitt 31.12.2024 1.024 1.483 562 1.003 701 Value-at-Risk 2023 in Tsd. € 31.12.2022 MAX MIN Durchschnitt 31.12.2023 967 1.754 651 1.168 1.024 Mittels Backtesting erfolgt eine Überprüfung der Güte des statistischen Modells, also der Vergleich der geschätzten 1-Tages-Value-at-Risk Werte mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die Backtestingergebnisse weisen im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Überschreitungen auf und können der nachfolgenden Grafik entnommen werden. 411 Konzernabschluss Backtesting VaR-Modell 2024 in Tsd. € Backtest TRE per 31.12.2024 Neben dem Value-at-Risk-Limit werden zusätzliche risikobegrenzende Limits wie Stop-Loss-Limits und Volumenlimits zur Steuerung des Risikos eingesetzt. Das Devisenkursrisiko als Teil des Marktrisikos wird ebenfalls von der Abteilung Treasury & Handel gesteuert. Die folgende Tabelle zeigt die offenen Devisenpositionen der Oberbank AG. Volumen in Tsd. € Volumen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 AUD 37 13 NOK 4 23 BGN 44 -7 NZD -1 35 CAD 116 85 PLN 301 52 CHF 283 477 RON 31 50 CNY 63 -5 RUB -29 -27 CZK 111 -7.361 SEK 96 68 DKK 198 128 SGD 11 31 GBP -331 252 TRY -4 -9 HKD -50 -39 USD -298 -195 HUF 397 -3.369 Sonst. Währungen Long 79 35 ISK 0 0 Sonst. Währungen Short -70 -106 JPY 33 -6 Gold 1.372 1.698 MXN 26 0 Die Ermittlung des Marktrisikos im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury & Handel für den Liquidationsansatz im ICAAP erfolgt mit dem gleichen Modell wie oben beschrieben, allerdings mit dem einheitlichen Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr. 412 Konzernabschluss Per 31.12.2024 ergab sich ein Marktrisiko im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury & Handel von 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 11,1 Mio. EUR). Steuerung der Marktrisiken in der Verantwortung des Aktiv-Passiv-Management-Komitees Das APM-Komitee ist für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der langfristigen Positionen (Zinsbindungen > 12 Monate) für die Währungen EUR, USD, CZK und HUF, für die strategischen Aktien- und Fondspositionen im Bankbuch sowie für das Credit Spread Risiko zuständig. Das APM-Komitee tritt monatlich zusammen. Mitglieder des Komitees sind der Risikovorstand sowie Vertreter der Abteilungen Strategisches Risikomanagement, Treasury, Rechnungswesen und Controlling, Private Banking & Asset Management, Kredit-Management, Corporate & International Finance, General Banking, Sekretariat & Kommunikation, Interne Revision und Compliance. Zinsänderungsrisiko im ICAAP Das Eingehen des Zinsänderungsrisikos ist ein wesentlicher Bestandteil des Bankgeschäfts sowie eine wichtige Ertragsquelle und erfordert eine adäquate Berücksichtigung im Risikomanagement. Die strategische Ausrichtung zielt grundsätzlich darauf ab, unter bewusster Inkaufnahme eines kalkulierbaren und aktiv gesteuerten Risikos Erträge zu lukrieren. Zur Stabilisierung des Zinsertrags sowie zur Erzielung von zusätzlichen Zinsergebnissen aus der Fristentransformation wird eine kontinuierliche Veranlagungsstrategie in Positionen mit längerfristiger Zinsbindung verfolgt. Für die interne Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch gemäß EBA-Leitlinie 2022/14 kommen die klassischen Methoden der Zinsbindungs-Analysen (Darstellung von Zinsbindungs-Gaps, Ermittlung von Zinssensitivitätsanalysen) zur Anwendung. Das Ausmaß des Zinsänderungsrisikos wird mittels Analyse der Barwertveränderungen der Positionen des Bankbuchs unter der Annahme verschiedener Zinsszenarien ermittelt. Zusätzlich zur Barwertbetrachtung wird auch quartalsweise eine Zinsergebnissimulation unter verschiedenen adversen Szenarien durchgeführt. Dabei wird je Szenario die Abweichung des GuV-Ergebnisses vom Budget in den einzelnen Jahren sowie kumuliert für einen 3-Jahres Horizont dargestellt. Folgende Grafik zeigt die Zinsbindungs-Gap-Analyse, verglichen mit den Jahresultimo-Werten des Vorjahres: 413 Konzernabschluss Zinsbindungsgaps Bankbuchpositionen (Vergleich 31.12.2024 mit 31.12.2023) Aufgrund einer Änderung der Darstellung des Zinsbindungsgaps wurden die Vorjahreswerte angepasst. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos in der ökonomischen Perspektive des ICAAP erfolgt auf Basis eines EVE-Modells (Economic Value of Equity). Das zugrunde liegende Szenario entspricht jährlichen Zinsänderungen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% nicht überschritten werden. Die Kalibrierung des Zinsschocks in den einzelnen Hauptwährungen EUR, USD, CZK und HUF orientiert sich dabei an der BCBS Publikation Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (BCBS d319). Nicht zinstragende Positionen werden nicht berücksichtigt. Per 31.12.2024 ergab sich ein Zinsänderungsrisiko im Bankbuch von 55,22 Mio. Euro (Vorjahr: 60,18 Mio. Euro). Credit Spread Risiko Der Credit Spread stellt eine Risikoprämie für die mit der Investition übernommenen Kreditrisiken dar. Der Credit Spread wird als Renditedifferenz zwischen einer Anleihe und einer risikofreien Referenzanleihe bestimmt. Die Messung des Risikos erfolgt auf Basis von Barwertschwankungen des Anleiheportfolios aufgrund der Marktänderungen der Credit Spreads bei gleichbleibender Bonität des Schuldners. Das Credit Spread Risiko wird mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 1 Jahr berechnet. Zum 31.12.2024 errechnete sich auf diese Weise ein Wert von 55,19 Mio. Euro (Vorjahr 82,60 Mio. Euro). 46) Operationelles Risiko Mit dem Bankgeschäft untrennbar verbunden sind die operationellen Risiken. Unter diesem Begriff sind Risiken zusammengefasst, die den Betriebsbereich der Bank betreffen. Operationelle Risiken werden in der Oberbank AG als die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten, definiert. In 414 Konzernabschluss dieser Definition werden Rechtsrisiken berücksichtigt, strategische Risiken oder Reputationsrisiken jedoch nicht. 415 Konzernabschluss Die Risiken werden in die folgenden Kategorien eingeteilt: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kund:innen, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten, Geschäftsunterbrechung und Systemausfälle, Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement sowie Sachschäden. In der Oberbank AG ist ein Gremium für das Management des operationellen Risikos installiert. Dieses Gremium steuert den Managementprozess der operationellen Risiken und ist für seine Weiterentwicklung bzw. die Adaptierung entsprechender Methoden verantwortlich. Das operative Risikomanagement von operationellen Risiken wird von den jeweiligen operativ tätigen Abteilungen und regionalen Vertriebseinheiten (Risk Taking Units) durchgeführt, die für das operationelle Risiko der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Produkte und Prozesse verantwortlich sind. Ein elektronischer Einmeldeprozess unterstützt die Erfassung von schlagend gewordenen operationellen Risiken. Als Basis für die Steuerung und Weiterentwicklung des Managements der operationellen Risiken dienen systematische Risikoanalysen. Diese erfolgen einerseits in Form von Risk Assessments als tourliche Erhebung und Quantifizierung von potenziellen operationellen Risiken sowie durch Auswertung der in einer Schadensfalldatenbank abgebildeten Schadensfälle und das Monitoring von Key Risk Indikatoren. Qualitative Analysen in Form eines Risk Assessments erfolgen mindestens alle zwei Jahre mittels strukturierter Fragebögen. Dabei werden von den AssessorInnen die Eintrittshäufigkeit und die Höhe der potenziellen Schäden abgeschätzt. Von der Abteilung Strategisches Risikomanagement wird quartalsweise ein OpRisk Bericht erstellt und an den Vorstand sowie an das Gremium für das Management des operationellen Risikos reportet. In diesem Bericht werden die Entwicklung der Key Risk Indikatoren und die Schadensfälle des laufenden Geschäftsjahres dargestellt. Der Bericht gliedert die Schadensfälle nach Geschäftsfeldern und Schadensfallkategorien. Zur Absicherung von im Rahmen von Risikoanalysen festgestellten Großrisiken wurden konkrete Maßnahmen getroffen (z. B. Versicherungen, Notfallkonzepte IT, Ersatzrechenzentrum). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung nehmen IT-Risiken und Cyberrisiken einen besonderen Stellenwert im Bereich der Operationellen Risiken ein. Die Strategie der Bank besteht hier in der laufenden Aufrechterhaltung eines State-of-the-Art-Sicherheitslevels. Dieses wird operativ von der mit der Umsetzung beauftragten 3 Banken IT GmbH sichergestellt. Das ebenfalls in den operationellen Risiken enthaltene Risiko aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch Ausbildungsmaßnahmen, automatisiertes und manuelles Transaktionsmonitoring und durch Schwellenwerte für die Mittelherkunftsprüfung im Kassasystem begrenzt. Zur Begrenzung der Governance-Risiken existiert ein umfangreiches Rahmenwerk zur internen Governance in der Oberbank. Im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung wird für die Quantifizierung des Operationellen Risikos ein Value- at-Risk Modell (Konfidenzniveau 99,9 %) verwendet. Die Verlustverteilung basiert auf den Schadensfällen der Oberbank sowie 3 externer Schadensfälle (Maleware/Verschlüsselung, Cybercrime/Identitätsdiebstahl und seit 2024 Geldwäsche/Sanktionen/Embargo). Für IT-Risiken wird mit dem System Crisam ebenfalls durch Monte-Carlo-Simulation eine Verlustverteilung errechnet. Beide Verteilungen werden zu einer gemeinsamen Verlustverteilung zusammengeführt. Das Risiko betrug per 31.12.2024 34,9 Mio. EUR (Vorjahr: 28,8 Mio. EUR). 47) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko (oder auch Refinanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit oder nur zu erhöhten Kosten nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko wird in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Liquiditätsspreadrisiko eingeteilt. 416 Konzernabschluss Als Zahlungsunfähigkeitsrisiko oder auch Liquiditätsrisiko im engeren Sinn gilt die Gefahr, dass die Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Es ergibt sich aus dem Terminrisiko (Risiko, dass sich vereinbarte Zahlungseingänge – z. B. Kredittilgungen – verzögern und so die entsprechende Liquidität fehlt), dem Abrufrisiko (Risiko, dass Zahlungsmittel vorzeitig oder unerwartet hoch in Anspruch genommen werden, wie der Abruf von Einlagen oder Kreditzusagen) und dem Anschlussfinanzierungsrisiko (Risiko, dass bei längeren Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite der Bilanz die Anschlussfinanzierung nicht dargestellt werden kann). Zusätzlich zu den Risiken, die eine mögliche Zahlungsunfähigkeit auslösen, besteht das Risiko, dass Refinanzierungsmittel für Anschlussfinanzierungen nur zu erhöhten Marktzinsen (Spreads) beschafft werden können und sich somit der Gewinn verringert (Liquiditätsspreadrisiko). Primäre Ziele des Liquiditätsmanagements sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und die Optimierung der Refinanzierungsstruktur in Bezug auf Risiko und Ergebnis. Um das Risiko einer Abhängigkeit der Refinanzierung vom volatilen Bankengeldmarkt zu limitieren, ist das Verhältnis von Kundenkrediten zu Primäreinlagen plus Eigenen Emissionen plus Einlagen von Förderbanken mit einem strategischen Limit von 110 % begrenzt. Die Strategische Liquiditätskennzahl (SLK) betrug zum 31.12.2024 89,6 % (Vorjahr: 89,1 %). Die Oberbank AG hält ein angemessenes Polster (Liquiditätspuffer) an freiem Refinanzierungspotential in Form von refinanzierungsfähigen Wertpapieren und Kreditforderungen bei den Zentralbanken sowie Zentralbankguthaben. Die Angemessenheit des Liquiditätspuffers wird monatlich durch Liquiditätsstresstests überprüft. Darüber hinaus steht der Oberbank AG ein Potenzial an ungenutzten Bankenlinien zur Verfügung. Ein weiterer strategischer Grundsatz ist die möglichst hohe Diversifizierung der Refinanzierungsquellen, um Abhängigkeiten vom Interbankengeldmarkt und Kapitalmarkt zu vermeiden. Dies umfasst auch den aktiven Umgang mit verpfändungsfähigen Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten. Regulatorische Liquiditätskennzahlen Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) definiert den Mindestbestand an (hoch)liquiden Aktiva, die die Bank als Liquiditätsreserve vorhalten muss, um den über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretenden Nettozahlungsverpflichtungen im Falle einer Stressphase nachkommen zu können. Die LCR per 31.12.2024 betrug 173,6 % (31.12.2023: 193,6 %). Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist ein Mindeststandard zur Verringerung des Refinanzierungsrisikos über einen längeren Zeithorizont. Die strukturelle Liquiditätsquote soll eine nachhaltige Refinanzierungsstruktur sicherstellen, indem sie die Fristentransformation zwischen Aktivgeschäft einerseits und der Refinanzierung andererseits begrenzt und somit das Risiko künftiger Refinanzierungsprobleme vermindert. Die NSFR per 31.12.2024 betrug 130,0 % (31.12.2023: 131,1 %). Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement Die Abteilung Strategisches Risikomanagement ist für das operative Berichtswesen und die Einstellung und Überwachung der entsprechenden Risikolimits verantwortlich. Ebenso ist die Abteilung Strategisches Risikomanagement für die Weiterentwicklung und die Wartung der verwendeten Modelle zur Risikosteuerung, für die Parametrisierung der Liquiditätsablaufbilanzen sowie für die Validierung der Modelle zuständig. Kurzfristige Liquiditätssteuerung 417 Konzernabschluss Die Abteilung Treasury ist für die kurzfristige, tägliche Liquiditätssteuerung in allen Währungen verantwortlich. Die tägliche Steuerung der Liquidität erfolgt mittels einer kurzfristigen Liquiditätsablaufbilanz. 418 Konzernabschluss Es wird täglich von der Abteilung Strategisches Risikomanagement eine Liquiditätsablaufbilanz inklusive Neugeschäftsannahmen für die nächsten 30 Tage erstellt, die die Nettomittelzu- bzw. -abflüsse sowie den akkumulierten Gap der Bank darstellt. Die Zentralbankguthaben abzüglich Mindestreserveerfordernis und die freien unkommittierten Interbanklinien (unkommittierte Interbanklinien abzüglich tatsächlicher bzw. geplanter Ausnutzung) werden als Limitlinie dargestellt und bilden die Counterbalancing Capacity. Darüber hinaus wird für die nächsten 30 Tage eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt, die auf täglicher Basis nur die kontraktuellen Cashflows der Oberbank AG darstellt. Liquiditätsablaufbilanz inkl. Neugeschäftsannahmen 30 Tage per 31.12.2024 in Mio. Euro Steuerung der langfristigen bzw. strategischen Liquidität Die Steuerung der langfristigen bzw. strategischen Liquidität der Oberbank AG liegt in der Zuständigkeit des APM-Komitees. Das Reporting erfolgt durch die Abteilung Strategisches Risikomanagement. Zur Darstellung des mittel- und langfristigen Liquiditätsrisikomanagements der Bank wird eine umfassende Liquiditätsablaufbilanz erstellt, in der die aus den Geschäften resultierenden Zahlungsströme pro Laufzeitband aufsummiert werden. 419 Konzernabschluss Liquiditätsablaufbilanz mittel- bis langfristig für alle Währungen per 31.12.2024 und 31.12.2023 in Mio. Euro Aufgrund einer Änderung der Darstellung des Kapitalbindungsgaps wurden die Vorjahreswerte angepasst. Zur Begrenzung des Risikos aus der Fristentransformation (Risikoappetit) wird von der Oberbank AG eine Funding Ratio berechnet. Per 31.12.2024 beträgt die Funding Ratio 99,9 % (Vorjahr: 99,9 %), womit das intern festgelegte Limit von 70 % eingehalten wird. Für Repotransaktionen stehen der Oberbank AG hinterlegte Wertpapiere und Kredite mit folgender Laufzeitenstruktur zur Verfügung: in Tsd. € per 31.12.2024 bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Hinterlegte Wertpapiere und Kredite 21.872 237.429 1.601.201 1.034.570 in Tsd. € per 31.12.2023 bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Hinterlegte Wertpapiere und Kredite 24.127 220.326 1.455.669 895.863 Zusätzlich standen der Oberbank AG per 31.12.2024 Sicherheiten mit einem Deckungswert von 99,0 Mio. Euro (Vorjahr: 510,0 Mio. Euro) aus Reverse Repos mit der tschechischen Nationalbank (ČNB) zur Verfügung, die jederzeit zur Liquiditätsbeschaffung bei der ČNB hinterlegt werden können. Der Stand der jederzeit abzugsfähigen Zentralbankreserven betrug per 31.12.2024 2.502 Mio. Euro (Vorjahr: 2.541 Mio. Euro). Um die Auswirkungen von Liquiditätskrisen darzustellen und die Angemessenheit des Liquiditätspuffers zu prüfen, werden Stressszenarien gerechnet. 420 Konzernabschluss Es werden in der ökonomischen Perspektive des ILAAP die Szenarien Verschlechterung der Reputation, Marktkrise und als Worst Case eine Kombination dieser beiden simuliert. Für extreme Marktverhältnisse wurde ein Notfallplan ausgearbeitet. Durch die Methodik der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Oberbank in den nächsten 3 Jahren auch in adversen Szenarien (Rezession, Inflation und Reputation) die Liquiditätsanforderungen der Säule 1 kontinuierlich einhält. Vertragliche Cashflows der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 7/39 a und b per 31.12.2024 in Tsd. € Buchwerte Vertragliche Cashflows bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 3.803.871 4.022.998 873.775 473.809 1.777.798 897.616 hievon Einlagen zu Förderkrediten 3.476.387 3.694.561 584.244 460.401 1.752.300 897.616 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 16.040.335 16.116.859 13.205.701 2.538.291 224.357 148.511 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.162.366 3.527.645 38.900 92.962 1.635.524 1.760.260 Nachrangige Verbindlichkeiten 497.625 581.059 28.989 34.000 284.000 234.070 Derivative Verbind- lichkeiten IRS/CCS 97.306 107.471 6.240 29.573 54.713 16.946 per 31.12.2023 in Tsd. € Buchwerte Vertragliche Cashflows bis 1 Monat 1-12 Monate 1-5 Jahre > 5 Jahre Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.046.388 4.311.835 794.139 862.435 1.680.935 974.326 hievon Einlagen zu Förderkrediten 3.405.115 3.604.452 497.203 493.564 1.639.358 974.326 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 15.756.132 15.867.479 12.810.074 2.527.829 351.682 177.894 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.842.137 3.186.394 72.744 131.504 1.095.098 1.887.047 Nachrangige Verbindlichkeiten 527.054 621.078 3.281 101.069 260.123 256.606 Derivative Verbind- lichkeiten IRS/CCS 131.689 150.574 8.133 41.063 68.874 32.504 48) Risiko einer übermäßigen Verschuldung Die Oberbank AG misst das Risiko einer übermäßigen Verschuldung durch Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemäß Art. 429 CRR. Zur Steuerung des Risikos wurde eine interne Grenze für die Verschuldungsquote in Höhe von 5 % festgelegt. Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2024 12,09 % (31.12.2023: 11,42 %). 49) Nachhaltigkeitsrisiko 421 Konzernabschluss Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst physische Risiken, die sich aus Extremwetterereignissen ergeben und Transitionsrisiken, die sich aus dem Umstieg auf eine Wirtschaft mit wenig CO² Ausstoß ergeben. Gemäß den Empfehlungen der FMA im Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden die Spezialthemen des Nachhaltigkeitsrisikos in der Risikosteuerung und Quantifizierung der Primärrisiken abgedeckt. Details zur Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio sind in der Note 43) dargestellt. 50) Sonstige Risiken In den sonstigen Risiken sind jene Risiken zusammengefasst, die im Rahmen des Geschäftsmodells des Oberbank Konzerns als unwesentlich klassifiziert werden und für die daher aus der Risikodeckungsmasse kein Einzellimit abgeleitet wird. In die Kategorie sonstige Risiken fallen im Speziellen folgende Bankrisiken: • Reputationsrisiken entstehen aus negativen Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit. Der dadurch geschädigte Ruf (z. B. bei Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen, Behörden …) und der damit einhergehende Vertrauensverlust können zu Ergebniseinbrüchen bzw. Verlusten führen. • Als Geschäftsrisiken werden die Risiken bezeichnet, die aus unerwarteten Ergebnisschwankungen wegen geänderter Rahmenbedingungen resultieren (z. B. geringere Erträge, die keine Aufwandskürzung im gleichen Ausmaß ermöglichen, veränderte Wettbewerbsverhältnisse, geändertes Kundenverhalten und Folgen des technischen Fortschritts …). • Strategische Risiken resultieren daraus, dass langfristige Unternehmensziele auf Basis der zugrunde liegenden Geschäftsannahmen oder wegen geänderter Rahmenbedingungen verfehlt werden. Eine Vermeidung bzw. Reduzierung dieser Risiken kann durch ständige Beobachtung der Marktverhältnisse und Wettbewerbsbedingungen sowie durch eine rollierende strategische Planung mit laufender Anpassung an das Marktumfeld erzielt werden. • Als Modellrisiko wird jener potenzielle Verlust bezeichnet, der einem Institut als Folge von Entscheidungen entsteht, die sich auf das Ergebnis interner Modelle stützen, wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, Ausführung oder Nutzung aufweisen. Das Modellrisiko umfasst zwei unterschiedliche Risikoformen: • das Risiko der Unterschätzung des Risikokapitals durch die verwendeten Modelle (z. B. Ratingmodelle, Modelle zur Kalibrierung von Zinsbindungen von Sichteinlagen,…) und • das Risiko von Verlusten, die durch vom Institut entwickelte, umgesetzte oder nicht korrekt verwendete andere Modelle für Entscheidungsprozesse (z. B. Produktpreisgestaltung, Bewertung von Finanzinstrumenten, Überwachung der Risikolimits) herbeigeführt werden können. Die zur Berechnung des erforderlichen Risikokapitals verwendeten wesentlichen Risikomodelle werden jährlich validiert. Voraussetzung für die Verwendung von Modellen in der Oberbank ist, dass die Modelle transparent und interpretierbar sind. Die in den Modellen verwendeten Daten und Parameter werden regelmäßig aktualisiert und an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. 51) Systemisches Risiko Das systemische Risiko beschreibt das Risiko einer Störung im Finanzsystem insgesamt oder von Teilen des Finanzsystems, welches schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft nach sich ziehen kann. So kann die Zahlungsunfähigkeit eines Marktteilnehmers zu einer Kettenreaktion führen, die erhebliche Liquiditäts- und Solvenzprobleme einer Vielzahl anderer Marktteilnehmer nach sich zieht. Dies kann 422 Konzernabschluss wiederum den funktionellen Zusammenbruch von Teilen des Finanzsystems oder des Finanzsystems in seiner Gesamtheit bewirken. Systemische Risiken sind aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge im Finanzsystem schwer vorhersehbar und beeinflussbar. Die FMA hat in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde für die Oberbank AG im Falle der Feststellung eines Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls die Anwendung eines Abwicklungsverfahrens indiziert. Diese Bewertung basiert auf der Identifizierung von kritischen Funktionen und der Erwartung erheblich negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Österreich im Fall eines Marktaustrittes auf Grund einer Insolvenz. Die FMA hat der Oberbank AG daher vorgeschrieben einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) vorzuhalten. Mit diesem MREL Erfordernis soll sichergestellt werden, dass ein Institut zu jeder Zeit eine Mindestquote an Eigenmitteln und MREL-fähigen Verbindlichkeiten einhält (ausreichender Puffer an Verlustabsorptionskapital für den Abwicklungsfall und die dafür vorgesehene Abwicklungsstrategie). Diese Quote wird entweder als Anteil am Risikopositionswert (TREA) oder als Anteil an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRE/TEM) ausgedrückt. Die vorgeschriebene Höhe der Kennziffern wird nicht für alle Institute der EU einheitlich festgelegt, sondern vielmehr institutsspezifisch bestimmt. Für die Oberbank AG hat die FMA folgende Quoten festgelegt: • vorgeschriebene TREA Quote: 20,19 % • vorgeschriebene LRE/TEM Quote: 5,90 %. Per 31.12.2024 betrug die TREA Quote 27,07 % (31.12.2023: 26,52 %) und die LRE/TEM Quote 18,52 % (31.12.2023: 17,76 %). 52) Risikobericht – Zusammenfassung Das Risikomanagement ist in der Oberbank AG integraler Bestandteil der Geschäftspolitik, der strategischen Zieleplanung sowie des operativen Managements bzw. Controllings. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Oberbank AG. Für jedes wesentliche Risiko des Oberbank Konzerns gibt es definierte Steuerungsverantwortlichkeiten sowie zugewiesene Risikodeckungsmassen (Limits) oder definierte Steuerungsprozesse. 53) Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten derivativen Finanzgeschäfte werden in der folgenden Übersicht einseitig dargestellt. In der Oberbank werden Derivate überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken im Kundengeschäft und zur Steuerung des Bankbuchs abgeschlossen. Die Oberbank verfolgt folgende Absicherungsstrategie: • Derivative Produkte, die an GeschäftskundInnen verkauft werden, werden grundsätzlich geschlossen. • Derivative Produkte werden weiters zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken aus Kassageschäften eingesetzt. • Langlaufende eigene Emissionen und Schuldscheindarlehen, die zur Absicherung der Liquidität begeben werden, werden zum Teil mittels Zinsswaps zinsgesichert. • Im Einzelfall werden durch APM-Beschluss fix verzinste Wertpapierveranlagungen für das Bankbuch bzw. großvolumige Kundenkredite mittels Swap abgesichert. • Offene Derivate sind daher lediglich in untergeordneter Höhe im Handelsbuch vorhanden. • Es befinden sich keine Kreditderivate im Bestand der Oberbank. 423 Konzernabschluss Nominalbeträge 2024 2023 Restlaufzeit Nominale Marktwerte Nominale Marktwerte in Tsd. € bis 1 Jahr 1 - 5 J. > 5 J. gesamt positiv negativ gesamt positiv negativ Zinssatzverträge Zinssatzoptionen Kauf 2.450 29.438 0 31.888 55 0 7.910 106 0 Verkauf 2.450 29.638 604 32.692 0 -60 8.210 0 -116 Swaptions Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf 0 0 13.000 13.000 0 -2.026 23.000 0 -2.280 Zinsswaps Kauf 86.800 581.214 571.964 1.239.978 15.506 -19.164 850.195 22.724 -14.152 Verkauf 211.255 942.518 539.304 1.693.076 9.727 -73.939 1.741.618 7.292 -109.188 Anleiheoptionen Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf 0 0 0 0 0 0 155.000 0 -244 Wechselkursverträge Währungsoptionen Kauf 4.160 0 0 4.160 115 0 11.329 52 0 Verkauf 3.225 0 0 3.225 0 -103 4.145 0 -28 Devisentermingeschäfte Kauf 1.231.352 135.028 18.482 1.384.862 18.318 0 1.564.171 17.097 0 Verkauf 1.228.796 134.623 18.388 1.381.807 0 -15.101 1.565.730 0 -17.697 Cross Currency Swaps Kauf 258.735 48.583 0 307.317 4.870 -2.831 313.047 5.183 -1.119 Verkauf 66.438 3.762 0 70.200 1.212 -1.372 168.178 1.845 -7.230 Für die Berechnung der Marktwerte kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Für symmetrische Produkte (Interest Rate Swaps, Devisentermingeschäfte) erfolgt die Marktwertberechnung nach der Barwertmethode, wobei der Clean Price dargestellt wird. Als Basis für die Berechnung kommen die Zinskurven aus Refinity zur Anwendung. Als Devisenkurse werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Die Marktwerte von asymmetrischen Produkten werden gemäß Optionspreismodellen wie zum Beispiel von Black-Scholes, Hull & White berechnet. Für die Bewertung von Optionen werden implizite Volatilitäten herangezogen. 