Interim / Quarterly Report • Mar 31, 2025
Interim / Quarterly Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
Zwischenfinanzbericht 2024/25 bestehend aus
Konzernlagebericht und
Verkürzter Konzernzwischenabschluss für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024
Konzernlagebericht für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024
Inhaltsverzeichnis
| 1 | Bericht zur wirtschaftlichen Lage | 4 |
|---|---|---|
| 2 | Relevante Rohstoffmärkte 2.1 Gold 2.2 Lithium 2.3 Eisenerz |
4 4 7 10 |
| 3 | Geschäftsverlauf 3.1 Aktuelles zum Unternehmen 3.2 Geschäftsaktivitäten 3.3 Zielsetzungen und Strategien 3.4 Forschung und Entwicklung 3.5 Operative Aktivitäten 3.6 Akquisitionen |
13 13 13 14 14 14 17 |
| 4 | Ergebnis- und Bilanzanalyse 4.1 Grundlagen der Erstellung 4.2 Umsatzerlöse 4.3 Sonstiger Ertrag 4.4 Explorationsaufwand 4.5 Personalaufwand 4.6 Übriger betrieblicher Aufwand 4.7 Finanzergebnis 4.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.9 Geldflussrechnung 4.10 Aktiven 4.11 Verbindlichkeiten 4.12 Eigenkapital |
17 17 17 18 18 18 18 19 19 19 20 21 21 |
| 5 | Struktur des Unternehmens 5.1 Allgemeine Informationen 5.2 Gruppenstruktur und Handel der Aktien 5.3 Wesentliche Tochtergesellschaften |
22 22 22 23 |
| 6 | Risikobericht 6.1 Geschäftsbezogene Risikofaktoren 6.2 Rohstoffbezogene Risikofaktoren 6.3 Regulatorische Risikofaktoren 6.4 Rechtliche Risiken 6.5 Inflation, Zinssätze und Konjunkturrisiken |
23 23 24 25 27 28 |
| 7 | Prozess für Rechnungswesen, Controlling und Risikomanagement 7.1 Umfang 7.2 Struktur der Rechnungslegung 7.3 Konsolidierung 7.4 Kontrollen |
29 29 29 29 30 |
| 8 | Angaben gemäss § 243a Abs 1 UGB 8.1 Statuten 8.2 Grundkapital 8.3 Kapitalband 8.4 Bedingtes Kapital 8.5 Weitere Informationen |
30 30 30 30 31 32 |
| 9 | Ausblick | 33 |
Der kurzfristige Ausblick für die australischen Rohstoff- und Energieträgerexporte hat sich seit dem 3. Quartal 2024 netto kaum verändert. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein stabiles Weltwirtschaftswachstum (und somit Rohstoffnachfrage) erwartet.
Die australischen Rohstoff- und Energieexporte werden Schätzungen zufolge auf AUD 372 Mrd. in 2024–25 von AUD 415 Mrd. in 2023–24 fallen, da sich die Rohstoffpreise auf einem niedrigeren Niveau einpendeln. Für die Exporteinnahmen wird ein Rückgang auf AUD 351 Mrd. in 2025–26 erwartet.
Die starke Nachfrage hat den Goldpreis auf ein neues Rekordhoch getrieben. Die Aluminiumoxidpreise sind vor allem aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Bauxitangebots stark gestiegen.
2.1 Gold

Im Septemberquartal 2024 ging die weltweite Goldnachfrage um 0.3% gegenüber dem Vorjahr auf 1,177 Tonnen zurück. Die Nachfrage sank insbesondere aufgrund geringerer Barren- und Münzinvestitionen sowie einer rückläufigen Schmucknachfrage. Auch die Entwicklung der Käufe durch Zentralbanken und staatlichen Finanzinstitute spielten eine Rolle.
Geopolitische Unsicherheiten und die weltweite Lockerung der Geldpolitik trieben globale Investoren wieder in ETFs. Niedrigere Leitzinsen reduzieren die Rendite auf verzinsliche Anlagen bei Finanzinstitutionen und verringern somit die Opportunitätskosten für Goldinvestments.
Niedrigere Investitionen in Goldbarren und Münzen, ein geringerer Konsum der Schmuckindustrie sowie reduzierte Goldkäufe des öffentlichen Sektors dürften die weltweite Goldnachfrage im Jahr 2024 um 2.8% gedrückt haben. Für das Jahr 2025 ist ein weiterer Nachfragerückgang von 7.3% prognostiziert, bevor 2026 ein leichter Anstieg zu sehen sein wird. Zwischen 2023 und 2026 sollen die Goldkäufe des öffentlichen Sektors um 33% von 1,049 Tonnen auf 700 Tonnen sinken.
Während Prognosen zufolge Goldkäufe durch die Zentralbanken insgesamt fortgesetzt werden sollten, wird für die Käufe des öffentlichen Sektors eine Abschwächung für 2025 vorhergesagt. Einige Zentralbanken erreichen nach zwei Jahren mit Rekordkäufen ihre kurzfristigen Zielwerte für Goldreserven.
Nach Einschätzungen von Metals Focus und dem World Gold Council der Bergbauindustrie, die im dritten Jahr in Folge bei über 1,000 Tonnen liegen, was 29% des neuen Minenangebots entspricht, "bleibt das Tempo der Goldkäufe der Zentralbanken der entscheidende Faktor für die Prognosen," sagt US-Investment Bank Morgan Stanley
(Quelle https://www.bullionvault.co.uk/gold-news/gold-price-news/gold-2025-3000-forecast-021820251#:~:text=After%20totalling%20over%201%2C000%20tonnes,US%20investment%20bank%20Morgan%20St anley).

(Quelle: https://tradingeconomics.com/commodity/gold).
Im Septemberquartal 2024 verringerten sich die australischen Explorationsausgaben für Gold um 9.7% gegenüber dem Vorjahr auf AUD 301 Mio. Der Anteil von Gold an den australischen Mineralienexploration verharrte im Septemberquartal 2024 bei 29%, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Dieser Explorationsrückgang ereignete sich trotz der gestiegenen australischen Goldpreise, die in der Vergangenheit zu hohen Explorationsausgaben geführt haben. Der Bundesstaat Western Australia ist weiterhin das Zentrum der Goldexplorationsaktivitäten in Australien und macht 78% der gesamten Goldexplorationsausgaben aus.

Hohe Goldpreise treiben voraussichtlich die australischen Goldexporteinnahmen auf AUD 34 Mrd. Dies entspricht einem Anstieg um 4.7% gegenüber 2023–24. In der Folge gehen Prognosen von leicht steigenden Exporteinnahmen auf AUD 35 Mrd. in 2025–26 aus, da steigende Exportvolumina die geringer prognostizierten Preise mehr als ausgleichen.

Nach einem schwachen ersten Halbjahr 2024 hat sich die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in wichtigen Automobilmärkten in Q3 2024 erhöht. In China ist mittlerweile fast jedes zweite verkaufte Fahrzeug ein Elektrofahrzeug. In der EU ist der Anteil von E-Fahrzeugen zwar gestiegen, blieb jedoch hinter dem Rekordniveau von 25% aus 2023 zurück. Die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen bei leichten Nutzfahrzeugen in den USA erhöhte sich auf ein Rekordhoch von 10.6%.
In China verbessern Elektrofahrzeuge kontinuierlich ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit.
In den USA haben Steuergutschriften im Rahmen des Inflation Reduction Act (IRA) für geleaste Elektrofahrzeuge dazu beigetragen, die Auswirkungen der verschärften Zulassungsbedingungen für die Verwendung von E-Fahrzeugkomponenten und kritischen Mineralien aus China teilweise auszugleichen.
Einfuhrzölle auf chinesische batteriebetriebene E-Fahrzeuge wurden von der Europäischen Kommission im Oktober 2024 erlassen, nachdem eine Abstimmung über ein Veto dagegen unter den EU-Mitgliedsstaaten gescheitert war.

Im Prognosezeitraum soll die Lithiumgewinnung um 20% pro Jahr auf 1.8 Mt LCE bis 2026 ansteigen (siehe unten). Der größte Teil des Angebotszuwachses wird auf China, Australien und Argentinien entfallen, wobei China hiervon in der Periode den höchsten Anstieg erfahren wird.


Oben: Weltweiter Lithiumkonsum pro Nachfragesegment
Im Septemberquartal 2024 sind die australischen Lithiumspodumene-Exporteinnahmen um 69% gegenüber dem Vorjahr auf AUD 1.2 Mrd. gefallen. Dies war die Folge niedrigerer Preise. In der Periode haben sich die Exporte um 23% erhöht. Gemessen an ihrem Wert gingen 86% der Spodumen-Exporte Australiens im Septemberquartal 2024 nach China.
Die Produktion der australischen Lithiumminen wird im Septemberquartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um schätzungsweise 14% auf 119 kt LCE auf Basis des gewinnbaren Lithiums gestiegen sein. Die Minen Bald Hill und Greenbushes haben ihre Produktion ausgeweitet, während Kathleen Valley im Septemberquartal mit der Konzentrat Produktion gestartet hat.
Schwache Marktbedingungen führten zu Kürzungen in einigen Minenproduktionen. Im November 2024 betrug der Benchmark Mineral Intelligence's Australian FOB Preis für Spodumen-Konzentrate (SC6) durchschnittlich USD 800 pro Tonne im November 2024, was etwa auf Höhe der Betriebskosten einiger australischer Bergwerke liegt.

Trotz fallender Nachfrage nach Stahl bleiben Chinas Eisenerzimporte mit einem Zuwachs von 6,8% im Jahresverlauf bis September 2024 robust. Chinas Eisenerzimporte aus Australien legten um 3.0% gegenüber dem Vorjahr bis zum Septemberquartal 2024 zu, was jedoch unterhalb des Zuwachses von 6.6% gegenüber dem Vorjahr aus dem Juniquartal lag.
Die aggregierten Lieferungen nach China aus Australien, Brasilien und Südafrika - die rund 80% des globalen Angebots auf dem Seeweg ausmachen - wurden für die neun Monate bis September 2024 auf ca. 777 Mio. Tonnen geschätzt, ein Anstieg von 2.3% gegenüber demselben Zeitraum im Jahr 2023.
Das anhaltende Wachstum von Chinas Eisenerzimporten in Kombination mit der gesunkenen Stahlproduktion führten dazu, dass Chinas Hafenlager fast im Gesamtjahr 2024 nahe ihrer 5-Jahres Rekordwerte lagen, Ende November 2024 bei 150 Mio. Tonnen.
Die Eisenerzpreise blieben auch im Dezemberquartal 2024 volatil. Die täglichen Eisenerz Benchmark-Spotpreise (Basis 62% Fe Gehalte CFR Qingdao) stiegen im Oktober nach den von der chinesischen Regierung angekündigten politischen Maßnahmen um etwa 20% auf rund USD 105 pro Tonne.

In der Folge haben sich die Preise moderater entwickelt, da die Märkte in Bezug auf die Auswirkungen der Maßnahmen vorsichtig bleiben. Nach den zusätzlichen Maßnahmen, die im November angekündigt wurden, haben sich die Preise kaum verändert. Im letzten Jahr schwankten die Eisenerzpreise im Einklang mit den Marktspekulationen über weitere politische Ankündigungen in China. Dieses Muster dürfte sich mindestens noch bis Anfang 2025 fortsetzen.
Aufgrund des erwartet hohen Angebots sowie der schwächeren Stahlnachfrage ist der Ausblick für die Eisenerzpreise weiterhin gedämpft. Für die beiden weltweit größten Produzenten Australien und Brasilien werden jeweils anhaltend steigende Exportvolumen angenommen. Dies folgt auf eine Zunahme von Greenfield-Projekten großer australischer Bergbauunternehmen und der geplanten, starken Expansionen der brasilianischen Hersteller Vale und CSN. Ein zusätzliches Angebot durch weiter aufstrebende Produzenten aus Afrika wird zum weltweiten Angebot beitragen.
Eine steigende Stahlnachfrage und Produktionskapazitäten in den Schwellenländern Asiens und des Nahen Ostens wird innerhalb der Prognoseperiode zu einer höheren Nachfrage nach Eisenerz führen. Der Nachfrageanstieg umfasst über 100 Mio. Tonnen integrierter Stahlerzeugungskapazitäten (Hochofen-Sauerstoff-Basisofen), die in den nächsten Jahren in Asien in Betrieb genommen werden sollen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird für die Eisenerznachfrage der erwartet moderate Nachfragezuwachs in Europa und Nordamerika eine Stütze darstellen, da das Zinsniveau weiter fällt.
Im Septemberquartal 2024 wurden insgesamt AUD 216 Mio. für die Eisenerzexploration ausgegeben. Dies lag 10% über dem Wert vom Septemberquartal 2023 und bildet den höchsten Stand seit dem Septemberquartal 2013. Die jüngsten Ergebnisse setzen die robuste Entwicklung der Eisenerzexploration fort, die durch historisch hohe Eisenerzpreise (von über USD 200 pro Tonne) zu Beginn 2021 hervorgerufen wurden.
