Annual Report (ESEF) • Mar 27, 2025
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5299002PSXXMVHB26433 2024-12-31 iso4217:EUR iso4217:EUR xbrli:shares xbrli:shares Konzernabschluss KONTRON GRUPPE KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung IN TEUR Erläuterung Nr. 2024 2023 Umsatzerlöse (B.01) 1.684.821 1.225.947 Aktivierte Entwicklungskosten (B.02) 39.905 24.708 Sonstige betriebliche Erträge (B.03) 20.180 15.423 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen (B.04) -991.062 -759.723 Personalaufwand (B.05) -441.356 -291.818 Abschreibungen (B.06) -77.631 -39.546 Sonstige betriebliche Aufwendungen (B.07) -120.698 -88.515 Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit 114.159 86.476 Finanzerträge (B.08) 6.358 8.882 Finanzaufwendungen (B.08) -29.303 -16.139 Finanzergebnis -22.945 -7.257 Ergebnis vor Ertragsteuern 91.214 79.219 Ertragsteuern (B.09) -2.714 -3.541 Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 88.500 75.678 Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (B.10) 3.142 2.439 Konzernergebnis 91.642 78.117 Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne beherrschenden Einfluss 953 407 Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft 90.689 77.710 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert) (B.11) 1,42 1,19 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (verwässert) (B.11) 1,38 1,15 Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnis (unverwässert) (B.11) 1,47 1,23 Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnis (verwässert) (B.11) 1,42 1,19 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (unverwässert) 61.572 63.175 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (verwässert) 63.662 65.513 Konzern-Gesamtperiodenerfolgsrechnung Konzern-Gesamtperiodenerfolgsrechnung IN TEUR Erläuterung Nr. 2024 2023 Konzernergebnis 91.642 78.117 Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Neubewertungen gemäß IAS 19 Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertung (C.10) -638 -1.438 Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden (A) (C.10) -2.122 -10 Latente Steuern auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (C.10) 133 447 -2.627 -1.001 Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung 5.448 -5.779 Wertminderung von FK-Instrumenten die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertet werden 0 -16 5.448 -5.795 Sonstiges Ergebnis 2.821 -6.796 Konzern-Gesamtperiodenerfolg 94.463 71.321 davon entfallen auf Anteilsinhaber ohne beherrschenden Einfluss 1.057 530 Anteilsinhaber der Muttergesellschaft 93.406 70.791 Konzern-Bilanz VERMÖGEN IN TEUR Erläuterung Nr. 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen (C.01) 238.083 110.427 Immaterielle Vermögenswerte (C.02) 157.306 102.434 Geschäfts- oder Firmenwerte (C.02) 262.574 216.599 Langfristige finanzielle Vermögenswerte (C.03) 12.738 11.353 Langfristige Vertragsvermögenswerte (B.01) 1.483 855 Sonstige langfristige Vermögenswerte (C.04) 8.268 7.709 Aktive latente Steuern (B.09) 64.311 43.128 744.763 492.505 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte (C.05) 373.289 229.070 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (C.06) 249.649 213.556 Kurzfristige Vertragsvermögenswerte (B.01) 71.585 38.112 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (C.07) 17.681 20.778 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (C.08) 51.088 44.401 Liquide Mittel (C.09) 315.637 332.235 1.078.929 878.152 Summe Vermögen 1.823.692 1.370.657 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN TEUR Erläuterung Nr. 31.12.2024 31.12.2023 Konzerneigenkapital Gezeichnetes Kapital (C.10) 63.861 63.861 Kapitalrücklage (C.10) 102.246 127.148 Angesammelte Ergebnisse (C.10) 522.694 462.838 Sonstige Eigenkapitalbestandteile (C.10) -6.196 -8.913 Eigene Anteile (C.10) -50.146 -42.973 Auf die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 632.459 601.961 Anteile ohne beherrschenden Einfluss (C.10) 19.819 2.010 652.278 603.971 Langfristige Schulden Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten (C.11) 305.760 60.138 Sonstige langfristige finanzielle Schulden (C.12) 97.368 36.300 Langfristige Vertragsverpflichtungen (B.01) 5.657 6.778 Passive latente Steuern (B.09) 11.063 5.339 Langfristige Rückstellungen (C.14) 33.085 27.543 452.933 136.098 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten (C.11) 172.985 150.873 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (C.15) 272.378 273.056 Kurzfristige Vertragsverpflichtungen (B.01) 91.198 69.638 Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden (C.16) 48.141 28.951 Kurzfristige Rückstellungen (C.14) 39.470 33.275 Sonstige kurzfristige Schulden (C.17) 94.309 74.795 718.481 630.588 Summe Eigenkapital und Schulden 1.823.692 1.370.657 Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung IN TEUR Erläuterung Nr. 2024 2023 Konzern-Cashflow aus operativer Tätigkeit aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen 94.357 81.732 Abschreibungen 77.631 39.546 Zinsaufwendungen 29.303 16.235 Zinserträge und Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen -6.587 -10.268 Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -19.567 -131 Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten 559 -549 Veränderung von Vorräten 69.872 -15.079 Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten -8.319 -17.347 Veränderung von sonstigen Forderungen und Vermögenswerten 12.327 11.300 Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverpflichtungen -120.017 18.534 Veränderung von sonstigen Verbindlichkeiten -11.452 4.141 Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen -1.704 -1.210 Ergebnis aus der Veräußerung von Beteiligungen -5.541 0 Gewinn aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche (A) -2.913 -1.350 Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 107.949 125.554 Gezahlte Ertragsteuern -8.970 -8.691 Cashflow aus operativer Tätigkeit 98.979 116.863 Konzern-Cashflow aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -71.223 -46.286 Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2.697 1.713 Ein-/Auszahlungen für Finanzinstrumente -542 2.777 Ein-/Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel und zuzüglich übernommener Kontokorrentverbindlichkeiten (A) -106.470 -53.261 Ein-/Auszahlungen aus dem Abgang/Verkauf von Tochterunternehmen abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und zuzüglich abgegangener Kontokorrentverbindlichkeiten (A) 30.523 2.763 Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche abzüglich abgegangener Finanzmittel (B.10) 12.220 110.969 Zinseinnahmen 5.704 7.053 Cashflow aus Investitionstätigkeit -127.091 25.728 Konzern-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Aufnahme Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden (D.01) 406.762 1.926 Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden (D.01) -273.417 -131.577 Gezahlte Zinsen -23.726 -13.451 Auszahlungen aus Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (A) -57.847 -130 Dividenden an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft -30.833 -63.398 Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -9.992 -45.502 Kapitalerhöhung (abzüglich Transaktionskosten) 0 5.765 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.947 -246.367 Wechselkursveränderungen 567 -3.143 Veränderung der liquiden Mittel -16.598 -106.919 Liquide Mittel zu Beginn der Periode (D.01) 332.235 439.154 Liquide Mittel am Ende der Periode (D.01) 315.637 332.235 ) Angepasst, siehe Erläuterung Abschnitt D, Note 01 Konzern-Eigenkapitalentwicklung Auf die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital Auf die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital Entwicklung des Eigenkapitals IN TEUR Erläuterung Nr. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Angesammelte Ergebnisse Sonstige Eigenkapitalbestandteile Eigene Anteile Gesamt Stand 1. Jänner 2023 63.631 122.582 449.616 -1.994 0 633.835 1.831 635.666 Konzern-Gesamtperiodenerfolg Konzernergebnis 0 0 77.710 0 0 77.710 407 78.117 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -6.919 0 -6.919 123 -6.796 0 0 77.710 -6.919 0 70.791 530 71.321 Übrige Veränderungen Veräußerung von Tochterunternehmen 0 0 0 0 0 0 -1.921 -1.921 Aktienoptionen (D.08) 0 2.415 -1.090 0 2.529 3.854 0 3.854 0 2.415 -1.090 0 2.529 3.854 -1.921 1.933 Transaktionen mit Anteilseignern Änderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss (C.10) 0 -1.232 0 0 0 -1.232 1.570 338 Dividenden (C.10) 0 0 -63.398 0 0 -63.398 0 -63.398 Rückkauf eigener Aktien 0 0 0 0 -45.502 -45.502 0 -45.502 Kapitalerhöhung (C.10) 230 3.383 0 0 0 3.613 0 3.613 230 2.151 -63.398 0 -45.502 -106.519 1.570 -104.949 Stand 31. Dezember 2023 63.861 127.148 462.838 -8.913 -42.973 601.961 2.010 603.971 Stand 1. Jänner 2024 63.861 127.148 462.838 -8.913 -42.973 601.961 2.010 603.971 Konzern-Gesamtperiodenerfolg Konzernergebnis 0 0 90.689 0 0 90.689 953 91.642 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 2.717 0 2.717 104 2.821 0 0 90.689 2.717 0 93.406 1.057 94.463 Übrige Veränderungen Erwerb von Tochterunternehmen 0 0 0 0 0 0 51.154 51.154 Aktienoptionen (D.08) 0 1.136 0 0 0 1.136 0 1.136 0 1.136 0 0 0 1.136 51.154 52.290 Transaktionen mit Anteilseignern Änderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss (C.10) 0 -26.038 0 0 2.819 -23.219 -34.402 -57.621 Dividenden (C.10) 0 0 -30.833 0 0 -30.833 0 -30.833 Rückkauf eigener Aktien (C.10) 0 0 0 0 -9.992 -9.992 0 -9.992 0 -26.038 -30.833 0 -7.173 -64.044 -34.402 -98.446 Stand 31. Dezember 2024 63.861 102.246 522.694 -6.196 -50.146 632.459 19.819 652.278 KONZERNANHANG 2024 Konzernanhang A. Allgemeine Angaben Angaben zum Konzern und zur Kontron AG Die Kontron AG ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron (vormals S&T) Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transport bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Konnektivitäts-, Medizin-, Solar- und erneuerbaren Lösungen bietet Kontron seinen Kunden wertschöpfende Technologien an. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt im laufenden Geschäftsjahr rund 7.000 Mitarbeiter:innen und ist in 25 Ländern weltweit vertreten. Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und hat ihren Sitz in 4020 Linz, Industriezeile 35, Österreich . Sie ist beim Firmenbuchgericht in Linz zu FN 190272 m eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) in Frankfurt am Main, Deutschland. Grundsätze der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 245a Abs 1 UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Makroökonomische Unsicherheiten und Risiken Das Jahr 2024 war, wie im Vorjahr, geprägt von niedrigem Wirtschaftswachstum, wobei die Inflationsraten infolge der strafferen Zinspolitik der Notenbanken wieder etwas gesunken sind. Durch die aktuelle geopolitische Lage ist weiterhin eine Vulnerabilität der Lieferketten gegeben, welche von Kontron stetig beobachtet wird, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen setzen zu können. Kontron, als international tätiges Unternehmen, unterstützt die Maßnahmen gegen den Klimawandel und fördert nachhaltiges Wachstum. Das Konzernmanagement bekennt sich zur Erreichung der von der Politik gesetzten Klimaziele (z.B. „Paris Agreement“ bzw. „European Green Deal“) und hat sich freiwillig dem UN Global Compact verpflichtet. Vor diesem Hintergrund werden vom Management laufend potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken analysiert, vor allem in den Bereichen Klimawandel und Ressourcenknappheit. In beiden Bereichen sieht Kontron nach wie vor nur unwesentliche Risiken für ihr Geschäftsmodell und keinen Wertminderungsbedarf bei den erfassten Vermögenswerten oder Änderung der angesetzten Nutzungsdauern sowie keinen Anpassungsbedarf bei Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Daher werden derzeit auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet. Neue und geänderte Standards und Interpretationen Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2024 erstmalig verpflichtend anzuwenden: Neue sowie geänderte Standards und Interpretationen – verpflichtend anzuwenden seit 1. Jänner 202 4 IAS 1 Änderungen an I AS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig / Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen I FRS 16 Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen (Veröffentlichung: September 2022) IAS 7 / IFRS 7 Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Kontron AG. Insbesondere die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 hatten aufgrund der signifikanten Reduktion des Reverse-Factoring-Volumens im Gegensatz zum Vorjahr (siehe dazu Abschnitt C, Note 15), keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Die nachfolgenden Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von Standards wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend auf das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards ist zu diesem Zeitpunkt nicht geplant. Aus der Anwendung dieser Standards und Interpretationen werden Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, die jedoch noch in Evaluierung sind. Vom IASB verabschiedete Standards – im Geschäftsjahr 202 4 noch nicht verpflichtend anzuwenden zeitlicher anwendungs-bereich I AS 21 Änderungen an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit (Veröffentlichung: August 2023) 1. Jänner 202 5 I FRS 9 und IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Veröffentlichung: Mai 2024) 1. Jänner 202 6 Diverse Standards Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11 1. Jänner 202 6 I FRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Jänner 202 7 IFRS 19 IFRS 19 Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben 1. Jänner 2027 Bilanzierungsgrundsätze – Rechnungslegungsmethoden Die von Kontron angewandten Rechnungslegungsmethoden werden zu Beginn des jeweiligen Kapitels beschrieben und sind mit der Überschrift Rechnungslegungsmethoden>> gekennzeichnet. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung des Mutterunternehmens darstellt. Ausländische Tochterunternehmen Jede vollkonsolidierte Tochtergesellschaft legt ihre funktionale Währung fest, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht. Die funktionalen Währungen der Tochterunternehmen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte der Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen sind im Posten „Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung“ im Konzerneigenkapital enthalten. Fremdwährungstransaktionen Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Wesentliche Wechselkurse Die Wechselkurse der für den Kontron Konzern wichtigsten Währungen sind folgende: Währung 1 Euro = 2024 Durchschnittskurs 2024 Stichtagskurs 2023 Durchschnittskurs 2023 Stichtagskurs BGL 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 CAD 1,48211 1,49480 1,45947 1,46420 CHF 0,95263 0,94120 0,97180 0,92600 CNY 7,78747 7,58330 7,66002 7,85090 CZK 25,11980 25,18500 24,00428 24,72400 GBP 0,84662 0,82918 0,86979 0,86905 HUF 395,30387 411,35000 381,85267 382,80000 KZT 507,99107 545,56100 493,75156 503,48200 MKD 61,55965 61,47700 61,58741 61,49240 MYR 4,95027 4,64540 4,93196 5,07750 PLN 4,30580 4,27500 4,54197 4,33950 RON 4,97464 4,97430 4,94672 4,97560 RUB 100,10275 106,10280 92,18002 99,19190 TWD 34,73848 34,03600 33,69482 33,83700 USD 1,08238 1,03890 1,08127 1,10500 UZS 13.692,73825 13.424,60000 12.700,84418 13.619,60000 Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft, gegebenenfalls neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu Anpassungen der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet, um potenziellen Auswirkungen auf den Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Nach aktueller Einschätzung des Managements haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Hauptanwendungsbereiche für Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Der Konzern hat im Wesentlichen wichtige zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Akquisitionen, der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten (siehe Abschnitt C, Note 02), dem Ansatz latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähiger temporärer Differenzen (siehe Abschnitt B, Note 09), der Bewertung von Vorräten (siehe Abschnitt C, Note 05) sowie der Bewertung von Rückstellungen (siehe Abschnitt C, Note 14), der Bilanzierung von Leasingverhältnissen (siehe Abschnitt C, Note 12) und der Realisierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden (siehe Abschnitt B, Note 01) getroffen. Änderungen von Schätzungen Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der sie vorgenommen wurden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Änderungen von Schätzungen und Annahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge und abzugsfähiger temporärer Differenzen sowie dem Ansatz einer bedingten Gegenleistung aus einem Unternehmenserwerb vorgenommen. Nähere Informationen sind Abschnitt B, Note 03 und Note 09 zu entnehmen. Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss der Kontron AG werden als vollkonsolidierte Unternehmen die Kontron AG und sämtliche von der Kontron AG direkt oder indirekt beherrschten Konzerngesellschaften (Tochtergesellschaften) einbezogen. Im Rahmen der Festlegung des Konsolidierungskreises analysiert die Kontron AG (Investor), ob sie das potenzielle Tochterunternehmen (Investee) direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung liegt vor, wenn die Kontron AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, die Kontron AG variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte an diesen variablen Rückflüssen aufgrund ihrer Beziehung zu dem Beteiligungsunternehmen zustehen und die Kontron AG die Möglichkeit hat, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Das Management der Kontron AG überprüft zu jedem Abschlussstichtag, inwieweit die Voraussetzungen für eine Konsolidierung weiterhin erfüllt werden. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt vollkonsolidiert, ab dem die Kontron AG die Beherrschung über diese hat bzw. die Beherrschung jederzeit ausüben kann. Nach aktueller Einschätzung bestehen in Bezug auf die russische Tochtergesellschaft keine Einschränkungen, die zum Verlust der Beherrschung führen. Tochtergesellschaften werden entkonsolidiert, sobald die Kontrolle durch das Mutterunternehmen endet; die Vermögenswerte und Schulden sowie anteilige Eigenkapitalkomponenten werden entsprechend ausgebucht. Unternehmen, auf die die Kontron AG maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen. Anteile an Unternehmen mit einer Beteiligungshöhe unter 20%, auf welche die Kontron AG keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als finanzielle Vermögenswerte bilanziert und entsprechend IFRS 9 der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling“ zugeordnet. Der einheitliche Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Bei den Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und gegebenenfalls latente Steuern in Ansatz gebracht. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert, soweit kein Verlust der Beherrschung damit verbunden ist. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Kontron AG die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen werden vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und vorherrschenden Bedingungen zum Erwerbszeitpunkt. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erstkonsolidierung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden von Beginn an dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Liegt diese Gegenleistung nach der Neubeurteilung noch immer unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Kontron AG und alle Tochtergesellschaften, an denen die Kontron AG unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle ausübt. Am 31. Dezember 2024 bestand der Konsolidierungskreis der Kontron AG aus 66 vollkonsolidierten Gesellschaften (Vj.: 46). Davon haben 6 Gesellschaften (Vj.: 5) ihren Sitz im Inland und 60 Gesellschaften (Vj.: 41) sind im Ausland ansässig. Zum 31. Dezember 2024 hält der Konzern ebenso wie im Vorjahr keine Gesellschaft, die nach der Equity-Methode bilanziert wird. Des Weiteren wird eine Gesellschaft (Vj.: 3) aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt: Konzerngesellschaften (Anzahl) 2024 2023 Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 1. Jänner 46 48 Gründungen 6 1 Verschmelzungen von Konzerngesellschaften -4 -7 Unternehmenserwerbe 21 8 Abgänge -3 -4 Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31. Dezember 66 46 Veränderung des Konsolidierungskreises 2024 Die Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning, Deutschland, ein 100%iges Tochterunternehmen der Kontron AG, Linz, Österreich, hat im Jänner 2024 für den Erwerb der Katek Gruppe die Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, Deutschland, als Vorratsgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft wurde ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen und wurde dem Segment „Europe“ zugeordnet. Im Oktober 2024 kam es zu Ausgliederungen von Geschäftsbereichen bei den Gesellschaften Kontron Partner Kft. (vormals: Kontron Hungary Kft.), Budaörs, Ungarn, und Kontron d.o.o., Kranj, Slowenien, in jeweils eine neu gegründete Gesellschaft: Kontron Hungary Kft., Budaörs, Ungarn Kontron SI d.o.o., Ljubljana, Slowenien Die Gesellschaften wurden ab ihrer Gründung in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen und wurden beide dem Segment „Europe“ zugeordnet. Weiters wurden die folgenden Gesellschaften im Geschäftsjahr 2024 gegründet: JUMPtec GmbH, Deggendorf, Deutschland Kontron America Modules LLC, Delaware, USA Kontron Asia Embedded Design SDN. BHD., Penang, Malaysia Nachfolgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2024 verschmolzen: Bsquare Corporation, Renton, USA: aufnehmende Gesellschaft Kontron America Inc., San Diego, USA Hartmann Electronic GmbH, Stuttgart, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron Hartmann-Wiener GmbH (vormals W-IE-NE-R Power Electronics GmbH), Burscheid, Deutschland Katek Mauerstetten GmbH, Mauerstetten, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland Comlab Deutschland GmbH, Hilden, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron Transportation Deutschland GmbH, Immenstaad am Bodensee, Deutschland Der Kontron Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Anteile an folgenden Gesellschaften erworben, die im Konzern vollkonsolidiert werden: Katek SE, München, Deutschland Katek Memmingen GmbH (nachfolgend umbenannt in Kontron Solar GmbH), Memmingen, Deutschland Katek Electronic Bulgaria EOOD (nachfolgend umbenannt in Kontron Solar Bulgaria EOOD), Saedinenie, Bulgarien beflex electronic GmbH, Frickenhausen, Deutschland Katek Singapore PTE. LTD., Singapur Katek Electronics Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia Katek Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia Telealarm Europe GmbH, Leipzig, Deutschland TeleAlarm SA, La Chaux-de-Fonds, Schweiz Katek Leipzig GmbH (nachfolgend umbenannt in Kontron Leipzig GmbH), Leipzig, Deutschland Katek Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Deutschland Katek LT UAB, Panevezys, Litauen Katek GmbH, Grassau, Deutschland Katek Czech Republic s.r.o., Horní Suchá, Tschechien Katek Hungary Kft., Györ, Ungarn Katek Mauerstetten GmbH, Mauerstetten, Deutschland eSystems MTG GmbH, Wendlingen am Neckar, Deutschland Katek Canada Inc. (nachfolgend umbenannt in Kontron Canada Systems Inc.), Cornwall, Kanada Katek Vorrats-GmbH 1, München, Deutschland Nextek Inc., Madison, USA suntastic.solar Solutions GmbH (nachfolgend umbenannt in suntastic.solar GmbH), Bisamberg, Österreich Erwerb der Katek Gruppe, Deutschland Die Kontron AG hat am 18. Jänner 2024 über ihre 100%ige deutsche Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, Deutschland, mit Primepulse SE einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 8.587.138 Aktien (entspricht ca. 59,44%) der im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Katek SE, München, Deutschland, abgeschlossen. Der Kaufpreis belief sich auf EUR 15,00 pro Aktie. Der Katek Konzern bietet insbesondere Technologielösungen in den Bereichen Aerospace, E-Mobility, Solarenergie sowie ODM an. Nach Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die Katek SE am 29. Februar 2024 hat die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflicht- und Delistingangebot an die Aktionäre der Katek SE veröffentlicht. Das am 15. April 2024 veröffentlichte Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Katek SE mit vierwöchiger Annahmefrist bis zum 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) wurde in Summe für 3.899.610 Katek-Aktien, davon für 3.694.942 Aktien gegen die Bargegenleistung von EUR 15,00 je Aktie und für 204.668 Aktien gegen Tausch in Kontron-Aktien, angenommen. Dies entspricht ca. 27% aller Katek-Aktien. Damit hält die Kontron Acquisition GmbH nach Abschluss des Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 87,36% aller Aktien an der Katek SE. Das Delisting der Katek SE erfolgte per 17. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), mit dem Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Katek-Aktien (ISIN: DE000A2TSQH7) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard). Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile ohne beherrschenden Einfluss aufgrund des verpflichtenden Übernahmeangebots hat Kontron sich entschlossen, diese Transaktion als eigenständige Transaktion zu behandeln. Somit folgt dem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 (Kontrollerlangung) der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen. Da vor der Veröffentlichung des konkreten Erwerbsangebots für die nicht beherrschenden Anteile keine vertragliche Verpflichtung bestand diese zu übernehmen, wird der Erwerb der nicht beherrschenden Anteile als separate Transaktion nach Erlangung der Beherrschung über die Katek Gruppe erfasst. Im Zuge der Transaktion wurden neben der Katek SE, München, Deutschland, Geschäftsanteile an folgenden 100%-Tochtergesellschaften erworben, welche ab dem 1. März 2024 als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen werden: Katek Memmingen GmbH (nachfolgend umbenannt in Kontron Solar GmbH), Memmingen, Deutschland Katek Electronic Bulgaria EOOD (nachfolgend umbenannt in Kontron Solar Bulgaria EOOD), Saedinenie, Bulgarien beflex electronic GmbH, Frickenhausen, Deutschland Katek Singapore PTE. LTD., Singapur Katek Electronics Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia Katek Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia Telealarm Europe GmbH, Leipzig, Deutschland TeleAlarm SA, La Chaux-de-Fonds, Schweiz Katek Leipzig GmbH (nachfolgend umbenannt in Kontron Leipzig GmbH), Leipzig, Deutschland Katek Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Deutschland Katek LT UAB, Panevezys, Litauen Katek GmbH, Grassau, Deutschland Katek Czech Republic s.r.o., Horní Suchá, Tschechien Katek Hungary Kft., Györ, Ungarn Katek Mauerstetten GmbH, Mauerstetten, Deutschland eSystems MTG GmbH, Wendlingen am Neckar, Deutschland Katek Canada Inc. (nachfolgend umbenannt in Kontron Canada Systems Inc.), Cornwall, Kanada Katek Vorrats-GmbH 1, München, Deutschland Nextek Inc., Madison, USA Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden beizulegenden Zeitwerten erfasst: ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR Liquide Mittel 25.301 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 185.708 Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.947 Aktive latente Steuern 6.496 Vorräte 209.950 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 66.580) 62.604 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 14.438 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -77.349 Sonstige langfristige Schulden -51.172 Passive latente Steuern -7.616 Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -22.095 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -25.209 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -105.445 Vertragsverpflichtungen -22.809 Sonstige kurzfristige Schulden -69.616 Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 126.133 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR Übertragene Gegenleistung 128.807 Zum anteiligen Nettovermögen bewertete Anteile ohne beherrschenden Einfluss 51.154 Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -126.133 Geschäfts- oder Firmenwert 53.828 Im Geschäfts- oder Firmenwert sieht man neben dem erworbenen Know-how der Mitarbeitenden, das einen gesonderten Ansatz nach IFRS nicht rechtfertigt, vor allem künftige Synergieeffekte aus dem Erwerb und Zusammenschluss. Dies bezieht sich sowohl auf Katek Produkte und Leistungen, die mit Kontron Software Know-how und IoT-Konnektivität aufgerüstet werden können, als auch darauf, dass Kontron durch Katek ihr Segment „Software + Solutions“ mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „GreenTec“ von Katek ausbauen kann. Außerdem sind Kostensynergien durch die Zusammenlegung von administrativen Aufgaben und die Steuerung von Produktionsauslastungen sowie Logistik zu erwarten. Im Rahmen der Akquisition wurde eine Beteiligung erworben, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Eigenkapitalinstrument zum Fair Value über das sonstige Ergebnis eingestellt wurde. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden die Anteile mit einem Verlust von TEUR 2.130 verkauft und im sonstigen Ergebnis erfasst. Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend der erworbenen Gesellschaften den drei Berichtssegmenten der Kontron AG zugeordnet und ist steuerlich nicht abzugsfähig. Kontron hat für den Erwerb der Anteile an der Katek Gruppe die Anwendung der Partial-Goodwill-Methode gewählt. Daraus resultiert, dass der Goodwill nur für den erworbenen Mehrheitsanteil (Kontrollerlangung über den Erwerb von 59,44%) erfasst wird. Die anschließend erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss an der Katek Gruppe wurden mit ihrem anteiligen Wert am Nettovermögen bewertet. Somit wurde kein zusätzlicher Goodwill erfasst und die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile wurde direkt im Eigenkapital (Kapitalrücklage) erfasst. Die Analyse des Zahlungsmittelflusses im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung stellt sich wie folgt dar: NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR Kaufpreis in bar beglichen -128.807 Mit den Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 25.301 Cashflow aus Investitionstätigkeit -103.506 Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs -920 Cashflow aus operativer Tätigkeit -920 Der Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss stellt sich wie folgt dar: IN TEUR Kaufpreis in bar beglichen 57.414 Gegenleistung durch Aktientausch 3.026 Gesamte Gegenleistung 60.440 Buchwert der übertragenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss 34.402 Verrechnung mit Kapitalrücklage 26.038 Der in bar beglichene Kaufpreis für den Erwerb der Anteile ohne beherrschenden Einfluss stellt eine Eigenkapitaltransaktion dar und wird im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die erworbenen Gesellschaften haben seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 460.444 zum Konzernumsatz und TEUR 3.279 zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Erstkonsolidierung der Gesellschaften zum 1. Jänner 2024 erfolgt, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 111.582 erhöht und das Konzernergebnis um TEUR 33.212 reduziert. Erwerb von 100% der Anteile an der suntastic.solar Solutions GmbH, Bisamberg, Österreich, sowie Erwerb eines operativen Teilbetriebs der Suntastic.Solar Handels GmbH, Bisamberg, Österreich Am 3. Oktober 2024 hat die Kontron Austria GmbH, Engerwitzdorf, Österreich, ein 100% Tochterunternehmen der Kontron Gruppe, einen notariellen Kaufvertrag mit der insolventen Suntastic.Solar Handels GmbH über den Erwerb eines operativen Teilbetriebs, wobei insbesondere Lagerbestände erworben wurden, sowie mit der insolventen suntastic.Solar Holding GmbH über den Erwerb von 100% der Anteile der suntastic.solar Solutions GmbH (nachfolgend umbenannt in suntastic.solar GmbH), Bisamberg, Österreich, abgeschlossen. Diese taktischen Zukäufe ermöglichen der Kontron Gruppe, ihr durch die Katek Gruppe erworbenes Solarportfolio auf dem österreichischen Markt weiter auszubauen. Darüber hinaus erwartet Kontron Synergien im Bereich Entwicklung. Der Abschluss der Transaktionen erfolgte am 30. Oktober 2024. Die neu erworbene Gesellschaft, sowie der erworbene Teilbetrieb, werden seit dem 1. November 2024 in den Konsolidierungskreis der Kontron Gruppe einbezogen. Der Kaufpreis besteht aus einem fixen Barkaufpreis in Höhe von TEUR 1.332. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst: ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR Liquide Mittel 807 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.489 Aktive latente Steuern 155 Vorräte 6.152 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 1.138) 1.138 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 1.750 Passive latente Steuern -244 Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -1.576 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -10.943 Sonstige kurzfristige Schulden -98 Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -1.370 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR Übertragene Gegenleistung 1.332 Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 1.370 Geschäfts- oder Firmenwert 2.702 Durch die Akquisition hat Kontron ihre Kompetenz und den Vertrieb in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „GreenTec“ weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit „Kontron Solar“ können unter anderem Wechselrichter unmittelbar im Rahmen B2B vertrieben werden. Diese künftigen Ertragspotenziale spiegeln sich vor allem im Goodwill wider. Der sich aus den Kaufpreisallokationen ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment „Software + Solutions“ zugeordnet. Im Zuge der Transaktion wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 574 erworben, welcher für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs stellt sich wie folgt dar: NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR Kaufpreis in bar beglichen -1.332 Mit dem Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 807 Cashflow aus Investitionstätigkeit -525 Die erworbene Gesellschaft hat seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 2.654 zum Konzernumsatz und negative TEUR 143 zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Erstkonsolidierung der Gesellschaft zum 1. Jänner 2024 erfolgt, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 7.191 erhöht und das Konzernergebnis um TEUR 1.492 reduziert. Entkonsolidierungen Der Kontron Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 folgende Gesellschaften entkonsolidiert: Telealarm Europe GmbH, Leipzig, Deutschland TeleAlarm SA, La Chaux-de-Fonds, Schweiz Katek Vorrats-GmbH 1, München, Deutschland Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung sowie die Nettozuflüsse an Zahlungsmitteln stellen sich wie folgt dar: ABGEGANGENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR Liquide Mittel 1.225 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 27.231 Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.567 Aktive latente Steuern 167 Vorräte 2.012 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 3.388 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 617 Sonstige langfristige Schulden -29 Passive latente Steuern -4.687 Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -1.343 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.835 Vertragsverpflichtungen -208 Sonstige kurzfristige Schulden -1.750 Abgegangenes Nettovermögen zum Buchwert 26.355 Verkaufserlös -31.748 Im kumulierten sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge -147 Entkonsolidierungsergebnis (Gewinn) -5.540 In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 31.748 Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -1.225 Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln 30.523 Konzernunternehmen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 gehörten folgende Unternehmen zum Konzern der Kontron AG: Gesellschaft Sitz direkte beteiligung beteiligung vorjahr Funktionale Währung Kontron AG Linz, AT Mutter-gesellschaft Mutter-gesellschaft EUR Kontron AIS GmbH Dresden, DE 100% 100% EUR Kontron Technologies GmbH Linz, AT 100% 100% EUR CBCX Technologies GmbH Linz, AT 100% 100% EUR Kontron Services Romania SRL Bukarest, RO 100% 100% RON Kontron Bulgaria EOOD Sofia, BG 100% 100% BGN Kontron Partner Kft. Budaörs, HU 100% 100% HUF Kontron Hungary Kft. Budaörs, HU 100% - HUF S&T MEDTECH SRL Bukarest, RO 100% 100% RON Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf, AT 100% 100% EUR Kontron Electronics AG Rotkreuz, CH 100% 100% CHF suntastic.solar GmbH Bisamberg, AT 100% - EUR Hartmann Electronic GmbH Stuttgart, DE - 10 0 % EUR Kontron Hartmann-Wiener GmbH Burscheid, DE 100% 100% EUR Kontron America Modules, LLC Delaware, US 100% - USD Kontron Asia Embedded Design SDN. BHD. Penang, MY 100% - MYR Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, DE 100% 100% EUR Kontron Europe GmbH Ismaning, DE 100% 100% EUR JUMPtec GmbH Deggendorf, DE 100% - EUR Kontron Modular Computers S.A.S. Toulon, FR 100% 100% EUR Kontron UK Ltd. Chichester, GB 100% 100% GBP Kontron Electronics GmbH Frickenhausen, DE 100% 100% EUR Kontron Electronics Kft. Tab, HU 100% 100% HUF Kontron America Inc. San Diego, US 100% 100% USD Bsquare Corporation Renton Washington , US - 100% USD Bsquare EMEA Ltd. Trowbridge, GB 100% 100% GBP Kontron Canada Inc. Boisbriand, CA 100% 100% USD Kontron Asia Pacific Design Sdn. Bhd. Penang, MY 100% 100% MYR Kontron Technology Beijing Co. Ltd. Peking, CN 100% 100% RMB Kontron Hongkong Technology Co. Ltd. HongKong, CN 100% 100% RMB Kontron Asia Inc. Taipeh, TW 100% 100% TWD Kontron Asia Technology Inc. Taipeh, TW 100% 100% TWD Quanmax Malaysia Sdn. Bhd Penang, MY 100% 100% MYR Kontron Acquisition GmbH Ismaning, DE 100% - EUR KATEK SE Ismaning, DE 87,4% - EUR Kontron Solar GmbH Memmingen, DE 100% - EUR Kontron Solar Bulgaria EOOD Saedinenie, BG 100% - BGN beflex electronic GmbH Frickenhausen, DE 100% - EUR KATEK Malaysia SDN. BHD. Kuala Lumpur, MY 100% - USD KATEK Singapore Pte. Ltd. Singa pur pore , SG 100% - USD KATEK Electronics Malaysia SDN. BHD. Kuala Lumpur Kabu Baru , MY 100% - USD Kontron Leipzig GmbH Leipzig, DE 100% - EUR KATEK Düsseldorf GmbH Düsseldorf, DE 100% - EUR Katek LT UAB Panevezys, LT 100% - EUR Katek GmbH Grassau, DE 100% - EUR KATEK Czech Republic s.r.o. Horní Suchá, CZ 100% - CZK Katek Hungary Kft. Györ, HU 100% - EUR eSystems MTG GmbH Wendlingen am Neckar, DE 100% - EUR Kontron Canada Systems Inc. Cornwall, CA 100% - USD Nextek Inc. Madison, US 100% - USD Kontron Transportation GmbH Wien, AT 100% 100% EUR Kontron Transportation Sp. z o.o. Warschau, PL 100% 100% PLN Kontron Transportation España SL Madrid, ES 100% 100% EUR Kontron Public Transport Arce S.A.U. Bilbao, ES 100% 100% EUR Kontron Transportion Portugal, Unipessoal LDA Lissabon, PT 100% 100% EUR Kontron Transportation s.r.o. Prag, CZ 100% 100% CZK Kontron Transportation Hungary Kft. Budapest, HU - 100% HUF Kontron Transportation Deutschland GmbH Immenstaad am Bodensee, DE 100% 100% EUR Kontron Transportation France S.A.S. Paris, FR 100% 100% EUR Kontron Transportation UK Ltd. Harrow, GB 100% 100% GBP Kontron Public Transportation NV Diegem, BE 100% 100% EUR Kontron Transportation Schweiz AG Ittigen, CH 100% 100% CHF Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd. 1) Peking, CN 45,9% 45,9% RMB Comlab Deutschland GmbH Hilden, DE - 100% EUR Hemse.one doo 2) Belgrad, RS - 100% RSD Kontron SI d.o.o. Ljubljana, SI 100% - EUR Kontron d.o.o. Kranj, SI 100% 100% EUR Kontron DOOEL Skopje, MK 100% 100% MKD IskraCom Almaty, KZ 100% 100% KZT OOO Iskratel Tashkent Tashkent, UZ 76,0% 76,0% UZS JSC Iskra Technologies 3) Jekaterinburg, RU 48,4% 48,4% RUB Interactive Energy Lab OOO 2) Moskau, RU 100% 100% RUB 1) Beherrschung aufgrund Mehrheit der Stimmrechte Gesellschaft aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert Beherrschungaufgrung aufgrund einer jederzeits bis 31.12.2025 ausübbaren Call-Option über 51,6% der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Die Option ist zum Stichtag als substanzielles Recht der Kontron AG zu beurteilen. Veränderung des Konsolidierungskreises 2023 Zum 31. Dezember 2023 waren die Kaufpreisallokationen im Zusammenhang mit den Anteilserwerben an folgenden Gesellschaften mit vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst: Comlab AG (nachfolgend umbenannt in Kontron Transportation Schweiz AG), Ittigen, Schweiz Comlab Deutschland GmbH, Hilden, Deutschland Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China Hartmann Electronic GmbH, Stuttgart, Deutschland W-IE-NE-R Power Electronics GmbH (nachfolgend umbenannt in Kontron Hartmann-Wiener GmbH), Burscheid, Deutschland W-IE-NE-R Power Electronics Corp., Springfield, USA Bsquare Corporation, Renton, USA Bsquare EMEA Ltd., Wiltshire, Großbritannien Die im Geschäftsjahr 2024 erfolgte abschließende Ermittlung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu Zeitwerten und die daraus resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte führten bis auf bei der Bsquare Corporation, Renton, USA, zu keiner Veränderung gegenüber der vorläufigen Erfassung zum 31. Dezember 2023. Die abschließende Ermittlung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu Zeitwerten bei der Bsquare Corporation, Renton, USA, sowie deren 100%iger Tochtergesellschaft Bsquare EMEA Ltd., Wiltshire, Großbritannien, führte zu einer Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts um TEUR 260 gegenüber der vorläufigen Erfassung zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 7.002. B. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Rechnungslegungsmethoden>> Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt. Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen Der Konzern verkauft Beratungs-, Installations- und Reparatur-Dienstleistungen. Diese Leistungen werden auf Zeit- oder Materialbasis erbracht und entsprechend dem Aufwand bzw. nach Abnahme der Leistung durch den Kunden als Umsatz realisiert. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt in den Fällen, in denen dem Kunden der Nutzen aus einer Leistung des Unternehmens zufließt und er gleichzeitig mit der Leistungserbringung diese nutzen kann, durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird, über den der Kunde während der Erstellung oder Verbesserung die Verfügungsgewalt erlangt, oder durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist, und das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Sofern Dienstleistungen als Festpreisvertrag erbracht werden, wobei die Vertragsdauer in der Regel weniger als ein Jahr beträgt, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt. Bei Zeitverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bisher geleisteten Stunden im Verhältnis zu den geplanten Gesamtstunden ermittelt. Bei Materialverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bislang angefallenen Kosten im Verhältnis zu den geplanten Gesamtkosten ermittelt. Wenn Umstände eintreten, die die ursprünglichen Schätzungen von Erlösen, Kosten oder Fertigstellungsgrad verändern, werden diese Schätzungen angepasst. Diese Anpassungen können zu einem Anstieg oder einer Abnahme von den bislang erfassten Umsatzerlösen führen und werden im Ergebnis der Periode gezeigt, in der das Management von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat. Sofern das Auftragsergebnis aus einem Kundenvertrag nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Kosten realisiert. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren und Erzeugnisse erlangt hat. Dies tritt in der Regel mit Versand der Waren und Erzeugnisse unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Incoterms ein. Preisnachlässe und Mengenrabatte stellen dabei eine variable Vergütung dar, die bei Vertragsabschluss geschätzt und im Umsatz entsprechend zu korrigieren ist, sodass es in späteren Perioden hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung kommt, sobald die bei der variablen Vergütung bestehende Unsicherheit nicht mehr besteht. Transaktionspreis und Zuordnung zu den Leistungsverpflichtungen Verträge, die die Lieferung oder Erbringung von mehreren separierbaren Produkten oder Dienstleistungen enthalten, sind in einzelne Komponenten zu trennen, wobei für jede Komponente ein gesonderter Erlösbeitrag zu bestimmen ist. Dies kann im Kontron Konzern insbesondere die Kombination aus Hardwareinstallationen kombiniert mit Servicegeschäft oder Produktlieferungen mit verlängerten Gewährleistungs- oder Wartungsdienstleistungen betreffen. Das vereinbarte Entgelt wird auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt und der Umsatz für jede Komponente gesondert realisiert. Vermittlungsleistungen Wenn an der Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen an einen Kunden mehr als eine Partei beteiligt ist, muss ein Unternehmen unterscheiden, ob es als Prinzipal tätig ist und die Umsatzerlöse folglich auf Bruttobasis erfasst, oder als Agent mit Umsatzerfassung in Höhe des Nettobetrags. Ein Unternehmen handelt als Prinzipal, wenn es die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Produkt oder eine zugesagte Dienstleistung besitzt, bevor es dieses bzw. diese auf den Kunden überträgt. Im Kontron Konzern ist diese Unterscheidung vor allem beim Verkauf von Hard- und Software von Dritten relevant, da Kontron hier in einzelnen Fällen keine Verfügungsgewalt über die an den Kunden gelieferten Produkte hat. Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden Im Gegenzug für die Übertragung zugesagter Güter und Dienstleistungen werden vom Kunden Zahlungen als Vergütung geleistet. Ein Vertragsvermögenswert stellt den bedingten Anspruch auf eine Gegenleistung für die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen dar. Wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird, wird entsprechend eine Forderung erfasst. Die Vertragsverpflichtungen beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor der Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Vertragsverpflichtungen werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald die vertraglichen Leistungen erbracht wurden. Leistungsverpflichtungen Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) Die Leistungsverpflichtung beim Verkauf von Eigentechnologieprodukten wird zu jenem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Eigentechnologieprodukte unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Incoterms der Fall. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen nach Auslieferung. Preisnachlässe oder Mengenrabatte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Gleiches gilt für Rückgaberechte: Vielmehr werden den Kunden in diesen Fällen im Rahmen von Teststellungen oder Proof-of-Concepts die Eigentechnologieprodukte unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Konzern gewährt übliche Gewährleistungsrechte für gelieferte eigene Produkte die eine Zusicherung darstellen, dass das betreffende Produkt den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (sog. assurance-type warranty). In wenigen Fällen werden zusätzlich verlängerte Gewährleistungen oder Wartungsdienstleistungen angeboten, die in einem kombinierten Vertrag eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. In diesen Fällen wird die Gesamtvergütung zwischen den Leistungsverpflichtungen auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise aufgeteilt und Umsatzerlöse werden über den Zeitraum der Gewährleistung oder Wartung realisiert. Verkauf von Produkten von Dritten (Hard- und Software) Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung bei dem Handel mit Produkten Dritter, beispielsweise HP, IBM, Cisco oder Microsoft, bei denen der Verkauf der Hard- und Software die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 14 und 30 Tagen nach Auslieferung. Nachträgliche Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Rückgaberechte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung liegt in diesen Fällen beim Hersteller der Produkte. Kontron wird hier lediglich, gegen gesonderte Beauftragung und Bezahlung des Herstellers, als Erfüllungsgehilfe für die Abwicklung der Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers tätig. In der Regel bilden diverse Beratungsleistungen im Umfeld der Produktauswahl oder der Lizenzoptimierung zusammen mit der eigentlichen Übertragung der Softwarelizenz eine einheitliche Leistungsverpflichtung, weshalb Kontron als Prinzipal tätig wird. In Einzelfällen betreibt Kontron reinen Lizenzhandel. Hierbei erlangt der Konzern keine Verfügungsmacht über die gelieferten Produkte bzw. Lizenzen, bevor diese an den Kunden übertragen werden. In diesem Fall ist Kontron als Agent tätig und erfasst Umsatzerlöse nur in Höhe der Nettobeträge, auf die als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit ein Anspruch besteht. Erbringung von wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen Die Leistungsverpflichtung bei wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen, wie Wartungs- und Betreuungsverträge für IT-Infrastruktur und Applikationen, wird über den Zeitraum der zugrundeliegenden Verträge erfüllt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Preisnachlässe bestehen in diesem Bereich nicht. Erbringung von Projektdienstleistungen Die Leistungsverpflichtung bei Projektdienstleistungen wird über die Laufzeit der Projekte erfüllt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in diesem Bereich zeitraumbezogen entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen. Die Zahlung wird in der Regel mit Erreichung vertraglich festgelegter Ecktermine fällig bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Einige Verträge sehen zudem Vorauszahlungen der Kunden vor. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Umsatzströme Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf: in TEUR 2024 2023 Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) 1.012.080 601.150 Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 231.301 223.131 Erbringung von Betriebsdienstleistungen 418.712 383.265 Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 22.728 18.401 Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.684.821 1.225.947 davon Inland 143.267 130.955 davon Ausland 1.541.554 1.094.992 Die Zuordnung der Umsatzerlöse nach der Kategorie Inland/Ausland erfolgt nach dem jeweiligen Sitz des Kunden. 2024 in TEUR Europe Global Software + Solutions Gesamt Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) 616.822 185.338 209.920 1.012.080 Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 129.994 39.136 62.171 231.301 Erbringung von Betriebsdienstleistungen 208.349 12.966 197.397 418.712 Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 22.537 83 108 22.728 Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 977.702 237.523 469.596 1.684.821 2023 in TEUR Europe Global Software + Solutions Gesamt Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) 413.536 166.173 21.441 601.150 Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 138.280 29.744 55.107 223.131 Erbringung von Betriebsdienstleistungen 221.465 11.765 150.035 383.265 Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 14.698 0 3.703 18.401 Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 787.979 207.682 230.286 1.225.947 Von den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2024 entfallen TEUR 812 (Vj.: TEUR 108) auf Vermittlungsleistungen, die mit ihrem Nettobetrag erfasst sind. Verkäufe mit Rückgaberecht wurden im Geschäftsjahr 2024 so wie auch im Vorjahr nicht getätigt. Vertragssalden In TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Vertragsvermögenswerte 73.068 38.967 Vertragsverpflichtungen 96.855 76.416 Vertragsvermögenswerte werden zunächst für Umsätze aus Entwicklungs- und IT-Projekten angesetzt, bei denen Kontron ihren vertraglichen Verpflichtungen (teilweise) nachgekommen ist, bevor der Kunde die Gegenleistung bezahlt hat bzw. diese einen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt. Mit Eintrittszeitpunkt des unbedingten Zahlungsanspruchs wird der entsprechende Vertragsvermögenswert in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar: In TEUR 2024 2023 Stand 1.1. 38.967 55.288 Zugänge 55.713 27.059 Teilabrechnungen -21.414 -43.352 Währungsumrechnung -198 -28 Stand 31.12. 73.068 38.967 Die Vertragsverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Kundenanzahlungen und erhaltene Vorauszahlungen für Projektdienstleistungen, für die die vertraglich zugesicherten Güter und Dienstleistungen von Kontron noch nicht (vollständig) an den Kunden übertragen bzw. erbracht wurden. Von den Vertragsverbindlichkeiten sind TEUR 5.657 (Vj.: TEUR 6.778) in den langfristigen und TEUR 91.198 (Vj.: TEUR 69.638) in den kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: In TEUR 2024 2023 Stand 1.1. 76.416 84.025 Zugänge 70.072 31.619 Als Umsatz erfasst -49.257 -37.862 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -208 0 Währungsumrechnung -168 -1.366 Stand 31.12. 96.855 76.416 Den zum 31. Dezember 2024 nicht oder nur teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen des Konzerns stehen zukünftige Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2025 sowie den folgenden Geschäftsjahren gegenüber: In TEUR Europe Global Software + Solutions Gesamt Geschäftsjahr 2025 626.643 208.648 506.355 1.341.646 Geschäftsjahr 2026 127.580 10.572 124.730 262.882 Darauffolgende Geschäftsjahre 182.603 33.873 256.871 473.347 In TEUR Europe Global Software + Solutions Gesamt Geschäftsjahr 2024 592.450 208.880 226.205 1.027.535 Geschäftsjahr 2025 39.092 14.427 77.193 130.712 Darauffolgende Geschäftsjahre 259.629 29.386 238.966 527.981 2 Aktivierte Entwicklungskosten Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 39.905 (Vj.: TEUR 24.708) aktiviert. Nähere Informationen sind Abschnitt C, Note 02 zu entnehmen. 3 Sonstige betriebliche Erträge Rechnungslegungsmethoden>> In den sonstigen betrieblichen Erträgen weist Kontron sämtliche Erträge aus, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, allerdings keinen Bezug zum Kerngeschäft aufweisen. Erhaltene Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Aufwandsarten stehen, werden nicht in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen, sondern kürzen die entsprechende Aufwandsart. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: In TEUR 2024 2023 Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 2.257 1.106 Erträge aus der Auflösung bedingter Gegenleistungen 5.381 0 Kostenweiterbelastungen, Schadensvergütungen 2.161 302 Ertrag aus der Entkonsolidierung 5.544 4.151 Erträge aus Vertragsverletzungen durch Kunden 48 64 Erträge aus Anlagenverkäufen 844 680 Erträge aus Vermietungen 421 531 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 161 15 Erträge aus Leistungsverrechnung an aufgegebenen Geschäftsbereich 0 7.445 Sonstige Erträge 3.363 1.129 Summe sonstige betriebliche Erträge 20.180 15.423 Die Erträge aus der Auflösung bedingter Gegenleistungen im Geschäftsjahr 2024 (Vj.: TEUR 0) resultierten aus der Anpassung oder Ausbuchung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit getätigten Erwerben von Geschäftsanteilen und Unternehmensakquisitionen. Der Ertrag aus Entkonsolidierung resultiert aus der Veräußerung der Telealarm Europe GmbH, Leipzig, Deutschland, sowie der TeleAlarm SA, La Chaux-de-Fonds, Schweiz. 4 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen Rechnungslegungsmethoden>> Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der vertriebenen Produkte. Materialaufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt des Verbrauchs ergebniswirksam. Die Wertansätze der zu erfassenden Materialaufwendungen bzw. bezogenen Leistungen bestimmen sich nach dem Buchwert der Vorräte bzw. den Anschaffungskosten für bezogene Fremdleistungen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen: In TEUR 2024 2023 Materialaufwand 826.900 577.846 Bezogene Leistungen 157.254 174.898 Eingangsfrachten 6.908 6.979 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen 991.062 759.723 5 Personalaufwand Rechnungslegungsmethoden>> Die Personalaufwendungen umfassen sämtliche Leistungen (Geld- und Sachleistungen) der Kontron Gruppe an ihre Mitarbeiter:innen und werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Personalaufwendungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung den Entstehungsperioden zugeordnet, die den Anspruch der Mitarbeiter:in begründen. Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter:innen werden Teilzeitkräfte in Vollzeitäquivalente (FTE) umgerechnet. Sowohl die Anzahl der Mitarbeiter:innen zum Stichtag als auch der durchschnittliche Personalstand erfolgt ohne Berücksichtigung von Lehrlingen, Trainees sowie in Karenz befindliche Mitarbeiter:innen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Gehälter und Löhne 350.621 232.666 Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und ähnliche Verpflichtungen 1.431 1.288 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 77.063 52.535 Sonstige Sozialaufwendungen 12.241 5.329 Personalaufwand 441.356 291.818 Anzahl der Mitarbeiter:innen 2024 2023 Mitarbeiter:innen Inland 701 647 Mitarbeiter:innen Ausland 6.563 4.191 Mitarbeiter:innen am Jahresende 7.263 4.838 Der durchschnittliche Personalstand im Geschäftsjahr 2024 betrug 7.069 (Vj.: 4.629). 6 Abschreibungen Der Aufwand für Abschreibungen setzt sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Abschreibungen auf Sachanlagen 47.804 24.211 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 29.827 15.335 Abschreibungen gesamt 77.631 39.546 Die Erhöhung der Abschreibungen auf Sachanlagen im Vergleich zum Vorjahr lässt sich auf die Erstkonsolidierung der Katek Gruppe, welche aufgrund ihres Portfolios besonders im Bereich technisches Equipment und Maschinen sehr anlagenstark ist, zurückführen. Des Weiteren wurde durch die Erstkonsolidierung auch ein hoher Betrag an Nutzungsrechten an Gebäuden aktiviert. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2024 entfielen im Wesentlichen auf den aktivierten Auftragsbestand der Katek Gruppe, welcher mit einer Laufzeit von einem Jahr bewertet wurde, sowie aktivierte Entwicklungsprojekte, die nach ihrem Nutzungsplan abgeschrieben wurden. 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Miete und Leasingaufwand 3.034 2.115 Instandhaltungen und Betriebskosten 22.434 16.091 Versicherungen 4.137 2.420 Transportaufwand 4.366 2.910 Reise- und Fahrtaufwand, PKW 11.699 9.928 Post und Telekommunikation 2.301 1.706 Aufwand für beigestelltes Personal und Consulting 24.992 14.901 Werbeaufwand 8.327 6.166 Rechts- und Beratungsaufwand 5.442 5.062 Ausbildungskosten 1.898 1.249 Garantiefälle und Schadensfälle 116 538 Nicht aktivierungsfähige F&E Aufwendungen 10.994 7.538 Lizenzgebühren 10.254 3.951 Provisionen 2.005 2.110 Spesen des Geldverkehrs 3.178 2.158 Steuern und Abgaben, soweit sie nicht unter die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen 2.007 1.106 Diverse betriebliche Aufwendungen 3.514 8.566 Sonstige betriebliche Aufwendungen 120.698 88.515 Im Posten Miete und Leasingaufwand sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten in Höhe von TEUR 2.794 enthalten (Vj.: TEUR 1.864). Aufwendungen in Höhe von TEUR 239 (Vj.: TEUR 251) entfallen auf Leasingvereinbarungen mit geringem Wert. 8 Finanzergebnis Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Bankzinsenertrag 5.774 7.663 Zinserträge aus Leasing 584 442 Sonstige Zinsen und Erträge 0 777 Finanzerträge 6.358 8.882 Bankzinsenaufwand -19.566 -9.885 Zinsaufwand aus Leasing -4.414 -1.718 Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Kaufpreisschulden -41 -19 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.281 -4.517 Finanzaufwendungen -29.303 -16.139 Finanzergebnis -22.945 -7.257 Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten: In TEUR 2024 2023 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert -11 750 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert -2.122 -26 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.622 -2.145 Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert 5.381 0 Gesamt 6.870 -1.421 In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen und Zuschreibungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksame Änderungen von Zeitwerten von Finanzinstrumenten einbezogen. Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR -11 (Vj.: TEUR 750) ist im Finanzergebnis ausgewiesen, das Ergebnis aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR -2.122 (Vj.: TEUR -26) ist im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Von dem Ergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 3.622 (Vj.: -2.145) sind TEUR 3.038 (Vj.: TEUR -2.588) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und TEUR 584 (Vj.: TEUR 443) im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 sind im Nettoergebnis der Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, welches in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird, Auflösungen aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe enthalten, insbesondere aus der Kaufpreisanpassung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Katek Canada Inc. (nachfolgend umbenannt in Kontron Canada Systems Inc.) in Höhe von TEUR 4.688. 9 Ertragsteuern Rechnungslegungsmethoden>> Die Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Die tatsächlichen Steuern betreffen die für das Geschäftsjahr erwartete Steuerschuld bzw. Steuerforderung. Die tatsächlichen Steuern errechnen sich aus den zu versteuernden Einkommen bzw. den steuerlichen Verlusten auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie von Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern diese gegenüber einer Steuerbehörde bestehen und das Recht zum Ausgleich besteht. Latente Steuern werden unter Anwendung der Balance Sheet Liability-Methode errechnet. Sie spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS zum einen und den auf den jeweiligen steuerlichen Vorschriften basierenden Werten zum anderen wider. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass diese genutzt werden können. An jedem Abschlussstichtag werden die latenten Steueransprüche überprüft, ob der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann. Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung der latenten Steueransprüche in jenem Ausmaß, in dem zukünftig zu versteuerndes Einkommen vorhanden sein wird. Latente Steuern werden nicht erfasst für: temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten, temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben, temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Veränderung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Mit 1. Jänner 2024 ist in Österreich das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten. Damit wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Gesetz umgewandelt. Eine Vielzahl anderer Länder hat, wie Österreich, die Mindestbesteuerung bereits eingeführt. Lediglich in den Ländern USA, Taiwan, China und Uzbekistan, in denen die Kontron AG mit Konzerngesellschaften ansässig ist, wurden bisher noch keine Umsetzungsmaßnahmen getätigt. Die Kontron AG qualifiziert innerhalb der Ennoconn Gruppe als eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft („MOPE“) und ist abgabepflichtige Geschäftseinheit in Österreich für Zwecke einer allfälligen nationalen oder primären Ergänzungssteuer. Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und der allfälligen Ergänzungssteuerbeträge hat gemäß Mindestbesteuerungsgesetz bzw. den geltenden lokalen Vorschriften länderbezogen zu erfolgen. Daher werden für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (sogenanntes „jurisdictional blending“) gemeinsam die Berechnungen durchgeführt. Die Auswirkungen und allfällige Steuerbelastungen der Pillar II Regelungen auf die Kontron AG werden stetig evaluiert. Für die Übergangsperiode, die alle Wirtschaftsjahre umfasst, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 beginnen, wurden die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen eingeführt. Aufgrund dieser temporären Safe Harbour Berechnungen, sind aktuell keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des Kontron-Konzerns zu erwarten. Diese Einschätzungen basieren vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings 2023 sowie einer vorläufigen Berechnung der Safe Harbour Tests für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024. Anzumerken ist, dass die vorläufige Safe Harbour Berechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 nur für die Gesellschaften der Kontron Gruppe durchgeführt wurde. Eine Analyse einzelner Steuerhoheitsgebiete, in denen neben Kontron Gesellschaften auch Ennoconn Gesellschaften steuerlich ansässig sind, wurde nur auf Basis des Country-by-Country Reportings 2023 vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung geht Kontron davon aus, dass sich bei Einbeziehung der Ennoconn Gesellschaften in die vorläufigen Safe Harbour Berechnungen für 2024 keine wesentliche Änderung ergeben würde. Für jene Steuerhoheitsgebiete für die die temporären Safe Harbour Regelungen nicht anwendbar sind, liegen gute Gründe vor, dass sich bei einer Pillar II Vollberechnung (auf Grund von Verrechnungen von Verlustvorträgen, auf die kein Deferred Tax Asset gebucht war bzw. von Gutschriften von Steuern aus Vorjahren) keine bzw. allenfalls eine betraglich nur sehr untergeordnete (nationale) Ergänzungssteuer ergeben wird. Diese Berechnung wird laufend aktualisiert und die Ergebnisse analysiert, um auf allfällige Effekte auf die Ertragsteuern vorbereitet zu sein. Tatsächliche Steuern aus der Pillar II Regelung werden als tatsächliche Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei jedoch im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu berücksichtigen waren. Von der verpflichtend anzuwendenden Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern aus Pillar II wird Gebrauch gemacht. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Der Ertragsteueraufwand teilt sich folgendermaßen auf: In TEUR 2024 2023 Tatsächliche Ertragsteuern -14.514 -14.831 davon aus Vorperioden -2.044 -252 Latente Steuern 11.800 11.289 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand -2.714 -3.541 Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand. Der erwartete Steueraufwand ergibt sich rechnerisch bei Anwendung des aktuellen Ertragsteuersatzes der Kontron AG von 23% (Vj.: 24%) auf das ausgewiesene Ergebnis vor Ertragsteuern: In TEUR 2024 2023 Ergebnis vor Steuern 91.214 79.219 Ertragsteueraufwand zum Steuersatz von 23% (Vj.: 24%) -20.979 -19.013 Abweichende ausländische Steuersätze -771 -1.824 Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden 940 2.289 Wertveränderung im Ansatz latenter Steuern 17.874 9.441 Nutzung von zuvor nicht aktivierten Verlustvorträgen 5.679 2.832 Nicht aktivierte Verlustvorträge des laufenden Jahres -7.671 -790 Nicht steuerwirksame Erträge/Aufwendungen 2.378 4.085 Sonstige Abweichungen -164 -561 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand/-ertrag -2.714 -3.541 Die auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern sowie deren Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis sind folgenden Posten zuzuordnen: In TEUR Aktive latente Steuern 01.01.2024 Aktive latente Steuern 31.12.2024 Veränder- ung in der Periode Davon: Erfasst in der Gewinn- und Verlust- rechnung Davon: Erfasst im sonstigen Ergebnis Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.411 7.789 6.378 4.562 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte 5.778 12.246 6.468 4.335 0 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 14.099 39.620 25.521 13.843 120 Verlustvorträge 34.632 48.809 14.177 3.316 0 Steuergutschriften 3.967 11.228 7.261 6.799 0 Saldierung -16.759 -55.381 -38.622 0 0 Bilanzansatz 43.128 64.311 21.183 32.855 120 In TEUR Passive latente Steuern 01.01.2024 Passive latente Steuern 31.12.2024 Veränder- ung in der Periode Davon: Erfasst in der Gewinn- und Verlust- rechnung Davon: Erfasst im sonstigen Ergebnis Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -20.206 -60.261 -40.055 -16.435 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte -554 -3.221 -2.667 -2.819 0 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden -1.338 -2.962 -1.624 -1.801 13 Saldierung 16.759 55.381 38.622 0 0 Bilanzansatz -5.339 -11.063 -5.724 -21.055 13 In TEUR Aktive latente Steuern 01.01.2023 Aktive latente Steuern 31.12.2023 Veränder- ung in der Periode Davon: Erfasst in der Gewinn- und Verlust- rechnung Davon: Erfasst im sonstigen Ergebnis Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.442 1.411 -31 14 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte 6.925 5.778 -1.147 -769 0 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 8.952 14.099 5.147 4.416 437 Verlustvorträge 28.933 34.632 5.699 5.425 0 Steuergutschriften 0 3.967 3.967 3.978 0 Saldierung -13.202 -16.759 -3.557 0 0 Bilanzansatz 33.050 43.128 10.078 13.064 437 In TEUR Passive latente Steuern 01.01.2023 Passive latente Steuern 31.12.2023 Veränder- ung in der Periode Davon: Erfasst in der Gewinn- und Verlust- rechnung Davon: Erfasst im sonstigen Ergebnis Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -15.820 -20.206 -4.386 -2.887 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte -1.740 -554 1.186 1.117 0 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden -1.367 -1.338 29 -5 12 Saldierung 13.202 16.759 3.557 0 0 Bilanzansatz -5.725 -5.339 386 -1.775 12 Der Zugang der aktiven latenten Steuern aus Unternehmenserwerben beläuft sich auf TEUR 6.652 (Vj.: TEUR 1.385), die passiven latenten Steuern erhöhten sich durch Unternehmenserwerbe um TEUR 7.860 (Vj.: TEUR 1.635). Aufgrund von Entkonsolidierungen sind im Geschäftsjahr 2024 aktive latente Steuer in Höhe TEUR 167 (Vj.: TEUR 820) abgegangen, die passiven latenten Steuern reduzierten sich um TEUR 4.687 (Vj.: TEUR 6). Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge) für die keine latenten Steuern angesetzt wurden: In TEUR 2024 2023 Österreich 1.512 7.058 USA 0 83.552 Frankreich 10.316 23.251 Deutschland 41.415 0 Belgien 79.012 79.171 Schweiz 33.868 26.562 Slowenien 21.607 21.764 Rumänien 15.047 1.092 Sonstige Länder 13.160 16.320 Nicht angesetzte Verlustvorträge gesamt 215.937 258.770 Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen (Bruttobeträge) besteht für TEUR 75.896 (Vj.: TEUR 86.463) eine zeitliche Beschränkung der Vortragsfähigkeit. Kontron verfügt zusätzlich über nicht angesetzte Steuergutschriften in Höhe von TEUR 15.227 (Vj.: TEUR 7.780). Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 71.200 (Vj.: TEUR 46.122) angesetzt. Im Berichtsjahr wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 133 (Vj.: TEUR 449) im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge bzw. abzugsfähigen temporären Differenzen tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprüchen spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Prognosen voraussichtlich nicht in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrags. Zum 31. Dezember 2024 ist ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 2.910 (Vj.: TEUR 2.660) aktiviert, obwohl das jeweilige Steuersubjekt in den Geschäftsjahren 2024 oder 2023 (Vj.: Geschäftsjahre 2023 oder 2022) einen steuerlichen Verlust realisiert hat. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen beruht in wesentlichen Belangen auf einer steuerlichen Ergebnisplanung für die Kontron AG sowie einer amerikanischen Tochtergesellschaft der wesentliche zukunftsbezogene Einschätzung und Annahmen zugrunde liegen. Wesentliche Einschätzungen und Annahmen beziehen sich auf die zukünftige Umsatz- und daraus abgeleitete Ertragsentwicklung, welche mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate im Planungszeitraum von vier Jahren in Höhe von 16% (Kontron AG) und 59% (amerikanische Tochtergesellschaft) geplant wurde. Fortführung und Ausbau der Ertragssituation und eine weiterhin positive Markteinschätzung für das angebotene Produktportfolio am amerikanischen Markt führten im Geschäftsjahr 2024 dazu, das Ausmaß der zukünftigen Realisierbarkeit der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge, Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen neu zu beurteilen. Aufgrund der zugrundeliegenden Steuerplanung und der vom Management erwarteten Realisierbarkeit wurden latente Steueransprüche in erheblichem Ausmaß angesetzt. Insgesamt erfolgte im Konzern eine ergebniswirksame Erhöhung der aktivierten Verlustvorträge, Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen um TEUR 17.874. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus der Akquisition der Katek Gruppe erhöhten sich insgesamt die latenten Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften auf TEUR 60.037 (Vj.: TEUR 38.599). Trotz der Anpassung der Schätzung hinsichtlich der Realisierbarkeit bleibt die Unsicherheit der Wertansätze weiterhin bestehen. Sollten die Annahmen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Geschäftsentwicklung der amerikanischen Konzerngesellschaft, nicht eintreten, kann sich dies auf die Buchwerte der latenten Steueransprüche auswirken. Aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses mit der Katek SE reduzierte sich der Betrag der latenten Steueransprüche die bei der Katek vor dem Erwerb angesetzt waren um TEUR 13.776. Die Änderung resultiert aus einer geänderten Werthaltigkeitseinschätzung im Zuge der Kaufpreisallokation sowie durch den Untergang von Verlustvorträgen aufgrund des Eigentümerwechsels. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden, wie im Vorjahr, auch in der Kontron AG bzw. der österreichischen Steuergruppe, deren Gruppenträger die Kontron AG ist, angesetzt. Generell erfolgt der Ansatz der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nur so weit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanungen gerechnet werden kann. Weichen die tatsächlichen steuerlichen Ergebnisse von den Schätzungen im Zuge der Steuerplanung ab oder sind diese Schätzungen in den Folgeperioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe haben. 10 Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Im Geschäftsjahr 2022 hatte die Kontron AG im Rahmen des Projekts „Focus“ mit der VINCI Energies S.A. Verträge über den Verkauf eines wesentlichen Geschäftszweigs innerhalb des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe abgeschlossen. Als Folge dieser Vereinbarung wurden die betroffenen Gesellschaften des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen. Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 3.142 sind Erträge aufgrund einer aktuellen Einschätzung der erwarteten Inanspruchnahme für Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf des IT-Services Geschäfts in Höhe von TEUR 2.913 sowie Erträge aus der Aufzinsung der Kaufpreisforderung in Höhe von TEUR 229 enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Ertragsteuern im Zusammenhang mit den aufgegebenen Geschäftsbereichen angefallen. Die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordenden Einzahlungen abzüglich der angefallenen Auszahlungen belaufen sich auf TEUR 12.220 (Vj.: TEUR 110.969). Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 beinhaltet das Ergebnis der Gesellschaften in Moldawien bis zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung zum 30. Juni 2023, eine Kaufpreisanpassung, Zinserträge aus der Aufzinsung der Kaufpreisforderung sowie sonstige den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuordenbare Aufwendungen und Erträge. 11 Ergebnis je Aktie Rechnungslegungsmethoden>> Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Kontron AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Anteile werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien in Abzug gebracht. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Aktionären der Kontron AG zurechenbare Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien dividiert, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potentiellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme ermittelt, dass sämtliche Optionsrechte aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen ausgeübt werden. Eine Einbeziehung der Aktienoptionsscheine erfolgt nicht, da dies erst mit Erreichung des Ausübungspreises in Höhe von EUR 32,86 zu erfolgen hat. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: 2024 2023 Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen TEUR 88.500 75.678 Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen TEUR 3.142 2.439 Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne beherrschenden Einfluss TEUR 953 407 Konzernergebnis nach Abzug von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss TEUR 90.689 77.710 Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) Stück in Tausend 61.572 63.175 Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) Stück in Tausend 63.662 65.513 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert) EUR/Stück 1,42 1,19 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (verwässert) EUR/Stück 1,38 1,15 Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien unverwässert und verwässert: Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert (Stück in Tausend) 2024 2023 Ausgegebene Aktien zum 1. Jänner 63.861 63.631 Auswirkung eigener Aktien -2.289 -600 Auswirkung Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital 0 144 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember 61.572 63.175 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien verwässert (Stück in Tausend) 2024 2023 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember 61.572 63.175 Auswirkung der ausgegebenen Aktienoptionen 2.090 2.338 Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien verwässert zum 31. Dezember 63.662 65.513 C. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1 Sachanlagen Rechnungslegungsmethoden>> Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und allfälliger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle und nicht refundierbare Steuern sowie all jene direkt zurechenbare Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear über folgende erwartete Nutzungsdauern: Nutzungsdauer jahre Bauten und Bauten auf fremden Grund 4 – 40 Maschinen und maschinelle Anlagen 3 – 10 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 10 Fuhrpark 3 – 6 EDV-Ausstattung 3 – 5 Die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden am Ende eines Geschäftsjahres überprüft, um sicherzustellen, dass diese der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt: In TEUR Grundstücke, Gebäude und Einbauten in Fremdgebäude Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungs- rechte Gesamt Anschaffungskosten Stand zum 1. Jänner 2024 55.000 66.769 82.529 204.298 Zugänge 2.286 27.221 26.700 56.207 Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 13.236 69.306 51.003 133.545 Umgliederungen 1.043 -395 -648 0 Abgänge -917 -8.951 -12.504 -22.372 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -462 -521 -983 Währungsumrechnungsdifferenz -49 1.081 450 1.482 Stand zum 31. Dezember 2024 70.599 154.569 147.009 372.177 kumulierte Abschreibungen Stand zum 1. Jänner 2024 11.712 37.080 45.079 93.871 Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres 3.417 23.086 21.301 47.804 Umgliederungen 366 46 -412 0 Abgänge -37 -2.280 -6.068 -8.385 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -57 -125 -182 Währungsumrechnungsdifferenz 161 753 72 986 Stand zum 31. Dezember 2024 15.619 58.628 59.847 134.094 Buchwerte zum 31. Dezember 2024 54.980 95.941 87.162 238.083 In TEUR Grundstücke, Gebäude und Einbauten in Fremdgebäude Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungs- rechte Gesamt Anschaffungskosten Stand zum 1. Jänner 2023 52.334 53.388 69.393 175.115 Zugänge 1.588 13.437 18.237 33.262 Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 1.730 3.373 3.557 8.660 Umgliederungen -49 49 0 0 Abgänge -80 -1.791 -7.484 -9.355 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -636 -746 -1.382 Währungsumrechnungsdifferenz -523 -1.051 -428 -2.002 Stand zum 31. Dezember 2023 55.000 66.769 82.529 204.298 kumulierte Abschreibungen Stand zum 1. Jänner 2023 9.983 30.676 38.979 79.638 Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres 1.965 8.743 13.503 24.211 Umgliederungen -21 21 0 0 Abgänge -57 -1.158 -6.411 -7.626 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -526 -509 -1.035 Währungsumrechnungsdifferenz -158 -676 -483 -1.317 Stand zum 31. Dezember 2023 11.712 37.080 45.079 93.871 Buchwerte zum 31. Dezember 2023 43.288 29.689 37.450 110.427 Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Nutzungsdauern werden entsprechend angepasst, sollte die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Rechnungslegungsmethoden>> Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung oder einer Reihe von Zahlungen das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 regelt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leistung unterschieden. Kontron erfasst die Leasingzahlungen bilanziell als Vermögenswert, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der Leasingverbindlichkeiten bilanziell erfasst, gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden. Vom Leasinggeber gewährte Leasinganreize werden beim Ansatz des Nutzungsrechts in Abzug gebracht. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalsatz abgezinst, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. Kontron hat sich dazu entschieden, Leasingverträge die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, nicht gemäß IFRS 16 zu erfassen. Das gilt ebenso für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind (bis zu TEUR 5), oder Verhältnisse, die eine Laufzeit von unter 12 Monaten besitzen. Kontron als Leasingnehmer Bei Vertragsbeginn beurteilt Kontron, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn Kontron mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption des Leasingverhältnisses Gebrauch machen wird. Beim erstmaligen Ansatz aktiviert Kontron ein Recht zur Nutzung des dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerts und erfasst eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten. Enthält eine Vereinbarung sowohl Leasingkomponenten als auch Nicht-Leasingkomponenten, erfolgt eine Aufteilung der Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise und die Nicht-Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen erfasst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen: Fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixe Zahlungen; variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. Zinssatzes; Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasingverhältnisses oder, sofern dieser nicht ohne Weiteres bestimmbar ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen grundsätzlich der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind zusätzlich um anfängliche direkte Kosten zu erhöhen. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und ggf. um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Geht der angemietete Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses in das Eigentum des Konzerns über oder ist eine Kaufoption bzw. ein Andienungsrecht hinreichend sicher, dann wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der hinreichend sichere Zeitraum, über den ein Vermögenswert angemietet wird. Neben der nichtkündbaren Grundmietzeit werden zusätzliche Perioden aus Verlängerungsoptionen einbezogen, sofern ihre Inanspruchnahme mit Nutzungsbeginn hinreichend sicher ist, sowie Kündigungszeiträume, sofern ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle des Leasingnehmers liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und diese in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt waren. Die Anpassung der Leasinglaufzeit führt zu einer geänderten künftigen Zahlungsreihe und somit zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung des aktuellen Zinssatzes. Der entstandene Differenzbetrag wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Ausbuchungsbeträge, die den Buchwert des Nutzungsrechts übersteigen, werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Kontron als Leasinggeber Die Geschäftstätigkeit der Kontron AG als Leasinggeber spielt eine untergeordnete Rolle und hat auf die Gesamtergebnisrechnung eine unwesentliche Auswirkung. Betreffend der Bilanzwerte wird auf Abschnitt C, Note 03 und 07 verwiesen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Der Konzern hat verschiedene Leasingverträge, vor allem für Immobilien und Fahrzeuge, abgeschlossen. Leasingverträge für Immobilien haben in der Regel Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren. Bei Fahrzeugen liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen 3 und 5 Jahren. Die Buchwerte der Nutzungsrechte nach Anlageklassen teilen sich wie folgt auf: In TEUR 2024 2023 Immobilien 72.831 28.742 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.901 329 Fahrzeuge 10.430 8.380 Summe Buchwerte Nutzungsrechte 87.162 37.450 Der Abschreibungsbetrag der Nutzungsrechte nach Anlagenklassen teilt sich wie folgt auf: In TEUR 2024 2023 Immobilien 14.952 9.973 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.422 182 Fahrzeuge 3.927 3.348 Summe Abschreibung Nutzungsrechte 21.301 13.503 IFRS 16 erfordert Schätzungen, die die Bewertung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese beinhalten unter anderem Schätzungen bei der Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird. Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung des IFRS 16. Falls die Laufzeiten nicht vertraglich definiert sind, unterliegen diese Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Weitere Ermessensentscheidungen betreffen Verlängerungsoptionen oder vorzeitige Kündigungsoptionen. 2 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte Rechnungslegungsmethoden>> Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und aktivierungsfähige Kosten für die Herstellung von Eigenentwicklungen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Nebenkosten und Kostenminderungen bilanziert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt über folgende Nutzungsdauern: Nutzungsdauer jahre Software, Lizenz- und Markenrechte 2 – 10 Entwicklungskosten und Technologie 3 – 10 Kundenbeziehungen 3 – 5 Auftragsbestand 1 – 3 Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells, d.h. zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbare Einzel- und anteilige Gemeinkosten. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden für die Erwerbe immaterielle Vermögenswerte aktiviert, sofern die Voraussetzungen für eine bilanzielle Erfassung gem. IFRS 3 iVm. IAS 38 erfüllt sind. Geschäfts- oder Firmenwerte Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ergibt sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ein passiver Unterschiedsbetrag, wird dieser nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Wertminderung geprüft. Der Wertminderungstest erfolgt zumindest einmal jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. Die Durchführung des jährlichen Wertminderungstests wurde wie im Geschäftsjahr 2023 auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 mit Stichtag 30. September durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU), der Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, mit ihrem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nutzungswert ermittelt sich aus den diskontierten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Kalkulation oder DCF-Verfahren), die basierend auf den vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen ermittelt wurden. Die Planungen umfassen einen Zeitraum von vier Jahren. Nach einem Zeitraum von vier Jahren anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% (Vj.: 1,0%) extrapoliert, wobei eine wachstumsbedingte Thesaurierung berücksichtigt wird. In die Planung fließen die Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie aktuelle Einschätzungen des Managements über die zukünftige Marktentwicklung ein. Die prognostizierten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) vor Steuern diskontiert. Der im Rahmen des DCF-Verfahrens angewandte Diskontierungszinssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert der CGU, so wird zunächst der der CGU zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig. Ändert sich im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur die Zusammensetzung der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zuwendungen um Zuwendungen für Forschung und Entwicklung. Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden regelmäßig überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wird ein Wertminderungstest durchgeführt und, sofern notwendig, eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und dem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: In TEUR Gekaufte Software und Lizenzrechte Aktivierte Entwicklungs- kosten Sonstige immaterielle Vermögens- werte Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt Anschaffungskosten Stand zum 1. Jänner 2024 49.588 146.458 60.458 216.599 473.103 Zugänge 7.095 40.491 0 0 47.586 Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 2.959 14.160 36.558 56.790 110.467 Umgliederungen -83 83 0 0 0 Abgänge -4.376 -36.747 -3.579 0 -44.702 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -29 0 -16.095 -11.722 -27.846 Währungsumrechnungsdifferenz 1.172 3.696 65 907 5.840 Stand zum 31. Dezember 2024 56.326 168.141 77.407 262.574 564.448 kumulierte Abschreibungen Stand zum 1. Jänner 2024 28.748 78.050 47.272 0 154.070 Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres 6.415 12.838 10.574 0 29.827 Umgliederungen -120 120 0 0 0 Abgänge -4.108 -34.452 -3.579 0 -42.139 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 0 -1.416 0 -1.416 Währungsumrechnungsdifferenz 1.189 3.148 -110 0 4.227 Stand zum 31. Dezember 2024 32.124 59.704 52.741 0 144.569 Buchwerte zum 31. Dezember 2024 24.202 108.437 24.666 262.574 419.879 Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten die im Rahmen von Unternehmenserwerben identifizierten Marken mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2024 in Höhe von TEUR 4.745 (Vj.: TEUR 1.471), Kundenbeziehungen in Höhe von TEUR 13.139 (Vj.: TEUR 6.080), Auftragsbestand in Höhe von TEUR 1.513 (Vj.: TEUR 1.908) und Technologien in Höhe von TEUR 5.269 (Vj.: TEUR 3.727). Die Erhöhung der Buchwerte identifizierter Marken, Kundenbeziehungen, sowie Technologien im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Erstkonsolidierung der Katek Gruppe zurück zu führen. In TEUR Gekaufte Software und Lizenzrechte Aktivierte Entwicklungs- kosten Sonstige immaterielle Vermögens- werte Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt Anschaffungskosten Stand zum 1. Jänner 2023 39.106 122.297 55.920 189.412 406.735 Zugänge 6.430 24.820 0 0 31.250 Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 2.639 2.846 9.625 29.173 44.283 Abgänge -101 -617 -4.070 0 -4.788 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -156 0 0 -1.227 -1.383 Währungsumrechnungsdifferenz 1.670 -2.888 -1.017 -759 -2.994 Stand zum 31. Dezember 2023 49.588 146.458 60.458 216.599 473.103 kumulierte Abschreibungen Stand zum 1. Jänner 2023 23.408 73.955 47.536 0 144.899 Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres 3.650 6.873 4.812 0 15.335 Abgänge -60 -151 -4.070 0 -4.281 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -156 0 0 0 -156 Währungsumrechnungsdifferenz 1.906 -2.627 -1.006 0 -1.727 Stand zum 31. Dezember 2023 28.748 78.050 47.272 0 154.070 Buchwerte zum 31. Dezember 2023 20.840 68.408 13.186 216.599 319.033 Zum Abschlussstichtag bestehen im Konzern, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Vj.: TEUR 0). Die Geschäfts- oder Firmenwerte teilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) auf: In TEUR 2024 2023 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services" 30.763 30.935 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial" 65.108 53.559 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom" 4.791 4.882 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America" 30.297 29.035 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia" 6.207 6.194 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software" 14.829 14.728 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport" 68.926 68.946 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace" 21.375 8.320 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec" 20.278 - Firmenwerte zum 31. Dezember 262.574 216.599 Die Erhöhung der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2024 resultiert aus den Unternehmenserwerben (siehe Abschnitt A, Veränderung des Konsolidierungskreises 2024) und betrifft insbesondere die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Industrial“, „Aerospace“ sowie die durch den Erwerb der Katek SE neu entstandene Einheit „GreenTec“. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert somit Schätzungen über zukünftige Umsatz- und Kostenentwicklungen, Ergebnismargen, geplanten Investitionen und der sich daraus ergebenden Zahlungsmittelüberschüsse. Weiters sind vom Management Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze zu treffen und sind somit mit Unsicherheit behaftet. Als Basis des Werthaltigkeitstests nach IAS 36 diente eine aktuelle strategische Unternehmensplanung für die Jahre 2025 bis 2028. Darin werden die ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte berücksichtigt. Der daraus entwickelte Werthaltigkeitstest zur Schätzung der Nutzungswerte (value-in-use) der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode entwickelt, wobei der erzielbare Betrag wesentlich vom verwendeten Diskontierungszinssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und in der ewigen Rente abhängt. Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen der Impairment-Tests für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendeten Diskontierungszinssätze vor Steuern: 2024 2023 Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services" 12,5% 13,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial" 11,8% 13,0% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom" 15,4% 18,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America" 13,0% 12,0% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia" 8,7% 12,2% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software" 11,7% 11,0% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport" 11,0% 12,3% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace" 11,3% 10,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec" 13,0% - Zur Ermittlung der Diskontierungszinssätze wurden Peer-Groups jeweils für die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Das den Finanzplänen der Jahre 2025–2028 zugrunde gelegte durchschnittliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt: Durchschnittliche Wachstumsplanung 2025–2028 Umsatz EBIT Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services" 4,6% 28,1% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial" 13,0% 0,2% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom" 4,4% 18,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America" 9,6% 39,0% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia" 8,6% 34,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software" 8,1% 22,1% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport" 7,4% 16,5% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace" 6,2% 14,8% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec" 13,3% 61,6% Das den Finanzplänen der Jahre 2024–2027 zugrunde gelegte durchschnittliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt: Durchschnittliche Wachstumsplanung 2024–2027 Umsatz EBIT Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services" 4,0% 8,3% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial" 7,2% 12,2% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom" 7,4% 11,6% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America" 11,1% 9,9% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia" 6,7% 11,4% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software" 8,8% 22,4% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport" 7,1% 12,7% Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace" 6,9% 16,6% Im Geschäftsjahr 2024 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen auf die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Weder eine Reduktion der erwarteten Zahlungsströme um 10%, noch eine Erhöhung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten vor Steuern um 10%, würde bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen. 3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Forderungen aus Finanzierungsleasing 7.360 6.977 Sonstige Beteiligungen 874 874 Wertpapiere 8 0 Forderungen aus gewährten Darlehen 1.090 503 Kautionen 2.727 2.343 Sonstige langfristige Forderungen 679 656 Summe langfristige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 12.738 11.353 Leasingforderungen (aus Tätigkeit des Konzerns als Leasinggeber) 2024 2023 Leasingforderungen (brutto) Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 6.087 5.931 Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 8.001 7.507 14.088 13.438 Nicht realisierte zukünftige Zinserträge aus Leasingforderungen -757 -622 Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing 13.331 12.816 Zusammensetzung 2024 2023 Kurzfristige Forderungen (bis zu 1 Jahr) 5.971 5.839 Langfristige Forderungen (zwischen 1 und 5 Jahren) 7.360 6.977 Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing 13.331 12.816 Das Ausfallrisiko aus Leasingforderungen gegen Kunden wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen mit ähnlichen Ausfallsmustern bestimmt. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko. Der Durchschnittszinssatz der Leasingforderungen (kurzfristig und langfristig) betrug im Geschäftsjahr 2024 4,29% (Vj.: 3,61%). 4 Sonstige langfristige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen 5.077 4.682 Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 3.191 3.027 Summe sonstige langfristige Vermögenswerte 8.268 7.709 5 Vorräte Rechnungslegungsmethoden>> Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten, sowie Abschreibungen einbezogen. Dabei werden fixe Gemeinkosten auf Grundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den erwarteten Nettoveräußerungserlösen liegen. Im Rahmen der Bewertung der Vorräte werden vom Management Schätzungen und Annahmen getroffen. Dabei werden insbesondere zukünftige Bedarfsmengenschätzungen auf Vorräte für (längerfristige) Kundenprojekte vorgenommen, des Weiteren werden Annahmen für Vorräte auf Basis von vergangenheitsbezogenen Bewegungsdaten getroffen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Fertige Erzeugnisse und Waren 115.349 103.779 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 227.635 122.689 Unfertige Erzeugnisse 76.263 45.668 Wertminderungen -45.958 -43.066 Summe Vorräte zum 31. Dezember 373.289 229.070 Von den ausgewiesenen Vorräten zum 31. Dezember 2024 entfallen TEUR 141.169 auf die im Geschäftsjahr 2024 erworbenen Katek Gesellschaften. Die Wertminderung von Vorräten, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf TEUR 4.388 (Vj.: TEUR 1.350). Der Aufwand aus Wertminderung von Vorräten wird in den Materialaufwendungen ausgewiesen. Zur Berücksichtigung des Obsoletrisikos ist eine standardisierte Gängigkeitsabwertung implementiert. Bei Fertigprodukten erfolgt zudem eine systematische Überprüfung in Hinblick auf eine verlustfreie Bewertung, die im Wesentlichen von den Absatzpreiserwartungen, Währungsentwicklungen, dem Verkaufszeitpunkt und den noch zu erwartenden Kosten geprägt ist. 6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 256.798 221.225 Wertminderungen -7.149 -7.669 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 249.649 213.556 Einige Gesellschaften des Kontron Konzerns praktizieren das Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da die vertraglichen Zahlungsströme sowohl durch Kundenzahlungen als auch durch den Verkauf im Rahmen von Factoring Vereinbarungen an diverse Hausbanken vereinnahmt werden. Dies hat zur Folge, dass diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Kategorie „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis“ fallen. Die Zuordnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu dieser Kategorie hat auf den Konzernabschluss von Kontron keine wesentlichen Auswirkungen (rund 6% der Bruttoforderungen), da der Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres beglichen wird und aus diesem Grund davon ausgegangen wird, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten annähernd entspricht. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zugeordnet, da der Konzern für diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das Geschäftsmodell „Halten“ anwendet. Die verkauften Forderungen werden in Übereinstimmung mit den Ausbuchungsregeln des IFRS 9 ausgebucht. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 beliefen sich die im Zuge der Factoring Programme verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 87.557 (Vj.: TEUR 74.981). Zum 31. Dezember 2023 verblieb für einen Betrag von TEUR 40.793 ein „first loss“ Risiko im Ausmaß von 3,5% bzw. TEUR 1.428 bei der Kontron, welches als anhaltendes Engagement erfasst war. Nach erfolgter Anpassung der Factoringvereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 bestehen zum 31. Dezember 2024 nur mehr geringfügige Vereinbarungen mit anhaltendem Engagement. Bei allen anderen Factoring Vereinbarungen erfolgte die Ausbuchung aufgrund der Übertragung von im Wesentlichen allen Chancen und Risiken bzw. aufgrund der Übertragung der Kontrolle. Es verbleibt lediglich ein Risiko in Höhe des Selbstbehalts. Für alle verkauften Forderungen verbleibt das Spätzahlerrisiko bei Kontron. Der Konzern erfasst bei allen Forderungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen wird die Wertberichtigung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Entwicklung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich folgendermaßen dar: In TEUR 2024 2023 Wertberichtigung zum 1. Jänner 7.669 7.857 Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle -268 1.057 Ausbuchung von Forderungen -320 -831 Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -3 Währungsumrechnungsdifferenzen 68 -411 Wertberichtigung zum 31. Dezember 7.149 7.669 Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix (siehe Abschnitt D, Note 05) um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer für verschiedene Forderungsportfolios bestimmt. Die Wertberichtigungsmatrix basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, angepasst um zukunftsbezogene Informationen. Die historischen Ausfallquoten werden zu jedem Abschlussstichtag aktualisiert. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die zukünftige Einschätzung sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Wertberichtigung entsprechend IFRS 9 im sonstigen Ergebnis erfasst. Der zum 31. Dezember 2024 im sonstigen Ergebnis erfasste Wertberichtigungsbedarf beläuft sich auf TEUR 46 (Vj.: TEUR 38). Das Ausfallrisiko aus Vertragsvermögenswerten wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko. 7 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen: In TEUR 2024 2023 Forderungen aus Finanzierungsleasing ) 5.971 5.839 Kautionen 3.404 11.398 Kurzfristige Anteile von gewährten Darlehen 1.575 511 Forderungen aus Jahresbonifikationen 2.520 173 Debitorische Kreditoren 1.146 521 Depots für Garantien 148 196 Kaufpreisforderung 0 1.200 Übrige finanzielle Forderungen 2.917 940 Summe kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17.681 20.778 ) Forderungen aus Finanzierungsleasing – brutto 6.087 5.931 Nicht realisierte Zinserträge -116 -92 Barwert Forderungen aus Finanzierungsleasing 5.971 5.839 8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen: In TEUR 2024 2023 Anzahlungen 4.270 3.588 Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen 21.149 22.271 Forderungen aus Förderungen und Forschungsprämien 3.282 1.407 Forderungen aus Ertrags- und sonstigen Steuervorauszahlungen 6.314 6.115 Vorsteuer 9.684 5.416 Übrige Forderungen 6.389 5.604 Summe kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 51.088 44.401 9 Liquide Mittel Rechnungslegungsmethoden>> Der Bilanzposten „Liquide Mittel“ umfasst Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Bei den liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 315.637 (Vj.: TEUR 332.235) handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten, die innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. In TEUR 2024 2023 Kassenbestand 60 53 Guthaben bei Kreditinstituten 315.577 332.182 Liquide Mittel gesamt 315.637 332.235 Zum Abschlussstichtag waren Verfügungsbeschränkungen über die in diesem Posten enthaltenen Beträge vorhanden, die aufgrund von Finanzierungen bei Kreditinstituten bzw. aufgrund von Saldenkompensationen in Höhe von TEUR 3.737 (Vj.: TEUR 4.333) als Sicherheit hinterlegt sind. Aufgrund bestehender Devisenverkehrsbeschränkungen zwischen europäischen Staaten und Russland sowie dem Ausschluss russischer Banken aus SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) kann es zu Einschränkungen der Verfügbarkeit der liquiden Mittel bei der in Russland ansässigen Tochtergesellschaft der Kontron AG kommen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 betragen diese Zahlungsmittel TEUR 4.605. 