424 Konzernabschluss 54) Patronatserklärungen für Beteiligungen Die Oberbank AG ist bestrebt, dass folgende Gesellschaften ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können: Sonstige Finanzierungsgesellschaften:Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz Immobiliengesellschaften:„AM“ Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 425 Konzernabschluss Informationen aufgrund österreichischen Rechts 55) Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus dem eingezahlten Kapital der Oberbank AG (Grundkapital zuzüglich Kapitalrücklagen) sowie dem erwirtschafteten Kapital (Gewinnrücklagen zuzüglich Jahresüberschuss) zusammen. Das Eigenkapital der Oberbank AG beträgt 2.797,7 Mio. Euro (Vorjahr 2.618,2 Mio. Euro), hievon Grundkapital 105,8 Mio. Euro (Vorjahr 105,9 Mio. Euro). Da die Oberbank AG Dividenden auf Basis der österreichischen Rechtslage ausschüttet ist nur ein Teil des nach UGB/BWG berechneten Eigenkapitals ausschüttungsfähig, nämlich der Bilanzgewinn, die freie Gewinnrücklage sowie die nicht gebundene Kapitalrücklage. Für 2024 wäre maximal ein Betrag in Höhe von 1.855,9 Mio. Euro ausschüttungsfähig. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 81,4 Mio. Euro. 56) Personal Im Oberbank Konzern waren 2024 im Jahresdurchschnitt folgende Personalkapazitäten im Einsatz: Vollzeitäquivalente, ohne Vorstandsmitglieder/ GeschäftsführerInnen 2024 2023 Angestellte 2.227 2.152 Arbeiter 3 4 Gesamtkapazität1) 2.230 2.156 1) Darin sind ab 2024 21 Mitarbeiterkapazitäten enthalten, die zu Dienstleistung in die 3 Banken IT GmbH entsandt sind, sowie 1,5 Lehrlinge. 57) Wertpapieraufgliederung nach BWG in Tsd. € Nicht börsennotiert Börsennotiert Wie AV bewertet Andere Bewertung Gesamt Schuldverschreibungen u. a. festverzinsliche Wertpapiere 148.867 1.988.247 2.057.850 79.264 2.137.114 Aktien u. a. nicht festverzinsliche Wertpapiere 156.208 51.241 46.133 161.316 207.449 Beteiligungen 161.097 322.075 483.172 0 483.172 Anteile an verbundenen Unternehmen 118.469 0 118.469 0 118.469 584.641 2.361.563 2.705.624 240.580 2.946.204 58) Konzerneigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis Die Oberbank AG unterliegt seit 1.1.2014 den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der CRD IV. Die definierten Mindestkapitalerfordernisse wurden laufend erfüllt. Die veröffentlichten Eigenmittelbestandteile werden auch für die interne Kapitalsteuerung verwendet. 426 Konzernabschluss Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der VO (EU) Nr. 575/2013 – Säule I in Tsd. € Veränderung 2024 2023 absolut in % Gezeichnetes Kapital 105.922 105.922 0 Kapitalrücklagen 505.523 505.523 0 Gewinnrücklagen1) 3.286.346 3.008.333 278.013 9,2 Anteile anderer Gesellschafter 0 0 0 Kumuliertes sonstiges Ergebnis 81.039 112.293 -31.254 -27,8 Aufsichtliche Korrekturposten -14.079 -28.433 14.354 -50,5 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -355.378 -320.349 -35.029 10,9 HARTES KERNKAPITAL 3.609.373 3.383.289 226.084 6,7 AT1-Kapitalinstrumente 50.000 50.000 0 AT1-Kapitalinstrumente gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Abzüge von Posten des AT1-Kapitals 0 0 0 Zusätzliches Kernkapital 50.000 50.000 0 KERNKAPITAL 3.659.373 3.433.289 226.084 6,6 anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 347.690 358.972 -11.282 -3,1 Ergänzungskapitalposten gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 0 0 0 Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals -15.313 -16.403 1.090 -6,6 Ergänzungskapital 332.377 342.569 -10.192 -3,0 EIGENMITTEL 3.991.750 3.775.858 215.892 5,7 Gesamtrisikobetrag gem. Art. 92 CRR Kreditrisiko 17.108.006 16.735.047 372.959 2,2 Marktrisiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko 13.708 18.189 -4.481 -24,6 Operationelles Risiko 1.627.401 1.428.187 199.214 13,9 Gesamtrisikobetrag 18.749.115 18.181.423 567.692 3,1 Eigenmittelquoten gem. Art. 92 CRR Harte Kernkapitalquote 19,25 % 18,61 % 0,64%-P. Kernkapitalquote 19,52 % 18,88 % 0,64%-P. Gesamtkapitalquote 21,29 % 20,77 % 0,52%-P. Gesetzliches Erfordernis Eigenmittelquoten gem. ÜRL in % Harte Kernkapitalquote 7,32 % 7,35 % -0,03%-P. Kernkapitalquote 8,82 % 8,85 % -0,03%-P. Gesamtkapitalquote 10,82 % 10,85 % -0,03%-P. Gesetzliche Eigenmittelanforderungen gem. ÜRL in Tsd. € Hartes Kernkapital 1.372.435 1.336.335 36.100 2,7 Kernkapital 1.653.672 1.609.056 44.616 2,8 Gesamtkapital 2.028.654 1.972.684 55.970 2,8 Freie Kapitalbestandteile Hartes Kernkapital 2.236.938 2.046.954 189.984 9,3 Kernkapital 2.005.701 1.824.233 181.468 9,9 Gesamtkapital 1.963.096 1.803.174 159.922 8,9 1) Inkl. Gewinnrücklagendotierung 2024, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat am 26. März 2025. 427 Konzernabschluss 59) Sonstige erforderliche Angaben nach BWG und UGB Im Geschäftsjahr 2025 werden begebene Schuldverschreibungen mit einem Gesamtwert von Nominale 73,2 Mio. Euro fällig. Zum 31.12.2024 bestehen keine, je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigende nachrangige Kreditaufnahmen. Sonstige nachrangige Kreditaufnahmen unter je 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von Nominale 500.100,0 Tsd. Euro betreffen Ergänzungskapital mit einer Verzinsung von 1,5 % bis 4,8 % und einer Fälligkeit in den Geschäftsjahren 2025 bis 2040. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 15.970,0 Tsd. Euro geleistet. Das zu Marktpreisen berechnete Volumen des Handelsbuchs beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 31,6 Mio. Euro. Davon entfallen auf Wertpapiere (Marktwerte) 0,5 Mio. Euro und auf sonstige Finanzinstrumente (Marktwerte) 31,2 Mio. Euro. Das Leasingvolumen beträgt per 31.12.2024 1.637,2 Mio. Euro. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzern betrugen im Geschäftsjahr 1.330,1 Tsd. Euro (inkl. USt, inkl. Leasinggesellschaften und inkl. Tochterunternehmen). Davon entfielen 1.120,8 Tsd. Euro auf die Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses, 110,0 Tsd. Euro auf andere Bestätigungsleistungen, 34,3 Tsd. Euro auf Steuerberatungsleistungen sowie 65,0 Tsd. Euro auf sonstige Leistungen. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer der gemäß IFRS 11 Gemeinschaftliche Tätigkeit im Konzernabschluss berücksichtigten ALPENLÄNDISCHEN GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H betrugen 14,5 Tsd. Euro. Daten über Niederlassungen gem. § 64 (1) Z18 BWG in € Name der Niederlassung (inkl. Leasinggesellschaften) Niederlassung Österreich Niederlassung Deutschland Zweig- niederlassung Tschechien Zweig- niederlassung Ungarn Zweig- niederlassung Slowakei Geschäftsbereiche Süd- deutschland Deutschland Mitte Deutschland Süd-West Sitzstaat Republik Österreich Bundes- republik Deutschland Tschechische Republik Ungarn Slowakische Republik Nettozinsertrag 468.244.577 143.100.802 35.703.861 29.673.652 10.468.739 Betriebserträge 692.443.550 150.853.804 46.901.155 40.081.309 12.722.636 Mitarbeiteranzahl (Vollzeitbasis) 1.562 297 190 135 46 Jahresergebnis vor Steuern 222.436.271 101.726.060 29.003.331 26.441.625 8.509.665 Steuern vom Einkommen -49.485.397 -30.858.754 -6.104.518 -2.221.194 -1.498.146 Erhaltene öffentliche Beihilfen 0 0 0 0 0 Die Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 (1) Z19 BWG beträgt 1,33 %. 428 Konzernabschluss 60) Beteiligungsliste gemäß UGB Konsoli- Kapitalanteil 5) Eigen- Ergebnis des Jahres- Anmer- Die Gesellschaft hielt per 31.12.2024 bei folgenden dierungs- unmittelba r gesamt kapital3) letzten Ge- abschluss kung Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz: methode ) in % in % schäftsjahres 4) a) Direkte Beteiligungen "AM" Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) "LA" Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) "SG" Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz N 20,57 20,57 6) 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz V 80,00 80,00 8.241 -25 2024 1) ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz Q 50,00 50,00 10.947 0 2024 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 40,00 6) Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft mbH.) N 40,00 40,00 6) Donaulände Holding GmbH, Linz V 100,0 100,00 328 -5 2024 1) GAIN CAPITAL PRIVATE EQUITY III SCSp, Luxenburg N 36,97 36,97 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg N 33,11 33,11 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg N 58,69 58,69 1) 6) Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein N 32,62 32,62 6) Ober Finanz Leasing gAG, Budapest V 1,00 100,00 26.512 5.971 09/2024 1) Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest V 1,00 100,00 1.340 42 09/2024 1) Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 6,00 100,00 2.081 49 09/2024 1) Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz V 100,0 100,00 52.978 15.164 09/2024 1) 2) Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava V 0,10 100,00 10.238 948 09/2024 1) Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag V 1,00 100,00 47.192 -280 09/2024 1) 429 Konzernabschluss OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank PE Holding GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 2) 6) OÖ HightechFonds GmbH, Linz N 24,70 24,70 6) Samson České Budějovice spol. s.r.o., Budweis N 100,0 100,00 1) 6) TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) Oberbank Service GmbH, Linz N 100,0 100,00 1) 6) 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck N 40,00 40,00 6) b) Indirekte Beteiligungen "ST" BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 99,99 1) 6) 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 6) 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz V 80,00 27.068 530 09/2024 1) Donaulände Garagen GmbH, Linz V 100,00 63 16 2024 1) Donaulände Invest GmbH, Linz V 100,00 1.001 246 2024 1) DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH, Mödling N 24,90 6) Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 540 09/2024 1) Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 26 09/2024 1) Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 227 09/2024 1) Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH, Linz V 90,00 35 111 09/2024 1) Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 39 09/2024 1) Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting V 100,00 5 -2 09/2024 1) Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100 35 544 09/2024 1) Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting V 100,00 1 -10 09/2024 1) Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 741 -43 09/2024 1) Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 69 220 09/2024 1) Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 1.157 09/2024 1) Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 100,00 9.621 6.522 09/2024 1) 430 Konzernabschluss Oberbank Leasing JAF HOLZ, s.r.o., Prag V 95,00 6.038 207 09/2024 1) Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag V 100,00 7.930 -27 09/2024 1) Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 87 09/2024 1) Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 229 09/2024 1) Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 102 09/2024 1) Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 32 09/2024 1) Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 125 09/2024 1) Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 18 171 09/2024 1) Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 70 09/2024 1) Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 71 09/2024 1) OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 1.000 27 09/2024 1) OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 27 41 09/2024 1) OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -9 09/2024 1) OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 0 09/2024 1) POWER TOWER GmbH, Linz V 99,00 70 169 09/2024 1) Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz V 100,00 35 133 09/2024 1) Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau N 21,50 6) Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 91 09/2024 1) Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -1 09/2024 1) ) Konsolidierung im Konzernabschluss: V = Vollkonsolidierung, E = Bewertung "at equity", Q = anteilsmäßige Konsolidierung, N = gemäß IAS 27 in Verbindung mit Framework 29 nicht in den Konzernabschluss einbezogen 1) verbundenes Unternehmen; 2) Ergebnisabführungsvertrag; 3) einschließlich unversteuerter Rücklagen; 4) Jahresüberschuss gem. § 231 Abs. 2 Z 21 UGB; 5) mittelbare Beteiligungen an Kredit- und Finanzinstituten wurden gemäß § 30 BWG berechnet, mittelbare Beteiligungen an anderen Unternehmen wurden gemäß UGB berechnet; 6) von § 242 Abs. 2 UGB wird Gebrauch gemacht 431 Schlussbemerkung, Erklärung Schlussbemerkung des Vorstands der Oberbank AG Der Vorstand der Oberbank AG hat den Konzernabschluss zum 31.12.2024 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dieser Konzernabschluss erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht und steht im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht enthalten alle erforderlichen Angaben. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 ist es zu keinen wesentlichen Ereignissen gekommen. 432 Schlussbemerkung, Erklärung Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Oberbank AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung 2024, dem sonstigen Ergebnis 2024, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern- Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung: 1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden 2. Bewertung von Anteilen an at Equity bilanzierten Unternehmen 1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Bestätigungsvermerk Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 20.769 Mio. ausgewiesen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 2.2 “Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienfinanzierung”, in Punkt 2.7 „Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Sicherungsbeziehungen“ sowie in Punkt 43 „Kreditrisiko“ der Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss. Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf den erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Risikovorsorge für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risiko vorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. Bestätigungsvermerk • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss zutreffend sind. 2. Bewertung von Anteilen an at Equity bilanzierten Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen iHv EUR 1.246 Mio ausgewiesen. Gemäß IAS 28 wurde für diese Unternehmen überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für Unternehmen, bei denen ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung identifiziert wurde, schätzt die Bank den erzielbaren Betrag dieses Vermögenswertes gemäß IAS 36. Für diesen Zweck wurden Nutzungswerte („Value-in Use“) auf Basis der zukünftig zu erwartenden Cashflows ermittelt, siehe Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss Punkt 2.9 Abschnitt zu Finanzanlagen. Den bei diesen Berechnungen verwendeten Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Auf Grund des Ermessensspielraums in den Annahmen und der damit verbundenen Sensitivität des Bewertungsergebnisses haben wir die Bewertung von Anteilen an at Equity bilanzierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen • Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an at Equity bilanzierten Unternehmen untersucht und die Ausgestaltung und Implementierung der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert. • Wir haben die Angemessenheit der von der Bank für die Value-in-Use Berechnungen herangezogenen Jahresplanungen, der Überleitung auf den maximal jährlich ausschüttbaren Betrag und des angewandten Diskontierungszinssatzes unter Beiziehung von Spezialisten anhand der Bestätigungsvermerk Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten sowie die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft. • Wir haben die von der Bank getroffenen Annahmen und das durchgeführte Backtesting der historischen Planungen mit den erzielten Ergebnissen kritisch gewürdigt. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit der Bank unter Berücksichtigung der aktuellen Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im „Jahresfinanzbericht“ und im „Geschäftsbericht“ ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Geschäftsbericht mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage, der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Bestätigungsvermerk Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Bestätigungsvermerk Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bestätigungsvermerk Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 12. Juni 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 13. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Bestätigungsvermerk Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Thomas Becker. Wien, 7. März 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Thomas Becker ppa. Mag. (FH) Stephan Heschl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Qualifiziert elektronisch signiert: Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Gewinnverteilungsvorschlag Gewinnverteilungsvorschlag Der verteilungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft des Konzerns, der Oberbank AG, festgestellt. Der Jahresüberschuss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2024 254,7 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 173,5 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 81,4 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,15 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 81,2 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 201.981,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Dr. Andreas König Vorsitzender des Aufsichtsratss Bericht des Aufsichtsrats Dr. Andreas König Vorsitzender des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats Präambel Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von zahlreichen wirtschaftlichen Unsicherheiten und Krisen. Geopolitische Herausforderungen, noch immer hohe Energie- und Rohstoffpreise, zahlreiche Großinsolvenzen sowie die bestehende Rezession prägten das abgelaufene Geschäftsjahr in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Abschwächung der Inflation – Hand in Hand mit den Zinssenkungen der EZB – konnte die ökonomischen Verwerfungen nur in einem sehr geringen Ausmaß eindämmen. Die Oberbank hat dabei erneut gezeigt, dass sie auch unter außerordentlich fordernden Umständen ein verlässlicher Partner für ihre Kundinnen und Kunden ist. Dies spiegelt sich im besten operativen Jahresergebnis in der AG in der Geschichte der Oberbank wider. Auch auf Konzernebene konnte ein beachtliches Ergebnis erzielt werden. Dies zeigt, dass die Oberbank auf einem guten Fundament steht und in der Vergangenheit die richtigen Entscheidungen in Linz getroffen wurden. Hinter dem hervorragenden operativen Ergebnis stehen vor allem der Vorstand und die Mitarbeiter:innen der Bank. Die Professionalität, die Schnelligkeit und die Flexibilität, mit der seitens des Vorstands und der Mitarbeiter:innen auf die besonderen Herausforderungen des Geschäftsjahrs 2024 reagiert wurde, haben den Aufsichtsrat ganz besonders beeindruckt. Dieser hat seine wichtige Rolle bei der Festlegung der strategischen Ausrichtung (Geschäfts- und Risikostrategie) und bei der Überwachung der Einhaltung der sich daraus und aus Gesetz und Satzung ergebenden Vorgaben unter Beachtung der Regeln der für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahrgenommen. Jedes Mitglied des derzeit 15 Personen umfassenden Aufsichtsrats bringt sein Wissen und seine Erfahrung im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen in die regen Diskussionen ein. Dafür und für die geleistete Arbeit aller Aufsichtsratsmitglieder im Plenum wie in den Ausschüssen möchte ich mich sehr herzlich bei allen Mitgliedern bedanken. Zusätzlich war der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 auch intensiv mit dem gut geplanten Generationswechsel in der Oberbank beschäftigt. So wurde - nach der Bestellung von Frau Mag. Isabella Lehner als Marktfolgevorständin im Jahr 2023 - im abgelaufenen Geschäftsjahr der Gesamtvorstand um eine weitere Position erweitert: Mit 1. Oktober 2024 trat Frau Mag. Romana Thiem ihr Mandat als zusätzliches Vorstandsmitglied an. Sie ist schwerpunktmäßig für das Private Banking bzw. das Privatkundengeschäft zuständig. Dieser planvolle Umbau wird auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2024 vier Sitzungen abgehalten. In diesen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen und die ihm nach den Vorschriften des Aktien- und des Bankwesengesetzes zukommenden Prüfungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäfts- und Risikolage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats war ich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden in Kontakt, um über die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement zu diskutieren. Im Vorfeld der Sitzungen hatte ich in meiner Rolle als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch immer persönlichen Kontakt mit dem Leiter der Internen Revision, der mich über die Ergebnisse der Prüfungen seit der letzten Sitzung und den Umsetzungsstand der Empfehlungen informiert hat. In seiner konstituierenden Sitzung am 13. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat – wie in den Vorjahren auch - die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse nominiert. Im Geschäftsjahr 2024 fanden zu ausgewählten bankrechtlichen und bankwirtschaftlichen Themen in Umsetzung der Fit-&-Proper-Regelungen drei mehrstündige Schulungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats durch entsprechende Experten statt. Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Oberbank besteht aus fünfzehn Mitgliedern unterschiedlichsten Alters mit breit gefächertem Wissen und großer praktischer Erfahrung. Es freut mich, dass der Aufsichtsrat mit sieben weiblichen Mitgliedern zum 31.12.2024 die gesetzlich geforderte Quote von 30 % mit 46,66 % deutlich übertrifft. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Arbeitsausschuss fasste 2024 einen zeitkritischen Beschluss im Umlaufweg. Über den vom Arbeitsausschuss entschiedenen Geschäftsfall wurde dem Gesamtaufsichtsrat in der nächsten Sitzung berichtet. Der Geschäftsfall wurden auch ausführlich besprochen. Der Kreditausschuss hat 2024 insgesamt 55 Kreditanträge im Umlaufweg bewilligt. Über die vom Kreditausschuss entschiedenen Geschäftsfälle wurde dem Gesamtaufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung berichtet, diese wurden auch ausführlich diskutiert. Der Risikoausschuss hat im Berichtsjahr, dem Bankwesengesetz entsprechend, eine Sitzung in Beisein des für die unabhängige Risikomanagementfunktion der Oberbank verantwortlichen Abteilungsleiters und einer Staatskommissärin abgehalten. In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss mit der Risikostrategie der Oberbank und den übrigen im Gesetz vorgesehenen Themen intensiv auseinandergesetzt. Auch darüber wurde der Gesamtaufsichtsrat in der darauffolgenden Sitzung ausführlich informiert. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 insgesamt zwei Mal in Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin und hat alle ihm laut Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllt. Am 9. Februar 2024 fand ein Hearing mit drei Kandidat:innen für die Bestellung eines zusätzlichen Mitgliedes der Geschäftsleitung (Marktvorstand) statt. In der ao Sitzung des Nominierungsausschusses am 28. Februar 2024 wurde dann in Beisein der Staatssekretärinnen der Beschluss gefasst, dem Aufsichtsrat Frau Mag. Romana Thiem zur Bestellung als Marktvorständin vorzuschlagen. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 21. März 2024 erfolgte die Beschlussfassung betreffend die Bestellung von Frau Mag. Romana Thiem per 1. Oktober 2024. Eine wesentliche Rolle kommt dem Nominierungsausschuss auch bei der Nachbesetzung freiwerdender Aufsichtsratsmandate zu. Daher wurden in der ordentlichen Sitzung am 20. März 2024 auch die eidesstattlichen Fit-&-Proper-Erklärungen von sämtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern geprüft. Sowohl die kollektive als auch die individuelle Eignung aller bestehenden Mitglieder konnte vom Nominierungsausschuss bzw. hinsichtlich der Mitglieder dieses Ausschusses vom Gesamtaufsichtsrat bestätigt werden. Der Vergütungsausschuss hat unter meiner Leitung im Berichtsjahr einmal Mal im Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin getagt. In seiner Sitzung am 20. März 2024 hat sich der Ausschuss eingehend mit den variablen Vergütungen für die Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 anhand der dokumentierten langfristigen Ziele beschäftigt und beschlossen, dass in Entsprechung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik 50 % in Aktien und 50 % in Geld ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. Unter Anwendung der Policy zum internen Identifizierungsprozess sogenannter Risikokäufer:innen wurde die Beurteilung der Anwendbarkeit der festgelegten Vergütungsgrundsätze auf Mitarbeiter:innen unterhalb der Vorstandsebene und der an diese für das Geschäftsjahr 2023 zu gewährenden variablen Vergütungen durchgeführt. Bericht des Aufsichtsrats Die variablen Vergütungen an die unterhalb der Vorstandsebene mit Einfluss auf das Risikoprofil der Bank tätigen Personen sind sehr gering. Daher beschränken sich die in Entsprechung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik festgelegten Auszahlungsmodalitäten auf den Vorstand der Oberbank. Zudem wurden vom Vergütungsausschuss in dieser Sitzung die gehaltlichen Regelungen für die Bestellung von Frau Mag. Thiem zur Marktvorständin festgelegt. Auch der der Hauptversammlung jährlich vorzulegende Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat wurde intensiv diskutiert. Der Bericht wurde verabschiedet und dem Gesamtaufsichtsrat dessen Vorlage an die Hauptversammlung empfohlen, was dieser in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 auch beschlossen hat. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 zweimal im Beisein der Staatskommissärin bzw. ihrer Stellvertreterin getagt und alle ihm laut Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllt. Über die Ergebnisse der Arbeit im Prüfungsausschuss wurde das Plenum des Aufsichtsrats in der jeweils nachfolgenden Sitzung informiert. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 den Jahresabschluss, den Lagebericht, den (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) und den (konsolidierten) Corporate Governance Bericht der Oberbank AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und anschließend dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich nach eingehender Diskussion und Prüfung dem Ergebnis des Prüfungsausschusses angeschlossen, erklärte sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht einschließlich Gewinnverwendungsvorschlag, dem nichtfinanziellen Bericht und dem Corporate Governance Bericht einverstanden und billigte den Jahresabschluss 2023, der damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt war. Der Prüfungsausschuss hat in dieser Sitzung auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2023 geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen. In seiner Sitzung vom 21. März 2024 hat der Prüfungsausschuss zudem beschlossen, dem Aufsichtsrat die Erneuerung des Prüfungsmandats der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien als Abschluss- und Bankprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zu empfehlen. Dem hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen und der Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet. Auch der Dividendenvorschlag für 2023 wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 empfehlungskonform beschlossen. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 17. September 2024 wurden mit dem Wirtschaftsprüfer Deloitte die geplante Jahresabschlussprüfung 2024 eingehend vorbereitet. Zudem erhielt der Ausschuss auch einen umfassenden Bericht über die Revisionstätigkeit und die Prüfungsergebnisse der Internen Revision direkt vom Leiter der Internen Revision der Oberbank präsentiert. Über das Ergebnis der Sitzung wurde der Aufsichtsrat in der nachfolgenden Plenarsitzung umfassend informiert. Der 2023 neu konstituierte Nachhaltigkeitsausschuss hat am 20. November 2024 abermals getagt. Er hat sich intensiv mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Oberbank samt Berichterstattung, der Weiterentwicklung des Produktportfolios und den ESG-Ratings auseinandergesetzt und darüber in der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung umfassend informiert. Da der Ausschuss keine Beschlusskompetenz hat, finden seine Sitzungen ohne Staatskommissärinnen statt. Rechtsausschuss Aufgrund der von UniCredit Bank Austria eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 17. September 2019 beschlossen, einen eigenen Sonderausschuss für die rechtlichen Bericht des Aufsichtsrats Fragestellungen und die von UniCredit Bank Austria angestrengten Verfahren einzurichten. Die Notwendigkeit ergab sich insbesondere aufgrund der inzwischen gerichtlich bestätigten Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Aufsichtsrat an die Rechtsvertreter der klagenden Großaktionärin. Der Rechtsausschuss hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen jeweils im Beisein der Staatskommissärin oder ihrer Stellvertreterin abgehalten. An der Gerichtsfront hat UniCredit - nach der für die Oberbank positiven Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien im Übernahmeverfahren – sämtliche Feststellungs- und Unterlassungsklagen gegen die Oberbank unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Nach rechtskräftiger Erledigung aller Verfahren, für die der Rechtsausschuss zuständig gewesen ist, hat dieser in seiner zweiten Sitzung am Jahr 2024 dem Aufsichtsrat seine Auflösung vorgeschlagen, welche mit Wirkung zum 16. September 2024 beschlossen wurde. Hauptversammlung Die 144. ordentliche Hauptversammlung 2024 fand am 13. Mai 2024 statt. Das Mandat von Frau Dr. Herta Stockbauer wurde um weitere fünf Jahre verlängert. Neu in den Aufsichtsrat wurde Frau Mag. Marta Kloibmüller gewählt. Sämtlich Beschlüsse wurden von der Hauptversammlung mehrheitlich angenommen. Es gab zu den Beschlüssen der Hauptversammlung 2024 keine Anfechtungen. Bankprüfer Die Buchführung, der Jahresabschluss 2024 der Oberbank AG und der Lagebericht wurden von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss 2024 und der in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellte Konzernlagebericht wurden von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen. Nach Überzeugung der Bankprüfer vermittelt der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024. Der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht erfüllt sind. Die Mitarbeiter:innen der Oberbank AG sind hochqualifiziert und motiviert. Sie zeichnet ein außergewöhnlicher Einsatz und hohes persönliches Engagement aus. Nur dadurch war in Verbindung mit dem Vorstand, der den entsprechenden Rahmen schafft, die neuerlich exzellente Ergebnisentwicklung in einem herausfordernden Umfeld möglich. Dies würdigt der Aufsichtsrat als besondere Leistung und bedankt sich bei Vorstand, Führungskräften und allen Mitarbeiter:innen. Linz, im März 2025 Der Aufsichtsrat Vorsitzender des Aufsichtsrats Organe der Bank zum 31.12.2024 Aufsichtsrat Ehrenpräsident: Dkfm. Dr. Hermann BELL Vorsitzender: Dr. Andreas KÖNIG Stellvertreter: Mag. Dr. Martin ZAHLBRUCKNER Mitglieder: Direktor Gerhard BURTSCHER Mag. Hannes BOGNER Mag.a Alina CZERNY Univ.-Prof.in MMMag.a Dr.in Barbara LEITL-STAUDINGER DI Franz Peter MITTERBAUER, MBA Mag.a Martha KLOIBMÜLLER Mag. Gregor PILGRAM Mag.a Dr.in Herta STOCKBAUER Staatskommissärin: MR Mag.a Angelika SCHLÖGEL, MBA Staatskommissärin-Stv.: Dr.in Christina PFAU Vertreter:innen des Betriebsrates: Wolfgang PISCHINGER, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Oberbank AG Alexandra GRABNER Susanne BRAUN Elfriede HÖCHTEL Sven ZEISS Vorstand: Generaldirektor Dr. Franz GASSELSBERGER, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA Vorstandsdirektor Martin SEITER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella LEHNER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Romana THIEM Lagebericht der Oberbank AG Allgemeines und immaterielle Ressourcen 450 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 451 Geschäftsverlauf und wirtschaftlich Lage 453 Ausblick 458 Eigene Aktien 459 Eigenmittel 459 Rechtsstreitigkeiten 460 Internes Kontrollsystem 462 Entwicklung in den Geschäftsfeldern 465 Human Resources 474 Nichtfinanzielle Information 478 Investor Relations 479 450 Lagebericht der Oberbank AG Allgemeines zum Lagebericht der Oberbank AG Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Beträgen auftreten. Mit diesem Bericht ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Oberbank AG verbunden. Auf ein eigenes Glossar wurde im vorliegenden Bericht verzichtet, da entweder bekannte Begriffe verwendet wurden oder spezielle Termini direkt im Text erklärt werden. Berichterstattung über immaterielle Ressourcen Immaterielle Ressourcen stellen wesentliche Wertschöpfungsquellen für die Oberbank dar und sichern langfristig Erfolg und Wachstum: Die Mitarbeiter:innen bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen, ihre Führungsqualität sowie ihre Qualifikationen ein. Dies sind zentrale Bausteine für die Qualität der Dienstleistungen und Produkte, die die Oberbank anbietet. Mit engagierten und motivierten Mitarbeiter:innen können außerdem innovative Produkte und Services entwickelt werden, welche der Oberbank einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Weiters prägen und fördern diese die Unternehmenskultur, die wiederum die Attraktivität der Oberbank als Arbeitgeber und Dienstleister erhöht. Auch die Kund:innen der Oberbank stellen eine wesentliche immaterielle Ressource dar. Durch die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen und -produkten kann die Oberbank Einnahmen generieren. Kontinuierliches Feedback der Kund:innen hilft bei der Verbesserung von Dienstleistungen und Produkten. Zufriedene Kund:innen empfehlen die Oberbank weiter und tragen so zu einem positiven Image bei, welches wiederum andere Kund:innen auf die Oberbank aufmerksam macht und so neue Geschäftsbeziehungen ermöglicht. Dies macht deutlich, dass langfristige Geschäftsbeziehungen entscheidend für den nachhaltigen Erfolg und die Wertschöpfung der Oberbank sind. 451 Lagebericht der Oberbank AG Konjunktur – solide mit Kratzern 3,6 Mrd. Menschen – oder ca. 45 % der Weltbevölkerung schritten 2024 zu den Wahlurnen und verpassten so 2024 den Titel Superwahljahr. Neben den Wahlen in Indien, und den Wahlen zum EU-Parlament war sicherlich die US-Wahl jene mit der größten Bedeutung und – möglicherweise – den am weitest reichenden Folgen. Für die Wirtschaft insgesamt zeigten sich keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Weltwirtschaft wuchs mit soliden 3,2 % wobei es regional große Unterschiede gab. China entwickelte sich immer mehr vom Zulieferer und Abnehmer zum veritablen Konkurrenten auf dem Weltmarkt – Stichwort e-Mobilität. Nicht nur diese Entwicklung löste in Europa - und da speziell in Deutschland - eine große Diskussion über den Industriestandort Deutschland und seine Zukunft aus. In der Eurozone wuchs die Wirtschaft zufriedenstellend – mit großen regionalen Unterschieden. So verzeichnete z. B. Spanien ein Wachstum von 3 %. Österreich und Deutschland verharrten – wie schon 2023 - in einer Rezession und lagen bei – 0,6 % bzw. -0,1 %. Speziell in Deutschland verzeichneten die Stimmungsindikatoren bei den Unternehmen das ganze Jahr hindurch keine positiven Veränderungen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine war ein zusätzlich belastender Faktor. Inflation – weiter auf dem Rückzug in Europa 2024 brachte eine weitere Abschwächung der Teuerungsraten im Euroraum. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate in der Eurozone noch bei 2,9 %, ein Jahr später sank sie auf 2,4 %. Doch auch hier zeigte sich einmal mehr, dass die Differenz zwischen den tiefsten und höchsten Werten groß ist: Irland lag im Dezember 2024 bei 1 % Inflation – Kroatien bei 4,5 %. In den Märkten der Oberbank bewegte sich die Inflation zwischen 4,6 % in Ungarn und 2,9 % in Österreich. Der über das Jahr hindurch unterstützende Einfluss sinkender Energiepreise nahm gegen Jahresende ab. Die Inflation im Dienstleistungssektor war das gesamte Jahr hindurch ein wesentlicher Bestandteil der Teuerungsraten. 2024 - Sinkende Zinsen allerorts Nach einer Phase mit massiven Erhöhungen der Leitzinsen wendete sich 2024 das Blatt. Alle großen Notenbanken starteten mit Zinssenkungen oder führten den bereits eingeleiteten Trend fort. Die Europäische Zentralbank senkte den Ausleihungssatz für Banken von 4,5 % zu Jahresbeginn 2024 auf 3,15 %. Der Einlagezinssatz für Banken bei der EZB sank von 4 % auf 3 %. Die unterschiedlichen Differenzen der Zinssenkungen erklären sich durch eine geänderte Vorgangsweise der EZB im September. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Differenz zwischen Ausleihungs- und Einlagezinssatz von 0,5 % wurde auf 0,15 % - ausgehend vom Einlagezinssatz – abgeändert. Dies verbilligte die Ausleihungszinssätze etwas mehr als die Veranlagungszinssätze. Die EZB folgte mit ihren Senkungen dem Pfad der sinkenden Inflationsraten in der Eurozone. Das Ziel der EZB – langfristig Inflationszahlen um die 2 % zu erreichen - wurde mit diesen Maßnahmen unterstützt. Eher ungewöhnlich war die Entwicklung der US-Notenbank FED. War sie früher mit ihren Maßnahmen regelmäßig vor der EZB im Zeitablauf wandelte sich dieses Bild 2024. Die FED senkte erst im September erstmals die Zinsen. Bis zum Jahreswechsel wiederholte sich dieser Vorgang noch weitere zwei Mal. Damit lagen die Zinsen Ende 2024 in einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,50 % nach 5,25 % bis 5,5 % zu Jahresbeginn. Mit ihren – etwas vorsichtigeren - Zinsschritten machte die FED auch klar, dass sie auf die gute US-Konjunktur und die doch etwas höheren Inflationszahlen nur moderat reagieren würde. Etwas anders stellte sich die Situation in unseren Nachbarländern Tschechien und Ungarn dar. In beiden Staaten setzten die Notenbanken ihre bereits 2023 eingeleiteten Zinssenkungen fort. Die Czech National Bank - CNB senkte den Leitzins von 6,75 % zu Jahresbeginn auf 4 % im November 2024. Ähnlich die Magyar 452 Lagebericht der Oberbank AG Nemzeti Bank (MNB): Sie verringerte den richtungsweisenden Leitzinssatz von 10,75 % auf 6,5 % im September des Vorjahres. Beide Notenbanken reagierten auch hier auf die rückläufigen Inflationszahlen. EUR/USD – ein zweigeteiltes Jahr Der Dollarkurs zum Euro hatte 2024 zwei bestimmende Faktoren, die den Kurs beeinflussten: Die Zinsentwicklung dies- und jenseits des Atlantiks und – speziell im vierten Quartal – die Aussichten auf die kommende Präsidentschaft von Donald Trump. Im ersten Halbjahr waren es die erwarteten Zinssenkungen bzw. die damit verbundenen unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Zinssenkungszyklus die den EUR/USD Kurs in einer Bandbreite von 1,06 bis 1,10 verharren ließen. Die zweite Jahreshälfte – und speziell die letzten Monate des Jahres brachten Bewegung in den Kurs. Nach den Jahreshöchstkursen von knapp unter 1,12 gegen Ende August änderten sich die Relationen und die US Währung ging mit Werten um die 1,04 zum Euro aus dem Jahr. Wobei speziell ab dem Zeitpunkt der US-Wahl und den in der Folge vom zukünftigen Präsidenten abgegebenen Wortspenden eine zusätzliche Aufwertung des Dollars gegenüber dem Euro einsetzte. Insgesamt zeigte sich 2024 beim EUR/USD Kursverhältnis eine Schwankung zwischen Höchst- und Tiefstkurs von mehr als 7 %. Kapitalmärkte – Normalisierung der Zinskurve im Gange Die geopolitischen Krisenherde wie der Ukrainekrieg oder die Situation im Nahen Osten waren nur zum Teil an den Kapital- und Aktienmärkten spürbar. Im Fokus standen neben diesen Themen die allerorts sinkenden Zinsen. Im letzten Quartal des Jahres zeigte sich, dass Investoren bei längerfristigen Anleihen verstärkt auch die Problematik steigender Schulden der einzelnen Staaten in ihre Renditeüberlegungen aufnahmen. So stiegen die Renditen der US-Staatsanleihen im vierten Quartal deutlich an. Deutschland und Österreich konnten sich von diesem Trend nur teilweise abkoppeln. Auch hier wurden im Vergleich zu früher höhere Bonitätsaufschläge bezahlt. Die kurzfristigen Zinssätze im Euroraum (3 Monats Euribor) sanken von 3,90 % auf ca. 2,7 % zu Jahresende. Im Vergleich dazu ermäßigte sich der Swap Zinssatz für Laufzeiten von 10 Jahren von 2,44 % auf 2,34 %. Es ist aber durchaus erwähnenswert, dass dieser Zinssatz im Jahresverlauf einen Höchstwert von knapp 2,90 % und einen Tiefstwert von etwas unter 2,10 % verzeichnete. In Summe verringerte sich die inverse Zinsstrukturkurve 2024 deutlich. Die Differenz zwischen 3 Monats Euribor und 10 Jahres Swap Zinssatz veränderte sich von 1,45 % auf 0,35 %. 453 Lagebericht der Oberbank AG Bilanzsumme Die Bilanzsumme der Oberbank AG zum 31.12.2024 war mit 26.967,9 Mio. Euro um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich um -53,3 % bzw. -429,9 Mio. Euro auf 376,2 Mio. Euro. Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich, und zwar von 1.738,9 Mio. Euro um 249,4 Mio. Euro / 14,3 % auf 1.988,2 Mio. Euro. Die Forderungen an Kunden stiegen um 613,3 Mio. Euro / 3,0 % auf 20.740,8 Mio. Euro. Oberbank AG Bilanz zum 31.12.2024 Aktiva in Tsd. € 2024 2023 Veränderung absolut in % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2.803.380 2.836.291 -32.911 -1,2 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 705.927 537.151 168.776 31,4 3. Forderungen an Kreditinstitute 376.225 806.142 -429.917 -53,3 a) täglich fällig 161.260 166.921 -5.661 -3,4 b) sonstige Forderungen 214.965 639.221 -424.256 -66,4 4. Forderungen an Kunden 20.740.759 20.127.435 613.324 3,0 5. Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere 1.282.320 1.201.744 80.576 6,7 a) von öffentliche Emittenten 529.972 558.609 -28.638 -5,1 b) von anderen Emittenten 752.349 643.134 109.214 17,0 darunter: eigene Schuldverschreibungen 2.520 6.203 -3.683 -59,4 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 207.449 218.411 -10.961 -5,0 7. Beteiligungen 483.172 469.330 13.843 2,9 darunter: an Kreditinstituten 152.585 153.087 -502 -0,3 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 118.469 119.941 -1.472 -1,2 darunter: an Kreditinstituten 6.000 6.000 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 4.338 4.116 222 5,4 10. Sachanlagen 66.831 65.690 1.140 1,7 darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 29.425 31.595 -2.170 -6,9 11. Sonstige Vermögensgegenstände 103.446 100.724 2.722 2,7 12. Rechnungsabgrenzungsposten 19.099 20.386 -1.287 -6,3 13. Aktive latente Steuern 56.501 49.476 7.025 14,2 Summe der Aktiva 26.967.915 26.556.836 411.079 1,5 454 Lagebericht der Oberbank AG Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um -300,1 Mio. Euro / -7,3 % auf 3.834,3 Mio. Euro. Die Primärmittel inkl. Nachrangkapital stiegen um 512,0 Mio. Euro / 2,7 % auf 19.797,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 271,3 Mio. Euro / 1,7 % auf 16.110,5 Mio. Euro. Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 280,9 Mio. Euro / 9,7 % auf 3.187,2 Mio. Euro. Das Nachrangkapital reduzierte sich um -40,2 Mio. Euro auf 500,1 Mio. Euro. Das Eigenkapital stieg um 179,5 Mio. Euro / 6,9 % auf 2.797,7 Mio. Euro an. 455 Lagebericht der Oberbank AG Oberbank AG Bilanz zum 31.12.2024 Passiva in Tsd. € 2024 2023 Veränderung absolut in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.834.265 4.134.339 -300.074 -7,3 a) täglich fällig 718.575 715.872 2.703 0,4 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.115.690 3.418.466 -302.777 -8,9 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.110.543 15.839.262 271.281 1,7 a) Spareinlagen 1.162.120 1.429.458 -267.338 -18,7 darunter: aa) täglich fällig 816.100 1.069.599 -253.499 -23,7 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 346.020 359.859 -13.839 -3,8 b) sonstige Verbindlichkeiten 14.948.423 14.409.804 538.619 3,7 darunter: aa) täglich fällig 10.519.671 10.349.032 170.638 1,6 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 4.428.752 4.060.771 367.981 9,1 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 3.187.239 2.906.366 280.873 9,7 a) begebene Schuldverschreibungen 3.177.239 2.896.366 280.873 9,7 b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 10.000 10.000 4. Sonstige Verbindlichkeiten 120.692 112.625 8.067 7,2 5. Rechnungsabgrenzungsposten 20.523 21.564 -1.042 -4,8 6. Rückstellungen 346.861 334.191 12.670 3,8 a) Rückstellungen für Abfertigungen 55.552 50.535 5.018 9,9 b) Rückstellungen für Pensionen 128.013 115.614 12.399 10,7 c) Steuerrückstellungen 26.709 22.304 4.405 19,8 d) sonstige 136.586 145.738 -9.152 -6,3 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 500.100 540.298 -40.198 -7,4 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 50.000 50.000 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 9. Gezeichnetes Kapital 105.820 105.919 -99 -0,1 10. Kapitalrücklagen (gebundene) 505.523 505.523 11. Gewinnrücklagen 1.852.941 1.686.939 166.001 9,8 a) gesetzliche Rücklage 5.523 5.523 b) andere Rücklagen 1.847.418 1.681.416 166.001 9,9 darunter: Rücklagen für eigene Anteile 1.506 1.161 345 29,7 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 252.000 249.000 3.000 1,2 13. Bilanzgewinn 81.409 70.811 10.598 15,0 Summe der Passiva 26.967.915 26.556.836 411.079 1,5 456 Lagebericht der Oberbank AG Ertragslage Die Betriebserträge der Oberbank AG waren 2024 mit 874,0 Mio. Euro um 7,7 % höher als 2023. Der Nettozinsertrag erhöhte sich um 9,4 % auf 591,5 Mio. Euro. Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 44,1 Mio. Euro um -13,0 % unter jenen des Vorjahres. Das Provisionsergebnis ist mit 206,2 Mio. Euro um 10,2 Mio. Euro bzw. 5,2 % höher als 2023. Nettoprovisionserträge nach Sparten in Tsd. € 2024 2023 Veränd. Kredit- und Garantieprovisionen 36.288 38.973 -6,9 % Wertpapiergeschäft 69.479 62.179 11,7 % Zahlungsverkehr 73.964 68.592 7,8 % Devisen- und Valutengeschäft 23.936 23.731 0,9 % Sonstige Provisionserträge 2.537 2.529 0,3 % Summe 206.204 196.004 5,2 % Die Betriebsaufwendungen waren 2024 mit 439,5 Mio. Euro um 13,1 % höher als im Jahr zuvor. Der Personalaufwand erhöhte sich um 10,4 % auf 268,8 Mio. Euro. Der Sachaufwand stieg um 7,8 % auf 131,3 Mio. Euro. Das Betriebsergebnis stieg um 2,8 % auf 434,5 Mio. Euro. Spannenentwicklung 2024 2023 Veränd. Nettozinsspanne 2,21 % 2,07 % 0,14 %-P. Nettoprovisionsspanne 0,77 % 0,75 % 0,02 %-P. Ertragsspanne 3,27 % 3,11 % 0,16 %-P. Aufwandsspanne 1,64 % 1,49 % 0,15 %-P. Betriebsergebnisspanne 1,62 % 1,62 % — %-P. Unternehmenskennzahlen 2024 2023 Veränd. Return on Equity vor Steuern 13,0% 12,9% 0,10 %-P. Return on Equity nach Steuern 9,4% 9,4% — %-P. Cost-Income-Ratio 50,3% 47,9% 2,40 %-P. Der RoE vor Steuern 2024 erhöhte sich auf 13,0 %, nach Steuern blieb dieser auf Vorjahresniveau auf 9,4 %. Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich um 2,40 %-Punkte auf 50,3 %. Im Rahmen der Kreditrisikogebarung wurden für alle erkennbaren Risiken, soweit Zweifel an der Einbringlichkeit von Forderungen oder Teilen von Forderungen bestehen, ausreichend vorgesorgt. Daneben wurden Beiträge an die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m. b. H. geleistet, die als gemeinsame Deckungsvorsorge für Großkreditrisiken der 3 Banken Gruppe dienen. Unter Berücksichtigung der Forderungsverluste und der Provisionszahlung an die ALGAR belief sich 2024 die Kreditrisikogebarung der Oberbank AG auf 66,2 Mio. Euro (2023: 90,7 Mio. Euro), die Wertberichtigungsquote betrug 0,32 % (2023: 0,45 % ). Der Saldo aus Bewertungen und realisierten Kursgewinnen / -verlusten bei Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens sowie bei den Beteiligungen belief sich 2024 auf -5,6 Mio. Euro, nach -2,4 Mio. Euro 2023. Damit erhöhte sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 8,6 % auf 352,7 Mio. Euro. 457 Lagebericht der Oberbank AG Der Steueraufwand lag mit 98,0 Mio. Euro um 10,7 % über dem des Vorjahres. Damit erhöhte sich der Jahresüberschuss 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 % auf 254,7 Mio. Euro. Gewinnverteilungsvorschlag Der Jahresüberschuss der Oberbank AG betrug im Geschäftsjahr 2024 254,7 Mio. Euro. Nach Rücklagendotation von 173,5 Mio. Euro und nach Zurechnung des Gewinnvortrags von 0,2 Mio. Euro ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 81,4 Mio. Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von Euro 1,15 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich bei 70.614.600 Stammaktien ein Ausschüttungsbetrag von 81,2 Mio. Euro. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 201.981,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 458 Lagebericht der Oberbank AG Ausblick auf die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2025 Die weitere Entwicklung des Geschäftsjahrs 2025 wird mit vorsichtigem Optimismus gesehen. Das sehr gute Ergebnis 2024 war von einem starken Zinsergebnis getragen, das wird sich 2025 nicht wiederholen lassen, der Druck auf die Zinsspanne wird weiter steigen. Die erwarteten weiteren Zinssenkungen sollten aber andererseits positiv auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und damit auf die Kreditnachfrage wirken. Der private Wohnbau hat sich 2024 wieder deutlich erholt und auch für 2025 schaut die Nachfrage nach Wohnkrediten schon gut aus. Die Oberbank wird im März den Strategieprozess 2030 finalisieren und dem Aufsichtsrat und in weiterer Folge der Hauptversammlung vorlegen. Das Thema Transformation in Richtung Nachhaltigkeit beschäftigt die Oberbank und die Firmenkund:innen auch 2025 intensiv. Die Oberbank setzt, beginnend bei den Gewerbeimmobilien, erste konkrete Maßnahmen in der Kreditvergabe um. In der Digitalisierung beschäftigt sich die Oberbank weiter mit Einsatzmöglichkeiten von KI und weiteren Prozessverbesserungen. Die Oberbank wird auch 2025 ihren Kurs des organischen Wachstums fortsetzen und vertraut auf die Stabilität ihres operativen Geschäfts. Das Jahresergebnis 2025 der Bank wird aber auch wesentlich von der Entwicklung des Kreditrisikos, des Beteiligungsportfolios und der Märkte beeinflusst, so dass ein präziser Outlook aus heutiger Sicht nicht sinnvoll erscheint. 459 Lagebericht der Oberbank AG Eigene Aktien Im Berichtsjahr haben Erwerbe und Veräußerungen sowohl unter der Ermächtigung gem. § 65 Abs 1 Z 4 AktG (Rückkaufprogramm zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) als auch jener gem. § 65 Abs 1 Z 7 AktG (Wertpapierhandel) stattgefunden. Zum Zwecke des Wertpapierhandels hat die Oberbank im Berichtsjahr 272.260 Stück eigene Stammaktien, was einem Anteil von 0,39 % bzw. 408.390,00 Euro des Grundkapitals entspricht, zum Durchschnittskurs von 69,24 Euro erworben, denen Verkäufe von 206.510 Stück eigener Stammaktien zum Durchschnittskurs von 69,09 Euro gegenüberstanden. Die aus dem Verkauf erzielten Erlöse wurden den Betriebsmitteln zugeführt. Zu den im Rahmen des Aktien-Rückkaufprogramms 2024 erworben und veräußerten eigenen Stammaktien verweisen wir auf die Angaben im Anhang. Zum Bilanzstichtag hatte die Oberbank 67.746 Stück eigene Stammaktien im Bestand, was einen Anteil von 0,10 % bzw. 101.619,00 Euro des Grundkapitals darstellt. Der höchste Stand im Laufe des Jahres 2024 wurde am 26.06.2024 mit 155.149 Stück erreicht. Dies entspricht einem Anteil von 0,22 % bzw. 232.723,50 Euro vom Grundkapital. Ausgezeichnete Ausstattung mit Eigenmitteln Die Eigenmittel gemäß Art. 72 CRR betrugen zum 31.12.2024 € 3.102.445.383,46, davon entfielen € 2.663.068.878,25 auf das harte Kernkapital. Der Gesamtrisikobetrag belief sich auf € 16.506.419.599,13. Daraus errechneten sich zum 31.12.2024 eine harte Kernkapitalquote von 16,13 % (Erfordernis 7,37 %), eine Kernkapitalquote von 16,44 % (Erfordernis 8,87 % ) und eine Gesamtkapitalquote von 18,80 % (Erfordernis 10,87 %). 460 Lagebericht der Oberbank AG Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Oberbank - Eigenmittel Säule I 31.12.2024 31.12.2023 Veränd. Beträge in Tsd. € Gezeichnetes Kapital 105.922 105.922 0 Kapitalrücklagen 505.523 505.523 0 Gewinnrücklagen 2.107.685 1.934.428 173.257 Aufsichtliche Korrekturposten -38 -45 7 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -56.023 -54.391 -1.632 Hartes Kernkapital 2.663.069 2.491.437 171.631 AT1-Kapitalinstrumente 50.000 50.000 0 Abzüge von Posten des AT 1-Kapitals 0 0 0 Zusätzliches Kernkapital 50.000 50.000 0 KERNKAPITAL 2.713.069 2.541.437 171.631 anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 347.690 358.972 -11.282 Ergänzungskapitalposten gem. nationalen Umsetzungsmaßnahmen 0 0 0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 57.000 47.000 10.000 Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals -15.313 -16.403 1.090 Ergänzungskapital 389.377 389.569 -192 EIGENMITTEL 3.102.445 2.931.006 171.439 Gesamtrisikobetrag gem. Art. 92 CRR Kreditrisiko 15.114.348 14.885.763 228.585 Marktrisiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko 13.708 18.188 -4.480 operationelle Risiko 1.378.364 1.164.090 214.274 Gesamtrisikobetrag 16.506.420 16.068.041 438.379 Eigenmittelquoten gem. Art. 92 CRR Harte Kernkapital-Quote 16,13 % 15,51 % 0,62 % Pte Kernkapital-Quote 16,44 % 15,82 % 0,62 % Pte Gesamtkapital-Quote 18,80 % 18,24 % 0,56 % Pte Gesetzliches Erfordernis Eigenmittelquoten gem. ÜRL in % Harte Kernkapital-Quote 7,37 % 7,40 % -0,03 % Pte Kernkapital-Quote 8,87 % 8,90 % -0,03 % Pte Gesamtkapital-Quote 10,87 % 10,90 % -0,03 % Pte Gesetzliche Eigenmittelanforderungen gem. ÜRL in T€ Hartes Kernkapital 1.216.523 1.189.035 27.488 Kernkapital 1.464.119 1.430.056 34.063 Gesamtkapital 1.794.248 1.751.416 42.832 Freie Kapitalbestandteile Hartes Kernkapital 1.446.546 1.302.402 144.143 Kernkapital 1.248.950 1.111.382 137.569 Gesamtkapital 1.308.197 1.179.591 128.607 Gesetzliches Erfordernis EM-Quoten Säule II (incl. 1,3% SREP-Aufschlag; im VJ 1,3%) Harte Kernkapital-Quote 8,10 % 8,13 % -0,03 % Pte Kernkapital-Quote 9,85 % 9,88 % -0,03 % Pte Geamtkapital-Quote 12,17 % 12,20 % -0,03 % Pte Gemäß § 23 BWG in Verbindung mit § 103q Z 11 BWG wurde ab 1.1.2016 ein Kapitalerhaltungspuffer eingeführt, der in Form von hartem Kernkapital zu halten ist. Seit 2019 beträgt der Puffer 2,50 %. 