(Quelle: https://www.industry.gov.au/sites/default/files/2025-02/Resources-and-energy-quarterly-December-2024.pdf)
In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2025 hat der Konzern einen minimalen Geldabfluss beibehalten, während der Verwaltungsrat nach dem besten Weg sucht, um zukünftiges Wachstum zu finanzieren. Angesichts des anhaltenden Rückgangs der Lithiumpreise hat SunMirror ihre Explorationsinvestitionen auf die Kingston-Keith-Lizenz konzentriert, die für Gold (sowie Lithium) vielversprechend ist und wo das Unternehmen weiterhin gute Fortschritte macht. Rekordhohe Goldpreise machen sie zu einem attraktiven Vermögenswert, bei welchem Kapital für weitere Explorationsinvestitionen beschafft werden kann. Im Dezember 2024 wurde eine aeromagnetische Untersuchung durchgeführt, deren Auswertungsergebnisse im Februar 2025 veröffentlicht und eine Reihe attraktiver Bohrzielgebiete für Gold identifiziert wurden. Da sich die überwiegende Mehrheit der Ziele in dem Gebiet befindet, das von der Tarlka Matuwa Piarku Aboriginal Corporation ("TMPAC") abgedeckt wird, ist der Abschluss eines Explorationsabkommens der nächste logische Schritt. Entsprechende Verhandlungen mit TMPAC sind im Gange. Unabhängig davon werden Gespräche mit Parteien geführt, die an einer Partnerschaft bei Kingston Keith interessiert sind. Was die Finanzierung der zukünftigen Erschließung betrifft, so führt das Unternehmen derzeit Gespräche mit Großaktionären über die Bereitschaft zu einer möglichen Bezugsrechtsemission, um eine wesentliche Verwässerung zu vermeiden, aber es könnte auch eine Kombination mit Kapital von externen Investoren angestrebt werden. Weitere Updates werden veröffentlicht, sobald sich eine dieser Bemühungen konkretisiert.
Das Unternehmen legt seinen Fokus auf den Erwerb von (Mehrheits-) Beteiligungen an Mineralexplorationsunternehmen, vornehmlich in entwickelten Ländern mit einem für den Bergbausektor vorteilhaften rechtlichen Umfeld und Schwerpunkten auf Batteriemetalle, Kupfer, Eisenerz und Gold.
Im Geschäftsjahr 2020 nahm der Konzern seine Aktivitäten im Rohstoffsektor auf und befindet sich aktuell in der Anlaufphase seiner Explorationsaktivitäten, die bis Mitte 2024 anhielt. Die aktuelle Geschäftstätigkeit der SunMirror Gruppe besteht lediglich in der Exploration (d.h. der Suche nach und Erschließung von wirtschaftlich nutzbaren mineralischen Ressourcen) und dem Erwerb potenzieller Lizenzrechte in diesem Sektor. Abhängig von erfolgreichen Explorationsprogrammen plant die SunMirror Gruppe, künftig
auch in den Bereichen Entwicklung, Abbau und der Förderung von Bodenschätzen tätig zu werden.
SunMirror verfolgt eine opportunistisch ausgelegte Akquisitionsstrategie, die auf neue Explorationsprojekte bzw. bereits operative Assets ausgerichtet ist. Alle aktuellen Projekte befinden sich zu 100% im Eigentum des Konzerns. Die Akquisitionsstrategie der Gruppe besteht vornehmlich darin, alleinige Eigentums- oder Kontrollrechte zu erwerben (mit Ausnahme von potenziellen Lizenzgebühren). Jedwede Entscheidung über den Erwerb weiterer Explorations- und Betriebsanlagen setzt eine vorherige erfolgreiche Due Diligence-Prüfung, Verhandlungen bzw. eine kommerzielle Einigung sowie die Sicherstellung aller erforderlichen Finanzierungen voraus.
Darüber hinaus führt SunMirror Gespräche mit verschiedenen potenziellen Partnern, die sich an der Entwicklung der Projekte mit Gewinnbeteiligungen und Meilensteinzahlungen beteiligen können. Dieser Ansatz trägt zur Fähigkeit von SunMirror bei, das Asset-Portfolio zu diversifizieren.
SunMirror ist bestrebt, Explorationsanlagen zu akquirieren, an denen frühere Eigentümer und Betreiber zumindest Vorarbeiten getätigt haben. Diese Risikominimierungsstrategie liefert SunMirror wichtige Informationen, um die Wahrscheinlichkeit weiterer positiver Befunde besser abschätzen zu können. Zudem legt sie eine Basis, von der aus die nächsten Arbeitsstufen begonnen werden können. Hierdurch wird für SunMirror das Risiko minimiert, in der Zukunft unvorteilhafte Projektergebnisse zu erzielen.
Die Strategie des Unternehmens besteht darin, in Explorations- und Bergbauanlagen zu investieren, bei denen der Fokus auf Metallen liegt, die für die schnell wachsende grüne Technologiebranche (Green Tech) in Europa von entscheidender Bedeutung sind. Dies sind beispielsweise Kobalt, Kupfer, Gold, Lithium, Nickel und Zinn. Der Schwerpunkt liegt außerdem auf Vorkommen in stabilen und risikoarmen Ländern, wie zum Beispiel Australien, Europa sowie ausgewählten afrikanischen Ländern. Durch die Konzentration auf Bodenschätze in diesen entwickelten Ländern versucht das Management von SunMirror, die häufig anzutreffenden Enteignungen und politischen Risiken zu vermeiden. Diese sind mit Bodenschätzen in unterentwickelten Ländern oft verknüpft.
Da das Geschäftsmodell von SunMirror keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erfordert, kann sich das Unternehmen auf seine operativen Kernkompetenzen vornehmlich auf Basis allgemein anerkannter Best Practices konzentrieren. Somit existieren neben den laufenden Mineralexplorationsprogrammen keine aktuellen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Der Konzern investiert in Explorations- und Bergbauanlagen mit einem Fokus auf kritischen Metallen, die für die europäische Industrie relevant sind. Die Gruppe entwickelt die Explorationsanlagen ständig mit dem Ziel weiter, in der Zukunft mehrere Minen und
Verarbeitungsanlagen zu betreiben. Derzeit besitzt der Konzern drei Vermögenswerte im australischen Bundesstaat Western Australia:
• Moolyella Die Gruppe verfügt über eine Explorationslizenz (E 45/5573) für eine Fläche von rund 93 Quadratkilometern in Moolyella im Nordwesten Australiens. Diese hat nach Ansicht des Unternehmens ein robustes Potential für lithiumhaltige Pegmatite sowie Zinn, Tantal und seltene Erden.
Moolyella ist ein Explorationsprojekt im Frühstadium, in dem noch keine sog. JORCkonformen Mineralressourcen definiert sind. Ausnahme hierzu ist eine historische JORCkonforme Ressource für Zinn und Tantal, die am 2. März 2012 vom vorherigen Betreiber LitheX Resources Limited publiziert wurde.
Nach einem Abnahmeprogramm für Bodenproben und einem anschließenden Besuch vor Ort im Juni bzw. Oktober des Vorjahres, wurde im April 2024 von Geonomik Pty Ltd. in Zusammenarbeit mit der Nyamal Aboriginal Corporation (NAC), den traditionellen Landbesitzern im Lizenzgebiet Moolyella, eine fünftägige Heritage Site durchgeführt. Der Zweck des Besuchs bestand darin, die vorgeschlagenen Bohrstandorte für lithiumhaltige Pegmatite zu überprüfen und zu beurteilen, ob sie in kulturell sensiblen Gebieten liegen. Insgesamt wurde eine Fläche von 5 Quadratkilometern sorgfältig zu Fuß erkundet und 88% des untersuchten Geländes (4.4 Quadratkilometer) für Bohrungen freigegeben.
Nach einer Überprüfung der vom NAC für Bohrungen freigegebenen Gebiete reichte das Unternehmen am 7. Juni 2024 beim Department of Energy, Mines, Industry and Regulation (DEMIRS) ein Arbeitsprogramm für bis zu 495 Reverse-Circulation (RC)- Bohrungen ein. Nach einer Prüfung des PoW (zusammen mit einer Kopie des Umweltmanagementplans des Unternehmens für die Exploration von Moolyella) wurde das PoW am 13. August 2024 vom DEMIRS offiziell genehmigt.
Bohrungen an einem dieser Ziele hängen jedoch von der Situation des Lithiummarktes ab, auf dem derzeit ein Überangebot herrscht und die Preise unter Druck sind.
• Kingston-Keith: Der Konzern verfügt über eine Explorationslizenz (E 53/1953) für ein Gebiet von ca. 152 Quadratkilometern im Gebiet Kingston-Keith/Mt. Keith. Das Gebiet befindet sich in einem produktiven Gold- und Nickelproduktionsanbaugebiet im Inneren des Bundesstaates Western Australia. Nach Ansicht des Unternehmens weist es ein vielversprechendes Potenzial für Gold und Nickel auf. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Explorationsprojekt, für das noch keine JORC-konformen Mineralressourcen definiert wurden.
Im April 2024 unterzeichnete das Unternehmen eine Explorationsvereinbarung mit der Tjiwarl Aboriginal Corporation (TAC), dem traditionellen Landbesitzer in der südlichen Hälfte des Lizenzgebietes. Diese Vereinbarung macht für das Unternehmen den Weg für physische Explorationstätigkeiten auf dem Gebiet frei. Die Gesellschaft verhandelt aktuell ein vergleichbares Abkommen mit der TMPAC Group, den traditionellen Landbesitzer des Geländes in der nördlichen Hälfte des Lizenzgebietes. Dies würde es dem Unternehmen ermöglichen, physische Explorationstätigkeiten in der nördlichen Hälfte des Lizenzgebietes durchzuführen.
Im Dezember 2024 wurde MAGSPEC Airborne Surveys PTY Ltd, eine Gesellschaft, die sich auf hochauflösende, ultra-detaillierte und regionale geophysikalische Vermessungen aus der Luft spezialisiert hat, damit beauftragt, eine aeromagnetische und radiometrische Infill-Untersuchung über zwei abgegrenzte Gebiete innerhalb der Kingston Keith-Lizenz
mit bekannten historischen Goldabbaugebieten durchzuführen. Die Erhebung wurde Ende Dezember frist- und budgetgerecht abgeschlossen.
Die Erhebung umfasste etwa 896 Linienkilometer. Die gesammelten Daten wurden im Anschluss von Southern Geoscience Consultants (SGC) weiterverarbeitet und interpretiert. Bei SGC handelt es sich um eine Expertengruppe bestehend aus Geowissenschaftlern, die sich darauf konzentrieren, der Rohstoffindustrie integrierte geophysikalische Lösungen von höchster Qualität zu bieten. SGC wurde damit beauftragt, die neuen luftgestützten Daten mit früheren Daten zu integrieren, die bei einer vorherigen (50 m Linienabstand) MAGSPEC-Vermessung (geflogen im Januar 2023) gesammelt wurden. Diese wurde vom Unternehmen in Auftrag gegeben und deckt das gesamte Lizenzgebiet Kingston Keith ab. Die neue Infill-Untersuchung wurde zwischen den vorherigen 50-m-Fluglinien geflogen, um schmalere, hochgradig goldhaltige Strukturen zu identifizieren, die bei der erheblich breiter angelegten Untersuchung mit 50-m-Linienabständen möglicherweise übersehen wurden.
Im Ergebnis wurden nun insgesamt 44 mögliche Zielgebiete innerhalb des Kingston Keith Gebiets identifiziert. Aus den ursprünglich 23 Zielgebieten, die 2023 in der MAGSPEC-Erhebung identifiziert wurden (d.h. bevor die 2025 Infill-Magnete geflogen wurden), wurden 13 anhand der neuen Daten überarbeitet und weitere 21 neue Ziele hinzugefügt. Von den 44 Zielen sind 39 nur für Gold, vier für Lithium und eines ist sowohl für Lithium als auch für Gold aussichtsreich. Die Goldziele mit der höchsten Priorität befinden sich in der Nähe historischer Abbaugebiete, mit kartierten geochemischen Anomalien.
• Cape Lambert: Der Konzern hält eine Royalty an der künftigen Minenproduktion im Rahmen der Lizenz der MCC Australia Sanjin Mining Pty Ltd. "MCC" (R 47/18) für ihr Cape Lambert Magnetit Projekt. Dies umfasst eine Fläche von etwa 84 Quadratkilometern in der Cape Lambert Region in Westaustralien. Hierbei handelt es sich um ein passives Investment des Unternehmens. Der Gesellschaft sind keine von MCC ausgeführten Arbeiten in den letzten 12 Monaten bekannt und es besteht keine Notwendigkeit dies zu tun, um die Lizenz aufrechtzuerhalten.