10 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2024 betrug das Grundkapital der Kontron AG TEUR 63.861 (Vj.: TEUR 63.861) und ist in 63.860.568 (Vj.: 63.860.568) auf Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag zerlegt. Ausgabe von Aktienoptionsscheinen / Genehmigtes Kapital 2020 Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2020“). In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Instrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstands der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospekts, ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe öffentlich, zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein, angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraums und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigen Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurden an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich. Genehmigtes Kapital 2024 In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 6. Mai 2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen („Genehmigtes Kapital 2024”). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Bedingtes Kapital 2023 In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am 8. November 2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (Direktausschluss). Zur Bedienung der Bezugs- und/oder Umtauschrechte von Gläubigern dieser Finanzierungsinstrumente wurde der Vorstand in derselben außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 3.616.000 durch die Ausgabe von bis zu 3.616.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht Gebrauch machen bzw. zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses bestehender Aktien in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln und darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Ansonsten bestehen keine Befugnisse der Mitglieder des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, dies auch insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Eigene Anteile Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Am 27. September 2023 beschloss der Vorstand der Kontron AG auf Basis dieses Ermächtigungsbeschlusses, ein Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm II 2023”) durchzuführen. Die Hauptversammlung hat am 8. November 2023 einen neuen Ermächtigungsbeschluss gefasst, welcher am 8. November 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde. Am 8. November 2023 haben Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses unverändert fortzusetzen. Unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr am 22. Jänner 2024 endete, wurden insgesamt 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug TEUR 37.327. Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 14. Juni 2024, auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023, welcher am 8. November 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlich wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2024”) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2024 wurde am 13. August 2024 abgeschlossen und am 14. August 2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 434.000 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 19,0338 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,68% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug TEUR 8.261. Zum 31. Dezember 2024 hält die Kontron AG 2.474.610 Stück eigene Aktien, was 3,9% des Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Darüber hinaus war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Diese Ermächtigungen wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 aufgehoben und neue, gleichlautende Ermächtigungen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung erteilt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen die gezahlten Agios aus durchgeführten Kapitalerhöhungen, die Verrechnung von Differenzbeträgen aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sowie die Gegenbuchung des aus der Bewertung der Aktienoptionsprogramme erfassten Personalaufwands. Sonstige Eigenkapitalbestandteile Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile beinhalten erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen wie Neubewertungen gemäß IAS 19, Währungsumrechnungsdifferenzen und Ergebnisse aus der Folge- und Neubewertung von Finanzinstrumenten. Die einzelnen Komponenten des sonstigen Ergebnisses gliedern sich folgendermaßen auf die sonstigen Eigenkapitalbestandteile auf: In TEUR Sonstige Eigenkapital- bestandteile Fremdkapital- instrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis Versicherungs- mathematische Gewinne/ Verluste gem. IAS 19 Markt- bewertungs- rücklage Ausgleichs- posten aus Währungs- umrechnung Stand zum 1. Jänner 2023 -1.994 48 778 16 -2.836 Sonstiges Ergebnis Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung -5.902 0 0 0 -5.902 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 -991 0 -991 0 0 Wertminderung von FK-Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis -16 0 0 -16 0 Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden -10 -10 0 0 0 Stand zum 31. Dezember 2023 -8.913 38 -213 0 -8.738 Sonstiges Ergebnis Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung 5.344 0 0 0 5.344 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 -505 0 -505 0 0 Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden -2.122 -2.122 0 0 0 Stand zum 31. Dezember 2024 -6.196 -2.084 -718 0 -3.394 Dividende Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung der Kontron AG am 6. Mai 2024 eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 16. Mai 2024. Anteile ohne beherrschenden Einfluss Rechnungslegungsmethoden>> Anteile an Konzerngesellschaften, die auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallen, werden in der Konzernbilanz im Eigenkapital sowie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Bei allen erworbenen Unternehmen wurde die Erwerbsmethode angewandt. Werden Unternehmen während des Jahres gekauft oder verkauft, sind diese ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt. Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erstkonsolidierung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden von Beginn an dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss haben sich wie folgt entwickelt: In TEUR 2024 2023 Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 1. Jänner 2.010 1.831 Zugang Anteile ohne beherrschenden Einfluss 51.154 1.540 Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes Konzernergebnis 953 407 Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss -34.402 30 Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes sonstiges Ergebnis 104 123 Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss aufgrund Entkonsolidierung 0 -1.921 Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 31. Dezember 19.819 2.010 Der Zugang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 51.154 betrifft den erstmaligen Ansatz der Anteile ohne beherrschenden Einfluss aus dem Erwerb der Katek SE (siehe dazu Abschnitt A „Veränderung des Konsolidierungskreises 2024“). Der Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR -34.402 resultiert aus dem Erwerb von weiteren, rund 27% der Anteile an der Katek SE. Die nachstehende Tabelle zeigt zusammengefasst Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen zu Katek SE mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschen Einfluss: In TEUR Katek SE 31.12.2024 Langfristige Vermögenswerte 200.175 Kurzfristige Vermögenswerte 235.813 Langfristige Schulden 64.805 Kurzfristige Schulden 172.510 Reinvermögen 198.673 Eigentumsanteil/Stimmrechte Anteile ohne beherrschenden Einfluss 12,6% Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss 16.356 3–12/2024 Anteiliger Gewinn/Verlust der Anteile ohne beherrschenden Einfluss -397 11 Finanzierungsverbindlichkeiten Die Posten langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, Kontokorrentverbindlichkeiten sowie ausgegebene Schuldscheindarlehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzierungsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: In TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Gesamt davon langfristig davon kurzfristig Gesamt davon langfristig davon kurzfristig Schuldscheindarlehen 168.500 168.500 0 167.500 43.500 124.000 Sonstige Darlehen 206.778 137.260 69.518 26.052 16.638 9.414 Kontokorrentkredite 103.467 0 103.467 17.459 0 17.459 Summe Finanzierungsverbindlichkeiten 478.745 305.760 172.985 211.011 60.138 150.873 Schuldscheindarlehen Die Kontron AG hat im April 2019 ein Schuldscheindarlehen über TEUR 160.000, im März 2021 ein Schuldscheindarlehen über TEUR 7.500, sowie im April 2024 ein weiteres Schuldscheindarlehen über TEUR 125.000 begeben. Die Ausgaben erfolgten in unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Zinsvereinbarungen. Zwei Tranchen über TEUR 75.000 und TEUR 49.000 wurden im April 2024 vereinbarungsgemäß rückgeführt. Die offenen Tranchen gliedern sich wie folgt: Laufzeit Zinsvereinbarung fix / variabel Tranche in TEUR Bis 24. März 2026 fixe Verzinsung / 1,100% 7.500 Bis 17. April 2026 fixe Verzinsung / 1,439% 10.000 Bis 17. April 2029 fixe Verzinsung / 4,171% 9.500 Bis 17. April 2026 variable Verzinsung / 6mE + 120 bps 6.000 Bis 30. April 2026 variable Verzinsung / 6mE + 120 bps 20.000 Bis 17. März 2029 variable Verzinsung / 6mE + 145 bps 115.500 Summe Schuldscheindarlehen 168.500 Die bestehenden Schuldscheindarlehensverträge und Kreditvereinbarungen über TEUR 168.500 (Vj.: TEUR 167.500) enthalten vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants), welche die Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von größer oder gleich 30% vorsehen. Die Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahl berechtigt den Kreditgeber zur Kündigung des jeweiligen Finanzierungsvertrags. Darüber hinaus wurde ein „Margin Step-Up“ vereinbart: Sollte das Verhältnis Nettoverschuldung (inkl. der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16) zum Bilanzstichtag zu EBITDA des vorangegangenen Geschäftsjahres größer 3 betragen, führt dies zu einem Anspruch des Kreditgebers auf eine gegenüber den Basiskonditionen um 50 Basispunkten erhöhte Verzinsung. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 lag die Konzerneigenkapitalquote bei 35,8% und damit oberhalb des vertraglich vorgegebenen Schwellenwerts. Ferner führt das Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA zum 31. Dezember 2024 zu keiner Erhöhung der Marge der Kreditgeber. Sonstige Darlehen Im Geschäftsjahr 2024 wurde: mit der ERSTE Group Bank AG ein Kreditvertrag über TEUR 125.000 zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Katek“ geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 125.000 (Vj.: TEUR 0) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 28. Februar 2029 und fixverzinst. mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich ein Abstattungskreditvertrag über TEUR 30.000 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „Katek“ geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 22.500 (Vj.: TEUR 0) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 31. März 2027 und variabel verzinst. mit der UniCredit Bank Austria AG ein Abstattungskreditvertrag über TEUR 50.000 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „Katek“ geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 37.500 (Vj.: TEUR 0) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 31. März 2027 und variabel verzinst. Die im Zuge der Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2023 übernommenen Darlehen belaufen sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf TEUR 0 (Vj.: TEUR 45). Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über TEUR 37.500 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Iskratel“ geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Die Beteiligungsfinanzierung unter Haftungsübernahme der österreichischen Kontrollbank sieht eine Mindesteigenkapitalquote von 30% sowie ein Verhältnis der Nettoverschuldung zu EBITDA von maximal 3,0 vor. Beide Financial Covenants waren zum 31. Dezember 2024 erfüllt. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 7.895 (Vj.: TEUR 15.789) aus. Das im Zuge der Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2020 übernommenen Darlehen beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf TEUR 8.484 (Vj.: TEUR 9.959). Dabei handelt es sich um eine langfristige Finanzierungslinie mit einer Laufzeit bis 27. September 2030, variabel verzinst mit 4,0% (Vj.: 4,1%) und an den EURIBOR gebunden. Die Finanzierung ist mit einem Pfandrecht auf einem Geschäftsgebäude besichert. Sonstige kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten – Kontokorrentkredite Am 31. Dezember 2024 bestanden kurzfristig ausnutzbare Kontokorrentkreditvereinbarungen bzw. kurzfristige Überziehungskredite von insgesamt TEUR 103.467 (Vj.: TEUR 17.456). Der Zinssatz für Kontokorrentkredite liegt zwischen 1,1% und 24,5% (Vj.: 2,2% und 12,2%). Per Stichtag standen freiverfügbare Kreditlinien in Höhe von TEUR 161.443 zur Verfügung. Zur Sicherstellung von Kontokorrentverbindlichkeiten von Tochterunternehmen wurden sonstige Vermögenswerte, die bar hinterlegt sind in Höhe von TEUR 1.084 (Vj.: TEUR 1.085), verpfändet. Des Weiteren bestehen für ausgenutzte Kontokorrentverbindlichkeiten Pfandrechte auf Gebäude in Höhe von TEUR 6.586 (Vj.: TEUR 403). Bei den am Bilanzstichtag erfassten Finanzierungsverbindlichkeiten sind im Berichtszeitraum keine Zahlungsstörungen hinsichtlich der Tilgungs- und Zinszahlungen, des Tilgungsfonds oder der Tilgungsbedingungen der Verbindlichkeiten aufgetreten. 12 Sonstige langfristige finanzielle Schulden Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen langfristigen finanziellen Schulden gliedern sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Leasingverbindlichkeiten 77.657 33.095 Mietkaufverbindlichkeiten 15.324 0 Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben 0 823 Verbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben 100 100 Verbindlichkeiten gegenüber Forschungsförderungsgesellschaft 3.118 2.282 Sonstige 1.169 0 Summe sonstige langfristige finanzielle Schulden 97.368 36.300 Die Leasingverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: In TEUR 2024 2023 Stand zum 1. Jänner 52.178 42.779 Zugänge 26.700 18.237 Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 52.480 3.557 Abgänge -6.838 -857 Zinszuwachs 4.414 1.720 Zahlungen -25.501 -13.258 Stand zum 31. Dezember 103.433 52.178 davon kurzfristig 25.776 19.083 davon langfristig 77.657 33.095 Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 31.795 (Vj.: TEUR 4.067) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden. Der Gesamtbetrag an Leasingzahlungen betrug im Geschäftsjahr 2024 TEUR 28.534 (Vj.: TEUR 15.373), wovon TEUR 2.794 (Vj.: TEUR 1.864) auf kurzlaufende Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis maximal zwölf Monate entfielen; TEUR 239 (Vj.: TEUR 251) wurden für Leasingvereinbarungen für Vermögenswerte von geringem Wert aufgewendet. Der Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 434 (Vj.: TEUR 739). Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Kontron bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses unter Berücksichtigung der unkündbaren Grundmietzeit sowie unter Einbeziehung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden. 13 Vertragsverpflichtungen Die zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Vertragsverpflichtungen in Höhe von TEUR 96.855 (Vj.: TEUR 76.416) beziehen sich auf Zahlungen aus Kundenverträgen, die vorzeitig, also vor der Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Davon entfallen TEUR 91.198 auf kurzfristige Vertragsverpflichtungen, in deren Höhe eine Umsatzrealisierung im Geschäftsjahr 2025 erwartet wird. 14 Rückstellungen Rechnungslegungsmethoden>> Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vorangegangenen Ereignisses hat, ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet. Rückstellungen für drohende Verluste werden gebildet, wenn die erwarteten Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als die zu erwartenden Erlöse. Hier werden auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte erfasst. Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten oder Pönalen für kritische Projekte. Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtung Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen beinhalten Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder, welche auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet werden. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Neubewertungen, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens – mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen – im sonstigen Ergebnis direkt im Eigenkapital erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird unabhängig von der Verfallbarkeit im Zeitpunkt der Zusage sofort erfolgswirksam erfasst. Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen in Deutschland, Frankreich und Bulgarien. In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung durch das Betriebsrentengesetz vorgegeben, in Bulgarien durch das bulgarische Arbeitsgesetzbuch. In Frankreich bestehen gesetzliche und tarifliche Bestimmungen durch die das Unternehmen verpflichtet ist, bei Pensionierung Einmalzahlungen an seine Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung. Abfertigungsrückstellungen betreffen hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter:innen nach österreichischem Recht, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer:innen durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionsantritt bezahlt werden müssen. Die Abfertigungszahlung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge. Ähnliche Verpflichtungen bestehen bei den polnischen und slowenischen Tochtergesellschaften. Leistungen für beitragsorientierte Versorgungspläne aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtungen werden im Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schätzungen. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist, in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme angesetzt. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 16.642 13.912 Rückstellung für Abfertigungen 10.930 10.439 Rückstellung für Jubiläumsgelder 2.589 1.658 Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen 2.078 1.320 Sonstige langfristige Rückstellungen 846 215 Langfristige Rückstellungen zum 31. Dezember 33.085 27.543 Rückstellung für Garantien und Gewährleistungen 11.491 10.801 Rückstellung für drohende Verluste 8.576 8.941 Rückstellung für Rechts- und Prozesskosten 16.192 9.753 Sonstige kurzfristige Rückstellungen 3.210 3.780 Kurzfristige Rückstellungen zum 31. Dezember 39.470 33.275 Rückstellungen gesamt zum 31. Dezember 72.554 60.818 Als international agierender Konzern ist die Kontron Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht und anderen Gesetzen sowie vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt. Nach aktueller Einschätzung sind für vorhandene Risiken im Konzernabschluss ausreichende Rückstellungen gebildet worden. Es kann jedoch nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus laufenden Verfahren und gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen der Kontron Gruppe in Deutschland, Frankreich und Bulgarien. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Beschreibung der Zusagen: In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgegeben, in dem die gesetzlichen Mindestanforderungen an die bAV verankert sind. Des Weiteren müssen Regelungen und Urteile aus dem Arbeitsrecht befolgt werden. Beim Altersversorgungssystem handelt es sich um Ruhegeld, das als Altersrente, vorgezogene Altersrente, Invalidenrente bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird. Zum Bilanzstichtag bestehen bei 409 Mitarbeiter:innen (Vj.: 130 Mitarbeiter:innen) in deutschen Konzerngesellschaften Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionsverpflichtungen sind zum großen Teil durch Planvermögen gedeckt, welches im Wesentlichen aus unabhängig verwalteten Pensionsfondsvermögen, beizulegenden Zeitwerten von Lebensversicherungen sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten besteht. Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt zwischen 7,7 und 21 Jahren. Aufgrund der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in Frankreich und Bulgarien sind die dort ansässigen Konzerngesellschaften verpflichtet, bei Pensionierung Einmalzahlungen an ihre Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung. Mitarbeiter:innen, die die Firma vor dem Renteneintritt verlassen, unabhängig davon, ob freiwillig oder durch den Arbeitgeber veranlasst, erhalten keine Zahlung. Zum Bilanzstichtag nehmen in Frankreich 254 Mitarbeiter:innen (Vj.: 248 Mitarbeiter:innen) und in Bulgarien 353 Mitarbeiter:innen (Vj.: 0 Mitarbeiter:innen) an den Plänen teil. Wesentliche Risiken aus den leistungsorientierten Zusagen, die in erster Linie aus Zinsentwicklung und Langlebigkeit resultieren könnten, werden nicht erwartet. Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellung: In der folgenden Tabelle werden die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Planvermögen für die leistungsorientierten Pläne dargestellt. In TEUR 2024 2023 Pensionsverpflichtung (DBO) zum 1. Jänner 14.872 8.138 Änderung Konsolidierungskreis 3.359 5.507 Laufender Dienstzeitaufwand 852 330 Zinsaufwand 639 398 Im Konzernergebnis erfasste Zwischensumme 1.491 728 Neubewertungen: Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund demografischer Annahmen -6 -12 aufgrund finanzieller Annahmen 21 677 aufgrund erfahrungsbedingter Berichtigungen -37 -5 Im sonstigen Ergebnis enthaltene Zwischensumme -22 659 Gezahlte Versorgungsleistungen -793 -176 Sonstige Änderungen 0 16 Pensionsverpflichtung (DBO) zum 31. Dezember 18.907 14.872 Verkehrswert des Planvermögens zum 31. Dezember -2.541 -960 Nettoschuld aus Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 16.366 13.912 Der Verkehrswert des Planvermögens erhöhte sich im Berichtszeitraum um TEUR 1.580 auf TEUR 2.541 (Vj.: TEUR 960), wovon TEUR 1.606 auf die im Geschäftsjahr 2024 erworbenen Katek Gesellschaften entfallen. In den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist ein aktivischer Überhang aus der Saldierung von Pensionsverpflichtungen mit zugehörigem Planvermögen in Höhe von TEUR 276 enthalten. Von der unterjährigen Wertänderung wurden TEUR 96 (Vj.: TEUR 38) im laufenden Ergebnis und TEUR -26 (Vj.: TEUR 24) im sonstigen Ergebnis erfasst. Die aus dem Planvermögen gezahlten Versorgungsleistungen betrugen TEUR 116 (Vj.: TEUR 57). Auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode in Höhe von TEUR -4 (Vj.: TEUR 636) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 14 (Vj.: TEUR -315) im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Bewertung der Verpflichtung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde: Versicherungsmathematische Annahmen 2024 Deutschland Frankreich Bulgarien Abzinsungsfaktor 3,29%-3,46% 3,00%-3,30% 2,50% Gehaltstrends 0,00%-2,50% 2,00%-3,00% 3,00% Rententrend 2,00% n.a. n.a. Versicherungsmathematische Annahmen 2023 Deutschland Frankreich Abzinsungsfaktor 3,23%-4,50% 3,20%-3,50% Gehaltstrends 0,00%-2,50% 2,00%-4,00% Rententrend 2,00%-2,50% n.a. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird die Projected Unit Credit Method benutzt. Den Berechnungen liegen die TH-TF 00–02 für Frankreich, die National Statistics 2021–2023 für Bulgarien sowie die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck für Deutschland zugrunde. Die Auswirkung von Änderungen der Grundannahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung ist in folgender Tabelle dargestellt: Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme 31.12.2024 Abzinsungsfaktor 0,50% -983 1.091 Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,50% 75 -72 Rententrend 1,00% 1.232 -988 31.12.2023 Abzinsungsfaktor 0,50% -748 834 Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,50% 228 -246 Rententrend 1,00% 417 -349 Die Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 378. Die folgenden Beträge werden voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren in Zusammenhang mit Pensionsleistungen gezahlt: Innerhalb der nächsten 12 Monate Zwischen 2 und 5 Jahren Zwischen 5 und 10 Jahren Gesamt 674 4.129 5.891 10.694 Rückstellungen für Abfertigungen Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Dabei handelt es sich um einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Kündigung von Arbeitnehmer:innen sowie regelmäßig bei Pensionsantritt an Mitarbeiter:innen bezahlt werden müssen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge. Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in ausländischen Tochtergesellschaften stellen ebenfalls einmalige Abfindungen aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften dar, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden müssen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Dienstzeit und der Höhe der Bezüge. Der Bewertung der Verpflichtung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde: Versicherungsmathematische Annahmen 202 4 Österreich Slowenien Abzinsungsfaktor 3,30% 3,10 - 3,30 % Biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte Mortality Tables Slovenia 2007 Fluktuation keine Fluktuation berücksichtigt altersabhängig: 0,00% - 25 ,00% Gehaltssteigerungen 3,50% 2 , 60 % Versicherungsmathematische Annahmen 202 3 Österreich Slowenien Abzinsungsfaktor 3, 30 % 3, 1 0% Biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte Mortality Tables Slovenia 2007 Fluktuation keine Fluktuation berücksichtigt altersabhängig: 0,00% - 1 7 ,00% Gehaltssteigerungen 3, 50 % 4 , 3 0% Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Abfertigungsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar: In TEUR 2024 2023 Barwert der Abfertigungsverpflichtungen zum 1. Jänner 10.439 9.769 Dienstzeitaufwand 416 294 Zinsaufwand 329 354 Neubewertungen 634 804 Gezahlte Leistungen -888 -782 Barwert der Abfertigungsverpflichtung zum 31. Dezember 10.930 10.439 Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Personalaufwand erfasst; der Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Die Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen: In TEUR 2024 2023 Änderungen demografischer Annahmen -64 161 Änderungen finanzieller Annahmen -8 483 Erfahrungsbedingte Anpassungen 706 160 Erfasste Gewinne (-) / Verluste (+) aus Neubewertungen 634 804 Die Gewinne/Verluste aus Neubewertungen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis (OCI) im Eigenkapital erfasst. Eine Sensitivitätsanalyse der für die Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche als wesentlich erachteten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Barwert der Verpflichtung: Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme 31.12.2024 Abzinsungsfaktor 0,25% -263 275 Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,25% 266 -255 31.12.2023 Abzinsungsfaktor 0,25% -186 236 Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,25% 225 -217 Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden Beiträge in Höhe von 1,53% der Bezüge an eine externe Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Zahlungen für diesen beitragsorientierten Versorgungsplan betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 583 (Vj.: TEUR 508) und wurden im Personalaufwand erfasst. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: In TEUR Garantien und Gewährleistungen Sonstige Gesamt Stand zum 1. Jänner 2023 1.033 1.900 2.933 Änderung Konsolidierungskreis 187 27 214 Zuführung 636 449 1.085 Umgliederungen -62 0 -62 Verbrauch -12 -487 -499 Auflösung -389 -2 -391 Währungsumrechnungsdifferenzen -73 -15 -88 Stand zum 31. Dezember 2023 1.320 1.872 3.192 Änderung Konsolidierungskreis 975 1.903 2.878 Zuführung 675 751 1.426 Umgliederungen 25 -37 -12 Verbrauch -14 -906 -920 Auflösung -913 -155 -1.068 Währungsumrechnungsdifferenzen 10 7 17 Stand zum 31. Dezember 2024 2.078 3.435 5.513 Die in obiger Tabelle dargestellten sonstigen langfristigen Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für Jubiläumsgelder. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: In TEUR Garantien und Gewähr- leistungen Rechts- und Prozess- kosten Drohende Verluste Sonstige Gesamt Stand zum 1. Jänner 2023 8.259 6.681 8.301 3.709 26.950 Änderung Konsolidierungskreis -367 3.170 1.364 1.562 5.729 Zuführung 7.559 57 1.655 1.029 10.300 Umgliederungen 62 0 0 0 62 Verbrauch -2.604 -85 -1.619 -659 -4.967 Auflösung -1.926 -99 -701 -1.537 -4.263 Währungsumrechnungs- differenzen -182 29 -59 -324 -536 Stand zum 31. Dezember 2023 10.801 9.753 8.941 3.780 33.275 Änderung Konsolidierungskreis 5.133 4.564 2.743 3.011 15.451 Zuführung 3.279 10.598 2.009 1.083 16.969 Umgliederungen 12 0 0 0 12 Verbrauch -4.523 -6.136 -2.523 -3.577 -16.759 Auflösung -3.143 -2.589 -2.596 -1.194 -9.522 Währungsumrechnungs- differenzen -68 2 2 108 44 Stand zum 31. Dezember 2024 11.491 16.192 8.576 3.211 39.470 Die Rückstellungen für Produktgarantien decken die erwarteten Garantieansprüche für verkaufte Produkte während der Gewährleistungsfrist ab. Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für mögliche Rechtsstreitigkeiten, Settlements und Pönalen für kritische Projekte. Die Rückstellung für drohende Verluste beinhaltet die Risiken aus der Bewertung der regulären Projekte. Hier sind auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte enthalten. 15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rechnungslegungsmethoden>> Einzelne Kontron Gesellschaften bieten über Partnerbanken Reverse-Factoring-Vereinbarungen an, innerhalb derer ausgewählte Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen – durch Verkauf der Forderungen gegenüber der Kontron Gesellschaft – zu erhalten. In dieser Vereinbarung stimmen die Banken zu, von den Konzern Gesellschaften geschuldete Rechnungsbeträge vorzeitig an die teilnehmenden Lieferanten zu bezahlen. In einer separaten Vereinbarung zwischen der jeweiligen Bank und der Kontron Gesellschaft wird der Ausgleich zum Ende des Zahlungsziels durch die Kontron Gesellschaften geregelt. Zweck der Vereinbarungen ist es, die Zahlungsprozesse effizienter zu gestalten und den teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen. In der Kontron Gruppe werden die der Vereinbarung zwischen Lieferanten und Bank zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht ausgebucht, da keine rechtliche Befreiung erlangt wird und die Verbindlichkeit durch den Eintritt nicht verändert wurde. Aus Sicht des Konzerns verlängert die Nutzung einer Reverse-Factoring-Lösung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber den Fristen mit nicht teilnehmenden Lieferanten. Die dem Reverse-Factoring unterliegenden Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle den Reverse-Factoring-Vereinbarungen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag als kurzfristig ausgewiesen. Zahlungen an die Banken im Zusammenhang mit den Reverse-Factoring-Vereinbarungen werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus operativer Tätigkeit ausgewiesen, da diese weiterhin Zahlungen für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen darstellen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 272.352 (Vj.: TEUR 273.056) entfallen TEUR 8.856 (Vj.: TEUR 30.575) auf Verbindlichkeiten, die den Reverse-Factoring-Vereinbarungen unterliegen. 16 Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden gliedern sich folgendermaßen: In TEUR 2024 2023 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 25.776 19.083 Kurzfristige Mietkaufverbindlichkeiten 8.350 0 Kurzfristiger Teil aus bedingten Gegenleistungen 752 268 Kreditorische Debitoren und Gutschriften für Kunden 587 952 Abgegrenzte Verbindlichkeiten – Andere 5.573 5.246 Sonstige verzinsliche Darlehen 4.594 1.493 Sonstige 2.509 1.909 Summe sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 48.141 28.951 17 Sonstige kurzfristige Schulden Die sonstigen kurzfristigen Schulden gliedern sich wie folgt: In TEUR 2024 2023 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer 18.936 17.722 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen 40.888 31.616 Verbindlichkeiten Sozialabgaben 4.557 4.407 Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 25.304 17.152 Erhaltene Anzahlungen 1.173 412 Sonstige 3.451 3.486 Summe sonstige kurzfristige Schulden 94.309 74.795 D. Sonstige Erläuterungen 1 Erläuterung zur Konzern-Kapitalflussrechnung Rechnungslegungsmethoden>> Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, unterteilt nach operativer Tätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Ermittlung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode durch Korrektur des Ergebnisses vor Ertragsteuern um nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle sowie um dem Investitions- und Finanzierungsbereich zuzuordnende Geschäftsvorfälle. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird, ebenso wie der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, nach der direkten Methode ermittelt. Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für den Erwerb von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte), Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Aktivitäten sowie die Zinseinnahmen. Die Finanzierungstätigkeit umfasst neben den Zahlungsflüssen aus der Aufnahme oder Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten und finanziellen Schulden, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten wird dabei unter dem Posten „Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden“ ausgewiesen. In der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellte Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen (Unternehmenszusammenschlüsse oder Entkonsolidierungen) sowie die Einstufung als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte oder Schulden nicht zahlungswirksam sind. Im vorangegangenen Geschäftsjahr umfasste der Finanzmittelbestand die liquiden Mittel laut Bilanz, abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten, sofern diese einen integralen Bestandteil des Cash-Managements dargestellt haben, sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen. Des Weiteren waren Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkung nicht Teile des Finanzmittelbestands. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgt dahingehend eine Umstellung, sodass der Finanzmittelbestand nur mehr die liquiden Mittel laut Konzernbilanz sowie die Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkung beinhaltet, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten vom Zeitpunkt der Einlage verfügbar sind. Veränderungen der Kontokorrentverbindlichkeiten werden nunmehr im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit unter den Posten „Aufnahme Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden“ und „Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden“ ausgewiesen. Aufgrund der Abgrenzungsproblematik, ob und welcher Teil der Kontokorrentkredite einen integralen Bestandteil des Cash-Managements des Unternehmens bildet, wurde die Umklassifizierung vorgenommen. Darüber hinaus fördert die Umstellung die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Die Vorjahresdarstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde entsprechend angepasst. Die Auswirkung der Umstellung des Finanzmittelbestands auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar: IN TEUR 2023 nach Anpassung 2023 vor Anpassung Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden -131.577 -75.425 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -246.367 -190.215 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Der Finanzmittelbestand laut Konzern-Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar: In TEUR 2024 2023 Kassenbestand 60 53 Guthaben bei Kreditinstituten 315.577 332.182 Liquide Mittel laut Konzernbilanz 315.637 332.235 davon Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen 3.737 4.333 Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallenden Zahlungsströme innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung sind in folgender Tabelle angeführt: In TEUR 2024 2023 Cashflow aus operativer Tätigkeit 0 273 Cashflow aus Investitionstätigkeit 12.220 111.905 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 -68 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs der Jahre 2024 und 2023 beinhaltet weitere, vertraglich vereinbarte Zahlungsmittelzuflüsse für das im Geschäftsjahr 2022 veräußerte IT-Service Geschäft, abzüglich der damit verbundenen Zahlungsmittelabflüsse. Zu Informationen betreffend der Zahlungswirksamkeit der Unternehmenserwerbe wird auf Abschnitt A verwiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Finanzierungsverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen des Konzerns, aufgeteilt in ihren zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Anteil: In TEUR zahlungs- wirksame Veränderungen nicht zahlungs- wirksame Veränderungen 01.01.2024 neue Leasing-verhältnisse Sonstige Änderungen 31.12.2024 Schuldscheindarlehen 167.500 1.000 0 0 168.500 Sonstige Darlehen sowie Kontokorrentkredite 43.251 170.415 0 96.578 310.245 Sonstige finanzielle Schulden 2.542 -12.569 0 37.397 27.369 Leasingverbindlichkeiten 52.178 -25.501 26.700 50.056 103.433 Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 265.471 133.345 26.700 184.031 609.547 In TEUR zahlungs- wirksame Veränderungen nicht zahlungs- wirksame Veränderungen 01.01.2023 neue Leasing-verhältnisse Sonstige Änderungen 31.12.2023 Schuldscheindarlehen 167.500 0 0 0 167.500 Sonstige Darlehen sowie Kontokorrentkredite 152.490 -107.290 0 1.113 46.312 Sonstige finanzielle Schulden 519 748 0 0 1.267 Leasingverbindlichkeiten 42.779 -13.258 18.237 4.420 52.178 Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 363.288 -119.800 18.237 5.533 267.258 Die sonstigen finanziellen Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Mietkäufen (Ratenkauf) von Gegenständen des Anlagevermögens. Die Leasingverbindlichkeiten werden unter den Bilanzposten sonstige kurzfristige und langfristige finanzielle Schulden ausgewiesen. Die sonstigen Änderungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten nicht zahlungswirksame Änderungen aus Unternehmenserwerben in Höhe von TEUR 184.290 (Vj.: TEUR 4.480), eine Reduktion der Leasingverbindlichkeiten aufgrund der vorzeitigen Beendigung von Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 6.142 (Vj.: TEUR 1.004), die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten von TEUR 4.414 (Vj.: TEUR 1.720) sowie Währungseffekte, insbesondere die Leasingverbindlichkeiten betreffend. Darüber hinaus beinhalten die nicht zahlungswirksamen Änderungen den Abgang von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 404 (Vj.: TEUR 267) aufgrund von Entkonsolidierungen. 2 Segmentberichterstattung Die Berichterstattung und Steuerung der Unternehmensgruppe erfolgten entsprechend den Portfolioschwerpunkten seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 – wie auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 – in den Segmenten „Europe“, „Global“ und „Software + Solutions“. Segment „Europe“: In diesem Segment bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung sicherer Lösungen zur Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Middleware und Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Produkte (Eigentechnologien) und Lösungen der Kontron Gruppe, insbesondere für die Märkte industrielle Automatisierung, 5G-Konnektivität- und Kommunikationslösungen sowie Medizintechnik und Smart Energy. Zusätzlich wird das IoT-Services Geschäft in Österreich, Ungarn und Rumänien zur Servicierung und Unterstützung des IoT-Geschäfts in diesem Segment ausgewiesen. Segment „Global“: Im Segment „Global“ werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien dargestellt. Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus dem Segment „Europe“ vertrieben. Segment „Software + Solutions“: Das Segment umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für die Bereiche der Industrieautomatisierung, das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS sowie das Lösungsgeschäft im Transport-, Avionics- und Defense-Sektor. 2024 kam mit der Katek-Übernahme die zahlungsmittelgenerierende Einheit GreenTec hinzu, die sich auf innovative Lösungen in den Bereichen Solarenergie, Elektromobilität und erneuerbare Energien fokussiert. Dieses Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Das EBITDA sowie das Bruttoergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen) der Geschäftssegmente werden jeweils auf IFRS-Basis vom Vorstand getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des EBITDA und des Bruttoergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Konzern-EBITDA und dem Bruttoergebnis im Konzernabschluss bewertet. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten erfolgen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Basis Normalauslastung zuzüglich eines konzerneinheitlichen Aufschlags. Die Geschäftsentwicklung entsprechend den Segmenten stellt wie folgt dar: 2024 in TEUR Europe Global Software + Solutions Konsolidierung/ Überleitung Gesamt Umsatzerlöse gesamt 1.161.831 312.567 535.650 2.010.048 Innenumsatz -184.129 -75.044 -66.054 -325.227 Umsatzerlöse 977.702 237.523 469.596 1.684.821 Bruttoergebnis 349.425 82.941 261.393 693.759 EBITDA 81.720 23.031 87.039 191.790 Abschreibungen -41.881 -8.087 -27.663 -77.631 EBIT 39.839 14.944 59.376 114.159 Finanzerträge 6.358 6.358 Finanzaufwendungen -29.303 -29.303 Ertragsteuern -2.714 -2.714 Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 88.500 Segmentvermögen 863.078 201.299 483.628 1.548.005 Segmentschulden 824.188 88.414 258.438 1.171.040 Segmentinvestitionen 38.077 9.164 23.982 71.223 2023 in TEUR Europe ) Global Software + Solutions ) Konsolidierung/ Überleitung Gesamt Umsatzerlöse gesamt 881.129 258.569 293.613 1.433.311 Innenumsatz -118.518 -50.887 -37.959 -207.364 Umsatzerlöse 762.611 207.682 255.654 1.225.947 Bruttoergebnis 250.360 65.536 150.328 466.224 EBITDA 64.805 19.080 42.137 126.022 Abschreibungen -22.896 -6.301 -10.349 -39.546 EBIT 41.909 12.779 31.788 86.476 Finanzerträge 8.882 8.882 Finanzaufwendungen -16.139 -16.139 Ertragsteuern -3.541 -3.541 Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 75.678 Segmentvermögen 734.721 152.165 255.818 1.142.704 Segmentschulden 519.121 71.374 176.191 766.686 Segmentinvestitionen 25.597 7.401 13.277 46.275 ) Angepasst: Umgliederung der „Kontron Modular Computers S.A.S.", Toulon, Frankreich, von Segment „Europe" in Segment „Software + Solutions" Aufgrund der Umgliederung der „Kontron Modular Computers S.A.S.“ erhöhte sich der Umsatz des Segments „Software + Solutions“ um TEUR 26.370, der EBITDA-Beitrag beläuft sich auf TEUR 4.222. Das „EBITDA“ stellt das EBITDA vor Verrechnung von Headquarterkosten durch die Kontron AG dar. Des Weiteren werden im Segment „Europe“ alle Kosten für die Kontron AG (Headquarterkosten) erfasst, die sich nicht funktional auf die übrigen Segmente verteilen lassen. Auswirkungen auf das Konzernergebnis, welche nicht mit der operativen Geschäftstätigkeit der Segmente in unmittelbarem Zusammenhang stehen, werden folglich auch im Segment „Europe“ ausgewiesen. Das Segmentvermögen umfasst die kurz- und langfristigen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte, Beteiligungen und Wertpapiere. Die Segmentschulden umfassen die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. Informationen über geographische Gebiete: In TEUR 2024 2023 Umsatzerlöse Langfristiges Vermögen Umsatzerlöse Langfristiges Vermögen Deutschland 439.421 179.279 213.653 57.680 Nordamerika 243.672 44.896 130.868 26.609 Österreich 143.267 43.431 130.955 35.785 Ungarn 134.884 27.288 103.896 11.438 Slowenien 81.941 41.183 79.293 40.922 Frankreich 73.030 21.147 57.781 16.386 Bulgarien 51.910 11.058 49.317 1.348 China 49.233 925 50.403 1.679 Schweiz 41.660 8.204 29.941 7.804 Rumänien 41.081 7.344 68.475 8.408 Russland 40.278 6.320 54.529 5.653 Großbritannien 34.834 1.216 32.447 1.032 Tschechien 31.972 5.470 28.822 398 Spanien 30.270 2.635 21.954 2.170 Japan 26.737 0 13.085 0 Restliches Ausland 220.631 4.746 160.528 4.113 1.684.821 405.140 1.225.947 221.425 Die Darstellung des langfristigen Vermögens umfasst die Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie die langfristigen Vertragsvermögenswerte und die sonstigen langfristigen Vermögenswerte. Die Darstellung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten erfolgt nach dem jeweiligen Sitz des Kunden. Der Konzern hat mit keinem einzelnen externen Kunden 10% oder mehr der berichteten Umsatzerlöse erzielt. 3 Informationen über Finanzinstrumente Rechnungslegungsmethoden>> Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 angeführten Bewertungskategorien zugeordnet: finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (mit Recycling) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Bei als Eigenkapitalinstrumente klassifizierten finanziellen Vermögenswerten besteht das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) zu bewerten. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanzinvestitionen. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“). Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen für erwartete Ausfälle bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag be-stehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Bei Finanzinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung) erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Ei-genkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben wurden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern erfasst bei allen Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruht (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Instruments erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing und Vertragsvermögenswerten aus Kundenverträgen wendet die Kontron Gruppe eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Form eines Gesamtlaufzeit-ECL mittels Wertberichtigungsmatrix an. Daher verfolgt die Kontron Gruppe bei diesen Finanzinstrumenten Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Berechnung umfasst das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis unter Berücksichtigung des Zinseffekts sowie angemessener und belastbarer Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Gegebenheiten und künftig zu erwartende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zum Abschlussstichtag verfügbar sind. Wertminderungen werden erfolgswirksam rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt oder eine Verbesserung vorliegt. Ausbuchung Ein vertraglicher Vermögenswert bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind, oder die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cash-flows aus dem finanziellen Vermögenwert an Dritte übertragen wurden. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert überträgt, beurteilt er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen erfolgt eine vollständige Ausbuchung der Forderungen, wobei etwaige Default bzw Dilution Reserven einbehalten werden. Werden weder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten, aber liegt ein Übergang der Verfügungsmacht vor, werden die Forderungen vollständig ausgebucht, andernfalls erfolgt die Ausbuchung nur in dem Ausmaß wie kein anhaltendes Engagement vorliegt. Für verkaufte Forderungen, bei denen ein anteiliger Selbstbehalt bei Forderungsausfällen vereinbart wurde, erfolgt eine vollständige Ausbuchung auf Grund des Übergangs der Verfügungsmacht. Für verkaufte Forderungen bestand bis zu einer Umstellung der Factoringvereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 ein „first loss“ Risiko, das aufgrund des anhaltenden Engagements im Ausmaß des „first loss“ weiterhin als Forderung erfasst wurde. Nach erfolgter Umstellung der Factoringvereinbarungen besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 kein „first loss“ Risiko mehr und es erfolgt eine Ausbuchung auf Grund der Übertragung der Verfügungsmacht. Finanzielle Verbindlichkeiten Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Die Kontron AG bewertet Finanzinstrumente, wie beispielsweise Derivate oder bedingte Kaufpreisverpflichtungen, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder am vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, erfolgt. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilneh-mer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: Stufe 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente auf die Kategorien nach IFRS 9: Bewertungskategorie gem. IFRS 9 Buchwert 31.12.2024 Fair Value 31.12.2024 Aktiva Liquide Mittel fortgeführte Anschaffungskosten 315.637 315.637 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon: fortgeführte Anschaffungskosten 227.744 227.744 davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 21.906 21.906 FV Hierarchie Stufe 3 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 17.681 17.681 FV Hierarchie Stufe 2 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte davon: fortgeführte Anschaffungskosten 9.129 9.129 davon: FV erfolgswirksam 874 874 FV Hierarchie Stufe 3 davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 8 8 FV Hierarchie Stufe 1 Passiva Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden davon: fortgeführte Anschaffungskosten 42.795 42.795 davon: FV erfolgswirksam 752 752 FV Hierarchie Stufe 3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 272.378 272.378 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 172.985 172.985 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 305.760 262.358 Sonstige langfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 97.368 97.368 FV Hierarchie Stufe 3 Bewertungskategorie gem. IFRS 9 Buchwert 31.12.2023 Fair Value 31.12.2023 Aktiva Liquide Mittel fortgeführte Anschaffungskosten 332.235 332.235 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon: fortgeführte Anschaffungskosten 194.184 194.184 davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 19.372 19.372 FV Hierarchie Stufe 3 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 20.778 20.778 FV Hierarchie Stufe 2 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte davon: fortgeführte Anschaffungskosten 8.136 8.136 davon: FV erfolgswirksam 874 874 FV Hierarchie Stufe 3 davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 0 0 FV Hierarchie Stufe 1 Passiva Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden davon: fortgeführte Anschaffungskosten 27.190 27.190 davon: FV erfolgswirksam 268 268 FV Hierarchie Stufe 3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 273.056 273.056 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 150.873 150.873 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 60.138 58.061 Sonstige langfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 35.477 35.477 davon: fortgeführte Anschaffungskosten 35.477 35.477 davon: FV erfolgswirksam 823 823 FV Hierarchie Stufe 3 4 Kapitalsteuerung Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein Bonitätsrating bei Banken hat, das eine Fremdfinanzierung zu möglichst geringen Finanzierungskosten ermöglicht. Von Seiten des Managements ist eine maßgebliche Kennziffer zur Erreichung des Bonitätsratings die Eigenkapitalquote im Konzern. Zum Abschlussstichtag beträgt die Konzerneigenkapitalquote 35,8% (Vj.: 44,1%). Das Management überwacht das Kapital mit Hilfe des Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden entspricht. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des monatlichen Reportings der Konzerngesellschaften und wird an den Vorstand berichtet. Zum Bilanzstichtag betragen die Nettofinanzschulden TEUR 855.777 (Vj.: TEUR 434.451) und die Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden TEUR 1.508.055 (Vj.: TEUR 1.038.422), so dass sich ein Verschuldungsgrad von 56,7% (Vj.: 41,8%) errechnet. Die Nettofinanzschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich liquider Mittel und kurzfristige Einlagen. Das Eigenkapital umfasst das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Gegebenenfalls kann der Konzern die Eigenkapitalquote im Rahmen des genehmigten Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. in TEUR 2024 2023 Konzerneigenkapital 652.278 603.971 Summe Eigenkapital und Schulden 1.823.692 1.370.657 Konzerneigenkapitalquote 35,8% 44,1% Langfristige Schulden 452.933 136.098 Kurzfristige Schulden 718.481 630.588 1.171.414 766.686 Liquide Mittel -315.637 -332.235 Nettofinanzschulden 855.777 434.451 Konzerneigenkapital 652.278 603.971 Eigenkapital und Nettofinanzschulden 1.508.055 1.038.422 Verschuldungsgrad 56,7% 41,8% Zum 31. Dezember 2024 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Die von den Banken geforderten Finanzkennzahlen für die Gewährung von Rahmenkreditlinien wurden eingehalten. 5 Risikomanagement Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente – umfassen Bankdarlehen, Schuldscheindarlehen und kurzfristige Überziehungsrahmen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente, deren Zweck die Absicherung gegen Währungs- bzw. Zinsrisiken ist, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen resultieren. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben. Der Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden. Liquiditätsrisiko Die Strategie der Kontron Gruppe sieht grundsätzlich eine lokale Finanzierung des Tagesgeschäfts vor (z. B. Debitoren-Factoring, Supply Chain Finanzierung oder Kontokorrentkredite). Die Finanzierung größerer Investitionen, Projekte oder Akquisitionen erfolgt hingegen zentral über Intercompany-Finanzierung unter Nutzung der günstigen Finanzierungskonditionen der Kontron AG. Die Kontron AG stellt zentral aufgesetzte Programme für Factoring sowie Reverse-Factoring in der Gruppe bereit, die für die Konzerngesellschaften verbindlich sind. Dabei liegt die Implementierung und Durchführung in der lokalen Verantwortung. In einigen wenigen Ausnahmefällen erfolgt aus historischen Gründen und aufgrund lokaler guter Geschäftsbeziehungen ein lokales Debitoren-Factoring und ein lokales Reverse-Factoring, wobei auch hier in den meisten Fällen eine Konzernhaftung der Kontron AG dem lokalen Finanzinstitut vorliegt und die jeweilige Konzerngesellschaft günstigere Finanzierungskonditionen lokal erhält. Für lokale Kredite gilt die Kontron-Gruppenkreditrichtlinie. Sollte eine neue lokale Finanzierung benötigt werden, sind alle relevanten Dokumente (Kredit- oder Kreditvereinbarung) vorab der Leitung für Finanzierung, Treasury und Versicherungen der Kontron AG vorzulegen. Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung, um einen eventuellen Finanzbedarf frühzeitig zu erkennen und mit den Bankpartnern abzustimmen. Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurzfristigen Überziehungsrahmen und sonstigen Finanzierungsquellen zu wahren. Zum 31. Dezember 2024 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen. 2024 bis zu 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren nach mehr als 5 Jahren Gesamt Finanzierungsverbindlichkeiten 187.688 335.035 0 522.723 Leasingverbindlichkeiten 29.146 64.280 31.150 124.576 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 272.378 0 0 272.378 Sonstige finanzielle Schulden 22.367 20.048 0 42.415 511.579 419.363 31.150 962.092 2023 bis zu 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren nach mehr als 5 Jahren Gesamt Finanzierungsverbindlichkeiten 154.999 62.340 1.396 218.735 Leasingverbindlichkeiten 20.244 38.785 1.036 60.065 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 273.056 0 0 273.056 Sonstige finanzielle Schulden 11.328 2.145 0 13.473 459.627 103.270 2.432 565.329 Der Buchwert der Finanzierungsverbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 478.745 (Vj.: TEUR 211.011) und setzt sich aus langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 305.760 (Vj.: TEUR 60.138) sowie aus kurzfristigen Bankkrediten bzw. Überziehungsrahmen in Höhe von TEUR 172.985 (Vj.: TEUR 150.873) zusammen. Die für die verzinslichen Verbindlichkeiten angefallenen Zinsen betragen TEUR 29.303 (Vj.: TEUR 16.112). Die Kontron Gruppe setzt zur Lieferantenfinanzierung in ausgewählten Konzerngesellschaften und für bestimmte Lieferanten ein Reverse-Factoring-Programm ein. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Die Verbindlichkeiten bleiben Teil des Working Capitals, welches im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens verwendet wird. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen. Durch die Vereinbarung kommt es zu keiner Ausdehnung der bestehenden Zahlungsziele (diese betragen in der Regel zwischen 60 und 120 Tage) und die umfassten Verbindlichkeiten beziehen sich ausschließlich auf den Erwerb von Vorräten für die Produktion im Zusammenhang mit Kundenverträgen. Kontron muss für diese Verbindlichkeiten keine (zusätzlichen) Sicherheiten bereitstellen. Zum 31. Dezember 2024 sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.856 (Vj.: TEUR 30.575) von diesem Programm umfasst. Die Verbindlichkeiten sind in der Konzernbilanz im Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ausgewiesen. Marktrisiko Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisi-ken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem verzinsliche Darlehen, Einlagen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente Währungskursrisiko Der Konzern unterliegt Währungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen und Verkäufen einer operativen Einheit in einer anderen Währung als der funktionalen Währung dieser Einheit. Die wesentlichen Währungsrisiken resultieren aus der Änderung des US-Dollar/EUR Wechselkurses. Als globales Unternehmen tätigt Kontron Umsätze und Materialeinkäufe in US-Dollar und Euro. Die sich daraus ergebenden Währungseffekte werden im Zeitablauf teilweise ausgeglichen. Verbleibende Spitzen werden durch den Einsatz von kurzfristigen Terminkontrakten bzw. Optionsgeschäften abgesichert. Zur Optimierung der Absicherungsstrategie wird das Risiko aus der Differenz aus Fremdwährungseinnahmen und -ausgaben geplanter Transaktionen, die im Rahmen der Konzernplanung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden, durch den Einsatz verschiedener Absicherungsinstrumente eliminiert bzw. begrenzt. Der beizulegende Zeitwert des zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestandenen Devisentermingeschäft mit einem Nominalvolumen von TEUR 0 (Vj.: TEUR 4.700) betrug TEUR 0 (Vj.: TEUR -9). Zur Darstellung der Währungsrisiken verlangt IFRS 7 eine Währungssensitivitätsanalyse, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen Konzerngesellschaften Finanzinstrumente eingehen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Es wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Kursentwicklung des USD Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern in TEUR Geschäftsjahr 2024 +10% -3.841 -10% 3.841 Geschäftsjahr 2023 +10% -4.363 -10% 4.363 Zum 31. Dezember 2024 bestanden keine Devisenterminkontrakte. Die Sensitivität des Ergebnisses aus der Marktbewertung des zum 31. Dezember 2023 bestehenden Devisenterminkontrakts ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dabei wird die Ergebnisauswirkung bei einer fiktiven Veränderung des Euro gegenüber der Fremdwährung um 5% bzw. 10% gezeigt: Veränderung des EURO Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern in TEUR Geschäftsjahr 2024 Geschäftsjahr 2023 +5% 0 -223 +10% 0 -426 -5% 0 247 -10% 0 521 Zinsrisiko Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko des Konzerns aus Zinssatzänderungen ergibt sich im Wesentlichen aus abgeschlossenen variabel verzinsten Finanzierungen sowie veranlagten Festgeldern. Eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus könnte zu einer Erhöhung oder einem Rückgang der Zinsaufwendungen bzw. des Zinsertrags führen. Nachstehende Zinssensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass bei variablen Zinssätzen und bei kurzfristigen Fixzinssätzen (Barvorlagen) die Zinsen im Berichtszeitraum in allen Währungen um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen wären. Dies stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer begründeten, möglichen Änderung der Zinsen dar. Als Basis wurde das Zinsrisiko-Exposure von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag bestimmt und unterstellt, dass die ausstehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend waren. Rund 64,9% (Vj.: 46,9%) der Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 478.745 (Vj.: TEUR 211.011) sind variabel verzinst. Darin enthalten sind Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 141.500 (Vj.: TEUR 75.000). Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 27.000 (Vj.: TEUR 92.500), sowie weitere Bankdarlehen in Höhe von TEUR 141.122 (Vj.: TEUR 19.500), sind festverzinslich. Falls die Zinsen um 100 Basispunkte höher gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten würden, wäre der Zinsaufwand um TEUR 3.106 (Vj.: TEUR 990) höher gewesen. Die untersuchten Zinsschwankungen haben keine direkte Auswirkung auf das Eigenkapital. Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus ist ein im Zuge des Erwerbs der Kontron Solar Bulgaria EOOD (vormals Katek Electronic Bulgaria EOOD) übernommenes Darlehen in TBGN 3.716 zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Höhe von TEUR 1.900 fixiert. Zur Absicherung von Zinsänderungen bei bestehenden variabel verzinslichen Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Zinsswap betrags- und laufzeit kongruent mit 7-jähriger Laufzeit bis 26. April 2028 abgeschlossen. Der Marktwert des Zinsswaps zum 31. Dezember 2024 beträgt TEUR 64. Die Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind nicht erfüllt. Falls die Zinsen um 100 Basispunkte höher gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten würden, wären die Zinsaufwendungen um TEUR 35 höher gewesen. Bei 100 Basispunkten niedrigerer Zinsen und konstanter übriger Variablen wären die Zinsaufwendungen um TEUR 36 niedriger ausgefallen. Die untersuchten Zinsschwankungen haben keine direkte Auswirkung auf das Eigenkapital. Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt. Kreditrisiko Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere ergeben sich Risiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung, Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Dafür hat der Konzern ein Debitorenmanagement installiert, mit dem die Forderungsbestände laufend überwacht werden. Zusätzlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwiegend kreditversichert. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten trotzdem Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Die bilanzielle Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt, ungeachtet bestehender Sicherheiten, das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die entsprechenden Angaben können dem Kapitel „Informationen über Finanzinstrumente“ entnommen werden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix ermittelte Ausfallrisikoposition bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns: 31.12.2024 Nicht fällig 1 bis 60 Tage überfällig 61 bis 90 Tage überfällig 91 bis 180 Tage überfällig 181 bis 270 Tage überfällig 271 bis 365 Tage überfällig über 365 Tage überfällig Geschätzter Gesamt- bruttobuchwert bei Zahlungsverzug 192.280 39.072 4.177 5.672 3.329 3.145 9.124 Erwarteter Kreditverlust 390 192 146 239 273 336 5.572 Das Vorjahr stellte sich wie folgt dar: 31.12.2023 Nicht fällig 1 bis 60 Tage überfällig 61 bis 90 Tage überfällig 91 bis 180 Tage überfällig 181 bis 270 Tage überfällig 271 bis 365 Tage überfällig über 365 Tage überfällig Geschätzter Gesamt- bruttobuchwert bei Zahlungsverzug 182.461 21.504 3.849 3.598 1.187 561 8.065 Erwarteter Kreditverlust 411 179 98 284 206 90 6.401 Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dies gilt ebenso für die überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten Rechnungslegungsmethoden>> Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichen Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit ist die Kontron Gruppe in unterschiedlichen Verfahren bei Behörden oder im Rahmen von Erfüllungs- und Bietungsgarantien einem möglichen Ressourcenabfluss ausgesetzt. Diese Sachverhalte können als typisch für die Branche, in der die Kontron Gruppe tätig ist, angesehen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die u.a. Erfüllungs- und Bietungsgarantien. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Im Rahmen des operativen Geschäfts hat die Kontron Gruppe Erfüllungs- und Bietungsgarantien im Umfang von TEUR 26.393 (Vj.: TEUR 36.654) abgegeben. Diese resultieren im Wesentlichen aus den Tochterunternehmungen der Kontron in der Tschechischen Republik in Höhe von TEUR 0 (Vj.: TEUR 10.930), in Frankreich in Höhe von TEUR 817 (Vj.: TEUR 809), Slowenien in Höhe von TEUR 13.230 (Vj.: TEUR 9.837), Russland in Höhe von TEUR 3.019 (Vj.: TEUR 1.668), Spanien in Höhe von TEUR 4.031 (Vj.: TEUR 3.173), Deutschland in Höhe von TEUR 1.401 (Vj.: TEUR 540) sowie Belgien in Höhe von TEUR 1.455 (Vj.: TEUR 1.451). Weiters bestehen Garantien in weiteren Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 2.440 (Vj.: TEUR 8.246). 7 Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers Für im Geschäftsjahr 2024 erbrachte Leistungen des Abschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft wurden TEUR 776 (Vj.: TEUR 482) aufgewendet. Davon entfallen TEUR 542 (Vj.: TEUR 328) auf die Abschlussprüfung und TEUR 234 (Vj.: TEUR 154) auf sonstige Leistungen. 8 Aktienoptionsprogramme Rechnungslegungsmethoden>> Nach IFRS 2 wird bei der aktienbasierten Vergütung zwischen Transaktionen mit Barausgleich und solchen mit Eigenkapitalabgeltung unterschieden. Für beide Instrumente wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Dieser wird anschließend als Personalaufwand über den Zeitraum verteilt, innerhalb dessen die Begünstigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die Instrumente erwerben. Die derzeit laufenden Vergütungsprogramme der Kontron AG sehen vor, den Bezugsberechtigten wahlweise Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder einen Barausgleich anzubieten, wobei das Wahlrecht allein bei der Kontron AG liegt. Da eine Erfüllung in Aktien beabsichtigt ist und die Kontron AG auch über ausreichend bedingtes Kapital verfügt, ist die Zusage als Transaktion mit Eigenkapitalabgeltung zu bilanzieren. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgte für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 als auch für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter:innen unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die beizulegenden Zeitwerte wurden mit Hilfe geeigneter Optionspreismodelle ermittelt. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Aktienoptionen sind im Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst worden. Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Aktienoptionsprogramm 2024/2025 Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramm 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt. Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo-Methode und der Random-Walk-Methode ermittelt und wird über den Erdienungszeitraum von 36 Montaten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Aktienoptionsprogramm 2018/2019 Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 insgesamt 1.000.000 Aktienoptionen gewährt. Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Die beiden Aktienoptionsprogramme sehen das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 3. Oktober 2024 wurde die Laufzeit für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 für Bezugsberechtigte, die ab Oktober 2024 noch im Konzern beschäftigt sind, um jeweils ein Jahr bis 21. Dezember 2025 verlängert. Betroffen waren insgesamt bis zu 460.000 Aktienoptionen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach Black/Scholes ermittelt und wurde über den Erdienungszeitraum von 36 Monaten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zum Zeitpunkt der Gewährung der Aktienoptionsprogramme: Aktienoptions- programm 2018/2019 Aktienoptions- programm 2024/2025 Anzahl der Aktienoptionen 1.000.000 1.500.000 Ausgabetag 21. Dezember 2018 14. November 2022 Laufzeit 7 Jahre 5 Jahre Ausübungspreis je Aktienoption Börsenschlusskurs am Ausgabetag Börsenschlusskurs am Ausgabetag Aktienkurs am Ausgabetag EUR 15,71 EUR 15,30 Erwartete Volatilität 36,80% 33,30% Zinssatz 2,59% 2,47% Erwartete Laufzeit der Optionen 6,43 Jahre 3,93 Jahre Optionswert EUR 4,87 EUR 3,42 Im Geschäftsjahr 2024 wurden 125.000 Optionen (Vj.: 370.000 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 ausgeübt. Die Bedienung erfolgte jeweils durch Barablösung, wobei TEUR 77 im Jahr 2024 und TEUR 417 Anfang Jänner 2025 bezahlt wurden. Zum 31. Dezember 2024 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 insgesamt 460.000 (Vj.: 605.000). Betreffend dem Aktienoptionsprogramm 2018/19 sind im Geschäftsjahr 2024 20.000 Stück (Vj.: 24.300 Stück) aufgrund eines Verzichts verfallen. Betreffend Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sind insgesamt 395.000 Stück nicht zugeteilt (Vj.: 280.000 Stück). Der Anstieg von 115.000 Stück gegenüber dem Vorjahr begründet sich durch das Ausscheiden von Mitarbeiter:innen im Geschäftsjahr 2024. Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme TEUR 1.424 (Vj.: TEUR 1.702). Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2020 auf Basis eines durch die FMA gebilligten Prospektes Aktienoptionsscheine begeben. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 zugeteilten und 500.000 öffentlich angebotenen Aktienoptionsscheinen. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Optionsscheins und nur bei Überschreitung eines Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86 möglich. Bisher wurden keine Aktiensoptionsscheine ausgeübt. 9 Remunerationsbericht Im Remunerationsbericht werden die Grundzüge und die Struktur der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Höhe der Vergütungen dargestellt. Vergütung des Vorstands Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 beschlossen wurde. Diese Vergütungspolitik zielt darauf ab, die Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige und ergebnisorientierte Unternehmensführung auszurichten. Dabei wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten, ihres Tätigkeitsumfangs, ihrer individuellen Leistung, der Größe und finanziellen Situation des Unternehmens oder des verantworteten Unternehmensbereichs sowie insbesondere dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens gestaltet. Zusätzlich wird die Branchenüblichkeit der Vergütungsstruktur im Vergleichsumfeld berücksichtigt. Seit dem Jahr 2021 fließt zudem die Verbesserung der Leistung der Kontron Gruppe im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) in die mittelfristige Anreizgestaltung ein, die zu 50% vom EBITDA (mindestens EUR 220 Mio.) sowie zu 50% von einer Verbesserung des ESG-Rating (mindestens MSCI BBB) abhängt. Das Ziel der Verbesserung des MSCI-Ratings wurde bereits erreicht. Bei den aktuellen Leistungskomponenten sind keine spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele zur Anwendung gekommen. Für 2024 gelangte keine mittelfristige Vergütung zur Auszahlung und wurde eine solche auch nicht gewährt. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter festgelegte, unabhän- gig vom Erfolg des Unternehmens ausgezahlte Beträge sowie variable kurz- und langfristige Bestandteile, die von der Unternehmens- leistung abhängig sind. Die gewährten Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungsausschuss auf ihre Üblichkeit hin überprüft. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich die ausbezahlte Gesamtvergütung des Vorstands auf TEUR 931 (Vj.: TEUR 1.383). Dazu ist anzumerken, dass der CEO nur eine geringe fixe Vergütung bezieht und zwei der fünf Vorstände erst im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres bestellt wurden. Es wurden keine Versorgungszusagen oder Zahlungen an Vorstandsmitglieder im Falle einer vorzeitigen Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit, auch nicht im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel („Change of Control“), getroffen. Ebenso wurden im Berichtsjahr keine Kredite oder Haftungsübernahmen zugunsten von Vorstandsmitgliedern gewährt. Es ist wichtig anzumerken, dass die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von der Gesellschaft zurückgefor- dert werden können, wenn die Auszahlung aufgrund offenkundig falscher Daten erfolgt ist („Clawback“). Dies unterstreicht die Transpa- renz und Verantwortlichkeit in Bezug auf die Vergütungspolitik der Kontron AG im Einklang mit den Willensäußerungen der Aktionäre bei den Hauptversammlungen zu den letztjährigen Vergütungsberichten. In den nachstehenden Tabellen werden die gewährten Zuwendungen sowie die ausbezahlten Zuflüsse im Geschäftsjahr 2024 darge- stellt. Bei den gewährten Zuwendungen werden, neben dem tatsächlich gewährten Betrag, auch der mögliche Minimalbetrag sowie der maximal zu erreichende Betrag angegeben. Die gewährten Bezugsrechte für Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen werden gemäß Zeitwert (Optionspreis) zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet. Beim Zufluss im Geschäftsjahr werden die fixen Vergütungs- bestandteile und der Zufluss aus der einjährigen variablen Vergütung angegeben. Sofern im Geschäftsjahr Aktienoptionen aus in Vorjah- ren gewährten Aktienoptionen ausgeübt wurden, wird der dafür steuerrechtlich maßgebliche Zuflussbetrag angegeben. Abweichungen in den Summen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen. Gewährte Zuwendungen im Geschäftsjahr in teur Hannes Niederhauser CEO 21.05.2012 clemens billek CFO 02.05.2022 202 4 202 4 (Min) 202 4 (MAX) 2023 202 4 202 4 (Min) 202 4 (MAX) 202 3 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 8 8 8 8 220 220 220 200 Sachbezug fix 2 ) 2 12 12 12 10 Summe Festvergütung 8 8 8 10 232 232 232 210 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 3 ) 80 0 80 100 Transaktionsabhängige Boni 40 0 40 Mittelfristige variable Vergütung 19 Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 4 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 5 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 120 120 119 Gesamt 8 8 8 10 352 232 352 329 Gewährte Zuwendungen im Geschäftsjahr in teur Philipp Schulz COO, Aerospace & Defense und NordAmerika (SEIT 1 1 . 07.2024) 1) johannes fues CoO, greentec (seit 1 1 . 07.2024) 1) 202 4 202 4 (Min) 202 4 (MAX) 202 3 2024 202 4 (Min) 202 4 (MAX) 2023 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 110 110 110 125 125 125 Sachbezug fix 2 ) 4 4 4 4 4 4 Summe Festvergütung 114 114 114 129 129 129 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 3 ) 40 0 60 25 25 25 Transaktionsabhängige Boni Mittelfristige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 4 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 5 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 40 0 60 25 25 25 Gesamt 154 114 174 154 154 154 1) Bei unterjährigen Wechsel in den Vorstand beziehen sich die Angaben in den Tabellen zur Gewährung als auch den Zufluss auf den Zeitraum ab dem Monatsersten des Monats der Bestellung. 2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegebenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden. 3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen 4) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis 5) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungs- hürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienopti- onsscheine entgeltlich erworben (per 31. Dezember 2024 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2024 siehe „Corporate Governance Bericht“) Gewährte Zuwendungen im Geschäftsjahr in teur michael riegert CoO, iot europe 01.01.2022 gesamt ) 2024 2024 (Min) 2024 (MAX) 2023 202 4 202 4 (Min) 202 4 (MAX) 2023 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 183 183 183 161 645 645 645 649 Sachbezug fix 2 ) 9 9 9 10 29 29 29 34 Summe Festvergütung 192 192 192 171 674 674 674 682 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 3 ) 85 0 128 75 230 25 293 268 Transaktionsabhängige Boni Mittelfristige variable Vergütung 34 102 Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 4 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 5 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 85 128 109 270 25 333 371 Gesamt 277 192 319 279 944 699 1.007 1.053 ) Die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Einzelbeträge ergibt sich aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern. 1) Bei unterjährigen Wechsel in den Vorstand beziehen sich die Angaben in den Tabellen zur Gewährung als auch den Zufluss auf den Zeitraum ab dem Monatsersten des Monats der Bestellung. 2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden. 3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen 4) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis 5) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2024 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2024 siehe „Corporate Governance Bericht“) zufluss im geschäftsjahr in teur Hannes Niederhauser CEO 21.05.2012 clemens billek CFO 02.05.2022 202 4 202 3 202 4 202 3 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 8 8 220 200 Sachbezug fix 1 ) 2 12 10 Summe Festvergütung 8 10 232 210 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 2 ) 130 100 Transaktionsabhängige Boni Mittelfristige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 3 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 4 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 130 100 Gesamt 16 10 362 310 zufluss im geschäftsjahr in teur Philipp Schulz COO, Aerospace & Defense und NordAmerika (SEIT 1 1 . 07.2024) johannes fues CoO, greentec (seit 1 1 . 07.2024) 202 4 202 3 202 4 202 3 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 110 119 Sachbezug fix 1 ) 4 4 Summe Festvergütung 114 123 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 2 ) 20 25 Transaktionsabhängige Boni Mittelfristige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 3 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 4 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 20 25 Gesamt 134 148 1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden. 2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen 3) Sachbezug variabel: ausgeübte Aktienoptionen (Stückzahl x (Kurs zum Verfügungstag - gewährter Optionspreis)) + gewährte Aktienoptionen und -scheine (Stückzahl x Optionspreis) 4) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2024 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2024 siehe „Corporate Governance Bericht“) zufluss im geschäftsjahr in teur michael riegert CoO, iot europe 01.01.2022 gesamt ) 2024 2023 202 4 2023 Erfolgsunabhängige Vergütung Bruttogehalt 183 151 639 638 Sachbezug fix 1 ) 22 24 42 48 Summe Festvergütung 204 174 681 686 Erfolgsbezogene Vergütung Einjährige variable Vergütung 2 ) 75 56 250 418 Transaktionsabhängige Boni 278 Mittelfristige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung 3 ) AOP 2018 (Tranche 2018) AOP 2018 (Tranche 2019) Aktienoptionsscheine 2020 4 ) AOP 2024/25 (Tranche 2024) AOP 2024/25 (Tranche 2025) Summe variable Vergütung 75 56 250 697 Gesamt 279 231 931 1.383 ) Die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Einzelbeträge ergibt sich aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern. 1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden. 2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen 3) Sachbezug variabel: ausgeübte Aktienoptionen (Stückzahl x (Kurs zum Verfügungstag - gewährter Optionspreis)) + gewährte Aktienoptionen und -scheine (Stückzahl x Optionspreis) 4) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2024 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2024 siehe „Corporate Governance Bericht“). Fixe Vergütungskomponente Die erfolgsunabhängige fixe Vergütungskomponente soll für die Vorstandsmitglieder einen Anreiz schaffen, die Ziele des Unternehmens bestmöglich zu verfolgen und im Interesse der Aktionäre, der Arbeitnehmer:innen und auch im öffentlichen Interesse zu handeln. Bei der Festlegung der fixen Vergütungsbestandteile werden die Aufgaben sowie die berufliche Erfahrung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass sich je Vorstandsmitglied differenzierte Grundgehälter basierend auf den strategischen und operativen Aufgabenfeldern ergeben. Die erfolgsunabhängige Vorstandsvergütung besteht aus dem monatlich ausbezahlten fixen Bruttogehalt und fixen Sachbezügen, welche die Nutzung von Firmenwagen, gewährten Car-Allowance-Pauschalen, Essenspauschalen sowie zur Verfügung gestellten Garagenplätzen abdecken. Durch das fixe Gehalt ist neben sämtlichen Überstunden auch die Übernahme von Organfunktionen in Konzerngesellschaften abgedeckt. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die fixe Vergütung aller Vorstandsmitglieder in Summe TEUR 681 (Vj.: TEUR 686). Der CEO Hannes Niederhauser erhält seit 2012 eine lediglich symbolische fixe Vergütung von TEUR 8, die den gesetzlichen Mindestanforderungen für Pflichtversicherte entspricht (Anmerkung: Hannes Niederhauser hält eine maßgebliche Aktienbeteiligung an Kontron). Die Vergütung von Clemens Billek wurde nach zwei Jahren Vorstandstätigkeit Anfang 2024 evaluiert und die fixe jährliche Vergütung um 10% erhöht. Johannes Fues und Philipp Schulz wurden erst im zweiten Halbjahr 2024 in den Kontron Vorstand berufen. Ihre Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 ist daher entsprechend für die Dauer ihrer Bestellung anteilig ausgewiesen. Ebenso wurde die Vergütung von Michael Riegert auf Basis der Entwicklung und Vergrößerung seines Verantwortungsbereichs von 2023 auf 2024 neu evaluiert und erhöht. Kurzfristige variable Vergütungskomponente Für die Berechnung der erfolgsabhängigen einjährigen variablen Vergütung werden unterschiedliche Regelungen für die Vorstandsmitglieder angewendet. So erhält der CEO auch keine kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten. Die kurzfristige variable Vergütung des CFOs orientierte sich an spezifischen Zielen und Schwerpunkten des Geschäftsjahres 2024, beispielsweise der Integration neu erworbener Gesellschaften in die Finanzorganisation der Kontron AG als auch dem weiteren Ausbau des IKS. Dies waren für 2024 im Wesentlichen die erfolgreiche Integration der Katek Gruppe in die Kontron Organisation (16,7% Anteil am variablen Ziel), die Harmonisierung des Accountings und IKS (50% Anteil am variablen Ziel) und die erfolgreichen Refinanzierungen der Katek Gruppe bzw. der Kontron AG (33,3% Anteil am variablen Ziel). Die variable Vergütung der COOs ist eng mit der finanziellen Performance des Unternehmens bzw. ihres Verantwortungsbereichs verknüpft, wobei das operative Ergebnis und der Cashflow als maßgebliche Kennzahlen herangezogen werden (50% EBITDA, 50% Cash Conversion Trend). Festzuhalten ist, dass für Johannes Fues auf Basis seines unterjährigen Wechsels im zweiten Halbjahr 2024 aus dem Vorstand der Katek SE in den Vorstand der Kontron AG für das abgelaufene Geschäftsjahr keine spezifischen kurzfristigen Vergütungsbestandteile implementiert wurden. Für die Erreichung vorab vereinbarter Erfolgskennzahlen werden außerordentliche Effekte wie Akquisitionen gesondert bewertet. Maßgeblich für die Kennzahlenberechnung ist der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe. Unabhängig von der Position ist zu beachten, dass der variable Leistungsbonus für alle Vorstandsmitglieder auf maximal 50% bis 75% ihres jährlichen Festgehalts begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt für alle Vorstandmitglieder kurzfristige variable Vergütungen von maximal TEUR 293 (Vj.: TEUR 268) gewährt. Die Zielerreichung der Vorstände, deren einjährige variable Vergütung an Zielerreichungen geknüpft war, betrug für den CFO Clemens Billek insgesamt 95,1% (Vj.: 86,2%), für das Vorstandsmitglied Michael Riegert 106,5% (Vj.: 100,0%) und für das Vorstandsmitglied Philipp Schulz 97,5% (im Vorjahr noch nicht Mitglied des Vorstands). Langfristige variable Vergütungskomponente Durch die Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen wurde ein zusätzlicher langfristiger, erfolgsabhängiger, anteilsbasierter Vergütungsanteil geschaffen, welcher das Interesse der Begünstigten an einer nachhaltigen Unternehmens- und Ertragsentwicklung des Unternehmens in der Zukunft fördert. Die unter den verschiedenen Aktienoptionsprogrammen gewährten Aktienoptionen können erst nach in den Programmen definierten mehrjährigen Haltefristen und bei Erreichung gewisser „Ausübungshürden“ (Thresholds) ausgeübt werden. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich im Geschäftsjahr 2024 aus einer positionsabhängigen, jährlichen festen Vergütung und Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen zusammen. Die Vergütung für den Aufsichtsrat soll die nachhaltige Umsetzung der Geschäftsstrategie und die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft fördern, indem sie der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder Rechnung trägt. Um eine unbefangene Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten, werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen, Boni oder aktienbezogene Vergütungen gewährt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer jährlichen festen Vergütung sowie einem Anwesenheitsgeld für die Auf- sichtsrats- und Ausschusssitzungen. In Anbetracht der größeren Verantwortung und des weiteren Tätigkeitsumfangs werden dem/der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem/ihrem Stellvertreter und dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine höhere Pauschalvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitz TEUR 85, seine/ihre Stellvertreter TEUR 70 sowie jedes weitere Mitglied TEUR 50. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für seine/ihre Tätigkeit TEUR 35, die Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitzenden wird mit TEUR 20 entlohnt. Die feste jährliche Vergütung wurde von 2023 auf 2024 nicht angepasst. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied TEUR 2,5 Sitzungsentgelt für die persönliche bzw. Teilnahme per Video-/Audiokonferenzsystem an Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzungen. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsentgelt nur einmal für diesen Tag gewährt. Das Entgelt blieb im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Übernehmen Aufsichtsratsmitglieder eine besondere Tätigkeit in der Gesellschaft, kann ihnen hierfür durch Beschluss der Hauptver- sammlung eine Sondervergütung bewilligt werden. Im Geschäftsjahr 2024 war dies nicht gegeben. Komponenten der Aufsichtsratsvergütung in teur 202 4 2023 Aufsichtsratsvorsitz 85 85 Vergütung für die Stellvertreter des Vorsitzenden 70 70 Vergütung Mitglieder 50 50 Prüfungsausschussvorsitz 35 35 Stv. Prüfungsausschussvorsitz 20 20 Sitzungsentgelt pro Aufsichtsratssitzung (Anwesenheit oder qualifizierte Telefon - /Video - Teilnahme) 1) 3 3 Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung (Anwesenheit oder qualifizierte Telefon-/Video-Teilnahme) 1)2) 3 3 1) Sitzungsentgelt für persönliche Anwesenheit bzw. bei qualifizierter Telefon-/Video-Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen 2) Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung entfällt, wenn am selben Tag eine Aufsichtsratssitzung stattfindet Die Vergütung wird auf Basis der Genehmigung der Hauptversammlung jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf insgesamt TEUR 440 (Vj.: TEUR 463). Die nach festem Vergütungsbestandteil und Sitzungsentgelten aufgegliederte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäfts- jahr 2024 sowie die Vorjahresvergütung 2023 stellt sich wie folgt dar: Aufsichtsratsvergütung nach Mitgliedern in teur feste vergütung sitzungsentgelte 1) gesamtvergütung 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Mag. Claudia Badstöber (Vorsitzende) 105 105 13 18 118 123 Mag. Bernhard Chwatal ( 1. Stellvertreter der Vorsitzenden) 105 105 13 18 118 123 Fu-Chuan Chu (Steve Chu) (2. Stellvertreter der Vorsitzenden) 70 70 10 15 80 85 Joseph John Fijak 50 50 13 15 63 65 You-Mei Wu (Yolanda Wu) 50 50 13 18 63 68 Gesamt 380 380 60 89 440 463 1) Sitzungsentgelte auf Basis der Anzahl der persönlichen bzw. Video-Teilnahmen an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2024 neben den oben genannten Vergütungen keine weiteren Vergütungen bzw. sonstige Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, wie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen, erhalten. Kredite oder Haftungsübernahmen zu Gunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr nicht gewährt. D&O Versicherung Die Gesellschaft hat zu Gunsten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des Managements der konsolidierten Tochtergesellschaften eine Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen. Für die D&O Versicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Vorstands-, Aufsichtsrats- und Leitungstätigkeit abdeckt, ist kein Selbstbehalt für die Versicherten vereinbart. 10 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Das Entgelt wird zu Marktpreisen abgerechnet. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2024 bzw. zum 31. Dezember 2024 können wie folgt dargestellt werden: 2024 in TEUR Bezogene Lieferungen und Leistungen Erbrachte Lieferungen und Leistungen Finanz- erträge Finanzauf- wendungen Forder- ungen Verbind- lichkeiten Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat 20 31 0 0 0 12 Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0 Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen 40.296 13.210 0 0 2.443 11.905 Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen 448 2 0 0 438 108 Geschäftsbeziehungen mit sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen 0 0 0 0 0 0 2023 in TEUR Bezogene Lieferungen und Leistungen Erbrachte Lieferungen und Leistungen Finanz- erträge Finanzauf- wendungen Forder- ungen Verbind- lichkeiten Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat 0 17 0 0 12 0 Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0 Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen 70.241 21.409 0 0 4.232 14.805 Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen 492 132 0 0 1.789 244 Geschäftsbeziehungen mit sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen 0 3.500 0 95 0 0 Die bezogenen und erbrachten Lieferungen und Leistungen von und mit nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen überwiegend Warenlieferungen. Die Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen betreffen die Ennoconn Corporation, Taiwan, die zum 31. Dezember 2024 mit 27,54% an der Kontron AG beteiligt ist und in deren Konsolidierungskreis die Kontron Gruppe auf Basis von de-facto Kontrolle seit 1. Juli 2017 einbezogen ist, bzw. die Hon Hai Precision Industry Co., Ltd., ihrerseits mit 26,72% größter Einzelaktionär der Ennoconn Corporation. Inhaltlich umfassen die bezogenen Lieferungen und Leistungen seitens Ennoconn und Hon Hai Precision Industry Co., Ltd. die auftragsbezogene Fertigung von Elektronikprodukten wie Embedded Boards, Industrial PCs oder Embedded Systeme für die Segmente „Europe“ als auch „Global“. Wesentliche Abnehmergesellschaften innerhalb der Kontron Gruppe sind die Kontron Europe GmbH sowie deren Tochtergesellschaften in Nordamerika und Kanada. Die Ennoconn Corporation, Taiwan, nimmt an einem mit der Deutsche Bank AG bestehenden Reverse-Factoring-Programm teil. Im Rahmen des Programms diskontiert die Deutsche Bank AG der Ennoconn Corporation Forderungen gegenüber der Kontron Europe GmbH, der Kontron Canada Inc. sowie der Kontron America Inc. Jeweils am Ende des vereinbarten Zahlungsziels (konzernweit 120 Tage) belastet die Deutsche Bank AG, welche als Payment Provider für Kontron agiert, die Konten der genannten Kontron Gesellenschaften mit den ausständigen Rechnungsbeträgen. Die Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen betreffen die erbrachten und bezogenen Lieferungen und Leistungen mit nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen. Für Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen liegen ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vor. Hinsichtlich der Bezüge der Mitglieder des Vorstands der Kontron AG sowie der Vergütungen für Mitglieder des Aufsichtsrats verweisen wir auf Note (39) Remunerationsbericht. 11 Befreiende Konzernrechnungslegung Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Kontron AG gilt hinsichtlich folgender, konsolidierter Gesellschaften als befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den Vorschriften des § 291 HGB: Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning, Deutschland Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, Deutschland Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen, Deutschland Katek SE, Ismaning, Deutschland Kontron Leipzig GmbH, Leipzig, Deutschland Für nachfolgende, in Deutschland ansässige Gesellschaften wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen: Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning Kontron Acquisition GmbH, Ismaning Kontron Europe GmbH, Ismaning Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen Katek SE, Ismaning Kontron Leipzig GmbH, Leipzig Kontron AIS GmbH, Dresden Kontron Hartmann-Wiener GmbH, Burscheid Kontron Transportation Deutschland GmbH, Immenstaad am Bodensee beflex electronics GmbH, Frickenhausen Katek GmbH, Grassau Kontron Solar GmbH, Memmingen eSystems MTG GmbH, Wendlingen am Neckar Katek Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 12 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. 13 Vorschlag für die Ergebnisverwendung Basis für den Vorschlag für die Gewinnverwendung ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB erstellte Einzelabschluss der Kontron AG. Für das Geschäftsjahr 2024 wird der Vorstand eine Dividende in Höhe von EUR 0,60 je Aktie vorschlagen. 14 Freigabe zur Veröffentlichung Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde am 26. März 2025 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. 15 Organe der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen als Aufsichtsrat tätig: Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende Mag. Bernhard Chwatal You-Mei Wu (Yolanda Wu) Fu-Chuan Chu (Steve Chu) Joseph John Fijak Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen als Vorstand tätig: Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, CEO Dr. Clemens Billek, CFO Dr. Johannes Fues, COO (seit 11. Juli 2024) Dipl.-Ing. Michael Riegert, COO Mag. Philipp Schulz, COO (seit 11. Juli 2024) Linz, am 26. März 2025 Lagebericht 01 Geschäftsumfeld Wirtschaftliches Umfeld In den Jahren 2023 und 2024 hat die Wirtschaft der Europäischen Union, der wichtigste Markt für die Kontron Gruppe, nach einem soliden Wachstum in den beiden Jahren nach der Pandemie an Schwung verloren. Die Energiepreise, die 2022 und 2023 in die Höhe geschnellt waren, stabilisierten sich dank einer zunehmenden Diversifizierung der Energiequellen und der Investitionen in erneuerbare Energie. Die Inflation ging schrittweise zurück und näherte sich dem mittelfristigen Zielwert der EZB von 2,0%. Hinzu kam jedoch die wachsende Sorge um die Konjunktur. Vor diesem Hintergrund kam es zu vier Zinssenkungen der EZB im Laufe des Jahres 2024. Demgegenüber hatte die USA dank eines starken Arbeitsmarktes und technologischer Investitionen eine robuste Wirtschaftsleistung vorzuweisen. China verzeichnete ein moderates Wirtschaftswachstum, das durch geopolitische Spannungen und eine schwache Inlandsnachfrage beeinträchtigt wurde. Im Euroraum bzw. in Europa belief sich das Wirtschaftswachstum für 2024 laut Winterprognose der Europäischen Kommission auf 0,8% bzw. 1,7% nach einem Anstieg der Wirtschaftsleistung im Vorjahr von 0,4% bzw. 1,5%. Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, war ein etwas geringerer Rückgang des Wirtschaftswachstums von 0,8% im Vorjahr auf 0,6% zu beobachten. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, blieb die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr konstant (kein Wachstum), während im Jahr 2023 noch ein Rückgang von minus 0,3% zu verzeichnen war. Während in der Schweiz das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts wieder einen Anstieg aufweisen konnte, von 0,7% im Vorjahr auf 1,3% im Jahr 2024, lag die Wirtschaftsleistung in den USA mit 2,8% knapp unter dem Vorjahreswert von 2,9%. In China war ebenfalls ein leichter Rückgang des BIP von 5,2% auf 4,8% erkennbar. Die US-Notenbank senkte ihren Leitzins erstmals seit mehreren Jahren in drei Schritten von 5,25% bis 5,5% im Juli 2023 auf 4,25% bis 4,5% im Dezember 2024. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in vier Schritten auf 3,15%, 3,4% bzw. 3,0% gesenkt. Die Inflationsraten in den USA und im Euroraum sind von 4,1% bzw. 5,4% im Jahr 2023 auf 3,0% bzw. 2,4% im Jahr 2024 zurückgegangen. Für das Jahr 2025 wird eine weitere Reduktion auf 1,9% bzw. 2,0% vorhergesagt. Entwicklung des realen BIP und der Inflation in Märkten der Kontron Gruppe (in %)1) reales bip Inflation 2023 2024e 2025e 2023 2024e 2025e Österreich -0,8 -0,6 1,1 7,7 3,0 2,5 Deutschland -0,3 0,0 0,8 6,0 2,4 2,0 Euro r aum 0,4 0,8 1,2 5,4 2,4 2,0 Europa 1,5 1,7 1,7 9,9 7,9 5,3 Schweiz 0,7 1,3 1,3 2,1 1,3 1,0 USA 2,9 2,8 2,2 4,1 3,0 1,9 Russland 3,6 3,6 1,3 5,9 7,9 5,9 China 5,2 4,8 4,5 0,2 0,4 1,7 1) https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024 (Seite 33-35) https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2024-economic-forecast-gradual-rebound-adverse-environment_en Übersicht über den Markt des Internet of Things (IoT)1) Für den Markt des Internet of Things (IoT) wird im Zeitraum von 2025 bis 2029 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von über 13% prognostiziert, was zu einem erwarteten Marktvolumen von über EUR 1,6 Bio. (EUR 1.600 Mrd.) im Jahr 2029 führen wird, wobei die USA voraussichtlich den größten Umsatzanteil erzielen werden. Das Wachstum des IoT-Marktes ist eng verknüpft mit der Entwicklung anderer wichtiger Technologien wie 5G und Cloud Computing. Die Einführung von 5G-Kommunikationsstandards ist dabei von besonderer Bedeutung, da diese eine schnellere und stabilere Vernetzung intelligenter Geräte ermöglichen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit von IoT-Anwendungen. Darüber hinaus ist insbesondere eine global steigende Nachfrage nach IoT-Lösungen, die durch die zunehmende Vernetzung und Automatisierung von Unternehmensprozessen in verschiedenen Branchen angetrieben wird, zu erwarten. Zudem ist Cybersecurity nach wie vor eine große Herausforderung. Da immer mehr Daten erfasst, zwischen Geräten übertragen und in der Cloud gespeichert werden, sind die Gewährleistung der Datensicherheit und der Schutz der Privatsphäre wichtiger denn je. 02 Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet of Things (IoT) und Industrie-4.0.-Anwendungen. Das Angebot schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten Industrielle Automatisierung, Schieneninfrastruktur, 5G-Konnektivität, Luftfahrttechnik und Defense sowie GreenTec ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt, über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika sowie Asien vertrieben und implementiert. Dabei werden diese teilweise auch Kundenbedürfnissen oder lokalen Marktgegebenheiten angepasst. Kontron sieht vor, die eigenen Technologien nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) anzubieten. Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union und Nordamerika sowie Asien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 66 (2023: 46) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 25 (2023: 23) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Litauen, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika. Der Anstieg der Anzahl an vollkonsolidierten Gesellschaften ist insbesondere auf den Erwerb der Katek SE Gruppe Anfang 2024 zurückzuführen. In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftsprozesse der Tochtergesellschaften 2024 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen Interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Aufgrund der notwendigen Kundschaftsinteraktion und des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz über viele Länder hinweg können regionale Kundschaftsbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert. Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitions- und Ausgabeverhalten von Unternehmen und von öffentlichen Auftraggeber:innen. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie durch die nicht finanziellen Faktoren wie beispielsweise neue Technologien oder Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotenzial der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggeber:innen können sich für die Kontron Gruppe in zwei Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen; zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder durch intelligente Energiemanagementsysteme, bieten weiteres Potenzial für die Kontron Gruppe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus: der fortdauernde Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, die Eskalation des Nahostkonflikts, der weltweite Rückgang der Solarbranche, die Investitionen in Schieneninfrastruktur und öffentliche Verkehrslösungen, die Investitionen in erneuerbare Energielösungen und Elektromobilität, die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe sowie die Erweiterung des Produktportfolios durch die Akquisition der Katek SE. Segmentierung Die Steuerung der Kontron Gruppe erfolgt seit Beginn des Jahres 2023 in den folgenden drei Segmenten: Europe Im Segment Europe bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung von sicheren Lösungen für die Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und IoT-Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Technologien und Lösungen der Kontron Gruppe, aufgeteilt in die Divisionen Industrielle Automatisierung, Kommunikationslösungen, die die Bereiche 5G-Konnektivität, Medizintechnik und Smart Energy umfassen, sowie das ODM- und das verbliebene Services-Geschäft der Kontron. Auch das Headquarter der Kontron Gruppe wird in diesem Segment ausgewiesen. Bei den Produkten und Systemen handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hard- und softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung, auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard, die Standard- und kundenspezifische Entwicklung von Mini-Computern und IoT-Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik, die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt: Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen. Anwendungen zur Unterstützung von künstlicher Intelligenz in der Industrie und im Medizintechnik-Bereich. Embedded Cloud-Computing, inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikationen steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann. Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen. Software + Solutions Das Segment umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für die Bereiche der Industrieautomatisierung, das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS sowie das Lösungsgeschäft im Transport-, Avionics- und Defense-Sektor. 2024 kam mit der Katek-Übernahme die Division GreenTec hinzu, die sich auf innovative Lösungen in den Bereichen Solarenergie, Elektromobilität und erneuerbare Energien fokussiert. Das Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als Softwaresuite zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/IoT- Applikationen. Das „application-ready“ IoT-Toolset ermöglicht es Kundschaft, qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Computing-Lösungen für ihre unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen. Auch das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen entstammt diesem Segment. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt: End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical-Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen. ITAR-zertifizierter, verschlüsselter und sicherer Hochleistungs-VPX parallel Multiprozessor mit 6,25 Gb/s Datenkonnektivität zum Einsatz in gepanzerten Fahrzeugen, 360° kontinuierliches optronisches Überwachungssystem für die Marine, Bodenradar-Verarbeitungseinheit für die weiträumige Luftüberwachung, Missionsmanagement Verarbeitungseinheit für UAV. Satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostatio- näre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO). Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Data-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher an den Benutzer:innen ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen. Einzigartige smarte IoT-vernetzte Wallbox, mit optimalem Cybersecurity-Schutz, optimiert den Energieverbrauch, senkt die Stromkosten, sichert die Netze und unterstützt die Energiewende. Global Im Segment Global werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in den zwei Divisionen Nordamerika und Asien ausgewiesen. Neben dem eigenen Portfolio werden zudem Produkte und Lösungen aus dem Segment Europe und Software + Solutions entwickelt und vertrieben. Dieses Segment dient auch als Sales Channel für Software-Lösungen und Produkte der anderen Segmente. Darüber hinaus werden die Software-Lösungen und Produkte in diesem Segment auch an die spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst und entsprechend adaptiert. Dabei kommt dem Segment Asien die Nähe zur Chip-Industriefertigung in Taiwan zugute. Umgekehrt profitiert die Division Nordamerika mit der Zentrale in San Diego von der Nähe zu Teilen der amerikanischen Streitkräfte am Standort der Pacific Fleet der US-Streitkräfte. Kontron ist ein ITAR-zertifizierter Anbieter von Lösungen für den Defense-Bereich. Steuerungssystem Die Zielsetzung des Kontron Managements bleibt unverändert, die Wertschöpfung der Gruppe durch die Entwicklung eigener Technologien, insbesondere im Softwareumfeld, zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet. Bei der Steuerung der Gruppe standen 2024 insbesondere folgende Aspekte im Fokus: Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS); Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cashflows; Ausbau der Marktanteile im IoT-Bereich; Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios; Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben; Integration der bis dato größten Akquisition, der Katek Gruppe. Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Nettoergebnis bzw. Gewinn je Akie (EPS). Die Liquiditätssteuerung erfolgt über die Kennzahlen Nettoverschuldung und operativer Cashflow. Abgesehen von der Steuerung der Eigenkapitalquote ist der Verschuldungsgrad für Kontron relevant. Bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 wird ein stärkerer Fokus auf das Working Capital gelegt, da durch den im Vergleich zum ehemaligen IT-Services-Geschäft Working Capital intensiveren IoT-Solutions-Bereich und auch der Lieferkettenproblematik das Working Capital sowohl absolut als auch relativ im Vergleich zum Umsatz der Kontron Gruppe weiter angestiegen ist. Infolge der Übernahme der Katek SE kam es im ersten Halbjahr 2024 zu einem erhöhten Lagerbestand, der im zweiten Halbjahr bereits deutlich abgebaut werden konnte. Mittelfristig wird eine weitere Reduktion des Working Capital angestrebt. Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem das operative Ergebnis jeder Gesellschaft durch die zuständigen Vorstandsmitglieder überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs, insbesondere die Gross Marge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem die Entwicklung des Net Working Capitals als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstands und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion (operativer Cashflow/EBITDA) zu steigern. Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles „Red-Flag-System“ zum Einsatz, das Kriterien vorgibt, deren Überschreitung zu Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften führen. Die Kostenpositionen in der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. der prognostizierten Kosten monatlich überprüft. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung bei Bedarf unterjährig angepasst. Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe (Akquisitionen) sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination aus Eigenentwicklungen, Kooperationen, beispielsweise mit Qualcomm und Foxconn im abgelaufenen Geschäftsjahr, und technologisch-strategischen Zukäufen optimiert. Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen zentral gesteuert. Ferner werden mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Damit soll einerseits eine solide Datenbasis für nicht-finanzielle Ziele geschaffen werden, die es ermöglicht Zielwerte für weitere Nachhaltigkeitsziele zu definieren, sowie den Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron Gruppe standardisiert zu messen und die diesbezügliche Berichtserstattung zu erleichtern. Dadurch wird auch den neuen Anforderungen, insbesondere der neuen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) Rechnung getragen. Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ sowie im Abschnitt „Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem“ dieses Berichts verfügbar. Forschung und Entwicklung Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es wieder zahlreiche Entwicklungsprojekte, die zum Ziel hatten, den Anteil neuer Hard- und Softwarelösungen auszubauen. Beispielhaft seien folgende Forschungsgebiete und -projekte erwähnt: Im Bereich KontonOS und KontronGrid lag der Entwicklungsfokus auf dem Thema Cybersecurity. Um mit den Anforderungen von NIS2 und dem Cyber Resiliance Act konform zu gehen wurden weitere Funktionen wie z.B. konfigurierbare Firewall Zonen, Encrypted VPN Tunneling, erweiterte Secure Boot und Certified Images Features realisiert. Intrusion Detection, Update-Automatisierung sowie automatisierte Penetration Tests wurden ebenfalls weiter optimiert und sind sowohl für Intel wie auch ARM Systeme verfügbar. Um den Einstieg hier zu erleichtern, haben wir dedizierte susietec IoT-Bundles kreiert. Diese Bundles bestehen aus Kontron Hardware, KontronOS und KontronGrid. Somit bieten wir unserer Kundschaft in diesem Bereich eine „Application Ready IoT-Plattform“ an. Kontron hat sich als Ziel gesetzt, in EU-Forschungs- und Innovationsprojekten sowie in Standardisierung Gremien eine federführende Rolle einzunehmen und damit die Definition und Spezifikation des zukünftigen Standards für die Bahnkommunikation voranzutreiben. In diesen Projekten arbeitet Kontron eng mit den großen Bahnen Europas, mit Verbänden, Regulierungsbehörden und Bahn-Zulieferunternehmen zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, das zukünftige Bahnkommunikationssystem FRMCS zu entwickeln und die Bahnen auf einen Umstieg vom aktuellem GSM-R System auf das neue FRMCS System vorzubereiten. Eines der bedeutendsten aktuellen Projekte ist das FP2-MORANE-2 welches durch Europe’s Rail und SNS Joint Undertaking (JU) der Europäischen Kommission gefördert werden. FP2-MORANE-2 hat das Ziel, die FRMCSv2 Spezifikationen in Labor und Feld Umgebungen zu validieren. Ende 2024 ist das Projekt gestartet und Kontron konnte sich für die Teilnahme auf allen fünf Teststrecken in Europa qualifizieren und erhielt damit auch den größten Budgetanteil. FP2-MORANE-2 wird die Integration und Testaktivitäten zu kritischen Bahn-spezifische Nutzungsszenarien, wie zum Beispiel sichere Kommunikation im Bahn-Grenzverkehr, Wechsel zwischen FRMCS Systemen, Nutzung von Netz-Ressourcen von öffentlichen Netzbetreiber, reibungslose Migration und Koexistenz mit den bestehenden GSM-R-Netzen umfassen, welche die Spezifikation weiter stabilisieren werden und damit den kommerziellen Rollout von FRMCS Projekten in naher Zukunft ermöglicht. Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen im Geschäftsjahr 2024 EUR 237,1 Mio. (Vj.: EUR 196,4 Mio.). Davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten in Höhe von EUR 39,9 Mio. (Vj.: EUR 24,7 Mio.) aktiviert. Damit werden rund 14,1% des Umsatzes (Vj.: 16,0%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert. 03 Wirtschaftsbericht Erneut starke Ergebnisse bei deutlichem Umsatzwachstum der Kontron Gruppe Nachdem in konsequenter Umsetzung der IoT-Strategie durch den Abschluss des Projekts „Focus“ die nicht mehr strategischen IT-Gesellschaften veräußert wurden, folgten im Jahr 2023 mehrere kleine, aber hinsichtlich Portfolio sehr spannende IoT-Akquisitionen. Parallel dazu wurde das Realignment der Kontron Gruppe zu einem reinen IoT-Anbieter im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgesetzt. Anfang 2024 folgte die bisher größte Übernahme in der Firmengeschichte: am 18. Jänner 2024 gab die Kontron AG bekannt, die Mehrheit an der Katek SE zu übernehmen und baute dadurch ihre Führungsposition im IoT-Markt weiter aus. Die Integration der Katek SE war einer der Schwerpunkte des Geschäftsjahres 2024 und wurde im vierten Quartal beendet. Neben den Akquisitionskosten beeinflussten Restrukturierungsaufwendungen und Einmaleffekte das Ergebnis der Kontron Gruppe. Der Fokus der Kontron Gruppe liegt auf einer Steigerung der Profitabilität durch den zunehmenden Anteil eigener Technologien und insbesondere Software für IoT-Anwendungen in unterschiedlichen Sektoren – vor allem in den Bereichen 5G, Konnektivität, kritische Infrastruktur, Smart Factories und künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus konzentrierte sich Kontron auf weitere Komplexitätsreduktionen und die Verschlankung der Strukturen innerhalb der Gruppe sowie die Optimierung des Working Capital und der Cash-Conversion-Rate, wobei diese im Jahr 2024, durch die Übernahme der Katek SE, sehr stark beeinflusst waren und somit unter den Zielwerten lagen. Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2024 für die Kontron Gruppe seien hervorgehoben: Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten aufgrund der angespannten geopolitischen Lage im Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine sowie der Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023 wirken sich auch auf das wirtschaftliche Umfeld der Kontron aus. Die rückläufigen Inflationsraten im Jahr 2024 führten zu einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen; das Wirtschaftswachstum in Europa erholte sich jedoch nur auf geringem Niveau. Anfang des Geschäftsjahres 2024 wurde über eine Tochtergesellschaft der Kontron Gruppe die bisher größte Akquisition im IoT-Bereich vorgenommen, um das weitere Wachstum der Kontron Gruppe voranzutreiben und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die mit der Akquisition der Katek SE erworbenen europäischen Fertigungskapazitäten wurden dem Segment „Europe“ zugeordnet. Im Segment „Software + Solutions“ wurde 2024 die neu gegründete Division „GreenTec“ eingegliedert, welche aus den Geschäftsfeldern Solar + Energiemanagement und Wallboxen besteht. Die Integration von Teilen der Katek SE Tochtergesellschaften in die Division „Aerospace & Defense“ verdoppelte deren Umsatz beinahe. Auch dem Segment „Global“ wurde eine Tochterfirma der Katek SE, Katek Canada, zugeteilt. Kontron verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche strategische Großaufträge und setzte wichtige Maßnahmen, um seine führende Position als IoT-Lösungsanbieter zu stärken. Das Unternehmen produziert als einziger Anbieter weltweit 5G-Module vollständig in Europa und stärkt damit technologische Souveränität und Lieferkettenstabilität. Zudem sicherte sich Kontron zwei Aufträge im Wert von EUR 320 Mio. zur Lieferung intelligenter Ladestationen für Elektrofahrzeuge und treibt die Digitalisierung des Energiesektors voran. Im Verteidigungsbereich erhielt Kontron einen EUR 165 Mio. Auftrag für sichere und hochperformante Kommunikationssysteme. Diese und zahlreiche weitere Erfolge unterstreichen die Innovationskraft und das Wachstum des Unternehmens in Schlüsselbereichen der digitalen Zukunft. Ertragslage Die Umsatzentwicklung zeigte sich in allen drei Segmenten der Kontron Gruppe positiv, wobei erfreulicherweise das besonders margenstarke Segment „Software + Solutions“ das mit Abstand höchste Umsatzwachstum erzielen konnte. In Summe steigerte sich der Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 auf EUR 1.684,8 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen – „Continuing Operations (CO)“), nach einem Vorjahresumsatz von EUR 1.225,9 Mio., wobei die übernommene Katek SE EUR 460,4 Mio. beisteuerte. Die Kontron Gruppe erzielte 2024 einen Umsatz von EUR 1.716,0 Mio.1 (Vj.: EUR 1.256,7 Mio. 1 ) unter Berücksichtigung des Brutto-Umsatzes von Vermittlungseinnahmen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von rund 37%. Kontrons Fokus auf einen höheren Softwareanteil macht sich im Geschäftsjahr 2024 bemerkbar. Diese Entwicklung spiegelt sich – neben den Beiträgen der Katek Gruppe von EUR 164,2 Mio. – im Bruttoergebnis von Kontron wider: dieses konnte von EUR 466,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 693,8 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen gesteigert werden. Das entspricht einer Erhöhung von rund 49%. Dabei konnte auch die Bruttomarge durch den höheren Anteil an margenstarkem Softwaregeschäft im Vergleich zum Vorjahreswert von 38,0% auf 41,2% im Geschäftsjahr 2024 deutlich verbessert werden, wobei die Bruttomarge der Katek bei 35,7% lag. Die Personalaufwendungen der Kontron Gruppe sind im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr in den fortgeführten Geschäftsbereichen deutlich angestiegen. Dies ist vor allem auf die neu in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Konzerngesellschaften sowie die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der im Jahr 2023 erworbenen Tochterunternehmen (EUR 39 Mio.) zurückzuführen. Durch die vorgenannten Effekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 die Personalaufwendungen auf EUR 441,4 Mio., im Vergleich zu EUR 291,8 Mio. im Vorjahr. Von dieser Steigerung entfielen EUR 105,3 Mio. auf die im abgelaufenen Geschäftsjahr übernommene Katek SE. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2024 beliefen sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 20,2 Mio. und lagen somit über dem Vorjahresniveau (EUR 15,4 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2024 bei EUR 120,7 Mio. (CO) im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 88,5 Mio., was im Wesentlichen auf Konsolidierungseffekte zurückzuführen ist. In Summe konnte ein deutlich höheres EBITDA in Höhe von EUR 194,7 Mio. (Vj.: EUR 126,0 Mio.) erzielt werden, wobei EUR 2,9 Mio. auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche zurückzuführen sind. Dies entspricht einem EBITDA aus fortgeführten Geschäftsbereichen von EUR 191,8 Mio. Dadurch stieg auch die EBITDA-Marge signifikant auf 11,4% nach einem Vorjahreswert von 10,3%. Der Anstieg der EBITDA-Marge ist insbesondere auf einen größeren Ergebnisbeitrag der margenstarken Divisionen bei Kontron zurückzuführen, die auch eine stärkere Technologieleistung aufweisen. Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände im abgelaufenen Geschäftsjahr fielen deutlich höher als im Geschäftsjahr 2023 aus. Dies ist vor allem auf die übernommenen Anlagen der Katek Gruppe, wie beispielsweise den Maschinenpark und das technische Equipment in den Produktionsstätten sowie die damit verbundenen Abschreibungen zurückzuführen. Zudem wurde im Zuge der Erstkonsolidierung auch ein hoher Betrag an Nutzungsrechten an Gebäuden aktiviert. Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf EUR 77,6 Mio. im Geschäftsjahr 2024, nach einem Vorjahreswert von EUR 39,5 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Aufgrund dieser Entwicklungen konnte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2024 aus fortgeführten Geschäftsbereichen ein EBIT in Höhe von EUR 114,2 Mio. erzielen (Vj.: EUR 86,5 Mio.), was einer Steigerung von 32,0% entspricht. Die Finanzaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 29,3 Mio., was einer deutlichen Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 16,1 Mio.) entspricht. Der Hauptgrund der gestiegenen Aufwendungen ist die Akquisition der Katek SE, die übernommenen Finanzverbindlichkeiten der Katek SE sowie die für die Akquisition aufgenommenen Akquisitionsdarlehen. In den Finanzerträgen zeigte sich durch die im Jahr 2024 gesunkenen Leitzinsen auch ein Rückgang der Zinserträge. Die Finanzerträge beliefen sich entsprechend auf EUR 6,4 Mio. (Vj.: EUR 8,9 Mio.). Vor dem Hintergrund dieser Effekte betrug das Finanzergebnis in Summe EUR -22,9 Mio. (CO) nach einem Vorjahreswert von EUR -7,3 Mio. Das Konzernergebnis (vor Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) belief sich in Summe auf EUR 91,6 Mio. (Vj.: EUR 78,1 Mio.); nach Anteilen ohne beherrschenden Einfluss lag das Konzernergebnis bei EUR 90,7 Mio. (Vj.: EUR 77,7 Mio.), wobei EUR 3,1 Mio. auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche zurückzuführen sind. Das Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen beträgt somit EUR 87,5 Mio. Erwartungsgemäß wurde das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2024 durch die zusätzliche Amortisierung aus der Kaufpreisallokation der Katek Akquisition um EUR 5,9 Mio. belastet, somit beläuft sich das adjustierte Konzernergebnis auf EUR 96,6 Mio. Der Gewinn je Aktie (EPS) betrug EUR 1,47 im Geschäftsjahr 2024 (angepasst EUR 1,51), nach einem Vorjahreswert von EUR 1,23. Der Auftragsbestand der Kontron Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 2.077,9 Mio. (Vj.: EUR 1.686,2 Mio.), was eine erneute Steigerung und einen erneuten Höchststand darstellt. Davon sind EUR 599,5 Mio. auf den Erwerb der Katek Gruppe zurückzuführen. Dieser Auftragsbestand beinhaltet vertraglich fixierte Aufträge und Lieferungen sowie erwartete Lieferungen im Rahmen von bestehenden Rahmenvereinbarungen. Entwicklung der Geschäftsbereiche Im Reporting und in der Steuerung der Unternehmensgruppe unterscheidet die Kontron Gruppe seit 2023 drei Geschäftssegmente „Europe“, „Global“ und „Software + Solutions“. Diese drei Segmente wurden auch 2024 beibehalten und die akquirierten Gesellschaften in diese Segmente integriert. Die Umsätze werden unter der „Agent“-Annahme gemäß IFRS 15 ausgewiesen. Die Zahlen des Vorjahres sind aufgrund einer Umgliederung angepasst. Die Geschäftsentwicklung entsprechend den Segmenten stellt sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche wie folgt dar: In EUR MIO. Europe 1) Global Software + Solutions Kontron Gruppe 2024 2023 2) 2024 2023 2024 2023 2) 2024 2023 Gesamtumsatz 1.161,8 881,1 312,6 258,6 535,7 293,6 2.010,0 1.433,3 Innenumsatz -184,1 -118,5 -75,0 -50,9 -66,1 -38,0 -325,2 -207,4 Segmentumsatz 977,7 762,6 237,5 207,7 469,6 255,7 1.684,8 1.225,9 Bruttoergebnis 349,4 250,4 82,9 65,5 261,4 150,3 693,8 466,2 EBITDA 81,7 64,8 23,0 19,1 87,0 42,1 191,8 126,0 Abschreibungen -41,9 -22,9 -8,1 -6,3 -27,7 -10,3 -77,6 -39,5 EBIT 39,8 41,9 14,9 12,8 59,4 31,8 114,2 86,5 Finanzerträge 6,4 8,9 Finanzaufwendungen -29,3 -16,1 Ertragsteuern -2,7 -3,5 Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 88,5 75,7 1) Segment „Europe" inklusive nicht umgelegter Headquarterkosten 2) Angepasst: Umgliederung der "Kontron Modular Computers S.A.S.", Toulon; Frankreich von Segment 'Europe' in Segment 'Software + Solutions' Das Segment „Europe“ ist hinsichtlich des Umsatzes das größte Segment der Kontron Gruppe. Der Segmentumsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf EUR 977,7 Mio. gesteigert werden, nach einem Vorjahreswert von EUR 762,6 Mio. Die übernommene Katek SE steuerte EUR 226,3 Mio. bei. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von über 28%. Der Umsatz des Segments „Europe“ umfasst im Geschäftsjahr 2024 58% des Gesamtumsatzes aus den fortgeführten Geschäftsbereichen der Kontron Gruppe. Das Bruttoergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 349,0 Mio. (Vj.: EUR 250,4 Mio.), was wiederum zu einer gesteigerten Bruttomarge von 35,7% (Vj.: 32,8%) führte. Diese deutlich verbesserte Bruttomarge führte entsprechend auch zu einem gesteigerten Segment-EBITDA im Geschäftsjahr 2024. Hierbei ist zu beachten, dass in den operativen Kosten des Segments „Europe“ einerseits bereits sämtliche Headquarter-Kosten der Kontron Gruppe enthalten sind, andererseits erfolgt aus diesem Segment auch die Verrechnung von Marken, Lizenzen und HQ-Umlagen an die beiden anderen Segmente „Global“ und „Software + Solutions“. Das EBITDA vor Headquarter-Umlagen belief sich auf EUR 81,7 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 64,8 Mio. Dies entspricht einer EBITDA-Marge für dieses Segment von 8,4% für das Geschäftsjahr 2024 (Vj.: 8,5%). Das Segment „Global“ beinhaltet das Geschäft der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien und konnte sich im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls verbessern. Die Umsatzerlöse in diesem Segment beliefen sich auf EUR 237,5 Mio., wobei die Katek SE EUR 33,6 Mio. beisteuerte und steigerten sich somit im Vergleich zum Vorjahr um über 14% (Vj.: EUR 207,7 Mio.). Auch das Bruttoergebnis verbesserte sich von EUR 65,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 82,9 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dies entspricht einer Bruttomarge von 34,9%, welche somit ebenso den Vorjahreswert von 31,6% deutlich übertraf. Die verbesserten Ergebnisse basieren neben den gestiegenen Anteil an höhermargigen Lösungen auch auf durchgeführte Preisanpassungen. Das EBITDA vor Headquarter-Umlagen im Geschäftsjahr 2024 stieg deutlich und belief sich auf EUR 23,0 Mio. (Vj.: EUR 19,1 Mio.). Die EBITDA-Marge vor Headquarter-Umlagen lag bei 9,7%, nach einem Vorjahreswert von 9,2%. Das Segment „Software + Solutions“ ist das Segment mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten in der Kontron Gruppe. Mit einem Segmentumsatz von EUR 469,6 Mio. wurde im Geschäftsjahr 2024 ein sehr deutliches Umsatzwachstum von rund 84% im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 255,7 Mio.) erzielt. Die übernommene Katek SE lieferte hierzu einen Beitrag von EUR 182,3 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Aufgrund dieser positiven Umsatzentwicklung erhöhte sich auch das Bruttoergebnis auf EUR 261,4 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr, nach einem Vorjahreswert von EUR 150,3 Mio. Die entsprechende Bruttomarge belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 55,7% und lag somit – bedingt durch die Eingliederung von aktuell noch margenschwächeren Bereichen aus Akquisitionen – geringfügig unter der Bruttomarge im Geschäftsjahr 2023 (Vj.: 58,8%). Das Segment-EBITDA vor Headquarter-Umlagen steigerte sich ebenfalls deutlich und belief sich auf EUR 87,0 Mio. (Vj.: EUR 42,1 Mio.). Daraus ergab sich eine EBITDA-Marge von 18,5% im Geschäftsjahr 2024, im Vergleich zur EBITDA-Marge im Vorjahr von 16,5%. Somit konnte die EBITDA-Marge im Jahr 2024 erneut deutlich gesteigert werden. Neben den drei dargestellten Segmenten in der Tabelle erzielte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2024 auch noch Ergebnisse aus „nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ (Discontinued Operations (DCO)). Während der Umsatz und das Bruttoergebnis nicht von den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beeinflusst war, belief sich das EBITDA auf EUR 3,1 Mio. Finanzlage Zusammengefasste Cashflow-Rechnung (in EUR Mio.) 2024 2023 Cashflow aus operativer Tätigkeit 99,0 116,9 Cashflow aus Investitionstätigkeit -127,1 25,7 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10,9 -246,4 Liquide Mittel 315,6 332,2 Finanzierungsverbindlichkeiten 478,7 211,0 Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-) 1) -163,1 121,2 1) Liquide Mittel abzüglich lang- und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten Der operative Cashflow ging im Geschäftsjahr 2024 zurück und belief sich auf EUR 99,0 Mio. nach einem Vorjahreswert von EUR 116,9 Mio., wobei der operative Cashflow im Geschäftsjahr 2023 durch Projektvorauszahlungen iHv EUR 18,9 Mio. positiv beeinflusst war, die entsprechenden Aufwände für die Implementierung dieses Projektes hingegen erst überwiegend im abgelaufenen Geschäftsjahr anfielen. Darüber hinaus wurde das Factoring im Vergleich zum Vorjahr für die gesamte Kontron Gruppe inkl. Katek reduziert. Unter Ausklammerung dieser Sondereffekte lag der operative Cashflow 2024 vor dem operativen Cashflow 2023. Die Steigerung wurde auch aufgrund der Working Capital Optimierung nach der Übernahme der Katek SE erzielt. Das Management geht auch für 2025 von einer weiteren Optimierung des Working Capital aus. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2024 mit EUR -127,1 Mio. auf einen deutlich höheren Wert als im Vorjahr (Vj.: EUR 25,7 Mio.). Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten war im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen durch den Erwerb der Katek Gruppe, den Verkauf von Telealarm, den Erhalt der letzten Kaufpreisrate aus dem Projekt „Focus“ sowie Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen geprägt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug EUR 10,9 Mio. im Geschäftsjahr 2024, nach einem Vorjahreswert von EUR -246,4 Mio. Die wesentlichen Finanzierungstätigkeiten betrafen die Rückführung von langfristigen Finanzierungen sowie Rückzahlungen von Finanz- leasing-Verbindlichkeiten im Ausmaß von insgesamt EUR 273,4 Mio., die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 30,8 Mio. sowie Zahlungen für den Erwerb eigener Aktien im Rahmen von zwei Aktienrückkaufprogrammen in Höhe von EUR 10,0 Mio. und den weiteren Erwerb von Minderheitsanteilen aus dem Erwerb der Katek SE von EUR 57,8 Mio. Darüber hinaus sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten auch Zinszahlungen iHv EUR 23,7 Mio. berücksichtigt. Dem Ziel der fristenkongruenten Ausrichtung der Finanzierungen folgend und als Vorsorge für das weitere Wachstum hat die Kontron AG unterschiedliche Finanzierungen aufgenommen: Mit 17. April 2024 wurden zwei Schuldscheindarlehen über EUR 75,0 Mio. und EUR 49,0 Mio. vereinbarungsgemäß zurückgeführt. Diese Rückführung wurde durch die Aufnahme von zwei neuen Schuldscheindarlehen über EUR 7,5 Mio. und EUR 115,0 Mio. mit jeweils einer Laufzeit von fünf Jahren refinanziert. Hierbei wurden, unter der Annahme weiterer Leitzinssenkungen, 16% (EUR 27 Mio.) des Schuldscheindarlehens fix, der Rest variabel aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Finanzierungsrahmen für allgemeine Betriebsmittelfinanzierungen in Höhe von EUR 50 Mio. vereinbart. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 8. August 2027 vereinbart, wobei die Ausnutzungen im Rahmen von Barvorlagen mit Laufzeiten zwischen 3, 6 oder 12 Monate erfolgen kann. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 haftet für diesen Betriebsmittelkredit ein Saldo von EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0) aus. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Aufstockung eines weiteren, revolvierend ausnutzbaren Betriebsmittelkredits von EUR 15 Mio. auf EUR 60 Mio. vereinbart. Per Stichtag 31. Dezember 2024 haftet für diesen Betriebsmittelkredit ein Saldo von EUR 59,4 Mio. (Vj.: EUR 15 Mio.) aus. Im Geschäftsjahr 2024 wurden zudem Abstattungskredite in Höhe von insgesamt EUR 205 Mio. aufgenommen, die einerseits der Finanzierung des Anteilskaufs „Katek“ (EUR 125 Mio.) und andererseits der Refinanzierung der Finanzverbindlichkeiten der Katek Gruppe (EUR 80 Mio.) dienten. Während für die Finanzierung des Katek Anteilskaufs ein OeKB gestütztes Darlehen iHv EUR 125 Mio. mit einer fixen Verzinsung aufgenommen werden konnte, sind die weiteren Linien in der Kontron Gruppe variabel verzinst und an die Entwicklung des EURIBOR bzw. entsprechende Referenzzinssätze geknüpft. Die Kontron AG überwachte auch im Geschäftsjahr 2024 laufend die Entwicklung der Zinslandschaft, um sich gegen einen etwaigen Anstieg rechtzeitig abzusichern. Auf Grund der Entwicklung der Zinsen bzw. Swap-Sätze wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von einer weiteren Fixierung variabler Finanzierungen Abstand genommen. Die liquiden Mittel reduzierten sich aufgrund der oben beschriebenen Effekte gegenüber dem 31. Dezember 2023 von EUR 332,2 Mio. auf EUR 315,6 Mio. zum Bilanzstichtag 2024. Der Verringerung der liquiden Mittel steht eine deutliche Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten, insbesondere zur Finanzierung der Akquise der Katek SE, gegenüber. Das dadurch entstandene Net Debt konnte zwar unterjährig reduziert werden, dennoch ergibt sich daraus zum Jahresende 2024 – ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 – ein Net Debt von EUR 163,1 Mio., nach einem Net Cash im Jahr 2023 von EUR 121,2 Mio. Im Rahmen der liquiden Mittel unterlagen EUR 3,7 Mio. (Vj.: EUR 4,3 Mio.) Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Sicherheitenstellungen. Vermögens- und Liquiditätssituation Bilanzkennzahlen (in EUR Mio.) 2024 2023 Langfristige Vermögenswerte 744,8 492,5 Vorräte 373,3 229,1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 249,6 213,6 Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 71,6 38,1 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 68,8 65,2 Liquide Mittel 315,6 332,2 Summe Vermögen 1.823,7 1.370,7 Eigenkapital 652,3 604,0 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 305,8 60,1 Langfristige sowie kurzfristige Rückstellungen 72,6 60,8 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 114,1 48,4 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 173,0 150,9 Lieferverbindlichkeiten 272,4 273,1 Kurzfristige Vertragsverpflichtungen 91,2 69,6 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 142,5 103,7 Summe Eigenkapital und Schulden 1.823,7 1.370,7 Eigenkapitalquote 1) 35,8% 44,1% Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-) 2) -163,1 121,2 1) Anteil des Konzerneigenkapitals (inkl. Anteile ohne beherrschenden Einfluss) am Gesamtkapital (Bilanzsumme) 2) Liquide Mittel abzgl. lang- und kurzfristiger Finanzierungsverbindlichkeiten Die Bilanzsumme der Kontron Gruppe ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der Katek Übernahme deutlich gestiegen. Während das Eigenkapital in absoluten Zahlen angestiegen ist, reduzierte sich die Eigenkapitalquote von 44,1% auf 35,8%. Die Erhöhung der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten ist vor allem auf die Übernahme der Katek SE zurückzuführen. Trotz der Rückführung von einzelnen kurzfristigen Kreditlinien stiegen die kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Summe an. Das Eigenkapital und die langfristigen Finanzierungen decken per 31. Dezember 2024 rund 53% der Bilanzsumme (Vj.: 48%). Die liquiden Mittel reduzierten sich im Geschäftsjahr 2024 und entsprachen rund 17% der Bilanzsumme (Vj.: 24%). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum 31. Dezember 2024 bei EUR 249,6 Mio. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 213,6 Mio. einer deutlichen Erhöhung, zurückzuführen zum einen auf die neu akquirierten Gesellschaften im Geschäftsjahr 2024, zum anderen wurde das Factoring der Kontron Gruppe inkl. Katek im Geschäftsjahr 2024 auch aufgrund der zuvor gestiegenen Zinslandschaft verringert. Zudem führten auch zusätzliche Umsätze aus IoT-Großprojekten einzelner Tochterunternehmen der Kontron AG zu einem entsprechend höheren Stand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag 2024. Die Vorräte erhöhten sich von EUR 229,1 Mio. zum Ende des letzten Geschäftsjahres auf EUR 373,3 Mio. zum 31. Dezember 2024. Diese Steigerung ist vor allem auf Zukauf der Katek SE zurückzuführen, wobei das hohe Lager der Katek Gruppe nach der Erstkonsolidierung im 1. Quartal sukzessive deutlich reduziert werden konnte. Durch effizientere Lagerwirtschaft bzw. den Abbau von Pufferlagern und nachträgliche Auslieferungen von fertiggestellten Produkten, optimierte Einkaufsprozesse und Nachverhandlungen auf Lieferfirmen- und Kundschaftsseite soll das Working Capital prozentuell im Gesamtjahr 2025 weiter gesenkt werden. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag 2024 auf EUR 744,8 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 492,5 Mio. Diese Erhöhung kommt einerseits aus den erworbenen Sachanlagen im Rahmen der Unternehmensakquisition im Geschäftsjahr 2024, andererseits aus dem Zugang zu immateriellen Vermögenswerten. Hier ergab sich auch aus den erfolgten Akquisitionen eine Firmenwerterhöhung; darüber hinaus wurden aus einzelnen R&D-Projekten im Geschäftsjahr 2024 Entwicklungskosten aktiviert. Insgesamt erfolgten im Geschäftsjahr 2024 zahlungswirksame Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 71,2 Mio. (Vj.: EUR 46,3 Mio.). Die langfristigen sowie kurzfristigen Rückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag 2024 auf EUR 72,6 Mio. (Vj.: EUR 60,8 Mio.). Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Pensionsrückstellungen aufgrund der Änderung des Konsolidierungskreises bzw. geänderter finanzieller Annahmen in einzelnen Tochterunternehmen zurückzuführen. In den kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten, aufgrund der rechtlichen Abwicklungen im Zuge der Katek Akquisition, deutlich. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 142,5 Mio. im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert (Vj.: EUR 103,7 Mio.). Der Anstieg in dieser Position ist hauptsächlich auf die Übernahme der Katek SE zurückzuführen. Im Berichtsjahr kam es aus dem genehmigten bedingten Kapital zu keiner Kapitalerhöhung. Somit belief sich das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2024, wie auch im Vorjahr auf EUR 63.860.568,00. Im Berichtsjahr 2024 wurden 125.000 Aktienoptionen ausgeübt, wobei diese in bar bedient wurden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden im Rahmen der bestehenden Aktienrückkaufprogramme („Aktienrückkaufprogramm II 2023“ und „Aktienrückkaufprogramm I 2024“) Aktien zurückgekauft. Unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr am 22. Januar 2024 endete, wurden insgesamt 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,75. Unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 hat die Kontron AG insgesamt 434.000 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 19,0338 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,68% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 8.260.693,85. Die Anzahl der von der Kontron Gruppe gehaltenen eigenen Aktien belief sich damit auf 2.474.610 Stück zum 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: 2.112.093 Stück). Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beläuft sich entsprechend auf 63.860.568 Aktien zum 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: 63.860.568 Aktien). Das den Aktionär:innen der Kontron AG zurechenbare Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 613,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 602,0 Mio., wobei 2024 insgesamt EUR 30,8 Mio. an Dividende ausgeschüttet wurden, die das Eigenkapital entsprechend reduzierten. Vorstand und Aufsichtsrat planen, in der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 den Aktionär:innen der Kontron AG eine Dividende im Ausmaß von EUR 0,60 pro Aktie zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten, hat elf Nachhaltigkeitsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) für sich identifiziert und verpflichtet sich zu Transparenz. Im Rahmen der CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2024 der Ausbau des ESG-Reportings unternommen. Die Kontron AG hat sich außerdem einer freiwilligen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) untergezogen. Umweltbelange Angesichts zunehmender Klimaextreme führte Kontron 2024 eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte durch, um physische Risiken und wirtschaftliche Übergangsrisiken für die nächsten 35 Jahre zu bewerten. Dabei wurden Risikostandorte identifiziert, für die bereits präventive Maßnahmen umgesetzt wurden, um Schäden zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb langfristig abzusichern. Kontron setzt gezielt auf Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Die Betriebsstätten und Rechenzentren werden durch eigene Smart-Meter-Technologien optimiert, während die Produktion eigener Energie durch Photovoltaikanlagen kontinuierlich ausgebaut wird. Zudem wird der Fuhrpark schrittweise auf Elektro- und Hybridfahrzeuge umgestellt und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert. Ergänzend wird die Ladeinfrastruktur an den Standorten ausgebaut und idealerweise mit selbst erzeugtem Strom betrieben. Ein weiterer Fokus liegt auf der nachhaltigen Produktentwicklung. Kontron gestaltet energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte, die langlebig sind und teilweise aus recycelten Materialien bestehen. Umweltfreundliche Alternativen für Metalle, Kunststoffe und Verpackungen werden gezielt gefördert. Zudem werden Verpackungsmaterialien effizient eingesetzt und recycelbar gestaltet, während externe Umweltaudits und ISO-Zertifizierungen die Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Nachhaltigkeit bedeutet auch Transparenz in der Lieferkette. Strenge Umwelt- und Sozialstandards sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konfliktmineralien stellen sicher, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden. Arbeitnehmerbelange Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalstands1) der Kontron Gruppe in den einzelnen Segmenten bzw. Bereichen: Segment / Bereich 202 4 202 3 Veränderung Segment „Europe“ 3.968 3.155 25 , 8 % Segment „Global“ 763 518 47 , 3 % Segment „Software + Solutions“ 2.533 1.165 117 , 4 % Kontron Gruppe 7.263 4.838 50 , 1 % davon Forschung & Entwicklung sowie Engineering 3.189 2.658 20,0 % davon hardwarenahe Support-Dienstleistungen 179 207 -1 3 , 5 % davon Produktion & Logistik 2.076 579 258 , 5 % davon Vertrieb & Marketing 723 622 1 6 , 2 % davon Verwaltung & Administration 1.098 772 42 , 2 % 1) Mitarbeitende auf Vollzeitäquivalenzbasis, ohne sich in Ausbildung oder Karenz befindliche Mitarbeitende bzw. Lehrlinge/Auszubildende Das Mitarbeiter:innenwachstum im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2024 erfolgte Akquisition der Katek Gruppe zurückzuführen. Der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR 90,7 Mio. (Vj.: EUR 59,2 Mio.). Die Fokussierung der Personalarbeit auf die Weiterbildung, Steigerung der Attraktivität als Arbeitsgeber aber auch die Steigerung der Frauenquote in Führungspositionen (Sustainable Leadership Academy) wird sich auch zukünftig fortsetzen. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu wurden auf Basis der Ergebnisse der letzten gruppenweit durchgeführten Mitarbeiter:innenbefragung auch 2024 erneut Schwerpunkte gesetzt, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen und die Attraktivität der Kontron Gruppe als Arbeitgeber noch weiter zu verbessern. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron Gruppe ist ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unter- schiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Expert:innen (Arbeitsmediziner:innen) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2024 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Offices zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Die langjährige Philosophie der Kontron Gruppe – „hire for attitude, train for skills“ – hat sich bewährt und bleibt unverändert aufrecht. Sie wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen konkret vorangetrieben. So wurde der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten Sustainable Leadership Academy Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm werden im Geschäftsjahr 2024 und auch 2025 vorrangig weibliche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainer:innen und Kontron Manager:innen auf nächste Karriereschritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2024 in der Kontron Gruppe Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vj.: EUR 1,2 Mio.) getätigt. Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern weiter auszubauen. Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2024. Gesamtaussage Der Erfolg der strategischen Neuausrichtung der Kontron Gruppe mit Fokussierung auf den IoT-Bereich zeigte sich im Geschäftsjahr 2024 deutlich. Trotz des gedämpften Wirtschaftswachstums bzw. der Rezession in einigen Märkten der Kontron Gruppe konnte Kontron den Umsatz im Geschäftsjahr 2024 erneut steigern. Insgesamt konnte ein Wachstum von rund 37% erzielt werden. Das operative Ergebnis (EBITDA) konnte im Geschäftsjahr 2024 augfrund besserer Margen überproportional gesteigert werden. Das EBITDA von EUR 191,8 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen entspricht einem Wachstum von über 52%. Das Nettoergebnis im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf EUR 77,7 Mio. oder EUR 1,23 pro Aktie. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich das Nettoergebnis auf EUR 90,7 Mio. bzw. EUR 96,6 Mio vor zusätzlicher PPA Amortisierung aus der Katek Akquisition, dadurch betrug das Nettoergebnis pro Aktie EUR 1,47 bzw. EUR 1,51. Das Management der Kontron AG wird bei der nächsten Hauptversammlung am 11. Juni 2025 den Aktionär:innen einen Vorschlag zur Beschlussfassung über eine Dividendenzahlung von EUR 0,60 pro Aktie unterbreiten. 04 Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Für das Jahr 2025 gehen die meisten Prognosen von einer leichten wirtschaftlichen Erholung und einem geringen Wachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter leicht sinken dürften. Nachdem der Leitzins der EZB im Geschäftsjahr 2023 seinen Höchststand erreicht hatte, ermöglichte der Rückgang der Inflation im Jahr 2024 eine Trendwende und schrittweise Senkung der Zinsen. Darüber hinaus bleiben die Prognosen auf Grund des anhaltenden Ukraine-Krieges, der Eskalation des Nahostkonflikts und der potenziellen Veränderungen durch die neue US-Regierung unsicher. Daher ist davon auszugehen, dass auch das Geschäftsjahr 2025 weiterhin von politischen Unsicherheiten geprägt sein wird, da zahlreiche neu gebildete Regierungen ihre Arbeit aufnehmen und in Zeiten geringen Wirtschaftswachstums und hoher Budgetdefizite Wege zur Schaffung von Stabilität und zur Bewältigung drängender internationaler und nationaler Herausforderungen finden müssen. Vor diesem Hintergrund bleibt das langfristige Ziel der Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment – unverändert bestehen, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der Kommunikation zwischen Maschinen der Kontron Gruppe laufend neue Chancenfelder eröffnen. Der Fokus von Kontron wird somit im Geschäftsjahr 2025 weiterhin auf der Erhöhung der Profitabilität, der Generierung von positiven Cashflows und der Optimierung des Working Capital liegen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen und IoT-Lösungsanbieter mit einem steigenden Anteil an Eigenentwicklungen, insbesondere im Softwarebereich, sowie im Bereich hochmargiger Dienstleistungen und somit steigender Wertschöpfung, soll die Brutto- und Profitmarge weiter erhöht werden. Die im Geschäftsjahr 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen haben, wie angekündigt, die weggefallenen Umsätze aus dem IT-Service-Bereich ersetzt. Im Jahr 2025 liegt der Fokus auf der Integration der erworbenen Unternehmen sowie dem Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Know-how der Kontron Gruppe. Für das Geschäftsjahr 2025 geht Kontron von einem Umsatz von EUR 1,9 bis 2,0 Mrd. bei einem EBITDA von mindestens EUR 220 Mio. aus. Chancen- und Risikobericht Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchenspezifischen, unterneh- merischen Risiken sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits die sich bietenden Chancen zeitnah wertsteigernd zu realisieren, andererseits Risiken aktiv durch Gegenmaßnahmen zu reduzieren und dabei wesentliche Risiken zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, bei allen Mitarbeiter:innen sowie speziell bei den Entscheidungsträger:innen das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenzielle Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Kontron hat im Jahr 2021 eine interne Kontrollsystemrichtlinie auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt und laufend erweitert. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Sie bilden die Grundlage, damit das Headquarter rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Darüber hinaus überprüft und überwacht das interne Audit laufend die Umsetzung der in internen Audits definierten Maßnahmen und berichtet über den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG. Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Umsetzung wird unter anderem durch interne Audits überwacht. Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT-, Personal-, Finanz- und Con- trolling auch auf die operativen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit, wozu unter anderem auch das Facility Management zählt. Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkennt- nisse über Verbesserungsmöglichkeiten und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der identifizierten Verbesserungspotentiale erfolgt über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG. Risikomanagementsystem Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir seit vielen Jahren ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen. Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch der Abteilung Internal Audit zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen. Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben: Des Weiteren sind im Konzern-Risikomanagementhandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen. Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neue erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, unter anderem durch Schulungen im Risikomanagementprozess. Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen „Risk Owner“. Auf dieser Basis wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt. Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten. Risikomanagement Organisation Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen. Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die wesentlichen Risiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert. Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der gesamten Gruppe gewährleistet. Chancenmanagement Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT- Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten weiter kontinuierlich in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen zu entwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen. All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Vertriebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen. Kontron betrachtet die konsequente Weiterentwicklung neuer Technologien – insbesondere in den Bereichen Mobilität, sichere Vernetzung, künstliche Intelligenz und hochleistungsfähige Computersysteme – sowie die Optimierung bestehender eigener Technologien als kontinuierliche Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und die eigene Wertschöpfungskette zu stärken. Gleichzeitig trägt der Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software dazu bei, Risiken zu minimieren. Zu den wesentlichen Chancen zählt die Kontron Gruppe folgende Themen: Digitalisierung und Smart-Everything Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets treibt die digitale Transformation in den Kontron Märkten entsprechend weiter an. Beginnend bei Systemintegration, Software- Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installation bis zu Betrieb und Wartung tritt Kontron als agiler Partner auf. Durch den weiteren Ausbau des KontronOS® wird ein einheitliches Betriebssystem für den sicheren Betrieb unterschiedlichster Hardwarekomponenten etabliert. Damit ist die Kontron Gruppe gut aufgestellt, um die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und zu monetarisieren. Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk Spezielle Industriefrequenzen ermöglichen mit dem Technologiewechsel zu 5G bzw. Richtung 6G jetzt private Netzwerke für „Smart Factories“ auf Basis des 5G-Mobilfunkstandards. Dieser bringt unter anderem hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für „Mobile Private Networks, MPN“ und „Mobile Solutions“ ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G-Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört neben dem Einsatz von 5G Mobilitätsmodulen im Bereich Automotive auch der Bereich der „mission critical“-mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G–basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist. Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung seines Hardware-Portfolios mit neuen, hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Bewältigung von Rechenaufgaben neuronaler Netze. Zusammen mit Partnerfirmen werden geeignete Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundschaft umgesetzt. Der Ausbau eigener Software-Aktivitäten durch die bereits erfolgte Schaffung eines eigenen KI Software Centers ermöglicht die Realisierung von Wachstumschancen. Software- und Services-Fokus Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das bestehende Hardware-Portfolio wurde um ergänzende Betriebssystem- und Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public-Clouds erweitert. Damit sind wir in der Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich Internet of Things anzubieten. Die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen ermöglicht es uns, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit Rechnung zu tragen. Zukünftig soll auch das flexible IoTaaS (IoT as a Service)-Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu generieren und die die Kundenbindung an die Kontron Gruppe langfristig zu erhöhen. Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Mehrwert unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu erhöhen, sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch sind wir in der Lage, unserer Kundschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anzubieten. Wir können unsere Kundschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergeben sich aus der größeren und internationalen Ausrichtung der Kontron Gruppe weitere Synergie- und Optimierungspotenziale. Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Dies ermöglicht es uns auch, unser Produktportfolio weiterzuentwickeln und unsere Marktabdeckung zu erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen. GreenTec Zahlreiche Lösungen der Kontron Gruppe tragen schon heute dazu bei, Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Lösungen von Kontron haben darüber hinaus das Ziel, die Benutzerfreundlichkeit dieser Produkte zu erhöhen. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Felder, die sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben. Durch die Implementierung einer HEMS-Software (Home Energy Management System), die Ausweitung des KontronOS und KontronGrid auf Solarprodukte sowie verschiedene neue Produkte im Bereich intelligenter Ladelösungen sieht die Kontron Gruppe zahlreiche Chancen, Lösungen für die Klimakrise anzubieten. Risikomanagement Strategische Risiken Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben und die bestehenden IoT-Solutions durch das verbleibende IT-Servicegeschäft zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt. In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen – etwa in den Bereichen Industrie 4.0, 5G/6G-Anwendungen oder Cloud Computing – sowie Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken. Akquisitionsrisiken Das organische Wachstum der Kontron Gruppe wird laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum, ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchenerfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren. Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Hebung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein Schlüssel, auch um Risiken zu minimieren. Im Zuge der Übernahme von neuen Gesellschaften, insbesondere der Katek Gruppe im Jahre 2024, müssen fortlaufend Integrationsaufgaben umgesetzt werden, um diese Unternehmen adäquat in Kontron einzubinden und Wettbewerbsvorteile aus dem Erwerb effektiv zu nutzen. Personalrisiken Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter:innen sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiter:innen deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger ist, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Die Kontron Gruppe setzt im Wettbewerb um die besten Talente frühzeitig an und engagiert sich hierfür in Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. Durch Praktika, Diplomarbeiten und andere Fördermaßnahmen werden potenziellen Mitarbeiter:innen die Werte und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Kontron Gruppe aufgezeigt. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen eine Möglichkeit dar, entsprechende Personalkapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für die Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen. Auch kann es zu einer Überlastung einzelner Personen und Bereiche kommen, wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht bzw. angeworben werden kann. Technologierisiken Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer Technologie (Chips) der großen Hersteller und elektronischen Trägerboards für diese Chips, applikationsspezifische Gehäuse und Schnittstellen sowie Kommunikations- und Display-Technologien. Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware, Betriebssysteme (Kontron hat mit KontronOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Applikationen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld und nutzen Open Source Technologien. Allgemein lehnen sich diese an Industriestandards an, um Kompatibilität mit anderen Marktteilnehmer:innen zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich neu eingeführte Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil nicht völlig ausgereifter neuer Technologien als nicht wettbewerbsfähig erweisen bzw. wenig Akzeptanz am Markt finden und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können. Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die „on time“ Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird. Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analyst:innen angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig festgelegt werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard am Ende nicht zur Einführung kommt. In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potenzial zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt. Ein weiterer Risikofaktor im Bereich Technologie besteht darin, einen neuen Trend zu unterschätzen, zu spät einzusteigen und damit Marktanteile mittelfristig zu gefährden. Dem wird mit sorgfältiger Markt- und Technologierecherche und entsprechendem Produktmanagement vorgebeugt. Neue Cybersecurity-Standards müssen laufend adressiert und in den Hardware- und Software-Produkten umgesetzt werden, um entsprechende Risiken für die Kunden im Feld auszuschließen und Compliance Risiken zu vermeiden. Risiken aus Absatzmärkten Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass der private Sektor oder auch die öffentliche Hand aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber:innen weniger Aufträge vergeben, oder Forderungen von Kundschaften in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiter:innen ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine geänderte bzw. erhöhte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer sowie bestehender Partnerschaften begegnet. Je nach Ausprägung kann die Umsatzentwicklung in diversen Konzerngesellschaften gefährdet sein. Auch fragt die Kundschaft immer mehr allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis hin zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann. Ein schwaches Wirtschaftswachstum, v. a. in der DACH-Region, kann den Auftragseingang bei verschiedenen Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Somit besteht das Risiko, dass Wachstumsraten nicht in dem Maße realisiert werden können wie geplant. Kundenrisiken Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundenstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundenbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung der Kundschaft in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelnen Kunden reduziert. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind, ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung und deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann. Den Zahlungsausfall einer oder mehrerer Kundschaften halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar: Kontron verfügt mit einer vierstelligen Kundschafts-Anzahl über einen sehr breit diversifizierten Kundenstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kundschaft werden überwiegend individuell auf Basis von Kundenratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9. Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren. Produktbezogene Risiken Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Seite der Kundschaft führen, und dass diese Gewährleistungsansprüche geltend macht, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferanten regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kundschaft zurückgesandt werden können. Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen kundschaftsindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundschaftsgetriebene Geschäftsaktivitäten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir durch eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung auf innovative Produkte trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren. Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen speziell für eine Kundschaft zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte „Design Ins“ im Embedded-Systems-Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, sodass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kundschaft nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kundenbeziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt. Beschaffungs- und Produktionsrisiken Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hardwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, Mini-Computer, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind ausgelagert, sodass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen. Nachdem die Folgen der Coronavirus-Pandemie bezüglich Liefer- und Produktionsketten zu großen Herausforderungen führten, hat sich dieses Thema nun deutlich entschärft und Lieferzeiten haben sich nahezu auf das Vorkrisen-Niveau reduziert. Auch im Bereich der Logistik können sich die Kosten für Logistikdienstleistungen etwa aufgrund politischer und geopolitischer Themen um Gebühren oder Zölle erhöhen und damit die Verkaufsmargen reduzieren bzw. zu kompletten Liefereinschränkungen oder Embargos führen. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Verteuerung dieser Logistikkette innerhalb und/oder außerhalb der Kontron Gruppe kann ihre Geschäftstätigkeit nachteilig beeinflussen. Im Zuge der erst Anfang Februar 2025 erlassenen (u.a. 25% für Waren aus Kanada) und dann wieder ad-hoc ausgesetzten US-Einfuhrzölle ist eine gewisse Unsicherheit für Lieferungen in die USA, speziell der kanadischen Kontron-Gesellschaften, gegeben. Eine grundsätzliche Überprüfung der bisherigen Lieferketten für und innerhalb Nordamerikas ist abhängig von der finalen Ausgestaltung der Zölle durchzuführen und bei Bedarf neu zu strukturieren. Insbesondere die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schwierig es ist, bei allen bestehenden Abhängigkeiten in einem komplexen Umfeld die fristgerechte Belieferung der Kundschaft sicherzustellen. Um Abhängigkeiten zu reduzieren ist es wichtig, die eigene Wertschöpfung zu erhöhen. Mit dem Erwerb der Katek Gruppe hat Kontron einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Mit mehr als 20 Produktionsstandorten in acht verschiedenen Ländern in Europa und Amerika hat Kontron ein eigenes Produktionsnetzwerk geschaffen, das uns im Bereich Elektronikproduktion ein Stück weiter unabhängig von Dritten macht und die Resilienz erhöht. Diese Resilienz bietet die Kontron sowohl für ihre eigenen Produkte wie auch für unsere Kundschaft, die wir im Bereich ODM/EMS beliefern. Sogenannte Seltene Erden werden in Schlüsseltechnologien der Technologiebranche eingesetzt. Die größten Vorkommen von Seltenen Erden befinden sich in China. In der Vergangenheit wurde der Markt für Seltene Erden teilweise künstlich knappgehalten, was zu einem Anstieg der entsprechenden Rohstoffpreise und des allgemeinen Preisniveaus der Produkte, in denen diese Rohstoffe verwendet wurden, geführt hat. Darüber hinaus haben Technologieführer ihre Produktion an Dritte ausgelagert und sich damit in massive Abhängigkeit begeben. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Steigende Lohnkosten, erhöhte Transportkosten und verstärkte Nachfrage können diese Preisniveaus ebenfalls beeinflussen. Der Materialeinkauf richtet sich an den Bedarfsprognosen aus. Bei schlechter Prognosequalität kann dies zu einem zu hohen oder zu niedrigen Lagerbestand führen. Diesem Risiko begegnet Kontron durch vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanungsprozesse. Die Kontron Gruppe hat bereits vor der Pandemie begonnen, ihre Lieferketten krisensicherer zu machen – in Form von verbesserten Lieferverträgen aber auch einem stärkeren Fokus in Richtung Nachfrage, Planung und Ausführung. Dies wird Kontron auch im Jahr 2025 weiter ausbauen und verbessern. Um die Abhängigkeiten in diesem Bereich zu minimieren und die Beschaffungsbasis möglichst breit aufzustellen, werden auch die Partnerschaften mit unterschiedlichen Chip-Herstellern intensiviert. Durch die Abkühlung der Märkte stellt der mögliche Verlust von Schlüssellieferfirmen ein Risiko dar. Kontron ist laufend bemüht „second sources“ aufzubauen, was einerseits nicht in jedem Bereich umsetzbar ist, beziehungsweise zum Verlust von Skaleneffekten führen kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass einzelne Konzerngesellschaften teilweise von gewissen Lieferfirmen abhängig sind. Sollte eine Lieferfirma ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder wollen, kann dies die Geschäftserfolge von Kontron beeinflussen. Die im Zuge der Energiekrise gestiegene Inflation hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2024 weltweit wesentlich abgeschwächt und hat die jeweiligen Zielmarken der Zentralbanken nahezu wieder erreicht. Generell ist Kontron aber trotzdem durch die im Vergleich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise weiterhin betroffen. Dies wirkt sich teilweise auf die Beschaffungskosten bzw. die allgemeine Kostenstruktur aus, da beispielsweise Kontron Mitarbeiter:innen einen Inflationsausgleich fordern. Auch führen höhere Energiekosten (z.B. für Strom) zu gestiegenen Produktionskosten. Ein latentes Risiko des Ausfalls der Stromversorgung über einen bestimmten Zeitraum seitens der Stromnetzbetreiber ist grundsätzlich immer gegeben, was aber retrospektiv nur selten vorkam. Teilweise kann das Risiko in unternehmenskritischen Bereichen, beispielsweise in den Kontron Rechenzentren, durch den Anschluss und die Belieferung von mehreren Stromanbietern und den Einsatz von USVs oder Ersatzgeneratoren verringert werden. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG ein hohes Augenmaß auf deren Bonität gelegt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen; zudem werden Finanzierungen zwar überwiegend zentral, aber auch lokal von den Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die gegenüber Anfang 2022 geänderte Zinslandschaft führte zu einer Verteuerung von Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Die wesentlichen zentralen Finanzierungen sind in Euro aufgenommen. Die EZB hat infolge des Rückgangs der Inflationsraten im abgelaufenen Geschäftsjahr erste Senkungen der Leitzinssätze durchgeführt. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinssätzen dar. Rund 65% der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2024 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron Gruppe sind variabel verzinst (EUR 310,6 Mio.), EUR 168,1 Mio. sind fix verzinst. Bzgl. der Schuldscheindarlehen 2019 und 2024 sind EUR 27 Mio. der EUR 168,5 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenzzinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden. Zum 31. Dezember 2024 bestand in der Kontron Gruppe ein Zinsabsicherungsgeschäft (Zinsswap) über EUR 1,9 Mio. zur Absicherung eines variablen Zinssatzes eines Darlehens in Bulgarien. Währungsrisiken Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Dazu gehört insbesondere der US-Dollar sowie mit untergeordneter Bedeutung beispielsweise der ungarische Forint oder die tschechische Krone. Die Volatilität einzelner Währungen kann sich erheblich auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Kontron AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken. Dem Fremdwährungsrisiko wird durch eine währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen. Rechtliche Risiken Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind – wie jede international agierende Unternehmensgruppe – rechtlichen Risiken in unterschiedlichen Jurisdiktionen und in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patentrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Anwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen. Patente, Marken und sonstige Immaterialgüter schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein umfassendes System, das vom Compliance Management Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert und überwacht wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron-Compliance-Programm wird je nach Themenschwerpunkten global und lokal ausgeführt und unterliegt dem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess. Neben den sich wiederholenden Standard-Maßnahmen wie Compliance Trainings, das stetige Erweitern und Updaten der Group Policies, Risk Assessments, Monitorings etc. werden auch jedes Jahr neue Compliance Initiativen gesetzt, welche sich mit gerade aktuellen Compliance und Governance Themen beschäftigen. Politische Risiken Das globale politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine, die Konflikte in Nahost, ein sich abzeichnende Änderung in den transatlantischen Beziehungen als auch innerhalb des nordamerikanischen Kontinentes nach den US-Wahlen machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulierbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen oftmals nicht mehr als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden. Im Rahmen von abgeschwächten Wachstumsraten, hohen Budgetdefiziten und damit verbundenen Senkungen der Staatsausgaben können sich auch staatliche Investitionen reduzieren, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen. Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine Ende Februar 2022 und die folgende kriegerische Auseinandersetzung führen einerseits dazu, dass lokale Projekte gänzlich undurchführbar werden können. Andererseits bedeuten die seitens der internationalen Staatengemeinschaft gegen Russland verhängten Sanktionen, wie der Ausschluss Russlands aus dem internationalen Zahlungsverkehr SWIFT oder das Exportverbot von Hochtechnologieprodukten nach Russland, massive Einschränkungen der Finanzsysteme und der Realwirtschaft in der CIS-Region. Kontron hat daher in den letzten Jahren sein Exposure zur gesamten GUS-Region kontinuierlich reduziert. IT-Risiken Die Verletzung von Datenschutzgesetzen kann zu erheblichen Strafen führen. Hierbei ist insbesondere die in der EU gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu nennen. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen bei Kontron diesbezüglich zu erhöhen, aber auch um diese für allgemeine IT-Sicherheitsthemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2024 eine Reihe von Online-Trainings zum Thema IT-Security und Datenschutz abgehalten. Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operative Technology) stellen ein sehr hohes Risiko dar. Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen solcher potenziellen Cybersicherheitsangriffe zu verringern. Zu diesen Aktivitäten gehörten regelmäßige Gruppenschulungen zur Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für Cybersicherheit, die Nutzung der Multifaktor-Authentifizierung, die weitere Standardisierung von Services innerhalb der Kontron-Gruppe und die zunehmende Nutzung von fortschrittlichen Cybersicherheitsschutzmechanismen aus der Cloud, die durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützt werden. Wir beobachten eine Zunahme von Angriffen unter Zuhilfenahme von KI; daher wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Policies dahingehend angepasst und Schulungen durchgeführt. Kontron erweiterte auch das konzerneigene Security Operations Center (SOC), um ein größeres Volumen verschiedener Datenquellen von verschiedenen Unternehmensteilen zu erfassen, und so eine bessere Korrelation und Vorhersage potenzieller Cybersicherheitsbedrohungen zu ermöglichen, sowie die Auswirkungen von potentiellen Angriffen zu verringern. Nicht verwaltete mobile Geräte stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar. Deshalb hat Kontron in einigen Unternehmen eine MDM-Lösung implementiert, um die Cybersicherheit zu verbessern und restriktivere Richtlinien für mobile Geräte zu etablieren und zu überwachen. Wichtige Regularien für das kommende Geschäftsjahr sind NIS2 in den jeweiligen Nationalgesetzen und der AI Act, wo Verstöße ebenfalls mit hohen Strafen belegt werden können. Beide Themen werden durch gruppenweite Policies adressiert. Die Vermeidung von Lizenzrisiken, sowohl im IT- als auch im Entwicklungsbereich, wird durch regelmäßiges Monitoring reduziert. Klimarisiken Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse wurden physische Risiken wie Hochwasser, Starkregen, Schnee, Hitzewellen, Erdbeben und weitere Naturgefahren auf ihre potenziellen Auswirkungen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass an mindestens zwei Standorten ein Hochwasserrisiko besteht, das jedoch durch Maßnahmen wie Dammverstärkungen, lokale Begehungen und Bewertungen als gering eingestuft wurde. Schneeereignisse, die zu Stromausfällen, Dacheinstürzen oder Straßensperrungen führen könnten, wurden ebenfalls als Risiko identifiziert. Dank stabiler Gebäudestrukturen, regelmäßiger Bewertungen und eines 4-Stufen-Plans zur Absicherung der Stromversorgung gelten diese jedoch als ausreichend abgesichert. Zudem besteht an zwei Standorten eine potenzielle Gefahr durch Erdbeben. Wasserstress und Hitzebelastung wurden aufgrund der Standortbedingungen als unkritisch bewertet. Allerdings könnte Wasserknappheit in der Wertschöpfungskette das Risiko von Produktionsausfällen erhöhen. Auch steigende Energiepreise und mögliche Energieknappheit wurden als wahrscheinliche Risiken identifiziert. Zudem könnten finanzielle Investments nötig sein, um die genutzten Maschinen und Technologien gegen emissionsarme Alternativen zu tauschen, wodurch das Risiko von Fehlinvestitionen steigen könnte. Die Klimarisiken werden kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagementprozesses geprüft und bei Bedarf angepasst. Gleichzeitig setzt die Kontron Gruppe Maßnahmen um, mit dem Ziel, ihre Aktivitäten klimafreundlicher zu gestalten und einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. 05 Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Konzerngesellschaften eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele sind hierbei der Schutz der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse. Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigsten Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen. Die Kontron AG hat seit Jahren ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind darin auch spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Konzern-Prozessen und -Richtlinien durch die Tochtergesellschaften ab, welche durch die Kontron AG vorgegeben sind. Das Ziel der Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen. Wie bei jeder allgemeinen und unternehmerischen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und weltweit als Standard angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend dargestellt. Die Rolle des internen Audits und dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung sowie der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, sind detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise zu ebenso wichtigen IKS-Themenbereichen, wie Geschäftsethik und Compliance. Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfelds bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron-Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting, Controlling, Treasury oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen. Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatlichem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG zugänglich. Das Reporting, Management und Controlling von Risiken sind dabei hierarchisch aufgebaut. In den Finanzabteilungen der jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert: Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaft unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert. Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird. Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff. Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working-Capital- und Cash-Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen. Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs geprüft. Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielsweise der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige entweder durch die Kontron AG selbst oder auf lokaler Ebene beauftragt. Das Management aller Gesellschaften ist verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnusmäßigen Risk-Assessment-Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit-Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines, diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden, Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken zu berichten. Dies stellt auch eine Basis für die Festlegung und Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar. Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ verfügbar. 06 Angaben gem. § 243a UGB 1. Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt: in EUR 2024 2023 Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63. 860 .568,00 63 . 630 . 568 ,00 + Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingte n Kapital 0,00 230.000, 00 Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63. 860 .568,00 Per 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 2.474.610 Stück eigene Aktien. 2. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. 3. Mit 27,5% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31. Dezember 2024 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG. 4. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Mitarbeiter:innen, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht. 6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. 7. Genehmigtes Kapital 2020, Genehmigtes Kapital 2024, Erwerb und Verwendung eigener Aktien Genehmigtes Kapital 2020: Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstands der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospektes, ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe öffentlich zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraumes und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigen Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurden an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30.07.2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020. Genehmigtes Kapital 2024: In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 6. Mai 2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen (“Genehmigtes Kapital 2024”). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Erwerb und Verwendung eigener Aktien: Der Vorstand der Kontron AG wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft für die Dauer von fünf Jahren nach Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Am 27. September 2023 beschloss der Vorstand der Kontron AG auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022, ein Aktienrückkaufprogramm (“Aktienrückkaufprogramm II 2023”) durchzuführen. Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 8. November 2023 einen neuen Ermächtigungsbeschluss gefasst, welcher am 8. November 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis haben Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses unverändert fortzusetzen. Unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr am 22. Jänner 2024 endete, wurden insgesamt 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,75. Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 14.06.2024, auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien (“Aktienrückkaufprogramm I 2024”) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2024 wurde am 13. August 2024 abgeschlossen und am 14. August 2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 434.000 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 19,0338 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,68% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 8.260.693,85. Weiters wurde der Vorstand der Kontron AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, damit verbundene Satzungsänderungen zu beschließen. Von dieser Ermächtigung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. 8. Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines „Change of Control“ ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Ein Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt. 9. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Linz, am 26. März 2025 Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zu Grunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann die Kontron AG für diese Angaben daher nicht übernehmen. 1) https://de.statista.com/outlook/tmo/internet-der-dinge/weltweit 1 ) Anpassung aufgrund geänderter Beurteilung Prinzipal-/Agent-Status bei Vermittlungsleistungen (siehe Geschäftsbericht 2023, Erläuterung in Abschnitt B, Note (1) im Konzernanhang) BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Kontron AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtperiodenerfolgsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Akquisition der Katek SE Siehe Konzernanhang Angabe A – Allgemeine Angaben. Das Risiko für den Abschluss Die Kontron Gruppe hat mit Wirkung zum 29. Februar 2024 über einen Aktienkaufvertrag mit Primepulse SE einen beherrschenden Einfluss an der Katek SE aufgrund des Erwerbes von 59,44 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte erlangt. Nach Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die Katek SE hat die Kontron Acquisition GmbH entsprechend der Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflicht- und Delistingangebot an die nicht beherrschenden Aktionäre der Katek SE veröffentlicht und in weiterer Folge weitere rund 27 % der Anteile an der Katek SE erworben. Die gesamte Gegenleistung für die erworbenen Anteile an der Katek SE betrugen 189 Mio. EUR, der beizulegende Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden betrug rund 507 Mio. EUR bzw. 381 Mio. EUR. Die Akquisition der Katek SE hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Kontron Konzerns. IFRS 3 verlangt, dass die Gesellschaft die Höhe der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb bestimmt, die übernommenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und diese jeweils mit ihrem beizulegenden Zeitwerten bewertet. Die Identifizierung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden ist mit der Ausübung von bedeutenden Ermessensentscheidungen verbunden. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfordert ein angemessenes Bewertungsverfahren und die Festlegung wesentlicher Annahmen und Bewertungsgrundlagen. Daraus ergibt sich insbesondere das Risiko, dass die erworbenen Vermögenswerte und Schulden nicht in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Regelungen des IFRS 3 identifiziert werden, die angewendeten Methoden nicht den Anforderungen des IFRS 13 entsprechen oder Annahmen und sonstige Bewertungsgrundlagen nicht angemessen sind und damit die im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich dem Firmenwert nicht zutreffend im Abschluss erfasst und die erforderlichen Angaben im Anhang offen gelegt werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Kaufpreisallokation nach IFRS 3 wie folgt beurteilt: Wir haben uns ein Verständnis über die Vorgehensweise und die Bewertungsverfahren sowie die Gestaltung und Umsetzung der internen Kontrollen verschafft. Wir haben die Kompetenz und Objektivität der vom Vorstand eingesetzten externen Gutachter beurteilt und deren methodische Vorgehensweise und daraus abgeleitete Ergebnisse auf Angemessenheit für den Bewertungszweck gewürdigt. Die Festlegung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden haben wir nachvollzogen und deren Angemessenheit gewürdigt. Wir haben beurteilt, ob die angewendeten Bewertungsmethoden den Vorschriften des IFRS 13 entsprechen. Die im Rahmen der Bewertungen angesetzten Parameter und Inputfaktoren haben wir hinsichtlich Konsistenz mit externen Markteinschätzungen und vorhandenen Referenzwerten verglichen und deren Angemessenheit beurteilt sowie die Bewertung auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft. Weiters haben wir die methodisch sachgerechte Ableitung und die Angemessenheit der Höhe der gewichteten Kapitalkostensätze beurteilt. Hierzu haben wir die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Diese Beurteilungen erfolgten unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten. Die steuerlichen Konsequenzen aus dem Unternehmenserwerb und deren korrekte Erfassung in Übereinstimmung mit IAS 12 i.V.m. IFRS 3 haben wir unter Einbeziehung von Steuerexperten beurteilt. Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zum Unternehmenserwerb im Konzernabschuss angemessen und sachgerecht sind. Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Siehe Konzernanhang Angabe C 02 / Konzernlagebericht Kapitel Grundlagen des Konzerns unter Forschung und Entwicklung. Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der Kontron AG sind Entwicklungskosten in Höhe von 108 Mio. EUR unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ ausgewiesen und stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gruppe dar. Gemäß IAS 38 werden Forschungskosten als Aufwand behandelt, während Entwicklungskosten aktiviert werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38.57ff. erfüllt sind. Zudem wird für bereits aktivierte Entwicklungskosten laufend geprüft, ob die Ansatzkriterien von IAS 38 weiterhin erfüllt sind. Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind der Nachweis der Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (u.a. die Möglichkeit der technischen Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die Fähigkeit zur Nutzung) sowie der erwarteten Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens. Weiters muss das Unternehmen fähig sein, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. Aufgrund der angestrebten Technologieführerschaft der Gruppe als Internet of Things (IoT) Anbieter in Europa und den damit verbundenen neuen Entwicklungsprojekten steigt die Komplexität und der Umfang von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Ansatz von Entwicklungskosten als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert ist mit hohen Ermessensspielräumen behaftet. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Ansatz von Entwicklungskosten wie folgt beurteilt: Erlangung eines Verständnisses über den Prozess des Konzerns zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung der Ansatzvoraussetzungen von Entwicklungskosten gemäß IAS 38.57ff. Evaluierung der Ausgestaltung und Umsetzung der prozessbezogenen Kontrollen des Konzerns in Bezug auf die Aktivierung von Entwicklungskosten. Dies umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der Dokumentation der Unternehmensführung zum Nachweis des Vorliegens der Aktivierungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der im Konzern eingerichteten Forschungs- und Entwicklungsprozesse. Beurteilung anhand von Stichproben, ob eine ordnungsgemäße Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten erfolgt ist, sowie die direkte Zurechenbarkeit der aktivierten Kosten gegeben ist. Beurteilung anhand von Stichproben, ob die auf Basis der vorliegenden Kostenrechnungsdaten erfolgte Ermittlung der Herstellungskosten durch entsprechende Nachweise belegt ist. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance Bericht und den Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht 2024 haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 6. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31.12.2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa. Wien, 26. März 2025 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Yann Georg Hansa Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Linz, 26. März 2025 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024 Stand 31.12.2024 EUR Stand 31.12.2023 TEUR A K T I V A A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitet Lizenzen Software und Technologien 659.614,56 616 Kundenstock und Lizenzen 459.440,84 527 2. Geschäfts(Firmen)wert 3.148.790,03 3.833 4.267.845,43 4.976 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 4.935.424,83 4.504 davon Grundwert 247.372,00 247 2. Technische Anlagen und Maschinen 291.186,96 382 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.211.916,71 1.350 7.438.528,50 6.236 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 452.637.945,39 421.576 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 337.096.277,25 113.562 789.734.222,64 535.138 801.440.596,57 546.350 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.618.305,31 2.870 2. Noch nicht abrechenbare Leistungen -- 5 2.618.305,31 2.875 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.901.248,01 5.024 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- -- 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 46.383.184,54 52.727 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.283.347,04 11.186 3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 16.702.325,73 16.366 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.417.533,16 8.188 69.986.758,28 74.117 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 127.147.854,07 177.345 199.752.917,66 254.337 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.565.418,20 1.788 D. AKTIVE LATENTE STEUERN 24.805.904,54 25.365 SUMME AKTIVA 1.027.564.836,97 827.840 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024 Stand 31.12.2024 EUR Stand 31.12.2023 TEUR P A S S I V A A. EIGENKAPITAL I. Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) 61.385.958,00 61.748 Gezeichnetes Nennkapital (Grundkapital) 63.860.568,00 63.861 Eigene Anteile -2.474.610,00 -2.112 II. gebundene Kapitalrücklage 318.332.695,54 315.460 III. freie Gewinnrücklage 175.682,00 93 IV. Rücklage für gewährte Aktienoptionen 9.402.066,00 8.554 V. Rücklage für eigene Anteile 2.474.610,00 2.112 VI. Bilanzgewinn 166.447.296,26 206.559 davon Gewinnvortrag 175.725.404,62 239.089 558.218.307,80 594.527 B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 58.770,63 70 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Abfertigungen 2.146.842,05 2.047 2. Steuerrückstellungen 856.980,23 256 3. Sonstige Rückstellungen 12.677.855,24 6.159 15.681.677,52 8.462 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 420.756.270,68 183.289 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 123.334.697,36 131.895 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 297.421.573,32 51.395 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.420,42 9 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9.420,42 9 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- -- 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.651.168,65 10.426 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 11.651.168,65 10.426 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- -- 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 286.260,95 9.049 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 286.260,95 9.049 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- -- 5. Sonstige Verbindlichkeiten 19.199.766,84 20.047 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.949.022,76 10.647 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.250.744,08 9.400 davon aus Steuern 372.853,80 680 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 495.278,67 491 Summe Verbindlichkeiten 451.902.887,54 222.821 davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 146.230.570,14 162.026 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 305.672.317,40 60.795 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.703.193,48 1.960 SUMME PASSIVA 1.027.564.836,97 827.840 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JÄNNER 2024 BIS 31. DEZEMBER 2024 2024 EUR 2023 TEUR 1. Umsatzerlöse 91.846.827,43 91.730 2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen 2.042,55 -52 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 30.042,16 27 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 923.877,86 546 c) übrige 4.290.159,52 1.489 97.092.949,52 93.740 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen a) Materialaufwand -33.256.198,57 -34.088 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.786.826,44 -15.900 -49.043.025,01 -49.988 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter davon Löhne -109.320,10 -113 davon Gehälter -18.153.897,19 -18.306 davon Aufwandszuschuss Covid-19 3.387,42 21 b) Soziale Aufwendungen -4.998.754,33 -4.990 davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 25.019,45 (31.12.2023: TEUR 31) aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen EUR 435.584,33 (31.12.2023: TEUR 495) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge EUR 4.334.556,72 (31.12.2023: TEUR 4.260) -23.258.584,20 -23.388 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.109.197,75 -2.035 davon auf Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen EUR 10.827,08 (31.12.2023: TEUR 12) -2.109.197,75 -2.035 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen -99.467,51 -82 b) übrige -13.909.334,84 -15.110 -14.008.802,35 -15.192 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebserfolg) 8.673.340,21 3.137 9. Erträge aus Beteiligungen 3.500.000,00 1.860 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.500.000,00 (31.12.2023: TEUR 1.860) 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.793.708,08 16.287 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 19.293.705,23 (31.12.2023: TEUR 7.603) 11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 1.235.000,00 2.620 12. Aufwendungen aus Finanzanlagen -18.781.509,35 -8.902 a) davon Abschreibungen EUR 18.773.924,35 (31.12.2023: TEUR 7.989) b) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 18.773.924,35 (31.12.2023: TEUR 7.989) 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -16.977.354,21 -8.050 davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 281.520,88 (31.12.2023: TEUR 1.798) 14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 (Finanzerfolg) -7.230.155,48 3.815 15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 8 und Z 14) 1.443.184,73 6.952 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -882.654,36 3.491 davon latente Steuern EUR -558.917,67 (31.12.2023: TEUR 3.631) davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder EUR 440.621,45 (31.12.2023: TEUR 174) 17. Ergebnis nach Steuern 560.530,37 10.443 18. Jahresüberschuss 560.530,37 10.443 19. Auflösung von Kapitalrücklagen 236.301,00 231 20. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile -516.018,00 -2.250 21. Zuweisung freie Gewinnrücklagen -9.558.921,73 -40.954 22. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 175.725.404,62 239.089 23. Bilanzgewinn 166.447.296,26 206.559 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Auf den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 224 bzw. 231 UGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde beibehalten. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten, die im Geschäftsjahr 2024 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurde entsprechend Rechnung getragen. 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Fall von dauernden Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Software und Technologie 3–5 Kundenstock und Lizenzen 3–14 Firmenwerte Die Firmenwerte werden generell über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird: Nutzungsdauer in Jahren Bauten auf fremdem Grund 10–35 Maschinen und maschinelle Anlagen 3–5 Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4–10 Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne des § 204 (1a) UGB werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und Abgang ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht vor. Festwerte gemäß § 209 Abs.1 UGB werden nicht verwendet. Der in den Sachanlagen enthaltene Grundwert beträgt EUR 247.372,00 (VJ: TEUR 247). Leasingverhältnisse werden in Abhängigkeit von der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung bilanziert. Finanzanlagen Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 189 a Z 3 UGB abgeschrieben. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgte nach der Discounted Cash Flow (DCF)-Methode. Dabei gelangte das Bruttoverfahren zur Anwendung, d.h. es wurde zunächst der Wert des Gesamtkapitals des Beteiligungsunternehmens durch Abzinsung der Free Cash Flows ermittelt. In weiterer Folge wurde durch Abzug des Wertes des Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals ermittelt. Der Wert des Eigenkapitals wurde dem Beteiligungsansatz gegenübergestellt, bei Unterdeckung wurde der Beteiligungsansatz entsprechend wertberichtigt. Zentrale Annahmen im Zusammenhang mit der Beteiligungsbewertung sind die vom Aufsichtsrat zugrundeliegende 4-Jahresplanung und die daraus resultierende Prognose der zukünftigen Erträge und Cashflows sowie die Ableitung eines nachhaltigen ewigen Ertragswerts, des Weiteren die Ableitung des Diskontierungszinssatzes auf Basis der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten. Die Annahmen beruhen auf zukunftsbezogenen Ermessenentscheidungen und Schätzungen des Managements. Unter den Finanzanlagen sind auch längerfristige Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 337.096.277,25 (VJ: TEUR 113.562) enthalten. Diese Mittel stehen den Gesellschaften mittel- bis längerfristig zur Verfügung und dienen der Optimierung der Finanzierungsstrukturen in den Tochterunternehmen. 2. Umlaufvermögen Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten, die nach dem gleitenden Durchschnittspreisprinzip ermittelt werden. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen sind zu Herstellungskosten gemäß § 203 Abs. 3 UGB bilanziert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurden entsprechende Abwertungen wegen überdurchschnittlicher Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit bzw. zur verlustfreien Bewertung durchgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden zu ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips zum Stichtagskurs bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Entsprechend der Fälligkeitsstruktur erfolgen gruppenweise Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der abgeschlossene Factoring-Vertrag für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt zu einer Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Factoring-Bank angekaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Höhe von nicht bevorschussten bzw. noch ausstehenden Restkaufpreise bilanziert. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag gebildet. Die Bilanzierung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Dienstnehmer-Jubiläumsgelder erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt ins Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, beim Vorliegen von mindestens zehn Dienstjahren jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Frauen) bzw. des 65. Lebensjahres (bei Männern). Versicherungsmathematische Annahmen zur Bewertung der Rückstellung für Abfertigungen Biometrische Rechnungsgrundlagen AVO 2018-P für Angestellte (VJ: AVÖ 2018-P für Angestellte) Rechnungszinssatz 3,30% (VJ: 3,30%) Bezugssteigerungen 3,50% (VJ: 3,50%) Fluktuation keine Fluktuation (VJ: keine Fluktuation) Pensionseintrittsalter laut Pensionsreform Herbst 2004 (VJ: lt. Pensionsreform Herbst 2004) Versicherungsmathematische Annahmen zur Bewertung der Rückstellung für Dienstnehmer-Jubiläumsgelder Biometrische Rechnungsgrundlagen AVO 2018-P für Angestellte (VJ: AVÖ 2018-P für Angestellte) Rechnungszinssatz 3,15% (VJ: 3,20%) Bezugssteigerungen 3,65% (VJ: 3,60%) Fluktuation altersabhängig, 3% bis 28% (VJ: altersabhängig, 3% bis 28%) Pensionseintrittsalter laut Pensionsreform Herbst 2004 (VJ: lt. Pensionsreform Herbst 2004) Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe, oder dem Grunde nach, ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Langfristige sonstige Rückstellungen werden in Entsprechung mit § 211 (2) UGB mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips mit dem jeweils höheren Briefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) wird in der Anlage zum Anhang gezeigt. Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „S&T MEDTECH S.R.L. / Bukarest“ wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 957.427,35 (VJ: TEUR 3.815) abgeschrieben. Zusätzlich wurde die Forderung aus dem Intercompany-Darlehen über EUR 1.000.000,00 voll wertberichtigt (VJ: TEUR 0). Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „Kontron Services Romania S.R.L. / Bukarest“ wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 12.468.000,00 (VJ: TEUR 4.174) abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2024 wurden einerseits seitens der Kontron AG gewährte Intercompany-Darlehen über EUR 15.128.671,09 in Eigenkapital umgewandelt und andererseits die restlichen 9,18% der Anteile, gehalten von der CBXC Technologies GmbH, zu einem Kaufpreis von EUR 2.261.358,00 erworben. Demnach hat sich der Buchwert der Beteiligung von EUR 5.154.068,42 auf EUR 10.076.097,51 per Ende 2024 erhöht. Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „CBCX Technologies GmbH / Linz“ wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 6.862.497,00 (VJ: TEUR 0) abgeschrieben. In dieser Wertberichtigung ist eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in Höhe von EUR 2.500.000,00 enthalten. (VJ: TEUR 0). Beteiligungsverhältnisse Im Folgenden werden die Beteiligungen der Kontron AG im Sinne des § 238 (1) Z 4 UGB angegeben: Beteiligungsverhältnisse 31.12.2024 Gesellschaft Sitz Jahr Kapital-anteil Währung Eigenkapital 31.12. (in EUR) Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres (in EUR) Kontron Bulgaria EDDO Sofia, Bulgarien 2023 100% BGL 8.712.000 3.462.000 EUR 4.454.375 1.770.092 Kontron Services Romania s.r.l. Bucharest, Rumänien 2023 70,91% RON -35.884.353 -62.042.233 EUR -7.213.950 -12.472.556 Kontron Partners Kft. Budapest, Ungarn 2024 100% HUF 40.538.000 238.851.000 EUR 98.549 580.652 Kontron Hungary Kft. Budapest, Ungarn 2024 100% HUF 1.920.546.000 313.054.000 EUR 4.668.885 761.040 CBCX Technologies GmbH Linz, Österreich 2024 100% EUR 5.241.889 1.666.761 Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf, Österreich 2024 90% EUR 27.529.663 51.804 Kontron Hartmann-Wiener GmbH Burscheid, Deutschland 2024 100% EUR 13.324.674 2.153.054 Kontron Technologies GmbH Linz, Österreich 2024 100% EUR 2.532.668 -130.360 Kontron AIS GmbH Dresden, Deutschland 2024 100% EUR 2.820.277 908.723 S&T MEDTECH SRL Bucharest, Rumänien 2023 100% RON 4.796.706 5.938.602 EUR 964.298 1.193.857 Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, Deutschland 2023 100% EUR 237.272.186 -133 Kontron America Modules, LCC Delaware, USA 2024 100% USD 1 0 EUR 1 0 Kontron Asia Embedded Design Sdn. Bhd Penang, Malaysia 2024 100% MYR -2.103 -2.104 EUR -453 -453 Kontron d.o.o. Kranj, Slowenien 2023 100% EUR 37.901.000 1.212.000 Kontron SI d.o.o. Kranj, Slowenien 2024 100% EUR 5.754.109 1.499.395 Kontron Transportation GmbH Wien, Österreich 2023 100% EUR 16.267.495 7.010.541 Beteiligungsverhältnisse 31.12.2023 Gesellschaft Sitz Jahr Kapital-anteil Währung Eigenkapital 31.12. (in EUR) Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres (in EUR) Kontron Bulgaria EDDO Sofia, Bulgarien 2022 100% BGL 5.954.000 -61.000 EUR 3.044.232 -31.189 Kontron Services Romania s.r.l. Bucharest, Rumänien 2022 70,91% RON 143.511 -4.749.038 EUR 28.843 -954.465 Kontron Hungary Kft. Budapest, Ungarn 2022 100% HUF 244.874.000 83.473.000 EUR 639.692 218.059 CBCX Technologies GmbH Linz, Österreich 2022 100% EUR 7.850.124 7.612.131 Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf, Österreich 2022 90% EUR 14.519.005 -323.025 W-IE-NE-R Power Electronics GmbH Burscheid, Deutschland 2022 100% EUR 1.581.558 1.077 Kontron Technologies GmbH Linz, Österreich 2022 100% EUR 1.292.616 -432.008 Kontron AIS GmbH Dresden, Deutschland 2022 100% EUR 2.193.964 -169.619 S&T MEDTECH SRL Bucharest, Rumänien 2022 100% RON -7.152.156 -11.122.576 EUR -1.437.446 -2.235.424 Hartmann Electronic GmbH Stuttgart, Deutschland 2022 100% EUR 2.585.161 1.829.823 Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, Deutschland 2022 100% EUR 225.272.318 -135 Kontron d.o.o. (S&T ISKRATEL d.o.o.) Kranj, Slowenien 2022 100% EUR 37.019.000 18.010.000 Kontron Transportation GmbH Wien, Österreich 2022 100% EUR 8.256.954 1.926.837 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen: 2024 in EUR Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.901.248,01 6.901.248,01 0,00 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 46.383.184,54 34.099.837,50 12.283.347,04 davon aus Lieferungen und Leistungen 9.474.110,88 9.474.110,88 0,00 davon aus Finanzierung 36.909.073,66 24.625.726,62 12.283.347,04 Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 16.702.325,73 9.284.792,57 7.417.533,16 Summe Forderungen 69.986.758,28 50.285.878,08 19.700.880,20 2023 in EUR Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.023.612,97 5.023.612,97 0,00 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 52.727.246,93 41.541.083,93 11.186.163,00 davon aus Lieferungen und Leistungen 7.445.082,43 7.445.082,43 0,00 davon aus Finanzierung 45.282.164,50 34.096.001,50 11.186.163,00 Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 16.365.990,28 8.177.699,32 8.188.290,96 Summe Forderungen 74.116.850,18 54.742.396,22 19.374.453,96 In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) enthalten. Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von EUR 2.164.083,03 (VJ: TEUR 3.240) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 3. Aktive latente Steuern Aus der Gesamtbetrachtung des Unterschiedsbetrages zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzständen ergibt sich ein Aktivposten von EUR 24.805.904,54 (VJ: TEUR 25.365). Der Überhang ergibt sich im Wesentlichen aus den steuerlichen Verlustvorträgen mit EUR 23.993.726,00 (VJ: TEUR 24.502) und aus einem Anteil von temporären Differenzen mit EUR 812.178,54 (VJ: TEUR 863). Der für die Berechnung der latenten Steuern angewendete Steuersatz beträgt 23% (VJ: 23%). Die Verringerung der latenten Steuern in Höhe von EUR 558.917,67 (VJ: Dotierung von TEUR 3.631) resultiert im Wesentlichen aus der Verwendung von aktivierten Verlustvorträgen in Höhe von EUR 508.423,00 (VJ: Dotierung von TEUR 3.545). Die Differenzen für die Grundlage zur Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Sach- und Finanzanlagen bzw. Rückstellungen und abgegrenzten Schulden und gliedern sich wie folgt: 2024 (in EUR) aktive latente Steuern passive latente Steuern Sachanlage- und Finanzanlagen 2.257.741 22.728 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 1.296.197 Saldierung -22.728 -22.728 Summe 3.531.210 0 Bilanzansatz aktive latente Steuern 812.178 2023 (in EUR) aktive latente Steuern passive latente Steuern Sachanlage- und Finanzanlagen 2.407.775 37.729 Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 1.380.706 Saldierung -37.729 -37.729 Summe 3.750.752 0 Bilanzansatz aktive latente Steuern 862.673 Im Geschäftsjahr wurden aus vorhandenen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in Höhe von EUR 23.993.726,00 (VJ: TEUR 24.502) bilanziert. Der Ansatz der Verlustvorträge erfolgte nur in-soweit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanung gerechnet werden kann. Die Kontron AG hat – wie auch im Vorjahr – ein positives steuerliches Ergebnis erwirtschaftet, wobei aus derzeitiger Sicht auch künftig von positiven Ergebnissen auszugehen ist. Neben der angeführten Verbesserung des operativen Geschäftes tragen insbesondere auch weiterhin die Erträge aus Marken- und Lizenznutzungsverträgen mit Konzerngesellschaften und Erträge aus verrechneten Garantieprovisionen an Konzerngesellschaften zu einer stabilen Profitabilität der Kontron AG sowie in der Folge der österreichischen Steuergruppe bei. Mindestbesteuerungsreformgesetz Mit 1. Jänner 2024 ist in Österreich das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten. Damit wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Gesetz umgewandelt. Eine Vielzahl anderer Länder haben, wie Österreich, die Mindestbesteuerung bereits eingeführt. Lediglich in den Ländern USA, Taiwan, China und Uzbekistan, in denen die Kontron AG mit Konzerngesellschaften ansässig ist, wurden bisher noch keine Umsetzungsmaßnahmen getätigt Die Kontron AG qualifiziert innerhalb der Ennoconn Gruppe als eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft („MOPE“) und ist abgabepflichtige Geschäftseinheit in Österreich für Zwecke einer allfälligen nationalen oder primären Ergänzungssteuer. Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und der allfälligen Ergänzungssteuerbeträge hat gemäß Mindestbesteuerungsgesetz bzw. den geltenden lokalen Vorschriften länderbezogen zu erfolgen. Daher werden für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (sogenanntes „jurisdictional blending“) gemeinsam die Berechnungen durchgeführt. Die Auswirkungen und allfällige Steuerbelastungen der Pillar II Regelungen auf die Kontron AG werden stetig evaluiert. Für die Übergangsperiode, die alle Wirtschaftsjahre umfasst, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 beginnen, wurden die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen eingeführt. Aufgrund dieser temporären Safe Harbour Berechnungen, sind aktuell keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des Kontron-Konzerns zu erwarten. Diese Einschätzungen basieren vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings 2023 sowie einer vorläufigen Berechnung der Safe Harbour Tests für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024. Anzumerken ist, dass die vorläufige Safe Harbour Berechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 nur für die Gesellschaften der Kontron Gruppe durchgeführt wurde. Eine Analyse einzelner Steuerhoheitsgebiete, in denen neben Kontron Gesellschaften auch Ennoconn Gesellschaften steuerlich ansässig sind, wurde nur auf Basis des Country-by-Country Reportings 2023 vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung geht Kontron davon aus, dass sich bei Einbeziehung der Ennoconn Gesellschaften in die vorläufigen Safe Harbour Berechnungen für 2024 keine wesentliche Änderung ergeben würde. Für jene Steuerhoheitsgebiete für die die temporären Safe Harbour Regelungen nicht anwendbar sind, liegen gute Gründe vor, dass sich bei einer Pillar II Vollberechnung (auf Grund von Verrechnungen von Verlustvorträgen, auf die kein Deferred Tax Asset gebucht war bzw. von Gutschriften von Steuern aus Vorjahren) keine bzw. allenfalls eine betraglich nur sehr untergeordnete (nationale) Ergänzungssteuer ergeben wird. Diese Berechnung wird laufend aktualisiert und die Ergebnisse analysiert, um auf allfällige Effekte auf die Ertragsteuern vorbereitet zu sein. Tatsächliche Steuern aus der Pillar II Regelung werden als tatsächliche Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei jedoch im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu berücksichtigen waren. Von der verpflichtend anzuwendenden Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern aus Pillar II wir Gebrauch gemacht. 4. Grundkapital Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2024 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt: in EUR 2024 2023 Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63.860.568,00 63.630.568,00 + Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingtem Kapital 0,00 230.000,00 Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63.860.568,00 Per 31.12.2024 hielt die Gesellschaft 2.474.610 Stück eigene Aktien. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Mit 27,5% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31.12.2024 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeitende, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. Genehmigtes Kapital 2020 Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstandes der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13.07.2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospektes, ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe öffentlich, zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein, angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraumes und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigten Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurde an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30.07.2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich. Aus diesem Grund erfolgte bisher keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020. Genehmigtes Kapital 2024 In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 06.05.2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen (“Genehmigtes Kapital 2024”). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Erwerb und Verwendung eigener Aktien Der Vorstand der Kontron AG wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08.11.2023 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren nach Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzten. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Am 27.9.2023 beschloss der Vorstand der Kontron AG auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06.05.2022, ein Aktienrückkaufprogramm (“Aktienrückkaufprogramm II 2023”) durchzuführen. Die Hauptversammlung hat am 8.11.2023 einen neuen Ermächtigungsbeschluss gefasst, welcher am 8.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde. Am 8.11.2023 haben Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses unverändert fortzusetzen. Unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr am 22.1.2024 endete, wurden insgesamt 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,75. Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 14.06.2024, auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08.11.2023, welcher am 09.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlich wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien (“Aktienrückkaufprogramm I 2024”) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2024 wurde am 13.08.2024 abgeschlossen und am 14.08.2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 434.000 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 19,0338 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,68% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 8.260.693,85. Weiters wurde der Vorstand der Kontron AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08.11.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, damit verbundene Satzungsänderungen zu beschließen. Von dieser Ermächtigung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. 5. Rücklage für gewährte Aktienoptionen Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeitende, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen. Aktienoptionsprogramme 2024/2025 Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitenden der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2024 und weitere 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2025 vorgesehen sind. Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Options-berechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und der Random Walk Theorie ermittelt. Aktienoptionsprogramme 2018/2019 Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitenden der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018 (Tranche 2019) insgesamt 500.000 Aktienoptionen gewährt. Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitenden der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018 insgesamt 500.000 Aktienoptionen gewährt. Die Laufzeit der beiden Aktienoptionsprogramme begannen mit dem Ausgabetag und enden nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Options-berechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Die beiden Aktienoptionsprogramme sehen das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 03. Oktober 2024 wurde die Laufzeit für die Aktienoptionsprogramme 2018 (Tranche 2018 sowie Tranche 2019) für Bezugsberechtigte um ein weiteres Jahr bis 21. Dezember 2025 verlängert. Zum Stichtag 31.12.2024 waren insgesamt 460.000 Aktienoptionen betroffen. Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zum Zeitpunkt der Verlängerung des Aktienoptionsprogrammes 2018/2019 bzw. zur Gewährung des Aktienoptionsprogrammes 2024/2025: Aktienoptions-programm 2018/2019 Aktienoptions-programm 2024/2025 Anzahl der Aktienoptionen 1.000.000 1.500.000 Ausgabetag 21.12.2018 14.11.2022 Sperrfrist 3 Jahre 3 Jahre Laufzeit 7 Jahre 5 Jahre Ausübungspreis je Aktienoption Börsenschlusskurs am Ausgabetag Börsenschlusskurs am Ausgabetag Aktienkurs am Ausgabetag EUR 15,71 EUR 15,30 Erwartete Volatilität 36,80% 33,30% Risikoloser Zinssatz 2,59% 2,47% Verbleibende Laufzeit der Option 0,97 Jahre 2,87 Jahre Optionswert 4 Euro 87 Cent 3 Euro 42 Cent Im Jahr 2024 wurden 75.000 Optionen (VJ: 208.700 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 und 50.000 Optionen (VJ: 162.000 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) ausgeübt. Die Bedienung erfolgte jeweils durch Barablösung, wobei EUR 76.650,00 im Jahr 2024 bezahlt wurden und EUR 416.640,00 Anfang Jänner 2025. Zum 31. Dezember 2024 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2018 insgesamt 182.000 (VJ: 267.000) und für das Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) insgesamt 278.000 (VJ: 338.000). Betreffend dem Aktienoptionsprogramm 2018 sind im Geschäftsjahr 10.000 Stück (VJ: 0) und betreffend dem Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) weitere 10.000 Stück (VJ:0) aufgrund eines Verzichtes verfallen. Für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2024) bestehen insgesamt 750.000 Aktienoptionen (VJ: 750.000), für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2025) insgesamt 750.000 Aktienoptionen (VJ: 750.000). Betreffend der Tranchen 2024 und 2025 sind insgesamt 395.000 Stück nicht zugeteilt (VJ: 280.000 Stück). Der Anstieg von 115.000 Stück betreffend noch nicht zugeteilter Aktienoptionen begründet sich durch das Ausscheiden von Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2024. Für das Aktienoptionsscheinprogramm 2020 bestehen insgesamt 2.000.000 Aktienoptionsscheine (VJ.: 2.000.000). Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Optionsscheins und nur bei Überschreitung eines Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86 möglich. Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme EUR 1.423.806,00 (VJ: Aufwand TEUR 1.702). 6. Rücklage für eigene Anteile Die Rücklage für eigene Anteile beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 2.474.610,00 (VJ: TEUR 2.112). 7. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Die Investitionszuschüsse werden als gesonderter Hauptposten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ausgewiesen. Die Aufgliederung ist aus der Übersicht über die Entwicklung der Zuschüsse ersichtlich. Die Auflösung des Investitionszuschusses erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagen und wird offen mit den Abschreibungen saldiert. 2024 in EUR Stand am 01.01.2024 Zuweisung Auflösung Stand zum 31.12.2024 Investitionszuschuss PV-Anlage OeMAG 9.977,92 0,00 562,20 9.415,72 Investitionszuschuss Digitalisierung p2129945 10.810,42 0,00 678,96 10.131,46 Investitionszuschuss Umbau Linz p2129964 31.062,57 0,00 1.749,96 29.312,61 Investitionszuschuss Rechenzentrum p2141732 3.750,95 0,00 1.679,48 2.071,47 Investitionszuschuss Digitalisierung p2144013 1.682,62 0,00 696,24 986,38 Investitionszuschuss Digitalisierung p2150128 12.313,23 0,00 5.460,24 6.852,99 SUMME 69.597,71 0,00 10.827,08 58.770,63 8. Sonstige Rückstellungen 2024 in EUR Stand am 01.01.2024 Verwendung Auflösung Zuweisung Stand zum 31.12.2024 Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten 0,00 -4.246.529,98 -365.667,69 13.186.600,38 8.574.402,71 Rückstellung für drohende Verluste 3.350.000,00 0,00 -1.514.000,00 0,00 1.836.000,00 Kundenbonifikationen und übrige 366.392,00 -366.392,00 0,00 479.143,95 479.143,95 Noch nicht konsumierte Urlaube 475.962,00 -475.962,00 0,00 453.279,39 453.279,39 Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 342.400,00 -342.400,00 0,00 441.800,00 441.800,00 Jubiläumsgeld 345.005,04 -10.264,00 0,00 59.324,16 394.065,20 Variable Gehaltsanteile 205.602,94 -205.602,94 0,00 372.831,38 372.831,38 Überstunden 116.951,67 -116.951,67 0,00 126.332,61 126.332,61 Garantierückstellungen 956.650,99 -41.443,13 -915.207,86 0,00 0,00 SUMME 6.158.964,64 -5.805.545,72 -2.794.875,55 15.119.311,87 12.677.855,24 Die Kontron AG hat für ihr Tochterunternehmen Kontron Services Romania S.R.L. diverse Patronatserklärungen abgegeben. Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 kann sich für die Kontron AG eine Inanspruchnahme von Drittgläubigern aus den abgegebenen Patronatserklärungen ergeben, wodurch eine Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von EUR 1.836.000,00 (VJ: TEUR 3.350) bilanziert wurde. Da nach dem üblichen geschäftlichen Verhalten damit zu rechnen ist, dass die jeweiligen Berechtigten die ihnen eingeräumten Haftungen in Anspruch nehmen werden, hat ein Ansatz im Jahresabschluss zu erfolgen. 9. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar. 2024 in EUR Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr und weniger als 5 Jahre davon Restlaufzeit über 5 Jahre Schuldscheindarlehen 168.500.000,00 0,00 168.500.000,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 252.256.270,68 123.334.697,36 128.921.573,32 0,00 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.420,42 9.420,42 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.651.168,65 11.651.168,65 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 286.260,95 286.260,95 0,00 0,00 davon aus Lieferungen und Leistungen 266.260,95 266.260,95 0,00 0,00 davon aus Finanzierung 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 sonstige Verbindlichkeiten 19.199.766,84 10.949.022,76 8.250.744,08 0,00 davon aus Steuern 372.853,80 372.853,80 0,00 0,00 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 495.278,67 495.278,67 0,00 0,00 Summe Verbindlichkeiten 451.902.887,54 146.230.570,14 305.672.317,40 0,00 2023 in EUR Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr und weniger als 5 Jahre davon Restlaufzeit über 5 Jahre Schuldscheindarlehen 167.500.000,00 124.000.000,00 43.500.000,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.789.473,69 7.894.736,84 7.894.736,85 0,00 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.420,42 9.420,42 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.426.041,46 10.426.041,46 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.048.625,97 9.048.625,97 0,00 0,00 davon aus Lieferungen und Leistungen 340.192,19 340.192,19 0,00 0,00 davon aus Finanzierung 8.708.433,78 8.708.433,78 0,00 0,00 sonstige Verbindlichkeiten 20.047.385,60 10.647.158,89 9.400.226,71 0,00 davon aus Steuern 679.972,94 679.972,94 0,00 0,00 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 490.585,20 490.585,20 0,00 0,00 Summe Verbindlichkeiten 222.820.947,14 162.025.983,58 60.794.963,56 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Kontron AG hat in den Jahren 2019 bis 2024 Schuldscheindarlehen (nachfolgende Tabelle) über insgesamt EUR 168.500.000 (VJ: TEUR 167.500) begeben. Mit 17.04.2024 wurden 2 Schuldscheindarlehen über EUR 75.000.000,00 und EUR 49.000.000,00 vereinbarungsgemäß zurückgeführt. Diese Rückführung erfolgte durch Aufnahme von 2 neuen Schuldscheindarlehen über EUR 9.500.000,00 und EUR 115.000.000,00 mit jeweils einer Laufzeit von 5 Jahren. Die unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsvereinbarungen sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Tranche (EUR) Zinsvereinbarung Laufzeit 10.000.000,00 Fix (1,439%) 17.04.2026 7.500.000,00 Fix (1,100%) 24.03.2026 9.500.000,00 Fix (4,171%) 17.04.2029 20.000.000,00 Variabel (6mE + 120 bps) 30.04.2026 6.000.000,00 Variabel (6mE + 120 bps) 17.04.2026 115.500.000,00 Variabel (6mE + 145 bps) 17.04.2029 Gegebene Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Im Geschäftsjahr 2024 wurde a. mit der ERSTE Group Bank AG ein Kreditvertrag über EUR 125.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „KATEK“ geschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in 17 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 31.03.2025. Der Kredit ist mit Wechselbürg-schaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 125.000.000,00 (VJ: TEUR 0) aus. b. mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich ein Abstattungskreditvertrag über EUR 30.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „KATEK“ geschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in 12 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 30.06.2024. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 22.500.000,00 (VJ: TEUR 0) aus. c. mit der UniCredit Bank Austria AG ein Abstattungskreditvertrag über EUR 50.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „KATEK“ geschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in 11 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 30.06.2024. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 37.500.002,00 (VJ: TEUR 0) aus. d. mit der Oberbank ein Kontokorrentkreditvertrag über EUR 10.000.000,00 geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 30.04.2027 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt. e. mit der Commerzbank ein Kontokorrentkreditvertag über EUR 20.000.000,00 geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 1.528,26 (VJ: TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 31.12.2027 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt. f. mit der Deutschen Bank ein Kontokorrentkreditvertag über EUR 30.000.000,00 geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) aus. Die Linie ist blanko gewährt. g. mit der BAWAG die Verlängerung des bestehenden Kontokorrentkreditvertrags über EUR 6.000.000,00 vereinbart. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 30.06.2025 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit der UniCredit Bank Austria AG die Aufstockung des revolvierend nutzbaren Betriebsmittelkredites von EUR 15.000.000,00 auf EUR 60.000.000,00 vereinbart. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 59.360.003,57 (VJ: TEUR 15.000) aus. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Kreditvertrag über EUR 50.000.000,00 mit der Erste Group Bank AG zum Zwecke von allgemeinen Betriebsmittelfinanzierungen (exkl. M&A) geschlossen. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 08.08.2027 vereinbart, wobei die Ausnutzungen im Rahmen von Barvorlagen mit Laufzeiten zwischen 3, 6 oder 12 Monate erfolgen kann. Die Linie ist blanko gewährt. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) aus. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über EUR 37.500.000,00 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Iskratel“ geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Auf Basis vierteljährlicher Tilgungen ist die Kreditlinie bis 31.12.2025 rückzahlbar. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 7.894.736,85 (VJ: TEUR 15.789) aus. Zur Sicherstellung von Kreditlinien, Haftungen, Garantien waren per Stichtag 31.12.2024 seitens der Gesellschaft Guthaben in Höhe von EUR 0,00 verpfändet (VJ: TEUR 836). Sonstige Verbindlichkeiten Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ resultieren die wesentlichen Beträge aus Kaufpreisverbindlichkeiten, Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing, Zinsabgrenzungen und der Umsatzsteuer-Zahllast. Es sind Aufwendungen in Höhe von EUR 2.879.770,70 (VJ: TEUR 3.178) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 10. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse gemäß § 237 (1) Z 2 UGB gliedern sich wie folgt:: in EUR 2024 2023 Haftungen / Garantien 0,00 0,00 Haftungen / Garantien für verbundene Unternehmen 108.982.037,57 100.011.984,31 davon zugunsten von Kreditinstituten 28.336.106,22 20.728.649,38 108.982.037,57 100.011.984,31 In den Haftungen und Garantien zugunsten von Kreditinstituten ist auch die subsidiäre Haftungsübernahme der Kontron AG, für die von ihren in- und ausländischen Tochterunternehmen abgeschlossenen Factoring-Verträge enthalten, womit die Kontron AG für allenfalls noch nicht an die Factoring-Bank weitergeleitete Zahlungseingänge von seitens der Factoring-Bank angekauften und bevorschussten Kundenforderungen garantiert. 11. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen Der Gesamtbetrag der aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen gliedert sich wie folgt: in EUR 2024 2023 Mietverpflichtungen (bis 1 Jahr) 1.808.258,73 1.535.644,81 Mietverpflichtungen (für die nächsten 5 Jahre) 7.790.013,99 6.718.450,83 12. Angaben zu in der Bilanz ausgewiesenen, konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 238 (1) Z 19 UGB Die Zugänge von konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen betrug im Geschäftsjahr EUR 0,00 (VJ: TEUR 0). 13. Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 238 (1) UGB a. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keine Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten. b. Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 2 UGB Zum Bilanzstichtag bestehen wie auch im Vorjahr keine Finanzanlagen, die über dem Marktwert bewertet wurden. III. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Entwicklung der Umsatzerlöse in EUR 2024 2023 Veränderung % Inland 67.886.355,35 68.136.984,79 -250.629,44 -0,4% Skonto Inland -35.640,50 -29.302,50 -6.338,00 21,6% Ausland 23.996.975,16 23.622.228,61 374.746,55 1,6% Skonto Ausland -862,58 -1,74 -860,84 0,0% 91.846.827,43 91.729.909,16 116.918,27 0,1% Entwicklung nach Tätigkeitsbereichen in EUR 2024 2023 Veränderung % Hardware 36.387.874,61 38.337.241,54 -1.949.366,93 -5,1% Service 55.458.952,82 53.392.667,62 2.066.285,20 3,9% 91.846.827,43 91.729.909,16 116.918,27 0,1% 2. Sonstige betriebliche Erträge Die übrigen, unter den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Beträge resultieren von Erträgen aus dem Abgang des Anlagevermögens, aus der Auflösung Rückstellungen, Schadenersatzleistungen, Fremdwährungsgewinne, sowie Forschungsförderungen und Versicherungsentschädigungen. 3. Personalaufwand Die Kontron AG hat im Geschäftsjahr 2024 diverse COVID-19 Vergütungen in Höhe von EUR 3.387,42 (VJ: TEUR 22) erhalten. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen setzten sich wie folgt zusammen: Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen in EUR 2024 2023 Aufwendungen für Abfertigungen 141.561,86 253.546,09 Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen 225.668,94 241.649,98 Gesamt 367.230,80 495.196,07 Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in EUR 2024 2023 25.019,45 30.753,10 Aufwendungen aus Jubiläumsgelder oder Erträge aus Jubiläumsgelder in EUR 2024 2023 Aufwendungen aus Jubiläumsgelder 48.599,86 49.753,78 Erträge aus Jubiläumsgelder 0,00 0,00 Im Finanzergebnis erfasste Beträge für Jubiläumsgelder und Abfertigungen in EUR 2024 2023 Zinsen für Jubiläumsgelder (Rückstellung) 10.724,30 11.309,08 Zinsen für Abfertigungen (Rückstellung) 67.546,77 70.264,11 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: in EUR 2024 2023 Rechts- und Beratungsaufwand / Consulting 2.688.951,76 1.692.001,26 Versicherungen 1.470.068,79 706.189,23 KFZ-Aufwand 1.380.562,59 1.401.503,52 Mietaufwand 1.360.407,79 1.342.298,61 Lizenzgebühren 1.220.855,93 2.421.444,57 Abschreibungen / Wertberichtigungen von Forderungen 1.130.197,72 1.858.570,34 Marketing / Werbeaufwand / Investor Relations 746.546,89 899.821,62 Instandhaltung 568.228,37 770.607,18 Aufsichtsratsvergütungen 440.000,00 462.500,00 Post und Telekommunikation 374.679,94 364.306,93 Transportaufwand 355.673,70 361.237,35 Reise- und Fahrtaufwand 296.448,09 270.190,33 Energiekosten 219.052,16 445.613,26 Währungsdifferenzen 187.024,51 370.209,12 Spesen des Geldverkehrs 184.277,36 181.566,28 Aus- und Weiterbildung 137.498,56 122.557,19 Büro- und Verwaltungsaufwand 98.947,53 100.100,57 Aufwendungen für gestelltes Personal 77.566,59 72.845,94 Aufwendung für Entsorgung 28.401,11 19.660,66 Verluste aus Anlagenabgängen 11.163,79 2.190,82 Schadensfälle / Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen 10.024,56 41.443,13 Sonstige Aufwendungen 922.757,10 1.202.841,38 13.909.334,84 15.109.699,29 5. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen teilen sich nach nationalen und ausländischen Beteiligungen im Geschäftsjahr wie folgt auf: in EUR 2024 2023 Nationale Beteiligungen 3.500.000,00 1.500.000,00 Ausländische Beteiligungen 0,00 360.000,00 6. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren aus einem Steuerertrag aus positiven Steuerumlagen aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von EUR 440.621,45 (VJ: TEUR 174). Der tatsächliche Steueraufwand des Gruppenträgers beträgt EUR 605.780,23 (VJ: TEUR 80). Gruppenbesteuerung Die Kontron AG, Linz, als Gruppenträger bildet mit der Kontron Technologies GmbH (seit 2010), Linz, der CBCX Technologies GmbH (seit 2011), Linz, der Kontron Austria GmbH (seit 2017), Engerwitzdorf und der Kontron Transportation GmbH (seit 2021) als jeweilige Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode mit der Vereinbarung des Schlussausgleichs über in der Gruppe noch nicht verwendete Verlustvorträge. Die Steuerumlagen, die im Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ ausgewiesen werden, betragen 2024 EUR 440.621,45 (VJ: TEUR 174). Zu Ausführungen betreffend latente Steuern siehe Punkt II.3. IV. Sonstige Pflichtangaben Die Kontron AG ist Mutterunternehmen des Kontron Konzerns und erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Industriezeile 35, 4020 Linz. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse erfolgt im Firmenbuch des zuständigen Landesgerichts Linz. Auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 27. Juni 2017 wurden 3 der Ennoconn Corporation, 6F., No.10, Jiankang Rd., Zhonghe Dist., New Taipei City 235, Taiwan (R.O.C.), zuzurechnende Personen in den aus 5 Personen bestehenden Aufsichtsrat der Kontron AG gewählt, sodass der Kontron Konzern in deren Konzernabschluss seit 30. Juni 2017 auf Basis von de-facto Kontrolle vollkonsolidiert wird. Mit den Tochtergesellschaften bestehen neben den Liefer- und Leistungsbeziehungen auch Finanzbeziehungen aus der Gewährung von Finanzkrediten. 1. Zahl der Arbeitnehmer:innen Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen gegliedert nach Arbeitern und Angestellten beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB): 2024 2023 Arbeiter 3 3 Angestellte 241 241 Gesamt 244 244 Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen umfasst keine geringfügig Beschäftigten und keine karenzierten Mitarbeitenden. Die Anzahl der Mitarbeitenden (Full Time Equivalent) zum 31.12.2024 beträgt 240 (VJ: 242) Arbeitnehmer:innen. 2. Aufwendungen Abschlussprüfer Betreffend die auf das Geschäftsjahr entfallenen Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von der Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht. 3. Angaben über Organe und leitende Angestellte betreffend Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Vorschüsse, Kredite und Haftungen sowie Angaben zu Aktienoptionsprogramm der Kontron AG für die Organe und leitende Angestellte Die von den Mitgliedern des Vorstands bezogenen bzw. erbrachten Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2024, die gewährten Vorschüsse und Kredite, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: Vorstand in EUR 2024 2023 Bezogene Lieferungen und Leistungen 31.231,50 17.463,29 Erbrachte Lieferungen und Leistungen 20.000,00 0,00 Forderungen an Vorstand 0,00 12.168,00 Verbindlichkeiten an Vorstand 12.000,00 0,00 Es bestanden im Geschäftsjahr 2024 bzw. per 31.12.2024 wie auch im Vorjahr keine von Mitgliedern des Aufsichtsrates bezogene bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, gewährte Vorschüsse und Kredite, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse. An frühere Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates bzw. deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art geleistet (VJ: TEUR 0). Die Bezüge des Vorstandes stellen sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar: Vorstandsbezüge in EUR 2024 2023 Fixer Bezug 638.955,04 638.049,98 Variabler Bezug 250.001,94 696.200,79 Gesamtbezüge 888.956,98 1.334.250,77 davon von verbundenen Unternehmen 401.251,98 206.500,04 Zur anteilsbasierten Vergütung und den geldwerten Vorteilen aus den ausgeübten Aktienoptionen verweisen wir auf die nachfolgenden Tabellen zum Aktienoptionsprogramm. Die Vergütungen des Aufsichtsrates stellen sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar: Aufsichtsratsbezüge in EUR 2024 2023 Gesamtvergütung 440.000,00 462.500,00 In den nachfolgenden Tabellen wird das Aktienoptionsprogramm (AOP) für Vorstand und leitende Angestellte gemäß § 239 Abs. 1 Z 5 a) bis c) UGB näher dargestellt: Mitglied des Vorstandes / Dipl. Ing. Hannes Niederhauser AOP 2018/19 AOP 2024/25 Aktienoptions-scheine Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 140.000 200.000 600.000 Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 312.000 200.000 678.294 Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 332.000 240.000 678.294 Ausübungspreis 15,71 15,30 14,94 Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen 0 0 0 Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 Sperrfrist - 14.11.2025 - Mitglied des Vorstandes / Dr. Clemens Billek AOP 2018/19 AOP 2024/25 Aktienoptions-scheine Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 0 200.000 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 0 200.000 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 0 200.000 0 Ausübungspreis 0,00 15,30 0,00 Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen 0 0 0 Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 Sperrfrist - 14.11.2025 - Mitglied des Vorstandes / Dipl. Ing. Michael Riegert AOP 2018/19 AOP 2024/25 Aktienoptions-scheine Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 15.000 200.000 150.000 Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 15.000 200.000 151.000 Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 15.000 200.000 151.000 Ausübungspreis 15,71 15,30 14,94 Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen 0 0 0 Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 Sperrfrist - 14.11.2025 - Mitglied des Vorstandes / Mag. Philipp Schulz AOP 2018/19 AOP 2024/25 Aktienoptions-scheine Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 0 60.000 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 0 60.000 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 0 60.000 0 Ausübungspreis 0,00 15,30 0,00 Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen 0 0 0 Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 Sperrfrist - 14.11.2025 - Leitende Angestellte AOP 2018/19 AOP 2024/25 Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 845.000 840.000 Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 eingeräumten Aktienoptionen 0 0 Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 133.000 445.000 Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 258.000 580.000 Ausübungspreis 15,71 15,30 Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen 125.000 0 Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 370.700 0 Sperrfrist - 14.11.2025 Die Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 stellen potenziell beziehbare Aktien per 31.12.2024 dar, welche nach Ende der jeweiligen Sperrfrist und bei Erreichen der Ausübungsvoraussetzungen bezogen werden können und errechnen sich aus Bezugsrechten der eingeräumten Aktienoptionen sowie gekauften/übertragenen Aktienoptionen. Arbeitnehmer der Kontron AG sind im Aktienoptionsprogramm nicht enthalten. 2024 Schätzwert der beziehbaren Optionen zum Bilanzstichtag Wert der im Geschäftsjahr ausgeübten Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Ausübung Dipl. Ing. Hannes Niederhauser 3.305.382,70 0,00 Dr. Clemens Billek 748.000,00 0,00 Dipl. Ing. Michael Riegert 1.113.650,00 0,00 Mag. Philipp Schulz 224.400,00 0,00 Dr. Johannes Fues 0,00 0,00 Leitende Angestellte 2.161.720,00 468.750,00 2023 Schätzwert der beziehbaren Optionen zum Bilanzstichtag Wert der im Geschäftsjahr ausgeübten Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Ausübung Dipl. Ing. Hannes Niederhauser 3.529.782,70 0,00 Dr. Clemens Billek 748.000,00 0,00 Dr. Peter Sturz 956.150,00 0,00 Dipl. Ing. Michael Riegert 1.113.650,00 0,00 Leitende Angestellte 2.610.520,00 2.146.353,00 4. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Im Geschäftsjahr wurden folgende Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Bezug auf Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und andere Arbeitnehmer getätigt: Aufwendungen für Abfertigungen in EUR 2024 2023 Vorstand 0,00 0,00 Leitende Angestellte 0,00 0,00 Andere Arbeitnehmer 141.561,86 253.546,09 Gesamt 141.561,86 253.546,09 Aufwendungen für Pensionen in EUR 2024 2023 Vorstand 0,00 0,00 Leitende Angestellte 0,00 0,00 Andere Arbeitnehmer 25.019,45 30.753,10 Gesamt 25.019,45 30.753,10 5. Nachtragsbericht – Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. 6. Vorschlag Ergebnisverwendung Der Vorstand wird auf der nächsten Hauptversammlung den Aktionären vorschlagen, dass vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,60 EUR pro Aktie ausgeschüttet wird und der verbleibende Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird. 7. Organe der Gesellschaft Vorstand Dipl. Ing. Hannes Niederhauser, CEO (Vorsitzender) Dr. Clemens Billek, CFO Dipl. Ing. Michael Riegert, COO Mag. Philipp Schulz, COO (seit 11.07.2024) Dr. Johannes Fues, COO (seit 11.07.2024) Aufsichtsrat Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende Mag. Bernhard Chwatal (Stellvertreter Vorsitzende) You-Mei Wu Fu-Chuan Chu Joseph John Fijak Linz, am 26. März 2025 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand am 01.01.2024 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2024 Stand am 01.01.2024 Abschreibung laufendes Jahr Abgänge Stand am 31.12.2024 Stand am 31.12.2024 Stand am 31.12.2023 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitet Lizenzen Software und Technologien 4.809.953 163.601 - 4.973.554 4.194.198 119.742 - 4.313.940 659.615 615.756 Kundenstock und Lizenzen 1.172.097 22.041 - 1.194.138 644.726 89.971 - 734.697 459.441 527.371 Marken 1.661.623 - 1.661.623 - 1.661.426 197 1.661.623 -0 0 197 2. Firmenwert 13.339.621 - - 13.339.621 9.506.671 684.159 - 10.190.831 3.148.790 3.832.949 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.983.295 185.641 1.661.623 19.507.313 16.007.021 894.069 1.661.623 15.239.468 4.267.845 4.976.273 II. Sachanlagen - 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grund 7.774.072 727.488 - 8.501.560 3.270.525 295.610 - 3.566.135 4.935.425 4.503.547 (hiervon Grundwert) 247.372 - - 247.372 - - - - 247.372 247.372 2. Technische Anlagen und Maschinen 1.146.859 69.831 56.870 1.159.820 764.764 132.653 28.786 868.631 291.189 382.095 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.499.270 1.645.804 118.611 8.026.463 5.149.094 770.701 105.248 5.814.547 2.211.916 1.350.176 4. geringwertige Vermögensgegenstände - 26.992 26.992 - - 26.992 26.992 - - - Sachanlagen 15.420.201 2.470.115 202.473 17.687.843 9.184.383 1.225.956 161.026 10.249.313 7.438.529 6.235.817 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 448.816.917 49.293.905 693.270 497.417.552 27.240.682 18.773.924 1.235.000 44.779.606 452.637.946 421.576.236 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 113.561.588 244.612.496 20.077.807 338.096.277 - 1.000.000 - 1.000.000 337.096.277 113.561.588 Finanzanlagen 562.378.505 293.906.401 20.771.077 835.513.829 27.240.682 19.773.924 1.235.000 45.779.606 789.734.223 535.137.824 Anlagevermögen 598.782.001 296.562.157 22.635.173 872.708.985 52.432.086 21.893.949 3.057.649 71.268.387 801.440.597 546.349.914 Kontron AG – Lagebericht 1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen In den Jahren 2023 und 2024 hat die Wirtschaft der Europäischen Union, der wichtigste Markt für die Kontron Gruppe, nach einem soliden Wachstum in den beiden Jahren nach der Pandemie an Schwung verloren. Die Energiepreise, die 2022 und 2023 in die Höhe geschnellt waren, stabilisierten sich dank einer zunehmenden Diversifizierung der Energiequellen und der Investitionen in erneuerbare Energie. Die Inflation ging schrittweise zurück und näherte sich dem mittelfristigen Zielwert der EZB von 2,0%. Hinzu kam jedoch die wachsende Sorge um die Konjunktur. Vor diesem Hintergrund kam es zu vier Zinssenkungen der EZB im Laufe des Jahres 2024. Demgegenüber hatte die USA dank eines starken Arbeitsmarktes und technologischer Investitionen eine robuste Wirtschaftsleistung vorzuweisen. China verzeichnete ein moderates Wirtschaftswachstum, das durch geopolitische Spannungen und eine schwache Inlandsnachfrage beeinträchtigt wurde. Im Euroraum bzw. in Europa belief sich das Wirtschaftswachstum für 2024 laut Winterprognose der Europäischen Kommission auf 0,8% bzw. 1,7% nach einem Anstieg der Wirtschaftsleistung im Vorjahr von 0,4% bzw. 1,5%. Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, war ein etwas geringerer Rückgang des Wirtschaftswachstums von 0,8% im Vorjahr auf 0,6% zu beobachten. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, blieb die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr konstant (kein Wachstum), während im Jahr 2023 noch ein Rückgang von minus 0,3% zu verzeichnen war. Während in der Schweiz das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts wieder einen Anstieg aufweisen konnte, von 0,7% im Vorjahr auf 1,3% im Jahr 2024, lag die Wirtschaftsleistung in den USA mit 2,8% knapp unter dem Vorjahreswert von 2,9%. In China war ebenfalls ein leichter Rückgang des BIP von 5,2% auf 4,8% erkennbar. Die US-Notenbank senkte ihren Leitzins erstmals seit mehreren Jahren in drei Schritten von 5,25% bis 5,5% im Juli 2023 auf 4,25% bis 4,5% im Dezember 2024. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in vier Schritten auf 3,15%, 3,4% bzw. 3,0% gesenkt. Die Inflationsraten in den USA und im Euroraum sind von 4,1% bzw. 5,4% im Jahr 2023 auf 3,0% bzw. 2,4% im Jahr 2024 zurückgegangen. Für das Jahr 2025 wird eine weitere Reduktion auf 1,9% bzw. 2,0% vorhergesagt. Entwicklung des realen BIP und der Inflation in den wesentlichen Märkten weltweit (in %)1) reales bip Inflation 202 3 202 4 e 202 5 e 202 3 202 4 e 202 5 e Österreich -0,8 -0,6 1,1 7,7 3,0 2,5 Deutschland -0,3 0,0 0,8 6,0 2,4 2,0 Euro r aum 0,4 0,8 1,2 5,4 2,4 2,0 Europ a 1,5 1,7 1,7 9,9 7,9 5,3 Schweiz 0,7 1,3 1,3 2,1 1,3 1,0 USA 2,9 2,8 2,2 4,1 3,0 1,9 Russland 3,6 3,6 1,3 5,9 7,9 5,9 China 5,2 4,8 4,5 0,2 0,4 1,7 5) https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024 (Seite 33-35) https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2024-economic-forecast-gradual-rebound-adverse-environment_en Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2024 für die Kontron Gruppe und die Kontron AG seien hervorgehoben: Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten aufgrund der angespannten geopolitischen Lage im Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine sowie der Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023 wirken sich auch auf das wirtschaftliche Umfeld der Kontron aus. Die rückläufigen Inflationsraten im Jahr 2024 führten zu einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen; das Wirtschaftswachstum in Europa erholte sich jedoch nur auf geringem Niveau. Anfang des Geschäftsjahres 2024 wurde über eine Tochtergesellschaft der Kontron AG die bisher größte Akquisition im IoT-Bereich vorgenommen, um das weitere Wachstum der Kontron Gruppe voranzutreiben und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die mit der Akquisition der Katek SE erworbenen europäischen Fertigungskapazitäten wurden dem Segment „Europe“ zugeordnet. Im Segment „Software + Solutions“ wurde 2024 die neu gegründete Division „GreenTec“ eingegliedert, welche aus den Geschäftsfeldern Solar + Energiemanagement und Wallboxen besteht. Die Integration von Teilen der Katek SE Tochtergesellschaften in die Division „Aerospace & Defense“ verdoppelte deren Umsatz beinahe. Auch dem Segment „Global“ wurde eine Tochterfirma der Katek SE, Katek Canada, zugeteilt. Die Kontron Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche strategische Großaufträge und setzte wichtige Maßnahmen, um ihre führende Position als IoT-Lösungsanbieter zu stärken. Die Unternehmensgruppe produziert als einziger Anbieter weltweit 5G-Module vollständig in Europa und stärkt damit technologische Souveränität und Lieferkettenstabilität. Zudem sicherte sich die Kontron Gruppe zwei Aufträge im Wert von EUR 320 Mio. zur Lieferung intelligenter Ladestationen für Elektrofahrzeuge und treibt die Digitalisierung des Energiesektors voran. Im Verteidigungsbereich erhielt die Kontron Gruppe einen EUR 165 Mio. Auftrag für sichere und hochperformante Kommunikationssysteme. Diese und zahlreiche weitere Erfolge unterstreichen die Innovationskraft und das Wachstum des Unternehmens in Schlüsselbereichen der digitalen Zukunft. Der Erfolg der strategischen Neuausrichtung der Kontron Gruppe mit Fokussierung auf den IoT-Bereich zeigte sich im Geschäftsjahr 2024 deutlich. Trotz des gedämpften Wirtschaftswachstums bzw. der Rezession in einigen Märkten der Kontron Gruppe konnte der Umsatz im Geschäftsjahr 2024 erneut gesteigert werden. Der ausgewiesene Umsatz in Höhe von EUR 1.684,8 Mio. lag deutlich über dem Vorjahresumsatz in Höhe von EUR 1.225,9 Mio. Dies entspricht einem Wachstum von über 37%. Das Nettoergebnis im Vorjahr belief sich auf EUR 77,7 Mio., dadurch betrug das Nettoergebnis pro Aktie im Vorjahr EUR 1,23. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich das Nettoergebnis auf EUR 1,47 pro Aktie. Das Management der Kontron AG wird bei der nächsten Hauptversammlung am 11. Juni 2025 den Aktionär:innen einen Vorschlag zur Beschlussfassung über eine Dividendenzahlung von EUR 0,60 pro Aktie unterbreiten. Auch das Betriebsergebnis der Kontron AG als Einzelgesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden und belief sich auf EUR 8,7 Mio. (Vj.: EUR 3,1 Mio.). Die strategische Zielsetzung für die Kontron AG orientiert sich an der Ausrichtung der Kontron Gruppe als reiner IoT-Anbieter: Der Fokus im operativen Bereich der Kontron AG liegt nach wie vor auf dem Ausbau des höhermargigen Projekt- und Dienstleistungsgeschäftes, wobei die Ressourcen vorrangig zur Weiterentwicklung und Servicierung der IoT-Aktivitäten der Kontron Gruppe eingesetzt werden sollen. In ihrer Funktion als Muttergesellschaft der Kontron Gruppe wird die Kontron AG die Weiterentwicklung des Portfolios an Eigentechnologien – insbesondere im Softwarebereich – und deren gruppenweite Vermarktung vorantreiben. 2 Strategische und operative Ausrichtung der Kontron AG und der Kontron Gruppe Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet of Things (IoT) und Industrie-4.0.-Anwendungen. Das Angebot schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten Industrielle Automatisierung, Schieneninfrastruktur, 5G-Konnektivität, Luftfahrttechnik und Defense sowie GreenTec ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt, über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika sowie Asien vertrieben und implementiert. Dabei werden diese teilweise auch Kundenbedürfnissen oder lokalen Marktgegebenheiten angepasst. Kontron sieht vor, die eigenen Technologien nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) anzubieten. Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union und Nordamerika sowie Asien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 66 (2023: 46) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 25 (2023: 23) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Litauen, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika. Der Anstieg der Anzahl an vollkonsolidierten Gesellschaften ist insbesondere auf den Erwerb der Katek SE Gruppe Anfang 2024 zurückzuführen. In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftsprozesse der Tochtergesellschaften 2024 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen Interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Hinsichtlich der Konzernumlagen, welche die Kontron AG als Muttergesellschaft für die im In- und Ausland erbrachten Leistungen für die Tochtergesellschaften an diese verrechnet, wurden im Geschäftsjahr 2024 neben den bisherigen Konzernumlagen für IT-Dienstleistungen, Markennutzung und Managementfees keine weiteren Umlagen neu eingeführt, jedoch weitere Konzerngesellschaften in die Verrechnungen miteinbezogen. Betreffend Konzernumlagen für IT-Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2023 Großteils auf eine direkte Verrechnung dieser IT-Kosten an die Tochtergesellschaften umgestellt und diese Vorgehensweise auch im Geschäftsjahr 2024 beibehalten. Aufgrund der notwendigen Kundschaftsinteraktion und des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz über viele Länder hinweg können regionale Kundschaftsbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert. Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitions- und Ausgabeverhalten von Unternehmen und von öffentlichen Auftraggeber:innen. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie durch die nicht finanziellen Faktoren, wie beispielsweise neue Technologien oder Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotenzial der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggeber:innen können sich für die Kontron Gruppe in zwei Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen; zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder durch intelligente Energiemanagementsysteme, bieten weiteres Potenzial für die Kontron Gruppe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus: der fortdauernde Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, die Eskalation des Nahostkonflikts, der weltweite Rückgang der Solarbranche, die Investitionen in Schieneninfrastruktur und öffentliche Verkehrslösungen, die Investitionen in erneuerbare Energielösungen und Elektromobilität, die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe sowie die Erweiterung des Produktportfolios durch die Akquisition der Katek SE. Die Steuerung der Kontron Gruppe erfolgt seit Beginn des Jahres 2023 in den folgenden drei Segmenten: Europe Im Segment Europe bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung von sicheren Lösungen für die Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und IoT-Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Technologien und Lösungen der Kontron Gruppe, aufgeteilt in die Divisionen Industrielle Automatisierung, Kommunikationslösungen, die die Bereiche 5G-Konnektivität, Medizintechnik und Smart Energy umfassen, sowie das ODM- und das verbliebene Services-Geschäft der Kontron Gruppe. Auch die Kontron AG – als Headquarter und als im Services-Geschäft tätiges Unternehmen – ist 2024 diesem Segment zugeordnet. Bei den Produkten und Systemen im Segment Europe handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hard- und softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung, auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard, die Standard- und kundenspezifische Entwicklung von Mini-Computern und IoT-Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik, die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt: Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen. Anwendungen zur Unterstützung von künstlicher Intelligenz in der Industrie und im Medizintechnik-Bereich. Embedded Cloud-Computing, inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikationen steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann. Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen. Software + Solutions Das Segment Software + Solutions umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für die Bereiche der Industrieautomatisierung, das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS sowie das Lösungsgeschäft im Transport-, Avionics- und Defense-Sektor. 2024 kam mit der Katek-Übernahme die Division GreenTec hinzu, die sich auf innovative Lösungen in den Bereichen Solarenergie, Elektromobilität und erneuerbare Energien fokussiert. Das Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als Softwaresuite zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/IoT-Applikationen. Das „application-ready“ IoT-Toolset ermöglicht es Kundschaft, qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Computing-Lösungen für ihre unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen. Auch das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen entstammt diesem Segment. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt: End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical-Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen. ITAR-zertifizierter, verschlüsselter und sicherer Hochleistungs-VPX parallel Multiprozessor mit 6,25 Gb/s Datenkonnektivität zum Einsatz in gepanzerten Fahrzeugen, 360° kontinuierliches optronisches Überwachungssystem für die Marine, Bodenradar-Verarbeitungseinheit für die weiträumige Luftüberwachung, Missionsmanagement Verarbeitungseinheit für UAV. Satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO). Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Data-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher an den Benutzer:innen ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen. Einzigartige smarte IoT-vernetzte Wallbox mit optimalem Cybersecurity-Schutz, optimiert den Energieverbrauch, senkt die Stromkosten, sichert die Netze und unterstützt die Energiewende. Global Im Segment Global werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in den zwei Divisionen Nordamerika und Asien ausgewiesen. Neben dem eigenen Portfolio werden zudem Produkte und Lösungen aus den Segmenten „Europe“ und „Software + Solutions“ entwickelt und vertrieben. Dieses Segment dient auch als Sales Channel für Software-Lösungen und Produkte der anderen Segmente. Darüber hinaus werden die Software-Lösungen und Produkte in diesem Segment auch an die spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst und entsprechend adaptiert. Dabei kommt dem Segment Asien die Nähe zur Chip-Industriefertigung in Taiwan zugute. Umgekehrt profitiert die Division Nordamerika mit der Zentrale in San Diego von der Nähe zu Teilen der amerikanischen Streitkräfte am Standort der Pacific Fleet der US-Streitkräfte. Kontron ist ein ITAR-zertifizierter Anbieter von Lösungen für den Defense-Bereich. 3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron AG 3.1. Steigerung des Betriebsergebnisses bei stabilem Umsatz Umsatzentwicklung Im Geschäftsjahr 2024 konnte die Kontron AG ihren erwirtschafteten Umsatz erneut leicht steigern – die Umsatzerlöse beliefen sich auf EUR 91,8 Mio. nach einem Vorjahreswert von EUR 91,7 Mio. In Hinblick auf die Umsatzströme aus dem Verkauf von Hardware (Produktgeschäft von Drittherstellern) bzw. von Services reduzierten sich die Hardwareumsätze im Vergleich zum Vorjahr (EUR 36,4 Mio., Vj.: EUR 38,3 Mio.), während bei den Serviceumsätzen im Geschäftsjahr 2024 eine deutliche Steigerung erzielt werden konnte (EUR 55,5 Mio., Vj.: EUR 53,4 Mio.). Hinsichtlich Produktgeschäft war das Vorjahr geprägt von zusätzlichen Auslieferungen nach dem Rückgang der zuvor global aufgetretenen Lieferengpässen. Diese zusätzlichen Lieferungen fielen im Geschäftsjahr 2024 nicht mehr an und führten somit zu einer entsprechenden Umsatzreduktion im Hardwarebereich. Hinsichtlich Serviceumsätze wurde der Anstieg vor allem durch das operative Geschäft der Kontron AG erzielt, während die Umsätze aus Verrechnungen von Konzernumlagen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr blieben. Im operativen Geschäft konnte durch eine Erweiterung des Dienstleistungsangebots und die Umsetzung zusätzlicher Projekte sowohl für bestehende als auch für neue Kunden eine deutliche Umsatzsteigerung erzielt werden. Im Inland wurden im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 67,9 Mio. (Vj.: EUR 68,1 Mio.) erzielt, während die Auslandsumsätze EUR 24,0 Mio. (Vj.: EUR 23,6 Mio.) betrugen. Die gewährten Skonti betrugen TEUR 36 (Vj.: TEUR 29). Ertragslage Im Geschäftsjahr 2024 konnte die relative Bruttomarge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen erneut gesteigert werden – sie lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 46,6%, nach einem Vorjahreswert von 45,5%. Diese Verbesserung ist vor allem auf die Steigerung der Serviceumsätze zurückzuführen, da der Servicebereich eine deutlich höhere relative Bruttomarge als jene des Produktgeschäfts (von Drittherstellern) aufweist. Durch diese verbesserte relative Bruttomarge konnte trotz des geringen Umsatzwachstums die absolute Bruttomarge ebenso gesteigert werden und diese belief sich auf EUR 42,8 Mio. im Geschäftsjahr 2024 (Vj.: EUR 41,7 Mio.). Die Personalaufwendungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 23,3 Mio. und blieben somit im Vergleich zum Vorjahr (EUR 23,4 Mio.) auf einem konstanten Wert. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen kam es v.a. aufgrund einer Auflösung einer Rückstellung zu einer Erhöhung von EUR 2,1 Mio. auf EUR 5,2 Mio. im Geschäftsjahr 2024. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr erneut reduziert werden und beliefen sich auf EUR 13,9 Mio. (Vj.: EUR 15,1 Mio.). Die angefallenen Abschreibungen für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von im Geschäftsjahr 2024 getätigten Investitionen – Umbau von Büroräumlichkeiten sowie Infrastruktur-Erneuerung im Rechenzentrum – gering auf EUR 2,1 Mio. (Vj.: EUR 2,0 Mio.). In Summe führten die beschriebenen Effekte zu einem Betriebsergebnis von EUR 8,7 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr – somit konnte das Betriebsergebnis der Kontron AG im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 3,1 Mio. stark gesteigert werden. Im Finanzergebnis der Kontron AG ergaben sich folgende Entwicklungen: Aufgrund von neu aufgenommenen Finanzierungen (Schuldscheindarlehen, Beteiligungsfinanzierung KATEK) im Laufe des Geschäftsjahres 2024 stiegen die Zinsaufwendungen von einem Vorjahreswert von EUR 8,1 Mio. auf EUR 17,0 Mio. deutlich an. Die Zinserträge erhöhten sich ebenso von EUR 16,3 Mio. auf EUR 23,8 Mio., wobei ein großer Teil davon (EUR 19,3 Mio., Vj.: EUR 7,6 Mio.) aus Zinserträgen von verbundenen Unternehmen aufgrund von gewährten Darlehen der Kontron AG als Konzernmutter an verschiedene Tochterunternehmen stammt – im Geschäftsjahr 2024 waren dies v.a. neue Intercompany-Darlehen iZm der Akquisition der KATEK Gruppe. Die unternehmensrechtlich notwendigen Abschreibungen aus Finanzanlagen beliefen sich auf EUR 18,8 Mio. im Geschäftsjahr 2024, nach einem Vorjahreswert von EUR 8,0 Mio. Diese Abschreibungen im Geschäftsjahr 2024 beziehen sich auf die Teilwertabschreibung von Beteiligungen an drei Tochterunternehmen. Die übrigen Positionen im Finanzergebnis beziehen sich auf Ausschüttungen von Tochterunternehmen an die Kontron AG iHv EUR 3,5 Mio. (Vj.: EUR 1,8 Mio.) sowie auf Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen iHv EUR 1,2 Mio. (Vj.: EUR 2,6 Mio.). Diese Effekte führten zu einem negativen Finanzergebnis iHv von EUR -7,2 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 3,8 Mio. Aufgrund des negativen Finanzergebnisses reduzierte sich somit der Jahresüberschuss der Kontron AG im Geschäftsjahr 2024 trotz eines verbesserten Betriebsergebnisses auf EUR 0,6 Mio. (Vj.: EUR 10,4 Mio.). Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung (in EUR Mio.) 202 4 2023 Umsatzerlöse 91,8 91,7 Bruttomarge 42,8 41,7 Personalkosten 23,3 23,4 Übrige Kosten abzüglich übrige Erträge 10,9 15,2 Betriebsergebnis 8,7 3,1 Finanzergebnis -7,2 3,8 Jahresergebnis 0, 6 10,4 3.2. Liquidität und Cashflow Geldflussrechnung geldflussrechnung 01.01.202 4 - 31.12.202 4 EUR 01.01.202 3 - 31.12.202 3 EUR Ergebnis vor Steuern 1.443.185 6.951.679 Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs Investitionstätigkeit 2.120.025 2.047.801 Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Bereichs Investitionstätigkeit -60.325 -34.186 Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-vermögens sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.460.141 -5.525.564 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1.423.806 1.702.042 Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis 13.386.831 5.141.772 Zunahme/Abnahme der Vorräte 256.754 568.936 Zunahme/Abnahme der Forderungen Lieferung und Leistungen -8.235.795 -38.237 Zunahme/Abnahme anderer Aktiva -1.524.760 -2.890.333 Zunahme/Abnahme von Rückstellungen 7.442.768 -880.834 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten Lieferung und Leistung -7.537.238 4.112.932 Zunahme/Abnahme anderer Passiva -568.619 1.331.635 Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern 3.219.942 7.345.871 Zahlungen für Ertragsteuern -6.942 355.954 Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 3.213.000 7.701.825 Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) 60.325 34.186 Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen 25.030.700 145.618.135 Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -2.655.755 -1.040.516 Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstigen Finanzinvestitionen -284.540.623 -70.602.579 Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und sonstigen Wertpapiererträgen 27.340.945 16.500.308 Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit -234.764.408 90.509.534 Einzahlungen von Eigenkapital 0 5.776.567 Rückzahlung von Eigenkapital -76.650 -11.970 Ausbezahlte Ausschüttungen -30.833.229 -63.398.427 Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -9.992.140 -45.501.524 Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten 265.361.532 0 Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten -27.894.735 -104.659.443 Auszahlung für Zinsen und ähnliche Aufwendungen -15.221.741 -6.671.860 Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 181.343.038 -214.466.656 Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -50.208.371 -116.255.297 Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.579 -38.516 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode 177.345.646 293.639.459 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 127.147.854 177.345.646 Zum Bilanzstichtag 2024 belief sich der operative Cashflow auf EUR 3,2 Mio. und reduzierte sich somit im Vergleich zum Vorjahreswert (Vj.: EUR 7,7 Mio.). Zu dieser Verringerung kam es vor allem aufgrund des gestiegenen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sowohl gegenüber externen Dritten als auch gegenüber verbundenen Unternehmen), sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. aus dem Cash Pooling gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR -234,8 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 90,5 Mio. Diese Entwicklung ist vor allem auf die getätigten Auszahlungen für Finanzanlagen zurückzuführen, welche für den Erwerb der KATEK Gruppe und der suntastic.solar GmbH über Tochtergesellschaften der Kontron AG getätigt wurden. Im Vorjahr war der Cashflow aus Investitionstätigkeiten vor allem durch die Einzahlungen der Vinci Gruppe für die verkauften Gesellschaften des IT-Services Bereichs geprägt – dahingehend ging auch im Geschäftsjahr 2024 eine weitere bzw. abschließende Zahlung in Höhe von EUR 19,9 Mio. ein. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 181,3 Mio. (Vj.: EUR -214,5 Mio.). Hier standen aufgrund der Aufnahme von neuen Finanzkrediten (Finanzierung Erwerb KATEK) bzw. der Ausnutzung von bestehenden Kreditlinien weitere Mittel zur Verfügung. Demgegenüber standen laufende Tilgungen von bestehenden und neuen Krediten in Höhe von EUR 27,9 Mio., die Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 30,8 Mio., Zahlungen für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von EUR 10,0 Mio., sowie – durch die Neuaufnahme von Krediten – deutlich höhere Zinszahlungen in Höhe von EUR 15,2 Mio. Die Veränderungen der Netto-Geldflüsse aus den verschiedenen Tätigkeiten führten somit zu liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 2024 in Höhe von EUR 127,1 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 177,3 Mio. Der Bestand an Finanzierungsverbindlichkeiten (exklusive Schuldscheindarlehen) erhöhte sich aufgrund der Neuaufnahme von Finanzkrediten im Geschäftsjahr 2024 von EUR 15,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 252,3 Mio. zum Bilanzstichtag 2024. 3.3. Vermögens- und Liquiditätssituation Im abgelaufenen Geschäftsjahr reduzierten sich die immateriellen Vermögensgegenstände von EUR 5,0 Mio. auf EUR 4,3 Mio. Diese Reduktion ist wie bereits in den Vorjahren im Wesentlichen auf die planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- und Firmenwertes des im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Teilbetriebs (Asset Deal) der S&T Services GmbH zurückzuführen. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich trotz der laufenden Abschreibungen von EUR 6,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 7,4 Mio. im Geschäftsjahr 2024. Diese Erhöhung ist vor allem auf Umbauten am Unternehmensstandort in Linz, sowie auf Investitionen in die Erneuerung der Rechenzentrum-Infrastruktur zurückzuführen. Das Finanzanlagevermögen stieg ebenso deutlich an: Die Unternehmensbeteiligungen erhöhten sich von EUR 421,6 Mio. auf EUR 452,6 Mio., u.a. aufgrund des Erwerbs der suntastic.solar GmbH aus der Insolvenz über das Tochterunternehmen Kontron Austria GmbH sowie verschiedener Kapitalmaßnahmen (u.a. Umwandlung von einzelnen Darlehen gegenüber Tochterunternehmen in Eigenkapital). Ebenso stiegen die Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit von über einem Jahr – vor allem im Zusammenhang mit der Akquisition der KATEK Gruppe und damit einhergehenden Finanzierungen – stark an und beliefen sich auf EUR 337,1 Mio. (Vj.: EUR 113,6 Mio.). Weiters erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine außerordentliche Abschreibung auf Beteiligungen in der Höhe von EUR 18,8 Mio. (Vj.: EUR 8,0 Mio.). Die Vorräte konnten im Geschäftsjahr 2024 aufgrund von einer effizienteren Lagerwirtschaft weiter reduziert werden und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 2,6 Mio. (Vj.: EUR 2,9 Mio.). Die Lieferforderungen gegenüber externen Dritten erhöhten sich von EUR 5,0 Mio. per 31. Dezember 2023 auf EUR 6,9 Mio. zum Jahresende 2024. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich weiter von EUR 52,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 46,4 Mio. zum Bilanzstichtag 2024. Diese enthalten neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Cash Pooling auch den kurzfristigen Anteil von gewährten Darlehen an Tochterunternehmen. Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände blieben mit EUR 16,7 Mio. per 31. Dezember 2024 auf einem ähnlichen Wert wie im Vorjahr (EUR 16,4 Mio.). Hier ging im Jahr 2024 die verbleibende Zahlung von der Vinci Gruppe für den Verkauf der IT-Services Gesellschaften im Rahmen des Projekts „Focus“ ein, was zu einer entsprechenden Reduktion der sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände führte. Wie bereits im Rahmen der Geldflussanalyse beschrieben, beliefen sich die liquiden Mittel der Kontron AG per 31. Dezember 2024 auf EUR 127,1 Mio. im Vergleich zu EUR 177,3 Mio. zum Bilanzstichtag 2023. Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 8,5 Mio.) und beliefen sich auf EUR 15,7 Mio. zum 31. Dezember 2024. Dieser Anstieg ergab sich vor allem aus einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten. Die Lieferverbindlichkeiten gegenüber externen Dritten erhöhten sich von EUR 10,4 Mio. zum Bilanzstichtag 2023 auf EUR 11,7 Mio. per 31. Dezember 2024, während sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf EUR 0,3 Mio. (Vj.: EUR 9,0 Mio.) reduzierten. Diese Reduktion ergab sich aus dem Cash Pooling mit einem Tochterunternehmen der Kontron AG, welches zum Bilanzstichtag einen positiven Saldo aufwies und somit in den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen dargestellt wurde. Hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kam es im Geschäftsjahr 2024 zu einem deutlichen Anstieg auf EUR 420,8 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 183,3 Mio. Dies ist vor allem auf die Aufnahme von Abstattungskrediten (gesamt EUR 205 Mio.) für die Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten der KATEK Gruppe bzw. als Beteiligungsfinanzierung für deren Erwerb zurückzuführen. Bezüglich der ausgegebenen Schuldscheindarlehen waren im Jahr 2024 die ersten Tranchen zur Rückzahlung fällig, welche allerdings durch die Ausgabe von neuen Schuldscheindarlehen (gesamt EUR 125 Mio.) mit einer Laufzeit bis 2029 refinanziert wurden. Von den ausstehenden Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag 2024 wurden mit EUR 27 Mio. 16% des Gesamtvolumens (EUR 168,5 Mio.) fix, der Rest variabel abgeschlossen. Bezüglich kurzfristig zur Verfügung stehender Kontokorrentlinien mit variabler Verzinsung waren zum Bilanzstichtag EUR 59,4 Mio. gezogen. Dies führt in Relation zu den gesamten genutzten Finanzierungen der Kontron AG bei Kreditinstituten zum Bilanzstichtag 2024 zu einem Anteil von 38% (Vj.: 59%) Finanzierungen mit fixer Verzinsung. Die Bilanzsumme der Kontron AG stieg von EUR 827,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 1.027,6 Mio. zum Bilanzstichtag 2024 an, was vor allem auf die Investitionen in die Finanzanlagen aufgrund der Unternehmensbeteiligungen bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der KATEK Gruppe zurückzuführen ist. Das Eigenkapital reduzierte sich vor allem aufgrund der Dividendenausschüttung von EUR 594,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 558,2 Mio. per 31. Dezember 2024. Diese Reduktion des Eigenkapitals als auch die Erhöhung der Bilanzsumme führten in Summe zu einer Eigenkapitalquote von 54,3% zum Bilanzstichtag 2024, nach einem Vorjahreswert von 71,8%. Bilanzkennzahlen in eur mio. 202 4 2023 Bilanzsumme 1.027,6 827,8 Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 11,7 11,2 Finanzanlagen 789,7 535,1 Vorräte 2, 6 2,9 Lieferforderungen 6,9 5, 0 Liquide Mittel zum Jahresende 1 2 7, 1 177,3 Eigenkapital 5 58,2 594,5 Eigenkapitalanteil in % 54,3 % 71,8 % Lieferantenverbindlichkeiten 1 1,7 10,4 Forderungen an verbundene Unternehmen 374,0 16 6,3 Bankverbindlichkeiten (inkl. Schuldscheindarlehen) 420,8 183,3 3.4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten, hat elf Nachhaltigkeitsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) für sich identifiziert und verpflichtet sich zu Transparenz. Im Rahmen der CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2024 der Ausbau des ESG-Reportings unternommen und ein freiwilliger Prüfbericht zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Umweltbelange Angesichts zunehmender Klimaextreme führte Kontron 2024 eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte durch, um physische Risiken und wirtschaftliche Übergangsrisiken über die nächsten 35 Jahre zu bewerten. Dabei wurden Hochrisikostandorte identifiziert, für die bereits präventive Maßnahmen umgesetzt wurden, um Schäden zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb langfristig abzusichern. Kontron setzt gezielt auf Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Die Betriebsstätten und Rechenzentren werden durch eigene Smart-Meter-Technologien optimiert, während die Produktion eigener Energie durch Photovoltaikanlagen kontinuierlich ausgebaut wird. Beispielsweise wird am Hauptsitz der Kontron AG in Linz auf einer Fläche von bereits über 780m² rund ein Viertel des jährlichen Standort-Stromverbrauchs mit Sonnenkraft produziert. Zudem wird der Fuhrpark schrittweise auf Elektro- und Hybridfahrzeuge umgestellt und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert. Die Kontron AG selbst hat im Jahr 2024 ihren Fuhrpark um eine Rekordanzahl von 23 Elektro- sowie Hybridfahrzeugen erweitert, um CO2-Emissionen zu reduzieren – damit sind insgesamt bereits über 40% der Fahrzeuge der Kontron AG mit Elektro- oder Hybridantrieb ausgestattet. Ergänzend wird die Ladeinfrastruktur an den Standorten der Kontron Gruppe ausgebaut und idealerweise mit selbst erzeugtem Strom betrieben. Ein weiterer Fokus liegt auf der nachhaltigen Produktentwicklung. Kontron gestaltet energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte, die langlebig sind und teilweise aus recycelten Materialien bestehen. Umweltfreundliche Alternativen für Metalle, Kunststoffe und Verpackungen werden gezielt gefördert. Zudem werden Verpackungsmaterialien effizient eingesetzt und recycelbar gestaltet, während externe Umweltaudits und ISO-Zertifizierungen die Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Die Aufwände für Recycling und Entsorgung in der Kontron AG betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 28,4 nach TEUR 19,7 im Geschäftsjahr 2023. Nachhaltigkeit bedeutet auch Transparenz in der Lieferkette. Strenge Umwelt- und Sozialstandards sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konfliktmineralien stellen sicher, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden. Arbeitnehmerbelange Zum 31. Dezember 2024 zählte die Kontron AG 229 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj.: 230), die Kontron Gruppe insgesamt 7.263 (Vj.: 4.838 – Anstieg v.a. aufgrund der KATEK Akquisition) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalentbasis, exklusive Personen in Karenz bzw. in Ausbildungsverhältnissen), für die Kontron soziale Verantwortung trägt und Fürsorge übernimmt. Zusätzlich zu dieser Mitarbeiteranzahl befinden sich in der Kontron AG weitere 11 Mitarbeitende im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in den Bereichen Systemtechnik, Verwaltung und Vertrieb in Ausbildungsverhältnissen (Vj.: 12). Dementsprechend beträgt die Mitarbeiteranzahl inklusive Lehrlinge 240 Personen auf Vollzeitäquivalentbasis zum 31. Dezember 2024 (Vj.: 242). Im Geschäftsjahr 2024 betrug der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen EUR 5,0 Mio. (Vj.: EUR 5,0 Mio.). Die Fokussierung der Personalarbeit auf die Integration der erworbenen Gesellschaften, Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden wird sich aufgrund der zuletzt durchgeführten Akquisitionen auch zukünftig fortsetzen. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu werden die Ergebnisse von regelmäßig durchgeführten gruppenweiten Mitarbeiterbefragungen im Detail analysiert und entsprechende Maßnahmen innerhalb verschiedener Bereiche definiert und umgesetzt, um die Mitarbeiterzufriedenheit und die Attraktivität der Kontron AG und der Kontron Gruppe als Arbeitgeber laufend zu verbessern. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron AG und der Kontron Gruppe ist uns ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Experten (Arbeitsmediziner) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2024 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Office zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden. Die langjährige Philosophie der Kontron – „hire for attitude, train for skills“ – hat sich bewährt und bleibt unverändert aufrecht. Sie wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen konkret vorangetrieben. So wurde der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten Sustainable Leadership Academy Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm werden im Geschäftsjahr 2024 und auch 2025 vorrangig weibliche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainer:innen und Kontron Manager:innen auf nächste Karriereschritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2024 in der Kontron AG Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von TEUR 137,5 (Vj.: TEUR 122,6) getätigt. Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern wie AWS, SAP, Microsoft, HP, VMware, Cisco u.a. weiter auszubauen. Die Fluktuation im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug in der Kontron AG rund 7,8% und reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr (Eintritte und Austritte während des Geschäftsjahres auf Basis des Anfangsbestandes zum 1. Jänner 2024; Vj.: 11,6%). Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2024. Forschung und Entwicklung Die Entwicklung und der Vertrieb eigenentwickelter Produkte und Lösungen spielt für die zukünftige Entwicklung von Kontron eine große Rolle und wurde auch 2024 fortgesetzt und forciert. Eigene Entwicklungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Kontron Gruppe u.a. bei Kommunikationslösungen für Industrie, Bahn, Energie und Luftfahrt (5G-Technologie, vRAN, MCx Kommunikationssystem, GSM-R / FRMCS Interworking) sowie in den Bereichen der industriellen Automatisierung (IoTCommander, SafeIoT) und Cybersecurity (weitere sicherheitsrelevante Funktionen in KontronOS und KontronGrid) umgesetzt. Innerhalb der Kontron AG wurde im Geschäftsjahr 2024 u.a. die Entwicklung einer „Field Service Management“ Software vorangetrieben. Field Service Management (FSM) bezieht sich auf die effiziente Organisation, Koordination und Optimierung von Außendienstaktivitäten in Unternehmen. Dabei geht es darum, die Arbeit von mobilen Mitarbeitern im Feld, wie Technikern, Servicetechnikern oder Außendienstmitarbeitern, zu planen, zu verwalten und zu optimieren. Das Hauptziel von Field Service Management besteht darin, sicherzustellen, dass die richtigen Ressourcen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind, um Serviceleistungen effektiv zu erbringen. Die Software umfasst Funktionen hinsichtlich Terminplanung und Disposition, Ressourcenmanagement, Echtzeitkommunikation sowie Arbeitsaufzeichnung und Dokumentation. Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen 2024 in der Kontron Gruppe EUR 237,1 Mio. (Vj.: EUR 196,4 Mio.). Davon entfielen EUR 6,4 Mio. (Vj.: EUR 7,8 Mio.) auf die Kontron AG. In der Kontron Gruppe wurden davon im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten nach IFRS von EUR 39,9 Mio. (Vj.: EUR 24,7 Mio.) aktiviert, während in der Kontron AG Entwicklungskosten nach IFRS von EUR 1,8 Mio. (Vj.: EUR 1,5 Mio.) aktiviert wurden (nach UGB findet keine Aktivierung der Entwicklungskosten statt). Damit werden in der Kontron Gruppe rund 14,1% des Umsatzes (Vj.: 16,0%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert, sowie in der Kontron AG 7,0% (Vj.: 8,5%). 4 Chancen- und Risikobericht Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchenspezifischen, unternehmerischen sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits die sich bietenden Chancen zeitnah wertsteigernd zu realisieren, andererseits Risiken aktiv durch Gegenmaßnahmen zu reduzieren und dabei wesentliche Risiken zu vermeiden. Aufgrund der engen Verzahnung zwischen der Kontron AG mit der Kontron Gruppe und deren Funktion als Konzernmuttergesellschaft sind diese Chancen und Risiken beider eng verknüpft. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, bei allen Mitarbeiter:innen sowie speziell bei den Entscheidungsträger:innen das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenzielle Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Kontron hat im Jahr 2021 eine interne Kontrollsystemrichtlinie auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt und laufend erweitert. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Sie bilden die Grundlage, damit das Headquarter rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Darüber hinaus überprüft und überwacht das interne Audit laufend die Umsetzung der in internen Audits definierten Maßnahmen und berichtet über den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG. Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Umsetzung wird unter anderem durch interne Audits überwacht. Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT-, Personal-, Finanz- und Controlling auch auf die operativen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit, wozu unter anderem auch das Facility Management zählt. Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der identifizierten Verbesserungspotentiale erfolgt über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG. Risikomanagementsystem Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir seit vielen Jahren ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen. Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch der Abteilung Internal Audit zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen. Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben: Des Weiteren sind im Konzern-Risikomanagementhandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen. Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neue erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, unter anderem durch Schulungen im Risikomanagementprozess. Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen „Risk Owner“. Auf dieser Basis wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt. Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten. Risikomanagement Organisation Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen. Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die wesentlichen Risiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert. Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der Kontron AG und der gesamten Kontron Gruppe gewährleistet. Chancenmanagement Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT-Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten weiter kontinuierlich in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen zu entwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen. All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Ver- triebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen. Kontron betrachtet die konsequente Weiterentwicklung neuer Technologien – insbesondere in den Bereichen Mobilität, sichere Vernetzung, künstliche Intelligenz und hochleistungsfähige Computersysteme – sowie die Optimierung bestehender eigener Technologien als kontinuierliche Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und die eigene Wertschöpfungskette zu stärken. Gleichzeitig trägt der Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software dazu bei, Risiken zu minimieren. Zu den wesentlichen Chancen zählt Kontron folgende Themen: Digitalisierung und Smart-Everything Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets treibt die digitale Transformation in den Kontron Märkten entsprechend weiter an. Beginnend bei Systemintegration, Software-Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installation bis zu Betrieb und Wartung tritt Kontron als agiler Partner auf. Durch den weiteren Ausbau des KontronOS® wird ein einheitliches Betriebssystem für den sicheren Betrieb unterschiedlichster Hardwarekomponenten etabliert. Damit ist die Kontron Gruppe gut aufgestellt, um die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und zu monetarisieren. Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk Spezielle Industriefrequenzen ermöglichen mit dem Technologiewechsel zu 5G bzw. Richtung 6G private Netzwerke für „Smart Factories“ auf Basis des 5G-Mobilfunkstandards. Dieser bringt unter anderem hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für „Mobile Private Networks, MPN“ und „Mobile Solutions“ ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G-Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört neben dem Einsatz von 5G Mobilitätsmodulen im Bereich Automotive auch der Bereich der „mission critical“-mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G–basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist. Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung seines Hardware-Portfolios mit neuen, hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Bewältigung von Rechenaufgaben neuronaler Netze. Zusammen mit Partnerfirmen werden geeignete Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundschaft umgesetzt. Der Ausbau eigener Software-Aktivitäten durch die bereits erfolgte Schaffung eines eigenen KI Software Centers ermöglicht die Realisierung von Wachstumschancen. Software- und Services-Fokus Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das bestehende Hardware-Portfolio wurde um ergänzende Betriebssystem- und Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public-Clouds erweitert. Damit sind wir in der Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich Internet of Things anzubieten. Die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen ermöglicht es uns, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit noch besser gerecht zu werden. Zukünftig soll auch das flexible IoTaaS (IoT as a Service)-Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu generieren und die Kundenbindung an die Kontron Gruppe langfristig zu erhöhen. Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebotes Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Mehrwert unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu erhöhen, sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch sind wir in der Lage, unserer Kundschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anzubieten. Wir können unsere Kundschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergeben sich aus der größeren und internationalen Ausrichtung der Kontron Gruppe weitere Synergie- und Optimierungspotenziale. Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Dies ermöglicht es uns auch, unser Produktportfolio weiterzuentwickeln und unsere Marktabdeckung zu erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen. GreenTec Zahlreiche Lösungen der Kontron Gruppe tragen schon heute dazu bei, Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Lösungen von Kontron haben darüber hinaus das Ziel, die Benutzerfreundlichkeit dieser Produkte zu erhöhen. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Felder, die sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben. Durch die Implementierung einer HEMS-Software (Home Energy Management System), die Ausweitung des KontronOS und KontronGrid auf Solarprodukte sowie verschiedene neue Produkte im Bereich intelligenter Ladelösungen sieht die Kontron Gruppe zahlreiche Chancen, Lösungen für die Klimakrise anzubieten. Risikomanagement Strategische Risiken Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben und die bestehenden IoT-Solutions durch das verbleibende IT-Servicegeschäft – wozu auch das operative Geschäft der Kontron AG zählt – zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt. In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen – etwa in den Bereichen Industrie 4.0, 5G/6G-Anwendungen oder Cloud Computing – sowie Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken. Akquisitionsrisiken Das organische Wachstum der Kontron Gruppe wird laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum, ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchenerfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren. Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Hebung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein Schlüssel, auch um Risiken zu minimieren. Im Zuge der Übernahme von neuen Gesellschaften, insbesondere der Katek Gruppe im Jahr 2024, müssen fortlaufend Integrationsaufgaben umgesetzt werden, um diese Unternehmen adäquat in die Kontron Gruppe einzubinden und Wettbewerbsvorteile aus dem Erwerb effektiv zu nutzen. Personalrisiken Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger wird, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Dabei ist die Kontron Gruppe durch Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten bestrebt, im Wettstreit um die besten Köpfe frühzeitig anzusetzen und diesen, beispielsweise in Form von Praktika oder Diplomarbeiten, die Werte und Möglichkeiten als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kontron Gruppe aufzuzeigen. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen, insbesondere im Software-Bereich, eine Möglichkeit dar, entsprechende Engineering-Kapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für die Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen. Technologierisiken Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer Technologie (Chips) der großen Hersteller und elektronischen Trägerboards für diese Chips, applikationsspezifische Gehäuse und Schnittstellen sowie Kommunikations- und Display-Technologien. Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware, Betriebssysteme (Kontron hat mit KontronOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Applikationen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld und nutzen Open Source Technologien. Allgemein lehnen sich diese an Industriestandards an, um Kompatibilität mit anderen Marktteilnehmer:innen zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich neu eingeführte Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil nicht völlig ausgereifter neuer Technologien als nicht wettbewerbsfähig erweisen bzw. wenig Akzeptanz am Markt finden und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können. Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die „on time“ Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird. Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analyst:innen angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig festgelegt werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard am Ende nicht zur Einführung kommt. In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potenzial zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt. Ein weiterer Risikofaktor im Bereich Technologie besteht darin, einen neuen Trend zu unterschätzen, zu spät einzusteigen und damit Marktanteile mittelfristig zu gefährden. Dem wird mit sorgfältiger Markt- und Technologierecherche und entsprechendem Produktmanagement vorgebeugt. Neue Cybersecurity Standards müssen laufend adressiert und in den Hardware- und Software-Produkten umgesetzt werden, um entsprechende Risiken für die Kunden im Feld auszuschließen und Compliance Risiken zu vermeiden. Risiken aus Absatzmärkten Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass der private Sektor oder auch die öffentliche Hand aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber:innen weniger Aufträge vergeben, oder Forderungen von Kundschaften in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiter:innen ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine geänderte bzw. erhöhte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer sowie bestehender Partnerschaften begegnet. Je nach Ausprägung kann die Umsatzentwicklung in diversen Konzerngesellschaften gefährdet sein. Auch fragt die Kundschaft verstärkt allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis hin zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann. Ein schwaches Wirtschaftswachstum, v.a. in der DACH-Region, kann den Auftragseingang bei verschiedenen Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Somit besteht das Risiko, dass Wachstumsraten nicht in dem Maße realisiert werden können wie geplant. Kundenrisiken Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundenstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundenbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung der Kundschaft in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelnen Kunden reduziert. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind, ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung und deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann. Den Zahlungsausfall einer oder mehrere Kundschaften halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar: Kontron verfügt mit einer vierstelligen Kundschafts-Anzahl über einen sehr breit diversifizierten Kundenstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kundschaft werden überwiegend individuell auf Basis von Kundenratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9. Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren. Produktbezogene Risiken Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Seite der Kundschaft führen und dass diese Gewährleistungsansprüche geltend macht, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferanten regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kundschaft zurückgesandt werden können. Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen kundschaftsindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundschaftsgetriebene Geschäftsaktivitäten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir durch eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung auf innovative Produkte trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren. Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen speziell für eine Kundschaft zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte „Design Ins“ im Embedded-Systems-Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, sodass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kundschaft nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kundenbeziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt. Beschaffungs- und Produktionsrisiken Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hardwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, Mini-Computer, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind ausgelagert, sodass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen. Nachdem die Folgen der Coronavirus-Pandemie bezüglich Liefer- und Produktionsketten zu großen Herausforderungen führten, hat sich dieses Thema nun deutlich entschärft und Lieferzeiten haben sich nahezu auf das Vorkrisen-Niveau reduziert. Auch im Bereich der Logistik können sich die Kosten für Logistikdienstleistungen etwa aufgrund politischer und geopolitischer Themen um Gebühren oder Zölle erhöhen und damit die Verkaufsmargen reduzieren bzw. zu kompletten Liefereinschränkungen oder Embargos führen. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Verteuerung dieser Logistikkette innerhalb und/oder außerhalb der Kontron Gruppe kann ihre Geschäftstätigkeit nachteilig beeinflussen. Im Zuge der erst Anfang Februar 2025 erlassenen US-Einfuhrzölle (u.a. 25% für Waren aus Kanada) und dann wieder ad-hoc ausgesetzten US-Einfuhrzölle ist eine gewisse Unsicherheit für Lieferungen in die USA, speziell der kanadischen Kontron-Gesellschaften, gegeben. Eine grundsätzliche Überprüfung der bisherigen Lieferketten für und innerhalb Nordamerikas ist abhängig von der finalen Ausgestaltung der Zölle durchzuführen und bei Bedarf neu zu strukturieren. Insbesondere die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schwierig es ist, bei allen bestehenden Abhängigkeiten in einem komplexen Umfeld die fristgerechte Belieferung der Kundschaft sicherzustellen. Um Abhängigkeiten zu reduzieren ist es wichtig, die eigene Wertschöpfung zu erhöhen. Mit dem Erwerb der Katek Gruppe hat Kontron einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Mit mehr als 20 Produktionsstandorten in acht verschiedenen Ländern in Europa und Amerika hat Kontron ein eigenes Produktionsnetzwerk geschaffen, das uns im Bereich Elektronikproduktion ein Stück weiter unabhängig von Dritten macht und die Resilienz erhöht. Diese Resilienz bietet die Kontron Gruppe sowohl für ihre eigenen Produkte wie auch für unsere Kunden, die wir im Bereich ODM/EMS beliefern. Sogenannte Seltene Erden werden in Schlüsseltechnologien der Technologiebranche eingesetzt. Die größten Vorkommen von Seltenen Erden befinden sich in China. In der Vergangenheit wurde der Markt für Seltene Erden teilweise künstlich knappgehalten, was zu einem Anstieg der entsprechenden Rohstoffpreise und des allgemeinen Preisniveaus der Produkte, in denen diese Rohstoffe verwendet wurden, geführt hat. Darüber hinaus haben Technologieführer ihre Produktion an Dritte ausgelagert und sich damit in massive Abhängigkeit begeben. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Steigende Lohnkosten, erhöhte Transportkosten und verstärkte Nachfrage können diese Preisniveaus ebenfalls beeinflussen. Der Materialeinkauf richtet sich an den Bedarfsprognosen aus. Bei schlechter Prognosequalität kann dies zu einem zu hohen oder zu niedrigen Lagerbestand führen. Diesem Risiko begegnet Kontron durch vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanungsprozesse. Die Kontron Gruppe hat bereits vor der Pandemie begonnen, ihre Lieferketten krisensicherer zu machen – in Form von verbesserten Lieferverträgen aber auch einem stärkeren Fokus in Richtung Nachfrage, Planung und Ausführung. Dies wird Kontron auch im Jahr 2025 weiter ausbauen und verbessern. Um die Abhängigkeiten in diesem Bereich zu minimieren und die Beschaffungsbasis möglichst breit aufzustellen, werden auch die Partnerschaften mit unterschiedlichen Chip-Herstellern intensiviert. Durch die Abkühlung der Märkte stellt der mögliche Verlust von Schlüssellieferfirmen ein Risiko dar. Kontron ist laufend bemüht „second sources“ aufzubauen, was einerseits nicht in jedem Bereich umsetzbar ist, beziehungsweise zum Verlust von Skaleneffekten führen kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass einzelne Konzerngesellschaften teilweise von gewissen Lieferfirmen abhängig sind. Sollte eine Lieferfirma ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder wollen, kann dies die Geschäftserfolge von Kontron beeinflussen. Die im Zuge der Energiekrise gestiegene Inflation hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2024 weltweit wesentlich abgeschwächt und hat die jeweiligen Zielmarken der Zentralbanken nahezu wieder erreicht. Generell ist Kontron aber trotzdem durch die im Vergleich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise weiterhin betroffen. Dies wirkt sich teilweise auf die Beschaffungskosten bzw. die allgemeine Kostenstruktur aus, da beispielsweise Kontron Mitarbeiter:innen einen Inflationsausgleich fordern. Auch führen höhere Energiekosten (z.B. für Strom) zu gestiegenen Produktionskosten. Ein latentes Risiko des Ausfalls der Stromversorgung über einen bestimmten Zeitraum seitens der Stromnetzbetreiber ist grundsätzlich immer gegeben, was aber retrospektiv nur selten vorkam. Teilweise kann das Risiko in unternehmenskritischen Bereichen, beispielsweise in den Kontron Rechenzentren, durch den Anschluss und die Belieferung von mehreren Stromanbietern und den Einsatz von USVs oder Ersatzgeneratoren verringert werden. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG ein hohes Augenmaß auf deren Bonität gelegt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen; zudem werden Finanzierungen zwar überwiegend zentral, aber auch lokal von den Tochtergesellschaften abgeschlossen. Während sich die Zinslandschaft im Laufe des Jahres 2024 wieder normalisierte, sanken die Kosten für Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Die wesentlichen zentralen Finanzierungen sind in Euro aufgenommen. Die EZB hat infolge des Rückgangs der Inflationsraten im abgelaufenen Geschäftsjahr erste Senkungen der Leitzinssätze durchgeführt. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinssätzen dar. Rund 65% der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2024 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron Gruppe sind variabel verzinst (EUR 310,6 Mio.), während EUR 168,1 Mio. fix verzinst sind. Bzgl. der Schuldscheindarlehen 2019 und 2024 sind EUR 27 Mio. der EUR 168,5 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenzzinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden. Zum 31. Dezember 2024 bestand in der Kontron Gruppe ein Zinsabsicherungsgeschäft (Zinsswap) über EUR 1,9 Mio. zur Absicherung eines variablen Zinssatzes eines Darlehens in Bulgarien. Währungsrisiken Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Dazu gehört insbesondere der US-Dollar sowie mit untergeordneter Bedeutung beispielsweise der ungarische Forint oder die tschechische Krone. Die Volatilität einzelner Währungen kann sich erheblich auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Kontron AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken. Dem Fremdwährungsrisiko wird durch eine währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen. Rechtliche Risiken Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind – wie jede international agierende Unternehmensgruppe – rechtlichen Risiken in unterschiedlichen Jurisdiktionen und in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patentrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Anwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen. Patente, Marken und sonstige Immaterialgüter schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein umfassendes System, das vom Compliance Management Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert und überwacht wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron-Compliance-Programm wird je nach Themenschwerpunkten global und lokal ausgeführt und unterliegt dem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess. Neben den sich wiederholenden Standard-Maßnahmen wie Compliance Trainings, das stetige Erweitern und Updaten der Group Policies, Risk Assessments, Monitorings etc. werden auch jedes Jahr neue Compliance Initiativen gesetzt, welche sich mit aktuellen Compliance- und Governance-Themen beschäftigen. Politische Risiken Das globale politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine, die Konflikte in Nahost, eine sich abzeichnende Änderung in den transatlantischen Beziehungen als auch innerhalb des nordamerikanischen Kontinents nach den US-Wahlen machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulierbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen oftmals nicht mehr als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden. Im Rahmen von abgeschwächten Wachstumsraten, hohen Budgetdefiziten und damit verbundenen Senkungen der Staatsausgaben können sich auch staatliche Investitionen reduzieren, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen. Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine Ende Februar 2022 führte einerseits dazu, dass lokale Projekte gänzlich undurchführbar werden können. Andererseits bedeuten die seitens der internationalen Staatengemeinschaft gegen Russland verhängten Sanktionen, wie der Ausschluss Russlands aus dem internationalen Zahlungsverkehr SWIFT oder das Exportverbot von Hochtechnologieprodukten nach Russland, massive Einschränkungen der Finanzsysteme und der Realwirtschaft in der CIS-Region. Kontron hat daher in den letzten Jahren sein Exposure zur gesamten GUS-Region kontinuierlich reduziert. IT-Risiken Die Verletzung von Datenschutzgesetzen kann zu erheblichen Strafen führen. Hierbei ist insbesondere die in der EU gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu nennen. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen bei Kontron diesbezüglich zu erhöhen, aber auch um diese für allgemeine IT-Sicherheitsthemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2024 eine Reihe von Online-Trainings zum Thema IT-Security und Datenschutz abgehalten. Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operative Technology) stellen ein sehr hohes Risiko dar. Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen solcher potenziellen Cybersicherheitsangriffe zu verringern. Zu diesen Aktivitäten gehörten regelmäßige Gruppenschulungen zur Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für Cybersicherheit, die Nutzung der Multifaktor-Authentifizierung, die weitere Standardisierung von Services innerhalb der Kontron Gruppe und die zunehmende Nutzung von fortschrittlichen Cybersicherheitsschutzmechanismen aus der Cloud, die durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützt werden. Wir beobachten eine Zunahme von Angriffen unter Zuhilfenahme von KI; daher wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Policies dahingehend angepasst und Schulungen durchgeführt. Kontron erweiterte auch das konzerneigene Security Operations Center (SOC), um ein größeres Volumen verschiedener Datenquellen von verschiedenen Unternehmensteilen zu erfassen, und so eine bessere Korrelation und Vorhersage potenzieller Cybersicherheitsbedrohungen zu ermöglichen, sowie die Auswirkungen von potenziellen Angriffen zu verringern. Nicht verwaltete mobile Geräte stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar. Deshalb hat Kontron in einigen Unternehmen eine MDM-Lösung implementiert, um die Cybersicherheit zu verbessern und restriktivere Richtlinien für mobile Geräte zu etablieren und zu überwachen. Wichtige Regularien für das kommende Geschäftsjahr sind NIS2 in den jeweiligen Nationalgesetzen und der AI Act, wo Verstöße eben- falls mit hohen Strafen belegt werden können. Beide Themen werden durch gruppenweite Policies adressiert. Die Vermeidung von Lizenzrisiken, sowohl im IT- als auch im Entwicklungsbereich, wird durch regelmäßiges Monitoring reduziert. Klimarisiken Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse wurden physische Risiken wie Hochwasser, Starkregen, Schnee, Hitzewellen, Erdbeben und weitere Naturgefahren auf ihre potenziellen Auswirkungen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass an mindestens zwei Standorten ein Hochwasserrisiko besteht, das jedoch durch Maßnahmen wie Dammverstärkungen, lokale Begehungen und Bewertungen als gering eingestuft wurde. Schneeereignisse, die zu Stromausfällen, Dacheinstürzen oder Straßensperrungen führen könnten, wurden ebenfalls als Risiko identifiziert. Dank stabiler Gebäudestrukturen, regelmäßiger Bewertungen und eines 4-Stufen-Plans zur Absicherung der Stromversorgung gelten diese jedoch als ausreichend abgesichert. Zudem besteht an zwei Standorten eine potenzielle Gefahr durch Erdbeben. Wasserstress und Hitzebelastung wurden aufgrund der Standortbedingungen als unkritisch bewertet. Allerdings könnte Wasserknappheit in der Wertschöpfungskette das Risiko von Produktionsausfällen erhöhen. Auch steigende Energiepreise und mögliche Energieknappheit wurden als wahrscheinliche Risiken identifiziert. Zudem könnten finanzielle Investments nötig sein, um die genutzten Maschinen und Technologien gegen emissionsarme Alternativen zu tauschen, wodurch das Risiko von Fehlinvestitionen steigen könnte. Die Klimarisiken werden kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagementprozesses geprüft und bei Bedarf angepasst. Gleichzeitig setzt die Kontron Gruppe Maßnahmen um, mit dem Ziel, ihre Aktivitäten klimafreundlicher zu gestalten und einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. 5 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Kontron AG und der Kontron Gruppe Die Zielsetzung des Kontron Managements ist unverändert, den Wert der Kontron Gruppe und damit der Kontron AG nachhaltig zu steigern. Zu diesem Zweck plant Kontron, die Wertschöpfung der Gruppe durch die Entwicklung eigener Technologien, insbesondere im Softwareumfeld, zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet. 5.1. Steuerungssystem Bei der Steuerung der Kontron AG und der Kontron Gruppe standen 2024 insbesondere folgende Aspekte im Fokus: Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS); Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cashflows; Ausbau der Marktanteile im IoT-Bereich; Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios; Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben; Integration der bis dato größten Akquisition, der Katek Gruppe. Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Nettoergebnis bzw. Gewinn je Aktie (EPS). Die Liquiditätssteuerung erfolgt über die Kennzahlen Nettoverschuldung und operativer Cashflow. Abgesehen von der Steuerung der Eigenkapitalquote ist der Verschuldungsgrad für Kontron relevant. Bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 wird ein stärkerer Fokus auf das Working Capital gelegt, da durch den im Vergleich zum ehemaligen IT-Services-Geschäft Working Capital intensiveren IoT-Solutions-Geschäfts und auch der Lieferkettenproblematik das Working Capital sowohl absolut als auch relativ im Vergleich zum Umsatz der Kontron Gruppe weiter angestiegen ist. Infolge der Übernahme der Katek SE kam es im ersten Halbjahr 2024 zu einem erhöhten Lagerbestand, der im zweiten Halbjahr bereits deutlich abgebaut werden konnte. Mittelfristig wird eine weitere Reduktion des Working Capital angestrebt. Für die Kontron AG, welche im weniger Working Capital intensiven IT-Services Geschäft tätig ist, wird ein Working Capital Wert von unter 10% des Umsatzes angestrebt. Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem das operative Ergebnis jeder Gesellschaft durch die zuständigen Vorstandsmitglieder überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs, insbesondere die Gross Marge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem die Entwicklung des Net Working Capitals als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstands und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion (operativer Cashflow/EBITDA) zu steigern. Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles „Red-Flag-System“ zum Einsatz, das Kriterien vorgibt, deren Überschreitung zu Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften führen. Die Kostenpositionen in der Kontron AG und der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. der prognostizierten Kosten monatlich überprüft. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung bei Bedarf unterjährig angepasst. Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe (Akquisitionen) sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination aus Eigenentwicklungen, Kooperationen, beispielsweise mit Qualcomm und Foxconn im abgelaufenen Geschäftsjahr, und technologisch-strategischen Zukäufen optimiert. Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen zentral gesteuert. Ferner werden mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Damit soll einerseits eine solide Datenbasis für nicht-finanzielle Ziele geschaffen werden, die es ermöglicht Zielwerte für weitere Nachhaltigkeitsziele zu definieren, sowie den Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron Gruppe standardisiert zu messen und die diesbezügliche Berichtserstattung zu erleichtern. Dadurch wird auch den neuen Anforderungen, insbesondere der neuen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) Rechnung getragen. Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im „Chancen- und Risikobericht“ sowie im nächsten Abschnitt „Kontrollsystem“ dieses Berichts verfügbar. 5.2. Kontrollsystem Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Konzerngesellschaften eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele sind hierbei der Schutz der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse. Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigsten Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen. Die Kontron AG hat seit Jahren ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind darin auch spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Konzern-Prozessen und -Richtlinien durch die Tochtergesellschaften ab, welche durch die Kontron AG vorgegeben sind. Das Ziel der Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen. Wie bei jeder allgemeinen und unternehmerischen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und weltweit als Standard angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend dargestellt. Die Rolle des internen Audits und dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung sowie der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, sind detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise zu ebenso wichtigen IKS-Themenbereichen, wie Geschäftsethik und Compliance. Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe sowie der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfelds bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron-Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting, Controlling, Treasury oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen. Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatlichem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG zugänglich. Das Reporting, Management und Controlling von Risiken sind dabei hierarchisch aufgebaut. In den Finanzabteilungen der jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert: Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaft unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert. Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird. Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff. Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working-Capital- und Cash-Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen. Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs geprüft. Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielsweise der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige entweder durch die Kontron AG selbst oder auf lokaler Ebene beauftragt. Das Management der Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe, und somit auch die Verantwortlichen für das operative Geschäft der Kontron AG in Österreich, sind verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnus-mäßigen Risk-Assessment-Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit-Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken zu berichten. Dies stellt auch eine Basis für die Festlegung und Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar. Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im „Chancen- und Risikobericht“ dieses Berichts verfügbar. 6 Ausblick Für das Jahr 2025 gehen die meisten Prognosen von einer leichten wirtschaftlichen Erholung und einem geringen Wachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter leicht sinken dürften. Nachdem der Leitzins der EZB im Geschäftsjahr 2023 seinen Höchststand erreicht hatte, ermöglichte der Rückgang der Inflation im Jahr 2024 eine Trendwende und schrittweise Senkung der Zinsen. Darüber hinaus bleiben die Prognosen auf Grund des anhaltenden Ukraine-Krieges, der Eskalation des Nahostkonflikts und der potenziellen Veränderungen durch die neue US-Regierung unsicher. Daher ist davon aus- zugehen, dass auch das Geschäftsjahr 2025 weiterhin von politischen Unsicherheiten geprägt sein wird, da zahlreiche neu gebildete Regierungen ihre Arbeit aufnehmen und in Zeiten geringen Wirtschaftswachstums und hoher Budgetdefizite Wege zur Schaffung von Stabilität und zur Bewältigung drängender internationaler und nationaler Herausforderungen finden müssen. Das langfristige Ziel für die Kontron AG und für die Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment – bleibt trotz dieses herausfordernden Umfelds unverändert bestehen, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der Kommunikation zwischen Maschinen der Kontron Gruppe laufend neue Chancenfelder eröffnen. Der Fokus von Kontron wird somit im Geschäftsjahr 2025 auf der Erhöhung der Profitabilität, der Generierung von positiven Cashflows und der Optimierung des Working Capital liegen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen und IoT-Lösungsanbieter mit einem steigenden Anteil an Eigenentwicklungen, insbesondere im Softwarebereich, sowie im Bereich hochmargiger Dienstleistungen und somit steigender Wertschöpfung, sollen die Margen weiter erhöht werden. Die im Geschäftsjahr 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen haben, wie angekündigt, die weggefallenen Umsätze aus dem IT-Service-Bereich ersetzt. Im Jahr 2025 liegt der Fokus auf der Integration der erworbenen Unternehmen, dem Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Know-how der Kontron Gruppe sowie möglichen Divestments im Nicht-Kernbereich von Kontron. Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Kontron Gruppe von einem Umsatz von EUR 1,9 bis 2,0 Mrd. bei einem EBITDA von mindestens EUR 220 Mio. aus. Auch im operativen Geschäft der Kontron AG wird eine positive Umsatzentwicklung für das Geschäftsjahr 2025 erwartet, u.a. aufgrund von weiteren Preisanpassungen bei Kundenverträgen in Folge von Indexerhöhungen, die Erbringung von neuen Services (u.a. im Bereich 5G) bei Bestandskunden sowie verstärkter Fokussierung auf Neukundenakquise. Der Fokus liegt auch weiterhin auf dem Ausbau des höhermargigen Projekt- und Dienstleistungsgeschäftes sowie Projekten im Bereich IT-Service-Management (ITSM), wobei die Kontron AG ihre Service-Kapazitäten schwerpunktmäßig zur Weiterentwicklung und Servicierung der IoT-Aktivitäten der Kontron Gruppe einsetzen wird. 7 Angaben gem. § 243a UGB 1. Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2024 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt: in EUR 202 4 2023 Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63.860.568,00 63.630.568,00 + Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingtem Kapital 0,00 230.000,00 Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63.860.568,00 Per 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 2.474.610 Stück eigene Aktien. 2. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. 3. Mit 27,5% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31.12.2024 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG. 4. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Mitarbeiter:innen, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht. 6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. 7. Genehmigtes Kapital 2020, Genehmigtes Kapital 2024, Erwerb und Verwendung eigener Aktien Genehmigtes Kapital 2020: Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstandes der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospektes, ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe öffentlich zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraumes und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigen Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurden an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020. Genehmigtes Kapital 2024: In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 6. Mai 2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen („Genehmigtes Kapital 2024”). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Erwerb und Verwendung eigener Aktien: Der Vorstand der Kontron AG wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft für die Dauer von fünf Jahren nach Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzten. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Am 27. September 2023 beschloss der Vorstand der Kontron AG auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022, ein Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm II 2023”) durchzuführen. Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 8. November 2023 einen neuen Ermächtigungsbeschluss gefasst, welcher am 8. November 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses unverändert fortzusetzen. Unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr am 22. Januar 2024 endete, wurden insgesamt 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,75. Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 14. Juni 2024, auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2024”) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2024 wurde am 13. August 2024 abgeschlossen und am 14. August 2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 434.000 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 19,0338 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,68% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 8.260.693,85. Weiters wurde der Vorstand der Kontron AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, damit verbundene Satzungsänderungen zu beschließen. Von dieser Ermächtigung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. 8. Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines „Change of Control“ ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Ein Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt. 9. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Linz, am 26. März 2025 Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum Zeitpunkt der Berichterstattung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann die Kontron AG für diese Angaben daher nicht übernehmen. BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Kontron AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen Siehe die folgenden Kapitel im Anhang zum Jahresabschluss: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV. Das Risiko für den Abschluss Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Kontron AG betragen zum Bilanzstichtag 452,6 Mio. EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt oder ob andererseits externe und interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können. Bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung ermittelt die Kontron AG den beizulegenden Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen. Ist der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurden Abschreibungen in Höhe von 18,8 Mio. EUR durchgeführt. Das Ergebnis der Beteiligungsbewertungen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Daraus ergibt sich das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Annahmen nicht angemessen sind oder die Schätzmethoden nicht angemessen angewendet werden und infolgedessen eine erforderliche Abschreibung für Anteile an verbundenen Unternehmen nicht korrekt im Jahresabschluss erfasst wird. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt: Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der statischen Unterdeckung sowie der sonstigen externen und internen Einflussfaktoren für wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Wenn ein Auslöser für eine Werthaltigkeitsprüfung vorlag, haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten die vom Unternehmen vorgenommene Ermittlung des beizulegenden Wertes und die dabei angewendete Methodik beurteilt. Dazu haben wir uns ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft und die Bewertungsmethoden und die der Bewertung zu Grunde gelegten Annahmen, insbesondere künftige Netto-Zahlungsmittelzuflüsse und Zinssätze auf ihre Angemessenheit überprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance Bericht und den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht 2024 haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 6. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa. Wien, 26. März 2025 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Yann Georg Hansa Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen ferner nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens Kontron AG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Linz, 26. März 2025 BERICHT DES AUFSICHTSRATS Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Als Aufsichtsratsvorsitzende der Kontron AG darf ich in dieser Funktion Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 erstatten: Das Jahr 2024 war geprägt von zahlreichen Herausforderungen, aber auch Chancen. Geopolitische Spannungen prägten weiterhin die globale Landschaft. Der Krieg in der Ukraine hielt an und der Konflikt im Nahen Osten belastete die internationalen Beziehungen weiter. Die Unsicherheit wurde durch erhöhte Volatilität an den Finanzmärkten und in den internationalen Beziehungen verstärkt. Wirtschaftlich gesehen war das Jahr 2024 für viele Regionen ein Jahr der langsamen Erholung; andere Länder verharrten jedoch auch 2024 weiterhin in einer Rezession. Die Inflationsraten waren im Vergleich zum Vorjahr wieder rückläufig, was es den Zentralbanken ermöglichte, die Zinssätze zu senken. Dies brachte eine Erleichterung für Unternehmen und Haushalte, wenngleich das Wirtschaftswachstum insbesondere in Europa gedämpft blieb. Strukturelle Herausforderungen, wie hohe Energiekosten und demografische Verschiebungen erschweren den Erholungsprozess zusätzlich. Kontron konnte trotz des schwierigen Marktumfelds in allen Segmenten Zuwächse verzeichnen, wobei das margenstarke Segment „Software + Solutions“ das größte Wachstum erzielte. In Summe steigerte sich der Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 auf rund EUR 1.7 Mrd., was einem Zuwachs von rund 37% entspricht. Das adjustierte Nettoergebnis von EUR 96,6 Mio. konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um über 24% steigern. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt dieses erneut eine deutliche Verbesserung. Der Gewinn je Aktie (EPS) überstieg erstmals bereits in den ersten neun Monaten 2024 rein operativ die Marke von einem Euro und betrug im Berichtsjahr adjustiert EUR 1,51. Der Auftragsbestand von rund EUR 2.077,9 Mio. hat einen neuen Höchststand erreicht und zeigt die ungebrochen starke Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen. Nach der Ausrichtung als reiner IoT-Anbieter und vier strategischen Akquisitionen im Jahr 2023 gab Kontron Anfang 2024 die Mehrheitsübernahme der Katek SE bekannt. Durch diese richtungsweisende und bisher größte Akquisition wurde ein deutscher Pionier für Technologie rund um regenerative Energien (Green/Clean Energy) auch mit Aktivitäten im Aerospace- und Defense-Bereich erworben. Ein wichtiger Teil des Produktangebots sind Steuerelektronik für Photovoltaikanlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Ergänzt um die Software-Kompetenz und IoT-Konnektivität von Kontron werden die Bruttomargen der Katek-Produkte mittelfristig deutlich steigen. Mit diesem Erwerb schärfte Kontron sein Profil als innovativer IoT-Provider in einem milliardenschweren, zukunftsweisenden Markt. Im Jahr 2024 konnten bereits erste Großaufträge im Bereich intelligenter Ladelösungen sowie im margenstarken Defense-Bereich für die VPX-Verteidigungstechnologie erzielt werden. Wir haben im Geschäftsjahr 2024 zudem das Portfolio um neueste IoT-Technologien erweitert sowie neue Partnerschaften geschlossen. Kontron konnte sich damit weiter als IoT-Spezialist am Markt etablieren. Unser richtungsweisendes Betriebssystem KontronOS wurde im Jahr 2024 stetig weiterentwickelt und bietet auch Schutz vor externen Zugriffen auf das Unternehmensnetzwerk sowie unkontrollierten Aktualisierungen. Zudem wurde die erste Generation der intelligenten und vernetzten Wallboxen auf den Markt gebracht und durch unsere VPX-Module sind wir zu einem führenden ITAR-zertifizierten Technologieanbieter in der Verteidigungsbranche aufgestiegen. Weiters wurden 2024 neue Partnerschaften mit Qualcomm und Foxconn geschlossen. Zusammen mit Qualcomm entwickelt Kontron 5G/6G/FRMCS-Funkmodems, IoT-Edge-Geräte auf Basis von vernetzten ARM-Chips sowie KI-Funktionalitäten in eingebetteten Geräten und ein IoT-Software-Unterstützungs-Toolset. Mit dem Mutterkonzern unseres größten Aktionärs, Foxconn, kooperiert Kontron bei intelligenten vernetzten Wallboxen und implementiert KontronOS in Foxconn-Produkten und -Fabriken. Die nächsten Schritte für 2025 beinhalten die Implementierung der HEMS-Software (Home Energy Management System), die Ausweitung des KontronOS und KontronGrid in Solar-Produkte sowie zahlreiche neue Produkte im Bereich intelligenter Ladelösungen. Darüber hinaus hat Kontron im Geschäftsjahr 2024 weiter an der Vereinfachung ihrer Strukturen und der Erhöhung der Transparenz gearbeitet. Die Kontron Gruppe sieht sich in der Pflicht, nicht nur durch ihre effizienzsteigernden Kundenlösungen, sondern auch als Unternehmensgruppe selbst ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Als übergeordnetes Umweltziel strebt Kontron die Halbierung der CO2-Emissionen der Kontron Gruppe für Scope 1 und Scope 2 bis 2030 an. Kontron konnte so bei mehreren ESG-Ratings eine Verbesserung im Jahr 2024 bewirken. So verbesserte sich unter anderem unser MSCI-Rating von BBB auf A. Im Geschäftsjahr 2024 fand darüber hinaus die nächste Runde der Sustainable Leadership Academy mit Fokus auf weibliche Führungskräfte statt. Als Kontron Gruppe können wir daher stolz auf das bisher Erreichte sein. Des Weiteren möchte ich Sie in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der Kontron AG informieren, dass der Aufsichtsrat der Kontron AG im Geschäftsjahr 2024 sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Kontrollfunktionen in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft wahrgenommen hat und in alle strategischen oder wesentlichen Unternehmensentscheidungen frühzeitig und im angemessenen Maße eingebunden wurde. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, rechtzeitig und umfassend informiert und die relevanten Informationen und Kennzahlen aufbereitet und vorgelegt. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2024 zu vier regulären Sitzungen, einer außerordentlichen Sitzung sowie zwei Prüfungsausschusssitzungen zusammen. Darüber hinaus wurde eine Sitzung des Nominierungs- und Remunerationsausschusses abgehalten. Über die regulären Sitzungen hinaus gab es anlassbezogen diverse Besprechungen der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem CEO und dem CFO der Gesellschaft zu Fragen der Strategie, der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und von Corporate Governance Themen. Sofern für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung eine Zustimmung oder Genehmigung des Aufsichtsrats notwendig war, sind die an die Mitglieder des Aufsichtsrats zuvor übermittelten Beschlussvorlagen geprüft und in den Sitzungen über Abstimmungen oder im Umlaufwege beschlossen worden. Im Geschäftsjahr 2024 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten, sämtliche Beschlüsse wurden, sofern keine Stimmenthaltung erforderlich oder geboten war, von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats einstimmig gefällt. Im Zuge der Akquisition der Katek SE und der neuen Segmentverantwortlichkeiten wurden Philipp Schulz und Dr. Johannes Fues per 11. Juli 2024 zu Mitgliedern des Vorstands bestellt. Philipp Schulz verantwortet den Geschäftsbereich Aerospace und Defense sowie Nordamerika, während Dr. Johannes Fues für den Geschäftsbereich Greentec und die Integration des Geschäftsbereichs in die Kontron Gruppe verantwortlich ist. Ende März 2025 scheidet Dr. Johannes Fues auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Kontron AG aus. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Im Einklang mit den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex und zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben wurden der Prüfungsausschuss, der Vergütungsausschuss als auch der Nominierungsausschuss, welche jeweils aus drei Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, jeweils mehrheitlich mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt. Ebenso ist entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Rolle des Vorsitzes im Aufsichtsrat vom Vorsitz des Prüfungsausschusses getrennt. Hierzu sei auf die detaillierten Ausführungen im Kapitel „Corporate Governance Bericht“ verwiesen. Der Konzernabschluss wurde nach IFRS erstellt. Als Abschlussprüfer 2024 wurde durch die ordentliche Hauptversammlung am 6. Mai 2024 wie im Vorjahr die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bestellt. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vor. Die Abschlussunterlagen wurden vom Aufsichtsrat und vom Prüfungsausschuss – in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Mit dem Konzernlagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand gem. § 243c UGB einen Corporate Governance Bericht entsprechend seiner Verpflichtung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diesen den Aktionär:innen im Geschäftsbericht der Gesellschaft im Kapitel „Corporate Governance Bericht“ zugänglich gemacht. Abschließend möchte ich mich bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken. Ebenso gilt mein Dank und meine Anerkennung dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kontron Gruppe. Wien, im März 2025 Für den Aufsichtsrat Mag. Claudia Badstöber Vorsitzende des Aufsichtsrats CORPORATE GOVERNANCE BERICHT Corporate Governance Bericht Die Kontron AG ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) im regulierten Markt (Prime Standard) notierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Linz, Österreich. Gemäß dem österreichischen Aktiengesetz leitet der Vorstand die Gesellschaft weisungsfrei unter eigener Verantwortung, wie dies das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen sowie der Arbeitnehmer:innen erfordert. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und unterstützt den Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen. Gemäß § 243c und § 267b UGB (Österreichisches Unternehmensgesetzbuch) hat eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, einen Corporate Governance Bericht aufzustellen. In Entsprechung dieser Verpflichtung wird nachstehender Corporate Governance Bericht erstattet: Corporate Governance Kodex Als österreichisches Unternehmen und in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaft bekennt sich die Kontron AG freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs. 1 Z 1 und § 267b UGB). Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist unter https://www.dcgk.de/ öffentlich in der Fassung vom 28. April 2022 zugänglich. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG erklären gemäß § 243c und § 267b UGB zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“: Die Kontron AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 28. April 2022, entsprach diesen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit einigen wenigen Abweichungen, deren Gründe detailliert im nachstehenden Bericht erklärt werden. Grundsätze der Unternehmensführung Die Kontron AG verfolgt seit Jahren die Strategie einer nachhaltigen und langfristigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zur verantwortungsvollen Leitung und Kontrolle der Kontron AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die wertorientierten Grundsätze guter Unternehmensführung sind ein wesentlicher Teil dieser Politik. Die Gesellschaft und ihre Organe sind sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Sozial- und Umweltfaktoren beeinflussen den Unternehmenserfolg, und die Tätigkeiten des Unternehmens haben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen dies bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses. Die im Deutschen Corporate Governance Kodex definierten Grundsätze sind seit vielen Jahren Bestandteil der Unternehmens- und Führungskultur der Kontron AG und tragen zur Vertiefung des Anlegervertrauens bei. Die Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex sind die Vorschriften des deutschen Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex erlangt durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen Geltung. Das Bekenntnis zum Kodex hat zur Folge, dass die Nichteinhaltung von Empfehlungen zu begründen ist („Comply or Explain“). Grundlegendes zur Unternehmensstruktur Die Kontron AG bildet zusammen mit ihren Konzerngesellschaften die Kontron Gruppe. Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Gesellschaftssitz in Linz. Sie hat drei Organe: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem österreichischen Aktiengesetz und der Satzung der Kontron AG. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse: Die Aktionär:innen als Eigentümer:innen des Unternehmens üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Dazu gehören insbesondere die Entscheidungen über die Gewinnverwendung, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Abschlussprüfer:innen sowie der Prüfer:innen des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts, mögliche Kapitalbeschlüsse sowie die Festlegung der Vergütungspolitik und die jährliche Prüfung des Vergütungsberichts für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsvorsitzende, bzw. im Fall ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung und sorgt – unter Achtung der Interessen der Aktionär:innen – für eine effiziente Durchführung und angemessene Dauer der Hauptversammlung. Jede Aktie an der Kontron AG gewährt eine Stimme, es bestehen keine Sonderrechte für gewisse Aktionär:innen oder Aktiengattungen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand bedarf für bestimmte wichtige Geschäfte entweder auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Kontron AG oder der internen Geschäftsordnung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht befugt, Maßnahmen der Geschäftsführung zu ergreifen. Das enge Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohl des Unternehmens wird als duales Führungssystem bezeichnet. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und weisungsfrei. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und berichtet ihm regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Grund- sätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft, nach Maßgabe der Gesetze und der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichts- pflichten. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird die Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich informiert. Vorstand Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der Interessen und des Wohls der Aktionär:innen, der Mitarbeitenden, der Kundschaft und Lieferfirmen sowie der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Der Vorstand der Kontron AG besteht gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung aus einer bis sieben Personen; im Übrigen wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt. Zum 31. Dezember 2024 bestand der Vorstand aus nachstehenden fünf Mitgliedern: Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, geboren am 25. November 1962, CEO/Vorstandsvorsitzender: Gesamtstrategie sowie Forschungs- und Technologieentwicklung, Corporate Development, M&A, Unternehmenskommunikation, Internal IT, die Koordinierung der einzelnen Vorstandsbereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat; Dr. Clemens Billek, geboren am 19. Mai 1980, CFO: Rechnungswesen & Steuer, Controlling, Legal & Compliance, Treasury & Finance, IR & Corporate Marketing, Environmental Social Governance (ESG) und Internal Audit; Dipl.-Ing. Michael Riegert, geboren am 9. Juli 1963, COO: Gesamtverantwortung für Operations, Produktion, Einkauf & Logistik, Vertrieb für die Division Industrial (exklusive CEE), die er auch auf operativer Ebene leitete; Mag. Philipp Schulz, geboren am 9. Juni 1973, COO: verantwortlich für die Divisionen North America und Defense und Aerospace; Dr. Johannes Fues, geboren am 22. Oktober 1976, COO: verantwortlich für die Division GreenTec. Die Bestellung von Dr. Peter Sturz als Vorstandsmitglied der Kontron AG ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Auslaufens des Vorstandsvertrags und des Erreichens des Ruhestandsalters abgelaufen. Herr Sturz ist weiterhin im Unternehmen beschäftigt. Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Leitung der Kontron AG, legt die strategische Ausrichtung der Kontron Gruppe fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Der Vorstand sorgt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Potenzielle Vorstandskandidatinnen und -kandidaten müssen neben der fachlichen Qualifikation für das zu übernehmende Ressort über entsprechende Führungsqualitäten und internationale Erfahrung verfügen. Die erstmalige Bestellung als auch eine Verlängerung des Vorstandsmandats erfolgen bei der Kontron AG auf maximal drei Jahre, wobei sechs Monate vor Ablauf des Vorstandsmandats über eine Verlängerung durch den Aufsichtsrat zu entscheiden ist. Eine fixe Altersobergrenze wurde in Abweichung vom Grundsatz 9 Empfehlung B.5 des DCGK nicht implementiert, da dies nicht als sinnvoll und zweckmäßig erachtet wird und den erforderlichen Qualifikationen eines Vorstandsmitglieds bei der Zusammensetzung des Vorstands der Vorrang gegeben wird. Üblicherweise enden Vorstandsverträge spätestens mit dem Erreichen der Pensionsantrittsmöglichkeit. Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands ein Diversitätskonzept verabschiedet, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Hierbei ist es das Ziel, sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand und in Führungspositionen die Diversität zu erhöhen. Bei der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds informiert der Compliance-Beauftragte der Kontron AG das neue Vorstandsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung, die zu beachtende Geschäftsordnung, die internen Group Policies und Gruppen-Richtlinien, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Zusammensetzung des Vorstands der Kontron AG zum 31. Dezember 2024 entspricht mangels eines weiblichen Vorstandsmitglieds noch nicht diesem Diversitätskonzept, da bei der Zusammensetzung des aktuellen Vorstands die Qualifikationen der Mitglieder ausschlaggebend waren und der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat diesen im Unternehmensinteresse den Vorzug gegeben haben. Bei zukünftigen Neubestellungen soll der Diversität im Vorstand seitens des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, sofern dies zweckmäßig ist. Der Vorstand sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und für die Umsetzung der unternehmensinternen Richtlinien gemeinsam mit den Zentralfunktionen. Der Vorstand ist zudem für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen verantwortlich. Kontron verfügt über ein wirksames internes Kontrollsystem, welches auf dem international anerkannten COSO-Modell basiert. Dessen Einhaltung wird, gemeinsam mit den anderen gesetzlichen und internen Vorgaben, durch das interne Audit der Kontron Gruppe überwacht. Die wesentlichen Grundzüge des internen Kontrollsystems als auch des Risikomanagementsystems werden jährlich im Lagebericht der Kontron AG offengelegt. Das interne Kontrollsystem und die definierten Prozesse decken auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Ziele ab. Darüber hinaus hat Kontron eine Hinweisgeber-Plattform und eine 24/7-Hotline etabliert, welche von Externen und Mitarbeitenden für anonyme Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen genutzt werden können. Die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit werden durch den Vorstand systematisch identifiziert und bewertet. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt und verankert. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Im sozialen Bereich setzt die Kontron AG im Rahmen der „Vision 2030“ auf eine konzernweite Erhöhung des Anteils an Mitarbeiterinnen auf 50% und eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen um 20% (vgl. 2022) bis 2030. Um Schlüsselkräfte zu gewinnen, zu halten und für Führungspositionen auszubilden, sollen die jährlichen Schulungen von Kontrons Sustainable Leadership Academy verstärkt und die Schulungsstunden erhöht werden. Als übergeordnetes Umweltziel strebt man die Halbierung der CO2-Emissionen der Kontron Gruppe für Scope 1 und Scope 2 bis 2030 an, darüber hinaus werden standortspezifisch weitere Umweltziele definiert. Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, die in Konflikt mit den Aktivitäten der Kontron Gruppe stehen, insbesondere keine Geschäftsmöglichkeiten nutzen, welche ihrem Arbeitgeber zustehen würden. Sie dürfen Nebentätigkeiten, beispielsweise Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmandate außerhalb der Kontron Gruppe oder relevante Beteiligungen, nur mit Zustimmung des Nominierungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats übernehmen. Dies ist auch arbeitsrechtlich in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder durch ein umfassendes Wettbewerbsverbot verankert. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, der die Ressortaufteilung zwischen den einzelnen Mitgliedern des Vorstands regelt. In der Geschäftsordnung des Vorstands sind auch der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands sowie die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Vorstandsmitglieder informieren sowohl den Vorstandsvorsitzenden als auch die anderen Vorstandsmitglieder laufend über wesentliche Vorgänge und die Geschäftsentwicklung ihrer Ressorts. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Entwicklungen in den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder mit den Gesamtzielen und -plänen der Gesellschaft. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands einberufen und von ihm geleitet. Im Fall der Abwesenheit oder Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden wird dieser durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Je nach Thema werden zu den Sitzungen auch assoziierte Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Extended Management Teams hinzugezogen. Beschlüsse des Vorstands werden entweder in den physischen Vorstandssitzungen, in Videokonferenzen oder im Umlaufverfahren, sofern alle Mitglieder diesem Weg zustimmen, gefasst. Gegenüber dem Aufsichtsrat wird der Vorstand durch den Vorsitzenden des Vorstands bzw. in dessen Abwesenheit durch seinen Stellvertreter vertreten. Dieser steht in regelmäßigem Kontakt mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und berichtet ihr unverzüglich in allen relevanten Angelegenheiten. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats durch Beschluss weitere Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Bei der Berichterstattung an den Aufsichtsrat folgt der Vorstand dem Prinzip der regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Information, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen zur Geschäftsentwicklung oder zu Abweichungen von den zugrundeliegenden Planungen, zur Risikolage und zum Risikomanagement sowie zur Compliance. Der Vorstand als Vertreter der Gesellschaft informiert seine Aktionär:innen regelmäßig und umfassend – weit über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus. Eine der wichtigsten Grundlagen der Kapitalmarktkommunikation der Kontron AG ist es, institutionelle Investor:innen, Privataktionär:innen, Finanzanalyst:innen, Mitarbeitende sowie alle anderen Interessensgruppen durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und umfassend über die Lage des Unternehmens zu informieren. Hierbei folgt die Kontron AG strikt den anwendbaren Rechtsvorschriften und dem Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionär:innen: Allen diesen Interessensgruppen stehen jeweils unverzüglich sämtliche Informationen oder Präsentationen, die beispielsweise auch Finanzanalyst:innen und Investor:innen erhalten, in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung. Zentraler Bestandteil der Investor-Relations-Arbeit bei der Kontron AG sind regelmäßige Gespräche und Treffen mit Analyst:innen und Investor:innen im Rahmen von Konferenzen, Roadshows sowie Einzelgesprächen. Zu den Veröffentlichungen der Quartals- und Jahresergebnisse werden Telefonkonferenzen (Earnings Calls) durchgeführt, die es Analyst:innen, Investor:innen oder anderen Interessierten ermöglichen, unmittelbar Fragen zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Unternehmenspräsentationen sind stets auf der Website des Unternehmens für alle Interessensgruppen zugänglich. Die Unternehmenswebsite der Kontron AG https://www.kontron.com dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von aktuellen Informationen über das Unternehmen und seine Fortschritte. Auf der Investor-Relations-Seite der Kontron AG https://www.kontron.com/de/konzern/investoren sind darüber hinaus die Finanzberichte (Geschäftsberichte, Zwischenberichte bzw. -mitteilungen), aktuelle Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (Hauptversammlungen, Presse- und Analystenkonferenzen) werden im Unternehmensfinanzkalender jeweils zu Beginn des Jahres publiziert und laufend aktualisiert. In Bezug auf die Vergütung des Vorstands wurde seitens des Aufsichtsrats gemeinsam mit dem Vergütungsausschuss eine adaptierte Vergütungspolitik des Vorstands aufgestellt, welche den Aktionär:innen der Gesellschaft auf der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat die Inhalte dieser geänderten Vergütungspolitik anschließend umgesetzt. Sie beinhaltet neben den Ziel-Gesamtvergütungen auch entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Incentives sowie auch sonstige Leistungen, wie beispielsweise Firmen-KFZ. Mit dieser neuen Vergütungspolitik wurden auf Basis des ESG-Stufenplans der Gesellschaft auch nicht-finanzielle, mittelfristige Ziele verstärkt eingebunden. Details zu den gewährten bzw. erhaltenen Zuwendungen werden jährlich unter Verwendung von Vergütungstabellen im Jahresabschluss der Gesellschaft offengelegt. Für kein Mitglied des Vorstands wurde eine private Pensionsvorsorge abgeschlossen, noch gibt es spezielle Vereinbarungen für Leistungen nach Vertragsbeendigung. Die Übernahme von konzerninternen Mandaten erfolgt ohne zusätzliche Kompensation. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Kontron AG zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Kontron AG aus drei bis fünf von der Hauptversammlung gewählten Vertreter:innen der Aktionär:innen. Aktuell befinden sich im Aufsichtsrat der Kontron AG keine Belegschaftsvertreter:innen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Basis von Beschlussvorschlägen der Gesellschaftsorgane oder Initiativanträgen der Aktionär:innen gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird darauf geachtet, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlichen Erfahrungen und Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele definiert, ein Diversitätskonzept beschlossen und ein Kompetenzprofil festgelegt. In seiner Funktion als Überwachungs- und Beratungsorgan legt der Aufsichtsrat insbesondere auf die Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen wert und hat den Vorstand angehalten, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Der Vorstand hat entsprechende ESG-Ziele definiert. Etwaige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen oder Aktionär:innen der Kontron AG werden im Zuge des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung offengelegt. Darüber hinaus wird auch der Diversität und den gesetzten Zielvorgaben Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht zum 31. Dezember 2024 aus nachfolgenden Mitgliedern: Frau Claudia Badstöber, geboren am 3. Februar 1968, Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Bernhard Chwatal, geboren am 12. Oktober 1970, 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu), geboren am 18. Juni 1962, 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Joseph John Fijak, geboren am 22. Juni 1961, Aufsichtsratsmitglied Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu), geboren am 10. Juli 1964, Aufsichtsratsmitglied Frau Claudia Badstöber und Herr Bernhard Chwatal sind ausgewiesene Finanzexpert:innen, welche in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in internationalen Unternehmen oder auch in CFO-Funktionen in internationalen Unternehmen tätig waren. Auch Frau Yolanda Wu ist als erfahrene Finanzexpertin anzusehen, die als CFO der Ennoconn Corporation und als Direktorin bei der Finanzmarktaufsicht in Taiwan tätig war. Dem Aufsichtsrat gehören aktuell mit Frau Badstöber (Aufsichtsratsvorsitzende) und Herrn Chwatal (1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden) zwei Aufsichtsratsmitglieder an, die direkt 1.992 Aktien (Badstöber), 0 Aktien (Chwatal) bzw. indirekt 430.211 Aktien (Badstöber als Vorstandsmitglied/Geschäftsführerin der Austro Holding AG sowie grosso holding Gesellschaft mbH) an der Kontron AG halten und dementsprechend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats sind. Der 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Steve Chu, und die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, Herr Joseph John Fijak sowie Frau Yolanda Wu sind anerkannte Branchen- bzw. auch Finanzexpert:innen und verfügen über langjährige Erfahrung im Management in großen Technologiekonzernen. Herr Steve Chu und Herr Joseph John Fijak sowie Frau Yolanda Wu stehen in geschäftlicher Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corporation, der mit 27,5% mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Kontron AG hält. Mit einem aktuellen Anteil von 40% Frauen im Aufsichtsrat wurde das Ziel der Diversität des Aufsichtsrats in Bezug auf den Frauenanteil in der Kontron Gruppe im Jahr 2024 erreicht. Weder die Vorsitzende des Aufsichtsrats noch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats haben jemals dem Vorstand der Kontron AG angehört. Die Kompetenzen des Aufsichtsrats der Kontron AG werden in nachstehender Qualitätsmatrix zusammengefasst: Kompetenzprofil Organ Frau Claudia Badstöber Herr Bernhard Chwatal Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) Herr Joseph John Fijak Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Funktion Aufsichtsratsvorsitzende 1. Stellvertreter der Vorsitzenden 2. Stellvertreter der Vorsitzenden Mitglied Mitglied Unabhängigkeit unabhängig unabhängig Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Kontroll- und Risikomanagement X X X Rechnungslegung X X X Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung) X X X Industrie Know-how X X X Nachhaltigkeitsfragen X X X X Compliance X X X > Kompetenzen und berufliche Erfahrung in diesem Bereich Der Aufsichtsrat wird in alle für die Kontron AG relevanten Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und setzt ihre Vergütung fest. Der Aufsichtsrat kann im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grunds gemäß österreichischem Aktiengesetz die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kontron AG sind den Unternehmensinteressen verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die sich aufgrund ihrer Organfunktion bei Lieferfirmen wie beispielsweise Ennoconn Corporation ergeben könnten, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. In diesem Fall nimmt das betroffene Mitglied des Aufsichtsrats beispielsweise nicht an der Beschlussfassung zu diesem Thema teil. Jedes Aufsichtsratsmitglied der Kontron AG achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats bei der Kontron AG genügend Zeit zur Verfügung steht und nimmt daher nicht mehr als drei weitere konzernexterne Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Bei Übernahme eines Aufsichtsratsmandats informiert der Compliance-Beauftragte das neue Aufsichtsratsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung – insbesondere des Kontron Code of Conduct und anderer relevanter Group Policies sowie des Corporate Governance Kodex und klärt über persönliche Mitwirkungspflichten im Fall von Sachverhalten, die Meldepflichten auslösen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, auf. Zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats: Die gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Kontron AG wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzenden bzw. deren/dessen Stellvertreter:innen. Ferner wird in der konstituierenden Sitzung über die entsprechenden Ausschüsse sowie auch deren Besetzung durch die Aufsichtsratsmitglieder entschieden. Zur effizienten Gestaltung wurden in der Kontron AG folgende Ausschüsse eingerichtet: Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Remunerationsausschuss Der Aufsichtsrat der Kontron AG hält mindestens vier Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Hinzu kommen mindestens zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus tritt der Aufsichtsrat anlassbezogen auch ohne Beisein des Vorstands zusammen. Die Schwerpunkte der Sitzungen des jeweiligen Geschäftsjahrs sind im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst. Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, beruft dessen Sitzungen ein und leitet sie. Gleiches gilt für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Aufsichtsratsvorsitzende nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und vertritt den Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand. Dazu zählen auch Kontakte zu Investoren, sofern es hier nicht um Themen der operativen Geschäftsführung, sondern beispielsweise um Themen der Jahresabschlussprüfung, Corporate Governance oder Compliance geht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche geladen wurden und mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden („Dirimierungsrecht“). Die Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden regelmäßig in den Sitzungen gefasst. Diese finden entweder physisch am Sitz der Gesellschaft in Linz oder Wien statt, beziehungsweise im Wege von virtuellen Sitzungen mit einer optischen und akustischen Zwei-Wege-Verbindung. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied schriftlich zur Stimmabgabe bevollmächtigen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden. Darüber hinaus werden zu gewissen Sachverhalten auch Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens gefasst. Über die Beschlüsse und Sitzungen werden Niederschriften angefertigt, die vom jeweiligen Sitzungsleiter unterzeichnet werden. Zur Beratung über einzelne Gegenstände kann der Aufsichtsrat auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Auskunftspersonen zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Besetzung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erfolgt nach Maßgabe von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation der Mitglieder. Frau Claudia Badstöber ist Vorsitzende des Aufsichtsrats, des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses. Im Sinne der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Leitung des Prüfungsausschusses nicht von der Auf-sichtsratsvorsitzenden, sondern von Herrn Bernhard Chwatal wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss und der Vergütungsausschuss bestehen jeweils aus drei Mitgliedern, wovon die unabhängigen Mitglieder die Mehrheit haben. Für die Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse hat der Aufsichtsrat Regelungen zur Geschäftsordnung festgelegt. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mitwirken. Beschlüsse der Ausschüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses durch den unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der Sicherstellung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie der Empfehlung für den Vorschlag des Abschlussprüfers sowie der Prüfer des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts an die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Revisionssystems und der Compliance sowie mit der Prüfung und Überwachung etwaiger Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Der Wirtschaftsprüfer informiert den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gegebenenfalls auch über spezielle Sachverhalte, identifizierte Risiken oder beispielsweise Gesetzesänderungen außerhalb von formellen Sitzungen. In Einklang mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Herr Chwatal verfügt aus seiner Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Prüfungsausschuss stand im Geschäftsjahr 2024 in regelmäßigem Austausch mit den Abschlussprüfern. Neben der Diskussion der Prüfungsergebnisse wurden insbesondere die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung erörtert. PRÜFUNGSAUSSCHUSS MITGLIEDER Funktion unabhängigkeit Herr Bernhard Chwatal Vorsitzender unabhängig Frau Claudia Badstöber Stellvertreterin des Vorsitzenden unabhängig Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Der Nominierungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor und trägt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand Sorge für die langfristige Nachfolgeplanung. Darüber hinaus bereitet der Nominierungsausschuss in Abstimmung mit dem Vergütungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Vergütung, die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems sowie den Vergütungsbericht an die Hauptversammlung vor. Zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist der Vergütungsausschuss beauftragt, Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands abzuschließen, abzuändern und aufzuheben sowie gegebenenfalls sonstige Verträge mit Mitgliedern des Vorstands vorzubereiten und abzuschließen. Dazu gehören insbesondere Fälle der Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder, welche nur in Ausnahmefällen gewährt werden, bestimmte Vertragsabschlüsse mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, jeweils auch unter Berücksichtigung nahestehender Personen/ Unternehmen, sowie die Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder, insbesondere die Übernahme von Organstellungen außerhalb der Kontron Gruppe. nominierungsausschuss MITGLIEDER Funktion unabhängigkeit Frau Claudia Badstöber Vorsitzende unabhängig Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden unabhängig Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. remunerationsausschuss MITGLIEDER Funktion unabhängigkeit Frau Claudia Badstöber Vorsitzende unabhängig Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden unabhängig Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effektivität seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck finden Diskussionen im Aufsichtsrat und persönliche Gespräche mit der Aufsichtsratsvorsitzenden statt. Dazu hat der Aufsichtsrat folgende Selbstbeurteilung zum 31. Dezember 2024 getroffen: Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse erfüllen wirksam ihre Aufgaben. Die Besetzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2024 entspricht nach der Einschätzung des Aufsichtsrats – mit Ausnahme der Unabhängigkeit der drei Ennoconn Corporation zuzuordnenden Mitglieder entgegen Grundsatz 12 Empfehlung C.7. – den oben genannten Besetzungszielen. Die Ennoconn Corporation ist als kontrollierender Aktionär anzusehen. Gemäß Grundsatz 12 C.7 soll mehr als die Hälfte der Anteilseigner-Vertreter:innen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Dieser Empfehlung wurde hier nicht entsprochen, da den Qualifikationen, dem Know-how und den Erfahrungen der nicht unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Vorzug gegeben wird. Potenzielle wesentliche Interessenkonflikte werden mit entsprechender Sorgfalt und effektiven Maßnahmen, z.B. Stimmenthaltung, gehandhabt. Die Angaben zu den ausgeübten Berufen und Mandaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten werden auf der Website der Gesellschaft publiziert. Hierbei ist erkenntlich, dass der Aufsichtsrat sowohl mit Finanzexpert:innen als auch Branchenkenner:innen divers besetzt ist und über die notwendige Erfahrung in der Kontrolle von internationalen Unternehmen verfügt. Neben den drei Vertreter:innen der Ennoconn Corporation verfügt auch der 1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden aus seiner Tätigkeit als Unternehmer im Telekommunikationsbereich über langjährige Erfahrung im zukunftsrelevanten Kommunikations- und Sicherheitsbereich und ist somit als Branchenexperte anzusehen. Darüber hinaus sind die Vorsitzende des Aufsichtsrats – neben ihren Erfahrungen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auch auf Grund ihrer vorangegangen Tätigkeit als Finanzvorständin einer Privatbank – und Frau Yolanda Wu – die CFO der Ennoconn Corporation und Direktorin bei der Finanzmarktaufsicht in Taiwan war – ausgewiesene Finanzexpertinnen. Herr Chwatal verfügt auf Grund seiner Tätigkeiten bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Restrukturierungsmanager ebenfalls über Finanzexpertise. Zum Stichtag gehören dem Aufsichtsrat zwei Frauen (40%) und drei Männer (60%) an. Laut der anwendbaren österreichischen Gesetze gibt es für die Kontron AG keine verpflichtende Frauenquote. Mit einem Anteil von 40% Frauen im Aufsichtsrat wurde somit eine über dem Durchschnitt der Belegschaft der Kontron AG liegende Frauenquote erreicht. Eine gesonderte Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Grundsatz 11 Empfehlung C.2. statutarisch vorzusehen, wird von der Kontron AG als nicht sinnvoll und zweckmäßig angesehen. Für die Kontron AG ist die Qualifikation sowie Erfahrung der Kandidat:innen wichtiger als die empfohlene Altersgrenze, sodass diese Abweichung vom Grundsatz 11 Empfehlung C.2. als angemessen und vertretbar erscheint. Die längste Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beträgt zum 31. Dezember 2024 elf Jahre und wird je Aufsichtsratsmitglied nachstehend offengelegt. Kein Aufsichtsratsmitglied ist – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – mehr als 12 Jahre in seiner Funktion tätig oder ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds. Aufsichtsratszusammensetzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 Organ Funktion ersternennung ende der amtszeit unabhängigkeit Frau Claudia Badstöber Aufsichtsratsvorsitzende 16.06.2020 HV 2025 unabhängig Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der Vorsitzenden 17.05.2013 HV 2025 unabhängig Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) Mitglied 27.06.2017 HV 2027 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Herr Joseph John Fijak Mitglied 06.05.2022 HV 2027 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Fr au You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied 08.06.2021 HV 2026 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Aufsichtsratszusammensetzung seit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 Organ Funktion ersternennung ende der amtszeit unabhängigkeit Frau Claudia Badstöber Aufsichtsratsvorsitzende 16.06.2020 HV 2025 unabhängig Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der Vorsitzenden 17.05.2013 HV 2025 unabhängig Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) 2. Stellvertreter der Vorsitzenden 27.06.2017 HV 2027 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Herr Joseph John Fijak Mitglied 06.05.2022 HV 2027 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Frau You-Mei W u (Yolanda Wu) Mitglied 08.06.2021 HV 2026 Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. Aufsichtsratssitzungen Organ Funktion 17.01. 2024 27.03. 2024 06.05. 2024 22.09. 2024 25.12. 2024 Frau Claudia Badstöber Aufsichtsrats- vorsitzende P P P P P Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der Vorsitzenden P P P P P Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) 2. Stellvertreter der Vorsitzenden V - V V V Herr Joseph John Fijak Mitglied V V V V V F rau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied V V V V V P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy) Prüfungsausschusssitzungen Organ Funktion 27.03.2024 05.12.2024 Herr Bernhard Chwatal Vorsitzender P P Frau Claudia Badstöber Stellvertreterin des Vorsitzenden P P Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied V V P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy) Nominierungs- und Remunerationsausschusssitzungen Organ Funktion 11.07.2024 Fr au Claudia Badstöber Vorsitzende P Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden P Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied V P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy) Aktienbesitz der Organe Vorstand und Aufsichtsrat halten zum 31. Dezember 2024 folgende Anzahl an Aktien, Aktienoptionen bzw. Aktienoptionsscheinen. Die gehaltenen Aktien (inklusive indirekt gehaltener Aktien) entsprechen rund 5,57% des Grundkapitals der Gesellschaft. Organ Funktion Aktienanzahl anzahl aktienoptionen anzahl aktienoptions- scheine 2020 Frau Claudia Badstöber Aufsichtsratsvorsitzende 430.211 0 0 Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats 0 0 0 Herr F u-Chuan Chu (Steve Chu) 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats 0 0 0 Herr Joseph John Fijak Aufsichtsrat 0 0 0 Frau You-M ei Wu (Yolanda Wu) Aufsichtsrätin 0 0 0 Herr Di pl.-Ing. Hannes Niederhauser CEO 3.117.533 572.000 678.294 Herr Dr. Clemens Billek CFO 0 200.000 0 Herr Dipl.-Ing. Michael Riegert COO 10.625 215.000 151.000 Herr Mag. Philipp Schulz COO 0 0 0 Herr Dr. Johannes Fues COO 0 0 0 1.992 direkt gehaltene Aktien; 416.219 Stück indirekt als Geschäftsführerin der Austro Holding GmbH und grosso holding Gesellschaft mbH gehalten ** 1.366.629 direkt gehaltene Aktien; 1.750.904 indirekt als 47,5% Aktionär der grosso tec AG gehalten Linz, 26. März 2025 Der Vorstand der Kontron AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts 194 1.1. BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts 194 1.2. BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 194 1.3. GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 195 1.3.1. G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 198 1.4. GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 199 1.5. GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 199 1.6. GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht 200 1.7. GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung 201 1.8. SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 203 1.9. SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger 208 1.10. SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 211 1.10.1. E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 217 1.10.2. E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 218 1.10.3. S1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 221 1.10.4. S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 222 1.11. IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 224 1.11.1. E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel 227 1.11.2. E2-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 228 1.11.3. E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 229 1.11.4. E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 229 1.11.5. E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 230 1.11.6. G1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 232 1.12. IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 233 2. Umwelt 236 2.1. EU-Taxonomie 236 2.2. ESRS E1 – Klimawandel 252 2.2.1. E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz 252 2.2.2. E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 252 2.2.3. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 254 2.2.4. E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 255 2.2.5. E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix 255 2.2.6. E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 257 2.3. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen 262 2.3.1. E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 262 2.3.2. E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 263 2.3.3. E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 263 2.4. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme 264 2.4.1. E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell 264 2.4.2. E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 264 2.4.3. E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 265 2.4.4. E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 265 2.4.5. E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen 266 2.5. ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 267 2.5.1. E5-1– Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 267 2.5.2. E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 268 2.5.3. E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 268 2.5.4. E5-4 – Ressourcenzuflüsse 268 2.5.5. E5-5 – Ressourcenabflüsse 269 2.6. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu E1, E3, E4 und E5 271 3. Sozialinformationen 273 3.1. Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2) 273 3.1.1. Hinweisgebersystem 273 3.2. ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens 274 3.2.1. S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 274 3.2.2. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 279 3.2.3. S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 280 3.2.4. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 280 3.2.5. S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 280 3.2.6. S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens 281 3.2.7. S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 282 3.2.8. S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 283 3.2.9. S1-9 – Diversitätskennzahlen 283 3.2.10. S1-10 – Angemessene Entlohnung 284 3.2.11. S1-12 – Menschen mit Behinderungen 284 3.2.12. S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 284 3.2.13. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 285 3.2.14. S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 286 3.2.15. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 286 3.2.16. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1 287 3.3. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 289 3.3.1. S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 289 3.3.2. S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 291 3.3.3. S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 292 3.3.4. S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 294 3.3.5. S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 294 4. Governance-Informationen 295 4.1. ESRS G1 – Unternehmensführung 295 4.1.1. G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur 295 4.1.2. G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 299 4.1.3. G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung 302 4.1.4. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu G1 303 4.2. Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (unternehmensspezifische Angabe) 305 5. APPENDIX 307 1. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts 1.1. BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde gemäß § 267a UGB entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Darüber hinaus wurde der nichtfinanzielle Bericht – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Dies gewährleistet, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung der Kontron AG bzw. Kontron Gruppe die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte aller verbundenen Unternehmen konsistent abbildet und den rechtlichen Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit entspricht. Der Konsolidierungskreis für den nichtfinanziellen Bericht entspricht demjenigen für den Konzernabschluss. Dieser umfasst die Kontron AG und alle Tochtergesellschaften, an denen die Kontron AG unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle ausübt. Im Zuge der Katek Akquisition wurden mit 1. März 2024 die Katek SE und ihre Tochtergesellschaften als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen. Ebenso wird die Suntastic.solar mit ihrer Aufnahme in den Konzern ab 1. November 2024 mit einbezogen. Genaue Informationen dazu finden sich im Konzernanhang, Teil A Kapitel „Konsolidierungskreis“. Eine Gesellschaft wird aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen und daher auch nicht in diesen nichtfinanziellen Bericht. Die Wertschöpfungskette der Kontron Gruppe spielte bei der Erhebung der relevanten Themen für die nichtfinanzielle Berichterstattung eine wichtige Rolle. Sie wurde nicht nur hinsichtlich des eigenen Betriebs, sondern auch in Bezug auf die vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsströme im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet. Kontron hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. 1.2. BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Der nichtfinanzielle Bericht von Kontron wurde in den vergangenen Jahren in Anlehnung an die GRI-Standards erstellt und für 2024 zum ersten Mal gemäß der ESRS. Diese Umstellung erforderte eine Anpassung des ESG-Reporting-Tools und erstmalige Abfragen der Datenpunkte nach ESRS-Vorgaben. Zudem wurden als Basis für künftige Erhebungen ab 2024 relevante Scope 3 Daten rückblickend für 2023 gesammelt. Die kürzlich akquirierte Katek Gruppe berichtete ihre ESG-Kennzahlen in der Vergangenheit ebenfalls nach GRI und wurde im Jahr 2024 vollständig in die Kontron Gruppe integriert. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse von Kontron wurde in diesem Zuge nochmals aktualisiert und hinsichtlich jener Themen analysiert, die aufgrund der Herstellung von Leistungselektronik bei den ehemaligen Katek Gesellschaften wichtig sind. Da sowohl Kontron als auch Katek im Bereich der Elektronikherstellung tätig sind, waren die Ergebnisse weitgehend übereinstimmend. Lediglich das Thema Diversität wurde als weiteres wesentliches Thema ergänzt. Zur Erhebung der einzelnen Kennzahlen wurden die Katek Gesellschaften in das ESG-Reporting-Tool von Kontron aufgenommen und somit direkt beim Aufbau der neuen ESRS-konformen Kennzahlen und dem Scope 3-Projekt berücksichtigt. Für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurden die in ESRS 1 6.4 definierten Zeithorizonte verwendet: Für den kurzfristigen Horizont: der Zeitraum, den das Unternehmen als Berichtszeitraum in seinen Abschlüssen verwendet hat: 1 Jahr. Für den mittelfristigen Horizont: ab dem Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Punkt a) bis zu fünf Jahren. Für den langfristigen Horizont: mehr als 5 Jahre. Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Chancen und Risiken wurden alle drei Zeithorizonte berücksichtigt. Der Zeithorizont mit der höchsten erwarteten Bedeutung wurde sowohl für die Auswirkungen als auch für die Chancen und Risiken dokumentiert und bewertet. Unsicherheiten bei der Berechnung und Schätzungen bei Kennzahlen können einerseits durch Datenlücken und andererseits durch allgemeine Annahmen, die externe Datenquellen und Erfassungsmethoden erfordern, entstehen. Parameter bzw. Kennzahlen, bei welchen Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beinhaltet sind, stehen vor allem im Zusammenhang mit Umweltkennzahlen. Schätzungen aufgrund fehlender Daten aus der Wertschöpfungskette waren vor allem im Rahmen der Berechnung der Scope-3-Emissionen notwendig. Unsicherheiten traten vor allem bei der Berechnung der Emissionen eingekaufter Waren und Dienstleistungen, Transportemissionen, Pendleremissionen, Energieverbrauch verkaufter Produkte, Lebensdauer, Nutzung und End-of-Life von Produkten sowie Abfall auf. Ebenso traten bei Kennzahlen im Zusammenhang mit Ressourcenzuflüssen sowie Ressourcenabflüssen Unsicherheiten auf. Für zukünftige Reportingperioden wird der Fokus auf die Verbesserung der Datenqualität liegen, z. B. durch die Nutzung von Lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren. Details zu den Grundlagen der Erstellung, der Quellen für Schätzungen und Messunsicherheiten sowie die getroffenen Annahmen dazu sind in den Kapiteln 2.2.6. „E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“, 2.5.4. „E5-4 – Ressourcenzuflüsse“ und 2.5.5. „E5-5 – Ressourcenabflüsse“ zu finden. Weitere quantitativen Kennzahlen, welche Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten unterliegen, betreffen den Energieverbrauch und Energiemix. Details zu den Grundlagen der Erstellung, der Quellen für Schätzungen und Messunsicherheiten sowie die getroffenen Annahmen dazu sind in Kapitel 2.2.5. „E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix“ zu finden. 1.3. GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Der Vorstand der Kontron AG besteht zum 31. Dezember 2024 aus fünf Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden Hannes Niederhauser (CEO), dem Finanzvorstand Clemens Billek (CFO), dem Chief Operating Officer (COO) Michael Riegert, sowie den Vorstandsmitgliedern Philipp Schulz (COO verantwortlich für die Divisionen North America und Aerospace) und Johannes Fues (COO verantwortlich für die Division GreenTec). Vorstandsmitglied Zusammensetzung des Vorstands Erfahrung Verantwortlichkeit Hannes Niederhauser Vorstandsvorsitzender, CEO Langjährige Erfahrung in der Embedded-Computing-Branche und in IoT, führende Positionen in mehreren Technologieunternehmen Strategische Führung, Unternehmensentwicklung, Risikomanagement Clemens Billek Finanzvorstand, CFO Umfangreiche Erfahrung im Finanzbereich, Controlling und Investor Relations Finanzmanagement, Risikomanagement, Legal & Compliance, IR und Internal Audit. Verantwortlich für alle ESG-Belange und Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie deren Auswirkungen Michael Riegert Vorstand, COO IoT Europe Experte für IoT- und Embedded-Lösungen, Erfahrung in Operations und Produktionsmanagement Operatives Geschäft im IoT-Bereich in Europa, Steuerung von Chancen und Risiken in diesem Segment Philipp Schulz Vorstand, COO Aerospace & Defense, Nordamerika Erfahrung als Unternehmensberater und im Business Development und Management in der verarbeitenden Industrie in Europa und Nordamerika Geschäftsverantwortung für Aerospace & Defense sowie Nordamerika, Steuerung von Chancen und Risiken in diesen Bereichen Johannes Fues Vorstand, COO GreenTec Expertise im Bereich Reorganisations- und Transformationsprojekte, Asset Management & Operations. Geschäftsverantwortung und Steuerung der GreenTec-Strategie sowie Steuerung von Chancen und Risiken in diesen Bereichen Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht aus fünf Mitgliedern: Claudia Badstöber (Vorsitzende), Bernhard Chwatal (1. Stellvertretender Vorsitzender), Steve Chu (2. Stellvertretender Vorsitzender), Yolanda Wu und Joseph John Fijak. In seiner Rolle als Kontroll- und Beratungsgremium legt der Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Behandlung von DEI-Themen und regt den Vorstand an, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck unterstützt der Aufsichtsrat ein Diversitätsprogramm, welches sich im Einklang mit dem Corporate Governance Kodex befindet. Die Koordination von Arbeitnehmerbelangen liegt beim CEO. Die Funktion der Verbindungsstelle zu gesellschaftsübergreifenden Arbeitnehmer:innenvertretern liegt beim CFO. Mit ihrer unterschiedlichen Expertise in Bereichen wie Finanzen, Technologie und Corporate Governance führen die Mitglieder des Aufsichtsrats die strategische Ausrichtung und Überwachung des Unternehmens durch. AufSICHTSratMitglied Zusammensetzung des Aufsichtsrats Erfahrung Verantwortlichkeit Claudia Badstöber Vorsitzende des Aufsichtsrats, Stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Vorsitzende des Nominierungsausschusses, Vorsitzende des Vergütungsausschusses Langjährige Erfahrung im Finanzbereich, in strategischer Unternehmensführung, Corporate Governance und Compliance Überwachung der Strategie und Unternehmensführung und von Finanz- und Vergütungsrisiken, Corporate Governance, Compliance-Management Bernhard Chwatal 1. Stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses Langjährige Erfahrung im Finanzbereich, in strategischer Unternehmensführung und im Aufbau von Unternehmen in der Technologiebranche Verantwortung für Strategie, Unternehmensführung und Risikomanagement Fu-Chuan Chu (Steve Chu) 2. Stellvertretender Vorsitzender Umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Technologie, Vertrieb und Geschäftsentwicklung Bewertung von technologischen Chancen und Risiken, Marktstrategie You-Mei Wu (Yolanda Wu) Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses Expertise im Finanzbereich und in Risikomanagement Bewertung von internationalen Marktrisiken und -chancen Joseph John Fijak Aufsichtsratsmitglied Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Technologie und Geschäftsentwicklung Einschätzung von Geschäfts- und Technologierisiken Diversität des Vorstands 2024 2023 2022 Gesamtzahl der Vorstände 5 4 4 Anteil männlich (in %) 100 100 100 Anteil weiblich (in %) 0 0 0 Diversität des Aufsichtsrats 2024 2023 2022 Gesamtzahl der Aufsichtsräte 5 5 5 männlich 3 3 3 weiblich 2 2 2 Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (%) * 40 40 40 Unabhängig bedeutet, die Mitglieder sind unabhängig vom größten Aktionär. In manchen Tochtergesellschaften werden die Arbeitnehmer:innen und andere Arbeitskräfte von einem Betriebsrat vertreten. Wo kein Betriebsrat besteht, obliegt die Verantwortung für die Belegschaft beim Management. Die Kontron AG stellt sicher, dass Verantwortlichkeiten für Auswirkungen, Risiken und Chancen ausdrücklich in den Geschäftsordnungen des Vorstands und der Aufsichtsgremien festgelegt sind. Die Mandate betonen die Integration von ESG-Aspekten in Entscheidungsprozesse, einschließlich der Entwicklung und Überwachung strategischer Initiativen. Governance-bezogene Richtlinien wie der Lieferantenkodex, die ESG-Strategie und Rahmenwerke für das Risikomanagement schaffen eine klare Struktur für die Rechenschaftspflicht auf allen Organisationsebenen. Der Vorstand, bestehend aus dem CEO und CFO sowie drei operativen Vorstandsmitgliedern, spielt eine zentrale Rolle in Governance-Prozessen, Kontrollmechanismen und Verfahren. Dazu gehören die Identifizierung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Überwachung des Fortschritts bei ESG-Zielen und die Sicherstellung der Übereinstimmung mit globalen Standards wie der ESRS. Ein Group Sustainability Professional koordiniert die ESG-Aktivitäten in den Tochtergesellschaften und berichtet direkt an den Finanzvorstand, der für die ESG-Themen inbegriffen der IROs verantwortlich ist. Das Management sorgt durch transparente Datenerfassungssysteme, regelmäßige Audits und Stakeholder-Engagement für Transparenz. Die Aufsicht über delegierte Rollen wird durch strukturierte Berichtslinien und regelmäßige Überprüfungen ausgeübt. Die Berichtslinien sind innerhalb der Governance-Struktur von Kontron klar definiert. ESG-Themen werden vom Group Sustainability Professional an den CFO und anschließend an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat berichtet. Diese Struktur ermöglicht eine zeitnahe Entscheidungsfindung und Rechenschaftspflicht. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmäßig in Management- und Aufsichtsratssitzungen gemeldet, um die strategische Ausrichtung sicherzustellen. Dedizierte Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit sind in den internen Funktionen von Kontron, einschließlich Controlling/Accounting, Legal/Compliance und Risikomanagement, integriert. Diese Abteilungen arbeiten mit dem ESG-Team zusammen, um Nachhaltigkeitsbemühungen mit operativen Themen abzustimmen. Die Implementierung eines ESG-Berichtstools hat eine nahtlose Integration von Daten über alle Funktionen hinweg ermöglicht und unterstützt so eine genaue und transparente Berichterstattung. Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsgremien überwachen die Festlegung von Zielen in Bezug auf materielle Auswirkungen, Risiken und Chancen über einen schrittweisen ESG-Plan. Der Fortschritt wird anhand von Schlüsselindikatoren überwacht, die mit Nachhaltigkeitsrahmenwerken übereinstimmen. Regelmäßige Updates werden dem Aufsichtsrat präsentiert, um Rechenschaftspflicht und proaktive Anpassungen zu gewährleisten. Die Aufsichtsgremien bewerten regelmäßig den Bedarf an Kompetenzen und Fachwissen zur Überwachung von Nachhaltigkeitsfragen. Um Kompetenz und Fachwissen der verantwortlichen Individuen zu bewerten und sicherzustellen, nutzen die Gremien verschiedene Maßnahmen, darunter regelmäßige Evaluierungen, Feedbackgespräche und Kompetenzanalysen. Zur stetigen Weiterbildung gehören gezielte Schulungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Mitarbeitenden, um die Übereinstimmung mit neuen Standards und bewährten Branchenpraktiken sicherzustellen. Der Aufsichtsrat, der Vorstand und das obere Management verfügen dadurch über Kenntnisse in Bereichen wie Klimarisikobewertung, ESG-Compliance und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Dieses Fachwissen wird durch die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Organisationen ergänzt, die bei der Materialitätsanalyse und Strategieentwicklung unterstützen. 1.3.1. G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Der Vorstand der Kontron AG trägt die Hauptverantwortung für die strategische Festlegung und Umsetzung der Unternehmensstrategie im Bereich des verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens. Er stellt sicher, dass alle Aktivitäten den höchsten Standards von Integrität, Transparenz und ethischem Verhalten entsprechen. Dies umfasst die Implementierung von Richtlinien, die mit den Prinzipien der guten Unternehmensführung und den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Der Vorstand arbeitet eng mit den zentralen Funktionen zusammen, um Compliance-Maßnahmen und Unternehmensrichtlinien wirksam umzusetzen. Der Aufsichtsrat spielt eine essenzielle Rolle bei der Überwachung und Beratung des Vorstands in Bezug auf Geschäftsverhalten. In seiner Funktion als Kontrollorgan überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Compliance-Themen wie u.a. die Korruptionsprävention, den Datenschutz und die Einhaltung der Richtlinien zum ethischen Verhalten gelegt. Der Aufsichtsrat regt zudem an, nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in den strategischen Zielen des Unternehmens zu verankern. Die lokalen Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften von Kontron tragen ebenfalls zur Förderung eines ethischen Geschäftsverhaltens bei, indem sie verpflichtet sind, dass die Konzernrichtlinien auf lokaler Ebene umgesetzt und eingehalten werden. Sie sind dafür verantwortlich, die globalen Standards des Unternehmens mit lokalen Anforderungen in Einklang zu bringen und eine Kultur der Integrität in ihren jeweiligen Regionen zu fördern. Die Expertise der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane spiegelt die hohe Priorität wider, die Kontron auf ein verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten legt. Der Vorstand vereint strategische Kompetenz und tiefgehendes Wissen in Bereichen wie Corporate Governance, Compliance und ethisches Verhalten. Hannes Niederhauser bringt umfangreiche Erfahrung in der strategischen Unternehmensführung mit, während Clemens Billek Expertise in Kapitalmärkten, Risikomanagement und rechtlichen Anforderungen aufweist. Michael Riegert ergänzt dies durch sein tiefgehendes Wissen in der industriellen Automatisierung und Prozessoptimierung. Philipp Schulz verfügt über umfangreiche Führungserfahrung in den Bereichen Beratung, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement in Europa und Nordamerika. Johannes Fues bringt Fachwissen in den Bereichen Finanzen, Betrieb und ESG mit und verfügt über einen Hintergrund in Transformation und Restrukturierung. Auch der Aufsichtsrat zeichnet sich durch vielfältige Kompetenzen aus, die zur Überwachung und Förderung eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens beitragen. Claudia Badstöber bringt ihre umfassende Erfahrung in den Bereichen Finanzen und Risikomanagement ein, während Bernhard Chwatal sich auf Finanzen, Restrukturierung und Compliance spezialisiert. Steve Chu und Joseph John Fijak verfügen über weitreichende Kenntnisse im Technologiebereich und in internationalen Geschäftspraktiken. Yolanda Wu ergänzt das Gremium durch ihre Expertise in Corporate Governance, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Zusätzlich erhalten alle Mitglieder der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane regelmäßige Schulungen in relevanten Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz und ESG-Standards. Diese kontinuierliche Weiterbildung stellt sicher, dass sie über die neuesten Entwicklungen und Best Practices in Bezug auf Geschäftsverhalten informiert sind. 1.4. GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Im Jahr 2024 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt, in denen die ESG-Berichterstattung Teil der Tagesordnung war. Zusätzlich wurde eine umfassende Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zu den Neuerungen der ESG-Regularien durchgeführt. Dabei informierte der CFO die fünf Mitglieder des Aufsichtsrats detailliert über die aktuellen ESG-Themen. Zu den Themenschwerpunkte gehörten die Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der Bewertung der IRO-Analyse, Fortschritte bei der Umsetzung, relevante Gesetzgebungen sowie der aktuelle Stand der Maßnahmen. Die Risikoberichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat ist ein wesentlicher Teil der Berichterstattung. Sie informiert diesen umfassend über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Konzern sowie über die Maßnahmen zur Mitigierung der Risiken. So trägt die Risikoberichterstattung eine wesentliche Rolle zur Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats bei. Im Konzernrisikomanagement wurden seitens ESG auch Risiken im Zusammenhang mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen analysiert und zusammen mit dem CFO entsprechende Gegenmaßnahmen definiert. Zu den wesentlichen Themen zählten: E1 – Anpassung an den Klimawandel: Innovative Produkte (Chance), Übergangsrisiken aufgrund des Klimawandels (Risiko), E1 – Energie (Risiko), E5 - Ressourcenzufluss (Ressourcennutzung) (Chance), E5 – Ressourcenabfluss (Produkte und Dienstleistungen) (Chance), G1 – Korruption und Bestechung (Risiko). Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG haben sich mit den wichtigsten Risiken befasst, die im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements erkannt und bewertet wurden. Risiken aus dem Bereich ESG wurden dabei zwar berücksichtigt, hatten jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtrisikobewertung des Konzerns. Somit mussten keine expliziten Kompromisse eingegangen werden. 1.5. GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Neben einer fixen Vergütungskomponente erhalten Vorstandsmitglieder auch kurz-, mittel- und langfristige Vergütungskomponenten. Bei der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente werden unterschiedliche Regelungen für die Vorstandsmitglieder angewendet. So erhält der CEO keine kurzfristige variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütung der COOs ist eng mit der finanziellen Performance des Unternehmens verknüpft, wobei das operative Ergebnis und der Cashflow als maßgebliche Kennzahlen herangezogen werden. Für die Erreichung vorab vereinbarter Erfolgskennzahlen werden außerordentliche Effekte, wie Akquisitionen, gesondert bewertet. Maßgeblich für die Kennzahlenberechnung ist der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe. Die kurzfristige variable Vergütung des CFOs orientiert sich an spezifischen Zielen, insbesondere M&A- sowie Integrationszielen. Durch die Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen wurde ein zusätzlicher langfristiger, erfolgsabhängiger, anteilsbasierter Vergütungsanteil geschaffen, welcher das Interesse der Begünstigten an einer nachhaltigen Unternehmens- und Ertragsentwicklung des Unternehmens in der Zukunft fördert. Die unter den verschiedenen Aktienoptionsprogrammen gewährten Aktienoptionen können erst nach in den Programmen definierten mehrjährigen Haltefristen und bei Erreichung gewisser „Ausübungshürden“ (Thresholds) ausgeübt werden. Die Vergütung, wie sie in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 beschlossen wurde, sieht grundsätzlich mittelfristige Ziele für die Verbesserung in den Bereichen der Nachhaltigkeit vor. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde keine spezifische Vergütung dafür gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist entsprechend der gesetzlichen und Corporate Governance Vorgabe eine fixe Vergütung. Es besteht keine variable Vergütung abhängig von der wirtschaftlichen Performance der Gesellschaft oder Erreichung der Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit. Der Aufsichtsrat und der Remunerationsausschuss des Aufsichtsrats entscheiden über die Vergütung der Vorstände. Der Vorstand beschließt das Anreizsystem für die Führungskräfte bei Kontron. Bei den aktuellen Leistungskomponenten sind keine spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele zur Anwendung gekommen, und bis zum Veröffentlichungstermin des Berichts liegt auch nichts Dediziertes vor. Dementsprechend werden aktuell auch keine klimabezogenen Erwägungen in die Vergütung einbezogen sowie Leistungen nicht nach THG-Emissionsreduktionszielen bewertet. Es gibt keine weiteren Anreize oder prozentuale Angabe hierzu. 1.6. GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die folgende Übersicht zeigt die bestehenden und durchgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte: Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Siehe 1.3 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung Siehe 1.11 IRO-1– Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen c) Identifizierung/Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Siehe 1.11. IRO-1– Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Maßnahmen gegen negative Auswirkungen werden in den Kapiteln 2. Umwelt, 3. Sozialinformationen und 4. Governance-Informationen zu dem jeweiligen Unterthemen entsprechend den MDR-A beschrieben. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist zu erwähnen, dass konkrete Ziele und Ressourcen zum Großteil noch nicht definiert waren. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datengenerierung. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. Gruppenübergreifende Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen werden basierend auf den Ergebnissen der ersten ESRS-konformen Zahlenerhebung und Berichterstattung entwickelt. Es ist jedoch hervorzuheben, dass viele Gesellschaften und Standorte bereits eigenständig Maßnahmen implementiert haben. Im Rahmen von Zertifizierungen wie ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) wurden und werden standortspezifische negative Auswirkungen evaluiert und entsprechende Maßnahmenkataloge erstellt. Diese systematischen Ansätze gewährleisten eine kontinuierliche Verbesserung und Minimierung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Da die Ziele und Maßnahmen erst basierend auf der ersten erfolgreichen Berichterstattung nach ESRS erstellt werden, kann für 2024 noch keine Wirksamkeit dieser Bemühungen und deren Kommunikation berichtet werden. 1.7. GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung Kontron stellt durch ein strukturiertes Risikomanagement und interne Kontrollen die Qualität und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicher. Die Steuerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt durch folgende Schritte: Festlegung von Verantwortlichkeiten: In den jeweiligen Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe liegt die Verantwortung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. der damit verbundenen Datenlieferung bei den jeweiligen Finanzmanagern. Auf Konzernebene liegt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beim Finanzvorstand. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat neben Themen zur finanziellen Berichterstattung ebenso zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Interne Organisation: Ein Group Sustainability Professional koordiniert die Berichtsprozesse und stellt die Einhaltung der Berichtsanforderungen sicher. Dies erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Finanzvorstand. Interne Revision und Kontrollmechanismen: Dedizierte Kontrollen und Verfahren im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in den internen Funktionen von Kontron, einschließlich Controlling/Accounting, Legal/Compliance und Risikomanagement, integriert. Diese Abteilungen arbeiten über den gesamten Berichtsprozess mit dem Group Sustainability Professional bzw. dem ESG-Team zusammen, um die Einhaltung der Berichtsanforderungen sicherzustellen. Die Implementierung eines ESG-Berichtstools hat eine nahtlose Integration von Daten über alle Funktionen hinweg ermöglicht und unterstützt so eine genaue und transparente Berichterstattung. Der Risikomanagementprozess im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird wie folgt durchgeführt: Identifikation und Bewertung: Das Konzernrisikomanagement von Kontron erfasst mehrfach im Jahr Risiken in verschiedenen Bereichen und Standorten, wobei auch Nachhaltigkeitsrisiken Teil dieser systematischen Erfassung sind. Ergänzend dazu wurden in Vorbereitung auf die CSRD-Berichtsanforderungen zwei umfassende Analysen durchgeführt: eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie eine Klimarisikoanalyse zur detaillierten Bewertung physischer und transitorischer Risiken. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen bewertet im Hinblick auf positiv oder negativ, Potenzial, Tragweite, Schwere, Wahrscheinlichkeit, Zeitraum, Verortung in der Wertschöpfungskette, Umkehrbarkeit und in Bezug auf Menschenrechte. Bei der physischen Klimarisikoanalyse wurden die Standorte im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Durch eine quantitative Bewertung wurden die IROs systematischen erfasst. Die gesamten Ergebnisse wurden in das konzernweite Risikomanagement aufgegriffen, bewertet und mit der Bewertung der gesamten Risiken des Konzerns abgeglichen. Dabei werden Instrumente wie Risikobewertungs-Modelle und Wesentlichkeits-Scores verwendet. Steuerung und Überwachung der Risiken sowie Berichterstattung: Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige ESG-Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Die Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften sind verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Der gruppenweite Leiter der Innenrevision koordiniert den Risikobewertungsprozess, der die Validierung und Überwachung der Bottom-up-Risikoberichterstattung umfasst. Zudem besteht eine Ad-hoc-Risikomeldung für neu auftretende Risiken oder die Verschlechterung bestehender Risiken, was die Grundlage für interne Ad-hoc-Prüfungen außerhalb des regulären Prüfungskalenders bildet. Risiken werden regelmäßig zunächst im Vorstand diskutiert und danach dem Aufsichtsrat zur Beurteilung und etwaiger Genehmigung vorgelegt. Strukturierte Prozesse gewährleisten eine transparente und umfassende Risikobewertung auf allen Unternehmensebenen. Weitere Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden derzeit ausgebaut. Um die Qualität dieser Bewertungen sicherzustellen, wird auch auf die Unterstützung externer Expert:innen zurückgegriffen. Weitere Informationen zur Struktur des Risikomanagements und internen Kontrollsystems sind im Lagebericht in den Kapiteln „Prognose-/Chancen- und Risikobericht" sowie „Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem" zu finden. Die nichtfinanzielle Berichterstattung kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein, die die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit des Berichts beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere fehlerhafte Daten, unzureichende Kontrollmechanismen und mangelnde Transparenz. Mögliche Risiken sowie entsprechende Maßnahmen zu deren Minderung im Rahmen des internen Kontrollsystems sind im Folgenden dargestellt: Risiken in der nichtfinanziellen Berichterstattung Minderungsstrategien Fehlerhafte oder unvollständige Dateneingabe: Unzureichende Genauigkeit bei der Erhebung und Eingabe von ESG-Daten. Standardisierte Eingabemasken im Online Reporting-Tool „ESG Cockpit“. Plausibilitätschecks (z. B. Summenchecks, Abgleich mit Vorperioden sofern möglich). Validierungsprozesse durch Datenerfasser und Gruppenfunktionen ESG und Controlling. Unzureichende Dokumentation: Fehlende Nachweise oder Berechnungsgrundlagen für berichtete Datenpunkte. Upload-Funktion für relevante Dokumente (z. B. Rechnungen, Zertifikate). Überprüfung der Datenqualität durch interne Prüfer:innen und externe Berater:innen (Scope 3). Abweichungen zwischen Berichtsjahren: Unklare oder unerklärte Veränderungen in ESG-Daten (z. B. Energieverbrauch). Vergleich mit Vorjahreswerten und Analyse von Abweichungen (ab 20%). Rückfragen bei den Datenerfasser:innen zur Klärung der Abweichungen. Inkompatibilität mit Finanzkennzahlen: Widersprüche zwischen ESG-Daten und Finanzberichten. Abgleich der ESG-Daten mit Finanzdaten aus Konsolidierungstools (z. B. Cognos). Mangelnde Konsistenz und Vergleichbarkeit: Unterschiedliche Qualität und Detailtiefe bei Tochterunternehmen. Schulungen und Manuals für ESG-Verantwortliche. Benchmarking mit Standorten mit hoher Datenqualität. Fehlende externe Validierung: Fehlende zusätzliche Überprüfung der Daten durch unabhängige Instanzen. Zusammenarbeit mit externen Berater:innen zur Überprüfung und Verbesserung der Datenqualität. Geringe Datenqualität in kleineren Tochterunternehmen: Herausforderungen bei der präzisen ESG-Datenerfassung. Gemeinsame Analyse der Probleme mit Tochterunternehmen. Definition und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Unplausible geschätzte oder berechnete Daten: Risiken durch unsaubere oder nicht nachvollziehbare Schätzungen. Klare Definition der Datengenauigkeit (exakt/berechnet/geschätzt) im „ESG Cockpit“. Notwendigkeit nachvollziehbarer Berechnungsnachweise. Fehlende Rückverfolgbarkeit: Unsicherheit, wer für welche Daten verantwortlich ist. Transparente Zuordnung der Verantwortlichkeiten im „ESG Cockpit“. Greenwashing: Übertriebene oder falsche Darstellungen von Nachhaltigkeitsmaßnahmen würde der Reputation und Glaubwürdigkeit schaden. Einhaltung anerkannter Standards: Einhaltung des Berichtsstandards (CSRD) zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. Stakeholder-Kommunikation: Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die Berichterstattung den Erwartungen der Stakeholder entspricht. Stakeholder-Dialog: Einbindung von Stakeholdern erfolgte in einer weitreichenden Umfrage zur Sicherstellung, dass deren Perspektiven bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden. Technische Systemausfälle: Risiken durch technische Probleme im „ESG Cockpit“ oder bei der Datenverarbeitung würden Probleme verursachen. Möglichkeit der alternativen Datensammlung via Excel.Vorsorgliche Extraktion der Daten aus Datentool. 1.8. SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Kontron entwickelt innovative Hard- und Softwarelösungen für Schlüsselbranchen der Zukunft. Mit der GreenTec-Division, die 2024 eingeführt wurde, setzt das Unternehmen gezielt auf nachhaltige Technologien. Der Fokus liegt auf Steuerungselektronik für Photovoltaikanlagen, intelligente Ladelösungen für Elektrofahrzeuge sowie smarte Energiesysteme, die aktiv zur Energiewende beitragen. Ein erster Meilenstein ist ein Großauftrag für intelligente Wallboxen, die das Laden effizienter und nutzerfreundlicher gestalten. Ergänzend bietet Kontron IoT-fähige Energiemanagementsysteme, die Unternehmen ermöglichen, ihren Energieverbrauch in Echtzeit zu überwachen und die Effizienz zu steigern. Neben dem Energiesektor spielt Kontron eine zentrale Rolle in der Automatisierung. Das IoT-Toolset susietec® unterstützt Produktionsunternehmen bei der digitalen Transformation und ermöglicht eine vorausschauende Steuerung von Fertigungsprozessen. Auch die Transportbranche profitiert von Kontrons IoT-Lösungen: In der Bahnindustrie werden digitale Kommunikationssysteme für eine effiziente und zukunftsfähige Infrastruktur entwickelt. In der Medizintechnik verbessert Kontron mit Echtzeit-IoT-Anwendungen die Patientenversorgung, während in der Luftfahrt robuste IFEC-Systeme und satellitengestützte Kommunikationslösungen dazu beitragen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Die 5G- und RAN-Technologien von Kontron treiben die digitale Vernetzung und Infrastrukturentwicklung voran. Auch in der Automobilbranche spielt das Unternehmen eine Schlüsselrolle mit Telematik- und Infotainmentlösungen, die autonomes Fahren und intelligente Fahrzeugvernetzung ermöglichen. Als ein weltweit führender Anbieter intelligenter Energielösungen treibt Kontron zudem die Transformation klassischer Stromnetze in digital gesteuerte Smart Grids voran. Die Kombination aus IoT- und KI-gestützten Systemen senkt Kosten, erhöht die Energieeffizienz und reduziert den CO2-Fußabdruck. Mit nachhaltigen Materialien und energieeffizienten Fertigungsprozessen setzt das Unternehmen auf eine umweltfreundliche Wertschöpfung und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele. Sparten und Produktgruppen: Erneuerbare Energien: Lösungen für Photovoltaikanlagen und deren Integration in Smart-Grid-Systeme. Elektromobilität: Intelligente Wallboxen für das Laden von Elektrofahrzeugen. IoT-fähige Energiemanagementsysteme: Produkte zur Echtzeitüberwachung und Optimierung des Energieverbrauchs. Intelligente Energiesysteme: Management- und Optimierungslösungen für Smart Grids. Wesentliche Märkte: Private Energieversorgung: Fokus auf Privathaushalte oder Industrien mit Wunsch nach Unabhängigkeit von Stromanbietern. Industriekunden: Unternehmen, die ihren Energieverbrauch optimieren und ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen. Europäischer Markt: Markt, der stark durch den Green Deal der EU und zunehmende regulatorische Anforderungen geprägt ist. Globale Märkte: Kontron ist in 23 Ländern tätig und auf internationale Expansion ausgerichtet. Kundengruppen: Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen: Organisationen, die ihre Energieeffizienz steigern, Kosten senken und CO2e -Emissionen reduzieren möchten. Betreiber intelligenter Stromnetze: Kund:innen, die den Übergang von traditionellen Stromnetzen zu Smart Grids vollziehen wollen. Automobilbranche: Kund:innen im Bereich Elektromobilität, die auf intelligente Ladeinfrastruktur angewiesen sind. Technologieunternehmen: Partner:innen und Kund:innen, die IoT- und KI-gestützte Lösungen für die Automatisierung und Fehlererkennung benötigen. Kontron bedient damit eine Bandbreite an Märkten und Kundengruppen, die auf Nachhaltigkeit, Effizienz und technologische Innovation setzen. Es gibt keine bekannten Verbote von Produkten oder Services auf bestimmten Märkten. Geografisches Gebiet Anzahl der Beschäftigten Amerika 743 Asien 276 Europa 7.019 Afrika 7 Gesamt 8.045 Die Anzahl der Beschäftigten wird im nichtfinanziellen Bericht gemäß ESRS (Headcount) offengelegt und weicht vom im Konzernanhang ausgewiesenen Personalstand (in FTE) ab. Obwohl einige Produkte und Technologien der Kontron Gruppe moderne Verteidigungssysteme umfassen, ist die Kontron Gruppe nicht an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt. Zudem gibt es keine Beteiligung an der Herstellung oder Produktion innerhalb der Lieferkette im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen. In Folge dessen werden in diesem Kontext keine Umsätze generiert. Im Folgenden werden die bedeutenden Produktgruppen, Märkte, Kundengruppen und die jeweiligen Gründe für deren Bedeutsamkeit, sowie der Verbindung zu Nachhaltigkeitszielen gelistet. Eine Bewertung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele ist erst nach der geplanten Konkretisierung der Ziele möglich. Bedeutende Produkt(gruppe) oder Dienstleistung und Bedeutende Märkte Grund für Bedeutsamkeit Verbindung mit Nachhaltigkeitszielen (SDGs) GreenTec (seit 2024): Pionier für regenerative Technologien Mit der neuen zukunftsstarken Division „GreenTec“ bietet Kontron hochwertige Lösungen im Bereich Solarenergie und E-Mobilität an. Ein wichtiger Teil ist die Steuerelektronik für Photovoltaik-Anlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Förderung nachhaltiger Mobilität und erneuerbarer Energien (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden) und Reduzierung von CO 2 e-Emissionen durch effizientere Verkehrssysteme. Automation: Lösungen für die industrielle Automatisierung Wachsende Nachfrage nach Digitalisierung, Automatisierung und smarten Fabriken. Reduktion von Produktionskosten und Verbesserung von Effizienz. Kontron unterstützt mit dem eigens entwickelten IoT-Toolset susietec ® Kund:innen bei ihrem Digitalisierungsprozess. Unser Operating System „KontronOS" liefert als Teil des Toolsets höchste Sicherheitsstandards für IoT-Anwendungen. (SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur). Transport: Bahn-Digitalisierung Mit unseren umfassenden Mobilitätslösungen an intelligenten und zuverlässigen IoT-Diensten unterstützen wir die Digitalisierung des Transportsektors. Kontron ist maßgeblich an der Forschung von zukünftigen Zugkommunikationstechnologie wie FRMCS beteiligt. Förderung nachhaltiger Mobilität (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden) und Reduzierung von CO 2 e-Emissionen durch effizientere Verkehrssysteme. Medizintechnik: Digitale Innovation im Gesundheitswesen IoT treibt die Transformation des Gesundheitsmarktes weiter rasant voran. Durch intelligente und praxisnahe Anwendungen, die Echtzeitdaten bereitstellen, schafft Kontron mit seinen Lösungen einen Mehrwert für die Patient:innenversorgung. Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens (SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen). Luftfahrt: Ultrarobuste Lösungen für den IFEC-Markt Kontron verfügt über ein breites Hard- und Softwareangebot an IFEC-Systemen. Seit 2023 liefert Kontron auch Lösungen, die satellitengestützte Konnektivität über die geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO) ermöglichen. Unterstützung der CO 2 e-Reduktion durch effizientere Kommunikationssysteme und Förderung nachhaltiger Innovationen (SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz), sowie energieeffizienter, langlebiger Technologien in sicherheitskritischen Anwendungen (SDG 9; SDG 13). Energie: Smarte Energielösungen Kontron treibt die Entwicklung von Lösungen von Hard- und Softwareprodukten für intelligente Stromnetze, Energieversorger und Industriekundschaft voran. Unsere Smart Energy-Lösungen leisten damit einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Reduktion von CO 2 e-Emissionen. Förderung sauberer Energie (SDG 7: Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie) und Unterstützung des Klimaschutzes durch verbesserte Netzwerkeffizienz (SDG 13). Kommunikation & Konnektivität: 5G Evolution Kontron ist ein führender europäischer IoT-Anbieter für die digitale Transformation der Telekommunikation. Unser 5G- und RAN-Technologie-Know-how eröffnet Zugang zu effizienten digitalen Netzen. Beitrag zur Infrastrukturverbesserung und Schließung digitaler Lücken (SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur) und Unterstützung nachhaltiger Städte (SDG 11). Automotive und autonomes Fahren Basierend auf über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Infotainment und Telematik bietet Kontron mit seinen Network Access Devices (NADs) individuelle Konnektivitätslösungen an. Diese ermöglichen eine intelligente Vernetzung von Fahrzeugen für die Automobilindustrie. Beitrag zur Infrastrukturverbesserung und Schließung digitaler Lücken (SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur). Bedeutende Kundengruppen Grund für Bedeutsamkeit Verbindung mit Nachhaltigkeitszielen (SDGs) Fertigungsunternehmen (Industrie 4.0) Steigender Bedarf an Automatisierung und Digitalisierung. Optimierung von Produktionsprozessen und Kostensenkung. Beitrag zu effizienter Ressourcennutzung und nachhaltigen Produktionsmethoden (SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur). Bahnunternehmen und Verkehrsbetriebe Modernisierung der Bahninfrastruktur durch Kommunikationslösungen (z. B. GSM-R, FRMCS). Verbesserung von Sicherheit und Effizienz im Bahnverkehr. Förderung nachhaltiger Mobilität und Reduktion von Verkehrsemissionen (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden; SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz). Krankenhäuser und Gesundheitsanbieter Bereitstellung von IoT-basierten Lösungen für Medizintechnik, die die Patientenversorgung verbessert und ressourcenschonend arbeitet. Förderung von Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen) und Reduktion von Ressourcenverbrauch durch smarte Technologien. Fluggesellschaften und Verteidigung Hochmoderne Lösungen für die Luftfahrt (z. B. LEO-Satellitenkonnektivität) und Verteidigung. Verbesserte Passagiererlebnisse, Betriebseffizienz und robuste Systeme für Kontroll- und Abwehrtechnik. Unterstützung der CO 2 e-Reduktion durch effiziente Kommunikationssysteme und nachhaltige Innovationen in der Luftfahrt sowie energieeffiziente, langlebige Technologien in sicherheitskritischen Anwendungen (SDG 9; SDG 13). Energieversorger Transformation von einfachen Stromnetzen zu intelligenten „Smart Grids“. Optimierung von Energieflüssen und Erhöhung der Netzsicherheit. Förderung sauberer Energie und effizienter Netzwerklösungen (SDG 7: Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie; SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz). Telekommunikationsanbieter Entwicklung robuster 5G- und Breitbandlösungen für ländliche und private Netzwerke. Unterstützung von Konnektivität und Digitalisierung in abgelegenen Regionen. Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Schließung der digitalen Kluft (SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur; SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden). Automobilhersteller (OEMs) Bedarf an Konnektivitätslösungen für autonomes Fahren und sichere Kommunikation in Fahrzeugen. Förderung nachhaltiger und innovativer Verkehrstechnologien (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden; SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz). Öffentliche Einrichtungen Bedarf an spezialisierten Lösungen (z. B. Kommunikations- und Netzwerktechnologien) zur Effizienzsteigerung und Modernisierung von Infrastrukturen. Unterstützung nachhaltiger öffentlicher Dienstleistungen und Städte durch innovative Technologien (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden; SDG 9: Industrie, Innovation, Infrastruktur). Die Strategie der Kontron Gruppe ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und zielt darauf ab, ESG-Maßnahmen in alle Unternehmensbereiche zu integrieren. Ein zentraler Bestandteil ist die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, unterstützt durch Investitionen in erneuerbare Energien, wie etwa die Erweiterung von Photovoltaikanlagen, den Einsatz von energieeffizienten Technologien, wie z. B. Wärmepumpen an den Standorten oder Förderung der Elektromobilität. Herausforderungen sind hier die Eignung von Standorten (Statik, Gebäudeausrichtung, rechtliche Herausforderungen in Bezug auf Mietverträge und Dauer des Mietverhältnisses), wirtschaftlicher Mehrwert und verfügbare Ressourcen. Zudem fördert Kontron nachhaltige Lieferketten durch die Einführung eines überarbeiteten Lieferantenkodex, der Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards priorisiert. Die Unternehmensstrategie umfasst weiterhin den Ausbau von GreenTec-Initiativen, wie die Entwicklung intelligenter Steuerungssysteme für Photovoltaikanlagen und E-Mobilität. Mit der ESG-Schritt-für-Schritt-Planung bis 2030, einschließlich der geplanten Halbierung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen, demonstriert Kontron sein Engagement für eine nachhaltige Zukunft. Diese strategischen Elemente unterstützen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern stärken auch die Marktposition des Unternehmens und tragen zu einer positiven gesellschaftlichen Wirkung bei. Die Kontron Gruppe ist ein führendes Technologieunternehmen mit Schwerpunkt auf dem Internet der Dinge (IoT). Nach der Veräußerung des IT-Services-Geschäfts fokussiert sich das Unternehmen seit 2023 auf drei Geschäftssegmente: „Europe“, „Global“ und „Software + Solutions“. Kontron bietet ein breites Portfolio an integrierten Hardware-, Software- und Dienstleistungslösungen, die in vertikalen Märkten wie Industrieautomation, 5G-Konnektivität, Medizintechnik, Energie und Transport eingesetzt werden. Das Unternehmen entwickelt eigenständig Technologien, die von IoT-fähigen Produkten bis zu spezialisierten Softwarelösungen wie dem KontronOS Betriebssystem reichen. Durch gezielte Akquisitionen, wie beispielsweise der Katek Gruppe oder von IoT-Pionieren, erweitert Kontron kontinuierlich sein Angebot, das auf die Digitalisierung und Optimierung von Produktionsprozessen, den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Förderung nachhaltiger Energiezukunft abzielt. Kontron verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Erfassung und Sicherung von Eingaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wesentliche Eingaben umfassen Daten, Technologien, Materialien und Fachwissen, die durch interne Forschung und Entwicklung sowie durch Partnerschaften mit Kund:innen und Lieferfirmen gewonnen werden. Die Beschaffung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien, wie in unserem Lieferantenkodex festgelegt sind, der Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards betont. Darüber hinaus unterstützt ein gruppenweites ESG-Managementsystem die Integration von Nachhaltigkeit in die Prozesse. Moderne IT-Lösungen, wie das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS, gewährleisten die Datensicherheit und schützen kritische Informationen. Durch die Kombination aus lokaler Expertise, globalem Know-how und strikten Compliance-Maßnahmen wird eine sichere und innovative Weiterentwicklung der Eingaben sichergestellt. Die Kontron Gruppe liefert eine breite Palette von IoT-fähigen Lösungen, einschließlich Hardware, Software und Dienstleistungen, die auf Branchen wie Industrieautomation, Gesundheitswesen, Energie und Transport ausgerichtet sind. Diese Outputs können Kund:innen erhebliche Vorteile bieten, indem sie die betriebliche Effizienz steigern, Echtzeit-Datenanalysen ermöglichen und Innovationen durch Produkte wie KontronOS und das susietec® Toolset fördern. Für Investoren hat die fokussierte IoT-Strategie bereits zu einem starken finanziellen Wachstum geführt, wobei sich die IoT-Gewinne innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt haben und weitere Steigerungen erwartet werden. Der Fokus des Unternehmens auf Nachhaltigkeit, insbesondere durch Initiativen für grüne Energie und Ressourceneffizienz, steht im Einklang mit den Werten der Stakeholder und stärkt die langfristige Widerstandsfähigkeit. Diese Ergebnisse fördern das Vertrauen der Kund:innen, die Zuversicht der Investor:innen und die gesellschaftliche Wirkung durch technologische Fortschritte, nachhaltige Praktiken und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Kontron nimmt eine strategische Position in der IoT-Wertschöpfungskette ein und agiert sowohl als Entwickler als auch als Anbieter integrierter Hardware-, Software- und Servicelösungen. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette stützt sich das Unternehmen auf ein Netzwerk von Lieferfirmen, das die strengen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards einhält, die im Lieferantenkodex festgelegt sind. Dies gewährleistet die Beschaffung nachhaltiger und hochwertiger Materialien und Komponenten. Zu den Hauptlieferfirmen zählen somit Lieferfirmen von Bauteilen, elektronischen Produkten und Software-Services. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette liefert Kontron IoT-fähige Produkte und Lösungen für Branchen wie Industrieautomation, Gesundheitswesen, Transport und Energie, wodurch digitale Transformation und betriebliche Effizienz ermöglicht werden. Der Vertrieb findet B2B statt durch die Vertriebsabteilungen. Durch kundenzentrierte Innovationen, wie das susietec® Toolset und KontronOS, verbindet das Unternehmen die vorgelagerte Lieferkette mit den Anforderungen der Kundschaft und schafft so eine ganzheitliche und widerstandsfähige Wertschöpfungskette. Diese strategische Ausrichtung stärkt die Position von Kontron als führender Anbieter im Bereich des industriellen IoT. 1.9. SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Die Einbeziehung verschiedener Stakeholdergruppen ist essenziell, um eine transparente und nachhaltige Unternehmensentwicklung sicherzustellen. Durch den kontinuierlichen Dialog über verschiedene Kommunikationskanäle werden Erwartungen, Anliegen und Verbesserungsvorschläge erfasst. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Entscheidungsprozessen berücksichtigt und tragen zur Optimierung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen bei. So wird sichergestellt, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung in Einklang gebracht und langfristiger Unternehmenserfolg gefördert wird. Die wichtigsten Stakeholdergruppen sind Kund:innen, Lieferfirmen, Beschäftigte, Medien, Investor:innen, Interessensvertretungen, NGOs, Rating-Agenturen, Analysten, Gesetzgeber, lokale Gemeinschaften und Aufsichtsrat. Es erfolgt eine regelmäßige Einbeziehung diverser Interessengruppen. Dies gilt vor allem den Beschäftigte, der Kundschaft, den Lieferfirmen, Medien, Investor:innen und Interessensvertretungen bzw. NGOs. Einbezogene Stakeholdergruppen Art der Einbeziehung Einbeziehung Berücksichtigung der Ergebnisse Beschäftigte E-Mail Social Media Interne Informationskanäle Beschäftigtenbefragungen Trainings und E-Learnings Policies Unternehmenspublikationen Events Whistleblower-Portal R espektvoller Umgang Wertschätzung Gleichstellung Compliance Flexibles Arbeiten Sicherer Arbeitsplatz Faire Entlohnung Work-Life-Balance Gesundheit und Arbeits- sicherheit Mitgestaltung Weiterbildung und Entwicklung Anpassung von Policies und internen Prozessen Verbesserung der Arbeitsbedingungen Weiterbildungsprogramme Förderung einer offenen Unternehmenskultur Integration von Feedback aus Mitarbeitendenbefragung in Unternehmensstrategie Kundschaft E-Mail Telefonate Persönlicher Kontakt Website Unternehmenspublikationen Whistleblower-Portal Fachveranstaltungen Hohe Produkt- und Servicequalität Beschwerdemanagement Rücknahmeoptionen Verbindlichkeit Compliance Lieferkettentransparenz Umweltschutz Menschenrechte Datenschutz Verbesserung der Produkt- und Servicequalität Optimierung des Beschwerdemanagements (Hinweisgebersystem, Feedbacks an Sales und Businessdevelopment) Anpassung von Nachhaltigkeitszertifizierungen und - ratings Erhöhung der Transparenz entlang der Lieferkette Sicherstellung der Cybersecurityanforderungen Lieferfirmen E-Mail Telefonate Persönlicher Kontakt Unternehmenspublikationen Website Audits Whistleblower-Portal Fachveranstaltungen Lieferqualität Compliance Transparenz Lieferantenrichtlinien Erweiterung der Audit-Prozesse Verbesserung der Zusammenarbeit durch regel-mäßige Kommunikation Sicherstellung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Richtlinien im Supplier Code of Conduct (SCoC) Audits Unternehmenspublikationen Website Whistleblower-Portal Stabile Lieferungen Arbeitsbedingungen Menschenrechte Gesundheit und Sicherheit Einhaltung von Umweltstandards Kein direkte Kommunikation Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette Anpassung des SCoCs verstärkte Kontrollen und Audits Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Medien E-Mail Telefonate und Konferenzen Interviews/Presseinformationen Unternehmenspublikationen Website Whistleblower-Portal Information Transparenz Compliance Verantwortung Medienarbeit regelmäßige Veröffentlichung von nichtfinanziellen Berichten gemäß offizieller Vorgaben Bereitstellung klarer Informationen für Journalist:innen Verbesserung der externen Kommunikation Investor:innen E-Mail, Telefonate und Konferenzen Rechtliche Kapitalmarkt- informationen und Ad-hoc-Meldungen Presseinformationen, Roadshows Persönlicher Kontakt Unternehmenspublikationen Website Whistleblower-Portal Information Transparenz Compliance Verantwortung Profitabilität Dividende Kursgewinn Weiterentwicklung der ESG-Strategie und Ratings Erhöhung der Transparenz in Finanzberichten Einhaltung regulatorischer Anforderungen Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen Interessenvertretungen, NGOs E-Mail Telefonate Presseinformationen Unternehmenspublikationen Website Whistleblower-Portal Information Transparenz Compliance Kooperation Verantwortung Mitgliedschaft in sozialen und ökologischen Initiativen Teilnahme an branchenspezifischen Arbeitsgruppen und Dialogformaten Kontron versteht die Interessen und Perspektiven seiner Stakeholder als wesentlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die enge Zusammenarbeit mit Kund:innen, Partner:innen, Mitarbeitenden und Investor:innen ermöglicht es, auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen und diese in die Entwicklung von IoT-Lösungen zu integrieren. Regelmäßige Feedback-Runden, Workshops und Branchenstudien stellen sicher, dass die Erwartungen aller relevanten Gruppen berücksichtigt werden. Die Stakeholderinteressen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Effizienzsteigerung, fließen direkt in die strategische Ausrichtung ein. Als B2B-Unternehmen setzen wir hohe Standards für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Durch regelmäßigen Austausch, Audits und Compliance-Anforderungen stellen wir sicher, dass unsere Technologien verantwortungsvoll genutzt werden und Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette gewahrt bleiben. Ab dem Geschäftsjahr 2022 hat Kontron signifikante Anpassungen an seiner Strategie vorgenommen, um sich noch stärker auf das IoT-Geschäft zu fokussieren. Die Fokussierung war wesentliche Forderung des Kapitalmarktes und der Investor:innen. Dies umfasste den Verkauf der IT-Service-Gesellschaften sowie die Neuausrichtung der Geschäftssegmente auf Europa, Global und Software + Solutions. Diese Änderungen reflektieren das Ziel, nachhaltiges Wachstum und hohe Margen durch IoT-Innovationen zu erzielen. Mit dem Erwerb der Katek SE, dem größten Zukauf in der Firmengeschichte, wurde diese Strategie in 2024 fortgesetzt. Die Rückmeldungen der genannten Stakeholder haben unter anderem dazu geführt, dass Kontron seinen Schwerpunkt auf nachhaltige Technologien und branchenspezifische IoT-Lösungen legt. Ferner steht der Ausbau des margenstarken Softwaregeschäftes im Mittelpunkt der Strategie der Kontron. Durch gezielte Akquisitionen, wie der Übernahme der Katek-Gruppe, wurde eine neue „GreenTec“-Division geschaffen, die auf Umwelttechnologien wie Photovoltaik-Steuerungen und intelligente Ladesysteme für E-Fahrzeuge spezialisiert ist. Für 2025 plant Kontron die abschließende Integration der akquirierten Unternehmen sowie die Umsetzung von Synergien in den Bereichen Nachhaltigkeit und IoT. Zudem soll das Produktportfolio durch interne Entwicklungen und Kooperationen weiter ausgebaut werden. Der Abschluss dieser Schritte wird für Ende 2025 erwartet. Durch die geplanten Maßnahmen erwartet Kontron eine stärkere Bindung der Stakeholder, insbesondere durch die nachhaltige und innovative Ausrichtung des Unternehmens. Dies wird die Wahrnehmung als vertrauenswürdigen Partner in der IoT-Branche weiter stärken. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Kontron werden regelmäßig durch Berichte, Analysen und direkte Meetings über die Interessen und Meinungen der Stakeholder informiert. Dazu zählen auch die Berichte von externen ESG-Ratingagenturen. Wie aus den Ausführungen hervorgeht, stellt Kontron sicher, dass die Interessen, Meinungen und Rechte der eigenen Belegschaft, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, aktiv in den Umgang mit Beschäftigten einfließen. Dies geschieht durch einen strikten Verhaltenskodex, regelmäßige Mitarbeitendenbefragungen, direkte Gespräche, Whistleblower-Kanäle sowie Schulungs- und Entwicklungsprogramme. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und bei Bedarf in den Code of Conduct (CoC) aufgenommen und weitere Maßnahmen erstellt. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt und langfristig in Unternehmensstrategien eingebettet werden. Das hat keinen Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Strategie. Die Interessen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind im Supplier Code of Conduct (SCoC) fest verankert und werden durch regelmäßige Audits überprüft. Zudem informiert das Unternehmen darüber in Unternehmenspublikationen und auf der Website. Für Hinweise und Anliegen steht das Whistleblower-Portal zur Verfügung. Zudem wird Feedback von B2B-Kund:innen aktiv angenommen und berücksichtigt. 1.10. SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Im Jahr 2023 wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Unterstützung einer externen Prüfungs- und Beratungsorganisation durchgeführt. 2024 wurde diese Analyse mit der Wesentlichkeitsanalyse der neu erworbenen Katek Gruppe ergänzt und unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorschriften und der Auslegungen der anzuwendenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf den Einbezug von Zeithorizonten, erweitert und aktualisiert. Ziel war es, die wesentlichen Themen für die gesamte Kontron Gruppe zu identifizieren und die Basis im Hinblick auf die CSRD-Berichtspflicht zu schaffen. Die Wertschöpfungskette der Kontron Gruppe spielte bei der Erhebung der relevanten Themen für die nichtfinanzielle Berichterstattung eine wichtige Rolle. Sie wurde nicht nur hinsichtlich des eigenen Betriebs, sondern auch in Bezug auf die vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsströme im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet. Hierzu wurden die drei Sparten Hardware, GreenTec und Software getrennt analysiert (siehe Abbildung: Analyse der Wertschöpfungskette und Allokation der wesentlichen Themen). Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Hardware und GreenTec: Prozesse wie Rohstoffproduktion, Weiterverarbeitung und Montage sowie teilweise der Transport werden berücksichtigt. Software: Betrachtet die Schritte Softwarearchitektur und Codierung als vorgelagerte Prozesse. Eigener Betrieb: Hardware und GreenTec: Beinhaltet die Aktivitäten Zusammenbau, Funktionstests und Qualitätskontrolle, Vertrieb und Marketing. Software: Umfasst die Kompilierung & Entwicklung, Softwareinstallation, Vertrieb und Marketing. Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Hardware und GreenTec: Die Endmontage, Installation, Transport sowie die End-of-Life-Phase (einschließlich Wiederaufbereitung/Refurbishment) werden beachtet. Software: Vertrieb und Marketing sowie gegebenenfalls Auswirkungen auf Endnutzer können hier eine Rolle spielen. Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (z. B. Klimaschutz, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) wurden entlang aller Wertschöpfungsstufen miteinbezogen. Abbildung: Analyse der Wertschöpfungskette und Allokation der wesentlichen Themen Die in der Abbildung der wesentlichen Themen am unteren Rand angeführten Symbole (Icons) sind mit ihrer jeweiligen Bedeutung aufgeführt, wie beispielsweise „Climate Change Adaption“. Diese Symbole lassen sich den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) zuordnen. Die drei horizontalen Bahnen in der Grafik repräsentieren die einzelnen Schritte der Wertschöpfungskette, die in der Analyse berücksichtigt wurden, und wie die wesentlichen Themen entlang der Wertschöpfungskette verteilt sind. Diese wesentlichen Themen werden künftig einer regelmäßigen Prüfung auf Aktualität unterzogen, um sie gegebenenfalls, z. B. bei Veränderungen unserer Geschäftstätigkeit, adaptieren zu können. Die Analyse der Wesentlichkeit erfolgte wie im Kapitel „1.11. IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen” beschrieben. Dabei wurden die IROs nach den Kriterien Ausmaß, Tragweite, Unabänderlichkeit, Zeithorizont, Wahrscheinlichkeit, tatsächliche oder potenzielle Auswirkung, Verortung in der Wertschöpfungskette und in Bezug auf Menschenrechte bewertet. Manche Themen überschritten nicht die Wesentlichkeitsgrenze, gingen jedoch als sehr wichtig aus der Stakeholderumfrage aus 2023 hervor. Zusätzlich wurden diese vier Themen „Health and Safety“, „Trainings and Skills Development“, „Collective bargaining coverage & social dialog” und „Persons with disabilities” in den Bericht aufgenommen, um den Interessen der Stakeholder gerecht zu werden. Folgende Grafik zeigt das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse: Abbildung: Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von Kontron Die vertikale Achse des Diagramms zeigt die finanzielle Wesentlichkeit, die horizontale Achse die Wesentlichkeit der Auswirkungen. Null bedeutet keine Wesentlichkeit, 5 bedeutet eine sehr hohe Wesentlichkeit. Die Punkte im grau schraffierten Bereich links unten wurden als geringfügig erkannt, während die Themen im weißen Bereich für die Kontron signifikant sind. Im Kasten in der rechten oberen Ecke sind die Themen aufgelistet, die zwar den Schwellenwert von 2,5 nicht überschreiten, aber dennoch für die Stakeholder des Unternehmens von großer Bedeutung sind, wie unsere Stakeholder Analyse zeigt und auch aus den Anfragen von Ratingagenturen hervorgeht. Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells der Kontron Gruppe basiert auf ihrer Fokussierung auf profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment. Trotz globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten verfolgt das Unternehmen eine klare Strategie zur Erhöhung der Profitabilität, Optimierung des Working Capital und Generierung positiver Cashflows. Kontron hat durch kontinuierliche Innovationen, verstärkten Software- und Servicefokus sowie gezielte Akquisitionen seine Marktstellung ausbaut. Risiken werden durch ein konzernweites Risikomanagementsystem identifiziert, bewertet und gesteuert. Die Implementierung des COSO-Referenzmodells, regelmäßige interne Audits sowie ein strukturiertes Chancenmanagement stärken die Widerstandsfähigkeit. Die identifizierten wesentlichen IROs aus der Wesentlichkeitsanalyse hatten im Jahr 2024 keinen Einfluss auf die Strategie und Geschäftsmodell. Der Aufsichtsrat wird über die Vorgänge zu ESG-Themen und IROs in den regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen informiert und die IROs werden eingebunden in das Risikomanagement. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die unter die Offenlegungsanforderungen des ESRS fallen, werden im Folgenden beschrieben. Um den Interessen der Stakeholder gerecht zu werden, werden unternehmensspezifische Angaben zu den Themen Gesundheit und Sicherheit, Ausbildung und Qualifizierung, Tarifverhandlungen und sozialer Dialog sowie zu Menschen mit Behinderungen gemacht. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Themen, Auswirkungen, den Zeitraum des Einflusses der Auswirkung und den Zusammenhang zwischen der Strategie und dem Geschäftsmodell. Finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden erwartet, jedoch keine erheblichen Risiken, durch die die Buchwerte der in den entsprechenden Abschlüssen ausgewiesenen Aktiva und Passiva im nächsten Berichtszeitraum wesentlich angepasst werden müssen. In den folgenden Tabellen werden die Offenlegungen dargelegt: (Unter-) Thema Wesentliche Auswirkung Positive (+) oder negative (-) Auswirkung Zusammenhang zwischen Strategie und Geschäftsmodell Zeitraum E1-Climate change mitigation Ein tatsächlicher Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgasemissionen entsteht durch die Nutzung fossiler Brennstoffe direkt und indirekt (Scope 1, 2 und 3), während der Produktion und des Transports sowohl in der vorgelagerten, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, als auch im eigenen Betrieb und wird langfristige Auswirkungen zeigen. - Solche Emissionen sind nach heutigem Stand der Technik im Betrieb kaum vermeidbar und erfordern passende Maßnahmen, um die Umweltauswirkungen des Geschäftsmodells zu minimieren (siehe Kapitel „2.2.3 E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“). Um den negativen Einfluss der CO 2 e-Emissionen zu reduzieren, setzt Kontron auf energieeffiziente Technologien, nachhaltige Produktionsprozesse und IoT-Lösungen, die den Energieverbrauch optimieren und so den CO 2 e-Fußabdruck ihrer Produkte minimieren. Alle Standorte halten sich an nationale Energiegesetze und viele haben diverse Zertifizierung im Bereich Umwelt und Energie absolviert (zum Beispiel ISO 50001 und 14001). Langfristig E1-Energy Kontrons Produkte und Dienstleistungen weisen einen hohen Energiebedarf und somit eine tatsächliche Auswirkung auf den Energieverbrauch auf. - Das Geschäftsmodell der Kontron Gruppe, das auf die Entwicklung von IoT- und Industrie-4.0-Technologien spezialisiert ist, umfasst energieintensive Hardware- und Softwarelösungen. Durch den Fokus auf energieeffiziente Technologien wie Smart-Energy-Lösungen und die Einführung von IoT-as-a-Service (IoTaaS) strebt Kontron an, den Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu optimieren und so den negativen Einfluss zu mindern. Die GreenTec-Division adressiert die Herausforderung des hohen Energieverbrauchs, indem sie erneuerbare Energien, Elektromobilität und intelligente Energiesysteme entwickelt. Kurz-, mittel- und langfristig E3-Water Die Mineralienbeschaffung und Chipproduktion in der vorgelagerten Lieferkette von Kontron verbrauchen große Mengen Wasser, was eine potenzielle Auswirkung von Ressourcenübernutzung birgt, Ökosysteme beeinträchtigt und potenziell lokale Gemeinschaften in wasserarmen Regionen belastet. - In den Produkten der Kontron Gruppe sind die Mikrochips und andere Produkte aus Rohstoffen unabdingbar. Um dem Problem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu begegnen, setzt Kontron – wo möglich – auf nachhaltige Materialien (siehe Strategie zur Ressourcenschonung), energieeffiziente Produktionsprozesse und fordert in der Zusammenarbeit mit Partnern die Einhaltung verantwortungsvoller Beschaffungs- und Fertigungsstandards, wie sie im Verhaltenskodex für Lieferfirmen festgelegt sind. Dadurch soll die Umweltbelastung entlang der Wertschöpfungskette minimiert werden. Kurz-, mittel- und langfristig E4-Direct exploitation Der Abbau und die Nutzung seltener Metalle und Mineralien in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können Lebensräume zerstören, die Biodiversität gefährden und Flora sowie Fauna erheblich beeinträchtigen (tatsächliche Auswirkung). - Mittelfristig E5-Resource outflows related to products and services Eine optimierte Produktion und reparierbare Produkte von Kontron schonen Ressourcen, verlängern Lebenszyklen und reduzieren dadurch die Umweltbelastung (tatsächliche Auswirkung). + Das Geschäftsmodell von Kontron, das auf der Entwicklung eigener Technologien und nachhaltiger IoT- Lösungen, Leistungselektronik und Technologien von Stromerzeugung und -Nutzung in der Mobilität basiert, fördert durch Recycling in den Produktionsprozessen eine ressourcenschonende Wertschöpfung. Mittel- und langfristig S1-Working conditions Die Gesellschaften der Kontron AG haben im Laufe ihrer Geschichte verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickelt (tatsächliche Auswirkung): Dazu zählen Zusatzleistungen wie Essenszuschüsse, zusätzliche Urlaubstage für freiwillige Arbeit oder Geburtstage sowie Jobräder. Reisekostenzuschüsse stärken die Bindung zu den Beschäftigten und tragen gleichzeitig zur möglichen CO 2 e-Reduktion bei. + Im Geschäftsjahr 2024 investierte die Kontron AG in soziale Leistungen und fokussierte sich auf die Integration neuer Gesellschaften und Beschäftigte durch einheitliche Prozesse, gemeinsame IT-Systeme und die Stärkung der Mitarbeiterbindung. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfassen ergonomische Büroausstattung, Schulungen zu Arbeitspsychologie und Arbeitsschutz sowie flexible Home-Office-Regelungen. Die Kontron Gruppe setzt auf die Philosophie „hire for attitude, train for skills“ und unterstützt Beschäftigte mit internen Weiterbildungsprogrammen wie der Sustainable Leadership Academy und finanzieller Förderung externer Trainings. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Strategie, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, Beschäftigte langfristig zu binden und deren fachliche wie persönliche Entwicklung zu fördern. Kurzfristig S1-Working time Ein unterstützendes Arbeitsumfeld entsteht durch Richtlinien, die das Wohlbefinden der Beschäftigte in den Fokus rücken, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten (tatsächliche Auswirkung). Dies trägt zur Stressreduktion und Steigerung der Arbeitszufriedenheit bei. Zudem gibt es zahlreiche individuelle Unternehmensvereinbarungen. + Kurz- und mittelfristig S1-Working time Überlange Arbeitszeiten ohne ausreichende Pausen führen tatsächlich zu Beschäftigte-Burnout, erhöhten Fehlern und hoher Fluktuation. - Kurz-, mittel- und langfristig S1-Gender equality and equal pay for work of equal value Marktbedingte Ungleichheiten in der Bezahlung zwischen Branchen (z. B. technische Berufe vs. soziale Dienste) bestehen weiterhin (tatsächlich). - Im Geschäftsjahr 2024 investierte die Kontron AG in soziale Leistungen und fokussierte sich auf die Integration neuer Gesellschaften und Beschäftigte durch einheitliche Prozesse, gemeinsame IT-Systeme und die Stärkung der Mitarbeiterbindung. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfassen ergonomische Büroausstattung, Schulungen zu Arbeitspsychologie und Arbeitsschutz sowie flexible Home-Office-Regelungen. Die Kontron Gruppe setzt auf die Philosophie „hire for attitude, train for skills“ und unterstützt Beschäftigte mit internen Weiterbildungsprogrammen wie der Sustainable Leadership Academy und finanzieller Förderung externer Trainings. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Strategie, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, Beschäftigte langfristig zu binden und deren fachliche wie persönliche Entwicklung zu fördern. Mittel- und langfristig S1-Measures against violence and harassment in the workplace Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, fördern das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Beschäftigte (tatsächlich). + Kurzfristig S1-Diversity Eine vielfältige Belegschaft (ethnisch, geschlechtlich, altersbezogen usw.) bringt unterschiedliche Perspektiven und verbessert die Kommunikation. Kontron hat positive Erfahrungen mit diversen Teams gemacht (tatsächlich). + Mittel- und langfristig S1-Other work-related rights Fehlverhalten und Vernachlässigung sowie andere Menschenrechtsverletzungen können potenziell in Hochrisikogebieten auftreten. - Mittel- und langfristig S2-Other work-related rights Die Nutzung von Konfliktmineralien birgt insbesondere in den jeweiligen Anbaugebieten diverse potenzielle Risiken, sowohl entlang der Wertschöpfungskette als auch im Hinblick auf Menschenrechtsproblemen. - Das Geschäftsmodell der Kontron AG, das auf globalen Lieferketten und der Nutzung spezialisierter Materialien basiert, birgt das Risiko, dass Konfliktmineralien aus Regionen mit Menschenrechtsproblemen in die Wertschöpfungskette gelangen. Diese negative Auswirkung unterstreicht die Notwendigkeit strenger Beschaffungsrichtlinien und verantwortungsvoller Partnerauswahl, um solche Risiken zu minimieren und die Integrität der Lieferkette zu gewährleisten. Kurz-, mittel- und langfristig Die folgende Liste zeigt die identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen für den eigenen Betrieb. FFinanzielle Auswirkungen sind potenziell bei allen Themen gegebenChancen wie folgt aufgelistet, können einen positiven Effekt, Risiken einen negativen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens qualitativ verursachen: (Unter-)Thema Wesentliches Risiko oder Chance Chance oder Risiko E1-Climate change adaptation Innovative Produkte: Die Kontron Gruppe erschließt neue Marktsegmente, indem sie Produkte entwickelt, die gezielt auf die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen ausgerichtet sind. Dabei fokussiert sich Kontron auf die Bedürfnisse umweltbewusster Verbraucher:innen, fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und trägt zur Erhöhung der Energieunabhängigkeit bei. Gleichzeitig reduziert Kontron die Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten durch innovative, ressourcenschonende Technologien. Chance E1-Climate change adaptation Übergangsrisiken durch den Klimawandel: Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorischer physischer Risiken ist Kontron potenziell einem erhöhten finanziellen Risiko ausgesetzt. Diese Risiken können potenziell den Betrieb stören und Investitionskosten nachhaltig beeinflussen, aber werden nicht als gefährdend für die Strategie oder das Geschäftsmodell eingestuft. Risiko E1-Energy Kontron sieht sich dem finanziellen Risiko steigender Energiekosten und potenzieller Energieversorgungsunterbrechungen ausgesetzt. Diese können potenziell die Produktionseffizienz beeinträchtigen und zu erhöhten Betriebskosten führen. Risiko E5-Resources inflows, including resource use Kontron setzt auf den Einsatz nachhaltigerer Materialien für nichttechnische Komponenten. Dabei werden erneuerbare oder gut recycelbare Materialien verwendet, um eine kreislauffähige Nutzung und Ressourcenschonung zu fördern und ein Verkaufsargument darstellen. Chance E5-Resource outflows related to products and services Kontron fördert die Kreislauffähigkeit und Langlebigkeit seiner Produkte durch den Einsatz erneuerbarer und recycelbarer Materialien sowie austauschbarer Komponenten. Damit sticht Kontron auf dem Markt neben anderen Mitbewerbern heraus. Chance G1-Corruption and bribery Korruption kann zu schwerwiegenden Reputationsschäden und hohen Strafen für Kontron führen, die die Integrität und das finanzielle Ansehen des Unternehmens gefährden. Risiko 1.10.1. E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Risiken durch den Klimawandel werden nur in ihrer Gesamtheit unternehmensweit als wesentlich eingestuft, nicht jedoch einzelne Kategorien physischer Klimarisiken. Darüber hinaus wurden klimabezogene Übergangsrisiken für das Unternehmen als wesentlich identifiziert: das Ersetzen bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen sowie möglicherweise erfolglose Investitionen in neue Technologien zusammengefasst in den zwei Risiken zu E1 – Climate Change Adaption. Zur Bestimmung der Resilienz der eigenen Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel hat die Kontron AG im Rahmen der im Berichtsjahr erstmalig durchgeführten Klimarisikoanalyse bewertet, ob die einzelnen Risikokategorien einen signifikanten negativen Einfluss auf die Strategie und/oder das Geschäftsmodell haben könnten. Die dabei verwendeten Klimaszenarien und Zeithorizonte sind dabei zwischen Klima- und Resilienzanalyse kongruent. Bei physischen Risiken kamen ein Zeithorizont von 35 Jahren sowie vier Klimaszenarien in Form der repräsentativen Konzentrationspfade RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 des Weltklimarats IPCC zur Anwendung, während bei Übergangsrisiken drei Zeithorizonte (kurzfristig bis zu einem Jahr, mittelfristig ein bis fünf Jahre sowie langfristig über fünf Jahre) verwendet wurden. Anhand der Beispiele der ESRS sowie internen Inputs wurde eine Liste relevanter klima-bedingter Übergangsrisiken und Chancen verteilt auf die Bereiche „Politik & Recht", „Technologie", „Markt" und „Reputation" erstellt und mit der Konzernrisikomanagementfunktion abgestimmt. Die transitorischen Bewertungen wurden unter der allgemeinen Annahme eines 1,5-Grad-Szenarios gemäß dem Übereinkommen von Paris vorgenommen, da dabei von einem strengen regulatorischen Umfeld – vor allem innerhalb der Europäischen Union – auszugehen ist. Die physischen Risiken wurden für die eigenen Standorte sowie bilanzierte Lager an Kundenstandorten analysiert, die Übergangsrisiken für die gesamte Wertschöpfungskette inklusive der eigenen Geschäftstätigkeit. Somit umfasst die Resilienzanalyse die gesamte Wertschöpfungskette mit Ausnahme der physischen Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie außerhalb der kundenseitigen Konsignationslagerstandorte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. In allen Fällen erfolgte die Bewertung der Resilienz ausgehend vom potenziellen Schadensausmaß durch qualitative Einschätzungen der während der Klimarisikoanalyse involvierten internen Fachexpert:innen bzw. durch die gruppenweite Risikomanagementfunktion. Diese Bewertung wurde mit Jänner 2025 für das Berichtsjahr abgeschlossen. Im Hinblick auf die Risiken in Verbindung mit einem Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft wurde dabei angenommen, dass von einem strengen regulatorischen Umfeld – vor allem innerhalb der Europäischen Union – auszugehen ist, bei dem es wahrscheinlich auch zu starken marktseitigen, technologischen und reputationsrelevanten Veränderungen kommt, welche hohe Investitionen in emissionsarme Herstellung und Produkte und eine entsprechend steigende Nachfrage bedingen. Finanzielle Effekte und notwendige Mittel wurden dabei nur in groben Zügen im Rahmen der allgemeinen Ausmaßschwellenwerte des gruppenweiten Risikomanagementprozesses geschätzt und werden zukünftig genauer beziffert werden. Es wird sich vor allem stetig darum bemüht, den Energieverbrauch zu verringern. Der Energiemix in den einzelnen Ländern hängt von der jeweiligen politischen und technologischen Entwicklung ab, wobei eine Abkehr von fossilen Energieträgern wünschenswert ist. Das Ergebnis der Resilienzanalyse im Zuge der Bewertung der Klimarisiken zeigt, dass die beiden Übergangsrisiken des Ersetzens bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen (E1 Climate Change Adaption – Innovative Produkte) sowie möglicherweise erfolglose Investitionen in neue Technologien (E1 Climate Change Adaption – Übergangsrisiken durch den Klimawandel) langfristig die Resilienz der Strategie und/oder des Geschäftsmodells der Kontron AG beeinflussen könnten, insbesondere in einem 1,5-Grad-Szenario mit einhergehendem hohen Investitionsdruck und der notwendigen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Der Grund dafür liegt vor allem in dem Erfordernis, neuartige und emissionsärmere Technologien und Lösungen zu implementieren, welche sich zukünftig rückblickend als unterlegen gegenüber konkurrierenden und ebenfalls nur bedingt erprobten Technologien herausstellen könnten und somit einen langfristigen Wettbewerbsnachteil für die Kontron AG bedeuten könnten. Berücksichtigung von risikobehafteten Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten bei der Festlegung der Strategie des Unternehmens, seinen Investitionsentscheidungen sowie den laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen: Nachhaltigkeitsrisiken sind integraler Bestandteil des Konzernrisikomanagements und werden mit der gleichen Sorgfalt bewertet und berücksichtigt wie andere Risiken. Gesetzlich vorgeschriebene Analysen werden durchgeführt und, falls erforderlich, künftig verstärkt eingesetzt. Die Aufbereitung von Risiken und Chancen erfolgt von den verantwortlichen Teams intern und wird im Vorstand diskutiert sowie anschließend dem Aufsichtsrat zur Diskussion und allfälligen Genehmigung vorgelegt. Dabei wird, wenn nötig, auf die Unterstützung externer Expert:innen zurückgegriffen, um eine fundierte und umfassende Risikobewertung sicherzustellen. Teile der Risikobewertung sind bereits im internen Audit Prozess implementiert, während weitere Kontrollmechanismen derzeit aufgebaut werden. Auf Basis der Resilienzanalyse bestehen in Bezug auf physische Klimarisiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Unsicherheiten, da diese bisher nicht gesondert bewertet wurden. Insbesondere Abhängigkeiten von spezifischen Rohstoffen wie seltene Erden und/oder Produktkomponenten könnten bei Unterbrechungen der globalen Lieferketten durch klimabedingte Naturkatastrophen oder dauerhaften Klimaveränderungen möglicherweise ein wesentliches Ausmaß für die Resilienz des Geschäftsmodells annehmen. Dies soll zukünftig ebenfalls eingehend im Rahmen der Klimarisikoanalyse bewertet werden. Für die eigene Tätigkeit sowie die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden physische Klimarisiken zwar erhöht, aber nicht als gefährdend für die Strategie oder das Geschäftsmodell eingestuft. Kurzfristig wird auf eine kontinuierliche Optimierung unserer Betriebsabläufe gesetzt, um Emissionen zu reduzieren und Effizienzpotenziale auszuschöpfen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verbesserung der Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem sichert ein regelmäßiges Risikomanagement die Überwachung und notfalls Aktionsfähigkeit hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Mittelfristig wird die stetige Weiterentwicklung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios gefördert, um den wachsenden Anforderungen der Märkte und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet Modernisierung bestehender Vermögenswerte, um sie an neue technologische Standards anzupassen. Gleichzeitig wird großer Wert auf die Qualifizierung und Umschulung unserer Mitarbeitenden gelegt, um den Wandel aktiv mitzugestalten. Langfristig wird eine trend-angepasste Transformation der Geschäftsmodelle angestrebt, die innovative Lösungen unter anderem zur Unterstützung einer nachhaltigen Wirtschaft umfasst. Durch strategische Partnerschaften und kontinuierliche Investitionen in zukunftsfähige Technologien stellen wir sicher, dass unser Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleibt und seine Rolle als verantwortungsbewusster Akteur in den Branchen weiter ausbaut. 1.10.2. E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Extraktion kritischer Materialien und Substanzen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf die Biodiversität bewirken. Der Abbau von Rohstoffen führt zum Beispiel zur Zerstörung von Lebensräumen, was direkt zur Gefährdung und zum Verlust der biologischen Vielfalt beitragen kann. Dies betrifft vor allem vorgelagerte Prozesse in der Wertschöpfungskette, die potenziell mittelfristige Auswirkungen zeigen können. Basierend auf einer Analyse anhand der Natura2000 Onlineplattform wurden die eigenen Standorte hinsichtlich der Nähe zu Gebieten mit hoher Biosensitivität untersucht. Von jedem Standort wurde anhand einer Befragung untersucht, ob es Auswirkungen auf die nahegelegenen Gebiete und die Biodiversität gibt. Dabei wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt. Die folgende Liste zeigt die wesentlichen zu betrachtenden Standorte im eigenen Betrieb gemäß Mehrheitsbeteiligungen. Europa / Weltweit land stadt Europa Österreich Bergheim, Donawitz, Ebbs, Engerwitzdorf, Götzis, Graz, Hagenberg im Mühlkreis, Innsbruck, Kapfenberg, Linz, Wien, Schwertberg, Salzburg, Kufstein, Bisamberg Belgien Machelen, Kortrijk Bulgarien Saedinenie, Sofia Tschechien Horní Suchá, Liberec, Praha, Plzeň Frankreich Besançon, La Garde, Mitry-Mory, Montigny-le-Bretonneux, Toulouse, Valbonne Deutschland Augsburg, Berlin, Burscheid, Deggendorf, Dresden, Düsseldorf, Frickenhausen, Fürth, Grassau, Greifswald, Hamburg, Hilden, Immenstaad, Ismaning, Kaufbeuren, Leipzig, Limbach-Oberfrohna, Mauerstetten, Memmingen, München, Roding, Saarbrücken, Schorndorf, Stuttgart, Wendlingen am Neckar, Witten, Langweid am Lech, Balingen, Eching, Goslar, Mammendorf, Schwäbisch Hall, Sinsheim, Stadtbergen, Aachen, Neuhausen, Ansbach, Bösingen, Böblingen, Vilshofen an der Donau Ungarn Budaörs, Győr, Pécs, Tab, Taksony Niederlande Schiphol-Rijk Nordmazedonien Skopje Polen Warszawa Portugal Aveiro, Lisboa Rumänien București, Galați Slowenien Celje, Kranj, Ljubljana, Maribor Spanien Bilbao, Pozuelo de Alarcón, Derio, Torrejón de Ardoz, Alcalá de Henares, Alcorcón, Loiu, Santa Coloma de Gramenet, Chiclana de la Frontera, Oviedo Schweiz Ittigen, Rotkreuz Vereinigtes Königreich Chichester, London, Trowbridge Weltweit Algerien Les Sources Bir Mourad Rais, Alger Kanada Boisbriand, Cornwall, Sainte-Thérèse China Beijing, Shanghai, Dongguan Kasachstan Almaty Malaysia Perai Singapur Singapore Taiwan Taipei Vereinigte Staaten Madison, Newark, Renton, San Diego, Springfield, Hillsboro, Columbus, Ashburn, Seattle, Newnan Usbekistan Tashkent Südkorea Seongnam Basierend auf einer Analyse mit der Natura2000-Onlineplattform wurden die firmeneigenen Standorte auf ihre Nähe zu Gebieten mit hoher Biosensitivität untersucht. Jeder Standort wurde anhand von Fragebögen bewertet, um festzustellen, ob Auswirkungen auf nahegelegene Gebiete und die Biodiversität vorliegen. Während dieses Prozesses wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Firmenname Europa / Weltweit stadt, land Auswirkung beflex electronic GmbH Europa Hamburg, Deutschland Keine Auswirkungen Kontron Beteiligungs GmbH; Kontron Europe; Kontron Acquisition GmbH Europa Ismaning, Deutschland Keine Auswirkungen Kontron Electronics GmbH Europa Frickenhausen, Deutschland Keine Auswirkungen Kontron Electronics Kft. Europa Pécs, Ungarn Keine Auswirkungen Kontron Hungary Ltd Europa Budaörs, Ungarn Keine Auswirkungen Kontron Public Transportation Arce S.A.U. Europa Alcalá de Henares, Spanien Keine Auswirkungen Kontron Solar GmbH Europa Memmingen, Deutschland Keine Auswirkungen Kontron Transportation Deutschland GmbH Europa Immenstaad, Deutschland Keine Auswirkungen Kontron Transportation Schweiz AG Europa Bösingen, Deutschland Keine Auswirkungen Suntastic.Solar GmbH Europa Bisamberg, Österreich Keine Auswirkungen Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen im Hinblick auf Bodenverschlechterung, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung im eigenen Betrieb festgestellt. Basierend auf der beschriebenen Analyse haben wir eine Abfrage bei den Einheiten mit Standorten nahe oder in Gebieten mit ausgeschriebener hoher Biodiversität durchgeführt. Dabei wurden keine signifikanten Auswirkungen der eigenen Geschäftsaktivitäten auf bedrohte Spezies festgestellt. 1.10.3. S1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Alle von der Kontron Gruppe beschäftigten Personen, die von dem Unternehmen wesentlich beeinflusst werden können, sind in den Offenlegungsbereich gemäß ESRS 2 einbezogen. In der eigenen Belegschaft sind folgende Personengruppen inkludiert: Alle Mitarbeitenden, die im Jahr 2024 bei einem Unternehmen der Kontron Gruppe beschäftigt waren. Dazu gehören auch Auszubildende, Praktikant:innen, Lehrlinge sowie Mitarbeitende in Elternzeit, Bildungsurlaub oder Krankenstand. Folgende Arten der Beschäftigten und nicht angestellten Beschäftigen (Fremdarbeitskräften) unter den eigenen Arbeitskräften sind von wesentlichen Auswirkungen von Kontrons Tätigkeiten betroffen: Beschäftigte: Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen. Fremdarbeitskräfte: Zeitarbeitskräfte: Einfluss durch Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und temporäre Arbeitsbedingungen. Freie Beschäftigte (Selbstständige): Betroffen durch Projektverträge, Vergütung und die Einbindung in Unternehmensprozesse. Leiharbeiter:innen: Betroffen durch die Koordination zwischen Leiharbeitsfirmen und Kontron, insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen und Rechte. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende potenziell negativen Auswirkung aufgrund systemischer Rahmenbedingungen oder Individualfällen als möglich in Betracht bezogen und werden zum Teil bereits präventiv mit Gegenmaßnahmen verhindert: S1-Arbeitszeit Risiken der Überlastung von Arbeitnehmer:innen: Die Vorgabe oder Förderung übermäßig langer Arbeitszeiten ohne ausreichende Pausen zu Burnout, vermehrten Fehlern und hoher Fluktuation, sind jedoch nicht systemisch bedingt. S1-Gleichheit der Geschlechter und gleicher Lohn: systemische Lohnungleichheit in der Branche, Fragen der marktbedingten Lohnungleichheit aufgrund der Branche (technische Berufe werden besser bezahlt als z. B. soziale Dienstleistungen). S1-Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Vernachlässigung, Fehlverhalten und Verstöße gegen die Menschenrechte, Risiken, Fehlverhalten und Vernachlässigung sowie andere Menschenrechtsverletzungen können potenziell in Hochrisikobereichen, aber nicht systemisch vorkommen. Kontrons positive Maßnahmen wirken sich auf alle Arten von Beschäftigten aus, darunter festangestellte Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Werkstudierende, Praktikant:innen, temporär Beschäftigte sowie freie Beschäftigte. Spezifische Gruppen, wie Eltern in flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Beschäftigte in multikulturellen Teams, profitieren zusätzlich von individuellen Vereinbarungen und der Förderung von Diversität. Datenschutz und faire Entlohnung haben globale Auswirkungen, wobei Europa durch strikte Datenschutzrichtlinien und Gleichstellungsinitiativen hervortritt. In der eigenen Belegschaft sind auch potenzielle negative Auswirkungen identifiziert worden. Besonders vulnerabel gegenüber arbeitsbezogenen negativen Auswirkungen sind tendenziell temporär Beschäftigte, Werkstudierende, Beschäftigte in Ländern mit schwacher Arbeitsrechtsdurchsetzung, Mitarbeitende in Niedriglohnsektoren sowie Personen mit Betreuungsaufgaben oder ohne ausreichenden Zugang zu Beschwerdemechanismen. S1 – Arbeitszeit: Überlange Arbeitszeiten ohne Pausen erhöhen das Risiko für Burnout und Fluktuation. S1 – Gleichstellung & Bezahlung: Lohnunterschiede und Maßnahmen zur Gleichstellung bergen Konfliktpotenzial, besonders Frauen sind hier nach wie vor betroffen. S1 – Weitere Rechte: Fehlende Risikoanalysen können Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette begünstigen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung gibt es noch keinen Transitionplan. Bei der Erstellung eines solchen Plans wird auf die Vermeidung der negativen Beeinträchtigung der eigenen Belegschaft geachtet werden. 1.10.4. S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Kontron Gruppe ist ein global tätiges Unternehmen in der Elektronik- und Technologiebranche, dessen Wertschöpfungskette eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitskräfte umfasst. Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette zählen zu den wesentlich betroffenen Arbeitskräften: Beschäftigte in der Rohstoffgewinnung, der Fertigung, im Bauteilhandel und in der Logistik. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden verschiedene Personengruppen miteinbezogen, jedoch nicht explizit, welche Personen mit bestimmten Merkmalen stärker gefährdet sein könnten. Die Kontron Gruppe legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitskräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Förderung der Menschenrechte sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung, insbesondere in sensiblen Bereichen. Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen" entstammen nicht der Strategie oder den Geschäftsmodellen des Unternehmens und sind auch nicht damit verbunden. Die Auswirkungen beeinflussen nicht die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens bzw tragen nicht zu deren Anpassung bei. Ein explizites Risiko von und somit auch eine (potenziell) negative Auswirkung durch Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit unter den Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette des Unternehmens wurde evaluiert. Dabei wurde festgestellt, dass das tatsächliche Risiko innerhalb der Wertschöpfungskette der Kontron Gruppe im Rahmen der Förderung von Konfliktmineralien besteht, wobei der Abbau und Handel mit bestimmten Rohstoffen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen in Konfliktgebieten zusammenhängen kann, welche mit schweren Menschenrechtsverletzungen sowie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung einhergehen. Solche Mineralien werden häufig in elektronischen Bauteilen verwendet. Die Kontron Gruppe erkennt dieses Risiko und verpflichtet sich, durch strenge Lieferkettenkontrollen, Transparenzinitiativen und die Einhaltung internationaler Standards wie der OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten, aktiv gegen solche Menschenrechtsprobleme vorzugehen. Zeitlicher Horizont: Menschenrechtsverletzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können über alle Zeithorizonte hinweg auftreten und haben systemische Züge der Ausbeutung. Ausmaß der Auswirkungen: Solche Verstöße haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitskräfte, da sie schwerwiegende Eingriffe in ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen darstellen. Betroffener Personenkreis: Die Auswirkungen sind in der Regel auf eine begrenzte Anzahl von Personen in der oberen Wertschöpfungskette beschränkt. Schwierigkeitsgrad der Behebung: Diese Verstöße sind äußerst schwer zu überwachen und langfristig schwierig zu beheben. Insbesondere die fehlende Transparenz in den Abbauregionen und komplexe Lieferketten erschweren die Minderung der negativen Auswirkungen. Wahrscheinlichkeit: Solche Auswirkungen sind potenziell vorhanden, aber eine quantitative Abschätzung der Wahrscheinlichkeit wurde nicht in die Berechnung einbezogen, um den Fokus auf die potenziellen Auswirkungen zu legen. Die Kontron Gruppe verfolgt einen proaktiven Ansatz, um bessere Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette zu fördern. Lieferfirmen, die unangemessene Arbeitsbedingungen aufweisen, werden aktiv von der Zusammenarbeit ausgeschlossen. Dieser Ansatz setzt einen klaren Anreiz für Lieferfirmen, ihre Arbeitsstandards zu verbessern, da eine zukünftige Kooperation mit Kontron nur unter Einhaltung entsprechender Standards möglich ist. Auf diese Weise trägt die Kontron Gruppe nicht nur zum Wohlbefinden der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei, sondern fördert auch nachhaltige Veränderungen in den Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette. Umsetzung: Lieferfirmen, die nicht den Standards entsprechen, werden bereits zu Beginn der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Screening-Systeme zur Überprüfung der Lieferfirmen sind bereits implementiert. Zeithorizont: Kurzfristig – Maßnahmen wie die Identifizierung und der Ausschluss ungeeigneter Lieferfirmen erfolgen zeitnah. Skalierung: Mittelgroßer Einfluss auf das Wohlbefinden von Arbeitskräften und auf Geschäftspraktiken. Reichweite: Der Effekt beschränkt sich ausschließlich auf die eigene Wertschöpfungskette von Kontron. Maßnahmen: Das Unternehmen agiert konform mit geopolitischen Sanktionen und unterstützt durch diese Maßnahmen verbesserte Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. 1.11. IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Um ein umfassendes Bild der wesentlichen Nachhaltigkeits-IROs der Kontron Gruppe zu erhalten, wurde die Wesentlichkeitsanalyse als Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in mehreren Schritten durchgeführt. Methoden und Annahmen: Kontron führte eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, die sowohl Impact Materiality (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) als auch Financial Materiality (finanzielle Risiken und Chancen) betrachtet. Das Verfahren basierte auf ESRS 1 und 2.53 und umfasst eine systematische Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken und Chancen. Zunächst erfolgte die Erstellung der Long-List mit allen ESRS-Themen. Analyse und Überprüfung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) für die verschiedenen ESRS-Themen durch die internen Abteilungen von Kontron: Die identifizierten IROs wurden von einem externen Berater geprüft und bildeten die Grundlage für die abschließende Bewertung der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit. Im Rahmen eines Materiality-Workshops mit wichtigen Vertreter:innen der Kontron Gruppe wurden die Ergebnisse aus Schritt 1 und Schritt 2 diskutiert. Basierend auf den in Schritt 2 identifizierten IROs wurde die Impact-Materialität und Finanz-Materialität der verschiedenen ESRS-Themen von Kontron-Themenexpert:innen bewertet bzw. validiert. Im Rahmen eines strukturierten Evaluationsprozesses wurden die Stakeholder durch eine Online-Umfrage aktiv einbezogen. Ziel dieser Umfrage war es, die Relevanz der von Kontron identifizierten Themen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die Stakeholder hatten die Möglichkeit, ihre Einschätzungen zu den verschiedenen Themen abzugeben, wodurch wertvolle Einblicke in ihre Prioritäten und Perspektiven gewonnen wurden. Zudem hatten die Stakeholder die Möglichkeiten weitere Auswirkungen einzumelden. Die Ergebnisse der Stakeholderbewertung wurden in der Bewertung der Auswirkungen berücksichtigt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Ansichten und Prioritäten der Stakeholder in die Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen einfließen. Die Priorisierung der Themen wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den vorangegangenen Schritten festgelegt: Impact Materiality Score, Finanzielle Wesentlichkeitsbewertung und das Feedback der Stakeholder wurde zur Validierung des Impact Materiality Scorings und der internen Bewertung verwendet. Fokus auf spezifische Risikofaktoren: Die Analyse konzentriert sich auf wesentliche Tätigkeiten in den Bereichen Hardware, Software, GreenTec, Geschäftsbeziehungen, sowie regionale Gegebenheiten mit erhöhtem Risiko (z. B. Lieferketten in Hochrisikogebieten). Verfahren zur Ermittlung und Priorisierung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen: i. Berücksichtigung von Geschäftsbeziehungen und Regionen mit erhöhtem Risiko: Kontron berücksichtigt sowohl eigene Aktivitäten als auch die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich Lieferfirmen und Partner:innen. Besonderes Augenmerk liegt auf Lieferkettenrisiken (z. B. Arbeitsrechte, Umweltrisiken in Produktionsländern). Beteiligung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Die Analyse umfasst sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen, z.B. durch Produktdesign, Fertigung und Lieferantenmanagement. Konsultation von Stakeholdern: Einbindung von Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferfirmen, Investor:innen und anderen Interessengruppen fand über Online-Umfragen und Workshops statt. 692 Mitarbeiter:innen, 7 Kund:innen, 21 Lieferfirmen, 4 Investor:innen und weitere Stakeholder nahmen an der Stakeholderumfrage im Jahr 2023 teil. Priorisierung negativer und positiver Auswirkungen: Negative Auswirkungen wurden nach Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit priorisiert. Positive Auswirkungen wurden nach Ausmaß und Umfang bewertet. Berechnungen basieren auf einer Skala von 0 bis 5 für Schweregrad und 0 bis 1 für Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Maximalwert jeder einzelnen Komponente (Ausmaß, Umfang oder Unabänderlichkeit) führt zum maximalen Schweregrad (gemäß ESRS Abschnitt 1, Absatz 45). Verfahren zur Bewertung finanzieller Risiken und Chancen: Zusammenhang zwischen Auswirkungen und finanziellen Risiken/Chancen: Risiken und Chancen wurden sowohl auf operativer Ebene (direkte Auswirkungen) als auch auf strategischer Ebene (langfristige finanzielle Effekte) analysiert. Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und finanziellen Auswirkungen: Finanzielle Wesentlichkeit wird anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien gemäß ESRS 1.3.3 bestimmt. Zeitrahmen: Kurzfristig (1 Jahr), Mittelfristig (bis 5 Jahre), Langfristig (über 5 Jahre). Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber anderen Risiken: Nachhaltigkeitsrisiken werden in das gesamte Risikomanagement integriert und mit traditionellen Finanz- und Geschäftsrisiken abgeglichen. Instrumente wie Risikobewertungs-Modelle und Wesentlichkeits-Scores werden verwendet. Entscheidungsfindung und interne Kontrollverfahren: Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Management-Workshops validiert und durch den Vorstand final genehmigt. Interne Kontrollsysteme und Audits gewährleisten die Umsetzung und Nachverfolgung. Integration in das allgemeine Risikomanagement: Nachhaltigkeitsrisiken sind Teil des integrierten Risikomanagements und fließen in regelmäßige Unternehmensbewertungen ein. Die Ergebnisse werden zur Einschätzung des gesamten Risikoprofils verwendet. Einbindung von Chancen in das Managementverfahren: Nachhaltigkeitschancen beeinflussen Investitionen in neue Technologien, Märkte und Geschäftsmodelle. Eingesetzte Input-Parameter: Datenquellen stammen vom internen Risikomanagement, Stakeholder-Umfragen, Branchen-Benchmarks. Erfasste Vorgänge umfassen die gesamte Wertschöpfungskette, von Rohstoffbeschaffung bis zur Produktnutzung. Detailgrad der Annahmen: Nutzung standardisierter Bewertungsskalen (0–5) und Eintrittswahrscheinlichkeiten (0–1). Änderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum: Überarbeitung der Methodik zur Wesentlichkeitsbewertung im Rahmen der erweiterten Stakeholder-Beteiligung. Die Überprüfung findet alle zwei Jahre statt. Zur Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen wurden objektive Bewertungskriterien festgelegt. Das Ausmaß der „Schwere“ ergibt sich aus dem Mittelwert von „Ausmaß“, „Tragweite“ und „Unabänderlichkeit“ der jeweiligen Auswirkung. Zusätzlich wurde die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer möglichen Auswirkung berücksichtigt. Zur Operationalisierung der Bewertungslogik wurde eine Skala von 0 bis 5 für die Bewertung von Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit und eine Skala von 0 bis 1 (in Stufen von 0,2 ) für die Bewertung der Wahrscheinlichkeit der Wesentlichkeit der Auswirkung verwendet. Eine Skala von 0 bis 5 wurde für das Ausmaß und eine Skala von 0 bis 1 für die Wahrscheinlichkeit der finanziellen Wesentlichkeitsperspektive verwendet, in Übereinstimmung mit der Risikobewertung von Kontron. Für die Bewertung der Bedeutung der besprochenen IROs wurde die folgende Bewertungslogik diskutiert und angewandt: Abbildung: Scoring-Mechanismus 1.11.1. E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel Kontron identifizierte die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere Treibhausgasemissionen, durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die Bewertung erfolgte anhand von Wesentlichkeitskriterien wie Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit sowie durch Stakeholder-Befragungen. Zur Priorisierung wurden finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen analysiert. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse herangezogen, um Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen umfassend zu bewerten. Die Ergebnisse fließen in das Risikomanagement und die strategische Planung ein, um CO2-Reduktionsmaßnahmen und nachhaltige Technologien zu fördern. Emissionen durch Landnutzungsänderungen, Ruß oder troposphärisches Ozon, sind für Kontrons Geschäftstätigkeit nicht relevant. Zur Ermittlung und Bewertung von klimabedingten physischen Risiken wurde im Berichtsjahr erstmals eine softwarebasierte Klimarisikoanalyse für alle eigenen Standorte sowie bilanzierte Lager an Kundenstandorten durchgeführt. Dabei kam eine Softwarelösung zum Einsatz, mittels derer die Adressen und geografischen Koordinaten der Standorte in 18 unterschiedliche und relevante Risikokategorien über einen Zeithorizont von 35 Jahren auf Bruttorisiken sowie deren potenziellen finanziellen Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert wurden. Die in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 klassifizierten 13 akuten und 15 chronischen Klimagefahren werden damit als ausreichend abgedeckt angesehen, da die 18 analysierten Kategorien nach Ansicht des Unternehmens ausreichend Aufschluss über alle relevanten sowie eventuell damit verbundene physischen Risiken geben. Die pauschale Halte- und Betriebsdauer aller Standorte von 35 Jahren – mit Ausnahme einiger Konsignationslager – wurde angenommen, um den langfristig steigenden Klimarisiken Rechnung zu tragen und somit eine konservative Einschätzung der Risiken zu ermöglichen. Eine separate Betrachtung von kurz- und mittelfristigen Zeiträumen und Planungshorizonten ist für physische Risiken nicht erfolgt. Die softwarebasierte Analyse hat sowohl die Standorte als Vermögenswerte als auch deren Betriebsfähigkeit bewertet. Dies umfasst die Aktivitäten von Kontron und teilweise die nachgelagerte Wertschöpfungskette in Form der Konsignationslager an Kundenstandorten. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde in Bezug auf physische Klimarisiken nicht analysiert, da keine verlässlichen Informationen über den Ursprung von Rohstoffen und Produktkomponenten sowie deren Transportwege vorliegen. Diese Informationen sowie eine dahingehende Klimarisikoanalyse sollen in Zukunft eingeholt bzw. vorgenommen werden. Bei der Anwendung der Software wurden die Risiken gemäß der vier Klimaszenarien der repräsentativen Konzentrationspfade RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 des Weltklimarats IPCC analysiert, wobei die beiden mittleren Szenarien jeweils doppelt gewichtet wurden, weil global eine äußerst strikte Begrenzung der Treibhausgase aktuell unwahrscheinlich erscheint und somit von einer erheblichen Erderwärmung ausgegangen wird. Da nicht für alle Szenarien und Standorte in Kombination verlässliche Klimadaten vorlagen, wurden diese spezifischen Konstellationen in der Bewertung ausgelassen. Anstatt der Betrachtung von kurz- und mittelfristigen Zeiträumen und Planungshorizonten ist für physische Risiken eine Betrachtung auf ein Jahr und auf 35 Jahre erfolgt. Die Erkenntnisse sind in das Konzernrisikomanagement miteingeflossen. Allgemein besteht langfristig ein wesentliches Risiko durch physische Klimarisiken, sofern diese kumuliert über alle relevanten Risikoklassifizierungen betrachtet werden, wobei es sowohl zu Schäden an Vermögenswerten als auch temporären Einschränkungen im Betrieb kommen kann. Auf Grundlage der Ergebnisse der softwarebasierten Standortanalyse wurden mit Schwellenwerten je Risikokategorie potenzielle Hochrisikostandorte identifiziert. Es handelt sich hier um Standorte, deren Buchwert als wesentlich im Einklang mit Wertgrenzen aus dem Konzernrisikomanagement eingestuft wurde und für welche das Tool ein hohes Einzelrisiko mittels des gewichteten Durchschnitts der Klimaszenarien indiziert hat. In diesen konkreten Fällen wurden die Standorte eingehend und in Rücksprache mit lokalen Vertreter:innen der Kontron AG auf das Zutreffen dieser Risiken und vorhandene Gegenmaßnahmen analysiert. Es wurde festgestellt, dass jeweils zwei Standorte einem hohen Bruttorisiken durch Flusshochwasser und starken Schneefall ausgesetzt sind. In allen Fällen wurden jedoch bereits angemessene Vorkehrungen getroffen, um Schäden und Betriebsunterbrechungen in absehbarer Zeit wirksam zu mindern. Die klimabedingten Übergangsrisiken und Chancen wurden unternehmensintern im Rahmen von Workshops mit ausgewählten Expert:innen aus den entsprechenden Fachbereichen identifiziert und qualitativ bewertet. Insgesamt wurden 18 Risiken und neun Chancen analysiert, verteilt auf die vier Bereiche „Politik & Recht“, „Technologie“, „Markt“ und „Reputation“. Für jede Risiko- und Chancenbewertung wurden drei unterschiedliche Zeithorizonte berücksichtigt: kurzfristig (bis zu einem Jahr), mittelfristig (ein bis fünf Jahre) sowie langfristig (über fünf Jahre hinaus). Darüber hinaus wurde eine Lokalisierung vorgenommen, ob diese die eigene Tätigkeit und/oder die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette beeinflussen. Im Fokus der Bewertung stand der Einfluss der Risiken und Chancen auf die Geschäftstätigkeit von Kontron im Gesamten; eine Betrachtung einzelner Vermögenswerte erfolgte nicht. Die qualitative Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen wurde in allen Fällen unter der allgemeinen Annahme eines 1,5-Grad-Szenarios gemäß dem Übereinkommen von Paris vorgenommen, da dabei von einem strengen regulatorischen Umfeld – vor allem innerhalb der Europäischen Union – auszugehen ist, bei dem es wahrscheinlich auch zu starken marktseitigen, technologischen und reputationsrelevanten Veränderungen hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft kommen kann. Dabei handelt es sich nicht um ein spezifisches offizielles Szenario wie etwa die SSP1-1.9 aus den Shared Socioeconomic Pathways (SSP) des IPCC, sondern um eine übergeordnete Annahme, die sich an dem Ziel orientiert, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Für die konkrete Szenarioanalyse wurde kein explizit benanntes SSP-Szenario zugrunde gelegt, sondern es diente vielmehr als konzeptioneller Rahmen für die Risikobewertung. Dieses Szenario stellt aus Sicht der Kontron AG den wahrscheinlich stärksten Ausprägungsgrad von Übergangsrisiken und -chancen dar, weshalb dieses als ausreichend für die Analyse betrachtet wurde. Da es sich um eine rein qualitative Einschätzung von internen Fachexpert:innen handelt, wurden keine wissenschaftlichen Studien verwendet. Im Rahmen der Bewertung des möglichen finanziellen Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit hat die Kontron AG mehrere Übergangsereignisse identifiziert, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens bei einem langfristigen Zeithorizont von über fünf Jahren wesentlich sein können. Hierzu zählen die beiden Risiken des Ersetzens bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen sowie der möglicherweise erfolglosen Investitionen in neue Technologien (siehe IROs zu E1 – Anpassung an den Klimawandel: Innovative Produkte). In beiden Fällen können große und strategische Investitionsentscheidungen erhebliche Risiken für die rückblickend falsche Auswahl von neuen Technologien und Lösungen bergen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Übergangsereignisse auch erhebliche Chancen wie die Realisierbarkeit neuer Produkte, der Zugang zu neuen Märkten und eine erhöhte Nachfrage für Produkte und Dienstleistungen, die allesamt den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft fördern. Gruppenweit sind ausgehend von der aktuellen Treibhausgasbilanz der Kontron Gruppe weiterhin Anstrengungen erforderlich, um die Treibhausgasemissionen im Sinne einer net-zero Wirtschaft zu senken. Dies betrifft alle Geschäftstätigkeiten und somit auch Standorte der Gruppe. Außerdem arbeitet das Unternehmen an der Erreichung der Taxonomiekonformität ausgewählter Wirtschaftstätigkeiten, wobei bisher keine Wirtschaftstätigkeit als kategorisch unvereinbar mit den Kriterien der EU-Taxonomie identifiziert wurde. Jedoch sind auch in dieser Hinsicht noch umfassende prozessuale, produktspezifische und nachweisbezogene Maßnahmen notwendig. Die für die Bewertung der klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken und Chancen verwendeten Szenarien stehen in keinerlei Widerspruch zueinander oder anderen klimabezogenen Annahmen in diesem Bericht. Dadurch ergibt sich eine durchgängige Vereinbarkeit der szenarienbasierten Angaben. 1.11.2. E2-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf Umweltverschmutzung wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Das Thema Umweltverschmutzung wurde mit den Themenexpert:innen in internen Arbeitssitzungen der Kontron diskutiert und anschließend wurden die tatsächlichen, potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen sowie die finanziellen Risiken und Chancen in der Kontron und entlang der Wertschöpfungskette identifiziert und dokumentiert. Die potenziellen Risiken liegen hauptsächlich in der vorgelagerten Lieferkette und der Entsorgung nach der Nutzung, wobei ihre Reichweite begrenzt ist. Ein weiteres Instrument der Überprüfung ist der Supplier Code of Conduct, zu dessen Einhaltung sich die Lieferfirmen der Kontron verpflichten. Dieser definiert klare Umweltanforderungen, darunter: Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung und die Einhaltung von Vorgaben für Konfliktmineralien Einsatz sicherer und nachhaltiger Materialien im Einklang mit internationalen Umweltstandards Vermeidung von Fälschungen und Sicherstellung von Originalteilen Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien Wasser- und Bodenschutzmaßnahmen sowie Reduktion von Lärm-Emissionen Unsere Lieferfirmen sind verpflichtet, diese Anforderungen einzuhalten, und werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus überprüft Kontron regelmäßig, dass alle eingesetzten Materialien den strengen REACH- und RoHS-Vorgaben unterliegen. Darüber hinaus werden bei mehreren Standorten der Kontron Gruppe regelmäßig Umwelt- und Energieaudits zur Identifikation von Emissionsquellen und potenziellen Umweltbelastungen durchgeführt. Kontron steht im regelmäßigen Austausch mit relevanten Stakeholdern, darunter Kund:innen, Lieferfirmen, Behörden und Umweltorganisationen, um Auswirkungen, Risiken und Chancen besser zu verstehen und unsere Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich zu verbessern. Umfassende Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zum Thema Umweltverschmutzung haben bisher nicht stattgefunden. Dennoch stellen wir durch unseren Supplier Code of Conduct (SCoC) und unsere Umwelt- und Sozialstandards sicher, dass Umweltverschmutzung entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt wird. 1.11.3. E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf Wasser- und Meeresressourcen wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten: Kontron hat seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten analysiert, um seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sowohl im Rahmen der eigenen Tätigkeiten als auch innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Im Rahmen der eigenen Tätigkeiten wurde für die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Wasserstress eine softwarebasierte physische Klimarisikoanalyse für die weltweiten Standorte der Kontron Gruppe durchgeführt. Jene Standorte mit einem hohen Risiko von Wasserstress wurden im Detail analysiert, um die konkreten Abhängigkeiten und Auswirkungen zu ermitteln. Da es sich dabei bei den betroffenen Standorten um Büroräumlichkeiten ohne Produktionsstätten handelte, wurden das Risiko als nicht wesentlich bewertet. In Hinblick auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde im Rahmen von internen Expert:innen-Interviews festgestellt, dass ein erhöhter Wasserverbrauch in der Vorkette, insbesondere in der Leiterplatten- und Chipproduktion, stärkere Auswirkungen auf die Wasserreserven in den Produktionsregionen der Wertschöpfungskette haben kann. Gleichzeitig besteht eine Abhängigkeit der Herstellungsprozesse von verfügbarem Wasser, wodurch es bei Wasserknappheit in Produktionsgebieten zu Unterbrechungen in der Herstellung und Lieferung wasserintensiver Komponenten kommen könnte. Für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde keine exakte Standortbewertung (anders als bei den eigenen Tätigkeiten) durchgeführt. Die Bewertung dieser Risiken erfolgte im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die eine geringe Wahrscheinlichkeit und nur kurzfristige Auswirkungen feststellte. Daher wurde dieses Risiko als nicht signifikant eingestuft. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften: Das Unternehmen hat keine spezifischen Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt, da die potenziellen Risiken in der Lieferkette liegen und die Auswirkungen als gering bewertet wurden. Dennoch fördert Kontron einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen durch Lieferfirmen in der Wertschöpfungskette, um langfristig nachhaltige Produktionsbedingungen zu unterstützen. 1.11.4. E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse an den eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette durchgeführt. Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der eigenen Standorte ermitteln und bewerten zu können, wurde an ausgewählten Standorten der Tochtergesellschaften der Kontron AG in der Nähe von Gebieten mit hoher Biodiversität eine Biodiversitätsanalyse durchgeführt (genauere Informationen sind unter Kapitel „2.4. ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“. Der Zweck dieser Analyse bestand darin, tatsächliche und potenzielle Wechselwirkungen zwischen eigenen Grundstücken und Naturschutzgebieten sowie anderen für die biologische Vielfalt empfindlichen Gebieten zu ermitteln, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. . Die Analyse hat ergeben, dass es an keinem Standort der Kontron Gruppe zu negativen Beeinträchtigungen kam und Maßnahmen gegen negative Einflüsse nicht zwingend erforderlich sind. Die Bewertung entlang der Wertschöpfungskette ergab, dass in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die Förderung von Mineralien und Rohstoffen hohe potenzielle Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme an den Förderstätten hat. Dabei wurden ökologische Kriterien wie die Beeinträchtigung natürlicher Lebensräume, die Veränderung von Ökosystemleistungen und die Reduzierung der Artenvielfalt berücksichtigt. Kontron hat in der Analyse keine Abhängigkeiten sowie keine physischen und transitorischen Risiken und Chancen seiner Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosystemen an den eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette feststellen können. Systemische Risiken wurden nicht gesondert betrachtet, da die Auswirkungen weit am Anfang der Wertschöpfungskette liegen und kein direkter Austausch besteht. Aus diesem Grund fand keine direkte Konsultation mit möglicherweise betroffenen Gemeinschaften statt. Durch einen eigenen SCoC ist den Lieferfirmen von Kontron ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema vorgeschrieben. Zur Verminderung der Neuförderung ist die maximale Nutzung von recycelten Materialien erstrebenswert. Daher achtet Kontron stets auf einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, indem beispielsweise Abfälle vermieden und effiziente Recyclinglösungen genutzt werden. Basierend auf den umfangreichen Abfallartenkatalog der Abfallverzeichnisverordnung und der Gewerbeabfallverordnung überwacht Kontron seine Entsorgungsfachbetriebe und verlangt Nachweise über Sortier- und Recyclingquoten sowie über die endgültige Verbringung seiner Abfälle. Die Analysen und Erläuterungen zur diesen drei Datenpunkten sind im Kapitel „1.10.2 E4-SBM-3” zu finden. 1.11.5. E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgte im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse und umfasste die Identifikation der Schnittstellen zur Natur, die Analyse von Abhängigkeiten und ökologischen Auswirkungen, sowie die Bewertung wesentlicher Risiken und Chancen. Im Prozess der Bewertung wurden keine Vermögenswerte, allerdings Geschäftstätigkeiten im Rahmen der eigenen Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette analysiert. Das Thema wurde in internen Arbeitssitzungen mit den zuständigen Fachexpert:innen, die in den Tochterunternehmen im Qualitätsmanagement oder Umwelt- und Sicherheitsthemen inklusive Abfall zuständig sind, im Hinblick auf Betrieb der Kontron Gruppe diskutiert. Die dabei besprochenen Geschäftsbereiche und Ressourcen sind in den unten folgenden Übersichten aufgeführt. Zur Datenerhebung wurden die eingekauften Materialien aller Kontron Gesellschaften anhand externer Datenbanken evaluiert und durchschnittliche Recyclingquoten berechnet, basierend auf der Annahme, dass keine branchenunüblichen Materialien verwendet werden. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften: Das Unternehmen hat keine spezifischen Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zum Thema Ressourcen und Kreislaufwirtschaft durchgeführt, da es keine direkten Ansprechpartner gibt. Dennoch fördert Kontron einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und im Rahmen der Kreislaufwirtschaft durch den CoC und Maßnahmen vor Ort in den Betrieben, um langfristig nachhaltige Produktionsbedingungen zu unterstützen Die folgende Liste übermittelt ein Verständnis der die Geschäftsbereiche, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zusammenhängen, in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens und den von ihm erzeugten Abfällen: Geschäftsbereich Produkte/Dienstleistungen Abfälle IoT- und Industrial IoT-Lösungen Hardware- und Softwarelösungen für Industrie 4.0 Elektronikschrott, Verpackungsmaterial Smart Energy-Lösungen Technologien für Smart Grids Elektronikschrott, alte Komponenten Bahntechnologien und Kommunikationslösungen GSM-R, FRMCS, Netzwerklösungen Elektronikschrott, Altgeräte Medizintechnik IoT-fähige Diagnostik- und Überwachungssysteme Elektronikschrott, Verpackungen Luftfahrttechnologien Inflight-Entertainment- und Kommunikationssysteme Elektronikschrott, Batterien Embedded Computing-Lösungen Industrielle Computersysteme Elektronikschrott, Halbleiterreste Transportlösungen (Automotive) Telematik- und Konnektivitätslösungen Elektronikschrott, Verpackungsmaterial Softwarelösungen und KontronOS Betriebssysteme und Software für IoT-Systeme Minimaler Abfall aus Verpackung Kontron setzt auf langlebige, reparierbare Produkte und nachhaltige Materialien, um Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Besonders in den Bereichen IoT, Smart Energy, Bahntechnologien, Medizintechnik, Luftfahrt und Embedded Computing entstehen Elektronikschrott, alte Komponenten und Verpackungsmaterial, deren Reduktion und Recycling im Fokus stehen. Wesentliche Ressourcen wie Metalle, Kunststoffe und Halbleiter haben hohe Priorität, während der Einsatz erneuerbarer und recycelbarer Materialien ausgebaut wird. Diese Maßnahmen minimieren die Abhängigkeit von Primärrohstoffen, verringern Umweltauswirkungen und stärken die Kreislauffähigkeit der Produkte. Die folgende Liste zeigt die Priorisierung der vom Unternehmen genutzten wesentlichen Ressourcen: Ressource Priorität Begründung Metalle (z. B. Kupfer) Hoch Hauptbestandteil elektronischer Komponenten in allen Geschäftsbereichen Kunststoffe Hoch Notwendig für Gehäuse und Verpackungen Halbleiter Hoch Essenziell für elektronische Hardware und Embedded Computing-Lösungen Batterien Mittel Wichtige Ressource in Smart Energy- und Luftfahrttechnologien Verpackungsmaterialien Mittel Häufig genutzt, kann durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden Erneuerbare Materialien Mittel Bereits in einigen Geschäftsbereichen (z. B. Smart Grids) im Einsatz und ausbaubar Kontron versucht, bei den Verpackungen größtenteils auf Kunststoff zu verzichten und stattdessen nachhaltigere Materialen wie beispielsweise Karton zu verwenden. Weiters wird sofern möglich auf Batterien verzichtet und stattdessen werden in unseren Produkten Lithium-Ionen-Akkumulatoren verbaut. Wesentliche Auswirkungen und Risiken eines Verbleibs im „Business-as-usual“- Szenario: Ressourcenknappheit: Steigende Kosten und eingeschränkte Verfügbarkeit von Metallen und Halbleitern können die Produktion gefährden. Umweltbelastung: Hohe Abfallmengen und fehlende Recyclingstrategien verschärfen Umweltprobleme. Reputationsrisiko: Nicht nachhaltiges Handeln könnte das Vertrauen der Stakeholder schädigen. Regulatorische Risiken: Verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Ressourcennutzung und Abfallentsorgung könnten finanzielle Belastungen erzeugen. Wesentliche Chancen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft: Kostenreduktion: Recycling und Wiederverwendung von Materialien können Beschaffungskosten senken. Innovationspotenzial: Entwicklung langlebiger, modularer und recycelbarer Produkte stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Regulatorische Vorteile: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben durch nachhaltiges Wirtschaften. Reputationsgewinn: Nachhaltige Geschäftspraktiken verbessern das Vertrauen von Kund:innen, Investor:innen und Partner:innen. Marktchancen: Nachfrage nach ressourcenschonenden und kreislauffähigen Produkten steigt in allen Industrien. Wesentliche Auswirkungen und Risiken des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft: Investitionskosten: Höhere Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Umstellung auf kreislauffähige Produktionsprozesse. Lieferkettenanpassungen: Notwendigkeit, nachhaltigere Lieferfirmen zu finden und bestehende Beziehungen neu auszurichten. Technologischer Wandel: Neue Technologien und Materialien könnten kurzfristig zu Unsicherheiten in der Produktion führen. Komplexität: Einführung von Rücknahmesystemen und Recyclingprozessen erhöht den organisatorischen Aufwand. Folgende Stufen der Wertschöpfungskette, auf die Ressourcennutzung, Risiken und negative Auswirkungen konzentriert sind wurden in den Workshops zur Wesentlichkeitsanalyse erörtert: Stufe der Wertschöpfungskette Ressourcennutzung, Risiken und Auswirkungen Rohstoffgewinnung Hoher Ressourcenverbrauch (Metalle, Halbleiter), Umweltzerstörung (siehe E4 Biodiversität), Menschenrechtsrisiken (siehe S2). Fertigung Energieintensive Produktion, Elektronikschrott, nicht nachhaltige Materialien. Vertrieb und Verpackung Einsatz von Kunststoff- und Verpackungsmaterialien, Transportemissionen. Produktnutzung Energieverbrauch der Geräte, fehlende Rücknahmesysteme. End-of-Life (Entsorgung und Recycling) Mangelndes Recycling führt zu Elektronikschrott und Verlust wertvoller Materialien. 1.11.6. G1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Kontron AG ist ein international tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Linz, Österreich, und mit globalen Niederlassungen. Die Tätigkeit ist die Entwicklung und Herstellung von IoT- und Embedded-Computing-Lösungen für Anwendungen in unterschiedlichen Industrien. Zu den Sektoren zählen IoT Automatisierung, Bahntechnologie, Luftfahrt & Verteidigung, Kommunikation, ODM, Software, Solar & Energy Management sowie Wallcharger. Kontron notiert an der Deutschen Börse in Frankfurt und ist im SDAX® und im TecDAX® gelistet. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte die Analyse und Bewertung wesentlicher IROs für das Thema G1 – Governance durch die internen Fachabteilungen der Kontron AG. Diese wurden extern geprüft. Basierend auf den ermittelten IROs erfolgte die Bewertung und Validierung der Impact- und Financial-Materiality durch die jeweiligen Kontron-Fachexpert:innen. 1.12. IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unter- nehmens abgedeckte Angabepflichten Ein Datenpunkt oder eine Information gilt als wesentlich, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: Die Information ist wesentlich, wenn sie entscheidend ist, um das Thema angemessen darzustellen oder zu erklären. Relevanz für die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen: Die Information trägt dazu bei, die Informationsbedürfnisse zentraler Nutzergruppen zu erfüllen – insbesondere Primäre Adressaten der Finanzberichterstattung (z. B. Investor:innen) und Nutzer:innen mit Schwerpunkt auf Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Governance. Kontron hat bei der Auswahl der offenzulegenden Informationen bzw. Datenpunkte also bewertet, ob diese Informationen die Thematik wesentlich beeinflussen, oder für externe Stakeholder von Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf deren wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entscheidungsprozesse. Die Anwendung dieser Kriterien erfolgte im Rahmen der Bewertung der Informationswesentlichkeit als Teil der allgemeinen Wesentlichkeitsanalyse. Die folgende Übersicht zeigt die Liste der Angabepflichten: angabepflicht kapitel absatz ESRS 2 Allgemeine Angaben 1 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung 1.1 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 1.2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 1.3 GOV-2 – Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 1.4 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 1.5 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht 1.6 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nichtfinanziellen Berichterstattung 1.7 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 1.8 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder 1.9 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.10 E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.10.1 E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.10.2 S1-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodel 1.10.3 S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 1.10.4 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen 1.11 E1-IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel 1.11.1 E2-IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 1.11.2 E3-IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 1.11.3 E4-IRO 1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 1.11.4 E5-IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 1.11.5 G1-IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 1.11.6 IRO-2 – In den ESRS enthaltene Angabepflichten, die durch die Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckt werden 1.12 ESRS E1 Klimawandel 2 2.2 E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz 2.2.1 E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 2.2.2 E1-3 – Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Klimaschutzkonzepten 2.2.3 E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 2.2.4 E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix 2.2.5 E1-6 – THG-Bruttoemissionen Scope 1, 2, 3 und Gesamtemissionen 2.2.6 E1-7 – THG-Entnahmen und THG-Minderungsprojekte, finanziert durch CO2-Zertifikate 2.2.7 E1-8 – Interne CO2-Bepreisung 2.2.8 2.2.8 E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer und transitorischer Risiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen Wird im ersten Jahr nicht berichtet ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen 2.3 E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 2.3.1 E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 2.3.3 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme 2.4 E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung biologischer Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell 2.4.1 E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 2.4.2 E4-3 – Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 2.4.3 E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 2.4.4 E4-5 – Kennzahlen zu Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme 2.4.5 ESRS E5 Kreislaufwirtschaft 2.5 E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 2.5.1 E5-2 – Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 2.5.2 E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 2.5.3 E5-4 – Ressourcenzuflüsse 2.5.4 E5-5 – Ressourcenabflüsse 2.5.5 ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte 3 3.2 S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit eigenen Arbeitskräften 3.2.1 S1-2 – Einbindung eigener Arbeitskräfte und Arbeitnehmervertretungen zu Auswirkungen 3.2.2 S1-3 – Verfahren zur Minderung negativer Auswirkungen und Beschwerdemechanismen für eigene Arbeitskräfte 3.2.3 S1-4 – Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen auf eigene Arbeitskräfte 3.2.4 S1-5 – Ziele im Umgang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, Chancen und Risiken 3.2.5 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 3.3 S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 3.3.1 S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu Auswirkungen 3.3.2 S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Beschwerdemechanismen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 3.3.3 S2-5 – Ziele im Umgang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, Chancen und Risiken in der Wertschöpfungskette 3.3.5 ESRS G1 Unternehmensverhalten 4 4 G1-1 – Unternehmensführungsrichtlinien und Unternehmenskultur 4.1.1 G1-3 – Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 4.1.2 G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung 4.1.3 2. Umwelt 2.1. EU-Taxonomie Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („EU Action Plan on Sustainable Finance“) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als „ökologisch nachhaltig“ gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt: Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Zur Ergänzung der Anforderungen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO hat die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen. Dabei legt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 (Del. VO TB) für die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ die technischen Bewertungskriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet („Do no significant harm“ – DNSH-Kriterien). Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zu Inhalt und Darstellung vom 6. Juli 2021 (Del. VO I&D) legt hingegen den Inhalt und die Darstellung von Informationen fest, die in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, sowie die Methode, anhand deren die Einhaltung der Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist. Im Jahr 2023 wurde die EU-Taxonomie hinsichtlich der verbleibenden vier Umweltziele erweitert – dazu legte die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien der Umweltziele „Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“, sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ fest. Darüber hinaus wurde am 27. Juni 2023 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 eine Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten, sowie der technischen Bewertungskriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 veröffentlicht. Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-VO ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Als taxonomiefähig gelten ausschließlich solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten zu den technischen Bewertungskriterien beschrieben sind. Finden sich Wirtschaftstätigkeiten der Kontron AG in dem EU-Katalog wieder, so gelten diese als taxonomiefähig. Sofern eine Wirtschaftstätigkeit im ersten Schritt als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt und unter Einhaltung des Mindestschutzes entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta ausgeübt wird. Sofern diese Kriterien kumulativ erfüllt sind, kann die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform klassifiziert werden. Aufgrund von Art 8 Z 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die Kontron AG dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs 1 UGB wurde der Konzernabschluss der Kontron AG zum Abschlussdatum nach IFRS aufgestellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Zahlen auf die fortgeführten Geschäftsbereiche der Kontron Gruppe beziehen und entsprechend die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche (DCO – „Discontinued Operations“) im Geschäftsjahr 2023 und Geschäftsjahr 2024 nicht Teil der Taxonomie-Kennzahlen sind. Im Zuge der Katek Akquisition wurden mit 1. März 2024 die Katek SE und ihre Tochtergesellschaften als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen. Die Übernahme des Katek-Konzerns hatte daher auch Auswirkungen auf die taxonomierelevanten Wirtschaftstätigkeiten der Kontron Gruppe im Berichtsjahr 2024. Im Berichtsjahr 2021 beschränkte sich die verpflichtende Berichterstattung auf den taxonomiefähigen Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) gemäß der beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“. Darauf aufbauend war die Kontron AG dazu verpflichtet, für das Berichtsjahr 2022 zusätzlich Angaben zur Taxonomiekonformität auszuweisen. Im Berichtsjahr 2023 beschränkte sich die verpflichtende Berichterstattung der übrigen vier Umweltziele (Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität) nur auf den taxonomiefähigen Anteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx. Die Taxonomiekonformität hinsichtlich dieser vier Umweltziele musste erstmals im Berichtsjahr 2024 geprüft und ausgewiesen werden. Somit erfolgt im vorliegenden Bericht erstmals eine gemeinsame Offenlegung der Taxonomiekonformität für alle Umweltziele. Zur Erreichung eines einheitlichen Verständnisses bei den Konzerngesellschaften hinsichtlich der Zuordnung der Aktivitäten der Kontron Gruppe zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten bzw. vor allem hinsichtlich der spezifischen technischen Kriterien zur Bewertung der Taxonomiekonformität wurden verschiedene Schritte gesetzt. In einem allgemeinen Taxonomie-Leitfaden wurden die Ziele bzw. die gesetzlichen Grundlagen der EU-Taxonomie sowie der Prozess zur Ermittlung der schlussendlichen Taxonomiekonformität erläutert. Ein weiteres detailliertes Taxonomie-Handbuch übertrug die allgemeinen Ausführungen in eine „Kontron-spezifische“ Beschreibung mit verstärktem Praxisbezug inklusive spezifischer Informationen zu den technischen Bewertungskriterien, welche im Rahmen zahlreicher Abstimmungsmeetings mit unternehmensexternen Taxonomie-Expert:innen in Erfahrung gebracht wurden. Weiters wurde im Rahmen der Einführung eines konzernweiten ESG-Reportingtools auch ein Taxonomie-Modul zur Berichterstattung auf Gesellschaftsebene implementiert, welches in den letzten Berichtsjahren laufend an die vorgegebenen Berichtspflichten angepasst wurde. Über dieses Reportingtool wurden die jeweiligen Zahlen zu den Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben eingeholt, die Zuordnung dieser Werte zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten vorgenommen, und der wesentliche Beitrag dieser Tätigkeiten zu den Umweltzielen sowie die DNSH-Kriterien und der Mindestschutz bewertet. Das abteilungsübergreifende Team auf Headquarter-Ebene ist dazu in laufender intensiver Abstimmung mit den verschiedenen Verantwortlichen innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften, sowie auch mit externen Taxonomie-Expert:innen. Insbesondere aufgrund der Akquisition des nun vollkonsolidierten Katek-Konzerns wurden für das Berichtsjahr 2024 die Wirtschaftstätigkeiten erneut auf ihre Relevanz für die Kontron Gruppe evaluiert. Die Kerntätigkeiten der Katek Gruppe umfassen vor allem die Bereiche der Elektronikfertigung, sowie Fertigungsdienstleistungen, Solarenergie und E-Mobilität. Daher wurden im Berichtsjahr 2024 die taxonomierelevanten Wirtschaftstätigkeiten für die Kontron Gruppe um die Tätigkeiten CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“ sowie CCM 3.20 „Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten oder ermöglichen“, aus dem Annex I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 erweitert. Ebenso wurden die Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.4 „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“ und CCM 9.1 „Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation“ als relevant identifiziert und aufgenommen. Nach der Identifikation aller für das Berichtsjahr relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurden diese gemäß der ihnen jeweils zugehörigen Umweltziele „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und – erstmalig – „Kreislaufwirtschaft“ auf eine Erfüllung der entsprechenden technischen Bewertungskriterien geprüft. Dabei wurde auch auf Vorarbeiten der vorangegangenen Jahre zurückgegriffen und ein besonderer Fokus auf jene Wirtschaftstätigkeiten gelegt, die einen relativ großen Anteil an den Kennzahlen der Taxonomiefähigkeit haben. Im Rahmen von laufenden Projekten wurden zusätzlich die Sicherstellung der Einhaltung des Mindestschutzes sowie der DNSH-Kriterien vorangetrieben und dafür beispielsweise der Prozess zur Wahrung der Sorgfaltspflichten weiterentwickelt und eine szenarienbasierte Klimarisikoanalyse für alle Standorte durchgeführt. Dabei wurden für konkrete Wirtschaftstätigkeiten noch bestehende Lücken identifiziert, an deren Schließung im Rahmen dieser Projekte gearbeitet wird und weshalb aktuell gruppenweit noch keine Taxonomiekonformität nachgewiesen werden kann. Basierend auf einer vollständigen Analyse der Unternehmensaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse/CapEx/OpEx an den jeweiligen Gesamtsummen des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024. Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2024 IN % TAXONOMIEKONFORM TAXONOMIEFÄHIG NICHT TAXONOMIEFÄHIG Umsatz 0,0% 75,6% 24,4% CapEx 0,0% 24,6% 75,4% OpEx 0,0% 79,5% 20,5% Die Tabellen zu den jeweiligen Taxonomie-Kennzahlen mit den Details zu der Zuordnung der Umsatzerlöse, CapEx sowie OpEx zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten sind am Ende dieses Abschnitts des nichtfinanziellen Berichts dargestellt. Da Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nicht auf die Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe zutreffen, wird gemäß Delegierter Verordnung 2022/1214 nur Meldebogen 1 veröffentlicht. Umsatz-Kennzahl Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen dieses Geschäftsjahres. Die Basis des Umsatzes ist der Nettoumsatz resultierend aus Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter gem. IAS 1.82(a). Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 von EUR 1.684,8 Mio. (Vj.: EUR 1.225,9 Mio.) bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (siehe Konzernabschluss 2024, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung). Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse (siehe Konzernanhang Teil B, Note (1)) der Kontron Gruppe werden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnungen zu den technischen Bewertungskriterien aller sechs Umweltziele erzielt wurden. Für die Kontron Gruppe wurden im Berichtsjahr 2024 folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Umsatzerlöse zugeordnet werden können: Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM): 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE): 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung 5.2 Verkauf von Ersatzteilen 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle Als bedeutende Wirtschaftstätigkeiten der Kontron Gruppe wurden in Anbetracht des aktuellen Regulierungsstands die Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“, CCM 3.20 „Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung“, CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“ und CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ im Sinn der delegierten Verordnung 2021/2139 Annex I sowie die Wirtschaftstätigkeit CE 1.2 „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ im Sinn der delegierten Verordnung 2023/2486 Annex II als taxonomiefähig klassifiziert: CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“ Laut Definition der Taxonomie-VO umfasst die Wirtschaftstätigkeit die Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie. Der Ausdruck „erneuerbare Energie“ wird von der Europäischen Union als Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, wie Wind, Sonne (Solartherme und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas definiert. Dieser Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2024 Umsätze der Katek Gruppe zugeordnet, welche unter der Marke „Steca“ Clean Energy Solutions, wie beispielsweise Hybridwechselrichter für Solarenergie zusammen mit der dazugehörigen Cloud-Software, anbietet. CCM 3.20 „Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung“ Die Wirtschaftstätigkeit umfasst gemäß Taxonomie-VO unter anderem Systeme zur Entwicklung eines CO2-armen Verkehrs. Darunter fällt beispielsweise die Herstellung, Installation, Wartung und Reparatur sowie Beratungsdienstleistungen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Unter der Marke „eSystems“ werden in der Katek-Gruppe intelligente Wallboxen entwickelt und hergestellt, welche nicht nur als intelligente Ladelösungen für Elektrofahrzeuge genutzt werden können. Diese können weiters in Smart-Home Systemen integriert werden, was eine intelligente Steuerungs- und Überwachungsfunktion ermöglicht. Damit können beispielsweise Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, E-Autos und das Stromnetz miteinander verbunden werden, um Energie vernünftig zu nutzen und zu verteilen. Die Umsätze aus dem Verkauf der Wallboxen konnten im Berichtsjahr 2024 zur Gänze der Wirtschaftstätigkeit 3.20 zugeordnet werden. CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“ Die Wirtschaftstätigkeit umfasst laut Definition der Taxonomie-VO den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken und Untergrund-Bahnverkehrsstrecken, Brücken und Tunneln, Bahnhöfen, Terminals, Serviceeinrichtungen sowie Sicherheits- und Verkehrsmanagementsystemen, einschließlich Dienstleistungen von Architekten, Ingenieurdienstleistungen, Dienstleistungen für technisches Zeichnen, Gebäudeinspektion, Vermessungs- und Kartierungsleistungen usw. sowie Durchführung physikalischer, chemischer und sonstiger analytischer Tests aller Arten von Materialien und Produkten. Im Jahr 2023 wurde die Beschreibung dieser Wirtschaftstätigkeit ergänzt und dabei konkret auf die dafür relevanten Schienenverkehrskomponenten (u.a. Zugsteuerung/Signalgebung, Betriebsführung und Verkehrssteuerung, Telematikanwendungen) eingegangen. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurden vorrangig die Umsätze im Bereich „Transportation“ zugeordnet. Hier setzt die Kontron Transportation (KTR) Projekte im Bahn-Infrastrukturbereich um und führt Lieferungen, Inbetriebnahmen und Services entlang von Strecken (Access-Netzwerke) und in Kommunikationszentralen (Core-Netzwerk und Software) durch, wobei Rolling Stock (u.a. Züge, Wagons) nicht im Fokus steht. Die Kontron Transportation liefert in unterschiedlichen Konstellationen: Konsortien werden häufig mit Baumfirmen (Infrastruktur) oder Signalisierungsfirmen (andere Kommunikationstechnik entlang der Strecke) gebildet, bzw. KTR liefert direkt, wenn der Technologieteil im Vordergrund steht. CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ Die Wirtschaftstätigkeit umfasst laut Definition der Taxonomie-VO die Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing. Dieser Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2024 vorrangig Dienstleistungen bzw. Services im Zusammenhang mit Datenverarbeitung über Rechenzentren zugeordnet. CE 1.2 „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ Die Wirtschaftstätigkeit umfasst die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten für Industrie, Gewerbe und Verbraucher. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurden im Berichtsjahr 2024 vorrangig Umsätze aus dem Verkauf von eigenentwickelten und -hergestellten Produkten der Kontron Gruppe (v.a. im Hardware-Bereich) für die Märkte industrielle Automatisierung und Kommunikationslösungen aus den Geschäftssegmenten „Europe“ und „Global“ zugeordnet. Im Zuge des Katek-Erwerbs konnte der Umsatzanteil an dieser Tätigkeit durch die reine Elektronikfertigung und Fertigungsdienstleistung (EMS – Electronic Manufacturing Services) im Berichtsjahr 2024 erhöht werden. Zu den weiteren oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten CE 4.1 „Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen“, CE 5.1 „Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung“, CE 5.2 „Verkauf von Ersatzteilen“ sowie CE 5.5 „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ wurden ebenso Umsätze zugeordnet – diese umfassen allerdings nur einen geringen Anteil am Konzernumsatz in Relation zu den fünf oben angeführten Haupttätigkeiten. Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Der Zähler der taxonomiefähigen Umsatz-Kennzahl beträgt somit EUR 1.273,9 Mio. (Vj.: EUR 795,6 Mio.). Daraus ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 eine taxonomiefähige Umsatz-Kennzahl von 75,6%. Die taxonomiekonforme Umsatz-Kennzahl beträgt 0%. Wie bereits erläutert kann auch bei den im Vorjahr neu veröffentlichten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ keine Taxonomiekonformität ausgewiesen werden. Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der Umsätze je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur Umsatz-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt. Umsatzanteil/Gesamtumsatz Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 0% 17,8% CCA 0% 0% WTR 0% 0% CE 0% 57,8% PPC 0% 0% BIO 0% 0% CapEx-Kennzahl Die CapEx-Kennzahlen (Capital Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.2.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Investitionsausgaben an, der sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist, oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht. Basis der Investitionsausgaben (CapEx) sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16]). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt. Die gesamten Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie-VO (inkl. Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen) identifiziert das Unternehmen für das Berichtsjahr mit EUR 291,0 Mio. (siehe Konzernanhang Teil C, Note (12) sowie Note (13); Vj.: EUR 88,3 Mio.). Diese bilden den Nenner der CapEx-Kennzahlen. Im Detail stellen sich diese Investitionsausgaben wie folgt dar: in EUR Mio. IAS 16 Sachanlagen 112,0 IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 101,3 IAS 40 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,0 IFRS 16 Leasingverhältnisse (> 12 Monate) 77,7 Gesamt 291,0 davon durch Konsolidierungskreisänderungen 187,2 Anhand der Beschreibung der Zugänge erfolgt eine Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität sowie ein Abgleich mit Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz), Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft) der Taxonomie-VO. Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Investitionsausgaben zugeordnet werden können: Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM): 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur 7.2 Renovierung bestehender Gebäude 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation Umweltziel „Klimaanpassung“ (CCA): 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE): 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 5.2 Verkauf von Ersatzteilen Die Investitionsausgaben, welche den Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“, CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“, sowie sämtlichen angeführten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Umweltziele „Klimaanpassung“ und „Kreislaufwirtschaft“ zugeordnet wurden, beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Umsatzerzielung verbunden sind. Hinsichtlich Wirtschaftstätigkeit CCA 8.2 „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ ist festzuhalten, dass diese Wirtschaftstätigkeit laut EU-Taxonomie nicht zu den sogenannten „ermöglichenden“ Tätigkeiten zählt und sie somit nicht in die Berechnung der Umsatzkennzahl, sondern nur in die CapEx- bzw. OpEx-Kennzahl, einfließt. Die Investitionsausgaben, welche den übrigen angeführten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet wurden, beziehen sich – mit Ausnahme der Wirtschaftstätigkeit CCM 9.1 – auf den Erwerb von Produkten oder Leistungen aus den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Investitionen in den Fuhrpark (Wirtschaftstätigkeit CCM 6.5) sowie Investitionen im Zusammenhang mit Gebäuden und Produktionsstätten (Wirtschaftstätigkeiten CCM 7.2, CCM 7.3, CCM 7.4 und CCM 7.6). Die Summe der Zugänge, die eine taxonomiefähige Investition hinsichtlich der angeführten Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomie-VO widerspiegeln, bildet den Zähler der taxonomiefähigen CapEx-Kennzahl in Höhe von EUR 71,5 Mio. (Vj.: EUR 47,0 Mio.) Daraus resultiert eine taxonomiefähige CapEx-Kennzahl von 24,6%, während die taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl bei 0% liegt. Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der CapEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur CapEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt. CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 0% 7,0% CCA 0% 8,2% WTR 0% 0% CE 0% 16,4% PPC 0% 0% BIO 0% 0% OpEx-Kennzahl Die OpEx-Kennzahlen (Operating Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Betriebsausgaben an, der sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist, sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht. Die Basis für die Betriebsausgaben (OpEx) bilden die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing) bzw. Leasingverhältnisse mit geringem Wert (low value asset leases), Wartung und Instandhaltung sowie für alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten. Zur Ermittlung des Nenners wurde die Summe der oben genannten Kosten anhand einer Detailanalyse nach Konten und Kostenstellen gebildet. Die gesamten Betriebsausgaben gemäß Taxonomie-VO Art. 8 Annex I Unterabschnitt 1.1.3.1 des Annex I der Del. VO I&D betragen EUR 78,1 Mio. (Vj.: EUR 67,2 Mio.). Diese bilden den Nenner der OpEx-Kennzahlen. Der Zähler der OpEx-Kennzahl gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2. des Annex I der Del. VO I&D entspricht dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben, der sich auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Del. VO 2021/2139 bzw. laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser und Meeresressourcen), Annex II (Wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), Annex III (Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und Annex IV (Wesentlicher Beitrag zum Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) der Del. VO 2023/2486 mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Betriebsausgaben zugeordnet werden können: Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM): 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie 3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten Umweltziel „Klimaanpassung“ (CCA): 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE): 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung 5.2 Verkauf von Ersatzteilen Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben in Höhe von EUR 62,0 Mio. bestehen zu einem bedeutenden Anteil aus nicht aktivierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Insofern kommt der Analyse der Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eine große Bedeutung bei der Ermittlung der OpEx-Kennzahlen zu. Sofern diese Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Zusammenhang mit einer Wirtschaftsaktivität, die bereits im Rahmen der Umsatzanalyse als taxonomierelevant identifiziert wurde, steht, wurden die damit zusammenhängenden F&E-Aufwendungen ebenso dieser Wirtschaftsaktivität zugeordnet. Zusammen mit taxonomiefähigen Aufwendungen im Bereich Wartung und Reparatur, Leasing, Gebäuden sowie Gebäudesanierung beträgt der Anteil der taxonomiefähigen OpEx 79,5%. Die taxonomiekonforme OpEx-Kennzahl liegt bei 0%. Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der OpEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur OpEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt. OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 0% 20,3% CCA 0% 21,0% WTR 0% 0% CE 0% 58,5% PPC 0% 0% BIO 0% 0% Bei der Ermittlung der oben genannten Kennzahlen wurde über diverse Prüfschritte, unter anderem die Dokumentation der Datengenerierung sowie Sicherstellung der Abstimmbarkeit zu übrigen Finanzinformationen, jegliche Doppelzählungen über die Wirtschaftstätigkeiten vermieden. Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Finanzjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Code Umsatz Umsatzanteil 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf wirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf wirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs- tätigkeit in TEUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) 0 0,0% 0,0% Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0% 0,0% E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0% 0,0% T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 23.830 1,4% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung CCM 3.20 40.306 2,4% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 195.302 11,6% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 13,6% Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 41.023 2,4% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,7% Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2 949.959 56,4% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 46,6% Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 16.837 1,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,5% Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung CE 5.1 1.523 0,1% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,1% Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 924 0,1% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,1% Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle CE 5.5 4.196 0,2% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,4% Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 1.273.900 75,6% 17,8% N/EL N/EL N/EL 57,8% N/EL 64,9% A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 1.273.900 75,6% 17,8% N/EL N/EL N/EL 57,8% N/EL 64,9% B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 410.921 24,4% Gesamt 1.684.821 100,0% Finanzjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Code CapEx CapEx-Anteil 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf- wirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf wirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs- tätigkeit in TEUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) 0 0,0% 0,0% Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0% 0,0% E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0% 0,0% T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 344 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung CCM 3.20 3.710 1,3% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 8.853 3,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 12,7% Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 1.421 0,5% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,8% Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation CCM 9.1 544 0,2% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 1 0,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,0% Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2 47.675 16,4% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 29,9% Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten CCA 8.2 3.430 1,2% N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 4,5% Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 4.297 1,5% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 4,4% Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 822 0,3% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,9% Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 250 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1% Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 118 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Installation, Wartung und Reperatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 73 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 71.537 24,6% 7,0% 8,2% N/EL N/EL 16,4% N/EL 53,3% A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 71.537 24,6% 7,0% 8,2% N/EL N/EL 16,4% N/EL 53,3% B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 219.475 75,4% Gesamt 291.012 100,0% Finanzjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx OpEx-Anteil 2024 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf wirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umwelt- verschmu- tzung Kreislauf wirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs- tätigkeit in TEUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0,0% 0,0% Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0% 0,0% E Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0% 0,0% T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 2.605 3,3% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung CCM 3.20 4.067 5,2% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 8.139 10,4% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 13,3% Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 423 0,5% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,5% Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung CE 5.1 388 0,5% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,5% Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 16 0,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,1% Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2 45.257 58,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 52,5% Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten CCA 8.2 477 0,6% N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 5,7% Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4 102 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0% Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 460 0,6% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,8% Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 72 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1% Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 7 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,4% OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 62.014 79,5% 20,3% 21,0% N/EL N/EL 58,5% N/EL 73,7% A. OpEx taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.1+A.2) 62.014 79,5% 20,3% 21,0% N/EL N/EL 58,5% N/EL 73,7% B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 16.037 20,5% Gesamt 78.051 100,0% 2.2. ESRS E1 – Klimawandel 2.2.1. E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind festgelegte, klimabezogene Ziele, Ressourcen sowie ein Übergangsplan für den Klimaschutz noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines stufenweisen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. Soweit bekannt, ist die Kontron AG nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgeschlossen. 2.2.2. E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Kontron hat umfassende Strategien und Richtlinien implementiert, um seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu steuern. Grundlage hierfür sind unter anderem der Kontron CoC, der Kontron SCoC, sowie die Group Policy „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette". Im CoC definiert Kontron klare Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen und dem Klimaschutz. Diese Vorgaben bilden den strategischen Rahmen, innerhalb dem konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Generell wird auf die die Reduzierung der Treibhausgasemissionen abgezielt. Der CoC beinhaltet Richtlinien, die Reduktion des Verbrauchs von Energie und fossilen Brennstoffen zu fördern und die Energieeffizienz und ein nachhaltiges Ressourcenmanagement im Allgemeinen sicherzustellen. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. von Photovoltaikanlagen, wird gegenüber der Nutzung nicht erneuerbarer Energiequellen gefördert. Darüber hinaus sind alle Kontron-Unternehmen aufgefordert, Maßnahmen zur Minimierung ihrer Kohlenstoff- und Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen, wie z.B. die Reduzierung von Geschäftsreisen, oder die Optimierung von Anlagen und Betriebsabläufen. Der SCoC verpflichtet die Lieferfirmen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur nachhaltigen Nutzung von Wasser- und Bodenressourcen. Diese Richtlinien ergänzen und unterstützen die Klimaschutzmaßnahmen von Kontron und tragen dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele konsequent entlang der gesamten Lieferkette umzusetzen. Kontron hat somit bereits Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft etabliert, wie im CoC und SCoC beschrieben. Gemäß den Richtlinien von Kontron verfolgt das Unternehmen ein umfassendes Konzept zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Dieses Konzept basiert auf den Grundsätzen des Umweltmanagementsystems und der ISO 14001. Zu den Zielen gehören unter anderem die Minimierung der Umweltauswirkungen durch Energieoptimierung und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Dieses Konzept berücksichtigt auch die Anpassung an den Klimawandel, die durch die Group Policy „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette" und den SCoC unterstützt wird, indem nachhaltige Praktiken in der Lieferkette gefördert werden. Der Überwachungsprozess des Klimaschutzkonzeptes umfasst die regelmäßige Messung und Berichterstattung der CO2-Emissionen, die in der Umweltmanagementrichtlinie festgelegt sind. Die CoC Richtlinien gelten für alle relevanten Aktivitäten innerhalb des Unternehmens, einschließlich der Produktionsstandorte und der gesamten Lieferkette. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl internationale als auch regionale Aktivitäten, die auf den Betrieb in verschiedenen geographischen Regionen ausgerichtet sind. Kontron erwartet von seinen Lieferfirmen weltweit die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards. Es gibt keine spezifischen Ausnahmen für bestimmte geografische Regionen oder Aktivitäten außerhalb der Wertschöpfungskette. Der Anwendungsbereich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen umfasst direkte und indirekte Emissionen aus Energiequellen, wie fossilen Brennstoffen, insbesondere Scope 2 und Scope 3, die vor allem bei Produktion und Transport entstehen. Es gilt für alle Standorte, Produktionsbereiche sowie die gesamte Lieferkette und betrifft sowohl vorgelagerte (Zulieferer, Rohstoffbeschaffung) als auch nachgelagerte Prozesse (Distribution, Nutzung der Produkte). Besonders relevant sind Produktions-standorte und Rechenzentren aufgrund des hohen Energiebedarfs. Maßnahmen zur Emissionsreduktion werden standortspezifisch entwickelt und umgesetzt. Die Verantwortung für ESG-Themen und ESG-Konzepten liegt beim Gesamtvorstand, während Geschäftsführer:innen und Bereichsleiter:innen aktiv in die Umsetzung eingebunden und gefördert werden. Sie tragen die Verantwortung, die nachhaltigen Praktiken im Unternehmen zu integrieren und die ESG-Themen umzusetzen. Kontron orientiert sich bei der Erstellung der Richtlinien an international anerkannten Standards wie OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, GRI-Standards, UN Global Compact und vor allem der ISO 14001-Zertifizierung, um seine Umweltauswirkungen zu überwachen und zu reduzieren. Zudem stellt das Unternehmen sicher, dass seine Betriebsabläufe den Vorgaben so weit als möglich der EU-Taxonomie entsprechen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Für die Lieferkette fordert Kontron von seinen Lieferfirmen, nachhaltige Praktiken umzusetzen, um den Klimaschutz zu fördern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. Kontron stellt sicher, dass die im CoC verankerte Strategie für alle potenziell betroffenen Stakeholder sowie für diejenigen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, klar zugänglich und verständlich ist. Beschäftigte werden konzernweit durch Schulungen zum CoC geschult. Diese Trainings erfolgen über die E-Learning-Plattform MyEnTraS und sind in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Ungarisch und Slowenisch. Damit ist sichergestellt, dass Beschäftigte weltweit unabhängig von ihrer Muttersprache auf die Inhalte zugreifen und diese verstehen können. Darüber hinaus sind die aktuellen Versionen des CoC jederzeit online verfügbar, sowohl auf der Unternehmenswebsite als auch auf den lokalen Kontron Websites. Bei Änderungen werden die Dokumente entsprechend aktualisiert und die Anpassungen konzernweit kommuniziert. Der SCoC wird auf der Website von Kontron veröffentlicht, sodass auch Geschäftspartner:innen und Lieferfirmen jederzeit darauf zugreifen können. Die Geschäftsführer:innen werden aktiv aufgefordert, den CoC in ihre jeweiligen Arbeitsprozesse zu integrieren, um die vollständige Umsetzung in allen Bereichen sicherzustellen. Die Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder weisen regelmäßig in Managementmeetings auf die Bedeutung und Einhaltung des CoC hin und stellen sicher, dass die Vorgaben in die täglichen Geschäftsabläufe integriert werden. Intern wird der CoC zusätzlich im Intranet über SharePoint veröffentlicht. Beschäftigte haben jederzeit Zugriff auf die aktuelle Version und Änderungen werden transparent kommuniziert. Für Beschäftigte ohne eigenen firmenmäßigen E-Mail-Zugang, beispielsweise in der Produktion, stellt die lokale Personalabteilung den CoC in physischer Form zur Verfügung. Die Beschäftigten bestätigen die Kenntnisnahme und Einhaltung schriftlich mit ihrer Unterschrift. Zusätzlich wird der CoC in den Sozialräumen ausgehängt, so dass er allen Beschäftigten jederzeit zugänglich ist. Für externe Stakeholder werden sowohl der CoC als auch der nichtfinanzielle Bericht auf der Website veröffentlicht. Adressiertes wesent-liches IRO Für klima-bezogene Konzepte: Adressierter Bereich Titel und Inhalt des Konzeptes Zielvorgaben des Konzeptes Monitoring des Konzeptes Anwendungs- bereich Verantwort- lichkeit(en) für das Konzept E1-Climate Change Mitigation: Contribution to Climate Change Through GHG Emissions Verringerung von Treibhausgasemissionen „ Reduzierung des Stromverbrauchs und Nutzung erneuerbarer Energien“: Reduzierung des Heiz- bzw. Kühlbedarfs pro Quadratmeter. Reduzierung von Treib-hausgasemissionen. Reduktion von CO 2 -Emissionen durch Energieeffizienz und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Regelmäßige Berichterstattung der CO 2 -Emissionen im Rahmen der Umweltmanagementrichtlinie. Klimaschutz ESG-Verantwortliche, Unterstützung durch Country Manager:innen und Verantwortliche für Energie- und Umweltbelange in den Einheiten. E1-Energy: High Energy Demand Hoher Energieverbrauch der Produkte und Dienstleistungen von Kontron „ Reduzierung des Stromverbrauchs und Nutzung erneuerbarer Energien“: Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind in vielen der Betriebsstätten etabliert, ein spezifisches Konzept für den Energieverbrauch der Produkte ist jedoch noch in Entwicklung. Noch ist kein konkretes Konzeptziel hierzu erstellt. Energieverbrauch wird an Standorten überwacht, jedoch noch keine produktbezogene Erfassung. Energieeffizienz Verantwortliche für Energie- und Umweltmanagement. E1-Innovative Products Nachhaltige Produktentwicklung „Reduzierung von Treibhausgasemissionen“: Die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung energieeffizienter Produkte ist ein Ziel von Kontron, ein detailliertes Konzept dazu ist jedoch noch nicht erstellt. Noch ist kein konkretes Konzept hierzu erstellt. Auch produktbezogene Umweltaspekte werden über ISO 14001-Standards berücksichtigt. Klimaschutz Produktentwicklungsteams in Zusammenarbeit mit ESG-Verantwortlichen. E1-Risk from climate change Risiken durch Klimawandel Kontron berücksichtigt Klimarisiken, insbesondere an Standorten mit bekannten lokalen Risiken (z. B. Hochwasser, extreme Temperaturen). Ein zentralisiertes Konzept auf HQ-Ebene ist jedoch noch in Entwicklung. Standorte, die lokal ein hohes Risiko aufweisen, haben bereits entsprechende Mitigierungskonzepte implementiert. Standortübergreifende Bewertung von Klimarisiken erfolgte auf HQ-Ebene. Anpassung an den Klimawandel CEOs, Country Manager:innen und lokal Verantwortliche 2.2.3. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten In den vergangenen Jahren wurden folgende Aktionen zum Schutz des Klimas formuliert und sind in der Umsetzungsphase. Diese Maßnahmen werden nochmals überarbeitet, als Maßnahmen gemäß ESRS formuliert und in konkrete Ziele gefasst. Dafür wird die erste Datengrundlage und Analyse gemäß ESRS verwendet, um die Maßnahmen geordnet erstellen zu können. Sie gelten für alle Standorte, an denen die entsprechenden Aspekte zutreffen und im Hinblick auf die Begebenheiten vor Ort möglich sind. Reduzierung des Stromverbrauchs und Nutzung erneuerbarer Energien Ausbau von Photovoltaik-Anlagen an verschiedenen Standorten Stromsparende EDV-Ausstattung am Arbeitsplatz und in den Rechenzentren Umstellung auf LED-Beleuchtung an verschiedenen Standorten Sensibilisierung der Beschäftigten, um unnötigen Stromverbrauch zu verhindern Ausbau von E-Ladestationen an verschiedenen Standorten Förderung zum Umstieg auf erneuerbare Energien – Anhebung des Anteils auf 50 % bis 2030 Reduzierung des Heiz- bzw. Kühlbedarfs pro Quadratmeter Büroheizungen sinnvoll nutzen: nur bei Bedarf heizen bzw. klimatisieren Heizung in leeren Einzelbüros ausstellen Fenster und Türen in der Heiz- oder Kühlperiode schließen (Stoßlüften) Reduzierung des Papierverbrauchs Fokussierung auf papierlose Prozesse innerhalb der Kontron Gruppe Implementierung von Follow-Me-Printing-Lösungen, um nicht abgeholte Ausdrucke zu reduzieren Reduzierung durch elektronische, integrierte HR-Systeme (z. B. Zeiten- und Abwesenheiten-Managementsysteme an den Standorten) oder Nutzung von E-Rechnungen Reduzierung von Treibhausgasemissionen Reduktion von Geschäftsreisen auf das Notwendigste, stattdessen vermehrter Einsatz moderner Kommunikationstechnologien wie Telefon- bzw. Videokonferenzen Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge bis 2030 Förderung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Dienstfahrrädern Halbierung der eigenen Treibhausgasemissionen von 2022 bis 2030 (Scope 1 und 2) 2.2.4. E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele und benötigte Ressourcen zur Erreichung noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. 2.2.5. E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix Folgende Tabellen geben einen Überblick über Energieverbräuche und -quellen, sowie selbsterzeugte Energie. Energieverbrauch und Energiemix 2024 Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten (MWh) 37 Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten (MWh) 12.026 Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 4.297 Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (MWh) 2 Verbrauch von gekauftem oder bezogenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus fossilen Quellen (MWh) 13.853 Gesamtverbrauch an fossiler Energie (MWh) 30.216 Anteil der fossilen Energieträger am Gesamtenergieverbrauch (in %) 49,25% Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 6.527 Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 10,64% Brennstoffverbrauch für erneuerbare Energiequellen, einschließlich Biomasse (MWh) 218 Verbrauch von gekaufter oder bezogener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kälte sowie von erneuerbaren Energiequellen (MWh) 23.646 Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie ausgenommen fossiler Brennstoffe (MWh) 750 Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie (MWh) 24.614 Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 40,12% Gesamtenergieverbrauch (MWh) 61.357 selbsterzeugte energie 2024 Selbsterzeugte Energie aus fossilen Quellen (MWh) 0 Selbsterzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen (MWh) 750 Falls keine aktuellen Verbrauchsdaten vorlagen, wurden interne Schätzungen herangezogen. Dabei kamen vorrangig Werte aus anderen Zeiträumen zum Einsatz, sofern die aktuelle Abrechnung noch nicht verfügbar war. Für einige gemietete Bürostandorte wurden Verbrauchswerte auf Basis vergleichbarer Standorte geschätzt. Energieintensität pro Nettoumsatzerlöse 2024 Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh) 35.009 Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh/TEUR) 0,035 Die Berechnung erfolgte nach der Formel Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh) geteilt durch Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (Währungseinheit). Es ist keine Limitierung bekannt. Zu den relevanten Industrien mit hoher Klimaauswirkung zählen die C.26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen und die C.27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen. Offenlegung der Überleitung zu den entsprechenden Posten oder Anmerkungen in den Jahresabschlüssen der Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung: Die Umsatzerlöse sind der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Teil B, Note (1)). Nettoumsatzerlöse (in TEUR) 2024 Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden 1.002.979 Nettoumsatzerlöse (Sonstige) 681.842 Gesamtnettoumsatz (in konsolidierten Abschlüssen) 1.684.821 2.2.6. E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Im Berichtsjahr 2024 wurden sowohl Berichterstattungsmethodik als auch der Umfang der Unternehmensgruppe geändert. Der Wechsel von den GRI-Standards zu den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgte zeitgleich mit der Integration der neu erworbenen Katek-Gesellschaften in die Kontron Gruppe. Dies erforderte eine Anpassung des ESG-Reporting-Tools sowie die rückblickende Erhebung von Scope-3-relevanten Daten für 2023, um eine konsistente Vergleichsbasis für die zukünftigen Berichtsjahre zu schaffen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der gemeldeten Treibhausgasemissionen, da die neue Methodik umfassendere und detailliertere Datenpunkte berücksichtigt, wodurch die Berichterstattung konsistenter und transparenter wird. Die Berechnung von Scope 1 umfasst alle Treibhausgasemissionen, die direkt im Unternehmen anfallen; also Emissionen aus der Verbrennung stationärer Quellen (wie Kraftwerke, Heizkessel), Emissionen aus der Verbrennung mobiler Quellen (z. B. Emissionen aus dem unternehmenseigenen Fuhrpark), Prozessemissionen aus den Produktionsprozessen des Unternehmens sowie flüchtige Emissionen (z.B. Kältemittel). Diese werden mit den CO2-Faktoren aus offiziellen Datenbanken verrechnet, um die CO2e-Emissionen zu bewerten. Scope 2 umfasst indirekte THG-Emissionen, die bei der Energiebereitstellung durch ein Energieversorgungsunternehmen für Strom, Fernkälte oder Fernwärme entstehen. Diese werden – je nach Verfügbarkeit – mit den vom Versorger ausgewiesenen CO2e-Faktor (marktbezogenen) und mit länderspezifischen (standortbezogenen) CO2e-Faktoren verrechnet. Die Emissionsfaktoren für Scope 1 und Scope 2 stammen aus dem Onlinetool zur Erfassung der ESRS-Datenpunkte und Berechnung des CO2-Fußabdrucks und nutzen offizielle Datenbanken und Quellen wie Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) 2021 und Ecoinvent. Die im Softwaretool hinterlegten Faktoren basieren auf dem neuesten Stand des Wissens, werden jedoch nicht rückwirkend bei methodischen Änderungen der Berechnungsmethode angepasst. Für die Emissionsfaktoren und Berechnungsgrundlagen zu den Scope-3-Angaben wurde die aktuell verfügbare Folgeabschätzungsmethode des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) aus dem Jahr 2021 verwendet. Der Zeithorizont der Klimawirkung beträgt 100 Jahre. Als Datenbank für die Auswahl von Emissionsfaktoren wurden die aktuell verfügbaren Werte aus externen Datenbanken sowie die aktuell verfügbare Datenbank des „Department for Environment, Food & Rural Affairs“ (DEFRA) aus dem Jahr 2021 genutzt. Das Mapping der einzelnen Scope-3-Positionen mit Datensätzen aus Ecoinvent wurde in den jeweiligen Kategorien erarbeitet und mit dem Team von Kontron sowie Expert:innen aus den Fachbereichen abgestimmt. Datensätze aus den Datenbanken wurden nach der folgenden Hierarchie ausgewählt: Emissionsfaktoren für Datenpunkte mit Gewichtsangaben in kg oder über die Einheit des Referenzflusses (z. B. in kWh für „Nutzung verkaufter Produkte“). Emissionsfaktoren für Datenpunkte über finanzielle Ausgaben bzw. Einnahmen (ausgabenbasiert). Folgende Emissionsfaktoren für die Scope-3-Berechnung zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt: Transportemissionen (vorgelagert und nachgelagert): Schätzungen basieren auf Einkaufs- oder Verkaufspreisen, da häufig keine exakten Gewichtsangaben verfügbar sind. Energieverbrauch während der Nutzung verkaufter Produkte: Für Standorte ohne spezifische Daten werden Durchschnittswerte und Szenarien auf Basis von Sekundärdaten verwendet. Emissionen für eingekaufte Waren und Dienstleistungen: Wenn keine spezifischen Daten vorliegen, werden ausgabenbasierte Emissionsfaktoren genutzt, die auf Sektordurchschnittsdaten aus den validierten Datenbanken beruhen. End-of-Life-Emissionen: Bei fehlenden Daten werden Standarddatensätze aus der Ecoinvent-Datenbank für die Abfallbehandlung verwendet. Folgendes wurde als Grundlage für die Erstellung herangezogen: Datenbanken: Externe validierte Datenbanken dienen als Hauptquellen für Sekundärdaten. Sie liefern länderspezifische und technologiebezogene Emissionsfaktoren. Durchschnittswerte: Für Transportdistanzen, Energieverbrauch während der Nutzung verkaufter Produkte und Behandlung der verkauften Produkte am Lebenszyklusende werden sektorale Durchschnittswerte oder länderspezifische Ersatzdaten verwendet. Mapping-Methodik: Ausgabenbasierte Faktoren basieren auf monetären Ausgaben (z. B. €/kg), die aus externen Datensätzen extrahiert werden. Alle Datensätze wurden auf die Einheit „kg" umgerechnet, wobei das Gewicht pro „Item" in der Dokumentation hinterlegt ist. Für die jeweiligen Kategorien wurden mehrere Ansätze zur Ermittlung der Emissionsfaktoren entwickelt. Die Hierarchie der Zuordnung: Emissionsfaktoren für Datenpunkte mit Gewichtsangaben in kg oder bei entsprechenden Kategorien über die Einheit des Referenzflusses (z. B. in kWh in „Nutzung verkaufter Produkte“) Emissionsfaktoren für Datenpunkte über finanzielle Ausgaben bzw. Einnahmen (ausgabenbasiert) Unsicherheiten bei der Berechnung von Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen Grundsätzliche Unsicherheiten können durch Datenlücken und allgemeine Annahmen entstehen, die externe Datenquellen und verschiedene Erfassungsmethoden erfordern. Eine Kombination aus Primär- (CO2e-Faktoren, Verbrauchswerte, Einkaufswerte, Gewichte) und Sekundärdaten aus Ökobilanz-Datenbanken wurde verwendet. Kühlmittelverluste und Emissionen: Für Einheiten, die Kühlmittel nutzen, aber keine Leckagen gemeldet haben, erfolgte eine Extrapolation basierend auf der durchschnittlichen Leckagerate aller Kontron-Geschäftseinheiten. Andere flüchtige Gase traten während der Produktion nicht auf. Scope 3 – Umrechnung von € in kg bei fehlenden Aktivitätsdaten: Falls keine exakten Gewichtsangaben vorlagen, wurde eine Umrechnung von € in kg vorgenommen oder ein ausgabenbasierter Ansatz mit Durchschnittswerten genutzt. Geografische Unsicherheiten: Falls keine Primärdaten verfügbar waren, wurden globale Emissionsfaktoren verwendet, anstelle von länderspezifischen Werten. Keine Inflationsanpassungen: Inflationsbereinigungen wurden bei ausgabenbasierten Berechnungen nicht vorgenommen. Nicht relevante Scope-3-Kategorien: Die Kategorien vorgelagerte geleaste Sachanlagen, nachgelagerte geleaste Sachanlagen, Franchise und Investitionen sind nicht zutreffend und wurden daher nicht in die Berechnung inkludiert. Eine detaillierte Dokumentation zur Nachvollziehbarkeit der genauen Emissionsfaktoren und ggf. Hintergrundberechnungen der einzelnen Scope-3-Kategorien wurde erstellt. Der daraus erfolgende Genauigkeitsgrad wird folgendermaßen geschätzt: Heterogene Datenquellen: Unsicherheiten entstehen durch die Umrechnung von € in kg (für Materialien) oder durch inkonsistente Daten (z. B. Energieverbrauch während der Nutzung). Signifikante Unsicherheiten: Besonders bei Transportemissionen und Energieverbrauchsdaten ist der Einfluss auf die Gesamtergebnisse als signifikant einzuschätzen. Variabilität der Schätzungen: Ortsabhängige Szenarien für Transporte und sektorspezifische Annahmen tragen zur Variabilität bei. Kategoriebasierte Unsicherheiten in Scope 3 Emissionen eingekaufter Waren und Dienstleistungen: Verwendung von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren aus externen Ökobilanzierungs-Datenbanken. Transportemissionen: Berechnungen basieren auf dem Einkaufswert der Waren, wobei mehrere Durchschnittswerte und Sekundärdaten genutzt wurden. Pendleremissionen: Pendeldistanzen wurden anhand externer Studien geschätzt. Energieverbrauch verkaufter Produkte: Falls keine spezifischen Daten vorlagen, wurden Durchschnittswerte und Szenarien verwendet. Lebensdauer, Nutzung und End-of-Life von Produkten: Berechnungen und Annahmen basieren auf Sekundärquellen. Abfall: Falls keine spezifischen Daten vorlagen, wurden Abgleiche mit ähnlichen Standorten durchgeführt und die Daten basierend auf Umsatz- und Unternehmenskennzahlen extrapoliert. Einige Daten, wie beispielsweise der Stromverbrauch, stammen aus Abrechnungen, die nicht mit dem Finanzjahr von Kontron übereinstimmen. In solchen Fällen werden die neuesten verfügbaren Werte der letzten 12 Monate herangezogen und deren Durchschnitt berechnet. Bei der Datenerhebung der Unternehmen in der Kontron Gruppe werden grundsätzlich die Verträge über die Lieferung erneuerbarer Energien erfasst, bei denen ein Nachweis über die Herkunft der verwendeten erneuerbaren Energien möglich ist. Der Anteil erneuerbaren Energien wird in der Tabelle „E1-5 Energieverbrauch und Energiemix" aufgelistet. Es wurde an keinem Emissionshandel teilgenommen. Die folgenden Scope-3-Kategorien wurden in die Klimabilanz aufgenommen: Kategorie 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen Kategorie 2: Kapitalgüter Kategorie 3: Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) Kategorie 4: Vorgelagerte Transporte und Distribution Kategorie 5: Betrieblicher Abfall Kategorie 6: Geschäftsreisen Kategorie 7: Mitarbeitermobilität (Pendlerverkehr) Kategorie 9: Nachgelagerte Transporte und Distribution Kategorie 11: Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte Kategorie 12: End-of-Life Behandlung verkaufter Produkte Ausgeschlossene Kategorien: Kategorie 8: Angemietete oder geleaste Sachanlagen: Alle geleasten Sachanlagen sind bereits in Scope 1 und 2 erfasst. Kategorie 10: Weiterverarbeitung von Zwischenprodukten: Der Anteil an den Emissionen der Endprodukte, der beim Weiterverarbeiten bzw. Zusammenbauen entsteht, fällt dabei bei einer Lebenszyklusbetrachtung insgesamt weit unter 1%, und ist somit als insignifikant einzustufen. Kategorie 13: Vermietete oder verleaste Sachanlagen: Kontron vermietet oder verleast keine Sachanlagen. Kategorie 14: Franchise: Kontron hat keine Franchise-Nehmer. Kategorie 15: Investments: Investments außerhalb der Unternehmensstruktur machen unter 1% des Umsatzes aus und sind somit nicht signifikant, daher nicht in Scope 3 der Klimabilanz berücksichtigt. Es wurden zudem keine Primärdaten von Lieferfirmen bei der Berechnung der Scope-3-Werten verwendet. Die folgenden Tabellen zeigt die Bruttobereiche 1, 2, 3 und Gesamt-THG-Emissionen, standortbezogen und marktbezogen, sowie darunter die Treibhausgasintensität pro Nettoumsatz. Doppelzählungen bei Scope 1 und Scope 3 wurden vermieden, klare Abgrenzungen der Emissionsquellen definiert, konsistente Bilanzierungsregeln angewendet und sich an anerkannte Berichtsstandards wie das GHG Protocol gehalten. Die Emissionen werden gesammelt und als konsolidierte Rechnungslegungsgruppe (Mutter- und Tochterunternehmen) offengelegt: THG-Emissionen 2024 Scope 1 THG-Emissionen Brutto Scope 1 THG-Emissionen (tCO 2 e) 4.227 Prozentsatz der Scope 1 THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%) 0,00% Scope 2 THG-Emissionen Bruttostandortbezogene Scope 2 THG-Emissionen (tCO 2 e) 12.030 Bruttomarktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (tCO 2 e) 10.063 Signifikante Scope 3 THG-Emissionen Gesamte indirekte Brutto-THG-Emissionen (Scope 3) (tCO 2 e) 7.837.053 1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (inkl. Cloud Computing und Rechenzentrumsdienstleistungen) 1.387.858 2 Investitionsgüter 16.928 3 Brennstoff und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 6.103 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 1.886 5 Im Betrieb anfallender Abfall 961 6 Geschäftsreisen 4.678 7 Pendeln der Mitarbeitenden 21.644 8 Vorgelagerte geleaste Anlagen - 9 Nachgelagerter Transport 999 10 Verarbeitung der verkauften Produkte - 11 Verwendung der verkauften Produkte 6.389.558 12 End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte 6.437 13 Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte - 14 Konzessionen - 15 Investitionen - Gesamte THG-Emissionen Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (tCO 2 e) 7.852.470 Gesamte THG-Emissionen (marktbezogen) (tCO 2 e) 7.851.343 Die Menge der errechneten biogenen Emissionen ist nicht in der Tabelle inkludiert und liegt bei Scope 2 bei 2.568,54 tCO2e. Für Scope 1 und 3 ist die Menge so gering, dass sie unwesentlich ist und nicht berichtet wird. THG-Intensität pro Nettoumsatz 2024 Gesamte Treibhausgasemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatz (tCO₂e/EUR) 4,661 Gesamte Treibhausgasemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatz (tCO₂e/EUR) 4,660 Die Umsatzerlöse sind der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Teil B, Note (1)). Nettoumsatzerlöse (in TEUR) 2024 Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität herangezogen werden 1.684.821 Nettoumsatzerlöse (sonstige) 0 Nettoumsatzerlöse gesamt (Konzernabschluss) 1.684.821 Folgende Berechnung wurde angewendet: Gesamt-THG-Emissionen (tCO2e) / Nettoumsatzerlöse (EUR). 2.3. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen 2.3.1. E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Sowohl im Kontron CoC als auch im SCoC wird der verantwortungsvolle Umgang und Schutz von Wasser- und Bodenressourcen und somit die Auswirkung „E3 – Wasser – Hoher Wasserverbrauch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette mit negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme“ adressiert. Im CoC verpflichtet sich Kontron, schädliche Bodenkontaminationen, Wasser- und Luftverschmutzung sowie vermeidbare Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Gesunde Böden und sauberes Wasser werden als wesentlich für Klimaneutralität, eine kreislauforientierte Wirtschaft, den Schutz der Biodiversität und die menschliche Gesundheit anerkannt. Der SCoC ergänzt diese Anforderungen und verpflichtet die Lieferfirmen, Maßnahmen zur Minimierung des Wasserverbrauchs und zur Vermeidung von Boden- und Wasserverschmutzung umzusetzen. Lieferfirmen müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten keinen übermäßigen Wasserverbrauch verursachen und den Zugang zu sauberem Wasser oder natürlichen Ressourcen für die Nahrungsmittelproduktion nicht negativ beeinflussen. Kontron hat derzeit keine gesamtheitlichen Ziele (siehe 2.3.2. E3-2-Maßnahmen und Mittel und E3-3-Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen) oder spezifische Maßnahmen zum Management von Wasser- und Meeresressourcen beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen in der Lieferkette und nicht in den eigenen Geschäftsprozessen liegen. Grundlegende Anforderungen sind jedoch im CoC und im SCoC verankert, die klaren Vorgaben zur Minimierung des Wasserverbrauchs, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur Einführung von Umweltmanagementsystemen enthalten. Kontron verpflichtet sich in seinen Policies zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen Wasser und Boden. Der Kontron CoC stellt sicher, dass keine schädlichen Boden-, Wasser- oder Luftverschmutzungen entstehen und der Wasserverbrauch so gesteuert wird, dass dieser möglichst keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Im SCoC sind Lieferfirmen verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Wasser- und Bodenkontamination zu ergreifen und übermäßigen Wasserverbrauch zu verhindern. Die Richtlinien in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen gelten für alle relevanten Aktivitäten innerhalb des Unternehmens, einschließlich der Produktionsstandorte und der gesamten Lieferkette. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl internationale als auch regionale Aktivitäten, die auf den Betrieb in verschiedenen geographischen Regionen ausgerichtet sind. Kontron erwartet von seinen Lieferfirmen weltweit die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards, um die Ressourcennutzung zu optimieren und Abfälle zu reduzieren. Es gibt keine spezifischen Ausnahmen für bestimmte geografische Regionen oder Aktivitäten außerhalb der Wertschöpfungskette. Die Verantwortung für ESG-Themen liegt beim Gesamtvorstand und diese werden durch die Geschäftsführer:innen sowie die Bereichsleiter:innen aktiv gefördert und umgesetzt. Diese Führungskräfte sind für die Umsetzung der ESG-Ziele verantwortlich, um nachhaltige Praktiken im Unternehmen zu integrieren und voranzutreiben. Kontron orientiert sich bei der Umsetzung seiner Umweltanforderungen, einschließlich des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen, an verschiedenen internationalen Standards und Initiativen. Diese sind beispielsweise: Richtlinie zu ISO 14001: Lieferfirmen werden aufgefordert, Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 zu implementieren, um Risiken für Wasserressourcen zu minimieren und kontinuierliche Verbesserungen sicherzustellen; REACH und ROHS: Ferner sind die Einhaltung der REACH- und RoHS-Verordnungen verpflichtend, um die Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer zu verhindern und die Umweltqualität zu schützen. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Diese Richtlinien dienen als Grundlage für ethische Geschäftspraktiken, einschließlich der Reduzierung von Umweltschäden und der verantwortungsvollen Ressourcennutzung. Basler Übereinkommen: Das Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle soll verhindern, dass Wasser- und Meeresressourcen durch unsachgemäße Entsorgung verschmutzt werden. Stockholmer Übereinkommen: Das Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe soll verhindern, dass gefährliche Chemikalien in Gewässer und marine Ökosysteme gelangen. Kontron fordert von seinen Lieferfirmen die Implementierung von Umweltmanagementsystemen, die idealerweise nach ISO 14001 zertifiziert sind. Die Interessen der wichtigsten Stakeholder werden bei der Entwicklung der ESG-Strategie, die auch Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft umfasst, berücksichtigt. Dies geschieht durch einen regelmäßigen Stakeholder Dialog und eine Wesentlichkeitsanalyse, die darauf abzielt, die für die Stakeholder relevanten Themen zu identifizieren. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse fließen direkt in die Entwicklung der ESG-Strategie ein, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Kontrons Strategien zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowohl den internen Zielen als auch den Erwartungen der relevanten Stakeholder entsprechen. Kontron stellt sicher, dass die im CoC verankerte Strategie für alle potenziell betroffenen Stakeholder sowie für diejenigen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, klar zugänglich und verständlich ist, wie in diesem Abschnitt beschrieben. Kontron hat derzeit keine gesamtheitlichen Ziele (siehe E 3-3) oder spezifische Maßnahmen zum Management von Wasser- und Meeresressourcen beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen in der Lieferkette und nicht in den eigenen Geschäftsprozessen liegen. Grundlegende Anforderungen sind jedoch im CoC und SCoC verankert, die klaren Vorgaben zur Minimierung des Wasserverbrauchs, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur Einführung von Umweltmanagementsystemen enthalten. 2.3.2. E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Maßnahmen und Ressourcen nicht definiert. Kontron verpflichtet in seinen Verhaltenskodizes zur Achtung von Wasser- und Meeresressourcen, es sind jedoch keine dedizierten gruppenweiten Maßnahmen im Rahmen geplant. Die wesentlichen Auswirkungen treten vor allem in der vorgelagerten Lieferkette auf und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe, wodurch sie dem Einfluss von Kontron in großen Teilen entzogen sind. Daher liefert die Offenlegung quantitativer Daten zu Wasser- und Meeresressourcen keine relevanten Informationen über die Auswirkungen, weshalb darauf verzichtet wird. 2.3.3. E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele nicht definiert. Kontron verpflichtet in seinen Verhaltenskodizes zur Achtung von Wasser- und Meeresressourcen, es sind jedoch keine dedizierten gruppenweiten Maßnahmen im Rahmen geplant. Die wesentlichen Auswirkungen treten vor allem in der vorgelagerten Lieferkette auf und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe, wodurch sie dem Einfluss von Kontron in großen Teilen entzogen sind. Daher liefert die Offenlegung quantitativer Daten zu Wasser- und Meeresressourcen keine relevanten Informationen über die Auswirkungen, weshalb darauf verzichtet wird. 2.4. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme 2.4.1. E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Biodiversität ist ein zentrales Gut für den Menschen und die Umwelt und spielt eine wesentliche Rolle für das Wohlergehen der Gesellschaft. Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron, das primär auf die Entwicklung und Bereitstellung von Elektroniklösungen im Soft- und Hardware-Bereich fokussiert ist, haben die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens keine direkten Auswirkungen auf die Biodiversität und Ökosysteme und vice versa. Aus diesem Grund wurde keine dedizierte Resilienzanalyse im Hinblick auf Biodiversität und damit verbundenen physischen, systemischen oder Transformationsrisiken und -chancen durchgeführt. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere beim Abbau von Rohstoffen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Biodiversität negativ beeinflusst wird. Kontron ist sich dieser Herausforderung bewusst und arbeitet daran, Transparenz in der Lieferkette zu fördern und potenzielle Risiken durch die Auswahl verantwortungsvoller Lieferfirmen zu minimieren. Da Biodiversität ein globales Thema ist, das indirekt auch die vorgelagerte Rohstoffbeschaffung betrifft, wird das Thema weiterhin beobachtet, auch wenn es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Betriebsstrategie oder Resilienz von Kontron hat. 2.4.2. E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Kontron ist sich der wesentlichen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette „E4- Direkte Ausbeutung – Bergbau auf seltene Metalle und Mineralien Auswirkungen“ bewusst und berücksichtigt den Schutz von Biodiversität und Ökosystemen sowohl im CoC als auch im SCoC. Der CoC konzentriert sich auf den Schutz der Biodiversität, die Landnutzung und die Vermeidung von Abholzung, einschließlich der Verpflichtung, negative Auswirkungen auf Ökosysteme zu minimieren und Schutzgebiete zu respektieren. Der SCoC ergänzt diese Anforderungen und verpflichtet die Lieferfirmen, Umweltmanagementsysteme, idealerweise zertifiziert nach ISO 14001, einzuführen und Maßnahmen umzusetzen, um die Umweltauswirkungen kontinuierlich zu überwachen, zu bewerten und zu verbessern. Somit sollen Schäden an Biodiversität und Ökosystemen vermieden werden, eine nachhaltige Landnutzung gefördert und der Verlust von Lebensräumen verhindert werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Vermeidung von Umweltverschmutzung, die Reduzierung von Eingriffen in natürliche Lebensräume und die Anwendung von Umweltmanagementsystemen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurden noch keine konkreteren Maßnahmen und Mittel definiert. Dies erfolgt erst auf Basis der Ergebnisse des ersten einheitlichen CSRD-konformen nichtfinanziellen Berichts. Die Umsetzung der Maßnahmen wird frühestens im Jahr 2026 begonnen. Die Richtlinien zur Biodiversität und Ökosysteme gelten für alle relevanten Aktivitäten innerhalb des Unternehmens, einschließlich der Produktionsstandorte und der gesamten Lieferkette. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl internationale als auch regionale Aktivitäten, die sich auf den Betrieb in verschiedenen geographischen Regionen ausgerichtet sind. Kontron erwartet von seinen Lieferfirmen weltweit die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards, um die Ressourcennutzung zu optimieren und Abfälle zu reduzieren. Es gibt keine spezifischen Ausnahmen für bestimmte geografische Regionen oder Aktivitäten außerhalb der Wertschöpfungskette. Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für ESG-Themen, aktiv unterstützt durch Geschäftsführer:innen und Bereichsleiter:innen. Diese Führungskräfte setzen die ESG-Ziele um und fördern nachhaltige Praktiken im Unternehmen. Kontron orientiert sich bei der Umsetzung seiner Umweltanforderungen zum Schutz von Biodiversität und Ökosystemen an international anerkannten Standards und Initiativen. Dabei bildet die Norm ISO 14001 den Rahmen für Umweltmanagementsysteme, die kontinuierliche Verbesserungen in den Bereichen Ressourcenschonung, Schutz natürlicher Lebensräume und Minimierung von Umweltauswirkungen gewährleisten. Ergänzt wird dieser Ansatz durch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die klare Erwartungen an nachhaltiges Wirtschaften und den Schutz von Ökosystemen formulieren. Zudem unterstützt Kontron die Prinzipien des UN Global Compact, welche Unternehmen verpflichten, entlang der gesamten Wertschöpfungskette Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zum Erhalt der Biodiversität und zur Förderung einer nachhaltigen Landnutzung, umzusetzen. Diese internationalen Rahmenwerke dienen Kontron als Leitlinien, um ökologische Risiken zu minimieren, natürliche Ressourcen langfristig zu sichern und positive Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme zu fördern. Kontron stellt sicher, dass die im CoC verankerte Strategie für alle potenziell betroffenen Stakeholder sowie für diejenigen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, klar zugänglich und verständlich ist, wie im Abschnitt „2.2.2 E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ beschrieben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurden noch keine Maßnahmen und Mittel definiert. Dies erfolgt erst auf Basis der Ergebnisse des ersten einheitlichen CSRD-konformen nichtfinanziellen Berichts. Die Umsetzung der Maßnahmen wird frühestens im Jahr 2026 begonnen. Kontron berücksichtigt Biodiversität in seiner Nachhaltigkeitsstrategie, hat jedoch derzeit keine eigenständigen Maßnahmen dazu. Die doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewertet Umweltrisiken und Chancen, einschließlich Biodiversität und Ökosysteme. Die Ergebnisse fließen in die Priorisierung der Kernthemen für die nichtfinanzielle Berichterstattung ein. Maßnahmen werden auf Basis des ersten CSRD-konformen nichtfinanziellen Berichts definiert, der als Grundlage für zukünftige Strategien dient. Die Umsetzung beginnt frühestens 2026. Kontron analysiert weiterhin physische und Übergangsrisiken sowie seine Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen. Im SCoC und der Konzernrichtlinie für Nachhaltigkeit und Compliance verpflichtet sich Kontron zur Überwachung der Rohstoffherkunft und zur Einhaltung von Umweltstandards entlang der Lieferkette. Lieferfirmen müssen Rohstoffe aus nachhaltigen Quellen beziehen und deren Rückverfolgbarkeit gewährleisten, um Schäden an Biodiversität und Ökosystemen zu minimieren. Der CoC von Kontron unterstreicht die Verantwortung des Unternehmens für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität mit besonderem Fokus auf Wälder und Land. Die Nachhaltigkeitsstrategie von Kontron beinhaltet ausdrücklich den Schutz der Umwelt und der Biodiversität. Kontron lehnt die Umwidmung von Wäldern und/oder nicht nachhaltigen Holzeinschlag ab und unterstützt den Erhalt von Naturwäldern, Ökosystemleistungen und Biodiversität. Das Unternehmen setzt Maßnahmen zur Vermeidung von Abholzung und zur Minimierung von Beeinträchtigungen von Schutzgebieten sowie der lokalen Flora und Fauna um. Der SCoC fordert von den Lieferfirmen sicherzustellen, dass ihre Praktiken den Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen und den Verlust von Biodiversität sowie die Beeinträchtigung natürlicher Lebensräume verhindern. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind noch keine spezifischen Maßnahmen und Mittel zur regelmäßigen Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der Biodiversität sowie den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt festgelegt. Diese werden im ersten CSRD-konformen nichtfinanziellen Bericht formuliert und umgesetzt, wobei die Umsetzung frühestens im Jahr 2026 beginnen wird. Der CoC fordert Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, die sich auf Betriebsgelände bezieht, die in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder biodiversitätssensiblen Gebieten außerhalb von Schutzgebieten liegen oder gepachtet oder verwaltet werden. Kontron ist nicht in der Landwirtschaft tätig, jedoch wird ein sachgemäßer Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen und deren Entsorgung im CoC vorgeschrieben, um Bodenverunreinigungen zu verbieten. Nachhaltige Praktiken oder Strategien für die Ozeane und Meere werden ebenfalls im CoC forciert. Darüber hinaus verfügt Kontron derzeit über keine umfassenden, gesamtheitlichen Ziele zu diesem Thema. Die Offenlegung dieser Punkte wird als nicht relevant eingeschätzt, da die wesentlichen Auswirkungen in der vorgelagerten Lieferkette und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe liegen. Kontron verfolgt eine Strategie zur Bekämpfung der Entwaldung, die in den Unternehmensrichtlinien verankert ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Vermeidung von Abholzung und die Förderung des Erhalts von Naturwäldern. Kontron verpflichtet sich, nur nachhaltig gewonnene Rohstoffe zu beziehen, um sicherzustellen, dass die Wertschöpfungskette keine negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme hat. 2.4.3. E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Maßnahmen und Ressourcen nicht definiert. Kontron verpflichtet in seinen Verhaltenskodizes zur Achtung von Biodiversität, es sind jedoch keine Maßnahmen im Rahmen von Biodiversität geplant. Die wesentlichen Auswirkungen treten vor allem in der vorgelagerten Lieferkette auf und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe, wodurch sie dem Einflussvermögen von Kontron entzogen sind. Daher gibt die Offenlegung der quantitativen Datenpunkte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen keine relevanten Informationen zu den Auswirkungen, weshalb davon abgesehen wird. 2.4.4. E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele nicht definiert. Kontron verpflichtet in seinen Verhaltenskodizes zur Achtung von Biodiversität, es sind jedoch keine Maßnahmen im Rahmen von Biodiversität geplant. Die wesentlichen Auswirkungen treten vor allem in der vorgelagerten Lieferkette auf und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe, wodurch sie dem Einflussvermögen von Kontron entzogen sind. Daher gibt die Offenlegung der quantitativen Datenpunkte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen keine relevanten Informationen zu den Auswirkungen, weshalb davon abgesehen wird. 2.4.5. E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Die Offenlegung dieser Punkte wird in den eigenen operativen Einheiten als nicht relevant eingeschätzt, da die wesentlichen Auswirkungen in der vorgelagerten Lieferkette und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe stattfinden. Die durchgeführte Biodiversitätsprüfung an mehreren Standorten hatte das Ziel, potenzielle Wechselwirkungen mit nahegelegenen biodiversitätssensiblen Gebieten, einschließlich Natura-2000-Gebieten, UNESCO-Welterbestätten und anderen Schutzgebieten, zu identifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass die Standorte generell keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Die meisten Standorte befinden sich entweder nicht in der Nähe biodiversitätssensibler Gebiete oder sind weit genug entfernt, um relevante Wechselwirkungen auszuschließen. In Fällen, in denen eine Nähe besteht, wie beispielsweise zum Lipbachsenke-Gebiet in Deutschland oder Natura-2000-Gebieten in Österreich, sind die Aktivitäten der Standorte auf Bürotätigkeiten oder geringfügige Eingriffe beschränkt, wodurch kein messbares Risiko für die umliegenden Ökosysteme besteht. Insbesondere wurde keine direkte Ressourcennutzung wie Land, Wasser oder Rohstoffe aus diesen sensiblen Gebieten festgestellt. Darüber hinaus meldeten die Standorte keine Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen wie Hochwasserschutz oder natürlicher Kühlung. Auch Emissionen, Verschmutzungen oder Landnutzungsänderungen, die sich negativ auf die lokale Biodiversität auswirken könnten, wurden nicht festgestellt. Es wurden seitens der Stakeholder keine Bedenken oder Rückmeldungen von Stakeholdern zu möglichen Risiken für nahegelegene sensible Gebiete gemeldet. Ebenso existieren keine formellen Kommunikationskanäle oder Foren, um Umweltthemen zu besprechen, was eine mögliche Verbesserung in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern und der Sensibilisierung darstellt. Obwohl die meisten Standorte keine strukturierten Maßnahmen oder Überwachungssysteme zur Biodiversität aufweisen, wurden an einigen Standorten allgemeine Umweltinitiativen umgesetzt. Zum Beispiel hat der Standort in Bisamberg, Österreich, Maßnahmen wie Mülltrennung, eine Elektrofahrzeugflotte und die Nutzung von Photovoltaikanlagen eingeführt, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht spezifisch auf die Überwachung oder Minderung von Auswirkungen auf die Biodiversität ausgerichtet. Hier besteht Potenzial, gezielte Überwachungssysteme zu entwickeln und Maßnahmen umzusetzen, die den Schutz der Biodiversität direkt adressieren. Die Biodiversitätsprüfung bestätigt, dass alle geprüften Standorte im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen arbeiten und keine signifikanten negativen Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete haben. Während die derzeitigen Praktiken ausreichen, um Neutralität zu gewährleisten, besteht Potenzial, die Biodiversität durch proaktive Maßnahmen weiter zu fördern. Dazu gehören die Entwicklung strukturierter Überwachungssysteme, die Einbindung lokaler Stakeholder und die Umsetzung gezielter Maßnahmen zum Schutz sensibler Ökosysteme. Diese Schritte könnten das Engagement der Organisation für Umwelt- und Biodiversitätsschutz weiter stärken. 2.5. ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 2.5.1. E5-1– Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kontron steuert seine Ressourcennutzung durch klare Richtlinien im CoC und SCoC. Das Unternehmen verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie zur Minimierung von Abfällen und Umweltverschmutzung. Die nachhaltige Materialbeschaffung setzt auf recycelbare Materialien, die Reduzierung von Primärrohstoffen sowie die kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems. Kontron-Produkte haben einen geringen Energieverbrauch und werden ressourcenschonend hergestellt, um ökologische Auswirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu minimieren. Die Einhaltung internationaler Umweltstandards wie ISO 14001 ist für Kontron und seine Lieferfirmen verpflichtend. Diese müssen Umweltmanagementsysteme implementieren, ihre Nachhaltigkeitsleistung regelmäßig dokumentieren und Audits bestehen. Transparenz und Kontrolle entlang der Lieferkette werden durch interne sowie externe, stichprobenartige und anlassbezogene Audits sichergestellt. Bei Abweichungen werden Maßnahmenpläne erstellt; schwerwiegende Verstöße können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen. Ziel ist die Reduzierung von Abfällen und Umweltbelastungen sowie eine effiziente Nutzung von Wasser, Energie und Rohstoffen. Dies wird durch erneuerbare Energien, papierlose Prozesse und Maßnahmen zur Energieoptimierung unterstützt. Fortschritte werden anhand von Kennzahlen wie Recyclinganteil, Energieverbrauch, CO2e-Emissionen und Wasserverbrauch überwacht und ein Teil dieser kennzahlen im nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht. Kontrons Umweltstandards gelten weltweit ohne regionale Ausnahmen. Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für ESG-Themen, aktiv unterstützt durch Geschäftsführer:innen und Bereichsleiter:innen. Diese Führungskräfte setzen die ESG-Ziele um und fördern nachhaltige Praktiken im Unternehmen. Der CoC sowie die weiteren Richtlinien der Kontron Gruppe umfassen verschiedene Standards und Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen verpflichtet hat: REACH und RoHS: Kontron stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften, wie die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances), strikt eingehalten werden. Diese Regelungen betreffen die Produktanforderungen sowie den sicheren Umgang mit Materialien und Chemikalien in der gesamten Lieferkette (CoC). UN Global Compact: Kontron ist freiwilliges Mitglied des UN Global Compact, einem globalen Pakt zur Förderung nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaftens. Dies umfasst die Umsetzung von Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung (CoC). OECD-Leitlinien: Kontron bekennt sich zur Einhaltung der OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten. Dies beinhaltet insbesondere die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Konfliktmineralien sowie Hochrisikogebiete, wie im Verhaltenskodex für Lieferfirmen festgelegt. ISO 14001 und weitere Umweltstandards: Kontron richtet sich bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen nach internationalen Standards wie der ISO 14001-Norm. Bei der Entwicklung der ESG-Strategie, die die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft umfasst, werden die Interessen der wichtigsten Stakeholder berücksichtigt. Dies erfolgt durch einen regelmäßigen Stakeholder Dialog und eine Wesentlichkeitsanalyse, die darauf abzielt, die für die Stakeholder relevanten Themen zu identifizieren. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse fließen in die Entwicklung der ESG-Strategie ein, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Kontrons Strategien zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowohl den internen Zielen als auch den Erwartungen der relevanten Stakeholder entsprechen. Kontron stellt sicher, dass die im CoC verankerte Strategie für alle potenziell betroffenen Stakeholder sowie für diejenigen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, klar zugänglich und verständlich ist, wie im Abschnitt „2.2.2 E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ beschrieben. Kontron verfolgt eine Produktgestaltung, die den Verbrauch natürlicher Ressourcen durch Abfallvermeidung und effiziente Recyclinglösungen reduziert. Die Verwendung von Recyclingmaterialien und die Vermeidung von Abfällen sind Teil der Strategie zur Ressourcenschonung. Im Bereich Umweltschutz setzt sich Kontron für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ein, indem der Verbrauch von Rohstoffen, fossilen Brennstoffen und Mineralien minimiert wird, um Energieeffizienz und nachhaltiges Ressourcenmanagement zu fördern. Darüber hinaus wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Photovoltaikanlagen unterstützt. Kontron hat klare Standards und Richtlinien für die nachhaltige Beschaffung und den verantwortungsvollen Umgang mit erneuerbaren Ressourcen festgelegt, die in verschiedenen Group Policies dokumentiert sind: Nachhaltige Ressourcennutzung und Abfallreduktion: Lieferfirmen von Kontron sind dazu angehalten, Abfälle jeglicher Art zu minimieren und, wo möglich, zu vermeiden. Dies umfasst die Reduzierung des Wasserverbrauchs sowie die Förderung eines geringeren Einsatzes von Energie, fossilen Brennstoffen, Mineralien und anderen Rohstoffen. Die Abfallbehandlung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Umweltgesetze. Lieferfirmen müssen Prozesse implementieren, um den sicheren Umgang, Transport, die Lagerung, das Recycling und die Entsorgung von Chemikalien und anderen umweltgefährdenden Stoffen sicherzustellen. Vermeidung von Umweltverschmutzung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Kontron verlangt von seinen Lieferfirmen die Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Windenergie sowie einen effizienten Umgang mit Energie, Wasser und Rohstoffen. Umweltmanagementsysteme und Zertifizierungen: Lieferfirmen sollten ein Umweltmanagementsystem, idealerweise nach ISO 14001 zertifiziert, einrichten, das regelmäßig die Umweltrisiken der Geschäftstätigkeit und Produkte bewertet. Biodiversität und Landnutzung: Kontron engagiert sich für den Schutz der Biodiversität und die nachhaltige Landnutzung. Das Unternehmen verzichtet auf die Umwandlung von Primärwäldern und nicht nachhaltige Abholzung und unterstützt den Erhalt natürlicher Ökosysteme. Wasser- und Bodenschutz: Kontron stellt sicher, dass seine Geschäftstätigkeit weder Boden- noch Wasserverschmutzung verursacht sowie keine übermäßige Wasserentnahme stattfindet, die die Umwelt oder den Zugang zu sauberem Wasser beeinträchtigt. Risikomanagement und Lieferantenmonitoring: Kontron verlangt von seinen Lieferfirmen Risikomanagementsysteme zu implementieren und ihre Lieferketten regelmäßig zu überprüfen. Sie müssen Maßnahmen zur Risikominimierung bei Mineralien aus Konfliktregionen einführen und dokumentieren. 2.5.2. E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Rahmen der Analysen und Aufbereitungen zur EU-Taxonomie ergeben sich Zuordnungen zum Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung konkrete Ziele, Ressourcen sowie ein Übergangsplan noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. 2.5.3. E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele, Maßnahmen und Ressourcen noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst wird der Schwerpunkt auf die weitere Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität gelegt. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. 2.5.4. E5-4 – Ressourcenzuflüsse Die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Wahl nachhaltiger Materialien sind zentrale Aspekte einer umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Wirtschaft. Ressourcenzuflüsse beeinflussen den ökologischen Fußabdruck von Produkten und Produktionsprozessen. Durch den verstärkten Einsatz nachhaltiger Materialien – insbesondere für nicht-technische Komponenten – sowie die Nutzung erneuerbarer oder gut recycelbarer Rohstoffe kann ein geschlossener Materialkreislauf gefördert werden. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung von Abfällen und Umweltbelastungen bei, sondern stärkt auch die langfristige Verfügbarkeit wichtiger Ressourcen. Nach dem Verständnis der ESRS werden im Rahmen der Tätigkeiten der Kontron Gruppe folgende Ressourcen bezogen: IT-Ausrüstung, Textilien, Möbel, Gebäude, schwere, mittelschwere und leichte Maschinen, schweren, mittelschweren und leichten Transport sowie Lagerausrüstung. Die Berechnung der Ressourcenzuflüsse basiert auf den Daten aus den Einkaufssystemen der einzelnen Unternehmen. Diese Systeme erfassen sämtliche beschafften Materialien, Komponenten und Verpackungen, wodurch eine detaillierte Analyse der eingesetzten Ressourcen ermöglicht wird. Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien (technisch & biologisch): 25.292.678 kg Anteil biologischer Materialien (inkl. nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe): 1,33% Absolutes Gewicht wiederverwendeter oder recycelter Materialien (inkl. Verpackung): 1.023.396 kg Anteil recycelter und wiederverwendeter Materialien in Produkten: 4,05%; Recyclinganteil in Produktverpackungen: 30,76% Da die meisten Geschäftseinheiten die Mengen der eingekauften Waren nur in € angeben konnten, musste ein großer Teil des Gesamtgewichts der verwendeten Produkte über den Einkaufspreis geschätzt werden. Hierzu wurden Primärdaten von Kontron und Sekundärdaten aus der Ecoinvent Datenbank herangezogen. Bei der Berechnung des Anteils recycelter Materialien wurde die Datenerhebung transparent und spezifisch für die zugeführten Güter pro Tochterunternehmen durchgeführt. Dabei wurde ausschließlich die durchschnittliche Masse der recycelten Materialien anhand externer Daten berechnet, wodurch eine Doppelzählung ausgeschlossen werden kann. Der Recyclinganteil wurde durch die Ermittlung der Sekundärmaterialmengen und verschiedener Indikatoren bestimmt und anschließend mit den Primärmaterialien ins Verhältnis gesetzt. Der Anteil biologischer Materialien wurde auf Basis von externen Datenbanken geschätzt, wobei konservativ nur Kartonverpackungen als biologisches Material berücksichtigt wurden. Zudem können Währungsschwankungen die Umrechnung von € in kg beeinflussen. 2.5.5. E5-5 – Ressourcenabflüsse Die Haltbarkeit von Produkten variiert je nach Produktgruppe, Materialqualität und Nutzungsbedingungen. Während einige Produkte, wie bestimmte Elektronikgeräte und Industriekomponenten, auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind, unterliegen andere, wie Batterien oder Verpackungen, einer kürzeren Nutzungsdauer. Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Lebensdauer verschiedener Produktgruppen im Vergleich zu branchenüblichen Standards. Dabei spielen Faktoren wie technologische Entwicklungen, Wartungsmöglichkeiten und Umweltanforderungen eine entscheidende Rolle. Offenlegung der wichtigsten Produktgruppen und Materialien aus den Herstellungsprozessen und der erwarteten Produktlebensdauer im Vergleich zum Branchenstandard: Produktgruppe Erwartete Lebensdauer (Jahre) Branchenstandard (Jahre) Quelle/Methodik Verpackungen <1–3 Jahre Nicht spezifiziert Eigene Einschätzung basierend auf Material & Nutzung Batterien 3–10 Jahre Abhängig von Batterietyp Eigene Einschätzung basierend auf Testdaten Elektronikprodukte (allgemein) 7–25 Jahre Abhängig vom Hersteller & EoL-Politik Herstellerangaben, Marktstandards, Garantiezeit IT-Ausrüstung (Server, Storage, Networking) 8–10 Jahre 8–10 Jahre Marktstandards, Kundenanforderungen Leiterplatten (PCBA) 4 Jahre (Konsum) / 9 Jahre (Industrie) Variabel nach Anwendung IPC-Standards Industrieelektronik & Halbfertigprodukte 8–15 Jahre oder länger Abhängig von Materialqualität & Nutzung Materialspezifikationen, Umwelttests, Kundendaten Avionikprodukte 7–10 Jahre 10 Jahre (Marktanforderung) MTBF-Analysen, Marktstandards Solartechnik (Wechselrichter, Leistungselektronik) 15-20 Jahre 15-20 Jahre, abhängig von Technologie Eigene Einschätzung, Marktstudien Ladekabel, Wallboxen ~7 Jahre Nicht spezifiziert Schätzwert auf Basis Produktart und technischer Unterstützung gelieferter Produkte (z.B. Verfügbarkeit von Softwareupdates). Software & IT-Services Nicht relevant Nicht relevant Kein physisches Produkt, keine klassische Bewertung. Industrielle & Embedded-Produkte 10–15 Jahre (Komponentenverfügbarkeit) Nicht spezifiziert Garantiezeit, Marktstandards Ersatzteile Mindestens 1 Jahr (Garantiezeit) Nicht spezifiziert Garantiezeit, Herstellerangaben Das Produktportfolio der Kontron Gruppe ist vielfältig und ebenso sind es die Anforderungen und Möglichkeiten der einzelnen Produkte. Im Folgenden ist ein Überblick der Reparierbarkeit und beeinflussenden Aspekte: Elektronikprodukte & IT-Ausrüstung: Modulare Designs und standardisierte Komponenten erhöhen die Reparaturfreundlichkeit. Moderne Produkte enthalten häufig verlötete oder softwaregeschützte Komponenten, was Reparaturen erschwert. Nicht für alle Produkte werden Reparaturen für Endnutzer angeboten, allerdings gibt es oft Serviceleistungen für Geschäftskunden. Die Reparierbarkeit von IT-Ausrüstung ist herstellerabhängig. Einige Terminals und modulare Produkte sind speziell für eine einfache Reparatur oder den Austausch von Komponenten konzipiert. Einwegbatterien sind nicht reparierbar, während wiederaufladbare Batterien nur begrenzt reparierbar sind, da für den Zellentausch spezialisierte Ausrüstung erforderlich ist. Während einige Geräte repariert werden, erfolgt bei vielen Ausfällen vorrangig ein Austausch als eine Instandsetzung. In manchen Fällen werden Reparaturen an spezialisierte Servicepartner weitergeleitet. Reparaturstrategien in der Industrie: Viele elektronische Baugruppen sind zu einem hohen Anteil reparierbar (80–95 %), ausgenommen sind lackierte oder vergossene Teile. Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Reparatur muss dabei ebenfalls betrachtet werden. Ersatzteile, Werkzeuge und Obsoleszenzmanagement tragen zur langfristigen Reparierbarkeit bei. Viele Unternehmen bieten reparierbare Bauteile an, abhängig von Verfügbarkeit, technologischen Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Kundenwünschen. Reparaturfreundliche Designs werden teilweise umgesetzt, jedoch häufig ohne direkte Endnutzer-Reparaturservices. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen variiert je nach Unternehmen. Einige Hersteller garantieren langfristige Verfügbarkeiten. Ladetechnik & PV-Anlagen : Ladekabel sind oft verklebt und daher nicht reparierbar, während Wallboxen in der Regel repariert werden können. Defekte PV-Komponenten werden meist durch den Hersteller ersetzt, anstatt repariert zu werden. Einige Unternehmen können keine Angaben zur Reparierbarkeit machen oder sind nicht direkt in der Produktion involviert, weshalb Reparaturen für sie nicht relevant sind. Die meisten Verpackungen sind gut recycelbar, insbesondere Glas, Aluminium, Karton und bestimmte Kunststoffe. Batterien weisen je nach Typ unterschiedliche Recyclingquoten auf, wobei Blei-Säure-Batterien mit 95 % die höchste Wiederverwertungsrate haben. Elektronikprodukte enthalten wertvolle Metalle und Materialien, die zu einem großen Teil recycelt werden können, insbesondere in Smartphones, Laptops und Großgeräten. Nachhaltige Designstrategien, wie Modularität und der verstärkte Einsatz recycelter Materialien, tragen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit bei. Insgesamt hängt die tatsächliche Wiederverwertung von Produkten von ihrem Design, den verwendeten Materialien und den regionalen Recyclingkapazitäten ab. Recyclinganteil in Produkten: 4,05% Recyclinganteil in Produktverpackungen: 30,76% Für den Recyclinganteil in Produkten und Verpackungen wurde mangels Primärdaten der Recyclinganteil der eingekauften Waren auf die verkauften Produkte übertragen. Da für Plastikverpackungen keine entsprechenden Zertifikate vorlagen, wurde ihr Recyclinganteil auf 0% gesetzt, während er für Kartonverpackungen basierend auf wissenschaftlicher Literatur 84% beträgt. Insgesamt wurde eine konservative Berechnungsmethodik angewandt, um realistische Schätzwerte für die erforderlichen Offenlegungspflichten zu erhalten. Bei solchen Berechnungen bestehen Unsicherheiten, da die verwendeten Daten auf Durchschnittswerten basieren und nicht exakt den Materialzusammensetzungen entsprechen. 2.6. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu E1, E3, E4 und E5 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu Nachhaltigkeitsthemen und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es wurde keine externe Validierung vollzogen. Kennzahl Einheit Methoden & Annahmen Validierung Definition Energieverbrauch MWh Gemessen durch Energiemanagementsysteme, Abrechnungsdaten von Energieanbietern, geschätzt bei Lücken mit Hilfe von Standortfläche, Mitarbeiterzahlen und Umsatz. Software (ESG-Tool), Abgleich mit Vorjahren (soweit möglich), interne Überprüfung Verbrauch elektrischer Energie und Wärme und Brennstoffen in MWh. Direkte CO 2 e-Emissionen tCO 2 e (Tonnen CO 2 -Äquivalent) GHG-Protokoll, Ecoinvent, Berechnungen von CO 2 e-Faktoren basierend auf Ecoinvent, Schätzungen mit Datengrundlagen wie km, Arten der verwendeten Energieträger und Stoffe, Zuordnung zu Scope 1. Software (Datentool), Extern (Berater) THG-Emissionen, die unmittelbar aus eigenen oder kontrollierten Quellen eines Unternehmens stammen (z. B. durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in eigenen Fahrzeugen). Indirekte CO 2 e-Emissionen tCO 2 e (Tonnen CO 2 -Äquivalent) GHG-Protokoll, Ecoinvent, Berechnungen von CO 2 e-Faktoren basierend auf Ecoinvent, Schätzungen mit Datengrundlagen wie km, Arten der verwendeten Energieträger und Stoffe, Zuordnung zu Scope 2,3. Software (Datentool), Extern (Berater) THG-Emissionen durch vor- oder nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette (z. B. durch Transport und Nutzung der verkauften Produkte (Scope 3) oder durch eingekaufte Energie (Scope2)). Direkte CO 2 e-Emissionen tCO 2 e (Tonnen CO 2 -Äquivalent) GHG-Protokoll, Ecoinvent, Berechnungen von CO 2 e-Faktoren basierend auf Ecoinvent, Schätzungen mit Datengrundlagen wie km, Arten der verwendeten Energieträger und Stoffe, Zuordnung zu Scope 1,2, 3. Software (Datentool), Extern (Berater) Emissionen aus stationären Quellen (Scope 1). Kosten EUR Konsolidierung aus Rechnungen der Standorte. Intern (Finanzabteilung) Energiekosten in der Abschlusswährung EURO. Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien (technisch & biologisch) Tonnen (t) Ein kleiner Teil des Gesamtgewichts der verwendeten Materialien wurde exakt angegeben. Die restliche Menge des Gesamtgewichts wurde über den Einkaufspreis geschätzt. Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. Gesamtgewicht der in der Berichtsperiode verwendeten Materialien, einschließlich technischer und biologischer Stoffe. Anteil biologischer Materialien (inkl. nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe) Prozent (%) Auf Grund nicht ausreichender Daten zur Zusammensetzung der eingekauften Materialien, wurden biologische Materialien nur bei Verpackungen aus Kartonagen angenommen. Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. Anteil der biologischen Materialien und nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe am gesamten Materialeinsatz. Absolutes Gewicht wiederverwendeter oder recycelter Materialien (inkl. Verpackung) Tonnen (t) Das Gesamtgewicht der verwendeten Materialien wurde mit dem Anteil der recycelten und wiederverwendeten Materialien multipliziert. Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. Absolutes Gewicht aller wiederverwendeten oder recycelten Komponenten, Zwischenprodukte und Materialien, die für die Herstellung der Produkte und Verpackungen verwendet wurden. Anteil wiederverwendeter oder recycelter Materialien (in Produkten und Produktverpackungen) Prozent (%) Anteil der recycelten und wiederverwendeten Materialien am Gesamtmaterialeinsatz. Berechnet anhand Datenbanken und unter Verwendung der eingekauften Materialien. Die dafür verwendeten Indikatoren sind der "Material Circularity Indicator" und "Circularity Index". Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. Anteil der eingesetzten Sekundärmaterialien im Vergleich zum gesamten Materialeinsatz. 3. Sozialinformationen 3.1. Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2) 3.1.1. Hinweisgebersystem Kontron bietet auf Gruppenebene ein umfassendes Hinweisgebersystem, das Mitarbeitenden und Dritten ermöglicht, mutmaßliches Fehlverhalten, einschließlich Diskriminierung und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, sicher und vertraulich zu melden. Die Meldung kann über verschiedene Kanäle erfolgen: Sichere Webseite: https://whistleblower.kontron.com Telefon-Hotline: 0800 700 799 (Österreich) / +43 1 80191 1194 (international) Darüber hinaus können Verdachtsfälle persönlich oder anonym direkt an die lokalen Compliance-Abteilungen oder über die lokalen Whistleblower-Plattformen gemeldet werden. Die Group Policy 14.a („Whistleblower Policy”) legt detaillierte Verfahren für die Meldung, Untersuchung und Nachverfolgung von Hinweisen fest. Das Compliance-Management-Team der Konzernzentrale ist für die Bearbeitung zuständig und gewährleistet dabei Vertraulichkeit sowie den Schutz der Identität der Hinweisgeber:innen und verhindert Vergeltungsmaßnahmen. Darüber hinaus berücksichtigt Kontron sowohl formelle Strukturen (wie Compliance-Prozesse und Verantwortlichkeiten) als auch informelle kulturelle Aspekte, um sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten ihre Anliegen ohne Angst vor negativen Konsequenzen vorbringen können. Die Verfügbarkeit der Richtlinie und der Hinweisgeberplattform in mehreren Sprachen trägt zusätzlich dazu bei, mögliche Hemmschwellen abzubauen. Über die mehrsprachige Hinweisgeberplattform, welche für Beschäftigte und externe Personen zugänglich ist, können Verstöße in folgenden Bereichen vertraulich und anonym gemeldet werden: Belästigung und Diskriminierung Datenschutz und personenbezogene Daten Diebstahl Diversität und Inklusion ESG – Environmental, Social and Governance Geldwäsche Interessenskonflikte IT- und Cybersicherheit Kapitalmärkte und Insiderhandel Korruption Lieferant:innen- und Kund:innenbeziehung Menschenrechte und soziale Verantwortung des Unternehmens Produktsicherheit und Verbraucherschutz Sexuelle Belästigung Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen Verstöße gegen Sanktionen und Terrorismusfinanzierung Wettbewerbs- und Kartellrecht Wirtschaftskriminalität Alle Meldungen werden unabhängig vom gewählten Meldekanal vertraulich, unabhängig und objektiv im Einklang mit den technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt, um eine sichere Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zentrales Aufklärungsorgan ist primär die Compliance-Abteilung im Headquarter, welche die Bearbeitung von Hinweisen durchführt, koordiniert und überwacht. Daneben bestehen in zahlreichen Töchtergesellschaften eigene zentrale Aufklärungsorgane. Die Fallbearbeitung findet unter Miteinbeziehung weiterer Funktionen sowie der Geschäftsleitung oder des Vorstands statt. Ein IT-System, interne Kontrollen sowie das Mehr-Augen-Prinzip unterstützen die Compliance-Abteilung beim Bearbeiten der Verdachtsmeldung. Kontron bietet konzernweite Schulungen zur Whistleblower-Richtlinie als E-Learning-Modul an, in dem die Gruppenrichtlinie geschult und die Kenntnisnahme bestätigt wird. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich Kontron das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine angemessene Lösung sicherzustellen. Während des Berichtszeitraums gingen über die Whistleblower-Plattform acht Meldungen ein. Diese betrafen ausschließlich die eigene Belegschaft. Meldungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften der Lieferkette oder Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie in Bezug auf Menschenrechte gab es nicht. 3.2. ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens 3.2.1. S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Kontron setzt auf eine umfassende Personalstrategie, die das Wohlbefinden und die berufliche Entwicklung der Beschäftigten in den Fokus stellt. Flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice und Teilzeitoptionen unterstützen die Work-Life-Balance. Weiterbildungs- und Schulungsprogramme fördern die Kompetenzentwicklung und Führungskräftequalifizierung. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, wie ergonomische Arbeitsplätze und psychologische Unterstützung, stärken das Wohlbefinden. Kontron adressiert Risiken wie Fachkräftemangel und geringe Mitarbeiterbindung durch eine positive Unternehmenskultur, regelmäßige Befragungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Chancen liegen in Diversity, Inklusion und einem attraktiven Arbeitsumfeld, die die Arbeitgebermarke stärken und die Produktivität fördern. Die Strategie wird durch Mitarbeiterumfragen, Zufriedenheitsmessungen, Überwachung der Fluktuation und Fehlzeiten kontinuierlich überprüft und angepasst. Die enge Zusammenarbeit von Personalabteilung und Führungskräften gewährleistet, dass die Maßnahmen flexibel auf die Bedürfnisse der Beschäftigten und des Unternehmens abgestimmt werden. Policies und Verhaltensgrundsätze Kontron legt großen Wert darauf, die Beschäftigten umfassend durch die Richtlinien der Unternehmensgruppe zu informieren. Mit der Implementierung konzernweiter Policies schafft Kontron bei der Belegschaft ein einheitliches Verständnis der Unternehmensstandards und -werte. Diese Policies dienen als Orientierungshilfe für die Beschäftigten, um ein einheitliches Verhalten und konsistente Geschäftspraktiken zu fördern. Übergeordnetes Ziel dieser konzernweiten Policies ist es, die Einheitlichkeit der Geschäftspraktiken zu stärken, Risiken zu minimieren und eine nachhaltige sowie ethisch orientierte Unternehmenskultur zu fördern. Zu den wesentlichen Policies und Verhaltensgrundsätze, welche an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden sollen, gehören unter anderem: Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie Die Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie zielt darauf ab, ein Problembewusstsein für Insiderinformationen zu schaffen und effektive Kontrollsysteme zu etablieren. Mit der Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften wird Insiderhandel verhindert und das Vertrauen von Anleger:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen gestärkt. Insiderlisten gewährleisten einen gesetzeskonformen Umgang mit Insiderinformationen. Kontron führt und aktualisiert diese Listen gemäß den Vorgaben der BaFin und FMA. Betroffene Personen werden umfassend über ihre gesetzlichen Pflichten belehrt, um einen sorgfältigen Umgang mit vertraulichen Informationen sicherzustellen, Interessenskonflikte zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. DEI-Policy (Diversity, Equity and Inclusion) Die Individualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verbunden mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und des Respekts vor Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht und anderen Merkmalen, ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie von Kontron. Die Prinzipien der Vielfalt, Inklusion und Gleichbehandlung sind nicht nur im CoC von Kontron fest verankert, sondern finden auch in der konzernweiten DEI-Policy (Diversity, Equity and Inclusion) eine klare Ausrichtung. Diese Corporate Policy legt die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von Kontron fest und definiert die Einstellungen, Rollen und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich. M&A-Policy (Merger & Acquisition) Diese Policy legt die Regeln und Verfahren fest, die die ordnungsgemäße Durchführung der Fusions- und Akquisitionsprozesse (M&A) der Kontron sicherstellen sollen, und definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des M&A-Teams, die an Fusions- und Akquisitionsaktivitäten beteiligt sind. Hauptziel ist es, nicht nur einen effektiv strukturierten Due-Diligence-Prozess sicherzustellen, sondern auch die vorhandenen internen Kenntnisse und Kompetenzen zu konsolidieren. Dies ermöglicht es, den Due-Diligence-Prozess intern zu steuern, die Qualität zu erhöhen und den Bedarf an redundanter Beauftragung externer Berater:innen zu reduzieren. Policy zur Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette Kontron bekennt sich auch zur Förderung von Best Practices im Supply Chain Management. Im Einklang mit dieser Verpflichtung wurde diese Policy entwickelt, um verbindliche Standards zur nachhaltigen Optimierung der globalen und lokalen Lieferkette innerhalb der Unternehmensgruppe zu etablieren. Die Policy umfasst unter anderem die Lieferfirmenbewertung, den Auswahlprozess und die Dokumentation sowie regelmäßige Audits der externen Lieferfirmen mit klaren Konsequenzen bei schlechten Ergebnissen und Verstößen gegen Lieferfirmenstandards. Ziel ist es, nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern und sicherzustellen, dass ethische Standards in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Whistleblower-Policy Ziel der Kontron Corporate-Whistleblower-Policy ist es, alle Beschäftigte zu ermutigen, mögliche Verstöße gegen Gesetze, den CoC oder die internen Richtlinien von Kontron in guter Absicht zu melden. Zu diesem Zweck definiert die konzernweite Whistleblower-Policy einen klaren Prozess, wie mit Verdachtsmeldungen intern umgegangen wird, wer in die notwendigen Untersuchungen einbezogen wird und welche disziplinarischen und (arbeits-)rechtlichen Maßnahmen bei nachgewiesenen Verstößen eingeleitet werden. Für mehr Informationen dazu siehe Kapitel „3.1.1. Hinweisgebersystem“. Policy zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU Die Policy zur Verarbeitung personenbezogener Daten legt die Grundsätze, Verfahren und Standards fest, die Kontron bei der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten befolgt. Diese Richtlinie stellt sicher, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften, insbesondere der DSGVO, erfolgt, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Weitere Corporate-Policies zum Datenschutz und zur Datensicherheit, wie z.B. die Policy zur Informationssicherheit, integrieren wesentliche Grundsätze des Konzerns zu Informationssicherheit und Datenschutz und gewährleisten ein konzernweit angemessenes und einheitliches Sicherheitsniveau. Korruptionsbekämpfung Kontron verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung und hält sich strikt an alle geltenden Anti-Korruptionsgesetze. Besonders im internationalen staatlichen Beschaffungswesen ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben essenziell. Viele Länder haben Anti-Korruptionsgesetze im Einklang mit internationalen Standards erlassen, darunter der UK Bribery Act und der US Foreign Corrupt Practices Act, die auch für Kontron weltweit verbindlich sind. Im CoC verpflichtet sich Kontron sowie alle Beschäftigte konzernweit zur Einhaltung aller relevanten Anti-Korruptionsbestimmungen. Das Unternehmen leistet keine Geld- oder Sachspenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an politische Parteien bzw. Organisationen. Weitere Details dazu im Abschnitt „G1 – 3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“. Einhaltung von Gesetzen Die Einhaltung und Beachtung des geltenden Rechts und des Rechtssystems der jeweiligen Länder, in denen Kontron geschäftlich aktiv ist, sind in der gesamten Kontron Gruppe verpflichtend. Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, sich sowohl an nationales als auch an international anzuwendendes Recht zu halten. Um Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit zu eröffnen, potenzielle Rechtsverstöße im Unternehmen an die Compliance-Abteilung der Kontron Gruppe zu melden, hat das Unternehmen ein elektronisches Hinweisgebersystem implementiert, über das auch anonyme Meldungen möglich sind. Dieses ist auf der Kontron Website unter https://whistleblower.kontron.com erreichbar. Potenzielle Verstöße können überdies auch jederzeit direkt an den Compliance Officer, die Rechtsabteilung, das Management, die Personalabteilung oder einen Betriebsrat gemeldet werden. Menschenrechte Die Einhaltung von international gültigen Menschenrechtsverordnungen und Arbeitsstandards ist für Kontron selbstverständlich. Unsere Standards entsprechen denen der Internationalen Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights), der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem Global Compact der Vereinten Nationen. Kontron toleriert keine Form von Zwangsarbeit, unfreiwilliger Gefängnisarbeit oder Knechtschaft. In der Kontron Gruppe arbeitet jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter auf freiwilliger Basis. Durch eine Kündigung kann das Arbeitsverhältnis durch jede/jeden Beschäftigten beendet werden. Kinderarbeit wird nicht geduldet. Kontron fordert die Lieferfirmen zur Einhaltung aller gültigen Gesetze, einschließlich der Einhaltung von Menschenrechten und fairen Geschäftspraktiken, auf (siehe dazu die Themen „Lieferfirmen“ sowie „Supplier Code of Conduct“ auf der Compliance Website der Kontron Gruppe: https://www.kontron.com/de/konzern/compliance ). Korruptionsrisikobewertung Kontron bekennt sich zu den Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Integrität. Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness prägen Kontrons Umgang mit Geschäftspartnerschaften und sind essenzieller Teil der Corporate Governance. Im Einklang damit verfolgt Kontron eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption und Bestechung. Datenschutz und Datensicherheit Datenschutz und IT-Sicherheit haben für Kontron höchste Priorität. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach der DSGVO und lokalen Datenschutzgesetzen. Richtlinien, Prozesse und Schutzmaßnahmen werden kontinuierlich optimiert. Als Technologieführer begegnet Kontron ständig Cyberbedrohungen und setzt auf moderne Sicherheitskontrollen, regelmäßige Penetrationstests und die zertifizierten Prozesse gemäß ISO 27001 (Informationssicherheit), ISO 27018 (Datenschutz in der Cloud) und ISO 22301 (Business Continuity Management). Alle internetbasierten Services sind durch Multifaktor-Authentifizierung gesichert. 2024 absolvierten rund 3.600 Beschäftigte Cyber-Security-Schulungen, ergänzt durch lokale Trainings und ein Security Awareness Programm. Die Datenschutzorganisation mit Datenschutzbeauftragten auf Gruppen- und lokalen Ebenen stellt sicher, dass Betroffenenrechte gewahrt bleiben. 2024 gab es einige Anfragen zur Datenhaltung und -löschung, jedoch keine Beschwerden oder Verfahren von Datenschutzbehörden gegen die Kontron Gruppe. Compliance-Trainings Zur Sensibilisierung für Compliance-Themen bietet Kontron laufend Trainings mit Hilfe maßgeschneiderter E-Learning-Module an. Diese Module sind gezielt auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten, die aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche, Rollen und Verantwortlichkeiten gewissen Compliance-Risiken ausgesetzt sind und daher in den jeweiligen Fachgebieten besonders geschult werden müssen. Die Schwerpunkte der Module decken folgende Schlüsselbereiche ab: Code of Conduct Fairer Wettbewerb Kapitalmarkt Compliance Schutz vor Korruption Verhinderung von Geldwäsche Im Zuge des Onboarding-Prozesses haben neue Beschäftigte Pflichttrainings zu absolvieren. Alle zwei Jahre nehmen exponierte Geschäftsbereiche an einem regulären Schulungszyklus teil, wobei organisatorische und personelle Veränderungen laufend berücksichtigt werden. Kontron fördert Vielfalt und Inklusion durch mehrsprachige Schulungsangebote. 2024 erzielten die Compliance-Trainings eine 100%ige Abschlussquote – ein Beleg für das starke Engagement der Mitarbeitenden. Besonders im Fokus stand 2024 der Code of Conduct, der klare Verhaltensrichtlinien für alle Beschäftigten weltweit vorgibt. Auch das E-Learning-Modul „Kapitalmarkt Compliance“ wurde mit einer hohen Abschlussquote von 95% erfolgreich absolviert. Kontron optimiert kontinuierlich seine Schulungsmethoden, um die Qualität der nichtfinanziellen Berichterstattung und Transparenz zu erhöhen. Ein besonderer Fokus liegt auf Korruptionspräventionstrainings, insbesondere für Mitarbeitende in Hochrisikoländern, um verantwortungsvolles Handeln weiter zu stärken. Der CoC und die DEI-Policy gelten für alle Kontron Beschäftigten, unabhängig von ihrer Position oder Abteilung im Unternehmen. Der Verhaltenskodex umfasst alle Geschäftspraktiken und legt die grundlegenden ethischen und rechtlichen Standards fest, die von den Mitarbeitenden auf allen Ebenen erwartet werden. Die Einhaltung dieser Standards ist für alle Beschäftigten verbindlich, um ein ethisch einwandfreies und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten. In der folgenden Übersicht sind die identifizierten wesentlichen IROs in Bezug nehmend auf die Richtlinien und Konzepte aufbereitet: Adressiertes wesent-liches IRO Titel und Inhalt des Konzepts Zielvorgaben des Konzepts Monitoring des Konzepts Anwendungs- bereich Verantwort- lichkeit(en) für das Konzept S1-Arbeits- bedingungen DEI-Policy (Diversity, Equity & Inclusion): Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds, Chancengleichheit und Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen. Stärkung der Unternehmenskultur durch Vielfalt und Inklusion, Reduzierung von Diskriminierung. Umfragen und Bereitstellung des Hinweisgebersystems. Gilt für alle Beschäftigten weltweit. HR-Abteilung, Führungskräfte, Gesamtvorstand. S1-Arbeitszeit Flexible Arbeitszeitmodelle und Work-Life-Balance: Kontron bietet Homeoffice, Teilzeit-optionen und flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Reduzierung von Stress, Verbesserung der Work-Life-Balance und Steigerung der Produktivität. Mitarbeiterumfragen, Feedbackgespräche. Gilt für alle Büroangestellten und relevante Produktionsbereiche. HR-Abteilung, Führungskräfte, Gesamtvorstand. S1-Arbeitszeit Arbeitszeitmanagement und Überlastungsprävention: Einführung klarer Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen zur Vermeidung von Überlastung und Fehlern. Sicherstellung gesetzeskonformer Arbeitszeiten, Reduzierung von Fluktuation und Fehlerquoten. Gesundheitschecks und Feedbackgespräche. Gilt für alle Abteilungen mit hoher Arbeitsbelastung. HR-Abteilung, Führungskräfte, Betriebsrat. S1 - Gleichstellung der Geschlechter und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit Equal Pay und Frauenförderung: geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sollen vermindert und Frauen in technischen Berufen gefördert werden. Reduzierung der Lohnunterschiede, Erhöhung des Frauenanteils in technischen Berufen. Berichterstattung zur Gleichstellung. Gilt für alle Mitarbeitenden weltweit. HR-Abteilung, ESG-Beauftragte, Accounting, Gesamtvorstand. S1 - Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Schutz vor Gewalt und Belästigung: Einführung klarer Richtlinien, Schulungen und Beschwerdemechanismen zur Prävention von Gewalt und Belästigung. Sicherstellung eines respektvollen und sicheren Arbeitsumfelds für alle Mitarbeitenden. Regelmäßige Schulungen, Meldesysteme. Gilt für alle Mitarbeitenden weltweit. HR-Abteilung, Compliance-Abteilung, Betriebsrat. S1 - Vielfalt DEI-Strategie und Chancengleichheit: Förderung einer diversen Belegschaft durch gezielte Programme zur Inklusion und Gleichstellung. Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen, Förderung interkultureller Teams. Diversity-Berichte, Schulungen, anonymisierte Umfragen. Gilt für alle Mitarbeitenden weltweit. ESG-Beauftragte, HR-Abteilung, Gesamtvorstand. S2 - Sonstige arbeitsbezo- gene Rechte Konfliktmineralien und nachhaltige Rohstoffbeschaffung: Identifizierung und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit Konfliktmineralien. Nachhaltige und ethische Rohstoffbeschaffung, Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Lieferketten-Analysen, Risikobewertung von Zulieferern, regelmäßige Audits. Gilt für alle Rohstofflieferfirmen. Nachhaltigkeitsabteilung, Compliance-Abteilung. Kontron verfolgt einen umfassenden und verantwortungsvollen Ansatz im Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsbedingungen sowie Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI). Grundlage dafür sind international anerkannte Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese Prinzipien sind im Verhaltenskodex (CoC) und im Supplier Code of Conduct (SCoC) verankert und gelten für alle Beschäftigten, Führungskräfte sowie Geschäftspartner weltweit. Der Vorstand der Kontron AG übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der DEI-Ziele und stellt gemeinsam mit den zentralen Funktionen sicher, dass gesetzliche Vorgaben sowie unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Führungskräfte und lokale Geschäftsleitungen fungieren dabei als Vorbilder und tragen aktiv zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien, inklusiven Unternehmenskultur bei. Kontron fördert faire Arbeitsbedingungen durch transparente und diskriminierungsfreie Rekrutierungsprozesse, gleichberechtigte Karrierechancen und gezielte Förderprogramme wie die Leadership Academy zur Stärkung weiblicher Führungskräfte. In Bereichen mit geringer Frauenrepräsentanz werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt Frauen eingestellt. Die DEI-Policy definiert klare Grundsätze zur Chancengleichheit und richtet sich explizit gegen jede Form von Diskriminierung – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder anderen Merkmalen. DEI-Schulungen sind konzernweit verpflichtend, verfügbar in mehreren Sprachen und werden sowohl online als auch im Präsenzformat durchgeführt. Ergänzend dazu unterstützt die Sustainable Leadership Academy Führungskräfte, insbesondere Frauen in Führungspositionen, Prinzipien von Vielfalt und Nachhaltigkeit in den Arbeitsalltag zu integrieren. Im Bereich Menschenrechte legt Kontron besonderes Augenmerk auf die Prävention von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel – sowohl im eigenen Geschäftsbetrieb als auch entlang der Lieferkette. Lieferanten sind verpflichtet, diese Standards einzuhalten, ihre Unterlieferanten zu kontrollieren und im Falle von Verstößen umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtumsetzung behält sich Kontron das Recht vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, setzt Kontron auf regelmäßige Risikoanalysen, Audits und ein konzernweites, anonymes Hinweisgebersystem, das sowohl Mitarbeitenden als auch externen Stakeholdern zur Verfügung steht. Alle gemeldeten Verstöße werden systematisch geprüft, dokumentiert und mit geeigneten Maßnahmen beantwortet, um strukturelle Verbesserungen zu erreichen und eine Kultur der Verantwortung zu stärken. Auch das Arbeitsumfeld steht im Fokus: Kontron gewährleistet durch ein strukturiertes Arbeitsschutzmanagement gemäß ISO 45001 sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Schulungen, Erste-Hilfe-Ausstattung, persönliche Schutzausrüstung, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Notfallvorsorge. Spezifische Programme adressieren zudem psychische Belastungen, etwa durch hybrides Arbeiten oder hohe Arbeitsanforderungen, und werden durch arbeitsmedizinische Betreuung flankiert. In der Produktion finden regelmäßig sicherheitstechnische Schulungen statt, während ein systematisches Störfallmanagement für die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards sorgt. Um Bedürfnisse und Erwartungen der Beschäftigten gezielt zu erfassen und Maßnahmen weiterzuentwickeln, führt Kontron regelmäßig konzernweite Mitarbeiterbefragungen durch. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse fließen direkt in strategische Entscheidungen zu Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Gesundheitsförderung und Mitarbeiterbindung ein. Die DEI- und CoC-Richtlinien sind über das Intranet sowie auf den Unternehmenswebseiten zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert und konzernweit kommuniziert. Mitarbeitende ohne digitalen Zugang erhalten die Richtlinien in gedruckter Form. Die Kenntnisnahme ist verpflichtend zu bestätigen, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten die unternehmensweiten Standards kennen, verstehen und einhalten. Kontron legt großen Wert auf Barrierefreiheit und Gesundheitsschutz. Das Unternehmen bietet barrierefreien Zugang, behindertengerechte Sanitäranlagen, eigene Behindertenparkplätze sowie höhenverstellbare Schreibtische und Stühle, um den Bedürfnissen aller Beschäftigten gerecht zu werden und deren Gesundheit zu fördern. Kontron führt regelmäßig Arbeitsplatzevaluierungen und Gefahrenbeurteilungen durch, um sicherzustellen, dass Arbeitsplatzanforderungen fair und inklusiv gestaltet sind. Diese Evaluierungen werden sowohl von internen als auch externen Sicherheitsbeauftragten durchgeführt. Ziel ist es, potenzielle Risiken, die dazu führen könnten, dass bestimmte Gruppen durch die Definition von Jobanforderungen systematisch benachteiligt werden, zu identifizieren und auszuschließen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Analyse von Arbeitsanforderungen und -bedingungen, um sicherzustellen, dass diese keine diskriminierenden Auswirkungen haben, beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen. Folgende aktuelle Vorgehensweisen zu Einstellung, Ausbildung und Beförderung bieten Möglichkeiten für Mitarbeiter:innen und deren Weiterentwicklung: Einstellungen: Vakante Stellen werden zuerst intern publiziert, um bestehenden Mitarbeitenden den Vorzug zu geben, sich aktiv zu bewerben. Weiterbildung: In den jährlichen Mitarbeitergesprächen werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Mitarbeitenden festgelegt und die Umsetzung einem Monitoring unterzogen. Im Folgejahr wird auch ein Review der Wirksamkeit der Weiterbildung verfolgt. Beförderungen: Um Mitarbeiter:innen auf mögliche Führungspositionen ausreichend vorzubereiten, haben diese die Möglichkeit an der alle zwei Jahre stattfindenden Leadership Akademie eine Basisausbildung zu erhalten. Zusätzlich wird ihnen in diesem Programm ein Mentor zur Seite gestellt, der ausreichendes Know-How als langjährige Führungskraft aufweist. Besonders bei spezialisierten Expert:innenfunktionen und Führungsrollen wird internen Kandidat:innen der Vorzug gegeben, um ihre Karrierechancen weiter zu fördern. Auf Basis der jährlich geführten Mitarbeitergespräche werden bei Kontron Ausbildungspläne für Beschäftigte erstellt. Diese Pläne umfassen sowohl notwendige oder verpflichtende Trainings und Zertifizierungen als auch optionale Weiterbildungsangebote, die auf individuelle Bedürfnisse und berufliche Ziele abgestimmt sind. Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden im Rahmen eines strukturierten Reviews regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die berufliche Entwicklung der Beschäftigten nachhaltig gefördert wird und gleichzeitig den Unternehmensanforderungen gerecht zu werden. 3.2.2. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Durch anonymisierte Mitarbeiterbefragungen wird der Belegschaft die Möglichkeit gegeben, aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche mit den Vorgesetzten werden gemeinsam die persönliche Weiterentwicklung sowie individuelle Karriereziele besprochen. Gleichzeitig bietet das Gespräch Raum, um für die Beschäftigten wichtige Themen und Verbesserungsvorschläge anzusprechen. In unterschiedlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe haben die Mitarbeitenden von ihrem Recht, einen Betriebsrat zu gründen, Gebrauch gemacht. In diesen Konzerngesellschaften erfolgt die Beteiligung der Mitarbeitenden über die von ihnen gewählten Betriebsratsvertreter. In anderen Gesellschaften, in denen kein Betriebsrat vorhanden ist, erfolgt die Einbindung der Belegschaft direkt durch das lokale Management. Die einzelnen Geschäftsführungen der Gesellschaften führen regelmäßige Informationsmeetings und Mitarbeiterveranstaltungen für die Belegschaft durch, wobei die Häufigkeit mindestens viermal pro Jahr beträgt und je nach Gesellschaft variieren kann. Zusätzlich findet einmal jährlich ein formelles Mitarbeitergespräch statt. Teammeetings werden wöchentlich abgehalten und Online-Newsletter werden in einer Frequenz veröffentlicht, die von der jeweiligen Gesellschaft abhängt. Eine Online-Mitarbeiterumfrage, die für alle Gesellschaften von der Gruppe gesteuert wird, erfolgt alle zwei Jahre. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Beteiligung sowie dafür, dass die daraus gewonnenen Ergebnisse in die strategische Ausrichtung der Organisation einfließen, liegt bei der Geschäftsführung. Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte wird durch internationale Vereinbarungen gewährleistet, die im Verhaltenskodex sowie im Lieferantenkodex verankert sind. Diese Richtlinien legen einheitliche Standards fest und sichern die Achtung der Arbeitnehmerrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit des Engagements der Kontron AG wird anhand verschiedener Kennzahlen und Instrumente bewertet. Dazu gehören: 1. Mitarbeiterbefragungen, 2. Fluktuations- und Abwesenheitsraten, 3. Mitarbeitergespräche, 4. Externe Benchmarks (z.B. Unternehmensbewertungen in diversen Portalen). Um negative Auswirkungen zu vermeiden, hat Kontron diverse Maßnahmen implementiert: Arbeitssicherheit: z.B. ergonomische Arbeitsplätze (z.B. höhenverstellbare Tische), Programme zur Stressbewältigung, Schulungen zur psychischen Gesundheit, regelmäßige Gesundheitschecks sowie psychische Gefährdungsbeurteilungen. Beschwerdemechanismen: Beschäftigte können über transparente Kanäle Beschwerden einreichen, falls sie negative Auswirkungen oder Missstände erleben. Diese Beschwerden werden schnell und fair bearbeitet (Whistleblower-Channel). Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten: kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderung der beruflichen Entwicklung. 3.2.3. S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Der allgemeine Ansatz sowie die Prozesse zur Bereitstellung oder Unterstützung von Abhilfemaßnahmen im Falle eines wesentlichen negativen Einflusses auf die Belegschaft des Unternehmens sind durch den Whistleblower-Prozess definiert. In Gesellschaften mit etabliertem Betriebsrat kann dieser ebenfalls als Anlaufstelle fungieren. Die Ausführungen unter 3.1.1. „Hinweisgebersystem" beschreiben auch die Mechanismen für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Mitarbeiterangelegenheiten. Zudem wird offengelegt, wie aufgeworfene und behandelte Probleme verfolgt und überwacht werden und wie die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt wird. Die Offenlegung, ob und wie beurteilt wird, dass die eigenen Mitarbeiter:innen Strukturen oder Prozesse kennen und ihnen vertrauen, um ihre Bedenken oder Bedürfnisse vorzubringen und diese zu bearbeiten, erfolgt durch das Headquarter der Kontron Gruppe (siehe Abschnitt 3.1.1. „Hinweisgebersystem". Es gibt zudem Richtlinien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für Personen, die Bedenken oder Bedürfnisse über die entsprechenden Kanäle äußern. 3.2.4. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele, Maßnahmen und Ressourcen noch nicht definiert. Diese Elemente zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. 3.2.5. S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Seit 2022 hat Kontron Ziele für die eigene Belegschaft gesetzt, die aktuell überarbeitet und weiterentwickelt werden. Diese Maßnahmen zur Verstärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines Plans mit Methoden und Prozessen zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet werden. Der Fokus liegt auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Auf dieser Basis werden Daten genutzt, um Ziele zu formulieren, Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. Deshalb können die Datenpunkte im ersten Jahr der Berichterstattung noch nicht beantwortet werden. Momentan findet noch kein Tracking statt; ein effektives Trackingsystem wird im Rahmen der Zielerstellung aufgebaut werden. Ziele der Kontron Gruppe für die eigene Belegschaft Diversität, Gleichbehandlung, Inklusion Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen um 20% bis 2030 (vgl. 2022) Ausbau der Förderungsprogramme für weibliche Führungskräfte Erhöhung der Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit Schulung und Weiterbildung Schulungsstunden werden bis 2030 um 20% erhöht (vgl. 2022) Zugang zu Schulungsangeboten von Compliance und Datensicherheit ist für alle Kontron Beschäftigten weiterhin gewährleistet Arbeitssicherheit Vollständige Vermeidung von Arbeitsunfällen Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der Ziele, wie beschrieben, können die MDR-T Datenpunkte im ersten CSRD-Reportingzeitraum noch nicht beantwortet werden. 3.2.6. S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens anhand verschiedener Kriterien wie Geschlecht, Standort und Vertragsart. Geschlecht Einheit Beschäftigte per 31.12.2024 Männlich Headcount 5.025 Weiblich Headcount 3.020 Divers Headcount 0 Nicht angegeben Headcount 0 Gesamtanzahl Headcount 8.045 Land Einheit Beschäftigte per 31.12.2024 Deutschland Headcount 2.807 Ungarn Headcount 921 Österreich Headcount 807 Dargestellt werden Länder, in denen das Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens ausmachen. Die folgende Tabelle zeigt die Merkmale und Informationen über die Beschäftigten nach Vertragsart und Geschlecht. Die Zahl der Beschäftigten wird pro Kopf (Headcount) angegeben. per 31.12.2024 Einheit Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Total Beschäftigte Headcount 3.020 5.025 0 0 8.045 Unbefristete Beschäftigte Headcount 2.871 4.739 0 0 7.610 Befristete Beschäftigte Headcount 140 254 0 0 394 Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden Headcount 9 32 0 0 41 per 31.12.2024 Einheit 2024 Anzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen verlassen haben Headcount 1.364 Fluktuationsrate Beschäftigte % 14,5 Die Fluktuationsrate wird wie folg berechnet: Anzahl der im Berichtszeitraum ausgeschiedenen Beschäftigten dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31.Dezember 2024 zzgl. Anzahl der ausgeschiedenen Beschäftigten im Berichtszeitraum, multipliziert mit 100. Berücksichtigt werden freiwillige und unfreiwillige Abgänge. Die Beschreibung der Methoden und Annahmen, die zur Erstellung der Daten verwendet wurden, werden im Abschnitt „3.2.16 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1“ beschrieben. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 für die Reportingperiode 2024 berichtet. Der Personalaufwand ist der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Teil B, Note (5)). Der Personalstand im Konzernanhang wird in Vollzeitäquivalenten (FTE) ohne karenzierte Mitarbeitende, Praktikant:innen, Lehrlinge und Leiharbeiter:innen angegeben. 3.2.7. S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten des Unternehmens. Innerhalb der Kontron Gruppe waren zum 31. Dezember 2024 nicht angestellte Beschäftigte wie folgt tätig: per 31.12.2024 Einheit Geschäftsjahr 2024 Gesamtzahl der nicht angestellten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft der Organisation Headcount 314 Selbstständige Headcount 166 Bereitgestellte Personen „ Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" Headcount 148 Nicht angestellte Personen, Sonstige Headcount 0 Die Gesamtzahl der Nichtarbeitnehmer in der eigenen Belegschaft des Unternehmens wird zum 31. Dezember 2024 offengelegt. Dazu gehören Selbstständige (Auftragnehmer, Freiberufler und externe Arbeitnehmer ohne direkten Arbeitsvertrag mit Kontron) sowie Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich in der Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung tätig sind (NACE-Code N78). Eine genauere Beschreibung der Kennzahlen erfolgt im Kapitel „3.2.16 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1“. 3.2.8. S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Abdeckung der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge und Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Regionen. Dabei werden sowohl die Prozentsätze der Beschäftigten mit Tarifvertragsbindung innerhalb und außerhalb des EWR als auch die Vertretung durch Arbeitnehmervertreter betrachtet. Zudem wird die Existenz von Vereinbarungen mit Europäischen Betriebsräten thematisiert. Dargestellt werden Länder, in denen das Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat, und die mindestens 10% der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens ausmachen. 33,3% der Gesamtbeschäftigten fallen unter Kollektivvereinbarungen. Abdeckungsrate Tarifabdeckung Sozialer Dialog Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der gesamten Belegschaft ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR (Schätzung für Regionen mit >50 Beschäftigten, die >10 % der gesamten Belegschaft ausmachen) Vertretung am Arbeitsplatz (nur im EWR) 0-19% Deutschland - Ungarn Ungarn 20-39% - - Österreich 40-59% - - - 60-79% - - Deutschland 80-100% Österreich - - Der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Tarifvertrag fallen, wird nach folgender Formel berechnet: (Anzahl der Beschäftigten, die durch Tarifverträge abgedeckt sind geteilt durch Gesamtanzahl der Beschäftigten) multipliziert mit 100. Der Anteil der Beschäftigten, die in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen arbeiten, wird nach folgender Formel berechnet: (Anzahl der Beschäftigten in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung geteilt durch Gesamtanzahl der Beschäftigten) multipliziert mit 100. Es existiert keine Vereinbarung mit den Mitarbeiter:innen über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EWC), einen Societas Europaea (SE) Betriebsrat oder einen Societas Cooperativa Europaea (SCE) Betriebsrat. 3.2.9. S1-9 – Diversitätskennzahlen In diesem Abschnitt werden die Kennzahlen zu Diversität hinsichtlich Altersgruppen und Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene aufgezeigt. Die Hintergrunderklärung zu den Methoden und Zahlen ist im Kapitel „3.2.16 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“ beschrieben. Folgende Tabelle legt die Altersgruppenverteilung der Beschäftigten dar: Alle Beschäftigte Headcount Prozentanteil Altersgruppe <30 1.117 13,9% Altersgruppe 30-50 3.964 49,3% Altersgruppe >50 2.964 36,8% Gesamtanzahl alle Beschäftigte 8.045 100,0% Die obere Führungsebene umfasst Geschäftsführer:innen, Business Unit Leiter:innen, Bereichsleiter:innen sowie gegebenenfalls auch Interimsmanager. In folgenden Tabellen finden sich Kennzahlen zur Veranschaulichung der Geschlechterverteilung: Personen in der obersten Führungsebene Headcount Prozentanteil Weiblich 40 19,5% Männlich 165 80,5% Divers 0 0,0% Nicht angegeben 0 0,0% Gesamtanzahl Personen in der obersten Führungsebene 205 100,0% 3.2.10. S1-10 – Angemessene Entlohnung Zur Sicherstellung, dass kein Mitarbeiter oder keine Mitarbeiterin unter Mindestlohn vergütet wird, wurde der niedrigste Lohn für die niedrigste Entgeltkategorie berechnet, basierend auf dem Grundeinkommen und festen Zusatzzahlungen, jedoch ohne Praktikant:innen und Auszubildende. Dieser Wert wurde für jedes Land mit den relevanten Referenzwerten abgeglichen – im EWR mit dem gemäß der EU-Richtlinie 2022/2041 festgelegten Mindestlohn oder, falls nicht vorhanden, mit 60 % des Medianlohns bzw. 50 % des Durchschnittslohns. Für Länder außerhalb des EWR erfolgte der Vergleich mit nationalen oder internationalen Mindestlohnstandards, einschließlich anerkannter Benchmarks wie denen der Wage Indicator Foundation. Die Überprüfung bestätigte, dass alle Beschäftigten mindestens den jeweiligen Mindestlohn erhalten. 3.2.11. S1-12 – Menschen mit Behinderungen Kontron legt großen Wert auf Barrierefreiheit und Gesundheitsschutz, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung: Per 31.12.2024 Headcount Prozentanteil von gesamten Beschäftigten Weiblich 96 3,2% Männlich 101 2,0% Divers 0 0,0% Nicht angegeben 0 0,0% Gesamt 197 2,4% Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurde die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung erfasst und nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Die Definition von Behinderung basiert auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen sind unter „3.2.16 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1" zu finden. Eine externe Validierung fand nicht statt. 3.2.12. S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Leistungsbeurteilungen sowie und Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Dabei werden die Teilnahmequoten an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsgesprächen sowie die durchschnittliche Anzahl an Trainingsstunden pro Person und Geschlecht betrachtet. Der folgende Überblick legt die Kennzahlen zu Leistungsbeurteilungen und Schulungsstunden offen: Beschäftigte, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben Schulungsstunden der Beschäftigten Headcount % von Beschäftigten gesamt Stunden GESAmt Stunden pro person Weiblich 1.467 48,6% 56.663 11,3 Männlich 2.556 50,9% 18.640 6,2 Divers 0 0% 0 0 Gesamt 4.023 50,0% 75.303 9,4 3.2.13. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es umfasst die Abdeckung der Belegschaft durch Regulatorik zu Arbeitsschutzmanagementsysteme, die Anzahl arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen, sowie daraus resultierende Fehlzeiten und Todesfälle – sowohl für Beschäftigte als auch für nicht angestellte Beschäftigte (übergreifend bezeichnet als „eigene Belegschaft“). Alle Unternehmen befolgen lokale Vorschriften für Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme. Darüber hinaus sind 24,5% dieser Unternehmen nach ISO 45001 oder einer gleichwertigen Norm zertifiziert, die damit etwa 1.974 Personen in der eigenen Belegschaft abdecken. Im Kapitel „3.2.16 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“ werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es hat keine externe Validierung der Daten stattgefunden. Beschreibung Einheit geschäftsjahr 2024 Meldepflichtige Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft Anzahl 32 Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft (per 1.000.000 gearbeitete Stunden) % 2,33 Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Anzahl 0 Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer:innen, die an Standorten des Unternehmens tätig sind Anzahl 0 Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind % 99,4 Prozentsatz der Beschäftigten im Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz-Managementsystem - Beschäftigte die von Managementsystem für Arbeits-/Gesundheitssicherheit abgedeckt sind % 100,0 Existierende Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme basieren auf der Norm ISO 45001. Diese international anerkannte Norm legt Anforderungen an ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) fest und bietet einen strukturierten Rahmen zur Identifizierung, Minimierung und Kontrolle von arbeitsbedingten Risiken. Die interne Auditierung erfolgt nach den in ISO 45001 definierten Vorgaben, um die Einhaltung der Standards und die kontinuierliche Verbesserung des Systems sicherzustellen. Zudem kann eine externe Zertifizierung durch akkreditierte Prüforganisationen erfolgen, die die Wirksamkeit und Konformität des Managementsystems überprüfen. Der Anteil der gemeldeten Arbeitsunfälle in der Gesamtbelegschaft wird wie folgt berechnet: Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft dividiert durch geleistete Arbeitsstunden im Berichtszeitraum, multipliziert mit 1.000.000. Der Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind, wird wie folgt berechnet: Die Anzahl der Personen in der eigenen Belegschaft, die unter das Managementsystem fallen, wird mit der Anzahl der Personen in der Gesamtbelegschaft dividiert und mit 100 multipliziert. Der Prozentsatz der Beschäftigten im Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem wird wie folgt berechnet: Die Anzahl der Beschäftigten, die unter das Managementsystem fallen, wird mit der Anzahl der der Gesamtbeschäftigten dividiert und mit 100 multipliziert. 3.2.14. S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) wurde gemäß den Anforderungen aus AR 98 berechnet und beträgt 34,18%. Die Berechnung erfolgte anhand der folgenden Formel: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten abzüglich des Bruttostundenverdienstes der weiblichen Beschäftigten, geteilt durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten, multipliziert mit 100. Die Anzahl der Beschäftigten (Headcount) wurde zur Berechnung verwendet, wobei Praktikant:innen, Auszubildende und Trainees nicht einbezogen wurden. Der hohe Gender-Pay-Gap ergibt sich insbesondere daraus, dass es sich um ein ingenieurgeprägtes Unternehmen handelt. Da Kontron derzeit noch deutlich weniger Ingenieurinnen als Ingenieure beschäftigt, wirkt sich das höhere Gehalt für derartige Spezialisten auf Kontrons Gehaltsstrukturen aus. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten liegt bei 14,03. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung wird wie folgt berechnet: Jährliche Gesamtvergütung der höchstbezahlten Einzelperson in der Gruppe dividiert durch den Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten in der Gruppe (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson). Trainees und Lehrlinge wurden nicht berücksichtigt, Teilzeitkräfte nicht hochgerechnet, bei unterjährig eingetretenen Personen erfolgte keine Hochrechnung der Bezüge, während bei unterjährig konsolidierten Firmen die vollen Bezüge für das gesamte Jahr 2024 angesetzt wurden. Das Ergebnis bedeutet, dass die am höchsten bezahlte Person im Unternehmen das 14,03-Fache der medianen jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten verdient. Dieses Verhältnis zeigt das Einkommensgefälle innerhalb des Unternehmens und gibt Einblick in die Vergütungsstruktur. 3.2.15. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Vorfälle, Beschwerden und Verstöße im Bereich soziale und menschenrechtliche Aspekte innerhalb der Belegschaft. Es umfasst gemeldete Diskriminierungsfälle, über Beschwerdekanäle eingereichte Meldungen sowie mögliche Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen. Die erfassten Daten basieren auf Meldungen, die über interne und externe Beschwerdekanäle wie die Hinweisgeberplattform eingegangen sind. Alle eingereichten Beschwerden werden gemäß festgelegten internen Prozessen geprüft und, falls erforderlich, durch unabhängige Untersuchungen verifiziert. Im Berichtszeitraum ging über die Hinweisgeberplattform ein anonymer Hinweis auf einen möglichen sexuellen Übergriff ein. Die eingeleitete Untersuchung wurde sorgfältig durchgeführt und es konnten keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche oder interne Regelungen festgestellt werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Bußgelder, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit dem oben genannten Vorfall verzeichnet. Die Übersicht zeigt Vorfälle und Verstöße in menschenrechtlichen Belangen innerhalb der Belegschaft: Per 31.12.2024 Einheit Geschäftsjahr 2024 Gesamtzahl gemeldeter Fälle von Diskriminierung Anzahl 1 Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft der Organisation Bedenken äußern können, eingereicht wurden Anzahl 1 Zahl der Beschwerden, die über nationale Kontaktstellen eingereicht wurden Anzahl 0 Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Bereich Diskriminierung, einschließlich Belästigung € 0 Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation Anzahl 0 Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation, welche gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen Anzahl 0 Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen über Menschenrechte der Belegschaft der Organisation € 0 Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle, in denen die Organisation eine Rolle bei Abhilfemaßnahmen übernommen hat Anzahl 0 3.2.16. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu sozialen Themen zur eigenen Belegschaft und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es wurde keine externe Validierung durchgeführt. Kennzahl Einheit Methoden & Annahmen Validierung Definition Beschäftigte Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool. Inkludiert wurden alle Beschäftigte, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen stehen (inkl. inaktive Beschäftigte, Lehrlinge und Praktikant:innen) Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht. Nicht angestellte Beschäftigte Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter Auftragnehmer:innen, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ (NACE-Code N78) tätig sind. Eigene Belegschaft Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“) und nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen („Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben (NACE-Code N78). Schulungsstunden Stunden Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool Intern lokale Verantwortliche Stunden von Unternehmensinitiativen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Beschäftigten zu erhalten und/oder zu verbessern. Leistungsbeurteilung Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool Intern lokale Verantwortliche Mindestens jährliche Überprüfung auf der Grundlage von Kriterien, die den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten bekannt ist (mit Wissen der Beschäftigten). Die Überprüfung kann eine Bewertung durch den unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeitskraft, Gleichrangige oder ein breiteres Spektrum von Beschäftigten umfassen. Obere Führungsebene Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool Intern lokale Verantwortliche Obere Führungsebene: Geschäftsführer:innen, Business Unit Leiter:innen, Bereichsleiter:innen und ggf. auch Interimsmanager. Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle) Prozent Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024. Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter abzüglich des Bruttostundenverdienstes weiblicher Beschäftigter, geteilt durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten, multipliziert mit 100. Ausgeschlossen Praktikant:innen, Auszubildende und Trainees. Interner Abgleich Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern ohne die unterschiedlichen Karrierelevel oder Qualifikationen zu beachten. Beschäftigte mit Behinderung Personenzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool. Die Definition und Anerkennung von Behinderungen erfolgt gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen Intern lokale Verantwortliche Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Meldepflichtige Arbeitsunfälle Anzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool. Erfassung basierend auf internen Unfallmeldungen und gesetzlichen Meldepflichten Interne Arbeitsschutzberichte Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle in eigener Belegschaft, die gemäß gesetzlichen Vorschriften meldepflichtig sind. Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Anzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool. Dokumentation von Todesfällen im Arbeitskontext, basierend auf internen Berichten Interne Unfallberichte Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen in der eigenen Belegschaft. Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer, die an Standorten des Unternehmens tätig sind Anzahl Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31.12.2024 im Datentool. Erfassung externer Arbeitsunfälle in direkter Verbindung mit Unternehmensstandorten. Meldungen durch Auftragnehmer, interne Meldungen Anzahl der Todesfälle von Fremdpersonal aufgrund von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen an Unternehmensstandorten. 3.3. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 3.3.1. S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Die beachteten Interessen und Standpunkte der Interessenträger sind in Kapitel 1.9 zu SBM-2 erläutert. Im SCoC verpflichtet Kontron seine Lieferanten zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards in Beachtung des wesentlichen IROs „S2 – Working conditions“. Dazu gehören Sicherheit von Arbeitskräften, Sicherheit vor prekären Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Arbeitskräfte mit Kurzzeit- oder Zeitarbeitsverträgen, über Dritte beschäftigte Arbeitskräfte, Unteraufträge an Dritte oder informelle Arbeitskräfte), Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit sowie die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und sichere Arbeitsbedingungen. Die Lieferfirmen müssen sicherstellen, dass diese Standards sowohl in ihren eigenen Betrieben als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt werden. Um diese Verpflichtungen umzusetzen, wird von den Lieferfirmen erwartet, dass sie geeignete Verfahren einführen, um Risiken in Bezug auf Verletzung der Menschenrechte und von Arbeitsnormen zu identifizieren und zu beseitigen. Dazu gehören unter anderem Prozesse zur Meldung von Verstößen sowie Mechanismen, die sicherstellen, dass ihre Beschäftigten und Mitarbeitenden Zugang zu diesen Prozessen haben und diese nutzen können. Ergänzend dazu steht das konzernweite Hinweisgebersystem von Kontron allen Beschäftigten in der Wertschöpfungskette zur Verfügung. Über eine gesicherte Plattform und eine telefonische Hotline können Bedenken anonym gemeldet werden. Dies stärkt die Transparenz und erhöht die Wirksamkeit der Mechanismen zur Einhaltung von Standards und zur Bearbeitung von Verstößen (siehe dazu Kapitel „3.1.1 Hinweisgebersystem"). Kontron fordert von seinen Lieferanten Transparenz und behält sich vor, die Einhaltung der Standards durch Selbstauskünfte oder Dokumentenprüfungen zu bewerten. Diese Anforderungen gelten uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette und tragen dazu bei, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen und potenziellen Risiken wirksam zu begegnen. Prozesse zur Identifizierung und Behandlung von Risiken im Bereich Menschenrechte und Arbeitsstandards sind erforderlich. Kontron setzt weltweit auf die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards bei allen Lieferfirmen, sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es gibt keine geografischen Ausnahmen. Die oberste Führungsebene der Kontron AG ist für die Umsetzung der Strategie verantwortlich. Der Vorstand der Kontron AG trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der im SCoC sowie in anderen relevanten Richtlinien definierten Standards. Kontron orientiert sich bei den internen Richtlinien, einschließlich des SCoC, an internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Standards bilden die Grundlage für die Verpflichtungen, die Kontron von seinen Lieferfirmen erwartet, und stellen die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und ethischen Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicher. Kontron bezieht wesentliche Interessengruppen, insbesondere auch Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette, in seine Strategie ein. Der SCoC folgt internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, die grundlegenden Arbeitsrechte schützen und Kinder- sowie Zwangsarbeit verbieten. Diese Anforderungen schützen die Rechte der Beschäftigten der Lieferfirmen. Das konzernweite Hinweisgebersystem ermöglicht allen Stakeholdern, einschließlich der Beschäftigten, sichere und anonyme Meldungen. So werden die Perspektiven der Stakeholder in die Strategie integriert. Lieferfirmen müssen klare Anforderungen erfüllen und werden regelmäßig überprüft, um die Wirksamkeit der Strategie sicherzustellen. Kontron veröffentlicht seine Strategie im SCoC, der auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt wird. Dieser SCoC enthält verbindliche Anforderungen zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards sowie grundlegender Menschenrechte und bildet die Basis für die Zusammenarbeit mit Kontron. Ein konzernweites Hinweisgebersystem, welches auch für Externe zugänglich ist, ermöglicht es Arbeitskräften und Stakeholdern, anonym und sicher Hinweise zu geben. So stellt Kontron sicher, dass Stakeholder nicht nur Zugang zur Strategie haben, sondern sich auch aktiv an deren Umsetzung beteiligen können. Um sicherzustellen, dass die Richtlinien und Standards effektiv umgesetzt werden, hat Kontron ein umfassendes Überwachungs- und Berichtssystem eingerichtet. Lieferfirmen werden regelmäßig auditiert und bewertet, um die Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Darüber hinaus arbeitet Kontron eng mit unabhängigen Dritten zusammen, um die Transparenz und Integrität der Audits zu gewährleisten. Kontron fördert kontinuierliche Verbesserungen durch Schulungen und Unterstützung der Lieferfirmen, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Arbeitsstandards zu gewährleisten. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, wenn Risiken oder Verstöße festgestellt werden. Dies umfasst sowohl präventive als auch korrektive Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verbessern. Kontron verpflichtet sich, die Rechte der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette aktiv zu schützen und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Grundlage dafür ist der SCoC, der von allen Lieferfirmen eingehalten werden muss. Darin fordert Kontron die Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der ILO sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Kontron selbst unterstützt die Umsetzung dieser Verpflichtungen durch klare Richtlinien und ein konzernweites Hinweisgebersystem. Dieses System ermöglicht es Beschäftigten in der Wertschöpfungskette und anderen Stakeholdern, anonym auf mögliche Verstöße hinzuweisen, so dass menschenrechtliche Herausforderungen frühzeitig erkannt und bearbeitet werden können. Kontron verfolgt einen klar definierten Ansatz zur Achtung der Menschenrechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, der im SCoC verankert ist. Dieser verpflichtet alle Lieferanten, internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einzuhalten. Zu den verbindlichen Anforderungen des SCoC gehören das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie die Achtung grundlegender Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und sichere Arbeitsbedingungen. Lieferanten sind aufgefordert, Mechanismen zur Umsetzung dieser Standards zu etablieren und potenzielle Risiken entlang ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu minimieren. Kontron verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Einbindung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, um deren Rechte und Interessen zu wahren. Dies erfolgt durch die Verpflichtungen, die im SCoC festgelegt sind, sowie durch die Bereitstellung effektiver Kommunikationskanäle. Der SCoC verpflichtet die Lieferfirmen, internationale Arbeitsstandards einzuhalten, darunter die ILO-Kernarbeitsnormen, und Mechanismen bereitzustellen, die es Arbeitskräften ermöglichen, Anliegen oder Verstöße sicher zu melden. Kontron hat umfassende Maßnahmen etabliert, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte in der Wertschöpfungskette zu beheben bzw. zu verhindern. Grundlage ist der SCoC, der alle Lieferfirmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards verpflichtet. Dazu gehören die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Falle von Verstößen arbeitet Kontron eng mit den betroffenen Lieferfirmen zusammen, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzung sicherzustellen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behält sich Kontron vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Ergänzend steht ein konzernweites Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Beschäftigten und anderen Stakeholdern ermöglicht, mögliche Verstöße anonym und sicher zu melden. Diese Meldungen werden systematisch geprüft, um Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zu deren Behebung einzuleiten. Mit diesem Ansatz stellt Kontron sicher, dass Menschenrechtsverletzungen nicht nur konsequent adressiert werden, sondern auch präventive Mechanismen gestärkt werden, um zukünftige Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu minimieren. Kontron hat Richtlinien implementiert, die die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit ausdrücklich behandeln. Diese sind im SCoC festgelegt, der als verbindlicher Verhaltenskodex für alle Lieferanten fungiert. Der SCoC verpflichtet die Lieferanten zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards, einschließlich des Verbots von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit, und stellt sicher, dass diese Prinzipien entlang der gesamten Wertschöpfungskette konsequent umgesetzt werden. Kontron stellt sicher, dass seine Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette international anerkannten Standards entsprechen, einschließlich der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Der Kontron SCoC verpflichtet alle Lieferfirmen zur Einhaltung dieser Standards zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Verbots von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, und fördert die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen. Im Berichtszeitraum wurden keine Meldungen über die Nichteinhaltung dieser Standards in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verzeichnet. 3.3.2. S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Kontron hat keinen direkten Austausch mit Arbeitskräften in der Lieferkette. Um dennoch deren Perspektiven einzubinden, stellt das Unternehmen ein Hinweisgebersystem auf seiner Website zur Verfügung, das allen Betroffenen, einschließlich der Arbeitskräfte in der Lieferkette, offensteht. Dieses System ermöglicht die Meldung von tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen, die in Entscheidungen und Maßnahmen des Unternehmens einfließen. Zudem verpflichtet sich Kontron, bei relevanten gesetzlichen Vorgaben, wie Lieferkettengesetzen, entsprechende Mechanismen zur Einbindung der Perspektiven umzusetzen. Das Hinweisgebersystem steht jederzeit zur Verfügung, sodass Eingaben zu jeder Phase der Geschäftstätigkeit erfolgen können. Die Häufigkeit der Nutzung hängt von den gemeldeten Vorfällen oder Anliegen ab. Die Verantwortung für die Sicherstellung, dass die Ergebnisse des Hinweisgebersystems in die Ansätze des Unternehmens einfließen, liegt bei der Abteilung für Compliance und Rechtsangelegenheiten. Die operative Verantwortung wird durch den Chief Compliance Officer wahrgenommen, der regelmäßig über eingehende Meldungen und entsprechende Maßnahmen and den Vorstand berichtet. Kontron orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen an Industriekund:innen stellt das Unternehmen sicher, dass grundlegende Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden. Diese Standards basieren auf: den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Prinzipien des UN Global Compact, oder den jeweils geltenden nationalen Gesetzen des Herstellungslandes. Damit verpflichtet sich Kontron, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu achten und internationale sowie nationale Regelungen einzuhalten. Derzeit verfügt Kontron über keine spezifischen Prozesse zur systematischen Bewertung der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Dennoch bietet das Unternehmen ein Hinweisgebersystem an, das allen betroffenen Personen in der Lieferkette offensteht. Eingehende Meldungen können genutzt werden, um mögliche Risiken oder Missstände zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Falls zukünftig gesetzliche Vorgaben, wie das Lieferkettengesetz auf Kontron zutreffen würden, wird das Unternehmen entsprechende Mechanismen entwickeln, um die Wirksamkeit der Zusammenarbeit und die Einhaltung von Standards systematisch zu bewerten. 3.3.3. S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Kontron verfolgt einen strukturierten Ansatz, um Verstöße gegen die im SCoC festgelegten Standards zu adressieren. Bei festgestellten Abweichungen wird mit dem Lieferanten ein Maßnahmenplan vereinbart, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen ist. Lieferfirmen, die die Einhaltung der geforderten Standards in mehreren Bereichen nachweisen müssen, sind verpflichtet, unverzüglich geeignete Korrekturmaßnahmen umzusetzen, um die Konformität sicherzustellen. Kontron arbeitet mit den Lieferfirmen zusammen, um gemeinsam notwendige Korrekturmaßnahmen zu definieren und deren Umsetzung zu begleiten. Setzt eine Lieferfirma die vereinbarten Maßnahmen nicht um oder hält sie die geforderten Standards nicht ein, kann dies zur Einschränkung der Geschäftsbeziehung oder zum Ausschluss aus dem Kontron Lieferantennetzwerk führen. Schwerwiegende Verstöße gegen den SCoC, wie z.B. die Unterstützung von Kinderarbeit, führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit. In diesen Fällen informiert Kontron auch verbundene Unternehmen über den Sachverhalt. Durch diesen strukturierten Prozess stellt Kontron sicher, dass Verstöße nicht nur identifiziert, sondern auch systematisch behoben werden, um hohe ethische und nachhaltige Standards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Der SCoC verpflichtet die Lieferfirmen: Risikomanagementsysteme zu implementieren, die Risiken für Arbeitnehmer:innen frühzeitig erkennen und reduzieren. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, vorbeugende Maßnahmen und dokumentierte Prozesse zur Behebung von Missständen. Internationale Standards einzuhalten, einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit, der Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit und fairen Arbeitsbedingungen sowie der Vermeidung von Diskriminierung. Bereitstellung von Beschwerdemechanismen, die allen Beschäftigten zugänglich sind. Diese Mechanismen müssen sicherstellen, dass Bedenken oder Verstöße sicher und anonym gemeldet werden können. Kontron ergänzt die Lieferantenverpflichtungen durch ein konzernweites Hinweisgebersystem (siehe dazu Kapitel „3.1.1 Hinweisgebersystem“). Um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten, führt Kontron regelmäßige Überprüfungen und Audits durch. Die Maßnahmen umfassen: Lieferfirmen-Audits: Diese können Vor-Ort-Besuche, Selbstauskunftsbögen und Berichte durch externe Auditoren umfassen. Ziel ist es, die Einhaltung der Anforderungen des SCoC sicherzustellen. Risikobasierte Ansätze: Kritische Lieferfirmen, z. B. solche mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen, Kinder- oder Zwangsarbeit, sowie Lieferfirmen mit hoher Abhängigkeit (z. B. bei Single-Source-Beziehungen) werden zusätzlichen Prüfmaßnahmen unterzogen. Dies kann die Einholung zusätzlicher Verpflichtungserklärungen, Vor-Ort-Kontrollen oder Audits durch unabhängige Stellen beinhalten. Ergebnisse und Abhilfemaßnahmen: Bei geringfügigen Verstößen erarbeitet Kontron gemeinsam mit der Lieferfirma Maßnahmenpläne, die eine Verbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums ermöglichen. Verstößt eine Lieferfirma wiederholt oder schwerwiegend gegen die Standards des SCoC, kann dies zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Beispielsweise wird bei schwerwiegenden Verstößen wie der Unterstützung von Kinderarbeit eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit veranlasst. Das Hinweisgebersystem von Kontron ermöglicht es nicht nur internen Beschäftigten, sondern auch Dritten, einschließlich externer Stakeholder wie Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Bedenken oder Verstöße anonym und sicher über eine gesicherte Website oder eine Telefon-Hotline zu melden (siehe dazu Kapitel „3.1.1 Hinweisgebersystem"). Gemäß dem Kontron SCoC sind Lieferfirmen verpflichtet, eigene Beschwerdemechanismen einzurichten, um ihren Mitarbeitenden eine sichere Möglichkeit zu bieten, Bedenken oder Verstöße zu melden. Kontron überprüft bei Zweifelsfällen die Einhaltung dieser Anforderung durch einen Lieferantenfragebogen, in dem die Lieferfirmen zur Einrichtung und Funktionsweise ihrer Beschwerdemechanismen befragt werden. Zusätzlich können Lieferfirmen aufgefordert werden, eine Selbstauskunft über die Einhaltung der geforderten Standards abzugeben. In Einzelfällen kann Kontron weitere Nachweise oder Dokumentationen anfordern, um die Umsetzung der Anforderungen nachvollziehbar zu machen. Der SCoC verpflichtet die Lieferfirmen, eigene Beschwerdesysteme einzurichten, die allen Beschäftigten in ihren Betrieben zugänglich sind. Diese Mechanismen ermöglichen den Beschäftigten, ihre Anliegen auf lokaler Ebene vorzubringen, und tragen dazu bei, die Einhaltung ethischer Standards in der Lieferkette zu gewährleisten. Zusätzlich bietet Kontron ein zentrales Hinweisgebersystem an, das ebenfalls als Drittanbieter-Mechanismus dient. Dieses System steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wertschöpfungskette offen, auch denjenigen, die bei Lieferfirmen oder Subunternehmern beschäftigt sind. Über eine gesicherte Website und eine Telefonhotline können Bedenken anonym und sicher gemeldet werden (siehe Kapitel „3.1.1 Hinweisgebersystem“). Kontron ergänzt die konzernweiten und lieferantenseitigen Beschwerdemechanismen durch die Offenheit für weitere Drittanbieter-Mechanismen, wie solche von Regierungen, NROs oder Industrieverbänden, sofern diese für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zugänglich und geeignet sind. Kontron verpflichtet seine Lieferanten im SCoC, effektive Mechanismen bereitzustellen, die allen Beschäftigten in der Wertschöpfungskette den Zugang zu Beschwerdemechanismen ermöglichen. Kontron gewährleistet durch die Whistleblower Policy, dass Hinweise und Meldungen strukturiert erfasst, geprüft und überwacht werden. Alle eingehenden Meldungen werden im Rahmen eines umfassenden Case Managements systematisch dokumentiert und nachvollziehbar bearbeitet. Dabei steht der Schutz der Hinweisgebenden und die Vertraulichkeit der Meldungen im Vordergrund, um eine transparente und sichere Bearbeitung zu gewährleisten. Wie in G1-1 beschrieben, herrscht eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber. Die Rückmeldungen der Nutzenden werden aktiv in die Weiterentwicklung des Hinweisgebersystems integriert, um dessen Effizienz und Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern. Das System ist nicht nur für die Beschäftigten von Kontron zugänglich, sondern steht auch externen Stakeholdern, wie Beschäftigten in der Wertschöpfungskette sowie weitere Anspruchsgruppen, die von möglichen Verstößen betroffen sein könnten oder Kenntnis von solchen Verstößen haben, zur Verfügung. Diese breite Zugänglichkeit stellt sicher, dass alle relevanten Zielgruppen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen einzubringen und aktiv in die Prozesse eingebunden werden. Kontron überprüft die Effektivität des Hinweisgebersystems durch ein strukturiertes Case Management, eine dokumentierte Nachverfolgung der eingegangenen Meldungen und eine regelmäßige Analyse der ergriffenen Maßnahmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden genutzt, um gezielt strukturelle Verbesserungen im Unternehmen zu fördern. Relevante Unternehmensbereiche werden in die Umsetzung und Bewertung der abgeleiteten Maßnahmen eingebunden. Basierend auf identifizierten Risiken wurden beispielsweise die Kontron Group Policy „Signature and Authorization" zur konsequenten Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips überarbeitet und verstärkt kommuniziert. Mit diesem Ansatz bekräftigt Kontron sein Bekenntnis zu einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Gleichzeitig werden hohe Compliance-Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette gefördert, die die Grundlage für nachhaltiges und ethisches Handeln bilden. Für weitere Details siehe Kapitel „3.1.1 Hinweisgebersystem“. Im SCoC verpflichtet Kontron seine Lieferfirmen, wirksame Beschwerdemechanismen einzurichten, die allen Beschäftigten in der Wertschöpfungskette zugänglich sind. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Anliegen und Bedenken sicher und transparent gemeldet und bearbeitet werden können. Dies setzt voraus, dass die Lieferfirmen ihre Beschäftigten mit den relevanten Verfahren und Standards vertraut machen, um deren Umsetzung sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird bei Zweifelsfällen durch einen Lieferantenfragebogen überprüft, in dem die Lieferfirmen zur Implementierung und Funktionsweise dieser Mechanismen befragt werden. Um eine effektive Nutzung sicherzustellen, können Lieferfirmen auch aufgefordert werden, zusätzliche Nachweise oder Dokumentationen vorzulegen. Kontron arbeitet kontinuierlich daran, die bestehenden Überwachungsmechanismen weiterzuentwickeln, um eine effektive Nutzung der Beschwerdekanäle in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. 3.3.4. S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele, Maßnahmen und Ressourcen noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. Zudem wird die Kontron Gruppe sich an die Vorgaben der zutreffenden Lieferkettengesetze halten und ihre Bemühungen dementsprechend und zielgerichtet ausgestalten. Bis dahin werden die Datenpunkte zu S2-4, die Inhalte zu Plan oder Maßnahmen anfragen, nicht bedient. Im Verfahren zum Management wesentlicher Risiken sind erkannte hohe Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette in bestehenden Risikomanagementprozessen integriert. 3.3.5. S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Zum Zeitpunkt der Berichterstellung sind konkrete Ziele, Maßnahmen und Ressourcen noch nicht definiert. Diese zentralen Bausteine zur Stärkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sollen im Rahmen eines mehrstufigen Plans erarbeitet werden. Zunächst liegt der Fokus auf der weiteren Datenerhebung und der Verbesserung der Datenqualität. Darauf aufbauend werden belastbare Daten genutzt, um klare Ziele zu formulieren, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die erforderlichen Ressourcen festzulegen. Zudem wird die Kontron Gruppe sich an die Vorgaben der zutreffenden Lieferkettengesetze halten und ihre Bemühungen dementsprechend und zielgerichtet ausgestalten. Bis dahin werden die Datenpunkte zu S2-4, die Inhalte zu Plan oder Maßnahmen anfragen, nicht bedient. 4. Governance-Informationen 4.1. ESRS G1 – Unternehmensführung 4.1.1. G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur Kontron etabliert, entwickelt, fördert und evaluiert seine Unternehmenskultur durch klare Grundsätze, gezielte Maßnahmen und transparente Prozesse. Die Basis dafür bildet der CoC, der ethisches Verhalten, Transparenz, die Achtung der Menschenrechte sowie faire Geschäftspraktiken vorschreibt. Diese Werte sind fest in der Unternehmensphilosophie verankert und gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner:innen. Zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur hat Kontron sechs zentrale Führungsgrundsätze definiert, die den Führungskräften als Orientierung dienen und die persönliche und fachliche Weiterentwicklung fördern. Darüber hinaus investiert das Unternehmen in umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen wie interne und externe Führungskräftetrainings. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Diversity, Equity und Inclusion (DEI), die in einer eigenen Kontron Group Policy geregelt sind. Diese stellt sicher, dass Vielfalt aktiv gefördert wird, Einstellungsprozesse fair gestaltet werden und Karriereentwicklung für alle gleichermaßen zugänglich ist. Ergänzt wird dies durch gezielte Programme zur Frauenförderung, wie die Teilnahme an den WEPs und die Gründung der Sustainable Leadership Academy, die Frauen in Führungspositionen unterstützt. Die Förderung der Unternehmenskultur erfolgt durch transparente Kommunikation und regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, die als wichtiges Instrument für Feedback und Verbesserungsvorschläge dienen. Ein etabliertes Hinweisgebersystem ermöglicht es Beschäftigten und externen Partnern, Verstöße sicher und anonym zu melden. Darüber hinaus legt Kontron großen Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld, zu dem auch LGBTQ+-Inklusion und ethische Rekrutierungspraktiken gehören. Zur Bewertung der Unternehmenskultur setzt Kontron auf regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, deren Ergebnisse systematisch analysiert und in konkrete Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ergänzend wird ein ESG-Reporting-Tool eingesetzt, um Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance messbar zu machen. Relevante Key Performance Indicators (KPIs) fließen in die nichtfinanzielle Berichterstattung ein und ermöglichen eine transparente Darstellung der erzielten Fortschritte. Kontron verfügt über ein umfassendes Hinweisgebersystem, das Beschäftigten und externen Stakeholdern ermöglicht, Bedenken hinsichtlich vermuteten Fehlverhaltens oder Verstößen gegen den CoC sicher und vertraulich zu melden. Dieses System besteht aus einem Zwei-Wege-Kanal, der sowohl eine elektronische Hinweisgeberplattform als auch eine rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline umfasst. Diese Kanäle sollen eine sichere, anonyme und vertrauliche Kommunikation gewährleisten. Dabei können Hinweisgebende wählen, ob sie anonym bleiben oder ihre Identität preisgeben wollen. Die Plattform unterstützt mehrere Sprachen, um kulturelle und sprachliche Barrieren abzubauen und einen breiten Zugang für Hinweisgeber zu gewährleisten. Darüber hinaus können Hinweise auch direkt an die Compliance-Abteilung gerichtet werden – persönlich, schriftlich oder anonym per E-Mail an [email protected]. Auch hier ist höchste Vertraulichkeit gewährleistet und alle Meldungen werden nach den gleichen strengen Standards behandelt. Kontron verfügt bereits über umfassende und klar definierte Konzepte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) stehen. Diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Kontron CoC Policy sowie der SCoC Policy und stellen sicher, dass ethische Geschäftspraktiken auf allen Unternehmensebenen fest verankert sind. Im CoC verpflichtet sich Kontron ausdrücklich zur Einhaltung strenger Anti-Korruptionsstandards um das als wesentlich identifizierte Risiko „G1-Korruption und Bestechung Rufschädigung durch Korruption“ so weit als möglich zu minimieren, denn Korruption kann zu schwerwiegenden Rufschädigungen und Strafen für Kontron führen und die Integrität und das finanzielle Ansehen des Unternehmens gefährden. Dazu gehören unter anderem: Klare Richtlinien für die Annahme und Vergabe von Geschenken und Einladungen, um Interessenkonflikte und unzulässige Einflussnahme zu vermeiden. Verbot von Bestechung und Erpressung: Jegliche Form von Bestechung, Korruption oder Vorteilsgewährung ist strikt untersagt. Transparenz der Entscheidungsprozesse: Geschäftsvorgänge müssen jederzeit nachvollziehbar und dokumentiert sein. Die Einhaltung dieser Standards, die auch im CoC sowie im SCoC verankert sind, fordert Kontron neben den Beschäftigten auch von allen Lieferfirmen und Geschäftspartner:innen. Die Lieferfirmen sind verpflichtet, Mechanismen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung einzuführen und sicherzustellen, dass ihre eigene Lieferkette diesen Standards entspricht. Kontron verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von illegalem und unethischem Verhalten und fördert eine Kultur der Offenheit und Fairness, in der Beschäftigte ihre Bedenken über Fehlverhalten im Unternehmen frei äußern können, ohne irgendeiner Form von Druck oder Repressalien ausgesetzt zu sein. Zu diesem Zweck hat Kontron verschiedene Meldekanäle eingerichtet, über die vermutetes ungesetzliches bzw. unethisches Fehlverhalten von Personen oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien innerhalb der Unternehmensgruppe gemeldet werden können. Eine zentrale Grundlage bildet die gruppenweite Whistleblower-Policy, die einen klaren Prozess festlegt, wie Verdachtsmeldungen intern behandelt werden, wer in notwendige Untersuchungen einbezogen wird und welche disziplinarischen und (arbeits-)rechtlichen Maßnahmen bei verifizierten Verstößen ergriffen werden. Ziel ist es, eine offene Unternehmenskultur zu fördern, in der Bedenken ohne Angst vor negativen Konsequenzen geäußert werden können. Die Anonymität und Vertraulichkeit der Hinweisgeber sind jederzeit gewährleistet, ihre Identität wird nur offengelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht. Zentraler Bestandteil der Kontron Whistleblower-Policy ist der Schutz vor Repressalien. Hinweisgeber dürfen in keinem Fall aufgrund ihrer Meldung diskriminiert, benachteiligt oder in sonstiger Weise negativ beeinflusst werden. Verstöße gegen diesen Grundsatz führen zu entsprechenden Disziplinarmaßnahmen. Kontron bietet hierzu einen Zwei-Wege-Kanal, bestehend aus einer elektronischen Hinweisgeberplattform und einer 24/7-Telefon-Hotline, die weltweit erreichbar sind. Darüber hinaus werden Beschäftigte bestärkt, Verdachtsfälle auch direkt an die Compliance-Abteilung, persönlich oder anonym per E-Mail an [email protected], zu melden. Über die mehrsprachige Hinweisgeberplattform, die sowohl für Beschäftigte als auch für externe Stakeholder zugänglich ist, können Verstöße in den folgenden Bereichen vertraulich und anonym gemeldet werden: Belästigung und Diskriminierung Datenschutz und personenbezogene Daten Diebstahl Diversität und Inklusion ESG – Environmental, Social and Governance Geldwäsche Interessenkonflikte IT- und Cybersicherheit Kapitalmärkte und Insiderhandel Korruption Lieferant:innen- und Kund:innenbeziehung Menschenrechte und soziale Verantwortung des Unternehmens Produktsicherheit und Verbraucherschutz Sexuelle Belästigung Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen Verstöße gegen Sanktionen und Terrorismusfinanzierung Wettbewerbs- und Kartellrecht Wirtschaftskriminalität Alle Meldungen werden unabhängig vom gewählten Meldekanal vertraulich, unabhängig und objektiv behandelt und entsprechen den technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um eine sichere Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die Compliance-Abteilung im Headquarter fungiert als zentrales Aufklärungsorgan, das die Bearbeitung von Hinweisen durchführt, koordiniert und überwacht. Darüber hinaus bestehen in zahlreichen Tochtergesellschaften eigene zentrale Aufklärungsorgane, die eng mit der Hauptabteilung zusammenarbeiten. Die Bearbeitung der gemeldeten Fälle erfolgt unter Einbeziehung relevanter Funktionen, der Geschäftsleitung oder des Vorstands, um eine sorgfältige und transparente Untersuchung sicherzustellen. Unterstützt wird dieser Prozess durch ein IT-System, interne Kontrollen und das Mehr-Augen-Prinzip, die der Compliance-Abteilung zusätzliche Instrumente zur effektiven und objektiven Bearbeitung von Verdachtsmeldungen bieten. Mit diesem strukturierten und umfassenden Ansatz gewährleistet Kontron, dass Verstöße konsequent adressiert, Hinweisgebende geschützt und nachhaltige Verbesserungen in den Unternehmensprozessen erreicht werden. Die Whistleblower-Policy bildet dabei das verbindliche Fundament für Integrität, Transparenz und ethisches Verhalten im gesamten Unternehmen. Um sicherzustellen, dass das Hinweisgebersystem im gesamten Unternehmen effektiv funktioniert, erhalten alle Beschäftigten konzernweit regelmäßig Schulungen zur Whistleblower-Policy. In diesen Schulungen werden die Beschäftigten angeleitet, die Group Policy sorgfältig zu lesen, zu verstehen und aktiv in ihre täglichen Arbeitsprozesse zu integrieren. Die Schulungen schaffen ein klares Bewusstsein für die Bedeutung des Hinweisgeberschutzes, die korrekte Nutzung der zur Verfügung stehenden Meldekanäle sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist verpflichtend und wird konsequent dokumentiert, um eine umfassende Umsetzung und Kenntnisnahme der Whistleblower-Policy zu sichern. Kontron verfügt bereits über umfassende Konzepte zum Schutz von Hinweisgebenden. Diese sind in der Whistleblower-Policy klar definiert und verankert und entsprechen internationalen Standards und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und der DSGVO. Kontron verfolgt eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber. Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, vor Diskriminierung, Benachteiligung oder anderen negativen Konsequenzen geschützt werden. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob sich die gemeldeten Vorwürfe als begründet erweisen oder nicht. Kontron verfügt über klar strukturierte und umfassende Verfahren zur unverzüglichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Korruption und Bestechung. Diese Verfahren stehen im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sowie den Anforderungen der DSGVO und sind in der Whistleblower-Policy verankert. Kontron verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung und verpflichtet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner:innen zur Einhaltung international anerkannter Standards, insbesondere des UK Bribery Act und des US Foreign Corrupt Practices Act. Verstöße gegen diese Standards werden konsequent untersucht und gegebenenfalls disziplinarisch geahndet. Für die Meldung potenzieller Verstöße stehen verschiedene sichere und vertrauliche Kanäle zur Verfügung, darunter eine elektronische Hinweisgeberplattform, eine rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie die Möglichkeit, sich persönlich, schriftlich oder anonym per E-Mail an die Compliance-Abteilung zu wenden: [email protected]. Diese Kanäle sind weltweit zugänglich und unterstützen mehrere Sprachen, um sicherzustellen, dass kulturelle und sprachliche Barrieren kein Hindernis darstellen. Jede eingehende Meldung wird zunächst auf Plausibilität und Relevanz geprüft. Berechtigte Meldungen führen zu einer strukturierten und unabhängigen Untersuchung durch die Compliance-Abteilung oder die interne Revision. Während der Untersuchung werden alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig gesammelt, analysiert und dokumentiert. Der gesamte Prozess wird transparent und unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Die Untersuchung endet mit einem ausführlichen Abschlussbericht, der die Ergebnisse zusammenfasst und klare Handlungsempfehlungen für notwendige Maßnahmen enthält. Nach Abschluss der Untersuchung können je nach Art und Schwere des Vorfalls verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören disziplinarische Konsequenzen, Anpassungen der internen Kontrollsysteme oder gezielte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße. Alle Meldungen und getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert und regelmäßig ausgewertet, um das System kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass es den aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht. Kontron verfügt sowohl im CoC als auch im SCoC über klare Richtlinien zum Tierschutz, die sicherstellen, dass ethische Standards im Umgang mit Tieren eingehalten werden. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten nationalen und internationalen Tierschutzgesetze und lehnt jegliche Form von Tierquälerei oder -misshandlung entschieden ab. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette erwartet Kontron auch von seinen Lieferfirmen und Geschäftspartner:innen die strikte Einhaltung dieser Standards und setzt bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit Kontron verfügt über ein klar definiertes Konzept für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung, das sicherstellt, dass alle Beschäftigten regelmäßig über wesentliche Unternehmensrichtlinien informiert und geschult werden. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Werte, Standards und Erwartungen des Unternehmens zu schaffen und sicherzustellen, dass diese in den täglichen Arbeitsprozessen verankert sind. Die Schulungen umfassen zentrale Themen wie den Code of Conduct (CoC), die Diversity, Equity & Inclusion (DEI) Policy sowie die Whistleblower Policy. Diese Trainings finden einmal jährlich konzernweit für alle Beschäftigten in sämtlichen Tochtergesellschaften statt. Die Schulungen werden im Rahmen eines strukturierten E-Learnings durchgeführt, das flexibel und unabhängig von Ort und Zeit zugänglich ist. Im Rahmen dieses E-Learnings sind alle Beschäftigten dazu verpflichtet, die entsprechenden Group Policies zu lesen, zu verstehen und abschließend ihre Kenntnisnahme durch eine verbindliche Bestätigung zu dokumentieren. Die Policies sind in den folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Slowenisch und Ungarisch. Dieses Schulungskonzept stellt sicher, dass konzernweit ein einheitliches Verständnis für Unternehmensführung und Compliance-Themen herrscht, Risiken minimiert und höchste Standards in den Bereichen Ethik, Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln gewährleistet werden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Schulungen wird dokumentiert und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Inhalte verstanden und angewendet werden. Die am stärksten von Korruption und Bestechung gefährdeten Funktionen innerhalb des Unternehmens sind klar in der Trainingsmatrix von Kontron definiert. Diese Funktionen wurden identifiziert, um gezielte Schulungsmaßnahmen zur Prävention von Korruption und Bestechung bereitzustellen. Zu den besonders gefährdeten Funktionen gehören: Division Manager Finance Department (Rechnungswesen, Controlling, Interne Kontrolle, Treasury) Rechtsabteilung Compliance-Abteilung HR-Manager Marketing Datenschutzbeauftragte und interne IT Beschaffung und Lieferkettenmanagement (Procurement/Supply Chain) Vertrieb und Pre-Sales (Sales/Pre-Sales) Service, Lieferung, Beratung und Engineering Forschung und Entwicklung (ausgewählte Beschäftigte, die mit externen Kooperationspartnern zusammenarbeiten) Administration und Back-Office Diese Funktionen erhalten gezielte Schulungen zum Thema „Schutz vor Korruption“, um sicherzustellen, dass sie sich der Risiken bewusst sind, Korruptionsversuche frühzeitig erkennen und richtig handeln können. Die Schulungen finden regelmäßig einmal pro Jahr statt und werden in Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch und Chinesisch durchgeführt. Das Unternehmen hat die Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) in seinen internen Prozessen vollständig umgesetzt und diese in der Whistleblower-Policy verankert. 4.1.2. G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Kontron verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption und Bestechung. Auch wenn Kontron einen Großteil seines Umsatzes in Ländern erwirtschaftet, in denen das Korruptionsrisiko gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index – CPI) von Transparency International als gering eingestuft wird, ist das Unternehmen aufgrund seiner globalen Präsenz auch in Ländern tätig, in denen es einem höheren Korruptionsrisiko ausgesetzt ist. Im Zuge des Risikomonitorings werden regelmäßig Risikobewertungen vorgenommen. Dabei berücksichtigt Kontron sowohl interne Aspekte wie beispielsweise das Geschäftsmodell einer Einheit, als auch externe Faktoren, wie etwa den Korruptionswahrnehmungsindex. Die aus dieser Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die konsequente Umsetzung unserer Antikorruptionsmaßnahmen, die darauf abzielen, jegliche Form von Korruption in sämtlichen Geschäftsaktivitäten zu vermeiden. Als potenzielle Risikoeigner werden beim Risikomonitoring und bei der Risikobewertung alle Bereiche der Kontron AG sowie alle konsolidierten Tochtergesellschaften in allen Ländern eingebunden. In den letzten Jahren legte Kontron ein besonderes Augenmerk auf die Mitigierung von Risiken durch Aktivitäten in Regionen mit politischer Instabilität und unsicherer Rechtslage. Tochtergesellschaften, die in Hochrisikoländern mit einem CPI-Wert von unter 50 ansässig sind, wie beispielsweise Usbekistan und Kasachstan, werden einer vertieften Korruptionsrisikoprüfung unterzogen (Corruption Perception Index: Gesamtskala von 0–100, 0–19 sehr hohes Risiko; 20–39 hohes Risiko). Im CoC verpflichtet Kontron sich selbst und alle Beschäftigten konzern- und weltweit zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anti-Korruptionsbestimmungen. Um sicherzustellen, dass die Prinzipien in den täglichen Geschäftsprozessen und -praktiken umgesetzt werden, hat Kontron klare Richtlinien und Mindeststandards in den jeweiligen Corporate Policies für die folgenden Bereiche festgelegt: Bestechung Kontron bekennt sich nachdrücklich zur Ablehnung und Verhinderung jeglicher Form von Korruption. Den Beschäftigten und Führungskräften ist es ausdrücklich untersagt, Geschäftspartnerschaften, Kund:innen, Lieferfirmen, Behörden oder Amtsträger:innen finanzielle oder sonstige Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um ein pflichtwidriges Verhalten herbeizuführen. Kontron betrachtet die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als einen fortlaufenden und dynamischen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Da sich Korruptionsrisiken ständig verändern, gibt es keine festen Abschlusshorizonte, sondern eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung der Maßnahmen. Die aus den Risikoanalysen gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für gezielte Anpassungen, um eine effektive Einbindung aller relevanten Unternehmensbereiche und Kontron Gesellschaften zu gewährleisten. Bestechlichkeit Beschäftigte dürfen sich in geschäftlichen Entscheidungen nicht durch unlautere Vorteile von Lieferfirmen oder Geschäftspartnerschaften beeinflussen lassen oder solche Vorteile annehmen. Ebenso ist es verboten, unlautere Vorteile von Geschäftspartnerschaften zu fordern. Interessenskonflikte Ein privates oder persönliches Interesse beeinträchtigt die objektive Pflichterfüllung gegenüber dem Unternehmen. Beschäftigte und Führungskräfte sind aufgefordert, mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, indem sie Situationen vermeiden, in denen persönliche, familiäre, politische oder finanzielle Interessen mit jenen von Kontron kollidieren könnten. Sollte eine Konstellation bestehen, die auch nur den Anschein eines Interessenskonflikte erwecken könnte, ist diese innerhalb des Unternehmens meldepflichtig. Geschenke und Einladungen zu Veranstaltungen Die Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen hat transparent, verhältnismäßig und ohne Erwartung einer Gegenleistung zu erfolgen. Kontron möchte sicherstellen, dass weder aus dem Gewähren noch aus dem Akzeptieren von Geschenken oder Einladungen ein finanzieller Vor- oder Nachteil bzw. ein Reputationsschaden für die Beschäftigten, das Management oder die Tochtergesellschaften entsteht. Sponsoring, Spenden und Werbung Kontron leistet keine Geld- oder Sachspenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an politische Parteien oder politische Organisationen. Dies schließt auch Organisationen ein, die den Interessen oder dem Ansehen von Kontron schaden könnten. Darüber hinaus erfolgt grundsätzlich kein Sponsoring von Veranstaltungen, politischer Parteien oder Behörden. Alle Verdachtsfälle werden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls disziplinarisch verfolgt. Verifizierte Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinien werden ausnahmslos mit entsprechenden Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung oder Entlassung geahndet. Im Berichtsjahr gab es keine dem Unternehmen bekannte Korruptionsfälle. Zur Korruptionsbekämpfung gehört die Entwicklung und Durchführung von obligatorischen Trainings. Kontron bietet regelmäßige Trainings im Bereich der Korruptionsprävention an, um die Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung der Teilnehmenden zu stärken. Die Auswahl erfolgt nach risikospezifischen Kriterien. Zudem werden generell alle relevanten Geschäftspartnerschaften kontinuierlich durch ein Third-Party-Screening geprüft, nicht nur vor Vertragsabschlüssen, sondern auch laufend auf veränderte Rahmenbedingungen. Im Berichtszeitraum wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken identifiziert. Darüber hinaus hat jede Person die Möglichkeit, über die konzernweite Hinweisgeberplattform vertraulich und auf Wunsch anonym auf mögliches Fehlverhalten wie Korruption, Bestechung, Interessenskonflikte, Kartellrechtsverstöße oder Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht hinzuweisen. Zudem bietet unsere rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline eine anonyme Meldemöglichkeit von potenziellem Fehlverhalten. Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstandes keine Korruptionsvorfälle oder Verstöße mit Gruppenbezug. Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Compliance-Richtlinien sowie das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Der Ausschuss wird von unabhängigen Mitgliedern geleitet, die weder aktiv in der operativen Geschäftsführung tätig, noch ehemalige Vorstandsmitglieder sind. Diese Struktur gewährleistet eine objektive Prüfung und spiegelt Kontrons Bekenntnis zu Integrität und höchsten Compliance-Standards wider. Das Compliance-Management-Team des Headquarters der Kontron AG berichtet regelmäßig und anlassbezogen an den Prüfungsausschuss sowie an Vorstand und Aufsichtsrat. Die Berichterstattung erfolgt sowohl im Rahmen standardisierter Berichtszyklen als auch ad-hoc bei besonderen Vorkommnissen, wie z.B. der Feststellung schwerwiegender Verstöße oder der Überschreitung definierter Risikoschwellen. Der Kontron CoC, der umfassende Richtlinien zur Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung enthält, wird über verschiedene Kanäle zugänglich gemacht. Er ist auf der Kontron Webseite, den lokalen Unterseiten sowie im Intranet veröffentlicht und liegt zusätzlich in physischer Form in den Sozialräumen der Standorte aus. Für Beschäftigte in Risikopositionen steht das E-Learning-Programm „Schutz vor Korruption“ zur Verfügung, das gezielt auf die Herausforderungen und Risiken in ihrem Arbeitsumfeld eingeht. Unabhängig von ihrer Position absolvieren alle Beschäftigten ein E-Learning-Modul zum CoC, das unter anderem wichtige Themen wie die Antikorruptionsbestimmungen behandelt. Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass alle Beschäftigten nicht nur informiert, sondern auch aktiv in die Umsetzung der hohen ethischen Standards des Unternehmens eingebunden sind. Im Berichtszeitraum wurde 1.850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schulung „Schutz vor Korruption“ zugeordnet. Grundlage für die Zuordnung ist die vom Compliance-Management-Team der Kontron AG entwickelte Trainingsmatrix. Diese berücksichtigt die spezifischen Verantwortlichkeiten und Risikoprofile der einzelnen Mitarbeitergruppen, um eine zielgerichtete und effektive Schulung zu gewährleisten. Das Training „Schutz vor Korruption“ wird in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch und Chinesisch angeboten und richtet sich an folgende Positionen im Konzern: Geschäftsbereichsleiter einschließlich F&A und Country Manager Finanzabteilungen (z.B. Rechnungswesen, Controlling, Treasury) Rechtsabteilung Compliance HR-Manager Marketing Datenschutz/Interne IT Einkauf/Lieferkette Vertrieb Dienstleistungen, Lieferung, Beratung, Engineering Forschung & Entwicklung (ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit externen Kooperationspartner:innen) Administration und Back-Office Darüber hinaus ist jeder Beschäftigte verpflichtet, ein E-Learning zum CoC zu absolvieren. Dieses Modul beinhaltet das Lesen und Bestätigen des CoC und sensibilisiert unter anderem für die umfangreichen Antikorruptionsbestimmungen. Für Beschäftigte ohne E-Mail-Zugang wird der CoC in physischer Form zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt. Dieser mehrstufige Ansatz stellt sicher, dass alle Beschäftigten umfassend über die hohen ethischen Standards des Unternehmens informiert und in deren Umsetzung geschult sind. Im Berichtszeitraum wurden 97% der gemäß Trainingsmatrix definierten Risikofunktionen durch das Schulungsprogramm „Schutz vor Korruption“ abgedeckt. Dieses Ergebnis unterstreicht den hohen Stellenwert, den Kontron der Prävention und Sensibilisierung im Bereich Korruption und Bestechung beimisst. Gemäß der Trainingsmatrix absolvieren alle Vorstandsmitglieder, Geschäftsbereichsleiter:innen einschließlich Finance & Administration, sowie Country Manager das Training „Schutz vor Korruption“. Diese Trainings sind gezielt auf die besonderen Verantwortlichkeiten und Risiken ihrer Funktionen ausgerichtet. Die Inhalte umfassen sowohl grundlegende als auch vertiefende Informationen zu unternehmensinternen Richtlinien, relevanten gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung von Compliance-Standards. Kontron legt großen Wert darauf, dass die Schulungsmaßnahmen optimal auf die spezifischen Bedürfnisse der Belegschaft zugeschnitten sind, um eine maximale Effizienz zu gewährleisten. Ein zentrales Element ist der Pre-Test, der das Vorwissen und den spezifischen Schulungsbedarf der Teilnehmenden ermittelt. Basierend auf den Ergebnissen werden die Inhalte individuell angepasst, insbesondere für Beschäftigte in Risikofunktionen. Um regionalen und sprachlichen Unterschieden Rechnung zu tragen, werden die Schulungen zudem in mehreren Sprachen angeboten, darunter Deutsch, Englisch, Russisch und Chinesisch. Dieser differenzierte Ansatz ermöglicht es, die Wirksamkeit der Schulungen zu maximieren und gezielt auf die Bedürfnisse der Beschäftigten in den verschiedenen Regionen und Kategorien einzugehen. Dieser differenzierte und bedarfsorientierte Ansatz unterstützt die kontinuierliche Sicherstellung der hohen Compliance-Standards des Unternehmens und stärkt die Fähigkeiten im Umgang mit Korruptionsrisiken. Kontron stellt sicher, dass Maßnahmen zur Compliance und Korruptionsprävention in die Governance- und Risikomanagementstrukturen integriert sind. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der regulären Unternehmensbudgets und wird an die betrieblichen und regulatorischen Erfordernisse angepasst. Ein gesonderter Ausweis von Beträgen erfolgt nicht, da diese Maßnahmen als Teil der allgemeinen Compliance-Strategie betrachtet werden. Im Geschäftsjahr 2024 bot Kontron Schulungen für seine eigenen Mitarbeiter:innen in risikobehafteten Funktionen gemäß seiner Richtlinie an (siehe nachfolgende Tabelle). Für diese risikobehafteten Funktionen ist die Schulung verpflichtend, aber Kontron stellte auch freiwillige Schulungen für andere eigene Mitarbeitende zur Verfügung. Die Details der Schulungen während des Jahres sind wie folgt: Schulungsabdeckung Risikobehaftete Funktionen Manager Organe Andere eigene Mitarbeitende Gesamtanzahl 1.855 157 291 0 Anzahl der geschulten Personen 1.819 155 287 0 Präsenzschulung keine Computergestützte Schulung Ca. 45 Minuten Bearbeitungszeit/Mitarbeiter:in Ca. 45 Minuten Bearbeitungszeit/Mitarbeiter:in Ca. 45 Minuten Bearbeitungszeit/Mitarbeiter:in Freiwillige computergestützte Schulung keine keine keine Wie oft ist die Schulung erforderlich? jährlich jährlich jährlich Definition von Korruption X X X Richtlinien X X X Verfahren bei Verdacht/Erkennung X X X Sonstiges X X X 4.1.3. G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstands keine Korruptionsvorfälle oder Verstöße mit Gruppenbezug. Im Berichtszeitraum sind keine Korruptionsfälle bekannt geworden, die zu wesentlichen negativen Auswirkungen geführt haben oder eine spezifische Abhilfemaßnahme erforderlich gemacht hätten. Wird ein Korruptionsfall festgestellt, erfolgt eine Untersuchung nach festgelegten internen Richtlinien und Verfahren. Alle Verdachtsfälle werden durch das Compliance-Office in Zusammenarbeit mit internen und gegebenenfalls externen Expert:innen einer strukturierten Prüfung unterzogen. Das konzernweite Hinweisgebersystem ermöglicht die vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Meldung möglicher Verstöße, um eine frühzeitige Aufklärung zu gewährleisten. Bestätigte Verstöße werden entsprechend den geltenden arbeitsrechtlichen und unternehmensinternen Regelungen konsequent geahndet. Je nach Schwere des Verstoßes reichen die Maßnahmen von Abmahnungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder gegebenenfalls der Einschaltung der zuständigen Behörden. Falls durch Korruptionshandlungen nachweisbare wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile für Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder andere Stakeholder entstehen, werden geeignete Abhilfemaßnahmen geprüft und umgesetzt. Diese können die Korrektur oder Aufhebung betroffener vertraglicher Vereinbarungen, die Ergreifung interner Maßnahmen zur Risikominimierung oder die Unterstützung betroffener Dritter umfassen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Fälle, in denen eigene Beschäftigte aufgrund von Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden. Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstandes keine bestätigten Fälle, in denen Verträge mit Geschäftspartner:innen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden. Die Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung blieb im Geschäftsjahr 2024 unverändert und bildet weiterhin die Grundlage der Compliance-Strategie von Kontron. Die konsequente Einhaltung aller relevanten Antikorruptionsgesetze hatte höchste Priorität. Zudem wurden 2024 die Maßnahmen zur Korruptionsprävention weiter ausgebaut. Ein bedeutender Fortschritt war die Erhöhung der Abschlussquote für das Schulungsprogramm „Schutz vor Korruption" auf 97%, begleitet von einer gestiegenen Anzahl teilnehmender Beschäftigten. Dies verdeutlicht das wachsende Bewusstsein für Compliance-Themen im gesamten Unternehmen. Die kontinuierliche Umsetzung und Verbesserung der Antikorruptionsmaßnahmen unterstreicht das nachhaltige Engagement von Kontron für eine effektive Korruptionsprävention. per 31.12.2024 Einheit Geschäftsjahr 2024 Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Anzahl 0 Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften € 0 Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung Anzahl 0 Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden Anzahl 0 Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartner:innen, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden Anzahl 0 4.1.4. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu G1 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu Governance-Themen und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Kennzahl Einheit Methoden & Annahmen Validierung Definition Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Anzahl Erfassung basierend auf rechtskräftigen Urteilen in relevanten Jurisdiktionen Compliance-Bericht, Gerichtsurteile, behördliche Entscheidungen und Berichte Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen wegen Korruption oder Bestechung innerhalb des Unternehmens Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften EUR Erfassung aller von Behörden oder Gerichten verhängten Geldstrafen Compliance-Bericht, Offizielle Strafbescheide, Finanzberichte Summe der rechtskräftig verhängten Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsdelikte Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung Anzahl Erfassung aller durch interne Untersuchungen, externe Behörden bestätigten Korruptions- oder Bestechungsfälle und Compliance-Berichte Intern lokale Verantwortliche Stunden von Unternehmensinitiativen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erhalten und/oder zu verbessern Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden Anzahl Dokumentation von Disziplinarmaßnahmen oder Kündigungen aufgrund von Korruptionsverstößen Compliance-Bericht Anzahl der Fälle, in denen Mitarbeitende wegen nachgewiesener Korruption- oder Bestechungsverstöße disziplinarisch belangt oder entlassen wurden Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartner:innen, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden Anzahl Erfassung der Anzahl der Vertragsbeendigungen oder Nichtverlängerungen aufgrund nachgewiesener Korruptions- oder Bestechungsverstöße Compliance-Bericht, Third-Party-Due-Diligence Anzahl der beendeten oder nicht verlängerten Geschäftsbeziehungen aufgrund von nachgewiesenen Korruptions- oder Bestechungsverstößen Gesamtanzahl der geschulten Personen Anzahl Erfassung aller Personen, die an Schulungen teilgenommen haben, unabhängig von der Schulungsform (Präsenz, E-Learning) HR- und Compliance-Berichte, Schulungsnachweise, E-Learning-Daten Gesamtzahl der Mitarbeitenden, die eine Schulung zu Korruption und Bestechung absolviert haben Anzahl der geschulten Personen Headcount Erfassung nach Schulungsform (Präsenz, E-Learning) Schulungsdatenbanken, Teilnahme- bescheinigungen, E-Learning-Tracking-Daten Anzahl der Mitarbeitenden, die eine Schulung zu Korruptionsprävention abgeschlossen haben Präsenzschulung Ja/Nein Dokumentation, ob Präsenzschulungen angeboten wurden Schulungsberichte, Compliance-Abteilung Angabe, ob eine Schulung in Präsenz durchgeführt wurde Computergestützte Schulung Zeitangabe Durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Mitarbeitendem auf Basis der von der E-Learning-Plattform angegeben Standarddauer. E-Learning-Tracking, interne Aufzeichnungen Dauer der computergestützten Schulung Freiwillige computergestützte Schulung Ja/Nein Erfassung, ob freiwillige Schulungen angeboten wurden Interne Schulungsberichte, E-Learning-Daten Angabe, ob eine optionale Schulung existiert Wie oft ist die Schulung erforderlich? Häufigkeit Vorgaben durch Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Anforderungen oder regulatorische Vorgaben Compliance-Richtlinien, interne Schulungspläne Vorgeschriebene Wiederholungshäufigkeit der Schulung Definition von Korruption Checkliste Überprüfung durch Schulungsinhalte und Richtlinien Schulungsmaterialien, Compliance-Dokumente, interne Richtlinien, gesetzliche und regulatorische Anforderungen, Hinweisgebersystem Abdeckung einer klaren und rechtskonformen Definition von Korruption im Rahmen der Schulung Richtlinien zur Korruptionsprävention Checkliste Überprüfung durch interne Unternehmensrichtlinien, geltende gesetzliche und regulatorische Anforderungen Compliance-Abteilung, interne Schulungsunterlagen, Hinweisgebersystem Abdeckung von unternehmensspezifischen Richtlinien zur Korruptionsprävention im Rahmen der Schulung Verfahren bei Verdacht/Erkennung Checkliste Prüfung, ob Prozesse zur Meldung von Korruptionsverdacht enthalten sind Schulungsmaterialien, Compliance-Verfahren, Hinweisgebersystem, interne Richtlinien Abdeckung von Anweisungen für Verdachtsfälle und Meldewege im Rahmen der Schulung Sonstiges Checkliste Weitere relevante Schulungsinhalte zur Korruptionsprävention Interne Dokumentation, Schulungs-evaluierung Abdeckung von Anweisungen weitere relevante Inhalte zur Korruptionsprävention im Rahmen der Schulung 4.2. Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (unternehmensspezifische Angabe) Die einwandfreie, hohe und nachhaltige Qualität unseres gesamten Portfolios für unsere Kund:innen ist unser Anspruch, der uns ständig begleitet. Wir prüfen und verbessern die Qualität unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen auf jeder Wertschöpfungsstufe. Dabei verfolgen wir stetig unsere „Qualitäts-Mission“: Aktivierung von produktspezifischen zentralen Prozessverantwortlichkeiten und Beteiligung der Mitarbeitenden Zuverlässige Geschäftspartnerschaft mit vorhersehbarem Verhalten für Kundschaft, Lieferfirmen und andere Beteiligte Bereitstellung eines nachhaltigen Dienstleistungsniveaus in Bezug auf die Produktqualität, einschließlich Kommunikation, starker Kundschaftsorientierung und hoher Kundschaftszufriedenheit An den großen Standorten der Kontron Gruppe haben wir ein Qualitätsmanagementsystem etabliert, in dem konzernweit einheitliche Standards und Prozesse zu den Themen Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz definiert sind. Das Qualitätsmanagementsystem steuert unsere operativen Prozesse und gewährleistet auf diese Weise, dass wir unserer Kundschaft stets die höchstmögliche Qualität liefern. Unsere Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, einschlägigen Standards und Spezifikationen wie UL, CSA, CQC, VDE und TÜV-geprüfter Sicherheit. Durch interne Audits sowie die Begutachtungen durch externe Zertifizierungsgesellschaften stellen wir die Wirksamkeit und die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems sicher. Da im Rahmen der neuen Berichterstattung nach CSRD das Jahr 2024 das neue Basisjahr bildet, werden die Zahlen aus vorhergehenden Jahren nicht berichtet. Es gab einen allgemeinen Zuwachs der Anzahl der Zertifizierungen, was auch an der Akquisition mehrerer Unternehmen liegt. Die Anzahl der Legaleinheiten, die bestehende Zertifizierungen im Jahr 2024 aufweisen, sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Zertifizierung Anzahl 2024 ISO 9001 (Quality management systems) 44 ISO 14001 (Environmental management standard) 27 ISO 27001 (Information security) 14 ISO 45001 (Occupational health and safety management systems) 13 ISO 13485 (Medical devices - quality management systems) 9 ISO 50001 (Energy management systems) 6 IATF 16949 (International Automotive Task Force) 5 EcoVadis Award - Silver 4 AS 9100 / EN 9100 (Quality management system - requirements for aviation, space and defense organizations) 4 EcoVadis Award - Bronze 3 ISO/IEC 20000 (IT service management) 3 ITAR (International Traffic in Arms Regulations) 2 EASA 145 (European Aviation Safety Agency Certificate) 2 ISO 37001 (Anti-bribery management systems) 2 TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) 2 ISO/IEC 17067 (Fundamentals of product certification and guidelines for product certification schemes) 1 ISO 31000 (Risk management) 1 IECQ-H DNVTW (Hazardous substance process management) 1 IRIS (Railway Industry Standard) 1 VCA/SCC** (Safety Certificate for Contractors) 1 ISO 39001 (Road traffic safety (RTS) management systems) 1 ATEX (explosive atmospheres) 1 ISAE 3402 Type II (Service organization control reports) 1 RISQS (Railway Industry Supplier Qualification Scheme) 1 FAA REPAIR STATION (Air agency certificate) 1 ISO 56001 (Innovations management) 1 AQAP 2110:2016 + 2210:2015 (Allied Quality Assurance Publication) 1 ISO 22301 (Business continuity management system) 1 Linz, 26. März 2025 5. APPENDIX I) Liste der Angelegenheiten (d.h. Thema, Unterthema oder Unterunterthema) in AR 16 ESRS 1 Anhang A, die als wesentlich eingestuft werden Thema Impact-Titel Impact-Beschreibung Positiv (+)/Negativ (-) E1 - Klimaschutz Beitrag zum Klimawandel durch THG-Emissionen Beitrag zum Klimawandel durch Treibhaus-gasemissionen aus der direkten und indirekten Nutzung fossiler Brennstoffe, z. B. Scope 2/3, während der Produktion und durch verschiedene Transportmethoden. - E1 - Energie Hoher Energiebedarf Die Produkte und Dienstleistungen von Kontron haben einen hohen Energiebedarf. - E3 - Wasser Hoher Wasserverbrauch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette mit negativen Auswirkungen auf Ökosysteme Der Abbau von Mineralien und die Chipproduktion in der Lieferkette von Kontron verbrauchen erhebliche Mengen an Wasser. Dies birgt das Risiko einer übermäßigen Ressourcennutzung und Erschöpfung, was Ökosystemdienstleistungen beeinträchtigen und möglicherweise lokale Gemeinschaften in wassergefährdeten Gebieten betreffen kann. - E4 - Direkte Nutzung von Ressourcen Auswirkungen des Abbaus seltener Metalle und Mineralien Verantwortungsbewusster Umgang mit seltenen Metallen und Mineralien: Der Abbau dieser Materialien kann zur Zerstörung von Lebensräumen führen, was sich negativ auf Flora und Fauna auswirkt und die Biodiversität beeinträchtigen kann. - E5 - Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Ressourceneffizienz im Produktlebenszyklus Die Optimierung der Produktion und reparaturfreundliche Produkte von Kontron tragen zur Ressourcenschonung bei und verlängern die Lebensdauer, wodurch die Umweltbelastung reduziert wird. + S1 - Arbeitsbedingungen Mitarbeiterbenefits Zusätzliche Leistungen wie Essenszuschüsse, zusätzliche Urlaubstage für ehrenamtliche Tätigkeiten und Geburtstage, Dienstrad-Programme und Fahrtkostenzuschüsse erhöhen die Mitarbeiterbindung und können zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen beitragen. + S1 - Arbeitszeit Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten Ein unterstützendes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten reduziert Stress und erhöht die allgemeine Arbeitszufriedenheit. + S1 - Arbeitszeit Risiken durch Überarbeitung von Beschäftigten Übermäßig lange Arbeitszeiten ohne ausreichende Pausen können zu Burnout, mehr Fehlern und hoher Fluktuation führen. - S1 - Gleichstellung der Geschlechter und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit Probleme der Branchenbedingten Lohnungleichheit Marktabhängige Lohnunterschiede zwischen Branchen, z. B. technische Berufe sind oft besser bezahlt als Berufe im sozialen Bereich. - S1 - Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Ein verstärktes Sicherheitsgefühl und ein höheres Wohlbefinden der Beschäftigten durch Maßnahmen, die über lokale Vorschriften hinausgehen. + S1 - Vielfalt Vorteile einer diversen Belegschaft Eine vielfältige Belegschaft (ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter etc.) ermöglicht unterschiedliche Herangehensweisen und eine bessere Kommunikation. Kontron hat positive Erfahrungen mit Vielfalt gemacht. + S1 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte Risiken durch Vernachlässigung, Fehlverhalten und schwere Menschenrechtsverletzungen Fehlverhalten, Vernachlässigung und andere Menschenrechtsverletzungen können insbesondere in Hochrisikogebieten auftreten. - S2 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte Potenzielle Risiken durch Konfliktmineralien für Menschenrechte Risiko des Einsatzes von Konfliktmineralien in der Wertschöpfungskette und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen in den Abbauländern. - Thema Risiko/Chancen-Titel Beschreibung Risiko/Chance Thema Risiko/Chancen-Titel Beschreibung Risiko/Chance E1 - Anpassung an den Klimawandel Innovative Produkte Kontron hat die finanzielle Chance, von neuen Marktsegmenten zu profitieren, die Nachhaltigkeit priorisieren. Dies geschieht durch die Entwicklung und das Angebot von Produkten für umweltbewusste Verbraucher:innen, während gleichzeitig die Energieunabhängigkeit gestärkt und die Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten durch den Einsatz erneuerbarer Energien verringert wird. Chance E1 - Energie Steigende Energiekosten Kontron ist dem finanziellen Risiko steigender Energiekosten und potenzieller Energieversorgungsengpässe ausgesetzt, was die Produktionseffizienz beeinträchtigen und die Betriebskosten erhöhen könnte. Risiko E5 - Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Nutzung nachhaltiger Materialien Verwendung nachhaltigerer Materialien für nicht-technische Komponenten sowie der Einsatz erneuerbarer oder gut recycelbarer Materialien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Chance E5 - Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Förderung der Kreislaufwirtschaft Der Einsatz erneuerbarer und recycelbarer Materialien sowie austauschbarer Komponenten bei Kontron fördert die Kreislaufwirtschaft und die Langlebigkeit von Produkten. Chance G1 - Korruption und Bestechung Reputationsschäden durch Korruption Korruption kann zu erheblichen Reputationsschäden und hohen Geldstrafen für Kontron führen und damit die Integrität und finanzielle Stabilität des Unternehmens gefährden. Risiko II) Tabelle mit allen Datenpunkten, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (Anhang B ESRS-Standards) angabe- pflicht Datenpunkt Absatz SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Ordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz-Referenz wesent- lichkeit ESRS 2 Wesentlich GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II Wesentlich GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artkel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich E1 E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/1119,Artikel 2 Absatz 1 Wesentlich E1-1 Unternehmen, die von den Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12Absatz 2 Wesentlich E1-4 THG-Emissionsreduktions-ziele Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 Wesentlich E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119,Artikel 2 Absatz 1 Wesentlich E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko Wesentlich E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko Wesentlich E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten Wesentlich E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Wesentlich E2 Unwesentlich E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 Unwesentlich E3 E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich (in der vorgelagerten Wertschöpfungskette) E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich (in der vorgelagerten Wertschöpfungskette) E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich (in der vorgelagerten Wertschöpfungskette) E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 Unwesentlich E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 Unwesentlich E4 Wesentlich (in der vorgelagerten Wertschöpfungskette) SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 Unwesentlich E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 Unwesentlich E5 E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 Wesentlich E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich S1 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 Wesentlich S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden. Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheitsbedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich S2 Wesentlich SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschen-rechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich S3 Unwesentlich S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Unwesentlich S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der ILO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Unwesentlich S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Unwesentlich S4 Unwesentlich S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Unwesentlich S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1 Unwesentlich S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Unwesentlich G1 Wesentlich G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich Liste der im Berichtsjahr durchgeführten und für die Zukunft geplanten Schlüsselaktionen: ist für 2024 noch nicht verfügbar. ESG Kontakt Veronika Bösl Kontron AG Lehrbachgasse 11 A-1120 Wien [email protected] Zusicherungsvermerk nicht finanzieller Bericht Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der Kontron AG, Linz (im Folgenden auch kurz „Kontron AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe IRO-1 Beschriebung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde. Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Sachverhalte Wir weisen darauf hin, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Berichterstattung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weder von uns noch von einem anderen Prüfer geprüft wurde. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst: die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS, die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten. Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben; die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor: Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind. Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden. Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), sowie den ESRS stehen. Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch. Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch. Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzern-Abschluss und Konzern-Lagebericht ab. Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen. Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung. Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/ ). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit dem konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Yann Georg Hansa. Wien, 26. März 2025 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Yann Georg Hansa Wirtschaftsprüfer Unter der Adresse https://kontron.com/de/konzern/investoren/finanzberichte finden Sie ab dem jeweiligen Veröffentlichungstag auch unseren Geschäftsbericht und unsere Quartalsberichte und -mitteilungen. Auch eventuelle Terminaktualisierungen geben wir rechtzeitig auf unserer Website bekannt. Dieser Bericht ist am 27. März 2025 veröffentlicht worden. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung. Für etwaige Schreib- und Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Dieses Dokument wurde sorgfältig erstellt und alle Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dennoch können Layout- und Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Der Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Schätzungen des Vorstands über künftige Entwicklungen beruhen. Auch wenn wir der Ansicht sind, dass die enthaltenen Annahmen und Schätzungen realistisch und zutreffend sind, unterliegen sie gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die künftigen tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Zu den Faktoren, die zu einer Abweichung führen können, zählen unter anderem Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie. Wir übernehmen keine Garantie, dass die künftige Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen. Die in diesem Bericht getroffenen Annahmen und Schätzungen werden nicht aktualisiert. HERAUSGEBER GESTALTUNG UND PRODUKTION DRUCK Kontron AG Industriezeile 35 A-4020 Linz T: +43 732 7664 0 F: +43 732 7664 501 [email protected] www.kontron.com Ines Stögermüller Werbe- und Grafikdesign woelke &friends .design design, marketing + projekt manufaktur Kontext Druckerei GmbH
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