461 Lagebericht der Oberbank AG Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Ende Dezember 2019 beantragten die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft mbH (zusammen „UniCredit“) die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung , die am 4. Februar 2020 stattfand. Die Anträge der UniCredit (Sonderprüfung der Oberbank-Kapitalerhöhungen seit 1989, Beendigung eines Schiedsverfahrens zwischen der Oberbank und der G3B Holding AG) fanden keine Zustimmung. Auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 stellte die UniCredit Anträge auf Durchführung von Sonderprüfungen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Gegen diese Beschlüsse brachte die UniCredit beim Landesgericht Linz Anfechtungsklagen ein. Diese Anfechtungsverfahren wurden bis zur rechtskräftigen Klärung übernahmerechtlicher Vorfragen unterbrochen. Bezüglich des Antrags auf Sonderprüfung aus der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (kurz: BKS) und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (kurz: BTV) im Jahr 2018 sowie bezüglich einiger abgelehnter Sonderprüfungsthemen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2020 stellte die UniCredit einen gerichtlichen Antrag auf Sonderprüfung. Dieser Antrag auf Sonderprüfung wurde vom Landesgericht Linz teilweise rechtskräftig abgewiesen. Hinsichtlich der übrigen Themen wurde das Verfahren bis zur Erledigung der Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbrochen. Die UniCredit stellte Ende Februar 2020 Anträge bei der Übernahmekommission, mit denen überprüft werden soll, ob die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt haben. Die Oberbank war von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der BTV und bei der BKS unmittelbar betroffen. Die Syndikate der BTV und BKS wurden mit nach wie vor gültigen Bescheiden der Übernahmekommission aus dem Jahr 2003 genehmigt. Die UniCredit erhob den Einwand, dass sich seitdem die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Die Übernahmekommission wies Anfang November 2023 sämtliche Anträge der UniCredit ab. Die UniCredit erhob gegen diese Bescheide Rekurse. Die beiden unterbrochenen Verfahren über die Anfechtung von Beschlüssen der ao Hauptversammlung 2020 und der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sowie das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers vom Landesgericht Linz wurden bis zur rechtskräftigen Erledigung der Verfahren vor der Übernahmekommission unterbrochen. Ende Juni 2021 brachte die UniCredit gegen die Oberbank Unterlassungs- und Feststellungsklage beim Landesgericht Linz ein. Im Wesentlichen ging es dabei um die Feststellung, dass die Beschlüsse des Vorstands der Oberbank auf Durchführung der letzten 4 Kapitalerhöhungen der Oberbank und die Beschlüsse zur Leistung von Zuschüssen an die G3B Holding AG für die Kapitalerhöhungen der 3 Banken nichtig seien und es der Vorstand in Zukunft unterlassen solle, derartige Zuschüsse zu leisten oder Aktionären, die mit der Oberbank wechselseitig beteiligungsmäßig verbunden sind, Aktien im Zuge von Kapitalerhöhungen zuzuteilen. Die UniCredit brachte inhaltlich gleichartige Klagen auch gegen BKS und BTV ein, denen die Oberbank jeweils als Nebenintervenientin beitrat. Im gegen die BTV geführten Verfahren wurde diese Klage von allen Instanzen und damit auch vom OGH in allen Punkten abgewiesen. Im Hinblick auf diese seit Ende Juni 2023 rechtskräftige Erledigung der zentralen Streitfragen zugunsten der 3Banken zog die UniCredit die Parallelklagen gegen die Oberbank und die BKS unter Anspruchsverzicht zurück. Die UniCredit behauptete in der ordentlichen Hauptversammlung Mitte Mai 2023, dass der Oberbank gegen ihre damaligen Vorstandsmitglieder Schadenersatzansprüche zustehen sollen, weil die Oberbank im 462 Lagebericht der Oberbank AG Jahr 2022 für die Absicherung des BTV-Syndikats zum Schutz der BTV vor einer Übernahme durch die UniCredit einen Betrag von rund 3 Mio Euro aufgewendet hatte. Die UniCredit verlangte in Ausübung ihres Minderheitenrechtes gemäß § 134 AktG die Bestellung eines besonderen Vertreters, der dieses Verfahren mittlerweile antragsgemäß eingeleitet hat. Ende Mai 2024 verwarf das OLG Wien die Rekurse der UniCredit gegen die Bescheide der Übernahmekommission. Dagegen brachte die UniCredit keine Rechtsmittel mehr ein, sodass diese Bescheide rechtskräftig wurden. Nach damit endgültiger Abweisung auch der übernahmerechtlichen Begehren der UniCredit gegen die 3Banken zog diese daraufhin sämtliche von ihr gegen die Oberbank erhobenen Klagen in allen noch anhängigen und einstweilen unterbrochenen gerichtlichen Verfahren unter Anspruchsverzicht zurück, ebenso den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers. Offen ist damit nur noch das von der UniCredit erzwungene Verfahren der Oberbank gegen die damaligen Vorstandsmitglieder, in dem der UniCredit keine Parteistellung zukommt. Der Vorstand ist nach wie vor davon überzeugt, mit der Absicherung des BTV-Syndikats sorgfältig und im besten Interesse der Oberbank gehandelt zu haben. Filialnetz Regional verteilen sich die 176 Filialen der Oberbank auf die Märkte Österreich (93 Filialen), Deutschland (46), Tschechien (20), Ungarn (13) und Slowakei (4). Wesentliche Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres Siehe Anhang für Geschäftsjahr 2024 Punkt V. Forschung und Entwicklung Auf der Basis der Bedürfnisse ihrer Kund:innen entwickelt die Oberbank individuelle Finanzdienstleistungen im Finanzierungs- und Anlagebereich. In der Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn ist sie jedoch nicht tätig. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Oberbank entspricht dem international anerkannten COSO-Standard. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe, einheitliche Dokumentationen aller risikorelevanten Prozesse der Bank, der identifizierten Risiken und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges, mehrstufiges Reporting über Wirksamkeit und Reifegrad. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überwacht, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Dieser laufende Optimierungsprozess trägt zur Qualitätssicherung bei. Die Abteilung Interne Revision der Oberbank prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das Interne Kontrollsystem. Abgeprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. 463 Lagebericht der Oberbank AG Die Kontrollmechanismen des IKS speziell in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden in den folgenden Absätzen anhand des COSO Standards beschrieben (Offenlegung gemäß § 243a (2) UGB). Die Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung mit den dazugehörenden Prozessen ist in der Abteilung Rechnungswesen und Controlling angesiedelt. Einzelne Teilprozesse sind in der Abteilung Strategisches Risikomanagement angesiedelt. Die Abteilung Interne Revision führt als unabhängige Einheit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Im Rahmen des IKS werden alle wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung kontrolliert und die mit der Rechnungslegung einhergehenden Risiken identifiziert, analysiert und laufend überwacht. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken ergriffen. Kontrollumfeld Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank definierten Verhaltensgrundsätze und die Governance Regelungen im Vordergrund. Im Internen Kontrollsystem der Oberbank sind neben den Aufsichtsgremien, dem Vorstand und der internen Revision alle Mitarbeiter:innen beteiligt. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind für das IKS im Allgemeinen und somit auch in Bezug auf die Rechnungslegung klar geregelt. Die mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeiter:innen verfügen über die für ihr Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how-Aufbau sicher und sind die Basis für die rechtzeitigen Implementierungen im Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsanweisungen unterstützt, die zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Risikobeurteilung In der Oberbank hat die Risikobeurteilung, d.h. die Identifikation und Analyse von Risiken seit jeher eine große Bedeutung: Nur wer seine unternehmensspezifischen Risiken kennt, kann angemessen darauf reagieren. Mit dem IKS ist die Steuerung der wichtigsten Risiken durch die Messbarkeit und Beurteilung nach gleichen Maßstäben und die sich daraus ergebende abgestimmte Behandlung von Risiken möglich. In der Oberbank AG werden die Risiken im Zuge der Prozessdokumentation durch die prozessverantwortliche Person identifiziert, bewertet und dokumentiert. Der Prozess inkl. der identifizierten Risiken wird im Anschluss jährlich der prozess- und risikoverantwortlichen Person zur Überprüfung bzw. Aktualisierung vorgelegt. Kontrollaktivität Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kontrollmaßnahmen des Rechnungslegungsprozesses sind in verschiedenen hausinternen Dokumenten beschrieben. Zur Deckung der im Rechnungslegungsprozess identifizierten Risiken sind Kontrollen implementiert, welche nachvollziehbar sind, dh.: die Inhalte sind in den jeweiligen Systemen dokumentiert und geben eine strukturierte Übersicht. Ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung des Internen Kontrollsystems in der Oberbank ist das Vier- Augen-Prinzip und in den IT-Anwendungen implementierte Prüfungen. Ebenfalls wesentlich sind nachvollziehbare Nachweise, die auch für Dritte belegen, dass die Kontrollen durchgeführt bzw. die Prozessschritte eingehalten wurden. Information und Kommunikation Die Informationsbereitstellung zum Internen Kontrollsystem und die Kommunikation mit den relevanten Ansprechpartner:innen hat in der Oberbank einen hohen Stellenwert. Jährlich wird dem Aufsichtsrat und 464 Lagebericht der Oberbank AG Prüfungsausschuss der aktuelle Stand zum IKS präsentiert. Zudem sind regelmäßige Jour Fixe Serien implementiert, einerseits mit dem Management (Vorstand und Abteilungsleitungen) und andererseits mit den Risiko- und Kontrollverantwortlichen. Zudem wird einmal jährlich ein gesamthafter IKS-Statusbericht in der Oberbank veröffentlicht. Überwachung Die Abteilungsleiter:innen und die zuständigen Gruppenleiter:innen üben eine Überwachungsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der Internen Revision geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und dem Prüfungsausschuss zu. Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird auch durch das IKS sichergestellt. Unterstützt wird die Überwachungstätigkeit in der Oberbank im IKS durch Wirksamkeitskontrollen, welche für Schlüsselkontrollen (= jene Kontrollen mit besonderer Wichtigkeit aufgrund eines Kriterienkatalogs) durchgängig zumindest einmal jährlich und für ausgewählte sonstige Kontrollen anlassbezogen durchgeführt werden. 465 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden Kommerzfinanzierung Das Kommerzkreditvolumen der Oberbank stieg 2024 um 4,7 % auf 17.115,9 Mio. Euro. Aufgrund der hervorragenden Kapitalausstattung der Oberbank konnten den Unternehmen weiterhin ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Geförderte Investitions- und Innovationsfinanzierung Die Anzahl der im Jahr 2024 in allen fünf Oberbank-Märkten eingereichten Förderanträge aus den Bereichen Investition, Umwelt, Innovation sowie Liquiditätssicherung lag aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der teilweise unattraktiven Förderzinssätze mit 1.247 Projekten um 14 % hinter dem Vorjahr (der Trend zu Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten hat sich auch im Jahr 2024 fortgesetzt). Dennoch ist es gelungen, die per 31.12.2024 über die Oberbank ausgereichten Förderkredite abermals um 0,6 % auf 2,1 Mrd. Euro zu steigern. Diese erfreuliche Entwicklung spiegelte sich auch in der führenden Position der Oberbank beim bewilligten Förderkreditobligo des österreichischen ERP-Fonds wieder. Gewerbliche Immobilienfinanzierungen Die Lage am Immobilienmarkt war 2024 weiter angespannt. Das herausfordernde, konjunkturelle Umfeld bremste eine mögliche Erholung des Immobilienmarktes ein. Zudem wirkte das Zinsumfeld weiterhin dämpfend auf die Marktaktivitäten, wenngleich die EZB zur Jahresmitte erste Zinssenkungen vornahm. Aufgrund der Unsicherheiten im Markt blieben die Renditeerwartungen von Investoren hoch, das Transaktionsvolumen im Immobilienmarkt infolgedessen verhalten. Insgesamt befindet sich die Branche weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Die Oberbank hat daher auch im Geschäftsjahr 2024 ihre gestrafften Parameter für Neufinanzierungen beibehalten. Bei Bestandsfinanzierungen wurde das enge Monitoring fortgeführt. Vor allem Entwicklungs- und Bauprojekte werden regelmäßig von Immobilienspezialist:innen auf potenzielle Risiken untersucht, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Oberbank vorerst noch keine Entspannung auf dem Immobilienmarkt und wird folglich ihre Strategie aus 2024 fortsetzen. Der Markt wird aber weiterhin genau beobachtet, um auf Änderungen entsprechend reagieren zu können. Strukturierte Finanzierungen Die Nachfrage nach strukturierten Finanzierungslösungen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Eine besondere Steigerung zeigte sich im Segment Gesellschafterwechsel und Unternehmenskauffinanzierungen. Hier legten sowohl die eingegangenen Projektanfragen wie auch die abgeschlossenen Finanzierungsprojekte im Jahresvergleich deutlich zu. Auch im Bereich Erneuerbare Energien gab es eine erhöhte Nachfragedynamik. Demgegenüber waren die Anfragen bei Wachstumsfinanzierungen und zuletzt auch bei Tourismusfinanzierungen rückläufig. Im Segment gewerbliche Immobilienfinanzierung sank die Nachfrage nochmals deutlich – und somit bereits das zweite Jahr in Folge. Somit war die Entwicklung im Bereich Strukturierte Finanzierungen auch in diesem Jahr wieder heterogen und es zeigte sich in einigen Segmenten eine gewisse Zurückhaltung bei der Kreditnachfrage. Zusammengefasst konnten in diesem Jahr knapp 40 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von rund 530 Mio. Euro erfolgreich begleitet werden. Private Equity und Mezzaninkapital 2024 verzeichnete der Oberbank Opportunity Fonds 154 Anfragen und konnte das hohe Niveau des Vorjahres nahezu erreichen. In den wirtschaftlich unsicheren Zeiten nimmt insbesondere die Bedeutung 466 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden von Mezzaninfinanzierungen und Private Equity als bilanzstärkende Finanzierungsinstrumente bei den Unternehmen wieder deutlich zu. Seit seiner Gründung hat der Oberbank Opportunity Fonds 127 Transaktionen und zehn Add-on-Investments mit Eigen- und/oder Mezzaninkapital beziehungsweise High Yield Capital begleitet und dabei ein Volumen von mehr als 382 Mio. Euro bereitgestellt. Der Fokus des Oberbank Opportunity Fonds liegt auf etablierten Unternehmen in späteren Entwicklungsphasen. Um die Lücke zu den Frühphasen der Finanzierung zu schließen, hat sich die Oberbank am OÖ Hightech-Fonds des Landes OÖ beteiligt. Ein sehr profitables Geschäftsfeld sind auch die Beteiligungen an von Dritten gemanagten Private Equity- und Mezzaninfonds, mit denen regionale oder strategische Ergänzungen der eigenen Investmentrichtlinien möglich sind und die bislang sehr hohe Renditen erwirtschafteten. Zahlungsverkehr Die Zahlungsverkehrserträge 2024 entwickelten sich trotz der Konjunkturschwäche sehr zufriedenstellend und es konnte ein Steigerung von + 7,3 % gegenüber dem Vorjahr erwirtschaftet werden. Das größte Projekt im Bereich Zahlungsverkehr war die Implementierung der neuen, modernen, webbasierten Zahlungsverkehrsanwendung “oBusiness”. Im 3. Quartal erfolgte dazu der Verkaufsstart für Neukunden in Österreich, welcher sehr erfolgreich verlaufen ist. Die bereits erhaltenen Kundenfeedbacks sind allesamt sehr positiv. Anfang 2025 wird die Oberbank sukzessive mit der Umstellung der ELBA-Bestandskunden auf “oBusiness” beginnen. Am 13. März 2024 wurde eine EU-Verordnung erlassen, deren Ziel die Erhöhung der Akzeptanz der SEPA- Instant-Payment (=Echtzeitüberweisung in EUR) ist. Die wichtigsten Inhalte der “Instant-Payment-Verordnung” sind: Instant-Payment über alle Produkte, Preisregulierung, Sicherheits- und Compliance Anforderungen, Betragsgrenzen, IBAN-Name-Check. Die Umsetzung der Verordnungspunkte wurde im abgelaufenen Jahr gestartet und wird auch noch 2025 viele Ressourcen binden. Syndizierung und Schuldscheindarlehen Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte im Bereich Konsortialkredite, Sonderkredite und Schuldscheindarlehen gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres ein moderater Anstieg sowohl beim aushaftenden Gesamtobligo auf rund 2.7 Mrd. Euro als auch bei den Stückzahlen erzielt werden. Bei den Konsortialführungen konnte aufgrund planmäßiger Rückführungen einiger Projektfinanzierungen das Rekordniveau des Vorjahres nicht ganz gehalten werden. Mit der Konsortialführung von 69 Kredittranchen bewegt man sich hier aber weiter im langjährigen Durchschnitt. Der Schuldscheindarlehensmarkt zeigte im Jahr 2024 ein rückläufiges Gesamtemissionsvolumen. Dies ist zum einen auf reduzierte Finanzierungsaktivitäten der Unternehmen aufgrund der schwachen Konjunktur und zum anderen auf die Inanspruchnahme alternativer Finanzierungsinstrumente, insbesonders im Anleihebereich, zurückzuführen. Dennoch hat die Oberbank durch die Zeichnung ausgewählter Transaktionen bonitätsstarker deutscher und österreichischer Emittenten das Schuldscheindarlehensportfolio sowohl in Bezug auf Obligo als auch Stückzahlen im Vorjahresvergleich spürbar ausbauen können. Auslandsgeschäft Die österreichische Wirtschaft befindet sich derzeit in einer schwierigen Situation. Vor allem die Industrie 467 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden steht vor zahlreichen Herausforderungen. Die schwache internationale Konjunktur, der Strukturwandel in der europäischen Automobilindustrie und die hohen Energie- und Lohnkosten belasten die exponierten Branchen stark und haben zu einem Rückgang der Exporte im Jahr 2024 geführt. Die Konjunkturindikatoren deuten derzeit zwar auf eine Bodenbildung hin, geben aber noch keine Signale für einen unmittelbar bevorstehenden Aufschwung. In diesem Umfeld nutzten die Kund:innen das umfassende Angebot der Oberbank an Absicherungs- und Finanzierungsinstrumenten kombiniert mit dem weltweiten Netz an ausgewählten Korrespondenzbanken. Dokumenten- und Garantiegeschäft Die Kund:innen setzen bei der Beratungsqualität im Auslandsgeschäft auf die Expertise der Oberbank. Das zeigte sich darin, dass gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten die Nachfrage nach einer soliden Risikoabsicherung im internationalen Geschäft steigt. So wurde im Export ein um 5,1 % höheres Volumen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres abgesichert. Auch bei der Absicherung von Importgeschäften konnte ein Volumenzuwachs von 14,2 % bei Akkreditiven und Inkassi verzeichnet werden. Der Klassiker unter den Absicherungsinstrumenten sind Garantien für das In- und Auslandsgeschäft. Hier ist das Auftragsvolumen im Jahr 2024 um 14,7 % höher als im Jahr 2023. Die Kund:innen setzten auch zunehmend auf Digitalisierung. Ein Drittel der Garantien wird mittlerweile digital beauftragt. Exportfinanzierung Die geförderten Betriebsmittelfinanzierungen der OeKB waren auch im Jahr 2024 in einem leicht rückläufigen Zinsumfeld sehr attraktiv. Der Marktanteil der geförderten Betriebsmittelkredite für Großunternehmen stieg auf den historischen Höchstwert von 13,5 % und unterstreicht diese positive Entwicklung. Auch bei den geförderten Betriebsmittelfinanzierungen für KMU, den sogenannten Exportfondskrediten, konnte der Marktanteil auf 11,8 % gesteigert werden. Die Investitionstätigkeit der exportierenden Unternehmen wurde durch die deutlich rückläufigen Konjunkturerwartungen gebremst. Durch die umfassende Beratungstätigkeit und die Fokussierung auf die Bedürfnisse der Exporteure konnte jedoch der Marktanteil bei den OeKB-refinanzierten Inlandsinvestitionen um 1,5 % auf 13,1 % gesteigert und bei den OeKB-refinanzierten Auslandsinvestitionen mit 5,4 % nahezu konstant gehalten werden. Factoring Seit neun Jahren bietet die Oberbank Factoring als eigenes Produkt an. Die Rahmen (+19 %) und die Ausnützungen (+17 %) konnten im Jahr 2024 deutlich gesteigert werden, während die Erträge im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben sind. Das 2024 akquirierte Neugeschäft sollte sich jedoch im laufenden Jahr positiv auf die Erträge auswirken. Internationales Banken- und Institutionen-Netzwerk Die Oberbank hat im Jahr 2024 wesentliche Fortschritte bei der Optimierung ihres internationalen Bankennetzwerks erzielt. Im Vordergrund standen Effizienzsteigerungen, Sicherheitsmaßnahmen und die Anpassung an geopolitische Herausforderungen. Das Jahr war geprägt von geopolitischen Unsicherheiten und steigenden Anforderungen im Außenhandel. Die Absicherung von Risiken stellt eine wichtige Dienstleistung für die Unternehmer:innen dar. Durch eine enge Zusammenarbeit und regelmäßigen Austausch wurden die stabilen und vertrauensvollen Beziehungen zu den Partnerbanken gestärkt. Die Anpassung der regulatorischen Prozesse und die Fokussierung auf die 468 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Firmenkunden Kundenbedürfnisse ermöglichten die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in allen Märkten. Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zu Korrespondenz- und Netzwerkbanken wurden intensiviert. Die Implementierung einer effizienteren KYC-Dokumentation und die Konsolidierung von Kontoverbindungen trugen zur Prozessoptimierung bei, ohne die Servicequalität im internationalen Geschäft zu beeinträchtigen. Die Abwicklung der nordischen Währungen wurde erfolgreich auf einen Clearingpartner konzentriert, wodurch die Effizienz der entsprechenden Transaktionen gesteigert werden konnte. Darüber hinaus wurde der Scheckservice modernisiert, um ihn trotz abnehmender Relevanz bestimmten Kundengruppen weiterhin anbieten zu können. Im Jahr 2024 intensivierte sich die Überwachung der Transaktionen im gesamten Bankennetzwerk deutlich. Diese Maßnahmen, die der Prävention und der Identifikation von Risikopotenzialen dienen, sind zwar mit erhöhtem Aufwand verbunden, tragen aber wesentlich zu einem sicheren und transparenten Bankbetrieb bei. Die Oberbank stellt damit sicher, dass sie höchste Standards in der Transaktionssicherheit erfüllt. Insgesamt zeigen die Maßnahmen der Oberbank, dass sie flexibel auf Herausforderungen reagiert, ihre Prozesse kontinuierlich verbessert und dabei höchsten Wert auf Sicherheit und Kundenzufriedenheit legt. Trotz geopolitischer Spannungen bleibt die Bank ein verlässlicher Partner im internationalen Geschäft. Primäreinlagen erfreuliches Wachstum Trotz rückläufiger Zinsen gelang es im abgelaufenen Jahr die Primäreinlagen um 512.0 Mio. Euro oder 2,7 % zu erhöhen. Mit einer ausgezeichneten Bonität im Rücken konnten sowohl die Sicht- als auch die Termineinlagen gesteigert werden. Wobei das Wachstum bei den Termineinlagen mit ca. 14 % höher ausfiel als bei den täglich fälligen Einlagen (ca. 5 %). Bei näherer Betrachtung war erkennbar, dass die Termineinlagen bei Firmenkunden (24 %) stärker stiegen als jene der Privatkunden (4 %). Die Sichteinlagen bei den Firmenkunden erhöhten sich um etwas mehr als 3 %. Die täglich fälligen Einlagen der Privatkunden stiegen um mehr als 7 %. Das stärkere Wachstum bei den gebundenen Einlagen wurde durch die schon bei kurzen Laufzeiten höheren Zinssätze verursacht. Dazu kam, dass Unternehmen traditionell für ihre Liquiditätsüberschüsse gebundenen Einlagen mit Laufzeiten von bis zu 12 Monaten wählten. 469 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden Private Kundeneinlagen. Die Spar-, Sicht- und Termineinlagen der Kund:innen lagen mit 7.187,0 Mio. Euro um 19 Mio. Euro / 0,3 % über dem Stand des Vorjahres. Die Einlagen auf den Online-Sparprodukten sind 2024 neuerlich stark angestiegen und zwar um 539,1 Mio. Euro / 25,3 % auf 2.673,6 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu sind die Einlagen auf den Sparbüchern im Vorjahresvergleich um 267,3 Mio. Euro / -18,7 % gesunken. Auch die Anzahl der Sparbücher verringerte sich um 26.731 Stück. Privatkredite Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfelds hat sich das aushaftende Volumen (exkl. Leasing) gegenüber dem Vorjahr um -3,9 % auf 3.624,9 Mio. Euro verringert, wobei das Neuvergabevolumen bei Privatkrediten um 7,7 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres lag. Die Ankündigung des Wohnpakets durch die Bundesregierung Ende Februar 2024 ließ vorerst viele Fragen unbeantwortet. Dies sorgte für eine abwartende Haltung bei den potentiellen Kreditnehmer:innen und damit für eine schwächere Neuvergabe im 1. Halbjahr. Im 2. Halbjahr ist die Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen deutlich angestiegen. Nachhaltige Kontowelt In Österreich ist das be(e) green Konto seit 2021 mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der jeweiligen Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden, die neben wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Kriterien entsprechen. Im 2. Halbjahr 2023 wurde auch in Tschechien das nachhaltige be(e) green Konto für Privatkund:innen eingeführt, welches dieselben Kriterien wie in Österreich erfüllt, jedoch gibt es in Tschechien kein vergleichbares Zertifikat. Darüber hinaus leistet die Oberbank mit jedem neuen be(e) green Konto einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation und weiterer blütenbestäubender Insekten. Auf Basis dieser Initiative wurden seit der Produkteinführung 2021 sowie pro Teilnehmer:in des Oberbank Linz Donau Marathons bereits 125.000 m2 an Blühflächen geschaffen. Zusätzlich wurde in Österreich das be green Sparkonto eingeführt, welches ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet worden ist. Im Herbst 2022 wurde die Kontowelt in Österreich noch um das nachhaltige be(e) green Studentenkonto ergänzt. Per 31.12.2024 wurden im Gesamtinstitut 194.573 Stück Privatkonten geführt. Davon waren bereits 42,9 % nachhaltige be(e) green Konten. Dies entspricht einer Steigerung um 17.804 auf 83.508 Stück nachhaltige Konten im Jahr 2024. Green Payments – der Umwelt zuliebe Beleghafte Überweisungsaufträge verursachen eine hohe CO2-Belastung. Moderner Online- Zahlungsverkehr ist nicht nur schneller und einfacher, sondern auch nachhaltig. Deshalb fallen elektronisch beauftragte Zahlungen unter die Kategorie Green Payments. In der Oberbank sind bereits 97 % aller von Firmen- und Privatkund:innen beauftragten Zahlungen digital. Digitalisierung Das Angebot an Online-Self-Services in der Oberbank wird über alle Systeme und Plattformen hinweg laufend erweitert. So wurde im Jahr 2024 am österreichischen Markt die Funktion “Geld wechseln” im Oberbank Kundenportal und in der Oberbank App optimiert und ein Direktversand an unsere Kund:innen geschaffen. Dies soll den Valutenbestand in den Filialen weiter reduzieren und den Kund:innen die Möglichkeit bieten die Valuten direkt nach Hause zu bekommen. 470 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden Des Weiteren haben die Kund:innen in Österreich seit 2024 auch in der Oberbank App die Möglichkeit eine Wertpapier Order zu erfassen und einen Überblick über Wertpapiergeschäfte zu erhalten. Kartenportfolio Die „Oberbank Mastercard Gold“ Kreditkarte ist, wie die „Oberbank Mastercard Klassik“, nicht nur mit umfangreichen Mobile Payment-Funktionen wie Apple Pay, der Oberbank Wallet, SwatchPAY! und Garmin Pay ausgestattet, sondern sie ist natürlich auch eCommerce-fähig und verfügt über eine umfangreiche Reiseversicherung. Die Freigabe der Internet-Transaktionen erfolgt bequem mittels Oberbank Security App. Zum Stichtag 31.12.2024 hat die Oberbank 38.639 eigene Klassik- und Gold Mastercard Kreditkarten in Umlauf gebracht. Inklusive der an Partner (Kreditkartenorganisationen) vermittelten Kreditkarten ergab das ein Gesamtkartenportfolio an ausgegebenen Privat- und Firmenkreditkarten von 72.323. Die Gesamtanzahl der Debitkarten betrug 2024 212.241. Versicherungen: Top-Ergebnis im Versicherungsgeschäft Das Versicherungsgeschäft konnte 2024 wieder gesteigert werden. Mit einer Produktion von 169,7 Mio. Euro in den Märkten Österreich und Deutschland konnte das Ergebnis um 5,1 % zulegen. In Österreich konnte in der Sparte Lebensversicherung die Produktion um 2,1 % erhöht werden. In der Sparte kapitalbildende Lebensversicherung wurden vorwiegend fondsorientierte-, fondsgebundene- und indexgebundene Lebensversicherungen verkauft. Auch das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft, d.h. der Vertrieb von Sach- und Unfallversicherungen konnte im Vergleichszeitraum zum Vorjahr um 16,7 % wachsen. In Deutschland wurde die Produktion bei Lebensversicherungen sogar um 11,1 % gesteigert. Versicherungen – Produktion Veränderung im Jahresabstand Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2023 absolut in % € 169,7 Mio. € 161,5 Mio. € 8,2 Mio. 5,1 % ) Produktion: Lebensversicherungen (Prämiensumme) + Nicht-Lebensversicherungen (Jahresnettoprämie x 10) Wertpapiergeschäft Für Wertpapier-Anleger:innen war das Jahr 2024 ein sehr positives. Sowohl die internationalen Aktienmärkte, als auch die Anleihenmärkte entwickelten sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gut. Die Aktienmärkte wurden insbesondere in den USA von den großen Technologie-Werten angetrieben, wobei mit den "Magnificent Seven" ein neuer Begriff definiert wurde. Europa wies in Summe eine positive Performance auf, allerdings nicht auf dem Niveau der USA. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren auch nicht so gut wie in Übersee. Der Österreichische Aktienmarkt lag ebenfalls im Plus, mit deutlichem Rückstand zu anderen europäischen Märkten. Die Anleihenmärkte profitierten auf breiter Front von den Zinssenkungen der Notenbanken und den rückläufigen Inflationsraten. Dies führte zwar bei den Anleihen zu entsprechenden Rückgängen der Renditen, allerdings verharren sie nach wie vor auf einem attraktiven Niveau. Der Goldpreis zog massiv an und verzeichnete neue Rekordstände. Somit trugen in gemischten Portfolios alle wesentlichen Anlageklassen zum positiven Anlageerfolg bei. In diesem Marktumfeld entwickelte sich auch das Wertpapiergeschäft sehr erfreulich. Das Sentiment der Anleger:innen war das ganze Jahr über positiver als die allgemeine Wirtschaftsstimmung. Deshalb war eine erstaunliche Stabilität der einzelnen Quartalsergebnisse zu verzeichnen, dies gilt auch für das üblicherweise etwas schwächere Sommerquartal. 471 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 2024 führte die Oberbank zahlreiche Kundenveranstaltungen durch, in denen Kapitalmarktthemen präsentiert wurden. Highlight war das Oberbank Finanzmarktforum mit knapp tausend Besucher:innen. Deutlicher Anstieg der Wertpapier-Provisionen Die Wertpapierprovisionen stiegen um 7,3 Mio. Euro oder 11,7 % auf 69,5 Mio. Euro. Das Wachstum kam aus allen Teilbereichen wie Transaktionsprovisionen, Depotgebühren und Managementgebühren. Die nach wie vor attraktiven Anleihen-Renditen im Euro Raum wurden massiv genutzt, um sich das Zinsniveau langfristig zu sichern. Gerade im Lichte erster Zinssenkungen durch die EZB mit der Erwartung, dass diese 2025 weiter geführt werden, löste umfangreiche Geldflüsse aus. Anleihen der Oberbank wurden 2024 im Ausmaß von 516,2 Mio. Euro bei Privat- und Firmenkunden sowie institutionellen Anlegern platziert. Darin enthalten sind 48,2 Mio. Euro an Nachranganleihen. Sehr stark nachgefragt wurden auch neu aufgelegte Anleihen-Laufzeitfonds. Diese waren auch nachhaltig und mit einem klaren Schwerpunkt in Unternehmensanleihen im Euro-Raum ausgerichtet. Generell waren die Zuflüsse in nachhaltige Investmentsfonds anhaltend stark ausgeprägt. Erstmals überschritten die Volumina an nachhaltigen Investmentfonds der 3 Banken-Generali Investment Gesellschaft m.b.H, die von Oberbank Kund:innen gehalten werden, die Marke von einer Milliarde Euro. Private Banking & Asset Management Bei den im Private Banking betreuten Kundenvolumen wurde 2024 ein Anstieg um 8,9 % oder 1,1 Mrd. Euro auf 13,5 Mrd. Euro verzeichnet. Somit wurde in dieser Kennzahl ein neuer Höchstwert erreicht. Individuelles Portfolio-Management (iPM) Im individuellen Portfolio-Management (iPM) verzeichnete man mit 872,4 Mio. Euro zum Jahresultimo ebenfalls einen neuen Höchststand. Neben Nettomittelzuflüssen waren starke Performance-Beiträge in allen Strategien dafür maßgeblich. Auch das Oberbank Vermögensmanagement sowie die Oberbank Premium Strategien entwickelten sich sehr gut und wurden auch mehrfach ausgezeichnet. Reges Interesse herrschte auch an der Dienstleistung Brokerage. Unsere Aktien-Tradingaffinen Kund:innen im Private Banking nutzten die Experten wieder sehr stark für ihre Entscheidungen bei Aktienveranlagungen. Ein großer Erfolg ist die Ordermöglichkeit in der Oberbank App. Diese Ergänzung zum Kundenportal verzeichnete bereits kurz nach der erfolgreichen Einführung einen signifikanten Anteil an den Online- Wertpapieraufträgen. Mit der permanenten und ortsunabhängigen Möglichkeit zur Auftragserteilung wurde somit ein erheblicher Kundennutzen geschaffen. 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Das verwaltete Volumen der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. ist im Geschäftsjahr 2024 von 11,6 Mrd. Euro um 8,1 % oder 0,9 Mrd. Euro auf 12,5 Mrd. Euro angestiegen. Dieser Anstieg lag etwas unter der gesamten Marktentwicklung (+ 8,8 % oder 17,8 Mrd. Euro auf 219,9 Mrd. Euro) der österreichischen Investmentfondsgesellschaften. Der Anteil der Oberbank innerhalb der Fondsvolumen der Gesellschaft stieg erneut an auf 51,0 %. Das zurechenbare Volumen betrug 6,4 Mrd. Euro und ist damit gegenüber Ultimo 2023 um 8,8 % oder 0,5 Mrd. Euro angestiegen. Dazu hat neben der Nutzung der breiten Produktpalette der Gesellschaft auch die gute Nachfrage nach Innovationen bei den nachhaltigen Investmentfonds beigetragen. Der Marktanteil der Gesellschaft betrug zum Jahresultimo 5,7 %. 472 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Privatkunden 2024 konnten wieder bedeutende Auszeichnungen entgegen genommen werden. So hat das Fachmagazin Börsianer die Gesellschaft als Nr. 2 im nationalen Ranking der Fondsgesellschaften und als Nr. 2 unter Einbezug der internationalen Investmentfondsgesellschaften ausgewiesen. Bei der Vergabe des Sonderpreises in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ wurde die Gesellschaft sogar mit dem 1. Platz prämiert. Bei den renommierten Dachfondsawards wurden mehrere Auszeichnungen an die Gesellschaft vergeben. 473 Lagebericht der Oberbank AG Geschäftsfeld Financial Markets Eigenhandel An den Finanzmärkten traten die belastenden Faktoren wie eine schwächelnde Konjunktur in Europa und China als auch die Konflikte zwischen Russland und der Ukraine und im Nahen Osten in den Hintergrund. Die Märkte zeigten sich in einer sehr guten Verfassung und wurden durch die Aussicht auf niedrigere Zinsen und der Wahl des neuen US-Präsidenten weiter gestärkt. Die Aktienmärkte und Gold erreichten Rekordstände. Die Anleihemärkte waren stabil und auch bei den Währungen gab es keine Verwerfungen. Der USD konnte gegen Jahresende durch bessere Wirtschaftsaussichten nach der Wahl profitieren. Die Leitzinssätze wurden in fast allen Ländern gesenkt und die langfristigen Zinsen tendierten das gesamte Jahr über etwas tiefer, auch wenn es gegen Jahresende zu einer Gegenbewegung gekommen ist. Dieses positive Umfeld konnte die Oberbank nutzen, um ohne große Schwankungen ein den Erwartungen entsprechendes gutes Ergebnis zu erwirtschaften. Oberbank Emissionen Im ersten Halbjahr ist die Platzierung von verbrieften Verbindlichkeiten sehr gut gelaufen. Auf Grund attraktiver Zinsen war die Nachfrage sehr gut. Zusätzlich wurde gleich zu Jahresbeginn die vorgesehene Kapitalmarkttransaktion sehr gut von institutionellen Investoren aufgenommen. Durch die rückläufigen Zinsen hat die Nachfrage nach Anleihen aber merklich abgenommen. Nur zu relativ hohen Aufschlägen, die den Zinsrückgang ausgleichen sollten, wären die Investoren bereit gewesen zu investieren. Da die Oberbank eine sehr gute langfristige Liquiditätssituation hat, war man nicht bereit diese höheren Aufschläge zu bezahlen. Dadurch wurde das geplante Emissionsvolumen nicht vollständig realisiert. Refinanzierungsstruktur der Oberbank AG (Beträge in Mio. €) 2024 2023 Veränd. Spareinlagen 1.162,1 1.429,5 -18,7 % Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14.948,4 14.409,8 3,7 % Verbriefte Verbindlichkeiten 3.187,2 2.906,4 9,7 % Nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital 500,1 540,3 -7,4 % Primäreinlagen inkl. Nachrangkapital 19.797,9 19.285,9 2,7 % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.834,3 4.134,3 -7,3 % Summe 23.632,1 23.420,3 0,9 % 474 Lagebericht der Oberbank AG Human Resources Strategie 2025: Mitarbeiter:innen im Fokus Engagierte, leidenschaftliche, kompetente und verkaufsorientierte Mitarbeiter:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Die Mitarbeiter:innen stehen daher im Fokus der Strategie 2025. Auf Basis einer umfassenden Systemanalyse wurden die strategischen Handlungsfelder für unsere Mitarbeiter:innen bis 2025 definiert. Die Werte Vertrauen, Kompetenz, Leidenschaft und Zusammenhalt stellen den Rahmen der HR-Arbeit dar. Im Rahmen von Employee Experience erhält man von den Mitarbeiter:innen Feedback über vier Kanäle (jährliche Mitarbeiterbefragung, Feedback Button, anlassbezogene Pulse Checks sowie wiederkehrende, Befragungen zu spezifischen Themen). 2024 wurde die dritte flächendeckende Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt den Weg der Oberbank. Die auf Grund der ersten Befragungen gemeinsam mit dem Mitarbeiter:innen entwickelten und gesetzten Maßnahmen zeigten eine positive Wirkung und sowohl Teilnahmequote als auch Topquote und Engagement-Index konnten deutlich gesteigert werden. Die Möglichkeit des always-on Feedback Button wird bereitwillig genutzt. So erhalten wir immer wieder Feedback, worin im Bereich HR aber auch in unseren Prozessen Verbesserungen gesehen werden. Der Erfahrungsaustausch der Führungskräfte und das Führen mit Zielen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Im Rahmen des HR-Tages 2024 wurden mit dem Gesamtvorstand sowie allen Geschäftsbereichs- und Abteilungsleiter:innen die Zielsetzungen für 2025 erarbeitet. Schwerpunktthemen waren Veränderungskompetenz unserer Führungskräfte sowie die Planung von ausgewählten Veränderungsprozessen, welche die Bank in der bevorstehenden Strategieperiode beschäftigen werden. Wertschätzung, Mitarbeiterentwicklung entlang Fach- und Vertriebskarriere sowie die Eckpunkte der Strategiearbeit 2030 stellten auch den Kern der Entwicklungsgespräche im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche dar. Oberbank als attraktiver Arbeitgeber Die Oberbank wird als sehr attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das unterstreichen nicht nur die vielen positiven Bewertungen auf kununu, sondern vor allem die Weiterempfehlungsrate von 92 %. Die Oberbank gehört zum exklusiven Kreis von 5 % der Unternehmen, die mit dem Titel Top Company ausgezeichnet wurden. Neben dem Titel Top Company erhielt die Oberbank 2024 auch das Gütesiegel “Leading Employer” zum 2. Mal in Folge. Laut der unabhängig durchgeführten Metastudie zählt die Oberbank zu den 1 % der Top Arbeitgeber:innen von 40.000 berücksichtigten Unternehmen in Österreich. Die Studie untersucht Arbeitgeber:innen in den Bereichen Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsbedingungen, Werteverständnis, Arbeitsplatzsicherheit, Führung, Image und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnungen unterstreichen einmal mehr die Vorreiterrolle in puncto Arbeitgeberattraktivität. Der wirtschaftliche Erfolg, die Unabhängigkeit der Oberbank, spannende Herausforderungen, interne Karrierechancen, ein ausgezeichnetes Arbeitsklima und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Rezertifizierung 2024 Audit berufundfamilie) machen die Oberbank zu einer starken Arbeitgebermarke. Die Attraktivität als Arbeitgeber unterstreicht eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von 13,51 Jahren trotz starker Expansion in den vergangenen Jahren und damit sehr jungen Dienstverhältnissen. 475 Lagebericht der Oberbank AG Human Resources Familienfreundlichkeit Die Oberbank ist seit 2011 mit dem Gütesiegel „Audit berufundfamilie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Besonderes Augenmerk liegt auf Potenzialförderungsprogrammen und strategischer Familienorientierung. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassen die 2021 eröffnete Krabbelstube „Kinkis Nest“, aktives Karenzmanagement, individuelle Teilzeitmodelle, finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung und betreute Ferienwochen. 2024 wurden in der Krabbelstube der Oberbank 14 Kinder betreut und es wurden dafür 155.652 Euro aufgewendet. Recruiting und Ausbildung Um weiterhin die besten Verkäufer:innen und Spezialist:innen zu gewinnen, nutzt die Oberbank mehrere Recruiting-Kanäle und setzt wie im Kundengeschäft unter anderem auf intensives Empfehlungsmanagement. Nicht nur über das digitale Tool AHOI, sondern auch durch direkte Empfehlungen der eigenen Belegschaft konnten in diesem Jahr 662 Bewerbungen gewonnen werden, woraus 59 Einstellungen resultierten (dies entspricht einem Anteil von über 20% unserer gesamten Neueinstellungen in 2024). Ständig ändernde Rahmenbedingungen erfordern lebenslanges Lernen und ein hochwertiges, hybrides Weiterbildungsangebot, welches aus digitalen Einheiten und Präsenzterminen besteht. Daher wird weiterhin der Ausbau von Web Based Trainings, Online-Live-Schulungen/Webevents, Schulungsvideos, und eTestings forciert. Auch die hauseigenen Zertifizierungsreihen im Privat- und Firmenkundengeschäft werden bei gleichbleibender Qualität im Blended-Learning-Format abgehalten. Weiters werden die Vertriebsmitarbeiter durch regelmäßige Trainings vor Ort in der Filiale unterstützt. Die Anzahl der Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter:in liegt 2024 bei 42. Das ist eine Reduktion im Vergleich zu den Vorjahren. Im Jahr 2024 wurden rund 2,36 Mio. Euro in Ausbildungsangebote investiert. Die Hauptgründe für die Reduktion sind weniger Neueintritte, die sich vor allem im Bereich General Banking in den Stunden niederschlagen, insgesamt um 10 Prozentpunkte weniger Live-Schulungen, weniger Großveranstaltungen und Neukonzeption im Firmenkundenbereich. Fach- und Vertriebskarriere Mit der Konzeptionierung und Umsetzung (ab Mitte 2024) der Fachkarriere für Spezialist:innen in den zentralen Einheiten und der Vertriebskarriere in den Geschäftsbereichen ist ein Meilenstein in der Personalentwicklung gelungen. Auf Basis klar definierter Stellenbeschreibungen und Anforderungen für jede Rolle wurden Entwicklungskriterien definiert. Die Oberbank gibt ihren Mitarbeiter:innen das klare Leistungsversprechen schnell, individuell und qualitativ auf höchstem Niveau auszubilden. Somit ist es allen Mitarbeiter:innen möglich ihren eigenen Karriereweg zu gestalten. Mitarbeiterbeteiligung Die Mitarbeiter:innen am Erfolg teilhaben zu lassen ist eines der Arbeitgeberversprechen. Um diesem Versprechen nachzukommen, setzt man auf eine leistungsorientierte Bezahlung, eine jährliche Mitarbeiteraktion zur Beteiligung an Oberbank Aktien sowie eine eigene Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Neben der Mitarbeiteraktion, eines der ältesten Beteiligungsmodellen in Österreich, sind die Mitarbeiter:innen seit 2018 auch durch die Beteiligungsstiftung am Erfolg der Oberbank beteiligt. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wurde 2024 zum siebten Mal von der Oberbank dotiert. Wie im Vorjahr wurden rund 10,0 Mio. Euro in Form von eigenen Aktien an die Mitarbeiter:innen übertragen. 476 Lagebericht der Oberbank AG Human Resources Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen erhielten unabhängig von ihrer Funktion Aktien im Gegenwert von ca. 4.500 Euro., bei Teilzeitkräften wurde der Betrag entsprechend aliquotiert. Nachfolgeplanung und Führung Konsequente und wertschätzende Führung ist DER Bindungsfaktor für Mitarbeiter:innen und ein Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Erfolg der Oberbank. Daher werden Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen besetzt. 2024 konnten 93 % der zu vergebenen Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden. Auch die Vorstandsbestellungen der letzten Jahre erfolgten aus den eigenen Reihen. Dies sichert die Vision der Unabhängigkeit und das Geschäftsmodell der Oberbank ab. Durch die hohe Bedeutung der HR-Arbeit in der Strategie 2025 hat das jährliche Mitarbeitergespräch einen noch größeren Stellenwert erhalten. Das Führen mit Zielvereinbarungen (Management by Objectives; MbO) ist Ausdruck der Arbeits- /Führungskultur bzw. der Zielorientierung und wird von den Werten getragen. Das MBO-Gespräch hat den klaren Fokus auf Entwicklung, Führung und Zielvereinbarung. Die definierten Standards und geforderten Kompetenzen werden in der Oberbank-Führungskräfteakademie in Zusammenarbeit mit der LIMAK Austrian Business School trainiert. Auch diese Akademie arbeitet im Blended-Learning-Format. Durch die Einbindung des Vorstandes und der Leitung der Abteilung Human Resources gelingt es den Teilnehmer:innen der Akademie die Werte und Erwartungen der Oberbank an ihre Führungskräfte transparent und klar zu transportieren. Gleichzeitig bekommt man so aber auch Rückmeldungen, welche Fragen die Führungskräfte bewegen. Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt Das 2019 gestartete Projekt „Chance 2030 – mit Gender-Balance zu größerer Vielfalt“ hat die Geschlechterausgewogenheit in der Führung zum Ziel. Dieses Projekt unterstützt maßgeblich dabei, den anstehenden Generationenwechsel der Führungskräfte unternehmensintern zu bewältigen und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Durch konsequentes Arbeiten in den Bereichen internes Recruiting, Potenzialentwicklung und Karenzmanagement konnte 2024 die Frauenführungsquote weiter auf 28,51 % erhöht werden. Die Oberbank ist auf einem guten Weg, das langfristige Ziel, 40 % Frauenanteil in Führungspositionen, bis 2030 zu erreichen. Aktie Gesundheit Mens sana in corpore sano – ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, ein bekanntes Sprichwort, das der Oberbank sehr wichtig ist und seit 2010 mit dem Projekt „Aktie Gesundheit“ in die Tat umgesetzt wird. Dieses Projekt steht auf den drei Säulen Bewegung, Ernährung und mentale Fitness und wurde unter dem Aspekt Nachhaltigkeit grundlegend weiterentwickelt. Viele Mitarbeiter:innen aus allen Oberbank-Ländern nehmen daran teil. Zusätzlich sind Gesundheitsbotschafter:innen in den Geschäftsbereichen und zentralen Abteilungen als Fahnenträger:innen tätig. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde die Oberbank erneut mit dem Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Die traditionell sehr hohe Gesundheitsquote lag 2024 bei 96,59 % (2023: 96,57 %). Seit Februar 2023 wird Mitarbeiter:innen in allen Ländern ein Employee Assistance Programm (EAP) angeboten, um psychischen und stressbedingten Belastungen Rechnung zu tragen. Mitarbeiter:innen können zu jeder Zeit eine anonyme und kostenfreie arbeitspsychologische Beratung im beruflichen und privaten Kontext in Anspruch nehmen. 477 Lagebericht der Oberbank AG Human Resources Personenrisiken managen Die maßgeblichen Personenrisiken (Personalverfügbarkeit, Arbeitsrecht und Beschäftigungspraxis, Mitarbeiterkonflikte, kriminelle & unbefugte Handlungen durch MitarbeiterInnen) werden systematisch beobachtet, erfasst und bewertet. Key Risk-Indikatoren ermöglichen ein Monitoring, um rechtzeitig Maßnahmen zu setzen und Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. Personalstand Oberbank AG Der durchschnittliche Personalstand im Oberbank Konzern (Angestellte, Vollzeitäquivalent, ohne Vorstände und Geschäftsführer) ist 2024 um 75 Vollzeitäquivalente auf 2.227 angestiegen. Der Anstieg erklärte sich durch die Korrektur der Personalstandsbetrachtung um 21 Entsandte in die IT sowie 1,5 Lehrlinge und die Aktivierung des Potenzials bei Teilzeitkräften während des Jahres. Zusätzlich konnten die offenen Stellen durch erfolgreiches Recruiting bis zum Jahresende deutlich reduziert werden und es fanden punktuell Investitionen statt. 478 Lagebericht der Oberbank AG Die Oberbank berücksichtigt bei allen Überlegungen ausdrücklich den Aspekt der Nachhaltigkeit. Für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird auf den Konzern-Lagebericht, siehe Seite 30 verwiesen. 479 Lagebericht der Oberbank AG Aktien und Aktionärsstruktur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit haben für die Oberbank oberste Priorität. Abgesichert werden sie durch eine hohe Ertragskraft, eine vernünftige Risikopolitik und AktionärInnen, die Interesse an der Unabhängigkeit der Oberbank haben. Einzelnen Aktionär:innen der Oberbank AG ist eine direkte oder indirekte Beherrschung im Alleingang nicht möglich. Zwischen der BKS und der BTV besteht eine Syndikatsvereinbarung, die die Sicherstellung der Eigenständigkeit der Oberbank zum Ziel hat. Weiters ist Mitarbeiterbeteiligung ein zusätzliches stabilisierendes Element. Oberbank Stammaktie 2024 Die Oberbank Stammaktie wies im Jahr 2024 eine starke Entwicklung auf. Die Kursentwicklung lag bei 8,39 %. Inklusive Dividende lag die Performance bei 9,96 %. Die Börsenkapitalisierung der Oberbank AG belief sich Ende 2024 auf 4.929 Mio. Euro, gegenüber 4.548 Mio. Euro zum Vorjahresultimo. Kennzahlen der Oberbank-Aktien 2024 2023 Anzahl Stamm-Stückaktien 70.614.600 70.614.600 Höchstkurs Stammaktie in € 70,60 64,40 Tiefstkurs Stammaktie in € 64,60 51,00 Schlusskurs Stammaktie in € 69,80 64,40 Marktkapitalisierung in Mio. € 4.928,90 4.547,58 IFRS-Ergebnis je Aktie in € 5,37 5,42 Dividende je Aktie in 1) 1,15 1,00 Kurs-Gewinn-Verhältnis Stammaktie 13,00 11,88 Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten. 1) Für das Geschäftsjahr 2024 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2025 die Ausschüttung einer Dividende von 1,15 Euro vor. Stetiger Wertzuwachs Die Oberbank Stammaktie notiert seit 1.7.1986 an der Wiener Börse, seither verläuft ihr Wertzuwachs überaus stetig: AktionärInnen, die 1986 die Oberbank-Aktie zeichneten und bei allen Kapitalerhöhungen teilgenommen haben, erzielten unter Berücksichtigung der Dividendenzahlungen eine durchschnittliche Rendite von 9,44 % pro Jahr (vor Abzug der Kapitalertragsteuer). Das Ergebnis je Aktie belief sich 2024 auf 5,37 Euro. Auf Basis des Schlusskurses errechnet sich für die Stammaktie ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 13,00. In der 145. ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2025 wird die Ausschüttung einer im Vergleich zum Vorjahr um 0,15 Euro erhöhten Dividende von 1,15 Euro je bezugsberechtigter Aktie vorgeschlagen. Oberbank Gesamtbankrating und hypothekarischer Deckungsstock Standard & Poor’s hat auch 2024 das Rating unverändert belassen. Das Instituts-Rating blieb weiterhin auf dem sehr guten A mit einem stabilen Ausblick. Auch für den Hypothekarischen Deckungsstock wurde die Höchststufe von AAA (mit stabilem Ausblick) bestätigt. Damit wurde die Stabilität der Oberbank erneut unterstrichen. 480 Lagebericht der Oberbank AG Aktionärsstruktur der Oberbank per 31.12.2024 Gesamt Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck (inkl. BTV 2000) 16,45 % BKS Bank AG, Klagenfurt (inkl. Unterordnungssyndikat mit BVG) 14,74 % G3B Holding AG, Wien 1,62 % MitarbeiterInnen 4,85 % CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 23,76 % UniCredit Bank Austria AG, Wien 3,41 % Streubesitz 35,17 % * Die BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. (BTV 2000), eine 100%ige Konzerngesellschaft der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, hält 2,62 % an der Oberbank AG. ** Die Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. (BVG) hält 0,58 % an der Oberbank AG. Das Grundkapital der Oberbank unterteilt sich in 70.614.600 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien, die unter der ISIN AT0000625108 an der Wiener Börse notieren. Größte Einzelaktionärin ist die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., eine 100 %ige Konzerntochter der UniCredit Bank Austria. Der Streubesitz (35,17 % der Oberbank-Stammaktien) wird von Unternehmen, institutionellen Investoren und privaten AktionärInnen gehalten. Aktionärsbeziehungen und Kommunikation Die Oberbank informiert ausführlich im Rahmen der Quartals- und Jahresberichterstattung über ihre Finanz- und Ertragslage. Auch über die Website www.oberbank.at wird ein laufender Informationsfluss sichergestellt. Mit der Einladung zur jährlichen Hauptversammlung sind die Aktionär:innen aufgerufen, direkt mit Vorstand und Aufsichtsrat in Kontakt zu treten. Potenziell kursrelevante Ereignisse werden von der Oberbank über das euro-adhoc-System in der Rubrik Insiderinformationen veröffentlicht. Investor Relations-Ansprechpartnerin:Mag. Beatrix Putz Telefon: +43 732 78 02-37247 [email protected] www.oberbank.at 481 Lagebericht der Oberbank AG Finanzkalender 2025 Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2024 02.04.2025 Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2024 02.04.2025 Nachweisstichtag der 145. ordentlichen Hauptversammlung 2025 03.05.2025 145. ordentliche Hauptversammlung Aktionäre der Oberbank AG 13.05.2025 Ex-Dividendentag – Dividende für das Geschäftsjahr 2024 16.05.2025 Nachweisstichtag Dividende – Dividende für das Geschäftsjahr 2024 19.05.2025 Dividendenzahltag – Dividende für das Geschäftsjahr 2024 20.05.2025 Veröffentlichung der Quartalsberichte 1. Quartal 13.05.2025 1. Halbjahr 20.08.2025 1. bis 3. Quartal 27.11.2025 Abstimmungsergebnisse zur 144. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 13. Mai 2024 TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 JA: 41.151.986 Stimmen; NEIN: 10.008 Stimmen; ENTHALTUNG: 19.443.512 Stimmen TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Gasselsberger: JA: 40.879.649 Stimmen; NEIN: 19.189.162 Stimmen; ENTHALTUNG: 203.495 Stimmen Weißl: JA: 40.878.041 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 205.751 Stimmen Hagenauer: JA: 40.878.041 Stimmen; NEIN: 19.189.162 Stimmen; ENTHALTUNG: 205.103 Stimmen Seiter: JA: 40.878.041 Stimmen; NEIN: 19.189.162 Stimmen; ENTHALTUNG: 205.103 Stimmen Lehner: JA: 40.871.737 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 212.055 Stimmen TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 König: JA: 40.797.741 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 286.051 Stimmen Zahlbruckner: JA: 40.797.741 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 286.051 Stimmen Bogner: JA: 59.983.223 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 289.083 Stimmen Burtscher: JA: 40.793.784 Stimmen; NEIN: 19.189.592 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.551 Czerny: JA: 59.982.865 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 289.083 Stimmen Leitl-Staudinger: JA: 40.762.383 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 321.551 Stimmen Franz Peter Mitterbauer: JA: 59.951.497 Stimmen; NEIN: 0 Stimme; ENTHALTUNG: 320.951 Stimmen Pierer: JA: 59.935.602 Stimmen; NEIN: 36.357 Stimmen; ENTHALTUNG: 300.489 Stimmen Pilgram: JA: 59.983.929 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.551 Stimmen Stockbauer: JA: 40.795.395 Stimmen; NEIN: 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.571 Stimmen Pischinger: JA 40.795.015 Stimmen; NEIN 19.188.514 Stimmen; ENTHALTUNG 288.551 Stimmen Braun: JA: 59.983.509 Stimmen; NEIN: 20 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.551 Stimmen 482 Lagebericht der Oberbank AG Grabner: JA: 59.983.529 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.551 Stimmen Höchtel: JA: 59.983.529 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 288.551 Stimmen Zeiss: JA: 59.986.625 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 289.455 Stimmen TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat TOP 5a: Wahl Kloibmüller JA: 60.062.839 Stimmen; NEIN: 106.696 Stimmen; ENTHALTUNG: 442.567 Stimmen TOP 5b: Wahl Stockbauer JA: 40.878.334 Stimmen; NEIN: 19.295.810 Stimmen; ENTHALTUNG: 437.958 Stimmen TOP 6: Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025 JA: 60.193.144 Stimmen; NEIN: 0 Stimmen; ENTHALTUNG: 417.858 Stimmen TOP 7: Wahl des Bankprüfers für die Zweigniederlassung Slowakei für das Geschäftsjahr 2024 JA: 60.162.111 Stimmen; NEIN: 2.720 Stimmen; ENTHALTUNG: 445.671 Stimmen TOP 8: Beschlussfassung über den Vergütungsbericht JA: 40.850.609 Stimmen; NEIN: 108.792 Stimmen; ENTHALTUNG: 19.653.887 Stimmen TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 JA: 60.060.147 Stimmen; NEIN: 5.038 Stimmen; ENTHALTUNG: 548.103 Stimmen TOP 10: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 144. ordentlichen Hauptversammlung JA: 40.884.170 Stimmen; NEIN: 19.191.234 Stimmen; ENTHALTUNG: 537.684 Stimmen TOP 11: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 144. ordentlichen Hauptversammlung zum Zwecke des Wertpapierhandels gem. § 65 Abs. 1 Z 7 AktG JA: 40.814.859 Stimmen; NEIN: 19.198.192 Stimmen; ENTHALTUNG: 599.967 Stimmen TOP 12: Beschlussfassung über den Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 144. ordentlichen Hauptversammlung JA: 40.793.160 Stimmen; NEIN: 19.225.672 Stimmen; ENTHALTUNG: 593.535 Stimmen 483 Lagebericht der Oberbank AG Aktionärsbeziehungen und Kommunikation Die Oberbank informiert ausführlich im Rahmen der Quartals- und Jahresberichterstattung über ihre Finanz- und Ertragslage. Auch über die Website www.oberbank.at wird ein laufender Informationsfluss sichergestellt. Mit der Einladung zur jährlichen Hauptversammlung sind die AktionärInnen aufgerufen, direkt mit Vorstand und Aufsichtsrat in Kontakt zu treten. Potenziell kursrelevante Ereignisse werden von der Oberbank über das pressetext-System in der Rubrik „Insiderinformationen“ veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten vier solcher Meldungen. Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes 484 Jahresabschluss der Oberbank AG Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Bilanz zum 31.12.2024 / Aktiva Werte in EUR / VJ € 1.000 2024 2023 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 2.803.380.092,90 2.836.291 -32.911 -1,2 2. Schuldtitel öfftentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind: 705.926.873,17 537.151 168.776 31,4 3. Forderungen an Kreditinstitute 376.224.776,70 806.142 -429.917 -53,3 a) täglich fällig 161.259.992,56 166.921 -5.661 -3,4 b) sonstige Forderungen 214.964.784,14 639.221 -424.256 -66,4 4. Forderungen an Kunden 20.740.758.763,29 20.127.435 613.324 3,0 5. Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere 1.282.320.193,71 1.201.744 80.576 6,7 a) von öffentlichen Emittenten 529.971.547,80 558.609 -28.638 -5,1 b) von anderen Emittenten 752.348.645,91 643.134 109.214 17,0 darunter: eigene Schuldverschreibungen 2.520.103,07 6.203 -3.683 -59,4 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 207.449.255,54 218.411 -10.961 -5,0 7. Beteiligungen 483.172.421,98 469.330 13.843 2,9 darunter: an Kreditinstituten 152.584.806,05 153.087 -502 -0,3 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 118.468.638,19 119.941 -1.472 -1,2 darunter: an Kreditinstituten 6.000.000,00 6.000 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 4.337.746,94 4.116 222 5,4 10. Sachanlagen 66.830.604,24 65.690 1.140 1,7 darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 29.424.893,74 31.595 -2.170 -6,9 11. Sonstige Vermögensgegenstände 103.445.682,70 100.724 2.722 2,7 12. Rechnungsabgrenzungsposten 19.099.308,68 20.386 -1.287 -6,3 13. Aktive latente Steuern 56.500.747,35 49.476 7.025 14,2 Summe der Aktiva 26.967.915.105,39 26.556.836 411.079 1,5 Posten unter der Bilanz: 1. Auslandsaktiva 11.181.040.934,32 11.300.947 -119.906 -1,1 485 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Bilanz zum 31.12.2024 / Passiva Werte in EUR / VJ € 1.000 2024 2023 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.834.264.540,45 4.134.339 -300.074 -7,3 a) täglich fällig 718.574.775,91 715.872 2.703 0,4 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.115.689.764,54 3.418.466 -302.777 -8,9 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.110.543.148,60 15.839.262 271.281 1,7 a) Spareinlagen 1.162.120.150,89 1.429.458 -267.338 -18,7 darunter: aa) täglich fällig 816.100.244,19 1.069.599 -253.499 -23,7 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 346.019.906,70 359.859 -13.839 -3,8 b) sonstige Verbindlichkeiten 14.948.422.997,71 14.409.804 538.619 3,7 darunter: aa) täglich fällig 10.519.670.509,15 10.349.032 170.638 1,6 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 4.428.752.488,56 4.060.771 367.981 9,1 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 3.187.238.714,21 2.906.366 280.873 9,7 a) begebene Schuldverschreibungen 3.177.238.714,21 2.896.366 280.873 9,7 b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 10.000.000,00 10.000 4. Sonstige Verbindlichkeiten 120.692.387,17 112.625 8.067 7,2 5. Rechnungsabgrenzungsposten 20.522.622,03 21.564 -1.042 -4,8 6. Rückstellungen 346.860.699,96 334.191 12.670 3,8 a) Rückstellungen für Abfertigungen 55.552.253,00 50.535 5.018 9,9 b) Rückstellungen für Pensionen 128.013.307,99 115.614 12.399 10,7 c) Steuerrückstellungen 26.708.963,52 22.304 4.405 19,8 d) sonstige 136.586.175,45 145.738 -9.152 -6,3 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 500.100.000,00 540.298 -40.198 -7,4 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 3 50.000.000,00 50.000 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 9. Gezeichnetes Kapital 105.820.281,00 105.919 -99 -0,1 10. Kapitalrücklagen (gebundene) 505.523.256,06 505.523 11. Gewinnrücklagen 1.852.940.684,61 1.686.939 166.001 9,8 a) gesetzliche Rücklage 5.523.135,39 5.523 b) andere Rücklagen 1.847.417.549,22 1.681.416 166.001 9,9 darunter: Rücklagen für eigene Anteile 1.505.626,89 1.161 345 29,7 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 252.000.000,00 249.000 3.000 1,2 13. Bilanzgewinn 81.408.771,30 70.811 10.598 15,0 Summe der Passiva 26.967.915.105,39 26.556.836 411.079 1,5 486 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Posten unter der Bilanz: 1. Eventualverbindlichkeiten 1.764.792.946,24 1.742.828 21.965 1,3 darunter: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellungen v. Sicherheiten 1.764.792.946,24 1.742.828 21.965 1,3 2. Kreditrisiken 4.111.615.985,44 4.664.549 -552.933 -11,9 darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0 0 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 411.290.640,58 450.672 -39.381 -8,7 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) 3.102.445.383,46 2.931.006 171.440 5,8 Nr. 575/2013 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 389.376.505,21 389.569 -192 0,0 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 der Verordnung (EU) 16.506.419.599,13 16.068.041 438.378 2,7 Nr. 575/2013 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.a 16,13 % 15,51 % 0,62 % 4,0 Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.b 16,44 % 15,82 % 0,62 % 3,9 Eigenmittelanforderungen gemäß Art.92 Abs.1 lit.c 18,80 % 18,24 % 0,56 % 3,1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 6. Auslandspassiva 7.098.191.512,62 7.120.165 -21.973 -0,3 487 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB - Gewinn- und Verlustrechnung 2024 Werte in EUR / VJ € 1.000 2024 2023 Veränderung in € 1.000 absolut in % 1. Zinsen und ähnliche Erträge 1.190.483.296,12 1.073.514 116.970 10,9 darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 46.654.571,29 39.752 6.902 17,4 2. - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -598.962.026,03 -532.801 -66.161 12,4 I. NETTOZINSERTRAG 591.521.270,09 540.712 50.809 9,4 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 44.127.868,09 50.718 -6.590 -13,0 a ) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.056.915,60 1.593 464 29,1 b ) Erträge aus Beteiligungen 25.234.543,21 32.257 -7.022 -21,8 c ) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 16.836.409,28 16.868 -31 -0,2 4. Provisionserträge 224.720.878,51 213.279 11.442 5,4 5. - Provisionsaufwendungen -18.517.651,99 -17.275 -1.242 7,2 Saldo Provisionserträge/ Provisionsaufwendungen 206.203.226,52 196.003 10.200 5,2 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 4.675.591,47 4.037 638 15,8 7. Sonstige betriebliche Erträge 27.473.698,79 19.752 7.722 39,1 II. BETRIEBSERTRÄGE 874.001.654,96 811.223 62.779 7,7 8. - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -400.080.113,96 -365.218 -34.862 9,5 a ) a) Personalaufwand -268.765.144,69 -243.404 -25.362 10,4 darunter: aa) Löhne und Gehälter -169.409.682,94 -151.150 -18.260 12,1 bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschrieb. soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -38.547.566,92 -35.139 -3.409 9,7 cc) sonstiger Sozialaufwand -27.257.586,05 -26.459 -799 3,0 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -10.879.582,13 -12.311 1.431 -11,6 ee) Dotierung der Pensionsrückstellung -10.378.898,99 -6.934 -3.445 49,7 ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -12.291.827,66 -11.412 -880 7,7 b ) b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) -131.314.969,27 -121.815 -9.500 7,8 9. - Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -12.294.938,50 -11.890 -405 3,4 10. - Sonstige betriebliche Aufwendungen -27.127.419,23 -11.418 -15.709 137,6 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -439.502.471,69 -388.527 -50.976 13,1 IV. BETRIEBSERGEBNIS 434.499.183,27 422.696 11.803 2,8 488 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren -70.196.463,66 -88.430 18.233 -20,6 13./14. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen -11.577.437,71 -9.588 -1.989 20,7 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 352.725.281,90 324.678 28.047 8,6 15. - Steuern vom Einkommen und Ertrag -83.603.902,07 -76.563 -7.041 9,2 16. - Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen -14.411.641,97 -11.940 -2.472 20,7 VI. JAHRESÜBERSCHUSS 254.709.737,86 236.175 18.535 7,8 17. - Rücklagenbewegung -173.502.947,86 -165.561 -7.942 4,8 darunter: Dotierung der Haftrücklage -3.000.000,00 -5.000 2.000 -40,0 VII. JAHRESGEWINN 81.206.790,00 70.615 10.592 15,0 18. Gewinnvortrag 201.981,30 196 6 3,0 VIII. BILANZGEWINN 81.408.771,30 70.811 10.598 15,0 489 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Anhang der Oberbank AG I. ANWENDUNG DER UNTERNEHMENSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches – soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes und - sofern relevant – der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 (Capital Requirements Regulation, “CRR“) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Gliederung der Anlage 2 zu § 43 BWG, Teil 1 und Teil 2 aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die Oberbank AG. Dieser Konzernabschluss ist beim Landes- als Handelsgericht Linz hinterlegt und wird auf der Homepage der Oberbank AG veröffentlicht. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurden diese bei Schätzungen berücksichtigt. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. a) Bewertung der Aktiva und Passiva in Fremdwährung Fremdwährungen werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den Devisen-Mittelkursen der EZB zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. 490 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 b) Bewertung von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Im Zuge der Kreditüberwachung prüft die Bank, ob Forderungsausfälle vorliegen. Für signifikante Exposures werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Risikovorsorge basiert auf den Einschätzungen hinsichtlich zukünftiger Cashflows. Wesentliche Einflussfaktoren bei dieser Berechnung sind die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Kreditnehmer und die Beurteilung der Kreditsicherheiten. Für nicht signifikante Forderungsausfälle werden Einzelwertberichtigungen nach pauschalen Kriterien gebildet. Zudem werden erwartete Kreditverluste in Form von Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt dabei nach IFRS 9. Das Wertberichtigungsmodell basiert auf einem „Expected Loss Modell“, das aufgrund zentraler Kreditrisikoparameter zum jeweiligen Stichtag jenen Wertberichtigungsbedarf ermittelt, der entweder über einen 12-monatigen Zeitraum oder über die Gesamtlaufzeit der Forderung zu erwarten ist. Die Ermittlung der zentralen Kreditrisikoparameter basiert dabei auf statistisch validen Daten und Methoden. Die Berechnung des Kreditrisikovorsorgebedarfs bemisst sich immer auf Basis der Einzelforderung. Zentraler Bestandteil des Wertberichtigungsmodells ist die Einteilung der Forderungen in ein 3-teiliges Stufenmodell, wobei die Pauschalwertberichtigung die Stufen 1 und 2 umfasst. Jene Forderungen, die sich im Ausfall befinden, werden der Stufe 3 zugeordnet und für diese werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Stufentransferlogik beruht dabei auf einem Vergleich der aktuellen Ausfallswahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers in Relation zur Risikoeinschätzung beim Zugangszeitpunkt der Forderung. Für jene Forderungen, bei denen noch keine wesentliche Verschlechterung der Bonität eingetreten ist, wird die Einteilung in die Stufe 1 vorgenommen und der Wertberichtigungsbedarf auf Basis eines „12-Month expected credit loss“ gemessen. Für Forderungen, bei denen eine wesentliche Verschlechterung der Bonität eingetreten ist, wird die Einteilung in Stufe 2 vorgenommen und der Wertberichtigungsbedarf ermittelt sich auf Basis des „Lifetime expected credit loss“.en und der Wertberichtigungsbedarf ermittelt sich auf Basis des „Lifetime expected credit loss“. Auswirkungen des höheren Zinsniveaus auf Immobilienkredite und speziell auf die Immobilienprojektfinanzierung Um einer erwarteten, jedoch von den Bewertungsmodellen nicht identifizierten signifikanten Erhöhung der Ausfallrisiken Rechnung zu tragen, wurde im Vorjahr für Teilportfolios ein kollektiver Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2 vorgenommen. 1. Die in der massiven Zinserhöhung der EZB, der vorherrschenden hohen Inflation und höheren Risiken in Bezug auf Projektfortschritt begründete Management Overlay Maßnahme des kollektiven Staging für Immobilienprojekte mit gewerblichen Hypothekarsicherheiten wurde im Berichtsjahr 2024 vollständig aufgelöst. Die antizipierten höheren Risiken haben sich im Wesentlichen zwischenzeitig in Form von Einzelwertberichtigungen materialisiert. 491 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 2. Die Management Overlay Maßnahme des kollektiven Staging für gasabhängige sowie stark konjunkturabhängige Kunden wurde aufgrund des zwischenzeitigen Schlagendwerdens des Risikos im Berichtsjahr 2024 ebenfalls vollständig aufgelöst. c) Bewertung der Wertpapiere Bei Wertpapieren, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskostenbeträgen gemäß § 56 Abs. 2 BWG Gebrauch gemacht. Die gemäß § 56 Abs. 3 BWG mögliche zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Wertpapiere des Handelsbestandes werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG zum Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert. Für alle übrigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag, ergibt. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Rückgekaufte Eigene Emissionen werden zur Wiederveräußerung bereitgehalten und wie andere Wertpapiere des Umlaufvermögens bewertet. d) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht durch anhaltende Verluste dauernde Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machen. Dazu erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob eine Unterdeckung gemäß Beteiligungsbewertung vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt eine Abwertung in Höhe der Unterdeckung. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert. 492 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 e) Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und der Sachanlagen Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und für Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungssätze bei Sachanlagen betragen bei den unbeweglichen Anlagen 2% bis 4%, bei Um- und Einbauten in fremden Gebäuden 2,29% bis 10%, bei den beweglichen Anlagen sowie bei immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 5% bis 25%. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. f) Agio/Disagio sowie Begebungsprovisionen Agio- und Disagiobeträge werden auf die Laufzeit der Schuld verteilt proportional zum aushaftenden Kapital aufgelöst. Begebungsprovisionen werden im Emissionsjahr erfolgswirksam erfasst. g) Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des ab 2024 geltenden Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet. Dabei werden auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. h) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten (verbriefte und unverbriefte) werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. 493 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 i) Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnungen erfolgen auf Basis eines Pensionsantrittsalters zwischen 61 und 65 Jahren bei Frauen und von 65 Jahren bei Männern, eines Rechnungszinssatzes von 2,00 % (VJ: 1,75 %), geplanten Gehaltserhöhungen von 4,29 % (VJ: 3,28 %), und tourlichen Vorrückungen gemäß dem Gehaltsschema sowie Beförderungen von 0,75 % (VJ: 0,75 %). Aufgrund der langjährigen Dienstzeiten der Mitarbeiter, für die Pensions- und Abfertigungsrückstellungen zu bilden sind, lag in der Vergangenheit eine nur unwesentliche Fluktuation vor. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln mit der Bezeichnung AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler zur Anwendung. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 wurde allen pensionierten MitarbeiterInnen ein Pensionsabfindungsangebot unterbreitet, mit der Möglichkeit, sich 100 % der zum 31.12.2023 erwarteten Pensionsansprüche abfinden zu lassen. Rund 25 % der PensionistInnen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Betrag in Höhe von € 22.071.440,00 abgefunden. Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine derartigen Pensionsabfindungen. Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank). Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag entsprechen. Langfristige Rückstellungen werden laufzeitabhängig mit den Zinssätzen von österreichischen Staatsanleihen abgezinst. Als Untergrenze wird jedoch ein Floor von 0% eingezogen. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (Die Vorjahreszahlen werden in Klammern angegeben.) a1) Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstituten (nach Restlaufzeiten) 2024 2023 bis 3 Monate € 143.988.044,86 (Tsd. € 581.511) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 37.078.424,24 (Tsd. € 26.203) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 18.792.592,82 (Tsd. € 25.215) mehr als 5 Jahre € 15.105.722,22 (Tsd. € 6.292) 494 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 a2) Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen an Kunden (nach Restlaufzeiten) 2024 2023 bis 3 Monate € 1.178.059.615,10 (Tsd. € 1.252.122) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 1.997.772.449,92 (Tsd. € 2.062.961) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 7.084.007.384,93 (Tsd. € 6.445.721) mehr als 5 Jahre € 5.482.760.681,75 (Tsd. € 5.472.350) In den Forderungen an Kunden sind – wie im Vorjahr - keine wechselmäßig verbrieften Forderungen enthalten. b) Dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmete Wertpapiere Wertpapiere mit einem Buchwert von € 2.080.928.498,95 (Tsd. € 1.808.870) wurden wie Anlagevermögen bewertet. c) Beteiligungen Die Angaben über Beteiligungsunternehmungen gemäß § 238 (1) Z 4 UGB sind in der Beilage 2 des Anhangs angeführt. Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der BKS Bank AG, Klagenfurt, und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck. d) Anlagevermögen Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt zum 31.12.2024 € 10.017.744,65 (Tsd. € 10.111). Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt. 495 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 e) Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgenden Posten gebildet: 31.12.2024 31.12.2023 € Tsd. € Kassenbestand, Guthaben bei ZNB 69.523,39 75 Schuldtitel öffentlicher Stellen 36.791,52 74 Forderungen an Kreditinstitute 29.823,64 58 Forderungen an Kunden 74.140.816,89 73.271 Schuldverschreibungen u.a. festverzinsl. WP 121.676,29 243 Aktien u.a. nicht festverzinsl. WP -9.545.468,05 -9.542 Beteiligungen 1.600.144,13 1.992 Immaterielle Gegestände des AV -27.011,90 16 Sachanlagen 4.424.862,54 4.256 Sonstige Vermögensgegenstände 224.277,05 144 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 645.565,00 646 Rückstellungen 171.780.802,64 141.312 Gewinnrücklagen (Bewertungsreserve) -705.983,00 -988 Aktivierungsfähige steuerliche Verlustvorträge 0,00 0 242.795.820,14 211.555 Daraus errechnete aktive latente Steuern 55.843.038,63 48.658 Steuersatzdifferenzen 657.708,72 818 Stand der aktiven, ausschüttungsgesperrten latenten Steuern zum 31.12. 56.500.747,35 49.476 Daraus resultierende aktive latente Steuern 59.088.805,60 52.077 abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -2.588.058,25 -2.601 Die aktiven latenten Steuern (vor Saldierung) entwickelten sich wie folgt: 31.12.2024 31.12.2023 € Tsd. € Stand am 1.1. 52.077.450,94 50.112 Erfolgswirksame Veränderung 7.011.354,66 1.966 davon aus Steuersatzänderung 0,00 0 Erfolgsneutrale Veränderung aus Umgründungen 0,00 0 Stand am 31.12. 59.088.805,60 52.077 Für Österreich wurde im Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr mit einem Steuersatz von 23 % gerechnet. Der Oberbank Konzern ist in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei tätig, wo jeweils ein neues Gesetz zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer erlassen wurde. Mit in Kraft treten der neuen Steuergesetzte mit 1. Jänner 2024 ergeben sich für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr keine wesentlichen steuerlichen Auswirkungen. 496 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 f1) Gliederung der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten (nach Restlaufzeiten) 2024 2023 bis 3 Monate € 198.110.988,72 (Tsd. € 132.672) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 66.554.986,05 (Tsd. € 460.520) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 1.262.452.299,76 (Tsd. € 593.994) mehr als 5 Jahre € 1.588.571.490,01 (Tsd. € 2.231.280) f2) Gliederung der nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (nach Restlaufzeiten) 2024 2023 bis 3 Monate € 3.128.128.718,12 (Tsd. € 2.237.675) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 1.309.510.481,78 (Tsd. € 1.686.335) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 203.233.195,36 (Tsd. € 223.020) mehr als 5 Jahre € 133.900.000,00 (Tsd. € 273.600) f3) Gliederung der nicht täglich fälligen verbriefte Verbindlichkeiten (nach Restlaufzeiten) 2024 2023 bis 3 Monate € 46.620.550,00 (Tsd. € 69.350) mehr als 3 Monate bis 1 Jahr € 26.749.500,00 (Tsd. € 88.986) mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre € 1.444.676.564,21 (Tsd. € 940.837) mehr als 5 Jahre € 1.669.192.100,00 (Tsd. € 1.807.192) g) Begebene Schuldverschreibungen Im Geschäftsjahr 2025 werden begebene Schuldverschreibungen mit einem Gesamtwert von Nominale € 73.203.500,00 fällig. h) Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2024 31.12.2023 Unterschiedsbetrag gemäß § 906 (32) UGB Zuschreibungsrücklage gemäß § 124b Z 270 EstG € 9.548.859,65 (Tsd.€ 9.549) Sonstige Abgrenzung € 10.973.762,38 (Tsd.€ 12.015) € 20.522.622,03 (Tsd.€ 21.564) i) Rückstellungen 497 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 ▪ Sonstige Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Drohverluste aus der Bewertung von Derivaten in Höhe von € 21.619.996,59 (2023: Tsd. € 40.310), Operationelle Risiken im Ausmaß von € 32.387.335,19 (2023: Tsd. € 17.531) sowie Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von € 43.473.245,85 (2023: Tsd. € 52.851). ▪ Die passiven latenten Steuern werden mit anrechenbaren aktiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden per Saldo aktive latente Steueransprüche. j) Eigenkapital Das Grundkapital per 31.12.2024 setzt sich wie folgt zusammen: 70.614.600Stamm-Stückaktien(Vorjahr: 70.614.600 Stamm-Stückaktien) 498 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gem. §64 (1) Z 16 BWG: 2024 2023 € Tsd. € Gezeichnetes Kapital Stammaktien 105.921.900,00 105.922 Agio vom Gezeichneten Kapital 505.523.256,06 505.523 Gewinnrücklagen1) 1.855.684.628,52 1.685.428 Haftrücklage 252.000.000,00 249.000 Aufsichtliche Korrekturposten -37.910,07 -45 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals -56.022.996,26 -54.391 Summe Hartes Kernkapital 2.663.068.878,25 2.491.437 Anrechenbare Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals 50.000.000,00 50.000 Abzüge von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals 0,00 0 Summe Kernkapital 2.713.068.878,25 2.541.437 Anrechenbare Ergänzungskapitalinstrumente 347.689.875,21 358.972 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 57.000.000,00 47.000 Abzüge von den Posten des Ergänzungskapitals -15.313.370,00 -16.403 Summe Ergänzungskapitals 389.376.505,21 389.569 Summe Eigenmittel 3.102.445.383,46 2.931.006 1) inkl. Gewinnrücklagendotierung 2024 vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat am 26. März 2025. Im harten Kernkapital ist ein Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % und ein antizyklischer Kapitalpuffer in Höhe von 0,37 % zu halten. Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 5 und 6 BWG: Zum 31.12.2024 bestehen keine, je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigende nachrangige Kreditaufnahmen. Die nachrangigen Kreditaufnahmen unter je 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von Nominale € 500.100.000,00 (2023: Tsd. € 540.298) betreffen Ergänzungskapital mit einer Verzinsung von 1,5 % bis 4,8 % und einer Fälligkeit in den Geschäftsjahren 2025 bis 2040. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von € 15.970.211,68 (2023: Tsd. € 15.044) geleistet. Für die Offenlegung gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) hat sich die Oberbank AG für das Internet entschieden. Der Bericht ist auf der Homepage der Oberbank AG www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar. 499 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 k) Eventualverbindlichkeiten Von den unter Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten betreffen: 2024 2023 Akkreditive € 105.136.951,49 (Tsd. € 69.697) sonstige Haftungen € 1.659.655.994,75 (Tsd. € 1.673.131) hievon gegenüber verbundenen Unternehmen € 57.081.324,70 (Tsd. € 61.506) l) Kreditrisiken Der Posten Kreditrisiken setzt sich wie folgt zusammen: 2024 2023 unechtes Pensionsgeschäft € 0,00 (Tsd. € 0) nicht ausgenützte Kreditrahmen € 4.051.135.071,29 (Tsd. € 4.591.080) Commitments Private Equity Fonds € 40.058.114,63 (Tsd. € 46.273) Promessen € 20.422.799,52 (Tsd. € 27.196) Ergänzende Angaben Gesamtbetrag der Aktivposten und Passivposten, die auf fremde Währung lauten: 2024 2023 Aktiva € 2.363.783.131,02 (Tsd. € 2.824.382) Passiva € 2.346.923.499,10 (Tsd. € 2.320.842) Folgende Aktivposten enthalten verbriefte und unverbriefte Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 2024 2023 a) verbundene Unternehmen 1 Forderungen an Kreditinstitute € 0,00 (Tsd. € 0) 2 Forderung an Kunden € 1.958.538.988,29 (Tsd. € 1.796.188) 3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 516.083,80 (Tsd. €110) b) Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 Forderungen an Kreditinstitute € 38.030.895,42 (Tsd. € 63.558) 2 Forderungen an Kunden € 147.813.521,55 (Tsd. € 128.014) 3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 0,00 (Tsd. € 0) 500 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Folgende Passivposten enthalten verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 2024 2023 a) verbundene Unternehmen 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 6.630.840,20 (Tsd. € 6.639) 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden € 60.297.988,68 (Tsd. € 68.806) b) Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 1.662.982.715,79 (Tsd. € 1.625.364) 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden € 49.928.830,78 (Tsd. € 37.196) Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in folgenden Aktivposten enthalten: 2024 2023 3 Forderungen an Kreditinstitute € 0,00 (Tsd. € 0) 4 Forderungen an Kunden € 44.474.984,16 (Tsd. € 43.582) 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 11.537.956,29 (Tsd. € 9.726) 6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 14.386.093,42 (Tsd. € 16.168) In den Forderungen an verbundene Unternehmen sind keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten. In den Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von € 5.478.908,27 (Tsd. € 5.003) enthalten. Sämtliche in den Aktivposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsennotiert. Aufgliederung zum Börsenhandel zugelassener Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z 11 BWG: 2024 2023 Wie Anlagevermögen bewertet: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 1.212.054.712,51 (Tsd. € 1.133.653) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 46.132.681,46 (Tsd. € 55.169) Wie Umlaufvermögen bewertet: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € 56.676.016,33 (Tsd. € 55.317) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 5.007.331,43 (Tsd. € 7.475) Die Gesellschaft führt ein Wertpapier-Handelsbuch gem. Teil 3 Titel IV der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013. Das zu Marktpreisen berechnete Volumen des Handelsbuches beträgt per 31.12.2024 insgesamt € 31.624.559,24 (2023: Tsd. € 40.187). Davon entfallen auf Wertpapiere (Marktwerte) € 453.734,24 (2023: Tsd. € 432) und auf sonstige Finanzinstrumente (Marktwerte) € 31.170.825,00 (2023: Tsd. € 39.755). 501 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Der Rückzahlungsbetrag ist bei den Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und gem. § 56 (3) BWG zeitanteilig auf diesen zugeschrieben werden, um € 82.184.581,31 höher (2023: Tsd. € 65.550) als die Anschaffungskosten und bei Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und gem. § 56 (2) BWG zeitanteilig auf den Rückzahlungsbetrag abgeschrieben werden, um € 15.452.826,81 (2023: Tsd. € 11.285) niedriger als die Anschaffungskosten. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert am Bilanzstichtag beträgt bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben: 2024 2023 Wertpapiere, die mit ihren Anschaffungskosten bilanziert werden € 1.305.242,14 (Tsd. € 822) Wertpapiere, die mit ihrem höheren Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert werden € 0,00 (Tsd. € 74) Bei folgenden Aktivposten, die mit gewogenen Durchschnittswerten bewertet sind, ergeben sich Unterschiedsbeträge zum Börsekurs bzw. Marktwert: 2024 2023 Schuldtitel öffentlicher Stellen € -15.510.087,35 (Tsd. € -18.791) Forderungen an Kreditinstitute € -520.940,00 (Tsd. € -1.472) Forderungen an Kunden € -6.119.786,94 (Tsd. € -5.549) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere € -44.662.780,36 (Tsd. € -55.649) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere € 71.704.391,33 (Tsd. € 57.375) Der Buchwert von festverzinslichen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, beträgt per 31.12.2024 € 1.333.881.590,07 (2023: Tsd. € 1.286.522); der Zeitwert € 1.248.204.930,05 (2023: Tsd. € 1.187.406). Die Abschreibung ist unterblieben, da es keine Anhaltspunkte gibt, die auf eine Verschlechterung der Bonität der Emittenten hinweisen würden. Es sind weder erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Emittenten erkennbar, noch Vertragsbrüche im Hinblick auf Ausfall oder Verzögerung von Zins- und Tilgungszahlungen eingetreten. Im Geschäftsjahr 2025 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Gesamtbetrag von € 273.411.022,92 fällig. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen: • im folgenden Geschäftsjahr 2025€ 17.028.204,97 (2023: Tsd. € 16.803) • in den Jahren 2025 bis 2029 insgesamt€ 89.688.381,86 (2023: Tsd. € 89.482) Beträge, mit denen sich das Kreditinstitut im Leasinggeschäft beteiligt hat: € 0,00(2023: Tsd.€ 0) 502 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Angaben gemäß § 238 Abs 1 Z 1 UGB 2024 2023 Nominale Marktwerte Nominale Marktwerte positiv negativ positiv negativ in € in Tsd. € Zinssatzverträge Zinssatzoptionen Kauf 31.888.421,55 54.560,47 0,00 7.910 106 0 Verkauf 32.692.171,55 0,00 -59.541,92 8.210 0 -116 Swaptions Kauf 0,00 0,00 0,00 0 0 0 Verkauf 13.000.000,00 0,00 -2.026.098,72 23.000 0 -2.280 Zinsswaps Kauf 1.239.977.817,61 15.505.695,28 -19.163.874,28 850.195 22.724 -14.152 Verkauf 1.693.075.913,60 9.726.534,27 -73.939.016,15 1.741.618 7.292 -109.188 Anleiheoptionen Kauf 0,00 0,00 0,00 0 0 0 Verkauf 0,00 0,00 0,00 155.000 0 -244 Wechselkursverträge Währungsoptionen Kauf 4.160.169,42 115.201,39 0,00 11.329 52 0 Verkauf 3.224.564,46 0,00 -103.477,29 4.145 0 -28 Devisentermingeschäfte Kauf 1.384.862.055,65 18.317.949,24 0,00 1.564.171 17.097 0 Verkauf 1.381.807.496,30 0,00 -15.101.434,66 1.565.730 0 -17.697 Cross Currency Swaps Kauf 307.317.252,33 4.870.423,86 -2.830.907,60 313.047 5.183 -1.119 Verkauf 70.199.565,20 1.212.429,69 -1.371.956,21 168.178 1.845 -7.230 Im Wesentlichen werden Derivate zur Absicherung von Kundengeschäften und zur Risikoreduktion eingesetzt. Zur Absicherung der Marktrisiken werden Interest Rate Swaps, Swaptions oder Cross Currency Swaps abgeschlossen und Bewertungseinheiten mit folgenden Grundgeschäften gebildet: festverzinsliche Wertpapiere, Fixzinskredite, Eigenen Emissionen und Schuldscheindarlehen mit fixer Zinsbindung. Die Absicherung wird bis zum Ende der Fixzinsbindung des Grundgeschäftes (längstens bis zum Jahr 2043) vorgenommen. Der Zeitwert der in einer Bewertungseinheit befindlichen Derivate beträgt saldiert 73.516.940,55 Euro (2023: Tsd. 92.658 Euro), hievon 6.285.109,61 Euro (2023: Tsd. 8.836 Euro) positive und 79.802.050,16 Euro (2023: Tsd. 101.494 Euro) negative Marktwerte. 503 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Im Rahmen der Widmung bzw. Bildung der einzelnen Bewertungseinheiten zwischen Grundgeschäft und Sicherungsderivat wird ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt. Sind die Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts identisch, aber verhalten sich gegenläufig, so wird dies als vollständig effektive Sicherungsbeziehung angesehen (Critical Terms Match). Die retrospektive Effektivität wird durch Critical Terms Match bzw. durch Vergleich der Wertänderungen der Grundgeschäfte mit den Wertänderungen der Sicherungsinstrumente nach der Kompensierungsmethode (Dollar-Offset-Methode) beurteilt. Der ineffektive Anteil der Derivate mit negativem Marktwert wird zum Bilanzstichtag als Drohverlustrückstellung erfasst. Ist die Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit aufgelöst. Die Bewertung der Derivate im Handelsbuch erfolgt mit dem Marktwert abzüglich der bereits erhaltenen bzw. gezahlten Prämie zum Bilanzstichtag. Positive Marktwerte in Höhe von € 15.914.880,53 (2023: Tsd. € 20.009) werden in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, für negative Marktwerte im Ausmaß von € 15.536.210,65 (2023: Tsd. € 19.845) wurde eine Drohverlustrückstellung gebildet. Für negative Marktwerte aus Derivaten im Bankbuch wurde mittels einer Drohverlustrückstellung in Höhe von € 3.055.000,00 (2023: Tsd. € 5.552) vorgesorgt. Für ineffektive Sicherungsbeziehungen gibt es eine Rückstellung in Höhe von € 0,00 (2023: Tsd. € 563). Devisentermingeschäfte werden in Zins- und Kassageschäfte aufgespalten und sind somit bereits in Zins- und Devisenkursergebnis berücksichtigt. Für die Berechnung der Marktwerte kommen anerkannte Bewertungsmodelle zum Einsatz, wobei die Bewertung zu Marktbedingungen durchgeführt wird. Für symmetrische Produkte (Interest Rate Swaps, Devisentermingeschäfte) erfolgt die Marktwertberechnung nach der Barwertmethode (Discounted Cash – Flow), wobei für das Handels- und das Bankbuch der Clean Price dargestellt wird. Als Basis für die Berechnung kommen die Zinskurven aus Refinitiv zur Anwendung. Als Devisenkurs werden die von der EZB veröffentlichten Referenzkurse verwendet. Die Marktwerte von asymmetrischen Produkten werden gemäß Optionspreismodellen wie zum Beispiel von Black-Scholes, Hull & White berechnet. Für die Bewertung von Optionen werden implizite Volatilitäten herangezogen. Als Sicherheiten wurden folgende Vermögensgegenstände gestellt: Wertpapiere in Höhe von € 23.000.000,00 als Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen Hypothek. besicherte Forderungen i.H.v. € 3.931.517.620,12 als Deckungsstock für hypothekarisch fundierte Bankschuldverschreibungen (Liquiditätspuffer) Wertpapiere und Barsicherheiten Höhe von € 145.615.408,33 als Margindeckung bzw. Arrangement-Kaution für Wertpapiergeschäft u. Derivate Forderungen in Höhe von € 61.392.757,65 wurden an an die ungarische Nationalbank zediert Wertpapiere und Forderungen in Höhe von € 0,00 im Tier I Pfanddepot der OeNB für (offene) Refinanzierungsgeschäfte mit der OeNB Wertpapiere in Höhe von € 91.100.839,27 als Sicherstellung für das Refinanzierungsprogramm mit der ungarischen Nationalbank 504 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Forderungen in Höhe von € 1.596.564.995,44 wurden an die österreichische Kontrollbank zediert Wertpapiere und Forderungen in Höhe von € 1.166.127.547,56 wurden an deutsche Förderbanken zediert Sonstige Aktivposten in Höhe von € 473.092,61 als Sicherheitsleistung für die CCP Austria GmbH als Clearingstelle für Börsengeschäfte Wertpapiere in Höhe von € 27.791.780,00 zur Deckung der Pensionsrückstellung Der Buchwert der im Rahmen von echten Pensionsgeschäften in Pension gegebenen Vermögensgegenstände beträgt € 0,00 (2023: Tsd. € 0 ). Die Mündelgeldspareinlagen betrugen per 31.12.2024 € 11.714.654,60 (2023: Tsd. € 14.134). Die finanziellen Auswirkungen der außerbilanzmäßigen Geschäfte gem. § 238 (1) Z 10 UGB betragen € 11.337.106,17 (2023: Tsd. € 7.113). Dies resultiert aus weichen Patronatserklärungen für Tochterunternehmen. m) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinserträgen in Höhe von € 1.190.483.296,12 (2023: Tsd. € 1.073.514) sind negative Zinserträge in Höhe von € 726,47 (2023: Tsd. € 3) und in den Zinsaufwendungen in Höhe von € 598.962.026,03 (2023: Tsd. € 532.801) sind negative Zinsaufwendungen in Höhe von € 382.618,36 (2023: Tsd. € 604) enthalten. Im Posten Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen in Höhe von € 44.127.868,09 ( 2023: Tsd.€ 50.718) sind Erträge aus Gewinngemeinschaften in Höhe von € 16.146.809,28 (2023: Tsd. € 15.853) und aus sonstigen Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 689.600,00 (2023: Tsd. € 1.015) enthalten. Das anteilige Jahresergebnis aus Investmentfondsanteilen beträgt Tsd. € 1.622.207,73 ( 2023: Tsd. € 1.457) und das kumulierte Ergebnis seit 2017 beträgt € 10.926.472,64 (2023: Tsd. € 9.304). Die anteiligen Jahresergebnisse wurden netto ausgeschüttet. Ausschüttungsbedingte Abschreibungen wurden wie im Vorjahr keine vorgenommen. Die Provisionserträge in Höhe von € 224.720.878,51 (2023: Tsd. € 213.279) resultieren im Wesentlichen aus dem Zahlungsverkehr, Kredit- und Veranlagungsgeschäft sowie Wertpapiergeschäft. Die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ weist einen Ertrag von € 27.473.698,79 (2023: Tsd. € 19.752) aus und beinhaltet insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie bankfremde Vermittlungsprovisionen. In der GuV-Position 8a) dd) sind Pensionskassenbeiträge in Höhe von € 4.672.637,48 (2023: Tsd. € 4.219) sowie Pensionszahlungen in Höhe von € 6.206.944,65 (2023: Tsd. € 8.092) ausgewiesen. Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von € 3.708.368,00 (2023: Tsd. € 2.626) sind in der GuV- Position 8a) aa) enthalten. 505 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 In der GuV-Position 8a) ff) sind Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen im Ausmaß von € 1.206.974,51 (2023: Tsd. € 1.036 ), Zuweisung der Abfertigungsrückstellung in der Höhe von € 5.017.571,00 (2023: Zuweisung Tsd. € 6.107) sowie Abfertigungszahlungen von € 6.067.282,15 (2023: Tsd. € 4.269) enthalten. Die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ weist einen Aufwand von € 27.127.419,23 (2023: Tsd. € 11.418) aus und beinhaltet insbesondere sonstige Abschreibungen und Dotierung von Rückstellungen. Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen enthält mit € 113.225,29 (2023: Tsd. € 116) einen Aufwandssaldo aus Gewinngemeinschaften und mit € 277.593,99 einen Aufwandssaldo aus sonstigen Anteilen an verbundenen Unternehmen (2023: Aufwandssaldo Tsd. € 417). Der im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag enthaltene Ertrag aus latenten Steuern beträgt € 7.044.752,15 (2023: Tsd. € 4.632 Ertrag). Bezüglich der Angaben gem. § 238 (1) Z18 UGB über Aufwendungen für die Abschlussprüfung im Posten Sonstige Verwaltungsaufwendungen wird auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen. n) Daten über Niederlassungen gem. § 64 (1) Z 18 BWG Name der Niederlassung (inkl. Leasinggesell- schaften) Niederlassung Österreich Niederlassung Deutschland Zweig- niederlassung Tschechien Zweig- niederlassung Ungarn Zweig- niederlassung Slowakei Geschäftsbereiche Süddeutschland Deutschland Mitte Deutschland Süd-West Sitzstaat Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland Tschechische Republik Ungarn Slowakische Republik Nettozinsertrag 468.244.577 143.100.802 35.703.861 29.673.652 10.468.739 Betriebserträge 692.443.550 150.853.804 46.901.155 40.081.309 12.722.636 Mitarbeiteranzahl (Vollzeitbasis) 1.562,0 297,1 189,5 134,8 46,2 Jahresergebnis vor Steuern 222.436.271 101.726.060 29.003.331 26.441.625 8.509.665 Steuern vom Einkommen -49.485.397 -30.858.754 -6.104.518 -2.221.194 -1.498.146 Erhaltene öffentliche Beihilfen 0 0 0 0 0 o) Die Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 (1) Z 19 BWG beträgt 0,94 % (2023: 0,89 %). 506 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 p) Steuerliche Verhältnisse Die Oberbank AG ist seit dem Geschäftsjahr 2005 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG. Die Unternehmensgruppe umfasst 32 Gruppenmitglieder, wobei mit vier Gesellschaften Ergebnisabführungsverträge geschlossen wurden, und zwar mit folgenden Gesellschaften: • Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H. • OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H. • OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH • Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH Bestehen mit Gruppenmitgliedern Ergebnisabführungsverträge, so stellen diese die nach § 9 Abs 8 KStG geforderte Vereinbarung über den Steuerausgleich dar. Bestehen mit Gruppenmitgliedern keine Ergebnisabführungsverträge und erzielt das jeweilige Gruppenmitglied steuerliche Gewinne bzw. steuerliche Verluste, wird eine positive bzw. negative Steuerumlage in der Höhe des jeweils gültigen Körperschaftsteuersatzes an den Gruppenträger bzw. vom Gruppenträger geleistet. IV. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER (§ 239 UGB) a) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres Angestellte 2.145 (2023: 2.070) Arbeiter 3 (2023: 4) b) Die den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewährten Kredite betrugen zum 31.12.2024 € 235.372,11 (2023: Tsd. € 248), hievon € 0,00 (2023: Tsd. € 0) Haftungen. Die Kredite wurden zu marktüblichen Bedingungen gewährt. Die im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge beliefen sich auf € 54.917,27 (2023: Tsd. € 74). c) Die den Mitgliedern des Vorstandes gewährten Kredite betrugen zum 31.12.2024 € 99.196,31 (2023: Tsd. € 117), hievon € 0,00 (2023: Tsd. € 0) Haftungen. Die Kredite wurden zu marktüblichen Bedingungen gewährt. Die im Geschäftsjahr zurückbezahlten Beträge beliefen sich auf € 20.097,40 (2023: Tsd. € 42). 507 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 d) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der Vorstandsmitglieder (einschließlich ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen): € 2.365.791,20 (2023: Tsd. € 5.778) der leitenden Angestellten und anderen Arbeitnehmer: € 33.204.517,58 (2023: Tsd. € 26.809) e) Bezüge der Mitglieder des Vorstandes: € 3.576.166,48 (2023: Tsd. € 4.621) der Mitglieder des Aufsichtsrates: € 345.000,00 (2023: Tsd. € 352) ehemalige Mitgliedes des Vorstandes (einschließlich ihrer Hinterbliebenen): € 1.350.015,79 (2023: Tsd. € 2.632) Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 mit entsprechender Mehrheit verabschiedete Vergütungsrichtlinie der Oberbank sieht ein ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Bezügen vor, wobei die variablen Bezüge maximal 40 % des fixen Bezugs betragen dürfen. Das fixe Basisgehalt orientiert sich an den jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung. Die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die der Vergütungsausschuss für die Bemessung der variablen Bezüge der Vorstände heranzuziehen hat, sind: • Das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank gemessen an der im Rahmen der jährlichen Budgetierung definierten Ertragskennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Einhalten der strategischen Risikoausnutzung gemäß Gesamtbankrisikosteuerung gemessen an den sich aus der jährlichen Budgetierung ableitenden Risikokennzahlen fließt mit einem Wertungsfaktor von 35 % in die Entscheidung ein. • Das nachhaltige Erreichen der strategischen nichtfinanziellen Ziele auf Basis der definierten (Nachhaltigkeits) Strategie wird anhand ausgewählter Parameter bewertet und fließt mit einem Wertungsfaktor von 20 % in die Entscheidung ein. • Die individuelle Bewertung der Leistungen eines jeden Vorstandsmitgliedes aufgrund der Entwicklung der von ihm speziell verantworteten Aufgabenbereiche laut Ressortverteilung kann zu einer additiven Erhöhung der Bewertung-Ergebnisses aus 1 – 3 um maximal 10 Prozentpunkte führen. Bei einer dergestalt ermittelten Gesamtzielerreichung von 100 % würde dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine variable Vergütung von 30 % des Fixgehaltes zustehen, die bei Übererreichung der Ziele aber mit 40 % gedeckelt ist. Pro Prozent Zielunterschreitung unter die 100 % wird ein Prozentpunkt weniger variable Vergütung zugesprochen, sodass bei einer Zielerreichung von 70 % oder weniger kein variabler Bezug zusteht. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben wird die variable Vergütung des Vorstandes, deren Höhe anhand der „Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen für den Vorstand“ vom Vergütungsausschuss jährlich in seiner Märzsitzung festgelegt wird, zu 50 % in Aktien und 50 % in Cash ausgezahlt werden, wobei die Aktien einer Haltefrist von drei Jahren unterliegen und der auf fünf Jahre rückzustellende Anteil zu gleichen Teilen aus Aktien und Cash besteht. 508 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Da Bemessung und Zuerkennung der variablen Vergütungen immer erst im Nachhinein erfolgen, sind bilanziell entsprechende Rückstellungen zu bilden, was aber im Wissen um die sehr moderate Politik des Vergütungsausschusses auch gut planbar ist. Diese betrugen 2022 für die 2023 ausgezahlten Vergütungen € 741.200,00 und 2023 für die 2024 ausgezahlten Vergütungen € 747.969,00. In der Bilanz zum 31.12.2024 sind für die in 2025 für 2024 zur Auszahlung gelangenden Vergütungen € 833.613,00 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bei den MitarbeiterInnen mit der Mai-Gehaltsabrechnung, wobei der Betrag für den Aktienanteil auf ein gesperrtes Depotverrechnungskonto des Vorstandsmitglieds gebucht wird und für die Bezahlung der zu erwerbenden Aktienanteile verwendet wird, die dann einer dreijährigen Verkaufssperre unterliegen. Für die jedes Jahr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nicht zur Auszahlung gelangenden Anteile (je 50 % Cash und 50 % Aktien) bleiben die Rückstellungsteile entsprechend bestehen. Sie betrugen 2023 € 374.741,40 und 2024 € 461.698,21. Diese Beträge werden aufgeteilt auf die fünf Folgejahre nach Freigabe durch den Vergütungsausschuss jeweils erst ausbezahlt. Die für die variablen Vorstandsvergütungen zu bildenden Rückstellungen stellen bilanziell einen Personalmehraufwand dar. Rahmenbedingungen der Mitarbeiteraktion 2024 • Aktionszeitraum: 15.5.-12.6.2024 • Aktienanzahl limitiert auf bis zu 100.000 Stück entgeltlich erwerbbare Stammaktien und bis zu 40.000 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien („Bonusaktien") • Bezugskurs: Börsenkurs zum 13.6.2024; maximale entgeltlich erwerbbare Stückanzahl: 100 Stück Aktien • Bonusaktien: pro fünf entgeltlich erworbene Stammaktien wurden zwei Stammaktien als Bonusaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5 + 2). Den MitarbeiterInnen wurden Aktien der Oberbank AG innerhalb vorgegebener Frist zu vergünstigten Konditionen angeboten (Bonusaktien). Der Kauf unterliegt Einschränkungen bezüglich des Betrags, den die MitarbeiterInnen in den Aktienkauf investieren können. Die Anzahl der durch dieses Angebot an die MitarbeiterInnen abgegebenen Aktien belief sich im Berichtsjahr auf 96.990 Stück entgeltlich erworbene Stammaktien und 38.796 Stück unentgeltlich zugeteilte Stammaktien (Bonusaktien). Die über das Rückkaufprogramm 2024 zum Zwecke der kostenlosen Begebung an den berechtigten Personenkreis angekauften 38.796 Stück Stammaktien verursachten einen Aufwand in Höhe von € 2.700.201,60 Rückkaufprogramm 2024 Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 14.6.2024 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogramms für Stammaktien wurden zwischen dem 3.6.2024 und dem 14.6.2024 gesamt 138.780 Stück Stammaktien, die ca. 0,20 % bzw. 208.170 Euro des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug 69,60 Euro; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 69,60 Euro; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug 69,40 Euro. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug 9.658.475,20 Euro. 509 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.6.2024 beschlossen, sämtliche im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms 2024 erworbenen 138.780 Stammaktien zu veräußern bzw. zu übertragen; und zwar 135.786 Stück Oberbank Stammaktien an die MitarbeiterInnen (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2024, hiervon 96.990 Stück Oberbank Stammaktien von den MitarbeiterInnen entgeltlich erworben und 38.796 Stück Oberbank Stammaktien als unentgeltliche Bonusaktien (Modell 5 + 2), und 2.994 Stück Oberbank Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Oberbank AG vom 20.3.2024. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien wurden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs.7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht und sind auch auf der Website der Oberbank entsprechend zu ersehen: https://www.oberbank.at/aktien- ruckkaufprogramme f) Die in diesem Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß § 239 Abs. 2 UGB sind in der Beilage 3 zum Anhang angeführt. 510 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 V. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Darüber hinaus ist es nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 zu keinen weiteren wesentlichen Ereignissen gekommen. VI. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 81.408.771,30 eine Dividende in Höhe von EUR 1,15 je Aktie, das sind in Summe EUR 81.206.790,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Beilage 1 zum Anhang:Anlagenspiegel Beilage 2 zum Anhang:Beteiligungsliste Beilage 3 zum Anhang:Organe der Bank 511 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am davon Stand am 1.1.2024 Zugänge Zinsen Währungsdiff. Umbuchungen Abgänge 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 527.033.940,18 208.452.375,78 0,00 0,00 0,00 31.835.339,68 703.650.976,28 Forderungen an Kreditinstitute 25.052.564,87 13.476.018,61 0,00 0,00 0,00 1.136.724,87 37.391.858,61 Forderungen an Kunden 74.437.576,39 17.178.298,92 0,00 0,00 0,00 1.377.240,25 90.238.635,06 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. 