Kurzfristig geht die Gruppe nicht von Royaltygebühren im Rahmen des Projektes aus. Diese Erwartung basiert auf der Tatsache, dass MCC aktuell ein Lizenzrecht (sog. Retention License) für das Cape Lambert Projekt hält. Eine Retention License stellt eine Zwischenstufe zwischen einer Explorationslizenz und einer Bergbaupacht dar. Diese erlaubt es dem Inhaber lediglich, Rechte an einem Bergbauprojekt zu halten, dieses aber nicht zu entwickeln. Dies liegt beispielsweise an der noch ausstehenden wirtschaftlichen Machbarkeit bzw. der fehlenden Entwicklung der erforderlichen Transportinfrastruktur. Die Gesellschaft ist jedoch der Ansicht, dass das Projekt auf der Grundlage vergleichbarer Magnetitprojekte, die jüngst in Westaustralien erschlossen wurden, wirtschaftlich erschlossen werden kann. Gemeinsam mit MCC prüft das Unternehmen Wege, um mit der Entwicklung des Projektes voranzuschreiten.
Bislang sind die Vermögenswerte des Konzerns in Moolyella und Kingston Keith in der Explorationsphase und generieren aktuell noch keine Erlöse. MCC hat eine Durchführbarkeitsvorstudie erstellt, diese aber noch nicht in der Produktion umgesetzt.
Das Department of Energy, Mines, Industry Regulation and Safety (DEMIRS) fordert im Bundesstaat Western Australia ein Mindestexplorationsbudget pro Jahr, um die Lizenzen in gutem Zustand zu erhalten. Für Moolyella betragen die Mindestausgaben AUD 43,500 bzw. AUD 90,000 für Kingston Keith.
In Anbetracht des aktuellen Ausblicks für Lithiumpreise liegt kein günstiger Zeitpunkt zur Kapitalbeschaffung für Lithiumexplorationen vor. Das Unternehmen prüft jedoch opportunistisch mögliche Partnerschaften mit größeren Gesellschaften, die sich auf Lithium fokussieren. Anderseits notiert der Goldpreis zu historischen Höchstkursen, sodass Kapital für eine Goldexploration besser verfügbar ist. Das Unternehmen prüft derzeit unterschiedliche Optionen der Kapitalbeschaffung zu diesem Zweck.
Die SunMirror Gruppe prüft weiterhin interessante Akquisitionsmöglichkeiten, um ihr Asset-Portfolio in Australien und ggf. auch anderen Industrieländern bzw. bestimmten ausgewählten Ländern in Afrika zu erweitern. Es finden Gespräche mit Unternehmen statt, die Vermögenswerte zusammenlegen oder verkaufen wollen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss der SunMirror Gruppe für die sechs Monate zum 31. Dezember 2024 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) in Übereinstimmung mit IAS® 34 Zwischenberichterstattung erstellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB®) ausgegeben wurden.
SunMirror hat weder in der Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2024 (1H 2024/25) noch im Vergleichszeitraum Juli bis Dezember 2023 (1H 2023/24) Umsatzerlöse generiert. Einzige Ausnahme ist der Sonstige Ertrag. Siehe nachstehende Erläuterungen.
Die Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung (Moolyella und Kingston Keith) befinden sich in der Explorationsphase und generieren noch keine Umsätze. Die Gruppe plant, die Exploration über diese beiden Explorationslizenzen fortzusetzen. Die Finanzierung dieser Tätigkeiten wird für die nächsten 12 Monate durch bereits im Konzern verfügbare Finanzmittel sowie über weitere Finanzierungen von Investoren erfolgen. Der Konzern verfügt über eine passive Lizenzvereinbarung («Royalty») am Cape Lambert North Projekt in Westaustralien und hat keinen Einfluss auf die von MCC Australia Sanjin Mining Pty Ltd (MCC) getroffenen Massnahmen. Das Projekt wird von MCC über eine Vorratslizenz («Retention Licence») gehalten. Bis jetzt wurde unseres Wissens noch keine Entscheidung zur Entwicklung des Projekts getroffen. Die Gruppe geht davon aus, dass die Produktion in der Cape Lambert Mine kurzfristig nicht anlaufen wird.
Der sonstige Ertrag im Vergleichszeitraum resultierte aus Auflösung von nicht mehr benötigten kurzfristigen Rückstellungen und der erfolgreichen Rückforderung einer Vorauszahlung.
Je nach wirtschaftlicher Entwicklung werden die beiden Explorations- und Evaluierungs-Vermögenswerte Moolyella und Kingston Keith auf potenzielle Ressourcen untersucht. Die dabei anfallenden Kosten wurden im Konzernzwischenabschluss 1H 2024/25 (USD 0.1 Mio.) und 1H 2023/24 (USD 0.3 Mio.) vollständig aktiviert, weshalb in der Erfolgsrechnung kein Aufwand verbucht wurde.
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -391 | -408 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 2 | -22 |
| Sozialversicherungen | -8 | -12 |
| Beitragsorientierte Vorsorgepläne | -1 | -1 |
| Sonstiger Personalaufwand | -3 | - |
| Total Personalaufwand | -401 | -443 |
Der Personalaufwand sank im 1H 2024/25 um 9.5% und beläuft sich auf USD 0.4 Mio. (1H 2023/24: USD 0.4 Mio.). Die Zahl der Vollzeitstellen (FTE) ging im Berichtszeitraum auf 2.0 FTE zurück, gegenüber 2.1 FTE im Vergleichszeitraum.
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Regulatorische Aufwendungen | -14 | -37 |
| Rechts- und Steuerberatung | -67 | -40 |
| Buchführung und Wirtschaftsprüfung | -101 | -168 |
| Investor Relations | -49 | -21 |
| Kapitalsteuer | -7 | -10 |
| Sonstiger Betriebsaufwand | -45 | -1 |
| Total Übriger betrieblicher Aufwand | -283 | -277 |
Der übrige betriebliche Aufwand blieb in H1 2024/25 und H1 2023/24 praktisch unverändert (USD 0.3 Mio.).
Die regulatorischen Aufwendungen und der Aufwand für Buchführung und Wirtschaftsprüfung reduzierten sich deutlich, während sich der Aufwand für Rechts- und Steuerberatung sowie für Investor Relations leicht erhöhten. Der sonstige Betriebsaufwand im Vergleichszeitraum war beeinflusst durch eine einmalige Rückforderung von Mehrwertsteuer-Vorsteuern, weshalb ein Vergleich nicht aussagekräftig ist.
| Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|
| 2 | 3 |
| 23 | 21 |
| 25 | 24 |
| -71 | -199 |
| -71 | -199 |
| -175 | |
| -46 |
Der Finanzertrag blieb im 1H 2024/25 gegenüber 1H 2023/24 praktisch unverändert Zinserträge wurden aus Flüssigen Mittel und dem Aktionärsdarlehen erzielt.
Der Finanzaufwand ging im Berichtszeitraum um 64.3% (USD 0.1 Mio.) zurück und beträgt im 1H 2024/25 USD 0.1 Mio. (1H 2023/24: USD 0.2 Mio.). Wie im Vergleichszeitraum resultierte der Finanzaufwand im 1H 2024/25 ausschliesslich aus Wechselkursverlusten.
Der Konzern hat weder im Berichts- noch im Vergleichszeitraum zu versteuernde Gewinne erzielt. Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen wurden aufgrund der Unsicherheit ihrer Realisierung nicht angesetzt.
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Nettogeldfluss aus Geschäftstätigkeit | -652 | -1,013 |
| Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit | -90 | -268 |
| Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 |
| Nettowechselkursdifferenzen | -34 | 189 |
| Nettoveränderung flüssige Mittel | -776 | -1,092 |
| Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 2,103 | 3,992 |
| Flüssige Mittel zum Ende des Geschäftsjahres | 1,327 | 2,900 |
Der Nettogeldabfluss aus Geschäftstätigkeit verringerte sich im 1H 2024/25 um 35.6% (USD 0.3 Mio.) auf USD -0.7 Mio. (1H 2023/24: USD -1.0 Mio.) und reflektiert die erfolgreichen Kosteneinsparungsbemühungen.
Der Nettogeldabfluss aus Investitionstätigkeit zeigt die Investitionen in Explorations- und Evaluierungswerte (1H 2024/25: USD 0.1 Mio. und 1H 2023/24: USD 0.3 Mio.). Die Höhe der Ausgaben für Explorations- und Evaluierungswerte hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Mindestbeträge zur Aufrechterhaltung der Lizenzen wurden eingehalten.
Weder im Berichts- noch im Vergleichszeitraum gab es Finanzierungstätigkeiten.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| AKTIVEN | ||
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Werte | 23,611 | 25,488 |
| Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung | 4,021 | 4,250 |
| Total Anlagevermögen | 27,632 | 29,738 |
| Umlaufvermögen | ||
| Finanzanlagen | 309 | 334 |
| Übrige kurzfristige Forderungen | 185 | 192 |
| Flüssige Mittel | 1,327 | 2,103 |
| Total Umlaufvermögen | 1,821 | 2,629 |
| Total Aktiven | 29,453 | 32,367 |
Per Ende Dezember 2024 verringerten sich die Aktiven um 9.0% (USD -2.9 Mio.) auf USD 29.5 Mio. (Juni 2024: USD 32.4 Mio.).
Gegenüber dem letzten Bilanzstichtag reduzierten sich insbesondere die immateriellen Werte signifikant (d.h. Lizenzvereinbarung Cape Lambert). Der Wertverlust der Royalty Cape Lambert während der sechs Monate bis 31. Dezember 2024 stammte ausschliesslich aus Währungsumrechnungseffekten. Die Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung (d.h. Moolyella und Kingston Keith) reduzierten sich trotz Investitionen im 1H 2024/25 leicht, was ebenfalls auf den Währungsumrechnungseffekt zurückzuführen ist.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Langfristiges Fremdkapital | ||
| Rückstellung Aktienoptionsplan | 6 | 8 |
| Total langfristiges Fremdkapital | 6 | 8 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100 | 36 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 229 | 287 |
| Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 2 | 3 |
| Total kurzfristiges Fremdkapital | 331 | 326 |
| Total Fremdkapital | 337 | 334 |
Die Verbindlichkeiten blieben im 1H 2024/25 praktisch unverändert. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die erhaltenen, aber noch nicht bezahlten Rechnungen umfassen, beinhalten die übrigen Verbindlichkeiten schwergewichtig Abgrenzungen von bezogenen, aber noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen. Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten enthalten kurzfristige Rückstellungen für Kapitalsteuern (Dezember und Juni 2024).
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | ||
| Grundkapital | 2,585 | 2,585 |
| Kapitalreserven | 58,092 | 58,092 |
| Aufgelaufene Verluste | -28,482 | -27,752 |
| Sonstige Reserven | -3,079 | -892 |
| Total Eigenkapital | 29,116 | 32,033 |
Das Eigenkapital reduzierte sich per Ende Dezember 2024 um 9.1% (USD -2.9 Mio.) auf USD 29.1 Mio. (Juni 2024: USD 32.0 Mio.). Per Ende Dezember 2024 hatte der Konzern eine Eigenkapitalquote von 98.9% (Juni 2024: 99.0%).
Der Verlust im sonstigen Gesamtergebnis belief sich im 1H 2024/25 auf USD -2.2 Mio. und spiegelt hauptsächlich die volatilen Wechselkursschwankungen der für SunMirror relevanten Fremdwährungen AUD und EUR gegenüber dem USD und somit der Umrechnung der von Lithium 1 und Pharlap Holdings gehaltenen Vermögenswerten wider (1H 2023/24: USD 1.0 Mio. Gewinn).
SunMirror AG ist eine in der Schweiz gegründete und unter Schweizer Recht operierende Aktiengesellschaft. Der eingetragene Firmensitz ist in Zug, Schweiz und die Gesellschaft ist beim Handelsregisteramt des Kantons Zug eingetragen unter CHE 395.708.464. Die Adresse des Unternehmens lautet General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug, Schweiz, Telefonnummer +41 43 505 14 00. Die Webseite der Gesellschaft ist www.sunmirror.com.
Die juristische Bezeichnung des Unternehmens lautet «SunMirror AG». Das Unternehmen, zusammen mit seinen Tochtergesellschaften, ist im Markt unter dem Handelsnamen «SunMirror» bekannt. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Kennung der juristischen Person (sog. LEI-Nummer) ist 894500R3EZWT4CYDM933. Das Geschäftsjahr des Unternehmens läuft vom 1. Juli eines Kalenderjahres bis zum 30. Juni des nachfolgenden Kalenderjahres.
Gemäss Artikel 2 ihrer Statuten besteht der Zweck der Gesellschaft darin, den langfristigen Wert der Tochtergesellschaften, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligungen durch einheitliche Verwaltung und zentrale Dienstleistungen zu fördern und die damit verbundene Finanzierung zu erbringen. Ferner kann die Gesellschaft Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen und Immaterialgüterrechte (Intellectual Property Rights) kaufen, verkaufen, vermitteln, verwalten und verwerten. Zudem kann sie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten und alle kommerziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.
Seit dem Reverse-Take-over mit SunMirror Luxembourg im August 2020 ist die Gruppe wie folgt strukturiert:

Am 30. November 2020 wurden die Aktien zum Handel an der Vienna MTF (Marktsegment Direktmarkt) der Wiener Börse zugelassen.
Am 26. November 2021 wurden die gelisteten Aktien zur Handelsaufnahme im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen. Hierbei handelt es sich um einen regulierten Markt nach Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014. Diese sog. Markets in Financial Instruments Directive II – «MiFID II» veränderte die Richtlinien 2002/92/EC sowie 2011/61/EU.
Im Januar 2024 wurde der Handel mit Aktien der SunMirror AG an den Börsen Düsseldorf und Frankfurt eingestellt. Aktien der SunMirror AG können seither an der Wiener Börse nur noch im Auktionshandel gehandelt werden.
Zu den wesentlichen Tochtergesellschaften des Unternehmens zählen die (i) SunMirror Luxembourg S.A. mit Sitz in Luxemburg, (ii) Lithium 1 Pty Ltd mit Sitz in Australien sowie (iii) Pharlap Holdings Pte Ltd mit Sitz in Singapur. Über direkte oder indirekte Beteiligungen hält das Unternehmen jeweils 100% des Aktien- und Stimmrechtskapitals an diesen Gesellschaften.
Als Startup verfügt das Unternehmen über keine operative Historie und hat noch keine operative Zahlungsmittelzuflüsse generiert. Insofern wird die Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten auch weiterhin von externen Finanzierungen über Eigen- oder Fremdkapital zu akzeptablen Konditionen abhängig sein. Insbesondere vor dem Hintergrund des Geschäftsschwerpunktes von SunMirror auf Unternehmen der Mineralexploration, kann die Aufnahme völlig neuer Geschäftsaktivitäten scheitern. Das Unternehmen versucht jedoch, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, indem branchenerfahrene Mitarbeiter eingestellt werden. Zudem wird die Umsetzung von Explorationen mit dem Ziel verfolgt, mineralische Ressourcen zu entdecken.
In der Entdeckung und Erprobung von Ressourcen liegt ein signifikantes Risiko. Bis heute wurden noch keine Bohrungen durchgeführt und es gibt keine Garantie, dass zukünftige Bohrprogramme erfolgreich sein werden. Das bedeutet, dass ein hohes Risiko darin besteht, dass die Bohrungen Ressourcen mit geringerer Tonnage oder geringerem Gehalt ergeben, was sich negativ auf die Bewertung der Gesellschaft auswirken würde. Möglicherweise würde dies zu einer künftigen Wertminderung von Vermögenswerten führen und die Fähigkeit des Unternehmens zur Unternehmensfortführung (Going Concern) beeinträchtigen.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Vermögenswerte der Gruppe kurzfristig Einnahmen generieren werden.
Bei den beiden aktuellen Explorationswerten des Konzerns, dem Moolyella Projekt und dem Kingston-Keith Projekt wird erwartet, dass es mindestens noch bis 2027 bzw. 2028 andauert,
bis diese Standorte zu produzierenden Minen werden. Dies setzt voraus, dass die Explorationsanstrengungen die geplanten Resultate erbringen, d.h. den Nachweis einer rentablen Ressource, die Erteilung einer Bergbaulizenz oder die Finanzierung für den Bau einer operativ tätigen Mine. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vermögenswerte selbst im Fall einer erfolgreichen Exploration weitere Investitionen benötigen und kurzfristig keine Erlöse generieren. Kurzfristig wird der Konzern zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs sowie der Explorations- und Erschliessungsaktivitäten ausschliesslich auf Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Finanzierungen angewiesen sein, z.B. in Form von Wandelanleihen. Der Finanzierungsbedarf kann sich noch erhöhen, sollten sich die Explorationsarbeiten verzögern oder die Kosten höher als erwartet ausfallen. Sollte es dem Konzern nicht gelingen, zusätzliche Finanzmittel generell oder zu angemessenen Bedingungen aufzunehmen, so könnte er gezwungen sein, Vermögenswerte zu veräussern. Dies möglicherweise auch aus einer Notlage heraus, oder sogar aus einer Insolvenz. Dies würde zu einer Wertminderung der Vermögenswerte und möglicherweise zu zusätzlicher Verschuldung führen.
Darüber hinaus besitzt der Konzern über seine Tochtergesellschaft Pharlap Holdings ein Lizenzrecht am Cape Lambert Eisenerzprojekt. Dies befindet sich im Besitz der MCC. Das Lizenzrecht ist an eine Retentionslizenz gebunden. Die daraus resultierenden Erlöse hängen vom Beginn der Bergbauarbeiten ab, dessen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Der Beginn hängt von vielen Faktoren ab, die nicht in der Kontrolle des Konzerns liegen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die Entwicklung der Rohstoffpreise, die Geschäftsstrategie sowie die Kreditqualität von MCC. Auch die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Westaustralien und die globale makroökonomische Dynamik usw. spielen hierbei eine Rolle.
Weiter erfordert jede Übernahme der Gruppe von zusätzlichen Explorationsanlagen oder Unternehmen, die Explorationsanlagen halten, eine ausreichende zusätzliche Finanzierung über Kapitalerhöhungen durch die Aktionäre.
Der Markt reagiert auf zahlreiche Faktoren sensitiv, so dass eine Marktprognose nur begrenzt möglich ist. Die Entwicklung von Preisen und Zinsen, die Inflation, politische und soziale Veränderungen können hierbei als Schlüsselfaktoren ausgemacht werden.
Das Preisrisiko des Unternehmens bezieht sich auf die Entwicklung von Rohstoffpreisen. Das Rohstoffpreisrisiko ist definiert als der mögliche adverse Einfluss auf den Nettogewinn bzw. -verlust sowie den wirtschaftlichen Wert aufgrund von schwankenden und volatilen Rohstoffpreisen. Aus diesem Grund verfolgt das Unternehmen die langfristige Entwicklung der Rohstoffpreise genau, um gegebenenfalls geeignete Massnahmen einzuleiten. Dies gilt insbesondere für Eisenerz sowie Basis- und Edelmetalle.
Da SunMirror umfangreiche Mittel zur Finanzierung seiner künftigen Explorations- und Evaluierungsaktivitäten sowie möglicher Übernahmen benötigt, überwacht die Gesellschaft das Risiko nicht ausreichender liquider Mittel aktiv. Für den Fall, dass Aufwendungen in Währungen denominiert sind, die von den jeweiligen funktionalen Währungen abweichen, ist SunMirror Wechselkursrisiken ausgesetzt. SunMirror managt diese Währungsrisiken durch den Abgleich von Ein- und Auszahlungen in derselben Währung sowie die Überwachung von Wechselkursschwankungen.
Zudem ist SunMirror Wettbewerbsrisiken durch Konkurrenten ausgeliefert, von denen einige über erheblich höhere finanzielle Ressourcen für Akquisitionen bzw. Joint Ventures verfügen. Mehr Wettbewerb kann auch zu einem höheren Angebot mineralischer Vorkommen und somit sinkenden Marktpreisen für bestimmte Mineralien führen. Hierdurch könnten die Zukunftsaussichten des SunMirror Konzerns als weniger attraktiv für mögliche Kapitalgeber erscheinen. Ein mangelhafter Zugang zu Kapital könnte die Fähigkeit von SunMirror einschränken, die Geschäftsentwicklung zu finanzieren. Dies könnte sich auch auf die Aussichten von lizenzpflichtigen Vermögenswerten von SunMirror in Pharlap auswirken.
Die Muttergesellschaft SunMirror AG gibt Inhaberaktien statt Namensaktien aus. Für öffentlich notierte Unternehmen in der Schweiz ist dies noch möglich. Inhaberaktien könnten jedoch den künftigen Zugang zu Kapital durch die weltweite Tendenz zur Ausgabe von Namensaktien einschränken.
MCC hat im März 2025 beim Bergbauministerium von Westaustralien die Verlängerung seiner Retentionslizenz beantragt. Sollten jedoch weitere Verlängerungen abgelehnt werden, könnte sich dies auf die Aussichten von SunMirror auswirken, aus den Lizenzgebühren seiner Tochtergesellschaft Pharlap künftig Erlöse zu erzielen.
Neue Umweltauflagen könnten zusätzliche Anforderungen an die Entwicklung des Bergbaus und die Nutzung fossiler Brennstoffe stellen, die sich auf die künftigen Ergebnisse und Finanzierungsbedingungen des Unternehmens auswirken könnten. Vorschriften zur Nutzung fossiler Brennstoffe würden angesichts der Konzentration des Unternehmens auf die Ressourcen von Batteriemetallen jedoch wahrscheinlich auch Chancen eröffnen.
In Westaustralien haben indigene Anspruchsberechtigte (Native Title Claimants) und indigene Anspruchsgruppen (Native Title Holders) bestimmte Rechte gemäss den Bestimmungen des Native Title Act 1993 (Cth) (NTA) Future Act Regime, wenn Regierungen beabsichtigen, Geschäfte wie die Gewährung von Bodengrundstücken zu tätigen, die zukünftige Acts unter dem NTA sind.
Die Landesregierung verfolgt eine Richtlinie, nach der Antragsteller für Explorationslizenzen und Schürflizenzen eine Regional Standard Heritage Agreement (RSHA) unterzeichnen und anbieten bzw. nachweisen müssen, die besagt, dass sie ein bestehendes Alternative Heritage Agreement oder eine Explorationsvereinbarung haben. Dies muss geschehen, bevor die Anträge im beschleunigten NTA-Verfahren eingereicht werden (Kimberley-Region ausgenommen).
Die RSHAs, zusammen mit den Explorationsvereinbarungen, sorgen für den Schutz des Erbes der Ureinwohner und bieten allen Parteien Standardgebühren und -verfahren für die Freigabe des Erbes an, die einem für die Industrie akzeptablen Standard entsprechen.
Teile der Moolyella und Kingston Keith Explorationslizenzen fallen unter die kulturellen Erbansprüche und das Unternehmen steht in engem Dialog mit den betroffenen Ureinwohnergruppen. Mit der Nyamal Aboriginal Corporation wurde für das Lizenzgebiet Moolyella ein RSHA abgeschlossen, und mit der Tjiwarl Aboriginal Corporation (TAC) wurde für den südlichen Teil des Lizenzgebiets von Kingston Keith eine Vereinbarung über Landzugang und Mineralexploration unterzeichnet. Die Gespräche über eine Explorationsvereinbarung mit der TMPAC-Gruppe (die betreffende indigene Gruppe im nördlichen Teil des Lizenzgebiets von Kingston Keith) sind im Gange und dürften vor Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Explorationslizenz für Kingston Keith wurde Lithium 1 im Jahr 2020 erteilt, nachdem das National Native Title Tribunal festgestellt hatte, dass die Konzession erteilt werden kann, da das beschleunigte Verfahren nicht anwendbar ist. Es wurde festgestellt, dass es im Konzessionsgebiet keine Orte oder Stätten von besonderer Bedeutung gibt. Dementsprechend muss das Unternehmen keine neue Vereinbarung mehr mit den zuständigen indigenen Anspruchsgruppen abschliessen. Das Unternehmen hat sich jedoch bereit erklärt, als Zeichen des Respekts und der Anerkennung der TAC, der TMPAC und den zugehörigen indigenen Anspruchsgruppen (Native Title Holders) freiwillig eine Explorationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Mit der Verabschiedung des Aboriginal Cultural Heritage Act 2021 (WA), der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat die Regierung von Westaustralien neue Gesetze erlassen. Diese sollen verhindern, dass sich die Zerstörung einer alten indigenen Stätte durch den Rohstoffriesen Rio Tinto wiederholt. Das neue Gesetz, das den Aboriginal Heritage Act 1972 (WA) ersetzen sollte, erwies sich als äusserst umstritten, und am 8. August 2023, nur wenige Wochen nach seiner Einführung, kündigte der Premierminister von Westaustralien die Aufhebung des neuen Aboriginal Cultural Heritage Act 2021 (WA) und eine Rückkehr zum ursprünglichen Aboriginal Heritage Act 1972 (WA) an.
Des Weiteren musste die Kingston-Keith-Lizenz am 8. März 2025 verlängert werden. Alle erforderlichen Unterlagen für die Verlängerung wurden beim Department of Energy, Mines, Industry Regulation and Safety (DEMIRS) in Westaustralien eingereicht. Das Unternehmen erwartet keine Probleme bei der Verlängerung der Lizenz.
Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) hat unsere Finanzberichterstattung und die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 geprüft. Die Prüfung startete im Dezember 2022 und die Resultate wurden im Oktober 2023 bekannt gegeben. In ihrem Prüfungsergebnis vom 9. Oktober 2023 kommt OePR zum Schluss, dass unsere Rechnungslegung fehlerhaft sei. Die OePR bestätigt die Klassierung der Lizenzvereinbarung auf Cape Lambert als immateriellen Vermögenswert, kommt aber bei der Folgebewertung zur Schlussfolgerung, dass der Wertminderungstest gemäss den Bestimmungen von IAS 36.10 lit. a jährlich hätte durchgeführt werden müssen. Zusammenfassend ist OePR der Meinung, dass die Lizenzvereinbarung auf Cape Lambert nicht als Vermögenswert gemäss IFRS 6 klassifiziert werden kann.
Nach eingehender Beratung mit unseren Beratern teilt der Verwaltungsrat von SunMirror die Einschätzung der OePR nicht und hat deshalb den Prüfungsfeststellungen nicht zugestimmt. Eine zwischenzeitlich von einem externen Sachverständigen erstellte Bewertung der Lizenzvereinbarung kommt zum Schluss, dass der aktuelle Wert der Lizenzvereinbarung auf der Grundlage der getroffenen Annahmen den Buchwert stützt. Somit besteht unabhängig von der Wertminderungsprüfung keine Abweichung in der Folgebewertung, weder nach IAS 36 (OePR-Perspektive) noch nach IFRS 6 (SunMirror-Perspektive). Das Verfahren wurde nun von der OePR an die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) weitergeleitet, die sich eine unabhängige Meinung zu dieser Angelegenheit bilden wird. Das Verfahren wurde eingeleitet, war aber zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernlageberichts noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig von der Entscheidung der FMA erwartet der Verwaltungsrat keine Auswirkungen auf die in diesem verkürzten Konzernzwischenabschluss veröffentlichten Zahlen. Das Verfahren bei der FMA läuft seit November 2023.
Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs und ihrer Finanzierungsaktivitäten ist die SunMirror Gruppe rechtlichen Risiken ausgesetzt. Die SunMirror Gruppe geht Vereinbarungen mit Lieferanten, Auftragnehmern sowie anderen Gegenparteien ein, aus denen mögliche Rechtsstreitigkeiten und Forderungen entstehen können. Der Konzern kann auch Ansprüche gegenüber Gegenparteien verfolgen, die – bevor sie möglicherweise erfolgreich geltend gemacht werden – zu erheblichen Rechtskosten führen können. Die Gruppe verfügt dabei über eine interne Expertise, um mit solchen Risiken umzugehen. Sie wird dabei zudem von externen Rechtsberatern in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist oder Geschäftsbeziehungen unterhält, unterstützt. Ausserdem überwacht die Gruppe die Einhaltung ihrer eigenen Vertragsverpflichtungen sorgfältig, um das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Das Unternehmen befand sich in einem Rechtsstreit mit den Inhabern der ehemaligen 52'534 Pflichtwandelanleihen ISIN CH1142529093, die im Dezember 2021 ausgegeben und am 20. Dezember 2022 automatisch in SunMirror-Aktien zu einem Preis von EUR 75 pro Aktie umgewandelt wurden. Die Anleihegläubiger haben die Umwandlung ihrer Anleihen angefochten. Das Unternehmen ist dagegen der Ansicht, dass die Schuldverschreibungen rechtmässig in Aktien umgewandelt wurden, und widerspricht den Behauptungen der Anleihegläubiger grundlegend. Auf dieser Grundlage und in Anbetracht des aktuellen Sachverhalts ist das Unternehmen der Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind, und bildet keine Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Streit. Im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung im März 2023 konnte keine Einigung erzielt werden. Im Anschluss an diese Schlichtungsverhandlung versäumten es die Anleihegläubiger, innerhalb der geltenden Frist eine Klage bei einem Schweizer Gericht einzureichen. Um eine Klage einzureichen, müssten die Anleihegläubiger das Verfahren neu beginnen und eine neue Schlichtungssitzung beantragen. Seit März 2023 hat es in dieser Angelegenheit keine weiteren Entwicklungen gegeben.
Das Unternehmen hat Beschwerden im Namen von zwei Aktionären erhalten, die behaupten, dass die Verwaltungsräte des Unternehmens gegen ihre Treuepflichten verstossen haben, indem sie keine rechtlichen Schritte gegen Mirador FZE eingeleitet haben, weil Mirador FZE den Ausgabepreis für die von ihnen gezeichneten Aktien Ende 2021 im Rahmen einer geplanten Kapitalerhöhung des Unternehmens zur Finanzierung der Übernahme von Latitude 66 Cobalt Limited nicht vollumfänglich bezahlt haben. Der damalige Verwaltungsrat des Unternehmens war im Frühjahr 2022 nach Einholung einer summarischen Rechtsberatung zum Schluss gekommen, keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Der derzeitige Verwaltungsrat ist aktuell zusammen mit einem externen Anwalt an der Überprüfung des damaligen Entscheids. Während diese Überprüfung noch andauert, gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die Einschätzung des früheren Verwaltungsrats unzureichend war oder rückgängig gemacht werden sollte.
Am 5. März 2025 hat SunMirror, im Namen ihrer Tochtergesellschaft Pharlap Holdings Pte Ltd (Klägerin) beim Obersten Gerichtshof von Westaustralien eine Klageschrift gegen MCC Australia Sanjin Mining Pty Ltd (Beklagte) eingereicht. Die Klageschrift richtet sich gegen MCC als Gegenpartei im Rahmen des Royaltyvertrages aus dem Jahr 2005 über das Cape-Lambert-Magnetit-Projekt. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass dieser Schritt im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Dies könnte zu erheblichen Rechtskosten führen, obwohl SunMirror der Meinung ist, dass die Fakten für SunMirror sprechen.
Am 14. März 2025 erhielt das Unternehmen ein Schreiben der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") bezüglich der Verzögerung bei der Veröffentlichung seines geprüften Jahresabschlusses 2023 am 27. November 2023. Die FMA fordert vom Unternehmen und vom Verwaltungsrat eine Begründung für diese Verzögerung an. Es ist wichtig zu beachten, dass der Verwaltungsrat beschlossen hatte, die rechtzeitige Veröffentlichung der geprüften Finanzberichte des Unternehmens für 2023 zu verschieben (wie in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 25. Oktober 2023 publiziert), weil die endgültigen Prüfungsergebnisse der OePR Anfang des Monats eingegangen waren, während die Prüfung der Einzel- und Konzernabschlüsse des Unternehmens für 2023 durch die Schweizer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ferax Treuhand AG im Wesentlichen abgeschlossen waren. Der Verwaltungsrat hielt es für umsichtig, die Schlussfolgerungen der OePR gründlich auszuwerten und gegebenenfalls vor der Veröffentlichung im Jahresabschluss 2023 entsprechend zu berücksichtigen. SunMirror kommt der Aufforderung der FMA gewissenhaft nach und hofft, dass weitere Verfahren oder eine erhebliche Geldbuße nach dem österreichischen Verwaltungsstrafrecht und dem österreichischen Börsengesetz 2018 vermieden werden können.
Der Inflationsanstieg hat zwar nachgelassen, dennoch gibt es weltweit immer noch eine Restinflation, welche einen Kostendruck auf die Gruppe ausübt. Im Rahmen seiner Explorationsaktivitäten ist der Konzern von Material- und Energiekosten nur bedingt abhängig. Jedoch kann eine Inflation bei den Löhnen und die Knappheit von Arbeitskräften zu Kostensteigerungen führen.
Obwohl die Zentralbanken weltweit mit der Senkung der Zinssätze begonnen haben, gestaltet es sich schwierig, die über den Zielvorgaben der Zentralbank liegende Inflation zu bekämpfen. Der von der Trump-Regierung eingeleitete, aufkommende Handels- und Zollkrieg könnte dazu führen, dass die Weltwirtschaft in eine Stagflation verfällt, was zu einer Kombination aus erhöhter Inflation/Zinsen und langsamem Wachstum führen würde. Dies könnte zu einem verknappten und/oder teureren Zugang zu Kapital führen. Dieser Umstand wiederum würde die Umsetzung von Akquisitionen und Investitionsaktivitäten erschweren.
Letztendlich dürfte ein Zinsanstieg vermutlich das mittelfristige globale Wirtschaftswachstum dämpfen. Dies könnte die Nachfrage nach Rohstoffen, deren Produktion der Konzern anstrebt, abschwächen. Ein Produktionsstart ist jedoch erst langfristig vorgesehen. Gold und Lithium bieten sich dabei als eine Diversifizierung gegen dieses Risiko an.
Dennoch könnte sich eine Rezession auf die Pläne von MCC zur Entwicklung des Cape Lambert Eisenerzprojekts auswirken, wodurch sich der Zeitpunkt verschieben würde, zu dem die Royalty Umsatzerlöse generiert.
Die Rechnungslegung der Gesellschaft umfasst alle Aktivitäten, die zur Erstellung der Einzelund Konzernabschlüsse nach Massgabe der jeweiligen Gesetze und IFRS nötig sind.
Das Rechnungswesen der SunMirror Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen bei den lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in der Schweiz zusammen. Die lokalen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse gemäss den lokalen gesetzlichen Vorschriften unter Verwendung einer lokalen Buchhaltungssoftware. Vierteljährlich werden die Abschlüsse zur finalen Klärung und Überprüfung an das Konzernrechnungswesen in der Schweiz übermittelt. Die Überleitung der lokalen Abschlüsse in eine einheitliche IFRS-Rechnungslegung und Bewertungsprinzipien werden durch das Konzernrechnungswesen vorgenommen.
Die IFRS-Abschlüsse werden gemäss den IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden. Die lokalen Rechnungslegungsdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft. Diese bestehen vor allem aus Plausibilitätsprüfungen, konzerninternen Verrechnungen sowie Überleitungen von Abschlüssen, die auf Basis lokaler Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, auf eine IFRS-konforme Bilanzierung und Bewertung. Im Rahmen dieses Prozesses arbeitet das Konzernrechnungswesen eng mit einem Dienstleister von Konsolidierungsleistungen zusammen. Die Einzelabschlüsse werden zweimal im Jahr konsolidiert (Konzernjahresabschluss zum 30. Juni sowie verkürzter Konzernzwischenabschluss zum 31. Dezember).
Insgesamt beinhaltet der Konsolidierungsprozess neben einer Überprüfung der Konsistenz der übermittelten Daten auch die Plausibilisierung der Abschlüsse insgesamt. Die Konsolidierung wird mit einer zertifizierten Standardsoftware durchgeführt.
Zur Sicherstellung der fehlerfreien und rechtzeitigen Erstellung der Abschlüsse zum Publikationsstichtag werden sowohl für den Zwischenbericht zum Halbjahr als auch für den Jahresabschluss entsprechende Fristen gesetzt. Über diese wird das gesamte Rechnungswesen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Neben dem zum Ende des Geschäftsjahrs zu erstellenden Jahresabschlusses wird ein Zwischenbericht zum Halbjahr nach Massgabe von IAS® 34 erstellt.
Das Rechnungswesen ist dem Chief Financial Officer (CFO) unterstellt. Auf regelmässiger Basis werden Informationen zu den Investitionsprogrammen, Kostenprognosen, möglichen Rechtsstreitigkeiten sowie Chancen und Risiken an die Geschäftsleitung berichtet. Dies stellt die fortlaufende Überwachung des internen Kontrollsystems sicher. Tatsächliche und mögliche Risiken werden somit konstant überwacht. Diese Überwachung basiert auf einheitlichen Risikoleitlinien. Die Geschäftsleitung ist für die Implementierung dieser Leitlinien und die Sicherstellung ihrer Überwachung verantwortlich.
Innerhalb der SunMirror Gruppe wird der Zeitplan für die jährliche Prüfung durch die Geschäftsleitung festgelegt. Dies geschieht auf Basis eines Vorschlags des Konzernrechnungswesens der Gesellschaft. Schwerpunkte sind die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsstandards sowie andere Compliance-Anforderungen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Verwaltungsrat von Fall zu Fall vorgelegt.
Die neuen Statuten wurden an der Generalversammlung vom 18. Dezember 2024 genehmigt und sind auf der SunMirror-Website unter folgendem Link verfügbar:
https://sunmirror.com/pdfs/SunMirror_AG-Articles_of_Association_(Final%202024-12-18)(17557967.1).pdf.
Per 31. Dezember 2024 betrug das Grundkapital der SunMirror AG insgesamt CHF 2,395,755 und unterteilte sich in 2,395,755 Inhaberaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 1.00, der komplett eingezahlt wurde. Hinsichtlich ihres Dividendenanspruchs und der Stimmrechte sind alle Aktien gleich ausgestattet.
Seit dem 20. Dezember 2023 beträgt das Kapitalband der Gesellschaft zwischen CHF 2,395,755 (untere Grenze) und CHF 3,593,632 (obere Grenze), wie an der Generalversammlung vom 18. Dezember 2024 bestätigt.