1.123.835.105,23 198.729.224,72 0,00 0,00 0,00 129.198.219,26 1.193.366.110,69 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 70.649.230,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.649.230,62 Beteiligungen 481.051.547,87 19.756.680,15 0,00 0,00 0,00 3.405.505,85 497.402.722,17 Anteile an verbundenen Unternehmen 142.870.260,04 0,00 0,00 0,00 0,00 1.127.253,93 141.743.006,11 Immaterielle Vermögensgegenstände 19.421.441,96 1.984.846,36 0,00 -92.828,27 0,00 127.731,28 21.185.728,77 Sachanlagen 287.304.123,15 12.743.562,86 0,00 -502.515,25 0,00 5.285.313,81 294.259.856,95 2.751.655.790,31 472.321.007,40 0,00 -595.343,52 0,00 173.493.328,93 3.049.888.125,26 512 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2024 kumulierte Abschreibungen Stand am davon Stand am 1.1.2024 Zugänge Zinsen Währungsdiff. Umbuchungen Abgänge 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 247.440,60 451.570,00 4.505.122,52 0,00 0,00 88.050,00 -3.894.161,92 Forderungen an Kreditinstitute -53.260,00 0,00 30.960,00 0,00 0,00 -11.080,00 -73.140,00 Forderungen an Kunden 254.228,97 1.254.407,07 1.482.867,46 0,00 0,00 0,00 25.768,58 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. -23.043.095,60 9.194.135,10 21.369.534,03 0,00 0,00 -3.178.107,99 -32.040.386,54 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.480.728,96 9.035.820,20 0,00 0,00 0,00 0,00 24.516.549,16 Beteiligungen 11.721.958,46 2.511.388,76 0,00 0,00 0,00 3.047,03 14.230.300,19 Anteile an verbundenen Unternehmen 22.929.415,28 441.429,00 95.737,31 0,00 0,00 739,05 23.274.367,92 Immaterielle Vermögensgegenstände 15.305.606,69 1.624.749,91 0,00 -81.883,89 0,00 490,88 16.847.981,83 Sachanlagen 221.613.688,00 10.670.188,59 0,00 -355.779,16 0,00 4.498.844,72 227.429.252,71 264.456.711,36 35.183.688,63 27.484.221,32 -437.663,05 0,00 1.401.983,69 270.316.531,93 513 Beilage 1 zum Anhang – Anlagespiegel zum 31.12.2024 Nettobuchwerte Buchwert Buchwert 1.1.2024 31.12.2024 EUR EUR Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 526.786.499,58 707.545.138,20 Forderungen an Kreditinstitute 25.105.824,87 37.464.998,61 Forderungen an Kunden 74.183.347,42 90.212.866,48 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap. 1.146.878.200,83 1.225.406.497,23 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 55.168.501,66 46.132.681,46 Beteiligungen 469.329.589,41 483.172.421,98 Anteile an verbundenen Unternehmen 119.940.844,76 118.468.638,19 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.115.835,27 4.337.746,94 Sachanlagen 65.690.435,15 66.830.604,24 2.487.199.078,95 2.779.571.593,33 514 Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2024 Die Gesellschaft hielt per 31.12.2024 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz: Konso- Kapitalanteil 5) Eigen- kapital 3) Ergebnis des Jahres- abschluss Anmer - kung Beteiligungsunternehmen lidierungs- un- mittelbar gesamt letzten Geschäfts- methode K) in % in % jahres 4) a) direkte Beteiligungen TEUR TEUR "AM" Bau- und Gebäudevermietung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) "LA" Gebäudevermietung und Bau - Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) "SG" Gebäudevermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz N 20,57 20,57 6) 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz V 80,00 80,00 8.241 -25 2024 1) ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz Q 50,00 50,00 10.947 0 2024 Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 40,00 6) Betriebsobjekte Verwertung Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) 3 Banken IT GmbH, Linz (vorm. DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H.) N 40,00 40,00 6) Donaulände Holding GmbH, Linz V 100,00 100,00 328 -5 2024 1) GAIN CAPITAL PRIVATE EQUITY III SCSp, Luxenburg N 36,97 36,97 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS II S.A. SICAR, Luxemburg N 33,11 33,11 6) GAIN CAPITAL PARTICIPATIONS SA, SICAR, Luxemburg N 58,69 58,69 1) 6) Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bad Hofgastein N 32,62 32,62 6) Ober Finanz Leasing gAG, Budapest V 1,00 100,00 26.512 5.971 09/2024 1) Ober Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Budapest V 1,00 100,00 1.340 42 09/2024 1) Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Immobilien Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 6,00 100,00 2.081 49 09/2024 1) Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) OBERBANK LEASING GESELLSCHAFT MBH., Linz V 100,00 100,00 52.978 15.164 09/2024 1) 2) Oberbank Leasing s.r.o., Bratislava V 0,10 100,00 10.238 948 09/2024 1) Oberbank Leasing spol. s.r.o., Prag V 1,00 100,00 47.192 -280 09/2024 1) 515 Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2024 OBERBANK NUTZOBJEKTE VERMIETUNGS-GESELLSCHAFT m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) Oberbank Opportunity Invest Management Gesellschaft m.b.H., Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank PE Holding GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Unternehmensbeteiligung GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 2) 6) OÖ HightechFonds GmbH, Linz N 24,70 24,70 6) Samson České Budějovice spol. s.r.o., Budweis N 100,00 100,00 1) 6) TZ-Vermögensverwaltungs GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) Oberbank Service GmbH, Linz N 100,00 100,00 1) 6) 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck N 40,00 40,00 6) b) indirekte Beteiligungen "ST" BAU Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.H., Linz N 99,99 1) 6) 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz N 40,00 6) 3-Banken Kfz-Leasing GmbH, Linz V 80,00 27.068 530 09/2024 1) Donaulände Garagen GmbH, Linz V 100,00 63 16 2024 1) Donaulände Invest GmbH, Linz V 100,00 1.001 246 2024 1) DIANA Digital und Analog Beteiligungs- und Verwaltung GmbH, Mögling (ehemals Herold NZ Verwaltung GmbH, Mödling) N 24,90 6) Oberbank Bergbahnen Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 540 09/2024 1) Oberbank Reder Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 26 09/2024 1) Oberbank Eugendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 227 09/2024 1) Oberbank Frank Immobilienleasing GmbH, Linz V 90,00 35 111 09/2024 1) Oberbank FSS Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 39 09/2024 1) Oberbank Goldkronach Beteiligungs GmbH, Neuötting V 100,00 5 -2 09/2024 1) Oberbank Leobendorf Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 544 09/2024 1) Immobilien Abwicklung 01 GmbH (vormals Oberbank Idstein Immobilien-Leasing GmbH), Neuötting V 100,00 1 -10 09/2024 1) Oberbank Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 741 -43 09/2024 1) Oberbank Industrie und Handelsbeteiligungsholding GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank KB Leasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 69 220 09/2024 1) 516 Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2024 Oberbank Kfz-Leasing GmbH, Linz V 100,00 35 1.157 09/2024 1) Oberbank Leasing GmbH Bayern, Neuötting V 100,00 9.621 6.522 09/2024 1) Oberbank Leasing JAF HOLZ, s.r.o., Prag V 95,00 6.038 207 09/2024 1) Oberbank Leasing Palamon s.r.o., Prag V 100,00 7.930 -27 09/2024 1) Oberbank Operating Mobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 87 09/2024 1) Oberbank Operating OPR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 229 09/2024 1) Oberbank PE Beteiligungen GmbH, Linz N 100,00 1) 6) Oberbank Pernau Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 102 09/2024 1) Oberbank Riesenhof Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 32 09/2024 1) Oberbank Seiersberg Immobilienleasing Gesellschaft m.b.H., Linz V 100,00 35 125 09/2024 1) Oberbank Unterpremstätten Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 18 171 09/2024 1) Oberbank Weißkirchen Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 70 09/2024 1) Oberbank Wiener Neustadt Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 71 09/2024 1) OBK Ahlten Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 1.000 27 09/2024 1) OBK München 1 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 27 41 09/2024 1) OBK München 2 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 -9 09/2024 1) OBK München 3 Immobilien Leasing GmbH, Neuötting V 100,00 30 0 09/2024 1) POWER TOWER GmbH, Linz V 99,00 70 169 09/2024 1) Oberbank NGL Immobilienleasing GmbH (vormals Oberbank Wien Süd Immobilienleasing GmbH), Linz V 100,00 35 133 09/2024 1) Techno-Z Braunau Technologiezentrum GmbH, Braunau N 21,50 6) Oberbank LKR Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 91 09/2024 1) Oberbank Logistik Immobilienleasing GmbH, Linz V 100,00 35 -1 09/2024 1) 517 Beilage 2 zum Anhang – Beteiligungsliste zum 31.12.2024 K*) Konsolidierungsmethode im Konzernabschluss 1) verbundenes Unternehmen V = Vollkonsolidierung 2) Ergebnisabführungsvertrag Q = Anteilsmäßige Konsolidierung 3) einschließlich unversteuerter Rücklagen E = Bewertung "at equity" 4) Jahresüberschuss gem. § 231 Abs. 2 Z 21 UGB N = gemäß IAS 27 in Verbindung mit Framework 29 nicht in den Konzernabschluss einbezogen 5) mittelbare Beteiligungen an Kredit- und Finanzinstituten wurden gemäß § 30 BWG berechnet, mittelbare Beteiligungen an anderen Unternehmen wurden gemäß UGB berechnet 6) von § 242 Abs. 2 UGB wird Gebrauch gemacht 518 Beilage 3 zum Anhang - Organe der Bank Aufsichtsrat Ehrenpräsident: Dkfm. Dr. Hermann BELL Vorsitzender: Dr. Andreas KÖNIG Stellvertreter: Mag. Dr. Martin ZAHLBRUCKNER Mitglieder: Mag. Hannes BOGNER Direktor Gerhard BURTSCHER Mag.a Alina CZERNY Mag.a Martha KLOIBMÜLLER Univ.-Prof.in MMMag.a Dr.in Barbara LEITL-STAUDINGER DI Franz Peter MITTERBAUER, MBA Mag. Gregor PILGRAM Mag.a Dr.in Herta STOCKBAUER Staatskommissärin: MR Mag.a Angelika SCHLÖGEL, MBA Staatskommissärin-Stv.: Dr.in Christina PFAU Vertreter:innen des Betriebsrates: Wolfgang PISCHINGER, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Oberbank AG Alexandra GRABNER Susanne BRAUN Elfriede HÖCHTEL Sven ZEISS Vorstand: Generaldirektor Dr. Franz GASSELSBERGER, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA Vorstandsdirektor Martin SEITER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella LEHNER, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Romana THIEM 519 Verantwortungsbereiche des Vorstands (31.12.2024) Vorstandsdirektorin Mag.a Romana Thiem Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella Lehner, MBA Markt Markt Markt Marktfolge Marktfolge Grundsätzliche Geschäftspolitik Interne Revision Compliance Geschäfts- und Serviceabteilungen GBA (General Banking) CIF (Corporate & International Finance) HR (Human Ressources) BSR (Bank Supervisory Reporting) ORG (Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT) PAM (Private Banking & Asset Management) GFI (Global Financial Institutions) RUC (Rechnungswesen & Controlling) ISK (Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement) ZSP (Zentrales Service und Produktion) TRE (Treasury & Handel) KRM (Kredit-Management) Oberbank Service GmbH1 Oberbank Leasing GmbH1 RIS (Strategisches Risikomanagement) 3 Banken IT GmbH2 SEK (Sekretariat & Kommunikation) Regionale Geschäftsbereiche Linz Nord Salzburg Innviertel Marktfolge Österreich Linz Süd Wien OÖ-Süd Marktfolge Deutschland Niederösterreich & Burgenland Süddeutschland Deutschland Mitte Marktfolge Tschechien Deutschland Süd-West Slowakei Tschechien Marktfolge Ungarn Ungarn Marktfolge Slowakei 1) 100%ige Tochtergesellschaft der Oberbank 2) 40%ige Beteiligung der Oberbank AG 520 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Oberbank AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Folgender Sachverhalt war am bedeutsamsten für unsere Prüfung: Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 20.741 Mio. ausgewiesen. 521 Bestätigungsvermerk Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt II „Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden b) Bewertung von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden“ des Anhangs. Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf den erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Risikovorsorge für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risiko vorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im 522 Bestätigungsvermerk Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Geschäftsbericht mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. 523 Bestätigungsvermerk Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 524 Bestätigungsvermerk können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. 525 Bestätigungsvermerk Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 12. Juni 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 13. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Thomas Becker. Wien, 7. März 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Thomas Becker ppa. Mag. (FH) Stephan Heschl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Qualifiziert elektronisch signiert: Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. 526 Jahresabschluss der Oberbank AG gemäß UGB Schlussbemerkung, Erklärung der gesetzlichen Vertreter Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter: Wir bestätigen nach bestem Wissen, * dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt; * dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und * dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt. Linz, am 6. März 2025 Der Vorstand Dr. Franz Gasselsberger, MBA Mag. Romana Thiem Martin Seiter, MBA Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mag. Florian Hagenauer, MBA Mag. Isabella Lehner, MBA Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes 527 Serviceangaben Aufbauorganisation der Oberbank AG Vorstandsmitglieder Vorsitzender des Vorstands Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37204 [email protected] Vorstandsdirektorin Mag.a Romana Thiem Tel. +43/(0)732/7802 DW 37000 [email protected] Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37250 [email protected] Vorstandsdirektor Mag. Florian Hagenauer, MBA Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37206 [email protected] Vorstandsdirektorin Mag.a Isabella Lehner, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37491 [email protected] Abteilungen Markt Corporate & International Finance: Mag. Klaus Hofbauer, MBA, DW 37656, [email protected] Global Financial Institutions: Helmut Edlbauer, MBA, DW 32630, [email protected] Treasury & Handel: Robert Musner, MBA, DW 32640, [email protected] Private Banking & Asset Management: Erich Stadlberger, MBA, DW 37550, [email protected] General Banking: Jürgen Kreiner, LL.B. MSc, DW 37260, [email protected] Abteilungen Marktfolge Kredit-Management: Mag. Dr. Marcus Bumberger, DW 37603, [email protected] Human Resources: Mag. Dr. Volkmar Riegler, MBA, DW 37340, [email protected] 528 Serviceangaben Aufbauorganisation der Oberbank Immobilien, Sicherheit und Kostenmanagement: Dir. Ing. Leopold Krahofer, DW 32451, [email protected] Rechnungswesen und Controlling: Harald Hummer, DW 32401, [email protected] Interne Revision: Mag. Nikolaus Langeder, DW 32169, [email protected] Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung und IT: MMag. Clemens Bousquet, MBA, DW 32446, [email protected] Strategisches Risikomanagement: Mag. Andreas Lechner, DW 32420, [email protected] Sekretariat & Kommunikation: Mag. Andreas Pachinger, DW 37460, [email protected] Zentrales Service und Produktion: Mag. Brigitte Haider, MBA, DW 37271, [email protected] Bank Supervisory Reporting Holger Arden-Stockinger, DW 37601 [email protected] Compliance BWG-Compliance-Officer: Mag. Thomas Arden-Stockinger WAG-Compliance-Beauftragter: Mag. Dr. Thomas Linimayer, LL.B. Geldwäsche-Beauftragte: Mag. Bianca-Maria Schachner Sanktionen-Beauftragte: Tatjana Wödlinger, LL.B., LL.M. 529 Serviceangaben Struktur der Oberbank-Gruppe Oberbank Leasing Gruppe Slowakei Oberbank Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Linz Mag. Dr. Manfred Gabriel Mag. Martin Lagler Mag. Matthias-Munir Midani Tel. +43/732/7802 DW 37124 Tel. +421 2 58 10 68 DW 77 Tel. +43/(0)732/7802 DW 32261 [email protected] [email protected] [email protected] Mag.a Christina Mirtl, MBA Ungarn Ing. Leopold Krahofer Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37119 Mihály Nádas Tel. +43/(0)732/7802 DW 32451 [email protected] Tel. +36/(0)1/29828 DW 51 [email protected] [email protected] Österreich Dipl.-Ing. (FH) Michael Peichl, MBA Mag. Dr. Manfred Gabriel Dr. Lajos Sipos, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 32262 Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37124 Tel. + 36(0)1/29828 DW 26 [email protected] [email protected] [email protected] Oberbank Opportunity Invest Management GmbH Mag.a Christina Mirtl, MBA András Mörk MMag. Dr. Roland Leitinger, MIM Tel. +43 / 732 / 7802 DW 37119 Tel. +36/(0)1/298 28 DW 31 Tel. +43/(0)732/7802 DW 37564 [email protected] [email protected] [email protected] Deutschland Oberbank Kfz Leasing GmbH Mag. Klaus Hofbauer, MBA Mag. Michael Gerner Mag.a Christina Mirtl, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 37656 Tel. +49/(0)8671/9986 DW 11 Tel. +43(0)732/7802 DW 37119 [email protected] [email protected] [email protected] Katrin Keppler Alexander Fleischanderl Tel. +49/(0)89/55989 DW 246 Tel. +43(0)732/7802 DW 32190 [email protected] alexander.fleischanderl@oberban k-service.at Tschechien Oberbank Service GmbH Ing. Robert Černický Mag.a Brigitte Haider, MBA Tel. +420 / 387 717 168 Tel. +43/(0)732/7802 DW 37271 [email protected] brigitte.haider@oberbank- service.at Filip Vavruška DI Silvio Schedenig Tel. +420 / 224 / 1901 - 15 Tel. +43/(0)732/7802 DW 32281 [email protected] [email protected] Ing. David Zeman Tel. +420 / 386 304 155 [email protected] 530 Serviceangaben Struktur der Oberbank-Gruppe 531 Serviceangaben Struktur der Oberbank-Gruppe 3 Banken Kooperationen 3 Banken Kfz Leasing GmbH Gerhard Schum Alexander Fleischanderl Tel. +43/1/534 01 DW 11982 Tel. +43(0)732/7802 DW 32190 [email protected] [email protected] 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz Peter Einheimler, MBA Erich Stadlberger, MBA Tel. +43/(0)732/7802 DW 32132 Tel. +43/(0)732/7802 DW 37550 [email protected] [email protected] 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. Mag. Gerald Straka Niederlassung Linz Tel. +43/(0)732/7802 DW 37221 Walter Schwinghammer [email protected] Tel. +43/(0)5 05 333 DW 2000 [email protected] 3 Banken-Beteiligung-Gesellschaft m.b.H., Linz Mag. Andreas Pachinger 3 Banken IT GmbH, Linz Tel. +43/(0)732/7802 DW 37460 Karl Stöbich, MBA [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 32609 [email protected] Dr. Reinhard Pircher, M.B.L.-HSG Tel. +43 (505) 333 DW 1500 Mag. Alexander Wiesinger, MBA [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 32243 [email protected] Dr. Dieter Kohl Tel. +43/(0)463/5858 DW 139 Mag. Markus Haspl [email protected] Tel. +43 /(0)664 /805563 002 [email protected] Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H., Linz Mag. Andreas Pachinger 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz Tel. +43/732/7802 DW 37460 Alois Wögerbauer, CIIA [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 37424 [email protected] Dr. Reinhard Pircher, M.B.L.-HSG Tel. +43 (505) 333 DW 1500 Mag. Dietmar Baumgartner [email protected] Tel. +43/(0)732/7802 DW 37419 [email protected] 532 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen Zentrale A-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Tel. +43/(0)732/78 02 DW 0; Telefax: +43/(0)732/78 02 DW 32040; www.oberbank.at Österreich Zweigniederlassung Linz Nord, A-4020 Linz, Untere Donaulände 36 Mag. Christian Felkel, Tel. +43/(0)732/78 02 DW 37356, [email protected] Zweigstellen:A-4040 Linz – Dornach, Altenberger Straße 9 A-4040 Linz – Harbach, Leonfeldner Straße 75 a A-4020 Linz – Stadthafen, Industriezeile 56 A-4040 Linz – Urfahr, Hinsenkampplatz 1 A-4070 Eferding – Eferding, Stadtplatz 32 A-4240 Freistadt – Freistadt, Linzer Straße 4 A-4210 Gallneukirchen – Gallneukirchen, Hauptstraße 4 A-4060 Leonding – Leonding, Mayrhansenstraße 13 A-4100 Ottensheim – Ottensheim, Hostauerstraße 87 A-4320 Perg – Perg, Herrenstraße 14 A-4150 Rohrbach – Rohrbach, Stadtplatz 16 Zweigniederlassung Linz Süd, A-4020 Linz, Landstraße 37 Mag. Ingrid Lettner, Tel. +43/(0)732/774211 DW 31301, [email protected] Zweigstellen:A-4030 Linz – Kleinmünchen, Wiener Straße 382 A-4020 Linz – Neue Heimat, Wegscheider Straße 1 – 3 A-4020 Linz – Spallerhof-Bindermichl, Einsteinstraße 5 A-4020 Linz – Weißenwolffstraße, Weißenwolffstraße 1 A-4020 Linz – Wiener Straße, Wiener Straße 32 A-4470 Enns – Enns, Hauptplatz 9 A-4400 Steyr – Stadtplatz, Stadtplatz 25 A-4400 Steyr – Tabor, Ennser Straße 29 A-4050 Traun – Traun, Linzer Straße 12 A-4050 Traun – St. Martin, Leondinger Straße 2 533 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen Zweigniederlassung Salzburg, A-5020 Salzburg, Alpenstraße 98 Petra Fuchs, MBA, Tel. +43/(0)662/6384 DW 201, [email protected] Zweigstellen:A-5020 Salzburg – Alter Markt, Alter Markt 4 A-5020 Salzburg – Lehen, Ignaz-Harrer-Straße 40 a A-5020 Salzburg – Liefering, Münchner Bundesstraße 110 A-5020 Salzburg – Maxglan, Neutorstraße 52 A-5020 Salzburg – Schallmoos, Sterneckstraße 55 A-5020 Salzburg – Südtiroler Platz, Ferdinand-Porsche-Straße 10 A-5630 Bad Hofgastein – Bad Hofgastein, Kurgartenstraße 27 A-5500 Bischofshofen – Bischofshofen, Bodenlehenstraße 2 – 4 A-5400 Hallein – Hallein, Robertplatz 4 A-5310 Mondsee – Mondsee, Rainerstraße 14 A-5760 Saalfelden – Saalfelden, Leoganger Straße 16 A-5201Seekirchen – Seekirchen, Bahnhofstraße 1 Zweigniederlassung Innviertel, A-4910 Ried im Innkreis, Friedrich-Thurner-Straße 9 Erich Brandstätter, Tel. +43/(0)7752/680 DW 52214, [email protected] Zweigstellen:A-4950 Altheim, Stadtplatz 14 A-5280 Braunau, Stadtplatz 40 A-5230 Mattighofen, Stadtplatz 16 A-4780 Schärding, Silberzeile 12 Zweigniederlassung OÖ Süd, A-4600 Wels, Ringstraße 37 MMag. Wolfgang Kern, MBA, Tel. +43 / 7242 / 481 DW 249, [email protected] Zweigstellen:A-4600 Wels – Nord, Oberfeldstraße 91 A-4600 Wels – West, Bauernstraße 1, WDZ 9 A-4710 Grieskirchen, Pühringerplatz 3 A-4560 Kirchdorf, Bahnhofstraße 9 A-4550 Kremsmünster, Marktplatz 26 A-4614 Marchtrenk, Linzer Straße 30 A-4810 Gmunden, Esplanade 24 A-4800 Attnang – Puchheim, Dr. Karl-Renner-Platz 2 A-8990 Bad Aussee, Parkgasse 155 A-4820 Bad Ischl, Kaiser-Fr.-Josef-Straße 4 A-4802 Ebensee, Alte Saline 9 A-4663 Laakirchen, Gmundner Straße 10 A-4860 Lenzing, Atterseestraße 20 A-4690 Schwanenstadt, Huberstraße 1 A-4840 Vöcklabruck, Stadtplatz 31 – 33 534 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen Zweigniederlassung Niederösterreich und Burgenland, St. Pölten, A-3100 St. Pölten, Linzertor 1 Mag. (FH) Claudio Rojs, Tel. +43/(0)2742/385 DW 73, [email protected] Zweigstellen:A-3300 Amstetten, Hauptplatz 1 A-7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 6 a A-3500 Krems, Sparkassengasse 6 A-3430 Tulln, Hauptplatz 9 A-3340 Waidhofen a. d. Ybbs, Unterer Stadtplatz 17 A-2700 Wiener Neustadt, Wiener Straße 25 A-3910 Zwettl, Kuenringer Straße 3 Zweigniederlassung Wien, A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 5 Andreas Klingan, MBA, Tel. +43/(0)1/53421 DW 55010, [email protected] Zweigstellen:A-1090 Wien – Alsergrund, Porzellangasse 25 A-1190 Wien – Döbling, Gatterburggasse 23 A-1220 Wien – Donauspital, Zschokkegasse 140 A-1220 Wien – Donaustadt, Wagramer Straße 124 A-1100 Wien – Favoriten, Sonnwendgasse 13 A-1210 Wien – Floridsdorf, Brünner Straße 42 A-1170 Wien – Hernals, Hernalser Hauptstraße 114 A-1130 Wien – Hietzing, Lainzer Straße 151 A-1080 Wien – Josefstadt, Josefstädter Straße 28 A-1030 Wien – Landstraße, Landstraßer Hauptstraße 114 A-1020 Wien – Leopoldstadt, Taborstraße 11 a A-1230 Wien – Liesing, Lehmanngasse 9 A-1120 Wien – Meidling, Meidlinger Hauptstraße 33 – 35 A-1070 Wien – Neubau, Neubaugasse 28 – 30 A-1140 Wien – Penzing, Linzer Straße 413 A-1010 Wien – Schottengasse, Schottengasse 2 A-1230 Wien – Süd, Laxenburger Straße 244 A-1180 Wien – Währing, Gersthofer Straße 10 A-1040 Wien – Wieden, Rilkeplatz 8 A-1100 Wien – Wienerberg, Wienerbergstraße 9 A-2120 Wien – Wolkersdorf, Wienerstraße 5 A-2500 Baden bei Wien, Beethovengasse 4 – 6 A-3400 Klosterneuburg, Kierlinger Straße 1 A-2100 Korneuburg, Hauptplatz 21 A-2340 Mödling, Hauptstraße 33 A-2380 Perchtoldsdorf, Wiener Gasse 12 A-2320 Schwechat, Franz Schubert Straße 2a 535 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen Niederlassung Deutschland Geschäftsbereich Süddeutschland, D-80333 München, Oskar-von-Miller-Ring 38 Robert Dempf, MBA, Tel. +49/(0)89/55989 DW 201, [email protected] Zweigstellen:D-86150 Augsburg, Maximilianstraße 55 D-84307 Eggenfelden, Fischbrunnenplatz 11 D-85354 Freising, Johannisstraße 2 D-82110 Germering, Gabriele-Münter-Straße 2 D-85053 Ingolstadt, Erni-Singerl-Straße 2 D-84028 Landshut, Altstadt 391 D-84453 Mühldorf am Inn, Brückenstraße 2 D-85521 Ottobrunn, Rosenheimer Landstraße 39 D-94032 Passau, Bahnhofstraße 10 D-93047 Regensburg, Bahnhofstraße 13 D-83022 Rosenheim, Luitpoldstraße 9 D-94315 Straubing, Stadtgraben 93 D-85716 Unterschleißheim, Alleestraße 13 D-82515 Wolfratshausen, Bahnhofstraße 28 D-87700 Memmingen, Roßmarkt 5 Geschäftsbereich Deutschland Mitte, D-90443 Nürnberg, Zeltnerstraße 1 Ralf Wenzel, Tel. +49 / 911 / 723 67 – DW 0, [email protected] Zweigstellen:D-63739 Aschaffenburg, Weißenburger Straße 16 D-96047 Bamberg, Franz-Ludwig-Straße 7 a D-95444 Bayreuth, Kanalstraße 17 D-09111 Chemnitz, An der Markthalle 3 – 5 D-03046 Cottbus, Neustädter Straße 8 D-44269 Dortmund, Freie-Vogel-Straße 387 D-01067 Dresden, Wallstraße 8 D-40217 Düsseldorf, Kaiserteich Elisabethstraße 11 D-99084 Erfurt, Krämpferstraße 6 D-06108 Halle, Große Steinstraße 82 – 85 D-63450 Hanau, Nussallee 7a D-07743 Jena, Kirchplatz 6 D-50823 Köln, Subbelrather Straße 15 D-04109 Leipzig, Dittrichring 18 – 20 D-55116 Mainz, Große Bleiche 17-23 D-92318 Neumarkt i. d. Oberpfalz, Ringstraße 5 D-14482 Potsdam, Horstweg 8b D-92637 Weiden, Sedanstraße 6 D-97080 Würzburg, Schweinfurterstraße 4 536 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen Geschäftsbereich Deutschland Süd-West, D-73728 Esslingen am Neckar, Küferstraße 29 Stefan Ziegler, Tel. +49/711/370921 -DW 11, [email protected] Zweigstellen:D-73430 Aalen, Bahnhofstraße 10 D-71032 Böblingen, Stuttgarter Straße 10 D-79104 Freiburg, Merianstraße 16 D-74072 Heilbronn, Lohtorstraße 27 D-76131 Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 28 D-68165 Mannheim, Friedrichsplatz 8 D-88212 Ravensburg, Eichelstraße 14 D-72764 Reutlingen, Gartenstraße 8 D-89073 Ulm, Walfischgasse 12 Zweigniederlassung Tschechien, CZ-12000 Praha 2, nám. I.P.Pavlova 5 Filip Vavruška, Tel. +420/224/1901 DW 15, [email protected] Zweigstellen:CZ-11000 Praha 1 Klimentská 1246/1 CZ-15000 Praha 5 – Smíchov, Portheimka Center náměstí 14 října 642/17 CZ-18600 Praha 8 – Karlín, Křižíkova 52/53 CZ-27201 Kladno, Osvobozených politických vězňů 339 CZ-60200 Brno, Lidická 20 CZ-60200 Brno, Trniti 491/3 CZ-37001 České Budějovice, nám. Přemysla Otakara II. 6/3 CZ-50002 Hradec Králové, Gočárova tř. 1096 CZ-38101 Český Krumlov, Panská 22 CZ-58601 Jihlava, Masarykovo nám. 10 CZ-37701 Jindrichuv Hradec, Jarošovská 53 CZ-46001 Liberec, Soukenné nám. 156 CZ-77100 Olomouc, Dolni nám. 1 CZ-70200 Ostrava, Stodolní 1 CZ-39701 Písek, Budovcova 2530 CZ-30100 Plzeň, Prešovská 20 CZ-39001 Tábor, Pražská třída 211 CZ-40001 Ústí nad Labem, Hrnčířská 4 CZ-76001 Zlín, Osvoboditelů 91 Zweigniederlassung Ungarn, H-1062 Budapest, Váci út 1 – 3 West End Mag. Peter Szenkurök, Tel. +36/(06)1/29829 DW 37, [email protected] Zweigstellen:H-1027 Budapest – Buda, Henger utca 2 H-1143 Budapest Kelet, Hungária körút 17 – 19 H-4026 Debrecen, Bem tér 14 H-9024 Győr, Hunyadi u. 16 H-6000 Kecskemét, Kisfaludy utca 8 H-3530 Miskolc, Mindszent tér 3 H-8800 Nagykanizsa, Erzsébet tér 23 H-7621 Pécs, Tímár u.2 537 Serviceangaben Geschäftsbereiche und Geschäftsstellen H-6720 Szeged, Klauzál tér 2 H-8000 Székesfehérvár, Rákóczi út 1 H-9700 Szombathely, Berzsenyi Dániel tér 2 H-2800 Tatabánya, Fő tér 8/a Zweigniederlassung Slowakei, SK-821 09 Bratislava, Prievozská 4/A Mag. Peter Szenkurök, Tel. +421/2/581068 DW 10, [email protected] Zweigstellen:SK-949 01 Nitra, Mostná ulica 70 SK-010 01 Žilina, Jána Kalinčiaka 22 SK-04001 Košice, Továrenská 8 538 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Oberbank AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz Telefon: +43/(0)732/7802 Telefax: +43/(0)732/78 58 10 BIC: OBKLAT2L Bankleitzahl: 15000 OeNB-Identnummer: 54801 FN: 79063w, Landesgericht Linz UID: ATU22852606 Oberbank-Stammaktie: ISIN AT0000625108 Internet: www.oberbank.at Kontakt Finanzberichterstattung: [email protected] Kontakt Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung: [email protected] Redaktionsschluss: 6. März 2025 Fotografie: Joachim Haslinger (Bild Gesamtvorstand Oberbank AG & Bild Generaldirektor Oberbank AG Dr. Franz Gasselsberger), Mag. Mario Webhofer (Bild Aufsichtsratsvorsitzender Oberbank AG Dr. Andreas König) Die Oberbank verzichtet im Sinne von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung auf eine aufwändige Druckversion ihres Berichtes. Der vollständige Bericht ist auf der Oberbank-Website unter https:// www.oberbank.at/kennzahlen-berichte zu finden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Beträgen auftreten. Disclaimer: Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Oberbank beziehen. Diese Aussagen werden mit Begriffen wie „schätzen“, „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „zielen“ etc. umschrieben. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die im Risikobericht angesprochenen – eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Mit diesem Bericht ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Oberbank AG verbunden. Auf ein eigenes Glossar wurde im vorliegenden Finanzbericht verzichtet, da entweder bekannte Begriffe verwendet oder spezielle Termini direkt im Text erklärt werden.
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