Nach Artikel 4a der Statuten:
1 Die Gesellschaft verfügt über ein Kapitalband zwischen CHF 2'395'755 (untere Grenze) und CHF 3'593'632 (obere Grenze). Der Verwaltungsrat ist im Rahmen des Kapitalbands ermächtigt, bis zum 19. Dezember 2028 oder bis zu einem früheren Dahinfallen des Kapitalbands das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen oder Aktien direkt oder indirekt zu erwerben. Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe von bis zu 1'197'877 voll zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 oder durch eine Erhöhung der Nennwerte der bestehenden Inhaberaktien im Rahmen des Kapitalbands erfolgen.
2 Bei einer Erhöhung des Aktienkapitals im Rahmen des Kapitalbands legt der Verwaltungsrat, soweit erforderlich, den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen (einschliesslich Barliberierung, Sacheinlage, Verrechnung und Umwandlung von Reserven oder eines Gewinnvortrags in Aktienkapital), den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank, ein Bankenkonsortium oder einen anderen Dritten und anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre oder an Dritte (sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre aufgehoben oder nicht gültig ausgeübt wurden) ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht gültig ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, oder er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht gültig ausgeübt wurden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.
3 Der Verwaltungsrat ist im Fall einer Ausgabe von Aktien ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre aufzuheben oder zu beschränken und Dritten, der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften zuzuweisen: (i) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien unter Berücksichtigung des Marktpreises festgesetzt wird; oder (ii) für die Beschaffung von Eigenkapital auf eine schnelle und flexible Weise, welche ohne den Ausschluss der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht oder nur schwer oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre; oder (iii) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, den Erwerb von Produkten, Immaterialgütern oder Lizenzen durch oder Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen durch eine Aktienplatzierung; oder (iv) zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises der Gesellschaft in bestimmten Finanz- oder Investoren-Märkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern einschliesslich Finanzinvestoren oder im Zusammenhang mit der Kotierung von neuen Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen.
4 Nach einer Nennwertveränderung sind neue Aktien im Rahmen des Kapitalbands mit gleichem Nennwert auszugeben wie die bestehenden Inhaberaktien.
Seit dem 20. Dezember 2023 beträgt das bedingte Kapital der Gesellschaft CHF 1,197,877, wie an der Generalversammlung vom 18. Dezember 2024 bestätigt.
Nach Artikel 4b der Statuten:
1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von
höchstens 359'363 voll zu liberierenden Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 1.00 um höchstens CHF 359'363 durch direkte oder indirekte Ausgabe von Aktien oder durch die Ausübung oder Zwangsausübung von Rechten auf den Bezug von Aktien oder durch Erwerbspflichten in Bezug auf Aktien, welche Mitgliedern des Verwaltungsrates, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Arbeitnehmern, Beauftragten oder Beratern der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften, oder anderen Personen, welche Dienstleistungen für die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften erbringen, eingeräumt bzw. auferlegt werden (nachfolgend zusammen die Beteiligungspläne); und zusätzlich
höchstens 838'514 voll zu liberierenden Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 1.00 um höchstens CHF 838'514 durch die Ausübung oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-, Options-, Bezugs- oder anderen Rechten auf den Bezug von Aktien oder durch Erwerbspflichten in Bezug auf Aktien, welche Aktionären oder Dritten allein oder in Verbindung mit Anleihensobligationen, Darlehen, Optionen, Warrants oder anderen Finanzmarktinstrumenten oder vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt bzw. auferlegt werden (nachfolgend zusammen die Finanzinstrumente).
2 Bei der Ausgabe von Aktien, Rechten oder Erwerbspflichten gestützt auf Beteiligungspläne sind das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Ausgabe solcher Aktien, Rechte oder Erwerbspflichten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat oder, soweit an ihn delegiert, vom Vergütungsausschuss zu erlassenden Plänen, Reglementen oder Beschlüssen und, soweit anwendbar, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vergütung gemäss Artikel 27 dieser Statuten.
3 Bei der Ausgabe von Aktien gestützt auf Finanzinstrumente ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien, die bei Ausübung von Finanzinstrumenten ausgegeben werden, sind die jeweiligen Inhaber der Finanzinstrumente berechtigt. Die wesentlichen Bedingungen der Finanzinstrumente sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
4 Die Erklärung über den Erwerb von Aktien gestützt auf diesen Artikel 4b hat auf diesen Artikel 4b hinzuweisen und in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu erfolgen. Ein Verzicht auf ein Recht auf Erwerb von Aktien gestützt auf diesen Artikel 4b kann auch formlos oder durch Zeitablauf erfolgen; das gilt auch für den Verzicht auf die Ausübung und den Verfall dieses Rechts.
5 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Vorwegzeichnungsrechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Ausgabe von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft oder eine ihrer Konzerngesellschaften zu beschränken oder aufzuheben, falls (1) ein wichtiger Grund gemäss Artikel 4a Abs. 3 dieser Statuten vorliegt oder (2) die Finanzinstrumente zu angemessenen Bedingungen ausgegeben werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht weder direkt noch indirekt durch den Verwaltungsrat gewährt, gilt Folgendes:
Nach Artikel 14 ff. der Statuten: "Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens einem Mitglied. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und den Präsidenten des Verwaltungsrates einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich."
Es existieren weder Finanzierungs- noch Kundenverträge, die übliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des § 243a Abs. 1, Nr. 8 UGB enthalten.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1, Nr. 9 UGB.
Im Mai 2023 führte der Verwaltungsrat von SunMirror AG einen Aktienoptionsplan ein. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt 17,968 Aktienoptionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von EUR 7.00 pro Aktie gewährt, die zum Stichtag alle rechtlich übertragen sind.
Im Mai 2024 trat Daniel Monks mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand der SunMirror AG aus. Seitdem ist Laurent Quelin das einzige Mitglied des Vorstands der SunMirror AG und wurde auf der darauffolgenden Generalversammlung am 18. Dezember 2024 bestätigt. Die Nachwahlen in den Verwaltungsrat werden voraussichtlich auf der Generalversammlung im Dezember 2025 stattfinden.
Der Verwaltungsrat der SunMirror AG betrachtet die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2025 als kritischen Zeitpunkt für das Unternehmen. Die wichtigsten Vermögenswerte der Gruppe, darunter Moolyella (Lithium, Zinn), Kingston Keith (Gold, Lithium) und die Cape Lambert Royalty (Eisenerz) weisen ein erhebliches Potenzial auf, erfordern aber zusätzliche Investitionen, um ihren Wert entfalten zu können.
Trotz Rückgang der Lithiumpreise in den letzten 18 Monaten ist der Verwaltungsrat der SunMirror AG der Ansicht, dass das für Bohrungen vorbereitete Moolyella-Projekt umfangreiche Lithiumressourcen enthält, was es zu einem attraktiven Vermögenswert macht, wenn sich der Markt erholt. Gleichzeitig ist Kingston Keith äußerst vielversprechend für Gold. Aufgrund der Tatsache, dass der Goldpreis kürzlich ein Allzeithoch erreicht hat, sind Goldprojekte derzeit besonders attraktiv für die Kapitalmärkte. Das Cape-Lambert-Projekt ist aus Konzernsicht bereit für die Erschließung, da mehrere vergleichbare Eisenerzprojekte in Westaustralien vor kurzem in Produktion gegangen sind. Das Unternehmen hat einen Dialog mit MCC aufgenommen, um Möglichkeiten zur Beschleunigung der Erschließung des Projekts auszuloten. SunMirror AG ist weiterhin bestrebt, ihren Zugang zu Kapital zu erweitern, unter anderem durch eine mögliche Zweitnotierung an der ASX, an deutschen Börsen und/oder an der LSE.
Die Strategie der Gruppe für den Rest des Geschäftsjahres 2025 und darüber hinaus konzentriert sich auf vier Schlüsselinitiativen:
• Schließlich arbeitet SunMirror weiterhin mit MCC zusammen, um den erheblichen Wert der Cape-Lambert-Royalty freizusetzen.
Durch diesen fokussierten Ansatz positioniert sich das Unternehmen so, dass es sich in den aktuellen Marktbedingungen behaupten und gleichzeitig den Grundstein für nachhaltiges Wachstum und Wertschöpfung über sein ganzes Vermögensportfolio legen kann.
Zug, 31. März 2025
Laurent Quelin Mitglied des Verwaltungsrats und CEO
Verkürzter Konzernzwischenabschluss für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024
| Inhaltsverzeichnis | ||
|---|---|---|
| KONSOLIDIERTE ERFOLGSRECHNUNG | 37 | |
| KONSOLIDIERTE GESAMTERGEBNISRECHNUNG | 38 | |
| KONSOLIDIERTE BILANZ | 39 | |
| KONSOLIDIERTE EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG | 40 | |
| KONSOLIDIERTE GELDFLUSSRECHNUNG | 41 | |
| ANHANG: ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS | 42 | |
| 1 | Informationen zum Unternehmen und dem Konzern 1.1 Allgemeine Informationen |
42 42 |
| 2 | Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze 2.1 Grundlagen der Erstellung 2.2 Konsolidierungskreis 2.3 Fremdwährungen 2.4 Änderungen der einschlägigen Rechnungslegungsstandards 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Annahmen bei der Rechnungslegung |
42 42 43 43 43 44 |
| 3 | Wichtige Transaktionen und Ereignisse 3.1 Wertminderungstest Royaltyvereinbarung Cape Lambert 3.2 Rechtsstreitigkeiten |
44 44 45 |
| 4 | Einzelheiten zu den Positionen der Erfolsrechnung und Bilanz 4.1 Umsatzerlöse 4.2 Sonstiger Ertrag 4.3 Explorationsaufwand 4.4 Personalaufwand 4.5 Übriger betrieblicher Aufwand 4.6 Finanzergebnis 4.7 Ertragssteuern 4.8 Verlust pro Aktie 4.9 Segmentberichterstattung 4.10 Sonstiges Gesamtergebnis 4.11 Immaterielle Werte 4.12 Vermögenswerte für Exploration & Evaluierung 4.13 Finanzanlagen 4.14 Übrige kurzfristige Forderungen 4.15 Flüssige Mittel 4.16 Eigenkapital 4.17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten 4.18 Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 4.19 Rückstellungen für Pensionen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer |
45 45 45 45 46 46 46 47 47 47 47 48 48 49 49 49 49 50 50 50 |
| 5 | Übrige Angaben 5.1 Angaben zu Finanzinstrumenten 5.2 Aktienbasierte Vergütungen 5.3 Transaktionen mit nahestehenden Personen |
51 51 51 52 |
| 6 | Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode | 53 |
| ERKLÄRUNG DES VORSTANDS GEMÄSS § 125 ABS. 1 BÖRSENGESETZ | 54 |
Für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 (ungeprüft):
| In TUSD (mit Ausnahme Angabe pro Aktie in USD) |
Anmer kungen |
Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|---|
| Sonstiger Ertrag | 4.2 | - | 60 |
| Personalaufwand | 4.4 | -401 | -443 |
| Übriger betrieblicher Aufwand | 4.5 | -283 | -277 |
| Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -684 | -660 | |
| Finanzertrag | 25 | 24 | |
| Finanzaufwand | -71 | -199 | |
| Finanzergebnis | 4.6 | -46 | -175 |
| Periodenverlust vor Steuern | -730 | -835 | |
| Ertragssteuern | 4.7 | - | - |
| Periodenverlust | -730 | -835 | |
| Unverwässerter und verwässerter Verlust pro Aktie | 4.8 | -0.30 | -0.35 |
Der Periodenverlust ist vollumfänglich den Aktionären von SunMirror AG zuzuweisen. Es bestehen keine Minderheitsanteile.
Für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 (ungeprüft):
| In TUSD | Anmer kungen |
Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|---|
| Periodenverlust | -730 | -835 | |
| Sonstiges Gesamtergebnis | |||
| Posten, die in Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können: |
|||
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
4.10 | -2,187 | 964 |
| Gesamtverlust/ -gewinn für den Berichtszeitraum | -2,917 | 129 |
Der Gesamtverlust/ -gewinn für den Berichtszeitraum ist vollumfänglich den Aktionären von SunMirror AG zuzuweisen. Es bestehen keine Minderheitsanteile.
| In TUSD | Anmer kungen |
31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|---|
| AKTIVEN | (ungeprüft) | (geprüft) | |
| Anlagevermögen | |||
| Immaterielle Werte | 4.11 | 23,611 | 25,488 |
| Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung | 4.12 | 4,021 | 4,250 |
| Total Anlagevermögen | 27,632 | 29,738 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Finanzanlagen | 4.13 | 309 | 334 |
| Übrige kurzfristige Forderungen | 4.14 | 185 | 192 |
| Flüssige Mittel | 4.15 | 1,327 | 2,103 |
| Total Umlaufvermögen | 1,821 | 2,629 | |
| Total Aktiven | 29,453 | 32,367 | |
| PASSIVEN | |||
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 2,585 | 2,585 | |
| Kapitalreserven | 58,092 | 58,092 | |
| Aufgelaufene Verluste | -28,482 | -27,752 | |
| Sonstige Reserven | -3,079 | -892 | |
| Total Eigenkapital | 4.16 | 29,116 | 32,033 |
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Rückstellung Aktienoptionsplan | 4.19 | 6 | 8 |
| Total langfristiges Fremdkapital | 6 | 8 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.17 | 100 | 36 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 4.17 | 229 | 287 |
| Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 4.18 | 2 | 3 |
| Total kurzfristiges Fremdkapital | 331 | 326 | |
| Total Fremdkapital | 337 | 334 | |
| Total Passiven | 29,453 | 32,367 |
Für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 (ungeprüft):
| Den Aktionären von SunMirror AG zurechenbares Eigenkapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In TUSD | Grund kapital |
Kapital reserve |
Verlust vortrag |
Sonstige Reserven |
Total Eigenkapital |
| Stand 1. Juli 2023 | 2,585 | 58,092 | -26,521 | -993 | 33,163 |
| Periodenverlust | -835 | -835 | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis |
964 | 964 | |||
| Gesamtgewinn für den Berichtszeitraum |
-835 | 964 | 129 | ||
| Stand 31. Dez. 2023 | 2,585 | 58,092 | -27,356 | -29 | 33,292 |
| Den Aktionären von SunMirror AG zurechenbares Eigenkapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In TUSD | Grund kapital |
Kapital reserve |
Verlust vortrag |
Sonstige Reserven |
Total Eigenkapital |
| Stand 1. Juli 2024 | 2,585 | 58,092 | -27,752 | -892 | 32,033 |
| Periodenverlust | -730 | -730 | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis |
-2,187 | -2,187 | |||
| Gesamtverlust für den Berichtszeitraum |
- | - | -730 | -2,187 | -2,917 |
| Stand 31. Dez. 2024 | 2,585 | 58,092 | -28,482 | -3,079 | 29,116 |
Das Eigenkapital ist vollumfänglich den Aktionären von SunMirror AG zuzuweisen. Es bestehen keine Minderheitsanteile. Bei den sonstigen Reserven handelt es sich ausschliesslich um kumulierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.
Für die sechs Monate bis zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 (ungeprüft):
| In TUSD | Anmer kungen |
Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|---|
| Geldfluss aus Geschäftstätigkeit | |||
| Periodenverlust | -730 | -835 | |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern zum Netto-Cashflow: |
|||
| Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/ Aufwände | 4.4 | -2 | 22 |
| Finanzergebnis | 4.6 | 46 | 175 |
| Veränderung Nettoumlaufvermögen: | |||
| Ab-/ Zunahme sonstige Forderungen | 5 | -30 | |
| Zu-/ Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten |
7 | -365 | |
| Zinseinnahmen | 22 | 20 | |
| Nettogeldfluss aus Geschäftstätigkeit | -652 | -1,013 | |
| Geldfluss aus Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Exploration und Evaluierung | 4.12 | -90 | -268 |
| Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit | -90 | -268 | |
| Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit | - | - | |
| Nettowechselkursdifferenzen | -34 | 189 | |
| Nettoveränderung flüssige Mittel | -776 | -1,092 | |
| Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 2,103 | 3,992 | |
| Flüssige Mittel zum Ende des Geschäftsjahres | 4.15 | 1,327 | 2,900 |
Der verkürzte Konzernzwischenbschluss der SunMirror AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen SunMirror, die SunMirror Gruppe, Gruppe oder der Konzern) für die sechs Monate von 1. Juli bis 31. Dezember 2024 wurde gemäss Verwaltungsratsbeschluss vom 31. März 2025 zur Veröffentlichung genehmigt.
Die SunMirror AG (das Unternehmen oder die Muttergesellschaft) wurde in der Schweiz gegründet und ist dort ansässig. Die Aktien des Unternehmens (ISIN CH0396131929) sind am geregelten Markt der Wiener Börse, Österreich, gelistet. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes und des Hauptgeschäftssitzes lautet General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug, Schweiz.
Die SunMirror Gruppe erstellt und veröffentlicht ihre konsolidierte Jahresrechnung in US-Dollar (USD), der Darstellungswährung der SunMirror Gruppe. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf ganze Tausend USD (TUSD) gerundet.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die sechs Monate bis 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit IAS® 34 Zwischenberichterstattung erstellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB®) ausgegeben wurden. Bei der Erstellung des vorliegenden Zwischenabschlusses wurden dieselben Rechnungslegungsgrundsätze sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt wie im Konzernabschluss der Gruppe für das am 30. Juni 2024 endende Jahr.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle im Konzernabschluss des Gesamtjahres geforderten Informationen und Offenlegungen und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Gruppe für das am 30. Juni 2024 endende Jahr gelesen werden.
Die nachfolgenden Gesellschaften sind im Konsolidierungskreis des verkürzten Konzernzwischenabschlusses zum 31. Dezember 2024 enthalten:
| Name | Unternehmens | Währung | Anteil am | Grundkapital |
|---|---|---|---|---|
| sitz | Eigenkapital | |||
| SunMirror AG | Schweiz | CHF | Holding | 2,395,755 |
| SunMirror Luxembourg S.A. | Luxemburg | EUR | 100% | 1,111,000 |
| Lithium 1 Pty Ltd | Australien | AUD | 100% | 10 |
| Pharlap Holdings Pte Ltd | Singapur | SGD | 100% | 4,172,242 |
Gegenüber der Vergleichsperiode gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis. Die funktionale Währung für alle oben aufgeführten Unternehmen ist die Landeswährung, mit Ausnahme von Pharlap Holdings Pte. Ltd, dessen funktionale Währung AUD ist.
Die folgenden Wechselkurse wurden für die Umrechnung in die Berichtswährung der Gruppe (USD) verwendet:
| Wechselkurse USD entspricht: |
Stichtagskurs zum 30. Juni 2024 |
Durchschnittlicher Wechselkurs Jul-Dez. 2023 |
|---|---|---|
| CHF | 0.90 | 0.88 |
| EUR | 0.93 | 0.92 |
| AUD | 1.50 | 1.53 |
| Wechselkurse USD entspricht: |
Stichtagskurs zum 31. Dezember 2024 |
Durchschnittlicher Wechselkurs Jul-Dez. 2023 |
| CHF | 0.91 | 0.87 |
| EUR | 0.97 | 0.92 |
Der Konzern prüft laufend die neuen und geänderten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen des IASB®. Sofern anwendbar, plant der Konzern diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen umzusetzen, sobald sie wirksam werden. Das Management von SunMirror hat die Auswirkungen der neuen und geänderten Rechnungslegungsstandards, die für nach dem 1. Juli 2024 beginnenden Berichtszeiträume gelten, geprüft und festgestellt, dass ihre Anwendung auf den Abschluss entweder nicht relevant oder nicht wesentlich ist.
Bestimmte neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen von Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, die für die Berichtszeiträume zum 31. Dezember 2024 nicht verpflichtend sind und von der Gesellschaft nicht vorzeitig angewendet wurden. Es wird nicht erwartet, dass diese Standards, Änderungen oder Interpretationen einen wesentlichen Einfluss auf die SunMirror Gruppe im aktuellen oder
zukünftigen Berichtszeitraum und auf vorhersehbare zukünftige Transaktionen haben werden.
Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse der Gruppe muss die Geschäftsleitung Ermessensentscheidungen und Annahmen vornehmen, die sich auf die ausgewiesenen Ansätze von Aufwendungen, Aktiven und Verbindlichkeiten sowie auf die dazugehörigen Angaben auswirken. Grössere Schätzungsunsicherheiten könnten dabei zu Ergebnissen führen, die eine substanzielle Anpassung von Buchwerten der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in künftigen Perioden nach sich ziehen. Annahmen in Bezug auf künftige Perioden können sich jedoch aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle des Managements liegen, ändern. In solchen Fällen werden die veränderten Annahmen berücksichtigt, sobald sie eintreten.
Bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses hat das Management keine zum Konzernabschluss per 30. Juni 2024 abweichenden Ermessensentscheidungen und Annahmen bei der Rechnungslegung vorgenommen, die gemäss IAS® 1 anzugeben sind.
Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) hat unsere Finanzberichterstattung und die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 geprüft. Die Prüfung startete im Dezember 2022 und die Resultate wurden im Oktober 2023 bekannt gegeben. In ihrem Prüfungsergebnis vom 9. Oktober 2023 kommt OePR zum Schluss, dass unsere Rechnungslegung fehlerhaft sei. Die OePR bestätigt die Klassierung der Royaltyvereinbarung auf Cape Lambert als immateriellen Vermögenswert, kommt aber bei der Folgebewertung zur Schlussfolgerung, dass der Wertminderungstest gemäss den Bestimmungen von IAS 36.10 lit. a jährlich hätte durchgeführt werden müssen. Zusammenfassend ist OePR der Meinung, dass die Royaltyvereinbarung auf Cape Lambert nicht als Vermögenswert gemäss IFRS 6 klassifiziert werden kann.
Nach eingehender Beratung mit unseren Beratern teilt der Verwaltungsrat von SunMirror die Einschätzung der OePR nicht und hat deshalb den Prüfungsfeststellungen nicht zugestimmt. Eine zwischenzeitlich von einem externen Sachverständigen erstellte Bewertung der Royaltyvereinbarung kommt zum Schluss, dass der aktuelle Wert der Royaltyvereinbarung auf der Grundlage der getroffenen Annahmen den Buchwert stützt. Somit besteht unabhängig von der Wertminderungsprüfung keine Abweichung in der Folgebewertung, weder nach IAS 36 (OePR-Perspektive) noch nach IFRS 6 (SunMirror-Perspektive). Das Verfahren wurde von der OePR an die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) weitergeleitet, die sich eine unabhängige Meinung zu dieser Angelegenheit bilden wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses war das Verfahren bei der FMA noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig von der Entscheidung der FMA erwartet der Verwaltungsrat keine Auswirkungen auf die in diesem verkürzten Konzernabschluss veröffentlichten Zahlen. Das Verfahren bei der FMA läuft seit November 2023.
Das Unternehmen befand sich in einem Rechtsstreit mit den Inhabern der ehemaligen 52'534 Pflichtwandelanleihen ISIN CH1142529093, die im Dezember 2021 ausgegeben wurden und am 20. Dezember 2022 automatisch in SunMirror-Aktien zu einem Preis von EUR 75 pro Aktie umgewandelt wurden. Die Anleihegläubiger haben die Umwandlung ihrer Anleihen angefochten. Das Unternehmen ist dagegen der Ansicht, dass die Schuldverschreibungen rechtmässig in Aktien umgewandelt wurden, und widerspricht den Behauptungen der Anleihegläubiger grundlegend. Auf dieser Grundlage und in Anbetracht des aktuellen Sachverhalts ist das Unternehmen der Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind, und bildet weder eine Rückstellung noch legt das Unternehmen eine Eventualverbindlichkeit im Zusammenhang mit diesem Streit offen. Im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung im März 2023 konnte keine Einigung erzielt werden. Im Anschluss an diese Schlichtungsverhandlung versäumten es die Anleihegläubiger, innerhalb der geltenden Frist eine Klage bei einem Schweizer Gericht einzureichen. Um eine Klage einreichen zu können, müssten die Anleihegläubiger das Verfahren neu beginnen und eine neue Schlichtungssitzung beantragen. Seit März 2023 hat es in dieser Angelegenheit keine weiteren Entwicklungen gegeben.
Der Konzern hat seine operative Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Aus diesem Grund wurden weder in der Berichts- noch in der Vergleichsperiode Umsatzerlöse generiert.
Der sonstige Ertrag im Vergleichszeitraum resultierte aus Auflösung von nicht mehr benötigten kurzfristigen Rückstellungen und der erfolgreichen Rückforderung einer Vorauszahlung.
Je nach wirtschaftlicher Entwicklung werden die beiden Explorations- und Evaluierungs-Vermögenswerte Moolyella und Kingston Keith auf potenzielle Ressourcen untersucht. Die dabei anfallenden Kosten wurden im verkürzten Konzernzwischenabschluss 2024/25 (USD 0.1 Mio.) und 2023/24 (USD 0.3 Mio.) vollständig aktiviert (siehe Anmerkung 4.12), weshalb in der Erfolgsrechnung kein Aufwand verbucht wurde.
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -391 | -408 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 2 | -22 |
| Sozialversicherungen | -8 | -12 |
| Beitragsorientierte Vorsorgepläne | -1 | -1 |
| Sonstiger Personalaufwand | -3 | - |
| Total Personalaufwand | -401 | -443 |
Der Personalaufwand umfasst Gehälter und Vergütungen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitung und Mitarbeitende. Die Zahl der Vollzeitstellen (FTE) ging im Berichtszeitraum auf 2.0 FTE zurück, gegenüber 2.1 FTE im Vergleichszeitraum.
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Regulatorische Aufwendungen | -14 | -37 |
| Rechts- und Steuerberatung | -67 | -40 |
| Buchführung und Wirtschaftsprüfung | -101 | -168 |
| Investor Relations | -49 | -21 |
| Kapitalsteuer | -7 | -10 |
| Sonstiger Betriebsaufwand | -45 | -1 |
| Total Übriger betrieblicher Aufwand | -283 | -277 |
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Wechselkursgewinne | 2 | 3 |
| Zinsertrag | 23 | 21 |
| Finanzertrag | 25 | 24 |
| Wechselkursverluste | -71 | -199 |
| Finanzaufwand | -71 | -199 |
| Total Finanzergebnis | -46 | -175 |
Der Finanzertrag resultiert aus dem Zinsertrag auf flüssigen Mittel, Darlehen und Wechselkursgewinnen.
Der Finanzaufwand resultiert aus Wechselkursverlusten.
Im laufenden und im Vergleichszeitraum hat die Gruppe keine steuerpflichtigen Gewinne erzielt. Es wurden keine latenten Steueransprüche in Bezug auf steuerliche Verlustvorträge erfasst, da die Realisierung unsicher ist.
Im Berichtszeitraum wurden keine latenten Steueransprüche auf temporäre Differenzen angesetzt, da ein erheblicher Betrag an latenten Steueransprüchen zur Verfügung steht, um eine daraus resultierende latente Steuerschuld auszugleichen.
Der Konzern erwartet nicht, die Schwellenwerte zu überschreiten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen der neuen globalen Mindeststeuerregeln festgelegt wurden (Pillar Two). Folglich sind die entsprechenden Angabepflichten nicht anwendbar.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Inhaberaktien geteilt wird. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Inhaberaktien in den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2024 beträgt 2,395,755 (31. Dezember 2023: 2,395,755 Aktien).
Ein Verwässerungspotenzial ist im Aktienoptionsplan enthalten. Wenn das volle Umwandlungspotenzial der Optionen ausgeübt würde, erhielten die Inhaber der Aktienoptionen 17,968 Aktien des Unternehmens (Vorjahr 17,968 Aktien). Weil das Unternehmen für den Berichtszeitraum (und den Vergleichszeitraum) einen Verlust ausweist, gibt es keine verwässernde Wirkung auf das Ergebnis je Aktie.
Da der Konzern noch nicht operativ tätig ist, liegt nur ein operatives Segment im Rahmen der Berichterstattung vor. Die Explorationsaktivitäten machen demnach das einzige Segment des Konzerns aus.
Das sonstige Gesamtergebnis enthält Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung von Gesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung der Gruppe abweicht (siehe Anmerkung 2.2). Der Verlust im sonstigen Gesamtergebnis belief sich in den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2024 auf USD -2.2 Mio. und spiegelt hauptsächlich die volatilen Wechselkursschwankungen der für SunMirror relevanten Fremdwährungen AUD und EUR gegenüber dem USD und somit der Umrechnung der von Lithium 1 und Pharlap Holdings gehaltenen Vermögenswerten wider (Vergleichszeitraum: USD 1.0 Mio. Gewinn).
| In TUSD | Royalty | Domains | Total |
|---|---|---|---|
| Bruttowerte zum 1. Juli 2023 | 25,421 | 14 | 25,435 |
| Währungsumrechnung | 630 | - | 630 |
| Bruttowerte zum 31. Dez. 2023 | 26,051 | 14 | 26,065 |
| Bruttowerte zum 1. Juli 2024 | 25,475 | 13 | 25,488 |
| Währungsumrechnung | -1,877 | - | -1,877 |
| Bruttowerte zum 31. Dez. 2024 | 23,598 | 13 | 23,611 |
Immaterielle Vermögenswerte beinhalten - neben den Domains - die Royaltyvereinbarung (Royalty) für das Cape Lambert Magnetite Projekt (Australien). Der Wertverlust während der sechs Monate bis 31. Dezember 2024, resp. der Wertzuwachs in der Vergleichsperiode, stammen ausschliesslich aus Währungsumrechnungseffekten. Der Anschaffungswert der Lizenzgebühr auf Cape Lambert beträgt in der funktionalen Währung AUD 38.2 Mio. Bisher wurden keine Wertminderungsaufwendungen für diesen Vermögenswert erfasst (siehe auch Anmerkung 3.1).
Die Royaltyvereinbarung steht noch nicht zur Nutzung zur Verfügung. Der Konzern prüft zu jedem Berichtszeitpunkt, ob es Anzeichen dafür gibt, ob die Royaltyvereinbarung im Wert beeinträchtigt sein könnte. Während der sechs Monate bis 31. Dezember 2024 als auch während den vorherigen Berichtszeiträumen wurden keine Indikatoren für eine Wertminderung im Sinne von IFRS 6 identifiziert. Der Buchwert der Royaltyvereinbarung ist an eine Vorratslizenz gebunden. Der Beginn der Abbauarbeiten ist derzeit noch nicht festgelegt.
| In TUSD | Moolyella E45/5573 |
Kingston Keith E53/1953 |
Total |
|---|---|---|---|
| Bruttowerte zum 1. Juli 2023 | 3,493 | 370 | 3,863 |
| Zugänge | 202 | 50 | 252 |
| Währungsumrechnung | 97 | 11 | 108 |
| Bruttowerte zum 31. Dez. 2023 | 3,792 | 431 | 4,223 |
| Bruttowerte zum 1. Juli 2024 | 3,794 | 456 | 4,250 |
| Zugänge | 33 | 57 | 90 |
| Währungsumrechnung | -282 | -37 | -319 |
| Bruttowerte zum 31. Dez. 2024 | 3,545 | 476 | 4,021 |
Das akquirierte Explorationspotenzial besteht aus dem geschätzten beizulegenden Zeitwert von Explorationslizenzen, die im Rahmen eines Asset Deals erworben wurden und die seit dem Erwerb getätigten Investitionsausgaben. Die dadurch neu gewonnenen Informationen zu diesen Vermögenswerten ergaben keine Indikatoren für eine Wertminderung. Es handelt sich ausschliesslich um Vermögenswerte, welche der Phase 1 (Exploration und Evaluierung) zugewiesen werden und eine unbestimmt Nutzungsdauer aufweisen. Um die aktuellen Besitzrechte an den Explorationsvermögenswerten aufrechtzuerhalten, muss die Gruppe jährlich etwa TUSD 83 aufwenden.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Darlehen an Aktionäre zu fortgeführten Anschaffungskosten |
309 | 334 |
| Total Finanzanlagen | 309 | 334 |
Die Bedingungen für das Aktionärsdarlehen sind in Anmerkung 5.3 aufgeführt.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 33 | 53 |
| Forderungen gegenüber staatlichen Stellen | 64 | 50 |
| Vorauszahlungen | 88 | 89 |
| Total Übrige kurzfristige Forderungen | 185 | 192 |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten vor allem vorausbezahlte Aufwendungen und noch nicht erhaltene Erträge (abgegrenzte Zinsen). Die Forderungen gegenüber staatlichen Stellen beinhalten hauptsächlich rückforderbare Steuern und die Vorauszahlungen beziehen sich auf Sicherstellungen an unsere Dienstleister.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Bankguthaben | 1,327 | 2,103 |
| Total Flüssige Mittel | 1,327 | 2,103 |
Überleitung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien:
| Total | |
|---|---|
| Ausstehende Aktien zum 1. Juli 2023 | 2,395,755 |
| Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2023 | 2,395,755 |
| Ausstehende Aktien zum 1. Juli 2024 | 2,395,755 |
|---|---|
| Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2024 | 2,395,755 |
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100 | 36 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 229 | 287 |
| Total Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten |
329 | 323 |
Die übrigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten Abgrenzungen für Kapitalsteuer von TUSD 2 (Vergleichsperiode: TUSD 3).
Beitragsorientierte Vorsorgepläne (Defined Contribution):
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Pensionsplänen werden in der Erfolgsrechnung bei Fälligkeit als Personalaufwand erfasst. Vorausgezahlte Beiträge werden in der Höhe als Vermögenswerte erfasst, in der eine Rückerstattung in bar oder eine Reduzierung künftiger Zahlungen möglich ist. Der in der laufenden Periode erfasste Aufwand in Bezug auf diese Beiträge belief sich auf TUSD 1 (Vergleichsperiode: TUSD 1). Siehe auch Anmerkung 4.4.
Aktienoptionsplan:
| In TUSD | Stand zum 1. Juli 2023 |
Zahlungs wirksam |
Nicht zahlungs wirksam |
Stand zum 31. Dez. 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Aktienoptionsplan für Geschäftsleitung |
8 | - | 22 | 30 |
| Total übrige langfristige Rückstellungen |
8 | - | 22 | 30 |
| In TUSD | Stand zum 1. Juli 2024 |
Zahlungs wirksam |
Nicht zahlungs wirksam |
Stand zum 31. Dez. 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Aktienoptionsplan für Geschäftsleitung |
8 | - | -2 | 6 |
| Total übrige langfristige Rückstellungen |
8 | - | -2 | 6 |
Siehe Anmerkungen 5.2 für weitere Informationen.
Die untenstehende Tabelle fasst die Einordnung von Finanzinstrumenten auf Basis ihrer jeweiligen Bewertungen zusammen.
| In TUSD | 31. Dez. 2024 | 30. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 1,636 | 2,437 |
| Flüssige Mittel | 1,327 | 2,103 |
| Darlehen an Aktionär zu fortgeführten Anschaffungskosten |
309 | 334 |
| Total Finanzielle Vermögenswerte | 1,636 | 2,437 |
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 329 | 323 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100 | 36 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 229 | 287 |
| Total Finanzverbindlichkeiten | 329 | 323 |
Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten entsprechen die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltenen Finanzinstrumente ungefähr ihren Buchwerten.
| Anzahl Aktienoptionen | Gewährt, noch nicht zugeteilt |
Langfristige Rückstellungen |
Personal aufwand |
|---|---|---|---|
| Aktienoptionsplan für Geschäftsleitung | |||
| Stand zum 1. Juli 2023 | 8,984 | 10,806 | |
| Im Zeitraum zugeteilt und ausübbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
-8,984 | ||
| Abgrenzung für den Dienstzeitraum | 7,162 | 7,162 | |
| Stand zum 31. Dez. 2023 | - | 17,968 | 7,162 |
| Stand zum 1. Juli 2024 | - | 17,968 | - |
| Stand zum 31. Dez. 2024 | - | 17,968 | - |
Der Marktwert der Optionen wird zu jedem Berichtsdatum neu berechnet und die Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst (siehe Anmerkungen 4.4 und 5.3). Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Optionen gewährt.
Die Transaktionen der Gruppe mit nahestehenden Unternehmen und Personen umfassen Transaktionen mit:
Die Vergütung an Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung setzt sich folgendermassen zusammen:
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | -374 | -385 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 2 | -22 |
| Total | -372 | -407 |
Bei den in der Tabelle angegebenen Beträgen handelt es sich um die in den Berichtszeiträumen als Aufwand erfassten Beträge für Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung (siehe Anmerkung 4.4).
Die folgenden Transaktionen haben mit nahestehenden Personen stattgefunden:
| In TUSD | Juli - Dez. 2024 |
Juli - Dez. 2023 |
|---|---|---|
| Zinsertrag aus gewährten Darlehen an Aktionäre | 1 | 1 |
| Total | 1 | 1 |
Bei den folgenden Beträgen handelt es sich um offene Salden zum Ende der Berichtsperiode in Zusammenhang mit Transaktionen mit nahestehenden Personen:
| In TUSD | 31. Dez. 2023 | 30. Juni 2023 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber: | ||
| Mitgliedern der Geschäftsleitung | -12 | -12 |
| Total | -12 | -12 |
| Gewährte Darlehen an: | ||
| Aktionäre | 309 | 334 |
| Total | 309 | 334 |
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Aktienoptionsplan für Geschäftsleitung | -6 | -8 |
| Total | -6 | -8 |
Das dem Aktionär gewährte Darlehen sieht eine Rückzahlung in bar auf Verlangen in voller Höhe vor, einschliesslich Zinsen zu einem Zinssatz von 1% pro Jahr. Es ist möglich, dass das Darlehen (zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen) durch die Auslieferung einer vereinbarten, australischen Explorationslizenz beglichen wird, vorbehältlich einer zufriedenstellenden Due Diligence und Dokumentation. Das Darlehen ist teilweise durch Aktien der SunMirror AG gesichert.
Zug, 31. März 2025
Laurent Quelin Mitglied des Verwaltungsrats und CEO
Die Wirtschaftsprüferin Ferax Treuhand AG, hat weder eine vollständige Prüfung noch eine prüferische Durchsicht (Review) der publizierten Finanzinformationen vorgenommen.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den massgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte verkürzte Konzernzwischenabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Halbjahreslagebericht des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bezüglich der wichtigen Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres und ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Konzernzwischenabschluss, und bezüglich der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres und bezüglich der offen zu legenden wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen vermittelt.
Zug, 31. März 2025
Laurent Quelin Mitglied des Verwaltungsrats und CEO
Have a question? We'll get back to you promptly.